Protokoll:
16228

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 228

  • date_rangeDatum: 19. Juni 2009

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: None Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:51 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/228 wurfs eines Gesetzes zur Korrektur der Unternehmensteuerreform (Drucksachen 16/12525, 16/13429) – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13440) . . . . . . . . . . . . b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energie- steuergesetzes (Drucksachen 16/12851, 16/13416) – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13441) . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 54: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksachen 16/12785, 16/13298, 16/13430) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des 25433 B 25433 B 25433 C 25433 D 25445 D 25447 B 25449 A 25451 C Deutscher B Stenografisch 228. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 53: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur verbesser- ten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürger- entlastungsgesetz Krankenversiche- rung) (Drucksachen 16/12254, 16/12674, 16/13429) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- G C E D C P D K 25433 A 25433 B nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Edmund Peter Geisen, Hans- Michael Goldmann, Dr. Christel Happach- undestag er Bericht ung 19. Juni 2009 t : Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Agrardieselbesteue- rung senken – Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen (Drucksachen 16/11670, 16/13416) . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . duard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . 25433 D 25434 A 25435 C 25437 A 25438 C 25440 C 25442 C 25444 C 25445 B Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksachen 16/12274, 16/13430) . . 25451 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Wasserrechts (Drucksachen 16/12786, 16/13306, 16/13426) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Was- serrechts (Drucksachen 16/12275, 16/13426) c) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksachen 16/12787, 16/13299, 16/13431) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksachen 16/12276, 16/13431) . . d) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbe- reich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit (Rechtsbereinigungsge- setz Umwelt – RGU) (Drucksachen 16/12788, 16/13301, 16/13443) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bun- desrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU) (Drucksachen 16/12277, 16/13443). . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur für die 16. Wahlperiode (Drucksache 16/12032) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S M U E A N T Z o C w F z z ( S H D D D U M M D T E e d z h h ( K D N D 25451 D 25451 D 25451 D 25451 D 25452 A 25452 A 25452 B 25452 C 25454 B 25455 C 25456 C 25457 D igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 55: weite und dritte Beratung des von den Abge- rdneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), hristoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, eiteren Abgeordneten und der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Änderung des Grundgesetzes (Staats- iel Kultur) Drucksachen 16/387, 16/12843) . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ie Feststellung eines Zweiten Nachtrags um Bundeshaushaltsplan für das Haus- altsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaus- altsgesetz 2009) Drucksachen 16/13000, 16/13386) . . . . . . . . arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 25459 A 25461 B 25462 B 25463 A 25464 C 25465 B 25466 D 25469 A 25469 B 25470 C 25472 B 25474 B 25475 B 25476 D 25478 B 25479 D 25480 C 25481 B 25482 B 25483 D 25484 D 25486 A 25487 D 25488 A 25489 D 25490 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 III Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 57: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 16/12596, 16/13424) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13442) . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 58: Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Hüseyin-Kenan Aydin, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbst- verwaltung (Drucksache 16/12892) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 61: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und der SPD einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rege- lung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus (Drucksachen 16/12855, 16/13417) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 60: Große Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kai Gehring, Dr. Uschi Eid, weiterer A N 2 ( T Z d G z s v E r ( C F C U W T Z d G d z Z k ü ( C W G U W T B s l V b o s W u u f ( 25491 D 25493 A 25494 B 25494 B 25494 C 25496 A 25498 B 25500 A 25501 C 25503 B 25505 B 25506 A 25507 A 25508 B 25508 D 25510 B 25510 C bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Jugendstrafrecht im 1. Jahrhundert Drucksachen 16/8146, 16/13142) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 64: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung des Europol-Geset- es, des Europol-Auslegungsprotokollge- etzes und des Gesetzes zu dem Protokoll om 27. November 2003 zur Änderung des uropol-Übereinkommens und zur Ände- ung des Europol-Gesetzes Drucksachen 16/12924, 16/13114, 16/13381) lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 65: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Umsetzung des Beschlusses es Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 ur Vertiefung der grenzüberschreitenden usammenarbeit, insbesondere zur Be- ämpfung des Terrorismus und der grenz- berschreitenden Kriminalität Drucksachen 16/12585, 16/13380) . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 62: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung zu dem Antrag der Abgeordneten olkmar Uwe Vogel, Dirk Fischer (Ham- urg), Dr. Klaus W. Lippold, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der CDU/CSU owie der Abgeordneten Ernst Kranz, Petra eis, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der SPD: Programm „Stadt- mbau Ost“ – Fortsetzung eines Er- olgsprogramms Drucksachen 16/12284, 16/13408) . . . . . . . . 25510 C 25511 A 25511 B 25512 A 25512 C 25513 B 25514 A 25514 C 25514 D 25515 D 25516 D 25517 B 25518 A 25518 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 Tagesordnungspunkt 63: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Transse- xuellengesetzes (Transsexuellenge- setz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG) (Drucksachen 16/13157, 16/13410) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) (Drucksachen 16/13154, 16/13410) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), Kai Gehring und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in beson- deren Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) (Drucksachen 16/4148, 16/13410) b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbst- bestimmtes Leben in Würde ermög- lichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transsexuellengesetz aufhe- ben – Rechtliche Gestaltungsmög- lichkeiten für Transsexuelle, Trans- gender und Intersexuelle schaffen (Drucksachen 16/947, 16/12893, 16/13410) c) Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform des Transsexuellengesetzes für ein freies und selbstbestimmtes Leben (Drucksache 16/9335) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A E d D J S C n N g A E F C C n N g A E ü g L G M I G A E ü r ( G M U A E ü Ä b p W 25519 A 25519 A 25519 B 25519 B 25519 C 25520 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten er Abgeordneten Cajus Caesar, Hubert eittert, Enak Ferlemann, Dr. Hans-Heinrich ordan, Dr. Rolf Koschorrek, Norbert chindler und Dr. Ole Schröder (alle CDU/ SU) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des aturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- esordnungspunkt 54 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ranz-Josef Holzenkamp, Helmut Lamp und arsten Müller (Braunschweig) (alle CDU/ SU) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des aturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- esordnungspunkt 54 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Neure- elung des Rechts des Naturschutzes und der andschaftspflege (Tagesordnungspunkt 54 a) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . ngbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . esine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) Tagesordnungspunkt 55) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur nderung des Vierten Buches Sozialgesetz- uch und anderer Gesetze (Tagesordnungs- unkt 57) olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . 25521 A 25521 C 25521 D 25522 A 25522 B 25522 C 25522 D 25522 D 25524 A 25524 C 25524 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 V Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . gramm „Stadtumbau Ost“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms (Tagesordnungspunkt 62) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25525 A 25525 B 25542 C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbstver- waltung (Tagesordnungspunkt 58) Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus (Ta- gesordnungspunkt 61) Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert (Tagesordnungspunkt 60) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussfassung und des Berichts: Pro- E J H P A Z – – ( H G G D I A A 25525 C 25527 C 25529 A 25529 B 25531 A 25531 D 25532 D 25533 D 25534 B 25535 C 25536 B 25536 B 25538 C 25539 D 25540 C 25541 D rnst Kranz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Trans- sexuellengesetz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG) – Entwurf eines Gesetzes über die Ände- rung der Vornamen und die Feststel- lung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) – Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Ge- schlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) Beschlussempfehlung und Bericht: – Selbstbestimmtes Leben in Würde er- möglichen – Transsexuellenrecht um- fassend reformieren – Transsexuellengesetz aufheben – Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und In- tersexuelle schaffen Antrag: Reform des Transsexuellengeset- zes für ein freies und selbstbestimmtes Le- ben Tagesordnungspunkt 63 a bis c) elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25543 D 25544 D 25545 C 25546 C 25548 C 25550 A 25550 D 25551 C 25552 B 25553 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25433 (A) ) (B) ) 228. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25521 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates die Baumschulwirtschaft betreffen. So ist es aus meiner Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A f v R g d Ö s n x s t b g z n a p e i B s A f v R g d Ö s n x h Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.06.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 19.06.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 19.06.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 19.06.2009 Gloser, Günter SPD 19.06.2009* Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 19.06.2009 Höger, Inge DIE LINKE 19.06.2009 Hübinger, Anette CDU/CSU 19.06.2009 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 19.06.2009 Kolbow, Walter SPD 19.06.2009 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 19.06.2009 Laurischk, Sibylle FDP 19.06.2009 Lenke, Ina FDP 19.06.2009 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 19.06.2009 Lips, Patricia CDU/CSU 19.06.2009 Meierhofer, Horst FDP 19.06.2009 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 19.06.2009* Merz, Friedrich CDU/CSU 19.06.2009 Reichel, Maik SPD 19.06.2009 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 19.06.2009 Dr. Scheer, Hermann SPD 19.06.2009 Schily, Otto SPD 19.06.2009 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 19.06.2009 Wittlich, Werner CDU/CSU 19.06.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 19.06.2009 Zöllmer, Manfred SPD 19.06.2009 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus Caesar, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Dr. Rolf Koschorrek, Norbert Schindler und Dr. Ole Schröder (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Na- turschutzes und der Landschaftspflege (Tages- ordnungspunkt 54 a) Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministeriums ür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur No- ellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sah eine eihe von Standardverschärfungen und praxisfernen Re- elungen vor. Das konnte im Laufe der Beratungen urch die Unionsfraktion präzisiert und im Sinne von konomie und Ökologie verbessert werden. Obwohl vieles durch die Novelle des Bundesnatur- chutzgesetzes sinnvoller geregelt werden kann, gibt es och Regelungen, die ich mir unbürokratischer und pra- isnäher hätte vorstellen können. Beispielhaft nenne ich hier die Teile der Bundesnatur- chutzgesetz-Novelle, die die Baumschulwirtschaft be- reffen. So ist es aus meiner Sicht unsinnig, Deutschland ezüglich der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in re- ionale Zonen einzuteilen. Selbst bei einer Übergangs- eit von zehn Jahren bedeutet das ein Mehr an Protektio- ismus, da die Samen aus den Regionen Deutschlands ls Gehölz auch nur in der jeweiligen Region wieder ge- flanzt werden können. In diesen Punkten hätte ich mir ine vollständige Übernahme der Beschlüsse der Länder m Bundesrat gewünscht. Ich habe mich seit Beginn der eratungen für eine praxisnähere Lösung eingesetzt, die o leider nicht umgesetzt werden konnte. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp, Helmut Lamp und Carsten Müller (Braun- schweig) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Land- schaftspflege (Tagesordnungspunkt 54 a) Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministeriums ür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur No- ellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sah eine eihe von Standardverschärfungen und praxisfernen Re- elungen vor. Das konnte im Laufe der Beratungen urch die Unionsfraktion präzisiert und im Sinne von konomie und Ökologie verbessert werden. Obwohl vieles durch die Novelle des Bundesnatur- chutzgesetzes sinnvoller geregelt werden kann, gibt es och Regelungen, die ich mir unbürokratischer und pra- isnäher hätte vorstellen können. Beispielhaft nenne ich ier die Teile der Bundesnaturschutzgesetz-Novelle, die 25522 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Sicht unsinnig, Deutschland bezüglich der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen einzutei- len. Selbst bei einer Übergangszeit von zehn Jahren be- deutet das ein Mehr an Protektionismus, da die Samen aus den Regionen Deutschlands als Gehölz auch nur in der jeweiligen Region wieder gepflanzt werden können. In diesen Punkten hätte ich mir eine vollständige Über- nahme der Beschlüsse der Länder im Bundesrat ge- wünscht. Diese praxisnähere Lösung war leider nicht mehrheitsfähig. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechts des Naturschut- zes und der Landschaftspflege und den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- gesordnungspunkt 54 a) Gitta Connemann (CDU/CSU): Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Bun- desnaturschutzgesetzes beinhaltet eine Reihe von Stan- dardverschärfungen und praxisfernen Regelungen. Diese konnten im Laufe der Beratungen von der Unionsfrak- tion entschärft und pragmatisch angepasst werden. Vieles wird deshalb durch die Novelle des Bundesna- turschutzgesetzes zukünftig sinnvoller geregelt werden. Dennoch gibt es Regelungen, die ich mir unbürokrati- scher und praxisnäher gewünscht hätte. Beispielhaft nenne ich hier nur die Teile der Novelle, die die Baum- schulwirtschaft betreffen. So ist es aus meiner Sicht unsinnig, Deutschland bezüglich der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen einzuteilen. Gehölzer nur in der Region pflanzen zu dürfen, aus der die Samen auch stammen – das ist eine Zunahme an Pro- tektionismus, die ich auch trotz einer Übergangszeit von zehn Jahren ablehne. In diesen Punkten hätte ich mir eine Übernahme der Beschlüsse des Bundesrates ge- wünscht. Diese praxisnäheren Lösungen waren jedoch leider nicht mehrheitsfähig. Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Der ur- sprüngliche Entwurf des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Novellie- rung des Bundesnaturschutzgesetzes sah eine Reihe von Standardverschärfungen und praxisfernen Regelungen vor. Das konnte im Laufe der Beratungen durch die Unionsfraktion präzisiert und im Sinne von Ökonomie und Ökologie verbessert werden. Obwohl vieles durch die Novelle des Bundesnatur- schutzgesetzes sinnvoller geregelt wird, gibt es noch Re- gelungen, die ich mir unbürokratischer und praxisnäher hätte vorstellen können. Beispielhaft nenne ich hier die Teile der Bundesnaturschutzgesetz-Novelle, die die Baumschulwirtschaft betreffen. So ist es aus meiner Sicht unsinnig, Deutschland bei der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen einzuteilen. Selbst bei einer Übergangszeit von zehn Jahren bedeutet das ein Mehr an Protektionismus, da die Samen aus den R w d n w d E s d s d f Ö n t k e l n P e j u d j d n w p B i m u v e s G d W u s A k f d G A G (C (D egionen Deutschlands als Gehölz auch nur in der je- eiligen Region wieder gepflanzt werden können. In iesen Punkten hätte ich mir eine vollständige Über- ahme der Beschlüsse der Länder im Bundesrat ge- ünscht, die aus meiner Sicht eine praxisnähere Lösung argestellt hätten. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Der ursprüngliche ntwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Bun- esnaturschutzgesetzes sah eine Reihe von Standardver- chärfungen und praxisfernen Regelungen vor, von enen im Laufe der Beratungen aber durch die Unions- raktion viele präzisiert und im Sinne von Ökonomie und kologie verbessert werden konnten. Während viele Punkte durch die Novelle des Bundes- aturschutzgesetzes sinnvoller geregelt werden konn- en, gibt es dennoch Regelungen, die ich gerne unbüro- ratischer und praxisnäher gelöst gesehen hätte. Als inen Punkt möchte ich hier explizit die die Baumschu- en betreffenden Regelungen nennen. Meiner Meinung ach ist es nicht sinnvoll, Deutschland bezüglich der flanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen inzuteilen. Selbst unter Berücksichtigung einer zehn- ährigen Übergangsperiode wird hierdurch ein neuer und nnötiger Protektionismus geschaffen, da die Samen aus en Regionen Deutschlands als Gehölz auch nur in der eweiligen Region wieder gepflanzt werden können. In iesen Punkten hätte ich mir eine vollständige Über- ahme der Beschlüsse der Länder im Bundesrat ge- ünscht. Ich bin in diesem Punkt von Anfang an für eine raxisnähere Lösung eingetreten, die zu meinem großen edauern aber nicht durchgesetzt werden konnte. Gesine Multhaupt (SPD): Hiermit erkläre ich, dass ch dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimme und die it dem Gesetz verbundenen Intentionen zur Klärung nd Vereinheitlichung des Naturschutzgesetzes, dessen ereinheitlichte Anwendung und Vollziehbarkeit sowie ine schnellere und effizientere Umsetzung des europäi- chen Rechts in innerstaatliches Recht mittrage. Ich halte die Neuregelungen für eine gute gesetzliche rundlage, gebe allerdings zu bedenken, dass vor allem ie norddeutsche Baumschulen, viele davon in meinem ahlkreis, den mittelfristigen Verlust von Arbeitsplätzen nd die Gefährdung ihrer Existenzen befürchten. Da chwer vorherzusehen ist, ob mit den Regelungen zum usbringen gebietsfremder Arten/gebietsfremder Her- ünfte tatsächlich Aufträge und damit Arbeitsplätze ge- ährdet sind, bedauere ich, dass es nicht möglich war, en Forderungen der Ammerländer Baumschulen in änze Rechnung zu tragen. nlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) (Tagesordnungspunkt 55) Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich stimme dem esetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25523 (A) ) (B) ) Grundgesetzes – Staatsziel Kultur – nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider nicht zu. Grund meiner Ablehnung ist nicht das mit dem An- trag angestrebte Ziel als solches. Dieses ist zutreffend. Denn in unserem Grundgesetz fehlt aus meiner Sicht das zwingend notwendige Bekenntnis zu einem Staatsziel Kultur. Der Schutz und die Förderung von Kultur sind im Grundgesetz nämlich nicht positiv verankert – leider. Im Grundgesetz gibt es bereits Staatszielbestimmungen, die die materiellen Bedingungen menschlicher Existenz abdecken: das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere durch Art. 20 a GG. Für die geistigen, ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehlt jedoch eine entsprechende Bestimmung. Dies führt zu einer verfas- sungsrechtlichen Lücke: Eine ausdrückliche Formulie- rung zum Schutz und zur Förderung der Kultur fehlt bis- her. Es bedarf eines staatlichen Bekenntnisses und damit einer Normierung des Kulturauftrages. Die Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ hatte deshalb un- ter meinem damaligen Vorsitz dem Deutschen Bundes- tag einstimmig empfohlen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und das Grundgesetz um den Artikel 20 b GG mit folgender Formulierung zu ergän- zen: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ Aus gu- ten Gründen! Damit meine ich übrigens nicht das zur Zeit angeführte Argument, ein Staatsziel Kultur böte fi- nanziellen Schutz auch in finanziellen Krisenzeiten wie jetzt. Denn durch eine Staatszielbestimmung würde we- der ein individueller Anspruch auf Leistung begründet noch Kultur zur Pflichtaufgabe erhoben. Dieses wäre aber erforderlich, um dem Dilemma der Freiwilligkeit begegnen zu können. Dass eine Staatszielbestimmung nicht dazu zwingt, Kulturhaushalte zu erhöhen oder je- denfalls nicht zu beschneiden, zeigt die Situation in den Ländern. 15 von 16 Länderverfassungen enthalten jeweils eine Kulturstaatszielbestimmung. Dennoch sind gerade in den Ländern in den letzten Jahren die Kulturausgaben aus Haushaltsgründen gekürzt worden. Demgegenüber sind die Kulturausgaben des Bundes nachweislich deut- lich gestiegen – auch ohne Kulturstaatszielbestimmung im Grundgesetz. Eine kulturelle Staatszielbestimmung führt also nicht dazu, dass Kultur Pflichtaufgabe wird. Gemeindliche Pflichtaufgaben können nur durch die Ge- setzgebung der Länder begründet werden, wie es durch das Kulturraumgesetz im Freistaat Sachsen erfolgt ist. Es wäre wünschenswert, wenn alle anderen Länder in Deutschland diesem leuchtenden Beispiel folgen wür- den, um die Ausgaben für Kultur von dem Status der Freiwilligkeit zu befreien und in den Rang der Pflichtig- keit zu erheben. Es sind also nicht finanzielle Gründe, die mich für die Aufnahme eines Staatsziels Kultur in das Grundgesetz plädieren lassen, sondern ich spreche mich zum einen dafür aus, da sich aus einer solchen Staatszielbestimmung ein Kulturgestaltungsauftrag ableiten lassen würde, der Bund, Länder und Kommunen generell in die Pflicht nehmen würde. Daraus könnte die Sicherung einer kul- turellen Grundversorgung hergeleitet werden, deren Ausprägung unter Berücksichtigung der örtlichen Ver- h d i k t d v f E G u D n s p n f H B G s d r f t Z a a s a D f s z lu l ö w t g d t r d D z h l r G g r m e d (C (D ältnisse konkretisiert werden müsste. Für die Gemein- en würde dies eine Unterstützung in der Wahrnehmung hres Kulturauftrages bedeuten. Freiwilligkeit dürfte zu- ünftig nicht mehr als Beliebigkeit verstanden werden. Zum anderen würde eine Staatszielbestimmung Kul- ur nicht nur jedem Gericht als Auslegungs- und Anwen- ungsmaßstab für das einfache Recht dienen und auch or dem Bundesverfassungsgericht gegenüber der Prü- ung von Gesetzen in Ansatz gebracht werden können. in rechtlich verankerter Kulturauftrag wäre zudem ein esichtspunkt, der in verwaltungsrechtliche Ermessens- nd Abwägungsentscheidungen einfließen müsste. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt eutschland als Kulturstaat bezeichnet. Es darf aber icht wie bisher der Rechtsprechung des Bundesverfas- ungsgerichts überlassen bleiben, ob sich die Bundesre- ublik Deutschland als Kulturstaat versteht. Es kann icht in der Hand eines Gerichtes liegen, wie wir uns de- inieren. Deutschland, das Land der Dichter und Denker, die eimat von Bach und Beethoven, braucht ein staatliches ekenntnis zur Kultur. Die Mütter und Väter unseres rundgesetzes haben dem Staat viele Ziele ins Grundge- etz geschrieben. Zuletzt wurde der Schutz der Natur, er Tiere aufgenommen. Aber der Schutz und die Förde- ung von Kultur als unserer ideellen Lebensgrundlage ehlt. Dabei sind Kunst und Kultur Teile unserer Identi- ät. Unsere gemeinsame Kultur hat die Deutschen in den eiten der Teilung über Mauer und Stacheldraht hinweg ls Einheit verbunden. Wir begreifen Kunst und Kultur ls unverzichtbar für den Zusammenhalt unserer Gesell- chaft. Kultur ist kein Ornament. Sie ist das Fundament, uf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut. eshalb werde ich mich auch zukünftig leidenschaftlich ür die Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundge- etz einsetzen. Denn alles spricht für diese Verankerung eines Staats- iels Kultur, allerdings nicht um jeden Preis. Die Empfeh- ng der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat eider einen Wettbewerb um Staatszielbestimmungen er- ffnet, in dem jeder den anderen scheint überbieten zu ollen. Es wurde der Versuch unternommen, Mehrhei- en für eine Änderung des Grundgesetzes durch Koppel- eschäfte zu gewinnen nach dem Motto: Gibst Du mir as Staatsziel Sport, unterstütze ich das Staatsziel Kul- ur. Zwischenzeitlich sind weitere Staatsziele wie Gene- ationengerechtigkeit, Kinderrechte und viele mehr in er Diskussion. Dabei ist in fast allen Fraktionen des eutschen Bundestages deutlich geworden: Das Staats- iel Kultur wird es nur in einem Paket geben. Die Pur- eit, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch- and 60 Jahre lang auszeichnete, würde verloren gehen. Dieser Preis erscheint mir zu hoch. Ich bin nicht be- eit, für die Verankerung des Staatsziels Kultur im rundgesetz weitere zusätzliche Staatszielbestimmun- en billigend in Kauf zu nehmen. Denn ich sehe keine echtliche Notwendigkeit für Letztere. Da die Zustim- ung zu diesem Gesetzesantrag aber zwangsläufig in in solches Koppelgeschäft einmünden würde, werde ich iesem nicht zustimmen. 25524 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Monika Grütters (CDU/CSU): „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ – das ist scheinbar so selbstver- ständlich bundesrepublikanische Realität, dass Kritiker eines neuen Staatsziels Kultur und einer entsprechenden Verfassungsänderung auf die schöne puristische Karg- heit der Sprache unseres Grundgesetzes verweisen. Die Verankerung von Kultur als Staatsziel führe zu seiner Überfrachtung oder gar Entwertung. Doch ohne Staatsziele ist das Grundgesetz auch in seiner jetzigen Gestalt nicht: Aus gutem Grund ver- pflichtet es uns auf das Prinzip der Sozialstaatlichkeit. Unbestreitbar ist dies ein Fundament unseres Gemein- wesens und gerade in diesen Krisenzeiten als Leitbild staatlichen Handelns wichtig. Nachdem die „natürlichen Lebensgrundlagen“ und der „Tierschutz“ als Staatsziele in den 90er-Jahren in das Grundgesetz aufgenommen wurden, ist die Frage nach der Relevanz zusätzlicher Staatsziele verständlich. Aber: Anders als bei den anderen möglichen neuen Staatszie- len geht es bei der Kultur nicht um die Ansprache einzel- ner Gesellschaftsbereiche, sondern um das fundamentale Selbstverständnis der Nation. Kultur ist unsere geistige Lebensgrundlage. Sie trägt maßgeblich zur Bildung nationaler Identität bei. Wir in Deutschland sollten uns dessen besonders bewusst sein, denn Deutschland war zuerst eine Kultur-, dann eine politische Nation. Zum kulturellen Leben eines Landes gehört nicht al- lein das kulturelle Erbe, sondern dazu gehört vor allem das Neue, die Avantgarde. Damit diese möglich wird, schützt und fördert der Staat die Freiheit von Kultur und Wissenschaft. Im Art. 5 des Grundgesetzes heißt es: „Kunst und Wissenschaft sind frei.“ Hier drückt sich eine Lehre aus den Abgründen der Diktatur aus, die Überzeugung nämlich, dass es die Kreativen sind, die Vordenker, die Geistesgrößen einer Gesellschaft, die diese vor neuerlichen totalitären Anwandlungen zu schützen imstande sind. Dies aber können sie nur, wenn der Staat sie unabhängig macht von Zeitgeist und Geld- gebern und ihnen Freiraum zur Entfaltung sichert. Und der Staat tut dies auch, zwar mit nur rund 1,8 Prozent al- ler öffentlichen Haushalte, aber doch mit nachhaltiger Wirkung: Deutschland, das Land der Dichter und Den- ker, ist nach wie vor das Land mit der höchsten Theater- dichte der Welt, und das gilt ganz genauso für Museen, Orchester, Literaturhäuser, Archive, Bibliotheken und Festivals. Das Bekenntnis zur Kultur ist also immer ein Be- kenntnis zu den Wertgrundlagen einer Gesellschaft. Des- halb wäre ein Staatsziel Kultur in der Verfassung, wie es die Enquete-Kommission Kultur des Deutschen Bundes- tages empfohlen hat und das viele Kulturpolitiker befür- worten, kein folgenloser Verfassungsschnörkel, sondern ein Bekenntnis zu den Wertgrundlagen unserer Gesell- schaft. Mit einem Staatsziel Kultur würde das kollektive Bewusstsein für den Wert der Kultur gestärkt. Angesichts der überragenden Bedeutung der Kultur für das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland sollte sich der Staat auch explizit in seiner Verfassung dazu bekennen, diese Kultur auch weiterhin unvermin- dert zu schützen und zu fördern. G f w d v r l D f E t d s d W u r K b g d d l d r l s w s t u A K z i w t K h A d R (C (D Undine Kuth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Bei der heutigen Abstimmung über die Ein- ügung eines Staatszieles Kultur in das Grundgesetz erde ich mich im Gegensatz zu meiner Fraktion nicht er Stimme enthalten, sondern für ein Staatsziel Kultur otieren, also gegen die Beschlussvorlage des federfüh- enden Rechtsausschusses, der eine Ablehnung empfoh- en hat. Ich habe in der Enquete-Kommission „Kultur in eutschland“ und in der Abstimmung des Ausschusses ür Kultur und Medien für ein Staatsziel Kultur votiert. s ist mit meiner Glaubwürdigkeit als grüne Kulturpoli- ikerin nicht vereinbar, in der Schlussabstimmung über iesen Antrag nicht im Sinne meiner Überzeugung abzu- timmen. Kunst und Kultur sind ein wesentlicher Bestandteil es Lebens und essenziell für unsere Demokratie und erteordnung. Kulturelle Vielfalt, künstlerische Freiheit nd der Zugang zu kultureller Bildung sind zentrale Vo- aussetzungen für Freiheit und Selbstbestimmung. In der heutigen Wirtschafts- und Finanzkrise steht die ultur in besonders starken Abwehrkämpfen. Wir erle- en, wie Theater ums Überleben kämpfen, Bibliotheken eschlossen werden, soziokulturelle Zentren am Rande er Selbstausbeutung betrieben werden, wir wissen, dass as Durchschnittseinkommen der selbstständigen Künst- erinnen und Künstler 12 616 Euro jährlich beträgt und ass die Durchschnittsrente der selbstständigen Künstle- innen und Künstler bei sage und schreibe 785,12 Euro iegt. Mit der Bestimmung eines Staatsziels Kultur wird ich an dieser Situation nichts schlagartig ändern. Aber ir können die Kultur in ihren Auseinandersetzungen tärken und anderem Denken ein Stück weit entgegen- reten. Das Staatsziel Kultur ist für mich eine wichtige nd richtige Werteorientierung für die kulturpolitische rbeit auf allen staatlichen Ebenen; insbesondere die ommunen würden in ihrer grundsätzlichen Aufgabe ur Förderung örtlicher Kultur gestärkt. Deshalb stimme ch für ein Staatsziel Kultur. Die Debatte um ein Staatsziel Kultur ist wichtig, sie ird weitergehen. Ich hoffe, dass Kultur und Kulturpoli- ik aus dieser Debatte wie auch aus der gegenwärtigen rise ihrer Bedeutung entsprechend gestärkt hervorge- en. nlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Tages- ordnungspunkt 57) Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Ich stimme em Gesetz insgesamt zu, da es eine Reihe notwendiger egelungen sozialpolitischer Art enthält. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25525 (A) ) (B) ) Ich halte die Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld – die Halbierung der Sozialversicherungsbeiträge für die ersten sechs Monate, die Verlängerung des Kurzarbeiter- geldes auf zwei Jahre sowie die volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge nach dem sechsten Monat – für geeignet, um in der gegenwärtigen Krise Arbeitslo- sigkeit zu vermeiden und Beschäftigung aufrechtzu- erhalten. Große Bedenken habe ich aber bei der weiteren Aus- weitung der Kurzarbeitergeldregelung auf alle Betriebe eines Arbeitgebers, auch wenn nur in einem Betrieb des Arbeitgebers Kurzarbeit durchgeführt wurde. Dies be- deutet die volle Übernahme der Sozialversicherungskos- ten für alle Arbeitnehmer, obwohl nur ein Teil von Kurz- arbeit betroffen ist. Ich befürchte ein Ausufern der Ausgaben bei den Sozialkassen, die nicht durch Kurz- arbeit begründbar sind. Diese Regelung lädt geradezu zu „Gestaltungsmög- lichkeiten“ ein. Schon vor der Verabschiedung des Ge- setzes macht das Wort von der „Ausplünderung der So- zialkassen“ die Runde. Maria Michalk (CDU/CSU): Der von der Bundes- regierung eingebrachte Gesetzentwurf zu mehreren Sachgebieten enthält sinnvolle Regelungen, die unter an- derem davon geprägt sind, kleine und mittelständische Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zu stärken und die dortigen Arbeitsplätze zu er- halten. Vor allem die Erweiterung der Kurzarbeiterregelung, ab dem siebten Monat der Kurzarbeiterphase das jewei- lige Unternehmen von jeglichen Sozialleistungszahlun- gen zu entlasten, ist zu begrüßen. Dass aber nunmehr diese Regelung für alle Teilbe- triebe großer Unternehmen in Summe gelten soll, ohne dass die Teilbetriebe bisher Kurzarbeit angemeldet ha- ben, ist nicht nur aus ordnungspolitischen Gesichtspunk- ten, sondern vor allem aus Gründen der Stabilität der So- zialkassen nicht nachvollziehbar. Es liegt auch keine belastbare Kostenabschätzung vor. Die statistische Er- fassung bzw. Abgrenzungsproblematik ist unklar und führt offensichtlich zu mehr Bürokratie. Deshalb kann ich diese Regelung nicht mittragen. Die weiter in diesem Artikelgesetz enthaltenen Rege- lungen, wie Ausbildungsbonus für Insolvenzlehrlinge, die neue Arbeitslosengeldregelung für Künstler und wei- tere Vereinfachungen und Klarstellungen im Sozialrecht, sind durchaus zu begrüßen. Karl Schiewerling (CDU/ CSU): Dem Gesetz, das in einem sogenannten „Omnibus“-Verfahren im Bundestag beraten wurde, habe ich zugestimmt, weil eine Einzelab- stimmung nicht möglich war. Ausdrücklich stimme ich jedoch der Regelung im SGB III 421 t Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nicht zu. Diese neue Regelung zur Kurzarbeit ermöglicht eine unverhältnis- mäßige Ausweitung der Kurzarbeit, die die Konzerne und Großbetriebe begünstigt, die Arbeitslosenversiche- rung hoch belastet und letztendlich von Klein- und Mit- t l A s d m z a v t t G g B M K s d W f n s g 2 g k z a s a 1 b S b S d s t S w 3 h l (C (D elbetrieben und den Arbeitnehmern bezahlt wird. Das ehne ich ab. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (Tagesordnungspunkt 58) Antje Tillmann (CDU/CSU): Die Linke überbietet ich mit ihrem Antrag „Verantwortung des Bundes für ie Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ erneut it teuren populistischen Forderungen. Ausführungen ur Finanzierbarkeit, zu den massiven Auswirkungen uf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder zu den olkswirtschaftlichen Effekten werden konsequent un- erlassen. Statt linker Umverteilungsphantasien erfordert die ak- uelle Krise vielmehr schnelles und effektives Handeln. enau dies haben wir mit den Konjunkturpaketen I und II etan: Bestehende effektive Fördermaßnahmen wie zum eispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur öglichkeit der energetischen Sanierung von Schulen, indergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infra- truktur wurden aufgestockt. Auch die Erhöhung der Finanzmittel des Bundes für ie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen irtschaftsstruktur“ im Rahmen eines Sonderprogramms ür 2009 um 200 Millionen Euro trägt zur Schaffung ei- es investitionsfreundlichen Klimas in den struktur- chwachen Regionen bei. Allein im Rahmen des kommunalen Investitionspro- ramms stellt der Bund 10 Milliarden Euro in den Jahren 009 bis 2010 – zum Beispiel für Kitas, Schulen, Mehr- enerationenhäuser und Hochschulen sowie für Ver- ehrswege, Krankenhäuser und ländliche Infrastruktur – ur Verfügung, mehr als 7 Milliarden Euro davon gehen n die Kommunen. Die Liste der Fördermaßnahmen des Bundes lässt ich problemlos verlängern. Einige Punkte möchte ich ber noch hervorheben: Bis einschließlich 2008 hat allein der Bund insgesamt 2,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen für die Städte- auförderung bereitgestellt. Wir tragen damit dazu bei, tädte und Gemeinden lebenswert zu erhalten, städte- auliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige tadtentwicklung möglich zu machen. Das Bund-Län- er-Programm „Soziale Stadt“ beispielsweise richtet ich auf die nachhaltige Verbesserung der Lebenssitua- ionen der Menschen in benachteiligten Stadtquartieren. eit dem Programmstart 1999 bis einschließlich 2008 urden für bundesweit mehr als 520 Fördergebiete in 30 Kommunen rund 760 Millionen Euro Bundesfinanz- ilfen eingesetzt. 2009 stellt der Bund weitere 105 Mil- ionen Euro Programmmittel zur Verfügung. 25526 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Neben der Optimierung und Bündelung der Förder- struktur gehört dazu im Rahmen der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel auch der Aufbau des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, die Stärkung und der Erhalt innerstädtischer Altbauquartiere beim Stadt- umbau und die Einführung des in Ostdeutschland be- währten Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ auch in Westdeutschland. Die Kommunen profitieren von der Stärkung der Un- ternehmen auch im Zuge der Unternehmenssteuer- reform. Durch neue ertragsunabhängige Bestandteile im Bereich der Gewerbesteuer wurde die Einnahmebasis der Kommunen gesichert, ohne dass sie sich auf Dauer an den Kosten der Reform beteiligen müssen. CDU und CSU haben sichergestellt, dass die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, die kurzfristig mit der Unterneh- menssteuerreform einhergehen, ausschließlich Bund und Länder tragen. Wir haben dafür gesorgt, dass Kommunen und kom- munale Unternehmen von den steuerlichen Auswirkun- gen und Konsequenzen der Zinsschranke nicht betroffen sind. Der Bund beteiligt sich beispielsweise auch an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung mit ins- gesamt 4 Milliarden Euro an den Aufbaukosten. Die Be- teiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. Die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovie- rungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sind somit bereits verfügbar und werden von den Län- dern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz wurden auch die notwendigen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Milliarden Euro in der Ausbauphase von 2009 bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Millionen Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zuguns- ten der Länder auf den Weg gebracht. Der Bund verzich- tet zugunsten der Länder auf diese Mittel aus dem Um- satzsteueraufkommen, damit die Länder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für den Betrieb der Tagesein- richtungen sowie für die laufende Finanzierung der Kin- dertagespflege einen entsprechenden Betrag zur Verfü- gung stellen können. Meine Damen und Herren von den Linken, das nennt man Verantwortung! Das sind Maßnahmen, die die Kon- junktur stärken! Das will ich im Folgenden an vier Punk- ten beweisen: Forderung 1: Verankerung eines verbindlichen Anhö- rungs- und Mitwirkungsrechtes der kommunalen Spit- zenverbände im Grundgesetz. Erstens: Mitwirkungsrechte. Die Kommunen werden regelmäßig vor kommunalrelevanten Entscheidungen auf Bundesebene angehört. Die Forderung der Linken ist unnötig. In der Bundesregierung geschieht die Mitwir- kung der Kommunen auf der Grundlage der Geschäfts- o g v s r S s A R B t A v l P t g d e s d e K s d t d e li e g e g b n k w W f s d L k V f d i v i L p D n f B K (C (D rdnung der Bundesministerien, nach der eine Beteili- ung der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich orgesehen ist. Im Deutschen Bundestag sieht die Ge- chäftsordnung des Bundestags vor, im Rahmen der Be- atungen den auf Bundesebene bestehenden kommunalen pitzenverbänden im Ausschuss vor der Beschlussfas- ung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wer die rbeit in den Ausschüssen verfolgt, der weiß, dass diese egelung sehr gut funktioniert! Zweitens: Föderalismusreform I. Den existenziellen elangen der Kommunen hat die unionsgeführte Koali- ion mit der Föderalismusreform I Rechnung getragen. ufgabenübertragungen auf Gemeinden und Gemeinde- erbände sind seit deren Inkrafttreten nicht mehr zu- ässig (Art. 84 Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 GG). Die frühere raxis von Rot-Grün, den Kommunen immer neue kos- enträchtige Aufgaben zu übertragen, hat damit ein Ende efunden. CDU und CSU haben sich also erfolgreich für ie Anwendung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ ingesetzt. Der Weg neuer Aufgaben führt damit grund- ätzlich über die Länder. Da die in den jeweiligen Lan- esverfassungen verankerten Konnexitätsregelungen un- ingeschränkt greifen, ist Aufgabenübertragung auf die ommunen ohne entsprechende Finanzierung ausge- chlossen. Drittens: EU-Vertrag. Das scheinbare Engagement er Linken für kommunale Rechte entlarvt sich spätes- ens bei ihrer ideologisch begründeten Position gegen en EU-Vertrag. Der EU-Vertrag beinhaltet nämlich eine ntscheidende Stärkung der kommunalen Ebene. Schließ- ch wird im Vertragstext das Subsidiaritätsprinzip durch ine klare Kompetenzordnung mit Leben gefüllt. Dazu ehört, dass die Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung inzubeziehen sind und Brüssel nicht mehr wehrlos ge- enüber stehen. Mit der 2006 getroffenen Zusammenar- eitsvereinbarung mit dem Deutschen Bundestag kön- en auf nationaler Ebene Eingriffe aus Brüssel in die ommunale Selbstverwaltung früher erkannt und abge- ehrt werden. Der Vertrag von Lissabon enthält des eiteren ein Protokoll, das die kommunale Gestaltungs- reiheit im Bereich der Daseinsvorsorge grundsätzlich tärkt. Diese ist dringend notwendig, um angesichts des emografischen Wandels ein hohes Niveau kommunaler eistungen zu sichern. Hierzu gehören etwa die Kran- enhäuser, der öffentliche Personennahverkehr und die ersorgung mit Finanzdienstleistungen. Der im EU-Ver- assungsvertrag vorgesehene Ausbau der Mitwirkung er Kommunen auf europäischer und nationaler Ebene m Rahmen der Subsidiaritätskontrolle wurde wesentlich on CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzw. EVP-Fraktion nitiiert und unterstützt. Forderung 2: Entlastung der Städte, Gemeinden und andkreise für fünf Jahre von Zins- und Tilgungsver- flichtungen für Altschulden. Ein kurzer Satz: Scheinbar simpel und einleuchtend. ie Fraktion Die Linke macht sich wegen solcher Klei- igkeiten nicht mal die Mühe zu sagen, wer denn dann ür Tilgung und Zinsen aufkommen soll. Die Höhe der elastung wird auch nicht beziffert. Hier geht es um reditmarktschulden der Kommunen, die sich auf etwa Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25527 (A) ) (B) ) 75 Milliarden Euro Ende 2008 belaufen. Bei geringen Tilgungs- und Zinsverpflichtungen, die für fünf Jahre wegfallen würden, geht es aber im Minimum um 18 Mil- liarden Euro, die dann wohl vom Bund aufzubringen wä- ren. Sie haben ja in der nun kommenden Nachtragshaus- haltsberatung die Möglichkeit, zur Gegenfinanzierung Kürzungsvorschläge zu machen, um damit zu beweisen, dass dieser Antrag nicht Wahlkampfgeschrei ist, sondern ernsthaft von Ihnen verfolgt wird. Sie können ja dann sa- gen, dass Sie die Altschuldenfinanzierung wichtiger fin- den als Bildungsinvestitionen und Familienförderung. Forderung 3: Abschaffung der Gewerbesteuerumlage von den Städten und Gemeinden an den Bund. Auch die immer wiederkehrende Behauptung der Linken eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an den Bund würde die Konjunktur stärken, geht an den Fakten vorbei. Darauf habe ich Sie bereits bei Ihrem vor ein paar Monaten eingebrachten Antrag eingehend hin- gewiesen. Ich werde es aber gern noch einmal tun! Zu ungenau und zu ungleichmäßig würde eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage wirken, um im Großen die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Diejenigen, die aufgrund sinkender Gewerbesteuereinnahmen Schwierigkeiten haben, würden keinen Vorteil davon haben, wenn wir die in Ihrem Antrag aufgestellten Forderungen umsetzten. Finanzschwache Kommunen haben weniger Gewer- besteuereinnahmen, weniger Umlage und weniger Vor- teil durch eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage. Finanzstarke Kommunen haben viel Gewerbesteuer- einnahmen, viel Umlage und viel Vorteil durch eine Ab- schaffung der Gewebesteuerumlage. Natürlich werden auch finanzstarke Kommunen die derzeitige wirtschaftliche Situation spüren. Aber die Fi- nanzschwachen umso mehr! Wir wollen aber natürlich auch den schwächeren Kommunen Finanzmittel zur Ver- fügung stellen. Mit Direktzuweisungen an Länder mit Zweckbindung für kommunale Zwecke können wir zweckgebundener und zielgerichteter fördern. Wer die Gewerbesteuerumlage im aktuellen System unter Beibehaltung der bestehenden Gewerbesteuer ab- schaffen will, verkennt die finanzpolitische Bedeutung dieser Umlage: Die Gewerbesteuerumlage geht zurück auf die am 1. Januar 1970 eingeführte Gemeindefinanz- reform. Kernstück hierbei war ein Steueraustausch zwi- schen Bund, Ländern und Gemeinden: Die Gemeinden wurden an dem Aufkommen der Einkommensteuer betei- ligt, Bund und Länder erhielten einen Anteil an Gewerbe- steueraufkommen, Gewerbesteuerumlage. Dies war ein Wunsch der Kommunen, da die Gewerbesteuer weit mehr Konjunkturschwankungen unterliegt als die Ein- kommensteuer. Forderung 4: Verbreiterung der Bemessungsgrund- lage der Gewerbesteuer. Überraschend deutlich ist die Forderung, zur Erweite- rung der Finanzierung kommunaler Aufgaben die Mie- ten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe dem Gewinn zuzurechnen. Liebe kleinere, mittel- ständische Unternehmen, die Sie gerade mit Umsatzein- b P S S G w l A s a E h v d n S B i g s s i H u W k i H Z t d A v n v P t V n V F t V i e K m v (C (D ußen zu kämpfen haben: Hier gibt es allen Ernstes eine artei, die mitten in der Wirtschaftskrise noch mehr teuern von Ihnen abpressen will und das sogar, wenn ie keine Gewinne machen: Bäcker, Einzelhändler, aststättenbetreiber – all diejenigen, die sowieso viel zu enig von den Konjunkturprogrammen profitieren, sol- en zusätzlich bezahlen! Bei all Ihren Forderungen vermisse ich nicht zuletzt usführungen zur Finanzierbarkeit Ihrer Vorhaben. Sie chreien nur „Mehr! Mehr !Mehr!“ – der Bund soll mehr usgeben, ohne System und Klugheit. Ich möchte Sie daran erinnern, dass heute von jedem uro im Bundeshaushalt 15 Cent Schuldzinsen wegge- en, auch deswegen haben wir die Schuldenbegrenzung on Bund und Ländern eingeführt Die Große Koalition stellt sich ihrer Verantwortung in er aktuellen Krise. Sie von den Linken, tun das noch icht mal ernsthaft als Oppositionspartei. Wir werden den Antrag ablehnen. Bernd Scheelen (SPD): Als kommunalpolitischer precher der SPD-Bundestagsfraktion und langjähriger ürgermeister einer Stadt am linken Niederrhein freue ch mich, dass kommunale Fragestellungen in dieser Le- islaturperiode häufig auf der Tagesordnung des Deut- chen Bundestages stehen. Nach dem „Zipfschen Ge- etz“ nimmt ja bekanntlich die Bedeutung eines Themas m Verhältnis zu anderen Thematiken schon durch die äufung zu. Ist dies nun positiv für die zukünftige Entwicklung nserer Städte, Kommunen und Landkreise zu werten? enn man sich die Anträge der Opposition anschaut, önnen einem da schon erhebliche Zweifel kommen. Die FDP-Fraktion zum Beispiel untermauerte bisher hre kommunale Verbundenheit durch eine auffallende äufung von neoliberal geprägten Anträgen mit dem iel, das Prinzip der öffentlichen Daseinsvorsorge zu un- erhöhlen, gemeindliche Unternehmen wie Stadtwerke, ie Betriebe des ÖPNV, die Wasserwirtschaft oder den bfallbereich zu bekämpfen und überall die Parole „Pri- at vor Staat“ auszugeben. Quantität zeugt hier leider icht von Wertschätzung der Kommunalpolitik. Aber es erdeutlichte die Rangfolge der Beziehung zu diesem olitikbereich. Wenden wir uns dem Anlass der Beratungen des heu- igen Tages zu: dem Antrag der Fraktion Die Linke „Zur erantwortung des Bundes für die Stärkung der kommu- alen Selbstverwaltung“. Er enthält eine undifferenzierte ielzahl von oberflächlich zusammengeschriebenen orderungen ohne Rücksicht auf die Verfassungslage. Was in diesem Katalog hingegen fehlt, ist der wich- ige europäische Aspekt. Ein Hinweis auf das gestörte erhältnis der Fraktion Die Linke zu Europa! Offenbar st bei Ihnen nicht bekannt, dass nahezu 70 Prozent der uropäischen Richtlinien bzw. Mitteilungen kommunale omponenten aufweisen und damit unsere Städte, Ge- einden und Landkreise direkt auf der Ebene der Selbst- erwaltung tangieren. Offenbar sind Ihnen diverse Ent- 25528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) scheidungen des Europäischen Gerichtshofes nicht bekannt, zum Beispiel jene vom 9. Juni 2009 mit positi- vem Ausgang für die Stadtreinigung Hamburg und vier Nachbarlandkreise auf dem Gebiet der Abfallversor- gung. Von dieser Stelle: Gratulation an die kommunalen Spitzenverbände! Eine schallende Ohrfeige für den Neo- liberalismus und eine Stärkung unseres Modells der Da- seinsvorsorge. Es zeigt sich jetzt, dass der Einsatz der SPD-Bundes- tagsfraktion für eine Verankerung der interkommunalen Zusammenarbeit im Zuge der Novelle des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen absolut richtig war. Schade nur, dass wir vorläufig an der Haltung von CDU/ CSU gescheitert sind. Das Urteil des EuGH ist aber An- sporn, in der nächsten Legislaturperiode das Thema wie- der auf die Agenda zu setzen. Im Antrag der Linken geht es meist um Kommunal- finanzen. Fördermittel der EU und ihre Auswirkungen für Gesamtdeutschland werden allerdings nicht ange- sprochen. Als Grundlektüre empfehle ich daher die über 40 Jahre alte Charta der kommunalen Selbstverwaltung; dazu den Lissabon-Vertrag, in dem Mitwirkungsrechte auch mit Blick auf das Regionalprinzip aufgeführt we- den. Nicht umsonst sind alle kommunalen Spitzenver- bände heute europabezogen ausgerichtet, nicht nur im Rat der Kommunen, eben im Sinne von „Selbstverwal- tung“. Für das „Zipfsche Gesetz“ ist der Ausschluss europäischer Aspekte im Antrag bzw. der Auswirkungen europäischer Politik auf Städte, Gemeinden und Land- kreise ein kaum zu heilender Schwachpunkt! Ich möchte kurz auf einzelne Aspekte des Antrags eingehen, der bewusst übersieht, dass Kommunen nach dem Grundgesetz eben keine dritte Ebene des Staates darstellen, sondern Teil der Länder sind. Aus diesem Grunde wurde auch der bis zur 5. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag geführte „Kommunalausschuss“ nicht weitergeführt. Ich selber bedaure, dass bisher nicht die Möglichkeit der Einrichtung eines Unterausschusses wahrgenommen wurde. Jedenfalls war es in der 15. Le- gislaturperiode die rot-grüne Bundesregierung, die durch Änderung der Geschäftsordnung der Bundesministerien Anhörungs- und Mitwirkungsrechte der anerkannten kommunalen Spitzenverbände wesentlich stärkte. Und wir wollen in der nächsten Legislaturperiode für den Deutschen Bundestag noch eine entsprechende Erweite- rung des Art. 70 GO BT analog § 69 GO BT durchset- zen. Eine Erweiterung des Grundgesetz-Artikels 28 Abs. 2 GG war im Rahmen der 1. Föderalismuskommission nicht zu erreichen und in der 2. Kommission kein Ver- handlungsgegenstand. Anstatt darauf zu beharren, halten wir Sozialdemokraten es für geeigneter, alles zu versu- chen, die adäquate Einbindung der nationalen und euro- päischen Kompetenz kommunaler Spitzenverbände un- terhalb des GG, aber auch auf EU-Ebene, zu stärken. Auch die Linke könnte dazu beitragen, dass Fachleute der kommunalen Spitzenverbände regelmäßig an Bera- tungen der Ausschüsse und Anhörungen teilnehmen. Die Neuregelung der Art. 84 und 85 GG spiegelt das Ziel der kommunalen Spitzenverbände und der Länder, d z t „ n t F b V r S r a m c t m B u u h B K g a d S K r d t d w l L h F v l w k B c d c K i h j D A a a (C (D as „Durchgriffsrecht“ des Bundes verfassungsrechtlich u regeln. Dies führte auch zur Verankerung von Haf- ungsrechten in Länderverfassungen nach dem Motto Wer bestellt, bezahlt“. Ergebnis war aber auch, dass icht einmal das sehr erfolgreiche, bundesweite Ganz- agsschulprojekt der rot-grünen Bundesregierung eine ortsetzung finden konnte. Trotz des Kooperationsverbots des Art. 104 b GG ha- en wir Wege gefunden, wichtige kommunalbezogene orhaben durchzusetzen, wie zum Beispiel die Förde- ung der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, das chulstarterpaket, die Aufstockung der Bundesförde- ung Stadtumbau Ost und West und das stark kommunal usgerichtete Konjunkturpaket II. Ihr Antrag dagegen suggeriert einen Bundesegoismus it Verweis auf die vermeintlich finanziell unzurei- hende Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un- erkunft, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- inderung sowie der Eingliederung für Menschen mit ehinderung. Sie übersehen geflissentlich, dass es sich m einen Kompromiss in Bund-Länder-Verhandlungen nter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände andelt. Gerade der Bund, jeweils sozialdemokratische undesminister, haben hier um eine Entlastung der ommunen gerungen. Alle gegenteiligen Behauptun- en sind purer Populismus! Natürlich ist eine ausreichende kommunale Finanz- usstattung wichtig. Deshalb haben wir, die SPD-Bun- estagsfraktion, immer wieder den Bestand und die tärkung der Gewerbesteuer als Einnahmequelle der ommunen verteidigt und uns deshalb für die Verbreite- ung der Bemessungsgrundlage eingesetzt. Was die For- erung nach Abschaffung der Gewerbesteuerumlage be- rifft, scheint die Linke nicht nachvollziehen zu können, ass gerade dies den Einstieg in die Abschaffung der Ge- erbesteuer insgesamt bedeuten würde. Die Kommunen egen ausdrücklich Wert darauf, dass auch Bund und änder ein Interesse am Fortbestand der Gewerbesteuer aben. Noch ein Wort zu den angeführten Investitions- und inanzinstrumenten wie ÖPP und CBL. Der Abschluss on Cross-Border-Leasingverträgen war Teil kommuna- er Selbstverwaltung. Das muss wertfrei unterstrichen erden. Kommunen, die durch die weltweite Finanz- rise betroffen sind, haben bereits die Möglichkeit der eratung und Unterstützung durch die KfW. Dazu brau- hen wir keinen Antrag der Linken. Dies hat der sozial- emokratische Bundesfinanzminister Peer Steinbrück si- hergestellt. Bei ÖPP geht es um die Prüfung, welches für die ommunen bei anstehenden Investitionen, zum Beispiel m Straßen- und Schulbau, bei kommunalen Kranken- äusern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, der eweils passgenaue Weg ist. Dass die Partnerschaft eutschland AG ihre Arbeit aufgenommen hat, ist ein ngebot an die Kommunen, das man annehmen kann, ber nicht annehmen muss. Kommunalpolitik ist ein Querschnittsthema, dass uch in der 17. Legislaturperiode von hohem Interesse Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25529 (A) ) (B) ) sein wird. Hier geht es jedoch nicht um Quantität, um die vielleicht medienwirksame Häufung gestellter For- derungen oder umfängliche Anträge in politischen Gre- mien, hier geht es um Qualität. Erfolgreiche, nachhaltige kommunalbezogene Politik in einem demokratischen, föderalen Staat kann man nur in einem gemeinsamen, abgestimmten Handeln erreichen, unter Wahrung der In- teressen des Gemeinwohls, somit auch der Kommunen und der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Das ist manchmal mühsam. Aber es beinhaltet die Anerkennung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die mehr ist als die Beachtung rein finanzieller Interessen. „Zipf“ ist hier nicht immer hilfreich, der Antrag der Lin- ken auch nicht. Frank Schäffler (FDP): Vor nicht einmal zwei Mo- naten haben wir hier den Antrag der Linken zur Ab- schaffung der Gewerbesteuerumlage debattiert. Diese Forderung wiederholt die Linke heute und hat den An- trag noch um einige Punkte aufgebläht. Während es ih- nen beim vorherigen Antrag um Umverteilung bestehen- der Steuereinnahmen ging, ist die Kernforderung heute die „Verbesserung“ der Gewerbesteuer. Eine gute Steuer ist für Linke eine, die den Bürgern möglichst viel ab- knöpft. Daneben wird noch die umfassende Rekommu- nalisierung – also Verstaatlichung – von Aufgaben ge- fordert. Immer mehr Staat, immer weniger Freiheit. Diese Forderung tischt uns die Linke ausgerechnet zwei Tage nach dem Gedenken an den 17. Juni 1953 auf. Da haben wir uns erinnern können, wohin zu viel Staat führt. Dass die Linke in ihrem Antrag in unserem Land gar einen „Privatisierungswahn“ ausmacht, zeigt, dass er für eine ernsthafte Debatte nicht geeignet ist. Wir als FDP-Fraktion halten das Thema Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, welches im Antragstitel enthalten ist, aber durchaus für ein ernstes Thema. Schon Theodor Heuss sagte: „Das Wichtigste im Staat sind die Gemeinden – und das Wichtigste in den Gemeinden sind die Bürger!“ Daher fordern wir, das grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen zu stärken. Wir wollen Aufgabenübertragungen an die Kommunen begrenzen. Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“), wonach Bund und Länder sich an den Kosten übertragener Aufgaben beteiligen müssen, ist in das Grundgesetz aufzunehmen. Es ist durchaus richtig, die Finanzen der Kommunen auf eine solide Grundlage zu stellen. Dieses Ziel ist am besten zu erreichen, indem die konjunkturanfällige Ge- werbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatz- steuer und ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt wird. Katrin Kunert (DIE LINKE): Ich werbe heute für ei- nen Antrag der Linken zugunsten der Städte, Gemeinden und Landkreise, dessen Dringlichkeit gerade erst der Verlauf der 35. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. bis zum 14. Mai 2009 in Bochum mehr als bestätigt hat. Fast jede und jeder, mit dem ich sprach, ob Oberbürgermeisterin oder Oberbür- germeister, Bürgermeisterin oder Bürgermeister, unab- hängig von der Parteizugehörigkeit, bekräftigte Punkt f z k d f d A e v k d d d M w z d w f g Z h e b 2 t r r d l s b u r e u K m g 2 u l M A e t 6 v k s u h S A a (C (D ür Punkt das von uns vorgeschlagene Maßnahmebündel ur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der ommunalen Selbstverwaltung. Sie mögen einwenden, das sei ein subjektiver Ein- ruck von mir. Keineswegs! Klicken Sie im Netz die of- iziellen Reden und Thesenpapiere dieses Städtetages an, ann finden Sie Formulierungen, die haargenau unserem ntrag entsprechen. Hier die Probe aufs Exempel: Als rsten Punkt fordert die Linke die Verankerung eines erbindlichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechtes der ommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz bei Bun- esgesetzen und Verordnungen, die die Städte, Gemein- en und Landkreise betreffen. Im Originalton liest sich as in der Eröffnungsrede des Städtetagspräsidenten, des ünchner Oberbürgermeisters Christian Ude, so: „Wir ollen bei der Beratung der Gesetze, die wir auch voll- iehen müssen, zugezogen werden, und zwar nicht Gna- en halber, sondern von Rechts wegen! Es ist zu spät, enn wir erst nachträglich feststellen dürfen, wie welt- remd manche Regelung aus der Sicht der Praktiker aus- efallen ist!“ Und wenn sich auch bereits einiges bei der usammenarbeit der verschiedenen Ebenen verbessert aben mag, gibt es doch genügend Beispiele dafür, dass s eines einklagbaren Mitwirkungsrechts bedarf. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Gesetzesvorha- en der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Ra- es über Dienstleistungen im Binnenmarkt im Gewerbe- echt. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in ih- em Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass sie „wegen er sehr kurz bemessenen Frist zur Abgabe einer Stel- ungnahme hinsichtlich der Folgen, die sich aus der Um- etzung des Gesetzesvorhabens für die Kommunen erge- en, nur eine summarische Bewertung abgeben können“ nd sie „bei dieser kurzen Anhörungsfrist die Anforde- ungen an ein ausreichendes Beteiligungsverfahren nicht rfüllt sehen“. Auch das Tauziehen von Bundes- und Landespolitik m die Jobcenter-Reform zeigt glasklar, dass man den ommunen den Stuhl vor die Tür setzen kann, wenn an aus gutem Grund lieber nicht mit den Anforderun- en der Praxis konfrontiert werden will. Seit Dezember 007 wissen wir, dass die Stellen, die Arbeitslosengeld II nd Grundsicherung gewähren, eine neue Rechtsgrund- age brauchen, weil das Bundesverfassungsgericht die ischverwaltung in den „Arbeitsgemeinschaften“ von gentur und Kommunen ablehnt. Bis heute ist nichts ntschieden. Dabei geht es um über 6 Millionen Leis- ungsempfänger, Tendenz steigend. Es geht um über 0 000 Beschäftigte, die zunehmend verunsichert, ja erbittert sind, weil sie heute noch nicht wissen, wer ihr ünftiger Dienstherr sein wird, wo und mit wem sie zu- ammenarbeiten sollen. Das ist ein Skandal! Dabei ist das Zusammenwirken von Bund, Ländern nd Kommunen in Krisenzeiten wichtiger denn je. Des- alb greift die Linke vorbehaltlos auch den Impuls des tädtetages zur Einrichtung eines kommunalpolitischen usschusses im Deutschen Bundestag auf. Damit könnte b der 17. Wahlperiode der notwendige Blick auf die 25530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Wirkungen von Gesetzen oder Verordnungen für die kommunale Ebene wesentlich verbessert werden. Ein zweites Beispiel, wie ernst der Antrag der Linken die Sorgen und Forderungen der Kommunen nimmt, ist die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage – hier im Hohen Hause erst kürzlich noch belächelt und mit über- großer Mehrheit verhindert. Die Thesen des Städtetags- Forums zu den Kommunalfinanzen lesen sich da ganz anders. Ich will Ihnen das nicht vorenthalten: „Die Über- prüfung der Gewerbesteuerumlage gehört schließlich ebenfalls auf die Agenda der Revitalisierungsmaßnahmen. Die Gewerbesteuerumlage ist durch Ausgleichsmaßnah- men ins Leben gerufen worden, deren Begründungen heute weitgehend entfallen sind. Eine systematische Über- prüfung der Gewerbesteuerumlage ist daher dringend ge- boten. Allerdings handelt es sich bei der Rückführung dieser Umlage um keine echte Reformmaßnahme für die Gewerbesteuer, sondern lediglich um eine längst über- fällige Korrektur eines oftmals ungerechtfertigten Zu- griffs von Bund und Ländern auf das Gewerbesteuerauf- kommen. Darüber hinaus erscheint es grundsätzlich widersinnig, einerseits dem kommunalen Gesamthaus- halt originäres Steueraufkommen zu entziehen und dann andererseits die dadurch entstehende Finanzierungslücke wieder durch gegenläufige Finanzzuweisungssysteme zu schließen.“ Kollege Bernd Scheelen saß als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion mit auf dem Po- dium dieses Forums. Von ihm kam dabei kein Wort, was irgendeine Distanz zu dieser Forderung erkennbar machte. Im Dezember 2008 hingegen wetterte Bernd Scheelen noch hier im Bundestag gegen den Antrag der Linken „Gewerbesteuerumlage – An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise auf Null absenken“ mit diesen Worten: „Die Gewerbesteuerumlage ist unerlässlich, da- mit das Interesse des Bundes und der Länder an der Existenz der Gewerbesteuer Bestand hat.“ Was nun? Er- kenntnisgewinn oder doppeltes Spiel angesichts eines übervollen Bochumer Saales kommunalpolitischen Sachverstandes aus ganz Deutschland? Hinsichtlich der Gewerbesteuer fordert Die Linke im fünften Punkt des Antrags, die Bemessungsgrundlage dieser Steuer unter anderem durch die Einbeziehung der Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte in die Gewerbesteuer zu verbreitern, um die Aufkommens- stabilität zu erhöhen. Ein klares Wort dazu vom Städte- tag: „Das Ziel der Erhöhung der Aufkommensstabilität kann durch weitere Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen erreicht werden. (...) Die Strei- chung der Branchenbefreiung für die freien Berufe“ wird als eine notwendige Maßnahme dazu angesehen. Inzwischen ist die Krise real in den Kommunen ange- kommen, nicht nur medial. Wer in den Stadtkämmereien vor Monaten noch dachte, der Kelch geht an uns vorbei, muss nun ernüchtert registrieren: Nicht nur Finanz- dienstleister haben ihre Gewebesteuer-Vorauszahlungen auf null gestellt, auch Unternehmen anderer Branchen sehen sich zu diesem Schritt gezwungen, vor allem in d g t A i t 2 g s g h n t m A S v s K h k M t k i D d t a D z s h a i g 3 u n d s t g g e d B K n s A s (C (D er Exportwirtschaft, die dramatische Auftragsrück- änge zu verkraften hat. Die Kurzarbeit, mit der viele Unternehmen die nächs- en Monate bewältigen wollen, schlägt immer öfter in rbeitslosigkeit um und trifft dann auch die Kommunen n Gestalt sprunghaft steigender Sozialkosten. Der Städ- etag rechnet hierbei mit einer Größenordnung von Milliarden Euro – bei jetzt schon erkennbaren Rück- ängen der Gewerbesteuer von mehr als 10 Prozent, elbst Rückgänge von fast 20 Prozent werden nicht aus- eschlossen. Der Überschuss aus 2008 im kommunalen Gesamt- aushalt wird sich 2009 in ein Minus von mindestens ei- er Milliarde Euro verwandeln. Es wird mit einer drama- ischen Verschlechterung des Finanzierungssaldos um indestens 8 Milliarden gerechnet. Die Prognose des rbeitskreises Steuern vom 14. Mai 2009 rechnet mit teuerausfällen für die Kommunen bis zum Jahr 2012 on 42,6 Milliarden Euro. Nach heutigem Kenntnis- tand! Es kann auch schlimmer kommen! Es wird für die ommunen absolut unmöglich, sich am eigenen Zopf erauszuziehen! Selbst wenn man die Zuschüsse des Konjunkturpa- ets II dagegenrechnet, ergibt sich unter dem Strich ein inus. Das Institut für Makroökonomie und Konjunk- urforschung der Hans-Böckler-Stiftung rechnet mit ommunalen Mindereinnahmen von 1,9 Milliarden Euro n diesem Jahr und sogar 3,4 Milliarden Euro in 2010. amit würden den Kommunen 30 bzw. rund 60 Prozent er zusätzlichen Mittel des Kommunalen Zukunftsinves- itionsprogramms gleich wieder entzogen. Problematisch für die Kommunen war und ist die Ver- nschlagung der Gelder aus dem Konjunkturprogramm II. urch die langen Debatten insbesondere im Bund und wischen Bund und Ländern, in denen es hieß, die Mittel eien für zusätzliche Projekte und dürften nicht im Haus- alt stehen, haben viele Kommunen den Haushalt über- rbeitet und für sie wichtige Projekte herausgenommen, n der Hoffnung, sie dann über das Konjunkturpro- ramm zu finanzieren. Jetzt müssen sie bis maximal zum 0. November 2009 einen Nachtragshaushalt einbringen, nd das zum Teil für Summen, die den ganzen Aufwand icht lohnen. Das betrifft auch die Beantragung der Gel- er in meinem Land Sachsen-Anhalt. Für den energeti- chen Umbau einer Heizungsanlage in einem Kindergar- en in Höhe von knapp 35 000 Euro zum Beispiel muss enauso viel Papier eingereicht werden, als würde der anze Kindergarten neu gebaut werden! Ich könnte jetzt weitere Beispiele dafür bringen, wie rnst der Antrag der Linken die Sorgen und Forderungen er Kommunen nimmt. Ich könnte zitieren, wie die im ochum versammelten Kommunalpolitikerinnen und ommunalpolitiker zu diesen Forderungen stehen – ämlich mit buchstäblich offenen Toren. Gönnen Sie ich die Lektüre! Und vor allem: Sagen Sie Ja zu einem ntrag, der die Kommunen stärken und ihnen helfen oll, aus der Krise herauszukommen! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25531 (A) ) (B) ) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hier zur Debatte stehende Anliegen der Fraktion Die Linke ist im Grundsatz richtig – der Bund kann und muss zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beitragen. Viele der Vorschläge sind jedoch nicht zielgenau. Sie folgen dem Prinzip der Gießkanne, anstatt die knappen Mittel dort hinzuleiten, wo wir sie am nötigsten brau- chen: bei den finanzschwachen Kommunen. Leider rü- cken die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke mit ihrer „Ich-wünsch-mir-was-Haltung“ ein ernsthaftes Problem – nämlich die Finanzkrise vieler Kommunen – in ein falsches Licht. Die Vorschläge machen deutlich, dass Die Linke noch nicht begriffen hat, dass es bei der Finanzlage der Städte und Gemeinden hier nicht um einen Ost-West-Konflikt geht, sondern um strukturschwache Regionen und fi- nanzschwache Kommunen insgesamt. Lassen Sie mich dies anhand von drei Beispielen aus dem Forderungskatalog der Linken erläutern: So fordert die Linke die Einführung einer kommunalen Investi- tionspauschale des Bundes für Ostdeutschland und für finanzschwache Kommunen in Westdeutschland. Wa- rum fordert sie solche Mittel nicht gezielt für finanz- schwache Kommunen in Ost und West? Was ist mit den Wachstumszentren in Dresden und Leipzig? Die Situa- tion von Kommunen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen ist in vielen Fällen wesent- lich bedrohlicher – wie der kommunale Finanz- und Schuldenreport der Bertelsmann-Stiftung zeigt. Zugege- ben: Viele ostdeutsche Kommunen in strukturschwachen Regionen leiden in besonderem Maße unter Bevölke- rungsverlusten. Dies rechtfertigt aber nicht, die neuen Bundesländer pauschal zu berücksichtigen. Hier produ- zieren Sie von den Linken, ein erhebliches Legitima- tionsdefizit. Sie fordern außerdem, Städte, Gemeinden und Land- kreise für fünf Jahre von Zins- und Tilgungsverpflich- tungen zu entlasten. Warum gleich alle? Warum nicht nur die Städte und Gemeinden, die sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien können? Warum auch die umlagefi- nanzierten Landkreise? Wenn deren Mitgliedsgemein- den konsolidiert sind, geht es auch den Landkreisen bes- ser. Wir Grüne haben in unseren Vorschlägen zur Födera- lismusreform aufgezeigt, wie man zielgenau den beson- ders finanzschwachen Kommunen eine Altschuldenhilfe gewähren kann. Offenbar ist dieser Antrag hier nicht mit den eigenen Forderungen der Linken zur Föderalismus- reform II abgestimmt. Hier gab es in Teilen Überein- stimmung zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke in der Frage der Stärkung der kom- munalen Finanzausstattung, beispielsweise bei der Auf- hebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen und einer Altschuldenhilfe auch für Kom- munen. Davon ist hier keine Rede. Ebenso wirkt die geforderte Abschaffung der Gewer- besteuerumlage nach dem Gießkannenprinzip. Sie be- rücksichtigt nicht die wachsende Kluft zwischen armen u F f z d m a e U b G n G n s w p o s b l z c m d u s k g g s R K d g z i „ A s b m g S V u d c h M (C (D nd reichen Kommunen, die durch die Wirtschafts- und inanzkrise noch einmal verstärkt wird. Eine Abschaf- ung der Gewerbesteuerumlage würde den Kommunen war mehr Geld ins Säckel spülen, aber die Kommunen, ie es am nötigsten hätten, die finanzschwachen Kom- unen in den strukturschwachen Regionen, profitieren m wenigsten davon, weil sie weniger Gewerbesteuer- innahmen haben. Falsch und mutlos ist aber auch die Haltung von nion und SPD, die meinen, man könne bei der Gewer- esteuer die Hände in den Schoß legen. Wir müssen die ewerbesteuereinnahmen noch mehr verstetigen und sie achhaltiger und gerechter gestalten. Dazu haben wir rüne bereits im Jahre 2003 Vorschläge für eine „kommu- ale Wirtschaftssteuer“ vorgelegt, mit der die Bemes- ungsgrundlage der bisherigen Gewerbesteuer verbreitert ird. Auch Freiberufler sollen in die Gewerbesteuer- flicht einbezogen werden. Das vermeidet wirtschaftlich ft nicht nachvollziehbare Abgrenzungsprobleme und chafft faire Wettbewerbsbedingungen. Leider haben Sie von Union und SPD es versäumt, ei der Föderalismusreform II die nötigen Weichenstel- ungen für die Kommunen und deren Finanzausstattung u treffen. Vor dem Hintergrund zunehmender räumli- her Disparitäten, der wachsenden Kluft zwischen ar- en und reichen Kommunen muss eine Reform der fö- eralen Strukturen von den Wurzeln – also den Städten nd Gemeinden – her gedacht werden. Statt mit unpräzi- en Forderungen über das Land zu ziehen – wie die Lin- en dies vormachen – müssen strukturelle Veränderun- en vorgenommen werden. Hierzu braucht es Mut zur ezielten Umverteilung unter anderem durch eine Alt- chuldenhilfe für Kommunen in Haushaltsnotlagen und egelungen zu einer Mindestfinanzausstattung von ommunen, die verhindern, dass die Länder – auch den urch die neuen Verschuldungsregeln aufgebauten – ei- enen Konsolidierungsdruck auf die Kommunen abwäl- en. Außerdem bedarf es einer Regelung zur Konnexität m Grundgesetz, die sicherstellt, dass die Ebene, die die Musik bestellt“, sie auch bezahlen muss. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Kran- kenhaus (Tagesordnungspunkt 61) Willi Zylajew (CDU/CSU): Unser Volk, unsere Ge- ellschaft kann mit gewissem Recht stolz auf die stets esser werdenden Teilhabemöglichkeiten von Menschen it Behinderungen sein. Keine Frage, dies ist ein steti- er Prozess, und dies wird auch so bleiben. Schritt für chritt wurden in den letzten 60 Jahren die Betreuung, ersorgung, Bildung und die Teilhabe am beruflichen nd gesellschaftlichen Leben der Menschen verbessert, ie ein körperliches, geistiges oder psychisches Handi- ap haben. Ich betone ausdrücklich: Auch die anste- ende gesetzliche Regelung zum Assistenzbedarf von enschen mit Behinderungen im Krankenhaus ist ein 25532 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) weiterer Schritt in dieser guten Entwicklung. Und es ist nicht etwa der Schlusspunkt, sondern Teil eines immer- währenden Prozesses. Das Assistenzpflegebedarfsgesetz ermöglicht Behin- derten mit besonderem pflegerischen Bedarf, ihre eige- nen, bei ihnen beschäftigten Pflegekräfte in das Kran- kenhaus mit einem Kostenanspruch für Übernachtung und Verpflegung gegen den jeweiligen Krankenhausträ- ger mitzunehmen. Durch das Zusammenspiel der per- sönlichen Assistenzkräfte mit dem Krankenhauspersonal wird zukünftig eine bessere pflegerische Versorgung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Das Pflegegeld wird auf die gesamte Dauer von sta- tionären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabi- litation sowie auf die gesamte Dauer von häuslicher Krankenpflege, die eine stationäre Behandlung im Kran- kenhaus ersetzt, weitergezahlt. Auch diese Regelung ist eine gute Hilfestellung in der beschwerlichen Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen und schafft Si- cherheit, vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Das Gesetz regelt weiterhin die Weiterleistung der Hilfe zur Pflege auch für die Dauer des stationären Kran- kenhausaufenthaltes für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die damit die von ihnen beschäftigten besonderen Pflegekräfte auch bei stationärer Behand- lung weiter beschäftigen können. Dies schafft Planungs- sicherheit auf beiden Seiten. Ein weiteres Element des Gesetzes ist die Aufnahme der Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbations- ordnung für Ärzte. Verbände, zum Beispiel die Caritas, fordern schon seit langem eine solche Regelung. Studen- tinnen und Studenten können so die späteren Anforde- rungen im Berufsleben bei der Versorgung Schwerst- kranker und Sterbender besser meistern und sind auf den Umgang mit dem Tod besser vorbereitet. Im Zusammenhang mit diesem Gesetz regeln wir auch eine – auf den ersten Blick kleine – Verbesserung. Für die Betroffenen ist es aber von großer Bedeutung. Ich nenne die Möglichkeit für Schwerbehinderte zur kostenlosen Mitnahme eines Begleithundes zusätzlich zu einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bis- lang mussten die Betroffenen zwischen Begleithund und Begleitperson entscheiden. Zusätzlich wird der neue Tatbestand „Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie“ geschaffen. An dieser Stelle möchte ich vor allem unserem Kollegen Hubert Hüppe danken, der an dieser Initiative maßgeblich mit- gewirkt und bereits im Februar 2008 im Rahmen eines Fachgesprächs der Unionsfraktion zur Situation der Kin- der mit Behinderungen bestehende Unzulänglichkeiten diskutiert hat. Der geäußerten Kritik von einigen Seiten, es gäbe nun kein Wahlrecht der Betroffenen zwischen Heimunterbringung oder der Unterbringung in einer Pflegefamilie, möchte ich widersprechen. Die Sozialhil- feträger werden auch in Zukunft nach dem Wohl des Kindes entscheiden, welche Art der Unterbringung für das Kind die besser geeignete ist. Außerdem wird gel- t g a s w h r M m p b g s n M l s d d M E v d s M h T o r d t i b r h d A d R n m t t a s T w s h t g c (C (D endes Recht klargestellt. Denn auch bisher galt ein rundsätzlicher Vorrang der Hilfe in Pflegefamilien als mbulanter Hilfe vor einer Unterbringung im Heim. Natürlich gibt es wie bei jedem Gesetz auch beim As- istenzpflegebedarfsgesetz höhere Erwartungen und eitere Forderungen. Bei allem Respekt vor Ihrem be- inderungspolitischen Engagement, Herr Dr. Seifert, Ih- em Änderungsantrag konnte die Koalition nicht folgen. an muss die Teilergebnisse würdigen. Und vor allem uss man die Entwicklungen im Bereich Behinderten- olitik auch immer vor dem geschichtlichen Hintergrund ewerten. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste unser Volk auf- rund der schlimmen Entwicklungen während der Herr- chaft der Nationalsozialisten zwingend eine Neuord- ung hinsichtlich des Umgangs mit behinderten enschen vornehmen, dies sowohl im zwischenmensch- ichen als auch im kollektiven, gesellschaftlichen und taatlichen Bereich. Auf der einen Seite wurden behin- erte Menschen oft als Menschen mit gottgewollten Lei- en dargestellt. Familiäre Hilfe und gesellschaftliche ildtätigkeit waren über Jahrhunderte das Höchste ihrer rwartungen. Natürlich war dies nicht ausreichend. Die ielen Kriegsversehrten in den Jahren nach 1945 legten ann im Prinzip den Grundstein für eine verlässliche, taatliche Hilfe. Bei Menschen mit angeborener Behinderung war bis itte der 50er-Jahre von Förderung, Bildung oder Teil- abe kaum eine Rede. Flächendeckend waren in beiden eilen Deutschlands allein die Versorgung in der Familie hne heilpädagogische Förderung und/oder die Verwah- ung in abgelegenen Großeinrichtungen Standard. Dabei arf man die überwiegend positiven Leistungen von be- roffenen Familienmitgliedern und der Mitarbeiterschaft n den Heimen nicht schmälern. Der wirkliche Durch- ruch zu einer besseren, zu einer planmäßigen Förde- ung von Menschen mit Behinderungen wurde, abgese- en vom Reha-Bereich der Berufsgenossenschaften, nur urch engagierte Eltern erreicht. Von Cottbus bis achen, von Flensburg bis Berchtesgaden werden heute ie betroffenen Menschen gefördert und versorgt, haben echtsansprüche auf Leistungen von Kassen, Kommu- en, Ländern und Staat. Der fachliche, rechtliche und aterielle Standard ist gut. Es ist unbedingt zu hoffen, dass wir dies auch in Zei- en wirtschaftlicher Krisen fortführen. Mit dem Assis- enzpflegebedarfsgesetz setzen wir ein gutes Signal, dass uch zukünftig die Teilhabe und Förderung von Men- chen mit Behinderungen, die in Deutschland eine lange radition hat, in unserer Gesellschaft weiter gefördert ird. Hilde Mattheis (SPD): Es ist gut, dass mit dem Ge- etz zum Assistenzpflegebedarf von Menschen mit Be- inderungen jetzt im Falle eines Krankenhausaufenthal- es die Sicherheit für eine Kostenübernahme besteht und egenüber dem Kostenträger der Anspruch auf entspre- hende Leistungen geltend gemacht werden kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25533 (A) ) (B) ) Das sogenannte Arbeitgebermodell ermöglicht Men- schen mit besonderer Behinderung nach SGB XII eine persönliche Pflegekraft zu beschäftigen. In Deutschland sind es circa 500 Menschen. Aber im Fall eines Kran- kenhausaufenthaltes gab es bislang keinen gesetzlich verankerten Anspruch gegen die jeweiligen Kostenträger auf Mitaufnahme dieser Pflegekraft ins Krankenhaus und auf Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden Leistungen auch während der Dauer der Krankenhausbe- handlung. Bislang wurden verschiedene Sozialleistungsberei- che berührt, was die Kostenträger dazu verleitete, sich als nicht zuständig zu erklären. Das wiederum hatte zur Folge, dass die betroffenen Personen im Krankenhaus oft für sie nicht förderlichen Situationen ausgeliefert wa- ren. Viele Menschen mit einem hohen Hilfebedarf haben deshalb Krankenhausaufenthalte vermieden oder auf aufwändige Untersuchungen verzichtet. Mit diesem Gesetz haben nun Menschen in Deutsch- land, die einen sehr speziellen und individuellen Pflege- bedarf haben, die Pflegekraft an ihrer Seite, die ihre Bedürfnisse genau kennt. Gerade für Menschen mit be- sonderem Assistenzbedarf ist die Vertrautheit der Pflege- kräfte, die Kontinuität der Pflegemaßnahmen von großer Bedeutung. Und wenn diese Pflegekräfte während eines Krankenhausaufenthaltes nicht zur Verfügung stehen, dann besteht die Gefahr, dass wichtige Pflegemaßnah- men unterbleiben, wie zum Beispiel Umlagerungen bei Menschen, die spastische Störungsbilder haben. Dann drohen Kontrakturbildungen und Dekubitusbildungen. Aber auch für einfachere Hilfestellungen, wie zum Bei- spiel bei der Nahrungsaufnahme, werden die Pflege- kräfte gebraucht. Das Gesetz regelt, dass Versicherte mit einem beson- deren pflegerischen Bedarf ihre Pflegekräfte mit ins Krankenhaus nehmen können. In diesem Anspruch sind auch Übernachtung und Verpflegung der Pflegekräfte beinhaltet. Außerdem wird das Pflegegeld für die ge- samte Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts zur Akutbehandlung sowie auf die gesamte Dauer von kran- kenhausersetzender häuslicher Krankenpflege weiterge- zahlt. Ich denke, mit diesen Maßnahmen schaffen wir eine große Erleichterung für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, wenn sie sich einer stationären Krankenhausbehandlung unterziehen müssen, und wir verbessern die Qualität ihrer Versorgung. Mit diesem Gesetz regeln wir weitere wichtige Punkte, zum einen die „Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Pflegefamilien“. Auf diese Änderung des SGB XII wird meine Kollegin Marlene Rupprecht eingehen. Dann enthält dieses Gesetz eine Änderung des SGB IX im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und in Bezug auf die Regelung der Fahrtkosten- erstattung. Mit dieser Änderung wird eine einheitliche Leistungserbringung sichergestellt und festgelegt, dass es künftig möglich sein wird, sich von einer Person be- gleiten zu lassen und einen Hund mitzuführen. Es han- delt sich also auch im Bereich des SGB IX um eindeu- tige Verbesserungen für den betroffenen Personenkreis. n f p e p E G o w r r b n B Ä li m B f m te u T k e g d s v h O m w m d K l p e v b W g c – z s F l a r a f (C (D Und schließlich regeln wir mit dem Gesetz die Auf- ahme der Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungs- ach im Rahmen des Studiums der Medizin in die Ap- robationsordnung für Ärzte – ein wichtiger Baustein für ine gute Versorgung von Menschen in einer Lebens- hase, in der keine Therapie mehr greift, aber es um die rhaltung von Lebensqualität geht. Bislang war die rundlage einer optimalen Versorgung schwerstkranker der sterbender Menschen das langjährige Erfahrungs- issen von Ärztinnen und Ärzten, das diese erst nach ih- em Studienabschluss sammeln konnten. Die Veranke- ung der Palliativmedizin in der Ausbildung soll dazu eitragen, dass die Studentinnen und Studenten mit ei- em gefestigten Grundwissen in diesem Bereich in die erufsausübung gehen. Wir sind froh, dass auch die rzte selber diese Regelung begrüßen. Bedauerlich ist – das möchte ich an dieser Stelle deut- ch sagen –, dass es mit unserem Koalitionspartner nicht öglich war, sich auf Regelungen zur Erstattung von rillen und nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln ür Taschengeldempfänger in Heimen zu einigen. Damit üssen auch weiterhin viele der etwa 200 000 Behinder- n in stationären Einrichtungen auf notwendige Brillen nd OTC-Präparate verzichten, weil sie diese von ihrem aschengeld nach § 35 SGB XII selbst nicht bezahlen önnen. Hier hat die Union vereitelt, für diese Menschen ine dringend benötigte Verbesserung ihrer Versorgung esetzlich umzusetzen. Mit dem Assistenzpflegebedarfsgesetz verbessern wir ie Lebens- und Versorgungsqualität behinderter Men- chen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und wir erbessern die palliativmedizinische Versorgung. Ich offe deshalb, dass das Gesetz auch die Zustimmung der pposition hat. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Ich öchte mich auf zwei Regelungen konzentrieren, die ir im Rahmen dieses Gesetzes schaffen. Beide freuen ich ungemein und schaffen Verbesserungen für behin- erte Menschen. Die erste Regelung betrifft die Betreuung behinderter inder in Pflegefamilien. Familien können in Zukunft eichter Kinder und Jugendliche mit geistiger und kör- erlicher Behinderung aufnehmen. Damit können Auf- nthalte von diesen Kindern in stationären Einrichtungen ermieden oder beendet werden. Die Zuständigkeit für ehinderte Kinder und Jugendliche ist bisher geteilt. ährend bei seelischer Behinderung die Kinder- und Ju- endhilfe – SGB VIII – zuständig ist, greift bei körperli- her und geistiger Behinderung die Sozialhilfe SGB XII. Dies führt etwa bei Mehrfachbehinderungen u Problemen. Zudem gibt es im SGB VIII den Tatbe- tand der Vollzeitpflege, im SGB XII nicht. Dies hat zur olge, dass seelisch behinderte Kinder oft in Pflegefami- ien aufgenommen werden, geistig behinderte Kinder ber nicht und stattdessen meist in vollstationären Ein- ichtungen der Behindertenhilfe betreut werden. Seit über zwei Jahren mache ich mich als Kinderbe- uftragte meiner Fraktion in Gesprächen und Beratungen ür eine politische Lösung stark. Dabei kämpfe ich für 25534 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) die sogenannte große Lösung SGB VIII, das heißt, alle behinderten Kinder und Jugendlichen werden unabhän- gig vom Grad der Behinderung der Kinder- und Jugend- hilfe zugeordnet. Leider ist dieses Vorhaben kurzfristig aus finanziellen, personellen und strukturellen Gründen nicht umsetzbar. Mit dem neuen Gesetz regeln wir die Betreuung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugend- lichen in einer Pflegefamilie deshalb für einen bis Ende 2013 befristeten Zeitraum als Leistung der Eingliede- rungshilfe im SGB XII. Das heißt: Behinderten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen des Sozialhilfeträgers erhalten, stehen dieselben Möglichkeiten offen wie an- deren Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Ju- gendhilfe. Die Rechte von Familien, Kindern und Ju- gendlichen werden so gestärkt. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass Kinderrechte in allen Rechtsberei- chen besser berücksichtigt werden. Kinder und Jugendli- che – ob mit oder ohne Behinderung – haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen. Die zweite Regelung, die ich nennen will, nenne ich das „Hundegleichstellungsgesetz“. Es freut mich ganz besonders, auch als Berichterstatterin für den Bereich Contergangeschädigte, dass wir nunmehr Blindenhunde und Behindertenbegleithunde im Behindertenrecht gleichgestellt haben. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen blinde Menschen neben einer Begleitperson auch einen Blindenhund kostenlos im öffentlichen Personennahver- kehr mitnehmen. Schwerbehinderte Menschen können entweder die Begleitperson oder den Hund mitnehmen. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass sich Menschen mit Behinderung bei der Benutzung von Bus und Bahn entscheiden müssen, ob sie für die Begleitperson oder den Hund eine Fahrkarte lösen. Diese unbefriedigende Regelung wird nun beseitigt. Dieser Schritt bedeutet für Menschen mit Behinderung eine große Erleichterung im Alltag. Beide Änderungen gehen übrigens auf konkrete Ein- gaben von Bürgerinnen und Bürgern zurück. Als Mit- glied des Petitionsausschusses freue ich mich, dass Bür- gereingaben ernst genommen und sorgfältig geprüft werden und dann wie hier zu Gesetzen mit konkreten Verbesserungen führen. Dies unterstreicht die Wichtig- keit des Petitionsrechts und ermutigt hoffentlich alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Recht wahrzunehmen. Dr. Erwin Lotter (FDP): Die Koalition setzt heute eine Praxis fort, die sich leider in den Jahren von Schwarz-Rot in diesem Parlament etabliert hat: Politik für Menschen mit Behinderungen wird ins Protokoll ver- bannt. Eine öffentliche Aussprache zu Gesetzen der Re- gierungskoalition findet nicht mehr statt. Die Kollegin- nen und Kollegen, die sich immer wieder über Politikverdrossenheit und mangelnde Präsenz des Parla- ments im Bewusstsein der Bevölkerung beklagen, sor- gen mit ihrer „Freitags-ist-um-15-Uhr-Schluss-Mentali- tät“ dafür, dass an Behindertenpolitik interessierte Bürgerinnen und Bürger sprichwörtlich in die Röhre schauen. Der Bildschirm bleibt schwarz, wer mehr wis- sen will, muss sich mühsam auf die Suche nach Plenar- p b v P R b t P u e K d U K b v e d D M E m R P s G d s M p n b h e g b c A W P n i A v z w f S t h c d u i t (C (D rotokollen im Internet machen oder sich auf die selbst- eweihräuchernde Öffentlichkeitsarbeit der Koalition erlassen, die sich natürlich mit einem Feuerwerk von ressemitteilungen feiern wird. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz zur egelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus leiben sich die Regierungsfraktionen neben der Debat- enverhinderung auch in einer weiteren Disziplin treu: robleme zwar erkennen, aber nicht richtig lösen. Es ist nzweifelhaft richtig, dass für behinderte Menschen mit inem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf bei einem rankenhausaufenthalt die Möglichkeit bestehen muss, en oder die Assistenten oder Assistentin mitzunehmen. nd es muss sichergestellt sein, dass auch trotz eines rankenhausaufenthalts der vertraute Assistent weiter eschäftigt und finanziert wird. Dieses Anliegen wird on der FDP uneingeschränkt unterstützt. Die Aufnahme iner Begleitung in das Krankenhaus ist aber bereits urch § 2 der Bundespflegesatzverordnung geregelt. ieser sieht die aus medizinischen Gründen notwendige itaufnahme einer Begleitperson des Patienten vor. ine gesetzliche Neuregelung für diesen Bereich ist so- it nicht notwendig. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die neue egelung auf behinderte Menschen begrenzt wird, die flegekräfte im sogenannten Arbeitgebermodell be- chäftigen. Das Pflegeproblem greift weit über die ruppe der behinderten Menschen, die ihre Pflege über as Arbeitgebermodell realisieren, hinaus. Nicht berück- ichtigt wird die weitaus größere Gruppe behinderter enschen, die die Assistenz im Wege des Sachleistungs- rinzips durch einen ambulanten Dienst in Anspruch immt. Der Gesetzentwurf führt also zu einer Ungleich- ehandlung des betroffenen Personenkreises. Er ist des- alb nicht die Lösung des Problems, sondern bestenfalls in Einstieg in die Lösung eines viel größeren Problems. Auch die Regelungen zur Palliativmedizin sind wohl ut gemeint und werden von der FDP in ihrer Problem- eschreibung unterstützt. Als praktizierender Arzt versi- here ich Ihnen aber: Ein zusätzliches Vollstopfen der pprobationsordnung allein ist der denkbar schlechteste eg. Jeder Medizinstudent wird Ihnen bestätigen: Der rüfungsstoff wird auswendig gelernt, aber nicht verin- erlicht. Zum Arzt wird man nicht im Hörsaal, sondern n Klinik und Praxis. Und da muss auch die eigentliche usbildung in Palliativmedizin erfolgen. Ich kann nach- ollziehen, dass eine stärkere Sensibilisierung der Medi- iner für palliativmedizinische Verfahren gewünscht ird. Aber wenn dies erfolgreich bereits im Studium er- olgen soll, muss die Approbationsordnung an anderen tellen gestrafft werden. Weil wir Liberale die Ziele des Gesetzentwurfes wei- estgehend mittragen, die Umsetzung aber für verfehlt alten, enthalten wir uns der Stimme. Wir sind uns si- her: In der nächsten Legislatur werden wir uns erneut amit befassen müssen, denn von einer umfassenden nd vernünftigen Lösung der angesprochenen Probleme st dieses Gesetz weit entfernt. Dass heute erneut nicht zur Behindertenpolitik debat- iert wird, sondern die Reden zu Protokoll gehen, hat Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25535 (A) ) (B) ) wohl neben dem bereits erwähnten Wunsch vieler Kolle- ginnen und Kollegen der anderen Fraktionen nach einem frühen Start ins Wochenende noch einen anderen Grund: Zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Belange behinderter Menschen auf der Tagesordnung des Deut- schen Bundestages. Nichts liegt näher, als heute die Bi- lanz von vier Jahren schwarz-roter Behindertenpolitik zu ziehen. Und auf einmal wundert man sich nicht mehr, dass sich vor allem CDU/CSU und SPD dieser Debatte entziehen. Denn nicht mal die niedrig gesteckten Verein- barungen des Koalitionsvertrages sind umgesetzt wor- den. Die vollmundig angekündigte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist bereits im Ansatz, bei der Einbeziehung der Verbände behinderter Menschen, mit Pauken und Trompeten gescheitert und daraufhin sang- und klanglos beerdigt worden. Probleme bei der Früh- förderung wurden in effektheischenden gemeinsamen PR-Aktionen der Behinderten- und Patientenbeauftrag- ten angeklagt, aber nicht gelöst. Nicht mal Kleinigkei- ten, wie das Problem nicht funktionierender gemeinsa- mer Servicestellen im Rahmen des SGB IX, konnten gelöst werden. Apropos SGB IX: Die in der vorletzten Legislatur mit gutem Grund eingerichtete Internetplatt- form www.sgb-IX-umsetzen.de wurde still und heimlich abgeklemmt, allerdings leider nicht, weil das SGB IX nun umgesetzt wäre. Auch vom Trägerübergreifenden Persönlichen Budget, dem Hoffnungsträger der Koali- tion in der ersten Hälfte der Legislatur, spricht heute kaum noch jemand in Berlin. Dass der Durchbruch die- ser Form der Leistungserbringung noch immer auf sich warten lässt, stört CDU/CSU und SPD herzlich wenig. Anstatt daheim die Hausaufgaben zu machen, hat sich Schwarz-Rot ab der zweiten Hälfte der Legislatur nur noch um die UN-Konvention über die Rechte behinder- ter Menschen gekümmert. Daran wäre nichts auszuset- zen, wenn dabei auch nur etwas mehr als Symbolpolitik herausgekommen wäre. Aber als es dann in diesem Win- ter um die Ratifizierung der Konvention ging, wurde die völlige Planlosigkeit der Bundesregierung in Fragen der Umsetzung der Konvention offensichtlich. Pläne zur Umsetzung der Konvention in deutsches Recht? Fehlan- zeige. Klarheit über ableitbare Ansprüche und Rechte behinderter Menschen aus der Konvention? Nicht in Sicht. Eine korrekte und ehrliche Übersetzung ins Deut- sche? Nicht mit dieser Regierung. Als Olaf Scholz vor knapp zwei Jahren sein Amt als Minister für Arbeit und Soziales antrat, hat er den Bür- gerinnen und Bürgern die Schaffung der „weltbesten Ar- beitsvermittlung“ versprochen. Aber wann fängt er da- mit an? Bei der Jobvermittlung für behinderte Menschen ist von diesem Anspruch noch nichts zu sehen. Die behindertenpolitische Bilanz dieser Bundesregie- rung ist beschämend. Wer gehofft hatte, eine Große Koalition könnte in Bund und Ländern mehr erreichen als eine Regierung ohne Bundesratsmehrheit, wurde bit- ter enttäuscht. Die Große Koalition hinterlässt der kom- menden Regierung einen immensen Innovationsstau in der Behindertenpolitik. Deshalb ist eines klar: Eine Große Koalition hilft behinderten Menschen in unserem Land nicht! s B e ü l B z s d s s b V h v m e t k d h n b h e K t c z g t t K a d r K h d f e H d d A m 1 K v h d k n h s (C (D Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Dass wir diesen Ge- etzentwurf heute beraten, ist das Verdienst von Elke artz. Elke Bartz war seit dem 21. Lebensjahr infolge ines Autounfalls schwerstbehindert und wurde – wie blich – anschließend in ein Heim verbannt. Nach jahre- angem Kampf gelang es ihr und ihrem Mann Gerhard artz, ihr Leben selbstbestimmt in einem eigenen Haus u gestalten. Die notwendige Assistenz erkämpften sie ich über viele Instanzen und sind somit Mitinitiatoren es sogenannten Arbeitgebermodells, das heißt, Men- chen mit Pflege- und Assistenzbedarf erhalten ein „per- önliches Budget“ und beschäftigen damit die von und ei ihnen angestellten Assistenten selbst. Elke Bartz, die orsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz be- inderter Menschen (ForseA e.V.), verstarb im August origen Jahres, kann also diesen Erfolg leider nicht mehr it ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus der manzipatorischen Behindertenbewegung mitfeiern. Im SGB XII steht im § 63: „In einer stationären oder eilstationären Einrichtung erhalten Pflegebedürftige eine Leistungen zur häuslichen Pflege.“ Dies bedeutet, ass Menschen mit Behinderungen bei einem vorüberge- enden Aufenthalt im Krankenhaus ihre Assistenzkräfte icht mitnehmen können und für diese vertraglich ge- undenen Beschäftigten in dieser Zeit auch kein Geld er- alten. Da das Krankenhauspersonal lediglich darauf ingestellt ist, die – abgesehen von der zu behandelnden rankheit – ansonsten „normalen“ Patienten zu be- reuen, fehlt diesen sowohl die Zeit als auch die fachli- he Kompetenz, die behinderungsbedingt anfallenden usätzlichen Pflege- und Assistenzleistungen zu erbrin- en. Die Folge: Menschen mit Behinderungen sind un- erversorgt, teilweise mit tödlichen Folgen. Auf diese ka- astrophale Situation machte ForseA 2006/2007 in einer ampagne „Ich muss ins Krankenhaus … und nun?“ ufmerksam und übergab die 70-seitige Dokumentation er Kampagne am 27. September 2007 auf einer Konfe- enz der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, arin Evers-Meyer (SPD). Sie versprach schnelle Ab- ilfe. Neben ForseA wiesen auch andere Institutionen auf ie katastrophale Versorgung bzw. Assistenzsicherung ür Schwerbehinderte während ihres Krankenhausauf- nthaltes hin – zum Beispiel die Landesärztekammer essen in einer Vorlage an den Gesundheitsausschuss es Bundestages vom 10. Juni 2008. Trotzdem wurde ie Bundesregierung nicht aktiv – dies wurde in den ntworten von Staatssekretär Rolf Schwanitz (SPD) auf eine Fragen in der Fragestunde im Bundestag am 8. Juni 2008 deutlich. Im Mai 2009 kam dann endlich der Gesetzentwurf der oalition. Die Behindertenbeauftragte Evers-Meyer erkündete in einer Pressemitteilung: „Mit den vorgese- enen Änderungen wird sichergestellt, dass pflegebe- ürftige behinderte Menschen auch während eines Kran- enhausaufenthaltes die für sie notwendigen über das ormale Maß hinausgehenden Assistenzleistungen er- alten – erbracht durch ihre vertrauten Assistenzkräfte.“ Etwas anders klang es in der „Anhörung“ und den chriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen am 25536 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) 27. Mai 2009 im Gesundheitsausschuss. ForseA, der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. – ABiD –, der Bun- desverband evangelische Behindertenhilfe, ambulante dienste e.V., die Diakonie, die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und der Paritätische Wohlfahrtsverband ver- wiesen auf zwei entscheidende Mängel: Erstens greift die- ses Gesetz nur für Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenten über das sogenannte Arbeitgebermodell be- schäftigen. Dies ist nur eine sehr kleine Gruppe, da viele Betroffene ihre Assistenzleistungen auch über andere Mo- delle erhalten. Zweitens greift diese Lösung nur bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt, aber nicht bei Heilkuren und anderen stationären Aufenthalten in Vorsor- geeinrichtungen (zum Beispiel einem Müttergenesungs- heim) und auch nicht in Rehabilitationseinrichtungen. Trotzdem war die Koalition nicht bereit, entspre- chende Korrekturen vorzunehmen. Diesbezügliche Än- derungsanträge der Linken im Gesundheitsausschuss wurden von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Begrün- dung für die Ablehnung durch die CDU/CSU kann der vorliegenden Beschlussempfehlung entnommen werden: „Zwar seien auch andere pflegebedürftige Menschen von der Problematik betroffen, doch könne der Gel- tungsbereich mit Rücksicht auf die entstehenden hohen Kosten aus jetziger Sicht nicht erweitert werden.“ Die Linke wird dem vorliegenden Gesetzentwurf trotzdem zustimmen, weil wenigstens für eine kleine Gruppe von Menschen mit Behinderungen das Problem der Assistenz im Krankenhaus gelöst wird und weil mit diesem Gesetz (im sogenannten Omnibusverfahren) wei- tere vernünftige und überfällige Regelungen in anderen Bereichen getroffen werden, zum Beispiel die Möglich- keit der kostenlosen Mitnahme von einem Behinderten- begleithund und (statt bisher „oder“) einer Begleitperson für berechtigte Personen und die Hilfe für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in einer Pflegefamilie. Der Behindertenbeauftragten Evers-Meyer, welche in einer weiteren Pressemitteilung am 17. Juni verkündete: „Die bange Frage „Ich muss ins Krankenhaus … was nun?“ braucht sich jetzt hoffentlich kein behinderter Mensch mehr stellen“, und dieser sowie der kommenden Bundesregierung sei ins Stammbuch geschrieben: Bange Fragen bleiben, auch die Gefahr der Unterversorgung von vielen Menschen mit Behinderungen. Wir brauchen auch Lösungen, damit Menschen mit Behinderungen nicht länger Kuren und andere stationäre Vorsorge- und Rehaleistungen verwehrt werden, weil ihr Assistenzbe- darf nicht gesichert ist. Wir brauchen den barrierefreien Zugang zu allen stationären und ambulanten Angeboten zur medizinischen Versorgung. Gemessen an den Ver- pflichtungen, die sich aus Art. 25 der UN-Behinderten- rechtskonvention ergeben, ist dieser Gesetzentwurf nur ein kleiner Schritt. Wir, und hier meine ich die selbstbe- stimmte Behindertenbewegung, werden auch im Sinne von Elke Bartz weiter kämpfen. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ein Omnibus hat viele Sitzplätze und jeder wird mitgenommen. Genauso erscheint das Assistenzpflege- bedarfsgesetz als eine Ansammlung von Regelungen, die noch irgendwie in dieser Legislatur beschlossen wer- den müssen und einmal mehr, einmal weniger mit Assis- t m K k d l n w d h d s d s d e U g k l j z A n z A s M s t u A s U s s A d P P a t f p m k h s d ü p k c M k k s d A A (C (D enz, Pflegebedürftigkeit und Behinderung in Zusam- enhang stehen. Assistenzpflegebedarfsgesetz heißt es, weil es im ern den Einsatz von Assistenzpflegekräften im Kran- enhaus regelt. Das Gesetz beschreibt das sonore Ziel, ass pflegebedürftige behinderte Menschen ihre persön- ichen Assistenzpflegekräfte mit in das Krankenhaus ehmen können, wenn ein stationärer Aufenthalt not- endig wird: eine längst überfällige Regelung, nachdem ie Behindertenverbände für Personen mit Assistenz un- altbare pflegerische Missstände und vermeidbare To- esfälle in Krankenhäusern vermelden und die Unterver- orgung in diesem Bereich seit Jahren anprangern. Somit ürfte das Gesetz ein Bonbon an pflegebedürftige Men- chen mit Behinderung sein, das wir als ersten Schritt in ie richtige Richtung begrüßen. Denn erstmalig wird an- rkannt, dass hier ein über die Pflege hinausgehender nterstützungsbedarf existiert. Die Einschränkung aber folgt auf dem Fuße – nur ein anz kleiner Teil von Menschen mit Behinderung ommt in den Genuss dieser Leistung. Die Sicherstel- ung und Kontinuität des Assistenzbedarfs steht nur den- enigen zu, die in einem bestimmten Arbeitsverhältnis ueinander stehen – also beschäftigten Assistenzen im rbeitgebermodell. Ein selbst bestimmtes Arbeitsmodell och dazu – es sind diejenigen, die ihre Alltagsunterstüt- ung und Pflege durch von ihnen angestellte besondere ssistenzkräfte sicherstellen. Und nur die! Sie werden ich nun fragen: Und die anderen pflegebedürftigen enschen mit Behinderung, die zum Beispiel ihre As- istenz von ambulanten Diensten oder anderen Anbie- ern erhalten? Diese haben zwar den gleichen Wunsch nd auch Bedarf – aber den Fehler: Sie beschäftigen ihre ssistenz nicht nach dem Arbeitgebermodell. Aus die- em schwer zu begründenden und zu rechtfertigenden mstand bekommen sie die neue Leistung nicht. Unver- tändlich und inkonsistent ist, dass der Kreis der Inan- pruchnehmerinnen und Inanspruchnehmer von einem rbeitsmodell abhängig ist und nicht von den vorliegen- en Bedarfen. Problematisch wird es, wenn man künftig atienten im Krankenhaus erklären muss, warum die erson im „Nachbarbett“ mehr Unterstützung bekommt ls sie selbst. Obwohl wir den Ansatz des Gesetzes un- erstützen, halten wir diese Ungleichbehandlung für alsch, weil letztlich aus rein ökonomischen Gesichts- unkten heraus so entschieden wurde. Beim Einsatz von Assistenzen in Krankenhäusern öchte ich noch auf etwas hinweisen: Es darf nicht dazu ommen, dass – wie von Experten befürchtet – Kranken- äuser sich hier aus ihrer pflegerischen Verantwortung tehlen. Ganz nach dem Motto „Ist ja eine oder einer da, er bzw. die wird die pflegerische Versorgung für uns bernehmen!“ So weit darf es nicht kommen, denn die flegerische Versorgung ist originäre Aufgabe des Kran- enhauspersonals. Die Kliniken haben einen gesetzli- hen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, egal ob ein ensch eine Behinderung hat oder nicht. So habe ich ein Verständnis dafür, wenn argumentiert wird, dass eine Zeit im Krankenhausalltag verbleibt, um eine Per- on auch mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbe- arf zu lagern oder Essen zu reichen und es deshalb einer ssistenz dafür bedarf. Unserer Meinung nach ist der nspruch auf Assistenz völlig gerechtfertigt, wenn die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25537 (A) ) (B) ) Versorgung des besonderen Pflegebedarfs nur durch die Assistenz gewährleistet werden kann, beispielsweise wenn es bei einer Versorgungsmaßnahme eines weitreichenden, individuumsbezogenen Wissens über die zu unterstützende Person bedarf, der nur eine persönliche Assistentin oder ein persönlicher Assistent nachkommen kann. Es gilt also, den besonderen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in den Blick zu nehmen. Wir wollen dieses Gesetz, weil es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist und weil damit grundsätzlich anerkannt wird, dass in bestimmten Fällen der Bedarf über die normale pflegerische Versorgung hinausgeht, die vom Krankenhaus geleistet werden kann. Wir wollen aber mehr und dürfen nach der Gesetzesverabschiedung nicht dabei stehen bleiben, sondern müssen Mittel und Wege zur Erschließung weiterer Bedarfskreise finden. Hier ist auch die Krankenhauslandschaft gefordert, mit- zudenken und auch interne Lösungen zu finden. Die Gruppe demenziell erkrankter und multimorbider Men- schen wird zunehmen und zukünftig einen großen Teil der Patienteninnen und Patienten im Krankenhaus aus- machen. Auch und gerade diese Gruppe hat einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Auch bei ihnen spielt die Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen, wie im Falle der Assistenz bei Behinderung, eine wesentliche Rolle im Genesungsprozess. Denn Pflegebedürftigkeit ist eben oft auch Behinderung. Ohne Assistenz ist dieser Personenkreis im Krankenhaus oft unterversorgt. Aber sind hier nicht zuvörderst die medizinischen Versor- gungssysteme und ihre Institutionen gefragt, personen- zentrierte Pflege und Hilfe zu leisten und sich auf die „neue“ Patientenlandschaft einzustellen? So neu ist diese Klientel für die Krankenhäuser nun auch wieder nicht! Und noch ein beförderter Fahrgast im Omnibus des Assistenzpflegebedarfgesetzes: die Aufnahme des Pflichtlehrfaches Palliativmedizin in die Ausbildung der Ärzte. Dazu beglückwünschen wir die Koalition. Sie hat sich nun der stetigen Forderung von uns Grünen ange- schlossen. Wir propagieren diese Regelung schon lange und auch mit Entschiedenheit, wie wir in einem Antrag zum Leben am Lebensende vor jetzt über einem Jahr zum Ausdruck gebracht haben. Bisher war es dem Gut- dünken der Ärzte oder ihrem Eigeninteresse überlassen, sich in diesem wichtigen Bereich fortzubilden. Ange- sichts der zukünftig noch zunehmenden Herausforde- rung der Versorgung Schwerkranker und Sterbender muss dieser Bereich verpflichtend werden. Denn nur so ist die optimale Versorgungssituation zu gewährleisten und trifft auf Mediziner, die ein Grundverständnis von palliativer Versorgung haben. Der Omnibus hat an Fahrt aufgenommen, und wir wünschen uns jetzt nur, dass er sich nicht nur bis zur nächsten Zieletappe bewegt. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Jugend- strafrecht im 21. Jahrhundert (Tagesordnungs- punkt 60) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ CSU): Mit einer Großen Anfrage glaubt die Fraktion B F m t s li g g w z B a r g w v s v k k M d t 2 g l b d k g d S g r d r B z s w b z § S z R g T b A t F f r K v m d (C (D ündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung auf dem eld der Jugendkriminalität „auf den Zahn“ fühlen zu üssen. Was Bündnis 90/Die Grünen unter dem Arbeits- itel „Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert“ versteht, wird chon in den ersten Absätzen der Großen Anfrage deut- ch. Verharmlosend wird ausgeführt, der weit überwie- ende Teil der Jugendkriminalität sei dem Bereich der Ba- atell- und Konfliktkriminalität zuzurechnen. Als Beleg erden Ladendiebstahl, Schwarzfahren und Körperverlet- ung in einem Atemzug genannt. Körperverletzungen als agatelldelikte dem Schwarzfahren gleichzustellen, ist ber für Opfer von Straftaten keine gute Botschaft. Ge- ade jugendlichen Straftätern müssen ihre Grenzen auf- ezeigt werden. Dazu gehört auch, dass sich der Staat als ehrhafter und starker Staat zeigt, der sich schützend or Opfer stellt und auch Körperverletzungsdelikte kon- equent verfolgt. Dass zu einem vollständigen Bild eines Jugendstraf- erfahrens auch die Erörterung des Opferschutzgedan- ens gehört, haben Bündnis 90/Die Grünen zwar er- annt, das Opfer selbst steht dabei aber nicht im ittelpunkt. Bündnis 90/Die Grünen geht es nicht um ie Bedürfnisse eines von einem Jugendlichen Verletz- en. Es wird vielmehr gefragt, wie sehr die seit dem Jahr 006 durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz im Ju- endstrafverfahren zugelassene Nebenklage den jugend- ichen Angeklagten mit zusätzlichen Verfahrenskosten elastet. Dabei lässt sich diese Frage allerdings schon urch einen Blick ins Gesetz beantworten. Die Neben- lage im Jugendstrafverfahren ist nämlich nur bei eini- en Verbrechen zugelassen (§ 80 Abs. 3 JGG), und bei iesen zahlt der Staat den Opferanwalt (§ 397 a Abs. 1 tPO). Nicht einmal die Frage, ob es unter dem im Ju- endstrafrecht geltenden Erziehungsgedanken nicht ge- adezu geboten ist, den jugendlichen Straftäter auch mit en Tatfolgen, die für das Opfer eintreten, zu konfrontie- en, wird gestellt. Dass die Nebenklage im Jugendstrafverfahren bei ündnis 90/Die Grünen noch nicht angekommen ist, eigt auch deren Frage nach einer Pflichtverteidigerbe- tellung für den jugendlichen Angeklagten bei einer an- altlichen Opfervertretung. Da die Nebenklage aber nur ei namentlich aufgezählten Verbrechen (§ 80 Abs. 3 JGG) ulässig ist, steht dem jugendlichen Angeklagten nach 68 Nr. 1 JGG in Verbindung mit § 140 Abs. 1 Ziff. 2 tPO in diesen Fällen immer auch ein Pflichtverteidiger u. Auch damit wird deutlich, wie ausgewogen die echtspolitik der Großen Koalition ist und wie demge- enüber Bündnis 90/Die Grünen Jugendstrafrecht mit unnelblick auf den jugendlichen Straftäter fokussiert etreibt. Demgegenüber erfreulich ist das Ergebnis der Großen nfrage, auf deren 205 Fragen die Bundesregierung de- ailliert und fundiert auf 169 Seiten geantwortet hat. Als azit ist festzuhalten, dass das derzeitige Jugendstrafver- ahren den Anforderungen der Rechtswissenschaft ge- echt wird. Innen- und Justizministerium betreiben eine riminalpolitik mit Augenmaß, die unaufgeregt auf die ielfältigen Formen kriminellen jugendlichen Verhaltens it einer breiten Palette von Sanktionen reagiert. Immer ann, wenn Medien über Gewalttaten Jugendlicher 25538 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) berichten, wird der Ruf nach Verschärfungen im Jugend- strafrecht laut. Dies gilt insbesondere für Taten Heran- wachsender. Viele wollen diese konsequent dem Er- wachsenenstrafrecht unterwerfen. Wer Auto fahren und wählen darf und wer das Vaterland verteidigen kann, sei eben kein Kind mehr, heißt es da schnell. Richtig ist, dass der Staat, der die Sicherheit seiner Bürger zu ge- währleisten hat, auf Straftaten mit Sanktionen reagieren muss, aber eben mit Augenmaß. Neueste Erkenntnisse über die Entstehung von Jugendkriminalität sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Wirkung von staatli- chen Sanktionen auf Jugendliche und Heranwachsende. Der jeweilige Reifegrad des Täters erfordert unter- schiedliche, differenzierte Reaktionen des Staates. Soweit Bündnis 90/Die Grünen die Verfahrensmaxi- men und Sanktionsmöglichkeiten, die das Jugendstraf- recht bietet, abklopft, sind die Antworten der Bundes- regierung wissenschaftlich fundiert abgesichert und teilweise mit Statistiken belegt. Eindrucksvoll wird dargelegt, dass und womit die Bundesregierung auch im Bereich des Jugendstrafrechts und der inneren Sicherheit auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand ist. Durch Sym- posien und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe fließen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Rechts- politik ein. Soweit im Fragenkatalog mögliche neue Maßnahmen angesprochen werden, wird sich das Parlament überle- gen müssen, ob die Forderung nach einem Fahrverbot als eigenständige Sanktion für Jugendliche und Heran- wachsende nicht doch eine wirkungsvolle Reaktion auch auf ein Fehlverhalten, das außerhalb des Bereiches von Verkehrsdelikten liegt, sein könnte. Eine Einschränkung der Mobilität verfehlt meines Erachtens ihre Wirkung nicht. Gegen die Einführung eines Warnschussarrestes sprechen die empirischen Forschungsergebnisse. Beim Vollzug von Arrest ist die Rückfallquote höher als bei ei- ner zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe. In die Zukunft gerichtet wird man sich aber Gedanken machen müssen, wie sicherzustellen ist, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Dies ist nämlich eine Bot- schaft, die jugendliche Straftäter am besten verstehen. Die Zeitspanne zwischen Straftat und Gerichtsverhand- lung ist, insbesondere im Jugendstrafverfahren, zu lang. Ein Themenkomplex lohnt auch debattiert zu werden, wie nämlich der zunehmenden Gewaltbereitschaft ge- genüber Polizeibeamten bei Einsätzen entgegengewirkt werden kann. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie Jugendgruppen Festnahmehandlungen stören und unter- halb der Schwelle einer Beihilfehandlung gegenüber der Polizei „Macht“ demonstrieren. Dies muss durch eine Ausweitung der Strafbarkeit im Bereich des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) aufgefangen werden. Zu denken ist an die Übernahme von Tatbe- standselementen aus dem Straftatbestand des Landfrie- densbruchs (§ 125 StGB) in den des § 113 StGB. Ergebnis sorgfältiger Lektüre der Antwort der Bun- desregierung ist, dass gesetzgeberischer Handlungsbe- darf nicht gegeben ist. Defizite im bundespolitischen V w r d n d j d v m s g f s N n G z u i d d v s w w a w u V a g u D n i g d a n w a d s „ s t m a g d d t (C (D erantwortungsbereich haben sich nicht ergeben, wie- ohl man über Verbesserungen des Jugendstrafverfah- ens immer nachdenken kann. Jörg van Essen (FDP): Wir haben alle die Warnung er Innenminister von Bund und Ländern vor einer zu- ehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte von Anfang ieses Monats als ein alarmierendes Ergebnis der Früh- ahrstagung der Innenminister in Erinnerung. Ich habe in iesem Zusammenhang einen Kommentar der FAZ noch or Augen. Der Kommentator schrieb: „Die zuneh- ende Aggressivität von Jugendlichen – bei Fußball- pielen, Demonstrationen, in ihrem Kiez –, der man- elnde Respekt vor staatlicher Autorität und die ehlenden Reaktionen der Politik auf diese Entwicklung ind unter Polizisten seit langem das Gesprächsthema ummer eins.“ Vollkommen zu Recht hat daher nicht nur NRW-In- enminister Wolf aufgefordert, Polizisten besser gegen ewaltexzesse zu schützen. Ihm ist uneingeschränkt zu- ustimmen: Gewalt gegen diejenigen, die uns schützen nd die Recht und Gesetz durchsetzen, ist völlig nakzeptabel. Das heißt für die FDP aber vornehmlich ie Ausnutzung des bestehenden Strafrahmens und nicht ie reflexartige Forderung nach Verschärfung von Straf- orschriften. Aber auch das hat die Debatte bei der IMK wieder ehr deutlich werden lassen: Wir dürfen vor Jugendge- alt nicht die Augen verschließen. Wegsehen hilft hier eder den jungen Tätern, die man – das weiß ich auch ufgrund meiner früheren Tätigkeit als Oberstaatsan- alt – häufig noch auf die richtige Bahn bringen kann, nd erst recht nicht den Opfern! Die brutalen Bilder der ideoaufzeichnung der Münchener U-Bahn haben uns lle sehr betroffen gemacht. Berichte über kaltblütige Ju- endgangs in Berlin, Hamburg und anderswo erfüllen ns alle mit Sorge. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute mit dieser ebatte die Möglichkeit haben, das Thema Jugendkrimi- alität grundsätzlich zu beleuchten. Für die FDP kann ch Ihnen versichern, dass wir uns den Herausforderun- en des Jugendstrafrechts gerne stellen und wir hier für ie 17. Legislaturperiode zumindest den Bedarf sehen, n einigen wenigen Stellen des Jugendstrafrechts auch achzujustieren. Die Daten, die die Große Anfrage uns hierfür liefert, erden dabei außerordentlich dienlich sein. Ich möchte n dieser Stelle aber nicht verhehlen, dass ich verwun- ert bin, wie dünn die Datenlage an mancher Stelle er- cheint. Ich habe es sehr bedauert, zu oft zu lesen, dass keine belastbaren Erkenntnisse“ vorlagen. Bei einem olch wichtigen Thema ist dies sehr ärgerlich. Gleichzei- ig finde ich es beruhigend, dass die Bundesregierung anch einer Forderung widersteht und so zum Beispiel uch für die Beibehaltung der Führungsaufsicht im Ju- endstrafrecht ist. Das Jugendstrafrecht lebt gerade von er Vielzahl ganz unterschiedlicher Instrumente, die es em Jugendrichter ermöglicht, eine pädagogisch am Tä- er orientierte Maßnahme zu finden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25539 (A) ) (B) ) Die FDP hat sich stets für einen nachhaltigen Um- gang mit dem Thema eingesetzt. Als das Thema Jugend- gewalt zu Jahresbeginn 2008 aufgrund des damaligen hessischen Landtagswahlkampfs auch zu einem großen bundespolitischen Thema wurde, war es die FDP, die zur Besonnenheit mahnte. Das FDP-Bundespräsidium hat seinerzeit einen Beschluss mit dem Titel „Sofortpro- gramm gegen Jugendgewalt und Jugendkriminalität“ vorgelegt. Unsere Thesen von damals haben nach wie vor Gültigkeit. Anders als andere Streiter auf dem Feld haben wir das Thema aber nie nur in Wahlkampfzeiten besetzt. Ich selbst habe hierzu in den vergangenen Mo- naten verschiedene Vorträge gehalten; auch Partei- freunde haben dieses Thema in den Ländern weiter vo- rangetrieben. Dabei war und ist unser Ansatz allerdings anders als der von Bündnis 90/Die Grünen. Dort heißt es – ich zi- tiere aus der Webseite der Bundestagsfraktion von Bünd- nis 90/Die Grünen –: „Unser Ziel ist, das Jugendstraf- recht den aktuellen Bedürfnissen der Jugendlichen von heute anzupassen.“ – Was für ein fundamentales Miss- verständnis von Strafrecht – und auch erst recht des Ju- gendstrafrechts! Ziel des Jugendstrafrechts ist es doch vor allem, erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken, nicht aber, es den Bedürfnissen der Täter anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und, unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts, auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Es ist genau diese Kuschelpädagogik, die in dem zi- tierten Satz der Grünen so deutlich wird, mit der man den jungen Menschen nicht nur nicht hilft, sondern viel- mehr – so jedenfalls meine Sorge – kriminelle Karrieren erst befördert. Dabei wissen wir, dass gerade bei jungen Menschen erzieherische Maßnahmen noch greifen kön- nen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Erziehung nicht zwingend immer den Bedürfnissen der Jugendli- chen von heute – und wahrscheinlich auch nicht derer von gestern – entspricht. Auch in der Antwort der Bun- desregierung heißt es zutreffend: Im Jugendstrafrecht geht es nicht zuerst um möglichst große Milde, sondern um die bestmögliche und jugendgemäße Vermeidung künftiger Straffälligkeit. Ich sagte bereits, dass die FDP das Thema seit langem besetzt, nicht nur zu Wahlzeiten. Gleichzeitig ist es für uns aber auch selbstverständlich, dass wir hierzu auch Antworten in unserem beim Bundesparteitag in Hannover beschlossenen Deutschlandprogramm zur Bundestags- wahl geben: Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität muss das breite Instrumentarium des Jugendstrafrechts dazu konsequent angewendet werden. Hierfür ist in erster Linie eine bessere Vernetzung von Polizei, Justiz, kom- munaler Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe und Schule vor Ort notwendig, wie sie beispielsweise durch soge- nannte Häuser des Jugendrechts in den Kommunen reali- siert werden kann. Die FDP ist auch für den Ausbau der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten auf Fehlverhalten Jugendlicher durch den Warnschussarrest. Auch die Anfang des Jah- res vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirt- s m a g m s d h f p w a g J g R t a w b V J E G s k s i m e i B e e v f w m 2 g R d w l n H r r f w H n s v (C (D chaftsforschung – DIW – hat nochmals deutlich ge- acht, wie wichtig es ist, dass einer Straftat die Strafe uf dem Fuße folgt. Ein mögliches Instrument hierfür ist erade der Warnschussarrest, für dessen Einführung ich ich schon lange stark mache. Ich war deshalb offen ge- agt sehr enttäuscht, dass der Bundesregierung hier bei en Antworten die Kraft gefehlt hat und man sich nur inter dem Koalitionsvertrag versteckt. Eine Große An- rage gibt gerade auch die Möglichkeit, über die Tages- olitik hinaus zu denken. Dies ist hier leider versäumt orden. Für meine Partei steht fest: Der Warnschuss- rrest soll neben einer zur Bewährung ausgesetzten Ju- endstrafe oder einer Aussetzung der Verhängung der ugendstrafe angeordnet werden können und dem Ju- endlichen so deutlich machen, dass sein schwerer echtsverstoß nicht ohne jede unmittelbare Folge bleibt. Gleichzeitig ist für die FDP der Ausbau der Präven- ion besonders wichtig. Es ist gut, dass dieser Gedanke uch in der Großen Anfrage Raum einnimmt. Die FDP ill die Ursachen für die Kinder- und Jugendkriminalität ekämpfen und beseitigen. Auch hier ist eine bessere ernetzung aller Beteiligten aufseiten der Polizei, Justiz, ugendhilfe und Schule, aber auch die Einbeziehung von ltern vonnöten. Der zu beobachtenden Verrohung der esellschaft insbesondere bei Jugendlichen muss ver- tärkt entgegengewirkt werden. Der Verhinderung von Gewaltverbrechen durch Be- ämpfung der Ursachen von ausufernder Gewalt gilt un- er ständiges Augenmerk. Ich habe das Gefühl, dass wir n diesem Sinne die Antworten noch genau analysieren üssen. Ich bin mir sicher, dass wir bei diesem Thema inen gemeinsamen Ansatz finden werden, auch wenn ch die Sorge habe, dass sich unsere Bewertung zum eispiel der Maikrawalle unterscheidet. Ich finde aber, s sollte Demokraten einen, auch von jungen Menschen inen Respekt nicht vor der Obrigkeit (!), sehr wohl aber or Menschen und demokratischen Institutionen einzu- ordern. In diesem Sinne freue ich mich darauf, wenn ir das so wichtige Thema in der 17. Wahlperiode ge- einsam engagiert vorantreiben. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Jugendstrafrecht im 1. Jahrhundert, welche Erwartungen, welche Änderun- en sind erforderlich, welche Forderungen seitens der egierung berechtigt? Auch wenn die Bundesregierung in der Antwort auf ie Große Anfrage den gegenteiligen Eindruck erwecken ill, war eines der wesentlichen Ziele in dieser Legis- atur, das Jugendrecht dem Erwachsenenstrafrecht anzu- ähern. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für eranwachsende geht bei einer notwendigen Verbesse- ung des Jugendrechts im Sinne einer weiteren Orientie- ung auf Erziehung und Resozialisierung in die völlig alsche Richtung. Erstaunlich ist schon, dass die Regierung in der Ant- ort auf die Große Anfrage feststellt, dass wichtige andlungsfelder im Bereich der Jugenddelinquenz eben icht die Gesetzgebung, sondern Defizite in der prakti- chen Umsetzung betreffen, sei es die Beschleunigung on Verfahrensabläufen, bis zur Vollstreckung, ausrei- 25540 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) chende personelle und sachliche Ausstattung von Poli- zei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichten, ganz zu schweigen von der Jugendgerichtshilfe. Allerdings, und da wird wieder das Katz-und-Maus-Spiel betrieben, liegt dies doch alles dummerweise in der Zuständigkeit der Länder. Umso erschreckender ist es, dass im Rahmen der Fö- deralismusreform auch die Kompetenz zur Regelung des Jugendstrafvollzugsrechts auf die Länder übertragen wurde. Erst wird die Verantwortung weggeschoben, und dann heißt es: „Ja, da können wir ja leider nichts ma- chen.“ Und soweit die Bundesregierung die Verschärfung des Jugend(straf)rechts immer wieder zum Wahlkampfthema macht – ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die extremistischen Parolen eines gewissen Herrn Koch aus Hessen erinnern –, widerlegt sie sich selbst, indem sie sich auf ein übereinstimmendes Fazit von diversen For- schungsergebnissen bezieht, dass die Befürchtung spe- zialpräventiv negativer Wirkung in den Fällen, in denen härtere Sanktionen durch weniger eingriffsstarke ersetzt worden sind, sich nicht bestätigt hat. Für die behauptete Überlegenheit härterer Sanktionen gibt es keine empiri- sche Basis (Antwort auf Frage 39 der Drucksache). Im Gegenteil, die Rückfallquoten bei harten Sanktionen sprechen eine ganz andere Sprache. Das Problem besteht in dem Zustand der Gesellschaft, in den sozial ungerechten Verhältnissen, die delinquen- tes Handeln befördern. Vorrangige Probleme sind die verfehlte Schul- und Bildungspolitik, die völlig unzurei- chende personelle und materielle Ausstattung der Justiz und der Bewährungshilfe, der Jugendämter und die feh- lenden sozialen Betreuungsangebote für Jugendliche und Heranwachsende in den Kommunen. Grund ist die Strei- chung von finanziellen Mitteln in allen öffentlichen Be- reichen. Es gilt vordringlich, die bestehenden Defizite im Bereich Bildung und Kultur, Jugendpolitik und Kom- munalpolitik zu beheben. Klammer zwischen diesen Problemen, die Ursache der Kriminalität sind, ist die So- zialpolitik. Die Mittel für Jugend- und Familienhilfen müssen erhöht werden. Die Angebote in der Kinder- und Jugendsozialarbeit müssen ausgebaut und für jeden zu- gänglich gemacht werden. Im Bereich der Strafprävention muss man ansetzen, bevor Kinder zu jugendlichen Gewalttätern werden. Das bedeutet, Beratungsstellen für Eltern zu schaffen, ein Aufwachsen in Kinderarmut und ohne Bildungschancen etc. zu verhindern, gute Betreuungsangebote zu schaffen für Kinder und Jugendliche und generell alle mit Kin- dern und Jugendlichen befassten Stellen miteinander zu vernetzen. Förderlich ist ein schnelles Strafverfahren. Die schnel- leren Verfahren können jedoch nur durch bessere perso- nelle – also auch finanzielle – Ausstattung von Gerich- ten, Staatsanwaltschaften und der Jugendgerichtshilfe gesichert werden. Und hier tragen sowohl CDU/CSU als auch die SPD langjährige (Landes-)Verantwortung. Es müssen jeweils spezialisierte Staatsanwälte und Richter/ -innen im gesamten Verfahren auftreten. Aber auch der Vollzug muss gestärkt, also finanziell gefördert werden. I v w L t d J Ü b a H g r d k d b a s K V s V S H w z d „ z a e g w u d f z d z f r B g s A d i t f Z w (C (D mmerhin erkennt die Bundesregierung, dass wirkungs- olle ambulante Maßnahmen einen erheblichen Zeitauf- and erfordern, drückt die Zuständigkeit aber in die änder ab, in der Hoffnung, dort werde dies berücksich- igt, wobei Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass nach er Personalbedarfsberechnung „PEBB§Y“ gerade im ustizbereich Stellen gestrichen wurden, ohne auf diese berlegungen einzugehen. Wichtig sind auch Ursachenforschung und die Ausar- eitung neuer Konzepte für eine verbesserte Zusammen- rbeit aller Stellen und für neue pädagogische Projekte. ier sind die Baustellen, an denen bei einem guten Ju- endrecht des 21. Jahrhunderts zu arbeiten ist. Mit härte- en Sanktionen und Wahlkampfgetöse ist keinem ge- ient. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf aum einem Politikfeld – außer vielleicht in der Auslän- er- und Flüchtlingspolitik – wird in der politischen De- atte so viel populistischer Schindluder getrieben wie uf dem Feld des Jugendstrafrechts. Wir haben im hes- ischen Landtagswahlkampf 2008 gesehen, wie Roland och sich nicht scheute, einen sicherlich schlimmen orfall auf unsägliche Art und Weise für sich auszu- chlachten. Und wieder einmal folgten die altbekannten erschärfungsforderungen von der Herabsetzung des trafmündigkeitsalters über die Heraufsetzung der öchststrafen bis zur generellen Anwendung des Er- achsenenstrafrechts auf Heranwachsende. Wir Grüne haben uns dadurch in unseren Vorarbeiten u der Großen Anfrage nur bestärkt gesehen und haben ie Koch-Kampagne zum Anlass genommen, deutlich Halt! So nicht!“ zu sagen. Auch wenn es nicht schlag- eilenträchtig ist: Wir wollen eine sachliche Bestands- ufnahme und eine möglichst breite Datengrundlage für ine rationale Kriminalitätspolitik, gerade für straffällig ewordene Jugendliche und junge Erwachsene. Die weit reichende Reform des JGG im Jahre 1990 ar ein Einschnitt. Aber auch danach ging die Debatte m das Jugendstrafrecht weiter. Jenseits der kontrapro- uktiven und in der Sache nicht begründeten Verschär- ungsforderungen gibt es zukunftsweisende Konzepte ur Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts. Es ist Zeit, iese Debatten zu bündeln und gesetzgeberisch zu nut- en. Im Februar 2008 haben wir daher unsere Große An- rage zum Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert einge- eicht, Ende Mai 2009 haben wir die Antwort der undesregierung erhalten. Je länger die Beantwortung ebraucht hat, desto mehr hofften wir, dass sie gehaltvoll ein würde. Gemessen an unseren Erwartungen ist die ntwort allerdings höchstens durchwachsen. Ich will dennoch ausdrücklich den Dank an die Bun- esregierung, an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen m Bundesjustizministerium und die vielen weiteren be- eiligten Stellen voranstellen. Die Bearbeitung der um- assenden Fragestellung bedeutete einen erheblichen eit- und Arbeitsaufwand, das ist uns bewusst. Aber nun zum Inhalt. Auch als Opposition scheuen ir uns nicht, das Positive anzuerkennen. Die Bundes- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25541 (A) ) (B) ) regierung lehnt mit klaren Worten – bis auf das allge- meine Fahrverbot – alle konservativen Verschärfungs- vorschläge ab. Das begrüßen wir. Wir hoffen sehr, dass das angesichts des nahenden Endes der Legislaturpe- riode nicht wohlfeil gesprochen war und auch für die nächste Bundesregierung – wie auch immer sie zusam- mengesetzt sein möge – gelten wird. Was aber fehlt, ist ein Konzept und eine Vision für ein reformiertes, modernes Jugendstrafrecht des 21. Jahr- hunderts, das wir nicht nur im Titel unserer Anfrage ein- gefordert haben. Es ist enttäuschend, dass sich die Bun- desregierung um klare Aussagen zur Ausweitung und Stärkung des Jugendstrafrechts drückt, obwohl es hierzu seit Jahrzehnten konkrete Vorschläge gibt. Ich kann nur einige herausgreifen. Vorab wollen wir aber mit einem Vorurteil aufräu- men, das eine ängstliche Debatte prägt und den Konser- vativen Munition liefert: Das Jugendstrafrecht ist nicht milder als das Erwachsenenstrafrecht, es fasst die Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen nicht mit Samt- handschuhen an. Das Jugendstrafrecht ist anders, weil es vorrangig nicht ahndet und sühnt, sondern anleitet, führt und gestaltet: Es erzieht! Vieles spricht dafür, in Zukunft die flexiblen Maßnahmen des Jugendstrafrechts auch auf Menschen bis zum 25. Lebensjahr anzuwenden. Die Ent- wicklung der Kriminalitätsbelastung im Altersverlauf ist dabei ein zwingendes Argument. Vieles spricht dafür, das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden nicht selte- ner, sondern häufiger anzuwenden. Vieles spricht auch dafür, Jugendgerichten mehr Möglichkeiten der Hilfe- stellung, der Begleitung, der Lenkung von straffällig ge- wordenen Jugendlichen an die Hand zu geben, bevor sie zu ahndenden Maßnahmen greifen müssen. Auf der anderen Seite muss das Jugendstrafrecht auf Unbrauchbares und Überlebtes verzichten. Vieles spricht dafür, den Arrest zu verändern, zu beschränken, viel- leicht sogar auf ihn zu verzichten. Besser wäre es sicher, soziale Trainingskurse nicht nur als ambulante, sondern auch als stationäre Maßnahme im Jugendstrafrecht vor- zusehen. Vieles spricht außerdem dafür, überholte Be- griffe, hinter denen sich überholtes Denken verbirgt, aus dem Jugendstrafrecht zu streichen – ich denke dabei an „Zuchtmittel“ und „schädliche Neigungen“. Jede rationale Kriminalitätspolitik, besonders bei Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen, erfordert eine em- pirische Grundlage. Man muss das Feld kennen, das man bestellen will. Damit steht es – um es mal sehr vorsichtig auszudrücken – nicht zum Besten. Am häufigsten be- ginnt die Bundesregierung ihre Antworten mit dem Satz: „Gesicherte Erkenntnisse liegen nicht vor.“ Das ist keine Zustandsbeschreibung, das ist eine Mangelbeschreibung. Und so verwundert es nicht, dass zum Beispiel nicht be- kannt ist, ob jugendliche Gewaltkriminalität häufiger und schwerer geworden ist oder ob sie nur öfter ange- zeigt und anders wahrgenommen wird. Die viel zu weni- gen – auch von der Bundesregierung selbst referierten – Studien zum Dunkelfeld und sogenannte Wiederholungs- befragungen zeigen eher eine Abnahme kriminellen Ver- haltens Jugendlicher, und auch die Ergebnisse der neues- ten Kriminalstatistik geben entsprechende Hinweise. So v p d v k s a b k g g s i d S d s b B s k U r r v E a u l b b n R d s 2 d m e li s n a z l B m s u v A s j m (C (D iel zu den Grundlagen einer rationalen Kriminalitäts- olitik. Dabei ist der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichts und damit sozusagen on Verfassungswegen zum theoriegeleiteten und er- enntnisbasierten Wissenszuwachs verpflichtet. Der Ge- etzgeber muss für sich selbst und für die Gesetzes- nwender sichern, aus der Anwendung und Wirkung der estehenden Normen des Jugendstrafrechts lernen zu önnen. Das geschieht am besten durch Datenerhebun- en, die wissenschaftlicher und politischer Erkenntnis- ewinnung dienen, zur Suche nach besten Lösungen an- pornen und eine demokratische Verantwortung für die n allen jugendgerichtlichen Maßnahmen innewohnen- en Grundrechtseingriffe geltend zu machen erlauben. o weit das Bundesverfassungsgericht. Wir stellen also die im Übrigen nicht neue Forderung, ie Eingriffselemente des Jugendstrafrechts endlich wis- enschaftlich zu begleiten und in ihrer Wirksamkeit zu ewerten. Wir können erst dann zufrieden sein, wenn die undesregierung bei der nächsten Anfrage zum Jugend- trafrecht ihrer Antwort die Bemerkung voranstellen ann: „Hierzu liegen ausführliche und aussagekräftige ntersuchungen vor.“ Unsere Anfrage beinhaltet – ge- ade vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregie- ung – ein Arbeitsprogramm: Die Politik muss die Prä- ention stärken, gerade bei Jugendlichen und jungen rwachsenen. Hier zahlt sich jede Investition mehrfach us. Es braucht Konzepte, aber auch finanzielle Mittel nd den Willen zur Vorsorge statt zur Nachsorge bei de- inquenten Jugendlichen. Wir wollen das Jugendstrafrecht stärken und aus- auen, sowohl in seinem Anwendungsbereich als auch ei der notwendigen Qualifizierung aller, die professio- ell mit delinquenten Jugendlichen arbeiten müssen. Die eform des Jugendstrafrechts gehört im nächsten Bun- estag ganz oben auf die Agenda der Rechtspolitik. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die- es Haus hat sich in einer Aktuellen Stunde im Januar 008 das letzte Mal ausführlich damit beschäftigt, wie er sachgerechte Umgang mit Jugendkriminalität und it jungen Straftätern aussehen sollte. Damals standen ine aufgeregte öffentliche Diskussion und teilweise popu- stische Forderungen nach Verschärfungen des Jugend- trafrechts im Hintergrund. Die schrecklichen Bilder ei- er einzelnen Tat waren in Hessen Anlass, dieses Thema ls scheinbar besonders zugkräftiges Wahlkampfthema u instrumentalisieren. Es freut mich, dass dem damals nicht nur die Fach- eute nahezu einhellig entgegengetreten sind. Auch die undesregierung ist bei ihrer Linie einer rationalen Kri- inalpolitik geblieben, die gerade im Bereich des Jugend- trafrechts nach einer sorgfältigen Beachtung empirischer nd kriminologischer Erkenntnisse und Bewertungen erlangt und die nicht populistischen Verlockungen und lltagstheorien folgen darf. Denn mit vorschnellen Ge- etzesänderungen ist weder einer besseren Eingliederung unger Straffälliger gedient noch dem Schutz der Allge- einheit. Ein heranwachsender Straftäter würde durch 25542 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) eine Geldstrafe, die er nach dem Erwachsenenstrafrecht in den meisten Fällen erhielte, kaum besser auf den richtigen Weg zu bringen sein als mit einem sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressivitäts-Training, Wiedergut- machungsleistungen oder gemeinnütziger Arbeit. Das geltende Jugendstrafrecht bietet viele Möglichkeiten, um flexibel und dem Entwicklungsstand angemessen reagie- ren zu können. Bei schwerwiegenden Straftaten ermög- licht auch das Jugendstrafrecht mehrjährigen Freiheits- entzug in Form der Jugendstrafe. Und: Populäre Forderungen nach gesetzlichen Ver- schärfungen sind schnell und einfach erhoben. Sie ver- stellen aber den Blick auf das, was eigentlich getan wer- den muss. Das beste gesetzliche Instrumentarium nützt nichts, wenn es in der Praxis nicht konsequent umgesetzt werden kann, weil die geeigneten sogenannten ambulan- ten Maßnahmen nicht flächendeckend angeboten werden oder weil Verfahren nicht zügig genug durchgeführt wer- den können, weil Jugendhilfe, Polizei und Justiz perso- nell und sachlich nicht ausreichend ausgestattet sind, oder weil die professionellen Handlungsträger nicht ge- nügend für die speziellen Anforderungen des Umgangs mit delinquenten jungen Menschen qualifiziert sind oder weil schon in der Prävention – sprich: Jugendarbeit – nicht genug gemacht wird. Hier ist aber nicht der Bun- desgesetzgeber gefordert – denn der hat keine Kompe- tenz –, sondern die Länder und Kommunen müssen sol- che Defizite beheben. Die vorliegende Große Anfrage legt den Finger in manche Wunde, die in diesem Bereich bestehen kann. Sie verdeutlicht aber auch die Notwendigkeit für empiri- sche Erkenntnisse, um gesetzliche Änderungen rechtfer- tigen zu können. Nicht zu jeder Frage können Statistiken geführt werden oder eigene Forschungen betrieben wer- den. Dies erlaubt aber nicht, unzureichende empirische Erkenntnisse durch alltagstheoretische Vorstellungen zu ersetzen. Die Große Anfrage wurde der Bundeskanzlerin zwei Tage nach der Aktuellen Stunde im Januar 2008 über- sandt. Sie sollte offenbar in der damaligen Diskussion auch einen Anstoß für mehr Rationalität darstellen. So hat sie auch die Bundesregierung verstanden und einen dieser in der Tat „Großen“ Anfrage entsprechenden „großen“ Aufwand betrieben, um sie so gut wie möglich zu beantworten. Wir haben dies unter Beteiligung vieler Stellen, auch in den Ländern, getan. Wir haben alle vor- handenen und erreichbaren Erkenntnisse genutzt und trotz der in einer Großen Koalition unvermeidbaren Mei- nungsunterschiede eine solide Antwort erstellt. Auch wenn wir eine umfassende Reform des Jugend- kriminalrechts, für die die Fragesteller plädieren, gegen- wärtig nicht für geboten halten – dies wird in der Vorbe- merkung zu der Antwort erklärt – bin ich überzeugt, dass die Große Anfrage und ihre Beantwortung durch die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die weitere Versachlichung der Diskussion zum Jugendkriminalrecht liefern. Trotz aus meiner Sicht fehlendem gesetzlichen Re- formbedarf sind Besorgnisse der Bürgerinnen und Bür- ger ernst zu nehmen und eventuell problematische Ent- w P J c v n A z w R l r d E r v W A b s r n a W a s d c c f g s n a t M s s E L E m i 8 m m u g (C (D icklungen im Bereich der Jugendkriminalität auf den rüfstand zu stellen. Das hat das Bundesministerium der ustiz zum Beispiel in einem dreitägigen wissenschaftli- hen Symposium gemeinsam mit der Universität Jena im ergangenen September getan, dessen Ergebnisse dem- ächst in einem Tagungsband veröffentlicht werden. uch verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen um sachgerechten Umgang mit Jugendkriminalität, teil- eise in einzelnen Bundesländern, haben eine ganze eihe überzeugender Handlungsempfehlungen vorge- egt – ganz überwiegend nicht an den Gesetzgeber ge- ichtet. Diese dürfen nach der wertvollen Arbeit nicht in er Schublade verschwinden. Auf bundespolitischer bene sollten wir unsere Energie deshalb auch darauf ichten, wie wir Unterstützung bei der Umsetzung Erfolg ersprechender Ansätze und der Überprüfung ihrer irksamkeit leisten können. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Programm „Stadtumbau Ost“ – Fort- setzung eines Erfolgsprogramms (Tagesord- nungspunkt 62) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Sicherer, bezahl- arer Wohnraum gehört in Deutschland zur Selbstver- tändlichkeit – genauso, wie niemand hungern oder frie- en muss. Viele denken, das geht im Selbstlauf! Aber ein, es bedarf immer wieder enormer Anstrengungen ller Beteiligten, um den Anschluss nicht zu verlieren. ie schnell das passieren kann, hat man augenscheinlich n den DDR-Innenstädten gesehen. Dabei ist es Ausdruck unserer freiheitlichen demokrati- chen Grundordnung, dass auch die Wohnungswirtschaft en Bedürfnissen der Menschen folgt, die gesellschaftli- hen Veränderungen nachvollzieht und die wirtschaftli- he Entwicklung beachtet. Die Wohnungswirtschaft olgt hier den Bedürfnissen der Menschen und nicht um- ekehrt. Der Wohnungsmarkt und die soziale Marktwirt- chaft heißen: attraktiver, bezahlbarer Wohnraum in ei- em positiven sozialen Umfeld. Das zu erhalten ist ein nspruchsvolles Ziel. Deswegen ist unsere ständige politische Verantwor- ung als Bau- und Stadtentwicklungspolitiker, alle arktteilnehmer in der Wohnungswirtschaft zu unter- tützen. Die nachhaltigste Wohnform für die Menschen ind die eigenen vier Wände. Das eigene Zuhause heißt: igenverantwortung, Geborgenheit, Sicherheit in allen ebensphasen, Sparsamkeit mit allen Ressourcen und nergie, Generationenvertrag, Werthaltigkeit und Hei- atverbundenheit. Aber das eigene Zuhause ist nicht mmer möglich. Von Eigentumsquoten wie in China von 5 Prozent können wir nur träumen. Die kommunale, ge- einnützige und private Wohnungswirtschaft hat enor- es für ein attraktives, soziales und bezahlbares Wohn- mfeld in Deutschland geleistet, gerade mit Blick auf die ewaltigen Verwerfungen in den Jahren nach der Wie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25543 (A) ) (B) ) dervereinigung unseres Vaterlandes. Ein Dank an alle Akteure an dieser Stelle ist durchaus angebracht. Die verfehlte DDR-Wohnungspolitik hatte zum Schluss nur noch ein Motto: „Jedem eine Wohnung (nicht jedem seine Wohnung), Hauptsache trocken, warm, ver- schließbar“. Die historischen Innenstädte ließ man ver- fallen, und die Plattenbauten wurden lieblos in schlech- ter Qualität hochgezogen. Die Folge: eine enorme Wegzugswelle nach der Wende und Leerstand, der die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen existenziell be- drohte. Mit dem Programm „Stadtumbau Ost“ ist es gelun- gen, das Problem in den Griff zu bekommen. Das Pro- gramm läuft in diesem Jahr aus. Aber die demografische Entwicklung hat noch nicht die Talsohle erreicht und be- trifft auch Teile der westdeutschen Bundesländer. Das Ziel unseres Antrages ist ganz klar: Weiterführung die- ses bewährten Programms bis 2016. Wir als Union wer- den weiter darüber nachdenken, die beiden Programme Stadtumbau Ost und West dann zusammenzuführen. Aber zurzeit hat der demografische Wandel in den ost- deutschen Bundesländern eine andere Dimension. Ob- wohl dank des Programms mit circa 2,5 Milliarden Euro aus Bund, Ländern und Kommunen allein bis 2007 220 000 Wohnungen abgerissen wurden, werden bis 2016 weitere 250 000 folgen müssen. Es fehlen die Geburten der 90iger-Jahre, die in den nächsten Jahren, mit Anfang 20, auf Wohnungssuche gehen würden. Die 26-köpfige Lenkungsgruppe und die beteiligten Institute haben gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft hervorra- gende Vorarbeit für unsere politische Entscheidungsfin- dung geleistet. Der als „lernendes Programm“ angelegte Stadtumbau Ost muss seine Schwerpunkte für die nächs- ten Jahre anpassen. Unsere Aufmerksamkeit gilt mehr als bisher den Innenstädten, der technischen Infrastruk- tur und dem sozialen Umfeld. Die Platte ist besser als ihr Ruf in Ost und West. Des- halb soll das Programm flexibler werden. Die Quote 50 Prozent Abriss und 50 Prozent Aufwertung soll regio- nalspezifisch verändert werden können. Die Verteilung der Mittel soll mehr als bisher die Bevölkerungsentwick- lung berücksichtigen. Der regionale Bezug der Stadt- umbauziele sollte sich in überörtlichen Kooperationen wiederfinden. Die regionalen Entwicklungskonzepte werden an Bedeutung gewinnen. Ein besonderes Pro- blem stellen die innerstädtischen Altbauquartiere dar. Sie sind geprägt durch kleinteilige Eigentümerstruktu- ren. Gerade das ist es, was die Urbanität eines Stadtker- nes ausmacht, für Lebendigkeit, Abwechslung und Un- verwechselbarkeit einer Stadt sorgt. Die Einbeziehung aller Beteiligten bedarf unserer besonderen Aufmerk- samkeit. Die Betroffenen sind umfassend zu informie- ren. Die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, Eigen- tümer und Gewerbetreibenden sind zu beachten. Dafür ist die Verbindlichkeit der Stadtentwicklungskonzepte zu stärken. Grundstückseigentümer und Versorger brauchen Planungssicherheit. Die Fortschreibung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte sorgt für Kontinuität im Pro- grammzeitraum bis 2016. l F f P l v U z g d s d e d s E d V s i d z T d E s m e a m r W h v T s n z a O D B s d t k c A s A o r G l L U (C (D Wir wollen in den folgenden sieben Jahren fast 2 Mil- iarden Euro für das Programm bereitstellen. Mehr lexibilität, Ausweitung auf die Innenstädte und die In- rastruktur sowie die bessere Verzahnung mit anderen rogrammen machen einen zügigen Mittelabfluss mög- ich. Wir müssen uns aber noch mal die Altschuldenhilfe ornehmen. Ohne eine flankierende Regelung sind viele nternehmen nicht in der Lage, sich an dem Programm u beteiligen. Wir sollten gemeinsam mit unseren Kolle- en über eine abschließende Regelung nachdenken, die en ostdeutschen Wohnungsunternehmen Planungs- icherheit ermöglicht. Anders sehen die Probleme bei en privaten Wohnungseigentümern, besonders in den rhaltungswürdigen Innenstadtquartieren, aus. Entwe- er das Kapital fehlt oder schlicht der Anreiz, es einzu- etzen. Neben den bereits gängigen Möglichkeiten der igenkapitalstärkung müssen wir aus meiner Sicht über ie Investitionszulage nachdenken. Ähnlich geht es den ersorgern. Unabhängig von den Problemen der Dimen- ionen ihrer Netze und ihrer weiteren Nutzung entstehen hnen Kosten für den Rückbau. Hier kann geholfen wer- en. Sie bleiben aber auf den Abschreibungskosten sit- en. Eine Lösung gemeinsam mit den Ländern für eine eilwertabschreibung hilft letztendlich, die Gebühren für ie Verbraucher zu stabilisieren. So wie bisher hängt der rfolg des Programms maßgeblich von der guten Zu- ammenarbeit aller Beteiligten in Bund, Ländern, Kom- unen und der Wohnungswirtschaft ab. Das Programm soll weiter lernen. Deshalb soll 2012 in Zwischenbericht erstellt werden. 2015 wollen wir uf das bewährte Mittel der Evaluierung zurückgreifen it dem Ziel, dass wir dann nach 2016 den spezifischen egionalen Gegebenheiten im Norden, Osten, Süden und esten Deutschlands folgen können. Die Chancen ste- en gut. Die Diskussionen der letzten Monate brachte iel Übereinstimmung über alle Fraktionen. Dieses hema taugt nicht für Ideologie. Die Haushaltsdiskus- ion ruft und wir Fachpolitiker liegen doch wirklich icht weit auseinander. Deshalb bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung um Antrag. Ernst Kranz (SPD): An dieser Stelle muss ich zu- llererst die der Bedeutung des Programms Stadtumbau st und dessen Erfolg unangemessene Etablierung und iskussion im Rahmen des Ausschusses für Verkehr, au und Stadtentwicklung und im Plenum des Deut- chen Bundestages ansprechen. Schon zur Einbringung es Antrags zur ersten Lesung in den Deutschen Bundes- ag zu später Nachtzeit konnten die Reden nur zu Proto- oll gegeben werden. Im Ausschuss fand eine ausführli- he Diskussion nicht statt, weil man sich bei der ersten ufsetzung zu einer kaum notwendigen Anhörung ver- tändigen musste. Auch in der Ausschussrunde nach der nhörung war von Anfang an der Tagesordnungspunkt hne Diskussion vorgesehen. Nur auf Drängen der Be- ichterstatter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die rünen und Linken wurde zum Thema gesprochen, und etztendlich kann der Termin der Ansetzung der zweiten esung am sehr späten Freitagnachmittag auch nur als nzeit bezeichnet werden. 25544 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) In der zu Protokoll gegebenen Rede zur ersten Lesung habe ich mich schwerpunktmäßig mit den guten Ergeb- nissen des erfolgreichen Programms Stadtumbau Ost in seiner Laufzeit 2002 bis 2009 beschäftigt, wie sie auch durch die Evaluierung bestätigt wurden. Ebenfalls einge- gangen bin ich auf die Notwendigkeit und die Ziele der Fortsetzung des Programms. Deshalb möchte ich jetzt schwerpunktmäßig auf einen zentralen Baustein für die Stadtentwicklung und die Voraussetzung zur Beteiligung am Programm Stadtumbau Ost, das Stadtentwicklungs- konzept, eingehen. Das Stadtentwicklungskonzept war Voraussetzung und Hauptgegenstand der Antragstellung zur Aufnahme in das Stadtumbauprogramm Ost in 2002. Aus meiner damaligen Zeit als Bürgermeister ist es mir bestens be- kannt und ich empfand es damals schon als eine der ge- lungensten Fördermaßnahmen, die Erstellung der Stadt- entwicklungskonzepte, nämlich das Beschäftigen mit der und Nachdenken über die eigene Zukunft, zu för- dern, und das zu 100 Prozent. Die Stadtentwicklungs- konzepte sollten alle Belange, die für die Kommunal- und Stadtentwicklung relevant sind, enthalten. Inzwischen ist es fünf Jahre her, dass wir den Stadt- umbau im Baugesetzbuch verankert haben. In den §§ 171 a bis d wird geregelt, welche Stadtentwicklungs- ziele mit den Stadtumbaumaßnahmen erreicht werden sollen, also wie sich die Umbaumaßnahmen in die städ- tebauliche Entwicklung einzugliedern haben. Das Konzept muss räumlich und sachlich all jene As- pekte umfassen, die für die Stadtumbaumaßnahme im Fördergebiet sowie für das übrige Stadtgebiet und die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind. Weiter heißt es, das städtebauliche Entwicklungskonzept ist un- ter Beteiligung aller Betroffenen und öffentlichen Auf- gabenträger, insbesondere der Wohnungseigentümer so- wie der Ver- und Entsorgungsunternehmen und, soweit sachlich geboten, mit den Umlandgemeinden abzustim- men. Darüber hinaus halte ich es aber auch für erforder- lich, die sozialen und kulturellen Einrichtungen, aber auch die Versorger und Dienstleister mit einzubeziehen. Es gab in 2002 auch ein Begleitprogramm „Stadt- umbau – nicht ohne uns“. Hier konnten in Zusammen- arbeit mit dem Kinderschutzbund die Kinder und Ju- gendlichen ihre Belange in den Stadtumbauprozess ein- bringen. Zusammenfassend kann gesagt werden, ein Stadtent- wicklungskonzept soll einen Orientierungsrahmen für die längerfristige Entwicklung einer Stadt geben. Ich meine, das integrierte Stadtentwicklungskonzept kann, wenn es wirklich ernsthaft und sachkundig erstellt wird, die Grundlage eines komplexen unbürokratischen Zu- sammenwirkens unterschiedlicher Fördertöpfe werden. Deshalb müssen wir die Verbindlichkeit der Stadtent- wicklungskonzepte weiter stärken. Denn es geht darum, allen beteiligten Akteuren mehr Planungssicherheit zu verschaffen. Darüber hinaus halte ich es aber auch für erforderlich, künftig stärker die umliegenden Gemeinden (Regionen) mit einzubeziehen. Die regionale Zusammenarbeit ist angesagt. Kommunen sollten nicht gegeneinander um F i e m m s d d F m g E s t S t d b n d k w u k o g f w p d d z S d a h b s v w d e s g S s B 2 g g n n f l (C (D ördermittel werben, sondern miteinander. Deshalb bin ch dafür, dass Stadtentwicklungskonzepte zu Regional- ntwicklungskonzepten aufgewertet und die Belange ehrerer in der Region wirkender Kommunen zusam- engefasst werden. Zum Beispiel bei der sozialen und technischen Infra- truktur haben wir meistens Wirkungsbereiche, die über ie einzelne Stadt und Gemeinde hinausgehen. Die För- erprogramme des Bundes haben meistens auch einen inanzierungsanteil durch die Länder und weiterhin üssen die Antragsteller einen eigenen Anteil aufbrin- en. Also haben wir hier eine Finanzierung auf allen drei benen (Bund, Land und Kommune). Im Zusammen- piel der verschiedenen Förderebenen und verschiedens- er Förderprogramme auf der Grundlage von integrierten tadtentwicklungs- bzw. Regionalentwicklungskonzep- en sparen wir Bürokratie ein und erhöhen aber zum an- eren die Effektivität der Förderprogramme durch eine essere Verzahnung. Und nicht zuletzt wird die kommu- ale Selbstverwaltung durch die direkte Antragstellung urch die Kommunen gestärkt. Aber auch ein zweiter Effekt ist mit einer starken Ver- nüpfung der Sachkunde vor Ort verbunden. Es können irklich regionale Unterschiede in der Antragstellung nd Bezuschussung berücksichtigt werden bzw. die kon- rete Vor-Ort-Situation der jeweiligen Stadt, Gemeinde der Region kann entsprechend der Variabilität des Pro- ramms berücksichtigt und somit auch ein möglichst ef- ektiver Fördermitteleinsatz gewährleistet werden. Zum Schluss als Resümee: Stadt- bzw. Regionalent- icklungskonzepte können für verschiedenste Förder- rogramme eine gute integrierte Grundlage bilden und amit zur wirksameren, aber auch sparsameren Verwen- ung der Fördermittel beitragen. Der vorliegende Antrag ur Fortsetzung des Programms Stadtumbau Ost soll aus icht des Deutschen Bundestags den Rahmen bilden für ie Fortsetzung des Programms. Er zeigt die Richtung uf, in die das künftige Programm Stadtumbau Ost ge- en soll, und das Repertoire, das möglichst zeitnah und ezogen auf einzelne Regionen ausgeschöpft werden ollte. Die vorliegenden Stellungnahmen der Wohnungs- erbände und die Äußerungen innerhalb der Anhörung aren durchweg positiv und der weiteren Entwicklung es Programms förderlich. Nicht zuletzt zeigt auch die instimmige Abstimmung aller Fraktionen in der Aus- chusssitzung eine positive Übereinstimmung im Anlie- en des Antrags zur Fortführung des Stadtumbaus Ost. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Das Programm tadtumbau Ost zählt zu den wenigen Programmen, die ich über Jahre hinweg positiv weiterentwickelt haben. und, Länder und Kommunen haben von 2002 bis 2009 ,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Pro- ramm begann dabei mit dem Schwerpunkt der Beseiti- ung des spezifischen Wohnungsleerstandes in den euen Bundesländern und integriert immer mehr die Sa- ierung und den Umbau der Innenstädte. Bis Ende letzten Jahres sind mit diesem Programm ast 250 000 Wohnungen abgerissen worden, und an vie- en Stellen ist auch die Entwicklung in den Innenstädten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25545 (A) ) (B) ) deutlich sichtbar. Somit ist auch vom anfänglich reinen wohnungswirtschaftlichen Programm hin zur Stadtent- wicklung ein wichtiger Schritt gelungen. Rein wohnungspolitisch gesehen war es leider kein großer Schritt. Über 1 Million leerstehende Wohnungen in den neuen Bundesländern belasten nach wie vor den Wohnungsmarkt. Es ist zu befürchten, dass bei nachlas- sendem Abriss die Leerstandszahlen nicht zurückgehen und es somit in vielen Gebieten zu keinem gesunden Im- mobilienmarkt kommen kann, eine Tatsache, die inzwi- schen auch auf einige Teile in den alten Bundesländern zutrifft und damit schrittweise zu einem gesamtdeut- schen Problem wird. Nach gegenwärtigen Schätzungen müssen bis 2015 nochmals 300 000 Wohnungen vom Markt genommen werden. Dass dies keine leichte Aufgabe ist und viele Ecken und Kanten birgt, hat die Anhörung der Sachver- ständigen im Ausschuss verdeutlicht. Hier wurde auch klar, dass es zwischen verschiedenen Verbänden und In- stituten zum Teil unterschiedliche Auffassungen über die Herangehensweise einzelner Elemente gibt. Ich möchte hierfür nur zwei bis drei Beispiele anfü- gen, damit keine kleinkarierte Diskussion aufkommt. Da wäre das Beispiel der Altschulden von kommuna- len Unternehmen und Genossenschaften. Obwohl die vor Jahren prophezeiten Pleiten durch die Altschulden nicht erfolgt sind, sind diese doch ein Hemmschuh bei der Entwicklung und Entscheidungsfreude in manchen Unternehmen. Die Wohnungsunternehmen benötigten über die Rückbauzuschüsse hinaus die Entlastung von den Altschulden für alle von ihnen abgerissenen Woh- nungen, so Lutz Freitag vom GdW. Ohne eine weitere Altschuldenentlastung könnten die Unternehmen sich nicht oder nur noch in seltenen Ausnahmefällen am Stadtumbau beteiligen, auch weil die Banken aufgrund fehlender Umschuldungsmöglichkeiten ihre Zustim- mung zum Abriss verweigern würden. Die Folge wäre, dass das neue Stadtumbauprogramm seine Wirkung nicht entfalten könnte und ganze Wohnquartiere baulich und sozial erodieren würden. Selbst bei der Richtigkeit der Darstellung des GdW darf man nicht verkennen, dass vor allem „Haus und Grund“ deutliche Bedenken gegen eine weitere Übernahme von Altschulden durch den Staat geäußert haben. Sie sehen hiermit die Chan- cengleichheit der privaten Vermieter gefährdet. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Kernstädte. Der BFW hat deutlich gemacht, dass der demografische Wandel keine Gießkannenförderung zulässt. Der Rück- bau der Neubaugebiete habe nicht zur Stärkung der In- nenstädte beigetragen, sondern diese Plattenbausiedlun- gen stabilisiert und letztendlich der Kernstadt geschadet. Ein Abriss im Plattenbaugebiet stabilisiert ausschließlich dieses Gebiet. Es werden Wohnungen vom Markt ge- nommen, die nie mehr gebraucht werden, mehr nicht. Mieter werden gegebenenfalls im eigenen Bestand um- gesetzt. Der kommende Bevölkerungsrückgang zwingt zur konsequenten Konzentration auf die Kernstadt. Die Be- wahrung des baukulturellen Erbes ist nur durch be- w a ß z H B M w w d s m r e A d d m d i e e s m 2 w d F A V s v d m d l O a d e o s d n s d S s d W r j l d (C (D ohnte und genutzte Baudenkmale möglich. Wo eine ktuelle Nutzung nicht mehr möglich ist, muss es hei- en: Sichern vor Abriss. Gerade bei einer stärkeren Kon- entration auf die Kernstädte muss der Anreiz für private ausbesitzer deutlich ausgebaut werden. Viele kleine esitzer, vor allem von Einzelobjekten, erzielen mit den ieteinnahmen nicht einmal mehr die Unkosten, noch eniger einen Gewinn für eventuelle Werterhaltung. Es ird eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft sein, iese Gruppe besser in dieses Programm zu integrieren. Ein Vorschlag wäre ideal gewesen. Statt die Ver- chrottungsprämie für alte Pkws zu verschleudern, hätte an die 5 Milliarden Euro besser in die Städtebauförde- ung investiert. Tausende von Arbeitsplätzen wären neu ntstanden und bleibender Wert geschaffen worden. ber einige Korrekturen können wir ja nach der Wahl urchführen. Ich hoffe, Sie machen dann alle mit! Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Klar ist zum einen, ass das Programm Stadtumbau Ost fortgesetzt werden uss. Ebenso klar ist, dass auch die Linke natürlich an er Fortführung dieses Programms beteiligt ist und auch n Zukunft beteiligt sein möchte. Klar ist aber auch, dass s für eine erfolgreiche Fortsetzung dieses Programms inige deutliche Korrekturen geben muss. Das hat sich ehr deutlich bei der von den Oppositionsfraktionen ge- einsam beantragten Expertenanhörung gezeigt, die am 7. Mai im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung stattgefunden hat. Nach Ansicht der Mehrheit er Sachverständigen betrifft das die entscheidende rage und vor allem die richtige Antwort zur Lösung der ltschuldenproblematik. Diese Bürde war aus rein politischen Gründen im ereinigungsprozess entstanden und belastet die ostdeut- che Wohnungswirtschaft bis heute schwer. So müssen iele Wohnungsunternehmen in den neuen Bundeslän- ern zwischen 60 und 100 Euro Altschulden je Quadrat- eter Wohnfläche bilanziell verkraften. Erst wenn die ostdeutsche Wohnungswirtschaft von ieser Bürde befreit wird, kann sie auch künftig hand- ungsfähig und ein wichtiger Partner des Stadtumbaus st bleiben. Daher hat die Linke in einem Änderungs- ntrag gefordert, beim Aufstellen des Haushaltsplanes es Bundes ab dem Jahr 2010 jeweils einen eigenen Titel inzurichten, der vorrangig der Tilgung der Altschulden stdeutscher Wohnungsunternehmen dient. Dieser Titel oll finanziell in einem solchen Maße ausgestattet wer- en, wie es zur endgültigen Entschuldung dieser Unter- ehmen erforderlich ist. Nach jetziger Einschätzung dürfte es sich dabei insge- amt um eine Summe von rund 10 Milliarden Euro han- eln – eine vergleichsweise kleine Summe, seit wir über chutzschirme für Banken reden. Und trotzdem unter- treicht diese Zahl noch einmal anschaulich, wie schwer ie Bürde ist, die derzeit noch auf den ostdeutschen ohnungsunternehmen lastet. Bis zu einer endgültigen estlosen Entlastung sollen die Wohnungsunternehmen edoch mindestens von den Altschulden der dauerhaft eerstehenden und abgerissenen Bestände befreit wer- en. Es ist eine völlige Fehleinschätzung einiger Fraktio- 25546 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) nen dieses Hauses, wenn sie in der letzten Ausschusssit- zung davon sprechen, dass die Belastungen im Vergleich zu den Lasten der privaten Hausbesitzer eher marginal seien und eine weitere Entlastung zu ungleichen Wettbe- werbsbedingungen untereinander führen würde. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Ohne die Lösung der Altschuldenproblematik ist der Stadtumbau Ost – und damit die Ziele des Erfolgsprogramms – nicht zu erreichen. Noch einmal 250 000 Wohnungen vom Markt zu nehmen, erfordert die Aktionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen. Die Privatbesitzer haben bisher am Stadtumbau nicht teilgenommen und werden es auch zukünftig nicht tun. Zugleich fordert meine Fraktion, dass die vollständige Entlastung der Wohnungsunternehmen von ihren Alt- schulden nur unter der Bedingung erfolgen kann, dass diese für einen Zeitraum von fünf Jahren die Nettokalt- miete auf dem bisherigen Niveau belassen und die da- rüber hinaus gewonnene Liquidität für die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände einsetzen. Denn der Stadtumbau Ost ist kein Selbstzweck. Und der Stadtum- bau Ost dient auch nicht nur und keineswegs in erster Li- nie der Wohnungswirtschaft. Nach Auffassung der Fraktion Die Linke muss der Stadtumbau Ost in erster Linie den Menschen dienen, die in den Wohnungen leben – den Mietern. Es geht im weitesten Sinne um eine menschliche und moderne Stadt, die sich nicht zuletzt durch einen sparsameren Umgang mit Energie auch als ökologisch klug erweist. Diesem Ziel dient die Verpflichtung zur energetischen Sanierung der Wohnungsbestände. Auch in diesem Sinne bietet der Stadtumbau Ost tatsächlich eine große Chance, die genutzt werden sollte – im Interesse der Menschen. In eben diesem Interesse der Menschen liegt auch das von uns geforderte Einfrieren der Nettokaltmie- ten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Dieses Miet- moratorium gibt den Mietern Sicherheit. Außerdem fordert meine Fraktion in einem zweiten Änderungsantrag zum Stadtumbau Ost, in die für die neue Förderperiode ab 2010 vorgesehenen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost zur Unterstützung der vom Abriss oder Rückbau ihrer Häuser betroffenen Bewohner verbindli- che Vorschriften für das Durchführen von individuellen Sozialplanverfahren aufzunehmen. Diese Richtlinien umfassen Mindestanforderungen wie die finanzielle und materielle Entschädigung der Betroffenen und das Be- reitstellen von Umsetz- und Ersatzwohnungen. Nach un- serer Auffassung sind die dafür notwendigen finanziel- len Mittel als besonderer Titel im Förderprogramm Stadtumbau Ost nachzuweisen. Was ist der Hintergrund dieser Forderung? Bisher bleibt die Regelung der Aufwandsentschädigung für vom Abriss betroffene Mieterinnen und Mieter – zum Beispiel für den Umzug, für die Wohnungssuche und die Renovierung – den jeweiligen Wohnungsunternehmen überlassen, die den Abriss vornehmen. Die Wohnungs- unternehmen regeln das bisher sehr individuell, sehr un- terschiedlich, und mitunter regeln sie das gar nicht. Not- wendig aber sind einheitliche Standards, die in allen S r M g h w b a H B n v d – p E d s r R S m d z S s K r m k d s a k m s 1 d u l W d b P o K J b b tu a t Z e w (C (D tadtumbaugebieten gleiche Bedingungen schaffen. Ab- iss- und Rückbaumaßnahmen sind für die betroffenen ieterinnen und Mieter immer mit einem starken Ein- riff in ihre bisherigen Lebensbereiche sowie mit einem ohen persönlichen, materiellen und finanziellen Auf- and verbunden. Das Sozialplanverfahren – für das es ereits viele gute praktische Erfahrungen unter anderem us der „behutsamen Stadterneuerung“ gibt – soll dem erstellen eines Einvernehmens der davon betroffenen ewohnerinnen und Bewohner und demjenigen Woh- ungsunternehmen dienen, das den Abriss oder Rückbau eranlasst hat. Und erst ein solches Einvernehmen lässt ie Akzeptanz für den Stadtumbau Ost wachsen, der wie bereits festgestellt – auch in der neuen Förder- eriode fortgesetzt werden muss. Zu einer wirklichen rfolgsgeschichte kann dieses Programm aber erst wer- en, wenn in der alles entscheidenden Frage die ostdeut- chen Wohnungsunternehmen von der Bürde ihrer unge- echtfertigten Altschulden entlastet und wenn Abriss und ückbau sozial verträglich abgefedert werden. Die Koalitionäre bezeichnen das Förderprogramm tadtumbau Ost als ein lernendes Programm, leider neh- en sie diesen Anspruch für sich selbst nicht immer an, enn sonst wären unsere Anträge im Ausschuss nicht ab- ulehnen gewesen. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der tadtumbau Ost kann in der Tat als eine Erfolgsge- chichte bezeichnet werden, hier stimme ich der Großen oalition ausdrücklich zu. Bündnis 90/Die Grünen wa- en beim Programm von Anfang an dabei, sie haben es aßgeblich mit gestaltet und werden es auch weiterhin onstruktiv unterstützen. Die bisherigen Ausschuss- ebatten waren von einem fraktionsübergreifenden Kon- ens gekennzeichnet, und ich wünsche mir, dass dies uch in den kommenden Jahren so bleiben wird. In den vergangenen acht Jahren ist es gelungen, die ritische Leerstandssituation insbesondere bei den kom- unalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesell- chaften zu entschärfen und den Leerstand von rund ,3 Millionen auf rund 1,0 Millionen Wohnungen zu rücken. Wir haben viele Erfahrungen mit Wandlungs- nd Schrumpfungsprozessen in den Städten Ostdeutsch- ands gesammelt, und unsere Expertise wird daher in estdeutschland gerne nachgefragt. Außerdem will ich en „lernenden“ Charakter dieses Programms hervorhe- en, der ein Muster dafür ist, wie man mit dynamischen rozessen umgehen kann. Bei allem Stolz bleiben natürlich auch kritische Fragen ffen und einige ungelöste Probleme, mit denen Sie, liebe olleginnen und Kollegen, sich in den kommenden ahren beschäftigen müssen. Insbesondere die Abrisspro- lematik zeigt, dass es erhebliche Defizite in der Konflikt- ewältigung und Umgangskultur zwischen Stadtverwal- ngen einerseits und Mietern, privaten Eigentümern, ber auch allgemein an der Stadtentwicklung interessier- en Bürgern andererseits gibt. Partizipation heißt hier das auberwort, aber das scheint in manchen Verwaltungen her ein Unwort zu sein. Da wundert es mich nicht, enn die Bürgerseele kocht; Stadtforen wie zum Bei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25547 (A) ) (B) ) spiel in Leipzig, Chemnitz oder Freiberg mischen sich zu Recht in die Debatten ein und stellen sich autoritärem Verwaltungshandeln und „Abrisswahn“ entgegen. Offensichtlich ist es einigen Kommunen nicht gelun- gen, überzeugende integrierte Stadtentwicklungskon- zepte zu entwickeln, geschweige denn, sie ihren Bürgern zu vermitteln. Wenn die unvermeidlichen Konflikte nicht zu lösen sind, dann müssen diese wenigstens öf- fentlich und dann auch kontrovers diskutiert werden. Be- troffene werden oftmals erst dann mit den Tatsachen konfrontiert, wenn administrative Entscheidungen nicht mehr rückgängig zu machen sind. Hier muss sich drin- gend etwas ändern, wir fordern daher die Verbindlichkeit eines Partizipationsprozesses für alle Betroffenen und die öffentliche Debatte der integrierten Stadtentwick- lungskonzepte. Diese sollen nicht als Alibipapiere in Schubladen verschimmeln, sondern tatsächlich Blaupau- sen für den Stadtumbau in der jeweiligen Stadt darstel- len. Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die eine Stadt zur Stadt machen und die Verwaltung hat eine sich am Bürgerwohl orientierende, dienende Funktion zu erfül- len. Daher muss sie auch das Gespräch mit Betroffenen und Bewegten führen. Der bekannte Konflikt zwischen dem Abriss von Großwohnsiedlungen und Innenstadtquartieren kann nicht autoritär und von oben herab gelöst werden, zumal es keine Patentlösung für diesen Konflikt gibt. Wer aber nur noch Plattenbausiedlungen schleifen will, dem sei gesagt, dass diese zum Teil hochwertige Bausubstanz darstellen. Die „Platte“ ist häufig sehr ener- gieeffizient, verfügt über gewachsene Sozialstrukturen und ist je nach technischer Ausrüstung häufig auch altengerecht und somit demografiefest. Und nicht zuletzt lassen sich die Neubaugebiete aus DDR-Zeiten ver- gleichsweise leicht aufwerten. Wer aber wiederum den Abriss in Innenstadtquartieren vornehmen will, nur weil hier die Leerstandsquoten so hoch sind, der darf nicht vergessen, dass diese einen hohen kulturellen Wert dar- stellen. Sie sind stadtbildprägend und entsprechen dem von uns angestrebten Ziel einer verdichteten Innenstadt. Ein Abriss schafft insbesondere aufgrund der heteroge- nen Eigentümerstrukturen neue Konflikte. Es ist fatal, wenn zum Beispiel aus Partikularinteressen leerstehende Gebäude eines Großvermieters an einer vielbefahrenen Ausfallstraße abgerissen werden, danach ein, zwei Miet- wohngebäude im Privatbesitz – womöglich noch saniert – als nahezu unvermietbare Solitärgebäude übrigbleiben und die sanierte zweite Reihe – womöglich auch im Pri- vatbesitz – den vollen Straßenlärm genau auf der Gebäu- deseite abbekommt, auf der sich zum Beispiel die Schlafräume befinden. Dieses Beispiel habe ich mir nicht ausgedacht sondern es ist in Chemnitz traurige Re- alität. So kann und so darf man Stadtumbaupolitik nicht machen, und über Proteste sollte man sich dann auch nicht beschweren. Ein wesentliches Versäumnis der nationalen Stadtent- wicklungspolitik der letzten Jahre ist, dass die Verkehrs- und damit die Lärm- und Abgasproblematik ausgeblen- det wird. Vieles wird infrage gestellt, aber der Straßen- verkehr bleibt für viele offensichtlich ein unvermeidli- ches göttliches und daher nicht änderbares Schicksal. k a w b s w u r l g z b „ h d e B a s g l W f z S g a r m t e E a i s s D g m s n f S w a b d w m w z a w z A m g L k s (C (D Aber auch dazu sind integrierte Stadtentwicklungs- onzepte da: Sie sollen im Vorfeld die Konflikte und uch schmerzhafte Einschnitte offenlegen und Lösungs- ege aufzeigen. Ehrlichkeit und Offenheit sind die Ge- ote der Stunde, die Bürgerinnen und Bürger können chon einiges an Brüchen und Zumutungen aushalten, enn ihnen die Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt nd nachvollziehbare und kritisch hinterfragbare Erklä- ungen geliefert werden. Aber das muss man auch wol- en. Genauso wie ganze Quartiere in Großwohnsiedlun- en – zum Beispiel in Wolfen-Nord – der Abrissbirne um Opfer gefallen sind, so müssen wir aber auch bei estimmten sogenannten Gründerzeitquartieren das Undenkbare“ denken. Alte Gebäude sind nicht per se ochwertig, sie lassen sich energetisch nur schwierig auf en Stand der Technik bringen, auch vor 100 Jahren gab s geringwertige, problematische Stadtlagen. Und die auqualität – und da kenne ich mich wirklich aus – war uch zu Großvaters Zeiten manchmal erschütternd chlecht. Für wertvolle und stadtbildprägende Quartiere ilt das natürlich nicht. Hier muss die Regel sein, dass eerstehende Bausubstanz gesichert oder, wie bei den ächterhäusern in Leipzig, temporär genutzt wird. Da- ür müssen auch künftig Mittel aus dem Stadtumbau Ost ur Verfügung stehen. Aber manchmal lässt sich auch mit Aufwertungs- und icherungsmaßnahmen nichts mehr machen, manchmal elten selbst sanierte Häuser in bestimmten Quartieren ls nahezu unvermietbar. Was hindert uns eigentlich da- an, diese en bloc rückzubauen? Das tut zwar weh, aber ir wäre so etwas jedenfalls lieber als eine weitere ak- ive oder passive Perforierung der Städte. Viele werden s heute nicht hören wollen, aber wir werden uns diesen ntscheidungen stellen müssen. Grundbedingung wäre ber auch hier, dass vorher ein weitgehender Konsens nsbesondere zwischen den privaten Eigentümern herge- tellt wird und sich derartige Rückbaumaßnahmen chlüssig in ein Stadtentwicklungskonzept einfügen. azu brauchen wir eine – auch finanziell – bessere und ezielte Unterstützung privater Hauseigentümer, die mit anchen Stadtumbauprozessen schlichtweg überfordert ein dürften. Es ist eine weitere schmerzhafte und auch immer och von vielen negierte Erkenntnis, dass die Schrump- ungs- und Entleerungsprozesse in vielen ostdeutschen tädten noch nicht am Ende sind. Ganz im Gegenteil, sie erden in den nächsten Jahren wieder deutlich an Fahrt ufnehmen. Schon die Tatsache, dass uns eine nichtge- orene Generation des „Nachwende-Geburtenknicks“ in en kommenden Jahren auf dem Wohnungsmarkt fehlen ird, macht deutlich, dass in Verbindung mit dem allge- einen Bevölkerungsrückgang, der unveränderten Ab- anderung aus Ostdeutschland und der wenn auch redu- ierten Neubautätigkeit der Wohnungsleerstand weiter nsteigen muss. Das Institut für Ökologische Raument- icklung in Dresden hat für Sachsen berechnet, dass bis um Jahr 2050 jedes Jahrzehnt mindestens die gleiche nzahl von Wohnungen vom Markt genommen werden uss, wie dies im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends eschehen ist. Und damit würden wir gerade einmal die eerstandsquote auf dem heutigen Niveau stabilisieren önnen. Wie das finanziell gestemmt werden soll, ist mir chleierhaft. Der Solidarpakt II, Korb II, aus dem der 25548 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Stadtumbau Ost und auch die Altschuldenhilfe oder möglicherweise auch eine I-Zulage Bau als überpropor- tionale Leistungen des Bundes finanziert werden, steht jedenfalls spätestens ab 2019 für derartige Programme nicht mehr zur Verfügung. Der Stadtumbau Ost wäre schlichtweg damit überfor- dert, wenn er auch noch die demografischen und wirt- schaftlichen Probleme Ostdeutschlands lösen müsste. Er ist aber ein zentraler Bestandteil im Aufbau Ost, ohne den viele Städte an Attraktivität und Überlebensfähigkeit verlieren würden, was wiederum die Schrumpfungs- und Entleerungsprozesse gerade in Klein- und Mittelstädten nur noch beschleunigen würde. Daher gilt es, die Mittel- verwendung für den Stadtumbau Ost aus dem Solidar- pakt II, Korb II besonders gut zu überlegen. Die Begehr- lichkeiten in Bezug auf Altschuldenhilfe und I-Zulage Bau sind verständlich, aber auch sehr groß, bloß: Das Geld kann halt nur einmal ausgegeben werden. Daher plädiere ich dringend dafür, die Frage der Altschulden- hilfe in einem anderen Kontext zu diskutieren. Ich habe wiederholt deutlich gemacht, dass ich die Altschulden- problematik für einen kapitalen Webfehler des Eini- gungsvertrages halte. Es macht keinen Sinn, immer wie- der neue Mittel in eine Altschuldenhilfe zu stecken, da die verbleibenden Altschulden durch Zins und Zin- seszins immer wieder neue Schulden schaffen. Auch die I-Zulage Bau sollte kritisch diskutiert werden, ich halte es für eher wichtig, künftig Mittel zur Unterstützung von privaten Eigentümern zur Verfügung zu halten. Aber diese Mittel müssen dann aus einem anderen Topf als dem Solidarpakt II kommen. Was weg ist, ist weg, und diese Mittel aus dem Solidarpakt fehlen dann an anderen Stellen, mit denen wir Ostdeutschland attraktiver und zu- kunftsfester machen müssen. Ohne Investitionen in Bil- dung, Hochschulen, Forschung und Innovationen bleibt der Aufbau Ost auf der Strecke. Dadurch verkommt der Stadtumbau Ost letztlich nur noch zum Reparaturbetrieb eines aus den Fugen geratenen Wohnungsmarktes. Der Stadtumbau Ost bietet die große Chance, unsere Städte zukunftsfest und lebenswert zu machen. Nur le- benswerte Klein-, Mittel- oder Großstädte werden in Zu- kunft eine Chance im nationalen und internationalen Wettbewerb um junge, qualifizierte und kreative Men- schen haben. Das ist von zentraler Bedeutung nicht nur für die Städte, sondern für die Regionen, für ganz Ost- deutschland. Dafür müssen wir uns mit aller Kraft ein- setzen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg für die nächsten Jahre und bedanke mich bei dieser Gelegenheit für die gute, kollegiale und konstruktive Zusammen- arbeit in den vergangenen Jahren. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellen- gesetz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG) e v s s A m b r u v s v o n g s Z D l g V d g n G d g b B w l n c (C (D – Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehö- rigkeit in besonderen Fällen (Transsexuel- lengesetz – TSG) – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Selbstbestimmtes Leben in Würde er- möglichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren – Transsexuellengesetz aufheben – Rechtli- che Gestaltungsmöglichkeiten für Trans- sexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen – Antrag: Reform des Transsexuellengesetzes für ein freies und selbstbestimmtes Leben (Tagesordnungspunkt 63 a bis c) Helmut Brandt (CDU/CSU): Wir beraten heute über inen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und di- erse Anträge der Opposition zur Änderung des Trans- exuellengesetzes, denen ein Urteil des Bundesverfas- ungsgerichts vom 27. Mai 2008 vorausgeht. In seinem Urteil hat das BVerfG festgestellt, dass § 8 bs. 1 Nr. 2 TSG mit dem Art. 2 Abs. 1 in Verbindung it Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht verein- ar sei. Im Klartext bedeutet das, es ist verfassungswid- ig, für Transsexuelle eine Personenstandsänderung nur nter dem Vorbehalt der Ehelosigkeit des Betroffenen orzunehmen. Nach derzeit geltendem Recht müssen ich verheiratete Transsexuelle erst scheiden lassen, be- or sie von Amts wegen dem anderen Geschlecht zuge- rdnet werden können, selbst dann, wenn beide Ehepart- er die Fortführung ihrer Ehe wünschen. Nach dem eltenden Scheidungsrecht müssen sie entgegen den tat- ächlichen Umständen den Scheidungsrichter von der errüttung ihrer Ehe überzeugen. Das ist kein Zustand. em müssen wir entgegenwirken. Wir dürfen nicht zu- assen, dass Amtshandlungen zur Farce werden. Mit unserem Gesetzentwurf entsprechen wir voll und anz den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. erheiratete Transsexuelle, die eine Personenstandsän- erung anstreben, können nun bei Erfüllung aller sonsti- en Kriterien ihre Ehe fortführen, sofern sich beide Part- er ausdrücklich damit einverstanden erklären. Im egensatz zu den Anträgen aus den Reihen der Grünen, er Linken und der FDP behält unser Antrag die sonsti- en Kriterien bei. Damit soll dem Missbrauch vorge- eugt werden. Allerdings bedeutet die Umsetzung der Vorgaben des undesverfassungsgerichtes in der Konsequenz, dass ir einer sehr geringen Anzahl von Menschen die Mög- ichkeit einer de facto gleichgeschlechtlichen Ehe eröff- en. Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen ma- hen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25549 (A) ) (B) ) Erstens, und das möchte ich in aller Klarheit sagen: Der Wegfall der Ehelosigkeit als Voraussetzung im § 8 TSG präjudiziert keineswegs die Einführung der gleich- geschlechtlichen Ehe. Das Prinzip, wonach eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wer- den kann, bleibt durch dieses Gesetz zu Recht unberührt. Wir würden einer Abschaffung dieses Prinzips auch ve- hement entgegenwirken. Das werden wir auch heute tun, indem wir den Antrag der Grünen „Änderung der Vorna- men und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“ ablehnen. Dieser Antrag ist ein völlig unseriöser Gene- ralangriff auf die Ehe zwischen Mann und Frau. In unserem Gesetzentwurf geht es darum, den betrof- fenen Eheleuten die Möglichkeit zu geben, ihre rechtmä- ßig geschlossene Ehe fortzuführen, sofern sie es denn wünschen, auch wenn einer von beiden eine Personen- standsänderung beantragt, nachdem er sich einer unwi- derruflichen und im Übrigen zur Zeugungsunfähigkeit führenden Geschlechtsumwandlung unterzogen hat. Dieses Doppelkriterium wie auch die sonstigen strengen Auflagen bleiben bei der Personenstandsänderung in un- serem Antrag nämlich unberührt. Nun kann ich mir aber beim besten Willen nicht vor- stellen, dass jemand sich einer Hormonbehandlung und einem operativen Eingriff dieses Ausmaßes unterwirft, nur um eine nun gleichgeschlechtlich gewordene Ehe fortführen zu können und somit das oben genannte Prin- zip der Ehe zwischen Mann und Frau zu unterminieren. Ich kann nur erahnen, mit wieviel Unannehmlichkeiten, ja Leid diese Behandlungen verbunden sind, sodass mei- ner Überzeugung nach nicht davon auszugehen ist, dass sie von den betroffenen Menschen leichtfertig in Kauf genommen würden, nur um das Gesetz zu umgehen. Anders sieht es bei den Gesetzentwürfen vonseiten der Opposition aus. Alle verzichten auf den operativen Eingriff zur Annäherung an das äußerliche Erschei- nungsbild des gewünschten Geschlechts sowie auf die Fortpflanzungsunfähigkeit. Gerade vor dem Hinter- grund, dass wir die Ehe als Institution schützen wollen, wie es das Grundgesetz im Übrigen völlig zu Recht vorschreibt, können wir diese Bedingungen bei der Per- sonenstandsänderung nicht entbehren. Ich glaube viel- mehr, dass die aufrechterhaltenen Bedingungen in unse- rem Antrag dafür sprechen, dass die Ehe als auch mir persönlich sehr wichtige Institution durch unsere Geset- zesänderung des Transsexuellengesetzes nicht gefährdet und nicht infrage gestellt wird. Sie wird erst recht nicht der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gleichgestellt, wie es die Grünen wünschen. Zum vom Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 festgeschrie- benen besonderen Schutz der Ehe gehört meiner Ansicht nach auch, dass sich der Staat nicht in rechtskräftige Ehen einmischen darf, sofern diese dem geltenden Recht und den Anliegen der Eheleute entsprechen. Diese äu- ßerst seltenen de facto gleichgeschlechtlichen Ehen, die so manchem Sorgen bereiten könnten, wurden als Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen und sind somit rechtens. Die Frage, die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, ist folgende: Darf der Staat Ehe- leute gegen ihren Willen zur Scheidung zwingen, wenn n G P d r W n z v E l s g a ä d w P n w r b d w s i F m E r r B i r w p w n a a E n l g n s k l e s A Ü d r s j b g (C (D ach der Personenstandsänderung beide dem gleichen eschlecht zugeordnet sind? Wir müssen in diesem unkt dem Bundesverfassungsgericht beipflichten und em Willen der Eheleute folgen. Täten wir das nicht, ge- ieten wir bei Beibehaltung des jetzigen Rechts wider illen in die Gefahr, die Institution Ehe zu schwächen, ämlich dann, wenn wir dem Staat dieses Recht auf er- wungene Scheidung beließen. Man stelle sich einmal or, der Staat würde sich anmaßen, eine völlig normale he gegen den Willen der Beteiligten scheiden zu wol- en. Natürlich muss aber auch gleichzeitig gewährleistet ein, dass die Personenstandsänderung ein Scheidungs- rund für beide Partner sein kann. Ich kann nämlich uch jene Betroffenen verstehen, die die Personenstands- nderungen als so schwerwiegende Veränderung werten, ass sie der Ansicht sind, dass die Ehe nicht fortgeführt erden kann. Deshalb ist es unabdingbar, dass beide artner sowohl bei der Namens- als auch bei der Perso- enstandsänderung beteiligt sind und bleiben. Das ist iederum ein Punkt, den die Opposition nicht zu be- ücksichtigen scheint. Das Recht auf persönliche Selbst- estimmung des Antragstellers darf nicht bedeuten, dass er unmittelbar betroffene Partner nicht mit einbezogen erden darf, im Gegenteil. Nun einige Ausführungen zum Zustandekommen die- er Gesetzesänderung. Seit einigen Jahren beschäftige ch mich als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU- raktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages it Änderungsvorschlägen zum Transsexuellengesetz. s ergibt sich meiner Ansicht nach noch weiterer Ände- ungsbedarf, der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr be- ücksichtigt werden konnte. Tatsächlich hat uns das undesverfassungsgericht in seinem Urteil auferlegt, die n diesem Änderungsgesetz vorgenommenen Modifizie- ungen noch vor dem 1. August 2009 vorzunehmen. So ar es nicht möglich, innerhalb eines Jahres legitime rozedurale Erleichterungen für die Transsexuellen so- ohl bei der Vornamensänderung, der sogenannten klei- en Lösung, als auch bei der Personenstandsänderung, lso der „großen Lösung“, umzusetzen. Diese müssen uf die nächste Legislaturperiode vertagt werden. Diese rleichterungen müssen jedoch wohlüberlegt sein und icht leichtfertig eingebracht werden, wie es vornehm- ich die Grünen und die Linke in ihren jeweiligen Anträ- en tun. Außerdem dürfen prozedurale Erleichterungen icht mit der Streichung jeglicher Auflagen gleichge- etzt werden. Lassen Sie mich Ihnen einige dieser potenziellen zu- ünftigen Änderungen kurz vorstellen. Da das ursprüng- iche Gesetz aus dem Jahre 1980 stammt, berücksichtigt s nicht aktuellste medizinische Erkenntnisse zur Trans- exualität. So wird im Transsexuellengesetz in § 1 bs. 1 und 3 Nr. 2 die „Unumkehrbarkeit der inneren berzeugung“ in Bezug auf die Zugehörigkeit zum an- eren Geschlecht zum Kriterium für eine Namensände- ung gemacht, die ihrerseits eine Vorstufe zur Personen- tandsänderung ist. Heutzutage gehen Psychologen edoch davon aus, dass von einer völligen „Unumkehr- arkeit“ in Fragen der sexuellen Zugehörigkeit und Nei- ung im Allgemeinen nicht die Rede sein dürfe, da diese 25550 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Unumkehrbarkeit nie mit völliger Sicherheit festgestellt werden könne. Somit könnten sich Ärzte um den Selbst- schutz willen weigern, ein solches Zeugnis auszustellen. Vielmehr sollte das ärztliche Attest feststellen, dass „eine fortdauernde innere Überzeugung“ bezüglich der sexuellen Identität vorliege. Dieser Frage wird sich der 17. Deutsche Bundestag annehmen müssen. Im Übrigen erschiene es mir sinnvoll, zugunsten eines ärztlichen auf ein explizit „fach“-ärztliches Zeugnis zu verzichten. So- mit stünde den Antragstellern frei, sich an den Arzt ihres Vertrauens zu wenden, der sie seit Jahren betreut. An- dere strittigere Punkte bedürfen noch der intensiven Prü- fung. All das wird der nächste Bundestag zu beurteilen und gegebenenfalls umzusetzen haben. Wichtig ist heute, dass wir dem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen, denn er geht in die richtige Rich- tung: Zum einen bringt er das Transsexuellengesetz mit dem Grundgesetz in Einklang und trägt zum anderen den legitimen Wünschen von betroffenen Personen Rech- nung, ohne die Ehe als Institution zu gefährden oder Na- mens- und Personenstandsänderungen zu reinen Forma- litäten und somit zur Farce zu degradieren, wie es vornehmlich die Grünen und die Linken beabsichtigen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Koalition folglich zu und lehnt die Anträge der Op- position entschieden ab. Gabriele Fograscher (SPD): Wir beraten heute den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU zur Änderung des Transsexuellengesetzes in zweiter und dritter Lesung sowie Anträge und Gesetzentwürfe der Oppositionsfrak- tionen zu umfassenden Änderungen des Transsexuellen- gesetzes. Der Gesetzentwurf der Koalition setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2008 um, in dem das Gericht das Erfordernis der Ehelosigkeit bei Perso- nenstandsänderungen als verfassungswidrig erklärt hat. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, diesen verfassungs- widrigen Zustand bis zum 1. August 2009 zu beseitigen. Dieser Auflage kommen wir mit unserem Gesetzentwurf nach, der die Streichung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG vor- sieht. Diese Neuregelung ermöglicht es Transsexuellen, eine Anerkennung ihrer neuen Geschlechtsidentität zu bekommen, ohne dass sie sich scheiden lassen müssen. Wir begrüßen diese Neuregelung ausdrücklich. Leider waren weitergehende und dringend notwen- dige Neuregelungen mit der CDU/CSU nicht möglich. Das Transsexuellengesetz wurde 1980 beschlossen und entspricht nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und der Lebenswirklichkeit von Transsexuellen. Deshalb werden wir in der nächsten Wahlperiode eine umfas- sende Novellierung auf den Weg bringen. Ziel einer sol- chen Novellierung muss es sein, das Leben und den All- tag der Betroffenen zu erleichtern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen Teile des Transsexuellenge- setzes als verfassungswidrig erklärt hat. Seit dem Erlass des TSG hat sich viel verändert. So zum Beispiel ist die sichere Diagnose „Transsexualität“ h M s l g „ d a z „ g d m h T d d a A d f a Z h n d d v ä s s F g r u s B d F d l i d d d h w m t r k s z (C (D eute keine Indikation mehr, geschlechtsangleichende aßnahmen vorzunehmen. Fast ein Drittel aller Trans- exuellen wollen keine operative Geschlechtsumwand- ung vornehmen. Die Ablehnung medizinischer Ein- riffe lässt aber keinen Zweifel an der Diagnose Transsexualität“ zu. Bei der Konzeption des TSG ging er Gesetzgeber davon aus, dass ein Transsexueller mit llen Mitteln danach strebe, seine Geschlechtsmerkmale u verändern. Deshalb ging man davon aus, dass die kleine Lösung“ (Vornamensänderung) nur ein Durch- angsstadium zur „großen Lösung“ (Personenstandsän- erung und operativer Eingriff) war. Das entspricht nicht ehr dem heutigen Stand der Wissenschaft. Bei einer umfassenden Novellierung sollten wir des- alb die Frage beantworten, ob § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SG, das Erfordernis der Fortpflanzungsunfähigkeit und ie operative Geschlechtsumwandlung zur Änderung es Personenstandes, vereinbar ist mit dem Grundrecht uf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. uch ist es notwendig, die Verfahren zur Vornamensän- erung zu straffen, indem man auf den Vertreter des öf- entlichen Interesses und auf die zwei geforderten Gut- chten verzichtet. Ein ärztliches Zeugnis, dass das ugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht mit oher Wahrscheinlichkeit bescheinigt, ist meiner Mei- ung nach ausreichend, ebenso die Antragstellung vor em Standesamt. Wie ich bereits in meiner Rede zur ersten Lesung zu iesem Thema ausgeführt habe, halte ich den Vorschlag on Bündnis 90/Die Grünen, auch die Personenstands- nderung von den nach Landesrecht für das Personen- tandswesen zuständigen Behörden vornehmen zu las- en, nicht für richtig. Die Entscheidung über die eststellung der Geschlechtszugehörigkeit sollte auf- rund der damit verbundenen Rechtsfolgen in der ge- ichtlichen Zuständigkeit bleiben. Das Transsexuellengesetz ist durch Rechtsprechung nd Rechtspraxis in vielen Teilen überholt. Eine umfas- ende Reform ist dringend geboten. Der neu gewählte undestag wird sich damit befassen müssen. Gisela Piltz (FDP): Entscheidend für die FDP-Bun- estagsfraktion ist, dass für transsexuelle Männer und rauen ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, er ihnen ein freies und selbstbestimmtes Leben ermög- icht. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht n den vergangenen Jahren mehrere zentrale Vorschriften es TSG für verfassungswidrig erklärt hat, zeigt auf, ass eine umfassende Reform notwendig ist. Im April dieses Jahres legte das Bundesministerium es Innern einen Referentenentwurf vor, der sowohl in- altlich als auch vom Verfahren her absolut inakzeptabel ar. Eine Beteiligung der Fachverbände wurde erst ein- al für nicht nötig erachtet. Erst nach völlig berechtig- em Protest der betroffenen Verbände hat das Ministe- ium den Entwurf versandt – dann aber mit einer sehr urzen Fristsetzung zur Rückäußerung. Die Gering- chätzung des Themas, die sich in diesem Verfahren eigt, ist nicht hinnehmbar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25551 (A) ) (B) ) Ich bin heute sehr froh, dass wir nun doch nicht über diesen Entwurf beraten. Immerhin hat die breite und scharfe Kritik dazu geführt, dass der Entwurf zurückge- zogen wurde. Aber dazugelernt hat die Bundesregierung dennoch nicht. Denn der nun vorliegende neue Gesetz- entwurf beschränkt sich auf eine kleine Detailregelung und setzt nur die zwingend bis August umzusetzenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Dass die Bundesregierung hierfür dann aber ein ganzes Jahr ge- braucht hat, ist mir nicht erklärlich. 2007 hat der Innenausschuss eine Sachverständigen- anhörung durchgeführt, in der die geladenen Experten dem Gesetzgeber viele wichtige Anregungen mit auf den Weg gegeben haben. Von den vielen klugen Erwägun- gen, die dort vorgetragen wurden, fand sich in dem schon erwähnten Referentenentwurf vom April 2009 aber leider nichts wieder. Die FDP-Fraktion fordert bereits seit vielen Jahren eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes. Auf- grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts ist das TSG derzeit nur noch Stückwerk. Wir brau- chen dringend eine echte und umfassende Reform, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzt und zu- gleich den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird. Daher müssen wir uns in der nächsten Wahlperiode erneut mit diesem Thema beschäftigen und dabei die Fachverbände einbeziehen. Die heutige Regelung des TSG bedeutet für viele Be- troffene eine große Belastung. Zahlreiche bürokratische Hindernisse, die aus heutiger Sicht nicht mehr zu recht- fertigen sind, wie die Begutachtung für die Vornamens- änderung durch zwei Sachverständige, ziehen Verfahren unnötig in die Länge. Zudem kann ein in weiten Teilen verfassungswidriges Gesetz nicht einfach so stehen ge- lassen werden. Die daraus folgende Rechtsunsicherheit ist für die Betroffenen ebenfalls belastend. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion darf der geschlechtsverändernde operative Eingriff künftig keine zwingende Voraussetzung mehr für eine Personen- standsänderung sein. Schon im September 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass aus der Dia- gnose „Transsexualität“ nicht mehr zwingend die Indi- kation für geschlechtsumwandelnde Maßnahmen abzu- leiten ist. Zudem finden sich in der Fachliteratur keine haltbaren Gründe mehr für eine unterschiedliche perso- nenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne Geschlechtsumwandlungen. Das muss ein Kernpunkt der neuen gesetzlichen Regelung sein. Auch die Dreijahresfrist ist zu lang. Hier muss überlegt wer- den, inwieweit der Prognosezeitraum verkürzt werden kann. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Bun- desregierung werden die Eheschließung und das Erfor- dernis der Ehelosigkeit für Transsexuelle neu geregelt. Die Streichung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nimmt einen wichtigen Punkt der anstehenden Gesamtreform vorweg. Die FDP-Fraktion hält es darüber hinaus für erforder- lich, dass der Namensträger seinen geänderten Vorna- men auch bei einer Eheschließung behält. Die entspre- chende Vorschrift in § 7 Abs. 1 Nr. 3 TSG hat das B k a f P f m s a h e n u x P R s l f i t A g S v w e d T e s T a s d z d a S d d e k s R a s s c s g u f G f (C (D undesverfassungsgericht für verfassungswidrig er- lärt. Die entsprechende Vorschrift muss daher ebenfalls ufgehoben werden. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz gibt es erstmalig ür gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre artnerschaft rechtlich absichern zu können. Ich bin roh, dass die Lebenspartnerschaft mittlerweile nicht ehr nur eine Randerscheinung für Minderheiten ist, ondern sich vielmehr in der Mitte der Gesellschaft als nerkannte Lebensform etabliert hat. Diese Entwicklung aben wir bei transsexuellen Menschen leider noch nicht rreicht. In der Bevölkerung herrschen oftmals Unkennt- is und Klischees vor in Bezug auf transsexuelle Männer nd Frauen. Immer wieder kommt es vor, dass Transse- ualität mit Travestie verwechselt wird. Hier ist auch die olitik aufgefordert, durch die geeigneten rechtlichen ahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die Gesell- chaft transsexuellen Menschen mit Akzeptanz und To- eranz begegnet. Da dieser Zustand leider noch nicht zu- riedenstellend erreicht ist, sind transsexuelle Menschen mmer wieder auch Diskriminierungen ausgesetzt. Poli- ik und Gesellschaft müssen daher gleichermaßen jeder rt von Ausgrenzung entschlossen entgegentreten. Dazu ehört auch, mit den heutigen Beratungen nicht den chlussstrich unter eine TSG-Reform zu ziehen, sondern ielmehr dies als ersten Schritt anzusehen, dem alsbald eitere folgen müssen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Am 27. Mai 2008 ntschied das Bundesverfassungsgericht: „Angesichts er Schwere der Beeinträchtigung, die ein verheirateter ranssexueller durch die Versagung der rechtlichen An- rkennung seiner empfundenen und gewandelten Ge- chlechtszugehörigkeit erfährt, wird § 8 Abs. 1 Nr. 2 SG bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung für nicht nwendbar erklärt.“ Das Bundesverfassungsgericht ent- chied damit, dass verheiratete transsexuelle Menschen, ie ihr Geschlecht angeglichen haben, nicht mehr ge- wungen sind, sich scheiden zu lassen. Bis dato erkannte er Staat die neu erlangte Geschlechtsidentität nur dann n, wenn sich Eheleute scheiden ließen. Das hieß: Der taat zwang glücklich verheiratete Menschen zur Schei- ung. Vor nun fast 30 Jahren wurde in der Bundesrepublik as Transsexuellengesetz verabschiedet. Damals war es in Fortschritt. Doch es ist inzwischen in die Jahre ge- ommen und entspricht heute nicht mehr der gesell- chaftlichen Realität. Seit Jahren fordern Betroffene eine eform! Aber was tun Sie? Sie packen das Thema nicht n. Sie wehren ab. Erst wenn Betroffene es schaffen, ich bis zum Bundesverfassungsgericht vorzukämpfen, ind Sie bereit zu reagieren – aber auf den letzten Drü- ker und möglichst unbemerkt. Der vorgelegte Gesetzentwurf beschränkt sich aus- chließlich auf die Umsetzung des Bundesverfassungs- erichtsurteils, statt das Problem insgesamt anzugehen nd endlich die Erfahrungen der Betroffenen aufzugrei- en und mit ihnen praktikable Lösungen zu finden. Im egensatz zu Ihnen sind wir diesen Weg gegangen. Wir ordern, dass jeder Erwachsene einen neuen Vornamen 25552 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) annehmen kann, ohne dass dieser im Zusammenhang stehen muss zu seinem Geschlecht oder seiner Ge- schlechtsidentität. Wir fordern, dass jeder Erwachsene ohne Einschränkungen seinen Personenstand verändern kann. Wir fordern, dass das langwierige und demüti- gende Begutachtungssystem überwunden wird. Wir fordern, dass Transsexuelle nicht länger vom Medizini- schen Dienst der Krankenkassen an ihrer Geschlechts- angleichung gehindert werden. Wir fordern insbesondere die sofortige Streichung der Pflicht zur Fortpflanzungs- unfähigkeit, da es ein eklatanter Eingriff in die Men- schenrechte transsexueller Menschen ist. Wir fordern, dass eine Liberalisierung des Vornamen- und Personen- standrechts allen Menschen mehr Möglichkeiten schaf- fen soll. Unsere Forderungen lassen sich in bestehende Ge- setze integrieren. Ein Sondergesetz für Transsexuelle ist überflüssig. Hiervon würden auch Transgender und In- tersexuelle profitieren, also Menschen, die zwischen den Geschlechtern stehen. Doch Sie ignorieren auch diese Menschen. Wir können dem Gesetzentwurf der Grünen heute zustimmen, da dieser Gesetzentwurf unsere Forde- rungen aufgenommen hat und damit den Betroffenen ge- recht wird. Wir können dem Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen, denn dieser verharrt in unzulänglichen Sonderregelungen, statt eine grundsätzliche Liberalisie- rung ins Auge zu fassen. Trotzdem stimmen wir dem Gesetz der Regierungs- koalition zu. Es bedeutet zumindest eine gewisse Ver- besserung für die Betroffenen. Und darüber hinaus freut uns, dass Sie mit diesem Gesetz zum ersten Mal die Ehe zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts er- möglichen. Damit werden zumindest ein Teil der Lesben und Schwulen, die sich für eine Partnerschaft entschie- den haben, nicht mehr wie deklassierte Eheleute vom Gesetzgeber betrachtet. Wir hoffen, dass mit dem von Ihnen hier beschlosse- nen Gesetz der Druck wächst, Menschen in einer einge- tragenen Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen. Stellen sie endlich alle Menschen gleich – egal welche geschlechtliche oder sexuelle Orientierung oder Identität sie haben. Akzeptieren Sie die Vielfalt dieser Gesell- schaft, denn es geht nicht um einige wenige. Es geht da- bei um die Vielfalt der gesamten Gesellschaft. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir beraten heute über zwei Gesetzentwürfe, die die Belange der transsexuellen Menschen betreffen. Das erste Vorhaben ist der Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit, der von meiner Fraktion vor- bereitet wurde. Das zweite ist der Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Transsexuellengesetzes, und er kommt aus den Reihen der Großen Koalition. Der von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor- bereitete Entwurf ist ein trauriger Beweis der Ignoranz und des Desinteresses der Koalition gegenüber den transsexuellen Menschen. Zwar räumen die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien in ihren Reden e n w s n l u 3 s e g a G m „ f d s t d m w t e w w I U M g g S h u l e n s w g c ä l G s D k d d D P F s d s (C (D benso wie die Vertreter des Bundesministeriums des In- eren und des Bundesministeriums der Justiz ein, dass eiterer Änderungsbedarf am Transsexuellengesetz be- tehe. Damit geben sie jedoch zugleich zu, dass es ihnen icht möglich war, innerhalb eines Jahres längst überfäl- ige prozedurale Erleichterungen für die Transsexuellen mzusetzen. Wie viel Zeit brauchen Sie denn, um ein 0-jähriges Gesetz zeitgemäß zu novellieren? Wie lange ollen die Menschen noch warten? Müssen sie erneut ine Legislaturperiode abwarten? Oder muss der Gesetz- eber zum sechsten Mal vom Bundesverfassungsgericht ngewiesen werden, Transsexuellen nicht elementare rundrechte zu entziehen? Aber Ihre Einstellung zum Transsexuellengesetz hat eines Erachtens noch einen anderen Ursprung. Ihr Twitter-Gesetzentwurf“ ist Ausdruck einer auf Angst undierten Wahrnehmung der Geschlechtlichkeit, in der ie bipolare Aufteilung in Frauen und Männer, oder bes- er gesagt, in Männer und Frauen, die Basis für die tradi- ionell geordnete Gesellschaft bildet. Allerdings stammt ieses Verständnis von Geschlecht aus Zeiten, in den an über Gender, also soziales Geschlecht, nichts usste. Danach müsste das Aussehen wie Rollenverhal- en einer Person mit dem Personenstand zweifellos über- instimmen. Aber mit diesen Überzeugungen liegen sie eiter hinter der gesellschaftlichen Entwicklung und den issenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte. Unser Entwurf dagegen anerkennt die Vielfalt der dentitäten und Lebensweisen, lehnt die Angst vor der neindeutigkeit der Geschlechter ab und erleichtert den enschen, ihren rechtlichen Status dem Sich-selbst-Be- reifen anzupassen. Deshalb appelliere ich an die Kolle- innen und Kollegen der Großen Koalition: Unterstützen ie transsexuelle Menschen in ihrem schwierigen Bemü- en, ihre Persönlichkeit zu entfalten, und stimmen Sie nserem Gesetz zu! Allerdings spiegeln Ihr Vorgehen beim Transsexuel- engesetz und manche Reden bei der ersten Lesung noch in Problem wider: Sie misstrauen dem Menschen in sei- er Selbstbestimmung. Sie glauben nicht an seine Ent- cheidungsfähigkeit hinsichtlich seines Geschlechts. Sie ollen weiter die Transsexualität diagnostizieren. Das eltende Erfordernis der Überprüfung der geschlechtli- hen Identität von Staats wegen sowohl bei Vornamens- nderung als auch bei Personenstandsänderung tastet al- erdings den Sexualbereich des Menschen an, den das rundgesetz als Teil der Privatsphäre unter den verfas- ungsrechtlichen Schutz stellt. Wovor haben Sie Angst? ass auf den Straßen Menschen rumlaufen werden, die eine „deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild es anderen Geschlechts erreicht“ hatten, wie das zurzeit as geltende Transsexuellengesetz erfordert? Wir haben hingegen mehr Vertrauen in Menschen. er von uns vorgelegte Gesetzentwurf geht von dem rinzip „in dubio pro libertate“ – im Zweifel für die reiheit – aus. Wir als Politik dürfen nicht die ge- chlechtliche Identität eines Menschen überprüfen, son- ern müssen dafür Rahmenbedingungen schaffen, dass ich sein rechtlicher Status lediglich nach seiner inneren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25553 (A) ) (B) ) Überzeugung richtet. Wir wollen damit, dass sich der Staat aus der Privatsphäre des Menschen, aus seiner ge- schlechtlichen Selbstbestimmung zurückzieht und geben das Primat dem wahren Geschlechtsempfinden, über das nur das Individuum Auskunft geben kann. Stimmen Sie daher, sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen unserem Entwurf zu! Zum Schluss möchte ich mich dennoch bei Ihnen für Ihren Entwurf, dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wird, bedanken. Mit diesem Gesetz eröffnen sie das Institut der Ehe zumindest für einige gleichge- schlechtliche Paare. Die Forderung nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben wir Grüne vor genau 15 Jahren zum ersten Mal dem Bundestag vorge- legt. Und Sie können sich mit Händen und Füssen dage- gen wehren, aber Tatsache ist, dass heute der Deutsche Bundestag die rechtliche Grundlage für die Öffnung der Ehe generell schaffen wird. In der Tat ein historisches Moment! Dafür danke ich Ihnen im Namen von Lesben und Schwulen, die zwar im Moment nur in bestimmten Situationen davon Gebrauch werden machen können, aber die eines Tages durch die heute vom Bundestag er- öffnete Tür als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bür- ger gehen werden. Anlage 12 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) – Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform – Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zi- vilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivi- len Krisenprävention – Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskon- fliktgesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstif- tungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsin- dexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfi- nanzierungsgesetz – SchlussFinG) – Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteu- ergesetzen – – – – – – – – – – – – – – – (C (D Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertrie- benengesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissen- schaftliche Institute im Ausland, Bonn Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Ju- den Europas“ Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtli- nie (ARUG) Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Til- gungsfonds“ Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erb- schaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblas- ser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenar- beit bei der Bekämpfung des grenzüberschreiten- den Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit so- wie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und In- standhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Pol- nischen Grenzkommission Gesetz zu der Satzung vom 26. Januar 2009 der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzge- setzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentral- registergesetzes 25554 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt zwar, dass das Gesetz das An- liegen der Gesetzesinitiative des Bundesrates vom 14. März 2008 – Bundesratsdrucksache 72/08 (Be- schluss), Bundestagsdrucksache 16/9021 – aufgreift und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine Ausdehnung der Aufnahme von Verurteilun- gen in das Führungszeugnis verbessern will. Gegen das Gesetz ist aber, auch wenn der darin vorgesehene Um- fang der zusätzlich aufzunehmenden Verurteilungen nicht zu beanstanden ist, Folgendes einzuwenden: Nicht zu überzeugen vermag der Lösungsansatz der Vorlage – abweichend vom Gesetzentwurf des Bundes- rates –, den Umfang des Führungszeugnisses nicht gene- rell auszudehnen, sondern zusätzliche Eintragungen nur in ein „erweitertes Führungszeugnis“ aufzunehmen, das nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt wird. Denn das Gesetz will zwar einerseits den Kreis der Personen, denen ein erweitertes Führungszeugnis erteilt wird, be- schränken, kann diesen Personenkreis aber nicht exakt abgrenzen. Gemäß der Generalklausel in § 30a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c in Verbindung mit Buchstabe b BZRG-neu soll das erweiterte Führungszeugnis dann er- teilt werden, wenn es für eine Tätigkeit benötigt wird, die in einer der beruflichen oder ehrenamtlichen Beauf- sichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Min- derjähriger „vergleichbaren Weise geeignet ist“, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Nach welchen Krite- rien beurteilt werden soll, ob Tätigkeiten im Sinne der Vorschrift „in vergleichbarer Weise geeignet“ sind, wird auch in der Begründung des zugrundeliegenden Gesetz- entwurfs nicht näher erläutert. Der Umfang des aus- kunftsberechtigten Personenkreises bleibt daher unklar. Dies führt zu Auslegungsschwierigkeiten und möglichen Schutzlücken. Zudem obliegt es nach dem Gesetz der Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller ver- langt, also zum Beispiel dem (künftigen) Arbeitgeber, zu beurteilen, ob das erweiterte Führungszeugnis für eine die Kriterien des § 30a Absatz 1 BZRG-neu erfüllende Tätigkeit benötigt wird. Sie hat das Risiko einer eventu- ell unberechtigten Anforderung des erweiterten Füh- rungszeugnisses und sich hieraus möglicherweise erge- bender Schadenersatzansprüche des Bewerbers zu tragen. Dies wird – zumindest in Grenzfällen – zur Ver- unsicherung der für die Besetzung einer Stelle verant- wortlichen Person hinsichtlich der Frage führen, ob sie sich das erweiterte Führungszeugnis einerseits vorlegen lassen darf, ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen, und ob sie sich andererseits das erweiterte Führungs- zeugnis vorlegen lassen muss, um etwaigen Schutz- pflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen, mit de- nen der Beschäftigte in Kontakt kommen kann, gerecht zu werden. Das Gesetz legt damit ein zu starkes Gewicht auf das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten zu Lasten desjenigen, der im Interesse des Kinder- und Jugend- schutzes bei der Besetzung einer Stelle tätig werden will. Es berücksichtigt dabei nicht hinreichend, dass es sich b r „ a u B g e t „ n a e b B – E t b z e d v g z l z s t i – g A d f Ü a w (C (D ei den zusätzlich aufzunehmenden Verurteilungen ge- ade hinsichtlich des verletzten Rechtsgutes nicht um Bagatelldelikte“ handelt, auch wenn die Strafe gering usgefallen ist. Das Resozialisierungsinteresse des Ver- rteilten ist hinlänglich durch § 34 Absatz 1 Nummer 1 ZRG gewahrt, wonach die Aufnahmefrist bei geringfü- igen Verurteilungen nur drei Jahre beträgt, wenn nicht ine Aufnahme nach § 38 BZRG wegen weiterer Verur- eilungen erfolgen muss. Die Gefahr, dass einmalige Jugendsünden“ auf Dauer im Führungszeugnis erschei- en und der Resozialisierung im Wege stehen, besteht lso nicht. Schließlich führt das Konzept des Gesetzes zu einem rhöhten Bürokratieaufwand. Der Bundesrat hält daher seinen am 14. März 2008 eschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des undeszentralregistergesetzes für vorzugswürdig. Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende ntschließung zu fassen: Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermäch- igt, durch Rechtsverordnung Datenerhebungen zur Ein- eziehung weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel u bestimmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Daten- rhebungen möglichst unbürokratisch zu gestalten und en Normenkontrollrat bei der Ausarbeitung der Rechts- erordnung einzubeziehen. Angesichts der Tatsache, dass in der kommenden Le- islaturperiode Grundsatzentscheidungen für die Umset- ung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie zu fäl- en sind, weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits um jetzigen Zeitpunkt für eine möglichst unbürokrati- che und die Unternehmen so wenig wie möglich belas- ende Umsetzung des Emissionshandels Sorge zu tragen st. Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Perso- nen vor dem Verschwindenlassen Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung efasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die bgabe einer Erklärung zu prüfen, mit der die Zustän- igkeit des Ausschusses über das Verschwindenlassen ür die Staatenbeschwerde im Sinne von Artikel 32 des bereinkommens vom 20. Dezember 2006 zum Schutz ller Personen vor dem Verschwindenlassen anerkannt ird. Begründung: Das Verfahren der Staatenbeschwerde zum Ausschuss über das Verschwindenlassen ist ein wichtiges Instru- ment zur Gewährleistung der Ziele des Übereinkom- mens. Da dieses Verfahren nur zur Anwendung kommt, wenn sowohl der Beschwerdeführer als auch der Beschwerdegegner die Zuständigkeit des Aus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25555 (A) ) (B) ) schusses anerkannt haben, ist es von besonderer Be- deutung, dass möglichst viele Vertragsstaaten eine entsprechende Anerkennungserklärung abgeben. Die Bundesrepublik sollte hier mit gutem Beispiel voran- gehen. Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzentwurfs erklärt, sie werde die Abgabe ei- ner Anerkennungserklärung für die Individualbe- schwerde nach Artikel 31 des Übereinkommens prü- fen (Bundestagsdrucksache 16/12592, S. 39). Diese Prüfung ist auf die Anerkennung der Staatenbe- schwerde auszudehnen. Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 27. Mai 2009 folgenden Einigungsvorschlag be- schlossen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im an- waltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich- tung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwalt- schaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften – Drucksachen 16/11385, 16/12717, 16/13082 – wird bestätigt. Der Vermittlungsausschuss hat in der Fortsetzung seiner 12. Sitzung am 10. Juni 2009 folgenden Eini- gungsvorschlag beschlossen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraft- stoffen – Drucksachen 16/11131, 16/11641, 16/12465, 16/13080 – wird bestätigt. Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Verein- ten Nationen und einzelnen, global agierenden, interna- tionalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2006 und 2007 – Drucksachen 16/10036, 16/10285 Nr. 13 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland – Drucksache 16/12552 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. (C (D Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/12369 Nr. A.1 EuB-BReg 12/2009 Drucksache 16/12369 Nr. A.2 EuB-BReg 17/2009 Drucksache 16/12369 Nr. A.3 EuB-BReg 5/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.3 EuB-BReg 23/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.4 EuB-BReg 24/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.5 EuB-BReg 25/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.8 EuB-BReg 28/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.10 EuB-BReg 30/2009 Innenausschuss Drucksache 16/11965 Nr. A.2 EuB-EP 1848; P6_TA-PROV(2009)0633 Drucksache 16/12954 Nr. A.5 EuB-EP 1893; P6_TA-PROV(2009)0085 Finanzausschuss Drucksache 16/12954 Nr. A.11 Ratsdokument 5903/2/09 REV 2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/10958 Nr. A.15 Ratsdokument 13521/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.16 Ratsdokument 13531/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.17 Ratsdokument 13737/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.18 Ratsdokument 13775/08 Drucksache 16/11132 Nr. A.8 EuB-EP 1792; P6_TA-PROV(2008)0451 Drucksache 16/11517 Nr. A.18 Ratsdokument 16155/08 Drucksache 16/12511 Nr. A.5 Ratsdokument 7004/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.16 EuB-EP 1875; P6_TA-PROV(2009)0049 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/12954 Nr. A.13 Ratsdokument 7771/09 Drucksache 16/12954 Nr. A.14 Ratsdokument 8420/09 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11819 Nr. A.20 Ratsdokument 17504/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/11721 Nr. A.23 Ratsdokument 16446/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.25 Ratsdokument 17294/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.26 Ratsdokument 17295/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.28 Ratsdokument 17365/08 228. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622800000

