Protokoll:
16187

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 187

  • date_rangeDatum: 13. November 2008

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:19 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/187 DIE LINKE: Arbeitslosenversicherung Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushalts- nahen Dienstleistungen (Familienleistungs- gesetz – FamLeistG) (Drucksache 16/10809) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . stärken – Ansprüche sichern – Öffent- lich geförderte Beschäftigte einbeziehen (Drucksache 16/10511) . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ 19965 A 19965 B 19967 B 19968 D 19969 D 19971 D 19973 C 19981 A 19981 B 19983 C 19985 C 19987 D 19989 B 19991 A 19992 B Deutscher B Stenografisch 187. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung des neuen Abgeordneten Matthäus Strebl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 21 a . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Begrüßung des Präsidenten des Storting des Königreichs Norwegen, Herrn Thorbjørn Jagland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus Afghanistan, Kasach- stan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Mongolei . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: P S I D T a b 19963 B 19963 B 19964 C 19964 D 19964 D 20025 B Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19974 C 19976 A undestag er Bericht ung 13. November 2008 t : atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuausrichtung der arbeits- marktpolitischen Instrumente (Drucksache 16/10810) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 19976 D 19978 A 19979 C 19980 C 19981 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . 19993 C 19994 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Tagesordnungspunkt 47: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschafts- plans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplange- setz 2009) (Drucksache 16/10663) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeld- gesetzes (Drucksache 16/10812) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Such- dienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) (Drucksache 16/10813) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Bei- tritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien (Drucksache 16/10814) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Schengener Informations- system der zweiten Generation (SIS-II- Gesetz) (Drucksache 16/10816) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005 zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekre- tariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaände- rungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens (Drucksache 16/10815) . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Gefangenschaft von Delfinen unver- züglich beenden (Drucksache 16/9102) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schnellstmögliche Unter- zeichnung und Ratifizierung der Euro- päischen Landschaftskonvention (Drucksache 16/10821) . . . . . . . . . . . . . . . i Z a b c d e 19994 C 19994 D 19994 D 19994 D 19994 D 19995 A 19995 A 19995 B ) Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stromübertragungsleitun- gen bedarfsgerecht ausbauen – Bürge- rinnen- und Bürgerbeteiligung sowie Energiewende umfassend berücksich- tigen (Drucksache 16/10842) . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 5: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg van Essen, Gudrun Kopp, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaß- nahmen (Drucksache 16/10838) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Feinstaubreduktion im Straßenverkehr fortsetzen – Filteraustausch umsetzen, Prüf- und Messverfahren für Dieselruß- partikelfilter einführen (Drucksache 16/9802) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Transparenz an den Finanzmärk- ten schaffen – Anschleichtaktik bei ver- deckten Unternehmensübernahmen verhindern (Drucksache 16/10640) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Karl- Theodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von Klaeden, Anke Eymer (Lübeck), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Gerd Andres, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Nicht- staatliche militärische Sicherheitsunter- nehmen kontrollieren (Drucksache 16/10846) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin- Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für eine zentralasiatische regionale Sicherheits- konferenz (Drucksache 16/10845) . . . . . . . . . . . . . . 19995 B 19995 C 19995 C 19995 D 19995 D 19996 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 III Tagesordnungspunkt 48: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäi- schen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifika- tionen in der Gewerbeordnung (Drucksachen 16/9996, 16/10599) . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirt- schaftsraum (Drucksachen 16/9997, 16/10608) . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 16/10175, 16/10899) . . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996 (Drucksachen 16/10295, 16/10537, 16/10817) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungs- region Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstel- lung flüchtiger Straftäter (Drucksachen 16/10390, 16/10895) . . . . . f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vor- schriften (4. VwVfÄndG) (Drucksachen 16/10493, 16/10844) . . . . . g) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und h i j k l m 19996 C 19996 D 19997 A 19997 B 19997 C 19998 A die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisen- bahnstrecken mit staatlicher Bedeutung (Drucksachen 16/10533, 16/10840) . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stra- ßenverkehrsgesetzes und zur Ände- rung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkom- mens (Drucksachen 16/10534, 16/10583, 16/10849) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen 16/10552, 16/10875) . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlas- tung der Rechtspflege (Drucksachen 16/10570, 16/10893) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Abschaffung der Vorlage- pflicht von Prüfbüchern – Modifikation der §§ 41, 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (Drucksachen 16/6797, 16/10238) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Jörg Rohde, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Änderung des § 34 a der Straßenverkehrs-Zulas- sungs-Ordnung – Mobilität von Roll- stuhlfahrern verbessern, Sicherheit nicht vernachlässigen (Drucksachen 16/8545, 16/10562) . . . . . . ) – v) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472 und 473 zu Petitionen (Drucksachen 16/10788, 16/10789, 16/10790, 16/10791, 16/10792, 16/10793, 16/10794, 16/10795, 16/10796, 16/10797 (neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19998 B 19998 C 19998 D 19999 A 19999 B 19999 C 19999 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ulrike Höfken, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überschüssige Mittel aus EU-Agrar- haushalt für Bekämpfung der Hunger- krise nutzen (Drucksachen 16/10591, 16/10912) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesund- heitsversorgung (inkl. 11307/08 ADD 1 bis 11307/08 ADD 3) KOM(2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08 (Drucksachen 16/10286 A.55, 16/10911) c) Antrag der Abgeordneten Grietje Staffelt, Jerzy Montag, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Internetnutze- rinnen und -nutzer nicht massenhaft kriminalisieren – Novellierung des EU- Telekommunikationspaketes nicht für Urheberrechtsregelungen missbrau- chen (Drucksache 16/10843) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Bahnchef Mehdorn ablösen, Verkehrsminister Tiefensee entlassen, Bör- sengang der Deutschen Bahn endgültig absagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Klaus W. Lippold (CDU/CSU) . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christian Carstensen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . T A d d ( i Z A N E T ( H D D P D E D K F D U E N E T a 20000 D 20001 A 20001 A 20001 B 20001 B 20002 C 20003 C 20004 C 20005 C 20007 A 20007 D 20009 A 20010 A 20011 A 20012 A 20013 B agesordnungspunkt 17: ntrag der Fraktion der FDP: Missbilligung er Amtsführung und Entlassung von Bun- esminister Wolfgang Tiefensee Drucksache 16/10782) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN: Missbilligung der Amtsführung und ntlassung von Bundesminister Wolfgang iefensee Drucksache 16/10918) . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terro- ristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/10720, 16/10824) . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10915) . . . . . . . . . . . . 20014 B 20014 C 20014 C 20016 A 20017 D 20019 A 20019 B 20019 C 20019 D 20020 A 20020 D 20022 C 20023 A 20023 D 20025 C 20026 B 20028 C 20026 C 20026 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 V b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE: Keine deutsche Beteiligung an der Operation Enduring Freedom in Afghanistan (Drucksachen 16/6098, 16/7908) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine deutschen Soldaten für eine schnelle Eingreiftruppe zur Verfügung stellen – Rechtswidrige Kriegshandlungen beenden (Drucksachen 16/7890, 16/9710) . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2008 (Drucksache 16/10454) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Klaas Hübner, Andrea Wicklein, Ernst Bahr c W J V R P A V K E A T A K o d w ( 20026 D 20026 D 20027 A 20031 A 20032 B 20033 C 20034 C 20036 B 20036 C 20037 B 20038 B 20039 A 20040 A 20040 D 20041 C 20044 C 20042 A (Neuruppin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahresbericht der Bundes- regierung zum Stand der deutschen Einheit 2007 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Horst Friedrich (Bay- reuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahres- bericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2007 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Jahresbericht der Bun- desregierung zum Stand der deut- schen Einheit 2007 (Drucksachen 16/7015, 16/7014, 16/6500, 16/8865) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Erhö- hung von Transparenz und Ziel- genauigkeit des Mitteleinsatzes für die ostdeutschen Bundesländer (Drucksachen 16/7567, 16/9120) . . . . . . . olfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, laus Ernst, Dr. Barbara Höll, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Kin- ergelderhöhung sofort auch bei Hartz IV irksam machen Drucksache 16/10616) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20042 C 20042 C 20042 D 20046 B 20048 A 20049 C 20051 A 20052 D 20053 D 20054 D 20055 D 20056 D 20057 D 20058 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Romer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 16/10294, 16/10495, 16/10833) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Das deutsche Filmerbe sichern (Drucksachen 16/8504, 16/10831) . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes sicherstellen (Drucksachen 16/10509, 16/10891) . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen in der Demokrati- schen Republik Kongo unverzüglich wirksam bekämpfen (Drucksache 16/9779) . . . . . . . . . . . . . . . . b K A M B M H H C T a b 20059 A 20060 A 20060 C 20061 C 20062 D 20063 C 20064 D 20065 C 20066 A 20066 B 20066 B 20066 C 20067 D 20068 D 20070 D 20071 D 20072 D 20073 D 20074 D 20076 B ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Resolution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – Nationaler Aktions- plan zur strategischen Umsetzung (Drucksachen 16/4555, 16/8608) . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Fortschreibung der Gedenkstättenkon- zeption des Bundes Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen (Drucksachen 16/9875, 16/10285 Nr. 6, 16/10565) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien . . . . – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Sevim Dağdelen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Konzepte der Vermittlung des Wis- sens zur NS-Zeit überprüfen und den veränderten Bedingungen an- passen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Monika Lazar, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- 20076 B 20076 C 20077 A 20078 A 20079 C 20080 C 20081 B 20082 A 20083 A 20083 C 20084 C 20085 A 20085 D 20086 D 20087 A 20087 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 VII NIS 90/DIE GRÜNEN: Systemati- sche Weiterentwicklung der politi- schen Bildung beim Thema Natio- nalsozialismus (Drucksachen 16/8880, 16/8184, 16/10071) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Schaffung einer Individual- beschwerde im Rahmen des Übereinkom- mens über die Rechte des Kindes (Drucksache 16/9096) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes über die Überführung der Anteils- rechte an der Volkswagenwerk Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksachen 16/10389, 16/10896) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dorothée Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des VW-Gesetzes (Drucksachen 16/8449, 16/10896) . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Verdeckte A u S ( T a b T A C A N k ( T b 20087 A 20087 B 20088 C 20089 D 20091 B 20092 C 20093 C 20094 D 20096 A 20096 B 20096 B 20096 C 20097 C 20099 B 20100 A rmut bekämpfen – Rechte wahrnehmen, nabhängige Sozialberatung ausweiten und elbsthilfeinitiativen unterstützen Drucksachen 16/3908, 16/4826) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur arbeits- marktadäquaten Steuerung der Zu- wanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthalts- rechtlicher Regelungen (Arbeitsmig- rationssteuerungsgesetz) (Drucksachen 16/10288, 16/10722, 16/10914) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) (Drucksachen 16/9091, 16/10914) . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Heinrich L. Kolb, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zuwanderung durch ein Punk- tesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen (Drucksachen 16/8492, 16/10914) . . . . . . agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, ornelia Behm, Kerstin Andreae, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Sicherung der inter- ommunalen Zusammenarbeit Drucksache 16/9443) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratie- abbaugesetz) (Drucksachen 16/10188, 16/10579, 16/10910, 16/10940) . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10916) . . . . . . . . . . . . 20101 B 20101 C 20101 C 20101 D 20102 C 20102 D 20102 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Ulrike Flach, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Mittelstands- förderung sichern – ERP-Vermögen aus der KfW Bankengruppe herauslösen (Drucksache 16/8928) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmen- bedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Drucksachen 16/10289, 16/10693, 16/10901) Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Wohnungs- losigkeit vermeiden – Wohnungslose unter- stützen – SGB II überarbeiten (Drucksachen 16/9487, 16/10906) . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Be- schäftigung (Drucksachen 16/10487, 16/10905) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Birgit Homburger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Wirt- schaftliche Dynamik fördern – Gewerbe- anmeldungen entbürokratisieren (Drucksache 16/9338) . . . . . . . . . . . . . . . . . . A D R S K T – – T a b P A D W B K T – 20103 A 20103 B 20104 B 20105 B 20105 D 20106 B 20107 B 20107 D 20107 D 20108 D 20109 C 20110 D 20111 C 20112 D 20113 B ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Rainer Tabillion (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Drucksachen 16/10388, 16/10897) . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10898) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 36: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 16/10488, 16/10903) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10904) . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verstöße gegen den Min- destlohn im Baugewerbe wirksam bekämpfen (Drucksachen 16/9594, 16/10902) . . . . . . eter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 37: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010) (Drucksachen 16/10291, 16/10496, 16/10886) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20113 B 20114 C 20115 D 20116 B 20117 A 20117 D 20117 D 20118 A 20118 B 20118 B 20118 C 20120 A 20121 D 20123 A 20123 C 20124 B 20125 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 IX – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10917) . . . . . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Ge- setzes zur Änderung des Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetzes (Drucksachen 16/9415, 16/10689) . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgeset- zes (Drucksachen 16/10118, 16/10689) . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geo- daten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) (Drucksachen 16/10530, 16/10580, 16/10892) Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Personal der Bundes- agentur für Außenwirtschaft (BfAI-Perso- nalgesetz – BfAIPG) (Drucksachen 16/10293, 16/10664, 16/10883) Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U D T – – D D S D J A T E e z S ( K A H K M K T E e Ä V ( 20125 B 20125 C 20127 B 20127 D 20128 D 20129 C 20130 D 20130 D 20131 B 20131 C 20132 D 20133 A 20133 D 20134 D 20135 C 20135 D 20136 B 20137 A lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 41: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Drucksachen 16/10569, 16/10894) . . . . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Drucksachen 16/10566, 16/10894) . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 42: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Fünften Geset- es zur Änderung des Zweiten Buches ozialgesetzbuch Drucksache 16/10811) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 43: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Zugewinnausgleichs- und ormundschaftsrechts Drucksache 16/10798) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20137 C 20138 A 20138 C 20138 C 20138 D 20140 B 20141 A 20141 D 20142 D 20143 C 20144 B 20144 C 20145 A 20146 B 20146 C 20148 D 20149 D 20150 B X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Tagesordnungspunkt 44: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Raumord- nungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) (Drucksachen 16/10292, 16/10332, 16/10900) Tagesordnungspunkt 45: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksachen 16/10528, 16/10695, 16/10913) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Drucksachen 16/5107, 16/10913) . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Josef Philip Winkler, Hans-Christian Ströbele, Monika Lazar, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes (Drucksachen 16/2650, 16/10913) . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einbürgerun- gen erleichtern – Ausgrenzungen ausschließen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE: Klare Grenzen für die Rücknahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen (Drucksachen 16/1770, 16/9165, 16/9654, 16/10913) . . . . . . . . . . . . . . . . . T Z d D ( N B A L A E R A d d n p A E R A d d n p A E G c l B o p A E A z z S s g d A R 20150 C 20151 A 20151 A 20151 A 20151 C agesordnungspunkt 46: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines üngegesetzes Drucksachen 16/10032, 16/10874) . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten enate Blank (CDU/CSU) zur namentlichen bstimmung über die Anträge: Missbilligung er Amtsführung und Entlassung von Bun- esminister Wolfgang Tiefensee (Tagesord- ungspunkt 17 und Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten enate Gradistanac (SPD) zur namentlichen bstimmung über die Anträge: Missbilligung er Amtsführung und Entlassung von Bun- esminister Wolfgang Tiefensee (Tagesord- ungspunkt 17 und Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten eorg Brunnhuber (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über die Anträge: Missbil- igung der Amtsführung und Entlassung von undesminister Wolfgang Tiefensee (Tages- rdnungspunkt 17 und Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über die Beschlussempfehlung u dem Antrag der Bundesregierung: Fortset- ung des Einsatzes bewaffneter deutscher treitkräfte bei der Unterstützung der gemein- amen Reaktion auf terroristische Angriffe egen die USA auf Grundlage des Artikels 51 er Satzung der Vereinten Nationen und des rtikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der esolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) 20152 B 20152 D 20153 A 20155 A 20155 B 20155 C 20155 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 XI des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 18 a) Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Tagesordnungspunkt 29) Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Albach, Manfred Grund, Christian Hirte, Antje Tillmann und Volkmar Uwe Vogel (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- punkt 35) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesol- dungsgesetzes (186. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 8 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (186. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 11) Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Schaffung einer Individual- b m n T M M D E A Z – – ( P D A Z d V n t ( P R H K M A Z – 20155 D 20156 C 20157 A 20157 B 20157 C 20158 B 20158 C 20158 D 20159 A 20159 B 20159 B eschwerde im Rahmen des Übereinkom- ens über die Rechte des Kindes (Tagesord- ungspunkt 24) homas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der An- teilsrechte an der Volkswagenwerk Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in private Hand Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes Tagesordnungspunkt 29) aul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: erdeckte Armut bekämpfen – Rechte wahr- ehmen, unabhängige Sozialberatung auswei- en und Selbsthilfeinitiativen unterstützen Tagesordnungspunkt 26) eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur arbeits- marktadäquaten Steuerung der Zuwande- rung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelun- gen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) 20160 C 20161 C 20162 B 20163 B 20164 A 20165 A 20166 B 20166 D 20168 A 20169 C 20170 C 20171 C XII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) – Beschlussempfehlung und Bericht: Zu- wanderung durch ein Punktesystem steu- ern – Fachkräftemangel wirksam bekämp- fen (Tagesordnungspunkt 27 a und b) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 28) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung und Entbürokratisierung des Steuerver- fahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) (Ta- gesordnungspunkt 21 b) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Tagesord- nungspunkt 31) W W D D B K A Z d U p H G D D M K A Z d d s p W U J L W A A Z d r s I D I 20172 D 20175 B 20176 B 20177 A 20178 D 20179 C 20180 D 20181 B 20182 A 20182 C 20183 A 20184 C 20185 C 20186 B 20187 A olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung nterstützter Beschäftigung (Tagesordnungs- unkt 33) ubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . r. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- erung des Autobahnmautgesetzes für chwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- unkt 35) ilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Entwürfe eines Ersten Gesetzes zur Ände- ung des Bundeselterngeld- und Elternzeitge- etzes (Tagesordnungspunkt 38) ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ieter Steinecke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20187 D 20189 A 20189 C 20190 D 20191 C 20192 B 20193 A 20194 B 20195 A 20195 D 20196 C 20197 D 20198 C 20200 A 20201 A 20201 D 20202 D 20203 B 20204 B 20206 A 20207 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 XIII Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormund- schaftsrechts (Tagesordnungspunkt 43) Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes – Beschlussempfehlung und Bericht: – Antrag: Einbürgerungen erleichtern – Ausgrenzungen ausschließen – Antrag: Für die Abschaffung der Op- tionspflicht im Staatsangehörigkeitsge- 20207 D 20208 C 20209 B 20210 D (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Ände- rung anderer Vorschriften (GeROG) (Tages- ordnungspunkt 44) Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Petra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ( G R H S J A Z d n J G D D C 20212 B 20213 B 20213 D 20214 C 20215 C 20216 C 20217 C 20218 C 20219 B 20220 A setz – Antrag: Klare Grenzen für die Rück- nahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen Tagesordnungspunkt 45 a und b) ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Düngegesetzes (Tagesord- ungspunkt 46) ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20221 B 20222 B 20223 B 20224 C 20225 D 20226 B 20227 A 20227 D 20228 B 20229 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 19963 (A) ) (B) ) 187. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.3
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    Anlage 22 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20153 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Berichtigung 186. Sitzung, Seite 19897 (A), erster Absatz: Der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Auch die Themen ge- meinsame Bilanzierungsrichtlinien und IFRS, die in der Zwischenzeit von den USA und in Europa anerkannt wer- den, werden dazu führen, dass wir uns gegenseitig besser verstehen und dass zukünftig in den Märkten mehr Ver- trauen vorhanden sein wird.“ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20155 (A) ) (B) ) vereinbarung der Großen Koalition vom 18. November gefordert hat. Dazu kommt, dass die am deutschen Kon- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die An- träge: Missbilligung der Amtsführung und Ent- lassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) Ich stimme dem Antrag der FDP und dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht zu, denn laut Koalitions- 2 f s A M n A M A M A J O h r n Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dreibus, Werner DIE LINKE 13.11.2008 Faße, Annette SPD 13.11.2008 Gerster, Martin SPD 13.11.2008 Göppel, Josef CDU/CSU 13.11.2008 Gröhe, Hermann CDU/CSU 13.11.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 13.11.2008 Hintze, Peter CDU/CSU 13.11.2008 Kucharczyk, Jürgen SPD 13.11.2008 Dr. Lauterbach, Karl SPD 13.11.2008 Leutert, Michael DIE LINKE 13.11.2008 Mücke, Jan FDP 13.11.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 13.11.2008 Dr. Scheer, Hermann SPD 13.11.2008 Schily, Otto SPD 13.11.2008 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 13.11.2008 Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.11.2008 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 13.11.2008 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 13.11.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht 005 stellt die SPD die Leitung des Bundesministeriums ür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und hat das Vor- chlagsrecht. Deshalb muss unser Koalitionspartner eine blösung in eigener Hoheit beschließen bzw. muss der inister von sich aus zurücktreten. Der Deutsche Bundestag ist hier aus meiner Sicht icht gefragt. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Gradistanac (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die An- träge: Missbilligung der Amtsführung und Ent- lassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) In der Ergebnisliste erscheint mein Name unter „Ja“. ein Votum lautet „Nein“. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Anträge: Missbilligung der Amtsführung und Entlassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatz- tagesordnungspunkt 7) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Nein“. nlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag der Bundes- regierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffne- ter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Arti- kels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta- gesordnungspunkt 18 a) Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): In den letzten ahren habe ich dem oben genannten Mandat zu OEF, peration Enduring Freedom, nicht zugestimmt. Ich abe – wie viele nationale und internationale Menschen- echtsorganisationen – stets kritisiert, dass die internatio- ale OEF-Operation in Afghanistan massiv zivile Opfer 20156 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tingent beteiligten KSK-Kräfte seit mehreren Jahren nicht eingesetzt wurden, wobei die Transparenz über ih- ren Einsatz auch nicht zufriedenstellend gewährleistet war. Deshalb begrüße ich die im veränderten Mandat neu zu erkennende Haltung der Bundesregierung, die diese Punkte im Wesentlichen aufnimmt. Erstens hat die Bundesregierung die Kritik an der Mandatsumsetzung im Hinblick auf die vielen zivilen Opfer, die der Kampf für die „Operation dauerhafte Frei- heit“ kostet, ernst genommen und dies in ihre Ein- satzauflagen einbezogen. Dies muss weiterhin und ver- stärkt geschehen. Die Bundesregierung muss zudem weiter auf die USA einwirken, dass diese die Vermei- dung von zivilen Opfern zur obersten Priorität in ihren Einsätzen machen. Zweitens hat die Bundesregierung die langjährige Kritik bezüglich der 100 in Afghanistan stationierten KSK-Soldaten anerkannt und zieht diese zugunsten ei- nes verstärkten ISAF-Engagements – das einer starken parlamentarischen und damit öffentlichen Kontrolle un- terliegt – zurück. Dies unterstütze ich ausdrücklich. Die militärische Option der Bekämpfung von Terroristen kann nur eine von vielen sein. Im Sinne der Nachhaltig- keit sind die Bekämpfung der existenziellen Not und der Defizite in der Sicherheit im täglichen Leben und der menschenrechtlichen Situation in Afghanistan mindes- tens genauso wichtig. Deshalb freue ich mich über den Abzug der KSK-Soldaten aus Afghanistan und begrüße ausdrücklich den Richtungswechsel zu einer Verstär- kung des ISAF-Engagements und die Aufstockung des Entwicklungs- und Nothilfebudgets. Die Bundesregierung, die deutschen Hilfsorganisatio- nen und viele internationale Organisationen leisten in Afghanistan gute Arbeit. Mit unserem Engagement in Afghanistan haben wir uns selbst in die Verantwortung genommen, in Afghanistan gemeinsam mit den Afgha- ninnen und Afghanen und der internationalen Gemein- schaft ein funktionierendes demokratisches Staatswesen zu etablieren und daran zu arbeiten, dass Afghanistan in der Zukunft in der Lage ist, die Bedürfnisse der afghani- schen Bevölkerung selbst zu sichern. Dies ist ein lang- wieriger Prozess, und trotz einiger Erfolge ist dieser bis- her nicht frei von Enttäuschungen und Rückschlägen. In vielen Regionen leben die Menschen weiterhin in abso- luter Armut, die Sicherheitssituation verschlechtert sich seit vielen Jahren, und die in der Verfassung erklärten Menschenrechte sind in den größten Teilen des Landes noch nicht zur Geltung gebracht worden. Ich bin der Überzeugung, dass Deutschland genau in diesem Bereich noch mehr tun muss. Frieden und Si- cherheit müssen entwickelt werden, denn sonst lassen sich Hunger und Armut nicht nachhaltig bekämpfen. Wie kann es sein, dass nach sieben Jahren des internatio- nalen Engagements Afghanistan immer noch zu den ärmsten Ländern der Welt gehört und jeden Winter Hun- gerkatastrophen drohen? Wir müssen die neuen politi- schen Institutionen unterstützen und helfen, ihrem de- mokratischen und menschenrechtspolitischen Gehalt zur Realität zu verhelfen. Denn wie kann es sein, dass sich in den neuen politischen Institutionen neben einigen De- m u D w k D t w s u m s r z F k V d a b n s d s n g A z h l a d i l s u r p w i s k J S G p g r u s k m (C (D okraten auch Protagonisten aus der Bürgerkriegszeit nd Drogenbarone tummeln? Auf diese Fragen gibt es keine einfachen Antworten. och ich finde, über eines sollten wir uns stärker be- usst werden: Die Entwicklung von Frieden, Armutsbe- ämpfung und der Aufbau von Rechtstaatlichkeit und emokratie können nur unzureichend von oben nach un- en aufgebaut werden. Deshalb plädiere ich dafür, dass ir in unsere Bemühungen die afghanische Bevölkerung tärker einbeziehen. Wir müssen sie zu aktiven Partnern nd Mitentscheidern beim Wiederaufbau ihres Landes achen. Ich hoffe, die Bundesregierung wird diese Ein- icht in ihrem zukünftigen Engagement noch stärker be- ücksichtigen. Dafür werde ich mich weiterhin einset- en. Ich stimme aus den oben angeführten Gründen der ortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- räfte zu. An meinen generellen Bedenken bezüglich der erfassungs- und Völkerrechtsmäßigkeit des OEF-Man- ates halte ich allerdings fest. Lothar Mark (SPD): Nachdem das Bundeskabinett uf Vorschlag des Außenministers die Beteiligung der isherigen 100 Spezialkräfte (KSK-Truppen) in Afgha- istan zurückgezogen hat, stimme ich, wenn auch chweren Herzens, der Verlängerung des Mandats für ie deutsche Beteiligung am OEF-Mandat zu. Damit be- chränkt sich die deutsche Beteiligung an der internatio- alen Terrorbekämpfung gegenwärtig auf eine Beteili- ung an der maritimen Komponente am Horn von frika. Im Rahmen des ISAF-Mandats wurden dagegen usätzliche militärische Aufgaben übernommen, wes- alb ich diesem nicht zustimmen konnte. Beide Mandate assen sich nach wie vor schwer voneinander trennen, uch wenn sich die Operationen nach Inhalt und Auftrag es Mandats unterscheiden. Trotz unseres Rückzugs der KSK-Truppen appelliere ch an die Bundesregierung, die am OEF-Einsatz betei- igten europäischen Partner dazu aufzufordern, sich ver- tärkt an der Aufbauarbeit in Afghanistan zu beteiligen, nd auch die Vereinigten Staaten unter der neuen Regie- ung Obama dazu zu bringen, künftig hier den Schwer- unkt zu setzen. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass kein glaub- ürdiges und schlüssiges Gesamtkonzept für den Einsatz n Afghanistan mit Chancen auf einen stufenweisen Aus- tieg und einen sich selbst tragenden Friedensprozess er- ennbar ist. Erst kürzlich hat der frühere Außenminister oschka Fischer eine „klare Strategie“ der Vereinigten taaten und der NATO angemahnt. Auch Altkanzler erhard Schröder hat sich für die Festlegung eines Zeit- unkts zum Rückzug der ausländischen Truppen aus Af- hanistan ausgesprochen. Er dürfe nicht in 20 bis 30 Jah- en liegen, sondern müsse in der kommenden Dekade mgesetzt werden, so Schröder bei einem Podiumsge- präch mit dem ehemaligen österreichischen Bundes- anzler Franz Vranitzky. Schröder geht davon aus, dass an mit dem künftigen US-Präsidenten Barack Obama Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20157 (A) ) (B) ) besser über dieses Thema sprechen könne als mit George W. Bush. Das OEF-Mandat des Bundestages umfasst auch die deutsche Beteiligung an dem bündnisgemeinsamen Bei- trag zur Unterstützung der USA im Rahmen des Art. 5 NATO-Vertrag, der Operation Active Endeavour (OAE). OAE besteht aus Überwachungs- und Präsenzoperatio- nen im gesamten Mittelmeer. Die deutsche Beteiligung an OAE wurde erstmals im Jahr 2003 durch den Bundes- tag mandatiert. Hintergrund hierfür waren Entscheidun- gen des NATO-Rats, die den Einsatz fortentwickelten und mit einem „robusteren“ Charakter versahen, wo- durch die Schwelle zu einer Einbeziehung in eine be- waffnete Unternehmung überschritten wurde. Gegen- wärtig ist Deutschland an dem Einsatz mit einem U-Boot beteiligt. Die Operation Enduring Freedom wurde im An- schluss an die Terrorangriffe des 11. September 2001 be- gonnen, nachdem der VN-Sicherheitsrat in seiner Reso- lution 1368 (2001) vom 12. September 2001 das Vorliegen einer Selbstverteidigungssituation bestätigt und die NATO den Bündnisfall gemäß Art. 5 des NATO- Vertrages festgestellt hatte. Nach mehr als sieben Jahren frage nicht nur ich, sondern fragen auch Rechtsexperten, ob die UN den Selbstverteidigungsfall der USA weiter- hin feststellen darf und der Bündnisfall nach wie vor ge- geben ist. Wolfgang Spanier (SPD): Ich begrüße ausdrück- lich, dass sich Deutschland zukünftig nicht mehr an der OEF-Mission auf afghanischem Boden beteiligt. Auf die Bereitstellung von 100 KSK-Spezialkräften wird ver- zichtet. Ich begrüße auch, dass die Obergrenze der einzuset- zenden Soldatinnen und Soldaten von 1 400 auf 800 be- grenzt wird. Nachdrücklich unterstütze ich die grundsätzliche Ein- stellung der Bundesregierung zur Bekämpfung des inter- nationalen Terrorismus: „Die Bekämpfung des inter- nationalen Terrorismus ist nicht primär eine militärische Aufgabe. Die internationale Gemeinschaft darf in ihren umfassenden Anstrengungen zur wirksamen Beseitigung der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Um- stände, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen, nicht nachlassen.“ Nach wie vor bleibt aber ein wesentlicher Kritikpunkt bestehen. Ich zweifle daran, dass der NATO-Bündnisfall, auf dem der Einsatz beruht, noch gegeben ist. Ich bin überzeugt, dass nach sieben Jahren eine Prüfung der völ- kerrechtlichen Einsatzgrundlagen notwendig ist. In die- ser entscheidenden Frage gibt es leider keinen Fort- schritt. Aus diesem Grund lehne ich nach wie vor die Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von OEF ab. Dr. Rainer Stinner (FDP): Ich stimme dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes zu. I t M s s V b f g G d l m p l n B d w s v M A t t e z s r s z R e h m d d U s d f v d t m S G w k d v t 2 (C (D ch verbinde mit dieser Zustimmung die feste Erwar- ung, dass die Bundesregierung bei der Ausführung des andates nicht gegen das Völkerrecht verstößt, indem ie die Verpflichtung zur Nothilfe unangemessen und achfremd einengt. Dies ist in der Vergangenheit dadurch geschehen, dass ertreter der Bundesregierung die Ansicht geäußert ha- en, die deutsche Marine dürfe dann nicht mehr eingrei- en, wenn Piraten nach einem erfolgten Überfall mit dem ekaperten Schiff und auf dem Schiff festgehaltenen eiseln davonführen, da die Bedingung der Nothilfe ann nicht mehr gegeben seien. So ist auch die Befehls- age der deutschen Marine. Diese Einschränkung ist für ich sachlich unzumutbar und rechtlich falsch. Die Ver- flichtung zur Nothilfe besteht selbstverständlich so ange, wie Personen in Not sind. Ich werde bei der Umsetzung des Mandates sehr ge- au beobachten, ob die Einsatzregeln sicherstellen, dass undeswehrsoldaten nicht durch sachfremde Befehle es Bundesministeriums der Verteidigung gezwungen erden, in Extremfällen gegen das Völkerrecht zu ver- toßen. Lydia Westrich (SPD): Ich stimme – wie bereits im ergangenen Jahr – gegen die weitere Verlängerung des andates der Operation Enduring Freedom (OEF). Als ntwort auf die schrecklichen Ereignisse des 11. Sep- ember 2001 war der OEF-Einsatz von großer Bedeu- ung. Seiner Zielsetzung, „Führungs- und Ausbildungs- inrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen u bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu tellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung ter- oristischer Aktivitäten abzuhalten“ (Bundestagsdruck- ache 14/7296, 7. November 2001), ist er bis 2006 auch u einem guten Teil gerecht geworden. So wurden die ückzugsgebiete der Taliban- und al-Qaida-Kämpfer rfolgreich eingeschränkt, ihre Ausbildungslager ausge- oben und damit Afghanistan wesentlich sicherer ge- acht. Völkerrechtliche Grundlage für diesen Einsatz war as Recht zur individuellen und kollektiven Selbstvertei- igung nach Art. 51 der UN-Charta. Nach Art. 51 der N-Charta darf dieses Selbstverteidigungsrecht aber nur o lange dauern, „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung es Weitfriedens und der internationalen Sicherheit er- orderlichen Maßnahmen getroffen hat.“ Ob das Selbst- erteidigungsrecht, welches ohne UN-Mandat angewen- et werden kann, auch nach nunmehr sieben Jahren augliche Grundlage für den OEF-Einsatz sein kann, ist ehr denn je fragwürdig. Ein dauerndes Berufen auf das elbstverteidigungsrecht würde bedeuten, das zentrale ewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen zu ent- erten – ein Vorgang, der von anderen Staaten dann zu- ünftig als Präzedenzfall genutzt werden könnte. Dies arf uns nicht Recht sein! Erschwerend kommt hinzu, auch hieran hat sich im ergangenen Jahr nichts geändert, dass mit der Interna- ionalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) seit 001 eine von den Vereinten Nationen mandatierte Ope- 20158 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) ration besteht, deren Einsatzgebiet im Laufe der Jahre immer weiter ausgeweitet wurde. Mittlerweile umfasst das Einsatzgebiet von ISAF ganz Afghanistan, sodass sich die Operationsgebiete von ISAF und OEF über- schneiden. Dies wiederum führt dazu, dass militärische Handlungen der OEF innerhalb der afghanischen Bevöl- kerung vermehrt der ISAF zugeschrieben werden. Da das Auftreten und die Operationsweisen der OEF oft- mals – gelinde gesagt – wenig gedeihlich sind, um für Vertrauen in der afghanischen Bevölkerung zu werben, werden deshalb auch immer häufiger beide Operationen als Besatzungstruppen wahrgenommen. Die unbestreit- baren Erfolge von ISAF werden damit zunichte gemacht und die deutschen Truppenkontingente innerhalb des ISAF unnötig in Gefahr gebracht. Dies zeigen nicht zu- letzt die zahlreichen Anschläge auch gegen deutsche ISAF-Truppen im vergangenen Jahr. All diese Gründe führen mich zu der Erkenntnis, dass wir uns auf unser ISAF-Engagement konzentrieren soll- ten und uns dafür stark machen müssen, dass OEF ent- weder beendet oder zumindest in die ISAF eingegliedert wird. Damit wäre letztlich auch die Gefahr der miss- bräuchlichen Verwendung der Erkenntnisse aus Tor- nado-Aufklärungsflügen gebannt. Denn derzeit ist es nicht auszuschließen, dass die Daten mandatswidrig auch für OEF-Einsätze genutzt werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Gesetzes über die Über- führung der Anteilsrechte an der Volkswagen- werk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Tagesordnungspunkt 29) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des VW-Gesetzes stimme ich aufgrund europarechtlicher und grundsätzlich ord- nungspolitischer Bedenken nicht zu. Mit dem Urteil vom 23. Oktober 2007 hat der EuGH das bisherige VW-Ge- setz für unvereinbar mit dem Grundsatz der Kapitalver- kehrsfreiheit (Art. 56 EGV) erklärt. Das nun vorliegende Gesetz geht zwar in Teilbereichen auf das EuGH-Urteil ein, räumt aber die grundsätzlichen Bedenken nicht aus. Die Beibehaltung der Sperrminorität von 20 Prozent soll gezielt einem bestehenden Anteilseigner Sonderrechte einräumen. Dies ist meiner Auffassung nach weder mit dem EuGH-Urteil vereinbar noch ist es wirtschafts- und ordnungspolitisch zu begründen. Eine erneute Niederlage der Bundesrepublik Deutsch- land vor dem EuGH und damit einhergehende Strafzah- lungen der EU sind zwangsläufig zu erwarten und wür- den Deutschland nachhaltig schaden. Darüber hinaus ist es nicht nachzuvollziehen, warum die Volkswagen AG weiterhin einen gesetzlichen Sonderstatus erhalten soll. Aufgrund meiner Bedenken lehne ich den Gesetzent- wurf der Bundesregierung zur Änderung des VW-Geset- zes daher ab und stimme mit Nein. 2 d f h z s e S S V a k B m z d f s W b H r l b o w g B u w z u i g d w z i w u e d u K s E i e d D u n b (C (D Clemens Binninger (CDU/CSU): Mit Urteil vom 3. Oktober 2007 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) rei wesentliche Elemente des bisherigen VW-Gesetzes ür unvereinbar mit Art. 56 EGV (Kapitalverkehrsfrei- eit) erklärt. Das nun vorliegende Änderungsgesetz hebt war die Vorschriften zum Entsenderecht in den Auf- ichtsrat und zur Stimmrechtsbeschränkung auf; die benfalls als Kapitalverkehr beschränkend beurteilte perrminorität soll jedoch weiter Bestand haben. Die ichtweise, der EuGH habe alle drei Bestandteile des W-Gesetzes nur im Zusammenwirken mit Art. 56 EGV ls unvereinbar erklärt, findet meiner Auffassung nach eine Stütze in dem Urteil. Eine erneute Niederlage der undesrepublik Deutschland vor dem EuGH ist viel- ehr – ohne dem Europäischen Gerichtshof vorgreifen u wollen – angesichts der umfangreichen Spruchpraxis es EuGH zu den sogenannten goldenen Aktien der öf- entlichen Hand absehbar. Die soziale Marktwirtschaft – unsere bewährte Wirt- chaftsordnung – gründet auf fairem Wettbewerb. Dieser ettbewerb beruht auch darauf, dass für alle Wettbewer- er dieselben Rahmenbedingungen gelten. Vor diesem intergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, wa- um für Volkswagen nicht dieselben rechtlichen Rege- ungen gelten sollten, an die sich auch alle anderen Mit- ewerber zu halten haben. Meines Erachtens ist es rdnungspolitisch verfehlt und wirtschaftspolitisch frag- ürdig, an Sonderregelungen für Volkswagen noch län- er festzuhalten. Daher lehne ich den Gesetzentwurf der undesregierung zur Änderung des VW-Gesetzes ab nd stimme mit Nein. Gunther Krichbaum (CDU/CSU): Dem Gesetzent- urf der Bundesregierung zur Änderung des VW-Geset- es stimme ich nur unter schwersten europarechtlichen nd europapolitischen Bedenken zu. Gleichzeitig stelle ch mein Votum unter die Maßgabe, dass die Bundesre- ierung im Falle einer erneuten Klageerhebung seitens er Europäischen Kommission vor dem EuGH zur Ab- endung der dann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit u erwartenden Strafzahlungen erneut gesetzgeberisch nitiativ wird. Mit Urteil vom 23. Oktober 2007 hat der EuGH drei esentliche Elemente des bisherigen VW-Gesetzes für nvereinbar mit Art. 56 EGV (Kapitalverkehrsfreiheit) rklärt. Das nun vorliegende Änderungsgesetz hebt zwar ie Vorschriften zum Entsenderecht in den Aufsichtsrat nd zur Stimmrechtsbeschränkung auf; die ebenfalls als apitalverkehr beschränkend beurteilte Sperrminorität oll jedoch weiter Bestand haben. Die Sichtweise, der uGH habe alle drei Bestandteile des VW-Gesetzes nur m Zusammenwirken als mit Art. 56 EGV unvereinbar rklärt, findet meiner Auffassung nach keine Stütze in em Urteil. Eine erneute Niederlage der Bundesrepublik eutschland vor dem EuGH ist vielmehr angesichts der mfangreichen Spruchpraxis des EuGH zu den soge- annten „goldenen Aktien“ der öffentlichen Hand abseh- ar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20159 (A) ) (B) ) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Albach, Manfred Grund, Christian Hirte, Antje Tillmann und Volkmar Uwe Vogel (alle CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- punkt 35) Die Lkw-Mauterhöhung darf nicht mit einer zusätzli- chen und damit wettbewerbsverzerrenden Belastung oder gar Insolvenzgefährdung für das Straßengüterver- kehrsgewerbe verbunden sein. Die gestiegenen Energie- preise sowie verschärfte Sozialvorschriften bedeuten eine enorme Belastung für die Transportunternehmen. Hinzu kommt die unsichere wirtschaftliche Gesamtlage. Es gilt jetzt, die rechtlichen Möglichkeiten von Steu- ersenkungen und anderen Kostenerleichterungen für das Transport- und Verkehrsgewerbe zu prüfen. Darüber hinaus sind die Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraßen zu erhöhen. Entsprechend den Regelungen des Auto- bahnmautgesetzes sind die Mauteinnahmen für die Ver- kehrsinfrastruktur sowie für Harmonisierungsleistungen zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes einzusetzen. Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (186. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 8 c) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass unser Votum „Nein“ lautet. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung – Antrag: Rückbesinnung auf die soziale Marktwirtschaft – Die europäische Alterna- tive zu Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdiskriminierung (186. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12 a und b) Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Technologie: Deutsch- land profitiert von offenen Märkten und hat ein großes I s G c i o a n m s s v w k K h u u S B S s u a i D A s d d s d G e b A z d l d c r w n S g l s h G v t P E d s (C (D nteresse, günstige Rahmenbedingungen für ausländi- che Investoren zu schaffen. Dies ist ein traditioneller rundsatz unserer Wirtschaftspolitik. Der wirtschaftli- he Aufstieg Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg st nicht zuletzt der Offenheit unseres Investitionsstand- rts zu verdanken. Wir haben deshalb zusammen mit den nderen G-8-Staaten auf dem Heiligendamm-Gipfel ochmals die Bedeutung eines offenen Investitionskli- as unterstrichen. Dieser Grundsatz ist und bleibt Richt- chnur für das Handeln der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund wird häufig die Frage ge- tellt: Wie sind diese Grundsätze mit der geplanten No- ellierung des Außenwirtschaftsrechts vereinbar? Und ie ist die Gesetzesinitiative mit der aktuellen Finanz- rise vereinbar, in der Unternehmen mehr denn je auf apital angewiesen sind? Wir bewegen uns in der Tat ier in einem gewissen Spannungsverhältnis zwischen nserem Interesse an einem liberalen Investitionsregime nd der Pflicht des Staates, die öffentliche Ordnung und icherheit zu schützen. Diese Pflicht besteht auch mit lick auf ausländische Direktinvestitionen. Aufgabe des taates ist es, eine angemessene Balance zwischen die- en Interessen zu finden. Wenn die öffentliche Ordnung nd Sicherheit zu schützen sind, dann muss der Staat uch mögliche Risiken identifizieren und ein Schutz- nstrument bereithalten, um darauf reagieren zu können. aran ändert auch die Finanzkrise nichts. Mit Blick auf die Finanzkrise ist es aber unser aller ufgabe, gegenüber ausländischen Investoren den be- chränkten Anwendungsbereich des Gesetzes zu ver- eutlichen: Das Kriterium für eine Prüfung, die Gefähr- ung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, ist an trenge Voraussetzungen geknüpft: Notwendig ist, dass ie Investition ein Grundinteresse der Gesellschaft als anzes gefährden könnte. Dies ist bei Investitionen in inzelne Unternehmen nur in seltenen Einzelfällen denk- ar. Wir haben uns bewusst für diesen zurückhaltenden nsatz entschieden, um die gebotene Ausgewogenheit wischen notwendigen staatlichen Interventionen und en freien Kräften der Wirtschaft herzustellen. Ich möchte zudem klarstellen: Die Möglichkeit, aus- ändische Investitionen zu prüfen, bildet kein Instrument er Industriepolitik. Dies ist uns durch die europarechtli- hen Vorgaben zu Recht untersagt. Der Europäische Ge- ichtshof hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass irtschaftspolitische Ziele, etwa die Stärkung des natio- alen Unternehmertums, nicht unter dem Vorwand des chutzes der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit be- ründet werden können. Hinzu kommt: Die europarecht- ichen Anforderungen an das Verfahren für Prüfungen ind – zu Recht – hoch. Der Bundesregierung waren da- er bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs enge renzen gesetzt. Im Einzelnen sieht unser Gesetzentwurf Folgendes or. Einer Prüfung unterliegen grundsätzlich nur Inves- oren mit Sitz außerhalb der EU. Voraussetzung für jede rüfung ist, dass der ausländische Erwerber durch den rwerb mindestens 25 Prozent der Stimmrechte des eutschen Unternehmens erlangt. Um Umgehungsge- chäfte zu vermeiden, können Investoren mit Sitz in der 20160 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) EU dann geprüft werden, wenn ein Anteilseigner mit Sitz außerhalb der EU 25 Prozent der Stimmrechte an dem EU-Investor hält. Investoren aus den Mitgliedstaa- ten der EFTA werden wie Investoren aus den EU-Mit- gliedstaaten behandelt. Das Erfordernis, dass 25 Prozent der Anteile an dem deutschen Unternehmen erworben werden müssen, stellt eine hohe Hürde für eine Prüfung dar. Marktwirtschaft- lich agierende Investoren diversifizieren ihr Portfolio. So zeigt etwa die Praxis großer Staatsfonds, dass diese in der Regel in geringem Umfang in einzelne Unternehmen investieren. Staatsfonds sind und bleiben in Deutschland hochwillkommen. Wir haben über Jahrzehnte gute Er- fahrungen mit Staatsfonds gemacht. Weil der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs hinsichtlich der erfassten Investoren und des Schwellen- werts für die zu prüfenden Investitionen beschränkt ist, haben wir auf die Benennung bestimmter Sektoren ver- zichtet. Sicherheitsrelevante Transaktionen sind nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige begrenzt. Zudem müsste ein sektorbezogenes Gesetz häufig an technolo- gische Weiterentwicklungen angepasst werden. Die Zu- kunftsbranchen von heute, etwa die Gen- und Biotech- nologie, steckten vor 20 Jahren zum Teil noch in den Kinderschuhen oder existierten noch gar nicht, wie zum Beispiel die Internetwirtschaft. Das Gesetz vermeidet bürokratische Belastungen für Investoren. Eine Genehmigungs- oder Anmeldepflicht ist nicht vorgesehen. Vielmehr können Investitionen nur innerhalb kurzer Fristen auf Initiative des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Technologie geprüft werden. Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech- nologie innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb keine Prüfung einleitet, hat der Erwerb Bestand. Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Erwerb prüft, muss es binnen zwei Monaten nach Übermittlung der relevanten Unterlagen über eine Unter- sagung oder Anordnung entscheiden, die der Zustim- mung des gesamten Kabinetts bedarf. Eine Untersagung kommt nur in Betracht, wenn die Gefährdung nicht durch Auflagen zum Erwerb beseitigt werden kann. Nach Ablauf der Fristen ist eine Prüfung der Investition ausgeschlossen. Durch die kurzen Fristen wird ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit für Unterneh- men und Investoren erreicht. Investoren sind aber nicht darauf angewiesen, abzu- warten, ob ein Prüfverfahren eröffnet wird. Sie können sich vielmehr bereits im Vorfeld des Erwerbs vom Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie eine ver- bindliche Stellungnahme zur Unbedenklichkeit des Er- werbs geben lassen. Der Gesetzentwurf enthält mithin hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden für die Überprüfung von Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus werden wir bei der Anwendung der Bestimmungen sicherstellen, dass die Investitionsfreiheit gewahrt wird und Deutsch- land ein hervorragender Investitionsstandort bleibt. A d 1 d v d R p d v S s s D l b E m d D A l g k e F e d v K d M s o I d l d v s G s d R i L v F (C (D nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Schaffung einer Individualbeschwerde im Rahmen des Überein- kommens über die Rechte des Kindes (Tages- ordnungspunkt 24) Thomas Mahlberg (CDU/CSU): Ein Meilenstein in er Geschichte der Kinderrechte war es, als vor über 6 Jahren am 5. April 1992 das Übereinkommen über ie Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, om 20. November 1989 in Kraft trat. Erstmals wurden amals verschiedene völkerrechtlich verbindliche echte formuliert. Sie beziehen sich auf das persönliche, olitische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben er Kinder. Ausdruck finden sie in der Festschreibung on Mindestanforderungen an die Versorgung, den chutz und die Beteiligung von Kindern am gesell- chaftlichen Leben. Die Bedeutung dieser UN-Kinderrechtskonvention teht außer Frage und ist allen bekannt. Auch in eutschland wurde die Kinderpolitik dadurch wesent- ich gestärkt. Die Ratifizierung durch die Bundesrepu- lik im Jahr 1992 geschah mit der Hinterlegung einer rklärung, die unter anderem besagt, dass keine Bestim- ung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt wer- en kann, dass sie das Recht der Bundesrepublik eutschland beschränkt, Gesetze über die Einreise von usländern und die Bedingung ihres Aufenthaltes zu er- assen. Die Länder waren damals nur unter der Bedin- ung, dass die deutsche Erklärung zur UN-Kinderrechts- onvention abgegeben wurde, mit der Ratifizierung inverstanden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP- raktion, Sie haben einen Antrag gestellt zur Schaffung ines Individualbeschwerderechts im Rahmen der Kin- errechtskonvention. In gleicher Weise wird dies auch on nationalen und internationalen Menschenrechts- und inderrechtsorganisationen gefordert. Durch ein Indivi- ualbeschwerderecht soll Kindern und Jugendlichen die öglichkeit gegeben werden, sich direkt beim UN-Aus- chuss zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt wurden der werden. Zweifelsohne würde die Einrichtung eines ndividualbeschwerdeverfahrens die Durchsetzbarkeit er persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozia- en Rechte Minderjähriger stärken. Klingt gut, zumin- est rein theoretisch. Die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskon- ention, die in den vergangenen Jahren mehrfach Gegen- tand parlamentarischer Beratungen sowie Kleiner und roßer Anfragen war, besteht nach wie vor. Die Länder ind mit einer Rücknahme nach wie vor nicht einverstan- en. Dieser Aspekt darf nicht übergangen werden. Eine ücknahme der Erklärung gegen den Willen der Länder st in keiner Weise ratsam und sinnvoll. Ich weiß, dass das Argument des Widerstandes der änder von Kolleginnen und Kollegen anderer Parteien ielfach als Ausrede interpretiert wird. Es ist jedoch akt, dass die Bundesländer mehrheitlich gegen eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20161 (A) ) (B) ) Rücknahme der Erklärung sind. Die Länder sehen die Gefahr, dass eine Rücknahme zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde. Darüber hinaus bestehen Be- denken, dass es zu einem Anstieg der Einreise unbeglei- teter minderjähriger Ausländer nach Deutschland kom- men könnte. Im Übrigen sollte die Sachlage mit weniger Dramatik behaftet werden, als dies bisweilen geschieht. Das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht nicht leichtfertig mit Asylanträgen unbegleiteter Minder- jähriger um. Sonderbeauftragte Asylsachbearbeiter mit besonderen rechtlichen und psychologischen Schulun- gen berücksichtigen unter anderem die speziellen Be- dürfnisse der Minderjährigen, ihren Entwicklungsstand sowie die kulturellen Hintergründe. Die asylverfahrens- rechtliche Anhörung Minderjähriger wird weniger for- mal durchgeführt als bei Volljährigen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dabei sehr um Einfühlsamkeit bemüht. Unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren wird zur Durchführung des Asyl- und des aufenthalts- rechtlichen Verfahrens vom Vormundschaftsgericht ein Pfleger bestimmt, der die Interessen des Minderjährigen und die Stelle der abwesenden Eltern wahrnimmt. Über das Asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren hinaus trifft das Jugendamt bei unbegleiteten Minderjährigen geeignete erziehungsrechtliche Maßnahmen. Dabei orien- tiert es sich an dem deutschen Kinder- und Jugendhilfe- recht. Dies sind nur einige Beispiele. An dieser Stelle muss ganz klar hervorgehoben wer- den, dass sich das deutsche Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention befindet. Aus diesem Grund werden Verstöße bereits in den Verfahren vor den deutschen Gerichten geahndet. Dies macht ein weiteres Verfahren vor den UN-Gremien nicht zwingend notwen- dig. Grundsätzlich halte ich – und dies ist auch Meinung der Bundesregierung – ein Individualbeschwerderecht für geeignet, Rechtsstellungen und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Ver- tragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu för- dern. Ohne Zweifel ist ein derartiges Beschwerdeverfah- ren ein wichtiges Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die Rechte der Kinder sind zu stärken, darin sind wir uns alle einig. Da jedoch das deutsche Recht in Einklang mit der Kinderrechtskonven- tion steht, besteht meines Erachtens keine Dringlichkeit, sich über die Position der Bundesländer hinwegzusetzen. Die aktuelle Arbeit, die vor Ort in den Ländern und Kommunen geleistet wird, zeigt eine gute Umsetzung der Grundsätze sowie der Ideale der UN-Kinderrechts- konvention. Ich halte es dennoch für ratsam, bezüglich der Schaf- fung einer Individualbeschwerde in Kontakt mit den Ländern zu bleiben. Ich spreche mich deshalb für eine Überweisung federführend an den Ausschuss für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend aus. b s w f s k l g c M s d d w a e l s e s t t E s d J A d k w n k i d R g e n R t u z F s k d (C (D Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Recht ha- en alleine reicht nicht aus – Rechte müssen auch durch- etzbar sein. Um die Kinderrechte weiter zu stärken, äre die Einführung eines Individualbeschwerderechtes ür die UN-Kinderrechtskonvention ein wichtiger Bau- tein. Im Unterschied zu fünf anderen Menschenrechtsab- ommen verfügt die UN-Kinderrechtskonvention bis- ang nicht über ein Individualbeschwerdeverfahren. Was enau ist das Individualbeschwererecht? In einem sol- hen Beschwerdeverfahren könnte sich im Falle einer enschenrechtsverletzung ein Kind selbst oder eine Per- on in seinem Namen an den Ausschuss für die Rechte es Kindes der Vereinten Nationen wenden, der diese ann untersucht. Die Entscheidung des Ausschusses äre rechtlich zwar nicht bindend. Dennoch könnte er uf Abhilfe drängen und für den Kläger gegebenenfalls ine Entschädigung fordern. Wie bei allen internationa- en Beschwerdemechanismen muss vorher der inner- taatliche Rechtsweg ausgeschöpft sein. Die Einführung dieses Instrumentes wäre weltweit in wichtiges Signal für starke Kinderrechte. Ein Be- chwerderecht würde dazu führen, dass die Vertragsstaa- en ihr Rechtssystem konsequenter den in der Konven- ion anerkannten Kinderrechten anpassen und auf deren inhaltung achten. Die Überwachungsmechanismen ind derzeit zu schwach, sodass die Verletzung der Kin- errechte in vielen Vertragsstaaten folgenlos bleibt. Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und ugend, das Ministerium der Justiz und das Auswärtige mt sind derzeit in einem Abstimmungsprozess, wie em Anliegen am sinnvollsten entsprochen werden ann. Ich bin jedoch zuversichtlich, was die weitere Ent- icklung angeht, heißt es doch bereits 2005 im vom Mi- isterium publizierten Nationalen Aktionsplan „Für ein indergerechtes Deutschland 2005 bis 2010“: Ein Individualbeschwerderecht ist grundsätzlich geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Implementierung ihrer Ver- pflichtungen zu fördern. Die Bundesregierung wird die mögliche Einführung eingehend prüfen. Zudem gibt es bereits ein Individualbeschwerderecht n fünf anderen Menschenrechtsabkommen, nämlich in em Internationalen Pakt über bürgerliche und politische echte – UN-Zivilpakt, Pakt II –; dem Übereinkommen egen Folter und andere grausame, unmenschliche oder rniedrigende Behandlung oder Strafe; dem Internatio- alen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von assendiskriminierung, in der Internationalen Konven- ion zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer nd ihren Familienangehörigen; dem Übereinkommen ur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der rau sowie in der Konvention über die Rechte von Men- chen mit Behinderungen – dies teilweise über ein Fa- ultativprotokoll. Für die Einführung eines Beschwerdeverfahrens ist er Beschluss der UN-Vollversammlung über einen zu- 20162 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) sätzlichen Vertrag zu der Kinderrechtskonvention erfor- derlich. Das Verfahren kann durch Einbringen eines Ent- wurfes von einer Staatengruppe auf den Weg gebracht werden. Der Entwurf müsste die zuständigen Gremien durchlaufen und wäre dann der UN-Vollversammlung vorzulegen. Diese würde gegebenenfalls ein Zusatzpro- tokoll beschließen, das daraufhin von den Mitgliedstaa- ten ratifiziert werden müsste. Es tritt in Kraft, wenn 20 – manchmal 30 – Staaten ihre Ratifikationsurkunde hin- terlegt haben. Ein erster Schritt wäre die Einsetzung einer Arbeits- gruppe bei dem UN-Menschenrechtsrat, die den Text zu einem Individualbeschwerdeverfahren zur Kinderrechts- konvention in einem Zusatzprotokoll ausarbeiten würde. Um das Beschwerderecht auf den Weg zu bringen, muss also diese Arbeitsgruppe beim UN-Menschenrechtsrat eingesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich seit lan- gem für die Stärkung der Kinderrechte. So fordert sie die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinder- rechtskonvention sowie die Verankerung der Kinder- rechte im Grundgesetz. Unsere Bemühungen sind leider bislang am Widerstand der Union gescheitert. Zum Jah- restag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. Novem- ber, die Deutschland 1992 ratifiziert hat, stünde es uns allen parteiübergreifend gut zu Gesicht, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Kinderrechte in unserem Land und weltweit zu stärken. Ein Individualbeschwer- deverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention ist hier für mich neben der Rücknahme der Vorbehalte zur Konven- tion sowie der Verankerung der Kinderrechte im Grund- gesetz ein weiterer Baustein einer Politik, die Kinder und ihre Rechte ernst nimmt. Miriam Gruß (FDP): Kinderpolitik muss als ein ei- genständiger Bereich der Politik und nicht nur als Teil der Familienpolitik verstanden werden. Die Kinder- und Jugendpolitik berührt den Aufgabenbereich der ver- schiedensten Entscheidungsträger auf regionaler, überre- gionaler, europäischer und internationaler Perspektive. Wir müssen uns bei allen Entscheidungen fragen, welche Wirkungen sie für die jungen Menschen von heute und morgen haben. Kinder und Jugendliche sind ein wichti- ger Teil der Gegenwart, und sie sind die Zukunft der Ge- sellschaft. Es ist daher im Interesse der Staaten, kinder- freundliche Strukturen zu schaffen und zu fördern und damit den Bedürfnissen von Kindern in allen Lebensbe- reichen besondere Bedeutung und Beachtung beizumes- sen. Mehr und mehr begreifen wir, dass Kinder keine klei- nen Erwachsenen sind, sondern ureigenste Bedürfnisse, Rechte und Pflichten haben und auch einer besonderen Förderung bedürfen, um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln. Eine stärkere Beachtung von Kinderrechten könnte dazu führen, dass in allen Be- reichen – insbesondere bei Schutz-, Förder- und Partizi- pationsrechten – kindgerechte Lebensverhältnisse ge- s g D K r f Ü b t d a K t t s d d d M g t S b ü Ü w t S a d e b h s o l V P n A i g g e n R z i B w m d M g (C (D chaffen werden. Denn Kinder müssen und sollen ernst enommen werden. Am 5. April 1992 trat für die Bundesrepublik eutschland das Übereinkommen über die Rechte des indes in Kraft. Das Übereinkommen, die UN-Kinder- echtskonvention, gilt als ein Wegweiser für die Schaf- ung einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Mit diesem bereinkommen wurden erstmals völkerrechtlich ver- indlich persönliche, politische, wirtschaftliche und kul- urelle Rechte von Kindern formuliert, die ihren Aus- ruck in der Festschreibung von Mindestanforderungen n die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von indern am gesellschaftlichen Leben finden. Mit dieser Konvention sind Kinder Inhaber von Rech- en und Freiheiten, das heißt nicht mehr Objekte des in- ernationalen Rechts, sondern Rechtssubjekte, deren be- ondere Schutzbedürftigkeit betont wird; das in Art. 3 er Konvention niedergelegte Prinzip des Kindeswohls urchzieht das gesamte Abkommen. 193 Staaten haben ieses Übereinkommen ratifiziert. Eine Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der in den enschenrechtsverträgen eingegangenen Verpflichtun- en erfolgt zunächst über die anlassunabhängige Kon- rolle im Rahmen von Staatenberichtsverfahren. Die taaten reichen nach der UN-Kinderrechtskonvention eim Ausschuss über die Rechte des Kindes Berichte ber Maßnahmen ein, die sie zur Verwirklichung der im bereinkommen genannten Rechte getroffen haben, so- ie über Fortschritte, die dabei erzielt wurden. Die Staa- en sorgen für eine Verbreitung der Berichte im eigenen taat. Erweitert wurde das System der Staatenberichte bei nderen Menschenrechtsinstrumenten vielfach durch In- ividualbeschwerdeverfahren. Diese sorgen dafür, dass ine Menschenrechtsverletzung im Einzelfall erkannt, enannt, beseitigt und wiedergutgemacht wird. Darüber inaus dienen sie als Orientierungspunkte für eine men- chenrechtskonforme Ausgestaltung nationaler Rechts- rdnungen. Sie können als Instrument des internationa- en Menschenrechtsschutzes einen wichtigen Beitrag zur erwirklichung der Menschenrechte leisten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben einzelne ersonen bislang keine Möglichkeit, sich im Rahmen ei- es Individualbeschwerdeverfahrens direkt an diesen usschuss zu wenden, obwohl andere Menschenrechts- nstrumente wie etwa der Internationale Pakt über bür- erliche und politische Rechte, das Übereinkommen ge- en Folter und andere grausame unmenschliche oder rniedrigende Behandlung oder Strafe, das Internatio- ale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von assendiskriminierung, die Internationale Konvention um Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und hrer Familienangehörigen und das Übereinkommen zur eseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau ie auch die Konvention über die Rechte von Menschen it Behinderungen bzw. deren Fakultativprotokolle dies urchaus vorsehen und im Rahmen der Europäischen enschenrechtskonvention (EMRK) sogar ein echtes erichtliches Verfahren geschaffen wurde. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20163 (A) ) (B) ) Die Individualbeschwerde würde zu mehr Kinder- freundlichkeit beitragen. Mehr als drei Viertel aller El- tern in Deutschland wünschen sich nach einer Umfrage eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Eine Individual- beschwerde würde dazu beitragen, die Umsetzbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention zu verbessern, und wäre damit eine Ergänzung der existierenden Berichts- pflicht. Eine Individualbeschwerde würde ferner dazu beitra- gen, die Kinder als vollberechtigte Inhaber von Rechten anzuerkennen und zu stärken. Mit der Individualbe- schwerde hätten Kinder das Recht, sich gegen eine Ver- letzung ihrer Rechte zu wehren. Die Vertragsstaaten würden stärker als bisher in die Rechenschaftspflicht ge- nommen. Im Nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland 2005 – 2010“ der Bundesregierung wird ausgeführt, dass ein Individualbeschwerderecht grund- sätzlich geeignet ist, Rechtsstellung und Rechtsbewusst- sein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft zur Implementierung ihrer Verpflichtungen zu fördern. Die Bundesregierung werde die mögliche Einführung einge- hend prüfen. Das Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend hat darüber hinaus eine Reihe verschiedener Initiativen ergriffen, um Kinder und Ju- gendliche, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern über Kinderrechte zu informie- ren. Der bevorstehende Weltkindertag am 20. November – Deutschland entschied sich für den 20. September als deutschen Kindertag – wie auch das Internationale Jahr des Menschenrechtslernens wären ein guter Zeitpunkt, um einen Schritt in Richtung einer Individualbe- schwerde voranzugehen. Ich plädiere deshalb dafür, dass wir uns gemeinsam für ein Individualbeschwerderecht im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen – ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu Stärkung der Kinderfreundlichkeit in Deutschland. Diana Golze (DIE LINKE): Vor 16 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskon- vention ratifiziert und damit einen wichtigen und zu- gleich besonderen Menschenrechtsvertrag mitgezeich- net. Das Besondere an der Kinderrechtskonvention ist, dass sie der einzige Menschenrechtsvertrag mit einer Be- richtspflicht ohne ergänzendes Beschwerdeverfahren ist. Dass das nun geändert werden soll, erscheint auch der Linken folgerichtig. Denn glaubt man den Grußworten außerhalb des Par- lamentes und den großen Reden hier im Plenum, so ist es hier allseits anerkannt, dass Kinder und Jugendliche als eine Bevölkerungsgruppe angesehen werden, die zu den schutzbedürftigsten Menschengruppen der Gesellschaft gezählt werden. Auch aus diesem Grund unterstützen wir das Vorhaben, die Kinderrechte durch die Möglich- keit der individuellen Beschwerde mit anderen Men- schenrechten gleichzustellen. Auch teilen wir die Auf- fassung vieler Kinderrechtsorganisationen, dass dieses Instrument ein wichtiges ist, um internationalen Druck z E B V v s d I u g g d a n u d v P b n s 1 r m t v d d 1 r m t B K a m B d g s e s K e E b p w n s A r d m G (C (D u erzeugen, wenn es um die Verwirklichung und die inhaltung der Kinderrechte geht. Gerade in den vergangenen Wochen wurde durch den ildungsgipfel oder auch durch die Vorstöße einiger erbände zur Bekämpfung der Kinderarmut sehr oft her- orgehoben, dass Kinder eine Gruppe in unserer Gesell- chaft bilden, deren besondere Ansprüche auch beson- ere Aufmerksamkeit im politischen Handeln benötigen. n solchen Debatten höre ich oft auch von Kolleginnen nd Kollegen aus anderen Parteien, dass Kinder eine ei- enständige Bevölkerungsgruppe sind. Indem Sie, sehr eehrte Kolleginnen und Kollegen, sich für ein Indivi- ualbeschwerderecht einsetzen und die Bundesregierung uffordern, ein solches Fakultativprotokoll mitzuzeich- en, könnten Sie dieser Feststellung einen greifbaren nd realen Hintergrund geben und somit dazu beitragen, ass Kinder in ihrer Stellung als vollberechtigte Inhaber on Rechten anerkannt sind. Auch wenn die Bundesrepublik auf internationalem arkett zur Umsetzung von Kinderrechten beiträgt, leibt bei dieser Debatte, deren Beginn ich nochmals achdrücklich gutheißen möchte, ein fader Beige- chmack: Obwohl die Bundesregierung seit 1992 zu den 93 Staaten gehört, die die UN-Kinderrechtskonvention atifiziert haben, sind diese Kinderrechte in einem Land itten in Europa, das für sich beansprucht, zu den wich- igsten Industrieländern zu gehören, immer noch nicht ollständig anerkannt. Auch 16 Jahre später sind die bei er Ratifizierung formulierten Vorbehalte nicht vollstän- ig aufgehoben. Sowohl in der 14. als auch in der 5. Wahlperiode gab es parlamentarische Initiativen, de- en Ziel es war, diese Vorbehalte endlich zurückzuneh- en. Seit drei Jahren nun haben wir eine Große Koali- ion mit einer breiten Mehrheit in Bundestag und undesrat. Auf die Rücknahme der Vorbehalte zur UN- inderrechtskonvention warten wir trotzdem bis heute. Da mit diesem Antrag endlich deutlich wird, dass sich uch die FDP für die Rechtsstellung von Kindern stark- acht, müssen sich die Koalitionsfraktionen und die undesregierung also nicht mehr um die Zustimmung er Opposition sorgen. Sie können sich einer überwälti- enden Mehrheit im Parlament sicher sein und gemein- am mit der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls ndlich auch die Kinderrechte in Gänze anerkennen und omit alle in Deutschland lebenden Kinder gleichstellen. Wenn wir dann schon beim Punkt Durchsetzung von inderrechten sind, könnte dieses Parlament auch mit iner breiten Mehrheit eine weitere längst überfällige ntscheidung treffen. Oder gibt es für die Festschrei- ung von Kinderrechten im Grundgesetz der Bundesre- ublik Deutschland doch keine so breite Mehrheit, ob- ohl zum Beispiel die Bekämpfung der Kinderarmut un seit längerem schon von der Kanzlerin zur Chef- ache erklärt wurde? Denn der Schutz von Kindern vor rmut ist ein wichtiger Bestandteil der UN-Kinder- echtskonvention. Seit dem April des Jahres 1992 ist iese Konvention geltendes Recht in Deutschland. Da- it einher geht auch eine Verpflichtung, alle geeigneten esetzgebungs- und Verwaltungsverfahren sowie sons- 20164 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tige Maßnahmen zur Realisierung der damit anerkannten Rechte einzuleiten. An vielen Stellen ist die Gesetzge- bung bereits so geändert worden, dass sie zur Rück- nahme einiger Vorbehalte führte. Ein entscheidender politischer Schritt fehlt: die Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz. Kinder wer- den hier immer noch einzig und allein in Abhängigkeit zur Erziehungspflicht ihrer Eltern gesehen. Das ist eine Rechtslage, die weder dem Geist des 21. Jahrhunderts entspricht noch der Umsetzung der Kinderrechtscharta gerecht wird. Sosehr die Bemühungen, die mit der Einrichtung ei- ner Individualbeschwerde verbunden sind, von uns auch begrüßt werden, sie dürfen uns nicht über eines hinweg- täuschen: Der umfassende Schutz von Kindern und ihrer Rechte muss vor allem durch unsere Gesetzgebung hier in Deutschland gewährleistet sein. Auch als derzeit amtierende Vorsitzende der Kommis- sion des Deutschen Bundestages für die Belange der Kinder (Kinderkommission) möchte ich mich hinter die Forderungen der vielen Kinderrechtsorganisationen nach dem Recht auf Anhörung stellen. Die Einführung einer Individualbeschwerde käme damit Art. 12 der UN-Kin- derrechtskonvention entgegen. Kinder sind vollberechtigte Inhaber von Rechten. Wir sollten beginnen, sie ihnen auch einzuräumen. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich denke, ich muss Ihnen nicht erläutern, dass die Kinder- rechte ein Markenzeichen der Grünen sind. Wir werden daher diesem Antrag zustimmen, weil er richtig ist – auch wenn wir das von FDP-Anträgen eher selten den- ken. Die Kinderrechte stützen sich heute auf einen breiten gesellschaftlichen und überparteilichen Konsens – aller- dings nur bei einer oberflächlichen Betrachtung. Guckt man genauer hin, zeigt sich, wie dringend die Kinder- rechte eine Stärkung benötigen. Von der Großen Koali- tion können wir in Sachen Kinderrechte nicht mehr viel erwarten. Allen Ankündigungen folgte bisher lediglich ein großes Schweigen. Von Einigkeit keine Spur. Die Große Koalition hat auch nicht den Mut, sich zu den vor- liegenden Kinderrechtsanträgen zu positionieren. Ich be- fürchte, so wird es auch diesem Antrag ergehen. Er wird in den Ausschüssen nicht auf die Tagesordnung gesetzt und nicht mehr ins Plenum zurückfinden. Unsere Fraktion hat hierfür bekanntermaßen zwei Pa- radebeispiele. Erstens. Bis heute gibt es der Kinderrechtskonvention gegenüber Vorbehalte, wegen derer beispielsweise unbe- gleitete minderjährige Flüchtlinge nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder genießen. Wir fordern seit Jahren die Rücknahme dieser Vorbehalte. Es ist kein Ge- heimnis, dass wir hier unter Rot-Grün an der SPD ge- scheitert sind. Nun hat auch die SPD die Kurve gekriegt, kann sich aber gegenüber der CDU/CSU nicht durch- setzten. Wenn am 20. November die Kinderrechtskon- vention wieder ihren Jahrestag hat, wird es auf die Frage n g b m M u r z w m U d s k v A e d e l j u e s e E d a g a h r n t G w t t s l a b d n f e k f i s U D m W (C (D ach den Vorbehalten wieder nur die gleichen Antworten eben. Unser Antrag wird seit zweieinhalb Jahren nicht ehandelt. Zweitens. Nach den positiven Äußerungen der ehe- aligen Jugendministerin und heutigen Bundeskanzlerin erkel, nach der Positionierung von Frau von der Leyen nd vieler anderer zugunsten einer Stärkung der Kinder- echte in der Verfassung ist die Union dann wieder urückgerudert. Von Einigkeit innerhalb der Koalition ieder keine Spur. Allen Bestrebungen der Kinderkom- ission des Deutschen Bundestages zum Trotz will die nion keine Diskussion über das Thema. Auch hier hat ie SPD-Fraktion spät die Kurve gekriegt. Jetzt stellt sie ich hin, als wären sie die Erfinder der Initiative. Dabei am der erste Antrag und der letzte „Wiederbelebungs- ersuch“ von meiner Fraktion. Ausgebremst wird dieser ntrag seit eineinhalb Jahren. Nun haben wir in Deutschland zwar ausgesprochen ngagierte Bemühungen, ein Monitoring zur UN-Kin- errechtskonvention zu schaffen. Bis zur Etablierung ist s aber noch ein weiter Weg. Schwere Kinderrechtsver- etzungen können dem UN-Ausschuss nur über die vier- ährige Berichterstattung bekannt werden. Das ist sehr mwegig, oft zeitversetzt und wenig partizipativ. Die Möglichkeit einer Individualbeschwerde ist daher in wichtiger Baustein in einem Monitoringkonzept. Sie tärkt zudem die Kinder als Träger eigener Rechte und rhöht die Kontrolle seitens der UN, wenn es um die inhaltung der Kinderrechte geht. Damit sind die Kin- errechte zwar nicht international einklagbar, es sollte ber gewährleistet werden, das Kinderrechtsverletzun- en – wenn überhaupt – Einzelfälle bleiben. Praktisch lle und vor allem neuere Menschenrechtsabkommen se- en ein Individualbeschwerderecht vor. Es spricht also ein gar nichts dagegen, sich für einen solchen Mecha- ismus starkzumachen. Wer jetzt ernsthaft ins Feld führt, Kinder könnten al- ersbedingt von einer solchen Möglichkeit gar keinen ebrauch machen, hat ein defizitäres Bild vom Kind und enig Ahnung von modernen Partizipationsmöglichkei- en. Gerade Kinder haben ein ausgesprochen ausgepräg- es Unrechtsempfinden und sind die Altersgruppe, die ich am stärksten engagiert. Vielen Kindern und Jugend- ichen ist die UN-Kinderrechtskonvention zwar bekannt, ber bisher ist sie für sie „weit weg“ und „wenig greif- ar“. Die reale Lebenssituation jedoch mit den Vorgaben er Konvention abgleichen zu können und sich gegebe- enfalls beschweren zu können, macht die Konvention ür sie erst „anfassbar“. Das Individualbeschwerderecht rhöht somit den Gebrauchswert der UN-Kinderrechts- onvention. Gerade einem menschenrechtlich und demokratisch ortschrittlichen Land wie Deutschland, das sich aktuell ntensiv mit der Kinder- und Familienfreundlichkeit be- chäftigt, würde es gut zu Gesicht stehen, sich bei der N für eine Beschwerdemöglichkeit starkzumachen. as allerdings erfordert in der Großen Koalition erst- als Einigkeit, Mut und Engagement in Sachen Kinder. oran ich allerdings meine Zweifel habe. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20165 (A) ) (B) ) Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteils- rechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in privater Hand – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes (Tagesordnungspunkt 29) Paul K. Friedhoff (FDP): Vor gut einem Monat habe ich hier schon einmal zum VW-Gesetz gesprochen und klargemacht, dass die FDP-Bundestagsfraktion markt- ferne und europarechtswidrige Gesetze wie dieses ab- lehnt. Nun steht heute neben der Schlussabstimmung über den Regierungsentwurf noch ein Gesetzesentwurf zu der Thematik von der Linken aus dem März dieses Jahres zur Debatte. Lassen Sie mich einmal mehr die liberale Position in dieser Thematik deutlich zu machen. Die Linke meint, die den derzeitigen Gesetzesinitiati- ven zugrundeliegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verstoße ihrerseits gegen den EG-Vertrag. Diese Sicht teilt die FDP-Bundestagsfraktion nicht. Der EuGH greift nicht etwa – wie im Entwurf behauptet – in die deutsche Eigentumsordnung ein. Er stellt dagegen klar, dass vielmehr das auf einen Einzelfall bezogene VW-Gesetz gegen die deutsche Eigentumsordnung ver- stößt. Es wird mit der Entscheidung gerade auf eine Wie- derherstellung der Eigentumsordnung hingewirkt. Ebenso wie den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf lehnen wir auch den Gesetzesvorschlag der Lin- ken ab, weil beide Entwürfe auf halber Strecke stecken bleiben. Zwar werden im Entwurf der Linken mancher der auf Europa-Ebene kritisierten Punkte beseitigt, aber diese Teillösung des Problems wird nicht konsequent zu Ende geführt. Das Entsenderecht von Bund und Land wird lediglich begrenzt. Dabei gibt es keine ökonomi- schen Gründe, im Fall von Volkswagen vom üblichen deutschen Entsenderecht abzuweichen. Aus unserer Sicht einzig konsequent wäre die komplette Aufhebung dieses Einzelfallgesetzes von 1960. Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, wenn ein Bundesland bei einem voll im Wettbewerb stehenden Automobilkonzern hineinregiert. Mit den dem Bundesland Niedersachsen als Teil- eigentümer gewährten Sonderrechten hält das Gesetz po- tentielle Investoren davon ab, Anteile zu kaufen um Ein- fluss zu gewinnen; der Anteilskauf erscheint durch die feste Stellung des Sonderaktionärs weniger attraktiv. Diese Sicht des Europäischen Gerichtshofes ist für jeden verständigen Teilnehmer des Wirtschaftslebens nach- vollziehbar. Ich zähle ihnen noch einmal kurz die Hauptkritik- punkte der europäischen Rechtsprechung im geltenden VW-Gesetz auf: Das Entsenderecht erlaubt es sowohl dem Bund als auch dem Land Niedersachsen, jeweils zwei Vertreter in d L b v z z n v c V o l r p a s s m B o A k l m d f p k s p w z t s S r S b t n k l i a A l r t w s V w u s D d r t (C (D en VW-Aufsichtsrat zu entsenden, sobald Bund oder and auch nur zwei Aktien besitzen. Die Stimmrechts- eschränkung verbietet es einem Aktionär unabhängig on seinem tatsächlichen Kapitalanteil, mehr als 20 Pro- ent der Gesamtstimmrechte auszuüben. Die Regelung ur geminderten Sperrminorität erlaubt es einem Aktio- är, Satzungsänderungen bereits mit einem Kapitalanteil on 20 Prozent statt der im deutschen Aktienrecht übli- hen 25 Prozent zu blockieren. Die Kombination dieser Regelungen im geltenden W-Gesetz führt dazu, dass Grundsatzentscheidungen hne die Stimmen des Landes Niedersachsen nicht mög- ich sind und der Staatseinfluss fixiert ist. Die Privilegie- ung des staatlichen Aktionärs gegenüber den übrigen rivaten beschränkt die Kapitalverkehrsfreiheit und ist ls Investitionshürde mit dem Europäischen Gemein- chaftsrecht nicht vereinbar. Diese Kapitalverkehrsbe- chränkung ist auch nicht etwa zur Sicherung des Allge- einwohls notwendig, wie oft behauptet. Die von der undesregierung dafür angeführten sozialpolitischen der gar industriepolitischen Gründe reichen nicht aus. uch ein Schutz vor feindlichen Übernahmen kann eine Rechtfertigung dafür bieten, VW nicht als norma- es Unternehmen zu behandeln. Dies hat der EuGH ehrfach deutlich gemacht. Die Bundesregierung meint ennoch, die Auffassung des Europäischen Gerichtsho- es beharrlich ignorieren zu können. Die Justizministerin robiert einfach weiter am Gesetz herum, ohne eine lare Lösung zu schaffen. Der EuGH wird das VW-Ge- etz aber zu Recht erst akzeptieren, wenn seine Kritik- unkte ausgeräumt sind. Die Bundesregierung wird dies issen. Dennoch ist sie nicht lernwillig, sondern provo- iert ein Vertragsverletzungsverfahren nach dem nächs- en. Es kann und darf jedoch nicht sein, dass die deut- chen Steuerzahler am Ende von Brüssel verhängte trafgelder bezahlen müssen, nur weil die Bundesregie- ung dem Land Niedersachsen eine europarechtswidrige onderrolle länger sichern will. Nach Ansicht der FDP sind Vetorechte für den Staat ei einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen sys- emfremd. Wenn in Unternehmenspolitik vom Staat hi- einregiert werden kann, so ist dies für das Unternehmen einesfalls förderlich. Hat ein Aktionär Sonderrechte, so iegt in dieser Begünstigung klar die Gefahr, dass er sie m Eigeninteresse und zulasten der normalen Aktionäre usnutzt. Ein Wegfall von Sonderrechten und Goldenen ktien ist daher zur Stärkung der Hauptversammlung als egitimem Eigentümergremium geboten. Ein besonderer gesetzlicher Schutzwall ist nach unse- er Meinung für das Unternehmen Volkswagen nicht nö- ig. Der Schutz der Eigentümerinteressen wird ebenso ie die Durchsetzung der Hauptversammlungsbe- chlüsse durch Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch für W – wie für alle anderen Aktiengesellschaften – ge- ährleistet. Das Beibehalten eines Einzelfallgesetzes ist nnötig. Nötig dagegen ist, die Volkswagen Aktienge- ellschaft als ein normales Unternehmen zu betrachten. a Volkswagen nicht gleicher oder ungleicher ist als an- ere Autobauer, muss der Staatseinfluss konsequent zu- ückgefahren werden. Die Verfechter einer starken Be- eiligung der öffentlichen Hand an diesem Unternehmen 20166 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) sollten bedenken, dass das VW-Gesetz früher einmal VW-Privatisierungsgesetz genannt wurde. Wenn die Bundesregierung im Fall Volkswagen auf Protektionis- mus setzt, so torpediert sie damit vor allem die Förde- rung des europäischen Binnenmarktes. Mitgliedsländer mit protektionistischen Tendenzen in ihrer Industriepoli- tik wie Frankreich, wo häufig auch deutsche Mittel- ständler diskriminiert werden, dürften sich durch eine Beibehaltung des VW-Gesetzes bestätigt sehen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einset- zen, dass bei Volkswagen in Zukunft das Verhältnis zwi- schen Kapitalanteil und Kontrolle wieder proportional und europarechtskonform nach dem Prinzip „eine Aktie, eine Stimme“ ausgestaltet wird. Einen Dauerstreit der Bundesjustizministerin mit der EU-Kommission auf Kosten der Steuerzahler gilt es zu vermeiden. Das Zwangsgeldverfahren der EU-Kommission steht in den Startlöchern. Das Bundeswirtschaftsministerium geht von einem zu zahlenden Tagessatz von 90 000 Euro aus. Wenn die Bundesregierung durch ihre Sturheit tatsäch- lich riskieren mag, dass Steuergelder derart sinnlos durch den Auspuff gejagt werden, werden wir ihr das im kommenden Wahljahr nicht vergessen vorzuhalten. Meine Damen und Herren Kollegen, ich appelliere noch einmal dringend an Sie: Nutzen Sie in der heutigen letzten Lesung dieses Gesetzes die Chance, die ord- nungspolitisch gebotene Normalität auch bei dem gro- ßen Konzern Volkswagen AG einkehren zu lassen. Die FDP-Bundestagsfraktion jedenfalls streitet auch in Sa- chen Volkswagen für die Rückkehr zu den Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir Grünen unterstützen den Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Er sichert den Kern des VW-Gesetzes und passt dieses an die Vorgaben des EuGH an. Die Sonder- rechte der Beschäftigten hinsichtlich der Schließung und Verlagerung von Produktionsstätten bleiben erhalten. Nach Vorgängen wie bei Nokia in Bochum wäre die Ab- schaffung dieser Arbeitnehmerrechte zu Recht auf völli- ges Unverständnis gestoßen. Ebenso bleibt der Einfluss Niedersachsens gewahrt, was für die Beschäftigten und die Werke in Niedersachsen von zentraler Bedeutung ist. Doch auch wenn wir mit dem Inhalt des Gesetzent- wurfes einverstanden sind, so sind wir Grüne doch äu- ßerst unzufrieden mit dem Agieren der Bundesregierung in dieser Frage. Insbesondere die Unionsseite hat ständig quergeschossen. Mal lässt der Wirtschaftsminister sei- nen Widerwillen in einer Protokollnotiz zum Kabinetts- beschluss dokumentieren. Mal kündigt Oettinger eine Bundesratsinitiative gegen das VW-Gesetz an. Im Ergebnis werden dadurch diejenigen in Brüssel bestärkt, die das VW-Gesetz ganz abschaffen wollen. Wie soll denn die Europäische Kommission von der Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes überzeugt werden, wenn offensichtlich noch nicht einmal der deutsche Wirtschaftsminister davon überzeugt ist? Das ganze Hin und Her hat der deutschen Position in Brüssel schwer ge- schadet. d c G D g t d n w l m s d s w h l s A s r r A h m S L t s w d i h e z d e a h n A g d W n (C (D Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch einmal an ie Kommission appellieren, sich davon nicht beeindru- ken zu lassen, sondern vielmehr das novellierte VW- esetz, welches wir heute beschließen, zu akzeptieren. ie erneute Klage gegen das VW-Gesetz sollte zurück- ezogen werden. Die Kommission muss meines Erach- ens aufpassen, nicht die gleichen Fehler wie damals bei er Dienstleistungsrichtlinie zu machen. Kluge Ord- ungspolitik darf nicht mit blinder Prinzipienreiterei ver- echselt werden. Auch bei der Setzung eines wirtschaft- ichen Ordnungsrahmens gilt es, die Menschen itzunehmen. Die Besonderheiten des VW-Gesetzes sind in der Ge- chichte des Unternehmens begründet. Die Nazis bauten as Volkswagenwerk mit beschlagnahmtem Gewerk- chaftsvermögen auf. Nach dem Zweiten Weltkrieg ollte niemand die Reste dieses Werkes haben. Darauf- in bauten die Arbeitnehmer das Werk eigenverantwort- ich wieder auf. Das VW-Gesetz würdigte diese Ge- chichte durch besondere Mitentscheidungsrechte der rbeitnehmerschaft. Wir Grüne stehen zu dieser Ge- chichte und wollen das VW-Gesetz deshalb erhalten. Anders übrigens als die FDP, die mit ihren Ände- ungsanträgen im Wirtschaftsausschuss diese besonde- en Mitentscheidungsrechte der Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer abschaffen wollte – obwohl diese über- aupt nicht vom EuGH moniert worden waren. Ich kann ir nicht vorstellen, dass die Menschen dieses doppelte piel der FDP gutheißen: Als Teil der niedersächsischen andesregierung angeblich für das VW-Gesetz zu strei- en und in Berlin, wenn es darauf ankommt, dagegen zu timmen – das ist unredlich. Ich habe bereits bei der Einbringung des Gesetzent- urfes betont, dass es für VW jetzt wichtig ist, Ruhe in en Konzern zu bekommen. Gerade angesichts der Krise n der Automobilindustrie kann sich VW keinen dauer- aften internen Machtkampf erlauben. Es ist deshalb ntscheidend, mit dem VW-Gesetz einen klaren Rahmen u setzen, auf den sich alle Beteiligten – Volkswagen, as Land Niedersachsen, Porsche und die Beschäftigten – instellen können. Dann kann sich Volkswagen endlich uf das konzentrieren, was letztlich über die Zukunftsfä- igkeit des Konzerns entscheidet: auf das Bauen von in- ovativen und umweltfreundlichen Autos. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Verdeckte Armut bekämpfen – Rechte wahrnehmen, unabhängige Sozialberatung aus- weiten und Selbsthilfeinitiativen unterstützen (Tagesordnungspunkt 26) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Zu den rundlegenden Leistungen unseres Sozialstaates gehört ie Zusage an jede Mitbürgerin und jeden Mitbürger: er aus eigenem Einkommen und eigener Leistung sei- en Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20167 (A) ) (B) ) streiten kann, der hat Anspruch auf eine gesetzlich klar definierte staatliche Leistung. Diese staatliche Leistung ist kein Almosen, vielmehr besteht ein Rechtsanspruch darauf. Zu den tragenden Prinzipien dieser staatlichen Hilfe gehört aber auch, dass jeder zuerst sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen muss, bevor er die von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mitfinan- zierte staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Diese staatliche Hilfe, die wir früher Sozialhilfe ge- nannt haben, wurde und wird von etlichen Berechtigten, vor allem aus der älteren Generation, nicht in Anspruch genommen – aus Scham oder aus einer falsch verstande- nen Bescheidenheit, man wolle niemand anderem zur Last fallen. Die alte Sozialhilfe ist jedoch in den letzten Jahren durch neue Gesetze abgelöst worden a) für die Seniorinnen und Senioren durch die Grundsicherung im Alter und b) für alle, die zumindest wenige Stunden er- werbsfähig sind, durch die Grundsicherung für Arbeitsu- chende, das Arbeitslosengeld II. Beide Grundsicherungssysteme haben dazu geführt, dass viele, die bislang keinen Sozialhilfeantrag gestellt haben, jetzt die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die „verdeckte Armut“ ist durch die neuen Grundsiche- rungssysteme nicht zum neuen Problem geworden, viel- mehr wird „verdeckte Armut“ jetzt entschiedener aufge- deckt und bekämpft als je zuvor. Das ist ein guter Erfolg. Die gesetzlichen Regelungen für die Grundsicherung im Alter und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nicht die Ursache für „verdeckte Armut“, sondern sie helfen zusätzlich im Kampf gegen Armut. Das hat eine Reihe sachlicher Gründe, die es den Betroffenen er- leichtern, einen Antrag zu stellen: Erstens. Die Grundsicherung im Alter wird gewährt, ohne dass Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder ge- nommen wird. Das ist ein großer Unterschied zur alten Sozialhilfe. Diese Regelung führt dazu, dass heute ältere Menschen nicht mehr darauf verzichten, einen Grundsi- cherungsantrag zu stellen, weil man niemand „zur Last fallen“ wolle. Zweitens. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II, hat für die einstigen Empfänger von Sozialhilfe bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten und höhere Beträge für das Schonvermögen gebracht. Beide Verbesserungen sind für etliche Antragsteller, die in der Vergangenheit vielleicht auf einen Sozialhilfean- trag verzichtet haben, jetzt doch ein Anreiz, Grundsiche- rung für sich zu beantragen. Zu Recht wird gefordert, dass Leistungsberechtigte eine gute und unabhängige Beratung erhalten. Beratung ist selbstverständlich auch Aufgabe der Sozialbehörden. Es ist eine Unverschämtheit sondergleichen, dass in ei- nem Antrag der Linken die Sozialbehörden in Deutsch- land unter den Generalverdacht gestellt werden, sie wür- den Leistungsberechtigte von einer Antragstellung geradezu abschrecken. Ich stelle fest: Es mag Ausnah- men geben, aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen Sozialämtern, in den Arbeitsgemeinschaf- ten für Empfänger von Arbeitslosengeld II und in den Agenturen für Arbeit machen gute Arbeit. Und sie ver- d d s c g A d b W f le m d w d k a U u S k S k L n t r n s L b S d u a A b f B m z n V n S t j w s b n u (C (D ienen auch unsere politische Unterstützung. Wir von er CDU/CSU wollen, dass die Beratung weiter verbes- ert wird. Deshalb begrüßen wir es, dass 3 000 zusätzli- he Stellen in der Arbeitsvermittlung bis zum Jahr 2010 eschaffen werden, um speziell für Empfänger von rbeitslosengeld II die Beratung nochmals auszubauen. Darüber hinaus haben wir in Deutschland ein flächen- eckendes Angebot sozialer Dienste der Wohlfahrtsver- ände: Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Paritätischer ohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt und Zentralwohl- ahrtsstelle der Juden. Sie sind gerade dort tätig, wo sozia- Brennpunkte sind, und sie engagieren sich zusätzlich it einer Reihe von Beschäftigungsgesellschaften für ie Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Deshalb erden die Wohlfahrtsverbände in ihrer Arbeit auch urch öffentliche Mittel auf der Bundes-, Landes- und ommunalen Ebene unterstützt. Der Staat unterstützt lso schon heute die unabhängige Beratung in großem mfang. Hinzu kommt, dass die großen Sozialverbände VdK nd SoVD ebenfalls flächendeckend mit regelmäßigen prechstunden Beratung in Sozialrechtsfragen anbieten. Ich will all denen, die sich in dieser Beratungstätig- eit engagieren, heute ein herzliches Dankeschön sagen. ie leisten hervorragende Arbeit. Deshalb brauchen wir ein neues zusätzliches Beratungssystem, wie es die inkspartei fordert. Das Entscheidende ist jedoch: Armut bekämpft man icht mit einem aufgeblähten Apparat zusätzlicher Bera- ungsinstitutionen, mit mehr Klagen und Gerichtsverfah- en. Armut bekämpft man mit Arbeit, damit Menschen icht weiter von staatlicher Unterstützung abhängig ind. Es gibt einen großen politischen Unterschied: Die inke will die Armut verwalten. Wir wollen die Armut ekämpfen. Die Linke will einen rundum versorgenden taat. Sie will die Menschen entmündigen. Wir wollen, ass Menschen aus der Abhängigkeit herauskommen nd möglichst schnell durch eigenes Einkommen wieder uf eigenen Füßen stehen. Um die Wege raus aus der Arbeitslosigkeit und rein in rbeit und selbst erarbeitetes Einkommen weiter zu ver- essern, haben die Bundesregierung und die Koalitions- raktionen von CDU/CSU und SPD heute im Deutschen undestag das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeits- arktpolitischen Instrumente eingebracht. Zur Qualifi- ierung und Vermittlung in Arbeit werden jetzt die Maß- ahmen noch individueller eingesetzt werden können. ermittlungsbudget und Experimentierbudget führen als eue Instrumente zu einem flexibleren und der örtlichen ituation angepassterem Einsatz der Eingliederungsmit- el. Sie verbessern die Leistungen für benachteiligte unge Menschen. Unsere aktive Arbeitsmarktpolitik ird effektiver und zielgenauer. Arbeitslose können chneller in Erwerbstätigkeit integriert werden. Nicht Arbeitslosigkeit verwalten, Arbeitslose noch esser qualifizieren und fördern, damit sie wieder in ei- en Job kommen können – das ist die richtige Antwort, m Armut effektiv zu bekämpfen. 20168 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Rolf Stöckel (SPD): Das Thema „verdeckte Armut“ ist heute nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Hauses. Der hier diskutierte Antrag ist allerdings eher ein Dokument ideologischer Blindheit und fachlicher In- kompetenz als ein konstruktiver Vorschlag, wie man ver- deckte Armut noch besser bekämpfen könnte. Um es mit anderen Worten zu sagen: Die Linke ignoriert die realen Erfolge der Reformen in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Familienpolitik. Der Antrag ist ein erneuter Versuch, po- pulistischen Honig aus dem Paradigmenwechsel hin zum vorsorgenden, aktivierenden Sozialstaat zu saugen. Wir sind uns einig, dass es verdeckte Armut immer noch gibt und dass sie – soweit der Staat dazu in der Lage ist – konsequent bekämpft werden muss. Damit be- ginnen wir nicht heute, und wir müssen auch nicht von der Linken dazu aufgefordert werden. Sozialdemokraten haben seit 1998 in den Regierungen Schröder und Merkel dafür gesorgt, dass Ausmaß und Gründe von Armutslagen untersucht werden, regelmäßig darüber be- richtet wird und wirksame Maßnahmen eingeleitet werden. Wir haben dafür gesorgt, dass gerade die benachteiligten und ausgegrenzten Menschen neue Rechtsansprüche auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und bessere Leistungen der Grundsicherungen und Familienförderung erhalten. Es bleibt richtig: Der beste Schutz vor Armutsrisiken ist eine Beschäftigung, die den Lebensunterhalt und eine menschenwürdige Existenz sicherstellt. Heute ist die Ar- beitslosigkeit auf den tiefsten Stand seit 16 Jahren ge- sunken; im Vergleich zu 1998 hat sie sich fast halbiert. Das DIW stellt fest, dass in Fortschreibung des letzten Armuts- und Reichtumsberichtes, dessen Daten bis zum Jahre 2005 reichen, in den Jahren 2006 und folgende über 1 Million Menschen weniger unterhalb der Armuts- risikoschwelle leben muss. Bei allen Mängeln und Defi- ziten, die es natürlich auch noch gibt und an denen wir im Zuge der Weiterentwicklung der Arbeitsmarktrefor- men zielgenau arbeiten müssen: Die Behauptung, es hätte keine Leistungsverbesserungen und keine Förde- rung der von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen und ihrer Familien gegeben, ist schlicht gesagt demagogi- scher Unsinn. Neben den vielen Maßnahmen der Ver- gangenheit wurden erst vor kurzem der Kinderzuschlag und das Wohngeld von der Koalition nochmals erhöht. Die Regelsätze der Grundsicherungen werden wie die Rente angepasst, das Kindergeld erhöht und eine neue einmalige Leistung bei Bedarf, das Schulstarterpaket, eingeführt. Es gibt verdeckte Armut in Deutschland, aber sie nimmt ab, wie sie in Ihrer Begründung selbst schreiben. Sie selbst führen die Untersuchungen von Hauser und Becker zur verdeckten Armut vor und nach der Zusam- menlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Jahre 2005 an. Danach liegen die Schätzungen für die Nicht- inanspruchnahme von Leistungsansprüchen vor 2005 bei fast 50 Prozent der Berechtigten und heute – das ist wirklich bemerkenswert – unter 20 Prozent. Für die Nichtinanspruchnahme gibt es natürlich ver- schiedenste Gründe. Die Welt ist eben nicht, wie die Linke uns mit ihrem Antrag suggerieren will, nur schwarz und weiß. Da gibt es neben der Unwissenheit, d w e o m g u t k „ P d P n k z b s d f F s a G p d z d d c m g v s a b B ü L V w r w i c m a r f u i e s g d Z d f (C (D er wir nur durch Aufklärung und Beratung entgegen- irken können, auch den Verzicht auf oftmals geringe rgänzende Leistungen – aus Scham, aber auch aus Stolz der weil die Bürokratie und die Überprüfung von Ver- ögen oder Partnereinkommen gescheut wird. Aber es ibt natürlich auch die Fakten des illegalen Aufenthaltes nd der Schattenwirtschaft, die Menschen davon abhal- en, Rechtsansprüche durch Antragstellung und Mitwir- ung einzulösen. Das hat überhaupt nichts mit einem Missbrauchsvorwurf“ zu tun. Manchmal geht es in der raxis nur darum, die größere Wohnung, das Auto oder ie offizielle Bedarfsgemeinschaft mit verdienenden artnern, Kindern oder Eltern zu erhalten. Die Betroffe- en müssen auch in Zukunft selbstständig entscheiden önnen, auf eine Beantragung von Leistungen zu ver- ichten. Wer Mitwirkungspflichten, Sanktionen und Ar- eitsgelegenheiten bei der Grundsicherung für Arbeit- uchende als Folter- und Abschreckungsinstrumente arstellt, die zu einer erhöhten Nichtinanspruchnahme ühren, hat von der Gerechtigkeit, der Stabilität und der inanzierung unseres Sozialstaates entweder nichts ver- tanden oder ignoriert seine Legitimationsbasis bewusst us demagogischen Gründen. Das Prinzip der Nachrangigkeit der staatlichen rundsicherungen, die Mitwirkungspflichten, die Prinzi- ien der Hilfe zur Selbsthilfe und der individuellen Be- arfsabhängigkeit stellen die notwendigen Vorausset- ungen dafür dar, dass die Beitrags- und Steuerzahler, ie mit ihrem Einkommen oftmals selbst nur knapp über er Bedarfsgrenze liegen, bereit sind, unsere sozialen Si- herungssysteme auch zu tragen. Wir sprechen ja nicht ehr von Armenhilfe, Fürsorge oder Sozialhilfeempfän- ern, die in ihrem Dasein mehr oder weniger schlecht ersorgt und kaum persönlich gefördert werden. Wir prechen zu Recht von Menschen, die einen Anspruch uf Grundsicherung, Beratung und Teilhabe auf dem Ar- eitsmarkt und in der Gesellschaft haben. Im SGB I, in den §§ 13 und 14, ist der Anspruch aller ürgerinnen und Bürger auf Aufklärung und Beratung ber ihre Rechte und Pflichten durch die zuständigen eistungsträger, Verbände und öffentlich-rechtlichen ereinigungen geregelt. Es wäre ein Armutszeugnis, enn wir uns damit abfinden würden, dass diese Aufklä- ungs- und Beratungspflicht unzureichend umgesetzt ird oder von einer restriktiven Ausgabenpolitik geprägt st und deshalb unabhängige Beratungsstellen flächende- kend eingerichtet und vom Staat finanziert werden üssten. Nicht nur, dass diese Beratungsstellen ihre Un- bhängigkeit verlieren würden. Die öffentliche Aufklä- ung und Beratung muss durch ausreichendes und quali- iziertes Personal, durch ein besseres Fallmanagement nd persönliche Hilfen sichergestellt werden. Was noch zu oft fehlt und was wir dringend brauchen, st eine Kultur des Staates als „Partner der Bürger“, sind ngagierte Verwaltungen und die aktive Bürgergesell- chaft, die sich vernetzen und Armuts- und Benachteili- ungslagen nicht nur verwalten und alimentieren, son- ern tatsächlich verändern wollen. Wir brauchen eine usammenarbeit der Arbeits- und Sozialverwaltung mit en Beratungsstellen der freien Verbände und Selbsthil- egruppen, gesellschaftliche Beiräte, Ombudsleute, die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20169 (A) ) (B) ) ihre spezifischen Beiträge zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung koordinieren und über die besten An- gebote und Instrumente öffentlich streiten. Die Praxis der Jobcenter und Argen entwickelt sich längst in diese Richtung, und das ist gut so. Wir stellen mit dem Gesetz, das wir heute in den Bun- destag eingebracht haben, neue Arbeitsmarktinstru- mente, insbesondere für Arbeitsuchende mit besonderen Vermittlungshemmnissen, und Fallpauschalen zur Verfü- gung, die helfen, auch die vorhandenen Arbeitslosenzen- tren der freien Träger und Selbsthilfegruppen zu unter- stützen. Wir beklagen, dass die Landesregierung in Nord- rhein-Westfalen mit Billigung des Arbeits- und Sozial- ministers Laumann und des Ministerpräsidenten Rüttgers sich aus der Finanzierung dieser Beratungsstel- len und subsidiären Dienstleister zurückzieht und damit eine gute Praxis der sozialen Integration, der Bewer- bungshilfen und Sprachförderung gefährdet, wenn nicht kaputt macht. Dort, wo die Argen und Kommunen mit dem Instrumentenkasten des SGB II helfen können, sinnvolle Angebote zu stützen, werden wir ihnen dabei helfen. Eine Politik, bei der der Bundeshaushalt immer mehr zum Ausfallbürgen verfehlter und falscher Landes- politik, zum Beispiel bei der Beratung und Unterstüt- zung von Arbeitslosen und in einer mangelhaften Bil- dungs- und Qualifizierungspolitik der Länder und Kommunen, werden soll, ist ein Irrweg; den werden wir sicher nicht mitgehen. Die Rechtswege müssen barrierefrei, auch in Hinsicht auf die Prozesskostenhilfe, jedem offenstehen. Wenn im Antrag der Linken beklagt wird, dass es 60 000 Verfah- ren vor den Sozialgerichten gibt, dann sind das ganze 1,1 Prozent von der gesamten Fallzahl. Das ist, wenn man die Widerspruchsverfahren und Klagen vor Verwal- tungs- und Sozialgerichten in der Vergangenheit sieht, keine wesentliche Steigerung. Das ist im Rechtsstaat nun mal so gewollt. So wie das Grundsicherungsrecht individuelle An- sprüche und Leistungen garantiert, bleibt auch das Kla- gerecht individuell. Wir sehen deshalb keinen Bedarf nach einem Verbandsklagerecht, das den Verbänden nützt, die Zahl der Klagen noch ausweitet, aber den Be- troffenen kaum hilft. Armutsbekämpfung stellen wir uns anders vor. Wir brauchen einen ressortübergreifenden Ansatz der sozialen Integration und Teilhabe. Das gilt für Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die bessere Kinderbe- treuung benötigen, für Kinder, die eine qualitativ bessere Bildung im Ganztagsschulbereich benötigen. Das gilt auch für Migranten, die nicht nur bessere Sprachkennt- nisse, sondern auch die beidseitige Bereitschaft zur In- tegration brauchen. Für Langzeitarbeitslose ist die Job- perspektive wichtig, für Ältere, Pflegebedürftige und Behinderte das Persönliche Budget und die Bereitschaft, Inklusion und Barrierefreiheit konsequent umzusetzen. Den sozialen Zusammenhang und die Hilfsbereit- schaft der Zivilgesellschaft können wir fördern, aber nicht gesetzlich verordnen. Aus all diesen Gründen – vor allem, weil es bessere, sachgerechtere und erfolgreichere Konzepte der Armutsbekämpfung gibt – werden wir der A L h d d 5 g 4 L w n k a s d L i n k „ G t R d m K i g r B z e c r u g x z w t v S s E n k s n R f g S g m (C (D usschussempfehlung zustimmen und den Antrag der inken ablehnen. Heinz-Peter Haustein (FDP): Der Antrag, den wir ier in zweiter Lesung beraten, trägt den Titel „Ver- eckte Armut bekämpfen …“ Darin kritisiert Die Linke as hohe Maß an verdeckter Armut. Die Rede ist von Millionen Bedarfsgemeinschaften, die eine Berechti- ung haben, Leistungen zu beziehen, und von lediglich ,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die tatsächlich eistungen erhalten. Man rechnet demnach richtiger- eise, es gebe 900 000 Bedarfsgemeinschaften, die ei- en Anspruch auf staatliche Leistungen haben, aber eine Leistungen beziehen. Mit dem Rechenergebnis ist ber auch schon alles, was an dem Antrag richtig ist, er- chöpfend genannt. Die Linke schlägt Maßnahmen vor, die die 900 000 Be- arfsgemeinschaften dazu bringen sollen, staatliche eistungen zu erhalten. Aber: Dadurch, dass Menschen n größerem Umfang staatlich alimentiert werden, ist och nicht die Ursache von Armut bekämpft. Damit be- ämpfen Sie die Verdeckung der Armut, nicht aber die verdeckte Armut“! Der Titel führt also in die Irre. Die FDP hat das Fortentwicklungsgesetz aus guten ründen abgelehnt. Aber wenn Die Linke in ihrer An- ragsbegründung implizit unterstellt, die derzeitige echtslage hätte die Funktion, Leistungsberechtigte von er Beantragung staatlicher Leistungen abzuschrecken, uss dem deutlich widersprochen werden. So wird der lassenkampf beschworen. Eine Hilfe für die Menschen st das nicht. Im Antrag heißt es, das Fortentwicklungs- esetz habe „offensichtlich die Funktion, Leistungsbe- echtigte abzuschrecken“. Die Linke zitiert aus der egründung des Fortentwicklungsgesetzes: „Die früh- eitige Unterbreitung von Eingliederungsangeboten ist in geeignetes Mittel, um … die Bereitschaft des Hilfesu- henden zur Arbeitsaufnahme zu überprüfen.“ Im Inte- esse aller Menschen, die redlich ihrer Arbeit nachgehen nd mit Steuern und Beiträgen staatliche Sozialleistun- en erst ermöglichen, muss es verantwortungsvolle Pra- is sein, die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme auch ein- ufordern, wo Angebote dazu vorliegen. Der Antrag übersieht, dass die Möglichkeit der Ge- ährung von Prozesskostenhilfe besteht, dass es ein gu- es Netz unabhängiger Beratungsstellen der Wohlfahrts- erbände gibt und dass die über 100 000 Klagen vor ozialgerichten in Deutschland nicht unbedingt dafür prechen, dass die Menschen ihre Rechte nicht kennen. s ist eine Selbstverständlichkeit, zu betonen, dass es icht sein darf, dass sich Armut negativ auf die Möglich- eiten der Menschen auswirkt, den Rechtsweg zu be- chreiten. Rechtsprechung nach dem Geldbeutel ist nicht ur rechtsstaatlich bedenklich. Sie wird es mit der echtsstaatspartei FDP auch nicht geben. Die Linken zitieren eine Studie, die als einen Faktor ür die Nichtinanspruchnahme von Leistungen man- elnde Kenntnisse der Rechtslage angibt. Daraus leiten ie die Notwendigkeit ab, eine vom Träger der Leistun- en unabhängige Rechtsberatung einzurichten. Sie ver- itteln damit den falschen Eindruck, die Mitarbeiter der 20170 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Argen würden die Anspruchsberechtigten nicht ausrei- chend oder sogar falsch beraten. Auch das kann man so nicht stehen lassen. Vielmehr ist eine völlige Unkenntnis über die Berechtigung zu einer Leistung die Ursache der Nichtinanspruchnahme, nicht eine falsche Beratung. So heißt es auch in der von Ihnen zitierten Studie von Irene Becker: „… möglicherweise ist die Differenz auf Teil- zeit- oder geringfügig Beschäftigte zurückzuführen, die ihren … Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II nicht kennen.“ (Irene Becker: Armut in Deutsch- land. Bevölkerungsgruppen unterhalb der ALG-II- Grenze, Seite 38) Das heißt, die Menschen wissen schlicht nichts von ihrem Anspruch. Daraus abzuleiten, sie seien falsch oder unzureichend beraten worden, ist nicht hinnehmbar. Vieles in den Argen funktioniert nicht, läuft schlecht. Die FDP will die Struktur ja mit gu- tem Grund ändern. Aber die Mitarbeiter der Argen, die nach ihren Möglichkeiten handeln und beraten, muss man gegen den Vorwurf der Linken in Schutz nehmen. Andersherum wird „ein Schuh daraus“: Eigeninitiative der Betroffenen ist durch nichts zu ersetzen. Den Gang zu einer Arge zur Anspruchsprüfung kann den Betroffe- nen keiner abnehmen, auch nicht unabhängige Rechtsbe- rater. Das Schreckgespenst, das in dem Antrag beschrieben wird, gibt es nicht. Weder beraten die Mitarbeiter der Ar- gen falsch und machen eine unabhängige Beratung not- wendig, noch ist die Intention des Gesetzes die Abschre- ckung von der Beantragung von Leistungen. Zur Deckung der Kosten, die durch die neue „unab- hängige Rechtsberatung“ entstehen, sagt der Antragstel- ler auch gar nichts. Lassen Sie uns auf das zu sprechen kommen, was der Antrag verspricht, jedoch nicht hält: Es muss um die Be- kämpfung der verdeckten Armut gehen, nicht nur um de- ren Offenlegung. Denn: Dass es verdeckte Armut gibt, bestreitet ja niemand ernsthaft. Dazu brauchen wir keine Studie, wie Sie es fordern. Es gibt Menschen in diesem Land, die vollzeitbeschäftigt sind und dennoch so wenig verdienen, dass sie leistungsberechtigt sind. Ich habe schon oft an dieser Stelle berichtet, dass in meinem Wahlkreis der Anteil der vollbeschäftigten ALG-II- Empfänger mit über 25 Prozent so groß ist wie sonst nir- gends in Deutschland. Schon bei diesen offiziellen Zah- len brauche ich weder eine Studie noch eine Offenle- gung, um das Problem zu erkennen. Das Problem liegt längst offen vor uns. Nur die notwendige Konsequenz aus dieser Erkenntnis bleibt der Antrag schuldig. Damit befindet sich die Linke in seltener Eintracht mit der Bun- desregierung. Bei uns stimmt das gesamte Gleichgewicht nicht mehr. Dem Lohnabstandsgebot muss wieder zum Durch- bruch verholfen werden. Es darf nicht sein, dass jemand, der arbeitet und sich redlich bemüht, seine Familie zu er- nähren, am Ende weniger übrig behält als jemand, der zu Hause ist und sich auf die Solidargemeinschaft verlässt. Wir brauchen eine konsequente Entlastung. Den Men- schen muss von dem Erarbeiteten mehr übrig bleiben. Wir brauchen eine konsequent mittelstandsorientierte Politik. Unser Bürgergeldkonzept wäre daher genauso d r g d m u m a r s u A b s i s g I n S L ( u n s b c 2 i r s b s a N s m V d d s B g d t l n ( u g h A t n p (C (D ringend umzusetzen wie die notwendigen Flexibilisie- ungen im Tarif- und Arbeitsrecht. Geben wir den Menschen den Freiraum zurück, ei- enverantwortlich für ihr Leben zu sorgen! Dann tun wir as Beste zur Bekämpfung der Armut. Katja Kipping (DIE LINKE): In Deutschland leben ehr Menschen in Armut als gemeinhin angenommen nd zugegeben. Das erlebe ich natürlich zum einen im- er wieder im Rahmen meiner täglichen Arbeit, aber uch Sozialverbände, wie beispielsweise die Caritas, be- ichten von einer großen Anzahl an verdeckt armen Per- onen und nennen dort besonders Familien mit Kindern nd Alleinerziehende. In der Antwort auf unsere Kleine nfrage zum Ausmaß der verdeckten Armut im Rechts- ereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Druck- ache 16/3551, gibt die Bundesregierung zu, dass sie die n der Studie von Irene Becker, die 2006 eine umfas- ende Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt hat, etroffenen Aussagen für grundsätzlich zutreffend hält. ch rufe Ihnen gern noch einmal die wesentlichen Ergeb- isse der Forschungen von Irene Becker ins Gedächtnis: tatt der circa 10 Millionen potenziell Berechtigten auf eistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II) bezogen im Juli 2005 nur circa 6,8 Millionen nd im Mai 2006 circa 7,4 Millionen Berechtigte die ih- en zustehenden Leistungen. Bei den Bedarfsgemein- chaften (BG) bezogen statt circa 5 Millionen anspruchs- erechtigter Bedarfsgemeinschaften im Juli 2005 nur irca 3,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften und im Mai 006 nur circa 4,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften die hnen zustehenden Leistungen nach dem SGB II. Demnach nahmen im Untersuchungszeitraum meh- ere Millionen Bedürftige ihren Rechtsanspruch auf taatliche Unterstützung nicht wahr. Es handelt sich da- ei häufig um Personen, die zwar laut Gesetz einen An- pruch auf Sozialleistungen hätten, aber keinen Antrag uf deren Erhalt gestellt haben. Die Gründe für diese ichtinanspruchnahme können dabei recht verschieden ein. Häufig besteht Angst vor Stigmatisierung, Diskri- inierung oder Repressionen, wie Arbeitszwang oder erfolgungsbetreuung. Viele dieser Personen geben an, ass sie schlechte Erfahrungen mit Ämtern und Behör- en gemacht hätten und diese nun meiden. Teilweise be- teht auch schlichte Unkenntnis über Ansprüche. Irene ecker hat sich zudem auch bestimmte Personengruppen anz genau angeschaut und festgestellt: „Das Problem er verdeckten Armut betrifft insbesondere Erwerbstä- ige; die Zahl der Bedürftigen (etwa 2,8 Millionen) be- äuft sich hier auf etwa das Dreifache der Zahl der soge- annten Aufstocker (0,9 Millionen).“ (Becker, Irene 2006): Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen nterhalb der ALG-II-Grenze, Seite 36 ff.) Somit lassen mehrere Millionen Erwerbstätige ihren eringen Verdienst nicht auf den ihnen eigentlich zuste- enden Geldbetrag „aufstocken“. Der Bezug eines rbeitseinkommens schützt demnach nicht vor Bedürf- igkeit. An diesen Zahlen lässt sich übrigens auch erken- en, dass sich die von interessierter Seite immer gern ropagierte These über negative Arbeitsanreize der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20171 (A) ) (B) ) staatlichen Grundsicherungszahlungen nicht aufrecht- erhalten lässt. Auch die Gruppe der Alleinerziehenden hat sich Irene Becker genauer angeschaut und kommt zum Ergebnis: „Bei Alleinerziehenden ergibt sich dagegen eine gegen- über denjenigen mit faktischem ALG-II-Bezug etwa doppelt so hohe Zahl der bedürftigen Bedarfsgemein- schaften“ (Becker, Irene (2006): a. a. O.) Nun kann man darauf verweisen, dass die Studie etli- che Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung, wie beispielsweise die Einführung der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte, nicht berücksichtigt. Allerdings gibt es sowohl nach Kenntnis der Bundes- regierung als auch nach meinem Wissen keine aktuelle- ren Untersuchungen zu verdeckter Armut. Im Gegenteil: Die Bundesregierung hat die Erkenntnisse aus der Becker-Studie im 3. Nationalen Armuts- und Reichtums- bericht nicht aufgegriffen. Warum wohl? Soll verdeckte Armut etwa verdrängt werden, frei nach dem Motto „Was ich nicht kenne, das gibt es auch nicht“? Ich fordere im Namen meiner Fraktion die Bundes- regierung auf, eine Nachfolgestudie in Auftrag zu geben, um das tatsächliche Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Leistungsansprüchen zum heutigen Zeitpunkt aufzu- decken und in der Folge entsprechende passgenaue Maß- nahmen zu deren Bekämpfung sowie zu einer Entstig- matisierung des Bezuges von sozialen Leistungen in die Wege leiten zu können. Dazu möchten wir aber schon heute ganz konkrete Vorschläge unterbreiten. Zum einen müssen alle zuständigen Leistungsstellen zu einer sach- gerechten Aufklärung über die Rechtslage der Unterstüt- zung suchenden Personen sowie zu einer Unterlassung sämtlicher Maßnahmen, die zur Abschreckung von Leis- tungsberechtigten führen, verpflichtet werden. Wir for- dern darüber hinaus einen Rechtsanspruch für jeden und jede auf ergänzende Beratung, persönliche Hilfe und Un- terstützung bei einer unabhängigen geeigneten Stelle. Das können zum Beispiel Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder auch Beratungsstellen von be- rufsständischen Vereinigungen und Verbänden auf dem Gebiet des Sozialrechts sein. In diesem Zusammenhang fordern wir die Bundesregierung ebenfalls auf, den Auf- bau und Erhalt der notwendigen Infrastruktur für unab- hängige Beratung und Unterstützung organisatorisch und finanziell zu unterstützen und die Organisationen bzw. Vereinigungen von Betroffenen entsprechend anzu- erkennen. Des Weiteren fordern wir einen strikten Ver- zicht auf alle Maßnahmen, welche die Gewährleistung und faktische Einklagbarkeit von sozialen Rechten wei- ter einschränken. Ich nenne dazu nur die Bundesratsini- tiative zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die die Einführung von Gebühren vorsieht, um Leute von einem Gang zum Gericht abzuhalten. Und nicht zu vergessen unsere wichtigste Forderung und Erkenntnis: Grundsätzlich ist zur Vermeidung von verdeckter Armut die Einführung einer sozialen und re- pressionsfreien Grundsicherung die beste Maßnahme. Zudem schiebt sie Stigmatisierungen und Diskriminie- rungen einen wirksamen Riegel vor. A n t U v f m w B s d L 1 h z l K m u e d z e d f G h d n d c r k W S t t R t r t h Ü s L s v f R L K k d s B W r (C (D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ntrag der Linken greift ein wenig bekanntes, aber den- och zentrales Phänomen der unzureichenden Organisa- ion unseres Sozialstaates auf: die verdeckte Armut. Aus nwissenheit oder aus Angst vor Stigmatisierung und or aufwendigen wie unangenehmen behördlichen Ver- ahren nehmen zu viele Menschen, leider auch Familien it Kindern, nicht ihre Ansprüche auf Sozialleistungen ahr. Ausweislich der Studie der Armutsforscherin Irene ecker „Armut in Deutschland“ vom Februar 2007 über- teigt die Zahl der bedürftigen Bedarfsgemeinschaften ie Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit tatsächlichem eistungsbezug erheblich – im Jahr 2005 waren dies ,2 Millionen, im Jahr 2006 rund 0,9 Millionen Haus- alte. Das ist entschieden zu viel und Ausdruck einer un- ureichenden Organisation bzw. Ausführung der sozia- en Leistungen in diesem Lande. Mehr als bedenklich sollte auch die nicht abebbende lageflut im Rechtskreis des SGB II stimmen. Wenn in anchen Bundesländern 60 Prozent der Widersprüche nd bis zu 50 Prozent der sich anschließenden Klagen rfolgreich sind, dann besteht dringender Handlungsbe- arf. Der Bundesregierung und den für das Justizwesen uständigen Bundesländern fällt jedoch nichts weiter in, als Rechte der Betroffenen vor den Behörden und en Gerichten zu schwächen. Das ist offenkundig der alsche Weg. Wesentlich effektiver ist es, erst gar keine ründe für Widerspruchs- und Gerichtsverfahren entste- en zu lassen. Deshalb müssen die Qualität der Arbeit in en Job-Centern verbessert und die Rechte der Betroffe- en gestärkt werden. Die Vorschläge der Bundesländer, ie hohe Hürden für einkommensschwache Rechtsu- hende durch die Einführung von Sozialgerichtsgebüh- en und eine Einschränkung der Beratungs- und Prozess- ostenhilfe vorsehen, würden nicht nur in unakzeptabler eise den Rechtsschutz der Betroffenen einschränken. ie vermindern auch den Druck auf die Sozialleistungs- räger, rechtsförmig zu bescheiden. Gleiches gilt für die aktuellen Planungen der Koali- ionsfraktionen und der Bundesregierung im Rahmen der eform der Arbeitsmarktinstrumente. Die Instrumen- enreform sieht vor, dass Rechtsmittel von ALG-II-Be- echtigten gegen Entscheidungen der Grundsicherungs- räger des SGB II keine aufschiebende Wirkung mehr aben. Das galt bereits vorher für alle Leistungs- und berleitungsbescheide der Grundsicherungsträger und oll nunmehr auch für alle Bescheide gelten, mit denen eistungen zurückgenommen, widerrufen, herabge- etzt, Pflichten aufgegeben und zur Beantragung einer orrangigen Leistung oder persönlichen Meldung aufge- ordert wird. Mit diesen Plänen zur Einschränkung von echtsstaatlichkeit machen SPD und Union in Bund und and Sozialleistungsbeziehende zu Bürgern zweiter lasse. Für ALG-II-Berechtigte werden damit die Wir- ung von Rechtsmitteln und die allen Bürgern der Bun- esrepublik Deutschland zustehenden Bürgerrechte mas- iv eingeschränkt. Das Gebot der Stunde ist jedoch – wie ündnis 90/Die Grünen es fordern –, die aufschiebende irkung von Widersprüchen und weitere Verfahrens- echte auszuweiten. 20172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Keine der von CDU und SPD in Bund und Ländern favorisierten Maßnahmen zur Eindämmung von Sozial- gerichtsverfahren ist geeignet, eine verbesserte Qualität der Entscheidungen und der Beratungen in den Jobcen- tern zu gewährleisten und damit verdeckte Armut zu re- duzieren. Wir Grüne fordern organisatorische Innovatio- nen in den Jobcentern durch Mitarbeiterschulung, Planungssicherheit durch unbefristete Beschäftigungs- verhältnisse und effiziente dezentrale Organisations- strukturen. Dagegen sind die Vorschläge von Bundesar- beitsminister Scholz zur Reorganisation der Trägerschaft der Jobcenter, bei denen nur das Etikett „Zentren für Ar- beit und Grundsicherung (ZAG)“ neu ist, nicht geeignet, die organisierte Unverantwortlichkeit und das konflikt- reiche Nebeneinander von Kommunen und Bundesagen- tur für Arbeit in den Argen zu beseitigen. Auch die Forderungen der Linken zur Bekämpfung von verdeckter Armut sind nur begrenzt tauglich. Der Vorschlag, ein Verbandsklagerecht einzuführen, ergibt keinen Sinn, da es beim Arbeitslosengeld II um die Wahrnehmung subjektiver Ansprüche geht. Sinn und Zweck eines Verbandsklagerechtes ist es, Dritten durch Verbände ein Klagerecht einzuräumen, wenn sie selbst kein subjektives Recht in Anspruch nehmen können, so zum Beispiel im Umweltrecht. Dies ist im Falle des SGB II erkennbar nicht der Fall. Die Leistungsansprüche sind subjektiv herleitbar und individuell klagefähig, so- dass es einer Verbandsklage nicht bedarf. Die Linke spricht zu Recht die unzulängliche Bera- tung von Sozialleistungsbeziehenden in den Behörden an. Doch liegt dies nicht an unzureichenden Gesetzes- vorgaben, sondern an der mangelnden Umsetzung des bestehenden Rechts. Deshalb sind Bund und Länder in der Pflicht, via Rechtsaufsicht ein korrektes Verwal- tungshandeln, insbesondere die Einhaltung der Bera- tungspflicht durchzusetzen und gleichzeitig die Rechts- schutzmöglichkeiten der Betroffenen auszubauen. Auch die zentralstaatlichen Lösungen der Fraktion Die Linke, die eine Finanzierung des Bundes für Beratungseinrich- tungen vorsehen, sind der falsche Weg. Denn dies würde empfindlich die Unabhängigkeit der Beratungseinrich- tungen treffen. Grundsätzlich ist für uns Grüne eine un- abhängige Beratung der richtige Weg. Unabhängige Be- ratungsstellen können zeitaufwendige Beratungen besser durchführen als eine Behörde, und als Gegengewicht zur Verwaltung dienen. Bündnis 90/Die Grünen setzen auf Subsidiarität, auf die bereits bestehende unabhängige Beratungsstruktur und die Kompetenz vor Ort. Kommu- nen verstehen es besser, zu organisieren und festzustel- len, welcher Beratungsbedarf besteht. Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik, in den Arbeitsgemeinschaften darauf hinzuwirken, dass eine Infrastruktur an Initiativen und Beratungsstellen zur Verfügung steht und die entspre- chenden Mittel eingesetzt werden. Wir fordern in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Finanzierungsverant- wortung der Länder und Kommunen für unabhängige Beratungsstellen ein und kritisieren den Rückzug der Länder aus der Finanzierung. Ein besonders schlechtes Beispiel ist die CDU/FDP-Landesregierung in Nord- rhein-Westfalen, die Ende September 2008 vollständig die Landesförderung der Arbeitslosenzentren abschaffte. b K d l n s u l E d B g „ F h E s M f d A b M 2 t b g m F z g s e n S z (C (D Eines muss jedoch klar sein: Auch eine gut ausge- aute und unabhängige Beratungsinfrastruktur kann im ampf gegen verdeckte Armut wenig ausrichten, wenn ie Betroffenen in ihren Rechten und Rechtsschutzmög- ichkeiten eingeschränkt werden. Bündnis 90/Die Grü- en wollen die Rechte der Betroffenen im Verfahren tärken sowie die Qualität behördlicher Entscheidungen nd der Eingliederungsleistungen verbessern. Wir wol- en Wunsch- und Wahlrechte bei den Leistungen zur ingliederung einführen, damit die Instrumente indivi- uell und passgenau genutzt werden können, statt die etroffenen in sinnlosen Qualifizierungs- und Beschäfti- ungsmaßnahmen kreisen zu lassen. In unserem Antrag Rechte von Arbeitssuchenden stärken – Kompetentes allmanagement sicherstellen“ – Drucksache 16/9599 – aben wir ausführlich dargelegt, wie wir uns dies im inzelnen für die Arbeitslosengeld-II-Beziehenden vor- tellen. Die Linke fordert in ihrem Antrag, mit ungeeigneten itteln die Beratungsinfrastruktur, nicht jedoch die Ver- ahrensrechte der Betroffenen zu stärken. Wir stimmen eshalb dem Antrag nicht zu. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarkt- adäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weite- rer aufenthaltsrechtlicher Regelung (Ar- beitsmigrationssteuerungsgesetz) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufent- halts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) – Beschlussempfehlung und des Bericht: Zu- wanderung durch ein Punktesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen (Tagesordnungspunkt 27 a und b) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Das Ar- eitsmigrationssteuerungsgesetz setzt einen Teil der aßnahmen um, die die Bundesregierung am 16. Juli 008 im „Aktionsprogramm – Beitrag der Arbeitsmigra- ion zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ eschlossen hat. Es geht im Wesentlichen um Änderun- en des Aufenthaltsgesetzes. Die Bundesregierung will it diesem Gesetzentwurf einen Teil dazu beitragen, den achkräftebedarf in der deutschen Wirtschaft besser ab- udecken. Vor diesem Hintergrund hat sie vorgeschla- en, den Blick auch auf solche Ausländer zu richten, die ich mit dem Status der Duldung im Inland aufhalten, in gewisses Qualifikationsniveau besitzen und bereits achweislich gut in den Arbeitsmarkt integriert sind. olche Personen sollen, wenn sie bestimmte Vorausset- ungen erfüllen, eine Aufenthaltsperspektive in Deutsch- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20173 (A) ) (B) ) land erhalten können. Um es gleich vorweg ganz klar zu sagen: Dieser Schritt ist ausländerrechtlich betrachtet al- les andere als eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen uns bewusst sein, dass es sich bei diesem Personenkreis um Ausländer handelt, die an sich ausreisepflichtig sind und die lediglich aus bestimmten rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen, die sie teilweise nicht selbst zu ver- treten haben, nicht abgeschoben werden. Wir als CDU/ CSU-Fraktion möchten dies an dieser Stelle ganz klar festhalten. Die Tatsache, dass einige dieser Personen unter be- stimmten Voraussetzungen nun eine Aufenthaltserlaub- nis erhalten sollen, ist eine Neuerung und als wirkliche Ausnahmeregelung zu verstehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Bleiberechtsregelung aufgrund humanitä- rer Erwägungen, sondern um eine Regelung im Interesse solcher Unternehmen, die seit längerer Zeit eine qualifi- zierte und bewährte ausländische Fachkraft mit Dul- dungsstatus beschäftigen und auf diese Fachkraft ange- wiesen sind. Diese Unternehmen – die gibt es in München, Hamburg, Düsseldorf, aber auch in Altötting und Burghausen – sollen eine bessere Planungssicherheit erhalten, indem den betroffenen Arbeitnehmern eine Aufenthaltsperspektive gegeben wird – nicht mehr und nicht weniger. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass es zumindest in Teilen der deutschen Wirtschaft ei- nen Bedarf an Fachkräften gibt, der nicht immer zeitnah mit deutschen Arbeitnehmern oder EU-Bürgern gedeckt werden kann. Hintergrund ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, die wir in Deutschland zumindest in den letzten Jahren hatten. Allerdings müssen wir die Konjunkturentwicklung der letzten Wochen und Monate selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Möglicherweise wird die Debatte über den Fachkräftemangel in wenigen Monaten vor diesem Hintergrund ganz anders als noch vor kurzem geführt werden. Wenn mit diesem Gesetz trotzdem be- stimmten Ausländern mit Duldungsstatus eine Aufent- haltsperspektive eröffnet wird, dann muss man festhal- ten: Wir stellen durch entsprechende Definition des Personenkreises sicher, dass daraus keine Zuwanderung in die Sozialsysteme wird. Es geht nur um Fachkräfte, also qualifizierte Arbeitnehmer mit Duldungsstatus, die bereits über einen längeren Zeitraum ununterbrochen im Inland beschäftigt waren. Diese Personen wurden somit bereits über mehrere Jahre in ihrem Unternehmen ge- braucht und werden auch weiterhin gebraucht. Das Inte- resse des Unternehmens, solche Leute weiterzubeschäf- tigen, ist verständlich. Nur deshalb ist es verantwortbar, diesen an sich ausreisepflichtigen Personen einen gefes- tigteren Aufenthalt im Inland zu ermöglichen. Wir haben uns in der Großen Koalition im parlamen- tarischen Verfahren verständigt, bei den Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung die notwendige Dauer der ununterbrochenen Vorbeschäftigung noch einmal von zwei auf drei Jahre anzuheben. Wir wollen damit noch besser sicherstellen, dass Missbrauchspotenzialen und Pull-Effekten ein Riegel vorgeschoben wird. Dies ist für uns als CDU/CSU eine entscheidende Vorausset- zung, die erfüllt werden muss, damit die Gewährung ei- ner Aufenthaltserlaubnis an einen Geduldeten überhaupt v U m g h m b v e l w A l A k v m s g h E z s d g q n F d d G d u B t Ä k g d i d J t e d l h e g g e d l l L (C (D erantwortbar ist. Aus Sicht der Innenpolitiker der nion ist das ein Schritt, den wir uns nicht leicht ge- acht haben. Wir glauben aber, dass mit der Beschäfti- ungsdauer von drei Jahren, zu der noch das erste Jahr inzukommt, das verstreichen muss, bis ein Ausländer it Duldungsstatus überhaupt einen Zugang zum Ar- eitsmarkt erhält, somit also mit einer Voraufenthaltszeit on vier Jahren, im Wesentlichen nur solche Personen rfasst sind, bei denen eine Rückkehr in ihr Herkunfts- and faktisch in den meisten Fällen ohnehin sehr un- ahrscheinlich ist. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die usländerbehörden und die Arbeitsagenturen die gesetz- ichen Voraussetzungen, unter denen die Erteilung einer ufenthaltserlaubnis an einen Geduldeten in Betracht ommt, sehr genau im Blick haben. Die Verwaltung wird or allem prüfen müssen, ob der betroffene Arbeitneh- er in dem Betrieb, in dem er tätig ist, tatsächlich eine einem Abschluss angemessene, qualifizierte Beschäfti- ung ausübt. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung ier insbesondere auch konsequent überprüft, ob die ntlohnung des Arbeitsnehmers derjenigen einer qualifi- ierten Fachkraft entspricht, und zwar während der ge- amten vorausgesetzten Vorbeschäftigungszeiten. Wir enken, dass wir gerade mit der Erhöhung der notwendi- en Vorbeschäftigungsdauer bei den Fachkräften mit ualifizierter Berufsausübung von zwei auf drei Jahre och stärker betonen, dass wirklich nur qualifizierte achkräfte von der Regelung erfasst werden. Wir stellen außerdem konsequent sicher, dass von iesen Regelungen keine Fehlanreize für einen Zuzug in ie sozialen Sicherungssysteme ausgehen. Aus diesem rund verlangen wir mit unserem Änderungsantrag, ass eine Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung nd Duldungsstatus zusätzlich zu der ununterbrochenen eschäftigungsdauer von drei Jahren innerhalb des letz- en Jahres zumindest weitgehend – das heißt nach dem nderungsantrag: abgesehen von Zuschüssen für Unter- unft und Heizung – nicht auf ergänzende Sozialleistun- en angewiesen war. Abschließend halte ich zum Themenbereich der Ge- uldeten fest: Unter Abwägung des Für und Wider und nsbesondere vor dem Hintergrund, dass nur solche Ge- uldeten erfasst werden, die als Fachkräfte seit mehreren ahren in ihren Betrieben gebraucht werden, ist es ver- retbar, unter den hier eng definierten Voraussetzungen ine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Ich betone es noch einmal: Uns als Union geht es bei ieser Regelung darum, den Unternehmen in Deutsch- and in Fällen eines konkreten Bedarfs an Fachkräften zu elfen. Es geht nicht um eine Aufenthaltsregelung mit inem wie auch immer gearteten humanitären Hinter- rund. Daran sollte niemand – auch nicht bei den Kolle- en von der SPD – zweifeln. Ein weiterer Schritt, zu dem wir uns in diesem Gesetz ntschlossen haben, ist die Absenkung der Mindestver- ienstschwelle für die Erteilung einer Niederlassungser- aubnis an einen hoch qualifizierten Ausländer. Ich er- aube mir an dieser Stelle – wie schon bei der ersten esung dieses Gesetzentwurfs – wieder den Hinweis, 20174 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) dass ich die Heftigkeit der öffentlichen Diskussion über die Verdienstschwelle für überzogen halte. Ich glaube nicht, dass diese Verdienstschwelle von bislang 86 400 Euro bislang eine unüberwindbare Hürde für die Gewinnung von hoch qualifizierten Kräften aus dem Ausland war. Denn es gab und es gibt auch unterhalb dieser Schwelle eine Reihe von Möglichkeiten, eine of- fene Stelle auch mit einer Fachkraft aus dem Ausland zu besetzen. Gleichwohl mag eine Absenkung dieser Schwelle auf derzeit 63 600 Euro vertretbar sein. Ich bin aber davon überzeugt: Wichtiger als diese oder jene Ge- haltsschwelle ist die Frage, was deutsche Unternehmen für wirkliche Spitzenkräfte zu bezahlen bereit sind. Wenn ein Unternehmen einen Arbeitsplatz, für den ganz spezielle Kenntnisse notwendig sind, mit einem Bewer- ber aus dem Inland nicht besetzen kann und deshalb ei- nen Spezialisten aus dem Ausland benötigt, dann sollte es diesen auch anständig bezahlen. Es sind nicht zuletzt die Verdienstmöglichkeiten, die viele Hochqualifizierte in den letzten Jahren motiviert haben, vielleicht eher in die USA oder auch in eines unserer Nachbarländer als zu einem Unternehmen nach Deutschland zu gehen. Des- halb denke ich: Nur wer einer Spitzenkraft auch attrak- tive Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entloh- nung anbietet, wird im globalisierten Wettstreit um die sogenannten High Potentials eine Chance haben. Der Gesetzgeber kann in dieser Frage nur begrenzt Einfluss nehmen. Deshalb greifen die weitgehend eindimensio- nale Ausrichtung der Diskussion auf die Verdienstschwelle oder der Ruf mancher Unternehmen nach pauschalen, möglichst starken Lockerungen des Arbeitsmarktzu- gangs für Ausländer zu kurz. Aus Sicht der Union müssen oberste Priorität – in je- der konjunkturellen Entwicklung – die gute Ausbildung und Qualifizierung der Menschen im Inland haben. Das bleibt auch mit diesem Gesetz so. Wir müssen das Fach- kräftepotenzial im Inland erschließen, bevor wir nach Zuwanderung rufen. Ich bin davon überzeugt, dass weite Teile des inländischen Fachkräftebedarfs durch das Ar- beitskräftepotenzial im Inland gedeckt werden können. Wer dagegen bei guten Auftragslagen nur nach aus- ländischen Arbeitskräften ruft, muss die Frage beant- worten, was mit diesen Menschen geschehen soll, wenn einmal die Auftragsbücher nicht so voll sind. Diese Frage haben wir als CDU/CSU-Fraktion an allererster Stelle im Blick. Deshalb gilt für uns: Qualifizierung geht vor Zuwanderung. Der Gesetzgeber darf bei der Frage des Fachkräftebedarfs nicht nur kurzfristig denken, son- dern muss die gesamtwirtschaftlichen mittel- und lang- fristigen Auswirkungen eines Zuzugs ausländischer Arbeitskräfte im Blick haben. Die konjunkturelle Ent- wicklung hat sich in den letzten Monaten sehr deutlich eingetrübt. Dehalb gilt bei allen Schritten, die auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt aus dem Ausland gerichtet sind: Es darf daraus kein Zuzug in die sozialen Siche- rungssysteme werden. Aus diesem Grunde haben wir ge- rade auch den vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich der Geduldeten noch einmal so nachjustiert, wie ich es beschrieben habe. Ich lege weiter Wert darauf, dass wir auch im Bereich der Erteilung der Niederlassungserlaubnis Sorge dafür t g c s N m e A s u e e d h s b s b a j t A h d d R t n K s e m A d w l t v d d s 6 m R d d t e a w t m F Ü A w (C (D ragen, dass Missbrauch bekämpft wird. Durch die Er- änzung des § 55 Aufenthaltsgesetz wird ein zusätzli- her Ausweisungstatbestand eingeführt, der mit der Ab- enkung des Mindestverdienstes für die Erteilung einer iederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte zusam- enhängt. Denn diese Absenkung birgt natürlich auch in Missbrauchspotenzial. Wenn ein Ausländer seinen rbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages über eine Qualifikation oder seine Berufserfahrung täuscht nd dieser Arbeitsvertrag die Grundlage dafür ist, dass r ein Einreisevisum oder eine Niederlassungserlaubnis rhält, dann muss die Ausländerbehörde darauf zumin- est reagieren können. Deshalb erhält die Ausländerbe- örde die Möglichkeit, im Wege einer Ermessensent- cheidung darüber zu befinden, ob der Aufenthalt zu eenden ist. Durch die Gestaltung als Ermessensauswei- ungstatbestand können auch etwaige Interessen des Ar- eitgebers berücksichtigt werden. Denn es ist – wenn uch meines Erachtens nicht unbedingt wahrscheinlich – edenfalls nicht ganz undenkbar, dass der Arbeitgeber rotz einer solchen Täuschung so überzeugt von seinem rbeitnehmer ist, dass er bereit ist, diesem auch weiter- in ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze er gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen. Zu dem Antrag der FDP-Fraktion, die Zuwanderung urch ein Punktesystem zu regeln, haben der Kollege einhard Grindel und ich schon am 29. Mai bei der ers- en Beratung dieses Antrags das Nötige gesagt. Sie ken- en deshalb die Position der CDU/CSU-Fraktion. Das ernargument der FDP ist, dass man mit einem Punkte- ystem gewissermaßen punktgenau eine Zuwanderung rmöglichen könnte, die den Bedürfnissen des Arbeits- arktes gerecht wird. Das halte ich für einen Irrglauben. us Sicht der Union muss es dabei bleiben: Eine Zuwan- erung auf den Arbeitsmarkt kommt nur in Betracht, enn im konkreten Fall ein Arbeitsplatzangebot vor- iegt. Jedes andere – wie auch immer im Detail gearte- e – System, das auf diese Voraussetzung verzichtet, pro- oziert Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Auch das Argument, wonach der Zugang für Auslän- er zum Arbeitsmarkt unterhalb der Gehaltsschwelle für ie Niederlassungserlaubnis weitgehend versperrt wäre, timmt eindeutig nicht. Allein im Jahr 2007 wurden rund 3 000 Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitneh- er erteilt. Es stimmt auch nicht, dass nach geltendem echt immer und stets die Vorrangprüfung zur Anwen- ung kommen müsste. Richtig ist stattdessen: Die Bun- esagentur für Arbeit kann schon auf Grundlage des gel- enden Rechts den Zugang zum Arbeitsmarkt für inzelne Berufsgruppen und regionale Wirtschaftszweige uch ohne die sogenannte Vorrangprüfung ermöglichen, enn es im konkreten Fall arbeitsmarkt- und integra- ionspolitisch verantwortbar ist. Bei diesem Rahmen üssen wir bleiben. Aus diesem Grunde lehnen wir die Vorschläge der DP ab. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält im brigen auch eine Regelung zur Entfristung des § 23 a ufenthaltsgesetz. Damit können die Bundesländer auch eiterhin Härtefallkommissionen für das Aufenthalts- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20175 (A) ) (B) ) recht bilden. Der entsprechende Gesetzentwurf der FDP, der hier noch zur Abstimmung steht, hat sich deshalb da- mit erledigt. Abschließend möchte ich betonen: Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz wollen wir die Unterneh- men in Deutschland unterstützen, die Fachkräfte benöti- gen. Es enthält verantwortbare Schritte mit Augenmaß und für konkrete Fälle, in denen qualifizierte ausländi- sche Arbeitnehmer mit Duldungsstatus gut in den deut- schen Arbeitsmarkt integriert sind. Es handelt sich um eine speziell zugeschnittene Lösung für Unternehmen, die auf diese Arbeitnehmer angewiesen sind. Deshalb und nur deshalb ist es vertretbar, einem Geduldeten in diesem speziellen Fall eine Aufenthaltserlaubnis zu er- teilen. Analogien zu diesem Fall oder Rufe nach weiter- gehenden Bleiberechten für Personen mit Duldungssta- tus kommen für uns nicht in Betracht. Dieses Gesetz setzt deshalb auf punktgenaue, bedarfs- gerechte Lösungen und vermeidet pauschale Schritte zur Öffnung des Arbeitsmarkzugangs nach dem Motto „Öff- net die Schranken“. Es bleibt abzuwarten, inwieweit bei einer sich offenbar abkühlenden Konjunktur die Diskus- sion über den Fachkräftemangel, vor allem vonseiten der Wirtschaft, auch weiterhin mit dem gleichen Eifer wie noch vor wenigen Monaten weitergeführt werden wird. Ich denke aber, das vorliegende Gesetz gibt der Wirt- schaft ein klares Signal, dass wir als Große Koalition dort, wo es einen legitimen Bedarf für die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft gibt, offen für pragmati- sche Lösungen sind, die die legitimen Interessen der Wirtschaft berücksichtigen. Rüdiger Veit (SPD): Den Rahmen für die heutige Debatte gibt das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland vom 16. Juli 2008 vor. Im wiederum hierfür den Vorlauf dar- stellenden Beschluss, der anlässlich der Kabinettklausur in Meseberg im Juli 2007 gefasst wurde, heißt es: „Wir wollen eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwan- derung hochqualifizierter Fachkräfte vorsehen und die Position unseres Landes im Wettbewerb um die Besten stärken.“ Und nun haben wir das Arbeitsmigrationssteuerungs- gesetz. Der Titel vermittelt hehre Ziele, aber auch her- metische Zwecke. Die Regelung der arbeitsbedingten Zuwanderung und die zielgenaue Öffnung des heimi- schen Arbeitsmarkts sind wichtige Aspekte für unser wirtschaftliches Wohlergehen. Wer etwas steuern will, muss sich auch im Klaren darüber sein, wie kurz die Leine gefasst wird. Ich möchte daher das ambitionierte Ziel des vorgenannten Arbeitsprogramms zu Beginn meiner Rede hervorheben: eine Öffnung und Verbesse- rung des Arbeitsmarktzugangs für Hochqualifizierte und Fachkräfte in Deutschland. Dabei ist mir klar, dass wir noch nicht am optimalen Ende des Weges sind; aller- dings haben wir mit den Schritten, die wir nun im ASMG unternehmen, einen guten Teil der Strecke ge- macht. Im Einzelnen: Das zuwanderungspolitische Paket des Aktionsprogramms enthält ein Bündel von Maßnahmen, d D f H a f q s z B t s d k a a s H g f r A t g i t h r g e P D d u s d z s F s A r d K u V g t P d w s s m w (C (D ie gemeinsam zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen. as vorliegende Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz de- iniert die maßgeblichen Neuerungen: Erstens. Wir senken die Einkommensgrenze für ochqualifizierte. Wie ich ja bereits in der ersten Lesung usführen konnte, wird die Mindesteinkommensgrenze ür die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hoch- ualifizierte von dem Doppelten der Beitragsbemes- ungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (der- eit 43 200 Euro mal zwei = 86 400 Euro) auf die eitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Ren- enversicherung in Höhe von derzeit 63 600 Euro ge- enkt. Neben der Frage, wie wir die Zuwanderung von erart Hochqualifizierten stimulieren und Anreize setzen önnen, richtet sich der Blick des AMSG richtigerweise ber auch auf das im Bundesgebiet ruhende Potenzial: uf diejenigen, die noch keinen verfestigten Aufenthalts- tatus innehaben, aber aufgrund der Situation in ihrem erkunftsstaat, nicht zwangsweise aus Deutschland ab- eschoben werden können. Wir führen daher zweitens eine Statusverbesserung ür sogenannte Bildungsinländer und Bildungsinlände- innen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ein. Mit dem MSG können wir beruflich gut qualifizierten Gedulde- en, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich ab- eschlossen haben, und Geduldeten, die sich aufgrund hrer bereits im Herkunftsland erworbenen Qualifika- ionen am Arbeitsmarkt bewährt haben, eine Aufent- altsperspektive bieten und damit das durch die Bleibe- echtsregelung der IMK vom 17. November 2006 und die esetzliche Altfallregelung in §§ 104 a, 104 b AufenthG ntstandene Bild komplettieren. Wir erfassen dabei drei ersonengruppen: zunächst Geduldete, die erfolgreich in eutschland eine Berufsausbildung absolviert oder stu- iert haben, sodann geduldete Hochschulabsolventen nd -absolventinnen, deren ausländischer Studienab- chluss in Deutschland anerkannt ist oder mit einem eutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, und die wei Jahre lang eine dem Abschluss angemessene Be- chäftigung ausgeübt haben und schließlich geduldete achkräfte, die drei Jahre lang in einer qualifizierten Be- chäftigung tätig waren und die im letzten Jahr vor der ntragstellung nicht auf öffentliche Mittel für die Siche- ung des Lebensunterhalts angewiesen waren. Für die letztgenannte Gruppe ist von Beachtung, dass er Bezug von Mitteln zur Deckung der notwendigen osten für die Unterkunft beziehungsweise Wohngeld nschädlich ist. Auch wird hinsichtlich der dreijährigen orbeschäftigung in den Verwaltungsvorschriften klar- estellt, dass kurzfristige Unterbrechungen der Erwerbs- ätigkeit von bis zu drei Monaten irrelevant sind. Hinsichtlich der zweiten Gruppe ist angesichts der roblematik, die zunehmend unter dem Gesichtspunkt er Verschwendung von geistigen Ressourcen diskutiert ird, die Öffnung für Geduldete mit einem dem deut- chen Abschluss vergleichbaren ausländischen Hoch- chulabschluss von einiger Bedeutung. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass weitere aßgebliche Maßnahmen durch Verordnung geregelt erden; von Interesse ist dabei insbesondere die Rege- 20176 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) lung eines erleichterten Zugangs zu einer Ausbildung für Geduldete, die nach den allgemeinen Regelungen noch keinen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang besitzen. Eine Veränderung des Status als Geduldete ist hiermit während der Ausbildung noch nicht verbunden. Die Ver- ordnungsregelung verbessert aber die Stellung auf dem Ausbildungsmarkt erheblich. Nach erfolgreicher Ausbil- dung erfolgt diese jedoch über den neuen § 18 a Abs. 1 Nr. 1 a) AufenthG. Daran anknüpfend möchte ich noch einen Aspekt her- vorheben, der mir am AMSG neben der Einbettung in das Aktionsprogramm wichtig war: Im parlamentari- schen Verfahren haben wir den ursprünglichen Gesetzent- wurf durch die Einbeziehung von Änderungen der für die Ausbildungsförderung maßgeblichen Gesetze SGB III und BAföG sinnvoll ergänzt. Die durch das Aktionspro- gramm initiierten Verbesserungen des Ausbildungszu- gangs für Geduldete werden nun im Ausbildungsförde- rungsrecht gespiegelt, so dass Geduldete, die eine Ausbildungsstelle bekommen und damit allein nicht ih- ren Lebensunterhalt sichern können, nicht auf die Aus- bildung verzichten müssen. Sie können nunmehr, wenn sie einen vierjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland nachweisen, die Förderung beantragen. Ohne die Möglichkeit der Ausbildungsförderung wäre der verbesserte Zugang für Geduldete in betriebliche Ausbildung oder Studium eine leere Hülse geblieben. Mit der Aufnahme der Regelungen zur Ausbildungsför- derung von Geduldeten beweist das AMSG jedoch, dass hinsichtlich des Angebots zur Statusverbesserung keine halben Sachen gemacht werden. Schließlich ist hier die Entfristung der Härtefallrege- lung zu nennen, die zu den eindeutigen Pluspunkten dieses Gesetzes zählt. Denn mittlerweile haben alle Bun- desländer Härtefallkommissionen geschaffen, die natür- lich nicht alle gleich arbeiten. Im Großens und Ganzen wird jedoch das gute Wirken der Härtefallkommissionen nicht bestritten. Und daran sollten wir festhalten. Insgesamt kann man das AMSG also als den berühm- ten Schritt in die richtige Richtung bewerten. In diesem Sinne steht die SPD-Bundestagsfraktion weiteren aus- länderrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Arbeitsmigration aufgeschlossen gegenüber. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Der vorliegende Gesetzentwurf zur Steuerung der Arbeitsmigration bleibt auch nach Ausschussberatungen und in letzter Minute gestrickten Änderungen der Koalition weit hinter sachli- chen Erfordernissen und dem Diskussionsstand zurück. Die vorgesehene Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Akademiker aus allen EU-Staaten, die Senkung der Mindesteinkommensgrenze und der vereinzelte Verzicht auf die Vorrangprüfung sind Minimalschritte. Sie sind entschieden zu kurz gesprungen. Die Absenkung der Mindesteinkommen geht nicht weit genug. Die grundsätzliche Beibehaltung der bürokratischen Vorrangprüfung für Hochqualifizierte bleibt eine Belas- tung besonders für den Mittelstand. Wie sollen gerade klein- und mittelständische Unternehmen so ihre Perso- nalplanung betreiben? Auch die nach wie vor zu hohen E l t u e n f M k V e a Z u U s d n u K j t m w b e D k s n m d F s s a d r ü m r a d W a d d B H d s f l j (C (D inkommensgrenzen sind Hürden, die dem Hochtechno- ogiestandort Deutschland insgesamt und unserem Mit- elstand schaden. Vor allem aber werden die wenigen nd unzureichenden Verbesserungen konterkariert durch ine geradezu reaktionäre Politik im Bereich der Arbeit- ehmerfreizügigkeit in der EU. Eine weitere Beschränkung der EU-Arbeitnehmer- reizügigkeit für Arbeitnehmer aus neu beigetretenen itgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland ist ontraproduktiv. Die Bundesregierung muss von ihrem orhaben dringend ablassen, bei der EU-Kommission ine erneute Verlängerung der Einschränkung bis 2011 nzumelden. Wieso differenzieren Sie für diesen kurzen eitraum von zwei Jahren nochmals nach Akademikern nd anderen? Das schafft Bürokratie bei Unternehmen, nsicherheit bei den Arbeitnehmern, das schafft Unver- tändnis bei unseren Nachbarn. Vielmehr ist die Öffnung es deutschen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den euen EU-Staaten erforderlich. Die Zukunft unseres Landes hängt davon ab, dass wir ns weiterentwickeln können und die entsprechenden apazitäten hierfür haben. Gerade dann, wenn es kon- unkturelle Schwierigkeiten gibt, brauchen wir Innova- ionen, Forschung und Entwicklung, und das geht nur it Hochqualifizierten und Fachkräften. Dazu müssen ir das Problem des Fachkräftemangels dringend behe- en. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind sich inig, dass der stärkere Zuzug von Fachkräften nach eutschland über ein Punktesystem ein Beitrag zur Be- ämpfung der Arbeitslosigkeit bei uns ist. Denn der Ein- atz jeder weiteren Fachkraft zieht weitere Arbeitsplätze ach sich. Jede neue Entwicklung stärkt die Unterneh- en in Deutschland. Gebraucht werden nicht nur Hochqualifizierte, wie es ie Bundesregierung teilweise vorsieht, sondern auch acharbeiter und Saisonarbeitskräfte. In der Landwirt- chaft beispielsweise trifft die weitere bürokratische Ver- chiebung der Geltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit uf komplettes Unverständnis. Die Bundesregierung be- ient hier lediglich ungerechtfertigte Ängste. Die Erfah- ungen aus den anderen EU-Staaten zeigen, dass eine berbordende Zuwanderung auf den deutschen Arbeits- arkt nicht erfolgen wird. Hier wäre die Bundesregie- ung in der Pflicht, die Bevölkerung wahrheitsgetreu ufzuklären, anstatt die Angstmache durch Verlängerung er Dauer der Übergangsregelungen zu verstärken. Ohne ein einheitliches System droht Deutschland, den ettbewerb um die klügsten Köpfe zu verlieren. Aber nstatt die bewusste Gestaltung dieser Politik beherzt in ie eigenen Hände zu nehmen, wird der Schwarze Peter er EU zugeschoben: Die grundsätzliche Idee mit der lue Card entbindet uns jedoch nicht davon, unsere ausaufgaben zu machen. Die nationalen Arbeitsmärkte ivergieren stark. Die deutsche Regierung muss sich elbst an die Arbeit machen. Die FDP hat die Aufhebung der Befristung der Härte- allkommissionen gefordert. Ich begrüße es nachdrück- ich, dass sich die Bundesregierung diesen Vorschlag etzt zu eigen gemacht hat. Die Kommissionen sind ein Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20177 (A) ) (B) ) erfolgreiches Instrument für kritische Prüfung migra- tionspolitischer Maßnahmen. Die demografische Entwicklung lässt erwarten, dass wir mittelfristig den wirtschaftlichen Standard nicht mehr werden halten können, wenn wir uns nicht für qua- lifizierte Zuwanderung öffnen. Das Gegenmodell zur res- triktiven Politik von CDU/CSU und SPD hat die FDP vorgelegt: Wir brauchen ein Punktesystem, das die Zu- wanderung nach klaren Kriterien steuert und auch unsere Interessen und Erwartungen an die Zuwanderer klar de- finiert. Dabei spielen vor allem die Qualifikation, die be- rufliche Erfahrung, das Alter und die Kenntnisse der deutschen Sprache eine große Rolle. Entscheidend ist: Wen wollen wir nach Deutschland einladen? Wer kann unsere Gesellschaft weiterbringen? Für diese brauchen wir eine Willkommenskultur, die es für Hochqualifizierte und Fachkräfte aus dem Ausland leichter macht, sich für Deutschland zu entscheiden. Die Bundesregierung will steuern, aber sie steuert mit stotterndem Motor auf Zickzackkurs. Deutschland braucht nicht das angstgeleitete zuwanderungspolitische Stückwerk von CDU/CSU und SPD, sondern eine mo- derne, klare, nachvollziehbare Zuwanderungssteuerung aus einem Guss. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Die Zeit der parla- mentarischen Beratung hat die Bundesregierung leider nicht genutzt, die Kritik – nicht nur der Opposition, son- dern auch von verschiedenen Verbänden – zu nutzen, um substantielle Verbesserungen für Migrantinnen und Mi- granten sowie in der BRD lebende Menschen mit Dul- dung zu schaffen. Das Arbeitsmigrationssteuerungsge- setz hätte anstelle seiner einseitigen Konzentration auf die Interessenlage der deutschen Wirtschaft unter ande- rem die Gelegenheit geboten, die Härten der Bleibe- rechtsregelung abzumildern. Das tut es aber nicht. Für die hier lebenden geduldeten Menschen wird zwar mit § 18 a ein neuer Aufenthaltstitel in das Aufenthaltsge- setz, AufenthG, eingeführt. Doch selbst hier hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können, ihren groß- spurigen Worten von Integration auch mal Taten folgen zu lassen. Die Zeit ihres Asylverfahrens soll nicht ange- rechnet werden. Ihnen wird sogar im Vergleich zu Inha- berinnen und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Verfestigung des Aufenthalts erschwert. Hinzu kommt, dass selbst diese Regelung le- diglich eine Ermessensregelung ist. Denn auch sonst bleibt sich die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Diskri- minierungspolitik treu. Es bleibt bei den arbeitserlaubnis- rechtlichen, leistungsrechtlichen sowie gegebenenfalls auch residenzpflichttechnischen faktischen Arbeits-, Aus- bildungs- und Studierverboten. Die im Heimatland er- worbenen Qualifikationen werden nach wie vor nicht oder nur teilweise anerkannt. In § 18 a AufenthG sind die Ausschlussgründe der Altfallregelung nach § 104 a AufenthG übernommen bzw. hinsichtlich notwendiger Kenntnisse der deutschen Sprache gar verschärft worden. Gefordert wird Sprach- niveau B 1. Damit wird in diesen Fällen eine höhere M h a f d d A u N s b w l R g s a p b d r t A i H j g d l N r ä g g M z d l s d q B t ü z N N k B g l t F g v i (C (D esslatte angelegt, als bei der Erteilung einer Aufent- altserlaubnis nach der Altfallregelung. Die Linke hat die gesetzliche Altfallregelung gerade uch wegen deren Ausschlussgründe kritisiert. Die Er- ahrungen haben diese Kritik bestätigt. Die Handhabung er Altfallregelung erfolgt in den einzelnen Bundeslän- ern teilweise sehr unterschiedlich. Dies gilt etwa für die nwendung der Kriterien „ausreichender Wohnraum“ nd “eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes“. un sind aber genau diese von uns abgelehnten Aus- chussgründe nahezu identisch in die Regelung zur Ar- eitsmarktsteuerung übernommen worden. Auch hier ird soziale Selektion groß geschrieben. Ziel der Rege- ungen – so die Begründung im Änderungsantrag der egierungsfraktionen – ist, dass kein „Anreiz für einen ezielten Zuzug von Ausländern nach Deutschland“ ge- chaffen wird, um „hier geduldet zu werden“. Was hier lso als großer humanitärer Akt der Bundesregierung ropagiert wird, wird praktisch kaum Auswirkungen ha- en. Insgesamt wird die Anzahl der Geduldeten, die von em neuen Aufenthaltstitel profitierten können, sehr ge- ing sein. Und genau darum geht es im Grundsatz in der Migra- ions- und Flüchtlingspolitik der Bundesregeierung im llgemeinen und im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz m Konkreten. Es geht um Auslese und rassistischen ierarchisierung. Migrantinnen und Migranten werden eweils abgestuft soziale und politische Rechte verwei- ert bzw. zugestanden. Und dies erfolgt entlang der Be- ürfnisse der deutschen Wirtschaft, des Standortnationa- ismus und der Arbeitsmärkte. Die Linke hat diesen ützlichkeitsrassismus der bundesdeutschen Zuwande- ungsgesetzgebung und -politik immer kritisiert. „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust“. So oder hnlich muss wohl die Migrationspolitik der Bundesre- ierung zu beschreiben. Allerdings geht es dabei weni- er um eine Zerreißprobe zwischen hellen und dunklen ächten. Vielmehr kann sich die Bundesregierung nicht wischen den Forderungen der deutschen Wirtschaft und eren Profitstreben einerseits und ihrem deutschnationa- en und völkischen Homogenisierungsnostalgie anderer- eits entscheiden. Deutlich wird dies nicht nur darin, ass sie gegenüber den aus ihrer Sicht nützlichen Hoch- ualifizierten kulanter ist als gegenüber den lange in der RD lebenden Geduldeten, denen mit zahlreichen Res- riktionen das Leben erschwert wird. Deutlich wird dies eben auch in ihrer Politik gegen- ber den Interessen der deutschen Wirtschaft. So wird war die Mindestgehaltsgrenze in § 19 AufenthG Abs. 2 r. 3 von 86 400 auf 63 600 Euro Jahresgehalt gesenkt. atürlich wurden gleichzeitig neue Widerrufsmöglich- eiten innerhalb der ersten fünf Jahre eingeführt. Dem undesrat geht die Absenkung der Mindestgehalts- renze nicht weit genug, wie der Presseerklärung „Deut- ichere Akzente bei der Arbeitsmigration“ vom 10. Ok- ober 2008 zu entnehmen ist. Aus seiner Sicht bleibt achkräften aus mittelständischen Unternehmen der Zu- ang zum Arbeitsmarkt verschlossen. Kritisiert wird om Bundesrat auch, dass keine Absenkung der Mindest- nvestitionssumme für Selbstständige vorgesehen ist. 20178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Um dies noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Linke befürwortet sehr wohl, dass Menschen in die Bun- desrepublik kommen können. Auch, um hier zu arbeiten. Wir lassen aber nicht zu, dass hoch qualifizierte gegen gering qualifizierte Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Arbeitsmigrantinnen und -migranten gegen Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge gegen „Deutsche“, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gegen Arbeitslose, Frauen gegen Männer, Ossis gegen Wessis, Kinderlose gegen Eltern bzw. Familien, Alt ge- gen Jung ausgespielt wurden. Doch die Bundesregierung will genau dies. Sie tut alles, um im Interesse der deut- schen Wirtschaft billige, flexible und vor allem fügsame Arbeitsmigrantinnen und -migranten zu sichern. Sie tut alles, um im kapitalistischen Interesse, Niedriglohnjobs auszuweiten und die Konkurrenz zwischen Migrantinnen und Migranten mit den ansässigen Einwohnerinnen und Einwohnern zu verschärfen. Sie nimmt wissentlich und gezielt in Kauf, dass quali- fizierte Migrantinnen und Migranten in der Regel unqua- lifizierten Tätigkeiten nachgehen müssen. Die Integra- tionsbeauftragte Böhmer lamentiert zwar im Focus vom 28. Oktober 2008 von „dringendstem Handlungsbedarf“ und sie wolle den „Anerkennungsdschungel lichten“. Gleiches in ihrer Presseerklärung vom 8. Mai 2008 zur Vorstellung der Studie „Brain Waste“. Da stellt sie fest: „Notwendig seien transparente, bundesweit vergleich- bare und zügige Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Darauf sollten künftig alle Zugewanderten einen Anspruch haben.“ Wir haben mit unserem Antrag „Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bil- dungs- und Berufsabschlüssen“, Drucksache 16/7109, die Situation der circa eine halbe Million eingewander- ten Akademikerinnen und Akademiker verbessern wol- len. Wir fordern die Entwicklung und Finanzierung eines Konzepts für eine bundeseinheitliche, vereinfachte und beschleunigte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen und machen zahlreiche konkrete Vorschläge, etwa zur Teilanerken- nung und Ergänzungsqualifizierung, zu vereinfachten praktischen Anerkennungsverfahren, zu vereinfachten Abschlussprüfungen usw. Doch Frau Böhmer und die Bundesregierung lehnen unseren Antrag aber ab. Ge- nauso haben sie einen uneingeschränkten Arbeitsmarkt- zugang für Asylsuchenden und Geduldeten, wie wir ihn in unserem Antrag Drucksache 16/4907 forderten, abge- lehnt. Die Linke ist für Arbeit, die ein Auskommen garan- tiert, und für gleiche Rechte für alle; sie ist gegen Lohn- dumping, das die Bundesregierung zu verschärfen ver- sucht. Dass bei der Bundesregierung Humanität unter Nützlichkeitserwägungen bzw. -vorbehalt steht, zeigt auch, dass sie sich hinsichtlich der Härtefallregelung le- diglich zu einer Entfristung durchringen konnte. Grund- sätzlich ist diese natürlich ersteinmal zu begrüßen. Ich will es aber der Bundesregierung nicht ersparen, hier eines noch mal klar zu stellen: Die Bundesregierung ist es, die mit ihrer restriktiven Migrations- und Flücht- lingspolitik erst die Härtefälle schafft, die über die Här- t a f c e H b o e n t r l d k z s z d u d n S F s s L e g d s s k s m s L 1 d a N Z b l D e w A w g t q b T b (C (D efallregelung geheilt werden. Das betrifft vor allem uch die mehr als dürftige Bleiberechtsregelung. Schlimm genug also, dass es überhaupt einer Härte- allregelung bedarf. Aber diese stellt eben kein sonderli- hes Ruhmesblatt dar. Nicht nur, weil es nicht einmal ine verbindliche Verpflichtung zur Einrichtung einer ärtefallkommission auf Länderebene gibt. Nein, es leibt letztlich der obersten Landesbehörde überlassen, b sie dem Votum der Kommission folgt und einen Auf- nthaltstitel erteilt. Auch die Entfristung ist letztlich icht bindend. Die Möglichkeit, die eingerichteten Här- efallkommissionen wieder abzuschaffen bleibt unbe- ührt. Die Linke hat immer gefordert, dass es bundesrecht- ich verbindliche Vorgaben geben muss. Die Linke lehnt as vorgelegte Arbeitsmigratiossteuerungsgesetz ab. Wir önnen keinen Regelungen zustimmen, die einem Kon- ept Rechnung zu tragen, in der BRD lebende Dritt- taatsangehörige gegenüber erwünschten Hochqualifi- ierten weiterhin zu diskriminieren. Die Linke fordert, ass das Aufenthaltsrecht vom konkreten Arbeitsplatz nabhängig sein muss. Tatsächliche Verbesserungen in er Migrationspolitik wären die Ratifizierung der Inter- ationalen Konvention der Vereinten Nationen zum chutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer amilienangehörigen und die Einführung von Mindest- tandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob ie nun aus Deutschland kommen oder aus anderen EU- ändern oder Drittstaaten. Die Bundesregierung muss ndlich dafür sorgen, dass unter gleichen Arbeitsbedin- ungen am gleichen Ort und für die gleiche Arbeit auch er gleiche Lohn gezahlt wird. Es muss endlich ein ge- etzlicher Mindestlohn eingeführt werden, damit Be- chäftigte nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden önnen. Das Arbeitserlaubnisrechts muss endlich abge- chafft, Fortbildungsmaßnahmen für arbeitslose Akade- ikerinnen und Akademiker gewährleistet und ausländi- che Bildungsabschlüsse anerkannt werden, wie das Die inke in den Anträgen auf den Drucksachen 16/4907, 6/3912, 16/7109 und im Gesetzentwurf 16/369 gefor- ert hat. Solchen gesetzlichen Regelungen kann dann uch Die Linke zustimmen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die OECD, die Organisation für wirtschaftliche usammenarbeit und Entwicklung, gelangte im Septem- er dieses Jahres in ihrem „International Migration Out- ook“ zu ernüchternden Feststellungen. Erstens. Nach eutschland wandern immer weniger Ausländer ein – in maßgeblicher Grund, weswegen hierzulande die Er- erbsbevölkerung besonders stark abnimmt. Zweitens. uf Grundlage der Hochqualifiziertenregelung des Zu- anderungsgesetzes kamen in den letzten beiden Jahren erade einmal 900 Fachkräfte nach Deutschland. Drit- ens. Und schließlich ist gerade bei der Gruppe der Hoch- ualifizierten die Abwanderungsquote aus Deutschland esonders hoch. Die Maßnahmen der Großen Koalition gegen diesen rend sind halbherzig. Dies gilt zum Beispiel im Hin- lick auf die Mindesteinkommensgrenze für Hochquali- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20179 (A) ) (B) ) fizierte oder die Mindestinvestitionssumme für Selbst- ständige. In beiden Fällen wurden zum Beispiel die Vorschläge des Bundesrates zum „Abbau unnötiger Zu- wanderungshürden“ mit kleingeistigen Argumenten vom Tisch gewischt. Und dennoch: Meine Fraktion wird dieses Gesetz nicht ablehnen, sondern sich der Stimme enthalten. Denn dieses Gesetzespaket enthält auch positive Aspekte. Be- sonders begrüßen wir die Entfristung der Härtefallrege- lung in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. Ohne diesen Schritt wäre die nach unserem Ermessen erfolgreiche Arbeit der Härtefallkommissionen der Länder Ende 2009 ausgelaufen. Weiterhin begrüßen wir es, dass be- ruflich qualifizierte Geduldete nun zum Zwecke der Be- schäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen bzw. dass die Große Koalition – christdemokratischen Bedenkenträgern zum Trotz – die Ausbildungsförderung nun auch von Geduldeten verbessern will. Wir meinen aber, dass der Kreis derjenigen, die nach diesem Gesetz ein Bleiberecht erhalten sollen, viel zu eng gefasst ist. Es ist für uns zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum nicht auch das Durchlaufen des Schulsystems ein Zei- chen für eine Verwurzelung in der hiesigen Gesellschaft sein soll. Wir meinen: Soll die neue Regelung wirksam sein, so dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Die Große Koalition stellt in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs ja selbst fest: „Sowohl die Bleibe- rechtsregelung der IMK vom 17. November 2006 als auch die gesetzliche Altfallregelung in §§ 104 a, 104 b AufenthG stellen für die Erlangung eines sicheren Auf- enthaltsstatus für zahlreiche, insbesondere jüngere Ge- duldete hohe Hürden auf.“ Die Bleiberechtsregelung der Großen Koalition bleibt in vielfältiger Weise weit hinter den eigenen hochge- steckten Zielen zurück. Wer dies ändern will, muss die erkannten Hürden für die Inanspruchnahme dieser Rege- lung systematisch beseitigen. Bleibt es jedoch bei dem restriktiven Ansatz der Großen Koalition, könnte es sein, dass die Ziele dieses Gesetzes nicht erreicht werden, nämlich aus der Gruppe der Geduldeten zumindest die qualifizierten Fachkräfte mit einem Aufenthaltstitel aus- zustatten. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz ist und bleibt Stückwerk. Zum einen wehrt sich die Große Ko- alition – allen guten Erfahrungen anderer westeuropäi- scher Volkswirtschaften zum Trotz – partout gegen die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern aus den Beitrittsländern, obwohl dies gerade von denjenigen Bundesländern gefordert wird, von denen immer behauptet wird, man müsse sie davor schützen. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wissen, dass sie von dieser Freizügigkeit, die ja 2011 oh- nehin kommen wird, schon jetzt profitieren könnten. Zum anderen traut sich Schwarz-Rot nicht, ein Punkte- system zur Zuwanderung vorzuschlagen, das die abseh- bar gravierenden Probleme des Alterungsprozesses un- serer Gesellschaft zumindest ein Stück weit abmildern könnte. h s m H f A s s s d g m b a t A d m A w b e k t D c t d t t s b B z g i d g u r f B b E R s (C (D Deutschland hat bereits viel Zeit verloren. Rot-Grün at schon 2002 hierfür eine gesetzliche Regelung vorge- chlagen. Und obwohl sowohl die Zuwanderungskom- ission der CDU als auch die Kommission von Roman erzog „Zur Reform der sozialen Sicherungssysteme“ estgestellt haben, dass „Zuwanderung einen Beitrag zur bmilderung des Alterungsprozesses leisten kann“, temmen sich die Konservativen gegen diese gesell- chaftliche Notwendigkeit. Neben uns Grünen fordert nicht nur die EU-Kommis- ion und das Europäische Parlament, fordert nicht nur as Institut der deutschen Wirtschaft und die Vereini- ung der Bayerischen Wirtschaft, sondern fordert nun- ehr selbst der Bundesrat in seinem Beschluss zum Ar- eitsmigrationssteuerungsgesetz die Große Koalition uf, „umgehend mit der Vorbereitung eines Punktesys- ems zur demografischen Zuwanderung zu beginnen“. ber zu einer solch grundlegenden Modernisierung des eutschen Zuwanderungsrechts hat Schwarz-Rot nicht ehr die Kraft. Es ist Zeit für einen grünen Neuanfang. nlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Tagesord- nungspunkt 28) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Auch ich halte Ver- altungszusammenarbeit zwischen kommunalen Ge- ietskörperschaften für ein geeignetes und vielfach rforderliches Mittel interner Staatsorganisation, um osteneffizient und im Interesse des Gemeinwohls Leis- ungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. ie interkommunale Zusammenarbeit ist ein wesentli- her Bestandteil der Organisationshoheit unseres Staa- es. Ich habe jedoch drei Einwände gegen den hier von er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten An- rag: Erstens. Bei der Frage der innerstaatlichen Organisa- ion verfügt der Bundesgesetzgeber nur über sehr einge- chränkte Kompetenz. Ganz im Sinne unseres Bestre- ens nach Subsidiarität ist jede Instanz unterhalb des undesstaats auch wieder für die eigene Organisation uständig. Demnach sind bei staatlich zu lösenden Auf- aben – wie der Einrichtung von Förderprogrammen für nterkommunale Kooperationen – zuerst und im Zweifel ie Länder für eine Umsetzung zuständig, während über- eordnete Glieder zurücktreten. Die Aktivitäten des Bundesamtes für Bauordnung nd Raumwesen können den Ländern hier als Orientie- ung dienen. Es führt zahlreiche Modellvorhaben zu er- olgreicher interkommunaler Kooperation durch. Die undesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen haben ereits Förderprogramme aufgelegt, die sich eng an die mpfehlungen des Bundesamtes halten und sich guter esonanz erfreuen. Bayern und das Saarland befinden ich derzeit in der Planungsphase. Im Gespräch mit Ver- 20180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tretern der zuständigen Landesbehörden wurde mir ver- mittelt, dass es nicht erwünscht sei, wenn der Bund hier in Konkurrenz mit den Ländern treten und die Förderung im kommunalen Bereich an sich ziehen würde. Für mich ist dies nachvollziehbar: Die Landesregierungen kennen die lokalen Bedürfnisse, ein bundeseinheitliches Pro- gramm würde der Komplexität des Themas gewiss nicht gerecht. Zweitens. Für den Antrag besteht kein Bedarf. Der derzeit verhandelte Regierungsentwurf zur Novellierung des Vergaberechts regelt die interkommunale Zusam- menarbeit bereits in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB-E neu. Er wird gegenwärtig zwischen den Berichterstattern bera- ten. Gemäß Entwurf liegt bei interkommunaler Zusam- menarbeit nur dann keine ausschreibungspflichtige Ver- gabe vor, wenn kein privates Kapital am Auftragnehmer beteiligt ist und dieser nicht am Markt agiert oder im Wesentlichen für öffentliche Auftraggeber tätig ist. Das heißt: Ist privates Kapital am Auftragnehmer beteiligt, muss ausgeschrieben werden. Diese Negativdefinition des öffentlichen Auftrages ist nicht ganz unproblematisch. Im Berichterstattergespräch haben wir heute erörtert, wie wir den Regierungsentwurf so fortentwickeln, dass einerseits das Interesse des Staa- tes an einer möglichst freien Ausübung seiner Organisa- tionshoheit gesichert ist, andererseits verhindert wird, dass unter dem Deckmantel der Organisationshoheit öf- fentliche Aufträge gezielt am Vergaberecht vorbeidiri- giert und ganze Wirtschaftszweige gegenüber der Staats- wirtschaft benachteiligt werden. Und damit bin ich bei drittens. Natürlich dürfen wir die Auswirkungen einer Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit auf mittelständische Unternehmen der Privatwirtschaft nicht aus den Augen lassen. Der Ver- such, hier einen Ausgleich der Interessen zwischen öf- fentlichen Auftraggebern, Bürgern und Unternehmern zu finden, hat uns in unseren Beratungen zur Novelle des Vergaberechts immer wieder vor dasselbe Problem ge- stellt: Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirt- schaft, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesverband für Informationswirtschaft – un- terstützt von einer Reihe von weiteren Wirtschaftsunter- nehmen – sprechen sich mit Nachdruck gegen die Rege- lung in § 99 GWB aus. Wenn der Gesetzgeber die Kooperation unter rechtlich selbstständigen staatlichen Einheiten in Zukunft ausdrücklich von der Ausschrei- bungspflicht freistelle, schließe er mittelständische Un- ternehmen der Privatwirtschaft von einem großen Teil des Marktes aus. Für die Position der Wirtschaftsverbände sprechen wirtschaftspolitische Überlegungen, mit denen ich mich als CSUler durchaus identifizieren kann: Die Ausschrei- bung bestimmter Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa im Bereich der Abwasserentsorgung, könnte die Marktzugangschancen von Privatunternehmen und ge- rade auch von Mittelständlern verbessern. Dies ist poli- tisch von unserer Fraktion zunächst einmal gewollt. Auch politisch gewollt ist es, im Bereich der öffentli- chen Aufträge kosteneffizient zu wirtschaften. Es ist si- c b K i m p e t d k f h w L w t e n z U ü r g m v S d W j d z n s s W l d g M v s c h k ß z t k z E n M z K (C (D herlich problematisch, wenn es öffentlichen Auftragge- ern durch Inhouse-Vergaben oder interkommunale ooperation möglich ist, Aufträge vom Vergaberecht nsgesamt auszunehmen. Deshalb sollte tatsächlich im- er sorgfältig geprüft werden, ob nicht eine Vergabe an rivate Unternehmen unter dem Aspekt der Kosten- rsparnis und Entlastung der öffentlichen Haushalte vor- eilhafter ist, als die Aufträge selbst auszuführen. Als Kommunalpolitiker kann ich aber auch die Be- enken der anderen Seite verstehen. Würde die inter- ommunale Kooperation dem Vergaberecht unterwor- en, würde das de facto auf eine Privatisierungspflicht inauslaufen. So weit entmündigen können und wollen ir unsere Kommunen nicht. Die Entscheidung, ob eine eistung am Markt eingekauft oder selbst ausgeführt ird, obliegt alleine den betroffenen staatlichen Einhei- en. So geht es hier in erster Linie darum, Kommunen zu rmöglichen, miteinander interkommunale Kooperatio- en einzugehen, und nicht darum, sich dem Wettbewerb u verschließen und aus der Verantwortung zu stehlen. nter diesem Gesichtspunkt werden wir noch einmal ber die entsprechenden Regelungen diskutieren. Es ist ichtig und wichtig, dass wir das im Verlauf der Beratun- en zur Vergaberechtsnovelle tun. Die Garantie der kom- unalen Selbstverwaltung ist ein hohes Gut im Selbst- erständnis des deutschen Staates und gehört geschützt. Es ist also sowieso schon ein schwieriges Thema, das ie hier mit Ihrem Antrag anschneiden. Stellen Sie sich ie Diskussionen vor, die wir auf Bundesebene mit der irtschaft – zu Recht – provozieren würden, wenn wir etzt zusätzlich zu unseren Bestrebungen in der Novelle es Vergaberechts, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab- usichern, noch Förderprogramme für die Kooperatio- en auflegen. Werte Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, insge- amt ist es ein schwer erkämpfter, ausgewogener Vor- chlag, der uns mit der Vergaberechtsnovelle vorliegt. ir werden mit angemessenen Nachbesserungen im par- amentarischen Verfahren als Große Koalition – neben er Absicherung der staatlichen Organisationshoheit ge- enüber der EU-Kommission – auch und gerade für den ittelstand, der es in diesem Land bitter nötig hat, etwas oranbringen. Ihr Antrag ist also nicht nur überflüssig, ondern schlägt Wogen, die wir gerade mühsam versu- hen zu glätten. Darauf können wir derzeit dankend verzichten, wir aben andere Probleme. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Die inter- ommunale Zusammenarbeit sorgt in schöner Regelmä- igkeit und das seit Jahrzehnten für heftige Diskussionen wischen Befürwortern der öffentlichen Wirtschaftstä- igkeit und deren Gegnern. Aufgeheizt hat sich die Dis- ussion in jüngster Zeit jedoch vor allem durch die Viel- ahl der Vertragsverletzungsverfahren, mit denen uns die uropäische Kommission im Bereich der interkommu- alen Zusammenarbeit überzieht. Das ist in hohem aße ärgerlich und nicht hinnehmbar. Dahinter steht um einen die grundsätzlich tendenziöse Haltung der ommission, dass der freie Wettbewerb durch die kom- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20181 (A) ) (B) ) munale Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werde. Zum anderen stehen dahinter natürlich auch Interessenver- bände der Wirtschaft. Diese wollen mit der Kommission als Speerspitze ihren privaten Unternehmen neue Märkte auf Kosten der kommunalen Wirtschaftstätigkeit er- schließen. Zu beiden Punkten haben wir eine klare Mei- nung: Für uns ist die kommunale Zusammenarbeit ein Erfolgsmodell, das wir gegen jegliche ungerechtfertigten Angriffe verteidigen. Das tut die Bundesregierung im Übrigen auch, und zwar mit großem Nachdruck gegen- über der Kommission. Denn die Maßnahmen der EU- Kommission sind und bleiben ein unzulässiger Eingriff in unser Staatsorganisationsrecht. Sie richten sich ein- deutig gegen unsere föderale Struktur. Die Kommission ignoriert dabei völlig, dass es in einem föderalen Staat zusätzlicher Regelungen zwischen den Hoheitsträgern bedarf, um die Zusammenarbeit sicherzustellen. Bei die- sen Regelungen geht es um Verwaltungsorganisation und nicht um Beschaffung. Aber auch das versucht die Bundesregierung der Kommission bereits ein ums an- dere Mal klarzumachen. Abgesehen davon haben wir im Rahmen der laufenden Vergaberechtsreform eine Rege- lung zur Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zu- sammenarbeit aufgenommen. Damit schaffen wir nun eindeutig Rechtssicherheit. Eines bleibt abschließend noch festzuhalten: Die in- terkommunale Zusammenarbeit unterliegt bereits heute grundsätzlich weder dem europäischen Vergaberecht noch dem deutschen Vergaberecht im GWB. Mit dem Antrag werden also wieder einmal Eulen nach Athen ge- tragen. Bleibt nur noch die Frage, warum Bäume unnütz sterben mussten, um diesen Antrag auf Papier zu brin- gen. Nachhaltig ist das nicht. Paul K. Friedhoff (FDP): Wir debattieren hier einen Antrag der Grünen aus dem Juni dieses Jahres zur inter- kommunalen Zusammenarbeit. Mit dieser sollen Kom- munen die Möglichkeit erhalten, mit Beschaffungen oder Dienstleistungen eine andere Kommune direkt zu beauftragen. Problematisch ist, dass es bei dieser Art öf- fentlicher Auftragsvergabe den Kommunen möglich ist, ein Vergabeverfahren zu umgehen. Ich glaube kaum, dass die Fraktion der Grünen einen Antrag wie den vor- liegenden heute noch so stellen würde. Denn die Stel- lungnahmen der überwiegenden Mehrheit der Sachver- ständigen im Rahmen der Anhörung zum Vergaberecht im Oktober dieses Jahres sprachen deutlich gegen die aus dem Antrag sprechende Sichtweise. Sie bestätigten vielmehr die von meiner Fraktion vorgebrachten Hin- weise auf die Gefahren, die in der interkommunalen Zu- sammenarbeit liegen. Die mittelständische Wirtschaft dieses Landes kann kaum verstehen, warum ihre Unter- nehmen als private Auftragnehmer sich den hohen Anforderungen der Vergabeverfahren stellen sollen, während öffentlichen Auftragnehmern der bequeme Weg ohne jede Ausschreibung, also ohne Wettbewerb, offen- stünde. Eine krasse Wettbewerbsverzerrung zulasten der regionalen Unternehmen wäre unausweichlich die Folge einer Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit. T d s i „ b d r f f f E n w ö s W s z S s G v G z d A H g W t k a c t k D A i Z § g t d v d m b e W k d t B s (C (D Gerade von den Grünen, die doch das Gebot der ransparenz angeblich so hoch halten, hätte ich erwartet, ass sie für größtmögliche Transparenz auch in deut- chen Vergabeverfahren sind. Stattdessen wollen sie die nterkommunale Zusammenarbeit fördern, in der sie eine verwaltungsinterne Lösung“ sehen, für die das Verga- erecht nicht gelten solle. Die Begründung hierfür ist absurd: Die Anwendung es Vergaberechts würde einen faktischen Privatisie- ungszwang auslösen. Dies ist schlichter Unsinn. Es ordert nämlich niemand, dass sich kommunale, also öf- entliche Auftragnehmer, an Ausschreibungen von öf- entlichen Auftraggebern nicht mehr beteiligen dürfen. s wird nur gefordert, dass für alle potenziellen Auftrag- ehmer die gleichen Bedingungen eines fairen Wettbe- erbs um den zu erlangenden Auftrag gelten. Wenn die ffentlichen Bewerber gut und effizient sind, brauchen ie den Wettbewerb mit den privaten nicht zu fürchten. enn sie ineffizient und zu teuer sind, sollten sie ihr Ge- chäftsmodell überprüfen. Die Vergabe an zu teure oder u schlechte Auftragnehmer kann jedoch niemals im inne der vergebenden Kommune sein; denn diese muss tets wirtschaftlich haushalten und beschaffen. Wenn die rünen in ihrem Antrag denn auch schreiben, dass die on ihnen so geschätzte Art des Zusammenwirkens von emeinden ein erforderliches Mittel ist, um kosteneffi- ient Leistungen zu erbringen, haben sie dabei scheinbar en Grundgedanken des Vergaberechts völlig aus den ugen verloren. Dieser liegt darin, für die öffentliche and einen wirtschaftlichen Einkauf von Leistungen zu ewährleisten. Diese Wirtschaftlichkeit lässt sich ohne ettbewerb nicht erreichen. Die Möglichkeit einer vom Grünen-Antrag favorisier- en Auftragsvergabe nach Gutdünken an befreundete ommunale Betriebe klingt für Bürgermeister sicherlich ttraktiv, aber sie gefährdet den Wettbewerb bei öffentli- hen Aufträgen: Während sich Kommunen zur Auslas- ung ihrer Eigenbetriebe Aufträge hin- und herschanzen önnen, bleiben die privaten Unternehmer außen vor. ie Transparenz sinkt, und die Wirtschaftlichkeit dieser rt der Beschaffung ist nicht gewährleistet. Daher weise ch hier auch noch einmal darauf hin, dass der in diesem usammenhang von der Bundesregierung geplante neue 99 Abs. 2 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- en dem Ziel wirtschaftlicher Vergabe widerspricht. Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle würde bei verstärk- er kommunaler Verflechtung immer weniger stattfin- en. Unter dem Leitbild einer transparenten Auftrags- ergabe der öffentlichen Hand verbietet sich geradezu ie Schaffung der Möglichkeit, Betriebe anderer Kom- unen ohne Ausschreibung zu beauftragen. Das Verga- erecht soll fairen Wettbewerb sicherstellen und es nicht twa den Kommunen einfach machen, unerwünschten ettbewerb auszuschalten. Lassen sie mich eines nochmals klarstellen: Wenn ommunale Unternehmen gut wirtschaften, brauchen sie en Wettbewerb mit der Privatwirtschaft nicht zu fürch- en. Es gibt deshalb auch keinen Grund, die städtischen etriebe von den Vergabevorschriften auszunehmen und o vor Wettbewerb zu schützen. 20182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Ulla Lötzer (DIE LINKE): Wir als Linke unterstützen den Antrag der Grünen, die interkommunale Zusammen- arbeit zu sichern. Der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zur Modernisierung des Vergaberechts, der viele Schwächen hat, ist wenigstens in dieser Hinsicht positiv. Er nimmt die interkommunale Zusammenarbeit von der Vergabe aus. Bleibt zu hoffen, dass die Koalition stand- haft bleibt und nicht angesichts der massiven Lobby- arbeit von BDI und Konsorten doch noch umfällt. Da diese Lobby auch in Brüssel massiv tätig ist und bei Tei- len der EU-Kommission auf ein offenes Ohr trifft, ist das Anliegen, die interkommunale Zusammenarbeit auch europarechtlich abzusichern, sinnvoll. Es muss in der Entscheidungshoheit der demokratisch legitimierten Kommunen verbleiben, ob sie eine Auf- gabe an einen privaten Dritten vergeben möchten oder ob sie diese vergaberechtsfrei in Eigenregie ausführen. Dabei muss es unerheblich sein, ob dies eine Kommune alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erledigt. Wohlgemerkt geht es uns dabei um regionale Zusam- menarbeit und um regionale Wirtschaftskreisläufe. Es geht um die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen oder innerhalb einer Region auch über die Grenzen von Bundesländern oder Staaten hinweg. Interkommunale Zusammenarbeit darf nicht dazu führen, die Kommunen miteinander in den bundesweiten Wettbewerb zu treiben. Wenn eine Kommune am einen Ende der Republik sich die Versorgung der Menschen in einer Kommune am an- deren Ende oder gar im Ausland unter den Nagel reißt, würde sie sich von ihrer Aufgabe, der Sicherstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für die Bürge- rinnen und Bürger im eigenen Gebiet, zu weit entfernen. In solchen Fällen agieren die Kommunen nicht anders als Private und haben dafür keinen besonderen Schutz verdient. Anders gesagt: Wenn die Stadtwerke München mit der Gemeinde Sauerlach kooperieren, um ein geo- thermisches Kraftwerk zu errichten, so macht das Sinn. Eine europaweite Ausschreibung wäre hier irrwitzig. Wenn die Mannheimer Stadtwerke die Köthener Stadt- werke aufkaufen, spielen sie nur das Spiel der großen EVU mit. Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts der prekären finanziellen Situation von Kommunen ei- nen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zu- sammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges Mittel, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer diese Zusammenarbeit jedoch als reines Instrument von Rationalisierung versteht, greift zu kurz. Dann erreicht er keine Verbesserung der öffentlichen Leistungen. Im Gegenteil, die Wege der Bürgerinnen und Bürger zu den Einrichtungen ihrer Gemeinde wer- den immer länger und umständlicher. Uns muss es darum gehen, im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Bereitstellung öffentlicher Infra- struktur und des Ausbaus sozialer und kultureller Ange- bote die Kommunen in die Lage zu versetzen, durch Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen Syner- gieeffekte im Sinne der Bevölkerung zu nutzen. In v r n k d h l G G b n D s s t A r d e p g i d b k w k n B s d m z d K e d e P n a s d V d s B S a b a d (C (D ielen Regionen gibt es hierzu bereits langjährige Erfah- ungen. Man denke nur an den öffentlichen Personen- ahverkehr. Es wird jedoch auch immer Bereiche geben, in denen ommunale Kooperation schwierig ist. Insbesondere ort, wo die Kommunen miteinander im Wettbewerb ste- en, bei der Einwohnerzahl und bei der Gewerbeansied- ung. Zumindest bei Letzterem würde der Vorschlag der rünen, im Falle gemeinsamer grenzüberschreitender ewerbegebiete einen Verteilungsmodus für die Gewer- esteuer einzuführen, einen positiven Effekt haben kön- en. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Möglichkeit, das eigene Lebensumfeld direkt zu ge- talten, macht den besonderen Reiz kommunalpoliti- chen Engagements aus. Gerade deshalb ist es problema- isch, dass der Bezugsrahmen für kommunalpolitische rbeit immer unübersichtlicher wird: durch die privatisie- ungsbedingte Intransparenz, die gestiegene Regelungs- ichte seitens Bund und Land und vor allem – darum geht s hier heute – das Hineinregeln der EG-Wettbewerbs- olitik in die kommunale Selbstverwaltung. Ein besonders dringlicher Konflikt zwischen EG-Ver- aberecht und kommunaler Selbstverwaltung betrifft die nterkommunale Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund es demografischen Wandels ist die gemeinsame Aufga- enwahrnehmung verschiedener kommunaler Gebiets- örperschaften unverzichtbar, um Daseinsvorsorge in irtschaftlich tragfähigen Einheiten zu sichern. Die zu- ünftige Bedeutung verschiedener Kooperationsformen immt dabei gerade auch in Schlüsselbereichen wie der ildungsinfrastruktur zu. Die EU-Kommission war in der Vergangenheit be- trebt, unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung es Europäischen Gerichtshofs interkommunale Zusam- enarbeit in die europaweite Ausschreibungspflicht ein- ubeziehen. Und genau hier setzt unsere Kritik an. Denn urch diese Ausschreibungspflicht versucht die EU- ommission, einen faktischen Privatisierungszwang zu rzeugen. In dem Moment, da eine Gebietskörperschaft ie Leistungserbringung aus der Hand gibt, ist der Markt röffnet. So die Position der Kommission. Ein solcher rivatisierungszwang kann und darf aber nicht hinge- ommen werden; denn bei interkommunaler Zusammen- rbeit – da sind wir uns hier wohl alle einig – handelt es ich um einen Vorgang interner Staatsorganisation. Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, sich für ie Freistellung interkommunaler Zusammenarbeit vom ergaberecht auf EU-Ebene einzusetzen. Entscheidend abei ist allerdings, dass sich die Freistellung nur auf olche Formen der Zusammenarbeit bezieht, die ohne eteiligung Privater stattfindet. Denn sobald Private ins piel kommen, greift das EG-Vergaberecht. Und das ist uch richtig so, denn europäisches und nationales Verga- erecht bleiben notwendige Schwerter gegen Korruption uf einem milliardenschweren Markt. Gleichzeitig machen wir in unserem Antrag auch eutlich, dass es noch andere Hausaufgaben zu machen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20183 (A) ) (B) ) gilt, um die interkommunale Zusammenarbeit zu si- chern. Es reicht nicht, auf die EU zu zeigen. So muss die Unterscheidung zwischen mandatierender und delegie- render Vereinbarung im deutschen Vergaberecht abge- schafft werden. Die Europäische Union kennt diese Un- terscheidung nicht. Ein weiterer erforderlicher Beitrag der Länder besteht darin, in ihren eigenen Rechtsvor- schriften klarzustellen, dass interkommunale Zusam- menarbeit aus den genannten Gründen nur ohne private Beteiligung stattfinden kann. Leider ist das noch nicht überall der Fall. In unserem Antrag haben wir Ihnen aufgelistet, was auf europäischer, Bundes- und Landesebene zu tun ist, um die interkommunale Zusammenarbeit abzusichern und auszubauen. Ich denke, es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir uns als Deutscher Bundestag in dieser Frage mit breiter Mehrheit zu unserer politischen Verantwor- tung für die kommunale Ebene bekennen würden. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbauge- setz) (Tagesordnungspunkt 21 b) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Die Gesetzesbezeich- nung „Steuerbürokratieabbaugesetz“ ist meines Erach- tens etwas irreführend, da mit dem uns vorliegenden Ge- setz im Wesentlichen die Umstellung von der papiernen auf die elektronische Steuererklärung eingeführt wird. Im Jahr 1997 nutzten 6,5 Prozent der Deutschen das Internet. Zehn Jahre später waren es bereits 62,7 Prozent der Gesamtbevölkerung, die einen Zugang zum Internet hatten. Dies sind 40,8 Millionen Menschen in Deutsch- land. Dies ist ein offensichtliches Zeichen, dass die Digi- talisierung unseres Lebens nach und nach fortschreitet. Statt Briefe werden E-Mails geschrieben, statt an den Bankschalter zu gehen, erledigen die Menschen ihre Fi- nanzgeschäfte online, und Bücher werden häufiger bei Onlineanbietern anstatt im Bücherladen um die Ecke ge- kauft. Auch der Trödelmarkt ist mit Ebay online zu fin- den. Das uns heute zur abschließenden Beratung vorlie- gende Steuerbürokratieabbaugesetz setzt diese digitale Entwicklung fort. „Elektronik statt Papier“ könnte das Leitmotto dieses Gesetzes sein. Mit diesem Gesetzent- wurf soll die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortge- setzt und vertieft werden. Folgende Maßnahmen seien hier exemplarisch erwähnt: standardmäßige elektroni- sche Übermittlung von Steuererklärungen der Unterneh- men, standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhält- n f n U g S r i w a W B n s m g g d e d l K c d w u A d n A a d g e t d w (C (D isse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege er- üllt werden. Steuerpflichtige sollen bestimmte, dem Fi- anzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und nterlagen künftig elektronisch bereitstellen. Die Grundsatzfrage, die sich durch das ganze Gesetz- ebungsverfahren hingezogen hat, war die, ob wir die teuerpflichtigen künftig verpflichten, ihre Steuererklä- ungen in elektronischer Form abzugeben, oder ob wir hnen nicht die grundsätzliche Wahlfreiheit lassen, ent- eder in Papierform oder elektronisch ihre Erklärung bzugeben. Außerhalb der staatlichen Verwaltung haben wir ahlfreiheit. Auch wenn immer mehr Bürgerinnen und ürger per E-Mail kommunizieren, so ist dennoch noch iemand auf die Idee gekommen, die Postkarte abzu- chaffen oder gar zu verbieten. Auch das Onlinebanking uss freiwillig bleiben, da es durchaus berechtigte Sor- en hinsichtlich dessen Stör- und Betrugsanfälligkeit ibt. Die bisher für einzelne Steuererklärungen wie etwa ie Umsatzsteuervoranmeldung geltende Pflicht zur lektronischen Abgabe mit lediglich der Möglichkeit, ass die Finanzverwaltung im Gnadenwege bei Härtefäl- en davon Ausnahmen zulässt, ist unbefriedigend. Viele lein- und Kleinstunternehmen sind aus wirtschaftli- hen Gründen nicht in der Lage, die Voraussetzungen für ie elektronische Abgabe zu schaffen. Der Aufwand äre für sie zu hoch, und gerade dies kann nicht Sinn nd Zweck eines Steuerbürokratieabbaugesetzes sein. uch ist es eines Rechtsstaates unwürdig, den Bürger, er die Voraussetzungen der elektronischen Abgabe icht erfüllen kann, als Bittsteller auf eine Härtefall- usnahmeregelung zum Finanzamt zu schicken. Aus diesen Gründen schafft dieses Steuerbürokratie- bbaugesetz einen neuen § 150 Abs. 8 Abgabenordnung, er einmal generell für alle Steuererklärungen den Be- riff des Härtefalls definiert und somit gegebenenfalls inen entsprechenden Anspruch des Bürgers auf die wei- ere Abgabe der Steuererklärung in Papierform begrün- et. Dieser neue § 150 Abs. 8 Abgabenordnung lautet ie folgt: Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbe- hörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuerklärung nach amt- lich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern- übertragung verzichten kann, ist einem solchen An- trag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernüber- tragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuer- pflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertra- gung zu nutzen. 20184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) In der Begründung heißt es dazu: Einem Steuerpflichtigen ist die Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung insbesondere nicht zuzumu- ten, wenn er nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt und es für ihn nur mit nicht un- erheblichem finanziellen Aufwand möglich wäre, die für eine elektronische Übermittlung der Steuer- erklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Daten- satz mittels Datenfernübertragung erforderlichen technischen Möglichkeiten zu schaffen. Eine unbil- lige Härte ist darüber hinaus anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kennt- nissen und Fähigkeiten nicht oder nur einge- schränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten einer Datenfernübertragung zu nutzen. In der Praxis dürf- ten diese Voraussetzungen insbesondere bei Kleinstbetrieben gegeben sein. Der Härtefall-An- trag kann auch konkludent (z. B. in Gestalt der Ab- gabe einer herkömmlichen Feststellungserklärung auf Papier) gestellt werden. In diesem Fall sind Sachverhaltsermittlungen der Finanzbehörde nur geboten, wenn das Vorliegen eines Härtefalls nicht als glaubhaft angesehen werden kann. Im Ergebnis bedeutet diese neue Regelung in § 150 Abs. 8 Abgabenordnung sowie die dazu gehörige Geset- zesbegründung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine weitgehende Wahlfreiheit haben, ob sie künftig ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform oder elektro- nisch abgeben. Dies liegt auch im Interesse der Finanz- verwaltung, da naturgemäß die Einführung der elektroni- schen Steuererklärung in vielen Bereichen mit Startschwierigkeiten verbunden ist und eine generelle Verpflichtung diese Startschwierigkeiten deutlich ver- größern würde. Weiter enthält ein neuer § 50 Abs. 1 Einkommen- steuer-Durchführungsverordnung die Bestimmung, dass künftig Spender den Spendenempfänger bevollmächti- gen können, die Spendenbestätigung der Finanzbehörde nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Daten- fernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Über- mittlungsverordnung zu übermitteln. Diese Regelung hat zu großer Verunsicherung geführt, da viele kleinere Ver- eine, Kirchengemeinden und sonstige Spendenempfän- ger das Problem haben, dass sich die notwendigen Inves- titionen in Soft- und Hardware im Verhältnis zu ihrem Spendenaufkommen wirtschaftlich nicht rechnen. Sie haben deshalb im Gesetzgebungsverfahren klargestellt, dass § 50 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsver- ordnung nur eine Bevollmächtigung enthält, diese aber keine Verpflichtung für den Spendenempfänger beinhal- tet. Der Spendenempfänger ist danach frei, eine solche Bevollmächtigung auch nicht auszunutzen, wenn er nicht über die entsprechende technischen Voraussetzun- gen verfügt. Dies ist eine wichtige Klarstellung für klei- nere Vereine und Kirchengemeinden, die die aufgetrete- nen Irritationen beseitigt. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfa- chung und Verbesserung des Steuerrechts, beispiels- w g i w s a t g M b r ti z l d d d u t s W 1 I a k u v e a n g r v h z k d p v w r v d v V Z 8 S i (C (D eise die Möglichkeit von gemeinsamen Außenprüfun- en der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung n Unternehmen. Außerdem haben wir die Schwellen- erte insbesondere für die monatlich abzugebende Um- atzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldungen ngehoben. Abschließend möchte ich mich für die zügigen Bera- ungen zu diesem Gesetz bei Ihnen, sehr verehrte Kolle- innen und Kollegen, sowie den Mitarbeiterinnen und itarbeitern des Ausschussekretariats recht herzlich edanken. Hoffen wir, dass es bei der weiteren Realisie- ung dieses Gesetzes zu einem wirklichen Steuerbürokra- eabbau für alle kommt und es keine Benachteiligungen wischen den Steuerpflichtigen gibt – egal ob die Unter- agen elektronisch oder postalisch übersandt wurden. Gabriele Frechen (SPD): Wir verabschieden heute as Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung es Steuerverfahrens. Hauptgegenstand des Gesetzes ist ie Nutzung der elektronischen Medien. Künftig sollen nter anderem Steuererklärungen und Bilanzen von Un- ernehmen nicht mehr auf Papier, sondern auf elektroni- chem Wege an die Finanzbehörden übermittelt werden. ir haben uns entschieden, die Umstellung ab dem . Januar 2010 verpflichtend zu machen. Der Ausbau der nfrastruktur in den Finanzbehörden ist aufwendig und rbeitsintensiv. Diese Investitionen sind nur dann wir- ungs- und sinnvoll zu vertreten, wenn das Verfahren mfassend genutzt wird. Außerdem ist es unsere Aufgabe, für gleiche Lebens- erhältnisse zu sorgen. Dazu gehört auch, dass die Steuer- rhebung und der Steuervollzug in allen Ländern und für lle Steuerpflichtigen gleichmäßig erfolgen. Das geht ur mit einem wirkungsvollen Risikomanagement. Das eht wiederum mit einem vertretbaren Aufwand an Bü- okratie nur, wenn alle Daten auf elektronischem Wege orliegen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf ingewiesen, dass angesichts des Umfangs des Projekts eitliche Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden önnen und bat um eine flexiblere Lösung. Dieser Bitte es Bundesrats sind wir nachgekommen. Wir werden rüfen, ob zum 31. Dezember 2010 die Voraussetzungen orliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der erstmalige An- endungszeitpunkt verschoben. Die Frage, ob eine freiwillige Umstellung nicht aus- eichend wäre, haben wir in der Anhörung mit den Sach- erständigen ausführlich diskutiert. Herr Ondracek von er Deutschen Steuer-Gewerkschaft sagte dazu: „Ohne erpflichtende Erklärung wird es nicht funktionieren. ielleicht kriegen wir 20 Prozent, aber das ist nicht das iel, das man erreichen will, sondern die 70 bis 0 Prozent-Marke sollte schon die Folge sein.“ Herr chwab von der Bundessteuerberaterkammer stimmte hm in diesem Punkt ausdrücklich zu: „Leider muss ich im Kern Herrn Ondracek Recht geben. Deswegen bin ich mit meinen Kollegen in der Bundessteuerberaterkammer der Meinung, dass man das langfristig durchaus verpflichtend machen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20185 (A) ) (B) ) kann. Aber man muss natürlich Härtefallregelungen vorsehen – das haben wir auch in unserer Stellung- nahme noch einmal geschrieben –, dass die Perso- nen, die das tatsächlich nicht machen können, aus- genommen werden.“ Genau das haben wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens beschlossen: Wenn es dem Steuerpflichtigen aus persönlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, ist seinem Antrag, die Steuererklärungen weiter auf Papier abzugeben, stattzu- geben. Das heißt: Wenn der oder die Steuerpflichtige nicht mit dem Umgang eines Computers vertraut ist oder wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen oder nur mit erheblichem finanziellen Aufwand herzu- stellen wären, kann die Abgabe der Erklärung weiterhin auf Papier erfolgen. Dieser Antrag wird keinen zusätzli- chen bürokratischen Aufwand erfordern, da die Abgabe selbst als Antrag gewertet wird. Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge können künftig papierlos übermittelt werden, wenn der Spender das wünscht. Durch diese Regelung werden allerdings weder der Zuwendende noch der Zuwendungsempfänger ver- pflichtet, die Spendenbestätigung der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Als weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau werden mit diesem Gesetz die Grenzen für die Verpflichtung zur monatlichen Ab- gabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteu- eranmeldung angehoben. Das ist gerade für kleine Be- triebe eine wesentliche Erleichterung. Auch die Möglichkeit der gemeinsamen Prüfung der Finanzbehörden und der Rentenversicherung wird die Betriebe deutlich entlasten. Es stellt für Betriebe und Be- rater oftmals eine Belastung dar, wenn die Lohnsteuer- prüfung gerade abgeschlossen ist und alle Ordner wieder an ihrem Platz stehen und dann kurz darauf der Sozial- versicherungsprüfer kommt und die gleichen Ordner und Unterlagen wieder herausgegeben werden müssen. Das kommt heute leider sehr häufig vor und bindet in der Praxis nicht nur räumliche sondern auch personelle Res- sourcen. Es ist unbestritten, dass allein die Umstellung auf elektronische Übermittlung nicht der einzige Schritt beim Bürokratieabbau sein kann. Aber wer behauptet, das wäre so gut wie nichts, der weiß nicht, wovon er spricht. Es ist ein Heidenaufwand, die Daten, die man elektronisch besitzt, auf Papier auszudrucken, postfertig zu verpacken und zu versenden, damit sie dort, wo sie ankommen, dann den umkehrten Weg gehen, bis sie wie- der in elektronischer Form vorliegen. Herr Schaub von der Bundessteuerberaterkammer sagte dazu in der Anhörung: „Die elektronische Übermittlung von Daten darf keine Einbahnstraße sein, das heißt, auch der Steu- erpflichtige muss einen Anspruch darauf haben, Daten elektronisch zurückübertragen zu bekom- men. Ganz besonders der Steuerberater sollte einen Anspruch auf Bescheid-Rückübertragung haben und eine Abweichungsanalyse bekommen. Das würde die Akzeptanz auf beiden Seiten erhöhen n ü m d w P d r K 5 s s v l t k t d g w g b r v e s u f s d d r u s k w s I n d Ü R v w S e F A f s (C (D und gehört einfach zur elektronischen Übermittlung dazu.“ Unser Ziel ist die vorausgefüllte Steuerklärung des Fi- anzamts, die von den Steuerpflichtigen elektronisch bermittelt wird, beim Finanzamt das Risikomanage- ent durchläuft und mit einem detaillierten Bescheid, er elektronisch übermittelt wird, endet. Damit stellen ir die gleichmäßige Besteuerung sicher und schaffen ersonalkapazitäten, die wir für die wirklich bedeuten- en Fälle in der Betriebsprüfung nutzen können. Dr. Volker Wissing (FDP): Während die Bundes- egierung über ein zusammengeflicktes 50-Milliarden- onjunkturpaket berät, fallen in Deutschland jährlich 0 Milliarden Bürokratiekosten an. Unternehmen müs- en diese gigantische Summe in wirtschaftlich äußerst chwierigen Zeiten aufbringen, um von der Politik zu erantwortende bürokratische Pflichten zu erfüllen. Mil- iardensummen fehlen damit für Investitionen. Das kos- et Arbeitsplätze und ist in diesen Zeiten schwer zu ver- raften. Angesichts der gegenwärtigen Rezession ist es wich- iger denn je, Steuerbürokratie abzubauen. Man ist eshalb fast geneigt, sich zu freuen, dass die Bundesre- ierung ein Steuerbürokratieabbaugesetz vorlegt. Aber enn man genau hinsieht, vergeht einem das Lachen anz schnell wieder. In Ihrer Gesetzesbegründung schreiben Sie hochtra- end, die Bundesregierung sei entschlossen – ich zitie- e –, „einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum ollständigen Abbau überflüssiger Steuerbürokratie zu rreichen“. Ich frage Sie: Wo ist denn dieser Meilen- tein? Es wäre ja schön, wenn Sie die Steuerzahlerinnen nd Steuerzahler endlich von Ihrem Steuerdschungel be- reien würden. Aber wenn Sie Steuerbürokratie abbauen, tellen Sie sich immer zuerst die Frage: Was können wir enn Gutes für die Verwaltung tun? Sie denken nur an ie Finanzverwaltung. Die Interessen der Privaten igno- ieren Sie einfach. Die Bundesregierung kümmert sich m die Verwaltung. Alle anderen müssen sich um sich elbst kümmern. Das Steuerrecht wird mit Ihrem Gesetz nicht entbüro- ratisiert, es wird nur digitalisiert. Sie denken offenbar, enn man den deutschen Steuerwahnsinn in elektroni- cher Form verwaltet, sei alles schon viel einfacher. Mit hrem Motto „Elektronik statt Papier“ sollen alle Unter- ehmen ihre Steuerdaten auf elektronischem Wege an ie Finanzbehörde übermitteln. Aber die elektronische bermittlung ist eine Einbahnstraße. Eine elektronische ückübertragung des Steuerbescheides von der Finanz- erwaltung zum Unternehmen mit entsprechender Ab- eichungsanalyse findet nicht statt. Sie verpflichten teuerzahler, bei staatlichen Behörden alles elektronisch inzureichen und schicken dann einfach Papier zurück. Damit liegt der Vorteil wieder einmal alleine bei der inanzverwaltung. Sie vereinfachen den Beamten die rbeit und denken, damit sei den Unternehmen gehol- en. Das ist doch absurd. Sie haben es wieder einmal ge- chafft, einseitig der Verwaltung etwas Gutes zu tun. Sie 20186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) sollten deshalb aufhören, das Ganze als großen Wurf für die Unternehmen zu verkaufen. Ihr Bürokratieabbauge- setz ist kein Meilenstein. Aus Sicht der Steuerzahler ist es eher ein Armutszeugnis. Machen Sie doch endlich einmal ein Steuergesetz für die Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesfinanzminister kann sich das vielleicht nicht mehr vorstellen, aber in Deutschland leben nicht nur Be- amte. Eigentlich hätte heute gemeinsam mit Ihrem Steuer- bürokratieabbaugesetz das Jahressteuergesetz 2009 bera- ten werden sollen. Das hätte einen Überblick über das ermöglicht, was Sie auf der einen Seite für die Verwal- tung alles vereinfachen, und über die vielen neuen Son- derregeln auf der anderen Seite, mit denen Sie die Steu- erzahler weiter quälen. Während wir hier debattieren, planen Sie Änderungen in 22 verschiedenen Steuergesetzen und haben kurz vor Abschluss der Beratungen rund 70 Änderungsanträge dazu vorgelegt. Weil Sie mit den vielen Änderungsanträ- gen am Ende selbst überfordert waren, musste die Bera- tung ausgesetzt werden. Das ist der wahre Kern Ihrer Finanzpolitik. Sie betreiben einen Bürokratieaufbau nach dem anderen. Die FDP macht dieses Steuerchaos nicht mit. Wir wollen kein Steuerrecht für die Verwaltung. Wir wollen ein Steuerrecht für die Bürgerinnen und Bürger. Es muss dringend einfacher werden. Und genau das schaffen Sie nicht. Deshalb sollten Sie aufhören mit Ihrer Flickschus- terei. Sie sprechen von Steuerbürokratieabbau und ma- chen ständig das genaue Gegenteil. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): „Gesetz zur Moder- nisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)“ – schon dieser Titel weckt irreführende Erwartungen, die im Eingangstext des Entwurfs auch noch bestätigt werden. Das Bundes- finanzministerium verbreitet damit den Anschein, einen entscheidenden Durchbruch zu mehr Steuervereinfa- chung erreicht zu haben. Diesem Anschein wird das vor- liegende Gesetz nicht gerecht. Das Ziel der Steuervereinfachung steht mit dem der Steuergerechtigkeit zum Teil in Einklang, zum Teil in Widerspruch. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass dort, wo ein Überborden an Steuerbürokratie festzustellen ist, dies im Steuerrecht selbst mit seinen unzähligen Sonder- regelungen und Ausnahmetatbeständen begründet ist. Diese überbordende Komplexität des Steuerrechts führt dazu, dass viele Menschen mangels Zeit oder Einblick ihnen zustehende Vergünstigungen nicht wahrnehmen und somit zu viel Steuern bezahlen. Das betrifft insbe- sondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie kleine Selbstständige, die sich keine Steuerberatung leis- ten können oder wollen. Insofern trägt die Komplexität zur Steuerungerechtigkeit bei. Andererseits spiegelt die Komplexität des Steuer- rechts auch die zunehmende Komplexität des Lebens und die Vielfalt der Lebensformen wider. Steuergerech- tigkeit im Sinne von steuerlicher Gleichbehandlung heißt auch, dass Ungleiches ungleich behandelt werden m d u W V ü i s p a g w g P v s ü m s D b w s v s n v e t Ü m t S s f S i I B v l n f t z w M o k A s r a A z b (C (D uss. Daher sollten notwendige individuelle Aufwen- ungen im Steuerrecht berücksichtigt werden. „Einfach“ nd „leistungsgerecht“ stehen so in einem gewissen iderspruch zueinander. Dennoch gibt es Ansatzpunkte für Vereinfachungen. iele Sonderregelungen und Ausnahmetatbestände sind berholt oder das Ergebnis von durchgesetzten Sonder- nteressen. Ein prominentes Beispiel ist das Ehegatten- plitting, das aus gleichstellungs-, familien- und sozial- olitischen Gründen nicht mehr zeitgemäß ist. Die usschließliche Berücksichtigung von Ehegatten privile- iert diese ungerechtfertigt gegenüber anderen Lebens- eisen. Die Streichung von ungerechtfertigten Sonderre- elungen und die Einführung von realistischen auschalbeträgen wäre ein gangbarer Weg zur Steuer- ereinfachung. Doch wer solches im vorliegenden Gesetzentwurf ucht, wird herbe enttäuscht. Leider geht der Entwurf ber verfahrensrechtliche Regelungen nicht hinaus – ateriellrechtliche Steuervereinfachungen sind ausge- prochen dünn gesät. Es werden vielmehr Fragen des atenaustauschs behandelt und die Neufestsetzung von estimmten Betragsgrenzen vorgenommen. Insofern urde dieses eher an technischen Fragen orientierte Ge- etzeswerk mit einem ausgesprochen großspurigen Titel ersehen. Trotzdem meint die Bundesregierung, mit dem Ge- etz Steuerverwaltung und Wirtschaft um viele Millio- en Euro zu entlasten. So sollen damit alle Unternehmen erpflichtet werden, ab 2011 ihre Steuererklärungen auf lektronischem Wege an die Finanzbehörde zu übermit- eln. Aufseiten der Finanzämter soll die elektronische bermittlung eine computergestützte Vorabprüfung er- öglichen und somit die Finanzbeamtinnen und -beam- en entlasten. Zugleich wird dies als ein effektiverer teuervollzug verkauft, der dauerhaft und verlässlich taatliche Einnahmen sicherstellen soll. Aber ob das so unktioniert, darf bezweifelt werden. Die Vielzahl an teuerrechtsänderungen konnte oftmals nicht rechtzeitig n die elektronischen Programme eingearbeitet werden. n den vergangenen Jahren waren Neuerungen durch das undesfinanzministerium lausig vorbereitet, sodass sie iel Nacharbeit und Kosten verursacht haben – nicht zu- etzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fi- anzverwaltung. Im Detail kann festgehalten werden: Trotz der Neu- ormulierung von § 150 Abs. 8 AO sind die Ausnahme- atbestände, um auf eine elektronische Übermittlung ver- ichten zu können, zu unpräzise formuliert und damit eitgehend ins Ermessen der Finanzverwaltung gestellt. it der klaren Benennung von Gewinn-, Umsatz- und/ der Betriebsgrößen hätte zumindest geregelt werden önnen, wann die Finanzverwaltung einem Antrag auf usnahme unbedingt stattzugeben hat. Damit ist ein we- entlicher Kritikpunkt aus der Sachverständigenanhö- ung nicht ausgeräumt. An den vorliegenden Änderungs- nträgen ist zu begrüßen, dass mit der erstmaligen nwendung der elektronischen Übermittlung der Bilan- en sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mehr Flexi- ilität ermöglicht wird. Erfreulich ist auch, dass das Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20187 (A) ) (B) ) Unterschriftenprozedere für unmittelbar bei der Alters- vorsorge zulageberechtigte Ehegatten vereinfacht wurde. In der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates war zu lesen, dass man die Möglichkeit zur Selbstveranlagung – § 150 Abs. 8 AO – prüfen wolle. Ich stelle mit Erleichterung fest, dass dieses An- sinnen – im Gegensatz zum Referentenentwurf – keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der ungenügenden Personalausstattung bei den Finanzbehörden hätte eine Steuerumgehung in größerem Ausmaß nicht ausgeschlossen werden können. Summa summarum bringt der Gesetzentwurf eine leichte Vereinfachung für die Finanzverwaltung und kaum nennenswerte Verbesserungen für die Steuer- pflichtigen. Geringfügige Verbesserungen und die nicht aufgegriffene berechtigte Kritik am Ermessensspielraum der Finanzverwaltung sowie der großspurige und damit irreführende Gesetzestitel sind letztlich Grund für die Fraktion Die Linke, sich der Stimme zu enthalten. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieses Gesetz hält nicht, was der Titel verspricht. Ich muss ganz klar betonen: Für die Bürgerinnen und Bürger bringt dieses Gesetz kaum Erleichterungen. Bürokratie- abbau im Sinne dieses Gesetzes bedeutet weniger Arbeit für die Finanzverwaltung, aber neue Pflichten für die Steuerpflichtigen. Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf die versprochene durchgreifende Steuervereinfachung. Statt Vereinfachung hat die große Koalition das Steuer- recht deutlich komplizierter gemacht. Zum Beispiel durch die Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Entfernungspauschale, durch die völlig unsystematische Ausgestaltung der Abgeltungssteuer – zu der wir jetzt im Jahressteuergesetz schon wieder ein Dutzend Ände- rungsanträge beraten mussten – oder auch durch die Be- grenzung des Abzugs von Steuerberatungskosten, um nur einige zu nennen. Auch mit dem Steuerbürokratieab- baugesetz wird es für die Bürgerinnen und Bürger nicht einfacher werden, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Im Kern des Gesetzes geht es darum, bisher papierba- sierte Steuererhebungsverfahren auf elektronische Ver- fahren umzustellen. Nicht nur die Grünen, sondern auch die Sachverständigen in der öffentlichen Expertenanhö- rung haben grundsätzlich kritisiert, dass hier eine neue Pflicht für die Steuerpflichtigen eingeführt wird. Die große Koalition hat darauf reagiert und eine Es- cape-Regelung geschaffen. Die ist aber wiederum büro- kratisch. Die Steuerpflichtigen müssen einen Antrag stellen, dass sie an dem neuen elektronischen Verfahren nicht teilnehmen können, aus wirtschaftlichen oder per- sönlichen Gründen. Die Finanzverwaltung muss dann auf die elektronische Abgabe verzichten. Der Schriftver- kehr hat sich damit also verdoppelt. Statt wie bisher die Steuererklärung in den Briefumschlag zu stecken und abzuschicken, müssen die Steuerpflichtigen jetzt einen Antrag stellen und dann dürfen sie wie vorher auch die Steuererklärung per Post abschicken. Es ist wirklich schon fraglich, worin hier die Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bestehen sollen. Dieses Verfah- r e d l S w S „ l s r v z g G s t a s a s A m m z d z l s s V t f „ t F S z w e A g V r n (C (D en muss deshalb nach einiger Zeit überprüft werden, ob s für die Steuerpflichtigen einfach zu handhaben ist und ie Steuerbehörden tatsächlich im Sinne der Antragstel- enden entscheiden. Bürokratieabbau kann keine Einbahnstraße sein. Die teuererhebung müsste viel bürgernäher werden. Es äre viel besser, auf den Zwang zu verzichten und die teuerpflichtigen für die elektronische Übermittlung zu belohnen“, zum Beispiel durch einen Bonus bei der etztendlich fälligen Steuerschuld, denn schließlich er- paren die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklä- ung elektronisch übermitteln, der Finanzverwaltung iel Arbeit. Kritik am Gesetz kommt auch von den Datenschüt- ern. Das Verfahren der qualifizierten elektronischen Si- natur sei derzeit alternativlos. Deshalb sehen sie die im esetz geschaffene Möglichkeit, anstelle der elektroni- chen Signatur auf andere sichere Verfahren beim elek- ronischen Besteuerungsverfahren zurückzugreifen oder uf beides ganz zu verzichten, mit Besorgnis. Die Daten- chützer sehen es deshalb als notwendig an, dass diese nderen Verfahren von unabhängigen Gutachtern, bei- pielsweise der Bundesnetzagentur, beurteilt werden. ußerdem muss es für die Steuerpflichtigen auch immer öglich sein, bei der elektronischen Kommunikation it dem Fisku, die qualifizierte elektronische Signatur u nutzen. Diese ernsthaften Bedenken und Forderungen er Datenschützer müssen bei der Umsetzung des Geset- es berücksichtigt werden. Weitere Änderungen im Gesetz, wie höhere Schwel- enwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatz- teuer- und Lohnsteuervoranmeldungen, sind durchaus innvoll, denn dies entlastet kleinere Unternehmen und erwaltung. Ebenso zu begrüßen ist es, dass die Verwal- ung bei offenen BFH-Verfahren die Steuer vorläufig estsetzen kann, denn damit bleiben den Bürgern rechtswahrende“ Einsprüche erspart und der Verwal- ung natürlich deren Bearbeitung. Insgesamt bringt der Gesetzentwurf einige kleine ortschritte, die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen teuererklärung und das bürokratische Verfahren, dies u vermeiden, sind aber problematisch. Meine Fraktion ird sich deshalb bei der Abstimmung zu diesem Gesetz nthalten. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Tagesordnungspunkt 31) Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Mit der heuti- en Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur erbesserung der Rahmenbedingungen für die Absiche- ung flexibler Arbeitszeitregelungen, auch Flexi II ge- annt, erfolgt eine konsequente Umsetzung des Koali- 20188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tionsvertrages von 2005. Damit wird das Flexi-I-Gesetz aus dem Jahre 1998 weiterentwickelt. Unser Hauptziel: Wir wollen Langzeitkonten attraktiver machen. – Wa- rum? Wir wollen, dass die Menschen ihre Lebensarbeits- zeit flexibler gestalten können. Langzeitkonten gewin- nen auch an Bedeutung im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Förderung der Altersteilzeit auslaufen wird und wir Ende der 20er-Jahre dieses Jahrhunderts ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren haben werden. Mit Langzeitarbeitskonten sind Arbeitnehmer auch für be- sondere Lebensphasen vorbereitet. Zum Beispiel bei Fa- milien- und Pflegezeiten. Darum geben wir den Beschäf- tigten mit diesem Gesetz ein Steuerungsinstrument an die Hand, mit dem sie ihre Lebensarbeitszeiten in Zu- kunft besser lenken können. Wie macht man das? Erstens durch die deutliche Un- terscheidung von Langzeitkonten gegenüber Kurzzeit- oder Flexikonten. Sie haben unterschiedliche Funktio- nen. Zweitens durch die Absicherung der Langzeitar- beitskonten gegen Risiken. Drittens durch eine flexible Ausgestaltung über Tariföffnungsklauseln, Ausnahme- und Übergangsregelungen. Und genau dies haben wir gemacht. Erstens ist es wichtig, Langzeitkonten gegenüber Flexi- oder Kurzzeitkonten abzugrenzen. Kurzzeitkon- ten dienen nur der Arbeitszeitflexibilisierung und haben nicht den Anspruch, größere Guthaben anzusparen. Sie dienen zum Beispiel dazu, kurzfristig die werktägliche wöchentliche Arbeitszeit mit angesammelten Überstun- den abzubauen. Bei Langzeitkonten geht es um eine langfristige Ansammlung von Arbeitszeiten, Überstun- den oder auch Urlaubszeiten inklusive Sozialversiche- rungsbeiträgen und Steuern. Diese angesparte Arbeits- zeit soll zu gesetzlich begründeten Anlässen wie Kinderbetreuung, Pflege, Zeiten der Qualifizierung oder Weiterbildung oder auch zur Verwendung vor Bezug der Altersrente genutzt werden. Steuern und Sozialversiche- rungsbeiträge fallen hier erst an, wenn es zur Auszah- lung aus dem Langzeitkonto kommt. Damit der Arbeit- nehmer Wertguthaben wirklich als Steuerungsinstrument nutzen kann, muss er eine Übersicht seiner angesparten Arbeitszeit haben. Deshalb wird der Arbeitgeber ver- pflichtet, jährlich einen Kontoauszug zu erstellen, damit der Arbeitnehmer weiß, wie viel er auf seinem Konto an- gespart hat. Zweitens sichern wir mit diesem Gesetz Wertgutha- ben gegen Risiken ab. Wir haben zunächst den Insolvenz- schutz von Wertguthaben – ein Kernpunkt dieses Gesetzes – optimiert. Generell ist die Frist zur Informa- tionspflicht über den Insolvenzschutz auf zwei Monate verkürzt worden. Unsichere Insolvenzschutzmaßnahmen wie Patronatserklärungen und konzerninterne Bürg- schaften sind nicht mehr zulässig. Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit zur Kündigung der Wertguthabenver- einbarung bei fehlendem Insolvenzschutz und haben einen Schadensersatzanspruch bei ungenügendem Insol- venzschutz. Eine Prüfung des Insolvenzschutzes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund rundet hier das Bündel der Maßnahmen zum Insolvenzschutz von Wert- g e a e w g m m d b t v h n m b t d G z v d d s d d d g b B d n w m s r i a r 4 d d s W S z Q v g Ü i d N (C (D uthaben ab. Die sichere Anlage von Wertguthaben ist in weiterer Punkt. Hoch spekulative Anlagen sollen usgeschlossen werden. Bei Wertguthaben soll der Akti- nanteil auf 20 Prozent beschränkt werden. Außerdem ird Werterhaltgarantie zum Zeitpunkt der Entnahme efordert, die dem Arbeitnehmer die Auszahlung der indestens eingebrachten Summe garantiert. Ausnah- en in Bezug auf einen höheren Aktienanteil sind aber urch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen sowie ei Verwendung des Wertguthabens vor Bezug der Al- ersrente möglich. Des Weiteren ist die Portabilität von Wertguthaben erbessert worden. Neben der Auszahlung des Wertgut- abens beim Arbeitgeberwechsel bestehen nun zwei eue Möglichkeiten. Durch die Neuerung ist es jetzt öglich, bei einem Arbeitgeberwechsel das Wertgutha- en auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Ren- enversicherung Bund zu übertragen, die in diesem Fall as Konto führt und verwaltet. Während der Beratungen war es Notwendigkeit, den esetzesentwurf an der einen oder anderen Stelle nach- ujustieren. So wurde der Schwellenwert für den Insol- enzschutz gesenkt. Im Gesetzentwurf war noch das reifache der monatlichen Bezugsgröße vorgesehen, ab em das Guthaben gegen Insolvenz gesichert ist. Der In- olvenzschutz soll früher beginnen. Deshalb haben wir en Schwellenwert auf eine monatliche Bezugsgröße re- uziert. Dies entspricht einem Betrag von 2 485 Euro in en alten und 2 100 Euro in den neuen Bundesländern. Auch den Schwellenwert zur Übertragung von Wert- uthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ha- en wir von der 12-fachen Bezugsgröße auf die 6-fache ezugsgröße abgesenkt. Das bedeutet in den alten Bun- esländern ein Volumen von 14 900 Euro und in den euen Bundesländern von 12 600 Euro. Damit kommen ir einer Forderung des Bundesrates entgegen und er- öglichen die Führung von Wertguthaben bei der Deut- chen Rentenversicherung Bund schon ab einer geringe- en Höhe. In der Praxis ist die Umwandlung von Wertguthaben n die betriebliche Altersvorsorge teilweise sehr exzessiv usgenutzt worden. Dadurch konnte die Sozialversiche- ungspflicht bei der Entgeltumwandlung oberhalb von Prozent umgangen werden. Dies entspricht aber nicht er Intention von Wertguthaben. Zukünftig – Stichtag ist er 13. November 2008 – wird dies nicht mehr möglich ein. Hiermit werden betriebliche Altersvorsorge und ertguthaben genauer voneinander abgegrenzt. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die in § 7 c GB IV genannten Freistellungszwecke. Freistellungen um Zwecke pflegebedürftiger Angehöriger, Elternzeit, ualifizierungszeiten oder Verwendung des Guthabens or Bezug der Rente sind bei Bezug von Kurzarbeiter- eld künftig gleich zu behandeln. Die Regelungen zu der bertragung von Wertguthaben treten zum 1. Juli 2009 n Kraft. So ist hier die Möglichkeit gegeben, dass sich ie Deutsche Rentenversicherung Bund optimal auf die euerungen einstellen und vorbereiten kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20189 (A) ) (B) ) Während der Beratungen des Gesetzentwurfs ist über eine ganze Reihe von Fragen diskutiert worden, die aus meiner Sicht für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nur vorläufig beendet worden sind oder noch ungeklärt geblieben sind. Dazu gehört die Frage des Aktienanteils und der Werterhaltungsgarantie, weiterhin die Frage, ob die Portabilität auch auf andere als die Deutsche Renten- versicherung Bund möglich ist oder die Rückübertra- gung auch auf neue Arbeitgeber zugelassen werden kann. Auch die Frage, ob Wertguthaben ins Schonvermögen übertragen werden sollen, konnte nicht endgültig geklärt werden. Trotzdem bin ich mir sicher, dass wir mit dem Gesetz eine gute Grundlage für die Gestaltung von Arbeitszeit- konten legen. Die Bundesregierung wird bis zum 31. März 2012 einen Bericht zu den Auswirkungen der Änderungen vorlegen. Bis dahin gilt es, Erfahrungen mit Langzeitkonten zu sammeln, vor diesem Hintergrund eine Überprüfung der jetzigen Regelung vorzunehmen und die noch offenen Fragen zu klären. Während des Gesetzgebungsverfahrens hat sich der Gesetzentwurf zu einem sogenannten Omnibus entwickelt, das heißt, es sind Artikel mit Änderungen von anderen Gesetzen an- gehängt worden, die nicht direkt mit Langzeitarbeitskon- ten zu tun haben. Zur Erläuterung dieser Vorhaben ver- weise ich auf den Ausschussbericht. Wolfgang Grotthaus (SPD): Das uns vorliegende Gesetz ist ein gutes Gesetz, denn es macht die Langzeit- konten von angesparter Arbeit sicherer, es schafft Klar- heit, um welche Konten – hier Wertguthabenkonten ge- nannt – es sich handelt. Es schafft die Möglichkeit einer eingeschränkten Portabilität, und mit dem Gesetz wird dafür gesorgt, dass das von den Arbeitnehmern ange- sparte Kapital nicht spekulativ angelegt werden kann. Gleichzeitig eröffnet es aber auch den Tarifvertragspar- teien, bei dem letztgenannten Punkt in Eigenverantwor- tung im Rahmen eines Tarifvertrages andere als im Ge- setz formulierte Vorgaben zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit in den Koalitionsfraktionen lief gut. Verbesserungen zum Wohle derjenigen, die Wert- guthabenkonten ansparen wollen, wurden zügig abge- schlossen. Die Koalitionsfraktionen konnten Forderun- gen, die ich nachfolgend aufzeigen möchte, durchsetzen. Im Änderungsantrag wurden diese Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen. Im Einzelnen: die Herabset- zung des Schwellenwertes, ab dem der Insolvenzschutz greift; die Herabsetzung der Wertgrenze für die Übertra- gung von Wertguthaben auf die DRV; die Verhinderung der beitragsfreien Übertragung von Wertguthaben in die betriebliche Altersversorgung; die genaue Formulierung, zu welchem Zweck Zeit aus dem Wertguthaben genom- men werden kann; schließlich die Gültigkeit der Freistel- lungszwecke auch bei Kurzarbeit. Gerne hätten wir noch in das Gesetz mit aufgenom- men, dass auch Kurzzeitkonten – Gleitzeit – dem Insol- venzschutz unterliegen. Dies war aber aufgrund des Ko- alitionsvertrages nicht möglich. Auch war keine Einigkeit zu erzielen bei der Hereinnahme der Langzeit- k N e A g d b k m a e n i k l m b b k G Ü b d P b w V B s b t G b d b e d a g c c Ü s f s z s v k d f (C (D onten in das Schonvermögen von ALG-II-Empfängern. ach unserer Vorstellung haben Wertguthaben, für die ine unwiderrufliche Festlegung auf eine ausschließliche ltersbindung besteht, den Charakter einer Altersvorsor- eleistung wie zum Beispiel die Riester-Rente; so hätten iese Wertguthaben ebenso wie die als Schonvermögen ei Bezug von ALG II behandelt werden können. Hier ündigen wir heute schon an, dass wir diese zwei The- en im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes wieder uf die Tagesordnung setzen werden. Also ein gutes Gesetz, das nicht alle unsere Wünsche rfüllt, das aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer eine größere Zeitsouveränität und Sicherheit bei hrer Lebensarbeitszeitgestaltung ermöglicht. Den zu diesem Gesetz eingebrachten Antrag der Lin- en lehnen wir ab. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Die Bundesregierung egt heute einen Gesetzentwurf zur Schlussberatung vor, it dem die Arbeitswelt durch Flexibilisierung der Ar- eitszeiten im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitge- er verbessert werden soll. Arbeitszeitkonten sollen ünftig noch besser als bisher für eine selbstbestimmte estaltung des Arbeitslebens eingesetzt werden können. ber insolvenzrechtlich geschützte und portable Ar- eitszeitkonten sollen Arbeitnehmer Unterbrechungen es Erwerbslebens (zum Beispiel für Erziehungs- und flegezeiten) ermöglichen können. Auch soll durch Ar- eitszeitkonten die Flexibilität beim Übergang vom Er- erbsleben in den Ruhestand verbessert werden. Im ordergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs steht das emühen, einerseits die Portabilität der Wertguthaben zu tärken, andererseits den Insolvenzschutz der Wertgutha- en von Langzeitkonten zu verbessern. Dabei baut der vorgelegte Gesetzentwurf auf dem un- er liberaler Mitwirkung im April 1998 erlassenen esetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Ar- eitszeitregelungen (BGBl. 1998 I Seite 688) auf, das ie Grundlage für die Flexibilisierung der Arbeitszeit ildete. Die FDP-Bundestagsfraktion hat den Gedanken ines selbstbestimmten Arbeitslebens seitdem, unter an- erem mit dem Konzept eines flexiblen Renteneintritts b dem 60. Lebensjahr bei Wegfall aller Zuverdienst- renzen und mit Vorschlägen zur Stärkung der betriebli- hen und privaten Vorsorge, konsequent weiterentwi- kelt. Arbeitszeitkonten, welche die Arbeitnehmer im bergang von der vollen Erwerbstätigkeit in den Ruhe- tand einsetzen können, ergänzen dieses Modell eines lexiblen Rentenzugangs in geradezu idealer Weise. Allerdings wurden in der Anhörung und in den chriftlichen Stellungnahmen von den Sachverständigen um Teil erhebliche Zweifel an den Regelungen des Ge- etzentwurfs geäußert, sodass die FDP-Fraktion dem orliegenden Gesetzentwurf am Ende nicht zustimmen ann. Ich will dies im Folgenden begründen: Erstens: Mangels einer Bestandsschutzregelung für en Rechtsrahmen bereits bestehender Arbeitszeitkonten ührt der Gesetzentwurf die Gefahr herbei, dass viele Ar- 20190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) beitgeber kurzfristig bestehende Arbeitszeitkonten auf- lösen. Denn der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch für bereits existierende Arbeitszeitkonten das neue Recht gilt. Daraus ergibt sich, dass für bestehende Arbeitszeit- konten die neu eingeführte Werterhaltungsgarantie greift. Arbeitgeber, deren Arbeitszeitkonten im Zusam- menhang mit der Finanzmarktkrise in den letzten Mona- ten starke Einbußen erlitten haben, könnten daher ein In- teresse daran haben, die bestehenden Arbeitszeitkonten vor Inkrafttreten der Werterhaltsgarantie aufzulösen. Da- bei ist davon auszugehen, dass auch die Wertguthaben seriöser Arbeitgeber, die keine spekulative Anlagestrate- gien verfolgten und beispielsweise in Aktienfonds mit deutschen Unternehmenswerten investierten, in den letz- ten Monaten hohe Verluste aufweisen. Zweitens: Der im Gesetzentwurf vorgesehene Weg zur Verbesserung der Portabilität über die gesetzliche Rentenversicherung ist in der gegenwärtigen Fassung aus mehreren Gründen insbesondere für die Arbeitneh- mer unattraktiv. Zum einen wird ein Rückübertragungs- anspruch des Kontos eines Beschäftigten von der Rentenversicherung auf einen neuen Arbeitgeber ausge- schlossen. Er muss dann bei einem neuen Arbeitgeber ein neues Wertkonto bilden, wenn er einmal ein beste- hendes Konto auf die Rentenversicherung übertragen hat. Das kann dazu führen, dass er am Ende über meh- rere Konten verfügt. Diese Regelung ist insbesondere deswegen ärgerlich, weil der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung in der Anhörung geäußert hat, dass eine Rückübertragung durchaus denkbar sei, wenn die entsprechenden Vorschriften zur Werterhaltsgarantie an- gepasst würden. Die im Gesetzentwurf abstrakt genann- ten „Gründe der Verwaltungssicherheit und Finanzie- rung“ sind also gar nicht der wirkliche Grund für die mangelnde Portabilität, sondern die fehlende Ausarbei- tung durch die Bundesregierung. Zum anderen blieb in der Anhörung unklar, ob die Anlage der Arbeitszeitkonten bei der Rentenversiche- rung überhaupt attraktiv ist. Der Arbeitnehmer muss die Verwaltungskosten für das Wertguthaben tragen. Zu- gleich gelten die konservativen Anlagevorschriften für öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger. Man könnte und sollte darüber nachdenken, den Arbeitneh- mern ein Wahlrecht zuzugestehen, welchen Risikograd sie bei der Anlage ihres Wertkontos haben möchten, was sich natürlich auch auf die Garantiesumme auswirkt. Wenn die Anlage zu unattraktiv ist, wird dieser Weg der Portabilität nicht genutzt werden. Aus den Stellungnahmen zur Anhörung ergab sich auch, dass eine treuhänderische Übernahme von Arbeits- zeitkonten durch private Institutionen durchaus möglich ist. Im Gesetzentwurf werden dagegen viele Gründe auf- gezählt, warum eine treuhänderische Übernahme der Ar- beitszeitkonten durch private Anbieter nicht zulässig sein soll. Dabei steht vor allem der Schutz der Sozialver- sicherungsbeiträge im Vordergrund, also weniger die In- teressen der Arbeitnehmer als die Interessen der Sozial- versicherungsträger. Mit dieser Interessengewichtung wird die Attraktivität des Gesetzes für Arbeitnehmer aber beschnitten. r d § c g f d S k b d a r v b f t T z e v b h d I I h b V k w k d a i s k Z g l w k n b f s d d b G (C (D Drittens: Mit dem Gesetz sollen Wertguthaben wäh- end der Ansparphase besser als bisher geschützt wer- en. Dafür sollen die Vermögensanlagevorschriften des 80 ff. SGB IV, die für öffentlich-rechtliche Sozialversi- herungsträger gelten, künftig auf Arbeitszeitkonten an- ewendet werden. In der Anhörung wurde aber mehr- ach darauf hingewiesen, dass für die Versicherungen er Verweis auch auf die Anlagevorschriften des § 80 ff. GB IV problematisch ist. Denn die Versicherungen önnten dann gezwungen sein, die Mittel aus Wertgutha- en gesondert zu verwalten, neben den Geldern, die nach en Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes ngelegt werden. Dabei bieten bereits das Versiche- ungsaufsichtsgesetz und die darauf basierende Anlage- erordnung einen sehr hohen Sicherungsstandard. Viertens werden bei dem Versuch, Arbeitszeitkonten esser gegen Insolvenz zu schützen, Regelungen einge- ührt, die der weiteren Verbreitung von Arbeitszeitkon- en im Wege stehen werden. Zwar wird damit auf die atsache reagiert, dass in der Praxis bisher viele Arbeits- eitkonten nicht wirksam insolvenzgesichert waren und s dadurch zu Ausfällen von Arbeitszeitkonten bei Insol- enzen kam. Kontraproduktiv für die weitere Verbreitung von Ar- eitszeitkonten ist aber der im Gesetzentwurf vorgese- ene Schadensersatzanspruch gegen den Vorstand oder ie Geschäftsführer eines Unternehmens, wenn sich der nsolvenzschutz nachträglich als nicht wirksam erweist. n der Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass bereits eute ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitge- er besteht, wenn er eine Insolvenzabsicherung unter ortäuschung falscher Tatsachen unterlassen hat. Darüber hinaus soll das Wertguthaben des Kontos ünftig durch Dritte, insbesondere Treuhänder, geführt erden. Es stellt sich die Frage, ob das nicht gerade für leinere Betriebe einen zu hohen Abfluss an Kapital be- eutet. In der Anhörung wurde angemahnt, auch andere ls die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sicherungs- nstrumente, beispielsweise schuldrechtliche, gegen In- olvenzfälle zuzulassen. Unklar bleibt schließlich auch, warum Arbeitszeit- onten künftig nur noch in Geldform und nicht mehr als eitkonten geführt werden können. Eine wirkliche Be- ründung liefert der Gesetzentwurf hier nicht. So wird ediglich die Vertrags- und Tarifautonomie beschnitten. Im Ergebnis enthält der heute zu beratende Gesetzent- urf zu viele undurchdachte Regelungen, bei deren In- rafttreten zu befürchten ist, dass sich Arbeitszeitkonten icht weiter verbreiten, sondern die Verbreitung sogar ehindert wird. Damit ist das Gesetz nicht zustimmungs- ähig. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich – weil sie ich zu dem grundsätzlichen Ziel weiterhin bekennt – er Stimme enthalten. