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ID1622809800

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    Vokabeln: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/228 wurfs eines Gesetzes zur Korrektur der Unternehmensteuerreform (Drucksachen 16/12525, 16/13429) – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13440) . . . . . . . . . . . . b) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energie- steuergesetzes (Drucksachen 16/12851, 16/13416) – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13441) . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Peter Rzepka (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 54: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksachen 16/12785, 16/13298, 16/13430) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des 25433 B 25433 B 25433 C 25433 D 25445 D 25447 B 25449 A 25451 C Deutscher B Stenografisch 228. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 53: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur verbesser- ten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürger- entlastungsgesetz Krankenversiche- rung) (Drucksachen 16/12254, 16/12674, 16/13429) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent- G C E D C P D K 25433 A 25433 B nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Dr. Edmund Peter Geisen, Hans- Michael Goldmann, Dr. Christel Happach- undestag er Bericht ung 19. Juni 2009 t : Kasan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Agrardieselbesteue- rung senken – Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen (Drucksachen 16/11670, 16/13416) . . . . . abriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . duard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eer Steinbrück, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . 25433 D 25434 A 25435 C 25437 A 25438 C 25440 C 25442 C 25444 C 25445 B Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Drucksachen 16/12274, 16/13430) . . 25451 C II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neurege- lung des Wasserrechts (Drucksachen 16/12786, 16/13306, 16/13426) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Was- serrechts (Drucksachen 16/12275, 16/13426) c) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksachen 16/12787, 16/13299, 16/13431) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (Drucksachen 16/12276, 16/13431) . . d) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbe- reich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit (Rechtsbereinigungsge- setz Umwelt – RGU) (Drucksachen 16/12788, 16/13301, 16/13443) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bun- desrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt – RGU) (Drucksachen 16/12277, 16/13443). . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur für die 16. Wahlperiode (Drucksache 16/12032) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S M U E A N T Z o C w F z z ( S H D D D U M M D T E e d z h h ( K D N D 25451 D 25451 D 25451 D 25451 D 25452 A 25452 A 25452 B 25452 C 25454 B 25455 C 25456 C 25457 D igmar Gabriel, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 55: weite und dritte Beratung des von den Abge- rdneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), hristoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, eiteren Abgeordneten und der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes ur Änderung des Grundgesetzes (Staats- iel Kultur) Drucksachen 16/387, 16/12843) . . . . . . . . . . iegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle (FDP) . . . . . . . . . . . . r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 19: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ie Feststellung eines Zweiten Nachtrags um Bundeshaushaltsplan für das Haus- altsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaus- altsgesetz 2009) Drucksachen 16/13000, 16/13386) . . . . . . . . arl Diller, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 25459 A 25461 B 25462 B 25463 A 25464 C 25465 B 25466 D 25469 A 25469 B 25470 C 25472 B 25474 B 25475 B 25476 D 25478 B 25479 D 25480 C 25481 B 25482 B 25483 D 25484 D 25486 A 25487 D 25488 A 25489 D 25490 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 III Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 57: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 16/12596, 16/13424) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13442) . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Gerald Weiß (Groß-Gerau) (CDU/CSU) . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 58: Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Hüseyin-Kenan Aydin, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbst- verwaltung (Drucksache 16/12892) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 61: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und der SPD einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Rege- lung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus (Drucksachen 16/12855, 16/13417) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 60: Große Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kai Gehring, Dr. Uschi Eid, weiterer A N 2 ( T Z d G z s v E r ( C F C U W T Z d G d z Z k ü ( C W G U W T B s l V b o s W u u f ( 25491 D 25493 A 25494 B 25494 B 25494 C 25496 A 25498 B 25500 A 25501 C 25503 B 25505 B 25506 A 25507 A 25508 B 25508 D 25510 B 25510 C bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Jugendstrafrecht im 1. Jahrhundert Drucksachen 16/8146, 16/13142) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 64: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Änderung des Europol-Geset- es, des Europol-Auslegungsprotokollge- etzes und des Gesetzes zu dem Protokoll om 27. November 2003 zur Änderung des uropol-Übereinkommens und zur Ände- ung des Europol-Gesetzes Drucksachen 16/12924, 16/13114, 16/13381) lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . rank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . hristian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 65: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Umsetzung des Beschlusses es Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 ur Vertiefung der grenzüberschreitenden usammenarbeit, insbesondere zur Be- ämpfung des Terrorismus und der grenz- berschreitenden Kriminalität Drucksachen 16/12585, 16/13380) . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 62: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ung zu dem Antrag der Abgeordneten olkmar Uwe Vogel, Dirk Fischer (Ham- urg), Dr. Klaus W. Lippold, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der CDU/CSU owie der Abgeordneten Ernst Kranz, Petra eis, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion der SPD: Programm „Stadt- mbau Ost“ – Fortsetzung eines Er- olgsprogramms Drucksachen 16/12284, 16/13408) . . . . . . . . 25510 C 25511 A 25511 B 25512 A 25512 C 25513 B 25514 A 25514 C 25514 D 25515 D 25516 D 25517 B 25518 A 25518 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 Tagesordnungspunkt 63: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Transse- xuellengesetzes (Transsexuellenge- setz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG) (Drucksachen 16/13157, 16/13410) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) (Drucksachen 16/13154, 16/13410) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Volker Beck (Köln), Kai Gehring und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in beson- deren Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) (Drucksachen 16/4148, 16/13410) b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbst- bestimmtes Leben in Würde ermög- lichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transsexuellengesetz aufhe- ben – Rechtliche Gestaltungsmög- lichkeiten für Transsexuelle, Trans- gender und Intersexuelle schaffen (Drucksachen 16/947, 16/12893, 16/13410) c) Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform des Transsexuellengesetzes für ein freies und selbstbestimmtes Leben (Drucksache 16/9335) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A E d D J S C n N g A E F C C n N g A E ü g L G M I G A E ü r ( G M U A E ü Ä b p W 25519 A 25519 A 25519 B 25519 B 25519 C 25520 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten er Abgeordneten Cajus Caesar, Hubert eittert, Enak Ferlemann, Dr. Hans-Heinrich ordan, Dr. Rolf Koschorrek, Norbert chindler und Dr. Ole Schröder (alle CDU/ SU) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des aturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- esordnungspunkt 54 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ranz-Josef Holzenkamp, Helmut Lamp und arsten Müller (Braunschweig) (alle CDU/ SU) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des aturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- esordnungspunkt 54 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Neure- elung des Rechts des Naturschutzes und der andschaftspflege (Tagesordnungspunkt 54 a) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ichael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . ngbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . esine Multhaupt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- ung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) Tagesordnungspunkt 55) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . onika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO zur Abstimmung ber den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur nderung des Vierten Buches Sozialgesetz- uch und anderer Gesetze (Tagesordnungs- unkt 57) olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . 25521 A 25521 C 25521 D 25522 A 25522 B 25522 C 25522 D 25522 D 25524 A 25524 C 25524 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 V Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . gramm „Stadtumbau Ost“ – Fortsetzung eines Erfolgsprogramms (Tagesordnungspunkt 62) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 25525 A 25525 B 25542 C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbstver- waltung (Tagesordnungspunkt 58) Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus (Ta- gesordnungspunkt 61) Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert (Tagesordnungspunkt 60) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussfassung und des Berichts: Pro- E J H P A Z – – ( H G G D I A A 25525 C 25527 C 25529 A 25529 B 25531 A 25531 D 25532 D 25533 D 25534 B 25535 C 25536 B 25536 B 25538 C 25539 D 25540 C 25541 D rnst Kranz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Trans- sexuellengesetz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG) – Entwurf eines Gesetzes über die Ände- rung der Vornamen und die Feststel- lung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) – Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Ge- schlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) Beschlussempfehlung und Bericht: – Selbstbestimmtes Leben in Würde er- möglichen – Transsexuellenrecht um- fassend reformieren – Transsexuellengesetz aufheben – Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und In- tersexuelle schaffen Antrag: Reform des Transsexuellengeset- zes für ein freies und selbstbestimmtes Le- ben Tagesordnungspunkt 63 a bis c) elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25543 D 25544 D 25545 C 25546 C 25548 C 25550 A 25550 D 25551 C 25552 B 25553 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25433 (A) ) (B) ) 228. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25521 (A) ) (B) ) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates die Baumschulwirtschaft betreffen. So ist es aus meiner Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A f v R g d Ö s n x s t b g z n a p e i B s A f v R g d Ö s n x h Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.06.2009 Dr. Bisky, Lothar DIE LINKE 19.06.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 19.06.2009 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 19.06.2009 Gloser, Günter SPD 19.06.2009* Hill, Hans-Kurt DIE LINKE 19.06.2009 Höger, Inge DIE LINKE 19.06.2009 Hübinger, Anette CDU/CSU 19.06.2009 von Klaeden, Eckart CDU/CSU 19.06.2009 Kolbow, Walter SPD 19.06.2009 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 19.06.2009 Laurischk, Sibylle FDP 19.06.2009 Lenke, Ina FDP 19.06.2009 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 19.06.2009 Lips, Patricia CDU/CSU 19.06.2009 Meierhofer, Horst FDP 19.06.2009 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 19.06.2009* Merz, Friedrich CDU/CSU 19.06.2009 Reichel, Maik SPD 19.06.2009 Dr. Schavan, Annette CDU/CSU 19.06.2009 Dr. Scheer, Hermann SPD 19.06.2009 Schily, Otto SPD 19.06.2009 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 19.06.2009 Wittlich, Werner CDU/CSU 19.06.2009 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 19.06.2009 Zöllmer, Manfred SPD 19.06.2009 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus Caesar, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Dr. Rolf Koschorrek, Norbert Schindler und Dr. Ole Schröder (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Na- turschutzes und der Landschaftspflege (Tages- ordnungspunkt 54 a) Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministeriums ür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur No- ellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sah eine eihe von Standardverschärfungen und praxisfernen Re- elungen vor. Das konnte im Laufe der Beratungen urch die Unionsfraktion präzisiert und im Sinne von konomie und Ökologie verbessert werden. Obwohl vieles durch die Novelle des Bundesnatur- chutzgesetzes sinnvoller geregelt werden kann, gibt es och Regelungen, die ich mir unbürokratischer und pra- isnäher hätte vorstellen können. Beispielhaft nenne ich hier die Teile der Bundesnatur- chutzgesetz-Novelle, die die Baumschulwirtschaft be- reffen. So ist es aus meiner Sicht unsinnig, Deutschland ezüglich der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in re- ionale Zonen einzuteilen. Selbst bei einer Übergangs- eit von zehn Jahren bedeutet das ein Mehr an Protektio- ismus, da die Samen aus den Regionen Deutschlands ls Gehölz auch nur in der jeweiligen Region wieder ge- flanzt werden können. In diesen Punkten hätte ich mir ine vollständige Übernahme der Beschlüsse der Länder m Bundesrat gewünscht. Ich habe mich seit Beginn der eratungen für eine praxisnähere Lösung eingesetzt, die o leider nicht umgesetzt werden konnte. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp, Helmut Lamp und Carsten Müller (Braun- schweig) (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Land- schaftspflege (Tagesordnungspunkt 54 a) Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministeriums ür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur No- ellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sah eine eihe von Standardverschärfungen und praxisfernen Re- elungen vor. Das konnte im Laufe der Beratungen urch die Unionsfraktion präzisiert und im Sinne von konomie und Ökologie verbessert werden. Obwohl vieles durch die Novelle des Bundesnatur- chutzgesetzes sinnvoller geregelt werden kann, gibt es och Regelungen, die ich mir unbürokratischer und pra- isnäher hätte vorstellen können. Beispielhaft nenne ich ier die Teile der Bundesnaturschutzgesetz-Novelle, die 25522 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Sicht unsinnig, Deutschland bezüglich der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen einzutei- len. Selbst bei einer Übergangszeit von zehn Jahren be- deutet das ein Mehr an Protektionismus, da die Samen aus den Regionen Deutschlands als Gehölz auch nur in der jeweiligen Region wieder gepflanzt werden können. In diesen Punkten hätte ich mir eine vollständige Über- nahme der Beschlüsse der Länder im Bundesrat ge- wünscht. Diese praxisnähere Lösung war leider nicht mehrheitsfähig. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Neuregelung des Rechts des Naturschut- zes und der Landschaftspflege und den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Ta- gesordnungspunkt 54 a) Gitta Connemann (CDU/CSU): Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Bun- desnaturschutzgesetzes beinhaltet eine Reihe von Stan- dardverschärfungen und praxisfernen Regelungen. Diese konnten im Laufe der Beratungen von der Unionsfrak- tion entschärft und pragmatisch angepasst werden. Vieles wird deshalb durch die Novelle des Bundesna- turschutzgesetzes zukünftig sinnvoller geregelt werden. Dennoch gibt es Regelungen, die ich mir unbürokrati- scher und praxisnäher gewünscht hätte. Beispielhaft nenne ich hier nur die Teile der Novelle, die die Baum- schulwirtschaft betreffen. So ist es aus meiner Sicht unsinnig, Deutschland bezüglich der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen einzuteilen. Gehölzer nur in der Region pflanzen zu dürfen, aus der die Samen auch stammen – das ist eine Zunahme an Pro- tektionismus, die ich auch trotz einer Übergangszeit von zehn Jahren ablehne. In diesen Punkten hätte ich mir eine Übernahme der Beschlüsse des Bundesrates ge- wünscht. Diese praxisnäheren Lösungen waren jedoch leider nicht mehrheitsfähig. Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Der ur- sprüngliche Entwurf des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Novellie- rung des Bundesnaturschutzgesetzes sah eine Reihe von Standardverschärfungen und praxisfernen Regelungen vor. Das konnte im Laufe der Beratungen durch die Unionsfraktion präzisiert und im Sinne von Ökonomie und Ökologie verbessert werden. Obwohl vieles durch die Novelle des Bundesnatur- schutzgesetzes sinnvoller geregelt wird, gibt es noch Re- gelungen, die ich mir unbürokratischer und praxisnäher hätte vorstellen können. Beispielhaft nenne ich hier die Teile der Bundesnaturschutzgesetz-Novelle, die die Baumschulwirtschaft betreffen. So ist es aus meiner Sicht unsinnig, Deutschland bei der Pflanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen einzuteilen. Selbst bei einer Übergangszeit von zehn Jahren bedeutet das ein Mehr an Protektionismus, da die Samen aus den R w d n w d E s d s d f Ö n t k e l n P e j u d j d n w p B i m u v e s G d W u s A k f d G A G (C (D egionen Deutschlands als Gehölz auch nur in der je- eiligen Region wieder gepflanzt werden können. In iesen Punkten hätte ich mir eine vollständige Über- ahme der Beschlüsse der Länder im Bundesrat ge- ünscht, die aus meiner Sicht eine praxisnähere Lösung argestellt hätten. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Der ursprüngliche ntwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit zur Novellierung des Bun- esnaturschutzgesetzes sah eine Reihe von Standardver- chärfungen und praxisfernen Regelungen vor, von enen im Laufe der Beratungen aber durch die Unions- raktion viele präzisiert und im Sinne von Ökonomie und kologie verbessert werden konnten. Während viele Punkte durch die Novelle des Bundes- aturschutzgesetzes sinnvoller geregelt werden konn- en, gibt es dennoch Regelungen, die ich gerne unbüro- ratischer und praxisnäher gelöst gesehen hätte. Als inen Punkt möchte ich hier explizit die die Baumschu- en betreffenden Regelungen nennen. Meiner Meinung ach ist es nicht sinnvoll, Deutschland bezüglich der flanzung von Landschaftsgehölzen in regionale Zonen inzuteilen. Selbst unter Berücksichtigung einer zehn- ährigen Übergangsperiode wird hierdurch ein neuer und nnötiger Protektionismus geschaffen, da die Samen aus en Regionen Deutschlands als Gehölz auch nur in der eweiligen Region wieder gepflanzt werden können. In iesen Punkten hätte ich mir eine vollständige Über- ahme der Beschlüsse der Länder im Bundesrat ge- ünscht. Ich bin in diesem Punkt von Anfang an für eine raxisnähere Lösung eingetreten, die zu meinem großen edauern aber nicht durchgesetzt werden konnte. Gesine Multhaupt (SPD): Hiermit erkläre ich, dass ch dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimme und die it dem Gesetz verbundenen Intentionen zur Klärung nd Vereinheitlichung des Naturschutzgesetzes, dessen ereinheitlichte Anwendung und Vollziehbarkeit sowie ine schnellere und effizientere Umsetzung des europäi- chen Rechts in innerstaatliches Recht mittrage. Ich halte die Neuregelungen für eine gute gesetzliche rundlage, gebe allerdings zu bedenken, dass vor allem ie norddeutsche Baumschulen, viele davon in meinem ahlkreis, den mittelfristigen Verlust von Arbeitsplätzen nd die Gefährdung ihrer Existenzen befürchten. Da chwer vorherzusehen ist, ob mit den Regelungen zum usbringen gebietsfremder Arten/gebietsfremder Her- ünfte tatsächlich Aufträge und damit Arbeitsplätze ge- ährdet sind, bedauere ich, dass es nicht möglich war, en Forderungen der Ammerländer Baumschulen in änze Rechnung zu tragen. nlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur) (Tagesordnungspunkt 55) Gitta Connemann (CDU/CSU): Ich stimme dem esetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25523 (A) ) (B) ) Grundgesetzes – Staatsziel Kultur – nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider nicht zu. Grund meiner Ablehnung ist nicht das mit dem An- trag angestrebte Ziel als solches. Dieses ist zutreffend. Denn in unserem Grundgesetz fehlt aus meiner Sicht das zwingend notwendige Bekenntnis zu einem Staatsziel Kultur. Der Schutz und die Förderung von Kultur sind im Grundgesetz nämlich nicht positiv verankert – leider. Im Grundgesetz gibt es bereits Staatszielbestimmungen, die die materiellen Bedingungen menschlicher Existenz abdecken: das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere durch Art. 20 a GG. Für die geistigen, ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehlt jedoch eine entsprechende Bestimmung. Dies führt zu einer verfas- sungsrechtlichen Lücke: Eine ausdrückliche Formulie- rung zum Schutz und zur Förderung der Kultur fehlt bis- her. Es bedarf eines staatlichen Bekenntnisses und damit einer Normierung des Kulturauftrages. Die Enquete- Kommission „Kultur in Deutschland“ hatte deshalb un- ter meinem damaligen Vorsitz dem Deutschen Bundes- tag einstimmig empfohlen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und das Grundgesetz um den Artikel 20 b GG mit folgender Formulierung zu ergän- zen: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ Aus gu- ten Gründen! Damit meine ich übrigens nicht das zur Zeit angeführte Argument, ein Staatsziel Kultur böte fi- nanziellen Schutz auch in finanziellen Krisenzeiten wie jetzt. Denn durch eine Staatszielbestimmung würde we- der ein individueller Anspruch auf Leistung begründet noch Kultur zur Pflichtaufgabe erhoben. Dieses wäre aber erforderlich, um dem Dilemma der Freiwilligkeit begegnen zu können. Dass eine Staatszielbestimmung nicht dazu zwingt, Kulturhaushalte zu erhöhen oder je- denfalls nicht zu beschneiden, zeigt die Situation in den Ländern. 15 von 16 Länderverfassungen enthalten jeweils eine Kulturstaatszielbestimmung. Dennoch sind gerade in den Ländern in den letzten Jahren die Kulturausgaben aus Haushaltsgründen gekürzt worden. Demgegenüber sind die Kulturausgaben des Bundes nachweislich deut- lich gestiegen – auch ohne Kulturstaatszielbestimmung im Grundgesetz. Eine kulturelle Staatszielbestimmung führt also nicht dazu, dass Kultur Pflichtaufgabe wird. Gemeindliche Pflichtaufgaben können nur durch die Ge- setzgebung der Länder begründet werden, wie es durch das Kulturraumgesetz im Freistaat Sachsen erfolgt ist. Es wäre wünschenswert, wenn alle anderen Länder in Deutschland diesem leuchtenden Beispiel folgen wür- den, um die Ausgaben für Kultur von dem Status der Freiwilligkeit zu befreien und in den Rang der Pflichtig- keit zu erheben. Es sind also nicht finanzielle Gründe, die mich für die Aufnahme eines Staatsziels Kultur in das Grundgesetz plädieren lassen, sondern ich spreche mich zum einen dafür aus, da sich aus einer solchen Staatszielbestimmung ein Kulturgestaltungsauftrag ableiten lassen würde, der Bund, Länder und Kommunen generell in die Pflicht nehmen würde. Daraus könnte die Sicherung einer kul- turellen Grundversorgung hergeleitet werden, deren Ausprägung unter Berücksichtigung der örtlichen Ver- h d i k t d v f E G u D n s p n f H B G s d r f t Z a a s a D f s z lu l ö w t g d t r d D z h l r G g r m e d (C (D ältnisse konkretisiert werden müsste. Für die Gemein- en würde dies eine Unterstützung in der Wahrnehmung hres Kulturauftrages bedeuten. Freiwilligkeit dürfte zu- ünftig nicht mehr als Beliebigkeit verstanden werden. Zum anderen würde eine Staatszielbestimmung Kul- ur nicht nur jedem Gericht als Auslegungs- und Anwen- ungsmaßstab für das einfache Recht dienen und auch or dem Bundesverfassungsgericht gegenüber der Prü- ung von Gesetzen in Ansatz gebracht werden können. in rechtlich verankerter Kulturauftrag wäre zudem ein esichtspunkt, der in verwaltungsrechtliche Ermessens- nd Abwägungsentscheidungen einfließen müsste. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt eutschland als Kulturstaat bezeichnet. Es darf aber icht wie bisher der Rechtsprechung des Bundesverfas- ungsgerichts überlassen bleiben, ob sich die Bundesre- ublik Deutschland als Kulturstaat versteht. Es kann icht in der Hand eines Gerichtes liegen, wie wir uns de- inieren. Deutschland, das Land der Dichter und Denker, die eimat von Bach und Beethoven, braucht ein staatliches ekenntnis zur Kultur. Die Mütter und Väter unseres rundgesetzes haben dem Staat viele Ziele ins Grundge- etz geschrieben. Zuletzt wurde der Schutz der Natur, er Tiere aufgenommen. Aber der Schutz und die Förde- ung von Kultur als unserer ideellen Lebensgrundlage ehlt. Dabei sind Kunst und Kultur Teile unserer Identi- ät. Unsere gemeinsame Kultur hat die Deutschen in den eiten der Teilung über Mauer und Stacheldraht hinweg ls Einheit verbunden. Wir begreifen Kunst und Kultur ls unverzichtbar für den Zusammenhalt unserer Gesell- chaft. Kultur ist kein Ornament. Sie ist das Fundament, uf dem unsere Gesellschaft steht und auf das sie baut. eshalb werde ich mich auch zukünftig leidenschaftlich ür die Aufnahme von Kultur als Staatsziel im Grundge- etz einsetzen. Denn alles spricht für diese Verankerung eines Staats- iels Kultur, allerdings nicht um jeden Preis. Die Empfeh- ng der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat eider einen Wettbewerb um Staatszielbestimmungen er- ffnet, in dem jeder den anderen scheint überbieten zu ollen. Es wurde der Versuch unternommen, Mehrhei- en für eine Änderung des Grundgesetzes durch Koppel- eschäfte zu gewinnen nach dem Motto: Gibst Du mir as Staatsziel Sport, unterstütze ich das Staatsziel Kul- ur. Zwischenzeitlich sind weitere Staatsziele wie Gene- ationengerechtigkeit, Kinderrechte und viele mehr in er Diskussion. Dabei ist in fast allen Fraktionen des eutschen Bundestages deutlich geworden: Das Staats- iel Kultur wird es nur in einem Paket geben. Die Pur- eit, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch- and 60 Jahre lang auszeichnete, würde verloren gehen. Dieser Preis erscheint mir zu hoch. Ich bin nicht be- eit, für die Verankerung des Staatsziels Kultur im rundgesetz weitere zusätzliche Staatszielbestimmun- en billigend in Kauf zu nehmen. Denn ich sehe keine echtliche Notwendigkeit für Letztere. Da die Zustim- ung zu diesem Gesetzesantrag aber zwangsläufig in in solches Koppelgeschäft einmünden würde, werde ich iesem nicht zustimmen. 