Die Sitzung ist eröffnet.

Ich begrüße Sie alle herzlich und teile Ihnen mit, dass
es eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, den gestern
überwiesenen Antrag der Fraktion Die Linke auf Druck-
sache 16/13366 statt an den Rechtsausschuss an den In-
nenausschuss zu überweisen. Sind Sie mit dieser Verein-
barung einverstanden? – Das scheint der Fall zu sein.
Dann beginnen unsere Beratungen mit einem famosen
einvernehmlichen Beschluss über das gerade vorgetra-
gene Anliegen.

Nun rufen wir die Tagesordnungspunkte 53 a bis 53 c
auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Be-
rücksichtigung von Vorsorgeaufwendun-

(Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)


– Drucksachen 16/12254, 16/12674 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank
Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion der FDP einge-

Redet
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Kor-
rektur der Unternehmensteuerreform

– Drucksache 16/12525 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses (7. Ausschuss)


– Drucksache 16/13429 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Klaus-Peter Flosbach
Gabriele Frechen
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Barbara Höll

– Bericht des Haushaltsausschusses
schuss) gemäß § 96 der Geschäftso

– Drucksache 16/13440 –

(C (D ung 19. Juni 2009 1 Uhr Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Carsten Schneider Otto Fricke Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde b)

tionen der CDU/CSU und der SPD einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Energiesteuergesetzes

– Drucksache 16/12851 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses (7. Ausschuss)


– Drucksache 16/13416 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Norbert Schindler
Reinhard Schultz (Everswinkel)



(8. Ausschuss)


– Drucksache 16/13441 –

Berichterstattung:

ext
Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme
Carsten Schneider (Erfurt)

Otto Fricke
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel
Happach-Kasan, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP

Agrardieselbesteuerung senken – Wettbe-
chteile der deutschen Landwirtschaft

sachen 16/11670, 16/13416 –

(8. Ausrdnung werbsna abbauen – Druck Präsident Dr. Norbert Lammert Berichterstattung: Abgeordnete Norbert Schindler Reinhard Schultz Zu verschiedenen Gesetzentwürfen liegen Änderungsund Entschließungsanträge vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Kollegin Gabriele Frechen für die SPD-Fraktion. Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung müssen auf der Basis der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe steuerlich abziehbar sein, so ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Auch wenn die Entscheidung zu den Beiträgen einer privaten Krankenkasse erging, gilt es selbstverständlich auch für gesetzlich Versicherte, auch für die Beiträge von Kindern, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern. Dem Struck’schen Gesetz folgend hat auch dieser Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wesentliche Änderungen erfahren. Im Regierungsentwurf war vorgesehen, dass sonstige Versicherungsbeiträge wie Beiträge zur Unfallund Haftpflichtversicherung künftig nicht mehr abziehbar sein sollen. Eine Günstigerprüfung sollte verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und niederen Einkommen schlechtergestellt werden. Aber sie hätten durch das Gesetz auch keine zusätzliche Entlastung erfahren. Das haben wir geändert. Wir behalten die bisherige Höchstbetragsrechnung bei und erhöhen darüber hinaus den gemeinsamen Höchstbetrag für alle Vorsorgeaufwendungen, bis zu dem die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, auf 1 900 Euro bzw. 2 800 Euro – bei Verheirateten das Doppelte. Das heißt, alle Versicherungsbeiträge, die bisher abzugsfähig waren, bleiben es auch in Zukunft, und dies sogar in höherem Umfang. Übersteigen allein die Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge diesen Höchstbetrag, werden die tatsächlich geleisteten Beiträge für einen Basisschutz angesetzt. Der Bund der Steuerzahler krittelt, das entlaste nur Ledige mit einem Einkommen von bis zu 21 600 Euro und Verheiratete mit einem Einkommen von bis zu 44 400 Euro pro Jahr. Dazu kann ich nur sagen: Genau das war der Plan. Die Menschen mit höheren Einkommen werden durch das Gesetz per se entlastet. Wir wollten aber gezielt auch Menschen mit niedrigen Einkommen von diesem Gesetz profitieren lassen. s d K d s E D k A v S b 1 t s V – s d s d n R s n D t b z k g b D M g d k S n n W d d (C (D Ja, wir setzen eine Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts um. Und: Ja, die Idee war nicht eine Idee er Koalition. Es ist aber sehr wohl ein Verdienst dieser oalition, insbesondere der SPD-Bundestagsfraktion, ass die Entlastungen nicht nur bei Gutverdienenden, ondern auch bei Menschen mit mittleren und kleinen inkommen ankommen. as war im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einesfalls vorgesehen. Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die usweitung des Schulbedarfspakets, also der Zahlung on 100 Euro zu jedem Schuljahresbeginn für Hefte, tifte und Bücher, für alles, was so richtig ins Geld geht, is zum 13. Schuljahr. Uns hat die Begrenzung bis zum 0. Schuljahr von Anfang an nicht so richtig eingeleuchet. Darüber hinaus erweitern wir den Kreis der Anpruchsberechtigten um die sogenannten Aufstocker. on dieser kleinen, aber feinen sozialdemokratischen so sage ich das einmal – Änderung profitieren insge amt 200 000 Kinder. Das ist ein weiteres Beispiel für ie Familienfreundlichkeit unserer Politik. Wir erhöhen die Einkommensgrenze für die Berückichtigung von Kindern und beziehen den Freiwilligenienst in das Bundeskindergeldgesetz ein; beides Maßahmen zur Stärkung der Familien. Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir auch klar: Wer iester-Förderung für Genossenschaftsanteile in An pruch nimmt, muss auch in einer Genossenschaftswohung wohnen. Günstigen Wohnraum für Mieter sollen die Genossenschaften zur Verfügung stellen. Doch immer wieder tauchen dubiose Anbieter auf, die es auf das Geld von ahnungslosen Kapitalanlegern abgesehen haben. as ist nicht von mir, das stand so in der Welt. Geschäfemacher, die das hohe Vertrauen, das Genossenschaften erechtigterweise genießen, für dubiose Geschäfte nuten wollen, wollen nun die Riester-Förderung als Veraufsargument aufbauen. Ich kann dazu nur sagen: Es ibt Menschen, die den Gong bis heute nicht gehört haen. (Beifall bei der SPD – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Da kann ich Ihnen zustimmen!)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gabriele Frechen (SPD):
Rede ID: ID1622800100

(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)


eshalb schützen wir mit diesem Gesetz Verbraucher,
ieter, Riester-Sparer und Wohnungsgenossenschaften

leichermaßen.

In dieser Krisensituation muss jede Vorschrift und je-
es Ansinnen auf die Fähigkeit überprüft werden, ob es
risenentschärfend wirken kann oder nicht. Reinhard
chultz wird darauf näher eingehen. Ich möchte nur ei-
en Punkt herausgreifen, der diese Voraussetzung mei-
es Erachtens voll erfüllt und deshalb umgesetzt wird:
ir verlängern die Möglichkeit der Istbesteuerung in

en neuen Bundesländern und heben für die neuen Bun-
esländer die Umsatzgrenze ebenfalls auf 500 000 Euro






(A) )



(B) )


Gabriele Frechen
an. Die Umsatzsteuer muss also erst gezahlt werden,
wenn auch die Rechnung bezahlt ist. Gerade in wirt-
schaftlich nicht so guten Zeiten werden Rechnungen oft
nicht so schnell bezahlt, wie sie sollen. Ich will das gar
nicht mangelnde Zahlungsmoral nennen; denn oft man-
gelt es gar nicht an der Zahlungsmoral, sondern an der
Zahlungsfähigkeit. Daher ist es richtig, den kleinen und
mittleren Unternehmen die Umsatzsteuer so lange zu
stunden, bis das Geld eingegangen ist. Diese Regelung
bringt kleinen und mittleren Unternehmen ebenso wie
Handwerksbetrieben einen Liquiditätsvorteil, der in der
Krise hilft, Arbeitsplätze zu schützen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])


Denen, die immer fordern, die Hinzurechnungen für
Mieten und Pachten zu streichen, sage ich nur: Herr
Middelhoff lässt schön grüßen. Nicht die Gewerbesteuer
ist das Problem bei einer Innenstadtlage, sondern über-
zogene Mieten und unsinnige, teilweise unmoralische
Verträge, die nur Gewinnverschiebungen in die ver-
meintlich richtige Tasche bringen sollen.


(Beifall bei der SPD)


Das müsste mittlerweile auch der allerletzte Parlamenta-
rier gemerkt haben.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Wenn Sie die Gewerbesteuer abschaffen, haben Sie das Problem nicht mehr!)


„In trüben Fällen muss derjenige wirken und helfen,
der am klarsten sieht“, sagt Goethe, und das sind, liebe
Kolleginnen und Kollegen, eindeutig wir.


(Beifall bei der SPD)


Als Klarseher haben wir natürlich erkannt: Wenn wir
Änderungen in einem von uns beschlossenen und ge-
wünschten Gesetz vornehmen, müssen wir eine Befris-
tung einführen. Wenn wir krisenentschärfend wirken
wollen, müssen wir eine Befristung für die Dauer der
Krise vorsehen und nicht alles über Bord werfen, was
wir bis vor einem halben oder Dreivierteljahr als richtig
erkannt haben.


(Beifall bei der SPD)


Ich möchte mich bei meinem Mitberichterstatter
Klaus-Peter Flosbach bedanken – es war eine sehr gute
Zusammenarbeit –, und ich möchte mich, weil es zum
Abschied ist, auch bei Otto Bernhardt für sieben Jahre
guter Zusammenarbeit im Finanzausschuss des Deut-
schen Bundestags ausdrücklich bedanken.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622800200

Nächster Redner ist der Kollege Carl-Ludwig Thiele

für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)


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(C (D Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten olleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, dass die oalition erklärt, sie entlaste die Bürger, und dass sie ich dafür loben lassen will. Diese Entlastung erfolgt urch die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverassungsgerichtes. ie Bürger sind nämlich über Jahre auf verfassungsidrige Weise zu hoch besteuert worden. as Bundesverfassungsgericht musste handeln, weil der esetzgeber von sich aus überhaupt nicht daran dachte, iese verfassungswidrige Besteuerungspraxis zu ändern. (Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Ja, ja! Als die FDP noch an der Regierung war, war das alles natürlich ganz anders!)

Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1622800300

(Dr. Daniel Volk [FDP]: So ist es!)


(Beifall bei der FDP)


nsofern ist diese Entlastung kein Gnadenakt und auch
ein gewollter Beitrag der Großen Koalition zur Kon-
unkturbelebung,


(Gabriele Frechen [SPD]: Das habe ich auch nicht behauptet!)


ondern eine vom Bundesverfassungsgericht erzwun-
ene Entscheidung. Die FDP hat diese Entlastung in
hrem Steuerkonzept im Übrigen schon seit langem ge-
ordert, nicht erst nach der Entscheidung des Bundesver-
assungsgerichtes.


(Beifall bei der FDP)


Ihre gesamte Argumentation – nicht nur Ihre, Frau
rechen; wir diskutieren ja schon länger über dieses
hema, und die Debatte hier im Plenum hat gerade erst
egonnen – ist widersprüchlich. Zum einen erklärt die
PD, dass für Entlastungen der Bürger kein Geld da
ei, und zum anderen erklärt sie, es sei ihr Verdienst,
ass die Bürger gerade jetzt durch dieses Gesetz entlastet
erden. Finanzminister Steinbrück hat noch vor kurzem
eutlich gemacht, dass kein Spielraum für Entlastungen
orhanden sei, aber hier möchte sich die SPD für Entlas-
ungen feiern lassen. Was gilt denn nun: das, was Herr
teinbrück sagt, das, was die SPD sagt, oder das, was die
roße Koalition im vorliegenden Gesetzentwurf formu-

iert hat?

Die Union ringt seit Monaten um ein Steuerkonzept.
ine klare Linie ist leider bis zum heutigen Tage nicht zu
rkennen. Man hat nicht den Eindruck, dass hier eine ge-
chlossene Partei agiert. Wenn man sich die Aussagen
hrer Ministerpräsidenten zur Steuerpolitik anhört, stellt
an fest: Die Union weiß bis heute nicht, was sie will.
uch an die Adresse Union sage ich: Diese Entlastung
er Bürger ist weder ein Zeichen für den Steuerentlas-
ungswillen der Union noch für eine neue Bescheiden-
eit des Staates.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, im
ntwurf eines Gesetzes zur Bürgerentlastung die Ab-
etzbarkeit der Arbeitslosenversicherungsbeiträge
nd weiterer Vorsorgeaufwendungen zu streichen. Im






(A) )



(B) )


Carl-Ludwig Thiele
Gesetzestext wurde dieses Vorhaben aber überhaupt
nicht erwähnt. Davon war nur in wenigen Zeilen der Be-
gründung am Ende des Gesetzespaketes die Rede. Die
FDP hat diese geplante Steuererhöhung der Bundesre-
gierung für vorsorgetreibende Menschen aufgedeckt und
öffentlich gemacht. In der Anhörung wurde dieses Vor-
haben der Koalition von vielen Sachverständigen kri-
tisiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die
Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen zwar in ge-
wissem Umfang beibehalten. Die zu berücksichtigenden
Beiträge sind aus unserer Sicht allerdings so niedrig,
dass schon jetzt davon auszugehen ist, dass weitere Ver-
fassungsklagen erhoben werden.


(Beifall bei der FDP)


Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die
FDP tritt dafür ein, dass die Menschen in unserem Land,
die arbeiten, die für sich und ihre Familie die Existenz
sichern und die mit ihren Steuern und Sozialabgaben die
Grundlage dafür schaffen, dass unser Staat überhaupt
funktioniert, nicht nur als Melkkühe der Nation angese-
hen werden.


(Beifall bei der FDP)


Diese Menschen vertrauen zuerst auf sich selbst und ihre
Leistungsfähigkeit. Viele von ihnen sorgen vor und zah-
len zusätzliche Versicherungsbeiträge: Beiträge zu Er-
werbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherun-
gen, zu Unfallversicherungen, zu Risikoversicherungen
für den Todesfall, aber natürlich auch zu Haftpflichtver-
sicherungen. Haftpflichtversicherungen sind wichtig;
denn sie gewährleisten, dass ein Schaden, den man je-
mandem zufügt und der für den Einzelnen unbezahlbar
hoch sein kann, von der Versicherung gedeckt ist.

Auf der einen Seite wird den Bürgern vom Staat ge-
sagt: Sorgt vor! Auf der anderen Seite wird ihnen gesagt:
Wenn ihr vorsorgt, müsst ihr das aus versteuertem Ein-
kommen tun. – Das kann nicht richtig sein. Dagegen
werden wir uns auch in Zukunft wenden und dies auch
im Wahlkampf zu einem unserer Themen machen.


(Beifall bei der FDP)


Der vorgesehene Abzug der Kranken- und Pflege-
versicherungsbeiträge ist wenig praktikabel und sehr
bürokratisch, da auf die Tarifbezogenheit abgestellt
wird. Einfacher wäre es, im Hinblick auf die Berücksich-
tigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche-
rung in Anlehnung an die bestehenden Regelungen des
Sonderausgabenabzugs weitere Höchstbeträge auszu-
weisen, bis zu denen tatsächlich geleistete Beiträge als
Sonderausgaben von der Besteuerung freigestellt wer-
den. Die maximale Höhe des Abzugsbetrages soll sich
dabei an den Höchstbeträgen orientieren, die in den je-
weiligen gesetzlichen Versicherungen vorgesehen sind.
Durch eine konsequente Anwendung der gleichen
Höchstsätze sowohl für privat als auch für gesetzlich
versicherte Steuerzahler wäre die erforderliche Gleich-
behandlung gewährleistet.

Bei Verabschiedung der Unternehmensteuerreform
– das ist ein Teil, der zusätzlich in dieses Gesetz gekom-
men ist – wurden seitens der Großen Koalition so-

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(C (D enannte Gegenfinanzierungsmaßnahmen beschlossen. iese Gegenfinanzierungsmaßnahmen müssen schnellstöglich korrigiert werden. Es ist Irrsinn, Kosten steuer ich wie Gewinne zu behandeln und als Bemessungsrundlage für die Steuerzahlung zu verwenden. In der erzeitigen konjunkturellen Situation wirken diese Maßahmen wie eine Substanzbesteuerung. Sie wirken krienverschärfend. Das ist das Letzte, was wir in der dereitigen Situation gebrauchen können. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb hat die FDP einen eigenen Gesetzentwurf
ingebracht, der darauf angelegt ist, den steuerlichen
nfug der Großen Koalition schnellstmöglich zu korri-
ieren. Der Gesetzentwurf der FDP hat das Ziel, Arbeits-
lätze zu sichern und zu erhalten. Das sollte im Vorder-
rund stehen! Insbesondere in Krisenzeiten wie heute ist
ies dringend geboten.

Insofern begrüßen wir, dass die Große Koalition ein-
elne Verbesserungen auf den Weg gebracht hat. Die
erbesserungen gehen allerdings nicht weit genug. Ge-

ade die SPD hat weiter gehende Regelungen verhindert.
udem sind die steuerlichen Maßnahmen befristet: Ein
eil gilt nur bis Ende dieses Jahres, ein anderer Teil nur
is Ende nächsten Jahres. Meine sehr verehrten Kolle-
innen und Kollegen, glauben Sie denn wirklich, dass
ie Auswirkungen der Krise auf Betriebe mit dem Ende
ieses Jahres aufhören? Glauben Sie wirklich, dass die
on der FDP geforderte Erweiterung der Istbesteue-
ung, die gerade kleineren Unternehmen Liquidität ver-
chafft, Ende 2011 beendet werden kann? Dadurch
ürde den kleineren Unternehmen wieder Liquidität ent-

ogen. Das wäre doch Unfug und ließe sich niemandem
rklären.


(Beifall bei der FDP)


Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
iese Große Koalition hat abgewirtschaftet. Sie ist nur
och zu kleinsten gemeinsamen Kompromissen bereit,
ber nicht mehr in der Lage, die Weichenstellungen für
ine gute Zukunft unseres Landes, die gerade in diesen
chwierigen Zeiten notwendig sind, vorzunehmen. Ei-
ige Großkonzerne haben noch das Ohr der Kanzlerin
nd des Finanzministers; aber die Belange des Mittel-
tandes kommen unter die Räder.

Der Unterschied zwischen Ihren Vorstellungen und
en Vorstellungen der FDP besteht darin, dass wir zuerst
uf die Kraft der Gesellschaft, der Arbeitnehmer und Ar-
eitgeber und insbesondere des deutschen Mittelstandes
ählen und erst dann auf den Staat. Der Staat sollte aus
nserer Sicht, indem er für alle Betriebe geltende steuer-
iche Verbesserungen vorsieht, die Rahmenbedingungen
ür mehr Wachstum und Arbeitsplätze schaffen. Hierfür
erden wir uns insbesondere im Hinblick auf die bevor-

tehende Bundestagswahl einsetzen – damit Deutschland
ieder eine Regierung bekommt, die sich für eine Ver-
esserung unserer sozialen Marktwirtschaft einsetzt.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622800400

Eduard Oswald ist der nächste Redner für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1622800500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

Kollege Thiele – ich nehme es ihm nicht übel – hat die
Wahlreden für die nächsten Wochen geübt. Das ist ver-
ständlich; aber wir haben hier ein Gesetz zu verabschie-
den.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Darum ging es mir!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele reden über
eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, wir ma-
chen sie.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Die heutigen Beschlussvorschläge sind kein heimliches
drittes Konjunkturpaket, wie eine Zeitung kürzlich ver-
mutet hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Kranken-
versicherung befreien wir die Bürgerinnen und Bürger
auf Dauer von Belastungen. Wir setzen damit – da haben
Sie natürlich recht, Herr Kollege Thiele – die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts um, wir schaffen damit
aber auch mehr Gerechtigkeit in unserem Lande.


(Lachen des Abg. Frank Spieth [DIE LINKE])


Mit diesem Gesetz werden die Bürgerinnen und Bür-
ger um rund 10 Milliarden Euro im Jahr entlastet, ein
großer Schritt für mehr Freiheit und privaten Handlungs-
spielraum, eine Entlastung, die allen Leistungsträgern
– den Facharbeitern, überhaupt allen Steuerpflichtigen in
unserer Gesellschaft – Motivation gibt, eine Entlastung,
die den Menschen mehr Netto vom Brutto lässt.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Da musste aber erst das Bundesverfassungsgericht kommen!)


Ein wichtiger Kern unserer Politik ist, Entlastungs-
spielräume bei Steuern und Abgaben konsequent zu nut-
zen. Ich nenne nur die Senkung des Beitrages zur Ar-
beitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf 2,8 Prozent;
wir haben den Beitrag damit mehr als halbiert.

Die weltweite Finanzmarktkrise und der durch sie
ausgelöste konjunkturelle Abschwung sind die größten
wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen der
Nachkriegsgeschichte.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Ja!)


Jetzt sind Maßnahmen gefragt, mit denen die Auswir-
kungen der Krise abgefedert, aber zugleich auch die
Weichen für die künftige Entwicklung gestellt werden.
Wir haben mit unseren Konjunkturpaketen und den
Schutzschirmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze unsere
Handlungsfähigkeit als Große Koalition bewiesen.

Mit dem nun zu behandelnden Entlastungspaket und
den darin enthaltenen Maßnahmen knüpfen wir nahtlos

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(C (D n die bisherigen Entscheidungen an. 16,6 Millionen ürgerinnen und Bürger werden in einem Umfang von 0 Milliarden Euro entlastet. Steuerpflichtige, die ihre rankenversicherung selbst bezahlen müssen, können onstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 800 Euro steuerlich geltend machen, inklusive der Bei räge zu einer Basis-, Rentenund Pflegeversicherung. ür alle anderen Steuerzahler gilt eine Obergrenze von 900 Euro. Liegen die Aufwendungen für die Basis rankenund Pflegeversicherung höher, sind sie in jeem Fall steuerlich voll absetzbar. Durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnteuerverfahren mit Wirkung ab dem 1. Januar kommenen Jahres wird sichergestellt, dass die Entlastung sofort n den Taschen der Bürger zu spüren ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Gabriele Frechen [SPD])


eben den bereits verabschiedeten Maßnahmen wird
uch die dadurch freigesetzte Kaufkraft dazu führen,
ass unsere Wirtschaft stimuliert wird.

Wir wollen, dass unser Land nach der Krise stärker ist
ls vorher. Deshalb haben wir auch die Unternehmen
eiter entlastet, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich

m Wettbewerb zu behaupten und Arbeitsplätze zu si-
hern und zu schaffen. Darum geht es uns im Kern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben die Erwartungen der Wirtschaft unmittel-
ar aufgegriffen. Kleinere und mittlere Betriebe mit ei-
em Umsatz von bis zu 500 000 Euro im Jahr sollen die
msatzsteuer erst dann entrichten müssen, wenn ihre
echnungen auch tatsächlich bezahlt sind; das ist also
ie sogenannte Istbesteuerung. Unternehmen können
ie Umsatzsteuer derzeit auf Antrag nach den eingenom-
enen Beträgen berechnen, wenn der Gesamtumsatz im
orjahr nicht mehr als 250 000 Euro betrug. Für ostdeut-
che Unternehmer gilt seit 1996 eine Grenze von
00 000 Euro. Diese Sonderregelung sollte bekanntlich
ur bis zu diesem Jahr gelten. Sie gilt nun bis Ende 2011
nd wird auf alle Bundesländer übertragen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


adurch wird in dieser schwierigen Phase die Liquidität
eschont und gerade mittleren und kleineren Unterneh-
en geholfen.

Mit der zeitlich auf die Jahre 2008 und 2009 befriste-
en Einführung einer Sanierungsklausel bei der Verlust-
bzugsbeschränkung und der ebenfalls auf diese beiden
ahre befristeten Anhebung der Freigrenze bei der Zins-
chranke von 1 Million Euro auf 3 Millionen Euro wird
en Unternehmen geholfen, mit den Konsequenzen der
inanz- und Wirtschaftskrise umzugehen.

Die Zinsschranke, die hier und bei uns im Finanz-
usschuss immer wieder leidenschaftlich diskutiert
urde, soll in Zukunft für weniger Betriebe belastend
irken. Bekanntlich trifft diese geltende Regelung nicht
ur viele Konzerne, sondern auch etliche Mittelständler.






(A) )



(B) )


Eduard Oswald
Es zeigt sich, dass die Grenze einfach zu eng gefasst war.
Unternehmen, die im Saldo einen höheren Zinsaufwand
haben, laufen Gefahr, diese Kosten nicht komplett steuer-
lich geltend machen zu können. Mit der Korrektur könn-
ten 600 von möglicherweise 1 600 Unternehmen nicht
mehr unter die Zinsschranke fallen. Das ist eine enorme
Verbesserung und Klarstellung, durch die wir zeigen,
dass den Unternehmen in diesen Zeiten die Luft zum At-
men gelassen wird – eine wichtige Entscheidung der
Koalition.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die weltweite Krise trifft auch die landwirtschaft-
lichen Betriebe, gerade auf den weltweiten Lebensmit-
telmärkten. Wir werden in diesem Jahr den Landwirten
helfen können. Alle Betriebe profitieren ohne Einschrän-
kung von dem günstigeren Mineralölsteuersatz. Land-
wirte zahlen pro Liter Agrardiesel eine Steuer von
40 Cent. Davon bekommen sie 21,5 Cent pro Liter er-
stattet. Allerdings gab es bisher einen Selbstbehalt pro
Betrieb von 350 Euro. Dieser wird auf zwei Jahre befris-
tet entfallen. Auch die Deckelung auf 10 000 Liter ver-
günstigten Diesel pro Betrieb und Jahr wird für diesen
Zeitraum gestrichen. Mit dieser Regelung helfen wir, die
Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern,
die Pflege unserer Kulturlandschaft zu gewährleisten
und die Versorgung unseres Landes mit gesunden Le-
bensmitteln zu ermöglichen und sicherzustellen. Das ist
ein wichtiger und entscheidender Schritt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Mit den heutigen Entscheidungen entlasten wir die
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen um rund
13 Milliarden Euro. Damit werden die Kaufkraft der
Bürgerinnen und Bürger gestärkt und Impulse für wirt-
schaftliche Dynamik gegeben. Daneben verbessern wir
die Liquiditäts- und Ertragssituation der Unternehmen
und sichern und schaffen damit Arbeitsplätze.

Man kann vieles kritisieren. Manches geht uns auch
nicht weit genug. Dennoch sind die heutigen Entschei-
dungen sinnvolle und nötige Investitionen in unsere Zu-
kunft.

Ich möchte den beiden Berichterstattern der Koali-
tionsfraktionen, Frau Kollegin Gabi Frechen und Herrn
Kollegen Klaus-Peter Flosbach, herzlich danken. Beide
haben im Detail eine hervorragende Arbeit geleistet. Wer
sich mit den gesetzlichen Feinheiten befasst, der sieht,
welche Detailarbeit dafür notwendig war. Herzlichen
Dank dafür.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Sie gestatten mir sicherlich auch, dass ich meiner
Kollegin Gabi Frechen als stellvertretender Vorsitzender
im Finanzausschuss für ihre Arbeit und die Unterstüt-
zung danke. Ich glaube, wir haben insgesamt im Finanz-
ausschuss in allen Fraktionen eine sehr gute Arbeit ge-
leistet.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


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(C (D Das Wort erhält nun die Kollegin Barbara Höll, Frak ion Die Linke. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und ollegen! Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs war eine ntscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Feruar vergangenen Jahres. Sie bestärkte das Prinzip der teuerlichen Freistellung des Existenzminimums. azu gehört alles, was die Menschen auch für ihre ge undheitliche Vorsorge brauchen. Das ist eigentlich loisch, aber dem Bundesfinanzminister musste dies erst om Bundesverfassungsgericht verdeutlicht werden. un setzen Sie die Vorgaben des Verfassungsgerichts war um, aber an der grundsätzlichen Misere in der Geundheitspolitik ändert sich rein gar nichts. Zudem kostet das Ganze 9 Milliarden Euro. Finanzieungsvorschläge, die Sie von anderen gerne einfordern – ehlanzeige! Der Bundesfinanzminister hatte noch vor inem Jahr das Versprechen abgegeben, eine gerechte inanzierung erreichen zu wollen. Dieses Versprechen urde gebrochen. Die Besserverdienenden sind wieder inmal die großen Gewinner. Durch den Abzug der Versicherungsbeiträge vom zu ersteuernden Einkommen werden obere Einkommensruppen stark, mittlere Einkommensgruppen mittel und iedrigere Einkommensgruppen nur gering entlastet. Beeits die Beitragsbemessungsgrenze bei den Krankenvericherungsbeiträgen hat zur Folge, dass die Bezieher und ezieherinnen hoher Einkommen nur auf einen Teil ih er Einkünfte Versicherungsbeiträge zahlen. Durch die etzige Regelung verschärfen Sie die Ungerechtigkeit och. Die solidarische Finanzierung wird schlicht issachtet. Das lehnen wir ab. Die Linke hat Vorschläge vorgelegt, wie man das anze sozial gerechter angehen kann. Lesen Sie das och einmal nach! Es wäre durch die Anhebung der teuerlichen Freistellung des Existenzminimums mögich gewesen. Das wäre sozial gerechter. Sie können die Bürgerinnen und Bürger nicht länger äuschen. Sie wissen, dass das dicke Ende erst nach dem 7. September kommen wird. Seit Jahren machen Sie ine Gesundheitspolitik, durch die die Kosten auf die Paienten verlagert werden, indem Sie die paritätische inanzierung de facto schon heute aufgehoben haben, odass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 65 Proent der Kosten zu tragen haben, während sich die Areitgeberseite nur noch mit 35 Prozent beteiligt. Das lehen wir ab. Versicherte müssen heute einen Sonderbeitrag zahlen. ie müssen die Praxisgebühr und Zusatzleistungen be Dr. Barbara Höll zahlen und Zuzahlungen bei Medikamenten leisten. Das alles ist unsozial. Wir verlangen eine gesetzliche Krankenversicherung für alle, die von allen solidarisch entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit getragen wird Warum sollte nicht auch ein Herr Ackermann auf sein gesamtes monatliches Einkommen einen ordentlichen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen? Was Sie hier machen, ist vor allem reines Wahlkampffeuer. Zu diesem Schluss kommt man, wenn man sich daran erinnert, dass Sie zum 1. Januar dieses Jahres die Beiträge für etwa 80 Prozent der Versicherten massiv angehoben haben. Ihnen nun zum 1. Juli eine Senkung in Höhe von gerade 0,6 Prozentpunkten im Rahmen des Konjunkturpaketes II zukommen zu lassen, ist nichts anderes als Wahlkampf, nicht mehr, und gleicht die Mehrbelastungen von Anfang des Jahres überhaupt nicht aus. Die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik wollen ein solches Krankenversicherungssystem nicht. Sie wollen ein solidarisches Krankenversicherungssystem. Sie lehnen die zur Diskussion stehende Einführung von Altersgrenzen zum Beispiel für Hüftgelenkoperationen ab. Sie lehnen es auch ab, ärztliche Leistungen und Medikamente vorzufinanzieren. Es gibt entsprechende Umfragen, die das belegen. Es gibt aber auch eindeutige Zeichen dafür, dass diese Gedankenspiele bei Verantwortungsträgern sowohl in der Politik als auch in anderen Bereichen massiv auf dem Vormarsch sind. Wir müssen nur warten, bis sie so dreist sind, dies umzusetzen. Wir wollen eine andere Medizin, keine Zweiklassenmedizin. Wir wollen ein solidarisches Krankenversicherungssystem, in dem Gutverdiener für Geringverdiener, Junge für Alte, Gesunde für Kranke eintreten. Das heißt, jeder und jede zahlt, vom Pförtner bis zum Millionär. Als Sofortmaßnahme zur Entlastung der Krankenversicherung haben wir Ihnen nochmals vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wenigstens auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West anzuheben. Das bedeutet eine Anhebung von derzeit 3 675 auf 5 400 Euro. Warum denn nicht? Warum zahlen Abgeordnete, die wie ich in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, nicht auf ihre gesamte Entschädigung Beiträge, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze? (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Am besten, Sie geben freiwillig mehr!)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622800600

(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622800700

(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der LINKEN)


(Zurufe von der FDP)


(Beifall bei der LINKEN)


Wir selber sind aufgrund dieser Gesetzeslage aus der so-
lidarischen Finanzierung raus. Dem ist endlich Einhalt
zu gebieten.


(Beifall bei der LINKEN)


Ihr Gesetzentwurf enthält allerdings auch Verbesse-
rungen. Deshalb werden wir uns enthalten.

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(C (D (Zuruf von der CDU/CSU: Sie sollten zustimmen!)


Es gibt eine Verbesserung, auf die wir stolz sind; denn
ie Linke hat wesentlich dazu beigetragen, dass es hier
och zu einer Veränderung kam. Sie sehen nämlich end-
ich ein, dass auch Kinder aus Familien, die kein allzu
ohes Einkommen haben, Abitur machen. Es sind leider
icht so viele, weil das deutsche Bildungssystem in
öchstem Maße sozial selektiv ist. Aber es gibt positive
eispiele. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir
ie Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Schulstarter-
akets bis zum Ende der Schulausbildung, bis zum Abi-

ur, ausweiten.


(Beifall bei der LINKEN)


ir haben Sie nämlich darauf hingewiesen, dass nicht
ur Familien, die Hartz IV beziehen, unzureichende fi-
anzielle Mittel zur Verfügung haben, sondern dies auch
ür Familien gilt, die das Recht haben, für ihre Kinder
inderzuschlag zu beantragen. Auch diese werden nun

inbezogen. Erst aufgrund unserer Anfragen sind Sie
ich dieses Problems überhaupt bewusst geworden.


(Gabriele Frechen [SPD]: Dafür brauchten wir Sie wirklich nicht, Frau Dr. Höll!)


Ich weiß nicht, ob Sie wissen, worüber ich rede. Für
in Kind, das heute in Sachsen in die Schule kommt,
üssen allein für die Arbeitsmaterialien – und das bei
chulbuchfreiheit – 50 Euro aufgebracht werden. Ein
aschenrechner, den man in der 11. Klasse benötigt, ist
icht für unter 100 Euro zu bekommen. Oft muss man
30 Euro hinlegen. Das ist die Realität. Deshalb ist die
usweitung des Schulstarterpakets notwendig. Damit
achen wir wenigstens einen kleinen Schritt in die rich-

ige Richtung.

Bei der Erhöhung der Einkünfte- und Bezügegrenze
ür das Kindergeld haben Sie schlicht und ergreifend
epfuscht. Darauf hat Sie der Bundesrat hingewiesen;
arauf haben wir Sie hingewiesen. Es ist nämlich nicht
rklärlich, warum die nun vorgesehene Anhebung der
reigrenze beim Einkommen der Kinder – damit der
indergeldbezug aufrechterhalten werden kann – nicht
leichzeitig zur jetzt vorgesehenen zweistufigen Anhe-
ung des steuerlichen Grundfreibetrages erfolgt. Das ist
berhaupt nicht verständlich.

In dem Gesetzentwurf begehen Sie aber eine weitere
reistigkeit. Herr Oswald hat das eben als tolle Entlas-

ung verkauft.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wenn ich das gesagt habe, wird es schon stimmen!)


ie haben eine Unternehmensteuerreform verabschiedet,
urch die Unternehmen allein aufgrund der Senkung des
örperschaftsteuersatzes um 8 Milliarden bis 10 Milliar-
en Euro pro Jahr entlastet werden.


(Beifall des Abg. Dr. Michael Meister [CDU/ CSU])


Stimmt, das ist eine Riesenentlastung. – Die Zins-
chranke sollte einerseits die steuerlichen Umgehungs-
öglichkeiten einschränken und andererseits Teil der






(A) )



(B) )


Dr. Barbara Höll
Gegenfinanzierung sein. Jetzt wird sie einfach ein Stück
weit aufgehoben. Die Argumente von damals interessie-
ren nicht mehr. Das, was Sie zuvor groß versprochen ha-
ben, machen Sie bei der ersten Gelegenheit, bei der es
möglich ist, wieder rückgängig. Das ist eine Politik, die
unsolide ist


(Otto Bernhardt [CDU/CSU]: Die Arbeitsplätze schafft!)


und die eindeutig zeigt, dass Sie nicht wirklich gegen
Steuerhinterziehung vorgehen wollen.


(Beifall bei der LINKEN – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das haben Sie noch nicht ganz verstanden!)


Sie verabschieden in dem Gesetzespaket eine Ände-
rung der Regelungen zum Agrardiesel. Wir stimmen
dem Passus ausdrücklich zu; denn es freut uns, dass Sie
unserer Argumentation folgen und nun endlich sowohl
den Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro als auch die
Kappungsgrenze für die Dieselrückvergütung streichen,
was insbesondere die großen Betriebe im Osten betrifft.
Eine Kappungsgrenze hätte nämlich eine Diskriminie-
rung der großen Genossenschaften, die wir noch in den
neuen Bundesländern haben, gegenüber den kleinen
oder mittleren Familienbetrieben bedeutet.

Aber das prinzipielle Problem der Ungerechtigkeit,
die in der unterschiedlichen Entwicklung zwischen den
Produktionskosten und den Erzeugerpreisen der Bäue-
rinnen und Bauern liegt, ist damit natürlich nicht gelöst.
Die Befristung für diese zwei Regelungen im Gesetz
muss dazu führen, dass nach Auslaufen dieser Frist das
Problem grundsätzlich angepackt wird. Dazu müssen
Hausaufgaben gemacht werden: Ich nenne als Beispiele
die Umstellung der Landmaschinenflotte auf Bio-
kraftstoffe aus der regionalen Produktion, damit es
nicht zur Zerstörung des Regenwaldes in anderen Erdtei-
len kommt. Dazu brauchen wir endlich Konzepte, die
Sie mit den Betroffenen diskutieren müssen. Es kann
nicht sein, dass Milchbäuerinnen und Milchbauern erst
in den Hungerstreik treten müssen, damit die Politik
überhaupt reagiert.