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Wie stellte das Han- elsblatt am 9. November treffsicher fest: „Für die Ar- eitgeber ist derweil einer der erfreulichsten Aspekte des esetzes, dass die Koalition nicht alle Arbeitszeitkonten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20191 (A) ) (B) ) einschränken will: Kurzfristige Gleitzeitkonten und ähn- liche Modelle sollen weitgehend verschont bleiben.“ Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass dies auch un- ser Hauptkritikpunkt ist. Ausgerechnet die große Masse der Arbeitszeitkonten, mit denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem wesentlich zum Ausgleich wirtschaftlicher Schwankungen beitragen, nämlich die Gleit- und Kurzzeitkonten, sind ausdrücklich von einem Insolvenzschutz ausgenommen. Insbesondere die Sach- verständigenanhörung hat deutlich gemacht, dass es da- für keinen sachlichen Grund und keine Notwendigkeit gibt: Modelle zur Sicherung von Gleit- und Kurzzeitkon- ten befinden sich längst auf dem Markt. Begrüßenswert ist, dass sich die Koalition völlig un- erwartet als lernfähig erwiesen hat, indem sie im Ände- rungsantrag auf die Zeitgrenzen beim Insolvenzschutz verzichtet. Unklar bleibt allerdings, warum Wertkonten nicht vom ersten Cent an gesichert werden können, sind sie doch von den übrigen Arbeitszeitkonten funktionell getrennt. Einem selbstgestellten Anspruch wird auch der geän- derte Gesetzentwurf nicht gerecht: Er stellt keine Alter- native zur auslaufenden Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit und zur Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre dar. Zum einen ist der Adressatenkreis des Gesetzes auf relativ wenige Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer begrenzt. Zum anderen muss selbst dieser kleine Kreis den vorzeitigen Austritt aus dem Erwerbsle- ben erst herausarbeiten. Langzeitarbeitszeitkonten sollen die Zeitsouveränität der Beschäftigten erhöhen. Sie sollen insbesondere für Familienzeiten und Weiterbildung genutzt werden. Dies setzt aber voraus, dass diese Konten durch nicht vergü- tete Arbeitszeit gespeist werden, was wiederum bedeu- tet, dass zunächst länger gearbeitet werden muss. Diese Verdichtung der Arbeit geht ausschließlich auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie geht zu- lasten der Gesundheit und der Familienplanung. Dies legt den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung dieses Instrument vorrangig für Besserverdienende gedacht hat, die durch das Ansparen hoher Einmalzahlungen oder Prämien eher in der Lage sein werden, von dieser Form der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit Gebrauch zu machen. Bereits bei der Einführung des Gesetzes habe ich da- rauf aufmerksam gemacht, dass die im § 7 c vorhandene Öffnungsklausel nicht geeignet ist zu verhindern, dass die nunmehrigen Wertkonten auch zum Ausgleich kon- junktureller Schwankungen herangezogen werden kön- nen. Angesichts der stärkeren Verhandlungsposition des Arbeitgebers wird sich diese Möglichkeit der Inan- spruchnahme des Wertkontos in den Verträgen zuhauf wiederfinden. Die Übertragbarkeit von Wertkonten auf die Deutsche Rentenversicherung Bund trägt der wachsenden Anzahl gebrochener Erwerbsbiografien Rechnung. Doch auch diese Regelung, sowohl im ersten Entwurf als auch in der zur Abstimmung vorliegenden Fassung, beantwortet n s a W g a h d g A w b F s t a a d S u h w W e F b w v h s i Z l d S r w g t h B v l z A m t c k o a A f (C (D icht die Frage, warum diese Portabilität eine Einbahn- traße sein muss. Weshalb soll es nicht möglich sein, ein uf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenes ertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber zu übertra- en? Diese Frage konnte auch in der Sachverständigen- nhörung nicht beantwortet werden. Ein Problem ist nach wie vor ausgespart: Die beste- ende Gesetzeslage verhindert nicht, dass Wertkonten, ie auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertra- en wurden, bei einem zwischenzeitlichen Bezug von rbeitslosengeld II aufgelöst werden müssen. Damit ird besonders bei jungen Arbeitnehmerinnen und Ar- eitnehmern die Hemmschwelle für den Eintritt in die lexibilisierung der Lebensarbeitszeit besonders hoch ein. Doch gerade für diese Generation wäre dies wich- ig, weil sie von der Heraufsetzung des Renteneintritts- lters besonders betroffen sind. Unbestritten ist die Insolvenzsicherung der Langzeit- rbeitskonten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage urch den vorliegenden geänderten Gesetzentwurf ein chritt in die richtige Richtung. Leider bleibt aber vieles nausgegoren – wie es ein Experte so schön formuliert at –: „Das Flexi-II-Gesetz in seiner Unausgereiftheit eckt insgesamt Assoziationen an ein Montagsauto.“ ürden Sie sich, meine Damen und Herren, bewusst für inen solchen Wagen entscheiden? Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): lexibilität ist keine Einbahnstraße, die wir nur von Ar- eitnehmern verlangen können. Immer mehr Menschen ollen und müssen ihre Erwerbsbiografien an ihre indi- iduellen Bedürfnisse und Erfordernisse anpassen, und ierfür sind Langzeitarbeitszeitkonten ein wichtiges In- trument. Familienphasen, Weiterbildung, Auszeiten, ein ndividueller Ausstieg aus dem Erwerbsleben – für diese wecke eignen sich im Idealfall Langzeitkonten. In der konkreten Ausgestaltung von Langzeitkonten ag bislang aber einiges im Argen. Die Koalition wollte as mit ihrem Gesetzentwurf ändern, aber aus grüner icht ist sie dabei – trotz einiger Verbesserungen im Be- atungsverfahren – viel zu kurz gesprungen. Deswegen erden wir den Entwurf ablehnen. Die Gründe dafür lie- en auf der Hand: Erstens. Der Insolvenzschutz von Langzeitarbeitskon- en bleibt lückenhaft. Nach wie vor bleiben generell Gut- aben ungesichert, die weniger als 2 485 Euro betragen. is zu dieser Grenze ist bei einer Insolvenz das Risiko on Beschäftigten, ihr bereits erarbeitetes Entgelt zu ver- ieren, sehr groß. Unsere Forderung bleibt, dass Lang- eitkonten ab dem ersten Euro geschützt sein müssen. ber selbst wenn ein Beschäftigter auf seinem Konto ehr als 2 485 Euro angespart hat, trägt er weiter einsei- ig Risiken: Denn hat sein Arbeitgeber nicht für ausrei- henden Versicherungsschutz gesorgt, bekommt er zu- ünftig zwar einen Schadenersatzanspruch eingeräumt – b er den gegenüber seinem insolventen Arbeitgeber ber auch durchsetzen kann, muss bezweifelt werden. m Ende bleibt dasselbe Ergebnis: Das Guthaben ist utsch. 20192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Zweitens. Die Übertragbarkeit von Langzeitarbeits- konten ist weiterhin unzureichend. Arbeitgeberwechsel sind heute die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Trotzdem ermöglicht die Neuregelung nicht die konti- nuierliche Kontoführung über mehrere Beschäftigungs- verhältnisse hinweg. Die Konsequnez: Will ein neuer Arbeitgeber das zuvor erarbeitete Konto nicht überneh- men, bleibt nur, es aufzulösen. Damit sind aber auch die Pläne, die mithilfe des Langzeitkontos realisiert werden sollten, hinfällig geworden, Lediglich für Beschäftigte, die bereits ein hohes Gut- haben von mindestens 14 900 Euro angespart haben, hat die Bundesregierung eine weitere Option geschaffen: Sie können ihr Guthaben auf die Deutsche Rentenversiche- rung übertragen. Dann ist es jedoch nur noch für be- stimmte gesetzlich normierte Zwecke nutzbar, wie zum Beispiel die Eltern- oder die Pflegezeit. Diese Lösung hat einen weiteren Haken: Unakzeptabel ist aus grüner Sicht, dass ein Beschäftigter ein bestehendes Guthaben nicht wieder von der Rentenversicherung auf einen spä- teren Arbeitgeber übertragen kann, selbst wenn dieser das Konto übernehmen würde. Für diese Beschränkung gibt es keinen nachvollziehbaren Grund. Auch die Ver- treter der Rentenversicherung haben bestätigt, dass eine Rückübertragung grundsätzlich möglich wäre. Drittens. Die Rechte der Arbeitnehmer werden bezo- gen auf die Nutzung ihrer Langzeitkonten nicht gestärkt. Der Arbeitnehmer, der ein Langzeitarbeitskonto aufge- baut hat, kann nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin nicht weitgehend frei über sein Guthaben verfügen. Einen Anspruch auf Entnahme oder Freistel- lung gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber wird es auch zukünftig nicht geben. Diese Regelung wäre aus unserer Sicht aber notwendig, auch wenn wir im Normalfall ein einvernehmliches Arrangement erwarten. Viertens. Langzeitkonten gelten nicht als Schonver- mögen im SGB II. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ge- zwungen werden können, ihre Wertguthaben zur Siche- rung ihres Lebensunterhalts wegen Arbeitslosigkeit zu verbrauchen. Auch das entspricht nicht unserer Vorstel- lung. Angesichts solcher konkreten Gefahren werden viele Arbeitnehmer zögern, Zeit und Geld in ein Lang- zeitkonto zu investieren. Selbstgestecktes Ziel der Bun- desregierung war es, Langzeitkonten attraktiver und si- cherer zu machen. Aber auch nach den Beratungen ist die Mängelliste lang geblieben, zu lang, als dass wir Grünen dem Gesetzentwurf zustimmen könnten. Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Arbeit und Soziales: Die eigene Lebensar- beitszeit planen, eine ganze Erwerbsbiografie lang selbstbestimmt gestalten – das sind berechtigte Wünsche vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Wünschen mit klareren Regelungen und besserer Absicherung gerecht. Schon heute können Beschäftigte durch viele gesetzliche Ansprüche ihre Zeit selbstbestimmt planen. Dies gilt etwa bei der Pflege, bei der Teilzeitarbeit, bei der Kin- dererziehung und bei der Bildung. Aber auch über die E S m g b G s w w z g x w s d g f A L m u w l s f b u z E i c G R g s n v d g d b e t d m m f b G s d (C (D lternzeit hinausgehende Familienzeiten und sogenannte abbaticals gewinnen in der betrieblichen Praxis immer ehr an Bedeutung. Durch Langzeitkonten kann der Beschäftigte über das anze Arbeitsleben hinweg souverän über die eigene Ar- eitszeit verfügen. Diese vor zehn Jahren eingeführte rundidee attraktiver zu gestalten, dazu dient das Ge- etz. Arbeitszeit kann angespart, ja sogar vorgespart erden, und sie wird erst verbeitragt und versteuert, enn der Beschäftigte tatsächlich einen Freistellungs- eitraum nutzt. Allerdings weisen die derzeit bestehenden Regelun- en Lücken auf, insbesondere, weil sich viele in der Pra- is nicht an die gesetzlichen Verpflichtungen halten, enn es um den Schutz der Langzeitkonten geht. Wir etzen uns mit dem vorliegenden Gesetz engagiert für iese Verbesserungen ein, weil wir wissen, dass die jetzi- en Regelungen zum Insolvenzschutz nicht richtig grei- en oder nicht beachtet werden. Man darf nicht vergessen, dass Wertguthaben neben rbeitsentgelt noch Sozialversicherungsbeiträge und ohnsteuer beinhalten. Diese Entgelte und die Einnah- en der öffentlichen Kassen müssen wirksam geschützt nd verlässlich sein. Wenn der Insolvenzschutz nicht ge- ährleistet ist, gilt die Vereinbarung zukünftig bei feh- ender Heilung nicht, und Steuern und Abgaben werden ofort fällig. Das ist ein deutlicher Anreiz, diese leicht- ertig ungeschützte Situation zu vermeiden. Erstmals wird auch das Anlagerisiko für Wertgutha- en geregelt. Langzeitkonten sind kein Privatvermögen nd keine private Kapitalanlage, sondern ein Instrument ur Ermöglichung von Freistellungszeiten im Lauf der rwerbsbiografie. Dieses hart erarbeitete Arbeitsentgelt st kein Spielgeld von irgendwelchen Schnellverspre- hern und Finanzjongleuren. Bei der Erarbeitung des esetzentwurfes war von der Finanzkrise noch keine ede. Wir haben jedoch von Anfang an die richtigen Re- eln vorgesehen, die einen optimalen Ausgleich zwi- chen Sicherheit und Renditechance schaffen. Der Gesetzesentwurf greift Anregungen der Tarifpart- er auf und enthält erstmals Vorschriften zur Portabilität on Wertguthaben. Wer keinen neuen Arbeitgeber fin- et, auf den er bei Wechsel des Arbeitsplatzes sein Wert- uthaben übertragen kann, der kann dies in Zukunft auf ie Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen und ei gesetzlichen oder mit dem aktuellen Arbeitgeber ver- inbarten Freistellungszeiten darauf zugreifen. Diese Regelungen werden durch den Änderungsan- rag der Regierungsfraktionen weiter verbessert: Durch ie deutliche Absenkung des Schwellenwertes können ehr Menschen von dieser Regelung profitieren und üssen ihre Guthaben nicht mehr auflösen. Damit schaf- en wir es, die Funktion von Wertguthaben als Lebensar- eitszeitkonten zu sichern. Ich bin mir sicher: Auf der rundlage dieses Gesetzes werden derartige Konten chon in wenigen Jahren eine weite Verbreitung gefun- en haben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20193 (A) ) (B) ) Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (Ta- gesordnungspunkt 33) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion will für mehr Menschen mit Behinderun- gen Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Bundesregierung geht mit dem vorlie- genden Gesetzentwurf zur Unterstützten Beschäftigung einen weiteren Schritt in diese richtige Richtung. Der Gesetzentwurf sieht die Unterstützte Beschäfti- gung als eine neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsle- ben als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen vor. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die neue Maßnahme ist insbesondere für behinderte Menschen gedacht, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Men- schen stehen. Hierzu zählen vor allem junge Menschen mit Behinderung, denen eine berufsvorbereitende Maß- nahme oder eine Berufsausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht möglich ist. Daneben richtet sich die Unterstützte Beschäftigung an Men- schen, bei denen sich im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat, beispielsweise aufgrund ei- nes Unfalls oder einer psychischen Erkrankung. Die neue Leistung Unterstützte Beschäftigung glie- dert sich in zwei Phasen. Die erste Phase ist die „indivi- duelle betriebliche Qualifizierung“. Sie dauert in der Regel zwei Jahre und soll mit einem regulären Arbeits- verhältnis enden. In der zweiten Phase wird „Berufsbe- gleitung“ so lange geleistet, wie weitere Unterstützung nötig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht im Gesetz- entwurf einen weiteren Baustein für verbesserte Teilha- bechancen von Menschen mit Behinderungen in der Ge- sellschaft. Für uns ist entscheidend, dass es sich bei der Unterstützten Beschäftigung um eine Maßnahme handelt, in der die Menschen mit Behinderungen neu erworbenes Wissen sofort praktisch im Betrieb anwenden können. Träger der neuen Maßnahme suchen einen geeigneten Betrieb aus und vermitteln dem Menschen mit Behinde- rungen die nötigen Kenntnisse. Wir wissen, dass dieses Prinzip „Erst platzieren, dann qualifizieren“ in der Praxis funktioniert. Erfolge von Leistungsanbietern, die bereits jetzt im Bereich Unterstützter Beschäftigung tätig sind, bestätigen dies. Gegenüber dem Gesetzentwurf haben die Koalitions- fraktionen in der gestrigen Ausschusssitzung einen Ände- rungsantrag beschlossen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion ist zum einen die Klarstellung wichtig, dass ausgelagerte Werkstattplätze im Berufsbildungsbe- reich und dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze im Ar- beitsbereich zum Leistungsangebot der Werkstätten für behinderte Menschen gehören. Zum weiteren ist es gut, dass die Integrationsämter in Zukunft einen höheren An- teil am Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe erhalten. d d n d r T ß d i l a D h z a d v w w a r e n h r K m g k U W t i m A d w f d l m d w W N d d d z W B l b r z z n (C (D Unser Ziel bleibt es, Menschen mit und ohne Behin- erung im Arbeitsleben zusammenzubringen, auch über ie Möglichkeiten der Unterstützten Beschäftigung hi- aus. Ausgelagerte Werkstattplätze, ob im Berufsbil- ungsbereich oder auf Dauer angelegt im Arbeitsbe- eich, geben diesen Menschen mit Behinderungen eilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt au- erhalb des Werkstattgebäudes. Wir wollen erreichen, ass sich Menschen mit und ohne Behinderungen auch n der Arbeitswelt begegnen. Die Klarstellung verdeut- icht, dass ausgelagerte Werkstattplätze zum Leistungs- ngebot der Werkstätten gehören, auch wenn sie auf auer eingerichtet sind. Wir wollen Werkstätten für be- inderte Menschen mit der Klarstellung unterstützen, ukünftig noch mehr auf ausgelagerte Werkstattplätze ls Teilhabeangebot zu setzen. Natürlich bleibt das Ziel, ass ausgelagerte Werkstattplätze letztendlich zu sozial- ersicherungspflichtigen Arbeitsplätzen werden. Wir ollen aber nicht, dass die Betroffenen zurückgeholt erden, wenn dies nicht gelingt. Ebenso soll es mehr usgelagerte Werkstattplätze für Menschen mit Behinde- ungen geben, bei denen aller Wahrscheinlichkeit nach in sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis icht in Betracht kommen wird. Auch diese Menschen aben ein Recht auf gemeinsame Lebenswelten im Be- eich der Arbeit. Deutlich sage ich aber an dieser Stelle auch, dass die larstellung alleine nicht ausreichen wird, wesentlich ehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am all- emeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es muss zu- ünftig für Menschen mit Behinderungen möglich sein, nterstützungsleistungen auch ohne Anbindung an eine erkstatt für behinderte Menschen zu wählen. Der zweite Punkt, die erhöhten Mittel der Integra- ionsämter aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe, st ebenfalls bedeutsam. Die Integrationsämter bekom- en durch die Unterstützte Beschäftigung eine neue ufgabe, die Berufsbegleitung. Uns ist nicht nur wichtig, ass die Integrationsämter diese neue Aufgabe gut be- ältigen. Sie sollen auch ausreichende finanzielle Mittel ür ihre aktuellen Aufgaben, beispielsweise für die För- erung von Integrationsprojekten, sogenannte Minder- eistungsausgleiche – auch wenn ich diesen Begriff nicht ag –, und für Arbeitsassistenzen haben. Die Mittel, die en Integrationsämtern zusätzlich zur Verfügung gestellt erden, sollen deshalb nicht für Werkstätten- oder ohnheimförderung verwendet werden. Obwohl dieser achrang der Werkstätten- oder Wohnheimförderung in er Schwerbehindertenausgleichsabgabe-Verordnung ein- eutig geregelt ist, habe ich manchmal den Eindruck, ass man gerne auf die Mittel aus der Ausgleichsabgabe urückgreift, wenn es um den Bau von Werkstätten- oder ohnheimen geht. Auch die weiteren Änderungen im Gesetzentwurf der undesregierung will ich hier nicht unter den Tisch fal- en lassen, weil sie vielen Menschen mit Behinderungen essere Teilhabechancen ermöglichen. Zu diesen Ände- ungen gehört, dass die individuelle betriebliche Qualifi- ierung für Menschen mit Behinderungen zukünftig von wei auf drei Jahre verlängert werden kann, wenn dies ach Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist. 20194 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Zeiten der Unterstützten Beschäftigung werden nur noch zur Hälfte auf die Dauer des Berufsbildungsbereichs an- gerechnet und nicht voll, wie noch im Gesetzentwurf vorgesehen. Menschen mit Behinderungen können so besser auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich, zum Beispiel auch auf ausgelagerten Werkstattplätzen, vorbe- reitet werden. Rehabilitationsträger können nach unserem Ände- rungsantrag in den Gemeinsamen Empfehlungen zur Unterstützten Beschäftigung nicht nur Empfehlungen zu Qualitätsanforderungen der Maßnahmeträger, sondern auch zu Leistungsinhalten abgeben. Schließlich sind In- tegrationsfachdienste als mögliche Leistungsanbieter im Gesetz ausdrücklich genannt, was eine ausreichende Leistungsanbietervielfalt gewährt. Zusammenfassend ist zu sagen: Die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion sieht die Unterstützte Beschäftigung mit den von uns beschlossenen Änderungen als weitere gute Möglichkeit, mehr Teilhabechancen am allgemeinen Ar- beitsmarkt zu eröffnen. Der Erfolg der neuen Maßnahme wird maßgeblich zum einen davon abhängen, wie inten- siv die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen ausfällt. Zum anderen wird es darauf ankommen, dass Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt die neue Maßnahme annehmen. Deshalb hoffen wir bei der Um- setzung natürlich auch auf die Unterstützung durch Ar- beitgeber. Der von uns heute zu beschließende Gesetzentwurf ist nicht der Schlusspunkt unserer Bemühungen. Auch für diejenigen Menschen mit Behinderungen, für die die neue Maßnahme nicht in Betracht kommt, müssen mehr Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zu einer Tätigkeit in Werkstätten für behin- derte Menschen ermöglicht werden. Hieran werden wir weiter arbeiten. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Heute ist ein gu- ter Tag für – hoffentlich viele – junge Menschen mit Be- hinderungen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützten Beschäftigung öffnet sich eine neue Per- spektive, ein neuer Weg für Teilhabe am Arbeitsleben. Heute erfüllen wir nicht nur eine Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag. Es ist uns von der SPD eine Herzensangelegenheit, Menschen mit Behinderungen ein „Mittendrin“ und damit mehr Wahlmöglichkeiten, auch im Arbeitsleben, zu eröffnen. Denn Arbeit ist mehr als Broterwerb. Deswegen kommt dem Bereich der Teil- habe am Arbeitsleben eine besondere Bedeutung zu. Wie ein Mosaik füllen wir Stück für Stück den Rah- men für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung. Das persönliche Budget ist Teil des großen Rahmens, die Unterstützte Beschäftigung kommt heute dazu. Unterstützte Beschäftigung hat das Ziel, jungen Menschen mit Behinderung in Unternehmen einen Ar- beitsplatz zu ermöglichen, den sie ohne dieses Gesetz nicht bekommen. Es strebt also nach dem Maximum an Normalität und Teilhabe für Menschen mit Behinderun- gen. E a f m g t i B Z l G l v d e f w s S s h b u n r t c w s h B F m G n Y n „ a z Q B s z A d v d e A r N d „ (C (D Von selbst kommt diese Inklusion nicht. Das ist die rkenntnis über Jahrzehnte hinweg. Deshalb danke ich usdrücklich dem Ministerium für Arbeit und Soziales ür den Entwurf und die fachliche Begleitung der parla- entarischen Beratung. Ebenso danke ich meinen Kolle- innen und Kollegen im Ausschuss für die sachorien- ierte Debatte und denen, die dem Gesetz zustimmen, für hre Unterstützung. Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige eschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das iel. Welche flankierenden Maßnahmen sind erforder- ich? Welche Mosaiksteine sind notwendig? In welcher röße und in welcher Farbe? Zunächst gilt es festzustel- en, dass nur mehr „Werkstatt-Steine“ den Potenzialen ieler Menschen mit Behinderungen nicht gerecht wür- en. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind in wesentlicher Teil des Mosaiks. Mit unserem Gesetz ügen wir hier sogar noch einen neuen Teil hinzu, indem ir rechtliche Klarheit für ausgelagerte Arbeitsplätze chaffen. Mit der Unterstützten Beschäftigung kommen neue teine in einer neuen Farbe zum Mosaik hinzu. Unter- tützte Beschäftigung zielt auf den Arbeitsmarkt außer- alb von Werkstätten. Unterstützte Beschäftigung setzt ei den Stärken der Menschen mit Behinderungen an nd „assistiert“ dort, wo Unterstützungsbedarf ist. Ge- au deshalb folgt das Vorgehen der Regel: Erst platzie- en, dann qualifizieren – und dann, wenn nötig, beglei- en. Ich habe im Vorfeld dieser Gesetzgebung mit zahlrei- hen Menschen mit Behinderungen gesprochen. Sie ollen mittendrin sein und hätten sich diese Chance chon früher gewünscht. Ich bin froh, dass auch die An- örung ergeben hat, dass die Verbände der Unterstützten eschäftigung umfassend zustimmen. Ich habe noch einmal Yvonne vor Augen, die junge rau, die trotz ihrer Behinderung eine leistungsfähige, otivierte Arbeitnehmerin sein will – und mit unserem esetz auch werden kann. Ihre Sichtweise habe ich Ih- en zur ersten Lesung vorgestellt. Was heißt das für vonne? Mehr als einen Platz im Leben, nein, auch ei- en Platz im Arbeitsleben – mittendrin eben. Sie will voll dabei sein und die Ärmel hochkrempeln“. Sie wird uch ein Gewinn sein für das Unternehmen. Denn plat- iert am Arbeitsplatz können nun für sie die optimale ualifizierung erfolgen und die notwendige berufliche egleitung genau an ihrem Arbeitsplatz. Mit den Änderungsanträgen haben wir für nötige Klar- tellungen gesorgt. Ich will drei herausgreifen. Zur Finan- ierung kommen den Ländern weitere 10 Prozent der usgleichsabgabe zu. Wir haben die klare Erwartung, ass diese Mittel genau für Unterstützte Beschäftigung erwendet werden. Wir stärken die Integrationsfach- ienste: Bei Wechsel von Unterstützter Beschäftigung in ine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen hälftige nrechnung der individuellen Qualifizierung auf den Be- ufsbildungsbereich. Somit besteht Klarheit, dass die utzer und Nutzerinnen der Unterstützten Beschäftigung ie Sicherheit haben, auch in oder wieder zurück in die Werkstatt“ gehen zu können, wenn sie sich zu viel zuge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20195 (A) ) (B) ) traut haben. Die Auffangsituation „Werkstattarbeit“ bleibt. Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Unterstützte Beschäftigung ist der Weg, der neue Teil unseres Mosaiks. Wir schät- zen, dass es bis zu fünf Jahre dauern wird, bis dieser von möglichst vielen genutzt wird. Um den Weg gut auszu- bauen, muss nun begonnen werden, gemeinsame Emp- fehlungen zu den Qualitätsanforderungen zu erarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass sich eine Trägerlandschaft entwickeln wird, die dafür sorgt, dass sich der Rahmen unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderun- gen weiter füllt – mit mehr Farben und mehr Möglich- keiten, sich zu entscheiden. Und das führt zum Mitten- drin-Sein – auch für Yvonne. Dr. Erwin Lotter (FDP): Die FDP-Bundestagsfrak- tion begrüßt, dass Menschen mit Behinderung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance und entspre- chende Hilfen an die Hand gegeben werden sollen, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem sozialversi- cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Fuß zu fas- sen. Wie auch für Menschen ohne eine Behinderung ist der Arbeitsplatz ein entscheidender Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Anerken- nung. So gut auch die Intention des Gesetzentwurfes ist, er gibt dennoch Anlass zu einigen kritischen Anmerkun- gen, die auch in der Anhörung des Ausschusses für Ar- beit und Soziales zum vorliegenden Gesetzentwurf the- matisiert wurden: Der Adressatenkreis der neuen Fördermaßnahme ist unklar definiert. Für die Betroffenen ist es aber natürlich von entscheidender Bedeutung, ob sie, und auch nach Absolvierung welchen Zugangsverfahrens, in den Ge- nuss der neuen Fördermaßnahme kommen können. Die Aussagen der Anhörung, insbesondere seitens der Prak- tiker, lassen ohnehin erwarten, dass die Maßnahme letzt- lich nur für einen relativ geringen Personenkreis Anwen- dung finden kann. Die Praktiker sprachen hier von etwa 5 Prozent der Werkstattberechtigten, die möglicherweise infrage kommen. Hinsichtlich der Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist die Argumentation der Befürworter ohnehin wider- sprüchlich: Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist die dauerhafte Sicherung des Ar- beitsverhältnisses ohne weitere Unterstützung, was ja als sehr optimistisch bezeichnet werden muss. Ohne Einglie- derungszuschüsse und einen Minderleistungsausgleich, so stellten es die Praktiker in der Anhörung eindringlich dar, wird das Beschäftigungsverhältnis langfristig nicht haltbar sein. Das wurde auch durch Abgeordnete der Re- gierungskoalition im Ausschuss vertreten, mit dem Hin- weis, dass derartige Unterstützungsleistungen auch wei- terhin möglich seien. Die dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Unterstützung ist so- mit ein Ziel – und das wissen auch die Kollegen der Re- g P m s s s b n M b e m g d s N d d d c Ä r d w t g t s B e z a R n s n ö D c d s v u M A E m B b u n d (C (D ierungsfraktionen –, das nur von einem relativ geringen ersonenkreis erreicht werden kann. Zudem wurde in der Anhörung hervorgehoben, dass it dem Gesetzentwurf ein, so wörtlich, „neues Mosaik- teinchen voneinander abgegrenzter Leistungen“ ge- chaffen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht der Men- chen mit Behinderung droht dabei nicht ausreichend eachtet zu werden. Der Wechsel zwischen verschiede- en Ausbildungswegen, etwa der Werkstatt und der aßnahme „unterstützte Beschäftigung“, scheint pro- lematisch. Ob Personen, die bereits im Arbeitsbereich iner Werkstatt tätig sind, auch von der neuen Förder- aßnahme profitieren könnten, bleibt nach wie vor un- eklärt. In der Anhörung wurde darüber hinaus betont, dass ie volle Anrechnung der Dauer der unterstützten Be- chäftigung auf eine sich möglicherweise ergebende otwendigkeit, doch in die Werkstatt zu wechseln, und ie im Berufsbildungsbereich zu erbringende Ausbil- ungsdauer problematisch ist. Die Fachleute betonten, ass eben die Ausbildungsinhalte nicht unbedingt de- kungsgleich seien. Die im Ausschuss beschlossenen nderungsanträge bieten hinsichtlich der zeitlichen An- echnung zwar eine Verbesserung. Eine individuelle, auf ie jeweilige Ausbildungssituation bezogene Regelung äre hier sicherlich sinnvoller und eher im Sinne der Be- roffenen gewesen. Es bleibt festzuhalten, dass die unterstützte Beschäfti- ung eine weitere Maßnahme im bestehenden Sachleis- ungsprinzip darstellt. Die FDP-Bundestagsfraktion hätte ich eine weitergehende, das Wunsch- und Wahlrecht der etroffenen stärkende Lösung vorstellen können, wie twa die Werkstattleistungen grundsätzlich budgetfähig u machen. Dieses wäre sicherlich eine Maßnahme, die uf diesen ersten Schritt – so bezeichnen Vertreter der egierungsfraktionen ja gerne den Gesetzentwurf – zeit- ah folgen müsste. Dennoch – so wurde es in der Anhörung deutlich – cheint der vorliegende Entwurf zumindest einem klei- en Teil der Menschen mit Behinderung Chancen zu er- ffnen, dem wir uns auch nicht entgegenstellen möchten. ie FDP-Bundestagsfraktion wird sich dementspre- hend zu dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Die Linke unterstützt as Ziel, behinderten Menschen mit besonderem Unter- tützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozial- ersicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen nd zu erhalten. Wir haben die Hoffnung, dass einige enschen mit Behinderungen mit diesem Instrument rbeit auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt finden. rgänzend möchte ich anmerken, dass wir hier Arbeit einen, von der man auch leben kann. Menschen mit ehinderungen sollen ihren gesamten Lohn für ihren Le- ensunterhalt wie alle anderen auch behalten können nd nicht bis auf den gering bemessenen Selbstbehalt ach SGB XII für die behinderungsbedingten Mehrbe- arfe wieder abführen müssen. 20196 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Der Ansatz – erst platzieren, dann qualifizieren – ist grundsätzlich sinnvoll. Menschen mit Behinderungen brauchen mehr Chancen, Arbeit auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. Es ist nicht hinnehm- bar, dass Menschen mit Behinderungen lebenslänglich in Aussonderungseinrichtungen geparkt werden: von der Sonderschule zur Sonderberufsschule und dann zur Be- schäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behin- derungen. Die Linke teilt aber nicht die Euphorie der Koalition. An der Situation, dass die Arbeitslosenquote bei Men- schen mit Behinderungen doppelt so hoch ist wie bei Nichtbehinderten, wird sich mit dem Instrument der Un- terstützten Beschäftigung kaum etwas ändern. Hier sind mehr und wirksamere Aktivitäten des Bundes, der Län- der und Kommunen, aber auch der Wirtschaft erforder- lich. Gefragt sind aber auch die Gewerkschaften, die Be- triebsräte, die nicht behinderten Kolleginnen und Kolle- gen. Mein Appell an Sie und an euch: Sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Seid kollegial und solida- risch! Schaut nicht weg, wenn Kolleginnen und Kolle- gen wegen ihrer Behinderung ausgegrenzt oder gemobbt werden! Ohne euch bleiben alle Gesetze und Förderpro- gramme wirkungslos. Hier seid ihr gefragt. Viele der Fragen und Probleme aus den zu Protokoll gegebenen Reden in der ersten Lesung im Bundestag am 16. Oktober und aus der sechzigminütigen Anhörung am 5. November sind bis heute nicht gelöst. Ich begrüße, wenn der Bund Menschen mit Behinderungen, die nicht im Sinne des Gesetzes als schwerbehindert gelten, bei der Beschaffung von Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt helfen will. Gerade diese Menschen fallen allzu oft durch jedes Raster. Die maximal zweijährige arbeits- platzbegleitende Ausbildung ist gut. Aber was dann? Wie wird danach die notwendige dauerhafte Förderung bzw. Assistenz zum Erhalt des Arbeitsplatzes gesichert? Hier steht die Antwort der Bundesregierung aus. Erst gestern fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen statt. Besonders der Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung – der Konvention ist Grundlage und Maßstab für dieses Gesetz, aber auch Artikel 31 – Statis- tik und Datensammlung – spielt bei diesem Gesetz eine wichtige Rolle. Deswegen bleibt nicht akzeptabel die – von mir schon in der ersten Lesung kritisierte – Ab- schaffung der Informationspflicht der Bundesagentur für Arbeit über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern. Ist das die Art, wie die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen will? Wem nützt die Abschaffung der Informations- pflicht? Wenn der Überblick fehlt, werden auch die An- strengungen im öffentlichen Dienst, Menschen mit Be- hinderungen zu beschäftigen, geringer. Auch ein effizienter Einsatz von Mitteln für die Förderung von A m A v k k ä l i z s A W v d r A n e s k e r r f n d s f l B M b d g u n i h b „ n M l d r A k t F (C (D rbeit für Menschen mit Behinderungen ist dann nicht ehr möglich. Ein weiteres offenes Problem ist die Entwicklung der usgleichsabgabe. Laut Antwort der Bundesregierung om 31. Oktober 2008 auf meine Anfrage ist das Auf- ommen der Ausgleichsabgabe rückläufig. Damit san- en zwangsläufig auch die Ausgaben der Integrations- mter und des Ausgleichsfonds – von circa 690 Mil- ionen Euro im Jahr 2002 auf knapp 500 Millionen Euro m Jahr 2007. Es ist ein Trugschluss, zu meinen, dass die usätzlichen aus dem Instrument der Unterstützten Be- chäftigung resultierenden Aktivitäten auch noch aus der usgleichsabgabe finanziert werden können. Es gibt also aus Sicht der Linken neben dem Für viel ider zu diesem Gesetz. Insofern ist die Zustimmung erbunden mit der Erwartung und Forderung an die Bun- esregierung, mehr zu tun, um Menschen mit Behinde- ungen im Geist der UN-Behindertenrechtskonvention in rbeit zu bringen und in den nächsten Wochen und Mo- aten die benannten Mängel des Gesetzes auszuräumen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um s vorweg zu nehmen: An unserer grundsätzlichen Zu- timmung für eine Unterstützte Beschäftigung gibt es einen Zweifel. Auch der nun zu beschließende Gesetz- ntwurf ist für einige Menschen mit Behinderungen hilf- eich, weil er die Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsge- echt und personenzentriert verbessern kann. Leider lässt der Entwurf allerdings zu viele Fragen of- en, sodass nach unserer Einschätzung die neue Maß- ahme mit zu vielen Risiken für die Betroffenen verbun- en ist. Zwar – und das ist anzuerkennen – haben die Aus- chussverhandlungen zu einigen Verbesserungen ge- ührt. So gibt es eine Änderung der Anrechnungsforma- itäten der Unterstützten Beschäftigung auf die Zeiten im erufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte enschen. Auch die Änderungen der Ausgleichsabga- enverordnung ist – auch wenn nicht hinreichend – so och zumindest anzuerkennen. Nichtsdestotrotz werden Bündnis 90/Die Grünen ge- en den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Wir sind ns darüber im Klaren, dass der Gesetzentwurf bewusst icht der große Wurf sein soll, sondern nur einen „Mosa- kstein“ im Gesamttableau der beruflichen Teilhabe be- inderter Menschen darstellen soll. Auf das Gesamtta- leau warten wir weiterhin, wahrscheinlich vergeblich. Aber eines möchte ich ganz klar sagen: Auch ein Mosaikstein“ kann bei fahrlässiger Ausgestaltung sei- er Bedingungen die ursprünglichen Absichten, ein ehr an Alternativen der beruflichen Teilhabe herzustel- en, in ihr Gegenteil umkehren. Das Gegenteil hieße in iesem Fall die Einschränkung der Wunsch- und Wahl- echte sowie die drohende Perspektivlosigkeit auf dem rbeitsmarkt. Denn weder die offenen Fragen der Rück- ehrmöglichkeiten, noch die Überwachung der Quali- ätsstandards bei Ausschreibungen noch die nachhaltige inanzierung wurden abschließend geklärt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20197 (A) ) (B) ) Hierzu im Einzelnen: Rückkehrmöglichkeiten. Schon im Vorfeld haben wir kritisiert, dass die neue Maßnahme der Unterstützten Be- schäftigung keine Rückkehrmöglichkeit in die Werkstatt für behinderte Menschen beinhaltet. Damit bestehen weiterhin zwei wesentliche Probleme: Erstens werden keine behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die sogenannten Werkstattbeschäftigten – einer Werkstatt die neue Leistung in Anspruch nehmen, wenn keine Rückkehrmöglichkeit besteht. Zweitens ist weiterhin un- geklärt, was mit Menschen passiert, die trotz Berufsbe- gleitung keine dauerhaften Chancen auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt haben. Ausschreibungen. Generell muss bezweifelt werden, ob Ausschreibungen das richtige Mittel sind, um die ho- hen Qualitätsstandards bei der Maßnahme durchzuset- zen. Die Anhörung hat gezeigt, dass enorme Zweifel darüber bestehen. Qualitätsstandards können einfach aus dem Internet abgeschrieben werden. Dies berichteten zu- mindest die Sachverständigen des Deutschen Gewerk- schaftsbundes und der Aktion Psychisch Kranke e. V. sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband betont in seiner Informationen an den Ausschuss Arbeit und So- ziales, dass die Erfahrungen in der Frühförderung ge- zeigt hätten, „dass die Verständigung zu Rahmenemp- fehlungen ein sehr langwieriger Prozess sein kann und im Ergebnis die Empfehlungen von den jeweiligen Re- habilitationsträgern nur bedingt umgesetzt werden“. In- sofern sei es bedauerlich, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des geplanten Gesetzes nur bedingt für eine Konkretisierung zur Qualität der Leistung entschieden hat. Um die Wahlmöglichkeiten nicht weiter einzuschrän- ken, kommen Bündnis 90/Die Grünen zu dem Ergebnis, dass vergaberechtliche Ausschreibungen hier abzuleh- nen sind. Diese schränken die Anzahl der Anbieter ein und somit letztendlich auch das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen. Zudem besteht die Gefahr, dass der billigste Anbieter ausgewählt wird. Die Qualität bliebe auf der Strecke. Finanzierung. Für die Berufsbegleitung sollen die In- tegrationsämter, die sich hauptsächlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzieren, verantwortlich sein. Die allermeisten Integrationsämter haben schon jetzt erhebli- che finanzielle Schwierigkeiten, ihren gesetzlichen Auf- gaben nachzukommen. Die Unterstützte Beschäftigung bedeutet für sie eine zusätzliche Belastung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen erklärt in ihrer Stellungnahme, dass Modellrechnungen von einzelnen Integrationsäm- tern zeigen, dass die Finanzierung der Berufsbegleitung – zum Beispiel Kosten der Betreuung der schwerbehin- derten Menschen am Arbeitsplatz und Lohnkostenzu- schüsse an Arbeitgeber – bundesweit rasch zweistellige Millionenbeträge erreichen wird. Bisher leiten die Integrationsämter 30 Prozent der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds weiter. Nach Änderungen am Gesetzentwurf werden es zukünftig nur n h f n r z ü m d a o h r s r m S d a d P w L d d r t d U t d A s b w f B f t s n m r A m g z m G ü z B k L (C (D och 20 Prozent sein. Die Bundesagentur für Arbeit er- ält bislang 26 Prozent aus den Mitteln des Ausgleichs- onds. Nach den Änderungen am Entwurf werden es nur och 16 Prozent sein. Die Bundesländer forderten in ih- er Stellungnahme, über den Bundesrat nur 10 Prozent u zahlen und nur 14 Prozent an die Bundesagentur zu berweisen. Insgesamt scheint das ein Kompromiss zu sein, den an wohl begrüßen kann. Ob die Finanzierung damit je- och dauerhaft gewährleistet und ob nicht am Ende an nderen Instrumenten wie dem Lohnkostenzuschuss der den Integrationsprojekten gespart wird, darf weiter- in bezweifelt werden. Bündnis 90/Die Grünen stehen für einen umfassende- en Ansatz zur beruflichen Teilhabe behinderter Men- chen. Im Sinne einer Stärkung des Wunsch- und Wahl- echtes müssen nach unserer Auffassung alle Menschen it Behinderungen – unabhängig von der Art oder chwere ihrer Behinderung – in die Lage versetzt wer- en, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie m Arbeitsleben teilhaben möchten. Entscheidend ist, ass sie individuell gefördert und bei Bedarf nach dem rinzip des Nachteilsausgleichs dauerhaft unterstützt erden. Die Finanzierung so wichtiger Instrumente wie des ohnkostenzuschusses, der Arbeitsplatzausstattung oder er Integrationsfirmen muss nachhaltig gesichert wer- en. Darum müssen sich mittelfristig neue Finanzie- ungsformen zur Ermöglichung dauerhafter Minderleis- ungsausgleiche entwickeln. Nach unserer Auffassung sollten Kostenträger sowohl es Minderleistungsausgleichs als auch der Formen der nterstützten Beschäftigung sowohl die Träger für Leis- ungen in Werkstätten für behinderte Menschen als auch ie Integrationsämter sein. Auch die Bundesagentur für rbeit, die nach dem Übergang des behinderten Men- chen vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich islang ihre „Trägerschaft verliert“, sollte Finanzverant- ortung übernehmen. Nur so fällt für die Bundesagentur ür Arbeit der negative Anreiz beim Übergang von dem erufsbildungs- in den Arbeitsbereich weg. Durch einen est vereinbarten Finanzschlüssel und eine klare Struk- urverantwortung eines Trägers kann diese Zwischenlö- ung so gestaltet werden, dass sie dem oder der Betroffe- en nicht zum Negativen gereicht. Optimal und als ittelfristige Perspektive ist jedoch eine Zusammenfüh- ung leistungsrechtlicher Vorschriften der Teilhabe am rbeitsleben in einem Gesetz vonnöten. Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inisterium für Arbeit und Soziales: Nach den Beratun- en in den Ausschüssen liegt heute der Gesetzentwurf ur Einführung Unterstützter Beschäftigung zur Abstim- ung vor. Die Verabschiedung und Umsetzung dieses esetzes ist neben der Ratifikation der VN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur- eit das wichtigste Vorhaben, an dem wir im Bereich der ehindertenpolitik arbeiten. Denn, Arbeit zu haben, das ann man kaum oft genug betonen, ist eben mehr als nur ebensunterhalt sichern. Arbeit zu haben, das heißt auch 20198 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Selbstbestätigung, stolz auf das Geleistete sein zu kön- nen, anderen zu erzählen, was man macht, dazu zu gehö- ren. Wer Arbeit hat, kann sein Leben selbst in die Hand nehmen und gestalten. Das gilt grundsätzlich für uns alle und doch für Menschen mit Behinderungen in ganz be- sonderer Weise. Aus diesem Grund führen wir mit der Unterstützten Beschäftigung einen neuen Fördertatbe- stand ein. Er soll behinderten Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in eine so- zialversicherungspflichtige Beschäftigung helfen. Es geht um Personen, die von einer Ausbildung oder auch einer berufsvorbereitenden Maßnahme aus behinderungsbe- dingten Gründen überfordert, gleichwohl in einer Werk- statt für behinderte Menschen unterfordert wären. Für diesen Personenkreis wird es künftig die Unterstützte Beschäftigung geben. Bereits heute können regionale Anbieter langjährige und gute Erfahrungen mit Unterstützter Beschäftigung vorweisen. Sie zeigen, dass auch behinderte Beschäftigte mit einem hohen Unterstützungsbedarf dauerhaft in Be- trieben des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein können, wenn sie von allen Beteiligten die dafür erforderliche Unterstützung bekommen. Diese Erfolge sind für uns Ansporn und Motivation genug, die Unterstützte Be- schäftigung mit Beginn des kommenden Jahres bundes- weit anzubieten. Wir haben damit auch die Chance, in- nerhalb Europas Schrittmacher zu werden; denn auch die Europäische Kommission beabsichtigt, Ideen zu sam- meln, wie Unterstützte Beschäftigung in Europa geför- dert werden kann. Wir wollen damit auch erreichen, dass mehr behin- derte Menschen als bislang ihren Lebensunterhalt außer- halb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen können – gemeinsam mit nicht behinderten Menschen. Die Vorarbeiten sind in enger Zusammenar- beit mit den Verbänden behinderter Menschen erfolgt. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass wir ein praxis- taugliches Instrument entwickelt haben, das Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber konkret an ihren Bedürfnissen abholt. Wir wollen und wir werden einen realistischen und Erfolg versprechenden Weg in den all- gemeinen Arbeitsmarkt und in sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung weisen. Auch die Zusammenarbeit mit den Ländern war eng und konstruktiv, nicht zuletzt die Einigung bei der Neu- verteilung der Ausgleichsabgabe zeigt das. Künftig wer- den die Integrationsämter der Länder 80 statt wie bisher 70 Prozent des Aufkommens an der Ausgleichsabgabe erhalten. Der Anteil der Bundesagentur für Arbeit sinkt daher von bisher 26 auf künftig 16 Prozent. Das ist sinn- voll, weil die Bundesagentur für Arbeit seit Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr für alle arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zuständig ist. Den Integrationsämtern der Länder hingegen werden durch die Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstütz- ten Beschäftigung Mehrkosten entstehen. Die Neuvertei- lung stellt also sicher, dass die Unterstützte Beschäfti- gung von Anfang an auch finanziell auf einem festen Fundament steht. s d m z ß d A w 2 M G m s v d g v s d n l r s w a m t d S a je a G li s s F v w d k s d m l g (C (D Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unter- tützter Beschäftigung hat am vergangenen Mittwoch ie Anhörung stattgefunden. Diese hat bestätigt, dass wir it dem Gesetzentwurf ein gutes, praxistaugliches Kon- ept vorgelegt haben. Das zeigten insbesondere die Äu- erungen der Sachverständigen, die bereits heute nach em Konzept der Unterstützten Beschäftigung arbeiten. nlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- punkt 35) Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU): Endlich ird nun umgesetzt, was dem Transportgewerbe schon 003 bei der Beschlussfassung über die Einführung der aut versprochen wurde. Es ist höchste Zeit für diese esetzesänderung. Die deutschen Spediteure kämpfen omentan besonders hart ums Überleben. Mit der Zu- timmung zu diesem Gesetz gewähren wir ihnen das olle Harmonisierungsvolumen von 600 Millionen Euro, as wir ihnen 2003 versprochen haben. Warum erst jetzt? Das Verkehrsministerium hätte den anzen Vorgang beschleunigen müssen. Es hätte intensi- er daran arbeiten müssen. Jedoch ganz mutwillig ge- chah diese Verzögerung nicht. Die Verzögerung ist auch er Tatsache geschuldet, dass die Harmonisierung in ei- er Form geschehen musste, die die EU-Kommission to- erieren konnte. Der erste Versuch bestand darin, dass die Mautgebüh- en den deutschen Spediteuren teilweise erstattet werden ollten. Die EU-Kommission lehnte jedoch diese teil- eise Erstattung der Mautgebühren als Diskriminierung b. Alternativ entwickelte die Bundesregierung zusam- en mit den Verbänden ein sogenanntes Mautbonussys- em mit einem Volumen von 350 Millionen Euro. Auch ieses lehnte die EU-Kommission ab, genauso wie sie teuersparmodelle und günstige Abschreibungsmodelle blehnte. Wir von der CDU/CSU-Fraktion haben immer und zu der Zeit auf der vollen Harmonisierung bestanden. Weil ber eine volle Harmonisierung aus den verschiedensten ründen scheiterte, haben wir seinerzeit dem ursprüng- ch versprochenen Mautsatz von 15 Cent nicht zuge- timmt und auf einem reduzierten Satz von 12,4 Cent be- tanden. Dieser verminderte Mautsatz war immer unser austpfand. Und für uns war immer klar, nur bei einer ollen Harmonisierung in Höhe von 600 Millionen Euro erden wir erst einer Mauterhöhung zustimmen. Bei ieser Absenkung des Mautsatzes von 15 auf 12,4 Cent onnte man aus europarechtlichen Gründen die ausländi- chen Transportunternehmer leider nicht ausnehmen, so- ass diese auch von der Absenkung profitierten. Das ussten wir in Kauf nehmen. Erst 2007 konnte schließ- ich die Kfz-Steuer gesenkt und ein Innovationspro- ramm aufgelegt werden. Beide Maßnahmen bedeuteten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20199 (A) ) (B) ) für das Gewerbe eine Unterstützung von 250 Millionen Euro pro Jahr. Es fehlten noch 350 Millionen Euro. Heute wollen wir diesem Gesetz zustimmen und damit die versproche- nen 600 Millionen Euro pro Jahr für das Gewerbe voll- machen. Endlich ist ein Weg gefunden, den die EU- Kommission nicht mehr beanstanden kann. Die Bundesregierung wird das „Harmonisierungspa- ket“ mit Kleinbeihilfen, sogenannten De-minimis-Beihil- fen, und einem Förderprogramm für Aus- und Weiterbil- dung ergänzen. Die Verbände hatten deutlich gemacht, dass die Unternehmen nicht nur für Investitionen Unter- stützung benötigen, sondern vor allem auch bei den lau- fenden Ausgaben. Wir haben dann also vier Säulen, auf denen die Harmonisierung ruht: die Kfz-Absenkung, das Innovationsprogramm bis Ende September 2009, die Kleinbeihilfen und das Förderprogramm für Aus- und Weiterbildung. Für die Kleinbeihilfen ist keine Anzeige und keine Genehmigung der Europäischen Kommission erforder- lich. Europarechtlich bedeutet es also kein Risiko. Ge- fördert werden die Bereiche Qualifizierung, Beschäfti- gung, Sicherheit und Umwelt. Wenn also ein Fahrer eine Fortbildung zum Gabelstaplerfahrer macht oder wenn er mit der neuesten Sicherheitstechnik umzugehen lernt, wird dies zu 100 Prozent bezuschusst werden, genauso wie der Einbau der erwähnten Sicherheitstechnik bezu- schusst wird. Aber dies ist nur bis zu einer Höchstgrenze von 33 000 Euro pro Unternehmen und Jahr möglich. Mehr lässt die EU nicht zu. Für große Unternehmen mit einem großen Fuhrpark ist diese Höchstgrenze von 33 000 Euro pro Unternehmen und Jahr natürlich nicht ausreichend. Deshalb wurde nach einem Ausgleich ge- sucht, und man hat ihn in der zusätzlichen Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefunden. Die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist damit die vierte Harmonisierungssäule neben abgesenk- ter Kfz-Steuer, dem Innovationsprogramm und den Kleinbeihilfen. Für diese Art der Förderung ist eine Anzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich, aber keine Ge- nehmigung. Im Gegensatz zu den Kleinbeihilfen sind nach der Verordnung für Ausbildungsbeihilfe nur be- stimmte Kosten förderfähig, und diese auch nur mit ei- nem bestimmten Prozentsatz. Vorstellbar ist, dass neben diesem Fördergeld für Aus- und Weiterbildung im De-minimis-Katalog ein zu- sätzliches Förderungsprogramm für Aus- und Weiterbil- dung aufgelegt wird. Die Unternehmen könnten dann wählen, welche Art der Förderung sie wählen. Kleinere Unternehmen würden voraussichtlich die Aus- und Wei- terbildungskosten über De-minimis fördern lassen. Un- ternehmen, die die Förderhöchstbeträge bei De-minimis erreicht haben, könnten für Aus- und Weiterbildungskos- ten zusätzlich Zuschüsse über ein gesondertes Fortbil- dungsbeihilfeprogramm erhalten. Da die Unternehmen individuell entscheiden können, ob und in welchem Maße sie von den drei Maßnahmen – Innovationsprogramm, Kleinbeihilfen, Förderprogramm f m p t m 4 M v S G d v f b g w v w f n Ä w f d G d T f S f M a a w T w d R N e g a m t l d g b F w S F l w s (C (D ür Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – Gebrauch achen, sind die konkreten Harmonisierungsvolumina ro Jahr nicht exakt vorhersehbar. Das wird berücksich- igt, indem die Beträge zwischen den einzelnen Maßnah- en flexibel gestaltet werden. Das Gesetz sagt also, dass 50 Millionen Euro von den Mauteinnahmen für diese aßnahmen verwendet werden dürfen, aber nicht, wie iel für die einzelne Maßnahme. Diese Flexibilität macht inn. Aber lassen wir uns nicht täuschen: Mit dem heutigen esetz bestimmen wir nur, dass die Mauteinnahmen für ie eben beschriebenen Harmonisierungsmaßnahmen erwendet werden dürfen. Das Gesetz sagt also, wir dür- en das Geld für Kleinbeihilfen sowie Aus- und Weiter- ildung verwenden. Das Gesetz sagt aber nicht, wie dies enau geschehen soll. Was also unbedingt ausgearbeitet erden muss, ist ein verbindlicher Katalog, aus dem her- orgeht, wie diese Mauteinnahmen konkret verwendet erden sollen. Auch hatte der ursprüngliche Gesetzentwurf nicht estgelegt, welche Institution die Harmonisierungsmaß- ahmen durchführen soll. Dies ändern wir mit unserem nderungsantrag. Das Bundesamt für Güterverkehr, elches auch schon das Innovationsprogramm sehr er- olgreich koordiniert, ist hierfür der ideale Partner. Mit em Änderungsantrag geben wir dem Bundesamt für üterverkehr die gesetzliche Ermächtigung hierfür an ie Hand. Nun klingt das alles sehr gut und so, als ob sich das ransportgewerbe nun auf die volle Harmonisierung reuen könnte. Das ist auch so; aber das ist nur die eine eite der Medaille. Denn diese Ausgaben müssen auch inanziert werden. Womit ich zur Erhöhung der Lkw- aut komme. Dies ist nicht das Thema der heutigen Entscheidung, ber es hängt unmittelbar damit zusammen. Ich will uch nicht noch einmal die Diskussion eröffnen. Aber ir dürfen nicht übersehen, welcher Belastung das ransportgewerbe mit der Erhöhung der Maut ausgesetzt ird. Wir als Bundestag waren formell bei der Erhöhung er Maut nicht unmittelbar beteiligt, da die Maut im ahmen einer Regierungsverordnung erhöht wird. ichtsdestotrotz haben wir in unserer Fraktion die Maut- rhöhung stets kritisch gesehen und dies natürlich auch eäußert, und zwar in einer Reihe von Gesprächen, die uf informeller Arbeitsebene stattgefunden haben. Zu- indest konnten wir auf diese Art und Weise noch wei- er führende Erhöhungen, wie zum Beispiel die Staffe- ung der Mauthöhe nach Strecke, verhindern. Und wir haben erreicht – darüber bin ich sehr froh –, ass die Mehreinnahmen durch die Erhöhung voll und anz in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Ich persönlich in der Ansicht, dass der bisherige Schlüssel bzw. die estlegung, dass die Einnahmen aus der Maut nur über- iegend – 51 Prozent sind dann überwiegend – in die traßeninfrastruktur fließt, geändert werden sollte. Diese estlegung ist bei der Einführung der Maut im Vermitt- ungsverfahren mit den Ländern von diesen durchgesetzt orden. Denn ich bin überzeugt, dass die Maut und be- onders die Erhöhung der Maut leichter akzeptiert wür- 20200 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) den, wenn wir den Unternehmern sagen könnten: Ja, ihr müsst mehr bezahlen, und ja, es ist belastend. Aber, schaut her, das Geld fließt voll und ganz in die Straße zu- rück. Es wird nicht für die Wasserstraße oder die Schiene verwendet, sondern es wird für mehr Parkplätze verwen- det und für intelligente Verkehrsleitsysteme, die Stau vermeiden helfen. Und vor allem wird es für den Ausbau und den Erhalt der Straße verwendet. – Wir müssen da- rauf hinarbeiten, dass das Geld ausschließlich denen zu- gute kommt, die auch zahlen müssen. Heute geht es aber nicht um diese Frage, sondern aus- schließlich um die bisher bestehende Lücke von 350 Millionen Euro bei den Harmonisierungsmaßnah- men. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben uns immer da- für eingesetzt und nie diesen Weg aufgegeben. Es hat lange gedauert, aber heute sind nun die 600 Millionen Euro, wie versprochen, erreicht. Nur unter dieser Bedin- gung waren wir, wenn auch schweren Herzens wegen der schwierigen Situation des Transportgewerbes, bereit, eine Mauterhöhung zu akzeptieren. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und stimmen natürlich dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Autobahnmaut- gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der dann geän- derten Form zu. Uwe Beckmeyer (SPD): Selten hat der Bundestag die Gelegenheit, bei einem Gesetzesvorhaben Hand an- zulegen, mit dem gleich so viele vorrangige Ziele dieser Koalition in so vorbildlicher Weise umgesetzt werden. Und angesichts der breiten Zustimmung gestern im Ver- kehrsausschuss des Hauses kann ich wohl auch behaup- ten, dass dies der Bundestag offensichtlich in seiner gro- ßen Mehrheit auch so sieht. Lassen Sie mich kurz darlegen, warum wir für uns in Anspruch nehmen können, mit diesem Zweiten Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes die berühmten „Sieben auf einen Streich“ erreicht zu haben. Als Ver- kehrspolitiker muss ich natürlich die herausragende Be- deutung der hier vorliegenden Weiterentwicklung der Lkw-Maut für das A und O von Verkehr – nämlich der Verkehrsinfrastruktur – hervorheben. Für 2009 steht uns damit fast 1 Milliarde Euro aus der Lkw-Maut zusätzlich für notwendige Investitionen zur Verfügung. Für den Finanzplanungszeitraum bis 2012 werden es immer noch durchschnittlich circa 700 Millionen pro Jahr sein. Wie dringend dieses Geld benötigt wird, kann sicher jeder Wahlkreisabgeordnete leicht nachvollziehen. Als sozialdemokratischer Verkehrspolitiker liegt mir die damit verbundene Schaffung und Sicherung von Ar- beitsplätzen besonders am Herzen; denn der Logistik- sektor bildet mit heute 2,6 Millionen unmittelbar in die- sem Bereich Beschäftigten einen der größten und sich am dynamischsten entwickelnden Arbeitsmärkte Deutsch- lands. Als wirtschaftspolitisch orientierter Verkehrspolitiker weiß ich, welche Bedeutung die Transportwege für den exportorientierten Wirtschaftsstandort Deutschland ha- ben. Nur mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruk- t a V H n d d s z z b w R v f b u s k N e w l d W g z a z i d m i w j d r s d g g D t n v m k t e d – w v (C (D ur kann Deutschland den Titel des Exportweltmeisters uch weiterhin erfolgreich verteidigen. Daran nahtlos anschließend darf ich als maritimer erkehrspolitiker auf den dringenden Ausbaubedarf der afenhinterlandanbindungen hinweisen, die nicht zu ei- em Flaschenhals des Im- und Exporthandels werden ürfen. Als umweltbewusster Verkehrspolitiker begrüße ich ie weitere Spreizung der Mautsätze je nach den unter- chiedlichen Schadstoffklassen der Fahrzeuge. Mit der ukünftig 100-prozentigen Spreizung – statt bisher 50-pro- entig – werden schadstoffarme Lkw dann noch stärker egünstigt und schadstoffintensivere stärker belastet. Wie irkungsvoll dieses Instrumentarium ist, hat schon die eaktion des Transportgewerbes bis heute bewiesen. Das on uns aufgelegte Innovationsprogramm zur Anschaf- ung von Euro-5-Fahrzeugen war in Windeseile ausge- ucht, sodass wir die ursprünglichen 100 Millionen Euro m weitere 78 Millionen aufstocken mussten. Der Ein- atz emissionsarmer Fahrzeuge wird sich durch die stär- ere Spreizung zukünftig noch dynamischer entwickeln. ur so kann es uns gelingen, beim Güterverkehr – trotz rheblicher Wachstumsquoten jedes Jahr – auch den not- endigen Klimaschutzbeitrag zu leisten. Als ein den Wettbewerb befürwortender Verkehrspo- itiker freut es mich besonders, dass es uns gelungen ist, er Festlegung des Koalitionsvertrages entsprechend, ettbewerbsnachteile des deutschen Transportgewerbes egenüber seinen internationalen Konkurrenten mit dem ugesagten Volumen von 600 Millionen Euro pro Jahr uszugleichen. Welche Schwierigkeiten dabei in Brüssel u überwinden waren, ist allen Beteiligten schmerzhaft n Erinnerung. Als ordnungspolitischer Verkehrspolitiker halte ich ie sachgerechte Anlastung der Wegekosten und die da- it verbundene angemessen nutzerfinanzierte Verkehrs- nfrastruktur für wünschenswert. Deshalb war es not- endig, das Wegekostengutachten aus dem Jahr 2002 etzt aktuell fortzuschreiben. Nur mit dieser Anpassung er Maut und der Mautsätze ist es möglich, dem schwe- en Lkw auch zukünftig die von ihm verursachten tat- ächlichen Wegekosten anzulasten. Dem dramaturgisch weit über das Ziel hinausschießen- en „Aufschrei“ des betroffenen Gewerbes darf ich ent- egenhalten, dass für einen Euro-5-Lkw eine Kostenstei- erung von 14 Cent oder 7 Prozent nächstes Jahr ansteht. iese 7 Prozent müssen in Relation zu einen Kostenan- eil von 6,8 Prozent der kilometerbezogenen Straßenbe- utzungsgebühren bei der Kostenstruktur im Güterkraft- erkehr insgesamt gesetzt werden. Also eine sehr oderate Anhebung von unter 0,5 Prozent und nicht die olportierten 40 Prozent! Außerdem wurde bei aller Kritik am neuen Wegekos- engutachten 2007, das beim hier vorliegenden Gesetz- ntwurf Berücksichtigung fand, einfach ignoriert, dass arin diverse Besserstellungen für den schweren Lkw gegenüber den bisherigen Annahmen – eingearbeitet urden. So kommt die Veränderung des Verhältnisses on höheren Zinsen zu niedrigeren Abschreibungen dem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20201 (A) ) (B) ) Lkw genauso zugute wie die Erkenntnis, dass der Ein- fluss schwerer Achsübergänge einen geringeren Ver- schleiß von Deck- und Binderschichten der Autobahnen hat. Auch die Ausdifferenzierung in mittlere und schwere Lkw mit der entsprechenden Kostenanlastung beim mitt- leren Lkw und die nach oben korrigierte Schätzung der Fahrleistung von Pkw senken die spezifischen Mautkos- ten der Lkw. Diese Liste ließe sich noch fortsetzen und gehört der Redlichkeit halber mit erwähnt. Abschließend möchte ich noch eine kurze Bemerkung zum Verhandlungsverlauf zwischen Bund und den Län- dern machen. Es entbehrt nicht einer gewissen Schizo- phrenie, wenn einzelne Länder einen hohen Ausgabestau bei den Verkehrsinvestitionen beklagen, eine Mittelauf- stockung durch den Bund vehement fordern und gleich- zeitig dem Bund aber die entsprechenden Einnahmen verweigern wollen. In unserem gemeinsamen Interesse an einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur wurde diese Widersprüchlichkeit letztendlich doch überwun- den. Jan Mücke (FDP): Das deutsche Transportgewerbe kann im europäischen Wettbewerb nur schwer bestehen. Dies liegt mitnichten an seiner mangelnden Leistungsfä- higkeit. Vielmehr ist es im Vergleich zu Unternehmen aus dem europäischen Ausland deutlich stärker von der hiesigen hohen Steuer- und Abgabenlast betroffen. Diese setzt sich aus der absurden Mineralölsteuer ebenso zu- sammen wie aus den enormen Sozialabgaben für die Be- schäftigten. Die Einführung einer Lkw-Maut auf Bun- desautobahnen würde diese Situation noch zusätzlich verschärfen. Um dies abzuwenden, hat die damalige Bundesregierung im Jahre 2003 dem Gewerbe zugesagt, einen Ausgleich in Form eines jährlichen Harmonisie- rungsvolumens in Höhe von 600 Millionen Euro zu schaffen. Ende 2008 – ganze fünf Jahre später – vermag die Bundesregierung endlich ein Programm vorzulegen, das den Ausgleich in voller Höhe bringen soll. Bezahlen soll es das Gewerbe jedoch ganz überwiegend selbst. Der debattierte Gesetzentwurf sieht vor, dass die in die- sem Rahmen geplanten Beihilfeprogramme ausschließ- lich aus Mauteinnahmen gespeist werden. Mit anderen Worten: Die Spediteure finanzieren die Harmonisierung selbst: eine Entlastung nach Machart der Großen Koali- tion. Mit der Einführung der Lkw-Maut sollten zusätzliche Mittel akquiriert werden, um mehr der vielerorts drin- gend notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen realisieren zu können. Mit Zunahme der Mauteinnahmen hat die Koalition jedoch kontinuierlich die allgemeinen Haushaltmittel gekürzt. Dies führte dazu, dass unter Schwarz-Rot – trotz Maut – weniger in Bundesfernstra- ßen investiert wurde als zuvor unter Rot-Grün. Von zu- sätzlichem Geld für zusätzliche Projekte kann daher seit langem keine Rede mehr sein. Der Bund stiehlt sich seit Jahren zunehmend aus seiner Verantwortung. Hinzukommen soll eine weitere Kürzung der für In- vestitionen zur Verfügung stehenden Mittel, wenn der Bund sich nun auch zur Finanzierung der Beihilfepro- gramme aus dem Mauttopf bedient. Minister Tiefensee s g 1 G b e a A Ü i S z s s f g z m M n r i M n 2 r s f A d c d s l e b p n w c g d m d T a d m M k l n m g (C (D traft sich mit diesem Schritt ein weiteres Mal selbst Lü- en, wenn er behauptet, die Mauteinnahmen würden zu 00 Prozent Infrastrukturprojekten zugutekommen. Nach dem Änderungsantrag wird das Bundesamt für üterverkehr mit der Bearbeitung der Beihilfeanträge etraut. Es ist erfreulich, dass die Koalition damit einen rsten Schritt macht, das Bewilligungsverfahren näher uszugestalten. Aber es ist eben nur der erste Schritt. nsonsten besteht momentan noch allerorts Unklarheit. ber den Inhalt der zu erarbeitenden Förderrichtlinien st ebenso noch nichts Greifbares bekannt wie über den tarttermin. Der 1. Januar 2009 ist angesichts der Viel- ahl noch offener Fragen jedenfalls äußerst unwahr- cheinlich. Ebenso unverantwortlich wie durchsichtig ist die Ent- cheidung der Koalition, die für die Bewältigung dieser ür das Bundesamt für Güterverkehr zusätzlichen Auf- abe notwendigen Stellen erst in den Haushalt 2010 ein- ustellen. Diese werden ebenfalls aus den Mauteinnah- en bezahlt. Das heißt aber zugleich, dass auch diese ittel für Investitionen fehlen. Der Minister könnte sich och seltener mit dem Spaten in der Hand vor die Kame- as stellen und müsste stattdessen erklären, warum trotz mmenser Mauterhöhung und existenzgefährdenden ehrbelastungen kein spürbarer Anstieg der Investitio- en zu verzeichnen ist, ein Umstand, den es im Wahljahr 009 unbedingt zu verhindern gilt. Stattdessen sollen nach Aussage des Bundesministe- iums im Jahr 2009 die Anträge von 79 befristet Be- chäftigten bearbeitet werden. Deren Finanzierung er- olgt im Haushalt an versteckter Stelle und wird keine uswirkungen auf die Höhe der zur Verfügung stehen- en Investitionsmittel haben. Jedoch bringt sie zweifa- he Einarbeitungszeiten und eine deutliche Reduzierung er Effektivität der Verwaltung mit sich. Zudem er- cheint angesichts der 100 000 erwarteten Anträge jähr- ich die Zahl der Bearbeiter äußerst gering. Auf jeden inzelnen entfallen 1 266 Anträge. Es steht konkret zu efürchten, dass sich die Anträge beim Bundesamt sta- eln werden – ein Vorgang, der der Bundesregierung icht unbekannt ist. Auch beim Luftfahrt-Bundesamt ar und ist eine deutlich zu dünne Personaldecke Ursa- he für anhaltend lange Bearbeitungszeiten von Flug- astbeschwerden. Noch 2008 wurden Beschwerden aus en Jahren 2005 und 2006 bearbeitet. Die Koalition acht gerade den gleichen Fehler noch einmal und wird as gleiche Resultat erzielen. Leidtragende wären die ransportunternehmer. Für die FDP sind gleiche Wettbewerbsbedingungen uf dem europäischen Binnenmarkt entscheidend. Aus iesem Grund begrüßt sie die Harmonisierungsmaßnah- en zugunsten des deutschen Gewerbes. Dass es diese aßnahmen letztlich dann doch selbst bezahlen soll, onterkariert diese Absicht. Wir werden daher den vor- iegenden Gesetzentwurf ablehnen. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Die Lkw-Maut für ei- en 40-Tonner kostet zwischen 60 und 82 Cent pro Kilo- eter. Sie gilt auf dem gesamten Straßennetz. Und sie ilt für alle Lkw ab 3,5 Tonnen. Dass ist weder eine öko- 20202 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) logische Wunschvorstellung noch eine Horrorvision. Das ist schlicht Realität. Natürlich nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz. In Deutschland kostet die Lkw- Maut für große Lkw derzeit zwischen 11 und 15,5 Cent pro Kilometer. Nach langem Hickhack haben sich Bund und Länder nun zum Glück darauf geeinigt, dass die Maut nächstes Jahr erhöht werden kann. Sie kostet dann für große Lkw zwischen 15,5 und 28,7 Euro. Das Niveau der deutschen Lkw-Maut liegt dann nicht mehr nur bei einem Sechstel, sondern bei einem Viertel der Schweizer Lkw-Maut. Trotzdem wurde und wird so getan, als ob Deutschland deswegen kurz vor dem wirt- schaftlichen Kollaps steht. Die Schweiz ist aber nun wahrlich kein wirtschaftliches Krisenland. Ich glaube, das werden auch diejenigen nicht behaupten, die gegen die Mauterhöhung sind. Natürlich freut sich die verladende Wirtschaft nicht, wenn die Transportkosten steigen. Auf die Endpreise wirkt sich aber selbst die Schweizer Maut nur minimal aus. Um ganze 0,5 Prozent ist das Preisniveau dort ge- stiegen. Das ist verkraftbar, meine ich. Bei all dem geht es ja nicht darum, ohne Sinn und Verstand die Spediteure zu schikanieren. Es geht doch darum, dass die Wegekosten angelastet werden. Das, was der Bau der Straßen gekostet hat, und das, was Lkw zu deren Abnutzung beitragen, sollen Lkw auch bezah- len. Dass der Widerstand gegen die Mauterhöhung und damit gegen dieses Prinzip ausgerechnet aus der Wirt- schaft und ihrem Sprachrohr, der FDP, kommt, verwun- dert doch sehr. Das klingt mir doch sehr nach Autobahn- sozialismus. Dabei war die Tatsache, dass ausländische Lkw früher umsonst die Autobahnen befahren durften und nicht in Deutschland tankten, ein Grund dafür, dass die Einführung der Lkw-Maut eine breite gesellschaftli- che Zustimmung erfahren hat. Nun müssen sich auch ausländische Lkw an den Wegekosten im „Transitland Nr. 1“ beteiligen. Mit der Mauterhöhung steigt der Bei- trag ausländischer Lkw zur Finanzierung deutscher Ver- kehrsinvestitionen. Zusammen mit der Mautkompensation – und nur um die geht es bei diesem Gesetz ja – wird aus der Lkw- Maut ein Wettbewerbsvorteil für deutsche Spediteure oder vielmehr ein Abbau bestehender Wettbewerbsnach- teile. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu. Dieser Abbau bestehender Wettbewerbsnachteile lässt sich ge- nau beziffern. Er beträgt ab nächstem Jahr 600 Millionen Euro im Jahr, bislang sind es nur 250 Millionen Euro. Dieser Zusammenhang ist natürlich allen bekannt, die sich mit der Lkw-Maut befassen. Umso erstaunlicher finde ich es, dass dies in der öffentlichen Diskussion um die Mauterhöhung so gut wie keine Rolle gespielt hat. Und umso ärgerlicher finde ich es, dass die 350 Millio- nen Euro mehr von der Spediteurslobby nicht gewürdigt werden. Die Forderung, diese nicht aus der Lkw-Maut, sondern aus dem Haushalt zu finanzieren, halte ich für unverschämt. Das kommt einer Aufkündigung des Mautkompromisses gleich. Denn nur weil die Bundesre- gierung unsägliche fünf Jahre für eine EU-konforme Re- gelung zur Kompensation der nationalen Spediteure ge- braucht hat, nur deswegen lag doch die durchschnittliche M W d d N S k r s M b z s S g a w g m E – s m s r m M a k m 2 2 g 1 1 r g d r 5 z z c g m d d I h m h z (C (D authöhe um 1,5 Cent unter den 15 Cent, die das alte egekostengutachten errechnet hatte. Die nun beschlossene Mauterhöhung geht zu mehr als er Hälfte auf den Mautkompromiss zurück. Dieser Teil er Mauterhöhung bedeutet deswegen nicht nur keinen achteil, sondern sogar einen Vorteil für die nationalen pediteure, wie ich eben ausgeführt habe. Nur die weiteren 1,3 Cent gehen auf das neue Wege- ostengutachten zurück. Und da hat die Bundesregie- ung schon 0,7 Cent herausgerechnet, damit der Mautan- tieg nicht ganz so abrupt ausfällt. Der Anstieg der authöhe ist allerdings immer noch recht drastisch. Ich egrüße zwar, dass die Maut für EURO-III-Lkw nun in wei Stufen erhöht wird. Besser wäre allerdings gewe- en, die Maut für alle Emissionsklassen in zwei oder drei tufen anzuheben. Das wäre umweltpolitisch vertretbar ewesen, hätte die abrupte Preissteigerung aber etwas bgemildert. Das wollte der Bund anscheinend nicht, eil er die Einnahmen bereits verplant hat. Apropos Einnahmen: Mit den Rechenkünsten der Re- ierung ist es nicht weit her. Der Bund-Länder-Kompro- iss zur Mauthöhe soll angeblich nicht zu niedrigeren innahmen führen. Nun ja. Für etwa 50 Prozent der Lkw die EURO-III-Lkw – wird die Maut um 2 Cent ge- enkt. Für die anderen 50 Prozent soll die Maut 0,1 Cent ehr betragen. Dass die Einnahmen da gleich bleiben ollen, können Sie nicht einmal einem Grundschüler ein- eden. 2009 und 2010 hätte man auf einen Teil der Einnah- en verzichten können. Dafür hätte man ab 2012 die aut und damit die Einnahmen weiter erhöhen können, ls es nun vorgesehen ist. Das hätte auch einen relativ onstanten Einnahmefluss zur Folge. Nun kommt es zur erkwürdigen Entwicklung, dass die Maut 2009 und 011 die höchsten Einnahmen bringen wird, diese ab 012 kontinuierlich sinken werden. Dabei sagt das We- ekostengutachten klar, dass die Maut 2012 von 17 auf 8 Cent steigen müsste. Jetzt werden es 2009 eher 18 bis 9 Cent, die erst in einigen Jahren auf die von der Regie- ung genannten 16,3 Cent absinken werden, wenn es ei- entlich 18 sein müssten. Das macht keinen Sinn. Umweltpolitisch wäre ein etwas langsamerer Anstieg er Maut zu verkraften gewesen. Die Anreize zur Um- üstung älterer Lkw wären ausreichend gewesen. Aber 0 Prozent der Lkw-Flotte kann man nicht mal eben in wei Monaten alle mit einem Partikelfilter ausstatten, umal es auch noch nicht für alle Fahrzeugmodelle sol- he Filter gibt; zum Glück aber für die meisten. Ich be- rüße, dass der Einbau eines Partikelfilters aus dem De- inimus-Programm gefördert werden soll. Dafür schafft ieses Gesetz die rechtliche Grundlage. Ein Grund mehr, iesem zuzustimmen. Winfried Herrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ch begrüße, dass der Bundesrat am Freitag die Mauthö- everordnung beschlossen und damit den Weg frei ge- acht hat für eine stärkere Mautspreizung und eine Er- öhung der Einnahmen, die der Verkehrsinfrastruktur ugutekommen werden. Es freut mich besonders, dass in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20203 (A) ) (B) ) letzter Minute auch Roland Koch für die Mauterhöhung gestimmt hat, denn die Haltung vieler Bundesländer habe ich als unehrlich empfunden. Da wird immer wie- der eine Erhöhung der Verkehrsinvestitionen eingefor- dert und gleichzeitig gegen die Mauterhöhung gewettert. Das ging logisch nicht zusammen, und Roland Koch hat das am Ende auch noch gemerkt. Das vorliegende Gesetz schafft die Möglichkeit, deut- sche Lkw-Spediteure im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz um 600 Millionen Euro zu entlasten. Damit wird der Mautkompromiss von 2003 eingelöst. Die För- derung von Umweltschutz und Sicherheit, die darüber möglich wird, ist sinnvoll und sehr zu begrüßen. So ist es zum Beispiel mit den De-minimis-Beihilfen auch möglich, die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern geför- dert zu bekommen. Leider hat der Bundesrat den Anreiz für die Nachrüstung von Euro-III-Lkw gerade gesenkt. Aber – das sage ich auch an die Adresse der Spediteure – die nächste Mauterhöhung kommt bestimmt. Es wäre daher falsch, auf die Nachrüstung zu verzichten, mit der Lkw in die Euro-IV-Mautstufe aufsteigen. Dies trägt zum Werterhalt der Lkw bei und zum Umweltschutz. Es ist bekannt, dass uns die Mauterhöhung nicht weit genug geht. Wir sind für eine Ausweitung der Maut in einem ersten Schritt auf alle fernverkehrsrelevanten Bundesstraßen und auf Lkw ab 3,5 Tonnen, wie es in Öster- reich und in vielen anderen Ländern längst Standard ist. Im Rahmen der Verhandlungen über die neue Euro- vignettenrichtlinie sollte sich die Bundesregierung für eine vollständige Anrechnung der externen Kosten ein- setzen. Es kann nicht sein, dass Klimaschäden und Un- fallfolgekosten nicht in die Berechnung der externen Kosten aufgenommen werden. Außerdem müssen die Klimakosten deutlich höher bewertet werden, als es das Methodenhandbuch vorgibt. Statt einer Vielzahl kompli- zierter Auf- und Abschläge sind wir für eine pauschale Anlastung der externen Kosten mit 60 Prozent auf die Infrastrukturkosten. Wir sind auch dafür, dass statt einer Festlegung von Maximalbegrenzungen für die Lkw- Maut in der Richtlinie ein Mindestmautsatz definiert wird, der in allen Mitgliedstaaten verpflichtend einge- führt wird. Denn es kann nicht sein, dass der Schienen- güterverkehr verpflichtend Trassenpreise entrichten muss, während Lkw gerade in den neuen Mitgliedstaaten auf vielen Autobahnen, die mit Mitteln der EU kofinan- ziert worden sind, mautfrei fahren. Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Verord- nung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschrif- ten und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuge- stimmt und damit die Weichen dafür gestellt, dass wir die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verstetigen und deutlich erhöhen können. Die Lkw-Maut leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zum Sub- stanzerhalt der Bundesautobahnen. Wir stellen für die Zukunft sicher, dass die von den Lkw verursachten In- frastrukturkosten von diesen auch getragen werden und e E A d n k k f j I u W w B D 2 z f s 2 J s s Z 2 w w s B E v f g z K a m A B b E t f a z r m m u r (C (D ntsprechende Infrastrukturinvestitionen zum Bau und rhalt der Autobahnen vorgenommen werden können. llein die schweren Lkw verursachen rund 45 Prozent er gesamten Wegekosten der Bundesautobahnen. Unsere Ziele bei der Anpassung der Mauthöheverord- ung und der Änderung des Autobahnmautgesetzes sind lar: Wir wollen eine Verstetigung und deutliche Verstär- ung der erforderlichen Investitionen in die Verkehrsin- rastruktur erreichen. Gerade in der gegenwärtigen kon- unkturellen Ausgangslage werden solche ergänzenden mpulse dringend benötigt zur Stützung der Konjunktur nd zur Sicherung vieler Arbeitsplätze in Deutschland. ir sollten zudem nicht aus dem Blick verlieren, dass ir mit den Änderungen auch dazu beitragen, die in der undesregierung vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Mehr Maut bedeutet vor allem mehr Investitionen; urch die Neufestsetzung der Maut werden im Jahr 009 rund 1 Milliarde Euro mehr an Mauteinnahmen er- ielt, die zusätzlich für Investitionen in die Verkehrsin- rastruktur, insbesondere für die Straße, zur Verfügung tehen. Über den Finanzplanungszeitraum von 2009 bis 012 werden es durchschnittlich 740 Millionen Euro pro ahr an Mehreinnahmen für die Verkehrsinvestitionen ein. Angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums ind diese Mittel unverzichtbar. Wir müssen mit einer unahme des Lkw-Verkehrs auf unseren Fernstraßen bis 025 um über 80 Prozent rechnen. Um Mobilität angesichts dieses enormen Verkehrs- achstums langfristig zu sichern, brauchen wir einen eiteren Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Sonst tehen die deutsche Wirtschaft und die Bürgerinnen und ürger, die auf das Auto angewiesen sind, im Stau. Die genannten durchschnittlich rund 740 Millionen uro Mehreinnahmen pro Jahr ergeben für die nächsten ier Jahre rund 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln ür Infrastrukturmaßnahmen. Gerade in der gegenwärti- en konjunkturellen Ausgangslage sind derartige ergän- ende Impulse ein wichtiger Beitrag zur Stützung der onjunktur und zur Sicherung vieler Arbeitsplätze. Wer uf rund 3 Milliarden Euro für zusätzliche Infrastruktur- aßnahmen verzichtet, der gefährdet damit letztlich viele rbeitsplätze. Mit der stärkeren Spreizung der Mautsätze sowie der egünstigung von mit Partikelfiltern nachgerüsteten Lkw ei der Maut, werden wir einen wichtigen Beitrag zur rreichung der nationalen Klima- und Umweltziele leis- en, und wir werden einen deutlichen Investitionsanreiz ür den Einsatz emissionsarmer Lkw geben. Heute steht die Änderung des Autobahnmautgesetzes uf der Tagesordnung, das in direktem Zusammenhang ur Änderung der Mauthöheverordnung zu sehen ist. Es egelt unter anderem die Verwendung von Mauteinnah- en für Maßnahmen zur Förderung deutscher Unterneh- en im Straßengüterverkehr. Von Beginn an war klar, dass die Erhöhung der Maut ntrennbar mit der Umsetzung weiterer Harmonisie- ungsmaßnahmen verbunden sein wird. Der bislang ab- 20204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) gesenkte Mautsatz wird zur vollen Finanzierung der im Jahr 2003 gegebenen Harmonisierungszusage von jähr- lich 600 Millionen Euro eingesetzt werden. Er wird da- mit zu einer Entlastung des deutschen Straßengüterver- kehrs durch konkrete Fördermaßnahmen führen. Neben den bereits bestehenden Entlastungsmaßnah- men wie der Kfz-Steuer-Absenkung und dem Förderpro- gramm für emissionsarme Lkw – Innovationsprogramm – sollen außerdem ein Klein-Beihilfe-Programm – soge- nannte De-minimis-Förderung – sowie ein Förderpro- gramm für Aus- und Weiterbildung aufgelegt werden. Unter diese De-minimis-Förderung fällt ein Programm mit Maßnahmen zur Qualifizierung, Beschäftigung, Si- cherheit und Umweltschutz. Daneben wollen wir die Aus- und Weiterbildung in einem gesonderten Pro- gramm fördern. Das gesamte Maßnahmenpaket liegt im Interesse der Zukunftsvorsorge für den Standort Deutschland. Wir sorgen damit für mehr Investitionen in die Infrastruktur, für einen verbesserten Klimaschutz und eine Stützung der Konjunktur. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Tagesordnungspunkt 38) Ingrid Fischbach (CDU/CSU): Ohne Wenn und Aber: das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Das sagt nicht nur der Bericht über die Auswirkungen des Bun- deselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den das Parlament nun vorliegen hat, nein, die Eltern sagen es selber. Und wer ist besser geeignet, das zu beurteilen, als die Betrof- fenen? Das Elterngeld hat annähernd 100 Prozent der Fami- lien in Deutschland erreicht, deren Kinder im ersten Quartal 2007 geboren wurden. Damit stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch die Inan- spruchnahme der Partnermonate ermöglichen wir insbe- sondere Vätern, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbrin- gen. Haben vor Einführung des Elterngeldes lediglich 3,5 Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch genommen, liegt der Anteil der Väter, deren Elterngeldanträge für Kinder bewilligt wurden, die von Anfang Januar 2007 bis Ende März 2007 geboren wurden, bei knapp 16 Pro- zent. Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wege in die Vaterschaft“ macht zudem deutlich: Erstens. Junge Männer wollen Familie. Sie wollen Kinder. Mehr als neun von zehn der befragten kinderlo- sen Männer sagen Ja zu Kindern. Allerdings – und das spricht für das verantwortungsbewusste Denken junger Männer – 95,5 Prozent der befragten Männer sehen es als ihre Aufgabe an, der Familie ein Heim bieten zu kön- nen. Dabei ist die wichtigste Voraussetzung für die Va- terschaft, eine Familie ernähren zu können. Deshalb war f l e z V u d n M B t g d g w m n w e E d r d t w g e d m g d R u e s d A z L d b G j d r k u t d n d A d (C (D ür nahezu für ein Drittel – 57,2 Prozent – der potenziel- en Väter klar, ein Kind solle erst dann kommen, wenn s die finanzielle Seite zulässt. Zweitens. Die Bertelsmann-Studie hat aber auch ge- eigt, dass neben einer finanziellen Grundlage für viele äter auch wichtig ist, später Zeit für das Kind zu haben nd sich an der Betreuung zu beteiligen. Durch das Engagement der Väter bei der Betreuung er Kinder profitieren sowohl Kind als auch Vater; denn ur so kann eine echte Bindung entstehen. Aber auch ütter profitieren davon, weil die Väter endlich ihren eitrag dazu leisten, den Müttern den Rücken freizuhal- en, in das Berufsleben zurückkehren zu können. Die Er- ebnisse der Evaluation zum Elterngeld zeigen es ganz eutlich: Fast jede zweite Mutter gab bei den Befragun- en an, nach weniger als anderthalb Jahren wieder er- erbstätig zu sein. Auch sind viele Mütter – 39 Prozent – it ihrer beruflichen Planung zufrieden. Um die positiven Effekte des Elterngeldes jedoch och weiter zu stärken, nimmt der aktuelle Gesetzent- urf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- lterngeld- und Elternzeitgesetzes vor der Debatte des valuationsberichtes Änderungen vor, deren Notwen- igkeit bereits jetzt deutlich wurde. Neben der Einfüh- ung einer Mindestbezugsdauer von zwei Monaten und er Einführung einer sogenannten Elternzeit für Großel- ern bei minderjährigen Eltern beinhaltet der Gesetzent- urf auch die Möglichkeit für Eltern, den ursprünglich estellten Elterngeldantrag – auch ohne Begründung – inmalig zu ändern. Außerdem wird für Wehr- und Zivil- ienstleistende eine Erweiterung des maßgeblichen Be- essungszeitraums vorgesehen. Die Änderungen, auf die ich im Folgenden näher ein- ehen möchte, können nach der Zustimmung des Bun- esrates zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Besonders am Herzen lag uns die noch ausstehende egelung für Großeltern, die ihre Enkelkinder betreuen nd erziehen. Die Neuregelung sieht vor, dass Groß- ltern in diesen besonderen Fällen auch Elternzeit bean- pruchen können. Für den Anspruch auf Freistellung von er Arbeit müssen bei diesen Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmern auch die grundsätzlich für den Eltern- eitanspruch geltenden Voraussetzungen – zum Beispiel eben in einem Haushalt – vorliegen. Sinn und Zweck er Regelung ist die mögliche Unterstützung von Eltern ei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die roßeltern, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als unger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbil- ung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum egulären Abschluss braucht. Da Eltern nach dem Grundgesetz bis zur Volljährig- eit ihres Kindes das Recht und die Pflicht haben, sich m das Wohl ihres Kindes zu sorgen und ihr Kind zu un- erstützen, knüpft die Vorschrift in der ersten Variante an ie Minderjährigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils des eugeborenen Kindes an. Minderjährige Eltern sind in er Regel noch schulpflichtig bzw. befinden sich in der usbildung. Die Regelung soll es ihnen ermöglichen, ie aktuell angestrebte schulische oder berufliche Aus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20205 (A) ) (B) ) bildung abzuschließen. Die Großeltern können den jun- gen Eltern und ihrem Enkelkind helfen, die zunächst oft schwierige Situation im Anschluss an eine „Teenager- Schwangerschaft“ zu bewältigen. Auswirkungen dieser in der Lebenswirklichkeit üblichen familiären Unterstüt- zung können so abgemildert werden. Obwohl junge volljährige Eltern selbst nicht mehr un- ter elterlicher Sorge stehen, sind ihre Lebensumstände oft mit denen minderjähriger Eltern vergleichbar. Daher soll in der zweiten Variante jungen Volljährigen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnene schulische oder berufliche Ausbildung ohne erhebliche Verzögerung fortzusetzen und abzuschließen. Hiermit kann eine wesentliche Vo- raussetzung für den Einstieg in das Berufsleben geschaf- fen werden, damit die Eltern ihre wirtschaftliche Exis- tenz in den Folgejahren sichern können. Um die Interessen der jungen Eltern bzw. der Großeltern und die der Arbeitgeber angemessen zu berücksichtigen, wird der für die Elternzeit der Großeltern nutzbare Zeitraum auf die letzten beiden Ausbildungsjahre des anspruchs- vermittelnden Elternteils bezogen. Andernfalls würde auch der besonderen Konstellation bei „Teenager- Schwangerschaften“ sachlich nicht mehr hinreichend Rechnung getragen. Allen Beteiligten wird in dieser Si- tuation so eine reale Chance geboten, im Hinblick auf die Absicherung der Lebenssituation der jungen Familie zusammenzuwirken. Im Interesse eines zügigen Ausbildungsabschlusses wird aber durch die Erweiterung des Kreises der An- spruchsberechtigten alternativ den Auszubildenden die Möglichkeit eröffnet, den Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit zu vermitteln, wenn keiner der Elternteile selbst Elternzeit in Anspruch nimmt. In diesem Fall kön- nen die Großeltern die Rolle des minderjährigen Eltern- teils oder wegen seiner fortgesetzten Ausbildung einge- schränkten Elternteils übernehmen. Insgesamt gesehen bleibt es aber bei dem mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz intendierten Grundsatz, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder vorrangig selbst widmen sol- len. Dem entspricht auch, dass die Eltern, nicht aber die Großeltern, Elterngeld in Anspruch nehmen können. Auszubildende, die ihre Ausbildung fortsetzen, gelten nach § 1 Abs. 6 BEEG als nicht voll erwerbstätig und können bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvorausset- zungen Elterngeld beanspruchen. Der Anspruch der Großeltern auf Elternzeit setzt wie bei allen anderen Elternzeitberechtigten nach § 15 Abs. 1 BEEG voraus, dass die oder der Anspruchsbe- rechtigte mit dem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind selbst betreut und erzieht. Es wird nicht vorausge- setzt, dass der anspruchsvermittelnde Elternteil ebenfalls mit im Haushalt der Großeltern lebt. Die Großelternteile haben bei Vorliegen aller entsprechend erforderlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die Betreuung ih- res Enkelkindes zu teilen und gleichzeitig ihrer Beschäf- tigung in Teilzeit nachzugehen und so die Bindung an das Unternehmen aufrechtzuerhalten. Weil die Nutzung der Partnermonate an den Wegfall des vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkom- m § n E E M t s r d h d z g m E a s m e t e g s t A D f g w B a Ä n G b l R d d d S w m W t n c b r z N g g d e (C (D ens gebunden ist, eröffnet die bisherige Regelung in 4 BEEG unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten je achdem, ob vor der Geburt beide Eltern oder nur ein lternteil Erwerbseinkommen erzielt haben. Waren beide lternteile vor der Geburt erwerbstätig, erfüllt schon die utter die Voraussetzung der Partnermonate und der Va- er könnte auch einen einzelnen Elterngeldmonat in An- pruch nehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht hier eine Ände- ung insofern vor, als dass wir nun eine einheitliche Min- estbezugsdauer von zwei Monaten für alle Eltern vorse- en, die Elterngeld in Anspruch nehmen möchten. Mit ieser Änderung wird eine intensivere Bindung auch des weiten Elternteils zum Kind unterstützt. Vätern wird egenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich ehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Die Flexibilität des lterngelds bleibt bestehen, da die Elterngeldmonate uch weiterhin nicht am Stück genommen werden müs- en, sondern frei auf den Zeitraum der ersten 14 Lebens- onate des Kindes verteilt werden können. Gesetzlich geregelt war bisher, dass der Antragsteller inmal – in besonderen Härtefällen – den Antrag auf El- erngeld ändern kann. Die Praxis hat jedoch zeigt, dass s weitere Fälle gibt, in denen eine Änderung des Eltern- eldantrags für die Familie wichtig sein kann, zum Bei- piel der plötzliche Erhalt eines Arbeitsplatzes. Zukünf- ig soll deshalb der Antrag auf Elterngeld auch ohne ngabe von Gründen einmal geändert werden können. er Verzicht auf eine Begründung erhöht die Flexibilität ür die Eltern und entlastet die Verwaltung von einer Be- ründungsprüfung. Die Möglichkeit einer einmaligen eiteren Änderung im besonderen Härtefall, wie zum eispiel bei Tod eines Elternteils oder einer plötzlich uftretenden schweren Krankheit, bleibt unberührt. Die nderung ist wie die erste Antragstellung für drei Mo- ate rückwirkend möglich. Eine weitere Änderung, die wir mit dem vorliegenden esetzentwurf vornehmen werden, betrifft die Arbeitge- erbescheinigung. Durch die Änderung wird die Rege- ung zur Arbeitgeberbescheinigung den entsprechenden egelungen im Unterhaltsvorschussgesetz und im Bun- eskindergeldgesetz angepasst. Die Änderung sieht vor, ass der Arbeitgeber – soweit erforderlich – der zustän- igen Behörde eine Bescheinigung über Arbeitslohn, teuern und Sozialabgaben auszustellen hat und nicht, ie bisher, diese dem Arbeitnehmer ausstellen muss. Eine letzte Änderung, auf die ich gerne eingehen öchte, betrifft die Wehr- und Zivildienstleistenden. Der ehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz und dem Vier- en Abschnitt des Soldatengesetzes sowie der Zivildienst ach dem Zivildienstgesetz haben ihre besondere rechtli- he Grundlage im Wehrverfassungsrecht. Sie sind mit esonderen Einschränkungen auch hinsichtlich der Be- ufsausübungsfreiheit verbunden. Wehr- und Zivildienst- eiten sollen und dürfen natürlich daher nicht zu einem achteil bei der Berechnung des einkommensabhängi- en Elterngelds führen. Da sich die Höhe des Eltern- elds, soweit es 300 Euro überschreitet, nach der Höhe es im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes rzielten steuerpflichtigen Erwerbseinkommens berech- 20206 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) net, kann das nach der Geburt des Kindes zustehende El- terngeld durch im Bemessungszeitraum liegenden Wehr- und Zivildienstzeiten ohne entsprechendes Erwerbsein- kommen verringert werden. Diesen Nachteil wollen wir nun ausgleichen, indem die betroffenen Monate – wie in den Fällen schwangerschaftsbedingter Erkrankung – aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen und durch weiter in der Vergangenheit liegende Monate ersetzt werden. Das Elterngeld ist und bleibt ein Erfolg. Das zeigen die Umfragen der Evaluation, und das zeigt die anstei- gende Geburtenrate. Im vergangenen Jahr sind laut Sta- tistischem Bundesamt 12 000 Kinder mehr geboren wor- den als im Vorjahr 2006. Dies zeigt, dass die von der Bundesregierung getroffenen familienpolitischen Maß- nahmen einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten und somit Maßnahmen sind, die den Wünschen und Bedürfnissen vieler Familien ent- sprechen. Dieter Steinecke (SPD): Das Bessere, so lautet ein altes Sprichwort, ist der Feind des Guten. Und so beraten wir heute über Änderungen an einem ausgesprochen gu- ten und gelungenen Gesetz. Das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, in Kraft getre- ten am 1. Januar 2007, stellt einen wahrhaftigen Meilen- stein in der bundesdeutschen Familienpolitik dar. Wir haben gerade in dieser Woche intensiv über die bisheri- gen Erfahrungen beraten. Und in der Grundlage waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der meisten Frak- tionen einig: Es ist ein gutes Gesetz, das seine Zielset- zungen weitgehend erreicht. Das Elterngeld- und Eltern- zeitgesetz wirkt. Diese Wirkungen sind durchaus vielfältig. Ich habe nicht die Zeit, alle Auswirkungen detailliert darzustellen und zu bewerten. Daher beschränke ich mich auf zwei in meinen Augen grundlegende Aspekte. Das Elterngeld ist ein wesentlicher Beitrag zur Be- kämpfung von Kinder- und Elternarmut in unserem Lande. Junge Eltern müssen nicht mehr erhebliche Ein- kommenseinbußen durch die Geburt ihres Kindes oder ihrer Kinder befürchten. Paare, in denen beide Partner erwerbstätig sind, bekommen das wegfallende Einkom- men zu 67 Prozent ersetzt. Für die Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen gilt sogar ein noch höhe- rer Satz. Paare mit nur einem Verdiener bekommen eine Zusatzleistung, ebenso Bezieher von Grundsicherungs- leistungen. Das Elterngeld wird nämlich nicht auf Leis- tungen nach SGB II angerechnet. Dies ist sozial ausge- wogen, ist sozial gerecht. Doch die Wirkung des Gesetzes ist nicht nur rein wirtschaftlicher Natur. Es hat vielmehr tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben innerhalb der jungen Fa- milien in unserem Land. Ich spiele hier vor allem auf die Rolle der Väter an. Im letzten Quartal 2006 gab es das Elterngeld noch nicht, wohl aber das Erziehungsgeld. Selbiges wurde damals zu 3,5 Prozent von Männern in Anspruch genommen. Bereits im ersten Quartal des El- terngeldes betrug der Väteranteil bezogen auf die bewil- l F z k i E s A g M u P e n s s t s u a K l m ü d k z R a n 6 m E t g u b W e n u z g h n w g w s g f d w (C (D igten Anträge 7 Prozent. Dieser Anteil wuchs in der olge deutlich und wird weiter ansteigen. Bezieht man usätzlich die Geburtenzahlen in die Betrachtung ein, so ommt man zu einer erstaunlichen Zahl: 15 Prozent aller m Jahre 2007 geborenen Kinder haben einen Vater, der lternzeit genommen hat. Vielfach ist zu hören, dass diese Zahl noch zu niedrig ei. Ich kann und will da keine Zielgröße vorschlagen. ber ich stelle fest, dass diese Zahl einen grundlegenden esellschaftlichen Wandel widerspiegelt. Viele junge änner nehmen die Gelegenheit dankbar an, intensiver nd aktiver als ihre Väter am Familienleben, an der flege und Erziehung ihrer Kinder teilzuhaben. Das ist ine positive gesellschaftliche Entwicklung. Drauf kön- en wir als Urheberinnen und Urheber des Gesetzes tolz sein, besonders wir Sozialdemokraten. Ich betone hier meine Fraktionszugehörigkeit aus be- onderem Grund. Denn dass eine moderne Familienpoli- ik auch die Männer aktiver in ihre Familien einbinden ollte, war uns Sozialdemokraten schon lange klar, als ns und übrigens auch der zuständigen Bundesministerin us reaktionären Kreisen der Union noch diffamierende ampfbegriffe wie „Windelpraktikum“ oder „Wickelvo- ontariat“ entgegenschallten. Diese Erkenntnis ist für ich als Vater nicht neu: Ich hätte mich seinerzeit sehr ber die Möglichkeit gefreut, mich intensiver um meine amals neugeborene, mittlerweile erwachsene Tochter ümmern zu können. Ich bin halt fünfundzwanzig Jahre u früh zur Welt gekommen. Das Umdenken hinsichtlich der gesellschaftlichen olle junger Väter ist inzwischen auch in der Wirtschaft ngekommen. Eine repräsentative Umfrage unter Perso- alverantwortlichen hat ergeben, dass es mehr als 0 Prozent begrüßen, wenn auch Väter Elternzeit neh- en. Auch hier zähle ich mich dazu, diesmal in meiner igenschaft als Arbeitgeber: Gerade vor wenigen Mona- en hat einer meiner männlichen Mitarbeiter Elternzeit enommen, und ich durfte mitbekommen, wie gut ihm nd seiner jungen Familie diese Zeit getan hat. Ich fasse kurz zusammen: Wir Sozialdemokraten ha- en im Wahlkampf 2005 ein Elterngeld versprochen. ir haben dieses Versprechen zum Jahresbeginn 2007 ingelöst und das Erziehungsgeld durch ein Elterngeld ach skandinavischem Vorbild abgelöst. Der Erfolg gibt ns Recht: Leistungen nach dem Elterngeld- und Eltern- eitgesetz werden von fast 100 Prozent der Familien an- enommen. Nahezu 75 Prozent der Gesamtbevölkerung alten die Regelung für gut. Ich sagte es bereits eingangs: Nichts ist so gut, dass es icht noch besser gemacht werden könnte. In diesem Be- usstsein sind die Folgen des Elterngeld- und Elternzeit- esetzes seit seinem Inkrafttreten sorgfältig beobachtet orden. Sie werden auch in Zukunft einem wissen- chaftlichen Monitoring unterliegen. Das gibt Bundesre- ierung und Parlament die Möglichkeit, Gesetzesfolgen rühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls rasch zu han- eln. Genau das tun wir gerade. Wir reagieren auf vier Erkenntnisse. Erstens. Vielfach erden in unserem Lande sehr junge Menschen Eltern, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20207 (A) ) (B) ) die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befin- den. Um diese zu beenden, nehmen sie die Hilfe ihrer El- tern in Anspruch, also der Großeltern des Kindes. Diese Großeltern, obwohl quasi „Doppeleltern“, konnten bis- her keine Elternzeit beanspruchen. Zweitens. Vereinzelt musste Elterngeld für weniger als zwei Monate bewilligt werden. Drittens. Wehr- und Zivildienstleistende hatten mitun- ter nicht zu rechtfertigende Nachteile bei der Berech- nung des Elterngeldes. Viertens. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein einmal gestellter und bewilligter Antrag nur in Härtefäl- len geändert werden. Dadurch konnten junge Mütter und Väter nicht immer flexibel genug auf sich ändernde Er- werbssituationen reagieren. In all diesen Punkten schaffen wir mit dem vorliegen- den Entwurf Abhilfe und machen ein gutes, gelungenes und wirkungsvolles Gesetz noch besser. Es ist, je nach Sichtweise und Situation, ein altes so- zialdemokratisches Problem wie eine alte sozialdemo- kratische Tugend: Selbstzufriedenheit ist unsere Sache nicht. Wir begnügen uns nicht mit dem Erreichten, wir legen nie die Hände in den Schoß. So muss ich denn auch abschließend feststellen, dass das Bessere seinen Feind findet im noch viel Besseren. So wird auch in Zu- kunft noch über die eine oder andere Frage im Zusam- menhang mit dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz zu reden sein. Beispielweise ist es für die SPD weder ge- recht noch der Sache dienlich, dass Paare, die gleichzei- tig in Elternteilzeit sind, ihre Anspruchsmonate gleich- sam doppelt verbrauchen. Das muss geändert werden. Eine weitere offene Frage sehe ich hinsichtlich der Ein- kommens- und damit Anspruchsermittlung bei Selbst- ständigen. Doch der bisherige Gang der Gesetzgebung wie der Folgenbeobachtung und -bewertung gibt mir die tiefe Zuversicht, dass es uns auch in Zukunft gelingen wird, das Elterngeld- und Elternzeitgesetz immer wieder den gesellschaftlichen Entwicklungen und den daraus resul- tierenden Anforderungen anzupassen. Eines zeigt sich ganz deutlich: Die Belange von Kindern und Eltern in Deutschland sind bei uns in guten Händen. Das gilt auch in Zukunft. Ina Lenke (FDP): Um es gleich vorweg zu sagen: Diese Änderung des Bundeselterngeldgesetzes ist nicht auf der Grundlage einer notwendigen Evaluation des jetzt fast zwei Jahre bestehenden Elterngeldgesetzes konzipiert worden. Das Familienministerium hat die Evaluation seit Monaten angekündigt. Sie hat diese Zu- sagen nicht eingehalten. Herausgekommen ist lediglich ein Bericht mit Daten und Fakten. Das kritisiere ich für die FDP heftigst. Nun soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten eingeführt werden, die Antragstellung auf Elterngeld fle- xibilisiert, eine „Großelternzeit“ eingeführt, und Wehr- u g r d d e s A l m a d d V 8 M g r d z c F h G z m G t b b d g s f l e s w L b a a s E x z v t g m w (C (D nd Zivildienstzeiten sollen künftig die Höhe des Eltern- eldes nicht verringern. In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senio- en, Frauen und Jugend am 16. September 2008 wurde eutlich, dass sich das Konzept der Partnermonate von em eines Mindestelterngeldbezugs unterscheidet. Bei iner Mindestelterngeldbezugszeit verfällt der Gesamtan- pruch von 14 Monaten, wenn diese Mindestzeit nicht in nspruch genommen wird. Flexible Gestaltungsmög- ichkeiten der Eltern etwa durch die Zusammenlegung it Urlaubszeiten oder einer Überstundenabgeltung sind lso nicht mehr möglich. Ich befürchte, dass die Min- estbezugszeit bei beruflich stark engagierten Vätern azu führt, dass keine Elternzeit beantragt wird. Diese orschrift ist nicht erforderlich, da jetzt mehr als 9 Prozent aller Männer Elterngeld für zwei oder mehr onate in Anspruch nehmen. Der Deutsche Juristinnenbund hat eindringlich davor ewarnt, ohne ein umfassendes Konzept von Verlänge- ungstatbeständen bereits jetzt singuläre Tatbestände wie ie Wehrpflicht- und Zivildienstzeiten in das BEEG auf- unehmen, ohne auch die Einbeziehung anderer mögli- her Privilegierungstatbestände wie etwa Zeiten eines reiwilligen Sozialen Jahres zu prüfen. Also wieder mit eißer Nadel gestrickt. Bei der Großelternregelung wird erwerbstätigen roßeltern das Fernbleiben vom Arbeitgeber ohne Be- ahlung offeriert, das kaum jemand so in Anspruch neh- en wird. In der Anhörung wurde deutlich, dass ein über diesen esetzentwurf hinausgehender Reformbedarf beim El- erngeld besteht. Aus Sicht der Selbstständigen steht die estehende Teilzeitregelung oftmals einem Elterngeld- ezug entgegen. Wenn Vater und Mutter nach der Geburt es Kindes beide halbtags arbeiten und Teilzeiteltern- eld beziehen, wird der zeitliche Anspruch halbiert und chrumpft auf nur 7 Monate. Im Bundeselterngeldgesetz haben Sie selbst in § 25 estgeschrieben – ich zitiere –: „Die Bundesregierung egt dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 2008 inen Bericht über die Auswirkungen dieses Gesetzes owie über die gegebenenfalls notwendige Weiterent- icklung dieser Vorschriften vor.“ Ich fordere Sie auf: egen Sie endlich einen Bericht vor, der kein Märchen- uch ist, sondern neben den Stärken des Elterngeldes uch die notwendige Weiterentwicklung aufzeigt! Wir lehnen dieses unzureichende Änderungsgesetz b. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ich nenne die we- entlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Koalition: inheitliche Mindestbezugszeit von zwei Monaten, Fle- ibilisierung des Antrags auf Elterngeld und Unterstüt- ung von Großeltern bei sogenannten Teenieeltern. Am ergangenen Mittwoch wurde im Ausschuss der Evalua- ionsbericht zum Elterngeld von Frau von der Leyen vor- estellt. Im Ergebnis frage ich mich schon: Warum hat an mit einer Änderung des Gesetzes nicht bis dahin ge- artet und die Ergebnisse der Evaluation in den Entwurf 20208 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) einfließen lassen? Oder ist es, wie von der FDP im Aus- schuss dargelegt, keine wirkliche Evaluation, sondern eine Schönrechnung der Regierung unter Ausblendung wesentlicher Probleme? Warum wird die Mindestbezugsdauer des Elterngel- des auf zwei Monate angehoben, obwohl dies nach An- sicht von Experten eher kontraproduktiv ist hinsichtlich der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter? Dies bestätigt sich letztlich durch den Evaluierungsbericht der Regierung. Lediglich 2 Prozent der elterngeldberechtig- ten Väter nehmen die vollen zwölf Monate Elternzeit. Die meisten nehmen nur einen Monat. Soll diese Zahl jetzt reduziert werden, da diese Möglichkeit verwehrt wird? Zur Großelternzeit: Löblich, dass die Regierung end- lich einmal ein Problem erkannt hat und auch gleich ver- sucht, eine Lösung zu finden. Schade, dass die vorge- schlagene Lösung der Regierungskoalition nicht zum gewünschten Ergebnis führt, sondern in der Praxis kaum Niederschlag findet. Es geht um die Förderung von Teeniemüttern, um Mütter im Alter von bis zu 18 Jahren oder noch in Aus- bildung befindliche volljährige Mütter. In dieser Alters- gruppe dürften die Großeltern, also die Eltern der Müt- ter, in aller Regel noch im Erwerbsleben stehen. Die Möglichkeit, in dieser Situation Elternzeit zu nehmen, um sich um das Enkelkind zu kümmern, dürfte von da- her kaum in Anspruch genommen werden, da nach dem Willen der Regierungskoalition ein Elterngeld nicht ge- zahlt werden soll. Wer ersetzt den Verdienstausfall, wie es beim Elterngeld grundsätzlich vorgesehen ist? Oder sollen – der Not gehorchend – wieder vermehrt Groß- mütter aus dem Berufsleben ausscheiden, da sie in der Regel weniger verdienen als die entsprechenden Groß- väter? Das nenne ich konsequente Gleichstellungspolitik der Regierung. Die Kosten, welche durch entsprechende Zahlung ei- nes Elterngeldes an die Großeltern entstehen würden, halten sich im überschaubaren Rahmen, da von dieser Lösung nur wenige Familien betroffen sind und mit der Möglichkeit des Bezugs auch keine Lebensentwürfe ge- fördert werden, wie es von der Union unterstellt wird. Frei nach dem Motto: Geh’, mein Kind, werd’ schwan- ger, ich möchte Großelterngeld beziehen. Da ist die Koalition, allen voran ihre Ministerin, mal wieder völlig realitätsfremd. Da, wo Änderungsbedarf besteht – einer Erhöhung des Mindestelterngeldes bei gleichzeitigem Teilelterngeldbezug –, wird nichts gemacht. Hier bietet der Antrag der Linken die Lösung. Wie in unserem Antrag aufgezeigt, sollen Eltern, welche gleich- zeitig Elternzeit nehmen und die Erwerbstätigkeit redu- zieren, auch nur „reduzierte“ Elternzeit verbrauchen, also die Möglichkeit haben, ihr Kind bzw. ihre Kinder über den vollen Zeitraum der Elternmonate zu betreuen. Dies kommt auch dem erklärten Willen, die partner- schaftliche Erziehung zu fördern, entgegen. Der Ansatz der Regierungskoalition ist insoweit kontraproduktiv – aber immerhin konsequent kontraproduktiv. G f D g s v g d D g E a e l d h t m E f t S D n V k G s ü w g u t E r f w a w s r i a m d b d g t f M Z c (C (D Das Elterngeld bleibt auch nach dem vorliegenden esetzentwurf eine sozialpolitische Mogelpackung, die ür die Mehrheit der Eltern nicht hält, was sie verspricht. as Elterngeld benachteiligt Eltern mit niedrigem oder ar keinem Einkommen. Im Wissen darum, dass jedes iebte Kind in Deutschland auf einem Einkommensni- eau lebt, das es von einer angemessenen sozialen und esellschaftlichen Teilhabe ausschließt, verschärfen Sie ie Kinderarmut weiter. Und ich kann nur wiederholen: ie Auswirkungen auf Alleinerziehende sind statistisch ar nicht zu ermitteln, weil das Gesetz diesbezügliche rhebungen nicht vorsieht. Solche Problemlagen werden usgeblendet. Mit der Einführung des Elterngeldes ist prinzipiell ine positive Entwicklung in der Familienpolitik einge- eitet worden. Das findet unsere Unterstützung. Aber iese Gesetzesänderung bietet keine Lösung der beste- enden Probleme. Die Lösung wird durch unseren An- rag aufgezeigt, weshalb ich daher dringend um Zustim- ung ersuche. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die inführung eines neuen Instrumentes wie das Elterngeld ührt fast zwangsläufig dazu, dass schon schnell in De- ailfragen Korrektur- oder Verbesserungsbedarf ansteht. o verhält es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf. as Anliegen, hier erste Änderungen vorzunehmen, ist achvollziehbar. Nicht nachvollziehbar allerdings ist das erhalten der Bundesregierung: Erst hieß es, wir machen eine Änderungen, solange wir über die Wirkung des esetzes nichts wissen; dann kam dieses Änderungsge- etz, über das wir heute sprechen, ohne dass der Bericht ber die Wirkung des Elterngeldes vorlag. Dann endlich ar der Bericht erarbeitet, doch das Ministerium verzö- ert die Herausgabe um mehrere Wochen. Und bevor wir ns mit diesem Bericht parlamentarisch befassen konn- en, sollen wir zu nachtschlafender Zeit Änderungen am lterngeld beschließen, die sachlich zum Teil nicht ge- echtfertigt und wissenschaftlich nicht fundiert sind. Das inde ich eine Zumutung. Wenn die Wirkungsuntersuchung sowieso keine Aus- irkungen auf Ihre Vorschläge hat, dann hätten Sie ja uch gleich eine große Reform machen können und die irklich wichtigen Themen wie den doppelten An- pruchsverbrauch bei gleichzeitiger Teilzeit oder die Be- echnung des Elterngeldes neu regeln können. Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht – so sehe ich hre Änderungsvorschläge, und deshalb werden wir sie uch ablehnen. Grundsätzlich ist die Intention zu begrüßen, den Be- essungszeitraum bei Wehr- und Zivildienst zu verän- ern. Es gibt allerdings auch andere, vergleichbare Tat- estände. Ich möchte nur das Freiwillige Soziale Jahr, as Freiwillige Ökologische Jahr oder § 17 c Zivildienst- esetz ansprechen, die als gleichwertige Ersatzdienstzei- en gelten und die aus meiner Sicht Berücksichtigung inden müssten. Schauen wir ins wahre Leben: Ein ann und eine Frau arbeiten im Krankenhaus. Er macht ivildienst, sie ein Freiwilliges Soziales Jahr. Mit wel- her Begründung machen Sie hier Unterschiede? Vor Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20209 (A) ) (B) ) Gericht hält diese Regelung nicht stand. Das haben ih- nen die Experten in der Anhörung ganz klar bescheinigt. Zur Großelternzeit: Auch hier sehe ich die gute Idee. Doch was nutzt eine Großelternzeit ohne finanzielle Ab- sicherung? Hier profitieren vor allem Menschen, die die- ser Absicherung nicht bedürfen oder die sowieso keine Arbeit haben. Für alle anderen greift die Regelung nicht. Es erschließt sich mir auch nicht, warum die Regelung ausschließlich für Großeltern und nicht für andere nahe- stehenden Personen gelten sollte. Ich bin mit meinen Kritikpunkten noch nicht am Ende, möchte jedoch gern noch etwas zum Entschlie- ßungsantrag der Linken sagen. Wir befinden uns in vie- len Bereichen bei der Beurteilung des Elterngeldes und den hier notwendigen Reformen im Konsens. Was ich al- lerdings nicht teile, ist die Idee, die sozialpolitische Funktion des Elterngeldes auszuweiten. Das Elterngeld entspricht einer Lohnersatzleistung. Wenn wir wollen, dass das Elterngeld höher ausfällt, dann müssen wir da- ran mit Mindestlohn, Progressivmodell und geschlech- tergerechter Entlohnung etwas ändern. Nicht vergessen wollen wir auch, dass die Bundesre- gierung mit dem Elterngeld den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht hat: Die Kinderbetreuung in Deutschland ist immer noch Mangelware. Und da kann sich die Mi- nisterin hinstellen und sagen, das sei geklärt, der Ausbau laufe. Das ist mitnichten so einfach. Die Finanzierung ist immer noch nicht geklärt, denn die 8 Milliarden Euro von Ländern und Kommunen stehen eben noch nicht zur Verfügung. Und wer ein wenig Ahnung von der Finanz- situation der Kommunen hat, der weiß auch, wie schwie- rig die Lage ist. Hier hätten wir von Bundesseite mehr auf die Kommunen zugehen müssen und zudem die Län- der deutlich verpflichten müssen, ihren Anteil zu leisten. Das ist nicht geschehen. So ein handwerklicher Fehler darf einer Regierung nicht passieren. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vor- mundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 43) Ute Granold (CDU/CSU): Wir befassen uns heute erneut mit dem Familienrecht, und zwar dieses Mal ins- besondere mit dem ehelichen Güterrecht. In Deutschland wird derzeit jede dritte Ehe geschieden. Vor diesem Hin- tergrund ist die Bedeutung der Ausgleichsansprüche aus der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der betroffe- nen Eheleute von großer Relevanz. Dies ist neben dem Unterhalt, den wir gerade umfassend neu geregelt haben, und dem Versorgungsausgleich, der sich derzeit im Ge- setzgebungsverfahren befindet, nun noch der güterrecht- liche Ausgleich. Dieser ist heute, 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten, besonders aktuell. Bei der Zugewinnge- meinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güter- stand, in dem die überwiegende Mehrzahl der Ehepart- ner lebt. Bei der Scheidung müssen die Ehegatten z J g D A E s V w l t a ß d N E E t r g S a E g F b b u a g p n R w v n d E i s r R E S g d d z d E t g z p d (C (D unächst ihr gemeinsames Vermögen auseinandersetzen. eder Ehepartner erhält zudem die Hälfte des Vermö- enszuwachses, der während der Ehezeit erzielt wurde. ieser Grundentscheidung des Gesetzgebers liegt die nnahme zugrunde, dass beide Ehegatten während der he ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten gemeinsam ein- etzen und damit das während der Ehe erwirtschaftete ermögen grundsätzlich gemeinsam erarbeiten. Das deutsche Güterrecht hat sich weitestgehend be- ährt. Wir wollen daher mit dem vorliegenden Entwurf ediglich punktuelle Änderungen vornehmen. Die zen- rale Neuregelung des Entwurfs sieht vor, dass künftig uch Schulden, die bereits zum Zeitpunkt der Eheschlie- ung vorhanden waren und während der Ehe getilgt wur- en, beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. ach geltendem Recht bleiben diese Schulden bei der rmittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Ob die hepartner während der Ehe voreheliche Verbindlichkei- en eines Partners getilgt haben, ist demnach für die Be- echnung des Zugewinns ohne Belang. So muss der Ehe- atte, der während der Ehe anfänglich vorhandene chulden tilgt, diesen Vermögenszuwachs derzeit nicht usgleichen. Besonders negativ wirkt sich diese Regelung auf jene hegatten aus, die die Verbindlichkeiten des Partners til- en und zugleich eigenes Vermögen erwerben. In diesen ällen entsteht eine doppelte Ungerechtigkeit: Hier leibt nicht nur die Schuldentilgung und der damit ver- undene Vermögenszuwachs beim anderen Ehepartner nberücksichtigt. Der Ehepartner, der die Schulden des nderen getilgt hat, muss darüber hinaus auch seinen ei- enen Vermögenszuwachs zur Hälfte dem anderen Ehe- artner ausgleichen. Diese Ergebnisse sind sachlich icht gerechtfertigt und werden von den Menschen zu echt als äußerst ungerecht empfunden. Der Gesetzent- urf sieht deshalb vor, dass auch ein sogenanntes negati- es Anfangsvermögen zu berücksichtigen ist. Im Ergeb- is stellen wir damit sicher, dass beim Ausgleich alleine er Betrag maßgeblich ist, um den das Vermögen des hepartners während der Ehe wirtschaftlich gewachsen st. Des Weiteren wollen wir die Ehepartner künftig bes- er vor Vermögensmanipulationen schützen. Für die Be- echnung des Zugewinnausgleichs kommt es auf die echtshängigkeit der Scheidung an. Stichtag für das ndvermögen ist demnach also die Zustellung des cheidungsantrages. Die endgültige Höhe der Aus- leichsforderung wird aber durch den Wert begrenzt, den as Vermögen zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Schei- ung hat. Es besteht somit die Gefahr, dass in der Zeit wischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft der Schei- ung Vermögen zulasten des ausgleichsberechtigten hegatten beiseitegeschafft wird. Damit läuft die Stich- agsregelung regelmäßig ins Leere. Wir wollen deshalb den ausgleichsberechtigten Ehe- atten künftig besser vor solchen Manipulationen schüt- en. Der Gesetzentwurf sieht hierfür vor, dass der Zeit- unkt der Rechtshängigkeit nicht nur für die Berechnung es in diesem Fall rein theoretischen Zugewinnaus- 20210 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) gleichs, sondern auch für die endgültige Höhe der Aus- gleichsforderung maßgeblich ist. Eine weitere Regelung betrifft die Zeit vor Zustellung des Scheidungsantrages. Der Schutz des ausgleichsbe- rechtigten Ehegatten ist in dieser Phase nach geltendem Recht völlig unzureichend. Insbesondere gibt es für ihn keinerlei Möglichkeit, sich in dieser Phase gegen Ver- mögensverschiebungen zur Wehr zu setzen. Künftig er- hält er daher die Möglichkeit, seine Ansprüche im Wege eines vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzverfahrens zu sichern. Mit dieser Neuregelung verhindern wir, dass der andere Ehepartner wie bisher sein Vermögen ganz oder teilweise beiseiteschafft. Wir wollen zudem wie im Unterhaltsrecht eine Pflicht zur Vorlage von Belegen einführen. Damit greifen wir eine allgemeine Forderung aus der Praxis auf. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, eine Auskunftspflicht über das Anfangsvermögen einzuführen und die Auskunfts- pflicht auch auf die Fälle einer vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder eines vorzeitigen Aus- gleichs des Zugewinns zu erstrecken. Jeder Ehegatte er- hält so die Möglichkeit, sicher abzuschätzen, ob ihm ein Anspruch auf Zugewinn zusteht oder nicht. Der Entwurf enthält noch eine Reihe von weiteren Änderungen, die nicht mit dem Güterrecht zusammen- hängen. Der Entwurf bietet jedoch eine gute Gelegen- heit, um diese Neuregelungen jetzt zu realisieren: Die Regelungen zur Auseinandersetzung der ehelichen Woh- nung und des Hausrates, bisher in der sogenannten Hausratsverordnung geregelt, sollen nunmehr aus rechtssystematischen Gründen in das Bürgerliche Ge- setzbuch integriert und als Anspruchsgrundlagen ausge- staltet werden. Die Kernvorschriften der Hausratsver- ordnung werden dabei im Wesentlichen übernommen, sodass die Auseinandersetzung auch weiterhin in einem eigenen Verfahren erfolgt, das sich nicht an den von der Parteiherrschaft bestimmten Grundsätzen der Zivilpro- zessordnung orientiert und das schnell, zweckmäßig und einfach durchgeführt werden kann. Schließlich sollen mit dem Gesetz die vormund- schaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den mo- dernen Zahlungsverkehr angepasst werden. Ein Vormund oder Betreuer, der für sein Mündel oder seinen Betreuten einen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überwei- sen will, braucht dafür nach geltendem Recht die Geneh- migung des Vormundschaftsgerichts, wenn auf dem Konto mehr als 3 000 Euro Guthaben sind. Dies gilt un- abhängig vom jeweiligen Betrag. Ferner gibt es eine Reihe von Banken, die dem Betreuer die Teilnahme am automatisierten Zahlungsverkehr verweigern. Mit diesen Beschränkungen ist für den Betreuer ein nicht unerhebli- cher bürokratischer Aufwand verbunden. Wir wollen deshalb, dass Betreuer und Vormund künftig über das Gi- rokonto, das sie treuhänderisch verwalten, ohne gericht- liche Genehmigung verfügen können. Da Eltern, Ehegat- ten, Lebenspartner und Abkömmlinge schon heute von der Genehmigungspflicht befreit sind, werden hierdurch in erster Linie die Betreuer entlastet. Für den Betreuten wird es angesichts der Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht auch künftig hinrei- c w n g Z s s d r i n E z g i d E s d i t r g I l t u h e G d u n w Z G d d d a i w h b s s p t n d H d (C (D hend Schutz vor Missbrauch geben. Der Betreuer muss ie bisher Einnahmen und Ausgaben des Betreuten ge- au abrechnen und die Kontobelege einreichen. Im Übri- en werden bedeutsame Rechtsgeschäfte auch in ukunft unter dem Vorbehalt stehen, dass das Vormund- chaftsgericht sie genehmigt hat. Insgesamt handelt es ich also um einen sehr ausgewogenen Entwurf, der le- iglich moderate Änderungen im Bereich des Familien- echts vorsieht. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir n diesem Haus eine breite Zustimmung finden werden. Es hat bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Stellung- ahmen der Verbände und Betroffenen gegeben, die den ntwurf überwiegend positiv bewerten. Die Kritik be- ieht sich hier in erster Linie auf Detailfragen. Die Anre- ungen enthalten eine Reihe von Vorschlägen, die wir m weiteren Verfahren genau prüfen müssen und die urchaus noch zu der einen oder anderen Ergänzung des ntwurfs führen können. Beispielhaft möchte ich in die- em Zusammenhang den Vorschlag nennen, wonach sich er Auskunftsanspruch auch auf Bestandsveränderungen n der Zeit seit der Trennung erstrecken sollte. Eine wei- ere Anregung, die es zu prüfen gilt, betrifft die güter- echtliche Behandlung von Wertsteigerungen bei Vermö- ensgegenständen aus dem Anfangsvermögen – etwa mmobilien –, die nicht auf der Lebensleistung der Ehe- eute beruhen. Die Reform soll zum 1. September 2009 in Kraft tre- en, zeitgleich mit dem neuen Familienverfahrensgesetz nd der Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Ich offe auf konstruktive Beratungen. Christine Lambrecht (SPD): Wir beraten heute in rster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten esetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und es Vormundschaftsrechts. Was den Zugewinnausgleich betrifft, beschäftigen wir ns mit einem Rechtsinstitut, das heute, fast 50 Jahre ach seinem Inkrafttreten, so aktuell und bedeutsam ist ie nie, da heute etwa jede dritte Ehe geschieden wird. ugleich lebt die Mehrzahl der Ehepaare im gesetzlichen üterstand, das heißt, bei einer Scheidung müssen sich ie Eheleute auch über den Zugewinnausgleich auseinan- ersetzen. Das Recht des Zugewinnausgleichs bestimmt, dass ie Eheleute je zur Hälfte an den Vermögenszuwächsen us ihrer Ehe, also dem Zugewinn, beteiligt werden. Er st Folge der während der Ehedauer bestehenden Zuge- inngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand. Dies at sich bewährt und soll vom Grundsatz her auch so leiben. Das neue Recht hält daran fest, denn ein Güter- tand muss einfach, klar und praktisch leicht handhabbar ein. Denn klar ist: Auch in Zukunft muss ein fairer und raxistauglicher Ausgleich möglich sein. Der Reformentwurf soll aber künftig zu mehr Gerech- igkeit bei der Verteilung des Zugewinns nach der Tren- ung führen. Damit steigen wir in die Beratung ein, wie er wirtschaftliche Erfolg aus der Ehezeit tatsächlich zur älfte auf die Ehepartner verteilt wird. Wie immer wer- en wir uns hierbei wieder mit den Wünschen und Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20211 (A) ) (B) ) dürfnissen der Menschen zu beschäftigen haben. Der rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie muss zeitgemäß sein und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. An dieser Richtschnur werden wir uns bei den Beratungen wie immer orientieren. Der Reformentwurf sieht zum einen vor, dass künftig bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berück- sichtigen ist, ob ein Ehepartner bereits mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Die Tilgung dieser Schulden soll mit dem Reformentwurf berücksichtigt werden. Bislang werden Schulden, die ein Ehegatte bei der Eheschlie- ßung hat, bei der Ermittlung des Zugewinns überhaupt nicht berücksichtigt. Der Ehegatte, der im Laufe der Ehe mit seinem dazu erworbenen Vermögen nur seine an- fänglich vorhandenen Schulden zurückzahlt, musste die- sen Vermögenszuwachs bisher nicht ausgleichen. Viele Menschen finden das ungerecht. Dies gilt umso mehr, wenn der Ehegatte für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten aufkommt und zusätzlich eigenes Vermögen erwirbt. Nicht allein, dass die Begleichung der Schulden und der damit verbundene Vermögenszuwachs beim Partner gar nicht mit einberechnet wird, der Ehegatte muss auch noch das eigene Vermögen bei Beendigung des Güterstandes teilen. Dies zeigt sich deutlich an einem Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich nach 20-jähriger Ehe scheiden, der Ehemann Fritz hatte bei Eheschließung gerade ein Unternehmen gegründet und 30 000 Euro Schulden gemacht. Wenn er dadurch im Verlauf der Ehe einen Vermögenszuwachs von 50 000 Euro erzielte, betrug sein Endvermögen 20 000 Euro. In dem Fall, dass seine Ehefrau Lisa bei Eheschließung keine Schulden hatte und während der Ehe ein Vermögen von 50 000 Euro erzielte, da sie wäh- rend der Ehezeit berufstätig war, müsste Lisa ihrem Mann Fritz einen Ausgleich in Höhe von 15 000 Euro zahlen. Dabei hat sich Lisa eventuell neben dem Beruf noch um die Kinder gekümmert; nur so war ihr Mann in der Lage, sich seinem Geschäft zu widmen, und im- stande, seine Schulden zu bezahlen und Gewinn zu ma- chen. Das soll mit dem Reformentwurf geändert werden. Künftig würden dann die Schulden als Negativbetrag zu Beginn der Ehe berücksichtigt. Beide Ehegatten hätten dann jeweils einen Zugewinn von 50 000 Euro erzielt. Deshalb müsste Ehefrau Lisa künftig keinen Zugewinn- ausgleich an ihren Mann Fritz zahlen. Des Weiteren soll mit dem Reformentwurf in Zukunft besser verhindert werden, dass ein Ehepartner zulasten des anderen Ehegatten Vermögenswerte beiseiteschafft. Für die Berechnung des Zugewinns kommt es nach noch geltendem Recht auf den Zeitpunkt der förmlichen Zustel- lung des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem regelmäßig deutlich späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischenzeit besteht die Gefahr, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen zulasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten beiseite- schafft. Es liegt beispielsweise eine Vermögensmanipulation vor, wenn der gut verdienende Ehemann die Scheidung e F U B G d m E M b s S w g w D B R t d p s m n d W s a s a k k R v m d a s A d B n ü V K m w s b B a h s d H g b (C (D inreicht und einen hohen Zugewinn hat, während seine rau kein eigenes Vermögen hat und der Mann für eine rlaubsreise mit seiner neuen Freundin einen großen etrag ausgibt. Zudem könnte er behaupten, weiteres eld an der Börse verloren zu haben. Wenn das Schei- ungsurteil rechtskräftig wird, könnte dem Ehemann öglicherweise kein Vermögen nachzuweisen sein. Die hefrau hat dann keinen Anspruch mehr. Vor solchen anipulationen soll der Ehegatte, der einen Ausgleich ekommt, künftig geschützt werden. Der Reformentwurf ieht daher vor, dass schon zum Zeitpunkt, wenn der cheidungsantrag dem Partner zugestellt wird, der Zuge- inn berechnet wird und die konkrete Höhe der Aus- leichsforderung dann schon feststeht, nicht erst dann, enn das Scheidungsurteil viel später rechtskräftig ist. ann bleiben Ansprüche wie der von der Ehefrau im eispielfall bestehen. Mit dem Reformentwurf soll zudem der einstweilige echtsschutz verbessert werden. Der Schutz des Ehegat- en, der einen Ausgleich bekommt, ist vor der Zustellung es Scheidungsantrags an den Partner nur gering ausge- rägt. Dies zeigt folgendes Beispiel. Ein Ehegatte, der ich scheiden lassen will, ist Alleineigentümer einer ver- ieteten Eigentumswohnung, die als Kapitalanlage einen icht unerheblich Teil seines Vermögens darstellt. Nach er Ankündigung „Du bekommst von mir nichts“ wird die ohnung unmittelbar nach der Trennung zum Verkauf in- eriert, obwohl dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der ndere befürchtet nun, dass der Verkauf nur dazu dienen oll, den Erlös beiseitezuschaffen, um keinen Zugewinn- usgleich zahlen zu müssen. Nach geltender Rechtslage ann der Ehegatte nichts dagegen unternehmen. Künftig önnte er aber seine Ansprüche in einem vorläufigen echtsschutzverfahren vor Gericht sichern. Damit soll erhindert werden, dass der andere Ehepartner sein Ver- ögen ganz oder in Teilen beiseiteschafft. Wir werden über diese Änderungen im Güterrecht zu iskutieren haben, und ich freue mich in diesem Sinne uf die anstehenden Beratungen. In dem Reformgesetz ind auch Änderungen des Betreuungsrechts enthalten. uch hier müssen wir die Rechtswirklichkeit den Be- ürfnissen der Menschen anpassen. Ein Vormund oder etreuer, der für sein Mündel oder seinen Betreuten einen ur kleinen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder berweisen will, braucht derzeit die Genehmigung des ormundschaftsgerichts, sobald das Guthaben auf dem onto 3 000 Euro überschreitet. Dies erfordert einen enor- en bürokratischen Aufwand. Wegen dieser Regelung ird Berufsbetreuern sogar die Teilnahme am automati- ierten Zahlungsverkehr an Geldautomaten oder Online- anking usw. von einigen Kreditinstituten verwehrt. Die anken geben an, im automatisierten Kontoverkehr nicht usreichend kontrollieren zu können, ob das Kontogut- aben die Grenze von 3 000 Euro jeweils einhält. Das oll durch den Gesetzentwurf geändert werden, indem er begrenzte Betrag wegfällt. Beispielsweise könnte einer 70-jährigen, an einem irntumor erkrankten Dame, die aus ihrer Altersversor- ung monatlich 2 000 Euro erhält, ein Berufsbetreuer estellt werden. Da sie für ärztliche Behandlungen nicht 20212 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) selten Vorschüsse ihrer Krankenkasse erhält, liegt ihr Kontoguthaben häufig über 3 000 Euro. Bei diesem Guthabenstand benötigt ihr Betreuer für jede alltägliche Überweisung/Auszahlung von ihrem Konto eine vormundschaftliche Genehmigung. Zur Ver- meidung dieses unnötigen Verwaltungsaufwands soll er künftig ohne gerichtliche Genehmigung verfügen kön- nen. In erster Linie werden dadurch die Betreuer entlas- tet, die nicht in einem engen familiären Verhältnis zum Betreuten stehen. Eltern, Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge sind schon heute von der Genehmigungs- pflicht befreit. Vor einem Missbrauch ist der Betreute auch weiterhin durch die Aufsicht des Vormundschafts- gerichts gut geschützt. Der Betreuer muss über Einnah- men und Ausgaben des Betreuten genau abrechnen und die Kontobelege einreichen. Geld, das nicht für die lau- fenden Ausgaben benötigt wird, muss der Betreuer für den Betreuten verzinslich anlegen. Die Vorsorgevollmacht hat sich bewährt. Viele Men- schen haben bereits die Möglichkeit in Anspruch genom- men, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Vorsorgevollmachten registrieren zu lassen. Per Vorsorgevollmacht können Menschen bestimmen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Registrierung im Vorsorgeregister hilft, den Bevoll- mächtigten im Bedarfsfall zuverlässig aufzufinden. Vor- sorgevollmachten beinhalten häufig auch eine Betreu- ungsverfügung, das heißt die Festlegung, wer Betreuer werden soll, falls wegen unvorhergesehener Umstände trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden muss. Die Vorteile der Registrierung sollen jetzt auch für reine Betreuungsverfügungen gelten, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind. Auch diese können in Zukunft gegen Gebühr ins Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden. Wir werden auf diese Änderungen im Betreuungs- recht nochmals ausführlich eingehen. Auch auf die an- stehenden Beratungen bin ich hier sehr gespannt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): 368 922 Eheschließungen waren im Jahr 2007 bundes- weit zu verzeichnen. In den meisten Fällen lag der Ehe der sogenannte gesetzliche Güterstand der Zugewinnge- meinschaft zugrunde. Im Gegensatz zu einer weit ver- breiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet dies nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegen- stände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Grundsätzlich bleibt jeder der Eheleute Allein- eigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens. Ein Ausgleich der Vermögen, der soge- nannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt. Allein im Jahr 2007 kam es bundesweit zu 187 072 Ehescheidungen, und dabei wurde in der großen Mehrzahl der Fälle ein Zugewinnausgleich vorgenom- men. Anhand allein dieser Zahlen lässt sich die Bedeu- tung des Zugewinnausgleichs, vor allem auch für ge- schiedene Frauen, erahnen. Dieser Zugewinnausgleich, der zu einem Ausgleich des während der Ehe erworbe- nen Vermögens führt, hat sich in der Praxis der letzten 5 s a v R r t B t R G s b e n Z V v S g n d t h h S l w D w d l Z t E R e g a a t v r m w t E w a v b w V d B f (C (D 0 Jahre bewährt, sodass an diesem Verfahren grund- ätzlich festgehalten werden sollte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt es nun uch nicht zu einer radikalen Reform des Güterrechts, ielmehr sollen die bekannten Probleme des geltenden echts behoben werden. Eine solche Reform des Güter- echts ist schon seit langem überfällig. Bereits 2003 rich- ete die FDP-Bundestagsfraktion an die damalige undesregierung die Frage (Kleine Anfrage, Bundes- agsdrucksache 15/1435), ob nicht auch vonseiten der egierung ein Bedarf zur Novellierung des ehelichen üterrechts gesehen werde. Die Antwort fiel sehr chlicht aus: Man prüfe, ob ein Überarbeitungsbedarf estehe. – Nun bedurfte es fünf Jahre der Prüfung, bis ndlich ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Die größte Änderung dürfte die Berücksichtigung ei- es negativen Anfangsvermögens bei der Ermittlung des ugewinns sein. Nach der geltenden Rechtslage können erbindlichkeiten niemals zu einem negativen Anfangs- ermögen führen. Dies hat zur Folge, dass die für die chuldentilgung verwandte Summe nicht in die Aus- leichsberechnungen mit einbezogen wird und so zu ei- er Verkürzung des Zugewinns führt. Dies bedeutet, dass er Ehegatte mit Schulden vor der Ehe massiv begüns- igt wird; das Prinzip der gleichmäßigen Vermögensteil- abe ist nicht mehr gewahrt. Die im Gesetzentwurf ent- altene Regelung führt dazu, dass diese anfänglichen chulden berücksichtigt werden und es damit letztend- ich zu einem gerechteren Ergebnis kommt. Problematischer erscheint jedoch bereits die Frage, as Gegenstand des Zugewinnausgleiches sein sollte. er Gesetzentwurf greift diese in der juristischen Fach- elt vieldiskutierte Frage überhaupt nicht auf. Grundge- anke des Zugewinnausgleiches ist es aber doch vor al- em, dass nur solche Vermögensmehrungen in den ugewinn einfließen, die auf einer gemeinsamen Leis- ung der Partner beruhen. Aus diesem Grunde werden rbschaften oder Schenkungen schon nach geltender echtslage nicht in den Zugewinn einbezogen. Fraglich rscheint deshalb, warum nicht auch eheneutraler Vermö- enserwerb wie zum Beispiel der Lottogewinn oder aber uch das erhaltene Schmerzensgeld nicht vom Zugewinn usgeschlossen sein sollten. Auch der 67. Deutsche Juris- entag hat sich dafür ausgesprochen, eheneutralen Erwerb on der Teilung auszunehmen. Im Rahmen einer Anhö- ung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages uss auf diese Problematik eingegangen werden. Ebenfalls einer kritischen Prüfung bedarf die Frage, arum Wertsteigerungen von bereits bei Beginn des Gü- erstandes vorhandenen Vermögensgegenständen das ndvermögen mehren und damit letztendlich den Zuge- inn vergrößern sollen. Zu denken ist hier insbesondere n Fälle, in denen zum Beispiel Grundbesitz in Form on landwirtschaftlichen Flächen mit in die Ehe einge- racht wird. Werden diese landwirtschaftlichen Flächen ährend der Ehe in Bauland umgewandelt, findet eine ermögensmehrung statt, die nach geltendem Recht in en Zugewinnausgleich einzubeziehen ist. An einer die eteiligung rechtfertigenden gemeinsamen Wertschöp- ung fehlt es bei einer derartigen Wertsteigerung jedoch. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20213 (A) ) (B) ) Neben der Frage des Gegenstandes, der der Teilung unterliegen soll, ist auch der Teilungszeitraum von ent- scheidender Bedeutung. Für den Beginn des Teilungs- zeitraums ist nach geltendem Recht auf den Zeitpunkt der Eheschließung abzustellen. Forderungen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft, auf den Beginn der tat- sächlichen Lebensgemeinschaft abzustellen, sind äußerst kritisch zu betrachten, da durch die bloße Eingehung ei- ner unverbindlichen Lebensgemeinschaft solch weitrei- chende Folgen wie der Beginn der Zugewinngemein- schaft nicht ausgelöst werden sollten. Bezüglich des Endzeitpunktes wird nach geltender Rechtslage für den Berechnungszeitpunkt des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Schei- dungsantrages abgestellt. Die Höhe der Ausgleichsfor- derung ist jedoch durch den Wert des Vermögens be- grenzt, das bei Beendigung des Güterstandes, also wesentlich später, noch vorhanden ist. In dem dazwi- schenliegenden Zeitraum sind Manipulationen zulasten des ausgleichberechtigten Gläubigers nicht selten. Be- züglich des Endzeitpunkts sieht der Gesetzentwurf des- halb sowohl für die Berechnung des Zugewinns als auch für die Höhe der Ausgleichsforderung nun den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vor. Dies stellt eine Besserung der geltenden Rechtslage dar. Oft kommt es jedoch auch zu Vermögensverschiebungen schon vor der Zustellung des Scheidungsantrages. Um einen möglichst effektiven Schutz vor Vermögensmani- pulationen zu gewährleisten, sollte auch überlegt wer- den, ob bei der Berechnung grundsätzlich auf den Zeit- punkt der tatsächlichen Trennung abzustellen ist. In einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sollte auch darauf eingegangen werden. Insbesondere sind Einzelheiten zur Feststellung des Trennungszeitpunktes zu klären. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Der Zugewinnaus- gleich hat sich in der Praxis als Mittel des gerechten Ausgleichs des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens bewährt. Jedoch sind im Laufe der Zeit – immerhin gut 50 Jahre – Schwächen oder besser gesagt Schwachstel- len des Güterrechts offensichtlich geworden, welche es ermöglichten, missbräuchlich wirtschaftliche Vorteile zulasten des schwächeren Ehepartners zu erlangen. Ins- besondere die Möglichkeit der nachträglichen Vermö- gensmanipulation, eine fehlende Belegpflicht und die fehlende Berücksichtigung des negativen Anfangsver- mögens von Ehepartnern sind in der Praxis bemängelt worden. Bislang war es nicht möglich, die Schulden eines Ehegatten, welche dieser mit in die Ehe brachte, zu be- rücksichtigen, da Anfangsvermögen nicht negativ sein konnte. Das heißt, bei der Berechnung des Zugewinns blieben die möglicherweise im Laufe der Ehe getilgten Schulden des einen Ehepartners unberücksichtigt. Im Klartext heißt das, dass es Fälle gab, in denen die Frau nicht nur die Schulden des Mannes gezahlt hat, sondern ihm nach der Scheidung auch noch ausgleichsverpflich- tet war, ihm also auch noch Geld „nachzahlen“ musste. Dieser Missstand soll mit der vorgelegten Gesetzes- reform beseitigt werden. Und das ist auch gut so, denn S b u V g Z s v d l n A t d r T g m g s e h V d A z g B d g § g G r s s § B u s g G g e T h b o d b d (C (D chulden stellen tatsächliche Vermögenswerte dar, die ei der Berechnung des Zugewinns einfließen sollten. Das Auseinanderfallen der Stichtage von Trennung nd Scheidung bei der Berechnung des erwirtschafteten ermögens soll künftig dergestalt entfallen, dass maß- eblicher Zeitpunkt für die Vermögensberechnung die ustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner ein soll (Rechtshängigkeit der Scheidung). Damit kann erhindert werden, dass bis zum rechtskräftigen Schei- ungsurteil das Vermögen durch einen Ehegatten unred- ich noch derart manipuliert wird, dass an Vermögen ichts mehr vorhanden ist und infolgedessen auch keine usgleichspflicht besteht. Die Vorverlagerung des Stich- ags auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Schei- ung scheint gut zu sein. Ob eine weitere Vorverlage- ung, zum Beispiel auf den Zeitpunkt des Beginns des rennungsjahres, sinnvoll ist, um möglichen Vermö- ensverschiebungen während dieser Zeit vorzubeugen, uss in den Beratungen geklärt werden. Die geplanten Änderungen hinsichtlich der genehmi- ungsfreien Geschäfte in § 1813 BGB passen sich chließlich dem modernen Zahlungsverkehr an, wobei ine Gefährdung des Vermögens des Mündels nicht er- öht werden dürfte. Die geplante Neuregelung in Nr. 3 verzichtet zwar bei erfügungen über das Guthaben eines Girokontos auf ie Festsetzung einer Betragsgrenze im Sinne des § 1813 bs. 1 Nr. 2 BGB (3 000 Euro) mit der Folge, dass eine usätzliche Kontrolle bei Überschreitung der Betrags- renze durch den Genehmigenden wegfällt. Aber das etreutenvermögen wird auf der einen Seite bereits urch bestehende vormundschaftsrechtliche Vorschriften rundsätzlich hinreichend geschützt – zum Beispiel 1802 BGB Vermögensverzeichnis, § 1806 BGB Anle- en von Mündelgeld, § 1812 BGB Genehmigung des egenvormunds oder Gerichts usw. –, und auf der ande- en Seite bestehen bereits jetzt Befreiungen von be- timmten Pflichten bei der Vermögensverwaltung, insbe- ondere auch von der Genehmigungspflicht gemäß 1813 BGB und der Rechnungslegungspflicht, zum eispiel für nahe Familienangehörige als Betreuerinnen nd Betreuer. Von daher ist der Entwurf grundsätzlich positiv einzu- chätzen. Wir werden sehen, was am Ende nach den Re- eln des Struckschen Gesetzes davon noch bleibt. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Jede dritte Ehe in Deutschland wird heute eschieden. Dass dies nicht immer reibungslos verläuft, rklärt sich von selbst. Darum muss es im Falle einer rennung zukünftig fairer und transparenter zugehen. Bisher konnten gut verdienende Ehemänner seelenru- ig gemeinsam in der Ehe erarbeitete Vermögenswerte eiseiteschaffen, bis die Scheidung rechtskräftig wurde, der falsche Auskunft über das Vermögen geben, um en Rest für ein Leben mit der neuen Partnerin durchzu- ringen. Zukünftig ist Schluss mit dem Schummeln bei er Scheidung. 20214 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Das Justizministerium hat sich mit dieser Reform, die bereits unter Rot-Grün geplant war, leider viel Zeit ge- lassen. Es wird Zeit, dass sie nun zum Abschluss ge- bracht wird. Die Reform kommt den – leider immer noch – meist finanziell schwächer gestellten Frauen zu- gute. Gemeinsam erworbenes Vermögen muss auch bei- den Partnern zu gleichen Teilen zukommen. Soviel Ge- rechtigkeit sollte eigentlich selbstverständlich sein. Der neue Entwurf geht in die richtige Richtung. Wir unterstützen die Erstreckung der Auskunftspflicht auf das Anfangsvermögen und die Verpflichtung, auf Verlangen Belege für das Anfangs- und Endvermögen vorzulegen. Das erleichtert die Feststellung und Durchsetzung des Zu- gewinnausgleichsanspruchs. Schließlich zählt nicht nur das Plus auf dem Konto, sondern auch das Minus. Doch auch hier sind noch Verbesserungen möglich. Die gleichen Rechte, wie sie am Ende der Ehe bestehen, sollten auch während der Ehe eingeräumt werden. Das ist zwar zum Teil, aber nicht in vollem Umfang gegeben. Wir haben darüber schon in vergangenen Legislatur- perioden mehrfach diskutiert. Dem Bundesrat ist zugute- zuhalten, dass er die Debatte mit seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf nochmals anstößt. Ihm ist aber auch nichts Besseres eingefallen, als seinen alten Vor- schlag noch einmal aufzuwärmen. Der Bundesrat macht hier aber nur halbe Sachen. Außerdem stellt er nicht klar, dass der Auskunftsanspruch ein höchstpersönliches Recht ist, das nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Auch wenn es schwierig ist, es würde sich lohnen, weiter nach einer Lösung zu suchen. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf die Schul- den aus der Zeit vor der Ehe berücksichtigt und damit deren – oft gemeinsam erwirtschaftete – Tilgung grund- sätzlich einem Ausgleich bei Scheidung zugänglich macht. Zum Beispiel startet ein Partner nach der Ausbil- dung in die Selbstständigkeit, verschuldet sich und bringt diese Schulden mit in die Ehe. Nicht selten wird es die Ehefrau sein, die ihrem Mann den Rücken frei- hält, durch Mitarbeit im Betrieb oder durch eigene finan- zielle Leistungen oder Verzicht dazu beiträgt, die Schul- den abzubauen. Das Vermögen des Mannes, das am Ende der Ehe vorhanden ist, wird also gerechter aufge- teilt. Aber, Frau Bundesministerin, hier muss ich doch et- was Wasser in den Wein gießen. Denn der Gesetzent- wurf relativiert dieses Ergebnis erheblich. Er sieht vor, dass der ausgleichspflichtige Partner zumindest die Hälfte seines Vermögens behalten darf. Diese Kap- pungsgrenze bewirkt neue Ungerechtigkeiten. Die bes- sere Partizipation und ihre Höhe hängen davon ab, ob und wie viel Vermögenszuwachs der mitarbeitende Part- ner selbst erreichen konnte. Bleiben wir in dem Beispiel: Gelang es dem Ehemann, von 100 000 Euro Schulden auf ein Vermögen von 100 000 Euro zu kommen, während die Ehefrau rollenverteilungsbedingt von null auf nur 10 000 Euro kam, wird der ihr bei gleicher Teilhabe zuste- hende Ausgleichsanspruch von 95 000 auf 50 000 Euro gekürzt. Auch wenn wir nicht das Alleinernährermodell propagieren, muss in solchen Fällen für mehr Gerechtig- keit gesorgt werden. g h c a d s b r A w d w p V g K S B d k n d T t d w l l w g g r E R t d r t b f d s w S d g e V g b d E B i (C (D Im Extremfall stehen beide bei der Scheidung vermö- ensmäßig bei null. Dann gibt es überhaupt keine Teil- abe des mitarbeitenden Ehepartners, obwohl mögli- herweise erhebliche Schulden des anderen gemeinsam bgebaut wurden. Nun mag man darüber diskutieren, ass ein schuldenfreier Start in ein neues Leben möglich ein soll, obwohl auch hier der Teilhabegedanke durch- rochen würde. Wir haben auch bei der Unterhalts- eform die Gründung einer Zweitfamilie erleichtert. ber ich finde, wir müssen bei der Reform des Zuge- innausgleichs nicht noch einen Startbonus auf Kosten es anderen Partners geben. Ich plädiere also dafür, dass ir in den Ausschussberatungen darüber reden, die Kap- ungsgrenze zumindest auf das gesamte vorhandene ermögen zurückzuführen. So sieht es auch schon das eltende Recht vor. Bislang wird es aber nur in wenigen onstellationen relevant, weil die anfangs bestehenden chulden noch nicht berücksichtigt werden. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Auch wenn die Schei- ungsrate in den letzten Jahren erfreulicherweise gesun- en ist, lassen sich Scheidungen weder in schlechten och in guten wirtschaftlichen Zeiten vermeiden. Es ist aher die Aufgabe des Gesetzgebers, die Folgen der rennung für die Beteiligten durch ein möglichst gerech- es Recht zu regeln. Ich bin deshalb froh, dass der Bun- estag heute die Beratungen über die Reform des Zuge- innausgleichs aufnimmt. Der Gesetzentwurf soll für mehr Gerechtigkeit vor al- em nach einer Scheidung sorgen. Die meisten Ehepaare eben im gesetzlichen Güterstand. In diesem Güterstand ird der sogenannte Zugewinn bei Ende der Ehe ausge- lichen. Das bedeutet: Bei der Scheidung kann der Ehe- atte, dessen Vermögen während der Ehe einen geringe- en Zuwachs hatte als das Vermögen des anderen hegatten, von diesem Ausgleich in Geld verlangen. Der eformentwurf will Schwachstellen in der Praxis besei- igen und damit noch besser gewährleisten, dass es bei em Ausgleich wirklich gerecht zugeht. Vor allem un- edliche Vermögensverschiebungen zulasten des Ehegat- en, der einen Ausgleichsanspruch hat, sollen in Zukunft esser verhindert werden. Der Gesetzentwurf sieht hier- ür folgende Neuerungen vor: Künftig soll für die Berechnung der konkreten Höhe er Ausgleichsforderung bereits der Zeitpunkt der Zu- tellung des Scheidungsantrags maßgeblich sein. Bisher ar dafür erst der spätere Zeitpunkt der Rechtskraft der cheidung maßgeblich. In der Zwischenzeit bestand in er Praxis die Gefahr, dass der ausgleichspflichtige Ehe- atte Vermögen beiseiteschafft. Weiter soll künftig auch berücksichtigt werden, wenn in Ehepartner bei der Eheschließung mehr Schulden als ermögen hat. Nach der Neuregelung wird auch das so- enannte negative Anfangsvermögen berücksichtigt und ei der Berechnung des späteren Ausgleichsanspruchs in ie Bilanz der Ehe eingestellt. Heute übernimmt der hepartner, der sein Vermögen im Lauf der Ehe um den etrag mehrt, der den Schulden des anderen entspricht, m Zugewinnausgleich praktisch die Hälfte dieser Schul- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20215 (A) ) (B) ) den. Die Neuregelung schließt damit eine Gerechtig- keitslücke im ehelichen Güterrecht. Dennoch bleibt die sehr einfache und klare Struktur des Zugewinnaus- gleichs erhalten. Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu be- enden. Vermögensmanipulationen zulasten des aus- gleichsberechtigten Ehegatten sollen darüber hinaus durch Verbesserungen des vorläufigen Rechtsschutzes verhindert werden. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinn- ausgleich unmittelbar geltend machen und damit seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest direkt sichern können. Damit kann der Ehepartner, dem Schaden droht, mithilfe des Gerichts verhindern, dass der andere sein Vermögen ganz oder in Teilen beiseite- schafft. Der Entwurf führt ergänzend die Pflicht ein, Belege über das Vermögen vorzulegen. Gleichzeitig wird die Auskunftspflicht auf das Anfangsvermögen und auf die Fälle des vorzeitigen Ausgleichs des Zugewinns und der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft er- streckt. Außerdem wird die Hausratsverordnung von 1944 aufgehoben. Deren notwendige materiell-rechtliche Re- gelungen werden in das Bürgerliche Gesetzbuch inte- griert. Dabei werden die Kernstrukturen der Hausrats- verordnung in ein Recht umgestaltet, das modernen Anforderungen genügt. Die vorgeschlagenen Regelungen haben bisher im Wesentlichen Zustimmung gefunden. Bei den vorliegen- den Änderungsvorschlägen und Prüfbitten des Bundes- rates zum Regierungsentwurf geht es um Detailänderun- gen, die den Grundansatz der Reform nicht infrage stellen. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere wichtige Neue- rung vor, die allerdings nicht den Zugewinnausgleich betrifft, sondern die Verfügung eines Vormunds oder Be- treuers über das Guthaben auf einem Giro- oder Konto- korrentkonto. Das geltende Recht führt zu erheblichen Problemen bei der Teilnahme von Vormündern und Be- treuern am automatisierten Giroverkehr. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 sieht Genehmigungspflichten vor, wenn das Guthaben auf dem Konto heute mehr als 3 000 Euro beträgt. Mit dem Entwurf werden die vor- mundschaftsgerichtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr angepasst. Die Schutz- vorschriften des Vormundschaftsrechts sind auch ohne diese besondere Genehmigungspflicht ausreichend, um das Vermögen von Mündeln und Betreuten vor unge- rechtfertigen Abflüssen zu bewahren. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Beratungen im Bundestag zügig verlaufen werden. Dann können die Regelungen für einen gerechten und effektiven Zuge- winnausgleich schon gleichzeitig mit der Reform des Fa- milienverfahrensrechts zum 1. September 2009 in Kraft treten. A D w f G d d s s a d f B r s a K S V a z s S t s K o A h o n P B s g h P w r t D s h m s d (C (D nlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) (Ta- gesordnungspunkt 44) Enak Ferlemann (CDU/CSU): Die Raumordnung in eutschland zukunftsfähig zu machen, ist das Ziel, das ir mit der Neufassung des Raumordnungsgesetzes ver- olgen. Wir brauchen die Neufassung als eine moderne rundlage für eine effiziente, zukunftsfähige und koor- inierende Raumentwicklung in Deutschland. Um es vorweg zu nehmen, ich bin überzeugt, dass wir ieses Ziel mit den Ergebnissen aus den parlamentari- chen Beratungen, die in zwei Änderungsanträge gegos- en sind, auch erreicht haben. Gesetzestechnisch haben wir Neuland betreten. Denn ufgrund der verfassungsrechtlichen Lage nach der Fö- eralismusreform I haben wir es mit einem neu geschaf- enen Kompetenztyp zu tun. Neu ist die Kompetenz des undes, die Raumordnung in den Ländern umfassend zu egeln. Wenn es um neue Kompetenzverteilung zwi- chen dem Bund und den Ländern geht, können, wie wir lle wissen, Verhandlungen schwierig werden und zu ontroversen führen. Deshalb war es wichtig, eine neue ystematik zu finden, die einerseits bundesrechtliche ollregelungen schafft, wo dies aus fachlichen Gründen ngezeigt ist, die sich andererseits aber gesetzgeberisch ugunsten des Landesrechts da zurückhält, wo landes- pezifische Besonderheiten ihren Raum brauchen. Diese ystematik zu finden, ist gelungen. Den Beteiligten aufseiten des Bundes und den Vertre- ern der Länder gilt deshalb mein Dank für die gute Zu- ammenarbeit bei der Aufstellung des Entwurfs und den onsens, gemeinsam an einer zukunftsfähigen Raum- rdnungsgesetzgebung mitzuwirken. Bedanken möchte ich mich im Besonderen bei Dr. rno Bunzel vom Deutschen Institut für Urbanistik. Er at den Koalitionsfraktionen mit dem Planspiel „Neu- rdnung des Rechts der Raumordnung“ wertvolle Ergeb- isse geliefert. Das Planspiel diente der prospektiven rüfung des Gesetzentwurfs zum ROG. Wie schon beim augesetzbuch hat sich die Durchführung eines Plan- piels als sehr zweckdienlich erwiesen. Die Einschätzun- en und Empfehlungen, die wir bekommen haben, beru- en in hohem Maße auf den Erfahrungen der beteiligten raktiker. Sie stellen wertvolle Anregungen und Hin- eise dafür dar, wo der Gesetzentwurf der Bundesregie- ung gut ist oder noch verbesserbar und für die Praxis auglicher gemacht werden sollte. Deshalb gilt mein ank zugleich auch allen Mitwirkenden der am Plan- piel beteiligten Planungsträgern und Raumordnungsbe- örden aus den verschiedenen Regionen. Erfreulich war insbesondere die grundsätzlich zustim- ende Bewertung des Regierungsentwurfs zur Neufas- ung des Raumordnungsgesetzes. Übereinstimmend von en am Planspiel Beteiligten begrüßt wurde die einheitli- 20216 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) che Regelung der Raumordnung in einem Bundesgesetz, wie auch das Konzept, die Neuregelung des Rechts der Raumordnung im Wesentlichen an der alten rahmen- rechtlichen Rechtsstruktur auszurichten. Auch die Ziel- setzung, den Ländern trotz Wahrnehmung der konkurrie- renden Gesetzgebung Spielräume für ergänzende Regelungen im Landesrecht zu belassen, hat Zustim- mung gefunden. Anregungen zur Änderung oder Ergän- zung des Gesetzentwurfs betrafen überwiegend nur Teil- aspekte der jeweiligen Regelungen und wurden auch nicht in jedem Falle übereinstimmend geäußert. Die übereinstimmend oder zumindest mehrheitlich getrage- nen Anregungen hat die Bundesregierung zu einem Teil mit der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundes- rates aufgegriffen. Die Koalitionsfraktionen haben sich in der parlamen- tarischen Beratung mit den Ergebnissen der von den Mitwirkenden am Planspiel gemachten Erfahrungen ebenso wie mit den von den beteiligten Verbänden abge- gebenen Stellungnahmen auseinandergesetzt. Im Ergeb- nis hat dies dazu geführt, dass auch noch Änderungen, mit denen wir zu weiteren Verbesserungen des Gesetzes beitragen werden, über den Antrag der Koalitionsfrak- tionen aufgenommen worden sind. Ich denke, dass wir auch einen guten Weg gefunden haben, verbliebene Gegensätzlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern im Hinblick auf die zukünftige Koordinationsfunktion des Bundes auszugleichen. Diese Gegensätzlichkeiten richteten sich unter anderem auf die übergeordnete Koordinierungsfunktion des Bundes zum Beispiel für die zukünftig einer gesamtdeutschen Sicht unterliegenden Konzepte für Flug- und Seehäfen, die da- mit im Zusammenhang stehende Bundesverkehrswege- planung und Rohstofflagerstätten. Meine Fraktion hat Verständnis für die Sorgen, und wir haben ihnen mit dem Änderungsantrag der Koali- tionsfraktionen zu Artikel 1 Rechnung getragen. Das war auch im Sinne der FDP, die sich diesem Änderungs- antrag angeschlossen hat. Im Paragraf 17 wird ein Abs. 6 angefügt, in dem geregelt ist, dass bei Aufstellung von Plänen nach den Abs. 2 und 3 dem Bundesverkehrsmi- nisterium eine Verpflichtung zur Unterrichtung des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufge- geben ist. Damit wird dem Fachausschuss eine Mitwirkungsmöglichkeit über die entsprechende Raum- ordnung, die als Rechtsverordnung ergeht, eingeräumt. Die Pläne nach Abs. 2 und 3 betreffen die übergeordne- ten Konzeptionen wie zum Beispiel für Flug- und Seehä- fen. Die parlamentarische Mitwirkung ist damit sicher- gestellt. Das ist vor allen Dingen auch im Sinne der Länder, der Verbände und Unternehmen. Ich ziehe mein Fazit: Ich bin froh, dass wir heute die Neufassung des Raumordnungsgesetzes beschließen können. Wir stehen vor großen Herausforderungen, für die wir Lösungen erarbeiten müssen. Demografischer Wandel, Bevölkerungsrückgang, Klimawandel, Ressour- censchonung, Förderung von Entwicklungspotential, Unterstützung für zukunftsweisende Wirtschaft, Siche- rung der Daseinsvorsorge. Das sind Stichworte, die für bedeutende Aspekte stehen, die raumordnerisch zu ei- n L r f a r h s a g t G w S S ß b v z z d s r d g g a r s d s d B l f e s E d d e n l l l n a g i P s i (C (D em Ganzen zusammengebracht und einer gemeinsamen ösung zugeführt werden müssen, um im nationalen, eu- opäischen und globalen Kontext zukunftsfähig zu sein. Das Raumordnungsgesetz bietet so, wie wir es jetzt assen, die Gewähr, unsere Zukunft den Veränderungen nzupassen. Damit ist das Gesetz, wie ich finde, hervor- agend gelungen. Die Koalitionsfraktionen werden des- alb das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsge- etzes und zur Änderung anderer Vorschriften in der sich us den Änderungsanträgen ergebenden Fassung mit roßer Überzeugung beschließen. Ich lade die Opposi- ionsfraktionen herzlich ein, gemeinsam mit uns dem esetzentwurf in der veränderten Fassung zuzustimmen. Petra Weis (SPD): Zum wiederholten Male müssen ir uns zu später, in diesem Fall sogar zu nächtlicher tunde mit einem Thema aus dem Bereich Bau und tadtentwicklung beschäftigen, das wie viele andere grö- ere Aufmerksamkeit in Form einer prominenteren De- attenzeit durchaus verdient hätte. Die Raumordnung ist ielleicht nicht auf den ersten, aber spätestens auf den weiten Blick von ganz erheblicher Bedeutung für die ukünftige Entwicklung unseres Landes. Seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Bun- esregierung am 24. September haben wir einen ausge- prochen intensiven, dialogorientierten und stets zielfüh- enden Beratungsprozess hinter uns, der – wenn ich mir iese Bemerkung erlauben darf – auch anderen Gesetz- ebungsvorhaben durchaus gut anstehen würde. Es ist elungen, sowohl Änderungsvorschläge des Bundesrates ls auch solche, die aus den Ergebnissen des Planspiels esultieren, in den Entwurf, der heute zur Abstimmung teht, mit einzubeziehen. Es spricht also viel dafür, dass ie Bestimmungen des Gesetzes von denen, die es um- etzen müssen, in der Praxis reibungslos angewandt wer- en können. Dafür möchte ich mich bei allen am Prozess eteiligten auch im Namen meiner Fraktion ganz herz- ich bedanken – die Beteiligten des Deutschen Instituts ür Urbanistik als Ausrichter des Planspiels ausdrücklich ingeschlossen. Wir beschreiten in der Raumordnung gesetzgeberi- ches Neuland. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus den rgebnissen der Förderalismusreform. Wir wenden hier en neuen Typ einer konkurrierenden Gesetzgebung an, er den Ländern ausdrücklich abweichende Regelungen rlaubt. Um eine größtmögliche Einheit der Raumord- ung in der Bundesrepublik auch zukünftig zu gewähr- eisten, kommt es nun darauf an, eine vernünftige Ba- ance zwischen bundeseinheitlichen Standards und den andesspezifischen Besonderheiten herzustellen. Der Koalition ist es mit diesem Gesetzentwurf für ein eues Raumordnungsrecht gelungen, den Anforderungen n eine zukunftsgerichtete Raumordnung in Deutschland erecht zu werden. Diese positive Bewertung beziehe ch nicht nur auf den gerade beschriebenen vorbildlichen rozess im Zuge der Erarbeitung und Beratung des Ge- etzentwurfes, sondern selbstverständlich auch auf die nhaltlichen Weichenstellungen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20217 (A) ) (B) ) Das Gesetz orientiert sich an der Zielsetzung einer einheitlichen Gesetzgebung, die von allen Beteiligten als grundsätzlich richtig anerkannt worden ist. Es verspricht darüber hinaus eine nachhaltige Planung und Koordinie- rung vor allem mit Bezug auf die neu entstandenen Herausforderungen an die Raumordnung in einer globa- lisierten Welt. Dem Klimawandel und dem Bevölke- rungsrückgang kommt dabei auch in diesem Zusammen- hang eine ganz besondere Bedeutung zu. So ist es nur folgerichtig, dass die „Grundsätze der Raumordnung“ und die aktuellen Leitbilder und Hand- lungsstrategien für die Raumentwicklung in der Bundes- republik angepasst werden. Es ist ebenso folgerichtig, dass neben dem Klima- schutz und der Sicherung der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund einer rückläufigen Bevölkerungsentwick- lung vor allem die Entwicklung der Innenstädte und da- mit einhergehend die Reduzierung der Flächeninan- spruchnahme hervorgehoben werden. Die interkommunale Zusammenarbeit – insbeson- dere zwischen Städten und dem sie umgebenden ländli- chen Raum – und die grenzüberschreitende Zusammen- arbeit sind ebenso zu nennen wie die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie zur strategischen Umwelt- prüfung. Damit wird wie schon beim Baugesetzbuch die Rechtsanwendung erleichtert. Ich habe schon im Rahmen der ersten Lesung darauf hingewiesen und will es an dieser Stelle gern wiederho- len: Die Raumordnung hat die Aufgabe, für einen nach- haltigen Ausgleich der vielfältigen ökonomischen, öko- logischen und sozialen Ansprüche an den Raum zu sorgen. Sie ist damit die Basis einer nachhaltigen Infra- strukturpolitik und damit gleichzeitig unverzichtbare Vo- raussetzung für eine moderne Wirtschafts- und Gesell- schaftspolitik. Sie ermöglicht darüber hinaus die Entwicklung länder- übergreifender Standortkonzepte von nationaler und in- ternationaler Bedeutung vor dem Hintergrund der öko- nomischen Entwicklung und der nachhaltigen Mobilität gleichermaßen. Sie fördert die koordinierte Zusammen- arbeit zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die am- bitionierten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Sie ist da- mit eine gesellschaftliche und politische Gemeinschafts- aufgabe, und sie gelingt auch nur als solche. Es wird in Zukunft nötig sein, die Entwicklungen in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Die Ergebnisse werden Aufschluss über den Grad der Zielerreichung ge- ben und Grundlage für weitere Handlungsschritte sein. Mit diesem Gesetz führen wir die lange Tradition der Raumordnung in der Bundesrepublik verantwortungsbe- wusst weiter. Die Bedeutung der Raumordnung wird an- gesichts der beschriebenen Herausforderungen weiter zunehmen. Ziel der Raumordnungspolitik ist und bleibt es, den einzelnen Räumen und Regionen optimale Ent- wicklungschancen zu ermöglichen. Ich bin überzeugt, dass das neue Gesetz der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich sein kann. a g d g n r v h g A s g l t v l s P s d k s K H h p o R i g l ü w d I r A w e t l h G S c s m d n W s v R i B r t (C (D Patrick Döring (FDP): Zu Beginn möchte ich mich n dieser Stelle herzlich bei den Kolleginnen und Kolle- en aus den übrigen Fraktionen bedanken. Wir haben, so enke ich, bei der Beratung dieses Gesetzes sehr kolle- ial zusammen gearbeitet und so im Ausschuss noch ei- ige wertvolle Änderungen der Regierungsvorlage er- eicht. In dem einen oder anderen Punkt hätte man sich ielleicht noch mehr vorstellen können – doch insgesamt aben auch die Koalitionäre sich hier sehr offen gezeigt. Die in meinen Augen mit Abstand bedeutsamste Er- änzung ist sicherlich die Parlamentsbeteiligung bei der ufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes. Ur- prünglich war bisher von der Regierung nur vorgesehen ewesen, den zuständigen Ausschuss nach Fertigstel- ung dieser Rechtsverordnung zu informieren. Wir hät- en in diesem Hause also im Zweifelsfall erst viel zu spät on Entwicklungen erfahren. Wohin das führen kann, er- eben wir ja just beim Raumordnungsplan für die Aus- chließliche Wirtschaftszone: Die Auswirkungen des lanes sind zum Teil immens – vor allem für die Off- hore-Windenergie! Durch den Raumordnungsplan wer- en die Wachstumsmöglichkeiten dieses umwelt- und limafreundlichen Energieträgers empfindlich einge- chränkt und damit nicht zuletzt sogar die deutschen lima- und Nachhaltigkeitsziele gefährdet. Und unser aus wird an einem solchen bedeutsamen Verfahren bis- er nicht beteiligt! Nachdem in Zukunft der Bund auch Raumordnungs- läne mit Festlegungen zu länderübergreifenden Stand- rtkonzepten für See-, Binnen- und Flughäfen als echtsverordnung erlassen kann, bin ich froh, dass wir n diesem Verfahren eine frühzeitige Parlamentsbeteili- ung erreicht haben. Es wäre doch geradezu abenteuer- ich, wenn jeder Kreis- oder Landtag in die Diskussion ber ihn betreffende Raumordnungspläne einbezogen ürde, aber ausgerechnet der Deutsche Bundestag bei en Raumordnungsplänen des Bundes außen vor bliebe. ch freue mich, dass die Koalitionsfraktionen diese An- egung aufgenommen und wir in einem gemeinsamen ntrag den Gesetzentwurf entsprechend ergänzt haben. Auch an anderer Stelle konnten wir den Gesetzent- urf noch durch eine kleine, aber wichtige Änderung ntscheidend verbessern: Die wirtschaftsnahe Infrastruk- ur ist in der nun vorliegenden Fassung wieder als Be- ang in den Grundsätzen der Raumordnung erfasst. Ich atte hierzu ja bereits in der ersten Lesung zu diesem esetzentwurf meine Bedenken vorgetragen. Durch die treichung dieses Aspektes auf der einen und die deutli- he Aufwertung der Belange des Umwelt- und Klima- chutzes auf der anderen Seite, war der Gesetzentwurf in einen Augen nicht ausgewogen. Die Argumentation es Ministeriums, dass die Erwähnung der wirtschafts- ahen Infrastruktur überflüssig sei, weil die Belange der irtschaft im bisherigen Gesetz ausführlicher berück- ichtigt waren und daher von den zuständigen Behörden erinnerlicht worden seien, hat offenbar auch bei den egierungsfraktionen nicht verfangen. Es wäre ja auch n der Tat ein reichlich merkwürdiger Vorgang, wenn ehörden sich bei ihren Entscheidungen auf Gesetze be- ufen würden, die ihre Gültigkeit verloren haben. Spätes- ens vor den Gerichten wäre eine solche Argumentation 20218 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) wohl in sich zusammengebrochen. Ungültige Gesetze sind ungültig – es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn man das an dieser Stelle nochmals feststellen muss. Gültig geworden wäre hingegen ein Gesetz, dass die Umweltbelange deutlich höher bewertete als die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Der nun vorliegende Vorschlag ist in dieser Hinsicht – und auch zum Beispiel im Hinblick auf die Rohstoffförderung in Deutschland – bei weitem ausgewogener. Darüber hinaus hat die Koalition noch einige Verän- derungsvorschläge aus dem Expertenplanspiel übernom- men. Dieses Verfahren möchte ich an dieser Stelle aus- drücklich loben; auch wenn dieses Lob natürlich ein wenig zwiespältig ist, denn an sich sollte es selbstver- ständlich sein, dass externe Experten offen und unvor- eingenommen in einen Gesetzgebungsprozess eingebun- den werden. Dieses iterative Verfahren dürfte von mir aus gerne Schule machen. Denn wie man auch im vorlie- genden Fall sieht, trägt dies zu einer merklichen qualita- tiven Verbesserung der Gesetzgebung bei: Die Experten haben eine ganze Reihe an Vorschlägen gemacht, die in dem vorliegenden Gesetzesvorschlag jetzt auch umge- setzt wurden und die Anwendbarkeit des Raumord- nungsgesetzes merklich verbessern werden. Von daher gibt meine Fraktion dem hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Fassung gerne ihre Zustimmung. Es ist ein gutes und ein schlankes Gesetz, das den Anforderungen der Zukunft deutlich besser ge- recht zu werden verspricht. Dabei denke ich nicht nur an die politischen Herausforderungen – etwa an den demo- grafischen Wandel, dessen Bedeutung in vielfacher Weise seinen Niederschlag in dieser Vorlage gefunden hat. Auch den Bedingungen unseres neu justierten föde- ralen Systems wird Rechnung getragen. Wir werden al- lerdings sehen müssen, wie das neue Raumordnungsge- setz sich dann auch in der Praxis bewehrt, schließlich ist es das erste Mal nach Abschluss der ersten Stufe der Fö- deralismusreform, dass wir in die konkurrierende Ge- setzgebung mit den Ländern eintreten. Ich bin gespannt, wie sich unser Gesetz behaupten wird! Das neue Raumordnungsrecht hier und heute mit ei- ner breiten Mehrheit zu verabschieden, kann daher aller- dings auch nur der erste Schritt sein. Wir werden auch in Zukunft ein wachsames Auge darauf haben müssen, wie das Gesetz sich in der Praxis und im Zusammenspiel mit den Ländern bewehrt. Ich habe deshalb bereits in den Ausschussberatungen angeregt, dass zur Mitte der nächs- ten Legislaturperiode eine Evaluierung des Gesetzes und seiner Bestimmungen vorgenommen werden sollte, ein Petitum, das ich an dieser Stelle gerne noch einmal wie- derholen möchte. Denn kein Gesetz ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte – und das gilt natürlich ganz besonders im vorliegenden Fall. Denn die tatsächlichen Konsequenzen und Wechselwirkungen vieler der Bestimmungen dieses Gesetzes werden sich erst in der Praxis erkennen lassen. Für den Anfang aber haben wir hier ein paar gute erste Schritte in die richtige Richtung gemacht. i d h k R t S W d l R g f d ü F b d n d R m d s W t d b d s v c w o F s z l k r R v K i z t s f L u t c w d s (C (D Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Es gibt in der Politik mmer wieder Momente, in denen manche denken, mit er Verabschiedung oder Neufassung eines Gesetzes ätte sich das Thema für längere Zeit oder gar für eine leine Ewigkeit erledigt. Das hier zur Debatte stehende aumordnungsgesetz, die Neufassung des seit 1997 gel- enden Raumordnungsgesetzes, scheint zumindest aus icht der Koalitionsfraktionen ein solcher Fall zu sein. ie man hört, rechnet man auf der Regierungsbank nach er Verabschiedung dieser Neuregelung wohl mit einer angen Phase der Ruhe – gewissermaßen Ruhe im Raum, uhe in der Raumordnung. Dies scheint mir jedoch eine ewagte Prognose zu sein. Diese abweichende Einschätzung der Bundestags- raktion Die Linke hat vor allem mit dem Grund zu tun, er eine Neufassung dieses Raumordnungsgesetzes berhaupt notwendig macht, und dieser Grund ist die öderalismusreform, in welcher der Bund nicht zuletzt eim Thema Raumordnung erhebliche Kompetenzen an ie Länder abgegeben hat. Wir haben es seitdem mit ei- er konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zu tun, ie den Ländern ein verfassungsrechtlich verbürgtes echt auf Abweichung zugesteht. Die Neuregelung uss und soll daher versuchen, einen Weg zwischen em Regelanspruch des Bundes und den gesetzgeberi- chen Möglichkeiten der Länder zu finden. Genau dieser eg aber dürfte nicht einfach zu finden sein, da in wich- igen Bereichen der Raumordnung klare Regelungen zu en jeweiligen Kompetenzen fehlen. Wer hat denn nun ei gesamtstaatlichen und länderübergreifenden Zielen as Sagen, der Bund mit seinem übergreifenden An- pruch oder die Länder mit ihrem verfassungsrechtlich erbürgten Abweichungsrecht? Um es nur an zwei, drei Beispielen deutlich zu ma- hen: Wer setzt sich beispielsweise beim Thema Um- elt- und Naturschutz, beim Thema Rohstoffnutzung der auch beim Thema CO2-Einlagerung durch? Das ehlen einer klaren Regelung dürfte das Erreichen ge- amtstaatlicher, länderübergreifender Raumordnungs- iele erheblich erschweren, wenn nicht gänzlich unmög- ich machen – da die Raumordnungspläne des Bundes eine Bindungswirkung für die Länder haben. Eine di- ekte Mitwirkung des Bundestages beim Aufstellen von aumordnungsplänen des Bundes ist überhaupt nicht orgesehen. Ein solches Recht würde sich wohl keine ommune und kein Bundesland nehmen lassen. Da ist m Raumordnungsgesetz erst noch einiges in Ordnung u bringen, ehe es die Zustimmung der Bundestagsfrak- ion Die Linke finden kann. Aus Sicht der Linken wirft die vorliegende Neufas- ung wesentlich mehr Fragen auf, als sie Antworten lie- ert. Aus unserer Sicht geht es im Interesse des gesamten andes und einer bundesweiten Raumordnung vor allem m drei wesentliche Fragen: Erste Frage: Wer entscheidet wann wo und wie künf- ig über den Umgang mit unseren natürlichen Ressour- en? Das ist eine Frage, die wir nicht erst dann beant- orten sollten, wenn die „Quellen“ versiegen, wie eine er Übersetzungen dieses ursprünglich aus dem Franzö- ischen kommenden Wortes lautet. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20219 (A) ) (B) ) Zweite Frage. Gerade das Thema Raumplanung kann als ein sehr feinfühliger Seismograf für den Grad demo- kratischer Mitwirkung an weit über lokale und regionale Grenzen hinaus und weit in die Zukunft reichende Ent- scheidungen dienen. Vor diesem Hintergrund ist zu fra- gen, welche realen Möglichkeiten zum Beispiel Vereine und Verbände, aber auch engagierte und nicht zuletzt be- troffene Bürgerinnen und Bürger haben, sich viel früher und rechtzeitiger als bisher an den Überlegungen von Politik und Verwaltung zu beteiligen. Wie kann künftig verhindert werden, dass Vereine und Verbände, enga- gierte Bürgerinnen und Bürger immer erst dann einbezo- gen werden, wenn schon alle Messen gelesen sind? Dritte Frage. Politik und erst recht Raumordnungspo- litik finden nicht irgendwie und irgendwo im luftleeren Raum statt, sondern in diesem Falle mitten in Europa. Daher ist natürlich auch nach der Europatauglichkeit dieser Neufassung des Raumordnungsgesetzes zu fra- gen. Besteht sie den Europa-Check, oder muss das Ge- setz schon bald nach seinem Inkrafttreten wieder nach- gebessert und erst europafest gemacht werden? Auch ein solches Reparaturunternehmen würde die – wie bereits eingangs erwähnt – von den Koalitionsfraktionen offen- bar angestrebte Ruhe in der Raumordnung empfindlich stören. Und nicht zuletzt möchte ich an dieser Stelle als einen weiteren Kritikpunkt den mangelhaften Abgleich des Gesetzentwurfes mit dem Umweltgesetzbuch an- sprechen, das derzeit ebenfalls überarbeitet wird. Eine sachliche und begriffliche Anpassung scheint dringend geboten. Immerhin finden sich in der Neufassung auch einige Passagen, die aus unserer Sicht als bemerkenswert bis durchaus positiv zu bewerten sind. Dazu gehört die neue Formulierung von der Konzentration der Siedlungstätig- keit auf „vorhandene Siedlungen“ – ein neuer Begriff im Gesetzestext. Allerdings lässt der Gesetzentwurf leider offen, wie das ohnehin nicht besonders anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung erreicht werden soll, bis zum Jahre 2020 die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar täglich zu reduzieren. Auch in diesem Falle hätten wir uns eine klarere und abrechenbarere Regelung im Gesetz gewünscht. Und im Übrigen erscheint es „öko-logisch“, den Flächenverbrauch nicht nur zu reduzieren, sondern in einen Flächengewinn umzuwandeln. Insgesamt gesehen kann die Bundestagsfraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir wer- den uns auch nicht enthalten, sondern die Neufassung des Raumordnungsgesetzes ablehnen. Außerdem gebe ich den Koalitionsfraktionen Brief und Siegel, dass wir uns hier in diesem Hause schon bald erneut mit dieser Thematik beschäftigen müssen. Dafür werden, so glaube ich, die Länder schon sorgen. Ich denke, wir sprechen uns spätestens Mitte der nächsten Legislaturperiode wie- der. Ich frage mich nur, ob ein solcher Umgang mit dem so wichtigen Thema Raumordnung in Ordnung ist. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Raumplanung wird als Möglichkeit, wichtige Fachpla- nungen aufeinander abzustimmen und eine zukunfts- fähige Entwicklung zu sichern, zumeist unterschätzt. D k d r R la d n D A g d a s w r R F o r p D L N N R G d s h n d d B s G P I b d s s s z n e 2 m g f o d d p (C (D as scheint auch für die Bundesregierung zu gelten. Vor urzem habe ich noch im Parlament gesagt, dass man en Stellenwert der Raumplanung bei der Bundesregie- ung daran ablesen kann, dass sie die Novellierung des aumordnungsgesetzes erst kurz vor dem Ende der Legis- turperiode angeschoben hat. Heute muss ich noch einen obendrauf setzen; sie hätte ie Terminplanung für das Inkrafttreten des Gesetzes och vor der Bundestagswahl um ein Haar verschwitzt. aher musste das Gesetz in dieser Woche so hastig im usschuss behandelt und im Plenum mitten in der Nacht elesen werden. Ich finde es übrigens beschämend, dass er Bundestag dieses Gesetz zu dieser Tageszeit aufsetzt. Heute Abend muss ich resümieren, im Ausschuss wie uch in einer fraktionsübergreifenden Beratung haben ich keine Neuigkeiten ergeben, und ich sehe das Gesetz eiterhin mit gemischten Gefühlen. Es greift wichtige Forderungen unserer Zeit auf. Es eagiert auf die aktuellen Diskussionen zu Klima- und essourcenschutz, demografischer Entwicklung und lächenschutz. Ich begrüße ausdrücklich, dass Raum- rdnungspläne des Bundes erstellt werden können. Ge- ade hier besteht Handlungsbedarf, denn viele Fach- lanungen müssen über Landesgrenzen hinaus erfolgen. abei denke ich als Bau- und Verkehrspolitiker in erster inie an die Infrastruktur, aber natürlich gilt das auch für aturschutzfragen, Rohstoffsicherung und anderes. och immer scheitert eine sinnvolle vorausschauende aumplanung an den Egoismen der Länder. Aus diesem rund vermisse ich eine Bindungswirkung für die Län- er an die Raumordnungspläne des Bundes. Ich muss daher der Bundesregierung ins Stammbuch chreiben: Auch das künftige Raumordnungsrecht bleibt inter seinen Möglichkeiten zurück. Schuld daran ist nicht ur die Lustlosigkeit der Bundesregierung, sondern auch ie Möglichkeit der abweichenden Gesetzgebung durch ie Länder. Dadurch sind leider die Möglichkeiten des undes als Gesetzgeber de facto eingeschränkt. Gute An- ätze des Gesetzes werden verwässert. Vor allem ist das esetz zu inkonkret. Dabei denke ich zum Beispiel an lanungsgrundsätze, wie die Bündelung von linienhafter nfrastruktur. Ich denke dabei an konkrete Planungsziele, eispielsweise zum Flächenschutz. Als Verkehrspolitiker enke ich an klare verkehrspolitische Zielsetzungen, bei- pielsweise zu Verkehrsverlagerungen. Aus meiner Sicht präche auch nichts dagegen, Potenziale zur Energieein- parung, also Maßnahmen der Kraft-Wärme-Kopplung um Beispiel, zu benennen. Last not least – Raumord- ungspläne sind nicht zuletzt Umweltplanungen. Da sollte s nahe liegen, Biotopverbundsysteme wie das Natura- 000-Netz, Naturparke, Regionalparke, Areale mit Kli- afunktionen und Ähnliches in diesen Planwerken obli- atorisch zu berücksichtigen. Auch die Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten ür die Öffentlichkeit und Umweltverbände sind nicht ptimal. Das beginnt bei der Frage, warum abweichen- es Recht gegenüber dem Umweltrecht zur Regelung er Strategischen Umweltprüfung für Raumordnungs- läne geschaffen wurde. Naturschutz- und Umweltver- 20220 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) bände sollten zwingend bei der Aufstellung dieser Pläne beteiligt werden. Sinnvoll wäre die Festlegung, dass Raumordnungspläne im Internet abrufbar sein müssen. Auch bei Aussagen zu Raumordnungsverfahren wün- sche ich mir mehr Transparenz. Sie sollten grundsätzlich mit Öffentlichkeitsbeteiligung und mit Beteiligung der Natur- und Umweltschutzverbände analog der soge- nannten Trägerbeteiligung erfolgen. Der Änderungsantrag zur Information des Bundestages über Planaufstellungen ist wertlos. Das Spektakulärste an dieser Initiative ist wohl der Schulterschluss von Schwarz, Rot und Blau-Gelb. Der Antrag ist unnötig, da eine Information des Ausschusses über einen Raumord- nungsplan des Bundes eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Wichtiger wäre die Gestaltungsmöglichkeit durch das Parlament. Aber von einer Einvernehmensregelung ist im Änderungsantrag nichts zu finden. Ich kann der Bundesregierung bescheinigen, dass sie den Handlungsbedarf im Wesentlichen erkennt und teil- weise in das neue Raumordnungsgesetz einfließen lässt. Allerdings sieht sie sich offenbar durch die Länder ge- bremst und bleibt auf halbem Weg stehen. Aus diesem Grund werden meine Fraktion und ich den Gesetzent- wurf weder ablehnen noch befürworten, sondern wir werden uns enthalten. Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Das neue Raumordnungsgesetz entsteht vor dem Hintergrund der derzeitigen strukturverändernden Herausforderun- gen. Es soll insbesondere auf den demografischen Wan- del und den Klimawandel antworten. Zugleich ist das neue Gesetz eine Folge der Föderalismusreform I im Jahre 2006. Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Raumordnung in den neu geschaffenen Kompetenztyp einer konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungs- möglichkeit der Länder überführt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Raumord- nungsrecht macht der Bund erstmals von dieser neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Er betritt somit ge- setzgeberisches Neuland. Um trotz des Abweichungs- rechts der Länder die Rechtseinheit möglichst zu erhal- ten, zielt der Gesetzentwurf auf eine Balance zwischen der Wahrung weitgehender bundeseinheitlicher Stan- dards einerseits und der gesetzgeberischen Zurückhal- tung des Bundes hinsichtlich landesspezifischer Beson- derheiten andererseits. Ein wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfs ist, auf diese Weise den Ländern mög- lichst wenig Anlass zu geben, abweichendes Recht zu setzen. Lassen Sie mich noch einmal die inhaltlichen Schwer- punkte und Zielsetzungen der Gesetzesnovellierung kurz anreißen. Erstens. Die nach übereinstimmender Ansicht von Bund und Ländern bewährten Regelungen des gel- tenden Raumordnungsgesetzes werden übernommen. Dies gilt insbesondere für das klassische Instrument der Raumordnung, den Raumordnungsplan. Damit besteht auch weiterhin die rechtliche Grundlage für eine effi- ziente raumordnerische Steuerung von aktuell und zu- künftig sensiblen raumwirksamen Projekten wie zum B g c n G E d k w c d v r n r K A c s s K m n d d r Z G s D a n s K b s V E r g g 1 g b d n w h s d S z (C (D eispiel Factory Outlet Centern oder Windenergieanla- en einschließlich des Repowerings. Zweitens. Das neue Gesetz zielt auf Rechtsvereinfa- hung und Deregulierung ab. Drittens. Die gesetzlichen Grundsätze der Raumord- ung werden aktualisiert; insbesondere werden als rundsatz erstmals geregelt die Berücksichtigung der rfordernisse des Klimaschutzes, die Berücksichtigung es demografischen Wandels, die Stärkung der inter- ommunalen Zusammenarbeit, die Erhaltung und Ent- icklung der Innenstädte und die Reduzierung der Flä- heninanspruchnahme. Viertens. Die Regelungen über die Planerhaltung wer- en präzisiert. Dies ist ein Beitrag zur Rechtssicherheit on Raumordnungsplänen. Fünftens. Die informelle Planung und das raumordne- ische Zusammenwirken werden gestärkt. Diese praxis- ahen, auf konsensuale Lösungen abzielenden Steue- ungsinstrumente setzen auf „Koordination durch ooperation“. Private und Behörden sollen auf gleicher ugenhöhe zusammenwirken und gemeinsam vertragli- he Vereinbarungen, regionale Entwicklungskonzepte owie regionale oder interkommunale Kooperations- trukturen erarbeiten und umsetzen. Sechstens. Die Regelungen über den Planungs- und oordinierungsauftrag des Bundes werden ergänzt. Da- it kann den neuen Herausforderungen an die Raumord- ung begegnet werden, die sich aus länderübergreifen- en und europäischen Entwicklungen ergeben. Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit en für die Raumordnung zuständigen Länderministe- ien und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. udem wurde der Gesetzentwurf im Rahmen eines das esetzgebungsverfahren begleitenden Planspiels von ieben Landes- und Regionalplanungen aus allen Teilen eutschlands auf seine Praxistauglichkeit, insbesondere uf die Verzahnung mit dem bestehenden Raumord- ungsrecht der Länder, überprüft. Über das Planspiel be- tand auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens ontakt zu den Ländern. Die Ergebnisse des Planspiels estätigen grundsätzlich das neue Raumordnungsgesetz; ie wurden inzwischen dem Bundestagsausschuss für erkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgestellt. Zu den rgebnissen des Planspiels gehören mehrere Verbesse- ungsvorschläge. Eine Reihe davon sind schon im Re- ierungsentwurf umgesetzt worden. Weitere Vorschläge reift das Votum des federführenden Ausschusses auf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 9. September 2008 keine grundsätzlichen Bedenken egen den Gesetzentwurf erhoben. Die Stellungnahme etrifft vor allem Ergänzungen und Klarstellungen zu en Grundsätzen der Raumordnung sowie die Raumord- ung des Bundes. Die Bundesregierung begrüßt die eitgehende Übereinstimmung mit dem Bundesrat. Sie at sich einigen Vorschlägen des Bundesrates ange- chlossen. Diese Vorschläge hat gleichermaßen der fe- erführende Bundesstagsausschuss für Verkehr, Bau und tadtentwicklung beschlossen; sie liegen Ihnen nunmehr ur Abstimmung vor. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20221 (A) ) (B) ) Im Übrigen hält die Bundesregierung an dem von ihr vorgeschlagenen behutsamen Ausbau der Bundesraum- ordnung fest, namentlich an der Möglichkeit des Bun- des, Raumordnungspläne nach § 17 Abs. 2 des neuen Raumordnungsgesetzes aufzustellen. Diese Raumord- nungspläne – das sei nochmals betont – greifen nicht in Länderkompetenzen ein, sondern ermöglichen eine früh- zeitige Abstimmung von Bundes- und Landesplanungen; sie unterstützen eine fachübergreifende, integrierte Ver- kehrsplanung und dienen damit letztlich dem Wirt- schaftsstandort Deutschland. Ich bin sicher, dass wir mit dem neuen Raumord- nungsgesetz eine von Bund und Ländern gemeinsam ge- tragene moderne Grundlage für eine effiziente und zu- kunftsfähige, koordinierende Raumentwicklung in Deutschland schaffen. Damit können wichtige Aspekte und Ziele in Einklang gebracht werden. Das gilt insbe- sondere für die Unterstützung von zukunftsweisender Wirtschaft und von Entwicklungspotenzialen, die Siche- rung der Daseinsvorsorge sowie den Ressourcenschutz. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes – Beschlussempfehlung und Bericht: – Antrag: Einbürgerungen erleichtern – Ausgrenzungen ausschließen – Antrag: Für die Abschaffung der Op- tionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz – Antrag: Klare Grenzen für die Rück- nahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen (Tagesordnungspunkt 45 a und b) Günter Baumann (CDU/CSU): Wir beraten in der zweiten und dritten Lesung abschließend die Gesetzent- würfe der Bundesregierung, des Bundesrates, der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und die drei Anträge der Linksfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsge- setzes. Der vorliegende Entwurf der Koalition setzt im We- sentlichen die höchstrichterliche Rechtsprechung um. Dabei ist zu bemerken, dass das Bundesverfassungsge- richt die Verfassungsmäßigkeit von Rücknahmeentschei- den grundsätzlich bejaht, auch wenn dem Betroffenen die Staatenlosigkeit droht. Für den Gesetzgeber hatte sich jedoch Regelungsbedarf bei bestimmten Fallkon- stellationen herauskristallisiert. Entscheidend werden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände- r k w s d k i d b d s B w d m S t S s l s d d r s D R Z g R g D l d t P f s u f E m g g g c d l B g A n s S g s S d (C (D ung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vier Problem- omplexe geregelt: erstens eine klare Definition, unter elchen Gesichtspunkten eine deutsche Staatsbürger- chaft aberkannt werden kann; zweitens die Befristung er Rücknahmeentscheidung; drittens die Frage der Wir- ung auf schutzbedürftige Belange unbeteiligter Dritter nfolge der Rücknahme einer Einbürgerung und viertens ie Auswirkung auf die Staatsbürgerschaft von Kindern ei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft. Die Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft roht nur, wenn einer oder mehrere der folgenden Tatbe- tände vorliegen: arglistige Täuschung, Drohung oder estechung, ferner auf Entscheidungen, die durch be- usst unrichtige oder unvollständige, für den Antrag je- och wesentliche Angaben erwirkt wurden. Dies ist für ich eine folgerichtige Entscheidung. Denn wer den taat und damit unsere Rechtsordnung wissentlich äuscht, verdient nicht noch als Belohnung die deutsche taatsbürgerschaft. Somit ist für mich auch die vorge- chlagene Regelung der Linkspartei entschieden abzu- ehnen, in der sie fordert, dass auch derjenige die deut- che Staatsbürgerschaft behalten soll, der sich diese urch Täuschung erschlichen hat. Dies verdeutlicht wie- er einmal die konträre Haltung der Linkspartei zu unse- en freiheitlich demokratischen Grundsätzen. Auch bei der Befristung von Rücknahmeentscheiden ind wir, denke ich, zu einer guten Lösung gekommen. ieser Gesetzentwurf beschränkt die Möglichkeit der ücknahme einer deutschen Staatsbürgerschaft auf eine eitspanne von fünf Jahren nach der Einbürgerung. So- ar Bündnis 90/Die Grünen haben an dieser getroffenen egelung nichts auszusetzen. Ich nutze hier die Gele- enheit, gleich auf den Gesetzentwurf von Bündnis 90/ ie Grünen etwas näher einzugehen. Wieder einmal er- iegt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Annahme, ass Migranten, die dauerhaft in Deutschland leben, au- omatisch integriert wären. Deshalb fordern sie auch, die rüfung der Sprachkenntnisse, die eine Voraussetzung ür die Einbürgerung darstellt, für über 54-Jährige, die eit mindestens 15 Jahren in Deutschland leben, und für nter 14-Jährige, die hier zur Schule gehen, abzuschaf- en. Ich fürchte, ich muss mich auch hier wiederholen: in 15-jähriger Aufenthalt in Deutschland ist nicht auto- atisch mit genügend deutschen Sprachkenntnissen leichzusetzen. Schon allein der Integrationsgipfel hat ezeigt, dass eben ein großer Teil der Kinder und Ju- endlichen mit Migrationshintergrund nicht über ausrei- hende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und amit weniger Chancen auf gute Bildung und Lehrstel- en haben. Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion ündnis 90/Die Grünen, es sollte bei all Ihren Forderun- en auch bedacht werden, dass die Einbürgerung den bschluss einer erfolgreichen Integration darstellt und icht vorab wahllos verteilt wird. Ein zentraler Punkt, bei dem Handlungsbedarf be- teht, ist die Frage, wie sich eine Rücknahme einer taatsbürgerschaft auf Dritte auswirkt, die nicht selbst etäuscht haben, aber im Zusammenhang mit der er- chlichenen Staatsbürgerschaft ebenfalls die deutsche taatsbürgerschaft erworben haben. Ich denke, hier wur- en tragfähige Regelungen in das Gesetz eingebracht. 20222 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Für miteingebürgerte Dritte, deren Einbürgerung als Ehepartner oder Kind akzessorisch zur Einbürgerung der antragstellenden Person ist, ist bei der Rücknahme der Einbürgerung eine eigene Ermessensentscheidung vor- gesehen. Es ist dabei zu prüfen, ob die miteingebürgerte Person an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Be- stechung oder an den wissentlich unrichtigen oder un- vollständigen Angaben beteiligt war. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob diese Person sich inzwischen einen eige- nen Einbürgerungsanspruch erworben hat oder ob sich die Person gut integriert hat. Somit werden die schutz- würdigen Belange Dritter mit der Herstellung gesetzmä- ßiger Zustände abgewogen. Eine weitere Fallkonstellation stellen Kinder dar, die durch eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft eines deutschen Staatsbürgers ihre deutsche Staatsangehörig- keit verlieren können. In Anlehnung an ein Verfassungs- gerichtsurteil werden diese Fälle so geregelt, dass ein Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nicht eintreten soll, wenn das Kind nicht älter als fünf Jahre ist. Denn es wird davon ausgegangen, dass ein Kind unter fünf Le- bensjahren noch kein Bewusstsein von seiner Staatsan- gehörigkeit hat und somit auch nicht Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG berührt wird. Über die Regelung dieser Problemkomplexe hinaus halte ich die Einführung einer Strafvorschrift, wie sie der Bundesrat gefordert hat, für sachgerecht. Hierbei kann der Betroffene mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder andere eine Einbürgerung zu erschlei- chen. Diese Regelung, Täuschungsverhalten strafrecht- lich zu ahnden, knüpft an bereits bestehende Regelungen des Bundesvertriebenengesetzes und des Asylverfahrens an. Denn laut Bundesrat sind Fälschungen von Identi- tätspapieren für die Erlangung der deutschen Staatsbür- gerschaft keine Einzelfälle. Um diesen Täuschungen vorzubeugen, unterstütze ich voll und ganz eine straf- rechtliche Verfolgung. Denn auch hierbei ist dem Aspekt der inneren Sicherheit Deutschlands und der Gefahr des internationalen Terrorismus Rechnung zu tragen. Denn gerade die Einbürgerung könnte auch von Extremisten als Mittel zur Vorbereitung und Ausübung von Terror- anschlägen genutzt werden. Infolgedessen kann das Ple- num des Deutschen Bundestages nur zu einem Votum kommen: den Gesetzentwurf der Bundesregierung in ge- änderter Fassung anzunehmen und die weiteren Gesetzes- entwürfe und Anträge abzulehnen. Rüdiger Veit (SPD): Der Gesetzentwurf der Bundes- regierung, den wir heute beraten, stellt eine Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts und des Bundesverwaltungsgerichts dar. In insge- samt drei Urteilen haben sie folgende Fragen behandelt: Welches ist die zeitliche Grenze, bis zu der eine Einbür- gerung zurückgenommen werden kann, wenn der Einge- bürgerte die deutsche Staatsangehörigkeit durch arglis- tige Täuschung erhalten hat? Welche Auswirkungen hat das auf seine durch Geburt eingebürgerten Kinder oder auf seine erleichtert eingebürgerten Angehörigen? Und z f r d i w d S s v w a o z e r M w d r e B w m R r e d k w b d K h w S w d m w d z m r b s d D d g g v n P s s (C (D uletzt: Wie wirkt sich eine erfolgreiche Vaterschaftsan- echtung aus, wenn ein Kind die deutsche Staatsangehö- igkeit nur aufgrund der Abstammung vom vermeintlich eutschen Vater erworben hat? Es war an uns, diese Fragen durch klare Regelungen m Gesetz zu beantworten. Das haben wir getan. Dass ir die verfassungsrechtlichen Grenzen geachtet haben, ie uns die Rechtsprechung vorgegeben hat, ist eine elbstverständlichkeit. Dass wir dabei aber auch politi- che Gestaltungsräume genutzt haben, ist ebenso selbst- erständlich. Diesbezüglich möchte ich auf eines hin- eisen: Wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin ufgrund von Täuschung eingebürgert wird, so hat er der sie sich die Rücknahme der Einbürgerung selbst zu- uschreiben. Wenn aber ein Kind auf dieser Grundlage rleichtert eingebürgert worden ist, so geht die Einbürge- ung auf das schuldhafte Handeln des Vaters oder der utter zurück. Das Kind hat nicht getäuscht. Umso ichtiger ist es, dass die Interessen des Kindes im Vor- ergrund stehen, wenn es darum geht, das Ermessen da- über auszuüben, ob seine erleichterte Einbürgerung benfalls zurückgenommen wird. Deshalb haben wir die eachtung des Kindeswohls im vorliegenden Gesetzent- urf ausdrücklich in die Ermessensausübung aufgenom- en. So weit zu den Details unseres Gesetzentwurfes. Die egelung der genannten Fragen war aus Gründen der echtsstaatlichen Klarheit geboten. Ich halte es aber benso für geboten, nicht nur über Detailaspekte, son- ern auch über Grundsatzfragen des Staatsangehörig- eitsrechtes zu debattieren. Eine solche Debatte haben ir zwar aus dem vorliegenden Gesetzgebungsverfahren ewusst ausgeklammert – zu unterschiedlich sind die iesbezüglichen Auffassungen innerhalb der Großen oalition –, das soll mich aber nicht daran hindern, eute ein weiteres Mal den Blick darauf zu lenken, was ir Sozialdemokraten langfristig anstreben: die doppelte taatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder. Dieses Ziel ist bislang bekanntlich noch nicht ver- irklicht worden. Vielmehr haben wir mit der Reform es Staatsangehörigkeitsrechts 2000 nur einen Kompro- iss erreicht. Nach der sogenannten Optionslösung er- erben Kinder, die in Deutschland geboren werden und eren Eltern ein langfristiges Aufenthaltsrecht haben, wei Staatsbürgerschaften. Wenn sie volljährig sind, üssen sie sich zwischen der deutschen Staatsangehö- igkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Haben sie sich is zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, so verlieren ie die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass oppelte Staatsbürgerschaft vermieden werden soll. och warum eigentlich? Ich darf Sie daran erinnern, ass bereits jetzt mehr als die Hälfte derer, die eingebür- ert werden, ihre alte Staatsbürgerschaft aufgrund der esetzlichen Regelungen beibehalten können. Diese ielfache Hinnahme von Doppelstaatigkeit hat bislang icht zu integrationspolitischen Problemen geführt. Ein roblem entsteht vielmehr dadurch, dass wir Doppel- taatigkeit gerade bei den hier geborenen Menschen jen- eits des 18. Lebensjahrs nicht hinnehmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20223 (A) ) (B) ) Sie sind in Deutschland groß geworden, und ihre Le- benswirklichkeit liegt hier. Das ändert aber nichts daran, dass sich viele von ihnen ihrer Familie und deren Tradi- tionen ebenso verbunden wie verpflichtet fühlen. Ent- scheiden sie sich gegen die deutsche Staatsangehörig- keit, erhalten sie eine Niederlassungserlaubnis. Zwar können sie damit in Deutschland bleiben, gleichwohl finden sie sich hier als Ausländer im eigenen Land wie- der – und dies nach 18 Jahren als gleichberechtigte Mit- bürger. Entscheiden sie sich gegen die Staatsangehörig- keit ihrer Eltern, kann das als Abkehr von der Familie und deren Traditionen verstanden werden. Das bringt sie in persönliche Konflikte. Warum ersparen wir ihnen das nicht? Nähmen wir ihre doppelte Staatsangehörigkeit hin, würden wir nicht nur ihre individuellen Loyalitäts- konflikte beseitigen. Wir würden ihnen auch, unter Bei- behaltung eigener Traditionen, die Möglichkeit geben; sich als Deutsche aktiv an Wahlen zu beteiligen und zu Wahlen anzutreten. Das wäre ein ebenso einfacher wie konsequenter Beitrag zur Integration von Menschen aus Einwandererfamilien. Bevor ich schließe, möchte ich noch knapp auf die verbleibenden Anträge eingehen. Der Antrag des Bun- desrates enthält mehrere Verschärfungen, die wir nicht mittragen können. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grü- nen weist mit der Streichung des Optionsmodells in die richtige Richtung. Leider stammt er jedoch von 2006 und bezieht sich damit auf eine veraltete Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das 2007 geändert worden ist. Deshalb kann ihm bereits aus formalen Gründen nicht zugestimmt werden. Ich komme schließlich zu den Anträgen der Fraktion Die Linke: Drucksache 16/9654 fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Rücknahme und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geregelt werden. Diese Aufforderung betrachte ich durch unseren Gesetzent- wurf als erledigt. Der Antrag auf Drucksache 16/1770 schließlich fordert die erleichterte Einbürgerung. Auch er ist formal veraltet. Deshalb fehlt in dem Antrag ein Hinweis darauf, dass wir 2007 eine Erleichterung mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz geschaffen haben. Wir konnten die Verkürzung der Einbürgerungsfrist von acht bzw. sieben Jahre auf sechs Jahre für Migranten er- wirken, die besondere Integrationsleistungen, also vor allem Deutschkenntnisse, vorweisen können. Deshalb plädiere ich dafür, die Anträge des Bundesra- tes und der Opposition abzulehnen. Unseren Antrag hin- gegen bitte ich anzunehmen – im Wissen darum, dass dies nicht die letzte Reform des Staatsangehörigkeits- rechts gewesen sein kann. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie durch arg- listige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben wurde, bedarf nach jüngstem Entscheid des Bundesver- fassungsgerichtes eines eigenen Gesetzes. Die Verwal- tungsvorschriften, die seit Gründung der Bundesrepublik dazu angewandt wurden, reichen demnach nicht mehr aus. Eine eigengesetzliche Regelung dient der Rechtssi- cherheit. So weit begrüßt die FDP ausdrücklich die Ge- setzesinitiative der Bundesregierung. Das sensible und w u K R e c s g l R d b f r s i E r l s B a k W s d d d s n n V t b s d s d z d S k R a s w i b z h (C (D ichtige Thema Staatsangehörigkeit muss verlässlich nd durchschaubar ausgestaltet sein. Das Staatsbewusstsein von nicht schulpflichtigen indern scheint mir nicht geeignet, darauf wesentliche echtsfolgen zu gründen. Die Begründung, sie hätten in eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit entwi- kelt, ist meines Erachtens fragwürdig. Es ist dennoch innvoll, Kindern ab fünf Jahren einen eigenen Staatsan- ehörigkeitsrechtsschutz zu gewähren. Für diese Rege- ung spricht, dass die betroffenen Kinder nicht unter den echtsvergehen ihrer Eltern leiden sollten. Die Frist von fünf Jahren, die die Bundesregierung en Behörden zum Nachweis der unrechtmäßig erwor- enen Staatsangehörigkeit setzen will und die das Ver- assungsgericht vorgeben zu müssen glaubt, scheint mir eichlich kurz zu sein. So kann vermutlich kaum wirk- am verhindert werden, dass eine verlockende Ziellinie n Aussicht gestellt wird, die Betrügern oder Bestechern rfolg garantiert. Doch die Vorgaben des obersten Ge- ichts sind umzusetzen. Dass, wie die Bundesregierung vorschlägt, die Rege- ung auch rückwirkend geltend soll, erscheint nach den tattgehabten Beratungen als weniger schlüssig. Da das undesverfassungsgericht für zurückliegende Fälle durch- us zur Bestätigung von Rücknahmeentscheidungen ge- ommen ist, scheint es mir rechtsstaatlich sauberer, die irkung des Gesetzes sich nur ex nunc entfalten zu las- en. Eine eigenständige Strafbarkeit für die Erschleichung er Einbürgerung ist sinnvoll – aber die Strafbewehrung es Sachverhaltes ist bereits ausreichend gegeben. Zu- em lässt der Regierungsentwurf die notwendige Präzi- ion vermissen. Der Verweis auf das Bundesvertriebe- engesetz ist in diesem Zusammenhang sachlich nicht achvollziehbar. Grüne und Linke ergehen sich in ihren Anträgen in orschlägen, wie die deutsche Staatsangehörigkeit leich- er erworben werden können soll. Das soll sozusagen illiger gemacht werden, mit anderen Worten: Die deut- che Staatsangehörigkeit soll entwertet werden. Beson- ers die Linke ist ja stets bemüht, den Erwerb der deut- chen Staatsangehörigkeit möglichst zu verramschen. Linke und Grüne fordern einträchtig die Abschaffung es Optionsmodells. Die FDP hat dieses Modell seiner- eit vorgeschlagen. Aber nicht nur deshalb lehnen wir iese Vorstöße ab. Vielmehr hat es überhaupt keinen inn, ein Gesetz zu ändern, für dessen Wirkung es noch einerlei verwertbare Daten gibt. Wir sollten erst einmal die Wirkung des bestehenden echts hinreichend lange beobachten, statt ideologisch n der Gesetzgebung herumzuschrauben. Es ist einfach innvoll, erst einmal Erfahrungsberichte abzuwarten, ie sich diese Regelung auswirkt. Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen st es nach Auffassung der Linken nicht zumutbar, sich ei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit u entscheiden. Sie halten auch die Mehrstaatigkeit für innehmbar. Ausgerechnet in Form der Staatsangehörig- 20224 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) keit sollen emotionale Bindungen ans Herkunftsland ei- nes Migranten beibehalten werden können und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich möglich sein. Diese Stärkung von emotionalen Herkunftsbindungen durch doppelte Staatsangehörigkeit ist kontraproduktiv. Es ist bezeichnend, dass die Linke die emotionalen Bin- dungen an das Zielland konsequent vernachlässigt. Tatsächlich ist das Umgekehrte notwendig: Migranten müssen sich der Realität stellen. Integration in die deut- sche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich zu gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staats- bürger in die deutsche Gesellschaft integriert, dazu steht und auch emotional daran bindet. Doppelstaatsangehörigkeit verhindert die Klärung der eigenen Loyalität und damit Identität, die für eine erfolg- reiche Integration Voraussetzung ist. Deshalb sind die Probleme der doppelten Staatsangehörigkeit, außer in Sonderfällen, zum Beispiel bei Kindern aus binationalen Ehen, nicht so einfach vom Tisch zu wischen. Sie behin- dert die Integration, wenn Migranten mit Doppelstaats- angehörigkeit dem Irrtum verfallen, man könne gleich- zeitig politisch und kulturell zwei Nationen angehören. Migrantenschicksale zeigen oft, dass dies eben nicht möglich ist: Wer weder ganz hier sein, noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mit- bürger akzeptiert – ganz unabhängig vom formalrechtli- chen Status. Die Staatsangehörigkeit sollte für Migranten genauso eindeutig entschieden sein wie für geborene Mitbürger. Es ist schon zu fragen, warum Migranten diesbezüglich gegenüber den geborenen Deutschen privilegiert werden sollen. Dass Grüne und Linke diese Frage nicht stellen, heißt nicht, dass die Menschen in diesem Land sie nicht stellen. Grüne und vor allem Linke ignorieren vorsätzlich, dass erfolgreiche Zuwanderungsländer wie die USA sehr wohl von ihren Neubürgern ein klares und ausschließli- ches Bekenntnis zu ihrem neuen Staat fordern. Die USA verlangen beispielsweise in ihrem Einbürgerungseid einen unmissverständlichen und nachdrücklichen Loyalitäts- schwur der Neubürger und zugleich eine explizite Ab- sage an bisherige staatsbürgerschaftliche Loyalitäten. Nur so kann nach US-Auffassung sowohl dem Neubür- ger als auch den Alteingesessenen das Gefühl vermittelt werden, jetzt zur neuen Staatsgesellschaft wirklich dazu- zugehören. Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Das allerdings wäre kon- traproduktiv und hilft auf dem Weg zu wirklicher Inte- gration von Migranten in unsere Gesellschaft nicht wei- ter. Die Vorschläge der Linken würden den bisherigen Grundfehler deutscher Zuwanderungs- und Integrations- politik verschärfen. Dieser Fehler ist, so zu tun, als gäbe es keine Anforderungen und keine Werte in der deut- schen Gesellschaft, die zu bewältigen, zu beherzigen oder abzuverlangen sind. Die Linken haben die Diskus- sion der letzten fünf Jahre zum Thema „Toleranz durch Wegschauen“ verschlafen und wollen blind den Weg for- cieren, der überhaupt erst in Deutschland, Frankreich, d b i D s z Z a P n n n t s s d r d d A w M i M l b w w e s ä E J R 4 b n V r M d s r d n B R r D n s (C (D en Niederlanden und anderswo die Integrationspro- leme verursacht hat. Die FDP lehnt solche Anträge ab. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Wer sich auf Dauer n einem Staat niederlässt – zumal wenn sich dieser als emokratie versteht –, hat Anspruch auf politische und oziale Rechte. Dieser Anspruch kann im Prinzip auf wei Arten erfüllt werden: über einen unkomplizierten ugang zur Staatsbürgerschaft oder über das Wahlrecht uch für im Land lebende Menschen ohne deutschen ass. Das, was wir von der Bundesregierung erleben, ist ge- au das Gegenteil. Weder schafft sie die Möglichkeit ei- es entsprechenden Wahlrechts – nicht mal auf kommu- aler Ebene – noch versucht sie, Einbürgerungen atsächlich zu ermöglichen. Sie erschwert und verhindert tattdessen Einbürgerungen. Die geltende Rechtslage und Einbürgerungspraxis tellen zu hohe Hürden auf. Zu kritisieren sind unter an- erem die hohen Einbürgerungsgebühren, zu langwie- ige Verfahren, da grundsätzlich die vorherige Aufgabe er bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt wird, und er Ausschluss von Personen, die Sozialleistungen in nspruch nehmen. Für Die Linke ist es demokratiepolitisch bedenklich, enn die Einbürgerung von der sozialen Integration von igrantinnen und Migranten abhängig gemacht wird. Es st für uns ein demokratiepolitisches Problem, wenn enschen der Zugang zur Staatbürgerschaft ihres Wohn- andes erschwert wird bzw. weitgehend verschlossen leibt. Genau dies ist in der Bundesrepublik aber der Fall, ie die rückläufigen Einbürgerungszahlen zeigen. So urde im Jahr 2000 mit 186 688 Einbürgerungen zwar in Höchststand erreicht, doch lässt sich dieser im We- entlichen mit Sonderfaktoren der damaligen Gesetzes- nderung erklären. Seitdem sank die Zahl der jährlichen inbürgerungen kontinuierlich auf bis zu 127 153 im ahr 2004 und nur noch 113 030 im Jahr 2007 ab. Der ückgang von 2000 bis 2007 beträgt zwischen 32 und 0 Prozent. Im europäischen Vergleich schneidet die Bundesrepu- lik Deutschland ohnehin schlecht ab. Auch die sehr iedrige Einbürgerungsquote ist ein absolutes Desaster. on den Menschen ohne deutschen Pass haben sich ge- ade mal 1,56 Prozent im Jahr 2007 einbürgern lassen. Doch daran will die Bundesregierung nichts ändern. it dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft es die Bun- esregierung gerade mal, auf Urteile des Bundesverfas- ungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu eagieren. Darin wurde die Bundesregierung aufgefor- ert, eine klare spezialgesetzliche Regelung zur Rück- ahme der Staatsangehörigkeit zu erlassen. Doch die undesregierung belässt es nicht einfach dabei, die ücknahme bzw. den Entzug der Staatsangehörigkeit zu egeln. Nein, wie so oft im Ausländerrecht wird eine oppelbestrafung eingeführt. Damit diese Regelung icht auch nur ansatzweise einen positiven Beige- chmack erhält, wird noch zusätzlich eine Strafvorschrift Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20225 (A) ) (B) ) eingeführt. Für unrichtige oder unvollständige Angaben zur Erschleichung der Staatsangehörigkeit soll eine Frei- heitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kön- nen. So sieht das Rechtsstaatsverständnis der Bundesre- gierung und insbesondere der CDU/CSU aus. Das ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern sichert den Drang der Bundesregierung nach sozialer Se- lektion zusätzlich ab. Denn unrichtige Angaben werden vermutlich am ehesten noch zu den Fragen der Lebens- unterhaltssicherung gemacht. Da spielt es dann keine Rolle, ob lediglich ein Anspruch auf Sozialleistungen bestand, der aber nicht angegeben wurde, da dieser nicht wahrgenommen wird. Wir lehnen nicht nur die Strafvor- schrift ab. Die Linke lehnt auch das Erfordernis der Le- bensunterhaltssicherung ab. Die Staatszugehörigkeit und politische Gleichberechtigung dürfen nicht vom Ein- kommen abhängig sein. Genauso wenig dürfen in einem Land geborene Kin- der ungleich behandelt werden. Für uns ist das eine Frage der Gerechtigkeit. Für alle Kinder müssen die gleichen Grundvoraussetzungen für ihre Entwicklung geschaffen werden. Dies kann nur über die automatische Einbürgerung bei Geburt im Inland geschehen. Diese bei Volljährigkeit der Kinder dann wieder infrage zu stellen und sie zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder der ihrer Eltern entscheiden zu lassen, ist absurd. Dieser Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht. Herr Wolff von der FDP hat der Linken in seiner Rede zur ersten Lesung unseres Antrags zur Optionspflicht – siehe Plenarprotokoll 16/183 auf Seite 19573 – vorge- worfen, wir wollten durch die Abschaffung der Options- pflicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit so billig wie möglich machen und wir würden damit ideolo- gisch an der Gesetzgebung herumschrauben. Doch ha- ben wir nichts anderes gefordert als der Sachverständige der FDP in der Anhörung zum Staatsangehörigkeits- recht. Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann hat sich – wie übri- gens auch alle anderen Sachverständigen – eindeutig gegen die Optionspflicht ausgesprochen. Dies ist nach- zulesen in seiner Stellungnahme Ausschussdrucksache 16(4)311 C. In dieser plädiert er dann auch entsprechend für eine ersatzlose Abschaffung. Viel Schaumschlägerei veranstaltet ja auch die SPD immer wieder gerne; so auch bezogen auf die Forderung nach der Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Herr Wiefelspütz hat Initiativen der SPD zur Ermögli- chung der doppelten Staatsangehörigkeit im Deutschen Bundestag bereits am 26. Mai 1993 angekündigt; nach- zulesen im Plenarprotokoll 12/160 auf Seite 13575. Da- mals noch, um die Zustimmung der SPD zum sogenann- ten Asylkompromiss zu rechtfertigen. Sein Kollege Rudolf Körper tat selbiges in der Debatte vom 14. Juni 2007 zur Rechtfertigung der Zustimmung der SPD zum Richtlinienumsetzungsgesetz – Plenarprotokoll 16/103, Seite 10591. Herr Bürsch von der SPD-Fraktion hat seine Rede in der Plenarsitzung vom 16. Oktober 2008 mit dem Satz beendet: „Daher wird die SPD über das hier zu beschließende Gesetz hinaus weiter für die Ab- s l b g s m w M g w D d r E L D k k E d m b e r n N n s l G e g k r g f h e k M ü t s r L r r a M n k U h k (C (D chaffung des Optionsmodells und die generelle Mög- ichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft eintreten.“ Es leibt bei der SPD dabei: Seit 15 Jahren – davon übri- ens zehn Jahre an der Regierung – nur Gerede. Ver- chärfungen der Gesetzeslage werden unterstützt und it der CDU/CSU durch das Parlament getrieben, und enn es mal um Verbesserungen für Migrantinnen und igranten geht, kommt nur heiße Luft. Mit unserem Antrag „Einbürgerung erleichtern – Aus- renzungen ausschließen“ soll die Einbürgerung bundes- eit erleichtert und hierdurch das Signal an die in eutschland lebende Bevölkerung vermittelt werden, ass Menschen mit Migrationshintergrund als gleichbe- echtigter Teil dieser Gesellschaft angesehen werden. inbürgerungen sollen nach fünfjährigem tatsächlichen ebensmittelpunkt in der Bundesrepublik möglich sein. azu sind nach unserer Auffassung mündliche Sprach- enntnisse ausreichend. Wir wollen die Staatsangehörig- eit per Geburt – ius soli – und die grundsätzliche rmöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit. Außer- em müssen Einbürgerungen unabhängig vom Einkom- en sein. Das bedeutet auch, dass die Einbürgerungsge- ühren radikal gesenkt werden müssen. Leider will eine Mehrheit in diesem Parlament keine rleichterte Einbürgerung und vereinfachte Einbürge- ungsverfahren. Nun, das sagt einiges über dass Demokratieverständ- is der Parlamentsmehrheit aus. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die Einbürgerungszahlen in Deutschland liegen ach drei schwarz-roten Jahren im Keller. Im Jahr 2007 ind sie nochmals um 9,5 Prozent zurückgegangen und iegen nunmehr auf dem Niveau von vor 1991. Und die roße Koalition? Ihnen fällt außer warmen Worten und iner reichlich schlichten Werbekampagne anscheinend ar nichts ein, wie Sie diesen negativen Trend umkehren önnten. Im Gegenteil: Sie haben das Thema Einbürge- ung komplett aus dem Nationalen Integrationsplan aus- eklammert; Sie haben die Einbürgerungsmöglichkeiten ür junge Migrantinnen und Migranten verschärft; Sie aben einen absurd unintelligenten Einbürgerungstest ingeführt, der – im deutlichen Unterschied zu der Will- ommenskultur der USA – Ausdruck kleinkarierten isstrauens und des Willens zur Abschreckung gegen- ber einbürgerungswilligen Personen ist; schließlich hal- en Sie – entgegen des Rats von sieben der acht Sachver- tändigen in der diesbezüglichen Innenausschussanhö- ung – an dem unsäglichen Optionszwang fest. Wir Grünen stellen heute unseren Gesetzentwurf zur iberalisierung des deutschen Staatsangehörigkeits- echts zur Abstimmung. Wir schlagen darin unter ande- em vor, die Fristen für eine Anspruchseinbürgerung von cht auf sechs Jahre zu verkürzen; die Einbürgerung von igrantinnen und Migranten der ersten Zuwandererge- eration zum Beispiel beim Nachweis von Deutsch- enntnissen zu erleichtern; Mehrstaatigkeit nicht nur bei nionsbürgern und Schweizern, sondern auch bei Ange- örigen besonders eng assoziierter Staaten wie der Tür- ei hinzunehmen; schließlich das sogenannte Options- 20226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) modell auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte zu entsorgen, wo es dringend hingehört. Diese Vorschläge entsprechen dem Grünen Integra- tionskonzept aus dem Jahr 2006, das den programmati- schen Titel „Perspektive Staatsbürgerschaft“ trägt. Un- sere Gesellschaft sollte es sich zur ureigensten Aufgabe machen, alles zu tun, damit unsere künftigen Staatsbür- gerinnen und Staatsbürger so bald wie möglich die Vo- raussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf der Bundes- regierung der Stimme enthalten. Im Grunde werden hier die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rück- nahme einer Einbürgerung bei arglistiger Täuschung weitgehend umgesetzt. Wir Grünen hatten in unserem oben genannten Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass eine solche Rücknahme nur innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Einbürgerung bzw. nicht rückwir- kend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft vorge- nommen werden dürfte. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung vom Votum des Bundesrates nur einen restriktiven Punkt, nämlich die Einführung einer neuen Strafvorschrift, übernommen hat und nicht dessen – ja ohnehin äußerst seltenen – Vor- schläge zur Liberalisierung staatsangehörigkeitsrechtli- cher Vorschriften aufgegriffen hat. Wir Grünen halten zum Beispiel – im Einklang mit dem Europäischen Über- einkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. Novem- ber 1997, auf das das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 96/04 in RZ 25 ja auch Bezug nimmt – eine Al- tersgrenze für die Kinder der bzw. desjenigen, der bzw. dem der deutsche Pass wieder entzogen werden soll, von 18 Jahren für rechtlich möglich und angemessen. Aber mit Vorschlägen zur Liberalisierung und Humanisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist diese Koalition allen Sonntagsreden zum Trotz offenkundig überfordert. Aber Schlafmützigkeit ist augenscheinlich kein Privi- leg der Regierungskoalition. Die FDP hat zum Beispiel gestern im Innenausschuss vorgeschlagen, im Hinblick auf das sogenannte Optionsmodell erst einmal eine lang- wierige Evaluierung durchzuführen, ganz nach dem Motto: Wer nicht mehr weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis. Ein solcher Vorschlag ist aus meiner Sicht reine Zeitverschwendung und geht einseitig zulasten derjenigen Heranwachsenden, die schon heute gezwun- gen sind, sich zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer El- tern und derjenigen des Landes zu entscheiden, in dem sie leben und aufgewachsen sind. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Düngegesetzes (Tagesordnungspunkt 46) Johannes Röring (CDU/CSU): Mit dem heute zu verabschiedenden Düngegesetz soll das Düngemittel- gesetz von 1977 ersetzt werden. Dies derzeit geltende Düngemittelgesetz hat die Aufgabe, die grundsätzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung, die Kenn- z g p v s D g n g b A g H d W b e f s o N d P D s s g z z e i h w h h lu N B b N d d g s e s n d D T i i g (C (D eichnung und die Anwendung von Düngemitteln zu re- eln, um die Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln, flanzlichen Rohstoffen sowie den Schutz der Anwender on Düngemitteln und der Gesundheit von Verbrauchern owie von Tieren und des Naturhaushalts sicherzustellen. och zeigt die aktuelle Praxis, dass es den Anforderun- en, die an ein modernes Gesetz gestellt werden müssen, icht mehr entspricht und aktuellen Entwicklungen nicht erecht wird. Denn es hat sich gezeigt, dass neben den isherigen Regelungen zu Düngemitteln verstärkt auch spekte der Anwendung in der Praxis in das Gesetz auf- enommen werden sollten. Aus diesem Grund ist ein auptaspekt des Gesetzes, dass es die Flexibilisierung er Zulassung von Düngemitteln, um teilweise lange artezeiten und damit einhergehende Rechtsunsicherheit ei der Aufbringung neuer Düngemittel zu vermeiden, rmöglicht. Des Weiteren war und ist das Gesetz die Grundlage ür verschiedene Verordnungen, beispielhaft zu nennen ind hier die Düngeverordnung und die Düngemittelver- rdnung, die ja auch erst vor kurzem novelliert wurde. Diese gesetzgeberischen Aktivitäten zeigen, welche otwendigkeit aktuell besteht, sich verstärkt mit der Be- eutung des Düngens von Nutzpflanzen im Rahmen der flanzenproduktion der Land- und Forstwirtschaft in eutschland, aber auch im globalen Maßstab zu be- chäftigen. Wir wissen alle, dass eine gezielte und auf den Nähr- toffbedarf ausgerichtete Pflanzenernährung und Dün- ung unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen und ukunftsorientierten Landwirtschaft ist. Die ziel- und weckgerichtete Düngung der Nutzpflanzen ist dabei ine der entscheidenden Komponenten, denn nur mit hrem Einsatz kann der steigende Bedarf an qualitativ ochwertigen Nahrungsmitteln auch in Zukunft gedeckt erden und können die Erträge der Kulturpflanzen auf ohem Niveau stabilisiert werden. Wir sind uns auch bewusst, dass eine langfristig tragfä- ige Landwirtschaft neben der ökonomischen Entwick- ng, der Forderung nach ausreichender Versorgung mit ahrungsmitteln sowie ihren sozialen Aspekten auch die elange des Umweltschutzes berücksichtigen muss. Wir rauchen daher Rahmenbedingungen, die eine hohe ährstoffeffizienz ermöglichen. Die Nährstoffe können adurch besonders gezielt eingesetzt werden. Denn auf iese Weise können wir die gezielte Nährstoffversor- ung von Pflanzen mit den Forderungen des Umwelt- chutzes bestmöglich kombinieren. Im Rahmen dieser Debatte muss aber auch die Effizienz ine besondere Rolle spielen, denn das Thema der Nähr- toffversorgung von Pflanzen hat nicht nur eine natio- ale, sondern eine mehr als globale Dimension. Im Jahr 2030 werden rund 8 Milliarden Menschen auf er Erde leben, also bis zu 40 Prozent mehr als heute. urch eine Verschiebung der Essgewohnheiten in vielen eilen der Welt, durch verringerte Niederschlagsmengen n Verbindung mit einem weltweiten Temperaturanstieg st des Weiteren von verstärkter Wasserknappheit auszu- ehen, die unmittelbar zum Verknappen von Flächen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20227 (A) ) (B) ) und zu absinkender Produktivität führt. Demzufolge wird die Versorgungsproblematik noch größer, da wir auch erkennen müssen, dass das weltweit verfügbare Ackerland wenig bis gar nicht ausgedehnt werden kann. Wir leben also in einer Welt, in der sich das Bevölke- rungswachstum in besorgniserregender Weise erhöht, wir folglich auf den vorhandenen Flächen mehr an- bauen, mehr Erträge erreichen müssen, um immer mehr Menschen satt machen zu können. Dazu ist es notwendig, eine hoch ertragreiche Land- wirtschaft zu fördern, die besonders auch in Deutschland und Europa, mit den vielen sehr fruchtbaren Böden, ei- nen hohen Grad an Eigenversorgung sicherstellt, aber auch als Möglichkeit dient, den Weltmarkt zu beliefern, und die Anschauungsobjekt für zukunftsfähige Land- wirtschaft auch in anderen Teilen der Welt ist. Abschließend möchte ich noch einmal konkret auf das zu beschließende Düngegesetz Bezug nehmen und zusam- menfassen, dass die Ablösung des Düngemittelgesetzes durch das Düngegesetz die Grundlage für regionalspezifi- sche Vorgaben für die Düngung, die Flexibilisierung der Düngemittelzulassung, verbesserte Kontrollmöglichkeiten und eine klarere Kennzeichnung von Düngemitteln schafft. Dadurch schaffen wir Rahmenbedingungen, die eine ge- zielte und auf den Nährstoffbedarf ausgerichtete Pflanzen- ernährung und Düngung in Deutschland sicherstellen. Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute in ab- schließender Lesung ein neues Gesetz. Das Düngegesetz wird das aus dem Jahr 1977 stammende und heute in verschiedenen Punkten nicht mehr zeitgemäße Dünge- mittelgesetz ablösen. Mit einem neuen Gesetz machen wir bereits durch den Namen deutlich, dass wir neben den Regelungen für die Zusammensetzung von Dünge- mitteln, deren Kennzeichnung und Inverkehrbringen einen stärkeren Akzent auch auf die Anwendung und Ausbringung setzen. So schaffen wir ein straffes, umfas- sendes und zugleich modernes, an die Bedürfnisse des Marktes und des Bodenschutzes angepasstes Gesetz. Wer sich das Gesetz anschaut, wird unschwer erken- nen, dass ein Großteil der Absätze mit dem Satz beginnt: „Das Bundesministerium wird ermächtigt …“ Das ist ei- nerseits notwendig; denn es stellt sicher, dass wir schnel- ler auf Veränderungen reagieren können als zuvor. Es ist jedoch andererseits auch ein erheblicher Vertrauensvor- schuss, den wir der Bundesregierung mit diesem Gesetz geben. Ich bin davon überzeugt, dass sie dem gerecht wird und auch zukünftig die Interessen des Ressourcen- schutzes wie auch die der Anbieter und Anwender von Düngemitteln vertritt. Boden, Wasser und Luft gehören zu unseren wichtigs- ten Ressourcen. Sie sind Grundlage für die Zukunft un- serer Ernährungssicherheit, und ihre Unversehrtheit muss auch für alle zukünftigen Generationen gewähr- leistet werden. Daher bedarf es unser aller Aufmerksam- keit, die Fruchtbarkeit unserer Böden langfristig zu si- chern und, wenn möglich, zu verbessern. Dabei ist der Boden nicht als bloßes Nährmedium zu betrachten, son- dern als hochkomplexes System und als Lebensraum für unzählige Lebensformen, die nur in ihrer Gesamtheit e E S g s s a u h A t d n s w d s S e d U p m a u u h u r d s d k d d M L w D U a s s d K v u d m l u r s d (C (D ine gesunde und funktionierende Einheit darstellen. ine Vernachlässigung führt schnell zu kaum reversiblen chäden durch Wasser- oder Winderosion, Verdichtun- en oder Verschlämmungen mangels organischer Sub- tanz oder Umsetzung durch Klein- oder Kleinstlebewe- en. Die Funktionsfähigkeit des Bodens lässt sich nicht uf die Bereitstellung von Nährstoffen reduzieren; sie mfasst sämtliche Bereiche der Bodenfruchtbarkeit. Da- er begrüße ich klare und auch strenge Vorgaben für die nwendung und auch verbesserte Kontrollmöglichkei- en für die Behörden der Länder. Organische Substanz und der Humusgehalt eines Bo- ens sind sein Aushängeschild. Sie geben Auskunft icht nur über Standort und Klima, Bewuchs und Nähr- toffaustauschvermögen, sondern auch über seine Be- irtschaftung und Lebendigkeit. Wir brauchen leben- ige Böden, um auch langfristig die Fruchtbarkeit zu ichern. Nicht zuletzt stellen unsere Böden wichtige enken für Kohlenstoff dar. Ein Hektar Ackerkrume mit inem Humusgehalt von 2 Prozent beinhaltet allein in en oberen 10 Zentimetern etwa 17 Tonnen Kohlenstoff. mgerechnet wären dies über 60 Tonnen Kohlendioxid ro Hektar. Grünland hat einen durchschnittlichen Hu- usgehalt von 6,5 Prozent. Rechnen Sie sich das hoch uf 17 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, nd Sie werden den Stellenwert des Humusgehaltes in nseren Böden auch in unseren Bemühungen zur Treib- ausgasreduktion unschwer erkennen! Die Wertigkeit nserer Böden ist eine wichtige Stellschraube, die unse- er Aufmerksamkeit bedarf. Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Die Versorgung er Nutzpflanzen mit Pflanzennährstoffen ist eine we- entliche Grundlage für eine nachhaltige Pflanzenpro- uktion. Nur mit einer ausgewogenen Nährstoffzufuhr önnen das Ertragspotenzial der Pflanzen genutzt und ie Bodenfruchtbarkeit erhalten werden, und das wie- erum ist die Voraussetzung für die Versorgung der enschen mit preiswerten und qualitativ hochwertigen ebensmitteln. Gleichzeitig können unsachgemäße An- endung und ungeeignete Zusammensetzungen von üngemitteln mögliche Gefahren für Gesundheit und mwelt bergen. Hier gilt es, bestimmte Anforderungen n Herstellung, Inverkehrbringen und Anwendung zu tellen. Von daher ist es richtig, ein neues, modernisiertes Ge- etz zu verabschieden, das die Grundlagen der Anwen- ung, des Inverkehrbringens, des Verbringens und der ennzeichnung von Düngemitteln regelt. Es ist damit on zentraler Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft nd die Düngemittelindustrie. Hingegen ist es aus Sicht der FDP nicht richtig, durch iverse Doppelregelungen zusätzliche Bürokratie für die ittelständische Landwirtschaft zu schaffen. Überregu- ierungen sind nicht zielführend, nicht praxis- und nicht mweltgerecht. Ein Düngegesetz darf niemals Details egeln wollen. Hier wird es scheitern. Jede Fläche am jeweiligen Standort – mit der spezifi- chen Bodenart, dem Bodentyp, der Nährstoffversorgung, er Bodenbearbeitung, der Fruchtfolge, den Witterungs- 20228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) und Anbauverhältnissen und Betriebsausrichtungen – hat spezielle Ansprüche an die Düngung. Deshalb ist ein zu eng gefasstes Gesetz ein schlechtes Gesetz. Stattdessen kommt dem Grundsatz der guten fachli- chen Praxis eine entscheidende Rolle in der Landwirt- schaft zu. Die gute fachliche Praxis wird der Produktion – dem Pflanzenbau, dem Boden, dem Wasser, dem Kli- maschutz, der Umwelt – immer gerechter als die Einhal- tung starrer theoretischer Vorschriften. Zudem ist sie im- mer von Nachhaltigkeit geprägt. Von daher lehnt die FDP-Bundestagsfraktion den vor- liegenden Entwurf ab. Die Landwirte brauchen weniger und nicht mehr Bürokratie. Lassen Sie mich meine Kritik an zwei Beispielen ver- deutlichen: § 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs als Ermächti- gung zum Erlass einer Verordnung zum Verbringen von Düngemitteln ist überflüssig, da seine Inhalte auch in § 5 – Inverkehrbringen – mit geregelt werden können. Da- mit hätte man eine schlankere Regelung, die weniger praxisfern wäre und statt zu Bürokratieaufbau auch zu Bürokratieabbau führte. Beispielhaft möchte ich das Verbringen von Gülle vom väterlichen Milchviehbetrieb zum Ackerbaubetrieb des Sohnes anführen. Reichen hier die Kriterien für das Inverkehrbringen nicht aus? Ebenso bürokratisch ist die vorgesehene Schaffung eines schlagspezifischen Düngekatasters. Die Aufzeich- nungspflichten sind auch jetzt schon umfassend geregelt. Abschließend noch ein Wort zum Entschließungsan- trag von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Düngegesetz- entwurf. Dieser wird den Anforderungen an die Praxis nicht gerecht, denn er macht die Düngegesetzgebung an einem einzigen Bodenbestandteil – dem Humus – fest. Das wird allerdings den vielfältigen natürlichen Boden- verhältnissen nicht gerecht. Ein Sandboden zum Beispiel wird niemals ein Humusboden, ein Ackerboden ist beim Humusgehalt niemals vergleichbar mit einem Dauer- grünlandboden. Es gibt unzählige Varianten von Böden – vergleichbar mit Individuen. Deshalb mein Fazit: Die- ser Vielzahl natürlicher Verhältnisse gerecht zu werden, geht am sinnvollsten über die gute fachliche Praxis. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Neufas- sung des Düngegesetzes ist überfällig, auch die Linke stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu, die sich im Änderungsantrag der Koalition wiederfinden. Die Düngung gehört neben Sortenwahl und Pflan- zenschutz zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Pro- duktionsmitteln im Ackerbau. Sie bringt für Erträge, Ertragssicherheit und Qualität im Anbau von Kultur- pflanzen die größten Effekte. Allerdings ist bei ihrer Verwendung durchaus Augenmaß geboten. Der Zugang zu landwirtschaftlichen Produktionsmit- teln hat eine herausragende Bedeutung beim Kampf um die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung. Die Grund- lage bildet zunächst der Zugang zum Bodeneigentum. D d e n B s n g z p M r d D s l s a g g s n p g d w d e z s m a k u D l w l i t A a u k P V m E l u t s j n a (C (D eshalb unterstützt Die Linke ausdrücklich die Forderung es Weltagrarrates nach Landreformen. Aber Boden- igentum allein sichert keine Existenz. In vielen Regio- en der Erde sind es ausgerechnet die Bäuerinnen und auern, die chronisch Hunger leiden. Fehlende Infra- truktur, fehlende finanzielle Mittel, zum Beispiel für otwendigen Dünger und Pflanzenschutzmittel, man- elnde Ausbildung oder Kriege, die die Landwirtschaft erstören, tragen zu mangelnder Versorgung bei. Um 80 Millionen Menschen wächst die Bevölkerung ro Jahr, dazu kommt steigendes Einkommen für viele enschen in den Schwellenländern. Beide Faktoren füh- en zu steigender Nachfrage nach Nahrungsmitteln und amit zu weltweit steigender Nahrungsmittelproduktion. ie größten produktionstechnisch zu erschließenden Re- erven zur Steigerung der Weltnahrungsmittelproduktion iegen dabei nicht in den deutschen und (west-)europäi- chen Agrarregionen, sondern in vielen osteuropäischen, siatischen, südamerikanischen und afrikanischen Re- ionen. Die Mobilisierung dieser Reserven durch eine erechte Verteilung des Zugangs zu den nötigen Res- ourcen ist also der Schlüssel zur Erfüllung des Millen- iumsziels der Halbierung der Hungernden bis 2015. Der Bedarf nach weltweit wachsender Nahrungsmittel- roduktion führt also auch zu steigendem Düngebedarf erade in vielen nichteuropäischen Ländern. Angesichts er aber zum Teil begrenzten Reserven der dafür not- endigen Rohstoffe, zum Beispiel Phosphat, bedeutet as, den in Deutschland und Europa eingesetzten Dünger ffizient und umweltschonend wie rohstoffsparend ein- usetzen. Mal davon abgesehen, dass auch aus ökologi- chen Gründen im eigenen Land ein sinnvoller Umgang it Düngung selbstverständlich sein sollte, schon allein us Kostengründen im betriebswirtschaftlichen Sinn. Im Düngegesetz wird das zum einen durch die stär- ere Berücksichtigung von Wirtschaftsdüngern erreicht nd zum Zweiten durch die einfacheren Verfahren, neue üngemittel und Düngeverfahren in die landwirtschaft- iche Praxis zu bringen. In den vergangenen Jahrzehnten aren die Industrieländer Vorreiter in der Entwicklung andwirtschaftlicher Verfahrenstechnik, und diese Rolle st gerade in Bezug auf die Effizienz und Umweltver- räglichkeit der Düngung von existenzieller Bedeutung. ktuelle technische Entwicklungen, wie sie im Präzisions- ckerbau schon angelegt sind, zeigen die Möglichkeiten mwelt- und ressourcenschonender Fortschritte. Deutschland und Europa haben nach Ansicht der Lin- en nach wie vor die Verantwortung, aber auch die otenziale zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger erfahren. Die Ressourcen dazu sind vorhanden, sie üssen verantwortlich genutzt werden. In Bezug auf die ntwicklung der Agrarwissenschaften gibt es dabei An- ass zu Sorge. Der Stellenabbau in der Ressortforschung nd in den universitären und außeruniversitären Einrich- ungen geht weiter, die finanzielle und materielle Aus- tattung der Agrarwissenschaften wird im Vergleich zur üngeren Vergangenheit dürftiger. Wenn Wissenschaft ur noch in Exzellenz-Dimensionen gedacht wird, hat ngewandte Forschung keine Chance auf Anerkennung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20229 (A) ) (B) ) Trotzdem oder gerade deshalb gilt es, jetzt nicht noch mehr Grundlagen für eine leistungsfähige Agrarwissen- schaft in Deutschland zu zerstören, sondern die Krise der Agrarwissenschaften, die der Wissenschaftsrat attestiert hat, zu beenden. Die Bedeutung unserer Rolle als reiche Industrie- und Dienstleistungsnation muss ernst genom- men werden, um Ressourcen für die Agrarforschung im Dienst weltweit notwendiger Fortschritte aufbringen zu können. Im Entschließungsantrag der Grünen findet sich ins- besondere eine Kritik an einer zu geringen Berücksichti- gung des Humus im Düngegesetz. Humus ist natürlich ein wichtiger Faktor der Bodenfruchtbarkeit. Für den Humuserhalt im Acker zu sorgen, ist per se ein Interesse des Pflanzenbauers. Dabei kann man allerdings auch über das Ziel hinausschießen: Allein die Höhe des Ge- halts an organischer Substanz im Boden sagt noch nichts über die Humusqualität und Nachhaltigkeit des Acker- baus aus. Gerade in den sehr viehintensiven Regionen im Nordwesten und Westen Deutschlands ist in den ver- gangenen Jahrzehnten der Humusgehalt gestiegen, was im Prinzip ja positiv ist. Bei dieser Debatte bleibt aller- dings unberücksichtigt, dass dieser Effekt nur aufgrund des gewaltigen Futterimports aus aller Welt und des da- mit sehr hohen Düngeniveaus organischer Wirtschafts- dünger wie Gülle oder Hühnertrockenkot möglich war. Aus Sicht des Humusgehaltes in den Böden mag das po- sitiv sein, nachhaltig ist es nicht. Noch immer liegt in der Gesamtbilanz Deutschlands ein durchschnittlicher Stickstoffüberschuss von über 70 kg N pro ha und Jahr vor. Das ist ein Wert, der nicht aus der „mineralischen“ Düngung des reinen Ackerbaubetriebs stammt, sondern mit der hohen Nährstoffsättigung an viehreichen Standorten zusammenhängt. Die Forderung der Grünen, „Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung des Humusgehalts“ in das Düngegesetz aufzunehmen, schießt daher über das Ziel hinaus und lässt die vielen und wichtigen anderen Kennwerte der Bodenfruchtbarkeit un- berücksichtigt. Die Linke wird daher dem Entschlie- ßungsantrag der Grünen nicht zustimmen. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Sachsen enthalten laut Sächsischer Landesanstalt für Landwirtschaft etwa 40 Prozent der Ackerböden zu we- nig Phosphor und Humus. Selbst wenn die Lage in ande- ren Bundesländern besser sein sollte, so zeigt diese Zahl doch eins: Es kann keine Rede davon sein, dass die Landwirtschaft bereits heute flächendeckend für eine ausreichende Humusreproduktion auf Deutschlands Äckern sorgt. Da hilft auch das ganze Gerede nichts, dass die Landwirte schon aus Eigeninteresse für eine ausreichende Humuszufuhr zum Boden sorgen würden. Die Praxis sieht anders aus – und eigentlich weiß es auch jeder. Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Auf- rechterhaltung und Herstellung eines standort- und nut- zungstypischen Humusgehaltes bereits hinreichend in der guten fachlichen Praxis und in Cross-Compliance geregelt sei, wie es Vertreter des Bauernverbandes und der Union im H v d b M H n g b V o d z d g k P g z o n d W s e t h B d U b m b G E u t k b m w z B d w r d n g a B m n m (C (D mer wieder betonen. Laut Cross-Compliance ist eine umusbilanzierung nicht erforderlich, wenn ein Anbau- erhältnis von drei Kulturen mit mindestens 15 Prozent er Bedeckung der Ackerfläche eingehalten wird. Das ekommen Sie mit drei humuszehrenden Kulturen wie ais, Raps und Kartoffeln locker hin, obwohl sie den umusgehalt dabei ruinieren können. Selbst wenn Sie ur noch Mais anbauen, dann sind die Maßnahmen, die emäß Cross-Compliance nach Anwendung der Humus- ilanzierung zu ergreifen sind, eher schwach. Auch die orschrift des Bodenschutzgesetzes in § 17, „den stand- rttypischen Humusgehalt des Bodens insbesondere urch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz u erhalten“, spielt in der Praxis wohl kaum eine Rolle, a das Bodenschutzrecht zur Art der Umsetzung nir- endwo eine nähere Aussage macht. Von Kontrollierbar- eit und von Kontrolle kann so keine Rede sein. Eine größere Bedeutung für die landwirtschaftliche raxis als das Bodenschutzgesetz hat sicherlich das Dün- erecht. Deswegen war es Bündnis 90/Die Grünen ein entrales Anliegen, bisher humusfreie Düngemittel mit rganischer Substanz anzureichern. Es ist ein Versäum- is des Düngerechts, dass bisher weder der Humusgehalt er Böden noch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder iederherstellung eines standort- und nutzungstypi- chen Humusgehaltes dort eine Rolle spielen. Dabei ist s Zweck des Gesetzes, die Bodenfruchtbarkeit zu erhal- en und zu verbessern. Die Humusversorgung der Böden at anerkanntermaßen einen erheblichen Einfluss auf die odenfruchtbarkeit. Wie kann man im Düngemittelrecht ie Düngung dann auf die Mineralstoffzufuhr reduzieren? nd warum regelt das Düngerecht die Mineralstoffzufuhr is ins kleinste Detail, während die ebenso wichtige Hu- usreproduktion völlig den Landwirten überlassen leibt? Aus diesem Grund sind wir Grüne froh, dass sich die roße Koalition immerhin dazu durchringen konnte, den rhalt und die nachhaltige Verbesserung des standort- nd nutzungstypischen Humusgehaltes in den Gesetzes- ext aufzunehmen. Auch ist es ein Fortschritt, dass es zu- ünftig zulässig sein soll, Düngemittel in Verkehr zu ringen, die den standort- und nutzungstypischen Hu- usgehalt erhalten oder nachhaltig verbessern. Damit ird Schluss damit sein, dass organische Substanz nur ugeführt werden darf, wenn sie gleichzeitig auch einen eitrag zur Mineralstoffversorgung leistet. Aber dies kann nur der erste Schritt sein. Es ist nötig, ie Berücksichtigung des Humusgehaltes auch in den eiteren Vorgaben des Düngerechts durchzubuchstabie- en. Dies betrifft etwa die Kennzeichnungsvorgaben und ie Überwachung. Wichtiger noch sind aber Verord- ungsermächtigungen bzw. die Einarbeitung in die Dün- everordnung und die Düngemittelverordnung; denn vor llem diese sind in der Praxis relevant. Hier muss die undesregierung noch nacharbeiten. Um geeignete Maßnahmen zur Sicherung einer opti- alen Humusversorgung der Böden festlegen zu kön- en, wäre aus unserer Sicht die Humusbilanzierung ge- äß VDLUFA-Standpunkt vorzugeben. Dies würde 20230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) (C) (B) (D) jedem Landwirt vor Augen führen, ob er tatsächlich ge- nug für die Humusreproduktion tut. Der Gewinn würde den Aufwand für einen großen Teil der Betriebe sicher überwiegen, auch wenn es im übrigen Bundesgebiet nicht annähernd so viele humusunterversorgte Böden ge- ben sollte wie in Sachsen. Der vorliegende Gesetzesentwurf reicht auch aus wasserpolitischer Sicht nicht aus. Die Gewässerbelas- tung mit Nitraten stammt zu einem großen Teil aus der Landwirtschaft. Sie ist eine der Hauptursachen dafür, dass die Bundesrepublik die Ziele zum Erhalt der Biodi- versität sowie die Qualitätsanforderungen der Wasser- Rahmenrichtlinie und auch des Meeresschutzes voraus- sichtlich nicht erreichen wird. Die Verminderung der Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft muss des- halb vom Düngerecht stärker forciert werden. Dass die Verminderung der Stickstoffüberschüsse eine Gratwan- derung ist, wenn man weiter hohe Erträge ermöglichen will, ist uns Bündnisgrünen bewusst. Aber gerade dies macht die Größe der Herausforderung an das Dünge- recht deutlich. Denn es ist durchaus möglich, die Effi- zienz der Stickstoffdüngung zu erhöhen, ohne die Er- träge erheblich zu vermindern. Nachdem ich nun gesagt habe, was uns am vorliegen- den Gesetzentwurf noch fehlt, möchte ich doch noch einmal festhalten, dass das neue Düngegesetz im Ver- gleich zum bisherigen Düngemittelgesetz an vielen Stel- len durchaus in die richtige Richtung geht und Fort- schritte bringt. Begrüßenswert ist unter anderem, dass er für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern strengere Regeln schafft. Dennoch hätten wir, was die Humusre- produktion und die Stickstoffüberschüsse betrifft, noch deutlichere Fortschritte erwartet. Deswegen werden wir uns in der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten. 91, 1 0, T 187. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618700000

Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolle-

ginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich begrüße Sie alle herzlich.

Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Ihnen mittei-
len, dass der Kollege Horst Seehofer am 5. November
auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ver-
zichtet hat.


(Zurufe von der SPD: Das ist aber schade! – Das bedauern wir aber!)


– Das ist Ihnen vor dieser ultimativen Entscheidung of-
fensichtlich nicht mit der gleichen Deutlichkeit vorgetra-
gen worden, wie das jetzt nachträglich der Fall ist. – Je-
denfalls ergibt sich nun die definitive Konsequenz, dass
als Nachfolger der Kollege Matthäus Strebl im Deut-
schen Bundestag zu begrüßen ist, der uns bereits aus frü-
heren Wahlperioden bestens vertraut ist.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Lieber Kollege Strebl, ich begrüße Sie ganz herzlich.
Ihnen muss ich besonders wenig erläutern, in welcher
guten Gesellschaft Sie sich hier befinden. Wir freuen
uns, dass Sie wieder dabei sind und auf die weitere Zu-

Redet
sammenarbeit.

Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbun-
dene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste auf-
geführten Punkte zu erweitern:

ZP 5 Weitere Überweisungen im vereinfachten Ver-
fahren (Ergänzung zu TOP 47)


a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Jörg van Essen,
Gudrun Kopp, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Wahrung der Rechtssicherheit
bei der Telekommunikationsüberwachung
und anderen verdeckten Ermittlung
men

– Drucksache 16/10838 –

(C (D ung 13. November 2008 0 Uhr Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Kultur und Medien Federführung strittig b)

Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton
Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Feinstaubreduktion im Straßenverkehr fort-
setzen – Filteraustausch umsetzen, Prüf- und
Messverfahren für Dieselrußpartikelfilter ein-
führen

– Drucksache 16/9802 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

ext
Transparenz an den Finanzmärkten schaffen –
Anschleichtaktik bei verdeckten Unterneh-
mensübernahmen verhindern

– Drucksache 16/10640 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Karl-
Freiherr zu Guttenberg, Eckart von
, Anke Eymer (Lübeck), weiterer Abge-
und der Fraktion der CDU/CSU sowie
geordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert
smaßnah- TheodorKlaeden
ordneter
der Ab






(A) )



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Präsident Dr. Norbert Lammert
Weisskirchen (Wiesloch), Gerd Andres, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunter-
nehmen kontrollieren

– Drucksache 16/10846 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

e) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-
Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE

Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für
eine zentralasiatische regionale Sicherheits-
konferenz

– Drucksache 16/10845 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss

ZP 6 Weitere abschließende Beratungen ohne Aus-
sprache (Ergänzung zu TOP 48)


a) Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche

(19. Ausschuss)

Hoppe, Ulrike Höfken, Marieluise Beck (Bre-
men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überschüssige Mittel aus EU-Agrarhaushalt
für Bekämpfung der Hungerkrise nutzen

– Drucksachen 16/10591, 16/10912 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Anette Hübinger
Dr. Sascha Raabe
Hellmut Königshaus
Alexander Ulrich
Thilo Hoppe

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(14. Ausschuss)

gierung

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Ausübung
der Patientenrechte in der grenzüberschrei-

(inkl. 11307/08 ADD 1 bis 11307/08 ADD 3)

KOM(2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08

– Drucksachen 16/10286 A.55, 16/10911 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jens Spahn

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Staffelt, Jerzy Montag, Manuel Sarrazin, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Internetnutzerinnen und -nutzer nicht mas-
senhaft kriminalisieren – Novellierung des
EU-Telekommunikationspaketes nicht für
Urheberrechtsregelungen missbrauchen

– Drucksache 16/10843 –

P 2 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE
LINKE:

Bahnchef Mehdorn ablösen, Verkehrsminis-
ter Tiefensee entlassen, Börsengang der Deut-
schen Bahn endgültig absagen

P 7 Beratung des Antrags der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Missbilligung der Amtsführung und Entlas-
sung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee

– Drucksache 16/10918 –

Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, so
eit erforderlich, abgewichen werden.

Der Tagesordnungspunkt 21 a – dabei handelt es sich
m das Jahressteuergesetz 2009 – muss abgesetzt wer-
en. In der Folge sollen die Tagesordnungspunkte 23,
5, 29 und 21 b jeweils nach den Tagesordnungspunkten
0, 22, 24 und 28 aufgerufen werden. – Das scheint nie-
anden wirklich zu beunruhigen, sodass wir das so ver-

inbaren können.

Schließlich ist vorgesehen, den Entwurf des Erb-
chaftsteuerreformgesetzes auf den Drucksachen 16/7918
nd 16/8547 nachträglich gemäß § 96 unserer Ge-
chäftsordnung zusätzlich an den Haushaltsausschuss
ur Mitberatung zu überweisen:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform
des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

(Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG)


– Drucksachen 16/7918, 16/8547 –
überwiesen:
Finanzausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

ind Sie auch damit einverstanden? – Das ist offenkun-
ig der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentri-
üne hat der Präsident des Storting des Königreichs
orwegen, Herr Thorbjørn Jagland, mit seiner Dele-
ation Platz genommen.


(Beifall)


m Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Deut-
chen Bundestages, von denen Ihnen einige bereits in






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(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
den letzten Tagen begegnet sind, begrüße ich Sie ganz
herzlich.

Sehr geehrter Herr Präsident, es ist uns eine große
Freude, Sie und Ihre Begleitung zu einem offiziellen Be-
such in Deutschland zu Gast zu haben. Der Deutsche
Bundestag misst der Zusammenarbeit unserer Parla-
mente – gerade wegen der immer größeren Bedeutung
der europäischen Kooperation – große Bedeutung bei.
Ihr Besuch in Deutschland ist Ausdruck der freund-
schaftlichen und engen Beziehungen. Wir hatten schon
gestern Gelegenheit, unsere gemeinsame Freude darüber
zum Ausdruck zu bringen, dass nicht nur die Beziehun-
gen zwischen unseren Ländern exzellent sind, sondern
dass sich auch und gerade die Beziehungen zwischen un-
seren Parlamenten in den vergangenen Jahren in einer
erfreulichen Weise vertieft haben. Daran wollen wir wei-
terarbeiten. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen
angenehmen und ergebnisreichen Aufenthalt in Deutsch-
land. Herzlich willkommen!


(Beifall)


Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förde-
rung von Familien und haushaltsnahen Dienst-
leistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG)


– Drucksache 16/10809 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen. –
Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann können wir so
verfahren.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst
die Kollegin Lydia Westrich für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Lydia Westrich (SPD):
Rede ID: ID1618700100

Vielen Dank, Herr Präsident. – Guten Morgen, Kolle-

ginnen und Kollegen! Heute bringen wir den Entwurf ei-
nes Familienleistungsgesetzes ein, und darüber freue ich
mich sehr. Vor kurzem habe ich in einer Zeitung gelesen,
das Klügste, was ein Politiker oder eine Politikerin beim
Thema Kindergeld machen könne, sei es, einfach zu
schweigen. Wir können hierbei im Grunde nichts richtig
machen. Erhöhen wir das Kindergeld, dann ist es nicht
genug; lehnen wir eine Erhöhung ab, dann sind wir na-
türlich familienfeindlich. Erhöhen wir den Kinderfreibe-
trag, dann nützt es nur den Besserverdienenden; machen
wir es nicht, verstoßen wir gegen die Verfassung.

Diese Zeitungsbeschreibung erinnert mich an einige
Anhörungen, Briefe und Presseerklärungen aus den letz-
ten Jahren, die unsere Gesetze, die Kindergelderhöhun-

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(C (D en beinhaltet haben, regelmäßig begleitet haben. Ich abe mindestens vier dieser Gesetze bereits mutig mitestalten können, und jedes von ihnen hat die Situation er Familien verbessert. Deswegen arbeite ich auch diees Mal voll Lust daran mit, trotz aller Widrigkeiten, die ns bestimmt ins Haus stehen werden. Als ich 1990 in den Bundestag kam, haben wir für indergeld und Kinderfreibetrag umgerechnet gerade inmal 5,7 Milliarden Euro ausgegeben. 2005/2006, also 5 Jahre später, waren es dann über 35 Milliarden Euro. as Volumen hat sich in dieser Zeit also verfünffacht, nd jeder Cent davon ist gut angelegt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit diesem Gesetz kommen noch einmal
Milliarden Euro hinzu. Der Kinderfreibetrag wird auf

as neu ausgerechnete sächliche Existenzminimum für
inder von 6 024 Euro angehoben. Im Gesetz steht zwar
och der Betrag von 6 000 Euro; hier war das Kabinett
it seiner Entscheidung schneller als die Rechner.
chon bei der Einbringung können wir also diesen Än-
erungsantrag ankündigen. Noch einmal: Der Kinder-
reibetrag beläuft sich auf 6 024 Euro. Das Kindergeld
ird pro Kind um 10 Euro erhöht; ab dem dritten Kind
ommen weitere 6 Euro hinzu.

„Das ist gut“, hat meine Mitarbeiterin gesagt, „da
abe ich ja schon die Hälfte meiner Mieterhöhung wie-
er herein; jeden Monat 20 Euro mehr kann man gut
rauchen.“ Meine Nachbarin ist eine alleinerziehende
utter und Studentin. Sie hat mir erzählt, dass sie nun

ndlich ein kleines Sparbuch anlegen wird.

So bescheiden die Erhöhung für die einzelnen Fami-
ien ausfällt, so summieren sich die Ausgaben ja doch
uf mehr als 2 Milliarden Euro. Dazu addieren Sie, liebe
olleginnen und Kollegen, das Kindertagesstättenaus-
auprogramm mit 4 Milliarden Euro, die letzten Reste
om Ganztagsschulprogramm, die Abzugsfähigkeit von
inderbetreuungskosten, also für Kindergartenbeiträge,
agesmütter usw., die Anhebung des BAföG, die Anhe-
ung des Wohngeldes, das erfolgreiche Elterngeld und
ie Erhöhung des Kinderzuschlages. Damit erreichen
ir innerhalb von nur zwei Jahren eine mehr als statt-

iche Summe, die die Große Koalition den Familien zur
erfügung gestellt hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Bei all diesen Maßnahmen haben wir immer die indi-
iduellen Lebensplanungen der Familien berücksichtigt,
lso keine Direktiven ausgegeben, sondern Angebote
nterbreitet, die die bunte Vielfalt der Lebensformen un-
erstützen und fördern. Dabei ist der Ausbau der Kin-
ertagesbetreuung ein ganz besonders wichtiger Schritt
ür uns gewesen, versehen mit einem Rechtsanspruch,
ber den sich die SPD-Fraktion selbstverständlich be-
onders freut. Ich habe nicht geglaubt, dass wir für die
amilien so weit vorankommen werden.

Die Unterstützung der verschiedenen Familien- und
ebensphasen gilt auch für den zweiten Bereich des Fa-






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(B) )


Lydia Westrich
milienleistungsgesetzes, das mit vollem Namen „Gesetz
zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienst-
leistungen“ heißt. Versuche, die Rolle von Haushalten
als Arbeitgeber zu forcieren und den hohen Anteil von
Schwarzarbeit in diesem Bereich zurückzudrängen, lau-
fen schon seit vielen Jahren mit mehr oder minder viel
Erfolg.

Es gibt viele Studien, die einen hohen Arbeitskräfte-
bedarf im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen fest-
stellen, aber so richtig im Fluss ist dies noch nicht, vor
allem im Hinblick auf legale, sozialversicherungspflich-
tige Beschäftigungsverhältnisse. Bisher waren die För-
dermöglichkeiten in Regelungen hierzu in verschiedens-
ten Bereichen versteckt, sodass die Leute sie kaum
finden konnten. Mit diesem Gesetz ist es nun gelungen,
alle Regelungen zu Steuerermäßigungen in Bezug auf
haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsver-
hältnisse übersichtlich in einem Paragrafen des Einkom-
mensteuerrechts zu verankern. Zudem haben wir den
Umfang der Förderung erheblich ausgeweitet.
20 Prozent auf alles, angelehnt an einen bekannten Wer-
beslogan, kann man hier sagen. Ob Kochen, Putzen, Bü-
geln oder Pflegeleistungen zusätzlich zur familiären
Pflege oder im betreuten Wohnen oder im Heim – die
Kosten für diese Dienstleistungen mindern die tarifliche
Einkommensteuer der Auftraggeber. Es sind nicht ein-
fach nur Freibeträge, die sich erst bei den Beziehern hö-
herer Einkommen richtig vorteilhaft auswirken, sondern
es ist ein Abzug von der Steuerschuld, der sich auch bei
Beziehern kleiner Einkommen voll bemerkbar machen
wird. Ich bin sehr froh darüber, dass die SPD-Bundes-
tagsfraktion das durchsetzen konnte.


(Beifall bei der SPD)


Meine andere Nachbarin ist eine alte Dame, die zur
Familie ihrer Tochter gezogen ist, um dort besser ver-
sorgt zu werden. Sie hat ihr altes Haus im Dorf vermietet
und zahlt deshalb etwas an Steuern. Sie hat richtig ge-
strahlt, als ich ihr erklärte, dass sie die Kosten für ihre
Bügelfrau aus der Sozialstation nun von der Steuer ab-
setzen kann. Da könne sie sich nächstes Jahr noch ein
paar Stunden mehr Hilfe von der Sozialstation erlauben,
sagte sie. Das hat sie ganz glücklich gemacht.

Das bewirkt genau das, was wir mit dieser Förderung
erreichen wollen: Stabilisierung und Ausweitung sozial-
versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse bei
Sozialstationen, Dienstleistungsagenturen, Pflegediens-
ten oder wie sie alle heißen und Erleichterung der Fami-
lienarbeit in all ihren Facetten, von der Kinderbetreuung
bis zur Hilfe bei der Pflege von Angehörigen. Das ist ein
wichtiger Baustein bei den Bemühungen, Familie und
Beruf unter einen Hut zu bekommen.

Für mich ist das eine ganz besondere Familienförde-
rung. Der steuersubventionierte Einkauf von Leistungen
schenkt der Familie Zeit für sich und das Zusammenle-
ben. Man muss nicht mehr sagen: „Schönes Wetter, aber
schade, ich muss Fenster putzen“, sondern kann mit den
Kindern unbeschwert den Gang ins Grüne antreten oder
den genussreichen Friseurbesuch machen, während die
Oma gut versorgt zu Hause ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D as sind immer nur ganz kleine Facetten, aber – das üssen Sie zugeben, Kolleginnen und Kollegen – diese achen die Lebensqualität von Familien erst aus, und as unterstützen wir bei Familien nachhaltig. Ich bin daon überzeugt, dass die Ausweitung und Vereinfachung er Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen ein uter Beitrag dazu ist. Der dritte wichtige Punkt des Gesetzentwurfs ist das chulbedarfspaket. Das lässt mich nun wirklich mit eiem lachenden und einem weinenden Auge hier stehen. ange, lange hat die SPD-Fraktion für dieses Schulbearfspaket gekämpft. Ich habe mich schon geschämt, enn die Caritas mir wieder Briefe geschickt hat, in deen sie auf die finanziellen Grenzen von Hartz-IV-Empängern bei der Schulbedarfsbeschaffung hingewiesen at. Nun haben wir das Paket in diesem Gesetzentwurf erankert. 100 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ist eine chte Hilfe für Familien, die ihren Kindern trotz Schuluchgutscheinen und Ähnlichem nicht das erforderliche aterial – Schulranzen, Farbkästen, Hefte usw. – zur erfügung stellen können. Ich freue mich schon auf den rief, den ich jetzt an die Caritas schreiben kann. Aber – das ist der große Wermutstropfen für mich und ie gesamte sozialdemokratische Bundestagsfraktion – ieses Schulbedarfspaket ist bis zum 10. Schuljahr beristet, und das darf nicht sein. Gerade die Familien, die s trotz niedrigstem Einkommen schaffen, ihren Kindern ine gute Schulausbildung zu ermöglichen, dürfen nicht m Regen stehen gelassen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. CarlLudwig Thiele [FDP])


(Beifall bei der SPD)


inzu kommt natürlich, dass die Ausgaben in den höhe-
en Schulklassen steigen.

Da appelliere ich noch einmal ganz ausdrücklich an
ie, Frau Ministerin von der Leyen. Wir reden viel da-
on, dass es darum gehen muss, Wege zu finden, die
inderarmut zu bekämpfen. Wir dürfen Familien, die
nterstützung zum Lebensunterhalt benötigen, doch
icht signalisieren: Eure Kinder unterstützen wir nur bis
ur 10. Klasse, also Hauptschul- oder Realschulab-
chluss. – Das ist undenkbar.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Alle bisherigen Studien, vor allem internationale, be-
nstanden in Deutschland die Undurchlässigkeit des
chulsystems. In keinem Land ist die Herkunft für das
ildungsfortkommen so maßgebend wie bei uns. Dass
ir diesen, wie ich finde, schrecklichen Makel unseres
andes, in dem doch alle Kinder mit ihren Talenten und
ähigkeiten so dringend gebraucht werden, auch noch
urch ein Familienleistungsgesetz sozusagen festschrei-
en, ist für uns Sozialdemokraten unvorstellbar.


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )


Lydia Westrich
Wir können doch nicht einen höheren Freibetrag für
Kinder einführen, die an Privatschulen unterrichtet wer-
den – das tun wir, und das ist auch gut –, und fast gleich-
zeitig entscheiden, dass wir die jährlich 100 Euro für
Kinder aus Hartz-IV-Familien, die sich den Weg zum
Gymnasium sicher mehr als hart erkämpft haben, nicht
übrig haben.

Der dritte Teil dieses Gesetzes bringt den Familien,
die es brauchen, wirkliche Erleichterung. Aber die dorti-
gen Regelungen müssen entfristet werden. Ich kann mir
das Signal, Bildung ernst zu nehmen, ganz anders vor-
stellen: Wir könnten zum Beispiel Kindern aus Familien,
die Zuschuss zum Lebensunterhalt benötigen und das
elfte Schuljahr besuchen, einen höheren Schulbedarfs-
satz zusprechen. Über die Höhe können wir ja noch ge-
meinsam diskutieren. Ich hoffe, dass wir uns auch in die-
sem Punkt einigen. Dann, Kolleginnen und Kollegen,
wird das Gesetz ein weiterer Meilenstein hin zu einer
nachhaltigen Familienförderung sein. Wir haben mit der
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages,
mit der Ausweitung und Vereinfachung der steuerlichen
Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und
mit dem Schulbedarfspaket zur Förderung der Bildung,
über das wir sicher noch konstruktiv beraten werden,
schon bisher viel für die Familien getan und werden die-
sen Weg auch weitergehen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618700200

Carl-Ludwig Thiele ist der nächste Redner für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1618700300

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin
Westrich, ich glaube, in einem Punkt stimmen wir bei
den Beratungen über dieses Gesetz in diesem Haus über-
ein: Unsere Gesellschaft muss familienfreundlicher wer-
den.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Um dieses Ziel zu erreichen, darf es nicht allein um die
Frage gehen, welche finanziellen Leistungen gewährt
werden, sondern es muss auch die Grundeinstellung
unseres Landes hinterfragt werden, also wie unsere Ge-
sellschaft mit Kindern umgeht. Es gibt leider Menschen,
die in Bereichen unserer Gesellschaft leben, in denen es
gar keine Kontakte mehr zu Kindern gibt. Diese haben
keine Kinder in ihrem Umfeld. Ich finde, wir alle sollten
hier gemeinsam dafür Sorge tragen, dass den Bürgern
vermittelt wird, welche Freude Kinder bereiten können.
Natürlich bereiten Kinder nicht nur Freude, sondern ver-
ursachen auch Stress und Anstrengungen, und von älte-
ren Kindern wird man vielleicht auch als Vater oder
Mutter einmal kritisiert werden. Das gehört dazu.

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(C (D Kinder bereichern unsere Gesellschaft. Dass alle Teile er Gesellschaft von dieser Bereicherung profitieren, daür sollten wir uns alle gemeinsam einsetzen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


eshalb halten wir es auch nicht für angezeigt, die ganze
iskussion über Familien nur auf den finanziellen Teil

u reduzieren. Das habe ich ja gerade in meinem Vor-
ort dargestellt. Aber natürlich muss man sich, wenn
an sich mit der Situation der Familien beschäftigt,

uch damit auseinandersetzen, wie die gesellschaftliche
irklichkeit in unserem Land für die Familien aussieht.
inderfreundlichkeit der Gesellschaft ist die eine Seite
er Medaille. Kinder kosten aber auch Geld.

Die letzte Erhöhung des Kindergeldes und des Kin-
erfreibetrages erfolgten 2002, also vor sieben Jahren.
ir alle wissen, dass seit diesem Zeitpunkt die Preise er-

eblich gestiegen sind, nicht zuletzt durch die Mehrwert-
teuererhöhung. Seitens der Koalition ist über die Jahre
ichts erfolgt, um den Familien zu helfen. Das haben wir
chon oft kritisiert; das werden wir weiter kritisieren.
as ist aber auch der Grund, warum wir uns konstruktiv

n das Gesetzgebungsverfahren einschalten werden. Wir
ollen nämlich erreichen, dass den Familien konkrete
ilfe zuteil wird.


(Beifall bei der FDP)


Wenn man sich anschaut, wann dieser Gesetzentwurf
om Kabinett verabschiedet wurde, dann stellt man fest,
ass er am selben Tag verabschiedet wurde, an dem auch
er einheitliche Beitragssatz zur Krankenversiche-
ung festgesetzt wurde. Damit einher geht eine deutliche
ehrbelastung für Familien. Den Familien wurde nun

war suggeriert, man gebe ihnen mehr Geld, aber das,
as auf der einen Seite gegeben wurde, wurde auf der

nderen Seite schon wieder einkassiert. Das halten wir
ür falsch. Wir wollen, dass ein klares und deutliches Si-
nal zugunsten von Kindern und Familien in unserer Ge-
ellschaft gesetzt wird.


(Beifall bei der FDP)


In unserem Steuerprogramm für eine niedrige, ein-
ache und soziale Steuer sehen wir schon seit Jahren ein
inheitliches Kindergeld von 200 Euro und einen ein-
eitlichen Kinderfreibetrag von 8 000 Euro pro Kind
or.


(Beifall bei der FDP)


ir sind auf dem Wege dorthin und werden uns weiter
afür einsetzen. Das haben wir im vergangenen Wahl-
ampf gemacht. Das werden wir auch im nächsten ma-
hen. Wir bitten Sie allerdings auch, zu prüfen, ob die
rhöhung des Kindergeldes um 10 Euro ausreichend ist
der ob es nicht eventuell um 16 Euro erhöht werden
ollte. Denn eines muss man den Bürgern unseres Lan-
es ja sagen: Das Kindergeld belief sich immer auf glatte
ehnerbeträge: Bis 1996 waren es 70 DM, dann stieg es auf
00 DM, 220 DM, 250 DM, 270 DM und dann auf
00 DM. Die 300 DM wurden krumm auf Euro umge-
echnet. Seitdem beläuft sich das Kindergeld auf






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Carl-Ludwig Thiele
154 Euro. Ich bitte zu prüfen, ob das weiter sein muss;
denn sonst kommt jemand auf die Idee, zu sagen: Mo-
ment, müssen es 164 Euro sein, oder sollen es nicht
164,50 Euro sein? An dieser Stelle passt es dann nicht
mehr richtig, sodass ich an Sie appelliere: Geben Sie
sich einen Ruck und kehren Sie zurück zu den glatten
Beiträgen!


(Beifall bei der FDP)


Wir wissen um die Haushaltsnot. Das ist völlig klar.
Wir wollen auch nicht mit der Gießkanne über das Land
gehen. Wir brauchen aber klare Regelungen und klare
Bestimmungen, gerade in diesem Bereich. Insofern wäre
ich dankbar, wenn Sie im Gesetzgebungsverfahren hie-
rüber noch einmal nachdenken könnten.

Dieser Appell gilt insbesondere auch für den Kinder-
freibetrag; denn die Gewährung des Kinderfreibetrags
ist kein Almosen des Staates. Sie beruht auf dem Recht
eines jeden Bürgers, seine Existenz aus unversteuertem
Einkommen bestreiten zu dürfen.


(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])


Insofern ist dies eine Bringschuld, die der Staat zu erfül-
len hat. Es ist schon erstaunlich, dass auf unsere Forde-
rungen auf Erhöhung hin in den vergangenen Jahren im-
mer gesagt wurde, man könne noch nicht entscheiden, da
der Bericht zum Existenzminimum noch nicht vorliege.
Jetzt erleben wir, dass die Koalition entschieden hat,
ohne dass der Bericht zum Existenzminimum vorliegt.
An dieser Stelle zeigt sich, dass diese Argumentations-
kette über die vergangenen Monate und Jahre hinweg
überhaupt nicht gehalten hat und überhaupt nicht halten
kann.


(Beifall bei der FDP)


Sie wollten die Erhöhung des Kindesgeldes und des
Kinderfreibetrages nicht. Haushaltszwänge konzedieren
wir. Dass diese aber zulasten der Familien gegangen
sind, das halten wir für falsch.


(Beifall bei der FDP)


Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich
möchte zum Schulbedarfspaket, das Sie angesprochen
haben, Frau Kollegin Westrich, einige Ausführungen
machen. Ich halte es für einen Fehler des Gesetzgebers,
dass seinerzeit im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung
die notwendigen Ausgaben für Bildung nicht berück-
sichtigt wurden. Man orientierte sich an den Erwachse-
nen. Man unterstellte, dass sie bereits Bildung hätten.
Für die Kinder wurde analog zu den Erwachsenen ein
niedrigerer Förderbetrag vorgesehen.

In vielen Kommunen haben sich deshalb Bürgerinitia-
tiven gebildet. Viele Bürger haben gesagt: Wir sehen an
unseren Mitbürgern, welche Not die Einzelnen haben,
die nicht in der Lage sind, den Kindern Schulhefte, Stifte
und Ähnliches zu kaufen. Wir wollen hier tätig werden.

Im ganzen Land verteilt gibt es inzwischen zig Ver-
eine, wie zum Beispiel „Kinder in Not“ in Osnabrück,
die helfen und tätig werden wollen. Die FDP hat den
Vorstand dieses Vereins zur Anhörung eingeladen.

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(C (D Wir bitten Sie zu überprüfen, ob der Gesetzentwurf, o wie er angedacht ist, richtig ist; denn im Gesetzenturf findet sich aus meiner Sicht ein Passus, der disku iert werden sollte. Dort heißt es: Wenn diese 100 Euro ewährt werden, dann kann im begründeten Einzelfall in Nachweis über die Verwendung des Geldes gefordert erden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich itiere Finanzminister Steinbrück aus einem Interview it der Zeit vom 24. April dieses Jahres. Herr Kollege Thiele. Ich komme zum Ende, Herr Präsident. Was ist besser für die Kinder, eine Kindergelderhöhung im Wert von zwei Schachteln Zigaretten beziehungsweise drei Pils – oder der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur …? Insofern möchte ich an Sie alle appellieren. Wer will, ass dieses Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt, ie es benötigen, sollte überlegen, aus dieser Kannbetimmung eine Sollbestimmung zu machen. Konkret erden wir im Finanzausschuss erörtern, wie wir sicher tellen können, dass dieses Geld tatsächlich dort anommt, wo es unserer Meinung nach ankommen soll. Herzlichen Dank. Das Wort erhält nun die Bundesministerin Dr. Ursula on der Leyen. Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für amilie, Senioren, Frauen und Jugend: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundes egierung hat beherzte Schritte in der Familienpolitik unernommen. Wir haben das Elterngeld eingeführt. Wir eschleunigen den Ausbau der Kinderbetreuung durch ezielte Investitionen in Höhe von 4 Milliarden Euro. erade bei diesen beiden Themen – Vereinbarkeit von amilie und Beruf sowie frühkindliche Bildung – besteht n Deutschland großer Nachholbedarf. Deshalb ist diese nvestition richtig. Mit dem heute zu beratenden Familienleistungsgesetz ird eine dritte, ebenso unverzichtbare Säule gestärkt, ämlich die Ausgleichszahlungen an die Familien, die inder erziehen. Familien mit Kindern – da stimme ich it Ihnen vollkommen überein, Herr Thiele – erfahren icherlich ein ganz großes persönliches Glück durch iese Kinder. Aber Familien mit Kindern investieren uch Tag für Tag Zeit, Kraft, Geld und Zuwendung in ie nächste Generation. Davon profitieren alle in diesem and. Deshalb ist es richtig, dass Familien mit Kindern eniger besteuert werden als andere. Deshalb ist es auch Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen richtig, dass Familien mit Kindern, die kleine Einkommen haben und die nicht von Steuererleichterungen profitieren, Ausgleichszahlungen über das Kindergeld bekommen. Das sehen die Menschen in Deutschland auch so. Das Kindergeld ist die familienpolitische Leistung mit dem höchsten Ansehen in der Bevölkerung. Seit 2002 ist das Kindergeld für das erste und zweite Kind nicht mehr erhöht worden. Wir alle wissen, wie viele Güter des täglichen Bedarfs seitdem teurer geworden sind. Der Existenzminimumbericht liegt den Ressorts zur Abstimmung vor und wird nächste Woche im Kabinett behandelt. Dieser Bericht zeigt die Entwicklung sehr deutlich auf. Es wird also höchste Zeit, Familien genau an dieser Stelle zu entlasten. Das Kindergeld ist Schutz vor Armut. Ohne das Kindergeld wären 1,7 Millionen mehr Kinder von Armut betroffen. Das zeigt: Das Kindergeld ist keine nachrangige Leistung, sondern es schafft Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618700400
Carl-Ludwig Thiele (FDP):
Rede ID: ID1618700500

(Beifall bei der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618700600

(Beifall bei der CDU/CSU)





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(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Kern des Familienleistungsgesetzes sind das er-
höhte Kindergeld und das gestaffelte Kindergeld. Das
gestaffelte Kindergeld ist eine ganz gezielte Leistung
– auch in anderen europäischen Ländern –, um kinder-
reiche Familien zu stärken. Wir haben in der familien-
politischen Debatte zu Recht gefragt, warum die Kin-
derlosigkeit in Deutschland so hoch ist. Das über Jahre
zu beobachtende Abnehmen der Kinderzahlen hat als
Ursache zwei Phänomene.

Das erste Phänomen ist, dass der Mut fehlte, Familien
zu gründen; denn es ist schwierig gewesen – und ist es
zum Teil noch –, Beruf und Kindererziehung in Einklang
zu bringen. Aber hier scheint sich eine positive Trend-
wende in den letzten anderthalb Jahren abzuzeichnen.

Das zweite, weniger bekannte Phänomen ist, dass in
Deutschland viel schneller als in anderen Ländern die
kinderreiche Familie aus der Mitte der Gesellschaft ver-
schwunden ist. Diese Familien brauchen ganz gezielt das
gestaffelte Kindergeld. Hier gilt nach wie vor der rich-
tige Satz, dass Kinderreichtum nicht zur Armut führen
darf.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Es ist unbestritten: Die kinderreichen Familien haben
höhere Fixkosten. Sie brauchen eine größere Wohnung;
sie geben mehr Geld für Heizung, Lebensmittel und
Kleidung aus; die Waschmaschine läuft häufiger. Das
kann man nicht nur durch mehr Arbeit ausgleichen.

Ich habe eingangs gesagt, dass zuletzt 2002 das Kin-
dergeld für das erste und zweite Kind erhöht worden ist.
Für das dritte Kind und die folgenden Geschwister ist
das Kindergeld seit zwölf Jahren, nämlich seit 1996,
nicht mehr erhöht worden. Deshalb ist es gut – ich
danke, dass das heute gelingt –, dass wir endlich wieder

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(C (D as Kapitel des gestaffelten Kindergeldes aufschlagen. amit wird die besondere Lage der kinderreichen Fami ie berücksichtigt. An alle diejenigen, die immer sagen, dass 10 oder 6 Euro nichts bringen würden und dass man das Geld in ndere Projekte stecken sollte, sage ich: Familien mit rei Kindern verfügen demnächst über 432 Euro mehr m Jahr. Familien mit vier Kindern verfügen demnächst ber 624 Euro mehr im Jahr. Das ist gut angelegtes Geld. as höhere Kindergeld ist also keine Förderung nach em Gießkannenprinzip, sondern wirkt zielgenau für inderreiche Familien, für Familien mit kleinen und ittleren Einkommen in der Mitte der Gesellschaft und egen Kinderarmut. Das Kindergeld ist nicht der einzige Baustein des Failienleistungsgesetzes. Kinder und Jugendliche aus Failien, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe le en, bekommen bis zur 10. Klasse zu Beginn jedes chuljahres 100 Euro für den Kauf nötiger Schulmateria ien. Hefte, Bücher, Stifte und Füller – das sind Bilungschancen zum Anfassen. Daran darf es keinem ind fehlen. Ein weiterer Baustein des Familienleistungsgesetzes st die Förderung von familienunterstützenden Diensteistungen. Das reicht von der Hilfe rund ums Haus bis in zur Versorgung zu pflegender Angehöriger. Solche ienstleistungen entlasten. Sie bedeuten ganz konkret eit für Familien. Aber in jedem Fall kosten sie auch eld. In Zukunft können bis zu 20 000 Euro im Jahr für olche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. as hat eine doppelte positive Wirkung: Erstens haben amilien mehr Entlastung im Alltag. Zweitens tragen die amilienunterstützenden Dienstleistungen gleichzeitig zu achstum und Beschäftigung in Deutschland bei. Das st in Zeiten einer nachlassenden Konjunktur wichtig. Mehr Kindergeld, mehr steuerliche Förderung für Failien mit Kindern, mehr familienunterstützende ienstleistungen, ein Schulbedarfspaket – das sind vier aßnahmen, ein Familienleistungspaket, das zielgenau irkt. Vielen Dank. Dr. Barbara Höll ist die nächste Rednerin für die raktion Die Linke. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir disku ieren heute über den Entwurf des FamLeistG, des Famiienleistungsgesetzes, ein Gesetz zur Förderung von Failien und haushaltsnahen Dienstleistungen. Dieser esetzentwurf beinhaltet zwei wesentliche Punkte: die rhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages Dr. Barbara Höll sowie die bessere steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Ehrlich gesagt erschließt sich mir nicht ganz der innere Zusammenhang zwischen der steuerlichen Förderung, sprich der Subventionierung von Reichen und Superreichen am Starnberger See für ihre Hausangestellten und Gärtner, und der Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro pro Kind für die Kinder dieser Hausangestellten. In der nächsten Sitzungswoche sollen mit dem Jahressteuergesetz 2009 und dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung zwei weitere Steuergesetze verabschiedet werden. Man hätte zumindest die zweite Hälfte des heute vorliegenden Gesetzentwurfes dahin packen können. Vielleicht wollten Sie das auch ein bisschen; denn im letztgenannten Gesetz soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und mit Wirkung zum 1. Januar nächsten Jahres auf 1 200 Euro erhöht werden. Im heute zu besprechenden Entwurf des Familienleistungsgesetzes wird vorgeschlagen, die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 mit maximal 600 Euro zu fördern. Das bedeutet also alles in allem eine Senkung der zu zahlenden Steuern um 1 800 Euro, allerdings nur dann, wenn man im nächsten Jahr Handwerkerleistungen für mindestens 10 000 Euro in Anspruch nehmen kann und wird. Das ist nicht mehr als eine kleine Geste an die Bürgerinnen und Bürger, aber nichts, was die Konjunktur nachhaltig ankurbeln wird oder tatsächlich von der Mehrheit der Menschen in Anspruch genommen werden kann, da ihnen das Geld dafür fehlt, von einer solchen Subventionierung überhaupt profitieren zu können. Da ich nicht davon ausgehe, dass die Hausangestellte am Starnberger See – nennen wir sie Frau Beyer – an diesem Thema überaus interessiert ist, lassen Sie mich zur Kindergelderhöhung zurückkehren. Frau Beyer hat zwei Kinder, ihre Arbeitgeberin und Villenbesitzerin, Frau Schmidt, ebenfalls. Frau Beyer wird ab dem 1. Januar 2009 pro Monat 20 Euro mehr an Kindergeld für ihre Kinder bekommen, das heißt insgesamt 328 Euro pro Monat, pro Kind 164 Euro. Frau Schmidt erhält jedoch 210 Euro pro Kind und Monat. Jedes Kind ist dem Staat gleich viel wert? Mitnichten! Für Kinder reicher Eltern tun Sie mehr – und das ist sozial ungerecht. Alternativen? Keine, so die lapidare Feststellung auf Seite 2 des Gesetzentwurfs. Ich zitiere Sie, Frau Ministerin: Wenn man das alles auf ein Niveau bringen will, dann kann man das Ganze doch wohl nicht auf das niedrigste Niveau herunterstufen. Dann muss man vielmehr lege artis auf das höchste gemeinsame Niveau heraufstufen. Das würde 15 Milliarden Euro S d s S u f d s E t t t l F S v S l d k z z l v m r d d D h e S s u H m h d E d S g (C (D kosten – eine Illusion, die mit der Realität wenig zu tun hat. o die Frau Ministerin. Frau von der Leyen, reden Sie och noch einmal mit Herrn Steinbrück. Er hat inzwichen sehr viel Geld gefunden für einen sehr großen chirm für die Finanzwirtschaft. Er ist sogar bereit, sein numstößliches Ziel eines schuldenfreien Haushaltes daür zu verschieben. Sollte uns die Gleichbehandlung aller Kinder nicht iese 15 Milliarden Euro Mehrausgaben wert sein? Ich age: Ja. in kleiner Tipp von mir: Wenn Sie das Ehegattenspliting endlich in eine Individualbesteuerung bei gegenseiiger Übertragbarkeit des steuerfrei zu stellenden Exisenzminimums umwandeln würden, hätten Sie 9 Miliarden Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Fällt Ihnen noch einmal etwas Neues ein?)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618700700

(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618700800




(A) )


(B) )


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


rau von der Leyen, dann bräuchten Sie mit Herrn
teinbrück nur noch über ganze 6 Milliarden Euro zu
erhandeln. Das muss doch wohl möglich sein.


(Beifall bei der LINKEN – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Warum gibt es in Berlin besonders viele arme Kinder?)


Die Anhebung des Kinderfreibetrages nutzt nur Frau
chmidt, nicht jedoch Frau Beyer. Nur für 17 Prozent al-

er Kinder kann der Freibetrag vorteilhaft angesetzt wer-
en. Nur deren Eltern haben ein entsprechend hohes Ein-
ommen.

Ich gehe davon aus, dass Frau Schmidt Frau Beyer so-
ialversicherungspflichtig beschäftigt und anständig be-
ahlt. Frau Beyer arbeitet gut und zuverlässig für deut-
ich mehr als den von uns vorgeschlagenen Mindestlohn
on 8,50 Euro. Frau Beyer wird sich über die 20 Euro
ehr pro Monat sehr freuen. Frau Beyer und allen ande-

en sei aber ganz klar gesagt: Sie müssen dafür nieman-
em Danke sagen, weder der CSU noch der SPD, auch
er CDU nicht. Diese 10 Euro pro Kind stehen ihnen zu.


(Beifall bei der LINKEN)


as hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es
at vorgegeben, dass der Staat das Einkommen der Steu-
rpflichtigen so weit steuerfrei belassen muss, als es zur
chaffung der Mindestvoraussetzungen für ein men-
chenwürdiges Dasein benötigt wird.

Die Verschonung gilt für alle Familienmitglieder und
mfasst damit explizit auch den Bedarf der Kinder. Die
öhe des steuerlich zu verschonenden Existenzmini-
ums hängt von den allgemeinen wirtschaftlichen Ver-

ältnissen und dem anerkannten Mindestbedarf ab. Da
ieses im Sozialhilferecht bestimmt ist, darf das von der
inkommensteuer zu verschonende Existenzminimum
iesen Betrag nicht unterschreiten. Demnach ist der im
ozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf die Maß-
röße für das einkommensteuerliche Existenzminimum.






(A) )



(B) )


Dr. Barbara Höll
Da ich darauf schaue, sage ich Frau Beyer und allen an-
deren: Ihnen steht viel mehr zu; denn die Berechnung
des Existenzminimums durch die Bundesregierung spie-
gelt die reale Entwicklung nicht wider.

Zum Vergleich: Das sächliche Existenzminimum,
welches im Existenzminimumbericht 2008 mit 235 Euro
pro Kind und Monat ausgewiesen wird, ist die eine
Größe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat nachge-
rechnet: Für die Bedarfsdeckung hält er einen Regelsatz
in Höhe von 299 Euro pro Monat für notwendig, und
zwar mindestens, da dieser Betrag nur für die Alters-
gruppe der 0- bis 6-Jährigen gilt und der Bedarf mit hö-
herem Alter bekanntlich steigt. Grundlage der Berech-
nung ist die Preisentwicklung bei Warengruppen und
Dienstleistungen, die für die Versorgung von Kindern re-
levant sind.

Deshalb ist es notwendig, das Kindergeld sofort stär-
ker zu erhöhen, und zwar auf mindestens 200 Euro und
in der Folge auf 250 Euro.


(Beifall bei der LINKEN)


Für die unteren Einkommensgruppen fordern wir, dass
das Kindergeld durch einen entsprechend ausgestalteten
Kinderzuschlag so gestaltet wird, dass das Existenzmini-
mum insgesamt gesichert ist. Die Verwirklichung dieser
Vorschläge würde Frau Beyer helfen und Frau Schmidt
nicht schlechter stellen. In Deutschland sind Kinder nun
einmal das größte Armutsrisiko. Rund 2 Millionen Kin-
der leben in Familien, die mit Hartz IV oder Sozialgeld
auskommen müssen. Da ihre Eltern über kein eigenes
Einkommen verfügen, ist das Kindergeld für sie eine
reine Sozialleistung. Damit begründen Sie, dass die Er-
höhung des Kindergeldes um 10 Euro pro Kind mit dem
Familieneinkommen verrechnet wird. Das heißt im Klar-
text: Genau die Familien, die das geringste Einkommen
haben, haben nichts von der Kindergelderhöhung. Das
ist ein Skandal!


(Beifall bei der LINKEN)


Sie könnten sofort die Anrechnung aufheben bzw.
nicht durchführen, und zwar so lange, bis Sie die Regel-
sätze so angepasst haben, dass sie den realen Bedarf de-
cken. Wir fordern Sie auf, endlich ernsthaft Bedingun-
gen zu schaffen, durch die alle Mütter und Väter in der
Lage sind, ihre Existenz und die ihrer Kinder tatsächlich
für sich selbst zu erarbeiten. Das umfasst neben einem
dichten und qualitativ hochwertigen Netz von Kinderbe-
treuungseinrichtungen eine angemessene Bezahlung.
Das erfordert gesicherte Arbeitsplätze und gleichen
Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen. Davon
sind wir weit entfernt.


(Beifall bei der LINKEN)


Abschließend noch ein Wort zu dem vorgeschlagenen
Schulgeld für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des
SGB II und XII, also Hartz IV und Sozialgeld. Wir be-
grüßen dies grundsätzlich und ausdrücklich, vor allem
vor dem Hintergrund, dass Sie in der rot-grünen Koali-
tion, als Sie die Sozialhilfe umgewandelt haben, alle
Sonderbedarfe gestrichen haben. Es wird endlich Zeit,
dass Sie dies korrigieren.

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(C (D ür mich ist es aber völlig unverständlich, dass Sie diees Schulgeld auf zehn Schuljahre begrenzen wollen. einen Sie zynischerweise, dass die Kinder von Hartz-IV mpfängerinnen und -Empfängern sowieso zu dumm für as Abitur sind? Oder wollen Sie einfach dafür sorgen, ass die Ergebnisse der PISA-Studie auch in Zukunft estand haben, wonach in Deutschland der Schulab chluss vom Einkommensstatus der Eltern abhängt? Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Redezeit. Das lehnen wir ab. Machen Sie hier eine tatsächliche rweiterung, zahlen Sie es bis zum Abschluss des Abiurs, also zwölf oder 13 Jahre. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Kümmern Sie sich einmal um die armen Kinder in Berlin!)


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618700900
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618701000

ehen Sie das Thema endlich richtig an – so wie die Fi-
anzmarktkrise –, und sorgen Sie dafür, dass Kinder
icht mehr das Armutsrisiko in Deutschland sind!

Danke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618701100

Das Wort erhält nun die Kollegin Deligöz für die

raktion Bündnis 90/Die Grünen.


Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618701200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

iebe Frau von der Leyen, Sie sind im Wahlkampf und
uch am Anfang der Wahlperiode mit dem Versprechen
ngetreten, die Familienleistungen in Deutschland, die
ielfältig und unübersichtlich, kompliziert und bürokra-
isch sind, zu überprüfen und zu effektivieren. Sie haben
azu ein Kompetenzzentrum einberufen, und Sie haben
ns viele Berichte geliefert. Herausgekommen ist nichts.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Sie sind mit dem Versprechen angetreten, Gerechtig-
eit zu thematisieren, auch im Sinne der Armutsbekämp-
ung. Sie sind mit dem Versprechen angetreten, Erzie-
ung und Erziehungsleistungen ernst zu nehmen und zu
nterstützen. Herausgekommen sind 10 Euro mehr Un-
erstützung. Das ist mager. Denn jetzt verpassen Sie ge-
ade die letzte Chance in dieser Wahlperiode, eine wirk-
iche Reform durchzuführen und all Ihre Versprechen,
ie Sie gegeben haben, in die Realität umzusetzen. Statt-
essen verkaufen Sie uns diese 10 Euro Kindergelderhö-
ung als Errungenschaft. Sie wissen doch genau, dass
iese 10 Euro nicht eine freiwillige Entscheidung dieser
egierungspolitik sind,


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Was haben denn die Grünen in der Bundesregierung )





(A) )


Ekin Deligöz
gemacht? Von 2002 bis 2005 gab es keine Kin-
dergelderhöhung!)

sondern eine Konsequenz, die Sie aus dem Existenzmi-
nimumbericht ziehen. Weil im Zuge dieses Berichts das
Existenzminimum angepasst werden muss. Sie können
keinen Wahlkampf durchstehen, wenn ausgerechnet die,
die am wenigsten verdienen, nichts bekommen. Deshalb
machen Sie das und verkaufen es auch noch als eine Er-
rungenschaft. Aber eine Errungenschaft ist es nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Was ist denn – damit will ich anfangen – mit den Fa-
milien im SGB-II- und SGB-XII-Bezug? Was ist mit
diesen Familien? Sie sagen, Sie unterstützen Familien.
Sie bekommen aber keine 10 Euro Kindergelderhöhung.
Sind das etwa keine Familien? Sind das keine Erziehen-
den, die Verantwortung übernehmen? Warum gehen sie
leer aus, obwohl wir alle wissen, dass der Bedarf dort am
allerhöchsten ist?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Antworten Sie doch einmal darauf. Sie sagen, 10 Euro
seien gut angelegtes Geld. Kennen Sie denn die Realität
nicht?

Die Mehrwertsteuererhöhung haben Sie durchgeführt.
Die allgemeinen Preissteigerungen und die Steigerung
der Energiepreise – und des Weiteren, dass der Kauf-
kraftverlust des Kindergeldes seit 2002 fast 12 Prozent
beträgt – müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Da sind
10 Euro nicht nur mager, sondern auch einfach nur sym-
bolisch. Wenn Sie die Kindergelderhöhung ernst mei-
nen, dann sollten Sie das auch ernst debattieren und sich
nicht hinter einer Symbolpolitik verstecken.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Kommen wir dazu, was Sie machen. Sie sagen: Ei-
nige Kinder sind uns mehr wert als andere Kinder, die
aus einem gut verdienenden Haushalt kommen, sind uns
besonders viel wert. Diejenigen, die in einem Haushalt
mit ALG-II-Bezug aufwachsen, sind uns weniger wert. –
Der Staat erhöht das Kindergeld, das er aber sofort wie-
der einkassiert. Das heißt, das ist so, als ob sich der Staat
selbst Geld auszahlt und dann so tut, als seien in dieser
Sache die Familien die Gewinner. Das sind sie aber
nicht.

Kommen wir zu Ihrem 100-Euro-Schulbedarfspa-
ket. Den einen Eltern vertrauen Sie und gehen davon
aus, dass sie das Geld für ihre Kinder ausgeben. Den an-
deren Eltern misstrauen Sie und glauben, dass Sie ihnen
gar kein Geld geben können. – Wissen Sie, was letztend-
lich bei den Menschen ankommt, wenn Sie fordern, dass
die Verwendung dieses Pakets von 100 Euro für den
Schulbedarf kontrolliert werden muss, damit es wirklich
nur für den Schulbedarf ausgegeben wird? Darüber hi-
naus gilt es nur bis zur 10. Klasse. – Ich frage Sie: Gehen
Sie grundsätzlich davon aus, dass Kinder aus ärmeren
Haushalten erst gar nicht aufs Gymnasium oder ir-
gendeine andere weiterführende Schule gehen?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Gehen Sie davon aus, dass diesen Familien diese Kosen erst gar nicht entstehen? Oder finden Sie sich etwa amit ab – das wäre noch viel schlimmer –, dass die Siuation so ist, wie sie ist, dass nämlich der Schulerfolg ines Kindes von der sozialen Herkunft abhängt und nur ie Kinder aus den Akademikerhaushalten die besseren hancen haben? Das wäre schlimm. Dann würden Sie ämlich sagen: Die Situation ist nun einmal so, und wir önnen sie nicht ändern. Genau das aber ist unsere Aufabe. Wir dürfen uns nicht mit dieser Situation abfinden, ondern müssen sie ändern. eshalb brauchen wir doch die Kinderbetreuung. Desalb brauchen wir Ganztagsschulen. Deshalb brauchen ir die Infrastruktur. Deshalb brauchen wir aber auch ine reelle und materielle Unterstützung der Familien. in ganz großer Anteil der Familien gibt das Geld für ie Kinder aus. Das ist eine Tatsache. Noch etwas anderes: die Regelsätze. Auch darüber üssen wir reden. Auch da müssen Sie etwas tun. Wenn ir sagen, dass das Existenzminimum zu niedrig bemes en ist, dann gilt das auch für die Regelsätze. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lydia Westrich [SPD]: Das weiß doch jeder!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


ann gilt das auch für die Sätze der Kinder. Sie können
ich doch nicht blind und taub stellen. In allen Bereichen
eden Sie über Gerechtigkeit. Aber Sie reden nicht über
ie Regelsätze. Wir brauchen endlich eine neue Form,
ie wir die Regelsätze für Kinder berechnen. Es kann
icht sein, dass wir sie an dem Erwachsenenbedarf
usrichten oder das prozentual kalkulieren. Dahinter
tecken kein Sinn und keine Logik.

Diese Sätze sind de facto zu niedrig. Nehmen Sie das
ur Kenntnis. Tun Sie etwas!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


e länger Sie warten, desto größer wird die Spaltung in
ieser Gesellschaft. Irgendwann einmal wird uns diese
paltung einholen. Für diese Spaltung müssen wir die
olitische Verantwortung übernehmen.

Kommen wir zurück zu Ihren Versprechungen hin-
ichtlich der Familienförderung. Ja, sie ist kompliziert,
ie ist undurchsichtig. Sie ist bürokratisch. Alles, was
ie machen, ist Stückwerk. Einfach auf die bestehende
ngerechtigkeit – dass diejenigen, die mehr haben, mehr
ekommen, und dass diejenigen, die weniger haben, we-
iger bekommen – etwas draufzulegen, wie uns das die
inke vorschlägt – einfach etwas hinzufügen, dann ist
as Ganze schon gerecht –, macht die Sache eben nicht
erechter. Vielmehr manifestiert das die Ungerechtig-
eit.

Wir haben gute Ideen und gute Erkenntnisse. Wir ha-
en auch gute Strukturvorschläge auf dem Tisch liegen,
ie man ein gerechtes Familienfördersystem aufbauen
ann. Dazu gehört es auch, darüber zu reden, wie wir
esser Kinder und nicht den Trauschein fördern können.

(B)







(A) )



(B) )


Ekin Deligöz

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Starke Eltern sind das Beste für die Kinder!)


Das Ehegattensplitting, Herr Singhammer, ist unser
Lieblingsproblem. 60 Prozent der Familien bekommen
heute nichts, keinen einzigen Cent durch das Ehegatten-
splitting. Sie bekommen nichts, weil sie nicht verheiratet
sind.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Sie können doch heiraten! Es gibt kein Eheverbot!)


Wir reden über Eltern, die beide arbeiten müssen, um
überhaupt über das Existenzminimum zu kommen, die
Geringverdiener. Wir reden nicht über die Großverdie-
ner. Nur 5 Prozent der Haushalte im gesamten Osten
profitieren vom Ehegattensplitting, aber 95 Prozent im
Westen mit Schwerpunkt Süden. Das Ehegattensplitting
ist überholt.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Ist Heiraten etwas so Schlechtes?)


Lassen Sie uns doch endlich die Kinder und nicht den
Trauschein fördern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Sie machen hier nur Symbolpolitik. Sie halten hier
Ihre Ideologien hoch. Sie behalten damit Ihre Scheu-
klappen. Die Realität ist, dass Menschen, die Kinder er-
ziehen, alleine gelassen werden, dass wir durch Trans-
fers den Trauschein fördern und unsere Kinder dabei zu
kurz kommen. 60 Prozent der Familien bekommen
durch das Ehegattensplitting keinen Cent mehr. Weg da-
mit! Seien Sie mutig! Stehen Sie zu den Kindern, aller-
dings nicht nur mit warmen Worten, indem Sie immer
wieder betonen, dass wir uns alle einig sind, wie wichtig
Kinder sind!


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Was haben Sie gegen die Ehe?)


Ich bin Mutter von zwei Kindern. Ich bekomme sehr
wohl mit, wie das Leben ist. Dafür brauche ich nicht
meine Nachbarn und Nachbarinnen. Ich kann Ihnen sa-
gen: Die Eltern in diesem Land setzen sich für ihre Kin-
der ein, auch dann, wenn sie erwerbstätig sind.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das bestreitet ja gar keiner!)


Sie möchten nicht auf große Almosen angewiesen sein.
Für diese Familien, Herr Singhammer, brauchen wir
Antworten. Für diese Familien haben Sie aber keine
Antworten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie verschenken die Chance, echte Reformen auf den
Weg zu bringen. Sie verschenken die Chance, die Zu-
kunft unserer Kinder zu verbessern. Dabei geht es um
die Zukunft jedes einzelnen Kindes. Es geht nicht nur
um die Kinder von Frau Meier und Frau Müller,


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Meinen Sie die Frau Müller aus dem Saarland?)


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(C (D ondern auch um die Kinder von Frau Öztürk. Es geht m alle Kinder. Hier haben wir eine Verpflichtung und ind in der Bringschuld. Das, was Sie machen, ist aber ur Symbolpolitik und hat mit der Realität der Familien ar nichts zu tun. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Ist die Kindergelderhöhung symbolisch oder nicht?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618701300

Die Kollegin Ingrid Arndt-Brauer ist die nächste Red-

erin für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Ingrid Arndt-Brauer (SPD):
Rede ID: ID1618701400

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!

iebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer!
eute Morgen ging es ein bisschen kreuz und quer. Des-
egen versuche ich, ein wenig Systematik in unsere Dis-
ussion zu bringen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Bevor wir diesen Gesetzentwurf formuliert haben,
urde auch in unserer Partei – aber natürlich nicht nur
ort – über die grundsätzliche Frage diskutiert: Sollte
an jetzt eine Kindergelderhöhung vornehmen, oder

ollte man lieber Geld in die Infrastruktur stecken? Ich
ersönlich denke, es muss ein Sowohl-als-auch geben.
enn alle, die seit der letzten Kindergelderhöhung im

ahre 2002 Kinder erzogen haben, wissen, dass das Le-
en mit Kindern seitdem teurer geworden ist. Deswegen
st es wichtig, das Kindergeld zu erhöhen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


atürlich brauchen wir auch mehr Investitionen in die
nfrastruktur. Allerdings haben wir auf diesem Gebiet
n dieser Legislaturperiode schon eine Menge angesto-
en, und wir werden noch mehr tun.

Ich möchte auf eine Argumentation eingehen, die mir
äufig begegnet und die auch heute von den Kollegen
er Linken vorgetragen wurde. Sie argumentieren nach
em Motto: Den Banken habt ihr 500 Milliarden Euro
egeben. Gebt doch auch den Familien ein paar Milliar-
en Euro mehr!

Wir alle hoffen, diese 500 Milliarden Euro nie auf den
isch legen zu müssen. In diesem Betrag sind Bürg-
chaften und andere Absichtserklärungen enthalten,
iese Tatsache müsste mittlerweile in diesem Hohen
ause bekannt sein. Jetzt können wir nicht einfach sa-
en: Wir nehmen davon mal eben 12 Milliarden Euro
eg. Dieses Geld geben wir dann den Familien, und die
anken bekommen ein bisschen weniger. Wir dürfen
iese Themen nicht vermischen. Eine verantwortungs-
olle Familienpolitik hat auch mit Haushaltskonsolidie-
ung zu tun. Dieses Ziel müssen wir bei allem, was wir
un, immer im Auge behalten.






(A) )



(B) )


Ingrid Arndt-Brauer

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die meisten
Eltern – ich hoffe, über 95 Prozent – das Geld, das sie
für ihre Kinder bekommen, auch für ihre Kinder ausge-
ben;


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: So ist es! Genau! Richtig!)


davon bin ich fest überzeugt, und das möchte ich beto-
nen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Die Diskussion darüber, dass eine Verrechnung mit
den Hartz-IV-Regelsätzen stattfindet, möchte ich nicht
vertiefen. Denn im Rahmen von Hartz IV gibt es Regel-
sätze, die unabhängig vom Kindergeld gelten. Wenn
man der Meinung ist, dass sie zu niedrig bzw. falsch be-
messen sind und dass die Inhalte nicht stimmen, kann
man darüber an anderer Stelle reden. Das hat aber nichts
mit dem Kindergeld zu tun. Wir wissen, dass Hartz-IV-
Familien ein Äquivalent zum Kindergeld bekommen.
Deswegen kann man ihnen diese Erhöhung nicht oben-
drauf geben.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das ist aber sehr unlogisch!)


– Das finde ich nicht unlogisch. Bei Gelegenheit kann
ich Ihnen das einmal genauer erklären.

Im SPD-Programm steht – das ist auch unser Wille –:
Jedes Kind sollte dem Staat gleich viel wert sein. Das ist
schön und hört sich gut an. Aber die Systematik ist eine
andere. Das Bundesverfassungsgericht hat uns vorgege-
ben, dass wir das Existenzminimum steuerfrei stellen
müssen.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Ja! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau! Das machen wir!)


Das Existenzminimum folgt der Sozialhilfe plus Wohn-
kosten, die vom Bauministerium festgelegt werden;
diese Definition ist wichtig. Das Ganze ist ein Freibe-
trag; meine Kollegin hat schon kurz auf die Systematik
eines Freibetrags hingewiesen.

Ein Freibetrag auf 6 000 Euro bzw. 6 024 Euro – an
dieser Stelle werden wir wahrscheinlich nachbessern
müssen – bedeutet bei einem Steuersatz von 45 Prozent,
der für die ganz Reichen in Deutschland gilt, einen Vor-
teil von 225 Euro. Bei einer Steuerbelastung in Höhe
von 42 Prozent bedeutet dieser Freibetrag einen Vorteil
von 210 Euro.

Jetzt existiert eine Schere, die uns als SPD, aber ich
denke, auch vielen anderen, natürlich überhaupt nicht
gefällt. Wir erhöhen das Kindergeld für das erste Kind
auf 164 Euro. Demgegenüber gibt es im Spitzensteuer-
bereich einen wesentlich höheren Freibetrag. Die
14 Milliarden Euro, die die Linken irgendwo gefunden
und für eine Verwendung vorgeschlagen haben, könnten

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(C (D ir jetzt natürlich noch obendrauf setzen. Wir haben sie isher aber noch nicht gefunden. Deswegen befinden wir uns in diesem schizophrenen ustand, dass wir die Schere auch schließen könnten, enn wir den Spitzensteuersatz auf 30 Prozent senken ürden. Ich warne also alle davor, zu sagen, wir bräuch en höhere Steuersätze, um die Schere schließen zu könen. Bei unserer Systematik ist genau das Gegenteil der all. (Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Das stimmt doch gar nicht!)


ieses Problem können wir nicht so einfach lösen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich denke, wir müssen das Kindergeld nach und nach
rhöhen. Das ist unser ausdrücklicher Wunsch. Das geht
ber nicht von einem Jahr aufs andere und auch nicht in-
erhalb einer Legislaturperiode. Das sollte aber natürlich
nser Interesse sein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618701500

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

ollegin Höll?


Ingrid Arndt-Brauer (SPD):
Rede ID: ID1618701600

Ja, natürlich.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618701700

Liebe Kollegin, um das noch einmal ganz klar festzu-

alten: An die bestehende Systematik, die ja viel Gutes
at, weil es dadurch eine gesicherte Grundlage hinsicht-
ich der Errechnung der notwendigen Höhe des Exis-
enzminimums für Kinder gibt, darf niemand herange-
en. Das ist ein festes Fundament. Wir müssen nur
chauen, wie hoch wir das ansetzen.

Auf dieser Basis kann man eine Entlastung natürlich
o vornehmen – ich habe nicht umsonst die Familienmi-
isterin zitiert –, dass man das höchste Niveau – den
pitzensteuersatz – für alle ansetzt. Das ist in der Syste-
atik nur davon abhängig, was wir wollen. Es kostet
ehr Geld. Ich habe die Summe von 6 Milliarden Euro

enannt, die letztlich noch notwendig wäre.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618701800

Frau Kollegin, eigentlich wollten Sie eine Frage stel-

en.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618701900

Stimmen Sie mir zu, dass das innerhalb des bestehen-

en Systems sehr wohl möglich und nur eine Frage des
olitischen Wollens und abhängig von den Finanzen ist?


Ingrid Arndt-Brauer (SPD):
Rede ID: ID1618702000

Es ist nur abhängig von den Finanzen. Wenn man das

eld irgendwo findet, dann kann man es natürlich ver-
enden. Wir haben es bisher aber noch nicht gefunden.

ch fände es Familien und Kindern gegenüber verant-
ortungslos, das über eine Verschuldung zu regeln.






(A) )



(B) )


Ingrid Arndt-Brauer

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Zu Herrn Thiele und seinen glatten Zahlen möchte ich
sagen: Bei den Lohneinkünften bzw. Einkommen gibt es
auch keine glatten Zahlen. Deswegen denke ich, dass die
Familien auch mit 164 Euro rechnen und leben können.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Mit 170 Euro ginge es aber auch!)


– Ginge es auch. Man könnte auch bei Lohnabschlüssen
glatte Zahlen vereinbaren und sagen, dass jeder
6 000 Euro erhält. Das tun wir auch nicht.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Dazu ist der Gesetzgeber nicht bereit!)


Ich denke also, dass das nicht sein muss. Von daher kann
das so bleiben.

Als Mutter von vier Kindern finde ich persönlich die
Staffelung gut.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Jawohl! Sehr gut!)


Ich weiß, dass das viele anders sehen, aber aus meiner
Lebenserfahrung heraus muss ich sagen: Das dritte Kind
ist das teuerste.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)


Ich weiß nicht, wie es mit dem fünften und dem siebten
Kind aussieht. Das müsste mir vielleicht die Ministerin
sagen.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Beim fünften Kind kann ich auch noch helfen!)


Ich denke, irgendwann überwiegt in der Familie die Or-
ganisationsneigung gegenüber der Konsumneigung. Von
daher verschieben sich dann vielleicht auch gewisse
haushalterische Gesichtspunkte innerhalb der Familie.
Ich persönlich denke aber, dass man mit der Staffelung
gut leben kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Das Wichtige für uns ist – das dürfen wir nicht aus
den Augen verlieren –, dass es in dieser Gesellschaft ei-
nen gewissen Anteil von Menschen gibt, der sich gegen
Kinder entscheidet. Das mag gute Gründe haben. Man-
che hätten auch gerne Kinder, können aber keine bekom-
men. Deshalb brauchen diejenigen, die eine Familie wol-
len, Unterstützung dafür, mehr Kinder zu bekommen.

Man muss sie zum dritten Kind ermutigen, sodass sie
nicht sagen: Na ja, mit zwei Kindern geht es ganz gut, ab
dem dritten Kind brauchen wir aber eine neue Wohnung
und ein neues Auto; das ist zu viel. – Ich denke, man
muss sie ermutigen und sagen: Wer sich grundsätzlich
für Kinder entscheidet, der sollte eine Erleichterung er-
halten, damit er die Finanzierung auch bei mehr Kindern
noch sicherstellen kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


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(C (D Meine Kollegin sagte schon, dass wir 37 Milliarden uro für Kindergeld und Kinderfreibeträge ausgeben. an kann sich immer mehr wünschen, was man sich ber vor allen Dingen wünschen sollte, ist, dass auch die änder ihre Verantwortung wahrnehmen. Ich denke, ehrmittelfreiheit, kostenlose Nutzung der Schulbusse nd auch das Essen in der Schule sind keine originären undesangelegenheiten. Das müssen wir immer wieder infordern. So wünschenswert es ist, dass wir das alles hier zenral regeln: Andere Dinge dürfen wir auch nicht zentral estalten. Solange noch jeder selber seine Fremdsprahen festlegt, sollte er auch dafür sorgen, dass in den chulen einigermaßen gute Zustände herrschen. Ich bin – ganz im Gegensatz zu Frau Höll – der Meiung, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger am tarnberger See, sondern auch in Mecklenburg-Vorpomern profitieren, wenn wir haushaltsnahe Dienstleis ungen absetzbar machen. Es geht nicht immer nur um as Dienstmädchen, das in irgendeiner Form von Ihnen orgeführt werden muss, (Ina Lenke [FDP]: Das Dienstmädchen! Das ist aber diskriminierend!)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


ondern auch um eine Entlastung der Familien, die viel-
eicht dazu führt, dass beide Elternteile arbeiten können.

enn man sich eine Dienstleistung kaufen kann, die
an steuerlich absetzen kann, dann geht es nicht darum,

ngenehm in der Sonne zu liegen. Vielmehr bringt es
äufig Familien aus der Armut heraus, wenn beide El-
ernteile arbeiten können. Das möchte ich noch einmal
esthalten.

Meiner Meinung nach gibt es nämlich keine Kinder-
rmut, sondern nur Familienarmut. Kinder sind nicht sel-
er arm und ihre Familie nicht. In einem solchen Fall ist
ie gesamte Familie in einer schwierigen Situation, aus
er wir ihr heraushelfen müssen, indem beide Elternteile
n die Lage versetzt werden, dazuzuverdienen, wenn ein
inkommen nicht reicht. Dann ist es nötig und sinnvoll,
ich entsprechende Dienstleistungen zu kaufen.

Alles in allem ist der Gesetzentwurf in einer ausge-
ogenen Form vorgelegt worden. Wir haben ein paar
ritikpunkte, die ohne Frage geändert werden müssen.
ie Förderung bestimmter Zielgruppen kann nicht nach

ehn Jahren aufhören. Das ist völlig klar. Aber wir sind
m Gesetzgebungsverfahren und werden noch einige Än-
erungen vornehmen.

Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen. Ich
enke, als Vorlage kann man mit dem Gesetzentwurf gut
eben.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618702100

Das Wort erhält nun die Kollegin Ina Lenke für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1618702200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als erstes

möchte ich das Wort an meine Vorrednerin richten. Dass
gerade eine SPD-Kollegin von einem Dienstmädchen
spricht, wundert mich sehr.


(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Ich habe es zitiert! Ich habe es nicht gesagt!)


Ich habe eine Hilfe im Haushalt und bin sehr froh da-
rüber, dass sie qualifizierte Arbeit macht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nun komme ich zum Gesetzentwurf. „Investitionen in
Familie sind Investitionen in die Zukunft“, heißt es ein-
leitend im Gesetzentwurf. Das ist sicherlich eine tref-
fende Formulierung. Befasst man sich aber mit den In-
halten, dann wird deutlich, dass nur sehr wenig für
Investitionen in Familie vorgesehen ist, etwa die 10 Euro
Kindergelderhöhung. Mein Kollege Carl-Ludwig Thiele
hat bereits darauf hingewiesen, dass die letzte Kinder-
gelderhöhung 2002 erfolgt ist.

Fakt ist: Die Große Koalition – und damit auch die
SPD – zieht weiterhin den Familien das Geld aus der Ta-
sche.


(Beifall bei der FDP)


Die Mehrwertsteuererhöhung, von der Sie im Parla-
ment nicht gerne hören, spüren wir Tag für Tag, und
auch die Familien spüren die Mehrwertsteuererhöhung
Tag für Tag. Denn am Ende des Monats ist bei Familien,
die rechnen müssen, nichts mehr in der Tasche.


(Beifall bei der FDP)


Ich möchte mich nun der CDU zuwenden. Im
Sommer vor einem Jahr haben Herr Pofalla und auch Sie
von der CDU in einem Zehnpunkteprogramm verspro-
chen, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Pampers von
19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von
7 Prozent senken wollen.


(Sönke Rix [SPD]: Es gibt auch andere!)


Was ist eigentlich daraus geworden? Haben Sie das mit
der SPD besprochen?

Was Sie mit der SPD besprochen haben, ist, dass die
Skiliftbetreiber nur noch 7 Prozent statt bisher 19 Pro-
zent auf ihre Umsätze zahlen müssen. Das ist eine tolle
Leistung.


(Beifall bei der FDP – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Das kann man wohl sagen!)


Aber wenn wir von der FDP seit Jahren einen Mehrwert-
steuersatz von 7 Prozent für Windeln fordern, dann sind
Ihre Ohren verschlossen.