25524 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Monika Grütters (CDU/CSU): „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ – das ist scheinbar so selbstver- ständlich bundesrepublikanische Realität, dass Kritiker eines neuen Staatsziels Kultur und einer entsprechenden Verfassungsänderung auf die schöne puristische Karg- heit der Sprache unseres Grundgesetzes verweisen. Die Verankerung von Kultur als Staatsziel führe zu seiner Überfrachtung oder gar Entwertung. Doch ohne Staatsziele ist das Grundgesetz auch in seiner jetzigen Gestalt nicht: Aus gutem Grund ver- pflichtet es uns auf das Prinzip der Sozialstaatlichkeit. Unbestreitbar ist dies ein Fundament unseres Gemein- wesens und gerade in diesen Krisenzeiten als Leitbild staatlichen Handelns wichtig. Nachdem die „natürlichen Lebensgrundlagen“ und der „Tierschutz“ als Staatsziele in den 90er-Jahren in das Grundgesetz aufgenommen wurden, ist die Frage nach der Relevanz zusätzlicher Staatsziele verständlich. Aber: Anders als bei den anderen möglichen neuen Staatszie- len geht es bei der Kultur nicht um die Ansprache einzel- ner Gesellschaftsbereiche, sondern um das fundamentale Selbstverständnis der Nation. Kultur ist unsere geistige Lebensgrundlage. Sie trägt maßgeblich zur Bildung nationaler Identität bei. Wir in Deutschland sollten uns dessen besonders bewusst sein, denn Deutschland war zuerst eine Kultur-, dann eine politische Nation. Zum kulturellen Leben eines Landes gehört nicht al- lein das kulturelle Erbe, sondern dazu gehört vor allem das Neue, die Avantgarde. Damit diese möglich wird, schützt und fördert der Staat die Freiheit von Kultur und Wissenschaft. Im Art. 5 des Grundgesetzes heißt es: „Kunst und Wissenschaft sind frei.“ Hier drückt sich eine Lehre aus den Abgründen der Diktatur aus, die Überzeugung nämlich, dass es die Kreativen sind, die Vordenker, die Geistesgrößen einer Gesellschaft, die diese vor neuerlichen totalitären Anwandlungen zu schützen imstande sind. Dies aber können sie nur, wenn der Staat sie unabhängig macht von Zeitgeist und Geld- gebern und ihnen Freiraum zur Entfaltung sichert. Und der Staat tut dies auch, zwar mit nur rund 1,8 Prozent al- ler öffentlichen Haushalte, aber doch mit nachhaltiger Wirkung: Deutschland, das Land der Dichter und Den- ker, ist nach wie vor das Land mit der höchsten Theater- dichte der Welt, und das gilt ganz genauso für Museen, Orchester, Literaturhäuser, Archive, Bibliotheken und Festivals. Das Bekenntnis zur Kultur ist also immer ein Be- kenntnis zu den Wertgrundlagen einer Gesellschaft. Des- halb wäre ein Staatsziel Kultur in der Verfassung, wie es die Enquete-Kommission Kultur des Deutschen Bundes- tages empfohlen hat und das viele Kulturpolitiker befür- worten, kein folgenloser Verfassungsschnörkel, sondern ein Bekenntnis zu den Wertgrundlagen unserer Gesell- schaft. Mit einem Staatsziel Kultur würde das kollektive Bewusstsein für den Wert der Kultur gestärkt. Angesichts der überragenden Bedeutung der Kultur für das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland sollte sich der Staat auch explizit in seiner Verfassung dazu bekennen, diese Kultur auch weiterhin unvermin- dert zu schützen und zu fördern. G f w d v r l D f E t d s d W u r K b g d d l d r l s w s t u A K z i w t K h A d R (C (D Undine Kuth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Bei der heutigen Abstimmung über die Ein- ügung eines Staatszieles Kultur in das Grundgesetz erde ich mich im Gegensatz zu meiner Fraktion nicht er Stimme enthalten, sondern für ein Staatsziel Kultur otieren, also gegen die Beschlussvorlage des federfüh- enden Rechtsausschusses, der eine Ablehnung empfoh- en hat. Ich habe in der Enquete-Kommission „Kultur in eutschland“ und in der Abstimmung des Ausschusses ür Kultur und Medien für ein Staatsziel Kultur votiert. s ist mit meiner Glaubwürdigkeit als grüne Kulturpoli- ikerin nicht vereinbar, in der Schlussabstimmung über iesen Antrag nicht im Sinne meiner Überzeugung abzu- timmen. Kunst und Kultur sind ein wesentlicher Bestandteil es Lebens und essenziell für unsere Demokratie und erteordnung. Kulturelle Vielfalt, künstlerische Freiheit nd der Zugang zu kultureller Bildung sind zentrale Vo- aussetzungen für Freiheit und Selbstbestimmung. In der heutigen Wirtschafts- und Finanzkrise steht die ultur in besonders starken Abwehrkämpfen. Wir erle- en, wie Theater ums Überleben kämpfen, Bibliotheken eschlossen werden, soziokulturelle Zentren am Rande er Selbstausbeutung betrieben werden, wir wissen, dass as Durchschnittseinkommen der selbstständigen Künst- erinnen und Künstler 12 616 Euro jährlich beträgt und ass die Durchschnittsrente der selbstständigen Künstle- innen und Künstler bei sage und schreibe 785,12 Euro iegt. Mit der Bestimmung eines Staatsziels Kultur wird ich an dieser Situation nichts schlagartig ändern. Aber ir können die Kultur in ihren Auseinandersetzungen tärken und anderem Denken ein Stück weit entgegen- reten. Das Staatsziel Kultur ist für mich eine wichtige nd richtige Werteorientierung für die kulturpolitische rbeit auf allen staatlichen Ebenen; insbesondere die ommunen würden in ihrer grundsätzlichen Aufgabe ur Förderung örtlicher Kultur gestärkt. Deshalb stimme ch für ein Staatsziel Kultur. Die Debatte um ein Staatsziel Kultur ist wichtig, sie ird weitergehen. Ich hoffe, dass Kultur und Kulturpoli- ik aus dieser Debatte wie auch aus der gegenwärtigen rise ihrer Bedeutung entsprechend gestärkt hervorge- en. nlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Tages- ordnungspunkt 57) Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Ich stimme em Gesetz insgesamt zu, da es eine Reihe notwendiger egelungen sozialpolitischer Art enthält. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25525 (A) ) (B) ) Ich halte die Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld – die Halbierung der Sozialversicherungsbeiträge für die ersten sechs Monate, die Verlängerung des Kurzarbeiter- geldes auf zwei Jahre sowie die volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge nach dem sechsten Monat – für geeignet, um in der gegenwärtigen Krise Arbeitslo- sigkeit zu vermeiden und Beschäftigung aufrechtzu- erhalten. Große Bedenken habe ich aber bei der weiteren Aus- weitung der Kurzarbeitergeldregelung auf alle Betriebe eines Arbeitgebers, auch wenn nur in einem Betrieb des Arbeitgebers Kurzarbeit durchgeführt wurde. Dies be- deutet die volle Übernahme der Sozialversicherungskos- ten für alle Arbeitnehmer, obwohl nur ein Teil von Kurz- arbeit betroffen ist. Ich befürchte ein Ausufern der Ausgaben bei den Sozialkassen, die nicht durch Kurz- arbeit begründbar sind. Diese Regelung lädt geradezu zu „Gestaltungsmög- lichkeiten“ ein. Schon vor der Verabschiedung des Ge- setzes macht das Wort von der „Ausplünderung der So- zialkassen“ die Runde. Maria Michalk (CDU/CSU): Der von der Bundes- regierung eingebrachte Gesetzentwurf zu mehreren Sachgebieten enthält sinnvolle Regelungen, die unter an- derem davon geprägt sind, kleine und mittelständische Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zu stärken und die dortigen Arbeitsplätze zu er- halten. Vor allem die Erweiterung der Kurzarbeiterregelung, ab dem siebten Monat der Kurzarbeiterphase das jewei- lige Unternehmen von jeglichen Sozialleistungszahlun- gen zu entlasten, ist zu begrüßen. Dass aber nunmehr diese Regelung für alle Teilbe- triebe großer Unternehmen in Summe gelten soll, ohne dass die Teilbetriebe bisher Kurzarbeit angemeldet ha- ben, ist nicht nur aus ordnungspolitischen Gesichtspunk- ten, sondern vor allem aus Gründen der Stabilität der So- zialkassen nicht nachvollziehbar. Es liegt auch keine belastbare Kostenabschätzung vor. Die statistische Er- fassung bzw. Abgrenzungsproblematik ist unklar und führt offensichtlich zu mehr Bürokratie. Deshalb kann ich diese Regelung nicht mittragen. Die weiter in diesem Artikelgesetz enthaltenen Rege- lungen, wie Ausbildungsbonus für Insolvenzlehrlinge, die neue Arbeitslosengeldregelung für Künstler und wei- tere Vereinfachungen und Klarstellungen im Sozialrecht, sind durchaus zu begrüßen. Karl Schiewerling (CDU/ CSU): Dem Gesetz, das in einem sogenannten „Omnibus“-Verfahren im Bundestag beraten wurde, habe ich zugestimmt, weil eine Einzelab- stimmung nicht möglich war. Ausdrücklich stimme ich jedoch der Regelung im SGB III 421 t Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nicht zu. Diese neue Regelung zur Kurzarbeit ermöglicht eine unverhältnis- mäßige Ausweitung der Kurzarbeit, die die Konzerne und Großbetriebe begünstigt, die Arbeitslosenversiche- rung hoch belastet und letztendlich von Klein- und Mit- t l A s d m z a v t t G g B M K s d W f n s g 2 g k z a s a 1 b S b S d s t S w 3 h l (C (D elbetrieben und den Arbeitnehmern bezahlt wird. Das ehne ich ab. nlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (Tagesordnungspunkt 58) Antje Tillmann (CDU/CSU): Die Linke überbietet ich mit ihrem Antrag „Verantwortung des Bundes für ie Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ erneut it teuren populistischen Forderungen. Ausführungen ur Finanzierbarkeit, zu den massiven Auswirkungen uf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder zu den olkswirtschaftlichen Effekten werden konsequent un- erlassen. Statt linker Umverteilungsphantasien erfordert die ak- uelle Krise vielmehr schnelles und effektives Handeln. enau dies haben wir mit den Konjunkturpaketen I und II etan: Bestehende effektive Fördermaßnahmen wie zum eispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur öglichkeit der energetischen Sanierung von Schulen, indergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infra- truktur wurden aufgestockt. Auch die Erhöhung der Finanzmittel des Bundes für ie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen irtschaftsstruktur“ im Rahmen eines Sonderprogramms ür 2009 um 200 Millionen Euro trägt zur Schaffung ei- es investitionsfreundlichen Klimas in den struktur- chwachen Regionen bei. Allein im Rahmen des kommunalen Investitionspro- ramms stellt der Bund 10 Milliarden Euro in den Jahren 009 bis 2010 – zum Beispiel für Kitas, Schulen, Mehr- enerationenhäuser und Hochschulen sowie für Ver- ehrswege, Krankenhäuser und ländliche Infrastruktur – ur Verfügung, mehr als 7 Milliarden Euro davon gehen n die Kommunen. Die Liste der Fördermaßnahmen des Bundes lässt ich problemlos verlängern. Einige Punkte möchte ich ber noch hervorheben: Bis einschließlich 2008 hat allein der Bund insgesamt 2,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen für die Städte- auförderung bereitgestellt. Wir tragen damit dazu bei, tädte und Gemeinden lebenswert zu erhalten, städte- auliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige tadtentwicklung möglich zu machen. Das Bund-Län- er-Programm „Soziale Stadt“ beispielsweise richtet ich auf die nachhaltige Verbesserung der Lebenssitua- ionen der Menschen in benachteiligten Stadtquartieren. eit dem Programmstart 1999 bis einschließlich 2008 urden für bundesweit mehr als 520 Fördergebiete in 30 Kommunen rund 760 Millionen Euro Bundesfinanz- ilfen eingesetzt. 2009 stellt der Bund weitere 105 Mil- ionen Euro Programmmittel zur Verfügung. 25526 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Neben der Optimierung und Bündelung der Förder- struktur gehört dazu im Rahmen der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel auch der Aufbau des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, die Stärkung und der Erhalt innerstädtischer Altbauquartiere beim Stadt- umbau und die Einführung des in Ostdeutschland be- währten Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ auch in Westdeutschland. Die Kommunen profitieren von der Stärkung der Un- ternehmen auch im Zuge der Unternehmenssteuer- reform. Durch neue ertragsunabhängige Bestandteile im Bereich der Gewerbesteuer wurde die Einnahmebasis der Kommunen gesichert, ohne dass sie sich auf Dauer an den Kosten der Reform beteiligen müssen. CDU und CSU haben sichergestellt, dass die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, die kurzfristig mit der Unterneh- menssteuerreform einhergehen, ausschließlich Bund und Länder tragen. Wir haben dafür gesorgt, dass Kommunen und kom- munale Unternehmen von den steuerlichen Auswirkun- gen und Konsequenzen der Zinsschranke nicht betroffen sind. Der Bund beteiligt sich beispielsweise auch an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung mit ins- gesamt 4 Milliarden Euro an den Aufbaukosten. Die Be- teiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. Die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovie- rungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sind somit bereits verfügbar und werden von den Län- dern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz wurden auch die notwendigen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Milliarden Euro in der Ausbauphase von 2009 bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Millionen Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zuguns- ten der Länder auf den Weg gebracht. Der Bund verzich- tet zugunsten der Länder auf diese Mittel aus dem Um- satzsteueraufkommen, damit die Länder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für den Betrieb der Tagesein- richtungen sowie für die laufende Finanzierung der Kin- dertagespflege einen entsprechenden Betrag zur Verfü- gung stellen können. Meine Damen und Herren von den Linken, das nennt man Verantwortung! Das sind Maßnahmen, die die Kon- junktur stärken! Das will ich im Folgenden an vier Punk- ten beweisen: Forderung 1: Verankerung eines verbindlichen Anhö- rungs- und Mitwirkungsrechtes der kommunalen Spit- zenverbände im Grundgesetz. Erstens: Mitwirkungsrechte. Die Kommunen werden regelmäßig vor kommunalrelevanten Entscheidungen auf Bundesebene angehört. Die Forderung der Linken ist unnötig. In der Bundesregierung geschieht die Mitwir- kung der Kommunen auf der Grundlage der Geschäfts- o g v s r S s A R B t A v l P t g d e s d e K s d t d e li e g e g b n k w W f s d L k V f d i v i L p D n f B K (C (D rdnung der Bundesministerien, nach der eine Beteili- ung der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich orgesehen ist. Im Deutschen Bundestag sieht die Ge- chäftsordnung des Bundestags vor, im Rahmen der Be- atungen den auf Bundesebene bestehenden kommunalen pitzenverbänden im Ausschuss vor der Beschlussfas- ung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wer die rbeit in den Ausschüssen verfolgt, der weiß, dass diese egelung sehr gut funktioniert! Zweitens: Föderalismusreform I. Den existenziellen elangen der Kommunen hat die unionsgeführte Koali- ion mit der Föderalismusreform I Rechnung getragen. ufgabenübertragungen auf Gemeinden und Gemeinde- erbände sind seit deren Inkrafttreten nicht mehr zu- ässig (Art. 84 Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 GG). Die frühere raxis von Rot-Grün, den Kommunen immer neue kos- enträchtige Aufgaben zu übertragen, hat damit ein Ende efunden. CDU und CSU haben sich also erfolgreich für ie Anwendung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ ingesetzt. Der Weg neuer Aufgaben führt damit grund- ätzlich über die Länder. Da die in den jeweiligen Lan- esverfassungen verankerten Konnexitätsregelungen un- ingeschränkt greifen, ist Aufgabenübertragung auf die ommunen ohne entsprechende Finanzierung ausge- chlossen. Drittens: EU-Vertrag. Das scheinbare Engagement er Linken für kommunale Rechte entlarvt sich spätes- ens bei ihrer ideologisch begründeten Position gegen en EU-Vertrag. Der EU-Vertrag beinhaltet nämlich eine ntscheidende Stärkung der kommunalen Ebene. Schließ- ch wird im Vertragstext das Subsidiaritätsprinzip durch ine klare Kompetenzordnung mit Leben gefüllt. Dazu ehört, dass die Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung inzubeziehen sind und Brüssel nicht mehr wehrlos ge- enüber stehen. Mit der 2006 getroffenen Zusammenar- eitsvereinbarung mit dem Deutschen Bundestag kön- en auf nationaler Ebene Eingriffe aus Brüssel in die ommunale Selbstverwaltung früher erkannt und abge- ehrt werden. Der Vertrag von Lissabon enthält des eiteren ein Protokoll, das die kommunale Gestaltungs- reiheit im Bereich der Daseinsvorsorge grundsätzlich tärkt. Diese ist dringend notwendig, um angesichts des emografischen Wandels ein hohes Niveau kommunaler eistungen zu sichern. Hierzu gehören etwa die Kran- enhäuser, der öffentliche Personennahverkehr und die ersorgung mit Finanzdienstleistungen. Der im EU-Ver- assungsvertrag vorgesehene Ausbau der Mitwirkung er Kommunen auf europäischer und nationaler Ebene m Rahmen der Subsidiaritätskontrolle wurde wesentlich on CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzw. EVP-Fraktion nitiiert und unterstützt. Forderung 2: Entlastung der Städte, Gemeinden und andkreise für fünf Jahre von Zins- und Tilgungsver- flichtungen für Altschulden. Ein kurzer Satz: Scheinbar simpel und einleuchtend. ie Fraktion Die Linke macht sich wegen solcher Klei- igkeiten nicht mal die Mühe zu sagen, wer denn dann ür Tilgung und Zinsen aufkommen soll. Die Höhe der elastung wird auch nicht beziffert. Hier geht es um reditmarktschulden der Kommunen, die sich auf etwa Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25527 (A) ) (B) ) 75 Milliarden Euro Ende 2008 belaufen. Bei geringen Tilgungs- und Zinsverpflichtungen, die für fünf Jahre wegfallen würden, geht es aber im Minimum um 18 Mil- liarden Euro, die dann wohl vom Bund aufzubringen wä- ren. Sie haben ja in der nun kommenden Nachtragshaus- haltsberatung die Möglichkeit, zur Gegenfinanzierung Kürzungsvorschläge zu machen, um damit zu beweisen, dass dieser Antrag nicht Wahlkampfgeschrei ist, sondern ernsthaft von Ihnen verfolgt wird. Sie können ja dann sa- gen, dass Sie die Altschuldenfinanzierung wichtiger fin- den als Bildungsinvestitionen und Familienförderung. Forderung 3: Abschaffung der Gewerbesteuerumlage von den Städten und Gemeinden an den Bund. Auch die immer wiederkehrende Behauptung der Linken eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an den Bund würde die Konjunktur stärken, geht an den Fakten vorbei. Darauf habe ich Sie bereits bei Ihrem vor ein paar Monaten eingebrachten Antrag eingehend hin- gewiesen. Ich werde es aber gern noch einmal tun! Zu ungenau und zu ungleichmäßig würde eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage wirken, um im Großen die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Diejenigen, die aufgrund sinkender Gewerbesteuereinnahmen Schwierigkeiten haben, würden keinen Vorteil davon haben, wenn wir die in Ihrem Antrag aufgestellten Forderungen umsetzten. Finanzschwache Kommunen haben weniger Gewer- besteuereinnahmen, weniger Umlage und weniger Vor- teil durch eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage. Finanzstarke Kommunen haben viel Gewerbesteuer- einnahmen, viel Umlage und viel Vorteil durch eine Ab- schaffung der Gewebesteuerumlage. Natürlich werden auch finanzstarke Kommunen die derzeitige wirtschaftliche Situation spüren. Aber die Fi- nanzschwachen umso mehr! Wir wollen aber natürlich auch den schwächeren Kommunen Finanzmittel zur Ver- fügung stellen. Mit Direktzuweisungen an Länder mit Zweckbindung für kommunale Zwecke können wir zweckgebundener und zielgerichteter fördern. Wer die Gewerbesteuerumlage im aktuellen System unter Beibehaltung der bestehenden Gewerbesteuer ab- schaffen will, verkennt die finanzpolitische Bedeutung dieser Umlage: Die Gewerbesteuerumlage geht zurück auf die am 1. Januar 1970 eingeführte Gemeindefinanz- reform. Kernstück hierbei war ein Steueraustausch zwi- schen Bund, Ländern und Gemeinden: Die Gemeinden wurden an dem Aufkommen der Einkommensteuer betei- ligt, Bund und Länder erhielten einen Anteil an Gewerbe- steueraufkommen, Gewerbesteuerumlage. Dies war ein Wunsch der Kommunen, da die Gewerbesteuer weit mehr Konjunkturschwankungen unterliegt als die Ein- kommensteuer. Forderung 4: Verbreiterung der Bemessungsgrund- lage der Gewerbesteuer. Überraschend deutlich ist die Forderung, zur Erweite- rung der Finanzierung kommunaler Aufgaben die Mie- ten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe dem Gewinn zuzurechnen. Liebe kleinere, mittel- ständische Unternehmen, die Sie gerade mit Umsatzein- b P S S G w l A s a E h v d n S B i g s s i H u W k i H Z t d A v n v P t V n V F t V i e K m v (C (D ußen zu kämpfen haben: Hier gibt es allen Ernstes eine artei, die mitten in der Wirtschaftskrise noch mehr teuern von Ihnen abpressen will und das sogar, wenn ie keine Gewinne machen: Bäcker, Einzelhändler, aststättenbetreiber – all diejenigen, die sowieso viel zu enig von den Konjunkturprogrammen profitieren, sol- en zusätzlich bezahlen! Bei all Ihren Forderungen vermisse ich nicht zuletzt usführungen zur Finanzierbarkeit Ihrer Vorhaben. Sie chreien nur „Mehr! Mehr !Mehr!“ – der Bund soll mehr usgeben, ohne System und Klugheit. Ich möchte Sie daran erinnern, dass heute von jedem uro im Bundeshaushalt 15 Cent Schuldzinsen wegge- en, auch deswegen haben wir die Schuldenbegrenzung on Bund und Ländern eingeführt Die Große Koalition stellt sich ihrer Verantwortung in er aktuellen Krise. Sie von den Linken, tun das noch icht mal ernsthaft als Oppositionspartei. Wir werden den Antrag ablehnen. Bernd Scheelen (SPD): Als kommunalpolitischer precher der SPD-Bundestagsfraktion und langjähriger ürgermeister einer Stadt am linken Niederrhein freue ch mich, dass kommunale Fragestellungen in dieser Le- islaturperiode häufig auf der Tagesordnung des Deut- chen Bundestages stehen. Nach dem „Zipfschen Ge- etz“ nimmt ja bekanntlich die Bedeutung eines Themas m Verhältnis zu anderen Thematiken schon durch die äufung zu. Ist dies nun positiv für die zukünftige Entwicklung nserer Städte, Kommunen und Landkreise zu werten? enn man sich die Anträge der Opposition anschaut, önnen einem da schon erhebliche Zweifel kommen. Die FDP-Fraktion zum Beispiel untermauerte bisher hre kommunale Verbundenheit durch eine auffallende äufung von neoliberal geprägten Anträgen mit dem iel, das Prinzip der öffentlichen Daseinsvorsorge zu un- erhöhlen, gemeindliche Unternehmen wie Stadtwerke, ie Betriebe des ÖPNV, die Wasserwirtschaft oder den bfallbereich zu bekämpfen und überall die Parole „Pri- at vor Staat“ auszugeben. Quantität zeugt hier leider icht von Wertschätzung der Kommunalpolitik. Aber es erdeutlichte die Rangfolge der Beziehung zu diesem olitikbereich. Wenden wir uns dem Anlass der Beratungen des heu- igen Tages zu: dem Antrag der Fraktion Die Linke „Zur erantwortung des Bundes für die Stärkung der kommu- alen Selbstverwaltung“. Er enthält eine undifferenzierte ielzahl von oberflächlich zusammengeschriebenen orderungen ohne Rücksicht auf die Verfassungslage. Was in diesem Katalog hingegen fehlt, ist der wich- ige europäische Aspekt. Ein Hinweis auf das gestörte erhältnis der Fraktion Die Linke zu Europa! Offenbar st bei Ihnen nicht bekannt, dass nahezu 70 Prozent der uropäischen Richtlinien bzw. Mitteilungen kommunale omponenten aufweisen und damit unsere Städte, Ge- einden und Landkreise direkt auf der Ebene der Selbst- erwaltung tangieren. Offenbar sind Ihnen diverse Ent- 25528 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) scheidungen des Europäischen Gerichtshofes nicht bekannt, zum Beispiel jene vom 9. Juni 2009 mit positi- vem Ausgang für die Stadtreinigung Hamburg und vier Nachbarlandkreise auf dem Gebiet der Abfallversor- gung. Von dieser Stelle: Gratulation an die kommunalen Spitzenverbände! Eine schallende Ohrfeige für den Neo- liberalismus und eine Stärkung unseres Modells der Da- seinsvorsorge. Es zeigt sich jetzt, dass der Einsatz der SPD-Bundes- tagsfraktion für eine Verankerung der interkommunalen Zusammenarbeit im Zuge der Novelle des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen absolut richtig war. Schade nur, dass wir vorläufig an der Haltung von CDU/ CSU gescheitert sind. Das Urteil des EuGH ist aber An- sporn, in der nächsten Legislaturperiode das Thema wie- der auf die Agenda zu setzen. Im Antrag der Linken geht es meist um Kommunal- finanzen. Fördermittel der EU und ihre Auswirkungen für Gesamtdeutschland werden allerdings nicht ange- sprochen. Als Grundlektüre empfehle ich daher die über 40 Jahre alte Charta der kommunalen Selbstverwaltung; dazu den Lissabon-Vertrag, in dem Mitwirkungsrechte auch mit Blick auf das Regionalprinzip aufgeführt we- den. Nicht umsonst sind alle kommunalen Spitzenver- bände heute europabezogen ausgerichtet, nicht nur im Rat der Kommunen, eben im Sinne von „Selbstverwal- tung“. Für das „Zipfsche Gesetz“ ist der Ausschluss europäischer Aspekte im Antrag bzw. der Auswirkungen europäischer Politik auf Städte, Gemeinden und Land- kreise ein kaum zu heilender Schwachpunkt! Ich möchte kurz auf einzelne Aspekte des Antrags eingehen, der bewusst übersieht, dass Kommunen nach dem Grundgesetz eben keine dritte Ebene des Staates darstellen, sondern Teil der Länder sind. Aus diesem Grunde wurde auch der bis zur 5. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag geführte „Kommunalausschuss“ nicht weitergeführt. Ich selber bedaure, dass bisher nicht die Möglichkeit der Einrichtung eines Unterausschusses wahrgenommen wurde. Jedenfalls war es in der 15. Le- gislaturperiode die rot-grüne Bundesregierung, die durch Änderung der Geschäftsordnung der Bundesministerien Anhörungs- und Mitwirkungsrechte der anerkannten kommunalen Spitzenverbände wesentlich stärkte. Und wir wollen in der nächsten Legislaturperiode für den Deutschen Bundestag noch eine entsprechende Erweite- rung des Art. 70 GO BT analog § 69 GO BT durchset- zen. Eine Erweiterung des Grundgesetz-Artikels 28 Abs. 2 GG war im Rahmen der 1. Föderalismuskommission nicht zu erreichen und in der 2. Kommission kein Ver- handlungsgegenstand. Anstatt darauf zu beharren, halten wir Sozialdemokraten es für geeigneter, alles zu versu- chen, die adäquate Einbindung der nationalen und euro- päischen Kompetenz kommunaler Spitzenverbände un- terhalb des GG, aber auch auf EU-Ebene, zu stärken. Auch die Linke könnte dazu beitragen, dass Fachleute der kommunalen Spitzenverbände regelmäßig an Bera- tungen der Ausschüsse und Anhörungen teilnehmen. Die Neuregelung der Art. 84 und 85 GG spiegelt das Ziel der kommunalen Spitzenverbände und der Länder, d z t „ n t F b V r S r a m c t m B u u h B K g a d S K r d t d w l L h F v l w k B c d c K i h j D A a a (C (D as „Durchgriffsrecht“ des Bundes verfassungsrechtlich u regeln. Dies führte auch zur Verankerung von Haf- ungsrechten in Länderverfassungen nach dem Motto Wer bestellt, bezahlt“. Ergebnis war aber auch, dass icht einmal das sehr erfolgreiche, bundesweite Ganz- agsschulprojekt der rot-grünen Bundesregierung eine ortsetzung finden konnte. Trotz des Kooperationsverbots des Art. 104 b GG ha- en wir Wege gefunden, wichtige kommunalbezogene orhaben durchzusetzen, wie zum Beispiel die Förde- ung der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, das chulstarterpaket, die Aufstockung der Bundesförde- ung Stadtumbau Ost und West und das stark kommunal usgerichtete Konjunkturpaket II. Ihr Antrag dagegen suggeriert einen Bundesegoismus it Verweis auf die vermeintlich finanziell unzurei- hende Beteiligung des Bundes an den Kosten der Un- erkunft, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- inderung sowie der Eingliederung für Menschen mit ehinderung. Sie übersehen geflissentlich, dass es sich m einen Kompromiss in Bund-Länder-Verhandlungen nter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände andelt. Gerade der Bund, jeweils sozialdemokratische undesminister, haben hier um eine Entlastung der ommunen gerungen. Alle gegenteiligen Behauptun- en sind purer Populismus! Natürlich ist eine ausreichende kommunale Finanz- usstattung wichtig. Deshalb haben wir, die SPD-Bun- estagsfraktion, immer wieder den Bestand und die tärkung der Gewerbesteuer als Einnahmequelle der ommunen verteidigt und uns deshalb für die Verbreite- ung der Bemessungsgrundlage eingesetzt. Was die For- erung nach Abschaffung der Gewerbesteuerumlage be- rifft, scheint die Linke nicht nachvollziehen zu können, ass gerade dies den Einstieg in die Abschaffung der Ge- erbesteuer insgesamt bedeuten würde. Die Kommunen egen ausdrücklich Wert darauf, dass auch Bund und änder ein Interesse am Fortbestand der Gewerbesteuer aben. Noch ein Wort zu den angeführten Investitions- und inanzinstrumenten wie ÖPP und CBL. Der Abschluss on Cross-Border-Leasingverträgen war Teil kommuna- er Selbstverwaltung. Das muss wertfrei unterstrichen erden. Kommunen, die durch die weltweite Finanz- rise betroffen sind, haben bereits die Möglichkeit der eratung und Unterstützung durch die KfW. Dazu brau- hen wir keinen Antrag der Linken. Dies hat der sozial- emokratische Bundesfinanzminister Peer Steinbrück si- hergestellt. Bei ÖPP geht es um die Prüfung, welches für die ommunen bei anstehenden Investitionen, zum Beispiel m Straßen- und Schulbau, bei kommunalen Kranken- äusern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen, der eweils passgenaue Weg ist. Dass die Partnerschaft eutschland AG ihre Arbeit aufgenommen hat, ist ein ngebot an die Kommunen, das man annehmen kann, ber nicht annehmen muss. Kommunalpolitik ist ein Querschnittsthema, dass uch in der 17. Legislaturperiode von hohem Interesse Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25529 (A) ) (B) ) sein wird. Hier geht es jedoch nicht um Quantität, um die vielleicht medienwirksame Häufung gestellter For- derungen oder umfängliche Anträge in politischen Gre- mien, hier geht es um Qualität. Erfolgreiche, nachhaltige kommunalbezogene Politik in einem demokratischen, föderalen Staat kann man nur in einem gemeinsamen, abgestimmten Handeln erreichen, unter Wahrung der In- teressen des Gemeinwohls, somit auch der Kommunen und der einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Das ist manchmal mühsam. Aber es beinhaltet die Anerkennung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die mehr ist als die Beachtung rein finanzieller Interessen. „Zipf“ ist hier nicht immer hilfreich, der Antrag der Lin- ken auch nicht. Frank Schäffler (FDP): Vor nicht einmal zwei Mo- naten haben wir hier den Antrag der Linken zur Ab- schaffung der Gewerbesteuerumlage debattiert. Diese Forderung wiederholt die Linke heute und hat den An- trag noch um einige Punkte aufgebläht. Während es ih- nen beim vorherigen Antrag um Umverteilung bestehen- der Steuereinnahmen ging, ist die Kernforderung heute die „Verbesserung“ der Gewerbesteuer. Eine gute Steuer ist für Linke eine, die den Bürgern möglichst viel ab- knöpft. Daneben wird noch die umfassende Rekommu- nalisierung – also Verstaatlichung – von Aufgaben ge- fordert. Immer mehr Staat, immer weniger Freiheit. Diese Forderung tischt uns die Linke ausgerechnet zwei Tage nach dem Gedenken an den 17. Juni 1953 auf. Da haben wir uns erinnern können, wohin zu viel Staat führt. Dass die Linke in ihrem Antrag in unserem Land gar einen „Privatisierungswahn“ ausmacht, zeigt, dass er für eine ernsthafte Debatte nicht geeignet ist. Wir als FDP-Fraktion halten das Thema Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, welches im Antragstitel enthalten ist, aber durchaus für ein ernstes Thema. Schon Theodor Heuss sagte: „Das Wichtigste im Staat sind die Gemeinden – und das Wichtigste in den Gemeinden sind die Bürger!“ Daher fordern wir, das grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen zu stärken. Wir wollen Aufgabenübertragungen an die Kommunen begrenzen. Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“), wonach Bund und Länder sich an den Kosten übertragener Aufgaben beteiligen müssen, ist in das Grundgesetz aufzunehmen. Es ist durchaus richtig, die Finanzen der Kommunen auf eine solide Grundlage zu stellen. Dieses Ziel ist am besten zu erreichen, indem die konjunkturanfällige Ge- werbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatz- steuer und ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt wird. Katrin Kunert (DIE LINKE): Ich werbe heute für ei- nen Antrag der Linken zugunsten der Städte, Gemeinden und Landkreise, dessen Dringlichkeit gerade erst der Verlauf der 35. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. bis zum 14. Mai 2009 in Bochum mehr als bestätigt hat. Fast jede und jeder, mit dem ich sprach, ob Oberbürgermeisterin oder Oberbür- germeister, Bürgermeisterin oder Bürgermeister, unab- hängig von der Parteizugehörigkeit, bekräftigte Punkt f z k d f d A e v k d d d M w z d w f g Z h e b 2 t r r d l s b u r e u K m g 2 u l M A e t 6 v k s u h S A a (C (D ür Punkt das von uns vorgeschlagene Maßnahmebündel ur Verantwortung des Bundes für die Stärkung der ommunalen Selbstverwaltung. Sie mögen einwenden, das sei ein subjektiver Ein- ruck von mir. Keineswegs! Klicken Sie im Netz die of- iziellen Reden und Thesenpapiere dieses Städtetages an, ann finden Sie Formulierungen, die haargenau unserem ntrag entsprechen. Hier die Probe aufs Exempel: Als rsten Punkt fordert die Linke die Verankerung eines erbindlichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechtes der ommunalen Spitzenverbände im Grundgesetz bei Bun- esgesetzen und Verordnungen, die die Städte, Gemein- en und Landkreise betreffen. Im Originalton liest sich as in der Eröffnungsrede des Städtetagspräsidenten, des ünchner Oberbürgermeisters Christian Ude, so: „Wir ollen bei der Beratung der Gesetze, die wir auch voll- iehen müssen, zugezogen werden, und zwar nicht Gna- en halber, sondern von Rechts wegen! Es ist zu spät, enn wir erst nachträglich feststellen dürfen, wie welt- remd manche Regelung aus der Sicht der Praktiker aus- efallen ist!“ Und wenn sich auch bereits einiges bei der usammenarbeit der verschiedenen Ebenen verbessert aben mag, gibt es doch genügend Beispiele dafür, dass s eines einklagbaren Mitwirkungsrechts bedarf. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das Gesetzesvorha- en der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Ra- es über Dienstleistungen im Binnenmarkt im Gewerbe- echt. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in ih- em Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass sie „wegen er sehr kurz bemessenen Frist zur Abgabe einer Stel- ungnahme hinsichtlich der Folgen, die sich aus der Um- etzung des Gesetzesvorhabens für die Kommunen erge- en, nur eine summarische Bewertung abgeben können“ nd sie „bei dieser kurzen Anhörungsfrist die Anforde- ungen an ein ausreichendes Beteiligungsverfahren nicht rfüllt sehen“. Auch das Tauziehen von Bundes- und Landespolitik m die Jobcenter-Reform zeigt glasklar, dass man den ommunen den Stuhl vor die Tür setzen kann, wenn an aus gutem Grund lieber nicht mit den Anforderun- en der Praxis konfrontiert werden will. Seit Dezember 007 wissen wir, dass die Stellen, die Arbeitslosengeld II nd Grundsicherung gewähren, eine neue Rechtsgrund- age brauchen, weil das Bundesverfassungsgericht die ischverwaltung in den „Arbeitsgemeinschaften“ von gentur und Kommunen ablehnt. Bis heute ist nichts ntschieden. Dabei geht es um über 6 Millionen Leis- ungsempfänger, Tendenz steigend. Es geht um über 0 000 Beschäftigte, die zunehmend verunsichert, ja erbittert sind, weil sie heute noch nicht wissen, wer ihr ünftiger Dienstherr sein wird, wo und mit wem sie zu- ammenarbeiten sollen. Das ist ein Skandal! Dabei ist das Zusammenwirken von Bund, Ländern nd Kommunen in Krisenzeiten wichtiger denn je. Des- alb greift die Linke vorbehaltlos auch den Impuls des tädtetages zur Einrichtung eines kommunalpolitischen usschusses im Deutschen Bundestag auf. Damit könnte b der 17. Wahlperiode der notwendige Blick auf die 25530 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Wirkungen von Gesetzen oder Verordnungen für die kommunale Ebene wesentlich verbessert werden. Ein zweites Beispiel, wie ernst der Antrag der Linken die Sorgen und Forderungen der Kommunen nimmt, ist die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage – hier im Hohen Hause erst kürzlich noch belächelt und mit über- großer Mehrheit verhindert. Die Thesen des Städtetags- Forums zu den Kommunalfinanzen lesen sich da ganz anders. Ich will Ihnen das nicht vorenthalten: „Die Über- prüfung der Gewerbesteuerumlage gehört schließlich ebenfalls auf die Agenda der Revitalisierungsmaßnahmen. Die Gewerbesteuerumlage ist durch Ausgleichsmaßnah- men ins Leben gerufen worden, deren Begründungen heute weitgehend entfallen sind. Eine systematische Über- prüfung der Gewerbesteuerumlage ist daher dringend ge- boten. Allerdings handelt es sich bei der Rückführung dieser Umlage um keine echte Reformmaßnahme für die Gewerbesteuer, sondern lediglich um eine längst über- fällige Korrektur eines oftmals ungerechtfertigten Zu- griffs von Bund und Ländern auf das Gewerbesteuerauf- kommen. Darüber hinaus erscheint es grundsätzlich widersinnig, einerseits dem kommunalen Gesamthaus- halt originäres Steueraufkommen zu entziehen und dann andererseits die dadurch entstehende Finanzierungslücke wieder durch gegenläufige Finanzzuweisungssysteme zu schließen.“ Kollege Bernd Scheelen saß als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion mit auf dem Po- dium dieses Forums. Von ihm kam dabei kein Wort, was irgendeine Distanz zu dieser Forderung erkennbar machte. Im Dezember 2008 hingegen wetterte Bernd Scheelen noch hier im Bundestag gegen den Antrag der Linken „Gewerbesteuerumlage – An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise auf Null absenken“ mit diesen Worten: „Die Gewerbesteuerumlage ist unerlässlich, da- mit das Interesse des Bundes und der Länder an der Existenz der Gewerbesteuer Bestand hat.“ Was nun? Er- kenntnisgewinn oder doppeltes Spiel angesichts eines übervollen Bochumer Saales kommunalpolitischen Sachverstandes aus ganz Deutschland? Hinsichtlich der Gewerbesteuer fordert Die Linke im fünften Punkt des Antrags, die Bemessungsgrundlage dieser Steuer unter anderem durch die Einbeziehung der Freiberufler und andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte in die Gewerbesteuer zu verbreitern, um die Aufkommens- stabilität zu erhöhen. Ein klares Wort dazu vom Städte- tag: „Das Ziel der Erhöhung der Aufkommensstabilität kann durch weitere Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen erreicht werden. (...) Die Strei- chung der Branchenbefreiung für die freien Berufe“ wird als eine notwendige Maßnahme dazu angesehen. Inzwischen ist die Krise real in den Kommunen ange- kommen, nicht nur medial. Wer in den Stadtkämmereien vor Monaten noch dachte, der Kelch geht an uns vorbei, muss nun ernüchtert registrieren: Nicht nur Finanz- dienstleister haben ihre Gewebesteuer-Vorauszahlungen auf null gestellt, auch Unternehmen anderer Branchen sehen sich zu diesem Schritt gezwungen, vor allem in d g t A i t 2 g s g h n t m A S v s K h k M t k i D d t a D z s h a i g 3 u n d s t g g e d B K n s A s (C (D er Exportwirtschaft, die dramatische Auftragsrück- änge zu verkraften hat. Die Kurzarbeit, mit der viele Unternehmen die nächs- en Monate bewältigen wollen, schlägt immer öfter in rbeitslosigkeit um und trifft dann auch die Kommunen n Gestalt sprunghaft steigender Sozialkosten. Der Städ- etag rechnet hierbei mit einer Größenordnung von Milliarden Euro – bei jetzt schon erkennbaren Rück- ängen der Gewerbesteuer von mehr als 10 Prozent, elbst Rückgänge von fast 20 Prozent werden nicht aus- eschlossen. Der Überschuss aus 2008 im kommunalen Gesamt- aushalt wird sich 2009 in ein Minus von mindestens ei- er Milliarde Euro verwandeln. Es wird mit einer drama- ischen Verschlechterung des Finanzierungssaldos um indestens 8 Milliarden gerechnet. Die Prognose des rbeitskreises Steuern vom 14. Mai 2009 rechnet mit teuerausfällen für die Kommunen bis zum Jahr 2012 on 42,6 Milliarden Euro. Nach heutigem Kenntnis- tand! Es kann auch schlimmer kommen! Es wird für die ommunen absolut unmöglich, sich am eigenen Zopf erauszuziehen! Selbst wenn man die Zuschüsse des Konjunkturpa- ets II dagegenrechnet, ergibt sich unter dem Strich ein inus. Das Institut für Makroökonomie und Konjunk- urforschung der Hans-Böckler-Stiftung rechnet mit ommunalen Mindereinnahmen von 1,9 Milliarden Euro n diesem Jahr und sogar 3,4 Milliarden Euro in 2010. amit würden den Kommunen 30 bzw. rund 60 Prozent er zusätzlichen Mittel des Kommunalen Zukunftsinves- itionsprogramms gleich wieder entzogen. Problematisch für die Kommunen war und ist die Ver- nschlagung der Gelder aus dem Konjunkturprogramm II. urch die langen Debatten insbesondere im Bund und wischen Bund und Ländern, in denen es hieß, die Mittel eien für zusätzliche Projekte und dürften nicht im Haus- alt stehen, haben viele Kommunen den Haushalt über- rbeitet und für sie wichtige Projekte herausgenommen, n der Hoffnung, sie dann über das Konjunkturpro- ramm zu finanzieren. Jetzt müssen sie bis maximal zum 0. November 2009 einen Nachtragshaushalt einbringen, nd das zum Teil für Summen, die den ganzen Aufwand icht lohnen. Das betrifft auch die Beantragung der Gel- er in meinem Land Sachsen-Anhalt. Für den energeti- chen Umbau einer Heizungsanlage in einem Kindergar- en in Höhe von knapp 35 000 Euro zum Beispiel muss enauso viel Papier eingereicht werden, als würde der anze Kindergarten neu gebaut werden! Ich könnte jetzt weitere Beispiele dafür bringen, wie rnst der Antrag der Linken die Sorgen und Forderungen er Kommunen nimmt. Ich könnte zitieren, wie die im ochum versammelten Kommunalpolitikerinnen und ommunalpolitiker zu diesen Forderungen stehen – ämlich mit buchstäblich offenen Toren. Gönnen Sie ich die Lektüre! Und vor allem: Sagen Sie Ja zu einem ntrag, der die Kommunen stärken und ihnen helfen oll, aus der Krise herauszukommen! Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25531 (A) ) (B) ) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das hier zur Debatte stehende Anliegen der Fraktion Die Linke ist im Grundsatz richtig – der Bund kann und muss zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beitragen. Viele der Vorschläge sind jedoch nicht zielgenau. Sie folgen dem Prinzip der Gießkanne, anstatt die knappen Mittel dort hinzuleiten, wo wir sie am nötigsten brau- chen: bei den finanzschwachen Kommunen. Leider rü- cken die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke mit ihrer „Ich-wünsch-mir-was-Haltung“ ein ernsthaftes Problem – nämlich die Finanzkrise vieler Kommunen – in ein falsches Licht. Die Vorschläge machen deutlich, dass Die Linke noch nicht begriffen hat, dass es bei der Finanzlage der Städte und Gemeinden hier nicht um einen Ost-West-Konflikt geht, sondern um strukturschwache Regionen und fi- nanzschwache Kommunen insgesamt. Lassen Sie mich dies anhand von drei Beispielen aus dem Forderungskatalog der Linken erläutern: So fordert die Linke die Einführung einer kommunalen Investi- tionspauschale des Bundes für Ostdeutschland und für finanzschwache Kommunen in Westdeutschland. Wa- rum fordert sie solche Mittel nicht gezielt für finanz- schwache Kommunen in Ost und West? Was ist mit den Wachstumszentren in Dresden und Leipzig? Die Situa- tion von Kommunen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen ist in vielen Fällen wesent- lich bedrohlicher – wie der kommunale Finanz- und Schuldenreport der Bertelsmann-Stiftung zeigt. Zugege- ben: Viele ostdeutsche Kommunen in strukturschwachen Regionen leiden in besonderem Maße unter Bevölke- rungsverlusten. Dies rechtfertigt aber nicht, die neuen Bundesländer pauschal zu berücksichtigen. Hier produ- zieren Sie von den Linken, ein erhebliches Legitima- tionsdefizit. Sie fordern außerdem, Städte, Gemeinden und Land- kreise für fünf Jahre von Zins- und Tilgungsverpflich- tungen zu entlasten. Warum gleich alle? Warum nicht nur die Städte und Gemeinden, die sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien können? Warum auch die umlagefi- nanzierten Landkreise? Wenn deren Mitgliedsgemein- den konsolidiert sind, geht es auch den Landkreisen bes- ser. Wir Grüne haben in unseren Vorschlägen zur Födera- lismusreform aufgezeigt, wie man zielgenau den beson- ders finanzschwachen Kommunen eine Altschuldenhilfe gewähren kann. Offenbar ist dieser Antrag hier nicht mit den eigenen Forderungen der Linken zur Föderalismus- reform II abgestimmt. Hier gab es in Teilen Überein- stimmung zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke in der Frage der Stärkung der kom- munalen Finanzausstattung, beispielsweise bei der Auf- hebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen und einer Altschuldenhilfe auch für Kom- munen. Davon ist hier keine Rede. Ebenso wirkt die geforderte Abschaffung der Gewer- besteuerumlage nach dem Gießkannenprinzip. Sie be- rücksichtigt nicht die wachsende Kluft zwischen armen u F f z d m a e U b G n G n s w p o s b l z c m d u s k g g s R K d g z i „ A s b m g S V u d c h M (C (D nd reichen Kommunen, die durch die Wirtschafts- und inanzkrise noch einmal verstärkt wird. Eine Abschaf- ung der Gewerbesteuerumlage würde den Kommunen war mehr Geld ins Säckel spülen, aber die Kommunen, ie es am nötigsten hätten, die finanzschwachen Kom- unen in den strukturschwachen Regionen, profitieren m wenigsten davon, weil sie weniger Gewerbesteuer- innahmen haben. Falsch und mutlos ist aber auch die Haltung von nion und SPD, die meinen, man könne bei der Gewer- esteuer die Hände in den Schoß legen. Wir müssen die ewerbesteuereinnahmen noch mehr verstetigen und sie achhaltiger und gerechter gestalten. Dazu haben wir rüne bereits im Jahre 2003 Vorschläge für eine „kommu- ale Wirtschaftssteuer“ vorgelegt, mit der die Bemes- ungsgrundlage der bisherigen Gewerbesteuer verbreitert ird. Auch Freiberufler sollen in die Gewerbesteuer- flicht einbezogen werden. Das vermeidet wirtschaftlich ft nicht nachvollziehbare Abgrenzungsprobleme und chafft faire Wettbewerbsbedingungen. Leider haben Sie von Union und SPD es versäumt, ei der Föderalismusreform II die nötigen Weichenstel- ungen für die Kommunen und deren Finanzausstattung u treffen. Vor dem Hintergrund zunehmender räumli- her Disparitäten, der wachsenden Kluft zwischen ar- en und reichen Kommunen muss eine Reform der fö- eralen Strukturen von den Wurzeln – also den Städten nd Gemeinden – her gedacht werden. Statt mit unpräzi- en Forderungen über das Land zu ziehen – wie die Lin- en dies vormachen – müssen strukturelle Veränderun- en vorgenommen werden. Hierzu braucht es Mut zur ezielten Umverteilung unter anderem durch eine Alt- chuldenhilfe für Kommunen in Haushaltsnotlagen und egelungen zu einer Mindestfinanzausstattung von ommunen, die verhindern, dass die Länder – auch den urch die neuen Verschuldungsregeln aufgebauten – ei- enen Konsolidierungsdruck auf die Kommunen abwäl- en. Außerdem bedarf es einer Regelung zur Konnexität m Grundgesetz, die sicherstellt, dass die Ebene, die die Musik bestellt“, sie auch bezahlen muss. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Kran- kenhaus (Tagesordnungspunkt 61) Willi Zylajew (CDU/CSU): Unser Volk, unsere Ge- ellschaft kann mit gewissem Recht stolz auf die stets esser werdenden Teilhabemöglichkeiten von Menschen it Behinderungen sein. Keine Frage, dies ist ein steti- er Prozess, und dies wird auch so bleiben. Schritt für chritt wurden in den letzten 60 Jahren die Betreuung, ersorgung, Bildung und die Teilhabe am beruflichen nd gesellschaftlichen Leben der Menschen verbessert, ie ein körperliches, geistiges oder psychisches Handi- ap haben. Ich betone ausdrücklich: Auch die anste- ende gesetzliche Regelung zum Assistenzbedarf von enschen mit Behinderungen im Krankenhaus ist ein 25532 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) weiterer Schritt in dieser guten Entwicklung. Und es ist nicht etwa der Schlusspunkt, sondern Teil eines immer- währenden Prozesses. Das Assistenzpflegebedarfsgesetz ermöglicht Behin- derten mit besonderem pflegerischen Bedarf, ihre eige- nen, bei ihnen beschäftigten Pflegekräfte in das Kran- kenhaus mit einem Kostenanspruch für Übernachtung und Verpflegung gegen den jeweiligen Krankenhausträ- ger mitzunehmen. Durch das Zusammenspiel der per- sönlichen Assistenzkräfte mit dem Krankenhauspersonal wird zukünftig eine bessere pflegerische Versorgung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Das Pflegegeld wird auf die gesamte Dauer von sta- tionären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabi- litation sowie auf die gesamte Dauer von häuslicher Krankenpflege, die eine stationäre Behandlung im Kran- kenhaus ersetzt, weitergezahlt. Auch diese Regelung ist eine gute Hilfestellung in der beschwerlichen Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen und schafft Si- cherheit, vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Das Gesetz regelt weiterhin die Weiterleistung der Hilfe zur Pflege auch für die Dauer des stationären Kran- kenhausaufenthaltes für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die damit die von ihnen beschäftigten besonderen Pflegekräfte auch bei stationärer Behand- lung weiter beschäftigen können. Dies schafft Planungs- sicherheit auf beiden Seiten. Ein weiteres Element des Gesetzes ist die Aufnahme der Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbations- ordnung für Ärzte. Verbände, zum Beispiel die Caritas, fordern schon seit langem eine solche Regelung. Studen- tinnen und Studenten können so die späteren Anforde- rungen im Berufsleben bei der Versorgung Schwerst- kranker und Sterbender besser meistern und sind auf den Umgang mit dem Tod besser vorbereitet. Im Zusammenhang mit diesem Gesetz regeln wir auch eine – auf den ersten Blick kleine – Verbesserung. Für die Betroffenen ist es aber von großer Bedeutung. Ich nenne die Möglichkeit für Schwerbehinderte zur kostenlosen Mitnahme eines Begleithundes zusätzlich zu einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bis- lang mussten die Betroffenen zwischen Begleithund und Begleitperson entscheiden. Zusätzlich wird der neue Tatbestand „Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie“ geschaffen. An dieser Stelle möchte ich vor allem unserem Kollegen Hubert Hüppe danken, der an dieser Initiative maßgeblich mit- gewirkt und bereits im Februar 2008 im Rahmen eines Fachgesprächs der Unionsfraktion zur Situation der Kin- der mit Behinderungen bestehende Unzulänglichkeiten diskutiert hat. Der geäußerten Kritik von einigen Seiten, es gäbe nun kein Wahlrecht der Betroffenen zwischen Heimunterbringung oder der Unterbringung in einer Pflegefamilie, möchte ich widersprechen. Die Sozialhil- feträger werden auch in Zukunft nach dem Wohl des Kindes entscheiden, welche Art der Unterbringung für das Kind die besser geeignete ist. Außerdem wird gel- t g a s w h r M m p b g s n M l s d d M E v d s M h T o r d t i b r h d A d R n m t t a s T w s h t g c (C (D endes Recht klargestellt. Denn auch bisher galt ein rundsätzlicher Vorrang der Hilfe in Pflegefamilien als mbulanter Hilfe vor einer Unterbringung im Heim. Natürlich gibt es wie bei jedem Gesetz auch beim As- istenzpflegebedarfsgesetz höhere Erwartungen und eitere Forderungen. Bei allem Respekt vor Ihrem be- inderungspolitischen Engagement, Herr Dr. Seifert, Ih- em Änderungsantrag konnte die Koalition nicht folgen. an muss die Teilergebnisse würdigen. Und vor allem uss man die Entwicklungen im Bereich Behinderten- olitik auch immer vor dem geschichtlichen Hintergrund ewerten. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste unser Volk auf- rund der schlimmen Entwicklungen während der Herr- chaft der Nationalsozialisten zwingend eine Neuord- ung hinsichtlich des Umgangs mit behinderten enschen vornehmen, dies sowohl im zwischenmensch- ichen als auch im kollektiven, gesellschaftlichen und taatlichen Bereich. Auf der einen Seite wurden behin- erte Menschen oft als Menschen mit gottgewollten Lei- en dargestellt. Familiäre Hilfe und gesellschaftliche ildtätigkeit waren über Jahrhunderte das Höchste ihrer rwartungen. Natürlich war dies nicht ausreichend. Die ielen Kriegsversehrten in den Jahren nach 1945 legten ann im Prinzip den Grundstein für eine verlässliche, taatliche Hilfe. Bei Menschen mit angeborener Behinderung war bis itte der 50er-Jahre von Förderung, Bildung oder Teil- abe kaum eine Rede. Flächendeckend waren in beiden eilen Deutschlands allein die Versorgung in der Familie hne heilpädagogische Förderung und/oder die Verwah- ung in abgelegenen Großeinrichtungen Standard. Dabei arf man die überwiegend positiven Leistungen von be- roffenen Familienmitgliedern und der Mitarbeiterschaft n den Heimen nicht schmälern. Der wirkliche Durch- ruch zu einer besseren, zu einer planmäßigen Förde- ung von Menschen mit Behinderungen wurde, abgese- en vom Reha-Bereich der Berufsgenossenschaften, nur urch engagierte Eltern erreicht. Von Cottbus bis achen, von Flensburg bis Berchtesgaden werden heute ie betroffenen Menschen gefördert und versorgt, haben echtsansprüche auf Leistungen von Kassen, Kommu- en, Ländern und Staat. Der fachliche, rechtliche und aterielle Standard ist gut. Es ist unbedingt zu hoffen, dass wir dies auch in Zei- en wirtschaftlicher Krisen fortführen. Mit dem Assis- enzpflegebedarfsgesetz setzen wir ein gutes Signal, dass uch zukünftig die Teilhabe und Förderung von Men- chen mit Behinderungen, die in Deutschland eine lange radition hat, in unserer Gesellschaft weiter gefördert ird. Hilde Mattheis (SPD): Es ist gut, dass mit dem Ge- etz zum Assistenzpflegebedarf von Menschen mit Be- inderungen jetzt im Falle eines Krankenhausaufenthal- es die Sicherheit für eine Kostenübernahme besteht und egenüber dem Kostenträger der Anspruch auf entspre- hende Leistungen geltend gemacht werden kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25533 (A) ) (B) ) Das sogenannte Arbeitgebermodell ermöglicht Men- schen mit besonderer Behinderung nach SGB XII eine persönliche Pflegekraft zu beschäftigen. In Deutschland sind es circa 500 Menschen. Aber im Fall eines Kran- kenhausaufenthaltes gab es bislang keinen gesetzlich verankerten Anspruch gegen die jeweiligen Kostenträger auf Mitaufnahme dieser Pflegekraft ins Krankenhaus und auf Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden Leistungen auch während der Dauer der Krankenhausbe- handlung. Bislang wurden verschiedene Sozialleistungsberei- che berührt, was die Kostenträger dazu verleitete, sich als nicht zuständig zu erklären. Das wiederum hatte zur Folge, dass die betroffenen Personen im Krankenhaus oft für sie nicht förderlichen Situationen ausgeliefert wa- ren. Viele Menschen mit einem hohen Hilfebedarf haben deshalb Krankenhausaufenthalte vermieden oder auf aufwändige Untersuchungen verzichtet. Mit diesem Gesetz haben nun Menschen in Deutsch- land, die einen sehr speziellen und individuellen Pflege- bedarf haben, die Pflegekraft an ihrer Seite, die ihre Bedürfnisse genau kennt. Gerade für Menschen mit be- sonderem Assistenzbedarf ist die Vertrautheit der Pflege- kräfte, die Kontinuität der Pflegemaßnahmen von großer Bedeutung. Und wenn diese Pflegekräfte während eines Krankenhausaufenthaltes nicht zur Verfügung stehen, dann besteht die Gefahr, dass wichtige Pflegemaßnah- men unterbleiben, wie zum Beispiel Umlagerungen bei Menschen, die spastische Störungsbilder haben. Dann drohen Kontrakturbildungen und Dekubitusbildungen. Aber auch für einfachere Hilfestellungen, wie zum Bei- spiel bei der Nahrungsaufnahme, werden die Pflege- kräfte gebraucht. Das Gesetz regelt, dass Versicherte mit einem beson- deren pflegerischen Bedarf ihre Pflegekräfte mit ins Krankenhaus nehmen können. In diesem Anspruch sind auch Übernachtung und Verpflegung der Pflegekräfte beinhaltet. Außerdem wird das Pflegegeld für die ge- samte Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts zur Akutbehandlung sowie auf die gesamte Dauer von kran- kenhausersetzender häuslicher Krankenpflege weiterge- zahlt. Ich denke, mit diesen Maßnahmen schaffen wir eine große Erleichterung für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, wenn sie sich einer stationären Krankenhausbehandlung unterziehen müssen, und wir verbessern die Qualität ihrer Versorgung. Mit diesem Gesetz regeln wir weitere wichtige Punkte, zum einen die „Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Pflegefamilien“. Auf diese Änderung des SGB XII wird meine Kollegin Marlene Rupprecht eingehen. Dann enthält dieses Gesetz eine Änderung des SGB IX im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und in Bezug auf die Regelung der Fahrtkosten- erstattung. Mit dieser Änderung wird eine einheitliche Leistungserbringung sichergestellt und festgelegt, dass es künftig möglich sein wird, sich von einer Person be- gleiten zu lassen und einen Hund mitzuführen. Es han- delt sich also auch im Bereich des SGB IX um eindeu- tige Verbesserungen für den betroffenen Personenkreis. n f p e p E G o w r r b n B Ä li m B f m te u T k e g d s v h O m w m d K l p e v b W g c – z s F l a r a f (C (D Und schließlich regeln wir mit dem Gesetz die Auf- ahme der Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungs- ach im Rahmen des Studiums der Medizin in die Ap- robationsordnung für Ärzte – ein wichtiger Baustein für ine gute Versorgung von Menschen in einer Lebens- hase, in der keine Therapie mehr greift, aber es um die rhaltung von Lebensqualität geht. Bislang war die rundlage einer optimalen Versorgung schwerstkranker der sterbender Menschen das langjährige Erfahrungs- issen von Ärztinnen und Ärzten, das diese erst nach ih- em Studienabschluss sammeln konnten. Die Veranke- ung der Palliativmedizin in der Ausbildung soll dazu eitragen, dass die Studentinnen und Studenten mit ei- em gefestigten Grundwissen in diesem Bereich in die erufsausübung gehen. Wir sind froh, dass auch die rzte selber diese Regelung begrüßen. Bedauerlich ist – das möchte ich an dieser Stelle deut- ch sagen –, dass es mit unserem Koalitionspartner nicht öglich war, sich auf Regelungen zur Erstattung von rillen und nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln ür Taschengeldempfänger in Heimen zu einigen. Damit üssen auch weiterhin viele der etwa 200 000 Behinder- n in stationären Einrichtungen auf notwendige Brillen nd OTC-Präparate verzichten, weil sie diese von ihrem aschengeld nach § 35 SGB XII selbst nicht bezahlen önnen. Hier hat die Union vereitelt, für diese Menschen ine dringend benötigte Verbesserung ihrer Versorgung esetzlich umzusetzen. Mit dem Assistenzpflegebedarfsgesetz verbessern wir ie Lebens- und Versorgungsqualität behinderter Men- chen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und wir erbessern die palliativmedizinische Versorgung. Ich offe deshalb, dass das Gesetz auch die Zustimmung der pposition hat. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Ich öchte mich auf zwei Regelungen konzentrieren, die ir im Rahmen dieses Gesetzes schaffen. Beide freuen ich ungemein und schaffen Verbesserungen für behin- erte Menschen. Die erste Regelung betrifft die Betreuung behinderter inder in Pflegefamilien. Familien können in Zukunft eichter Kinder und Jugendliche mit geistiger und kör- erlicher Behinderung aufnehmen. Damit können Auf- nthalte von diesen Kindern in stationären Einrichtungen ermieden oder beendet werden. Die Zuständigkeit für ehinderte Kinder und Jugendliche ist bisher geteilt. ährend bei seelischer Behinderung die Kinder- und Ju- endhilfe – SGB VIII – zuständig ist, greift bei körperli- her und geistiger Behinderung die Sozialhilfe SGB XII. Dies führt etwa bei Mehrfachbehinderungen u Problemen. Zudem gibt es im SGB VIII den Tatbe- tand der Vollzeitpflege, im SGB XII nicht. Dies hat zur olge, dass seelisch behinderte Kinder oft in Pflegefami- ien aufgenommen werden, geistig behinderte Kinder ber nicht und stattdessen meist in vollstationären Ein- ichtungen der Behindertenhilfe betreut werden. Seit über zwei Jahren mache ich mich als Kinderbe- uftragte meiner Fraktion in Gesprächen und Beratungen ür eine politische Lösung stark. Dabei kämpfe ich für 25534 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) die sogenannte große Lösung SGB VIII, das heißt, alle behinderten Kinder und Jugendlichen werden unabhän- gig vom Grad der Behinderung der Kinder- und Jugend- hilfe zugeordnet. Leider ist dieses Vorhaben kurzfristig aus finanziellen, personellen und strukturellen Gründen nicht umsetzbar. Mit dem neuen Gesetz regeln wir die Betreuung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugend- lichen in einer Pflegefamilie deshalb für einen bis Ende 2013 befristeten Zeitraum als Leistung der Eingliede- rungshilfe im SGB XII. Das heißt: Behinderten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen des Sozialhilfeträgers erhalten, stehen dieselben Möglichkeiten offen wie an- deren Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Ju- gendhilfe. Die Rechte von Familien, Kindern und Ju- gendlichen werden so gestärkt. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass Kinderrechte in allen Rechtsberei- chen besser berücksichtigt werden. Kinder und Jugendli- che – ob mit oder ohne Behinderung – haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen. Die zweite Regelung, die ich nennen will, nenne ich das „Hundegleichstellungsgesetz“. Es freut mich ganz besonders, auch als Berichterstatterin für den Bereich Contergangeschädigte, dass wir nunmehr Blindenhunde und Behindertenbegleithunde im Behindertenrecht gleichgestellt haben. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen blinde Menschen neben einer Begleitperson auch einen Blindenhund kostenlos im öffentlichen Personennahver- kehr mitnehmen. Schwerbehinderte Menschen können entweder die Begleitperson oder den Hund mitnehmen. In der Praxis hat dies dazu geführt, dass sich Menschen mit Behinderung bei der Benutzung von Bus und Bahn entscheiden müssen, ob sie für die Begleitperson oder den Hund eine Fahrkarte lösen. Diese unbefriedigende Regelung wird nun beseitigt. Dieser Schritt bedeutet für Menschen mit Behinderung eine große Erleichterung im Alltag. Beide Änderungen gehen übrigens auf konkrete Ein- gaben von Bürgerinnen und Bürgern zurück. Als Mit- glied des Petitionsausschusses freue ich mich, dass Bür- gereingaben ernst genommen und sorgfältig geprüft werden und dann wie hier zu Gesetzen mit konkreten Verbesserungen führen. Dies unterstreicht die Wichtig- keit des Petitionsrechts und ermutigt hoffentlich alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Recht wahrzunehmen. Dr. Erwin Lotter (FDP): Die Koalition setzt heute eine Praxis fort, die sich leider in den Jahren von Schwarz-Rot in diesem Parlament etabliert hat: Politik für Menschen mit Behinderungen wird ins Protokoll ver- bannt. Eine öffentliche Aussprache zu Gesetzen der Re- gierungskoalition findet nicht mehr statt. Die Kollegin- nen und Kollegen, die sich immer wieder über Politikverdrossenheit und mangelnde Präsenz des Parla- ments im Bewusstsein der Bevölkerung beklagen, sor- gen mit ihrer „Freitags-ist-um-15-Uhr-Schluss-Mentali- tät“ dafür, dass an Behindertenpolitik interessierte Bürgerinnen und Bürger sprichwörtlich in die Röhre schauen. Der Bildschirm bleibt schwarz, wer mehr wis- sen will, muss sich mühsam auf die Suche nach Plenar- p b v P R b t P u e K d U K b v e d D M E m R P s G d s M p n b h e g b c A W P n i A v z w f S t h c d u i t (C (D rotokollen im Internet machen oder sich auf die selbst- eweihräuchernde Öffentlichkeitsarbeit der Koalition erlassen, die sich natürlich mit einem Feuerwerk von ressemitteilungen feiern wird. Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz zur egelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus leiben sich die Regierungsfraktionen neben der Debat- enverhinderung auch in einer weiteren Disziplin treu: robleme zwar erkennen, aber nicht richtig lösen. Es ist nzweifelhaft richtig, dass für behinderte Menschen mit inem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf bei einem rankenhausaufenthalt die Möglichkeit bestehen muss, en oder die Assistenten oder Assistentin mitzunehmen. nd es muss sichergestellt sein, dass auch trotz eines rankenhausaufenthalts der vertraute Assistent weiter eschäftigt und finanziert wird. Dieses Anliegen wird on der FDP uneingeschränkt unterstützt. Die Aufnahme iner Begleitung in das Krankenhaus ist aber bereits urch § 2 der Bundespflegesatzverordnung geregelt. ieser sieht die aus medizinischen Gründen notwendige itaufnahme einer Begleitperson des Patienten vor. ine gesetzliche Neuregelung für diesen Bereich ist so- it nicht notwendig. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die neue egelung auf behinderte Menschen begrenzt wird, die flegekräfte im sogenannten Arbeitgebermodell be- chäftigen. Das Pflegeproblem greift weit über die ruppe der behinderten Menschen, die ihre Pflege über as Arbeitgebermodell realisieren, hinaus. Nicht berück- ichtigt wird die weitaus größere Gruppe behinderter enschen, die die Assistenz im Wege des Sachleistungs- rinzips durch einen ambulanten Dienst in Anspruch immt. Der Gesetzentwurf führt also zu einer Ungleich- ehandlung des betroffenen Personenkreises. Er ist des- alb nicht die Lösung des Problems, sondern bestenfalls in Einstieg in die Lösung eines viel größeren Problems. Auch die Regelungen zur Palliativmedizin sind wohl ut gemeint und werden von der FDP in ihrer Problem- eschreibung unterstützt. Als praktizierender Arzt versi- here ich Ihnen aber: Ein zusätzliches Vollstopfen der pprobationsordnung allein ist der denkbar schlechteste eg. Jeder Medizinstudent wird Ihnen bestätigen: Der rüfungsstoff wird auswendig gelernt, aber nicht verin- erlicht. Zum Arzt wird man nicht im Hörsaal, sondern n Klinik und Praxis. Und da muss auch die eigentliche usbildung in Palliativmedizin erfolgen. Ich kann nach- ollziehen, dass eine stärkere Sensibilisierung der Medi- iner für palliativmedizinische Verfahren gewünscht ird. Aber wenn dies erfolgreich bereits im Studium er- olgen soll, muss die Approbationsordnung an anderen tellen gestrafft werden. Weil wir Liberale die Ziele des Gesetzentwurfes wei- estgehend mittragen, die Umsetzung aber für verfehlt alten, enthalten wir uns der Stimme. Wir sind uns si- her: In der nächsten Legislatur werden wir uns erneut amit befassen müssen, denn von einer umfassenden nd vernünftigen Lösung der angesprochenen Probleme st dieses Gesetz weit entfernt. Dass heute erneut nicht zur Behindertenpolitik debat- iert wird, sondern die Reden zu Protokoll gehen, hat Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25535 (A) ) (B) ) wohl neben dem bereits erwähnten Wunsch vieler Kolle- ginnen und Kollegen der anderen Fraktionen nach einem frühen Start ins Wochenende noch einen anderen Grund: Zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Belange behinderter Menschen auf der Tagesordnung des Deut- schen Bundestages. Nichts liegt näher, als heute die Bi- lanz von vier Jahren schwarz-roter Behindertenpolitik zu ziehen. Und auf einmal wundert man sich nicht mehr, dass sich vor allem CDU/CSU und SPD dieser Debatte entziehen. Denn nicht mal die niedrig gesteckten Verein- barungen des Koalitionsvertrages sind umgesetzt wor- den. Die vollmundig angekündigte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist bereits im Ansatz, bei der Einbeziehung der Verbände behinderter Menschen, mit Pauken und Trompeten gescheitert und daraufhin sang- und klanglos beerdigt worden. Probleme bei der Früh- förderung wurden in effektheischenden gemeinsamen PR-Aktionen der Behinderten- und Patientenbeauftrag- ten angeklagt, aber nicht gelöst. Nicht mal Kleinigkei- ten, wie das Problem nicht funktionierender gemeinsa- mer Servicestellen im Rahmen des SGB IX, konnten gelöst werden. Apropos SGB IX: Die in der vorletzten Legislatur mit gutem Grund eingerichtete Internetplatt- form www.sgb-IX-umsetzen.de wurde still und heimlich abgeklemmt, allerdings leider nicht, weil das SGB IX nun umgesetzt wäre. Auch vom Trägerübergreifenden Persönlichen Budget, dem Hoffnungsträger der Koali- tion in der ersten Hälfte der Legislatur, spricht heute kaum noch jemand in Berlin. Dass der Durchbruch die- ser Form der Leistungserbringung noch immer auf sich warten lässt, stört CDU/CSU und SPD herzlich wenig. Anstatt daheim die Hausaufgaben zu machen, hat sich Schwarz-Rot ab der zweiten Hälfte der Legislatur nur noch um die UN-Konvention über die Rechte behinder- ter Menschen gekümmert. Daran wäre nichts auszuset- zen, wenn dabei auch nur etwas mehr als Symbolpolitik herausgekommen wäre. Aber als es dann in diesem Win- ter um die Ratifizierung der Konvention ging, wurde die völlige Planlosigkeit der Bundesregierung in Fragen der Umsetzung der Konvention offensichtlich. Pläne zur Umsetzung der Konvention in deutsches Recht? Fehlan- zeige. Klarheit über ableitbare Ansprüche und Rechte behinderter Menschen aus der Konvention? Nicht in Sicht. Eine korrekte und ehrliche Übersetzung ins Deut- sche? Nicht mit dieser Regierung. Als Olaf Scholz vor knapp zwei Jahren sein Amt als Minister für Arbeit und Soziales antrat, hat er den Bür- gerinnen und Bürgern die Schaffung der „weltbesten Ar- beitsvermittlung“ versprochen. Aber wann fängt er da- mit an? Bei der Jobvermittlung für behinderte Menschen ist von diesem Anspruch noch nichts zu sehen. Die behindertenpolitische Bilanz dieser Bundesregie- rung ist beschämend. Wer gehofft hatte, eine Große Koalition könnte in Bund und Ländern mehr erreichen als eine Regierung ohne Bundesratsmehrheit, wurde bit- ter enttäuscht. Die Große Koalition hinterlässt der kom- menden Regierung einen immensen Innovationsstau in der Behindertenpolitik. Deshalb ist eines klar: Eine Große Koalition hilft behinderten Menschen in unserem Land nicht! s B e ü l B z s d s s b V h v m e t k d h n b h e K t c z g t t K a d r K h d f e H d d A m 1 K v h d k n h s (C (D Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Dass wir diesen Ge- etzentwurf heute beraten, ist das Verdienst von Elke artz. Elke Bartz war seit dem 21. Lebensjahr infolge ines Autounfalls schwerstbehindert und wurde – wie blich – anschließend in ein Heim verbannt. Nach jahre- angem Kampf gelang es ihr und ihrem Mann Gerhard artz, ihr Leben selbstbestimmt in einem eigenen Haus u gestalten. Die notwendige Assistenz erkämpften sie ich über viele Instanzen und sind somit Mitinitiatoren es sogenannten Arbeitgebermodells, das heißt, Men- chen mit Pflege- und Assistenzbedarf erhalten ein „per- önliches Budget“ und beschäftigen damit die von und ei ihnen angestellten Assistenten selbst. Elke Bartz, die orsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz be- inderter Menschen (ForseA e.V.), verstarb im August origen Jahres, kann also diesen Erfolg leider nicht mehr it ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus der manzipatorischen Behindertenbewegung mitfeiern. Im SGB XII steht im § 63: „In einer stationären oder eilstationären Einrichtung erhalten Pflegebedürftige eine Leistungen zur häuslichen Pflege.“ Dies bedeutet, ass Menschen mit Behinderungen bei einem vorüberge- enden Aufenthalt im Krankenhaus ihre Assistenzkräfte icht mitnehmen können und für diese vertraglich ge- undenen Beschäftigten in dieser Zeit auch kein Geld er- alten. Da das Krankenhauspersonal lediglich darauf ingestellt ist, die – abgesehen von der zu behandelnden rankheit – ansonsten „normalen“ Patienten zu be- reuen, fehlt diesen sowohl die Zeit als auch die fachli- he Kompetenz, die behinderungsbedingt anfallenden usätzlichen Pflege- und Assistenzleistungen zu erbrin- en. Die Folge: Menschen mit Behinderungen sind un- erversorgt, teilweise mit tödlichen Folgen. Auf diese ka- astrophale Situation machte ForseA 2006/2007 in einer ampagne „Ich muss ins Krankenhaus … und nun?“ ufmerksam und übergab die 70-seitige Dokumentation er Kampagne am 27. September 2007 auf einer Konfe- enz der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, arin Evers-Meyer (SPD). Sie versprach schnelle Ab- ilfe. Neben ForseA wiesen auch andere Institutionen auf ie katastrophale Versorgung bzw. Assistenzsicherung ür Schwerbehinderte während ihres Krankenhausauf- nthaltes hin – zum Beispiel die Landesärztekammer essen in einer Vorlage an den Gesundheitsausschuss es Bundestages vom 10. Juni 2008. Trotzdem wurde ie Bundesregierung nicht aktiv – dies wurde in den ntworten von Staatssekretär Rolf Schwanitz (SPD) auf eine Fragen in der Fragestunde im Bundestag am 8. Juni 2008 deutlich. Im Mai 2009 kam dann endlich der Gesetzentwurf der oalition. Die Behindertenbeauftragte Evers-Meyer erkündete in einer Pressemitteilung: „Mit den vorgese- enen Änderungen wird sichergestellt, dass pflegebe- ürftige behinderte Menschen auch während eines Kran- enhausaufenthaltes die für sie notwendigen über das ormale Maß hinausgehenden Assistenzleistungen er- alten – erbracht durch ihre vertrauten Assistenzkräfte.“ Etwas anders klang es in der „Anhörung“ und den chriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen am 25536 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) 27. Mai 2009 im Gesundheitsausschuss. ForseA, der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. – ABiD –, der Bun- desverband evangelische Behindertenhilfe, ambulante dienste e.V., die Diakonie, die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und der Paritätische Wohlfahrtsverband ver- wiesen auf zwei entscheidende Mängel: Erstens greift die- ses Gesetz nur für Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenten über das sogenannte Arbeitgebermodell be- schäftigen. Dies ist nur eine sehr kleine Gruppe, da viele Betroffene ihre Assistenzleistungen auch über andere Mo- delle erhalten. Zweitens greift diese Lösung nur bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt, aber nicht bei Heilkuren und anderen stationären Aufenthalten in Vorsor- geeinrichtungen (zum Beispiel einem Müttergenesungs- heim) und auch nicht in Rehabilitationseinrichtungen. Trotzdem war die Koalition nicht bereit, entspre- chende Korrekturen vorzunehmen. Diesbezügliche Än- derungsanträge der Linken im Gesundheitsausschuss wurden von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Begrün- dung für die Ablehnung durch die CDU/CSU kann der vorliegenden Beschlussempfehlung entnommen werden: „Zwar seien auch andere pflegebedürftige Menschen von der Problematik betroffen, doch könne der Gel- tungsbereich mit Rücksicht auf die entstehenden hohen Kosten aus jetziger Sicht nicht erweitert werden.“ Die Linke wird dem vorliegenden Gesetzentwurf trotzdem zustimmen, weil wenigstens für eine kleine Gruppe von Menschen mit Behinderungen das Problem der Assistenz im Krankenhaus gelöst wird und weil mit diesem Gesetz (im sogenannten Omnibusverfahren) wei- tere vernünftige und überfällige Regelungen in anderen Bereichen getroffen werden, zum Beispiel die Möglich- keit der kostenlosen Mitnahme von einem Behinderten- begleithund und (statt bisher „oder“) einer Begleitperson für berechtigte Personen und die Hilfe für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in einer Pflegefamilie. Der Behindertenbeauftragten Evers-Meyer, welche in einer weiteren Pressemitteilung am 17. Juni verkündete: „Die bange Frage „Ich muss ins Krankenhaus … was nun?“ braucht sich jetzt hoffentlich kein behinderter Mensch mehr stellen“, und dieser sowie der kommenden Bundesregierung sei ins Stammbuch geschrieben: Bange Fragen bleiben, auch die Gefahr der Unterversorgung von vielen Menschen mit Behinderungen. Wir brauchen auch Lösungen, damit Menschen mit Behinderungen nicht länger Kuren und andere stationäre Vorsorge- und Rehaleistungen verwehrt werden, weil ihr Assistenzbe- darf nicht gesichert ist. Wir brauchen den barrierefreien Zugang zu allen stationären und ambulanten Angeboten zur medizinischen Versorgung. Gemessen an den Ver- pflichtungen, die sich aus Art. 25 der UN-Behinderten- rechtskonvention ergeben, ist dieser Gesetzentwurf nur ein kleiner Schritt. Wir, und hier meine ich die selbstbe- stimmte Behindertenbewegung, werden auch im Sinne von Elke Bartz weiter kämpfen. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ein Omnibus hat viele Sitzplätze und jeder wird mitgenommen. Genauso erscheint das Assistenzpflege- bedarfsgesetz als eine Ansammlung von Regelungen, die noch irgendwie in dieser Legislatur beschlossen wer- den müssen und einmal mehr, einmal weniger mit Assis- t m K k d l n w d h d s d s d e U g k l j z A n z A s M s t u A s U s s A d P P a t f p m k h s d ü p k c M k k s d A A (C (D enz, Pflegebedürftigkeit und Behinderung in Zusam- enhang stehen. Assistenzpflegebedarfsgesetz heißt es, weil es im ern den Einsatz von Assistenzpflegekräften im Kran- enhaus regelt. Das Gesetz beschreibt das sonore Ziel, ass pflegebedürftige behinderte Menschen ihre persön- ichen Assistenzpflegekräfte mit in das Krankenhaus ehmen können, wenn ein stationärer Aufenthalt not- endig wird: eine längst überfällige Regelung, nachdem ie Behindertenverbände für Personen mit Assistenz un- altbare pflegerische Missstände und vermeidbare To- esfälle in Krankenhäusern vermelden und die Unterver- orgung in diesem Bereich seit Jahren anprangern. Somit ürfte das Gesetz ein Bonbon an pflegebedürftige Men- chen mit Behinderung sein, das wir als ersten Schritt in ie richtige Richtung begrüßen. Denn erstmalig wird an- rkannt, dass hier ein über die Pflege hinausgehender nterstützungsbedarf existiert. Die Einschränkung aber folgt auf dem Fuße – nur ein anz kleiner Teil von Menschen mit Behinderung ommt in den Genuss dieser Leistung. Die Sicherstel- ung und Kontinuität des Assistenzbedarfs steht nur den- enigen zu, die in einem bestimmten Arbeitsverhältnis ueinander stehen – also beschäftigten Assistenzen im rbeitgebermodell. Ein selbst bestimmtes Arbeitsmodell och dazu – es sind diejenigen, die ihre Alltagsunterstüt- ung und Pflege durch von ihnen angestellte besondere ssistenzkräfte sicherstellen. Und nur die! Sie werden ich nun fragen: Und die anderen pflegebedürftigen enschen mit Behinderung, die zum Beispiel ihre As- istenz von ambulanten Diensten oder anderen Anbie- ern erhalten? Diese haben zwar den gleichen Wunsch nd auch Bedarf – aber den Fehler: Sie beschäftigen ihre ssistenz nicht nach dem Arbeitgebermodell. Aus die- em schwer zu begründenden und zu rechtfertigenden mstand bekommen sie die neue Leistung nicht. Unver- tändlich und inkonsistent ist, dass der Kreis der Inan- pruchnehmerinnen und Inanspruchnehmer von einem rbeitsmodell abhängig ist und nicht von den vorliegen- en Bedarfen. Problematisch wird es, wenn man künftig atienten im Krankenhaus erklären muss, warum die erson im „Nachbarbett“ mehr Unterstützung bekommt ls sie selbst. Obwohl wir den Ansatz des Gesetzes un- erstützen, halten wir diese Ungleichbehandlung für alsch, weil letztlich aus rein ökonomischen Gesichts- unkten heraus so entschieden wurde. Beim Einsatz von Assistenzen in Krankenhäusern öchte ich noch auf etwas hinweisen: Es darf nicht dazu ommen, dass – wie von Experten befürchtet – Kranken- äuser sich hier aus ihrer pflegerischen Verantwortung tehlen. Ganz nach dem Motto „Ist ja eine oder einer da, er bzw. die wird die pflegerische Versorgung für uns bernehmen!“ So weit darf es nicht kommen, denn die flegerische Versorgung ist originäre Aufgabe des Kran- enhauspersonals. Die Kliniken haben einen gesetzli- hen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, egal ob ein ensch eine Behinderung hat oder nicht. So habe ich ein Verständnis dafür, wenn argumentiert wird, dass eine Zeit im Krankenhausalltag verbleibt, um eine Per- on auch mit besonderem Hilfe- und Unterstützungsbe- arf zu lagern oder Essen zu reichen und es deshalb einer ssistenz dafür bedarf. Unserer Meinung nach ist der nspruch auf Assistenz völlig gerechtfertigt, wenn die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25537 (A) ) (B) ) Versorgung des besonderen Pflegebedarfs nur durch die Assistenz gewährleistet werden kann, beispielsweise wenn es bei einer Versorgungsmaßnahme eines weitreichenden, individuumsbezogenen Wissens über die zu unterstützende Person bedarf, der nur eine persönliche Assistentin oder ein persönlicher Assistent nachkommen kann. Es gilt also, den besonderen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in den Blick zu nehmen. Wir wollen dieses Gesetz, weil es ein erster Schritt in die richtige Richtung ist und weil damit grundsätzlich anerkannt wird, dass in bestimmten Fällen der Bedarf über die normale pflegerische Versorgung hinausgeht, die vom Krankenhaus geleistet werden kann. Wir wollen aber mehr und dürfen nach der Gesetzesverabschiedung nicht dabei stehen bleiben, sondern müssen Mittel und Wege zur Erschließung weiterer Bedarfskreise finden. Hier ist auch die Krankenhauslandschaft gefordert, mit- zudenken und auch interne Lösungen zu finden. Die Gruppe demenziell erkrankter und multimorbider Men- schen wird zunehmen und zukünftig einen großen Teil der Patienteninnen und Patienten im Krankenhaus aus- machen. Auch und gerade diese Gruppe hat einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Auch bei ihnen spielt die Unterstützung durch vertraute Bezugspersonen, wie im Falle der Assistenz bei Behinderung, eine wesentliche Rolle im Genesungsprozess. Denn Pflegebedürftigkeit ist eben oft auch Behinderung. Ohne Assistenz ist dieser Personenkreis im Krankenhaus oft unterversorgt. Aber sind hier nicht zuvörderst die medizinischen Versor- gungssysteme und ihre Institutionen gefragt, personen- zentrierte Pflege und Hilfe zu leisten und sich auf die „neue“ Patientenlandschaft einzustellen? So neu ist diese Klientel für die Krankenhäuser nun auch wieder nicht! Und noch ein beförderter Fahrgast im Omnibus des Assistenzpflegebedarfgesetzes: die Aufnahme des Pflichtlehrfaches Palliativmedizin in die Ausbildung der Ärzte. Dazu beglückwünschen wir die Koalition. Sie hat sich nun der stetigen Forderung von uns Grünen ange- schlossen. Wir propagieren diese Regelung schon lange und auch mit Entschiedenheit, wie wir in einem Antrag zum Leben am Lebensende vor jetzt über einem Jahr zum Ausdruck gebracht haben. Bisher war es dem Gut- dünken der Ärzte oder ihrem Eigeninteresse überlassen, sich in diesem wichtigen Bereich fortzubilden. Ange- sichts der zukünftig noch zunehmenden Herausforde- rung der Versorgung Schwerkranker und Sterbender muss dieser Bereich verpflichtend werden. Denn nur so ist die optimale Versorgungssituation zu gewährleisten und trifft auf Mediziner, die ein Grundverständnis von palliativer Versorgung haben. Der Omnibus hat an Fahrt aufgenommen, und wir wünschen uns jetzt nur, dass er sich nicht nur bis zur nächsten Zieletappe bewegt. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Großen Anfrage: Jugend- strafrecht im 21. Jahrhundert (Tagesordnungs- punkt 60) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ CSU): Mit einer Großen Anfrage glaubt die Fraktion B F m t s li g g w z B a r g w v s v k k M d t 2 g l b d k g d S g r d r B z s w b z § S z R g T b A t F f r K v m d (C (D ündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung auf dem eld der Jugendkriminalität „auf den Zahn“ fühlen zu üssen. Was Bündnis 90/Die Grünen unter dem Arbeits- itel „Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert“ versteht, wird chon in den ersten Absätzen der Großen Anfrage deut- ch. Verharmlosend wird ausgeführt, der weit überwie- ende Teil der Jugendkriminalität sei dem Bereich der Ba- atell- und Konfliktkriminalität zuzurechnen. Als Beleg erden Ladendiebstahl, Schwarzfahren und Körperverlet- ung in einem Atemzug genannt. Körperverletzungen als agatelldelikte dem Schwarzfahren gleichzustellen, ist ber für Opfer von Straftaten keine gute Botschaft. Ge- ade jugendlichen Straftätern müssen ihre Grenzen auf- ezeigt werden. Dazu gehört auch, dass sich der Staat als ehrhafter und starker Staat zeigt, der sich schützend or Opfer stellt und auch Körperverletzungsdelikte kon- equent verfolgt. Dass zu einem vollständigen Bild eines Jugendstraf- erfahrens auch die Erörterung des Opferschutzgedan- ens gehört, haben Bündnis 90/Die Grünen zwar er- annt, das Opfer selbst steht dabei aber nicht im ittelpunkt. Bündnis 90/Die Grünen geht es nicht um ie Bedürfnisse eines von einem Jugendlichen Verletz- en. Es wird vielmehr gefragt, wie sehr die seit dem Jahr 006 durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz im Ju- endstrafverfahren zugelassene Nebenklage den jugend- ichen Angeklagten mit zusätzlichen Verfahrenskosten elastet. Dabei lässt sich diese Frage allerdings schon urch einen Blick ins Gesetz beantworten. Die Neben- lage im Jugendstrafverfahren ist nämlich nur bei eini- en Verbrechen zugelassen (§ 80 Abs. 3 JGG), und bei iesen zahlt der Staat den Opferanwalt (§ 397 a Abs. 1 tPO). Nicht einmal die Frage, ob es unter dem im Ju- endstrafrecht geltenden Erziehungsgedanken nicht ge- adezu geboten ist, den jugendlichen Straftäter auch mit en Tatfolgen, die für das Opfer eintreten, zu konfrontie- en, wird gestellt. Dass die Nebenklage im Jugendstrafverfahren bei ündnis 90/Die Grünen noch nicht angekommen ist, eigt auch deren Frage nach einer Pflichtverteidigerbe- tellung für den jugendlichen Angeklagten bei einer an- altlichen Opfervertretung. Da die Nebenklage aber nur ei namentlich aufgezählten Verbrechen (§ 80 Abs. 3 JGG) ulässig ist, steht dem jugendlichen Angeklagten nach 68 Nr. 1 JGG in Verbindung mit § 140 Abs. 1 Ziff. 2 tPO in diesen Fällen immer auch ein Pflichtverteidiger u. Auch damit wird deutlich, wie ausgewogen die echtspolitik der Großen Koalition ist und wie demge- enüber Bündnis 90/Die Grünen Jugendstrafrecht mit unnelblick auf den jugendlichen Straftäter fokussiert etreibt. Demgegenüber erfreulich ist das Ergebnis der Großen nfrage, auf deren 205 Fragen die Bundesregierung de- ailliert und fundiert auf 169 Seiten geantwortet hat. Als azit ist festzuhalten, dass das derzeitige Jugendstrafver- ahren den Anforderungen der Rechtswissenschaft ge- echt wird. Innen- und Justizministerium betreiben eine riminalpolitik mit Augenmaß, die unaufgeregt auf die ielfältigen Formen kriminellen jugendlichen Verhaltens it einer breiten Palette von Sanktionen reagiert. Immer ann, wenn Medien über Gewalttaten Jugendlicher 25538 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) berichten, wird der Ruf nach Verschärfungen im Jugend- strafrecht laut. Dies gilt insbesondere für Taten Heran- wachsender. Viele wollen diese konsequent dem Er- wachsenenstrafrecht unterwerfen. Wer Auto fahren und wählen darf und wer das Vaterland verteidigen kann, sei eben kein Kind mehr, heißt es da schnell. Richtig ist, dass der Staat, der die Sicherheit seiner Bürger zu ge- währleisten hat, auf Straftaten mit Sanktionen reagieren muss, aber eben mit Augenmaß. Neueste Erkenntnisse über die Entstehung von Jugendkriminalität sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Wirkung von staatli- chen Sanktionen auf Jugendliche und Heranwachsende. Der jeweilige Reifegrad des Täters erfordert unter- schiedliche, differenzierte Reaktionen des Staates. Soweit Bündnis 90/Die Grünen die Verfahrensmaxi- men und Sanktionsmöglichkeiten, die das Jugendstraf- recht bietet, abklopft, sind die Antworten der Bundes- regierung wissenschaftlich fundiert abgesichert und teilweise mit Statistiken belegt. Eindrucksvoll wird dargelegt, dass und womit die Bundesregierung auch im Bereich des Jugendstrafrechts und der inneren Sicherheit auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand ist. Durch Sym- posien und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe fließen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Rechts- politik ein. Soweit im Fragenkatalog mögliche neue Maßnahmen angesprochen werden, wird sich das Parlament überle- gen müssen, ob die Forderung nach einem Fahrverbot als eigenständige Sanktion für Jugendliche und Heran- wachsende nicht doch eine wirkungsvolle Reaktion auch auf ein Fehlverhalten, das außerhalb des Bereiches von Verkehrsdelikten liegt, sein könnte. Eine Einschränkung der Mobilität verfehlt meines Erachtens ihre Wirkung nicht. Gegen die Einführung eines Warnschussarrestes sprechen die empirischen Forschungsergebnisse. Beim Vollzug von Arrest ist die Rückfallquote höher als bei ei- ner zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe. In die Zukunft gerichtet wird man sich aber Gedanken machen müssen, wie sicherzustellen ist, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Dies ist nämlich eine Bot- schaft, die jugendliche Straftäter am besten verstehen. Die Zeitspanne zwischen Straftat und Gerichtsverhand- lung ist, insbesondere im Jugendstrafverfahren, zu lang. Ein Themenkomplex lohnt auch debattiert zu werden, wie nämlich der zunehmenden Gewaltbereitschaft ge- genüber Polizeibeamten bei Einsätzen entgegengewirkt werden kann. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie Jugendgruppen Festnahmehandlungen stören und unter- halb der Schwelle einer Beihilfehandlung gegenüber der Polizei „Macht“ demonstrieren. Dies muss durch eine Ausweitung der Strafbarkeit im Bereich des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) aufgefangen werden. Zu denken ist an die Übernahme von Tatbe- standselementen aus dem Straftatbestand des Landfrie- densbruchs (§ 125 StGB) in den des § 113 StGB. Ergebnis sorgfältiger Lektüre der Antwort der Bun- desregierung ist, dass gesetzgeberischer Handlungsbe- darf nicht gegeben ist. Defizite im bundespolitischen V w r d n d j d v m s g f s N n G z u i d d v s w w a w u V a g u D n i g d a n w a d s „ s t m a g d d t (C (D erantwortungsbereich haben sich nicht ergeben, wie- ohl man über Verbesserungen des Jugendstrafverfah- ens immer nachdenken kann. Jörg van Essen (FDP): Wir haben alle die Warnung er Innenminister von Bund und Ländern vor einer zu- ehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte von Anfang ieses Monats als ein alarmierendes Ergebnis der Früh- ahrstagung der Innenminister in Erinnerung. Ich habe in iesem Zusammenhang einen Kommentar der FAZ noch or Augen. Der Kommentator schrieb: „Die zuneh- ende Aggressivität von Jugendlichen – bei Fußball- pielen, Demonstrationen, in ihrem Kiez –, der man- elnde Respekt vor staatlicher Autorität und die ehlenden Reaktionen der Politik auf diese Entwicklung ind unter Polizisten seit langem das Gesprächsthema ummer eins.“ Vollkommen zu Recht hat daher nicht nur NRW-In- enminister Wolf aufgefordert, Polizisten besser gegen ewaltexzesse zu schützen. Ihm ist uneingeschränkt zu- ustimmen: Gewalt gegen diejenigen, die uns schützen nd die Recht und Gesetz durchsetzen, ist völlig nakzeptabel. Das heißt für die FDP aber vornehmlich ie Ausnutzung des bestehenden Strafrahmens und nicht ie reflexartige Forderung nach Verschärfung von Straf- orschriften. Aber auch das hat die Debatte bei der IMK wieder ehr deutlich werden lassen: Wir dürfen vor Jugendge- alt nicht die Augen verschließen. Wegsehen hilft hier eder den jungen Tätern, die man – das weiß ich auch ufgrund meiner früheren Tätigkeit als Oberstaatsan- alt – häufig noch auf die richtige Bahn bringen kann, nd erst recht nicht den Opfern! Die brutalen Bilder der ideoaufzeichnung der Münchener U-Bahn haben uns lle sehr betroffen gemacht. Berichte über kaltblütige Ju- endgangs in Berlin, Hamburg und anderswo erfüllen ns alle mit Sorge. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute mit dieser ebatte die Möglichkeit haben, das Thema Jugendkrimi- alität grundsätzlich zu beleuchten. Für die FDP kann ch Ihnen versichern, dass wir uns den Herausforderun- en des Jugendstrafrechts gerne stellen und wir hier für ie 17. Legislaturperiode zumindest den Bedarf sehen, n einigen wenigen Stellen des Jugendstrafrechts auch achzujustieren. Die Daten, die die Große Anfrage uns hierfür liefert, erden dabei außerordentlich dienlich sein. Ich möchte n dieser Stelle aber nicht verhehlen, dass ich verwun- ert bin, wie dünn die Datenlage an mancher Stelle er- cheint. Ich habe es sehr bedauert, zu oft zu lesen, dass keine belastbaren Erkenntnisse“ vorlagen. Bei einem olch wichtigen Thema ist dies sehr ärgerlich. Gleichzei- ig finde ich es beruhigend, dass die Bundesregierung anch einer Forderung widersteht und so zum Beispiel uch für die Beibehaltung der Führungsaufsicht im Ju- endstrafrecht ist. Das Jugendstrafrecht lebt gerade von er Vielzahl ganz unterschiedlicher Instrumente, die es em Jugendrichter ermöglicht, eine pädagogisch am Tä- er orientierte Maßnahme zu finden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25539 (A) ) (B) ) Die FDP hat sich stets für einen nachhaltigen Um- gang mit dem Thema eingesetzt. Als das Thema Jugend- gewalt zu Jahresbeginn 2008 aufgrund des damaligen hessischen Landtagswahlkampfs auch zu einem großen bundespolitischen Thema wurde, war es die FDP, die zur Besonnenheit mahnte. Das FDP-Bundespräsidium hat seinerzeit einen Beschluss mit dem Titel „Sofortpro- gramm gegen Jugendgewalt und Jugendkriminalität“ vorgelegt. Unsere Thesen von damals haben nach wie vor Gültigkeit. Anders als andere Streiter auf dem Feld haben wir das Thema aber nie nur in Wahlkampfzeiten besetzt. Ich selbst habe hierzu in den vergangenen Mo- naten verschiedene Vorträge gehalten; auch Partei- freunde haben dieses Thema in den Ländern weiter vo- rangetrieben. Dabei war und ist unser Ansatz allerdings anders als der von Bündnis 90/Die Grünen. Dort heißt es – ich zi- tiere aus der Webseite der Bundestagsfraktion von Bünd- nis 90/Die Grünen –: „Unser Ziel ist, das Jugendstraf- recht den aktuellen Bedürfnissen der Jugendlichen von heute anzupassen.“ – Was für ein fundamentales Miss- verständnis von Strafrecht – und auch erst recht des Ju- gendstrafrechts! Ziel des Jugendstrafrechts ist es doch vor allem, erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken, nicht aber, es den Bedürfnissen der Täter anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und, unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts, auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Es ist genau diese Kuschelpädagogik, die in dem zi- tierten Satz der Grünen so deutlich wird, mit der man den jungen Menschen nicht nur nicht hilft, sondern viel- mehr – so jedenfalls meine Sorge – kriminelle Karrieren erst befördert. Dabei wissen wir, dass gerade bei jungen Menschen erzieherische Maßnahmen noch greifen kön- nen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass Erziehung nicht zwingend immer den Bedürfnissen der Jugendli- chen von heute – und wahrscheinlich auch nicht derer von gestern – entspricht. Auch in der Antwort der Bun- desregierung heißt es zutreffend: Im Jugendstrafrecht geht es nicht zuerst um möglichst große Milde, sondern um die bestmögliche und jugendgemäße Vermeidung künftiger Straffälligkeit. Ich sagte bereits, dass die FDP das Thema seit langem besetzt, nicht nur zu Wahlzeiten. Gleichzeitig ist es für uns aber auch selbstverständlich, dass wir hierzu auch Antworten in unserem beim Bundesparteitag in Hannover beschlossenen Deutschlandprogramm zur Bundestags- wahl geben: Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität muss das breite Instrumentarium des Jugendstrafrechts dazu konsequent angewendet werden. Hierfür ist in erster Linie eine bessere Vernetzung von Polizei, Justiz, kom- munaler Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe und Schule vor Ort notwendig, wie sie beispielsweise durch soge- nannte Häuser des Jugendrechts in den Kommunen reali- siert werden kann. Die FDP ist auch für den Ausbau der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten auf Fehlverhalten Jugendlicher durch den Warnschussarrest. Auch die Anfang des Jah- res vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirt- s m a g m s d h f p w a g J g R t a w b V J E G s k s i m e i B e e v f w m 2 g R d w l n H r r f w H n s v (C (D chaftsforschung – DIW – hat nochmals deutlich ge- acht, wie wichtig es ist, dass einer Straftat die Strafe uf dem Fuße folgt. Ein mögliches Instrument hierfür ist erade der Warnschussarrest, für dessen Einführung ich ich schon lange stark mache. Ich war deshalb offen ge- agt sehr enttäuscht, dass der Bundesregierung hier bei en Antworten die Kraft gefehlt hat und man sich nur inter dem Koalitionsvertrag versteckt. Eine Große An- rage gibt gerade auch die Möglichkeit, über die Tages- olitik hinaus zu denken. Dies ist hier leider versäumt orden. Für meine Partei steht fest: Der Warnschuss- rrest soll neben einer zur Bewährung ausgesetzten Ju- endstrafe oder einer Aussetzung der Verhängung der ugendstrafe angeordnet werden können und dem Ju- endlichen so deutlich machen, dass sein schwerer echtsverstoß nicht ohne jede unmittelbare Folge bleibt. Gleichzeitig ist für die FDP der Ausbau der Präven- ion besonders wichtig. Es ist gut, dass dieser Gedanke uch in der Großen Anfrage Raum einnimmt. Die FDP ill die Ursachen für die Kinder- und Jugendkriminalität ekämpfen und beseitigen. Auch hier ist eine bessere ernetzung aller Beteiligten aufseiten der Polizei, Justiz, ugendhilfe und Schule, aber auch die Einbeziehung von ltern vonnöten. Der zu beobachtenden Verrohung der esellschaft insbesondere bei Jugendlichen muss ver- tärkt entgegengewirkt werden. Der Verhinderung von Gewaltverbrechen durch Be- ämpfung der Ursachen von ausufernder Gewalt gilt un- er ständiges Augenmerk. Ich habe das Gefühl, dass wir n diesem Sinne die Antworten noch genau analysieren üssen. Ich bin mir sicher, dass wir bei diesem Thema inen gemeinsamen Ansatz finden werden, auch wenn ch die Sorge habe, dass sich unsere Bewertung zum eispiel der Maikrawalle unterscheidet. Ich finde aber, s sollte Demokraten einen, auch von jungen Menschen inen Respekt nicht vor der Obrigkeit (!), sehr wohl aber or Menschen und demokratischen Institutionen einzu- ordern. In diesem Sinne freue ich mich darauf, wenn ir das so wichtige Thema in der 17. Wahlperiode ge- einsam engagiert vorantreiben. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Jugendstrafrecht im 1. Jahrhundert, welche Erwartungen, welche Änderun- en sind erforderlich, welche Forderungen seitens der egierung berechtigt? Auch wenn die Bundesregierung in der Antwort auf ie Große Anfrage den gegenteiligen Eindruck erwecken ill, war eines der wesentlichen Ziele in dieser Legis- atur, das Jugendrecht dem Erwachsenenstrafrecht anzu- ähern. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für eranwachsende geht bei einer notwendigen Verbesse- ung des Jugendrechts im Sinne einer weiteren Orientie- ung auf Erziehung und Resozialisierung in die völlig alsche Richtung. Erstaunlich ist schon, dass die Regierung in der Ant- ort auf die Große Anfrage feststellt, dass wichtige andlungsfelder im Bereich der Jugenddelinquenz eben icht die Gesetzgebung, sondern Defizite in der prakti- chen Umsetzung betreffen, sei es die Beschleunigung on Verfahrensabläufen, bis zur Vollstreckung, ausrei- 25540 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) chende personelle und sachliche Ausstattung von Poli- zei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichten, ganz zu schweigen von der Jugendgerichtshilfe. Allerdings, und da wird wieder das Katz-und-Maus-Spiel betrieben, liegt dies doch alles dummerweise in der Zuständigkeit der Länder. Umso erschreckender ist es, dass im Rahmen der Fö- deralismusreform auch die Kompetenz zur Regelung des Jugendstrafvollzugsrechts auf die Länder übertragen wurde. Erst wird die Verantwortung weggeschoben, und dann heißt es: „Ja, da können wir ja leider nichts ma- chen.“ Und soweit die Bundesregierung die Verschärfung des Jugend(straf)rechts immer wieder zum Wahlkampfthema macht – ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die extremistischen Parolen eines gewissen Herrn Koch aus Hessen erinnern –, widerlegt sie sich selbst, indem sie sich auf ein übereinstimmendes Fazit von diversen For- schungsergebnissen bezieht, dass die Befürchtung spe- zialpräventiv negativer Wirkung in den Fällen, in denen härtere Sanktionen durch weniger eingriffsstarke ersetzt worden sind, sich nicht bestätigt hat. Für die behauptete Überlegenheit härterer Sanktionen gibt es keine empiri- sche Basis (Antwort auf Frage 39 der Drucksache). Im Gegenteil, die Rückfallquoten bei harten Sanktionen sprechen eine ganz andere Sprache. Das Problem besteht in dem Zustand der Gesellschaft, in den sozial ungerechten Verhältnissen, die delinquen- tes Handeln befördern. Vorrangige Probleme sind die verfehlte Schul- und Bildungspolitik, die völlig unzurei- chende personelle und materielle Ausstattung der Justiz und der Bewährungshilfe, der Jugendämter und die feh- lenden sozialen Betreuungsangebote für Jugendliche und Heranwachsende in den Kommunen. Grund ist die Strei- chung von finanziellen Mitteln in allen öffentlichen Be- reichen. Es gilt vordringlich, die bestehenden Defizite im Bereich Bildung und Kultur, Jugendpolitik und Kom- munalpolitik zu beheben. Klammer zwischen diesen Problemen, die Ursache der Kriminalität sind, ist die So- zialpolitik. Die Mittel für Jugend- und Familienhilfen müssen erhöht werden. Die Angebote in der Kinder- und Jugendsozialarbeit müssen ausgebaut und für jeden zu- gänglich gemacht werden. Im Bereich der Strafprävention muss man ansetzen, bevor Kinder zu jugendlichen Gewalttätern werden. Das bedeutet, Beratungsstellen für Eltern zu schaffen, ein Aufwachsen in Kinderarmut und ohne Bildungschancen etc. zu verhindern, gute Betreuungsangebote zu schaffen für Kinder und Jugendliche und generell alle mit Kin- dern und Jugendlichen befassten Stellen miteinander zu vernetzen. Förderlich ist ein schnelles Strafverfahren. Die schnel- leren Verfahren können jedoch nur durch bessere perso- nelle – also auch finanzielle – Ausstattung von Gerich- ten, Staatsanwaltschaften und der Jugendgerichtshilfe gesichert werden. Und hier tragen sowohl CDU/CSU als auch die SPD langjährige (Landes-)Verantwortung. Es müssen jeweils spezialisierte Staatsanwälte und Richter/ -innen im gesamten Verfahren auftreten. Aber auch der Vollzug muss gestärkt, also finanziell gefördert werden. I v w L t d J Ü b a H g r d k d b a s K V s V S H w z d „ z a e g w u d f z d z f r B g s A d i t f Z w (C (D mmerhin erkennt die Bundesregierung, dass wirkungs- olle ambulante Maßnahmen einen erheblichen Zeitauf- and erfordern, drückt die Zuständigkeit aber in die änder ab, in der Hoffnung, dort werde dies berücksich- igt, wobei Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass nach er Personalbedarfsberechnung „PEBB§Y“ gerade im ustizbereich Stellen gestrichen wurden, ohne auf diese berlegungen einzugehen. Wichtig sind auch Ursachenforschung und die Ausar- eitung neuer Konzepte für eine verbesserte Zusammen- rbeit aller Stellen und für neue pädagogische Projekte. ier sind die Baustellen, an denen bei einem guten Ju- endrecht des 21. Jahrhunderts zu arbeiten ist. Mit härte- en Sanktionen und Wahlkampfgetöse ist keinem ge- ient. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf aum einem Politikfeld – außer vielleicht in der Auslän- er- und Flüchtlingspolitik – wird in der politischen De- atte so viel populistischer Schindluder getrieben wie uf dem Feld des Jugendstrafrechts. Wir haben im hes- ischen Landtagswahlkampf 2008 gesehen, wie Roland och sich nicht scheute, einen sicherlich schlimmen orfall auf unsägliche Art und Weise für sich auszu- chlachten. Und wieder einmal folgten die altbekannten erschärfungsforderungen von der Herabsetzung des trafmündigkeitsalters über die Heraufsetzung der öchststrafen bis zur generellen Anwendung des Er- achsenenstrafrechts auf Heranwachsende. Wir Grüne haben uns dadurch in unseren Vorarbeiten u der Großen Anfrage nur bestärkt gesehen und haben ie Koch-Kampagne zum Anlass genommen, deutlich Halt! So nicht!“ zu sagen. Auch wenn es nicht schlag- eilenträchtig ist: Wir wollen eine sachliche Bestands- ufnahme und eine möglichst breite Datengrundlage für ine rationale Kriminalitätspolitik, gerade für straffällig ewordene Jugendliche und junge Erwachsene. Die weit reichende Reform des JGG im Jahre 1990 ar ein Einschnitt. Aber auch danach ging die Debatte m das Jugendstrafrecht weiter. Jenseits der kontrapro- uktiven und in der Sache nicht begründeten Verschär- ungsforderungen gibt es zukunftsweisende Konzepte ur Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts. Es ist Zeit, iese Debatten zu bündeln und gesetzgeberisch zu nut- en. Im Februar 2008 haben wir daher unsere Große An- rage zum Jugendstrafrecht im 21. Jahrhundert einge- eicht, Ende Mai 2009 haben wir die Antwort der undesregierung erhalten. Je länger die Beantwortung ebraucht hat, desto mehr hofften wir, dass sie gehaltvoll ein würde. Gemessen an unseren Erwartungen ist die ntwort allerdings höchstens durchwachsen. Ich will dennoch ausdrücklich den Dank an die Bun- esregierung, an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen m Bundesjustizministerium und die vielen weiteren be- eiligten Stellen voranstellen. Die Bearbeitung der um- assenden Fragestellung bedeutete einen erheblichen eit- und Arbeitsaufwand, das ist uns bewusst. Aber nun zum Inhalt. Auch als Opposition scheuen ir uns nicht, das Positive anzuerkennen. Die Bundes- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25541 (A) ) (B) ) regierung lehnt mit klaren Worten – bis auf das allge- meine Fahrverbot – alle konservativen Verschärfungs- vorschläge ab. Das begrüßen wir. Wir hoffen sehr, dass das angesichts des nahenden Endes der Legislaturpe- riode nicht wohlfeil gesprochen war und auch für die nächste Bundesregierung – wie auch immer sie zusam- mengesetzt sein möge – gelten wird. Was aber fehlt, ist ein Konzept und eine Vision für ein reformiertes, modernes Jugendstrafrecht des 21. Jahr- hunderts, das wir nicht nur im Titel unserer Anfrage ein- gefordert haben. Es ist enttäuschend, dass sich die Bun- desregierung um klare Aussagen zur Ausweitung und Stärkung des Jugendstrafrechts drückt, obwohl es hierzu seit Jahrzehnten konkrete Vorschläge gibt. Ich kann nur einige herausgreifen. Vorab wollen wir aber mit einem Vorurteil aufräu- men, das eine ängstliche Debatte prägt und den Konser- vativen Munition liefert: Das Jugendstrafrecht ist nicht milder als das Erwachsenenstrafrecht, es fasst die Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen nicht mit Samt- handschuhen an. Das Jugendstrafrecht ist anders, weil es vorrangig nicht ahndet und sühnt, sondern anleitet, führt und gestaltet: Es erzieht! Vieles spricht dafür, in Zukunft die flexiblen Maßnahmen des Jugendstrafrechts auch auf Menschen bis zum 25. Lebensjahr anzuwenden. Die Ent- wicklung der Kriminalitätsbelastung im Altersverlauf ist dabei ein zwingendes Argument. Vieles spricht dafür, das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden nicht selte- ner, sondern häufiger anzuwenden. Vieles spricht auch dafür, Jugendgerichten mehr Möglichkeiten der Hilfe- stellung, der Begleitung, der Lenkung von straffällig ge- wordenen Jugendlichen an die Hand zu geben, bevor sie zu ahndenden Maßnahmen greifen müssen. Auf der anderen Seite muss das Jugendstrafrecht auf Unbrauchbares und Überlebtes verzichten. Vieles spricht dafür, den Arrest zu verändern, zu beschränken, viel- leicht sogar auf ihn zu verzichten. Besser wäre es sicher, soziale Trainingskurse nicht nur als ambulante, sondern auch als stationäre Maßnahme im Jugendstrafrecht vor- zusehen. Vieles spricht außerdem dafür, überholte Be- griffe, hinter denen sich überholtes Denken verbirgt, aus dem Jugendstrafrecht zu streichen – ich denke dabei an „Zuchtmittel“ und „schädliche Neigungen“. Jede rationale Kriminalitätspolitik, besonders bei Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen, erfordert eine em- pirische Grundlage. Man muss das Feld kennen, das man bestellen will. Damit steht es – um es mal sehr vorsichtig auszudrücken – nicht zum Besten. Am häufigsten be- ginnt die Bundesregierung ihre Antworten mit dem Satz: „Gesicherte Erkenntnisse liegen nicht vor.“ Das ist keine Zustandsbeschreibung, das ist eine Mangelbeschreibung. Und so verwundert es nicht, dass zum Beispiel nicht be- kannt ist, ob jugendliche Gewaltkriminalität häufiger und schwerer geworden ist oder ob sie nur öfter ange- zeigt und anders wahrgenommen wird. Die viel zu weni- gen – auch von der Bundesregierung selbst referierten – Studien zum Dunkelfeld und sogenannte Wiederholungs- befragungen zeigen eher eine Abnahme kriminellen Ver- haltens Jugendlicher, und auch die Ergebnisse der neues- ten Kriminalstatistik geben entsprechende Hinweise. So v p d v k s a b k g g s i d S d s b B s k U r r v E a u l b b n R d s 2 d m e li s n a z l B m s u v A s j m (C (D iel zu den Grundlagen einer rationalen Kriminalitäts- olitik. Dabei ist der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichts und damit sozusagen on Verfassungswegen zum theoriegeleiteten und er- enntnisbasierten Wissenszuwachs verpflichtet. Der Ge- etzgeber muss für sich selbst und für die Gesetzes- nwender sichern, aus der Anwendung und Wirkung der estehenden Normen des Jugendstrafrechts lernen zu önnen. Das geschieht am besten durch Datenerhebun- en, die wissenschaftlicher und politischer Erkenntnis- ewinnung dienen, zur Suche nach besten Lösungen an- pornen und eine demokratische Verantwortung für die n allen jugendgerichtlichen Maßnahmen innewohnen- en Grundrechtseingriffe geltend zu machen erlauben. o weit das Bundesverfassungsgericht. Wir stellen also die im Übrigen nicht neue Forderung, ie Eingriffselemente des Jugendstrafrechts endlich wis- enschaftlich zu begleiten und in ihrer Wirksamkeit zu ewerten. Wir können erst dann zufrieden sein, wenn die undesregierung bei der nächsten Anfrage zum Jugend- trafrecht ihrer Antwort die Bemerkung voranstellen ann: „Hierzu liegen ausführliche und aussagekräftige ntersuchungen vor.“ Unsere Anfrage beinhaltet – ge- ade vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregie- ung – ein Arbeitsprogramm: Die Politik muss die Prä- ention stärken, gerade bei Jugendlichen und jungen rwachsenen. Hier zahlt sich jede Investition mehrfach us. Es braucht Konzepte, aber auch finanzielle Mittel nd den Willen zur Vorsorge statt zur Nachsorge bei de- inquenten Jugendlichen. Wir wollen das Jugendstrafrecht stärken und aus- auen, sowohl in seinem Anwendungsbereich als auch ei der notwendigen Qualifizierung aller, die professio- ell mit delinquenten Jugendlichen arbeiten müssen. Die eform des Jugendstrafrechts gehört im nächsten Bun- estag ganz oben auf die Agenda der Rechtspolitik. Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die- es Haus hat sich in einer Aktuellen Stunde im Januar 008 das letzte Mal ausführlich damit beschäftigt, wie er sachgerechte Umgang mit Jugendkriminalität und it jungen Straftätern aussehen sollte. Damals standen ine aufgeregte öffentliche Diskussion und teilweise popu- stische Forderungen nach Verschärfungen des Jugend- trafrechts im Hintergrund. Die schrecklichen Bilder ei- er einzelnen Tat waren in Hessen Anlass, dieses Thema ls scheinbar besonders zugkräftiges Wahlkampfthema u instrumentalisieren. Es freut mich, dass dem damals nicht nur die Fach- eute nahezu einhellig entgegengetreten sind. Auch die undesregierung ist bei ihrer Linie einer rationalen Kri- inalpolitik geblieben, die gerade im Bereich des Jugend- trafrechts nach einer sorgfältigen Beachtung empirischer nd kriminologischer Erkenntnisse und Bewertungen erlangt und die nicht populistischen Verlockungen und lltagstheorien folgen darf. Denn mit vorschnellen Ge- etzesänderungen ist weder einer besseren Eingliederung unger Straffälliger gedient noch dem Schutz der Allge- einheit. Ein heranwachsender Straftäter würde durch 25542 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) eine Geldstrafe, die er nach dem Erwachsenenstrafrecht in den meisten Fällen erhielte, kaum besser auf den richtigen Weg zu bringen sein als mit einem sozialen Trainingskurs, Anti-Aggressivitäts-Training, Wiedergut- machungsleistungen oder gemeinnütziger Arbeit. Das geltende Jugendstrafrecht bietet viele Möglichkeiten, um flexibel und dem Entwicklungsstand angemessen reagie- ren zu können. Bei schwerwiegenden Straftaten ermög- licht auch das Jugendstrafrecht mehrjährigen Freiheits- entzug in Form der Jugendstrafe. Und: Populäre Forderungen nach gesetzlichen Ver- schärfungen sind schnell und einfach erhoben. Sie ver- stellen aber den Blick auf das, was eigentlich getan wer- den muss. Das beste gesetzliche Instrumentarium nützt nichts, wenn es in der Praxis nicht konsequent umgesetzt werden kann, weil die geeigneten sogenannten ambulan- ten Maßnahmen nicht flächendeckend angeboten werden oder weil Verfahren nicht zügig genug durchgeführt wer- den können, weil Jugendhilfe, Polizei und Justiz perso- nell und sachlich nicht ausreichend ausgestattet sind, oder weil die professionellen Handlungsträger nicht ge- nügend für die speziellen Anforderungen des Umgangs mit delinquenten jungen Menschen qualifiziert sind oder weil schon in der Prävention – sprich: Jugendarbeit – nicht genug gemacht wird. Hier ist aber nicht der Bun- desgesetzgeber gefordert – denn der hat keine Kompe- tenz –, sondern die Länder und Kommunen müssen sol- che Defizite beheben. Die vorliegende Große Anfrage legt den Finger in manche Wunde, die in diesem Bereich bestehen kann. Sie verdeutlicht aber auch die Notwendigkeit für empiri- sche Erkenntnisse, um gesetzliche Änderungen rechtfer- tigen zu können. Nicht zu jeder Frage können Statistiken geführt werden oder eigene Forschungen betrieben wer- den. Dies erlaubt aber nicht, unzureichende empirische Erkenntnisse durch alltagstheoretische Vorstellungen zu ersetzen. Die Große Anfrage wurde der Bundeskanzlerin zwei Tage nach der Aktuellen Stunde im Januar 2008 über- sandt. Sie sollte offenbar in der damaligen Diskussion auch einen Anstoß für mehr Rationalität darstellen. So hat sie auch die Bundesregierung verstanden und einen dieser in der Tat „Großen“ Anfrage entsprechenden „großen“ Aufwand betrieben, um sie so gut wie möglich zu beantworten. Wir haben dies unter Beteiligung vieler Stellen, auch in den Ländern, getan. Wir haben alle vor- handenen und erreichbaren Erkenntnisse genutzt und trotz der in einer Großen Koalition unvermeidbaren Mei- nungsunterschiede eine solide Antwort erstellt. Auch wenn wir eine umfassende Reform des Jugend- kriminalrechts, für die die Fragesteller plädieren, gegen- wärtig nicht für geboten halten – dies wird in der Vorbe- merkung zu der Antwort erklärt – bin ich überzeugt, dass die Große Anfrage und ihre Beantwortung durch die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die weitere Versachlichung der Diskussion zum Jugendkriminalrecht liefern. Trotz aus meiner Sicht fehlendem gesetzlichen Re- formbedarf sind Besorgnisse der Bürgerinnen und Bür- ger ernst zu nehmen und eventuell problematische Ent- w P J c v n A z w R l r d E r v W A b s r n a W a s d c c f g s n a t M s s E L E m i 8 m m u g (C (D icklungen im Bereich der Jugendkriminalität auf den rüfstand zu stellen. Das hat das Bundesministerium der ustiz zum Beispiel in einem dreitägigen wissenschaftli- hen Symposium gemeinsam mit der Universität Jena im ergangenen September getan, dessen Ergebnisse dem- ächst in einem Tagungsband veröffentlicht werden. uch verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen um sachgerechten Umgang mit Jugendkriminalität, teil- eise in einzelnen Bundesländern, haben eine ganze eihe überzeugender Handlungsempfehlungen vorge- egt – ganz überwiegend nicht an den Gesetzgeber ge- ichtet. Diese dürfen nach der wertvollen Arbeit nicht in er Schublade verschwinden. Auf bundespolitischer bene sollten wir unsere Energie deshalb auch darauf ichten, wie wir Unterstützung bei der Umsetzung Erfolg ersprechender Ansätze und der Überprüfung ihrer irksamkeit leisten können. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Programm „Stadtumbau Ost“ – Fort- setzung eines Erfolgsprogramms (Tagesord- nungspunkt 62) Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU): Sicherer, bezahl- arer Wohnraum gehört in Deutschland zur Selbstver- tändlichkeit – genauso, wie niemand hungern oder frie- en muss. Viele denken, das geht im Selbstlauf! Aber ein, es bedarf immer wieder enormer Anstrengungen ller Beteiligten, um den Anschluss nicht zu verlieren. ie schnell das passieren kann, hat man augenscheinlich n den DDR-Innenstädten gesehen. Dabei ist es Ausdruck unserer freiheitlichen demokrati- chen Grundordnung, dass auch die Wohnungswirtschaft en Bedürfnissen der Menschen folgt, die gesellschaftli- hen Veränderungen nachvollzieht und die wirtschaftli- he Entwicklung beachtet. Die Wohnungswirtschaft olgt hier den Bedürfnissen der Menschen und nicht um- ekehrt. Der Wohnungsmarkt und die soziale Marktwirt- chaft heißen: attraktiver, bezahlbarer Wohnraum in ei- em positiven sozialen Umfeld. Das zu erhalten ist ein nspruchsvolles Ziel. Deswegen ist unsere ständige politische Verantwor- ung als Bau- und Stadtentwicklungspolitiker, alle arktteilnehmer in der Wohnungswirtschaft zu unter- tützen. Die nachhaltigste Wohnform für die Menschen ind die eigenen vier Wände. Das eigene Zuhause heißt: igenverantwortung, Geborgenheit, Sicherheit in allen ebensphasen, Sparsamkeit mit allen Ressourcen und nergie, Generationenvertrag, Werthaltigkeit und Hei- atverbundenheit. Aber das eigene Zuhause ist nicht mmer möglich. Von Eigentumsquoten wie in China von 5 Prozent können wir nur träumen. Die kommunale, ge- einnützige und private Wohnungswirtschaft hat enor- es für ein attraktives, soziales und bezahlbares Wohn- mfeld in Deutschland geleistet, gerade mit Blick auf die ewaltigen Verwerfungen in den Jahren nach der Wie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25543 (A) ) (B) ) dervereinigung unseres Vaterlandes. Ein Dank an alle Akteure an dieser Stelle ist durchaus angebracht. Die verfehlte DDR-Wohnungspolitik hatte zum Schluss nur noch ein Motto: „Jedem eine Wohnung (nicht jedem seine Wohnung), Hauptsache trocken, warm, ver- schließbar“. Die historischen Innenstädte ließ man ver- fallen, und die Plattenbauten wurden lieblos in schlech- ter Qualität hochgezogen. Die Folge: eine enorme Wegzugswelle nach der Wende und Leerstand, der die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen existenziell be- drohte. Mit dem Programm „Stadtumbau Ost“ ist es gelun- gen, das Problem in den Griff zu bekommen. Das Pro- gramm läuft in diesem Jahr aus. Aber die demografische Entwicklung hat noch nicht die Talsohle erreicht und be- trifft auch Teile der westdeutschen Bundesländer. Das Ziel unseres Antrages ist ganz klar: Weiterführung die- ses bewährten Programms bis 2016. Wir als Union wer- den weiter darüber nachdenken, die beiden Programme Stadtumbau Ost und West dann zusammenzuführen. Aber zurzeit hat der demografische Wandel in den ost- deutschen Bundesländern eine andere Dimension. Ob- wohl dank des Programms mit circa 2,5 Milliarden Euro aus Bund, Ländern und Kommunen allein bis 2007 220 000 Wohnungen abgerissen wurden, werden bis 2016 weitere 250 000 folgen müssen. Es fehlen die Geburten der 90iger-Jahre, die in den nächsten Jahren, mit Anfang 20, auf Wohnungssuche gehen würden. Die 26-köpfige Lenkungsgruppe und die beteiligten Institute haben gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft hervorra- gende Vorarbeit für unsere politische Entscheidungsfin- dung geleistet. Der als „lernendes Programm“ angelegte Stadtumbau Ost muss seine Schwerpunkte für die nächs- ten Jahre anpassen. Unsere Aufmerksamkeit gilt mehr als bisher den Innenstädten, der technischen Infrastruk- tur und dem sozialen Umfeld. Die Platte ist besser als ihr Ruf in Ost und West. Des- halb soll das Programm flexibler werden. Die Quote 50 Prozent Abriss und 50 Prozent Aufwertung soll regio- nalspezifisch verändert werden können. Die Verteilung der Mittel soll mehr als bisher die Bevölkerungsentwick- lung berücksichtigen. Der regionale Bezug der Stadt- umbauziele sollte sich in überörtlichen Kooperationen wiederfinden. Die regionalen Entwicklungskonzepte werden an Bedeutung gewinnen. Ein besonderes Pro- blem stellen die innerstädtischen Altbauquartiere dar. Sie sind geprägt durch kleinteilige Eigentümerstruktu- ren. Gerade das ist es, was die Urbanität eines Stadtker- nes ausmacht, für Lebendigkeit, Abwechslung und Un- verwechselbarkeit einer Stadt sorgt. Die Einbeziehung aller Beteiligten bedarf unserer besonderen Aufmerk- samkeit. Die Betroffenen sind umfassend zu informie- ren. Die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, Eigen- tümer und Gewerbetreibenden sind zu beachten. Dafür ist die Verbindlichkeit der Stadtentwicklungskonzepte zu stärken. Grundstückseigentümer und Versorger brauchen Planungssicherheit. Die Fortschreibung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte sorgt für Kontinuität im Pro- grammzeitraum bis 2016. l F f P l v U z g d s d e d s E d V s i d z T d E s m e a m r W h v T s n z a O D B s d t k c A s A o r G l L U (C (D Wir wollen in den folgenden sieben Jahren fast 2 Mil- iarden Euro für das Programm bereitstellen. Mehr lexibilität, Ausweitung auf die Innenstädte und die In- rastruktur sowie die bessere Verzahnung mit anderen rogrammen machen einen zügigen Mittelabfluss mög- ich. Wir müssen uns aber noch mal die Altschuldenhilfe ornehmen. Ohne eine flankierende Regelung sind viele nternehmen nicht in der Lage, sich an dem Programm u beteiligen. Wir sollten gemeinsam mit unseren Kolle- en über eine abschließende Regelung nachdenken, die en ostdeutschen Wohnungsunternehmen Planungs- icherheit ermöglicht. Anders sehen die Probleme bei en privaten Wohnungseigentümern, besonders in den rhaltungswürdigen Innenstadtquartieren, aus. Entwe- er das Kapital fehlt oder schlicht der Anreiz, es einzu- etzen. Neben den bereits gängigen Möglichkeiten der igenkapitalstärkung müssen wir aus meiner Sicht über ie Investitionszulage nachdenken. Ähnlich geht es den ersorgern. Unabhängig von den Problemen der Dimen- ionen ihrer Netze und ihrer weiteren Nutzung entstehen hnen Kosten für den Rückbau. Hier kann geholfen wer- en. Sie bleiben aber auf den Abschreibungskosten sit- en. Eine Lösung gemeinsam mit den Ländern für eine eilwertabschreibung hilft letztendlich, die Gebühren für ie Verbraucher zu stabilisieren. So wie bisher hängt der rfolg des Programms maßgeblich von der guten Zu- ammenarbeit aller Beteiligten in Bund, Ländern, Kom- unen und der Wohnungswirtschaft ab. Das Programm soll weiter lernen. Deshalb soll 2012 in Zwischenbericht erstellt werden. 2015 wollen wir uf das bewährte Mittel der Evaluierung zurückgreifen it dem Ziel, dass wir dann nach 2016 den spezifischen egionalen Gegebenheiten im Norden, Osten, Süden und esten Deutschlands folgen können. Die Chancen ste- en gut. Die Diskussionen der letzten Monate brachte iel Übereinstimmung über alle Fraktionen. Dieses hema taugt nicht für Ideologie. Die Haushaltsdiskus- ion ruft und wir Fachpolitiker liegen doch wirklich icht weit auseinander. Deshalb bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung um Antrag. Ernst Kranz (SPD): An dieser Stelle muss ich zu- llererst die der Bedeutung des Programms Stadtumbau st und dessen Erfolg unangemessene Etablierung und iskussion im Rahmen des Ausschusses für Verkehr, au und Stadtentwicklung und im Plenum des Deut- chen Bundestages ansprechen. Schon zur Einbringung es Antrags zur ersten Lesung in den Deutschen Bundes- ag zu später Nachtzeit konnten die Reden nur zu Proto- oll gegeben werden. Im Ausschuss fand eine ausführli- he Diskussion nicht statt, weil man sich bei der ersten ufsetzung zu einer kaum notwendigen Anhörung ver- tändigen musste. Auch in der Ausschussrunde nach der nhörung war von Anfang an der Tagesordnungspunkt hne Diskussion vorgesehen. Nur auf Drängen der Be- ichterstatter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die rünen und Linken wurde zum Thema gesprochen, und etztendlich kann der Termin der Ansetzung der zweiten esung am sehr späten Freitagnachmittag auch nur als nzeit bezeichnet werden. 25544 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) In der zu Protokoll gegebenen Rede zur ersten Lesung habe ich mich schwerpunktmäßig mit den guten Ergeb- nissen des erfolgreichen Programms Stadtumbau Ost in seiner Laufzeit 2002 bis 2009 beschäftigt, wie sie auch durch die Evaluierung bestätigt wurden. Ebenfalls einge- gangen bin ich auf die Notwendigkeit und die Ziele der Fortsetzung des Programms. Deshalb möchte ich jetzt schwerpunktmäßig auf einen zentralen Baustein für die Stadtentwicklung und die Voraussetzung zur Beteiligung am Programm Stadtumbau Ost, das Stadtentwicklungs- konzept, eingehen. Das Stadtentwicklungskonzept war Voraussetzung und Hauptgegenstand der Antragstellung zur Aufnahme in das Stadtumbauprogramm Ost in 2002. Aus meiner damaligen Zeit als Bürgermeister ist es mir bestens be- kannt und ich empfand es damals schon als eine der ge- lungensten Fördermaßnahmen, die Erstellung der Stadt- entwicklungskonzepte, nämlich das Beschäftigen mit der und Nachdenken über die eigene Zukunft, zu för- dern, und das zu 100 Prozent. Die Stadtentwicklungs- konzepte sollten alle Belange, die für die Kommunal- und Stadtentwicklung relevant sind, enthalten. Inzwischen ist es fünf Jahre her, dass wir den Stadt- umbau im Baugesetzbuch verankert haben. In den §§ 171 a bis d wird geregelt, welche Stadtentwicklungs- ziele mit den Stadtumbaumaßnahmen erreicht werden sollen, also wie sich die Umbaumaßnahmen in die städ- tebauliche Entwicklung einzugliedern haben. Das Konzept muss räumlich und sachlich all jene As- pekte umfassen, die für die Stadtumbaumaßnahme im Fördergebiet sowie für das übrige Stadtgebiet und die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind. Weiter heißt es, das städtebauliche Entwicklungskonzept ist un- ter Beteiligung aller Betroffenen und öffentlichen Auf- gabenträger, insbesondere der Wohnungseigentümer so- wie der Ver- und Entsorgungsunternehmen und, soweit sachlich geboten, mit den Umlandgemeinden abzustim- men. Darüber hinaus halte ich es aber auch für erforder- lich, die sozialen und kulturellen Einrichtungen, aber auch die Versorger und Dienstleister mit einzubeziehen. Es gab in 2002 auch ein Begleitprogramm „Stadt- umbau – nicht ohne uns“. Hier konnten in Zusammen- arbeit mit dem Kinderschutzbund die Kinder und Ju- gendlichen ihre Belange in den Stadtumbauprozess ein- bringen. Zusammenfassend kann gesagt werden, ein Stadtent- wicklungskonzept soll einen Orientierungsrahmen für die längerfristige Entwicklung einer Stadt geben. Ich meine, das integrierte Stadtentwicklungskonzept kann, wenn es wirklich ernsthaft und sachkundig erstellt wird, die Grundlage eines komplexen unbürokratischen Zu- sammenwirkens unterschiedlicher Fördertöpfe werden. Deshalb müssen wir die Verbindlichkeit der Stadtent- wicklungskonzepte weiter stärken. Denn es geht darum, allen beteiligten Akteuren mehr Planungssicherheit zu verschaffen. Darüber hinaus halte ich es aber auch für erforderlich, künftig stärker die umliegenden Gemeinden (Regionen) mit einzubeziehen. Die regionale Zusammenarbeit ist angesagt. Kommunen sollten nicht gegeneinander um F i e m m s d d F m g E s t S t d b n d k w u k o g f w p d d z S d a h b s v w d e s g S s B 2 g g n n f l (C (D ördermittel werben, sondern miteinander. Deshalb bin ch dafür, dass Stadtentwicklungskonzepte zu Regional- ntwicklungskonzepten aufgewertet und die Belange ehrerer in der Region wirkender Kommunen zusam- engefasst werden. Zum Beispiel bei der sozialen und technischen Infra- truktur haben wir meistens Wirkungsbereiche, die über ie einzelne Stadt und Gemeinde hinausgehen. Die För- erprogramme des Bundes haben meistens auch einen inanzierungsanteil durch die Länder und weiterhin üssen die Antragsteller einen eigenen Anteil aufbrin- en. Also haben wir hier eine Finanzierung auf allen drei benen (Bund, Land und Kommune). Im Zusammen- piel der verschiedenen Förderebenen und verschiedens- er Förderprogramme auf der Grundlage von integrierten tadtentwicklungs- bzw. Regionalentwicklungskonzep- en sparen wir Bürokratie ein und erhöhen aber zum an- eren die Effektivität der Förderprogramme durch eine essere Verzahnung. Und nicht zuletzt wird die kommu- ale Selbstverwaltung durch die direkte Antragstellung urch die Kommunen gestärkt. Aber auch ein zweiter Effekt ist mit einer starken Ver- nüpfung der Sachkunde vor Ort verbunden. Es können irklich regionale Unterschiede in der Antragstellung nd Bezuschussung berücksichtigt werden bzw. die kon- rete Vor-Ort-Situation der jeweiligen Stadt, Gemeinde der Region kann entsprechend der Variabilität des Pro- ramms berücksichtigt und somit auch ein möglichst ef- ektiver Fördermitteleinsatz gewährleistet werden. Zum Schluss als Resümee: Stadt- bzw. Regionalent- icklungskonzepte können für verschiedenste Förder- rogramme eine gute integrierte Grundlage bilden und amit zur wirksameren, aber auch sparsameren Verwen- ung der Fördermittel beitragen. Der vorliegende Antrag ur Fortsetzung des Programms Stadtumbau Ost soll aus icht des Deutschen Bundestags den Rahmen bilden für ie Fortsetzung des Programms. Er zeigt die Richtung uf, in die das künftige Programm Stadtumbau Ost ge- en soll, und das Repertoire, das möglichst zeitnah und ezogen auf einzelne Regionen ausgeschöpft werden ollte. Die vorliegenden Stellungnahmen der Wohnungs- erbände und die Äußerungen innerhalb der Anhörung aren durchweg positiv und der weiteren Entwicklung es Programms förderlich. Nicht zuletzt zeigt auch die instimmige Abstimmung aller Fraktionen in der Aus- chusssitzung eine positive Übereinstimmung im Anlie- en des Antrags zur Fortführung des Stadtumbaus Ost. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Das Programm tadtumbau Ost zählt zu den wenigen Programmen, die ich über Jahre hinweg positiv weiterentwickelt haben. und, Länder und Kommunen haben von 2002 bis 2009 ,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das Pro- ramm begann dabei mit dem Schwerpunkt der Beseiti- ung des spezifischen Wohnungsleerstandes in den euen Bundesländern und integriert immer mehr die Sa- ierung und den Umbau der Innenstädte. Bis Ende letzten Jahres sind mit diesem Programm ast 250 000 Wohnungen abgerissen worden, und an vie- en Stellen ist auch die Entwicklung in den Innenstädten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25545 (A) ) (B) ) deutlich sichtbar. Somit ist auch vom anfänglich reinen wohnungswirtschaftlichen Programm hin zur Stadtent- wicklung ein wichtiger Schritt gelungen. Rein wohnungspolitisch gesehen war es leider kein großer Schritt. Über 1 Million leerstehende Wohnungen in den neuen Bundesländern belasten nach wie vor den Wohnungsmarkt. Es ist zu befürchten, dass bei nachlas- sendem Abriss die Leerstandszahlen nicht zurückgehen und es somit in vielen Gebieten zu keinem gesunden Im- mobilienmarkt kommen kann, eine Tatsache, die inzwi- schen auch auf einige Teile in den alten Bundesländern zutrifft und damit schrittweise zu einem gesamtdeut- schen Problem wird. Nach gegenwärtigen Schätzungen müssen bis 2015 nochmals 300 000 Wohnungen vom Markt genommen werden. Dass dies keine leichte Aufgabe ist und viele Ecken und Kanten birgt, hat die Anhörung der Sachver- ständigen im Ausschuss verdeutlicht. Hier wurde auch klar, dass es zwischen verschiedenen Verbänden und In- stituten zum Teil unterschiedliche Auffassungen über die Herangehensweise einzelner Elemente gibt. Ich möchte hierfür nur zwei bis drei Beispiele anfü- gen, damit keine kleinkarierte Diskussion aufkommt. Da wäre das Beispiel der Altschulden von kommuna- len Unternehmen und Genossenschaften. Obwohl die vor Jahren prophezeiten Pleiten durch die Altschulden nicht erfolgt sind, sind diese doch ein Hemmschuh bei der Entwicklung und Entscheidungsfreude in manchen Unternehmen. Die Wohnungsunternehmen benötigten über die Rückbauzuschüsse hinaus die Entlastung von den Altschulden für alle von ihnen abgerissenen Woh- nungen, so Lutz Freitag vom GdW. Ohne eine weitere Altschuldenentlastung könnten die Unternehmen sich nicht oder nur noch in seltenen Ausnahmefällen am Stadtumbau beteiligen, auch weil die Banken aufgrund fehlender Umschuldungsmöglichkeiten ihre Zustim- mung zum Abriss verweigern würden. Die Folge wäre, dass das neue Stadtumbauprogramm seine Wirkung nicht entfalten könnte und ganze Wohnquartiere baulich und sozial erodieren würden. Selbst bei der Richtigkeit der Darstellung des GdW darf man nicht verkennen, dass vor allem „Haus und Grund“ deutliche Bedenken gegen eine weitere Übernahme von Altschulden durch den Staat geäußert haben. Sie sehen hiermit die Chan- cengleichheit der privaten Vermieter gefährdet. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Kernstädte. Der BFW hat deutlich gemacht, dass der demografische Wandel keine Gießkannenförderung zulässt. Der Rück- bau der Neubaugebiete habe nicht zur Stärkung der In- nenstädte beigetragen, sondern diese Plattenbausiedlun- gen stabilisiert und letztendlich der Kernstadt geschadet. Ein Abriss im Plattenbaugebiet stabilisiert ausschließlich dieses Gebiet. Es werden Wohnungen vom Markt ge- nommen, die nie mehr gebraucht werden, mehr nicht. Mieter werden gegebenenfalls im eigenen Bestand um- gesetzt. Der kommende Bevölkerungsrückgang zwingt zur konsequenten Konzentration auf die Kernstadt. Die Be- wahrung des baukulturellen Erbes ist nur durch be- w a ß z H B M w w d s m r e A d d m d i e e s m 2 w d F A V s v d m d l O a d e o s d n s d S s d W r j l d (C (D ohnte und genutzte Baudenkmale möglich. Wo eine ktuelle Nutzung nicht mehr möglich ist, muss es hei- en: Sichern vor Abriss. Gerade bei einer stärkeren Kon- entration auf die Kernstädte muss der Anreiz für private ausbesitzer deutlich ausgebaut werden. Viele kleine esitzer, vor allem von Einzelobjekten, erzielen mit den ieteinnahmen nicht einmal mehr die Unkosten, noch eniger einen Gewinn für eventuelle Werterhaltung. Es ird eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft sein, iese Gruppe besser in dieses Programm zu integrieren. Ein Vorschlag wäre ideal gewesen. Statt die Ver- chrottungsprämie für alte Pkws zu verschleudern, hätte an die 5 Milliarden Euro besser in die Städtebauförde- ung investiert. Tausende von Arbeitsplätzen wären neu ntstanden und bleibender Wert geschaffen worden. ber einige Korrekturen können wir ja nach der Wahl urchführen. Ich hoffe, Sie machen dann alle mit! Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Klar ist zum einen, ass das Programm Stadtumbau Ost fortgesetzt werden uss. Ebenso klar ist, dass auch die Linke natürlich an er Fortführung dieses Programms beteiligt ist und auch n Zukunft beteiligt sein möchte. Klar ist aber auch, dass s für eine erfolgreiche Fortsetzung dieses Programms inige deutliche Korrekturen geben muss. Das hat sich ehr deutlich bei der von den Oppositionsfraktionen ge- einsam beantragten Expertenanhörung gezeigt, die am 7. Mai im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung stattgefunden hat. Nach Ansicht der Mehrheit er Sachverständigen betrifft das die entscheidende rage und vor allem die richtige Antwort zur Lösung der ltschuldenproblematik. Diese Bürde war aus rein politischen Gründen im ereinigungsprozess entstanden und belastet die ostdeut- che Wohnungswirtschaft bis heute schwer. So müssen iele Wohnungsunternehmen in den neuen Bundeslän- ern zwischen 60 und 100 Euro Altschulden je Quadrat- eter Wohnfläche bilanziell verkraften. Erst wenn die ostdeutsche Wohnungswirtschaft von ieser Bürde befreit wird, kann sie auch künftig hand- ungsfähig und ein wichtiger Partner des Stadtumbaus st bleiben. Daher hat die Linke in einem Änderungs- ntrag gefordert, beim Aufstellen des Haushaltsplanes es Bundes ab dem Jahr 2010 jeweils einen eigenen Titel inzurichten, der vorrangig der Tilgung der Altschulden stdeutscher Wohnungsunternehmen dient. Dieser Titel oll finanziell in einem solchen Maße ausgestattet wer- en, wie es zur endgültigen Entschuldung dieser Unter- ehmen erforderlich ist. Nach jetziger Einschätzung dürfte es sich dabei insge- amt um eine Summe von rund 10 Milliarden Euro han- eln – eine vergleichsweise kleine Summe, seit wir über chutzschirme für Banken reden. Und trotzdem unter- treicht diese Zahl noch einmal anschaulich, wie schwer ie Bürde ist, die derzeit noch auf den ostdeutschen ohnungsunternehmen lastet. Bis zu einer endgültigen estlosen Entlastung sollen die Wohnungsunternehmen edoch mindestens von den Altschulden der dauerhaft eerstehenden und abgerissenen Bestände befreit wer- en. Es ist eine völlige Fehleinschätzung einiger Fraktio- 25546 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) nen dieses Hauses, wenn sie in der letzten Ausschusssit- zung davon sprechen, dass die Belastungen im Vergleich zu den Lasten der privaten Hausbesitzer eher marginal seien und eine weitere Entlastung zu ungleichen Wettbe- werbsbedingungen untereinander führen würde. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Ohne die Lösung der Altschuldenproblematik ist der Stadtumbau Ost – und damit die Ziele des Erfolgsprogramms – nicht zu erreichen. Noch einmal 250 000 Wohnungen vom Markt zu nehmen, erfordert die Aktionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen. Die Privatbesitzer haben bisher am Stadtumbau nicht teilgenommen und werden es auch zukünftig nicht tun. Zugleich fordert meine Fraktion, dass die vollständige Entlastung der Wohnungsunternehmen von ihren Alt- schulden nur unter der Bedingung erfolgen kann, dass diese für einen Zeitraum von fünf Jahren die Nettokalt- miete auf dem bisherigen Niveau belassen und die da- rüber hinaus gewonnene Liquidität für die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände einsetzen. Denn der Stadtumbau Ost ist kein Selbstzweck. Und der Stadtum- bau Ost dient auch nicht nur und keineswegs in erster Li- nie der Wohnungswirtschaft. Nach Auffassung der Fraktion Die Linke muss der Stadtumbau Ost in erster Linie den Menschen dienen, die in den Wohnungen leben – den Mietern. Es geht im weitesten Sinne um eine menschliche und moderne Stadt, die sich nicht zuletzt durch einen sparsameren Umgang mit Energie auch als ökologisch klug erweist. Diesem Ziel dient die Verpflichtung zur energetischen Sanierung der Wohnungsbestände. Auch in diesem Sinne bietet der Stadtumbau Ost tatsächlich eine große Chance, die genutzt werden sollte – im Interesse der Menschen. In eben diesem Interesse der Menschen liegt auch das von uns geforderte Einfrieren der Nettokaltmie- ten für einen Zeitraum von fünf Jahren. Dieses Miet- moratorium gibt den Mietern Sicherheit. Außerdem fordert meine Fraktion in einem zweiten Änderungsantrag zum Stadtumbau Ost, in die für die neue Förderperiode ab 2010 vorgesehenen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbaus Ost zur Unterstützung der vom Abriss oder Rückbau ihrer Häuser betroffenen Bewohner verbindli- che Vorschriften für das Durchführen von individuellen Sozialplanverfahren aufzunehmen. Diese Richtlinien umfassen Mindestanforderungen wie die finanzielle und materielle Entschädigung der Betroffenen und das Be- reitstellen von Umsetz- und Ersatzwohnungen. Nach un- serer Auffassung sind die dafür notwendigen finanziel- len Mittel als besonderer Titel im Förderprogramm Stadtumbau Ost nachzuweisen. Was ist der Hintergrund dieser Forderung? Bisher bleibt die Regelung der Aufwandsentschädigung für vom Abriss betroffene Mieterinnen und Mieter – zum Beispiel für den Umzug, für die Wohnungssuche und die Renovierung – den jeweiligen Wohnungsunternehmen überlassen, die den Abriss vornehmen. Die Wohnungs- unternehmen regeln das bisher sehr individuell, sehr un- terschiedlich, und mitunter regeln sie das gar nicht. Not- wendig aber sind einheitliche Standards, die in allen S r M g h w b a H B n v d – p E d s r R S m d z S s K r m k d s a k m s 1 d u l W d b P o K J b b tu a t Z e w (C (D tadtumbaugebieten gleiche Bedingungen schaffen. Ab- iss- und Rückbaumaßnahmen sind für die betroffenen ieterinnen und Mieter immer mit einem starken Ein- riff in ihre bisherigen Lebensbereiche sowie mit einem ohen persönlichen, materiellen und finanziellen Auf- and verbunden. Das Sozialplanverfahren – für das es ereits viele gute praktische Erfahrungen unter anderem us der „behutsamen Stadterneuerung“ gibt – soll dem erstellen eines Einvernehmens der davon betroffenen ewohnerinnen und Bewohner und demjenigen Woh- ungsunternehmen dienen, das den Abriss oder Rückbau eranlasst hat. Und erst ein solches Einvernehmen lässt ie Akzeptanz für den Stadtumbau Ost wachsen, der wie bereits festgestellt – auch in der neuen Förder- eriode fortgesetzt werden muss. Zu einer wirklichen rfolgsgeschichte kann dieses Programm aber erst wer- en, wenn in der alles entscheidenden Frage die ostdeut- chen Wohnungsunternehmen von der Bürde ihrer unge- echtfertigten Altschulden entlastet und wenn Abriss und ückbau sozial verträglich abgefedert werden. Die Koalitionäre bezeichnen das Förderprogramm tadtumbau Ost als ein lernendes Programm, leider neh- en sie diesen Anspruch für sich selbst nicht immer an, enn sonst wären unsere Anträge im Ausschuss nicht ab- ulehnen gewesen. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der tadtumbau Ost kann in der Tat als eine Erfolgsge- chichte bezeichnet werden, hier stimme ich der Großen oalition ausdrücklich zu. Bündnis 90/Die Grünen wa- en beim Programm von Anfang an dabei, sie haben es aßgeblich mit gestaltet und werden es auch weiterhin onstruktiv unterstützen. Die bisherigen Ausschuss- ebatten waren von einem fraktionsübergreifenden Kon- ens gekennzeichnet, und ich wünsche mir, dass dies uch in den kommenden Jahren so bleiben wird. In den vergangenen acht Jahren ist es gelungen, die ritische Leerstandssituation insbesondere bei den kom- unalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesell- chaften zu entschärfen und den Leerstand von rund ,3 Millionen auf rund 1,0 Millionen Wohnungen zu rücken. Wir haben viele Erfahrungen mit Wandlungs- nd Schrumpfungsprozessen in den Städten Ostdeutsch- ands gesammelt, und unsere Expertise wird daher in estdeutschland gerne nachgefragt. Außerdem will ich en „lernenden“ Charakter dieses Programms hervorhe- en, der ein Muster dafür ist, wie man mit dynamischen rozessen umgehen kann. Bei allem Stolz bleiben natürlich auch kritische Fragen ffen und einige ungelöste Probleme, mit denen Sie, liebe olleginnen und Kollegen, sich in den kommenden ahren beschäftigen müssen. Insbesondere die Abrisspro- lematik zeigt, dass es erhebliche Defizite in der Konflikt- ewältigung und Umgangskultur zwischen Stadtverwal- ngen einerseits und Mietern, privaten Eigentümern, ber auch allgemein an der Stadtentwicklung interessier- en Bürgern andererseits gibt. Partizipation heißt hier das auberwort, aber das scheint in manchen Verwaltungen her ein Unwort zu sein. Da wundert es mich nicht, enn die Bürgerseele kocht; Stadtforen wie zum Bei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25547 (A) ) (B) ) spiel in Leipzig, Chemnitz oder Freiberg mischen sich zu Recht in die Debatten ein und stellen sich autoritärem Verwaltungshandeln und „Abrisswahn“ entgegen. Offensichtlich ist es einigen Kommunen nicht gelun- gen, überzeugende integrierte Stadtentwicklungskon- zepte zu entwickeln, geschweige denn, sie ihren Bürgern zu vermitteln. Wenn die unvermeidlichen Konflikte nicht zu lösen sind, dann müssen diese wenigstens öf- fentlich und dann auch kontrovers diskutiert werden. Be- troffene werden oftmals erst dann mit den Tatsachen konfrontiert, wenn administrative Entscheidungen nicht mehr rückgängig zu machen sind. Hier muss sich drin- gend etwas ändern, wir fordern daher die Verbindlichkeit eines Partizipationsprozesses für alle Betroffenen und die öffentliche Debatte der integrierten Stadtentwick- lungskonzepte. Diese sollen nicht als Alibipapiere in Schubladen verschimmeln, sondern tatsächlich Blaupau- sen für den Stadtumbau in der jeweiligen Stadt darstel- len. Es sind die Bürgerinnen und Bürger, die eine Stadt zur Stadt machen und die Verwaltung hat eine sich am Bürgerwohl orientierende, dienende Funktion zu erfül- len. Daher muss sie auch das Gespräch mit Betroffenen und Bewegten führen. Der bekannte Konflikt zwischen dem Abriss von Großwohnsiedlungen und Innenstadtquartieren kann nicht autoritär und von oben herab gelöst werden, zumal es keine Patentlösung für diesen Konflikt gibt. Wer aber nur noch Plattenbausiedlungen schleifen will, dem sei gesagt, dass diese zum Teil hochwertige Bausubstanz darstellen. Die „Platte“ ist häufig sehr ener- gieeffizient, verfügt über gewachsene Sozialstrukturen und ist je nach technischer Ausrüstung häufig auch altengerecht und somit demografiefest. Und nicht zuletzt lassen sich die Neubaugebiete aus DDR-Zeiten ver- gleichsweise leicht aufwerten. Wer aber wiederum den Abriss in Innenstadtquartieren vornehmen will, nur weil hier die Leerstandsquoten so hoch sind, der darf nicht vergessen, dass diese einen hohen kulturellen Wert dar- stellen. Sie sind stadtbildprägend und entsprechen dem von uns angestrebten Ziel einer verdichteten Innenstadt. Ein Abriss schafft insbesondere aufgrund der heteroge- nen Eigentümerstrukturen neue Konflikte. Es ist fatal, wenn zum Beispiel aus Partikularinteressen leerstehende Gebäude eines Großvermieters an einer vielbefahrenen Ausfallstraße abgerissen werden, danach ein, zwei Miet- wohngebäude im Privatbesitz – womöglich noch saniert – als nahezu unvermietbare Solitärgebäude übrigbleiben und die sanierte zweite Reihe – womöglich auch im Pri- vatbesitz – den vollen Straßenlärm genau auf der Gebäu- deseite abbekommt, auf der sich zum Beispiel die Schlafräume befinden. Dieses Beispiel habe ich mir nicht ausgedacht sondern es ist in Chemnitz traurige Re- alität. So kann und so darf man Stadtumbaupolitik nicht machen, und über Proteste sollte man sich dann auch nicht beschweren. Ein wesentliches Versäumnis der nationalen Stadtent- wicklungspolitik der letzten Jahre ist, dass die Verkehrs- und damit die Lärm- und Abgasproblematik ausgeblen- det wird. Vieles wird infrage gestellt, aber der Straßen- verkehr bleibt für viele offensichtlich ein unvermeidli- ches göttliches und daher nicht änderbares Schicksal. k a w b s w u r l g z b „ h d e B a s g l W f z S g a r m t e E a i s s D g m s n f S w a b d w m w z a w z A m g L k s (C (D Aber auch dazu sind integrierte Stadtentwicklungs- onzepte da: Sie sollen im Vorfeld die Konflikte und uch schmerzhafte Einschnitte offenlegen und Lösungs- ege aufzeigen. Ehrlichkeit und Offenheit sind die Ge- ote der Stunde, die Bürgerinnen und Bürger können chon einiges an Brüchen und Zumutungen aushalten, enn ihnen die Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt nd nachvollziehbare und kritisch hinterfragbare Erklä- ungen geliefert werden. Aber das muss man auch wol- en. Genauso wie ganze Quartiere in Großwohnsiedlun- en – zum Beispiel in Wolfen-Nord – der Abrissbirne um Opfer gefallen sind, so müssen wir aber auch bei estimmten sogenannten Gründerzeitquartieren das Undenkbare“ denken. Alte Gebäude sind nicht per se ochwertig, sie lassen sich energetisch nur schwierig auf en Stand der Technik bringen, auch vor 100 Jahren gab s geringwertige, problematische Stadtlagen. Und die auqualität – und da kenne ich mich wirklich aus – war uch zu Großvaters Zeiten manchmal erschütternd chlecht. Für wertvolle und stadtbildprägende Quartiere ilt das natürlich nicht. Hier muss die Regel sein, dass eerstehende Bausubstanz gesichert oder, wie bei den ächterhäusern in Leipzig, temporär genutzt wird. Da- ür müssen auch künftig Mittel aus dem Stadtumbau Ost ur Verfügung stehen. Aber manchmal lässt sich auch mit Aufwertungs- und icherungsmaßnahmen nichts mehr machen, manchmal elten selbst sanierte Häuser in bestimmten Quartieren ls nahezu unvermietbar. Was hindert uns eigentlich da- an, diese en bloc rückzubauen? Das tut zwar weh, aber ir wäre so etwas jedenfalls lieber als eine weitere ak- ive oder passive Perforierung der Städte. Viele werden s heute nicht hören wollen, aber wir werden uns diesen ntscheidungen stellen müssen. Grundbedingung wäre ber auch hier, dass vorher ein weitgehender Konsens nsbesondere zwischen den privaten Eigentümern herge- tellt wird und sich derartige Rückbaumaßnahmen chlüssig in ein Stadtentwicklungskonzept einfügen. azu brauchen wir eine – auch finanziell – bessere und ezielte Unterstützung privater Hauseigentümer, die mit anchen Stadtumbauprozessen schlichtweg überfordert ein dürften. Es ist eine weitere schmerzhafte und auch immer och von vielen negierte Erkenntnis, dass die Schrump- ungs- und Entleerungsprozesse in vielen ostdeutschen tädten noch nicht am Ende sind. Ganz im Gegenteil, sie erden in den nächsten Jahren wieder deutlich an Fahrt ufnehmen. Schon die Tatsache, dass uns eine nichtge- orene Generation des „Nachwende-Geburtenknicks“ in en kommenden Jahren auf dem Wohnungsmarkt fehlen ird, macht deutlich, dass in Verbindung mit dem allge- einen Bevölkerungsrückgang, der unveränderten Ab- anderung aus Ostdeutschland und der wenn auch redu- ierten Neubautätigkeit der Wohnungsleerstand weiter nsteigen muss. Das Institut für Ökologische Raument- icklung in Dresden hat für Sachsen berechnet, dass bis um Jahr 2050 jedes Jahrzehnt mindestens die gleiche nzahl von Wohnungen vom Markt genommen werden uss, wie dies im ersten Jahrzehnt dieses Jahrtausends eschehen ist. Und damit würden wir gerade einmal die eerstandsquote auf dem heutigen Niveau stabilisieren önnen. Wie das finanziell gestemmt werden soll, ist mir chleierhaft. Der Solidarpakt II, Korb II, aus dem der 25548 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Stadtumbau Ost und auch die Altschuldenhilfe oder möglicherweise auch eine I-Zulage Bau als überpropor- tionale Leistungen des Bundes finanziert werden, steht jedenfalls spätestens ab 2019 für derartige Programme nicht mehr zur Verfügung. Der Stadtumbau Ost wäre schlichtweg damit überfor- dert, wenn er auch noch die demografischen und wirt- schaftlichen Probleme Ostdeutschlands lösen müsste. Er ist aber ein zentraler Bestandteil im Aufbau Ost, ohne den viele Städte an Attraktivität und Überlebensfähigkeit verlieren würden, was wiederum die Schrumpfungs- und Entleerungsprozesse gerade in Klein- und Mittelstädten nur noch beschleunigen würde. Daher gilt es, die Mittel- verwendung für den Stadtumbau Ost aus dem Solidar- pakt II, Korb II besonders gut zu überlegen. Die Begehr- lichkeiten in Bezug auf Altschuldenhilfe und I-Zulage Bau sind verständlich, aber auch sehr groß, bloß: Das Geld kann halt nur einmal ausgegeben werden. Daher plädiere ich dringend dafür, die Frage der Altschulden- hilfe in einem anderen Kontext zu diskutieren. Ich habe wiederholt deutlich gemacht, dass ich die Altschulden- problematik für einen kapitalen Webfehler des Eini- gungsvertrages halte. Es macht keinen Sinn, immer wie- der neue Mittel in eine Altschuldenhilfe zu stecken, da die verbleibenden Altschulden durch Zins und Zin- seszins immer wieder neue Schulden schaffen. Auch die I-Zulage Bau sollte kritisch diskutiert werden, ich halte es für eher wichtig, künftig Mittel zur Unterstützung von privaten Eigentümern zur Verfügung zu halten. Aber diese Mittel müssen dann aus einem anderen Topf als dem Solidarpakt II kommen. Was weg ist, ist weg, und diese Mittel aus dem Solidarpakt fehlen dann an anderen Stellen, mit denen wir Ostdeutschland attraktiver und zu- kunftsfester machen müssen. Ohne Investitionen in Bil- dung, Hochschulen, Forschung und Innovationen bleibt der Aufbau Ost auf der Strecke. Dadurch verkommt der Stadtumbau Ost letztlich nur noch zum Reparaturbetrieb eines aus den Fugen geratenen Wohnungsmarktes. Der Stadtumbau Ost bietet die große Chance, unsere Städte zukunftsfest und lebenswert zu machen. Nur le- benswerte Klein-, Mittel- oder Großstädte werden in Zu- kunft eine Chance im nationalen und internationalen Wettbewerb um junge, qualifizierte und kreative Men- schen haben. Das ist von zentraler Bedeutung nicht nur für die Städte, sondern für die Regionen, für ganz Ost- deutschland. Dafür müssen wir uns mit aller Kraft ein- setzen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg für die nächsten Jahre und bedanke mich bei dieser Gelegenheit für die gute, kollegiale und konstruktive Zusammen- arbeit in den vergangenen Jahren. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellen- gesetz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG) e v s s A m b r u v s v o n g s Z D l g V d g n G d g b B w l n c (C (D – Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) – Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehö- rigkeit in besonderen Fällen (Transsexuel- lengesetz – TSG) – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Selbstbestimmtes Leben in Würde er- möglichen – Transsexuellenrecht umfas- send reformieren – Transsexuellengesetz aufheben – Rechtli- che Gestaltungsmöglichkeiten für Trans- sexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen – Antrag: Reform des Transsexuellengesetzes für ein freies und selbstbestimmtes Leben (Tagesordnungspunkt 63 a bis c) Helmut Brandt (CDU/CSU): Wir beraten heute über inen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und di- erse Anträge der Opposition zur Änderung des Trans- exuellengesetzes, denen ein Urteil des Bundesverfas- ungsgerichts vom 27. Mai 2008 vorausgeht. In seinem Urteil hat das BVerfG festgestellt, dass § 8 bs. 1 Nr. 2 TSG mit dem Art. 2 Abs. 1 in Verbindung it Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht verein- ar sei. Im Klartext bedeutet das, es ist verfassungswid- ig, für Transsexuelle eine Personenstandsänderung nur nter dem Vorbehalt der Ehelosigkeit des Betroffenen orzunehmen. Nach derzeit geltendem Recht müssen ich verheiratete Transsexuelle erst scheiden lassen, be- or sie von Amts wegen dem anderen Geschlecht zuge- rdnet werden können, selbst dann, wenn beide Ehepart- er die Fortführung ihrer Ehe wünschen. Nach dem eltenden Scheidungsrecht müssen sie entgegen den tat- ächlichen Umständen den Scheidungsrichter von der errüttung ihrer Ehe überzeugen. Das ist kein Zustand. em müssen wir entgegenwirken. Wir dürfen nicht zu- assen, dass Amtshandlungen zur Farce werden. Mit unserem Gesetzentwurf entsprechen wir voll und anz den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts. erheiratete Transsexuelle, die eine Personenstandsän- erung anstreben, können nun bei Erfüllung aller sonsti- en Kriterien ihre Ehe fortführen, sofern sich beide Part- er ausdrücklich damit einverstanden erklären. Im egensatz zu den Anträgen aus den Reihen der Grünen, er Linken und der FDP behält unser Antrag die sonsti- en Kriterien bei. Damit soll dem Missbrauch vorge- eugt werden. Allerdings bedeutet die Umsetzung der Vorgaben des undesverfassungsgerichtes in der Konsequenz, dass ir einer sehr geringen Anzahl von Menschen die Mög- ichkeit einer de facto gleichgeschlechtlichen Ehe eröff- en. Lassen Sie mich dazu einige Anmerkungen ma- hen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25549 (A) ) (B) ) Erstens, und das möchte ich in aller Klarheit sagen: Der Wegfall der Ehelosigkeit als Voraussetzung im § 8 TSG präjudiziert keineswegs die Einführung der gleich- geschlechtlichen Ehe. Das Prinzip, wonach eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen wer- den kann, bleibt durch dieses Gesetz zu Recht unberührt. Wir würden einer Abschaffung dieses Prinzips auch ve- hement entgegenwirken. Das werden wir auch heute tun, indem wir den Antrag der Grünen „Änderung der Vorna- men und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“ ablehnen. Dieser Antrag ist ein völlig unseriöser Gene- ralangriff auf die Ehe zwischen Mann und Frau. In unserem Gesetzentwurf geht es darum, den betrof- fenen Eheleuten die Möglichkeit zu geben, ihre rechtmä- ßig geschlossene Ehe fortzuführen, sofern sie es denn wünschen, auch wenn einer von beiden eine Personen- standsänderung beantragt, nachdem er sich einer unwi- derruflichen und im Übrigen zur Zeugungsunfähigkeit führenden Geschlechtsumwandlung unterzogen hat. Dieses Doppelkriterium wie auch die sonstigen strengen Auflagen bleiben bei der Personenstandsänderung in un- serem Antrag nämlich unberührt. Nun kann ich mir aber beim besten Willen nicht vor- stellen, dass jemand sich einer Hormonbehandlung und einem operativen Eingriff dieses Ausmaßes unterwirft, nur um eine nun gleichgeschlechtlich gewordene Ehe fortführen zu können und somit das oben genannte Prin- zip der Ehe zwischen Mann und Frau zu unterminieren. Ich kann nur erahnen, mit wieviel Unannehmlichkeiten, ja Leid diese Behandlungen verbunden sind, sodass mei- ner Überzeugung nach nicht davon auszugehen ist, dass sie von den betroffenen Menschen leichtfertig in Kauf genommen würden, nur um das Gesetz zu umgehen. Anders sieht es bei den Gesetzentwürfen vonseiten der Opposition aus. Alle verzichten auf den operativen Eingriff zur Annäherung an das äußerliche Erschei- nungsbild des gewünschten Geschlechts sowie auf die Fortpflanzungsunfähigkeit. Gerade vor dem Hinter- grund, dass wir die Ehe als Institution schützen wollen, wie es das Grundgesetz im Übrigen völlig zu Recht vorschreibt, können wir diese Bedingungen bei der Per- sonenstandsänderung nicht entbehren. Ich glaube viel- mehr, dass die aufrechterhaltenen Bedingungen in unse- rem Antrag dafür sprechen, dass die Ehe als auch mir persönlich sehr wichtige Institution durch unsere Geset- zesänderung des Transsexuellengesetzes nicht gefährdet und nicht infrage gestellt wird. Sie wird erst recht nicht der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gleichgestellt, wie es die Grünen wünschen. Zum vom Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 festgeschrie- benen besonderen Schutz der Ehe gehört meiner Ansicht nach auch, dass sich der Staat nicht in rechtskräftige Ehen einmischen darf, sofern diese dem geltenden Recht und den Anliegen der Eheleute entsprechen. Diese äu- ßerst seltenen de facto gleichgeschlechtlichen Ehen, die so manchem Sorgen bereiten könnten, wurden als Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen und sind somit rechtens. Die Frage, die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, ist folgende: Darf der Staat Ehe- leute gegen ihren Willen zur Scheidung zwingen, wenn n G P d r W n z v E l s g a ä d w P n w r b d w s i F m E r r B i r w p w n a a E n l g n s k l e s A Ü d r s j b g (C (D ach der Personenstandsänderung beide dem gleichen eschlecht zugeordnet sind? Wir müssen in diesem unkt dem Bundesverfassungsgericht beipflichten und em Willen der Eheleute folgen. Täten wir das nicht, ge- ieten wir bei Beibehaltung des jetzigen Rechts wider illen in die Gefahr, die Institution Ehe zu schwächen, ämlich dann, wenn wir dem Staat dieses Recht auf er- wungene Scheidung beließen. Man stelle sich einmal or, der Staat würde sich anmaßen, eine völlig normale he gegen den Willen der Beteiligten scheiden zu wol- en. Natürlich muss aber auch gleichzeitig gewährleistet ein, dass die Personenstandsänderung ein Scheidungs- rund für beide Partner sein kann. Ich kann nämlich uch jene Betroffenen verstehen, die die Personenstands- nderungen als so schwerwiegende Veränderung werten, ass sie der Ansicht sind, dass die Ehe nicht fortgeführt erden kann. Deshalb ist es unabdingbar, dass beide artner sowohl bei der Namens- als auch bei der Perso- enstandsänderung beteiligt sind und bleiben. Das ist iederum ein Punkt, den die Opposition nicht zu be- ücksichtigen scheint. Das Recht auf persönliche Selbst- estimmung des Antragstellers darf nicht bedeuten, dass er unmittelbar betroffene Partner nicht mit einbezogen erden darf, im Gegenteil. Nun einige Ausführungen zum Zustandekommen die- er Gesetzesänderung. Seit einigen Jahren beschäftige ch mich als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU- raktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages it Änderungsvorschlägen zum Transsexuellengesetz. s ergibt sich meiner Ansicht nach noch weiterer Ände- ungsbedarf, der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr be- ücksichtigt werden konnte. Tatsächlich hat uns das undesverfassungsgericht in seinem Urteil auferlegt, die n diesem Änderungsgesetz vorgenommenen Modifizie- ungen noch vor dem 1. August 2009 vorzunehmen. So ar es nicht möglich, innerhalb eines Jahres legitime rozedurale Erleichterungen für die Transsexuellen so- ohl bei der Vornamensänderung, der sogenannten klei- en Lösung, als auch bei der Personenstandsänderung, lso der „großen Lösung“, umzusetzen. Diese müssen uf die nächste Legislaturperiode vertagt werden. Diese rleichterungen müssen jedoch wohlüberlegt sein und icht leichtfertig eingebracht werden, wie es vornehm- ich die Grünen und die Linke in ihren jeweiligen Anträ- en tun. Außerdem dürfen prozedurale Erleichterungen icht mit der Streichung jeglicher Auflagen gleichge- etzt werden. Lassen Sie mich Ihnen einige dieser potenziellen zu- ünftigen Änderungen kurz vorstellen. Da das ursprüng- iche Gesetz aus dem Jahre 1980 stammt, berücksichtigt s nicht aktuellste medizinische Erkenntnisse zur Trans- exualität. So wird im Transsexuellengesetz in § 1 bs. 1 und 3 Nr. 2 die „Unumkehrbarkeit der inneren berzeugung“ in Bezug auf die Zugehörigkeit zum an- eren Geschlecht zum Kriterium für eine Namensände- ung gemacht, die ihrerseits eine Vorstufe zur Personen- tandsänderung ist. Heutzutage gehen Psychologen edoch davon aus, dass von einer völligen „Unumkehr- arkeit“ in Fragen der sexuellen Zugehörigkeit und Nei- ung im Allgemeinen nicht die Rede sein dürfe, da diese 25550 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Unumkehrbarkeit nie mit völliger Sicherheit festgestellt werden könne. Somit könnten sich Ärzte um den Selbst- schutz willen weigern, ein solches Zeugnis auszustellen. Vielmehr sollte das ärztliche Attest feststellen, dass „eine fortdauernde innere Überzeugung“ bezüglich der sexuellen Identität vorliege. Dieser Frage wird sich der 17. Deutsche Bundestag annehmen müssen. Im Übrigen erschiene es mir sinnvoll, zugunsten eines ärztlichen auf ein explizit „fach“-ärztliches Zeugnis zu verzichten. So- mit stünde den Antragstellern frei, sich an den Arzt ihres Vertrauens zu wenden, der sie seit Jahren betreut. An- dere strittigere Punkte bedürfen noch der intensiven Prü- fung. All das wird der nächste Bundestag zu beurteilen und gegebenenfalls umzusetzen haben. Wichtig ist heute, dass wir dem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen, denn er geht in die richtige Rich- tung: Zum einen bringt er das Transsexuellengesetz mit dem Grundgesetz in Einklang und trägt zum anderen den legitimen Wünschen von betroffenen Personen Rech- nung, ohne die Ehe als Institution zu gefährden oder Na- mens- und Personenstandsänderungen zu reinen Forma- litäten und somit zur Farce zu degradieren, wie es vornehmlich die Grünen und die Linken beabsichtigen. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf der Koalition folglich zu und lehnt die Anträge der Op- position entschieden ab. Gabriele Fograscher (SPD): Wir beraten heute den Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU zur Änderung des Transsexuellengesetzes in zweiter und dritter Lesung sowie Anträge und Gesetzentwürfe der Oppositionsfrak- tionen zu umfassenden Änderungen des Transsexuellen- gesetzes. Der Gesetzentwurf der Koalition setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2008 um, in dem das Gericht das Erfordernis der Ehelosigkeit bei Perso- nenstandsänderungen als verfassungswidrig erklärt hat. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, diesen verfassungs- widrigen Zustand bis zum 1. August 2009 zu beseitigen. Dieser Auflage kommen wir mit unserem Gesetzentwurf nach, der die Streichung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG vor- sieht. Diese Neuregelung ermöglicht es Transsexuellen, eine Anerkennung ihrer neuen Geschlechtsidentität zu bekommen, ohne dass sie sich scheiden lassen müssen. Wir begrüßen diese Neuregelung ausdrücklich. Leider waren weitergehende und dringend notwen- dige Neuregelungen mit der CDU/CSU nicht möglich. Das Transsexuellengesetz wurde 1980 beschlossen und entspricht nicht mehr dem Stand der Wissenschaft und der Lebenswirklichkeit von Transsexuellen. Deshalb werden wir in der nächsten Wahlperiode eine umfas- sende Novellierung auf den Weg bringen. Ziel einer sol- chen Novellierung muss es sein, das Leben und den All- tag der Betroffenen zu erleichtern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen Teile des Transsexuellenge- setzes als verfassungswidrig erklärt hat. Seit dem Erlass des TSG hat sich viel verändert. So zum Beispiel ist die sichere Diagnose „Transsexualität“ h M s l g „ d a z „ g d m h T d d a A d f a Z h n d d v ä s s F g r u s B d F d l i d d d h w m t r k s z (C (D eute keine Indikation mehr, geschlechtsangleichende aßnahmen vorzunehmen. Fast ein Drittel aller Trans- exuellen wollen keine operative Geschlechtsumwand- ung vornehmen. Die Ablehnung medizinischer Ein- riffe lässt aber keinen Zweifel an der Diagnose Transsexualität“ zu. Bei der Konzeption des TSG ging er Gesetzgeber davon aus, dass ein Transsexueller mit llen Mitteln danach strebe, seine Geschlechtsmerkmale u verändern. Deshalb ging man davon aus, dass die kleine Lösung“ (Vornamensänderung) nur ein Durch- angsstadium zur „großen Lösung“ (Personenstandsän- erung und operativer Eingriff) war. Das entspricht nicht ehr dem heutigen Stand der Wissenschaft. Bei einer umfassenden Novellierung sollten wir des- alb die Frage beantworten, ob § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SG, das Erfordernis der Fortpflanzungsunfähigkeit und ie operative Geschlechtsumwandlung zur Änderung es Personenstandes, vereinbar ist mit dem Grundrecht uf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. uch ist es notwendig, die Verfahren zur Vornamensän- erung zu straffen, indem man auf den Vertreter des öf- entlichen Interesses und auf die zwei geforderten Gut- chten verzichtet. Ein ärztliches Zeugnis, dass das ugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht mit oher Wahrscheinlichkeit bescheinigt, ist meiner Mei- ung nach ausreichend, ebenso die Antragstellung vor em Standesamt. Wie ich bereits in meiner Rede zur ersten Lesung zu iesem Thema ausgeführt habe, halte ich den Vorschlag on Bündnis 90/Die Grünen, auch die Personenstands- nderung von den nach Landesrecht für das Personen- tandswesen zuständigen Behörden vornehmen zu las- en, nicht für richtig. Die Entscheidung über die eststellung der Geschlechtszugehörigkeit sollte auf- rund der damit verbundenen Rechtsfolgen in der ge- ichtlichen Zuständigkeit bleiben. Das Transsexuellengesetz ist durch Rechtsprechung nd Rechtspraxis in vielen Teilen überholt. Eine umfas- ende Reform ist dringend geboten. Der neu gewählte undestag wird sich damit befassen müssen. Gisela Piltz (FDP): Entscheidend für die FDP-Bun- estagsfraktion ist, dass für transsexuelle Männer und rauen ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, er ihnen ein freies und selbstbestimmtes Leben ermög- icht. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht n den vergangenen Jahren mehrere zentrale Vorschriften es TSG für verfassungswidrig erklärt hat, zeigt auf, ass eine umfassende Reform notwendig ist. Im April dieses Jahres legte das Bundesministerium es Innern einen Referentenentwurf vor, der sowohl in- altlich als auch vom Verfahren her absolut inakzeptabel ar. Eine Beteiligung der Fachverbände wurde erst ein- al für nicht nötig erachtet. Erst nach völlig berechtig- em Protest der betroffenen Verbände hat das Ministe- ium den Entwurf versandt – dann aber mit einer sehr urzen Fristsetzung zur Rückäußerung. Die Gering- chätzung des Themas, die sich in diesem Verfahren eigt, ist nicht hinnehmbar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25551 (A) ) (B) ) Ich bin heute sehr froh, dass wir nun doch nicht über diesen Entwurf beraten. Immerhin hat die breite und scharfe Kritik dazu geführt, dass der Entwurf zurückge- zogen wurde. Aber dazugelernt hat die Bundesregierung dennoch nicht. Denn der nun vorliegende neue Gesetz- entwurf beschränkt sich auf eine kleine Detailregelung und setzt nur die zwingend bis August umzusetzenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Dass die Bundesregierung hierfür dann aber ein ganzes Jahr ge- braucht hat, ist mir nicht erklärlich. 2007 hat der Innenausschuss eine Sachverständigen- anhörung durchgeführt, in der die geladenen Experten dem Gesetzgeber viele wichtige Anregungen mit auf den Weg gegeben haben. Von den vielen klugen Erwägun- gen, die dort vorgetragen wurden, fand sich in dem schon erwähnten Referentenentwurf vom April 2009 aber leider nichts wieder. Die FDP-Fraktion fordert bereits seit vielen Jahren eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes. Auf- grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts ist das TSG derzeit nur noch Stückwerk. Wir brau- chen dringend eine echte und umfassende Reform, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben umsetzt und zu- gleich den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird. Daher müssen wir uns in der nächsten Wahlperiode erneut mit diesem Thema beschäftigen und dabei die Fachverbände einbeziehen. Die heutige Regelung des TSG bedeutet für viele Be- troffene eine große Belastung. Zahlreiche bürokratische Hindernisse, die aus heutiger Sicht nicht mehr zu recht- fertigen sind, wie die Begutachtung für die Vornamens- änderung durch zwei Sachverständige, ziehen Verfahren unnötig in die Länge. Zudem kann ein in weiten Teilen verfassungswidriges Gesetz nicht einfach so stehen ge- lassen werden. Die daraus folgende Rechtsunsicherheit ist für die Betroffenen ebenfalls belastend. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion darf der geschlechtsverändernde operative Eingriff künftig keine zwingende Voraussetzung mehr für eine Personen- standsänderung sein. Schon im September 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass aus der Dia- gnose „Transsexualität“ nicht mehr zwingend die Indi- kation für geschlechtsumwandelnde Maßnahmen abzu- leiten ist. Zudem finden sich in der Fachliteratur keine haltbaren Gründe mehr für eine unterschiedliche perso- nenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne Geschlechtsumwandlungen. Das muss ein Kernpunkt der neuen gesetzlichen Regelung sein. Auch die Dreijahresfrist ist zu lang. Hier muss überlegt wer- den, inwieweit der Prognosezeitraum verkürzt werden kann. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Bun- desregierung werden die Eheschließung und das Erfor- dernis der Ehelosigkeit für Transsexuelle neu geregelt. Die Streichung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nimmt einen wichtigen Punkt der anstehenden Gesamtreform vorweg. Die FDP-Fraktion hält es darüber hinaus für erforder- lich, dass der Namensträger seinen geänderten Vorna- men auch bei einer Eheschließung behält. Die entspre- chende Vorschrift in § 7 Abs. 1 Nr. 3 TSG hat das B k a f P f m s a h e n u x P R s l f i t A g S v w e d T e s T a s d z d a S d d e k s R a s s c s g u f G f (C (D undesverfassungsgericht für verfassungswidrig er- lärt. Die entsprechende Vorschrift muss daher ebenfalls ufgehoben werden. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz gibt es erstmalig ür gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre artnerschaft rechtlich absichern zu können. Ich bin roh, dass die Lebenspartnerschaft mittlerweile nicht ehr nur eine Randerscheinung für Minderheiten ist, ondern sich vielmehr in der Mitte der Gesellschaft als nerkannte Lebensform etabliert hat. Diese Entwicklung aben wir bei transsexuellen Menschen leider noch nicht rreicht. In der Bevölkerung herrschen oftmals Unkennt- is und Klischees vor in Bezug auf transsexuelle Männer nd Frauen. Immer wieder kommt es vor, dass Transse- ualität mit Travestie verwechselt wird. Hier ist auch die olitik aufgefordert, durch die geeigneten rechtlichen ahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die Gesell- chaft transsexuellen Menschen mit Akzeptanz und To- eranz begegnet. Da dieser Zustand leider noch nicht zu- riedenstellend erreicht ist, sind transsexuelle Menschen mmer wieder auch Diskriminierungen ausgesetzt. Poli- ik und Gesellschaft müssen daher gleichermaßen jeder rt von Ausgrenzung entschlossen entgegentreten. Dazu ehört auch, mit den heutigen Beratungen nicht den chlussstrich unter eine TSG-Reform zu ziehen, sondern ielmehr dies als ersten Schritt anzusehen, dem alsbald eitere folgen müssen. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Am 27. Mai 2008 ntschied das Bundesverfassungsgericht: „Angesichts er Schwere der Beeinträchtigung, die ein verheirateter ranssexueller durch die Versagung der rechtlichen An- rkennung seiner empfundenen und gewandelten Ge- chlechtszugehörigkeit erfährt, wird § 8 Abs. 1 Nr. 2 SG bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung für nicht nwendbar erklärt.“ Das Bundesverfassungsgericht ent- chied damit, dass verheiratete transsexuelle Menschen, ie ihr Geschlecht angeglichen haben, nicht mehr ge- wungen sind, sich scheiden zu lassen. Bis dato erkannte er Staat die neu erlangte Geschlechtsidentität nur dann n, wenn sich Eheleute scheiden ließen. Das hieß: Der taat zwang glücklich verheiratete Menschen zur Schei- ung. Vor nun fast 30 Jahren wurde in der Bundesrepublik as Transsexuellengesetz verabschiedet. Damals war es in Fortschritt. Doch es ist inzwischen in die Jahre ge- ommen und entspricht heute nicht mehr der gesell- chaftlichen Realität. Seit Jahren fordern Betroffene eine eform! Aber was tun Sie? Sie packen das Thema nicht n. Sie wehren ab. Erst wenn Betroffene es schaffen, ich bis zum Bundesverfassungsgericht vorzukämpfen, ind Sie bereit zu reagieren – aber auf den letzten Drü- ker und möglichst unbemerkt. Der vorgelegte Gesetzentwurf beschränkt sich aus- chließlich auf die Umsetzung des Bundesverfassungs- erichtsurteils, statt das Problem insgesamt anzugehen nd endlich die Erfahrungen der Betroffenen aufzugrei- en und mit ihnen praktikable Lösungen zu finden. Im egensatz zu Ihnen sind wir diesen Weg gegangen. Wir ordern, dass jeder Erwachsene einen neuen Vornamen 25552 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) annehmen kann, ohne dass dieser im Zusammenhang stehen muss zu seinem Geschlecht oder seiner Ge- schlechtsidentität. Wir fordern, dass jeder Erwachsene ohne Einschränkungen seinen Personenstand verändern kann. Wir fordern, dass das langwierige und demüti- gende Begutachtungssystem überwunden wird. Wir fordern, dass Transsexuelle nicht länger vom Medizini- schen Dienst der Krankenkassen an ihrer Geschlechts- angleichung gehindert werden. Wir fordern insbesondere die sofortige Streichung der Pflicht zur Fortpflanzungs- unfähigkeit, da es ein eklatanter Eingriff in die Men- schenrechte transsexueller Menschen ist. Wir fordern, dass eine Liberalisierung des Vornamen- und Personen- standrechts allen Menschen mehr Möglichkeiten schaf- fen soll. Unsere Forderungen lassen sich in bestehende Ge- setze integrieren. Ein Sondergesetz für Transsexuelle ist überflüssig. Hiervon würden auch Transgender und In- tersexuelle profitieren, also Menschen, die zwischen den Geschlechtern stehen. Doch Sie ignorieren auch diese Menschen. Wir können dem Gesetzentwurf der Grünen heute zustimmen, da dieser Gesetzentwurf unsere Forde- rungen aufgenommen hat und damit den Betroffenen ge- recht wird. Wir können dem Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen, denn dieser verharrt in unzulänglichen Sonderregelungen, statt eine grundsätzliche Liberalisie- rung ins Auge zu fassen. Trotzdem stimmen wir dem Gesetz der Regierungs- koalition zu. Es bedeutet zumindest eine gewisse Ver- besserung für die Betroffenen. Und darüber hinaus freut uns, dass Sie mit diesem Gesetz zum ersten Mal die Ehe zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts er- möglichen. Damit werden zumindest ein Teil der Lesben und Schwulen, die sich für eine Partnerschaft entschie- den haben, nicht mehr wie deklassierte Eheleute vom Gesetzgeber betrachtet. Wir hoffen, dass mit dem von Ihnen hier beschlosse- nen Gesetz der Druck wächst, Menschen in einer einge- tragenen Lebenspartnerschaft der Ehe gleichzustellen. Stellen sie endlich alle Menschen gleich – egal welche geschlechtliche oder sexuelle Orientierung oder Identität sie haben. Akzeptieren Sie die Vielfalt dieser Gesell- schaft, denn es geht nicht um einige wenige. Es geht da- bei um die Vielfalt der gesamten Gesellschaft. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir beraten heute über zwei Gesetzentwürfe, die die Belange der transsexuellen Menschen betreffen. Das erste Vorhaben ist der Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit, der von meiner Fraktion vor- bereitet wurde. Das zweite ist der Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Transsexuellengesetzes, und er kommt aus den Reihen der Großen Koalition. Der von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor- bereitete Entwurf ist ein trauriger Beweis der Ignoranz und des Desinteresses der Koalition gegenüber den transsexuellen Menschen. Zwar räumen die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien in ihren Reden e n w s n l u 3 s e g a G m „ f d s t d m w t e w w I U M g g S h u l e n s w g c ä l G s D k d d D P F s d s (C (D benso wie die Vertreter des Bundesministeriums des In- eren und des Bundesministeriums der Justiz ein, dass eiterer Änderungsbedarf am Transsexuellengesetz be- tehe. Damit geben sie jedoch zugleich zu, dass es ihnen icht möglich war, innerhalb eines Jahres längst überfäl- ige prozedurale Erleichterungen für die Transsexuellen mzusetzen. Wie viel Zeit brauchen Sie denn, um ein 0-jähriges Gesetz zeitgemäß zu novellieren? Wie lange ollen die Menschen noch warten? Müssen sie erneut ine Legislaturperiode abwarten? Oder muss der Gesetz- eber zum sechsten Mal vom Bundesverfassungsgericht ngewiesen werden, Transsexuellen nicht elementare rundrechte zu entziehen? Aber Ihre Einstellung zum Transsexuellengesetz hat eines Erachtens noch einen anderen Ursprung. Ihr Twitter-Gesetzentwurf“ ist Ausdruck einer auf Angst undierten Wahrnehmung der Geschlechtlichkeit, in der ie bipolare Aufteilung in Frauen und Männer, oder bes- er gesagt, in Männer und Frauen, die Basis für die tradi- ionell geordnete Gesellschaft bildet. Allerdings stammt ieses Verständnis von Geschlecht aus Zeiten, in den an über Gender, also soziales Geschlecht, nichts usste. Danach müsste das Aussehen wie Rollenverhal- en einer Person mit dem Personenstand zweifellos über- instimmen. Aber mit diesen Überzeugungen liegen sie eiter hinter der gesellschaftlichen Entwicklung und den issenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte. Unser Entwurf dagegen anerkennt die Vielfalt der dentitäten und Lebensweisen, lehnt die Angst vor der neindeutigkeit der Geschlechter ab und erleichtert den enschen, ihren rechtlichen Status dem Sich-selbst-Be- reifen anzupassen. Deshalb appelliere ich an die Kolle- innen und Kollegen der Großen Koalition: Unterstützen ie transsexuelle Menschen in ihrem schwierigen Bemü- en, ihre Persönlichkeit zu entfalten, und stimmen Sie nserem Gesetz zu! Allerdings spiegeln Ihr Vorgehen beim Transsexuel- engesetz und manche Reden bei der ersten Lesung noch in Problem wider: Sie misstrauen dem Menschen in sei- er Selbstbestimmung. Sie glauben nicht an seine Ent- cheidungsfähigkeit hinsichtlich seines Geschlechts. Sie ollen weiter die Transsexualität diagnostizieren. Das eltende Erfordernis der Überprüfung der geschlechtli- hen Identität von Staats wegen sowohl bei Vornamens- nderung als auch bei Personenstandsänderung tastet al- erdings den Sexualbereich des Menschen an, den das rundgesetz als Teil der Privatsphäre unter den verfas- ungsrechtlichen Schutz stellt. Wovor haben Sie Angst? ass auf den Straßen Menschen rumlaufen werden, die eine „deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild es anderen Geschlechts erreicht“ hatten, wie das zurzeit as geltende Transsexuellengesetz erfordert? Wir haben hingegen mehr Vertrauen in Menschen. er von uns vorgelegte Gesetzentwurf geht von dem rinzip „in dubio pro libertate“ – im Zweifel für die reiheit – aus. Wir als Politik dürfen nicht die ge- chlechtliche Identität eines Menschen überprüfen, son- ern müssen dafür Rahmenbedingungen schaffen, dass ich sein rechtlicher Status lediglich nach seiner inneren Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25553 (A) ) (B) ) Überzeugung richtet. Wir wollen damit, dass sich der Staat aus der Privatsphäre des Menschen, aus seiner ge- schlechtlichen Selbstbestimmung zurückzieht und geben das Primat dem wahren Geschlechtsempfinden, über das nur das Individuum Auskunft geben kann. Stimmen Sie daher, sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen unserem Entwurf zu! Zum Schluss möchte ich mich dennoch bei Ihnen für Ihren Entwurf, dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen wird, bedanken. Mit diesem Gesetz eröffnen sie das Institut der Ehe zumindest für einige gleichge- schlechtliche Paare. Die Forderung nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben wir Grüne vor genau 15 Jahren zum ersten Mal dem Bundestag vorge- legt. Und Sie können sich mit Händen und Füssen dage- gen wehren, aber Tatsache ist, dass heute der Deutsche Bundestag die rechtliche Grundlage für die Öffnung der Ehe generell schaffen wird. In der Tat ein historisches Moment! Dafür danke ich Ihnen im Namen von Lesben und Schwulen, die zwar im Moment nur in bestimmten Situationen davon Gebrauch werden machen können, aber die eines Tages durch die heute vom Bundestag er- öffnete Tür als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bür- ger gehen werden. Anlage 12 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) – Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform – Gesetz zur Verbesserung der Absicherung von Zi- vilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivi- len Krisenprävention – Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskon- fliktgesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstif- tungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsin- dexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfi- nanzierungsgesetz – SchlussFinG) – Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteu- ergesetzen – – – – – – – – – – – – – – – (C (D Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertrie- benengesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Er- richtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissen- schaftliche Institute im Ausland, Bonn Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Ju- den Europas“ Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtli- nie (ARUG) Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Til- gungsfonds“ Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erb- schaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblas- ser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenar- beit bei der Bekämpfung des grenzüberschreiten- den Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit so- wie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit Gesetz zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und In- standhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Pol- nischen Grenzkommission Gesetz zu der Satzung vom 26. Januar 2009 der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzge- setzes Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentral- registergesetzes 25554 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 (A) ) (B) ) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt zwar, dass das Gesetz das An- liegen der Gesetzesinitiative des Bundesrates vom 14. März 2008 – Bundesratsdrucksache 72/08 (Be- schluss), Bundestagsdrucksache 16/9021 – aufgreift und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten durch eine Ausdehnung der Aufnahme von Verurteilun- gen in das Führungszeugnis verbessern will. Gegen das Gesetz ist aber, auch wenn der darin vorgesehene Um- fang der zusätzlich aufzunehmenden Verurteilungen nicht zu beanstanden ist, Folgendes einzuwenden: Nicht zu überzeugen vermag der Lösungsansatz der Vorlage – abweichend vom Gesetzentwurf des Bundes- rates –, den Umfang des Führungszeugnisses nicht gene- rell auszudehnen, sondern zusätzliche Eintragungen nur in ein „erweitertes Führungszeugnis“ aufzunehmen, das nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt wird. Denn das Gesetz will zwar einerseits den Kreis der Personen, denen ein erweitertes Führungszeugnis erteilt wird, be- schränken, kann diesen Personenkreis aber nicht exakt abgrenzen. Gemäß der Generalklausel in § 30a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c in Verbindung mit Buchstabe b BZRG-neu soll das erweiterte Führungszeugnis dann er- teilt werden, wenn es für eine Tätigkeit benötigt wird, die in einer der beruflichen oder ehrenamtlichen Beauf- sichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Min- derjähriger „vergleichbaren Weise geeignet ist“, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Nach welchen Krite- rien beurteilt werden soll, ob Tätigkeiten im Sinne der Vorschrift „in vergleichbarer Weise geeignet“ sind, wird auch in der Begründung des zugrundeliegenden Gesetz- entwurfs nicht näher erläutert. Der Umfang des aus- kunftsberechtigten Personenkreises bleibt daher unklar. Dies führt zu Auslegungsschwierigkeiten und möglichen Schutzlücken. Zudem obliegt es nach dem Gesetz der Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller ver- langt, also zum Beispiel dem (künftigen) Arbeitgeber, zu beurteilen, ob das erweiterte Führungszeugnis für eine die Kriterien des § 30a Absatz 1 BZRG-neu erfüllende Tätigkeit benötigt wird. Sie hat das Risiko einer eventu- ell unberechtigten Anforderung des erweiterten Füh- rungszeugnisses und sich hieraus möglicherweise erge- bender Schadenersatzansprüche des Bewerbers zu tragen. Dies wird – zumindest in Grenzfällen – zur Ver- unsicherung der für die Besetzung einer Stelle verant- wortlichen Person hinsichtlich der Frage führen, ob sie sich das erweiterte Führungszeugnis einerseits vorlegen lassen darf, ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen, und ob sie sich andererseits das erweiterte Führungs- zeugnis vorlegen lassen muss, um etwaigen Schutz- pflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen, mit de- nen der Beschäftigte in Kontakt kommen kann, gerecht zu werden. Das Gesetz legt damit ein zu starkes Gewicht auf das Resozialisierungsinteresse des Verurteilten zu Lasten desjenigen, der im Interesse des Kinder- und Jugend- schutzes bei der Besetzung einer Stelle tätig werden will. Es berücksichtigt dabei nicht hinreichend, dass es sich b r „ a u B g e t „ n a e b B – E t b z e d v g z l z s t i – g A d f Ü a w (C (D ei den zusätzlich aufzunehmenden Verurteilungen ge- ade hinsichtlich des verletzten Rechtsgutes nicht um Bagatelldelikte“ handelt, auch wenn die Strafe gering usgefallen ist. Das Resozialisierungsinteresse des Ver- rteilten ist hinlänglich durch § 34 Absatz 1 Nummer 1 ZRG gewahrt, wonach die Aufnahmefrist bei geringfü- igen Verurteilungen nur drei Jahre beträgt, wenn nicht ine Aufnahme nach § 38 BZRG wegen weiterer Verur- eilungen erfolgen muss. Die Gefahr, dass einmalige Jugendsünden“ auf Dauer im Führungszeugnis erschei- en und der Resozialisierung im Wege stehen, besteht lso nicht. Schließlich führt das Konzept des Gesetzes zu einem rhöhten Bürokratieaufwand. Der Bundesrat hält daher seinen am 14. März 2008 eschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des undeszentralregistergesetzes für vorzugswürdig. Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende ntschließung zu fassen: Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermäch- igt, durch Rechtsverordnung Datenerhebungen zur Ein- eziehung weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel u bestimmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Daten- rhebungen möglichst unbürokratisch zu gestalten und en Normenkontrollrat bei der Ausarbeitung der Rechts- erordnung einzubeziehen. Angesichts der Tatsache, dass in der kommenden Le- islaturperiode Grundsatzentscheidungen für die Umset- ung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie zu fäl- en sind, weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits um jetzigen Zeitpunkt für eine möglichst unbürokrati- che und die Unternehmen so wenig wie möglich belas- ende Umsetzung des Emissionshandels Sorge zu tragen st. Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Perso- nen vor dem Verschwindenlassen Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung efasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die bgabe einer Erklärung zu prüfen, mit der die Zustän- igkeit des Ausschusses über das Verschwindenlassen ür die Staatenbeschwerde im Sinne von Artikel 32 des bereinkommens vom 20. Dezember 2006 zum Schutz ller Personen vor dem Verschwindenlassen anerkannt ird. Begründung: Das Verfahren der Staatenbeschwerde zum Ausschuss über das Verschwindenlassen ist ein wichtiges Instru- ment zur Gewährleistung der Ziele des Übereinkom- mens. Da dieses Verfahren nur zur Anwendung kommt, wenn sowohl der Beschwerdeführer als auch der Beschwerdegegner die Zuständigkeit des Aus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 228. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 25555 (A) ) (B) ) schusses anerkannt haben, ist es von besonderer Be- deutung, dass möglichst viele Vertragsstaaten eine entsprechende Anerkennungserklärung abgeben. Die Bundesrepublik sollte hier mit gutem Beispiel voran- gehen. Die Bundesregierung hat in der Begründung des Gesetzentwurfs erklärt, sie werde die Abgabe ei- ner Anerkennungserklärung für die Individualbe- schwerde nach Artikel 31 des Übereinkommens prü- fen (Bundestagsdrucksache 16/12592, S. 39). Diese Prüfung ist auf die Anerkennung der Staatenbe- schwerde auszudehnen. Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 27. Mai 2009 folgenden Einigungsvorschlag be- schlossen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im an- waltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich- tung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwalt- schaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften – Drucksachen 16/11385, 16/12717, 16/13082 – wird bestätigt. Der Vermittlungsausschuss hat in der Fortsetzung seiner 12. Sitzung am 10. Juni 2009 folgenden Eini- gungsvorschlag beschlossen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraft- stoffen – Drucksachen 16/11131, 16/11641, 16/12465, 16/13080 – wird bestätigt. Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Verein- ten Nationen und einzelnen, global agierenden, interna- tionalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2006 und 2007 – Drucksachen 16/10036, 16/10285 Nr. 13 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland – Drucksache 16/12552 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. (C (D Auswärtiger Ausschuss Drucksache 16/12369 Nr. A.1 EuB-BReg 12/2009 Drucksache 16/12369 Nr. A.2 EuB-BReg 17/2009 Drucksache 16/12369 Nr. A.3 EuB-BReg 5/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.3 EuB-BReg 23/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.4 EuB-BReg 24/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.5 EuB-BReg 25/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.8 EuB-BReg 28/2009 Drucksache 16/12778 Nr. A.10 EuB-BReg 30/2009 Innenausschuss Drucksache 16/11965 Nr. A.2 EuB-EP 1848; P6_TA-PROV(2009)0633 Drucksache 16/12954 Nr. A.5 EuB-EP 1893; P6_TA-PROV(2009)0085 Finanzausschuss Drucksache 16/12954 Nr. A.11 Ratsdokument 5903/2/09 REV 2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 16/10958 Nr. A.15 Ratsdokument 13521/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.16 Ratsdokument 13531/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.17 Ratsdokument 13737/08 Drucksache 16/10958 Nr. A.18 Ratsdokument 13775/08 Drucksache 16/11132 Nr. A.8 EuB-EP 1792; P6_TA-PROV(2008)0451 Drucksache 16/11517 Nr. A.18 Ratsdokument 16155/08 Drucksache 16/12511 Nr. A.5 Ratsdokument 7004/09 Drucksache 16/12778 Nr. A.16 EuB-EP 1875; P6_TA-PROV(2009)0049 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/12954 Nr. A.13 Ratsdokument 7771/09 Drucksache 16/12954 Nr. A.14 Ratsdokument 8420/09 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/11819 Nr. A.20 Ratsdokument 17504/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/11721 Nr. A.23 Ratsdokument 16446/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.25 Ratsdokument 17294/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.26 Ratsdokument 17295/08 Drucksache 16/11721 Nr. A.28 Ratsdokument 17365/08 228. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Juni 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen

    oppelin?



Rede von Norbert Barthle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Jürgen Koppelin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Vielen Dank. – Da Sie sich jetzt zweimal auf den

    undesaußenminister bezogen und kritische Anmerkun-
    en gemacht haben, frage ich Sie: Können Sie der deut-
    chen Öffentlichkeit erklären, warum die CDU/CSU-
    raktion im Haushaltsausschuss dem Bundesaußenmi-
    ister einen dritten beamteten Staatssekretär zugebilligt
    at, was es bis dato im Auswärtigen Amt nicht gab?


    (Steffen Kampeter [CDU/CSU]: Aus Mitleid! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Als Wahlkampfmanager! Wissen wir doch!)


    inden Sie, dass Ihre Entscheidung im Nachhinein rich-
    ig war?