Ihr Gesetzespaket führt insgesamt zu einer Entlas-
tung; diese ist aber sozial ungerecht ausgestaltet. Sie ha-
ben einerseits eine völlig ungerechtfertigte Entlastung
der Unternehmen vorgenommen. Beim Agrardiesel ha-
ben Sie andererseits eine richtige Regelung getroffen.
Deshalb werden wir uns insgesamt enthalten und hoffen,
dass Sie endlich einmal über soziale Gerechtigkeit nach-
denken.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN – Reinhard Schultz [Everswinkel] [SPD]: Es lebe der Arbeiterund Bauernstaat!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622800800

Das Wort für die Bundesregierung hat nun der Bun-

desminister der Finanzen, Peer Steinbrück.


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(C (D (Christine Scheel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


Entschuldigung, ich war bei dem Bemühen um zügige
bwicklung der Tagesordnung den Ereignissen schon
oraus. Aber es gibt ja, wie Sie sehen, überhaupt keinen
treit darüber, dass Sie, Frau Scheel, nun das Wort erhal-

en. – Bitte sehr.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber nicht für die Bundesregierung! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE Grünen: Noch nicht!)


Selbst diese fröhliche Hoffnung der Kollegin Schewe-
erigk findet nun ihren Weg ins Protokoll.


Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622800900

Vielen Dank, Herr Präsident. – Um es klar zu sagen:

ch werde jetzt nicht für die Bundesregierung sprechen,
ondern für meine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Dann hören wir gerne zu! – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Geben Sie sich doch einen Ruck!)


Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
nd Kollegen! Wir politisch Verantwortlichen müssen
er Bevölkerung, den Beschäftigten und der Wirtschaft
erspektiven aufzeigen, wie es mit unserem Land wei-

ergehen soll. In diesem Zusammenhang muss man klar
agen, dass die verschiedenen Entscheidungen, die in
iesem Hause in dieser konjunkturell schwierigen Zeit in
en letzten Monaten getroffen worden sind, zusammen
esehen werden müssen, aufeinander abgestimmt sein
ollten und letztendlich den Menschen eine Orientierung
eben und eine Perspektive aufzeigen müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ies ist leider wieder nicht geschehen.

Klimaexperten haben gesagt, die Konjunkturpakete
eien nicht grün genug. Das sagen auch Ökonomen.
hina investiert 4,8 Prozent seiner Wirtschaftsleistung

n grüne Konjunkturmaßnahmen, die USA immerhin
och 0,8 Prozent, Deutschland nur 0,4 Prozent. Das
eigt uns, dass die Union und auch die SPD finanzielle
essourcen verprassen, wie das in den letzten Konjunk-

urpaketen zum Beispiel mit dieser unsäglichen Ab-
rackprämie geschehen ist, und die Chancen verpassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


as kritisieren wir auch an dem Paket, dass jetzt vorge-
egt wird.

Man muss ganz klar sagen: Es geht hier nicht um ein,
wei Gesetze, die verabschiedet werden, sondern inner-
alb dieser Gesetze sind sehr viele verschiedene Rege-
ungen getroffen worden, sodass man mit Berechtigung
on einem Konjunkturpaket III sprechen kann. Es ist
ieder nur Stückwerk, es gibt wieder keine strukturellen
erbesserungen, es findet sich wieder das Gießkannen-
rinzip statt gezielter Zukunftsinvestitionen. Daran sieht
an, dass die Koalition mit viel Steuerzahlergeld die
robleme zukleistert, anstatt den Unternehmen wirklich






(A) )



(B) )


Christine Scheel
zu helfen, den Wandel, den sie vollziehen müssen, zu be-
wältigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dies zeigt sich auch am Beispiel Agrardiesel.
Phase 1: Wegen abstürzender Milchpreise sind viele In-
haber von Milchviehbetrieben auf die Straße gegangen;
die Bäuerinnen waren mehrere Tage und Nächte lang
hier in Berlin. Phase 2: Der Bauernverband holt seine
Uraltforderungen nach Steuererleichterungen beim
Agrardiesel aus der Rumpelkammer. Phase 3: Die Koali-
tion überreicht dem Bauernverband die geforderten
Steuererleichterungen als Wahlgeschenk, ohne dass dies
irgendeinen Sinn hinsichtlich der Zukunft unserer Land-
wirtschaft macht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


350 Euro pro Betrieb werden zurückerstattet, sehr ver-
ehrte Damen und Herren. Das Problem ist aber doch die
Abhängigkeit der Landwirte von den Milchpreisen und
nicht, wie der Agrardiesel subventioniert werden soll. Es
geht also darum, wie man den Landwirten hilft, zukünf-
tig aus dieser Misere herauszukommen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es sind übrigens 600 Millionen Euro hierfür veran-
schlagt.

Wenn man dann schaut, wie es weitergeht, dann sieht
man, dass, obwohl der Staat in Schulden versinkt, die
Union noch Steuersenkungen verspricht.


(Thomas Oppermann [SPD]: Ja, das verstehe ich auch nicht!)


Die Vorschläge, die die Union jetzt auf den Tisch gelegt
hat,


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr gute Vorschläge!)


sind 51 Milliarden Euro teuer.


(Thomas Oppermann [SPD]: Unbezahlbar!)


Die Vorschläge, die die FDP auf den Tisch gelegt hat,
sind 75 Milliarden Euro teuer.


(Thomas Oppermann [SPD]: Noch unbezahlbarer!)


Ich möchte einmal wissen, wie, wenn man auf der einen
Seite den Subventionsbereich ausweitet, anstatt, wie ei-
gentlich notwendig, dort Kürzungen vorzunehmen, und
auf der anderen Seite mehr in die Forschung und Bil-
dung investieren will, was wir für notwendig und richtig
halten, und damit auf eine Neuverschuldung in diesem
Jahr von über 90 Milliarden Euro kommt, Steuersenkun-
gen in einem solchen Ausmaß möglich werden sollen.
Sehr verehrte Damen und Herren, das müssen Sie einmal
erklären; das versteht kein Mensch mehr.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Spieth [DIE LINKE]: Die wollen die Mehrwertsteuer erhöhen! Das ist der Punkt!)


Wir halten nichts davon, eierlegende Wollmilchsäue
durch die Dörfer und Städte zu treiben, um wahlkampf-

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(C (D rientiert vom Finanzdesaster abzulenken, sondern wir rwarten eine solide Politik, die in die Zukunft weist und ie Maßnahmen trifft, die auch eine Relevanz für unsere rbeitsplätze haben und es uns erlauben, im Wettbewerb u bestehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Spieth [DIE LINKE]: Die sollten sagen, dass sie die Mehrwertsteuer erhöhen wollen! Das wäre aus unserer Sicht richtig!)


Es ist grundsätzlich richtig, dass die Kranken- und
flegebeiträge nicht mehr in der Größenordnung ver-
teuert werden müssen, wie dies bisher in verfassungs-
idriger Weise gemacht worden ist. Aber dies ist – ei-
ige Kollegen haben es schon vor mir gesagt – eben kein
erdienst der Großen Koalition, sondern eine Vorgabe
es Bundesverfassungsgerichts. Wenn es eine solche
orgabe gibt, muss man sich überlegen, wie man sie um-
etzt. Die Koalition hat diese Vorgabe sehr kompliziert
nd sozial unausgewogen ausgestaltet. Steuervereinfa-
hung? – Fehlanzeige! Eine deutliche Anhebung des
rundfreibetrages wäre die Lösung gewesen. Dies
äre einfacher und gerechter gewesen, und dies wäre

uch verfassungsfest gewesen. Diesen Vorschlag haben
ir von grüner Seite gemacht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Positiv sind die Nachbesserungen beim Schulbedarfs-
aket, die höhere Einkommensgrenze für Volljährige
eim Kindergeld und der ebenfalls auf 8 004 Euro er-
öhte Unterhaltshöchstbetrag für die Unterstützung be-
ürftiger Angehöriger. Aber ich sage Ihnen an dieser
telle auch: Die Nachbesserungen, die jetzt im laufen-
en Verfahren vorgenommen worden sind, waren längst
berfällig. Hier hat sich gezeigt, wie schlampig die Ko-
lition gearbeitet hat, weil einiges durchgerutscht ist.
amit hatte man eigentlich gar nicht gerechnet, sodass
an nach der Verabschiedung der letzten Gesetze fest-

tellen musste, dass sie lückenhaft ausgestaltet waren.
iese Lücken sollen jetzt im Sinne der Familien und der
inder geschlossen werden. Es ist gut und richtig, dass
ie hier zur Vernunft gekommen sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gabriele Frechen [SPD]: Das ist uns nie passiert! Wir hatten nie Lücken im Gesetz!)


Die Koalition sollte ihre Fehlleistungen freiwillig ein-
ehen, bevor das Bundesverfassungsgericht mit seinen
ntscheidungen Zwang ausübt. Wir müssen uns auch
inmal die Frage stellen: Warum warten wir immer da-
auf, dass das Bundesverfassungsgericht die Politik zum
andeln auffordert? Angesichts ihres Standings, ihres
erantwortungsbewusstseins ist es für die Politik doch
esentlich sinnvoller, Probleme anzupacken, anstatt auf
erichtsurteile zu warten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Warten, das haben Sie sieben Jahre lang in der Regierung gemacht! – Weiterer Zuruf des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP])







(A) )



(B) )


Christine Scheel
– Wir haben Gerichtsentscheidungen umgesetzt, die Be-
schlüsse der schwarz-gelben Regierungszeit betrafen.
Damals wurden die Familien nämlich verfassungsrecht-
lich unsauber besteuert, und die rot-grüne Koalition
musste das korrigieren, was Sie über Jahre verbockt hat-
ten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Das jetzige Urteil kommt aus Zeiten von Rot-Grün!)


Das sage ich insbesondere in Richtung der FDP: In Ihrer
Regierungszeit haben Sie die Steuern immer weiter er-
höht und die Familien immer mehr belastet. Von Steuer-
senkungen reden Sie immer nur, wenn Sie in der Opposi-
tion sind.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – CarlLudwig Thiele [FDP]: Das stimmt doch überhaupt nicht! – Dr. Daniel Volk [FDP]: Das stimmt nicht!)


Ich finde es gut, dass kleine Unternehmen und Hand-
werksbetriebe nur noch Umsatzsteuer auf bezahlte
Rechnungen an den Fiskus abführen müssen. Sie leiden
bedauerlicherweise an der schlechten Zahlungsmoral ih-
rer Kunden. Es ist richtig, dass man dieses Vorhaben
endlich umsetzt; auch wir fordern das seit langem.

Wofür wir aber überhaupt kein Verständnis haben, ist,
dass die Liquiditätshilfe, die hier für die kleinen und
mittleren Betriebe geschaffen wird, nur für zwei Jahre
vorgesehen ist. Dieses Hü und Hott macht wirklich kei-
nen Sinn. Es verunsichert die kleinen Firmen. Ich finde
schon, dass die zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre ge-
strichen werden sollte; es geht schließlich nur um eine
Liquiditätshilfe.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zur Zinsschranke: Wir haben immer gesagt, dass sie
nicht krisentauglich ist. Dass sich das herausstellt, haben
wir der Koalition schon damals prophezeit. Im Unter-
schied zur FDP wollen wir das Rad aber nicht zurück-
drehen; vielmehr wollen wir die Unternehmensbesteue-
rung dahin gehend ausgestalten, dass Forschung und
Entwicklung gefördert werden. Für die Zukunft soll da-
für gesorgt werden, dass die innovativen Unternehmen
in Deutschland die gleiche Entlastung wie in anderen
Ländern bekommen.

Man muss sich bei solchen Maßnahmen immer die
Frage stellen: Handelt es sich um irgendwelche breit ge-
streuten Steuergeschenke an viele oder um von der Poli-
tik ergriffene Initiativen in Form einer Rahmengesetzge-
bung, die dazu führen, dass innovative Unternehmen,
etwa im Forschungsbereich, mehr Unterstützung bekom-
men? Eine solche Unterstützung haben die Bundeskanz-
lerin und Frau Schavan immer wieder eingefordert; pas-
siert ist an dieser Stelle aber gar nichts. Das bedauern
wir sehr. Wir hätten uns gewünscht, dass wirksame Maß-
nahmen getroffen werden, dass für eine Unterstützung
gesorgt wird. Jetzt erleben wir, dass getrickste Sonder-
konditionen geschaffen werden. Wir brauchen im Steu-

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(C (D rrecht aber keine Lex Opel und keine Lex Arcandor. ir erwarten von Ihnen mehr Transparenz, sodass klar ird, auf welche Unternehmen Ihre Maßnahmen abzie en. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Nun kommt die Bundesregierung zu Wort. Es spricht er Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622801000


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1622801100

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten

amen und Herren! Gelegentlich stelle ich in öffentli-
hen Veranstaltungen dem Publikum die Frage: Wann
ar nach ihrer Wahrnehmung der bisher größte Wachs-

umseinbruch in den letzten 60 Jahren? Wann war die
rößte Wirtschaftskrise, die wir bisher zu bewältigen
atten? Das ist eine Quizfrage, für deren richtige Beant-
ortung man eine Belohnung bekommen kann. Die we-
igsten erinnern sich, dass das 1975 gewesen ist. Damals
ab es einen Einbruch von – halten Sie sich fest – minus
,9 Prozent. Wenn ich dann hinzufüge, dass wir für die-
es Jahr wahrscheinlich einen Konjunktureinbruch von
inus 6 Prozent zu verzeichnen haben werden, dann

ämmert auch denjenigen, die an den Veränderungen
nd an der Politik nicht so nah sind, dass wir es mit der
iefsten Wirtschafts- und Finanzkrise in den letzten
0 Jahren zu tun haben und dass diese Krise automatisch
uswirkungen auf das gesamte haushaltspolitische Ge-

üst hat.

Deshalb ist nicht verwunderlich, dass wir hohe Schul-
en und geringe Steuereinnahmen haben. Noch viel we-
iger verwunderlich ist, dass die Politik dies nicht taten-
os hinnehmen kann, sondern gegensteuern muss. Dies
at die Große Koalition in den vergangenen Monaten,
ie ich finde, angemessen getan. Wir haben diese Krise

war nicht verhindern können, aber wir können sie etwas
bfedern. Ich hoffe, wir können sie verkürzen. Wir ha-
en dafür das Konjunkturpaket I gemacht. Wir haben da-
ür das Konjunkturpaket II gemacht. Wir haben einen
ettungsschirm für die Banken aufgespannt.

Wir können schon belegen, dass wir die zur Verfü-
ung gestellten Mittel nicht „verprassen“, wie Sie es ge-
annt haben, Frau Scheel, sondern mit dem Geld Bürger
nd Wirtschaft gezielt entlastet haben, dass wir Investi-
ionen, insbesondere kommunale Investitionen in die In-
rastruktur, in einem Umfang gefördert haben, wie es ihn
orher nie gegeben hat. Wir waren dabei behilflich, die
iquidität, die Eigenkapitalbildung der Firmen zu stüt-
en. Wir haben den Bankensektor stabilisiert, der den
irtschaftskreislauf mit Kapital versorgen muss, will sa-

en, das gesamte Arteriensystem unserer Wirtschaft mit
em notwendigen Geld versorgen muss.

Das ist über zwei Jahre ein konjunktureller Ge-
amtimpuls von 4,7 Prozent des BIP einschließlich der
utomatischen Stabilisatoren. Noch einmal: Die automa-
ischen Stabilisatoren bringen mit sich, dass wir versu-






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
chen, konjunkturbedingte Mindereinnahmen und kon-
junkturbedingte Mehrausgaben nicht an anderen Stellen
wieder auszugleichen. Mit diesem antizyklischen wirt-
schaftsfördernden Impuls von 4,7 Prozent des BIP ste-
hen wir im internationalen Bereich sehr gut da.

Ich weiß, dass bei manchen Bürgerinnen und Bürgern
der Eindruck entstanden ist: Nur die Banken – einige sa-
gen: die Banker – haben 500 Milliarden Euro bekom-
men. Sehr häufig wird gesagt: Ja, an die Banken und
auch an die Unternehmen werden Milliarden und Aber-
milliarden gezahlt. Dabei gerät aber in Vergessenheit,
dass es eine ganze Reihe von Maßnahmen gibt, mit
denen die Bürger direkt entlastet werden: über das
Konjunkturpaket I, über das Konjunkturpaket II, über
die Gesetze zum Familienleistungsausgleich und auch
über andere Maßnahmen immerhin in jedem Jahr in der
Größenordnung von vollumfänglich 21,4 Milliarden
Euro.

Der größte Batzen, der dazu beitragen wird, ist heute
Gegenstand unserer Debatte, nämlich das Bürgerentlas-
tungsgesetz, das eine Entlastung für 16 Millionen Bür-
gerinnen und Bürger mit sich bringt. 85 Prozent aller
steuerbelasteten Bürgerinnen und Bürger in dieser Repu-
blik werden jährlich um 9,6 Milliarden Euro entlastet.
Das heißt, in der nächsten Legislaturperiode um insge-
samt 40 Milliarden Euro. Ich finde, diese Aussage darf
mit einem Ausrufezeichen versehen werden; denn das ist
nicht wenig Geld.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Und auch einem Beifall! – Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Dabei stellt niemand in Abrede – das wird gar nicht
dementiert –, Herr Thiele, dass der Ausgangspunkt die-
ser Entlastungen ein Urteil des Bundesverfassungsge-
richts ist. Das ändert aber nichts daran, dass es diesen
Entlastungseffekt gibt und dass es diese Große Koalition
gewesen ist, die die Ausgestaltung dieses Urteils des
Bundesverfassungsgerichts so vorgenommen hat, dass
9,6 Milliarden Euro dabei herauskommen.

Das hätte man auch anders machen können, wie Sie
wissen. Ich mache gar keinen Hehl daraus, dass es viele
Experten in meinem Hause gegeben hat – Nicolette
Kressl lächelt dabei wissend –, die natürlich eine Gegen-
finanzierung verlangt haben, sodass der Entlastungs-
effekt keineswegs 9,6 Milliarden Euro betragen hätte,
sondern vielleicht nur 4 oder 5 Milliarden Euro. Sie,
Frau Scheel, haben in Ihrer Rede verschwiegen, dass
sich diese Große Koalition dazu durchgerungen hat, ge-
rade in dieser Konjunktursituation dieses Urteil so aus-
zulegen, dass niemand einen einzigen Nachteil hat, son-
dern die Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich von
einem Maximum an Entlastungen, das einigermaßen
verträglich ist, profitieren können, und zwar in einer
Größenordnung von 9,6 Milliarden Euro.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich will auch aufgrund meiner Redezeit auf Einzel-
heiten gar nicht eingehen. Das mag auch für diejenigen,
die uns zuhören, langweilig sein. Aber ich will einige
konkrete Beispiele liefern, damit anschaulich wird, was

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(C (D as für den einzelnen Bürger und die einzelne Bürgerin eißt. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind mit eiem Bruttoarbeitslohn von 25 000 Euro wird ungefähr m 280 Euro entlastet. Ein lediger Arbeitnehmer ohne ind mit einem Bruttojahreslohn von 50 000 Euro wird m etwa 1 150 Euro entlastet. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Tolle Verteilung!)


Die Singles in Deutschland sind bei der Besteuerung
m Vergleich zu den Familien die Gekniffenen. Ich weiß
icht, wer von Ihnen Single ist. Aber dann wissen Sie si-
herlich genau, dass der Staubsaugereffekt über Sozial-
ersicherungsabgaben und Steuern eine sehr große pro-
ressive Wirkung hat.

Verheiratete ohne Kind mit einem Bruttoeinkommen
on 80 000 Euro werden immerhin um fast 620 Euro
ntlastet. Das heißt, es findet dort der Effekt statt, den
ir uns gerade in dieser Konjunktursituation wünschen.

Das ist nicht alleine Gegenstand dieses Gesetzent-
urf, wie Sie wissen, sondern daneben treffen wir in der
at befristet – da stimme ich Frau Frechen ausdrücklich
u: befristet wegen dieser konkreten Konjunktursituation –
ine ganze Reihe von entlastenden Maßnahmen für
ie Unternehmen in einer Größenordnung von insge-
amt 3 Milliarden Euro. Sie kennen die Maßnahmen:
rstens die Einführung einer Sanierungsklausel – das
uss ich nicht länger ausführen –, zweitens die befris-

ete Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke und
rittens die Verdoppelung der Umsatzgrenze bei der Ist-
ersteuerung, was einen Liquiditätsschub von immerhin
,9 Milliarden Euro für die mittelständischen Unterneh-
en bedeutet.

Mit Blick auf die Zinsschranke und ähnliche Maß-
ahmen können Sie, Herr Thiele, nicht wiederholt von
iner ach so dramatischen Substanzbesteuerung in
eutschland sprechen. Sie sind, wie ich glaube, im Kopf
ut aufgeräumt und wissen genau, dass die Substanzbe-
teuerung in Deutschland im internationalen Vergleich
enkbar gering ist. Wo ist da das Drama, das Sie in Ihren
eden in diesem Zusammenhang immer beschwören?


(Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD])


Im Übrigen darf ich diejenigen Kolleginnen und Kol-
egen unseres Koalitionspartners, die das anders sehen,
arauf hinweisen, dass gemäß mehreren Untersuchun-
en – unter anderem gibt es eine entsprechende bayeri-
che Statistik –


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Dann wird es ja stimmen!)


ie Bedeutung und der Stellenwert dieser Zinsschranke
ehr viel geringer sind, als gelegentlich propagandistisch
n den Raum gestellt wird.


(Beifall bei der SPD)


ie DIW-Untersuchung macht deutlich, dass in
eutschland im Wesentlichen 600 deutsche Unterneh-
en durch diese Zinsschranke konkret belastet sind. Die






(A) )



(B) )


Bundesminister Peer Steinbrück
bayerische Statistik spricht von insgesamt 1 400 bis
1 500 betroffenen Unternehmen in Deutschland. Ich
wäre daher dankbar, wenn der Impetus, mit dem dieser
Sachverhalt zu einem großen Drama gemacht wird, et-
was abgeschwächt werden könnte.

Ich bin bereit gewesen, Nachjustierungen vorzuneh-
men. Das habe ich damals bei der Verabschiedung der
Unternehmensteuerreform mit Blick auf die schwierigen
Regelungstatbestände beim sogenannten Mantelkauf,
der Zinsschranke und den Funktionsverlagerungen im-
mer deutlich gemacht. Aber was mit mir nicht zu ma-
chen ist – das will ich deutlich sagen –, ist, die nach wie
vor richtige und für den Standort Deutschland wie auch
für die Steuerbasis wichtige Grundausrichtung der Un-
ternehmensteuerreform mit dem argumentativen Rü-
ckenwind der Konjunkturlage jetzt total aushebeln zu
wollen.


(Beifall bei der SPD)


Dafür besteht weder eine sachliche Notwendigkeit, noch
verkraftet es die Einnahmebasis der öffentlichen Haus-
halte. Gelegentlich geht nämlich die Einsicht verloren,
dass es nicht nur um den Bundeshaushalt geht. Mit Blick
auf alle diversen Maßnahmen zur steuerlichen Entlas-
tung – das gilt insbesondere für Maßnahmen, die von der
FDP vorgeschlagen werden – sollte man betonen, dass
die Kommunen einen Anteil von 15 Prozent und die
Länder einen Anteil von 42,5 Prozent an der Einkom-
mensteuer haben. Ihre Haushalte wären also von Entlas-
tungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer betroffen.

Um es sehr deutlich zu machen: Es geht in dieser
Krise um temporäre, also zeitlich befristete Entlas-
tungen der Unternehmen. Es geht nicht um eine dauer-
hafte strukturelle Entlastung. Die Zinsschranke führt
keineswegs zu den häufig dargestellten strukturellen
Verwerfungen.

Meine Damen und Herren, das vorliegende Bürger-
entlastungsgesetz, das heute verabschiedet werden soll,
macht seinem Namen alle Ehre. Ich habe schon darauf
hingewiesen, dass es angesichts einer Gesamtentlastung
in Höhe von 40 Milliarden Euro in einer Legislaturpe-
riode wahrscheinlich eines der größten Entlastungspa-
kete in der Geschichte unseres Landes ist. Es kommt vor
allen Dingen zur richtigen Zeit.

Allen, die jetzt allerdings vollmundig weitere volumi-
nöse Steuerentlastungen ins politische Schaufenster stel-
len, prophezeie ich, dass es dazu in absehbarer Zeit nicht
kommen wird.

Ich werde dem Bundeskabinett in der nächsten Woche
den Haushaltsplanentwurf für 2010 vorstellen mit einer
Neuverschuldung in einer Größenordnung von fast
90 Milliarden Euro.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Historisch hoch!)


– Historisch hoch. – Sie ist bedingt durch die derzeitige
ökonomische Entwicklung, die Sie vielleicht in Ihrem
Erklärungsmuster berücksichtigen sollten. Mich stört
jetzt am meisten die Vorstellung – Sie wissen das –, dass
man trotz dieser 90 Milliarden Euro Neuverschuldung
weitere Perspektiven für Steuerentlastungen in Höhe

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(C (D on 110 bis 120 Milliarden Euro in den nächsten Jahren röffnen könnte. Ihre Vorschläge, von denen auch die ommunalen und die Länderhaushalte betroffen wären, ind schlicht und einfach illusorisch. nders ausgedrückt: In der konkreten Situation, in der ir uns derzeit befinden, wird keine Bundesregierung, gal wie die Farbenlehre nach dem 27. September ausieht, Steuersenkungen auf Pump realisieren können. as ist meine Prophezeiung. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Frank Spieth [DIE LINKE]: Sie werden die Mehrwertsteuer erhöhen!)


(Beifall bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1622801200

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Edmund Geisen

ür die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Edmund Peter Geisen (FDP):
Rede ID: ID1622801300

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten

amen und Herren! Soeben haben Sie einen Minister
ehört, der Entlastungen verspricht. Er hat in der Ver-
angenheit schon sehr viel versprochen. Ich stelle für die
DP-Fraktion fest: Elf Jahre Finanzminister in Rot ha-
en zu folgendem Ergebnis geführt: ständige Steuerer-
öhungen und trotz ständiger Steuermehreinnahmen
öchster Schuldenstand der Nation.


(Beifall bei der FDP)


Gleichzeitig wurden wichtige Branchen vernachläs-
igt. Lassen Sie mich als Bewohner des ländlichen Rau-
es eine Branche aufgreifen. Eine scheinbar kleine, aber

esamtgesellschaftlich hochwertige Wirtschaftsbranche
st die deutsche Landwirtschaft. Fast jeder zehnte Ar-
eitsplatz hängt direkt oder indirekt von ihr ab. Die
ettbewerbsbedingungen der deutschen Agrarwirtschaft

aben sich seit den letzten elf Jahren – seit Rot-Grün,
rau Scheel – durch staatliche Vorgaben deutlich ver-
chlechtert. Frau Künast von den Grünen hat die Land-
irtschaft stiefmütterlich behandelt.


(Beifall bei der FDP)


Die Besteuerung der Betriebsmittel ist um ein Vielfa-
hes höher als in den anderen EU-Mitgliedsländern. Der
grardiesel wird in Deutschland bislang um das 80-Fa-

he höher besteuert als im Nachbarland Frankreich und
n fast allen anderen EU-Ländern.

Seit drei Jahren kämpft die FDP-Fraktion gegen den
iderstand aller anderen Fraktionen inklusive der Gro-

en Koalition für eine Harmonisierung der Agrar-
ieselbesteuerung auf europäischer Ebene. Jetzt vor
en Bundestagswahlen – auch schon vor den Europa-
ahlen – beschließt die Bundesregierung, getragen von
eilen der Koalition, die Agrardieselbesteuerung zeit-
eilig zu senken. Aber auch durch diese neue Regelung
ird die deutsche Landwirtschaft belastet, weil die Be-






(A) )



(B) )


Dr. Edmund Peter Geisen
steuerung trotzdem noch um das 40-Fache höher liegt als
bei den französischen Kollegen.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Genau so ist es!)


Es ist klar, dass eine Beruhigungspille an die Land-
wirte verteilt werden soll. Das ist ein offensichtlicher
Wahlkampftrick. Wie sich auf mein Nachfragen beim
Bundesfinanzminister herausstellte, gilt die zweijährige
Befristung rückwirkend, das heißt, schon drei Monate
nach der Wahl, am 1. Januar nächsten Jahres, wird diese
Steuersenkung wieder aufgehoben. Dann gilt für die
deutsche Landwirtschaft wieder die 80-fache Besteue-
rung des Agrardiesels.


(Zuruf von der FDP: So etwas nennt man Taschenspielertrick!)


Die jetzige Regelung hat mit Planungssicherheit und
Verlässlichkeit nichts zu tun. Mein Fazit lautet: Mit der
Großen Koalition kann man keine vernünftige Agrar-
politik machen. Die Landwirte kommen vom Regen in
die Traufe und wieder zurück. In der aktuellen Krise ste-
hen die Milchbauern nicht nur mit dem Rücken zur
Wand; sogar Betriebsaufgaben sind die Folge. Wer das
nicht will, muss die Leistungsfähigkeit der Betriebe stär-
ken und darf keine Sozialhilfe leisten. Die FDP will statt
staatlicher Unterstützungsprogramme die Rahmenbedin-
gungen für die heimische Landwirtschaft verbessern.


(Beifall bei der FDP)


So kann die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Eine dauerhafte Kostenentlastung auch bei Agrardiesel
ist notwendig. Die kostentreibende Politik der Regierun-
gen der letzten elf Jahre hat der deutschen Landwirt-
schaft nachhaltig Schaden zugefügt. Das muss sich nach
dem 27. September unbedingt ändern. Wir sind sehr mo-
tiviert. Wir werden bis aufs Letzte kämpfen, um Verän-
derungen herbeizuführen; denn wir können es besser.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP – Lachen bei der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622801400

Ich gebe das Wort dem Kollegen Klaus-Peter

Flosbach, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Klaus-Peter Flosbach (CDU):
Rede ID: ID1622801500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wir werden in den nächsten Monaten viele
Gelegenheiten haben, um über Steuerkonzepte zu spre-
chen. Wenn es aber um Steuerentlastung geht, dann sind
wir heute an der richtigen Stelle; denn heute werden die
Bürger um 10 Milliarden Euro und die Unternehmen um
3 Milliarden Euro entlastet. Das sollten wir zunächst ein-
mal festhalten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Gerade in dieser Debatte wird viel über Steuererhö-
hungen gesprochen. Das hat schon einen Hang zum Ab-
surden: Wir sprechen über Steuererhöhungen, während
wir gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger und Unter-

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(C (D ehmen entlasten wollen. Frau Kollegin Christine cheel, Sie haben bereits darüber gesprochen, dass die onjunktur unzureichend angekurbelt wurde. Die 0 Milliarden entsprechen den 0,4 Prozent, die Sie angeprochen haben. Beim Bürgerentlastungsgesetz – das haben die Voredner bereits gesagt – geht es um eine Vorgabe des undesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsericht hat deutlich gemacht, dass neben Nahrung, Kleiung und Wohnung auch die Beiträge zur Krankenversiherung zum steuerlichen Existenzminimum gehören. as ist eine neue Situation. Das hatten wir in den letzten 0 Jahren – auch unter anderen Regierungen – nicht. Wir ls Koalition haben darauf exakt reagiert und die richtien Entscheidungen getroffen. Zukünftig können alle eiträge für die Krankenversicherung und die Pflegever icherung abgesetzt werden. Das heißt, wer hohe Beiräge zahlt, Frau Höll, der kann natürlich auch viel abseten. Es gibt auch eine Solidargemeinschaft in der gesetzlihen Krankenkasse, aber es ist deutlich gemacht worden, ass es um den ersten Punkt geht: Alle Leistungen der esetzlichen Krankenkasse können abgesetzt werden. ei den Privatversicherten gibt es eine Sonderregelung. uch hier wird ermittelt, wie hoch der gesetzliche An eil, der abgesetzt werden kann, und wie hoch der private nteil der Versicherung ist. Eine Besonderheit ist, liebe Kolleginnen und Kolleen – das ist wichtig für die Beitragszahler –, dass zuünftig auch alle Beiträge für die Kinder abgesetzt weren können. Das ist meines Erachtens einer der ichtigsten Punkte. Herr Kollege, Herr Kollege Spieth würde gerne eine wischenfrage stellen. Ja, das kann er gerne machen. Herr Kollege Flosbach, ich kann nachvollziehen, dass ie mit diesem Bürgerentlastungsgesetz die Vorgaben des erichtes erfüllen wollen. Aber Sie sprechen davon, dass lle Beitragszahler gleichermaßen durch Ihre Maßnahen entlastet werden. Das ist nach meiner Auffassung alsch. Deshalb frage ich Sie: Wollen Sie wirklich beaupten, dass ein Arbeitnehmer – verheiratet, ohne Kiner, mit einem Einkommen in Höhe von 1 500 Euro – urch Ihr Gesetz steuerlich entlastet wird? Nach meiner erechnung – das kann man im offiziellen Rechner des undesfinanzministeriums nachrechnen – findet in die em Bereich überhaupt keine Entlastung statt. Können Sie bestätigen, dass ein Arbeitnehmer mit eiem Einkommen in Höhe von 3 675 Euro durch Ihre Frank Spieth Maßnahmen um rund 85 Euro entlastet wird? Können Sie weiter bestätigen, dass ein Bundestagsabgeordneter mit einem Einkommen in Höhe von 7 665 Euro um rund 125 Euro monatlich entlastet wird? Ich kann nur feststellen: Wenn ich an mein eigenes Portemonnaie denken würde, dann müsste ich dem Gesetzentwurf eigentlich zustimmen. Aber bei dieser sozialen Schräglage muss man das Bürgerentlastungsgesetz ablehnen; denn es ist sozial nicht ausgeglichen. Können Sie das bestätigen, oder würden Sie dem widersprechen? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622801600
Klaus-Peter Flosbach (CDU):
Rede ID: ID1622801700
Frank Spieth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622801800

(Zuruf von der SPD)





(A) )


(B) )



Klaus-Peter Flosbach (CDU):
Rede ID: ID1622801900

Herr Kollege, anscheinend haben Sie das Steuersys-

tem der Bundesrepublik Deutschland immer noch
nicht verstanden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Krankenversicherungsbeiträge sind Beiträge, für die
man eine konkrete Gegenleistung erhält. Steuern sind
Abgaben, bei denen Sie keinen Anspruch auf eine Ge-
genleistung haben. Der Bundesfinanzminister hat deut-
lich gemacht,


(Zuruf von der LINKEN: Sie haben die Frage nicht verstanden!)


dass etwa 85 Prozent aller derzeitigen Einkommen- und
Lohnsteuerzahler entlastet werden. Sicherlich können
diejenigen, die keine Steuern zahlen, auch nicht entlastet
werden. Das ist ein relativ einfaches Rechenbeispiel.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir wollen – und das ist ein Kern des Gesetzentwurfs –
auch die Leistungsträger entlasten, diejenigen, die bisher
hohe Beiträge gezahlt haben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Zurufe von der LINKEN)


Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf ist gere-
gelt worden, dass alle Beiträge abgesetzt werden kön-
nen. Ich denke, Frau Frechen, die Verhandlungen haben
gezeigt, dass wir einen guten Weg gefunden haben, um
auch das komplizierte Problem bei den privaten Kran-
kenversicherungen zu lösen. Es gab ja Überlegungen,
für jeden Einzelnen exakt zu errechnen, wie hoch sein
gesetzlicher Anteil und wie hoch sein privater Zusatzan-
teil ist. Wir haben eine Pauschalierung vereinbart, sodass
für jeden Tarif exakt ausgerechnet werden kann, wie
hoch der Abzugsbetrag ist. So wurde dieses Problem ge-
löst. Das war wichtig für uns; denn wir wollten bei die-
sem Gesetz zu viel Bürokratie vermeiden. Das ist uns als
Koalition hervorragend gelungen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen das na-
türlich auch immer im Zusammenhang mit der vorheri-
gen, aktuell noch gültigen Regelung sehen, die seit dem
Jahr 2005 bzw. seit der Verabschiedung des Altersein-
künftegesetzes gilt. Bisher können Arbeitnehmer von

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(C (D llen Beiträgen, von Krankenund Pflegeversicherungseiträgen, aber auch Arbeitslosenversicherungsbeiträgen nd Beiträgen zur Risikolebensversicherung, zur Unfallersicherung, zur Haftpflichtversicherung sowie zur Beufsunfähigkeitsversicherung – einen Teil davon zahlt ja er Arbeitgeber – nur 1 500 Euro absetzen. Bei einem elbstständigen sind es bisher 2 400 Euro. Das ist natür ich viel zu wenig. Deshalb haben wir in einem ersten chritt diese Grenze auf 1 900 Euro beziehungsweise 800 Euro angehoben. Sie hatten recht, Frau Frechen, amit werden natürlich die kleinen Einkommen bevorugt. Jetzt wird uns vorgeworfen, wir hätten kein Gesetz eschaffen, mit dem auch anderen Möglichkeiten der orsorge gegeben werden. Aber ich bitte Sie, rufen Sie ich die Zeit dieser Legislaturperiode in Erinnerung; ernnern Sie sich an das Jahr, in dem das Alterseinkünfteesetz verabschiedet wurde: Wir haben neu geregelt, ass bis zu 20 000 Euro für die Altersvorsorge abgesetzt erden können. Wer eine Rürup-, also eine Basisrentenersicherung abschließt, der kann 50 Prozent seines Beirags für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben. er eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersersorgung abschließt, kann seine Zahlung vollständig n die Berufsunfähigkeitsversicherung einfließen lassen. ei einer Riester-Rente ist das ebenfalls teilweise mög ich. Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung ann sehr kostengünstig und sowohl für den Betrieb abetzbar als auch für den Arbeitnehmer steuerfrei eine nfallversicherung aufgebaut werden. Es war das Konzept der Bundesregierung und auch er Koalitionsfraktionen, mit Blick auf die Geringveriener und die Leistungsträger der Gesellschaft eine usgewogenheit herbeizuführen. Das war uns besonders ichtig. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Insgesamt werden die Bürger um 10 Milliarden Euro
ntlastet. Dabei erhalten die Lohnsteuerzahler durch das
ohnsteuerabzugsverfahren direkt mit Beginn im Januar
010 den entsprechenden Vorteil. Der Bundesfinanz-
inister hat deutlich gemacht, dass es Unterschiede gibt.
anche werden um wenige 100 Euro jährlich entlastet;

ei Einzelnen kann die Entlastung auch 1 000 Euro im
ahr betragen.

Viele haben dies als heimliches Konjunkturpaket
ezeichnet. Das ist richtig. Gerade in der jetzigen Phase
önnen wir damit dafür sorgen, dass die Bürger mehr
eld in der Tasche haben. Für die Ankurbelung der Kon-

unktur ist das in der Tat sehr wichtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen
esetzentwurf natürlich auch um Positionen erweitert,
ie dazu dienen, Unternehmen zu helfen, durch die Krise
u kommen. Nicht nur bei den Großen, sondern auch bei
ielen Klein- und Mittelbetrieben erleben wir, dass sie in
rößten Liquiditätsschwierigkeiten stecken. Deshalb war
s uns auch wichtig, die Umsatzsteuererhebung in den
etrieben zu verändern. Bisher gilt die sogenannte Soll-
esteuerung. Damit muss ein Unternehmer die Umsatz-






(A) )



(B) )


Klaus-Peter Flosbach
steuer schon in dem Moment abführen, in dem er die
Rechnung stellt, obwohl er das Geld noch nicht auf dem
Konto hat. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz
von bis zu 500 000 Euro sowohl in den neuen als auch in
den alten Bundesländern wollen wir das Ganze deshalb
umstellen. Sie müssen die Umsatzsteuer in Zukunft erst
dann abführen, wenn der Rechnungsbetrag auf ihrem
Konto eingegangen ist. Es gilt also die Istbesteuerung.
Für 80 Prozent aller Klein- und Mittelbetriebe ist es die
entscheidende Größe, dass sie in der jetzigen Phase Li-
quidität in die Tasche bekommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Auch die anderen Maßnahmen in diesem Gesetzent-
wurf sind genau auf die derzeitige Situation zugeschnit-
ten. Selbstverständlich haben wir mit dem Koalitions-
partner nicht in allen Punkten Übereinstimmung erzielt.
In der jetzigen Situation ist allerdings besonders wichtig,
dass wir die Zinsschranke gelockert haben. Bisher muss-
ten viele Betriebe Steuern auf Gewinne zahlen, die sie
gar nicht erwirtschaftet haben; denn sie konnten die Zin-
sen nicht als Kosten absetzen. Hier haben wir eine Er-
weiterung von 1 Million auf 3 Millionen Euro je Betrieb
vorgenommen.

Ein weiterer Punkt ist in der aktuellen Phase von gro-
ßer Bedeutung. Nicht der Staat soll sanieren; vor allem
sollen Betriebe saniert werden, indem andere Betriebe
sie auch übernehmen können. Dazu war uns die Sanie-
rungsklausel sehr wichtig. Insbesondere geht es an die-
ser Stelle um die Arbeitsplätze. Wenn Betriebsvereinba-
rungen getroffen werden, haben wir auch eine große
Chance, zahlreiche Arbeitsplätze zu erhalten.

Ich komme zum Schluss. Der von den Koalitionsfrak-
tionen unterstützte Entwurf eines Bürgerentlastungsge-
setzes Krankenversicherung der Bundesregierung hilft
den Menschen und den Betrieben in der Krise. Uns ging
es darum, in der jetzigen Phase allen mehr Liquidität zu
geben, die Nachfrage anzukurbeln und uns vor allen
Dingen so aufzustellen, dass wir stabil aus der derzeiti-
gen Krise herauskommen. Die Betriebe und die Bürger
sollen anschließend in der Lage sein, wieder Steuern zu
zahlen, um unser stabiles Sozialsystem auch weiterhin
aufrechtzuerhalten.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622802000

Für die SPD-Fraktion gebe ich dem Kollegen

Reinhard Schultz das Wort.


Reinhard Schultz (SPD):
Rede ID: ID1622802100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Teile der bislang geführten Debatte sind eini-
germaßen kurios. Die FDP zieht wieder ihre Oper der
milliardenschweren Steuerentlastung ab – mit der festen
Absicht, die öffentlichen Haushalte und die Finanzie-
rung der Sozialsysteme nun endgültig zu ruinieren und
nur eine Klientel zu bedienen, die von diesen Steuerent-
lastungen dann auch etwas hätte.

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(C (D (Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Er hat gar nicht zugehört!)


Die CDU/CSU ist dort Gott sei Dank deutlich vor-
ichtiger. Sie hat gesagt, was heute zu entscheiden sei,
tehe hier zur Debatte. Außerhalb dessen diskutiert sie
ann Steuerprogramme, bei denen sie zum einen ver-
ucht, auf die FDP zuzurobben. Zum anderen stellt sie
as Ganze aber gleichzeitig unter den Inkraftsetzungs-
orbehalt der besseren Zeiten. Auch das finde ich ganz
nteressant. Nach dem Motto „Denn das Himmelreich ist
ah“ wird hier Wahlkampf vorbereitet; ich kann das alles
uch gut verstehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wer sich ernsthaft mit der steuerlichen Problematik,
it der Abgabensituation und mit der Lage der Wirt-

chaft befasst, der muss feststellen, dass wir im Rahmen
nserer Möglichkeiten wirklich Gigantisches leisten, um
chritt für Schritt da, wo es notwendig ist, Wirtschaft
nd Bürger durch Konjunkturprogramme, durch Kredit-
rogramme, durch steuerliche Maßnahmen und durch
irektinvestitionen zu entlasten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Jawohl! Reinhard, das ist richtig!)


Das ist doch so, Eduard. – Wegen der Krise muss man
abei natürlich differenzieren. Das muss man befristen.
ir können uns nicht bis zum Jüngsten Gericht politisch

öllig handlungsunfähig machen.

Wo wollen wir dauerhafte Entlastung? Wir haben
ie Bürger bereits dauerhaft entlastet, auch im Rahmen
on bestimmten Teilen des Konjunkturprogramms. Es
st ja nicht so, dass wir für die geringen Einkommen
ichts getan hätten. Wir haben den Grundfreibetrag he-
aufgesetzt. Wir haben den Eingangssteuersatz gesenkt.
as war in dieser Situation schon eine große Maßnahme.
uch das Bürgerentlastungsgesetz, das von uns natürlich
icht unter konjunkturpolitischen Aspekten entworfen
urde, passt gut in dieses Konzept – das ist überhaupt
icht zu bestreiten –; denn es wirkt ab 2010 in der Breite
ntlastend. Das muss man einmal sehen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eduard Oswald [CDU/CSU])


Herr Thiele, ich wende mich jetzt vor allen Dingen an
ie, weil Sie von der FDP immer rufen, wir hätten jetzt
ie höchste Verschuldung überhaupt.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Das ist doch so!)


ch muss Sie fragen, wie es in dieser Situation aussähe,
enn wir nicht zu Beginn dieser Koalition einen strikten
onsolidierungskurs gefahren wären, was den Bundes-
aushalt angeht, wenn wir bei der Unternehmensteuerre-
orm nicht darauf geachtet hätten, dass – bei aller Wett-
ewerbsfähigkeit der Steuersätze – auch etwas für den
taat übrig bleibt. Wie sähe die Handlungsfähigkeit in
iesem Jahr aus, wenn wir nicht vorher dafür gesorgt
ätten, dass wir das Konsolidierungsziel, das wir ur-
prünglich im Auge gehabt haben, nahezu erreicht hät-
en? Wir wären in der Situation von Ländern wie Grie-






(A) )



(B) )


Reinhard Schultz (Everswinkel)

chenland und anderen, die, ökonomisch gesehen, auf den
Brustwarzen robben, überhaupt nicht mehr handlungsfä-
hig sind und jetzt über den Umweg der EU versuchen,
eine Art von Finanzausgleich zu unseren Lasten hinzu-
bekommen. Wenn Steinbrück nicht vorher das Kreuz
durchgedrückt hätte und auf Konsolidierung gesetzt
hätte, wären wir nicht in der Lage, auf die Krise so zu re-
agieren, wie wir das jetzt getan haben. Das ist die ganze
Wahrheit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Steuern haben Sie erhöht!)


Natürlich machen wir dafür Schulden. Das wissen wir
auch. Es ist nun einmal das Prinzip einer antizyklischen
Konjunkturpolitik, dass man mitunter Geld in die
Hand nehmen muss, um Wachstum zu generieren. Dann
muss man sich aber strikt verpflichten – das ist im Zu-
sammenhang mit der Schuldenbremse auch beschlossen
worden –, diese Schulden in besseren Zeiten wieder
zurückzuführen. Das ist im Zusammenhang zu sehen.
Diese Änderung der Verfassung im Rahmen der
Föderalismusreform II und die Staatsverschuldung, zu
der wir jetzt gezwungen sind, haben doch etwas mit-
einander zu tun.

In diesem Gesetzespaket geht es aber nicht nur um die
Entlastung der Bürger, sondern auch um Elemente der
Unternehmensteuerreform, die zur Gegenfinanzierung
dienen. Diese Elemente – wir haben in bestimmten
Punkten Neuland betreten – stehen natürlich unter einem
Evaluierungsvorbehalt; Peer Steinbrück hat darauf hin-
gewiesen, und wir haben das auch gesagt. Man muss ge-
nau schauen: Wie weit kann man die Schraube drehen,
ohne sie zu überdrehen? Wo kann man Feinsteuerung
machen? Wir haben dabei festgestellt: In dramatisch
schwierigen Zeiten wie jetzt gibt es Effekte, die man
aufheben muss, zumindest solange die Zeiten so schwie-
rig sind.

Da bin ich über etwas sehr froh. Wir führen ja spätes-
tens seit dem SPD-Bundesparteitag die Diskussion da-
rüber: Wer hat es erfunden? – Das finde ich auch gut.
Bei der Frage der Istversteuerung ist es völlig eindeutig,
das ist von uns.


(Widerspruch bei der CDU/CSU – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Auch am Ende der Legislaturperiode bei der Wahrheit bleiben!)


– Das wäre überhaupt nicht in der Beschlussvorlage,
liebe Freunde, wenn ich dieses Thema nicht in der An-
hörung – zur Überraschung mancher, auch zur Überra-
schung des Koalitionspartners – auf die Tagesordnung
gebracht hätte. Dann sind Gott sei Dank alle, die ent-
scheiden können, dem gefolgt. Für zweieinhalb Jahre
gilt die Istversteuerung, wie sie bislang nur in Ost-
deutschland galt, im gesamten Bundesgebiet; die Um-
satzgrenze beträgt 500 000 Euro.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist die letzte Rede des Kollegen Schultz! Hohen Respekt!)



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(C (D Das ist nicht meine letzte Rede, lieber Herr Finanzauschussvorsitzender. Ich glaube, dass ich hier bis zum Anchlag weitermache – das würde ich einmal vermuten –, enn nicht etwas dazwischenkommt; aber auch das laube ich nicht. Gerade den kleinen und mittleren Unternehmen haen wir in der Krise einen erheblichen Liquiditätsvorteil erschafft, weil es in der jetzigen Situation, wie auch err Flosbach dargestellt hat, nicht zumutbar ist, dass sie ie Umsatzsteuer auf Rechnungsbeträge abführen müsen und nicht wissen, ob sie diese Rechnungsbeträge in en nächsten vier, sechs, acht oder zwölf Wochen überaupt vereinnahmen können. Das ist der Effekt, um den s geht. Das passt in unser Gesamtprogramm zur Beämpfung der wirtschaftlichen Krise und zur Stabilisieung der kleinen und mittleren Unternehmen. Das gilt auch für die Sanierungsklausel, für die Manelkaufregelung, die wir im Rahmen der Unternehmenteuerreform beschlossen haben. Natürlich wollen wir as willkürliche Umpflanzen von Verlusten, das Überragen von Verlusten auf eine andere Gesellschaft, nur m diese dann steuerlich geltend machen zu können, eiterhin nicht. Wir wollen dies verhindern. Deswegen önnen wir uns jetzt nur darauf verständigen, diesen Teil m Sinne einer vernünftigen Sanierung und unter ange essenen Bedingungen für die Beschäftigten – Herr Kollege Schultz! – außer Kraft zu setzen. Wenn die Beschäftigten mit achen oder wenn der Wert des Unternehmens eindeuig erhalten oder sogar verbessert wird, dann besteht die öglichkeit, diese Verluste auf einen neuen Eigentümer u übertragen. Herr Kollege Schultz, schauen Sie bitte einmal auf die hr vor sich! (Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wir hören ihn doch so gerne, Frau Präsidentin!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622802200
Reinhard Schultz (SPD):
Rede ID: ID1622802300
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622802400


Reinhard Schultz (SPD):
Rede ID: ID1622802500

Eben. – Das gilt nicht nur für Arcandor oder sonst

en. Das gilt insbesondere auch für viele mittelständi-
che Unternehmen, die wegen der Krise vor Übernah-
en und Eigentümerwechseln stehen. Deswegen ist es

rrig, anzunehmen, wir würden dies nur für die Großen
un. Wir tun es auch für die Kleinen.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622802600

Herr Kollege Schultz, ich muss Sie jetzt dringlich

ahnen, dass Sie aufhören.


Reinhard Schultz (SPD):
Rede ID: ID1622802700

Ich bin jetzt auch fertig.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622802800

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Peter

Rzepka, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Peter Rzepka (CDU):
Rede ID: ID1622802900

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008
hat die Große Koalition die nominale Ertragsteuerbelas-
tung für Kapitalgesellschaften von knapp 40 auf etwa
30 Prozent gesenkt. Für Personenunternehmen wurden
vergleichbare Thesaurierungsbedingungen geschaffen.
Deutschland ist damit im internationalen Vergleich der
Tarife von einer Spitzenposition ins Mittelfeld gerückt.
Das Ziel der Reform, deutsche Unternehmen im interna-
tionalen Wettbewerb zu stärken, ist gefördert worden.

Bereits in der Koch-Steinbrück-Kommission hatten
die Koalitionsparteien verabredet, die Nettoentlastung
durch Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrund-
lage auf etwa 5 Milliarden Euro zu begrenzen. Mit dieser
Gegenfinanzierung sollte gleichzeitig der Verlagerung
von Gewinnen ins Ausland entgegengewirkt und das
deutsche Steuersubstrat gesichert werden.

Schon in den Jahren zuvor waren allerdings die
Regeln zur Gewinnermittlung zulasten der Unterneh-
men ständig verschlechtert worden. Mindestgewinnbe-
steuerung, Erschwerungen bei der Gesellschafterfremd-
finanzierung und Einschränkungen bei der Bildung
steuerwirksamer Rückstellungen hatten die tatsächliche
Steuerlast für Unternehmen erhöht. Die nach dem Koch-
Steinbrück-Konzept erforderliche Gegenfinanzierung
konnte deshalb nicht mehr allein durch die Streichung
von Ausnahmen und Steuervergünstigungen erbracht
werden.

Deshalb wurde die Ertragsbesteuerung durch Ele-
mente der Substanzbesteuerung erweitert.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: So ist es!)


Bereits in der Anhörung zum Unternehmensteuerreform-
gesetz wurde Folgendes deutlich: Bei guter Konjunktur
und entsprechender Ertragslage der Unternehmen wird
die Senkung der Steuersätze die Gegenfinanzierung
überkompensieren und die Unternehmen entlasten. Bei
schlechter Konjunktur und Ertragsschwäche wirken die
Gegenfinanzierungsmaßnahmen hingegen substanzver-
zehrend und verschärfen damit die Krise.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


Trotzdem wurde der Regierungsentwurf in der konjunk-
turellen Schönwetterlage 2007 mit einigen Verbesserun-
gen beschlossen. Zu weiteren Änderungen waren Fi-
nanzminister Steinbrück und die SPD-Fraktion nicht
bereit.


(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)


In der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise
mit der schärfsten Rezession der Nachkriegszeit wirken
sich die Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unter-
nehmensteuerreform nun tatsächlich krisenverschär-
fend aus. Sie entziehen den Unternehmen dringend not-

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(C (D endiges Eigenkapital, erschweren die Sanierung inschließlich der Zuführung frischen Kapitals, tragen ur Verteuerung von Krediten bei und gefährden damit rbeitsplätze. Die Arbeitsgruppe Finanzen der Unionsfraktion hatte ereits in den Beratungen zum Jahressteuergesetz 2009 m Oktober vorigen Jahres Änderungsbedarf bei der Unernehmensteuerreform angemeldet, ist aber am Widertand der SPD-Fraktion gescheitert. Immerhin hat die eharrlichkeit meiner Fraktion dazu geführt, dass wir ns mit unserem Koalitionspartner im Rahmen dieses esetzentwurfs auf folgende Änderungen bei der Unterehmensbesteuerung verständigt haben: Es ist bereits ngesprochen worden, dass wir das Überschreiten der insschranke erleichtern, dass die Verlustvorträge im anierungsfall in bestimmten Fällen erhalten bleiben nd die Istbesteuerung ausgeweitet wird, insbesondere ls Liquiditätshilfe für die kleinen Unternehmen. Die rsten beiden Maßnahmen entlasten die Unternehmen m circa 1 Milliarde Euro im Jahr. Die zeitlich begrenzte usweitung der Istbesteuerung stärkt die Liquidität der nternehmen bis Ende 2011 um knapp 2 Milliarden uro. Die Union hält ebenso wie viele Sachverständige weiere Maßnahmen für erforderlich, um Unternehmen in er Krise und im internationalen Wettbewerb zu stärken, um Beispiel weitere Erleichterungen bei der Zinschranke. Herr Minister Steinbrück, Sie haben im Geetzgebungsverfahren vor zwei Jahren davon gesprohen, dass von der Zinsschranke, die dazu führt, dass nternehmen auch ohne entsprechende Erträge Steuern ahlen müssen, nur 200 Unternehmen betroffen sein ürden. Das war Ihr Standpunkt 2007 im Gesetzgeungsverfahren. In Ihrer heutigen Rede haben Sie eingeäumt, dass wesentlich mehr Unternehmen betroffen ind; Sie sprachen von 400 oder möglicherweise deutlich ehr Unternehmen. (Peer Steinbrück, Bundesminister: 600! Wo liegt da das Problem?)


Wo liegt da das Problem, Herr Steinbrück? Die Unter-
uchungen, auf die Sie sich berufen, beziehen sich auf
ie Jahre 2006 und früher. Darin konnten die gegenwär-
ige Krise und deren Auswirkungen überhaupt noch
icht berücksichtigt werden. Deshalb müssen wir davon
usgehen, dass nicht nur 1 400, sondern mehrere Tau-
end Unternehmen betroffen sind.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig! – Gabriele Frechen [SPD]: Aber Sie können das! Haben Sie im Kaffeesatz gelesen, oder was?)


Frau Kollegin Frechen, Sie sind in der Steuerberatung
ätig. Wenn Sie mit Ihren Kollegen in der Steuerberatung
prechen, wissen Sie, dass bereits jetzt viel mehr Unter-
ehmen betroffen sind, als ursprünglich angenommen
orden ist.


(Beifall des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP])


Viele Steuerberater, die gar nicht glaubten, jemals mit
em Thema zu tun zu bekommen, weil sie nur kleine
nd mittlere Unternehmen betreuen, bestätigen uns: Die






(A) )



(B) )


Peter Rzepka
Betroffenheit ist da. Wir wollen deshalb weitere Ände-
rungen bei der Zinsschranke, bessere Verlustverrech-
nungsmöglichkeiten, eine Reduzierung der ertragsunab-
hängigen Bestandteile der Gewerbesteuer und das alles
ohne zeitliche Beschränkung.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich diesen Forde-
rungen in einem eigenen Gesetzentwurf weitgehend an-
geschlossen. Die notwendige Reform der Reform muss
vom nächsten Bundestag sehr bald beschlossen werden,
um weitere Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste zu ver-
meiden. Nach meiner persönlichen Meinung hätten wir
die Mittel aus der Abwrackprämie besser für eine
Reform der Unternehmensbesteuerung schon in die-
ser Wahlperiode eingesetzt und damit für alle Unterneh-
men Erleichterungen geschaffen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Da ich mit dem Ende der Legislaturperiode aus dem
Deutschen Bundestag ausscheiden werde,


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Schade!)


gestatten Sie mir einige persönliche Anmerkungen: Ich
habe in zwei Wahlperioden den Bundestag als ein ar-
beitsintensives Parlament kennengelernt. Die Ergebnisse
unserer gesetzgeberischen Arbeit könnten aber besser
sein, wenn wir insgesamt weniger Gesetze beschließen
und dabei folglich unter einem geringeren Zeitdruck ste-
hen würden.

Der Sachverständigenrat hat in seinem Herbstgutach-
ten 2008 unter Hinweis auf Regelungen zur Unterneh-
mensteuerreform festgestellt, dass die Große Koalition
mit Fug und Recht für sich in Anspruch nehmen kann,
„einen der größten Komplexitätsschübe in der jüngeren
deutschen Steuergeschichte verursacht zu haben – und
damit auch eines der umfangreichsten Arbeitsbeschaf-
fungsprogramme für Steuerberater.“ Trotz der Komple-
xität der Gesetze werden diese im Eiltempo beschlossen.
Auch in diesem Gesetzgebungsverfahren lag ein Teil der
endgültigen Gesetzentwürfe erst am Tag vor der ab-
schließenden Beratung im Finanzausschuss vor. Kompli-
zierte und aufgrund des Zeitdrucks oft unverständliche
Gesetzestexte werden von der Finanzverwaltung und der
Finanzrechtsprechung rechtschöpfend auf den Einzelfall
angewandt, zunehmend mit unterschiedlichen Ergebnis-
sen. Die Finanzverwaltung reagiert auf Niederlagen bei
den Gerichten oft mit sogenannten Nichtanwendungser-
lassen


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Genau so ist es!)


und wendet höchstrichterliche Urteile über den entschie-
denen Einzelfall nicht an.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


Die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, Verwal-
tung und Rechtsprechung ist gefährdet. Rechtssicherheit,
Planungssicherheit und Steuerehrlichkeit nehmen ab.

Ich wünsche dem nächsten Bundestag mehr Sensibili-
tät für diese Gefahren. Des Weiteren wünsche ich mir

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(C (D rößeren Einsatz und mehr Erfolg für systematische, infache und eindeutige Steuergesetze, die den Steuerürgern und Unternehmen bei ihren wirtschaftlichen Akivitäten Planungssicherheit geben und mehr Akzeptanz inden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Der Kollege hat den Finger in die Wunde gelegt! Sehr gut!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622803000

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
erbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsor-
eaufwendungen. Der Finanzausschuss empfiehlt unter
r. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13429,
en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den
rucksachen 16/12254 und 16/12674 in der Ausschuss-

assung anzunehmen.

Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion
ie Linke vor, über die wir zuerst abstimmen.

Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Druck-
ache 16/13477? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
en? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen von
PD, CDU/CSU und FDP bei Enthaltung des Bündnis-
es 90/Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion Die
inke abgelehnt.

Wer stimmt für den Änderungsantrag auf
rucksache 16/13478? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-

ungen? – Der Änderungsantrag ist mit demselben Er-
ebnis abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
er Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
eichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
esetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
timmen der Koalition bei Gegenstimmen des Bündnis-
es 90/Die Grünen und der FDP und Enthaltung der
raktion Die Linke angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
egenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
amit in dritter Beratung mit den Stimmen der Koalition
ei Gegenstimmen des Bündnisses 90/Die Grünen und
er FDP und Enthaltung der Fraktion Die Linke ange-
ommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ent-
chließungsanträge.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
ion der FDP auf Drucksache 16/13479? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
st mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses
0/Die Grünen bei Gegenstimmen der FDP und Enthal-
ung der Linken abgelehnt.






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 16/13482? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
ist mit den Stimmen der Koalition und der FDP bei Ent-
haltung des Bündnisses 90/Die Grünen und Gegenstim-
men der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP zur Korrektur der Unternehmensteuerreform.
Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion der
FDP auf Drucksache 16/12525 abzulehnen. Ich bitte die-
jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um
das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die
Stimmen der FDP mit den Stimmen des restlichen Hau-
ses abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsord-
nung die weitere Beratung.

Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/
CSU und der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Energiesteuergesetzes. Der Finanzaus-
schuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/13416, den Gesetzent-
wurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf
Drucksache 16/12851 in der Ausschussfassung anzuneh-
men. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der
Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der
Linken, der SPD und der CDU/CSU bei Gegenstimmen
des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP angenom-
men.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist damit mit den Stimmen der Linken, der SPD
und der CDU/CSU bei Gegenstimmen von Bündnis 90/
Die Grünen und FDP angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Entschlie-
ßungsanträge. Abstimmung über den Entschließungsan-
trag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/13483.
Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
antrag ist bei Gegenstimmen der Linken mit den Stim-
men des restlichen Hauses abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13480.
Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
antrag ist bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grü-
nen mit den Stimmen des restlichen Hauses abgelehnt.

Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Fi-
nanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP
mit dem Titel „Agrardieselbesteuerung senken – Wettbe-
werbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen“.
Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/13416 empfiehlt der Ausschuss, den An-
trag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/11670 ab-
zulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –

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(C (D er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussmpfehlung ist mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/ ie Grünen und CDU/CSU bei Gegenstimmen der FDP nd Enthaltung der Linken angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 54 a bis 54 e auf: a)

desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des
Naturschutzes und der Landschaftspflege

– Drucksachen 16/12785, 16/13298 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung
des Rechts des Naturschutzes und der
Landschaftspflege

– Drucksache 16/12274 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/13430 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Josef Göppel
Dr. Matthias Miersch
Angelika Brunkhorst
Lutz Heilmann
Undine Kurth (Quedlinburg)


b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuregelung des Wasser-
rechts

– Drucksachen 16/12786, 16/13306 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und der SPD einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neure-
gelung des Wasserrechts

– Drucksache 16/12275 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/13426 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrich Petzold
Dr. Matthias Miersch
Angelika Brunkhorst
Eva Bulling-Schröter
Nicole Maisch

c) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor
nichtionisierender Strahlung

– Drucksachen 16/12787, 16/13299 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und der SPD einge-






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rege-
lung des Schutzes vor nichtionisierender
Strahlung

– Drucksache 16/12276 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/13431 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Jens Koeppen
Detlef Müller (Chemnitz)

Michael Kauch
Lutz Heilmann
Sylvia Kotting-Uhl

d) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts
im Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums für Umwelt, Naturschutz und Reak-

(Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU)


– Drucksachen 16/12788, 16/13301 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung
des Bundesrechts im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Natur-

(Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU)


– Drucksache 16/12277 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/13443 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Andreas Jung (Konstanz)

Dr. Matthias Miersch
Michael Kauch
Lutz Heilmann
Sylvia Kotting-Uhl

e) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung

Bericht der Bundesregierung zur Lage der Na-
tur für die 16. Wahlperiode

– Drucksache 16/12032 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Sportausschuss
Ausschuss für Tourismus

Zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung liegen
mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

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(C (D Das Wort hat der Kollege Matthias Miersch, SPDraktion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut“, (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Das wird nicht immer gut, Herr Kollege!)

Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1622803100

ieses Motto passt zu dem jetzt behandelten Tagesord-
ungspunkt. Das Vorhaben, um das es geht, bewegt die
undesrepublik seit den 70er-Jahren. Sicherlich haben
iele nicht mehr daran geglaubt, dass es doch noch ge-
ingt, ein, wenigstens zu einem großen Teil, einheitli-
hes Umweltrecht in Deutschland zu schaffen. Die
chaffung eines einheitlichen Umweltrechts in Deutsch-

and ist ein ambitioniertes Ziel.


(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Ja, wo ist es denn?)


ir kommen diesem Ziel heute einen großen Schritt nä-
er.

Man sollte vielleicht sagen: Was noch länger dauert,
ird noch besser. Ich kann nämlich für die SPD-Fraktion

usdrücklich erklären, dass wir das Ziel, ein umfassen-
es Umweltgesetzbuch zu schaffen, weiterverfolgen
erden. Es wird auf der Agenda eines neuen Koalitions-
ertrages stehen.


(Beifall bei der SPD – Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Da haben Sie sich ja etwas vorgenommen!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den Diskus-
ionen, die in den letzten Wochen und Monaten geführt
orden sind, muss man sich eigentlich die Frage stellen,
arum wir es nicht geschafft haben, auch den letzten
chritt zu machen, nämlich das Buch I, in dem es um
ine integrierte Vorhabengenehmigung als Kernstück ei-
er neuen Genehmigungsform geht, zu realisieren. Es ist
das muss man an dieser Stelle noch einmal sagen – be-
auerlich, dass wir uns aufgrund des Widerstandes eines
inzigen Bundeslandes nicht haben durchsetzen können.
ch glaube dennoch, dass die Schritte, die wir heute tun,

otivation genug sein müssen und können, auch diesen
etzten Schritt zu vollziehen.

Wir haben in den letzten Wochen erlebt, dass eine
echtsvereinheitlichung in Deutschland hohe Hürden
berwinden muss. Es gibt, gerade was das Umweltrecht
nbelangt, innerhalb des Bundestages – das werden auch
ie Redebeiträge der Opposition, von FDP und Grünen
eispielsweise, deutlich machen –, aber auch innerhalb
es Bundesrates völlig unterschiedliche Vorstellungen.
ie Berichterstatter werden ihre Ordner noch lange auf-
eben können. Wir haben von den Verbänden massen-
aft Zuschriften bekommen, die in völlig unterschiedli-
he Richtungen gehen. Insofern war die Quadratur des
reises zu leisten. Ich glaube, sie ist uns gelungen.

Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei meinen Be-
ichterstatterkollegen der CDU/CSU, Josef Göppel,
ndreas Jung und Ulrich Petzold. Das war eine sehr






(A) )



(B) )


Dr. Matthias Miersch
konstruktive Zusammenarbeit, die vor allen Dingen vom
gegenseitigen Respekt geprägt gewesen ist. Ich glaube,
das ist eine tragfähige Basis dafür, einen solchen Gesetz-
entwurf zu schaffen.

Ganz besonders will ich mich aber bei Ihnen, Herr
Minister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
bedanken. Sie alle sind da, zumindest die Spitzen; mein
Dank gilt aber auch den Leuten, die dahinter stehen. Es
war schon außergewöhnlich, wie viele Wochenenden,
Nächte und Tage Sie aufgewendet haben, um uns immer
wieder neue Formulierungshilfen zu geben.


(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Genutzt hat es aber nichts!)


Dem gilt unser herzlicher Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Im Bereich des Naturschutzes und des Wasserrechts
gibt es erstmals eine Vollregelung für den Bund.


(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Na!)


All denjenigen, die Probleme bei der Föderalismus-
reform I sehen – ich teile diese Sicht im Übrigen –, muss
man sagen, dass der Rechtszustand bzw. der Verfas-
sungszustand davor auch nicht besser war, da der Bund
keine Vollregelungs-, sondern nur die Rahmengesetzge-
bungskompetenz hatte.

Wir haben in diesen wichtigen Rechtsbereichen jetzt
erstmals Vollregelungen erlassen können, allerdings
mussten wir sie auch erlassen, weil ansonsten eine völ-
lige Rechtszersplitterung in Deutschland gedroht hätte.
Angesichts der Abweichungskompetenz der Bundeslän-
der in bestimmten Bereichen stehen wir vor der Heraus-
forderung, hier bei der Beschlussfassung möglichst zu
einem Konsens zu kommen. Diese Vollregelung ist eine
große Innovation im Umweltrecht, und ich glaube, wir
können mit Fug und Recht behaupten, dass die elemen-
taren Grundsätze gewahrt werden konnten, auch wenn
sie – das will ich nicht verschweigen – zur Disposition
standen.

Wir haben beispielsweise den Vorschlag abgewehrt,
dass es einen Vorrang des Vertragsnaturschutzes geben
soll. Wir haben auch Einschränkungen beim Artenschutz
abgewehrt. Jeder, der die biologische Vielfalt ernst
nimmt, muss für ein hohes Schutzniveau eintreten. Dies
ist gelungen, und ich bin außerordentlich dankbar dafür.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben auch an dem Grundsatz der Eingriffsrege-
lung „Vermeidung, Ausgleich und Ersatz“ festgehal-
ten. Lediglich bei den Realkompensationen haben wir
eine Flexibilisierung herbeigeführt. Es ist mir wichtig
– auch in Hinsicht auf die Umweltverbände –, dies er-
reicht zu haben; denn es wurde hinterfragt und wird si-
cherlich auch weiter hinterfragt werden, ob man an die-
sem Dreiklang nicht eine Änderung vornehmen kann.
Ich halte die Tatsache, dass wir den Dreiklang „Vermei-
dung, Ausgleich und Ersatz“ erhalten haben, für einen
Riesenerfolg, und ich glaube, es ist gut, dass wir Um-

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(C (D eltpolitiker in dieser Beziehung standhaft geblieben ind. Wir haben uns auch mit dem Verhältnis zwischen Kliaschutz, erneuerbaren Energien und Naturschutz be assen müssen. Bei der Wasserkraft haben wir einen solhen Ausgleich gefunden; denn wir haben zwar die uerverbauung in dem Gesetzentwurf nicht geregelt, ber wir haben den Schutz der Fischpopulation als bersten Grundsatz in die Norm aufgenommen und klare ewirtschaftungsziele definiert, was aus meiner Sicht en Belangen beider Seiten – der Naturschützer und der asserkraftnutzer – Rechnung trägt. Insofern ist das aus einer Sicht auch ein Erfolg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich des asserrechts war für die Erdölund Erdgasindustrie der inweis auf die Wasserrechtrahmenrichtlinie und die ufnahme einer Geringfügigkeitsschwelle wichtig. Dies aben wir durch eine Formulierung, die wir unter Mitilfe des Bundesumweltministeriums gefunden haben, rreicht. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Bei eiem der zentralen Punkte des Umweltrechts, zu dem es nterschiedliche Vorstellungen bei CDU/CSU und SPD ibt, haben wir als SPD-Fraktion unsere Position beaupten können. Es geht um die der Öffentlichkeitsbeeiligung. Wir glauben, dass eine frühzeitige Öffentlicheitsbeteiligung Rechtsstreitigkeiten vermeiden kann. eswegen ist es, glaube ich, wichtig, hierin nicht dem undesrat zu folgen, sondern es bei der vorgesehenen ffentlichkeitsbeteiligung zu belassen. Liebe Kolleginen und Kollegen der CDU/CSU, ich danke Ihnen, dass ie das respektiert und akzeptiert haben. Das war für uns in sehr wichtiger Punkt. Den Gesetzentwurf zum Schutz vor nichtionisierener Strahlung will ich nur am Rande streifen. Darin ist in Solariumverbot für unter 18-Jährige vorgesehen. Das urde aus dem Grunde notwendig, weil die Selbstverflichtung der Industrie nicht eingehalten wurde. nsofern ist es auch ein wichtiger Schritt des Gesetzgeers, hier eine deutliche Grenze zu ziehen. Wir begrüßen as ausdrücklich. Die Rechtsdogmatik der drei bzw. – wenn man das echtsbereinigungsgesetz mit einbezieht – vier Gesetzntwürfe macht deutlich, dass wir den notwendigen Intrumentenkasten für das Umweltgesetzbuch geschafen haben. Wir haben Standards festgelegt, aber auch ffnungsklauseln vorgesehen, die den Ländern die notendige Flexibilität geben. Ich glaube, wenn wir das beerzigen, dann können wir auch den letzten Schritt in ichtung des Umweltgesetzbuches gehen. Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es eitere Herausforderungen gibt, die wir im Rahmen die er Kodifikation nicht klären können. Ich will sie für die PD-Fraktion aber ausdrücklich ansprechen. Wir weren uns weiter mit der Frage des Flächenverbrauchs be Dr. Matthias Miersch schäftigen müssen. Deswegen war der Dreiklang bei der Eingriffsregelung so wichtig. Wir werden uns ferner mit der Frage gentechnisch veränderter Organismen und deren Auswirkungen beschäftigen müssen. Wir waren einer Meinung, Josef Göppel, aber wir konnten uns an dieser Stelle nicht bei dem Koalitionspartner CDU durchsetzen. Ich biete das weiter an. Wir werden uns der Frage gentechnisch veränderter Organismen auch im Naturschutzrecht stellen müssen. Wir als SPD-Fraktion haben dazu klare Vorstellungen zugunsten der Natur. Insofern müssen wir dieses Arbeitsfeld weiter beackern. Letztlich wird auch weiterhin das große Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und erneuerbaren Energien auf der Tagesordnung stehen müssen. Das ist ein Dialogprozess. Ich freue mich, dass wir heute den ersten wichtigen Schritt tun, der aber nicht der letzte sein darf. Deswegen ist meine Bitte an den Bundesrat, der angesichts der vielen Änderungsvorschläge in den letzten Wochen konstruktiv mit uns zusammengearbeitet hat, diese Gesetzentwürfe jetzt zu beschließen, um dann in der nächsten Wahlperiode zu überlegen, wo man an der einen oder anderen Stelle nachbessern kann. Dem Umweltgesetzbuch sind wir, glaube ich, heute einen deutlichen Schritt nähergekommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD)


(Josef Göppel [CDU/CSU]: Jawohl!)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622803200

Ich gebe das Wort der Kollegin Angelika Brunkhorst,

FDP.


(Beifall bei der FDP)



Angelika Brunkhorst (FDP):
Rede ID: ID1622803300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Miersch, ich kann Ihnen nicht beipflichten.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Das habe ich auch nicht erwartet!)


Ich denke, die ach so große Koalition hat nicht den gro-
ßen Wurf gelandet. Ich finde es äußerst bedauerlich, dass
nach den intensiven Vorarbeiten seit Anfang der 90er-
Jahre und trotz der Zustimmung von 15 der 16 Bundes-
länder kein UGB zustande gekommen ist.


(Beifall bei der FDP)


Es grenzt schon fast an Realitätsverlust, wenn die
Union Anfang März in einer Pressemitteilung schreibt:
„Die erfolgte umfangreiche Kodifizierung ist ein Quan-
tensprung in der Umweltgesetzgebung“. – Das ist mit-
nichten der Fall.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


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(C (D Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich mahen, dass wir als FDP nach wie vor für die Erstellung ines UGB und die damit verbundenen Ziele stehen. Wir ind für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der ollzugspraxis unter Gewährleistung der materiellen mweltstandards. Daran wollen wir nicht rütteln. Die FDP steht weiterhin für Bürokratieabbau auch im mweltrecht. nsbesondere wollen wir die Europatauglichkeit des eutschen Umweltrechts verbessern. Das Projekt UGB wird eine wichtige Aufgabe für die ächste Bundesregierung sein. So weit sind wir d’accord. eider hat die Koalition ihre Gesetzentwürfe ziemlich pät eingebracht. Die Beratungen mussten unter extreem Druck stattfinden. Das fanden wir nicht besonders ollegial. (Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Wir hätten die Anhörung verlangen können! Es wäre Zeit gewesen, die Anhörung zu erzwingen! Sie wollten die Anhörung nicht! Die FDP hat schon auf ihren zukünftigen Koalitionspartner Rücksicht genommen!)


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Richtig!)


(Beifall bei der FDP)


ir brauchten allerdings bundeseinheitliche Vorschrif-
en – das ist uns auch klar –, weil es sonst ab dem nächs-
en Jahr eine Rechtszersplitterung in 16 verschiedene
andesgesetze gäbe. Das wäre ein Desaster für die Um-
elt, die Wirtschaft und auch für die Menschen.

Im Naturschutz sind infolge der Föderalismusreform
undesrechtliche Vollregelungen möglich. Das bedeutet
us liberaler Sicht aber nicht, dass dort kein Raum für
ie Länder mehr bleiben darf, um flexible Regelungen
mzusetzen. Wir haben dazu mehrere Änderungs- und
ntschließungsanträge eingebracht. Uns kommt es ins-
esondere auf das umweltpolitische Kooperationsprinzip
n; denn wir denken, dass nur eine Umweltpolitik, die
kzeptanz bei den verschiedenen Akteuren findet, dass
ur eine Umweltpolitik mit den Menschen letztlich eine
rfolgreiche Umweltpolitik ist. Wir sind im Gegensatz
ur Koalition dafür, die Eingriffsregelungen zu flexibili-
ieren.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Wie ist das mit den Standards?)


Wir wollen die Option – nicht den Zwang – eröffnen,
usgleich und Ersatz gleichzustellen. Wir wollen, dass
ie Ersatzgeldzahlung als Ersatzmaßnahme gilt. Wir se-
en damit keine Verschlechterung der Standards einher-
ehen. Wir wollen, dass Einnahmen aus Ersatzgeldzah-
ungen zum Ausgleich von unvermeidbaren Eingriffen
ür qualitativ hochwertige Umweltschutzmaßnahmen
usgegeben werden.


(Beifall bei der FDP)


amit kann insbesondere der Planungsaufwand mini-
iert werden. Statt eines Flickenteppichs aus Einzelfall-
aßnahmen bekommen wir dann die Chance, ökolo-






(A) )



(B) )


Angelika Brunkhorst
gisch sinnvolle und nachhaltige Gesamtkonzepte zu
entwickeln. Nicht weniger, sondern mehr Qualität sehen
wir damit verbunden.


(Beifall bei der FDP)


Es wurde schon gesagt: Natürlich leisten aufgrund ih-
res steigenden Anteils die erneuerbaren Energien im Be-
reich der Klimapolitik einen großen Beitrag, die Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu
gewährleisten. Deswegen gehört das in das Bundesna-
turschutzgesetz.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Uns war der
Vertragsnaturschutz immer sehr wichtig. Das sieht die
Koalition erfreulicherweise genauso. Wir möchten den
durch den Vertragsnaturschutz verbesserten Zustand von
Natur und Landschaft absichern, indem wir die Frist ver-
längern, binnen derer die Wiederaufnahme einer land-,
forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung nach
Bewirtschaftungsbeschränkungen aufgrund des Ver-
tragsnaturschutzes nicht als Eingriff gilt. Die fischerei-
wirtschaftlichen Flächen, also die gewerblich genutzten
Fischteiche, sehen wir eher als Produktionsanlagen und
nicht so sehr als Natur. Deswegen meinen wir – hier sind
wir mit der Koalition leider nicht d’accord –, dass das
vollständige Mähen von Röhrichtbeständen in Einzelfäl-
len zuzulassen ist. Dann sind die fischereiwirtschaftli-
chen Interessen und die Interessen des Naturschutzes
gleichermaßen berücksichtigt.

Ein weiteres berechtigtes Anliegen des Naturschutzes
ist, Pflanzen- und Tierarten in ihrer genetischen Vielfalt
unter regionaltypischen Aspekten zu schützen. Wir wol-
len in Zeiten der Globalisierung und der kontinentüber-
greifenden Handelsströme präventive Kontrolle betrei-
ben und Möglichkeiten haben, invasive Pflanzen- und
Tierarten sinnvoll zu bekämpfen. Es darf allerdings nicht
sein, dass unter dem Deckmantel des Naturschutzes
Marktabschottungspolitik betrieben wird. Wir fordern
daher die nächste Bundesregierung – wer auch immer
das sein möge – auf,


(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Hoffentlich ist nichts Gelbes dabei!)


sich dafür einzusetzen, dass die Bund-Länder-Arbeitsge-
meinschaft für Naturschutz Regelungen entsprechend
den im Einzelfall bestehenden Problemen und Gefahren
einheitlich umsetzt.

Zum Wasserrecht. Besser dieses Gesetz als gar kei-
nes. Auch hier müssen wir eine Rechtszersplitterung
verhindern. Gewässer machen nicht an Grenzen halt.
Das gilt für Europa, wo man versucht, die Wasserrah-
menrichtlinie umzusetzen, und natürlich für die Bundes-
republik. Wir sind mit dem Wasserhaushaltsrecht nicht
bis auf Punkt und Komma einverstanden; das machen
wir in unserem Entschließungsantrag deutlich. Es war
eine Zumutung, dass wir uns noch am Mittwoch mit
33 Änderungsanträgen befassen mussten. Einigkeit in
der Großen Koalition kann ich hier nicht erkennen. Wir
sind letztendlich froh, dass Sie sich bei den Geringfügig-
keitsschwellen noch einmal besonnen und nachgebessert
haben. Alles andere wäre für die Beurteilung der Grund-
wasserqualität nicht sachgerecht gewesen.

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(C (D Gewisse Änderungen betreffend die Regelungen zur asserkraft hätten Sie sich unserer Meinung nach spa en können. Hier haben Sie auf Kosten des Gewässerchutzes nicht standgehalten. Das ist bedauerlich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich uf die Zeit, in der wir uns ernsthaft um ein UGB kümern werden. (Beifall bei der FDP – Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Das haben Sie in den letzten vier Jahren nicht gemacht, Frau Kollegin!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622803400

Ich gebe das Wort dem Kollegen Josef Göppel, CDU/

SU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Josef Göppel (CSU):
Rede ID: ID1622803500

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

egen! Wir können heute vier Umweltgesetze verab-
chieden, mit denen Deutschland international glaub-
ürdig bleibt, auch wenn sie nicht formal von dem
antel eines Umweltgesetzbuches umgeben sind. Wer

on tropischen Ländern den Schutz der Regenwälder
erlangt, der muss energisch für den Schutz der Natur im
igenen Land eintreten.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Ja, dann tun Sie das!)


us christlicher Sicht bedeutet der Auftrag, die Erde zu
ebauen, sie so zu bebauen, dass sie auch bewahrt wird.
er Artenbestand der Schöpfung ist nicht in unser Be-

ieben gestellt. Deshalb haben die Mitgeschöpfe des
enschen, die wild lebenden Pflanzen und Tiere, eine

ebensberechtigung inmitten der menschlichen Zivilisa-
ion. Dahinter stehen keine Zweckmäßigkeitsgründe,
ondern eine ethische Grundhaltung, die sich aus der
hristlichen Sicht ergibt und somit den Auftrag an die
hristen umreißt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


as gilt in gleicher Weise für die natürlichen Lebens-
rundlagen Luft, Wasser und Boden. Sie sind trotz der
utzung rein zu erhalten.

Dafür schafft nun insbesondere das neue Natur-
chutz- und Wasserrecht einen Rahmen. Ich erwähne
eispiele.

Erstens. Erstmals bekommen wir bundesweit Grund-
ätze des Naturschutzes, von denen kein Land nach un-
en abweichen kann.

Zweitens. Es bleibt dabei: Alle Eingriffe in die Natur
üssen ausgeglichen werden. Dabei besteht eine strenge
angfolge. Zunächst ist immer zu prüfen, ob der Eingriff
icht doch vermieden werden kann. Vermeidbar sind
ingriffe, wenn zumutbare Alternativen bestehen. Zuläs-
ige Eingriffe sind zunächst am Ort des Eingriffes oder
m selben Naturraum auszugleichen, und zwar hinsicht-






(A) )



(B) )


Josef Göppel
lich der Fläche und hinsichtlich der ökologischen Funk-
tionen. Erst wenn all dies nicht möglich ist, kann ein
Eingriff mit Geld ausgeglichen werden.

Drittens. Wir verankern im neuen Naturschutzgesetz
einen Vorrang der Innenentwicklung beim Bauwesen.

Viertens. Wir wollen und werden in Zukunft das frei-
willige Miteinander bei der Durchführung des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege fördern. Die Behör-
den sollen möglichst Organisationen damit beauftragen,
in denen Landwirte, Naturschützer und Kommunalpoli-
tiker freiwillig und gleichberechtigt zusammenwirken.
Dazu gehören zum Beispiel die deutschen Landschafts-
pflegeverbände und vergleichbare Organisationen, die
eine hohe Akzeptanz gefunden haben und täglich ein ho-
hes naturschutzfachliches Können unter Beweis stellen.

Fünftens. Wir haben in den Zielkatalog des Gesetzes
die erneuerbaren Energien mit aufgenommen, wenn-
gleich in jedem Einzelfall eine Abwägung nötig ist.

Gut abgewogen und ausbalanciert ist das neue Gesetz
auch hinsichtlich der Interessen der Grundeigentümer.
Ich nenne auch dafür zwei Beispiele: Die Frist für die
Rückholung zeitlich geförderter Biotope erweitern wir
von fünf auf zehn Jahre. Das stärkt die Position der
Landwirte, weckt ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen
Miteinander auch in dieser Hinsicht und erhält mehr na-
turnahe Flächen in der Feldflur.

Für besonders wichtig halte ich auch die Klarstellung,
dass die Erholungsnutzung von Grundstücken keine zu-
sätzlichen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten
für den Grundeigentümer begründet. Wir brauchen die
Grundeigentümer für einen guten Naturschutz.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ein Wermutstropfen aus Sicht der CSU ist allerdings
die Ablehnung eines bayerischen Antrags hinsichtlich
der Auswirkungen Grüner Gentechnik. Der Gesetzestext
sieht eine Prüfung der Verträglichkeit vor dem Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen nur innerhalb der Na-
tura-2000-Gebiete vor, obwohl die europäische Richtli-
nie auch die von außen einwirkenden Beeinträchtigun-
gen erfasst.


(Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Unglaublich!)