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(C (D Bei der Diätenerhöhung waren Sie mit den Entscheiungen schneller als der Schall. Da ging alles ganz chnell. Insofern bitte ich darum, dass Sie sich der Mehrertsteuerermäßigung noch einmal widmen. Weil die Ministerin dankenswerterweise anwesend ist nd wir das Thema sonst nur im Ausschuss problematisieen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen zu sagen, ass alles, was Sie mit Ihren Gesetzen machen, Stückwerk t. Denn Sie haben die 153 eheund familienbezogenen eistungen in der Bundesrepublik Deutschland mit einem olumen von 185 Milliarden Euro bisher noch nicht valuiert. Sie haben das die ganze Zeit angekündigt. Im usschuss wurde aber gesagt, dass die Fraktionen das elber machen können. Es gibt keine kritische Bewerung der eheund familienbezogenen Leistungen. Sie eben hier und da ein bisschen mehr. Aber das reicht icht, um Familienpolitik aus einem Guss zu gestalten. as haben Sie in dieser Legislaturperiode nicht ge chafft. Da ich nur noch eine Minute Redezeit habe, will ich anz kurz auf die Kinderbetreuungskosten zu sprechen ommen. Keiner von Ihnen hat gesagt, dass die Kinderetreuungskosten, wenn der Mann und die Frau oder Aleinerziehende arbeiten gehen, nur zu zwei Drittel von er Steuer abgesetzt werden können. Das kann ich, die ch Steuerfachangestellte bin, mir überhaupt nicht erkläen. Warum sollen wir Frauen, die wir arbeiten gehen, in Drittel der Kinderbetreuungskosten selbst tragen? as muss in diesem Gesetz unbedingt geändert werden. as wird eine Forderung der FDP sein. Mein Fazit lautet: Das Steuerrecht bleibt weiter komliziert. Die Kindergelderhöhung ist unzureichend. Weierhin pflegen Sie von der Großen Koalition das Prinzip Rechte Tasche, linke Tasche“. Die Familien in der Bunesrepublik Deutschland werden erst durch eine neue egierung in der nächsten Legislaturperiode wirklich ntlastet werden. Das Wort erhält nun die Kollegin Patricia Lips für die DU/CSU-Fraktion. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her en! Zurzeit wird in diesem Haus über zahlreiche Maßahmen auf allen Politikfeldern diskutiert, Maßnahmen, ie vor allem in naher Zukunft oder mittelfristig unserem and helfen sollen. Die Finanzmarktkrise hat die Realirtschaft erreicht. Nahezu alle davon betroffenen Läner rüsten sich richtigerweise für die kommende Zeit. er Fokus zahlreicher Maßnahmen richtet sich natürlich uf den wirtschaftlich-finanziellen Bereich; das ist auch ichtig. Jede Maßnahme verdient es, dass man ihr die nöige Aufmerksamkeit schenkt. Patricia Lips Frau Höll, gestatten Sie mir, auf das Beispiel von Frau Beyer zurückzukommen. Sie sagten, dass diese Frau gut und zuverlässig arbeitet. Das freut uns, und wir unterstützen sie dabei. Wir bedauern aber, dass die Maßnahmen, die im Rahmen des Paketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes getroffen wurden, immer wieder angeführt werden, um bestimmte Positionen und Bereiche in unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen. Das ist nicht richtig; das ist falsch. Die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes dienen auch dazu, dass das Unternehmen, bei dem Frau Beyer arbeitet, in Zukunft die benötigten Kredite und Aufträge bekommt. Damit wird der Arbeitsplatz von Frau Beyer nachhaltig gesichert. Leider vergessen Sie das immer in Ihren Ausführungen. Deshalb ist es doppelt wichtig, das an dieser Stelle zu sagen. Wir begrüßen die Ziele, die mit dem vorliegenden Leistungsgesetz für Familien erreicht werden sollen. Es sind ganz besonders die Familien, die das Fundament einer stabilen Gesellschaft bilden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dürfen und wollen wir sie nicht am Rande stehen lassen. Auch deshalb ist dieses Gesetz so wichtig. Leistungen für Familien sind immer auch Investitionen in die Zukunft. Mit dem Leistungsgesetz für Familien wollen wir – wir hörten das bereits – einen sehr erfolgreichen Weg fortsetzen. Elterngeld, erweiterter Kinderzuschlag, ausgeweitete Betreuungsangebote, Kindertagesstätteneinrichtungen, Ganztagsschulen und soziale Frühwarnsysteme, dies sind nur einige Marksteine der jüngeren Vergangenheit. Kritik daran wird es immer geben, hier und draußen. Man kann es nicht immer allen recht machen. Aber es wird kaum jemand bestreiten, dass innerhalb kurzer Zeit viele Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir heute weitergehen. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages ist – wir hörten schon mehrfach davon – ein richtiger und vor allem ein verfassungsrechtlich notwendiger Schritt. Die Erhöhung des Kindergeldes sieht eine Staffelung vor, bei der Mehrkindfamilien besonders berücksichtigt werden. 4,5 Millionen Kinder leben in solchen Familien. Es gibt zudem Sonderzahlungen zum Schulbesuch, ein ganz neues Element. Die Förderung von haushaltsnaher Beschäftigung und Dienstleistung soll ausgebaut bzw. vereinfacht werden. Was wollen, was können wir mit diesen Maßnahmen bewirken? Ich möchte das an dieser Stelle in drei Punkten zusammenfassen. Erstens: die finanzielle Entlastung und Unterstützung von Familien mit Kindern. Wir wollen wirtschaftliche Stabilität schaffen bzw. ausbauen. Vor allem kinderreiche Familien sowie Familien mit mittleren und unteren Einkommen brauchen häufig verstärkt die Hilfe der Gemeinschaft. An dieser Stelle möchte ich aus der aktuellen Debatte heraus die Gelegenheit nutzen, um auf etwas hinzuweisen. Der Regelsatz im SGB II ist von 2 g W s d P W e F d e i d g l t h n b g b z f l d w r l s w M d A f S u i s e B v e s w h b M (C (D 002 bis heute für Kinder bis sechs Jahre um 30 Prozent estiegen. enn wir die Diskussion hier führen, dann sollten wir ie auch komplett führen. Deshalb ist es wichtig, dass as noch einmal an dieser Stelle gesagt wurde. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618702300

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Patricia Lips (CDU):
Rede ID: ID1618702400




(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)


Zweitens: eine bessere Vereinbarkeit von Familie,
flege und Beruf. Die Anforderungen sind gestiegen.
ir selbst fordern eine erhöhte Flexibilität am und für

inen Arbeitsplatz. Gleichzeitig brauchen wir auch
rauen, die in Kontinuität und ohne ständigen Druck an
er Arbeitswelt teilhaben können. Nicht nur Kinder-
rziehung, auch die Pflege von Angehörigen spielt eine
mmer größere Rolle. Sie hat unmittelbaren Einfluss auf
ie Gestaltung einer Gemeinschaft, einer Familie. Oft
eschieht dies nicht geplant, sondern in tragischen Fäl-
en werden die Familien völlig unvorbereitet davon be-
roffen.

Drittens. Insbesondere die steuerliche Förderung von
aushaltsnaher Beschäftigung und Dienstleistung soll
eben der Erleichterung einer eigenen, individuellen Le-
ensplanung auch dazu beitragen, die Ausschöpfung eines
roßen Potenzials zum Beschäftigungsaufbau voranzu-
ringen. Der private Haushalt soll noch mehr als bisher
u einem Auftraggeber werden können und zur Schaf-
ung von legalen Beschäftigungsverhältnissen beitragen.

Wenn wir die Debatte heute verfolgt haben, dann stel-
en wir fest – gestatten Sie mir, dass ich das so sage –,
ass wir in der eher komfortablen Situation sind, dass
ohl nahezu jeder hier im Haus die grundsätzliche Stoß-

ichtung aller Maßnahmen begrüßt. Dabei gibt es natür-
ich nichts, auch nichts Gutes, was man nicht noch bes-
er machen könnte – selbstverständlich. Viele Dinge
urden hier genannt, und es gibt immer jene, die ein
ehr an Leistung fordern. Wie immer wird es so sein,

ass nicht alles erfüllt werden kann. Doch wir stehen am
nfang der Diskussion, und ich bin mir sicher, dass wir

ür vieles Regelungen finden werden.

Kindererziehung ist und bleibt Sache der Eltern. Der
taat, die Gemeinschaft aller, unterstützt dabei vielfältig
nd schreitet dort ein, wo Eltern nicht allein zum Wohl
hrer Kinder handeln können oder wollen. So soll es
ein. Kinderfreundliche Unterstützungsmaßnahmen zu
rgreifen, ist aber nicht nur eine Aufgabe des Deutschen
undestages, sondern wir sind auf allen Ebenen dazu
erpflichtet, Regelungen zu finden. Das ist nicht allein
ine politische Aufgabe, sondern es ist eine gesamtge-
ellschaftliche Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Wir
ollen diese Leistungen zur Unterstützung hier und
eute an einer weiteren Stelle ergänzen. Das Ganze soll
ereits im Januar in Kraft treten. Ich freue mich auf Ihre
ithilfe und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618702500

Das Wort erhält der Kollege Swen Schulz für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Swen Schulz (SPD):
Rede ID: ID1618702600

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Der von der Bundesregierung vorgelegte Ent-
wurf für ein Familienleistungsgesetz setzt sehr gute Si-
gnale. Es geht um stärkere Unterstützung für Familien,
und es geht um gesonderte Hilfe für bedürftige Schüle-
rinnen und Schüler, weil wir auch nach denen schauen,
die von der Kindergelderhöhung nicht profitieren wer-
den. Tatsächlich haben wir ein schwerwiegendes Pro-
blem im Bildungswesen. Die PISA-Studien zeigen deut-
lich, dass in keinem Industriestaat der Welt Kinder aus
armen und bildungsfernen Familien so schlechte Bil-
dungschancen haben wie in Deutschland. Der nationale
Bildungsbericht 2008 hat zum Beispiel festgestellt, dass
die Kinder von Beamten mit Hochschulabschluss zu
95 Prozent studieren, dass es aber nur 17 Prozent der Ar-
beiterkinder bis an die Hochschule schaffen. Dabei wis-
sen wir, dass die Kinder nicht dümmer oder klüger gebo-
ren werden. Nein, es sind die gesellschaftlichen
Bedingungen, die Bildungschancen ermöglichen oder
eben auch verbauen. Dagegen müssen wir etwas tun.
Wir wollen optimale Unterstützung und Chancengleich-
heit für alle in der Bildung.


(Beifall bei der SPD)


Darum ist es so wichtig, dass wir in Bildungseinrich-
tungen investieren, wie wir es etwa unter Rot-Grün mit
dem Ganztagsschulprogramm und dem Tagesbetreu-
ungsausbaugesetz oder wie wir es auch in der Großen
Koalition mit dem Kinderförderungsgesetz getan haben.
Darum wollen wir auch Familien, die nicht so viel Geld
haben, unterstützen: damit sie für die Kinder Schulbe-
darf kaufen können, also Ranzen, Hefte, Füller usw. Das
ist ein guter Beitrag dazu, dass Kinder aufgrund der Ar-
beitslosigkeit ihrer Eltern im schulischen Leben nicht
benachteiligt werden. Ich will einmal sagen: Es ist die
SPD gewesen, die das initiiert hat, die das in der Koali-
tion durchgeboxt hat.


(Beifall bei der SPD)


Ohne den Impuls von Franz Müntefering schon vor eini-
ger Zeit hätte es das nicht gegeben.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind stolz auf euch!)


Aber wir wollen noch mehr erreichen, als in diesem
Gesetzentwurf vorgeschlagen wird. Mir ist vollkommen
unklar, warum die CDU/CSU in den Koalitionsverhand-
lungen darauf bestanden hat, dass dieses Schulbedarfs-
paket zeitlich begrenzt wird, es also nur bis zur zehnten
Klasse in Kraft gesetzt wird. Warum nicht auch bis zum
Abitur?


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D ill die Union nicht, dass Bedürftige Abitur machen? m das Geld kann es an dieser Stelle ja nicht gehen. Auch der Bundesrat kann das übrigens nicht nachollziehen. In seinem Beschluss bezeichnet er diese Berenzung als – Zitat – „sachlich nicht gerechtfertigt“ und kontraproduktiv“. Das ist eine finanzielle Benachteiliung derjenigen, die einen höheren Bildungsabschluss nstreben, und widerspricht der Zielsetzung, mehr und essere Bildung zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und ollegen von der CDU/CSU, ich bitte Sie herzlich: Das ann so nicht bleiben. Geben Sie sich einen Ruck und timmen Sie einer Änderung zu! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Uns ist klar, dass durch dieses Gesetz nicht alle Pro-
leme gelöst werden. Die SPD will weitere, größere
chritte gehen. Wir wollen einen eigenständigen Regel-
atz für Kinder, deren Eltern arbeitslos sind. Bislang
ird der Bedarf für Kinder so festgelegt, als ob sie
leine Erwachsene wären. Das bedeutet, dass sie dann,
bhängig vom Alter, 60 oder 80 Prozent dessen bekom-
en, was Erwachsenen zugestanden wird, mit dem Ef-

ekt, dass Kinder etwa für Alkohol und Tabak Geld be-
ommen, nicht aber für Bildung und kindgerechte
inge. Ich glaube, da müssen wir noch einmal heran.
as kann so nicht bleiben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Darüber hinaus wollen wir die Gebührenfreiheit der
itas genauso wie der Hochschulen. Auch das Mittages-

en in den Kitas und in den Schulen sollte für die Eltern
ostenfrei sein. Ein Schüler-BAföG ist sinnvoll. Wir
ollen gute Bildung für alle ermöglichen. Das ist wich-

ig für unsere Volkswirtschaft. Das ist aber vor allem ein
ebot der sozialen Gerechtigkeit. Dafür stehen wir ein.


(Beifall bei der SPD)


Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Rich-
ung. Lassen Sie uns aber noch mutiger sein. Es gibt Ge-
egenheiten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens;
ie Kollegin Lips hat darauf hingewiesen. Ich werte das
ls Signal dafür, dass mit der CDU/CSU darüber noch
eredet werden kann. Ich glaube, dann wird es noch ein
ichtig gutes Gesetz.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618702700

Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist

ie Kollegin Ingrid Fischbach, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1618702800

Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen

nd Kollegen! Ich könnte fast wie immer nach solchen
ebatten hier im Deutschen Bundestag sagen: Viel Lärm
m nichts.






(A) )



(B) )


Ingrid Fischbach

(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich würde mich freuen, wenn Sie von der Opposition
– jetzt schaue ich auch die rechts sitzende FDP an – uns
einmal attestieren würden: In den letzten Jahrzehnten ist
für die Familien nie so viel wie in den letzten drei Jahren
getan worden.


(Beifall bei der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: In den letzten drei Jahren?)


Frau Deligöz, Sie stellen sich hier hin und sagen:
10 Euro mehr, das ist mager. – Ich schaue einmal zurück
auf die Zeit, in der Sie in der Regierungsverantwortung
waren: Sie haben 2002 zum letzten Mal das Kindergeld
erhöht. Man könnte vermuten, das hätten Sie getan, weil
Sie die Probleme der Familie erkannt hätten.


(Caren Marks [SPD]: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir das getan!)


Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es war
das Verfassungsgerichtsurteil von 1998, das sich eindeu-
tig zur Kinderbetreuung geäußert hat.


(Caren Marks [SPD]: Was die CDU-Politik kritisiert hat!)


Im November 1998 kam das Urteil, und daraufhin haben
Sie 2000 reagiert, aber nicht, weil es Ihnen ein Grundbe-
dürfnis war.


(Dr. Hans-Ulrich Krüger [SPD]: Und welche Politik hat das Verfassungsgericht verurteilt?)


Man muss noch einmal sagen, dass dies eine Reaktion
war.

Seit 2002 ist nichts mehr geschehen. Obwohl Ihnen
das Thema Armut immer so wichtig ist, haben Sie nicht
erkannt, dass gerade Familien mit drei und mehr Kin-
dern ein erhöhtes Armutsrisiko tragen. Deshalb ist es
richtig und wichtig, dass wir jetzt ein gestaffeltes Kin-
dergeld nach vorn bringen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Jawohl, so muss es sein!)


Darauf sind wir stolz, und wir können es mit Recht sein.

Frau Höll, ich bin jedes Mal sprachlos, wenn die
Linke hier steht und suggeriert, sie wolle das Beste für
das Volk.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Ja!)


Sie reden über Eckregelsätze, die man erhöhen müsse,
und davon, dass wir die Sätze viel zu niedrig ansetzten.
Sie wissen aber, wie wir sie auf Bundesebene berechnen:
Die sozialrechtlichen Eckregelsätze werden von den
Landesregierungen bestimmt; daraus berechnen wir das
Mittel.

Ich habe einmal nachgesehen, was Sie in Berlin ma-
chen, wo Sie regieren und entsprechende Möglichkeiten
haben. Es müsste Ihnen doch ein Grundanliegen sein,

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(C (D erade die Eckregelsätze derjenigen Menschen, für die ie sich hier so stark machen, so zu erhöhen, dass sie daon profitieren. Sie haben jedoch genau die gleichen Reelsätze wie die anderen Bundesländer auch, nicht einen uro mehr. Daran müssen Sie sich messen lassen. Sie ollten sich nicht hier hinstellen und so tun, als ob Sie etas änderten. Machen Sie es vielmehr da, wo Sie in der erantwortung sind! Da können Sie etwas verändern, nd da sollten Sie es auch tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Meine Damen und Herren, ich will noch einmal ver-
eutlichen, dass wir nicht nur mit der jetzt vorgesehenen
rhöhung des Kindergeldes und des -freibetrages ein
eutliches Zeichen setzen, sondern dass während der
etzten drei Jahre einige Dinge als Leistung der großen
oalition auf den Weg gebracht wurden, die gerade den
amilien zugutekommen. – Der Präsident blinkt schon?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618702900

Nein, ich wollte nur fragen, ob Sie bereit sind, eine

wischenfrage der Kollegin Höll zu beantworten.


Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1618703000

Nein, heute nicht. Ich mache es sonst immer gern,

ber ich möchte es nicht.


(Zurufe von der LINKEN)


Ich möchte es heute nicht. Nein, regeln Sie das in Ber-
in! Da haben Sie eine Menge zu tun, und wir reden jetzt
ier weiter.


(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Heute nicht! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Beim nächsten Mal!)


Wir haben, wie gesagt, einiges auf den Weg gebracht,
as gut und richtig ist. Wir haben nicht nur das Eltern-
eld eingeführt, wir haben nicht nur den Ausbau der
inderbetreuung auf den Weg gebracht.

Wir haben beim Kinderzuschlag – jetzt beziehe ich
ich auf die zweite Gruppe, die stark von Armut betrof-

en ist – die Alleinerziehenden noch einmal ganz beson-
ers in den Fokus genommen und die Absicht bekundet,
ass hier eine Verbesserung gerade für sie erfolgen soll.
as haben wir auch getan, und deshalb, Frau Westrich,
abe ich die Aussage in Ihrer Rede nicht verstanden
das muss ich jetzt doch einmal kritisch sagen –, dieses
esetz habe allein die SPD auf den Weg gebracht.


(Zustimmung bei der CDU/CSU)


ch glaube, wir waren durchaus wichtig und haben uns
n einigen Stellen sehr deutlich bemerkbar gemacht.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Ja, das war gerade das Problem!)


Ich komme noch einmal zum Stichwort „haushalts-
ahe Dienstleistungen“. Ich bin zwar schon etwas älter,
ber mein Gedächtnis ist noch sehr gut. Ich kann mich
rinnern, dass unsere ersten Vorschläge gerade von Ih-






(A) )



(B) )


Ingrid Fischbach
nen immer mit der Bemerkung abgetan wurden, das sei
eine Unterstützung der gut- und besserverdienenden Fa-
milien.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


Heute stellen Sie sich hier hin und sagen, das sei das,
was die SPD immer gewollt habe. Das hätten wir dann
schon viel eher haben können.


(Beifall bei der CDU/CSU – Carl-Ludwig Thiele [FDP]: So war es! – Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Wenn sie es heute gut finden, ist es auch etwas! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Über verlorene Söhne freuen wir uns, wenn sie zurückkehren!)


Uns hatten Sie da immer auf Ihrer Seite, und Sie werden
uns dabei immer auf Ihrer Seite haben.

Gerade damit wollen wir nicht nur erreichen, die Fa-
milien in finanzieller Hinsicht besserzustellen, bessere
Betreuungsangebote vorzuhalten – und jetzt kommt der
Dreiklang, den die Ministerin sehr gut auf den Weg ge-
bracht hat –; vielmehr wollen wir auch dafür sorgen,
dass Eltern wieder mehr Zeit für ihre Kinder haben.
Wenn wir wollen – dies ist gerade auch in Ihrer Partei,
Frau Westrich, ein großer Wunsch –, dass die Frauen
nach der Geburt eines Kindes ganz schnell in den Beruf
zurückkehren, dann müssen wir Ausgleichsmöglichkei-
ten schaffen, damit die Eltern, wenn beide berufstätig
sind, Zeit für die Kinder haben. Sie haben sie nur dann,
wenn sie bestimmte Aufgaben auslagern können.

Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir ein deutli-
ches Signal setzen, indem wir sagen: 20 Prozent der
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind
von der Steuerschuld absetzbar, und dies mit der Ober-
grenze von 20 000 Euro. Das ist ein richtiges, wichtiges
und deutliches Signal, und ich bin auch dem Finanz-
minister sehr dankbar, dass er dem Ganzen zugestimmt
hat.

Meine Damen und Herren, ich kann nur noch einmal
deutlich machen, dass wir in den letzten drei Jahren eine
Menge auf den Weg gebracht haben. Ich habe das auch
anhand dessen feststellen können, wie oft ich in dieser
Legislaturperiode im Vergleich zu den letzten geredet
habe. Da ich immer für die Familienpolitik zuständig
war, kann man das gut vergleichen. Es ist eine deutliche
Steigerung; das können Sie im Internet nachlesen.


(Sönke Rix [SPD]: Weil die Union im Bundesrat auch nicht mehr blockiert! – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Chefsache statt Gedöns!)


Das zeigt einfach, dass wir sehr viele Themen besetzt
haben, die Familien betreffen, und dass wir Dinge auf
den Weg gebracht haben.

Wir haben auch geschafft – das freut mich noch
mehr –, dass unsere Debatten im Plenum des Deutschen
Bundestags zur Kernzeit stattfinden. Das war früher
nicht üblich. Auch dafür ein Dankeschön. Das ist ein

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(C (D eutliches Zeichen dafür, dass wir die Familien ernst ehmen. Frau Ministerin, wir sind auf einem guten Weg. Wir egleiten Sie weiterhin; denn das tun wir für die Famiien in Deutschland. Um die zu Recht hervorgehobene Bedeutung dieses hemas zu unterstreichen, gestattet das Präsidium jetzt och eine Kurzintervention, und zwar der Kollegin Höll. Ich mache aber noch einmal darauf aufmerksam, dass ir aus guten Gründen keinen Rechtsanspruch auf Kurz nterventionen haben. Schon gar nicht gibt es eine Regeung, nach der die Abgeordneten, die in der Debatte hnehin zu Wort gekommen sind, sich anschließend in orm von Kurzinterventionen zusätzliche Redezeit verchaffen. Frau Kollegin Höll. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Also eine kurze Kurzintervention!)


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618703100


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618703200

Herr Präsident, ich danke Ihnen. – Ich möchte auch

ur ganz kurz auf den gegen mich erhobenen Vorwurf
ezüglich Berlins reagieren.

Erstens. Frau Kollegin, Sie sollten hier nicht so tun,
ls ob der rot-rote Senat für die prekäre Haushaltssitua-
ion von Berlin verantwortlich wäre. Dafür trägt vor al-
em die Berliner CDU die Verantwortung. Stehen Sie ge-
älligst dazu!


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Johannes Singhammer [CDU/ CSU]: Sie ist aber nicht an der Regierung!)


Zweitens. Wenn Sie hier solche Vorwürfe erheben,
ollten Sie sich vielleicht doch etwas gründlicher infor-
ieren. Berlin regelt die Wohnkostenübernahme für
artz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger und damit

uch für ihre Kinder in der großzügigsten Art und Weise.
as Berliner Modell ist das beste Modell, das wir derzeit

n der Bundesrepublik haben – und das trotz der ange-
pannten Haushaltssituation. Berlin tut in dem sehr
ngen Rahmen, den es hat, das Bestmögliche.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1618703300

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
urfs auf Drucksache 16/10809 an die in der Tagesord-
ung aufgeführten Ausschüsse und zusätzlich an den
usschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-

bschätzung vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vor-
chläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überwei-
ung so beschlossen.






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b
auf:

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuaus-
richtung der arbeitsmarktpolitischen Instru-
mente

– Drucksache 16/10810 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kornelia
Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Arbeitslosenversicherung stärken – Ansprü-
che sichern – Öffentlich geförderte Beschäf-
tigte einbeziehen

– Drucksache 16/10511 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie


(Unruhe)


– Sobald die notwendige Aufmerksamkeit für die gemel-
deten Redner hergestellt ist, können wir fortfahren. – Es
wäre auch schön, wenn in der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen die offenkundig dringlichen Besprechungen we-
nigstens im Sitzen stattfinden könnten.


(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Das kriegen die gar nicht mit!)


Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und
Soziales, Olaf Scholz.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Sozia-
les:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben
schwierige Zeiten, aber in diesen schwierigen Zeiten
gibt es auch gute Meldungen – die müssen besprochen
und zur Kenntnis genommen werden –: Das erste Mal
seit 16 Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen wieder unter
3 Millionen gesunken. Das ist das Ergebnis vieler guter
Entwicklungen in der Konjunktur. Das ist das Ergebnis
von Entscheidungen, die Unternehmerinnen und Unter-
nehmer getroffen haben. Das ist das Ergebnis der An-
strengungen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer. Aber das ist auch das Ergebnis guter Politik.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Mit den Reformen auf dem Arbeitsmarkt, die wir
zustande gebracht haben, haben wir einen Beitrag dazu
geleistet, dass die Arbeitslosigkeit schneller zurückgeht,
als sie ohne diese Reformen zurückgegangen wäre. Wer
das bezweifelt, kann sich jetzt noch einmal neu beim
Sachverständigenrat erkundigen. Er hat die Reformen,

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(C (D ie wir in der letzten Legislaturperiode begonnen haben, o bewertet: Zum ersten Mal seit langem ist es gelungen, ass die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt mit inem Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit einhereht. Zum ersten Mal ist es gelungen, dass innerhalb eies Konjunkturzyklus auch insgesamt eine strukturelle erbesserung festgestellt werden kann. Schließlich ist es icht mehr so, dass die Arbeitslosigkeit erst dann zuückgeht, wenn das Wirtschaftswachstum über 2 Prozent iegt. Das alles haben wir zustande gebracht. Das muss n diesen Tagen auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Warum ist uns das gelungen? Es ist uns gelungen,
eil wir uns die Sache nicht so einfach gemacht haben
nd nicht auf die hereingefallen sind, die einfache Lö-
ungen propagieren: Die einen sagen hier, man müsse
en Arbeitsmarkt so organisieren, dass er keine Halteli-
ien hat, also sozialstaatliche und soziale Regelungen
bschaffen, um ihn hochmobil zu halten. Die anderen sa-
en, man dürfe gar nichts ändern. Wir haben dagegen ei-
en Arbeitsmarkt geschaffen, der unter sozialstaatlichen
ahmenbedingungen hoch funktionsfähig und hoch mo-
il ist. Genau das hat zum derzeitigen Rückgang der Ar-
eitslosigkeit beigetragen.

Natürlich müssen wir jetzt alles dafür tun, damit es
abei bleibt. Es ist deshalb richtig, dass dem Schutz-
chirm für die Finanzmärkte auch ein Schutzschirm für
en Arbeitsmarkt folgt. Darüber diskutieren wir heute

a auch, nachdem zuvor darüber schon in den Fraktionen
nd anderen Gremien beraten worden ist. Ich halte das
ür notwendig. Für ganz besonders notwendig halte ich
n diesem Zusammenhang aber die Maßnahmen, die wir
m Bereich der Arbeitsmarktpolitik zusätzlich auf den

eg gebracht haben.

So haben wir angesichts der derzeitigen Situation ge-
agt: Wir verlängern die Dauer des Bezugs von Kurzar-
eitergeld. Es wird nicht nur, wie im Gesetz vorgese-
en, sechs Monate gezahlt, sondern kann bis zu 18 Mo-
ate gewährt werden. Das starke Signal, das davon an
ie Unternehmen ausgeht, lautet: Haltet an euren Be-
chäftigten fest!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


ntlasst sie nicht, wenn es jetzt Schwierigkeiten gibt,
ondern behaltet sie bei euch! Ihr werdet sie schneller
ieder brauchen, als ihr denkt!


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Wir unterstützen in dieser Situation die Unternehmen
it der Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeiter-

eldes. Dies verbinden wir mit einem weiteren Angebot,
as wir im Übrigen auch mit Maßnahmen der Arbeits-
arktpolitik auf den Weg gebracht haben. Wir sagen:
ualifiziert, statt zu entlassen! Wir wollen also, dass je-
and, der in Kurzarbeit ist, die Möglichkeit hat, sich
eiterzuqualifizieren. Dafür werden wir die Vorausset-

ungen schaffen. Wir wollen aber auch, dass generell in
en Betrieben häufiger diese Möglichkeit wahrgenom-






(A) )



(B) )


Bundesminister Olaf Scholz
men wird. Deshalb werden wir für eine umfassende Nut-
zung des Programms WeGebAU, das wir aufgelegt ha-
ben, werben. Wir werden den mittelständischen
Unternehmen nahelegen, dafür zu sorgen, dass gering
qualifizierte Arbeitnehmer ausgebildet werden, dass sie
mehr Qualifikation bekommen und nicht entlassen wer-
den. Wir werden auch dafür sorgen, dass ältere Arbeit-
nehmer nachqualifiziert werden, sodass sie für die Her-
ausforderungen der Zukunft gerüstet sind. Auch das
gehört zu den Dingen, die wir jetzt tun.

Im Übrigen werden wir auch dafür Sorge tragen, dass
die Zahl der Vermittler bei der Bundesagentur für Arbeit
noch einmal ausgeweitet wird. 1 000 zusätzliche Ver-
mittler sollen als Job-to-Job-Vermittler dafür sorgen,
dass diejenigen, die in der jetzt rauer und schwieriger
werdenden wirtschaftlichen Situation arbeitslos werden
und einen neuen Arbeitsplatz suchen, umgehend und in-
tensiv betreut werden können. Das ist ein wichtiges Sig-
nal an diejenigen, die in der derzeitigen Situation Angst
um ihren Arbeitsplatz haben. Wir werden sie nicht al-
leinlassen, sondern sie unterstützen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nicht nur mit dem Job-to-Job-Zusatzprogramm, son-
dern ganz generell ist es schon gelungen, die Zahl derje-
nigen, die Vermittlungsarbeit leisten, zu erhöhen. So ha-
ben wir dafür gesorgt, dass die Zahl der Vermittler bei
den Arbeitsagenturen noch einmal erhöht wird, sodass
bei den jüngeren Arbeitslosen ein Vermittler 75 Arbeit-
suchende betreut und bei den älteren Arbeitslosen ein
Verhältnis von 1 : 150 erreicht werden kann. Das sind
notwendige Standards, damit Arbeitsuchende in einer
schwierigen Situation ihres eigenen Lebens gut unter-
stützt werden können.

Ich finde, dass wir hier etwas Richtiges auf den Weg
gebracht haben, und zwar ganz unabhängig von dem ge-
planten Konjunkturpaket. Noch deutlicher wird dies,
wenn man sich überlegt, wie die Situation früher war. Zu
Zeiten der Bundesanstalt für Arbeit waren gerade einmal
10 Prozent der dort Beschäftigten für Vermittlung zu-
ständig. Jetzt ist fast die Situation erreicht, leider noch
nicht ganz, dass die Hälfte der Beschäftigten mit Ver-
mittlung befasst ist. Ich will das ausdrücklich sagen, weil
ich glaube, dass Vermittlung im Mittelpunkt stehen
muss. Wir wollen, dass die Menschen Arbeit finden,
dass den Bürgerinnen und Bürgern, die ohne Arbeit sind,
Möglichkeiten eröffnet werden, einen Arbeitsplatz zu
finden. Das geht nur, wenn wir uns mit vielen Personen,
die gut qualifiziert sind, um sie kümmern. Sie müssen,
wenn sie eine Agentur, eine Arbeitsgemeinschaft oder
ein Jobcenter aufsuchen und Unterstützung brauchen,
wissen, dass hier alles für sie getan wird. Das geht nur,
wenn sich viele Personen darum kümmern.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instru-
mente reiht sich da ein. Es geht darum, dafür zu sorgen,
dass wir nicht im großen Maßstab alles nach Detailhube-
reien organisieren, sondern dass wir den Arbeitsvermitt-
lerinnen und -vermittlern mehr Flexibilität ermöglichen.

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(C (D s geht darum, passgenau für jeden Arbeitsuchenden das ichtige zu tun. Das kann nicht funktionieren, wenn wir inen Katalog haben, der so lang ist, dass man allein mit em Wälzen der Unterlagen möglicher Maßnahmen eine Zeit verbringt. Vielmehr muss es zusammengeasste Instrumente geben. Sie müssen passgenau sein soohl für den Bereich SGB III als auch für den Bereich GB II, für die Versicherungskunden und für diejenigen, ie Arbeitslosengeld II erhalten. Zudem muss die Möglichkeit gegeben sein, etwas eues zustande zu bringen, etwas, das bisher noch nicht arin enthalten war, und zwar nicht erst, nachdem der eutsche Bundestag einen weiteren Einfall für einen eiteren Paragrafen hatte; diese Handlungsmöglichkeit uss generell gegeben sein. Das ist mit diesem Gesetz ntwurf gegeben. Die wachsende Flexibilität und die essere Unterstützung der Arbeitsuchenden bedeuten eien guten und richtigen Zug, den wir gemeinsam als Kolition voranbringen. Ich will ausdrücklich sagen, dass es eine gemeinsame ache ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahl der Instruente reduziert wird. Wir betrachten dies nicht als etas, was man irgendwie machen musste. Es geht vielehr darum, dass man mit weniger, zusammengefassten, ehr Einzelfallgerechtigkeit ermöglichenden Instrumen en besser vorankommt als mit den Instrumenten, die etztlich nur ein bürokratisches Monster sind. Insofern offe ich, dass es für dieses Vorhaben über die Koaliionsfraktionen hinaus Unterstützung gibt. Lassen Sie mich im Hinblick auf die Instrumente, insesondere auf einen Punkt, der mir wichtig ist, eingehen. enn wir uns über die Frage Gedanken machen, wie ich der Arbeitsmarkt der Zukunft entwickeln wird, dann üssen wir uns ganz klar vor Augen halten: Der Arbeitsarkt der Zukunft ist entweder einer mit genügend achkräften und geringer Arbeitslosigkeit oder ein Areitsmarkt, in dem es eine nicht ausreichend große Anahl von Fachkräften und eine hohe Arbeitslosigkeit von icht qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehern gibt. Genau hier muss man ansetzen. Es kann nicht ein, dass 500 000 von 3 Millionen Arbeitslosen keinen chulabschluss haben, die fast alle langzeitarbeitslos ind, und wir nichts dagegen unternehmen. Es kann auch icht angehen, dass wir wissen, dass die Hälfte der angzeitarbeitslosen über keinen Berufsabschluss ver ügt und wir nichts dagegen unternehmen. Wir müssen it unseren Möglichkeiten etwas dagegen unternehmen. icht alles können wir vom Deutschen Bundestag aus ewegen. Nicht alles können die Arbeitsgemeinschaften nd die Agenturen machen. Dass wir es jetzt aber gechafft haben, dass jedem Mann und jeder Frau lebensang das Recht zugesprochen wird, sich auf den Hauptchulabschluss gefördert vorzubereiten und ihn achzuholen, das ist ein großer Fortschritt für diese 00 000 Arbeitsuchenden. Es ist aber nicht nur ein groer Fortschritt, sondern auch ein Zeichen für unsere Geellschaft, dass man sein Leben verbessern kann, wenn an sich Mühe gibt. Darum geht es auch bei dem, was Bundesminister Olaf Scholz wir hier machen. Ich bin froh darüber, dass dies jetzt möglich geworden ist. Ebenso werden wir Sorge dafür tragen, dass all diejenigen, die über Sprachprobleme verfügen und deshalb Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, jetzt unterstützt werden und dies ändern können. Ich glaube, auch das ist eine gute Sache, die wir zustande bringen. Dabei geht es darum, Maßnahmen nicht mal hier und mal dort zu ergreifen, sondern flächendeckend. Auch das wird passieren. Beide Dinge, die ich hier angesprochen habe, betreffen im Übrigen Maßnahmen, die in der Fläche, vor Ort immer mal wieder ausprobiert worden sind. Das ist mit verschiedenen Instrumenten – manchmal auch mit Instrumenten, die nicht vom Gesetz vorgesehen waren – gemacht worden. Diese Erfahrungen vor Ort in den Arbeitsgemeinschaften, die Experimente, die durchgeführt worden sind, haben wir nicht einfach weiter betrachtet, sondern wir haben gesagt: Das soll nicht Experiment bleiben. Das soll etwas Regelhaftes werden, das für alle Arbeitsuchende überall in Deutschland flächendeckend zur Verfügung steht, also nicht nur dort, wo sich besonders Engagierte darum bemüht haben. Auch das ist ein gesetzgeberischer Fortschritt, den wir jetzt zustande bringen. Wir wollen Flexibilität erhöhen. Bisher gibt es sie eigentlich nicht. Es gibt derzeit sonstige weitere Leistungen, um ein beliebtes Thema anzusprechen. Diese stehen neben den Instrumenten der Regelförderung zur Verfügung. Sie sind aber oft genutzt worden als eine Möglichkeit zur freien Förderung, als ein Spielraum, etwas zu machen, das bisher keine gesetzliche Grundlage hatte. Darin unterscheiden sie sich von anderen Instrumenten. Mit dem neuen Gesetz wird es zum ersten Mal im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine freie Förderung geben. Dieses Instrument wird neu geschaffen. Es ist richtig, dass der Deutsche Bundestag in Kenntnis der Bedenken des Haushaltsausschusses, der alle Regelungen auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage stellen will, sagt: Es soll ein Experimentierfeld geben, auf dem weitere Neuerungen, die wir heute noch nicht kennen, getestet werden können. Nachdem sie vor Ort ausprobiert worden sind, können bewährte Maßnahmen später vielleicht verallgemeinert werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, die Arbeitsmarktpolitik ist
gut, wenn sie für die Bürgerinnen und Bürger, die Arbeit
suchen, gut ist, wenn die Menschen im Mittelpunkt ste-
hen und eine Chance erhalten, ein besseres Leben zu
führen. Darum bemühen wir uns mit diesem Gesetz. Ich
freue mich auf den Beginn der Gesetzesberatungen.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


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(C (D Als nächster Redner hat der Kollege Dirk Niebel von er FDP-Fraktion das Wort. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Am Elften Elften 2005 – ich kann nichts für das atum – hat die Große Koalition den Koalitionsvertrag nterschrieben, in dem festgelegt ist, dass Sie die areitsmarktpolitischen Instrumente überprüfen und die eantwortung der Frage, welche Instrumente sinnvoll ind und welche nicht, bis zum Ende des Jahres 2006 abeschlossen haben wird. Sie hat vereinbart, dass man pätestens im Jahr 2007 die arbeitsmarktpolitischen Intrumente neu geregelt haben will. Jetzt haben wir den ovember 2008. Das heißt, drei Jahre sind vergangen, eit vereinbart wurde, die arbeitsmarktpolitischen Instruente daraufhin zu überprüfen, ob sie sinnvoll sind. Jetzt legt uns der Bundesminister einen Gesetzenturf vor, von dem er meint, dass er das Versprechen im oalitionsvertrag umsetzt. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das stimmt doch auch!)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618703400

(Beifall bei der FDP)

Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1618703500

as ist mitnichten der Fall. Sie haben die Zeit der guten
onjunktur zwar genossen, aber Sie haben sie nicht ge-
utzt. Sie haben die Zeit verschwendet; denn seit Januar
006 liegt der Evaluierungsbericht über die Hartz-Re-
ormen I bis III vor. Dies ist nicht ein Bericht der bösen
pposition, sondern ein Bericht der Bundesregierung. In

hm ist die Feststellung enthalten, dass ein Großteil der
orhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht
ur nicht hilft bei der Integration Arbeitsuchender, son-
ern oftmals den Menschen, die damit „beglückt“ wer-
en, überproportional schadet; denn sie werden teilweise
usätzlich stigmatisiert und daran gehindert, einen Ar-
eitsplatz zu finden.


(Beifall bei der FDP – Andrea Nahles [SPD]: Das ist eine Grundlogik, die wirklich peinlich ist!)


Der Bundesarbeitsminister hat versprochen, die An-
ahl der Instrumente zu halbieren. Dass er das nicht ge-
chafft hat, verwundert nicht angesichts der Tatsache,
ass in der Antwort der Bundesregierung vom 25. Juli
das ist die Drucksache 16/10048 – auf unsere Kleine
nfrage bemerkt wird:

Für die Zählung der Instrumente bzw. Leistungen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik gibt es in Deutsch-
land kein, zwischen den unterschiedlichen Akteu-
ren bei der Bundesagentur für Arbeit, der Bundes-
regierung und der Wissenschaft, gemeinsam
festgelegtes Konzept.

as bedeutet übersetzt nichts anderes, als dass die Bun-
esregierung keine Ahnung hat, wie viele arbeitsmarkt-
olitische Instrumente es überhaupt gibt. Mit dem jetzt
orgelegten Gesetzentwurf schafft sie zwar 27 vorhan-
ene Instrumente ab, die sie offenkundig gefunden hat,
ber sie schafft gleichzeitig fünf neue, die teilweise das






(A) )



(B) )


Dirk Niebel
beinhalten, was mit den anderen abgeschafft worden ist.
So kann man keine Menschen in den Arbeitsmarkt inte-
grieren. Aber das muss das Hauptziel sein.


(Beifall bei der FDP)


Die Bundesagentur versinkt in Bürokratie bei dem
Versuch, Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten. 1,5 Mil-
lionen Menschen ohne Arbeitsplatz werden in arbeits-
marktpolitischen Maßnahmen geparkt, ohne in der
Arbeitslosenstatistik aufzutauchen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Darum geht es eigentlich!)


Das ist versteckte Arbeitslosigkeit, die nur politisch be-
gründet werden kann.


(Beifall bei der FDP)


Wenn jemand, der sich mit einem sogenannten 1-Euro-
Job etwas hinzuverdienen will, nicht als arbeitslos einge-
stuft wird, dann ist das absolut unredlich. Wozu dienen
diese 1-Euro-Jobs überhaupt? Doch nur dazu – wie auch
alle anderen staatlich geförderten Arbeitsverhältnisse,
die einen separaten Arbeitsmarkt kreieren –, Menschen,
die den Bezug zur Arbeitswelt verloren haben, wieder an
den Arbeitsprozess heranzuführen oder auch, um die Ar-
beitsbereitschaft zu überprüfen. Aber nur für derartige
Fälle kann dieses Instrument genutzt werden. In allen
anderen Fällen führt es zu Verwerfungen, Verzerrungen
und Mitnahmeeffekten.

Vermittlungsgutscheine sind ein probates Mittel,
wenn sie marktgerecht ausgestaltet sind. Die Vermitt-
lungsgutscheine, die die Bundesregierung vorschlägt,
sind in der Höhe der Bezahlung nach wie vor nur an der
Dauer der Arbeitslosigkeit ausgerichtet. Das Alter, die
Qualifikation und mögliche Vermittlungshemmnisse
werden überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist keine
marktgerechte Ausgestaltung. Deswegen gibt es für pri-
vate, aber nach meinem Dafürhalten auch für staatliche
Arbeitsvermittler, die sich durch die Einnahmen aus Ver-
mittlungsgutscheinen refinanzieren könnten, keinen An-
reiz, sich tatsächlich um diejenigen zu kümmern, die es
am nötigsten hätten. Wir haben ja festgestellt, dass die
gute konjunkturelle Situation gerade im Bereich der So-
ckelarbeitslosigkeit, der Langzeitarbeitslosigkeit keine
wirklich durchschlagenden Erfolge brachte.

Die freie Förderung, die Sie bei den Optionskommu-
nen einschränken wollen, preisen Sie hier völlig zu
Recht als ein probates Mittel für ortsnahe Lösungsmög-
lichkeiten. Lassen Sie den Arbeitsvermittlerinnen und
Arbeitsvermittlern vor Ort viel Freiraum. Geben Sie ih-
nen Kompetenz. Engen Sie sie nicht ein. Lassen Sie sie
entscheiden, welches Instrument in Passau richtig ist,
und zwingen Sie sie nicht, das Instrument zu nehmen,
das vielleicht in Rostock wirkungsvoll sein kann.


(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD: Keiner zwingt! – Das tut keiner!)


Wir brauchen auch keinen flächendeckenden Rechts-
anspruch auf einen Hauptschulabschluss, auch wenn
der Bundesminister dies hier wie eine Monstranz vor
sich herträgt. In den Ländern fordert die SPD die Ab-

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(C (D chaffung der Hauptschule. Hier will sie den Rechtsanpruch auf einen Hauptschulabschluss mit den Mitteln er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Areitslosenversicherung einführen, ährend man sich auf der Kultusministerkonferenz zeitleich darüber berät, ob die Qualitätsstandards bei der auptschule abgeschafft werden sollen, weil 50 Prozent er Hauptschulabgänger sie nicht erreichen. Glauben Sie enn im Ernst, dass ein 47-jähriger arbeitsloser Angeernter mit einem Hauptschulabschluss die Chance auf inen neuen und vielleicht auch besseren Arbeitsplatz at? Das ist weltfremd, das ist Symbolpolitik, die Sie unlaubwürdig macht im Vergleich zu dem Verhalten, das ie auf Landesebene in der Bildungspolitik zeigen. Sie haben die Paragrafen zur Mobilitätsförderung estrichen. Das ist folgerichtig, wenn man sich den ompromiss zur Erbschaftsteuer anschaut. Wenn ein ind nur dann erbschaftsteuerfrei im Haus der Eltern ohnen kann, wenn es mindestens zehn Jahre in diesem aus bleibt, dann braucht es keine Mobilitätsförderung ehr. as Sie hier einführen wollen, ist im besten Fall eine ufforderung zu Melderechtsverletzungen, aber mit Si herheit nichts, was in einer mobiler werdenden Arbeitselt dazu führt, dass Menschen, die an einem bestimm en Arbeitsplatz benötigt werden, ihn auch annehmen, ass man Arbeitsplätze mit qualifizierten Leuten beseten kann, die man benötigt. Sie sind auch hier auf einem falschen Dampfer. Sie aben die guten Jahre der konjunkturellen positiven Enticklung nicht genutzt. Sie versteifen sich jetzt auf eien kleinen Randbereich – zugegeben, auf einen notendigen Randbereich in der Arbeitsmarktpolitik – und uggerieren, dass damit alle Probleme gelöst werden. rbeitsmarktpolitische Instrumente sind immer nur ein erkzeugkasten zum Reparieren anderer Fehler. Wir rauchen keine Konjunkturprogramme, bei denen jeand durch 100 Euro weniger Kfz-Steuer motiviert wer en soll, ein 30 000-Euro-Auto zu kaufen, sondern wir rauchen Strukturprogramme, die bewirken, dass tatächlich Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen erden. Das werden Sie mit einem derartigen Instruentenkasten nicht leisten können. Hierfür müssten Sie eine echte Steuerstruktureform durchführen. Wenn der Instrumentenkasten auselichtet wird, hat er einen entscheidenden positiven Efekt: Dies führt dazu, dass die Beitragsmittel effizient ingesetzt werden und Beitragssenkungsspielräume gechaffen werden. Das führt wiederum dazu, dass Arbeit illiger und dadurch sicherer wird und dass für Arbeitehmer Konsum leichter möglich wird. Aber in der esamtschau dessen, was notwendig ist, um die Arbeitsarktsituation auch im kommenden Jahr zu stabilisie en, brauchen Sie Veränderungen der strukturellen Dirk Niebel Rahmenbedingungen. Das geht nur mit einer Steuerstrukturreform, die den Menschen und den Betrieben mehr Netto vom Brutto lässt. Das geht nur mit Flexibilisierungen und mehr Spielräumen im Arbeitsrecht. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Jetzt kommen Sie wieder mit Ihren ganzen Ladenhütern!)


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Unglaublich!)


(Beifall bei der FDP)


(Heiterkeit und Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )


Gerade dann, wenn es schwierig ist, Belegschaften zu
halten, muss man sich Gedanken darüber machen, das
Arbeitsrecht zu flexibilisieren – ein Thema, das in der
gesamten Regierungszeit von Schwarz-Rot nicht ange-
sprochen wurde.


(Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Weil die ja nichts zustande bringen!)


Das geht nur, wenn ideologische Scheuklappen wegfal-
len.

Damit komme ich noch einmal zum Thema Erb-
schaftsteuer. Die Basis unserer Wirtschaft sind die fami-
liengeführten Betriebe in Deutschland.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)


Wenn der Aktionär eines DAX-Unternehmens stirbt,
wird dem Betrieb kein Cent des Vermögens entzogen.
Wenn ein mittelständischer Inhaber stirbt, ist dies aller-
dings der Fall. Deswegen sind die Vorschläge, die Sie im
vierten Superkompromiss dieser Koalition gefunden ha-
ben, mit Sicherheit eines: mittelstandsfeindlich. Sie sind
familienfeindlich, aber sie sind auch mittelstandsfeind-
lich;


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Die bayerische FDP wird das schon wissen!)


denn kein Unternehmen kann am Rande einer Rezession
seine Lohnsumme für zehn Jahre festschreiben. Wenn
ein Unternehmen erbschaftsteuerfrei übergeben werden
soll


(Andrea Nahles [SPD]: Thema verfehlt! Wir reden hier über arbeitsmarktpolitische Instrumente! Das ist keine Erbschaftsteuerdebatte, Herr Niebel!)


und die Lohnsumme für zehn Jahre festgeschrieben ist,
das Unternehmen dann aber in eine Schieflage gerät, hat
man die dramatische Situation, dass man den Umfang
des Personals nicht anpassen kann und zusätzlich mit der
Erbschaftsteuer belastet wird. Das kostet weit mehr Ar-
beitsplätze, als Sie mit Ihrem kleinen Instrumentenkästle
jemals reparieren können.


(Beifall bei der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da können Sie Vermittler einstellen, so viele Sie wollen! Da kommt nichts bei rum!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618703600

Das Wort hat jetzt der Kollege Stefan Müller von der

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt aber mal zur Sache, anders als Herr Niebel! – Andrea G m u t s e I i s g b w p m b t n v c – W d d e d c g s A M s i d n w s d A l g (C (D Nahles [SPD]: Herr Müller, geben Sie sich Mühe! Obwohl, der ist ja von der CSU! Oh je!)



Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1618703700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

roße Koalition hat in den letzten drei Jahren deutlich
ehr erreicht, als viele, vor allem Sie, liebe Kolleginnen

nd Kollegen von den Oppositionsfraktionen, uns zuge-
raut haben. Man kann sich immer mal wieder die Frage
tellen: Was hätten Sie für Feste in diesem Hause gefei-
rt, wenn Sie diese Erfolge vorzuweisen gehabt hätten?
ch vermute, dass das, was wir hier machen, bescheiden
st gegenüber dem, was Sie, liebe Frau Pothmer, hier ge-
agt und getan hätten, wenn Sie in der gleichen Funktion
ewesen wären, wenn Rot-Grün weiterregiert hätte.

Die Erfolge auf dem Arbeitsmarkt sind unüberseh-
ar: Wir haben einen Rückgang bei der Arbeitslosigkeit,
ir haben einen Aufwuchs bei den sozialversicherungs-
flichtigen Beschäftigungsverhältnissen, wir haben
ehr Ältere im Erwerbsleben und weniger junge Ar-

eitslose. Natürlich hat die Politik dieser Großen Koali-
ion einen ganz maßgeblichen Anteil an diesen Erfolgen,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das am allerwenigsten!)


ämlich aufgrund der Reformen der vergangenen Jahre,
or allem aufgrund der Senkung des Arbeitslosenversi-
herungsbeitrages.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das hatten wir gestern Abend schon!)


Wir haben gestern zu später Stunde darüber geredet.
eil da schon alle Kameras ausgeschaltet waren, sollte

ieses Thema heute früh noch einmal angesprochen wer-
en.

Herr Niebel,


(Dirk Niebel [FDP]: Hier!)


s ist ja nicht so, dass wir auf den Evaluationsbericht aus
em Jahr 2006 nicht reagiert haben. Es hat entspre-
hende Schlussfolgerungen gegeben. Dazu werde ich
leich etwas sagen.

Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in erster Le-
ung beraten, geht es uns darum, die Bundesagentur für
rbeit schlagkräftiger aufzustellen, vor allem – der Herr
inister hat darauf hingewiesen –, weil wir nicht wis-

en, wie sich die Finanzmarktkrise auf den Arbeitsmarkt
n Deutschland auswirken wird. Das heißt, wir wollen
arüber reden, wie die Bundesagentur für Arbeit zu ei-
em leistungsfähigen Dienstleister am Arbeitsmarkt ent-
ickelt werden kann.

Herr Niebel, Sie haben eine für Ihre Verhältnisse er-
taunlich konstruktive Rede gehalten. Ich will das aus-
rücklich anerkennen.


(Dirk Niebel [FDP]: Wundert Sie das?)


llerdings haben Sie am Ende Ihrer Rede wieder Ihren
iberalen Ladenhüter hervorgeholt: Schafft den Kündi-
ungsschutz ab; dann haben wir automatisch mehr Ar-






(A) )



(B) )


Stefan Müller (Erlangen)

beitsplätze. – Lassen Sie sich doch einmal etwas Neues
einfallen. Es wird doch dadurch nicht richtiger, dass Sie
es ständig wiederholen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dirk Niebel [FDP]: Lesen Sie doch einmal nach, ob ich das Wort „Kündigungsschutz“ überhaupt gebraucht habe!)


Zur Erbschaftsteuer. Das ist zwar nicht unser
Thema, lassen Sie mich aber trotzdem sagen: Ich glaube,
dass die bayerische FDP verantwortungsbewusst genug
ist, um mit dem Thema Erbschaftsteuer ordentlich um-
zugehen, und keine Nachhilfe von Ihnen, Herrn
Westerwelle, oder sonst jemandem von der Bundespartei
braucht. Ich bin da sehr zuversichtlich. Lassen Sie die
bayerischen Kollegen in Ruhe mit uns zusammenarbei-
ten. Dann kommt auch etwas Anständiges raus.

Wir wollen die Bundesagentur zu einem schlagkräf-
tigen Dienstleister am Arbeitsmarkt entwickeln. Es mag
ja sein, dass Sie, liebe Kollegen von der FDP, daran kein
Interesse haben. Sie wollen die Bundesagentur lieber ab-
schaffen.


(Dirk Niebel [FDP]: Nein! Auflösen!)


– Auflösen. Den Unterschied müssen Sie mir einmal er-
klären. – Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesagen-
tur irgendwann einmal abgeschafft oder aufgelöst wird,
ist so hoch wie die Wahrscheinlichkeit, dass die FDP ir-
gendwann einmal in Deutschland mit absoluter Mehrheit
regiert.


(Dirk Niebel [FDP]: Oder die CSU 17 Prozent verliert!)


Das ist sehr unwahrscheinlich. Ich finde, das ist auch gut
so.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine
SGB-III-Reform verfolgen wir im Wesentlichen drei
Ziele: Erstens. Wir wollen mehr Übersichtlichkeit und
eine bessere Handhabbarkeit der Instrumente, um da-
durch eine bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt ge-
währleisten zu können. Wir wollen zweitens mehr Ent-
scheidungsspielräume für die Agenturen und die
Mitarbeiter der Agenturen vor Ort. Drittens wollen wir
erreichen, dass die Mittel, die der Bundesagentur für Ar-
beit zur Verfügung stehen, wirtschaftlicher eingesetzt
werden können, damit das Geld der Beitragszahler so ef-
fizient und effektiv wie möglich eingesetzt werden kann.

Lassen Sie mich zu den drei Punkten einige kurze Be-
merkungen machen: Erstens. Bessere Übersichtlichkeit
heißt für mich auch mehr Transparenz. Wir haben im
Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Zahl der Instru-
mente reduziert werden soll. Vor allem aber sollen die
vorhandenen Instrumente auf ihre Wirksamkeit geprüft
werden. Das heißt, wir wollen wirksame Instrumente
fortentwickeln und unwirksame Instrumente abschaffen
oder streichen, und wir haben uns vorgenommen, dass
gleichartige Instrumente zusammengefasst werden.

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(C (D Wenn Sie den Gesetzentwurf durchlesen, werden Sie eststellen, dass wir in der Tat unwirksame Instrumente bschaffen, zum Beispiel die Jobrotation, den Eingliedeungszuschuss bei Neugründungen, den Arbeitgeberzuchuss zur Ausbildungsvergütung und vieles andere ehr. Diese Maßnahmen werden gestrichen, weil sie ichts genutzt haben, weil sie die arbeitsmarktpolitichen Ziele nicht erfüllt haben, also einfach, weil sie unirksam waren. Eine ganze Reihe von Maßnahmen unterstützende Leistungen und vieles andere mehr – ird, zum Beispiel im Vermittlungsbudget, zu einem euen Instrument zusammengefasst, sodass wir entgeen dem, was hier gesagt worden ist, zu einer Reduzieung der Zahl der Arbeitsmarktinstrumente kommen. Ich age aber ausdrücklich dazu: Diese Reduzierung ist kein elbstzweck. Wir reduzieren die Zahl der Instrumente ur, um dem Ziel näher zu kommen, die Vermittlung zu erbessern und den Arbeitsuchenden, also denen, die unere Hilfe und Unterstützung brauchen, noch wirksamer elfen zu können. Darum geht es. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wir setzen mit dem, was wir Ihnen heute vorlegen,
en bisherigen Kurs der Großen Koalition fort. Herr
iebel, ich habe Ihnen angekündigt, dazu noch etwas zu

agen. Natürlich haben wir auf die Evaluationsberichte
eagiert


(Dirk Niebel [FDP]: Mit Panik, aber nicht mit Gesetzen!)


nd auf so manches, was durch die Hartz-Kommission
nd die Hartz-Reformen auf den Weg gebracht worden
st. Ich will Sie daran erinnern, dass wir zum Beispiel die
ersonal-Service-Agenturen abgeschafft haben, weil sie
ichts gebracht haben. Ich will daran erinnern, dass wir
ie Ich-AG abgeschafft und in Verbindung mit dem
berbrückungsgeld ein neues Instrument, den Grün-
ungszuschuss, geschaffen haben. Selbst Sie müssten
inräumen, dass dieser neue Gründungszuschuss die
ielgruppe erreicht, die er erreichen soll, und das bei we-
iger Mitteleinsatz. Dadurch können wir denen helfen,
ie unsere Hilfe ganz dringend brauchen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dirk Niebel [FDP]: Das haben wir schon vorher gebraucht!)


Zweitens: mehr Entscheidungsspielräume für die
ermittler vor Ort. Das Vermittlungsbudget wird hier
ine zentrale Rolle einnehmen. In diesem Vermittlungs-
udget wird eine ganze Reihe von Leistungen zusam-
engefasst, die bisher in einer Reihe von Einzelvor-

chriften geregelt wurden. Wichtig ist, dass die
ntscheidung, ob Hilfe gewährt wird, tatsächlich dem
ermittler vor Ort überlassen bleibt. Dadurch können
tärkeres Ermessen und stärkere Handlungsspielräume
er Vermittler vor Ort gewährleistet werden. Die Ver-
ittler kennen ihre Kunden schließlich am besten und

önnen daher am besten entscheiden, ob eine Maßnahme
innvoll ist oder nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dirk Niebel [FDP]: Mehr davon!)







(A) )



(B) )


Stefan Müller (Erlangen)

Ich will ausdrücklich sagen: Wir haben bei der Bun-
desagentur für Arbeit gute Mitarbeiter. Wir vertrauen auf
die Entscheidungsfähigkeit und das Verantwortungsbe-
wusstsein der Mitarbeiter vor Ort. Auch das ist eine we-
sentliche Neuerung gegenüber dem, was wir in den ver-
gangenen Jahrzehnten erlebt haben. Nur hilft mehr
gesetzliche Entscheidungsfreiheit vor Ort gar nichts,
wenn diese vom Gesetzgeber gewollte Entscheidungs-
freiheit durch irgendwelche Anweisungen der Zentrale
aus Nürnberg zunichtegemacht wird. Deswegen sage ich
ganz deutlich: Es kann nicht sein, dass wir hier ein Ge-
setz auf den Weg bringen und die Zentrale in Nürnberg
dann den Mitarbeitern vor Ort so viele Dienstvorschrif-
ten macht, dass diese Entscheidungsspielräume nicht
mehr bestehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Dirk Niebel [FDP]: Da hat sich ja doch etwas von unserem Vorschlag durchgesetzt!)


Ich finde, die Zentrale wäre gut beraten, diese Spiel-
räume zuzulassen.

Im Mittelpunkt sollen nicht mehr die Fragen stehen,
welche Leistungen es gibt, welche Leistungen beantragt
werden können und aus welchen Töpfen man Geld holen
kann, sondern im Mittelpunkt sollen die Fragen stehen,
welche Hemmnisse bei dem jeweiligen Arbeitsuchenden
beseitigt werden müssen und was getan werden kann,
um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Das heißt, es wird nur noch dann eine Förderung geben
– auch das liegt im Ermessen des Vermittlers –, wenn
Aussicht besteht, dass durch diese Maßnahme tatsäch-
lich Erfolge am Arbeitsmarkt verzeichnet werden kön-
nen.

Ich möchte insgesamt feststellen, dass dieses Ver-
mittlungsbudget eine flexible, bedarfsgerechte und un-
bürokratische Förderung gewährleisten wird. Die Flexi-
bilität, die wir durch das Vermittlungsbudget erreichen,
setzen wir mit dem Experimentiertopf fort, den wir
ebenfalls einführen werden und von dem wir uns ver-
sprechen, dass innovative Ansätze der aktiven Arbeits-
förderung erprobt werden können. Wir haben da in den
vergangenen drei Jahren, Herr Minister, gute Erfahrun-
gen gemacht, zum Beispiel mit der Initiative „50 plus“,
bei der es im Kern darum geht, dass der Bund Geld für
bestimmte Modellregionen, für bestimmte Modellkom-
munen zur Verfügung stellt, die dann selber entscheiden
dürfen, für welche Instrumente sie es einsetzen. Dabei
sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Es geht da-
rum, in den Regionen passende Instrumente zu finden,
ohne dafür einen gesetzlichen Rahmen zu haben, aber
auch zu lernen, was in den einzelnen Regionen und in
den Agenturen vor Ort an Sinnvollem und Richtigem ge-
macht werden kann, um Rückschlüsse für die Zukunft
der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu ziehen.

Wir werden dafür sorgen, dass die Beratung und die
Betreuung durch eine Potenzialanalyse und durch Ein-
gliederungsvereinbarungen verbessert werden. Diese
Dinge haben wir teilweise schon im SGB II eingeführt.
Dazu ist es notwendig, dass auch die Ausbildung der
Mitarbeiter noch weiter verbessert wird.

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(C (D Lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen. Das iel, das wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen wol en, ist ein wirtschaftlicher Mitteleinsatz. Es ist die ufgabe der BA, dafür zu sorgen, dass die Mittel der eitragszahler wirklich verantwortungsvoll eingesetzt erden, dass damit sorgsam umgegangen wird und sie ben nicht in irgendwelchen unwirksamen Arbeitsmarktrogrammen verpuffen. Die bisherige Politik zeigt, dass ir dieser Verantwortung gerecht geworden sind. Nur ie Einsparung steht aber nicht im Mittelpunkt dieses esetzentwurfes. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


er glaubt, dass wir 20 Instrumente einsparen, um ein
iertel des Geldes ausgeben zu können, der täuscht sich
ewaltig.


(Katja Mast [SPD]: Sehr richtig!)


ir brauchen diese freien Finanzmittel, um denen helfen
u können, bei denen der Aufschwung am Arbeitsmarkt
och nicht angekommen ist.

Zusammenfassend will ich sagen, dass mit diesem
esetzentwurf die Arbeitsmarktinstrumente wirkungsvoll
eiterentwickelt, Entscheidungsspielräume erhöht wer-
en und wir die BA in die Lage versetzen, ihren arbeits-
arktpolitischen Aufgaben noch besser nachzukommen.
ie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die
roße Koalition versteht die Arbeitsmarktpolitik als ei-
es ihrer zentralen Handlungsfelder. Ich würde mich
reuen, wenn die Opposition die jetzt beginnenden Bera-
ungen in den Ausschüssen in gleichem Maße begleitet.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618703800

Als nächste Rednerin hat die Kollegin Kornelia
öller von der Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618703900

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und

erren! In einem Jahr sind Bundestagswahlen. Die
angzeiterwerbslosigkeit ist hierzulande nach wie vor
iner der Brennpunkte. Die Koalition von CDU/CSU
nd SPD hätte die Chance gehabt, wirklich etwas Nach-
altiges zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit auf den
eg zu bringen. Leider hat sie diese Chance vertan. Die-

er Gesetzentwurf ist offensichtlich mit der heißen Nadel
enäht. Wieder einmal wird klar, dass der Vorrat an Ge-
einsamkeiten in der Arbeitsmarktpolitik längst aufge-

raucht ist.

Nun hat man sich nach langen Verhandlungen auf den
leinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Das heißt, Ein-
parung von Beitrags- und Haushaltsmitteln zulasten der
angzeiterwerbslosen,


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!)







(A) )



(B) )


Kornelia Möller
statt der Eröffnung neuer zukunftsfähiger Wege aus der
Erwerbslosigkeit durch wirkungsvolle Instrumente. Not-
wendig wären andere Weichenstellungen. Eine Vielfalt
von Impulsen kommt dazu aus Gewerkschaften, Wohl-
fahrtsverbänden und auch von Arbeits- und Sozialminis-
tern aus verschiedenen Bundesländern. Ich möchte hier
einige dieser Vorschläge beispielhaft aufgreifen, die
auch unserer Intention entsprechen.

Erstens. Das Land Berlin schlägt vor, die Regelungen
zu ABM im SGB II unbedingt beizubehalten, weil sich
die entsprechenden Förderinhalte bei Wegfall von ABM
im Regelkreis des SGB II nicht, wie in der Gesetzesbe-
gründung ausgeführt, durch Arbeitsgelegenheiten in der
Entgeltvariante ersetzen lassen.


(Beifall bei der LINKEN)


ABM sind strukturwirksam und vergabefähig und haben
gerade für die neuen Bundesländer vor allem deshalb
nach wie vor große Bedeutung, weil sie die Möglichkeit
der Verzahnung von Aufträgen der öffentlichen Hand
mit der Beschäftigungsförderung sichern.

Zweitens. Viele kritische Hinweise aus Wohlfahrts-
verbänden und Gewerkschaften beziehen sich auf das
Vorhaben, § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II, also die sonstigen
weiteren Leistungen, zu streichen. Bereits während der
Sonderkonferenz der Amtschefs für Arbeit und Soziales
am 24. April dieses Jahres hatten alle Bundesländer ge-
schlossen gefordert, die restriktive Auslegung des § 16
Abs. 2 SGB II aufzuheben. Der Handlungsspielraum der
lokalen Akteure, der bisher durch diese Generalklausel
ermöglicht wurde, muss erhalten bleiben,


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Katja Mast [SPD]: Es gibt keine Generalklausel!)


da sonst die erforderlichen, am Einzelfall und an den ar-
beitsmarktbezogenen Gegebenheiten vor Ort ausgerich-
teten Eingliederungsbemühungen nicht mehr in der nöti-
gen Flexibilität und Einzelfallgenauigkeit durchgeführt
werden können.


(Dirk Niebel [FDP]: Da hat sie recht, die Frau Möller!)


– Natürlich habe ich recht. Danke, Herr Niebel.


(Dirk Niebel [FDP]: Gerne! – Karl Schiewerling [CDU/CSU], zur FDP gewandt: Ich freue mich, wie oft ihr übereinstimmt!)


Aus der umfangreichen Liste kritischer Hinweise zu
den Auswirkungen, die der vorgelegte Gesetzentwurf
auf die Ausbildung junger Leute hätte, möchte ich ganz
kurz nur die Forderung nach einheitlicher Ausbildungs-
vermittlung durch die für die Arbeitsförderung zuständi-
gen Stellen der BA sowie nach Weiterführung der Förde-
rung des Jugendwohnheimbaus nennen.

Sie alle wissen, dass der Bundesrat über 50 Anregun-
gen – ich wiederhole: über 50 Anregungen – vorgelegt
hat. Daran wird deutlich, dass hier ein Gesetz am grünen
Tisch zusammengeschustert wurde. So sehen gute Ge-
setze nicht aus. Gute Gesetze sehen anders aus. In jedem
Fall gehört zu einem guten Gesetz, dass im Vorfeld die

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(C (D rfahrungen derjenigen einbezogen werden, die von dieem Gesetz betroffen sind, nd die Erfahrungen derjenigen, die es umsetzen müsen. Die BAG Arbeit hat in ihrem Positionspapier geforert – ich kann es Ihnen vorlesen –: Ziehen Sie dieses esetz zurück! Damit hat sie recht. Ihnen scheint die Expertenmeinung aber völlig leichgültig zu sein. So wundert es uns auch nicht, dass ie Große Koalition mit diesem Gesetz nichts an den eriesenermaßen gescheiterten Arbeitsmarktinstrumen en und -experimenten ändert. Die Flops waren zahleich: Ein-Euro-Jobs, Leiharbeit, Minijobs, privatisierte rbeitsvermittlung und nicht zuletzt die weitere Ausdehung des Niedriglohnsektors mit ihren verheerenden olgen für die Entwicklung der Binnennachfrage. rmut und soziale Gegensätze sind durch Ihre Politik ewachsen. Das ist der eigentliche Skandal. (Beifall bei der LINKEN – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


Das ist kein Quatsch. Das ist die Realität, Herr Müller.
ie sollten sich ihr stellen.

Langzeitarbeitslose gehen bei Ihrem Gesetz leer aus.
ie dringend notwendige neue Qualität geförderter be-

uflicher Weiterbildung wird damit nicht eingeleitet.
us unserer Sicht wäre das aber ein Hauptkettenglied

ukunftsfähiger Arbeitsmarktpolitik. Stattdessen setzen
ie in Ihrem Gesetz enge zeitliche Grenzen für Weiter-
ildungs- und Trainingsmaßnahmen, um noch mehr zu
paren. Das nenne ich Ausgrenzung der Langzeit-
rwerbslosen.


(Beifall bei der LINKEN)


Für wen haben Sie eigentlich Ihre Bildungsoffensive
estartet? Auf jeden Fall nicht für die ALG-II-Beziehen-
en. Dabei verweist gerade der Nationale Bildungs-
ericht 2008 auf den engen Zusammenhang zwischen
angzeitmaßnahmen der beruflichen Weiterbildung und
uten Eingliederungsquoten besonders für Ältere. An-
ere Instrumente sollen mit der Begründung geringer
nwendung ersatzlos gestrichen werden, zum Beispiel
ie beschäftigungsbegleitenden Eingliederungshilfen
der die Weiterbildung durch Vertretung. Im Gegensatz
u hier bereits vorgetragenen Meinungen halte ich die
obrotation für ein ganz wesentliches Instrument.


(Beifall der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Selbstverständlich müssen Unternehmen wieder stär-
er in die Weiterbildungspflicht genommen werden.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Macht doch mal vor, wie das funktioniert!)


ass der Anteil der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern
nd Mitarbeiterinnen Weiterbildung angeboten haben,






(A) )



(B) )


Kornelia Möller
zwischen 1999 und 2005 erheblich gesunken ist, ist ein
Skandal.


(Beifall bei der LINKEN)


Die fortgesetzte Benachteiligung der Erwerbslosen,
die ALG II beziehen, ist ein weiterer sehr gravierender
Mangel Ihres Gesetzentwurfes. Dass Sie die aufschie-
bende Wirkung bei Widersprüchen und Klagen weiter
eingrenzen, ist nicht hinnehmbar. Dass sogenannte Auf-
stocker tatsächlich ihren Job aufgeben müssen, um einen
Ein-Euro-Job annehmen zu können, ist ebenfalls nicht
hinnehmbar.


(Beifall bei der LINKEN)


Dies bestärkt uns in unserer Forderung.

Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf ansehe, muss ich
sagen: Die durch die Hartz-Gesetze verursachte unsin-
nige Trennung der Arbeitsmarktpolitik in zwei Rechts-
kreise ist durch die Gestaltung einer einheitlichen Ar-
beitsmarktpolitik mit gleichen Rechten und gleichen
Pflichten für alle Erwerbslosen, wie auch von Verdi ge-
fordert, zu ersetzen.


(Beifall bei der LINKEN)


Dies würde auch dabei helfen, ein Problem zu lösen, das
Sie, die Sie auf der Regierungsbank sitzen, aufgrund
konträrer Positionen in dieser Wahlperiode wohl nicht
mehr bewältigen werden, nämlich die gute Organisation
der Betreuung und Förderung langzeiterwerbsloser Men-
schen vor Ort im Rahmen des geltenden Grundgesetzes.

Ich komme noch kurz auf unseren Antrag zu spre-
chen. Wir fordern die volle Versicherungspflicht für
sämtliche vergütungspflichtige Tätigkeiten innerhalb der
Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik. Dies würde al-
len Erwerbslosen mehr soziale Sicherheit bringen, alle öf-
fentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse gleich-
stellen und die Arbeitslosenversicherung, die Sie durch
die gestern beschlossene Beitragssatzsenkung ge-
schwächt haben, stärken.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich kann das Gesagte von gestern nur wiederholen:
Beerdigen Sie auch diesen Gesetzentwurf, stimmen Sie
auch hier unserem Antrag zu; denn Arbeitsmarktpolitik
muss immer Politik für und nicht gegen die Menschen
sein!

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618704000

Das Wort hat jetzt die Kollegin Brigitte Pothmer von

Bündnis 90/Die Grünen.


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618704100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Mi-

nister Scholz, ich sage es nicht gerne, aber Ihr Gesetzent-
wurf taugt einfach nichts.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kornelia Möller [DIE LINKE] – D d g D e „ w b t i B n b D d g e t s W „ I w W z F u h r A A c d m s B (C (D Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Ach, Frau Pothmer!)


as ist nicht nur meine Meinung, sondern das ist auch
ie Meinung aller Experten, die sich bis jetzt zu Wort
emeldet haben.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Welche Experten haben Sie denn gefragt?)


iese Statements liegen auch Ihnen vor. Ich will hier nur
inige wenige zitieren:


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Eine sehr selektive Wahrnehmung!)


Die Ziele der Reform wurden mit diesem Gesetzent-
urf verfehlt“ – Kooperationsverbund Jugendsozialar-
eit. „Die Instrumentenreform weist in die falsche Rich-
ung“ – Diakonie Bundesverband. „Der Gesetzentwurf
st als Instrumentenreform grundsätzlich verfehlt“ –
AG Arbeit.

Herr Minister, Sie treiben die Betroffenen und dieje-
igen, die mit dem Murks, den Sie hier angerichtet ha-
en, umgehen müssen, wirklich zum Äußersten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP])


as muss man sich einmal vorstellen: Die Stadt Wiesba-
en hat in ihrer Verzweiflung eine Unterschriftenaktion
egen diese Pläne gestartet, weil die Verantwortlichen
infach Angst haben, dass mit diesem Instrumentenkas-
en die Integrationschancen der Arbeitssuchenden mas-
iv verschlechtert werden.

Der CDU-Sozialminister Laumann aus Nordrhein-
estfalen klassifiziert diesen Instrumentenkasten als

stalinistisches Korsett“.


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das hat aber mit der Reform nichts zu tun! – Wolfgang Meckelburg [CDU/ CSU]: Das war vor der Reform!)


ch sage das hier ganz eindeutig: Mir gefällt diese Wort-
ahl nicht. Unabhängig von der Frage, ob man diese
ortwahl nun gut und richtig findet, müssen Sie aber

ur Kenntnis nehmen, Herr Minister, dass Sie diese
achleute, diese Experten nicht einfach als Schafsnasen
nd Deppen abtun können. Sie müssen auf diese Leute
ören und ihre Einwände berücksichtigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vor knapp einem Jahr haben Sie uns allen hier bei Ih-
em Amtsantritt versprochen, Sie wollten die weltbeste
rbeitsvermittlung schaffen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die weltgrößte Arbeitsvermittlung vielleicht!)


ußerdem haben Sie uns Vollbeschäftigung verspro-
hen. Sie haben gesagt, „Mehr Chancen auf Arbeit“ solle
er Maßstab sein, den Sie anlegen, wenn Sie den Instru-
entenkasten reformieren. Der Instrumentenkasten

ollte kleiner und die arbeitssuchenden Bürgerinnen und
ürger sollten zielgerichteter unterstützt werden.






(A) )


)

Brigitte Pothmer
Der Instrumentenkasten ist kleiner geworden. Das ist
allerdings das Einzige, was Sie von Ihren Versprechen
wirklich eingelöst haben. Zielgerichteter und besser ist
hier gar nichts geworden. Ich betone ausdrücklich, dass
wir Grünen immer gesagt haben: Ja, man kann diesen In-
strumentenkasten reformieren; einige Instrumente könn-
ten durchaus wegfallen. – Wenn es aber weniger Instru-
mente gibt, dann müssen die dann vorhandenen
Instrumente flexibler und individueller einsetzbar sein;


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


weil die Problemlagen der Menschen ja nicht weniger
individuell und vielfältiger geworden sind.

Ich will hier im Übrigen auch noch einmal betonen:
Manche Instrumente waren gut und erfolgreich. Die
„weiteren Leistungen“ zum Beispiel waren wirklich
ein Garant für die individuelle Hilfe. Viele Jugendliche
konnten dadurch den Schulabschluss nachmachen und
haben den Einstieg in Ausbildung gefunden. Alleinerzie-
hende haben mit kombinierten Maßnahmen davon profi-
tiert und in Arbeit zurückgefunden. Auch vielen Migran-
tinnen und Migranten ist es über die „weiteren
Leistungen“ gelungen, wieder den Weg in die Arbeit zu
gehen.

Lieber Herr Müller, hören Sie mir doch einmal zu.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Ich bin ganz Ohr!)


Das sind wirklich keine unwirksamen Instrumente. Ihr
Versprechen, nur unwirksame Instrumente fallen zu las-
sen, ist doch nicht eingelöst worden.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Lesen Sie doch einmal den Evaluationsbericht! Da steht es doch drin!)


Dieses Instrument ist gestrichen worden, obgleich es ei-
nes der erfolgreichsten war.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Sie können sich nur von diesem ganzen Quatsch nicht lösen!)


Kommen Sie mir nicht damit, dass die freie Förde-
rung ein Ersatz dafür sei. Die freie Förderung ist weder
quantitativ noch qualitativ ein Ersatz dafür. 2 Prozent
des Budgets: Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich weiß, dass Sie das in der Regierungskoalition ge-
nauso sehen. Sie wollen die 2 Prozent signifikant aufsto-
cken.


(Andrea Nahles [SPD]: Richtig!)


Ich unterstütze Sie gerne dabei. Ich fürchte aber, dass es
den Betroffenen nicht hilft. Denn es gibt eine tiefe Miss-
trauenskultur dieser Regierung auch gegenüber den Re-
gi
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1618704200
Sollte sich das Parlament mit
diesem Vorhaben durchsetzen, dann würde es einen – ich
zitiere – „Drahtverhau“ von Regelungen geben, der den
flexiblen Einsatz dieser Instrumente verhindert.


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(C (D (Andrea Nahles [SPD]: Was? – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Danach hat er sich aus dem Staub gemacht!)


Liebe Frau Nahles, begreifen Sie das als das, was es
irklich ist: Es ist eine Kampfansage an das Parlament

ls Gesetzgeber.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN und des Abg. Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU])


s ist insbesondere eine Kampfansage an die Fraktionen,
ie diese Regierung tragen.

Hören Sie auf, sich das gefallen zu lassen und sich
on dieser Regierung am Nasenring durch die Manege
iehen zu lassen! Wehren Sie sich endlich dagegen!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Dieser Gesetzentwurf atmet den Geist einer tiefsit-
enden Misstrauenskultur


(Dirk Niebel [FDP]: Der Frau Nahles misstraue ich auch!)


egenüber dem Parlament als Gesetzgeber, gegenüber
en eigenen Regierungsfraktionen, gegenüber den Ak-
euren vor Ort und gegenüber den Arbeitslosen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So viel Misstrauen war nie!)


Dieser Gesetzentwurf verschärft die Sanktionsrege-
ungen und verschlechtert die Situation der ALG-I- und
LG-II-Empfänger zusätzlich. Die bisherigen Erfahrun-
en haben eines deutlich gezeigt: Die Bekämpfung der
rbeitslosigkeit ist nicht mit dirigistischen Maßnahmen
öglich. Sie erfordert Vertrauen und Verantwortungsbe-
usstsein, gut qualifiziertes Personal, gute Rahmenbe-
ingungen, Handlungsfreiheit vor Ort und ein Instru-
entarium, das sich an den Bedarfen der Menschen

usrichtet, statt dass sich die Menschen nach den Maß-
ahmen richten müssen.


(Zuruf von der SPD: Das machen wir doch alles!)


ber die Politik, die Sie hier machen, folgt einem ande-
en Geist. Deswegen kann sie nicht erfolgreich sein.

Die Arbeitslosen in diesem Land verdienen etwas
esseres. Etwas Besseres als diesen Instrumentenkasten

inden sie allemal.

Ich danke Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618704300

Jetzt erteile ich das Wort der Kollegin Katja Mast von

er SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)


(B)







(A) )



(B) )


Katja Mast (SPD):
Rede ID: ID1618704400

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente will
die Regelungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik über-
sichtlicher gestalten. Das leistet der vorliegende Gesetz-
entwurf. Schon das ist ein Erfolg.

Doch damit nicht genug. Die Reform stärkt die aktive
Arbeitsmarktpolitik, indem präventive Ansätze wie die
Vorbereitung auf das Nachholen eines Hauptschulab-
schlusses verbindlich eingeführt werden. Die Kultur der
zweiten Chance wird gestärkt. Denn Bildungspolitik ist
aktive Arbeitsmarktpolitik. Das gilt nicht nur auf dem
Papier, sondern wird mit diesem Gesetzentwurf erneut
umgesetzt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Bei 500 000 Arbeitslosen ohne Schulabschluss – der
Bundesarbeitsminister hat es bereits angesprochen – und
bei jährlich 70 000 Schulabgängern ohne Abschluss
wäre diese gesetzliche Verankerung schon lange sinnvoll
gewesen. Jetzt kommt sie endlich. Einen kleinen Wer-
mutstropfen gibt es dabei: Wir müssten im Bundestag
nicht handeln, wenn die Bundesländer ihrer Verantwor-
tung für die Bildungspolitik an dieser Stelle nachkom-
men würden.


(Andrea Nahles [SPD]: Allerdings!)


Aber das ist ein anderes Thema.


(Beifall bei der SPD)


Wir von der SPD-Bundestagsfraktion sind auf jeden
Fall stolz darauf, dass es uns gelungen ist, das Recht auf
die Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss mit die-
sem Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Hinzu
kommt, dass der nachträgliche Erwerb der deutschen
Sprache – das ist vor dem Schulabschluss die erste
Hürde auf dem Weg zur erfolgreichen Integration –
ebenfalls zu einem Recht der Arbeitsuchenden wird.

Die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
stärkt aber auch die Entscheidungs- und Handlungskom-
petenz vor Ort, und zwar rechtssicher, obwohl schon
mehrfach das Gegenteil behauptet wurde. Rechtssicher
bedeutet, dass es eben nicht sein kann, dass ein Gesetz,
das ausschließlich dafür gedacht war, individuelle Unter-
stützung in Einzelfällen zu finanzieren, dafür verwendet
wird, Projektförderung zu betreiben.


(Beifall bei der SPD)


Deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz ein Vermitt-
lungs- und Aktivierungsbudget, also die Regelungen
des SGB III in §§ 45 und 46, die identisch für die Ar-
beitslosengeld-II-Empfänger gelten. Hier schaffen wir
für die Vermittler und die Akteure vor Ort die Möglich-
keit, Projekte zu fördern und auszustatten, wo dies die
bisherige Rechtsgrundlage nicht hergab. Natürlich wis-
sen wir, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht
immer gleichbleibt und man deshalb vor Ort Luft
braucht, um neue Ideen auszuprobieren. Wir alle kennen
das aus unseren Wahlkreisen. Mit der neuen freien För-
derung verschaffen wir Luft.

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(C (D Die Bundesregierung ist allerdings der Meinung, dass ür die freie Förderung 2 Prozent der Eingliederungsleisungen ausreichen. Leider kann ich hier nicht die Einchätzung des Kanzleramts und des Arbeitsministeriums eilen. ch finde, 2 Prozent sind nicht genug. Wir müssen im weistelligen Bereich landen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD)


(Dirk Niebel [FDP]: Der erste Lichtblick!)


it dieser Einschätzung bin ich nicht allein. Zum Glück
ntscheidet am Ende das Parlament. Auch für diese gute
esetzesvorlage gibt es noch einen parlamentarischen
rozess. Da geht es um die Höhe der freien Förderung.


(Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Sehr gut!)


a geht es um alle weiteren Aspekte, wie zum Beispiel
arum, ob es noch weiterer detaillierter Regelungen zum
auptschulabschluss bedarf.

Doch eines ist klar: Wer dieses Gesetz beurteilt, darf
icht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern muss eins
nd eins zusammenzählen. Die neue Qualität dieses Ge-
etzentwurfs ist nicht daran zu messen, ob in der freien
örderung das gesamte Budget des bisherigen
16 Abs. 2 eingegangen ist; denn mit Sprachkursen und
auptschulabschluss sind wesentliche Kostenblöcke aus
em alten § 16 Abs. 2 herausgelöst. Über rechtswidrige
erwendung will ich hier gar nicht reden. Hinzu kommt,
ass die Vermittler mit dem Vermittlungs- und Aktivie-
ungsbudget enorme Handlungsspielräume bekommen.
iese werden finanziell vonseiten des Gesetzgebers
icht gedeckelt. Zusätzlich kommt die freie Förderung
inzu.


(Andrea Nahles [SPD]: Richtig!)


Also lassen Sie mich eins und eins zusammenzählen:
auptschulabschluss und Spracherwerb in die Regelför-
erung, Vermittlungs- und Aktivierungsbudget zur de-
entralen Entscheidung und dann noch die freie Förde-
ung, das ist ein guter Ersatz für Rechtsunsicherheit und
chafft Handlungsspielräume,


(Beifall bei der SPD)


andlungsspielräume für die Vermittlung in Arbeit und
amit für die Beseitigung der größten Armutsfalle
eutschlands. Uns geht es darum, Menschen besser in
rbeit zu vermitteln.

Ich bin auf unsere Anhörung im Ausschuss für Ar-
eit und Soziales gespannt. Ich glaube, dass wir an der
inen oder anderen Stelle noch mehr für die Arbeits-
arktintegration Jugendlicher machen könnten. Ich bin

ber auch darauf gespannt, weil ich weiß, dass sich viele
achverbände mit diesem Gesetzentwurf intensiv aus-
inandergesetzt und gute Vorschläge unterbreitet haben.
nsere Aufgabe als Gesetzgeber wird es sein, diese Vor-

chläge abzuwägen und für Mehrheiten im Parlament zu
orgen. Ich weiß mich dabei in guter Gesellschaft mit
nserem Koalitionspartner, der zwar beim Hauptschul-






(A) )



(B) )


Katja Mast
abschluss zuerst nicht mitmachen wollte, aber am Ende
unseren guten Argumenten nicht widerstehen konnte.


(Beifall bei der SPD – Dirk Niebel [FDP]: Die haben Sie gezwungen! Die haben Sie wahrscheinlich mit der Erbschaftsteuer erpresst!)


Den sozialen Trägern vor Ort, die unser Gesetzes-
vorhaben kritisch begleiten, will ich klar sagen: Wir wis-
sen, es geht um die Menschen; wir wissen aber auch,
dass gerade ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darun-
ter leiden, dass wir am Anfang bei den Reformen am Ar-
beitsmarkt durch die Ausschreibungspraxis Fehler ge-
macht haben. Diese haben wir korrigiert, aber das reicht
nicht. Uns von der SPD geht es darum, auch in der Trä-
gerlandschaft die Verbindlichkeit von Mindestlöhnen si-
cherzustellen. Uns geht es darum, dass der Unterbie-
tungswettbewerb bei Ausschreibungen ein Ende hat.
Deshalb fordere ich auch jede Abgeordnete und jeden
Abgeordneten, auch diejenigen von der FDP, auf, der
Festlegung von Mindestlöhnen


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Mindestlohn ist der Jäger 90 des neuen Jahrtausends! – Dirk Niebel [FDP]: Wir schaffen lieber Mindesteinkommen!)


und von verbindlichen sozialen Mindeststandards beim
Vergaberecht in den kommenden Wochen zuzustimmen.


(Beifall bei der SPD)


Dann wird dieses Gesetz auch zu einem guten Gesetz,
nicht nur für die betroffenen Arbeitsuchenden, sondern
auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den
Trägern vor Ort.

Dieses Gesetz leistet viel: Nicht Menschen in Schub-
laden stecken, sondern dem Einzelfall durch Budgets
Spielraum geben, nicht Menschen abschreiben, sondern
die Kultur der zweiten Chance verankern.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618704500

Als letztem Redner zu diesem Tagesordnungspunkt

erteile ich nun dem Kollegen Karl Schiewerling von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1618704600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Kollegin Pothmer,


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, hier bin ich!)


Arbeitsplätze werden nicht durch Instrumente geschaf-
fen, sondern durch die Wirtschaft in einer gut laufenden
Konjunktur.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, dann
sind nicht die Instrumente dafür zuständig, sondern die

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(C (D irtschaft und die Tarifpartner durch verantwortungsolle Abschlüsse etc. Worum es hier geht, ist, dass wir den Menschen, die hne fremde Hilfe keine Perspektive haben, Unterstütung zuteil werden lassen. Wir nennen dies nüchtern Insrumente und reden gerade so, als ginge es um irgendelche Apparatschiks; es geht aber darum, Menschen erspektiven zu geben, damit sie mit ihrer eigenen ände und ihres eigenen Kopfes Arbeit den Lebensun erhalt für sich und ihre Familien verdienen können. Diese Hilfen sind im Sozialgesetzbuch III beschrieen und geregelt. Davon sind 30 Prozent aller Arbeitsloen betroffen. Das sind diejenigen, die bis zu einem Jahr rwerbslos sind. Die Hilfen derjenigen, die länger areitslos sind, sind im SGB II geregelt. Das sind immerin 70 Prozent aller derjenigen, die letztendlich betrofen sind. Darunter sind auch viele junge Menschen, die isher keine Ausbildung angefangen haben bzw. eine usbildung nicht abschließen konnten. Darunter sind uch diejenigen, die viele Jahre erwerbslos sind, viele ermittlungshemmnisse haben und die den Tag nicht trukturieren können. Darunter sind auch diejenigen hne Schulabschluss und diejenigen, die qualifiziert ind, die aber aufgrund hoher Arbeitslosigkeit in ihrer egion keinen Arbeitsplatz finden. Für alle diese Men chen braucht es zielgenauer Hilfen. Man sollte nun vermuten, dass für jede beschriebene ituation ein eigenes Instrument und ein detailliertes ilfeangebot notwendig sind. Das hat es in der Verganenheit gegeben. Das hat zu viel Bürokratie, aber nicht nbedingt zu mehr Effizienz geführt. Wir brauchen weiger Instrumente; deren Wirkungsgrad muss aber breier sein. Genau das beabsichtigt dieses Gesetz. Ich gestehe gerne zu, dass man über die Streichung es einen oder anderen Instruments diskutieren kann. rau Kollegin Möller, ich glaube, dass die Frage des Juendwohnens wichtig ist; daher begrüße ich ausdrückich, dass die Bundesfamilienministerin diese Frage aufreift und das Jugendwohnen in ihrem Haus evaluieren ässt. Ich bin sicher, dass wir auf Dauer zu vernünftigen nd guten Lösungen kommen können. Bei den Menschen, die im Arbeitslosengeld-II-Bezug ind, bedarf es besonderer Hilfen. Das bedeutet, dass iese Hilfen auch deren persönliches und soziales Umeld berücksichtigen müssen. Daher ist es gut, wenn iele Fallmanager in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ei der BA übernommen werden. Allein in diesem Jahr erden es 3 000 sein, die neue Dauerstellen bekommen. adurch kann besser und intensiver betreut und vermit elt werden. Jemand, der Ringe unter den Augen hat, eil er nicht weiß, wie lange er selbst in der Beschäftiung ist, kann schlecht Menschen beraten, die auf Areitssuche sind. nsofern ist das eine gute Entscheidung. Karl Schiewerling Wichtig ist allerdings auch, dass die Qualifizierung der Fallmanager sichergestellt ist, weil sie ihre Aufgaben sonst letztendlich nicht werden wahrnehmen können. Daher ist es notwendig – auch das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit –, für die Optionskommunen im Rahmen der laufenden Organisationsklärung Rechtssicherheit zu schaffen; denn auch dort brauchen die Fallmanager und die Verantwortlichen Klarheit über ihre beruflichen Perspektiven. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was heißt denn „Rechtssicherheit“, Herr Schiewerling? Können Sie das einmal erläutern?)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)





(A) )


(B) )


Wir brauchen vor Ort flexibel einsetzbare Hilfs- und
Förderangebote für die Menschen, damit sie wieder in
Beschäftigung kommen. Daher ist es hilfreich, dass mitt-
lerweile in § 16 f des SGB II nur die freie Förderung
aufgenommen wurde. Allerdings – Frau Kollegin Mast
hat darauf hingewiesen – müssen wir noch über die
Höhe sprechen und die Bedingungen gestalten, damit
mehr Gestaltungsspielraum besteht; denn sonst werden
die Instrumente nicht wirken. Sie werden nur dann wir-
ken, wenn ihre Handhabung so gestaltet ist, dass vor Ort
auch mit der entsprechenden Freiheit entschieden wer-
den kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Hier müssen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern, die dafür zuständig sind, Mut machen, entspre-
chend frei zu handeln. Wir müssen dafür sorgen, dass sie
nicht sofort, wenn irgendein Fehler passiert, mit Sanktio-
nen belegt werden. Wir müssen allerdings auch dafür
sorgen, dass sich diejenigen, die dafür Verantwortung
tragen, am Vermittlungserfolg messen lassen; sie müssen
am Schluss das verantworten, was sie getan haben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Es ist gut, dass gerade junge Menschen die Möglich-
keit erhalten, einen Schulabschluss nachzuholen; schließ-
lich gibt es zwischen Wissen und Arbeitslosigkeit einen
Zusammenhang. Aber es wird auch nötig sein, Schul-
abschluss und praktische Erfahrung mehr als bisher mit-
einander zu verknüpfen. Hier entwickelt sich dann Bil-
dung, und hier heißt es dann, dass Menschen etwas
prägen, verändern und auch sich selbst prägen lassen.

Bewährte Bildungsträger haben hier gute Erfahrun-
gen. Gerade jungen Menschen fällt es – aus welchen
Gründen auch immer – im klassischen Schulsystem
schwer, den Schulabschluss nachzuholen. Eine Reihe
von ihnen ist gescheitert. Daher brauchen wir – auch
wenn wir den Schulabschluss nun in den Instrumenten-
bereich aufnehmen – Methoden und Wege, durch die
Schulabschluss und praktische Erfahrung so miteinander
verbunden werden, dass die jungen Menschen Erfolg se-
hen. Sie brauchen nicht mehr weiter „durchgekurst“ zu
werden, sondern können erkennen, dass sie mit ihrer
Hände Arbeit etwas schaffen können und so ihren Erfolg
bekommen. Dadurch spüren sie, dass sie gebraucht wer-

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(C (D en. Wenn sie diese Erfahrung einmal gemacht haben, ann sind sie auch bereit, Abschlüsse zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618704700

Herr Kollege Schiewerling, erlauben Sie eine Zwi-

chenfrage des Kollegen Kurth von Bündnis 90/
ie Grünen?


Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1618704800

Ja.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618704900

Bitte schön.


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618705000

Sie haben eben über die Freiheiten, die vor Ort mög-

ich sein sollen, gesprochen. Halten Sie es denn dann an-
esichts der Äußerungen des Staatssekretärs Scheele für
innvoll, die Verordnungsermächtigung für das Bundes-
inisterium für Arbeit und Soziales in dem Gesetz zu

treichen? Sollte man die Verordnungsermächtigung
icht mindestens, wie es offensichtlich Herr Laumann
us NRW vorschlägt, von der Zustimmung der Länder
bhängig machen?


Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1618705100

Ich halte es für notwendig, sich zwischen der ersten

esung dieses Gesetzes und der zweiten und dritten Le-
ung dieses Gesetzes das eine oder andere noch einmal
enau anzusehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dirk Niebel [FDP]: Dann machen wir das mal!)


Wir brauchen für die Bezieher von Arbeitslosen-
eld II verlässliche, langfristig angelegte Hilfen und sta-
ile Hilfestrukturen. Gerade deshalb müssen wir noch
inmal über die Dauer von bestimmten Maßnahmen
prechen. Alles in allem brauchen wir mehr örtliche Ent-
cheidungsfreiheit, weil die Lebenssituation der Men-
chen unterschiedlich ist. Das betrifft nicht nur die ein-
elnen Menschen, sondern auch die unterschiedlichen
egionen. Arbeitslosigkeit in Stralsund sieht anders aus
ls Arbeitslosigkeit am Starnberger See. Entsprechend
uss gehandelt werden. Der Kollege Müller hat hier in

einer Rede auf das hingewiesen, was da zu tun ist.

Wir müssen die Hilfen, die für Menschen geschaffen
urden, die nur kurzfristig arbeitslos sind, hinsichtlich

hrer Wirkung für die Menschen überprüfen, die schon
änger arbeitslos sind. Zudem brauchen wir für den
GB-II-Bereich ein eigenes Instrumentarium, in dem
ies passgenau entsprechend formuliert wird. Vor allen
ingen sollten wir uns hüten, die Entscheidungen über
en Einsatz dieser Hilfsangebote oder Instrumente nur
nter dem Gesichtspunkt finanzieller Zuständigkeiten zu
ehen. Subsidiarität bedeutet, der jeweiligen Ebene, die
ür die Lösung einer Aufgabe zuständig ist, diese auch






(A) )



(B) )


Karl Schiewerling
zu überlassen und sie, wenn sie dies aus eigener Kraft
nicht schaffen kann, dazu in die Lage zu versetzen.

Wenn wir bei der Reform der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente zu einer Lösung kommen, dann wird es si-
cherlich auch möglich sein, in dem eigentlichen, zentra-
len Bereich des SGB II, dem Bereich der Aktivierung,
hinsichtlich der Organisationsstruktur zu einer Lösung
zu kommen, die zurzeit zwischen Bund, Ländern, Kom-
munen und anderen noch strittig ist. Ich sehe hierin ei-
nen wesentlichen Punkt.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618705200

Herr Kollege Schiewerling, erlauben Sie auch eine

Zwischenfrage der Kollegin Möller?


Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1618705300

Ja.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618705400

Bitte schön, Frau Möller.


Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618705500

Vielen Dank, Herr Präsident, vielen Dank, Herr

Schiewerling. – Sie sagten gerade, dass die Vergabe von
Maßnahmen nicht von finanziellen Gegebenheiten ab-
hängig sein solle. Nun gab es gestern Abend um
21.36 Uhr eine Nachricht in Spiegel Online, die besagt,
dass die Bundesagentur für Arbeit im nächsten Jahr mit
einem Minus von mindestens 5,8 Milliarden Euro zu
rechnen habe. Glauben Sie nicht auch, dass sich dieses
Minus in irgendeiner Form auf die Vergabe der Maßnah-
men auswirken könnte?


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Genau so wird es sein!)



Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1618705600

Erstens. Meine Aussage zu den Finanzen bezog sich

auf die Gesamtmittel, die im Bundeshaushalt zur Verfü-
gung gestellt werden, und nicht auf einzelne Maßnah-
men.

Zweitens. Die Bundesagentur für Arbeit hat dank ex-
zellenter Konjunktur und Aufwuchs von neuen sozial-
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
sowie durch kluges steuerpolitisches Handeln der Bun-
desregierung so viele Rücklagen gebildet, dass es an die-
sen Fragen nicht scheitern wird.


(Andrea Nahles [SPD]: Richtig!)


Dies haben sowohl die Bundesagentur als auch der Bun-
desminister in aller Klarheit deutlich gemacht. Deswe-
gen glaube ich es nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum
Schluss kommen. Reform der Instrumente heißt nichts
anderes, als die Hilfsangebote für die Menschen, die
ohne fremde Hilfe keine Perspektive auf eine Beschäfti-
gung haben, so zu gestalten, dass diese eine solche Per-

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(C (D pektive entwickeln können. Wir wollen, dass kein ensch verloren geht. Dazu müssen die Hilfen gebün elt und optimiert werden. Dieses Gesetz bietet dazu Voaussetzungen und Rahmen. Herzlichen Dank. Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf en Drucksachen 16/10810 und 16/10511 an die in der agesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. ind Sie damit einverstanden? – Das ist offenkundig der all. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 47 a bis 47 i sowie ie Zusatzpunkte 5 a bis 5 e auf: 47 a)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618705700
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-

(ERPWirtschaftsplangesetz 2009)


– Drucksache 16/10663 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur
Änderung des Wohngeldgesetzes

– Drucksache 16/10812 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Suchdienstedaten-
schutzgesetzes (SDDSG)


– Drucksache 16/10813 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss

d) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Pro-
tokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantik-
vertrag über den Beitritt der Republik
Albanien und der Republik Kroatien

– Drucksache 16/10814 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

e) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schen-






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
gener Informationssystem der zweiten Gene-
ration (SIS-II-Gesetz)


– Drucksache 16/10816 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

f) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro-
tokoll vom 7. Dezember 2005 zur Änderung
des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-
land, den Vereinten Nationen und dem Sekre-
tariat des Rahmenübereinkommens der Ver-
einten Nationen über Klimaänderungen über
den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens

– Drucksache 16/10815 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Undine
Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike
Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Gefangenschaft von Delfinen unverzüglich
beenden

– Drucksache 16/9102 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung

h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Lutz
Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Schnellstmögliche Unterzeichnung und Ratifi-
zierung der Europäischen Landschaftskon-
vention

– Drucksache 16/10821 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-
Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Stromübertragungsleitungen bedarfsgerecht
ausbauen – Bürgerinnen- und Bürgerbeteili-
gung sowie Energiewende umfassend berück-
sichtigen

– Drucksache 16/10842 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und

Z

(C (D Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus P 5a)

Joachim Otto (Frankfurt), Jörg van Essen,
Gudrun Kopp, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Wahrung der Rechtssicherheit
bei der Telekommunikationsüberwachung und
anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen
– Drucksache 16/10838 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Ausschuss für Kultur und Medien
Federführung strittig

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried
Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Feinstaubreduktion im Straßenverkehr fort-
setzen – Filteraustausch umsetzen, Prüf- und
Messverfahren für Dieselrußpartikelfilter ein-
führen
– Drucksache 16/9802 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christine
Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparenz an den Finanzmärkten schaffen –
Anschleichtaktik bei verdeckten Unterneh-
mensübernahmen verhindern
– Drucksache 16/10640 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Karl-
Theodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von
Klaeden, Anke Eymer (Lübeck), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert
Weisskirchen (Wiesloch), Gerd Andres, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunter-
nehmen kontrollieren

– Drucksache 16/10846 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)







(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

e) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-
Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE

Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für
eine zentralasiatische regionale Sicherheits-
konferenz

– Drucksache 16/10845 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verteidigungsausschuss

Es handelt sich um Überweisungen im vereinfach-
ten Verfahren ohne Debatte.

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Die Federführung zur Vorlage auf Druck-
sache 16/10838 – Zusatzpunkt 5 a – ist jedoch strittig.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wünschen
Federführung beim Rechtsausschuss; die Fraktion der
FDP wünscht Federführung beim Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie.

Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der
Fraktion der FDP abstimmen, das heißt Federführung
beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie. Wer
stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegen-
stimmen? – Enthaltungen?

Soll ich die Abstimmung wiederholen?


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Nein, wir haben gegen die PDS – die Linke – gewonnen! Sorry!)


– Der Fairness halber lasse ich die Abstimmung wieder-
holen, damit die beiden Regierungsfraktionen die
Chance haben, sich daran zu beteiligen.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Nein, die haben sich enthalten!)


Wer stimmt für den Überweisungsvorschlag der FDP,
das heißt Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie? Ich bitte um das Handzeichen. – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überwei-
sungsvorschlag ist abgelehnt. Für ihn haben FDP und
Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, gegen ihn die Koali-
tionsfraktionen und die Fraktion Die Linke.


(Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Das war unser Antrag!)


– Nein, ich habe es richtig vorgetragen; ich kann es aber
auch noch einmal wiederholen. Der Überweisungsvor-
schlag war der Antrag der FDP; nur damit es keine
Zweifel gibt. Die FDP hat beantragt, dass die Federfüh-
rung beim Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
liegen soll.


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(C (D (Dr. Norbert Röttgen [CDU/CSU]: Nein, bei mir steht etwas anderes!)


Doch, so ist es. Dem haben Sie widersprochen, und mit
iesem Widerspruch haben Sie Erfolg gehabt.

Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der
raktionen von CDU/CSU und SPD abstimmen. Danach
oll die Federführung beim Rechtsausschuss liegen. Wer
timmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer
timmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überwei-
ungsvorschlag ist mit umgekehrtem Stimmverhältnis
ngenommen. Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion
ie Linke haben ihm zugestimmt, die Fraktion der FDP
nd die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben ihn ab-
elehnt. Damit liegt die Federführung beim Rechtsaus-
chuss.

Sind Sie mit den Überweisungsvorschlägen einver-
tanden? – Das scheint der Fall zu sein. Dann sind die
berweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 48 a bis 48 v sowie
usatzpunkte 6 a bis 6 c auf. Es handelt sich um die Be-
chlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Ausspra-
he vorgesehen ist.

Tagesordnungspunkt 48 a:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des
Europäischen Parlamentes und des Rates über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen in
der Gewerbeordnung

– Drucksache 16/9996 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

(9. Ausschuss)


– Drucksache 16/10599 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Garrelt Duin

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10599,
en Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
6/9996 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte
iejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfas-
ung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Gegen-
timmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in
weiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
ionen, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bünd-
is 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die
inke angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zu-
timmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? –
nthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen
timmverhältnis angenommen.

Tagesordnungspunkt 48 b:

Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom
25. Juli 2007 über die Beteiligung der Repu-
blik Bulgarien und Rumäniens am Europäi-
schen Wirtschaftsraum

– Drucksache 16/9997 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

(9. Ausschuss)


– Drucksache 16/10608 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Lena Strothmann

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10608,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/9997 anzunehmen.

Zweite Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Ent-
haltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Tagesordnungspunkt 48 c:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten
Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs-
gesetzes

– Drucksache 16/10175 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


– Drucksache 16/10899 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Patrick Döring

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/10899, den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung auf Drucksache 16/10175 in der Ausschussfas-
sung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung
bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion mit den Stimmen
der übrigen Fraktionen angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zu-
stimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen
Stimmverhältnis angenommen.

Tagesordnungspunkt 48 d:

Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Protokoll vom

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(C (D 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996 – Drucksachen 16/10295, 16/10537 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 16/10817 – Berichterstattung: Abgeordnete Manfred Kolbe Lothar Binding Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussmpfehlung auf Drucksache 16/10817, den Gesetzenturf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/10295 nd 16/10537 anzunehmen. Zweite Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf st mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der DP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke nd Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 48 e: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstellung flüchtiger Straftäter – Drucksache 16/10390 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 16/10895 – Berichterstattung: Abgeordnete Siegfried Kauder (VillingenSchwenningen)

Dr. Peter Danckert
Jörg van Essen
Wolfgang Nešković
Jerzy Montag

Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
mpfehlung auf Drucksache 16/10895, den Gesetzent-
urf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10390 an-

unehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
ustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstim-
en? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zwei-

er Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen bei Ent-
altung der Fraktion Die Linke angenommen.






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zu-
stimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit gleichem
Stimmverhältnis angenommen.

Tagesordnungspunkt 48 f:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten
Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfah-
rensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)


– Drucksache 16/10493 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/10844 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ralf Göbel
Siegmund Ehrmann
Gisela Piltz
Ulla Jelpke
Silke Stokar von Neuforn

Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/10844, den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10493 in
der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
men wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera-
tung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Ge-
genstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der
FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist mit gleichem Stimmverhältnis angenommen.

Tagesordnungspunkt 48 g:

Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. Fe-
bruar 2008 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Polen über den
Bau und die Instandhaltung von Grenzbrü-
cken in der Bundesrepublik Deutschland im
Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der
Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstre-
cken mit staatlicher Bedeutung

– Drucksache 16/10533 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


– Drucksache 16/10840 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dorothée Menzner

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(C (D Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwickung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf rucksache 16/10840, den Gesetzentwurf der Bundes egierung auf Drucksache 16/10533 anzunehmen. Zweite Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – egenstimmen? – Enthaltungen? – Alle Fraktionen haen dem Gesetzentwurf zugestimmt, und er ist damit anenommen. Tagesordnungspunkt 48 h: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens – Drucksachen 16/10534, 16/10583 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Drucksache 16/10849 – Berichterstattung: Abgeordneter Patrick Döring Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwickung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf rucksache 16/10849, den Gesetzentwurf der Bundes egierung auf Drucksachen 16/10534 und 16/10583 in er Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, ie dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimen wollen, um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – nthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Bera ung einstimmig angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf st einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 48 i: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes – Drucksache 16/10552 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Drucksache 16/10875 – Berichterstattung: Abgeordnete Julia Klöckner Gustav Herzog Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Kirsten Tackmann Ulrike Höfken Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10875, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10552 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit gleichem Stimmenverhältnis angenommen. Tagesordnungspunkt 48 j: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege – Drucksache 16/10570 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 16/10893 – Berichterstattung: Abgeordnete Siegfried Kauder (VillingenSchwenningen)


(15. Ausschuss)





(A) )


(B) )

Joachim Stünker
Mechthild Dyckmans
Wolfgang Nešković
Jerzy Montag

Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/10893, den Gesetzent-
wurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf
Drucksache 16/10570 anzunehmen. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen
aller Fraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Die
Linke angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zu-
stimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit gleichem
Stimmenverhältnis angenommen.

Tagesordnungspunkt 48 k:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst
Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Abschaffung der Vorlagepflicht von Prüfbü-
chern – Modifikation der §§ 41, 42 der Verord-

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(C (D nung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – Drucksachen 16/6797, 16/10238 – Berichterstattung: Abgeordneter Heinz Paula Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehung auf Drucksache 16/10238, den Antrag der Fraktion er FDP auf Drucksache 16/6797 abzulehnen. Wer timmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist it den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Frak ion Die Linke bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 48 l: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Abgeordneten Patrick Döring, Jörg Rohde, Horst Friedrich ter und der Fraktion der FDP Änderung des § 34 a der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung – Mobilität von Rollstuhlfahrern verbessern, Sicherheit nicht vernachlässigen – Drucksachen 16/8545, 16/10562 – Berichterstattung: Abgeordneter Gero Storjohann Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehung auf Drucksache 16/10562, den Antrag der Fraktion er FDP auf Drucksache 16/8545 für erledigt zu erkläen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Geenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehung ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Peitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 48 m: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 464 zu Petitionen – Drucksache 16/10788 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthalungen? – Sammelübersicht 464 ist einstimmig angeommen. Tagesordnungspunkt 48 n: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 465 zu Petitionen – Drucksache 16/10789 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Sammelübersicht 465 ist mit den Stimmen er Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Ge Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms genstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 48 o: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 466 zu Petitionen – Drucksache 16/10790 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Sammelübersicht 466 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 48 p: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 467 zu Petitionen – Drucksache 16/10791 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 467 ist mit den Stimmen aller Fraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 48 q: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 468 zu Petitionen – Drucksache 16/10792 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 468 ist mit den Stimmen aller Fraktionen bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 48 r: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 469 zu Petitionen – Drucksache 16/10793 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 469 ist mit den Stimmen aller Fraktionen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion angenommen. Tagesordnungspunkt 48 s: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 470 zu Petitionen – Drucksache 16/10794 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 470 ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. h d g B h d D d h d t l B l G f (C (D Tagesordnungspunkt 48 t: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 471 zu Petitionen – Drucksache 16/10795 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Sammelübersicht 471 ist mit den Stimmen er Regierungsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Geenstimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion ündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 48 u: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 472 zu Petitionen – Drucksache 16/10796 – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Sammelübersicht 472 ist mit den Stimmen er Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/ ie Grünen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und er Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 48 v: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 473 zu Petitionen – Drucksache 16/10797 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer entält sich? – Sammelübersicht 473 ist mit den Stimmen er Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Opposiionsfraktionen angenommen. Zusatzpunkt 6 a: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ulrike Höfken, Marieluise Beck rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überschüssige Mittel aus EU-Agrarhaushalt für Bekämpfung der Hungerkrise nutzen – Drucksachen 16/10591, 16/10912 – Berichterstattung: Abgeordnete Anette Hübinger Dr. Sascha Raabe Hellmut Königshaus Alexander Ulrich Thilo Hoppe Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehung auf Drucksache 16/10912, den Antrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/10591 abzu ehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – egenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp ehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Zusatzpunkt 6 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)





(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

regierung

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Ausübung
der Patientenrechte in der grenzüberschrei-

(inkl. 11307/08 ADD 1 bis 11307/08 ADD 3)


KOM(2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08

– Drucksachen 16/10286 A.55, 16/10911 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Jens Spahn

Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrich-
tung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der
Oppositionsfraktionen angenommen.

Zusatzpunkt 6 c:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Grietje
Staffelt, Jerzy Montag, Manuel Sarrazin, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Internetnutzerinnen und -nutzer nicht mas-
senhaft kriminalisieren – Novellierung des
EU-Telekommunikationspaketes nicht für Ur-
heberrechtsregelungen missbrauchen

– Drucksache 16/10843 –

Wer stimmt für diesen Antrag? – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Zustim-
mung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion Die Linke abgelehnt.

Jetzt geht es in der Debatte weiter. Wir kommen zum
Zusatzpunkt 2:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE

Bahnchef Mehdorn ablösen, Verkehrsminis-
ter Tiefensee entlassen, Börsengang der Deut-
schen Bahn endgültig absagen

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort als
Rednerin für die antragstellende Fraktion Die Linke der
Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618705800

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Der Aufsichtsrat der Deutschen

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(C (D ahn hat für den Fall des Börsenganges 1,4 Millionen uro allein für Bahnchef Mehdorn beschlossen. Das ist er letzte dicke Tropfen, der das Fass zum Überlaufen ringt. err Mehdorn übrigens nannte diese Boni nur „Möhrhen“; ich erinnere an die Peanuts von Herrn Kopper. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was sind Sie denn so grantig?)


(Beifall bei der LINKEN)


inister Tiefensee hat diese Boni verschwiegen, weil er
en Börsengang nicht gefährden wollte.

Ich kann Ihnen sagen: Die Menschen haben die Nase
oll von raffgierigen Managern, denen der ursprüngliche
weck öffentlicher Güter gleichgültig ist und die Worte
ie Gemeinsinn, Solidarität und Daseinsfürsorge aus ih-

em Wortschatz ausgemerzt haben.


(Beifall bei der LINKEN)


ie Menschen haben die Nase voll von Politikern, die
ahrelang mitgemacht haben, wenn es darum ging, das
olkseigentum Deutsche Bahn zu verschleudern. Ich
abe nicht die Zeit, alle Politiker von CDU, CSU und
PD aufzuzählen, die die Privatisierung der Bahn voran-
etrieben haben, um danach in den gut bezahlten Dienst
er Deutschen Bahn zu wechseln, und zwar nicht als
chaffner.

Der wichtigste Grund für die Entlassungen, die wir
ordern, ist aber die gescheiterte Bahnpolitik, die Minis-
er Tiefensee und Bahnchef Mehdorn über Jahre ohne
ücksicht auf Verluste betrieben haben. Es ist doch ab-

urd, dass Herr Tiefensee erklärt, dass der Börsengang
ur aufgeschoben und nicht aufgehoben sei. Er hat im-
er noch nicht verstanden, dass wir uns in der schwers-

en Finanzkrise aller Zeiten befinden.


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Ja, reden Sie es noch herbei!)


ie Banken sind nicht mehr bereit, Geld zu verleihen. In
en USA, in Großbritannien und Frankreich werden
anken verstaatlicht, damit ihr Zusammenbruch verhin-
ert wird. Opel und Ford schreiben Briefe an die Kanzle-
in und fordern Milliarden aus der Staatskasse für die
utoindustrie.

In dieser Situation meinen der Verkehrsminister und
er Bahnchef, auf den leergefegten internationalen Fi-
anzmärkten privates Geld für die Bahn zu bekommen.
ieses absurde Ansinnen zeigt doch, dass die beiden Pri-
atisierer überhaupt noch nicht verstanden haben, welch
konomischer Tsunami gerade über uns hereinbricht.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch wenn der Börsengang der Bahn nun verschoben
st – Herr Steinbrück hat uns gestern im Ausschuss infor-

iert, dass er den Börsengang schon im September ver-
choben haben will –: Die Bahn wurde von Mehdorn
nd Tiefensee auf Rendite getrimmt.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Sehr gut!)







(A) )



(B) )


Dr. Gesine Lötzsch
Die Bürgerinnen und Bürger mussten das schmerzhaft
erfahren.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)


Der zurückgetretene Aufsichtsrat der Deutschen Bahn
Voscherau kritisiert die Bundesregierung zu Recht. Der
Bund hat in den vergangenen Jahren akzeptiert, dass die
Bahn sich zu einem internationalen Logistikdienstleister
mit angehängtem Personenverkehr entwickelt hat. Ge-
nau das ist das Problem.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Bahnkunden werden von der Bundesregierung und
vom Bahnvorstand nur noch als lästiges Anhängsel be-
trachtet. Dafür nur drei Beispiele:

Erstens. Seit Herr Mehdorn Bahnchef ist, sind die
Fahrkartenpreise um 22 Prozent in die Höhe geschossen.
Er presst die Bahnkunden aus, um seine Renditeziele
und damit seine maximale Leistungszulage von
3 Millionen Euro zu sichern, die zu seinem Festgehalt
hinzukommt.

Zweitens. Seit Herr Mehdorn Bahnchef ist, wird an
der Sicherheit gespart. Es treten immer wieder schwer-
wiegende Sicherheitsmängel auf. Ich erinnere nur an den
ICE Wolfsburg, der mit 250 Reisenden an Bord am
9. Juli nur aufgrund eines glücklichen Zufalls nicht ver-
unglückte.


(Uwe Beckmeyer [SPD]: Das ist aber ganz übel, was Sie hier machen! – Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Das ist das Allerletzte!)


Drittens. Seit Herr Mehdorn Bahnchef ist, werden
Minderjährige, die einen falschen Fahrschein gelöst ha-
ben, aus dem Zug geworfen. Wenn jetzt die Verantwor-
tung auf die Schaffner abgewälzt wird, dann entspricht
das der Politik der Bahn und der Bundesregierung, nie
selbst Verantwortung zu übernehmen und immer jeman-
den im Visier zu haben, auf den man die Schuld abwäl-
zen kann.


(Beifall bei der LINKEN – Uwe Beckmeyer [SPD]: Das ist ein Niveau! Das ist unangemessen für dieses Haus! – Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Muss Herr Mehdorn jetzt in jedem Zug mitfahren oder was?)


Wir Linke fordern eine endgültige Absage des Bör-
sengangs der Bahn, mehr Investitionen in die Bahninfra-
struktur, insbesondere in die Bahnsicherheit, und den
Verzicht auf die zum Ende dieses Jahres geplante Fahr-
preiserhöhung.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Das geht ja schon nicht auf!)


Die Bürger wollen keine Börsenbahn, sondern sie
wollen eine Bürgerbahn.


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Fünf Minuten können echt hart sein!)


Die Bürgerinnen und Bürger wollen die Bahn sicher und
zu vernünftigen Preisen nutzen können. Alle Privatisie-
rung ist ein Wahn, der hier beendet gehört.

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(C (D Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der SPD: Nur abgeschrieben!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618705900

Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Klaus Lippold von

er CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Andreas Scheuer [CDU/ CSU]: Der bringt Kompetenz in die Debatte!)



Dr. Klaus W. Lippold (CDU):
Rede ID: ID1618706000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Ich
erde der Ablösung von Bahnchef Mehdorn aufgrund
ieses Antrages nicht zustimmen; ich nehme an, meine
raktion auch nicht. Zweitens. Ich werde der Entlassung
on Verkehrsminister Tiefensee nicht zustimmen; ich
ehme an, meine Fraktion auch nicht. Und wir werden
uch nicht den Börsengang der Bahn endgültig absagen.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer weiß, Kollege!)


Frau Lötzsch, Sie haben Herrn Mehdorn angespro-
hen. Man muss zu ihm eines sagen: Wir haben mit ihm
icherlich einen unbequemen Partner, aber einen erfolg-
eichen.


(Zurufe von der LINKEN: Erfolgreich?)


echts hinter Ihnen sitzt ein ebenso unbequemer Politi-
er, aber ein gescheiterter. Sehen Sie, das ist der Unter-
chied: Der eine macht sich als Minister bei Nacht und
ebel aus dem Finanzministerium, als wäre er ein Dieb,
er sich davonschleicht.


(Widerspruch bei der LINKEN)


a, man muss doch einmal in Erinnerung rufen, welche
estalten in Ihren Reihen sind!


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


as sind diejenigen, die hinterher andere kritisieren.
rehen Sie sich um und kritisieren Sie den Mann hinter

ich. Fordern Sie ihn auf, den Populismus zu lassen und
u vernünftigen Aussagen zurückzukehren.

Jetzt kommen wir zu dem, was eine Linke immer sa-
en muss: Wir brauchen keine Renditebahn. Natürlich
icht. Womit investieren wir dann? Nur mit Staatsmit-
eln? Wir wollen Staatsmittel hineinstecken, aber wir
ollen auch eine Bahn, die Rendite erwirtschaftet, damit
ehr Geld in die Infrastruktur und den Service investiert
erden kann. Das alles wollen Sie zwar, die Schaffung
er Voraussetzungen für eine bessere Bahn und eine stär-
ere Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf
ie Schiene verhindern Sie aber aufgrund Ihrer populisti-
chen Einstellung. Das Schlimme ist, dass Sie das noch
icht einmal begreifen, sondern in alter Manier wie zu
DR-Zeiten auf Defizite setzen und glauben, damit
önne man in Zukunft Erfolg haben. Das geht nicht!






(A) )



(B) )


Dr. Klaus W. Lippold

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich gehe davon aus, dass meine Kollegen detaillierter
auf das eingehen werden, was Sie mit Sicherheitskrise
gemeint haben. Davon kann in dieser Form nicht die
Rede sein. Es gibt in einem Riesenunternehmen immer
wieder Vorgänge, die sauber geprüft werden müssen.
Das machen wir. Dagegen gibt es nichts zu sagen.

Auf einen Punkt will ich noch eingehen. Wir stellen
eindeutig klar, dass der Börsengang für diese Legislatur-
periode nicht ad acta gelegt ist.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: So ist es!)


Es gab dazu missverständliche Äußerungen. Sie sind
dankenswerterweise vom Chef des Kanzleramtes de
Maizière ausgeräumt worden. Wir stehen dazu: Wir hal-
ten den Börsengang für richtig; denn wir brauchen Geld
für die Bahn. Die Bahn braucht mehr Eigenkapital, und
wir brauchen mehr Geld für die Bereiche Schiene und
Service. Auch das hat mit dem Börsengang zu tun.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Ergebnis der
sogenannten Roadshow abgewartet werden muss. Sie in
Ihrer Schlauheit wissen alles schon vorher. Wieso ei-
gentlich, wenn es noch nicht zu Ende durchgeführt wor-
den ist?


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Das sind alles Populisten! – Zuruf von der LINKEN: Wir haben es in England gesehen!)


Sie haben keine Ergebnisse, wir haben auch keine. Aber
Sie fällen ein vorschnelles Urteil. Das kommt davon,
Frau Lötzsch, wenn man sich mit der Sache nicht inhalt-
lich auseinandersetzt, sondern hier nur billige Sprüche
ablässt. Das ist so nicht haltbar.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Da ich Freund der Großen Koalition bin, kann ich
gleichzeitig festhalten, dass es einige Punkte gibt, die ich
etwas kritisch betrachte. Der erste Punkt, Herr Minister,
ist die Informationspolitik. Da wird es erhebliche Ver-
besserungen geben müssen. Der zweite Punkt ist die
Entscheidungsstruktur. Es kann nicht angehen, dass sich
die Hausspitze vor wesentlichen Entscheidungen nicht
abstimmt. Sie haben zugesagt, das zu ändern. Ich gehe
davon aus, dass das mittlerweile geändert wurde. Denn
das ist entscheidend und notwendig. Der dritte Punkt ist,
dass im Hause Klarheit herrschen muss, dass der Bör-
sengang nicht irgendetwas ist. Wenn unwidersprochen in
der Financial Times steht, dass Ihr Sprecher gesagt hat,
dass Sie den Flyer für den Börsengang gar nicht hätten
kennen müssen, dann zeigt das ein erschreckendes Aus-
maß von Unkenntnis. Das muss abgestellt werden; das
sprechen wir offen an.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Aber ich sage auch: Das ist jetzt kein Grund, dem Antrag
der Linken zu folgen.

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(C (D (Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)


Wir werden für eine bessere Bahn sorgen. Wir werden
ür mehr Geld für Investitionen in die Bahn und mehr
eld für Service sorgen. Wir als Koalition werden damit

rfolgreich sein.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618706100

Das Wort hat jetzt der Kollege Patrick Döring von der

DP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Patrick Döring (FDP):
Rede ID: ID1618706200

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So-

ben sprach ein Freund der Großen Koalition, einer der
enigen, die es noch gibt.


(Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Was? – Na! Na!)


eschätzter Kollege Lippold, in einem haben Sie natür-
ich recht. Herrn Mehdorn kann man sehr viel vorwer-
en. Aber dass er sich in der aktuellen Debatte auf einen
on einem früheren Bundesminister, einem früheren be-
mteten Staatssekretär und zwei Arbeitnehmervertretern
nterschriebenen Vertrag beruft und sagt, das sei mit ihm
ereinbart und dazu stehe er, bis er eine andere Aussage
at, kann man ihm nicht vorwerfen.

Damit kommen wir zu dem, was man dem Minister
orwerfen muss. Da sind wir mit der Fraktion Die Linke
anz einig, und darüber werden wir ja auch noch debat-
ieren. Man muss Ihnen, Herr Minister Tiefensee, vor-
erfen, dass Sie die Detailregelungen – alles, was in die-

em Zusammenhang im Börsenprospekt aufgeschrieben
urde – des wichtigsten Projekts dieser Legislaturperio-
e im Verkehrsbereich, der größten Privatisierung in die-
er Legislaturperiode, also des Börsengangs der Bahn
it dem jetzt gewählten Modell, der von Ihnen in jeder
ede offensiv verteidigt wird, angeblich nicht haben zur
enntnis nehmen wollen oder können. Das ist das Füh-

ungsversagen, das man Ihnen vorwerfen muss.


(Beifall bei der FDP)


as Parlament hat das Recht, Ihnen das vorzuwerfen,
eil es die Hand dafür gehoben hat, diese Privatisierung
urchzuführen. Man muss sich darauf verlassen können,
ass sich das Ministerium, also auch der Minister, inhalt-
ich mit der Sache auseinandersetzt.


(Beifall bei der FDP)


Ganz verblüffend ist auch die Antwort auf folgende
rage: Was ist eigentlich ein erfolgreicher Börsengang?
ie selbst haben mehrfach öffentlich gesagt: Wir erwar-

en zwischen 5 und 8 Milliarden Euro. Sie selbst haben
iese Latte in der öffentlichen Debatte eingeführt: min-
estens 5 Milliarden Euro für 24,9 Prozent. Irgendwann
am dann der Betrag 3,5 Milliarden Euro ins Spiel. Da
ann man schon darüber diskutieren, wie viel der Anteil,






(A) )



(B) )


Patrick Döring
den der Bund verkaufen will, wert ist. Dann sagen auch
noch Mitglieder des Aufsichtsrates – Herr Müller, der
frühere Bundeswirtschaftsminister, ist ja vom Eigentü-
mer als Mitglied in den Aufsichtsrat geschickt worden,
um die Interessen der AG im Aufsichtsrat, aber natürlich
auch die Interessen der Eigentümer zu vertreten –: Unab-
hängig vom Erlös, ob 1, 2, 3 oder 4 Milliarden Euro, gibt
es – ich zitiere aus dem Börsenprospekt – eine „Event-
Tantieme“ für die Mitglieder des Vorstandes. Der Bör-
sengang der DB AG ist doch kein Event, sondern eine
wahrlich ernst zu nehmende politische Entscheidung.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb komme ich zurück zu dem Führungsversa-
gen des Ministers, nicht des Staatssekretärs. Sie als Bund
haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates, die nicht Ar-
beitnehmervertreter sind, berufen. Natürlich sind sie
nicht weisungsgebunden. Wenn aber Mitglieder des Auf-
sichtsrates seit Wochen dem, was der Bundesverkehrs-
minister möchte, öffentlich und mehrfach widersprechen
– übrigens ist bis heute nicht dem widersprochen wor-
den, was sie angeblich dem Kollegen Hübner erzählt ha-
ben, dass Sie bereits im Juni im Ministerium ein Ge-
spräch geführt hätten und dass dabei über diese Event-
und Erfolgstantiemen gesprochen worden sei; der Kol-
lege Hübner spricht gleich, dann kann er das klarstellen –,
wenn solche Aufsichtsräte weiterhin unwidersprochen in
dem Konzern ihre aktienrechtliche Aufgabe für den Ei-
gentümer Bund wahrnehmen, dann müssen Sie sich fra-
gen lassen, ob Handeln und Sagen noch zusammenpas-
sen.

Sie können diese Aufsichtsräte durch eine außeror-
dentliche Hauptversammlung abberufen. Die kann in
30 Tagen stattfinden. Warum machen Sie das nicht,
wenn Ihnen diese Leute fortwährend auf der Nase her-
umtanzen, Herr Minister?


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist nicht redlich, wie Sie öffentlich mit dem Thema
umgehen. Das Parlament legt Wert darauf, dass sich der
Minister der Sache seriös und vernünftig annimmt. Das
haben Sie in der Vergangenheit nicht getan. Wenn Sie
dann öffentlich sagen, Sie hätten sich durchgesetzt, weil
der Börsengang und die Tantiemen nicht kommen, dann
kann man nur sagen, dass Sie die Dimension der letzten
drei Jahre und der Debatte um diese Frage politisch nicht
einordnen können und auch nicht verstanden haben.


(Beifall bei der FDP)


Darum hat meine Fraktion – die Debatte darüber wird
sich an diese anschließen – einen Antrag gestellt, in dem
die Bundeskanzlerin von diesem Haus aufgefordert
wird, Sie zu entlassen. Ich denke, dass der Umgang mit
der Frage, wer für die Diskussion um den Börsengang
der DB AG verantwortlich ist, das ganz offensichtliche
Auseinanderfallen des Redens und des Handelns des
Bundesverkehrsministers im Aufsichtsrat und die Tatsa-
che, dass Sie keine Konsequenzen in der aufsichts- und
der börsenrechtlichen Struktur Ihrer Vertreter im Auf-

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(C (D ichtsrat ziehen, sowie andere verkehrspolitische Fehlleisngen, etwa beim Thema Deutsche Flugsicherung – an ere Themen brauche ich nicht auch noch zu nennen –, eigen, dass Sie wieder einmal mit warmen Worten daonkommen wollen. Das werden jedenfalls wir Ihnen icht durchgehen lassen. Herzlichen Dank. Das Wort hat der Kollege Klaas Hübner von der SPD raktion. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her en! Dieser und der nächste Tagesordnungspunkt sind in klares Zeugnis der inhaltlichen und strukturellen chwäche der hier vertretenen Oppositionsparteien. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist wahr! – Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Blasen Sie sich nicht so auf, mein Lieber!)


(Beifall bei der FDP)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618706300

(Beifall bei der SPD)

Klaas Hübner (SPD):
Rede ID: ID1618706400

Ich komme zur inhaltlichen Schwäche: Während sich
ine starke Regierung und eine handlungsfähige Koali-
ion darum kümmern, wie man der Finanzmarktkrise
eikommen, wie man die Realwirtschaft stärken und wie
an einen Beschäftigungsschirm aufbauen kann, neh-
en Sie zwei Stunden Debatte dafür in Anspruch, einen
leinst- und Nebenkriegsschauplatz aufzumachen, mit
em Sie schon im Ausschuss am Mittwoch gescheitert
ind, um etwas zu erörtern, was die Menschen momen-
an wirklich nicht interessiert. Deutlicher kann man
eine Konzeptionslosigkeit in den entscheidenden Fra-
en unserer Gesellschaft nicht dokumentieren.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich komme zur strukturell schwachen Opposition: Da
ind Sie sich schon einmal in dem für mich nicht nach-
ollziehbaren Wunsch einig, den Minister zu entlassen,
nd schaffen es noch nicht einmal, sich auf eine gemein-
ame Formulierung in einem gemeinsamen Antrag zu ei-
igen. Da muss die Linke zu einem Tagesordnungs-
unkt, der ordentlich aufgerufen ist, noch einmal eine
ktuelle Stunde beantragen. Das ist Populismus pur. Das

st Klamauk vor Inhalt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN)


Die zwei Vorsitzenden der Linkspartei – Herr Lippold
at zu Recht darauf hingewiesen und das muss man im-
er wieder erwähnen – hätten zweimal Verantwortung

bernehmen können, der eine als Senator in Berlin, der
ndere als Bundesfinanzminister, aber sie sind dann, als
s darauf ankam, diese Verantwortung wahrzunehmen,
eggelaufen. Dieser Minister läuft nicht weg. Er steht zu

einer Verantwortung. Darum hat er auch unsere Unter-
tützung.






(A) )



(B) )


Klaas Hübner

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN)


Die Fraktion der Grünen kommt hier ein bisschen
spät. Alles ist zwar schon gesagt, aber noch nicht von je-
dem. Darum mussten sie einen mit dem der FDP wort-
gleichen Antrag mit gestrigem Datum noch hinterher-
schieben. Damit es auch jeder merkt, wurde dieser zur
sofortigen Abstimmung gestellt.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Genau so ist es!)


Sie mahnen so oft, dass wir eine ordentliche Beratungs-
dauer bei vielen Regierungsentwürfen brauchen. Aber
wenn es um Ihren Entwurf geht, dann wollen Sie gar
keine Beratungsdauer in Anspruch nehmen. Was ist das
für eine parlamentarische Kultur?

Dann haben wir da noch die FDP, das kann ich Ihnen
leider nicht ersparen, lieber Herr Kollege Döring. Sie ha-
ben – das ist Ihr gutes Recht – am vergangenen Mitt-
woch eine Ausschusssondersitzung einberufen, um dort
mit dem Minister einige angeblich offene Fragen zu klä-
ren und um ihm Gelegenheit zu geben, Missverständ-
nisse auszuräumen. Aber das wollten Sie gar nicht.
Schon vor der Sitzung haben Sie sich nämlich entschlos-
sen, den Antrag auf Entlassung des Ministers einzubrin-
gen. Damit haben Sie dem Ausschuss keinen Gefallen
getan. Wenn es Ihnen wirklich um Aufklärung gegangen
wäre, dann hätten Sie zumindest diese Sitzung abgewar-
tet. Das haben Sie aber nicht getan. Sie waren vorfestge-
legt. Man kann einen Ausschuss auch als Zeitvernich-
tungsmaschine missbrauchen. Das, was Sie an dieser
Stelle getan haben, kommt dem sehr nahe.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Patrick Döring [FDP]: Wir jedenfalls werden vor der Sitzung nicht vom Aufsichtsratsvorsitzenden angerufen!)


Kurzum, die Situation ist wie folgt: Auf der einen
Seite haben wir eine handlungsfähige und handlungs-
starke Koalition


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Oh ja! Und wie!)


sowie eine gute Bundesregierung und einen guten Bun-
desminister. Auf der anderen Seite sehen wir eine zer-
strittene Opposition:


(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


eine Linkspartei, die vor der Verantwortung wegrennt,
eine FDP, die sich auf Kleinstschauplätzen verrennt, und
eine Grünen-Fraktion, die in diesem Fall leider ziellos
hinterherrennt. Das sind die Gegensätze in diesem Parla-
ment.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Patrick Döring [FDP]: Was hat Ihnen Herr Müller denn erzählt? Dazu haben Sie kein Wort gesagt!)


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(C (D Das Wort hat jetzt der Kollege Oskar Lafontaine von er Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Um Gottes willen! Muss das sein?)

Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618706500


Oskar Lafontaine (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618706600

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

en! Es geht heute um einen Ministerrücktritt. Daher
itte ich Sie, mir vorweg eine persönliche Bemerkung zu
estatten: Ich werde seit Jahren immer dann, wenn in
er Sache nichts zu sagen ist, auf meinen Rücktritt an-
esprochen. Ich will dazu nur so viel sagen: Es gibt Si-
uationen, in denen ein Minister Verantwortung überneh-
en und zurücktreten muss.


(Beifall bei der LINKEN)


as gehört zu einem funktionierenden Parlamentaris-
us. Als jemand, der jahrzehntelang öffentliche Verant-
ortung getragen hat, habe ich allerdings die Erfahrung
emacht: Es ist immer schwer, zurückzutreten.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Ihnen glaube ich das sofort!)


s gibt eine weitere Erfahrung, die ich gemacht habe
nd die ich Ihnen mitteilen möchte: Politische Würst-
hen treten nie zurück, weil sie dazu viel zu feige sind.


(Beifall bei der LINKEN – Thomas Oppermann [SPD]: Oh! Dann waren Sie also mutig! Dann war Ihr Rücktritt ja eine Heldentat! – Heiterkeit bei der SPD)


Ich hoffe, dass die Kamera jetzt auf die erste Reihe der
PD zeigt. Dann weiß nämlich jeder, was ich gemeint
abe.


(Volker Kauder [CDU/CSU], zur SPD gewandt: Habt ihr gehört? Dann tretet mal alle schön zurück, ihr Würstchen! – Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Nun komme ich zur Sache. Die Bahnpreise sind in der
etzten Zeit erheblich gestiegen, und ein öffentliches Un-
ernehmen steht in der Kritik. In einer solchen Situation
chaut die Bevölkerung natürlich genau hin. Hier geht es
icht um einen Nebenkriegsschauplatz, wie es einer der
edner der Regierungsfraktionen formuliert hat, sondern
arum, wie sich die Bundesregierung zu Kernfragen,
ber die zurzeit diskutiert wird, verhält.

Eine dieser Kernfragen ist die Privatisierung. Es ist
ine Tatsache, dass die Privatisierung insbesondere an-
esichts der gegenwärtigen Finanzkrise zu einem regel-
echten Rohrkrepierer wird. Privatisierte Betriebe wer-
en erhebliche Arbeitsplatzverluste zu verzeichnen
aben, es kommt nach wie vor zu Lohndrückerei und
eiharbeit, und Leiharbeiter sind immer die Ersten, de-
en gekündigt wird. Es ist so, als gingen Sie blind durch
ie Gesellschaft und als würden Sie nicht zur Kenntnis
ehmen, welche schädlichen Folgen bereits eingetreten
ind.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Oskar Lafontaine
Die Privatisierung der Bahn ist nicht irgendein Neben-
kriegsschauplatz. Wie kann man nur ein solches Fehlur-
teil abgeben! Die Privatisierung der Bahn ist ein Thema,
das viele Menschen in der Bundesrepublik beschäftigt.

Um eines in aller Klarheit zu sagen: Der Hauptakteur
ist nicht die Bundesregierung. Der Hauptakteur und der
Verantwortliche für die Geschäfte der Bahn ist ihr Vor-
standsvorsitzender. Im Grunde genommen leitet er die
Bahn, nicht die Bundesregierung. Sie ist mehr oder we-
niger ein Mitspieler, dem der Bahnchef hin und wieder
– in welcher Form auch immer – Möhrchen hinhält, da-
mit sie so funktioniert, wie er es gern hätte. Die Bahn ist
ein klassisches Unternehmen, in dem der Vorstand alles
bestimmt und in dem der Gesellschafter nichts zu sagen
hat. Das haben wir zu kritisieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Das wäre ein Grund, denjenigen, der dort den Gesell-
schafter vertritt, zurückzuziehen. Es kann doch nicht
sein, dass der Vorstand eines öffentlichen Unternehmens
macht, was er will!

Es gibt auch in den Gemeinden und in den Ländern
öffentliche Unternehmen. Hier muss zumindest gewähr-
leistet sein, dass die Verantwortlichen die Gesellschaf-
terrechte richtig wahrnehmen. Das können sie offen-
sichtlich aber nicht.

Ich habe immer wieder versucht, an einem Beispiel,
das auch Sie schon angesprochen haben, deutlich zu ma-
chen, dass Ihnen die Zusammenhänge gar nicht bewusst
sind. Wenn die Bundesregierung die Begrenzung von
Managerbezügen zum Thema macht, dann zeigt das,
dass Sie das, was Sie sagen, überhaupt nicht ernst mei-
nen. Denn in dem Unternehmen, an dem sie 100 Prozent
hält, lässt sie zu, dass genau das Gegenteil von dem ge-
schieht, was sie angeblich will. Man gewinnt den Ein-
druck, dass nicht der Aufsichtsrat die Höhe der Mana-
gerbezüge bestimmt, sondern dass der Vorstand selbst
sagt, wie viel er haben will, und dass dies dann von allen
anderen abgenickt wird. Das sind doch die Zustände, die
bei der Bahn zu beobachten sind.


(Beifall bei der LINKEN)


Gerade in der gegenwärtigen sensiblen Zeit haben Sie
das Thema Bonuszahlungen in die Diskussion gebracht.
Der Minister allerdings weiß gar nicht, ob er sie mitzu-
verantworten hat oder nicht. Vieles wird aus Ihren öf-
fentlichen Äußerungen gar nicht klar. Dass es überhaupt
möglich ist, dass bei einem öffentlichen Unternehmen
mit einer solchen Gehaltsstruktur auch noch Bonuszah-
lungen thematisiert werden, zeigt, dass dort alle Maß-
stäbe verlorengegangen sind. Deshalb müssen die Ver-
antwortlichen aus unserer Sicht Konsequenzen ziehen.


(Beifall bei der LINKEN)


Statt über Bonuszahlungen und weitere Gehaltserhö-
hungen für die oberen Etagen zu diskutieren, sollte man
lieber die Fahrpreiserhöhungen – meine Kollegin hat
dies gefordert – zumindest reduzieren, wenn nicht ganz
unterlassen; das wäre besser. Denn die Menschen haben
kein Verständnis dafür, dass auf der einen Seite Millio-

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(C (D engehälter gezahlt werden und auf der anderen Seite artz-IV-Empfänger zur Kasse gebeten werden, wenn ie einmal mit der Bahn fahren. Dafür haben die Menchen überhaupt kein Verständnis. Als jemand, der im Gegensatz zu den Personen auf er ersten Bank hier lange Jahre Gesellschafterrechte usgeübt hat, sage ich Ihnen: Wenn man Gesellschafterechte ausübt, dann muss man die Geschäftspolitik des nternehmens mitbestimmen und in der Lage sein, dem orstand Grenzen aufzuzeigen. (Uwe Beckmeyer [SPD]: Das ist aber eine arrogante Rede!)


(Beifall bei der LINKEN)


ies ist offensichtlich völlig aus der Mode gekommen,
nsbesondere bei dem Bundesunternehmen Bahn.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielmehr ist es so, dass sich der Vorstand die Politik
ehr oder weniger, so sage ich einmal, geneigt macht.
eswegen ist der Vorstandsvorsitzende vielleicht auch
eeignet, Vorsitzender eines Kaninchenzuchtvereins zu
erden, weil er sich hervorragend auf die Möhrchenfüt-

erung versteht.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


uf der anderen Seite hat er aber überhaupt nicht erken-
en lassen, dass er aus der letzten Zeit Konsequenzen
ezogen hat. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass
ie ganze Diskussion über die Leidtragenden der Finanz-
rise und diese Maßlosigkeit, die überall Platz gegriffen
at, zu keinerlei Konsequenzen bei der Bahn führt.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Wir sagen auf jeden Fall: Die Bundesregierung ist un-
laubwürdig, wenn sie etwas über das Managerverhal-
en, die Begrenzung von Managergehältern usw. sagt,
enn sie im eigenen Laden nicht für Ordnung sorgt. Für
ns ist diese Bahn mehr oder weniger – ich möchte es
inmal so sagen – ein ungeordneter Betrieb


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Was? – Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: So eine Unverschämtheit!)


ich vermeide einen anderen Begriff –, in dem ein Ein-
iger das Sagen hat und alle anderen mehr oder weniger
n der Leine mitführt.


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Keinen blassen Dunst von einer Ahnung! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)


Das ist nicht der Auftrag, den die Bahn hat. Die Bahn
ollte von der Bundesregierung geleitet und geführt wer-
en und nicht bestimmen, worüber in diesem Hause ab-
estimmt wird.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt ein Möhrchen! – Zuruf von der SPD: Für Oskar!)







(A) )



(B) )


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1618706700

Das Wort hat jetzt die Kollegin Renate Blank von der

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Renate Blank (CSU):
Rede ID: ID1618706800

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich

mir den Titel der Aktuellen Stunde anschaue, dann sehe
ich, dass dort „ablösen“, „entlassen“ und „absagen“
steht. Warum schreiben Sie dann nicht auch noch „Ver-
haftung von Personen“, wie Ihr Bundespräsidentenkan-
didat, der die Handschellen einmal zu viel hat klicken
lassen, vielleicht angeregt hat oder angeregt hätte?


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es fehlt auch noch das Wort „Enteignung“ in Ihrem An-
trag.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Das alles sind Dinge, zu denen ich sagen muss: Der An-
trag ist doch ein bisschen unglaubwürdig. Sie wollen
einfach keinen Börsengang.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich muss dazu sagen: Wir wollen den Börsengang,
und ich bin froh, dass wir ihn erreichen werden. Es wa-
ren vor allen Dingen die Minister Steinbrück und Glos,
die uns bei der Vorbereitung des Börsengangs in der jet-
zigen Form sehr geholfen haben. Wenn wir nach dem
Vorschlag des Bahnchefs Mehdorn und des Ministeri-
ums vorgegangen wären – es handelte sich um das Ei-
gentumssicherungsmodell –, dann hätten wir das Netz
der Deutschen Bahn überlassen. Das hätte nicht unsere
Zustimmung gefunden; denn das wäre wirklich eine Ver-
schleuderung von Volksvermögen gewesen. So bleibt
das Netz in der Verantwortung des Bundes, und der Ei-
gentümer Bund hat das Sagen. Ich verhehle aber auch
nicht, dass hier vielleicht noch etwas mehr Transparenz
erreicht werden muss und dass der Eigentümer etwas
mehr zum Bereich Netz zu sagen haben sollte.

Aus unserer Sicht ist die Trennung von Netz und Be-
trieb aber notwendig; denn die Deutsche Bahn ist ein in-
ternationaler Logistikkonzern und für den Betrieb
verantwortlich. Das liegt in der unternehmerischen Ver-
antwortung und ist Angelegenheit des Unternehmens.
Wie gesagt: Es muss eine saubere Trennung geben,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


damit wirklich Transparenz erreicht wird und der Bund
seiner Verantwortung stärker gerecht werden kann.

Kolleginnen und Kollegen, Bonuszahlungen bei Pri-
vatunternehmen, die an die Börse gehen, sind durchaus
üblich. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrats, Boni festzule-
gen. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Aufsichts-
rat die Brisanz hier vielleicht nicht richtig eingeschätzt
hat. Im Grunde genommen sollten das Ministerium und
der Minister natürlich rechtzeitig über diese sensible
Materie informiert gewesen sein. Auch das Parlament
hätte Interesse daran gehabt, über den Fortgang und den
Börsengang laufend informiert zu werden.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Für Minister sollte es zwar nicht die Gnade der späten
eburt geben, aber die Entscheidung über den Minister

iegt bei der SPD und bei ihm selbst. Vielleicht wäre es
uch gut, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende Werner
üller – er wurde heute schon genannt –, der früher
undesminister war und deshalb die Befindlichkeit der
olitik und auch der Menschen kennen müsste, im Aus-
chuss einige Fragen klären könnte.

Es ist schon seltsam, dass ein Transnet-Mitglied, frü-
er im Aufsichtsrat und jetzt im Vorstand,


(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: SPD-Mitglied!)


einerlei Anmerkungen zu den Gehältern und Bonuszah-
ungen macht, obwohl die Bonuszahlungen um ein Hun-
ertfaches den Betrag übersteigen, den die GdL für ihre
itglieder gefordert hat.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Da hat sie recht!)


Die Bahnreform 1993/1994 war auf den Börsengang
usgerichtet.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Deshalb haben wir das abgelehnt!)


er Börsengang wird jetzt aufgrund der allgemeinen
irtschafts- und Finanzkrise verschoben; er ist aber da-

urch nicht aufgehoben.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr genau!)


ir wollen den Börsengang, damit sich die Deutsche
ahn in unternehmerischer Verantwortung weltweit auf-

tellen kann. Aber der Bund als Netzeigentümer muss
ich in Zukunft auch mehr um das Netz kümmern und
ie entsprechenden Mittel dafür zur Verfügung stellen,
amit so etwas wie Streckenüberlastung nicht mehr
öglich ist.

Wir wollen auch den Wettbewerb auf der Schiene.
afür brauchen wir den Börsengang.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618706900

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der

ollege Dr. Anton Hofreiter das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Liebe Renate Blank, spannend an deiner Rede
ar, dass du den meisten Zwischenapplaus nicht von der
DU/CSU, sondern von den Grünen bekommen hast.


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Ihr wollt doch nur wieder in die Koalition kommen!)


ir stehen selbstverständlich auf deiner Seite, wenn es
m die Durchsetzung der Trennung von Netz und Trans-






(A) )



(B) )


Dr. Anton Hofreiter
port geht. Leider hat deine kluge Erkenntnis innerhalb
der Großen Koalition noch keinen entsprechenden
Durchschlag gefunden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Kollege der SPD-Fraktion ist kein Mitglied des
Verkehrsausschusses und erlebt deshalb Herrn Tiefensee
nicht so intensiv, wie wir ihn im Verkehrsausschuss lei-
der erleben müssen.


(Lachen bei der LINKEN)


Ich muss leider feststellen, dass ich selbst als Mitglied
der Opposition mir einen anderen Minister wünschen
würde. Wir brauchen keine lange Ausschussberatung
darüber, ob wir ihn für geeignet halten. Wir haben ihn
über Jahre erlebt, und er hat sich leider als ungeeignet er-
wiesen. Fragen Sie Ihre Kollegen im Verkehrsausschuss
– Sie müssen es ja nicht öffentlich machen –; sie werden
es Ihnen bestätigen. Sie können auch Herrn Großmann
fragen. Er wird es Ihnen auch bestätigen.


(Lachen bei der CDU/CSU und der SPD – Christian Carstensen [SPD]: Das ist unglaublich!)


Aber kommen wir zur DB AG. Welche verqueren
Vorstellungen innerhalb der DB AG herrschen, zeigen
zum Beispiel die Aussagen von Herrn Voscherau als
Mitglied des Aufsichtsrates. Er hat geäußert, dass die
Politik endlich einsehen möge, dass es sich bei der
DB AG um einen internationalen Logistikkonzern mit
angehängtem Personenverkehr handelt. Das Problem ist:
Die Politik bzw. Ihr Minister hat zugelassen, dass diese
Beschreibung zutrifft. Das ist der eigentliche Skandal.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Der Aufsichtsrat, der von der Politik entsandt wird,
hat immer wieder Zukäufe von Logistikunternehmen ge-
nehmigt, zuletzt eine rumänische Straßenspedition, die
der Bahn mit Dumpinglöhnen Konkurrenz auf der Straße
macht. Das ist ein Skandal.

Damit kommen wir zu Herrn Lippold, der von den
Renditen gesprochen hat.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Herr Lippold, Sie wissen doch selber – im Ausschuss ist
es uns allen bekannt –, dass die Renditen der Bahn AG
nicht in die notwendige Sanierung des Schienennetzes
fließen, sondern in den Zukauf von internationalen
Logistikunternehmen. Sie fließen weder in die Bahnhöfe
noch in den Güterverkehr oder in die Sanierung des vor-
handenen Schienennetzes. Sie wissen es selbst besser.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Was wollen wir? Wir wollen keine Bahn mit ange-
hängtem Personenverkehr, sondern eine Bahn nach
Schweizer Vorbild, die eine perfekte Reisekette für die
Menschen bereitstellt. Wenn die Bahn die entsprechende
Qualität – regelmäßige, pünktliche, saubere und zuver-
lässige Züge – bieten würde, dann könnten wir uns sogar

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(C (D orstellen, dass Herr Mehdorn einen Bonus bekommt. ber was liefert uns denn die Bahn Tag für Tag? Ich eiß nicht, ob Sie alle von der Großen Koalition nur uto fahren oder fliegen, aber ich persönlich besitze ein Auto und bin deshalb auf die Bahn angewiesen. an erlebt jeden Tag bei der Bahn, dass die Züge un ünktlich sind. Es funktioniert nicht. Wichtige Verbinungen werden von heute auf morgen gestrichen. Das üngste Beispiel, das ich gerade in Bayern erlebt habe, ist ugsburg. Diese Stadt mit einer Viertelmillion Einwoher wurde von heute auf morgen vom Fernverkehr Richung Norden nahezu abgehängt. Der Herr Minister chweigt dazu. Er hat keine Kompetenzen. Das Maxium dessen, was Sie von der Großen Koalition tun, ist, ass Sie sich über Maßnahmen des Bundesrats lustig achen. o geht es weiter. Das Gleisnetz wird immer maroder. leine Bahnhöfe verrotten. ICEs werden auf Verschleiß efahren, wie das jüngste Beispiel der defekten Achsen eigt. Die Fahrpreise werden immer weiter erhöht. Als egründung müssen die höheren Energiekosten herhal en. Nun ist der Ölpreis nur noch halb so hoch. Trotzdem assiert nichts. Die Fahrpreise sinken nicht. Die Liste er Probleme ließe sich beliebig fortsetzen. Was hat der Minister getan? Der Minister hat sich ber drei Jahre mit einem gescheiterten Privatisierungsodell nach dem anderen aufgehalten. Ich will gar nicht ufzählen, wie viele verquere und seltsame Modelle vorestellt wurden. Was hat er nicht getan? Er hat sich nicht m die Bahn gekümmert. Er hat sich nicht um einen entprechenden Ausbau der Bahn und die Einführung eines ernünftigen Taktfahrplans gekümmert. Er setzt auf einelne, überholte Großprojekte wie die Strecke Nürnerg–Erfurt (Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Die tolle Y-Trasse!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


it 5 Milliarden Euro – selbst die Bundesregierung gibt
u, dass hier nur anderthalb Züge pro Stunde fahren –
nd das „schöne“ Projekt Stuttgart 21 mit 8 Milliarden
uro, das keinen Nutzen für den Hafenhinterlandverkehr
at. Das heißt, er hat letztendlich keine eigenen Kon-
epte entwickelt. Währenddessen laufen die Güterver-
ehrsstrecken über.

Was wollen wir? Wir wollen eine Bahn mit Personen-
erkehr an erster Stelle und einem integrierten Taktfahr-
lan, mit sauberen und pünktlichen Zügen mit entspre-
hender Anschlusssicherung für die Fahrgäste und einen
apazitätsgestützten Ausbau des Güterverkehrs, um die
ngpässe zu beseitigen. Mit dem vorhandenen Personal

st das aber kaum denkbar. Deshalb müsste neben Herrn
iefensee, der sowieso keinen Einfluss auf die Bahnpoli-

ik hat, vor allem und zuerst Herr Mehdorn ausgetauscht
erden, der über Jahre auf die falsche Strategie gesetzt
at.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618707000

Kollege Hofreiter, achten Sie bitte auf die Redezeit.






(A) )



(B) )


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dafür ist es nun Zeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618707100

Das Wort hat der Kollege Sören Bartol für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Sören Bartol (SPD):
Rede ID: ID1618707200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Frau Lötzsch, lieber Herr Lafontaine, ich glaube,
dass Ihre Reden außer Beleidigungen der Abgeordneten
in der ersten Reihe der SPD-Fraktion inhaltlich nichts zu
bieten hatten. Die Menschen draußen wollen keine Re-
den von Leuten hören, die vom Thema überhaupt keine
Ahnung haben, die Dinge von sich geben, die völlig ab-
strus sind. Die Menschen brauchen Antworten auf die
wirklich wichtigen Fragen nach der Mobilität der Zu-
kunft, auf die Frage, wie es in Zukunft mit der Bahn wei-
tergeht. Das wollen die Menschen hören und nicht das,
was Sie in dieser Debatte gesagt haben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Frank Spieth [DIE LINKE]: Gott sei Dank erleben die Menschen die Realität!)


Wir alle von der Koalition können nachvollziehen,
dass die Opposition in dieser Debatte gern ihr Mütchen
kühlen möchte. Es ist Ihnen schon im Verkehrsausschuss
in keiner Weise gelungen, auch nur einen Pflock einzu-
schlagen. Sie waren absolut zahnlos. Auch der Kollege
Döring, der hier eine gute Rede gehalten hat, aber im
Ausschuss nicht so viel hinbekommen hat, muss zuge-
stehen, dass das Ganze im Sande verlaufen ist.


(Patrick Döring [FDP]: Weil der Minister nur vom Zettel abliest und nicht auf die Fragen antwortet! So einfach ist das! – Zuruf des Abg. Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Kollege Hermann, dazu komme ich gleich noch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, versuchen wir wie-
der, uns den inhaltlichen Themen zu widmen. Es geht
doch darum, wie es mit der Verkehrspolitik und der
Bahn weitergeht. Die SPD-Fraktion ist der Meinung
– und Sie alle sollten daran ein Interesse haben –, dass
wir eine starke Bahn brauchen. Wir brauchen eine wett-
bewerbsfähige Bahn. Wir brauchen eine Bahn, die in
Deutschland einen anständigen Verkehr organisieren
kann. Wir brauchen aber auch eine Bahn, die sich dem
liberalisierten europäischen Wettbewerb stellen kann
und eine Chance hat, den Verkehr in Europa vernünftig
zu organisieren. Wir brauchen eine Verlagerung des Ver-
kehrs von der Straße auf die Schiene. An der Erreichung
dieses Zieles müssen wir gemeinsam arbeiten. Ich hoffe,
dass wir nach dieser Debatte wieder zu einer sachlichen

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(C (D rbeit im Ausschuss zurückkommen und uns diesen ragen wirklich widmen. Minister Wolfgang Tiefensee hat unsere Interessen nd die Interessen des Bundes als Eigentümer gegenüber er DB AG vertreten. Der Minister hat das, was falsch elaufen ist, korrigiert. Der Minister hat zur Frage der oni eine klare Position bezogen. Der Minister hat sich it dem Bahnvorstand zu Recht angelegt, als es darum ing, einen Bedienzuschlag einzuführen, den wir, glaube ch, fraktionsübergreifend für absoluten Schwachsinn ehalten haben. Da gilt es, ihm den Rücken zu stärken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Legenden!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


ir sollten die Einflussmöglichkeiten, die wir zu Recht
aben wollen, nutzen und als Eigentümer dafür sorgen,
ass die Bahn so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
azu gehört auch, dass wir jetzt im Ausschuss vernünfti-
erweise die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
eiterbearbeiten, um die Bahn an die Zügel zu nehmen
nd in die Richtung zu bringen, die wir wollen.


(Beifall bei der SPD)


Noch ein Wort zum Börsengang der Bahn. Verant-
ortliche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass man
ann, wenn man erkennt, dass das Umfeld den Börsen-
ang nicht zulässt, sagt: Im Moment geht es einfach
icht. – Diesen Schritt ist die Bundesregierung gegan-
en, diesen Schritt sind wir gemeinsam gegangen; denn
s geht eben nicht darum, Volksvermögen zu verschleu-
ern, wie immer wieder behauptet wird, sondern es geht
arum, die Kapitalbasis der Bahn zu verbreitern, damit
ie ihre Aufgaben in der Zukunft vernünftig wahrneh-
en kann.

Zum Schluss noch ein kritisches Wort in Richtung
ahnvorstand. Ich glaube, dass der Bahnvorstand aufhö-

en muss, sich immer nur damit zu beschäftigen, welche
bgeordneten, welche Minister und welche Bürgermeis-

er als nächstes zu beschimpfen sind. Der Bahnvorstand
at in nächster Zukunft genug zu tun, sich zu überlegen,
ie es mit der Bahn weitergeht, wie die Kundenfreund-

ichkeit weiter verbessert werden kann und wie das inak-
eptable Verhalten einzelner Schaffner gegenüber Kin-
ern unterbunden werden kann. Ich hoffe, dass die Bahn
chnellstmöglich daran arbeitet. Es gibt aber noch an-
ere Dinge, Stichwort Boni. Ich kann nicht verstehen,
ass man als Manager in einer solchen Situation den Bo-
us in Anspruch nimmt. Da ist mehr Fingerspitzengefühl
efragt.


(Patrick Döring [FDP]: Das gilt auch für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat!)


as gilt auch für den „Zug der Erinnerung“. Ich bin im-
er noch der Meinung, dass sich die Bahn an dieser
telle falsch verhalten hat.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zum Schluss: Lassen Sie uns nach dieser Debatte
achlich daran weiterarbeiten, wie wir die Mobilität der





)


(B) )


Sören Bartol
Zukunft gestalten. Ich glaube, dass uns als Mitgliedern
des Verkehrsausschusses allen daran gelegen sein sollte,
dass die Bahn dabei eine bedeutende Rolle spielt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618707300

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Enak

Ferlemann das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1618707400

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Die Linke hat deutlich gesagt, was eigentlich
Ziel der heutigen Debatte neben dem ganzen Klamauk
ist: Man will die Bahnreform stoppen. Das Problem ist
nur bei den Linken: Wie immer sagen sie zwar, was sie
nicht wollen, aber sie sagen nicht, was sie wollen.


(Zuruf des Abg. Oskar Lafontaine [DIE LINKE])


– Verehrter Herr Kollege Lafontaine, Sie mit Ihrer Ah-
nungslosigkeit über Verkehrspolitik haben heute wieder
den Beweis angetreten. Ihre Rede war ein Nichts. Es war
keine einzige Lösung dabei. Gar nichts war das.


(Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Nein! Haben Sie es nicht kapiert?)


Das haben wir jedes Mal bei dieser Debatte, weil Sie von
der Bahn einfach nichts verstehen. Wahrscheinlich fah-
ren Sie auch nicht mit der Bahn. Dann kann man das na-
türlich auch nicht erwarten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Patrick Döring [FDP] – Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Dummes Gesabber!)


Ich möchte nur den vielen Menschen, die uns an den
Fernsehschirmen zuschauen, erklären, warum wir die
Bahnreform eigentlich so gemacht haben und warum wir
sie so fortsetzen.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Hoffentlich hören alle Bahnfahrer zu!)


Sie dient nicht dazu, die Menschen zu ärgern. Von Ihnen
kommen nur Fehlinformationen. Nein, die Bahnreform,
die 1994 von einer großen Mehrheit dieses Hauses be-
schlossen wurde, wird weiter konsequent umgesetzt,
weil sie richtig ist. Es wird immer vertuscht, leider auch
von den Kollegen der Grünen, dass wir im Grunde ge-
nommen längst zwei Bahngesellschaften haben, nämlich
eine, die ein internationaler Logistikkonzern geworden
ist – mit einem Riesenerfolg –, die DB ML AG, und zum
anderen Bahngesellschaften, die sich um die Infrastruk-
tur kümmern. Nun wird so getan, als wenn in Deutsch-
land alles dem privaten Kapital zum Fraß vorgeworfen
wird. Das ist mitnichten richtig. Diese Koalition hat es
nach schwierigen Diskussionen hinbekommen – da gebe
ich Ihnen recht –, eine Trennung vorzunehmen. Wir las-

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(C (D en die gesamte Infrastruktur zu 100 Prozent beim Staat. a wird überhaupt nichts privatisiert. Das bleibt in der and des Staates. Was aber teilprivatisiert werden soll, das sind die Beriebsgesellschaften. Da muss ich Sie einmal fragen: Mit elcher Berechtigung soll der deutsche Steuerzahler eien internationalen Logistikkonzern finanzieren? Das ist icht seine Aufgabe. (Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Das machen Sie doch! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage stellt sich wirklich!)


eine Aufgabe ist es vielmehr, für das Wachstum dieses
roßen Bereichs Kapital zu besorgen. Das machen wir
ber die Privatwirtschaft, und das ist richtig, und das ist
ut so.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Sie treten als Experte auf und wissen überhaupt nicht, wie der Laden funktioniert! – Widerspruch des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Warum ist das erforderlich, Herr Kollege Hofreiter?
uch Ihnen habe ich es von dieser Stelle aus schon
ehrfach erklärt: Es ist notwendig, in der Öffnung der

uropäischen Märkte die Marktanteile für diese Gesell-
chaften zu erhalten. Wenn wir wollen, dass Europa auf
er Schiene zusammenwächst, dann muss auch die
B AG in neue Züge, in neue Lokomotiven, übrigens

uch in neues Personal investieren können. Dafür
raucht man Geld – Geld, das der Staat dieser Gesell-
chaft nicht geben kann, weil wir davon für solche Zwe-
ke nicht genug haben. Deswegen ist es richtig, eine
eilprivatisierung vorzunehmen. Die Konsequenz der
ahnreform von 1994 wird umgesetzt. Sie wird ihre
rüchte tragen.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Trennung!)


Worauf wir als öffentliche Hand, als Staat uns kon-
entrieren müssen, das ist die Infrastruktur. Da gebe ich
hnen recht: Wir müssen mehr in Bahnhöfe, in Schienen-
ege, in die Weichen, in die Signalanlagen, in die mo-
erne Technik investieren. Darauf müssen wir uns kon-
entrieren. Dafür brauchen wir das öffentliche Geld.
enn wir eine gute Infrastruktur haben, bekommen wir

iel Betrieb. Wo viel Betrieb ist, ist viel Wettbewerb,
nd wo Wettbewerb ist, ist den Menschen gedient, weil
ehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert
ird. Das ist eine der Kernaussagen der Bahnreform.

Deshalb unser klares Fazit: Die Linken können wei-
erhin ihre Parolen bringen. Sie sind leider substanzlos,
nd leider bieten sie keine Alternative zu unserem Kon-
ept. Deswegen wird die Bahnreform kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Sie haben keine Ahnung! Sie sind ahnungslos!)


(A)







(A) )



(B) )


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618707500

Das Wort hat die Kollegin Iris Gleicke für die SPD-

Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1618707600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Es gibt so Tage, da verstehe
ich die Welt nicht mehr. Ich gebe zu: Heute ist so ein
Tag. Heute debattieren wir allen Ernstes darüber, ob ein
Minister zurücktreten muss, weil er verhindert hat, dass
sich ein paar Manager in einem Staatsunternehmen einen
ordentlichen Schluck aus der Pulle genehmigen.


(Joachim Günther [Plauen] [FDP]: Nein, deswegen nicht! – Patrick Döring [FDP]: Nein, deswegen nicht! Sie haben es nicht verstanden! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Er hat es überhaupt nicht verhindert!)


Ich verstehe das nicht.

Ich sehe nicht ein, warum jemand seinen Hut nehmen
soll, weil er das ganz normale und gesunde Gerechtig-
keitsempfinden wie jeder andere Bürger und jede andere
Bürgerin auf der Straße hat.


(Patrick Döring [FDP]: Nur zwei Monate zu spät! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Er hat im Ausschuss erklärt, er könne es gar nicht verhindern! Das ist die Wahrheit!)


Manchmal kann man sich wirklich nur noch die Au-
gen reiben. Da erklärt ein Mitglied des Aufsichtsrats der
Bahn dieser Tage allen Ernstes, es sei ganz unmöglich,
wie die Regierung mit der Bahn umgehe.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Zu Recht!)


Er schimpft darauf, dass immer noch der Eigentümer,
also wir Abgeordnete, die Bundesregierung und jeder
Bürgermeister von Flensburg bis Garmisch, mitreden
dürfe. Ich gebe ganz ehrlich zu: Das ist doch dreist. Jetzt
sind es also die bösen Politiker. Vielleicht müsste einmal
jemand dem Herrn Eggert Voscherau erklären, dass diese
Politikerinnen und Politiker aller Ebenen demokratisch
gewählt sind, so richtig vom Volk in freier, gleicher und
geheimer Wahl.


(Zurufe von der FDP)


– Ich weiß gar nicht, warum Sie sich gerade so aufregen.


(Patrick Döring [FDP]: Weil die Bundesregierung den gewählt hat!)


Es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit von
uns, von diesen Volksvertretern, darauf zu achten, dass
die Interessen der Bürgerinnen und Bürger eben nicht
unter die Räder der Deutschen Bahn AG geraten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Patrick Döring [FDP]: Ihre Bundesregierung hat den doch gewählt!)


Ich will auch etwas zu Herrn Mehdorn sagen. Es ist in
unserem Land geradezu zu einem Volkssport geworden,
auf Herrn Mehdorn einzuprügeln. Daran will ich mich

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(C (D icht beteiligen. Für mich ist Herr Mehdorn ein wirklich chwieriger – das kann ich aus langjähriger Erfahrung agen –, aber ein anständiger Mensch, der viel für die ahn geleistet hat. Ich glaube, das beurteilen zu können, eil ich mich immerhin anderthalb Jahrzehnte mit Verehrspolitik beschäftigt habe. Was Sie, Frau Kollegin Lötzsch, da gerade gemacht aben, das ist unanständig. Ihre abschätzigen Zwischenufe während der Debattenbeiträge der Kolleginnen und ollegen hier, Herr Lafontaine, waren in meinen Augen benfalls unanständig. (Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Aber Sie meinen, Sie könnten hier permanent Beleidigungen loslassen!)


Ich glaube, dass Mehdorn nicht mit den billigen Raff-
es zu vergleichen ist, erst recht nicht mit den inkompe-
enten Finanzjongleuren, die versucht haben, ganze
olkswirtschaften in Schutt und Asche zu legen.
ehdorn gehört zu denen, die etwas aufbauen wollen;


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ist das ein Nachruf?)


ber manchmal setzt dieser Mann, wie wir alle wissen,
u echten politischen Geisterfahrten an.

Ich bin froh darüber, dass wir in der Bundesregierung
inen Minister haben, der sich dem regelmäßig entge-
enstellt, zum Beispiel bei den Bonuszahlungen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Patrick Döring [FDP]: Autosuggestion!)


s ist schon unerträglich, dass der Herr Bahnchef die
onuszahlungen als „Möhrchen“ bezeichnet. Dazu sage

ch: Nur Esel brauchen Bonuszahlungen, um in Gang zu
ommen.


(Beifall bei der SPD)


Erinnern Sie sich bitte mit mir an ein paar andere
inge. Wolfgang Tiefensee war gerade einmal ein paar
age im Amt, als Herr Mehdorn erklärte, er wolle mit
er Bahnzentrale vom Potsdamer Platz nach Hamburg
mziehen. Wolfgang Tiefensee und Klaus Wowereit ha-
en das verhindert. Ich bin beiden dankbar dafür.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


as mag an meiner ostdeutschen Befindlichkeit liegen.
ch fand es nämlich überhaupt nicht lustig, dass eine der
enigen Konzernzentralen, die wir überhaupt in Ost-
eutschland haben, nun auch noch in den Westen umzie-
en sollte. Wolfgang Tiefensee hat das gestoppt.

Dann fand es Herr Mehdorn aus mir bis heute uner-
indlichen Gründen nicht gut, auf den Bahnhöfen eine
usstellung über die Deportation jüdischer Kinder in die
ernichtungslager und Konzentrationslager zu zeigen.
iefensee hat sich auch in dieser Frage durchgesetzt.
eute gibt es eine solche Ausstellung. Sie wird auch im
ommenden Jahr gezeigt. Im Moment ist sie im Mün-
hener Hauptbahnhof zu sehen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Iris Gleicke
Das dritte Beispiel, das ich anführen will, ist die
geniale Idee der Schaltergebühren. Sie alle können sich
daran erinnern. Ich habe mich da gefragt, ob sich das die
gleichen Oberstrategen der Bahn ausgedacht haben, die
damals das Preissystem der Bahn reformieren wollten.
Auch hier hat sich der Minister eindeutig dagegenge-
stellt; Mehdorn hat wieder den Kürzeren gezogen.

Herr Döring, ich wiederhole: Das ist kein Zeichen
von Führungsschwäche, sondern ein Zeichen von
Durchsetzungsstärke; denn diesen ganzen Quatsch hat
Minister Tiefensee verhindert. Dafür gebühren ihm
Dank und Anerkennung und vor allem die Unterstützung
des ganzen Hauses.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618707700

Der Kollege Dr. Andreas Scheuer hat nun für die

CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Andreas Scheuer (CSU):
Rede ID: ID1618707800

Frau Präsidentin! Verehrte Damen im Sitzungsvor-

stand! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Verlauf
der Debatte in dieser Aktuellen Stunde, die wir heute
ausgerechnet auf Antrag der Linken erleben, ist wirklich
traumhaft; man kann sich als Redner an Ihrer Vergan-
genheit abarbeiten. Es tut Ihnen wirklich weh; denn als
Nachfolgeorganisation der SED sind Sie dafür zustän-
dig, dass die Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundes-
ländern marode war, dass es eine Deutsche Reichsbahn
gab, die heute noch auf Schienen herumeiern würde, die
nicht sicher sind.


(Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Das war der Althaus!)


Sie stellen sich hier hin und wollen die moderne Deut-
sche Bahn AG kritisieren. Das ist doch wirklich skurril.
Erinnern tut bei Ihnen weh. Deswegen werden wir, die
CDU/CSU, immer gegen das Vergessen der Bürgerinnen
und Bürger ankämpfen, für welches System Sie als
Nachfolgeorganisation der SED stehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oskar Lafontaine [DIE LINKE]: Der Schalck-Golodkowski war bei euch!)


– Herr Lafontaine, Sie können gerne mit Zwischenrufen
glänzen. Sie haben sich als Vorsitzender zu diesen
Schrottkönigen des 20. Jahrhunderts dazugesellt. Das
spricht Bände.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Gucken Sie mal, was bei Ihnen alles rumsitzt! – Zuruf des Abg. Oskar Lafontaine [DIE LINKE])


Anträge der Opposition wären hilfreicher,


(Zuruf von der LINKEN: Aha!)


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(C (D enn sie uns als Verkehrspolitiker stärken würden, wenn ie nicht dazu führen würden, hier über Personen zu disutieren und sie zu diskreditieren, sondern dazu beitraen würden – das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen us der Opposition –, dass im Verkehrsbereich die Infratrukturmittel ansteigen. Wenn Sie solche Anträge chreiben würden, bei denen es darum geht, dass wir alle usammen helfen, dass die notwendigen Investitionen in ie Infrastruktur – in die Schiene, in die Straße, in die asserstraße – zustande kommen, dann wären Sie kon eptionell auf dem richtigen Weg. Sie sind es nicht, enn Sie mit solchen Aktuellen Stunden und in der olge mit Missbilligungsanträgen Personen diskreditieen. (Beifall bei der CDU/CSU – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Das ist das Angebot zur Regierungsübernahme durch uns!)


Frau Kollegin Gleicke hat einige Sätze über Bahnchef
ehdorn gesagt. Jeder weiß, dass Herr Mehdorn etwas

tur und seiner eigenen Person gegenüber vielleicht et-
as zu unkritisch ist. Aber er führt einen erfolgreichen
onzern. Dieser Konzern – mein Kollege Enak
erlemann hat darauf hingewiesen – agiert weltweit. Ein
olcher Erfolg ist eben nur zu erreichen, wenn man ein
arter Hund ist.

Natürlich könnte man kritisieren, dass der Bahn-Bör-
engang so spät über die Bühne gehen sollte, bedingt
uch dadurch, wie Mehdorn uns als Parlamentarier be-
andelt hat. Insofern ist er vielleicht sogar eine tragische
igur. Wenn Mehdorn im parlamentarischen Verfahren
iel zügiger mitgearbeitet hätte, hätten wir den Bahn-
örsengang schon längst.

Wir haben uns auf ein Modell verständigt, das die
rennung von Netz und Betrieb beinhaltet. Der Punkt

st, dass die Deutsche Bahn AG für die Zukunft im Be-
rieb Erfolg hat. Vor dem Hintergrund sollten wir in die-
em Hohen Hause nicht jede Maßnahme schlechtreden,
ondern den Erfolg herausstellen und vor allem auf die
eutsche Bahn AG stolz sein.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Fahren Sie mal mit der Bahn?)


ie Deutsche Bahn AG agiert als weltweiter Logistiker
ber die Grenzen hinweg, und das ist auch ein Qualitäts-
usweis für den Standort Deutschland.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Vor lauter weltweit ist ihnen der Regionalverkehr scheißegal!)


Das Ministerium, Herr Bundesminister Tiefensee,
ätte manches Interview des Bahnchefs Mehdorn, zum
eispiel als er von „Möhrchen“ gesprochen hat – auch
ieder ein skurriler Begriff –, etwas stärker hinterfragen
önnen. Ich gebe also in die Diskussion hinein, dass die
ommunikation mit den Vertretern des Bundes im Auf-

ichtsrat offenbar nicht funktioniert hat. Das soll uns
ine Lehre für die Zukunft sein. Diesen Fall möchte ich
icht für die Vergangenheit bewerten, Herr Bundes-






(A) )



(B) )


Dr. Andreas Scheuer
minister, sondern vor allem für die Zukunft. Wir als Par-
lament, als Eigentümer Bundesrepublik Deutschland
müssen unsere Vertreter im Aufsichtsrat beim Bahn-Bör-
sengang so koordinieren, dass die Kontrolle auch funk-
tioniert.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Im parlamentarischen Prozess haben wir Verkehrs-
politiker uns in zig Stunden von Anhörungen – vielleicht
hat das zu sehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt-
gefunden – fleißig Modelle um die Ohren gehauen und
tagelang Experten für Experten angehört. Solcher Fleiß
der Parlamentarier sollte damit belohnt werden, dass die
Deutsche Bahn AG ohne Umschweife Informationen an
das Parlament weitergibt. Ich verlange für die Zukunft,
dass dies bei einem Bahn-Börsengang passiert, sodass
die Kontrolle durch das Parlament funktionieren kann.
Was Informationen zur Zukunft und zur Ausrichtung der
Deutschen Bahn AG angeht, so ist das keine Holschuld
der Abgeordneten, sondern eine Bringschuld der Deut-
schen Bahn AG.

Für die Zukunft bitte ich darum, dafür zu sorgen, auch
im Bundesministerium, dass diese Koordinationsarbeit
von Verkehrspolitikern, Parlament und Eigentümer ge-
leistet wird. Dann schaffen wir die Kommunikationspro-
bleme, die in der Vergangenheit bestanden haben, aus
der Welt, dann funktioniert die Kontrolle, und dann ha-
ben wir eine erfolgreiche Deutsche Bahn AG.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618707900

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege

Christian Carstensen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Christian Carstensen (SPD):
Rede ID: ID1618708000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir ha-

ben eine Stunde lang eine wirklich überflüssige Debatte
erlebt.


(Zurufe von der LINKEN)


Schlimm daran finde ich: Diese Aktuelle Stunde ist noch
nicht einmal aktuell; denn bereits vor einer Woche – das
ist hier schon angesprochen worden – hat die FDP das
gleiche Thema schon in Antragsform gegossen. Es war
also klar, dass wir heute darüber reden würden. Die
Linke hat sich wieder mal nur angehängt, um billige Ef-
fekthascherei zu betreiben. Deswegen hat auch niemand
von ihren Verkehrspolitikerinnen und -politikern gespro-
chen. Es ging nur um Klamauk.

Noch schlimmer aber ist, dass von den wirklichen
Problemen der Menschen kein einziges angesprochen
wurde. Nun frage ich mich die ganze Zeit, die Stunde,
die ich hier sitze, wie das eigentlich auf die Zuhörerin-
nen und Zuhörer an den Fernsehschirmen, vor dem Ra-
dio und hier auf der Besuchertribüne wirkt, also auf die
Menschen, für die wir eigentlich tätig sein sollen, für die

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(C (D ir als Volksvertreter hier sitzen. Nun frage ich mich: aben diese sich Politik so vorgestellt? Ich hoffe, dass um Beispiel Sie hier auf den Besuchertribünen sagen: ein, nein, so eigentlich nicht. – Ich befürchte aber, dass ielleicht gerade die Jüngeren sagen: Doch, na klar haen wir uns das so vorgestellt. Es ist doch klar, wir sind m Deutschen Bundestag. Da gibt es das Ritual, dass die pposition den Rücktritt von irgendeinem Minister forert und sich alle gegenseitig beschimpfen, aber am nde die Mehrheit das ablehnt. Das ist ja auch egal. auptsache, die Opposition ist am nächsten Tag mit eier Schlagzeile in den Zeitungen vertreten. Darum geht s doch. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube icht, dass es so sein sollte. Wir sollen hier vielmehr daür sorgen, dass die Fragen, Interessen und Ideen der enschen zur Sprache kommen, dass deren Probleme ngesprochen werden. Das tut die Große Koalition, und as tut unser Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Ei, jetzt geht es los!)


Die Verkehrspolitik wurde in Richtung Nachhaltig-
eit und Klimaschutz ausgerichtet.


(Zuruf von der LINKEN: Aha! – Lachen des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Sie sind nicht im Verkehrsausschuss, deswegen sage
ch es Ihnen gerne: zum Beispiel mit dem Nationalen In-
ovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellen-
echnologie. 1 Milliarde Euro stehen hierfür zur Verfü-
ung. Wir sagen: Gut gemacht, Herr Minister Tiefensee!


(Beifall bei der SPD)


Mit dem Masterplan „Güterverkehr und Logistik“
urden die Weichen für einen wirtschaftlich erfolgrei-

hen und zugleich umweltfreundlichen Güterverkehr ge-
tellt. Flughafen- und Hafenkonzept werden folgen. Wir
agen: Gut gemacht, Herr Minister Tiefensee!


(Beifall bei der SPD – Zurufe von der LINKEN)


Die Verkehrssicherheit wurde deutlich verbessert:
om Alkoholverbot für Fahranfänger bis zur Nachrüst-
flicht von Lkw-Spiegeln, um den toten Winkel zu ver-
leinern.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht es noch kleinteiliger?)


och nie gab es so wenige Verkehrstote auf deutschen
traßen nach Unfällen. Ein Erfolg für uns alle. Gut ge-
acht, Herr Minister Tiefensee!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Mit dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket wur-
en die Sorgen und Nöte der Menschen an großen Ver-
ehrswegen, insbesondere an den Schienenwegen, die
äglich von Verkehrslärm betroffen sind, aufgegriffen.
0 Millionen Euro standen zu Anfang dieser Legislatur-
eriode dafür zur Verfügung. Wir haben diesen Betrag






(A) )



(B) )


Christian Carstensen
auf 100 Millionen Euro verdoppelt. Wir werden jetzt den
nächsten Schritt tun. Wir sagen: Gut gemacht, Herr Mi-
nister Tiefensee!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Klimaschutz- und Energieeinsparmaßnahmen bei Ge-
bäuden wurden auf den Weg gebracht.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gut gemacht!)


Seit 2006 wurden durch das CO2-Gebäudesanierungs-
programm schon über 750 000 Wohneinheiten saniert.
Ganz nebenbei wurden dadurch bis zu 220 000 Arbeits-
plätze erhalten bzw. neu geschaffen. Wir sagen: Gut ge-
macht, Herr Minister Tiefensee!


(Beifall bei der SPD – Patrick Döring [FDP]: Autosuggestion!)


Die soziale Absicherung von rund 800 000 Mieter-
haushalten wurde durch die Erhöhung des Wohngeldes
verbessert. Wir sagen: Gut gemacht, Herr Minister
Tiefensee!


(Patrick Döring [FDP]: Wollen Sie Staatssekretär werden?)


Vielleicht als letztes Beispiel: Ab 2009 werden mit
der Förderung seniorengerechten Umbaus des Woh-
nungsbestandes die Interessen der Menschen, die auch
im Alter länger in den eigenen vier Wänden leben wol-
len, aufgegriffen. Auch da sagen wir: Gut gemacht, Herr
Minister Tiefensee!


(Lachen bei der LINKEN)


Bei all diesen Punkten – man könnte diese Liste noch
fortführen – hat der Minister unsere Unterstützung ver-
dient und nicht irgendeinen durch Anträge hervorgerufe-
nen Klamauk, der uns zwei Stunden von den eigentli-
chen Themen ablenkt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Patrick Döring [FDP]: Eindeutig eine Bewerbungsrede als Parlamentarischer Staatssekretär!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618708100

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 sowie Zusatz-
punkt 7 auf:

17 Beratung des Antrags der Fraktion der FDP

Missbilligung der Amtsführung und Entlas-
sung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee

– Drucksache 16/10782 –

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(C (D P 7 Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Missbilligung der Amtsführung und Entlassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee – Drucksache 16/10918 – Über die beiden Anträge werden wir später namentich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen iderspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege orst Friedrich für die FDP-Fraktion. Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und ollegen! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den ntrag zu sprechen komme, noch ein Wort zu Herrn ollegen Klaas Hübner von der SPD. Das genau ist Ihr roblem, Herr Kollege Hübner. Sie blenden für sich und ie SPD die Realität aus und malen sich die Welt so, wie ie glauben, dass sie tatsächlich ist. Genau deswegen haen Sie soeben so unheimlich kraftvolle Erfolge in Bayrn und Hessen gefeiert. Ihr Problem ist, dass Sie gar icht mehr wahrnehmen, worin die eigentlichen Proleme bestehen, und versuchen, es der Opposition im eutschen Bundestag madigzumachen, diese anzuspre hen. Vielleicht denken Sie über diese Worte einmal ach. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der FDP)

Horst Friedrich (FDP):
Rede ID: ID1618708200

Jetzt zum Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es
eht nicht darum, inhaltlich die Bahnreform zu bewer-
en. Es geht eindeutig nur um die eine Frage: Welche
erantwortung hat ein Minister persönlich zu überneh-
en, wenn etwas, was von ihm aus unserer Sicht lange
eit vorher gewusst, gedeckt und bestätigt wurde, auf-
ommt? Hat er dann auch politische Konsequenzen zu
iehen? Verantwortung besteht nämlich auch in der
röße, freiwillig zurückzutreten. An dieser Stelle be-

teht ein Dissens.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich will es kurz fassen. Der Minister hat gesagt: Ich
in zwar Minister, aber beim größten verkehrspoliti-
chen Ereignis dieser Periode spiele ich die Geschichte
om Hasen. Ich weiß von nichts. Mir sagt nämlich nie-
and etwas. – Das Problem ist allerdings, dass dies rela-

iv unglaubwürdig ist, Herr Minister.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eine Ihrer ersten Anweisungen zu Beginn Ihrer Amts-
eit als Minister lautete: Auf Weisung des Ministers soll
er Kopfbogen für Schreiben des Ministers geändert
erden. Die Schriftgröße der Funktionsbezeichnung

Bundesminister“ wird von 9 Punkt auf 11 Punkt vergrö-






(A) )



(B) )


Horst Friedrich (Bayreuth)

ßert. Die Ministerschreiben sind ab sofort mit dieser Än-
derung zu fertigen.


(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dagegen kann man nichts einwenden. Liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, ein Minister aber, der sich so im
Detail um sein Ministerium kümmert, der kann uns nicht
drei Jahre später erklären, er habe eine der wesentlichen
Bedingungen des Börsenganges nicht gewusst.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der Aufsichtsrat ist nicht vom Himmel gefallen. Alle
Mitglieder des Aufsichtsrates sind von der Bundesregie-
rung benannt und bestimmt worden. Unter den Auf-
sichtsratsmitgliedern gibt es auch drei Staatssekretäre.


(Zuruf von der FDP: Hört! Hört!)


Im Aufsichtsrat vertreten sind das Verkehrsministerium,
das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium.


(Zuruf von der FDP: Und Sie haben alle nichts gewusst!)


Überraschenderweise haben offensichtlich die Minister
für Finanzen und Wirtschaft von ihren Staatssekretären
gewusst, dass es Bonuszahlungen gibt; denn bis Diens-
tag vergangener Woche haben diese beiden Minister
mehrfach öffentlich erklären lassen, sie hätten kein Pro-
blem mit den Bonuszahlungen. Spätestens dann hätte der
dritte und federführende Minister wissen müssen, dass
Bonuszahlungen vereinbart worden sind.

Herr Tiefensee ist sowieso der Rekordminister. Wenn
ich mich richtig erinnere, ist Herr Tiefensee der erste Mi-
nister, der in seiner Amtszeit drei Staatssekretäre entlas-
sen hat. Begonnen hat er mit Ralf Nagel, dann kam Jörg
Hennerkes und jetzt Matthias von Randow.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die wechseln schneller als die Minister!)


Wie viele Staatssekretäre muss er noch aus dem Amt
entlassen, bis er endlich selbst die Konsequenzen zieht?
Das ist das eigentliche Problem.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Er hat Matthias von Randow Ende Oktober mit der
öffentlichen Aussage entlassen, er habe erst vor wenigen
Tagen erfahren, dass es Bonuszahlungen gibt. Dieser
Termin wurde dann auf den 2. Oktober, auf den Termin
der Veröffentlichung des Börsenprospekts vorverlegt.
Daraufhin kam die Antwort aus dem Hause Tiefensee,
diesen habe er noch nicht gelesen. Mittlerweile gesteht
er wenigstens zu, dass er seit Mitte September weiß, dass
Bonuszahlungen vereinbart worden sind.

Herr Minister, ehrlich gesagt glauben meine Fraktion
und ich Ihnen das nicht; denn am 27. August hat im Ver-
kehrsministerium eine Abteilungsleiterkonferenz statt-
gefunden – das Protokoll liegt vor –, an der der Minister
teilgenommen hat. Unter anderem hat der Hauptabtei-
lungsleiter E. zur Teilprivatisierung mitgeteilt, der Bör-

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(C (D enprospekt sei am 27. August 2008 der BaFin übersandt orden, die Erstellung des Börsenprospekts sei intensiv on BMVBS, BMF und BMWi begleitet worden, und ie Zusammenarbeit der Ressorts sei sehr kooperativ geesen. Selbst wenn in dem Protokoll nicht steht, dass der err Minister etwas davon wusste, spätestens zu diesem eitpunkt hätte man wenigstens nachfragen können, was m Börsenprospekt steht. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deswegen bleibe ich dabei: Die Beschlusslage für die
onuszahlungen ist nicht vom Vorstand vorgegeben
orden, sondern diese hat der Personalausschuss des
ufsichtsrates bestätigt. Es wäre das erste Mal in der
eschichte der Bahnprivatisierung, dass es von Auf-

ichtsratssitzungen kein Protokoll im Verkehrsministe-
ium gegeben hätte. Es würde mich sehr überraschen,
enn dem so wäre. Die Realität sieht doch völlig anders

us.

Es gibt noch ein weiteres Problem. Offensichtlich hat
er Minister gemerkt, dass Bonuszahlungen für die Be-
ölkerung anrüchig sind. Diese Haltung kann man ver-
reten. Aber die Bedingungen für diese Zahlungen hat
er Minister mitbestimmt. Wenn man Bonuszahlungen
usschließlich davon abhängig macht, dass ein gewähl-
er Vorstand den Börsengang überhaupt schafft, dann
arf man sich nicht wundern, dass es Widerspruch gibt.
er ist eigentlich in der Lage, Berechnungsgrößen fest-

ulegen? Warum kommt aus dem Hause Tiefensee nicht
ie Vorgabe, dass es Bonuszahlungen erst ab einem Bör-
enwert von beispielsweise 8 Milliarden Euro gibt und
ass man bei einem Börsenwert von unter 5 Milliar-
en Euro erst gar nicht über das Thema zu reden
raucht? – Was macht der Minister? Von ihm ist dazu
ichts zu hören.

Am Mittwoch letzter Woche wurde uns gesagt, dass
s keine Bonuszahlung gibt, weil der Börsengang nicht
tattfindet, und dass deswegen der Minister auch keine
erantwortung übernehmen muss. Vom Kollegen
ippold haben wir heute gehört, dass das Kanzleramt
iese Position korrigiert hat; denn der Börsengang ist
icht abgesagt. Damit sind auch die Bonuszahlungen
icht vom Tisch. Der Aufsichtsratsbeschluss gilt also
och.

Ich habe schon letzte Woche gefragt, wann der Minis-
er gedenkt, den Aufsichtsratsbeschluss zu ändern. Als
ntwort konnte man immer nur die gleiche Platte hören:

Das Vertrauensverhältnis ist gestört, das Vertrauensver-
ältnis ist gestört, das Vertrauensverhältnis ist gestört.“
s gibt aber keine konkrete Antwort auf die Frage, wann
s eine Initiative des Ministers gibt.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


ffensichtlich ist das Problem noch nicht gelöst.

Nun kann man sagen: Er hat mal wieder Glück ge-
abt. Durch die famosen Vorgänge bei der kraftvollen






(A) )



(B) )


Horst Friedrich (Bayreuth)

SPD in Hessen ist sein Stuhl ein bisschen sicherer ge-
worden. Aber Realität ist weiterhin: Der Minister bleibt
angeschlagen; er ist einer der schwächsten Verkehrsmi-
nister, die diese Republik je erlebt hat.


(Beifall bei der FDP)


Wenn der Minister noch einen Funken Anstand hat
und demokratische Spielregeln für ihn wichtig sind,
dann sollte er den Hut nehmen und zurücktreten. Sich al-
lein aufgrund der Mehrheit der Großen Koalition am
Stuhl festzuhalten, trägt nicht. Der Minister ist ange-
schlagen. Die Verkehrspolitik in Deutschland hat einen
besseren Minister verdient.

Danke.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618708300

Nun hat der Kollege Dr. Hans-Peter Friedrich das

Wort für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1618708400

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kol-

leginnen und Kollegen! Ich weise den Antrag der FDP-
Fraktion auf Entlassung des Bundesverkehrsministers
zurück und nehme Bezug auf all das, was meine Kolle-
gen von der CDU/CSU-Fraktion vorhin in der Aktuellen
Stunde gesagt haben. Der Minister hat klar und deutlich
auf alle Fragen sowohl im Verkehrsausschuss als auch
im Haushaltsausschuss geantwortet.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Du warst gar nicht dabei! Du kannst es gar nicht wissen!)


Meine Damen und Herren von der Opposition, was
ich nicht zurückweisen kann und will, ist die generelle
Kritik der Bürger an der Schienenverkehrspolitik in
Deutschland. Menschen fragen uns, wer denn eigentlich
über die Schienenverkehrspolitik in Deutschland be-
stimmt: Aufsichtsräte, Manager und Vorstände oder die
von uns gewählten Politiker? Weil wir auf dieses Unbe-
hagen reagieren müssen, meine sehr verehrten Damen
und Herren von der Opposition, insbesondere von der
FDP, bitte ich Sie, das Vertrauensverhältnis bei der Zu-
sammenarbeit mit der Bundesregierung, den Koalitions-
fraktionen und dem Minister nicht weiter zu belasten.
Die Kritik der Bevölkerung sollte vielmehr aufgenom-
men und beantwortet werden.

Ja, die Schiene hat in den letzten Jahren eine Renais-
sance erfahren. Wir müssen uns überlegen, wie wir als
Verkehrspolitiker und wie die Politik im Allgemeinen
wieder mehr Einfluss auf die Gestaltung der Schienen-
verkehrspolitik in Deutschland nehmen kann. Da muss
man zunächst die Frage stellen, was eigentlich Schienen-
verkehrspolitik in Deutschland ist. Ich beginne damit,
festzuhalten, was sie nicht ist. Das Unternehmen Schenker,
das in Deutschland, Europa und in der Welt mit Lkw
Güter auf der Straße transportiert, gehört nicht zu dem

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(C (D ereich, mit dem sich die Schienenverkehrspolitik bechäftigt. Es ist auch nicht Aufgabe des Staates, auf den Schieen Güter von A nach B zu transportieren. Wir haben eute Hunderte von leistungsfähigen, guten Unternehern, die beweisen, dass man mit unternehmerischem ut und Kraft sehr gute Angebote im Güterschienenver ehr machen und sehr große Erfolge erzielen kann. Ich abe in meinem Wahlkreis einen Unternehmer, der vor enigen Jahren am Bahnhof von Hof Flächen gepachtet nd einen Containerterminal errichtet hat. Dieses Unterehmen transportiert heute täglich Container von Hof in ayern in den Hamburger Hafen. Dazu braucht er den taat nicht. Das kann ein Unternehmer leisten; das ist icht Aufgabe des Staates. Ist es Aufgabe des Staates, Personenverkehr auf der chiene zu verantworten? Ja, das ist Aufgabe des Staa es. Deswegen tut das der Staat auch, indem der Bund ahr für Jahr Milliarden an die Länder auszahlt und die änder über Ausschreibungen Schienenverkehr für Peronen organisieren und einkaufen. Ich halte es für überflüssig, dass der Staat selber Fahreuge kauft und Beamte diese Fahrzeuge fahren lässt. (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Das ist alles nicht das Thema, lieber Hans-Peter!)


s reicht vielmehr aus, wenn der Staat die Ausschrei-
ung vornimmt und im Wettbewerb leistungsfähige Un-
ernehmen gewinnt. An den Bahnhöfen dieser Republik
önnen Sie viele verschiedene leistungsfähige Verkehrs-
nternehmen in allen Farben sehen, die dieses Angebot
es Staates in die Realität umsetzen. Der Betrieb auf der
chiene ist keine Staatsaufgabe. Das kann im Wettbe-
erb erfolgen, und es erfolgt im Wettbewerb.

Schienenverkehrspolitik bedeutet – hier fordere ich
inen höheren Einfluss der Verkehrspolitiker als in der
ergangenheit, als in den letzten 10, 15 Jahren, die übri-
ens auch die FDP und die Grünen während ihrer Regie-
ungszeit mitzuverantworten haben – eine Verstärkung
er Daseinsvorsorge, der Zurverfügungstellung von In-
rastruktur:


(Beifall bei der CDU/CSU – Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Dies ist weder das Thema noch eine Frage an die Opposition! Ihr habt doch die Mehrheit! Ihr könnt dies doch beschließen! Warum macht ihr es denn nicht?)


eistungsfähige Schienen, elektrifizierte Schienen, sau-
ere Bahnhöfe – das sind die entscheidenden Dinge, die
er Staat, der Bund,


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie in der Opposition oder in der Regierung?)


ewährleisten muss. Hier sind die entscheidenden Auf-
aben der Politik.

Wir haben in dieser Woche – der Herr Minister hat
azu eine Pressekonferenz abgehalten – eine unter-
chriftsreife Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
orgelegt bekommen, mit der der Einfluss der Politik auf






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)

den Schienenverkehr gestärkt wird. Wir haben in dieser
Woche ein Sonderprogramm dieser Bundesregierung in
Milliardenhöhe vorgelegt bekommen, in dem mehr Aus-
gaben für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der
Schieneninfrastruktur in Deutschland vorgesehen sind.
So wird die Schienenverkehrspolitik in Deutschland ge-
stärkt.

Ich halte es für dramatisch, dass es uns in der Vergan-
genheit nicht gelungen ist, wichtige Schienenverbindun-
gen in Deutschland instand zu setzen oder auf Vorder-
mann zu bringen, Schienenverbindungen, die notwendig
sind, um den Investitionsstandort Deutschland zu er-
schließen. Ich nenne nur als Beispiel die Verbindung
München–Mühldorf–Freilassing. Die chemische Indus-
trie will in dieser Region Investitionen in Milliardenhöhe
tätigen. Sie kann diese Investitionen nicht vornehmen,
weil wir keine leistungsfähige Schienenverbindung ha-
ben. Dort muss der Staat handeln.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: So ist es!)


Der Minister selber hat den Bau einer dritten Start-
bahn auf dem Flughafen München als ein Projekt von
nationaler Bedeutung bezeichnet. Wir können dies den
Menschen nur zumuten, wenn wir auch die Frage beant-
worten, wie dieser Flughafen an ein leistungsfähiges
Schienennetz angebunden wird, weil wir den Menschen,
die in der Umgebung dieses Flughafens wohnen, alles
andere nicht zumuten können. Hier besteht Handlungs-
bedarf in der Schienenverkehrspolitik.

Das Gleiche gilt für den Güterbereich. Hier haben wir
die Problematik, dass wir die Güter aus unseren Häfen in
Hamburg, Bremen und von wo auch immer nicht schnell
genug herausbringen, weil leistungsfähige Verbindungen
nach Süden fehlen. Der Güterverkehrsknoten Fürth ist
überlastet. Wir schaffen es nicht, es über den Bau eines
Bypasses zwischen Reichenbach im Vogtland, lieber
Kollege Günther, Hof und Regensburg zu ermöglichen,
Güter möglichst schnell und leistungsfähig auf der
Schiene zu transportieren.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Das ist alles nicht das Thema!)


Hier muss die Schienenverkehrspolitik handeln.

Wir müssen begreifen, was Kollege Ferlemann gesagt
hat: Die Deutsche Bahn AG besteht heute aus zwei Un-
ternehmen: Das erste Unternehmen ist ein internationa-
ler Logistikkonzern. Dieser kann sehr gut und beeindru-
ckend im Wettbewerb agieren. Deswegen kann er auch
privatisiert werden, und zwar zu einem Zeitpunkt und in
einer Form, dass er das Geld einbringt, das er wert ist.
Dieses Geld muss in die Schieneninfrastruktur in
Deutschland reinvestiert werden.

Das zweite Unternehmen ist die Staatsaufgabe Infra-
struktur. Hier muss der Einfluss der Politik stärker wer-
den.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Richtig!)


Wir müssen die Trennung von Netz und Betrieb über den
erreichten Stand hinaus vorantreiben, ohne – ich sage
das ausdrücklich – den konzerninternen Arbeitsmarkt zu

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(C (D efährden. Das haben wir mit den Gewerkschaften verinbart. Das haben wir ihnen versprochen. Dazu müssen ir stehen. Ob es richtig ist, dass der Vorstandsvorsitzende der etriebsgesellschaft DB ML, Herr Mehdorn, gleichzei ig der Vorstandsvorsitzende der Infrastrukturgesellchaft ist, daran mache ich ein großes Fragezeichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir auch!)


ir sollten uns überlegen, wie wir eine klare Trennung
on Netz und Betrieb auf den Weg bringen können. Das
oppelte Lottchen Mehdorn halte ich für keine günstige
ösung.

Lassen Sie mich zu Herrn Mehdorn aber etwas Allge-
eines sagen: Ich schätze diesen Mann in besonderer
eise. Er hat als kluger und hervorragender Manager

ieses internationale Unternehmen auf Vordermann ge-
racht. Die Leistungsfähigkeit dieses Unternehmens ist
eeindruckend. Er hat zum Wohle seines Unternehmens
nd zum Wohle der Arbeitnehmer die Spielräume ge-
utzt, die ihm die Politik eingeräumt hat, die wir alle
hm eingeräumt haben. Nun müssen wir die Frage stel-
en: Wo müssen wir die Grenze für ihn ziehen? Die
renze ist an der Stelle zu ziehen, an der wir jetzt die
rennung auf den Weg bringen sollten. Ich hoffe, dass
ir das mit Unterstützung der Grünen – Ihr Beifall hat
ei mir Optimismus aufkommen lassen –, aber auch mit
nterstützung der FDP machen werden. Herr Minister,

ch bin überzeugt, dass Sie, wenn wir dieses Thema vo-
antreiben, die wohlwollende Unterstützung dieser bei-
en Oppositionsfraktionen gewinnen werden. Dann wird
er Antrag, der heute von der FDP gestellt wird, obsolet
ein.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618708500

Das Wort hat die Kollegin Dorothée Menzner für die

raktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618708600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ie Oppositionsfraktionen missbilligen die Amtsfüh-
ung von Minister Tiefensee und fordern seine Entlas-
ung. Ich sage ganz deutlich: Das Problem ist nicht nur

inister Tiefensee, sondern mindestens gleichermaßen
ahnchef Mehdorn.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Was Rücktritte überfällig macht, sind die unerträgli-
hen Ereignisse der vergangenen Wochen. Wir haben
chon einiges gehört, was ich nicht wiederholen möchte.
ch nenne nur das Stichwort Bahn-Bonuszahlungen.






(A) )



(B) )


Dorothée Menzner
Gibt es Konsequenzen, etwa Initiativen aus dem Minis-
terium zur Rückgängigmachung dieses Beschlusses?
Fehlanzeige. Wenn der Minister es zulässt, dass ein ihm
unterstelltes Staatsunternehmen – das ist die DB AG noch
– ihm auf der Nase herumtanzt, dann hat das nichts mehr
mit Autorität zu tun, dann ist keine Autorität mehr vor-
handen.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Das gilt insbesondere dann, wenn die Bahn-Führung
nicht einmal davor zurückschreckt, Minister, Regierung
und Parlamentarier medial zu kritisieren, sogar mit Kla-
gen droht. Allein dafür hätten Minister Tiefensee und
Kanzlerin Merkel Herrn Mehdorn und andere Mitglieder
des Vorstandes und des Aufsichtsrates längst entlassen
müssen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Das ist aber nur möglich, wenn man gegenüber Herrn
Mehdorn handlungsfähig ist. Im Fall der Bahn ist die
Bundesregierung aber offensichtlich – das wird immer
deutlicher – nicht mehr Herr im eigenen Haus. Hier we-
delt ganz eindeutig der Schwanz mit dem Hund und
nicht umgekehrt. Der DB-Vorstand und nicht das Haus
Tiefensee – das ist von Kollegen der Koalition angespro-
chen worden – macht in diesem Land Bahnpolitik. Das
Parlament hat bei der Teilprivatisierung nichts mehr zu
sagen,


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Quatsch!)


obwohl das 1994 eigentlich ganz anders verabredet
wurde. Konsens war, dass alle Schritte im parlamentari-
schen Verfahren vollzogen werden. Nicht umsonst setzt
das Grundgesetz für Privatisierungsaktionen bei der
Bahn enge Grenzen: Die Bahn ist und bleibt Daseinsvor-
sorge.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Politik am Parlament vorbei wurde auch bei den
Bahn-Immobilien gemacht. Ich will dieses Thema nur
ganz kurz anreißen. Ich nenne das Beispiel Aurelis. Es
ist eine Bankrotterklärung des Hauses Tiefensee, dass
Grundstücke der Bahn, zusammengefasst in der Firma
Aurelis, mit einem Wert von insgesamt einigen Milliar-
den Euro, ohne das Parlament zu informieren, nebenbei
verkauft und verhökert wurden. Wir sind nach wie vor
zusammen mit anderen mit der Aufklärung dieses Vor-
gangs beschäftigt. Alles deutet darauf hin, dass wir uns
damit noch einmal sehr ernsthaft und konsequent ausein-
andersetzen müssen.

All dessen ungeachtet machen Mehdorn und
Tiefensee weiter mit dem Ausverkauf, mit den Versu-
chen, fremdes Kapital an der Bahn zu beteiligen. Bis
heute wird uns das Märchen erzählt, es werde um Geld-
geber gerungen, die ein Interesse an der Bahn haben. Die
Wahrheit ist aber: Hier werden Kapitalgeber in Kauf ge-
nommen, die innerhalb weniger Jahre das Doppelte und
Dreifache dessen herausholen wollen, was sie rein-

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(C (D tecken. Hart am Rande des Zulässigen durfte Herr ehdorn versuchen, die Bahn umzustrukturieren und ie Mobility Logistics AG zu gründen, die nun an die örse gehen soll. Weil das aufgrund der Weltfinanzarktkrise nicht genug bringen würde, ist jetzt sogar im espräch, doch an der Börse vorbei zu privatisieren und nders zu veräußern. Das ist in unseren Augen Politik ach Feudalherrenart und einer Demokratie unwürdig. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Schon im April dieses Jahres haben die Verkehrs-
inister der Länder bei einem Treffen in Wernigerode
errn Tiefensee zu Recht die gelbe Karte gezeigt. Sie

ühlten sich genauso wenig einbezogen wie wir Parla-
entarier. Das ist ein Beweis dafür, dass die Koalition

arlamentarische Kontrolle und Beteiligung offensicht-
ich gering schätzt. Das ist deutlich zu kritisieren.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung,
ie uns diese Woche vorgelegt wurde, wurde schon ge-
prochen. Sie beinhaltet, dass wir über 15 Jahre jährlich
,5 Milliarden Euro an die Bahn geben sollen.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Nein! Falsch! Nix 15 Jahre! – Patrick Döring [FDP]: Fünf Jahre!)


ehdorn hat es nicht fertiggebracht, dass wir bis heute
inen Netzzustandsbericht bekommen, der seinen Na-
en verdient. Ich möchte erst einmal wissen, was mit

em Geld in der Vergangenheit passiert ist, bevor wir be-
chließen, weitere Milliarden Steuergelder bereitzustel-
en.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Korrigieren Sie das einmal! – Rainer Fornahl [SPD]: Das ist ja fürchterlich! Prüfen Sie einmal, was Sie vorgelegt bekommen!)


an könnte wirklich den Verdacht bekommen, dass
iese Finanzzusagen nur Investoren locken sollen, dass
as die Motivation ist.

Das Versagen des Ministers Tiefensee geht weiter. Es
etrifft auch andere Großprojekte, wie zum Beispiel das
erliner Stadtschloss. Ich kann das nicht im Detail aus-

ühren. Es betrifft auch Stuttgart 21. Immer wieder erle-
en wir, dass Großprojekte verfolgt werden, statt Ver-
ehrsinfrastruktur in diesem Land zu erhalten und für die
ürger zur Verfügung zu stellen.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


roßprojekte berauben uns der Möglichkeiten, Infra-
truktur für Menschen auszubauen. Ich nenne nur das
erliner Stadtschloss, die A 39, Stuttgart 21 oder die für
ie Lösung der Probleme ungeeignete Y-Trasse.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Dorothée Menzner
Notwendig ist die Sanierung der bestehenden Infra-
struktur, zum Beispiel der Schiene und der Straße. Der
Ausbau von Lkw-Stellplätzen an der Autobahn ist nötig,
um die Arbeitsbedingungen und die Verkehrssicherheit
an den Autobahnen für die dort arbeitenden Menschen
und alle, die dort unterwegs sind, zu gewährleisten. All
das sind Versäumnisse des Ministers.


(Rainer Fornahl [SPD]: Ist das ein linkes Projekt, oder was ist das?)


Aus unserer Sicht ist das Elementarste, was man von
einem Verkehrsminister erwarten kann, dass er die Pro-
bleme der Menschen, die tagtäglich unterwegs sind, löst.
Sie sind nicht angegangen worden. Von daher unterstüt-
zen wir den Antrag der Oppositionsfraktionen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618708700

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Döring das

Wort.


Patrick Döring (FDP):
Rede ID: ID1618708800

Herr Kollege Friedrich – ich meine Hans-Peter

Friedrich von der CDU/CSU –, ich muss noch einmal
auf Ihre Bemerkung zum doppelten Lottchen zurückkom-
men, auf Ihre kritische Bemerkung, dass es vielleicht
nicht zu einer stärkeren Interessentrennung zwischen Netz
und Betrieb kommt, wenn der Vorstandsvorsitzende per-
sonenidentisch ist. Im Gegensatz zum Bundesminister
habe ich den Börsenprospekt gelesen.


(Rainer Fornahl [SPD]: Was?)


Darin steht – ich lese das jetzt einmal vor –:

Zur Sicherung einer integrierten Konzernführung
ist beabsichtigt, dass der Vorstand der DB ML AG
und der Vorstand der DB AG ihre Vorstandssitzun-
gen regelmäßig gemeinsam durchführen.

Sind Sie mit mir der Meinung, dass auch dieser Satz aus
dem Börsenprospekt sehr dafür spricht, dass die von der
CDU/CSU und auch von der FDP beabsichtigte Interes-
sentrennung zwischen Netz und Betrieb gar nicht ge-
wollt ist?


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618708900

Sie haben die Möglichkeit zu einer Erwiderung, Kol-

lege Friedrich.


Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU):
Rede ID: ID1618709000

Lieber Herr Kollege Döring, Sie haben auf einen

wichtigen Punkt hingewiesen. Sie wissen, dass der Bör-
sengang verschoben worden ist. Man sollte jetzt die Ge-
legenheit vor dem nächsten Anlauf, den wir nehmen
werden, sobald der DAX auf 8 000 Punkte – ich glaube,
diesen Wert sollte er erreichen – gestiegen ist, nutzen,

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(C (D (Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Können wir das als Ziel aufschreiben?)


eitere Änderungen, notfalls auch am Börsenprospekt,
orzunehmen, die wir als Politiker für richtig halten. Wir
üssen uns allerdings gut überlegen, welche Schritte wir

m Einzelnen vorschlagen. Ich bin dezidiert dafür, eine
nteressenverquickung zwischen der DB ML und der
B AG zu untersagen und nach Möglichkeit eine Perso-
alunion in den Vorständen zu vermeiden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618709100

Zu einer weiteren Kurzintervention hat nun der Kol-

ege Ferlemann das Wort.


Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1618709200

Frau Kollegin Menzner, ich möchte Sie noch einmal

irekt ansprechen. Ich hatte das schon mit einem Zwi-
chenruf gemacht, aber Sie haben die von mir ange-
ahnte Korrektur nicht vorgenommen. Deswegen will

ch Sie in dieser Form ansprechen.

Sie haben behauptet, die Leistungs- und Finanzie-
ungsvereinbarung würde einen Zeitraum von 15 Jahren
mfassen. Sie haben am Dienstag dieser Woche den ak-
uellen Entwurf der Leistungs- und Finanzierungsverein-
arung erhalten. Sie haben schon am gestrigen Mittwoch
it uns gemeinsam eine Anhörung zu dieser Leistungs-

nd Finanzierungsvereinbarung beschlossen, kennen
lso die Inhalte.

Ich darf § 23 Abs. 1 der Leistungs- und Finanzie-
ungsvereinbarung – Vertragsdauer und Kündigung – zi-
ieren:

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Sie hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember
2013.

ach meiner Rechnung sind das 5 Jahre, nicht 15 Jahre.
ngesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit bitte ich
ie, sich dafür zu entschuldigen und die Korrektur hier
orzunehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618709300

Die Kollegin Menzner hat das Wort.


Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618709400

Kollege Ferlemann, Sie haben eben gesagt, wir hätten

ie Unterlagen – sie umfassen einen Leitz-Ordner – am
ienstag bekommen. Ich kann es konkretisieren: Diens-

ag, 19.40 Uhr. Mittwoch früh war die Ausschusssit-
ung. Wahrscheinlich waren auch Sie nicht in der Lage,
as in Gänze zur Kenntnis zu nehmen.


(Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Das sind zwei Zeilen!)


s kann gut sein, dass mir ein Fehler unterlaufen ist.
ber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir mit die-

er Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung langjäh-






(A) )



(B) )


Dorothée Menzner
rig hohe Zahlungen an die DB festlegen und beschließen
wollen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das, was Sie ausgesagt haben, ist nicht richtig!)


Auf der anderen Seite wurde uns bis heute – das hat
auch der Minister nicht geschafft – kein Netzzustandsbe-
richt aus dem Hause Mehdorn vorgelegt, anhand dessen
wir kontrollieren könnten, ob die in der Vergangenheit
geflossenen Steuergelder wirklich zweckbestimmt ver-
wendet wurden.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Was Sie gesagt haben, war falsch! Punkt! – Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Wo habt ihr denn die 15 Jahre her?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618709500

Nun hat der Kollege Klaas Hübner für die SPD-Frak-

tion das Wort.


Klaas Hübner (SPD):
Rede ID: ID1618709600

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Wir haben eben eine Aktuelle Stunde zum glei-
chen Thema gehabt. Da habe ich gesagt, es mache wenig
Sinn, hier eine Showveranstaltung zu machen. Dass das
eine ist, das hat Herr Ferlemann eben klargemacht.

Frau Menzner, jedem können Fehler passieren. Aber
wenn Sie sich explizit darauf berufen, was irgendwo
steht, obwohl Sie es vorher nicht gelesen haben, dann ist
das, gelinde gesagt, eine schlechte Vorbereitung. Damit
zeigen Sie auch deutlich, dass Sie dieser Debatte inhalt-
lich nichts beimessen, sondern dass Sie einfach nur eine
Showveranstaltung machen wollen. Deswegen wäre es
am einfachsten, wenn wir alle unsere Redebeiträge aus
der Aktuellen Stunde zu Protokoll geben würden; denn
es wird bei dieser Debatte das Gleiche herauskommen.
Damit wäre der Sache dann am besten gedient.

Aber Sie haben doch etwas gesagt, worauf ich noch
eingehen möchte. Frau Menzner, Sie haben wieder ein-
mal erklärt, dass die DB AG eine Institution der Da-
seinsvorsorge ist. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass
seit 1994 die DB AG de facto privatisiert ist und dass die
Länder über die Regionalisierungsmittel selber entschei-
den, bei wem sie Fahrleistungen bestellen. Das muss
nicht bei der DB AG sein. Das können sie auch bei je-
dem anderen Unternehmen tun. Diese Aussage ist sach-
lich richtig. Aber Sie tun immer wieder so, als ob die
DB AG für die Daseinsvorsorge zuständig ist. Nein, wir
sind es, die das über das Netz darstellen müssen. Die
Länder können entscheiden, bei wem sie Fahrleistungen
bestellen wollen. Hören Sie auf, die Menschen mit sol-
chen unsachlichen und unrichtigen Aussagen zu verunsi-
chern.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Da ich in der Tat auf das verweisen kann, was ich
schon in der anderen Debatte gesagt habe, möchte ich
nur kurz auf die Anträge der Urheber dieser Debatte, der
FDP und der Kopisten, der Grünen, eingehen, in denen
die Entlassung des Ministers gefordert wird. Die Grund-

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(C (D age in dieser Debatte ist für uns die Frage: Was haben ir im Koalitionsvertrag beschlossen, und was ist davon bgearbeitet? Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ollte aufgestockt werden; das ist erfolgt. Den Masterlan Güterverkehr und Logistik, ein wichtiges Projekt, at der Minister gerade erst umgesetzt bzw. auf einen uten Weg gebracht. Die Verkehrsinvestitionen wurden rhöht. Im Jahre 2005 betrugen sie 9 Milliarden Euro, m Jahre 2009 werden sie bei 11 Milliarden Euro liegen. ie Erhöhung der Mittel für die Eisenbahninfrastruktur st über die LuFV erfolgt. Der Vertrag über die Fehmarnelt-Querung wurde abgeschlossen. Ich könnte diese ufzählung ewig fortführen. Kurzum: Herr Minister, Sie haben die meisten unkte, die im Koalitionsvertrag enthalten sind, abgeareitet; dafür danken wir Ihnen. Darum haben wir keinerei Grund, den vorliegenden Anträgen zuzustimmen. Im egenteil, wir müssen sagen: Wir haben einen guten Miister, und wir stehen hinter Ihnen; wir sind an der Stelle ei Ihnen. (Zuruf von der SPD: „Hinter ihm“ ist aber ein bisschen missverständlich! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ja.

Das gilt übrigens auch für den Ausschuss. Dort hat er
einerzeit die Bonifikationen thematisiert. Auch in die-
em Fall hat der Minister richtig gelegen. Der Kollege
arstensen hat im Ausschuss gefragt: Wer in diesem
arlament ist eigentlich nicht der Meinung des Minis-

ers, dass die Bonifikationen nicht in Ordnung sind? –
lle haben gesagt – auch Sie –, dass sie der Meinung des
inisters sind. Darum sage ich Ihnen: Geben Sie sich ei-

en Ruck, und loben Sie den Minister dafür, dass er ein
ichtiges Thema auf die richtige Art und Weise ange-

prochen hat!

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618709700

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun

er Kollege Fritz Kuhn.


Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618709800

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-

egen! Die Formulierung, dass die SPD hinter Ihnen
teht, können Sie, Herr Minister, natürlich auch als Dro-
ung verstehen. Sie mussten ja selbst lachen, als Sie sa-
en, dass diese Deutung gerade in Ihren eigenen Reihen
ufkam.

Ich will Ihnen erklären, warum wir diese Debatte füh-
en und warum wir unseren Antrag gestellt haben. Das
arlament kontrolliert die Regierung. Die Regierungs-
raktionen haben bezüglich der Personalauswahl einen
esonderen Auftrag. Sie müssen prüfen, ob sie das rich-
ige Personal ausgewählt haben. Wenn eine Regierungs-
raktion, in diesem Fall die SPD, nicht in der Lage ist,






(A) )



(B) )


Fritz Kuhn
diese Verantwortung wahrzunehmen, dann ist es, wenn
es um den Vorwurf schwerer Verfehlungen im Amt geht,
Aufgabe des Parlaments, die Frage zu stellen, ob ein Mi-
nister eigentlich geeignet ist oder nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir diskutieren jetzt nicht über die Frage: Bahn-Pri-
vatisierung – ja oder nein? Ich jedenfalls tue das nicht.
Das haben wir an anderer Stelle getan. Wir wollen jetzt
nur darüber diskutieren, ob Minister Tiefensee in der
Lage ist, sein Amt ordnungsgemäß zu führen oder nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Minister Tiefensee hat uns in diesem Hause mehrfach
erklärt – auch Frau Merkel hat das in ihren Regierungs-
erklärungen immer wieder betont –, dass der Börsen-
gang der Bahn eines der wichtigsten Verkehrsprojekte
dieser Legislaturperiode ist. Das wurde uns erklärt. Nach
vielem Hin und Her hat man sich auf eine bestimmte
Form der Privatisierung geeinigt. Diese Einigung wurde
allerdings nicht in Form eines Gesetzes festgehalten,
sondern lediglich per Beschluss.

Jetzt fragen wir uns natürlich: Wird dieser Beschluss
ordentlich umgesetzt, wie von der Mehrheit des Parla-
ments gewünscht: ja oder nein? Ich sage Ihnen: Die Aus-
einandersetzungen um den Börsengang der Bahn – ge-
nauer: um den Börsenprospekt und die darin erwähnten
Bonuszahlungen – sind ein Beispiel dafür, dass Minister
Tiefensee dieses Thema von Anfang an nicht beherrscht
hat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Ich beginne mit der Frage: Seit wann hat er davon ge-
wusst? Zuerst hörten wir: seit Anfang Oktober. Dann hat
man sich korrigiert, und es hieß: seit Mitte September.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass am 27. August
dieses Jahres eine Abteilungsleiterkonferenz stattgefun-
den hat; Kollege Friedrich hat dies bereits erwähnt. An
dieser Konferenz, in der der Entwurf des Börsenpro-
spektes Verhandlungsgegenstand war, hat auch Minister
Tiefensee teilgenommen. Wie in der Ausschussdiskus-
sion deutlich wurde, gab es dazu keine Leitungsvorlage.
Das muss man den Leuten erklären: Unter „Leitungsvor-
lage“ ist zu verstehen, dass der Minister von seinen Mit-
arbeitern, zum Beispiel von seinem Staatssekretär, vor
der Sitzung aufgeschrieben bekommt, auf welche wich-
tigen Punkte er in der Abteilungsleiterbesprechung zu
achten hat.

Ich frage Sie, Herr Minister: Was sind Sie eigentlich
für ein Minister, wenn Sie an einer Abteilungsleiterbe-
sprechung, in der der Börsenprospekt Thema ist, teilneh-
men und vorher nicht wissen, um was es dabei geht
– noch letzte Woche waren Sie im Ausschuss regelrecht
stolz darauf, dass Sie den Börsenprospekt nicht kennen –,
und wenn Sie dazu keine Leitungsvorlage haben? Was
machen Sie eigentlich in Abteilungsleiterbesprechun-
gen, Herr Tiefensee?

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


chauen Sie in Ihren SMS nach, ob Sie jemand gelobt
at und, wenn ja, wer? Was veranstalten Sie dort eigent-
ich?

Aus diesem Grund ziehen wir die Schlussfolgerung
es tut mir leid, dass ich sie Ihnen nicht ersparen kann –,

ass es nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder haben
ie gelogen, als es um die Frage ging, seit wann Sie den
örsenprospekt kennen und über die Bonuszahlungen
escheid wissen, oder Sie sind so unverschämt ahnungs-

os und unfähig, dass Sie nicht wissen, worauf es bei der
mtsführung konkret ankommt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


s soll übrigens auch welche geben, die eine Kombina-
ion von beiden Möglichkeiten, also lügen und ahnungs-
os sein, nicht ausschließen. Darüber will ich aber nicht
ichten.

Wir haben den Eindruck, dass Sie Ihr Amt nicht ein-
ach nur fahrlässig führen, sondern dass Sie mit grobem
orsatz lange gar nicht wissen wollten, was im Börsen-
rospekt steht und was es mit den Bonuszahlungen auf
ich hat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Tiefensee, wir haben die These, dass Sie es
ängst gewusst haben, dass es Sie aber nicht gestört hat.
afür spricht übrigens auch, dass Sie Ihren Staatssekre-

är, Herrn von Randow, noch am 2. Oktober 2008 damit
eauftragt haben, Sie auf einer Reise in die Vereinigten
rabischen Emirate zu vertreten, zu einem Zeitpunkt

lso, über den Sie uns später erzählt haben, dass das Ver-
rauensverhältnis da schon komplett gestört war. Das ist
uch eine gute Story: Er schickt ihn als Vertretung von
ich selber auf eine Dienstreise, erklärt aber hinterher,
ass das Vertrauensverhältnis da schon zerstört gewesen
ei.

Weil Sie so mit Staatssekretären umgehen, wie dies
urch dieses Beispiel gelehrt wird, wundert sich in die-
em Hause niemand mehr darüber, welch schlechten Ruf
ie auch im Verkehrsministerium haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


m zu wissen, dass das so ist, muss man ja nur einmal
ie Spitznamen recherchieren, die in Ihrem Hause für
ie kreiert worden sind.

Später haben Sie im Zuge der Finanzkrise gemerkt
das erklärt die ganze Show –, dass das Thema Bonus-

ahlungen und Gehälter eine große Rolle spielt, und Sie
aben sich gedacht, dass Sie einen populistischen Nut-
en für Ihr ansonsten angeschlagenes Image daraus zie-
en können.

Vor lauter Aufregung haben Sie den Börsengang im
usschuss dann ganz versenkt: Er findet nicht statt,






(A) )



(B) )


Fritz Kuhn
hurra; ich fühle mich bestätigt, ich habe die Boni abge-
schafft.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Das kommt mir so vor, als ob jemand ein ganzes Haus
zusammenhaut, um irgendwie mit einer Maus zurechtzu-
kommen, die ihn stört. Herr Minister, das ist aber keine
Amtsführung, sondern einfach kläglicher Populismus
und nichts sonst.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Herr Tiefensee, deswegen haben wir den Antrag der
FDP richtig gefunden und unterstützt. Dass es zwei gibt,
sei dahingestellt. Sie meinen das Gleiche. Was Sie nicht
nur in diesem Finale der letzten Wochen, sondern gene-
rell in den drei Jahren geliefert haben, ist nach unserer
Überzeugung peinlicher Murks und Mist. Um mit Max
Weber zu sprechen: Sie werden nicht aus Leidenschaft in
der Sache getrieben – in der Verkehrspolitik –, sondern
was Sie kennzeichnet, ist das, was Max Weber „sterile
Aufgeregtheit“ genannt hat. Ansonsten könnten Sie Ihr
wichtigstes Projekt dieser Legislaturperiode, den Bör-
sengang, nicht mir nichts, dir nichts in den Sand setzen
und abräumen und müssten Sie wissen, wie die Lage in
der Koalition bei diesem Thema tatsächlich ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen fordern wir Frau Merkel auf – der Antrag
geht ja an die Regierung –, dass sie Sie entlassen soll.
Ich verstehe die CDU/CSU, warum sie sich dabei so pas-
siv verhält, liebe Genossinnen und Genossen, nämlich
weil sie sich natürlich sagt: Ein dermaßen lausig schwa-
cher Minister ist im Wahljahr gut für uns.


(Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Das ist doch unglaublich!)


Ich kann aber nicht verstehen, mit welchem Grad der
Selbstverachtung Sie als SPD nach den eklatanten Ver-
fehlungen von Minister Tiefensee immer noch sagen,
wie toll er ist. Die Reden, die ich vorhin dazu gehört
habe, waren doch geradezu peinlich. Solange Sie nicht
bereit sind, einem Minister, der sein Amt nicht führen
kann, zu sagen, dass Sie einen anderen und besseren ha-
ben, werden Sie aus dem Problem, in dem die SPD ge-
rade steckt, nicht herauskommen. Das wollte ich Ihnen
zum Abschluss ins sozialdemokratische Stammbuch ge-
schrieben haben.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618709900

Das Wort hat der Kollege Dirk Fischer für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle en! Solche Anträge auf Rücktritt eines Ministers stellt an eigentlich erst dann, wenn es einem gelungen ist, hm ein Fehlverhalten nachzuweisen. (Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Dirk Fischer (CDU):
Rede ID: ID1618710000

Der vorliegende FDP-Antrag wurde aber bereits im
orfeld über die Presse angekündigt und ging schon am
. November 2008, also einen Tag vor der Sondersitzung
es Ausschusses, durch die FDP-Fraktion.


(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Unerhört!)


ie Grünen haben das hinterher abgeschrieben und sich
rangehängt.


(Dr. Andreas Scheuer [CDU/CSU]: So ein schlechter Stil!)


amit wird deutlich, dass die FDP mit der Sondersit-
ung gar kein wirkliches Informationsinteresse verbun-
en hat. Denn wenn Ihr Antrag der Aufklärung voraus-
ilte, dann kam es auf die Sitzung gar nicht mehr an.


(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Sondersitzung war von den Grünen beantragt!)


Ich bin in Sorge um das Rechtsstaatsverständnis der
DP.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Lachen bei der FDP)


enn eigentlich gilt in unserem Lande: Erst kommt die
erhandlung und dann das Urteil. Die FDP ist aber auf
em Wege, zuerst zu verurteilen und dann die Verhand-
ung zu führen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Ich muss allerdings feststellen:


(Patrick Döring [FDP]: Sie sind doch der beste Zeuge der Anklage!)


ie Ausschusssitzung ist zur Enttäuschung der Opposi-
ion jedenfalls nicht so verlaufen, dass damit Anträge
ieser Art legitimiert worden wären. Denn es ist der Op-
osition nicht gelungen – ich verstehe Ihren Frust da-
über –, Minister Tiefensee Widersprüche oder Fehlver-
alten nachzuweisen. Das haben Sie nicht geschafft.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618710100

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen

oppelin?


Dirk Fischer (CDU):
Rede ID: ID1618710200

Gleich. – Daher sind die vorliegenden Anträge unbe-

ründet und nachher in namentlicher Abstimmung abzu-
ehnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Christian Carstensen [SPD]: Herr Koppelin erklärt uns jetzt das Rechtsstaatsverständnis der FDP!)







(A) )



(B) )


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1618710300

Herr Kollege Fischer, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu

nehmen, dass nicht nur Ihr Ausschuss, sondern auch der
Haushaltsausschuss Minister Tiefensee fünf Stunden – mit
einer Unterbrechung – angehört hat, dass wir uns sehr
intensiv damit befasst haben und dass wir dann zusam-
men mit unseren Verkehrspolitikern festgestellt haben,
dass es mit diesem Verkehrsminister nicht mehr geht? Es
hat also eine weitere Ausschusssitzung stattgefunden,
für Sie vielleicht bedauerlicherweise vor Ihrer Sitzung.
Aber im Haushaltsausschuss hat der Minister, wie ge-
sagt, fünf Stunden – mit einer Unterbrechung – Rede
und Antwort gestanden. Jeder dort hatte den Eindruck:
Mit diesem Minister geht es wirklich nicht.


Dirk Fischer (CDU):
Rede ID: ID1618710400

Das ändert aber nichts an der zeitlichen Abfolge


(Patrick Döring [FDP]: Doch! – Jürgen Koppelin [FDP]: Es ist ein Tag vorher gewesen!)


– nämlich der Ankündigung in der Presse – und an der
Tatsache, dass unsere Verkehrspolitiker den Minister erst
am Mittwoch befragt haben. Es kann nur eine Sitzung
beurteilt werden, an der man teilgenommen hat. Deshalb
hätten die Kollegen der FDP nach dem Verlauf der Ver-
kehrsausschusssitzung eigentlich fordern müssen, dass
der Antrag zurückgezogen wird. Er ist völlig unbegrün-
det.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Patrick Döring [FDP]: Nein! Wahrlich nicht!)


Nach dem gesamten Geschehen wird Herr Minister
Tiefensee wissen, dass die Koordination und Kommuni-
kation besonders wichtiger Fragen im Ministerium zu
verbessern sind. Selbstverständlich stellen sich für uns
noch Fragen. Wenn der Bundesfinanzminister erklärt, er
habe aus den Medien von dem Sonderbonus erfahren, sie
seien bei der Festlegung der Privatisierungsregelungen
nicht vorgesehen gewesen und es werde eine solche Re-
gelung nicht geben, wenn es zu einem Börsengang kom-
men werde, dann stellt sich schon die Frage, ob Herr
Mehdorn, der Aufsichtsratsvorsitzende Müller oder Herr
von Randow sich vorsätzlich über diese Privatisierungs-
regelungen, die ihnen bekannt gewesen sein müssen,
hinweggesetzt haben.

Minister Tiefensee hat dem Staatssekretär von Ran-
dow nicht nur vorgeworfen, ihn Mitte September viel zu
spät informiert zu haben, sondern er hat ihm in einem In-
terview in der Bild-Zeitung auch vorgeworfen, ihn nicht
vor der entscheidenden Sitzung des Personalausschusses
am 24. Juni – also spätestens am 23. Juni – in dieser Sa-
che befragt und sie nicht mit ihm abgestimmt zu haben.
Auch nach meiner Einschätzung war die Entlassung des
Staatssekretärs deshalb unausweichlich.

Aber selbstverständlich ist auch das Verhalten von
Herrn Müller als Hauptvertrauensmann des Alleinaktio-
närs Bund im Aufsichtsrat ein Stück weit aufklärungsbe-
dürftig.

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(C (D (Patrick Döring [FDP]: Jetzt kommen wir der Sache näher!)


enn auf ihn muss sich der Alleinkapitaleigner in sol-
hen Fragen verlassen können.

Ich teile die Auffassung von Minister Tiefensee aus-
rücklich, dass die regulären Bonuszahlungen, die sich
m Unternehmenserfolg orientieren, ausreichend sind.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition,
esentlicher als eine Debatte über überflüssige, weil in-
altlich nicht legitimierte Anträge sind doch die positi-
en Entwicklungen für das deutsche und europäische Ei-
enbahnwesen: die wechselseitige Netzöffnung für den
üterverkehr ab 2007 und für den Personenfernverkehr

b 2010 in Europa – wir kommen also aus einer rein na-
ionalen zu einer europäischen Landkarte des Eisenbahn-
erkehrs – und die positive Umstrukturierung einer
ehördenbahn zu einer kunden- und wettbewerbsorien-

ierten DB AG mit allen positiven Leistungen und Ver-
iensten, die sich Herr Mehdorn dort unzweifelhaft er-
orben hat.

Nur daraus ergab sich die Chance, den Börsengang
orzubereiten, der bei einer besseren Lage der Finanz-
ärkte jederzeit in die Wege geleitet werden kann. In

iesem Zusammenhang ist eine Unternehmenskonfigu-
ation ordnungspolitisch richtig, in der Infrastruktur und
etriebsgesellschaften sauber getrennt werden: Infra-

truktur, Netz, Bahnhöfe und Energieversorgung verblei-
en dauerhaft zu 100 Prozent beim Staat.

Die Betriebe wurden schrittweise privatisiert, soweit
s die Unternehmensentwicklung einschließlich der Si-
herheit der Arbeitsplätze im Unternehmen und die Ent-
icklung des Wettbewerbsmarktes zulassen. In dieser
oche wurde eine Leistungs- und Finanzierungsverein-

arung vorgelegt, mit der die Steuerung und die Quali-
ätskontrolle bei der Verwendung öffentlicher Mittel ver-
essert werden. Das ist seit Jahrzehnten ein wirklicher
urchbruch, ein großer Fortschritt. Bei dem, was vorge-

egt wurde, handelt es sich um erstklassige Arbeit. Ich
rinnere zudem an die Erfolge der Bundesnetzagentur
ei der Begleitung des Wandels von einer Monopolland-
chaft hin zu einer Wettbewerbslandschaft.

Das alles sind große Erfolge. Die Große Koalition hat
n ihrer Verantwortung ab 2005 großartige Leistungen
rbracht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Oppo-
ition, darüber zu diskutieren, ist meines Erachtens alle-
al fruchtbarer, als über eigentlich überflüssige Show-

nträge zu debattieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618710500

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Uwe

eckmeyer.


(Beifall bei der SPD)



Uwe Beckmeyer (SPD):
Rede ID: ID1618710600

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

erren! Es geht um die Amtsführung des Bundesver-
ehrsministers. Wenn man hört, was die gesamte Oppo-






(A) )



(B) )


Uwe Beckmeyer
sition dazu zu sagen hat, dann stellt man fest, dass sie
ihre Missbilligung daraus ableitet, dass der Minister ge-
gen Bonuszahlungen bei der DB AG ist. Ich habe Sie im
Ausschuss gefragt, ob Sie für Bonuszahlungen bei der
DB AG sind. Ich habe festgestellt, dass auch Sie dage-
gen sind. Missbilligen Sie sich nun selbst?

Die Sozialdemokraten messen die Amtsführung eines
Ministers daran, welchen Auftrag er hat, wie seine Ar-
beit aussieht und welchen Erfolg er mit seiner Arbeit hat.
Das sind die Kriterien, an denen man die Amtsführung
eines Bundesministers messen sollte, und nicht an den
Dingen, die Sie vordergründig aufgezählt haben. Wie
sieht das Ergebnis, die Bilanz der Amtsführung des Bun-
desministers Wolfgang Tiefensee aus? Wir haben in den
vergangenen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland
festgestellt, dass die ökonomische Ausrichtung der Ver-
kehrspolitik viel stärker in den Vordergrund gerückt ist
als in der Zeit zuvor. Wir haben mit dem Masterplan Gü-
terverkehr und Logistik Verantwortung für ein Feld
übernommen – darum müssen wir uns besonders küm-
mern –, in dem 2,6 Millionen Arbeitnehmer in der Bun-
desrepublik Deutschland beschäftigt sind und das der
Transmissionsriemen für die Ökonomie dieser Republik
ist. Hier geht es um die Verantwortung für Hunderttau-
sende, wenn nicht gar für Millionen von Arbeitsplätzen
insgesamt.

Minister Tiefensee hat es geschafft, für 2009 einen
Haushalt mit einem absoluten Rekordvolumen durchzu-
setzen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesre-
publik Deutschland werden 11 Milliarden Euro für die
Verkehrsinfrastruktur ausgegeben. Wenn man sich die
Maßnahmen, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart ha-
ben, anschaut, stellt man fest, dass in den vergangenen
Jahren Punkt für Punkt und kontinuierlich an der Umset-
zung dieser Maßnahmen gearbeitet worden ist. Ich will
einige exemplarisch aufzählen. Nehmen wir als Beispiel
die Maut. Hier gab es heftige Kritik, aber es funktioniert.
Wir haben eine intensive Diskussion über das Mauthar-
monisierungsprogramm geführt. Inzwischen hat es ein
Ergebnis gezeitigt, sodass selbst die Verbände, die es
bisher kritisiert haben, einvernehmlich akzeptieren, dass
eine Mautharmonisierung mit einem Volumen von
600 Millionen Euro pro Jahr vereinbart wurde. Dies al-
les sind Punkte, die der Minister als Erfolge vorweisen
kann. Ich denke, die kann man nicht einfach unbeachtet
lassen.


(Beifall bei der SPD)


Ich möchte darüber hinaus sagen, dass wir das CO2-
Gebäudesanierungsprogramm in diesem Ministerium
entwickelt haben. Die parlamentarische Unterstützung
der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass dies ein Pro-
gramm ist, auf das wir vertrauen können, das enorme
Impulse in der Bundesrepublik Deutschland gesetzt hat,
das sich bewährt hat – ein Programm, von dem wir wis-
sen, dass es fortgesetzt werden muss, und das in einer
ganz entscheidenden Art und Weise Impulse für die wirt-
schaftliche Entwicklung des deutschen Mittelstands ge-
setzt hat. Dieses Programm hat sich bewährt, und ihm
wird inzwischen in anderen Staaten Europas nachgeei-
fert. Ich denke, das ist ein weiterer Meilenstein, den die

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(C (D rfolgreiche Politik in Deutschland in diesem Bereich orzuweisen hat. Wir haben mit den Investitionen in die Verkehrswege nd mit dem Beschluss über den Bundesverkehrswegelan in der vergangenen Legislaturperiode einen Marktein gesetzt. An den Maßnahmen arbeiten wir intensiv eiter. Das gilt für die Wasserstraßen, das gilt für die traßen, und das gilt für die Schiene. Ich glaube, dieses inisterium ist auf gutem Wege, alle die von uns erwar eten Maßnahmen umzusetzen. Das bedeutet, dass mit ehr Geld und mit einem klaren Konzept auch die Infra truktur in Deutschland noch weiter verbessert wird. Das inisterium ist dafür bestens aufgestellt, auch unter der ührung von Wolfgang Tiefensee. Weitere Beispiele. Wir haben uns gerade im Zusamenhang mit der Kontrolle der Deutschen Bahn AG in en vergangenen Wochen und Monaten damit beschäfigt, welche Form die Leistungsund Finanzierungsverinbarung für die vom Bund jährlich zur Verfügung getellten 2,5 Milliarden Euro für die Schiene haben soll. s ist gelungen, dem Hause nach intensiven Beratungen ine Leistungsund Finanzierungsvereinbarung vorzuleen. Wir werden sie im Ausschuss beraten. Wir haben ie Hoffnung und die Zuversicht, dass wir sie mit Wirung vom 1. Januar 2009 in Kraft setzen. Zum ersten al in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ach der Bahnreform von 1994 ist es gelungen, dass das arlament, also unser Haus mit seinen Ausschüssen, diekte Kontrollmöglichkeiten über das Geld bekommt, as wir der Bahn geben. Darüber hinaus ist es gelungen, ie Bahn zu verpflichten, eine zusätzliche Milliarde uro und weitere 500 Millionen Euro jährlich für den nterhalt der Schiene und für Investitionen bereitzustel en. In der Summe gehören – das will ich deutlich sagen – uftrag, Arbeit und Erfolg zusammen. Herr Bundesinister Wolfgang Tiefensee, ich kann Ihnen für die so ialdemokratische Fraktion sagen: Wir haben volles ertrauen in Ihre Amtsführung, und wir haben auch vol es Vertrauen in Ihre Arbeitsund Innovationskraft. Es ist vorhin davon gesprochen worden, dass wir bei er Bahn aufpassen müssen. Natürlich müssen wir bei er Bahn aufpassen. Mich ärgert natürlich auch die eine der andere öffentliche Aussage, die man hin und wieder esen kann, so die vom 10. November in der Frankfurter llgemeinen Zeitung, wonach der Bahnchef um Ölstaa en buhlt. So hieß es in der Überschrift. Wenn man den ext liest, dann steigt einem manchmal die Zornesröte ns Gesicht. ort wird geschrieben: Durch den Einstieg von privaten eldgebern will der Bahnchef vor allem seinen ehrgeizien weltweiten Expansionskurs finanzieren und den Ein Uwe Beckmeyer fluss des Staates zurückdrängen. – Im zweiten Satz heißt es: Vor allem Ölstaaten, Russlands Staatsbahn und Chinas Staatsfonds gelten in Konzernkreisen als erste Wahl für eine Beteiligung an der Bahn. So kann es nicht gehen. Man kann nicht den deutschen Staat als den bösen Staat bezeichnen, aber die autokratischen Systeme als die guten. Das passt irgendwie nicht zusammen. Darum Obacht auch an dieser Stelle. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall der Abg. Heidi Wright [SPD])





(A) )


(B) )


Wir werden hier genau aufpassen müssen. Wir haben
im Deutschen Bundestag den Börsengang der Bahn be-
schlossen. Dieser Beschluss gilt auch für die Linksfrak-
tion. Sie können ihn nicht ignorieren. Aber wir werden
aufzupassen haben, unter welchen Kautelen, unter wel-
chen Umständen, vor allem mit welchem Ergebnis die-
ser durchgesetzt wird. Das ist der entscheidende Punkt,
an dem wir uns zu orientieren haben.

Das Thema Börsengang und natürlich auch das
Thema Börsenprospekt sind spezielle Themen. Ich darf
für die SPD-Fraktion die Erwartung ausdrücken – wir
alle kennen den Börsenprospekt nicht; es ist auch auf-
grund der entsprechenden Vorbereitung eine lange ge-
heim gehaltene und uns nicht zugängliche Schrift, die
angeblich 600 Seiten umfasst –,


(Patrick Döring [FDP]: Ich habe daraus zitiert!)


dass mit diesem Börsengang nicht die Bahnpolitik, die
wir, der Deutsche Bundestag, durch Beschlüsse artiku-
liert und postuliert haben, untergraben wird.


(Patrick Döring [FDP]: Ich kann daraus zitieren, Herr Kollege!)


Dies ist nicht hinnehmbar. Die Ministerien, die darauf zu
achten haben, werden dies, bitte schön, genau beachten;
denn das entspricht der Grundlage der Verkehrspolitik,
der Bahnpolitik dieses Hauses. Darauf wird der Deut-
sche Bundestag mit Argusaugen schauen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618710700

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem Kol-

legen Enak Ferlemann das Wort gebe, möchte ich Sie
darüber informieren, dass auf der Tribüne Parlamen-
tarierinnen und Parlamentarier aus Afghanistan,
Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan,
Usbekistan und der Mongolei Platz genommen
haben. – Wir begrüßen Sie recht herzlich.


(Beifall)


Für die CDU/CSU-Fraktion hat als letzter Redner in
dieser Debatte der Kollege Enak Ferlemann das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und erren! Sehr verehrter Herr Minister Tiefensee, wer von ns beiden hätte gedacht, dass ich eines Tages der letzte edner in einer Debatte sein werde, in der es um Ihre ntlassung gehen soll. Auch ich hätte mir das vor einien Jahren nicht träumen lassen; aber so kommt es anchmal in der Politik. Man kann am Schluss dieser ebatte nur sagen: Die Anträge der Opposition sind eine umutung für die Große Koalition, für dieses Parlament. ie verehrte Opposition konnte sich noch nicht einmal inigen. Die Grünen konnten sich mit der FDP nicht auf inen gemeinsamen Antrag einigen. Deswegen hat die DP einen eigenen Antrag eingebracht. Die Grünen haen ebenfalls einen eigenen Antrag vorgelegt, der genau as Gleiche beinhaltet. Deswegen werden wir in wenien Minuten wahrscheinlich zweimal über das Gleiche bstimmen. (Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind mal wieder nicht auf der Höhe der Zeit!)

Enak Ferlemann (CDU):
Rede ID: ID1618710800

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


a man die Linken nicht mit ins Boot genommen hat,
aben sie noch eine Aktuelle Stunde beantragt. Bei al-
em geht es um dasselbe.

Man muss sich vor Augen führen, dass wir am Vor-
bend einer schweren Wirtschaftskrise stehen. Eine der
ösungen, da wieder herauszukommen und nicht noch

iefer hineinzurutschen, als wir es eh erwarten, sind In-
estitionen – ich sage sogar: massive Investitionen – in
ie Infrastruktur, insbesondere in die Verkehrsinfrastruk-
ur. Was hat die Große Koalition auf den Weg gebracht?
Milliarde Euro mehr aus dem Bundeshaushalt für

009, 1 Milliarde Euro zusätzlich für den Bundeshaus-
alt 2010, eine Erhöhung der Lkw-Maut, die noch ein-
al jedes Jahr 1 Milliarde Euro einspielt. Wir haben also

nnerhalb von zwei Jahren sage und schreibe 4 Milliar-
en Euro, die wir im Rahmen eines Sonderinfrastruktur-
rogramms ausgeben können. In dieser Situation ist es
ie Stunde der Verkehrspolitiker. Wir können in die
traße, in Schienenwege, Wasserwege, Flughäfen und
äfen investieren. Mancher sagt: Endlich! Andere sa-
en: Das kommt zu spät. – Aber es kommt, und ich
enke, es kommt zur rechten Zeit.

Sie muten uns hier eine Debatte über Personen zu,
ine Personaldebatte in einer Situation, in der wir zu-
ammenstehen müssen, um dieses Programm voranzu-
ringen, um hier in Deutschland Arbeitsplätze zu erhal-
en und zu sichern. Meine Fraktion erwartet von Ihnen,
ehr verehrter Herr Minister, dass wir jetzt zügig über
ie Investitionsprojekte entscheiden. Wir erwarten auch
das muten wir Ihnen wiederum zu –, dass Sie diese
rojekte in enger Abstimmung auch mit meiner Frak-

ion, der CDU/CSU, jetzt vorlegen und verankern.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Es darf nicht sein, dass hier jeder eine Wunschliste
orlegt, sei es von den Bundesländern, sei es von Minis-
ern, sei es von Fraktionsvorsitzenden. Nein, das muss






(A) )



(B) )


Enak Ferlemann
eng mit den Verkehrspolitikern abgesprochen werden,
damit die Projekte zügig und schnell umsetzbar sind.
Hier braucht es eine enge Kommunikation. Ich gehe da-
von aus, dass wir in dieser Liste auch PPP-Projekte fin-
den, weil diese besonders schnell und zügig umzusetzen
sind.

Angesichts des Anlasses sind die Maßnahmen, die die
FDP und die Grünen beantragt haben, geradezu lächer-
lich. Die Opposition ist heute leider wieder einmal
substanzielle Kritik schuldig geblieben. Ob der Minister
gut oder weniger gut ist, hat die SPD-Fraktion entschie-
den; er bleibt im Amt. Das gilt damit auch für die Große
Koalition. Letztlich hat der Wähler im September 2009
das Wort, weil dann auch über diese Dinge entschieden
wird. Wir lehnen die Anträge der Opposition heute ab.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618710900

Ich schließe die Aussprache.

Die Kollegin Renate Blank von der CDU/CSU-Frak-
tion hat eine Erklärung zur Abstimmung nach § 31 unse-
rer Geschäftsordnung abgegeben. Diese nehmen wir zu
Protokoll.1)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt,
über die beiden gleichlautenden und inhaltsgleichen An-
träge der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/10782
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-
sache 16/10918 in einer gemeinsamen namentlichen Ab-
stimmung abzustimmen. – Ich höre dazu keinen Wider-
spruch. Dann verfahren wir so.

Wir stimmen jetzt über die Anträge auf den Druck-
sachen 16/10782 und 16/10918 mit dem Titel „Missbilli-
gung der Amtsführung und Entlassung von Bundes-
minister Wolfgang Tiefensee“ ab. Die Fraktionen der
FDP und des Bündnisses 90/Die Grünen verlangen na-
mentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen
und Schriftführer, die dafür vorgesehenen Plätze einzu-
nehmen. – Sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer
an ihrem Platz? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Ab-
stimmung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftfüh-
rerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin-
nen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird
Ihnen später bekannt gegeben.2)

Wir setzen die Beratungen fort. Ich rufe die Tagesord-
nungspunkte 18 a bis 18 c auf:

1) Anlage 3
2) Ergebnis Seite 20028 C

(C (D a)

Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Aus-
schuss) zu dem Antrag der Bundesregierung

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deut-
scher Streitkräfte bei der Unterstützung der
gemeinsamen Reaktion auf terroristische
Angriffe gegen die USA auf Grundlage des
Artikels 51 der Satzung der Vereinten Natio-
nen und des Artikels 5 des Nordatlantikver-
trags sowie der Resolutionen 1368 (2001)

und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Ver-
einten Nationen

– Drucksachen 16/10720, 16/10824 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Eckart von Klaeden
Gert Weisskirchen (Wiesloch)

Dr. Werner Hoyer
Wolfgang Gehrcke
Kerstin Müller (Köln)



(8. Ausschuss)


– Drucksache 16/10915 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Herbert Frankenhauser
Lothar Mark
Jürgen Koppelin
Roland Claus
Omid Nouripour

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)

Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar
Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE

Keine deutsche Beteiligung an der Operation
Enduring Freedom in Afghanistan

– Drucksachen 16/6098, 16/7908 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Bernd Schmidbauer
Detlef Dzembritzki
Dr. Werner Hoyer
Monika Knoche
Kerstin Müller (Köln)


c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)

Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-
Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE

Keine deutschen Soldaten für eine schnelle
Eingreiftruppe zur Verfügung stellen –
Rechtswidrige Kriegshandlungen beenden

– Drucksachen 16/7890, 16/9710 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)

Markus Meckel






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
Dr. Werner Hoyer
Dr. Norman Paech
Kerstin Müller (Köln)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir fortfah-
ren können, muss ich Sie bitten, hier die notwendige
Aufmerksamkeit an den Tag zu legen oder, wenn Sie
sich an der folgenden Debatte nicht beteiligen können,
den Saal zu verlassen. – Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen auf der – von mir aus gesehen – rechten Seite, bitte
schenken Sie den gleich folgenden Rednerinnen und
Rednern die notwendige Aufmerksamkeit.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir über die Be-
schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
dem Antrag der Bundesregierung später namentlich ab-
stimmen werden.

Zu dem Antrag der Bundesregierung liegen je ein
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der
Fraktion Die Linke vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Walter Kolbow für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1618711000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem vorliegenden
Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der Ope-
rationen Enduring Freedom und Active Endeavour mit
großer Mehrheit zustimmen. Wir haben auch diesen
Auslandseinsatz gründlich und verantwortungsbewusst
beraten, auch außerhalb von Routine, und verbinden mit
dieser Zustimmung selbstverständlich unseren Dank an
die Soldatinnen und Soldaten, hier insbesondere der Ma-
rine, die in den Operationsgebieten einen verantwor-
tungsvollen, schweren, aber für uns wichtigen und er-
folgreichen Dienst absolvieren.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Das deutsche OEF-Mandat wird nur noch den mariti-
men Einsatz im Seeraum am Horn von Afrika umfassen,
wobei „nur noch“ eine rhetorische, keine qualitative Ein-
schränkung ist; denn die Aufgabe bleibt schwierig. Das
bedeutet, dass der mandatierte Einsatzraum den tatsäch-
lichen Erfordernissen angepasst und im Ergebnis erheb-
lich eingegrenzt wird. Das bedeutet weiter, dass das
deutsche militärische Engagement in Afghanistan nun-
mehr ausschließlich unter dem ISAF-Mandat stattfindet.
Für meine Fraktion begrüße ich ausdrücklich, dass dies
die Bundesregierung so entschieden und so auch in den
Antrag geschrieben hat.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Herr Außenminister, wir danken Ihnen für diese Initia-
tive und auch Ihnen, Herr Bundesverteidigungsminister,
dafür, dass Sie in die Konzeption das aufgenommen ha-
ben, was politisch wichtig und richtig für die Zukunft ist.

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(C (D (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich denke, dass die Herausnahme der KSK-Kompo-
ente auch im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
st. Das Parlament will und kann ja in keiner Weise Vor-
atsbeschlüsse treffen. Wir Abgeordnete haben nicht nur
as Recht, sondern auch die Pflicht, die Umstände zu
ennen, unter denen bewaffnete Einsätze unserer Streit-
räfte stattfinden sollen.

Die Operationen Enduring Freedom und Active En-
eavour haben weiterhin zum Ziel, Führungs- und Aus-
ildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten,
erroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor
ericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unter-

tützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten.

Das inhaltlich veränderte Mandat, das wir bis Dezember
009 erteilen und dessen weitere Beratung dann aus-
chließlich in den Händen des neuen Deutschen Bundesta-
es liegen wird, hat auch, wie wir wissen, Konsequenzen
ür den Personalumfang. Die Reduzierung des Kontin-
ents von 1 400 auf 800 Soldatinnen und Soldaten ist an-
esichts des Verzichts auf die Landkomponente mehr als
ertretbar. Es kann so auch von einer Unterteilung der
andatierten Personalobergrenze abgesehen werden.

Ich füge hinzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass
it einer Personalobergrenze von 800 Soldatinnen und
oldaten Deutschland weiterhin in der Lage ist, das er-
orderliche Fähigkeitsprofil für den Antiterroreinsatz am
orn von Afrika und im Mittelmeerraum abzubilden.
iese Obergrenze zeigt einerseits auf, wie viele Kräfte
otwendig sind, um hinreichend flexibel sowie ange-
asst an die Lage und den Auftrag operieren zu können.
ie demonstriert aber auch andererseits unseren Partnern
as bündnisgerechte militärische Engagement Deutsch-
ands bei der Bekämpfung des internationalen Terroris-
us.

Ich denke, es ist wichtig, weil in diesem Zusammen-
ang auch Rechtsfragen aufgeworfen werden, deutlich
u machen, dass durch den Einsatz von See-/Seeluft-
treitkräften den Terroristen am Horn von Afrika der Zu-
ang zu Rückzugs- und Aktionsräumen und die Nutzung
otenzieller Verbindungswege zu terroristischen Struk-
uren auf der arabischen Halbinsel erschwert werden und
ass gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz dieser für den
elthandel strategisch so wichtigen Seepassage vor ter-

oristischen Angriffen geleistet wird. Die gleiche Wir-
ung erzielen die NATO-See-/Seeluftstreitkräfte im Mit-
elmeer im Rahmen der Operation Active Endeavour.

Meine Damen und Herren, es wird teilweise kritisch
etrachtet, ob Art. 51 der UN-Charta, der das Recht auf
ndividuelle und kollektive Selbstverteidigung ein-
äumt, eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Opera-
ion Enduring Freedom darstellt. Es wird die Frage ge-
tellt, ob dieses Recht noch sieben Jahre nach dem
uslösenden bewaffneten Angriff, der mit den Anschlä-
en in New York und Washington am 11. September
001 begonnen hat, anwendbar ist.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist nicht!)







(A) )



(B) )


Walter Kolbow

al-Qaida-Stützpunkte entzogen und Rückzugsgebiete sung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee“ bekannt:
Schauen wir in den Jemen. Ich komme gerade aus Sy-
rien zurück und habe den Platz gesehen, wo
17 Menschen auf tragische Weise durch einen Spreng-
stoffanschlag ihr Leben verloren haben, wo also auch ein
terroristisches Netzwerk tätig gewesen ist. Ich bin der

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1)

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 572;
davon

ja: 156
nein: 414
enthalten: 2

Ja

SPD

Renate Gradistanac

FDP

Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)

Uwe Barth
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff

Horst Friedrich (Bayreuth)

Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Christel Happach-Kasan
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger
Michael Link (Heilbronn)

Markus Löning
Dr. Erwin Lotter
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel

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E

(D en teilgenommen. Mit Ja haben 156 gestimmt, mit Nein aben 414 gestimmt, 2 Kolleginnen oder Kollegen haben ich enthalten. Die Anträge sind damit abgelehnt.1)


Anlagen 3 und 4

ans-Joachim Otto

(Frankfurt)

etlef Parr
ornelia Pieper
isela Piltz
rank Schäffler
r. Konrad Schily
arina Schuster
r. Hermann Otto Solms
r. Rainer Stinner
arl-Ludwig Thiele
lorian Toncar
r. Daniel Volk
hristoph Waitz
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)


IE LINKE

üseyin-Kenan Aydin
r. Dietmar Bartsch
arin Binder
r. Lothar Bisky
eidrun Bluhm
va Bulling-Schröter

Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte
Katrin Kunert
Oskar Lafontaine
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
verwehrt werden. An der Abstimmung haben 572 Kolleginnen und Kolle-
Bereits im letzten Jahr haben w
sionen geführt. Die FDP-Bund
in ihrem Entschließungsantrag
ander.

Es gilt festzuhalten, dass
11. September 2001 weitere
Welt bis in die jüngste Zeit folg
Zusammenarbeit unserer Sich
glücklicherweise eine Reihe v
im Vorfeld verhindert werden. D
nalen Terrorismus und von te
ist von daher immer noch nich
nale Terrorismus stellt leider n
ernde Gefahr dar.


(Beifall bei Abgeordnet Wir teilen die herrschende Re Angriff so lange als andauernd bis eine nachhaltige Zerschlagu ren erreicht wurde, sodass ein schläge vom 11. September 20 geschlossen werden kann. (Jürgen Trittin [BÜNDN NEN]: Abente Wichtige Voraussetzung hierfü ir hier intensive Diskusestagsfraktion setzt sich auch kurz damit ausein den Anschlägen vom Terroranschläge in aller ten. Durch eine intensive erheitsbehörden konnte on weiteren Anschlägen ie Gefahr des internatio rroristischen Anschlägen t gebannt. Der internatioach wie vor eine andau en der CDU/CSU)


chtsauffassung, dass der
betrachtet werden muss,
ng der al-Qaida-Struktu-

e Wiederholung der An-
01 nach Möglichkeit aus-

IS 90/DIE GRÜ-
uerlich!)

r ist weiterhin, dass der

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uffassung, dass diese andauer
urch Präsenz eingehegt werd
errscht werden kann.

Das Selbstverteidigungsrech
ölkerrechtliche Grundlage fü
eurteilung der Sach- und Rec

ernationalen Gemeinschaft get
utionen des UN-Sicherheitsrat
ie Operation Enduring Freedo

Ich denke, dies rechtfertigt, d
u einer Zustimmung zu veran
ur Fortsetzung des Mandates O
om.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD un Vizepräsidentin Petra Pau Liebe Kolleginnen und Koll u Tagesordnungspunkt 17 sowi as von den Schriftführerinnen elte Ergebnis der namentlich nträge der Fraktion der FDP en auf den Drucksachen 16/1 em Titel „Missbilligung der A (Cnde Gefahr präventiv und en muss, damit sie be t war und ist bis heute die r diese Operation. Diese htslage wird von der ineilt; in den letzten Resos zur ISAF-Mission wird m ausdrücklich erwähnt. en Deutschen Bundestag lassen, zur Zustimmung peration Enduring Free d der CDU/CSU)


:
egen, ich komme zurück
e Zusatzpunkt 7 und gebe
und Schriftführern ermit-
en Abstimmung über die
und Bündnis 90/Die Grü-
0782 und 16/10918 mit
mtsführung und Entlas-






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Petra Pau
Bodo Ramelow
Elke Reinke
Paul Schäfer (Köln)

Volker Schneider


(Saarbrücken)

Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich

BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Cornelia Behm
Birgitt Bender
Alexander Bonde
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Dr. Uschi Eid
Hans Josef Fell
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Winfried Hermann
Peter Hettlich
Priska Hinz (Herborn)

Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Thilo Hoppe
Ute Koczy
Sylvia Kotting-Uhl
Fritz Kuhn
Renate Künast
Undine Kurth (Quedlinburg)

Markus Kurth
Monika Lazar
Anna Lührmann
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei
Omid Nouripour
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)

Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Irmingard Schewe-Gerigk
Dr. Gerhard Schick
Grietje Staffelt
Rainder Steenblock
Silke Stokar von Neuforn
Dr. Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Jürgen Trittin

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osef Philip Winkler

aktionslose Abgeordnete

enry Nitzsche
ert Winkelmeier

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DU/CSU

lrich Adam
se Aigner
eter Albach
eter Altmaier
orothee Bär
homas Bareiß
orbert Barthle
r. Wolf Bauer
ünter Baumann
rnst-Reinhard Beck

(Reutlingen)


eronika Bellmann
r. Christoph Bergner
tto Bernhardt
lemens Binninger
enate Blank
eter Bleser
ntje Blumenthal
r. Maria Böhmer

ochen Borchert
olfgang Börnsen

(Bönstrup)

olfgang Bosbach
laus Brähmig
elmut Brandt
r. Ralf Brauksiepe
onika Brüning
ajus Caesar
itta Connemann
eo Dautzenberg
ubert Deittert
lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött
aria Eichhorn
r. Stephan Eisel
nke Eymer (Lübeck)

se Falk
r. Hans Georg Faust
nak Ferlemann
grid Fischbach
artwig Fischer (Göttingen)

irk Fischer (Hamburg)


(KarlsruheLand)

r. Maria Flachsbarth
laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


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ochen-Konrad Fromme
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
r. Jürgen Gehb
orbert Geis
berhard Gienger

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einhard Grindel
ichael Grosse-Brömer
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onika Grütters
r. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
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olger Haibach
erda Hasselfeldt
rsula Heinen
da Carmen Freia Heller
ichael Hennrich
ernd Heynemann
rnst Hinsken
hristian Hirte
obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
usanne Jaffke-Witt
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
ckart von Klaeden
ürgen Klimke
ulia Klöckner
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ristina Köhler (Wiesbaden)

anfred Kolbe
orbert Königshofen
r. Rolf Koschorrek
artmut Koschyk
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ichael Kretschmer
r. Günter Krings
r. Martina Krogmann
r. Hermann Kues
r. Karl Lamers (Heidelberg)

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r. Norbert Lammert
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atharina Landgraf
r. Max Lehmer
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olfgang Meckelburg

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(C (D r. Michael Meister r. Angela Merkel aurenz Meyer aria Michalk r. h. c. Hans Michelbach hilipp Mißfelder r. Eva Möllring arlene Mortler tefan Müller r. Gerd Müller ernd Neumann ichaela Noll r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla uprecht Polenz aniela Raab homas Rachel r. Peter Ramsauer eter Rauen ckhardt Rehberg atherina Reiche laus Riegert r. Heinz Riesenhuber ranz Romer ohannes Röring urt J. Rossmanith r. Norbert Röttgen r. Christian Ruck lbert Rupprecht eter Rzepka nita Schäfer ermann-Josef Scharf r. Wolfgang Schäuble artmut Schauerte r. Annette Schavan r. Andreas Scheuer arl Schiewerling orbert Schindler eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer hristian Schmidt ndreas Schmidt go Schmitt r. Andreas Schockenhoff r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer ilhelm Josef Sebastian urt Segner arion Seib ernd Siebert homas Silberhorn ens Spahn rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ero Storjohann ndreas Storm ax Straubinger atthäus Strebl homas Strobl Vizepräsidentin Petra Pau Lena Strothmann Michael Stübgen Hans Peter Thul Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Karin Kortmann Rolf Kramer Anette Kramme Ernst Kranz Volker Kröning Heinz Schmitt Carsten Schneider Ottmar Schreiner Reinhard Schultz Volkmar Uwe Vogel Andrea Astrid Voßhoff Gerhard Wächter Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg Peter Weiß Gerald Weiß Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Anette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Willy Wimmer Elisabeth Winkelmeier Becker Dagmar Wöhrl Wolfgang Zöller Willi Zylajew SPD Dr. Lale Akgün Gregor Amann Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Sören Bartol Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Dr. Axel Berg Ute Berg Petra Bierwirth Lothar Binding Volker Blumentritt Kurt Bodewig Clemens Bollen Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann Edelgard Bulmahn Marco Bülow Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Peter Danckert D S S H P E G R G D P S Ir G A D M K G A W W H B K A M H D R D G P G S P G Ir F E K C B J J J U D U C H A D W F etlef Dzembritzki ebastian Edathy iegmund Ehrmann ans Eichel etra Ernstberger lke Ferner abriele Fograscher ainer Fornahl abriele Frechen agmar Freitag eter Friedrich igmar Gabriel is Gleicke ünter Gloser ngelika Graf ieter Grasedieck onika Griefahn erstin Griese abriele Groneberg chim Großmann olfgang Grotthaus olfgang Gunkel ans-Joachim Hacker ettina Hagedorn laus Hagemann lfred Hartenbach ichael Hartmann ubertus Heil r. Reinhold Hemker olf Hempelmann r. Barbara Hendricks ustav Herzog etra Heß abriele Hiller-Ohm tephan Hilsberg etra Hinz erd Höfer is Hoffmann rank Hofmann ike Hovermann laas Hübner hristel Humme runhilde Irber ohannes Jung osip Juratovic ohannes Kahrs lrich Kasparick r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber hristian Kleiminger ans-Ulrich Klose strid Klug r. Bärbel Kofler alter Kolbow ritz Rudolf Körper D H U D C C W H G D L C K H M P U D U M D M F D A T H H J J C D F D M M G D C S R D K M O M A A B D M U S D r. Hans-Ulrich Krüger elga Kühn-Mengel te Kumpf r. Uwe Küster hristine Lambrecht hristian Lange altraud Lehn elga Lopez abriele Lösekrug-Möller irk Manzewski othar Mark aren Marks atja Mast ilde Mattheis arkus Meckel etra Merkel lrike Merten r. Matthias Miersch rsula Mogg arko Mühlstein etlef Müller ichael Müller ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt E D D R R W D J D D A L R C D J D J J D J F R S J D H A P G G D L D A H D E W H U M B E C C F H (D wald Schurer r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ieter Steinecke ndreas Steppuhn udwig Stiegler olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker r. Rainer Tabillion örg Tauss ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes üdiger Veit imone Violka örg Vogelsänger r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel etra Weis unter Weißgerber ert Weisskirchen r. Rainer Wend ydia Westrich r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba altraud Wolff eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries nthalten DU/CSU arsten Müller DP einz-Peter Haustein Arnold Vaatz Garrelt Duin A ngelika Krüger-Leißner Swen Schulz Vizepräsidentin Petra Pau (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)





(A) (C)


(B) )


(Everswinkel)


(Hildesheim)


(Wackernheim)


(Tuchenbach)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


(Braunschweig)





(A) )


(B) )


Wir kehren nun zurück zu Tagesordnungspunkt 18.
Das Wort hat der Kollege Dr. Werner Hoyer für die
FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Werner Hoyer (FDP):
Rede ID: ID1618711100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die FDP-Bundestagsfraktion wird dem Antrag der Bun-
desregierung zustimmen. Meine Kollegin Birgit
Homburger und mein Kollege Rainer Stinner haben dies
in der vergangenen Woche ausführlich begründet. Ich
will das jetzt nicht wiederholen, sondern mich auf einige
wenige Punkte konzentrieren.

Sie haben auch unsere Bedenken vorgetragen; Herr
Kollege Kolbow ist darauf eingegangen. Auch wir sind
der Auffassung, dass die völkerrechtlichen und verfas-
sungsrechtlichen Grundlagen ausreichend sind; aber
man wird sie nicht unendlich dehnen können. Man kann
sich nicht ewig auf einen Ausnahmetatbestand berufen.
Deshalb wird man an dieser Baustelle weiterarbeiten
müssen. Ein Ausnahmetatbestand ist es nämlich, wenn
wir uns auf Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen
berufen. Es würde auch keinen Sinn machen, eine Über-
dehnung vorzunehmen, weil man damit das kollektive
Selbstverteidigungsrecht im Sinne der Charta der Ver-
einten Nationen auf Dauer entwerten würde.

Wir sehen zudem die Schwierigkeit, dass es bislang
nicht gelungen ist, international eine verbindliche Defi-
nition des Begriffs Terrorismus herbeizuführen. Das öff-
net dem Missbrauch Tür und Tor. Es ist ein ziemlich un-
erträglicher Zustand, dass sich jedes Regime dieser Welt
auf das Argument der Terrorismusbekämpfung stützen
kann, nur um damit schlicht und ergreifend Rechtsver-
stöße kaschieren zu wollen.


(Beifall bei der FDP)


Mein Kollege Stinner hat in der vergangenen Woche
ausführlich dargestellt, dass wir Abgrenzungsprobleme
haben. Das betrifft insbesondere die bizarre Debatte über
die Rechtsgrundlagen der Pirateriebekämpfung. Wir
müssen aufpassen, dass wir uns als Deutsche nicht vor
der Welt bis auf die Knochen blamieren, zum Beispiel
dann, wenn wir nicht handlungsfähig sind, wenn es da-
rum geht, Lebensmitteltransporte der Vereinten Natio-
nen in Länder der größten Not von uns aus nicht gegen
Piraten schützen zu können.

Wir stimmen übrigens auch deshalb zu, weil wir in
dieser Zeit nicht ein falsches Signal aussenden wollen und
weil dieses OEF-Mandat auch ein Übergangsmandat ist.
Wir sind davon überzeugt, dass der Amtswechsel im
Weißen Haus die Chance einer Bestandsaufnahme und
einer kritischen Revision unserer gemeinsamen Anstren-
gungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus
und beim Aufbau Afghanistans bringen wird. Diese
Chance sollten wir entschlossen ergreifen.

Wir sollten nicht kleinmütig die Debatte darauf redu-
zieren, welche Erwartungen die amerikanischen Freunde

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(C (D m Hinblick auf die Bereitstellung von Bundeswehrsolaten haben. Der Bundesverteidigungsminister beantortet nach meiner Auffassung ständig Fragen, die keier stellt – zumindest jetzt nicht und nicht so simpel. Ich fürchte, die Bundesregierung ist nicht wirklich orbereitet auf die großen Veränderungen, die sich in merika und von Amerika ausgehend jetzt vollziehen erden. Die Zeitenwende, die wir in Amerika beobach en, und die Paradigmenwechsel, die sich daraus für die merikanische Außenpolitik und damit für die Weltpoliik abzeichnen, sind in vielen Köpfen in Berlin noch icht angekommen. Diese werden in ministerialer Rouine sträflich unterschätzt. Für die Regierung Obama wird der Kampf gegen den nternationalen Terrorismus und der Aufbau Afghanisans natürlich eine ganz große Bedeutung haben – übriens auch für uns. Aber klug, wie Senator Obama, Senaor Biden und ihre exzellenten Berater nun einmal sind, erden sie sehr sorgfältig analysieren, bevor sie neu jus ieren. Sie werden verhindern wollen, dass nach dem – für ie USA übrigens auch ökonomischen – Desaster durch en Irakkrieg in Afghanistan eine ähnliche Mission Imossible definiert wird, die sie von ihrer Hauptaufgabe, ie sie mit ihrer neuen Administration werden bewältigen üssen, ablenkt und die sie politisch wie ökonomisch berlastet. Amerika muss nämlich in den nächsten Jahren nd Jahrzehnten gigantische Herausforderungen im Inern meistern. Sie werden Afghanistan einordnen in den Gesamtontext ihrer Neudefinition amerikanischer Außenpoliik. Deshalb besteht für Deutschland und Europa jetzt ie einmalige Chance, gemeinsam mit unserem amerikaischen Partner die Ziele präzise zu definieren, die wir ei der Terrorismusbekämpfung und konkret beim Aufau Afghanistans haben. Daraus sind gegebenenfalls eränderte Zielerreichungsstrategien abzuleiten. Es ist ach meiner Einschätzung ein gutes Zeichen, dass Ameika wegkommt von der Definition unrealistischer Ziele. Es ist zu begrüßen, dass sich die amerikanische Reierung keine Kontaktsperre auferlegen will, wenn aus em Kreise der Taliban versöhnungsbereite Persönlicheiten zum Dialog bereit sein sollten. Wir sollten sehr egrüßen, dass die USA offenbar in den Dialog mit den achbarn Afghanistans eintreten wollen; denn wir weren dieses Problem nur mithilfe regionaler Zusammenrbeit in den Griff bekommen. Die Chance, China und ussland, Indien und Pakistan und nicht zuletzt den Iran n eine Problemlösung einzubeziehen, dürfte für die Reierung Obama größer sein als für die Regierungen daor. Das ist sehr ermutigend. In der NATO haben wir das präzise Setzen von Zielen nd das Erarbeiten von Zielerreichungsstrategien sträfich vernachlässigt. Es wird zwar wie zuletzt auf der TA-Tagung diese Woche in Berlin gebetsmühlenhaft iederholt, dass wir diese Ziele nicht allein militärisch rreichen können. Aber wenn es dann um die Verzahung der militärischen und der nichtmilitärischen Antrengungen in der NATO geht, kommt nichts. Der Dr. Werner Hoyer NATO-Generalsekretär wiederum wird nicht müde, zu betonen, dass die NATO keine Entwicklungsagentur ist. Das behauptet auch keiner. Aber die Koordination unserer militärischen und nichtmilitärischen Bemühungen ist überfällig. Amerika besinnt sich auf seine besten Tugenden. Es knüpft bewusst an die Traditionen und Werte an, die uns mit Amerika verbunden haben und die für uns in Deutschland nach der Nazibarbarei den Leuchtturm der Freiheit, nämlich Amerika, so attraktiv gemacht haben: Rechtsstaat, Toleranz, Demokratie und Würde des Menschen, Rückbesinnung auf die Aufklärung, Versöhnung von Glauben und Vernunft, Respekt vor den Ergebnissen der naturwissenschaftlichen Forschung. Das sind doch genau die Kernelemente, die das zusammenhalten, was wir gemeinhin den Westen nennen – nicht eine geografische Definition, sondern ein geistiges Fundament. Die Terrorangriffe vom 11. September, die zu OEF geführt haben, waren doch Angriffe auf dieses Fundament, auf diese freiheitliche westliche Lebensform. Beklagenswerterweise haben die Glaubwürdigkeit und die Attraktivität dieses Wertefundamentes in der Folge des 11. September schwer gelitten. Man denke an die Bilder von Abu Ghureib und Guantánamo Bay, die heute das Image Amerikas in der Welt vielleicht mehr prägen als die Freiheitsstatue. Die neue amerikanische Regierung will offensichtlich die Glaubwürdigkeit und Attraktivität der Fundamente des Westens wiederherstellen. Daran müssen sich die kritische Bestandsaufnahme und die kritische Revision unserer Anstrengungen im Zusammenhang mit Afghanistan und der Bekämpfung des Terrorismus messen lassen. Präsident Obama wird – da bin ich ganz sicher – seine Hand ausstrecken. Wir sollten sie beherzt ergreifen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618711200

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege

Eckart von Klaeden das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1618711300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolle-

gen! Kollege Werner Hoyer hat die Debatte um die Ver-
längerung des OEF-Mandates genutzt, grundlegend zu
den Fragen der transatlantischen Beziehungen Stellung
zu nehmen. Ich möchte an das anknüpfen, was Kollege
Kolbow ausgeführt hat, an Fragen des Mandates, will
aber schon jetzt auf meine Rede in der Haushaltsdebatte
verweisen,


(Walter Kolbow [SPD]: Sehr gut!)


in der ich die Aspekte aufgreifen werde, die Sie, Herr
Kollege Hoyer, hier angesprochen haben.


(Zuruf: Ist das eine Drohung?)



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(C (D Ob Sie das als Drohung empfinden oder nicht, bleibt hnen überlassen. Ich hoffe jedenfalls, dass es Sie unteralten wird. Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, noch etas zur Rechtsfrage zu sagen, weil ja die Rechtsgrund age der Operation Enduring Freedom immer wieder diekt oder indirekt infrage gestellt wird und weil nach einem Eindruck bei manchem die Vorstellung vor errscht, dass die Legitimation aus der Charta der Verinten Nationen dann am höchsten ist, wenn es eine Reolution des Sicherheitsrates gibt. Diese Rechtsansicht st falsch; denn die höchste Legitimation ergibt sich un ittelbar aus der UN-Charta, nämlich aus Art. 51, in em es um das Recht auf Selbstverteidigung geht. Dass ieses Recht zur kollektiven Selbstverteidigung im Hinlick auf OEF auch vom Sicherheitsrat anerkannt wird, st in verschiedenen Resolutionen deutlich geworden. ies sind zum einen aus dem Jahr 2001 die Resolution 368 vom 12. September und die Resolution 1373. Zum nderen hat der UN-Sicherheitsrat selbst in diesem Jahr och einmal ausdrücklich auf das kollektive Recht zur elbstverteidigung im Rahmen der Operation Enduring reedom hingewiesen, nämlich in der Resolution 1833. Es ist eine paradoxe Situation: Die Arbeit unserer Siherheitsorgane hat dazu geführt – man muss hinzufüen, dass uns auch das Glück hold gewesen ist –, dass ir in Deutschland erfreulicherweise keine großen Ter oranschläge haben erleiden müssen. Das führt bei dem inen oder anderen dazu, dass er glaubt, die Gefahr urch den internationalen Terrorismus sei für uns nicht ehr gegenwärtig. Das wiederum führt zu dem Trug chluss der Infragestellung der völkerrechtlichen Grundagen. Aber wenn man sich einmal die Zahlen allein dieses nd des letzten Jahres vergegenwärtigt, dann muss man edauerlicherweise feststellen, dass die Gefahr des interationalen Terrorismus nichts von ihrer Intensität verloen hat. Die Zahl der weltweiten Terroranschläge blieb 007 mit 15 000 auf dem Niveau des Vorjahres 2006. ie Zahl der Todesopfer stieg noch einmal um 10 Pro ent an. Wenn man Entführte und Verwundete hinzuählt, dann hat es allein im Jahr 2007 70 000 Opfer urch den internationalen Terrorismus gegeben. Es ist uns nach den Anschlägen in Schottland im Juni 007 erfreulicherweise gelungen, die Zahl der Anchläge in Europa zu vermindern. Es ist auch gelungen, ass Afghanistan heute keine Brutstätte und kein Rückugsraum mehr für den internationalen Terrorismus ist. ber wir wissen, dass sich die Gefahr verlagert hat und ass heute insbesondere die FATAs, die Grenzregion wischen Pakistan und Afghanistan, dieser Rückzugsaum und diese Brutstätte sind. Wenn wir heute über die Region des Mittelmeers und es Horns von Afrika sprechen, so wenden wir uns einer nderen Weltregion zu, die nicht in der gleichen Intensiät – aber fast genauso – ein solcher Rückzugsraum für en internationalen Terrorismus ist, nämlich dem Operaionsgebiet der Operation Enduring Freedom. Aufgabe er Bundeswehr, der Marine, ist es, dort mit unseren artnern den Terrorismus und seine Verbindungslinien, Eckart von Klaeden seine Kommunikationsund Nachschubwege an der Quelle zu bekämpfen. An dieser Operation beteiligen sich nicht nur westliche Länder; dazu gehören vielmehr auch Schiffe aus Australien und sogar aus Pakistan. Wer unterstellt, das sei eine Operation des Westens gegen den Mittleren Osten oder gar eine Operation der westlichen gegen die islamische Welt, der ist schief gewickelt. Nahezu alle Staaten dieser Region haben ein großes Terrorproblem. Laut der Datenbank des amerikanischen National Counterterrorism Center gab es 2007 in diesen Ländern nicht weniger als 512 terroristische Angriffe, bei denen 1 369 Menschen getötet, 1 897 verwundet und 151 entführt wurden. Zentrum des Terrorismus in dieser Region ist Somalia, ein Land, das de facto aufgehört hat, als Staat zu existieren, und seit langem das ist, was man einen Failed State nennt. Es ist richtig, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Region alles tun müssen, um die Lebenssituation der Somalierinnen und Somalier zu verbessern, insbesondere durch den Aufbau staatlicher Strukturen. Das wird aber nicht gelingen, wenn man den Terror in der Region nicht bekämpft und nicht versucht, ihn einzudämmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)





(A) )


(B) )


Von den genannten 512 Terroranschlägen in der Re-
gion wurden 413 in Somalia und 45 im Nachbarland Ke-
nia verübt, das seit dem Anschlag von al-Qaida auf die
amerikanische Botschaft in Nairobi im August 1998 nur
selten mit Terrorismus in Verbindung gebracht worden
ist. Vor zwei Wochen drohte der Führer der somalischen
Al-Shabaab-Bewegung Kenia mit einem Dschihad, falls
das Land nicht damit aufhöre, die Streitkräfte der soma-
lischen Übergangsregierung auszubilden. Das ist also
eine ähnliche Konfliktlage wie die, die wir in Afghanis-
tan beobachten können, wo radikale Taliban versuchen,
den Aufbau staatlicher Strukturen in Afghanistan zu ver-
hindern. Ähnliche Drohungen wurden gegen Uganda
und gegen westliche Einrichtungen in der Region ausge-
sprochen. Kenia und Uganda leisten einen konstruktiven
Beitrag in dem mühseligen Prozess, die Lage in Somalia
zu stabilisieren.

Wenn wir in den Sudan schauen – wir haben unter an-
deren Vorzeichen häufig über die Lage in diesem Land
gesprochen –, müssen wir feststellen, dass dort allein
2007 68 Terroranschläge verübt worden sind.

Die Anrainerstaaten des Einsatzes der Marine, Äthio-
pien, Eritrea, Jemen und Saudi-Arabien, sind ebenfalls
Opfer terroristischer Anschläge. Insbesondere das See-
gebiet zwischen dem Jemen und Somalia ist von größter
Bedeutung für die Unterbindung der Kommunikation
zwischen den auf der arabischen Halbinsel und den auf
dem afrikanischen Kontinent operierenden Terroristen.

Allein ein Blick auf die Karte – das ist mein letzter
Satz, Frau Präsidentin – und die Gefahren, die unter an-
derem in Algerien entstehen und auch uns drohen kön-
nen, zeigen, dass die Gefahr des internationalen Terroris-
mus nach wie vor gegenwärtig ist und es nicht nur
unsere Aufgabe, sondern auch unsere Pflicht ist, ihn zur

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(C (D icherheit unserer eigenen Bürger an der Wurzel zu beämpfen. Dazu leistet die Operation Enduring Freedom inen unverzichtbaren Beitrag. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618711400

Nächste Rednerin ist die Kollegin Monika Knoche für

ie Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Monika Knoche (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618711500

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren und

amen! Die USA haben einen neuen Präsidenten.
arack Obama steht für eine große Hoffnung. Endlich
aben die Vereinigten Staaten die Chance, einen Weg
us dem Bush-Desaster zu finden. Vor allem den Afro-
merikanern und den Hispanos ist dafür zu danken, dass
ie das demokratische System genutzt haben, um
ummheit, Dreistigkeit und Demokratievergessenheit in
ie Vergangenheit zu schicken. Wir gratulieren dem
merikanischen Volk.

Obama verspricht, das dunkelste Kapitel republikani-
cher Rechtsbeugung zu beenden; denn er verspricht,
as Gefangenenlager Guantánamo aufzulösen. Hatte die
undesregierung bislang gegenüber Bush nicht den Mut,
ieses Krebsgeschwür des weltweiten Antiterrorkampfes
u skandalisieren, muss Obama wenigstens jetzt bei sei-
em Weg zurück zu rechtsstaatlichen Standards unter-
tützt werden. Deshalb sagen wir Linke: Deutschland
uss bereit sein, Häftlinge aufzunehmen. Aus China, Li-

yen, Russland, Tunesien und Usbekistan kommen die
efangenen. In 15 bis 20 Ländern wird nach Rumsfelds
efehl Jagd auf und die Tötung von vermeintlichen Ter-

oristen betrieben. Damit muss jetzt Schluss sein.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


s liegt im deutschen Interesse, den Antiterrorkampf in
ll seinen rechtswidrigen Ausmaßen zu beenden. Des-
alb fordern wir die Aufnahme von US-Gefangenen.

Doch, meine Herren und Damen, ohne die völker-
echtswidrige OEF-Mission – Herr von Klaeden, Sie
issen, dass wir Ihre völkerrechtliche Interpretation da
icht teilen; wir gehen von einer völkerrechtswidrigen
EF-Mission aus – wären diese Übergriffe, von denen

ch sprach, so gar nicht geschehen. Wer zu OEF Ja ge-
agt hat, nahm Menschenrechtsverletzungen billigend in
auf. Wer weiter Ja zu OEF sagt, nimmt weiterhin in
auf, dass das Völkerrecht gebrochen wird.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


ie OEF hat nämlich nie ein Mandat der Vereinten Na-
ionen bekommen.

Im Namen von OEF werden in Afghanistan und in
akistan Dörfer bombardiert. Mit Drohnen aus dem
SAF-Gebiet werden Frauen und Kinder getötet. Dieser






(A) )



(B) )


Monika Knoche
Krieg ist schmutzig, und dieser Krieg ist gescheitert. Pa-
kistans Premier nennt ihn kontraproduktiv. Präsident
Karzai sagt – ich zitiere –, er stärke Antiamerikanismus
und führe dazu, dass einheimische Stammesmilizen mit
Taliban und al-Qaida kollaborieren. Darüber hinaus gibt
es keine staatliche Souveränität in Afghanistan. Wer also
Staats- und Zivilaufbau stärken will, muss diesen Anti-
terrorkampf beenden.

Die Ausweitung von OEF auf Pakistan unterminiert
die Grundlagen für einen Dialog mit der dortigen Regie-
rung. Herr Außenminister Steinmeier will einen Dialog
führen. Wenn er Erfolg haben will, muss er sich gegen
OEF aussprechen. Ein Verbleib Deutschlands in der
OEF macht seine diplomatische Mission politisch un-
glaubwürdig.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Natürlich weiß ich, dass die USA nicht wollen, dass
das deutsche KSK an diesem Teil des Krieges teilhat. Sie
wollen das lieber selber erledigen. Der deutschen Bevöl-
kerung aber zu sagen – die Bundesregierung tut dies –,
dass man das KSK aus der OEF abziehe, macht diese
Regierung weder zu Friedensstiftern noch entlässt es sie
aus der politischen Verantwortung für OEF. Darüber hi-
naus weiß mittlerweile alle Welt, dass erstens das KSK
und die Quick Reaction Force längst in Afghanistan mit
Kampfauftrag im Einsatz sind und dass zweitens die ge-
samte maritime Seite der OEF weitergeführt wird.

Wir Linke sagen auch zum maritimen Antiterror-
kampf entschieden Nein, nicht nur weil derzeit versucht
wird, die Pirateriebekämpfung mit dem Antiterrorkampf
zu verbinden, sondern auch weil im Rahmen der ent-
grenzten Selbstmandatierung, also im Zuge einer militä-
rischen Selbstermächtigung, schon heute de facto die Si-
cherung von Handelswegen für Öl und Gas betrieben
wird. Das Horn von Afrika und die Straße von Hormus
sind die Lebensadern dieser begehrten fossilen Ressour-
cen. Hier wird bereits Militär für die Energiesicherung
eingesetzt. Dies hat keine zeitliche Begrenzung. Mit
Selbstverteidigung hat das nichts mehr zu tun. Auch das
lehnen wir ab.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Wir Linke kennen die politischen Koordinaten. Es ist
zweifellos richtig, dass sich Deutschland mit einem ge-
nerellen Ausstieg aus OEF in eine Konfliktstellung zum
transatlantischen Bündnis und den USA begeben würde.
Zurück zum Völkerrecht ist denn auch eine außenpoliti-
sche Orientierung, die wir positiv mit Barack Obama
verbinden. Das würde auch ihm neue Wege für eine Poli-
tik des Dialogs und der Kooperation statt der Konfronta-
tion öffnen. Es würde deutlich dokumentieren, dass er
eine Zäsur zur miserabelsten Politik will, die die Falken
in den USA jemals gemacht haben.

Die Bilanz von sieben Jahren Krieg gegen Terror ist
vernichtend. Der Anschlag auf das World Trade Center
am 11. September 2001 war ausschlaggebend für die mi-
litärische Operation. Heute kann er nicht mehr für eine
Begründung der Selbstverteidigung nach Art. 51 der

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(C (D N-Charta herangezogen werden. Man kann auch saen: Spätestens seit der Regierungsübernahme durch arzai ist er hinfällig geworden. Überzeugen Sie, meine amen und Herren von der Regierung, den zukünftigen räsidenten Obama davon, dass die transatlantischen eziehungen gedeihen, wenn der Krieg gegen Terror bendet wird. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618711600

Nächste Rednerin ist die Kollegin Kerstin Müller für

ie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

uch wenn die Debatte scheinbar routinemäßig abläuft:
enn man sich die heutige Debatte und auch die Debat-

en der letzten Male genau anschaut, dann muss man
eststellen, dass es im Gegensatz zu ISAF, dem Unter-
tützungsmandat in Afghanistan, für OEF eigentlich
aum noch eine Akzeptanz im Deutschen Bundestag
ibt. Zumindest kann festgestellt werden, dass diese Ak-
eptanz ziemlich bröckelt.

Herr Kolbow, Ihre Argumentation hier und heute war,
ass OEF im Grunde genommen eine Ermächtigungs-
rundlage ist – auf ewig und überall in der Welt.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das hat er doch gar nicht gesagt! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], zur CDU/ CSU gewandt: Doch, das hat er gesagt! – Gegenruf des Abg. Eckart von Klaeden [CDU/ CSU]: Wo Staaten von Terror betroffen sind!)


Sie haben sogar von Uganda, Eritrea und Somalia ge-
prochen. Sie meinen doch nicht wirklich, dass OEF eine
rmächtigungsgrundlage ist, auf ewig in all diesen Staa-

en einzugreifen. Genau das ist das Problem von OEF. –


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


as, Herr Kolbow, wird die Akzeptanz hier im Deut-
chen Bundestag nicht stärken.

Herr Hoyer hat hier für seine Fraktion und auch im
usschuss sehr deutlich die Kritikpunkte vorgetragen.

ch habe Sie so verstanden, dass auch Sie eine sehr kon-
roverse Debatte darüber hatten. Sie haben angekündigt,
ass es auch wegen dieser schwierigen Grundlage mög-
icherweise das letzte Mal ist, dass die FDP zustimmt.
ie Linke und wir werden nicht zustimmen.

Bei der SPD muss man ehrlich sagen: Wenn es dem
ußenminister nicht gelungen wäre, den Abzug der so-

usagen fiktiven KSK-Soldaten und die Reduzierung der
arineeinheiten am Horn von Afrika durchzusetzen,

ann hätten Sie hier kaum noch eine Zustimmung. Sogar
n der CDU gibt es Enthaltungen und Neinstimmen.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Die hat es immer gegeben!)


as muss man hier einmal ganz klar feststellen.






(A) )



(B) )


Kerstin Müller (Köln)

Deshalb meine ich: Dieser Einsatz ist im Grunde ge-
nommen heute nur noch reine Symbolpolitik. Er ist ein
verbliebener Solidaritätsbeweis gegenüber den USA.
Aber – das will ich hier sehr deutlich erklären, Herr
Nachtwei hat dies das letzte Mal gesagt – Soldaten aus
reiner Symbolpolitik in einen höchst fragwürdigen Ein-
satz zu schicken, ist unverantwortlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Vor dem Hintergrund der US-Wahlen wird das Ganze
vollends absurd. Wenn irgendetwas für den gescheiterten
Antiterrorkrieg – die Bush-Regierung hat ja von Krieg
gesprochen – steht, dann ist das neben dem Irakkrieg der
OEF-Einsatz. Wir können nicht einfach business as
usual machen und das OEF-Mandat verlängern. Wenn es
stimmt, dass die Wahl von Obama auch außenpolitisch
eine Zäsur ist, dann muss es jetzt darum gehen, diesen
Wechsel in den USA hin zu Obama für einen Neuanfang
in der internationalen Politik und – so möchte ich es so-
gar sagen – für eine Neubegründung des transatlanti-
schen Verhältnisses zu nutzen.

Jetzt ist auch der Zeitpunkt, ganz ehrlich und ganz of-
fen gerade vor dem Hintergrund der Ankündigungen, die
Obama und seine Administration gemacht haben, ge-
meinsam darüber zu sprechen, wie denn eine Erfolgs-
strategie in Afghanistan und eine Erfolgsstrategie im
Kampf gegen den internationalen Terrorismus künftig
aussehen muss. Dafür ist heute der Zeitpunkt gekom-
men.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zur Bemerkung von Herrn Hoyer, dass in den Medien
schon jetzt Fragen beantwortet werden, die noch gar
nicht gestellt wurden, will ich sagen: Erst einmal sollten
wir genau hinschauen, was von der künftigen Adminis-
tration bzw. von den außenpolitischen Beratern Obamas
bisher geschrieben und gesagt wurde. Er selbst hat ge-
sagt: Es ist die Zeit für eine neue Ära der internationalen
Kooperation. Es ist die Zeit für Amerika und Europa, un-
sere gemeinsamen Vereinbarungen zu erneuern, um den
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeinsam zu
begegnen.

Das heißt, er will internationale Kooperation. Er will
gemeinsam beraten und entscheiden. An erster Stelle
steht für ihn – das betont er immer wieder –: gemeinsam
mit Europa, mit der Europäischen Union. Das ist ein gro-
ßer Unterschied zur Politik der Alleingänge der Ära
Bush. Ich meine, genau dies ist der Ansatzpunkt, um das
transatlantische Verhältnis neu zu begründen. Hier müs-
sen wir uns aktiv einbringen und diese Chance nutzen.
Wir dürfen nicht wie ein Kaninchen vor der Schlange
stehen und erst einmal abwarten, welche Forderungen
die Amerikaner an uns richten. Vielmehr müssen wir
jetzt mit der neuen amerikanischen Administration eine
strategische Debatte darüber führen, wie es in der inter-
nationalen Politik weitergeht und wie eine Erfolgsstrate-
gie nicht nur für Afghanistan, sondern insgesamt ausse-
hen kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D Der Antiterrorkrieg der Bush-Regierung ist nicht nur m Irak, sondern auch in Afghanistan gescheitert. Unsere rgumente haben wir an verschiedenen Stellen darge egt. Das haben übrigens nicht nur wir getan, sondern uch Kollegen aus der SPD und andere Mitglieder dieses auses. Wir müssen genau hinschauen, was im Rahmen on OEF eigentlich getan wird. Man muss konstatieren, ass die Art und Weise der Kriegsführung im Süden und m Südosten die paschtunische Bevölkerung gegen die nternationale Gemeinschaft aufgebracht hat. Ein Grund dafür ist, dass OEF überproportional viele ivile Opfer fordert. Ich verweise auf die Zahlen von NAMA, der UN-Organisation vor Ort, die davon pricht, dass die Zahl ziviler Opfer gegenüber 2007 um 0 Prozent zugenommen hat. 90 Prozent der zivilen Oper sind im Süden des Landes zu beklagen, und die älfte geht auf das Konto von OEF, also auf das Konto iner Kriegsführung, die oft – zu diesem Ergebnis kam uman Rights Watch in einer sehr guten Analyse – auf ngeplante Luftangriffe zurückzuführen ist. Das schürt en Hass, und das hat den Terrorismus dort gestärkt, statt hn zu schwächen. Noch etwas: Im Rahmen von OEF werden immer ieder Tötungen auf Verdacht vorgenommen. Das ist indeutig völkerrechtswidrig. Das ist etwas, was man anprechen und kritisieren muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen – im
SAF-Headquarter ist davon immer wieder die Rede –:
EF kommt ISAF in die Quere, weil man unabgestimmt
ach eigenen Einsatzregeln vorgeht. Summa summarum
uss man sagen: Dieser Einsatz ist kontraproduktiv. Er

efährdet und untergräbt die Entwicklung einer Erfolgs-
trategie für ISAF in Afghanistan insgesamt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


eshalb sind wir für die Beendigung des OEF-Mandats.
ir sind fest davon überzeugt, dass wir die Debatte da-

über mit unseren amerikanischen Partnern jetzt führen
üssen.

Diese Diskussion sollten wir führen, bevor diese Art
er Kriegsführung auch noch systematisch auf Pakistan
usgeweitet wird; ich hoffe, diesen Schritt haben Sie mit
hrer Rede heute Morgen nicht rechtfertigen wollen,
err Kolbow. An dieser Stelle verstehe ich die Bundes-

egierung überhaupt nicht. Sie, Herr Außenminister, ha-
en Pakistan zu einem Schwerpunkt gemacht; so habe
ch Sie jedenfalls verstanden. Sie sind mehrfach dort ge-
esen und haben hier berichtet: Dieses Land braucht
nterstützung, damit es nicht weiter destabilisiert wird,
icht nur mit Blick auf Afghanistan, sondern auch, weil
s gefährlich ist, wenn eine Atommacht bzw. ein Atom-
and destabilisiert wird.

Ich verstehe aber nicht, warum man sich nicht öffent-
ich – wenn nicht öffentlich, dann zumindest gegenüber
en Amerikanern – glasklar äußert und sich gegen die
insätze, die dort stattfinden, ausspricht. Die pakistani-






(A) )



(B) )


Kerstin Müller (Köln)

sche Regierung hat sich darüber beklagt. Wir wissen
zwar nicht, ob das wirklich ernst gemeint ist; aber sie hat
sich öffentlich beklagt. Man kann objektiv festhalten:
Auch diese Einsätze sind kontraproduktiv. Auch diese
Einsätze stärken die Taliban in den Tribal Areas. Das ist
eine verfehlte Strategie, die auch in Pakistan zum Schei-
tern und möglicherweise zu einer Destabilisierung des
Landes führen wird. Das können wir nicht wollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])


Ich glaube, die US-Wahlen und die neu gewählte
amerikanische Regierung markieren eine Zäsur. Diese
Chance müssen wir nutzen: für eine neue Zeit in der in-
ternationalen Politik, für mehr Multilateralismus, für
eine Stärkung des Völkerrechts und für die Beachtung
der Menschenrechte, auch und gerade im Kampf gegen
den Terrorismus.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618711700

Frau Kollegin Müller, Sie haben vielleicht gemerkt,

dass ich hinsichtlich der Redezeit etwas großzügiger war
als sonst. Das ist Ihrem heutigen Geburtstag geschuldet.
Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich.


(Beifall)


Nun erteile ich dem Kollegen Eckart von Klaeden zu
einer Kurzintervention das Wort.


Eckart von Klaeden (CDU):
Rede ID: ID1618711800

Frau Kollegin Müller, trotz Ihres Geburtstags kann

ich Ihnen meinen Widerspruch zu dem, was Sie mir un-
terstellt haben, leider nicht vorenthalten.

Zum Ersten. Sie haben behauptet – Ihr Kollege Trittin
hat das durch einen Zwischenruf noch unterstrichen –,
dass ich durch die Tatsache, dass ich geschildert habe,
welche Länder in Afrika von terroristischen Anschlägen
betroffen sind, geradezu ein Interventionsrecht für uns
konstruieren würde, um in diesen Staaten militärisch
eingreifen zu können. Das ist wirklich eine geradezu ab-
surde Unterstellung, die ich hier mit aller Entschieden-
heit zurückweise.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Zum Zweiten haben Sie erneut behauptet, dass die
Rechtsgrundlage nicht gegeben ist, und Sie sind mit kei-
nem Wort auf die UN-Resolution eingegangen, die ich in
meiner Rede zitiert habe und durch die – das gilt auch für
dieses Jahr – das Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 der
UN-Charta hinsichtlich der Operation Enduring Free-
dom unterstützt wird.

Sie haben aber nicht nur die Rechtsgrundlage hin-
sichtlich des Zeitablaufs, sondern Sie haben das Mandat
grundsätzlich infrage gestellt. Ich finde, es gehört zur
Redlichkeit dazu, dann auch zu erwähnen, dass dieses
Mandat zum ersten Mal von der rot-grünen Bundesregie-

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(C (D ung beschlossen worden ist und dass der grüne Außeninister Fischer für dieses Mandat die Federführung ge abt hat. Wenn Sie jetzt in dieser Art und Weise sagen, dass der echsel in der amerikanischen Regierung dazu führen uss, dass man das Mandat und auch seine völkerrecht iche Grundlage grundsätzlich infrage stellt, dann bestäigen Sie damit den Vorwurf der Linkspartei, dass Sie ieses Mandat damals nicht aus eigenem Willen und in igener Souveränität, sondern auf fremde Veranlassung in beschlossen haben. Ich erwarte, dass Sie zu dem, was Sie in Ihrer Regieungszeit getan haben, weiter stehen und hier vernünfige Gründe vortragen, wenn Sie glauben, davon abweihen zu können. Wenn Sie die Dinge aber grundsätzlich nfrage stellen, dann stellen Sie damit auch das infrage, as Sie in Ihrer Regierungszeit getan haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Walter Kolbow [SPD])


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618711900

Frau Kollegin Müller, bitte.

Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN):
Es ist völlig klar, dass es trotz meines Geburtstags

uch eine Kontroverse geben kann.

Jetzt haben Sie Behauptungen aufgestellt, die so nicht
ichtig sind. Ich habe das Mandat nicht grundsätzlich in-
rage gestellt. Ich habe vor allen Dingen politische Argu-
ente dagegen genannt.

Sie sagen, wir hätten dem Mandat zugestimmt. Natür-
ich, aber ich bitte Sie: 2001 gab es eine völlig andere Si-
uation.


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Und 2005?)


Ja, sie war völlig anders. – Damals gab es die ISAF
och nicht. Nicht nur unsere Fraktion, sondern auch die
raktion der FDP und jede andere Fraktion muss sich die
echtsgrundlage dieses Mandates noch einmal genau
nschauen.

Zu Art. 51 der UN-Charta, dem Selbstverteidigungs-
echt. Schauen wir einmal, was sich verändert hat. In-
wischen hat es den Petersberger Prozess gegeben. Nach
bschluss des Petersberger Prozesses hat die afghani-

che Regierung die volle Souveränität über ihr Land
bernommen. Das ist ein großer Unterschied. Die ISAF
at mit ihrer Arbeit angefangen, und ihre Tätigkeit
urde auf das ganze Land ausgedehnt. Dieser Prozess

ollte spätestens im Jahre 2006 abgeschlossen sein.

Spätestens seitdem gibt es zumindest im Hinblick auf
fghanistan nur eine sehr fragwürdige Grundlage für
as OEF-Mandat.






(A) )



(B) )


Kerstin Müller (Köln)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


ISAF ist dazu befugt, in enger Abstimmung mit und zur
Unterstützung der afghanischen Regierung für die Si-
cherheit der Afghanen zu sorgen. Zumindest das muss
man sich sehr genau anschauen.

Ich frage Sie: Wollen Sie wirklich und ernsthaft be-
haupten, dass das richtige Selbstverteidigungsrecht der
USA nach dem 11. September 2001 überall dort auf der
Welt, wo es Terrorismus gibt, auf ewig gelten soll? Ich
sage: Das kann nicht sein. Herr Kolbow, Sie haben sogar
gesagt: Dieses Selbstverteidigungsrecht steht über einem
Beschluss des Sicherheitsrates. – Das kann ja nun gar
nicht sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


Der Sicherheitsrat muss als Souverän entscheiden kön-
nen, wann dieses Recht beendet ist und wann man den
Kampf gegen den Terrorismus mit anderen Maßnahmen
führt. Darum geht es uns, Herr von Klaeden. Wir sehen
das – anders als die Linke – ganz klar so. Selbstverständ-
lich müssen wir den Kampf gegen den internationalen
Terrorismus führen, aber so, dass er wirksam ist, statt
den Terrorismus weiter zu stärken. Genau das passiert
aber durch OEF.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618712000

Nun hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Uta Zapf

das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Uta Zapf (SPD):
Rede ID: ID1618712100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich denke, manchmal sollte man versuchen, eine Num-
mer kleiner anzusetzen. Worum geht es? Ich denke, wir
sind uns alle einig, dass es darum geht, den Terrorismus
zu bekämpfen. Wir sind uns uneinig darüber – manch-
mal gibt es nur kleine Unterschiede, manchmal etwas
größere –, mit welchen Mitteln man das macht. Deshalb
halte ich die Forderung für unsinnig, OEF zu beenden,
ohne zu sagen, wie es dann weitergehen soll, und zwar in
ganz Afghanistan, aber auch in Bezug auf Pakistan, auf
das sich das OEF-Mandat nicht erstreckt.

Wir haben als SPD schon darüber nachgedacht, dass
die beiden Mandate im Prinzip zusammengeführt wer-
den müssten. Aber das ist nur vor dem Hintergrund eines
Strategiewechsels möglich, den Sie, Frau Müller, mit
Recht einklagen und der auch in Bezug auf Pakistan gel-
ten müsste. Denn wie wir alle immer wieder beklagt ha-
ben, ist es durch die Kriegsführung insbesondere der
Amerikaner zu zivilen Opfern gekommen. Diese Kriegs-
führung ist kontraproduktiv, weil sie – darauf haben Sie
hingewiesen – Hass erzeugt und dadurch den Terroris-
mus fördert.

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(C (D Aber wie können wir Terrorismus und Aufständische ekämpfen, ohne in dem gesamten Bereich eine solche trategieänderung und unangenehme Nebenwirkungen wenn ich das etwas zynisch so formulieren darf – her eizuführen? Dafür haben wir noch keine endgültige Löung. Wir sind alle aufgefordert, an einer Lösung mitzurbeiten. Wir haben viel diskutiert und uns insbesondere – ich enke, das hat das ganze Haus ausgezeichnet – auf die ivile Hilfe konzentriert und diese immer weiter vertärkt. Wir wissen aber, dass dies auch heute noch nicht usreichend wirksam ist, um eine so schwierige Situaion wie in Afghanistan zu heilen. Es ist eine Illusion, ozusagen aus dem Mittelalter und nach einem 30-jährien Krieg plötzlich in die Moderne übergehen zu könen. Hinzu kommt – das haben wir vielleicht ein bisschen rg spät erkannt –, dass dasselbe Problem in Pakistan im renzgebiet zu Afghanistan virulent ist, weil sich dort uheräume für den Terrorismus aufgetan haben. Denn ort ist in den FATAs vonseiten der pakistanischen Reierung überhaupt keine staatliche Souveränität mehr irksam. Deshalb ist davon auszugehen – wie am verangenen Mittwoch im Auswärtigen Ausschuss festgetellt wurde –, dass Pakistan auf der Kippe steht, ein ailed State zu werden. Insofern glaube ich nicht, dass es um die Neubegrünung der transatlantischen Zusammenarbeit oder reundschaft – das ist eine große Nummer – durch einen euanfang in Afghanistan geht; vielmehr ist es eine in ernationale Aufgabe, endlich einmal über die virulenten riegsgebiete hinauszudenken. Wir müssen die gesamte egion in den Blick nehmen und regionale Möglichkei en entwickeln, um Pakistan zu stabilisieren. In diesem usammenhang möchte ich Frank-Walter Steinmeier erzlich danken, weil er durch seine Initiativen schon ine ganze Menge in die Wege geleitet hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Wir müssen versuchen, die Situation in Pakistan mög-
ichst schnell zu beeinflussen. Dabei haben wir immer
och eine etwas bessere Ausgangsposition als in Afgha-
istan. Das heißt aber auch, dass wir in diesen Gebieten
icht mit militärischen Mitteln vorgehen dürfen. Ich
laube, jeder wird unterstreichen, dass die Angriffe der
S-Amerikaner auf pakistanisches Gebiet zur Terrorbe-
ämpfung kontraproduktiv sind. Wir müssen uns in die-
en Regionen um Stabilisierung bemühen. Wir müssen
ine Regionalstrategie unter Einschluss der Nachbarstaa-
en entwickeln. Das bedeutet, dass natürlich Pakistan im

ittelpunkt steht, dass wir aber auch Indien einbeziehen
üssen, weil der pakistanisch-indische Konflikt seine
chatten auf diesen Bereich wirft. Ich möchte hinzufü-
en: Wir müssen auch den Iran einbeziehen.


(Beifall des Abg. Dr. Rolf Mützenich [SPD])


as ist aufgrund unserer Beziehungen zum Iran relativ
chwierig. Sicherlich hoffen wir, dass Obama einiges an-
ers machen wird. Aber wir müssen auch unseren eige-
en Beitrag, zum Beispiel verstärkte Hilfe für Pakistan,






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(B) )


Uta Zapf
leisten. Das ist von den Friends of Pakistan auch zuge-
sagt worden. Es gibt eine weitere Initiative, die vor allem
von der Türkei ausgeht, um einen Versöhnungsprozess
zwischen Afghanistan und Pakistan, die sonst feindliche
Gefühle füreinander hegen, zu bewirken. Wir müssen
darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll ist, noch ein-
mal Geld in die Hand zu nehmen und Aufbauhilfe in der
Region, in Pakistan und vor allem in den Gebieten zu
leisten, in denen staatliche Strukturen nicht mehr wirken,
damit die jungen Menschen dort eine Perspektive haben.
Sonst laufen sie zum Terrorismus über.

Lassen Sie mich einen weiteren regionalen Punkt an-
führen. Es gibt ein wenig beachtetes Flüchtlingsproblem
in der Region. Über 4 Millionen sind nach 2002 aus Pa-
kistan und dem Iran zurückgekehrt. Zudem gibt es sehr
viele Binnenflüchtlinge, die zum Teil in Camps leben
und immer wieder vertrieben werden und daher humani-
täre Hilfe benötigen. Diese Menschen haben keine Jobs
und vegetieren unter elenden Umständen. Ich denke, hier
ist eine neue Quelle der Rekrutierung von Terroristen
auszumachen. Wir müssen daher die internationalen Be-
mühungen zur Befriedung einer ganzen Region, aber
auch die Unterstützung zum Wiederaufbau und die
Hilfsmaßnahmen für Pakistan, Afghanistan und mögli-
cherweise andere Länder genauer aufeinander abstim-
men.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618712200

Nächster Redner ist der Kollege Eduard Lintner für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1618712300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir müssen uns
immer wieder bewusst machen, dass sich der Deutsche
Bundestag als Parlament in der wohl einmaligen Situa-
tion befindet, über Ziel, Art, Umfang und Zeit des Ein-
satzes der Bundeswehr im Ausland entscheiden zu kön-
nen. Das ist eine Entscheidung, wie sie normalerweise in
anderen Staaten nur die Exekutive, die Regierung, zu
treffen hat. Deshalb müssen wir uns bei dieser Entschei-
dung in besonderem Maße vergegenwärtigen, dass wir
damit eine unmittelbare persönliche Verantwortung für
die betroffenen Menschen übernehmen. Zugleich müs-
sen wir aber bedenken, dass wir internationalen Ver-
pflichtungen unterliegen und gemeinsam mit anderen
Staaten betroffen sind. Leider ist diese Last der Verant-
wortung offenbar nicht allen im Hause gegenwärtig, so-
dass immer wieder dazu aufgerufen wird – möglicher-
weise schielen die Betreffenden auf eine bestimmte
Stimmungslage beim Wähler –, das Engagement zu be-
enden. An dieser Stelle möchte ich mich beim Verteidi-
gungsministerium bedanken, das durch eine heute veröf-
fentlichte Umfrage klargestellt hat, dass in der Tat drei
von vier Wählern hinter dem Einsatz der Bundeswehr in

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(C (D fghanistan stehen. Ich finde, das ist bisher viel zu weig bekannt gewesen und uns bewusst geworden. Würden wir dem Begehren, alles stehen und liegen zu assen und uns sofort zurückzuziehen, nachgeben, wären ie Folgen äußerst ernst. Wir würden uns der internatioalen Solidarität im Kampf gegen den nach wie vor geährlichen Terrorismus verweigern, obwohl Deutschland das müssen wir uns vergegenwärtigen – genauso wie rankreich, Spanien, Großbritannien oder die USA unerändert ein relevantes Ziel der Terroristen ist. Die olge wäre eine tiefgreifende Isolierung in der Gemeinchaft demokratischer Staaten und Völker. Die Terrorisen würden in einer beispiellosen Art und Weise ermuigt, ihren Weg weiterzugehen, könnten sie unser usscheiden doch als Erfolg ihres Tuns ansehen. Die erantwortung, die uns vom Verfassungsgeber auferlegt orden ist, zwingt uns, im Rahmen einer pflichtgemäen Güterabwägung den Versuch aller – hier der Frakion Die Linke –, sich aus dieser Verantwortung davonustehlen, entschieden zurückzuweisen. Dennoch dürfen unsere Debatten und Entscheidungen ber die Teilnahme von Angehörigen unserer Bundesehr an internationalen Einsätzen nie Routine werden. eder einzelne Schritt muss stets neu geprüft und wohlberlegt werden. Deshalb sind in den zurückliegenden ahren Umfang und Natur des Einsatzes immer wieder ngepasst und auch geändert worden. Nur so können wir n der Tat der uns auferlegten Verantwortung gerecht erden. Dieses Bemühen kommt auch im vorliegenden Anrag zum Ausdruck. Der Einsatz der Bundeswehr im ahmen von OEF in Afghanistan wird deshalb beendet. ie 2001 unter den damaligen Gegebenheiten gerecht ertigte Obergrenze von 3 900 Soldatinnen und Soldaten ird auf nur noch 800 reduziert, und ihr Einsatzgebiet ird entsprechend verkleinert und neu definiert, ebenso er Umfang und die Art ihres Einsatzes. Er beschränkt ich künftig auf die Überwachung und Sicherung von eewegen. Das bedeutet natürlich nicht, dass unsere Areit in Afghanistan etwa erledigt ist; vielmehr eröffnet iese Neujustierung die Möglichkeit, dass wir uns noch tärker als bisher auf unsere Aufgaben im Rahmen von SAF konzentrieren können. Dazu müssen wir unseren erbündeten und unserer Bevölkerung deutlich machen, ass Terrorbekämpfung für uns nicht bloß eine rein miliärische Aufgabe ist, sondern vor allem ein Instrument, m den zivilen Wiederaufbau in Afghanistan voranzureiben. Nur so werden wir letztlich Zustände schaffen önnen, die es uns eines Tages erlauben, uns guten Geissens aus Afghanistan zurückzuziehen. Die verbleibenden Kräfte werden im Sinne des Anrags insbesondere zur Überwachung und Sicherung der eewege am Horn von Afrika eingesetzt. Gerade die imer aggressiver werdenden Attacken von Piraten vor der omalischen Küste führen uns die Verletzlichkeit der eewege immer wieder deutlich vor Augen. Ich bin froh, ass sich jetzt ein Weg zu mehr konkretem Schutz der Eduard Lintner Schiffe vor solchen Verbrechen abzeichnet und Deutschland sich daran beteiligen wird. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir ein Land sind, das in ganz hohem Maße von einem sicheren Zugang zu den Weltmärkten auf dem Seeweg abhängig ist. Wir sind durch solche Angriffe deshalb höchst verletzlich. Der Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Seewegen schützt daher auch unsere ureigenen nationalen Interessen. Damit bestätigt Deutschland wiederum seinen Ruf als ein zuverlässiger Partner seiner Freunde und Mitstreiter in einer insgesamt recht unruhigen Welt. Das so erworbene Vertrauen ist ein Kapital – so müssen wir es sehen –, auf das wir hoffentlich nie zurückgreifen müssen; aber wir könnten doch im Falle des Falles darauf angewiesen sein. Ich halte daher den vorliegenden Antrag der Bundesregierung für richtig und unterstützenswert. Unsere Soldatinnen und Soldaten können sich bei diesem Einsatz auf unsere nachhaltige Unterstützung stets verlassen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall des Abg. Erich G. Fritz [CDU/CSU])





(A) )


(B) )



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618712400

Nächster Redner ist nun der Kollege Rolf Kramer für

die SPD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Rolf Kramer (SPD):
Rede ID: ID1618712500

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Frau Müller, auch von dieser Stelle herzlichen
Glückwunsch zum Geburtstag! Allerdings hätte ich mir
gewünscht, dass Sie sich bei Ihren Ausführungen auf das
Thema besonnen hätten, das heute ansteht, nämlich die
Verlängerung des im Antrag der Bundesregierung for-
mulierten Mandats. Ich lese noch einmal vor, wo wir tä-
tig werden sollen:

Der deutsche Beitrag wird im Gebiet gemäß Arti-
kel 6 des Nordatlantikvertrages sowie am Horn von

(das Rote Meer, der Babel-Mandeb, der Golf von Aden, die Arabische See, der Golf von Oman mit der Straße von Hormus bis zum Längengrad 56° E sowie das Nordarabische Meer und Teile des Indischen Ozeans bis zum Breitengrad 11° S und bis zum Längengrad 68° E)


Sie haben hier fast ausschließlich über Afghanistan
berichtet. Das ist nicht Gegenstand des heute zu beraten-
den Mandats. Wir entscheiden heute ausschließlich da-
rüber, wo die deutsche Bundesmarine – es ist ausschließ-
lich ein seegebundenes Mandat – in Zukunft tätig sein
wird. Wenn Sie einfordern, dass zusammen mit den Ver-
einigten Staaten – auch wir setzen große Hoffnung in
den neuen amerikanischen Präsidenten – eine neue Tak-
tik, eine neue Strategie entwickelt wird, dann wäre es
aus unserer Sicht der falsche Weg, jetzt aus diesem Man-
dat auszusteigen, um Fakten zu schaffen. Das kann,
wenn es in Zukunft mehr multilaterale Vereinbarungen
gibt, nur gemeinsam mit der neuen amerikanischen Ad-
ministration gemacht werden. Auf diesen Weg sollten
wir uns tatsächlich begeben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Frau Knoche von der Linkspartei hat hier die üblichen inge vorgetragen, die sich darin erschöpfen, dass wir inen völkerrechtswidrigen Krieg führen, dass der ntiterrorkampf beendet werden muss und dass wir enschenrechtswidrige Maßnahmen unterstützen. Frau noche, wenn wir nicht der Meinung wären, dass dieses andat durch die Resolutionen 1368 und 1373 der Ver inten Nationen gedeckt ist, dann würden wir dem nie nd nimmer zustimmen; denn wir legen sehr viel Wert arauf, dass wir hier Mandate ausführen, die aufgrund ines Aufrufs der Vereinten Nationen entstanden sind. ir sind nicht der Meinung, dass das völkerrechtswidrig st. Sie tragen immer das gleiche Argument – Völkerechtswidrigkeit – vor. Ich finde, Sie sollten sich überleen, ob Sie nicht zum Bundesverfassungsgericht gehen, m diese Angelegenheit endgültig zu klären. Es ist vollommen unangemessen, was Sie hier tun. Wir sprechen n jedem Jahr über die Verlängerung dieser Mandate, nd wir hören von Ihrer Seite immer das gleiche Arguent: völkerrechtswidrig. Ich meine, Sie sind jetzt in der ringschuld, das klären zu lassen. Dazu ist in Deutsch and das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Lassen Sie mich noch kurz aus verteidigungspoliticher Sicht folgende Dinge ausführen: Das Mandat, über das wir reden, existiert seit 2001. ir haben ursprünglich mit etwa 3 900 Soldatinnen und oldaten angefangen. Dieses Mandat war teilweise auch ür Afghanistan vorgesehen. Wir haben dank der Initiaive der SPD-Fraktion seit etwa zwei Jahren eine Areitsgruppe – sie nennt sich Taskforce –, die sich mit unerem Einsatz in Afghanistan ganz intensiv beschäftigt. ir haben im letzten Jahr vorgeschlagen, dass die 00 KSK-Soldaten nicht mehr Gegenstand dieses Manats sind. Ich danke unserem Außenminister für seine ustimmung dazu, dass wir in diesen Antrag hineingechrieben haben, dass wir nur noch am Horn von Afrika ätig sind. Die Reduzierung umfasste aber nicht nur die Anzahl er Soldatinnen und Soldaten; wir haben darüber hinaus ehrfach die Qualität des Mandats reduziert. Ich nenne ur den Wegfall der ABC-Abwehrkräfte im Jahr 2003. ktuell sind am Horn von Afrika 96 Bundeswehrangeörige im Einsatz. Im Mittelmeer beteiligen sich an der peration Active Endeavour 23 bis 24 Soldaten, die auf inem U-Boot tätig sind. Wir werden dort in Zukunft ieder mit einem etwas verstärkten Ansatz tätig sein. as Orion-Aufklärungsflugzeug wird durch eine Freatte abgelöst, und dann werden wir dort sicherlich wieer etwas über 200 Soldaten im Einsatz haben. Man hört von Zeit zu Zeit folgende Argumente: Wenn chiffe im Einsatz sind, haben die deutschen Soldaten igentlich sehr wenig zu tun. Sie haben sehr wenige oarding-Maßnahmen etc. durchzuführen. Eigentlich ollten wir sehr glücklich sein, dass es allein aufgrund er Anwesenheit der Soldatinnen und Soldaten der Buneswehr in diesem Bereich nicht nötig ist, stärkere akive Maßnahmen zu ergreifen. Rolf Kramer Ich möchte mich ganz herzlich bei den Soldatinnen und Soldaten der Bundesmarine bedanken, die dort im Einsatz sind. Wir werden der Verlängerung dieses Mandates zustimmen. Vielen Dank. Letzter Redner in dieser Debatte ist nun der Kollege Robert Hochbaum für die CDU/CSU-Fraktion. Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Name des Mandats, dessen Verlängerung heute beschlossen werden soll, geht uns, auch wenn er nicht in deutscher Sprache ist, nach siebenmaliger Verlängerung und breiter Diskussion recht einfach über die Lippen. Es scheint mir jedoch, als sei bei uns im Hause die innere Bedeutung der sogenannten Operation Enduring Freedom nicht immer präsent. Erlauben Sie mir deshalb, speziell auch für Sie, Frau Knoche, auf die Übersetzung einzugehen, die uns das übergeordnete Ziel dieses Einsatzes in Erinnerung ruft. Frau Knoche, Operation Enduring Freedom heißt so viel wie Einsatz für nachhaltige Freiheit bzw. für dauerhaft zu erhaltende Freiheit. Es ist schon schlimm, wenn man den Antiterroreinsatz als „Krebsgeschwür“ bezeichnet. (Beifall des Abg. Karl-Georg Wellmann [CDU/CSU])


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618712600

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Robert Hochbaum (CDU):
Rede ID: ID1618712700

Dauerhaft zu erhaltende Freiheit: Das ist es, worum es
im Kern geht, warum es wichtig ist, dass wir das Mandat
verlängern, und warum sich Deutschland an der Be-
kämpfung des Terrorismus aktiv beteiligen muss. Wir
können bei der gegenwärtigen asymmetrischen Bedro-
hungslage eben noch nicht von nachhaltiger Freiheit
oder nachhaltiger Friedenssicherung sprechen; denn im-
mer wieder müssen wir leider schmerzlich erfahren, mit
welcher Menschenverachtung und Hinterhältigkeit Ter-
roristen vorgehen, wobei sie weder Frauen noch Kinder
und andere verschonen.

Der Einsatz bleibt also notwendig, um der Bedro-
hungslage entgegenzuwirken. Man kann es nicht oft ge-
nug sagen: Wir müssen den Gefahren dort begegnen, wo
sie auftreten, zum Beispiel auch am Horn von Afrika.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir müssen handeln, bevor die verheerenden Auswir-
kungen und Folgen perfiden terroristischen Handelns
auch das Leben der Bürgerinnen und Bürger unseres
Landes bedrohen können.

An dieser Stelle – es wurde schon mehrfach getan,
aber man kann es gar nicht oft genug tun – möchte ich
nicht versäumen, allen eingesetzten Soldatinnen und
Soldaten, aber auch den zivilen Kräften im Einsatz mei-
nen Dank auszusprechen. Sie leisten hoch motiviert eine
ausgezeichnete Arbeit und dienen dadurch direkt dem
Sicherheitsinteresse unseres Landes und unserer Bürger.

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(C (D arauf können sie und wir stolz sein, und deswegen sollen wir sie heute hier mit einer breiten Zustimmung unerstützen. Weil im Zusammenhang mit dem OEF-Mandat immer ieder von angeblicher Rechtsunsicherheit gesprochen ird – da bin ich wie viele andere, auch der Sicherheitsrat, nderer Meinung –, freut es mich ganz besonders, dass uch die FDP die rechtlichen Grundlagen, nämlich rt. 51 der Charta der Vereinten Nationen und Art. 5 des ordatlantikvertrages, in ihrem vorliegenden Entschlieungsantrag jedenfalls zurzeit klar als gegeben ansieht. n diesem Zusammenhang erlaube ich mir, einmal posiiv festzustellen, wie verantwortungsvoll sich die FDP ls Oppositionspartei in diesem Fall verhält. Auch hier urde meiner Meinung nach erkannt, dass es bei der eutigen Entscheidung letztendlich um die Sicherheit er Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande geht. Ich weiß, meine Damen und Herren von der FDP, ass es für eine Oppositionspartei nicht selbstverständich ist, mit den Regierungsparteien zu stimmen. Ich anke Ihnen, weil Sie das gerade bei einem für die Menchen in unserem Land so wichtigen Thema tun, weil Sie erantwortung und nicht Populismus in den Vorderrund stellen. Natürlich muss sich mittelfristig erst etwas ändern. atürlich gelten die Bedingungen und Voraussetzungen ür das Mandat zwar noch heute, aber sicher nicht für mmer. Erfreulicherweise hat auch unsere Bundeskanzerin vor einigen Tagen in ihrer Rede anlässlich einer eranstaltung der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e. V. on einer Überarbeitung des strategischen Konzeptes der ATO gesprochen. Ich kann ihr in dieser Hinsicht als itglied der Parlamentarischen Versammlung der ATO aus vollster Überzeugung zustimmen. In der Tat st das derzeitige strategische Konzept der NATO vor der euen internationalen Bedrohung des Terrorismus enttanden. Man hat sich damals kaum vorstellen können, ass Terroristen generalstabsmäßig geplante, militärisch urchgeführte Terroraktionen begehen, die Tausenden on unschuldigen Menschen das Leben kosten. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des ollegen Nachtwei? Gern. Lieber Kollege Hochbaum, ich habe allen Rednern er Großen Koalition sehr sorgfältig zugehört, um eine ntwort auf die entscheidende Frage nach der Wirksameit der Operation Enduring Freedom zu bekommen. m letzten Montag gab es eine sehr interessante Veran taltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, wo ein ehemaliger akistanischer Botschafter in Kabul und jetziger Berater er Friedens-Jirga auf pakistanischer Seite zu Enduring Winfried Nachtwei Freedom sagte, dass sie mehr Militanz geschaffen und mehr Terrorismus hervorgebracht habe. Das sehe man jeden Tag. Es sei ein Paradigmenwechsel notwendig. Meine erste Frage: Wie bewerten Sie diese Aussage zur kontraproduktiven Wirkung von Enduring Freedom? Zweitens. Sind Ihnen von der Bundesregierung irgendwelche Informationen zugänglich gemacht worden, die dieses harte Urteil widerlegen würden? Ich als Obmann habe dazu keinerlei widerlegenden Argumente und Informationen von der Bundesregierung bekommen. Danke für Ihre Frage. – Ich will zu dieser einzelnen Stellungnahme nicht Stellung beziehen. Es gibt viele Stellungnahmen. Wir alle können Papiere von vielen klugen Menschen, die zu allem viel Kluges sagen, aus der Tasche ziehen. Aber auf einen Aspekt möchte ich eingehen. Es wird oft kritisiert, dass wenige Terroristen festgenommen worden oder wenige große Waffen gefunden worden sind. Aber das heißt für mich nicht, dass wir dadurch, dass wir dort präsent und aktiv sind, so etwas nicht verhindern. Sie können doch nicht beispielsweise die Polizei abschaffen, nur weil keine Straftäter gestellt werden. Das geht doch nicht. Wir sind dort auch präventiv tätig. Wir sorgen dafür, dass keine terroristischen Aktivitäten erfolgen, das heißt, wir verhindern terroristische Aktivitäten. Das ist für mich ein deutliches Zeichen, dass wir erfolgreich sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618712800
Robert Hochbaum (CDU):
Rede ID: ID1618712900
Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618713000




(A) )


(B) )


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Robert Hochbaum (CDU):
Rede ID: ID1618713100

Doch unabhängig davon entscheiden wir heute über
die Verlängerung des OEF-Mandates. Das ist übrigens
ein Einsatz, bei dem – es wurde eben genannt – nicht nur
die USA, Großbritannien und Deutschland, sondern
auch Länder wie Kanada, Tschechien, Italien, Frank-
reich, die Niederlande und Norwegen – auch Pakistan,
wie wir vorhin erfahren haben –, also viele Nationen der
freien Welt, beteiligt sind. Sie alle wollen nur eines,
nämlich Schaden von ihren Bürgerinnen und Bürgern
abhalten und Sicherheit für ihre Länder gewährleisten.
Deshalb sind sie mit uns gemeinsam gegen den inter-
nationalen Terrorismus angetreten und aus keinem ande-
ren Grund, Frau Knoche. Weil es nicht um billigen
Populismus, sondern um die Sicherheit der Bürgerinnen
und Bürger in unserem Land geht, bitte ich um Ihre Zu-
stimmung zur Mandatsverlängerung.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618713200

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Auswärtigen Ausschusses auf Druck-
sache 16/10824 zu dem Antrag der Bundesregierung zur
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion

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(C (D uf terroristische Angriffe gegen die USA. Dazu liegen on fünf Kolleginnen und Kollegen persönliche Erkläungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor, die wir u Protokoll nehmen.1)


Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag auf Druck-
ache 16/10720 anzunehmen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich bitte die
chriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen
lätze einzunehmen.

Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der
all. Ich eröffne die Abstimmung.

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine
timme nicht abgegeben hat? – Das ist offensichtlich
icht der Fall. An allen Urnen sind die Stimmen abgege-
en.

Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftfüh-
erinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin-
en. Das Ergebnis der Abstimmung gebe ich Ihnen an-
chließend bekannt.2)

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich dieje-
igen, die den weiteren Abstimmungen und Beratungen
icht folgen wollen, bitten, den Saal zu verlassen oder
hre Gespräche einzustellen.

Wir können jetzt die Abstimmungen fortsetzen.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
ion der FDP auf Drucksache 16/10890? – Wer ist dage-
en? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist
amit mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
raktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die
inke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.

Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Frak-
ion Die Linke auf Drucksache 16/10829? – Wer ist da-
egen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist
it den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-
raktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen
ie Stimmen der Linken ebenfalls abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 18 b. Beschlussempfehlung des
uswärtigen Ausschusses zum Antrag der Fraktion Die
inke mit dem Titel „Keine deutsche Beteiligung an der
peration Enduring Freedom in Afghanistan“. Der Aus-

chuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
rucksache 16/7908, den Antrag der Fraktion Die Linke

uf Drucksache 16/6098 abzulehnen.

Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist
agegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
st damit angenommen mit den Stimmen der Koalitions-
raktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion
ie Linke.

Tagesordnungspunkt 18 c. Beschlussempfehlung des
uswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion
ie Linke mit dem Titel „Keine deutschen Soldaten für

ine schnelle Eingreiftruppe zur Verfügung stellen –

Anlage 5
Ergebnis Seite 20044 C






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt
Rechtswidrige Kriegshandlungen beenden“. Der Aus-
schuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf
Drucksache 16/9710, den Antrag der Fraktion Die Linke
auf Drucksache 16/7890 abzulehnen.

Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer ist
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist damit angenommen mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 19 a bis c auf:

a) Unterrichtung durch die Bundesregierung

Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand
der deutschen Einheit 2008

– Drucksache 16/10454 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)

Innenausschuss
Sportausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Kultur und Medien
Haushaltsausschuss

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss)


– zu dem Entschließungsantrag der Abgeordne-
ten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Peter Albach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten Klaas

(Neuruppin)

der SPD zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung

Jahresbericht der Bundesregierung zum
Stand der deutschen Einheit 2007

– zu dem Entschließungsantrag der Abgeordne-
ten Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke,
Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der FDP zu der Unter-
richtung durch die Bundesregierung

Jahresbericht der Bundesregierung zum
Stand der deutschen Einheit 2007

– zu der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung

Jahresbericht der Bundesregierung zum
Stand der deutschen Einheit 2007

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(C (D – Drucksachen 16/7015, 16/7014, 16/6500, 16/8865 – Berichterstattung: Abgeordnete Petra Weis Jan Mücke c)

richts des Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann,
Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE

Erhöhung von Transparenz und Zielgenauig-
keit des Mitteleinsatzes für die ostdeutschen
Bundesländer

– Drucksachen 16/7567, 16/9120 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Joachim Günther (Plauen)


Zum Jahresbericht 2008 liegen ein Entschließungs-
ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie
in Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN und zwei Entschließungsanträge der
raktion DIE LINKE vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich sehe, dass Sie
amit einverstanden sind. Dann können wir so verfah-
en.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für
ie Bundesregierung Herrn Bundesminister Wolfgang
iefensee.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wolfgang Tiefensee, Bundesminister für Verkehr,
au und Stadtentwicklung:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

erren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und
erren! Wir diskutieren über den Bericht zum Stand der
eutschen Einheit am 13. November, vier Tage nach
em 9. November 2008. Ich bin jetzt mittlerweile fast
9 Jahre im politischen Geschäft – in ganz unterschiedli-
hen verantwortungsvollen Funktionen, ausgehend vom
unden Tisch der Stadt Leipzig, an dem ich im

ärz 1990 Platz genommen habe.

Es erfüllt mich mit Blick auf den 9. Oktober, auf den
. November oder auf den 3. Oktober immer wieder mit
tolz, dass wir konstatieren können, dass unser Land
usammengewachsen ist. Der Aufbau Ost hat an Fahrt
ewonnen. Wir können mit großem Respekt vor der Le-
ensleistung insbesondere derjenigen, die in Ostdeutsch-
and leben, feststellen, dass wir sehr gut vorankommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein paar
infache Wahrheiten am Anfang. Wenn wir in den
ahren 2009 und 2010 die großen Jubiläen vor uns ha-
en, dann bleibt daran zu erinnern, dass es die Menschen
n der ehemaligen DDR, die Menschen in Ostdeutsch-
and gewesen sind, die die deutsche Einheit möglich ge-






(A) )



(B) )


Bundesminister Wolfgang Tiefensee
macht haben. Wir können mit Stolz und Respekt vor die-
ser Leistung diese Jubiläen begehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Niemand in diesem Hause rüttelt am Solidarpakt II.
Das ist das große Versprechen der Solidarität.
156 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, um den An-
gleichungsprozess zu beschleunigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie
den Bericht aufschlagen, dann werden Sie eine Fülle von
Datenmaterial vorfinden. So wäre es für mich relativ
einfach, jetzt wieder den Ost-West-Vergleich zu zitieren,
das Bruttoinlandsprodukt zu vergleichen, aber auch
– negativ – die immer noch zu hohe Arbeitslosigkeit. Ich
möchte aber in diesem Jahr einen neuen Akzent setzen
und Ihre Aufmerksamkeit auf einen anderen Punkt len-
ken. Wir dürfen die deutsche Einheit nicht immer nur an
diesen Vergleichszahlen messen. Damit würden wir nur
immer wieder auf die Frage zielen, ob Ostdeutschland
schon in jedem einzelnen Bereich so weit ist wie die al-
ten Bundesländer oder Westeuropa. Wir brauchen eine
andere Betrachtungsweise. Diese haben wir erstmals in
diesem Bericht zum Stand der deutschen Einheit nieder-
gelegt.

Wir stehen in Ostdeutschland vor Herausforderungen,
vor denen gleichermaßen ganz Deutschland steht. Die-
sen Herausforderungen wollen wir mit ostdeutschen
Antworten begegnen. Dabei geht es um folgende
Punkte:

Erstens. Wir müssen deutlich machen, dass ausge-
hend von Ostdeutschland eine Innovationskraft in der
Wirtschaft wächst, die für ganz Deutschland gut ist.

Zweitens. Ostdeutschland muss in der Lage sein, die
großen sozialen Spannungen, die es überall in unserem
Land gibt – insbesondere was die Arbeitslosigkeit be-
trifft –, zu meistern.

Drittens. Wir stehen vor immensen demografischen
Problemen. Es gilt, in Ostdeutschland für Gesamt-
deutschland die Antworten auf diese Probleme zu fin-
den.

Viertens. Ostdeutschland steht für eine intensive
Kooperation zwischen Deutschland und den neuen EU-
Mitgliedstaaten. Ostdeutschland rennt also nicht West-
europa hechelnd hinterher, Ostdeutschland versucht
nicht, etwas zu kopieren, was andere Bundesländer ir-
gendwann vorgemacht haben, sondern Ostdeutschland
hat die Antworten, um ganz Deutschland innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft voranzubringen.

Ich gehe zunächst auf den Bereich der Wirtschaft ein.
Wir haben eine hervorragende Entwicklung im indus-
triellen Sektor bei den erneuerbaren Energien.


(Zustimmung bei der SPD)


Wir stärken diese Entwicklung, indem wir die Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Investitionszulage fort-
setzen, indem wir die Mittel für die Gemeinschaftsauf-
gabe jetzt noch einmal aufstocken und indem wir im
Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung,

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(C (D as wir dem Bundestag und dem Bundesrat vorschlagen, och einmal Investitionsmittel aufstocken, was insbeondere Ostdeutschland zugute kommt. Das ist heute die ositive Nachricht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Darüber hinaus investieren wir in Forschung und Ent-
icklung. Wir brauchen in der Industrie und im Mittel-

tand mehr Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.
rogramme wie Inno-Watt und Inno-Regio, Innovations-
ettbewerbe wie „Wirtschaft trifft Wissenschaft“ sowie
as Bemühen um externe Forschungs-GmbHs führen
azu, dass wir bestehende Defizite beheben. Wenn wir in
ie Arbeitsplätze und in die Wirtschaftskraft Ostdeutsch-
ands investieren, dann betreiben wir nachhaltigen Auf-
au Ost. Die Bundesregierung steht dafür.

In Richtung der Linken sei es noch einmal gesagt:
er diese wirtschaftliche Entwicklung konterkariert, in-

em er immer wieder nur schwarzmalt, wird die Kräfte,
ie wir in Ostdeutschland brauchen, nicht wecken, son-
ern erdrücken. Deshalb müssen wir eine Politik ma-
hen, die die Kräfte in Ostdeutschland stärkt.

Ich komme zu einem weiteren Thema. Es geht darum,
ie Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich zu bekämpfen
nd die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland, die immer
och doppelt so hoch ist wie in Westdeutschland, abzu-
auen. Es gab noch nie so wenige Arbeitslose wie im
ktober 2008. Das ist die gute Nachricht. Aber immer
och gibt es eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit,
er wir zum Beispiel mit unserem Programm „Kommu-
al-Kombi“ begegnen. Wir kombinieren Gelder der
undesregierung, der Länder und des Europäischen So-
ialfonds. Mein Appell an die Länder ist: Tun Sie mehr
n dieser Richtung!

Wir müssen uns aber auch den demografischen He-
ausforderungen stellen. Mit unseren Programmen
Stadtumbau Ost“ und „Soziale Stadt“ sorgen wir dafür,
ass Wohnungen vom Markt genommen werden und da-
urch Wohnungsunternehmen stabilisiert werden.
leichzeitig werten wir dadurch die Innenstädte und die

nnenstadtnahen Räume auf. Das sind Stadtentwick-
ungspolitik und Sozialpolitik par excellence. Wir kom-
inieren das mit unserem CO2-Gebäudesanierungspro-
ramm.


(Beifall bei der SPD)


Licht und Schatten liegen nach wie vor dicht bei-
inander. Lassen Sie uns auf der Basis dieses Berichtes
en Herausforderungen, vor denen ganz Deutschland
teht, mit den ostdeutschen Antworten, mit unserer spe-
iellen Erfahrung und mit unserer Motivation begegnen.

Meine Damen und Herren, der Osten ist auf gutem
ege. Wir werden auch die nächste Distanz gut zurück-

egen – mit vereinten Kräften, vor allen Dingen aber
uch mit der Kraft der Bürgerinnen und Bürger in Ost-
eutschland und mit einer großen Solidarität, die keine
immelsrichtungen kennt.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Dr. Hans Georg Faust Schwenningen) Dr. Peter Ramsauer Gerald Weiß (Groß-Gerau)

Hartwig Fischer (Göttingen)

Dirk Fischer (Hamburg)


(Karlsruhe Land)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser

Jürgen Klimke
Julia Klöckner
Jens Koeppen
Kristina Köhler (Wiesbaden)

Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Dr. Rolf Koschorrek

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atherina Reiche (Potsdam)

laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
ranz Romer
ohannes Röring
urt J. Rossmanith
r. Norbert Röttgen

Anette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach

Volker Kauder
Eckart von Klaeden

Peter Rauen
Eckhardt Rehberg

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Vizepräsidentin Gerda Ha
Bevor ich dem nächsten Red

ich Ihnen gerne das von den
Schriftführern ermittelte Erge
Abstimmung über die Beschl
wärtigen Ausschusses zu dem
rung zur Fortsetzung des Einsat

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 566;
davon

ja: 428
nein: 130
enthalten: 8

Ja

CDU/CSU

Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Peter Altmaier
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Dr. Stephan Eisel
Anke Eymer (Lübeck)

Ilse Falk

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Schriftführerinnen und
bnis der namentlichen
ussempfehlung des Aus-
Antrag der Bundesregie-
zes bewaffneter deutscher

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r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


rich G. Fritz
ochen-Konrad Fromme
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
r. Jürgen Gehb
orbert Geis
berhard Gienger
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r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
r. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
lav Gutting
olger Haibach
erda Hasselfeldt
rsula Heinen
da Carmen Freia Heller

ürgen Herrmann
ernd Heynemann
rnst Hinsken
hristian Hirte
obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
usanne Jaffke-Witt
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
ndreas Jung (Konstanz)

r. Franz Josef Jung
artholomäus Kalb
ans-Werner Kammer
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(Villingen H T M G D D D D A D H K D P I E P D T S W D D L M P D M C S D B D F E H R U D S B R R D T treitkräfte bei der Unterstützun on auf terroristische Angriffe eben: abgegebene Stimmen 56 28, mit Nein haben gestimmt ollegen haben sich enthalten ung und damit der Antrag d lso angenommen. artmut Koschyk homas Kossendey ichael Kretschmer unther Krichbaum r. Günter Krings r. Martina Krogmann r. Hermann Kues r. Karl Lamers ndreas G. Lämmel r. Norbert Lammert elmut Lamp atharina Landgraf r. Max Lehmer aul Lehrieder ngbert Liebing duard Lintner atricia Lips r. Michael Luther homas Mahlberg tephan Mayer olfgang Meckelburg r. Michael Meister r. Angela Merkel aurenz Meyer aria Michalk hilipp Mißfelder r. Eva Möllring arlene Mortler arsten Müller tefan Müller r. Gerd Müller ernd Neumann r. Georg Nüßlein ranz Obermeier duard Oswald enning Otte ita Pawelski lrich Petzold r. Joachim Pfeiffer ibylle Pfeiffer eatrix Philipp onald Pofalla uprecht Polenz aniela Raab homas Rachel D A P A H D H D D K N G B C A In D D B U W K M B T J E C G A M M T L M H A D A V A G M K M P (C (D g der gemeinsamen Reakgegen die USA bekannt6. Mit Ja haben gestimmt 130. 8 Kolleginnen und . Die Beschlussempfeh er Bundesregierung sind r. Christian Ruck lbert Rupprecht eter Rzepka nita Schäfer ermann-Josef Scharf r. Wolfgang Schäuble artmut Schauerte r. Annette Schavan r. Andreas Scheuer arl Schiewerling orbert Schindler eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer hristian Schmidt ndreas Schmidt go Schmitt r. Andreas Schockenhoff r. Ole Schröder ernhard Schulte-Drüggelte we Schummer ilhelm Josef Sebastian urt Segner arion Seib ernd Siebert homas Silberhorn ens Spahn rika Steinbach hristian Freiherr von Stetten ero Storjohann ndreas Storm ax Straubinger atthäus Strebl homas Strobl ena Strothmann ichael Stübgen ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl rnold Vaatz olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff erhard Wächter arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg eter Weiß Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt SPD Gerd Andres Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Ernst Bahr Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Sabine Bätzing Dirk Becker Uwe Beckmeyer Klaus Uwe Benneter Ute Berg Petra Bierwirth Volker Blumentritt Kurt Bodewig Gerd Bollmann Dr. Gerhard Botz Klaus Brandner Willi Brase Bernhard Brinkmann Edelgard Bulmahn Ulla Burchardt Martin Burkert Dr. Michael Bürsch Christian Carstensen Marion Caspers-Merk Dr. Herta Däubler-Gmelin Karl Diller Martin Dörmann Dr. Carl-Christian Dressel Elvira Drobinski-Weiß Garrelt Duin Detlef Dzembritzki Sebastian Edathy Siegmund Ehrmann Hans Eichel Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Peter Friedrich Sigmar Gabriel Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf Dieter Grasedieck Monika Griefahn Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Nina Hauer Hubertus Heil Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß S G F E K C B J J J U D U H A D W F K R A E V A D H U D C C W G L C K M P U D U M D M F D T H H J J C D F D M D C R D K M O M A A B tephan Hilsberg erd Höfer rank Hofmann ike Hovermann laas Hübner hristel Humme runhilde Irber ohannes Jung osip Juratovic ohannes Kahrs lrich Kasparick r. h. c. Susanne Kastner lrich Kelber ans-Ulrich Klose strid Klug r. Bärbel Kofler alter Kolbow ritz Rudolf Körper arin Kortmann olf Kramer nette Kramme rnst Kranz olker Kröning ngelika Krüger-Leißner r. Hans-Ulrich Krüger elga Kühn-Mengel te Kumpf r. Uwe Küster hristine Lambrecht hristian Lange altraud Lehn abriele Lösekrug-Möller othar Mark aren Marks atja Mast arkus Meckel etra Merkel lrike Merten r. Matthias Miersch rsula Mogg arko Mühlstein etlef Müller ichael Müller ranz Müntefering r. Rolf Mützenich homas Oppermann olger Ortel einz Paula ohannes Pflug oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth ichael Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen M U S D H C O R D R R J D D A R C D J J J D J F S J H A P G G D D A H D E W H U M B F J C D U A E P M J U P H D D H M J D H E B arianne Schieder lla Schmidt ilvia Schmidt r. Frank Schmidt einz Schmitt arsten Schneider ttmar Schreiner einhard Schultz r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt ieter Steinecke ndreas Steppuhn olf Stöckel hristoph Strässer r. Peter Struck oachim Stünker örg Tauss ella Teuchner r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes imone Violka örg Vogelsänger edi Wegener ndreas Weigel etra Weis unter Weißgerber ert Weisskirchen r. Rainer Wend r. Margrit Wetzel ndrea Wicklein eidemarie Wieczorek-Zeul r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba altraud Wolff eidi Wright ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries DP ens Ackermann hristian Ahrendt aniel Bahr we Barth ngelika Brunkhorst rnst Burgbacher atrick Döring echthild Dyckmans örg van Essen lrike Flach aul K. Friedhoff orst Friedrich r. Edmund Peter Geisen r. Wolfgang Gerhardt ans-Michael Goldmann iriam Gruß oachim Günther r. Christel Happach-Kasan einz-Peter Haustein lke Hoff irgit Homburger D H G H H In M M D H P B D H D C G F D M D D C F D C D D H N C W D W S D G K S D L C M D R D G P C H H M G S S W D R D L (C (D r. Werner Hoyer ellmut Königshaus udrun Kopp einz Lanfermann arald Leibrecht a Lenke ichael Link arkus Löning r. Erwin Lotter orst Meierhofer atrick Meinhardt urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel ans-Joachim Otto etlef Parr ornelia Pieper isela Piltz rank Schäffler r. Konrad Schily arina Schuster r. Hermann Otto Solms r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele lorian Toncar r. Daniel Volk hristoph Waitz r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff ein DU/CSU olfgang Börnsen r. Peter Gauweiler illy Wimmer PD r. Lale Akgün regor Amann laus Barthel ören Bartol r. Axel Berg othar Binding lemens Bollen arco Bülow r. Peter Danckert enate Gradistanac r. Reinhold Hemker abriele Hiller-Ohm etra Hinz hristian Kleiminger elga Lopez ilde Mattheis aik Reichel erold Reichenbach önke Rix wen Schulz olfgang Spanier r. Rainer Tabillion üdiger Veit r. Marlies Volkmer ydia Westrich Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt Katrin Kunert Oskar Lafontaine Dr. Thea Dückert Dr. Uschi Eid Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Dr. Heinrich L. Kolb Nun hat als nächster Redn Joachim Günther für die FDP-F (Beifall bei d Joachim Günther Frau Präsidentin! Meine lieb legen! Wir sprechen heute zum den Jahresbericht zum Stand Auch nach 19 Jahren halte ich e darüber immer am späten Nach (Peter Hettlich [BÜNDN NEN]: J Ich glaube, die deutsche Einh Zeitpunkt verdient, als das jetzt (Beifall bei der FDP sow der CDU/CSU, der SPD u SES 90/DIE GRÜNEN)


(Braunschweig)





(A) )


(B) )


(Hildesheim)


(Wackernheim)


(Tuchenbach)


(Everswinkel)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


(Frankfurt)


(Bönstrup)





(A) )


(B) )


Wir haben wieder einen Be
Fleißaufgabe der Bundesregier
umstritten, Herr Minister. Wir
liegen, in dem einige Fakten kl

Die Menschen wollen aber n
Berichts. Sie wollen im Endef
er das Wort der Kollege
raktion.

er FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1618713300

en Kolleginnen und Kol-
wiederholten Male über
der deutschen Einheit.
s für etwas tragisch, dass
mittag debattiert wird.

IS 90/DIE GRÜ-
a!)

eit hätte einen besseren
der Fall ist.

ie bei Abgeordneten
nd des BÜNDNIS-

richt vorliegen, der eine
ung darstellt; das ist un-
haben einen Bericht vor-
ar aufgelistet werden.

icht nur die Vorlage eines
fekt aus den Ergebnissen

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andeln merken sie im tagtägl
och so lange über einen Beri
chen Einheit sprechen, sola
ohn- und Rentenberechnunge
chiedliche Beitragssätze und u
emessungsgrenzen gibt. Das s
chen täglich spüren. Die müss
atte ich, ehrlich gesagt, das Ge
in hervorragendes Grußwort g
en keine Antwort gegeben.


(Beifall bei der FDP sow Hettlich [BÜNDNIS 90 as müssen wir meines Erachte Lassen Sie mich zum Jahr eutschen Einheit kommen. Es er aufgenommen: von der Wi olitik; ich will nicht jeden Pun rachtet – auch Sie haben das rbeitsmarkt im Osten aufwärt ber der Beseitigung des Phän en haben, nämlich dass die A an Gesamtdeutschland, im O ind wir leider keinen Schritt nä (D abgeleitet haben. Dieses ichen Leben. Wir werden cht zum Stand der deutnge es unterschiedliche n gibt, solange es unternterschiedliche Beitragsind Dinge, die die Menen wir auflösen. Deshalb fühl: Sie haben hier zwar ehalten, aber auf die Fak ie des Abg. Peter /DIE GRÜNEN])


ns ändern.

esbericht zum Stand der
wurden wirklich alle Fel-
rtschafts- bis zur Jugend-
kt aufführen. Absolut be-
gesagt – geht es auf dem
s; das bestreitet niemand.
omens, das wir seit Jah-
rbeitslosigkeit, betrachtet
sten doppelt so hoch ist,
hergekommen.
FDP

Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger

DIE LINKE

Hüseyin-Kenan Aydin
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Diana Golze
Dr. Gregor Gysi
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Hakki Keskin
Katja Kipping
Monika Knoche
Jan Korte

Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
Kersten Naumann
Wolfgang Nešković
Dr. Norman Paech
Petra Pau
Bodo Ramelow
Elke Reinke
Paul Schäfer (Köln)

Volker Schneider


(Saarbrücken)

Dr. Herbert Schui
Dr. Petra Sitte
Frank Spieth
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Jörn Wunderlich

BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Cornelia Behm
Birgitt Bender
Alexander Bonde
Ekin Deligöz

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(Cans Josef Fell ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast ndine Kurth arkus Kurth onika Lazar nna Lührmann icole Maisch erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei mid Nouripour rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager anuel Sarrazin lisabeth Scharfenberg hristine Scheel rmingard Schewe-Gerigk Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler fraktionslose Abgeordnete Henry Nitzsche Gert Winkelmeier Enthalten CDU/CSU Dr. Wolf Bauer Renate Blank SPD Iris Hoffmann Dirk Manzewski Ewald Schurer Dr. Angelica Schwall-Düren FDP Michael Kauch Joachim Günther Das gilt auch für das Wirtschaftswachstum. Sie haben zwar gesagt, man solle dies nicht immer in Zahlen ausdrücken. Man muss so etwas aber in Zahlen ausdrücken. Nehmen wir das Bruttoinlandsprodukt: Es ist seit 1995 in Westdeutschland um 16,9 Prozent und im Osten nur um 16,3 Prozent gestiegen. Das bedeutet, die Schere ist selbst statistisch betrachtet nicht enger geworden. Das muss uns in dieser Zeit wachrütteln. Das bedeutet, dass es ein gemeinsames Engagement von Bund, Ländern und Kommunen geben muss. Das bedeutet, dass es nicht immer nur darum geht, mehr Mittel zu fordern. Das wollen wir nicht. Es ist das Anliegen der Linken, ständig mehr Geld zu fordern, ohne zu sagen, woher es kommen soll. Meines Erachtens ist es aber sehr wichtig, das zur Verfügung stehende Geld zu koordinieren und in die richtigen Bahnen zu lenken, dorthin, wo es die größten Effekte hat. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, in funktionierende Wohnungsmärkte, lebenswerte Städte – all das sind Dinge, die die Standortbedingungen in Ostdeutschland erhalten und ausbauen können. Die Menschen wollen das. Sie wissen, dass viel getan wurde; das streitet niemand ab. Aber es muss weitergehen; sonst setzt sich die Abwanderung aus dem Osten Deutschlands fort. Dabei müssen in der heutigen Situation Infrastrukturinvestitionen als Konjunkturprogramm gesehen werden und einen besonderen Vorrang erhalten. Ich finde es auch gut, dass Sie den Investitionsanteil im Bauund Verkehrshaushalt erhöht haben. Das ist zweifelsohne richtig. Bloß, wer die Zahlen genauer betrachtet – dies jetzt zu tun, würde zu weit führen –, wird sehen, dass mit dieser Erhöhung noch nicht einmal die Inflationsrate und der Preisanstieg ausgeglichen wurden. Wir bauen also in der Relation weniger als 1998. Ich möchte Ihnen zwei Beispiele nennen: Als ehemaliger OB von Leipzig kennen Sie sicherlich die A 72. Sie sollte zur Fußballweltmeisterschaft 2006 fertig sein. Heute reden wir über den letzten Planungsabschnitt. Sie kennen sicher die – scherzhaft gesagt – schnellste Eisenbahnverbindung Deutschlands von Dresden nach Berlin. Auf dieser Strecke sind wir vor 80 Jahren schneller gefahren, als das heute der Fall ist. Da müsste man sich einmal etwas einfallen lassen. Als ich gestern sächsische Zeitungen gelesen habe, habe ich gedacht, Sie haben die Koalition gekündigt. Zumindest kommt es einem so vor. Die Große Koalition gibt es ja in Dresden und hier. Der Kollege Kretschmer – ich sehe ihn jetzt nicht – hat gesagt: Wir wollen die Bauanträge sofort schreiben. Wir wollen noch in diesem Jahr damit beginnen. Die ersten Bagger müssen rollen. – Der Herr Minister hat darauf geantwortet – in gewisser Hinsicht kann ich das sogar verstehen –: Was der da treibt, ist unsachlich und billige Polemik. – Ich habe ei n z s ü e E n B s f b s H K l g O K l N t s h d w z z d l p f S F m S e d V n o u r d e e Ü s d l G t (C (D en Vorschlag: Sie bilden eine Koalition. Setzen Sie sich usammen und reden Sie darüber. Sagen Sie den Menchen, wo es hingehen soll. Herr Tiefensee, es gibt aber auch Projekte, die mit berschaubaren Mitteln sofort eine ganze Region weiterntwickeln können. Ich möchte hier die durchgehende lektrifizierung der Franken-Sachsen-Magistrale nenen. Das ist ein Projekt, das die Freistaaten Sachsen und ayern vorangetrieben haben. Alle Voruntersuchungen ind abgeschlossen. Es geht nur noch um das Unterwerk ür Energieeinspeisung in Hof. Das ist das Einzige, was ei diesem immensen Bauabschnitt noch offen ist. Sie agen, es gibt neue Investitionen in die Infrastruktur. ier geht es um 30 Millionen. Durchschlagen Sie diesen noten. Fangen Sie an dieser Stelle an. Es kann sofort osgehen mit Investitionen, die den Menschen in der Reion nützen und Arbeitsplätze schaffen. (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Arnold Vaatz [CDU/CSU])





(A) )


(B) )


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


Ein Wort zur Städtebauförderung. Der Stadtumbau
st ist eine wichtige Voraussetzung, um wirtschaftliche
erne in einer Region aufzubauen. Die Städte haben in

etzter Zeit zum Teil eine gute Entwicklung genommen.
ach wie vor gibt es aber 1 Million Wohnungen im Os-

en, die leer stehen. Das ist etwas, was der Attraktivität
chadet. Das Programm Stadtumbau Ost ist eindeutig ein
ervorragendes Programm und schafft gute Ansätze. Zu
em, was gut ist, muss man stehen. Unsere Aufgabe
ird es sein, die Attraktivität der Städte im Osten weiter

u steigern. Es muss nach einer geschickten Verbindung
wischen Rückbau und Stadtentwicklung gesucht wer-
en. Wenn man diese Synthese findet, werden hoffent-
ich nicht mehr so viele alte Häuser, die ein Stadtbild
rägen, abgerissen, dann werden diese alten Häuser hof-
entlich stärker integriert. Dann muss man eben am
tadtrand zurückbauen. Weitere Wohnungen auf grünen
lächen brauchen wir nicht. Davon haben wir im Mo-
ent genügend.

Als Beispiel ist in diesem Zusammenhang das
chloss Osterstein in Zwickau zu nennen. Hier hat man
twas geschaffen, was Stadtentwicklungs- und Stadtför-
ermittel verdient. Ein Renaissanceschloss, das dem
erfall preisgegeben war, aber für Sachsen in architekto-
ischer Hinsicht wertvoll ist, wurde umgebaut. In den
beren Etagen befindet sich ein Pflegeheim, und in den
nteren Etagen gibt es Gemeinschaftsräume, Restau-
ants, Arztpraxen und Ähnliches. Das heißt, mitten in
er Stadt ist aus einer Ruine ein Begegnungszentrum
ntstanden. Das ist ein gutes Beispiel für richtige Stadt-
ntwicklung.


(Beifall bei der FDP)


Gestatten Sie mir zum Schluss zwei Bemerkungen:
ber die Anträge der CDU/CSU werden wir im Aus-

chuss beraten. Der Antrag der Grünen enthält Geldfor-
erungen. Es muss in der gegenwärtigen Situation viel-
eicht nicht sein, lieber Peter Hettlich, dass noch mehr
eld gefordert wird. Deswegen werden wir uns enthal-

en oder den Antrag ablehnen.






(A) )



(B) )


Joachim Günther (Plauen)

Eines erscheint mir ziemlich kurios. In der Leipziger
Volkszeitung habe ich gestern gelesen, dass die Herren
Weißgerber, Fornahl und Vaatz – das sind ja nicht irgend-
welche in der Fraktion – mit ihrem Anliegen gescheitert
seien, die Gestaltung eines Freiheits- und Einheitsdenk-
mals auf die Tagesordnung des Kulturausschusses zu set-
zen. Damit bleibt Leipzig praktisch vor der Tür. Ich halte
das 19 Jahre nach der Wende für ein fatales Zeichen. Wir
reden stets über riesige Kosten der deutschen Einheit
und darüber, wie die Anpassung vorangehen soll. Ich
bitte Sie, dabei nicht die Menschen zu vergessen, die die
deutsche Einheit möglich gemacht haben. Dazu zählen
die Menschen in Leipzig. Geben Sie sich einen Ruck.
Ich glaube, gemeinsam können wir einiges erreichen.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618713400

Nächster Redner ist der Kollege Volkmar Vogel für

die CDU/CSU-Fraktion.


Volkmar Uwe Vogel (CDU):
Rede ID: ID1618713500

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche
Einheit ist volljährig. Volljährigkeit bedeutet Eigenver-
antwortung, selbstständiges Handeln, Chancen erkennen
und Chancen nutzen. Genau das tun die Ostdeutschen
seit 1990 immer besser. Ich denke, das ist die gemein-
same Quintessenz, die wir aus dem diesjährigen Bericht
zum Stand der deutschen Einheit entnehmen können.

18 Jahre Einheit heißt auch 18 Jahre Abstand von ei-
nem durch die SED ruinierten Staat. Das Schild und
Schwert dieser Partei, das Ministerium für Staatssicher-
heit, kontrollierte alle Teile des täglichen Lebens im Os-
ten und vielleicht auch ein bisschen im Westen. Die ka-
tastrophale Lage wurde bis zuletzt verheimlicht und wird
leider auch heute noch von manchen Schönfärbern ver-
harmlost. Millionen Menschen sind über die Jahre geflo-
hen, die Wirtschaft war am Boden, der Staat war hoff-
nungslos verschuldet, die Rentenkassen waren leer und
eine Absenkung des ohnehin bescheidenen Lebensstan-
dards um mindestens 25 Prozent unabwendbar. Das ist
nicht in der Bild-Zeitung nachzulesen, sondern in einer
Politbürovorlage, die „Analyse der ökonomischen Lage
der DDR mit Schlussfolgerungen“ heißt. Sie war von der
Staatlichen Plankommission in Auftrag gegeben worden.

Das allein ist sicherlich schon schlimm. Aber für
mein Empfinden ist es noch schlimmer, wie das SED-
Regime mit den Kritikern, mit den Andersdenkenden im
Land umgegangen ist. Es ist aus heutiger Sicht unbe-
schreiblich, was den eigenen Landsleuten von der Stasi,
vom Schild und Schwert der SED, auf Befehl dieser Par-
teiführung angetan wurde. Zum großen Glück gibt es die
Stasi heute nicht mehr. Alle Demokraten in diesem Haus
– ich denke, da sind wir uns einig – begrüßen die Rente
für SED-Opfer, ein Vorhaben, das von der Großen Koali-
tion zum Abschluss gebracht worden ist, wenngleich wir
alle wissen, dass es am Ende nur eine symbolische Geste
für diejenigen ist, die großes Leid erfahren haben, und

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(C (D ass wir das große Leid damit nicht tatsächlich entschäigen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


s ist und bleibt eine Verpflichtung für uns, die Aufar-
eitung unserer jüngeren Geschichte voranzutreiben und
abei ganz besonders bei allen Gelegenheiten das Ge-
enken der Opfer in besonderer Art und Weise hervorzu-
eben.

Der Osten in unserem Land hat in den letzten Jahren
n allen gesellschaftlichen Bereichen enorme Umstruktu-
ierungen durchgemacht. Dazu gehört natürlich auch der
roße Bereich der Infrastruktur. Mobilität ist Freiheit, In-
rastruktur verbindet Menschen und sorgt für wirtschaft-
ichen Aufschwung. Die Verkehrsprojekte „Deutsche
inheit“ waren Anfang der 90er-Jahre eine richtige Ent-
cheidung. Alle Projekte sind entweder abgeschlossen
der befinden sich im Bau. Es kommt darauf an, diejeni-
en, die noch im Bau sind, zielstrebig und planmäßig
um Abschluss zu bringen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)


azu gehören die ICE-Strecke der VDE 8.1 und 8.2
benso wie die Lückenschlüsse auf der A 9 zwischen
ayern und Thüringen oder auf der A 4 von Sachsen in
ichtung Hessen. Ich weise ganz bewusst darauf hin,
ass diese Projekte nicht nur den ostdeutschen Bundes-
ändern dienen, sondern auch entscheidend für die infra-
trukturelle Entwicklung in der gesamten Bundesrepu-
lik sind.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ein anderer Aspekt spielt dabei noch eine wesentliche
olle. All diese wichtigen Fernverbindungen sind auch
eil der transeuropäischen Netze. Deswegen nenne ich
iese Projekte auch bewusst Teile der „Verkehrsprojekte
uropäische Einheit“. Neue Korridore – auch durch Ost-
eutschland – von großer europäischer Bedeutung kom-
en auf uns zu. Ich nenne den Viermeereskorridor, aber

uch Hinterlandanbindungen der Häfen in Deutschland
n Richtung Süden und Südosten, die in den nächsten
ahren und Jahrzehnten eine entscheidende Rolle spie-
en.

Infrastrukturmaßnahmen sind natürlich nur ein Mosaik-
tein zur Beherrschung der demografischen Entwick-
ung, die uns im Osten ganz besonders zu schaffen

acht. Nach meiner Einschätzung wird es in den nächs-
en 30 Jahren besonders schwierig. Deswegen ist es un-
ere Aufgabe, diesen Trend langfristig umzukehren und
ie Durststrecke bis dahin mit geeigneten Maßnahmen
bzufedern.

Dafür haben wir heute schon geeignete Mittel, zum
eispiel und vor allen Dingen im Bereich der Stadtent-
icklung. Das Programm Stadtumbau Ost ist ein Erfolg.
eswegen wird es unser Ziel sein, dieses Programm
ber 2009 hinaus fortzuschreiben. Wir werden es besser
it anderen Programmen in diesem Bereich verzahnen.
ir müssen für Flexibilität bei der Anwendung der Mit-

el sorgen: auf der einen Seite Abriss, auf der anderen






(A) )



(B) )


Volkmar Uwe Vogel
Seite Aufwertung. Wir müssen eine stärkere Fokussie-
rung auf die Innenstädte entwickeln und dies mit einem
geeigneten Denkmalschutz kombinieren, aber vor allen
Dingen mit der Stadtkernerhaltung und der Verbesserung
der Attraktivität der Innenstädte. Flankierende Maßnah-
men sind dabei ausgesprochen wichtig. So kann ich mir
für die Bewältigung dieser auch in finanzieller Hinsicht
schwierigen Aufgabe durchaus vorstellen, dass wir mit
einer Investitionszulage und neu überdachten Sonderab-
schreibungen einiges mehr erreichen können.

Eines liegt mir noch ganz besonders am Herzen; das
ist der ländliche Raum. Eine starke Stadt-Umland-Bezie-
hung sorgt für Stabilität auch in Krisenzeiten. Starke
landwirtschaftliche Betriebe sorgen für attraktive Ar-
beitsplätze; sie sind besonders in den strukturell schwa-
chen Gebieten in allen Teilen der Bundesrepublik not-
wendig, natürlich auch im Osten. Für uns steht fest: Wir
halten an dem Ziel der Umsetzung des Solidarpakts bis
2019 fest. Dafür setzen wir uns ein und werden Verein-
barungen zu einer Verstetigung der GA-Mittel treffen.
Dabei kommt es darauf an, dass man für Transparenz
beim Mitteleinsatz sorgt und dass eine Zielorientierung
vorgegeben wird, ohne Gefahr zu laufen, dass die Fläche
dabei verödet.

Die so oft gescholtene Gießkanne muss man differen-
ziert betrachten. Die Gießkanne statt des Gartenschlau-
ches sorgt richtig eingesetzt aus meiner Sicht für Wachs-
tum und blühende Flächen. Die Alternative heißt Wüste
mit Oasen. Wüsten sind aus meiner Sicht etwas für Ka-
mele, aber nicht für verantwortungsvolle Politiker. Des-
halb – auch das ist ein Ergebnis des Aufbaus Ost in den
vergangenen Jahren – sprechen wir zum Beispiel heute
in Mikrofone, die aus Gefell im Vogtland kommen, des-
wegen baut Opel in Eisenach im Wartburgkreis Fahr-
zeuge, deswegen gibt es einen Airbuszulieferer im Al-
tenburger Land, und deswegen können wir heute über
Arbeitslosenquoten von 10 Prozent reden. Das ist ein Er-
folg des Aufbaus Ost und vor allen Dingen ein Erfolg
der Union, die sich immer dafür eingesetzt hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618713600

Herr Kollege, denken Sie bitte an die Redezeit?


Volkmar Uwe Vogel (CDU):
Rede ID: ID1618713700

Am Ende bleibt mir nur noch zu sagen: Ich freue

mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüs-
sen. Ich bin mir sicher, die Menschen in Ostdeutschland,
die ostdeutschen Bundesländer, gehen selbstbewusst ih-
ren Weg in unserem vereinten Vaterland, auch wenn das
einigen Ewiggestrigen nicht passt. Das kann uns egal
sein. Es geht um unser Vaterland, um die Weiterentwick-
lung aller Regionen.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Nächster Redner ist der Kollege Roland Claus für die raktion Die Linke. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und erren! Der Jahresbericht zum Stand der deutschen Eineit soll Antwort auf die Frage geben, wie viel Einheit wischen Ost und West hergestellt ist. Es ist die einzige ebatte im Deutschen Bundestag, die fast ausschließlich on ostdeutschen Abgeordneten geführt wird. as sagt auch einiges über die Kultur der Einheit und en Zustand, den wir erreicht haben. Warum müssen wir eigentlich immer noch über den sten reden? Zunächst sei Folgendes klargestellt: Selbsterständlich, Herr Bundesminister Tiefensee, freut sich uch die Fraktion Die Linke über jeden wirklichen chritt nach vorn. Es war bekanntlich unsere Fraktion, ie Ihnen vorgeschlagen hat, der aufgrund der Finanzrise drohenden Krise der Realwirtschaft mit einem onjunkturprogramm zu begegnen. Jetzt haben Sie ein olches Programm aufgelegt, dürfen es aber nicht „Konunkturprogramm“ nennen. enn Sie uns aber absprechen, dass wir uns über Fortchritte freuen, muss ich Ihnen ausdrücklich widersprehen. Die Fakten kann man nicht leugnen. Wenn man einen ergleich aller Landkreise der Bundesrepublik vorimmt und sich das Ende der Liste anschaut, stellt man est, dass sich unter den 50 letztplatzierten Landkreisen 9 ostdeutsche Landkreise befinden. Ein anderer Fakt: Addiert man die Leistungskraft der 00 größten ostdeutschen Unternehmen, kommt man och nicht einmal auf die Hälfte der Leistungskraft des aimler-Konzerns. Deshalb sind wir der Meinung: Wir aben in Deutschland viele Probleme. Dazu gehört nach ie vor das Problem der Ost-West-Teilung. Der Bericht, den uns die Bundesregierung vorlegt, ist emerkenswert problembewusst. Wenn man allerdings ach Schlussfolgerungen und nach Konsequenzen für ie Politik der Bundesregierung sucht, stellt man fest: ehlanzeige. Deshalb muss man mit aller Deutlichkeit agen: Sie sind mit Ihrer Unlogik, den Aufbau Ost auschließlich als Nachbau West zu gestalten, und zwar ach dem Motto „Wie im Westen, so auf Erden!“, gecheitert. Das ist keine Basis für eine zukunftsfähige ntwicklung. Man kann diese Frage auch einmal andersherum stelen: Was kann der Westen vom Osten lernen? Ich möchte inige wenige Punkte aufzählen. Er kann lernen, der rise in schwierigen Situationen in die Augen zu sehen Roland Claus und besonnen zu handeln. Er kann lernen, keine Angst vor Systemfragen zu haben. Ich bin mir ganz sicher, dass der Osten bei der Bewältigung der aktuellen Krise ganz eindeutig einen Kompetenzvorsprung hat. Die Abgeordneten der Koalition haben sich fürchterlich beklagt, als Umfrageergebnisse bekannt wurden, nach denen nur noch 31 Prozent der Ostdeutschen Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft haben. Aber die Schlussfolgerung, die Sie daraus gezogen haben und die Sie uns politisch anbieten – darauf zu warten, dass die internationalen Finanzmärkte eines Tages wieder so funktionieren, wie sie einmal funktioniert haben –, ist völlig falsch. An dieser Stelle können Sie vom Osten in der Tat neues Denken lernen. Das halten wir auch für dringend geboten. (Beifall bei der LINKEN – Veronika Bellmann [CDU/CSU]: Meinen Sie damit die zentralistische Planwirtschaft?)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618713800

(Beifall bei der LINKEN)

Roland Claus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618713900

(Petra Weis [SPD]: Aber nur fast!)


(Heiterkeit bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)





(A) )


(B) )


Außerdem kann man vom Osten lernen, Transforma-
tionserfahrungen einzubringen, will heißen: erfolgrei-
ches Handeln unter völlig neuen gesellschaftlichen Situa-
tionen.

Nur zwei Beispiele:

Die erfolgreiche Einführung erneuerbarer Energien,
beispielsweise in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, be-
deutet natürlich auch eine gesellschaftspolitische Um-
wälzung; denn es muss gegen Bewährtes und Altes vor-
gegangen werden. Das ist im Osten beispielhaft
gelungen.

Ein anderes Beispiel ist die Etablierung und Ausbrei-
tung erfolgreich wirkender Sparkassen. Dies ist ein gutes
Beispiel für eine gelungene Ost-West-Einigung. Deshalb
sagen wir: Sparkassen sind in Europa kein Auslauf-,
sondern ein Zukunftsmodell,


(Beifall bei der LINKEN)


das wir uns durchaus auch als Ratgeber bei der Neuorga-
nisation der Stromnetze vorstellen können.

Vom Osten kann man lernen, neue Wege zu gehen.
Nur ein Beispiel: Viele, auch ostdeutsche Unternehmen
klagen inzwischen über den drohenden oder schon anzu-
treffenden Fachkräftemangel. Sie haben die Hoffnung
aufgegeben, Löhne oder Gehälter wie im Westen zahlen
zu können. Sie haben sich allerdings selbst geholfen, und
zwar mit einer typischen Erfahrung aus dem Osten. Sie
haben Betriebskindergärten installiert, sodass die Arbeit-
nehmer ideale Bedingungen vorfinden. Das ist ein As-
pekt, der unserer Meinung nach viel stärker als bisher
berücksichtigt werden sollte.


(Beifall bei der LINKEN)


Über Ostdeutschland zu reden, heißt nach wie vor
aber auch, Diskriminierungen zu überwinden. Als wir
dieser Tage eine breite Diskussion über die Angleichung
von Ost- und Westrenten geführt haben, warnte der säch-
sische Ministerpräsident Tillich tatsächlich 18 Jahre
nach der deutschen Einheit vor überhasteten Schritten.
Ich frage Sie: Wo leben wir denn? Die Hoffnung der

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(C (D stdeutschen auf eine Angleichung von Ostund estrenten hat die Bundesregierung am Tag der Deut chen Einheit enttäuscht. (Veronika Bellmann [CDU/CSU]: Ja, ja! Wenn Sie den Rentnern jeden Monat Geld wegnehmen wollen, dann müssen wir das so machen, wie Sie sagen! Sonst nicht!)


ie Bundeskanzlerin antwortete den Ostdeutschen ledig-
ich mit der Formel: Die Höhe der Renten wird nicht sin-
en. Ich muss Ihnen sagen: Damit haben Sie die Erwar-
ungen der Ostdeutschen nicht erfüllt.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir haben heute schon viel über die Bahn debattiert.
ass der Osten durch die am 14. Dezember 2008 erfol-
enden Preiserhöhungen stärker als das gesamte restli-
he Bundesgebiet getroffen wird, halten wir ebenfalls
ür eine nicht hinzunehmende Diskriminierung.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Dagegen muss man etwas tun!)


Wir stellen die Frage: Warum ist die Bundesregierung
igentlich so reformunfähig, und warum gibt es im Wes-
en so viel Beharrung? Ich glaube, das liegt auch daran,
ass viele in den alten Bundesländern die deutsche Ein-
eit nicht als einen Zugewinn in ihrem Lebensalltag er-
ahren konnten. Nehmen wir dieses einfache Beispiel:
s gibt im Westen Arbeit und keine Kinderbetreuungs-
inrichtungen, im Osten gibt es Kitas und keine Arbeit.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist Quatsch!)


an muss an dieser Stelle doch einmal die Erwartung an
ie Politik ausdrücken dürfen, das jetzt einmal zusam-
enzubringen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir geben uns auch nicht damit zufrieden, dass noch
mmer 54 Prozent der Beschäftigten der Bundesregie-
ung in Bonn tätig sind. Ich sage es Ihnen gleich: Alle im
onn-Berlin-Gesetz fixierten Ziele für die Bundesstadt
onn sind mit der Jahrtausendwende erreicht worden.


(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Übererfüllt!)


a Sie unsere entsprechenden Anträge seit Monaten im
aushaltsausschuss blockieren, legen wir Ihnen heute
en Antrag „Wiedervereinigung der Bundesregierung in
erlin“ vor. Das ist eine angemessene Aufgabe.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Linke wird deshalb im Westen und im Osten und
mmer wieder auch in diesem Parlament für die Anglei-
hung der Lebensverhältnisse aller Bürger dieser Repu-
lik eintreten. Deshalb gilt: Ohne eine starke Linke
eine wirkliche deutsche Einheit.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618714000

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun

der Kollege Peter Hettlich.


Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618714100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass das
bis jetzt eine ausgesprochen müde Debatte ist. Das hat
vielleicht etwas damit zu tun, dass wir heute Nachmittag
schon eine etwas längere und erhitzte Debatte über den
gleichen Minister geführt haben, der auch für den Auf-
bau Ost zuständig ist. Es kann sein, dass die Energien et-
was verbraucht sind.

Ich weise darauf hin, dass dies heute die letzte De-
batte ist, die wir in dieser Legislaturperiode zum Stand
der deutschen Einheit führen.


(Veronika Bellmann [CDU/CSU]: Schauen Sie einmal in unseren Entschließungsantrag!)


Insofern kann ich meinem Kollegen Joachim Günther
nur ausdrücklich recht geben: Es ist außerordentlich
schwach, dass wir diese Debatte hier nachmittags um
16 Uhr und nicht morgens zur Primetime führen. Das
wäre diesem Thema absolut angemessen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Joachim Günther [Plauen] [FDP] und der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE])


Ich kann dazu nur sagen, dass wir uns hier einmal einen
Ruck geben müssen.


(Veronika Bellmann [CDU/CSU]: Sie haben unseren Antrag nicht gelesen, Herr Hettlich!)


Ich spreche zu diesem Thema hier vorne jetzt schon
zum sechsten oder siebten Mal und habe natürlich alle
Berichte zum Stand der deutschen Einheit sehr aufmerk-
sam gelesen. Wenn man sich einmal die Berichte dieser
Legislaturperiode anschaut, dann muss man sagen: Der
Bericht über das Jahr 2005 aus dem Jahre 2006 war
wirklich positiv, weil er eine sehr ehrliche und relativ
schonungslose Analyse der Situation in Ostdeutschland
enthielt. Der Bericht aus dem Jahre 2007 fiel schon wie-
der in alte Stereotype zurück: viel erreicht, der Aufhol-
prozess gewinnt an Fahrt, die Schere schließt sich.