Insgesamt wird die Frage, ob das neue Gesetz zu ei-
nem nachhaltigeren Umgang mit unseren natürlichen
Lebensgrundlagen führt, in den nächsten Jahren in der
Praxis beantwortet werden müssen. Der Gradmesser da-
für ist die Eindämmung des Landverbrauches. Der of-
fene, atmende Boden ist ein wertvolles Zukunftskapital
in einem dicht besiedelten Land. 96 Hektar Flächenver-
siegelung pro Tag sind für ein Land mit sinkender Ein-
wohnerzahl einfach zu viel.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen ist der
neue Bericht zur Lage der Natur in Deutschland er-
schienen. Er zeigt auf, dass es uns gelungen ist, den
Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen, allerdings auf ei-
nem deutlich, nämlich um ein Viertel niedrigeren Niveau

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(C (D ls 1970. Dies zeigt einerseits, dass wir in unseren Antrengungen nicht nachlassen dürfen, und andererseits, ass Naturschutz wirkt. Naturschutz lohnt sich auch für ns Menschen: In der freien Natur atmen wir durch; Lasen fallen beim Gang über Wiesen oder durch den Wald on uns ab. Ganz besonders für die Kinder brauchen wir eben der technischen Welt und der virtuellen Welt den ffenen Blick in die natürliche Lebenswelt, damit sie ihen Blick an den Maßstäben des Natürlichen schulen önnen. Nicht zuletzt für sie verabschieden wir die heuigen Gesetze. Ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung. Für die Linke gebe ich das Wort dem Kollegen Lutz eilmann. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! erte Gäste! Frau Brunkhorst, Sie müssen mir eine Beerkung erlauben. Als wir die vorliegenden Gesetzentürfe in den Ausschuss bekommen haben, haben wir ns als Linke – auch die Grünen, soweit ich weiß – daum bemüht, dass wir hier eine Anhörung durchführen önnen. Wir hätten Ihre Stimme gebraucht; mit der timme der FDP hätten wir als Opposition gemeinsam iese Anhörung erzwingen können. (Angelika Brunkhorst [FDP]: Die Informationen sind doch längst da gewesen!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622803600

(Beifall bei der LINKEN)

Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622803700

ie wollten das nicht, weil Sie wahrscheinlich schon zu
hrem Nachbarn schielen und der CDU/CSU im Hin-
lick auf künftige Koalitionen im Bundestag oder sonst
o nicht wehtun wollen. Ich wollte noch einmal ganz
lar und deutlich herausstellen, welche Rolle Sie hier in
em Gesetzgebungsverfahren gespielt haben.

Herr Gabriel, somit komme ich gleich zu Ihnen. Ihre
ilanz als Umweltminister ist, mit einem Wort ausge-
rückt, katastrophal:


(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh!)


atastrophal, weil Sie für die Abschwächung der CO2-
renzwerte bei Pkws verantwortlich sind, katastrophal,
eil Sie mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz von 2007
egen den Geist der Århus-Konvention verstoßen haben,
nd katastrophal, weil Sie mit dem Scheitern des UGB
em Ganzen noch die Krone aufsetzen. Herr Gabriel, Sie
ind da nicht an der CSU aus Bayern gescheitert; das ist
ielmehr Ihr ganz persönliches Unvermögen.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Das ist eine Frechheit!)


ie konnten sich nicht bei Ihrer Kanzlerin durchsetzen,
ie übrigens einmal Umweltministerin war und der der
aturschutz und der Klimaschutz offenbar für Sonntags-

eden auf großen Konferenzen gut sind; wenn es aber
ns Eingemachte geht, ist nichts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute
bschließend die Überbleibsel – ich sage: die Überbleib-






(A) )



(B) )


Lutz Heilmann
sel, Kollege Miersch – des Umweltgesetzbuches, sozu-
sagen den Rest, darunter die Novelle des Bundesnatur-
schutzgesetzes. Sie sagen: Es ist ein gutes Gesetz. Na ja,
man muss seine Niederlagen immer irgendwie ein biss-
chen schönreden, nicht wahr?! Ich entgegne Ihnen: Es ist
ein schlechtes Gesetz. Ich würde es nicht Naturschutzge-
setz nennen, sondern Naturzerstörungsgesetz.


(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Bitterfeld lässt grüßen!)


Ihrer Meinung nach muss dieses Gesetz jetzt ganz
schnell verabschiedet werden, weil die Länder ab dem
1. Januar 2010 abweichende Regelungen erlassen könn-
ten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU
und von der SPD, Sie waren doch diejenigen, die in der
Verfassung die Möglichkeit abweichender Regelungen
in den Ländern verankert haben. Dafür sind nicht wir,
sondern Sie verantwortlich; schließlich ist das ein Ergeb-
nis der Föderalismusreform.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Was war vorher, Herr Heilmann? Sagen Sie es mal!)


Ich möchte jetzt darauf verzichten, eine juristische
Auseinandersetzung darüber zu führen, ob es am 1. Ja-
nuar 2010 wirklich dazu kommt, dass die Länder flä-
chendeckend abweichende Regelungen erlassen. Wir ha-
ben ein Bundesnaturschutzgesetz mit Mängeln, das über
den 1. Januar 2010 hinaus Gültigkeit hat. Eine Debatte
darüber will ich jetzt aber nicht beginnen.

Mit dem Bundesnaturschutzgesetz, das Sie hier heute
verabschieden wollen, ist das Ziel verbunden, vernünf-
tige, abweichungsfeste, allgemeine Grundsätze festzu-
schreiben. Von allen anderen Regelungen können die
Länder ganz einfach abweichen. Das ist doch richtig so,
Herr Kollege Miersch, oder?


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Ich will Ihnen jetzt keine verfassungsrechtliche Vorlesung halten! Aber das, was Sie sagen, ist falsch!)


Es ist doch Fakt – so steht es in der Verfassung –: Von
dem, was nicht abweichungsfest geregelt ist, können die
Bundesländer ganz einfach abweichen.


(Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Aber nicht nach unten! Das ist das Problem!)


Der vorliegende Gesetzentwurf enthält 8 allgemeine
Grundsätze des Naturschutzes. Im noch geltenden Bun-
desnaturschutzgesetz sind 15 Grundsätze formuliert. Ich
stelle gegenüber: 8 Grundsätze im Gesetzentwurf,
15 Grundsätze im geltenden Gesetz.


(Petra Bierwirth [SPD]: Es geht um Inhalte! – Weitere Zurufe von der SPD)


– Ich höre das Wort „Qualität“.

Schauen wir uns das Ganze einmal anhand eines Bei-
spiels an. Die Eingriffsregelung ist das Kernstück des
Naturschutzrechts. Es geht dabei um den Umgang mit
Beeinträchtigungen der Natur. § 13 dieses Gesetzent-
wurfs enthält in einem Satz den allgemeinen Grundsatz;
ich verzichte darauf, ihn hier vorzulesen. Ist das von der

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(C (D ualität her ausreichend? Ich sage: Nein! Es ist notwenig, die Legaldefinitionen, die Abwägungssituation als llgemeinen Grundsatz zu verankern. All das hätte viel mfassender geregelt werden müssen. Wie gesagt, entält § 13 Ihres Gesetzentwurfes in einem Satz den allemeinen Grundsatz. Der Rest, also das, was in § 14 ff. hres Gesetzentwurfes geregelt ist, ist nicht abweihungsfest. Mit anderen Worten: Die Länder können iesbezüglich abweichende Regelungen treffen. Das ollen Sie hier beschließen. Das ist nicht hinnehmbar. Die von Ihnen geplante Eingriffsregelung beweist, ie ich aufgezeigt habe, dass dieser Gesetzentwurf ichts taugt. Es ist nicht ausreichend definiert, welche rundsätze abweichungsfest sind. Deshalb fordert die inke – Ihnen liegt ein Entschließungsantrag von uns or –, qualitativ hochwertige abweichungsfeste Grundätze. (Dr. Matthias Miersch [SPD]: Öffentlichkeitsbeteiligung!)


Kollege Miersch, Sie sprechen von Öffentlichkeits-
eteiligung. Wie haben Sie denn die Öffentlichkeitsbe-
eiligungsrichtlinie umgesetzt? Stichwort „Umwelt-
echtsbehelfsgesetz“! Ich verweise auf sämtliche Be-

chleunigungsgesetze. Damit haben Sie die Öffentlich-
eitsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger ad ab-
urdum geführt.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622803800

Herr Kollege Heilmann, denken Sie bitte an Ihre Zeit.


Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622803900

Die Linke fordert eine präzise und vollständig abwei-

hungsfeste Eingriffsregelung.

Ich möchte zum Schluss kommen. Wenn Sie diesen
esetzentwurf heute verabschieden, tun Sie dem Natur-

chutz in Deutschland keinen Gefallen. Ich bitte Sie, da-
auf zu verzichten, unseren Entschließungsantrag anzu-
ehmen und dementsprechend Ihren Gesetzentwurf zu
berarbeiten.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/ CSU: Das kommt gar nicht infrage!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622804000

Das Wort hat die Kollegin Undine Kurth, Bündnis 90/

ie Grünen.

Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi-

ister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf
en Tribünen! Es wird Sie sicherlich nicht wundern, dass
ach den Debatten der letzten Woche wir, die Bündnis-
rünen, den heutigen Tag mit der Beschlussfassung über
as jetzt vorliegende Gesetz als einen mehr als ernüch-
ernden Schlusspunkt unter der umweltpolitischen Bi-
anz sowohl der Großen Koalition als auch des Ministers
nsehen. Wir erleben das Ende eines politischen Tau-






(A) )



(B) )


Undine Kurth (Quedlinburg)

ziehens, an dessen Anfang einmal das erklärte Ziel
stand, ein modernes Umweltgesetzbuch zu schaffen. Das
war ein sehr wichtiges, sehr begrüßenswertes Vorhaben,
dessen Verwirklichung wir alle uns wünschen. Ich finde
es mehr als erschreckend, dass ein so wichtiges Politik-
feld wie die Naturschutzpolitik zum Spielball im Macht-
poker wird, um sich gegenseitig Fesseln anzulegen, und
dass ein Land tief im Süden unserer Republik, in dem,
wie wir jüngst gelernt haben, die Stammeszugehörigkeit
noch eine große Rolle spielt, das Naturschutzrecht als
machtpolitisches Instrument missbraucht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist sicher anerkennenswert, dass der Umweltminis-
ter dafür gekämpft hat, dass wenigstens einige Teile des
Umweltgesetzbuches abgeschlossen werden können.
Wenn man sich aber das vorliegende Ergebnis ansieht,
dann fragt man sich, ob sich die Mühe gelohnt hat. Lie-
ber Matthias Miersch, nicht alles, was lange währt, wird
automatisch gut. Da bin ich anderer Meinung als Sie.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen
Koalition, Sie haben nicht einmal die selbstgesteckten
Ziele in der nationalen Biodiversitätsstrategie berück-
sichtigt. Sie haben es auch nicht für ausreichend wichtig
gehalten, Klimaschutzziele im Programm zu verankern,
obwohl wir in dieser Debatte ständig und mit Recht da-
rüber reden, dass ein intakter Naturhaushalt wichtigste
Voraussetzung ist, um den klimapolitischen Herausfor-
derungen zu begegnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Um Ihnen zu zeigen, dass wir nicht aus Prinzip me-
ckern, weil wir Opposition sind, möchte ich an vier Bei-
spielen klarmachen, warum wir diesem Gesetzentwurf
nicht zustimmen können und was unsere Kritikpunkte
sind.

Erster Punkt: Eingriffsregelung. Lieber Josef Göppel,
auch wenn es viel schlimmer hätte kommen können
– das stimmt –, ist das, was jetzt vorliegt, trotzdem kein
Erfolg. Bislang galt in Deutschland, dass derjenige den
Schaden, den er in der Natur anrichtet, bitte schön auszu-
gleichen hat. In diesem Gesetzentwurf sind hierzu gra-
vierende Änderungen vorgesehen. Bisher war es so, dass
ein Eingriff zunächst daraufhin geprüft werden musste,
ob er nicht an einem anderen, weniger sensiblen Stand-
ort möglich ist.


(Josef Göppel [CDU/CSU]: Das bleibt so!)


Genau diese Prüfung eines alternativen Standortes soll
es nun nicht mehr geben.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Selbstverständlich!)


Bisher galt die Regelung, dass Ausgleich und Ersatz
nacheinander erfolgten. Jetzt sollen Ausgleichs- und Er-
satzmaßnahmen gleichgesetzt und zugleich geprüft wer-
den. Sie nennen das Flexibilisierung. Wir sagen: Das ist
eine Schwächung des Naturschutzes.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lutz Heilmann [DIE LINKE])


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(C (D Am Schluss der Prüfkaskade soll als letztes Mittel der inanzielle Ausgleich stehen. Da wundert es natürlich iemanden, dass die Kollegen von der FDP diesen chlusspunkt lieber an den Anfang genommen hätten nd eigentlich sowieso dafür gewesen wären, sich von nfang an freikaufen zu können. Dem sind Sie Gott sei ank nicht gefolgt; das begrüßen wir. Der zweite Punkt: die Privilegierung der Landwirtchaft. Alle, die sich damit befassen, wissen, dass die andwirtschaft einer der größten Verursacher des Arten ückganges ist. Wie kann man da die Privilegierung der andwirtschaft aufrechterhalten wollen, ohne dafür zu orgen, dass die „gute fachliche Praxis“ der Landwirtchaft besser definiert wird? Es wäre ganz einfach geween, etwa den Umbruch von Grünland zu unterlassen. uch das fehlt. Dritter Punkt – daran sieht man, was ein Detail ausacht, auch wenn das andere als einen marginalen Punkt nsehen –: Ich finde es bemerkenswert, dass sich die roße Koalition nicht zu schade dafür war, einen vom undesministerium wenigstens vorgeschlagenen Nest tandortschutz aufzuweichen. Allein das Ersetzen des ortes „Neststandort“ durch „Horststandort“ bedeutet ämlich, dass der Schutzgedanke eben nur noch auf reifund Stelzvögel angewandt wird. (Josef Göppel [CDU/CSU]: Der Wanderfalke ist drin!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


as ist sicherlich gut für Störche, Habichte und Falken.
ür Spechte, Gänse, Amseln und andere schutzbedürf-

ige Vögel ist es aber nicht gut. Das sind zwar Details,
ber sie zeigen, was hier passiert.

Vierter Punkt: Sie haben weiterhin versäumt, die Re-
elungen zum Klagerecht und zur Öffentlichkeitsbeteili-
ung den EU-Standards anzupassen. Sie wissen, dass
ier eine Regelung vorliegt, die gegen geltendes EU-
echt verstößt. Trotzdem unternehmen Sie nichts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU
nd von der SPD, Sie hatten die Chance, ein Regelwerk
orzulegen, das einen modernen Naturschutz verankert,
as die Natur effektiv schützt, einen besseren Vollzug er-
öglicht, die biologische Vielfalt erhalten hilft und zum
limaschutz beiträgt. Sie sind leider vor den Begehrlich-
eiten großer Lobbygruppen eingeknickt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben das jetzt Erreichte in Ihrer Regierungszeit nicht geschafft!)


enn Sie sagen, es hätte alles noch viel schlimmer kom-
en können, dann mag das für Sie ein Trostpflaster sein.
s ist aber kein Grund, diesem Gesetzentwurf zuzustim-
en. Deshalb werden wir das auch nicht tun.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622804100

Ich gebe das Wort dem Bundesminister für Umwelt,

aturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel.


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was wir
heute beschließen, ist weder das Paradies noch ist es zu
verdammen nach dem Motto: Nichts hat sich bewegt.
Ich finde, es ist ein sehr großer Schritt nach vorne, was
ich im Folgenden an praktischen Beispielen belegen
werde. Besser, als es der Kollege Göppel am Ende seiner
Rede ausgedrückt hat, kann man die Notwendigkeit der
neuen Regelungen nicht schildern. Das will ich aus-
drücklich sagen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Wir führen oftmals Debatten über die Frage, wie ein
Gesetz gestaltet werden soll. Aber hier geht es doch um
Folgendes: Wenn wir die Augen schließen und uns fra-
gen würden, wo wir uns in diesem Moment am wohlsten
fühlen, dann würden die meisten von uns – da bin ich
ganz sicher – eine Naturlandschaft vor ihrem geistigen
Auge sehen. Es geht also darum, dass wir die Natur er-
halten und nicht zerstören. Was wir verabschieden, ist
das dafür notwendige Gesetzeswerk. Aber das eigentli-
che Ziel ist, Naturlandschaften zu erhalten und unseren
Kindern und Enkelkindern zu vererben.

Die vorliegenden Gesetze sind ein Riesenschritt nach
vorne, obwohl nicht das geschafft worden ist, was wir
uns vorgenommen hatten und was seit 20 Jahren überfäl-
lig ist, nämlich ein einheitliches Umweltgesetzbuch,
wozu insbesondere die integrierte Vorhabengenehmi-
gung gehört. Ich will ganz klar sagen: Ich verstehe die
Widerstände bei der integrierten Vorhabengenehmigung
deshalb nicht, weil es darum ging, vor allen Dingen für
mittelständische Unternehmen die komplizierten An-
tragsverfahren zu erleichtern. Das Umweltrecht ist eher
anarchisch entstanden. Es ist nicht strukturiert in der
Verfassung und in den Gesetzen angelegt. Das führt
dazu, dass mittelständische Unternehmen einen Aktenberg
zu bewältigen haben, um am Ende eine Genehmigung zu
erhalten. Parallelverfahren und Parallelgenehmigungen,
das alles sollte die integrierte Vorhabengenehmigung be-
seitigen. Der Normenkontrollrat, der für die Abschaf-
fung überflüssiger Bürokratie in Deutschland zuständig
ist, sagt, das UGB sei eine sehr gute Idee gewesen und
wir hätten damit einen Impuls für Wirtschaft und Be-
schäftigung gegeben.

Das Vorhaben ist nicht nur an einem Bundesland,
nämlich Bayern, gescheitert. Frau Kollegin Brunkhorst,
in diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an Sie.
Sind Sie nur Teil der Staatsregierung in Bayern oder re-
gieren Sie auch wirklich mit? Wenn Sie mitregierten,
dann hätten Sie die Möglichkeit gehabt, dafür zu sorgen,
dass die Bayern das Vorhaben nicht scheitern lassen, wo
Sie doch eine solch glühende Befürworterin der inte-
grierten Vorhabengenehmigung im UGB sind.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mein Eindruck ist, dass Sie nur ein Teil der Staatsregie-
rung sind.

Das Umweltgesetzbuch ist aber auch an dem massi-
ven Widersand des BDI gescheitert, der seine Vorstel-

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(C (D ungen in der CDU/CSU-Fraktion erfolgreich durchseten konnte. Die großen Konzerne, die Stabsabteilungen oller Juristen haben, haben sich durchgesetzt. Ihnen beeitet es keine Probleme, komplizierte Verfahren zu beältigen. Ich sage es ganz deutlich: Die Damen und Her en waren zu faul, sich auf ein neues Recht umzustellen. m nichts anderes ging es doch. (Josef Göppel [CDU/CSU]: Da haben Sie recht!)


ie Mittelständler leiden darunter. Sie müssen nämlich
it einem komplizierten Recht weiterleben. Der BDI
it seinem Jurassic Park an Funktionären hat sich durch-

esetzt. Das – und nichts anderes – ist passiert.


(Beifall bei der SPD)


Trotzdem versuchen wir jetzt, einen großen Schritt
ach vorne zu gehen, indem wir die Zersplitterung des
mweltrechtes in Deutschland verhindern. Wenn wir
icht handeln würden, wäre das nämlich der Fall. Denn
as Moratorium läuft nach Art. 125 b des Grundgesetzes
nde dieses Jahres aus. Dann hätten wir 16 verschiedene
aturschutzrechte und 16 verschiedene Wasserschutz-

echte in den Ländern gehabt, was die Bürokratie noch
otenziert hätte. Das verhindern wir nun. Wir haben
uch in verschiedenen Bereichen ganz entscheidende
ortschritte erzielt. Ich glaube, darauf sollte man hinwei-
en.

Nachdem wir nun Jahre miteinander verhandelt hat-
en und die Länder an Bord waren, war es ein bisschen
berraschend, dass die Länder im Bundesratsverfahren
ehr als 150 Änderungsanträge gestellt haben. Es ist ein
inweis darauf, was solche Verabredungen am Ende
ert sind. Aber ich sage auch ganz deutlich: Es ist dem
ngagement von Länderumweltministern zu verdan-
en, dass wir es am Ende geschafft haben. Ich sage das
eshalb, weil immer der Eindruck entsteht, dass die Na-
ur in Gefahr ist, wenn ein Land vom Bundesgesetz ab-
eicht. Herr Heilmann erzählt solche Geschichten gern.
ie Nationalparks müssen von den Ländern eingerichtet
erden; dies macht nicht der Bund. Sie gibt es nur, weil
ie Länder entsprechend gehandelt haben.

Es waren also, wie gesagt, Länderumweltminister, die
m Ende ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass
ir hier zu einem Ergebnis gekommen sind. Ich nenne
ur die Kolleginnen Margit Conrad aus Rheinland-Pfalz
nd Tanja Gönner aus Baden-Württemberg. Sie haben
ich tapfer für einen wirklichen Fortschritt im Umwelt-
echt engagiert.


(Josef Göppel [CDU/CSU]: Christian von Boetticher!)


Auch Christian von Boetticher. Ich will zwar nieman-
en vergessen. Aber mir geht es schon um die beiden
ben zuerst Genannten, die sehr engagiert an diesen The-
en mitgearbeitet haben.

Es gab einige Vorschläge der Länder, die wir nicht
msetzen. Man darf nicht alles machen, was die Länder
ollen. Zum Beispiel hat der Kollege Sander aus Nie-
ersachsen erklärt, er wolle gerne die Gleichstellung von
eldzahlungen und Ersatz- oder Ausgleichsmaßnah-






(A) )



(B) )


Bundesminister Sigmar Gabriel
men im Naturschutz, wenn es um Eingriffe in die Natur
und Landschaft geht. Für Nichtexperten – ich möchte bei
dieser Gelegenheit Frau Kollegin Kurth korrigieren, die
den Gesetzentwurf etwas frei interpretiert hat –: Erstens.
Es bleibt dabei, dass erst einmal geprüft werden muss,
ob ein Eingriff in Natur und Landschaft vermieden wer-
den kann. Erst dann kommt es zu einer Gleichstellung
von Ausgleich oder Ersatz. Früher hatte der Ausgleich
Vorrang vor dem Ersatz, und wir wissen alle, wozu das
geführt hat.

Es hat dazu geführt, dass unmittelbar in der Nähe von
Eingriffen Ausgleichsmaßnahmen stattgefunden haben,
auch wenn sie hochgradig fragwürdig gewesen sind. Es
geht um die Frage, ob man die besten Böden zum Natur-
schutzgebiet macht oder Bäume pflanzt, nur weil ne-
benan gebaut wurde, anstatt zu überlegen, ob es im wei-
teren Umkreis ein Gebiet gibt, das sich besser eignet,
damit wir die Böden, die wir entweder für Nahrungsmit-
tel oder für Energiepflanzen brauchen, nicht zerstören.
Frau Kurth, das ist doch eine vernünftige Sache.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Sie tun so, als ob man machen könnte, was man
wollte. Als ortsnah gilt eine Fläche in der Größenord-
nung von drei Landkreisen. Ich kann Ihnen nach der
neuen Regelung Landkreise aus Niedersachsen nennen,
in denen so viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
durchgeführt wurden, dass sie gar nicht wissen, wo sie
mit weiteren hingehen sollen. Darum geht es doch und
nicht darum, Geld zu zahlen. Das wollte der Kollege
Sander. Die FDP wollte, dass wir uns vom Naturschutz
freikaufen können.


(Angelika Brunkhorst [FDP]: Das ist überhaupt nicht wahr!)


Das war der Vorschlag des Kollegen von der FDP, den
wir abgewehrt haben; das ist auch gut so. Dazu kommt
es also nicht.

Zweitens. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung bei
komplexen Großvorhaben, bei denen aufgrund ihrer
Umweltrelevanz eine UVP, eine Umweltverträglich-
keitsprüfung, durchzuführen ist, muss es beim obligato-
rischen Erörterungstermin bleiben. Er sollte zwar gestri-
chen werden, aber das haben wir abwehren können.

Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zu dem ma-
chen, was hier gesagt wurde. Zu Ihnen, Herr Heilmann:
Wissen Sie, wie ich die Linke kennenlerne? Im Bundes-
tag fordert die Linke die Reduzierung von CO2 in der
Autoindustrie; bei diesem Thema sind Sie immer vorne
mit dabei. Bei Ford, wo Sie zu meinem großen Bedauern
gelegentlich Betriebsräte stellen, machen Sie das genaue
Gegenteil.

Oder: Im Bundesrat sprechen Sie sich gegen jegliche
Ausnahmen für die energieintensive Industrie aus, aber
dort, wo Mitglieder Ihrer Partei Arbeitnehmervertreter
oder Mitglieder bei der IG Metall sind, verlangen Sie
von uns, dass wir der Stahlindustrie möglichst gar keine
Auflagen machen. Und: Im Bundestag sprechen Sie sich
für einen Ausstieg aus der Braunkohle aus. Vor Ort kom-

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(C (D en Ihre Abgeordneten jedoch zu mir und bitten mich m eine Genehmigung für ein Braunkohlekraftwerk. as ist die Politik der Linken. Sie blinken links und bieen rechts ab. So machen Sie das! Mich wundert, dass Sie den alten Spruch „Atomkraft nd Erfolgskontrolle strahlen noch lange nicht so dolle“ och nicht gebracht haben. Das war doch Ihr früheres otto. In Morsleben müssen wir uns doch um Ihre Alt asten kümmern. Ich finde, Sie sollten etwas weniger eldenhaft auftreten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Auf das Thema Eingriffsregelung bin ich bereits ein-
egangen. Jetzt komme ich zum Thema Privilegierung
er Landwirtschaft, Frau Kollegin Kurth. Es geht um
en Fall, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb kurzfristig
icht fortgeführt wurde und es dann aber zur Wiederauf-
ahme des landwirtschaftlichen Betriebes kommt. Sie
aben so getan, als würden wir die Landwirtschaft prin-
ipiell privilegieren. Jemand, der sich mit dem Thema
icht auskennt, hätte Ihre Rede so verstehen können,
uch wenn sie nicht so gemeint war. Ich will darauf hin-
eisen, dass es um jenen Fall geht, bei dem ein Landwirt

eine landwirtschaftliche Produktion kurzfristig nicht
ortgeführt hat.

Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zum Be-
icht zur Lage der Natur machen, weil das in der letz-
en Debatte untergegangen ist. Ich finde, dass sich das,
as die Große Koalition erreicht hat, sehen lassen kann.


(Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/ CSU])


Erstens. Seit Jahren wird in Deutschland über die Un-
erschutzstellung des nationalen Naturerbes diskutiert.
25 000 Hektar nationales Naturerbe – darunter auch das
rüne Band – haben wir vor Veräußerung und Zerstö-

ung bewahrt. 80 000 Hektar davon sind bereits gesi-
hert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


er Rest kommt sicherlich noch hinzu.

Zweitens. Die Bundesrepublik Deutschland hat ein
rittel der Außenwirtschaftszone an den deutschen Küs-

en als Schutzgebiete zum Meeresnaturschutz an Brüssel
emeldet. Inzwischen wurde es unter Schutz gestellt.
ein Land Europas hat für den Meeresnaturschutz so
iel getan wie Deutschland.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Drittens. Letztes Jahr haben wir von der Naturschutz-
rganisation WWF den Baltic Sea Award für unsere gute
olitik für die Ostsee erhalten. Ich will dazu kurz etwas
nmerken – das geht manchmal in den Bundestagsdebat-
en verloren; es sieht dann so aus, als sei in diesem Be-
eich nichts passiert –: Das naturschutzrechtliche Instru-
entarium wird mit der Verabschiedung des heutigen






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Bundesminister Sigmar Gabriel
Gesetzes auf die AWZ und auf den Meeresnaturschutz
übertragen. Ich kenne einige, die sich in der Vergangen-
heit noch nicht einmal getraut haben, das zu fordern, ge-
schweige denn, ihre Gesetzesnovellen entsprechend zu
formulieren. Wir machen das heute.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Viertens. Wir haben die Natura-2000-Gebietskulisse
abgeschlossen. Es gibt keine streitigen Rechtsverfahren
mehr. Wir sind das Land, das 500 Millionen Euro zusätz-
lich in den Regenwaldschutz steckt – ab 2013 sind es
500 Millionen Euro jährlich. Suchen Sie bitte ein Land
auf der Welt, das zu so viel Engagement für Naturschutz
und Regenwaldschutz in anderen Ländern der Welt be-
reit ist. Sie werden kaum eines finden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, auf eines will ich noch
hinweisen: Wir mussten eine kleine Novelle vorziehen.
Das lag daran, dass das alte Bundesnaturschutzgesetz
vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde. Das ist
der Grund, warum wir damals die kleine Novelle einge-
bracht haben.


(Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Frau Höhn, ich würde antworten, aber vielleicht wurde
Ihre Meldung noch nicht gesehen.

Ich glaube, dass der Naturschutz der Gewinner dieser
Gesetzesdebatte ist. Wir haben die Gleichstellung von
national bedrohten Arten mit EU-weit bedrohten Arten er-
möglicht. Und – anders, als das eben behauptet wurde –
wir haben die Öffnung zum Ersatzgeld abgewehrt und
eine vernünftige Regelung gefunden.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622804200

Herr Minister, ich möchte Sie jetzt fragen, ob die Kol-

legin Höhn eine Zwischenfrage stellen darf.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Selbstverständlich, Frau Präsidentin.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622804300

Herzlichen Dank, Herr Minister, für die Möglichkeit,

eine Frage zu stellen.

Sie haben eben noch einmal deutlich gemacht, dass
Sie viel für den Schutz des Regenwaldes tun, und haben
auf das Versprechen der Kanzlerin und von Ihnen im
Rahmen der COP 9 letztes Jahr in Bonn hingewiesen,
dass Sie 500 Millionen Euro für den Regenwald in den
Haushalt einstellen wollen. Können Sie uns sagen, was
Sie in diesem einen vergangenen Jahr getan haben, um
dieses Versprechen konkret einzulösen, und wie viele
Mittel von diesen 500 Millionen Euro schon ausgegeben
worden sind?

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(C (D Sigmar Gabriel, Bundesminister für Umwelt, Naturchutz und Reaktorsicherheit: Das kann ich machen. Seit der letzten Biodiversitätsonferenz sind im Rahmen der Life-Web-Initiative 1 Millionen Euro zum Schutz tropischer Regenwälder bgeflossen. Diese Mittel sind bis jetzt im Rahmen der nitiative zwischen Deutschland und anderen Ländern bgeflossen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wenig!)


Frau Kollegin Höhn, Sie müssen bedenken, dass das
n top zu dem kommt, was wir ohnehin tun. Das sind
00 Millionen Euro zusätzlich für den Zeitraum von
009 bis 2012.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ganz schön viel!)


b 2013 fließen jährlich zusätzlich 500 Millionen Euro.
1 Millionen Euro fließen in konkrete Projekte, und
war sind diese Mittelabflüsse so gestaltet, Frau Kolle-
in Höhn, dass wir sicher sind, dass die Mittel nicht in
en Staatshaushalten dieser Länder verschwinden, son-
ern wirklich dem Schutz des tropischen Regenwaldes
ugutekommen. Dafür sind 41 Millionen Euro eine
enge.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Es nützt doch nichts, nur Geld zu überweisen, son-
ern man muss sicher sein – zum Beispiel in bestimmten
ebieten in Afrika –, dass das Geld beim Naturschutz
zw. beim Regenwaldschutz ankommt. Deswegen arbei-
en wir zum Beispiel mit Kooperationspartnern aus dort
eheimateten Umweltverbänden oder internationalen
mweltorganisationen zusammen. Man darf es nicht nur
eim Geldüberweisen belassen, sondern man muss auch
icherstellen, dass die Qualität stimmt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das hätte der Kollege Trittin ja auch machen können! – Zuruf von der FDP: Das ist stark!)


Ich kann mir vorstellen, dass Sie das einem deutschen
ozialdemokraten nicht zutrauen. Aber wie so häufig:
ie irren sich.


(Widerspruch bei der FDP)


ber es hindert Sie ja niemand daran, dazuzulernen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben in
ieser Legislaturperiode insgesamt und auch mit den
etzt vorliegenden Gesetzentwürfen große Fortschritte
emacht. Das Haushaltsvolumen des Bundesumweltmi-
isteriums belief sich früher übrigens auf 750 Millionen
uro. Jetzt sind es mehr als 1,5 Milliarden Euro. Wenn
an der Auffassung ist, dass Haushalte in Zahlen ge-

ossene Politik sind, dann kann man am Haushalt des
undesumweltministeriums, wie ich finde, feststellen,
elche Bedeutung die Umweltpolitik in dieser Legis-

aturperiode hatte.

Weil Sie so gerne über Klimaschutz reden – abgese-
en davon, dass die Ziele und Grundsätze des Klima-






(A) )



(B) )


Bundesminister Sigmar Gabriel
schutzes und der erneuerbaren Energien natürlich in den
Gesetzen erwähnt werden; der Hinweis darauf, das sei
nicht der Fall, ist schlicht falsch –: In früheren Bundes-
haushalten – in 2005 – waren 875 Millionen Euro für
den Klimaschutz eingestellt. Im heutigen Bundeshaus-
halt sind es über 3,4 Milliarden Euro. Auch daran sehen
Sie, was sich in den letzten Jahren getan hat. Ich glaube,
das ist den Schweiß der Edlen wert gewesen.

Ich danke ausdrücklich denen, die sich nicht haben
entmutigen lassen. Dafür gab es zwischendurch gele-
gentlich Anlass. Diesen Dank richte ich an die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die die Nacht-
schichten gemacht haben, sowie an Matthias Miersch,
Josef Göppel und Andreas Jung, die mitgeholfen haben,
das Ganze durchzusetzen. Die Länder habe ich schon er-
wähnt. Das war ein gutes Stück Arbeit.

Egal, wer die kommende Bundestagswahl gewinnt,
das Umweltgesetzbuch I mit der integrierten Vorha-
bensgenehmigung dürfte eines der ersten Gesetzge-
bungsverfahren sein, das den nächsten Deutschen Bun-
destag mit Erfolg durchläuft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622804400

Für die FDP-Fraktion gebe ich dem Kollegen Michael

Kauch das Wort.


(Beifall bei der FDP)



Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1622804500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es

bleibt festzustellen: Das Umweltgesetzbuch hat diese
Koalition aus CDU/CSU und SPD nicht auf die Reihe
bekommen. An dieser Stelle sind alle Beschönigungs-
versuche der Koalition völlig vergeblich.


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie können auch nicht behaupten, das Land Bayern
sei schuld gewesen. Wie man der Verfassung entnehmen
kann, hat das Land Bayern nicht so viele Stimmen, dass
es dieses Gesetz hätte verhindern können. Sagen wir
doch einmal, wer es war! Es war die CSU in der Bundes-
tagsfraktion der Union, die dieses Gesetzgebungsvorha-
ben blockiert hat. Es waren die Abgeordneten der CSU
hier im Deutschen Bundestag und nicht irgendjemand in
München.

Deshalb bleibt für die nächste Wahlperiode die Auf-
gabe bestehen, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen. Für
die FDP ist dabei klar: Es darf keine Standardverände-
rungen geben, nicht nach oben, aber ausdrücklich auch
nicht nach unten. Ansonsten ist ein solches Gesetzge-
bungsvorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Sieht Herr Sander das auch so?)


Deshalb finde ich die Verbesserungsgenehmigung
beim Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt ausgesprochen
fragwürdig. Das zeigt, dass die FDP anders als Sie nicht

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(C (D edem Vorschlag des BDI hinterherläuft. Diese Verbesseungsgenehmigung ist ein Beispiel für eine Standardbsenkung. Hier werden Genehmigungen für Projekte rteilt, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. So twas ist aus meiner Sicht kein ambitionierter Umweltchutz. or allen Dingen hat es auch nichts mit Rechtsbereiniung zu tun. Das ist ein Etikettenschwindel. Im Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gibt es aber urchaus noch Rechtsbereinigungsmöglichkeiten. Mir euchtet beispielsweise nicht ein, warum ein Unterneh en, das nach dem europäischen Umweltmanagementystem zertifiziert ist, bestimmte Unterlagen nicht mehr inreichen muss, während das gleiche Unternehmen das un muss, wenn es nach dem internationalen ISO-System ertifiziert ist. Hier hätte man eine Gleichstellung schafen können und dadurch Bürokratie abbauen können. Schauen wir uns jetzt einmal den ebenfalls auf der eutigen Tagesordnung stehenden Entwurf eines Gesetes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender trahlung an. Die FDP-Bundestagsfraktion trägt das indestalter von 18 Jahren für den Besuch von Sonnen änken ausdrücklich mit. Wir hätten uns gewünscht, ass die Dienstleister ihre freiwillige Selbstverpflichtung mgesetzt hätten. Klar muss aber sein: Wenn wir auf ine freiwillige Selbstverpflichtung setzen – und das tun ir als FDP nachdrücklich –, muss sie auch geliefert erden. Wenn das nicht geschieht, muss der Gesetzgeer handeln. Handeln muss der Gesetzgeber aber nicht bei den edizinprodukten. Ich habe das Glück, dass ich als itglied des Gesundheitsausschusses weiß, dass es ein edizinproduktegesetz gibt, das gerade novelliert urde. Man fragt sich schon, warum beispielsweise ahnmedizinische Härtungsinstrumente in beiden Geseten reguliert werden müssen, sowohl im Medizinprouktegesetz als auch im Gesetz zur Regelung des Schutes vor nichtionisierender Strahlung. Auf diese oppelregulierung hätte man verzichten können. Desalb werden wir den vorliegenden Entwurf ablehnen. (Beifall bei der FDP – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind beim Thema Naturschutz!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP und der SPD)


Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Thema Er-
atzgeld, das Sie hier sehr schön als „Freikaufen“ be-
eichnet haben, Herr Minister. Zwei Sätze vorher haben
ie allerdings gesagt, viele Landkreise in Niedersachsen
üssten gar nicht mehr, wohin mit den Ersatzflächen.
as ist doch ein Widerspruch. Wenn Sie sich gegen ei-
en Flickenteppich aussprechen, müssen Sie auch sagen:
ir brauchen große ökologische Projekte, in denen Na-
rschutz ambitioniert durchgeführt und finanziert wird. –
enn das Ersatzgeld dazu beitragen kann, dann wird da-
it genauso viel Umweltschutz erreicht, als wenn orts-

ah solche Flickenteppiche entstehen.


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


Michael Kauch
Wir haben nicht beantragt, dass immer Ersatzgeld ge-
zahlt werden soll. Wir haben nicht einmal Gleichstellung
im Bundesgesetz beantragt. Wir haben lediglich bean-
tragt, festzulegen, dass die Länder das nach ihren örtli-
chen Gegebenheiten entscheiden können.

Sie von der Großen Koalition haben im Rahmen der
Föderalismusreform weite Teile des Naturschutzrechts
in das Belieben der Länder gestellt. Jetzt rudern Sie zu-
rück. Es ist nicht redlich, wie Sie an dieser Stelle argu-
mentieren.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622804600

Nächster Redner ist der Kollege Ulrich Petzold,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ulrich Petzold (CDU):
Rede ID: ID1622804700

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Ich kann mit Kritik leben, aber was Sie, Herr
Heilmann, als ehemaliger Mitarbeiter eines Staatsappa-
rats, der für die Industriewüste Bitterfeld zuständig war,
geboten haben, ging etwas unter die Gürtellinie.


(Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/ CSU] – Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Dafür waren wir nicht zuständig!)


Wir werden von Ihnen nachher sicherlich noch etwas
zum Wasserrecht hören. Ich kann Ihnen nur sagen: Das
Gras, das an der Muldeaue wächst, müssen wir noch
heute als Sondermüll entsorgen. Angesichts dessen soll-
ten Sie uns nicht erzählen, was Sie alles besser machen
würden.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Wir sind eben lernfähig!)


Ein bisschen mehr Realitätsbezug sollte man haben.

Es wird immer wieder behauptet, wir hätten für die
Erarbeitung dieses Gesetzespakets zu wenig Zeit gehabt.
Herr Miersch, wir haben schon vor Jahren in Veranstal-
tungen zusammengesessen und über den Entwurf eines
UGB II debattiert. Wenn Sie sich das jetzt genau an-
schauen, werden Sie feststellen, dass das UGB II fast
wörtlich in das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes über-
nommen wird. Die Diskussionen damals waren also
nicht vergebens.

Ich möchte mich bei allen, insbesondere natürlich bei
unseren beiden Hauptberichterstattern Andreas Jung und
Dr. Miersch sowie den Mitarbeitern der Abteilung WA
des Umweltministeriums, ganz herzlich für die Zusam-
menarbeit bedanken, die wir gerade in den letzten Jahren
erfahren haben. Herzlichen Dank!


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Nachdem gerade die Bundesländer intensiv in die Er-
arbeitung des UGB eingebunden waren, waren wir
selbstverständlich nicht davon erbaut, dass zur Vorlage
der Bundesregierung zum Wasserrecht vom Bundesrat
89 Anträge gestellt wurden. Es hat sich aber gelohnt,

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(C (D och einmal eine eingehende Diskussion über den voriegenden Gesetzestext zu führen. Von den Bundesratsanträgen wurden 23 unmittelbar bernommen und weitere 13 einer Prüfung unterzogen. n unserem weiteren Verfahren haben wir im WHG-Enturf mit Änderung des § 38 zu den Gewässerrandstreifen, es § 41 zur Gewässerunterhaltung, des § 49 zu Erdaufchlüssen und des § 60 zur Errichtung von Abwasseranagen Landesrecht gestärkt. Wie am Beispiel des § 38 – Gewässerrandstreifen – u erkennen ist – Dr. Miersch hat es schon erwähnt –, aben wir als Bundesgesetzgeber nicht einfach das Feld eräumt, sondern sind klar bei unseren Festlegungen zu en Gewässerrandstreifen geblieben. Um jedoch lanesspezifischen Festlegungen Raum zu geben, verschafen wir mit den von uns beschlossenen Änderungen den ändern die Möglichkeit, die Anforderungen in Bezug uf Gewässerrandstreifen auszuweiten. Das wäre eine ositive Abweichung. Die Bundeseinheitlichkeit bei den ewässerrandstreifen – aber nicht nur dort – bleibt damit ewahrt. Wir sind den Ländern so entgegengekommen, dass nsere Gesprächspartner in den Ländern in den letzten erhandlungen Zustimmung im Bundesratsverfahren sinalisiert haben. Ich hoffe, dass das dann auch so einritt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Miersch [SPD])


An weiteren Stellen haben wir Klarstellungen und
leine Veränderungen vorgenommen. So wurde zu § 32
HG-Entwurf im Ausschuss festgehalten, dass der ver-
endete Begriff „Sediment“ in der Gesetzesbegründung
ahin gehend erläutert wird, dass sowohl die schlammi-
en als auch die festen Bestandteile und damit die orga-
ischen und die anorganischen Bestandteile umfasst
ind.

Ebenfalls wurden im Wasserhaushaltsgesetz in § 54
ei der Regelung der Verwendung des Schlamms aus
leinkläranlagen, in den §§ 76 und 78 bei den Festle-
ungen zu Überschwemmungsgebieten, in § 82 bei der
onderbestimmung für Einleitungen im Bergbau oder
uch in den §§ 101 und 103 bei den Bußgeldbestimmun-
en Korrekturen vorgenommen, wodurch in Zukunft auf
er einen Seite die Handhabbarkeit des Gesetzes ver-
essert wird und auf der anderen Seite die europäischen
egelungen sicher umgesetzt werden können.

Hauptdiskussionspunkt der letzten Wochen waren je-
och die §§ 33 bis 35 – Mindestwasserführung, Durch-
ängigkeit und Wasserkraftnutzung –, aber auch § 48,
rundwasserreinhaltung. Bei der Frage der Nutzung der
asserkraft geht durch die Umweltpolitiker ein großer

iss. Auf der einen Seite sind wir dem Naturschutz ver-
flichtet und wissen, was jede Turbine und jeder Quer-
erbau in Gewässern anrichten können. Auf der anderen
eite ist uns die nachhaltige Energieerzeugung durch
asserkraft ein Anliegen. Hier musste ein Kompromiss

efunden werden, der nach unserer Auffassung jetzt ge-
ungen ist. Wasserkraft ist möglich, ja wird sogar gefor-
ert; aber der Schutz der gefährdeten Fischpopulation






(A) )



(B) )


Ulrich Petzold
und die Durchgängigkeit bleiben gewährleistet, sodass
ich der Meinung bin: Wir können damit leben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wenn ich in meinen Ausführungen mit § 48 das
Thema der Reinhaltung des Grundwassers ausdrücklich
anspreche, ist das dem Umstand geschuldet, dass die
Brisanz dieses Themas erst in den letzten Monaten von
uns allen erkannt wurde. In Verbindung mit § 9 – Ein-
bringen in das Grundwasser – bekam § 48 – Reinhaltung
des Grundwassers – durch die Einführung des Gering-
fügigkeitsschwellenwertkonzeptes eine besondere Be-
deutung. Die ursprüngliche Formulierung, dass „die
Schwellen der Geringfügigkeit vor Eintritt in das Grund-
wasser nicht überschritten“ werden dürfen, brachte drei
bedenkliche Festlegungen mit sich:

Erstens. Das international noch immer umstrittene
Geringfügigkeitsschwellenwertkonzept würde so in das
deutsche Recht eingeführt.

Zweitens. Es gab die Geringfügigkeitsschwellenwerte
als Schutzziel vor, ohne auf Bewirtschaftungsziele ein-
zugehen.

Drittens legte es den Ort der Beurteilung entgegen der
europäischen Rechtsauffassung auf einen Punkt außer-
halb des Grundwasserkörpers fest.

Schon am letzten Punkt ist ersichtlich, wie problema-
tisch diese Formulierung des BMU damals war. Der
Grundwasserkörper ist kein statisches Gebilde. Er ist in
ständiger Bewegung, und das Wasser kann fast jeden
Punkt im Boden erreichen. Deswegen wäre der Beurtei-
lungspunkt immer streitbefangen gewesen.

Zu Recht titelte ein großes deutsches Nachrichtenma-
gazin „Sondermüll Waldboden“ und wies darauf hin,
dass der reinste Waldboden die Geringfügigkeitsschwel-
lenwerte nicht einhält und damit, sollte er einmal aufge-
nommen werden, nach der Gesetzesfassung, die wir da-
mals hatten, nicht wieder hätte eingebracht werden
dürfen. Ersatzbaustoffe und Fundamente hätten immer
einer wasserrechtlichen Genehmigung bedurft.

In sachlichen und fairen Gesprächen, für die ich mich
wirklich bedanke, konnten diese Probleme ausgeräumt
werden. Überzogene Wünsche und Vorstellungen wur-
den korrigiert, sodass jetzt die begründete Hoffnung be-
steht, dass der Gesetzentwurf die legislativen Hürden im
Bundesrat ohne Vermittlungsverfahren übersteht. Uns
ist sehr wohl bewusst, dass die Ziele mit der Anforde-
rung, ein Gesetz ohne Standardverschärfungen, aber
auch ohne Standardabsenkungen zu schaffen, durchaus
erreicht worden sind. 16 verschiedene Landeswasserge-
setzgebungen mit 16 verschiedenen Eigenheiten unter
einen bundeseinheitlichen Hut zu bringen, war nicht ein-
fach. Wir haben es, glaube ich, geschafft.

Herzlichen Dank noch einmal an alle.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622804800

Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter,

Fraktion Die Linke.

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(C (D Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin en und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ich habe enau gehört, was Sie hier gesagt haben: Der BDI habe ruck ausgeübt. Sie haben vergessen, zu sagen, dass der DI-Chef, der frühere Umweltminister Schnappauf aus ayern, Mitglied der CSU ist; das ist doch auch einmal nteressant. Ich sage: Druck erzeugt Gegendruck. Diesen Gegenruck vermisse ich bei Ihnen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der LINKEN)

Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622804900

Ich habe Ihre Aussagen zur Linken gehört. Das ist ja
icht das erste Mal, dass wir hier denunziert werden.
azu möchte ich erstens sagen – Stichwort „Klimawan-
el“ –: In Berlin wurde unter Rot-Rot ein Kohlekraft-
erk verhindert.


(Beifall bei der LINKEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Sagen Sie doch einmal etwas zu Bitterfeld!)


ch denke, die anderen Länder sollten sich das einmal
nschauen.

Der zweite Punkt – Autoindustrie und Klimawandel –:
ch halte es für legitim, dass die Kolleginnen und Kolle-
en um ihre Arbeitsplätze kämpfen. Das tun wir alle
emeinsam. Ich möchte aber eine Ökologisierung der
utoindustrie, und da muss noch vieles getan werden.

m Übrigen denke ich, dass die Mehrheit der Betriebs-
äte nicht meiner Partei, sondern Ihrer Partei angehört.
eswegen sollten Sie mit denen einmal reden.


(Beifall bei der LINKEN – Sigmar Gabriel, Bundesminister: Die finden ja auch, dass wir das richtig machen!)


Zum Thema AKWs: Wir sind ganz klar für den
tomausstieg. Natürlich sollten wir einmal über Bitter-

eld reden – dazu gab es schon eine Enquete-Kommis-
ion, als Sie noch gar nicht im Bundestag waren; ich
ann mich gut erinnern, was dort alles dazu gesagt
urde –, wir sollten aber auch über die anderen Stand-
rte und die Zwischenlager reden, und die sind im Wes-
en. Ich würde nicht immer nur auf die neuen Bundeslän-
er schauen. Schauen Sie einmal zu uns, schauen Sie auf
ayern, auf das Land, aus dem ich komme, und sehen
ie, was dort alles passiert ist.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Es geht nicht um den Osten! Es geht um die Verantwortung Ihrer Partei!)


Jetzt reden wir über das Wasserrecht. Der vorliegende
ntwurf bringt leider nur wenige Fortschritte im Bereich
es Gewässerschutzes. Darüber bin ich ein bisschen
raurig. Der Entwurf des Umweltgesetzbuchs war – das
aben Sie im Umweltausschuss selbst zugegeben – bes-
er. Einige Dinge sind jetzt schlechter geregelt. Leider ist
er Gesetzentwurf bei den Beratungen im Ausschuss
icht besser geworden. Schade.






(A) )



(B) )


Eva Bulling-Schröter
Ich spreche die Gewässerrandstreifen noch einmal
an. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Größe wurde von
den ursprünglich angedachten zehn Metern auf fünf Me-
ter verringert. Im Entwurf des Umweltgesetzbuchs war
der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden in
Schutzstreifen noch verboten. Im neuen Wassergesetz
soll er wieder erlaubt sein. Schade.

Nehmen wir die für Wanderfische wichtige Durch-
lässigkeit der Gewässer. Nach dem neuen Wasserrecht
sollen Stauanlagen durchgängig sein. Das ist richtig.
Nach dem Entwurf des Umweltgesetzbuchs war diese
Durchgängigkeit erst dann gegeben, wenn erstens Ge-
wässerorganismen schadlos stromauf oder stromab pas-
sieren können und zweitens der Transport von Ge-
schiebe im Gewässer gewährleistet ist. Das Ganze fehlt
im vorliegenden Gesetzentwurf.

Wir glauben weiterhin allein an Fischtreppen. Doch
diese nutzen den Schuppentieren nur beim Aufstieg.
Beim Abstieg haben Lachs oder Aal große Probleme. Da
muss wesentlich mehr passieren.

Im Ausschuss wurde zudem der fortschrittliche Pas-
sus gestrichen, nach dem neue Wasserkraftanlagen le-
diglich an bestehenden Querverbauungen errichtet wer-
den dürfen. Es wird also wahrscheinlich neue geben, was
ein weiterer Schlag gegen die Durchlässigkeit unserer
Flüsse und Bäche ist.

Ein Fortschritt könnte vielleicht sein, dass es nunmehr
eine Mindestwasserführung geben soll. Wir halten es
für positiv, dass auf diesem Gebiet etwas passiert ist. Al-
lerdings ist der ursprünglich vorgesehene Verweis auf
den Stand der Technik für die Nutzung von Wasserkraft-
anlagen gestrichen worden. Wie viel Fischschutz instal-
liert wird, bleibt also dem Gusto des Investors überlas-
sen.

Auch beim Grundwasser gibt es Alarmierendes. Bis
heute haben wir hier den Besorgnisgrundsatz. Das heißt,
nach menschlichem Ermessen darf überhaupt nichts ins
Grundwasser eindringen. Dieser in Recht gegossene
Vorsorgegedanke soll nun über den Verordnungsweg
durch das sogenannte Geringfügigkeitsschwellenwert-
konzept fallen. Ich bin gespannt, was die Verordnung
bringt.

Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622805000

Ich gebe das Wort dem Kollegen Andreas Jung, CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Andreas Jung (CDU):
Rede ID: ID1622805100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte zunächst voranstellen, dass ich meine, dass
die Gesetze, die wir heute beraten und nachher beschlie-
ßen werden, in der Tat wichtige Schritte im Bereich der
Umweltgesetzgebung in Deutschland und in der Tat
wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einem einheitli-
chen Umweltgesetzbuch sind.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Auch ich will mich herzlich bedanken. Ich will mich
eim Kollegen Matthias Miersch, dem Berichterstatter
er SPD, bedanken, mit dem uns drei, die wir dieses
orhaben aufseiten der Union begleitet haben – Josef
öppel, Uli Petzold und ich –, eine sehr gute, konstruk-

ive und, wie sich heute zeigt, auch fruchtbare Zusam-
enarbeit verbunden hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Ich möchte mich außerdem bei den Mitarbeitern der
undesministerien, aber auch bei den Mitarbeitern der
änderministerien bedanken. In den letzten Tagen, Wo-
hen und sogar Monaten haben wir nicht nur versucht,
wischen den Koalitionsfraktionen hier in Berlin Einver-
ehmen über die vorliegenden Gesetzentwürfe zu erzie-
en, sondern wir haben auch versucht, möglichst viele
er Vorschläge, die von Länderseite, namentlich vom
undesrat, vorgetragen wurden, frühzeitig aufzugreifen,
amit wir heute ein Ergebnis vorlegen können, das kein
ermittlungsverfahren mehr durchlaufen muss. Sonst
ätte es möglicherweise zur Folge, dass der gefundene
ompromiss dann aufgrund des Zeitablaufes insgesamt

nfrage gestellt wird.


(Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Ja, genau! Dafür gibt es keinen Anlass mehr!)


Wir glauben, dass wir heute ein Ergebnis vorlegen,
it dem die Länder leben können müssten. An dieser
telle will ich unserer Hoffnung Ausdruck verleihen,
ass es bei dieser gemeinsam mit allen Beteiligten ge-
undenen Lösung bleibt und kein Vermittlungsverfahren
ehr notwendig ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Jetzt komme ich zu den Inhalten. Ich finde, dass die
esetzentwürfe, die wir auf Grundlage dessen, was im
ahmen der Föderalismusreform im Umweltbereich
ereinbart wurde, heute verabschieden, deutlich machen,
ass die Föderalismusreform besser ist als ihr Ruf. Was
en Umweltbereich betrifft, waren wir in der Föderalis-
uskommission einer Meinung. Wir hätten uns ge-
ünscht, dass der Bund im Bereich von Umwelt, Natur-

chutz und Wasserrecht mehr Regelungskompetenzen
rhält. Das war damals beim Kompromiss mit den Län-
ern nicht erreichbar.

Heute stellen wir fest, dass dieser Wunsch teilweise
och Realität wurde, und zwar aufgrund des Wegfalls
er Rahmengesetzgebung bzw. dadurch, dass Natur-
chutz und Wasserrecht zum ersten Mal in die konkurrie-
ende Gesetzgebung überführt wurden. Nun können auf
undesebene Grundsätze für den Naturschutz formuliert
nd Vereinheitlichungen im Wasserrecht vorgenommen
erden. Das ist ein Fortschritt im Interesse eines einheit-

ichen Naturschutz- und Wassergesetzes.

Ich bin sicher, dass dadurch auch die zweite Forde-
ung, die wir immer erhoben haben, nämlich die Verbes-
erung der Europafähigkeit, vorankommt. Denn in Zu-
unft können die zahlreichen europäischen Vorhaben






(A) )



(B) )


Andreas Jung (Konstanz)

und Vorgaben, mit denen wir es in diesen Bereichen zu
tun haben, effizienter und, wie ich denke, auch zeitnäher
umgesetzt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben es mit einem neuen Instrument zu tun: mit
der Abweichungsgesetzgebung. Dieses neue Instru-
ment wurde von vielen, auch in unseren Reihen, zu-
nächst kritisch beäugt und wird dies teilweise noch im-
mer. Uns hat das gemeinsame Ziel verbunden, solche
Regelungen zu treffen, die nach Möglichkeit einver-
nehmlich und mit Zustimmung aller Länder postuliert
werden können, damit es nicht zu der von manchen be-
fürchteten Zersplitterung des Umweltrechts kommt.

Ich will nur ein Beispiel nennen, das schon angespro-
chen wurde und an dem man erkennen kann, dass uns
dies gut gelungen ist: die Frage der Notwendigkeit einer
standortbezogenen Vorprüfung bei der Grundwasser-
entnahme. Sieht man sich die Länderregelungen an, so
stellt man fest: In dem einen Land gibt es überhaupt kei-
nen Schwellenwert, sodass bei jeder Grundwasserent-
nahme eine solche Prüfung durchgeführt werden muss.
In einer Vielzahl von Ländern gelten Schwellenwerte
von 2 000, 3 000 oder 5 000 Kubikmetern. Es gibt aber
auch den einen oder anderen Ausreißer, Schwellenwerte
von 20 000 oder sogar 27 000 Kubikmetern. Man stellt
insgesamt eine große Zersplitterung fest. Schon heute ist
die gesamte Republik in dieser Hinsicht ein Flicken-
teppich.

Wir haben uns auf einen Schwellenwert von 5 000 Ku-
bikmetern geeinigt. Das ist ein Kompromiss, den die
Mehrheit der Länder auch im Bundesrat mitgetragen hat.
Mit dieser Einigung verbinden wir die Hoffnung, dass es
zu einer Befriedung und damit zu einer Vereinheitli-
chung kommt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich finde, dass es uns in den Diskussionen der letzten
Wochen gelungen ist, für einen guten Ausgleich zu sor-
gen: zwischen der Gewährleistung eines hohen Schutz-
niveaus für Naturschutz und Gewässer – dieser Aspekt
steht für uns alle im Mittelpunkt – und den anderen Inte-
ressen, die es in diesem Bereich gibt.

Ich will namentlich die Landwirtschaft nennen.
Mehrere Redner haben die Eingriffsregelung angespro-
chen. Ich finde, wir haben hier einen guten Kompromiss
gefunden zwischen denen, für die die jetzige Regelung
sakrosankt war und die keinen Deut ändern wollten, und
denen, die alles öffnen wollten und zum Beispiel finan-
zielle Kompensation mit Ausgleich und Ersatz auf eine
Stufe stellen wollten. Wir haben uns für einen Mittelweg
entschieden: Verzicht muss an erster Stelle stehen, an
zweiter Stelle Ausgleich und Ersatz gleichberechtigt ne-
beneinander. Damit haben wir eine Regelung, die für die
Landwirtschaft gut ist und bei der die Belange des Na-
turschutzes angemessen berücksichtigt werden. Das ist
eine Regelung, hinter der sich alle versammeln könnten.

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(C (D Ich will einen zweiten Bereich ansprechen: den sehr ontrovers diskutierten Bereich der Wasserkraft. Ich inde, die Union kann stolz darauf sein, dass wir eine egelung gefunden haben, die ein Bekenntnis zur Was erkraft darstellt. Wir haben hier nämlich einen Konflikt wischen Naturschutz und Klimaschutz. Das ist nur ein inzelnes Beispiel; man könnte leicht mehrere aufführen. as zeigt, Herr Minister Gabriel, dass man es sich, wenn s Kritikpunkte gibt, nicht so einfach machen kann, zu agen: Das ist der BDI gewesen. Wir sehen bei der Landirtschaft und bei der Wasserkraft, dass hier auch ganz ndere Interessen zum Ausgleich gebracht werden müsen. Ich finde, das ist uns gut gelungen. Ich will eine letzte Bemerkung machen, zum Rechtsereinigungsgesetz Umwelt, und hier zwei Punkte anprechen. Die Frage der Beteiligung der Öffentlichkeit st angesprochen worden. Selbstverständlich sind auch ir in der Union für eine frühzeitige Beteiligung der Öf entlichkeit. Selbstverständlich sind auch wir der Meiung, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle Errterungstermine dazu dienen müssen, alle Beteiligten n einen Tisch zu bringen, um Streitpunkte frühzeitig uszuräumen. Wir hätten uns an dieser Stelle allerdings ehr Flexibilität für die Behörden gewünscht, die diese rörterungstermine in aller Regel machen. Es gibt, wenn uch wenige, so doch einige Fälle, in denen Erörterungsermine überflüssig sind. Wir hätten uns deshalb geünscht, dass der Erörterungstermin fakultativ ist. Das ar in dem Gesamtpaket aber nicht durchsetzbar. In etlichen Punkten haben wir unsere Anliegen, geade unser Anliegen, Verfahrenserleichterungen zu erreihen, durchsetzen können. Unter dem Strich können wir ufrieden sein. Dazu gehört im Übrigen auch die vom ollegen Kauch angesprochene Verbesserungsgenehigung. Sie bringt für die Umwelt einen Fortschritt und tellt nicht etwa eine Standardabsenkung dar. Alles in allem können wir sagen: Das ist ein gutes Erebnis. Wir wollen und werden in der nächsten Legislaurperiode auf diesem Grundstein mit den Verfahrensreelungen, die im UGB I vorgesehen waren, aufbauen. ir wollen ein einheitliches Umweltgesetzbuch. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1622805200

Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin

icole Maisch, Bündnis 90/Die Grünen.


Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622805300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
ir haben am Anfang der Rede des Kollegen Matthias
iersch gehört: Was lange währt, wird endlich gut. Wir

om Bündnis 90/Die Grünen sind der Meinung, dass es
her heißen muss: Als Tiger gestartet und als Bettvorle-
er gelandet.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Nicole Maisch
Sie loben sich hier gegenseitig und bedanken sich
wechselseitig dafür, dass Sie in einer Hauruckaktion ge-
wissermaßen fünf Minuten vor Schluss der Legislatur-
periode eine weitere Zersplitterung des Umweltrech-
tes verhindern wollen. Diese Zersplitterung haben Sie
durch die Föderalismusreform I selbst herbeigeführt.
Deshalb ist die Föderalismusreform I von den profilier-
testen Naturschutzpolitikern in der Koalitionsfraktion
abgelehnt worden. Sie haben sich den Schlamassel selbst
eingebrockt. Und jetzt hätten Sie gerne Dank und Lob
von der Opposition dafür, dass Sie die schlimmsten Aus-
wirkungen im letzten Moment verhindern wollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Matthias Miersch [SPD]: Das haben wir nicht erwartet!)


Sie scheitern an dem, was Sie im Koalitionsvertrag
festgehalten und damit den Menschen in diesem Land
versprochen haben, nämlich das Umweltrecht in einem
einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen.
Dazu ist es nicht gekommen.

Sie haben versprochen, es gibt keine Standardabsen-
kung. Die Kollegin Undine Kurth hat Ihnen bei der Ein-
griffsregelung – bei den Regelungen zu wassergefähr-
denden Stoffen ist es ähnlich – nachgewiesen, dass es
durchaus so ist, dass materielle Standards abgesenkt
werden.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Das war aber nicht überzeugend!)


Wir finden, dass der, der verspricht, dass an den materi-
ellen Standards nichts gedreht wird, das auch halten
muss.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben versprochen, dass Bürokratie abgebaut
wird. Durch die integrierte Vorhabengenehmigung
hätte die Wirtschaft Bürokratiekosten in Millionenhöhe
sparen können. Wir finden es sehr verwunderlich, dass
jemand, der heute in der Bundesregierung Verantwor-
tung für die Wirtschaftspolitik trägt, als bayerischer
CSU-Generalsekretär diese integrierte Vorhabengeneh-
migung bekämpft hat. Ich finde, das ist für die
Wirtschaftskompetenz der CSU kein gutes Zeugnis.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Löning [FDP] – Michael Brand [CDU/CSU]: Warum haben Sie das denn nicht in Ihrer Regierungsverantwortung gemacht?)


Ich möchte noch einige kurze Sätze zum Verfahren
sagen, weil meine Redezeit begrenzt ist. Wir als Opposi-
tion haben in den letzten Tagen unglaublich viele Ände-
rungsanträge noch sehr spät in der Nacht bearbeiten
müssen. Wir wissen, dass Sie sich untereinander seit
vielen Monaten mit diesem Thema beschäftigen – wir
auch –, aber Podiumsdiskussionen bei Verbänden, beim
BDI und beim BUND – wie immer sie auch heißen –, er-
setzen kein geordnetes parlamentarisches Verfahren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D ie Hauruckaktion, mit der Sie diesen Gesetzentwurf etzt durchpeitschen wollen, zeigt, dass die Umweltpoliik in Ihrer Koalition einen geringen Stellenwert genießt. (Michael Brand [CDU/CSU]: Mehr als in der Opposition!)


Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Neuregelung
es Wasserrechts sagen. Wir kritisieren sehr scharf, dass
ie den Schutz der Gewässerrandstreifen nicht in der
orm, wie wir es vorgeschlagen haben, verbessern wol-

en. Der Umgang mit Düngemitteln und Pestiziden ist
icht so geregelt, wie es nach den Anforderungen an ei-
en modernen Biodiversitätsschutz erforderlich ist. Wir
ind davon überzeugt, dass Sie nicht europakonform ge-
andelt haben. Durch die Wasserrahmenrichtlinie wird
on uns mehr Schutz der Gewässer gefordert, als Sie
ier vorschlagen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Was der Kollege Göppel zur Bewahrung der Schöp-
ung gesagt hat, hat mir sehr gut gefallen.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Mir auch!)


as meiste davon kann man inhaltlich unterschreiben.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Alles kann man unterschreiben!)


enn man in den Gesetzentwurf schaut, sieht man aber,
ass bei den Regelungen zur Wasserkraft leider gerade
as Gegenteil getan wird. Wir haben die Verantwortung,
ie Natur für unsere Kinder zu erhalten. Das gilt natür-
ich auch für die Gewässer, die Flüsse und die Bäche in
nserem Land. Dem wird leider nicht Rechnung getra-
en. Hinsichtlich der Wasserkraft kann man wirklich sa-
en: Der Naturschutz ist den wirtschaftlichen Interessen
eopfert worden. – Das finde ich ziemlich traurig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Sie haben Josef Göppel nicht verstanden! Schade!)


Wir lehnen die Gesetzentwürfe zum Wasser- und Na-
urschutzrecht ab. Wir hoffen, dass in der nächsten Le-
islaturperiode jemand Umweltministerin oder Umwelt-
inister sein wird, die oder der härter dafür kämpft, dass

s mehr und nicht weniger Naturschutz in diesem Land
ibt.

Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Ausgerechnet unter Rot-Grün ist nichts passiert! Schwarz hat es durchgesetzt!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622805400

Ich schließe die Aussprache.

Tagesordnungspunkt 54 a. Wir kommen zur Abstim-
ung über die von der Bundesregierung und von den
raktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
ntwürfe eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts
es Naturschutzes und der Landschaftspflege.






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt
Hierzu liegen einige Erklärungen von Kolleginnen
und Kollegen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.1)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/13430, die genannten Gesetzentwürfe
auf den Drucksachen 16/12785, 16/13298 und 16/12274
zusammenzuführen und in der Ausschussfassung anzu-
nehmen. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen vor, über die wir zuerst ab-
stimmen.

Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Druck-
sache 16/13489? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Dafür haben
gestimmt die einbringende Fraktion, Bündnis 90/Die
Grünen, und die Linke; alle anderen Fraktionen waren
dagegen.

Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Druck-
sache 16/13490? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt mit
demselben Stimmenverhältnis wie bei der vorherigen
Abstimmung.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-
stimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt da-
gegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung bei Zustimmung der CDU/CSU und
der SPD angenommen. Dagegen haben gestimmt Bünd-
nis 90/Die Grünen und die Linke; die Fraktion der FDP
hat sich enthalten.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetz-
entwurf in dritter Beratung mit demselben Stimmenver-
hältnis wie vorher angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Entschlie-
ßungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13485? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
antrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die FDP-Fraktion,
alle übrigen Fraktionen waren dagegen.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 16/13484? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
ist ebenfalls abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/
Die Grünen und die einbringende Fraktion Die Linke.
CDU/CSU, SPD und FDP waren dagegen.

Tagesordnungspunkt 54 b. Abstimmung über die von
der Bundesregierung sowie von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwürfe eines Ge-
setzes zur Neuregelung des Wasserrechts. Der Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 16/13426, die genannten Gesetzentwürfe auf den
Drucksachen 16/12786, 16/13306 und 16/12275 zusam-
menzuführen und in der Ausschussfassung anzunehmen.

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I1) Anlagen 2 bis 4

(C (D Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen vor, über den wir zuerst abstimen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf rucksache 16/13491? – Gegenstimmen? – Enthaltunen? – Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Dafür haben estimmt Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die übigen Fraktionen waren dagegen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in er Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Geetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen bei Zutimmung der Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt aben die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die FDP at sich enthalten. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zutimmen will, möge sich bitte erheben. – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter eratung mit demselben Stimmverhältnis wie vorher anenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsntrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/13486. er stimmt für den Entschließungsantrag? – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist bgelehnt. Bei Zustimmung durch die FDP-Fraktion haen sich die übrigen Fraktionen dagegen verhalten. Tagesordnungspunkt 54 c. Abstimmung über die von er Bundesregierung sowie von den Fraktionen der DU/CSU und der SPD eingebrachten Entwürfe eines esetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierener Strahlung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz nd Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussmpfehlung auf Drucksache 16/13431, die genannten Geetzentwürfe auf den Drucksachen 16/12787, 16/13299 nd 16/12276 zusammenzuführen und in der Ausschussassung anzunehmen. Wer stimmt für den Gesetzentwurf n der Ausschussfassung? – Gegenstimmen? – Enthalungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beraung angenommen bei Zustimmung durch CDU/CSU, PD, Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die inke. Die FDP hat dagegen gestimmt. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Wer dafür stimmt, möge sich itte erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der esetzentwurf ist in dritter Beratung angenommen mit emselben Stimmverhältnis wie vorher. Tagesordnungspunkt 54 d. Wir kommen zur Abstimung über die von der Bundesregierung sowie von den raktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten ntwürfe eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundes echts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Der Aus chuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druckache 16/13443, die genannten Gesetzentwürfe auf den rucksachen 16/12788, 16/13301 und 16/12277 zusamenzuführen und in der Ausschussfassung anzunehmen. ch bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt schussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen. Die Fraktion Die Linke hat dagegen gestimmt. Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich enthalten. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Bitte stehen Sie auf, wenn Sie zustimmen mögen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung angenommen mit demselben Stimmenverhältnis wie vorher. Jetzt wird noch interfraktionell die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/12032 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 55 auf: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto Waitz, Dr. Claudia Winterstein, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Drucksache 16/387 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 16/12843 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Dr. Carl-Christian Dressel Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Zwischen den Fraktionen ist verabredet worden, eine Stunde über dieses Thema zu debattieren. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem das Wort dem Kollegen Siegmund Ehrmann für die SPDFraktion. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte stellt einen Schlusspunkt eines recht mühsamen Klärungsprozesses in den letzten zwei Legislaturperioden dar, mit einem mutmaßlichen Ergebnis, das mich persönlich nicht zufriedenstellt. (Beifall des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP])





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD)

Siegmund Ehrmann (SPD):
Rede ID: ID1622805500

Aber der Prozess entspricht den parlamentarischen Bera-
tungsregeln.

Ich möchte zuerst einen kurzen Blick auf die Historie
dessen werfen, womit wir uns befasst haben, nämlich die

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(C (D ultur als Staatsziel in unserer Verfassung zu verankern nd damit ausdrücklich hervorzuheben, dass der Staat ine besondere Verantwortung hat, die Kultur zu schüten und zu fördern. Bereits in den frühen 90er-Jahren, ach der deutschen Einheit, gab es in der Verfassungsommission eine intensive Auseinandersetzung mit dieem Thema. Meine Fraktion, damals in der Opposition, onnte sich nicht mit dem Begehren durchsetzen, die ultur als Staatsziel in der Verfassung zu etablieren. leichwohl haben wir das damals massiv vorangebracht. ir haben die damaligen Impulse in den Beratungen der nquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in der etzten Legislaturperiode aufgegriffen. Ich möchte ausrücklich hervorheben, dass es unter den Kulturpolitiern, die seinerzeit die Arbeit der Enquete-Kommission eprägt haben, unstreitig war, sich für dieses Ziel massiv inzusetzen. Mitte 2005, unmittelbar vor der Auflösung es letzten Bundestages, haben wir in diesem Haus eine ebatte über dieses Thema geführt und uns als Kulturolitiker in die Hand versprochen: Wir bleiben dran und ersuchen, dieses Ziel zu erreichen. Innerhalb meiner Partei ist die Debatte fortgeführt orden. Wir haben auf unserem Hamburger Parteitag ervorgehoben: Die Kultur als Staatsziel stellt einen ichtigen Impuls dar. Wir haben herausgestellt, dass ultur nicht ein lästiges Beiwerk oder ein Accessoire, ondern ein öffentliches Gut und eine politische Pflichtufgabe ist. as, was aus dieser Debatte innerhalb meiner Partei an ie Fraktion, wiederum gespeist aus der Enquete-Komission „Kultur in Deutschland“, weitergereicht wurde, urde dann von der Gleichzeitigkeit unterschiedlicher taatszieldebatten über Kultur, Sport, Kinderrechte und enerationengerechtigkeit überlagert. Ich weise ausrücklich den Verdacht zurück, dass wir in meiner Frakion taktische Bündnisse geschlossen hätten. Vielmehr st jede dieser Forderungen durchaus gerechtfertigt. So aben wir uns letztendlich in meiner Fraktion auf drei taatszielforderungen verständigt: Kultur, Kinderrechte nd Sport. Ich bedauere außerordentlich, dass eine differenzierte ebatte innerhalb der Koalition nicht möglich war, und war im Sinne dessen, was Wolfgang Börnsen in einem eitrag für Das Parlament einfordert, nämlich sich auf rioritäten zu verständigen. Wenn wir eine differenzierte ebatte geführt hätten, hätten wir möglicherweise schon en Beschluss mit großer Mehrheit im Parlament geasst, die Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu vernkern. Ein Blumenstrauß an die FDP: Herr Otto, ich abe einen wichtigen Impuls vermisst, den Sie auf einer nderen parlamentarischen Ebene hätten setzen können. or nicht allzu langer Zeit gab es eine Initiative der soialdemokratischen Landesregierungen im Bundesrat. ie haben aber Ihre Kollegen in den Ländern nicht aufefordert, diese Initiative aufzugreifen und zu unterstüten. Siegmund Ehrmann Wie dem auch sei, eine Grundregel in der Koalition lautet – sie ist manchmal schwer zu ertragen; aber so ist es nun einmal in der politischen Praxis –: Nur was gemeinsam verabredet wird, geht. – Wir sind bei dem zentralen Thema, die Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu verankern, leider nicht zu gemeinsamen Ergebnissen gekommen. Gleichwohl hat das Staatsziel Kultur eine materielle Substanz. Ich möchte deutlich machen, dass es sich bei der in der letzten Legislaturperiode betriebenen Kulturpolitik nicht um einen Abgesang gehandelt hat. Im Gegenteil: Wir haben innerhalb der Koalition – das nehme ich insbesondere für meine Fraktion in Anspruch – wichtige Bausteine geschaffen und wichtige Impulse gesetzt, und zwar auch im Interesse der Künstlerinnen und Künstler. Ich erinnere an die Debatte über das Urheberrecht, den zweiten Korb, den wir verabschiedet haben. Dieser enthielt gute Elemente. Ich ermahne uns alle, dass noch sehr viel zu tun bleibt, wenn ich alleine an den Schutz des geistigen Eigentums in der digitalisierten Welt denke. Wir haben im Rahmen unseres Regierungsprogramms ein Angebot für die Zukunft formuliert und gesagt, dass ein Lösungsmodell die Kulturflatrate sein könnte. Das ist eine Einladung, die Debatte unter dem Stichwort Kreativpakt zu führen. Wir sollten gemeinsam überlegen, wie wir den Schutz des geistigen Eigentums im Interesse der Künstlerinnen und Künstler weiterentwickeln und kodifizieren. Der zweite Bereich, in dem wir wichtige Grundlagen geschaffen haben, betrifft die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Wir wissen, dass ohne die Zivilgesellschaft im Bereich der Kultur wenig läuft. Ich will nicht sagen, dass nichts läuft, aber es ist wenig. Das ehrenamtliche Engagement ist eine starke Stütze der Kultur und trägt zur kulturellen Vielfalt unseres Gemeinwesens bei. Wir haben mit der Weiterentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts und des Stiftungsrechts gute Impulse gesetzt, um Bürger zu zivilgesellschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement zu motivieren und damit die Kulturarbeit in unserem Land weiter zu stärken. Der dritte Bereich betrifft die staatliche Kulturförderung. Der Bund hat in dieser Hinsicht mit Sicherheit seine Hausaufgaben gemacht. Schaut man sich die Entwicklung der staatlichen Kulturförderung an, dann sieht man, dass wir Zuwächse zu verzeichnen haben. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Der Staatsminister hat gut gearbeitet!)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der SPD)





(A) )


(B) )


Bei den Ländern und Kommunen sieht dies anders aus.
Ich nenne Ihnen dazu zwei Zahlen: Die öffentliche Kul-
turförderung beträgt 8 Milliarden Euro. Im Kontext der
Wirtschaftskrise, mit der wir uns im Moment auseinan-
dersetzen, und der sicherlich nicht geringen Wahrschein-
lichkeit, dass sich diese Krise irgendwann auf die öffent-
lichen Haushalte auswirken wird, stelle ich fest, dass das
private Engagement wichtig, richtig und notwendig ist,
es aber mit einem Volumen von etwa 500 Millionen bis
600 Millionen Euro weniger als 10 Prozent der öffentli-
chen Kulturförderung ausmacht. Das heißt, der Staat ist
nach unserem Verfassungsverständnis und nach unserem

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(C (D ulturpolitischen Verständnis der wichtigste Stabilisator er Kulturarbeit. Herr Ehrmann! Um dies in der Verfassung zu unterstreichen, wäre es ut, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Hans-Joachim Otto hat jetzt für die FDP-Fraktion das ort. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! er Kollege Ehrmann hat in gewohnt seriöser und korekter Weise die Argumente und die Geschichte zusamengefasst. Nur ist mir nach Ihrer Rede, Herr Ehrmann, och unklarer als vorher, warum Sie und Ihre Fraktion nserem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE] und Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622805600
Siegmund Ehrmann (SPD):
Rede ID: ID1622805700

(Beifall bei der SPD)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622805800

(Beifall bei der FDP)

Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1622805900

Ziemlich genau vor vier Jahren hat die Enquete-Kom-
ission die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in die
erfassung vorgeschlagen. Das geschah nach sorgfälti-
er Beratung und nach Anhörung der bedeutendsten Ver-
assungsrechtler Deutschlands einstimmig. Welche Ar-
umente gab es damals? Gelten sie noch heute? Alle
raktionen haben hier gemeinsam die Ergänzung des
rundgesetzes um das Staatsziel „Schutz der natürlichen
ebensgrundlagen“ beschlossen. Das war auch richtig
o. Aber wenn wir in unserer Verfassung den Schutz der
atürlichen Lebensgrundlagen, der Umwelt, als Staats-
iel haben, dann müssen wir konsequenterweise auch
en Schutz der geistigen Lebensgrundlagen, der Kultur,
ls Staatsziel haben.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


enn wir nur die eine Seite, die natürlichen Lebens-
rundlagen, schützen, dann gibt es Wertungswidersprü-
he. Darauf weisen uns Verfassungsrechtler immer wie-
er hin. Dann gibt es eine Schieflage in der Verfassung,
nd diese Schieflage muss dringend beseitigt werden.

Halten wir uns vor Augen: Die Kulturförderung ist
ine freiwillige kommunale Aufgabe, sie ist keine
flichtaufgabe. Das hat zur Folge, dass die Mittel zur Er-
üllung dieser freiwilligen Aufgabe immer dann, wenn
ürzungen anstehen, zuerst gekürzt werden. Wir haben

n den letzten Jahren, wenn wir Bund, Länder und Ge-
einden zusammennehmen, dramatische Kürzungen ge-

abt. Die Kulturförderung in Deutschland insgesamt ist






(A) )



(B) )


Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

in den Jahren 2002 bis 2007 von 8,5 Milliarden Euro auf
rund 8 Milliarden Euro zurückgegangen. Das sind nomi-
nal nur 6 Prozent Rückgang. Nehmen Sie aber die Geld-
entwertung hinzu, beträgt der Rückgang nahezu 20 Pro-
zent. Wenn Sie sich dann noch vor Augen halten, dass
der Anteil der Kulturförderung am Bruttosozialprodukt
in Deutschland im gleichen Zeitraum von 0,41 Prozent
auf 0,34 Prozent zurückgegangen ist, wird deutlich, dass
es hier um eine Verschiebung von Prioritäten geht. Hier
geht es nicht um eine Einsparung, die wir natürlich über-
all zu erbringen haben, sondern hier geht es um einen
überproportionalen Rückgang, der mit großer Skepsis zu
sehen ist.

Vor diesem Hintergrund halte ich es wirklich nicht für
gut, lieber Herr Staatsminister, dass wir heute in der
Presse lesen müssen, dass der Kulturfinanzbericht von
Bund und Ländern ab dem Jahre 2010 eingestellt werden
wird. Man hat ja geradezu den Eindruck, dass hier diese
schlechte Situation verschleiert werden soll.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Finanzkrise, die hoffentlich keine dauerhafte Er-
scheinung ist, verstärkt das Dilemma natürlich und ver-
größert noch das Problem für die Kultur. Deswegen ist
es in diesem Umfeld wichtiger denn je, ein Zeichen, ein
Signal für Kultur zu setzen. Ich weise daher – für die
Kulturpolitiker ist das nichts Neues – auch diejenigen,
die heute ihre Zustimmung versagen, darauf hin, dass es
bei der Kultur nicht um Luxus, um ein Sahnehäubchen
oder ein schönes Freizeitvergnügen einer kleinen gebil-
deten Schicht geht, sondern um den Kern der Gesell-
schaft.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Monika Grütters [CDU/CSU] und Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ohne Kunst und Kultur wäre die Gesellschaft nicht krea-
tiv, wäre die Wirtschaft nicht innovativ, wäre Bildung
technokratisch. Dies müssen wir uns vor Augen halten,
wenn wir heute über das Staatsziel Kultur reden.

Ich möchte nun aber auf die Gründe – Kollege Gehb
wird sie sicherlich gleich mit der ihm eigenen Wortge-
walt anführen – oder die Gegenargumente eingehen, die
genannt werden. Da gibt es zum einen das Gegenargu-
ment – Herr Kollege Ehrmann hat eben schon darüber
gesprochen – „Inflation der Staatsziele“. Dieses Argu-
ment überzeugt mich gar nicht.


(Monika Griefahn [SPD]: Hat er nicht gesagt!)


– Das wird jetzt vom Kollegen Gehb kommen; ich kenne
ihn doch.


(Siegmund Ehrmann [SPD]: Aber nicht von mir!)


Wer den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
zum Staatsziel erklärt hat und später auch noch den Tier-
schutz draufgesetzt hat, der möge mir bitte nicht sagen,
dass der Schutz der geistigen Lebensgrundlagen weniger
schützenswert sei.

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(C (D (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


er mir dann sagt, hier gehe es auch um Sport, Genera-
ionengerechtigkeit usw., den beruhige ich: Heute geht
s nur um den Schutz der Kultur. Sie können heute Ihre
ustimmung erteilen und alle anderen Staatsziele ableh-
en; das ist gar kein Problem.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie der Abg. Monika Grütters [CDU/CSU])


Meine Damen und Herren, es wird eingewandt, in den
eisten Landesverfassungen sei die Kultur schon veran-

ert.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau, und was hat das gebracht?)


Moment, Herr Grosse-Brömer, Sie sind nachher dran.
ie können sich aber auch zu einer Zwischenfrage mel-
en; dann habe ich mehr Redezeit.

Ich will Ihnen eines sagen: Sogar in der europäischen
erfassung, in Art. 151 des EG-Vertrages, ist der Schutz
er Kultur verankert. Jetzt möge mir einer erklären, wa-
um uns auf der einen Seite niemand davon abgehalten
at, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der
uch in den Landesverfassungen steht, in die Verfassung
es Bundes aufzunehmen, und warum Sie auf der ande-
en Seite damit kommen, dass das Staatsziel Kultur
chon in den Landesverfassungen stehe, weshalb es im
rundgesetz überflüssig sei.

Lieber Herr Grosse-Brömer, mir fällt auf, dass in Ih-
er Fraktion die tüchtigen und sympathischen Kultur-
olitiker heute nicht das Wort bekommen.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die sympathischen Rechtspolitiker aber!)


ie mögen Ihnen sagen, wie wichtig es ist, dass wir hier
uch ein politisches Signal setzen. Es geht nicht nur um
eld, es geht auch um eine politische Wertschätzung für
ie Kultur und die Kulturförderung. Dies kommt mir bei
iesen Argumenten zu kurz.


(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie der Abg. Monika Grütters [CDU/CSU] und Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Der sehr geschätzte Kollege Börnsen, der heute hier
eider nicht reden darf,


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Möchte!)


at sich vorher dazu geäußert und erklärt, wir brauchten
ieses Staatsziel wegen Art. 35 des Einigungsvertrages
icht.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Trifft zu!)


ieber Kollege Börnsen, der Einigungsvertrag – ein
ichtiges Dokument – soll die Folgen der deutschen Tei-

ung beseitigen und die Einigung herbeiführen. Wir re-
en aber nicht nur über teilungsbedingte Folgen,






(A) )



(B) )


Hans-Joachim Otto (Frankfurt)


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Doch, auch!)


sondern wir gehen viel weiter: Wir wollen für das ge-
samte deutsche Land, egal ob Ost oder West – –


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das steht doch drin im Vertrag, Art. 35!)


– Es ist nicht die Funktion des Einigungsvertrages, hier
Staatsziele aufzustellen. Das Bundesverfassungsgericht
ist auch nicht in der Lage, bei der Abwägung zwischen
den Staatszielen Kultur und „Schutz der natürlichen Le-
bensgrundlagen“ den Einigungsvertrag heranzuziehen.


(Beifall bei der FDP – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Natürlich kann es das!)


Der Deutsche Kulturrat hat gestern in einer Presse-
erklärung an uns appelliert und gesagt: Die Hoffnung
stirbt zuletzt. Ich möchte den Appell des Deutschen Kul-
turrates, übrigens auch den Appell der Enquete-Kom-
mission an Sie weitertragen, indem ich Sie bitte, diesem
Gesetz die Zustimmung zu erteilen.

Ich kann den Deutschen Kulturrat und Millionen von
Kulturbeflissene und Künstler allerdings beruhigen: Las-
sen Sie die Hoffnung nicht fahren! Egal wie die heutige
Abstimmung ausgeht, kann ich Ihnen als FDP-Politiker
versprechen: Wir werden nicht lockerlassen. Wir werden
diesen Antrag auch in der nächsten Legislaturperiode
einbringen. Mein Fraktions- und Parteivorsitzender, der
an der heutigen Debatte teilnimmt, wird sich dafür ein-
setzen. Er gibt sein Wort: Die FDP steht zu dem Staats-
ziel Kultur. Richten Sie sich darauf ein: Wir werden in
der nächsten Legislaturperiode wieder angreifen – ver-
sprochen!


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622806000

Das Wort hat der Kollege Dr. Jürgen Gehb für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1622806100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr

Otto, auch wenn Sie schon den Inhalt meiner Rede ken-
nen, möchte ich von meiner Redezeit Gebrauch machen.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Als Sie von meiner „Redegewalt“ sprachen, haben Sie
das hoffentlich mehr auf Rede und weniger auf Gewalt
bezogen. Ich werde ganz moderat sagen, worum es uns
geht.

Gerade in den letzten Tagen haben wir auf vielfältige
Art und Weise und allüberall „60 Jahre Grundgesetz“ ge-
feiert. Ich kenne keine Veranstaltung, auf der nicht im-
mer wieder gesagt worden ist: Wir sind stolz auf unser
Grundgesetz; wir sind stolz auf unsere Verfassung. Das
will ich an dieser Stelle noch einmal betonen.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Carl-Christian Dressel [SPD])


Wir sind aber auch stolz auf die kulturellen Leistun-
en, die in unserem Lande erbracht werden.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sehr gut!)


ultur ist mehr als ein Werbeaufkleber, der auf irgend-
iner Deutschlandbroschüre prangt. Kultur wird täglich
n der Realität gelebt, und zwar nicht nur in Großstädten
ie in Berlin, wo es schon fast unübersichtlich wird,

ondern überall in Deutschland.


(Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Auch in Kassel!)


„Auch in Kassel“ höre ich gerade vom Staatssekretär
lfred Hartenbach. Kassel ist die Kunst- und Kultur-

tadt, nicht nur, aber ganz besonders wegen der Docu-
enta. Wer von Kassel mehr als den ICE-Bahnhof erle-

en möchte, der kann das Sepulkralkultur-Museum
esuchen.

Ich möchte an dieser Stelle all denjenigen, die tagtäg-
ich Musik machen, Theater spielen und all das machen,
as unter dem Begriff Kultur zu subsumieren ist, mei-
en herzlichen Dank aussprechen. Das gilt für den be-
ühmten deutschen Tenor Jonas Kaufmann, der unter an-
erem an der Deutschen Oper Berlin gastiert, genauso
ie für das Funkenmariechen eines Karnevalvereins, das

m Saal in der Dorfgaststätte seinen Spagat aufführt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


as alles ist Kunst und Kultur, und das schätzen wir au-
erordentlich hoch.

Auch hier gilt: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ja, eben!)


as Handeln ist also viel besser als das symbolische
ufnehmen von bestimmten Formulierungen. Wenn ich
einen Blick auf die Regierungsbank richte, dann sehe

ch unter anderem Bernd Neumann.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Der ist ja auch fast allein, also nicht zu übersehen!)


r ist der lebendige Beweis dafür, dass die nachhaltige
andlung sehr viel mehr wert ist als alles andere. Ihm ist

s gelungen, den Kulturetat des Bundes stetig zu stei-
ern, obwohl die Kultur nicht als Staatsziel im Grundge-
etz verankert ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


agegen wird der Kulturetat der Bundesländer, in deren
erfassungen man wohlklingende semantische Formu-

ierungen zur Kultur findet, eher kleiner. Quintessenz ist:
s scheint nicht darauf anzukommen, ob die Kultur als
taatsziel im Grundgesetz verankert ist. Weil das so ist,
erbe ich dafür, dass wir die Kultur primär fördern.

Schenken Sie mir noch einige Minuten Ihre Aufmerk-
amkeit. Damit meine ich namentlich die Rechtspolitiker,






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb
Herr Otto; denn wir führen heute eine rechtspolitische
Debatte. Es geht um die Änderung des Grundgesetzes.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Es ist auch eine kulturpolitische Debatte!)


– Ja, es ist auch eine kulturpolitische. Aber Sie waren
gerade etwas herablassend und haben von den gutausse-
henden Kulturpolitikern gesprochen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ich habe gesagt: tüchtig! Sympathisch, habe ich gesagt!)


Ich kann nichts dafür, dass ich nicht so gut aussehe wie
Wolfgang Börnsen oder Gitta Connemann. Der Einzige,
der mir in diesem Zusammenhang leidtut, ist Michael
Grosse-Brömer. Das ist eigentlich ein hübscher Kerl. Er
wird heute auch noch reden.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deswegen will ich Ihnen sagen, dass ich großes Ver-
ständnis dafür habe, dass der Kulturausschuss des Bun-
desrates seinerzeit die Aufnahme des Staatsziels Kultur
ins Grundgesetz bejaht hat. Genauso habe ich auch Ver-
ständnis dafür – da sehen Sie ein bisschen die Antipoden –,
dass der Rechtsausschuss des Bundesrates die Aufnahme
verneint hat. Schließlich hat dieser Vorschlag im Plenum
des Bundesrates keine Mehrheit gefunden.

Was mich ein bisschen betrübt, wenn wir über die
Aufnahme von Staatszielen im Allgemeinen, aber auch
im Besonderen hinsichtlich der Kultur reden, ist, dass
ich den Eindruck nicht loswerde, dass nicht nur der
Rechtsunkundige – Sie sind ja rechtskundig, Herr Otto –,


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Danke schön!)


sondern auch der Rechtskundige den Eindruck vermit-
telt: Alles, was nicht im Grundgesetz steht, sondern
„nur“ in einfachgesetzlichen Regeln, ist nichts mehr
wert. Das heißt also, einfache Gesetze, die wir hier ver-
abschieden, taugen nichts. Alles muss ins Grundgesetz;
denn nur dort ist es an der richtigen Stelle. Davor kann
ich nur warnen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich erinnere an den unsäglichen Spruch des Präsiden-
ten des Kinderschutzbundes, er wolle nicht mehr in ei-
nem Land leben, in dem zwar der Tierschutz als Staats-
ziel im Grundgesetz verankert sei, nicht aber der Schutz
der Kinder. Das zeigt mir, wie gefährlich diese Diskus-
sion ist.

Ich will etwas zum Tierschutz sagen. Die eigentliche
Intention, die Beweggründe und die Erwartung, warum
man den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufge-
nommen hat, war die Verpönung des Schächtens von
Tieren. Das war der eigentliche Grund. Man hat gesehen,
dass diese Maßnahme gar nichts genutzt hat – das war
mir schon klar –, weil es jetzt zwei widerstreitende Ver-
fassungsbestimmungen gibt: einmal Art. 4 des Grundge-
setzes, in dem es um die Glaubensfreiheit geht, und das
Staatsziel Tierschutz, das, wie es das Bundesverfas-
sungsgericht immer sagt, im Wege der praktischen Kon-
kordanz auszulegen ist. Die Gerichte haben als Reaktion

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(C (D uf Klagen entschieden, dass sehr wohl weiterhin gechächtet werden kann. Damit bin ich beim nächsten kritischen Punkt. Wenn ir also glauben, durch Aufnahme von wohlklingenden ormulierungen mehr zu erreichen, wecken wir Begehr ichkeiten, die wir am Ende möglicherweise gar nicht erüllen können. Das führt zu einer erneuten Enttäuschung nd einem Ansehensverlust unserer Verfassung. Es wird unausgesprochen oder ausgesprochen – darüber hinaus rwartet, dass mit der Aufnahme von Staatszielen im rundgesetz das Bundesverfassungsgericht diesen Reelungen Odem einhaucht und ihnen somit Leben einlößt. Das ist doch ganz klar. Einer der Sachverständigen das habe ich noch gut im Ohr –, der seinerzeit angehört orden ist, hat gesagt: Wer neues Verfassungsrecht sät, ird neue Verfassungsrechtsprechung ernten. Wir sind doch sowieso oft genug nur noch die Gehilen zur Vollstreckung von europäischen Vorgaben. Wir itzen hier in einer Ratifizierungsfalle und sagen, wir önnen nicht anders, das ist eben eine Richtlinie. Wollen ir jetzt noch mehr Kompetenzen nicht nur nach Brüssel bgeben, sondern auch nach Karlsruhe? Diese Zustänigkeitsverschiebung wird hier doch allenthalben bedaurt. Ich habe das Grundgesetz schon immer wegen seiner uristischen, schlichten und geradezu einfachen Ausforung besonders geschätzt. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Und was hat die Föderalismuskommision gemacht?)


Ja, jetzt komme ich dazu, Herr Otto. – Es gibt hier ei-
en Ausreißer. Aber dieser ist nicht erst im Grundgesetz
ufgetreten, sondern er fand sich schon in der Weimarer
eichsverfassung und auch in allen anderen Verfassun-
en vorher. Die Finanzverfassung hat mit Schlichtheit
ichts mehr zu tun. Offensichtlich – das sieht man an
en einfachen Regelungen bei Steuergesetzen – wird
ine Finanzverfassungsregelung erst dann interessant,
enn sie länger als sechs Seiten ist. Das kann man jetzt
it dem Staatsziel nicht vergleichen; denn die Formulie-

ung, die Sie vorschlagen, ist eher schlicht.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Knapp und prägnant!)


ie ist keineswegs sprachlich aufgebläht.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Richtig!)


Dennoch kann ich nur warnen – Sie haben es eben
elber gesagt –: Die Begehrlichkeiten nehmen immer
eiter zu. Sie haben zwar gesagt, wir reden heute nur
ber Kultur. Aber nicht nur die Aufnahme der Kultur,
es Sports, der Kinderrechte und der Generationenge-
echtigkeit als Staatsziel ins Grundgesetz wird gefordert.
nzwischen gibt es ein gutes Dutzend von Forderungen.
ede für sich betrachtet hat sicherlich hehre Beweg-
ründe; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich
abe ein einfaches Prinzip: Finger weg vom Grundge-
etz, jedenfalls dann, wenn es nicht zwingend erforder-
ich ist.






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb
Ich will jetzt nicht allzu sehr in die Tiefe gehen.
Montesquieu hat einmal gesagt: „Wenn es nicht nötig ist,
ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu
machen.“ Das gilt erst recht – argumentum a maiore ad
minus –, wenn es nicht nötig ist, das Grundgesetz zu än-
dern. Dann ist es geradezu verboten, es zu ändern. Das
ist meine feste Überzeugung. Genauso wie Sie immer
dafür kämpfen, dass Schutzgüter ins Grundgesetz aufge-
nommen werden, werde ich immer dafür kämpfen, dass
dies nicht passiert. Das ist ein fruchtbarer Prozess der
demokratischen Auseinandersetzung. Nur in der Ausei-
nandersetzung kann man die besten Lösungen finden.

An dieser Stelle möchte ich an diejenigen appellieren,
die meinen, mit der Aufnahme von Schutzgütern in das
Grundgesetz mehr Schutz zu gewährleisten. Ich habe das
bei den Kinderrechten mit einem vielleicht populisti-
schen und naiv anmutenden Spruch illustriert: Kinder-
rechte ins Grundgesetz aufzunehmen, gaukelt so viel
Schutz vor wie ein Zebrastreifen auf einer Formel-1-
Piste. Die Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundge-
setz würde auch nicht viel mehr bewirken.

Deswegen kann ich sagen: Viel wichtiger als die Auf-
nahme blumiger Formulierungen ins Grundgesetz


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Blumig? Das ist sehr präzise!)


wäre eine bessere Förderung von Kindern, Sport und
Kultur. Es ist wie so häufig ein exekutives Defizit im
Handeln und kein materiell-rechtliches Defizit bei der
Aufstellung von Normen. Das gilt für die einfachen Ge-
setze und erst recht für das Grundgesetz.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622806200

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem

Kollegen Guido Westerwelle.


Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1622806300

Herr Kollege Gehb, unser Gesetzentwurf hat eine ver-

fassungsrechtliche und eine materielle Komponente. Ich
will mich kurz zu der verfassungsrechtlichen Kom-
ponente, die auch Sie angesprochen haben, äußern und
dann eine Anmerkung zur Kultur selbst machen.

Verfassungsrechtlich machen Sie es sich zu einfach,
wenn Sie sagen, dass die Aufnahme von Schutzgütern
und Staatszielen ins Grundgesetz nicht nötig sei, da sie
teilweise schon in Länderverfassungen Berücksichti-
gung fänden, und dass es bis jetzt noch nicht geschadet
habe, dass das Grundgesetz entsprechende Bestimmun-
gen nicht enthalte.

Gleich zu Beginn unseres Grundgesetzes heißt es in
Art. 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das ist ein einfaches Postulat. Es hat aber die gesamte
Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland

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(C (D eprägt wie vermutlich nichts anderes, was in unserer erfassung steht. s ist vernünftig, dass es dort steht. Wir sollten allerdings nicht den Eindruck erwecken, ls sei ein Problem gelöst, nur weil es in der Verfassung ehandelt wird. In der Verfassung ist auch enthalten, ass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Wir alle issen, dass dies ein wichtiges Ziel ist. Gleichzeitig fällt ns aber jeden Tag ein Missstand ein – insbesondere in er freien Wirtschaft –, der zeigt, dass Frauen unveränert diskriminiert werden. Wir müssen immer und imer wieder daran arbeiten, diesen Missstand zu beheben. Genauso verhält es sich mit dem Staatsziel Kultur. enn ich das, was heute von den Freien Demokraten be ntragt wird, nämlich den einfachen und schlichten Satz Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ins Grundesetz aufzunehmen, mit dem vergleiche, was Sie im ahmen der Föderalismusreform II an verkorksten, sei enlangen Formulierungen in die Verfassung hineingechrieben haben, dann ist es in meinen Augen einfach nangemessen, eine einfache Aussage, mit der ein klares nhaltliches Postulat vertreten wird, so in Zweifel zu zieen. (Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der FDP und der SPD)


erade weil es eine knappe und klare Ansage ist, ist sie
eeignet, in die Verfassung aufgenommen zu werden.
äre es seitenlange Lyrik, dann müsste man sich in der

at um die Verfassung Sorgen machen.

Schließlich möchte ich Sie darauf aufmerksam ma-
hen, dass es um die Abwägung von Rechtsgütern geht.
as ist doch unser eigentliches Anliegen. Auch wir wis-

en, dass nach einer Verfassungsänderung plötzlich nicht
lles perfekt in der Kulturpolitik ist. Aber da die Kultur
n Deutschland in Konkurrenz steht zu anderen wichti-
en Rechtsgütern, müssen wir dafür sorgen, dass die
ultur nicht den Kürzeren zieht, nur weil sie keinen Ver-

assungsrang hat. Das ist der entscheidende verfassungs-
echtliche Unterschied zu Ihrer Argumentation.


(Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU])


Das war die mehrheitliche Forderung dieses Hauses
n der Enquete-Kommission. Auch die Sozialdemokra-
en haben dieses Ziel, so habe ich gelesen, in ihr Wahl-
rogramm aufgenommen. – Die Kolleginnen und Kolle-
en von der SPD nicken. Daher muss ich fragen: Warum
timmen Sie heute nicht zu?


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)


un Sie mal nicht so, als wäre es auf den letzten Metern
ieser Koalition die alles entscheidende Frage!


(Monika Griefahn [SPD]: Lieber Herr Westerwelle, warum haben Sie im Bundesrat nicht zugestimmt?)







(A) )



(B) )


Dr. Guido Westerwelle
Sie könnten, wenn Sie wollten. Aber Sie wollen nicht.
Das zeigt, dass es Ihnen nach meiner Einschätzung nicht
ernst genug ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622806400

Herr Westerwelle, die Zeit für eine Kurzintervention

ist jetzt überschritten.


Dr. Guido Westerwelle (FDP):
Rede ID: ID1622806500

Ich danke Ihnen für den Hinweis und will mit folgen-

der Bemerkung schließen: In Wahrheit geht es darum,
dass Deutschland eine Kulturnation ist. Wir sind stolz
auf unsere kulturelle Vielfalt. Eine Kulturnation sollte
sich in ihrer eigenen Verfassung dazu bekennen, dass sie
es ist.


(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU])



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622806600

Herr Gehb, möchten Sie antworten? – Bitte schön.


Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1622806700

Da ich Herrn Westerwelle nicht angesprochen habe,

möchte ich ihm auch nicht antworten.


(Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das haben Sie jetzt aber gerade getan!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622806800

Das Wort hat jetzt die Kollegin Lukrezia Jochimsen

für die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622806900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Man fragt sich wirk-
lich, warum wir uns in unserem Land so schwer damit
tun, neben den natürlichen auch die kulturellen Grundla-
gen in die Verfassung aufzunehmen. Es geht nicht, wie
Sie gesagt haben, um ein paar mutige Formulierungen
oder um Lyrik.

Andere europäische Länder mit ihren Verfassungen
könnten uns ein gutes Vorbild sein. Das wurde im
Schlussbericht der Enquete-Kommission auch sehr auf-
schlussreich herausgearbeitet und müsste meiner Mei-
nung nach die Mehrheit im Parlament überzeugen. Zu-
mindest die Mehrheit der Enquete-Kommission ist
überzeugt. Wie mein Vorredner Westerwelle ausgeführt
hat, wäre es ein Einfaches, mehrheitlich für den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zu stim-
men,


(Beifall bei der LINKEN und der FDP)


wenn die Sozialdemokraten nicht so janusköpfig wären,
diesen Punkt einerseits ins Wahlprogramm aufzunehmen
und sich andererseits heute zu verweigern.


(Beifall bei der LINKEN und der FDP – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Der übliche Unfug der Linken!)


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(C (D Schauen wir uns die Verfassungen anderer europäicher Länder an. Spanien, Polen und die Schweiz haben ich in den letzten drei Jahrzehnten aus ganz unterchiedlichen Gründen neue Verfassungen gegeben und n diese Verfassungen das Staatsziel Kultur in weitreihender Weise aufgenommen. Erstes Beispiel: das Königreich Spanien 1978 nach em Ende der Franco-Diktatur. In der Präambel wird em Staat die Pflicht auferlegt, die Teilnahme aller Bürer am kulturellen Leben zu fördern. Was das im Einzelen heißt, legen sechs Verfassungsartikel fest. In Art. 44 erden der Schutz und der Zugang zur Kultur für jederann gefordert. Das ist das, was heute zur Diskussion teht. Nach Art. 46 gewährleistet die öffentliche Gewalt ie Erhaltung des kulturellen Erbes und fördert seine Beeicherung. Jeder Verstoß gegen das Kulturerbe wird urch das Strafgesetzbuch geahndet. Auch hat die öfentliche Gewalt die Voraussetzungen für eine freie und irksame Beteiligung der Jugend unter anderem an der ulturellen Entwicklung zu fördern. Darüber hinaus das finde ich sehr interessant – ist der Staat verpflich et, ein System sozialer Leistungen zu fördern, durch das ie kulturellen Belange des Bürgers im Ruhestand beücksichtigt werden. Also: Kultur für jedermann, für Kinder und Jugendlihe, aber explizit auch für die Bürger im Ruhestand. In iesem Zusammenhang fällt mir der Begriff der kulturelen Gerechtigkeit als Gesamtaufgabe der Gesellschaft in, die so wie die soziale Gerechtigkeit zu gewährleisen wäre, unter anderem auch deswegen, weil das eine ie Voraussetzung für das andere ist. Zweites Beispiel: die Republik Polen 1997 nach dem usammenbruch der staatssozialistischen Diktatur. (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Ihre Bruderparteien!)


(Beifall bei der LINKEN)


n der Präambel beschließt das polnische Volk, sich auch
für die Kultur, die im christlichen Erbe und in allgemei-
en menschlichen Werten verwurzelt ist“, diese Verfas-
ung zu geben. Wie in der spanischen Verfassung nimmt
n der polnischen Verfassung die Kultur einen herausra-
enden Platz in der Präambel ein. Der Staat bekennt sich
usdrücklich zu seiner kulturellen Verantwortung. In
rt. 6 werden die Voraussetzungen für die Verbreitung
nd den gleichen Zugang zur Kultur definiert. In Art. 35
ewährleistet der Staat den polnischen Staatsangehöri-
en, die nationalen oder ethnischen Minderheiten ange-
ören, die Freiheit der Erhaltung und Entwicklung der
igenen Kultur.

Drittes Beispiel: die Bundesversammlung der Schwei-
erischen Eidgenossenschaft 1999.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das sind Steinbrücks Freunde!)


nmittelbar nach der Präambel wird unter den Grund-
echten festgehalten, dass die Eidgenossenschaft „die
ulturelle Vielfalt des Landes zu fördern hat“. Interes-
anterweise wird im Kapitel Sozialziele dem Bund und
en Kantonen gleichermaßen der Auftrag erteilt, die kul-






(A) )



(B) )


Dr. Lukrezia Jochimsen
turelle Integration von Kindern und Jugendlichen zu un-
terstützen, indem sich der Staat in Ergänzung zu persön-
licher Verantwortung und privater Initiative dafür
einzusetzen hat; Stichwort Föderalismus.

Natürlich sind in der Schweiz die Kantone für den
Bereich Kultur zuständig. Aber der Bund kann, ja, er ist
verpflichtet, kulturelle Bestrebungen gesamtschweizeri-
schen Interesses zu unterstützen sowie die Kunst und die
Musik insbesondere im Bereich der Ausbildung zu för-
dern.

Das waren drei Beispiele aus Europa dafür, wie im
Fall von Neufassungen von Verfassungen mit dem
Staatsziel Kultur umgegangen wurde.

Nun folgt ein Beispiel für die Einfügung des Staats-
ziels Kultur in eine bestehende Verfassung. Verfassung
des Königreichs Schweden, 1974: In Kapitel 1 – Grund-
lagen der Staatsform – wurde durch Verfassungsände-
rung § 2 Abs. 2 eingefügt:

Die persönliche, finanzielle und kulturelle Wohl-
fahrt des einzelnen hat das primäre Ziel der öffentli-
chen Tätigkeit zu sein.

Hier wird klar definiert, wo eine zentrale Aufgabe des
Staates liegt, nämlich im Dreiklang der persönlichen, fi-
nanziellen und kulturellen Wohlfahrt. Welch eine bemer-
kenswerte Verpflichtung! Herr Kollege, so kann man das
über die Verfassung regeln, wenn man will.


(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Das hat nichts mit Verweisen darauf zu tun, dass wir
den Tierschutz wegen des Schächtens in die Verfassung
aufgenommen haben.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das hat nicht funktioniert!)


Ich höre immer nur „Wir haben es nicht gemacht“ oder
„Wir brauchen es nicht“. Man kann es aber machen,
wenn man es will.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, klar! Aber wir wollen es nicht!)


In der Demokratie braucht man dafür Mehrheiten. Heute
könnten wir eigentlich eine Mehrheit finden.

Die Linke spricht sich ohne Wenn und Aber für eine
Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz aus.
Wir haben übrigens in den Landesparlamenten von
Mecklenburg-Vorpommern und Berlin mit rot-roter
Mehrheit diese Position erreicht.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Tolle Leistung! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und nichts ist besser geworden!)


So viel zur kulturpolitischen Arbeit in rot-rot-regierten
Ländern.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich finde, wir könnten in Krisenzeiten etwas Beson-
deres lernen: Es kommt auf Wertewandel an, auf ein
wertebezogenes Bewusstsein der ganzen Gesellschaft.

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(C (D it dem Staatsziel Kultur würde ein solcher existenzieler Wertewandel manifest. Da geht es nicht um das Aufehmen von mutigen Formulierungen. Es geht auch icht um das Festhalten an einer janusköpfigen Politik: inerseits sagen wir Ja dazu, aber andererseits verweiern wir im Parlament die Zustimmung. (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Von Verweigerung sprechen hier die Richtigen!)


ielmehr geht es darum, Farbe zu bekennen und mutig
u sein, nicht nur in den Formulierungen, sondern auch
ei der Durchsetzung dessen, von dem man sagt, man sei
avon überzeugt.

Wenn es heute nicht klappt – das wäre traurig und ei-
entlich schmählich –, verschwindet das Thema trotz-
em nicht von der Tagesordnung.


(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


ir werden es weiterverfolgen. Ich kann nur hoffen,
ass eines Tages die Mehrheit, die eigentlich vorhanden
st, so mutig ist, sich zum Staatsziel Kultur zu bekennen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN und der FDP sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622807000

Undine Kurth spricht jetzt für Bündnis 90/

ie Grünen.

Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Zuvörderst
öchte ich die Mitglieder meiner Fraktion entschuldi-

en. Wir veranstalten heute eine seit langem geplante
ulturkonferenz, die alle Kulturpolitiker der Fraktion
indet, sodass wir hier heute in stark reduzierter Zahl an-
esend sind. Das soll der Erklärung dienen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Aber nur die Besten sind da! – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Hauptsache, ihr stimmt richtig ab!)


Zum Zweiten möchte ich sagen, dass ich mich sehr
onzentriert an mein Redemanuskript halten werde, weil
ch mit meiner Rede in dieser kultur- und rechtspoliti-
chen Debatte eine durchaus zweischichtige Darstellung
es Problems vornehmen möchte.

Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“
at sich, wie wir wissen, umfassend mit dem Zustand,
er Zukunftsfähigkeit und der Wehrhaftigkeit von Kunst
nd Kultur in unserem Land befasst. Wir haben in einem
mfangreichen Bericht die hohe Bedeutung von Kunst,
ultur und Kreativität für unsere Gesellschaft hervor-
ehoben und mit vielen Empfehlungen aufgezeigt, wo
olitischer Handlungsbedarf besteht. Einige dieser
andlungsempfehlungen wurden bereits aufgegriffen,
ber andere wird diskutiert. Insgesamt können wir sa-






(A) )



(B) )


Undine Kurth (Quedlinburg)

gen, dass wir die kulturpolitische Debatte deutlich be-
fruchtet haben.

Herr Gehb, wenn man auch nicht dazu kommt, den
gesamten Bericht zu lesen – das verstehe ich –, sollte
man sich doch zwei der Handlungsempfehlungen deut-
lich vor Augen führen: Erstens. Kultur muss eine ver-
pflichtende Aufgabe des Staates auf allen seinen Ebenen
sein. Der Staat kann aus dieser Verantwortung nicht ent-
lassen werden.

Zweitens. Kulturpolitik muss als allen anderen Poli-
tikfeldern gleichgestellter Bereich behandelt werden.
Das heißt, die Vertreter von Kultur und Kulturpolitik
müssen selbstbewusst auftreten und nicht als Bittsteller.
Kulturpolitik heißt eben nicht, dass man nur dann han-
deln kann, wenn alle anderen Aufgaben ordentlich ausfi-
nanziert sind.


(Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU])


Der Kulturauftrag des Staates umfasst die Verantwor-
tung dafür, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schüt-
zen, zu pflegen und weiterzuentwickeln sowie Kultur-
schaffen in der Gegenwart zu ermöglichen. Die Empfehlung
der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, die
Kultur als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz auf-
zunehmen, unterstreicht diese Verantwortung. Die De-
batte um dieses Staatsziel ist allerdings vielschichtig,
wie wir eben auch wieder erlebt haben. Kulturschaf-
fende, Kulturpolitiker und zum Teil auch Verfassungs-
rechtler begrüßen sie. Andere dagegen lehnen ein Staats-
ziel Kultur mit dem Verweis auf den Charakter unserer
Verfassung ab.

Die Kulturpolitikerinnen meiner Fraktion haben ei-
nem Staatsziel Kultur sowohl in der Enquete-Kommis-
sion „Kultur in Deutschland“ als auch im Ausschuss für
Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zuge-
stimmt.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Stimmt!)


Gleichwohl wird sich meine Fraktion bei der heutigen
Schlussabstimmung im Plenum des Bundestages der
Stimme enthalten.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Sehr dynamisch! – Weiterer Zuruf von der FDP: Das ist interessant!)


– Lassen Sie mich erst einmal weiterreden. – Ich bedau-
ere dieses Abstimmungsverhalten. Es hat sich aber ge-
zeigt, dass die Debatte zu einem Staatsziel Kultur in un-
serer Fraktion nicht abgeschlossen ist – auch wenn für
mich kein Zweifel daran besteht, dass wir ein Staatsziel
Kultur im Grundgesetz brauchen, Herr Otto.

Die vielen juristischen Argumentationsfiguren – ge-
rade sind uns wieder einige genannt worden – unserer
Rechtspolitikerinnen gegen ein Staatsziel Kultur haben
wir mit Interesse und Respekt gelesen – das betone ich –
und uns an den ebenso scharfsinnigen wie brillant for-
mulierten Begründungen mehr oder manchmal auch
minder erfreut. Überzeugt haben sie uns nicht. Sie über-

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(C (D eugen – davon bin ich wiederum überzeugt – auch die unstund Kulturschaffenden in diesem Lande nicht; enn es geht nicht um das bessere Argument für oder geen ein Staatsziel, sondern um ein klares Bekenntnis zur ultur. Wer heute erlebt, wie Theater um ihre Existenz kämpen, Bibliotheken geschlossen werden und soziokultuelle Zentren am Rande der Selbstausbeutung arbeiten, er weiß, dass das Durchschnittseinkommen von Künst erinnen und Künstlern in diesem Land bei 12 500 Euro m Jahr liegt, der sieht, dass dringender politischer andlungsbedarf besteht. Ich bedauere sehr, dass die Initiative der Enqueteommission heute keine Mehrheit in diesem Hause finen wird; das ist ja absehbar. Damit wird meiner Ansicht ach eine Chance vertan. us meiner Sicht sprechen nämlich Gründe für ein taatsziel Kultur. Gegenargumente sind bereits viele geannt worden. Ich möchte noch einmal die positiven Asekte aufzeigen. Erstens. Mit dem Staatsziel Kultur wird der Verfasungsrang der Kultur ausdrücklich anerkannt. Damit ürde Kultur gleichgewichtig neben die Staatszielbe timmungen für den Sozialstaat und den Erhalt der naürlichen Lebensgrundlagen gestellt. Zweitens. Die Kulturförderung des Bundes würde auf iese Weise gestärkt. Drittens. Die Stellung der Kultur in juristischen und aushaltspolitischen Entscheidungsprozessen würde daurch verbessert. Das ist ein erheblicher Punkt. Viertens. Ein Staatsziel Kultur wäre eine verfassungsechtliche Werteentscheidung. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nicht mehr und nicht weniger!)


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)


erade Werteentscheidungen sind in dieser Zeit vermut-
ich doch gefragt.


(Beifall des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])


Die Rechtspolitiker meiner Fraktion betonen demge-
enüber – das muss ebenso erwähnt werden –, dass sie
ich vorsichtig und zurückhaltend gegenüber der Benen-
ung neuer Staatsziele verhalten wollen. Die Bundes-
epublik sei auch ohne ausdrückliche Erwähnung im
rundgesetz als Kulturstaat zu bezeichnen. Auch diese
rgumentation, die die Mehrheit meiner Fraktion gefun-
en hat, muss man akzeptieren.

Folgendes ist ja richtig: Aus einem Staatsziel Kultur
assen sich keine Aussagen ableiten, wie Kulturpolitik
m Einzelnen zu gestalten ist. Ein Staatsziel Kultur än-
ert nichts am bestehenden Kompetenzgefüge von
und, Ländern und Kommunen. Durch ein Staatsziel
ultur wird das Verhältnis von freiwilligen und Pflicht-

ufgaben nicht verändert. Es lässt sich auch kein indivi-
ueller Anspruch auf „kulturelle Grundversorgung“ ab-
eiten.






(A) )



(B) )


Undine Kurth (Quedlinburg)


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Trotzdem spricht etwas ganz entscheidend für ein Staats-
ziel Kultur: Es würde als wichtige Werteorientierung für
die politische Arbeit auf allen staatlichen Ebenen dienen.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da sind wir uns alle einig!)


Herr Kollege Westerwelle hat ja vorhin im Zusammen-
hang mit dem ersten Artikel des Grundgesetzes deutlich
betont, was eine solche grundsätzliche Werteorientie-
rung bedeutet. Es geht nicht darum, Herr Börnsen – Sie
haben das ja heute der Welt mitgeteilt –, dass die Welt
ohne ein Staatsziel Kultur untergehen würde und dass
der Verzicht auf dessen Aufnahme in das Grundgesetz
kein Beinbruch wäre. Davon redet überhaupt niemand.
Vielmehr geht es darum, dass wir ein deutliches Be-
kenntnis für die Kultur abgeben.


(Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU])


Ich bin mir sicher: Die Debatte über das Staatsziel
Kultur ist wichtig. Sie wird weitergehen. Ich hoffe, dass
die Kulturpolitik aus dieser Debatte gestärkt hervorge-
hen wird.

Zum Schluss möchte ich noch sagen: Meine Fraktion
wird sich enthalten. Ich habe eine persönliche Erklärung
nach § 31 der Geschäftsordnung abgegeben. Ich werde
zustimmen, weil ich es für richtig halte, dieses Staatsziel
ins Grundgesetz aufzunehmen,


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


betone aber noch einmal, dass es sicher für beide Argu-
mentationen Gründe gibt.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das war eine ziemlich komplizierte Rede! – Weiterer Zuruf von der FDP: Aber elegant gemacht!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622807100

Monika Griefahn hat jetzt das Wort für die SPD-Frak-

tion.


(Beifall bei der SPD)



Monika Griefahn (SPD):
Rede ID: ID1622807200

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Ich arbeite seit Jahren dafür, dass wir das Staats-
ziel Kultur ins Grundgesetz aufnehmen. Leider können
wir als SPD-Fraktion dem inhaltlich richtigen Gesetzent-
wurf der FDP heute nicht zustimmen.

Herr Westerwelle und Herr Otto, ein bisschen bigott
finde ich Ihre Argumentation schon. Das Land Berlin
mit einer SPD-geführten Regierung hat einen Antrag im
Bundesrat eingebracht, dem ausschließlich die SPD-ge-
führten Länder zugestimmt haben.

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(C (D (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Nicht alle! Eben nicht! Rheinland-Pfalz hat nicht zugestimmt!)


lle Länder, in denen Sie an der Regierung beteiligt
ind, haben nicht zugestimmt.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Hört! Hört!)


enn Sie hier wortgewaltig darüber sprechen, dass wir
ustimmen könnten, dann könnten Sie in den Ländern
ntsprechend handeln. Der Öffentlichkeit muss man ein-
al deutlich sagen, wie widersprüchlich Sie auftreten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – HansJoachim Otto [Frankfurt] [FDP]: So klein ist die SPD jetzt schon?)


Sie sind doch so stolz darauf, dass Sie jetzt in vielen
ändern mitregieren. Für den Fall, dass wir nicht an die
egierung kommen, würde ich mir wünschen, dass Sie,
enn Sie mit der CDU/CSU einen Koalitionsvertrag

ushandeln, dieses Ziel aufnehmen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Warten Sie das mal ab! – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Mir gefällt Ihre Art, zu denken, Frau Kollegin!)


ir würden Sie dann unterstützen. Ich hoffe, dass Sie
egebenenfalls auch uns unterstützen würden.

Mein Kollege Grosse-Brömer und ich sind jetzt im
ahlkreis unterwegs; es gibt viele Diskussionen. Dabei

eht es auch um das Thema Staatsziel Kultur. Er vertritt
ie Position der CDU/CSU-Fraktion, dass das Grundge-
etz nicht überfrachtet werden soll.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich vertrete meine Position, die zufällig auch die der Fraktion ist!)


Sie vertreten Ihre und die der Fraktion. – Ich finde die-
es Argument jedenfalls fadenscheinig. Man muss sich
or Augen führen, wie viele Grundgesetzänderungen wir
llein in dieser Legislaturperiode beschlossen haben.
ir ist jedes Mal schlecht geworden, als ich erlebt habe,
ie schnell man das Grundgesetz ändert. Sie haben da-

ür gestimmt, auch den Schutz der natürlichen Lebens-
rundlagen und der Tiere im Grundgesetz zu verankern.
as ist doch gleichwertig. Die biologische Vielfalt ist

benso wichtig wie die geistige, die kulturelle Vielfalt.
a erledigt sich eben nicht alles von selbst.

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer, Sie haben auf Ih-
em letzten Parteitag beschlossen, Deutsch in die Verfas-
ung aufzunehmen. Auch das wäre eine Ergänzung des
rundgesetzes. Nach Ihrer Theorie der Überfrachtung
ürften Sie nicht fordern, das ins Grundgesetz aufzuneh-
en.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])







(A) )



(B) )


Monika Griefahn
Vor diesem Hintergrund haben wir Ihnen den Vor-
schlag gemacht: Lassen Sie uns doch für Kultur und für
Deutsch stimmen! Dann hätten wir das heute gemeinsam
beschließen können.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Da hätte ich mitgemacht!)


Das hätte ich sehr begrüßt. Das ist uns leider nicht ver-
gönnt gewesen. Da muss man aber fragen: Was sind Ihre
Parteitagsbeschlüsse wert, wenn Sie eine solche Mög-
lichkeit nicht ergreifen? Das wäre doch konsequent ge-
wesen.

Es gibt also klare Unterschiede zwischen den Fraktio-
nen und den Parteien in dieser Frage. Es ist sinnvoll,
dass wir die Debatte heute noch einmal führen, sodass
sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl – die Bun-
destagswahl steht ja an – für eine Partei entscheiden kön-
nen.

Unsere Position ist klar. Wir haben die Forderung in
unserem Hamburger Programm – Herr Ehrmann hat es
gesagt –; wir haben sie auch in unserem Regierungspro-
gramm. Das heißt, mit wem auch immer wir Koalitions-
verhandlungen führen, wir werden das auf die Tagesord-
nung bringen.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Stimmt doch heute zu!)


– Dazu habe ich doch schon etwas gesagt. Wir haben
eine Koalitionsvereinbarung – darauf berufen Sie sich
doch auch –, und die halten wir durch. Wenn es keine
Gemeinsamkeit gibt, dann – so ist das festgelegt – kön-
nen wir nicht zustimmen. Wir haben uns darauf verstän-
digt, bis zum Ende der Legislaturperiode zusammen zu
regieren. Das machen wir. Deswegen können wir hier
nicht zustimmen, so traurig ich persönlich darüber bin.
Ich hätte es gern anders gemacht.

Ich möchte noch einige Punkte erwähnen, die bei der
Staatszielbestimmung Kultur von Bedeutung sind. Wir
müssen uns noch einmal die Ziele klarmachen und uns
auch daran messen lassen. Schauen wir uns an, was wir
in dieser Legislaturperiode erreicht haben!

Erstens. Wir haben dafür gekämpft, dass Investitionen
für Kultureinrichtungen im Konjunkturpaket II berück-
sichtigt werden können. Museen, Theater, Stadtteilbiblio-
theken können jetzt im Rahmen von Investitionen in die
kommunale Infrastruktur Gelder bekommen.

Zweitens. Ganz intensiv diskutiert haben wir über die
soziale Lage von kurz befristet Beschäftigten. Wegen der
verkürzten Rahmenfrist waren gerade viele Beschäftigte
im Kultur- und Medienbereich, vor allen Dingen beim
Film, vom Bezug des Arbeitslosengeldes I ausgeschlos-
sen. Wir haben jetzt eine Lösung; wir werden sie nach-
her verabschieden. Besonders unser Arbeitsminister, un-
ser Außenminister und die Kolleginnen und Kollegen im
Bundestag insgesamt haben mit großem Engagement
versucht, die Situation zu klären und eine Gesetzes-
novelle zu beschließen.

Jetzt werden Sie fragen: Was haben die Kultur im
Konjunkturprogramm und die soziale Lage mit dem

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(C (D taatsziel Kultur zu tun? Dazu kann man nur sagen: urch die Festlegung von Kultur als Staatsziel würde in eden Abwägungsprozess der kulturelle Aspekt mit einezogen, so wie wir den Aspekt der Umwelt immer mit inbeziehen, Beispiele sind die Umweltverträglichkeitsrüfung und die Emissionsschutzgesetze. So wie es geolfen hat, den Aspekt der Umwelt ins Grundgesetz aufunehmen, so würde es bei den Abwägungen helfen, uch den Aspekt der Kultur mit aufzunehmen. Dann äre dieser Aspekt automatisch Bestandteil eines jeden bwägungsprozesses, Herr Kollege Gehb. In Bezug auf die Umwelt haben wir gekämpft; da hat s geklappt. Eine Aufnahme des Staatsziels Kultur ürde dazu führen, dass es auf jeder Ebene beachtet ürde. Wenn dieses Staatsziel im Grundgesetz verankert ürde, würden wir wirklich von der Kulturnation eutschland reden können. Denn Kultur ist ein Lebensittel; da stimme ich dem Kollegen Otto ausdrücklich u. Wir haben immer betont: Kultur ist eine wichtige rundlage. Wir wollen keine McDonaldisierung, die zur olge hätte, dass sich nur kommerziell erfolgreiche inge durchsetzen könnten, sondern wir meinen, Kultur uss auf jeder Ebene durchgesetzt werden. Das sieht man zum Beispiel bei der Diskussion: Kann an eine Musikschule, eine Bibliothek erhalten, oder uss man stattdessen die Straße verbessern? Diese Dis ussion gibt es immer wieder vor Ort. In den Abwäungsprozess sollte der Aspekt der Kultur mit einbezoen werden. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Sache. Noch einmal sehr deutlich: Der Abwägungsprozess st wichtig. Die Gleichrangigkeit ist wichtig. Wir würden erne zustimmen. Wir sind allerdings ein verlässlicher artner in der Koalition. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Na, na!)


eswegen machen wir dies, so richtig wir den Gesetz-
urf auch finden, nicht, so wie auch Sie das in den Län-
ern getan haben, Herr Otto. Insofern bitte ich Herrn
esterwelle, dass er seine Leute in den Ländern dazu

nregt, im Bundesrat entsprechend vorzugehen. Dann er-
eichen wir vielleicht auch hier die Mehrheit.


(Beifall bei der SPD – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Ja, so machen wir das!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622807300

Michael Grosse-Brömer hat jetzt das Wort für die

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Eine ausnahmsweise gute Rede jetzt! – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Der macht die immer gut!)



Michael Grosse-Brömer (CDU):
Rede ID: ID1622807400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-

innen und Kollegen! Man hat es als Rechtspolitiker
icht leicht. Es beginnt damit, dass über unser Aussehen
iskutiert wird, dass manche sympathischer sind; das






(A) )



(B) )


Michael Grosse-Brömer
verstehe ich auch. In der Tat hätten wir genügend Bei-
spiele für Kulturpolitikerinnen, die besser ausgesehen
hätten als ich.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das stimmt!)


Wie wir an der Wortmeldung des Kollegen Westerwelle
gesehen haben, muss zwischendurch aber auch einmal
ein Rechtspolitiker reden.

Es muss ja noch erlaubt sein, darauf hinzuweisen
– ich fürchte sogar, als Volljurist wissen Sie das; ich
glaube, das wissen Sie noch vom Studium –, dass man
die Wirkung von Grundrechten nicht mit der von Staats-
zielen gleichsetzen kann und dass man Verfahrensord-
nungen – sie stehen nicht unter den ersten 20 Artikeln
des Grundgesetzes, sondern sind erst ab den 70er-Arti-
keln enthalten; sie müssen ganz andere Inhalte regeln
– etwas weiter fassen muss als ein knapp formuliertes
Staatsziel. Sie haben nach meiner Auffassung – wie ge-
sagt, ich glaube, das war vielleicht sogar gewollt – Äpfel
mit Birnen verglichen, um Ihrem Gesetzentwurf ein bis-
schen mehr Leben einzuhauchen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Art. 20 a: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen!)


Theodor Heuss hat gesagt – ich habe es mir extra heraus-
suchen lassen, weil es um einen FDP-Gesetzentwurf
geht –:

Politik kann nie Kultur, Kultur wohl aber Politik
bestimmen.

Vielleicht sollte so ein Schuh daraus werden.

Ich halte Ihre Argumentation für nicht schlüssig,
ebenso wenig wie die von Frau Kollegin Jochimsen. Sie
haben schön dargelegt, in welchen anderen Verfassungen
Kultur welchen Stellenwert hat. Aber Sie haben bei Ih-
rem letzten Beispiel, bei Mecklenburg-Vorpommern, ex-
emplarisch dargelegt, warum die Regelung in einer Ver-
fassung nicht das Maßgebende ist. Denn da, wo dies gut
wäre, nämlich auf Bundesebene, haben wir keine Staats-
zielbestimmung. Sie sollten einmal den Kulturetat von
Mecklenburg-Vorpommern mit anderen vergleichen.
Dann müssten Sie sich zwangsläufig die Frage stellen:
Was hat es denn gebracht, dass der Aspekt der Kultur in
der Landesverfassung verankert wurde? Das jetzige Er-
gebnis ist aus unserer Sicht zu wenig. Ganz im Gegen-
teil: Man läuft Gefahr, dass man etwas in die Verfassung
schreibt, weil einem das besonders am Herzen liegt und
man das vielleicht schon immer wollte, aber nicht des-
halb, weil es eine effiziente Kulturpolitik bewirkt. Viel-
mehr läuft man damit eher Gefahr, einen Placeboeffekt
zu erzeugen. Dem wollen wir vorbeugen. Es macht kei-
nen Sinn, irgendetwas in die Verfassung zu schreiben,
was keine konkreten Auswirkungen hat. Das weiß sogar
Herr Otto, mit dem ich schon häufiger diskutiert habe.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622807500

Herr Grosse-Brömer, möchten Sie eine Zwischen-

frage von Frau Jochimsen zulassen?

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(C (D Von Frau Jochimsen gerne. Bitte schön. Herr Kollege, ich glaube, es handelt sich um ein issverständnis. Solange es eine rot-rote Landesregie ung in Mecklenburg-Vorpommern gab, war das Landesarlament mehrheitlich dafür, dass das Staatsziel Kultur m Grundgesetz verankert wird. Was die Verfassung ecklenburg-Vorpommerns angeht, ist das eine andere ache. Dort ist die Kultur ebenso wie in allen anderen andesverfassungen mit Ausnahme der Verfassung der reien und Hansestadt Hamburg verankert. In der Debatte heißt es ja immer wieder – auch die ollegin Griefahn hat das sehr vehement vertreten –: ümmert euch um die Bundesländer, kümmert euch um en Bundesrat, kümmert euch darum, dass es in den undesländern eine Mehrheit dafür gibt, das Staatsziel ultur in die Verfassung aufzunehmen. Die Bundesläner Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind bisher ber die beiden einzigen, die – unter einer rot-roten Reierung – eine Mehrheit dafür gefunden haben, das taatsziel Kultur in die Bundesverfassung aufzunehmen. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Und immer weniger bezahlen! – Krista Sager [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sollte eigentlich eine Frage sein!)

Michael Grosse-Brömer (CDU):
Rede ID: ID1622807600
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622807700
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622807800


Michael Grosse-Brömer (CDU):
Rede ID: ID1622807900

Okay. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass

ie Aufnahme der Kultur als Staatsziel in die Landesver-
assung nicht dazu geführt hat, dass die Kulturpolitik
esser wurde. Das war mein Vorhalt, und der bleibt rich-
ig.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir haben schon gesagt, dass die Effizienz fehlt. Ich
ill aber auf einen noch viel wichtigeren Aspekt hinwei-

en, den auch Herr Otto nicht erwähnt hat: Hier wird im-
er suggeriert, die Verfassung würde überhaupt keinen
chutz der Kultur vorsehen. In diesem Zusammenhang
uss ich darauf hinweisen dürfen, dass in Art. 5 Abs. 3

es Grundgesetzes der zugegebenermaßen relativ kurze
atz steht:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind
frei.

an kann sagen, dass einem das nicht weit genug geht.
s wird aber keiner behaupten wollen, die Bundesrepu-
lik Deutschland sei kein Kulturstaat, weil es in Art. 5
bs. 3 des Grundgesetzes nur diesen einfachen Satz
ibt.

Ich kann es auch umgekehrt sagen. Ich habe einmal
achgeschaut, was das höchste deutsche Gericht 1989 zu
rt. 5 des Grundgesetzes ausgeführt hat – ich zitiere –:






(A) )



(B) )


Michael Grosse-Brömer
Diese Grundrechtsnorm enthält ein Freiheitsrecht
für alle in den Bereichen der Kunst und der Wissen-
schaft schöpferisch tätigen Personen, das sie vor
Eingriffen der öffentlichen Gewalt schützt.

Achtung:

Als objektive Grundsatzentscheidung für die Frei-
heit von Kunst und Wissenschaft stellt sie aber zu-
gleich dem Staat, der sich – im Sinne einer Staats-
zielbestimmung – auch als Kulturstaat versteht, die
Aufgabe, ein freiheitliches Kunst- und Wissen-
schaftsleben zu erhalten und zu fördern.

All das ist schon jetzt verfassungsrechtlich geschützt.
Daran würde eine Aufnahme des Staatsziels Kultur in
die Verfassung nichts ändern. Das würde aus meiner
Sicht übrigens auch nichts verbessern. Das ist ausrei-
chend. Das ist gut. Das reicht.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das war ein bisschen schwierig für manche!)


– Ja, ich weiß. Es wird nicht einfacher, wenn man die an-
erkannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts zitiert.

Wichtig ist, dass solche objektiven Wertentscheidun-
gen vom höchsten deutschen Gericht mittlerweile in die
Verfassung hineininterpretiert werden, ohne dass wir das
als Staatsziel formuliert haben.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622808000

Kollege Grosse-Brömer, gestatten Sie eine Zwischen-

frage des Kollegen Otto?


Michael Grosse-Brömer (CDU):
Rede ID: ID1622808100

Jederzeit.


Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1622808200

Geschätzter Kollege Grosse-Brömer, Sie haben ver-

sucht, mir klarzumachen, dass ein Staatsziel entbehrlich
ist, weil die Grundentscheidungen des Verfassungsge-
richts ganz offensichtlich auch ohne Staatsziel funktio-
nieren. Mir ist angesichts dessen aber unerklärlich – viel-
leicht können Sie mir da helfen –, warum Ihre Fraktion
ebenso wie meine Fraktion seinerzeit der Aufnahme des
Staatsziels „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“
in die Verfassung zugestimmt hat. Die Argumentation,
die Sie eben vorgebracht haben, lässt sich in gleicher
Weise hinsichtlich des Staatsziels „Schutz der natürli-
chen Lebensgrundlagen“ führen. Ich verstehe es über-
haupt nicht, dass man dem einen zustimmt, aber beim an-
deren sagt: Das wollen wir nicht haben.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Michael Grosse-Brömer (CDU):
Rede ID: ID1622808300

Ich will Ihnen gerne meine persönliche Auffassung

dazu nennen. Ich war damals noch nicht Teil der Frak-
tion und habe dementsprechend gar nicht mitgestimmt.
Ich bin in der Tat der Auffassung, dass das entbehrlich
gewesen wäre; ganz einfach.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


ch finde es auch heute entbehrlich, ein weiteres Staats-
iel hinzuzufügen, weil das genauso ineffektiv ist und
enauso wenig Regelungsgehalt beinhaltet. Wir haben
ehrfach gesagt: Dadurch, dass der Tierschutz als
taatsziel bestimmt wurde, ist nicht ein Tier weniger ge-
torben oder geschächtet worden als zuvor


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Es gibt Entscheidungen, die sich darauf berufen!)


dazu gibt es eine höchstrichterliche Rechtsprechung
es Bundesverwaltungsgerichts; ich hoffe, sie ist Ihnen
ekannt –,


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ja!)


nd dadurch, dass der Umweltschutz zum Staatsziel er-
oben wurde, wurde die Umwelt nicht besser geschützt
ls zuvor. Es gibt sicherlich viele einfachgesetzliche Re-
elungen, die diesen Zweck erfüllen. Nach meiner festen
berzeugung hat die Staatszielbestimmung in diesen
ällen aber nicht geholfen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, dass je-
em Vorschlag, ein bestimmtes Staatsziel zu bestimmen,
hrenwerte Motive zugrunde liegen; darüber besteht gar
ein Zweifel. Denn wer ist schon gegen Kultur, gegen
en Schutz der Tiere oder gegen den Schutz der Kinder?
ie verfassungsrechtliche Frage, die sich stellt, lautet

ber: Brauchen wir ineffektive Staatszielbestimmungen?
ir sagen aus großer Überzeugung, auch wenn das nicht

opulär ist: In verfassungsrechtlicher Hinsicht brauchen
ir sie nicht.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Aber die deutsche Sprache wollen Sie als Staatsziel! Komisch!)


Staatsziele schaffen keine Denkmäler, Staatsziele schaf-
en keine Filmförderung, und Staatsziele fördern weder

alerei noch Literatur. All das tut Bernd Neumann.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Und das macht er gut! – Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Bernd Neumann ins Grundgesetz! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/ CSU)


eswegen sind wir der Auffassung: Wir brauchen einen
ffizienten Staatsminister.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Bernd Neumann ins Grundgesetz!)


Ja, genau. Das ist die richtige Überzeugung. – Richtig
st: Wir brauchen einen effizient arbeitenden Kultur-
taatsminister und keine ineffizienten Kulturstaatsziele;
as ist der Punkt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das war das Wort des Tages! – Georg Schirmbeck [CDU/ CSU]: Genau! Das muss auch mal gesagt werden, Herr Kollege!)







(A) )



(B) )


Michael Grosse-Brömer
Es muss erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass dieser
Kulturstaatsminister, der in der gesamten Kulturszene
ein extrem hohes Ansehen genießt,


(Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Jawohl! Mehr davon!)


der lebende Beweis dafür ist, dass Kulturpolitik, auch
wenn sie nicht als Staatsziel bestimmt ist, funktioniert,
und zwar exzellent funktioniert.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Stellen Sie sich einmal vor, wie schlimm es wäre,
wenn es irgendwann einmal eine Regierung in Deutsch-
land gäbe – dass dies bei der nächsten Regierung der
Fall ist, kann ich mir allerdings nicht vorstellen –, die ei-
nen schlechteren Kulturstaatsminister hätte, die aber das
Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufnehmen würde.
Diese Regierung müsste feststellen: Die Kulturpolitik ist
schlechter geworden. Wir haben nur die Verfassung ein
wenig erweitert.


(Otto Fricke [FDP]: Was sagt dieses Beispiel nur über Ihre Politik aus, Herr Kollege?)


Das kann aber nicht unser Ziel und, wie ich denke, auch
nicht Ihre Intention sein.

Ich glaube, wir haben gute Aussichten, weiterhin mit
Bernd Neumann eine vernünftige Kulturpolitik machen
zu können. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, be-
weist im Übrigen auch der jährlich steigende Kulturetat
in Deutschland.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ein guter Satz!)


Wir sollten uns darauf konzentrieren, eine sinnvolle
und effiziente Kulturpolitik zu betreiben, statt Diskussi-
onen über Staatszielbestimmungen zu führen, die eher
deklaratorischen Charakter haben, aber keine konkreten
Leistungsansprüche begründen und die Verfassung inso-
fern eher belasten, als sie auf irgendeine Art und Weise
zu stärken.

In diesem Sinne sage ich: Unterstützen Sie auch wei-
terhin die Kulturpolitik von Bernd Neumann, anstatt zu
versuchen, im Rahmen der Verfassungspolitik kultur-
politische Akzente zu setzen. Das ist der falsche Weg.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622808400

Das Wort hat der Kollege Carl-Christian Dressel für

die SPD-Fraktion.


Dr. Carl-Christian Dressel (SPD):
Rede ID: ID1622808500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu-

nächst darf ich den Kollegen Otto von der FDP beruhi-
gen. Anders als es bei der von ihm kritisierten Union der
Fall war, durfte er aufseiten der SPD-Fraktion, bevor
jetzt der böse Rechtspolitiker kommt, zunächst einmal
zwei sympathische und attraktive Kulturpolitiker sehen
und hören.

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(C (D (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Oh! Bevor der böse Rechtspolitiker kommt! Jetzt bin ich aber gespannt!)


ch hoffe, wir haben Sie damit glücklich gemacht.


(Heiterkeit bei der FDP)


Wir beschäftigen uns im Deutschen Bundestag zu
echt seit Jahrzehnten mit der Frage, ob das Staatsziel
ultur im Grundgesetz verankert werden sollte. Ich

age: Kultur ist mehr als Kunst, Wissenschaft, For-
chung und Lehre im Sinne des Art. 5 Abs. 3 des Grund-
esetzes.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP])


ultur schafft Zugehörigkeit und Beheimatung, reprä-
entiert Normen und Werte und gehört zu den grundle-
enden Elementen, die für Bindekraft in der Gesellschaft
nd für Verständigung untereinander sorgen.

Wenn man darüber diskutiert, kann man das auf ver-
chiedene Art und Weise tun: auf fachliche oder auf
olemische. Die PDS-Fraktion wirft meiner Fraktion
anusköpfigkeit vor. Wenn man anhand des Berichts des
echtsausschusses, Drucksache 16/12843, Beratungs-
erlauf und Beratungsergebnisse nachvollzieht, fällt ei-
em auf, dass Argumente von Rechtspolitikern Ihrer
raktion nicht aufgeführt sind. Das liegt daran, dass sich
hre Fraktion an den Beratungen im Rechtsausschuss ar-
umentativ nicht beteiligt hat. Ich frage Sie: Wenn Sie
ns Janusköpfigkeit vorwerfen, wie muss man dann Ihr
erhalten nennen? Doppelzüngigkeit? Sie befassen sich
it der Sache überhaupt nicht und halten hier nur Schau-

ensterreden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Die Chance, unter anderem Kultur als Staatsziel in
as Grundgesetz aufzunehmen, war in dieser Legislatur-
eriode vorhanden. Wir hätten diese Chance gerne ge-
utzt. Diese Chance wurde in der Welt vom 24. April
009 mit den folgenden Worten beschrieben:

Die Union ist sich nicht ganz einig, doch der von
ihr gestellte Kulturstaatsminister ist entschieden da-
für.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1622808600
Mit dieser Ein-
tellung haben Sie voll und ganz recht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/ CSU])


Eine weitere Ergänzung des Grundgesetzes – nach
en 55 Änderungen, die seit 1949 vorgenommen worden
ind – ist mit den Kollegen der CDU/CSU-Fraktion lei-
er nicht zu machen. Wir halten das für widersprüchlich.
ch selbst halte es für in höchstem Maße bedauerlich.

Herr Westerwelle – er hat den Plenarsaal mittlerweile
eider verlassen –


(Otto Fricke [FDP]: Wo ist denn Ihr Fraktionsvorsitzender?)







(A) )



(B) )


Dr. Carl-Christian Dressel
hat vorhin aufgenommen, dass in unserem Wahlpro-
gramm steht, dass wir nach wie vor Kultur als Staatsziel
in der Verfassung verankern wollen, zusammen mit einer
Aufnahme des Sports und zusammen mit einer Auf-
nahme von Kinderrechten. Wir wollen diese Ziele nicht
nur deswegen als Staatsziele verankern, weil der Gesetz-
geber dann auch diese Interessen berücksichtigen
müsste, und auch nicht deswegen, weil es, wie Herr Otto
vorhin behauptet hat, unmittelbare Auswirkungen auf
Haushalt und Finanzen hätte. Das hat es nämlich nicht;
diese Annahme ist schlichtweg falsch.

Wir wollen diese Ziele aus dem im Folgenden darge-
stellten Grund als Staatsziele verankern. Wenn man mit
Vertretern der Kinderschützer, mit Vertretern der Sport-
verbände, mit Vertretern der Kulturverbände redet,
merkt man, dass das Problem nicht die Entscheidungen
des Gesetzgebers sind. Das Problem sind die Entschei-
dungen, die vor Ort in Verwaltung und Gerichtsbarkeit
getroffen werden. Wenn in Konkurrenz zu einer Sport-
veranstaltung ein Gut mit Verfassungsrang steht, wenn
in Konkurrenz zu einer Kulturveranstaltung ein Gut mit
Verfassungsrang steht, wenn in Konkurrenz zum Kin-
derschutz ein Recht mit Verfassungsrang steht, dann ha-
ben Kultur, Sport und Kinder, weil sie keinen Verfas-
sungsrang haben, verloren. Dem möchten wir Sozialde-
mokraten durch eine Verfassungsreform aus einem Guss,
mit der Kultur, Sport und Kinderrechte als Staatsziele in
die Verfassung aufgenommen werden, abhelfen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Kultur ist eine geistige Lebensgrundlage und ein öf-
fentliches Gut, das sich in der Verfassung ausdrücken
muss. Die Kinder brauchen eine stärkere Stimme in der
Gesellschaft. Es muss verhindert werden, dass gerichtli-
che Entscheidungen zwar das verfassungsrechtlich gesi-
cherte Elternrecht berücksichtigen, das Recht der Kinder
aber nicht. Das Gleiche gilt für den Sport: Lärmschutz,
Umweltschutz und andere Belange werden dem Sport,
solange er nicht mit Verfassungsrang ausgestattet ist, im-
mer überlegen sein. Das ist die Position meiner Fraktion.

Würde jetzt nur Kultur als Staatsziel in die Verfas-
sung aufgenommen, würde – darin sind wir Rechtspoliti-
ker uns einig – das eine Aufnahme der beiden anderen
Ziele – Sportförderung und Kindergrundrechte –, deren
Aufnahme als Staatsziel ebenfalls wünschenswert ist,
verhindern. Wir können einen solchen Schritt nicht ge-
hen; denn er wäre ein Schritt in die falsche Richtung,
würde Schritt zwei und Schritt drei verhindern. Daher
werden wir Sozialdemokraten den Antrag der FDP ab-
lehnen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Traurig!)


In der Sache hoffen wir, dass wir spätestens im nächs-
ten Deutschen Bundestag mit der dafür nötigen Zwei-
drittelmehrheit diese drei Änderungen als die 56. Ände-
rung des Grundgesetzes durchführen können.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das wird aus der Opposition heraus schwer!)


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1)

(C (D ir hoffen dann auf Unterstützung quer durch alle Frakionen. (Beifall bei der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sport nur als Abwehrrecht!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622808700

Ich schließe die Aussprache.

Es liegen mir Erklärungen gemäß § 31 unserer Ge-
chäftsordnung der Kollegin Undine Kurth, Bündnis 90/
ie Grünen, und der Kolleginnen Professor Monika
rütters und Gitta Connemann aus der Unionsfraktion
or. Entsprechend unserer Geschäftsordnung nehmen
ir sie ins Amtliche Protokoll auf.1)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
urf der Fraktion der FDP zur Änderung des Grundge-

etzes.

Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
mpfehlung auf Drucksache 16/12843, den Gesetzent-
urf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/387 abzu-

ehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
ustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
agegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in
weiter Beratung gegen die Stimmen der FDP-Fraktion,
er Fraktion Die Linke und einer Kollegin der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Unions-

raktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der übri-
en Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die
eitere Beratung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)


– Drucksachen 16/13000, 16/13386 –
Überweisungsvorschlag:
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
öre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
ch bitte die Kolleginnen und Kollegen, die sich an die-
er sicherlich auch spannenden Beratung nicht beteiligen
önnen, ihre Gespräche draußen fortzusetzen, sodass wir
er Debatte folgen können.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parla-
entarische Staatssekretär Karl Diller.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist Steinbrück?)


K
Karl Diller (SPD):
Rede ID: ID1622808800


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
erren! Ich hätte es mir nie träumen lassen, dass ich

Anlage 5






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Karl Diller
mich in meiner letzten haushaltspolitischen Rede im
Deutschen Bundestag mit der Einbringung eines zweiten
Nachtragshaushaltes befassen werde.

Durch die von den USA ausgegangene Finanzkrise
und der daraus folgenden weltweiten Wirtschaftskrise
wurden der Aufschwung unserer Wirtschaft nachhaltig
beschädigt und auch der Aufschwung auf dem Arbeits-
markt abgebrochen. Das Ziel, am Ende der von uns er-
folgreich betriebenen Rückführung der Nettokreditauf-
nahme eine Nettokreditaufnahme von Null zu erreichen,
ist dadurch in weite Ferne gerückt. Wäre es nicht zu die-
ser Krise gekommen, dann könnten wir Ihnen heute die
Perspektive vorstellen, dass wir in 2011, nachdem wir in
2005 mit einer Nettokreditaufnahme von 31,2 Milliarden
Euro gestartet sind, eine Nullverschuldung erreichen.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hättet ihr selbst im Boom nicht hinbekommen!)


Das Ziel, einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung
aufzustellen, werden wir aber weiter verfolgen. Es ist
nur in weite Ferne gerückt.

Die deutsche Wirtschaft – der Exportweltmeister –
steckt durch den Einbruch auf den Weltmärkten in der
schärfsten Rezession der Nachkriegszeit. Damit steht die
Finanzpolitik vor nicht gekannten Herausforderungen.
Wir müssen davon ausgehen, dass das Bruttoinlandspro-
dukt in diesem Jahr um 6 Prozent schrumpfen wird. Für
2010 rechnen wir zwar wieder mit einem Wachstum, das
aber voraussichtlich mit einem halben Prozentpunkt sehr
gering ausfallen wird.

Der Rückgang der Wirtschaftsleistung erfasst inzwi-
schen auch den Arbeitsmarkt. Wir müssen für dieses
Jahr trotz unserer massiven Anstrengungen zur Förde-
rung der Kurzarbeit mit dem Anstieg der Zahl der Ar-
beitslosen von knapp 3,3 Millionen auf 3,7 Millionen
rechnen.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Regierungsbank ist ja ganz leer! Die schämen sich für den Haushalt!)


Schon im letzten Herbst mehrten sich die Zeichen,
dass infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise der Aus-
stieg aus der Neuverschuldung in weite Ferne rückt. Der
Zusammenbruch von Lehman Brothers stellte den Wen-
depunkt dar.

Der Regierungsentwurf vom Juli sah noch 10,5 Mil-
liarden Euro Neuverschuldung vor. Wegen geringerer
Steuereinnahmen und geringerer Privatisierungserlöse
und des von uns bewusst angeschobenen ersten Kon-
junkturpaketes musste man im Rahmen der parlamenta-
rischen Beratungen die Neuverschuldung auf 18,5 Mil-
liarden Euro erhöhen.

Um die Jahreswende zeigte sich dann, dass die Rezes-
sion Deutschland schwerer trifft als noch im Herbst er-
wartet.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn die Regierung?)


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(C (D ine zwangsläufige, konjunkturell bedingte Mehrbelasung bei den Steuereinnahmen und am Arbeitsmarkt soie unser bewusst in Angriff genommenes zweites Kon unkturpaket für mehr Beschäftigung und Stabilität in eutschland machten eine nochmalige Erhöhung der gelanten Neuverschuldung unumgänglich. Das Ende Feruar in Kraft getretene erste Nachtragshaushaltsgesetz eist deshalb für dieses Jahr eine Nettoneuverschuldung on 36,9 Milliarden Euro aus. Im ersten Quartal dieses Jahres beschleunigte sich ber der Konjunkturabschwung nochmals. Das Ergebnis er Mai-Steuerschätzung und die konjunkturbedingten usätzlichen Ausgaben für den Bereich der sozialen Siherung machen jetzt einen zweiten Nachtragshaushalt it einer Neuverschuldung von 47,6 Milliarden Euro otwendig. Dazu kommen noch die in den letzten Tagen eschlossenen Vergünstigungen im Rahmen des Bürgerntlastungsgesetzes und des Agrardiesels, die noch zuätzlich eingearbeitet werden müssen und eine weitere euverschuldung bedeuten. (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Plus Bankenrettung! Plus Konjunkturpaket!)


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass zu der Netto-
reditaufnahme noch die Neuverschuldung im Rahmen
er beiden Sonderfonds – der Sonderfonds Finanzmarkt-
tabilisierung und der Investitions- und Tilgungsfonds –
inzukommt. Für die beiden Fonds besteht eine überjäh-
ige Ermächtigung für die Kreditaufnahme, weshalb sich
icht beziffern lässt, in welcher Höhe sie im laufenden
nd im nächsten Jahr tatsächlich zum Tragen kommen.
ines ist aber sicher: Die gesamte Neuverschuldung des
undes wird sich in diesem Jahr in jedem Fall auf weit
ber 50 Milliarden Euro belaufen.


(Otto Fricke [FDP]: Leider wahr!)


Das Bundeskabinett wird nächste Woche den Regie-
ungsentwurf für 2010 und den Finanzplan bis 2013 be-
chließen. Ich möchte und kann dem Kabinettsbeschluss
icht vorgreifen. Aber schon aufgrund der prognostizier-
en Steuermindereinnahmen aus der Mai-Steuerschät-
ung für die nächsten Jahre, der hohen zusätzlichen Aus-
aben für den Arbeitsmarkt sowie der von uns bewusst
eschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Kon-
unktur wird die Neuverschuldung im nächsten Jahr das
iesjährige Niveau noch einmal sehr deutlich übertref-
en.

Die schärfste Rezession der Nachkriegszeit wird die
ffentlichen Finanzen auch in den folgenden Jahren
achhaltig prägen. Die Defizite werden die bisherigen
öchststände bei weitem übertreffen. Ein Bundeshaus-
alt ohne Neuverschuldung rückt, wie gesagt, leider in
eite Ferne. Denn in dieser historisch einzigartigen
rise kann nur der Staat durch eine antizyklische Fi-
anz- und Wirtschaftspolitik helfen. Der Bund darf in
ieser Situation nicht der wirtschaftlichen Entwicklung
interhersparen, weil er die Krise dann nur verschärfen
ürde.

In der gegenwärtigen Situation ist es ökonomisch not-
endig und richtig, die automatischen Stabilisatoren






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Karl Diller
wirken zu lassen und zusätzlich eine ganz bewusste ex-
pansive Fiskalpolitik zu betreiben. Ausgabenkürzungen
und Steuererhöhungen würden die extreme Rezession
nur verstärken und die Inlandsnachfrage und die Investi-
tionstätigkeit nachhaltig schwächen. Deshalb ist es fol-
gerichtig, dass wir mit den Konjunkturpaketen I und II
erheblich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage
beitragen und damit weit höhere gesamtgesellschaftliche
Folgekosten der Krise vermeiden.

Defizite in schlechten Zeiten müssen und können aber
in guten Zeiten wieder ausgeglichen werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Nach der Überwindung der Krise muss der Staat wieder
auf einen nachhaltigen finanziellen Kurs zurückkehren.


(Otto Fricke [FDP]: Wie jedes Mal!)


Ein wesentlicher Baustein hierzu ist die von uns präsen-
tierte und vom Bundestag und dann am 12. Juni vom
Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossene neue
Schuldenregel. Im Rahmen einer Übergangsregelung
wird damit der Bund verpflichtet, seine strukturelle Neu-
verschuldung ab dem Jahre 2011 – somit, wie wir alle
gemeinsam hoffen, nach der Krise – stufenweise zurück-
zuführen. Gleichzeitig trägt die sogenannte Schulden-
bremse konjunkturellen Effekten besser Rechung. Eine
konjunkturbedingte Erhöhung der Kreditaufnahme in
Phasen des Abschwungs muss in Aufschwungphasen
wieder ausgeglichen werden.

Auch wenn die neue Schuldenregel für den Bund erst-
malig im Jahre 2011 greifen wird, ist eines schon klar:
Wir werden unsere Konsolidierungsanstrengungen nach
der Überwindung der konjunkturellen Talsohle nachhal-
tig verstärken müssen. Spielräume für zusätzliche Steu-
ersenkungen wird es im Bundeshaushalt nicht geben;


(Gustav Herzog [SPD]: Sehr richtig!)


denn die jetzt beschlossenen Steuersenkungen werden
schon im Jahr 2010 zu einem sehr beachtlichen Volumen
steuerlicher Entlastung führen. Ich erinnere an die Anhe-
bung des Kinderfreibetrags, die Erhöhung des Kinder-
geldes, die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkei-
ten in privaten Haushalten, die höhere Absetzbarkeit von
Handwerkerleistungen, die Anhebung des Grundfreibe-
trags, die Absenkung des Eingangssteuersatzes, die Wie-
dereinführung der Pendlerpauschale und – ganz massiv
entlastend wirkend – die verbesserte steuerliche Absetz-
barkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche-
rung. All diese in jüngster Zeit beschlossenen Maßnah-
men werden zu einer sehr beachtlichen finanziellen
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Höhe von
21,4 Milliarden Euro jährlich ab 2010 führen, eine Leis-
tung, auf die wir stolz sein können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Durch-
schnittseinkommen wird diese Entlastung ab 2010 dazu
führen, dass sie im Jahr 500 bis 1 000 Euro mehr im
Portemonnaie haben wird.

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(C (D (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Und der Staat weniger!)


Ein Haushalt ohne neue Schulden bleibt aber unser
ervorgehobenes haushaltspolitisches Ziel.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr! – Lachen bei Abgeordneten der FDP)


llerdings werden die haushaltspolitischen Spielräume,
ie im Bundeshaushalt selbst unter der neuen Schulden-
egelung bestehen, auch in Zukunft dazu genutzt wer-
en, um wichtige Politikbereiche strukturell voranzu-
ringen. Genau dies entspricht dem Geist der neuen
chuldenregelung.

Ich möchte zum Schluss allen Kolleginnen und Kolle-
en, mit denen ich in den mehr als 22 Jahren, die ich
em Deutschen Bundestag angehöre – davon elf Jahre
ls Mitglied des Haushaltsausschusses,


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


ine ganze Wahlperiode als haushaltspolitischer Spre-
her der SPD-Fraktion und zehneinhalb Jahre in der
unktion als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bun-
esminister der Finanzen –,


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das war schlimm! – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Da hast du alles wieder vergessen, was du zuvor gesagt hast!)


ertrauensvoll und kollegial zusammengearbeitet habe,
erzlich danken, insbesondere den Kollegen und Kolle-
innen aus dem Haushaltsausschuss, namentlich dem
ollegen Vorsitzenden, Herrn Otto Fricke, den beiden
bleuten der Koalitionsfraktionen, Steffen Kampeter
nd Carsten Schneider, sowie den Obleuten der übrigen
raktionen, Herrn Koppelin, Herrn Bonde und Frau
r. Lötzsch. Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit!

Es waren politisch spannende Jahre in außerordent-
ich ereignisreicher Zeit. Wir durften das Glück der deut-
chen Wiedervereinigung erleben und waren vor die He-
ausforderung gestellt, die deutsche Wiedervereinigung
olitisch zu gestalten, damit zusammenwachsen kann,
as zusammengehört. Das ist uns, glaube ich, schon zu
esentlichen Teilen gelungen. Wir müssen weiter daran

rbeiten. Ein besonders schöner Moment für mich war,
ieder im Herzen der Hauptstadt arbeiten zu dürfen. Die
üste in der Mitte Berlins konnten wir ja in den letzten

eiden Jahrzehnten gestalten. Daran mitzuwirken, war
ine gute Sache.

Dem neuen Deutschen Bundestag und den Kollegin-
en und Kollegen, die ihm angehören, wünsche ich an-
esichts der von mir geschilderten Perspektivezahlen die
raft, die bevorstehenden Herausforderungen anzuneh-
en und sie im Sinne sozialer Gerechtigkeit und der Si-

herung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu gestal-
en. Glück auf in diesem Sinne!

Herzlichen Dank.


(Beifall im ganzen Hause)







(A) )



(B) )


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622808900

Kollege Diller, der Beifall des ganzen Hauses unter-

streicht es: Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles
erdenklich Gute, Gesundheit und die Erfüllung des einen
oder anderen Wunsches, den Sie sich vielleicht während
Ihrer politischen Tätigkeit im Deutschen Bundestag
nicht erfüllen konnten.

Das Wort hat der Kollege Jürgen Koppelin für die
FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1622809000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dem Bundestagsabgeordneten Karl Diller wünsche ich
auch im Namen unserer Fraktion alles Gute für die Zu-
kunft, vor allem immer Gesundheit, und ich sage auch
von unserer Seite aus: Glück auf! Das sage ich allerdings
in Richtung des Bundestagsabgeordneten Karl Diller,
dem Staatssekretär Karl Diller weine ich natürlich keine
Träne nach. Dafür bitte ich um Verständnis.


(Heiterkeit – Gustav Herzog [SPD]: Das hat gute Gründe!)


Wir als Opposition fragen uns schon, warum bei ei-
nem so wichtigen Nachtragshaushalt, mit dem neue
Schulden in Milliardenhöhe aufgenommen werden, die
Regierungsbank mit so wenigen Vertretern des Kabinetts
besetzt ist. Das ist eine einzige Katastrophe, das ist eine
Zumutung.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich ist es, hochnotpeinlich!)


– Das ist peinlich. – Wir hätten in anderen Zeiten be-
stimmt Sondersitzungen in der Sommerpause zu diesem
Thema gehabt, aber jetzt haben wir die dürftigste Beset-
zung. Nicht einmal ein Bundesminister ist hier.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die schämen sich für den Nachtragshaushalt!)


Nicht einmal der Bundesminister selber trägt den Nach-
tragshaushalt vor. Dazu kann ich nur sagen: Es ist ein
starkes Stück, wie Sie mit dem Parlament umgehen, aber
das machen Sie schon seit längerem.


(Herbert Frankenhauser [CDU/CSU]: Das ist leider richtig!)


Vielleicht haben wir nicht das Niveau des Bundesfinanz-
ministers, der sowieso immer der Auffassung ist, dass
wir alle gar keine Ahnung haben, sondern nur er.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Herr Dr. Koppelin, das nehmen Sie sofort zurück!)


Darauf will ich gleich zurückkommen.

Als wir den Bundeshaushalt für 2009 verabschiedet
haben, hat uns der Bundesfinanzminister, als wir uns
vorsichtig kritisch geäußert und gefragt haben, was mit
der Wirtschaft los sei, vorgeworfen, Kassandrarufe zu

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(C (D erbreiten und Sadomasogebaren an den Tag zu legen sw. Dabei waren die Prognosen doch schon eindeutig. ie wussten da doch schon, dass der Bundeshausalt 2009 Makulatur ist. Anfang des Jahres mussten Sie en ersten Nachtragshaushalt einbringen, und jetzt müsen Sie noch einmal nachbessern. Es ist nun nicht so das würden wir Ihnen zubilligen –, dass Sie wegen der inanzund Wirtschaftskrise nachbessern müssten. Das st ein Teil der Geschichte. Der andere Teil der Geschichte ist, dass die Einnahen eingebrochen sind und Sie sich nie die Ausgaben eite angeschaut haben. Ihr größtes Problem ist doch geesen, dass Sie nie bereit waren, sich die Ausgabenseite nzuschauen und zu fragen, wo man Einsparungen vorehmen kann. Wir als FDP-Fraktion haben Vorschläge ür Einsparungen im Haushalt 2009 gemacht. (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Zum Beispiel zur Arbeitsmarktpolitik! Aber da müssen wir die Ausgaben jetzt ausweiten!)


an mag sich über den einen oder anderen Titel streiten,
ber wir hatten Sparvorschläge in Höhe von 12 Milliar-
en Euro unterbreitet. Die Vorschläge wurden vom Tisch
ewischt. Die Ausgabenseite hat Sie überhaupt nicht in-
eressiert. Jetzt müssen Sie einen Nachtragshaushalt mit
iner ganz hohen Neuverschuldung – noch einmal
0 Milliarden Euro zusätzlich – vorlegen. Wir haben Ih-
en gesagt – das wiederhole ich –: Als die Große Koali-
ion den Haushalt 2009 vorlegte, war er bereits Makula-
ur.

Es ist nicht nur das. Sie, Herr Staatssekretär, haben
erschwiegen, was Sie uns und dem deutschen Steuer-
ahler noch eingebrockt haben, nämlich mindestens
wei Schattenhaushalte. Das wollten Sie doch nicht. Wir
ollten doch keine Schattenhaushalte mehr. Wir haben
en Finanzmarktstabilisierungsfonds, für den 100 Mil-
iarden Euro vorgesehen sind. Etwa 20 Milliarden Euro
ind bisher verbraucht. Ein anderer Schattenhaushalt
der ist sehr interessant – nennt sich Sondervermögen

Investitions- und Tilgungsfonds“. Der umfasst 25 Mil-
iarden Euro Schulden. Ich habe nie gewusst, dass Schul-
en ein Sondervermögen sind, aber so verkauft es diese
undesregierung.


(Heiterkeit bei der LINKEN)


Es geht noch weiter. Im Kölner Stadtanzeiger war zu
esen, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Kauder ge-
agt hat: Wir haben den Haushalt konsolidiert.


(Heiterkeit bei der FDP – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Waren Sie nicht da in den letzten Jahren?)


ie denn? Dann sagt er weiter, der Einsatz öffentlicher
ittel gegen die Krise müsse vorsichtig und sparsam

ein. Ich kann das alles unterschreiben. Aber warum re-
en Sie draußen so und machen hier etwas ganz anderes?
nd warum sind die Herrschaften, die dieses sagen, hier
icht anwesend?


(Beifall bei der FDP)







(A) )



(B) )


Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Nein, meine Damen und Herren, die Wahrheit ist – das
war im Handelsblatt am 17. Juni als Überschrift zu lesen –:
„Der Staat versinkt in Schulden“. Der dafür verantwort-
liche Minister Steinbrück kneift aber heute bei unserer
Debatte.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen festhal-
ten, wie man mit den Bürgern unseres Landes umgegan-
gen ist. Man hat gesagt, man wolle den Haushalt ausglei-
chen – ein erstrebenswertes Ziel. Dann aber haben Sie
die Mehrwertsteuer kräftig angehoben – das war die
größte Steuererhöhung, die wir je in dieser Republik hat-
ten –, Sie haben weitere Steuererhöhungen vorgenom-
men und Steuervergünstigungen gestrichen.


(Gustav Herzog [SPD]: Und abgebaut!)


Der Bürger hat zahlen und noch einmal zahlen müssen
für Ihren „ausgeglichenen“ Haushalt, den der Bürger
doch nicht bekommt. Stattdessen haben Sie Milliarden
über Milliarden mehr an Schulden gemacht.

Außerdem wussten Sie ganz genau, dass Sie noch
große Haushaltslöcher aufreißen würden. Wie wollten
Sie denn diese verkorkste Gesundheitsreform finanzie-
ren? Sie haben doch nichts dafür getan, Sie haben alles
offengelassen. Man hat bei Ihnen den Eindruck, Herr
Staatssekretär Diller, dass Sie im Zahlenrausch der Mil-
liardensummen sind. Da die Sozialdemokraten nach der
Bundestagswahl sowieso nicht mehr drankommen wer-
den, gehen Sie nun nach dem Motto vor: nach uns die
Sintflut, immer noch mehr und noch mehr mit der Gieß-
kanne drauf. Dies haben wir auch in der letzten Sitzung
des Haushaltsausschusses erlebt.

Wir als FDP haben immer wieder Sparvorschläge ge-
macht. Ich nenne Ihnen wenige Punkte, damit man auch
einmal sieht, wie man auf der Ausgabenseite sparen
kann. Da ging es um den Digitalfunk beim Innenminis-
ter. Es wäre möglich gewesen, die Ausrüstung für 1,6 bis
1,7 Milliarden Euro zu beschaffen. Es ist alles vorrätig;
man kann es erwerben. Aber was machen Sie? Sie wol-
len etwas Neues produzieren. Im Augenblick sind wir
bei 3,7 Milliarden Euro, ohne dass es schon Ausrüs-
tungsgegenstände gibt, und werden wahrscheinlich noch
einmal mindestens 2 Milliarden Euro drauflegen, damit
das funktionieren kann. So gehen Sie mit den Haushalts-
geldern um.

Die Sozialdemokraten erinnere ich an etwas anderes,
was wir im Haushaltsausschuss erlebt haben: Wir durf-
ten nur noch zur Kenntnis nehmen, dass Sie mal wieder
für 2,7 Milliarden Euro neue Eurofighter bestellen. Aber
das wollten Sie eigentlich doch nicht. Wir jedenfalls
wollen es nicht; das ist nämlich eine zu hohe Stückzahl.
Aber nein, das ist Ihnen völlig egal. Das Geld ging bei
Ihnen nur so raus.


(Joachim Poß [SPD]: Das sind doch die Beschlüsse aus den 90er-Jahren!)


– Nein, Mensch noch mal. Kollege Poß, ich habe Sie für
intelligenter gehalten und nicht geglaubt, dass Sie einen
solchen Zuruf machen. Sie wissen ganz genau, dass wir

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(C (D ies nicht beschließen mussten. Wir hätten auch Nein saen und mit EADS verhandeln können. Das wäre machar gewesen. Das kennen Sie ganz genau. Wie Sie mit em Haushaltsausschuss in dieser Frage umgegangen ind, war schon sträflich. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


as war unmöglich: Am Parlament vorbei haben Sie der
egierung eine Pauschalvollmacht gegeben, so zu han-
eln.

Ferner erinnere ich an den Selbstbedienungsladen für
ozialdemokratische Abgeordnete, aus dem über zwölf
bgeordnete der SPD ganz speziell für ihre Wahlkreise
ergünstigungen erhalten haben.


(Klaus Hagemann [SPD]: Was? – Joachim Poß [SPD]: Was? Das interessiert mich jetzt auch!)


Nein, meine Damen und Herren, Sie sind in der
chuldenfalle und kommen aus dieser Schuldenfalle
icht heraus. Sie haben etwas gemacht, was unverant-
ortlich ist. Sie haben kommende Generationen mit
illiardenschulden belastet, die diese werden abtragen
üssen. Leider werden Sie nichts mehr abtragen kön-

en. Wir hoffen aber auf eine Beratung, in der Sie doch
och die Kraft aufbringen werden, auf der Ausgaben-
eite des Bundeshaushaltes Einsparungen vorzunehmen.

Herzlichen Dank für Ihre Geduld.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622809100

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Norbert

arthle das Wort.


Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1622809200

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Wir lesen heute den zweiten Nachtragshaus-
alt zum Haushalt 2009, eine Übung, die wir ganz be-
timmt nicht mit großer Freude bestreiten. Das ist gar
eine Frage. Dennoch danke ich dem scheidenden
taatssekretär, dem Kollegen Karl Diller, für seine wohl-

uend sachliche Rede. Ihre Rede, Herr Koppelin, war
ermutlich nicht die letzte; dies kann man allerdings
uch mit Bedauern zur Kenntnis nehmen.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


Eines ist doch unbestritten: Nachtragshaushalte sind
mmer dann notwendig, wenn die Entwicklung der Ein-
ahmen und der Ausgaben im Bundeshaushalt die in den
egulären Haushalten vorgesehenen Flexibilitäten über-
chreitet und sich nicht mehr abbilden lässt. Das heißt,
in Nachtragshaushalt ist in aller Regel Ausweis einer
esonderen Situation.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besonders schlechter Planung!)


In solch einer besonderen Situation stecken wir tat-
ächlich. Die gemeinsame Diagnose der Wirtschaftsfor-






(A) )



(B) )


Norbert Barthle
schungsinstitute hat uns, wie zu Recht angemerkt wurde,
vor Augen geführt, dass wir in der tiefsten Rezession
stecken, die dieses Land jemals erlebt hat. Minus
6 Prozent beim Bruttoinlandsprodukt ist eine Zahl, die
wir noch nie hatten. Das geht seit dem letzten Quartal
2008 so und verschärfte sich schrittweise immer noch
weiter. Kein Mensch weiß, wie die Entwicklung weiter
verlaufen wird; denn wir haben für diese Situation keine
Blaupause. Auch die Experten können es uns nicht sa-
gen; sie sprechen von „U“ oder „W“ oder „V“ oder Tal-
sohle; aber niemand weiß, wann sich die Entwicklung
umkehren wird. Es gibt zwar erste positive, optimisti-
sche Anzeichen; aber belastbare Aussagen bekommen
wir auch von den Experten nicht.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622809300

Kollege Barthle, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Fricke?


Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1622809400

Aber gerne.


Otto Fricke (FDP):
Rede ID: ID1622809500

Kollege Barthle, Sie sagten gerade, das alles sei ein

Ergebnis dessen, dass man auf neue Dinge reagieren
musste. Gleichzeitig haben Sie gesagt – wir werden das
im Protokoll nachlesen können –: Das geht seit dem letz-
ten Quartal 2008 so. Können Sie mir erklären, warum
die Bundesregierung den ursprünglichen Haushalt Ende
November 2008 – das war im letzten Quartal des ver-
gangenen Jahres – auf Basis eines Wirtschaftswachs-
tums von 0,2 Prozent beschlossen hat? Können Sie mir
außerdem erklären, warum die Bundesregierung, getra-
gen von den Koalitionsfraktionen, beim ersten Nach-
tragshaushalt gesagt hat, man gehe von ungefähr minus
2,25 Prozent aus? Können Sie mir weiterhin erklären, an
welcher Stelle die Bundesregierung zu der Einsicht ge-
kommen ist, dass es auch schlechter kommen könnte?
Kann ich schließlich, nachdem Sie gerade gesagt haben,
man mache nun alles richtig, davon ausgehen, dass ein
weiterer Nachtragshaushalt in diesem Jahr nicht mehr
notwendig sein wird?


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Besserwisserisch klingt das!)



Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1622809600

Herr Kollege Fricke, als Vorsitzender des Haushalts-

ausschusses wissen Sie sehr genau, wie kompliziert und
umfangreich ein Verfahren zur Aufstellung eines regulä-
ren Haushaltes ist. Der Haushalt muss in verschiedenen
Instanzen vorbereitet werden. Dann muss er innerhalb
der Ministerien abgestimmt werden. Dann wird er dem
Kabinett zugeleitet. Erst danach wird er uns zugeleitet.
Wir debattieren ihn dann ausführlich, bevor wir ihn be-
schließen. Das ist also ein monatelanger Prozess, und in
diesem monatelangen Prozess kann man nicht, je nach
der aktuellen Entwicklung, alle naselang die Annahmen
verändern;

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(C (D (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann doch lieber Nachtragshaushalt über Nachtragshaushalt!)


ielmehr muss man sich auf solche Dinge berufen, die
achprüfbar sind. So ist unser Verfahren gestaltet.

Wenn sich, wie bei dieser Krise, unvorhergesehen und
nvorhersehbar die Voraussetzungen ändern, dann ist die
undesregierung immer noch gut beraten, ihre Progno-

en sehr vorsichtig zu formulieren;


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


enn jede Prognose der Bundesregierung hat auch psy-
hologische Wirkungen.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


an muss sich das immer vor Augen führen, wenn man
ich auf Prognosen der Bundesregierung beruft. Deshalb
ar es richtig, den Haushalt so zu beschließen, wie wir

s getan haben, und mit dem ersten und dem zweiten
achtragshaushalt schnell, aber sukzessive zu reagieren;
amit werden wir der Entwicklung am ehesten gerecht.

Ich sage an dieser Stelle ganz bewusst: Das Fahren
uf Sicht ist genau richtig, um einer solchen krisenhaften
ntwicklung gerecht zu werden. Das ist das, was wir

etzt tun müssen und richtigerweise auch tun. Staatsse-
retär Diller hat von daher zu Recht gesagt: Es könnte
urchaus sein, dass die im zweiten Nachtragshaushalt
orgesehene Nettokreditaufnahme nicht ausreicht und
ass wir nochmals entsprechend reagieren müssen. Ich
ann nicht erkennen, woran Sie Ihre Kritik festmachen
ollen.


(Otto Fricke [FDP]: Das war ja eine Frage!)


as, was wir machen, ist nämlich sachgerecht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Joachim Poß [SPD]: Die FDP wusste das besser! Die hätte das ja damals schon sagen können!)


Stichwort „Fahren auf Sicht“: Erlauben Sie mir einen
leinen Seitenhieb auf den Kanzlerkandidaten der SPD.
r hat das Fahren auf Sicht mit Blick auf die Bundes-
anzlerin als Ausdruck von Orientierungslosigkeit kriti-
iert. Ich frage mich manchmal, woher der geschätzte
err Außenminister seine höhere Erkenntnis bezieht.
ielleicht war er bei einer jener älteren Damen mit einer
laskugel. Das kann er uns bei Gelegenheit einmal er-

ählen.


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Nein, er war bei dem ihm zugebilligten dritten Staatssekretär!)


Dass wir dieser Entwicklung innerhalb unserer Haus-
alte gerecht werden müssen, ist unbestritten. Wir lassen
ie automatischen Stabilisatoren wirken. Das ist richtig
nd gut. Aber es genügt eben nicht: Die Maisteuerschät-
ung hat uns ja vorausgesagt, dass wir mit Steuerminder-
innahmen von über 20 Milliarden Euro zu rechnen
aben. Deshalb kamen, wie gesagt, diese beiden Nach-
ragshaushalte mit der entsprechenden Erhöhung der
ettokreditaufnahme zustande.






(A) )



(B) )


Norbert Barthle
Eine Nettokreditaufnahme in Höhe von annähernd
50 Milliarden Euro, das ist ein Rekordwert, mit dem sich
der Finanzminister sicherlich ungern schmückt. Aber
– auch das wollen wir ihm attestieren – es führt kein
Weg daran vorbei. Richtigerweise wurde ja schon ge-
sagt: Jede andere Maßnahme – Steuererhöhungen oder
Ausgabekürzungen – würde die Krise noch verschärfen,
wäre in dieser Situation also kontraproduktiv. Deshalb
gibt es keine Alternative zu dieser uns alle schmerzen-
den hohen Nettokreditaufnahme.

Wichtig ist mir aber, an dieser Stelle zu betonen: Wir
haben die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.
Das ist ein klares Signal dieser Großen Koalition an die
Menschen draußen im Lande: Wir wollen auf den Pfad
der Tugend zurückkehren. Wir wollen wieder zu konso-
lidierten Haushalten zurückkehren. Wir begeben uns
zwar jetzt auf einen Umweg, aber wir werden dieses Ziel
nicht aus den Augen verlieren und nicht aufgeben, auch
wenn wir es um einige wenige Jahre nach hinten schie-
ben müssen.

Lassen Sie mich daran erinnern, wie die Situation vor
einem Jahr aussah. Da gab es einen Disput zwischen dem
damaligen Wirtschaftsminister Glos und dem Finanz-
minister Steinbrück um die Frage, wie denn die zu erwar-
tenden Steuermehreinnahmen – damals standen über
80 Milliarden Euro im Raum – verwendet werden sollen,
ob damit Steuersenkungen vorgenommen werden sollten
oder ob man sparen sollte. Wir wären heute froh, uns da-
rüber noch streiten zu dürfen.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das stimmt! – Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ausgegeben habt ihr es!)


Heute erleben wir in der aktuellen Situation ebenfalls
wieder eine Diskussion um Steuersenkungen. Gerade
heute früh hat der Finanzminister Steinbrück von diesem
Pult aus nochmals betont, dass Steuersenkungen „auf
Pump“ nicht möglich seien.


(Otto Fricke [FDP]: Was macht ihr denn gerade?)


Ich möchte an den Herrn Finanzminister appellieren, mit
dieser diffamierenden Formulierung „auf Pump“ nicht
nur die Steuersenkungen, sondern, wenn schon, alle Aus-
gabenerhöhungen oder Einnahmeverzichte zu bezeich-
nen.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Schuldenbasiert“ klingt doch viel schöner! – Joachim Poß [SPD]: Entschuldigung, das haben der Herr Oettinger und der Herr Koch auch so gesagt! – Gegenruf des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Wer ist das denn?)


Ich darf daran erinnern, dass die SPD vorschlägt, das
BAföG zu erhöhen und die Studiengebühren abzuschaf-
fen. Von Wohngelderhöhungen und Ähnlichem will ich
gar nicht reden. Fairerweise müsste man schließlich
auch bei den Sozialausgaben „auf Pump“ hinzufügen.
Das wünsche ich mir.

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(C (D (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Auf Pump“ muss man bei der Koalition bei allem hinzufügen!)


Im Übrigen erleben wir jetzt einen eher anderen Dis-
ut zwischen dem Bundesaußenminister, Herrn Steinmeier,
er sich als Inlandshilfswirtschaftsminister betätigt, und
em sehr guten und tatkräftigen Wirtschaftsminister,
errn zu Guttenberg, den wir Gott sei Dank haben.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Sehr guter Mann! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Sagen Sie mal, von welcher Partei der ist! – Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beeindruckende Geschlossenheit der Koalition!)


ei all diesen Auseinandersetzungen – das lassen Sie
ich betonen – geht es aber immer um eines: Es geht um

en verantwortlichen und sorgsamen Umgang mit Steu-
rgeldern. Eines scheint nämlich häufig vergessen zu
erden: Steuergelder sind nicht das Eigentum der Regie-

ung, nicht unser Eigentum. Sie sind uns nur übergeben,
amit wir sie sorgsam verwalten.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Sorgsam!)


ir können sie nicht nach Gutdünken ausgeben, sondern
ir können sie nur für die Aufgaben ausgeben, für die

ie vorgesehen sind und die notwendig sind.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


eshalb ist die Union ein Garant für den sorgsamen und
erantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Das
ird auch in Zukunft so bleiben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622809700

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen

oppelin?


Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1622809800

Bitte.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1622809900

Vielen Dank. – Da Sie sich jetzt zweimal auf den

undesaußenminister bezogen und kritische Anmerkun-
en gemacht haben, frage ich Sie: Können Sie der deut-
chen Öffentlichkeit erklären, warum die CDU/CSU-
raktion im Haushaltsausschuss dem Bundesaußenmi-
ister einen dritten beamteten Staatssekretär zugebilligt
at, was es bis dato im Auswärtigen Amt nicht gab?


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Aus Mitleid! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Als Wahlkampfmanager! Wissen wir doch!)


inden Sie, dass Ihre Entscheidung im Nachhinein rich-
ig war?


Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1622810000

Herr Kollege Koppelin, als Koalitionspartner muss

an Entscheidungen dieser Koalition mittragen, die man






(A) )



(B) )


Norbert Barthle
nicht immer für ausgesprochen glücklich hält, die aber
der Koalitionsdisziplin geschuldet sind.


(Klaus Hagemann [SPD]: Das ist wahr! Das geht der SPD aber genauso! – Gustav Herzog [SPD]: Danke für das Anerkenntnis unseres Leidens!)


Deshalb gebe ich Ihnen an dieser Stelle zur Antwort: Ich
hätte mir auch andere Lösungen vorstellen können. Aber
als Koalitionspartner ist man in die Disziplin eingebun-
den und trägt auch solche Entscheidungen mit.


(Klaus Hagemann [SPD]: Das ist richtig, Herr Barthle! – Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Er brauchte ihn so dringend!)


Lassen Sie mich auf die Situation des Bundeshaus-
halts zurückkommen. Eines muss man noch einmal beto-
nen: Seit Bundeskanzlerin Angela Merkel von der Union
diese Regierung führt, haben wir einen konsequenten
Konsolidierungskurs eingeschlagen.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau deshalb haben wir heute auch die Rekordverschuldung!)


In den Jahren 2005 bis 2008 haben wir die Voraussetzun-
gen dafür geschaffen, dass wir jetzt so agieren können,
wie wir jetzt agieren. Hätte es diese anstrengende, aber
konsequente Politik nicht gegeben, würden wir derzeit
wesentlich schlechter dastehen.


(Zuruf von der FDP: Hört! Hört!)


Dass wir momentan auf diese so tiefgreifende Krise rea-
gieren können, hat etwas mit dieser Linie zu tun.

Diese Krise hat dazu geführt, dass wir sehr schnell
handeln mussten. Nun sagt der Volksmund: Wer schnell
handelt, handelt doppelt gut. – Deshalb war es gut und
richtig, dass wir das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
sehr schnell verabschiedet haben.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doppelt schnell in die Verschuldung!)


Wir alle im Haushaltsausschuss haben wahrscheinlich
noch nie ein Gesetz so schnell durchgezogen wie dieses.
Aber das war notwendig, um die Finanzmärkte zu stabi-
lisieren und um auf den Kapitalmärkten wieder Ver-
trauen entstehen zu lassen.

Wir haben dann die Konjunkturpakete I und II verab-
schiedet, die ebenfalls zur Stabilisierung der Wirtschaft
und zur Entlastung der Bürger beitragen, die aber vor al-
lem auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen. Es ist
nach wie vor unser großes Ziel, in dieser Situation Ar-
beitsplätze zu erhalten.


(Joachim Poß [SPD]: Alles Vorschläge der SPD!)


Im Unterschied zur SPD, Herr Kollege Poß, fragen
wir danach, ob es nicht zunächst andere Möglichkeiten
gibt, beispielsweise die Möglichkeit, Banken, Eigentü-
mer, Gläubiger und private Investoren in die Pflicht zu
nehmen.

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(C (D (Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie bei den 4,5 Milliarden Euro für Opel?)


Erst wenn das nicht hilft, kann man über staatliche
ilfen nachdenken. Aber auch dann müssen die entspre-

henden Voraussetzungen gegeben sein, um staatliche
elder in einem Bereich einzusetzen, in dem eigentlich
ie Wirtschaft gefragt ist.

Nach dieser Devise handeln wir und unser Kollege zu
uttenberg; das ist der richtige Weg. Ich bin froh, dass er

ls Wirtschaftsminister im Kabinett sitzt, wo er eine
eutliche ordnungspolitische Orientierung in dieser
chwierigen Zeit gibt.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Wo ist er denn? – Ernst Burgbacher [FDP]: Wo ist der Minister?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622810100

Das Wort hat die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch für die

raktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622810200

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten

amen und Herren! Karl Diller hat es vorhin beschrie-
en: Im September 2008 war die Welt für Minister
teinbrück noch in Ordnung. Eine Krise gab es irgendwo

m bösen Amerika. Die Linke wurde für ihre guten Vor-
chläge als populistisch beschimpft.

Und nun? Herr Diller, auch wenn es heute Ihre letzte
ede ist und auch ich Ihnen für die Zukunft selbstver-

tändlich alles Gute wünsche, so wären ein paar Überle-
ungen zu dem Beitrag, den die Bundesrepublik
eutschland und die Europäische Union zu dieser Krise
eleistet haben, angemessen gewesen.


(Beifall bei der LINKEN)


s wäre heute an der Zeit gewesen, in ein paar Worten die
ulassung von zerstörerischen Finanzmarktprodukten,
ie Zulassung von Hedgefonds und die mangelnde Ban-
enaufsicht selbstkritisch anzusprechen. Mit der Auffas-
ung, dass alles aus dem bösen Amerika kommt, macht
an es sich zu einfach.


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Das hat er mit euch gemeinsam! – Gegenruf des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Eben nicht!)


Gleich komme ich zu Ihnen, Herr Koppelin.

CDU und FDP liefern sich trotz dieser beispiellosen
inanzkrise einen verantwortungslosen Wettbewerb um
ie größten Steuergeschenke an Banken, Unternehmen
nd Besserverdienende. Die FDP fordert eine Steuerent-
astung von über 30 Milliarden Euro und die CDU von
twa 15 Milliarden Euro. Damit haben sich diese beiden
arteien endgültig von einer seriösen Haushaltspolitik
erabschiedet.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Dr. Gesine Lötzsch
Das Schlimme ist, dass Sie, Herr Kollege Kampeter, es
als haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU besser
wissen. Sie wissen nämlich, dass es so nicht geht.

Ihre Finanzpolitik wird auch nicht dadurch seriöser,
dass Sie jetzt den fatalen Beschluss für eine Schulden-
bremse gefasst haben. Man würde bei jeder Fahrschul-
prüfung durchfallen, wenn man die Bremse ziehen und
gleichzeitig Gas geben würde. Aber der Finanzminister
muss Gas geben, ob er will oder nicht. In diesem Jahr
muss er insgesamt rund 50 Milliarden Euro neue Schul-
den aufnehmen. Hinzu kommen die Schattenhaushalte
wie Bankenrettungsfonds und kommunales Investitions-
programm. Insgesamt sind es ungefähr 80 Milliarden
Euro neue Schulden. Im nächsten Jahr, im Jahr 2010,
werden es 90 Milliarden Euro Schulden sein, die dann
die neue Regierung aufnehmen muss.

In Anbetracht dieser unglaublichen Schuldenberge
hätte ich gern von CDU/CSU und FDP gewusst, wie sie
eigentlich die weiteren Steuersenkungen finanzieren
wollen.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Durch Mehrwertsteuererhöhung!)


Weder Frau Merkel noch Herr Westerwelle haben auf
diese entscheidende Frage öffentlich eine Antwort gege-
ben. Aber darauf haben die Bürger einen Anspruch.


(Beifall bei der LINKEN – Frank Spieth [DIE LINKE]: Sie werden die Mehrwertsteuer erhöhen!)


Ich kann nur an das Jahr 2005 erinnern. Ich befürchte
– das sollten sich alle Bürger vor Augen führen –, dass
hier wieder mit gezinkten Karten gespielt wird. Im Jahr
2005 hat die SPD im Wahlkampf gegen die sogenannte
Merkelsteuer gewettert. Die CDU forderte nämlich
2 Prozent mehr Mehrwertsteuer. Die SPD wollte aber
gar keine Mehrwertsteuererhöhung. Herausgekommen,
Sie erinnern sich, sind 3 Prozent Mehrwertsteuererhö-
hung. Das war ein klarer Wahlbetrug.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das machen sie wieder!)


Herr Zimmermann vom Deutschen Institut für Wirt-
schaftsforschung forderte bereits einen Mehrwertsteuer-
satz von 25 Prozent. Ich sage Ihnen voraus: Wenn es
dazu kommen sollte, was wir alle nicht hoffen, dass
CDU/CSU und FDP in diesem Haus die Mehrheit bil-
den, dann wird es weitere Steuersenkungen für Unter-
nehmen und Besserverdienende geben und die Mehr-
wertsteuer wird auf unsoziale 25 Prozent erhöht. Darauf
muss sich jeder einstellen, der meint, bei der Bundes-
tagswahl seine Stimme Schwarz oder Gelb zu geben.
Das wäre die falsche Wahl.


(Beifall bei der LINKEN – Ernst Burgbacher [FDP]: So ein Unsinn!)


Auch die Linke fordert Steuersenkungen,


(Hans-Joachim Fuchtel [CDU/CSU]: Erhöhungen!)


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(C (D ber für kleine und mittlere Einkommen. Wir sagen aber uch, an welcher Stelle wir die Steuern anheben wollen. iejenigen, die sich in den letzten 20 Jahren eine golene Nase verdient haben, müssen mit höheren Steuern echnen. Das ist nicht nur eine Forderung der Linken, ondern auch eine Forderung des Bundesverfassungsgeichts. Das hat nämlich den Gesetzgeber verpflichtet, die ermögensteuer spätestens bis zum 31. Dezember 1996 eu zu regeln. Jetzt haben wir das Jahr 2009. Dieser Terin ist also fast 13 Jahre verstrichen. Das ist nicht hin ehmbar. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ein Skandal!)


Wir Linke fordern eine gerechte Vermögensbesteue-
ung in unserem Land. Hätten wir eine Vermögensteuer
ie in Großbritannien, dann hätten wir im Jahr
0 Milliarden Euro mehr im Staatssäckel.


(Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)


ätten wir eine Börsenumsatzsteuer wie in Großbritan-
ien, hätten wir zusätzlich 70 Milliarden Euro mehr im
taatssäckel.


(Joachim Poß [SPD]: Großbritannien hat eine Neuverschuldung von 12 Prozent!)


ie wollen doch nicht im Ernst behaupten, dass Großbri-
annien, unser Verbündeter, herumspinnt und eine Ma-
ke hat. So kann man nicht argumentieren, und so kann
an mit Verbündeten nicht umgehen.


(Beifall bei der LINKEN – Otto Fricke [FDP]: Die sind überwiegend pleite!)


Ich kann nur eines sagen: Wer bei der Wahl Schwarz-
elb eine Mehrheit verschafft, wird einige Tage später
afür zahlen müssen. Wir als Linke werden diesen Nach-
ragshaushalt ablehnen,


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Er soll erst einmal beraten werden!)


eil wir deutlich machen möchten, wer die gigantischen
chulden zu bezahlen hat. Wir wollen verantwortungs-

ose Bankmanager und Politiker, die uns diese Krise ein-
ebrockt haben, zur Kasse bitten und nicht die Bürgerin-
en und Bürger. Das ist der falsche Weg. Wir stehen für
ine soziale Politik.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622810300

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der

ollege Alexander Bonde das Wort.


Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622810400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ie Uhrzeit, zu der dieser Tagesordnungspunkt disku-
iert wird, legt es zwar nicht nahe, dennoch erleben wir
inen historischen Moment, an den sich zukünftige Ge-
erationen noch lange erinnern werden.






(A) )



(B) )


Alexander Bonde
Die Bundesregierung offenbart uns mit diesem Nach-
tragshaushalt, dass 2009 eine Neuverschuldung in Höhe
von 47,6 Milliarden Euro entstehen wird. Das ist eine
historische Rekordzahl, wie sie diese Republik noch nie
erlebt hat. Selbst den Schuldenrekord von Herrn Waigel
– ich weiß nicht, Herr Kollege Diller, ob die Formulie-
rung „der Herr aller Löcher“ aus Ihrer Zeit als haushalts-
politischer Sprecher der SPD stammt; ich vermute, sie
ist Ihnen zuzuschreiben – haben Sie gemeinsam mit dem
Finanzminister übertroffen.

Das Einzige, was ähnlich leer ist wie die Kasse des
Bundes, ist der Stuhl des Finanzministers. Es ist an Brüs-
kierung des Parlamentes nicht zu überbieten, dass der
Finanzminister nicht den Schneid hat, vor das Parlament
zu treten und sich zu verantworten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Sie bringen zum zweiten Mal einen Nachtragshaus-
halt ein und haben 10 Milliarden Euro neue Schulden im
Gepäck. Das, was Sie eben beschrieben haben, stimmt
nicht. Wir haben keine wahre und transparente Entwick-
lung bei der Offenlegung des Haushaltes erlebt. Schon
im Kabinettsentwurf für 2009 – also im Juli letzten Jah-
res – wussten alle, dass Sie Schönrechnerei betreiben.

Wir haben Sie davor gewarnt. Es war schon damals
klar, dass Sie mit den von Ihnen vorgesehenen milliar-
denschweren Einsparungen – beispielsweise bei den
Hartz-IV-Ausgaben – Luftbuchungen betreiben. Auch
im Zusammenhang mit der Entwicklung der Konjunktur
war bereits im Herbst im Haushaltsausschuss klar, dass
die Träumerzahlen, mit denen Sie gebucht haben, nicht
stimmen können.

Wirtschaftsminister Glos, den man für vieles schelten
kann, hat bereits damals, als Sie uns im Plenum und
auch im Haushaltsausschuss etwas von der Weiterfüh-
rung von Wachstum erzählt haben, im Haushaltsaus-
schuss mit erstaunlicher Ehrlichkeit von einem Minus-
wachstum gesprochen. Das ist die Wahrheit zum
heutigen Nachtragshaushalt. Jeder wusste, dass es so
kommt. Nur Sie wollten es nicht wahrhaben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Die Rekordverschuldung von 47,6 Milliarden Euro ist
nur die offizielle Zahl. Die gleiche Summe verstecken
Sie in Schattenhaushalten. Für den Finanzmarktstabili-
sierungsfonds, also für die Bankenrettung, ist in diesem
Nachtragshaushalt kein Cent vorgesehen. Jeder weiß,
dass Sie für dieses Jahr zweistellige Milliardenbeträge
an Neuverschuldung eingeplant haben.

Auch der Investitions- und Tilgungsfonds, die Kon-
junkturpakete, steht außerhalb des Haushalts. Eigentlich
müssten Sie alles zusammenrechnen, sich hier hinstellen
und zugeben: Die Abschlussbilanz der Großen Koalition
ist ein Minus von 93 Milliarden Euro. Da kann man nur
sagen: Für die Finanzen dieses Landes gab es noch
nichts Schlimmeres als diese Koalition.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Andrea Nahles [SPD]: Moment mal! Was ist denn hier das Ei und was das Huhn?)


n der Wirtschaft nennt man so etwas Insolvenzver-
chleppung. Spätestens dann ist der Rücktritt der Vor-
tandsvorsitzenden und des Finanzvorstandes ange-
racht. Hier sind die beiden heute wieder abwesend.

Wenn man weiterschaut, dann erkennt man, wo sich
berall noch Verschuldung und Vermögensaufzehr ver-
tecken. Schauen wir uns die Bundesagentur für Arbeit
n: 17 Milliarden Euro Reserve wurden innerhalb dieses
ahres aufgebraucht. Man muss davon ausgehen, dass al-
eine dort im nächsten Jahr ein Minus von 20 Milliarden
uro entstehen wird. Das liegt auch daran, dass Sie eine
enkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vor-
enommen haben, um Ihr Versagen beim Gesundheits-
onds zu kaschieren: Die Leute sollten nicht merken,
as für einen teuren Murks Sie produziert haben.

In der nächsten Woche werden Sie für das nächste
ahr ein Rekordminus von 90 Milliarden Euro ankündi-
en. Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Abläufen
uss man leider damit rechnen, dass man auch diese
ahl verdoppeln muss, um auf einen ehrlichen Wert zu
ommen. Um es in der Terminologie der Ratingagentu-
en zu sagen: Wenn man diese Bundesregierung als
enchmark nimmt, muss man bei Baron Münchhausen
ahrscheinlich von Triple A reden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Otto Fricke [FDP])


Die Kanzlerin steht dem Finanzminister in nichts
ach. Wenn man sich diese Zahlen anschaut, muss man
ich wirklich fragen, wie man da noch etwas von Steuer-
enkungen erzählen kann. Wenn man sonst nichts zu bie-
en hat, muss man wahrscheinlich Steuersenkungen ins
rogramm schreiben. Ich glaube aber, das wird der Dra-
atik der Situation nicht gerecht: 93 Milliarden Euro

eue Schulden im Bund. Laut Finanzplanung für den
eitraum bis 2013 werden die Schulden auf rund
Billionen Euro, also 2 000 Milliarden Euro steigen;

as sind 80 Prozent des Bruttoinlandsproduktes eines
ahres. All das sind Rekordzahlen, die diese Große Ko-
lition als Abschlussbilanz vorlegt.

Dieser Nachtragshaushalt ist ein Insolvenzantrag die-
er Bundesregierung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


s wird Zeit, dass endlich wieder eine solide Haushalts-
olitik einkehrt. Mit Verlaub, diese Koalition hat auch in
iesem Feld wirklich brachial versagt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622810500

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Steffen

ampeter das Wort.






(A) )



(B) )


Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1622810600

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Lieber Karl Diller, zum Schluss dieser Debatte
kann ich persönlich, auch stellvertretend für fast alle
Fraktionen, Respekt vor deiner politischen Lebensleis-
tung zollen, die du vor allem im Deutschen Bundestag
erbracht hast.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ehrlicherweise will ich sagen: Ich könnte nicht behaup-
ten, dass ich mich jeden Tag gefreut hätte, dich zu sehen.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)


Die Erfahrungen waren oft so intensiv, dass man mir das
nachsehen muss. Ich möchte in aller Form sagen: Du
warst ein herausragender Parlamentarier und ein toller
Haushälter. Dass wir mit dir als Staatssekretär nicht in
allen Fragen einer Meinung sein konnten, liegt in der
Natur der Dinge; das gehört zur Arbeitsteilung zwischen
Regierung und Parlament. Ich wünsche dir, stellvertre-
tend für viele, alles Gute für die Zukunft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Alle Fraktionen sind gut vertreten, aber deine eigene
Fraktion hat offensichtlich nicht wahrgenommen, dass
die Debatte von gestern Abend auf heute Vormittag ver-
schoben worden ist. Wahrscheinlich sind sie schon bei
einer Klausurtagung der Arbeitsgruppe Haushalt.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Der zweite Nachtragshaushalt schraubt die Neuver-
schuldung auf knapp 50 Milliarden Euro hoch. Das ist
eine zu hohe Zahl. Allerdings versuchen die Vertreterin-
nen und Vertreter der Opposition, den Eindruck zu erwe-
cken, dies sei das Ergebnis einer verfehlten Finanzpoli-
tik.


(Otto Fricke [FDP]: Das ist so!)


Mir scheint, Ihnen in der Opposition ist entgangen, dass
wir uns im Augenblick in einer globalen Finanzkrise be-
finden, die alle Haushalte in dieser Welt unter erhebli-
chen Stress stellt.


(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist jetzt an allem Schuld! An euch, an Arcandor!)


In den vergangenen Jahren konnten wir in der Großen
Koalition den Haushalt so gestalten, dass 2008 alle öf-
fentlichen Haushalte zusammen unter dem Strich ausge-
glichen waren.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Das haben die Länder gemacht! – Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Mehr Schulden habt ihr aufgenommen!)


Das haben andere Staaten nicht erreicht. Deswegen will
ich an dieser Stelle erstens darauf hinweisen, dass bei-
spielsweise die Anregung der Kollegin Lötzsch, man
solle es wie die Engländer machen, ein wenig in die Irre

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(C (D ührt. Frau Kollegin Lötzsch, die Engländer haben nicht ine so konsequente Haushaltskonsolidierungsstrategie efahren wie die Große Koalition. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Es ging um die Steuern!)


etzt beträgt die Neuverschuldung in England mehr als
2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Hätten wir in den vergangenen Jahren die Zügel so lo-
ker gelassen, stünden wir jetzt nicht am Abgrund, son-
ern wären schon hineingefallen. Wir wollen aber nicht
ineinfallen. Wir wollen sofort nach dieser Krise eine
onsequente Politik der umfassenden fiskalischen Kon-
olidierung aufnehmen. Trotz krisenhafter Veränderun-
en in dieser Situation ist das unser Ziel.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Zweitens möchte ich auf Folgendes hinweisen: Von
en Rezepten der Opposition bin ich ein bisschen ent-
äuscht. Wir müssen jetzt eine nationale Kraftanstren-
ung in Angriff nehmen und eine „Agenda Wachstum“
ntwickeln. In diesem Zusammenhang ist es notwendig,
n allen Politikbereichen auch über die Krise hinaus nach
orne zu schauen.

Was aber bietet uns die Opposition an? Auf der einen
eite einen Teil intellektuell verbrämte Besserwisserei
nd auf der anderen Seite Steuererhöhungen!


(Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP]: Herr Oberlehrer!)


n dieser Situation dürften Steuererhöhungen die ohne-
in schon mageren Wachstumsperspektiven nicht positi-
er erscheinen lassen. Sie sind das falsche Rezept in der
rise.

Lassen Sie mich Ihren Verweis auf die Steuerpolitik
m Vereinigten Königreich noch einmal aufgreifen. We-
en der verfehlten Steuerpolitik im Vereinigten König-
eich in den vergangenen Jahren sind die Wachstums-
aten wahrscheinlich auch nicht mehr so hoch gewesen.

ir in Deutschland waren die Wachstumslokomotive.


(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Waren!)


it unserer Steuer- und Wachstumspolitik waren wir er-
olgreicher als die von der zweimal umbenannten SED-
rganisation hier vorgeschlagene Vorgehensweise. In
er Krise darf man nicht noch das falsche Rezept brin-
en.

Gestatten Sie mir einen dritten Hinweis. In diesen Ta-
en liegen uns erste Zahlen für den Haushalt des Jahres
010 vor. Die Zahlen werden im nächsten Jahr nicht gut
ein. Die Berichte, die wir heute in den Zeitungen lesen,
achen deutlich, wie groß die finanzielle Herausforde-

ung in den nächsten Jahren sein wird.

Ich stimme vollumfänglich mit Karl-Theodor zu
uttenberg überein, der darauf hingewiesen hat, dass wir

etzt nicht in eine Spirale der Versprechungen abgleiten
ürfen. Wir alle müssen unsere Wahlprogramme und Zu-
agen für die nächste Legislaturperiode auch mit dem
bgleichen, was am kommenden Mittwoch im Kabinett
eschlossen werden wird.






(A) )



(B) )


Steffen Kampeter
Meine Schlussfolgerung lautet allerdings: Wir dürfen
den Kopf nicht in den Sand stecken. Unser Land ist
stark. In den vergangenen Jahren sind wir ziemlich er-
folgreich gewesen. Unsere Aufgabe wird es sein, diese
Stärken jetzt zur Krisenbewältigung einzusetzen. Pessi-
mismus ist nicht angesagt. Die Menschen in diesem
Land erwarten von uns politische Führung und nicht nur
Miesmacherei.

Die Aufgabe, die es zu schultern gilt, wird bei diesem
Nachtragshaushalt aber nur in Teilen deutlich. Die Fi-
nanzpolitik der nächsten Jahre wird die eigentliche He-
rausforderung sein. Von ihrer Gestaltung wird abhängen,
ob Politik wieder Handlungsfähigkeit gewinnen kann.


(Zuruf von der FDP: Dann brauchen wir eine andere Regierung!)


Wir wollen diese Handlungsfähigkeit gewinnen. Wir
werden einen konsequenten Kurs vertreten. In diesem
Sinne werden wir den Nachtragshaushalt im Haushalts-
ausschuss des Bundestages rasch und zügig beraten. Die
eigentliche finanzpolitische Aufgabe liegt aber – das will
ich in aller Klarheit sagen – in den nächsten vier Jahren
vor uns.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622810700

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf den Drucksachen 16/13000 und 16/13386 an
den Haushaltsausschuss vorgeschlagen. Gibt es dazu an-
derweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten
Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches So-
zialgesetzbuch und anderer Gesetze

– Drucksache 16/12596 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


– Drucksache 16/13424 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Wolfgang Grotthaus

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 16/13442 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Fuchtel
Waltraud Lehn
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

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(C (D Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion ie Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen iderspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollein Andrea Nahles für die SPD-Fraktion. Diese Änderung ist mir leider nicht mehr zugeganen. – Das Wort hat Herr Bundesminister Olaf Scholz. Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziaes: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kolegen! Ich komme gerade von einer Sitzung mit den am usbildungspakt Beteiligten, die sich mit der Situation er jungen Leute in Deutschland beschäftigt hat. Das ist, ie ich finde, eines der wichtigsten Themen für die Zuunft unseres Landes. Bei allem, worüber wir diskutieen, bei allem, was wir sagen, etwa dass wir mehr Akaemiker in Deutschland brauchen, muss klar sein: Auch n Zukunft ist die Lehre, ist die Berufsausbildung die ichtigste Ausbildung in Deutschland. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Zurufe von der SPD)


(Beifall bei der SPD)


ir müssen erreichen, dass jeder junge Mensch mit An-
ang 20 entweder das Abitur oder eine Lehre abgeschlos-
en hat. Darauf sollte sich unser ganzer Ehrgeiz richten.
eshalb darf die Zahl der Ausbildungsverträge in
eutschland nicht weiter zurückgehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nachdem die Zahl der Ausbildungsverträge im letz-
en Jahr ein bisschen zurückgegangen ist, habe ich mich
afür eingesetzt – Sie wissen das –, dass es in diesem
ahr jedenfalls nicht weniger als 600 000 Ausbildungs-
erträge gibt. Nur wenn wir das erreichen, besteht die
hance, dass auch diejenigen, die schon lange nach ei-
em Ausbildungsplatz suchen und bisher verzweifelt
eststellen mussten, dass sie keinen finden, eine Berufs-
usbildung erhalten. Dieses Ziel von 600 000 Ausbil-
ungsplätzen ist im Pakt nicht konsentiert gewesen, al-
erdings will man sich bemühen. Ich bin froh, dass trotz
es Dissenses, auf dem ich auch bestehen muss, weil ich
ich für die jungen Leute und dafür einsetzen will, dass

s genügend Ausbildungsverträge gibt, die Bereitschaft
ntwickelt worden ist, jetzt doch noch einmal darüber zu
iskutieren, ob der Pakt nicht neue Ziele bekommen
uss: neue Ziele, die auch diejenigen, die lange außen

or gestanden haben, einbeziehen, neue Ziele, die si-
herstellen, dass wir die Zeit der zurückgehenden Schü-
erzahlen nutzen, aber nicht um die Zahl der Ausbil-
ungsverträge zu reduzieren, sondern dazu, um auch
enjenigen eine Chance zu geben, die bisher außen vor
eblieben sind.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Bundesminister Olaf Scholz
Wir leisten mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Be-
ratung steht, einen Beitrag dazu. Das war schon beim
Ausbildungsbonus der Fall, den wir im letzten Jahr be-
schlossen haben und der bereits über 14 000 jungen Leu-
ten einen Ausbildungsvertrag verschafft hat, den sie
sonst nicht bekommen hätten. Wir leisten hier und heute
noch einen Beitrag, indem wir eine Sonderregelung für
diejenigen schaffen, die ihren Ausbildungsplatz wegen
der Insolvenz des ausbildenden Unternehmens verlieren.
Sie dürfen nicht alleingelassen werden. Wir helfen ihnen
jetzt mit dem Bonus als Rechtsanspruch.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dieser Gesetzentwurf enthält viele Materien, über die
diskutiert werden muss, große und kleine Sachen. Vieles
hat mit der Zukunft derjenigen zu tun, die sich bemühen,
die sich anstrengen, die arbeiten; aber es geht eben auch
darum, wie das, was man in einem langen Arbeitsleben
durch Beiträge an Ansprüchen gegen die Rentenversi-
cherung erworben hat, garantiert werden kann. Wir alle
wissen: Die Rentenversicherung hat in den letzten Jah-
ren viele Reformen erlebt, Reformen, die richtigerweise
dazu beigetragen haben, dass Einnahmen und Ausgaben
der Rentenversicherung wieder ausbalanciert sind, dass
die finanzielle Stabilität dieser Versicherung für die Zu-
kunft gewährleistet ist. Als eines der wenigen Länder in
Europa begegnen wir der demografischen Herausforde-
rung. Wir haben auch im nächsten und übernächsten
Jahrzehnt eine vernünftig finanzierte Rentenversiche-
rung,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das war die Idee von Walter Riester! Das ist nicht mehr die Idee von Olaf Scholz!)


obwohl es immer weniger jüngere Leute und immer
mehr ältere Leute gibt.

Es besteht natürlich Unsicherheit. Das kann nach den
vielen Reformen der letzten Jahre auch gar nicht anders
sein. Deshalb erhält jeder Gehör, der eine neue Rech-
nung aufmacht und sagt, danach komme etwas ganz an-
deres heraus.


(Andrea Nahles [SPD]: Ja, ja, Raffelhüschen!)


Jeden Tag gibt es eine neue Schlagzeile darüber. Es darf
aber nicht sein, dass jeder die Rentnerinnen und Rentner,
die auf ein langes Arbeitsleben zurückblicken können,
mit immer wieder neuen Zahlen verwirren kann. Des-
halb garantieren wir mit dieser Gesetzesänderung, dass
die Rente weiterhin, wie es in der Rentenformel steht,
die wir nicht ändern, der Wirtschaftsentwicklung und der
Lohnentwicklung folgt. Aber wir stellen sicher, dass es
nicht abwärts geht. Das haben die älteren Mitbürger un-
seres Landes verdient.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Der Einwand der einen ist: Eigentlich wäre das gar
nicht nötig, weil es eh nicht dazu kommt.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ja, genau!)


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(C (D o sind auch unsere Zahlen. Der Einwand der anderen st: Das wird sehr viel kosten. – Manchmal sind es die leichen, die sagen, es wäre nicht nötig, und es würde ehr viel kosten. Man muss sich schon für eines der beien falschen Argumente entscheiden, wenn man einigeraßen stringent bleiben will. Aber beide sind falsch. as will ich ausdrücklich dazusagen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was nichts kostet, ist nichts wert!)


Wir verbessern die Möglichkeiten der Förderung der
urzarbeit mit diesem Gesetzentwurf noch einmal. Das
erdient schon noch einmal eine kurze Besinnung. Mit
er schnellen Entscheidung vom Dezember letzten Jah-
es, die Kurzarbeit nicht nur sechs Monate, sondern
8 Monate zu fördern, mit der weiteren Entscheidung,
ie jetzt 24 Monate zu fördern, und mit der Entscheidung
m Rahmen des Konjunkturpakets „Wir übernehmen für
ie ausgefallene Arbeitszeit – nur für die! – die Hälfte
er Sozialversicherungsbeiträge, die die Arbeitgeber zu
ragen haben“ haben wir dazu beigetragen, dass Hun-
erttausende Arbeitsplätze in Deutschland gesichert ge-
lieben sind. Das kann man allein daran sehen, dass im
ärz über 1 Million Menschen in Kurzarbeit gewesen

ind.

Wer sich ein bisschen umschaut, wer sich ein biss-
hen umhört, der stellt fest, dass unsere Regelung schon
ehr zielgerichtet und sehr zielgenau ist; denn sie hat
azu beigetragen, dass europaweit agierende Konzerne
nderswo entlassen und in Deutschland auf Kurzarbeit
etzen, manchmal obwohl es dort ähnliche Förderinstru-
ente gibt, sie aber nicht weit genug gehen und nicht

olche geschaffen wurden, auf die auch zugegriffen
ird.

Deshalb können wir schon sagen: Bei diesem Förder-
nstrument, bei dem wir darauf achten, dass Arbeits-
lätze erhalten bleiben und nicht wegen einer Konjunk-
urkrise in 2009 und 2010 verloren gehen, können wir
erne einmal einen Zentimeter zu weit gehen. Aber wir
ürfen nicht einen Millimeter zu kurz springen; sonst ge-
ährden wir Arbeitsplätze.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


as ist auch der Sinn der Regelung, die wir jetzt auf den
eg gebracht haben. Sie sichert Jobs, und das ist gut.

Wenn wir jetzt sagen: „Ab dem siebten Monat über-
ehmen wir die Sozialversicherungsbeiträge voll“, dann
eht es übrigens um mittelständische Unternehmen. Je-
and, der in einem Ort 80 Leute beschäftigt und in ei-

em anderen 120, der kann jetzt ab dem siebten Monat
avon Gebrauch machen. Im Übrigen empfehle ich dem
inen oder anderen, sich einmal Gedanken darüber zu
achen, was ein Unternehmen, was ein Arbeitgeber,
as ein Konzern ist. Ein Konzern ist hier nicht gemeint.
as ist nur für die Polemik gut, nicht für die Sachde-
atte; denn hier geht es um einen Arbeitgeber, der zwei
olche Betriebsstätten hat, über die ich geredet habe, und
ichts anderes. Alles andere ist Polemik.


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )


Bundesminister Olaf Scholz
Meine Damen und Herren, noch kurz ein weiterer As-
pekt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir für eine enga-
gierte Gruppe unserer Bevölkerung, für Leute, die es
schwer haben und die ein sehr unsicheres, wechselhaftes
Leben zu führen haben, ein Stück mehr soziale Sicher-
heit geschaffen haben, nämlich für die Künstlerinnen
und Künstler, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Sie
haben immer damit zu kämpfen gehabt, dass sie über
Jahre Beiträge gezahlt haben, sie aber dann, wenn sie die
Leistung gebraucht haben, oft nicht in Anspruch nehmen
konnten, weil ihre Gesamtbeitragszeiten nicht ausge-
reicht haben. Wir ändern das jetzt. Ich glaube, das ist ein
Beitrag zur sozialen Sicherheit von Menschen, die ein
schweres Leben führen, die manchmal kompliziert um
jeden einzelnen Auftrag kämpfen müssen. Aber es ist
– das soll an dieser Stelle auch gesagt werden – ein Bei-
trag zur Freiheit; denn die Kunst gehört zur Freiheit
dazu. Sie zu sichern, ist immer eine verdienstvolle Auf-
gabe.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622810800

Das Wort hat der Kollege Dr. Heinrich Kolb für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1622810900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Entwurf eines Dritten SGB-IV-Änderungsgesetzes
ist ein Omnibus, der ursprünglich im Wesentlichen mit
Regelungen zur Änderung der Generalunternehmerhaf-
tung besetzt war. Jetzt ist der Bus voll besetzt mit mehr
oder weniger prominenten Fahrgästen.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Ich will mich auf drei davon konzentrieren und mit
dem anfangen, womit Sie, Herr Minister, geendet haben,
nämlich mit der Veränderung der Rahmenfrist für Kul-
turschaffende. Die Anwartschaftszeit soll jetzt von zwölf
auf sechs Monate verkürzt werden, wenn mehr als die
Hälfte der Beschäftigungstage im Rahmen kurzfristiger
Beschäftigungsverhältnisse von bis zu sechs Wochen ab-
solviert wurde. Begünstigt sind nur diejenigen, deren
Jahresentgelt die Bezugsgröße in der Sozialversicherung
nicht überschreitet. Die Regelung ist auf drei Jahre be-
fristet und soll anschließend evaluiert werden.

Ich will Ihnen für die FDP-Fraktion sagen, dass diese
Regelungen nach unserer Auffassung die besonderen
Bedingungen der Kulturschaffenden, insbesondere auch
der Film- und Fernsehschaffenden, gut berücksichtigen.
Der hiermit gefundene Kompromiss zwischen dem Be-
auftragten für Kultur und Medien, dem Bundeswirt-
schaftsministerium, dem Bundesfinanzministerium und
dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und
Soziales stellt für die Kulturschaffenden auch aus Sicht
der FDP-Bundestagsfraktion eine gute Lösung dar.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


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(C (D Hätte die Gesetzesvorlage, Herr Minister, nur solche egelungen zum Gegenstand, (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Sind sogar noch bessere dabei!)


ann würden wir uns mit unserem Abstimmungsverhal-
en weniger schwertun. Aber leider enthält die Vorlage
wei richtige Klopse, die schwer verdaubar sind. Das
ind zum einen die ewige Rentengarantie und zum ande-
en die massive Ausweitung der Erstattungsregelungen
ür Sozialversicherungsbeiträge bei der Kurzarbeit.

Ich will mit dem zweiten Punkt beginnen. Auch die
DP hält Kurzarbeit für eine gute Maßnahme, um bei
orübergehenden Auftragsschwankungen Entlassungen
u vermeiden. Die FDP ist auch bereit, eine vernünftige
nd maßvolle Erstattungsregelung für die Sozialversi-
herungsbeiträge mitzutragen. Aber die Ausweitung der
rstattungsregelung bei Kurzarbeit auf alle Arbeitneh-
er eines Arbeitgebers – auch wenn nur ein Teil der Be-

chäftigten zuvor sechs Monate in Kurzarbeit war – geht
indeutig zu weit, Herr Minister. Das ist für Großunter-
ehmen – ich wiederhole meine Einschätzung, die ich
brigens mit dem Kollegen Peter Rauen von der CDU
eile – die Lizenz zum Ausplündern der Sozialversiche-
ung, um genauer zu sein: der Arbeitslosenversicherung.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich scheue mich auch nicht, Ross und Reiter zu be-
ennen: Auf höchster Koalitionsebene ist zusammen mit
errn Hundt und wohl auch mit Herrn Sommer vom
GB eine Regelung beschlossen worden, die nur zum
iel hat, irgendwie über den 27. September 2009, den
ag der Bundestagswahl, hinauszukommen, koste es,
as es wolle. Die Fachebene der Koalition wurde offen-

ichtlich gar nicht erst gefragt. Die Tatsache, dass diese
egelung als Änderungsantrag zum Änderungsantrag
it Aufruf des Tagesordnungspunktes im Ausschuss als
ichtvorlage verteilt wurde, kann man nur als ein skan-
alöses Verfahren und als Missachtung des Parlaments
ezeichnen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von
en Koalitionsfraktionen, sollten sich sehr gut überle-
en, ob Sie dieses abgekartete Spiel wirklich mitmachen
ollen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Peter Rauen [CDU/CSU])


Ich habe mit großer Hochachtung und sehr viel Re-
pekt zur Kenntnis genommen, dass der Kollege Peter
auen, der Berichterstatter der CDU/CSU zu diesem
esetzentwurf, den Kopf nicht in den Sand gesteckt hat,

ondern den Mut hatte, zu stehen. Er hat seine Bericht-
rstattung niedergelegt, gegen den Gesetzentwurf ge-
timmt und verzichtet heute darauf, seine Abschiedsrede
m Deutschen Bundestag zu halten. Herr Kollege Rauen,
iese Haltung ehrt Sie. Kollegen wie Sie werden selten
n der Union. Das muss ich hier leider feststellen. Viel-
eicht ist es das Problem der Union, dass gestandene

ittelständler wie Sie, Herr Rauen, mit ihren Positionen
n der Union nicht mehr mehrheitsfähig sind und sich
icht mehr durchsetzen können.






(A) )



(B) )


Dr. Heinrich L. Kolb

(Beifall bei der FDP – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Na, na, na!)


Im Namen der FDP und auch ganz persönlich will ich
Ihnen, Herr Rauen, Dank sagen für Ihr langjähriges En-
gagement, für Ihre geradlinige Art und für den großen
Sachverstand, den Sie an vielen Stellen und in vielen Be-
ratungen hier, im Deutschen Bundestag, eingebracht ha-
ben. Sie werden fehlen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich komme noch einmal zurück zur Erstattungsrege-
lung. Dass insbesondere Herr Hundt für seine großen
Mitgliedsunternehmen das großzügige Geschenk der
Beitragserstattung gerne mitnimmt, kann nicht wirklich
verwundern. Ich bin selbst mittelständischer Unterneh-
mer im Maschinenbaubereich und kenne meinen Pap-
penheimer. Wenn gesagt wird, diese Regelung helfe dem
Mittelstand, dann muss ich Ihnen sagen, dass wir ein an-
deres Verständnis von Mittelstand haben, Herr Minister.
Mittelstand, das sind für uns Unternehmen mit einem,
zwei, fünf oder zehn Beschäftigten. Mehr als 75 Prozent
der 4,4 Millionen Unternehmen in Deutschland haben
weniger als fünf Beschäftigte. 98 Prozent der Unterneh-
men haben weniger als 20 Beschäftigte, und gerade ein-
mal 6 000 haben mehr als 500 Beschäftigte. Die kleinen
Unternehmen werden – das ist offenkundig – von dieser
ausgeweiteten Regelung nicht profitieren, weil jemand,
der zehn Beschäftigte hat, nicht jeweils fünf Mitarbeiter
an zwei Standorten hat. Profitieren werden die großen
Unternehmen, aber bezahlen werden das wieder einmal
die kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 20 Be-
schäftigten mit ihren Beiträgen, wie sie es schon in der
Vergangenheit bei der beitragsfinanzierten Frühverren-
tung tun mussten. Wir heben für eine solche Regelung
nicht die Hand.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das gilt auch für den zweiten Klops, den ich anspre-
chen will, für die ewige Rentengarantie. Sie, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen von der Koalition, sind sich noch
völlig uneins, ob die Gefahr einer Rentenkürzung im
nächsten Jahr überhaupt droht. Nach den Zahlen der
Bundesregierung ist eine solche Kürzung nicht zu erwar-
ten. Trotzdem wollen Sie heute ohne Not, allein aus
wahltaktischen Überlegungen, eine ewige Rentengaran-
tie in das SGB VI aufnehmen und damit den Grundge-
danken der dynamischen Rente, die Lohnbezogenheit,
aufgeben.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Ewigkeit heißt bis zum 27. September!)


Zugegeben, die Rente ist in den letzten 52 Jahren nie-
mals negativ angepasst worden. Das machen Sie, Herr
Scholz, viel raffinierter. Gerade in den letzten zehn Jah-
ren Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von
der SPD, ist die Kaufkraft der Rentner massiv beschnit-
ten worden: durch die Belegung der Betriebsrente mit
der vollen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht,
durch den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung, den die
Rentner seit 2004 zu tragen haben, durch eine Reihe von

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(C (D ominalen Nullrunden bei deutlichen Preissteigerungen, urch den Zuschlag zur Pflegeversicherung für kinderose Rentner, durch den Sonderbeitrag für Arbeitnehmer nd Rentner zur GKV, der am Ende zu einer Mehrbelasung der Rentner von 0,45 Prozent führt, durch die Erhöung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 um 3 Proentpunkte usw. Es ist doch fadenscheinig, wenn Sie vorgeben, die enten nominal sichern zu wollen, da Sie den Rentnern ndererseits fortgesetzt in die Tasche greifen. Herr cholz, wer soll Ihnen denn glauben, dass es Ihnen um ie Kaufkraft der Rentner geht? Ihr Staatssekretär hat im usschuss gesagt, all diese Belastungen seien keine entenkürzungen, sondern nur Einkommenskürzungen. an beachte den feinen Unterschied. Aber, Herr Scholz, en Rentnern ist es vollkommen egal, wie das Kind eißt. Am Ende ist entscheidend, was im Portemonnaie nkommt. Und da haben sich zehn Jahre Regierungszeit er SPD als ein wahres Fiasko für die Renterinnen und entner in Deutschland erwiesen. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Niemand will entenkürzungen. Das gilt ausdrücklich auch für die DP. Wir wollen, dass die Menschen im Alter ein ausreihendes Einkommen haben. Wer das will, muss aber ine entsprechende Politik machen und darf nicht stänig Steuern und Beitragssätze erhöhen. Eine Rentengaantie auf ein Blatt Papier zu schreiben, genügt nicht. (Andrea Nahles [SPD]: Ist sie denn nun etwas wert oder nicht? Worüber regen Sie sich jetzt eigentlich auf?)


(Beifall bei der FDP und der LINKEN)


m Übrigen, Herr Minister: Eine Garantie, die nichts
ostet, ist auch nichts wert. Eine solche Garantie muss
elebt und in allen Bereichen der Politik beherzigt wer-
en. Aber genau das tun Sie nicht.

Das eigentlich Problematische ist das Signal, das von
er Rentengarantie ausgeht. Ihr Vorgänger Walter Riester
at noch versucht, die Lasten der demografischen Ent-
icklung zwischen Jungen und Alten, zwischen Bei-

ragszahlern und Rentnern gleichmäßig zu verteilen. Das
eben Sie heute auf. Damit verabschiedet sich die SPD
uch in der Rentenpolitik von der Agenda 2010. Nach-
altigkeit und Generationengerechtigkeit, das war ges-
ern. Ihr Motto von heute lautet: Es lebe der Wahlkampf!


(Beifall bei der FDP – Ernst Burgbacher [FDP]: Genau! Aber das nützt denen auch nichts! – Katja Mast [SPD]: So ein Unsinn! Das ist Ihr Motto!)


Die Folgen dieser Politik werden sich schon sehr bald
eigen. Die finanziellen Folgen der Rentengarantie sol-
en durch künftige Dämpfungen wieder ausgeglichen
erden. Aber die Bugwelle unterlassener Dämpfungen

us den letzten Jahren ist mittlerweile so hoch, dass dies
ur noch bei einer außergewöhnlich guten Lohnentwick-
ung – davon ist in den nächsten Jahren aufgrund der ge-
enwärtigen Krise aber wohl eher nicht auszugehen –
öglich wäre. Die Rentenfinanzen unter Kontrolle zu

alten, wird zunehmend schwieriger.






(A) )



(B) )


Dr. Heinrich L. Kolb
Angesichts dessen sollten Sie sich die Ergebnisse des
Gutachtens, das Professor Raffelhüschen für die Initia-
tive „Neue Soziale Marktwirtschaft“ verfasst hat, einmal
sehr genau ansehen. Sie, Herr Minister Scholz – das
richtet sich ausdrücklich auch an die Adresse der SPD –,
stehen auch in der Rentenpolitik vor einem Scherben-
haufen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird
wohl schon kurzfristig und dann absehbar prozyklisch
erhöht werden müssen. An die eigentlich vorgesehene
Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von
heute 19,9 Prozent auf 19,1 Prozent ist ohnehin nicht
mehr zu denken.

Ich hätte gerne noch mehr gesagt. Meine Redezeit ist
aber leider zu Ende.


(Andrea Nahles [SPD]: Richtig, kann ich nur sagen!)


Ich will zusammenfassend sagen: Der vorliegende Ge-
setzentwurf ist in weiten Teilen ein Beleg dafür, dass die
sozialpolitische Vernunft dem Wahlkampf geopfert wird.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, tragen wir nicht
mit.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811000

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Dr. Ralf

Brauksiepe das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1622811100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes zur Änderung des
SGB IV stand ursprünglich die Neuregelung der Gene-
ralunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft. Die Gene-
ralunternehmerhaftung ist und bleibt ein zur Bekämp-
fung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
richtiges und wichtiges Instrument. Deshalb sind wir
dankbar, dass die Sozialpartner in der Bauwirtschaft ei-
nen einvernehmlichen Vorschlag für eine gesetzliche
Neuregelung, die wir jetzt parlamentarisch umsetzen,
vorgelegt haben.

Ich bin Peter Rauen dankbar, dass er daran mitgewirkt
hat. Herr Kollege Kolb, Sie können ganz sicher sein,
dass Peter Rauen in der nächsten Sitzungswoche seine
Abschiedsrede zu Ihrem Antrag zur Alterssicherung der
Selbstständigen halten wird.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da würde ich mich sehr freuen! Das ist ein guter Anlass!)


Hoffentlich haben Sie auch dann, wenn er Ihnen begrün-
det, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen – weil er
nämlich inhaltlich falsch und schlecht ist –, noch so viel
Respekt. Ich hoffe, dann greifen Sie Ihr Lob von heute
auf.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir werden sehen!)


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(C (D Von verschiedenen Seiten ist bereits angesprochen orden, dass wir in diesem Gesetzentwurf in der Tat iele Maßnahmen, die richtig und notwendig sind, vorgeehen haben. Ich erinnere nur an die Regelung zu den soenannten Insolvenzlehrlingen. Es wird ein Ausbilungsbonus für Auszubildende, deren Betrieb in die nsolvenz geht, gezahlt, wenn ein anderer Betrieb sie bernimmt. Das ist ein wichtiges Anliegen, das Bilungsministerin Schavan seit langem verfolgt. Da sie uns berzeugt hat, setzen wir diese Maßnahmen gerne um. Ich will meine Erleichterung darüber zum Ausdruck ringen, dass wir für Verbesserungen für Kulturschafende sorgen, was ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld ngeht. Die Briefe des Bundesarbeitsministeriums, in enen mitgeteilt wurde, man sehe bei diesem Thema berhaupt keinen Handlungsbedarf, sind noch gar nicht o alt. Hier hätten wir uns mehr Bewegung gewünscht. ber ich bin froh, dass zumindest die grundsätzlich ab ehnende Haltung des Bundesarbeitsministeriums an dieer Stelle, wenn auch mit viel Mühe, aufgebrochen weren konnte. (Beifall der Abg. Gitta Connemann [CDU/ CSU])


Ich habe gehört, dass in einer anderen Debatte des
eutigen Tages die Rede davon war, diese Neuregelung
ei auch Herrn Steinmeier zu verdanken. Dazu möchte
ch nur sagen: Er hat in den entsprechenden Debatten zu-
indest nicht nachhaltig gestört. Er hatte damit nämlich

ar nichts zu tun und war abwesend. Vielleicht hat auch
as ein bisschen geholfen. Daher möchte ich ihm keinen
adel aussprechen. Ich will aber deutlich machen: Derje-
ige, der der Motor dieses Vorhabens war und es viele
ahre lang in der Bundesregierung und innerhalb der
DU/CSU-Fraktion befördert hat, ist unser Kulturstaats-
inister Bernd Neumann. Dir, lieber Bernd Neumann,
öchte ich ganz herzlich für deinen Einsatz danken. Die
ünstler wissen ohnehin, dass du der Vater dieser Rege-

ungen bist, und sind dafür dankbar.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Die Künstler wissen aber auch, dass 2007 ein grüner Antrag abgelehnt wurde!)


uch wir sind dankbar dafür, dass diese Regelung durch
eine Anstrengungen möglich geworden ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir haben uns in der Tat darauf verständigt – der Mi-
ister hat zu Recht darauf hingewiesen –, durch die Ren-
enschutzklausel der zum Teil gezielt geschürten Verun-
icherung der Rentner ein Ende zu setzen. Wir tun dies
icht deswegen, weil wir wirklich glaubten, dass es nach
er Rentenformel zu Rentenkürzungen kommen müsste.
ie Wahrheit ist doch: All diejenigen, die uns jetzt vor-
erfen: „Wieso macht ihr ein Gesetz, von dem ihr selbst

agt, das sei nicht nötig?“, würden uns sonst vor sich
ertreiben mit dem Argument: Sind Sie etwa für Renten-
ürzungen? Wenn nicht, warum unternehmen Sie dann
ls Gesetzgeber nichts dagegen?






(A) )



(B) )


Dr. Ralf Brauksiepe

(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist doch Quatsch! Montesquieu hat gesagt: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen!)


Wir führen diese Schutzklausel ein, um den Rentnern in
dieser Situation zu sagen: Es gibt keinen Grund für Kon-
sumzurückhaltung. Einkommenskürzungen wird es nicht
geben; dafür sorgen wir als Große Koalition. – Wegen all
denen, die durchs Land laufen und den Menschen Angst
machen, ist die Einführung dieser Schutzklausel richtig.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Andrea Nahles [SPD])


Es ist schon erstaunlich, dass die Linkspartei heute ei-
nen Entschließungsantrag vorlegt, in dem sie fordert,
dass, sollten die Löhne einmal sinken, auch die Renten
sinken müssen. Wir glauben nicht, dass es zu Lohnsen-
kungen kommen wird. Wir tun alles, um das zu verhin-
dern. Das ist der Unterschied zwischen uns: Sie sind für
Rentenkürzungen,


(Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN)


wir sind dafür, Rentenkürzungen auszuschließen. Das
machen wir mit diesem Gesetz.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir werden heute auch die Regelungen für das Kurz-
arbeitergeld noch einmal deutlich verbessern,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: „Verteuern“ muss das heißen!)


weil wir wissen, dass wir in dieser schwierigen wirt-
schaftlichen Situation Gelder, die vorhanden sind


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie lange noch, Herr Brauksiepe?)


und die wir der erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik der
letzten Jahre verdanken, in die Hand nehmen müssen, um
all die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten, die sich vor-
genommen haben, diese wirtschaftliche Krise gemein-
sam durchzustehen, zu unterstützen. Deswegen machen
wir zusätzliche Angebote wie das Angebot, dass wir die
Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernehmen.

Wir wissen, dass die Kurzarbeit ein Instrument ist,
das wir in dieser Phase brauchen. Wir haben heute rund
1 Million Kurzarbeiter mehr als vor einem Jahr. Es wäre
wünschenswert, wenn alle möglichst schnell wieder voll
beschäftigt würden. Aber es ist gut, dass in diesen
1 Million Fällen Arbeitslosigkeit vermieden worden ist.
Deswegen muss man sagen: Die Kurzarbeit ist ein er-
folgreiches Instrument. Wir bauen dieses Instrument aus,
damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam durch
diese wirtschaftliche Krise gehen können. Das ist richtig
und auch im internationalen Vergleich vorbildlich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Die Entscheidung, hier weitere Erleichterungen ein-
zuführen, ändert nichts daran, dass Weiterbildung aller
Beschäftigten notwendig ist. Insbesondere in Phasen der

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(C (D urzarbeit ist Weiterbildung sinnvoll. Deswegen bleibt s dabei, dass, wenn keine Weiterbildung stattfindet, die ozialversicherungsbeiträge erst nach einer Karenzzeit on sechs Monaten vollständig übernommen werden. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das gilt nur noch für die kleinen Unternehmen! Für die großen gilt das nicht mehr!)


er als Arbeitgeber von den Sozialabgaben befreit wer-
en will, muss Weiterbildung organisieren. Weiterbil-
ung liegt im Interesse der Beschäftigten wie der Arbeit-
eber; auch dieses klare Signal geht von diesen
esetzgeberischen Maßnahmen aus.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es uns mit diesen
eiter gehenden Maßnahmen gelingen wird, einen Bei-

rag dazu zu leisten, dass die wirtschaftliche Krise nicht
u stark auf den Arbeitsmarkt durchschlägt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist das letzte
esetzgeberische Vorhaben der Großen Koalition im Be-
eich Arbeit und Soziales.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Hoffentlich!)


ch denke, man darf an dieser Stelle einmal darauf hin-
eisen, dass in der Zeit der Großen Koalition auf dem
rbeitsmarkt trotz der Krise, in der wir uns jetzt befin-
en, beachtliche Erfolge erzielt worden sind. Heute sind
war mehr Menschen arbeitslos als vor einem Jahr, aber
mmer noch 350 000 weniger als im wirtschaftlichen
oomjahr 2007.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aber 1 Million Kurzarbeiter!)


ie Zahl der Langzeitarbeitslosen geht nach wie vor zu-
ück. Wir haben heute weniger Langzeitarbeitslose als
och vor einem Jahr, vor der Krise.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Man kann sich alles schönreden!)


ir haben heute mehr Erwerbstätige als vor einem Jahr.
ir haben heute mehr sozialversicherungspflichtig Be-

chäftigte als vor einem Jahr. Wir haben heute mehr als
Million Arbeitslose weniger und eine Dreiviertelmil-

ion sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-
ältnisse mehr als an dem Tag, an dem Angela Merkel
undeskanzlerin geworden ist.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und mehr Betriebsblindheit bei der Union als vor einem Jahr!)


uch das muss man bei diesem Gesetzgebungsvorhaben
och einmal sagen dürfen. Wir knüpfen an eine erfolg-
eiche Arbeitsmarktpolitik an, die sich nicht nur in Zah-
en, sondern in einer konkreten Verbesserung der Le-
enssituation vieler ehemals arbeitsloser Menschen und
hrer Familien niederschlägt. Darauf können wir am
nde der Großen Koalition gemeinsam stolz sein.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811200

Das Wort hat der Kollege Volker Schneider für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es
gehört: Wir beraten heute ein Omnibusgesetz. Auf der
Fahrt befindet sich das SGB. Die Fahrgäste, die sich
zwischenzeitlich in diesem Omnibus eingefunden haben,
haben zum Teil sehr wenig miteinander zu tun.

Es ist wie in jedem echten Omnibus im wahren Le-
ben: Es gibt Fahrgäste, die uns vielleicht sympathisch
sind, andere Fahrgäste schauen wir mit einem etwas an-
deren Auge an.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Den einen mag man, den anderen nicht!)


Manchmal kommt es auch vor – vielleicht ist Ihnen das
ja auch schon so ergangen –, dass ein Fahrgast zusteigt
und einem fast die Lust vergeht, weiterzufahren. So ist
es auch den Kolleginnen und Kollegen ergangen, als am
Mittwoch noch ein Änderungsantrag im Ausschuss prä-
sentiert worden ist, mit dem den Grünen und der FDP
die Lust am gemeinsamen Mitfahren gänzlich vergällt
wurde.

Um das schon jetzt anzukündigen: Wir werden uns
bei diesem Antrag enthalten. Ich will aber noch einmal
davor warnen, dies bereits als einen Erfolg der Politik
der Großen Koalition zu werten, wie die Sozialdemokra-
ten das im Ausschuss ja getan haben; denn dass die
Linke nicht gegen einen Gesetzentwurf stimmen wird, in
dem wichtige Forderungen aus früheren Anträgen der ei-
genen Fraktion aufgegriffen werden, sollten Sie nicht als
Ihren Erfolg werten. Nein, es ist zunächst einmal und vor
allen Dingen ein Erfolg meiner Fraktion, dass Sie unsere
Anträge zwar reflexartig ablehnen, aber an unseren For-
derungen letztlich nicht vorbeikommen und sie schließ-
lich als eigene Anträge einbringen.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, die von uns
im Rahmen unseres Konjunkturprogramms gefordert
und von Ihnen abgelehnt wurde, ist heute Inhalt Ihres
Gesetzesantrages. Gestern haben Sie unsere Forderung,
dass eine Garantie dafür abgegeben wird, dass Leistun-
gen der Sozialversicherung nicht gekürzt werden, noch
in Bausch und Bogen abgelehnt. Heute beschließen Sie
genau dieses für einen Zweig der Sozialversicherung,
nämlich für die Rentenversicherung. Ihre gestern so hef-
tig erhobenen Populismusvorwürfe fallen heute auf Sie
selbst zurück.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist leider wahr!)


Die Verbesserung für die Film- und Fernsehschaffen-
den haben wir bereits 2007 in einem ganz ähnlichen An-
trag gefordert. Heute legen Sie einen ähnlichen vor, wo-
bei ich allerdings sagen muss: Die Änderungen, die Sie

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(C (D ort vorgenommen haben, sind schon eine Verschlimmesserung. Ein kleiner Fortschritt ist aber besser als gar einer. Kurz zu einigen konkreten Inhalten des Gesetzes und or allen Dingen zu dem, was der Kollege Brauksiepe in nsere Richtung angesprochen hat. Herr Brauksiepe, nde April hat das Handelsblatt in einem eindeutig von er Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverände lancierten Bericht behauptet, dass die Löhne im ahre 2010 um 2,3 Prozent sinken könnten, womit nach er aktuellen Gesetzeslage zwangsläufig auch die Renen sinken würden. In aller Deutlichkeit – ich habe das ür meine Fraktion schon mehrfach gesagt –: Dadurch, ass ohne eine ausreichende Datenbasis eine derartige pekulation in die Welt hinausposaunt wird, spielt man n völlig unverantwortlicher Art und Weise mit den ngsten von Millionen Rentnerinnen und Rentnern. Das st mit meiner Fraktion nicht zu machen. Außerdem kann eine solche Panikmache zu dem fühen, was man gemeinhin als Angstsparen bezeichnet; enn wenn Millionen Rentnerinnen und Rentner Angst aben, in der Zukunft noch ausreichend Geld zur Verfüung zu haben, dann werden sie das Vorhandene auf die ohe Kante legen und nicht mehr für den Konsum zur erfügung stellen. Das führt zu einer Drosselung der innenkonjunktur, wodurch die Krise wiederum ver chärft wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass diese Rentenchutzklausel heute hier beschlossen wird, um den Renterinnen und Rentnern in der Krise eine ausreichende icherheit zu geben. Ich sage allerdings auch ganz deut ich dazu: Diese Maßnahme ist hinreichend, aber auf gar einen Fall ausreichend. Es wäre auch auf gar keinen all notwendig gewesen, diese Klausel sozusagen für die wigkeit zu beschließen, zumal ich gespannt darauf bin, ieber Herr Kollege Brauksiepe, wie viel diese Rentenchutzklausel nach dem 27. September 2009 noch wert ein wird. Das werden wir dann ja sehen. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie lang die Ewigkeit währt!)


(Beifall bei der LINKEN)


Es hilft nicht weiter, nur eine Schutzklausel einzufüh-
en, zumal – das ist ja ein interessanter Punkt – die Rent-
erinnen und Rentner durch die Klausel nicht wirklich
or einer Kürzung geschützt werden; denn aufgeschoben
st nicht aufgehoben. Der Betrag, der jetzt nicht gekürzt
ird, kommt auf ein – ich nenne es einmal so – Schuld-
onto, das der Rentner oder die Rentnerin in Zukunft mit
en Rentenerhöhungen in der Form abtragen muss, dass
ie Hälfte der Erhöhung mit diesen Schulden der Ver-
angenheit verrechnet wird.

Im Westen haben wir auf diesem Schuldkonto bereits
inen Kürzungsbedarf von 3 Prozent zu verzeichnen.
enn Sie, Herr Scholz, und Ihr Vorgänger, Herr
üntefering, völlig zu Recht einräumen, dass in der

ächsten Zeit mit Nullrunden zu rechnen ist, dann frage
ch Sie, wann und wie Sie irgendwas wieder mit Erhö-
ungen verrechnen wollen, oder anders gefragt: Wie
ange sollen die Rentnerinnen und Rentner in Deutsch-






(A) )



(B) )


Volker Schneider (Saarbrücken)

land diese Schulden vor sich herschieben, ohne die
Chance zu haben, dass sie abgetragen werden? Was mei-
nen Sie, wann es dazu kommt? 2015, 2018, am Sankt-
Nimmerleins-Tag oder wann auch immer?

Insoweit ist eine Rentenschutzklausel, wie Sie sie
praktizieren, in erster Linie ganz viel weiße Salbe zur
Beruhigung der Rentnerinnen und Rentner und löst da-
rüber hinaus kein einziges der damit verbundenen Pro-
bleme. Wenigstens die verzerrenden Wirkungen der
Kurzarbeit auf die Berechnung der Löhne hätten Sie be-
seitigen können. In der Anhörung ist uns bestätigt wor-
den, dass dies ein gangbarer Weg ist. Überraschender-
weise hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sogar
festgestellt, dass darüber hinausgehende Schritte not-
wendig wären und das System zur Berechnung der
Löhne an der Stelle vereinfacht werden müsste.

Mit unserem Vorschlag hätte schon die Gefahr, dass
die Löhne ins Minus sinken könnten, deutlich gesenkt
werden können. Aber Sie lehnen den Antrag ab, und
zwar trotz ausdrücklicher Nachfrage ohne ein einziges
Wort der Begründung. Ich prophezeie Ihnen, dass Sie
ähnlich wie damals, als Sie die von uns geforderte Her-
ausnahme der 1-Euro-Jobs aus der Berechnung abge-
lehnt haben, um das drei Monate später als eigenen An-
trag in den Deutschen Bundestag einzubringen, auch
wieder auf die Frage der Berechnung der Löhne für die
Rentenversicherung zurückkommen werden. Sie werden
sich damit befassen müssen, wie man den Berechnungs-
modus ändert.


(Beifall bei der LINKEN)


Weiter haben wir in unserem Antrag gefordert, die
beiden ausgesetzten Stufen drei und vier des Riester-
Faktors endgültig aus der Berechnung herauszunehmen.
Das hätte das Schuldkonto der Rentnerinnen und Rent-
ner wenigstens um 1,27 Prozent entlastet. Damit hätte
sich wenigstens ansatzweise eine realistische Perspek-
tive eröffnet, auch wieder zu ungekürzten Rentenerhö-
hungen zu kommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund,
der Sachverständige Professor Dr. Horn und selbst die
Deutsche Rentenversicherung haben diesen Vorschlag
als einen gangbaren Weg angesehen. Ihre Reaktion: Sie
haben das abgelehnt. Begründung: null.

Glauben Sie nicht, dass wir unter diesen Vorausset-
zungen Ihrem Antrag zustimmen können. Wirkungslose
Placebos dürfen Sie gerne allein verteilen.

Zu der Frage der Kürzung der Anrechnung des Kurz-
arbeitergeldes hat Herr Kolb das Notwendige gesagt.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie so oft!)


Ich kann mich dem uneingeschränkt anschließen. Es ist
eine Dreistigkeit und Unverschämtheit sondergleichen,
wie Sie das durchgezogen haben. Sie haben sich an die-
ser Stelle dem Druck von Herrn Hundt unterworfen,
Herr Scholz, und Ihre Fraktion hat die Faust in der Ta-
sche geballt.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811400

Kollege Schneider, achten Sie bitte auf das Signal.

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(C (D Ja, sofort. – Sie wissen alle genau, was Sie an dieser telle beschließen, aber Sie wollen Ihren Minister nicht m Regen stehen lassen. Die CDU/CSU ist in die Frakionsdisziplin eingebunden. Nur der Kollege Rauen, dem ch ebenfalls meinen Respekt bekunde, hat sich getraut, as offen anzusprechen. Vor diesem Hintergrund können ie froh sein, dass wir uns bei der Abstimmung nur entalten werden. Selbst das machen wir noch zähneknirchend. Danke schön. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die ollegin Irmingard Schewe-Gerigk das Wort. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Volker Schneider (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811500

(Beifall bei der LINKEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811600
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

eute diskutieren wir über einen Gesetzentwurf, von
em die Bundesregierung selbst sagt, das Gesetz werde
igentlich nicht gebraucht. Herr Scholz hat es mir
chriftlich gegeben. Auslöser war eine Schlagzeile, dass
s durch die Wirtschaftskrise zu Lohneinbußen und da-
it in den kommenden Jahren auch zu Rentenkürzungen

ommen könnte. Die Reaktion des Arbeitsministers da-
auf erinnert mich ehrlich gesagt ein bisschen an Norbert
lüm: Die Rente ist sicher.


(Zurufe von der SPD: Oh!)


enn kaum war diese schlechte Nachricht im Handels-
latt veröffentlicht, setzte Minister Olaf Scholz die Aus-
age Blüms in praktische Politik um. Noch am gleichen
ag verkündete er, er werde Rentenkürzungen per Ge-
etz ausschließen, auch wenn die Löhne sinken, und das
ür alle Ewigkeit.

Die CDU/CSU wollte mit Blick auf ihre Wählerschaft
icht nachstehen, und so wurde in seltener Einmütigkeit
ine Woche später im Kabinett ein Eilgesetz zur Renten-
arantie beschlossen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So geht das! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!)


iner der tragenden Grundsätze im deutschen Renten-
echt wurde außer Kraft gesetzt. Das inzwischen fast
ährliche Herumdoktern an der Rentenformel ist nun das
rgebnis.

Was darauf folgte, war eine kabarettreife Glanznum-
er der Großen Koalition. Minister Scholz beeilte sich,

u betonen, Beitragssteigerungen infolge der generellen
entengarantie könnten ausgeschlossen werden. Dass
uvor Senkungen beantragt oder festgelegt waren, ver-
chweigt er natürlich. Die Vertreter der Koalition beteu-
rten mehrfach, dieses Gesetz diene ausschließlich der
eruhigung der älteren Wählerschaft. Eigentlich sei eine

olche Maßnahme nicht erforderlich, weil die Bundes-
egierung bei der Lohnentwicklung mit einem Plus von
Prozent rechne. Wenn die Löhne nun doch sinken wür-






(A) )



(B) )


Irmingard Schewe-Gerigk
den, würden die nicht erfolgten Kürzungen ab 2011
nachgeholt.

Glauben die Rentnerinnen und Rentner das, was ih-
nen die Regierung hier verkaufen will?


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein, das glauben die nicht!)


Wie bewerten die jüngeren Beschäftigten, die noch mehr
als 20 Jahre einzahlen müssen, das Wahlgeschenk an die
Rentnerinnen und Rentner?


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die fürchten sich!)


Ist es nicht erstaunlich, dass ausgerechnet im Jahr der
größten Wirtschaftskrise die Renten zunächst überdi-
mensional steigen und das Grundprinzip der Rentenpoli-
tik „Die Rente folgt den Löhnen“ plötzlich für immer au-
ßer Kraft gesetzt werden kann? Die Bevölkerung würde
sich wirklich nicht wundern, wenn dieses Gesetz ganz
offiziell den Titel „Rentnerberuhigungsgesetz“ tragen
würde.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das wäre ehrlicher!)


Aber was die meisten Rentner und Rentnerinnen nicht
wissen, ist: Sie müssen für die Rentengarantie selbst
zahlen. Sie erhalten nämlich eine Garantie auf Pump.
Zusammen mit den bereits unterbliebenen Kürzungen
müssen ab 2011 Rentenkürzungen in Höhe von unglaub-
lichen 7 Prozent als Altlasten nachgeholt werden. So
lautet die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung
in der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Ich halte es für wahrscheinlicher, dass Sie den ande-
ren Weg beschreiten werden und die höheren Ausgaben
über Beitragssteigerungen kompensieren werden. Die
Rentenversicherung hat einen Beitragsbedarf von 20,3 Pro-
zent im kommenden Jahr errechnet, wenn die Lohnbezo-
genheit der Rente aufgegeben wird und die Bruttolöhne
tatsächlich um 2,3 Prozent sinken. Das bedeutet eine
Umverteilung von Jung auf Alt. Die Nachhaltigkeitslü-
cke wird wieder vergrößert. Ich finde, Herr Minister
Scholz, gerade in Zeiten der Krise ist Ehrlichkeit ange-
sagt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP])


Die ehrliche Botschaft lautet doch: Den Rentnern kann
in den nächsten Jahren keine Rentensteigerung garantiert
werden, und auf die Beitragszahlenden wird eine stei-
gende finanzielle Belastung zukommen. Alles andere ist
nichts anderes als Wahlkampfmanöver. Ich finde, ver-
trauensbildend ist eine solche Politik nicht.

Sie, meine Damen und Herren von der Großen Koali-
tion, setzen die mühsamen Rentenreformen der letzten
Jahre, die zum Teil schmerzhaft waren, aufs Spiel. Diese
werden durch die Hintertür ad absurdum geführt. Aus
Sorge – das ist Ihre Argumentation –, dass Ihnen die Op-
position ein Wahlkampfthema aufzwingt, machen Sie
ein Gesetz mit weitreichenden Konsequenzen für die

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(C (D entnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahlenden. ie zeigen sich spendabel, geben aber fremdes Geld aus. Wir Bündnisgrüne bleiben dabei: Niemand kann eute seriös einschätzen, wie stark die Wirtschaftskrise uf die Bruttolöhne durchschlägt. Deshalb wäre es viel lüger gewesen, im kommenden Frühjahr korrigierend inzugreifen, wenn die Entwicklung der Bruttolöhne tatächlich schwarz auf weiß vorliegt. Besondere Zeiten erlangen nach besonderen Maßnahmen; das ist klar. atürlich darf man nicht Schutzschirme über Banken ufspannen und die Rentner im Regen stehen lassen. ber das kann man befristet für die Krise tun. Auch das at der Chef der Deutschen Rentenversicherung in der nhörung gesagt. ann hätte man nämlich in Kenntnis der genauen Zahlen m Frühjahr, falls überhaupt erforderlich, eine Korrektur ornehmen können. Dabei könnte man – ähnlich wie bei en 1-Euro-Jobs – die Wirkung der Kurzarbeit herausechnen. Aber Ihre Vorgehensweise, ein vorbeugendes ersprechen für alle Zeiten abzugeben, ist unseriös. ch finde, mit diesem Versprechen streuen Sie Sand in ie Augen der Beitragszahlenden sowie der Rentner und entnerinnen. Ich komme zu einem anderen Thema, zur Verbesseung der Anwartschaften beim Arbeitslosengeld für Kulurschaffende, die bekannterweise oft nur für eine kurze eit geltende Arbeitsverträge haben. Es ist gut, dass Sie ndlich das Problem erkannt haben, auf das wir Sie chon mit unserem Antrag im Jahre 2007 gestoßen haen. Die Umsetzung ist aber mehr als mangelhaft. 80 bis 0 Prozent der Betroffenen werden durch Ihre Lösung icht erreicht, so der Sachverständige in der Anhörung. ir Grüne wollen alle Beitragszeiten berücksichtigen, nd zwar für alle Formen befristeter Beschäftigung und icht nur auf Künstler beschränkt; denn in steigendem aße sehen wir, dass viele Arbeitsverhältnisse ähnlich ind. Diese muss man gleich behandeln. Ich komme nun zu den Änderungen beim Kurzarbeiergeld. Die Ausweitung der Bezugsdauer des Kurzareitergeldes in der jetzigen Krise begrüßen wir Grüne usdrücklich. Doch auch hier werfen Sie ohne Not sinnolle Ziele über Bord. Die vollständige Befreiung der etriebe von den Sozialversicherungsbeiträgen war biser an die richtige Bedingung der Weiterqualifizierung eknüpft. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist auch weiterhin so, Frau Schewe-Gerigk!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ass diese Bedingung künftig ab dem siebten Monat des
ezugs von Kurzarbeitergeld entfällt, ist ein falsches
ignal.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Da klatscht noch nicht einmal Herr Kurth!)







(A) )



(B) )


Irmingard Schewe-Gerigk
– Der weiß, dass ich so wenig Redezeit habe. Deshalb
spreche ich auch etwas schneller.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Sie sprechen doch immer so schnell!)


Es ist zu erwarten, dass viele Betriebe ihre Planung zur
Qualifizierung der Beschäftigten einstellen werden. Das
wird sich nach der Krise bitter rächen; denn dann fehlen
die Fachkräfte.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Kein Beifall von Herrn Kurth an der Stelle!)


– Ruhe!


(Heiterkeit)


Aber es gibt einen noch viel größeren Skandal.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Denken Sie an unsere gemeinsame Bürgermeisterkandidatin in Herdecke!)


Über Nacht hat die Große Koalition einen Änderungsan-
trag in den Ausschuss eingebracht, der vorsieht, dass ein
Arbeitgeber, der in einem Teilbetrieb Kurzarbeit ange-
meldet hat, für seine gesamte Belegschaft eine hundert-
prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
erhält – und das sogar rückwirkend. Hier kann ich mich
ausdrücklich der Bewertung unseres geschätzten Kolle-
gen Rauen anschließen, der gesagt hat: Das ist eine Aus-
plünderung der Sozialkassen zugunsten der Konzerne
und zulasten der meisten mittelständischen Betriebe. –
Eine solche Politik ist mit uns Grünen nicht zu machen.
Daher lehnen wir Ihren Antrag mit aller Entschiedenheit
ab.

Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Aber bei der gemeinsamen Bürgermeisterkandidatin gegen die SPD in Herdecke bleiben wir!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811700

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Grotthaus für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Wolfgang Grotthaus (SPD):
Rede ID: ID1622811800

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Ich will gleich am Anfang sagen: Es ist ein gu-
tes Gesetz, aber über gute Dinge wird hier nicht gespro-
chen, zumindest nicht von der Opposition.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das muss die Koalition schon selbst machen!)


Vielmehr werden zwei Punkte herausgegriffen, die per-
manent als sehr problematisch dargestellt werden. Da
Sie als Opposition uns aber zwingen, Stellung zu bezie-
hen, will ich dazu etwas sagen. Dieses Gesetz beinhaltet
mehrere Punkte, die sich auf die Arbeitsplätze, auf die
Ausbildung und auf die Situation junger Menschen, die
Lernschwächen haben, positiv auswirken. Wir haben die

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(C (D ereinfachung und Vereinheitlichung der Generalunterehmerhaftung für die Bauwirtschaft – eine positive Sahe. Wir haben den gesetzlichen Unfallversicherungschutz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des reiwilligen Dienstes „weltwärts“, also für engagierte unge Leute, die ehrenamtlich tätig sind, eingeführt – ine positive Sache. Wir haben die Nachzahlung bei anurechnenden Kindererziehungszeiten – eine positive ache. Wir haben Übergangsregelungen für Personalräte on fusionierenden Berufsgenossenschaften in der Unallversicherung. Da kann keiner widersprechen. ir haben die Erhöhung der Flexibilität bei der Festleung der Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leisungen zur Beschäftigungsförderung in der Grundsicheung für Arbeitsuchende. All das wird hier nicht ngesprochen. 34 Punkte haben wir, aber Sie als Opposiion sprechen nur 2 Punkte an. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sprechen es jetzt an! Wir haben nicht so viel Redezeit!)