Wir haben uns damals gefragt, wie sich bei einem Un-
terschied von 0,3 Prozent beim Wirtschaftswachstum
zwischen Ost und West eine Schere schließen kann.
Joachim Günther hat eben auch noch einmal darauf hin-
gewiesen, dass sich bei Betrachtung eines längeren Zeit-
raums ganz deutlich zeigt, dass es beim Aufholprozess
seit etwa 12, 13 Jahren eine Stagnation gibt. Dabei kann
man doch nicht von einer sich schließenden Schere spre-
chen.

Dieses Jahr gibt es eigentlich wieder einen Rückfall
in das Jahr 2006. Es werden die industriellen Stärken
und die strukturellen Defizite beschrieben. Wir sind ei-
gentlich wieder dort, wo wir schon vor drei Jahren wa-
ren, aber es werden keine Rückschlüsse aus der guten
Analyse gezogen. Das genau ist das Dilemma nicht nur

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(C (D ieser Großen Koalition, sondern auch des Ministers und eines Ministeriums. Hier erwarte ich einfach mehr. An ieser Stelle erwarten auch die Leute von uns ehrliche nalysen mit ehrlichen und vor allen Dingen auch nachollziehbaren Lösungsvorschlägen mit der entsprechenen Diskussion. (Beifall des Abg. Joachim Günther [Plauen] [FDP])


Ich will das nicht immer wiederholen, weil die Zu-
ammenlegung der Debattentage mit den Jahrestagen
. November und 9. Oktober natürlich immer wieder be-
chworen wird: Die Lebensleistung der Ostdeutschen ist,
as ist keine Frage, überragend – jeden Tag und auch in
chwierigen Situationen. Das muss man auch immer
ieder sagen.

Ich erinnere daran, dass wir letztes Jahr hier eine ge-
altige Debatte über das Einheitsdenkmal geführt ha-
en. Ich stelle jetzt fest, dass ich vom Minister und auch
us den Reihen der Koalition nichts dazu höre. Was ist
enn jetzt eigentlich mit dem Einheitsdenkmal? Wenn
ch der Presse jetzt einmal wirklich glauben kann, dann
chaffen Sie es in dieser Legislaturperiode offensichtlich
icht einmal, dass das Einheitsdenkmal zum 20. Jahres-
ag im nächsten Jahr steht. Das ist wirklich ein Armuts-
eugnis.

An meine Kolleginnen und Kollegen aus Leipzig ge-
ichtet, die heute nicht anwesend sind, kann ich nur sa-
en: Vermutlich werden es die Leipziger wieder selbst in
ie Hand nehmen müssen und sich selbst ein Denkmal
auen müssen. Ich glaube nicht, dass die Große Koali-
ion in der Lage sein wird, uns an dieser Stelle etwas
ositives zu liefern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Es gibt viele Themen. Wir werden heute Abend noch
ine Debatte zum Investitionszulagengesetz führen. Da-
auf werde ich noch eingehen.

Es ist interessant, wenn man Revue passieren lässt,
as die CDU/CSU und die SPD im letzten Jahr zum
ufbau Ost beigetragen haben. Da hat man sich über die
DU/CSU schon arg gewundert. Ich erinnere beispiels-
eise an den Ost-Kongress in Dresden. Interessanter-
eise hat noch niemand in irgendeiner Weise darauf
ezug genommen, was ihr damals dort verzapft habt
vielleicht gehen die nächsten Redner noch darauf ein –

nd was ihr auch groß diskutiert und verkündet habt.
elbst der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
at dazu gesagt, dass man so keine Diskussion Ost füh-
en kann.

Insofern erwarte ich von Ihnen auch an der Stelle et-
as mehr Konstruktivität.

Lieber Volkmar Vogel, ich schätze dich sehr, aber du
ast eher eine verkehrspolitische als eine aufbaupoliti-
che Rede gehalten. Ich frage die beiden Kollegen, die
leich zu dem Thema sprechen werden: Was enthält der
ntwurf der CDU/CSU für den Osten jenseits der Frage,
o wir 1989 waren, ob auf der Straße oder in irgendwel-

hen Ämtern?






(A) )



(B) )


Peter Hettlich
Zur SPD. Es war sehr interessant, als die CDU/CSU
ihr Papier in der Bundesgeschäftsstelle vorgestellt hat.
Die Kollegen von der SPD standen mit ihrem Gegenent-
wurf vor dem Haus, um ihn dort zu verteilen. Wenn man
beide Papiere gelesen hat, hat man gemerkt, dass sich die
Große Koalition nicht grün ist. Wenn sie sich nicht grün
ist, dann ist das nicht gut für die Menschen in Ost-
deutschland. Das hilft uns insgesamt nicht weiter.

Das ist ein Armutszeugnis für die Große Koalition.
An dieser Stelle haben wir von Ihnen nicht viel zu erwar-
ten.

Ich lade Sie alle ein, an unserem Ost-Kongress am
12. und 13. Dezember teilzunehmen. Wir werden nicht
von großen Masterplänen schwadronieren, die sonst im-
mer gefordert werden. Wir werden grüne Impulse für
Ostdeutschland vorstellen. Es sind 15 an der Zahl. Ich
werde noch erläutern, welche Impulse das konkret sind.
Es geht darum, den Menschen ehrliche Botschaften zu
vermitteln, statt ihnen große Masterpläne und Worthül-
sen zu verkaufen, die sie nicht voranbringen, wie es in
den letzten Jahren oft genug der Fall war.

Wir müssen die Wirtschaftsförderung viel stärker von
der Investitionsförderung auf die Innovationsförderung
verlagern. Neulich hat in Dresden der Bildungsgipfel
stattgefunden. Zumindest ist erkannt worden, dass das
Thema Bildung für uns sehr wichtig ist. Aber wir wer-
den nicht an unseren Worten, sondern an unseren Taten
gemessen. Unsere Taten lassen etwas ganz anderes zu.
Ich denke in diesem Zusammenhang an die Verwendung
der Mittel in Korb II. Das sind die überproportional ho-
hen Mittel, die der Bund im Rahmen des Solidarpakts an
die ostdeutschen Bundesländer gibt. Wir geben fünfmal
so viel Mittel für harte Infrastrukturmaßnahmen aus wie
für Maßnahmen, die für den Standort Ostdeutschland
wichtig sind, nämlich in den Bereichen Bildung, For-
schung, Entwicklung und Innovation. An dieser Stelle
müssen wir unbedingt umsteuern.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daher fordern wir in unserem Entschließungsantrag für die
letzten Jahre des Solidarpakts, 50 Prozent der Korb-II-
Mittel in diese Bereiche zu investieren.

Was das Handlungsfeld Bildung angeht, konnte ich
kaum glauben, was ich heute im Tagesspiegel gelesen
habe: „Ost-Länder wollen neuen Soli“, und zwar den
Bildungssoli. Das ist unsere Erfindung, die wir im Rah-
men der Föderalismusreform II vorgestellt haben. Sei-
nerzeit sind wir von allen anderen abgebügelt worden.
Ich müsste eigentlich Urheberrechtsgebühren von den
ostdeutschen Ministerpräsidenten verlangen, weil sie un-
seren Bildungssoli eins zu eins als ihr Produkt verkau-
fen. Sie glänzen wieder einmal durch Abwesenheit. Das
zeigt, wie wenig offensichtlich auch von dieser Seite im
Bildungsbereich zu erwarten ist.

Der Ansatz von Herrn Tillich, immer mehr Geld zu
fordern, ist der falsche Weg. Das Problem besteht nicht
darin, dass wir zu wenig Geld im System haben; wir
richten aber mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu
wenig aus, vor allem deswegen, weil wir in den letzten

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(C (D ahren den Fehler gemacht haben, die Politikfelder Bilung, Forschung und Innovation sträflich zu vernachläsigen. Zum Schluss komme ich zum Rentenwert Ost-West. ieber Kollege Claus, wir haben bereits im September ierzu einen Antrag vorgelegt. Die Kollegin Irmingard chewe-Gerigk war dabei für uns federführend. Ich gebe hnen eine gute Empfehlung: Lesen Sie den Antrag! ann können wir demnächst darüber diskutieren. (Zuruf der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE])


Ja, genau das ist der Punkt. Sie versprechen den Leu-
en alles nach dem Motto „Wasch mich, aber mach mich
icht nass!“. – Ich habe schon vor fünf Jahren in diesem
ause darauf hingewiesen, dass uns die dauerhafte
iedriglohnpolitik in Ostdeutschland noch einmal
ordsmäßig auf die Füße fallen wird. Mit der jetzigen
egelung der Rentenwerte werden wir nicht zurande
ommen. Insofern brauchen wir andere Lösungen. Die
ösungen, die wir dazu vorgelegt haben, sind innovativ
nd intelligent. An dieser Stelle brauchen wir Ihre Un-
erstützung von allen Seiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618714200

Nächste Rednerin ist die Kollegin Andrea Wicklein

ür die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Andrea Wicklein (SPD):
Rede ID: ID1618714300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Lieber Kollege Hettlich, ich empfehle Ihnen
in sehr spannendes Papier, nämlich den Entschlie-
ungsantrag der Koalitionsfraktionen. Aus ihm geht her-
or, was wir in den nächsten Jahren vorhaben, um den
ufbau Ost weiter voranzubringen. Ich kann Sie beru-
igen: Dort steht auch, dass es im nächsten Jahr und da-
über hinaus einen Bericht zum Stand der deutschen Ein-
eit geben wird; das haben wir vereinbart. Wir schauen
lso auch im nächsten Jahr, was wir erreicht haben und
as in Ostdeutschland noch zu tun ist.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Am 9. November wurde ich auf einer Veranstaltung
um Mauerfall gefragt, wie ich mir Ostdeutschland in
ehn Jahren vorstelle. Ich habe geantwortet: Ich wün-
che mir, dass dort alle eine hervorragende Schulbildung
ekommen, dass mehr Jugendliche als heute dort studie-
en, dass eine ausreichende Zahl an Studienplätzen vor-
anden ist, dass genug Arbeit für alle da ist, dass jeder
ort eine Perspektive hat und dass es für diejenigen, die
ich die Welt angeschaut haben, genügend Gründe gibt,
ach Hause zurückzukehren, weil sie dort für ihre Fami-
ien eine gute Zukunft sehen.

Warum habe ich gerade diese Wünsche geäußert? Ge-
en wir zurück in die Gegenwart. Schauen wir uns die






(A) )



(B) )


Andrea Wicklein
Situation in Ostdeutschland heute an, 19 Jahre nach dem
Fall der Mauer. Die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland
ist auf dem niedrigsten Stand seit 1991. Die Verkehrsin-
frastruktur und die Kommunikationsnetze haben einen
hervorragenden Ausbaustand erreicht. Seit dem Jahr
2000 ist die industrielle Wertschöpfung um 54 Prozent
gestiegen. Im Osten entstehen Kompetenzzentren und
Exzellenzcluster für innovative Zukunftsfelder, wie in
Dresden, Jena und Potsdam, um nur einige Beispiele zu
nennen. Bei den erneuerbaren Energien ist der Osten
vorn. Das sind Erfolge, auf die wir gemeinsam stolz sein
können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben in Ostdeutschland sehr viel erreicht. Aber
in der Tat gibt es noch viel zu tun. Die Arbeitslosigkeit
in Ostdeutschland ist zwar auf dem niedrigsten Stand
seit 1991, aber leider immer noch doppelt so hoch wie in
Westdeutschland. Seit 2000 ist die industrielle Wert-
schöpfung zwar um 54 Prozent gestiegen. Aber leider
beträgt der Produktivitätsrückstand zum Westen 22 Pro-
zent. Der Abstand der Löhne in der Industrie liegt bei
knapp 32 Prozent; das wurde bereits angesprochen. Wa-
rum weise ich ausdrücklich darauf hin? Gerade durch
den demografischen Wandel wirken sich diese Faktoren
auf Ostdeutschland besonders dramatisch aus. Zurzeit
verlieren die ostdeutschen Bundesländer im Saldo jähr-
lich circa 50 000 Menschen im Alter zwischen 18 und 30.
Die anhaltende Abwanderung zeigt, dass wir die struktu-
rellen Probleme im Osten noch nicht überwunden haben.
Ein Grund dafür ist das Fehlen von kapitalstarken Unter-
nehmen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen wie
die Verbundnetz Gas AG in Leipzig als eigenständiges,
wettbewerbsfähiges Unternehmen am ostdeutschen
Standort gehalten werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Die Wirtschaft Ostdeutschlands ist wesentlich stärker
durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Das ist
ein weiterer Grund für die strukturellen Defizite; denn
diese Unternehmen sind oft nicht in der Lage, die erfor-
derliche Finanz- und Wirtschaftskraft aufzubringen, um
sich eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen
zu leisten. Deshalb liegt der ostdeutsche Anteil an den
industriellen Forschungsaufwendungen unter 5 Prozent.

Wir sind uns einig: Es liegt im Interesse des ganzen
Landes, die teilungsbedingten strukturellen Unterschiede
zwischen Ost und West zu überwinden. Wir wollen, dass
Ostdeutschland 2019 auf eigenen Füßen steht. Dieser
Prozess ist kein Selbstläufer. Hier ist trotz aller Erfolge
nach wie vor politisches Handeln erforderlich – und wir
handeln.

Den entscheidenden Einfluss auf den weiteren An-
gleichungsprozess werden die Bildungspolitik, die Aus-
bildung sowie die Wirtschafts- und Forschungsförde-
rung haben. Der eingeschlagene Weg mit dem
Hochschulpakt, der Fortsetzung der Exzellenzinitiative
oder dem Programm „Spitzenforschung und Innovation
in den Neuen Ländern“ ist der richtige Weg. Auch die

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(C (D on der Bundesregierung geförderte Clusterbildung ist er richtige Ansatz. Beispielsweise bestehen in Osteutschland vielfältige Forschungskompetenzen, um rdöl in Kunststoffen durch Pflanzen zu ersetzen. Mit er Schaffung eines Bioraffinerieclusters Mitteldeutschand könnten diese Kompetenzen gebündelt werden. eshalb ist es wichtig, dass solche Initiativen weiterver olgt und mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausestattet werden. Wir brauchen in den kommenden Jahren eine neue Inovationsund Gründungswelle in Ostdeutschland, um ie immer noch vorhandenen Defizite zu überwinden. afür brauchen wir ein noch größeres Engagement des undes, der Länder, aber auch der Wirtschaft. Osteutschland hat das Zeug, sich in den kommenden zehn ahren zu dem Innovationslabor Deutschlands zu entwikeln, zu einem Zentrum für Zukunftstechnologien. Es ann zu einem Zentrum für neue Ideen und Innovationen owie zum Ideengeber für die Bewältigung des demorafischen Wandels werden. Der Aufbau Ost kann zu inem Gewinn für alle werden und den Standort eutschland insgesamt stärken, so wie es im Entschlieungsantrag der Koalitionsfraktionen formuliert ist. Wenn ich in zehn Jahren zu Ostdeutschland befragt erde, dann möchte ich sagen können: Ostdeutschland at seine Chancen genutzt. Hier wollen die Menschen tudieren, arbeiten und leben. Es gibt keine nach Ost und est getrennten Statistiken mehr. Beschäftigung, Löhne nd Renten sind auf gleichem Niveau. Und vor allem: In stdeutschland ist ein neues Selbstwertgefühl entstanen. Die Menschen in Ost und West sind stolz auf das rreichte und geben ihre Erfahrungen weiter. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass unser and weiter zusammenwächst. Vielen Dank. Nun hat das Wort die Kollegin Veronika Bellmann für ie CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Heinz-Peter Haustein [FDP])


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Gerda Hasselfeldt (CSU):
Rede ID: ID1618714400


Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1618714500

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

amen und Herren! 18 Jahre deutsche Einheit, 18 Jahre
ereintes Deutschland, Gott sei Dank ohne Mauer und
tacheldraht. Obgleich ich nicht verkenne, dass auch
hne Finanzkrise noch jede Menge Aufgaben vor uns
tehen, können die Menschen im Osten und Westen
eutschlands stolz sein, was sie bisher unter dem Motto

getrennt, vereint, gemeinsam“ geleistet haben. Wer mit
ffenen Augen durch die Welt geht, der wird beim Ver-
leich der Abschlussbilanz DDR/Eröffnungsbilanz Bun-
esrepublik und der jetzigen Situation zugeben müssen,
ass sich unheimlich viel zum Besseren verändert hat.
ch möchte nur den zentralen Punkt der Verkehrsinfra-
truktur herausgreifen. Ein altes chinesisches Sprichwort
agt: Wenn du reich werden willst, dann musst du Stra-






(A) )



(B) )


Veronika Bellmann
ßen bauen. – Auf unsere Zeit übertragen ergänze ich:
Dann musst du moderne Infrastruktur bauen, und zwar
für alle Verkehrsträger: Schiene, Straße, Wasser, Luft.
Dann kannst du nicht mehr nur in der Kategorie „Bun-
desland“ planen, sondern dann musst du deutschland-
weit und – mehr noch – europäisch planen.

Dem Aufbau einer modernen, dynamischen Wirt-
schaft und leistungsfähiger Wachstumskerne in einigen
ostdeutschen Regionen ging der Aufbau einer modernen
Verkehrsinfrastruktur voraus, oder er ging parallel mit
ihm einher. Das Tempo und die Intensität haben sich lei-
der in den letzten Jahren etwas verringert. Ein Beispiel
dafür ist die Bahnstrecke Hamburg–Stralsund. 2002
sollte sie ursprünglich fertig sein. Jetzt spricht Minister
Tiefensee von einer Verschiebung bis 2011. Ähnliches
spielt sich – darauf wies Kollege Günther schon hin –
bei der Bahnstrecke Berlin–Dresden ab. Fahrzeiten, die
nicht einmal die von 1938 erreichen, entsprechen nun
wirklich nicht modernen Standards.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE])


Vielleicht liegt das daran, dass man eben nicht mehr das
Prinzip anerkennt, dass der weitere Ausbau der Infra-
struktur eine zentrale Voraussetzung für mehr Wachstum
in Deutschland ist. Oder es liegt daran, dass sich die
Meinung breitmacht – so ist von der DB AG immer wie-
der zu vernehmen –, dass Infrastruktur schließlich keine
Entwicklungspolitik sei und deshalb im Osten nicht
mehr investiert werde, da dort zu wenig Wertschöp-
fungs- und zu geringe Bevölkerungspotenziale seien.
Das halte ich für eine Unverschämtheit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)


Wenn wir ab 1990 auch so gedacht hätten, hätten wir
das Buch gleich zugeklappt und der Osten wäre ein he-
runtergekommener Landstrich geblieben. Stattdessen ha-
ben wir durch den Aufbau leistungsfähiger Verkehrsver-
bindungen Standortvorteile geschaffen – wenn auch
noch zu wenige –, Industrieinvestitionen gefördert und
ein bescheidenes Wachstum erzeugt. Ganz Deutschland
profitiert davon, weil sich dort, wo sich Verkehrswege
kreuzen, immer auch wirtschaftliche Chancen ergeben.
Durch die EU-Erweiterung sind – teilweise auf alten
Handelswegen – neue Warenströme entstanden. Bei den
aufstrebenden Wirtschaftszentren in Mittel- und Ost-
europa haben wir es mit einer Perlenkette dynamisch
wachsender Metropolen zu tun. Mit besseren und
schnelleren Anbindungen an diese Schrittmacherregion
kann und muss Ostdeutschland an dieser Dynamik teil-
haben. Das transeuropäische Verkehrsnetz ist deshalb
ein Schlüsselelement für die Gewährleistung des schnel-
len und reibungslosen Personen- und Warenverkehrs
zwischen den Mitgliedstaaten.

Gleiches gilt für den Aufbau von Wirtschaftsräumen
und von Korridoren über Ländergrenzen hinweg. Der
wichtigste Korridor für uns ist dabei die Nord-Süd-Ver-
bindung von Skandinavien über die Nord- und Ostsee-
häfen bis an die Häfen der Adria und des Schwarzen
Meeres. Der sogenannte Vier-Meeres-Schienen-Korri-

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(C (D or hat das Potenzial eines wirtschaftlichen Kernraumes n der EU, der Ostdeutschland mit seinen Wachstumsernen einschließt. Das ist für den weiteren Aufbau Ost nheimlich wichtig. Inzwischen haben sich alle ostdeutschen Ministerpräidenten in nunmehr drei Regierungskonferenzen hinter iese Korridorinitiative gestellt, auch die Regionalund aumentwicklungsminister sowie einige Nachbarstaaten Tschechien, Österreich, Kroatien, Schweden – und soar der EU-Koordinator Karel van Miert. Bundesminiser Tiefensee hat in vielen Reden, auch hier im Plenum, on seiner Unterstützung für diesen Korridor gesprohen. Geschrieben hat er dann ein wenig anders; gehanelt hat er diesbezüglich leider noch gar nicht. Aus seiem Hause hört man gar, dass es stattdessen größere ympathien für die Konkurrenzstrecke einer Nord-Süderbindung auf polnischem Gebiet, von Stettin aus, geen soll. Das halten wir ebenfalls für sehr fragwürdig. ch hoffe nur, dass Bundesminister Tiefensee seit dem eutigen Tage in seinem Hause nicht nur Cello, sondern ie erste Geige spielt. Fakt ist, dass wir keine Zeit zu verlieren haben; denn ntscheidende Weichen werden in den kommenden Moaten auf EU-Ebene gestellt. Der Vier-Meeres-Schieen-Korridor soll in der Revision der TEN-Leitlinien erankert werden, und das, meine Damen und Herren, ist in wesentlicher Bestandteil unseres heutigen Entschlieungsantrags, für den ich ganz herzlich um Ihre Zustimung bitte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618714600

Das Wort hat nun Kollege Klaas Hübner, SPD-Frak-

ion.


Klaas Hübner (SPD):
Rede ID: ID1618714700

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

en! Lieber Kollege Claus, Sie haben in Ihrer Rede eben
ngesprochen, dass diese Regierung und diese Koalition
bwarten, bis sich die Finanzmärkte wieder beruhigt ha-
en. Das steht in einem gewissen Widerspruch zu dem,
as Sie sonst immer sagen. Es ist diese Regierung, die

inen Rettungsschirm für die Banken aufgespannt hat,
as notwendig war. Sie haben es kritisiert. Ich wieder-
ole: Sie widersprechen sich an dieser Stelle. Sie haben
as seinerzeit abgelehnt. Diese Regierung handelt hier.
ie wartet im Hinblick auf die Finanzmärkte gar nicht
b, sondern handelt, weil sie weiß, dass ein funktionie-
endes Bankensystem ein öffentliches Gut ist. Ohne die-
es öffentliche Gut können wir keine erfolgreiche Wirt-
chaftspolitik betreiben, auch nicht in Ostdeutschland.
arum sind wir hier die Handelnden; für Sie gilt das we-
iger.

Wir debattieren zum Herbst immer wieder den Stand
er deutschen Einheit. Das ist in meinen Augen auch gut
o. Es ist recht und billig, dass die Bundesregierung Re-
henschaft über die Verwendung der von uns zur Verfü-
ung gestellten Mittel ablegen muss. Wichtig ist auch,
ass wir uns bei diesem Anlass Gedanken darüber ma-






(A) )



(B) )


Klaas Hübner
chen, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht sind und
was dort noch zu tun ist.

Die aktuelle Lage der Weltwirtschaft macht diese De-
batte nicht einfacher. Daher sollte jeder vernünftige Vor-
schlag ernsthaft diskutiert werden. Selbstverständlich ist
mit dem Abschluss der heutigen Debatte kein Schluss-
punkt gesetzt. Mir sind, offen gestanden, lieber Kollege
Hettlich, einige in Ihrem Entschließungsantrag enthalte-
nen Vorschläge nicht unsympathisch. Trotzdem werden
wir ihm heute wahrscheinlich nicht zustimmen können,
weil die Finanzierung diejenige Seite ist, die wir als Ko-
alition an dieser Stelle mit bedenken müssen.

Gleiches kann ich vom Entschließungsantrag der Lin-
ken nicht unbedingt behaupten. Sie beklagen zwar im-
mer wieder gerne das Gefühl der Zweitklassigkeit im
Osten, aber Sie machen in Ihrem Antrag zu wenig Mut.
In meinen Augen kann man ermutigen, gerade auch im
Osten, und zwar bei jeder passenden und jeder unpassen-
den Gelegenheit.

Der Aufbau, der nach dem Zweiten Weltkrieg in Ost-
deutschland geleistet worden ist, ist eine genauso große
Leistung wie der Aufbau in Westdeutschland, nur unter
ungleich schlechteren Bedingungen. Liebe Kollegen von
der Linksfraktion, Ihre Vorgängerpartei hat einen nicht
unwesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass die Bedin-
gungen für die Ostdeutschen so schlecht waren. Man
muss aber die Leistung anerkennen, die dort erbracht
wurde.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Natürlich ist es ein Verdienst der Menschen in Ost-
deutschland, dass man seit 1989 in der neuen Selbstbe-
stimmung, in der neuen Freiheit viel erreicht hat. Man
kann vor dem, was erreicht worden ist, nur Respekt ha-
ben. Man soll auch sagen: Das, was ihr erreicht habt,
muss euch Mut machen.

Wir sind in vielen Feldern sehr weit nach vorne ge-
kommen. Wir sind in vielen Feldern sehr innovativ ge-
wesen. Wir sind vielleicht noch nicht dort angelangt, wo
wir sein wollen; aber einige Beispiele – gerade im Be-
reich der erneuerbaren Energien und der Wirtschaftsfel-
der, die wir daraus entwickelt haben – geben doch Mut
und Anlass, zu sagen: Jawohl, wir können aus eigener
Kraft eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in
Ost und West erreichen.

Wirtschaft ist bei der Angleichung der Lebensverhält-
nisse der entscheidende Punkt. Wenn wir die Zahlen be-
trachten, kann man zwar sagen – wie es der Kollege von
der FDP getan hat, –, dass das Wachstum im Osten mo-
mentan nicht ganz so groß wie im Westen ist; das ist
nicht ganz falsch. Man muss dabei allerdings berück-
sichtigen, dass das schwächere Wachstum im Osten vor
allen Dingen darauf beruht, dass im Sektor der öffentli-
chen Dienstleistungen ein Rückgang verbucht worden
ist, der gewollt war; es ist Teil der Konsolidierungsan-
strengungen der ostdeutschen Landesregierungen, dafür
zu sorgen, dass sich Länder und Kommunen zurückzie-
hen und Personal abbauen, um mehr Mittel für Innova-
tionen freizubekommen. Das hat den statistischen Ef-
fekt, dass das Wachstum formal etwas geringer ist.

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(C (D Insgesamt kann man jedoch sagen, dass das Wachsum im industriellen Bereich in den neuen Bundeslänern deutlich stärker ist als im Westen. Die Bauwirtchaft ist momentan einigermaßen stabilisiert. Ich finde en Weg, den wir gegangen sind, gut. Wir wollen unsere emühungen weiter verstärken. Das Kabinett hat beschlossen, die GA-Mittel noch inmal aufzustocken. Damit wird eine Forderung erfüllt, ie in diesem Hause oft erhoben wurde. Die GA-Mittel ind das zielgenaueste Instrument für eine effektive irtschaftsförderung. Darum bin ich sehr dankbar dafür, ass die Große Koalition, das Kabinett, beschlossen hat, enau diese zielgenauen Mittel noch einmal um rund 00 Millionen Euro für zwei Jahre aufzustocken. Ich laube, damit kann man den neuen Bundesländern einen ewaltigen Schub geben. Meine Kollegin Wicklein hat gerade angesprochen, ass wir im Bereich der Innovationen im Osten zum Teil och zurückliegen. Das ist leider richtig. Ja, wir haben eute im Osten zum Teil noch Firmen, die in der Wertchöpfungskette ziemlich weit hinten liegen, die noch icht weit genug vorne sind. Wir müssen insgesamt ehr tun, um das zu ändern. Das ist aber in meinen Au en nicht nur eine Aufgabe des Bundes, der öffentlichen and. Vielmehr müssen wir bei der Wirtschaft, bei den nternehmen, einfordern, dass sie mehr tun. Wir haben m Osten sehr viele motivierte, junge Mitarbeiter. Wir aben dort gute Hochschulen. In meinen Augen lohnt es ich für die Wirtschaft allemal – auch ohne staatliche ubventionen –, im Osten die Innovationen voranzutreien. Herr Kollege Hübner, gestatten Sie eine Zwischen rage des Kollegen Hettlich? Selbstverständlich, gern. Vielen Dank, Kollege Hübner. Sie sprachen eben die emeinschaftsaufgabe Ost an. Sie wissen, dass sie Betandteil des Korbs II ist. Insofern wird der Betrag für ie Aufstockung aus diesem gedeckelten Korb genomen. Wenn Sie dies als großen Erfolg der Bundesregie ung verkaufen, stellt sich die Frage: Bedeutet das nicht, ass an anderer Stelle Mittel aus dem Korb II gestrichen erden müssen? Sie haben nichts zur I-Zulage gesagt. Gehe ich recht n der Annahme, dass Sie später in Ihrer Rede darauf ingehen werden? Ich weise auf die heute Abend stattindende Debatte dazu hin, bei der ich übrigens als Einiger reden werde, obwohl das Instrument laut Minister iefensee so wichtig ist. Ist das für Sie kein Thema ehr? Das wundert mich eigentlich. Warum wird die weite und dritte Lesung quasi zu nachtschlafender und icht zu prominenter Zeit gehalten, wenn Sie doch sa Peter Hettlich gen, dass die I-Zulage ein hervorragendes Instrument ist? (Iris Gleicke [SPD]: Das haben wir doch so vereinbart! Das ist ja wohl witzig!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618714800
Klaas Hübner (SPD):
Rede ID: ID1618714900
Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618715000




(A) )


(B) )



Klaas Hübner (SPD):
Rede ID: ID1618715100

Vielen Dank, Herr Kollege Hettlich. Die Bundesre-

gierung hat im Zusammenhang mit ihrem Konjunktur-
programm gesagt, sie wolle die GA-Mittel um 200 Mil-
lionen Euro aufstocken. Es handelt sich dabei in der Tat
um zusätzliche Mittel.

Was den späten Zeitpunkt der Debatte angeht: Ich
gebe Ihnen Recht, dass die Debatte spät stattfinden wird.
Ich muss Ihnen allerdings sagen: Wir hätten sie gerne
früher geführt; aber Sie von den Oppositionsparteien ha-
ben uns heute zwei Stunden lang mit einer Debatte über
Herrn Tiefensee aufgehalten, die in dieser Form nicht
notwendig war. Herr Kollege Hettlich, wir hätten das
durchaus weglassen können, um diese Debatte im Ple-
num sehr viel prominenter, besser und früher führen zu
können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Abschließend möchte ich aus aktuellem Anlass ein
paar Worte zum Thema Rente sagen. Ich möchte vor al-
lem mit einem Dank beginnen. Die faktische Entwick-
lung der Renten in Ostdeutschland beruht in meinen
Augen auf einer grandiosen Solidarisierung der Bei-
tragszahler und Beitragszahlerinnen sowie des gesamt-
deutschen Steuerbürgers.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der nach 1990 eingeschlagene Weg war bisher erfolg-
reich. Wir sollten das an dieser Stelle nicht vergessen.

Gestern hat sich die Bundeskanzlerin mit den Minis-
terpräsidenten der ostdeutschen Länder und den Minis-
tern Scholz und Tiefensee getroffen. Dabei wurde auch
zu dieser Frage Position bezogen. Wir unterstützen die
Absichtserklärung der Bundesregierung, zu einer Rege-
lung zu kommen, ausdrücklich, auch unter den von ihr
gesetzten Prämissen.

Sie werden dazu von mir heute keine Zahlen hören.
Immerhin hat der gestrige Tag zu einer erfreulichen Ver-
sachlichung der Diskussion in der Presse beigetragen. Es
gab allerdings eine Ausnahme des Pressebildes von
heute: das Zentralorgan Ihrer Partei, nämlich das Neue
Deutschland. Darin hat Frau Kollegin Enkelmann, die
eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte, vor-
gerechnet, was eine Angleichung der Rentenwerte kos-
ten würde. 6 Milliarden Euro war die Antwort. Sie sagt:
6 Milliarden Euro in vier Jahren. Was Sie dort vorstel-
len, sind doch bloß 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.

So kann man es sich natürlich auch schönrechnen,
Frau Enkelmann. Natürlich wären es 6 Milliarden Euro
pro Jahr. Das heißt: Es sind nicht nur 1,5 Milliarden
Euro pro Jahr, sondern 6 Milliarden Euro jedes Jahr. Sie
können das beliebig mit einer Zahl von Jahren multipli-
zieren und wissen dann, wie hoch die Haushaltsbelas-
tung ist.

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(C (D Wenn Sie sich die Dinge auf diese Weise schönrechen, dann ist Politik natürlich ganz einfach. Sie müssen ich aber auch um die Finanzierung kümmern. Da bleien Sie uns eine Antwort immer schuldig. Insofern ist as in meinen Augen ein deutliches Zeichen dafür, dass erade die Rentenpolitik bei denjenigen in besseren änden ist, die verantwortungsvoll mit Finanzen umgeen können. Wie wollen Sie den Beitragszahlern und Beitragszaherinnen erklären, dass wir die Beiträge erhöhen oder die euverschuldung um 6 Milliarden Euro erhöhen müs en, was dann andere Generationen bezahlen müssen? as wäre keine sozialgerechte Politik. Insgesamt glaube ich, dass wir im Hinblick auf den tand der deutschen Einheit auf einem guten und richtien Weg sind. Wir sind aber bei Weitem nicht am Ende. err Kollege Hettlich, darum werden wir die Berichte uch weiterhin hier im Parlament beraten; das ist wichig. Wir brauchen die Einheit für das Gesamtgefüge in eutschland. Insofern freue ich mich auf die Debatte im erbst nächsten Jahres und darauf, hier an gleicher telle reden zu können. Vielen Dank. Das Wort hat nun Kollege Eckardt Rehberg, CDU/ SU-Fraktion. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Ich glaube, es ist gelegentlich wichtig, nicht tändig von Ost nach West zu schauen, sondern gerade n diesen Tagen einmal zu überlegen, wo wir eigentlich erkommen. Ich kann mich an die Zeit vor 19 Jahren, im Oktober zw. November 1989, erinnern, als man feststellte – das ar damals noch nicht so öffentlich –: Die DDR ist eientlich pleite. Das ging aus dem sogenannten Schürerericht hervor. Wenn ich weiter an 1990 und an die Un ersuchungen im Zuge der Solidarpaktverhandlungen der ünf Wirtschaftsforschungsinstitute denke, erinnere ich ich, dass man sagte: 1990 waren im Gegensatz zu den lten Bundesländern nur 40 Prozent der Infrastruktur nd Produktivität in den neuen Bundesländern vorhanen. Wir haben heute einen Stand von 75 Prozent ereicht. Herr Claus, wenn Sie in diesem Zusammenhang daon reden, dass die Westdeutschen die deutsche Einheit icht als Zugewinn betrachten, dann muss ich Ihnen anz deutlich widersprechen. Ihre Rede, so wie Sie sie ier vorgetragen haben, gräbt die Gräben tiefer und baut eue Mauern auf. Wir müssen gerade im Jahr der Vollährigkeit der deutschen Einheit dafür sorgen, dass die auer weg bleibt. Dies muss deutlich gemacht werden, amit die Gräben nicht tiefer, sondern flacher werden. Eckhardt Rehberg (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618715200

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eckhardt Rehberg (CDU):
Rede ID: ID1618715300




(A) )


(B) )


Herr Kollege Hübner ist bereits auf meinen nächsten
Punkt eingegangen. Sie reden von Diskriminierungen
der Ostdeutschen und haben beim Thema „Rente Ost/
West“ einen Scherbenhaufen sondergleichen hinterlas-
sen – einen Scherbenhaufen ohne Ende.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich denke, wir müssen wirklich einmal ein paar Fak-
ten und Daten nennen:

Erstens. Das Niveau der Ostrenten lag 1990 bei
40 Prozent der Westrenten, heute liegt es bei 88 Prozent.
Das, was wir in knapp zwei Jahrzehnten geschafft haben,
ist eine Riesenerfolgsgeschichte.

Zweitens. 14 Milliarden Euro der Renten im Osten
werden von den Beitragszahlern in Westdeutschland be-
zahlt. Das sind fast zwei Rentenbeitragspunkte. Demje-
nigen, der hier von Diskriminierung redet, muss ich sa-
gen: Das ist wirklich pure Solidarität Westdeutschlands
gegenüber Ostdeutschland. Das sind die Fakten, nichts
anderes.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ein Weiteres: Wir müssen auch über den sogenannten
Bewertungsfaktor reden. Sie, meine Damen und Herren
von der Linkspartei, haben in Ihrer Angleichungsdebatte
ja völlig verschwiegen, dass dieser Faktor mittlerweile
viele Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern und
auch viele derjenigen, die heute Rente beziehen, bevor-
teilt.


(Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Genau so ist das!)


Nehmen Sie allein einmal den Mindestlohn im Bauge-
werbe: In den alten Ländern sind es in der Lohngruppe 1
10,70 Euro und in den neuen Ländern 9 Euro. Durch die
Aufwertung um 18 Prozent dank des Bewertungsfaktors
sind diese beiden Lohngruppen bei der Rentenberech-
nung gleichgestellt. Es ergibt sich der gleiche Entgelt-
punkt.

Sie haben auch verschwiegen – das macht es besonders
schlimm, dass Sie hier von Diskriminierung reden –, dass
der Bauarbeiter in Deutschland West auf der Basis von
10,70 Euro Stundenlohn Rentenbeiträge bezahlt, dage-
gen der Bauarbeiter in Deutschland Ost auf der Basis
von 9 Euro Stundenlohn. Er ist hier deutlich im Vorteil,
denn er zahlt weniger Rentenbeiträge, aber er erhält die
gleichen Rentenentgeltpunkte.

Wenn wir heute eine Angleichung vornehmen wür-
den, gäbe es nicht nur das Problem, dass es 6 Milliarden
Euro pro Jahr kosten würde – das entspräche ja knapp ei-
nem Rentenbeitragspunkt –, sondern es käme auch dazu,
dass der Bauarbeiter Ost, der deutlich weniger Beiträge
für einen Entgeltpunkt eingezahlt hat, in fünf oder zehn
Jahren gegenüber dem westdeutschen Bauarbeiter deut-
lich im Vorteil wäre, weil er bei einem gleichen Renten-
wert in Ost und West die gleiche Rente beziehen würde.

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(C (D Liebe Freunde, das Thema Rente ist äußerst sensibel. er den Eindruck erweckt, man könne hier von heute uf morgen eine Lösung präsentieren, dem muss man saen: Das ist nicht möglich. Ich rate jedem dringend, verntwortungsvoll in der Öffentlichkeit zu handeln und zu ebattieren, damit nicht eine echte Neidund Missgunstebatte zwischen West und Ost entsteht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minis-
er Tiefensee, auf uns wird in den nächsten Jahren ein
minentes Problem zukommen. Wir müssen uns fragen,
ie wir eine bestimmte Gruppe von Langzeitarbeitslo-

en in Beschäftigung bekommen. Unter Punkt II. Nr. 3
nseres Entschließungsantrags haben wir zwei Modelle
egenübergestellt: den Kommunal-Kombi und das Mo-
ellprojekt Bürgerarbeit. Wir sollten hier sehr sachlich
nd ohne Polemik abwarten, wie sich beides entwickelt.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Das ist ausgezeichnet, das stimmt!)


Der Kommunal-Kombi ist jetzt ein Dreivierteljahr am
etz. 5 400 Personen nehmen am Kommunal-Kombi

eil, es gab knapp 8 000 Anträge. Die Modellprojekte
ürgerarbeit sind aber deutlich erfolgreicher. Diese Mo-
ellprojekte gibt es mittlerweile nicht nur in Sachsen-
nhalt, sondern auch in Bayern, so zum Beispiel in Wei-
en, Hof und Coburg. Man kann sagen, dass hier die Ar-
eitslosigkeit in einem vierstufigen Prozess um durch-
chnittlich 50 Prozent gesunken ist. Dazu trug die
eschäftigung in Bürgerarbeit nicht einmal zur Hälfte,

ondern nur etwa zu einem Drittel bei. Der Abbau geht
ielmehr insbesondere darauf zurück, dass erstens jeder
inzelne gecheckt wird, zweitens jedem ein Weiterbil-
ungsangebot gemacht wird und drittens die Vermittlung
n den ersten Arbeitsmarkt Vorrang vor der Bürgerarbeit
at.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten wirklich
ehr sorgfältig in den nächsten Wochen und Monate bei-
es beobachten. Ich sage Ihnen, Herr Minister Tiefensee:
as Prä haben für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
anz eindeutig die erfolgreichen Modellprojekte Bür-
erarbeit in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618715400

Das Wort für eine Erklärung zur Aussprache erhält

un Kollege Arnold Vaatz.


Arnold Vaatz (CDU):
Rede ID: ID1618715500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich

öchte kurz auf jeweils eine Bemerkung der Kollegen
ünther und Hettlich eingehen. Ich kann zwar nicht für
eine beiden Leipziger Kollegen Fornahl und
eißgerber sprechen. Ich glaube aber für mich und in ih-

em Namen sagen zu können, dass es selbstverständlich
nser fester Vorsatz und unser fester Wille ist, den Ge-






(A) )



(B) )


Arnold Vaatz
danken zur Errichtung eines Denkmals, das an den Ein-
satz der Leipziger für Freiheit und Einheit Deutschlands
erinnert, weiterzuverfolgen. Das muss klar sein.

Im Übrigen möchte ich hinzufügen: Ganz egal, wie
einige das heute sehen, dieses Denkmal wird eines Tages
stehen, und zwar ohne jeden Zweifel. Es wird auch dann
stehen, wenn wir uns heute nicht dafür engagieren, und
zwar aus einem ganz einfachen Grund. Die historische
Wahrheit wird sich durchsetzen. Die historische Wahr-
heit lautet, dass der Einsatz der Leipziger, stellvertretend
für den Einsatz von vielen, insbesondere im südlichen
Teil der damaligen DDR, die Voraussetzung für eine
grundlegende Veränderung in Richtung Demokratisie-
rung in Deutschland und Europa geschaffen hat. Der Fall
der Berliner Mauer ist nicht der Beginn, sondern das Re-
sultat dieser Initiative gewesen.

Aus diesem Grunde möchte ich all diejenigen, die
diesem Gedanken heute skeptisch gegenüberstehen, ein-
dringlich darum bitten, sich zu vergegenwärtigen, dass
das letztendliche Resultat selbstverständlich eine Erinne-
rung an diese Tat der Leipziger sein wird, weil sie in der
Geschichte Deutschlands einer der positivsten, nachhal-
tigsten und wirkungsvollsten politischen Einsätze über-
haupt gewesen ist. Daran werden wir selbstverständlich
erinnern.

Noch eine kurze Bemerkung an Herrn Kollegen
Hettlich. Herr Kollege Hettlich, Sie haben gesagt, wir
hätten oftmals das Geld nicht so effizient ausgegeben,
wie wir es hätten ausgeben können. Dies ist unter ande-
rem der Tatsache geschuldet, dass eine Reihe von Infra-
strukturvorhaben im Wesentlichen durch die grünen Ba-
taillone so verzögert und in die Länge gezogen worden
ist, dass diese am Ende doppelt so teuer geworden sind.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618715600

Das war hart am Rande des unter uns Erlaubten. Das

war eigentlich eine Kurzintervention, die sofort erfolgen
und sich auf die Rede des Vorredners beziehen muss. Es
war nicht unbedingt eine Erklärung zur Aussprache. Wir
wollen die Diskussion aber nicht verlängern.

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/10454 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Entschließungs-
antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf
Drucksache 16/10852 und der Entschließungsantrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10854 sollen an
dieselben Ausschüsse überwiesen werden. Sind Sie da-
mit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die
Überweisungen so beschlossen.

Wir stimmen nun über die weiteren Entschließungs-
anträge ab. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10853? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der

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(C (D raktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die rünen abgelehnt. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion ündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/10855? – er stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Ent chließungsantrag ist mit den Stimmen der Fraktionen er CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der raktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der raktion der FDP und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschuses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Druckache 16/8865. Der Ausschuss empfiehlt unter Nummer 1 einer Empfehlung, in Kenntnis des Jahresberichts der undesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2007 uf Drucksache 16/6500, die Annahme des Entschlieungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD uf Drucksache 16/7015 zum genannten Jahresbericht. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer timmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempehlung ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ SU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die inke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei timmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Unter Nummer 2 seiner Beschlussempfehlung empiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Entschließungsntrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/7014 um Jahresbericht 2007. Wer stimmt für diese Bechlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – ie Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Frak ionen der CDU/CSU, der SPD und der Fraktion Die inke gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei timmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ngenommen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu dem ntrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Erhöhung on Transparenz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsates für die ostdeutschen Bundesländer“. Der Ausschuss mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druckache 16/9120, den Antrag der Fraktion Die Linke auf rucksache 16/7567 abzulehnen. Wer stimmt für diese eschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Entaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen er Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die rünen angenommen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kindergelderhöhung sofort auch bei Hartz IV wirksam machen – Drucksache 16/10616 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales Finanzausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion Die Linke fünf Minuten erhalten soll. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Gregor Gysi, Fraktion Die Linke. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit einer Angelegenheit, bei der ich die Regierungskoalition, also sowohl Union als auch SPD, dringend bitte, hier Hilfe zu leisten. Wenn es so bleibt, wie es gegenwärtig geregelt ist, halte ich es für einen nicht zu rechtfertigenden und nicht zu verteidigenden Skandal. In Deutschland gibt es 2,5 Millionen arme Kinder. Wegen der Kostensteigerung haben Sie eine Kindergelderhöhung von 10 Euro für das erste und zweite Kind und von 16 Euro für die weiteren Kinder beschlossen. Das ist ein sehr geringer Betrag. Es ist die erste Kindergelderhöhung nach 2002. Man muss hinzufügen, dass Bischof Mixa – er ist sicherlich vieles, aber kein Linker – erklärt hat, das Ganze sei ein Skandal, weil dadurch die Kostensteigerung bei den Ausgaben für Kinder überhaupt nicht ausgeglichen würden. Aber immerhin erhöhen Sie das Kindergeld um 10 bzw. 16 Euro. Nun passiert etwas, was ich den Leuten nicht erklären kann, nämlich dass Oskar Lafontaine für seinen elfjährigen Sohn und ich für meine zwölfjährige Tochter diese 10 Euro mehr bekommen, dass wir aber der Hartz-IVEmpfängerin und der Sozialhilfeempfängerin sagen: Du bekommst zwar diese 10 Euro mehr, aber sie werden mit dem Eckregelsatz für deine Kinder gleich wieder verrechnet. – Real bekommt sie also keinen Cent mehr. Das ist nicht vermittelbar. Es geht hier um Kinder. Man muss noch Folgendes hinzufügen. Wie hoch sind im Augenblick die Eckregelsätze für Kinder? Eine Hartz-IV-Empfängerin oder eine Sozialhilfeempfängerin bekommt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr 211 Euro und für die 14bis 17-jährigen Kinder 281 Euro. Das ist deshalb interessant, weil die Bundesregierung das Existenzminimum für Kinder gutachterlich hat ausrechnen lassen. Das Ergebnis liegt seit September vor: Das Existenzminimum für ein Kind beträgt 3 864 Euro. – Im Jahr! Aufgeschlüsselt auf den Monat – das können Sie mir zutrauen – bedeutet das 322 Euro. Jetzt bekommt aber die Hartz-IV-Empfängerin oder die Sozialhilfeempfängerin nur 211 bzw. 281 Euro pro Kind. Damit liegt sie deutlich unter dem Existenzminimum in Höhe von 322 Euro. Ab Januar könnte sie 1 d n g k E d g l B d g e – d D g g „ g s Ä S H e t i d d K w W h – – a h m h d n h D t (C (D 0 Euro Kindergeld mehr bekommen. Aber Sie wollen iese 10 Euro gleich mit den 211 Euro wieder verrechen. Das ist wirklich nicht nachvollziehbar und grob unerecht. Wenn Sie argumentieren, dass das zu teuer ist, dann ann ich nur sagen: Das ist, nachdem 480 Milliarden uro für die Sicherung der Banken und für die Stabilität er Finanzmärkte beschlossen worden sind, kein zulässies Argument. Dieses Argument ist erst recht nicht zuässig, wenn Besserverdienende – ich hatte Ihnen zwei eispiele genannt – diese 10 Euro real bekommen, aber ie Sozialhilfeempfängerin oder die Hartz-IV-Empfänerin keinen Cent mehr bekommt. Es ist nicht vertretbar; s ist nicht hinnehmbar. (Zuruf des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])





(A) )


(B) )


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618715700

(Beifall bei der LINKEN)


(Heinz-Peter Haustein [FDP]: Ich auch nicht!)


(Beifall bei der LINKEN)


(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Im Monat?)


(Beifall bei der LINKEN)


Entschuldigen Sie, die Kosten für Kinder sind um min-
estens 10 Prozent gestiegen.


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben!)


as wird durch die Erhöhung um 10 Euro nicht ausge-
lichen. Das habe ich doch schon kritisiert. Aber darum
eht es hier nicht. Der Hartz-IV-Empfängerin zu sagen:
Du bekommst zwar die 10 Euro, aber sie werden dir
leich wieder weggenommen“, ist doch der Gipfel ange-
ichts von 2,5 Millionen armen Kindern. Das ist den
rmsten in der Gesellschaft nicht zumutbar.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich möchte einmal wissen, ob Frau Merkel, Herr
teinmeier, Herr Steinbrück, Herr Scholz, Herr Kauder,
err Ramsauer und Herr Struck es wirklich als gerecht

mpfinden – Sie können das ja an die Betreffenden wei-
erleiten –, dass Oskar Lafontaine, ich und andere für
hre Kinder ab 1. Januar real mehr Geld bekommen und
ie Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger sowie
ie Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger für ihre
inder real keinen Cent mehr bekommen. Wenn sie das
irklich als gerecht empfinden sollten, sehen sie die
elt so extrem anders als ich, dass es für mich über-

aupt nicht nachvollziehbar ist.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Das kann wohl sein!)


Ja, es kann sein. Wenn Sie das als gerecht empfinden
das ist wirklich interessant –, dann sollte man aber
uch überall verbreiten, dass die Union es für richtig
ält, das Besserverdienende für ihre Kinder 10 Euro
ehr bekommen und Hartz-IV-Empfänger und Sozial-

ilfeempfänger nicht. Ich hatte gedacht, Sie zeigen an
ieser Stelle Vernunft und sagen: Das ist nicht in Ord-
ung; wir werden das reparieren. – Es wäre nämlich
öchste Zeit.


(Beifall bei der LINKEN)


Kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit dem Schulgeld.
as Schulgeld – 100 Euro – wird erst im August nächs-

en Jahres gezahlt. Das ist ja zunächst einmal okay.






(A) )



(B) )


Dr. Gregor Gysi

(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Da sollten Sie mal klatschen!)


Aber Sie gewähren es nur bis zur 10. Klasse und sagen:
Diejenigen, die in der 11., 12. oder 13. Klasse sind und
Abitur machen, bekommen nichts. – Damit bringen Sie
zum Ausdruck, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängerin-
nen und -Empfängern sowie von Sozialhilfeempfänge-
rinnen und -empfängern kein Abitur machen sollen. Der
Bundesrat – nicht die SPD-Fraktion im Bundestag – hat
dazu gesagt: Das geht zu weit. Das machen wir nicht
mit. – Da hat der Bundesrat übrigens recht.


(Beifall bei der LINKEN – Jörg Tauss [SPD]: Jetzt lügen Sie aber wirklich!)


– Wieso sind Sie so grob? Er hat es doch entschieden,
oder nicht? Er hat es doch kritisiert, oder nicht? Wenn
Sie noch nicht einmal das zur Kenntnis nehmen, dann tut
mir das leid.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618715800

Erlauben Sie eine Zwischenbemerkung des Kollegen

Tauss?


Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618715900

Mal sehen, ob es eine Frage wird.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1618716000

Lieber Kollege Gysi, würden Sie zur Kenntnis neh-

men, dass die SPD dafür eintritt, das Schulgeld bis zum
13. Schuljahr zu zahlen – wir hatten nie eine andere Po-
sition –, dass im Rahmen von Koalitionsverhandlungen
in der Tat der jetzige Zustand erzielt worden ist, wir wei-
terhin für die Verbesserung eintreten, es allerdings ein
Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation ist, in der
überhaupt kein Schulgeld gezahlt wurde? Ich stimme Ih-
nen in der Tat ausdrücklich zu. Würden Sie bitte zur
Kenntnis nehmen, dass es zwischen der CDU und der
CSU im Bundesrat und der CDU/CSU im Bundestag
Unterschiede gibt und die SPD nicht die Position vertre-
ten hat, die von Ihnen kritisiert wird?


(Beifall bei der SPD – Zurufe von der LINKEN)



Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618716100

Ich nehme das schon zur Kenntnis. Ich habe doch

auch heute früh zur Kenntnis genommen, dass Sie das
korrigieren wollen. Das halte ich auch für richtig.


(Jörg Tauss [SPD]: Es geht nicht um die Korrektur! Es geht um die Positionierung und Ihre Behauptung!)


Aber Sie haben der Zahlung eines Schulgeldes nur bis
zur 10. Klasse erst einmal im Bundestag zugestimmt!


(Widerspruch bei der SPD – Gabriele HillerOhm [SPD]: Das gibt es doch wohl nicht!)


Eine SPD-Fraktion hätte immer sagen können: Wir
schließen diese Leute nicht vom Abitur aus. – Wenn die
Union das nicht mitgemacht hätte, dann hätten Sie die
Auseinandersetzung öffentlich führen müssen.

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(C (D Darum geht es aber nicht. Jetzt geht es um das Kinergeld. Hier, bei diesem Antrag. – Ich möchte, dass Sie erkläen: Wir werden eine Regelung finden, damit den betrofenen Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern soie den Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern umindest diese 10 bzw. 16 Euro, also zumindest die indergeldsteigerung, zugutekommen und nicht wieder bgezogen werden. Das ist das Mindeste, was wir erreihen müssen. Das Wort hat nun Kollege Franz Romer, CDU/CSU raktion. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten amen und Herren! Es war ja zu erwarten: Erhöht die undesregierung das Kindergeld, tritt sofort die Linksartei auf den Plan, verurteilt diesen Schritt als Ungeechtigkeit und sieht sofort, wo noch mehr Geld verteilt erden kann. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Sie haben nicht kapiert, was Kollege Gysi gesagt hat!)


(Zuruf des Abg. Jörg Tauss [SPD])


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618716200

(Beifall bei der CDU/CSU)

Franz Romer (CDU):
Rede ID: ID1618716300

ir lehnen den Antrag der Linkspartei ab.


(Beifall bei der CDU/CSU – Frank Spieth [DIE LINKE]: Das war uns klar!)


Die Kindergelderhöhung wird bei Hartz-IV-Empfän-
ern sinnvollerweise auf den Regelsatz der Grundsiche-
ung, den Eltern für ihre Kinder erhalten, angerechnet. In

ahrheit streiten wir darum, ob eine generelle Anrech-
ung des Kindergeldes bei Hartz-IV-Empfängern sinn-
oll ist oder nicht. Hier ist unsere Position klar: Kinder
n ALG-II-Bedarfsgemeinschaften bekommen je nach
lter zwischen 60 und 80 Prozent des Regelsatzes. Ei-
en Anspruch auf sogenannte Mehrbedarfe für Alleiner-
iehende gibt es ebenfalls. In vielen Kommunen gibt es
usätzliche Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern oder
onstigen Gebühren. Neben der Absicherung des gesam-
en Lebensunterhalts der Kinder werden auch Wohn-
nd Heizkosten für die Kinder durch den Steuerzahler fi-
anziert. Ich will hier ausdrücklich sagen, dass das so
ein muss. Das Kindergeld aber soll den Familien mit
indern helfen, die sonst keine Unterstützung bei der Fi-
anzierung des Lebensunterhalts ihrer Kinder bekom-
en.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wir alle wissen, dass die Erziehung von Kindern in
nserem Land immer noch mit starken Belastungen für
ie Eltern verbunden ist. Mehr Teilzeitarbeitsplätze und
ine bessere, flexiblere Kinderbetreuung sind Themen,
it denen wir uns beschäftigen. Es ist richtig, das Kin-

ergeld anzuheben und es gerade denen zu geben, die für






(A) )



(B) )


Franz Romer
den Lebensunterhalt ihrer Familie selbst aufkommen.
Nun gibt es Kritiker, die meinen, dass mit dem Kinder-
geld und den Kinderfreibeträgen vor allem besserverdie-
nende Familien unterstützt werden. Herr Gysi, Sie haben
das betont, indem Sie auf Herrn Lafontaine und sich
selbst verwiesen haben. Ich könnte Ihnen da andere Kür-
zungen vorschlagen. Tatsächlich ist es so, dass 120 Euro
je Kind und Jahr gerade für Normalverdiener eine nen-
nenswerte Unterstützung sind.

Meine Damen und Herren von der Linkspartei, die
Bundesregierung wird die Grundsicherung auch in Zu-
kunft regelmäßig anpassen. Wer hier weitere Erhöhun-
gen fordert, auch wenn sie noch so gut gemeint sind,
muss immer berücksichtigen, dass sie auch von Familien
mit begrenztem Arbeitseinkommen über Steuern und
Abgaben finanziert werden müssen. Dies wäre die wahre
Ungerechtigkeit. Sie stellen sich hierhin und wollen Ge-
schenke verteilen, die Sie von Geringverdienern mitfi-
nanzieren lassen wollen.

Der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre beträgt im
Moment 211 Euro plus anteilige Übernahme der Kosten
für Unterkunft und Heizung. Für Kinder über 14 Jahre
sind es 281 Euro, Mehrbedarfe bei Alleinerziehenden
nicht eingerechnet. Es sollte immer sichergestellt sein,
dass dieses Geld bei den Kindern ankommt und nicht
durch die Eltern zweckentfremdet wird.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich kenne Beispiele, wo Kinder vernachlässigt werden
und zusätzliche Mittel in Alkohol, Zigaretten oder einen
neuen Flachbildfernseher fließen.


(Zuruf der Abg. Elke Reinke [DIE LINKE])


Ich weiß, dass man solche Nachrichten nicht verallge-
meinern kann.


(Elke Reinke [DIE LINKE]: Ach ne!)


Wir dürfen uns aber auch nicht abwenden und darüber
hinwegsehen. Wenn wir das Kindergeld zusätzlich zur
Grundsicherung an Eltern, die ALG II beziehen, auszah-
len würden, wären die Anreize, eine Arbeit aufzuneh-
men, entsprechend geringer. Solche möglichen Auswir-
kungen müssen wir immer im Blick haben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ebenso müssen wir dafür sorgen, dass die Nettoeinkom-
men der arbeitenden Bevölkerung über dem Hartz-IV-
Niveau liegen. Leistung muss sich lohnen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn?)


Ich glaube, wir alle würden gerne mehr für Kinder
tun. Natürlich sollen auch Kinder, die eine Grundsiche-
rung erhalten, ständig bessere Lebensverhältnisse haben.
Aber Sie wissen, dass alle Leistungen von der Gemein-
schaft erbracht werden müssen. Oft sind es Familien mit
Kindern und kleinen oder mittleren Familieneinkom-
men, die einen bedeutenden Teil ihres Geldes für Steuern
und Abgaben aufwenden müssen. Deshalb müssen wir
gerade sie in Zukunft mehr fördern.

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(C (D Letztlich brauchen wir in unserem Land mehr Kinderreundlichkeit. Die Große Koalition hat hierbei in kurzer eit mehr erreicht, als in vielen Jahren vorher von ande en Parteien durchgesetzt werden konnte. Wir können ber nicht alles mit immer mehr Geld regeln. Wir brauhen abseits der finanziellen Unterstützung der Familien it Kindern, von Elterngeld, besserer Kinderbetreuung nd Kindergelderhöhung eine kinderfreundliche Gesellchaft. Arbeitgeber und Arbeitskollegen müssen genauso olerant werden wie Nachbarn im Haus und Verkehrsteilehmer in Wohngebieten. Wir brauchen mehr familiengeechte Wohnungen und Spielplätze in jedem Wohngeiet. Es ist traurig, dass zahlreiche Kinder in unserem and auf Grundsicherung angewiesen sind. Unser Ziel st und bleibt, hier anzusetzen und diese Zahl zu verrinern. Kinder gehören in unser Leben. Kinder sichern unere Zukunft. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618716400

Das Wort hat nun Kollege Heinz-Peter Haustein, FDP.


(Beifall bei der FDP)



Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1618716500

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

amen und Herren! Schon bei dieser Überschrift wird
ir ein bisschen mulmig im Bauch. Hier steht: Kinder

nd Hartz IV. Hier finden wir „Kinder“ und „Sozial-
ilfe“ in einem Satz. Das ist nicht gut.


(Elke Reinke [DIE LINKE]: Wer hat sie denn dahin gebracht?)


inder sind das Wichtigste, was wir haben. Sie sind et-
as Wunderbares und Herrliches. Für Kinder müssen
ir alles tun. Dafür kämpfen wir als FDP.


(Beifall bei der FDP)


Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag darauf, dass
as ALG II mit dem Kindergeld verrechnet wird. Auf
en ersten Blick sieht es so aus, als sei das eine große
ngerechtigkeit. Nun ist dieser Begriff der relativen Ar-
ut nicht ganz so einfach. Er wird wie folgt definiert:
enn 60 Prozent des mittleren Einkommens unterschrit-

en werden, ist man arm. Nun sage ich der Linken: Setzen
ir uns einmal gedanklich – wirklich nur gedanklich –
anz kurz 25 Jahre zurück und betrachten dieses Thema
ezogen auf die Altbundesrepublik und die DDR. Dann
ären nach dieser Definition 99 Prozent der DDR-Be-
ölkerung arm gewesen. Auch das ist Fakt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN)


as ist die Definition. Das muss man bitte einmal zur
enntnis nehmen.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Das hört ihr nicht gern! – Heinz-Peter Haustein Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Manchmal tut Wahrheit weh!)





(A) )


(B) )


In der Begründung Ihres Antrags, verehrte Linke, ge-
hen Sie auf die gestiegenen Preise und Lebenshaltungs-
kosten ein.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: In der DDR gab es nichts zu kaufen! Die brauchten kein Geld!)


Ich erinnere nur an die unselige Mehrwertsteuererhö-
hung, die vor allem Familien mit Kindern trifft.


(Beifall bei der FDP)


Nun kann man – das machen auch wir – mit Blick auf
die CDU/CSU zugestehen, sie hat es vorher ja gesagt.
Aber ihr von der SPD habt gesagt: Mit uns gibt es keine
Mehrwertsteuererhöhung, keine Merkel-Steuer.


(Dirk Niebel [FDP]: Bei Ypsilanti war das auch so!)


Dann habt Ihr um 3 statt um 2 Prozentpunkte erhöht. Das
war nicht in Ordnung, Kollegen. Jetzt merken wir, dass
die Leute weniger in den Taschen haben, dass sie weni-
ger Netto vom Brutto haben.


(Beifall bei der FDP – Jörg Tauss [SPD]: Ihr habt das Kindergeld damals gekürzt! – Gegenruf des Abg. Dirk Niebel [FDP]: Tauss, Mund halten und schämen!)


Die FDP hat weitergehende Anträge. Wir wollen – das
ist in der Diskussion vor wenigen Wochen schon ange-
sprochen worden – ein Kindergeld in Höhe von
200 Euro pro Monat für jedes Kind.


(Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE]: Ja, dagegen haben wir nichts!)


Wir möchten den Freibetrag auf 8 000 Euro anheben.
Wir möchten mehr für unsere Kinder. Das ist eine Frage
des Ansatzes. Es wäre besser, wenn wir die Kinder, un-
sere Zukunft, in den Mittelpunkt stellen und an ihnen
den Haushalt ausrichten würden. Jetzt sagen wir immer,
für die Kinder sei kein Geld mehr da. Das kann so nicht
weitergehen.


(Beifall bei der FDP)


Wichtiger als Geld zu verteilen, ist, etwas dafür zu
tun, dass Arbeitsplätze und mit den Arbeitsplätzen die
Lebensgrundlage für Familien und deren Kinder entste-
hen. Dort muss man ansetzen.


(Zuruf von der LINKEN: Sagen Sie einmal etwas zum Antrag!)


Deshalb fordern wir eine Entlastung des Mittelstands.
Man muss den Leuten mehr lassen, damit die Betriebe
investieren können. Wir fordern mehr Investitionen in
Forschung und Bildung. Wir brauchen Bildung; denn sie
ist unser Rohstoff. Dort müssen wir investieren.


(Beifall bei der FDP)


Wir möchten eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.
Auch das ist ganz wichtig.

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(C (D (Beifall bei der FDP – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem Thema zu tun?)


ür unsere Kinder müssen wir alles tun.

Es hat in verschiedenen Ländern großflächig Schul-
chließungen gegeben. Dort verlangt man, dass die Kin-
er mit dem Bus weite Strecken zur Schule fahren und
afür auch noch zahlen. Auch das kann nicht richtig
ein. Kurze Wege für kurze Beine, so muss es sein. Alles
ür unsere Kinder!


(Beifall bei der FDP)


benso habe ich schon vor drei Jahren, damals im Wahl-
ampf, kostenlose Kitas für alle gefordert. Warum ma-
hen wir es denn nicht? Wenn es darauf ankommt, dann
st ja auch Geld für andere Sachen da. Ein Thema, das
ich ebenfalls wurmt, ist das Schulessen; es sollte für

lle Kinder kostenlos sein.


(Jörg Tauss [SPD]: Das haben Sie in BadenWürttemberg als FDP gerade abgelehnt!)


Sie sehen also, wir als FDP sind eine sehr soziale Par-
ei. Wir kämpfen für unsere Kinder, denn die Kinder sind
nsere Zukunft.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


ch halte es mit unserem Fußballkaiser, Franz Beckenbauer,
er gesagt hat: Gott liebt alle Kinder. – Machen wir es
uch so, tun wir alles für unsere Kinder! In diesem Sinne
in herzliches Glückauf für unsere Kinder!


(Beifall bei der FDP – Irmingard ScheweGerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aus dem Erzgebirge!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618716600

Das Wort hat nun Kollegin Gabriele Lösekrug-Möller

ür die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1618716700

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen!

iebe Damen und Herren! Zunächst muss ich mich beim
ollegen Gysi dafür entschuldigen, dass ich seine Rede
ur vor dem Fernseher verfolgen konnte. Es tut mir leid,
ass ich nicht im Plenarsaal war. Das ist aber auch das
inzige, was ich dazu formell anmerken möchte.

Ansonsten kann ich nur sagen: Herr Gysi, ich würde
hnen weder mein Auto noch das soziale System in
eutschland zur Reparatur anvertrauen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


ie haben mit Ihrer Rede bewiesen, dass Sie dazu nicht
n der Lage sind; denn ein solcher Antrag zeigt, dass Ih-
en gar nicht klar ist, wie dieses System aufgebaut ist
nd mit welcher Logik es funktioniert. Zu jemandem,
er meint, er könne es mal eben so reparieren, kann ich
ur sagen: Hände weg! Mit Verlaub, ich sage das auch
us eigener Erfahrung, Herr Kollege Gysi.






(A) )



(B) )


Gabriele Lösekrug-Möller
Mehr will ich zu Ihrem Vortrag hier gar nicht sagen.
Sie täten etwas Gutes für die Kinder in Deutschland,
wenn Sie dazu beitrügen, dass es ein solides System
gibt, auf das sich Familien verlassen können, wenn es
darum geht, eine gute Zukunft zu organisieren.

Wir haben heute Morgen hier in diesem Haus eine
ausführliche Debatte darüber geführt, wie wir den Fami-
lienleistungsausgleich voranbringen wollen. Das war
eine ausgesprochen gute Debatte, weil sie zeigte, wie
viel wir in den letzten zehn Jahren für Familien und da-
mit auch für Kinder getan haben. Das kann sich im Ver-
gleich zu jenen Zeiten unbedingt sehen lassen, in denen
Familie ein ausschließlich privater Bereich war.

Wir sind uns wohl alle einig, dass wir für unsere Kin-
der eine gute Zukunft wollen. Eine gute Zukunft für Kin-
der umfasst etwas mehr als eine Kindergelderhöhung,
für die ich mich ausdrücklich ausspreche.


(Beifall bei der SPD)


Wir als SPD setzen deshalb auf eine gute Betreuung, auf
bessere Förderung, auf gute Schule und auf gute Ausbil-
dung. Dennoch müssen wir, weil dazu auch Ehrlichkeit
gehört, festhalten: Kinder sind in Deutschland eher ein
Armutsrisiko als eine Reichtumschance. Auch das ist ein
Teil der Wahrheit.

Insofern ist es geradezu eine Verlockung, der die
Linke leider erlegen ist, die Erhöhung des Kindergeldes
so zu gestalten, dass sie bei Empfängern von Grundsi-
cherung nicht auf das Grundsicherungseinkommen an-
gerechnet wird, sondern zusätzlich gewährt wird. Das
wollen Sie ja mit Ihrem Antrag erreichen. Ich und mit
mir meine Fraktion halten das für falsch, und ich will das
gern begründen, weil mir daran liegt, dass ein wenig
Fachkenntnis in die Debatte kommt. Das ließen Sie, Herr
Gysi, leider in jeder Hinsicht vermissen.

Ich nehme an, dass Ihnen das Prinzip der Nachrangig-
keit sehr wohl bekannt ist. Ich halte dieses Prinzip für ei-
nen zentralen Aspekt des sozialen Sicherungssystems,
und dies ist aus gutem Grund so. Im SGB II ist aus-
drücklich festgelegt, dass Kindergeld als anzurechnen-
des Einkommen gilt. Das ist vom System her richtig und
notwendig; deshalb trete ich nach wie vor dafür ein. Sie
haben in Ihrer Begründung darauf hingewiesen, dass wir
1999 einmal versucht haben, es anders zu regeln. Wir
haben damit keine guten Erfahrungen gemacht.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618716800

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Gysi?


Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1618716900

Wenn es seinem Erkenntnisgewinn dient, den er nötig

hat, gern.


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Völlig hoffnungslos!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618717000

Das könnte ja sein.

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(C (D Vorab: Sie leisten immer einen Beitrag zu meinem Er enntnisgewinn, egal in welcher Richtung. Meine Frage ist folgende: Das Land Rheinland-Pfalz nter Ministerpräsident Beck, Mitglied der SPD, hat im undesrat – natürlich nach uns, aber immerhin am . November – genau dasselbe beantragt wie wir. Halten ie ihn in jener Hinsicht für genauso daneben wie mich, der wie darf ich Sie interpretieren? Ich kann Ihnen nur sagen: Ich antworte Ihnen sehr erne, und Sie werden einen Erkenntnisgewinn erzielen; aran habe ich gar keinen Zweifel, Herr Gysi. Ich glaube, dass Herr Beck ein sehr guter Ministerpräident ist. Ich kann seinem Vorschlag etwas abgewinnen. r hat ihn allerdings für sein Bundesland gemacht. Dort ann er auf eine gute Politik für Kinder zurückblicken. ie haben hier im Bundestag eine völlig andere Verantortung. – Da ich noch bei der Beantwortung Ihrer rage bin, möchte ich Sie bitten, mir freundlicherweise uch zuzuhören. Wir Bundespolitiker haben guten Grund, zu sagen, ass das nicht der richtige Weg ist. Ich zeige Ihnen anere Vorschläge auf. Wenn Sie ein wenig Geduld haben ich glaube, Sie werden sie haben –, können Sie erkenen, welche besseren Vorschläge wir machen. (Frank Spieth [DIE LINKE]: Noch in dieser Legislaturperiode?)


(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618717100
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1618717200

eshalb fahre ich jetzt fort.

Im Rahmen des Schulbedarfspakets, das wir heute
uch andiskutiert haben, stellen wir zum Beginn jedes
euen Schuljahres 100 Euro zur Verfügung. Damit wol-
en wir genau jene Schüler und Schülerinnen unterstüt-
en, die unsere Unterstützung verdammt nötig haben;
as ist heute deutlich geworden.


(Beifall der Abg. Andrea Nahles [SPD])


Die SPD tritt dafür ein, dass diese Unterstützung nicht
ei Schülern der 10. Klasse aufhört. Vielmehr sagen wir:
olange ein Kind zur Schule geht – in möglichst vielen
ällen hoffentlich bis zum Abitur –, gibt es am Beginn
ines jeden Schuljahres 100 Euro.


(Beifall bei der SPD)


Ich denke, an dieser Stelle sollte einmal daran erinnert
erden, wer diese Idee ins Gespräch gebracht hat. Mit
erlaub, Herr Gysi, das waren nicht Sie, sondern das war
ranz Müntefering.


(Beifall bei der SPD)


r machte im letzten Jahr den Vorschlag, ein Schulstar-
erpaket auf den Weg zu bringen.


(Jörg Tauss [SPD]: Genau! Zunächst ging es nur um Schulstarter! Inzwischen geht es sogar um Zehntklässler! Das ist doch toll!)







(A) )



(B) )


Gabriele Lösekrug-Möller
Weil wir auch Gutes noch verbessern wollen, haben wir
aus dem Schulstarterpaket ein Schulbedarfspaket ge-
macht. Das ist zielführend und richtig. Darüber freue ich
mich sehr.


(Beifall bei der SPD)


Besser würde die Lage von Kindern im Übrigen auch,
wenn Länder und Kommunen durch Lernmittelfreiheit,
Ganztagsschulen, gebührenfreie Kitas und mehr ihren
Teil dazu beitragen würden. Das Land Rheinland-Pfalz
ist hierfür wirklich modellhaft.


(Beifall bei der SPD)


In diesem Zusammenhang ist auch der von uns einge-
führte Kinderzuschlag unbedingt zu erwähnen. Wer das
Ziel des Kinderzuschlags kennt, weiß, dass er ausgespro-
chen positiv wirkt. Zum Jahreswechsel werden wir ihn
noch weiter verbessern. Denn unser Ziel ist, dafür zu
sorgen, dass Kinder gar nicht erst in die Bedürftigkeit hi-
neinkommen, sondern dass schon vorher ein Weg ge-
sucht wird, um dies zu verhindern. Das halte ich für ein-
deutig besser.

In der Begründung Ihres Antrags gehen Sie kluger-
weise auf die wirklich wichtigen Aspekte ein. Um die
wünschenswerte Verbesserung der Leistungen für Kin-
der zu erreichen, muss man Grundlagenarbeit machen.
Dem stellen wir uns. Wir fragen uns: Was ist der Bedarf
eines Kindes im Sinne einer Grundsicherung? Ist ein aus
dem Erwachsenenbedarf unmittelbar abgeleiteter Regel-
satz sinnvoll? Wie könnte man einen eigenen Kinder-
regelsatz ausgestalten? Wir fragen uns auch, welche Al-
tersstufen sinnvollerweise gebildet werden sollten.

Daran zu arbeiten, ist ein bisschen anstrengender, als
ganz flott einen Antrag aufs Papier zu bringen und sich
dann zu beschweren, dass er nicht angenommen wird.
Wir arbeiten an diesen Fragen sehr lösungsorientiert.
Damit haben wir uns viel vorgenommen. Wir sind uns
aber sicher: Die Kinder, die wir damit erreichen wollen,
verdienen das.

Zum Schluss möchte ich noch eine Anmerkung ma-
chen, die ich für ziemlich wichtig halte. Es ist richtig,
dass wir über unsere sozialen Sicherungssysteme disku-
tieren. Es ist richtig, dass wir sie verbessern wollen. Las-
sen Sie uns aber auch berücksichtigen, wie die Situation
wäre, wenn wir sie nicht hätten. In dieser Debatte ver-
gessen wir immer wieder, dass wir im europäischen Ver-
gleich


(Zurufe von der LINKEN)


– das ist so, auch wenn Sie das nicht hören wollen; das
weiß ich – gar nicht so schlecht dastehen. Ich denke,
dass wir ein Sozialstaatsmodell haben, über das sich an-
dere freuen würden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Das bedeutet allerdings nicht, dass nicht auch wir noch
das eine oder andere verbessern könnten. Daran arbeiten
wir zurzeit.

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(C (D Abschließend: Das Wichtigste ist, dafür zu sorgen, ass möglichst viele Menschen eine Arbeit haben, von er sie auskömmlich leben können. Noch besser wäre es, enn ganze Familien in einem Verbund davon leben önnten. Deshalb behaupte ich: Sozialstaatspolitik und ozialpolitik sind wichtig. Dafür braucht man aber auch ine gute Bildungsund Arbeitsmarktpolitik. Wir sind mittendrin. Aber ich merke, dass Sie das nicht o recht mitbekommen. as ist allerdings schon seit längerer Zeit der Fall. – ine gute Bildungsund Arbeitsmarktpolitik ist der chlüssel für eine gute Zukunft der Kinder. nsofern glaube ich, dass unsere Schwerpunkte richtig ind und dass sich unsere Anstrengungen lohnen. Für chnellschüsse sind mir die deutschen Kinder nämlich in kleines bisschen zu schade. Das Wort hat nun Kollege Markus Kurth, Fraktion ie Grünen. (Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Auch „Chamäleon“ genannt, weil er alles, was RotGrün früher gemacht hat, heute für schlecht hält!)


(Zurufe von der LINKEN)


(Lachen bei der LINKEN)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618717300


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618717400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

0 Euro Kindergelderhöhung nicht auf den Regelsatz für
inder anzurechnen, klingt auf den ersten Blick gut und

ichtig, und dadurch werden auch die Herzen der Men-
chen gewärmt. Die 10 Euro, die hier zur Debatte stehen,
iegen allerdings deutlich unter dem, was Kinder, die
ich im Hartz-IV-Bezug befinden, wirklich brauchen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


as eigentliche Problem sind die viel zu niedrigen Re-
elleistungen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb ist Ihr Antrag strategisch-politisch falsch,
nd er ist auch systematisch falsch, weil Sie damit den
achrangigkeitsgrundsatz bei den Sozialleistungen aus-
ebeln. Frau Lösekrug-Möller, das ist einer der wenigen
unkte, bei denen ich Ihnen zustimme. Entscheidend ist:
ie politisch-gesellschaftlich wirklich wichtige Debatte

st die um die höheren Regelsätze und nicht die um ir-
endwelche Trostpflästerchen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Mehr Geld für alle!)


Mit der Trostpflasterdebatte haben wir unsere eigenen
rfahrungen. Im Jahre 1999 – das ist ja ausdrücklich Ihr
orbild; damals regierte Rot-Grün – haben wir Grüne






(A) )



(B) )


Markus Kurth
gefordert, die Kindergelderhöhung von damals noch
20 DM nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen. Wegen der
verfassungsrechtlichen Probleme konnte das dann auch
nur befristet für drei Jahre geschehen.

Was ist politisch passiert? Aus der Debatte um Regel-
sätze ist der Druck herausgenommen worden. Man
konnte sich erst einmal zurücklehnen und sich auf die
Schultern klopfen – ich reflektiere das durchaus selbst-
kritisch –, und man hat die gesamte Bedarfsdebatte nicht
angemessen geführt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diesen politischen Fehler wollen Sie jetzt um des kurz-
fristigen populistischen Erfolges willen wiederholen,


(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Oh!)


obwohl die Voraussetzungen in der gesellschaftlichen
Debatte um die Höhe der Kinderregelleistungen gar
nicht schlecht sind.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Warum haben Sie denn keinen Antrag dazu gestellt, Herr Kurth?)


Im September dieses Jahres hat der Paritätische Wohl-
fahrtsverband in einer Studie festgestellt, dass die Regel-
leistungen für Kinder auf der Basis der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe deutlich über dem jetzigen
Stand liegen müssten, nämlich zwischen 276 und 358 Euro.
Im Juni dieses Jahres haben wir im Ausschuss für Arbeit
und Soziales eine Anhörung dazu geführt. Wir haben ei-
nen Antrag zu Kinderregelsätzen gestellt, und auch die
Fraktion Die Linke hat einen Antrag gestellt, mit dem sie
in eine ähnliche Richtung geht. Sie verfolgen ihn aber
gar nicht ernsthaft.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Den haben die meisten Sachverständigen für schlecht befunden!)


Ich sage das jetzt einmal der Großen Koalition: Die
Bundesländer haben am 23. Mai dieses Jahres einstim-
mig eine Anhebung der Kinderregelleistungen gefordert.
Die Bundesländer – auch Baden-Württemberg, Herr
Romer – haben die Bundesregierung einstimmig aufge-
fordert, den Kinderbedarf auf der Basis der entwick-
lungsspezifischen Bedarfe von Kindern neu zu berech-
nen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das hat Baden-Württemberg mitunterzeichnet, und die
FDP war im Übrigen auch dabei.

Mehr noch: Am vergangenen Donnerstag hat der Bun-
desrat anlässlich der Abstimmung zum Familienförder-
gesetz noch eine allgemeine Bemerkung zu diesem Ge-
setz beschlossen – „8. Zum Gesetzentwurf allgemein“ –,
aus der ich hier jetzt noch einmal zitiere:

Der Bundesrat begrüßt den Beschluss der Bundes-
regierung, für hilfebedürftige Kinder einen geson-
derten Schulbedarf … zu finanzieren.

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(C (D nd dann: Für die dringend erforderliche Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Neubemessung der Regelleistungen und Regelsätze ist dies allerdings lediglich ein erster Schritt. as ist Mahnung und Auftrag für uns alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Franz Romer [CDU/CSU]: Die Regelleistungen!)


Herr Romer, die Regelleistungen sollen angehoben
erden. Das ist hier festgehalten und Auftrag für uns

lle. Die politische Dynamik, die darin steckt, dass sogar
DU-geführte Bundesländer dies tun, sollten wir auf-
reifen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618717500

Herr Kollege Kurth, gestatten Sie eine Zwischenfrage

es Kollegen Gysi?


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618717600

Sehr gerne.


Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618717700

Ich habe nur eine Frage. Ich habe vorhin gesagt, dass

as Existenzminimum eines Kindes – gutachterlich fest-
estellt – jetzt bei 322 Euro monatlich liegt. Davon sind
ir meilenweit entfernt – sowohl bei den Sozialhilfe-

mpfängerinnen und Sozialhilfeempfängern als auch bei
artz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfängern.

Ich bin völlig damit einverstanden, dass wir das mit
em Trostpflaster sein lassen, wenn Sie mir sagen, dass
ie ab Januar eine solche Erhöhung erhalten. Sie sagen,
ass Sie über etwas anderes reden. Sie bekommen im Ja-
uar nichts, und dann wollen Sie ihnen auch noch nicht
inmal diese 10 Euro pro Monat geben. Das ist für mich
icht nachvollziehbar.


(Beifall bei der LINKEN – Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Was Sie da machen, ist Mogelei!)



Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618717800

Aus meiner Sicht müsste die Regelleistung ab sofort

ntsprechend angepasst werden.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich das noch sagen – Sie sind ja an
rkenntnisgewinn interessiert, wie ich eben erfahren
abe –: Ihr Vergleich der 322 Euro mit den heutigen Re-
elsätzen hinkt insofern, als Sie den Mietanteil an der
telle unterschlagen haben. Letzten Endes hilft Ihnen
er Verweis auf das steuerliche Existenzminimum dann
uch nicht weiter. Da bewegen Sie sich auch fachlich auf
ünnem Eis.

In politischer Hinsicht bin ich dafür, den Schwer-
unkt insgesamt auf eine angemessene Regelleistung zu
egen, statt ab dem 1. Januar 10 Euro mehr zu zahlen. Ich
inde, man sollte in dieser Frage so redlich sein, die Sys-






(A) )



(B) )


Markus Kurth
tematik der nachrangigen Sozialleistungen an der Stelle
nicht auszuhebeln. Wenn sich dafür in diesem Hause
eine Mehrheit findet, dann kommen wir, glaube ich,
auch politisch weiter.

Auch das Schulstarterpaket ist ein Trostpflaster, Frau
Lösekrug-Möller, das nicht annähernd an die Erhöhung
des Kindergeldes um 10 Euro herankommt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es beläuft sich auf 8,33 Euro im Monat. Angesichts des-
sen, was sich an Expertise dazu geäußert hat, ist das, mit
Verlaub, mehr als kläglich. Diskutieren Sie nicht nur,
sondern fangen Sie möglichst bald an zu handeln!

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618717900

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/10616 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 23 a bis 23 c
auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften
Gesetzes zur Änderung des Filmförderungs-
gesetzes

– Drucksachen 16/10294, 16/10495 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)


– Drucksache 16/10833 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Philipp Mißfelder
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Lukrezia Jochimsen
Claudia Roth (Augsburg)


b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen

CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Das deutsche Filmerbe sichern

– Drucksachen 16/8504, 16/10831 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Philipp Mißfelder
Angelika Krüger-Leißner
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Lukrezia Jochimsen
Claudia Roth (Augsburg)


c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

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(C (D ten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes sicherstellen – Drucksachen 16/10509, 16/10891 – Berichterstattung: Abgeordnete Philipp Mißfelder Angelika Krüger-Leißner Dr. Claudia Winterstein Dr. Lukrezia Jochimsen Claudia Roth Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein ntschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich öre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Staatsinister Bernd Neumann das Wort. B Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und ollegen! Der deutsche Film hat seit der letzten Novel ierung des Filmförderungsgesetzes deutlich an Bedeuung gewonnen. Er befindet sich auf Erfolgskurs. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

Bernd Neumann (CDU):
Rede ID: ID1618718000

erade die aktuellen Kinobesucherzahlen für die deut-
chen Filme können sich sehen lassen. Der Marktanteil
eutscher Filme betrug in den ersten neun Monaten
6,3 Prozent; die Erwartungen reichen sogar bis über
0 Prozent bis zum Jahresende. Noch vor wenigen Jah-
en schwankte dieser Anteil zwischen 10 und 18 Pro-
ent. Unter den 28 Kinofilmen, die in diesem Jahr in
eutschland die 1-Million-Grenze durchbrochen haben,
aren immerhin zehn deutsche Filme. Das hat es lange
icht gegeben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch international wird der deutsche Film derzeit ge-
ürdigt und gefeiert wie schon lange nicht mehr. Auf al-

en bedeutenden Festivals und Wettbewerben laufen
eutsche Filme mit großem Erfolg.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


n den letzten beiden Jahren ging der Oscar für den bes-
en fremdsprachigen Film an von der Filmförderungs-
nstalt geförderte Projekte.

Der Deutsche Filmförderfonds hat in den letzten bei-
en Jahren – er besteht seit 2007 – unser Land auch als
ilmstandort attraktiv gemacht. Bisher wurden 116 Mil-

ionen Euro Fördermittel für 190 Projekte vergeben und
adurch in Deutschland fast 740 Millionen Euro inves-
iert.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) )



(B) )


Staatsminister Bernd Neumann: Staatsminister Bernd Neumann
Das ist ein Erfolg, und deshalb wollen wir diesen Fonds
um weitere drei Jahre verlängern.

Der heute zur Beratung vorliegende Entwurf des
Filmförderungsgesetzes ist der Schlüssel zum Erfolg des
deutschen Films. Er unterstützt den gesamten Prozess
der Entstehung und Verwertung von Filmen: vom Dreh-
buch über die Filmherstellung bis zur Vorführung im
Kino und der Auswertung in weiteren Verwertungsstu-
fen.

Der schwierigen Situation unserer Filmtheater haben
wir nach intensiven Gesprächen mit den Kinoverbänden
in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen. Wir haben auf
der einen Seite die Abgabenlast der Kinos um fast 8 Pro-
zent verringert. Damit sinken deren Beiträge von
19,5 Millionen auf 18 Millionen Euro. Auf der anderen
Seite haben die Fernsehsender nach vertrauensvollen
Gesprächen ihre Leistungen noch einmal erhöht. Sie
werden ihre sogenannten Medialeistungen in Form von
Werbezeiten für Kinofilme um 5,5 Millionen Euro anhe-
ben.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Anerkennenswert!)


Insgesamt steigen damit die Beiträge der Sender von
23 Millionen auf 28,5 Millionen Euro. Das ist ein gutes
Ergebnis, insbesondere wenn man die prekäre finanzielle
Lage mancher Privatsender sieht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Monika Griefahn [SPD])


Manche sind damit unzufrieden, dass wir mit den
Fernsehsendern das alles in Verträgen vereinbart haben.
Sie hätten gern einen gesetzlichen Abgabetatbestand.
Das ist ein altes Thema. Meine Position dazu hat sich
nicht verändert. Mir kommt es auf das Ergebnis an. Wa-
rum sollen wir denn ein verfassungsrechtliches Risiko
eingehen? Warum sollen wir einen Streit mit den Bun-
desländern vom Zaun brechen, weil sie ihre eigene Film-
förderung bedroht sehen? Warum sollen wir das machen,
wenn wir anders ein gutes Ergebnis erzielen können?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wir haben alle Fernsehsender als verlässliche Vertrags-
partner kennengelernt. So soll es auch bleiben.


(Monika Griefahn [SPD]: Sehr gut!)


Mit dem Gesetzentwurf nehmen wir auch die Heraus-
forderungen der Digitalisierung unserer Kinos an. Aber
in unserer Wirtschaftsordnung sind erst einmal die Un-
ternehmen selbst für Erneuerungsinvestitionen verant-
wortlich. Deshalb erwarten wir hier endlich ein gemein-
sames Konzept von Verleihern und Kinobesitzern, um
dann mit allen, auch mit den Bundesländern, über Finan-
zierungsmodalitäten zu reden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Monika Griefahn [SPD] und des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


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(C (D Das Filmförderungsgesetz zielt auf die Förderung des inofilms als besonderes ästhetisches Gut. Große Filme rauchen eine große Leinwand. Der Erhalt der Kinos als ulturelle Begegnungsstätte ist das zentrale Anliegen ieses Gesetzes. Deswegen hat das Gesetz es verdient, nsbesondere von den Kinobesitzern Beifall zu bekom en. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Monika Griefahn [SPD])


Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Verhand-
ungen mit allen Beteiligten. Auf Grundlage der Ergeb-
isse des runden Tisches, zu dem ich im Dezember
etzten Jahres in Hamburg 100 Vertreter der Branche ein-
eladen hatte, und nach sich anschließenden, zahlreichen
inzelgesprächen wurde ein breiter Konsens erzielt. An
ieser Stelle möchte ich den Mitgliedern des Bundesta-
es, insbesondere dem Kulturausschuss, für die kon-
truktive Zusammenarbeit danken. Ich bin überzeugt,
ass das neue FFG ein gelungener Wurf ist, und würde
ich freuen, wenn der Gesetzentwurf im Parlament eine

reite Zustimmung erhielte.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618718100

Das Wort hat nun Kollegin Claudia Winterstein für

ie FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Claudia Winterstein (FDP):
Rede ID: ID1618718200

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Der deutsche Film feiert ein erfolgreiches Kino-
a
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1618718300
Der Marktanteil deutscher Produktionen liegt nach
rei Quartalen bei über 25 Prozent. 20 Millionen Zu-
chauer haben in diesem Jahr einen Film aus deutscher
roduktion gesehen. Das ist ein toller Erfolg.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


erne werden diese Zahlen als Erfolg der deutschen
ilmförderung gefeiert. Eines ist auf jeden Fall klar:
hne die Filmförderung hätte der deutsche Film sicher-

ich einen sehr schweren Stand. Ich glaube, darüber sind
ir uns alle einig. Schließlich haben 90 Prozent der
ilme aus deutscher Produktion eine Förderung erhalten.

Aufgrund der Ausweitung der Förderung ist die Zahl
eutscher Filme in den letzten Jahren deutlich angestie-
en. Vor zehn Jahren startete pro Woche ein Film aus
eutscher Produktion in den Kinos. Heute sind es mehr
ls zwei pro Woche. Die Filmförderungsanstalt fördert
ährlich etwa 170 Filme. Allerdings sagt die große Zahl
er deutschen Filme noch nichts über ihren Erfolg aus.
eider erreichen 40 Prozent der geförderten Werke nur
eniger als 10 000 Zuschauer. Den hohen Marktanteil in
iesem Jahr verdanken wir lediglich acht Produktionen,
ie Besucherzahlen im Millionenbereich erreicht haben.






(A) )



(B) )


Dr. Claudia Winterstein
Nun ist für die FDP der Marktanteil nur ein Erfolgs-
maßstab für den deutschen Film.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Er ist auch ein Kulturgut!)


Natürlich zählt auch die künstlerische Bedeutung. Wir
halten aber den wirtschaftlichen Erfolg für ein sehr
wichtiges Kriterium der Filmförderung. Bei allem Jubel
über die aktuellen Zahlen muss man zugeben: Andere
Länder sind weitaus erfolgreicher als wir in Deutsch-
land. Frankreich zum Beispiel erreicht dauerhaft einen
Marktanteil von über einem Drittel heimischer Produk-
tionen. Das muss auch unser Ziel in Deutschland sein.
Deswegen brauchen wir eine effektive Filmförderung
nach dem Motto „mehr Klasse statt Masse“.

Wird das neue Filmförderungsgesetz nun diesem An-
spruch gerecht? Zunächst möchte ich die Arbeit des Kul-
turstaatsministers loben, der hier insgesamt ein gutes
Gesetz vorgelegt hat.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)


Jeder, der die Filmwirtschaft kennt, weiß, wie schwierig
es ist, die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Ak-
teure auf einen einigermaßen gleichen Nenner zu brin-
gen. Dies ist Ihnen, Herr Neumann, mit diesem Gesetz
gelungen, und wir werden diesem Gesetz natürlich zu-
stimmen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Zwei positive Punkte möchte ich herausgreifen. Zum
einen halte ich die Ausweitung der Drehbuchförderung
im neuen Filmförderungsgesetz für ein sinnvolles Mittel,
um die Stoffentwicklung zu stärken. Dies ist die grundle-
gende Voraussetzung, um gute Filme zu schaffen, die
auch an der Kinokasse erfolgreich sind. Zum anderen
dürfte die stärkere Absatzförderung dazu beitragen,
mehr Zuschauer für deutsche Filme zu begeistern.

Leider haben Sie das – zugegebenermaßen – schwie-
rigste, aber auch wichtigste Problem ausgespart, nämlich
die Finanzierung der Filmförderungsanstalt. Zahlungen
unter Vorbehalt, Klagen bei der EU, Zahlungsverweige-
rung einzelner Anbieter – das Finanzierungssystem ist
und bleibt die Achillesferse der FFA. Dabei braucht die
FFA eine verlässliche finanzielle Grundlage für die För-
derung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund ei-
ner sich rasch verändernden Landschaft der Verwerter
von Filmen. Die Angebote sind vielfältiger und unüber-
sichtlicher geworden. IP-TV, Video-on-Demand, Pay-
per-Channel und wie sie alle heißen – die Abgrenzung
zwischen diesen Anbietern fällt oft schwer.

Leider ist in der FFG-Novelle die Einbeziehung der
neuen Dienste in die Finanzierungsstruktur nicht befrie-
digend.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Aber ein erster guter Schritt!)


Wir brauchen ein übersichtliches, faires Abgabensystem
auf einer einheitlichen Grundlage, das alle Nutzer von
Kinofilmen nach ihrer Leistungsfähigkeit in die Finan-

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(C (D ierung einbezieht, ohne einzelne Anbieter zu überforern. er dauernde Kuhhandel über die Beiträge muss endlich eendet werden. Die FDP hatte im Ausschuss einen Anrag gestellt, um eine Verbesserung bei der Finanzierung u erreichen, aber leider hat die Koalition diesem Vorchlag nicht zugestimmt. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Aber schwer nachgedacht!)


(Beifall bei der FDP)


Ich wünsche mir, dass wir die Evaluation des Deut-
chen Filmförderfonds, die im Moment läuft, auf die Ar-
eit der FFA ausdehnen, auch unter dem Aspekt, wie die
inzelnen Förderinstrumente miteinander wirken. Dies
st neben der Frage nach der Archivierung des Filmerbes
ie zentrale filmpolitische Aufgabe für das nächste Jahr.
ier haben wir in einem gemeinsamen Antrag die wich-

igsten Forderungen an die Bundesregierung formuliert.
er Kulturstaatsminister hat angekündigt, im nächsten

ahr ein Konzept vorzulegen, wie die Bewahrung dieses
ulturellen Filmerbes organisiert werden kann.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Weitsichtig und weise!)


ür mich ist besonders wichtig, dass die Archivierung
ach klaren Kriterien erfolgt, welche filmischen Werke
erbindlich aufbewahrt werden sollen. Es ist übertrie-
en, jeden Werbespot, Videospiele oder Internetfilmchen
ufzubewahren, wie die Linke es hier vorgeschlagen hat.
ies würde nur Bürokratie und hohe Kosten für den
teuerzahler und die Filmwirtschaft bedeuten.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: 90 Millionen!)


Wir brauchen effektive Instrumente der Filmförde-
ung, die gut aufeinander abgestimmt sind, um sowohl
er künstlerisch-kreativen als auch der wirtschaftlichen
edeutung des Filmes gerecht zu werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618718400

Das Wort hat nun Kollegin Angelika Krüger-Leißner,

PD-Fraktion.


Angelika Krüger-Leißner (SPD):
Rede ID: ID1618718500

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

ollegen! In diesem Jahr konnten wir ein erfreuliches Ju-
iläum feiern: 40 Jahre Filmförderungsanstalt. 40 Jahre
FA heißt auch vier Jahrzehnte erfolgreiche Filmförde-
ung auf der Grundlage des FFG. Heute wollen wir das
um fünften Mal fortschreiben.

Was uns nun zur Abstimmung vorliegt, ist wirklich
ine gute Novelle.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


ber alle wissen, dass dieses Ergebnis nur möglich ge-
orden ist, weil in diese Vorbereitungen immense Arbeit
esteckt wurde. Mit größtem Aufwand wurde in zahlrei-






(A) )



(B) )


Angelika Krüger-Leißner
chen Abstimmungen, Gesprächsrunden und Anhörungen
mit allen Beteiligten der Filmbranche nach Lösungen ge-
sucht. Mit bewundernswerter Geduld und harter Arbeit
wurde um den Interessenausgleich gerungen.

An dieser Stelle möchte ich – das wird niemanden
wundern – ganz herzlich Herrn Kulturstaatsminister
Neumann danken und ihn bitten, diesen Dank auch an
seine Mitarbeiter weiterzugeben.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich möchte an der Spitze Herrn Hanten und Frau Schauz
nennen.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Dem Dank schließen wir uns an! – Monika Griefahn [SPD]: Sie sind da! Sie nehmen den Dank gleich mit!)


Ich sage das nicht nur so dahin. Ich habe nämlich wirk-
lich großen Respekt vor diesem außergewöhnlichen Ein-
satz. Mein Dank gilt auch den Koalitionsfraktionen für
die konstruktive Zusammenarbeit. Ich glaube auch, dass
die Oppositionsfraktionen und wir ziemlich nahe bei-
einander sind.

Ich finde, die Mühen haben sich insgesamt gelohnt,
weil wir jetzt ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. Es
ist uns gelungen, die Förderung und ihre Finanzierung
an die veränderten Rahmenbedingungen für die Herstel-
lung und die Auswertung des deutschen Kinofilms anzu-
passen. Wir haben die rasanten technischen und medien-
wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre
berücksichtigt. Ich freue mich ganz besonders, dass wir
auch die kreative Seite des Filmemachens gestärkt ha-
ben.

Ich will einige Kernpunkte ansprechen: Wir haben die
neuen Anbieter, die Videoabrufdienste und Programm-
anbieter, in die Finanzierung der FFA einbezogen; jetzt
haben wir eine breite Grundlage. Wir haben die Produ-
zenten in der Rechtefrage gegenüber den Sendern ge-
stärkt. Wir haben die Drehbuchförderung verbessert und
ausgebaut. Außerdem konnten wir die wichtige Absatz-
förderung erhöhen. Darüber hinaus haben wir die Sperr-
fristen zeitgemäß ausgestaltet. Ich glaube, wesentlich
war, dass wir die Kino- und die Abspielförderung ge-
stärkt haben. Darauf möchte ich nachher besonders ein-
gehen.

Ich finde, dass das FFG insgesamt solidarischer ge-
worden ist und aus meiner Sicht auch gerechter. Ich bin
auch ein wenig stolz darauf; denn ich bin mir sicher, dass
wir auf dieser Grundlage künftig auch in der Breite mehr
Qualität in den deutschen Film bringen können.


(Beifall bei der SPD – Unruhe bei der CDU/ CSU)


– Einige hören gar nicht zu. Das stört ganz schön, Herr
Börnsen.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Koalitionspartner hört nicht zu!)


Lassen Sie mich aber zunächst auf die Verbesserun-
gen für die Kinos eingehen. Ich finde, dass wir in diesem

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(C (D ereich eine Menge getan haben. Dies war aus meiner icht auch nötig, weil es mit der wirtschaftlichen Lage er Kinos wirklich nicht zum Besten steht. Wir haben eit Jahren rückläufige Besucherzahlen. Während man in er Geburtsstunde des FFG, 1967, noch klagte, dass man ur 290 Millionen Eintrittskarten im Jahr verkaufen onnte, sind wir heute schon froh, wenn wir das Resultat es letzten Jahres, nämlich 125 Millionen Besucher, ereichen. Es gab 2005 einen regelrechten Einbruch. Daon haben sich die Kinos noch nicht erholen können. Aber es kommt noch mehr zusammen. Viele Kinoberiebe schleppen noch die Belastungen der Altdarlehen it sich, weil sich die damaligen Prognosen, dass die esucherzahlen steigen, nicht erfüllt hatten. Vor diesem intergrund hat sich bei vielen Häusern ein Investitions tau gebildet. Das heißt, viele Kinos können nicht mehr ie Ausstattung und den Komfort bieten, den der Zuchauer erwartet. Für viele Kinos wird die anstehende mrüstung auf die digitale Projektion zu einer Frage des berlebens werden. Auf all diese Herausforderungen aben wir mit der neuen Kinoförderung reagiert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will die Punkte einzeln benennen:

Erstens stehen für besondere Werbemaßnahmen und
ur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit künftig Zu-
chüsse bis zu einer halben Million Euro zur Verfügung.

Zweitens können Förderungshilfen für die Moderni-
ierung, die Verbesserung und die Neuerrichtung von
ilmtheatern, die bisher nur als Darlehen vergeben wor-
en sind, künftig bis zu 30 Prozent als Zuschuss gewährt
erden.

Drittens haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass
lte Darlehensschulden gegenüber der FFA bis zu
0 Prozent erlassen werden.

Viertens haben wir mit dem sogenannten Sondertopf
igitalisierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass
ie FFA einen beachtlichen Beitrag zur Finanzierung der
igitalisierung leisten kann.

Fünftens haben wir insgesamt den Anteil der Kinos
m Förderkuchen deutlich erhöht: Bisher waren es
0 Prozent; jetzt sind es 25,5 Prozent. Ich will ganz deut-
ich sagen: Kein anderer Bereich kann von dieser Novel-
ierung so stark profitieren wie die Kinobranche.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Sechstens konnten wir, die Koalitionsfraktionen, nach
er Anhörung eine weitere Entlastung der Kinos durch-
etzen – sie ist in das Gesetz aufgenommen worden –,
on der vor allen Dingen die größeren Kinos, bei denen
ie Lage besonders angespannt ist, profitieren werden;
enn die Kinos werden bei der Filmabgabe um rund
,3 Millionen Euro entlastet.

Ich habe Ihnen diese sechs Maßnahmen nicht ohne
rund aufgezeigt. Ich finde, wir haben so ein Stück
ehr Abgaben- und Fördergerechtigkeit geschaffen. Ich

in sehr froh, dass wir das für die Kinos erreichen konn-
en. Ich hoffe, dass das Ergebnis der Kinobranche Mut






(A) )



(B) )


Angelika Krüger-Leißner
macht und Zuversicht schafft, dass es ein gutes Zeichen
für die Solidarität in der Branche ist. Wenn jetzt alle Ki-
nos zusammenstehen, werden wir auch die nächste He-
rausforderung – die Phase der Digitalisierung – gemein-
sam bewältigen. Ich stehe jedenfalls fest an der Seite der
Kinos.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der mir
wichtig ist. Zu den guten Rahmenbedingungen für die
Filmwirtschaft gehören auch – das ist ganz wichtig – gut
qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Was mir Sor-
gen macht, sind die Arbeitsbedingungen bei der Film-
produktion, die sich in den letzten Jahren unter dem zu-
nehmenden Kostendruck für die Unternehmen
verschlechtert haben. Viele Filme, insbesondere Low-
Budget-Produktionen, könnten unter den Vorgaben star-
rer Arbeitszeitregelungen gar nicht entstehen. Deshalb
haben wir die Möglichkeit, im Rahmen des Tarifvertra-
ges besonders hohe Arbeitszeiten zuzulassen. Im Gegen-
zug erwarten wir, dass Ruhezeiten, Arbeitszeitkonten
und Vergütungen berücksichtigt werden.


(Beifall der Abg. Monika Griefahn [SPD])


Aber dazu müssen die Tarifverträge angewendet werden.
Wir machen leider die Erfahrung, dass diese in der Bran-
che mit Pauschalverträgen unterlaufen werden.

Ich habe lange geprüft, welche Auswirkungen es
hätte, wenn man – entsprechend dem Antrag der Linken –
die Einhaltung sozialer Standards als Förderbedingung
ins FFG aufnähme. Ich bin zu dem Schluss gekommen,
dass das mehr Schaden anrichten würde, als es weiter-
helfen würde. Aus diesem Grunde lehnen wir den An-
trag der Linken ab. Die Umsetzung würde große EU-
rechtliche Probleme bringen. Wahrscheinlich würde das
Gesetz gestoppt. Dieses Risiko dürfen wir nicht einge-
hen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wir haben mit unserem Koalitionspartner einen Weg
gefunden. Ich möchte mich ganz herzlich bei Herrn
Börnsen und bei Herrn Mißfelder bedanken, dass uns
das gelungen ist. Die FFA hat sich künftig um die Be-
lange der Filmwirtschaft einschließlich ihrer Beschäftig-
ten zu kümmern.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sicherlich schwierig!)


Das haben wir in der Begründung deutlich ausgewiesen.
In Zukunft können wir darauf Bezug nehmen. Die Film-
schaffenden selber können sich darauf berufen. Das wird
ihre Position nachhaltig stärken. Ich halte das für einen
großen Fortschritt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Zugleich bitte ich Herrn Börnsen, Frau Connemann
und Herrn Mißfelder, die Kollegen Sozialpolitiker zu ge-

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(C (D innen, eine weitere Veränderung einzubringen: die eränderung der Rahmenfrist. Mir ist egal, wie das er eicht wird. Wenn wir wirklich etwas für die Branche der ilmschaffenden tun wollen, müssen wir auch an die ahmenfrist herangehen. Ein letzter Punkt, den ich herausgreifen will: die Förerung der Kreativen und die Beteiligung der Regisseure n der Referenzfilmförderung. Tomy Wigand hat es klar um Ausdruck gebracht: Die Regisseure sind darauf anewiesen, dass wir ihnen bei der Projektentwicklung etas mehr den Rücken freihalten. Ich würde hier gern etas mehr tun. Auch hier habe ich geprüft, ob das im ahmen des FFG möglich ist. Ich sage Ihnen: Das wäre alsch. Wir brauchen einen Konsens in der Branche. Wir önnen nicht einfach Geld hinund herverteilen. Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen. Vielen Dank, Herr Präsident, für den Hinweis. Ich komme zum Schluss. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Schade!)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618718600
Angelika Krüger-Leißner (SPD):
Rede ID: ID1618718700

ir sollten etwas mehr tun, aber an einer anderen Stelle:
m Rahmen des Deutschen Filmpreises. Ich bitte meine
ollegen, mich dabei zu unterstützen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich denke, dass wir mit dieser Novellierung eine
enge für das Kulturgut und Wirtschaftsgut Film getan

aben. Ich bin mir ganz sicher, dass wir für die Kinos
nd für die Verbesserung der Qualität und der Vielfalt
es deutschen Filmschaffens die Weichen gut gestellt
aben. Das ist, finde ich, ein gutes Fazit.

Danke.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618718800

Das Wort hat nun Kollege Lothar Bisky, Fraktion Die

inke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618718900

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der

ukunft der Filmförderung und der Sicherung des Film-
rbes stehen heute zwei wichtige Themen für die Kultur
nseres Landes zur Debatte. Bei der Sicherung des Film-
rbes sind wir uns einig, dass die Archivbestände vor der
erstörung bewahrt werden müssen. So weit, so gut. Es

st mir aber ein Rätsel, wie das ohne zusätzliche Haus-
altsmittel funktionieren soll. Wer das Filmerbe sichern
ill, muss auch darlegen, wie das finanziert werden
ann.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)







(A) )



(B) )


Dr. Lothar Bisky
Wir haben mit vielen beteiligten Institutionen, dem
Bundesfilmarchiv, der Deutschen Kinemathek, der
DEFA-Stiftung und vielen anderen Akteuren gespro-
chen. Nach ersten Schätzungen wird die Sicherung des
deutschen Filmerbes um die 90 Millionen Euro kosten.
Deshalb schlagen wir erstens vor, dass die Filmwirt-
schaft und die Bundesregierung über einen Zeitraum von
fünf Jahren jeweils 6 Millionen Euro jährlich für die
Sicherung des Filmerbes zur Verfügung stellen. Zwei-
tens sollen weitere 6 Millionen Euro im Jahr durch eine
zweckgebundene Abgabe auf jede Kinokarte in Höhe
von 5 Cent erhoben werden. Drittens fordern wir eine
gesetzlich verankerte Abgabepflicht für alle öffentlich
aufgeführten, neu produzierten Filme.


(Beifall bei der LINKEN)


Wer das deutsche Filmerbe ernsthaft schützen will, der
muss dafür auch die nötigen Mittel aufbringen. Ich
meine, dass das Geld hier wirklich gut angelegt ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Sicherung des Filmerbes ist unser gemeinsames In-
teresse. Nehmen Sie sich daher unsere Vorschläge ruhig
zu Herzen, und prüfen Sie sie ganz genau!

Auch bei der Novelle zum Filmförderungsgesetz geht
es um grundlegende Rahmenbedingungen der Filmpro-
duktion in den kommenden fünf Jahren. Das Filmförde-
rungsgesetz ermöglicht es, dass weitere Kinofilme in
Deutschland produziert werden. Deshalb ist die Filmför-
derung in unserem Lande und in ganz Europa zu Recht
eine breit akzeptierte Praxis. Auch wir akzeptieren sie.

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Filmförderungsgesetzes enthält gute Pläne zur
Neujustierung der hiesigen Filmwirtschaft. Die Förder-
bedingungen des deutschen Films werden optimiert. Das
ist zwar alles in Ordnung; aber uns fehlt ein wichtiger
Aspekt: Die soziale Situation der beim Film Beschäftig-
ten muss Berücksichtigung finden.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Linke fordert deshalb, dass die Vergabe von Film-
fördermitteln verbindlich an die Einhaltung sozialer
Mindeststandards für die in der Filmbranche Tätigen ge-
bunden ist.

Gegenwärtig sonnen sich die Promis aus Politik und
Gesellschaft im Glanz des roten Teppichs,


(Philipp Mißfelder [CDU/CSU]: Herr Gysi!)


und die große Zahl der nicht wenigen Filmschaffenden
arbeitet in sehr schlecht bezahlten Jobs. Wenn Ihnen das
egal ist, dann bleiben Sie bei Ihrer Haltung. Wir werden
das immer wieder thematisieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Dumpinglöhne und mangelnde soziale Absicherung
müssen nicht sein. Damit muss Schluss sein. So wie der
deutsche Film gegenüber der Marktmacht der Holly-
wood-Produktionen konkurrenzfähig gehalten werden
muss, so müssen auch die Filmschaffenden vor der
Macht des Marktes geschützt und gestärkt werden.

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(C (D Das Filmförderungsgesetz ist dafür genau das richtige nstrument. Wir sagen Ja zur Förderung, aber nur bei guer sozialer Absicherung und angemessener Bezahlung er festen und freien Beschäftigten. Wir wissen, dass alein dadurch keine guten Filme entstehen. Ich hoffe, dass ir nicht auf die Tradition zurückkommen, dass der Er olg des deutschen Films vor allem der Politik zu danken st. Nein, das ist den Menschen, die diese Filme produieren, zu verdanken und den vielen anderen, die daran eteiligt sind: von der Beleuchtung, über die Garderobe, ie Maske usw. Auch sie sollten am Erfolg des deutchen Films beteiligt sein. Meine Damen und Herren, auch wir Linken wissen, ass Filmförderung und gute soziale Absicherung keine inreichenden, aber nach unserer Meinung doch erforerlichen Bedingungen für gute Produktionen sind. Herr Tauss, ich freue mich immer, wenn auch Sie das issen. Das ist ja gut so. Ich erwähne es trotzdem. Im brigen scheint die Große Koalition ja vor Wissen fast u platzen. – ieles andere wie Vertriebsförderung, stimulierende ilmpreise und Belohnungen für publikumswirksame ilme, die dank des Enthusiasmus und der Risikobereitchaft der Produzenten gedreht wurden, gehören ebenso azu. Es gehört also viel mehr zur Filmförderung. Lassen Sie uns gemeinsam die Kreativschaffenden als ie eigentlichen Leistungsträger der Filmwirtschaft in en Mittelpunkt der Filmförderung stellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Das Wort hat nun Wolfgang Wieland für die Fraktion ündnis 90/Die Grünen. Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und erren! Ich bin der Sprecher für innere Sicherheit meier Fraktion, ber keine falschen Schlüsse: Der deutsche Film ist für ns kein Sicherheitsproblem geworden. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sicher ist sicher!)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Jörg Tauss [SPD]: Das wissen alle!)


(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618719000
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618719100

(Zuruf von der SPD: Das passt!)


ein, die Kollegin Roth, die hier gerne geredet hätte, ist
chon auf dem Weg, nicht nach Hollywood, aber immer-
in nach Erfurt zu unserem Bundesparteitag.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ist auch Hollywood!)







(A) )



(B) )


Wolfgang Wieland
Von daher habe ich die Ehre, hier zu Ihnen zur Filmför-
derung reden zu dürfen. Das ist schwierig für einen In-
nenpolitiker; denn so viel Lob für einen Minister wie in
dieser Debatte gibt es in innenpolitischen Debatten ei-
gentlich nie, noch nicht einmal vom Koalitionspartner.
Deswegen muss ich mir – das gestehe ich zu – Mühe ge-
ben, um mich hier nicht wie in einem falschen Film, son-
dern nur wie in einem ungewohnten Film zu fühlen.

Für uns hat die Novelle Licht und Schatten. Tucholsky
fragt: Wo bleibt das Positive? Damit fangen wir also an.

Gut ist auf jeden Fall, dass die Drehbuchautorinnen
und Drehbuchautoren mehr Fördermittel erhalten und
diese nun auch selbstständig beantragen können.

Gut finden wir auch – Herr Neumann hat es angespro-
chen –, dass die Frage der Digitalisierung der Kinos zum
Thema geworden ist. Uns ist es wichtig, dass auch Pro-
grammkinos und mittelständische Kinos diesen Weg
mitgehen können.


(Monika Griefahn [SPD]: Das ist für uns auch wichtig!)


Angesichts dessen, was da auf uns zukommt, haben wir
Grüne die Einrichtung eines runden Tisches Kino ange-
regt, damit alle diesen Weg mitgehen können und es
nicht zu einer weiteren Marktbereinigung und einem
weiteren Sterben der kleinen Kinos kommt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])


Kritik üben wir daran, dass es nicht gelungen ist, die
Zusammensetzung des Präsidiums der Filmförderungs-
anstalt zu verbessern. Wir hatten vorgeschlagen, auch
dort den Kreativen einen Sitz einzuräumen und nicht nur
wie bisher im Verwaltungsrat. Dort wird dies ja prakti-
ziert; aber auch im Präsidium sollten sich die Bereiche
Drehbuch, Regie, Kurz- und Dokumentarfilm einen Sitz
teilen. Das wurde von Ihnen mit Ihrer Mehrheit im Aus-
schuss abgelehnt. Das halten wir für misslich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es geht ja bei der Filmförderung nicht nur um wirt-
schaftliche, sondern auch um kulturelle Fragen.

Ein anderes Anliegen von uns Grünen war die Einbe-
ziehung von Regisseurinnen und Regisseuren in die Re-
ferenzmittelförderung. Sie sollten die Möglichkeit erhal-
ten, auch für einen geplanten Film Fördermittel zu
beantragen. Das Geld wäre sozusagen in der Produktion
geblieben und nicht abgezogen worden. Meines Erach-
tens ist das – das ist ja für mich Neuland; ich habe mir
das erklären lassen – ein durchaus originärer und guter
Vorschlag. Auch in dieser Frage haben Sie es nicht für
nötig gehalten, unser Anliegen aufzugreifen.

Die Frage ist jetzt natürlich, was Sie sozusagen an
diese Stelle setzen wollen


(Angelika Krüger-Leißner [SPD]: Habe ich gesagt!)


– ja, ich hätte es gerne von Herrn Neumann gehört – und
wie dieses Loch, in das Regisseure ja oft fallen, gefüllt

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(C (D erden soll. Nachdem Regisseure einen guten Film gereht haben, bleibt ja häufig der Anschlussfilm aus, soass sie zum Teil gezwungen sind, sich anderweitig Bechäftigung zu suchen. Um das zu verhindern, gibt es uch andere Möglichkeiten, zum Beispiel über den Bunesfilmpreis. Ich denke, an dieser Stelle muss noch achgearbeitet werden. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das tun wir auch!)


Ja, ich hoffe, dass das kommt.

Ich komme deswegen jetzt zu einem ganz versöhnli-
hen Schluss.


(Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU] – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Das macht Frau Kollegin Roth auch gern!)


Ich sagte ja, dass ich die Anpassung übe.

Es sind positive und negative Elemente darin enthal-
en. Hätte der Herr Kulturstaatsminister etwas zu der
rage gesagt, die ich als letztes angeschnitten habe,


(Zuruf von der CDU/CSU: Kommt noch!)


ämlich zur Stellung der Regisseurinnen und Regis-
eure, dann hätten wir zustimmen können. So wird sich
nsere Fraktion der Stimme enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618719200

Das Wort hat nun Kollege Philipp Mißfelder für die

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Philipp Mißfelder (CDU):
Rede ID: ID1618719300

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

nd Kollegen! Ich habe mir natürlich eine breitere Zu-
timmung für diesen Gesetzentwurf gewünscht, nach-
em wir schon die ganze Zeit konstruktiv diskutiert ha-
en. Offensichtlich haben sich die Grünen aber im
alschen Film befunden – Sie haben es ja gerade gesagt,
err Kollege Wieland –,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht im falschen! Im ungewohnten! Sie können noch nicht mal zuhören, Herr Mißfelder!)


ährend sich die Linkspartei in einem ganz anderen
ilm befindet. Sie versucht zwar, davon abzulenken, in-
em sie Tatort-Kommissare ins Rennen schickt. Wenn
ch Sie aber reden höre, Herr Dr. Bisky, dann denke ich
her an Das Leben der Anderen statt an alles andere.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja mit dem Holzhammer!)


Ich möchte ausdrücklich das Zustandekommen des
esetzentwurfs hervorheben. Wir haben tatsächlich






(A) )



(B) )


Philipp Mißfelder
lange und konstruktiv über die routinemäßig anstehende
Novellierung diskutiert. Frau Krüger-Leißner, Sie haben
bereits gesagt, dass das nicht ohne Diskussionen vonstat-
ten gegangen ist. Ich möchte mich aber ganz herzlich bei
Ihnen als SPD-Berichterstatterin bedanken und hervor-
heben, dass die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern von Herrn Neumann so erfreulich
war, dass ich mich schon jetzt auf die nächste Novellie-
rung freue, die ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung an-
steht; denn Sie haben bereits ein breites Feld an Aufga-
ben für die kommenden Jahre aufgezählt.

Ich glaube, es ist notwendig, über das hinaus, was wir
zu regeln versucht haben, noch weitere Themen aufzu-
greifen. Wir reißen einen bestimmten Bereich an, bei-
spielsweise die Frage der Digitalisierung, die Frage des
Erhalts des Filmerbes und die Frage der zukünftigen
Einbeziehung anderer Medien. Dies betrifft ganz konkret
die Frage von Video-on-Demand, wo wir zum ersten
Mal einsteigen. Dabei müssen wir aber auch die Frage
stellen, ob wir bei der nächsten Novellierung nicht noch
weitergehen können.

Im Laufe der Entwicklung des Medienbereichs in den
kommenden Jahren wird der Weg des Films zum Zu-
schauer eine größere Rolle spielen. Deshalb muss dieser
Weg einbezogen werden, auch wenn sich starke Interes-
senvertretungen dagegen aussprechen. Bei der nächsten
Novelle wollen wir das Thema noch deutlicher angehen,
als wir es bislang angegangen sind.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)


Der Film ist ein großes Kulturgut geworden und ist
nicht nur wichtig für die deutsche Sprache, sondern auch
für das Vermitteln von historischen und gesellschaftli-
chen Zusammenhängen. Deshalb ist es gerade in unse-
rem Interesse, dass möglichst viele deutsche Produktio-
nen in Deutschland erfolgreich sind und darüber hinaus
natürlich auch international eine Chance bekommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Das hat sich in den vergangenen Jahren sehr stark be-
währt. Deshalb gilt ein ausdrücklicher Dank unserem
Kulturstaatsminister, der vielfach – dies nicht ganz zu
Unrecht – als Filmminister bezeichnet wird. Denn beim
Thema Film haben wir es mit einer Bündelung von Maß-
nahmen, wie zum Beispiel mit dem DFFF und der heute
zu beratenden FFG-Novelle, geschafft – auch gemein-
sam mit Herrn Steinbrück; das möchte ich gar nicht un-
terschlagen –, den Film finanziell so gut auszustatten,
dass ich mir um den deutschen Film in den kommenden
Jahren wenig Sorgen machen muss.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Was die Sicherung des Filmerbes angeht – dies war
auch ein wichtiger Punkt in der Diskussion –, so möchte
ich zumindest darauf verweisen, dass wir im Rahmen
der Neuregelung des Bundesarchivgesetzes auch noch in
dieser Legislaturperiode die Möglichkeit haben, in die-
sem Bereich Erfolge zu erzielen, sodass der Eindruck,
der aufgrund des Antrags der Linken entsteht, wir wür-
den hier zu wenig tun, einfach nur trügt. Wir werden die-

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(C (D es Thema in dieser Legislaturperiode hoffentlich noch eiter verfolgen können. Die Diskussion im Rahmen es Kulturausschusses macht mich sehr optimistisch. Mit diesem Gesetzentwurf würdigen wir nicht nur die eistungen der Produzenten, die ich besonders hervorheen möchte, also die Leistung derjenigen, die Film vor llem als Wirtschaftsgut darstellen. Deshalb haben wir ie stärker in den Verwaltungsrat der FFA eingebunden, as ich für eine sinnvolle Maßnahme erachte. Und so chaffen wir zumindest auch appellativ den Einstieg in ie Diskussion darüber, wie man eine Verbesserung der ozialen Situation der Menschen, die beim Film arbeiten, rreichen kann. Das ist auch ein Wert dieses Gesetzes an ich. Ich wünsche uns allen viele vergnügliche Kinoerlebisse mit möglichst vielen deutschen Filmen. Ich wünche mir auch, dass im Abspann oft der Hinweis zu seen ist, dass der Film mit von uns bewilligten Mitteln roduziert worden ist. Dann können wir zu Recht stolz arauf sein, dass wir für das Kulturgut Film sehr viel gean haben. Vielen Dank. Ich erteile nun das Wort Kollegin Monika Griefahn, PD-Fraktion. Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle en! Wie sehr Filme Menschen bewegen und unser täglihes Leben künstlerisch widerspiegeln, hat sich für mich estern erneut gezeigt. Bei einer Sondervorführung des ilms „Let’s make money“, die für die Mitglieder des eutschen Bundestages veranstaltet wurde, konnten wir it dem Filmemacher Erwin Wagenhofer diskutieren. ein neuer Dokumentarfilm gibt einen sehr realen Einlick in die komplizierte Welt der Finanzströme. Vor em Hintergrund der aktuellen Finanzkrise fand ich dieen Film auch deshalb so beeindruckend, weil er auf sehr lastische Weise die mit diesem globalen Geldkreislauf erbundenen Folgen verdeutlicht. Ich kann diesen Film ur empfehlen. Bilder machen manchmal mehr deutlich ls viele Worte und Tabellen. Deswegen ist es mir ein esonderes Anliegen, den Dokumentarfilm zu unterstüten, (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618719400

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Monika Griefahn (SPD):
Rede ID: ID1618719500

er leider – auch von den Fernsehanstalten – viel zu
chlecht bezahlt wird; das muss man deutlich sagen. Die
ezahlung pro Minute ist seit 20 Jahren gleich geblie-
en. Das, finde ich, ist kein Zustand. Deshalb richte ich
en Appell an die Fernsehanstalten, das zu ändern.






(A) )



(B) )


Monika Griefahn
Bevor ein Film ins Kino kommt, müssen viele Men-
schen – beispielsweise Schauspielerinnen und Schau-
spieler, Kostümbildnerinnen und Kostümbildner sowie
Regisseurinnen und Regisseure – künstlerisch daran mit-
gewirkt haben. Diese Arbeit wollen wir hier wertschätzen
und fördern. Aber wir müssen – das hat meine Kollegin
sehr deutlich gemacht – auch die Arbeitsbedingungen
der Filmschaffenden in besonderer Weise berücksichti-
gen. Das möchte ich hier noch einmal unterstreichen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Doch die Kunst des Filmemachens lässt sich nicht
ohne den Zusammenhang mit den technischen Mitteln
denken. Da spielt das Problem des Urheberrechts eine
Rolle, das wir bis jetzt noch nicht vollständig gelöst ha-
ben. Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes war
auch deshalb notwendig geworden, weil die Förder- und
Vergabebedingungen an die technischen und medien-
wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre
angepasst werden mussten. Denn heute gibt es DVD, In-
ternet, Fernsehen und andere Plattformen, von denen
sich viele noch in der Erprobung befinden. Diese Ver-
wertungsformen und die vielfältige Vermarktung von
Filmen spielen eine immer größere Rolle. Wir müssen zu
immer besseren Regeln kommen, nach denen die Künst-
ler entlohnt werden. Dieses Problem ist, wie gesagt,
noch nicht vollständig gelöst.

Wir haben allerdings – das freut mich sehr; Herr
Staatsminister hat darauf aufmerksam gemacht – die
Fernsehanstalten noch stärker in das Finanzierungssys-
tem der FFA einbinden können. Sowohl private als auch
öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten haben aktiv daran
mitgearbeitet, sodass eine gesetzliche Regelung, die wir
vorgesehen hatten, entfallen konnte. Eine Vereinbarung
über zusätzliche Medialeistungen konnte getroffen wer-
den. Darüber bin ich sehr froh. Wenn die Kinofilme im
Fernsehen beworben werden, dann werden sie auch von
mehr Menschen gesehen. Auf diese Weise haben diejeni-
gen, die die Filme gemacht haben, hinterher mehr davon.
Ich glaube, das ist ein gutes Ergebnis.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Ein Problem bleibt ungelöst. Dabei geht es um Fragen
im Zusammenhang mit den Widerspruchsrechten, die
wir im Urheberrecht noch lösen müssen. Das schaffen
wir wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht
mehr. Wenn zum Beispiel eine unangemessene Verwen-
dung der Werke über neue Nutzungsarten erfolgt, bei-
spielsweise als Filmschnipsel über Handy, dann haben
die Hersteller der Filme im Moment kaum Widerspruchs-
möglichkeiten; denn der Verwerter muss den Urheber erst
nachträglich informieren. Diesen Aspekt haben wir in un-
serer Entschließung zum Filmförderungsgesetz aufge-
nommen, und wir wollen, dass die Auswirkungen dieser
Regelung mit Blick auf die unbekannten Nutzungsarten
noch einmal sorgfältig geprüft werden. Ich bitte den
Staatsminister, dieses Problem in Zusammenarbeit mit
der Justizministerin aufzugreifen, damit wir es in der
nächsten Legislaturperiode im Zuge einer Reform des
Urheberrechtes lösen können. Das haben wir beim letz-
ten Mal nicht geschafft, aber es muss gemacht werden.

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(C (D Ebenfalls kein Bestandteil der Novelle zum Filmförerungsgesetz – das wurde hier mehrfach angesprochen – st das Thema Filmerbe. Wir haben dazu einen fraktionsbergreifenden Antrag eingebracht, weil wir die Notendigkeit sehen, dazu Regelungen zu treffen. Wir wol en, dass das Filmerbe als Teil unseres kulturellen edächtnisses erhalten bleibt. Filme müssen erhalten nd gesehen werden, um ihre Wirkung zu entfalten. Wir üssen sie aufbewahren. Wir haben mit der Durchfüh ung eines öffentlichen Expertengespräches, das wir im usschuss geführt haben, und dem vorliegenden Antrag eutlich gemacht, dass uns dieses Thema wichtig ist. Ich in froh, dass wir uns Anfang des nächsten Jahres mit em Bundesarchivgesetz beschäftigen werden und ganz onkrete und praktische Regelungen treffen und veranern können. Das braucht noch ein bisschen Zeit und ann nicht schon in dieser Novelle geregelt werden. Die FFG-Novelle, die wir heute beschließen, ist – meine ollegin hat das deutlich gemacht – intensiv geplant und orbereitet worden. Ich denke, wir sind gemeinsam zu inem Ergebnis gekommen, das sich sehen lassen kann. ies ist für die Filmbranche ein wichtiger Schritt in die ukunft. Ich stimme Herrn Mißfelder zu: Wir werden, enn wir uns die Medienlandschaft anschauen, beim ächsten Mal sicherlich nicht über ein Filmförderungsesetz diskutieren, sondern über ein Medienförderungsesetz. Dazu brauchen wir ein bisschen mehr Vorbereiung. Ich danke für die Kooperation und hoffe, dass wir n dieser guten Koordination weitermachen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] – Philipp Mißfelder [CDU/ CSU]: In einer anderen Koalition! – Gegenruf der Abg. Monika Griefahn [SPD]: Warten wir es einmal ab!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618719600

Das Wort hat nun Kollegin Dorothee Bär, CDU/CSU-

raktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1618719700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
eine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr

taatsminister! Ein erfolgreicher Film in letzter Zeit hieß
ier Minuten und trägt den Titel meiner Rede.


(Heiterkeit und Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])


Jetzt sind schon wieder 10 Sekunden mehr weg,
olfgang.

Wir haben nur deswegen einen so erfolgreichen deut-
chen Film, weil jeder Kinosaal in Deutschland meistens
is auf den letzten Platz gefüllt ist. Wenn die Kinosäle so






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(B) )


Dorothee Bär
voll wären wie unser Plenarsaal, würde es um den deut-
schen Film nicht so gut stehen.


(Iris Gleicke [SPD]: Ich sitze schon seit 12 Uhr hier!)


– Ein Sonderapplaus für Frau Gleicke: Sie sitzt schon
seit 12 Uhr im Plenum. –


(Iris Gleicke [SPD]: Aber Sie waren nicht die ganze Zeit im Saal!)


Aufgrund der vielen Millionen, die zugeschaut haben,
hatten wir ein erfolgreiches Jahr. – Natürlich lohnt sich
vielleicht nicht jede einzelne Debatte, aber die Debatte
zum deutschen Film ist doch sehr lohnenswert.

Noch besser, als heute Abend über den deutschen
Film zu reden, wäre es natürlich, wenn wir alle gemein-
sam im Anschluss ins Kino gehen würden, um die deut-
sche Filmwirtschaft weiterhin zu fördern.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ein guter Vorschlag!)


Wir haben sowohl seitens des gesamten Bundestages als
auch seitens unserer Fraktion Initiativen ergriffen. Wir
bieten sehr viele Dinge an, um den Kollegen die Mög-
lichkeit zu geben, sich mehr mit dem deutschen Film zu
beschäftigen.

Ich möchte zwei Genres – auch Frau Griefahn hat ei-
nes angesprochen – ganz besonders hervorheben. Es gibt
in Deutschland nicht nur herausragende Spielfilme, son-
dern auch ganz herausragende Dokumentarfilme. Diese
haben in den letzten Jahren eine immer größere Bedeu-
tung gewonnen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich möchte mich bei allen Dokumentarfilmern bedan-
ken, die sich oft mit Themen beschäftigen, die auf den
ersten Blick vielleicht nicht spannend klingen und
schwierig sind. Man muss sich mit diesen Filmen we-
sentlich länger und teilweise auch kritischer auseinan-
dersetzen. Sie erzielen vielleicht nicht besonders hohe
Einspielergebnisse. Aber sie lohnen sich wirklich, und
deren Bedeutung ist in den letzten Jahren Gott sei Dank
größer geworden. Bei diesen Filmen geben die Filmema-
cher oft sehr viel mehr von sich preis, als es bei manchen
Spielfilmen der Fall ist. Ich konnte mich bei den Hofer
Filmtagen von einigen sehr guten Dokumentarfilmen
überzeugen. Ich würde mir wünschen, dass wir darauf in
den nächsten Jahren ein noch größeres Augenmerk rich-
ten.

Ein anderes Genre, das wirklich sehr lohnenswert ist
und das in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend
Bedeutung bekommen hat, ist der Kinder- und Jugend-
film. Auch da haben wir sehr gute Filmemacher. Es gibt
ganz tolle Themen. Es sind in Deutschland vom Stoff her
sehr hochwertige Filme entstanden. Auch all denjenigen,
die am Kinder- und Jugendfilm beteiligt sind, ein ganz
herzliches Dankeschön.


(Beifall bei der CDU/CSU)


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(C (D enn ich mir jetzt die Produktionen 2008/2009 anchaue, sehe ich, dass wir in Deutschland auf einem och besseren Weg sind. Ich brauche nicht alle Preise aufzuzählen, die der eutsche Film in den letzten Jahren gewonnen hat. Wir aben es nicht nur geschafft, Filme zu machen, die in eutschland erfolgreich sind. Auch bei den Filmfest pielen in Cannes oder der Verleihung des Europäischen ilmpreises müssen wir uns nicht verstecken, und bei er Oscar-Verleihung ist regelmäßig ein deutscher Film abei. Liest man die Nominierungsliste für den diesjähigen Europäischen Filmpreis, dann begegnen einem ehr viele deutsche Namen. Deswegen ist es lohnensert, sich mit dem deutschen Film auseinanderzusetzen. Heute Abend ist vielen gedankt worden, ganz oft dem errn Staatsminister und seinem Team. Ich möchte die es Lob wiederholen. Frau Schauz hat vorhin gequält gechaut, als Herr Mißfelder gesagt hat, dass er sich schon uf die sechste Novelle freut. Man sieht Ihnen gar nicht n, dass die fünfte so anstrengend war. Deswegen glaube ch, dass wir die nächste, sobald sie ansteht, frischen utes angehen können. Einige Probleme sind noch zu ösen. Alles in allem haben wir das gut hinbekommen, owohl fraktionsübergreifend als auch mit dem BKM. Frau Gleicke, ich hoffe sehr, dass wir, nachdem das lenum geschlossen ist, alle zusammen in die Spätvortellung gehen können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Iris Gleicke [SPD]: Kommen Sie doch auch öfter ins Plenum! Dann sind wir sofort mehr!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618719800

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
esregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Ände-
ung des Filmförderungsgesetzes. Der Ausschuss für
ultur und Medien empfiehlt unter Buchstabe a seiner
eschlussempfehlung auf Drucksache 16/10833, den
esetzentwurf der Bundesregierung auf den Druck-

achen 16/10294 und 16/10495 in der Ausschussfassung
nzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzent-
urf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um
as Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
en? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung
it den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei
timmenthaltung der Linken und der Grünen angenom-
en.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
urf ist mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen wie in
er zweiten Beratung angenommen.

Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf
rucksache 16/10833 empfiehlt der Ausschuss, eine
ntschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-






(A) )



(B) )


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen
von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP
und der Grünen bei Stimmenthaltung der Linken ange-
nommen.

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10889 ab. Wer
stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen
abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die
Grünen mit dem Titel „Das deutsche Filmerbe sichern“.
Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung
auf Drucksache 16/10831, den Antrag auf Druck-
sache 16/8504 anzunehmen. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hau-
ses bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktion
Die Linke mit dem Titel „Finanzierung zur Bewahrung
des deutschen Filmerbes sicherstellen“. Der Ausschuss
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 16/10891, den Antrag der Fraktion Die Linke auf
Drucksache 16/10509 abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Grünen ange-
nommen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 22 a und 22 b
auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin
Müller (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN

Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen in der De-
mokratischen Republik Kongo unverzüglich
wirksam bekämpfen

– Drucksache 16/9779 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)

Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Irmingard

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(C (D Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UN-Resolution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – Nationaler Aktionsplan zur strategischen Umsetzung – Drucksachen 16/4555, 16/8608 – Berichterstattung: Abgeordnete Holger Haibach Detlef Dzembritzki Marina Schuster Monika Knoche Kerstin Müller Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich öre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile Kerstin Müller ür die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Kerstin Müller EN)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

eutige Debatte hat leider eine traurige Aktualität be-
ommen; denn die Lage im Osten des Kongos eskaliert
ramatisch. Ich glaube, landesweit gibt es seit August
ieses Jahres 1,6 Millionen Flüchtlinge, 250 000 allein
n und um Goma. Es gibt Massaker an Zivilisten, Plün-
erungen und Zerstörung und vor allem Vergewaltigun-
en und sexualisierte Gewalt in einem unvorstellbaren
usmaß. Vor allen Dingen sind viele Frauen und Mäd-

hen im Ostkongo betroffen. Ihre Lage ist katastrophal.
ir haben vor einigen Wochen eine Anhörung durchge-

ührt. Daran nahmen auch Vertreterinnen anderer Frak-
ionen gemeinsam mit medica mondiale teil. Dort sprach

an von 40 Frauen pro Tag. Das sind Schätzungen; die
unkelziffern sind unbekannt. Die UNO jedenfalls

pricht von den schlimmsten Verbrechen weltweit.

Die Schilderungen sind schrecklich. Sie haben sich
as im Vorfeld sicherlich noch einmal angesehen. Hierzu
at medica mondiale Zitate und Erzählungen veröffent-
icht, zum Beispiel von einer 15-Jährigen, einem Opfer,
ie erzählt: Sie kidnappten und vergewaltigten mich drei
onate lang. Ich weiß nicht, wie viele es waren. Als ich

mmer mehr einnässte, ließen sie mich gehen. – Es gibt
iele solche Schilderungen. Jetzt jüngst in Goma kam es
ieder zu solchen Verbrechen. Man muss darauf hinwei-

en, dass diese dort von marodierenden Regierungssol-
aten ausgeübt wurden, und zwar in Anwesenheit der
NO, die in der Stadt ist und tatenlos zugeschaut hat.

Ich glaube, wenn nicht schnellstens etwas passiert
das ist ein Punkt in dieser Debatte –, bekommt die
NO ein schweres Glaubwürdigkeitsproblem. Man
uss sich ernsthaft fragen, ob wir aus Ruanda nichts ge-

ernt haben, ohne zu sagen, dass es sich hier jetzt schon
m einen Völkermord handelt. Die Tatsache, dass sich
ichts tut, erinnert daran.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618719900

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Schewe-Gerigk?

Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Ja.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Frau Kollegin Kerstin Müller, Sie haben hier
ganz eindrucksvoll über die Situation im Kongo gespro-
chen. Wie empfinden Sie es, dass niemand auf der Re-
gierungsbank sitzt? Jetzt kommt gerade der Herr Staats-
sekretär aus dem Familienministerium. Glauben Sie
nicht, dass es diesem Thema angemessen wäre, wenn die
Regierungsbank besetzt wäre?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Das finde ich in der Tat schlecht. Ich weiß nicht, ob
man vonseiten der Fraktionen etwas in der Hinsicht ma-
chen kann. Es ist ein Thema, das mindestens das Ent-
wicklungsministerium, das Auswärtige Amt, aber auch
das Verteidigungsministerium hochrangigst angeht. In-
sofern wäre es gut, wenn Sie vielleicht dafür sorgen
könnten, dass noch ein paar Vertreter kommen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618720000

Werte Kolleginnen, mir wird gerade mitgeteilt, dass

Herr Staatsminister Gloser gleich erscheint. Er ist ir-
gendwo aufgehalten worden. Ich wollte das auf die An-
frage hin mitteilen.

Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Gut.

Frauen und Mädchen werden von den Milizen der
FDLR, Mai-Mai-Milizen sowie Nkundas Milizen, aber
eben auch von Regierungssoldaten systematisch als
Kriegswaffe missbraucht. Durch die Vergewaltigungen
sollen sie seelisch und körperlich vernichtet werden. Es
geht darum, den jeweiligen Gegner zu demoralisieren.
Inzwischen spricht medica mondiale von einem Femi-
zid, weil es sich um schwerste Menschenrechtsverlet-
zungen begangen an Frauen und Mädchen handelt. Es
wird auch nur vereinzelt von diesen Massakern, die an
der Zivilbevölkerung stattfinden, berichtet, etwa von
dem in Kiwanja, bei dem mindestens 20 Zivilisten brutal
ermordet wurden, indem nacheinander Nkundas Milizen
und Mai-Mai-Milizen über das Dorf herfielen.

Ich glaube, es ist nicht nur ein Gebot der internationa-
len Schutzverantwortung, der im Jahre 2005 alle zuge-
stimmt haben, dass jetzt alle Hebel in der EU und UNO
in Bewegung gesetzt werden, um die Zivilbevölkerung
im Ostkongo zu schützen.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


ch meine, das folgt nicht nur aus der Schutzverantwor-
ung, sondern eben auch aus den Resolutionen 1325 und
820, die insbesondere die Rolle der Frauen als Opfer in
olchen Krisen zum Thema haben.

Die Bundesregierung hat jetzt gesagt, eine EU-Battle-
roup wolle sie nicht. Wenn man aber auf Diplomatie

etzt, dann frage ich Sie: Wo sind die diplomatischen In-
tiativen? Wieso wird nicht mehr Druck auf Kabila ge-

acht? Immerhin haben wir Kabila mit einer EU-Mis-
ion unterstützt; er hat zugesagt, die Armee aufzubauen
nd die FDLR zu entwaffnen. All das ist nicht passiert;
tattdessen hat sich die Regierungsarmee inzwischen mit
en Hutu-Milizen, also den Völkermördern aus Ruanda,
erbündet.

Herr Fischer, Frau Irber, ich schätze Ihr persönliches
ngagement für Afrika. Aber ich verstehe nicht, warum
ngesichts einer solch dramatischen humanitären Lage
icht der Außenminister selber eine aktivere Vermitt-
ungsrolle in dieser Krisenregion einnimmt, zumindest
ine diplomatische Vermittlungsrolle. Selbst zu dem
eitpunkt, als die Franzosen und Briten dort waren, war
er Außenminister nicht präsent. Meines Erachtens geht
as nicht; dafür ist die Lage zu dramatisch.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Nun zur UNO: 17 000 Soldaten sind vor Ort, 900 al-
ein in der Region Goma, aber die Menschen sind der
ewalt schutzlos ausgeliefert. Herr Fischer, ich kann mir
orstellen, dass Sie das ähnlich sehen: Meiner Auffas-
ung nach muss zumindest ein robusteres MONUC-

andat her, eines, das die Zivilbevölkerung schützt, und
war auch gegen marodierende Regierungssoldaten. Es
ann doch nicht sein, dass wir wieder erleben, dass die
enschen traktiert werden und die UNO-Soldaten dane-

enstehen. Die UNO bekommt ein schwerwiegendes
laubwürdigkeitsproblem. Wenn sich jetzt, weil die
NO nicht handelt, auch noch Ruanda und Angola ein-
ischen, wir also möglicherweise vor einem zweiten

frikanischen Weltkrieg stehen – das wird zum Teil
chon geschrieben –, dann müssen wir zumindest
ONUC so robust ausstatten, dass sie in der Lage ist,

ie Zivilbevölkerung zu schützen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618720100

Kollegin Müller, achten Sie bitte auf die Zeit.

Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN):
Ich komme gleich zum Schluss. – Die Opfer sexuali-

ierter Gewalt verlangen ebenfalls nach Gerechtigkeit.
ie verlangen, dass den Vergewaltigern aus den Reihen
er eigenen Armee und der Miliz der Prozess gemacht
ird. Wenn die kongolesische Justiz dies nicht macht,
ehören sie vor einen internationalen Strafgerichtshof.






(A) )



(B) )


Kerstin Müller (Köln)

Ich will noch eine letzte Forderung nennen, die sich
ebenfalls in der Anhörung ergeben hat. Es gibt einen
Friedensfonds, den die Entwicklungshilfeministerin
nach ihrer letzten Reise aufgelegt hat. Er wird leider nur
für den Wiederaufbau und eben nicht für die Opfer
sexualisierter Gewalt zur Verfügung gestellt. Es wäre
aber sehr wichtig, Mittel für die Opfer sexualisierter Ge-
walt und für die Hilfsorganisationen bereitzustellen. Da-
von gibt es nur sehr wenige; sie kämpfen zum Teil um
ihr Leben und werden auch bedroht. Zumindest auf die-
ser Ebene müssen wir von Deutschland aus wirklich et-
was tun.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618720200

Nun hat die Kollegin Anke Eymer für die CDU/CSU-

Fraktion das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Anke Eymer (CDU):
Rede ID: ID1618720300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Der erste hier heute vorliegende An-
trag bezieht sich auf sexuelle Gewalt gegen Frauen. Die
eskalierenden Ereignisse im Ostkongo – davon sprach
meine Vorrednerin bereits – scheinen in ihrer Geschwin-
digkeit unsere parlamentarische Debatte zu überholen.

Die Situation ist vielschichtig und verworren. Ende
Januar dieses Jahres gab es bekanntlich in der Demokra-
tischen Republik Kongo das Friedensabkommen von
Goma. Es wurde dort unterzeichnet; es ist aber nicht das
Papier wert, auf dem es steht.


(Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)


Die Kämpfe im Ostkongo sind verantwortlich für
Massaker an Frauen, Kindern und Männern sowie für
die Flucht von mittlerweile einer Viertelmillion Men-
schen in dieser Region. Die Regierungen in Kongo und
in Ruanda bezichtigen sich wechselseitig, die gegneri-
schen Milizen auf der jeweils anderen Seite der Grenze
zu unterstützen.

Ende der 90er-Jahre forderte der sogenannte erste
afrikanische Weltkrieg Millionen Opfer. Wie weit sind
wir jetzt noch von solchen Verhältnissen entfernt, wenn
ein Nachbarstaat wie Angola sich wieder mit eigenen
Truppen aktiv am Konflikt beteiligt? Was nützen eigent-
lich Diplomatie und Krisengipfel in Nairobi und in Jo-
hannesburg, wenn verantwortliche Kombattanten wie
General Nkunda nicht erscheinen? Wie viel wirkliche
Bereitschaft ist vorhanden, wenn verfeindete Präsiden-
ten sich für ein gemeinsames Gespräch nur knapp fünf
Minuten Zeit nehmen, wie von Präsident Kabila und
Staatschef Kagame beim Treffen in Nairobi berichtet
wird?

Die Lage ist katastrophal; darin sind wir uns einig.
Eine humanitäre Katastrophe droht nicht, sie ist bereits
eingetreten. Aber sie kann noch schlimmer werden,
wenn die Verantwortlichen nicht zu wirklichen Gesprä-

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(C (D hen, zu Stabilität und einer friedlichen Lösung bereit ind. Es ist richtig, dass Frauen und Kinder in diesem Konlikt und in den allermeisten anderen gewaltsamen Konlikten und Kriegen in besonderem Maße die Leittragenen sind. Ich möchte allerdings bezweifeln, dass es innvoll ist, sich angesichts dieser bedrückenden Situaion in einem Antrag auf die Lage der Frauen im Ostongo zu beschränken. Eine Lösung für die gesamte Reion und ein entschiedenes internationales Handeln sind nverzichtbar. Dazu müssen sich die Verantwortlichen an einen isch setzen, und Partikularinteressen müssen beiseiteeschoben werden. Das ist in dieser Region natürlich esonders schwierig. Hier bietet sich für unzählige ruppen ein ungeheuer großes Feld der partikularen Be eicherung. Dazu zählen insbesondere die Milizen, aber uch die hinter ihnen stehenden Regierungen. Illegaler ohstoffabbau und -handel sind das Feuer, das unter den esseln der Kriegsherren brennt. Dadurch sichern sie ie Finanzierung. So werden ständig neue Begehrlicheiten geweckt. Eine Komponente ist der ungelöste onflikt zwischen Hutu und Tutsi, der immer wieder deologischen Nährboden bietet und jede Gewalt gegen en anderen zu rechtfertigen scheint. In Ihrem ersten Antrag beschreiben Sie die Tatsache, ass sexualisierte Gewalt gegen Frauen im Ostkongo zu inem der abscheulichsten Mittel der Kriegsführenden eworden ist, im Kern richtig. Die Lage ist aber viel umassender, auch wenn bei der noch ausstehenden Lösung es Problems diese besondere Gefährdung der Frauen zu erücksichtigen ist. Daher ist Ihr Antrag in dieser Form icht zu unterstützen. Die Ausschreitungen im Ostkongo stehen auch im usammenhang mit dem zweiten vorliegenden Antrag, n dem es um die Umsetzung der UN-Resolution 1325 eht. Ich möchte darauf hinweisen, dass er nicht der rste Antrag zu diesem Thema ist. Ein entsprechender ntrag, der von CDU/CSU und SPD eingebracht woren war, ist in diesem Hause längst beschlossen worden. atürlich geht es auch hier um Frauenrechte, den Schutz on Frauen und die gleichberechtigte Teilhabe von rauen auf den unterschiedlichsten Ebenen, also um ein hema, das nicht neu ist und nicht erst mit der esolution 1325 begonnen hat. Es ist unbestritten, dass mit der Resolution 1325 ein eiterer wichtiger Schritt getan wurde. Es ist eine Tatsa he, dass die Gefährdung und Belastung von Frauen in risensituationen und in kriegerischen Auseinanderset ungen besonders groß ist. Von Verschleppung, Missandlung und Vergewaltigung sind insbesondere Frauen etroffen. Der Konflikt im Ostkongo ist ein besonders cheußliches Beispiel dafür, wie sexualisierte Gewalt als ittel der Kriegsführung eingesetzt wird. Hinzu komen die Gefahr einer HIV-Infektion der betroffenen rauen und die anschließende Stigmatisierung der rauen in ihren Familien und in ihrem sozialen Umfeld. Anke Eymer Wenig beachtet wird, dass Gewalt gegen Frauen oft von männlichen Familienangehörigen ausgeübt wird und eine Strafverfolgung dann meist ausbleibt. Diese Übergriffe werden gesellschaftlich tabuisiert. Auch hierfür bietet die Demokratische Republik Kongo zahlreiche erschütternde Beispiele. Solche Übergriffe stellen eine klare Verletzung der Menschenrechte dar. Sie fordern uns alle zu konsequentem Handeln auf. Frauen brauchen aber nicht nur einen besonderen Schutz, sondern sie müssen darüber hinaus auch an der Schaffung friedlicher Lebensund Arbeitsbedingungen für sich und ihre Familien mitwirken. Frauen müssen als Mitgestalterinnen in friedenschaffenden und friedensichernden Prozessen eine wichtige Rolle spielen. In der Resolution 1325 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen darauf hingewiesen und zum Handeln aufgefordert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Kernbereiche: auf die Stärkung der politischen Teilhabe von Frauen, die Konfliktprävention und den Schutz von Frauen vor Gewaltübergriffen. Die großen Erwartungen, die mit dieser Resolution verbunden waren, haben sich nicht erfüllt. Allerdings hat der Prozess der Umsetzung der Resolution in den vergangenen Jahren mehr Dynamik erfahren. Deutschland gehört zur Freundesgruppe der Resolution 1325. Wir unterstützen auch die Europäische Union in besonderer Weise bei ihrer Umsetzung und beim Bemühen um die Gleichstellung von Männern und Frauen. Das der Verwirklichung der Gleichstellung zugrunde liegende Prinzip, bekannt als Gender-Mainstreaming, ist in der deutschen Politik mittlerweile gut verankert. Es bietet eine gute Grundlage für die nationale Umsetzung der Resolution. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin groß. Wie anfangs bereits erwähnt, haben wir auch über dieses Thema im Deutschen Bundestag schon diskutiert und dazu einen Beschluss gefasst. Ein entsprechender Antrag von uns, der CDU/CSU, und unserem Koalitionspartner ist in diesem Hause längst angenommen worden. Der vorliegende Antrag beruht in weiten Teilen auf einer sehr vergleichbaren Einschätzung der Faktenlage. Die Arbeit der Bundesregierung wird allerdings nicht richtig bewertet und eingeschätzt. Insofern bietet der Antrag auch keine sinnvolle Ergänzung. Daher halte ich die aus den Ausschüssen stammenden Beschlussempfehlungen, nämlich den Antrag abzulehnen, für sinnvoll. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Die Kollegin Marina Schuster spricht nun für die FDP-Fraktion. K a r c d w t t d A c f s d r b d l N B D i R g n m w s M w f m i r ü R g t d O A d w W S (C (D Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und ollegen! Die dramatischen Schreckensbilder, die uns us dem Ostkongo erreichen, wurden von meinen Vorednerinnen bereits geschildert. Es sind wirklich erschrekende Bilder: Flüchtlingslager, die geplündert und nieergebrannt werden, Kinder, die zu Soldaten gemacht erden, Frauen, die systematisch durch sexuelle Gewalt errorisiert werden. Das Internationale Rote Kreuz attesiert unzählige Vergewaltigungen, und niemand kennt ie Dunkelziffer. Doch damit ist es nicht genug: Es gibt nzeichen für ethnisch motivierte Massaker an Zivilisten. Wer heute in die FAZ schaut, der kann den Schrekensbericht lesen, den Thomas Scheen von seiner Entührung geschrieben hat. Ich glaube, wir alle hier sind ehr froh und erleichtert, dass er wieder frei ist. Ich enke, dieser Bericht gibt noch einmal Aufschluss daüber, wie dramatisch die Situation ist. Dies zeigt auch, wie gefährlich die Situation im Hinlick auf einen Flächenbrand ist. Es besteht die Gefahr, ass wir dort ein Déjà-vu-Erlebnis haben, dass sich nämich, wie beim letzten Kongo-Krieg, sieben afrikanische achbarstaaten in einen mörderischen Krieg verwickeln. ei diesem Problem dürfen wir eben nie die regionale imension vergessen – und auch nicht, welche Eigen nteressen die jeweiligen Staaten haben. Ruanda spielt noch heute eine äußerst zweifelhafte olle in dieser Region, und auch Angola hat gestern anekündigt, eigene Truppen in das Gebiet zu entsenden – atürlich ohne Blauhelmmandat. Auch die SADC hat ein ilitärisches Vorauskommando losgeschickt. Dabei fragt man sich natürlich, wohin das führen ird. Ich sehe die Gefahr, dass man hier militärisch ver ucht, etwas zu lösen, was sehr komplexe Wurzeln hat. eine Vorrednerinnen sind darauf schon eingegangen. Die kongolesische Regierung und Nkundas Rebellen erden aus eigener Kraft kaum eine friedliche Lösung inden. Sie scheinen sie auch nicht anzustreben. Und was achen die Vereinten Nationen? Das MONUC-Mandat st mit über 17 000 Soldaten das größte derzeit existieende Mandat. Wir hören schreckliche Nachrichten von berforderten UN-Soldaten, die sich auf die Seite der ebellen schlagen oder Menschenrechtsverletzungen beehen. Das muss unverzüglich gestoppt werden. (Beifall der Abg. Sabine LeutheusserSchnarrenberger [FDP])


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618720400

(Beifall bei der FDP)

Marina Schuster (FDP):
Rede ID: ID1618720500

Welche weiteren Schlüsse ziehen wir aus dieser Situa-
ion? Heute rächt sich die mangelnde Aufmerksamkeit
er EU und der Bundesregierung gegenüber der Lage im
stkongo.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


ls wir vor zwei Jahren deutsche Soldaten zur Sicherung
er freien Wahlen nach Kinshasa geschickt haben, haben
ir immer darauf hingewiesen, dass demokratische
ahlen eben nur ein Schritt – ein wichtiger und erster

chritt – auf dem Weg zur Demokratie sind und dass da-






(A) )



(B) )


Marina Schuster
mit noch nicht die Stabilisierung des Landes erreicht
wird.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


Wir haben auch damals schon deutlich gemacht, dass wir
dringend eine bessere Unterstützung der EU-Missionen
EUPOL und EUSEC brauchen, damit dort ein funktio-
nierendes Justizsystem errichtet wird und Polizei und
Militär entsprechend ihrer Strukturen arbeiten können,


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da kam nichts!)


und dass es dort eben keine rechtsfreien Räume und
keine Kultur der Straflosigkeit geben darf.

Die Sicherheitslage ist schon lange fragil. Es gab
viele Warnzeichen dafür, die die Bundesregierung nicht
aufgeweckt haben. Hier ist die Bundesregierung meines
Erachtens viel zu spät tätig geworden, und sie hat die
Krise aus den Augen verloren.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir müssen aber auch an die Konfliktparteien appel-
lieren, die diesen Kreislauf der Gewalt endlich stoppen
müssen. Die Friedensabkommen sind das Papier nicht
wert, auf dem sie stehen. Das hat die Kollegin schon an-
gesprochen. Auch die AU ist gefragt, den politischen
Druck zu erhöhen. Aber auch die Bundesregierung muss
die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle aktiver nutzen.

Die Bemühungen des UN-Generalsekretärs sind rich-
tig. Er hat gesagt: Politische Lösungsansätze müssen
Vorrang haben. – Kabila und Kagame sind die Schlüssel-
figuren für eine Lösung. Es müssen aber eben auch Ge-
spräche mit dem Rebellenführer Nkunda und anderen
Parteien stattfinden. Denn es zeigt sich, dass die Bemü-
hungen um einen tiefgreifenden Versöhnungsprozess
viel zu lange vernachlässigt worden sind.

Was die heillos überforderten UN-Truppen angeht,
muss die personelle und finanzielle Ausstattung verbes-
sert werden. Denn selbst der Leiter von MONUC hat
verkündet, dass er die Zivilbevölkerung nicht mehr
schützen kann. Die Maßnahmen müssen aber von einer
politischen Komponente begleitet werden. Sonst wird
sich an der Krise nichts ändern, weil man nicht an die
Ursachen herangeht.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die Umset-
zung der UN-Resolution eingehen. Der Blick in den
Kongo zeigt, dass die körperliche und seelische Zerstö-
rung von Frauen zum teuflischen Instrumentenkasten der
Konfliktparteien gehört. Gerade weil Frauen oft die
Leidtragenden solcher Krisen sind, sind sie dann auch
der Schlüssel, wenn es darum geht, dauerhaften Frieden
und Versöhnung zu erreichen.

Der Bericht, den uns die Bundesregierung vorgelegt
hat, führt zwar Projekte und Maßnahmen auf, aber er
lässt keine Strategie erkennen. Stattdessen hat man ver-
sucht, alles, was mit dem Thema Frauen zusammen-
hängt, in ein Schema zu pressen. Das führt zu einem ver-
worrenen Flickwerk ohne roten Faden.

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(C (D (Beifall der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


as haben die Einrichtung eines Containerkrankenhau-
es in Afghanistan, eine Schreibwerkstatt und die Konfe-
enz einer finnischen Ministerin für Gleichstellungsan-
elegenheiten gemeinsam? Worin besteht die Strategie?


(Beifall bei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich finde, die Bundesregierung bleibt weit hinter den
rwartungen zurück. Sie hätte Vorreiter sein können. Es
raucht einen genauen Fahrplan bzw. eine Strategie, wie
ie UN-Resolution weiter umgesetzt werden soll. Denn
rieden und Rechtsstaatlichkeit müssen hart erarbeitet
erden, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern tat-

ächlich. Dazu fordere ich Sie auf.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618720600

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Brunhilde

rber das Wort.


Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1618720700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Wir debattieren heute über den Antrag der
rünen vom Juni dieses Jahres. Schon damals war die
ituation der Frauen im Kongo schlimm genug. Seit Au-
ust hat sich mit dem Wiederaufflammen der Kämpfe
ie Situation noch einmal dramatisch verschlimmert.
rauen und Mädchen sind und waren Opfer beispielloser
rutaler sexualisierter Gewalt.

Angehörige der Armee sowie aller bewaffneten Grup-
en nehmen die körperliche und seelische Zerstörung
er Frauen in Kauf. Es macht ihnen überhaupt nichts
us. Sie benutzen es als Kriegwaffe.

Es ist daher unsere Pflicht, zu helfen und dafür einzu-
reten, die Gewalt im Kongo dauerhaft zu beenden. Des-
alb hege ich große Sympathie für den Antrag der Grü-
en. Zugleich habe ich aber ernsthafte Zweifel an der
irksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Warum?
er Antrag erweckt den Eindruck, dass es möglich sei,
ie Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, ohne in den
onflikt selbst einzugreifen. Ich glaube aber nicht, dass
ies möglich ist.

Die Gewalt gegen Frauen im Osten des Kongos ist
ine Folge des fortwährenden Krieges. Solange es im
stkongo so gut wie keine staatlichen Strukturen gibt,

ind unsere Einflussmöglichkeiten denkbar gering.

Natürlich ist es dringend geboten, auf die Einhaltung
er UN-Resolution 1325 zu pochen und sich für entspre-
hende Schulungen der kongolesischen Soldaten und
olizisten einzusetzen. Denn Vergewaltigung ist im
ongo seit 2006 strafbar. Doch müssen wir der Tatsache
s Auge sehen, dass die Reform von EUSEC und EUPOL
nd der Aufbau der Justiz langfristige Aufgaben sind.
eides kommt bedauerlicherweise nicht so schnell
oran, wie wir uns das wünschen.






(A) )



(B) )


Brunhilde Irber
Um die Lage der Frauen im Kongo zu verbessern,
gibt es nur einen Weg: eine politische Lösung des Kon-
flikts. Dass Deutschland diesen Weg ernst nimmt, hat es
in den letzten Tagen bewiesen. Die Bundesregierung hat
mit ihrem Engagement aktiv dazu beigetragen, dass es
am vergangenen Wochenende in Nairobi endlich zu ei-
nem Gipfeltreffen zur Lage im Ostkongo gekommen ist.
Am Unwillen des kongolesischen Präsidenten Kabila
und des ruandischen Präsidenten Kagame, von Ange-
sicht zu Angesicht zu verhandeln, können wir allerdings
ermessen, wie steinig der Weg zum Frieden noch sein
wird. Dennoch wird die Bundesregierung weiterhin für
Gespräche zur Umsetzung des 2002 in Pretoria und im
Januar 2008 in Goma geschlossenen Abkommens wer-
ben.

Diese Bemühungen um eine politische Lösung wer-
den von einem breiten Katalog von Hilfsmaßnahmen
flankiert. Er umfasst neben Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Lage der Zivilbevölkerung Hilfen zum Staats-
aufbau sowie die Finanzierung der VN-Mission MONUC.
Schließlich sind wir uns bewusst, dass die jetzige Situa-
tion für eine Vielzahl der Beteiligten sehr profitabel ist.
Das Fehlen staatlicher Ordnungsstrukturen ermöglicht es
den Konfliktparteien, die Schätze des Kongos außer
Landes zu schmuggeln und mit dem Erlös die eigenen
Taschen zu füllen. Es ist daher dringend notwendig, dass
die Bundesregierung den kongolesischen Provinzregie-
rungen beim Aufbau eines wirksamen Zoll- und Grenz-
regimes unter die Arme greift.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618720800

Kollegin Irber, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Müller?


Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1618720900

Ja, bitte.

Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Frau Irber, Sie haben die nicht unmaßgebliche finan-
zielle Beteiligung der Bundesregierung an MONUC an-
gesprochen. Nun hat der Leiter von MONUC, Alan
Doss, eine sogenannte Shoppingliste vorgelegt. Ban
Ki-moon hat gestern einen dringlichen Appell an die
Staatengemeinschaft gerichtet, MONUC so auszurüsten
und die Mittel so aufzustocken, dass die Mission wirken
kann. Doss hat 18 Transporthubschrauber, zwei Trans-
portflugzeuge, eine Pioniereinheit, zwei Militärtrainer
und zwei zusätzliche Polizeieinheiten gefordert. Der
Staatssekretär hatte sich im Ausschuss ebenfalls auf die
sogenannte Doss-Liste bezogen. Ich frage Sie: Was wird
Ihrer Meinung nach die Bundesregierung leisten, damit
MONUC robust wird und die Zivilbevölkerung schützen
kann, also den Auftrag erfüllen kann, den sie von den
Vereinten Nationen erhalten hat?


Brunhilde Irber (SPD):
Rede ID: ID1618721000

Frau Müller, ich komme im Laufe meiner Rede da-

rauf zurück, was die Bundesregierung meiner Meinung
nach hier zu tun hat.

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(C (D (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch auf die Shopping-Liste? Sonst frage ich noch einmal nach!)


Ich fahre mit meiner Rede fort. Nach meiner Meinung
st es wichtig, ein Zoll- und Grenzregime einzuführen.
usammen mit der Initiative zur Zertifizierung von Roh-
toffen, EITI, besteht dann die Möglichkeit, die Erlöse
us dem Rohstoffhandel endlich der breiten Bevölke-
ung zukommen zu lassen. Wir müssen den Konfliktpar-
eien den Geldhahn zudrehen. Ich glaube, das ist das

ichtigste.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch dem Präsidenten der FDLR, richtig?)


Ja.

Die Demokratische Republik Kongo ist bereits heute
as Land, welches nach Afghanistan die umfassendste
nterstützung von Deutschland erhält. Ich selbst habe
ich im Juni mit meiner Kollegin Bärbel Kofler dafür

ingesetzt, dass der 50 Millionen Euro umfassende Frie-
ensfonds ausgezahlt wird. Wir waren im Mai im Kongo
nd haben uns selbst ein Bild von der Lage gemacht.
arüber hinaus hat die Bundesregierung für die nächsten

wei Jahre mehr als 50 Millionen Euro für die techni-
che und finanzielle Zusammenarbeit eingeplant. Noch
mfangreicher sind die Beteiligungen an den zahlreichen
nternationalen Hilfsprogrammen. Allein von den Kos-
en des VN-Militäreinsatzes trägt Deutschland in diesem
ahr 67,5 Millionen Euro. Vielleicht kann man damit
uch die Einkaufsliste ein bisschen aufpeppen.

Darüber hinaus fließen 2008 12 Millionen Euro an
othilfe. Unterstützt werden damit rückkehrende Flücht-

inge und die Opfer von sexuellen Gewalttaten. Außen-
inister Frank-Walter Steinmeier hat zusätzlich Sofort-

ilfen für den Wiederaufbau des Flughafens von Goma
ugesagt. Damit wird ein dringend benötigter Versor-
ungszugang für internationale Hilfsleistungen geschaf-
en. Eine weitere Aufstockung der Hilfen ist nach Ein-
chätzung von Fachleuten kaum möglich, da die
ufnahmefähigkeit der staatlichen Strukturen weitge-
end erschöpft ist. Aufgrund dieser Tatsache bemühen
ich vor allem die Hilfsorganisationen nach Kräften um
ie Opfer sexualisierter Gewalt. Dafür bedanke ich mich
esonders beim Evangelischen Entwicklungsdienst und
ei seiner Durchführungsorganisation „Heal Africa“ in
oma.


(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist unbefriedigend, von all diesen Initiativen zu hö-
en und zugleich zu wissen, dass sie die humanitäre Ka-
astrophe im Ostkongo nicht verhindern können. Es ist

ir daher umso wichtiger, Sie alle zu bitten, die Bundes-
egierung bei der Suche nach einer politischen Lösung
u unterstützen.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu drängen!)







(A) )



(B) )


Brunhilde Irber
Wir müssen die militärischen Einsatzkräfte der Verein-
ten Nationen vor Ort stärken. Das heißt, wir müssen die
rechtlichen und technischen Möglichkeiten von MONUC
verbessern. MONUC verfügt zwar schon jetzt über ein
robustes Mandat nach Art. 7 der VN-Charta, doch sind
die konkreten Aufgaben und Kompetenzen der Mission
eher zurückhaltend beschrieben. Ich bitte die Bundes-
regierung daher, sich bei der bevorstehenden Mandats-
verlängerung Ende des Jahres dafür einzusetzen, dass
die Aufgaben und Kompetenzen von MONUC ausge-
weitet werden. MONUC muss rechtlich und ausrüs-
tungstechnisch in die Lage versetzt werden, die Frauen
im Kongo zu schützen.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618721100

Das Wort hat die Kollegin Monika Knoche für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Monika Knoche (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618721200

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren

und Damen! Meine Vorrednerinnen haben in großer Ein-
dringlichkeit geschildert, vor welcher Situation wir
heute im Kongo stehen. Während wir hier reden, werden
dort Frauen vergewaltigt. Auf jeder Seite der kriegfüh-
renden Parteien werden Frauen zum Objekt der Rache
und der Erniedrigungsrituale gemacht; denn sexuelle
Gewalt ist eine Waffe im Krieg, egal wer diesen Krieg
führt. Frauen sind Mittel zum Zweck, um den Feind zu
treffen. Wer das versteht und durchdenkt, kann meiner
Meinung nach nicht zu der Forderung kommen, dieser
Entkultivierung mit den Mitteln der militärischen Ge-
walt Herr zu werden. Ich halte das für einen Irrtum. Es
ist wahr: Auch Soldaten der MONUC sind Täter und
üben sexuelle Gewalt aus, und die UN-Null-Toleranz-
Richtlinie wird nicht eingehalten.

Dennoch sind wir aufgefordert, etwas zu tun. Ich sehe
die Notwendigkeit, den Schutz der Frauen im Kongo
zum zentralen Thema zu machen. Ich sehe die Notwen-
digkeit, zivile Konfliktintervention im Krieg zu leisten.
Wir müssen uns mit massiven zivilen Maßnahmen auf
die Seite der Opfer stellen. Das ist meines Erachtens das
Gebot der Stunde. Der Antrag der Grünen benennt die
zivilen, die politischen und die sozialen Instrumente. Ich
kann mich sämtlichen Forderungen anschließen. Sie sind
nahezu vollständig. Es gibt aber eine Ausnahme: Ich bin
nicht der Meinung, dass diese Gewalt mit militärischen
Mitteln bekämpft werden kann;


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht da auch nicht drin!)


denn sie wohnt dem Krieg inne, und sie wird in der mili-
tärischen Auseinandersetzung immer wieder neu geboren.
Das muss man verstehen. Daraus erklärt sich, warum
auch UN-Soldaten in diese erniedrigenden Handlungen
involviert sind. Es gehört zu der Entzivilisierung, zur
Entkultivierung im Krieg, dass sich dieser Machismus
ausbreitet. Das wissen wir, und daraus muss man Lehren

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(C (D iehen. Man muss sich auf die Seite der Opfer stellen. ines erwarte ich: Ich erwarte, dass Frau Bundeskanzle in Merkel sich als Frau mit Macht einmal explizit auf ie Seite der ohnmächtigen Frauen stellt. Ich erwarte on der Bundeskanzlerin, dass sie sich in dieser Weise u dem Konflikt im Kongo verhält. Die UN-Resolution, um die es heute auch geht, würde an als Völkerrechtsnorm nur unzulänglich verstehen, enn man sie lediglich als Hilfe für Frauen, die Opfer on Krieg und Kriegsverbrechen geworden sind, interretierte. Ich will deshalb als ein Handlungsfeld Afghaistan nennen; denn in keiner Stellungnahme der Regieung zu Afghanistan hat die Bundesregierung bisher die mplementierung der UN-Resolution 1325 in ihr Konept aufgenommen. Wo bleibt zum Beispiel die offizielle nterstützung für die mutigen und tapferen Frauen von AWA? Sie repräsentieren antifundamentalistische Kräfte. s gilt, sie zu stärken, wenn man den demokratischen ufbau voranbringen will. Wer einen zivilen Wiederaufau will, muss auf solche Frauen bauen. Wer es mit enschenrechten der Frauen in Afghanistan wirklich rnst meint, der darf überhaupt keine Kooperation mit arlords und mit korrupten Politikern erlauben. Wer frauenverachtenden Fundamentalisten entgegenirken will, der muss nicht nur den Krieg beenden, der uss auch emanzipiatorischen Frauen Anerkennung und or allen Dingen endlich einmal internationale Präsenz eben. Mit der UN-Resolution 1325 ist eines beabsichigt: Frauen am Aufbau des Staatswesens zu beteiligen, ie an prominente Stellen zu setzen, sie zu Entscheideinnen zu machen. Wenn ich mir die Debatten im Ausärtigen Ausschuss ansehe, stelle ich fest: Es ist bei den erren Kollegen Außenpolitikern noch überhaupt nicht ngekommen, dass die UN-Resolution 1325 eine Völerrechtsnorm ist, die es in allen Bereichen der Politik nd der Außenpolitik umzusetzen gilt. Es ist nicht eine rage von Entwicklungspolitikerinnen und Menschenechtlerinnen allein. Die UN-Resolution 1325 ist das eltweite Recht der Frauen, und das muss in alle Berei he der Politik aufgenommen werden. Ich meine, Deutschland muss in Europa eine Initiative tarten, dass im Nahostkonflikt endlich die Frauen, die agtäglich für Frieden arbeiten – israelische Frauen, die ie Besatzung ablehnen, palästinensische Frauen, die ich von der Hamas absolut distanzieren –, als die kometenten Politikerinnen im Nahen Osten beim anstehenen Friedensprozess und bei den anstehenden Friedenserhandlungen einbezogen werden, damit sie endlich influss darauf nehmen können. Das sind Initiativen im inne der UN-Resolution 1325, die ich mir von dieser egierung wünsche. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege artwig Fischer das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Christel Riemann-Hanewinckel [SPD])


(Beifall bei der LINKEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618721300






(A) )



(B) )


Hartwig Fischer (CDU):
Rede ID: ID1618721400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich bin der festen Überzeugung, dass es richtig ist, die
Situation im Kongo – egal in welcher Form – immer
wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Als ich 2002 ge-
wählt wurde, wurde ich von der Gesellschaft für be-
drohte Völker auf das Thema Coltan angesprochen. Ich
habe dann versucht, mich in die Situation im Kongo zu
versetzen. In deutschen Medien gab es kaum Informatio-
nen; die Neue Zürcher Zeitung und die taz haben damals
berichtet.

Als ich im Mai 2003 das erste Mal hier im Bundestag
reden durfte, ging es um den Haushalt, und ich habe
mich nicht an das Thema gehalten, sondern über den
Kongo geredet, weil ich den Eindruck hatte, dass viel zu
wenige Kolleginnen und Kollegen die Situation dort
kennen. Inzwischen müsste sie jeder hier im Bundestag
kennen: ein Krieg, der bereits doppelt so lange dauert
wie der Zweite Weltkrieg, ein Bürgerkrieg mit über
4 Millionen Toten, ein Bürgerkrieg, der auch aus einem
Genozid entstanden ist.

Frau Müller, ich glaube, in einem einzigen Punkt ha-
ben Sie nicht recht: dass die UN in eine schwere Glaub-
würdigkeitskrise kommen. Diese Krise existiert bereits.
Die UN haben nicht mehr das Vertrauen der Menschen,
und das ist auch das Problem mit MONUC. MONUC hat
ein Mandat, das immer wieder verlängert wird.

Das ist toll. Man kann Sprüche lesen wie:

… feststellend, dass die Situation in der Demokrati-
schen Republik Kongo nach wie vor eine Bedro-
hung des Weltfriedens und der internationalen Si-
cherheit in der Region darstellt …

Wenn es eine Bedrohung für den Weltfrieden gibt, dann
frage ich, warum man ein Mandat immer nur verlängert
und am Schluss des Antrags auf Mandatsverlängerung
festhält – zuletzt war das am 15. Februar 2008 –, dass
man das Mandat zum Jahresende noch einmal überprü-
fen will. Ein Satz wie dieser ist übrigens in den letzten
sieben Resolutionen enthalten gewesen; aber die Art des
Mandats hat sich nicht verändert.

Da bin ich absolut anderer Meinung als Sie, Frau
Knoche. Wir haben mit dem Mandat Artemis – zeitlich
begrenzt – gezeigt: Ein Mandat ist robust auszustatten,
und man muss genau wissen, in welcher Region man wie
handeln muss. Bei dem Konflikt zwischen Hema und
Lendu haben wir MONUC in eine bestimmte Ausgangs-
lage versetzt. Wir waren natürlich nur am Stab und mit
Medivac beteiligt. Darauf konnte MONUC aufbauen.
Danach wurden zwei Gerichte gebildet. Da wurde Poli-
zei eingesetzt. In Ituri wurden Vergewaltiger verurteilt.
Das heißt, da ging es vorwärts.

Dann haben wir aus Deutschland auch bei den Wah-
len Unterstützung geleistet. Aber nach den Wahlen ist
die öffentliche Diskussion wieder verstummt, und das
Morden und das Vergewaltigen als Mittel der Kriegsfüh-
rung gehen auf allen Seiten weiter.

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(C (D Kollege Fischer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der ollegin Müller? Ja, bitte. Kerstin Müller EN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618721500
Hartwig Fischer (CDU):
Rede ID: ID1618721600
Herr Kollege Fischer, Sie haben soeben Artemis an-

esprochen. Auch ich meine, dass das eine zeitlich be-
renzte, aber sehr erfolgreiche Mission war, jedenfalls
m die Zivilbevölkerung dort vor Gewalt zu schützen.
ch meine das wirklich ernst. Wir haben auch in unserer
raktion darüber diskutiert. Sind Sie nicht der Meinung,
ass es, um schnell zu handeln, um die schlimmste Ge-
alt einzudämmen, erforderlich wäre, dass die EU doch
och eine EU-Battle-Group zur Unterstützung von
ONUC – und nur Hand in Hand mit MONUC –

chickt? Wenn das nicht möglich ist: Wie steht es um
ine Aufstockung? Was wird Deutschland bzw. was wer-
en die Europäer dazu beitragen?


Hartwig Fischer (CDU):
Rede ID: ID1618721700

Frau Müller, ich hatte das Glück, den Bundespräsi-

enten für eine Woche nach Nigeria zu begleiten. Dort
at er am Afrika-Forum teilgenommen. Man hatte dort
ie Gelegenheit, mit vielen prominenten Afrikanern zu
prechen. Ich habe den Eindruck, die Afrikaner würden
as Problem am liebsten selbst im Rahmen der Afrikani-
chen Union lösen, mit einer eigenen Stand-by-Force,
ber die sie aber zurzeit noch nicht verfügen. Ich habe in
en Gesprächen auch den Eindruck gewonnen, dass man
rwartet, dass wir uns mit dafür verwenden, dass
ONUC – auch technisch – dazu in die Lage versetzt
ird.

Damit komme ich auf die von Ihnen erwähnte Doss-
iste zu sprechen. Bevor man sich mit der Frage be-
chäftigt, ob man dieser Doss-Liste zustimmen möchte
nd ob man dafür zusätzliche Mittel aus Deutschland ge-
en möchte, sollte das Mandat verändert werden. Wenn
s bei dem MONUC-Mandat bei der bisherigen Grund-
age bleibt – MONUC ist eigentlich nur eine kongolesi-
che Rumpfarmee, die nicht vernünftig ausgebildet ist,
ie keine Moral hat, aber die Entwaffnung der Milizen
nterstützt –, dann werden wir den Kampf gegen die Mi-
izen und die Rebellen weiter auf kleiner Flamme kö-
heln lassen. Die Menschen in dieser Region werden
arunter leiden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Deshalb bin ich der festen Überzeugung: Es darf nur
in MONUC-Mandat geben, das von der Ausstattung
zw. von der rechtlichen Situation her aber Artemis äh-
elt. Erst dann werden wir die Möglichkeit haben, in den
nderen Bereichen, die hier angesprochen wurden, etwa
ei der Frage der Rohstoffzertifizierung, voranzukom-
en. Ich finde es gut, dass wir dort Initiativen ergriffen

aben, auch aus dem Ministerium heraus. Ich finde es






(A) )



(B) )


Hartwig Fischer (Göttingen)

wichtig, dass wir diese Maßnahmen ergriffen haben, um
den vergewaltigten Frauen dort zu helfen.

All das findet in einem Umfeld statt, in dem null Si-
cherheit gewährleistet ist, wo die Entwicklungshelfer
Furchtbares erleben und traumatisiert werden. Ich kann
nur noch einmal an den Bericht von Frau Schuler-
Deschryver vor dem Menschenrechtsausschuss erinnern.
Sie hat eine Situation beschrieben, von der die Men-
schen in der Bundesrepublik Deutschland kaum wissen.
Ich sage es hier noch einmal: Da werden seit über einem
Jahr Dörfer überfallen. Da werden die Männer ge-
schlachtet, die Mädchen und die Jungen vor den Augen
der Mütter vergewaltigt. Dann verschwinden die Kinder
für wenige Tage. Danach wird den Müttern gesagt: Hier
habt ihr euer Kind. – Der Kopf ist im Jutebeutel, die
Knochen sind abgekocht. – Dann wird ihnen gesagt: Ihr
glaubt doch nicht, dass ihr unser wertvolles Ziegen-
fleisch gegessen habt.

Das ist die Realität in diesem Land. Da kann man ver-
zweifeln. Die Menschen dort erwarten von uns, dass wir
handeln. Wir sind gewählt worden, um zu handeln.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin an einem Punkt angelangt, wo ich mich frage:
Verzweifelst du? Es muss doch eine Möglichkeit geben,
in der Gemeinschaft der Staaten, die ein Koordinaten-
system gemeinsamer Grundwerte haben, sich endlich
auf UN-Ebene zu einigen.

Dazu gehören die Rahmenbedingungen für die Hutus,
die nach dem Völkermord dorthin geflohen sind. Inzwi-
schen ist aber auch eine Generation von Kindern nachge-
wachsen, die eine gewisse Verantwortung für die Ge-
schichte tragen, so wie wir Verantwortung für unsere
Geschichte tragen. Es muss versucht werden, eine diplo-
matische Lösung zu finden. Man muss prüfen, ob man
ihnen irgendwo ein Refugium schaffen kann. In Ruanda
ist das wahrscheinlich nicht möglich. Ich weiß, dass sich
diese Frage wie bei den Palästinensern entwickeln kann;
aber wenn das Problem der Hutus nicht gelöst wird, wird
Nkunda immer versuchen – er wird das als Rechtferti-
gung für sich in Anspruch nehmen –, die kongolesischen
Tutsis vor ihnen zu schützen.

Ich möchte auch Murwanashyaka ansprechen, der
sich hier in Deutschland aufhält. Das ist für uns eine
Elendsgeschichte.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich muss sagen: Deutschland hat die Stabschefin
– oder wie man sie nennen will – von Herrn Kagame
ausgeliefert. Wir haben ein europäisches Recht, nach
dem dieses Land nach meiner Überzeugung verpflichtet
gewesen ist, sie auszuliefern; aber ich frage mich vor
dem Hintergrund des deutschen Rechts wirklich, wie
dieser Mann, der Präsident der FDLR, über die Home-
page und über alle Kanäle den Kampf in diesem Land,
im Kongo, ungestraft anheizen kann.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Marina Schuster [FDP])


Ich bin kein Jurist; das müssen andere beurteilen.


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(C (D Wer wie ich und andere hier in Goma gewesen ist wir waren dort vor wenigen Wochen – und das Flüchtngslager gesehen hat, hat mitbekommen, dass die Maisehlrationen für eine Familie von 12 Kilo auf 6 Kilo pro onat reduziert wurden, weil kein Geld mehr zur Verfü ung steht, und dass die Menschen nur noch dahinsiehen. Wer solche Bilder von geschlachteten Kindern ieht – Sie können sie sich anschauen –, der muss sich infach fragen: In welcher Gesellschaft leben wir eigentich? Warum sind wir nicht in der Lage, gemeinsam als eltgemeinschaft menschlich zu handeln? (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618721800

Zu einer Kurzintervention hat nun die Kollegin

eidemarie Wieczorek-Zeul das Wort.


Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD):
Rede ID: ID1618721900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

n dieser Diskussion ist folgende Frage mehrfach ange-
prochen worden: Was können wir vor allen Dingen tun?
as ist ein Thema, das ich, seitdem ich politisch tätig
in, auch als Ministerin, immer wieder verfolgt habe.
as können wir tun, um dazu beizutragen, dass den sys-

ematischen Vergewaltigungen und der Gewalt gegen
rauen in der Region, insbesondere der des Ostkongos,
ntgegengearbeitet wird?

Wir, die Entwicklungsminister, haben dazu schon vor
ielen Monaten eine klare Position entwickelt. Ich will
n dieser Stelle ausdrücklich sagen – neben all dem, was
ier genannt worden ist und was ich in vielen Punkten
eile –: Es gibt ein Instrument, das von der internationa-
en Gemeinschaft bisher noch nicht genutzt worden ist.
ch bin dafür, dass es genutzt wird.

Jede Regierung ist verpflichtet, nach den Regeln des
nternationalen Rechts dafür zu sorgen, dass die Verbre-
hen gegen die Menschlichkeit entsprechend geahndet
erden. Ich fordere alle Beteiligten auf, sicherzustel-

en, dass die Regierungen – das gilt auch für die kongo-
esische Regierung – dafür sorgen, dass Verbrechen
egen die Menschlichkeit – systematische Vergewalti-
ungen sind ein solches Verbrechen – im eigenen Land
eahndet werden. Wenn dies nicht geschieht, hat die in-
ernationale Gemeinschaft die Verpflichtung, dafür zu
orgen, dass die Namen der Täter genannt werden und
iese dann vor den Internationalen Strafgerichtshof ge-
racht werden.

Somit wird ein Signal gesetzt, das klarmacht, dass es
icht bloß um Gewalt oder dergleichen geht, sondern
ass es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit
andelt. Das soll dann auch ein Signal an die entspre-
hende Region sein.


(Beifall der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


Deshalb fordere ich, dass es zu einer solchen Initia-
ive kommt. Ich habe das an mehreren Stellen bereits ge-






(A) )



(B) )


Heidemarie Wieczorek-Zeul
sagt, auch in meiner Funktion als Mitglied der Regie-
rung.

Das wirkt nicht unmittelbar. Moreno-Ocampo, der
entsprechende Chefankläger, hat aber gesagt, dass er be-
reit ist, die Täter vor den Internationalen Strafgerichts-
hof zu bringen, wenn ihm deren Namen genannt werden.
Das ist eine Möglichkeit, zu agieren.

Wir können nicht einfach zusehen. Ich habe Frauen
getroffen, die Opfer schrecklichster Gewalttaten wurden.
Unterschiedliche Gruppen vergewaltigen und massakrie-
ren Frauen. Das können wir nicht zulassen. Deshalb soll-
ten wir, mit vielen anderen zusammen, eine gemeinsame
Initiative auf den Weg bringen.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618722000

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Christel

Riemann-Hanewinckel das Wort.


Christel Hanewinckel (SPD):
Rede ID: ID1618722100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Als letzte Rednerin in dieser
Debatte wende ich mich noch einmal den grundsätzli-
chen Fragen zu, da heute ein Antrag zur Resolution 1325
behandelt wird. Unter anderem spielt heute auch eine an-
dere Resolution eine große Rolle.

Zu Beginn möchte ich auf die Resolution 1325 zu
sprechen kommen. Seit acht Jahren gibt es diese Resolu-
tion des Sicherheitsrates. Sie macht sehr deutlich, dass
Frauen von den Auswirkungen von Konflikten und Kri-
sen und vor allen Dingen von kriegerischen Auseinan-
dersetzungen überproportional betroffen sind, vor allen
Dingen – das haben wir hier schon mehrfach gehört –
durch sexuelle Gewalt.

Die Resolution 1325 macht aber auch noch etwas an-
deres deutlich. Sie macht sehr deutlich, dass Frauen eine
wichtige Rolle spielen müssen, wenn es darum geht,
Konflikte zu verhindern oder aber nach Konflikten in ei-
nem Land für den Wiederaufbau bzw. für Lösungen zu
sorgen.

Die Verabschiedung dieser Resolution vor acht Jahren
war ein sehr wichtiges Ereignis, das inzwischen viele in-
ternationale Debatten ausgelöst hat. Wir haben hier im
Deutschen Bundestag und in den Ausschüssen in diesem
Jahr schon mehrfach darüber debattiert.

Ich möchte noch einmal die wichtigen Punkte in die-
ser Resolution in Erinnerung rufen. Auf Deutsch könnte
man sagen: Es handelt sich um drei „P“, die hier wichtig
sind: Protektion, Partizipation und Prävention.

Protektion – bei diesem Punkt waren wir eben – wird
Frauen in kriegerischen Auseinandersetzungen eigent-
lich kaum gewährt. An Schutz von Frauen und Mädchen
vor Not, Elend und Gewalt und davor, dass sie in kriege-
rischen Auseinandersetzungen ermordet, vertrieben oder
ausgeplündert werden, mangelt es. Sie alle wissen, was
es bedeutet, wenn Menschen gezwungen sind, zu flüch-

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(C (D en, und in der Hoffnung auf bloßes Überleben alles hiner sich lassen müssen. Vor allem Frauen sind immer wieder Zielscheibe der ewalt. Wir haben es heute schon mehrfach gehört und ennen es auch aus anderen kriegerischen Auseinanderetzungen, dass sexuelle Gewalt eine Kriegswaffe ist, ie ganz gezielt eingesetzt wird. Das ist in vielen Regioen dieser Welt der Fall; und es ist noch gar nicht allzu ange her, dass wir über solche Vorfälle selbst in Europa ebattieren mussten. Im Nachgang mussten wir dann ieles unternehmen, um den Frauen und Mädchen zu elfen, diese Traumata wenigstens halbwegs zu überinden. Keine Frau kann so etwas vollständig verarbei en oder irgendwann in ihrem Leben vergessen. Es gilt, darauf hinzuwirken, dass das militärische und ivile Personal darin trainiert und geschult wird, wähend kriegerischer Auseinandersetzungen und danach ie Resolution 1325 zu beachten. Dazu muss es vor allen ingen wissen, dass diese Resolution eigentlich völker echtlich bindend ist; denn sie ist damals einstimmig bechlossen worden. Aber wenn wir bei Soldaten einmal achfragen, wer eigentlich diese Resolution kennt, dann ürden wir selbst dann, wenn wir nur deutsche Soldaten efragten, feststellen, dass die Soldaten vor Ort die Reolution 1325 kaum kennen. Sie scheint vor allen Dinen für die obersten Heerführer gedacht zu sein. Aber es uss genau darum gehen, dass Soldaten lernen und trai ieren müssen, was es bedeutet, im Notfall dazwischenugehen, und vor allen Dingen, was es bedeutet, selbst icht zu Tätern zu werden. Das zweite „P“ in der Resolution 1325 steht für Partiipation. Frauen muss auf allen Ebenen die gleichbeechtigte Teilhabe an der Friedenskonsolidierung und am iederaufbau ermöglicht werden. Aber wenn wir uns ie Bilder dieser Welt anschauen, stellen wir fest, dass nsbesondere die Außenund Sicherheitspolitik eine ännerdomäne ist. Die Fotos machen es deutlich. Mit usnahme einiger weniger Frauen sehen wir dort nur änner. Das heißt, alle Entscheidungen werden vorran ig von Männern getroffen. Die Frauen dagegen tragen ie soziale Verantwortung für die Gemeinschaft. Kollegin Hanewinckel, gestatten Sie eine Zwischen rage der Kollegin Koczy? Ja, bitte. Frau Kollegin, Sie sprachen die Resolution 1325 an. eine Frage lautet: Warum zögert die Bundesregierung, inen Aktionsplan umzusetzen, nachdem Kofi Annan as schon 2005, also vor drei Jahren, gefordert hat? Das ist für mich jetzt nicht einfach zu beantworten, eil ich nicht Mitglied der jetzigen Bundesregierung in. Ich kann nur für die Vergangenheit, als ich noch itglied der Bundesregierung war, feststellen, dass es Christel Riemann-Hanewinckel schon damals nicht einfach war bzw., im Klartext, nicht gelungen ist, einen Aktionsplan für Deutschland aufzustellen. Die Begründung war – diese wird, soweit ich weiß, auch heute noch angeführt –, dass Deutschland eigentlich ganz gut dasteht und wir vieles von dem tun und erfüllen, was die Resolution 1325 fordert. Sie wissen das, Frau Kollegin Koczy. Wir haben im Ausschuss schon darüber debattiert, als es um einen entsprechenden Antrag der CDU/CSUund der SPD-Fraktion ging. Ein Aktionsplan hätte den Charme, dass eine jede Regierung sich daran messen lassen müsste, was sie davon tatsächlich abgearbeitet hat. An dieser Stelle stimme ich Ihnen zu. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass ich eigentlich keine Lust mehr habe, mir Gedanken darüber zu machen, wie ich eine Bundesregierung dazu bewegen kann, einen Aktionsplan aufzustellen. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesregierung dazu zu bewegen, dass sie im Ausschuss für Menschenrechte versprochen hat, in zwei Jahren, wenn wir über zehn Jahre Resolution 1325 debattieren werden, einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich das in der Bundesrepublik weiterentwickelt hat. Wir haben in unseren Debatten im Ausschuss sehr deutlich gemacht, in welchen Bereichen wir Defizite sehen. Ein Defizit habe ich schon angesprochen, dass nämlich auch in der Bundeswehr die Kenntnis der Resolution 1325 so gut wie nicht vorhanden ist. Ich bin der Meinung, dass noch sehr viel getan werden muss; denn dies wird auch von anderen Armeen dieser Welt gefordert. Dabei müsste Deutschland mit sehr gutem Beispiel vorangehen. Das dritte „P“ steht für Prävention. Das heißt, wir brauchen nachhaltigen Frieden und Entwicklung. Das erreichen wir aber nicht – wie es bisher immer versucht wird – ohne die Beteiligung von Frauen. Ihr Beitrag zur Konfliktlösung, zur Versöhnung und zum Wiederaufbau, ihr Fachwissen und ihre andere Sicht der Dinge sind ein Potenzial, das nicht länger ignoriert werden darf. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Juni dieses Jahres die Resolution 1820 verabschiedet und darin ein sofortiges Ende von sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten gefordert. Auch diese Resolution macht noch einmal deutlich, dass sich die Mitglieder des Sicherheitsrates einig sind. Dies ist also ein klares Signal. Außerdem wird nochmals deutlich – wie schon an anderen Stellen festgestellt –, dass sexualisierte Gewalt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist und – Zitat – „die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit behindern kann“. Den betroffenen Frauen wird also höchste Priorität eingeräumt. Wie wird diese Resolution aber umgesetzt? Wir haben zwei wichtige und notwendige Resolutionen des Sicherheitsrates, zwei gute Instrumente, um Frauen zu schützen, aber auch zu fordern und zu fördern sowie zu stärken. Wir wissen aber alle, dass Instrumente nur dann helfen, wenn man sie auch benutzt. Genau das passiert aber nicht oder zu wenig. r s h n a d j s s s M l d t m c a b S b – c D f v s s d d S U s d 1 e e t S G (C (D Wenn Soldaten der UN-Mission MONUC – wie beichtet wurde – an Vergewaltigungen beteiligt gewesen ind und nicht klar ist, ob sie dafür bestraft werden, dann eißt das, dass die Umsetzung dieser beiden Resolutioen nicht zur Genüge betrieben wird. Das heißt, dass bei llen internationalen Einsätzen der Vereinten Nationen iese beiden Resolutionen zur Grundausstattung eines eden Soldaten und einer jeden Soldatin gehören müsen. Das heißt auch, dass wir im Hinblick auf die unterchiedliche Herkunft der Soldaten daran arbeiten müsen, dass ein Frauenbild entsteht, das Frauen nicht zu enschen zweiter Klasse macht. Es muss weltweit deutich werden, dass Frauenrechte Menschenrechte sind, ass sich niemand auf die Kultur oder aber auf die Tradiion seines Herkunftslandes zurückziehen kann. Wir üssen insgesamt darum kämpfen, dass diese Verbre hen gegen die Menschlichkeit – dies wurde hier bereits ngemahnt – vor den Internationalen Gerichtshof geracht werden, und wir müssen ernst nehmen, was der icherheitsrat als letzten Punkt in der Resolution 1820 eschlossen hat, nämlich sich weiterhin aktiv mit diesem das ist jetzt meine Formulierung – vorrangig männlihen Problem zu beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618722200
Christel Hanewinckel (SPD):
Rede ID: ID1618722300
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618722400
Christel Hanewinckel (SPD):
Rede ID: ID1618722500




(A) )


(B) )



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618722600

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/9779 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
o beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 22 b: Be-
chlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
em Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
em Titel „UN-Resolution 1325 – Frauen, Frieden und
icherheit – Nationaler Aktionsplan zur strategischen
msetzung“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be-

chlussempfehlung auf Drucksache 16/8608, den Antrag
er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache
6/4555 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschluss-
mpfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die Beschluss-
mpfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Frak-
ion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die
timmen der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die
rünen und der Fraktion Die Linke angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 25 a und 25 b auf:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den

Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien

Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption
des Bundes Verantwortung wahrnehmen, Auf-
arbeitung verstärken, Gedenken vertiefen

– Drucksachen 16/9875, 16/10285 Nr. 6, 16/10565 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
Berichterstattung:
Abgeordnete Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Christoph Waitz
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katrin Göring-Eckardt

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia
Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Konzepte der Vermittlung des Wissens zur
NS-Zeit überprüfen und den veränderten
Bedingungen anpassen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin
Göring-Eckardt, Monika Lazar, Priska Hinz

(Herborn), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Systematische Weiterentwicklung der politi-
schen Bildung beim Thema Nationalsozialis-
mus

– Drucksachen 16/8880, 16/8184, 16/10071 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dorothee Bär
Angelika Krüger-Leißner
Christoph Waitz
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katrin Göring-Eckardt

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Staats-
minister Bernd Neumann.


(Beifall bei der CDU/CSU)


B
Bernd Neumann (CDU):
Rede ID: ID1618722700


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 18. Juni dieses Jahres hat das Bundeskabinett die
Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bun-
des von 1999 beschlossen. Diese neue Konzeption stellt
in meinen Augen einen Meilenstein für die Erinnerungs-
kultur in Deutschland dar. Unser Ziel ist es, Verantwor-
tung wahrzunehmen, die Aufarbeitung zu verstärken und
das Gedenken zu vertiefen.

Die Bundesregierung trägt mit dieser Fortschreibung
der historischen und moralischen Verpflichtung
Deutschlands Rechnung. Die Geschichte Deutschlands
und Europas im 20. Jahrhundert wurde durch die Schre-
cken und Gräuel geprägt, die unter der nationalsozialisti-
schen Terrorherrschaft in deutschem Namen geschehen
sind. Die historisch einzigartige Dimension des national-
sozialistischen Terrorregimes wird durch das Wissen um
die Singularität des Holocaust bestimmt.

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(C (D Dem systematischen Völkermord an den europäichen Juden als Menschheitsverbrechen bisher nicht geannten Ausmaßes kommt in der deutschen Erinneungskultur eine unvergleichlich hohe Bedeutung zu – etzt und für alle Zeiten. Deshalb müssen wir die authenischen Erinnerungsorte an die NS-Schreckensherrschaft flegen und erhalten. Das neue Gedenkstättenkonzept ieht daher vor, die Gedenkstätten in Bergen-Belsen, achau, Flossenbürg und Neuengamme neu in die insti utionelle Förderung aufzunehmen und darüber hinaus in inem Stufenplan für die Sanierung einiger Gedenkstäten, wo nötig, Sorge zu tragen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Für die Bundesregierung bekräftige ich noch einmal
ie besondere Verantwortung für das Gedenken an die
m Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma.
inti und Roma wurden Opfer eines Völkermordes, der
om NS-Staat systematisch ins Werk gesetzt wurde und
er die vollständige Vernichtung dieser Minderheit zum
iel hatte. Das geplante „Denkmal für die Opfer des na-

ionalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und
oma“ bringt den besonderen Stellenwert dieses Verbre-
hens im Gedächtnis der Bundesrepublik Deutschland
um Ausdruck. Mit diesem zentralen Gedenkort zwi-
chen Reichstag und Brandenburger Tor bekennt sich
nser Land zu seiner historischen Verpflichtung gegen-
ber den Sinti und Roma.

Wir gedenken im Rahmen unseres Konzeptes aber
uch der nationalsozialistischen Morde an behinderten
enschen sowie der Verfolgung Homosexueller und an-

erer Opfergruppen. Wir vergessen nicht, was die
rauen und Männer erleiden mussten, die sich zum Wi-
erstand gegen das Regime entschlossen.

Zum Erbe des wiedervereinigten Deutschlands zählt
uch die kommunistische Diktatur in der ehemaligen
BZ bzw. DDR. Ich sage ganz klar: Auch bei der Aufar-
eitung des SED-Unrechts müssen wir unsere Anstren-
ungen verstärken. Wir müssen der Bagatellisierung und
em Verklären entgegenwirken.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Hier leistet die Bundesstiftung Aufarbeitung ganz
ervorragende Arbeit,


(Beifall bei der CDU/CSU)


erade auch im Bereich der historisch-politischen Bil-
ung von Kindern und Jugendlichen.

Im Bereich der Gedenkstätten zur SED-Herrschaft
erden wir drei weitere Einrichtungen in die institutio-
elle Förderung aufnehmen und die Unterstützung bei
nderen, wie dem Jugendwerkhof Torgau und der Run-
en Ecke Leipzig, fortsetzen, gegebenenfalls auch stär-
er.

Meine Damen und Herren, die Birthler-Behörde, also
ie Behörde, die die Stasiunterlagen verwaltet, bearbei-
et und durchforstet, hat für die Aufarbeitung der SED-
iktatur in ganz Europa Vorbildcharakter. Ich möchte an






(A) )



(B) )


Staatsminister Bernd Neumann
dieser Stelle sagen: Sie hat bei der Aufklärung wichtige
und gute Arbeit geleistet.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diese Arbeit wird sie fortsetzen, obwohl diese Einrich-
tung nie als Dauereinrichtung vorgesehen war. In der
nächsten Legislaturperiode wird der Deutsche Bundes-
tag – so ist es von den Fraktionen vereinbart worden –
eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die
dann als Entscheidungshilfe Vorschläge zum langfristi-
gen Umgang und zur Aufbewahrung der Stasiakten ma-
chen wird.

Für die Realisierung des Gedenkstättenkonzeptes ha-
ben wir die Mittel für die Jahre 2008 und 2009 um
50 Prozent auf insgesamt 35 Millionen Euro angehoben.
Dies soll deutlich machen, welchen Stellenwert die Auf-
arbeitung dieser beiden Diktaturen hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Hinzugekommen zu diesem bisherigen Gedenken ist
– das will ich an dieser Stelle sagen; denn dies spielte
auch in der Debatte über den Bericht zum Stand der
deutschen Einheit eine Rolle – die Erinnerung an in
diesem Falle eher positive Momente der deutschen Ge-
schichte – dies geschieht auch auf der Basis eines Be-
schlusses des Deutschen Bundestages –: an die Ereig-
nisse in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Berlin
in den Jahren 1989 und 1990, in diesem Falle also mit
eher positiver Assoziation.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sehr gut!)


So schnell wie möglich soll das Einheits- und Freiheits-
denkmal auf dem Schlossplatz in Berlin verwirklicht
werden. Das ist die Grundlage eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages. Ich werde dazu beitragen, dies
zügig umzusetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich möchte abschließend sagen: Ich bin sehr dankbar,
dass die von mir vorgelegte Fortschreibung der Gedenk-
stättenkonzeption nicht nur von der CDU/CSU-Fraktion
und dem Koalitionspartner SPD, sondern in diesem Falle
auch von der FDP und dem Bündnis 90/Die Grünen voll
unterstützt wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Für mich ist es ein wichtiges Signal für die politische
Kultur dieses Hauses und für das Demokratieverständnis
in unserem Land, dass wir bei einem so schwierigen,
sensiblen und emotionalen Thema so große Einigkeit er-
zielen konnten. Dafür bedanke ich mich. Die Erinnerung
und das Gedenken in der Bundesrepublik erhalten mit
dieser Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes ein
tragfähiges Fundament für die Zukunft. Es ist umso trag-
fähiger, je stärker die Unterstützung ist. Dafür noch ein-
mal herzlichen Dank.

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(C (D (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618722800

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Christoph

aitz das Wort.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])



Christoph Waitz (FDP):
Rede ID: ID1618722900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei
ahre haben wir über das Gedenkstättenkonzept beraten.
em Kulturstaatsminister, dem BKM, ist es zu verdan-
en, dass es gelungen ist, ein konsensfähiges Konzept zu
ntwickeln. Nachdem Sie vorhin so ausdrücklich gelobt
orden sind, habe ich mir überlegt, ob ich mein Lob ein
isschen reduziere. Aber die Arbeit, die in Ihrem Amt
eleistet worden ist, rechtfertigt ein ausdrückliches Lob.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


er Bundestag steht hinter dem Gedenkstättenkonzept.
er vorliegende Entschließungsantrag fast aller Fraktio-
en belegt das.

Es gibt wenige Möglichkeiten, sich im Deutschen
undestag mit der komplexen und wechselvollen deut-

chen Geschichte im 20. Jahrhundert zu beschäftigen. Es
st traurig, dass diese Debatte auch in dieser Plenarwo-
he wieder etwas an den Rand gedrängt wurde, obwohl
an uns dieses Mal eigentlich einen zentraleren Platz

ersprochen hatte. Aufgrund der aktuellen wirtschaftli-
hen Situation gibt es aber sicherlich Gründe, warum
iese Debatte zurückgedrängt worden ist.

Das Gedenkstättenkonzept klärt Fördervoraussetzun-
en und formuliert Ziele und Schwerpunkte der Aufar-
eitung der beiden Diktaturen, die wir im letzten Jahr-
undert auf deutschem Boden gesehen haben. Ich habe
or einigen Monaten mit einigem Entsetzen die Studie
es Forschungsverbundes SED-Staat an der Freien Uni-
ersität Berlin über die Kenntnisse von 15- und 16-jähri-
en Schülern gelesen, die mehr als nur schlaglichtartig
eleuchtet, welchen erstaunlichen Fehleinschätzungen
iese Schülerinnen und Schüler unterliegen und welche
nkenntnis bei ihnen hinsichtlich der Realitäten in der
amaligen DDR vorherrscht. Ich befürchte, dass eine
tudie über das Wissen von Schülern über die NS-Jahre
hnliche Befunde hätte und keine besseren Ergebnisse
utage treten würden. Das Gedenkstättenkonzept kann
aher nicht nur als statischer Rahmen für Institutionen
erstanden werden. Vielmehr müssen gerade durch die
örderung der Aufarbeitung und eine intensivierte Bil-
ungsarbeit Impulse gesetzt werden.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dem Bund sind im Feld der schulischen Bildung
chranken gesetzt. Wir appellieren daher insbesondere
n die Kultusministerkonferenz der Länder, sich dieses






(A) )



(B) )


Christoph Waitz
Themas anzunehmen und sich mit den Defiziten bei der
geschichtlichen Bildung von Schülern auseinanderzuset-
zen.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Was der Bund leisten kann und leisten muss, ist insbe-
sondere der Erhalt der bedeutenden Erinnerungs- und
Gedenkorte und die Gestaltung dieser Orte als Lernorte.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)


Durch die Aufnahme der KZ-Gedenkstätten in Dachau,
Bergen-Belsen, Neuengamme und Flossenbürg in die in-
stitutionelle Förderung leisten wir einen wichtigen Bei-
trag für die Vermittlung von geschichtlichem Wissen
über Aspekte der deutschen Geschichte, die mit Schuld,
Schmerz und Scham verbunden sind.

Besuchsfahrten, wie sie Schülerinnen und Schüler auf
den Ettersberg, in das Konzentrationslager Buchenwald
machen, sind durch keinen noch so gut gemachten Ge-
schichtsunterricht zu ersetzen. Die Erfahrung, auf die-
sem gewaltigen, leeren Lagerplatz zu stehen, der Gang
durch das Krematorium und die Ausstellung schnüren
einem den Hals zu und machen die Geschichte dieses
Ortes geradezu körperlich spürbar. Bei diesen Besuchs-
fahrten wird die Basis für weitergehende Fragen gelegt:
Wie konnte es an dieser Stelle nahe Weimar, einer Stadt,
die wir mit dem Humanismus, der deutschen Klassik,
mit Namen wie Wieland, Goethe und Schiller verbinden,
zu diesen Verbrechen im Namen Deutschlands kommen?
Was machte die Weimarer Republik und ihre Verfassung
so verletzlich für die Attacken von Kommunisten, Natio-
nalsozialisten und weiteren antidemokratischen Parteien,
und was bereitete den Weg für den Aufstieg des Natio-
nalsozialismus? Weshalb haben große Teile der deut-
schen Bevölkerung der Entrechtung der jüdischen Mit-
bürger und der späteren Deportation und Vernichtung
tatenlos zugesehen?

Das Konzentrationslager in Buchenwald ist aus einem
weiteren Grund bemerkenswert. Dort wurde im Au-
gust 1945 das NKWD-Speziallager 2 der sowjetischen
Besatzungstruppen eingerichtet. Während anfangs Funk-
tionäre der Nationalsozialisten und mutmaßliche Kriegs-
verbrecher in das Lager eingewiesen wurden, waren es
später auch Sozialdemokraten, Bauern, willkürlich
Denunzierte und Personen, die im Verdacht standen,
Sympathie für den Westen zu haben. Auch wenn dieses
Lager kein Vernichtungslager war, kamen von den
28 000 Insassen bis 1950 über 7 000 Menschen durch
Hunger und unbehandelte Krankheiten ums Leben. Die-
ser Teil der Lagergeschichte war zu DDR-Zeiten tabui-
siert. Heute existiert auf diesem Gelände eine Daueraus-
stellung, die an das Speziallager und an die Insassen
erinnert.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Die Differenzierung zwischen den beiden Diktaturen,
die auch im Gedenkstättenkonzept vorgenommen wird,
ist dringend geboten. Es ist notwendig, darauf hinzuwei-

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(C (D en, dass sich beide Diktaturen in ihren Zielen und Konequenzen unterscheiden. Eine Auseinandersetzung um ie Frage, in welchem Umfang die beiden totalitären ysteme Parallelen aufweisen, muss aber weiterhin öglich bleiben. Zwei Punkte zum Schluss. Erstens. Das vorliegende Gedenkstättenkonzept darf icht als abgeschlossen gelten. Die FDP-Fraktion geht avon aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere inrichtungen im Rahmen der institutionellen Förderung ufgenommen werden können. Es geht uns vor allem daum, dass nicht nur Gedenkstätten in Berlin, sondern uch in den anderen Bundesländern erhalten und geförert werden. Ich freue mich, Herr Staatsminister, dass ie neben der Runden Ecke in Leipzig insbesondere den ugendwerkhof in Torgau in Ihrer Rede erwähnt haben, eil Sie damit deutlich gemacht haben, dass es eine ielzahl von weiteren Einrichtungen gibt, die ganz ichtig sind, um ein komplettes Bild dieser Art von Berohung und Repression zu zeichnen. Zweitens. Wir fordern, die pädagogische Arbeit ausubauen. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird ichtig beschrieben, dass der Staffelstab der Erinnerung ach dem Verschwinden der Erfahrungsgeneration an ommende Generationen weitergegeben werden muss. ine Bildungsoffensive zum Thema Nationalsozialismus st notwendig. Darum stimmen wir Ihrem Antrag ausrücklich zu. Heinrich Heine schrieb in einem Gedicht: Die alten, bösen Lieder, Die Träume schlimm und arg, Die laßt uns jetzt begraben, Holt einen großen Sarg. Die Opfer der beiden Diktaturen auf deutschem Boen lassen nicht zu, dass wir diese Themen beerdigen. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


as Gedenkstättenkonzept ist eine wichtige Basis für die
eitere gemeinsame Auseinandersetzung mit unserer
eschichte.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


ur durch diese Auseinandersetzung können wir unsere
inder für die Gefahren für unsere offene Gesellschaft,

ür Demokratie und Menschenrechte sensibilisieren.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. h. c. Wolfgang Thierse [SPD])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723000

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Thierse für die

PD-Fraktion.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1618723100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

in Jahr ist es her, dass wir im Kulturausschuss im Rah-






(A) )



(B) )


Dr. h. c. Wolfgang Thierse
men einer Anhörung über die Fortschreibung der Ge-
denkstättenkonzeption intensiv mit Experten diskutiert
haben. Seitdem hat es viele weitere Diskussionen gege-
ben. Die kritischen Anmerkungen der Experten wurden
zu einem großen Teil eingearbeitet. Die jetzt vorliegende
Fortschreibung des Gedenkstättenkonzepts hat deutliche
Verbesserungen erfahren. Es ist ein gutes Konzept, das
wir voll unterstützen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Natürlich konnte nicht alles Wünschenswerte aufge-
nommen und nicht jede Einrichtung genannt werden.
Denn es handelt sich um eine Konzeption des Bundes,
die die Länder nicht ihrer Pflichten enthebt und Raum
für zivilgesellschaftliche Initiativen lässt, ohne die es im
Übrigen die vielfältige Erinnerungs- und Gedenkstätten-
landschaft in Deutschland nicht geben würde.

Grundlage für die Fortschreibung war das 1999 von
der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte Gedenkstät-
tenkonzept. Es wird nicht ersetzt, sondern sinnvoll er-
gänzt und dort fortentwickelt, wo nach fast zehn Jahren
Praxis Verbesserungen möglich und notwendig sind.

In der Anhörung vor einem Jahr wurde von mehreren
Experten, insbesondere von Salomon Korn und
Volkhard Knigge, deutliche Kritik an der historischen
Einordnung der NS-Diktatur und der SED-Diktatur ge-
äußert. Beide Diktaturen würden gleichgesetzt und eine
Neugewichtung der Erinnerung vorgenommen. Die SPD
hat mit dafür Sorge getragen, dass es keine Verschiebung
und Neugewichtung in der Gedenk- und Erinnerungspo-
litik gibt.

Die Debatte zum sichtbaren Zeichen gegen Vertrei-
bung nährte die Befürchtung einer solchen Verschiebung
in der Erinnerungspolitik. Bei der Umsetzung dieses
Projekts und in den politischen Debatten dazu muss alles
vermieden werden, was den Verdacht nährt, wir Deut-
schen wollten uns zu einem Opfervolk stilisieren und
von Schuld reinwaschen. Wir dürfen niemals vergessen,
dass die Expansions- und Vernichtungspolitik der Nazis,
die damals von breiten Teilen der deutschen Bevölke-
rung unterstützt wurde, die wesentliche Ursache der Ver-
treibungen war.

Erinnerung und Gedenken bleiben eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe. Das Gedenken an die Opfer der
NS-Terrorherrschaft wird mit der Fortschreibung der
Gedenkstättenkonzeption deutlich gestärkt. Vier weitere
Gedenkstätten werden aufgrund ihrer nationalen und in-
ternationalen Bedeutung in die institutionelle Förderung
des Bundes aufgenommen.

In der Gedenkstättenkonzeption haben alle Opfer-
gruppen angemessene Berücksichtigung gefunden. Das
Gedenken – wir wissen das – kann sich nicht an der An-
zahl der ermittelten Opfer bemessen. Erlittenes Unrecht
wird nicht hierarchisiert, der Terror der Naziherrschaft
nicht relativiert.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Richtig!)


Es ist gut, dass in diesem Jahr das Denkmal für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen einge-

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(C (D eiht wurde. Auf das Denkmal für die ermordeten Sinti nd Roma bin ich sehr gespannt. Auch bei der Erinnerung an die kommunistische Dikatur hat der ursprünglich vorgelegte Entwurf deutliche erbesserungen erfahren. Vier Punkte sind für mich von esonderer Bedeutung. Erstens wird die mittlerweile gegründete Stiftung Berliner Mauer“ institutionell gefördert. Mit Axel lausmeier, der in der letzten Woche vom Stiftungsrat enannt wurde, hat die Stiftung einen kompetenten Diektor erhalten und kann jetzt ihre Arbeit aufnehmen. Zweitens. Die Stasiunterlagenbehörde erhält eine verässliche Zeitperspektive. Sie bleibt als wichtiger Betandteil der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der ommunistischen Diktatur in vollem Umfang arbeitsnd funktionsfähig. Eine unabhängige Expertenkommision wird in der nächsten Legislaturperiode ein Konzept rarbeiten, welche Aufgaben der Stasiunterlagenbehörde ünftig in welcher Form erfüllt werden, denn auch nach inem Ende der Behörde wird die Aufarbeitung der ommunistischen Diktatur nicht zu Ende sein. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Drittens. Der Bundestag muss sich zur dringend not-
endigen Sanierung von Haus 1 der ehemaligen Sta-

izentrale in der Normannenstraße bekennen und die
otwendigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung
tellen. Das wäre gerade im Hinblick auf den anstehen-
en 20. Jahrestag des Mauerfalls ein wichtiges Signal.
as Haus 1 muss als authentischer Ort der Täter erhalten
leiben. Die Stasiunterlagenbehörde soll gemeinsam mit
em ASTAK ein neues Ausstellungskonzept entwickeln
nd die ehemalige Stasizentrale zu einem Lernort der
emokratie weiterentwickeln. Dabei handelt es sich üb-

igens nicht, wie von verschiedenen Seiten häufig kriti-
iert, um eine zusätzliche Aufgabe der Behörde. Ausstel-
ung und politische Bildung entsprechen dem im Stasi-
nterlagengesetz festgeschriebenen Auftrag der Be-
örde.

Viertens. Auch das Thema Alltag in der DDR, vor al-
em Widerstand im Alltag, findet sich in der Konzeption
ngemessen wieder. Der Schwerpunkt der Darstellung
iegt hierbei vernünftigerweise in Leipzig und diesmal
icht in Berlin.

Besonderes Augenmerk haben wir im Entschlie-
ungsantrag auf die politische Bildung und die Vermitt-
ung der Geschichte der nationalsozialistischen Terror-
errschaft und der kommunistischen Diktatur gelegt.
amit haben wir auch Anliegen der Linken und der Grü-
en, die in den beiden anderen Anträgen deutlich wer-
en, aufgegriffen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in
inem Zeitenwechsel in der Erinnerungskultur. Mit dem
od der Zeitzeugen, sowohl der Opfer als auch der Täter
ie der Mitläufer, ist ein historischer Einschnitt verbun-
en, der besondere Herausforderungen an die pädagogi-
che Arbeit der Gedenkstätten und an die politische Bil-






(A) )



(B) )


Dr. h. c. Wolfgang Thierse
dung insgesamt, aber auch und besonders in den Schulen
stellt.

Jetzt – das ist die eigentliche Herausforderung – muss
der Übergang vom individuellen Gedächtnis in das kol-
lektive und kulturelle Gedächtnis gelingen. Das ist un-
sere Aufgabe.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Lukrezia Jochimsen [DIE LINKE])


Deshalb ist die politische Verantwortung für die authen-
tischen Orte und für die Bildungs- und Vermittlungspro-
zesse so groß. Diese, die authentischen Orte, und das
Angebot von Bildung und Vermittlung sind Einladungen
an die nachfolgenden Generationen; Einladungen, keine
Vorschriften.

Folgendes sage ich immer wieder: Wir haben nicht
das Recht, zu unterstellen, dass nachfolgende Generatio-
nen moralisch weniger sensibel wären als wir. Sie müs-
sen ihre eigenen Formen der Erinnerung, der Aneignung
des Geschehenen gewinnen. Wir müssen ihnen dabei
helfen, und in diesem Sinne ist die Gedenkstättenkon-
zeption auch ein Angebot an die kommenden Generatio-
nen, diese deutsche Geschichte in ihren bitteren Seiten
sich anzueignen, so mühselig und so schmerzlich dies
auch gelegentlich sein mag.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt handelt
es sich um eine sehr gelungene Konzeption, die jetzt mit
Leben erfüllt werden muss. Ich freue mich, dass es ge-
lungen ist, mit vier Fraktionen einen gemeinsamen Ent-
schließungstext zu erarbeiten. Das beweist bei allen Dif-
ferenzen im Detail, dass es einen Grundkonsens über
den Umgang mit der Geschichte und über die fortdau-
ernde Auseinandersetzung mit der nationalsozialisti-
schen Terrorherrschaft und der kommunistischen Dikta-
tur gibt. Das ist sehr gut so; denn das ist der Konsens,
der diese Republik trägt.

Ich möchte mich bei allen Beteiligten, vor allem bei
den angehörten Experten, für die Zusammenarbeit be-
danken. Jetzt geht die Arbeit zwar nicht los, aber sie geht
weiter – die schwierige, wichtige Erinnerungsarbeit.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723200

Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin

Jochimsen das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Drei Postulate, die gar nicht
ernst genug genommen werden können, überschreiben
die Gedenkstättenkonzeption, über die wir heute abstim-
men wollen: „Verantwortung wahrnehmen, Aufarbei-

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(C (D ung stärken, Gedenken vertiefen“. Das sind angesichts nserer Geschichte schwierige Aufgaben. Wer sie angeen will, muss hohen Erwartungen gerecht werden. Wird ie Konzeption in ihren inhaltlichen Positionen und in hrer konkreten Umsetzung diesen hohen Erwartungen erecht? Wir sagen: leider nein. Deshalb können wir den orlagen auch nicht zustimmen. Wir sind zwar die Einigen, die nicht zustimmen, aber da sind wir selbstbeusst. Warum? Die inhaltliche Ausrichtung, die Sie in der nterrichtung durch den Staatsminister und in der Be chlussempfehlung des Ausschusses festgeschrieben haen, ist widersprüchlich. Im Vorwort heißt es: Die Politik des Nationalsozialismus führte in der Konsequenz zur Teilung Deutschlands. ohl wahr! Aber dieser Satz bleibt ohne Konsequenzen nnerhalb der Umsetzung der Konzeption. Dort ist von er gesamtstaatlichen Verantwortung für das Gedenken n die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrchaft und für die Folgen des Zweiten Weltkrieges die ede. In einem Satzsprung heißt es dann aber: Außerem gelte es seit der Wiedervereinigung, das Unrecht er kommunistischen Diktatur aufzuarbeiten. (Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ist doch richtig!)


Ich habe schon in der Ausschussberatung darauf hin-
ewiesen, dass dies auf eine Verzerrung der Geschichte
inausläuft. Es sind nämlich nicht zwei nebeneinander-
tehende Geschichtskapitel, sondern es ist eine ursäch-
ich ineinander übergreifende und dadurch im Übrigen
emeinsame Vergangenheit, mit der wir uns auseinan-
ersetzen müssen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir haben nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Ver-
ntwortung gegenüber den Opfern des NS-Regimes,
ondern auch die Pflicht und Schuldigkeit, die Terror-
errschaft insgesamt aufzuarbeiten, in diesem Zusam-
enhang vor allem auch unsere Nachkriegszeit.

Wer wie ich das Verschweigen und Leugnen der
achkriegsbundesrepublik, Nazis in hohen Positionen,
ie schmachvoll späten und angefeindeten KZ-Prozesse,
ie Gedenkstättenarbeit, die fast nur von den Betroffe-
en betrieben wurde, und die jahrzehntelang verschlepp-
en Fragen der Restitution erlebt hat, für den sind die
S-Geschichte und die Nachkriegsgeschichte in beiden
esellschaften ein Komplex, dessen Aufarbeitung, in ih-

en Zusammenhängen wohlgemerkt, insgesamt aussteht.
iese Chance hätte man mit einer in vielfältiger, lang-

ähriger Arbeit entstandenen Gedenkstättenkonzeption
etzt gehabt. Man hat sie aber nicht genutzt.

Es reicht nicht, dass nun endlich vier KZ-Gedenkstät-
en im Westen institutionell gefördert werden. Wie ein

antra wird ständig wiederholt und stets beschworen,
ass es ein neues Gedenkstättenkonzept gibt und dass
ir jetzt auch vier Gedenkstätten im Westen institutio-
ell fördern. Das ist natürlich zu begrüßen. Aber was hat
ie Lagergemeinschaft Ravensbrück in einem Schreiben
n uns Abgeordnete festgehalten?






(A) )



(B) )


Dr. Lukrezia Jochimsen
Groß ist der Bedarf bei der Erforschung der Ge-
schichte der über ganz Deutschland verteilten KZ-
Außenlager.

An anderer Stelle wurde in aller Bescheidenheit darauf
hingewiesen:

Wenn man die Ausführung zu den Gedenkstätten
und Erinnerungsorten zur NS-Herrschaft vergleicht
mit den Erläuterungen zum Geschichtsverbund zur
Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in
Deutschland, so fällt vor allem auf, wie viel detail-
lierter die letzteren Festlegungen ausgeführt wer-
den.

„Detaillierter“ ist das eine. Das andere sind die
schiere Zahl, der Umfang und die Gewichtung. Während
sich im Konzept genau zwei Kapitel mit der NS-Ge-
schichte befassen, werden neun Kapitel zur Aufarbei-
tung der DDR-Geschichte aufgezählt und entsprechende
Förderungsprojekte beschrieben.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das ist nicht richtig!)


Innerhalb dieser geht es bis auf das Dokumentationszen-
trum in Eisenhüttenstadt nicht um den Alltag in der
DDR, den Lauf der Geschichte und die Fragen: Wie kam
es zur DDR, wer hat sie geformt und getragen, und wie
hat sie sich schließlich selbst befreit? Darum geht es
nicht.

Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstär-
ken, Gedenken vertiefen: Das sind große Worte und
schwierige Aufgaben, gerade hinsichtlich der Zeit des
nationalsozialistischen Terrorregimes. Hier stehen wir an
einer Wende – Kollege Thierse hat es beschrieben –: Die
Zeitzeugen, die in den vergangenen Jahrzehnten durch
ihren persönlichen Einsatz so vieles für die Auseinander-
setzung und Vermittlung geleistet haben, werden uns
fehlen. Wir brauchen dringend ein neues Gesamtkonzept
für die zukünftige Vermittlungsarbeit, das in der vorlie-
genden Gedenkstättenkonzeption leider fehlt.

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zu dieser
Problematik eingebracht. Wie Sie alle heute darauf rea-
gieren, könnte eine Art Lackmustest dafür sein, wie
wichtig Ihnen der Satz in der Einleitung der Unterrich-
tung ist, der da lautet:

Es ist unverzichtbar, den Unterschieden zwischen
NS-Herrschaft und SED-Diktatur Rechnung zu tra-
gen.

Es wäre gut, wenn Sie dieser Erklärung mit dem Ge-
denkstättenkonzept tatsächlich nachkämen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723400

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun

die Kollegin Katrin Göring-Eckardt.

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(C (D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, dem heutigen

ag ist eine lange Debatte im Kulturausschuss und vor
llem auch in der Öffentlichkeit vorausgegangen. Ich
inde, das war eine gute Debatte, die zu einem breiten
onsens geführt hat. Ich schließe mich ausdrücklich und

ehr gern dem Dank auch an diejenigen an, die uns dabei
it klaren und oft auch unbequemen Urteilen unterstützt

aben. Herr Knigge und Herr Korn sind hier zu Recht er-
ähnt worden.

Auf die Problemstellen des ersten Entwurfs haben wir
ls Grüne ganz am Anfang – im Sommer letzten Jahres –
chon hingewiesen. In dem ursprünglichen Entwurf des
euen Gedenkstättenkonzeptes wurde aus unserer Sicht
n unverantwortlicher Weise eine Gleichsetzung zwi-
chen dem Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur
orgenommen, wodurch die Unterschiede verwischt
urden.

Frau Jochimsen, ich bin aber der Meinung, dass es
it dem neuen Entwurf gelungen ist, deutlich zu ma-

hen, dass es eben eine sehr klare Unterscheidung gibt.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Genau richtig!)


m Anfang heißt es wörtlich:

Es ist unverzichtbar, den Unterschieden zwischen
NS-Herrschaft und SED-Diktatur Rechnung zu tra-
gen.

aran werden wir die Erinnerungspolitik der Großen
oalition messen. Dass das hier steht, ist auch ein Erfolg
nserer gemeinsamen Diskussionen, den wir nicht klein-
eden sollten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ganz besonders freut es mich natürlich, dass durch
ieses Konzept jetzt sehr deutlich wird, wie wichtig zi-
ilgesellschaftliches Engagement und zivilgesellschaftli-
he Initiativen sind. Erinnerung von oben funktioniert
ben nicht, sondern wir brauchen die Zivilgesellschaft,
nd wir müssen verhindern, dass wir uns allein in öffent-
ichen Ritualen und sogenannter Anlasserinnerung er-
chöpfen. Die zivilgesellschaftlichen Initiativen und
rojekte aus der Mitte der Gesellschaft sind lebendige
rinnerung und Aufarbeitung von unten.

Der „Zug der Erinnerung“ und das Projekt „Stolper-
teine“ stehen symbolisch dafür, und sie sind Zeichen
afür, dass sich gerade auch junge Menschen in unserem
and dafür interessieren und sich auf ganz wunderbare
rt und Weise und, wie ich finde – dies erfährt man,
enn man mit diesen Jugendlichen darüber redet –, sehr
achhaltig mit ihrer eigenen Geschichte beschäftigen
nd auseinandersetzen.

Aus genau diesem Grund, weil zivilgesellschaftliches
rinnern eben auch mit Bildung und Wissen zu tun hat,
aben wir heute einen Antrag eingebracht. Herr Waitz
at darauf hingewiesen. Vielen Dank, dass Sie ihm zu-
timmen wollen. Ich glaube, damit wird auch der Über-






(A) )



(B) )


Katrin Göring-Eckardt
gang zum nächsten Schritt der Erinnerungskultur be-
schrieben, der so wichtig ist; denn wir befinden uns am
Übergang von der kommunikativen Erinnerung zum kul-
turellen Erinnern. Das bedeutet mehr als einen Epochen-
wechsel.

Paul Spiegel hat ja den Begriff „Staffelstab der Erin-
nerung“ geprägt, der übergeben werden muss. Er hat ihn
zu Recht geprägt. Wir brauchen jetzt eine systematische
Verankerung in schulischen Lehrplänen und gleichzeitig
in außerschulischen Bildungsangeboten. Ich glaube, dass
wir daran nicht vorbeikommen, nicht vorbeikommen
sollten und auch nicht vorbeikommen wollen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP)


Das gilt übrigens auch – es ist hier schon einmal zu
Recht darauf hingewiesen worden – hinsichtlich des
Wissens über die Geschichte der DDR-Zeit. Auf der ei-
nen Seite gibt es eine Art von Verklärung, die immer
neue Blüten treibt und bei der häufig der Satz „Es war
nicht alles schlecht“ geäußert wird. Auf der anderen
Seite gibt es diejenigen, die sich zu Recht für die Aner-
kennung ihrer eigenen Biografie einsetzen. Beides wi-
derspricht sich aber sehr stark. Die Anerkennung der ei-
genen Biografie ist zentral und wichtig. Es geht aber
auch darum, deutlich zu machen, was das Leben auch in
dieser Diktatur bedeutet hat, und sich damit auseinander-
zusetzen, was es bedeutet hat, Mitläufer zu sein und zu
versuchen, in dieser Diktatur zurechtzukommen.

Die Eltern- und Lehrergeneration hat dabei eine große
Verantwortung. Wir als Politiker haben sie erst recht.

Gerade bei der Bildung zum Thema Nationalsozialis-
mus muss immer wieder deutlich gemacht werden, dass
er nicht wie eine Naturkatastrophe von oben über
Deutschland kam, sondern tief in der Gesellschaft veran-
kert war. Diesen Auftrag haben wir auch heute, wenn wir
uns mit rechtsextremistischen und rechtsradikalen Ge-
danken, Taten, Gruppierungen und Parteien auseinander-
setzen. Dazu gehört übrigens auch, sich mit dem Antise-
mitismus in der DDR zu befassen. Dazu gehören
authentische Orte. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir
die KZ-Gedenkstätten auch als Lernorte stärken wollen.
Die authentischen Orte des Grauens der Naziverbrechen
helfen, wenn wir heute über unsere Erinnerung reden,
sehr viel weiter, als museale Erinnerung das jemals
kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung; denn die
Frage der authentischen Orte betrifft auch die Erinne-
rung an die SED-Diktatur. Dass beim einzigen verblie-
benen ehemaligen Grenzbahnhof in Probstzella jetzt die
Bagger für den Abriss bereitstehen, weil das Geld nicht
reicht, um ihn winterfest zu machen, ist sehr bedauer-
lich. Noch ist er zu retten. Ich hoffe, dass das gelingt,
weil er einer der authentischen Orte ist, an denen man
die Teilung Deutschlands auf ganz besondere Art und
Weise sehen, erleben und nachempfinden kann. Deswe-
gen hoffe ich sehr, dass der Abriss noch verhindert wer-
den kann.

Vielen Dank.

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(C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723500

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Börnsen für die

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1618723600

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Für jeden dritten Jugendlichen in der Bundesrepu-
lik gilt: Erich Mielke war ein Schriftsteller, Helmut
ohl war Kanzler der DDR, Adenauer ein Ossi. Für je-
en vierten Schüler unseres Landes war Willy Brandt
epräsentant des SED-Regimes. Auf einen Abgrund von
ehl- und Falschwissen der jungen Generation weist
ine aktuelle Studie der FU Berlin hin.

Es ist erschreckend. Auf die Feststellung „Wer die
DR verlassen wollte, war selber schuld, wenn an der
renze auf ihn geschossen wurde!“ antwortete jeder

ünfte Jugendliche mit Ja.

Fehlende Kenntnisse führen zu falschen Beurteilun-
en. Nichtwissen schadet der Demokratie. Ahnungslo-
igkeit macht verführbar. Das Feld für Extremisten ist
ann bestellt.

In seiner Ballade des Vergessens formulierte der
ichter Klabund bereits vor 100 Jahren eine eindringli-

he Mahnung:

Vergaßt ihr die gute alte Zeit,
die schlechteste je im Lande?
Euer Herrscher hieß Narr, seine Tochter Leid,
die Hofherren Feigheit und Schande.
Es führte euch in den Untergang
mit heitern Mienen, mit kessen.
Längst habt ihr’s bei Wein, Weib und Gesang
vergessen, vergessen, vergessen.

Zwei Drittel aller Schüler – in einigen Bundesländern
ogar mehr – gaben an, das geteilte Deutschland sei im
nterricht kein Thema gewesen. Selbstverständlich
uss die Schule solche Defizite aufarbeiten. Auch und

erade das Wissen und das Gedenken an die eigene Ge-
chichte führt zu der Einstellung: Nie wieder!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


ie wieder Rechts- oder Linksdiktaturen! Nie wieder
usgrenzung von Menschen- und Bürgerrechten! Nie
ieder ein Verlust an Freiheit!

Das neue Gedenkstättenkonzept wird diesen Ansprü-
hen gerecht. Es verstärkt die Aufarbeitung unserer
iktaturgeschichte. Es ermöglicht, Opfer- wie Täter-
eschichte unmittelbar wahrzunehmen. Die menschen-
erachtende Zeit des NS-Staates wird ebenso konse-
uent, schonungslos, aber auch differenziert
ufgearbeitet und dargestellt wie die DDR-Vergangen-
eit. Dem Unterschied zwischen dem Naziterror und der
ED-Diktatur wird Rechnung getragen. Eine verantwor-

ungsbewusste Erinnerungspolitik darf weder die Ver-






(A) )



(B) )


Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

brechen der Nationalsozialisten relativieren noch das
SED-Unrecht bagatellisieren.

Klabund appelliert in seiner Ballade des Vergessens
an die Wegseher und Vereinfacher mit folgenden für un-
sere Ohren heute ungewohnten Worten:

Wir haben Gott und Vaterland
mit geifernden Mäulern geschändet,
wir haben mit unsrer dreckigen Hand
Hemd und Meinung gewendet.
Es galt kein Wort mehr ehrlich und klar,
nur Lügen unermessen ...
Wir hatten die Wahrheit so ganz und gar
vergessen, vergessen, vergessen.

Das neue Gedenkstättenkonzept stärkt die Erinne-
rungskultur, weil es eine zentrale Struktur vermeidet, die
Eigenständigkeit der zeithistorischen Einrichtungen ga-
rantiert, weil es Rücksicht auf die eindrucksvollen Leis-
tungen der bürgerschaftlichen Aufarbeitungsinitiatoren
nimmt, weil es auf der Authentizität der Gedenkstätten
beruht, Geschichte am Ort des Geschehens erlebbar
macht, weil es erstmals kooperative Vernetzungen zwi-
schen den Trägern institutionalisiert – das gilt für die
NS-Gedenkstätten ebenso wie für die DDR-Rudimente –
und weil es die Geschichte der SED-Diktatur wie die
Zeit des Dritten Reiches zu einer Herausforderung für
Ost- wie für Westdeutschland erklärt, es endlich eine ge-
samtdeutsche Aufgabe wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir können aus unserer Geschichte nicht flüchten.
Wir müssen uns ihr stellen. Das gilt für die dunklen Ka-
pitel unserer Vergangenheit wie für die glücklichen Mo-
mente. Leipzig gehört dazu, beispielgebend als Stadt des
unerschrockenen Bürgermutes. Es ist sachgerecht – da-
rin bin ich mir mit Wolfgang Thierse einig –, hier, in die-
ser Stadt, den Schwerpunkt für die Erinnerung an den
Widerstand gegen die SED-Diktatur zu setzen. Es ver-
dient auch die Unterstützung des Bundes, wenn an dieser
Stelle der Freiheit und Einheit gedacht wird. Es ist rich-
tig und respektvoll, wenn vor Ort ein passendes Konzept
dafür entwickelt wird. Was für Leipzig gilt, gilt auch für
Bonn. Es gilt auch den westdeutschen Beitrag zur Wie-
dervereinigung dort zu dokumentieren. Dass ein nationa-
les Freiheits- und Einheitsdenkmal in die Mitte unserer
Hauptstadt gehört, haben wir vor einem Jahr beschlos-
sen. 200 Jahre couragierte Freiheits- und Parlamentsge-
schichte dokumentieren den Teil unserer Vergangenheit,
auf den wir stolz sein können. Eine historisch gerechte
Erinnerungslandschaft kommt ohne ein solches Symbol
der Freiheitsbekundung nicht aus.

Der Bund wird mit dieser neuen Gedenkstätte seiner
Verantwortung gerecht. Hier wird den Orten von natio-
naler Bedeutung Zukunft gegeben. Die vier schon ge-
schilderten NS-Gedenkstätten, die durch die institutio-
nelle Förderung eine viel stärkere Möglichkeit als
Lernorte erhalten, sind ein Teil dieser Zukunftsorientie-
rung. Die BStU, um deren Perspektiven wir lange gerun-
gen haben, wird dann ihre Akten und Unterlagen in das
Bundesarchiv überführen, wenn eine Kommission dafür
dem Bundestag eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet

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(C (D at. Unabhängig davon bleibt festzuhalten – darin bin ch mir mit vielen in diesem Saal einig –: Deren Mitareiter leisten eine notwendige und ambitionierte Aufareitungsarbeit. Die BStU hat Anerkennung verdient. Ihr onzept hat europaweit Bedeutung. Das gilt auch für die undesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und iele andere Häuser. Das Konzept zur geschilderten Erinnerungslandchaft, über das wir heute befinden, wird von vier Frakionen getragen. Das ist eine ganz großartige Grundlage. s ist gut für unser Land und gut für die Demokratie, ass eine so starke parlamentarische Mehrheit sagt: Wir tehen zu diesem Konzept. – Trotzdem bleiben wir aufefordert, weiter wachsam zu sein, im Sinne der Ballade es Vergessens: Habt ihr vergessen, was man euch tat, des Mordes Dengeln und Mähen? Es lässt sich bei Gott der Geschichte Rad, beim Teufel nicht rückwärts drehen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723700

Das Wort hat die Kollegin Monika Griefahn für die

PD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Monika Griefahn (SPD):
Rede ID: ID1618723800

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen

nd Kollegen! Ich möchte mich dem Dank der Vorredne-
innen und Vorredner anschließen. Nachdem der Staats-
inister im Juni 2007 einen doch umstrittenen Entwurf

ür die Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes vor-
elegt hat, haben wir nun einen sehr konstruktiven Pro-
ess durchlebt und die vorliegende Konzeption gemein-
am erarbeitet. Daran haben sowohl der Ausschuss mit
iner Anhörung als auch eine Reihe externer Experten
itgewirkt. Ich denke, diese Konzeption ist ein überzeu-

endes Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit.

Frau Jochimsen, es gibt schon ein Gedenkstättenkon-
ept von 1999, in dem die NS-Diktatur ausführlich be-
andelt wurde. Es ist nicht durch dieses Gedenkstätten-
onzept aufgehoben, sondern fortgeführt, und ergänzt
urden jetzt die Punkte, die vorher noch nicht darin

tanden. Es gab vorher – das ist mehrfach gesagt worden –
ben keine institutionelle Förderung von Gedenkstätten
n den alten Bundesländern. Es gab sie in den neuen,
ber nicht in den alten. Deswegen haben wir jetzt Ber-
en-Belsen in Niedersachsen, Neuengamme in Hamburg
owie Dachau und Flossenbürg in Bayern institutionell
efördert. Das war notwendig. Wir alle haben immer
ieder erlebt, dass Schulgruppen und andere Gruppen,
ie sich informieren wollten, keine anständige Führung
ekommen konnten, weil das Geld nicht da war, um
eute zu beschäftigen etc. Das ist jetzt möglich. Das ist
uch notwendig; denn dann können die Gruppen, die
orthin kommen, qualifiziert informiert werden, und das
st eine wichtige Grundlage für die Demokratie.






(A) )



(B) )


Monika Griefahn

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte an dieser Stelle auch dem Bundesfinanz-
minister danken; denn üblicherweise gibt es keine neuen
institutionellen Förderungen. Ich glaube, es ist ein ganz
wichtiger Aspekt, dass wir das hier machen. Zugleich
führen wir die Projektförderung des Bundes für authenti-
sche und national bedeutsame Erinnerungsorte und Ge-
denkstätten fort. Ich erinnere daran, dass wir in Sachsen
den Jugendwerkhof in Torgau jetzt mit Projektmitteln
fördern. Der Herr Staatsminister hat ihn erwähnt. Die
Besucher können dort ein fragwürdiges Erziehungskon-
zept, den menschenunwürdigen Alltag und das drakoni-
sche Strafsystem im geschlossen Jugendwerkhof sehen,
der dem Ministerium für Volksbildung der DDR direkt
unterstand. Viele hätten diese Möglichkeit nicht, wenn
es eine solche Projektförderung nicht gäbe. Deswegen
glaube ich, dass einer der wesentlichen Aspekte, die wir
sehr ausführlich diskutiert haben, das zivilgesellschaftli-
che Engagement von vielen Gruppen ist – dies wurde
mehrfach erwähnt; auch Frau Göring-Eckardt hat darauf
hingewiesen –, aber auch die politische Bildung. In der
Diskussion über das Konzept ist deutlich geworden, wie
wichtig Vermittlung und politische Bildung beim Um-
gang mit unserer Geschichte sind und wo es noch hapert.
Wir haben die Lücken alle aufgedeckt. Deswegen bin ich
froh, dass wir in der nächsten Sitzungswoche, wenn wir
den Haushalt diskutieren, die Mittel dafür entsprechend
erhöhen werden und damit etwas tun.

Im Umgang und bei der Vermittlung unserer Ge-
schichte, ob es nun die Geschichte des Nationalsozialis-
mus ist oder die DDR-Geschichte, sind wir alle gefor-
dert, nicht nur der Bund, sondern auch Elternhäuser,
Schulen, Medien und Politik; denn viele Schüler – Herr
Börnsen hat darauf hingewiesen –, aber leider auch viele
Erwachsene wissen nur wenig über unsere Vergangen-
heit und wenig über die beiden Teile unserer Gesell-
schaft, wie sie vor dem Fall der Mauer tatsächlich waren.
Hier wird besonders deutlich, dass sich unser Bemühen
nicht nur auf die gute Ausgestaltung der Gedenkstätten
beschränken darf, sondern dass es auch einer umfassen-
den Aufarbeitung bedarf. Dabei müssen wir weiterhin
auf Zeitzeugen zurückgreifen, nicht nur auf die Zeitzeu-
gen aus der Zeit des Nationalsozialismus, die uns leider
nach und nach nicht mehr zur Verfügung stehen, sondern
auch auf Zeitzeugen aus der ehemaligen DDR. Da haben
wir Menschen unter uns, die in beiden Teilen gelebt ha-
ben und die erzählen können, wie das eigentlich damals
war. Es sind Menschen, deren Familien getrennt waren
und die erlebt haben, wie es war, sich zu besuchen, und
die den jeweiligen Alltag erlebt haben. Diese persönli-
chen Erfahrungen sollten wir noch stärker einbringen,
gerade auch in der Schule. Das muss in allen Bundeslän-
dern überhaupt erst einmal in den Schulplänen verankert
werden; denn das findet in vielen Schulen leider noch
nicht statt.


(Beifall bei der SPD und der FDP)


Wenn ich meine Kinder danach frage, ob sie in der
Schule schon einmal etwas davon gehört haben, also
vom täglichen Leben in einem Konstrukt von Überwa-

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(C (D hung und Zersetzung, vom menschlichen Miteinander n einem unmenschlichen System, dann stelle ich fest: as haben sie so noch nicht wahrgenommen. Ich glaube, an kann das zusammen mit Zeitzeugen, mit Menschen, ie so etwas direkt erlebt haben, viel besser nachvollzieen. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Wir haben heute Nachmittag den Bericht zur deutchen Einheit diskutiert. Dabei sind viele Schritte, die eigen, dass wir zusammenwachsen, aufgeführt worden. as, was ich angesprochen habe, ist sehr notwendig, dait wir zu einem bestimmten Punkt kommen: Nie wie er darf es uns passieren, dass wir durch Diktaturen betimmt werden. Wir haben im nächsten Jahr eine Menge edenktage. Wir feiern 20 Jahre Fall der Mauer, wir fei rn 60 Jahre Grundgesetz. Aber wir haben auch Erinneungstage, die uns nachdenklich stimmen müssen, zum eispiel den 70. Jahrestag des Überfalls Deutschlands uf Polen. Ich hoffe sehr, dass wir dieses Jahr mit seinen edenktagen zum Nachdenken und für die Erinnerung utzen und dass wir mit dem Gedenkstättenkonzept als uter Grundlage für das gemeinsame Bewusstsein aktiv rbeiten, damit sich das Bewusstsein vor Ort so ändert, ass die Demokratie erhalten bleibt und gestärkt wird nd dass Geschehnisse wie Diktaturen, Gewalt und Brualität nicht mehr stattfinden können. Das wünsche ich ir. Ich bin froh, dass wir gemeinsam daran gearbeitet aben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618723900

Ich schließe die Aussprache.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur
nd Medien auf Drucksache 16/10565 zu der Unterrich-
ung durch den Beauftragten der Bundesregierung für
ultur und Medien auf Drucksache 16/9875 zur Fort-

chreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes mit
er Überschrift „Verantwortung wahrnehmen, Aufarbei-
ung verstärken, Gedenken vertiefen“. Der Ausschuss
mpfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschlie-
ung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussemp-
ehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
ie Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der
DU/CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der FDP-Frak-

ion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die
timmen der Fraktion Die Linke angenommen.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur
nd Medien auf Drucksache 16/10071. Der Ausschuss
mpfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfeh-
ung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke
uf Drucksache 16/8880 mit dem Titel „Konzepte der
ermittlung des Wissens zur NS-Zeit überprüfen und
en veränderten Bedingungen anpassen“. Wer stimmt
ür diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –

er enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
timmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion
egen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Petra Pau
Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen angenommen.

Wir sind noch beim Tagesordnungspunkt 25 b. Unter
Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 16/10071 empfiehlt der Ausschuss für Kultur und
Medien die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/8184 mit dem Ti-
tel „Systematische Weiterentwicklung der politischen
Bildung beim Thema Nationalsozialismus“. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion
Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an-
genommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Miriam
Gruß, Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Die Schaffung einer Individualbeschwerde im
Rahmen des Übereinkommens über die
Rechte des Kindes

– Drucksache 16/9096 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Thomas
Mahlberg für die CDU/CSU-Fraktion, Marlene Rupprecht
für die SPD, Miriam Gruß für die FDP, Diana Golze für
die Fraktion Die Linke und Ekin Deligöz für die Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen.1)

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/9096 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes über die Überfüh-
rung der Anteilsrechte an der Volkswagen-
werk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
in private Hand

– Drucksache 16/10389 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Dorothée Menzner, Dr. Diether Dehm,
Dr. Barbara Höll, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes

– Drucksache 16/8449 –

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c1) Anlage 10

(C (D Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 16/10896 – Berichterstattung: Abgeordnete Michael Grosse-Brömer Joachim Stünker Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre einen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlaentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


A
Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1618724000


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
rau Bundesministerin Zypries hat bereits bei der ersten
esung dieses Gesetzentwurfs vor wenigen Wochen auf
ie Bedeutung und Entstehung des VW-Gesetzes und
uf die besondere Geschichte des größten deutschen Au-
obauers hingewiesen. Es ist eben aufgrund der Ge-
chichte des Volkswagenwerkes gerechtfertigt, dass das
W-Gesetz gewisse Abweichungen vom allgemeinen
ktienrecht vorsieht. Selbstverständlich ist, dass die Re-
elungen des VW-Gesetzes dabei nicht gegen das EU-
echt verstoßen dürfen und dass wir, soweit das der Fall

st, Abhilfe schaffen müssen.

Damit bin ich schon beim Urteil des Europäischen
erichtshofs vom Oktober 2007. Der EuGH hat darin

ntschieden, dass Deutschland mit einigen Vorschriften
es VW-Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ver-
toße. Dieses Urteil setzen wir mit dem Gesetzentwurf,
m den es heute geht, in nationales Recht um, und zwar
das sage ich auch in Richtung Brüssel – zu
00 Prozent.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Angesichts seiner besonderen Historie werden wir
ber am VW-Gesetz nicht mehr ändern, als es das Urteil
erlangt. Wie Sie wissen, gibt es unterschiedliche Mei-
ungen zu der Frage, was das Urteil genau verlangt. Se-
en wir uns daher noch einmal den Tenor der Entschei-
ung an – ich darf zitieren, Frau Präsidentin –:

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch, dass
sie § 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 1 in Verbindung

ich wiederhole: in Verbindung

– mit § 4 Abs. 3 des VW-Gesetzes beibehalten hat,
gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG
verstoßen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die genannten Bestimmungen betreffen das gesetzli-
he Entsenderecht für den Bund und das Land Nieder-






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
sachsen, die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent
und das besondere Mehrheitserfordernis für Hauptver-
sammlungsbeschlüsse von 80 Prozent plus einer Aktie,
also die Sperrminorität von 20 Prozent.

Der Europäische Gerichtshof hat das gesetzliche Ent-
senderecht für rechtswidrig erklärt, die beiden anderen
Bestimmungen aber nur „in Verbindung“ miteinander,
also nicht jede für sich. Im Übrigen – so sagt es das Ge-
richt; ich habe es schon zitiert – ist die Klage abgewie-
sen worden.

Wenn zwei Paragrafen aber nur „in Verbindung“ mit-
einander rechtswidrig sind, dann liegt es auf der Hand,
dass man sie nicht beide aufheben muss. Es reicht aus,
einen davon aufzuheben, wodurch der andere weiterbe-
stehen kann, ohne gegen das Europarecht zu verstoßen.

Ich gehe davon aus, dass der Europäische Gerichtshof
diese Formulierung sehr wohl mit Bedacht gewählt hat
und genau das gemeint hat, was er gesagt hat. Es ist aus
meiner Sicht unverständlich und dem EuGH gegenüber
nicht gerade von Respekt getragen, wenn man darüber
hinweggeht und sagt, das habe der Gerichtshof nicht so
gemeint, vielmehr seien alle drei Bestimmungen isoliert
rechtswidrig.

Deshalb sieht der Regierungsentwurf genau das vor,
was der Urteilstenor verlangt: Wir schaffen das gesetzli-
che Entsenderecht für den Bund und das Land Nieder-
sachsen ab, denn dies verlangt der EuGH. Der Gesetz-
entwurf der Linken, der hier noch Abstufungen und
Winkelzüge macht, wird von uns nicht mitgetragen. In
Brüssel würden wir sofort auffliegen. Wir schaffen die
Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent ab. Die Sperr-
minorität bei Hauptversammlungen, die im Übrigen vom
allgemeinen Aktienrecht gar nicht so weit abweicht,
kann allerdings isoliert weiter bestehen.

Außerhalb des offiziellen Verfahrens kamen Presse-
äußerungen aus Brüssel, dass wir alle drei Bestimmun-
gen ersatzlos streichen müssten. Eine begründete Stel-
lungnahme der Kommission, durch die unserer
Rechtsansicht widersprochen würde, gibt es bisher aber
nicht. Sollte eine solche Stellungnahme kommen, hätte
Deutschland zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren
und gegenüber der Kommission seine Ansicht darzule-
gen. Wir sind uns unserer Sache sehr sicher. Sie sehen,
dass es keinen Anlass dafür gibt, dass die Bundesregie-
rung von ihrem einstimmig gefassten Beschluss abrü-
cken sollte, die Sperrminorität des VW-Gesetzes fortbe-
stehen zu lassen und das Änderungsgesetz in der Form
zu verabschieden, wie sie Ihnen vorliegt. Lassen Sie sich
davon weder durch nicht korrektes Hochdeutsch noch
durch Briefe mit Goldprägung abhalten.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618724100

Die Rede des Kollegen Paul Friedhoff für die FDP-

Fraktion nehmen wir zu Protokoll.1) Das Wort hat der
Kollege Michael Grosse-Brömer für die Unionsfraktion.

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w1) Anlage 11

(C (D Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol egen! Heute wollen wir das in einigen Punkten geänerte VW-Gesetz in zweiter und dritter Beratung bechließen. Ich halte das für eine gute Idee. Wir haben in en letzten Wochen mehrfach über dieses Gesetz diskuiert. Ich habe dabei stets die Gelegenheit genutzt, um arauf hinzuweisen, dass VW für viele Deutsche, und icht nur für Niedersachsen, eine Herzensangelegenheit nd ein Stück deutscher Identität darstellt. Das VW-Gesetz besteht seit dem 21. Juli 1960 und ist amit – wenn auch nur knapp – älter als ich selbst. Seiter ist das Gesetz eng mit der Erfolgsgeschichte von VW erknüpft. Der niedersächsische Ministerpräsident hat ich bei der letzten Debatte sogar persönlich die Ehre geeben, um die Bedeutung des Gesetzes noch einmal herorzuheben. Im September hat er im Bundesrat dazu usgeführt, dass das VW-Gesetz kein Hindernis für eine ute Entwicklung von VW ist. Im Gegenteil: Es war biser und wird auch in Zukunft eine Voraussetzung dafür ein. Es ist deshalb gut, dass wir heute im Bundestag den rhalt des VW-Gesetzes bei zwei notwendigen Ände ungen beschließen wollen. Der Parlamentarische Staatsekretär hat darauf hingewiesen, dass wir so vorgehen, eil der Europäische Gerichtshof es verlangt hat, obohl es eigentlich sinnvoll wäre, in ein Unternehmen, as, wie Volkswagen, sehr erfolgreich arbeitet, am besen gar nicht einzugreifen. Wir kommen den uns auferegten europarechtlichen Verpflichtungen nach. Der echtsprechung des EuGHs werden wir durch den heute orliegenden Gesetzentwurf gerecht. Das Bundesjustizministerium hat das Urteil sorgfältig nalysiert. Das Ergebnis ist eben von Herrn Hartenbach orgetragen worden. Es geht um die Verbindung zwichen Höchststimmrecht und den besonderen Mehrheitsrfordernissen. Nur das wurde beanstandet, und nur das aben wir geändert. etztlich ist das im Urteilstenor genau erkennbar. Der uGH spricht explizit von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit 4 Abs. 3 des VW-Gesetzes. Der zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy ält die genannten Normen alternativ und nicht kumulaiv für europarechtswidrig. Damit ignoriert er erstens en Urteilstenor, und zweitens überinterpretiert er die eichweite der Grundfreiheiten. Mit unserer Bundesjustizministerin bin ich hoffungsfroh, dass das Gesetz nach dem Passieren des Bunesrates, einschließlich Unterzeichnung und Verkünung, zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Das wäre ür die Beschäftigten – nach meiner Kenntnis sind es eltweit 364 000 – und auch für ihre Familien zu Be Michael Grosse-Brömer ginn des neuen Jahres eine schöne Nachricht. In Krisenzeiten sind solche Zeichen gut für die Menschen. Zwar hat das Wort Krise gegenwärtig Hochkonjunktur. Es ist aber nicht mehr zu leugnen, dass die Krise auf dem Finanzmarkt auf die sogenannte Realwirtschaft übergegriffen hat. Anzeichen dafür sind vorhanden. Sie betreffen mittlerweile unstreitig auch die Automobilindustrie. Vor diesem Hintergrund ist die Volkswagen-Gruppe offensichtlich noch gut aufgestellt. Unter den aktuell schwierigen Bedingungen wird VW von Fachleuten und auch in der Fachpresse häufig noch als „Fels in der Brandung“ bezeichnet. – Ich bin froh, dass doch einige Niedersachsen da sind. Das zeigt sich ja jetzt am entsprechenden Applaus. (Garrelt Duin [SPD]: Wir sind diesmal mehr! Das lasse ich mir nicht zweimal sagen!)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Michael Grosse-Brömer (CDU):
Rede ID: ID1618724200

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall der Abg. Rita Pawelski [CDU/CSU])


(Rita Pawelski [CDU/CSU]: So ist es!)





(A) )


(B) )


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


– Das finde ich auch anständig, dass die Sozialdemokra-
ten dazugelernt haben. Im Vergleich zum letzten Mal
sind deutlich mehr Niedersachsen da, auch auf Ihrer
Seite.


(Garrelt Duin [SPD]: Danke für die Anerkennung!)


Die Politik sollte diese positive Entwicklung von VW
honorieren und erfreut zur Kenntnis nehmen. Jedenfalls
sollten wir sie nicht durch unnötige Veränderungen be-
lasten.

Ich habe gestern erfreulicherweise und fast auch ein
wenig überraschend ein Schreiben vom Vorstandsvorsit-
zenden der Porsche Holding, Herrn Wendelin Wiedeking,
erhalten.


(Dorothée Menzner [DIE LINKE]: Wir alle!)


Auch er ging auf die künftigen Herausforderungen ein,
insbesondere die der Automobilbranche. Ich zitiere eine
Passage aus seinem Brief.

Die Automobilbranche steht vor gewaltigen He-
rausforderungen. Um vor dem Hintergrund der ak-
tuellen Finanzmarktkrise zu bestehen und weiter zu
wachsen, wollen wir gemeinsam ein starkes Unter-
nehmen schaffen, das mit Ideenreichtum und Inno-
vationskraft auf der Basis weltweiter Erfolge Ar-
beitsplätze erhält und neue Arbeitsplätze schafft.
Am Standort Deutschland.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Mit diesen Worten von Herrn Wiedeking kann ich mich
voll und ganz einverstanden erklären. Ich schließe mich
ihnen an. Unternehmen müssen leistungsstark und inno-
vativ sein, um bestehen zu können. VW hat exakt dies in
der Vergangenheit immer wieder eindrucksvoll bewie-
sen – mit dem VW-Gesetz.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das VW-Gesetz war auch deswegen eine wichtige
Voraussetzung für den Erfolg dieses Unternehmens, weil
es wohl in einmaliger Weise Zukunftsfähigkeit mit be-

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(C (D onderer Treue und Verantwortung zur Belegschaft und u den Standorten gerade in Deutschland beweist. Auch ei internationalen Beziehungen gab es nie rechtliche edenken. Infolgedessen kann ich in einem Punkt Herrn iedeking nicht zustimmen, nämlich seiner Behaup ung, dass dieses Gesetz europarechtswidrig sei. Aufrund der genannten Erfolgsgeschichte wünsche ich mir ielmehr, dass das VW-Gesetz weiterhin, wie die letzten 8 Jahre, als stabile Grundlage eines Traditionsunternehens, als Mittel der Standortsicherung und als Instruent der Beschäftigungssicherung erhalten bleibt. Ich würde mich freuen – darauf ist vorhin schon Beug genommen worden –, wenn die Europäische Komission das auch so sehen könnte. Sie sollte ihre Ankün igung überdenken, eventuell wiederum zu klagen. Es ab leider schlechte Nachrichten. Ich habe heute in der eitung gelesen, dass Kommissar McCreevy gegenüber em Handelsblatt erklärte, noch vor Weihnachten die weite Stufe des Verfahrens einleiten zu wollen. (Zuruf des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach)


ch halte das für ein überflüssiges Geschenk in der Vor-
eihnachtszeit. Es ist im Übrigen auch ein schlechtes Si-
nal für Hunderttausende von Menschen. Dazu kommt,
ass dieses Signal auch noch in denkbar ungünstigen
eiten ausgesendet wird.

Ich halte dieses Vorgehen auch für bedenklich; denn
m Rahmen der Ratifikation des Lissabon-Vertrages
urde immer wieder gefordert, Europa müsse endlich
ei den Menschen ankommen. Die EU-Bürger sollten
ich mit ihrer Union identifizieren können. Dazu gehört
ann auch, ein Stück weit Rücksicht auf die Interessen
er Menschen zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


amit einher muss dann auch Zurückhaltung in Berei-
hen gehen, die nicht von Brüssel, sondern von den Mit-
liedstaaten geregelt werden sollen.

Man kann zwar unterschiedlicher Auffassung sein,
ber die Kommission hat noch nicht so richtig nachvoll-
iehbar begründet, warum sie immer wieder Klage ein-
eichen will. Sie behauptet immer pauschal, es liege ein
erstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs vor.
enn sie das auf die gesetzlich verankerte Sperrminori-

ät bezieht, muss man sich einmal die Frage stellen, ob
an nicht irgendwann auch gegen die Ausgabe von

timmrechtslosen Aktien gerichtlich vorgehen sollte. In-
aber dieser Aktien haben ja auch keinen Einfluss auf
ntscheidungen eines Unternehmens. Es stellt sich also
ie Frage: Wo beginnt der freie Kapitalverkehr, und wo
ört er auf?

Der EuGH wird sich im Streitfall mit den sorgfältigen
berlegungen der Bundesregierung auseinandersetzen
üssen, die in den heute vorliegenden Entwurf einge-

lossen sind. Ich denke, wir haben das gerügte Zusam-
enspiel aus Höchststimmrecht und Mehrheitserforder-

issen beendet. Wir haben auch bei den Regelungen zur
ntsendung in den Aufsichtsrat den Forderungen des






(A) )



(B) )


Michael Grosse-Brömer
EuGH Folge geleistet. Die Sperrminorität von 20 Pro-
zent bleibt aber bestehen. Ich denke, dass sie auch unter
europarechtlichen Gesichtspunkten zulässig sein dürfte.

Schließlich – auf diese Aussage lege ich gesteigerten
Wert – ist die Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts
keine europarechtliche Materie. Schauen Sie sich den
dritten Teil des EG-Vertrages, also „Die Politiken der
Gemeinschaft“, an. Dort sucht man vergebens nach ei-
nem Kompetenztitel „Gesellschaftsrecht“. Das Urteil
des EuGH wird also schon denklogisch – da haben Sie
wiederum völlig recht, Herr Staatssekretär – vollständig
beachtet und eins zu eins umgesetzt.

Schauen wir jetzt einmal in unser nationales Aktien-
recht; darüber könnte man ja auch noch nachdenken.
Dieses sieht keine feste Grenze für Sperrminoritäten vor.


(Rita Pawelski [CDU/CSU]: So ist es!)


Zwar sind 25 Prozent der gesetzliche Regelfall. Aus-
nahmen sind aber möglich, nach oben wie nach unten.
Porsche zum Beispiel hat in seiner Satzung eine Sperr-
minorität von 33,3 Prozent festgeschrieben, VW hat die
20-Prozent-Regelung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen
Verabschiedung des Entwurfs, den die Bundesregierung
vorgelegt hat, können wir ein klares Zeichen setzen, ein
Zeichen erstens für die europäische Integration und ge-
gen unzulässige Einmischung aus Brüssel unter Berück-
sichtigung originärer Interessen der Mitgliedstaaten


(Beifall bei der CDU/CSU)


und zweitens für ein weiterhin erfolgreiches Unterneh-
men Volkswagen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618724300

Ich gebe das Wort der Kollegin Dorothée Menzner für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618724400

Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und

Kollegen! Der Novellierungsvorschlag der Bundesregie-
rung zur Anpassung des VW-Gesetzes erscheint uns et-
was halbherzig. Er nimmt Änderungen auch in den Be-
reichen vor, in denen sie nach unserer Auffassung durch
das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht geboten
sind. Das Entgegenkommen nützt aber nichts.

Die EU-Kommission in ihrer neoliberalen Verblen-
dung wird das nicht überzeugen. Kommissar McCreevy
hat schon jetzt angekündigt, noch vor Weihnachten wie-
der gegen das Gesetz vorzugehen. Auch das nach den
Vorschlägen der Bundesregierung geänderte VW-Ge-
setz entspreche den EU-Verträgen nicht, meint er. Nach
seiner Auffassung würde auch unsere neue Fassung des
Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen.

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(C (D Worum geht es wirklich? Die Presseagentur Reuters chrieb gestern: Der größte VW-Eigner Porsche dagegen will das Gesetz abgeschafft sehen. Nur wenn die Sperrminorität auf 25 Prozent angehoben würde, hätte der Sportwagenbauer die Chance, einen Beherrschungsvertrag durchzusetzen. eiter heißt es: Der volle Durchgriff des Porsche-Managements auf VW wäre dann gesichert. n diesem Sinne wurden wir Abgeordneten von Wendelin iedeking angeschrieben. Der „volle Durchgriff“ bedeutet, dass der gesamte W-Konzern dem Interesse der Eigentümer von Porsche ntergeordnet würde. Interessen der VW-Belegschaft, es Bundes oder des Landes Niedersachsen würden icht mehr zählen. Dabei geht es nicht nur abstrakt um Beherrschung, ondern es geht auch und vor allem um eine vertraglich uferlegte Gewinnabführung an das beherrschende Unterehmen. Es geht um die Umwandlung von VW-Gewinen in Profite der Porsche-Eigner. Mit der Ermöglichung ines Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrages ürde VW seine eigenständige Bedeutung verlieren. Die langfristige Zukunft dieses für die gesamte olkswirtschaft bedeutenden Unternehmens würde den urzfristigen Gewinninteressen einiger Kapitaleigner ntergeordnet. Spekulative Interessen würden dem Geeinwohlinteresse und den Interessen der Arbeitnehme innen und Arbeitnehmer vorgehen. Die Interessen der Eigentümer von Porsche an der reiheit ihres Kapitals gelten Kommissar McCreevy ehr; sie gelten ihm als Kapitalverkehrsfreiheit, als eine er Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes. All das können wir und kann die Bundesregierung so icht hinnehmen. Wir brauchen eine eindeutige Klarstelung im EU-Vertragsrecht, im Primärrecht. Dazu haben ir Vorschläge gemacht, die ich aus Zeitgründen hier icht genau ausführen kann. Das Ratifizierungsverfahren zum Vertrag von Lissaon muss ausgesetzt werden. Es muss eine soziale Fortchrittsklausel in das Primärrecht aufgenommen werden. In diesem Sinne stellen wir fest, dass der Vorschlag er Bundesregierung auch unter den Bedingungen des uGH-Urteils nicht optimal ist. Unser Vorschlag, den ir vorgelegt haben, wäre besser. Dennoch werden wir em Vorschlag der Bundesregierung zustimmen, weil er mmer noch besser ist, als wenn nichts passieren würde. Mit der Novellierung des VW-Gesetzes aber sind die robleme keineswegs bewältigt. Wir brauchen Regelunen für die Wirtschaft insgesamt, nicht nur für ein Großnternehmen. Wir müssen das Europarecht so verändern, dass es icht weiter als Brechstange gegen den Sozialstaat ein Dorothée Menzner gesetzt werden kann. Meiner Ansicht nach sollte sich niemand folgender Einsicht – damit möchte ich meine Rede beenden – verschließen: Europa wird sozial sein, oder es wird nicht sein. Die Kollegin Thea Dückert, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat ihre Rede zu Protokoll gegeben1)


(Beifall bei der LINKEN)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618724500
Jetzt gebe ich Herrn Kollegen Garrelt Duin, SPD-

Fraktion, das Wort.


Garrelt Duin (SPD):
Rede ID: ID1618724600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Man kann Frau Dückert nicht den Vorwurf machen, dass
sie sich in der Vergangenheit nicht sehr intensiv mit die-
sem Thema auseinandergesetzt hätte. Sie hat auch hier
im Plenum immer wieder zu diesem Thema gesprochen.

Anders liegt der Fall bei den Kolleginnen und Kolle-
gen von der FDP – das finde ich sehr bedauerlich –, die
nicht zum ersten Mal hier die direkte Auseinanderset-
zung scheuen. Ich gehe nicht davon aus, dass sie nachher
bei der Abstimmung der Weisheit der Linkspartei folgen,
die ja den Gesetzentwurf der Bundesregierung unter-
stützt. Darüber freue ich mich ausdrücklich. Es ist näm-
lich notwendig, dass wir dieses VW-Gesetz mit großer
Mehrheit beschließen,


(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])


damit auch in Brüssel registriert wird, dass wir uns hier
trotz unterschiedlicher Auffassungen in manchen Fragen
nicht auseinanderdividieren lassen. Im Interesse dieses
Unternehmens und seiner Beschäftigten wollen wir die-
ses Gesetz gemeinsam auf den Weg bringen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Um diese Zeit – jetzt ist es ungefähr 21.10 Uhr – läuft
bei VW noch die Spätschicht. Was denkt ein Beschäftig-
ter bei VW in diesem Moment? Denkt dieser Beschäf-
tigte: „Die Politik kümmert sich sowieso nicht um mich;
denen ist doch sowieso egal, was mit uns passiert; die
können auch nichts tun“? Denkt er, dass wir der Auffas-
sung sind, der Markt werde es schon richten? Was er
zurzeit erlebt, könnte derartige Gedanken durchaus be-
fördern: die gigantische Finanzmarktkrise, die Meldun-
gen über eine drohende Konjunkturkrise mit besonderen
Auswirkungen auf die Autobranche, Aktienkurse des ei-
genen Unternehmens, die in den vergangenen Wochen
völlig verrückt gespielt haben – wie wir jetzt wissen, aus
nachvollziehbaren Gründen –, eine Auseinandersetzung
im Aufsichtsrat, angesichts derer der Beschäftigte nur
mit dem Kopf schütteln kann, weil dort offensichtlich
ganz persönliche Dinge eine größere Rolle spielen als
das Interesse des gesamten Unternehmens.

Mit der Verabschiedung des VW-Gesetzes haben wir
die Chance, ein Stück – allein wird es nicht ausreichen –
Vertrauen in die Politik und in staatliches Handeln zu-

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1) Anlage 11

(C (D ückzugewinnen. Dieses Vertrauen ist erschüttert. Euroäische Entscheidungen haben dazu ihren Teil beigetraen. Aber wir haben die Chance, dieses Vertrauen neu zu chaffen. Wir können unter Beweis stellen: Politik kümert sich, nimmt die Sorgen ernst und lässt sich auch urch wirtschaftliche Einzelinteressen – auch wenn sie 4 Stunden vor der Abstimmung noch einmal schriftlich rtikuliert werden – nicht beeindrucken. Politik lässt sich ber auch nicht durch die Drohung der EU-Kommission eeinflussen, dass ein neues Verfahren angestrengt weren soll. Wir halten den Kurs – gemeinsam mit der Bunesregierung und mit Zustimmung anderer. Wir machen das VW-Gesetz EU-rechtskonform. Wir achen dies im Bewusstsein der Geschichte dieses Un ernehmens und im Bewusstsein, dass das Unternehmen W das geworden ist, was es heute ist – nicht trotz die es Gesetzes, sondern gerade wegen dieses Gesetzes. Der freie Kapitalverkehr wird auch in Zukunft nicht efährdet. Aber mit diesem Gesetz – das ist uns Sozialemokraten natürlich besonders wichtig – wird auch die itbestimmung in dem Unternehmen Volkswagen zu ünftig nicht gefährdet. Das sage ich an die Adresse derenigen, die versuchen, an dieser Stelle herumzuoperieen. Wir haben nicht nur den Brief von Porsche bekommen, ir haben heute auch einen Brief von Bernd Osterloh beommen. Darin schreibt er: Sehr geehrte Damen und erren Abgeordnete! Die Beschäftigten von Volkswaen sind in großer Sorge um ihre Mitbestimmungsrechte nd in der Folge um die langfristige Sicherheit ihrer Areitsplätze. Denn wer nichts Böses im Schilde führt, der uss sich vor Mitbestimmung und einem VW-Gesetz icht fürchten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


ch finde, man kann diese Worte von Herrn Osterloh nur
nterstreichen: Wer nichts Böses im Schilde führt,
raucht dieses Gesetz nicht zu fürchten.

Wir sagen dies mit großem Nachdruck an die Adresse
ller Anteilseigner, und wir sagen dies auch in Richtung
er EU-Kommission: Dieses VW-Gesetz ist EU-rechts-
onform. Das ist unsere feste Überzeugung. Wir sind si-
her, dass wir gegebenenfalls einen Rechtsstreit darüber
ewinnen werden.

Ich bin stolz darauf, dass es uns heute nach vielen
ahren der Auseinandersetzung gelingt, ein solches Ge-
etz zu beschließen. Ich hoffe auf eine große Zustim-
ung des Hauses, damit dem Beschäftigten, von dem

ch vorhin gesprochen habe und der jetzt noch in der
pätschicht ist, klar wird: Der Deutsche Bundestag ist an
einer Seite und weiß seine Interessen zu schützen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618724700

Ich schließe die Aussprache.






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Wir kommen zur Abstimmung über den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der
Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit
beschränkter Haftung in private Hand. Zu dieser Ab-
stimmung liegen mir einige Erklärungen nach § 31 un-
serer Geschäftsordnung vor.1)

Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10896, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/10389 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist damit in zweiter Beratung bei einigen Gegenstimmen
in der CDU/CSU und Gegenstimmen der FDP mit den
restlichen Stimmen des Hauses angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist damit in dritter Beratung bei Gegenstimmen der
FDP und zwei Gegenstimmen aus der CDU/CSU mit
den restlichen Stimmen des Hauses angenommen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
Die Linke zur Änderung des VW-Gesetzes. Der Rechts-
ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/10896, den Gesetzent-
wurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/8449
abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung bei Gegenstimmen der Fraktion Die
Linke mit den restlichen Stimmen des Hauses abgelehnt.
Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei-
tere Beratung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Verdeckte Armut bekämpfen – Rechte wahr-
nehmen, unabhängige Sozialberatung auswei-
ten und Selbsthilfeinitiativen unterstützen

– Drucksachen 16/3908, 16/4826 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Markus Kurth

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
die Reden folgender Kollegen und folgender Kollegin:

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1) Anlage 6 2)

(C (D eter Weiß, CDU/CSU, Rolf Stöckel, SPD, Heinz-Peter austein, FDP, Katja Kipping, Die Linke, Markus urth, Bündnis 90/Die Grünen.2)


Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
rbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussemp-

ehlung auf Drucksache 16/4826, den Antrag der Frak-
ion Die Linke auf Drucksache 16/3908 abzulehnen. Wer
timmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
st mit den Stimmen der Fraktionen von SPD,
ündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP bei Ge-
enstimmen der Fraktion Die Linke angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a und 27 b auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur arbeitsmarktadäquaten Steue-
rung der Zuwanderung Hochqualifizierter
und zur Änderung weiterer aufenthalts-

(Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)


– Drucksachen 16/10288, 16/10722 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abge-
ordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Gisela
Piltz, Dr. Max Stadler, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der FDP eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ge-
setzes zur Steuerung und Begrenzung der
Zuwanderung und zur Regelung des Aufent-
halts und der Integration von Unionsbür-
gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)


– Drucksache 16/9091 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen-
ausschusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/10914 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Rüdiger Veit
Dr. Michael Bürsch
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Sevim Dağdelen
Josef Philip Winkler

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff

(Rems-Murr), Dr. Heinrich L. Kolb, Patrick

Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der FDP

Zuwanderung durch ein Punktesystem steu-
ern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen

– Drucksachen 16/8492, 16/10914 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Rüdiger Veit

Anlage 12






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Dr. Michael Bürsch
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Sevim Dağdelen
Josef Philip Winkler

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
die Reden folgender Kollegen und folgender Kollegin:
Stephan Mayer, CDU/CSU, Rüdiger Veit, SPD, Hartfrid
Wolff, FDP, Sevim Dağdelen, Die Linke, Josef Philip
Winkler, Bündnis 90/Die Grünen.1)

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Arbeitsmigra-
tionssteuerungsgesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt
unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 16/10914, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf den Drucksachen 16/10288 und 16/10722 in der
Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Be-
ratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstim-
men der Fraktion der FDP und Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke an-
genommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist damit in dritter Beratung mit demselben Stim-
menergebnis wie in zweiter Beratung angenommen.

Abstimmung über den von der Fraktion der FDP ein-
gebrachten Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes. Der
Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/10914, den Gesetzent-
wurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9091 ab-
zulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in
zweiter Beratung bei Gegenstimmen der FDP abgelehnt.
Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die wei-
tere Beratung.

Tagesordnungspunkt 27 b. Wir setzen die Abstim-
mung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschus-
ses fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 3 seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/10914 die
Ablehnung des Antrages der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/8492 mit dem Titel „Zuwanderung durch
Punktesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam be-
kämpfen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen der Fraktion Die Linke,
der SPD und der CDU/CSU bei Gegenstimmen der FDP
und Enthaltung des Bündnisses 90/Die Grünen ange-
nommen.

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1) Anlage 13 2)

(C (D Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Britta Haßelmann, Cornelia Behm, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit – Drucksache 16/9443 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu dieem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um olgende Kolleginnen und Kollegen: Dr. Georg Nüßlein, DU/CSU, Reinhard Schultz, SPD, Paul K. Friedhoff, DP, Ulla Lötzer, Fraktion Die Linke, und Britta aßelmann, Bündnis 90/Die Grünen.2)


Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
rucksache 16/9443 an die in der Tagesordnung aufge-

ührten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
erstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
o beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 b auf:

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Modernisierung und Entbürokratisierung

(Steuerbürokratieabbaugesetz)


– Drucksachen 16/10188, 16/10579 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)


– Drucksachen 16/10910, 16/10940 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Antje Tillmann
Gabriele Frechen

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 16/10916 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme
Carsten Schneider (Erfurt)

Otto Fricke
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
em Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
olgende Kolleginnen und Kollegen: Manfred Kolbe,
DU/CSU, Gabriele Frechen, SPD, Dr. Volker Wissing,

Anlage 14






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
FDP, Dr. Barbara Höll, Fraktion Die Linke, und
Christine Scheel, Bündnis 90/Die Grünen.1)

Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in
der Ausschussfassung anzunehmen, Drucksachen 16/10188,
16/10579, 16/10910 und 16/10940. Ich bitte diejenigen,
die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
men wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung
der Opposition angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist damit in dritter Beratung mit den Stimmen der Koali-
tion bei Enthaltung der Opposition angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin
Zeil, Rainer Brüderle, Ulrike Flach, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP

Mittelstandsförderung sichern – ERP-Vermö-
gen aus der KfW Bankengruppe herauslösen

– Drucksache 16/8928 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Finanzausschuss
Haushaltsausschuss

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um fol-
gende Kolleginnen und Kollegen: Dr. Hans Michelbach,
CDU/CSU, Garrelt Duin, SPD, Frank Schäffler, FDP,
Dr. Herbert Schui, Die Linke, Hans-Josef Fell,
Bündnis 90/Die Grünen.


Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1618724800

Niemand kann bestreiten, dass die KfW einige nicht

akzeptable Managerfehler zu verkraften hat und ein star-
ker Gewinneinbruch zu erwarten ist. Ich kann Ihnen ver-
sichern, dass ich über die Geschäftsvorgänge der KfW
aus Sorge um das ERP-Sondervermögen nicht glücklich
bin. Ich kann Ihnen aus meiner Unternehmerpraxis je-
doch auch sagen, dass man für das Krisenmanagement
Ruhe und Besonnenheit haben sollte. Dies sollten wir be-
herzigen, wollen wir insgesamt den Instituten nicht weiter
Schaden zufügen. Wir sollten eine klare Analyse treffen
und zukunftsgerechte Lösungen schaffen.

Welcher Sachstand ist uns bekannt? Erstens. Am
15. September 2008 hat die KfW rund 300 Millionen
Euro an die bereits insolvente US-Investmentbank
Lehman Brothers überwiesen. Die Summe war Bestand-
teil mehrerer vereinbarter Termingeschäfte.

Zweitens. Die bislang letzte Hiobsbotschaft ereilte uns
am 6. November: Die KfW-Bankengruppe hat rund
288 Millionen Euro bei mehreren Banken in Island ange-

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s
h1) Anlage 15

(C (D egt. Dabei ist ein Engagement bei der Kaupthing Bank. ier dürfte eine Rückerstattung wohl mehr als kompli iert werden und fraglich sein. Mein Ziel als Vorsitzender des Unterausschusses ERP-Wirtschaftspläne“ ist es, die Substanz und Förderraft des ERP-Sondervermögens in voller Höhe zu erhalen. Trotz allem Vorgenannten halte ich jetzt eine Rolle ückwärts für den falschen Weg, das ERP-Sondervermöen wieder aus der KfW herauszulösen. Das würde in der inanzmarktkrise die Probleme verschärfen. Unser Ziel, ie Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand konret und gerade jetzt zu verbessern, muss Priorität haben. enn nach wie vor haben vor allem kleine und mittelstänische Unternehmen, aber auch Unternehmerpersönlicheiten, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ein u geringes Eigenkapitalpolster oder Probleme bei der remdfinanzierung. Unser Mittelstand darf jetzt nicht urch unbesonnenes Handeln in die Kreditklemme komen. Der Innovationsund Mittelstandsförderung kommt ach wie vor große Bedeutung zu. Dazu werden Finanzieungen dringlich benötigt. Wenn ich mit Unternehmerinen und Unternehmern gerade auch über Gründungen on Unternehmen spreche, dann sagen sie mir: Das zenrale Problem ist die Finanzierung. Der Unterausschuss „ERP-Wirtschaftspläne“ hat sich n der letzten Zeit natürlich gerade aufgrund der Gechäftsvorgänge in der KfW und der allgemeinen Finanzrise ausführlich mit der Frage befasst, welche Auswirungen die Vorgänge auf den Substanzerhalt des ERPondervermögens und die Förderfähigkeit haben werden. n der letzten Sitzung des Unterausschusses „ERP-Wirtchaftspläne“ am 14. Oktober 2008 haben alle Vertreter, owohl die der KfW, die des BMF als auch die des BMWi, etont, dass das ERP-Vermögen in seiner Substanz und in einer Förderfähigkeit voll erhalten bleibt und die vereinarte faire Lastenverteilung eingehalten wird. Das BMWi at in der Sitzung ausgeführt, dass der Bund aus seinen ondergewinnrücklagen zeitnah in 2008 einen temporäen Ausgleich in Höhe von 300 Millionen Euro zugunsten es Sonderrücklagenkontos des ERP-Sondervermögens ur Verfügung stellt. Der Betrag dient als Abschlagszahung und soll ein erstes Signal sein, dass man zu den Verinbarungen steht. Sobald das ERP-Sondervermögen in einem Bilanzjahr ieder Erträge erzielt, die den vereinbarten Benchmark uzüglich Inflationsausgleich gewährleistet, wird man en den Benchmark übersteigenden Ertrag aus dem für as ERP-Sondervermögen geführten Sondergewinnrückagenkonto auf das für den Bund geführte Sonderrücklaenkonto zurückbuchen. Die Rückbuchungen erfolgen so ange, bis eine vollständige Kompensation des vom Bund eleisteten Umbuchungsbetrages erreicht ist. Dabei hanelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme, damit man die RP-Förderung ungeschmälert fortführen kann. Die Höhe des wahrscheinlichen Verlusts für die KfW st eine Frage, die sich in Zukunft stellen wird. Entscheiend ist, dass man für die Gegenwart ein klares Signal gechaffen hat, nämlich belastbare Verhältnisse. Das BMF at seine Zusage, die Förderfähigkeit des ERP-Sonder vermögens sicherzustellen, eingehalten. Das findet auch Ausdruck im Wirtschaftsplan, der dem Ausschuss zur Beratung vorliegt. Man kann sicher erwarten, dass die Geschäftsbilanz der KfW in diesem Jahr und unter Umständen auch im nächsten Jahr negativ ausfallen wird. Aber die 300 Millionen Euro des BMF sind geeignet, die Förderfähigkeit sicherzustellen. In der Frage der Verzinsung haben sich BMWi und BMF allerdings noch nicht verständigt. Diese Vereinbarung muss jetzt dringlich erfolgen. Für weitere Verzögerungen gibt es kein Verständnis. Es braucht Vertrauen. Die KfW stellt 460 Millionen Euro unabhängig vom Jahresergebnis bereit. Das stärkt das Vertrauen, dass man die Festlegungen für die Erhaltung des ERP-Sondervermögens einhalten wird. Der Bundesrechnungshof überprüft die jeweilige Entwicklung und wird den Sachverhalt im Auge behalten. Der Bundesrechnungshof ist vom Unterausschuss „ERPWirtschaftspläne“ mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Gegenstand des Berichts des Bundesrechnungshofs sollen mögliche Risiken für die ERP-Wirtschaftsförderung und den Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens sein. Ich kann Ihnen heute versichern, dass ich mich weiter dafür einsetzen werde, dass dem Mittelstand weiterhin so viel Förderung wie möglich zugute kommt. Denn eines weiß ich als Unternehmer nur zu gut: Die Gründung und der Erhalt eines Unternehmens und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen stehen und fallen mit der Finanzierung. Angefangen vom Wiederaufbau über die Unterstüt zung exportintensiver Industrien und Investitionen sowie den Umweltschutz bis hin zu Beteiligungskapital für technische Innovationen – die Geschichte der ERP-Förderung liest sich wie die Erfolgsgeschichte des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Anhand dieser Entwicklung wird ganz klar, welche Bedeutung das ERP-Vermögen für zahlreiche Wirtschaftsunternehmen, aber auch für die wirtschaftliche Position Deutschlands weltweit hat. Wir haben das ERP-Sondervermögen im vergangenen Jahr in die Obhut der KfW-Bankengruppe übertragen. Mit der KfW wurde ein im Bereich Mittelstandsförderung kompetenter Partner mit ins Boot genommen. Durch diese Zusammenarbeit haben wir Effizienzsteigerung und Bürokratieabbau erreicht. Es war trotz der jetzigen Probleme eine richtige Entscheidung. Man darf Managementfehler – die ich an dieser Stelle sicherlich nicht schönreden will – nicht mit grundsätzlicher Inkompetenz seitens der KfW gleichsetzen. Die Herausnahme des ERP-Vermögens aus der KfW, wie sie im FDP-Antrag gefordert wird, wäre die endgültige Bankrotterklärung für die KfW. Das kann und darf nicht unser Ziel sein. Die Auswirkungen des Verkaufs der IKB-Bank an den US-Finanzinvestor Lone Star und der Vorgänge um die insolvente Investmentbank Lehman Brothers führen dazu, dass die KfW im Geschäftsjahr 2008 einen Verlust ausweisen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf das ERP V s l I 5 B r K c E m s b t E s a h h g 1 b k D K t s v U n u i s d l b b e h s S n D Zu Protokoll ge (C (D ermögen. Um das ERP-Vermögen effektiv für die Wirtchaft zu nutzen, werden für das Fördergeschäft 300 Milionen Euro, für den Substanzerhalt 290 Millionen plus nflationsausgleich benötigt. 459 Millionen Euro der 90 Millionen Euro sind dabei völlig unabhängig von der ilanzierung und der Gewinnentwicklung der KfW. Die estlichen 130 Millionen können mangels Gewinn der fW nicht bereitgestellt werden. Das Bundesfinanzministerium hat vor, eine Umbuhung in Höhe von 300 Millionen Euro zugunsten des RP-Vermögens vorzunehmen, um dessen Fördervoluen „ungeschmälert“ sicherzustellen. Dabei handelt es ich um ein Darlehen, das zurückgebucht werden soll, soald das ERP-Vermögen wieder Erträge erzielt. Aus Sicht der KfW wäre diese Situation auch eingetreen, wenn es im vergangenen Jahr die Neuordnung des RP-Vermögens nicht gegeben hätte. Der KfW-Sprecher agte, er gehe davon aus, dass die Gesamtförderfähigkeit uf dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre beibealten werden könne. Der Bundesrechnungshof teilte mit, dass die Förderfäigkeit des ERP-Vermögens mit fester Verzinsung sicherestellt sei, in der Frage des Substanzerhalts jedoch 30 Millionen Euro fehlten. Dass nun 300 Millionen Euro ereitgestellt würden, stelle noch keine „Substanzstärung“ dar, sondern sei lediglich ein Liquiditätszufluss. ie Alternative zu dem Darlehen sei eine „tatsächliche apitalübertragung“ zum Ausgleich von Substanzverlus en. Wir müssen an dieser Stelle überlegen, ob es nicht ein innvollerer Weg wäre, das Kapital an das ERP-Sonderermögen zu übertragen und es dort auch zu belassen. Der Vorstandsvorsitzende der KfW Bankengruppe Dr. lrich Schröder erklärte: Die KfW hat trotz der weiter verschlechterten Lage an den Kapitalmärkten und der verstärkten konjunkturellen Abschwächung ihre Förderaktivitäten auf hohem Niveau weitergeführt. Wir werden auch weiterhin als wichtiger Finanzierungspartner bereitstehen und gerade im Rahmen der Finanzkrise unseren Aufgaben als größte deutsche Förderbank nachkommen. So wollen wir mithelfen, möglichen negativen Auswirkungen zum Beispiel bei der Kreditvergabe entgegenzuwirken. Und genau das ist es, was wir in der Zeit unsicherer Fianzmärkte brauchen: eine verlässliche Zusammenarbeit nd eine breite Förderung. Denn unser vorrangiges Ziel st und bleibt es, die Investitionsfähigkeit mittelständicher Unternehmen langfristig zu sichern und die Grünung neuer Unternehmen zu unterstützen. Das Fördervoumen und die Förderintensität des ERP bleiben dabei estehen. Das in der KfW angelegte Sondervermögen leibt ausdrücklich weiterhin der Wirtschaftsförderung rhalten. Wir wollen mit der Wirtschaftsförderung weiterin zukunftsorientierte Akzente setzen. Unsere Politik etzt eindeutige Zeichen für nachhaltige Belebung und tützung der wirtschaftlichen Dynamik im Mittelstand. Die ERP-Förderung von Existenzgründern sowie kleien und mittleren Unternehmen stärkt den Standort eutschland und damit die Position im Rahmen des eu Dr. h. c. Hans Michelbach gebene Reden ropäischen und des globalen Standortwettbewerbs. Nicht zuletzt stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Beschäftigungsprobleme dar. Denn neue Betriebe und die Ausweitung mittelständischer Unternehmen wirken sich positiv und nachhaltig auf den Arbeitsmarkt aus. Die Finanzierung von betrieblichen Umweltprojekten und neuen Energiequellen leistet einen wichtigen Beitrag für unsere ökologischen Zielsetzungen. Gerade in strukturschwachen Regionen ist das ERP ein wichtiges Fördermittel, besonders für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese Ziele haben wir mit dem vereinbarten Konjunkturpaket nachdrücklich unterstrichen. Hier haben wir die Mittel für die KfW ausgeweitet. Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands auch bei Engpässen im Bankenbereich zu sichern, wird bei der KfW zeitlich befristet bis Ende 2009 ein zusätzliches Finanzierungsinstrument mit einem Volumen von bis zu 15 Milliarden Euro geschaffen, mit dem das Kreditangebot der privaten Bankwirtschaft verstärkt wird. In diesem Zusammenhang sind auch Haftungsübernahmen durch die KfW von bis zu 80 Prozent und eine Abdeckung des Bankenrisikos der KfW vorgesehen, die durch eine entsprechende Bundesgarantie unterlegt werden. Die EUKommission wird in das Vorhaben eingebunden. Das ist doch genau das, was wir mit unserer Politik erreichen wollen: Wir wollen den Mittelstand stärken und die Menschen in Deutschland am Aufschwung teilhaben lassen. Wenn es unseren Antrag noch nicht geben würde, dann müsste man ihn jetzt einbringen, denn er war niemals aktueller und dringlicher als zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Warum? Weil Substanz und Förderkraft des ERP-Sondervermögens aufgrund der negativen Geschäftsbilanz der Kreditanstalt für Wiederaufbau Voraussicht nach auch in den nächsten Jahren akut gefährdet sind. Rekapitulieren wir noch einmal: Seit der Neuordnung des ERP-Sondervermögens im Juli 2007 wird die Wirtschaftsförderung nicht mehr durch Darlehen, sondern aus den Erträgen des Sondervermögens finanziert. Für die Mittelstandsförderung wurde eine jährliche Zielgröße von 300 Millionen Euro angesetzt, für den Substanzerhalt jährliche (Zins-)Erträge von 290 Millionen Euro als notwendig berechnet. Um das vorgesehene Fördervolumen zu sichern, ist der Bund jetzt allerdings gezwungen, dem ERP-Sondervermögen ein Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro zu gewähren; denn es gibt 2008 eine Unterdeckung von 130 Millionen Euro. Im nächsten Jahr ist Ähnliches zu erwarten. Für diesen Kredit wird das ERPSondervermögen Zinsen in noch unbekannter Höhe zahlen müssen, die zusätzlich an seiner Substanz zehren werden. Dass die Situation brenzlig ist, spiegelt sich auch im ERP-Wirtschaftsplan 2009 wider, in dem die Bundesregierung sich bewusst nebulös bzw. gar nicht zu den in künftigen Jahren entstehenden Risiken und Belastungen des ERP-Sondervermögens äußert, was auch der Bundes r m d S a g f N s f e F v n g M b g d b d u r d S r s r g S f B d g ü w s e Z S K S n Z e g A W k w t t l Zu Protokoll ge (C (D echnungshof in einer Stellungnahme ausdrücklich anerkt und kritisiert. Der Bund war davon ausgegangen, ass die KfW die entsprechenden Beträge für das ERPondervermögen erwirtschaften könne, ein Traum, der ufgrund der Finanzkrise und vor allem wegen des Enagements der KfW bei der Krisenbank IKB wie eine Seienblase geplatzt ist. Eine Bedingung für die im Juli 2007 in Kraft getretene euordnung des ERP-Sondervermögens war, dass sich eine Substanz und Förderkraft nicht verschlechtern düren. Genau dies ist aber eingetreten. Das widerspricht indeutig dem ERP-Gesetz und ist nicht hinnehmbar. Die DP-Bundestagsfraktion hat eine solche Entwicklung on Anfang an befürchtet. Deshalb haben wir die Neuordung des ERP-Sondervermögens immer entschieden abelehnt. Wir haben kritisiert, dass ohne ersichtlichen ehrwert mit einer 53 Jahre alten bewährten Praxis ge rochen und die Mittelstandsgelder aus der Verfügungsewalt des Bundeswirtschaftsministeriums gelöst und em KfW-Vorstand unterstellt wurden. Aus unserer Sicht estand der wichtigste Grund dafür darin, dass das Bunesfinanzministerium seinen Einflussbereich ausweiten nd über seine „Hausbank“ KfW die Mittelstandsfördeung stärker an sich binden wollte. Auch erlaubte es dieser Coup dem Finanzministerium, ie Herauslösung von 2 Milliarden Euro aus dem ERPondervermögen und deren Einstellung in den Haushalt elativ geräuschlos über die Bühne zu bringen. Ein beipielloser Vorgang, der deutlich machte, dass die Bundesegierung keine Hemmungen hat, den bislang immer riide gehüteten Bestand des ERP-Sondervermögens als teinbruch zu benutzen, um ihre Haushaltslöcher zu stopen. Nun muss der Mittelstand die Suppe auslöffeln, die die undesregierung ihm ohne Not versalzen hat. Zwar war as Bundesfinanzministerium sehr eifrig, als es darum ing, dem Bundeswirtschaftsministerium die Oberhoheit ber das ERP-Sondervermögen zu entwinden, aber jetzt, o es gilt, die entstandenen Finanzlöcher zu stopfen, hält ich das Ministerium äußerst bedeckt. Da ist bestenfalls in Kredit drin, für den wahrscheinlich auch noch saftige insen anfallen. Wie das ERP-Sondervermögen diese chulden angesichts der eklatanten Ertragsschwäche der fW wieder loswerden soll, das interessiert Herrn teinbrück offenbar weit weniger. Wir erwarten vom Fianzminister, dass er nicht wortbrüchig wird und eine erschlagung des ERP-Vermögens verhindert. Dazu wird r notfalls auch Kapital an das Sondervermögen übertraen müssen. Wir unterstreichen noch einmal, was wir in unserem ntrag gefordert haben: dass die Neuordnung der ERPirtschaftsförderung, die sich bereits nach kurzer Zeit er ennbar nicht bewährt hat, wieder rückgängig gemacht ird. Das ERP-Sondervermögen erfüllt eine wichtige Funk ion. Es ermöglicht die Ausgabe von zinsgünstigen Kredien an kleine Unternehmen. Die Bundesregierung hat im etzten Jahr dieses Sondervermögen des Bundes auf die Garrelt Duin gebene Reden KfW übertragen mit dem Argument, dass es dort besonders gut angelegt sei. Die Operation war mit großen Vorteilen für den Bundeshaushalt verbunden. Da lag die Vermutung nahe, dass den Vorteilen für den Bundeshaushalt entsprechende Nachteile für das Sondervermögen gegenüberstehen würden. Schließlich ist nicht zu erwarten, dass sich durch das Umsortieren von Vermögenswerten das Gesamtvermögen steigern lässt. Und so kam es dann auch. Die Bewertung des Forderungsvermögens wurde, wie der Bundesrechnungshof feststellte, „politischen Zielsetzungen unterworfen“. Das Bundesfinanzministerium hob stille Reserven in der Bilanz des Sondervermögens und eignete sie sich an, laut Rechnungshof in Höhe von 373 Millionen Euro. Im Zuge der Auflösung von Rückstellungen übernahm der Bund tatsächliche Risiken in Höhe von 437 Millionen Euro und bekam zum Ausgleich 1 Milliarde Euro in bar aus dem ERP-Vermögen. Die Lasten aus der gebündelten Übertragung von Forderungen und Verbindlichkeiten auf den Bund sollten, so war vereinbart, fair geteilt werden. Tatsächlich trägt das Sondervermögen mit 976 Millionen Euro deutlich mehr als der Bund. Die Bundesregierung sagte dennoch verbindlich zu, dass die Substanz des Sondervermögens und seine Förderleistungen erhalten bleiben sollen. Ausgerechnet die Anlage in der KfW sollte die notwendigen Erträge sichern. Daraus wird nun nichts, nachdem die Bundesregierung der KfW erst die Verluste der IKB zugeschoben hat und sie dann dazu bewegt hat, ihre Anteile an der sanierten IKB an einen Finanzinvestor praktisch zu verschenken. Die KfW macht bis auf Weiteres Verlust. Also fehlen dem ERP-Sondervermögen jährlich 130 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium möchte nun mit einem Kredit über 300 Millionen Euro aushelfen, den das Sondervermögen zurückzahlen soll, wenn die KfW-Anteile einmal mehr Ertrag abwerfen als erwartet. Worauf das hinausläuft, ist völlig klar: Die Verbindlichkeiten des Sondervermögens gegenüber dem Bund werden wachsen, bis die Förderleistung zurückgefahren wird. Da trifft es sich gut, dass dies für die nächsten Jahre ohnehin geplant ist: Nach 300 Millionen Euro Förderleistung im Jahr 2009 soll sie auf 228 Millionen im Jahr 2010 sinken. Es ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben. Wer das ERP-Sondervermögen als Mittel der Wirtschaftspolitik erhalten wollte, konnte der Übertragung auf die KfW nicht zustimmen. Er muss nach den vorliegenden Zahlen dafür sein, die Übertragung rückgängig zu machen. Die Kosten für die komplizierten Finanztransaktionen, die dafür notwendig waren, lassen sich dadurch allerdings nicht wieder hereinholen. Das Bundesfinanzministerium hat ganze Arbeit geleis tet. Zuerst hat es große Teile des ERP-Sondervermögens gegen den Widerstand des Parlaments in die KfW gedrückt. Nur wenige Wochen nachdem das Geld bei der KfW auf den Konten einging, hat es dann die KfW dazu b D g s g Z B s d V a f 4 d c B a g d d s a s h r s e w m d b n a z g s k d w a s V b m k W g t s n D b Zu Protokoll ge (C (D emüßigt, den Hauptteil der IKB-Lasten zu übernehmen. amit hat das BMF gleich zwei Fliegen mit einer Klappe eschlagen. Vordergründig hat das BMF selbst Geld gepart, da ja die KfW statt des Bundes einsprang. Vor allem aber hat das BMF mit dieser Aktion so gut es ing das eigene Versagen in der IKB-Aufsicht übertüncht. uständig für die mangelnde Aufsicht war der damalige MF-Abteilungsleiter Asmussen. Zum Dank für sein Veragen wurde er mittlerweile zum Staatssekretär befördert. Doch zurück zum ERP-Sondervermögen. Dieses hatte as Pech, dass es mittlerweile den größten Teil seines ermögens in die KfW investiert hatte. Folglich muss es uch einen großen Teil der Verluste tragen. Der Schaden ür das ERP-Sondervermögen dürfte zwischen 4 und ,5 Milliarden Euro betragen. Die Bundesregierung und ie KfW tun alles, um diesen Substanzverlust zu übertünhen. Dass dies immer schwerer fällt, zeigen die jüngsten erichte des Bundesrechnungshofes. Die Berichte zeigen uf, dass die Substanz des ERP-Sondervermögens infrage estellt ist und dass in den nächsten Jahren ein Rückgang er Förderung zu befürchten ist. Die Tragik für den Mittelstand liegt darin, dass genau ann, wenn die KfW und das ERP-Sondervermögen beonders gebraucht werden, diese staatlichen Geldgeber usgedörrt sind. Jetzt, zu Beginn der Wirtschaftskrise, ind die wichtigsten Finanzierungsinstrumente weitgeend lahmgelegt. Die Politik des Bundesfinanzministeiums verursacht große Schäden im deutschen Mitteltand, der gerade jetzt auf eine finanzkräftige KfW und in finanzkräftiges ERP-Sondervermögen angewiesen äre. Hätten die verantwortlichen Akteure im Bundesfinanzinisterium Charakter, würden sie die Verantwortung für en Schaden übernehmen, den sie zu verantworten haen. Aber gerade das wollen sie nicht. Es kommt sogar och schlimmer: Um von den Fehlern und den Schäden bzulenken, hat das BMF zwar vor einem Dreivierteljahr ugesagt, dass die Schäden, die das ERP-Sondervermöen aus den IKB-Verlusten erleidet, ausgeglichen werden ollen. Selbstverständlich hat man im BMF aber keine Seunde daran gedacht, dieses Versprechen zu halten. Bis heute liegt dazu noch keine Einigung in der Bunesregierung vor. Es gibt keinen Grund für das Bundesirtschaftsministerium, dem BMF bei dessen Wortbruch uch noch Hilfestellung zu geben. Das BMF will doch tatächlich für den Verlustausgleich nur einen Kredit zur erfügung stellen, den das ERP-Sondervermögen danach rav verzinst zurückzahlen darf. Alle reden im Zusamenhang mit der Finanzmarktkrise von einer Vertrauens rise, und der Bundesfinanzminister weigert sich, sein ort zu halten, das er auch gegenüber dem Parlament geeben hat. Als Folge des Wortbruchs sind wir in der absurden Siuation, dass die Unternehmen des Mittelstandes mit verchlechterten Kreditkonditionen und Kreditzugängen eien Großteil der Last der IKB-Verluste tragen müssen. ies wurde bis heute von keinem politischen Gremium so eschlossen. Aber das sind die Fakten, auch wenn das Dr. Herbert Schui gebene Reden Hans-Josef Fell Bundesfinanzministerium sehr darum bemüht ist, die Tatsachen unter den Tisch zu kehren. Was muss getan werden? Hier muss das Verursacherprinzip gelten. Die verursachten Schäden sind durch das Bundesfinanzministerium zu tragen. Das heißt: Zum einen muss die verloren gegangene Vermögenssubstanz in Höhe von mindestens 4 Milliarden Euro vom Bundesfinanzministerium an das ERP-Sondervermögen übertragen werden. Ein Teil dieser Mittel kann von BMF-Beteiligungen an der KfW auf das ERP-Sondervermögen übertragen werden. Darüber hinaus muss das BMF im Rahmen des ERPGesetzes gesetzlich dazu verpflichtet werden, einen Ausgleich für die Mittel zu leisten, die jährlich weniger zur Verfügung stehen, als dies in der Benchmark, inklusive Inflationsausgleich, vorgesehen war. Nur so kann die Substanz und die Förderung erhalten bleiben. Die Bundesregierung will Hunderte Milliarden für die Finanzmärkte zur Verfügung stellen. Die Stärkung des ERP-Sondervermögens und der KfW hat sie in all der Eile übersehen. Dies muss jetzt korrigiert werden. Das ERP-Sondervermögen wieder aus der KfW herauszulösen, ist zwar im Grundsatz richtig, würde aber angesichts der veränderten Verhältnisse die KfW quasi pleite machen, was auch nicht im Sinne der Mittelstandsförderung sein kann. Die Herauslösung des ERP-Sondervermögens aus der KfW hätte eine drastische Verringerung des Eigenkapitals der KfW zur Folge. Wie die KfW im Falle der ERP-Herauslösung handlungsfähig gehalten werden kann, sagt uns der FDP-Antrag leider nicht. Für die Mittelstandsförderung brauchen wir aber sowohl ein starkes ERP-Sondervermögen als auch eine handlungsfähige KfW. Darauf hat die FDP in ihrem Antrag keine Antwort gegeben. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 16/8928 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 31 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen – Drucksachen 16/10289, 16/10693 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – Drucksache 16/10901 – Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Heinrich L. Kolb Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es han d W S L d A f d u b s G d t u g u G G d n F s d i E m R g C H K s 1 v i 1)


(A) )


(B) )

Garrelt Duin (SPD):
Rede ID: ID1618724900




(A) )


(B) )

Frank Schäffler (FDP):
Rede ID: ID1618725000
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618725100




(A) )


(B) )

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618725200







(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618725300
(C


(D elt sich um folgende Kolleginnen und Kollegen: olfgang Meckelburg, CDU/CSU, Wolfgang Grotthaus, PD, Dr. Heinrich Kolb, FDP, Dr. Barbara Höll, Die inke, Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen, und en Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Brandner.1)


Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
rbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussemp-

ehlung auf Drucksache 16/10901, den Gesetzentwurf
er Bundesregierung auf den Drucksachen 16/10289
nd 16/10693 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich
itte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus-
chussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. –
egenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
amit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koali-
ion bei Gegenstimmen des Bündnisses 90/Die Grünen
nd Enthaltung der FDP und der Fraktion Die Linke an-
enommen.

Dritte Beratung
nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
egenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
amit in dritter Beratung mit demselben Stimmenergeb-
is wie in der zweiten Beratung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der
raktion Die Linke auf Drucksache 16/10907. Wer
timmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag
st mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP bei
nthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstim-
en der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Wohnungslosigkeit vermeiden – Wohnungs-
lose unterstützen – SGB II überarbeiten
– Drucksachen 16/9487, 16/10906 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um fol-
ende Kolleginnen und Kollegen: Maria Michalk, CDU/
SU, Gabriele Lösekrug-Möller, SPD, Heinz-Peter
austein, FDP, Katja Kipping, Die Linke, Markus
urth, Bündnis 90/Die Grünen.


Maria Michalk (CDU):
Rede ID: ID1618725400

Heute steht der Antrag der Fraktion Die Linke zur ab-

chließenden Beratung an. Seit der ersten Lesung am
6. Oktober 2008 können wir keinen Erkenntnisgewinn
erzeichnen, der etwa die Berechtigung dieses Antrages
m Nachhinein verdeutlicht. Die Zahl der wohnungslosen

Anlage 16


(A) )



(B) )

Personen hat einen rückläufigen Trend. Unter anderem
hat das in einer verbesserten Beratungsleistung vor Ort
seine Begründung. Damit ist eine der Forderungen aus
dem Antrag gegenstandslos. Selbstverständlich ist, dass
von den handelnden Verantwortlichen in den Städten und
Gemeinden immer und immer wieder hinterfragt wird, ob
die Beratungsleistungen quantitativ und qualitativ opti-
mal organisiert sind. Dieser Prozess liegt allein im Hand-
lungsspielraum dort und nicht beim Bundesgesetzgeber.

Dass diese Beraterarbeit immer besser organisiert
wird, belegt die prognostizierte Zahl von wohnungslosen
Kindern und Jugendlichen. Die 2003 prognostizierte
Zahl ist nicht eingetreten. Sie hat sich dankenswerter-
weise halbiert. Dazu hat ein Bündel von Maßnahmen vor
allem im SGB-II-Bereich beigetragen, das ich noch ein-
mal zusammenfassen möchte.

Erstens. Durch die Übernahme der Kosten für Unter-
kunft und Heizung sowie Erstausstattungen für die Woh-
nung einschließlich Haushaltgeräte ist sichergestellt,
dass es einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht an
den erforderlichen Mitteln fehlen muss, damit er mit den
zu seiner Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen in
einer angemessenen und mit den notwendigen Einrich-
tungsgegenständen ausgestatteten Wohnung leben kann.

Zweitens. Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten so-
wie eine Mietkaution können bei entsprechender Zusiche-
rung des Grundsicherungsträgers übernommen werden.
Dabei wird die Mietkaution in der Regel in Form eines
Darlehens erbracht. Dies so umzuwandeln, dass statt ei-
nes Darlehens in der Regel Beihilfe gezahlt wird, wie im
Antrag gefordert, ist allein aus dem Gleichheitsgrundsatz
unmöglich. Denn Arbeitnehmer mit geringem Einkom-
men, denen auch keine Aufstockung zusteht, wären un-
proportional belastet.

Drittens. Die Unterstützung für die Unterkunft wird
grundsätzlich in Form von Geldleistungen ausgezahlt.
Um trotz dieser Regelung das Mietverhältnis durch aus-
bleibende Mietzahlungen nicht zu gefährden, soll jedoch
der zuständige Träger die Kosten für Unterkunft und Hei-
zung ausnahmsweise direkt an den Vermieter oder andere
Empfangsberechtigte zahlen. Damit ist die zweckentspre-
chende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und
Heizung durch den Hilfebedürftigen gesichert, wenn er es
selbst nicht gewährleisten kann. Auch das ist eine soziale
Leistung und mit Verwaltungsaufwand auf Kosten des
Steuerzahlers verbunden. Ich erinnere auch an die Mög-
lichkeit der Schuldenübernahme.

Soweit zum Bereich der Grundsicherung.

Verweisen will ich des Weiteren auf die Regelungen
zum Wohngeld. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur so-
zialen Absicherung des angemessenen und familienge-
rechten Wohnens. Zum 1. Januar 2009 tritt die Wohngeld-
novelle in Kraft. Die Wohngeldtabellenwerte werden um
8 Prozent und die Miethöchstpreise um 10 Prozent er-
höht. Dafür werden insgesamt 520 Millionen Euro aufge-
wandt. Zukünftig werden erstmals die Heizkosten in pau-
schalierter Form einbezogen. Damit erreichen wir in
Verbindung mit dem reformierten Kinderzuschlag eine
spürbare Entlastung für etwa 70 000 einkommensschwa-

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Zu Protokoll ge

(C (D he Haushalte außerhalb des Sozialgesetzbuches. Und ie immer ignorieren die Linken den Beschluss der Kolition, die Wohngeldnovelle rückwirkend auf den 1. Okober 2008 in Kraft zu setzen, damit die Vorteile schon in ieser Heizperiode genutzt werden können. Wohnungslosigkeit ist nicht eine Frage des Angebotes on Wohnungen, sondern oft auch Ergebnis von persönichen Entscheidungen von Wohnungslosen. Sie haben ich aus unterschiedlichen Gründen zu diesem Leben entchieden. Hier gibt es viele Lebensschicksale. Auch dieen Menschen zu helfen, damit sie Anlaufpunkte haben nd Versorgung bekommen, ist eine öffentliche Aufgabe, ie in Deutschland sehr ernst genommen wird. Ich öchte diese Debatte dafür nutzen, den vielen sozialen inrichtungen vor Ort und den ehrenamtlichen Helfern ür ihr Engagement zu danken. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden, werden wir auch eiterhin die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft ohnungslosenhilfe unterstützen, die dieses Jahr rund 40 000 Euro erhält. Zusammenfassend kann man feststellen, dass wir in nserem Land eine Fülle von sozialen Leistungen eingeührt haben, die genutzt werden, Menschen in schwierien Situationen zu helfen. Die beste Hilfsmöglichkeit ist ber in jedem Fall das Angebot bzw. die Aufnahme einer rbeit. Auch die Vielfalt der Beschäftigungsmöglichkei en in den Kommunen ist zu würdigen und muss weiter geutzt werden. Sein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbeürfnis eines jeden Menschen, dem sich unser Staat in der erantwortungszuständigkeit unserer föderalen Struktur usgesprochen intensiv widmet. Deshalb betrachten wir en vorliegenden Antrag als gegenstandslos. Wir werden hn ablehnen. Leider ist der Antrag der Linken von der ersten Lesung is heute nicht besser geworden. Wie auch? Er erweckt ach wie vor den Eindruck, dass das ALG II die Vorstufe ur Wohnungslosigkeit ist. Derartige Ängste zu schüren, st vollkommen fehl am Platz. Insofern wäre es durchaus ngemessen, die Rede vom 16. Oktober 2008 zu wiederolen. Ich will davon absehen und die Zeit nutzen, einiges och einmal klar zu stellen, was in Ihrem Antrag tendeniös bis unzutreffend formuliert ist. Wir sorgen dafür, dass Menschen nicht wohnungslos erden. Deswegen heißt es im Sozialgesetzbuch, SGB II, „Leistungen für Unterkunft und Heizung werden n der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, oweit diese angemessen sind. Das heißt, der Staat wird n dieser Vorschrift seiner Fürsorgepflicht gerecht. Die osten der Unterkunft werden vom Staat getragen, und war vollumfänglich in der Höhe der tatsächlich entstanenen Kosten, sofern diese angemessen sind. Sie verlangen Mietschuldenübernahme als Regelfall m SGB II. Für die Sicherung der Unterkunft ist eine bernahme von Mietschulden im Rahmen des Ermessens öglich, ein Darlehen ebenso. Damit kann sehr wohl ohnungslosigkeit abgewendet werden. Maria Michalk gebene Reden Sie verlangen die komplette Streichung des § 7 Abs. 4, SGB II, und – das sagte ich bereits im Oktober – damit schießen sie weit über ein möglicherweise sinnvolles Ziel hinaus. Das Versagen von Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden nach einem Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung von länger als sechs Monaten ist sinnvoll geregelt. Gesetzesbegründung und Kommentierung belegen dies. Die besondere Situation wohnungsloser Erwerbsfähiger in stationären Einrichtungen ist nicht der Regelfall. Deshalb ist diese jeweils zu prüfen. Sie können davon ausgehen, dass eine entsprechende Rechtsprechung ganz sicher weder von Parlament noch Bundesregierung missachtet wird. Daraus jedoch eine komplette Streichung des § 7 Abs. 4 SGB II abzuleiten, ist unangemessen. Sie wollen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für alle unter 25-Jährigen, die umziehen – wir haben ihn aus guten Gründen eingeschränkt. Die Zustimmung des Leistungsträgers ist erforderlich, und sie erfolgt bei Bedarf. Diese Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Ermessens sind nötig und durch Sozialgerichte überprüfbar. Zu den Sanktionen im Rahmen der Leistungen Kosten zur Unterkunft habe ich in meiner Rede am 16. Oktober 2008 ausführlich den SGB-II-Kommentar zu § 31 Abs. 5 SBG II zitiert. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Dies gilt auch für Ihre Forderung, von Gewalt betroffene Frauen präventiv vor Wohnungsverlust zu schützen. Vielleicht haben Sie die Zwischenzeit genutzt und dazu den Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gelesen und sich über das breite Spektrum an Maßnahmen informieren können. Nun zum Wohngeld: Das Wohngeld leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die WohngeldTabellenwerte werden um 8 Prozent und die Miethöchstbeträge um 10 Prozent erhöht. Nicht nur das: Erstmals werden die Heizkosten in pauschalierter Form einbezogen. Mit dem Wohngeld wird in Verbindung mit dem reformierten Kinderzuschlag eine spürbare Entlastung für etwa 70 000 einkommensschwache Haushalte außerhalb des Sozialgesetzbuches erreicht. Zurück zum Anfang Ihres Antrages. Die rückläufigen Zahlen der Wohnungslosigkeit belegen, dass die verstärkte Präventionsarbeit der Kommunen zur Verhinderung von Wohnungsverlust sowie die Integrationsarbeit der Wohnungslosenhilfe ihre Wirkung zeigen. Um Wohnungslosigkeit zu vermeiden – auch drauf habe ich bereits hingewiesen – werden wir auch weiterhin die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe unterstützen. Fassen wir zusammen: Die Linke schreibt also ganz richtig, dass die Zahl der Wohnungslosen in den letzten Jahren erfreulicherweise zurückgegangen ist. Diese wirklich erfreulichen Nachrichten versuchen Sie umzumünzen, um bei Arbeitsuchenden Ängste vor Wohnungsverlust zu schüren. Was Sie den Menschen suggerieren ist doch: Erst verlierst du die Arbeit, dann nimmt der Staat d d M b b a d n a ü h L g ü k s t s s t s n s e B d l s i s u e g t h k s m v n d A a e g a Zu Protokoll ge (C (D ir die Wohnung, und dann kämpft nur noch die Linke für eine Rechte. – Armes Deutschland – wenn das so wäre. Ich halte davon ebenso wenig wie von rosa Brillen. an muss auf das, was ist, schauen, das Gute erkennen zw. anerkennen, Schwächen oder Fehler erkennen und esser werden. Das ist mühsamer, das ist schwieriger, ber ehrlicher und am Ende die bessere Politik. Niemand möchte, dass Menschen wohnungslos wer en. Wir müssen alles dafür tun, dass den Betroffenen die otwendige Unterstützung zuteil wird. Deswegen heißt es uch in § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Das gilt es zu allererst festzustellen, wenn wir hier ber das Problem der Wohnungslosigkeit reden. Das eißt, dass es Wohnungslosigkeit, wie die Fraktion Die inke sie mit dem vorliegenden Antrag thematisiert, eientlich gar nicht geben dürfte. Denn der Staat trägt ja ber diese Vorschrift bereits heute die Kosten der Unterunft, und zwar nicht in begrenzter Höhe in Form betimmter Sätze, sondern vollumfänglich in der Höhe der atsächlich entstandenen Kosten, sofern diese angemesen sind. Der Staat wird in dieser Vorschrift des SGB II einer Fürsorgepflicht gerecht. Dass damit auch Pflichen des Leistungsempfängers verbunden sind, muss elbstverständlich sein. Die Linke fordert in ihrem Antrag eine Reihe von Maßahmen, auf die ich gerne im Einzelnen eingehen möchte: Erstens. Zunächst soll im SGB II die Möglichkeit gechaffen werden, dass der Staat bestehende Mietschulden ines Leistungsbeziehers übernimmt. Dies soll künftig als eihilfe geschehen. Der Antrag argumentiert, Mietschulen seien der dominierende Grund für den Wohnungsverust. Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit sei nicht nur ozialer und effektiver, sondern auch günstiger als die Rentegration von Wohnungslosen. Es ist richtig, dass Mietchulden die Hauptursache für den Verlust der Wohnung nd für Wohnungslosigkeit sind. Ebenso richtig ist, dass s ökonomisch sinnvoll ist, Wohnungslosigkeit von Anbeinn zu vermeiden, anstatt die Folgen zu bekämpfen. Naürlich ist Prävention günstiger als Heilung. Richtig ist aber auch, dass Mietschulden bereits nach eutiger Rechtslage keine Auslöser für Wohnungslosigeit sein müssen. Laut § 23 Abs. 5 Satz 3 sollen Mietchulden sogar explizit vom Leistungsträger übernomen werden, um drohende Wohnungslosigkeit zu ermeiden. Dass dies als Darlehen geschieht, schmälert icht die Wirksamkeit dieses Instruments zur Vermeidung es Wohnungsverlustes. Zweitens. Der Antrag greift die Regelung des § 7 bs. 4 SGB II auf, nach der Personen von der Leistung usgeschlossen sind, die sich länger als sechs Monate in inem stationären Aufenthalt befinden. Die Regelung soll estrichen werden. Tatsächlich sind für den Leistungsusschluss des § 7 die Art der Einrichtung und der Um Gabriele Lösekrug-Möller gebene Reden fang der Unterbringung entscheidend. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 6. September 2007, auf die sich die Antragsteller hier beziehen, neue Kriterien für die Prüfung aufgestellt, ob es sich im Einzelfall um eine stationäre Einrichtung handelt. Eine stationäre Einrichtung im Sinne des SGB II liegt nach Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit vor, wenn diese so strukturiert und gestaltet ist, dass es dem dort Untergebrachten nicht möglich ist, aus der Einrichtung heraus mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Der Untergebrachte, so die Argumentation, ist dann derart zeitlich und räumlich fremdbestimmt, dass er der Integration in den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, wie es das SGB II verlangt. Drittens. Ferner thematisiert der Antrag die Wohnungslosigkeit junger Menschen, die droht, wenn unter 25-jährige Leistungsbezieher von zu Hause ausziehen. In diesem Fall ist laut § 22 Abs. 2 a SGB II zuvor eine Genehmigung des Trägers einzuholen, sofern weiterhin Leistungen bezogen werden wollen. Dass die Linke hier abermals erklärt, die Einholung der Genehmigung sei den betroffenen jungen Menschen nicht zuzumuten und es sei abzulehnen, dass erwachsene Menschen nicht aus freien Stücken einen eigenen Hausstand gründen dürfen, ist nichts Neues. Diese Haltung ist jedoch gleichermaßen bekannt und falsch. Denn worüber reden wir hier? Diejenigen unter 25-Jährigen, die eine eigene Wohnung brauchen und die Entsprechendes rechtzeitig beantragen, werden selbstverständlich Unterstützung erfahren. Dass sie dies zuvor beantragen müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Vom dem Minimum an Eigenverantwortung dürfen wir die Menschen nicht entbinden. Sich als unter 25-Jähriger ohne Einkommen vor dem Abschluss eines Mietvertrages zu fragen, wer die Kosten für die neue Wohnung trägt, ist eine Selbstverständlichkeit. Falls schwerwiegende soziale Gründe oder aber die Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine eigene Wohnung erforderlich machen, wird der Träger auf Antrag selbstverständlich die Kostenübernahme erklären. Dies zuvor zu beantragen, ist allerdings nicht nur zumutbar. Es entspricht dem Maß an Eigenverantwortung, das unerlässlich ist, nämlich sich rechtzeitig um seine finanziellen Angelegenheiten selbst zu kümmern, wenn Bedürftigkeit droht oder naht. Viertens. Auch wendet sich die Linke gegen die bestehende Regelung des § 31 Abs. 5 SGB II, der die Möglichkeit vorsieht, auch die Kosten der Unterkunft vollständig zu streichen, weil dies zu Wohnungslosigkeit führe. Es ist klar, dass Wohnungslosigkeit droht, wenn die Kosten nicht länger getragen werden. Doch über die Ursache für die Kürzung der Leistungen geht man leichtfüßig hinweg. Denn erstens gilt die Möglichkeit, die Leistungen einzuschränken, als Ultima Ratio. Und sie gilt nur für den Fall, dass der Betroffene mehrfach seine Pflichten gegenüber dem Leistungsträger verletzt hat. Des Weiteren erlauben auch dann noch die Durchführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit, nach Ermessen zu entscheiden und die Leistungen wieder zu gewähren, wenn der Betroffene sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Bis hierhin hat es der Leistungsbezieher a d d r d k n u z e K n S g n d f H p s m D f l z u d d c w g s W g d R d n t b e u a d d W g W M z l m n Zu Protokoll ge (C (D lso selbst in der Hand, die Wohnungslosigkeit abzuwenen. Allerdings muss darüber hinaus auch gesehen werden, ass die Ultima Ratio der Leistungsstreichung ihre Beechtigung hat. Der Staat kann nicht jemanden, der wieerholt gezeigt hat, dass er nicht mit dem Leistungsträger ooperiert, dauerhaft weiterhin unterstützen. Das kann icht die Lösung sein. Es muss doch jedem verständlich nd klar sein, dass auch der größtmögliche Unterstütungswille irgendwann seine Grenzen findet, wenn nicht in Minimum an Kooperation erfolgt. Dass mit fehlender ooperation die Wohnungslosigkeit quasi in Kauf geommen wird, ist eine traurige Erkenntnis. Aber den taat hier der Sanktionsmöglichkeit zu berauben, ihn leichsam wehrlos zu machen, ist der falsche Weg. Fünftens. Schließlich erklärt die Linke, dass für Wohungslose spezielle Beschäftigungs-, Ausund Fortbilungsangebote vorzuhalten seien. Das ist richtig, insoern man hierbei oftmals mit komplexen Problemund ärtefällen zu tun hat, die einer maßgeschneiderten und ersönlichen Hilfe bedürfen. Allerdings zieht der Antragteller hieraus die Folgerung, es müsse auf Sanktionsaßnahmen und repressive Angebote verzichtet werden. ie FDP hält dies für falsch, wie ich oben bereits ausge ührt habe. Wo der Staat Leistungen erbringt, muss er in etzter Konsequenz auch das Recht haben, diese zu küren, wenn der Betroffene nicht kooperiert. Es bleibt die zentrale Aufgabe des Sozialstaates, sich m die Bedürftigen zu kümmern. Dieser Aufgabe werden ie bestehenden Regelungen gerecht. Mit der Übernahme er Mietkosten durch den Leistungsträger ist eine Absiherung ausreichend gegeben. Auch darf nicht vergessen erden, dass das Hauptaugenmerk auf dem Ziel der Interation in den Arbeitsmarkt liegen muss. Kurz vor Weihnachten werden die Medien wieder über ie berichten und dabei viel Mitleid erregen. Kurz vor eihnachten wird so mancher in den eigenen Geldbeutel reifen, um mit einer Spende ihre Not etwas zu lindern. In er kalten Jahreszeit wird es für sie besonders hart. Die ede ist von den rund 250 000 Menschen in diesem Land, ie wohnungslos sind. Doch Wohnungslosigkeit ist nicht ur um die Weihnachtszeit für diejenigen, die davon beroffen sind, ein Problem. Ursprünglich hatte ich gehofft ei einem Thema, welches existenzielle Not betrifft, sei ine fraktionsübergeifende Zusammenarbeit möglich, nd hatte versucht, Vertreter und Vertreterinnen der Kolition für einen gemeinsamen Antrag zu gewinnen. Leier bisher erfolglos. Die Linksfraktion im Bundestag hat eswegen nun einen eigenständigen Antrag zum Thema ohnungslosigkeit in den Bundestag eingebracht. Darin eht es um zweierlei: erstens um die Vermeidung von ohnungslosigkeit und zweitens um bessere Teilhabe für enschen, die bereits wohnungslos sind. Meist bedürfte es gar nicht viel, um Wohnungslosigkeit u verhindern. So sieht das Gesetz bereits heute die Mögichkeit vor, dass Mietschulden von Menschen übernomen werden, denen aufgrund dieser Schulden die Wohungslosigkeit droht. Heinz-Peter Haustein gebene Reden Trotzdem sind 13 Prozent der Wohnungslosen durch Mietschulden wohnungslos geworden. Auch kann bisher nach Gesetz die Übernahme der Mietschulden nur als Darlehen erfolgen, nicht als Beihilfe. Das Problem besteht jedoch darin, dass die betroffenen Personen meist schon verschuldet sind; im Jahre 2006 waren es circa 65,2 Prozent der Wohnungslosen. Eine zusätzliche Verschuldung konterkariert das Ziel der sozialen Stabilisierung. Insofern ist auch eine spätere Rückzahlung des Darlehens nur selten möglich. Deswegen sollte im Notfall die Übernahme der Mietschulden auch als Beihilfe erfolgen können. Das herrschende Sozialgesetzbuch II scheint eher auf die Schaffung als auf die Vermeidung von Wohnungslosigkeit geeicht. So sieht das Sozialgesetzbuch II vor, dass bei Sanktionen gegen Erwerbslose auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden können. Hier sind Mietschulden vorprogrammiert. Diese Sanktionsmöglichkeit gehört also sofort abgeschafft, da sie dem Ziel der Vermeidung von Wohnungslosigkeit zuwiderläuft. Zentrale Auslöser des Wohnungsverlustes bei Frauen lauten „Trennung vom Partner“ – 25 Prozent – sowie akute Gewalt des Partners – 14 Prozent –; diese spezifischen Gründe müssen beachtet werden. Deswegen ist eine ausreichende Infrastruktur an Hilfeangeboten und hilfeleistenden Einrichtungen wie Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen. Auch Menschen, die wohnungslos sind, können Arbeitsangebote unterbreitet werden. Entscheidend ist jedoch, dass diese Tätigkeitsangebote freiwillig sind und den konkreten Lebensumständen der Betroffenen angepasst werden. Wo Sanktionen drohen, ist eine soziale Stabilisierung nur schwer möglich. Sanktionen für die Gruppe der Wohnungslosen sind in besonderer Weise kontraproduktiv und daher abzuschaffen. Weiterhin hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe beobachtet, dass das Personal bei den Trägern des SGB II bislang nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen vorbereitet ist. Die Erfahrungen, die in den Kommunen seit den späten 80er-Jahren mit dem Konzept der „Zentralen Fachstelle“ gemacht wurden, müssen in eine analoge Praxis in die Strukturen des SGB II integriert werden. In diesem Zusammenhang ist auch sicherzustellen, dass Meldungen der Amtsgerichte über Räumungsklagen unverzüglich bei den zuständigen Stellen ankommen und Wohnungslosigkeit vermeidende Aktivitäten auslösen. Dies ist nur eine kleine Auswahl von sinnvollen Schritten zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit bzw. zur Verbesserung der Situation von Wohnungslosen. Diese und weitere Schritte umzusetzen, ist sowohl ein Gebot der Menschlichkeit als auch der Wirtschaftlichkeit. Ist ein Mensch erst einmal wohnungslos geworden, bedarf es so viel mehr an Energie und Mittel, um diesen Zustand zu verbessern. Christdemokraten und Sozialdemokraten wären also gut beraten, sich dieses Problems anzunehmen, nicht nur in der Weihnachtszeit. b h l D m v s u n l h s W h f t T c u e Ü s s d L G 5 2 T – F s S v W d r z s S d v W b d B l h R h g j Zu Protokoll ge (C (D Zum Schluss eine alarmierende Zahl aus dem Statistikericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenilfe vom Oktober 2008: Über 42 Prozent der Wohnungsosen klagen über einen schlechten Gesundheitszustand. ie Praxisgebühr und Zuzahlung für Medikamente und edizinische Leistungen gehören abgeschafft; denn sie erursachen in nicht geringem Maße eine mangelnde Geundheitsversorgung der Wohnungslosen, weil die Befreing von der Praxisgebühr und der Zuzahlungspflicht erst ach großen bürokratischen Hürden, die für Wohnungsose schwer überwindbar sind, gewährt wird. Die Linke at diese Praxisgebühr als auch die Zuzahlungspflicht chon immer wegen ihrer ungerechten und selektierenden irkung heftig kritisiert. Die Einschätzung des Gesund eitszustandes der Wohnungslosen bestätigt uns in dieser undamentalen Kritik. Es besteht also ein massiver poliischer Handlungsbedarf, wohnungslosen Menschen eilhabe und eine Gesundheitsversorgung zu ermöglihen sowie prinzipiell Wohnungslosigkeit zu überwinden nd präventiv zu vermeiden; denn Wohnungslose haben inen großen Wunsch nach den eigenen vier Wänden. ber 70 Prozent wünschen sich eine eigene Wohnung, für ich und für ihre Partner. Von Obdachlosigkeit Betroffene sind in vielfacher Hin icht vom gesellschaftlichen Leben und den Leistungen es Sozialstaats ausgeschlossen. Nicht wenige müssen ihr eben dafür lassen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die rünen gilt deshalb: Jeder Obdachlose ist einer zu viel. Verglichen mit dem Wohnungslosen-Hoch von 30 000 Personen im Jahr 1998, fällt der Rückgang von 54 000 Personen im Jahr 2006 zwar deutlich aus. Der rend abnehmender Obdachlosigkeit geht aber nicht wie es der Kollege Schiewerling von der CDU/CSUraktion meint – auf politisches Engagement und die beonders für diese Zielgruppe geeigneten Regelungen im GB II zurück. Im Gegenteil: Der Rückgang von Obdachlosigkeit ist ielmehr auf eine deutlich spürbare Entspannung am ohnungsmarkt zurückzuführen, für die wiederum der emografische Wandel und eine verringerte Zuwandeung ursächlich sind. Der Rückgang ist außerdem der geielten präventiven Arbeit durch soziale Träger und beonders engagierter Großstädte – wie zum Beispiel der tadt Köln – zu verdanken, die trotz der Widrigkeiten in er Sozialgesetzgebung des Bundes, Obdachlosigkeit erhindern oder beenden konnten. Nach wie vor besorgniserregend ist die Zahl der von ohnungslosigkeit bedrohten Menschen. Die Bundesareitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe geht davon aus, ass weitere 235 000 Menschen im Arbeitslosengeld-IIezug akut von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Diese atente Bedrohung für viele Arbeitslosengeld-II-Bezieende ist zu einem großen Teil auf neue, verschärfende egelungen der schwarz-roten Koalition zurückzuführen. Bereits in der ersten Lesung des hier zur Debatte steenden Antrages haben Bündnis 90/Die Grünen deutlich emacht, dass sie besonderen Handlungsbedarf bei den ungen Erwachsenen im Arbeitslosengeld-II-Bezug se Katja Kipping gebene Reden Markus Kurth hen. Der Anteil junger von Wohnungslosigkeit bedrohter Erwachsener nimmt überproportional zu. Dieser Trend wurde durch das SGB-II-Fortentwicklungsgesetz der Bundesregierung mit verursacht, denn mit diesem Gesetz wurden nicht nur die Sanktionsregelungen im Arbeitslosengeld II, sondern auch die Möglichkeiten für unter 25-Jährige zur Gründung eines eigenen Haushalts deutlich eingeschränkt. Es gibt also keinen Grund, sich beim Thema Obdachlosigkeit zurückzulehnen, wie es offenbar die Koalitionsfraktionen und Bundesarbeitsminister Scholz tun. Leider leben viele der obdachlosen jungen Menschen in so zerrütteten Familien, dass sie das Leben auf der Straße oder in ungesicherten Wohnverhältnissen dem Leben in der Familie vorziehen. Die Beiträge der Kollegen von der CDU/CSU und der FDP zu diesem Antrag lassen jedes Gespür für die Lebenswirklichkeit der von Obdachlosigkeit betroffenen Jugendlichen vermissen. Statt junge Erwerbslose zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, treiben Sie mit Ihrer Sanktionspolitik die jungen Menschen in Kriminalität und Obdachlosigkeit. Die Fraktion Die Linke schlägt sinnvolle Maßnahmen vor, die Bündnis 90/Die Grünen zu großen Teilen bereits in ihrem Antrag vom 4. April 2006 „Hartz IV weiterentwickeln – existenzsichernd, individuell, passgenau“ – Drucksache 16/1124 – gefordert haben. Die Vorschläge der Linken sind allerdings in einigen Punkten änderungsbzw. ergänzungsbedürftig: Dies gilt insbesondere für die Sanktionsbestimmungen nach dem SGB II für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die unbedingt flexibilisiert und entschärft werden müssen. Die entsprechende Regelung im SGB II ist in eine Ermessensvorschrift umzuwandeln, die die Rücknahme der Sanktion bei einer Verhaltensänderung ermöglicht, denn um eine Verhaltensänderung bei einem jungen Erwachsenen bewirken zu können, muss dieser die Gewissheit haben, dass ein Wohlverhalten zu einer sofortigen Rücknahme der Sanktion führt. Die jetzige von der Großen Koalition eingeführte Sanktionsregelung wird zu Recht von den Betroffenen als reine Schikane empfunden. Außerdem müssen von Sanktionen nicht nur – wie Die Linke es fordert – die Kosten der Unterkunft unberührt bleiben. Keinesfalls darf der Grundbedarf, der zum Leben notwendig ist, angetastet werden. Das Zustimmungserfordernis des kommunalen Trägers für alle Umzüge von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, das von der Großen Koalition mit dem sogenannten SGB-II-Fortentwicklungsgesetz eingeführt wurde, bedeutet ebenfalls einen Rückschritt gegenüber der von Rot-Grün auf den Weg gebrachten Hartz-IV-Reform. Auch hier gehen wir Grüne über die Forderung der Fraktion Die Linke hinaus, die diese Regelung lediglich modifizieren möchte: Wir fordern, dass junge Erwachsene, auf eigenen Beinen stehen können müssen und bei Hilfebedürftigkeit grundsätzlich nicht wieder auf ihr Elternhaus zurückverwiesen werden dürfen. Sie müssen – wie im ursprünglich von Rot-Grün eingeführten Ar b b d g s d r e s t n z w n O r b d e d l z h M a d d E w I B b B b z z A f t s d i F G (C (D eitslosengeld II vorgesehen – einen Anspruch darauf haen, einen eigenen Haushalt zu gründen. Deshalb ist iese Regelung zu streichen. Um den besonderen Bedürfnissen von Obdachlosen erecht zu werden, muss die organisatorische Schnitttelle zwischen Jobcenter und Kommune verbessert weren: Die Jobcenter müssen sich fachlich und organisatoisch auf die besonderen Bedürfnisse von Obdachlosen instellen. Richtig ist der Vorschlag der Linken, „zentrale Fachtellen“ für die Belange von Wohnungslosen einzurichen. Anders als Die Linke es fordert, sollten diese jedoch icht nur für Arbeitslosengeld-II-, sondern auch für Soialhilfe-Beziehende rechtskreisübergreifend eingerichtet erden. Insbesondere in Großstädten ist eine besondere Orgaisationsform erforderlich, die auch präventiv gegen bdachlosigkeit agiert. Es wird in der Regel nicht aus eichen, Obdachlose von einem speziell geschulten Sachearbeiter zu betreuen. Wir Grüne schlagen vor, nach em Vorbild des Kölner Modells der Obdachlosenhilfe ine besonders spezialisierte Organisationseinheit für as Fallmanagement von Obdachlosen und von Obdachosigkeit bedrohter Menschen in Großstädten zur Pflicht u machen. Diese speziellen trägerübergreifenden Eineiten für Wohnungslose sollten sowohl für präventive aßnahmen gegen Obdachlosigkeit als auch für die kute Hilfe zuständig sein. Um nachhaltig Obdachlosigkeit zu vermeiden, sollte ie Begleichung von Mietschulden als Beihilfeleistung es Jobcenters – wie die Linken es vorschlagen – an die inschaltung einer Schuldnerberatung gekoppelt sein. Unabhängig von diesen Verbesserungen im Detail eist der Vorschlag der Linken in die richtige Richtung. n jedem Falle besteht dringender Handlungsbedarf mit lick auf eine Anpassung der Bestimmungen für das Areitslosengeld II und die Sozialhilfe auf die besonderen edürfnisse von Obdachlosen und von Obdachlosigkeit edrohter Menschen. Auch um diesen Handlungsbedarf u unterstreichen, stimmt meine Fraktion diesem Antrag u. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für rbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempehlung auf Drucksache 16/10906, den Antrag der Frakion Die Linke auf Drucksache 16/9487 abzulehnen. Wer timmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt agegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung st damit mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und DP bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die rünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung – Drucksache 16/10487 – Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – Drucksache 16/10905 – Berichterstattung: Abgeordneter Hubert Hüppe Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um folgende Kolleginnen und Kollegen: Hubert Hüppe, CDU/CSU, Gabriele Lösekrug-Möller, SPD, Dr. Erwin Lotter, FDP, Dr. Ilja Seifert, Die Linke, Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen, und den Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Brandner.1)

Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1618725500
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1618725600




(A) )


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Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1618725700




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(B) )

Katja Kipping (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618725800




(A) )


(B) )

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618725900







(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618726000




(A) )


(B) )


Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 16/10905, den Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf Drucksache 16/10487 in der
Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen
wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Be-
ratung mit den Stimmen von der Fraktion Die Linke, der
SPD, der CDU/CSU bei Gegenstimmen von Bündnis 90/
Die Grünen und Enthaltung der Fraktion der FDP ange-
nommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist damit in dritter Beratung mit demselben Stimmen-
ergebnis wie in zweiter Beratung angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Martin Zeil, Birgit Homburger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Wirtschaftliche Dynamik fördern – Gewerbe-
anmeldungen entbürokratisieren

– Drucksache 16/9338 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um fol-
gende Kolleginnen und Kollegen: Andreas Lämmel,
CDU/CSU, Dr. Rainer Tabillion, SPD, Rainer Brüderle,
FDP, Sabine Zimmermann, Die Linke, Kerstin Andreae,
Bündnis 90/Die Grünen.


Andreas G. Lämmel (CDU):
Rede ID: ID1618726100

Wir beraten heute in erster Lesung den FDP-Antrag

„Wirtschaftliche Dynamik fördern – Gewerbeanmeldun-
gen entbürokratisieren“. Für meine Fraktion und als Vor-
sitzender der Mittelstandsvereinigung der sächsischen
Union möchte ich betonen, dass ich das grundsätzliche
Ziel einer möglichst bürokratiearmen und schnellen Ge-

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k1) Anlage 17

(C (D erbeanmeldung unterstütze. Allerdings teile ich die Zutandsbeschreibung durch die FDP, wonach gewerbeechtliche Anmeldeund Zulassungsverfahren „in der egel durch einen hohen Verwaltungsaufwand, unüberchaubare Verfahrensstrukturen, unterschiedliche Kometenzen und zum Teil Doppelzuständigkeiten sowie eien unverhältnismäßigen Zeitaufwand gekennzeichnet“ eien, in dieser Allgemeinheit nicht. Für den weit überwiegenden Teil aller Gewerbe ist leiglich die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung rforderlich; eine spezielle gewerberechtliche Prüfung rfolgt nicht. Für diese Gewerbeanzeige ist nur ein Vorruck auszufüllen, der vom kommunalen Gewerbeamt betätigt wird und danach behördenintern anderen Behören ganz oder teilweise zugänglich gemacht wird. Bei ersönlichem Erscheinen ist die Anzeige in fünf Minuten rledigt; elektronische oder schriftliche Anzeigen dauern twas länger. Die Behörde ist darüber hinaus verpflichtet, nnerhalb von höchstens drei Tagen den Empfang der Aneige zu bestätigen. Nach meiner Kenntnis ist dies die ürzeste Frist, die in Verfahren für den Beginn eines Beufes gesetzlich vorgegeben wird. Natürlich gibt es auch Gewerbe, die wegen einer beonderen Überwachungsbedürftigkeit und aufgrund soialpolitischer Notwendigkeiten weiteren Zulassungschranken, insbesondere Erlaubnissen, unterworfen sind. ies betrifft bestimmte Betriebe, die sich auf den Handel it Gebrauchtwaren spezialisiert haben, sowie zum Bei piel Detekteien, Partnervermittlungen, Betrieb von Reiebüros und Schlüsseldienste. Das Bundeswirtschaftsmiisterium achtet aber darauf, dass diese zusätzlichen ulassungsschranken nur für möglichst wenige Gewerbe elten. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie erwähnen n dem Antrag das Beispiel eines reisenden Gewerbetreienden, der in einer Fußgängerzone Waren von einem voübergehend ortsfesten Verkaufsstand anbieten will. iese reisegewerbliche Tätigkeit setzt nach § 55 Gewereordnung die Erteilung einer bundesrechtlichen Erlaubis in Form der Reisegewerbekarte voraus. Eine solche eisegewerbekarte, einmal ausgestellt, gilt dann aber undesweit und nicht nur für den speziellen Ort X, wo ich die Fußgängerzone befindet. Dass für diese Fußgänerzone noch eine straßenrechtliche Genehmigung nach em jeweiligen Landesstraßenund Wegegesetz erforderich ist, liegt schlicht an der verfassungsrechtlichen Kometenzaufteilung zwischen Bund und Ländern für unterchiedliche Sachverhalte. Bei der straßenrechtlichen Genehmigung geht es nämich nicht um die grundsätzliche Eignung des Gewerbereibenden für eine reisegewerbliche Tätigkeit sondern m die Frage, ob er seinen Stand zum Beispiel in einer ußgängerzone, wo auch Busverkehr herrscht, tatsäch ich aufstellen darf oder nicht. Auf eine Erlaubnis dafür ann leider nicht verzichtet werden, denn diese besondeen Umstände kann die Reisegewerbekarte nicht vorherehen. Der Bundesgesetzgeber könnte hier außerdem, elbst wenn er wollte, wegen der erwähnten Aufteilung er Gesetzgebungskompetenzen auch keine Aufgabenonzentration bei der Genehmigung festlegen. Insofern taugt das von Ihnen angeführte Beispiel nicht besonders gut, um generell einen hohen Verwaltungsaufwand bei Gewerbeanmeldungen zu belegen. Lassen Sie mich nun die fünf Forderungen, die die FDP in ihrem Antrag stellt, der Reihe nach durchgehen. Zuerst zur Nummer eins, die Bundesregierung solle die Bürokratiebelastung der Wirtschaft durch die Gewerbeordnung evaluieren, und zur Forderung Nummer zwei, sie solle in diesem Bereich weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau umsetzen. Dies ist längst geschehen. Die Informationspflichten der Wirtschaft, die in der Gewerbeordnung enthalten sind, wurden im Rahmen der Standardkostenmessung vollständig ermittelt. Als Ergebnis dieser Prüfung sind mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz unter anderem Erleichterungen bei der Reisegewerbekartenpflicht und beim automatisierten Datenabruf von Daten aus der Gewerbeanzeige umgesetzt worden. Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz, welches sich momentan im parlamentarischen Verfahren befindet, sind weitere Erleichterungen enthalten. So soll zum Beispiel die Anzeigepflicht bei der Aufstellung von Automaten zurückgeführt werden und Bestimmungen zur Anbringung des Namens von Gewerbetreibenden an offenen Betriebsstätten entfallen. Dies hört sich vielleicht etwas kleinteilig an. Aber Bürokratieabbau fängt genau bei diesen Kleinigkeiten an, denn in der Summe sind viele Kleinigkeiten eben keine Kleinigkeit mehr. Unter Nummer drei fordert die FDP die Bundesregierung auf, die gewerberechtlichen Anmeldeverfahren durch Konzentration von Zuständigkeiten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hierzu ist zu sagen: Eine Konzentration von Zuständigkeiten, das heißt Entscheidungskompetenz bei einer einzigen Behörde, ist nur möglich, wenn ein gewisser Sachzusammenhang zwischen den zu entscheidenden Fragen besteht. In vielen Fällen, zum Beispiel bei Normen des speziellen Ordnungsrechts oder des Gesundheitsrechts, werden die Gewerbebehörden in der Regel nicht in der Lage sein, diese Fragen zu prüfen. Ob eine Kommune die Verfahren so gestaltet, dass faktisch eine Konzentration erreicht wird, hängt entscheidend davon ab, wie wirtschaftsorientiert sich die Kommune aufstellt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie werden auch Kontaktstellen eingerichtet, über die Dienstleistungserbringer künftig alle zur Aufnahme ihrer Tätigkeit notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausgestaltung dieser „Einheitlichen Ansprechpartner“ liegt bei den Ländern. Zum Punkt Nummer vier: Eine elektronische Gewerbeanmeldung, wie sie die FDP fordert, ist bereits jetzt rechtlich zulässig. Hierfür ist – wie auch zum Beispiel beim Einwohnermeldeverfahren – eine elektronische Signatur erforderlich. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen wurden bereits vor einigen Jahren vorgenommen. Bleibt noch die Forderung Nummer fünf, alle gewerblichen Anzeigepflichten zu bündeln. Solche Bündelungen e h d j s s a G a v u b z w g a b m ü d a s F w i l v d V V E H s s z t f h B c r d a c P G w d G w w s h H s B Zu Protokoll ge (C (D rfolgen bereits. Ich gebe aber zu, in dieser Angelegeneit müssen wir noch weiter kommen. Bislang scheiterte ies jedoch an dem Bestehen anderer Ressorts auf ihrer eweiligen Vollzugskompetenz. Gleichwohl wird in Zuammenhang mit der Einführung des „Einheitlichen Anprechpartners“ geprüft, inwieweit die im Vergleich zu nderen Anzeigeverfahren sehr einfache und schnelle ewerbeanzeige vermehrt auch für andere Verwaltungsufgaben genutzt werden kann. Notwendig hierfür ist eine erbesserte Vernetzung der Kommunen untereinander nd mit anderen Verwaltungsträgern. Ein solches Vorhaen eines übergreifenden Gewerberegisters könnte auch u einer Verschlankung von Verwaltungsabläufen genutzt erden. Insofern nehmen wir die FDP-Vorschläge als Anreung und Motivation, weiter an dem Thema Bürokratiebbau – auch im Bereich der Gewerbeordnung – dranzuleiben. Wir stellen aber gleichzeitig fest, dass sich die eisten der hier genannten FDP-Forderungen zeitlich berholt haben, weil sie entweder schon umgesetzt woren sind oder sich in Umsetzung befinden. Ich freue mich uf die bevorstehende Diskussion des Antrags in den Auschüssen. Mit ihrem hier zu Debatte stehenden Antrag fordert die DP, Gewerbeanmeldungen zu entbürokratisieren um die irtschaftliche Dynamik zu fördern. Sicherlich, wir sind n unserem täglichen Leben von einer Vielzahl von Regeungen und Vorschriften umgeben, sodass der Eindruck on Einschränkungen, Beschränkungen oder gar Behinerungen entsteht. Ebenso ist es auch erwiesen, dass eine ielzahl bestehender Regelungen hohe Kosten für die olkswirtschaft verursacht und so die wirtschaftliche ntwicklung behindert. Insoweit möchte ich nicht von der and weisen, dass Bürokratieabbau oder Entbürokrati ierung wichtige Aufgaben für unsere politische Arbeit ind. Nicht zuletzt hat sich die Große Koalition ja auch um Ziel gesetzt, die Entbürokratisierung weiter voranzureiben. Doch nicht jede Vorschrift ist auch wirklich überlüssig. Nicht jede Meldung oder jeder Gang zu einer Beörde ist erlässlich. Vielmehr müssen mit Sorgfalt und edacht alle Auswirkungen und Folgen, die eine rechtlihe oder administrative Erleichterung bringen kann, beücksichtigt werden. Das Gewerberecht steht normalerweise nicht unbeingt im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit, ist ber in der Praxis von hoher Bedeutung, da es erheblihen Einfluss auf das Wirtschaftsleben hat. Aus dem olizeirecht heraus hat es sich zu einem selbstständigen ebiet innerhalb des Wirtschaftsverwaltungsrechts entickelt und unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung es Bundes. Grundlage ist die hier zur Debatte stehende ewerbeordnung erbefreiheit ausgeht und deren Beschränkungen zur Geährleistung der öffentlichen Sicherheit unter Berück ichtigung des Arbeitschutzes dienen. Letzte Änderungen at es durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer emmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirt chaft eispiel für die fortlaufende Überarbeitung und Bearbei Andreas G. Lämmel gebene Reden tung der bestehenden Regelungen unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaues ist. Um zu zeigen, dass die Forderungen der FDP nicht berechtigt sind, möchte ich im Folgenden kurz verschiedene Fallkonstellationen im Rahmen der Gewerbeanmeldung erläutern. § 14 der GewO verpflichtet jeden, der ein Gewerbe betreiben will, zu einer Anzeige desselben bei der zuständigen Behörde. Zur Bearbeitung der Gewerbeanmeldung wird in den meisten Fällen nur der Personalausweis benötigt, bei Ausländern außerdem die Aufenthaltsgenehmigung. In den Fällen, in denen es sich um juristische Personen handelt, sind noch Gesellschaftsverträge vorzulegen, deren Erfordernis aber mit den Besonderheiten des Gesellschaftsrechts zusammenhängt. Bei erlaubnisoder handwerkskartenpflichtigen Gewerben muss natürlich noch die entsprechende Erlaubnis oder Handwerkskarte vorgelegt werden. Zweck der Vorschrift des § 14 GewO ist, der zuständigen Behörde Aufschluss über die Zahl und Art der in ihrem Bezirk vorhandenen Betriebe zu geben und eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. Durch die Gewerbeanzeigen werden die zuständigen Behörden insbesondere in die Lage versetzt, bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder auch bei Nichterfüllung von sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen gegen den Gewerbetreibenden einzuschreiten. Sie dient einerseits zur Überwachung der Gewerbeausübung und andererseits dem Schutz des Kunden, also den Menschen, mit denen der Gewerbetreibende später zu tun haben wird. Die Gewerbeanmeldung ist in vielen Städten und Gemeinden heute online möglich, das heißt, der Bürger kann seine Unterlagen elektronisch zur Behörde schicken, muss allerdings meistens noch einmal persönlich erscheinen, um eine Unterschrift zu leisten. Da die Frist zur Anzeige, Veränderung oder Beendigung eines Gewerbes sechs Wochen beträgt, denke ich, dass jeder Gewerbetreibende die Möglichkeit haben müsste, ohne allzu großen Aufwand zu seiner zuständigen Behörde zu gehen. Vielfach kann man in den Ämtern auch Termine vereinbaren, sodass die Wartezeit eingeschränkt sein wird. Die Onlineanmeldung soll richtigerweise weiter vorangetrieben werden. Sie hat aber auch Schwächen, nämlich dann, wenn es zum Beispiel um Rückfragen der Behörde geht. Hier erhöht sich der Aufwand einer vollständigen elektronischen Bearbeitung gegenüber der Konstellation, dass der Gewerbetreibende persönlich erscheint und mögliche Probleme besprochen und zeitnah gelöst werden können. Auch muss im Fall der elektronischen Anmeldung sichergestellt sein, dass die Dokumente wirklich vom Unterzeichner stammen. Das kann zwar die elektronische Signatur gewährleisten, deren Verbreitung ist aber noch nicht ausreichend, weil die Kosten zur Anschaffung der Verschlüsselungstechnik noch sehr hoch sind. Auch dauert der Vorgang einer Gewerbeanmeldung nicht so lange, wie gerne behauptet. Innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Gewerbeanzeige wird deren Empfang von der Behörde durch einen Durchschlag bestätigt, und der Gewerbetreibende erhält eine Empfangsbestätigung. Diese ist der Gewerbeschein. k c l g r g s d d ü t e d ü g f B p d 8 g e v V s d B F i u w p t G n e l h r T Z t h V w t d n b B l Zu Protokoll ge (C (D Die vielfach kritisierten Barrieren in Form von Sachundeprüfung und Unterrichtung betreffen nur das Bewahungsgewerbe und sind, da es sich hier um einen sensiben Bereich handelt, auch angesichts der grundrechtlich arantierten Gewerbefreiheit, vertretbar. Auch die andeen in der GewO formulierten Berufsausübungsregelunen dienen dem Schutz der anderen bereits am Markt betehenden Anbieter, der Sicherung der Qualität sowie em Schutz des Kunden und sind nicht einem freien Spiel er Kräfte am Markt zu opfern. Eine Bündelung verschiedener mit einer Gewerbeausbung verbundener Verfahren, wie zum Beispiel die evenuelle Notwendigkeit einer baurechtlichen Genehmigung, rscheint mir nicht sinnvoll, da sichergestellt sein müsste, ass die zuständigen Bearbeiter die Sachkunde besitzen, ber all die unterschiedlichen Fälle zu entscheiden. Mit der Gewerbeanmeldung sind die Anzeigepflichten egenüber dem Finanzamt und der zuständigen IHK erüllt. Zusätzlich muss nur noch eine Meldung bei der erufsgenossenschaft erfolgen und, wenn ein zulassungsflichtiges Handwerk betrieben wird, eine Meldung bei er Handwerkskammer. Nicht zuletzt die Zahl von 50 000 Gewerbeanmeldungen im Jahr 2007 ist Beweis enug, dass kein potentieller Gewerbetreibender wegen iner zusätzlichen Meldung oder eines Behördenganges on der Gründung einer ihm lohnenden Existenz absieht. ielmehr verhindern oder bremsen wirtschaftliche Verunicherung oder restriktive Kreditvergabe an Selbststänige oder bestimmte Berufsgruppen die wirtschaftliche etätigung. Aus den eben genannten Gründen ist der Antrag der DP abzulehnen. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit – jedenfalls m Prinzip. Jeder hat das Recht, ein Gewerbe zu betreiben nd Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu ählen. Ein Gewerbe zu betreiben, ist wirtschaftsolitisch erwünscht. Das sollte der Staat nach Kräften unerstützen. Selbstverständlich muss beim Betrieb eines ewerbes bestimmten technischen Anforderungen Rechung getragen werden. Auch soziale Schutzanliegen darf in Staat verfolgen. Gewerberechtliche Anmeldeund Zuassungsverfahren sind jedoch in der Regel durch einen ohen Verwaltungsaufwand, unüberschaubare Verfahensstrukturen, unterschiedliche Kompetenzen und zum eil Doppelzuständigkeiten und einen unverhältnismäßigen eitaufwand gekennzeichnet. Das trägt weder berechtig en sozialpolitischen Schutzanliegen wie dem Gesundeitsschutz von Mitarbeitern Rechnung, noch dient es der ermeidung von Gefahren und dem Schutz des Gemeinesens. Über Bürokratieabbau, Entschlackung von Vorschrifen und Mittelstandsentlastung wird viel geredet, allerings mehr geredet als gehandelt. Die Bürokratie ist nicht ur außerordentlich lästig, sie ist zu einem richtigen Prolem geworden. Mit geschätzten 50 Milliarden Euro an ürokratiekosten werden die Unternehmen in Deutsch and jährlich belastet. Das macht deutlich, dass Bürokra Dr. Rainer Tabillion gebene Reden tieabbau auch ein Standortfaktor ist, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Die erste Begegnung mit der Bürokratie hat ein Gewerbetreibender, wenn er seinen Betrieb eröffnen will, wenn er das Gewerbe anmeldet oder die Erlaubnis beantragt. Das Gewerberecht, die Gewerbeordnung muss deshalb entrümpelt werden. Die Bundesregierung rühmt sich, einiges dafür zu tun. Die Reisegewerbekartenpflicht ist mittlerweile etwas eingeschränkt und für bestimmte Gewerbe vereinfacht worden. Trotzdem bleibt der Aufwand bei der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis für viele Gewerbetreibende unverhältnismäßig hoch. Wirtschaftliche Dynamik kann sich nur entfalten, wenn die staatlichen Betätigungsbarrieren, wenn gewerbliche Anmeldeund Zulassungsverfahren auf das wirtschaftlich sinnvolle und sozialpolitisch notwendige Maß zurückgeführt werden. Hier schafft auch der von der Bundesregierung inzwischen beschlossene Entwurf eines dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes noch keine Abhilfe. Wir wollen die Barrieren weiter abbauen. Die Gewerbeordnung muss weiter entrümpelt werden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die bürokratischen Belastungen der Wirtschaft, die sich aus der Gewerbeordnung ergeben, zu überprüfen und auf das wirklich notwendige Maß zu reduzieren. Zum Beispiel sollten die Zuständigkeiten für die gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren vereinfacht werden. Es muss ausreichen, wenn sich ein Gewerbetreibender mit der Anmeldung an eine einzige Behörde wendet, bei der die Zuständigkeiten und die Entscheidungskompetenz gebündelt sind. Diese Behörde muss dann zügig entscheiden und die benötigten Dokumente ausstellen. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie fordert schon einheitliche Ansprechpartner für inund ausländische Dienstleistungsunternehmen. Sie sollen sicherstellen, dass jeder Erbringer von Dienstleistungen alle Verfahren und Formalitäten über eine einzige Kontaktstelle abwickeln kann. Solche kurzen Verwaltungswege sollte es für alle Gewerbetreibenden geben. Elektronische Gewerbeanmeldungen sollten Standard werden. Dann müssten Gewerbetreibende nicht mehr persönlich bei der Anmeldung erscheinen oder einen Stellvertreter schicken. Stattdessen könnten sie sich online anmelden. Die Entwicklung von Signaturoder Authentifizierungsverfahren ist weit genug fortgeschritten, sodass eine eindeutige Identifizierung gewährleistet werden kann. Mit der Anmeldung sollten gleichzeitig auch alle Informationspflichten erfüllt werden. Solche Änderungen würden es vor allem Existenzgründern schon deutlich erleichtern, ihr Gewerbe starten zu können. Bürokratieabbau ist und bleibt aber darüber hinaus weiter eine ordnungspolitische Daueraufgabe. Um uns herum wird die Finanzkrise immer mehr zur Weltwirtschaftskrise. Das Statistische Bundesamt meldet heute für das dritte Quartal 2008 zum zweiten Mal in Folge einen Rückgang der Wirtschaftsleistung. Wir stecken mitten in der Rezession. Und was fällt der FDP dazu e – s j K w d r w d F u S d d a b d u b o d n A U v d h F z r k e d B f d g t n g z d R a A t H G b e n b s L Zu Protokoll ge (C (D in? Sie will die wirtschaftliche Dynamik fördern, indem ich zitiere – die Gewerbeanmeldungen „entbürokratiiert“ werden. Das ist wirklich ein ganz besonderes Konunkturpaket, was Sie da vorlegen, liebe Kolleginnen und ollegen von der FDP. Zur wirtschaftlichen Dynamik ürde das mit Sicherheit noch weit weniger beitragen als as wirre Paket von Kleinigkeiten, mit dem die Bundesegierung angeblich die Konjunktur stützen will. Aber Ironie beiseite! Natürlich ist es zu begrüßen, enn neue Unternehmen gegründet werden, insbesonere wenn das nicht aus der Not heraus geschieht, etwa in orm von prekärer Selbstständigkeit. Denn – machen wir ns nichts vor – ein gehöriger Anteil des Wachstums der elbstständigkeit in den vergangenen Jahren ist genau arauf zurückzuführen, dass Menschen gezwungen wuren, sich als Ich-AG oder Scheinselbstständiger selbst uszubeuten, weil keine vernünftigen Arbeitsplätze angeoten wurden. Solch eine prekäre Selbstständigkeit will ie Linke ausdrücklich nicht fördern, liebe Kolleginnen nd Kollegen. Was die Linke will, ist, dass mehr sinnvolle, gute Areitsplätze entstehen. Und wenn eine Unternehmerin der ein Unternehmer eine gute Geschäftsidee hat und as Wagnis einer Unternehmensgründung auf sich immt, dann begrüßen wir das sehr. Wir sind auch der uffassung, dass die Probleme, die eine Entstehung neuer nternehmen und neuer Arbeitsplätze erschweren oder erhindern, analysiert und gegebenenfalls beseitigt weren müssen. Aber um welche Probleme handelt es sich dabei? Was ält potenzielle Unternehmer von der Gründung ab? Die DP behauptet, Gewerbeanmeldungen seien zu kompliiert. Auch andere „bürokratische Lasten“ hat sie in ihen regelmäßigen Schaufensteranträgen immer wieder ritisiert. Es ist sogar durchaus möglich, dass sich der ine oder andere Gründer über die Formalitäten ärgert, ie er zu berücksichtigen hat. Das Hauptproblem ist die ürokratie allerdings in keinem Fall. In der Regel gibt es ür Auflagen und Melderegeln gute Gründe. Sie dienen em Umweltschutz, der Sicherheit oder anderen gesamtesellschaftlichen Zielen. Die KfW hat sich im Rahmen ihrer Gründungsmoniorstudie vor einiger Zeit intensiv mit der Frage auseiandergesetzt, welche Faktoren Unternehmensgründunen in Deutschland behindern. Danach werden – ich itiere – „als Hauptprobleme bei der Existenzgründung ie schlechte konjunkturelle Lage, das hohe finanzielle isiko sowie die individuell schlechten Erfolgsaussichten uf Grund mangelnder Nachfrage gewertet“. Auch die ngst vor einem sozialen Abstieg bei Scheitern des Un ernehmens spielt eine wichtige Rolle. Bürokratische ürden sind hingegen für zwei Drittel der befragten ründer wenig bis überhaupt nicht relevant. Die mangelnde Nachfrage ist hierzulande das Prolem, liebe Kollegen von der FDP. Schreiben Sie doch inmal einen Antrag mit dem Titel „Wirtschaftliche Dyamik fördern – Binnennachfrage stärken“. Oder noch esser: Schließen Sie sich der Linken an, die genau das chon immer gefordert hat. Kämpfen Sie für höhere öhne, für eine sozial gerechte Grundsicherung, für an Rainer Brüderle gebene Reden Sabine Zimmermann ständige Renten! Dann haben die Menschen mehr Geld in der Tasche, die Binnennachfrage wächst und damit auch die Wirtschaft. Gerade in der aktuellen konjunkturellen Situation ist ein solches Umsteuern dringend nötig. Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Konzept zum Bürokratieabbau. Zwar hat die Große Koalition mit den zwei beschlossenen und dem in dieser Woche eingebrachten dritten Mittelstandsentlastungsgesetz viele kleinteilige Regelungen auf den Prüfstand gestellt, die jeweils an sich entlastend wirken, ohne einen positiven Effekt oder Nutzen zu haben. Es ist richtig, wenn die Handwerkszählung durch den Rückgriff auf vorhandene Verwaltungsdaten vereinfacht wird, Schausteller in Zukunft kein Umsatzsteuerheft mehr führen müssen oder die Anzeigepflicht bei der Aufstellung von Automaten abgeschafft wird. Das Maßnahmenpaket der Regierung krankt aber insgesamt an der viel zu niedrigen Zielmarke, die sich die Bundesregierung gesetzt hat. Der Normenkontrollrat erfasst allein bundesseitig um die 45 Milliarden Euro Bürokratielasten in Deutschland. Die Belastungen durch Regelungen der Länder oder der Sozialversicherungsträger kommen noch dazu. Mit dem dritten Mittelstandsentlastungspaket will die Große Koalition jetzt eine weitere Entlastung um 76 Millionen Euro schaffen. Das ist deutlich zu wenig. Zum Vergleich: Die Niederlande haben in einer Legislaturperiode die Bürokratielasten um 25 Prozent abgebaut und diesen Prozess bereits 2006 abgeschlossen. Die deutsche Bundesregierung will dasselbe Ziel bis 2011 erreichen. Die Niederlande sind dagegen bereits im Anschlussprozess, die Bürokratielasten nochmals um 25 Prozent zu senken. Das heißt im Klartext: Deutschland hinkt im Vergleich um eine Legislaturperiode hinterher. Selbst die Zielerreichung bis 2011 ist mit den kleinen Schritten, die die Bundesregierung vorschlägt, unsicher. Nach den Erfahrungen in der EU hochgerechnet ist eine Gesamtentlastung, die unter 20 Milliarden Euro liegt, für Deutschland zu klein. Und die wird auch mit dem dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sowie den beiden schon beschlossenen Maßnahmenpaketen bei weitem nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund weist der FDP-Antrag zwar in die richtige Richtung. Zentrale Bürokratieprobleme wie die Gewerbeanmeldungen drängen und müssten zuvörderst angegangen werden. Eine Bündelung der Zuständigkeiten bei der Gewerbeanmeldung, die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners oder die elektronische Gewerbeanmeldung machen Sinn. Aber die Problematik des Bürokratieabbaus geht noch weit über das hinaus, was die FDP hier thematisiert. Wir brauchen ein umfassendes Konzept für den Bürokratieabbau, das Ressort für Ressort umgesetzt wird. In den Niederlanden und in Österreich berichten die Fachminister jährlich zu den Haushaltsberatungen über die Erreichung der Bürokratieabbauziele und über neue Ziele, die sie sich setzen. In Deutschland führt der Büro k o N s c a N d H m w a d d g s e l w n D u s b s s f S M (C (D ratieabbau dagegen ein Schattendasein. Dieser Standrtnachteil wird, wie bereits an den Bemühungen in den iederlanden beschrieben, immer mehr wachsen. Darum muss der Normenkontrollrat endlich umfasende Kompetenzen bekommen. Wir brauchen eine ehrlihe Durchsicht aller geltenden gesetzlichen Regelungen uf ihre Bürokratielasten hin. Bei der Prüfung durch den ormenkontrollrat muss in Zukunft das Ergebnis eines jeen Gesetzgebungsverfahrens Prüfungsgegenstand sein. eute ist es nur der Regierungsentwurf, der ins Parlaent geht. Entwürfe, die über die Fraktionen eingebracht erden, bleiben bei der Bürokratieprüfung sogar ganz ußen vor. Der Normenkontrollrat hat bei der Vorstellung seines iesjährigen Jahresberichtes selbst in deutlichen Worten arauf hingewiesen, dass die Bemühungen der Bundesreierung beim Bürokratieabbau nicht reichen, und ein Geamtkonzept eingefordert, das die Abbaumaßnahmen der inzelnen Bundesministerien inhaltlich und zeitlich festegt. Solange es ein solches Gesamtkonzept nicht gibt, erden Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau immer ur Stückwerk bleiben. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf rucksache 16/9338 an den Ausschuss für Wirtschaft nd Technologie vorgeschlagen. Sind Sie damit einvertanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so eschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge – Drucksache 16/10388 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Drucksache 16/10897 – Berichterstattung: Abgeordneter Jan Mücke – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16/10898 – Berichterstattung: Abgeordnete Bartholomäus Kalb Carsten Schneider Dr. Claudia Winterstein Roland Claus Anna Lührmann Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu dieem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um olgende Kolleginnen und Kollegen: Wilhelm Josef ebastian, CDU/CSU, Uwe Beckmeyer, SPD, Jan ücke, FDP, Lutz Heilmann, Die Linke, Winfried Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Hermann, Bündnis 90/Die Grünen, und des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann.1)


(A) )


(B) )

Dr. Rainer Tabillion (SPD):
Rede ID: ID1618726200




(A) )


(B) )

Rainer Brüderle (FDP):
Rede ID: ID1618726300




(A) )


(B) )

Sabine Zimmermann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618726400







(A) )


(B) )

Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618726500
Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618726600

(15. Ausschuss)





(A) )


(B) )


Ich weise darauf hin, dass uns zu diesem Tagesord-
nungspunkt einige Erklärungen nach § 31 unserer Ge-
schäftsordnung vorliegen.2)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/10897, den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10388
in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejeni-
gen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu-
stimmen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter
Beratung bei Gegenstimmen der Fraktion der FDP mit
den restlichen Stimmen des Hauses angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen, sich zu erheben. – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist damit in dritter Beratung bei Gegenstimmen der FDP
mit den restlichen Stimmen des Hauses angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36 a und 36 b auf:

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches So-
zialgesetzbuch und anderer Gesetze
– Drucksache 16/10488 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)


– Drucksache 16/10903 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Steppuhn

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Drucksache 16/10904 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Hans-Joachim Fuchtel
Waltraud Lehn
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Verstöße gegen den Mindestlohn im Bauge-
werbe wirksam bekämpfen
– Drucksachen 16/9594, 16/10902 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gitta Connemann