(Beifall bei der SPD)


as ist natürlich Ihr gutes Recht.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir müssen uns nicht von Ihnen vorschreiben lassen, was wir ansprechen!)


enn Sie aber kritisieren, dass wir mit diesem Gesetz
ahlkampf machen, dann stelle ich fest: Wenn dem so
äre, hätten wir Ihnen eine gute Vorlage gegeben. Denn
as, was ich hier von Ihnen höre, ist ausschließlich
ahlkampf.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


ir haben den älteren Menschen gesagt, sie brauchten
ich nicht verunsichern zu lassen und ihre Renten seien
urch den Passus gesichert, den wir in dieses Gesetz hi-
eingenommen haben.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ihr habt auch schon einmal gesagt, es werde keine Mehrwertsteuererhöhung geben!)


etzt kommt die Umkehrung. Heute Morgen habe ich so
inen Experten im Fernsehen gehört. Er sagte, wenn es
o bleibt, dann werden die Beiträge steigen. – Jetzt wer-
en die jüngeren Leute verunsichert. Das nenne ich ein
chüren des Generationenkonflikts. Das machen wir
icht mit. Das sei in aller Deutlichkeit gesagt.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


ir sehen das nicht als Ewigkeitsklausel an, wenn wir
as so formulieren.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie lange soll das halten? Wie lange dauert die Ewigkeit?)


ch bin Ihnen dankbar, dass Sie und auch die Linke meh-
ere Male von der Ewigkeitsklausel gesprochen haben.
as zeugt davon, dass Sie uns zubilligen, bis in alle
wigkeit in der Regierung zu sein.


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )


Wolfgang Grotthaus
Aber nach den demokratischen Gepflogenheiten hat je-
des Parlament das Recht, Gesetze zu ändern oder sie zu
belassen, wie sie sind.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie wollen abgelöst werden? Darüber können wir reden!)


Das müssen Sie wissen.

Deswegen sage ich wiederum: Ihr Petitum läuft da-
rauf hinaus, die Menschen zu verunsichern, Unruhe in
der Bevölkerung zu schaffen; die Menschen sollen über
etwas diskutieren, was angeblich Unsicherheit schafft
und auf diese Weise tatsächlich zu Unsicherheit führt.

Als zweiten Punkt haben Sie die Kurzarbeit angespro-
chen; auch sie ist hier strittig behandelt worden. Was Sie
da machen, ist eigentlich, den Sozialpartnern in dieser
Republik, die mit den Beiträgen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern die Kasse der Arbeitslosenversicherung
befüllen, zu unterstellen, sie plünderten selber diese
Kasse.


(Andrea Nahles [SPD]: Ja!)


Sagen Sie bitte Herrn Hundt, dass Sie unterstellen, dass
es in dieser Republik verantwortungslose Unternehmer
gibt,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die, die zahlen, und die, die ausgeben wollen, sind Unterschiedliche!)


die praktisch bereit sind, das eigene Geld, das sie einge-
zahlt haben, in unverantwortlicher Weise wieder heraus-
zuholen. Ich kann Ihnen versichern: Die Gewerkschafter
sind nicht so. Beide Sozialpartner haben in den letzten
Monaten bewiesen, dass sie mit dem Kurzarbeitergeld
sehr vorsichtig umgehen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wir werden uns am Ende des Jahres wieder sprechen!)


Wir gehen davon aus, dass dies so bleiben wird.


(Beifall bei der SPD)


Ich bin dem Minister dankbar, dass er noch einmal
auf die Probleme hingewiesen hat, die sich einstellen
können, wenn junge Menschen in einem Betrieb arbei-
ten, der in die Insolvenz geht. Ich bin auch den IHKs und
den Arbeitgebern dankbar, dass sie sich darum küm-
mern, dass junge Menschen dann nicht in die Arbeits-
losigkeit gehen müssen, sondern einen Ausbildungsplatz
haben. Dies zeigt – vielleicht passt Ihnen das nicht –,
dass wir Sozialdemokraten sehr gute Kontakte zu den
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben und zumin-
dest ab und zu auf ihren Rat hören.

Ein letzter Hinweis, Kollege Brauksiepe – ich komme
gleich dazu, weshalb ich jetzt einen Rundumschlag ma-
che –:


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Ich ahne es schon! Denk an unsere schönen Reisen, bevor du jetzt redest!)


Sie haben gerade gesagt, Außenminister Steinmeier habe
Gesetze Gott sei Dank deswegen nicht behindert, weil er
nicht dabei gewesen sei. Ich sage Ihnen: Die Kanzlerin

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(C (D at Gesetze verhindert. Die Arbeit der Jobcenter hätte ach Auffassung vieler Arbeitsmarktexperten vor dem 7. September geregelt werden müssen und geregelt erden können. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


ies ist auf Initiative der Kanzlerin nicht passiert.


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Wir haben Bürokratie verhindert!)


uch der Mindestlohn für Leiharbeitnehmer hätte umge-
etzt werden können. Von wem, meine Damen und Her-
en, ist der flächendeckende Mindestlohn verhindert
orden? Wir waren koalitionstreu. Aber ich sage Ihnen

ehr deutlich, da wir schon ein bisschen Wahlkampf ma-
hen: Wir werden dies in den nächsten drei Monaten an-
prechen und den Menschen in dieser Republik sagen,
ie es aussehen wird, wenn es andere Mehrheiten geben

ollte.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Uns schlottern schon die Knie!)


Das glaube ich Ihnen; deswegen sitzen Sie da auch und
rauen sich nicht, aufzustehen.

Lassen Sie mich jetzt zum Abschluss kommen. Liebe
olleginnen und Kollegen, Sie hören schon, der Ton
ird versöhnlicher.


(Heiterkeit bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


ies war meine letzte Rede in diesem Hohen Haus. Ich
erde für die neue Wahlperiode nicht mehr kandidieren.


(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Schade!)


ch bin nicht traurig – ich sage das ganz offen –, ich bin
uch nicht wehmütig; denn ich habe gehört – nur gehört –,
ass es auch ein Leben nach der Politik geben soll. Ich
in gespannt, wie dieses Leben aussehen wird; denn ich
abe 35 Jahre lang Politik in der Kommune und während
rei Wahlperioden hier im Bundestag gemacht.

Ich möchte allen Dank sagen für die tolle kollegiale
usammenarbeit. An erster Stelle möchte ich natürlich
einer Fraktion und meiner Arbeitsgruppe danken, aber

uch allen anderen Fraktionen, Kollege Schneider, quer
erüber jetzt; im Wesentlichen war diese Zusammenar-
eit sehr sachlich. Ferner möchte ich – ich bitte den Mi-
ister Scholz, das auszurichten – den Kolleginnen und
ollegen im Ministerium ein Dankeschön sagen. Ohne
eren Hilfe wären wir an vielen Stellen – ich glaube, das
ilt für alle hier im Haus – nicht ausgekommen. Weil
ier nicht nur Juristen sitzen, hätten wir bei dem einen
nd anderen Punkt nicht verstanden, was tatsächlich da-
intersteckt. Sie haben sehr oft darauf aufmerksam ge-
acht, um welche Punkte wir uns sehr intensiv küm-
ern sollten, und das war positiv.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Nun sagen Sie mal einen Satz, damit wir mitklatschen können!)







(A) )



(B) )


Wolfgang Grotthaus
Sollte sich in den drei Wahlperioden eine oder einer
von Ihnen durch mich persönlich verletzt gefühlt haben,
sage ich: Das war nicht gewollt; das würde mir auch
leidtun.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Wir haben doch alles geklärt! – Heiterkeit)


Dank sagen möchte ich den Menschen, die mir in
meinem Wahlkreis drei Wahlperioden lang ihr Vertrauen
gegeben haben. Ein Kollege hat in seiner letzten Rede
hier gesagt: Ich werde euch vermissen. Er meinte euch
alle. Glaubt mir, dass das bei mir nicht der Fall ist; ich
werde euch nicht vermissen. Aber ich werde demnächst
gerne an die Zeit zurückdenken, in der ich mit euch ge-
meinsam hier sitzen durfte, um einen kleinen Beitrag zur
Ausgestaltung von Gesetzen zu leisten, die im Interesse
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Re-
publik nötig waren.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ein herzli-
ches Glückauf!


(Beifall im ganzen Hause)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622811900

Kollege Grotthaus, nicht nur der Beifall des gesamten

Hauses, sondern auch die guten Wünsche aller Kollegin-
nen und Kollegen sollen Sie in dieses Leben nach der
Politik begleiten. Vielleicht bekommen wir an der einen
oder anderen Stelle Nachricht, wie sich das anfühlt.

Das Wort hat nun der Kollege Gerald Weiß für die
Unionsfraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU):
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehr-

ten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen! Ich darf aus der Debatte um dieses Gesetzesbündel
einige Aspekte aufnehmen:

Es ist gut, dass wir Künstlerinnen und Künstlern – ty-
pischerweise eher projektgebunden und zeitlich kurzfris-
tig beschäftigt – mehr soziale Sicherheit geben können.
Wer in diesem Zusammenhang – endlich haben wir eine
Lösung gefunden – mit Recht Bernd Neumann nennt,
der sollte den Namen Gitta Connemann hinzufügen; sie
hat sich hier sehr eingesetzt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir geben den Kulturschaffenden ein Stück mehr Ge-
rechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes während
temporärer Arbeitslosigkeit. Das ist allseits gelobt wor-
den. So viel zum konsensualen Teil dieser Debatte.

Es ist gut, dass wir die Beschäftigungsbrücke Kurzar-
beit weiterbauen und dass wir sie noch tragfähiger ma-
chen. Die Losung heißt: Kurzarbeit ist besser als Ar-
beitslosigkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D ir haben Zug um Zug – mit dem Konjunkturpaket I, em Konjunkturpaket II und dem Gesetzesbündel, das ir heute verabschieden – die Rahmenbedingungen für urzarbeit verbessert. Das, was Minister Scholz eingangs sagte, lässt sich it Zahlen belegen: Die Kurzarbeit ist von 71 000 im ktober 2008 auf 1,2 Millionen im März 2009 angestieen. Man kann sagen: Das ist eigentlich keine gute achricht; das ist nicht schön. Kurzarbeit ist aber schöer und besser als Kündigung. Dass unsere Strategie aufegangen ist, beweisen die Zahlen: Die gesamte volksirtschaftliche Produktion ist um 6 Prozent gesunken; ie Zahl der Erwerbstätigen ist hingegen um nur 0,5 Proent gesunken. Allen Schlaumeiern, die in diese Diskusion eingreifen, muss man sagen: Wenn wir die Brücke er Kurzarbeit zur Überwindung der Krise nicht ausgeaut hätten, hätten wir heute 400 000 oder 500 000 Areitslose mehr. Das wäre schlechter und teurer als die urzarbeit. eshalb ist diese strategische Entscheidung richtig geesen. Insgesamt trägt die Antikrisenpolitik dieser Koalition nd dieser Bundesregierung Früchte; sie ist erfolgreich. ch verweise auf die Einlagengarantie, auf die Finanzarktstabilisierung, auf das Konjunkturpaket I und auf as Konjunkturpaket II. Allein aus den beiden Konjunkurpaketen resultierten Impulse für die Nachfrageseite nd die Angebotsseite unserer Volkswirtschaft in einem mfang von 80 Milliarden Euro. Das macht sich in der irtschaftsszenerie – das alles ist auch international ab estimmt – bemerkbar. Wir können heute sagen, dass diese scharfe Rezession noch nie hat es einen Konjunkturrückgang in einem olchen Umfang gegeben; das Sozialprodukt geht um Prozent zurück – umschlagen wird. Nach aller Zuver icht, die wir jetzt gewinnen können, können wir festtellen: Infolge dieser Politik wird es keine langjährige epression in Deutschland geben. Darüber sind wir froh, nd darauf sind wir auch stolz. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Andrea Nahles [SPD])


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Ich will die Rentengarantie ansprechen. Es ist gut,
ass wir diese Garantie geben. Es ist nicht klar, ob es zu
inem Minus bei den Löhnen kommen wird. Die Regie-
ung erwartet, dass es ein kleines Plus geben wird, so-
ass nach geltendem Recht an sich keine negative Ren-
enentwicklung zu besorgen wäre. Es kann aber auch ein
leines Minus geben, aber dann ausschließlich deshalb,
eil wir die Kurzarbeit ausgeweitet haben. Es wäre doch
rotesk, dass wegen der ganz bewusst getroffenen Ent-
cheidung, die Kurzarbeit als eine Brücke in Krisenzei-
en auszubauen, die Renten im Ergebnis gekürzt würden.
as wäre systemwidrig. Nicht diese Rentengarantie ist

ystemwidrig. Sie ist systemkonform. Es ist wichtig, den
enschen Sicherheit zu geben und diese Sicherheit zu

ewährleisten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622812000

Kollege Weiß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Spieth?

Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU):
Ja.


Frank Spieth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622812100

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Weiß,

ich nehme Ihre Aussage sehr ernst, dass Ihnen diese
Rentenschutzklausel wichtig ist. Erlauben Sie, dass man
an dieser Aussage erhebliche Zweifel haben kann und
man den Eindruck haben muss, dass dies möglicher-
weise am Ende doch wieder nur ein Wahlkampfmanöver
ist.

Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich einen Abge-
ordneten der CDU, den „jugendpolitischen Rentenspre-
cher“, Herrn Spahn, anführe, der heute Morgen im
Morgenmagazin auf die Frage, warum seine Partei-
chefin, die Kanzlerin, bei der Einführung der Renten-
schutzklausel mitmachen wolle, Folgendes geantwortet
hat – ich zitiere wörtlich –:

Gut. Es gibt offensichtlich verschiedene Erwägun-
gen, die in solche Prozesse einführen. Sicherlich ist
eine Sorge, dass insbesondere auch die Linkspartei,
Lafontaine und Co., schon angekündigt haben,
Rentner verunsichern zu wollen, im nächsten Jahr
eine Kampagne fahren zu wollen mit dem Hinweis,
dass Rentenkürzungen drohen könnten, was übri-
gens falsch wäre. Man will ebendiese Kampagnen-
fähigkeit der Linken sozusagen nicht möglich ma-
chen.

Herr Spahn äußerte sich in den letzten Wochen ständig
zu diesem Thema.

Deshalb die Frage an Sie: Gilt für die Union die Ren-
tengarantie bis zum 27. September, oder gilt diese Ren-
tenschutzklausel auch nach dem 27. September?


(Beifall bei der LINKEN)


Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU):
Ob wir so großsprecherisch sein können und von ei-

ner ewigen Rentengarantie im Kolb’schen Sinne spre-
chen dürfen, weiß ich nicht. Aber wir nehmen diese
Gesetzesänderung vor, um den Menschen dauerhaft Si-
cherheit zu geben,


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Sicherheit auch gegen all die Gerüchte von Panikma-
chern und denjenigen, die den Menschen mit schnell
produzierten Nachrichten Angst machen wollen. Das hat
selbstverständlich einen politischen Bezug. Wir sind
schließlich nicht im politikfreien Raum. Deshalb hat der
Herr Kollege Spahn recht.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Er hätte sich aber an den BDA halten müssen, nicht an uns!)


Wer so etwas in die Welt setzt, ist zweitrangig. Jeden-
falls war es nicht nur in allen Zeitungen, sondern in allen

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(C (D edien. Man hat begonnen, den Menschen zu suggerieen, ihre Renten seien nicht sicher und es sei eine negaive Rentenentwicklung zu befürchten, und ihnen damit ngst gemacht. Das ist in der Sache nicht begründet und uch im Ergebnis nicht zu erwarten. Dass wir uns in dieer Situation entschlossen haben, zu handeln und Sichereit zu geben, und zwar Sicherheit auf Dauer, halte ich ür die richtige Konsequenz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine letzte Rede im Deutschen Bundestag. in bisschen wehmütig, Kollege Grotthaus, bin ich chon. Aber auf der anderen Seite bin ich auch voller orfreude auf mehr Freiheit und mehr Familie und auch uf die neue schöne Aufgabe als Beauftragter des Bunes für die Sozialversicherungswahlen. Da ich eben von der Rente gesprochen habe, will ich hnen eine Sache ans Herz legen: Sichern Sie dieses entensystem! Es ist das Herzstück des Sozialstaates. ch bin davon überzeugt, dass es die umlagefinanzierte ente auch morgen und übermorgen noch geben wird. In hrer Anlage als beitragsbezogene Rente – das ist die Leensleistung – und als lohngekoppelte Rente – das ist die eilhabe – muss sie auch in der Zukunft gesichert und rhalten werden. Hinzu kommt: Die Rente muss auch in Zukunft arutsfest sein, so wie sie es in der Vergangenheit war; as ist eine ganz große Erfolgsstory. Sie muss aber auch emografiefest sein. Sie können mit Selbstbewusstsein en Panikern entgegentreten; denn das umlagefinanierte Rentensystem hat Zukunft und wird auch zukünfig stabil sein. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich in iesem Sinne weiter für die Rente einsetzen würden. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Andrea Nahles [SPD]: Das ist sehr schade!)


(Andrea Nahles [SPD]: Sehr gut!)


Wie mein Kollege und – das sage ich trotz dieser klei-
en Entgleisung – Freund Wolfgang Grotthaus möchte
ch allen Bundestagskolleginnen und -kollegen herzlich
anken, mit denen ich in diesen elf Jahren zusammen-
rbeiten und im Streit und im Konsens um Lösungen rin-
en durfte. Das hat es mir ermöglicht, zur Politik und zur
esetzgebung dieses Landes einen kleinen Beitrag zu

eisten.

In diesen Dank schließe ich natürlich meine Freunde
on der CDU/CSU-Fraktion und insbesondere die Mit-
lieder der Arbeitnehmergruppe meiner Fraktion ein, de-
en Vorsitzender ich seit mehr als neun Jahren sein
urfte. Ich will besonders die Kolleginnen und Kollegen
er Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales nennen.

Ich sage der Bundesregierung und der Bundeskanzle-
in Dank, die sich trotz aller schwierigen Entscheidun-
en als eine Kanzlerin auch und gerade der kleinen
eute und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer er-
iesen hat. Ich bedanke mich beim Bundesarbeitsminis-

er und bei all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ür die Zusammenarbeit in diesen Jahren.






(A) )



(B) )


Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen des
Ausschusses für Arbeit und Soziales. Ich hatte eine gute
Zeit als Vorsitzender dieses Ausschusses. Ich bedanke
mich bei meiner Stellvertreterin, Frau Krüger-Leißner,
für die ganz hervorragende Zusammenarbeit.

Meinen Dank erstrecke ich auch auf die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter in meinem Abgeordnetenbüro, in
der Arbeitnehmergruppe und im Ausschusssekretariat.
Ich beziehe in diesen Dank auch die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Deutschen Bundestages, unserer
Fraktion und aller anderen Fraktionen mit ein.

Der Dienst am Ganzen ist ein wunderbarer Auftrag.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie auch in Zukunft diesen
Dienst am Ganzen mit Leidenschaft und Sachkompetenz
– beides findet man reichlich bei den Sozialpolitikern –
weiter ausüben. Ich wünsche Ihnen dafür alles Gute und
Gottes Segen.

Herzlichen Dank.


(Beifall im ganzen Hause)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622812200

Kollege Weiß, Sie hören es: Auch Sie begleiten die

guten Wünsche des gesamten Hauses in diesem neuen
und sicherlich sehr spannenden Lebensabschnitt.

Das Wort hat die Kollegin Andrea Nahles für die
SPD-Fraktion.


Andrea Nahles (SPD):
Rede ID: ID1622812300

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

legen!


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Keine Abschiedsrede jetzt! – Heiterkeit bei der CDU/ CSU)


– Die Hoffnung kann ich Ihnen nicht machen, Herr Kol-
lege. Ich stehe auf dem Listenplatz eins. Wir werden uns
also auch weiterhin gemeinsam um den Sozialstaat küm-
mern.

An die Adresse von Herrn Weiß und von meinem lie-
ben Kollegen Wolfgang Grotthaus möchte ich sagen: So-
lange es solch engagierte und leidenschaftliche Streiter
für diesen Sozialstaat, für die Arbeitsmarktpolitik und
auch für die Rente gibt, wie Sie es über viele Jahrzehnte
waren, mache ich mir keine Sorgen, dass die Sozialpoli-
tik auf einem guten Weg ist. Auch von meiner Fraktion
herzlichen Dank!


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Wir werden heute das letzte Mal in dieser Legislatur-
periode ausführlich über das breite Spektrum der Ar-
beitsmarkt- und Sozialpolitik reden. Es ist also gut, dass
wir Bilanz ziehen. Die wesentliche Botschaft, die von
dieser Debatte ausgehen sollte, ist, dass unser Sozialstaat
leistungsfähig ist. Er ist es!

Mit Blick auf die Krise stellen wir fest, dass beson-
ders Deutschland als Exportnation von einem Minus des
BIP von 6 Prozent betroffen ist. Die Arbeitslosenzahlen
zeigen jedoch eine gegenteilige Entwicklung. Im Unter-

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(C (D chied zum Vorjahr können wir sogar einen leichten Antieg der Erwerbstätigenquote verzeichnen. Das bedeutet, ass wir es – allen voran Arbeitsminister Olaf Scholz – urch die Arbeitsmarktpolitik, insbesondere durch das echtzeitige Aufsetzen der Kurzarbeit, geschafft haben, rotz dieser Krise die Arbeitsplätze der Menschen in den etrieben zu stabilisieren und den Unternehmen die öglichkeit an die Hand zu geben, Menschen weiterzu eschäftigen. Wir haben bewiesen, dass dieses Land mit einer Arbeitsmarktund Sozialpolitik leistungsfähig ist, ogar leistungsfähiger als andere vergleichbare Staaten uf europäischer bzw. internationaler Ebene. Das ist zum nde der Legislaturperiode eine gute Nachricht. Das heißt nicht, dass wir uns zur Ruhe setzen. Im Geenteil: Heute beschließen wir weitere Verbesserungen ei der Kurzarbeit. Die Anzahl der Bezugsmonate wird rhöht, die volle Übernahme der Sozialversicherungseiträge ab dem siebten Monat wird gewährleistet. Wir rbeiten also weiter, und wir wollen weiterhin dafür soren, dass Betriebe in der Lage sind, die Menschen zu bechäftigen. Die gute Nachricht des Tages: Wir wollen, dass unser ozialstaat Sicherheit in unsicheren Zeiten bietet. Es gibt inen schönen Satz von Kluge, der da lautet: Die Katatrophe ist nah, aber die Apokalypse ist von langer auer. Stellen Sie sich vor, wenn tatsächlich das eintre en würde, was manche von Ihnen von sich geben, dann ätten wir morgen kein Brot mehr. Wir müssten einpaken. Herr Raffelhüschen ist für mich ein gutes Beispiel. ir bleiben dabei: Es ist wichtig, in unsicheren Zeiten ür Sicherheit zu sorgen. Deswegen haben wir eine Renenkürzung ausgeschlossen. Wir schaffen mit unserem Arbeitsmarktund Sozialystem auch Perspektiven. Ich möchte nicht, dass junge enschen die ersten Opfer der Krise werden. Diese Geahr besteht leider. Die Übernahme junger Auszubildener funktioniert leider nicht mehr automatisch, weil unge Leute bei der Sozialauswahl die schlechteren Karen haben, da sie keine Familie zu ernähren haben. Deswegen bedanke ich mich bei Olaf Scholz dafür, ass er klar definiert hat, dass wir gerade den jungen enschen eine Chance geben müssen. Es kann nicht ein, dass wir im Jahr der Krise die Ausbildungszahlen erunterschrauben. 600 000 Auszubildende müssten es ein, weil wir die jungen Menschen im nächsten Aufchwung dringend brauchen werden. Das ist gewiss. eshalb mein Dank an Olaf Scholz und seine Bemühunen! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich weise darauf hin, dass im Vergleich zu den 90er-
ahren, als wir eine Ausbildungs- und Arbeitsmarktkrise
atten, viele Unternehmen diesen Umstand erkannt ha-
en. Es hat ein Umdenken stattgefunden. Die Unterneh-
en sind nicht mehr so schnell dabei, Leute freizuset-

en, wie es oft euphemistisch heißt. Auch dafür möchte
ch mich an dieser Stelle bedanken.






(A) )



(B) )


Andrea Nahles
Man kann zu Recht behaupten, dass die Sozialpart-
nerschaft in unserem Land funktioniert. Sie ist ein hohes
Gut. Bisher war es so, dass die Deutschen für ihren
„Mitbestimmungsspleen“ belächelt wurden. Nun zeigt
sich, dass wir in Deutschland mit der Sozialpartner-
schaft, die seit Jahrzehnten aufrechterhalten wird, in der
Lage sind, Konflikte besser zu regeln als andere Länder,
die viel Kraft darauf verwenden, überhaupt zusammen-
zufinden. Bei uns ist das eine gut geölte, funktionierende
Partnerschaft, auf die wir in dieser Krise setzen können.
Das ist auch eine gute Nachricht.


(Beifall bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Geölt! Das war das Stichwort!)


Wir wollen den Wandel gestalten. Deswegen bin ich
froh, dass es gelungen ist, für Künstler und alle, die typi-
scherweise nur kurz beschäftigt sind, eine neue Wegstre-
cke aufzuzeigen. Ich sage ausdrücklich: Ich halte das für
einen ersten richtigen Schritt. Es ist zwar keine Weichen-
stellung, die schon ausreicht; aber wir haben es ge-
schafft, dass auch denen, die meist nur kurz beschäftigt
sind, Arbeitslosengeld-I-Ansprüche gewährleistet wer-
den können; was besonders bei Künstlerinnen und
Künstlern der Fall ist. Darüber bin ich sehr froh. Auch
das ist eine gute Nachricht.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622812400

Kollegin Nahles, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Andrea Nahles (SPD):
Rede ID: ID1622812500

Ja, bitte.


Angelika Krüger-Leißner (SPD):
Rede ID: ID1622812600

Liebe Kollegin Nahles, ich möchte Ihnen gerne zwei

Fragen stellen. Ich habe mich darüber gefreut, dass unser
Arbeitsminister heute diese Gesetzesinitiative für den
Bereich der Künstler und Filmschaffenden eingebracht
und vertreten hat, dass das ein richtiger Schritt ist. Herr
Brauksiepe, Herr Weiß, Sie alle haben das begrüßt, darü-
ber freue ich mich auch. Wir haben es geschafft, die
strukturelle Benachteiligung dieses Personenkreises end-
lich zu beenden. Das ist ein Anfang.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wie ist denn die Frage?)


Aber bis dahin war es ein sehr langer Weg.

Ich möchte zwei Fragen stellen. Meine erste Frage ist:
Warum hat das eigentlich so lange gedauert? Eine En-
quete-Kommission hat darüber beraten, wir haben schon
im letzten Jahr einen Vorschlag dazu eingebracht, und
jetzt liegt ein Kompromissvorschlag vor.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Beantworten Sie die Frage jetzt selber?)


Wir haben mit vielen Verbänden und Betroffenen ge-
sprochen und versucht, ihre Forderungen aufzunehmen.
Aber wir wissen auch: Es sind noch ein paar Wünsche
und Forderungen – auch der kurzfristig Beschäftigten in
unserem Land – offen.

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(C (D Meine zweite Frage ist: Warum sprechen wir von eiem ersten Schritt? Was bedeutet das? Können die Areitnehmer Vertrauen in diesen Bereich haben, wenn wir on einem ersten Schritt sprechen? Was haben wir vor? Vielen Dank. Ich kann das ganz knapp beantworten. Erstens hat es so lange gedauert, weil einige – unter nderem die Enquete-Kommission – einen Vorschlag errbeitet haben – das sogenannte Schweizer Modell –, der n Deutschland bedauerlicherweise verfassungsrechtlich o nicht umsetzbar ist. Trotzdem wurden die Hoffnunen, dass man dieses Modell umsetzen kann, immer wieer genährt. Wir haben viel Zeit in den Dialog mit den ünstlerinnen und Künstlern investiert, um deutlich he auszuarbeiten, dass das nicht möglich ist, es aber eine lternative gibt, nämlich – das hatten wir vorgeschlaen – die Verlängerung der Rahmenfrist für alle auf drei ahre. Das konnte aber wiederum mit unserem Koaliionspartner nicht umgesetzt werden. Ich bin trotzdem roh, dass wir heute einen ersten Schritt gehen können. Sie fragen als Zweites, warum das nur ein erster chritt ist. Das kann ich auch ganz klar beantworten: eil wir der Auffassung sind, dass die Beschäftigungs orm der typischerweise kurzfristig Beschäftigten wahrcheinlich in Zukunft noch zunehmen wird und wir darauf och keine adäquaten Antworten in der Sozialversicheung haben, da sie auf langfristige Beschäftigungsverältnisse angelegt ist. Deswegen freue ich mich, dass der aushaltsausschuss ein Monitoring verabredet und uns uferlegt hat, die weiteren Schritte zu begleiten. Ich enke, Frau Kollegin, dass wir in der nächsten Legisaturperiode an dieser Stelle ganz gewiss weiterarbeiten erden. In diesem Sinne will ich zum Abschluss meiner Rede ommen: Es ist viel geschafft, aber wir haben noch nicht lles erreicht, was wir für notwendig halten, insbesonere einen flächendeckenden Mindestlohn, eine gute Löung für die Jobcenter, so wie sie zwischen Bund und ändern entwickelt worden ist, und nicht zuletzt mehr nitiativen für junge Menschen. Wir jedenfalls freuen ns schon auf die nächste Regierungszeit. Das ewige icht leuchte uns dabei. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Opposition ist hart, Frau Nahles! Wann soll das sein?)


(Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist die Frage?)

Andrea Nahles (SPD):
Rede ID: ID1622812700


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622812800

Das Wort hat der Kollege Max Straubinger für die

nionsfraktion.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1622812900

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

eute werden wir zum Ende dieser Legislaturperiode
in noch ein entscheidendes Gesetz für die soziale Si-






(A) )



(B) )


Max Straubinger
cherung der Menschen in unserem Land verabschieden.
Ich glaube, man sollte dabei richtigerweise daran erin-
nern, dass wir in diesen vier Jahren in gemeinsamer Ar-
beit eine gute Grundlage geschaffen haben, um unseren
Sozialstaat zu sichern. Vor allen Dingen haben wir eine
finanzielle Grundlage erarbeitet, mit der wir in dem ak-
tuell wirtschaftlich sicherlich schwierigen Umfeld den
Menschen weiterhin soziale Sicherheit gewährleisten
und neuen Herausforderungen begegnen können.

Ich möchte daran erinnern, dass diese Regierung un-
ter Angela Merkel in der Arbeitsmarkt- und Beschäfti-
gungspolitik hervorragende Ergebnisse vorzuweisen hat.
Wir können trotz der aktuellen wirtschaftlichen Heraus-
forderungen weit mehr Beschäftigungen aufweisen. Da-
mit ist die Grundlage für die soziale Sicherung der Men-
schen geschaffen. Wir haben aber auch mit sehr vielen
Reformen, zum Beispiel der Organisationsreform der ge-
setzlichen Unfallversicherung, für die Zukunft ein besse-
res Gerüst geschaffen.

Wir haben in gemeinsamer Arbeit unter tariflichen
Gesichtspunkten für Branchen Mindestlöhne vereinbart,
die aufgrund freier Vereinbarungen der Tarifpartner ent-
standen sind. Damit setzen wir die Politik fort, die unter
Minister Blüm und dem seinerzeitigen Staatssekretär
Heinrich Kolb begründet worden ist.

Natürlich haben wir auch die finanziellen Grundlagen
unserer sozialen Sicherungssysteme verbessert.

Das Gesetz, das wir heute verabschieden werden, ist
sicherlich auch ein Ausdruck der Stärke unseres Sozial-
staates unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen.
Es muss dann allerdings auch neuen Herausforderungen
standhalten.

Heute ist schon mehrfach darauf hingewiesen wor-
den, dass man sich in der Politik natürlich mit den Duft-
marken auseinanderzusetzen hat, die tagtäglich gesetzt
werden, ob sie nun richtig oder falsch sind. In der Regel
belegt jeder seine Annahmen letztendlich mit Rechnun-
gen. Professoren wollen damit natürlich auch in die
Schlagzeilen kommen. Dies muss die Politik in der Dis-
kussion mit aufnehmen.

Den dadurch entstehenden Verunsicherungen der
Menschen muss man natürlich entgegenwirken. Unter
diesem Gesichtspunkt ist die Rentensicherungsklausel,
die wir heute verabschieden, ein richtiges Instrument;


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


denn damit stärken wir die Sicherheit in unserer Gesell-
schaft und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in
unseren Sozialstaat.

Damit komme ich zu dem zweiten Beispiel dafür,
dass wir auf die Herausforderungen reagiert haben, die
Finanzkrise und die mit ihr einhergehenden wirtschaftli-
chen Schwierigkeiten abzufedern. Wir können sie zwar
nicht verhindern. Als Bundesregierung und als Parla-
mentarier sind wir aber natürlich gehalten, Antworten
darauf zu geben. Dies haben wir mit der Ausweitung des
Kurzarbeitergeldbezuges getan. Das war richtig und
wird auch von allen anwesenden Fraktionen unterstützt.

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(C (D Heute streiten wir uns darüber, welche Folgen diese usweitung haben wird. Manche befürchten, dass der rleichterte Bezug von Kurzarbeitergeld, und zwar in ollem Umfang – entsprechend der betrieblichen Regeung, wie sie jetzt geschaffen und im Bundesgesetzblatt eröffentlicht werden wird –, schamlos ausgenutzt wird. icht nur der Kollege Kolb, sondern auch andere haben arauf hingewiesen. Im Übrigen verstehe ich nicht, dass uch die frühere Kollegin Buntenbach sich negativ dahin ehend geäußert hat, dass dies möglich sei. Natürlich kann man über diese Maßnahme in der Sahe durchaus streiten. Die Alternative dazu ist aber, dass s mehr Arbeitslosigkeit geben könnte. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Es darf aber nicht so weit kommen wie in der DDR, wo es keine Arbeitslosigkeit gab!)


err Kollege Kolb, diese Arbeitslosigkeit müssten alle
etriebe, ob Klein-, Mittel- oder Großbetriebe, genauso
itfinanzieren, wie sie letztendlich diese Ausweitung

es Bezugs von Kurzarbeitergeld zu bezahlen haben.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ob es nicht ohnehin dazu kommt, weiß heute niemand! Das ist das Problem bei Ihrem Rechenexempel! Nur aus Rücksicht auf die Anwesenden stelle ich keine Zwischenfrage!)


omit ist es meines Erachtens auch gerechtfertigt, wenn
ir dies heute verabschieden.

Ein letzter Punkt zur Rente: Ich bin stolz darauf, dass
ir jetzt eine Gleichstellung von Versicherten in berufs-

tändischen Versorgungswerken erreichen, bei denen in
er Vergangenheit die Kindererziehungszeit nicht ange-
echnet wurde, obwohl das in der gesetzlichen Renten-
ersicherung möglicherweise schon der Fall war. Jetzt
erden Kindererziehungszeiten unabhängig von – –


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622813000

Kollege Straubinger, das ist erkennbar nicht Ihre

etzte Rede im Hohen Hause. Ich bitte Sie also, zum
chluss zu kommen.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1622813100

Danke schön, Frau Präsidentin. Ich komme auch

leich zum Schluss. Im Übrigen freue ich mich darauf,
m neuen Deutschen Bundestag wieder hier stehen zu
ürfen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Es ist auch wichtig, hier darzulegen, dass damit alle
rauen – oder auch Männer, denen solche Zeiten zuge-
rdnet werden – die gleiche Kindererziehungszeit ange-
echnet bekommen wie im gesetzlichen Sicherungssys-
em. Darauf können wir stolz sein.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserer Geset-
esvorlage.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622813200

Ich schließe die Aussprache.

Mir liegen drei Erklärungen zur Abstimmung nach
§ 31 unserer Geschäftsordnung vor, und zwar von dem
Kollegen Karl Schiewerling, dem Kollegen Wolfgang
Meckelburg und der Kollegin Maria Michalk, alle aus
der Unionsfraktion. Entsprechend unseren Regeln neh-
men wir diese Erklärungen zu Protokoll.1)

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und an-
derer Gesetze. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 16/13424, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 16/12596 in der Ausschussfassung anzu-
nehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion ge-
gen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die
Linke angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-
entwurf ist mit den Stimmen der Unionsfraktion und der
SPD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der
Fraktion Die Linke angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungs-
antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/13487.
Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschlie-
ßungsantrag ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 58 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Katrin
Kunert, Dr. Axel Troost, Hüseyin-Kenan Aydin,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Zur Verantwortung des Bundes für die Stär-
kung der kommunalen Selbstverwaltung

– Drucksache 16/12892 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Innenausschuss
Haushaltsausschuss

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Antje

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1) Anlage 6
2)

3)

(C (D illmann für die Unionsfraktion, Bernd Scheelen für die PD-Fraktion, Frank Schäffler für die FDP-Fraktion, atrin Kunert für die Fraktion Die Linke und Britta aßelmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.2)


Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/12892 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
o beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 61 auf:

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des As-
sistenzpflegebedarfs im Krankenhaus

– Drucksache 16/12855 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Gesundheit (14. Ausschuss)


– Drucksache 16/13417 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Willi Zylajew

Auch hier wird interfraktionell vorgeschlagen, die
eden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu
eben. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
s handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und
ollegen: Willi Zylajew für die Unionsfraktion, Hilde
attheis und Marlene Rupprecht für die SPD-Fraktion,
r. Erwin Lotter für die FDP-Fraktion, Dr. Ilja Seifert

ür die Fraktion Die Linke und Elisabeth Scharfenberg
ür die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.3)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
esundheit empfiehlt in der Beschlussempfehlung auf
rucksache 16/13417, den Gesetzentwurf der Fraktio-
en der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/12855
n der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejeni-
en, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu-
timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt da-
egen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist
amit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Unions-
raktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und
er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der
DP-Fraktion angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-

ntwurf ist in dritter Beratung mit den Stimmen der Uni-
nsfraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke
nd der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung
er FDP-Fraktion angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 60 auf:

Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten
Jerzy Montag, Kai Gehring, Dr. Uschi Eid, weite-

Anlage 7
Anlage 8






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert

– Drucksachen 16/8146, 16/13142 –

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu
diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. –
Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich
um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen:
Siegfried Kauder für die Unionsfraktion, Jörg van Essen
für die FDP-Fraktion, Jörn Wunderlich für die Fraktion
Die Linke, Jerzy Montag für die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen und der Bundesministerin der Justiz,
Brigitte Zypries.1)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 64 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Eu-
ropol-Auslegungsprotokollgesetzes und des
Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November
2003 zur Änderung des Europol-Übereinkom-
mens und zur Änderung des Europol-Gesetzes

– Drucksachen 16/12924, 16/13114 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13381 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Clemens Binninger
Frank Hofmann (Volkach)

Gisela Piltz
Ulla Jelpke
Wolfgang Wieland

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die
Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Clemens
Binninger für die Unionsfraktion, Frank Hofmann für
die SPD-Fraktion, Christian Ahrendt für die FDP-Frak-
tion, Ulla Jelpke für die Fraktion Die Linke und
Wolfgang Wieland für die Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen.


Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1622813300

Das Europäische Polizeiamt Europol ist seit seiner

Gründung im Jahr 1995 ein Beispiel für die immer engere
europäische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen. Euro-
pol ist eine der zentralen Säulen der Verbrechensbekämp-
fung im europäischen Rahmen. Europol hat die Aufgabe,
die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitglied-
staaten bei der Bekämpfung schwerwiegender Formen
internationaler Kriminalität zu verbessern. Europol spei-
chert und analysiert Informationen zur grenzüberschrei-
tenden organisierten Kriminalität, stellt Informationen
zur Verfügung und unterstützt mit seiner Analysekompe-
tenz Ermittlungen in den EU-Staaten.

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h1) Anlage 9

(C (D Wenn wir die Terroranschläge und Anschlagsvorbereiungen der letzten Jahre in Europa, OK-Prozesse, Schleuerei und Menschenhandel, betrachten, wird deutlich, arum europaweiter Polizeiarbeit eine immer größere edeutung zukommt. Kriminalität und Terrorismus sind n einer globalisierten Welt zunehmend international und achen keinen Halt an Landesgrenzen und nationalen uständigkeiten. Wegfallende Grenzkontrollen im verein en Europa führen auch zu größerer Bewegungsfreiheit erroristischer und krimineller Gruppierungen. Wenn ber die Vernetzung immer mehr zunimmt, ist der einelne Staat nicht mehr in dem Maße in der Lage, Sichereit zu garantieren, wie in früheren Jahrzehnten. Eine nge Abstimmung und Zusammenarbeit auf europäischer bene ist daher unverzichtbar. Das stellt uns vor neue erausforderungen, vor gemeinsame Herausforderunen bei der Kooperation auf europäischer Ebene. Eurool ist seit den 90er-Jahren eine Antwort der EU auf diese erausforderungen. Mit dem Gesetzentwurf zu Europol, den wir heute bechließen, bringen wir eine Entscheidung zu Ende, die eientlich schon 1992 im Vertrag von Maastricht angelegt ar. Europol ist im Vertrag über die Europäische Union igentlich als primärrechtliche Institution der EU vorgeehen. Trotzdem wurde 1995 eine sekundärrechtliche Löung in Form eines völkerrechtlichen Vertrags für die ründung von Europol gewählt. Mit dem vorliegenden esetz setzen wir einen Ratsbeschluss aus dem April 009 um und überführen Europol vollständig in den echtsrahmen der Europäischen Union. Der Europol-Beschluss orientiert sich dabei eng am uropol-Übereinkommen von 1998. An den Kernkompe enzen werden keine Änderungen vorgenommen. Weiterin wird Europol für den Informationsaustausch, für das ammeln und Analysieren von Erkenntnissen, die Untertützung der Mitgliedstaaten, Fortbildungen und techniche Unterstützung zuständig sein. Außerdem wird Eurool die zentrale Kontaktstelle zur Bekämpfung von Euroälschungen sein. Neu wird sein, dass Europol zukünftig icht mehr unmittelbar durch Mitgliedstaaten, sondern urch einen eigenen Zuschuss aus dem EU-Haushalt fianziert wird. Mit dem Beschluss wird außerdem für die eamten von Europol das Dienstrecht der Europäischen emeinschaften gelten. Die wichtigste Änderung, die wir vornehmen, ist die rweiterung des Mandatsbereichs. Bisher kann das Eu opäische Polizeiamt nach dem Europol-Übereinkommen ur dann bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminaität aktiv werden, wenn erstens eine kriminelle Organiationsstruktur und zweitens mindestens zwei Mitgliedtaaten erheblich betroffen sind, sodass ein gemeinsames orgehen notwendig ist. Mit dem Europol-Beschluss, den ir heute umsetzen, entfällt das Erfordernis des Vorlieens einer kriminellen Organisationsstruktur. Damit ann Europol in Zukunft bei allen Formen internationaler riminalität tätig werden. Mit dem Europol-Beschluss setzen wir die Rahmenbeingungen dafür, dass das Europäische Polizeiamt auch ukünftig erfolgreich arbeiten kann und zu mehr Sichereit in Europa beiträgt. Die europäische Polizeibehörde soll ab dem 1. Januar 2010 vollständig in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt werden, denn mit dem Europol-Beschluss, der ab dem 1. Januar 2010 gilt, wird das bislang geltende Europol-Übereinkommen ersetzt. Europol wurde 1992 im Vertrag von Maastricht festgeschrieben, war seit 1999 voll arbeitsfähig und als unabhängige Einrichtung der Europäischen Union institutionalisiert, die zum Bereich der polizeilichen und institutionellen Zusammenarbeit in Strafsachen gehörte. Die Folge: Die Finanzierung von Europol erfolgt nicht mehr unmittelbar durch die EU-Mitgliedstaaten, sondern durch einen Zuschuss aus dem Haushaltsplan der EU direkt. In diesem Zusammenhang wird nun auch der Mandatsbereich dieser europäischen Polizeibehörde erweitert, zu dessen Umsetzung dieser Gesetzentwurf dient. Hatte bislang Europol seine Aufgaben bei der Bekämpfung schwerwiegender internationaler Kriminalität nur dann wahrzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorlagen, kann Europol künftig bei allen schwerwiegenden Folgen der internationalen Kriminalität aktiv werden. Das ist vernünftig. Denn oftmals ist erst beim Abschluss der Ermittlungen und nicht bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen überhaupt erkennbar, ob eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegt oder nicht. Weiterhin müssen künftig die Behörden von Bundespolizei, Zollfahndungsdienst und Länderpolizeien nicht wie bisher über die Landeskriminalämter den Datenaustausch mit den deutschen Verbindungsbeamten betreiben, sondern können direkt mit den Verbindungsbeamten bei Europol kommunizieren, soweit ein nationaler Koordinierungsbedarf nicht erkennbar ist und damit der Geschäftsgang beschleunigt wird. Klar ist, dass damit das Bundeskriminalamt als Zentralstelle für den Verkehr mit ausländischen Polizeibehörden keine besondere Stellung einnimmt. Die Umsetzung dieses Europol-Beschlusses ist kein großer Schritt. Ich hätte mir vorstellen können, dass man in diesen Zusammenhängen sich auch hätte dafür entscheiden können, die Euro-Falschgeldkriminalität zentral von Europol bearbeiten zu lassen. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass die EU-Subventionskriminalität zentral von Europol aus bekämpft wird. Und ich hätte mir zum Dritten vorstellen können, dass Teile des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung, OLAF, in Europol integriert werden. Nichts davon ist in diesem Europol-Beschluss enthalten. Es bleibt im Großen und Ganzen bei den jetzt eingeschliffenen Formen der Zusammenarbeit, ohne dass zur weiteren Zukunft von Europol grundlegend neue Schritte gemacht werden. Ob das genügt und in den nächsten Jahren als Grundlage trägt? Ich bin damit nicht zufrieden. Aber diesem Gesetz kann man trotzdem getrost zustimmen. Es bringt keine wesentlichen Verschlechterungen, aber auch keine wesentlichen Änderungen. Nur die Finanzierung erfolgt aus einem anderen Topf. g s d K a R s E d ß B t G e d s d D f N d P D e g E k A d a F B r d F n e s B s n m b f a h d b l a k B n Zu Protokoll ge (C (D Heute beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesre ierung zur Änderung des Europol-Gesetzes. Durch dieen Entwurf soll der sogenannte Europol-Beschluss in eutsches Recht umgesetzt werden. Europol ist ein zentraler Baustein der europaweiten riminalitätsbekämpfung, denn die Kriminalität macht n nationalen Grenzen nicht halt. In einem gemeinsamen aum der Freiheit und der Sicherheit ist daher die Zuammenarbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlich. Die ffizienz des europäischen Polizeiamtes zu steigern, ist amit ein wichtiges und richtiges Anliegen. Es steht auer Frage, dass die Arbeit von Europol von enorm großer edeutung ist. Dennoch lehnt die FDP-Bundestagsfrak ion den Entwurf zur Änderung des Europol-Gesetzes ab. erne möchte ich Ihnen die Gründe für unsere Haltung rläutern. Durch den Europol-Beschluss entfällt das Erfordernis es Vorliegens einer kriminellen Organisationsstruktur, odass Europol nun bei allen schwerwiegenden Formen er internationalen Kriminalität tätig werden kann. iese Erweiterung des Mandats von Europol mag gering ügig erscheinen, dennoch erschließt sich mir nicht die otwendigkeit. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, ass in kleinen, aber sicheren Schritten eine „echte“ olizei auf europäischer Ebene eingerichtet werden soll. ie FDP-Bundestagsfraktion lehnt schon die Schaffung iner echten Polizei auf Bundesebene beim BKA ab, das ilt erst recht für eine derartige Polizei auf europäischer bene. Ich gebe zu, die Erweiterungen finden in einem leinem Maße statt, doch hier gilt der Satz: Wehret den nfängen. Vorliegend ist es von besonderer Bedeutung, a hier nicht die gleichen Rechtsstaatsvorschriften wie uf nationaler Ebene gelten. Daran knüpft ein weiteres Problem an, das aus den olgen der Kompetenzerweiterung resultiert. Dort, wo efugnisse ausgedehnt werden, muss adäquat dazu die echtsstaatliche Kontrolle verbessert werden. Bereits bei er Verabschiedung des Vertrages von Lissabon hatte die DP-Bundestagsfraktion betont, dass bei Schaffung von euen Maßnahmen vor allem darauf zu achten ist, dass ine ausreichend parlamentarische Kontrolle sichergetellt wird sowie rechtsstaatliche Schutzmechanismen für ürgerinnen und Bürger gegeben sein müssen. Mehr Befugnisse ohne mehr Kontrolle sind mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Daher muss zuächst geklärt werden, wie die gerichtlichen und parlaentarischen Kontrollen verbessert werden können, evor Europol einen Kompetenzzuwachs erfährt. Ein anderes Problem, weshalb die FDP-Bundestagsraktion den Gesetzentwurf ablehnen muss, ergibt sich us der Ausdehnung des Datenaustausches. Nunmehr eralten die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahnungsdienstes sowie die Polizeien der Länder anstatt der isher allein berechtigten Landeskriminalämter die Mögichkeit, unmittelbar mit den deutschen Verbindungsbemten bei Europol Daten auszutauschen. Eine Einschränung gibt es dahin gehend, dass der Datenaustausch zur escheinigung des Geschäftsganges erforderlich und ein ationaler Koordinierungsbedarf nicht erkennbar ist. gebene Reden Auch diesbezüglich ist die Notwendigkeit nicht ersichtlich. Die Begründung beschränkt sich ausschließlich darauf, dass aufgrund der unterschiedlichen Kompetenzen der Behörden auch Überschneidungen mit Europol vorhanden seien und deshalb ein Datenabgleich auch für die neu hinzugekommenen Behörden unerlässlich sei. Zudem würden durch die Unmittelbarkeit des Datenaustausches Reibungsverluste und zeitliche Verluste vermieden. Zeitliche Beschleunigung kann aber eine erweiterte Datenübermittlungsmöglichkeit nicht rechtfertigen. So hat auch diesbezüglich die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem Entschließungsantrag zum Vertrag von Lissabon gefordert, im Rahmen der Arbeit von Europol den Datenschutz strikt zu beachten. Europol darf nicht zum Ausweichhafen für eine Umgehung des Datenschutzes werden. Ich bezweifle stark, ob diese Problematik von unserer Regierung überhaupt erkannt wird. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass demjenigen, der schon hierzulande ständig versucht, die Datensammlungen verschiedener Behörden auszuweiten, die erforderliche Sensibilität fehlt. Und auch auf Ebene der EU-Kommission fehlen leider das Bewusstsein und die Achtung vor dem angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten. Wer beispielsweise eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung beschließt, dem darf man nicht im blinden Vertrauen alles abnehmen. Die Zukunft von Europol ist ein sehr wichtiges Thema, mit dem wir mit Bedacht und Sorgfalt umgehen müssen. Heute liegt uns ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der zunächst einmal formal die geänderte Verfasstheit von Europol in die deutsche Gesetzeslage überführen will. Bislang beruhte das Europäische Polizeiamt auf einem Übereinkommen, das per Ratifikationsgesetz für Deutschland in Kraft trat. Dieses Übereinkommen ist nun durch einen Beschluss des EU-Rates ersetzt worden, das deutsche Europolgesetz wird redaktionell angepasst. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Die ganze Richtung der Konzeption des Europäischen Polizeiamtes passt uns nicht. Der Ausbau der repressiven Strukturen der EU geht weiter, ohne dass es einen entsprechenden Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger gäbe. Zentralisierungstendenzen, wie wir sie aus Deutschland kennen, setzen sich auf EU-Ebene fort – nicht zuletzt auf Betreiben des deutschen Innenministeriums. Und wir lehnen es ab, dass die Datenübermittlungsbefugnisse für Polizeibehörden im Gesetzentwurf noch über das hinausgehen sollen, was der Ratsbeschluss fordert. Der Kreis der Behörden, der nun unmittelbar befugt ist, mit Europol Daten auszutauschen, wird deutlich ausgeweitet. Bisher war dies allein den Landeskriminalämtern vorbehalten. Nun werden alle Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst und das Zollkriminalamt zu Eingabe und Abruf von Daten in bzw. aus dem Europol-Informationssystem befugt. Dabei müssen sie nicht mehr den technischen „Umweg“ über das Bundeskriminalamt gehen, sondern können auch unmittelbar mit den deutschen Verbindungsbeamten bei Europol in Kontakt treten. d t s d t b e l t w D g m B n d a r S g r P E m d s u s w s t n z M g f e b s S l ü F U S D a m f D g n r Zu Protokoll ge (C (D Positiv zu vermerken ist lediglich, dass nun die Sonerregelungen für die Europol-Bediensteten, die einer eilweisen Immunität gleichkamen, damit ebenfalls Gechichte sind und die Europol-Bediensteten nun allen aneren EU-Bediensteten gleichgestellt sind. Das ändert aber nichts an unseren wesentlichen Kriikpunkten. Ich will hier drei nennen. Erstens: Europol fungiert wie eine fast unkontrollierare suprastaatliche Polizeibehörde. Sie wird nicht durch ine europäische Staatsanwaltschaft kontrolliert und geeitet, alle dort eingesetzten Beamten unterliegen in erser Linie der juristischen Kontrolle durch die Staatsanaltschaften und Polizeibehörden der Entsendestaaten. ie nationalen Einschränkungen von Grundrechtseinriffen können umgangen werden, indem der Eingriff zuindest formal in ein anderes Land verlegt wird. Zum eispiel: Wenn in einem Staat die Voraussetzungen für eien Lauschangriff nicht vorliegen, liegen sie vielleicht in em anderen vor. Erkenntnisse aus Ermittlungen in einem nderen EU-Staat können in hiesige Ermittlungsverfahen einfließen, ohne dass für die Staatsanwaltschaft und trafverteidigung nachvollziehbar ist, ob der Lauschanriff auch hier rechtsmäßig gewesen wäre. Der Grundechtsschutz hinkt wie immer hinterher. Zweitens: Durch den Europol-Beschluss erfährt die olitik des freien Datenverkehrs in der EU eine weitere skalation. Es ist immer weniger nachvollziehbar, was it den Daten von Bürgerinnen und Bürgern geschieht, ie einmal ins Fadenkreuz der Polizeibehörden geraten ind. Betroffen davon können zum Beispiel Bürgerinnen nd Bürger aus den 2005 beigetretenen Staaten in der EU ein, denen weiterhin die Arbeitnehmerfreizügigkeit verehrt wird und die daher auf Schwarzarbeit verwiesen ind, wenn sie ein Einkommen in den alten Mitgliedstaaen haben wollen. So geraten sie ins Visier des Zollkrimialamtes – und ihre Daten werden im Rahmen der polieilichen Zusammenarbeit an Europol und andere itgliedstaaten weitergegeben. Wie lange sie dann dort espeichert werden, wer sie wie verarbeitet, all das bleibt ür die Betroffenen im Unklaren. Drittens: Der Ratsbeschluss ist gleichbedeutend mit iner Ausweitung der Zuständigkeit von Europol. Bislang ezog sich das Mandat von Europol auf die grenzüberchreitende organisierte Kriminalität. Im Fokus stehen chmuggel von Waffen, Drogen und Menschen im erhebichen Umfang. Dieses Mandat wird nun auf die grenzberschreitende schwere Kriminalität ausgedehnt, in den okus gerät nun beispielsweise auch die Schwarzarbeit. nd es müssen bei einem Verdachtsfall nicht mehr drei taaten betroffen sein, sondern nur noch zwei Staaten. ann kann Europol eingeschaltet werden. Es stellt sich llerdings die Frage, warum zwei Staaten nicht auch unittelbar miteinander kooperieren können, sondern da ür eine weitere Institution fernab in Brüssel brauchen. arauf geht der Gesetzentwurf mit keiner Silbe ein. Man ewinnt fast den Eindruck, dass eine EU-Institution sich eue Aufgabengebiete schafft, um sich selbst zu legitimieen. Christian Ahrendt gebene Reden Wir haben einiges an Kritik an Europol. Wir wissen aber auch: Einen fahrenden Zug kann man nicht mehr aufhalten. Man muss sich noch mal ins Gedächtnis rufen, worum es hier eigentlich geht. Wir verhandeln ein Umsetzungsgesetz. Das wird in Brüssel verhandelt. Und für die Verhandlungen im Rat der Innenund Justizminister darf man die Bundesregierung am Anfang loben. Ja, das darf auch einmal sein, nämlich dann, wenn sie etwas Vernünftiges getan hat. Dass sie auch schlecht verhandeln kann, das wird im Anschluss noch beim Vertrag von Prüm zu erörtern sein. Hier bei Europol hat sie zumindest erreicht, dass die Vorschriften zur Immunität von Europol-Beamten geschleift worden sind. Das zu beseitigen war allerdings auch lange überfällig. Aber besser spät als nie. In Zeiten, in denen Europol-Beamte im Rahmen von EuroErmittlungsgruppen nicht mehr nur als Datensammler, sondern als echte Ermittler handeln, ist die Immunität ein unerträgliches Privileg. Gegen grenzüberschreitende Ermittlungen und polizeiliche Zusammenarbeit in Europa haben wir im Grunde nichts einzuwenden. Es kann ja nicht vernünftig geleugnet werden, dass Kriminalität und Kriminelle vor Grenzen nicht haltmachen. Wer das direkt oder indirekt tut, ist entweder politisch naiv oder handelt fahrlässig. Wenn aber grenzüberschreitend ermittelt werden darf, dann dürfen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch nicht an den grünen Grenzen stoppen. Leider ist das bisher so und der Ratsbeschluss ändert daran nichts. Die Sicherheitsbehörden werden vergemeinschaftet, die rechtsstaatlichen Standards aber bleiben national und bleiben damit im Zweifel vor der Tür. Das ist die Art von Politik, die Europa den Menschen nicht näherbringt. Europol, das ist bislang immerhin kein europäisches FBI. Aber den Traum von einer allmächtigen europäischen Bundespolizei träumen die europäischen Innenminister schon seit seiner Gründung. Und wir müssen achtgeben, dass es beim Träumen bleibt. Beim BKA-Gesetz haben wir gesehen, wie schnell aus solchen Albträumen bittere Wirklichkeit wird. Und im Europol-Beschluss gibt es Ansätze, die gehen schon vorsichtig in diese Richtung und die gefallen mir gar nicht. Zum einen dürfen mehr Polizeidienststellen als früher Daten in Europol einpflegen. Zum anderen kann Europol früher tätig werden, weil nicht mehr das Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für schwere kriminelle Organisationsstruktur abgefragt wird. Beim Europol-Beschluss geht es also immer noch zu viel um den Ausbau der Sicherheitsarchitektur und zu wenig um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13381, den Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksachen 16/12924 und 16/13114, in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung von der Unionsfraktion und der SPD-Frak t t D u G W e U m E n R R B d U W d d h l d t m r a w o I v V r (C (D ion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Frakion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ ie Grünen angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz ntwurf ist in dritter Beratung mit den Stimmen der nionsfraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei nthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 65 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität – Drucksache 16/12585 – Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 16/13380 – Berichterstattung: Abgeordnete Clemens Binninger Wolfgang Gunkel Gisela Piltz Ulla Jelpke Wolfgang Wieland Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die eden folgender Kolleginnen und Kollegen: Clemens inninger für die Unionsfraktion, Wolfgang Gunkel für ie SPD-Fraktion, Gisela Piltz für die FDP-Fraktion, lla Jelpke für die Fraktion Die Linke und Wolfgang ieland für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Prüm-Beschluss, den wir mit dem vorliegen en Gesetz umsetzen, fügen wir der grenzüberschreitenen Polizeizusammenarbeit in Europa ein neues Kapitel inzu. Deutschland pflegt mit seinen Nachbarländern seit angem eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei er Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Migraion. Seit Jahrzehnten machen wir hier gute Erfahrungen it bilateralen Justizund Polizeiverträgen. Diese Erfah ungen waren Basis für den Vertrag von Prüm, der 2005 uf deutsch-luxemburgische Initiative geschlossen urde. Ziel des Vertrages war es, die grenzüberschreitende perative Polizeizusammenarbeit und insbesondere den nformationsaustausch zwischen den Nachbarstaaten zu ereinfachen und zu intensivieren. Auf Basis des Prümertrags, dem mittlerweile 13 Vertragsstaaten angehöen, wird seither regelmäßig im operativen Bereich wie auch beim Datenaustausch zusammengearbeitet. Eine Reihe von schweren Verbrechen konnte in den vergangenen Jahren durch den Austausch von Fingerabdruckund DNA-Daten aufgeklärt werden. Und auch in der operativen Polizeizusammenarbeit gehört die Kooperation der Prüm-Partner mittlerweile zum Alltagsgeschäft. Zwei Beispiele hierzu: Im Rahmen des NATO-Gipfels 2009 haben die deutsche und die französische Polizei eng zusammengearbeitet. Unter anderem unterstützte die Bundespolizei die französische Präfektur in Straßburg mit 420 Beamten und technischem Gerät. Ein weiteres Beispiel sind deutsch-französische Streifen. Seit 29. April 2009 führt die Bundespolizei zusammen mit dem französischen Bahnpolizeidienst SNPF regelmäßig gemeinsame Kontrollen auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Paris und Kaiserslautern durch. Der Vertrag von Prüm ermöglicht eine erfolgreiche und effektive Polizeizusammenarbeit – das hat sich in den letzten Jahren gezeigt. Er hat großen Zuspruch erfahren. Davon zeugt auch die Tatsache, dass seit 2005 bereits sechs Staaten dem Vertrag neu beigetreten sind. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 ist es vor dem Hintergrund dieser positiven Erfahrungen dann auf Initiative des Bundesinnenministers gelungen, die Polizeizusammenarbeit in der EU auf eine neue Stufe zu heben und wesentliche Inhalte des Prüm-Vertrags in das Gemeinschaftsrecht zu überführen. Deshalb können wir heute über diesen Beschluss diskutieren. In Zukunft werden damit alle 27 EU-Staaten von den Prüm-Regelungen profitieren. Kernstück des Prüm-Informationsverbunds ist der gegenseitige Austausch von Daten. Relevante Informationen aus einem EU-Land müssen für die Polizeibehörden in anderen EU-Ländern bei Bedarf schnell und einfach verfügbar sein. Nur so kann angesichts von Globalisierung, technologischem Fortschritt und zunehmender Mobilität von Straftätern internationales Verbrechen effektiv bekämpft werden. Mit dem Abgleich von DNA-Datenbanken, dem Austausch von Fingerabdruckdaten, dem Informationsaustausch über Gewalttäter im Bereich Sport und dem grenzüberschreitenden Zugriff auf Kraftfahrzeugregister stehen damit allen EU-Partnern wichtige Instrumente bei der Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung. Auch die Übermittlung von Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten und auch im Fall der terroristischen Ausbildung eröffnen neue Handlungsräume für Polizeibehörden. Nicht zuletzt schafft der Prüm-Beschluss die Basis für die operative Zusammenarbeit von Polizeibehörden vor Ort – etwa gemeinsame Streifen, polizeiliche Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder Unterstützung bei Großereignissen. Mit dem Beschluss übernehmen wir zudem umfangreiche Bestimmungen zum Datenschutz, die insbesondere für die sensiblen Fingerabdruckund DNA-Daten maßgeschneidert sind. Ein Beispiel: Während im Falle der Kfz-Registerdaten der volle lesende Onlinezugriff ermöglicht wird, erfolgt bei DNAund Fingerabdruckdaten der Zugriff auf anonymisierte Indexdatenbanken im sogenannten Hit-/No-Hit-Verfahren. Im Trefferfall wird dann eine Kennziffer für weitere Anfragen übermittelt, die im Wege der Rechtshilfe zu stellen sind. l D t d d s c t d J G l s B t h t r E s d Z n D s S w m L g g s l e m A r R g d s e d a u w v b d p g z Zu Protokoll ge (C (D Lassen Sie mich auch noch mit Blick auf die Entwickung der EU einen Punkt ansprechen, der mir wichtig ist: ie Entscheidung, den Prümer Vertrag als einen multila eralen Vertrag zu schließen, stieß 2005 und in den Jahren anach auf einige Skepsis und Kritik. Man befürchtete, ass diese Initiative einzelner EU-Mitgliedstaaten, die ozusagen losgelöst von der EU eigenständige Absprahen in der Sicherheitspolitik treffen, zu einer Fragmenierung der EU beitragen könnte. Es wurde kritisiert, dass amit eine Verwerfung in der gemeinsamen Innenund ustizpolitik entstehen könnte. Heute sehen wir genau das egenteil: Wir setzen einen EU-Beschluss um, der in al en 27 Staaten einheitlich gilt und letztlich die gemeiname Innenund Justizpolitik als Ganze voranbringt. Der eschluss sieht vor, dass bis Oktober 2009 alle EU-Staa en den Prüm-Beschluss in nationales Recht umgesetzt aben. Bis Ende 2011 soll dann ein automatisierter Daenaustausch auf der Grundlage des Prüm-Beschlusses ealisiert werden. Der Prüm-Beschluss wird die Klammer schaffen, die rkenntnisse und Wissen über Straftäter grenzüberchreitend zusammenfasst. Er schafft ein funktionierenes Gesamtpaket für eine europaweite polizeiliche usammenarbeit. Er sorgt für eine erhebliche Beschleuigung und mehr Effektivität beim grenzüberschreitenden atenaustausch. Er ist verbunden mit einem Daten chutzsystem, das für ein ausgewogenes Verhältnis von icherheitsinteressen und Grundrechtsschutz sorgt. Die Europäische Union wächst auch hier ein Stück eiter zusammen und zeigt, wie die europäische Zusamenarbeit einen Beitrag zu mehr Sicherheit in unserem and und bei unseren Partnern leistet. Heute beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesre ierung zu europaweiten Zusammenarbeit im Kampf geen Terrorismus und Kriminalität. Der Entwurf formuliert die Umsetzung des Ratsbechlusses Prüm vom Juni vergangenen Jahres in nationaes Recht. Bei diesem Ratsbeschluss wiederum handelte s sich um die Überführung des 2005 geschlossenen Prüer Vertrages in EU-Recht. Insofern ist die politische useinandersetzung um den Inhalt des Abkommens be eits weitgehend erfolgt. Die Umsetzung in nationales echt stellt in erster Linie eine Formsache dar. Überwieend enthält er redaktionelle Anpassungen, die sich aus er Überführung des Prümer Vertrages in einen europäichen Rechtsakt ergeben. Das Gesetz haben wir in der rsten Lesung bereits am 23. April debattiert. Zentraler Kritikpunkt in dem Umsetzungsgesetz war ie Tatsache, dass es den Einsatz von Schusswaffen durch usländische Einsatzkräfte auch außerhalb von Notwehrnd Nothilfesituationen erlauben sollte. Für diesen Fall ar nicht geklärt, welche Instanz dafür zuständig und erantwortlich gewesen wäre, diesen Schusswaffengerauch zu erlauben. Darüber hinaus hätte diese Regelung azu führen können, dass in Deutschland nicht polizeityische Waffen durch ausländische (EU-)Polizeikräfte einesetzt werden können. Für diese Regelung im Umsetungsgesetz gab das Abkommen selbst keinen Clemens Binninger gebene Reden ersichtlichen Anlass. Im koalitionären Verhältnis bestand schnell Einigkeit darüber, dass dieser Punkt aus dem Umsetzungsgesetz ersatzlos gestrichen werden sollte. Nachdem dies geschehen ist, kann dem Gesetz meines Erachtens zugestimmt werden: Es steht außer Zweifel, dass die nationalen Strafverfolgungsbehörden mit einer engeren Koordination und einem intensiveren Informationsaustausch auf die Bedrohung durch global agierende terroristische Netzwerke und weltweit organisierte Kriminalität reagieren müssen. Der Vertrag ermöglicht einen einfacheren Datenaustausch der Polizeiund Strafverfolgungsbehörden untereinander. So kann auf Datenbanken mit DNA-Daten und Fingerabdrücken oder elektronische Register mit KFZ-Daten der Behörden anderer Staaten zugegriffen werden. Darüber hinaus wurden unterschiedliche andere Formen der Zusammenarbeit geregelt, unter anderem bei Großereignissen, Katastrophen, zur Verhinderung terroristischer Straftaten oder der Bekämpfung der illegalen Migration. Der Prümer Vertrag beziehungsweise der Ratsbeschluss von Prüm stellen so einen großen Fortschritt für eine effektive grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung dar: Der Prümer Vertrag wurde am 27. Mai 2005 von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich beschlossen. Im Februar 2007 beschlossen die Justizund Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Regelungen des Prümer Vertrags in das EU-Recht zu überführen. Auf der Tagung des Rates am 12./13. Juni 2007 einigten sie sich auf einen Beschluss zur Überführung der wesentlichen Vertragsregeln des Prümer Vertrages in den Rechtsrahmen der EU. Vor allem die für die polizeiliche Zusammenarbeit bedeutsamen Inhalte wurden so in den Rechtsrahmen der EU überführt und werden nun in nationales Recht umgesetzt. Das Abkommen von Prüm hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden maßgeblich effektiviert und schon zahlreiche Erfolge gezeitigt: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden bis Ende September 2008 bereits rund 4 170 Treffer in DNA-Datenbanken anderer Vertragsstaaten erzielt. Noch größer ist der Vorteil für kleinere Mitgliedstaaten, die nun auf die Datensätze ihrer „großen Nachbarn“ zugreifen können. Das Abkommen garantiert darüber hinaus einen hohen datenschutzrechtlichen Standard, der ihm auch von Datenschutzexperten bescheinigt wird. Anders als beim Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, das inhaltliche Parallelen zum vorliegenden Gesetz aufweist, gelten für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union die allgemeinen Grundsätze des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008. Für die europaweite Zusammenarbeit besteht also ein gemeinsamer datenschutzrechtlicher Standard. Eine solche Grundlage gibt es für die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht. n w 5 e k v l t D V d e z b z s r w g w R l e z z R h n h f c e l n d t w R f p r t R s B t d Zu Protokoll ge (C (D 14 Jahre, nachdem in Großbritannien die erste natioale DNA-Datenbank eingerichtet wurde, sind mittlereile die genetischen Fingerabdrücke von mehr als ,5 Millionen Menschen in der EU erfasst. Diese Zahl ist in großes Potenzial in der effektiven Verbrechensbeämpfung. Andererseits erfordern diese Daten aber einen erantwortungsvollen Umgang. Dieser wird in dem voriegenden Abkommen meines Erachtens aber gewährleiset! So erfolgt der Datenabgleich beispielsweise der NA-Datenbanken nach dem sogenannten Hit/No-Hiterfahren: Die abfragende Polizeidienststelle erhält nur ie Mitteilung, ob zu dem gesuchten Profil ein Eintrag in inem anderen Vertragsstaat vorliegt oder nicht. In einem weiten Schritt müssen die Dienststellen in Kontakt treten zw. ein Rechtshilfegesuch einleiten, um Informationen ur Identität der gesuchten Person zu erhalten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar becheinigte dem Abkommen einen hohen datenschutzechtlichen Standard. Allerdings muss darauf geachtet erden, dass dies auch so bleibt und die Datenschutzrundsätze der Mitgliedsländer endlich harmonisiert erden. Mit der Überführung des Prümer Vertrages in den echtsrahmen der Europäischen Union wird eine erheb iche Beschleunigung und Effektivitätssteigerung beim uropaweiten Datenaustausch einhergehen. Nach Abwägung von allem Für und Wider komme ich u dem Ergebnis, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetz ustimmen soll. In einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des echts ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von erausragender Bedeutung. Es ist daher notwendig, inerhalb Europas die Zusammenarbeit der Sicherheitsbeörden zu verbessern. Dabei darf aber keiner der drei Aspekte ins Hintertrefen geraten. Eine Zusammenarbeit, die sich nur an der Siherheit orientiert, dabei aber die Freiheit über Gebühr inschränkt und dem Recht durch mangelnde rechtsstaatiche Sicherungen nicht ausreichend Rechnung trägt, geügt den Anforderungen an eine vernünftige Politik in der ritten Säule nicht. Es ist aus europapolitischer Sicht richtig, dass der Verrag von Prüm in den EU-Acquis überführt wurde. Damit urde dem Gedanken eines einheitlichen EU-weiten aums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ge olgt. Allerdings fehlt zur Absicherung insbesondere der Asekte Freiheit und Recht noch immer ein gestärktes Euopäisches Parlament, das eine parlamentarische Konrolle der Sicherheitspolitik gewährleistet. Zudem ist der echtsschutz gegen Handeln der EU nach wie vor verbeserungsbedürftig. Dieses Manko wird gerade bei dem hier umgesetzten eschluss des Rates zur Vertiefung der grenzüberschrei enden Zusammenarbeit zum Zwecke der Bekämpfung es Terrorismus und der grenzüberschreitenden Krimina Wolfgang Gunkel gebene Reden lität augenscheinlich. Denn die rechtsstaatlichen Anforderungen an den Datenaustausch nach dem zugrunde liegenden Vertrag von Prüm, insbesondere im Hinblick auf DNA-Daten, sind unzureichend. Notwendig wäre es hier – wie die FDP-Fraktion bereits mehrfach angemahnt hat –, mindestens die gleichen Anforderungen an die Schwere der Straftat zu stellen wie bei der Erstellung des Europäischen Haftbefehls. Es darf nicht sein, dass höchst sensible Daten ohne ausreichende Hürden übermittelt werden dürfen. Es ist unverhältnismäßig, wenn genetische Daten zur Verfolgung eines einfachen Diebstahls verwendet werden dürfen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung deutlich gemacht, dass in der Übermittlung von Daten ein erneuter Grundrechtseingriff zu sehen ist, der dem Eingriff bei der Erhebung gleichzustellen ist. Gerade bei DNA-Daten ist besondere Sensibilität geboten. Wenngleich mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen nur Anpassungen nationaler Rechtsvorschriften, die sich auf den Vertrag von Prüm beziehen, vorgenommen werden, können hierbei die zugrunde liegenden Probleme nicht verdrängt werden. Daher ist für die FDP-Fraktion eine Zustimmung nicht möglich, obwohl die Liberalen ausdrücklich die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus anerkennen. Mit dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzent wurf soll ein EU-Ratsbeschluss ins deutsche Recht umgesetzt werden, der den Datenaustausch von Sicherheitsbehörden in Europa zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität regeln soll. Grundlage dafür ist der Vertrag von Prüm, den sieben EU-Staaten 2006 geschlossen haben. Vom EU-Rat ist er 2008 für die ganze Europäische Union für verbindlich erklärt worden. Bereits der Prümer Vertrag verletzt elementare Menschenrechte. Das erklärte ich hier im Plenum schon, als die Große Koalition dieses weitreichende Vertragswerk im Eiltempo und weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit durchs Parlament jagte. Der auf dem Prümer Vertrag basierende EU-Ratsbeschluss schafft ein datenschutzrechtliches Monstrum, durch das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung glatt zermalmt wird. Nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit wird der automatische Abgleich von DNA-Profilen, Fingerabdrücken und Fahrzeugregisterdaten geregelt. Schickt also ein EUStaat ein DNA-Identifizierungsmuster an einen anderen, bekommt er automatisch die dazu möglicherweise gespeicherten Daten. Die Sicherheitsbehörden jedes EU-Staates können so auf die zentralen Datenbanken der anderen Partner zugreifen und bei einem Treffer die dazugehörigen Daten anfordern. Die Stelle, die diese Daten ursprünglich erhoben hat, prüft dabei nicht, was mit diesen Daten anschließend passiert. Und die Betroffenen dieses D l e g g d r t h h V a D u m s S d l n t F D s v b u s w b G g D D n s n D p G g u s r d l d S t M S t B s N d Zu Protokoll ge (C (D atentransfers sind erst recht von jeglicher Kontrollmögichkeit ausgeschlossen. Die Problematik ist deutlich: Denn es gibt weder EUinheitliche Datenschutzstandards noch einheitliche Reeln, wann beispielsweise überhaupt die DNA oder Finerabdrücke in Dateien gespeichert werden dürfen. Hier roht eine Nivellierung auf dem niedrigsten datenschutzechtlichen Niveau der Mitgliedsländer. Nationaler Daenschutz wird schlicht ausgehebelt. Dazu kommt ein unterschiedlicher Aufbau der Sichereitsbehörden in den einzelnen Ländern. Geheimdienste aben in manchen anderen EU-Staaten mehr polizeiliche ollmachten als in Deutschland. Das bedeutet, dass usländische Geheimdienste unter Umständen aus eutschland Daten aus Polizeibeständen erhalten, und mgekehrt, dass die deutsche Polizei Geheimdienstinforationen erhält. Das Gleiche gilt für die paramilitäri chen Gendarmerieverbände, die es in manchen EUtaaten gibt. Das in der Bundesrepublik als Lehre aus em Faschismus geltende Trennungsgebot zwischen Poizei und Geheimdiensten wird so über die EU kurzerhand och weiter ausgehebelt, als es bislang schon durch Aniterrordateien, Antiterrorzentrale und BKA-Gesetz der all ist. Ich möchte auch auf die Möglichkeit der spontanen atenübermittlung bei Großereignissen mit grenzüber chreitender Bedeutung wie NATO-, EUund G-8-Gipfeln erweisen. Diese Möglichkeiten, bisher auf Kerneuropa eschränkt, werden nun auf die gesamte EU übertragen nd dazu führen, dass noch mehr Daten etwa über kritiche Journalisten oder Demonstranten ausgetauscht erden. Auf dieser Grundlage können dann Einreiseverote oder andere Repressivmaßnahmen verhängt werden. egen diese Personen muss wohlgemerkt nichts vorlieen, sie müssen keine Gewalttaten begangen haben. enn in entsprechende Dateien geraten nicht nur in eutschland schon politisch missliebige Bürger, die etwa ach der Teilnahme an einer Demonstration im Verdacht tehen, sie könnten die öffentliche Sicherheit und Ordung gefährden. Ich halte schon die Speicherung dieser aten in Deutschland für grundrechtswidrig. Aber was assiert erst, wenn solche Daten beispielsweise jetzt zum -8-Gipfel in L´Aquila an italienische Behörden weitergeeben werden? An Sicherheitsbehörden eines Landes, wo nter Regierungschef Silvio Berlusconi gerade faschistiche Bürgerwehren aufgestellt werden und Soldaten beeits weitreichende Polizeibefugnisse erhalten haben. Ein weiterer Aspekt des Prümer Vertrages und damit es hier zur Abstimmung stehenden Gesetzes wurde bisang in der öffentlichen Diskussion fast völlig ausgeblenet. Beamte von Polizeiund Sicherheitsdiensten eines taates können mit Einwilligung eines anderen EU-Staaes auch auf dessen Territorium tätig werden. Auch diese öglichkeit, bisher auf die sieben ursprünglichen EUtaaten beschränkt, wird nun auf die ganze EU ausgeweiet. Schon bei der gemeinsamen Strafverfolgung durch eamte verschiedener Staaten kollidieren oft die unterchiedlichen Polizeirechte und Befugnisse miteinander. och problematischer wird dies bei Großereignissen wie en schon genannten NATOund G-8-Gipfeln. So waren Gisela Piltz gebene Reden Ulla Jelpke deutsche Wasserwerfer während des NATO-Gipfels im April in Frankreich im Einsatz. Wenn deutsche Polizisten dort Straftaten begehen, beispielsweise angereiste deutsche Demonstranten misshandeln, wird dies in dem Land verfolgt, das Einsatzort war. Rechtliche Standards, die beispielsweise in Deutschland gelten, gelten dort nicht unbedingt. Der Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger wird so schlicht ausgehöhlt und die politische Verantwortung vertuscht. Die Linke tritt für ein Europa der Freizügigkeit ein, in dem die Menschen und nicht nur ihre Daten sich frei bewegen können. Den weiteren Aufbau eines grenzüberschreitenden Repressionsapparates, mit dem sich die Herrschenden in der EU gegen ihre Kritiker absichern, werden wir nicht mittragen. Viel abzustimmen gibt es ja leider nicht mehr, weil wir hier ja schon längst vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Heute geht es ja nur noch um redaktionelle Änderungen im deutschen Recht. Aber so, wie die Linke gegen den Prümer Vertrag gestimmt hat, stimmt sie heute auch gegen dieses Umsetzungsgesetz. Eben bei der Abstimmung über Europol habe ich es schon gesagt und hier kann ich es wiederholen: Wir stimmen lediglich über ein Umsetzungsgesetz ab. Die Würfel sind also schon in Brüssel gefallen. Aber wie die Bundesregierung dort auf dem Justizund Innenministerrat agiert, das verletzt demokratische Spielregeln, um es ganz deutlich zu sagen. Kommen wir zu den Inhalten. Als Überführung des Vertrags von Prüm haben Sie uns ein Sicherheitsgesetz vorgelegt, das wir in dieser Form nicht unterstützen. Es enthält viele datenschutzrechtlich sehr problematische Regelungen. Dabei war die Konstruktion des Prümer Vertrages in seiner Anlage besser als anderes, was wir hier gesehen haben: Keine planlose Herausgabe von Daten, sondern eine Abfrage, ob Daten vorliegen, und auch dann sollte über das Gesuch einer ausländischen Stelle einzeln entschieden werden. Was in der Theorie gut klingt, hat sich in der Praxis leider nicht bewährt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar musste ebenso wie der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx feststellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Vertrages von Prüm in der täglichen Anwendung bei der Polizei nicht viel wert sind. Die Sicherheitsbehörden tauschen Daten munter und ungestört aus. Das Gesetz enthält für dieses Problem ebenso wenig wie der Ratsbeschluss Mittel zur Abhilfe. Es darf also mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger weiterhin schlampig umgegangen werden. Das können wir nicht tolerieren. Dann zum Verfahren, also zu den Spielregeln. Wir teilen die Kritik, die sagt, staatliche Eingriffe in Grundrechte müssen vom Parlament verabschiedet werden. Was hier an Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden möglich ist, das greift zweifelsohne tief in Bürgerrechte ein. Und wem kommt die Souveränität zu, über einen solchen Eingriff zu entscheiden? Das kann bei Fragen von europaweiten Fahndungen nicht in erster Li n R s k D s V d n b k m e c a n d z D S g d n u G W e S L B d S d l K F (C (D ie der Bundestag sein. Das darf aber auch nicht nur der at der Innenund Justizminister sein. Souverän, eine olche Entscheidung zu treffen, ist vor allem das vor napp zwei Wochen gewählte Europäische Parlament. as Parlament haben Sie aber bewusst außen vor gelas en, indem Sie den Beschluss in der Dritten Säule des EUertrages verankert haben. Nun steht der Beschluss nicht zur Abstimmung, sonern ein Gesetz, das an der geltenden Rechtslage auch icht mehr viel verschlimmert. Aber wenn Sie keine Veresserungen an der unbefriedigenden Situation planen, önnen wir die Umsetzung selbstverständlich auch nicht ittragen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksahe 16/13380, den Gesetzentwurf der Bundesregierung uf Drucksache 16/12585 in der Ausschussfassung anzuehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in er Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – er Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den timmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion geen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung er FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grüen angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz ntwurf ist mit den Stimmen der Unionsfraktion und der PD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die inke bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Fraktion ündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 62 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Volkmar Uwe Vogel, Dirk Fischer rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ernst Kranz, Petra Weis, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Programm „Stadtumbau Ost“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms – Drucksachen 16/12284, 16/13408 – Berichterstattung: Abgeordneter Joachim Günther Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu iesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. ind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Es hanelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kolegen: Volkmar Vogel für die Unionsfraktion, Ernst ranz für die SPD-Fraktion, Joachim Günther für die DP-Fraktion, Heidrun Bluhm für die Fraktion Die Vizepräsidentin Petra Pau Linke und Peter Hettlich für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.1)


(A) )


(B) )

Frank Hofmann (SPD):
Rede ID: ID1622813400
Christian Ahrendt (FDP):
Rede ID: ID1622813500




(A) )


(B) )

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622813600







(A) )


(B) )

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622813700
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622813800
Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1622813900

(A) )


(B) )

Wolfgang Gunkel (SPD):
Rede ID: ID1622814000




(A) )


(B) )

Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1622814100




(A) )


(B) )

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622814200







(A) )


(B) )

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1622814300
Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1622814400




(A) )


(B) )


Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13408, den
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Drucksache 16/12284 anzunehmen. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit
einstimmig angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 63 a bis 63 c auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des

(Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG)


– Drucksache 16/13157 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker
Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes über die Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszuge-
hörigkeit (ÄVFGG)


– Drucksache 16/13154 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker
Beck (Köln), Kai Gehring und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Ge-
setzes über die Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszuge-

(Transsexuellengesetz – TSG)


– Drucksache 16/4148 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/13410 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Helmut Brandt
Gabriele Fograscher
Gisela Piltz
Ulla Jelpke
Silke Stokar von Neuforn

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard
Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Monika

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1) Anlage 10 2)

(C (D Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen – Transsexuellenrecht umfassend reformieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Transsexuellengesetz aufheben – Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen – Drucksachen 16/947, 16/12893, 16/13410 – Berichterstattung: Abgeordnete Helmut Brandt Gabriele Fograscher Gisela Piltz Ulla Jelpke Silke Stokar von Neuforn c)

Piltz, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Reform des Transsexuellengesetzes für ein
freies und selbstbestimmtes Leben

– Drucksache 16/9335 –

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
em Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
ie Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Helmut
randt für die Unionsfraktion, Gabriele Fograscher für
ie SPD-Fraktion, Gisela Piltz für die FDP-Fraktion,
r. Barbara Höll für die Fraktion Die Linke und

rmingard Schewe-Gerigk für die Fraktion Bündnis 90/
ie Grünen.2)

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
raktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent-
urf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellen-
esetzes. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 1 sei-
er Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13410, den
esetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

uf Drucksache 16/13157 anzunehmen. Ich bitte diejeni-
en, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
andzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält

ich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung
it den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion,

er FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Ent-
altung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenom-
en.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetz-

ntwurf ist in dritter Beratung mit den Stimmen der

Anlage 11






(A) (C)



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau

Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion
und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Wir sind noch immer beim Tagesordnungspunkt 63 a:
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen über die Änderung der Vor-
namen und die Feststellung der Geschlechtszugehörig-
keit. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/13410 empfiehlt der Innenausschuss die
Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen auf Drucksache 16/13154. Ich bitte diejeni-
gen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit
den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion,
Bündnis 90/Die Grünen, und der Fraktion Die Linke bei
Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt. Damit entfällt
nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung zu dem Ent-
wurf eines Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen über die Änderung der Vornamen und die Feststel-
lung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen.

dem Titel „Selbstbestimmtes Leben in Würde ermög-
lichen – Transsexuellenrecht umfassend reformieren“
für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 5 sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13410 die
Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf
Drucksache 16/12893 mit dem Titel „Transsexuellenge-
setz aufheben – Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaf-
fen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der
SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9335 mit dem Titel
„Reform des Transsexuellengesetzes für ein freies und
selbstbestimmtes Leben“. Wer stimmt für diesen An-
trag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Antrag ist mit den Stimmen der Unionsfraktion und der
schlussempfehlung auf Drucksache 16/13410, den Ge-
setzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 16/4148 für erledigt zu erklären. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfeh-
lung ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 63 b. Wir set-
zen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des
Innenausschusses auf Drucksache 16/13410 fort. Der
Ausschuss empfiehlt unter Nr. 4 seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 16/13410, den Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/947 mit

S
d
B

r
g
h

d
(D

PD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und
er Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich
echt herzlich für Ihren Beistand auch beim letzten Ta-
esordnungspunkt. Wir sind damit am Schluss unserer
eutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf Mittwoch, den 1. Juli 2009, 13 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.