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1) Anlage 18
2) Anlage 7

(C (D Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein ntschließungsantrag der Fraktion der FDP vor. Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die eden folgender Kolleginnen und Kollegen: Peter auen, CDU/CSU, Andreas Steppuhn, SPD, Dr. Heinrich olb, FDP, Werner Dreibus, Die Linke, Brigitte othmer, Bündnis 90/Die Grünen, sowie des Parlamen arischen Staatssekretärs Klaus Brandner. Ein wirksames und durchgreifendes Gesetz mit klaren egelungen zur Eindämmung der Schwarzarbeit in eutschland wollen wir heute beschließen. Wir haben ies im Koalitionsvertrag angekündigt, und es ist nun uch höchste Zeit, dies umzusetzen. Denn die wieder anteigenden Zahlen der Schattenwirtschaft sprechen eine edenklich deutliche Sprache. Das Volumen der gesamten Schattenwirtschaft in eutschland – so Friedrich Schneider von der Universi ät Linz – umfasste 2007 etwa 349 Milliarden Euro. 2006 aren es noch etwa 345,5 Milliarden Euro. Das sind napp 15 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts nd entspricht ungefähr der Wirtschaftsleistung von Baen-Württemberg. Rein rechnerisch stellt das circa Millionen Vollzeitstellen dar. Ein Drittel davon wäre aut Institut der deutschen Wirtschaft irtschaft als reguläre sozialversicherungspflichtige Be chäftigung überführbar. Schwarzarbeit verhindert aber nicht nur sozialversiherungspflichtige Arbeitsplätze, Schwarzarbeit unterräbt den Wettbewerb und ist Steuerhinziehung und Vericherungsbetrug zulasten aller ehrlichen Angestellten nd Unternehmer. Doch leider ist Schwarzarbeit ein assenphänomen, moralisch teilweise sogar schon ak eptiert und bis in den letzten Winkel der Republik verreitet. Viele betrachten Schwarzarbeit als die Notwehr es kleinen Mannes gegen zu hohe Steuern und Sozialababen. Grund hierfür: Das steile Brutto-Netto-Gefälle. Zwei Drittel der Schwarzarbeiter führen überdies im auptjob regulär ihre Steuern ab und werkeln erst nach eierabend im arbeitsrechtlichen Schattenreich. Dazu ommt noch ein psychologischer Effekt: Je mehr chwarzarbeiter ein Mensch persönlich kennt, desto weiger verurteilt er Schwarzarbeit als unrechtmäßig. Die ermeintliche Entschuldigung ist so einfach wie falsch: s mache ja schließlich jeder. Um dieses Phänomen gezielt einzudämmen, wurde 004 die Finanzkontrolle Schwarzarbeit et. Sie sollte durch die Erfolge ihrer Ermittlungen neben en Präventionseffekten auch 1 Milliarde Euro jährlich er Staatskasse direkt einbringen. Doch der Behörde geang es nicht einmal, ihre eigenen Kosten wieder reinzuolen. Der Grund ist offensichtlich: Bei den derzeitig betehenden gesetzlichen Möglichkeiten ist es abwegig, mit ieser 7 000 Mann starken Einheit den rund 13 Millionen chwarzarbeitern das Handwerk legen zu wollen. Das rteil des Bundesrechnungshofes Anfang des Jahres fiel ierzu dann auch eindeutig aus: „Der Gesetzgeber kann nicht davon ausgehen, dass Schwarzarbeit an Attraktivität verloren hat.“ Schwarzarbeit – da sind sich alle einig – wird niemals ganz verschwinden. Denn, wo der Anreiz da ist, unter der Hand zu arbeiten und arbeiten zu lassen, wird es auch immer schwarze Schafe geben. Doch gerade das Volumen der Schattenwirtschaft ist ein deutliches Anzeichen dafür, inwieweit staatliches Handeln gerade in Bezug auf Abgaben und Regulierungen noch angemessen ist. Denn reduzierte man die Bürokratiedichte und damit die Kosten für hiesige Unternehmen auf angelsächsisches Niveau, könnten 500 000 neue Jobs mit einer Wertschöpfung von bis zu 40 Milliarden Euro entstehen. So zumindest folgert das Institut der deutschen Wirtschaft. Auch ermutigt die Tatsache, dass ein Handwerker heutzutage fünf Stunden arbeiten gehen muss, um sich eine reguläre Stunde seines Kollegen leisten zu können, zu vorgeschichtlich anmutendem Tauschhandel nach dem Motto: Du reparierst mein Auto, und ich pflastere Dir Deine Auffahrt. Aus all den genannten Gründen haben wir infolgedessen diesen Gesetzentwurf formuliert, vor allem aber um die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit leichter und effizienter zu gestalten. Gerade für die von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen sollen klare Regelungen eingeführt werden, die spätere Ausreden bezüglich des Arbeitsbeginns und Unklarheiten bei der Identifikation unmöglich machen. Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf werden wir erreichen, dass künftig jeder neu eingestellte Arbeitnehmer sofort zum Beginn des ersten Arbeitstages bei der Sozialversicherung angemeldet sein wird. Die Sofortmeldung benötigt lediglich vier Angaben: erstens Familienund die Vornamen, zweitens Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten Tag und Ort der Geburt, Anschrift, drittens Betriebsnummer des Arbeitgebers und viertens Tag der Beschäftigungsaufnahme. Dass dies für einige Branchen nicht einfach werden wird, möchte ich nicht verhehlen. Gerade in denjenigen Arbeitsfeldern, in denen viel an Wochenenden und auf die Schnelle Personal akquiriert werden muss – im Gaststättengewerbe, bei Messeaufbauten und natürlich auch bei den Gebäudereinigern – entstehen Probleme, die nicht einfach zu lösen sein werden. Hier baue ich darauf, dass bei der Formulierung der „Gemeinsamen Grundsätze“ zu diesem Gesetz zwischen den beteiligten Ministerien und den Spitzenverbänden der betroffenen Branchen gangbare Lösungen gefunden werden. Jedenfalls macht ein Gesetz nur dann Sinn, wenn es auch praktisch umsetzbar ist. Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung der Sofortmeldung auf elektronischem Wege und womöglich die Einrichtung einer Anlaufstelle zur telefonischen Annahme und Umsetzung der Sofortmeldungen. Die bisher häufigste Ausrede bei Kontrollen jedenfalls, man habe eben erst mit der Tätigkeit begonnen und die Meldung erfolge noch, zieht dann nicht mehr. Weiterhin soll das ständige Mitführen von ausreichenden Ausweispapieren in den von Schwarzarbeit besonders betroffenen Wirtschaftsbranchen Pflicht werden. Es hat sich nämlich gezeigt, dass der Sozialversicherungsausweis keine sichere Identifizierung der entsprechenden P d v l d P n m g A t S d r F d z Z c s G d a M E s D e v g U b s r K e r v 1 t n l e l t 7 k b D S g f A A Zu Protokoll ge (C (D erson gewährleisten kann. Dieser Umstand verzögerte ie Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit enorm und erhinderte eine schnelle und sachgerechte Feststellung egaler bzw. illegaler Beschäftigung. Da auch hier trotz er einzusehenden Notwendigkeit zu Beginn praktische robleme zu erwarten sind, appelliere ich an den Verordungsgeber, die Bußgeldbewehrung in diesem Zusamenhang moderat und der Situation angemessen auszuestalten. In Berufsfeldern mit ständig wechselnden rbeitsorten, bei Tätigkeiten im Freien bei Wind und Wet er wird es insbesondere Beschäftigten aus Nicht-EUtaaten schwer fallen, ihre Ausweispapiere, deren Wieerbeschaffung äußerst umständlich ist, fortwährend paat zu halten. Gleichwohl ist die schnelle und genaue eststellung der Personalien für einen effizienten Einsatz er Kontrolleure unabdingbar. Um zudem das Abgleichen der erforderlichen Daten ur Kontrolle fortwährend aktuell zu halten, werden in ukunft die Einwohnermeldedaten durch die entsprehenden Meldebehörden direkt und zentral an die Deutche Rentenversicherung übertragen. Dennoch sind alles in allem die Beratungen zu diesem esetzentwurf leider nicht optimal gelaufen. Die Kürze er parlamentarischen Beratung erscheint mir in Bezug uf die Tragweite der Entscheidung nicht angemessen. einer Auffassung nach wäre auch ein noch besseres inbinden der Spitzenverbände der betroffenen Wirtchaftszweige mit ihren Erfahrungen sinnvoll gewesen. ie Bereitschaft der Verbände jedenfalls war und ist – im igenen Interesse, gegen Schwarzarbeit vorzugehen – orhanden. Schließlich wird sich in den kommenden Jahren zeien, inwieweit sich das Gesetz in seiner praktischen msetzung als zielführend erweist. Hierauf müssen wir esonderes Augenmerk legen. Immerhin sind die im Geetzentwurf genannten Maßnahmen Ergebnis einer voangegangenen Diskussion, die auch zu verschiedenen ompromissen geführt hat. So wurde auf die geplante lektronische Überwachung von Registrierkassen geneell verzichtet. Die Anzahl der Wirtschaftszweige, die als on Schwarzarbeit besonders betroffen gelten, wurde von 6 auf 9 reduziert. Auch wurde die zuerst vorgesehene ägliche Überprüfungspflicht der Mitführung von Persoaldokumenten durch den Arbeitgeber durch eine einmaige Aufforderung ersetzt. Um jegliche Möglichkeit einer späteren Ausrede bei ventuellen Kontrollen zu vermeiden, wurde die Formuierung bei der Sofortmeldepflicht auf die Formel „späestens bei Beschäftigungsaufnahme“ konkretisiert. Fazit: Mit diesem Gesetzentwurf wollen wird den circa 000 Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit onkrete Mittel in die Hand geben, um schnell und sichtar Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen. ennoch wird uns eine generelle Eindämmung der chwarzarbeit erst dann gelingen, wenn wir zuvor die rundlegenden Ursachen dieses Missbrauches bekämpen. Dies kann als positiver Anreiz für Arbeitgeber und rbeitnehmer nur bedeuten: Runter mit den Kosten der rbeit und mehr Netto vom Brutto! Peter Rauen gebene Reden Mit der heutigen Verabschiedung des Zweiten Geset zes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sagen wir Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland den Kampf an. Wir beschließen heute sehr wichtige Maßnahmen, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch stärker und effektiver als bisher vorzugehen. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, das man so eben unter den Tisch kehren kann. Im Gegenteil: Schwarzarbeit ist – um es sehr deutlich zu sagen – handfeste Wirtschaftskriminalität. Sie schadet dem Allgemeinwohl. Was mich daran am meisten ärgert, ist, dass Schwarzarbeit selbst in einem so wirtschaftlich gut aufgestellten Land wie Deutschland bei vielen Unternehmen, egal welcher Größenordnung, auf der Tagesordnung steht. Gerade die größeren Unternehmen ärgern mich dabei besonders. Denn durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung werden legale Arbeitsplätze zerstört, werden ehrliche Unternehmen geschädigt, und es wird unserer Gesellschaft erheblicher Schaden zugefügt. Wir reden hierbei über volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe, die durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entstehen – Geld, das nicht nur den Sozialversicherungen fehlt, sondern auch Geld, das für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, für neue Investitionen in Bildung und Forschung oder für Familien nicht zur Verfügung steht. Darum bin ich stolz darauf, dass wir uns als SPD durchsetzen konnten und mit dem vorliegenden Gesetz dazu beitragen, dass Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung in Deutschland weiter eingedämmt und die Bekämpfung von Schwarzarbeit deutlich erleichtert werden. Für uns als SPD-Fraktion war es seit Beginn dieser Wahlperiode ein entscheidendes Ziel, den Kampf gegen die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiter voranzutreiben, die Instrumente zu verbessern und vor allem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in ihrer Arbeit zu stärken. Mit dem vorliegenden Gesetz lösen wir unser Versprechen ein. Sicherlich ist das Gesetz noch nicht der letzte Schritt im Kampf gegen Schwarzarbeit, aber es ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Praxis hat uns die derzeitigen Defizite aufgezeigt, und wir haben sie aufgegriffen. Beispielsweise bei dem Punkt der „Feststellung von Personalien bei Kontrolle“ vor Ort. Hier gab es bislang erhebliche Probleme. Die eindeutige Identifizierung der angetroffenen Personen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit konnte nicht immer vorgenommen werden, sei es aufgrund der Aktualität der Daten oder der Nichtmitführung von Dokumenten. Dass eine wirkungsvolle Aufdeckung von Schwarzarbeit aber nur erfolgen kann, wenn sich die Kontrollierten auch ausweisen können, darüber besteht sicherlich kein Zweifel. Daher wird mit dem Gesetz eine Mitführungsund Vorlagepflicht von Ausweisdokumenten eingeführt. Beschäftigten in Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zu illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit besteht, müssen künftig Ausweisdokumente ver b w P i A w h s c B e b b l b D l r i p l s s n n F m S b m s m z a k a P b g w m e G d T g c e m l D w a Zu Protokoll ge (C (D indlich mit sich führen und sich auf Verlangen auch auseisen können. Wir nehmen aber nicht nur die Arbeitnehmer in die flicht, sondern auch die Arbeitgeber. Sie müssen künftig hre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eben über die usweispflicht nachweislich belehren und diese Untereisung auch schriftlich belegen können. Neben dieser Problematik hat sich in der Vergangeneit ein zweiter wesentlicher Punkt als schwierig dargetellt: die Meldung zur Sozialversicherung. Wie Ihnen siherlich bekannt ist, muss diese bisher nicht vor oder mit eginn der Beschäftigungsaufnahme erfolgen, sondern rst mit der ersten Lohnoder Gehaltszahlung. Dies kann is zu sechs Wochen dauern. Das Problem, das hierbei estand, war, dass Beamte der FKS oftmals bei Kontrolen zu hören bekamen: Ich habe erst heute mit der Arbeit egonnen oder eine Meldung musste noch nicht erfolgen. amit konnte die Kontrollbehörde sehr oft nicht feststel en, ob eine Meldung bei der Deutschen Rentenversicheung vorlag bzw. noch erfolgt ist oder ob es sich um einen llegal Beschäftigten handelte. Die im Gesetz enthalte Neuregelung zur Sofortmeldeflicht bei Beschäftigungsaufnahme setzt eine klare Regeung. Die Kontrollbehörde kann mittels eines elektronichen Datenabgleichs zukünftig sofort überprüfen, ob es ich um einen ehrlichen Arbeitgeber handelt, der ordungsgemäß seine Arbeitnehmer sozialversichert, oder icht. Zu dem Argument, so etwas kann gar nicht von den irmen geleistet werden bzw. was geschieht in dem Moent, in dem die Beschäftigungsaufnahme an einem onntag oder Feiertag erfolgt: Dieses Argument kann ich eim besten Willen und in Zeiten eines modernen Komunikationszeitalters nicht nachvollziehen. Denn ange ichts dessen, dass es heute in fast allen Unternehmen öglich ist, Sofortmeldungen auch elektronisch vor unehmen, und zum anderen den Unternehmen eine utomatische Ausfüllhilfe vonseiten der Einzugsstelle ostenlos zur Verfügung gestellt wird, dürfte es für die Beuftragten vor Ort, die Arbeitsverträge abschließen, kein roblem darstellen, dies ebenso einfach zu tun. Zudem elasten sie den Arbeitgeber nicht über Gebühr. Im Geenteil: Durch die Möglichkeit einer zügigen Kontrolle erden auch sie entlastet. Zumal die umfangreiche Aneldung, das heißt die Meldung aller Daten, wie bisher in inem zweiten Schritt erfolgt: mit der ersten Lohnund ehaltsrechnung nach Beschäftigungsbeginn. Nicht zu vergessen in diesem Zusammenhang – das ürfte auch im Interesse der Beschäftigten sein – ist die atsache, dass mit dieser Sofortmeldung zugleich ein Zuriff der Leistungsträger, zum Beispiel der Unfallversiherungsträger, auf diese Daten ermöglicht wird, um so ventuelle Ansprüche etwa bei Arbeitsunfällen geltend achen zu können. Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der Übermittung von Meldedaten durch die Meldebehörden an die eutsche Rentenversicherung. Dieser Punkt ist ebenso ichtig für die Kontrolle vor Ort. Denn nur wer mit ktuellen Angaben arbeiten kann, kann eine effektive und gebene Reden schnelle Kontrolle sicherstellen. Dies wird aber nicht nur die Arbeit der Beamten vor Ort erleichtern, sondern dies wird auch den Unternehmen zugutekommen. Diese von mir genannten Punkte waren für uns als SPD-Fraktion von hoher Priorität: die sofortige Identitätsfeststellung durch die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten, die Sofortmeldung sowie die Verbesserung der Übermittlung von Meldedaten. Zudem ermöglichen diese Maßnahmen auch eine effektivere Kontrolle von Mindestlöhnen in den Branchen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dazu gehört, meine Damen und Herren von den Linken, natürlich auch der Baubereich. Denn was nützt es, Mindestlöhne in den Branchen einzuführen, wenn diese nicht wirksam überprüft werden können? Nicht zuletzt deshalb sehen wir als SPD-Fraktion in diesen Maßnahmen einen ersten wichtigen Schritt, gerade auch in einer von Schwarzarbeit stark betroffenen Branche wie der Baubranche die Einhaltung von Mindestlöhnen durchzusetzen und zugleich auch Schwarzarbeit zu bekämpfen. Denn die Kontrollinstanzen werden in die Lage versetzt werden, die Kontrolle über die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, wie sie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Branche vorsieht, auch effektiv und wirksam durchzuführen. Abschließend möchte ich aber noch auf eine weitere Regelung in diesem Gesetzentwurf eingehen. Damit komme ich zu Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion. Sie haben einen Entschließungsantrag formuliert, in dem Sie fordern, die im Gesetz vorgesehene Neufassung der Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherung in § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV durch das vorliegende zweite SGB-IV-Änderungsgesetz abzulehnen. Hier möchte ich mir doch eine Bemerkung gestatten: Ich freue mich, dass Ihnen das so kurzfristig eingefallen ist und Sie sich in Ihrer Fraktion so gut abstimmen. Nicht nur, dass wir diesen Punkt im Ausschuss für Arbeit und Soziales ausführlich beraten und diskutiert haben, nein, Sie haben selbst dem Änderungsantrag und dem geänderten und jetzt vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 3. November 2008 zugestimmt. Sie können dies gern nachlesen im 100. Protokoll des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Tagesordnungspunkt 3. Nichtsdestotrotz möchte ich auf Ihre Forderung im Entschließungsantrag nochmals eingehen. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie fordern eine Beibehaltung der jetzigen Regelungen der Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Lehrer an nichtöffentlichen Schulen. Wir als SPD-Fraktion teilen diese Auffassung nicht. Wie bereits gesagt, nicht nur, dass wir uns im Vorfeld intensiv mit diesem wichtigen Punkt und dem Anliegen der privaten Schulen auseinandergesetzt haben. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass über die ursprünglich im Gesetz geplante personenbezogene Vertrauensschutzbestimmung eine darüber hinausgehende Vertrauensbzw. Bestandsschutzregelung aufgenommen wird. Uns war es wichtig, Rücksicht zu nehmen auf die bereits seit längerem von bestimmten Schulen für ihre be s r a D d d n e F r I i S L i s s h s s L j e d a F a t b s D A L m b t m i v u V c m 3 w L A z a E l d e S Zu Protokoll ge (C (D chäftigten Lehrer in Anspruch genommenen Alterseinichtungen. Gerade auch, weil diese für das Fortbestehen uf einen Neuzugang an Mitgliedern angewiesen sind. as bedeutet konkret, dass auch zukünftig Personen von er Versicherungspflicht befreit werden können, die urch solche Einrichtungen abgesichert werden: Persoen, die zwar nicht die verschärften Voraussetzungen für ine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der neuen assung ab 1. Januar 2009 erfüllen, wohl aber die bisheigen Voraussetzungen für die Antragsbefreiung erfüllen. ch denke, hier haben wir einen sehr guten Kompromiss m Sinne der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch der chulen gefunden. Ihre Anmerkung, man würde diese Lehrerinnen und ehrer nichtöffentlicher Schulen schlechter stellen, kann ch ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Denn wir orgen jetzt dafür, dass sie auch im Krankheitsfall abgeichert sein müssen und ebenso einen Anspruch auf Beiilfe haben. Wo, meine Damen und Herren von der FDP, tellen wir an dieser Stelle diese Lehrerinnen und Lehrer chlechter? Das kann nur im Interesse der betroffenen ehrerinnen und Lehrer sein, um die es im Endeffekt hier a wohl geht: die soziale Absicherung von Beschäftigten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und den darin nthaltenen Maßnahmen sind wir aber im Kampf gegen ie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch nicht m Ende der Fahnenstange angekommen. Uns als SPDraktion ist bewusst: Dies ist ein erster Schritt. Dies ist ber auch ein wesentlicher Schritt in die richtige Richung. Wir stärken die Kontrolle vor Ort. Für eine noch essere Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Bechäftigung müssen wir aber alle mit ins Boot holen. azu gehören auch die Länder. Darum richte ich meinen ppell an dieser Stelle insbesondere nochmals an die änder. Steigen Sie mit ein ins Boot und ermöglichen Sie ehr Transparenz bei vereinnahmten Geldern und eine essere Verfolgung und Ahndung von aufgedeckten Strafaten. Unsere Vorschläge haben wir den Ländern bereits ehrfach an anderer Stelle unterbreitet. Nun liegt es an hnen, dass wir gemeinsam noch besser und noch effektier gegen Schwarzarbeit vorgehen können. Erstens. Die FDP verurteilt Schwarzarbeit ohne Wenn nd Aber. Denn Schwarzarbeit schadet nicht nur der olkswirtschaft insgesamt, sondern benachteiligt ehrlihe Arbeitnehmer und ehrliche Unternehmer gleicheraßen. Allein im letzten Jahr, 2007, sind in Deutschland 48 Milliarden Euro schwarz erwirtschaftet worden. Das ar ein Plus von 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der inzer Wissenschaftler Friedrich Schneider führt diesen nstieg übrigens auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer urück. Zweitens. Zur effektiven Bekämpfung der Schwarzrbeit muss man deren Ursachen kennen und bekämpfen. benso entscheidend ist es, die Anreize zur Aufnahme egaler Beschäftigung zu stärken. Und hier hat die Bunesregierung schlicht kontraproduktiv agiert: Steuerrhöhung, Beitragssatzerhöhung in allen Bereichen der ozialversicherung außer bei der Arbeitslosenversiche Andreas Steppuhn gebene Reden rung und die geplante Einführung von Mindestlöhnen verstärken nicht die Anreize zur Aufnahme einer legalen Tätigkeit, sondern befördern die Schwarzarbeit. Die ausufernde Bürokratie tut ein Übriges dazu. Drittens. Die FDP-Fraktion wird effektive Maßnahmen zur Verhinderung von Schwarzarbeit unterstützen. In der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf habe ich für die FDP-Fraktion deutlich gemacht, dass wir die Maßnahmen Sofortmeldung und Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten in schwarzarbeitgefährdeten Branchen ausdrücklich begrüßen. Dies hat die FDP im Übrigen schon länger gefordert. Im FDP-Antrag „Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversicherung“ vom Oktober letzten Jahres – Bundestagsdrucksache 16/6645 – haben wir uns allerdings darauf festgelegt, dass die Sofortmeldung an die jeweils zuständige Meldestelle, die Krankenversicherung, und nicht die Rentenversicherung zu erfolgen hat. Dies hat den Vorteil, dass den Arbeitgebern nicht noch eine zweite Meldeadresse für die Mitarbeiter vorgegeben wird und somit zusätzliche bürokratische Strukturen geschaffen werden. Sinnvoll ist auch die vorgesehene Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers betreffend die einmalige schriftliche Belehrung der Arbeitnehmer über die Mitführungspflicht der Personaldokumente. Erwägenswert erscheinen mir auch die Hinweise des Deutschen Anwaltvereins. Dies gilt insbesondere für Präzisierungen zur Vermeidung von Unsicherheiten. Zu Recht hat der Deutsche Anwaltverein darauf hingewiesen, dass, wenn es bezüglich der Einführung der Sofortmeldepflicht Unklarheiten gibt, dies zu erheblichen Belastungen aller Beteiligten – Justiz, Unternehmen und Verwaltung – führen kann. Viertens. Zur Benachteiligung von freien Schulen gegenüber konfessionellen und staatlichen Schulen bei der Gründung von Versorgungswerken: Die FDP hat zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zu den Versorgungswerken von Schulen in privater Trägerschaft einen Entschließungsantrag eingebracht. Wir sehen keinen Anlass, weshalb es Lehrern an nichtöffentlichen Schulen und Anstalten künftig nur noch dann möglich sein soll, sich von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen, wenn sie entweder an nichtöffentlichen Schulen beschäftigt sind, die vor der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs Mitglied einer Versorgungseinrichtung geworden sind, oder die den verschärften Bedingungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI neuer Fassung genügen. Der vorliegende Gesetzentwurf schränkt die Befreiungsmöglichkeit einer Vielzahl von Lehrern an nichtöffentlichen Schulen unzulässig ein. Es sollen künftig nur solche Lehrer sich von der Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können – Antragsbefreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI für Lehrer und Erzieher an Privatschulen –, die über eine beamtenähnliche Absicherung verfügen. Dies ist aber bei Versorgungseinrichtungen privater Schulen gerade nicht gegeben. Hier sei auch darauf hingewiesen, dass Schulen in privater Trägerschaft, wie beispielsweise die Waldorfschulen, andere gewachsene Vergütungsstrukturen aufweisen. H n s n d z c s e s S S B g t d R k e e d d s r d § f t r D d b c l v w a d s d b P a z t S m t i z B h E u S g Zu Protokoll ge (C (D inzu kommt, dass es die Finanzsituation den Schulen oft icht erlaubt, neue Vergütungsstrukturen einzuführen. Die FDP fordert, auch künftig Lehrern den Eintritt in olche Versorgungswerke ohne unüberwindbare Hinderisse zu ermöglichen. Diese Hürden sind nicht geeignet, ie Altersversorgung der betroffenen Lehrer und Erzieher u verbessern. Denn Versorgungswerke an nichtöffentlihen Schulen bieten bereits heute eine ausreichende bzw. ehr gute Absicherung ihrer Lehrer. Durch das Entfallen igener Versorgungswerke und den Verweis auf die geetzliche Rentenversicherung ist zu befürchten, dass chulen in privater Trägerschaft gegenüber staatlichen chulen benachteiligt werden, die eine Absicherung nach eamtenrecht vorsehen. Bei den Beratungen im zuständigen Ausschuss am verangenen Mittwoch wurde in diesem Zusammenhang seiens des Ministeriums darauf verwiesen, dass es seit 1995 ie sogenannte Friedensgrenze zwischen gesetzlicher entenversicherung einerseits und den Versorgungsweren andererseits gebe und hier nur eine Fortschreibung rfolge. Dem ist entgegenzuhalten: Die im Gesetzentwurf nthaltene Regelung ist nicht mit der sogenannten Frieensgrenze aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI vergleichbar, mit er festgelegt wurde, wer sich in berufsständischen Verorgungswerken statt in der gesetzlichen Rentenversicheung versichern lassen kann. Denn der Kammerzwang er jeweiligen Berufsgruppe zum 1. Januar 1995, der in 6 Abs. 1 Nr. 1 a SGB VI als Voraussetzung für eine Be reiung von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Renenversicherung verankert ist, umfasste tatsächlich beeits vor 1994 alle Berufsgruppen der freien Berufe. urch diese Regelung sollte nur ausgeschlossen werden, ass sich noch weitere Berufsgruppen zusätzlich zu den ereits befreiten Berufsgruppen von der Pflicht zur Versiherung in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien assen. Es gilt aber, dass auch nach 1995 beispielsweise on Ärzten, Anwälten und Architekten noch Versorgungserke gegründet werden können. Entsprechend muss uch weiterhin an nichtöffentlichen Schulen die Grünung von Versorgungswerken möglich sein. Zum Antrag der Linken: Die in ihrem Antrag vorgechlagenen Maßnahmen taugen nicht zur Bekämpfung er Schwarzarbeit. Die Maßnahmen sind ineffektiv, zu ürokratisch, zu teuer. Und für mich der entscheidende unkt: Sie sind zum Teil schädlich und dazu angetan, uch reguläre Arbeitsplätze zu vernichten. Es ist nicht ielführend, ehrlichen Unternehmen zusätzliche bürokraische Belastungen aufzuerlegen, um die schwarzen chafe zu bekämpfen. Dadurch werden die seriösen Firen mit zusätzlichen Kosten belastet. Wir brauchen effek ive, unbürokratische und realistische Maßnahmen, um llegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Lohndumping u bekämpfen. Die Bauwirtschaft braucht keine neuen elastungen durch bürokratische Hürden. Zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit geört, nach den Ursachen und Gründen dafür zu suchen. in nicht unwesentlicher Grund ist die zu hohe Steuernd Abgabenlast, die mit dafür verantwortlich ist, dass chwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht zurückehen, sondern eher noch zunehmen. Die Kosten für le Dr. Heinrich L. Kolb gebene Reden gale Arbeit sind um ein Vielfaches höher als die für illegale Arbeit. Die Senkung der Lohnzusatzkosten ist sicherlich das wirksamste Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Dumpinglöhnen. Darüber hinaus ist ein flexibles Tarifrecht, damit sich die Löhne an der Produktivität orientieren können, dringend geboten. Ideologisch motivierter Populismus ist der falsche Weg und überaus schädlich. Deshalb lehnt die FDPFraktion den Antrag der Linken ab. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind kein Kavaliersdelikt, sondern ein absolut ernst zu nehmendes Problem. Es kann nicht angehen, dass Unternehmen sogenannte Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung als Lohndumpingstrategie einsetzen, um die Zahlung von Tarifund Mindestlöhnen zu umgehen. Diese Unternehmen gefährden zigtausende reguläre Arbeitsplätze und schwächen die Sozialversicherungskassen. So zahlen wir am Ende alle für den Extraprofit, den diese skrupellosen Unternehmen durch den Einsatz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung herausholen. Das ist nicht hinnehmbar! Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung endlich zwei wichtige Maßnahmen ergreift, die meine Fraktion bereits vor der Sommerpause in dem Antrag „Für eine wirksame Bekämpfung von Verstößen gegen den Mindestlohn im Baugewerbe“ gefordert hat. Die Verpflichtung zur Sofortmeldung zur Sozialversicherung und die Mitführungspflicht von Personaldokumenten am Arbeitsplatz sind zwei wichtige Schritte, um die Kontrollen zu vereinfachen und den Kampf gegen den Einsatz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu effektivieren. Diese Maßnahmen reichen jedoch noch nicht aus. Meine Fraktion stellt deshalb heute den Antrag „Für eine wirksame Bekämpfung von Verstößen gegen den Mindestlohn im Baugewerbe“ ebenfalls zur Abstimmung. In der Baubranche gelten bereits seit Jahren Mindestlöhne. Und der Mindestlohn ist ein Erfolg! Er sorgt nicht nur dafür, dass die Beschäftigten im Baugewerbe im Gegensatz zu Millionen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in anderen Branchen ein auskömmliches Einkommen haben. Er hat auch zehntausende Arbeitsplätze erhalten. Da sind sich die Spitzenverbände der Bauwirtschaft und die IG Bauen-Agrar-Umwelt Trotzdem gibt es immer wieder Verstöße gegen den Mindestlohn, oftmals durch den Einsatz von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung. Aber es gibt auch konkrete Vorstellungen zu wirksamen Gegenmaßnahmen. Meine Fraktion hat in Gesprächen mit Vertretern der Arbeitgeber und der IG BAU eine Reihe praktikabler und wirksamer Maßnahmen für den Schutz des Mindestlohns in der Baubranche identifiziert, die Sie alle begründet in unserem Antrag wiederfinden. Dazu gehört, dass die zuständige Kontrollbehörde „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ eine deutlich bessere Sachmittelausstattung erhält und ihr Personal umgehend auf 8 000 Stellen aufgestockt wird. Nur so wird sie in die Lage versetzt, ihren umfassenden Kontrollund Ahndungsaufgaben tatsächlich auch gerecht werden zu kön n s d e f A M a d S B l z S d s w m u I l g f l A a n m v v i c A b d a b k v G P s b R R m a h b g k w S Zu Protokoll ge (C (D en. Und dazu gehört auch, dass die Sanktionen bei Vertößen so gestaltet und angewendet werden, dass sie auf ie Unternehmen eine deutlich abschreckendere Wirkung ntfalten. In diesem Sinn erwarten wir von der Verschärung der Generalunternehmerhaftung und dem sofortigen usschluss der Unternehmen, bei denen Verstöße gegen indestlohnvorschriften oder der Einsatz von Schwarz rbeit oder illegaler Beschäftigung festgestellt werden, eutliche präventive Effekte. Gehen Sie die weiteren chritte, die im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale eschäftigung notwendig sind! Sichern Sie den Mindest ohn im Baugewerbe! Stimmen Sie für unseren Antrag! Schwarzarbeit bedeutet Steuerhinterziehung, So ialversicherungsbetrug und Arbeitsplatzklau. Da, wo chwarzarbeit blüht, wird reguläre Beschäftigung verrängt. Deshalb muss Schwarzarbeit ein Riegel vorgechoben werden. Das hat auch etwas mit fairem Wettbeerb zu tun. Um Schwarzarbeit deutlich einzudämmen, uss es vorbeugende Maßnahmen, effektive Kontrollen nd wirksame Strafen geben. Im Ziel sind sich alle Fraktionen im Bundestag einig. n der Frage, wie diese Ziele erreicht werden können, iegen die Differenzen. Den Gesetzentwurf der Bundesreierung halten wir auch nach den vorgenommenen Modiizierungen in wesentlichen Punkten nicht für praxistaugich. Darüber hinaus bleiben wichtige Bereiche, die zum bbau von Schwarzarbeit beitragen können, weiterhin ußen vor und werden von der Bundesregierung bisher icht in Angriff genommen oder sogar abgelehnt. Ich öchte das an wenigen Beispielen erläutern: Ja, eine Meldefrist von sechs Wochen bei der Sozialersicherung lädt geradezu zum Missbrauch ein. Die jetzt orgesehene Sofortmeldung bei der Sozialversicherung gnoriert aber die Gegebenheiten in vielen Arbeitsbereihen, in denen kurzfristig an den Wochenenden und am bend eingestellt wird. Die betroffenen Unternehmen haen deshalb den Vorschlag gemacht, die Meldepflicht auf en Beginn des ersten Werktages nach Beschäftigungsufnahme zu legen. Das ist vernünftig. Die Union hat dies ei der ersten Beratung auch so gesehen, aber es wurde eine praxistaugliche Modifizierung des Gesetzentwurfes orgenommen. Ja, die kontrollierten Personen auf den Baustellen, im astgewerbe oder in Reinigungsfirmen müssen für die rüfer identifizierbar sein. Aber die Mitführung von Peronaldokumenten bedeutet für viele Menschen, die in den etroffenen Branchen beschäftigt sind, ein unzumutbares isiko. Ausländerinnen und Ausländer haben leider zu echt große Angst vor dem Verlust ihrer Papiere. Manchal ist die Wiederbeschaffung schlicht unmöglich, und ufenthaltsrechtliche Probleme sind die Folge. Auch hier atte die Union in der ersten Beratung angekündigt, rauchbare Alternativen zu erarbeiten. Das ist aber nicht eschehen. Damit Schwarzarbeit wirksam unterbunden werden ann, muss nicht nur die Kontrolle einfacher und besser erden. Auch die Folgen für die Unternehmen, denen chwarzarbeit nachgewiesen wird, müssen spürbar und Dr. Heinrich L. Kolb gebene Reden abschreckend sein. Geldstrafen, die verhängt werden, müssen auch gezahlt werden, und Unternehmen, die bei Schwarzarbeit erwischt werden, müssen zukünftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Wir haben gestern über den Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters debattiert. Ein solches Korruptionsregister brauchen wir auch, um zu verhindern, dass Unternehmen, die auf Schwarzarbeit setzen und so fairen Wettbewerb untergraben, bei der nächsten öffentlichen Auftragsvergabe wieder berücksichtigt werden. Die Einrichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters ist auch dafür ein wirksames Instrument, wurde aber von der Union bisher immer blockiert. Insgesamt müssen die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt so gesetzt werden, dass faire Löhne gezahlt werden und dass legales Arbeiten attraktiv ist. Auch darum schlagen wir Mindestlohnregelungen vor, die die Besonderheiten in den einzelnen Branchen und Regionen berücksichtigen, und auch darum fordern wir eine gezielte und deutliche Entlastung der unteren Einkommen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Letzteres bedeutet für die Unternehmen eine deutliche Entlastung bei den Lohnnebenkosten und für die Beschäftigten mehr Netto vom Brutto. Damit wird Schwarzarbeit vorgebeugt. Insgesamt ist das, was die Bundesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorgelegt hat, weder praxistauglich noch ausreichend. Darum lehnen wir den Gesetzentwurf ab. K Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind in Deutschland nach wie vor verbreitet und fügen dem Gemeinwesen schweren Schaden zu. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung hat daher – da weiß ich mich mit Ihnen allen einig – weiterhin hohe Priorität. Mit dem Aktionsprogramm „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf werden wesentliche Punkte des Pakets umgesetzt. In der Prüfungspraxis hatte sich gezeigt, dass sich bei der Meldung zur Sozialversicherung Unklarheiten ergeben können, da die Meldungen bisher nicht vor oder mit Beginn der Beschäftigung abzugeben sind, sondern mit der ersten Lohnund Gehaltsabrechnung. So ist bisher eine abschließende Klärung des Sachverhalts durch die Kontrollbehörden vor Ort vor allem dann nicht möglich, wenn eine Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht oder noch nicht vorliegt. Ein weiteres Problem stellt bislang die Schwierigkeit dar, Personalien festzustellen, um Personen, die überprüft werden sollen, eindeutig zu identifizieren. Mit den Maßnahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes werden diese Probleme angepackt: Maßnahme Nummer eins ist die Einführung der Sofortmeldepflicht spätestens bei Beschäftigungsaufnahme. S f S B u t s a U d b f b d d m f Z w s P d w t d V c s k M i Ü r s e d r w k d z s r S v R s l n g b f D s Zu Protokoll ge (C (D ie ermöglicht es den Behörden, vor Ort schnell und zweielsfrei festzustellen, ob das Beschäftigungsverhältnis der ozialversicherung gemeldet wurde. Liegt in den neun ranchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit nd illegale Beschäftigung besteht, für einen Beschäftigen keine Meldung in der Stammsatzdatei der Rentenvericherung vor, ist das als ein klarer Hinweis auf Schwarzrbeit zu werten. Auch die Berufsgenossenschaften der nfallversicherung erhalten im Leistungsfall Zugriff auf ie Stammsatzdatei, um bei Schwarzarbeit den Arbeitgeer in Regress nehmen zu können. Maßnahme Nummer zwei ist die Einführung einer Mitührungsund Vorlagepflicht von Personaldokumenten ei der Erbringung von Dienstoder Werkleistungen in en neun betroffenen Branchen. Schon heute müssen bei er Überprüfung insbesondere ausländischer Arbeitneher Personaldokumente vorgelegt werden, um die betref ende Person eindeutig identifizieren zu können. In ukunft werden auch die Arbeitgeber mit in die Verantortung genommen. Sie müssen ihre Beschäftigten chriftlich über die Mitführungsund Vorlagepflicht von ersonaldokumenten belehren. Diese Belehrung wieerum muss aufbewahrt und gegebenenfalls vorgelegt erden können – andernfalls drohen Bußgelder. Maßnahme Nummer drei zielt auf eine bessere Qualiät der Anschriftendaten, die im Verdachtsfall einen eineutigen Abgleich der Personendaten mit den Daten der ersichertenkonten bei der Rentenversicherung ermöglihen. Aus diesem Grund erhalten die Träger der Deutchen Rentenversicherung über ihre Datenstelle zuünftig aktualisierte Anschriftendaten, die von den eldebehörden bei Geburt, Anschriftenänderung oder m Sterbefall übermittelt werden. Mit dieser zentralen bermittlung der Anschriftendaten können die besonde en Meldungen der Arbeitgeber in den Fällen einer Anchriftenänderung entfallen. Das vorgesehene Verfahren senkt die Bürokratiekosten rheblich: Die Meldebehörden der Kommunen wie auch ie Rentenversicherungsträger werden um geschätzt und 180 Millionen Euro im Jahr entlastet – vor allem, eil nach der Umstellung die bisher notwendigen, aber ostspieligen Einzelaufklärungen entfallen. Neben den skizzierten Maßnahmen zur Bekämpfung er Schwarzarbeit sieht der vorliegende Gesetzentwurf wei Neuregelungen vor, die den Bereich der Altersvororge betreffen. Punkt eins betrifft die staatliche Fördeung privater Altersvorsorge. Durch eine Ergänzung im GB XII unterstützen wir hilfebedürftige und dauerhaft oll erwerbsgeminderte Personen beim Aufbau einer iester-Rente. Die Beiträge für eine solche Altersvororge werden durch die Sozialhilfe übernommen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Regeung zur Begrenzung der Versorgungswerke für Lehrerinen und Lehrer an Privatschulen. Eine Bestandsschutzreelung nimmt hier Rücksicht auf Einrichtungen, die ereits seit längerem in Anspruch genommen werden und ür ihr Fortbestehen auf Neuzugänge angewiesen sind. urch diese Regelung sind auch die Ansprüche der Ver icherten in diesen Versorgungswerken geschützt. Brigitte Pothmer gebene Reden Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 36 a. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10903, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10488 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen, um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP bei Gegenstimmen von Bündnis 90/ Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Beratung mit demselben Stimmenergebnis wie in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/10908. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltungen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der FDP abgelehnt. Tagesordnungspunkt 36 b. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10902, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/9594 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen, der CDU/CSU und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 37 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Investitionszulagengesetzes 2010 – Drucksachen 16/10291, 16/10496 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 16/10886 – Berichterstattung: Abgeordnete Manfred Kolbe Simone Violka – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung – Drucksache 16/10917 – Berichterstattung: Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme Carsten Schneider Otto Fricke Dr. Gesine Lötzsch Alexander Bonde A k g K m 1 V t n F m a G a m 1 A A w n v I g b C m R d b d e m e W m d w m s w n A a m d d (C (D Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre einen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollein Simone Violka, SPD-Fraktion. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und ollegen! Wir sprechen heute über ein Förderinstruent, das eigentlich Erfolgsinstrument heißen müsste. In 9 Jahren gab es so manchen Versuch der Förderung. ieles war erfolgreich, anderes nicht. Aber das Investi ionszulagengesetz gehört auf jeden Fall zu den gelungeen Versuchen. Auch wenn es spät ist – ich hoffe, dass viele vor den ernsehern sitzen –, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ich bei den Unternehmerinnen und Unternehmern, ber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der ewerkschaft und ebenso bei den vielen zumeist ehren mtlich arbeitenden Kommunalpolitikerinnen und Komunalpolitikern zu bedanken, die in den vergangenen 9 Jahren neben den finanziellen Mitteln das meiste zum ufbau Ost beigetragen haben. Wir sprechen in dieser Zeit, so auch heute, über den ufbau Ost und den Stand der deutschen Einheit, und es ird viel darüber geredet, was noch nicht so funktioiert. Aber ich halte es auch für wichtig, zu sagen, dass ieles geschaffen wurde. ch will als Sächsin in diesem Zusammenhang auf Folendes hinweisen: In den neuen Ländern haben wir insesondere im Hinblick auf alternative Energien aus den hancen, die uns gegeben wurden, unglaublich viel geacht. Ich erinnere nur an Solarworld in Freiberg und an oth & Rau in Hohenstein. Inzwischen sind in Osteutschland viele gute und neue Unternehmen ansässig, ei denen viele Menschen in Lohn und Brot stehen und ie den Menschen in der Region eine Perspektive geben. Wer sich Gedanken darüber macht, ob es überhaupt inen idealen Zustand gibt bzw. wann er erreicht ist, uss ehrlich sein und sagen: Einen idealen Zustand gibt s in Deutschland nirgendwo, weder im Osten noch im esten noch im Norden noch im Süden. Das hat etwas it Entwicklung zu tun. Natürlich hatten wir im Osten es Landes erst einmal viel nachzuholen; das ist nach ie vor so. Allerdings ist bei uns auch viel passiert. Ich öchte nicht darüber nachdenken, in welchem Zustand ich zum Beispiel unsere Kanalisation heute befinden ürde, hätte es die Wende und die folgenden Investitioen nicht gegeben. ls ich ein Kind war, gehörten massive Rohrbrüche vor llen Dingen im Winter zum täglichen Bild. Wenn anch einer einwendet, dass das vielleicht etwas mit em Klimawandel zu tun hat, und darauf hinweist, dass ie Winter heute nicht mehr so hart wie früher sind, Simone Violka muss ich sagen: Ich glaube nicht, dass dies die Gründe sind; denn damals lag vieles im Argen. Es fand ein unglaublicher Raubbau an der Substanz statt, dessen Folgen erst einmal bewältigt werden mussten. Wer glaubt, 19 Jahre hätten ausreichen müssen oder können, um diesen Rückstand wettzumachen, der sollte einmal intensiv darüber nachdenken, dass dieser Rückstand sozusagen 40 Jahre Zeit hatte, sich aufzubauen. Zu den Ursachen dieses Rückstands gehören nicht nur der Raubbau an Material und zum Teil am Menschen, sondern auch, dass bewusst kein Mittelstand zugelassen wurde, dass innovativen Betrieben, die sich hätten erweitern können, die Verstaatlichung drohte, sobald sie eine gewisse Mitarbeiterzahl überschritten, sodass in diesem Bereich praktisch keine Entwicklung stattfand. Man kann nicht davon ausgehen, dass Menschen, die 40 Jahre lang unter solchen Rahmenbedingungen einen Betrieb führen mussten, von heute auf morgen zu hervorragenden Unternehmern werden, die sich darüber hinaus – das kommt noch hinzu – in einem neuen System zurechtfinden mussten, was sie schlicht und ergreifend nicht konnten, weil ihre Lebensbedingungen dies nicht hergaben. In Anbetracht dessen muss man wirklich sagen: Es ist super, was die Leute aus dieser Situation gemacht haben. Ich möchte noch einmal auf den Faktor Zeit zu sprechen kommen. Ich sage immer: Das ist wie beim Abnehmen. Zu viele Kilos hat man schnell drauf. Will man aber nachhaltig und vor allen Dingen auf gesunde Art und Weise wieder schlank werden, dauert das seine Zeit. – Wie beim Abnehmen muss man auch beim Aufbau Ost von Zeit zu Zeit überprüfen, welche Maßnahmen gut sind und deshalb fortgesetzt werden sollten und welche inzwischen nicht mehr zeitgemäß und somit „ungesund“ sind. Die Investitionszulage, die wir heute in zweiter und dritter Lesung beraten, hat sich als gutes Instrument erwiesen und sich bewährt. Deshalb ist es gut und richtig, dass sie auch nach 2009 weiterhin zur Verfügung steht. Natürlich hat auch dieses Gesetz Schwächen. Wenn man ehrlich ist, muss man sich allerdings fragen: Welches Gesetz hat denn keine Schwächen? Ich bin politisch nicht bereit, ein Gesetz, von dem Menschen profitieren, wegen ein paar Schwächen, die in keinem Verhältnis zu seinen Stärken stehen, preiszugeben. Zu den Schwächen dieses Gesetzes gehören nach wie vor die Mitnahmeeffekte. Mitnahmeeffekte gibt es allerdings überall, wo gefördert wird. Man kann sie nicht verhindern, ohne die Menschen, die auf das Gesetz angewiesen sind, ihrer Existenz zu berauben. Dem gegenüber stehen Rechtssicherheit, Schnelligkeit und vor allen Dingen eine unbürokratische Abwicklung. Diese Aspekte haben dieses Förderinstrument so beliebt gemacht. Das sind Stärken, die wahrlich nicht jedes Förderinstrument vorweisen kann. Daher ist sehr zu begrüßen, dass es mit dem jetzt zu verabschiedenden Investitionszulagengesetz 2010 ein Nachfolgegesetz für das Investitions z l l c d s w g z m v g m d B E n V d g i A S i d d h D d d I g E g h U h G b d g t B b F a s U d (C (D ulagengesetz 2007, welches Ende des Jahres 2009 ausäuft, gibt, welches die Förderung auch nach 2009 mögich macht und die geförderten Maßnahmen bis 2013 siherstellt. Trotz aller Freude will ich nicht verschweigen, dass as nicht selbstverständlich war, nicht wegen der Eintellung der Bundesrepublik zu diesem Gesetz, sondern egen Brüssel. Schon als es um das Investitionszulagenesetz 2007 ging, waren intensive Verhandlungen in den uständigen Brüsseler Stellen, die diesem Förderinstruent eher skeptisch gegenüberstanden und ihm nach wie or skeptisch gegenüberstehen, notwendig. Mein Dank ilt an dieser Stelle all jenen, die das jetzt zur Abstimung stehende Gesetz durch intensive Gespräche und urch Überzeugungsarbeit in den Verhandlungen in rüssel ermöglicht haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Peter Rauen (CDU):
Rede ID: ID1618726700

(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

Andreas Steppuhn (SPD):
Rede ID: ID1618726800




(A) )


(B) )

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1618726900




(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

Werner Dreibus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618727000
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618727100




(A) )


(B) )

Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1618727200







(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618727300

(Beifall bei der SPD)

Simone Violka (SPD):
Rede ID: ID1618727400

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das war natürlich nicht ohne Kompromisse machbar.
ine Forderung aus Brüssel war die Festschreibung ei-
es Endpunktes der Förderung und eines degressiven
erlaufs der Fördersätze. Dieser Forderung wird durch
ie Ausgestaltung des vorliegenden Investitionszulagen-
esetzes 2010 Rechnung getragen. Allerdings haben wir
m Ausschuss deutlich gemacht, dass für uns in dieser
ngelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
ollte 2011 festgestellt werden, dass die Wirtschaftskraft

m Fördergebiet noch immer weit unter dem Bundes-
urchschnitt liegt, muss die Degression noch einmal auf
en parlamentarischen Tisch und auf ihre Notwendigkeit
in überprüft werden.


(Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)


adurch haben wir für den Osten viel gewonnen. Anstatt
en Zugeständnissen nachzuweinen, sollten wir bis 2013
as Beste daraus machen.

Dank dem Entgegenkommen Brüssels wird mit dem
nvestitionszulagengesetz 2010 auch die Förderlücke ab-
eschafft werden können. Das wird möglich, weil die
uropäische Kommission am 6. August 2008 eine All-
emeine Gruppenfreistellungsverordnung verabschiedet
at, wonach eine Förderung von kleinen und mittleren
nternehmen im D-Fördergebiet, also in Berlin, weiter-
in möglich ist. Vorher war eine Förderung in diesem
ebiet auf bis Ende 2008 begonnene Investitionsvorha-
en beschränkt. Dadurch wurde ein nahtloser Übergang
er Förderung für alle Gebiete ermöglicht.

Neu ist auch, dass kleine Unternehmen jetzt stärker
efördert werden. Für Erstinvestitionen bei kleinen Un-
ernehmen beträgt die Investitionszulage 20 Prozent der
emessungsgrundlage, und für mittlere Unternehmen
eträgt sie zukünftig 10 Prozent. Auch damit wird einer
orderung aus Brüssel Rechnung getragen.

Aufgrund der Fördersummen haben wir alle Chancen
uf weitere gute Ergebnisse. Neben anderen Förderin-
trumenten wollen wir auch mit diesem Gesetz weiter
nterstützung leisten. Durch die Beträge wird deutlich,
ass es sich bei dieser Unterstützung um ganz schöne






(A) )



(B) )


Simone Violka
Brocken handelt und nicht um kleine Möhrchen, von de-
nen heute früh schon gesprochen wurde.

Durch die Umsetzung des vorliegenden Gesetzent-
wurfes wird es zu folgenden Förderungen kommen: Im
Jahre 2011 sind es über 550 Millionen Euro, im
Jahr 2012 über 770 Millionen Euro, im Jahr 2013 über
540 Millionen Euro, im Jahr 2014 über 315 Millionen
Euro, und im Jahr 2015 sind es wegen der degressiven
Ausgestaltung, die 2011 aber noch einmal überprüft wer-
den soll, noch einmal 90 Millionen Euro.

Das Investitionszulagengesetz 2010 ist ein gutes Ge-
setz. Es ist eine gute Nachricht für die Unternehmer
– vor allem aus Mittelstand und Handwerk –, die diese
Förderung bereits in der Vergangenheit gern und oft in
Anspruch genommen haben. Es werden natürlich noch
weitere Mittel freigesetzt, weil mit jedem Euro Förder-
geld natürlich auch Eigeninvestitionen verbunden sind,
was gerade in dem Bereich der mittelständischen und
kleinen Betriebe zu unglaublich großen Kräften für die
heimische Wirtschaft führt.

Wir haben uns im Verfahren aber nicht nur mit der
Degression, der Förderlücke und den Fördersummen be-
schäftigt, sondern auch die Forderungen und Wünsche
der verschiedenen Verbände und Unternehmerinnen und
Unternehmer angehört und sie, wenn es ging, auch be-
rücksichtigt. Soweit es möglich und politisch gewollt
war, ist es gelungen, dementsprechende praxisnahe Ver-
änderungen herbeizuführen. Beispielhaft möchte ich die
konstruktiven Vorschläge des Zentralverbands des Deut-
schen Handwerks nennen. Einigen der zentralen Punkte
ihres Wunsches auf Veränderung konnten wir folgen,
und ich bin mir sicher, dass diese Veränderungen in un-
ser aller Interesse sind.

Wir stimmen heute über ein gutes Gesetz ab, das hilft,
Deutschland in Gänze und damit die ostdeutschen Län-
der im Besonderen weiter nach vorne zu bringen. Des-
halb fordere ich Sie auf: Machen Sie mit, stimmen Sie
zu, und schaffen Sie in den neuen Bundesländern bis
2013 weitere Chancen, damit wir die deutsche Einheit
endlich auch auf wirtschaftlichem Sektor vollenden kön-
nen!


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618727500

Das Wort hat der Kollege Christian Ahrendt, FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Christian Ahrendt (FDP):
Rede ID: ID1618727600

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Sie zu so später Stunde noch hiergeblieben sind! Die
FDP wird dem Investitionszulagengesetz 2010 zustim-
men. Wir halten dies nach wie vor für wichtig. Der Auf-
holprozess in den neuen Bundesländern ist nicht abge-
schlossen. Es gibt nach wie vor die Situation, dass vor
allem die kleinen und Kleinstunternehmen in den neuen
Bundesländern Schwierigkeiten haben, über ihre Eigen-
kapitalausstattung Investitionen zu finanzieren. Hier war
die Investitionszulage in den letzten Jahren ein sicherer

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(C (D nd kalkulierbarer Faktor, der gerade jetzt, da man angeichts der Finanzmarktkrise, in der wir uns befinden, ber den wirtschaftlichen Abschwung nachdenken muss, m Osten stabilisierend wirken und dadurch weiterhin azu beitragen kann, dass Investitionen im Mittelstand etätigt werden. Gleichwohl – das muss man an dieser Stelle auch saen – könnte man die Rede auch mit den Worten „Alle ahre wieder“ beginnen; denn das Investitionszulagengeetz ist ein Gesetz, dessen Gültigkeit alle zwei Jahre verängert wird. Damit wird ein Stück weit auch gezeigt, ie schwierig es ist, eine einmal gewährte Subvention ieder abzubauen. Der Kollege Hettlich hat es in seiner letzten Rede geagt: Es gibt keine wirklich sinnvolle Untersuchung daüber, ob die Investitionszulage zu den Effekten und Erolgen geführt hat, die wir alle konstatieren. (Simone Violka [SPD]: Das wirkliche Leben beweist es!)


u einem Erfolg hat sie geführt: Sie hat zumindest dazu
eführt – das habe ich schon in der letzten Rede zu
iesem Thema angeführt –, dass das Finanzministerium
Mecklenburg-Vorpommern staatsanwaltschaftlich durch-

ucht wurde, weil dort jahrelang Missbrauch mit Kernge-
ietsbescheinigungen betrieben wurde, was zu einem
ntsprechenden Abfluss von Investitionszulagen auf
urchaus unberechtigter Weise geführt hat. Insofern
uss man sich – wenn man das Gesetz alle zwei Jahre

erlängert – die Frage stellen, ob es langfristig so weiter-
ehen kann. Auch wenn man nicht an den Solidarpakt II,
u dem das Gesetz gehört, herangehen möchte, ist es
raglich, ob die Investitionszulage letzten Endes das er-
eicht, was wir uns davon versprechen.

Gleichwohl käme die Diskussion jetzt zum falschen
eitpunkt. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt geführt
erden müssen, wenn wir die wirtschaftlichen Krisen-

eiten, die jetzt auf uns zukommen, hoffentlich erfolg-
eich überstanden haben. Die mittelständischen Unter-
ehmer in den neuen Bundesländern brauchen die
nvestitionszulage. Vor diesem Hintergrund stimmt die
DP dem Gesetzentwurf zu.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618727700

Nächster Redner ist der Kollege Manfred Kolbe,

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1618727800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ie Große Koalition arbeitet auf vielen Gebieten rei-
ungslos zusammen, so auch auf dem Gebiet der Investi-
ionszulage. Das zeigt sich auch daran, dass die Kollegin
iolka mehr oder weniger meine Rede vorgetragen hat.
ir haben unabhängig voneinander mehr oder weniger

enselben Text verfasst. Ich kann mich deshalb auf ei-






(A) )



(B) )


Manfred Kolbe
nige zusätzliche Anmerkungen beschränken und darf im
Interesse der anwesenden Kollegen verkünden, dass ich
keineswegs gedenke, die Redezeit voll auszuschöpfen.

Ich möchte mit dem Dank an die Bundesregierung be-
ginnen. Wir beschließen die Nachfolgeregelung für das
Investitionszulagengesetz 2007. Die Bundesregierung
hat frühzeitig auf der Kabinettsklausur im letzten August
in Meseberg das Investitionszulagengesetz bis 2013 auf
den Weg gebracht. Herr Schauerte, Herr Diller, vielen
Dank namens meiner Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Kollegin Violka hat ausgeführt, dass wir im Osten
viele Erfolge erzielt haben. Wer vor 20 Jahren in der
ehemaligen DDR war und heute dieselben Städte und
Landschaften besucht, wird diese in jeder Hinsicht nicht
wiedererkennen. Wir haben teilweise den Westen in eini-
gen Bereichen nicht nur eingeholt, sondern auch über-
holt. Wenn man auf der A 4 von Dresden nach Frankfurt
fährt, dann wird man feststellen, dass in Thüringen die
Autobahn sechsspurig ist. In Hessen verengt sie sich auf
einmal auf vier Spuren, obwohl es dort nicht weniger
Verkehr gibt. Wir haben auch die Pflegeheime, Kranken-
häuser und den gesamten Bereich der öffentlichen Infra-
struktur ganz wesentlich auf Vordermann gebracht.

Nichtsdestotrotz gibt es noch Schwachpunkte beim
Aufbau Ost. Ein Schwachpunkt ist sicherlich die ge-
werbliche Wirtschaft. Uns fehlen noch nach wie vor
selbstständige Unternehmen. Wir haben nur einen größe-
ren Unternehmenssitz im Osten Deutschlands. Das ist
ein Defizit. Deshalb sind – das ist auch durch Zahlen be-
legt – die Wachstumsraten im Osten Deutschlands leider
seit einigen Jahren wieder niedriger als im Westen. Auch
die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor doppelt so hoch.
Der Abwanderungstrend setzt sich leider weiter fort.
Deshalb halten wir von der CDU/CSU-Fraktion das In-
vestitionszulagengesetz 2010 für notwendig.

Das Fördergebiet umfasst die östlichen Länder. Be-
günstigte Wirtschaftszweige sind das verarbeitende Ge-
werbe, produktionsnahe Dienstleistungen und das Be-
herbergungsgewerbe. Der Investitionszeitraum umfasst
die Zeit bis zum 31. Dezember 2013. Der Fördersatz ist
degressiv, von 12,5 Prozent im Jahr 2010 bis 2,5 Prozent
im Jahr 2013. Das Investitionsvolumen beträgt 550 Mil-
lionen Euro im Jahr 2011, 770 Millionen Euro in 2012,
540 Millionen Euro in 2013, 315 Millionen Euro in 2014
und weitere 90 Millionen Euro in 2015.

Damit komme ich zu der scharfen Degression, die das
Investitionszulagengesetz 2010 enthält. Auch darin sind
wir uns einig, liebe Simone Violka: Wir sind froh über
die Fortführung des Investitionszulagengesetzes, aber
wir bedauern etwas die scharfe Degression, die im Wi-
derspruch zu der Tatsache steht, dass der Osten noch
nicht so richtig aufholt und wir dieses Instrument des-
halb weiter brauchen.

Aus aktuellem Anlass möchte ich noch auf Folgendes
hinweisen: Wir machen uns dieser Tage Gedanken über
ein Konjunkturprogramm, das einen zweistelligen Mil-
liardenbetrag kosten soll. Es macht angesichts dessen
wenig Sinn, die Mittel für ein bewährtes Konjunkturpro-

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(C (D ramm wie die Investitionszulage zurückzufahren und amit möglicherweise 200 Millionen Euro im Jahr einusparen. Das sollte man vielleicht bedenken. Wir sind eshalb froh, dass die Koalitionsfraktionen – Simone iolka hat das schon vorgetragen – in ihrem Bericht Folendes formuliert haben – ich darf das zitieren –: Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, dem Finanzausschuss im Jahre 2011 über die wirtschaftliche Situation im Fördergebiet zu berichten, damit bewertet werden kann, ob die Investitionszulage tatsächlich 2013 auslaufen oder doch darüber hinaus verlängert werden soll. o lautet die Beschlussempfehlung des Finanzausschuses. Ich möchte bereits auf den letzten Redner in dieser ebatte eingehen, obwohl ich deine Rede noch gar nicht enne, lieber Kollege Peter Hettlich. (Peter Hettlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du ahnst es!)


u hast vorhin in der Debatte zur deutschen Einheit ge-
ußert, dass den Koalitionsfraktionen dieser Punkt offen-
ar nicht so wichtig sei, weil sie nicht redeten. Das war
alsch. Wir haben geredet. Du siehst mich doch hier am
ednerpult stehen. Du wirst gleich möglicherweise be-
lagen, dass wir diese Debatte zu so später Stunde füh-
en. Das liegt aber an eurem morgigen Parteitag, auf den
ir Rücksicht nehmen. Sicherlich hätte man morgen zu

iner besseren Zeit über diesen Punkt diskutieren kön-
en. Du wirst möglicherweise auch beklagen, dass die
nvestitionszulage durch andere Instrumente ersetzt wer-
en soll. Ich meine aber – darin stimmen wir mit der
PD überein –, dass das ein unbürokratisches Förderin-
trument ist. Es wird angenommen. Wenn du mit den
ertretern der Wirtschaft vor Ort sprichst – wir beide ha-
en denselben Wahlkreis –, dann wirst du feststellen,
ass das nach wie vor das beliebteste Förderinstrument
st.

Abschließend darf ich mich bei allen Beteiligten, der
undesregierung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

m Finanzausschuss sowie den Kollegen, bedanken, die
ieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Wir haben
amit einen kleinen weiteren Baustein zur inneren Ein-
eit gelegt und wünschen diesem Gesetz viel Erfolg.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618727900

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dorothée Menzner,

raktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618728000

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Der vorliegende Gesetzentwurf ist angesichts der
ktuellen Entwicklungen auf den internationalen Finanz-
ärkten und deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft

eider anachronistisch. So empfinde ich im Übrigen viele






(A) )



(B) )


Dorothée Menzner
von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe,
gerade mit ihren Konsequenzen für die ostdeutschen
Bundesländer. In diesem Fall aber und angesichts eines
parallel durch die Bundesregierung geplanten Konjunk-
turprogramms zur Abfederung der Wirtschaftskrise stellt
sich die Frage nach der inhaltlichen Ausgestaltung des
Gesetzesvorhabens noch dringlicher.

Warum? Das Gesetz selbst regelt eine Fortführung der
Investitionsförderung in den neuen Bundesländern über
das Jahr 2009 hinaus. Das begrüßen wir, ebenso wie der
Bundesrat. Der vorliegende Entwurf verstetigt einerseits
die Trennung zwischen Ost und West, ignoriert jedoch
andererseits die aktuelle Entwicklung in Richtung einer
schweren und wahrscheinlich lang anhaltenden Phase
ökonomischer Rezession. Angesichts dessen – und so-
lange im Grundgesetz die Gleichwertigkeit der Lebens-
verhältnisse postuliert wird – ist es politisch geradezu
fahrlässig, die Investitionszulage für die neuen Bundes-
länder ab 2009 kontinuierlich abzusenken, um sie dann
nach 2013 auslaufen zu lassen.


(Beifall bei der LINKEN)


Um es ganz deutlich zu sagen: Natürlich unterstützt
die Linke die weitere Förderung. Gleichzeitig setzt sie
sich jedoch gegen die Einstellung der Investitionszulage
nach 2013 ein, weil man sich damit eines Instruments
zur Förderung des Mittelstandes in den neuen Bundes-
ländern beraubt; denn aktuell ist dieses Mittel umso
dringlicher und kann von den im Rahmen des Konjunk-
turprogramms der Bundesregierung geplanten Förde-
rungsmaßnahmen für den Mittelstand nur flankiert wer-
den. Niemand wird bezweifeln, dass die besondere
Förderung des ostdeutschen Mittelstandes notwendig ist,
um den neuen Bundesländern zu dem selbsttragenden
Aufschwung zu verhelfen, von dem die Große Koalition
immer redet. Eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit,
kaum Forschung und Entwicklung, die Verfestigung pre-
kärer Arbeitsverhältnisse sowie ein geringeres Lohn-
und Rentenniveau sprechen eine deutliche Sprache.

Nun trifft es ja zu, dass aufgrund des ökonomischen
Wandels auch in den alten Bundesländern struktur-
schwache Regionen mit ähnlichen Problemen entstanden
sind, die auch staatlicher Hilfe bedürfen. Diese aber zu-
lasten der ostdeutschen strukturschwachen Regionen zu
gewähren, spricht einer nachhaltigen Politik Hohn. Hier
wird offensichtlich Ost gegen West bei der Wirtschafts-
förderung ausgespielt.

Apropos sozial: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass
durch die Kürzung der Investitionszulage und die Neu-
aufteilung der Gelder zwischen Ost und West irgendei-
ner strukturschwachen Region wirklich geholfen werden
kann. Die bestehenden und anwachsenden Probleme las-
sen sich durch die allgemeine Ausdünnung des Förderni-
veaus ganz bestimmt nicht sinnvoll und nachhaltig lö-
sen. Dass die Bundesregierung statt eines langfristigen
und finanzpolitisch nachhaltigen Engagements jeden fi-
nanzökonomischen Unsinn mitmacht, ist die Steuerzah-
ler leider schon mehr als teuer zu stehen gekommen.
Dass diese Regierung die schwächeren Regionen, gleich
ob in Ost oder West, perspektivisch ihrem Schicksal
überlässt, wird die Menschen auch noch teuer zu stehen

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(C (D ommen. Dass Sie dann noch versuchen, diesen von Iher Politik mehrfach benachteiligten Menschen ein X für in U vorzumachen, zeugt schlichtweg von schlechtem olitischem Stil. Da wir als Fraktion Die Linke eine Förderung von Inestitionen in den neuen Bundesländern nicht ablehnen, as vorliegende Gesetz aber für unzureichend halten, erden wir uns enthalten. Ich danke. Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Peter ettlich, Bündnis 90/Die Grünen. (Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Oh! Er ist ganz alleine!)


(Beifall bei der LINKEN)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618728100


Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618728200

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

ollegen! Erst einmal muss ich sagen: Lieber Manfred
olbe, ich freue mich ausdrücklich, dass wir diese De-
atte führen; ich werde mich nicht beklagen. Wir waren
ns darin einig, dass wir in der letzten Legislaturperiode
fter auch um ein oder zwei Uhr hier geredet haben. Das
at sich ein bisschen verändert. Neue Jahre, neue Sitten.
ie gesagt, ich freue mich ausdrücklich und bedanke
ich bei den Kollegen, dass sie noch zu so später Stunde

ier im Saal sind.


(Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN)


Ich finde, das ist ein wichtiges Thema. Deswegen
abe ich auch gesagt, wir sollten darüber diskutieren;
enn die Investitionszulage, die Frage der Verlängerung
nd die Frage, wie es nach 2013 weitergeht, sind Dinge,
ie meine Fraktion schon sehr lange bewegen. Ich bin
eit sechs Jahren Sprecher der AG Ost. Das Thema Wirt-
chaftsförderung stand natürlich von Anfang an bei uns
m Zentrum. Wir haben uns im Rahmen dieses Themas
uch länger mit der Frage auseinandergesetzt, wie es ei-
entlich weitergehen soll. Ich glaube, wir sind uns in der
nalyse des Aufholprozesses in Ostdeutschland einig.
ir wissen, dass wir eine ganze Menge erreicht haben,

nd das wird, so glaube ich, von keinem hier im Haus
egiert. Aber wir wissen natürlich auch, dass wir von ei-
em Erfolg dieses Aufholprozesses, den wir eigentlich
it dem Solidarpakt gestalten wollten, und von der An-

leichung der Lebensverhältnisse in Ost und West noch
in Stück entfernt sind. Wenn wir uns die Zahlen anse-
en – die haben wir heute Nachmittag bei der Debatte
um Stand der deutschen Einheit genannt –, dann sehen
ir, dass wir noch einen Riesenweg vor uns haben. Wir
üssen einfach konstatieren, dass uns die letzten zehn

ahre da nicht unbedingt weitergebracht haben.

Insofern muss man sich über die Sinnhaftigkeit der
örderinstrumente Gedanken machen. Ich finde, dass
an das Recht haben muss, auch ein Instrument wie die

-Zulage von einer anderen Seite zu beleuchten und teil-
eise auch infrage zu stellen. Lieber Kollege Ahrendt, in
er ersten Rede – die zu Protokoll ging – haben wir auf






(A) )



(B) )


Peter Hettlich
die Probleme der Fehlverwendung und auf die Rückfor-
derungen in einigen Bundesländern hingewiesen. Ich
habe eben von Ihnen sehr interessante Aspekte über
Mecklenburg-Vorpommern erfahren.

Für mich ist es wichtig, die Botschaft zu senden. Wir
haben den Solidarpakt II, der aus zwei Körben besteht,
nämlich dem Korb I und dem Korb II. Der Korb I um-
fasst quasi die Barmittel für die Bundesländer, die Sonder-
bedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, und der Korb II,
aus dem die Investitionszulage und auch die Gemein-
schaftsaufgabe Ost letztendlich gespeist werden, ist ge-
deckelt. Er hat ein Volumen von 51 Milliarden Euro, von
denen wir laut den Statistiken des Finanzministeriums
bis heute etwa 16 Milliarden Euro ausgegeben haben.
Somit bleiben 35 Milliarden Euro für die letzten zehn
Jahre des Solidarpakts II übrig. Wir müssen uns also ver-
gegenwärtigen, dass wir das Geld, das wir dem Korb II
entnehmen – dazu gehört auch die I-Zulage –, möglichst
effizient einsetzen müssen. Deswegen kann man nicht
einfach so mit Jubelfanfaren auftreten, sondern man
muss überlegen, ob das an der Stelle wirklich sinnvoll
ist.

Wenn wir die Probleme in Ostdeutschland betrach-
ten, dann müssen wir feststellen, dass wir einen Teil
unserer Klientel eigentlich nicht erreichen, auch nicht
mit der I-Zulage; denn die I-Zulage bekommt nur derje-
nige, der Kapital hat, um Investitionen zu tätigen. Der
bekommt dann über die I-Zulage einen Zuschuss. Es gibt
aber viele kleine, mittelständische und Kleinstunterneh-
men in Ostdeutschland, die ganz andere Probleme ha-
ben. Ich nenne als Beispiel das klassische Problem der
Mittelstandsfinanzierung, also die Frage der Liquidität.
Das ist eine eminent wichtige Frage, die sich gerade in
Zeiten der Finanzmarktkrise stellt.

Wir sind der Meinung, dass uns die I-Zulage an dieser
Stelle nicht weiterhilft. Unabhängig von den Fragen der
Fehlverwendungen haben wir immer gesagt, dass die
Gemeinschaftsaufgabe Ost aus unserer Sicht sinnvoller
ist. Das bedeutet natürlich mehr Bürokratie und mehr
Arbeit. Deswegen ist sie auch nicht so beliebt. Aber wir
wissen uns auf der Seite der wirtschaftswissenschaftli-
chen Institute und der Sachverständigen.

Ich kann mich noch an die letzte Debatte in diesem
Hause vor etwa drei Jahren erinnern. Damals hat mir die
Kollegin Antje Tillmann von der CDU/CSU zugestan-
den, dass dieses Instrument nicht so toll ist, wie es auf
den ersten Blick immer erscheint. Der Diskussionspro-
zess ist in allen Fraktionen offensichtlich vorangeschrit-
ten; insofern hat sich die Position der CDU/CSU hin zur
Zustimmung entwickelt.

Ich erinnere mich auch an das, was Jan Mücke im
Ausschuss zur Frage des Beherbergungsgewerbes gesagt
hat. Aufgrund seiner Erfahrungen in Dresden hat er be-
richtet: Liebe Leute, die Förderung des Beherbergungs-
gewerbes in Dresden über die I-Zulage führt zu einer
Fehlallokation. Dann haben wir eine Kleine Anfrage an
die Bundesregierung gerichtet. Die Bundesregierung hat
uns geantwortet: Wir können Ihnen dazu nichts sagen,
weil wir das nicht evaluieren.



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(C (D (Christian Ahrendt [FDP]: In MecklenburgVorpommern ist aber evaluiert worden!)


Ja.

Ich wollte nur sagen: Das ist aber das Problem. Inso-
ern begrüße ich ausdrücklich den Vorschlag des Finanz-
usschusses, sich 2011 über das Thema Instrumente zu
nterhalten.

Ich muss jetzt nicht mehr sagen. Meine Redezeit ist
uch abgelaufen.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Genau!)


ie kennen unsere Position – wir haben sie auch in der
rsten Beratung dargelegt; da hat sich bei uns nichts ge-
ndert –: Wir werden dieses Gesetz ablehnen. Ich bitte
m Verständnis dafür, dass wir es für sinnvoller halten,
ie Mittel an anderen Stellen einzusetzen, beispielsweise
ei Innovationen, Bildung und Forschung. Wir sähen es
ieber, wenn die Gelder aus Korb II dort verwendet wür-
en. Damit könnten wir gut leben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wün-
che Ihnen noch einen schönen Abend.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618728300

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
esregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines Investi-
ionszulagengesetzes 2010. Der Finanzausschuss emp-
iehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
ache 16/10886, den Gesetzentwurf der Bundesregie-
ung auf Drucksache 16/10291 und 16/10496 in der
usschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
em Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen
ollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
altungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung
it den Stimmen von SPD, CDU/CSU, FDP bei Gegen-

timmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei
nthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf

st in dritter Beratung mit demselben Stimmenergebnis
ie in zweiter Beratung angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 38 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-
nen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

– Drucksache 16/9415 –

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetzes

– Drucksache 16/10118 –






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

(13. Ausschuss)


– Drucksache 16/10689 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ingrid Fischbach
Caren Marks
Ina Lenke
Jörn Wunderlich
Ekin Deligöz

Hierzu liegt uns ein Entschließungsantrag der Frak-
tion Die Linke vor.

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu
diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. –
Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich
um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen:
Ingrid Fischbach, CDU/CSU, Dieter Steinecke, SPD, Ina
Lenke, FDP, Jörn Wunderlich, Die Linke, Ekin Deligöz,
Bündnis 90/Die Grünen.1)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt unter Nr. 1
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10689,
den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Drucksache 16/9415 anzunehmen. Ich bitte die-
jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um
ihr Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen von
Bündnis 90/Die Grünen und FDP und bei Enthaltung der
Fraktion Die Linke angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist in dritter Beratung mit demselben Stimmenergebnis
wie in zweiter Beratung angenommen.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 16/10118 für erledigt zu erklären. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der
Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/10830. Wer
stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Gegenprobe! –
Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den
Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP bei Enthaltung
von Bündnis 90/Die Grünen und bei Gegenstimmen der
Fraktion Die Linke abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 39 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes

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r1) Anlage 19

(C (D über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)


– Drucksachen 16/10530, 16/10580 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/10892 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrich Petzold
Gerd Bollmann
Horst Meierhofer
Lutz Heilmann
Sylvia Kotting-Uhl

Hierzu liegt uns ein Entschließungsantrag der Frak-
ion der FDP vor.

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die
eden folgender Kolleginnen und Kollegen: Ulrich
etzold, CDU/CSU, Gerd Bollmann, SPD, Horst
eierhofer, FDP, Lutz Heilmann, Die Linke, Sylvia
otting-Uhl, Bündnis 90/Die Grünen.


Ulrich Petzold (CDU):
Rede ID: ID1618728400

Wissen ist Macht. Wenn alle Macht vom Volke ausgehen

oll, ist es zwingend notwendig, den Zugang zu Wissen so
emokratisch wie nur irgend möglich auszugestalten. Es
ird allerhöchste Zeit, dass wir im Informationsbereich
ehr Demokratie einführen.

Lassen Sie mich von einem Gespräch berichten, das
ch vor wenigen Tagen in Vorbereitung auf die heutige Le-
ung in einem Landesamt für Geoinformationen geführt
abe. Ein leitender Mitarbeiter erzählte mir, dass ihn sein
achbar vor kurzem gebeten hatte, Informationen zur
röße und Bebauung eines Grundstückes zu besorgen,
as er zu kaufen beabsichtigte. Dieser leitende Mitarbei-
er des früher als Katasteramt benannten Amtes setzte
uch alle Hebel in Bewegung, um die Informationen zu
rhalten. Er holte Genehmigungen ein, sah Akten ein. Als
r schließlich nach einigen Tagen freudestrahlend ob sei-
es Ergebnisses bei seinem Nachbarn erschien, zuckte
er nur mit den Schultern und entgegnete: Das, was ich
rauchte, habe ich mir schon längst über Google besorgt.
erkzeuge und Daten sind dort alle vorhanden, und es
at mich nichts gekostet.

Nun will ich nicht behaupten, dass wirklich alle Daten
o leicht erreichbar wären, doch vieles von dem, was ei-
ige Ämter nur mit großem Aufwand herausrücken, Infor-
ationen, um die man ewig kämpfen muss, sind längst
us dem Internet beziehbar. So wäre es dann gar nicht
otwendig, diese Daten von Amts wegen in das Netz zu
tellen? Doch. Amtliche Daten sind nun einmal amtliche
aten mit einer großen Zuverlässigkeit, und amtliche Da-

en gehören nun einmal auch auf die Datenplattform, auf
ie sie hingehören. Es kann nicht sein, dass nur der an
aten herankommt, der entweder ein Ratefuchs ist oder
ber hoch versiert am Computer arbeiten kann. Zur De-
okratie gehört auch ein einfacher Zugang zu Daten. Ge-

ade wir als Abgeordnete müssten das nachvollziehen


(A) )



(B) )

können, werden wir doch auch manchmal regelrecht mit
Daten zugeschüttet. Ich habe den Eindruck, dass das hin
und wieder mit Absicht geschieht.

Also könnte man sagen voll und ganz rundum zufrie-
den? Ein paar Sorgen bleiben schon noch. In § 12 des
heute zu beratenden Gesetzes sind auch Zugangsbeschrän-
kungen zu Daten geregelt. Dazu wird auf die §§ 8 und 9 des
Umweltinformationsgesetzes verwiesen. Jedoch bleibt die
Frage, ob das geistige Eigentum an Geodaten richtig ge-
schützt ist. Selbstverständlich wird auch immer ein Inte-
resse der Öffentlichkeit an Geodaten vorhanden sein, an
denen geistiges Eigentum besteht. Die datenverwaltenden
Behörden werden dann in der Zwickmühle des öffentlichen
Interesses stehen. Geht dann im Einzelfall das öffentliche
Interesse über das Interesse des Schutze am geistigen Ei-
gentum? Hier stehen Urheberrecht und Umweltinforma-
tionsgesetz meiner Auffassung nach unberührt nebenein-
ander, sodass ich die Mitarbeiter der Behörden nur
bedauern kann.

Diese Zwickmühle wäre dann einfacher zu lösen, wenn
eine Einvernehmensregelung des jeweiligen Amtes mit
dem Dateneigentümer, in welcher Form auch immer, ge-
geben wäre. Die Bundesregierung hat sich eine breite
Verordnungsermächtigung im Gesetz gegeben. Da in § 14
des GeoZG auch eine Verordnungsermächtigung zu
Durchführungsbestimmungen nach Art. 5 Abs. 4 der
Richtlinie enthalten ist, die die Durchführung der Zu-
gangsbeschränkung regeln kann, kann meine Sorge noch
behoben werden. Es muss jedoch dann in einer Verordnung
klar zum Ausdruck kommen, dass Geodaten, an denen
Dritte Rechte des geistigen Eigentums haben, der Öffent-
lichkeit nur mit Zustimmung dieses Dritten zugänglich
gemacht werden dürfen. Die Aufhebung der Zugangs-
beschränkung zu geistigem Eigentum Dritter sollte nicht
im freien Ermessen von Behörden liegen.

§ 13 spricht Geldleistungen und Lizenzen für Geoda-
ten an. So grundsätzlich richtig solche Gebühren sind,
dürfen sie doch auch nicht dazu führen, dass Personen-
gruppen aus finanziellen Gründen von Informationen aus-
geschlossen werden, die für sie wichtig sind. Ich erwarte
hier eine klare Abgrenzung zur kommerziellen Nutzung.
Auch wenn wir der juristischen Argumentation der Bun-
desregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme
des Bundesrates folgen, sehe ich vom Rechtsgefühl her
den Streit des Bundesrates mit der Bundesregierung in
der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit der zu erlassen-
den Verordnungen nach § 14 durch den Bundesrat als un-
befriedigend.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass von dem vorlie-
genden Gesetz in großem Umfang auch Geodaten betrof-
fen sein werden, die bei Länderbehörden gespeichert
sind. Wie Geodaten haltende Stellen des Bundes ohne
beständige Mitarbeit von Länderverwaltungen ihrer In-
formationspflicht nachkommen wollen, erschließt sich
mir noch nicht vollständig. Auch wenn die Geobasisdaten
als Kernkompetenz der Länder ausdrücklich auf Wunsch
der Länder in § 5 Abs. 1 aufgenommen wurden, sehe ich
doch auch eine nationale Geodateninfrastruktur immer
vor unserem föderalen Hintergrund und damit eine Invol-
vierung der Länder.

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Zu Protokoll ge

(C (D Wie soll gemäß § 10 ein nationales Lenkungsgremium es Bundes und der Länder Verantwortung für die Orgaisation der nationalen Geodateninfrastruktur tragen, enn nach § 14 die Bundesländer bei der Verordnungsrmächtigung zum Beispiel zu Zugangsbeschränkungen ach Art. 13 der Richtlinie und damit bei einem wesentichen Teil der Organisation außen vor sind? Wenn es um ie Organisation der nationalen Geodateninfrastruktur eht, macht eine alleinige Verordnungskompetenz des undes bei Verantwortung eines gemeinsamen Lenkungsremiums des Bundes und der Länder keinen Sinn. Wer aftet für fehlerhafte, unvollständige oder falsche Geoaten, wer haftet für unberechtigt herausgegebenes eistiges Eigentum? Alles das lässt mich zu dem Schluss ommen, dass hier endlich Kooperation statt Konfrontaion zwischen Bund und Ländern angesagt ist. Die von anderen Fraktionen gestellte Frage nach dem usreichenden Schutz von personenbezogenen Daten erdigt sich dadurch, dass auch der in vielen Fragen sehr ritische Bundesbeauftragte für den Datenschutz das Geoatenzugangsgesetz geprüft und für zulässig in dieser rage befunden hat. Deshalb können wir den Antrag der DP ohne weitere Bedenken ablehnen. Zusammenfassend darf ich für meine Fraktion ausfühen, dass es höchste Zeit für die Umsetzung der Richtlinie ar und dass wir trotz einiger Bedenken dem Gesetz ustimmen werden. Wir erwarten jedoch, dass sich die undesregierung gegenüber den Bundesländern koopeativ verhält, und gleichzeitig erwarten wir natürlich das leiche kooperative Verhalten der Länder, wenn es um die ulieferung von Geodaten und die Organisation dieser ulieferung geht. Geschätzte 80 Prozent der Entscheidungen, die wir im ffentlichen wie auch im privaten Leben treffen, haben eien räumlichen Bezug. Sei es der Ausflug am Wochennde, die Wahl eines Firmenstandortes oder Wohnsitzes, ie Überlegung, ob eine Geothermieanlage rentabel ist der welche Energieeffizienzmaßnahmen sinnvoll sind, llen diesen Fragen liegen räumliche Überlegungen zurunde. Doch bisher war es nicht immer möglich oder zuindest mit Aufwand und Kosten verbunden, Zugang zu iesen entscheidenden Daten zu erlangen. Mit der sogeannten INSPIRE-Richtlinie, die das Europäische Parlaent und der Rat im März des vergangenen Jahres erlas en habe wurde dem Problem auf europäischer Ebene egegnet. Die Richtlinie sieht die Schaffung einer Geoateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft or. Mit der heutigen Beratung über den Entwurf eines esetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten setzen ir die europäische Richtlinie in nationales Recht um. as Geodatenzugangsgesetz regelt den Zugang zu und ie Nutzung von Geodaten der öffentlichen Verwaltung. ukünftig müssen harmonisierte Geodaten und Metada en der öffentlichen Verwaltung aus dem Themenbereich er europäischen Umweltpolitik über entsprechende eodatendienste für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft nd Verwaltung öffentlich verfügbar bereitgestellt wer Ulrich Petzold gebene Reden den. Dritten wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Daten freiwillig in das System einzupflegen. Durch die Vereinfachung des Zugangs zu und der Nutzung dieser Daten werden wir endlich in der Lage sein, das Wertschöpfungspotenzial dieser Daten zu erschließen. Die Daten müssen dabei interoperabel sein. Um diese Interoperabilität – sowohl auf lokaler, regionaler wie auch auf nationaler Ebene – zu gewährleisten, wurde eine enge Verbindung zu der im Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur hergestellt. Die europäische INSPIRE-Richtlinie berücksichtigt und unterstützt sogar die seit 2004 in Deutschland unternommenen Aktivitäten zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur. Ob die Suche nach Rohstoffen oder die Planung von Rettungseinsätzen, ob Daten für Navigationssysteme oder den Verkehr im Allgemeinen, das vorliegende Gesetz wird all dies wirtschaftlicher und einfacher machen. Geodaten kommt eine immense Bedeutung zu: Dies gilt auch und gerade für den Umweltbereich. Ohne eine seriöse Datengrundlage kann man weder sagen, ob sich die Gewässerqualität verbessert oder verschlechtert hat, noch, ob der Biotopschutz wirkt oder wie es um die biologische Vielfalt steht. Als jemand, der aus seinem Wohnzimmerfenster direkt auf die Donau schauen kann, weiß ich zudem, wie wichtig es ist, bei Hochwasser schnell europaweit abgestimmte Reaktionen treffen zu können. Je einfacher die hierfür relevanten Geodaten über die nationalen Grenzen hinweg verfügbar sind, umso besser. Die Brüssler INSPIRERichtlinie setzt genau hier an. Geoinformationen, die für die Umwelt bedeutsam sind, sollen Behörden und Öffentlichkeit europaweit zugänglich gemacht werden. Das ist konsequent, und auch wir Liberale finden das prinzipiell gut. Was macht die Bundesregierung aus den Brüssler Vorgaben? Anders als Brüssel beschränkt sich das deutsche Gesetz nicht auf die umweltrelevanten Geodaten. Das kann man machen. Die deutsche „Geodatenlandschaft“ ist schließlich verwirrend und zersplittert genug. Aber: Gerade dann, wenn man sich für diese „große“ – weil über umweltrelevante Daten hinausgehende – Lösung entscheidet, darf der Datenschutz nicht so stiefmütterlich behandelt werden, wie es beim Entwurf des BMU den Anschein hat. Auch Geodaten können schließlich personenbezogene Daten sein, auch in diesem Gesetz. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal klarstellen: Anders als die Bundesregierung gestern im Ausschuss sind wir Liberale sehr wohl der Meinung, dass auch die von dem Gesetz erfassten Geodaten Personenbezug haben können. Oder was bitteschön – wenn nicht personenbezogen – ist die „Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten“? Auch bei der sogenannten Orthofotografie sehe ich ab einem gewissen Maßstab und Auflösungsgrad Personenbezug. Wir wissen sehr wohl, dass private Unternehmen zum Teil noch sehr viel detaillierter solche Daten erheben. Aber das entbindet den Gesetzgeber nicht davon, dem Datenschutz einen be s l z S s u h D f h a F w G d b V g v P e b s r e n e d w e z K d U k k e k d w d l r d t w G t I c Zu Protokoll ge (C (D onderen Stellenwert einzuräumen. Ohne einen sinnvolen Datenschutz ist der öffentliche, europaweite Zugang u Geodaten für uns deshalb indiskutabel. Wir sind der Meinung, das Recht auf informationelle elbstbestimmung muss auch in diesem Gesetz angemesen berücksichtigt werden. Aber genau da haben wir noch nsere Zweifel. Den Behörden die Entscheidung aufzualsen, wann und in welchem Umfang die angefragten aten herausgegeben werden dürfen, halten wir weder ür sachgerecht noch für tatsächlich praktikabel. Immerin geht es jetzt nicht mehr nur um gelegentliche Einzelnfragen, wie das beim Umweltinformationsgesetz der all war und auf das das Geodatenzugangsgesetz vereist, sondern um den Massenabruf, und das europaweit. Wir Liberale sind deshalb der Meinung: Hier ist der esetzgeber gefragt. Eine gewisse Vorfestlegung durch en Gesetzgeber, ob und in welchem Ausmaß personenezogene Daten betroffen sein können, erleichtert den ollzug und macht das Gesetz für die Betroffenen nicht anz so willkürlich. In diesem Zusammenhang halten wir or allem ein Ampelsystem, das die Geodaten je nach ersonenbezug in die Kategorien Rot, Gelb und Grün inteilt, und je nach Kategorie unterschiedliche Zugangsedingungen bereithält, für sinnvoll. In unserem Entchließungsantrag haben wir deshalb die Bundesregieung aufgefordert, das jetzige Gesetz zurückzuziehen und in neues, das vor allem dem Grundrecht auf informatioelle Selbstbestimmung angemessen Rechnung trägt, zu rarbeiten. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen. Zu em von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesenturf enthalten wir uns. Vermutlich wissen nur wenige, was genau Geodaten igentlich sind. Man könnte sie als digitale Karten beeichnen. Dadurch wird der große Unterschied zu echten arten aber eher verschleiert als erhellt. So können Geoaten in mehr als zwei Dimensionen dargestellt werden. nd Sie können zeitliche Entwicklungen abbilden. Kon reten Gebieten lassen sich durch die digitale Verfügbareit auch viel mehr Informationen zuordnen, als man auf iner einzelnen Karte darstellen könnte. Und Geodaten ann man in Geoinformationssystemen bearbeiten. Die EU hat in der INSPIRE-Richtlinie nun festgelegt, ass Geodaten europaweit zentral verfügbar gemacht erden sollen und dass die Daten dafür bestimmten Stanards unterliegen müssen, damit sie europaweit einheitich nutzbar sind. Das ist zu begrüßen. Geodaten an sich sind genauso neutral wie alle andeen Daten auch. Die Frage ist hier wie dort, wer was mit en Daten machen kann, bzw.: Wie sieht es mit dem Daenschutz aus? Warum ist der Datenschutz bei Geodaten überhaupt ichtig? Dazu muss man sich vor Augen halten, dass eodaten eben nicht immer „irgendwas mit Umwelt“ zu un haben, wie viele vielleicht denken. Geodaten liefern nformationen über die räumliche Verteilung aller möglihen Aspekte. Das sind natürlich auch umweltbezogene Gerd Bollmann gebene Reden Informationen wie die Verteilung landwirtschaftlicher Flächen, der Bodenbeschaffenheit, der Verteilung und Anzahl des Vorkommens geschützter Arten und Biotoptypen. All das kann gespeichert werden. Wie gesagt, mit Geodaten kann man viele sinnvolle Sachen machen. Da es in Deutschland leider keine bundesweite und einheitliche Erfassung aller Flächen mit rechtlichen Bindungen zugunsten des Naturschutzes und der Landschaftspflege gibt, ist es aus dieser Sichtweise mehr als wünschenswert, Geodaten zentral verfügbar zu machen und einheitliche Standards einzuführen. Eine solche „Datenbank der Natur“ könnte für Deutschland und Europa sehr große Dienste dabei leisten, den Anforderungen im Naturschutz durch den Klimawandel und den dadurch bedingten Lebensraumveränderungen für Pflanzen und Tiere besser gerecht werden zu können. Geodaten sind aber weit mehr als das. Geodaten sind auch Informationen über die Verteilung von Krankheiten, Armut, Arbeitslosigkeit, den Anteil von Migrantinnen und Migranten. Wenn man solche Daten wissenschaftlich nutzt, können auch die sehr nützlich sein. Im Umweltausschuss haben wir direkt im Anschluss an die Beratung dieses Gesetzes über die auffällige Häufung von Kinderkrebsfällen in der Umgebung von Atomkraftwerken gesprochen. Wenn alle Kinderkrebsfälle als Geodaten vorliegen würden, könnte man die mit den Informationen über die Standorte von Atomanlagen kombinieren, die Wahrscheinlichkeit der zufälligen räumlichen Übereinstimmung berechnen – und so sehr leicht wichtige Informationen gewinnen. Die räumliche Verteilung von Krebs, Lungenentzündungen und anderen Krankheiten kann aber auch für ganz andere Zwecke genutzt werden. Ich sage dabei bewusst „kann“ und nicht „wird“. Es „kann“ aber sein, dass Krankenkassen ein großes Interesse an solchen Daten entwickeln. Das „könnte“ dann dazu führen, dass Menschen, die da wohnen, wo viele Menschen bestimmte Krankheiten haben, nicht mehr in eine Krankenkasse aufgenommen werden oder zumindest einen Risikoaufschlag zahlen müssten. Und es „kann“ auch sein – in den USA ist das durchaus üblich –, dass sich Banken dafür interessieren, wo man wohnt. Wohnt man in einer Gegend, in der viele Menschen arm oder arbeitslos sind oder einen Migrantionshintergrund haben, dann bekommt man vielleicht keinen Kredit mehr oder nur mit einem Zinsaufschlag. Wollen wir das? Die Linke will das nicht. Wir wollen nicht, dass man aufgrund seines Wohnortes diskriminiert werden kann. Das ist ein Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen. Der andere ist, dass sich viele Daten direkt personenbezogen zuordnen lassen. Die Schranken für den Zugang zu diesen Daten sind unzureichend. Für die Bereitstellung amtlicher Geodaten sowohl nach der europäischen Richtlinie als auch nach deutschem Verfassungsrecht ist der Schutz personenbezogener Daten angemessen zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf leistet das aber nicht. Er sieht eine Anwendung der Schutzvorschriften des Umweltinformationsgesetzes vor. Darin heißt es, dass die Abgabe perso n d e s s g g B l o d z z z n u h m A D B G d d a P D t r h e k l i U b s d z g g f S s w v D d I t t P g d – Zu Protokoll ge (C (D enbezogener Daten nur dann eingeschränkt wird, wenn ie schützwürdigen Interessen Betroffener „erheblich beinträchtigt“ werden. Der Leiter des schleswig-holsteinichen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz chlägt für das Landesgesetz ganz andere Formulierunen vor. Danach sollte bereits dann der Antrag auf Zuang zu Geodaten abgelehnt werden, wenn die Interessen etroffener „beeinträchtigt“ würden. Vor allem aber sol en die Betroffenen vor der Freigabe der Daten informiert der angehört werden. All das sieht der Gesetzentwurf er Bundesregierung eben nicht vor. Die Anwendung des Umweltinformationsgesetzes ist udem auch unpassend. Es regelt den Zugang Einzelner u Informationen von allgemeinem Interesse. Der Zugang u Geodaten meint auch das. Er kann aber auch das geaue Gegenteil bedeuten, dass nämlich staatliche Stellen nd sogar die Wirtschaft Informationen über Einzelne eralten. Auch nach der INSPIRE-Richtlinie soll die Zugangsöglichkeit eingeschränkt werden, wenn dies nachteilige uswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener aten haben kann. Das leistet der Gesetzentwurf der undesregierung aber nicht. Deswegen lehnen wir dieses esetz ab. Die Risiken überwiegen bei diesem Gesetz leier die vielfältigen Chancen. Es eröffnet dem Missbrauch urch die Wirtschaft Tür und Tor. Und es bietet keinen usreichenden Schutz davor, dass Daten über einzelne ersonen in Hände gelangen, in die sie nicht gehören. ie FDP zeigt eine praktikable Lösung auf, wie der Da enschutz gewährleistet werden kann. Wenn die Bundesegierung einen vernünftigen Gesetzentwurf vorlegt ätte, dann hätten wir dem mit Freude zugestimmt. Dieses Gesetz ist ein beredtes Beispiel dafür, wie man in wichtiges und berechtigtes Anliegen so blamieren ann, dass auch Befürwortern der öffentlichen Zugängichkeit von Geodaten eine Unterstützung nicht möglich st. Blamiert haben Sie das Anliegen durch Ihr völliges nverständnis für das Bedürfnis nach informeller Selbstestimmung. Die Große Koalition hat schon viele Beipiele geliefert, dass sie kein Gespür für das Bedürfnis er Bevölkerung nach dem Schutz der eigenen Daten hat, uletzt beim BKA-Gesetz, aber auch bei den Terrorismusesetzen. Beim vorliegenden Entwurf des Geodatenzugangsesetzes geht es darum, digitale räumliche Daten der Öfentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der an dieser telle ausdrücklich von uns begrüßten stärkeren Einmichung des Staates in die Informationswelt des Internet erden Standards für die Qualität und Nutzbarkeit von erschiedensten geografisch abbildbaren Daten gesetzt. amit werden die ohnehin in den Verwaltungen vorhanenen und mit Steuergeldern erhobenen und archivierten nformationen nun auch miteinander verknüpft der breien Bevölkerung zur Verfügung gestellt. In Form von daenunterlegten Karten können sie allen für eine bessere lanung von Maßnahmen und Vorhaben dienen. Der Zuriff auf flurstücksgenaue und zuverlässige Daten durch en Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland und nicht nur durch die bisher marktführenden privaten Lutz Heilmann gebene Reden Sylvia Kotting-Uhl Anbieter – wird aus grüner Umweltsicht ausdrücklich begrüßt. Ein grünes Kernanliegen ist es aber auch, die Persönlichkeitssphäre zu schützen und den „gläsernen Bürger“ zu verhindern. Würde der Gesetzentwurf nur halb so viel zur Datensicherheit wie zur Frage der Kostenregelung und angemessenen Geldleistungsforderungen beinhalten oder wenigstens Aussagen im Umfang des europaweit unterschiedlich gehandhabten geistigen Eigentumsrechts umfassen, wären unsere Bedenken kleiner. Stattdessen wird der Datenschutz nicht geregelt und unter Verweis auf das Umweltinformationsgesetz rend die Entscheidung nach dem UIG auf eine Einzelfallabwägung zugeschnitten ist, richtet sich dieser Entwurf zur Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie nun auf einen Massenabruf von Daten. Auch beim UIG ist der Schutz personenbezogener Daten nur dann vorgesehen, wenn die Interessen der Betroffenen „erheblich“ beeinträchtigt werden. Beim UIG wird aber wenigstens im Einzelfall durch die Behörden abgewogen. Im Ergebnis senkt das Geodatenzugangsgesetz das Schutzniveau der Daten stark ab. Damit haben es die Teile der Wirtschaft, die schon in der Vergangenheit großes Interesse an Geodaten hatten, wesentlich leichter, das von den Grünen kritisierte Geoscoring noch schneller durchzuführen und auch zielgenauer zu nutzen. Wer also beispielsweise im „falschen“ Viertel wohnt, bekommt künftig zum Beispiel vielleicht keinen Kredit mehr, weil sich die Einzelfallprüfung für die Kreditinstitute nicht lohnt. Folglich unterstützen wir den Entschließungsantrag der FDP mit der Forderung nach Überarbeitung und Neuvorlage des Gesetzes bis April nächsten Jahres. Der Entschließungsantrag stützt sich auf die Argumentationslinie der Grünen, die Datenfreigabe zu differenzieren. Dazu sollen die Ergebnisse der sogenannten Ampelstudie berücksichtigt werden. Die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im Auftrag der Kommission für Geoinformationswirtschaft am 22. September 2008 vorgelegte Studie wurde bisher von der Koalition ignoriert. Wir lehnen folglich den vorgelegten Entwurf des Gesetzes aus Datenschutzgründen ab, hoffen aber, dass eine längst überfällige Regelung noch vor der Umsetzungsfrist der EU die staatlichen Umweltdatendienste befördert. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10892, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/10530 und 16/10580 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – W w m F f g d p R R C U K g g d e m h a f m f G o l m s A s e D d f a K r 1 (C (D er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzenturf ist damit in dritter Beratung mit demselben Stimenergebnis wie in zweiter Beratung angenommen. Abstimmung über den Entschließungsantrag der raktion der FDP auf Drucksache 16/10909. Wer stimmt ür diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dageen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit en Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Oposition abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 40 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft – Drucksachen 16/10293, 16/10664 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

Gerd Bollmann (SPD):
Rede ID: ID1618728500




(A) )


(B) )

Horst Meierhofer (FDP):
Rede ID: ID1618728600
Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618728700




(A) )


(B) )

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618728800







(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618728900

– Drucksache 16/10883 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrike Flach

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die
eden folgender Kolleginnen und Kollegen: Erich Fritz,
DU/CSU, Rolf Hempelmann, SPD, Ulrike Flach, FDP,
lla Lötzer, Die Linke, Dr. Wolfgang Strengmann-
uhn, Bündnis 90/Die Grünen.


Erich G. Fritz (CDU):
Rede ID: ID1618729000

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt ein anerkannt

utes Außenwirtschaftsinstrumentarium. Der verschärfte
lobale Wettbewerb aber fordert eine bessere Vernetzung
er Aktivitäten. Deshalb setzt die Bundesregierung auf
in neues Konzept zur effizienteren Gestaltung der Instru-
ente der Außenwirtschaftsförderung. Aus dem uns heute
ier vorliegenden Gesetz über das Personal der Bundes-
gentur für Außenwirtschaft (BfAI) geht hervor, dass die
ür die Bereitstellung von außenwirtschaftlichen Infor-
ationen für das In- und Ausland zuständige BfAI und die

ür das Standortmarketing zuständige Invest in Germany
mbH ab 1. Januar 2009 zu einer neuen, privatrechtlich
rganisierten Gesellschaft zusammengelegt werden sol-
en.

Aufgabe der neuen Gesellschaft mit dem Namen „Ger-
any – Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirt-

chaft und Standortmarketing mbH“ (GTaI) ist der
ufbau eines schlagkräftigen Netzwerkes aus Außenwirt-
chaftsförderung und Standortmarketing auf Bundes-
bene. Die neue Gesellschaft wird künftig nicht nur
ienstleistungen für deutsche Exporteure erbringen, in-
em sie Informationen über ausländische Märkte zur Ver-
ügung stellt, sondern auch ausländische Unternehmen
ls Investoren in Deutschland anwerben und beraten.

Warum ist das nötig? Wir erhoffen uns von dem neuen
onzept mehr Schlagkraft in der Außenwirtschaftsförde-

ungs- und Standortpolitik. Mit beispielsweise mehr als
40 unterschiedlichen Förderprogrammen auf Bundes-


(A) )



(B) )

und Länderebene zur Unterstützung allein des Mittelstan-
des im Ausland sind Zweifel erlaubt, ob das derzeitige
Konzept seine Ziele auch wirklich erreicht.

Mit der bevorstehenden Zusammenführung wird keine
Änderung in der Außenwirtschaftsförderpolitik des
Bundes bezweckt. Auch die Unabhängigkeit des BfAI-
Korrespondentennetzes wird nicht angetastet. Die Kor-
respondenten sollen weiterhin neutrale und objektive In-
formationen über Marktchancen für die mittelständische
Wirtschaft liefern. Zugleich können sie von den Bran-
chenkenntnissen und Kontakten der bisherigen Invest in
Germany als zusätzlichem Input profitieren.

Noch sind nicht alle Konflikte ausgeräumt. Der Pro-
zess der Integration der verschiedenen Instrumente unter
ein Dach wird kompliziert. Dies gilt auch hinsichtlich der
Beschäftigten der BfAI, deren Beamtinnen, Beamten, Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut vorliegendem
Gesetzentwurf dem Bundesamt für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle (BAFA) zugeordnet werden und gleichzeitig
Tätigkeiten bei der neuen Germany – Trade and Invest
zugewiesen bekommen sollen.

Vieles konnte aber schon im Interesse des Personals
geregelt werden. Statusfragen des Auslandskorrespon-
dentennetzes – Kassenstaatsprinzip, Status- und Akkredi-
tierungsfragen, Sozialversicherung – sind ebenso geklärt
wie die Standortfrage.

Große Anerkennung verdient die Arbeit der Mitarbei-
tervertretungen, die mit voller Kraft dafür gesorgt haben,
dass die Gespräche zwischen der Belegschaft und dem
BMWi zu befriedigenden bis guten Ergebnissen geführt
haben. Ich bin zuversichtlich, dass noch verbleibende
Unsicherheiten bis Januar 2009 geklärt werden können.
Dies gilt etwa für den Kooperations- bzw. Gestellungs-
vertrag zwischen dem BAFA und der künftigen Geschäfts-
führung der GTaI, der zwar vorliegt, aber einer Über-
arbeitung und Erweiterung bedarf. Dies gilt aber auch
insbesondere hinsichtlich der Frage der beruflichen
Chancen und Perspektiven der Beamten und Tarifbe-
schäftigten der BfAI und der in diesem Zusammenhang
durch das BMWi zugesagten Beförderungen und Höher-
gruppierungen. Die verantwortungsvolle Lösung dieser
personellen Fragen ist unerlässlich für das Gelingen der
Verschmelzung und eine erfolgreiche Arbeit der neuen
Bundesgesellschaft.

Das neue Konzept bietet die Chance, durch die Fusion
von BfAI und Invest in Germany über einen höheren Wir-
kungsgrad und eine deutlichere Sichtbarkeit des Stand-
orts Deutschland im Ausland zu verfügen als dies bislang
der Fall ist. Solche Synergieeffekte sind angesichts der im
Bundeshaushalt 2009 für Maßnahmen der Außenwirt-
schaftsförderung zur Verfügung stehenden 203 Millionen
Euro und der internationalen Konkurrenz – UK Trade &
Investment verfügt über einen Jahresetat von 350 Millio-
nen Euro – sinnvoll und notwendig.


Rolf Hempelmann (SPD):
Rede ID: ID1618729100

Die Außenwirtschaftsförderung und das Standortmar-

keting des Bundes werden derzeit über drei verschiedene
Organisationen abgewickelt: die Bundesgesellschaft In-

v
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Zu Protokoll ge

(C (D est in Germany GmbH rdnete Bundesagentur für Außenwirtschaft ie mit der Bundesagentur verbundene Gesellschaft für ußenhandelsinformationen mpfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen undestages vom 10. Mai 2006 sieht die Bundesregieung nun eine organisatorische Zusammenführung vor. b dem Jahr 2009 soll eine neu zu gründende Gesellchaft, die „Germany – rade and Invest – Gesellschaft für ußenwirtschaft und Standortmarketing mbH“ – kurz: TI – die Aufgaben der Investorenanwerbung und der xportförderung wahrnehmen. Die GTI wird nach Auflöung der BfAI formal dem Bundesamt für Wirtschaft und usfuhrkontrolle – kurz: Bafa – zugeordnet. Über die Verknüpfung der verschiedenen Kompetenen sollen nicht nur Kosten gespart werden, sondern vor llem Synergieeffekte erzielt werden. So erlaubt eine Bünelung des Standortmarketings und der Exportförderung rotz der sehr unterschiedlichen Aufgaben, die die Invest, fAI und GfAI bislang wahrgenommen haben, eine geenseitige Stärkung von Länder-, Fachund Branchenissen. Am wichtigsten erscheint mir jedoch, dass die undesrepublik künftig einheitlicher nach außen auftritt. ie Auslandsaktivitäten der GTI sollen inhaltlich und oranisatorisch unter dem Dach der Außenhandelskamern gebündelt werden. Damit schaffen wir einen An aufpunkt für die unterschiedlichen Zielgruppen der innd ausländischen Unternehmen sowie Verbände und beeitigen die Zersplitterung der aus dem BMWi geförderen Instrumente. Kritiker haben an dieser Stelle Bedenken geäußert, ass es zu einer ungleichen Schwerpunktsetzung zugunsen des Standortmarketings in der neuen GTI kommen önnte. Ich denke, dass hierfür kein Anlass besteht. leichwohl werden die erhofften Vorteile der Zusammen egung erst im Laufe der Zeit greifen können. Deshalb gilt s auch weiterhin, den Prozess der organisatorischen Zuammenführung zu begleiten. Bei der Zusammenlegung wird im Übrigen Wert daauf gelegt, dass keine Arbeitsplätze abgebaut und die betehenden Standorte Berlin und Rheinland erhalten bleien. Dienstsitz der GTI wird Berlin sein. Daneben wird es edoch eine dauerhafte zweite Betriebsstätte im Rheinand geben. Derzeit sitzen etwa 100 Mitarbeiter in Berlin nd an die 250 Mitarbeiter in Köln. An diesen Größenrdnungen sollte sich durch die Zusammenlegung der eiden Einrichtungen nichts ändern. Auch müssen unnöige Härten für die Mitarbeiter, wie ein Hinund Herzieen, nach Möglichkeit vermieden werden. Von den organisatorischen Details einmal abgesehen, enke ich, dass Deutschlands ausgeprägte Exportorienierung von einem integrierten und gut funktionierenden uslandsnetz sowie einer gemeinsamen Außendarstel ung nur profitieren kann. Ausländische Investitionen traen in Deutschland in erheblichem Maße zur Wertschöpung bei. Gut zwei Millionen Arbeitsplätze können nternehmen in ausländischer Hand direkt zugeordnet erden, und die indirekten Arbeitsmarkteffekte liegen och weit höher. Angesichts dessen bitte ich Sie, liebe olleginnen und Kollegen, die Stärkung des Wirtschafts Erich G. Fritz gebene Reden standortes Deutschland durch eine enge Vernetzung von Standortmarketing, Investorenanwerbung, Exportförderung und Außenwirtschaftsinformation mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu unterstützen. Die organisatorische Bündelung des Standortmarke tings des Bundes ist lange überfällig. Die FDP mahnt dies schon seit vielen Jahren an und begrüßt, dass nun nach äußerst zähen Verhandlungen ein Durchbruch erzielt werden konnte. Das gilt sowohl für die Zusammenführung im Haushalt als auch für das heute zu beratende BfAI-Personalgesetz. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft, die Bundesgesellschaft Invest in Germany und die Gesellschaft für Außenhandelsinformationen, das sogenannte Korrespondentennetz, werden zum 1. Januar 2009 zu einer neuen Bundesgesellschaft Germany Trade and Invest verbunden werden. Das ist richtig so. Ich habe es nie für richtig gehalten, dass der Bund eine Organisation für die Werbung für deutsche Investoren im Ausland hat und eine für ausländische Investoren bei uns, die miteinander nichts zu tun haben. Es hat leider auch viel zu lange gedauert, ehe Vertreter der beiden Organisationen mal miteinander gesprochen haben. Diese lange Jahre falsche Aufstellung hat uns im harten internationalen Wettbewerb geschadet. Es hat auch erhebliche Fehler aufseiten der Regierung und bei der BfAI gegeben: Ich will hier gar nicht ausbreiten, welche Eifersüchteleien, welche Probleme mit Geschäftsführern es hier gegeben hat. Gut gemanagt worden ist der Integrationsprozess wirklich nicht. Mit dem Gesetz werden die Mitarbeiter in die neue Gesellschaft überführt, und zwar zu sehr günstigen Konditionen. Sie werden ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt. Wo das nicht geht, werden sie in der Entgeltgruppe vergütet, die ihrer vorigen Tätigkeit entspricht, auch wenn die Tätigkeit geringerwertig ist. Es müsste also möglich sein, sich hier auch gegen die Beharrungskräfte durchzusetzen. Ich sage allerdings für die FDP: Wir würden gern weiter gehen. Wir würden auch die Außenhandelskammern einbeziehen. In einigen Ländern klappt diese Integration schon ganz hervorragend, hin zu einem „Deutschen Haus“, in dem sich verschiedene Institutionen nicht nur unter einem Dach befinden, sondern auch wirklich gemeinsam den Standort Deutschland bewerben. In anderen Ländern aber sehen wir, dass verschiedene deutsche Institutionen miteinander noch nicht mal reden! Vieles ist zu stark von den handelnden Personen vor Ort abhängig. Wir brauchen stattdessen eine wirklich schlagkräftige Organisation, die den Standort Deutschland im Ausland vertritt. Ein ausländischer Investor muss an einem Ort und auf einer Internetseite alle Kontakte finden, die er braucht, wenn er sich für Investitionen in oder aus Deutschland interessiert, wenn er Arbeitskräfte sucht, wenn er Innovationsallianzen eingehen oder Forschung mit deutschen Partnern betreiben will. Aus meinem Vorleben als Forschungspolitikerin liegt mir deshalb am Herzen, dass die Forschungsorganisationen, wie die DFG oder die Max-Planck-Gesellschaft, die j n E s n d h n D s p A t n B I V w B g ß G F b b I f K e e A A e f S f i I i d „ s a t t 3 i t m f d Zu Protokoll ge (C (D a auch Büros im Ausland – zum Beispiel in USA – haben, och viel stärker eingebunden werden. Wirtschaftlicher rfolg hängt immer mehr von Innovationen ab. Die deutchen Forschungsorganisationen haben international eien ausgezeichneten Ruf, aber unser Land leidet darunter, ass der Weg von der Idee zum Produkt zu lang und zu indernisreich ist. Auch hier könnte eine engere Verzahung von Forschung und Außenhandelsmarketing gute ienste leisten. Ebenso würden wir uns wünschen, dass eine Organiation wie die Dena als Multiplikator deutscher Energieolitik im Ausland stärker auftritt, beispielsweise auf uslandsmessen. Wir meinen, das heutige Gesetzesvorhaben ist ein richiger und guter Schritt auf einem Weg, der noch lange icht abgeschlossen ist. Die operativen Aufgaben des Standortmarketings des undes und die Bereitstellung von außenwirtschaftlichen nformationen für das Inund Ausland werden derzeit im erantwortungsbereich des BMWi getrennt voneinander ahrgenommen. Diese Aufgaben sind aufgeteilt auf die undesgesellschaft Invest in Germany GmbH, die nacheordnete Bundesoberbehörde Bundesagentur für Auenwirtschaft und die mit der Bundesagentur verbundene esellschaft für Außenhandelsinformationen mbH. Die usion dieser verschiedenen Stellen ist differenziert zu ewerten. Einerseits ist es sicherlich sinnvoll, die Aufgaen von Standortmarketing und außenwirtschaftlichem nformationsdienst in einer einzigen Stelle zusammenzuühren. Dies birgt die Chance zu größerer Effzienz und ohärenz bei der Erledigung der Aufgaben und zu einem inheitlicheren Erscheinungsbild. Andererseits ist es fragwürdig, dass diese Fusion mit iner Ausgliederung der Aufgaben der Bundesagentur für ußenwirtschaft in eine privatrechtliche GmbH und einer uflösung der Bundesagentur einhergehen muss. Dies ist in Rechtsformwechsel zugunsten einer privaten Rechtsorm, der nicht notwendig ist. Eine Verbesserungen des tandortmarketings kann eine Chance insbesondere auch ür die ostdeutschen Bundesländer sein. Aber nur, wenn n Zukunft darauf geachtet wird, mit welchen Argumenten nvestoren für Deutschland angelockt werden sollen. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass die Invest n Germany in verschiedenen Werbebroschüren ausrücklich damit geworben hat, dass in Deutschland ein niedriger gewerkschaftlicher Organisationsgrad“ herrche, was zusammen mit „flexiblen Arbeitskräften“ und nderen Merkmalen einen Vorteil für ausländische Invesoren darstelle. In Bezug auf Ostdeutschland wird als weierer Vorteil genannt, dass die Löhne dort bis zu 0 Prozent unter dem westdeutschen Niveau lägen. Das st schon ein dreistes Stück, die prekäre finanzielle Situaion der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneher auch noch als Vorteil darzustellen, und das ist nicht rei von Zynismus. Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage von uns arauf hingewiesen, dass diese Aussagen von ihr nicht Rolf Hempelmann gebene Reden Ulla Lötzer autorisiert gewesen wären und nicht mehr verwendet werden würden. Bleibt zu hoffen, dass das Wirtschaftsministerium auch künftig in diesem Sinne Aufsicht über die privatrechtliche Invest in Germany GmbH führt. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)





(A) )


(B) )

Ulrike Flach (FDP):
Rede ID: ID1618729200
Ursula Lötzer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618729300







(A) )


(B) )


Bisher werden verschiedene Aufgaben der Beratung
von Unternehmen in der Außenwirtschaft getrennt von-
einander vorgenommen. Die Invest in Germany GmbH ist
vor allem für Marketing zuständig und berät ausländi-
sche Unternehmen, die in Deutschland investieren wol-
len. Umgekehrt stellen die Bundesagentur für Außenwirt-
schaft und Gesellschaft für Außenhandelsinformation,
die ein weltweites Korrespondentennetz organisiert, In-
formationen zu ausländischen Märkten für deutsche Un-
ternehmen zur Verfügung.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die Bündelung
dieser verschiedenen außenwirtschaftspolitischen Aufga-
ben, die bisher von drei unterschiedlichen Organisatio-
nen wahrgenommen wurden. Es macht Sinn, diese Aufga-
ben in einer Gesellschaft zusammenzufassen. Dazu soll
eine neue Gesellschaft mit dem Titel „Germany – Trade
and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Stand-
ortmarketing mbH“ ins Leben gerufen werden.

Das unterstützen wir, weil wir uns davon erstens Sy-
nergieeffekte erhoffen, zweitens können die unterschied-
lichen Aufgabenbereiche – Bereitstellung von Informa-
tionen für potenzielle ausländische Investoren im Inland
auf der einen Seite und Bereitstellung von Informationen
zu ausländischen Märkten für deutsche Investoren auf der
anderen Seite – voneinander lernen. Schließlich können
die bisher getrennt aufgebauten Netzwerke im Ausland in
Zukunft gemeinsam genutzt werden.

Zu dem Vorschlag gehört auch, dass die Beamtinnen
und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
in den zusammenzufassenden Organisationen tätig sind,
dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu-
geordnet und der neu entstehenden Gesellschaft zugewie-
sen werden, die aus der Verschmelzung von Invest in
Germany GmbH und der Gesellschaft für Außenhandels-
information entstehen wird. Auch diese Konstruktion hal-
ten wir für sinnvoll.

Natürlich entstehen durch den Vollzugsaufwand kurz-
fristig Kosten, die nicht zu vermeiden sind und im Bun-
deshaushalt berücksichtigt werden. Insgesamt besteht
aber die Chance, dass die außenwirtschaftlichen Dienst-
leistungen, insbesondere für kleine und mittlere Unter-
nehmen, transparenter, effektiver und effizienter gestaltet
werden können. Deswegen unterstützen wir den Geset-
zesentwurf.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618729400

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für

Wirtschaft und Technologie empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 16/10883, den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung auf Drucksachen 16/10293
und 16/10664 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Hand-
zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ge-

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(C (D etzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Enthaltung er Fraktion Die Linke mit den restlichen Stimmen des auses angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – egenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist amit mit demselben Stimmenergebnis wie in zweiter eratung angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 41 auf: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Drucksache 16/10569 – – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Drucksache 16/10566 – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 16/10894 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Günter Krings Dirk Manzewski Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Wolfgang Nešković Jerzy Montag Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die eden folgender Kolleginnen und Kollegen: Dr. Günter rings, CDU/CSU, Dirk Manzewski, SPD, Sabine eutheusser-Schnarrenberger, FDP, Dr. Petra Sitte, Die inke, Jerzy Montag, Bündnis 90/Die Grünen, sowie des arlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach. „Rückfall in die Steinzeit“ betitelten laut Evaluie ungsbericht des Bundesjustizministeriums zum § 52 a rhG einige Länder die mögliche Aufhebung des Pararafen im Urheberrechtsgesetz. Und andere Länder wieerum sahen, zumindest schon einige tausend Jahre forteschritten, mit dem Wegfall der Regelung das Mittelalter“ heraufschreiten. Ob derartige – eher unissenschaftlich anmutende – Kraftausdrücke der Reali ät entsprechen, muss allerdings bezweifelt werden. Die on den Ländern gegebenen Antworten können qualitativ icht befriedigen, wobei man den Ländern noch zugesteen kann, dass die Fragen teilweise auch nicht viel besser ind. Ich will dies an ein paar Beispielen illustrieren. Das ahlenmaterial der Länder ist ungenau.Ich finde es skanalös, dass die Länder es ihren Universitäten durchgehen lassen, derart ungenaues Zahlenmaterial zu liefern. So kann ich mir kaum vorstellen, dass es keinen Unterschied machen soll, ob Werke für die Veranschaulichung im Unterricht oder für die wissenschaftliche Forschung genutzt werden. Denn die prozentuale Verteilung ist in beiden Fällen identisch. 75 Prozent fallen jeweils in den Verwertungsbereich der VG Wort, und 25 Prozent nehmen die übrigen Verwertungsgesellschaften ein. Da wurde wohl eher der Daumen als der Taschenrechner zurate gezogen. Beim nächsten Bericht werden wir eine derartige Verweigerung von genauer Datenerhebung nicht mehr durchgehen lassen. Die FH des Bundes macht unvollständige Angaben, wobei die Kritik fairerweise nicht nur an die Länder zu richten ist, sondern auch den Bund betrifft. Mit seiner Fachhochschule verfügt er über eine eigene, recht übersichtliche Einrichtung und lässt es dort zu, dass bei 29 Prozent der Nutzungen keine Angaben darüber gemacht werden, in welche Gruppe, also Büchern oder Bildmaterialien etc., sie einzuordnen sind. Bei der wissenschaftlichen Forschung sieht es noch verheerender aus. Über die Nutzung von zwei Dritteln der Werke liegen bei der FH des Bundes gar keine Erkenntnisse vor. Wenn eine Hochschule schon selbst nicht weiß, wie und welche urheberrechtlich geschützten Inhalte sie nutzt, dann kann ich die Verlage und Autoren gut verstehen, die Sorge haben, dass sie am Ende leer ausgehen. Wie wir gerade gesehen haben, entfällt der größte Teil der Nutzungen an Hochschulen in den Vergütungsbereich der VG Wort. Bis zum heutigen Tage ist für diesen größten und wichtigsten Bereich der Nutzung des § 52 a nicht ein einziger Cent geflossen. Die VG Wort hat ihren Teil getan, als sie im Mai 2005 einen Tarif aufgestellt und ihn sogar mit einer Musterkalkulation versehen hat, die erklärt, wie sie auf die angesetzte Vergütung kommt. Mir scheint diese Musterkalkulation durchaus leistungsgerecht zu sein, sodass ich die mehrjährige Totalverweigerung der Länder in diesem Bereich nicht nachvollziehen kann. Über drei Jahre haben sich die Länder Zeit gelassen, um vor der Schiedsstelle diesen Tarif anzugreifen. Und erst durch den Druck der Bundesjustizministerin und unserer Fraktion haben sich die Länder endlich dazu bewegen lassen, das Schiedsverfahren einzuleiten. Wenn ich eben namentlich die FH des Bundes kritisiert habe, so verdient sie aber auch ein Lob, nämlich für ihre Offenheit und Ehrlichkeit; denn zwei Drittel der dortigen Professoren erklärten, dass der Wegfall des § 52 a UrhG im Bereich „Veranschaulichung des Unterrichts“ keinerlei Auswirkungen auf ihre Arbeit habe. Die Forschungseinrichtungen, vertreten durch die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen, sehen dies genauso, wobei der Wert wohl noch deutlich höher anzusetzen ist als bei der FH des Bundes. Und sie liefern allerdings auch die entscheidende Begründung dafür: Der überwiegende Teil der Nutzungen laufe inzwischen eh über Lizenzvereinbarungen. Das Vertragsrecht hat sich also hier erwartungsgemäß als praktischer und effektiver erwiesen als das Gesetzesrecht. Und eben hier liegt der richtige Ansatzpunkt. An sich ist der § 52 a UrhG ein Relikt aus alten Zeiten, als die V I l e l s h u a a S A r a s W g l s w u l l g w l w s T n v N r e s f l e s g r d U b A t A c d S w L d G h Zu Protokoll ge (C (D erlage noch nicht die Vorzüge der Digitalisierung von nhalten erkannt hatten. Zur damaligen Zeit mag es vieleicht noch einen Sinn gegeben haben, eine Vorschrift inzuführen, die es den Schulen und Hochschulen ermögichte, das Intranet der jeweiligen Einrichtung zur Veranchaulichung von Bildungsinhalten zu nutzen. Inzwischen alten die Verlage jedoch entsprechende Angebote vor nd investieren viel Geld, um den Bildungsinstitutionen ttraktiv aufbereitete Inhalte anzubieten. Anstatt auf derrtige Angebote zuzugreifen, kämpft man auf der anderen eite einen Kampf, der antiquiert anmutet. Die Verlage haben ja ein großes Interesse, derartige ngebote mittels Lizenzen den wissenschaftlichen Einichtungen bereitzustellen, und es wäre aus meiner Sicht ngebracht, dass sich beide Seiten einmal an einen Tisch etzen, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Der ille, eine Lösung zu finden, die für alle Seiten befriedi end ist, liegt auf der Seite der Verlage ganz offensichtich vor. Und auf der Länderseite müsste diese Bereitchaft eigentlich auch gegeben sein, wenn es ihnen um ein irklich attraktives Angebot für ihre Schüler, Studenten nd Forscher geht. Diese Einigungsbereitschaft fehlt alerdings, wenn es den Ländern nur darum geht, den Veragen und Autoren ihre gerechte Entlohnung zu verweiern und es nur billig haben zu wollen. Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem immer ieder herbeigeredeten Antagonismus zwischen den Ver agen und dem Wissenschaftsbetrieb machen. Mir ist es ichtig zu betonen, dass die Verlage einen integralen Be tandteil dieses Wissenschaftsbetriebes ausmachen. Die ausenden von Wissenschaftlern, die ihre Arbeit eben icht einfach so ins Internet stellen, sondern eine Verlagseröffentlichung vorziehen, bestätigen das Tag für Tag. ur Verlage können durch kritische Prüfung von einge eichten Beiträgen eine Qualitätskontrolle erreichen, die in hohes wissenschaftliches Niveau gewährleistet. Wisenschaftsverlage sind auf das Renommee ihrer Veröfentlichung angewiesen, da sie ansonsten ihren Ruf verieren und damit in der Wissenschaftsfamilie nicht mehr rnst genommen werden. Zumal mit einem weiteren Mythos aufgeräumt werden ollte: dass es sich bei den Wissenschaftsverlagen nur um roße Verlagshäuser handelt, die mit ihren Publikationen iesige Gewinne einfahren. Der weitaus größte Teil der eutschen Wissenschaftsverlage sind mittelständische nternehmen, die zum Teil nur deshalb in dem Geschäft leiben, weil ihre Eigentümer und ihre Mitarbeiter ihre rbeit aus innerer Überzeugung und mit viel Herzblut be reiben. Aus den Gesprächen mit vielen Verlagen weiß ich: Die bsatzzahlen von Lehrbüchern sind teilweise eingebrohen. Das bezieht sich insbesondere auf Nischenproukte, die in der Anschaffung entsprechend teuer sind. tudenten nutzen für ihre Arbeit zunehmend lieber das, as im Intranet eingestellt ist, als sich das entsprechende ehrbuch anzuschaffen. Bei manchen dieser Verlage geht er § 52 a UrhG an die Substanz. Daher ist es auch traurig zu sehen, dass der Antrag der rünen in seiner Begründung auf die Interessen der Ureber und ihrer Verlage gar nicht weiter eingeht, sondern Dr. Günter Krings gebene Reden einfach nur von den positiven Auswirkungen der Wissenschaftsund Ausbildungsschranke in der Praxis spricht, die eine Aufhebung der Befristung rechtfertigen würden. Sie weisen zwar zu Recht darauf hin, dass das BMJ in seinem Evaluierungsbericht in der Zusammenfassung zu dem Ergebnis kommt, die Befristung sei aufzuheben. Wenn Sie allerdings den ganzen Bericht genau gelesen hätten, müssten Sie eigentlich zu einem anderen Ergebnis kommen. Derartige Regierungsgläubigkeit von einer Oppositionspartei hätte ich nicht erwartet. Ich werde an anderer Stelle gerne noch einmal darauf zurückkommen. Die nun gefundene Kompromisslösung halte ich insgesamt für vertretbar. Die beiden vorgelegten Evaluierungsberichte haben uns leider nur ein sehr rudimentäres Bild von der Anwendung des § 52 a UrhG in der Praxis geliefert. Für den nächsten Bericht sollte man den Fragenkatalog unbedingt überarbeiten und hinterfragen, ob er wirklich zielgerichtet die Informationen abfragt, die für eine vernünftige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Verlage notwendig ist. Denn das war das eigentliche Ziel der Befristung: zu sehen, wie stark § 52 a in das Eigentumsrecht der Verlage eingreift. Dies ist bislang nur unzureichend möglich. Übrigens verpflichtet uns niemand, die Vierjahresfrist voll auszuschöpfen. Wir sollten uns schon zu Beginn der nächsten Wahlperiode mit der Evaluierung dieses Themas beschäftigen. Geeignete Vorschläge zur Verbesserung dieser Bestimmung, unter denen wir auch den berechtigten Bedenken der Verlage Rechnung tragen, können wir als Unionsfraktion jederzeit vorlegen. Wir geben mit dieser Verlängerung vor allen den Ländern noch eine – aus meiner Sicht letzte – Chance, mit dieser problematischen Urheberrechtsschutzschranke so verantwortlich umzugehen, dass auch die Autoren und Verlage zu ihrem Recht kommen. Da es ohne Original bekanntlich auch keine Kopien mehr gibt, müssen endlich angemessene Honorare für die Nutzung fremden Eigentums gezahlt werden. Als wir seinerzeit den § 52 a des Urhebergesetzes neu geschaffen haben, haben wir es im Interesse der Bildung unter anderem erlaubt, das kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs oder auch einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zum Beispiel zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen oder Hochschulen zugänglich gemacht werden können. Dem ist damals eine kontroverse Diskussion vorangegangen. Mit Urhebern und Rechteinhabern, die diese Regelung strikt ablehnten und mit Vertretern aus dem Bereich Bildung, denen diese Öffnungsklausel noch nicht weit genug ging. Auch innerhalb der Fraktionen gab es unterschiedliche Meinungsbilder. Die Rechtsund Kulturpolitiker, die eher auf der Seite der Urheber und Rechteinhaber standen und die Bildungsund Verbraucherpolitiker, die diese neue Vorschrift noch viel zu einengend empfanden. Wir haben uns damals deshalb sehr intensiv mit dieser einzelnen Vorschrift befasst, weil eben zwei immanent wichtige Bereiche betroffen waren: Bildung und geistiges E A m a s t r 2 2 F u d d D r u d a e a s e v i r s § ü s M d d e k l s s W f g d g t m w b d Zu Protokoll ge (C (D igentum. Und beiden Seiten haben damals gewichtige rgumente für ihre jeweilige Position vorgetragen. Nach langen Beratungen haben wir gleichwohl die imer noch Streit befangene Vorschrift erlassen. Wir haben ber diese Vorschrift allerdings unter eine Befristung getellt um eben festzustellen, ob insbesondere die Befürchungen der wissenschaftlichen Verleger vor unzumutbaen Beeinträchtigungen wirklich berechtigt sind. Diese Befristung lief zunächst bis zum 31. Dezember 006 und wurde von uns dann bis zum 31. Dezember 008 verlängert. Dementsprechend stellt sich uns nun die rage, wie wir mit dieser auslaufenden Befristung weiter mgehen. Die unterschiedlichen Gruppierungen haben sich wieer zu Wort gemeldet und interpretieren – oh, Wunder – ie Resultate dieser Vorschrift höchst unterschiedlich. ie Koalition hat sich darauf verständigt, die Evaluie ungsphase dieser Vorschrift noch einmal zu verlängern nd zwar bis zum 31. Dezember 2012. Die Gewichtung er Gründe sind hierfür innerhalb der Koalition durchus unterschiedlich – das will ich nicht verhehlen. Für mich reicht der entsprechende Bericht des BMJ für ine abschließende Entscheidung jedenfalls noch nicht us. Wir hätten wohl den Hinweis, die vorgegebene Zeitpanne sei für eine vernünftige Evaluierung viel zu kurz, rnster nehmen sollen. Ich sage das ganz selbstkritisch. Bildung ist ein hohes Gut – keine Frage – aber eine ernünftige Abwägung hat auch die Interessen der Rechtenhaber mit zu berücksichtigen. Deshalb fand ich es schon ganz interessant, in dem Beicht zu lesen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Hochchulen, gar nicht an einer intensiveren Nutzung von 52 a UrhG interessiert ist, da der Bedarf unter anderem ber Campus-Lizenzen etc. völlig ausreichend abgedeckt ei. Es gibt auch noch kein System für die Registrierung, eldung und Abrechnung der einzelnen Nutzungen durch ie Hochschulen. Das wäre aber Voraussetzung um von en bisher gültigen pauschalen Nutzungsentgelten auf ine gerechtere werksbezogene Einzelabrechnung zu ommen. Hinzu kommt, dass in dem Gesamtvertrag „Hochschuen“, der zwischen den Ländern und den Verwertungsgeellschaften geschlossen wurde, die Verwertungsgesellchaft mit dem höchsten Anteil der Nutzungen – die VG ort – noch nicht eingebunden ist. Der VG Wort ist ein ach das Entgelt, das für die Nutzungen an Hochschulen ezahlt werden soll, zu niedrig. Bislang sind die Länder nur bereit, für die Nutzung urch ihre sämtlichen Hochschulen einen relativ gerinen Betrag zu zahlen. Dass die VG Wort das nicht akzepiert und nun wohl vor die Schiedsstelle gehen wird, ist für ich mehr als verständlich. Die Befristung ist seinerzeit aber eben auch eingeführt orden, um zu sehen, ob die Interessen der Rechteinhaer hinreichend gewahrt werden. Da dieses zumindest erzeit offenbar nicht der Fall ist, sollte die Befristung Dr. Günter Krings gebene Reden nicht einfach aufgehoben, sondern noch einmal verlängert werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns hierbei unterstützen würden. Zu Recht betont die Bundesregierung immer wieder die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung, die der wirksame Schutz des geistigen Eigentums gerade im digitalen Umfeld hat. In der praktischen Umsetzung wird die Bundesregierung ihren eigenen Maßstäben aber oft nicht gerecht. Das konnten wir in letzter Zeit vor allem am Beispiel des Urheberrechts beobachten. Mit § 52 a UrhG wurde im Jahr 2003 ein neue Ausnahmevorschrift in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Sie erlaubt die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke in Intranets zur Veranschaulichung im Unterricht und in der Forschung. Die FDP hat § 52 a abgelehnt, weil diese Vorschrift über das Ziel hinausschießt und weil nicht absehbar war, in welchem Maß die Vorschrift die Entwicklung digitaler Verlagsangebote beeinträchtigt. Auch der Rechtsausschuss hat die Befürchtungen der Verlage vor unzumutbaren Beeinträchtigungen damals immerhin insoweit anerkannt, als er durchgesetzt hat, dass § 52 a UrhG zunächst auf zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2006 befristet wird. Die Bundesregierung war nicht in der Lage, dem Bundestag rechtzeitig eine aussagekräftige Evaluation der Auswirkungen von § 52 a UrhG vorzulegen. Die Übergangsfrist ist deshalb 2006 um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2008 verlängert worden. Um die Chance auf eine dauerhafte und tragfähige Regelung zu wahren, hat meine Partei diese Verlängerung gebilligt. Obwohl lange bekannt war, dass der Bundestag in diesem Jahr über § 52 a entscheiden muss, weil die Norm andernfalls am 31. Dezember 2008 außer Kraft tritt, hat die Koalition das Thema vor sich hergeschoben. Jetzt will sie im Eilverfahren eine erneute Übergangsregelung durch den Bundestag peitschen und sich wieder einer inhaltlichen Entscheidung entziehen. Der Evaluationsbericht des Bundsjustizministeriums liegt seit Frühjahr vor. Auch dieser Bericht ist unzureichend und lässt eine positive Bewertung, die eine Entfristung von § 52 a UrhG rechtfertigen würde, weiterhin nicht zu. Das sieht ausdrücklich auch die Koalition so. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner innerhalb der Koalition; denn darüber, wie es mit § 52 a UrhG weitergehen soll, konnte in der Koalition keine Einigkeit erzielt werden. § 52 a soll deshalb erneut verlängert werden – dieses Mal gleich um weitere vier Jahre. Sollte der Entwurf der Koalition Gesetz werden, würden bis zur endgültigen Entscheidung des Gesetzgebers seit dem Inkrafttreten von § 52 a also neun Jahre vergehen. Damit wird die Befristung, die nach einem überschaubaren Zeitraum eine seriöse Überprüfung ermöglichen sollte, zur Farce. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber sich auf diese Weise seiner Verantwortung entzieht. Faktisch haben wir e ti § d k d s d U m A l S u m D I g s d D s F g n d d n a h d F m e f D V s s a d s W a s w w a s K d Zu Protokoll ge (C (D s dann doch mit einer Entfristung zu tun. Wenn die Koalion das will, dann soll sie es auch so nennen. Es ist noch immer nicht geklärt, welche Auswirkungen 52 a tatsächlich hat. Vor allem ist nicht akzeptabel, dass ie begünstigten Einrichtungen offenbar noch immer eine Vorkehrungen für eine werkbezogene Abrechnung er Nutzungen getroffen haben. Es ist keineswegs auszuchließen, dass § 52 a UrhG die Verlage beim Ausbau ihres igitalen Geschäfts nicht nur unerheblich beeinträchtigt. nd dabei geht es keineswegs nur um einige wenige doinierende Großverlage, wie gelegentlich behauptet wird. uch und gerade mittlere und kleinere deutsche Fachver age sehen § 52 a UrhG unverändert mit Sorge. Diese orgen muss der Bundestag ernst nehmen, wenn er seine rheberrechtspolitische Glaubwürdigkeit nicht verlieren öchte. Dass es auch anders geht, zeigt ja der „Zweite Korb“. a haben wir Regelungen geschaffen, die sehr wohl die nteressen der Nutzer und der Rechteinhaber zum Ausleich bringen. Die Nutzerbedürfnisse sind hier berückichtigt worden, ohne zugleich die berechtigten Interessen er Rechteinhaber über Bord zu werfen. Das Ziel, das hinter § 52 a steht, ist grundsätzlich richtig. as stelle ich hier ausdrücklich fest, damit keine Missver tändnisse entstehen. Natürlich ist es richtig, Lehre und orschung durch sinnvolle Rahmenbedingungen den Zuang zu digitalen Inhalten zu erleichtern. Aber das darf icht zu Lasten der Rechteinhaber gehen. Es ist Aufgabe er Träger der Bildungsund Wissenschaftseinrichtungen, iese mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Es kann icht sein, dass wir das Urheberrecht zurückdrängen, um uf diese Weise die Bildungsund Wissenschaftshausalte auf Kosten der Rechteinhaber zu entlasten. Genau iese Gefahr besteht aber bei § 52 a in seiner geltenden orm unverändert. Der Bundestag hat § 52 a UrhG im Jahr 2003 bewusst it einer knapp bemessenen Frist versehen, damit zeitnah ine Bewertung erfolgt. Der Gesetzentwurf der Koalition ührt das Konzept der befristeten Geltung ad absurdum. ie FDP wird dem Gesetz deshalb nicht zustimmen. Allenthalben werden in der Debatte über qualitative eränderungen unserer Gesellschaft und ihrer ökonomichen Grundlagen Schlagworte wie „Wissensgesellchaft“, „Informationsgesellschaft“ oder neuerdings uch „Bildungsrepublik“ gebraucht. Abgesehen davon, ass diese Begriffe eher interessengeleitet als objektiv bechreibend verwendet werden, enthalten sie doch auch ahres: Die Bedeutung von Wissen und Kreativität, aber uch von Kommunikation und Information steigt weiter tark an. Diese Kompetenzen werden immer mehr zu ichtigen Produktionsfaktoren im gesellschaftlichen wie irtschaftlichen Bereich. Wenn unsere Gesellschaft sich lso in umfassendem Sinne weiterentwickeln will, muss ie die Verbreitung des Wissens fördern und die kreativen ompetenzen der Menschen herausfordern. Mit dem Bedeutungszuwachs des Wissens stiegen auch essen Verwertungsmöglichkeiten als lukrative Handels Dirk Manzewski gebene Reden ware. Dieser schlichte Bezug zur „Wissensgesellschaft“ meint, dass sich heute mit wissensintensiven Gütern mehr Geld verdienen lässt als früher, und das auch im Bildungsund Forschungsbereich. Sowohl Schulbuchwie auch Wissenschaftsverlage konnten ihre Umsätze und Gewinne in den vergangenen Jahren stark steigern. Der Zugang zu Wissen wird dadurch jedoch verknappt. Hochschulen müssen Zeitschriften abbestellen, Schulen sparen am Lehrmaterial und Familien an Kinderbüchern, um die steigenden Beschaffungskosten abzufangen. Dabei profitieren weniger die Kreativen und Wissenschaftler von dieser Entwicklung, denn sie schließen zumeist Abtretungsverträge mit den Verwertern ab. Die Digitalisierung von Inhalten erweist sich in diesem Prozess als zweischneidiges Schwert: Zum einen ist prinzipiell die Verbreitung auf Basis des Internets fast ohne Kosten möglich, zum anderen sind jedoch Möglichkeiten des Rechtemanagements durch die Verlage und Firmen im Vergleich zur Papierform stark angestiegen. Mit einem Wort: Die technischen Möglichkeiten sind den gesellschaftlichen Regularien bei der Schaffung von Gemeinnutzen weit voraus. Es leuchtet ein, dass hier zwischen kommerziellen Verwertern des Wissens und den Nutzern ein Interessenwiderspruch besteht. Die Gesellschaft muss infolgedessen eine Güterabwägung vornehmen, wobei die beiden genannten Bereiche Bildung und Wissenschaft als Schlüsselsektoren einer wissensbasierten Gesellschaft besonderer staatlicher Förderung bedürfen. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2003 daher als vorsichtigen, aber richtigen Schritt eine Regelung im Urheberrechtsgesetz verankert, die es Bildungsund Wissenschaftseinrichtungen ermöglicht, urheberrechtlich geschützte, sogenannte kleine Werke und Teile von Werken in internen Netzwerken in digitaler Form einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise dienen sie fördernswerten Zwecken, ohne die Verwertungskreisläufe zu boykottieren. Denn für diese Nutzung zahlen die Einrichtungen bzw. ihre Träger pauschale Nutzungsgebühren. Die Vorbehalte gegen eine solch leichte Öffnung des Urheberund Verwerterschutzes, mithin die Angst vor Kontrollverlust durch Verlage und Produktionsfirmen war und ist groß. Zudem ist die Verteilung der gezahlten Pauschalen durch die Verwertungsgesellschaften noch ein Problem. Daher ist diese Regelung zuerst bis 2006 und dann – aufgrund unzureichender Evaluierungsergebnisse – bis zum Jahr 2008 befristet worden. Die erneute Evaluierung durch das Bundesministerium der Justiz in den letzten zwei Jahren bezieht Befragungen aller Beteiligten ein und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die genannte Regelung hat sich bewährt. Sie trägt dazu bei, das Lehrangebot in Schulen und Hochschulen aktuell zu halten und qualitativ zu verbessern. In Forschungseinrichtungen werden vor allem Kooperationen und Kollektivarbeiten befördert. Zudem habe selbst der Börsenverein des deutschen Buchhandels bisher keine nennenswerten Umsatzeinbußen infolge der Ausnahmeregelungen feststellen können. Eine Erweiterung des § 52 a Urheberrechtsgesetz, wie Schulen und Forschung forderten, könne das BMJ zwar nicht empfehlen, eine nochmalige Befristung sei jedoch in keinem Fall begründbar. s r S a E m n N k d u i j B t z K s m b d n r a i b f g g w F g W e r n A k b E b B A r P s Z h d u e d d Zu Protokoll ge (C (D Ich bin erstaunt, dass Sie, liebe Koalitionäre, nach dieem eindeutigen und gut belegten Plädoyer aus dem Beicht nun trotzdem eine Befristung beantragen. Trauen ie Ihrem Ministerium nicht? Oder hat hier die Lobbyrbeit von Verlagen und Verbänden Wirkung gezeigt? ine nochmalige Befristung um vier Jahre hilft doch nieandem! Sie behindert den Aufund Ausbau von Intraets in Schulen und Hochschulen durch mangelnde utzungsperspektiven, führt dennoch nicht zu mehr Erenntnissen in der Folgenabschätzung. Und zur FDP: Sie haben sich in der Sitzung des Bilungsausschusses als Partei des Eigentums dargestellt nd wollten den § 52 a am liebsten ganz abschaffen. Das st konsequent. Wie verträgt sich diese restriktive Haltung edoch mit Ihrer Rhetorik von Wissenschaftsfreiheit und ildungsaufschwung? Der FDP steht die genannte Gü erabwägung offensichtlich noch bevor. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf der Grünen ustimmen, der eine Entfristung des § 52 a vorschlägt. ompromisse zwischen widerstreitenden Interessen, die ich nachweislich in der Praxis bewährt haben, sollte an um der Planungssicherheit der Beteiligten willen eibehalten. Trotzdem, das darf ich hier anfügen, kann iese Regelung nicht der letzte Schritt auf dem Weg zu eiem bildungsund wissenschaftsfreundlichen Urheberecht gewesen sein. Die Linke fordert, wie der Bildungsusschuss, eine dritte Novelle des Urheberrechtsgesetzes, n dem der „Open Access“-Gedanke umfassend eingeareitet ist und dem Recht auf Bildung und Informationsreiheit Vorrang vor der kommerziellen Verwertung eineräumt wird. Mit der Einführung des § 52 a in das Urheberrechts esetz hat der Gesetzgeber im September 2003 einen ichtigen Beitrag zur Förderung von Bildung und orschung in einer digitalen Informationsgesellschaft eleistet. Durch die dort festgelegte Ausbildungsund issenschaftsschranke ist es zulässig unter bestimmten inschränkenden Voraussetzungen, Werke für Unterichtszwecke oder für Forschungszwecke in kleine Intraets von Schulen oder Universitäten einzustellen. Um die uswirkungen dieser Norm in der Praxis evaluieren zu önnen, wurde § 52 a UrhG zunächst bis zum 31. Dezemer 2006 befristet. Dann folgte mangels abschließender valuation wiederum eine Befristung bis zum 31. Dezemer 2008. Nun wird im zweiten Evaluierungsbericht des undesjustizministeriums vom 2. Mai diesen Jahres eine ufhebung der Befristung empfohlen. Dies halte ich für ichtig. Die neue Regelung des § 52 a UrhG hat sich in der raxis bewährt und muss – unbefristet – bleiben. Forchung und Lehre müssen auch weiterhin einen einfachen ugriff auf urheberrechtlich geschützte Informationen eralten. Laut der begünstigten Institutionen hat sie besoners im Bereich der Lehre zu einer gesteigerten Aktualität nd einer besseren Vermittlung von Lehrinhalten sowie zu iner Verbesserung der Medienkompetenz der Studierenen geführt. Besonders im Bereich der Hochschulen hat ie Regelung sehr große Akzeptanz gefunden – nahezu Dr. Petra Sitte gebene Reden 900 000 Nutzungen – davon circa 600 000 im Bereich Lehre und zirka 300 000 im Bereich Forschung – haben dort allein im Sommersemester auf der Grundlage der neuen Schranke des § 52 a UrhG stattgefunden. Die Länder gaben übereinstimmend an, dass ein Wegfall der Vorschrift erhebliche negative Konsequenzen hätte. Hamburg bezeichnete den Wegfall als „absolute Katastrophe“, Bayern und Baden-Württemberg als „Rückfall in die Steinzeit“ und Nordrhein-Westfalen als „Rückfall ins Mittelalter“. Dies zeigt, wie wichtig es für den Bildungsund Wissenschaftsstandort Deutschland ist, innovative gesetzliche Neuerungen zu schaffen, die Forschung und Lehre den Zugriff auf Informationen auch im digitalen Bereich schnell und einfach ermöglichen. Dass dabei die Rechte der Urheber und Verwertungsgesellschaften nicht außer Acht gelassen werden dürfen, steht für mich völlig außer Frage. Wir brauchen ein funktionierendes Vergütungssystem. Der grundsätzliche Rahmen dafür ist durch den § 52 Abs. 4 UrhG und die Verhandlungen zu den Gesamtverträgen „Hochschulen“ und „Schulen“ zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Ländern geschaffen. Die Länder haben die Zahlungen aufgrund der Pauschalvergütungen nach den Gesamtverträgen „Schule“ und „Hochschulen“ aufgenommen. Dass dabei mit der VG Wort, die die Rechte der bei ihr zusammengeschlossenen Rechteinhaber vertritt, auch nach mehreren Jahren noch keine Einigung auf einen Gesamtvertrag „Hochschulen“, an dem auch sie beteiligt ist, erzielt worden ist, ist sicherlich ärgerlich. Doch gerade dieser Tage findet zwischen den beteiligten Kreisen vor der Schiedsstelle des Patentund Markenamts in München ein erneutes Treffen zur Einigung statt. Diese Einigung kann nur ein Kompromiss zwischen den Parteien sein. Eine weitere Befristung würde das durch die Einführung von § 52 a UrhG bezweckte Ziel „Förderung des Bildungsund Wissenschaftsstandorts Deutschland in einer digitalen Informationsgesellschaft bei Achtung der Urheberrechte“ gefährden. Zum einen würde der Ausbau der Infrastruktur für die Nutzungen, die § 52 a UrhG ermöglicht, empfindlich gehemmt werden – besonders im schulischen Bereich ist dies evident. Nur circa zehn Prozent der befragten Schulen haben die Möglichkeiten des § 52 a UrhG genutzt. 50 Prozent der Schulen der Sekundarstufe I und II, die noch kein Intranet nutzen, gaben an, in Zukunft schulische Intranets nur dann nutzen zu wollen, wenn die Norm unbefristet fortgelte. Zum anderen wird eine weitere Befristung auch die Probleme bei der Einigung auf eine angemessene Vergütung im Bereich „Hochschulen“ nicht herbeiführen können. Im Gegenteil – die Befristung der Norm war doch gerade ein Grund dafür, dass im Gesamtvertrag der Hochschulen nur pauschale Nutzungsentgelte vereinbart wurden. Die Verwertungsgesellschaften gaben an, dass die bestehende Befristung der Norm die Gesamtvertragsverhandlungen erschwert hätten. Um eine für alle Seiten zufriedenstellende Einigung über die Vergütung und anstatt einer Pauschal-, auch eine Einzelabrechnung ermöglichen zu können, muss hier eine langfristige Perspektive und Rechtssicherheit für die Nutzer sowie die Rechteinhaber geschaffen werden. Deshalb dürfen noch ausstehende Einigungen im Vergütungsbereich nicht die g U t B e n b E f l R V o H b d m n d ß z v v d s N B a B d f z d e l j W s H H e a I s z n R l t d g Zu Protokoll ge (C (D rundsätzliche Richtigkeit und den Erfolg des § 52 a rhG in Frage stellen – ich meine, eine weitere Befris ung würde genau das Gegenteil bewirken. A „Zum 10. Mal wiederholt, wird es gefallen“. Dies hat inmal der berühmte Dichter Horaz gesagt. Ich hoffe icht, dass es einer zehnten Befristung von § 52 a Urheerrechtsgesetz bedarf, bis uns die Norm gefällt. § 52 a des Urheberrechtsgesetzes wurde durch das rste Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der In ormationsgesellschaft vom 10. September 2003 erstmaig in das deutsche Urheberrechtsgesetz eingeführt. Diese egelung erklärt es unter bestimmten, einschränkenden oraussetzungen für zulässig, Werke für Unterrichtsder Forschungszwecke in Intranets von Schulen und ochschulen einzustellen. Die Regelung wurde damals is zum 31. Dezember 2006 befristet. Hiermit wollte man en Befürchtungen wissenschaftlicher Verleger vor unzuutbaren Beeinträchtigungen ihres Kerngeschäfts Rechung tragen. Nach einer ersten Evaluierung über die Auswirkung er Norm in der Praxis im Jahr 2006 war eine abschlieende Bewertung nicht möglich. Mit dem Fünften Gesetz ur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Noember 2006 wurde die Befristung daher um zwei Jahre erlängert. In diesem Jahr hat das Bundesministerium er Justiz eine erneute Evaluierung durchgeführt. Wir ind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Befristung der orm aufgehoben werden sollte. In den nachfolgenden eratungen mit den Berichterstattern der Regierungskolition sind jedoch erneut Bedenken im Hinblick auf die elange der wissenschaftlichen Verlage geäußert woren. Das Ergebnis der Beratungen war eine erneute Beristung um weitere vier Jahre. Ich hoffe nunmehr sehr, dass aller guten Dinge nicht ehn, sondern drei sind und die im Jahr 2012 anstehende ritte Evaluierung ausreichende Erkenntnisse für eine ndgültige Entscheidung über den Fortbestand der Regeung und eventuelle Modifizierungen bringen wird. Die in diesem Jahr durchgeführte Evaluierung hat in edem Fall gezeigt, dass die Norm für den Bildungsund issenschaftsstandort Deutschland eine positive Rolle pielt. Von § 52 a Urheberrechtsgesetz wurde an den ochschulen im großen Umfang Gebrauch gemacht. Die ochschulen haben angegeben, dass die Norm es ihnen rmögliche, die Lehre besser und aktueller zu gestalten; ußerdem steige durch den erleichterten Austausch von nhalten unter den Wissenschaftlern die Qualität der Forchung. Aber auch im Bereich der Schulen gewinnt die Norm unehmend an Bedeutung. Sicherlich verfügen bislang icht alle Schulen über die technischen und personellen essourcen, um den Schülern Werke in Intranets öffent ich zugänglich zu machen. Ich denke aber, dass hier weiere Investitionen folgen werden. Denn die Erfahrungen er Schulen mit der Nutzung des Intranets waren durchehend positiv. Ich freue mich daher sehr, dass wir – die Jerzy Montag gebene Reden Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach Regierungskoalition – zu dem Ergebnis gekommen sind, die Norm fortgelten zu lassen. Ich bin auch davon überzeugt, dass uns bei der erneuten Evaluierung im Jahr 2012 – nach immerhin neun Jahren – genügend Daten für eine abschließende Bewertung vorliegen werden. Bis dahin wird sich der Zahlungsmechanismus so eingespielt haben, dass wir noch genauer absehen können, inwieweit Urheber und Verleger von den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften profitieren. In jedem Fall kann ich Ihnen bereits jetzt versichern, dass das Bundesministerium der Justiz bei der im Jahr 2012 – hoffentlich letzten – Evaluierung von § 52 a Urheberrechtsgesetz sowohl die Belange von Wissenschaft und Forschung als auch die Interessen der Rechtsinhaber ausreichend berücksichtigen wird. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10894, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 16/10569 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Opposition angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der Opposition angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10894 empfiehlt der Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/10566 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit Stimmen der SPD, CDU/CSU und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 16/10811 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Karl Schiewerling, CDU/CSU, Angelika Krüger-Leißner, SPD, Heinz-Peter Haustein, FDP, Katrin Kunert, Die L P d g f B S t z c d A s j t d 2 d S d H j n a c s d s d t v h Z U d s s s J J w p u 2 t s R 1 t s Z Z 3 (C (D inke, Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen, und des arlamentarischen Staatssekretärs Klaus Brandner. Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf setzen wir ie Beteiligung des Bundes an den kommunalen Leistunen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2009 neu est. Das geschieht auf der Grundlage des SGB II. Der und beteiligt sich nach § 46 Abs. 5 des Zweiten Buches ozialgesetzbuch – SGB II – zweckgebunden an den Leisungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heiung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuhende. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen urch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am rbeitsmarkt – unter Berücksichtigung der sich aus dieem Gesetz ergebenden Einsparungen der Länder – um ährlich 2,5 Milliarden entlastet werden – und das aus guen Grund, denn die Kommunen sollen dieses Geld für en Ausbau der Kinderbetreuung aufwenden. Um die Entlastung der Kommunen um jährlich ,5 Milliarden Euro sicherzustellen, wurde im Rahmen es Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches ozialgesetzbuch für die Jahre 2005 und 2006 ein Bunesbeteiligungssatz von 29,1 Prozent festgeschrieben. Da sich das Verfahren regelmäßiger Anpassungen der öhe der Bundesbeteiligung auf der Grundlage einer ährlichen Beund Entlastungsrechnung für die Kommuen als nicht zweckmäßig erwiesen hatte, gleichwohl ber nicht auf eine jährliche Anpassung der erforderlihen Höhe der Bundesbeteiligung verzichtet werden ollte, wurde im Einvernehmen mit den Ländern durch as Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgeetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes bestimmt, ass die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Leisungen für Unterkunft und Heizung gemäß der gesetzlich erankerten Anpassungsformel zu bestimmen ist. Inneralb der Anpassungsformel spielt die Entwicklung der ahl der Bedarfsgemeinschaften eine wesentliche Rolle. m es kurz zu fassen: Mehr Bedarfsgemeinschaften beeuten mehr Bundeszuschuss. Weniger Bedarfsgemeinchaften bedeuten weniger Bundeszuschuss. Für das Jahr 2008 hatte das folgende Konsequenz: Da ich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinchaften im maßgeblichen Zeitraum von Juli 2005 bis uni 2006 im Vergleich zu dem Zeitraum von Juli 2006 bis uni 2007 um mehr als 0,5 Prozent verändert hatte – sie ar nämlich um 3,7 Prozent gesunken –, musste laut Anassungsgesetz die Bundesbeteiligung für das Jahr 2008 m 2,6 Prozentpunkte auf bundesdurchschnittliche 9,2 Prozent gesenkt werden. An den Leistungen für Unerkunft und Heizung in Baden-Württemberg beteiligt ich der Bund für das Jahr 2008 mit 32,6 Prozent, in heinland-Pfalz mit 38,6 Prozent und in den übrigen 4 Ländern mit 28,6 Prozent. Auch für das Jahr 2009 muss die Höhe der Bundesbeeiligung erneut angepasst werden. Die jahresdurchchnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im eitraum von Juli 2006 bis Juni 2007 im Vergleich zu dem eitraum von Juli 2007 bis Juni 2008 von 3 827 934 auf 653 757 verringert. Das entspricht 4,6 Prozent. In der Anpassungsformel heißt es, dass bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaften um plus oder minus 1 Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um plus oder minus 0,7 Prozentpunkte zu erfolgen hat. Dementsprechend verringert sich die Bundesbeteiligung um 3,2 Prozentpunkte; 4,6 mal 0,7 gleich 3,22. Hieraus ergibt sich eine Bundesbeteiligung in Höhe von bundesweiten 26,0 Prozent. Die Sonderquoten für Baden-Württemberg werden folglich auf 29,4 Prozent, die für RheinlandPfalz auf 35,4 Prozent und für die übrigen Länder auf jeweils 25,4 Prozent festgelegt. Die teilweise von kommunaler Seite beanstandete angebliche Benachteiligung beim Anpassungsgesetz ist nicht nachvollziehbar. Schließlich wurde die Anpassungsformel nach langen Verhandlungen mit den Ländern vereinbart und im Bundesrat einmütig beschlossen. Mit dem hier vorliegenden Regierungsentwurf wenden wir schlicht die gesetzlich festgelegte Anpassungsformel an. Aus diesem Grund sehe ich keine Bedenken, dieses Gesetz im Bundestag in naher Zukunft zu verabschieden. Diejenigen unter uns, die sich seit Jahren intensiv mit der Arbeitsmarktpolitik und insbesondere mit der Hartz-IV-Gesetzgebung beschäftigen, wissen, von welcher Brisanz das Thema Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung wir bei der Festsetzung der Höhe der Bundesbeteiligung die Auseinandersetzungen mit den Ländern, den Kommunen und ihren Spitzenverbänden. Schon mit Einführung von Hartz IV musste der Vermittlungsausschuss eine Lösung zwischen Bundestag und Bundesrat herbeiführen. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, die Kommunen im Zuge der Umsetzung von Hartz IV um 2,5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Die Entlastung – das wurde ebenfalls im Vermittlungsausschuss verabredet – erfolgt über die Beteiligung des Bundes an den KdU für Hartz-IV-Empfänger. Mit dem ersten SGB-II-Änderungsgesetz haben wir für die Jahre 2005 und 2006 die Bundesbeteiligung auf 29,1 Prozent festgelegt. Für die Jahre ab 2007 musste jedoch eine gesetzliche Neuregelung gefunden werden. Denn die Idee, die Höhe der Bundesbeteiligung anhand einer aufwendigen Berechnung regelmäßig neu zu berechnen, hat sich als nicht praxistauglich erwiesen. Nach auch hier langen Verhandlungen mit den Ländern konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die im Wesentlichen drei Punkte umfasst: Erstens. Die durchschnittliche Beteiligung des Bundes wurde auf 31,8 Prozent festgesetzt. Damit ist der Bund dem Votum des Bundesrates gefolgt und stellte 450 Millionen Euro mehr zur Verfügung als aus seiner Sicht notwendig gewesen wäre. Für 14 Länder wurde die Bundesbeteiligung auf 31,2 festgelegt, für Baden-Württemberg auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent. Diese Regelung wurde einmütig mitgetragen. Zweitens. Es war mir besonders wichtig, dass der „Ausgleich Ost“ über die Sonderbedarfsbundesergänzungs z – s J A a s b A v k d d G d n i d Z V n a m A S n d r n b K le B E d s v i w d r d g v m v R g g b g w Zu Protokoll ge (C (D uweisungen bis 2010 verlängert wurde. Damit wurde der bis heute immer noch – schwierigen Arbeitsmarktituation in den neuen Bundesländern Rechnung getragen. Drittens. Die Anpassung der Bundesbeteiligung ab den ahren 2008 bis 2010 soll anhand der Entwicklung der nzahl der Bedarfsgemeinschaften erfolgen. Vereinfacht usgedrückt: Steigt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, teigt auch die Beteiligung des Bundes, und umgekehrt. In eiden Fällen erfolgt die Beteiligung unterproportional. uf eine detaillierte Darstellung der Anpassungsformel erzichte ich an dieser Stelle. Die Interessierten unter Ihnen önnen das im Gesetz genau nachlesen. In diesem Punkt konnte aber der Bund dem Vorschlag er Länder, nämlich die Höhe der Ausgaben für die Kosten er Unterkunft als Maßstab für die Bundesbeteiligung zu runde zu legen, nicht folgen. Ich halte die Entwicklung er Bedarfsgemeinschaften als Berechnungsgrundlage ach wie vor für richtig. Denn das primäre Ziel im SGB II st es, die Zahl der Hilfebedürftigen und damit die Anzahl er Bedarfsgemeinschaften zu reduzieren. Somit geht das iel Senkung der Bedarfsgemeinschaften einher mit der erringerung der Kosten der Unterkunft. Für die Kommuen besteht somit ein Anreiz, die Wohnkosten regelmäßig uf Ihre Angemessenheit zu prüfen. Darüber hinaus haben wir mit dieser Berechnungsethode Transparenz geschaffen. Denn jeder kann die nzahl der Bedarfsgemeinschaften den entsprechenden tatistiken entnehmen. Somit ist der Anpassungsmechaismus eindeutig und nachvollziehbar. Nicht sonderlich überrascht war ich, dass Ende 2007 as Feilschen der Länder, als wir mit dem dritten Ändeungsgesetz des SGB II den Bundeszuschuss für 2008 ach eben diesem Verfahren festlegen wollten, erneut egann. Dabei hatten wir doch in dieser Frage einen onsens erreicht. Die Position der Länder und kommunan Spitzenverbände und der Kommunen war eindeutig: ei der Berechnung sollten auch die enorm gestiegenen nergiekosten berücksichtigt werden. In der Anhörung azu konnten die Sachverständigen die aktuellen Kostenteigerungen jedoch nicht seriös nachweisen. Es konnte or allem nicht dargelegt werden, ob und wie die Länder hre Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen eitergegeben haben. Insofern blieb es bei der verabreeten Berechnung. Im Juni dieses Jahres haben wir mit dem vierten Ändeungsgesetz des SGB II beschlossen, die zeitliche Befristung er Anpassungsformel aufzuheben. Dem Gesetzentwurf ing ein intensives Beratungsverfahren mit den Ländern oraus, dem die Länder letztendlich in Zusammenhang it der Wohngeldnovelle im SGB XII zustimmten. Wenn man die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften erfolgt, so ist festzustellen, dass es einen kontinuierlichen ückgang – auch bedingt durch gesetzliche Änderungen – ibt. Der Bundesanteil in 2008 an den KdU hat sich geenüber 2007 erheblich verringert. Das ist auch dadurch edingt, dass der Bund in 2007 einen höheren Anteil ausegeben hat, als seiner Auffassung nach nötig gewesen äre. Ich habe bereits darauf hingewiesen. Karl Schiewerling gebene Reden Für 2008 sind Gesamtkosten von 13,4 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfallen gemäß der Beteiligung des Bundes von durchschnittlich 29,2 Prozent 3,9 Milliarden Euro auf den Bund und 9,5 Milliarden Euro auf die Kommunen. Für 2008 sind bereits 83,5 Prozent der bereitgestellten Mittel abgerufen. Es ist also anzunehmen, dass die geplanten Kosten auch den tatsächlichen entsprechen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in 2009 weiter rückläufig ist. Sie veranschlagt Gesamtkosten für die Kosten der Unterkunft von 12,3 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich eine Beteiligung des Bundes von 26,0 Prozent. Das führt zu Ausgaben in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro. Gegenüber 2007 ergibt sich eine Entlastung des Bundes um rund 0,7 Milliarden Euro. Die Kommunen tragen gemäß ihrem Anteil rund 9,1 Milliarden Euro. Das entspricht einer Entlastung von 0,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bestimmen wir nur das Ergebnis für 2009 gemäß der verabredeten Anpassungsformel. Trotz rückläufiger Bundesbeteiligung steht der Bund weiterhin dazu, die Kommunen in ihrer Gesamtheit um jährlich 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Damit bleibt der Bund wie in den letzten Jahren ein verlässlicher Partner der Kommunen. Jedoch kann der Bund nicht die Entlastung jeder einzelnen Kommune garantieren. Das lässt unsere Finanzverfassung nicht zu. An dieser Stelle sind die Länder gefordert, über den Finanzausgleich für einen Ausgleich zu sorgen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – entspre chend den Regelungen der Vorjahre – die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das kommende Jahr angepasst werden. Damit soll die Zusage erfüllt werden, die den Kommunen im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gemacht worden ist. Es geht um eine Entlastung der Kommunen in einer Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro. Das war von Anfang an das entscheidende Ziel: die Entlastung der Kommunen. Die FDP hat bereits in vergangenen Jahren auf den Fehler hingewiesen, den Bundeszuschuss ausschließlich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu bemessen. Wir haben das Ziel unterstützt, im Interesse der Kommunen eine gewisse Planungssicherheit zu schaffen. Doch die Ausrichtung an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften hielten wir für falsch. Wir halten es nach wie vor für falsch. Daran hat sich nach den Jahren nichts geändert. Denn die Bedarfsgemeinschaften sind als Bezugsgröße ungeeignet, die tatsächlichen Verhältnisse abzubilden. Ein Singlehaushalt verursacht geringere Mietund Heizkosten als eine Großfamilie. Arbeitet man hier mit einem Mittelwert über alle Größen von Bedarfsgemeinschaften hinweg, dann sind automatisch diejenigen Kommunen benachteiligt, in denen strukturell bedingt mehr kinderreiche Familien leben. Die Ballungsräume mit der Vielzahl an Singlehaushalten werden dann begünstigt. Die Kommunen im ländlichen Raum mit einer strukturell bedingt höheren Zahl an Bedarfsgemeinschaften mit m i e d d d d s s d n d ü r K n h d w d B t u B s S a r K g f d H S s d c h e G w D a s Zu Protokoll ge (C (D ehreren Personen haben das Nachsehen. Das ist nicht m Sinne einer gerechten Entlastung aller Kommunen. Die FDP hat immer deutlich gemacht, dass hier nur in Weg richtig sein kann: Wir müssen wegkommen vom er Bezugsgröße der Bedarfsgemeinschaften. Wir müssen ahin kommen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten er Maßstab für die Bundesbeteiligung sind. Anders weren wir die Angelegenheit nicht lösen können. Planungsicherheit und finanzielle Entlastung für die Kommunen ind ja schön und gut – aber dann auch bitte entsprechend en tatsächlich entstandenen Kosten. Während der Bund das Risiko für die Banken über immt, bürdet er den Kommunen weitere Risiken auf. Für as Funktionieren des Finanzmarktes werden förmlich ber Nacht 480 Milliarden Euro durch die Bundesregieung bereitgestellt. Zeitgleich erhalten Länder und ommunen 700 Millionen Euro weniger Mittel zur Fianzierung der Kosten der Unterkunft. Ich finde es ungeeuerlich, dass diese Entscheidung im selben Atemzug mit er Entscheidung zum Finanzmarktpaket getroffen urde. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung es SGB II – Zweites Buch Sozialgesetzbuch – will die undesregierung eine erneute Absenkung des Bundesan eils an der Finanzierung der Leistungen für Unterkunft nd Heizung für Hartz-IV-Beziehende vornehmen. Der undesanteil soll von 29,2 Prozent auf 26 Prozent abgeenkt werden Das entspricht 700 Millionen Euro. Nach chätzung der Bundesregierung werden sich die Gesamtusgaben für die Kosten der Unterkunft im Jahr 2009 auf und 13 Milliarden Euro belaufen. Davon müssen die ommunen 9,1 Milliarden Euro an Kosten tragen. Berücksichtigt man die bereits für das Jahr 2008 vorenommene Reduzierung des Bundesanteils, kommt es ür die Folgejahre zu einer dauerhaften Zusatzbelastung er Kommunen von insgesamt über 1,5 Milliarden Euro. inzu kommen zusätzliche Ausgaberisiken infolge der teigerungen des Ölpreises oder Anhebungen des Mietpiegels, und es ist zu befürchten, dass die Kommunen iesen finanziellen Druck an die Betroffenen weiterreihen. An dieser Stelle will ich abermals bundesweit eineitliche Mindeststandards für die Berechnung der KdU infordern. Der Bundesrat hat sich am 7. November 2008 mit dem esetzesentwurf befasst. Wie nicht anders zu erwarten ar, haben die Länder mehrheitlich zugestimmt. Warum? ie Antwort darauf finden Sie – stellvertretend für alle nderen Länder – in einer Anmerkung des Landes Sachen-Anhalt zu diesem Gesetzesentwurf. Ich zitiere: Der Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt selbst wird durch die Verringerung des Bundesanteils nicht belastet. Wohl aber sind die Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte betroffen. Deren Ausgaben für Unterkunft und Heizung dürften in diesem Jahr 3,75 Prozent sinken, so dass landesweit die Senkung in 2008 kompensiert werden könnte. Angelika Krüger-Leißner gebene Reden Auf Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag müssen sich nun auch in erster Lesung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB II alle Fraktionen erneut zum Vorgehen des Bundes in dieser Frage positionieren. Eine einfache Überweisung, das heißt ohne Aussprache, an die entsprechenden Ausschüsse – wie es von den Koalitionsfraktionen geplant war – konnte somit verhindert werden. Die Fraktion Die Linke will damit signalisieren, dass wir an diesem Thema dranbleiben, auch weil wir meinen, dass schlechte Gesetze wieder geändert werden müssen und können. Wenn es zu Korrekturen in der Politik kommt, um die Finanzmarktkrise zu bewältigen, warum sollte eine Korrektur hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft nicht möglich sein? Ich meine, der Bundesanteil muss erhöht werden. Grundlage für die Berechnung müssen die realen Kosten für Unterkunft und Heizung sein. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, da die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Eilbedürftigkeit hat zur Konsequenz, dass ein anderes Verfahren angewandt wird; Art. 76 Abs. 3 Grundgesetz. Der Gesetzentwurf kann bereits nach drei Wochen – auch schon ohne Stellungnahme des Bundesrates – an den Bundestag weitergeleitet werden. Das heißt hätte der Bundesrat am 7. November 2008 keine Entscheidung dazu getroffen, hätte sich der Bundestag trotzdem damit befassen können. Den kommunalen Spitzenverbänden wurde nicht die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Die Bundesregierung hat die kommunalen Spitzenverbände erst mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 über den Gesetzesentwurf in Kenntnis gesetzt. Der Gesetzesentwurf selbst datiert vom 16. Oktober 2008. Laut GGO der Bundesministerien, § 47 GGO, sind aber die kommunalen Spitzenverbände bei allen Gesetzesvorhaben, die ihre Belange berühren, grundsätzlich zu beteiligen. Auch Änderungsgesetze fallen darunter. Die jeweils federführenden Bundesministerien müssen laut GGO bei den kommunalen Spitzenverbänden rechtzeitig Angaben zu den Ausgaben einholen. In der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage heißt es hierzu: Mit dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches, das am 15. Oktober 2008 im Bundeskabinett beschlossen wurde, wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II im Jahr 2009 festgelegt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung und Festlegung der Höhe der Bundesbeteiligung sind in § 46 Abs. 7 und Abs. 8 SGB II eindeutig festgeschrieben und für die Öffentlichkeit transparent nachvollziehbar. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich daher um ein reines Feststellungsgesetz, mit dem die gesetzlichen Vorgaben zur Bestimmung der Höhe der Bundesbeteiligung umgesetzt werden. Den kommunalen Spitzenverbänden wurde der Gesetzentwurf nach Kabinettsbeschluss zur Kenntnis übersandt. F w l r z a R w H r V s – z s g r t u r A n w z d f m e r z h s i H m d s d n Zu Protokoll ge (C (D Der Bund zieht sich mit dem Gesetzesentwurf aus der inanzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung eiter zurück und meint, dass er aufgrund der Gesetzes age dabei im Recht ist. Vollkommen in Vergessenheit geät dabei, dass die Kommunen und die kommunalen Spitenverbände, die Oppositionsparteien im Bundestag und nfangs auch die Länder ihre Zustimmung zu dieser echtsgrundlage versagt hatten. 2007 betrug die Bundesbeteiligung 31,8 Prozent. 2008 urde die Bundesbeteiligung auf 29,2 Prozent abgesenkt. intergrund hierfür ist die Einführung einer neuen Be echnungsformel, mit der sich der Bund quasi aus der erantwortung rechnen kann. Für die Berechnung desen, was der Bund zahlen will, werden nicht die Istzahlen also die realen Kosten, die den Kommunen entstehen – ugrunde gelegt, sondern die Anzahl der Bedarfsgemeinchaften. Da die Zahl der Bedarfsgemeinschaften aufrund der Politik der großen Koalition rückläufig ist, die ealen Kosten aber weiter steigen, geht dies erneut zulasen der Kommunen. Die Berechnungsformel ist ein Deal zwischen Bund nd Ländern, der im Ergebnis eines Vermittlungsverfahens erzielt wurde. Man wollte auf diesem Weg künftigen useinandersetzungen aus dem Weg gehen. Die Kommuen waren daran nicht beteiligt. Die neue Berechnungsformel ist 2008 erstmalig angeandt worden. Dabei ergab sich eine eklatante Differenz wischen den realen Kosten für Unterkunft und Heizung, ie um 8 Prozent gestiegen waren, und der als Maßstab ür die Anpassung herangezogenen Zahl der Bedarfsgeeinschaftszahlen, die um 4 Prozent gesunken war. Dass s hier eine Differenz gibt, hatte selbst die Bundesregieung im Rahmen der Debatte zum Bundeshaushalt 2008 ugeben müssen. Auf die Frage der Fraktion Die Linke, in welchem Verältnis die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinchaften zu der Entwicklung der Gesamtkosten für KdU m SGB II steht, antwortete die Bundesregierung im aushaltsausschuss: Die Leistungen für Unterkunft sind von 12,1 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 13,9 Milliarden Euro im Jahr 2006 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 3,7 Millionen Euro in 2005 auf 3,9 Millionen Euro in 2006 gestiegen. Die Zahlen machen deutlich, dass sich die durchschnittlichen LfU pro Bedarfsgemeinschaft und die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt haben. Das führte allerdings nicht dazu, die Berechnungsforel infrage zu stellen, da der Bund dann eine Erhöhung er Bundesbeteiligung hätte vornehmen müssen. Die Abenkung der Bundesbeteiligung führte im Jahr 2008 bei en Kommunen im Saldo zu einer Belastung der Kommuen von 1,15 Milliarden Euro. In dem vorliegenden Gesetzesentwurf heißt es: Für das Jahr 2009 werden Gesamtausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung von rd. Katrin Kunert gebene Reden 12,3 Mrd. Euro erwartet. Bei einer Bundesbeteiligung in Höhe von 26,0 Prozent führt dies zu Ausgaben des Bundes in Höhe von rd. 3,2 Mrd. Euro. Für das Jahr 2009 ist daher mit einer Entlastung für den Bund in Höhe von rund 0,7 Mrd. Euro … zu rechen … Die Kommunen tragen … einen Betrag in Höhe von rd. 9,1 Mrd. Euro. Was heißt das konkret für die Kommunen? Welche Mehrbelastungen kommen auf sie zu? Wir haben in den Städten und Landkreisen nachgefragt; hier nur einige Beispiele. In folgenden Kommunen kommt es zu Mehrbelastungen: Erfurt: circa 2 Millionen Euro, Berlin: 45 Millionen Euro, Landkreis Märkisch-Oderland: 1,5 Millionen Euro, Landkreis Nordwestmecklenburg: 740 800 Euro, Freiburg: 1,3 Millionen Euro, Würzburg: 570 000 Euro, Landkreis Ostvorpommern: 1 Millionen Euro, Landkreis Ilm: 660 000 Euro, Landkreis Rügen :567 000 Euro, Kassel: 1 689 216 Euro, Landkreis Offenbach: 1,6 Millionen Euro, München: rund 6,7 Millionen Euro, Landkreis Oberhavel: rund 1,44 Millionen Euro, Wuppertal: 3,2 Millionen Euro, Landkreis Stendal 1,08 Millionen Euro, Oberhausen: rund 1,64 Millionen Euro, Landkreis Nordsachsen: rund 1,47 Millionen Euro, Dresden rund 3,7 Millionen Euro. Die erneute Absenkung der Bundesbeteiligung um 3,2 Prozentpunkte entlastet den Bund um 700 Millionen Euro und belastet die Kommunen erneut – diesmal um circa 400 Millionen Euro. Das führt insgesamt zu einer Dauerbelastung der Kommunen von über 1,5 Milliarden Euro nur im Bereich der Kosten der Unterkunft, also Leistungen für Unterkunft und Heizung. Im Zuge der Hartz-IV-Gesetzgebung hatte man den Kommunen versprochen, sie um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Tatsächlich hatten die Länder und Kommunen 2006 eine detaillierte Berechnung vorgelegt, die hierfür eine Bundesbeteiligung im Jahr 2007 von über 34 Prozent erfordert hätte. Lassen Sie mich an dieser Stelle stellvertretend für viele andere Städte und Landkreise den Oberbürgermeister der Stadt Erlangen zitieren, der seine Empörung über die erneute Absenkung des Bundesanteils zur Finanzierung der KdU wie folgt zum Ausdruck bringt: Im Ergebnis ist festzustellen, dass – der große Gewinner der Gesetzesänderungen der letzten Jahre im Sozialbereich die Länder sind, – der Bund seine Haushaltsbelastung zur Finanzierung der Unterkunftskosten bedürftiger Bevölkerungskreise in erheblichem Umfang senken konnte und – die großen Verlierer die Kommunen sind, die für die Finanzierung der Unterkunftskosten bedürftiger Bevölkerungskreise Haushaltsmittel in ganz erheblichem Umfang zur Verfügung stellen müssen. Offensichtlich ist die gesetzliche Verpflichtung des Bundes aus § 46 Abs. 5 SGB II, wonach der Bund verpflichtet ist, eine finanzielle Entlastung der J A A g d d n m J K 3 d z r e d m l K J D T b r b Ö v g d s d t K e d 2 e B w l v Zu Protokoll ge (C (D Kommunalebene durch Inkrafttreten des SGB-IIGesetzes um 2,5 Milliarden Euro sicherzustellen, von allen Verantwortlichen völlig aus dem Auge verloren worden. Diese bedenkliche, kommunalunfreundliche Entwicklung wird besonders dadurch deutlich, dass neuerdings die Höhe der Bundesbeteiligung an den KdU-Kosten des SGB II nicht mehr von der tatsächlichen KdU-Belastung der Kommunen abhängig gemacht wird, sondern vielmehr nur noch von der – davon völlig abweichenden – Entwicklung der Anzahl der SGB II Bedarfsgemeinschaften. Sicher verfügen die Kommunen in den letzten beiden ahren insgesamt über höhere Gewerbesteuereinnahmen. ber es sind nicht alle Kommunen, die davon profitieren. uch hier wird die Schere zwischen Arm und Reich immer rößer. Die Kommunen haben ein strukturelles Defizit, as insbesondere infolge der Aufgabenübertragung urch Bund und Länder ohne die dafür erforderlichen Fianzen im sozialen Bereich entstanden ist. Es beträgt ehr als 10 Milliarden Euro. Sie schieben es seit fast zwei ahrzehnten vor sich her. Die Gesamtverschuldung der ommunen beträgt aktuell 110 Milliarden Euro, darunter 0 Milliarden Euro Kassenkredite, die zur Finanzierung er laufenden Aufgaben benötigt werden. Fazit: Es ist mehr als makaber, dass die Entscheidung ur weiteren Absenkung des Bundesanteils zur Finanzieung der Kosten der Unterkunft zum gleichen Zeitpunkt rfolgte wie die Bewilligung von 480 Milliarden Euro für ie Banken. Diese Entscheidung hätte ausgesetzt werden üssen. Während man etliche „Schutzschirme“ aufspannt, ässt die Bundesregierung zum wiederholten Mal die ommunen im Regen stehen. Der Bund hat in den letzten ahren die Kommunen finanziell immer mehr belastet. eshalb muss endlich eine Gemeindefinanzreform auf die agesordnung. Letztendlich zeigt dieser Vorgang auch, dass ein verindliches, im Grundgesetz verankertes Mitwirkungsecht der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgeungsverfahren des Bundes längst überfällig ist. sterreich hat dieses Recht seinen kommunalen Spitzen erbänden vor mehr als 15 Jahren in der Verfassung zuestanden. Seitdem gibt es eine andere politische Kultur es Austragens von Interessenkonflikten. Die österreichiche Bundesregierung würde es niemals wagen, Gesetze, ie die Belange ihrer Kommunen berühren, ohne frühzeiige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und ommunen zu verabschieden. Scheinbar ist die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ingeleitete Kürzung des Bundesanteils an den Kosten er Unterkunft nach dem SGB II von ursprünglich 9,1 Prozent in 2005 auf 26 Prozent in 2009 nur noch ine Formalie. Auch die Bundesländer erheben in ihrem undesratsbeschluss vom 7. November 2008 keine Einände, ist doch die Festlegung des Bundesanteils eine ogische Konsequenz des im Vermittlungsausschuss noch or der Sommerpause getroffenen Formelkompromisses, Katrin Kunert gebene Reden wonach der Bund sich künftig an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit einer gestaffelten Quote beteiligt, die von 13 Prozent im Jahr 2009 auf einen Anteil von 16 Prozent im Jahr 2012 steigt. Im Gegenzug wurde die umstrittene und von den kommunalen Spitzenverbänden bis heute kritisierte Anpassungsformel für die Ermittlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Beziehende festgeschrieben. Bedingt durch den konjunkturellen Aufschwung ist die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken. Entsprechend sinkt der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft. Auf den ersten Blick scheint also alles in bester Ordnung zu sein. Jedoch nur auf den ersten Blick: Die mit dem genannten Formelkompromiss festgeschriebene Anpassungsformel für den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft benachteiligt strukturell die Kommunen. Dies wirkt sich wiederum zulasten der Menschen aus, die am Ende dieses Verteilungsprozesses stehen, die Langzeitarbeitslosen; denn faktisch sind die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung je Bedarfsgemeinschaft nicht gesunken, sondern deutlich gestiegen. Trotz rückläufiger Entwicklung der Zahl der Hilfeempfänger blieben daher die Ausgaben der Kommunen für Unterkunft und Heizung mit 13,65 Milliarden Euro in 2007 unverändert hoch. In diesem Jahr drohen den Kommunen nach meinen Schätzungen allein wegen der Heizkosten, die im Vergleich zum Vorjahr um fast 60 Prozent gestiegen sind, Mehrausgaben von 1 Milliarde Euro. In der Folge ist zu erwarten, dass in 2008 trotz der weiter rückläufigen Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften die Gesamtausgaben der Kommunen für Unterkunft und Heizung nicht sinken. Diese Kostensteigerung wird in der Anpassungsformel, die sich ausschließlich an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, nicht jedoch an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft orientiert, nicht abgebildet. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt die beängstigende Zunahme des Niedriglohnsektors auf mehr als 20 Prozent. Dies schlägt sich in der Zahl der Aufstocker nieder, das heißt der Personen, die ergänzend zum Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II beziehen. Auch die Zahl der Aufstocker ist trotz des konjunkturellen Aufschwunges seit 2006 kontinuierlich gestiegen. Diese Bedarfsgemeinschaften beziehen oftmals ausschließlich Kosten der Unterkunft, da das Einkommen zunächst auf die vom Bund finanzierte Regelleistung angerechnet wird. Die Unfähigkeit der Bundesregierung, Niedriglöhne durch die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen zu bekämpfen, trifft nicht nur die betroffenen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Kommunen, die diese Fehlentwicklung finanziell primär abfedern. Die strukturelle Veränderung des Arbeitsmarktes trifft die Kommunen doppelt hart; denn der Anstieg des Niedriglohnsektors trägt auch in besonderem Maße zur Entwicklung von Altersarmut bei. So wird die Untätigkeit der Bundesregierung im Kampf gegen Armut trotz Arbeit mittelbis langfristig zu einer drastischen Zunahme der Empfänger von Grundsicherung im Alter führen. Der oben genannte Formelkompromiss, der eine Bundesbeteiligung an den Kosten für die Grundsicherung im Al t m v s u r e E w A r l e w b d d F s S w s c l L e U D L d r m s K D n ß b ü Z v U t E A I d c 2 S V l d Zu Protokoll ge (C (D er vorsieht, wird als Kompensationsleistung an die Komunen nicht lange Bestand haben; denn schon in den ergangenen Jahren stiegen die Ausgaben für die Grundicherung im Alter kontinuierlich, zuletzt im Jahr 2007 m 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In wenigen Jahen wird sich herausstellen, dass die kompensatorisch ingeführte Bundesbeteiligung an diesen Kosten von der ntwicklung der Altersarmut überflügelt wird. Ein Blick in die Zukunft lässt ebenfalls nichts Gutes erarten. Angesichts des bevorstehenden konjunkturellen bschwunges geht das Institut für Arbeitsmarktund Beufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in seiner zuetzt veröffentlichten Prognose vom 24. Oktober 2008 von iner Zunahme der Arbeitslosigkeit in 2009 aus, die voriegend aufseiten der Langzeitarbeitslosen, also im Areitslosengeld II zu verbuchen sein wird. So werden wir im nächsten Jahr mit deutlich steigenen Kosten der Unterkunft bei einem gleichzeitig sinkenen Bundesanteil konfrontiert sein. Es braucht nicht viel antasie, um sich auszumalen, auf wessen Schultern dieer Verteilungskampf letztlich ausgetragen wird: Auf den chultern der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden. Diese erden von den Job Centern verstärkt unter Druck ge etzt werden, sich eine kostengünstigere Wohnung zu suhen. Schon jetzt versuchen einige Kommunen mit rechtich fragwürdigen Tricks die Heizkosten zu deckeln. Statt angzeitarbeitlose in Arbeit zu vermitteln, werden sie, twa durch Zahlung von begrenzten Pauschalbeträgen, in nsicherheit bezüglich ihrer Wohnsituation gehalten. ies ist kein Beitrag zur Förderung der Integration von angzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Der Impuls für iese Fehlsteuerung geht auf das Konto der Bundesregieung. K Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf ist vorge ehen, die Bundesbeteiligung an den Leistungen der ommunen für Unterkunft und Heizung anzupassen. iese Anpassung steht am Ende einer mehrjährigen, icht immer einfachen und von allen Beteiligten mit groem Engagement geführten Diskussion. Kurz zum Hintergrund: Bundestag und Bundesrat haen sich im Vermittlungsausschuss 2004 grundsätzlich ber die Verteilung der finanziellen Belastungen aus der usammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erständigt. Danach werden die Kommunen im Zuge der msetzung des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleis ungen am Arbeitsmarkt um insgesamt 2,5 Milliarden uro entlastet – unter anderem, um Spielraum für den usbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen zu schaffen. n § 46 Abs. 5 SGB II wurde dies gesetzlich verankert. Um iese Entlastung zu erreichen, soll sich der Bund entsprehend der Vereinbarung aus dem Vermittlungsausschuss 004 an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von GB-II-Beziehern beteiligen. So weit die ursprüngliche ereinbarung. In den ersten beiden Jahren wurde diese Bundesbeteiigung anhand einer in 2004 vereinbarten, sehr aufwenigen Berechnung durchgeführt. Dabei mussten wir unter Markus Kurth gebene Reden Parl. Staatssekretär Klaus Brandner anderem auf eine fiktive Fortschreibung der Entlastung der Kommunen zurückgreifen. Diese Methode war naturgemäß streitanfällig und hat zu vielen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern geführt. Ende 2006 haben sich Bund und Länder daher nach schwierigen Verhandlungsrunden darauf verständigt, die Berechnung der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung auf eine andere Basis zu stellen. Anstelle der bis dahin gesetzlich verankerten Berechnung zur Beund Entlastung der Gesamtheit der Kommunen trat auf Vorschlag der Länder ein neuer Mechanismus, der Streit vermeiden soll und dies augenscheinlich nun auch tut. Wir haben vereinbart, dass die weitere Anpassung der Bundesbeteiligung von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II abhängen sollte – ausgehend von der Situation in 2006. Auf diese Weise war keine fiktive Berechnung der Entlastungen der Kommunen mehr notwendig. Schon die Höhe der Bundesbeteiligung für das Jahr 2008 wurde anhand dieser damals noch neuen Formel berechnet und gesetzlich festgelegt. Das geschieht nun auch für das Jahr 2009. Die gesetzlich verankerte Anpassungsformel gibt uns dabei genau vor, wie wir zu rechnen haben. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird damit lediglich die gemeinsam vereinbarte Regelung umgesetzt. Die Berechnungen haben einen durchschnittlichen Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 4,6 Prozent und damit eine erforderliche Senkung der Bundesbeteiligung in Höhe von 3,2 Prozentpunkten ergeben. Dementsprechend muss – das ist der Auftrag des Gesetzes – die Bundesbeteiligung für Rheinland-Pfalz auf eine Höhe von 35,4 Prozent, jene für Baden-Württemberg auf eine Höhe von 29,4 Prozent und jene für die anderen 14 Länder auf eine Höhe von 25,4 Prozent festgelegt werden. Dies entspricht einer bundesdurchschnittlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent. Die neue Anpassungsformel hat sich bewährt. Ich denke, ich spreche hier für den Bund und die Länder. Im Sommer dieses Jahres haben sich Bund und Länder deshalb im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, diese Anpassungsformel über das ursprünglich vereinbarte Jahr 2010 hinaus unbefristet anzuwenden. Das ist eine gute Entscheidung für alle Beteiligten, weil sie langfristig für Transparenz und Planungssicherheit sorgt. Deshalb freue ich mich auch, dass der Bundesrat keine Einwendungen gegen das vorliegende Gesetz erhoben hat. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent wurfs auf Drucksache 16/10811 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 43 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände s s d G L D G A w n d D s s d F D B S V B s u b s c e v n L 1)

Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1618729500

(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

Dirk Manzewski (SPD):
Rede ID: ID1618729600




(A) )


(B) )

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1618729700
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618729800




(A) )


(B) )

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618729900




(A) )


(B) )

Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1618730000







(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618730100
Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1618730200

(A) )


(B) )

Angelika Krüger-Leißner (SPD):
Rede ID: ID1618730300




(A) )


(B) )

Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1618730400
Katrin Kunert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1618730500




(A) )


(B) )





(A) )


(B) )

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1618730600




(A) )


(B) )

Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1618730700







(A) )


(B) )

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1618730800

2)

(C (D rung des Zugewinnausgleichsund Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu dieem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um ie Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Ute ranold, CDU/CSU, Christine Lambrecht, SPD, Sabine eutheusser-Schnarrenberger, FDP, Jörn Wunderlich, ie Linke, Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die rünen, und des Parlamentarischen Staatssekretärs lfred Hartenbach.1)


Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
urfs auf Drucksache 16/10798 an die in der Tagesord-
ung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
azu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
ann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 44 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes
und zur Änderung anderer Vorschriften

(GeROG)


– Drucksachen 16/10292, 16/10332 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(15. Ausschuss)


– Drucksache 16/10900 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Patrick Döring

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
em Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
ie Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Enak
erlemann, CDU/CSU, Petra Weiß, SPD, Patrick
öring, FDP, Heidrun Bluhm, Die Linke, Peter Hettlich,
ündnis 90/Die Grünen, und des Parlamentarischen
taatssekretärs Ulrich Kasparick.2)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
erkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt in seiner
eschlussempfehlung auf Drucksache 16/10900, den Ge-

etzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10292
nd 16/10332 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich
itte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Aus-
chussfassung zustimmen wollen, um das Handzei-
hen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
ntwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen
on SPD, CDU/CSU, FDP bei Enthaltung von Bünd-
is 90/Die Grünen und Gegenstimmen der Fraktion Die
inke angenommen.

Anlage 20
Anlage 21






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
damit in dritter Beratung mit demselben Stimmenergeb-
nis wie in zweiter Beratung angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 45 a und 45 b auf.

a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgeset-
zes

– Drucksachen 16/10528, 16/10695 –

– Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

(StAG)


– Drucksache 16/5107 –

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Josef Philip Winkler, Hans-Christian
Ströbele, Monika Lazar, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Staatsangehörigkeitsrechtes

– Drucksache 16/2650 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses (4. Ausschuss)


– Drucksache 16/10913 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Reinhard Grindel
Dr. Michael Bürsch
Rüdiger Veit
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Sevim Dağdelen
Josef Philip Winkler

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Innenausschusses (4. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE

Einbürgerungen erleichtern – Ausgrenzungen
ausschließen

– zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE

Für die Abschaffung der Optionspflicht im
Staatsangehörigkeitsgesetz

– zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Petra Pau und der
Fraktion DIE LINKE

Klare Grenzen für die Rücknahme und den
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zie-
hen

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1)

(C (D – Drucksachen 16/1770, 16/9165, 16/9654, 16/ 10913 – Berichterstattung: Abgeordnete Reinhard Grindel Dr. Michael Bürsch Rüdiger Veit Hartfrid Wolff Sevim Dağdelen Josef Philip Winkler Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu dieem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich ehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um ie Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Günter aumann, CDU/CSU, Rüdiger Veit, SPD, Hartfrid olff, FDP, Sevim Da_delen, Die Linke, Josef Philip inkler, Bündnis 90/Die Grünen.1)


Wir kommen zur Abstimmung über den von der
undesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur
nderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der Innen-

usschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfeh-
ung auf Drucksache 16/10913, den Gesetzentwurf der
undesregierung auf Drucksachen 16/10528 und 16/10695

n der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejeni-
en, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zu-
timmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt da-
egen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit
n zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei
egenstimmen der Opposition angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
urf ist damit in dritter Beratung mit den Stimmen der
oalition bei Gegenstimmen der Opposition angenom-
en.

Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesra-
es zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der
nnenausschuss empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschluss-
mpfehlung auf Drucksache 16/10913, den Gesetzent-
urf des Bundesrates auf Drucksache 16/5107 abzuleh-
en. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
ustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
agegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit
n zweiter Beratung bei Enthaltung der Fraktion der FDP

it den restlichen Stimmen des Hauses abgelehnt. Da-
it entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere
eratung.

Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion
ündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Staatsangehö-

igkeitsrechtes. Der Innenausschuss empfiehlt unter Nr. 3
einer Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/10913,
en Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
uf Drucksache 16/2650 abzulehnen. Ich bitte diejeni-
en, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
andzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
er Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den

Anlage 22






(A) (C)



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP bei Gegenstim-
men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Frak-
tion Die Linke abgelehnt. Damit entfällt nach unserer
Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Wir setzen die Abstimmung zu den Beschlussempfeh-
lungen des Innenausschusses auf Drucksache 16/10913
zu den Anträgen der Fraktion Die Linke fort.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 4 seiner Be-

Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor.

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu die-
sem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. – Ich
sehe, Sie sind damit einverstanden. Es handelt sich um
die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen:
Johannes Röring, CDU/CSU, Gustav Herzog, SPD,
Dr. Edmund Peter Geisen, FDP, Dr. Kirsten Tackmann,
schlussempfehlung die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 16/1770 mit dem Titel „Einbürgerungen er-
leichtern – Ausgrenzungen ausschließen“. Wer stimmt
für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen von SPD, CDU/CSU und FDP bei Enthaltung
von Bündnis 90/Die Grünen und Gegenstimmen der
Fraktion Die Linke angenommen.

Unter Nr. 5 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 16/9165 mit dem Titel „Für
die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörig-
keitsgesetz“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen von SPD, CDU/
CSU und FDP bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 6 sei-
ner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 16/9654 mit dem Titel „Klare Grenzen
für die Rücknahme und den Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit ziehen“. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men von SPD, CDU/CSU und FDP bei Gegenstimmen
von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke
angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 46 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Düngege-
setzes

– Drucksache 16/10032 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz (10. Ausschuss)


– Drucksache 16/10874 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Johannes Röring
Gustav Herzog
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Kirsten Tackmann
Cornelia Behm

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1)

(D ie Linke, Cornelia Behm, Bündnis 90/Die Grünen.1)


Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
rnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
mpfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
he 16/10874, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
uf Drucksache 16/10032 in der Ausschussfassung anzu-
ehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
er Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
eichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
esetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
timmen der Fraktionen Die Linke, SPD und CDU/CSU
ei Gegenstimmen der FDP und Enthaltung von Bünd-
is 90/Die Grünen angenommen.

Dritte Beratung

nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
er stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
urf ist damit in dritter Beratung mit demselben Stim-
energebnis wie in zweiter Beratung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Frak-
on Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/10888.
er stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer

timmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschließungs-
ntrag ist bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/
ie Grünen mit den restlichen Stimmen des Hauses ab-
elehnt.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
rdnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf Dienstag, den 25. November 2008, 10 Uhr,
in.

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, allen
itarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einen schönen
bend.

Die Sitzung ist geschlossen.