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    Plenarprotokoll 16/187 DIE LINKE: Arbeitslosenversicherung Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushalts- nahen Dienstleistungen (Familienleistungs- gesetz – FamLeistG) (Drucksache 16/10809) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . stärken – Ansprüche sichern – Öffent- lich geförderte Beschäftigte einbeziehen (Drucksache 16/10511) . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz, Bundesminister BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ 19965 A 19965 B 19967 B 19968 D 19969 D 19971 D 19973 C 19981 A 19981 B 19983 C 19985 C 19987 D 19989 B 19991 A 19992 B Deutscher B Stenografisch 187. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung des neuen Abgeordneten Matthäus Strebl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 21 a . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Begrüßung des Präsidenten des Storting des Königreichs Norwegen, Herrn Thorbjørn Jagland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus Afghanistan, Kasach- stan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Mongolei . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: P S I D T a b 19963 B 19963 B 19964 C 19964 D 19964 D 20025 B Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19974 C 19976 A undestag er Bericht ung 13. November 2008 t : atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Neuausrichtung der arbeits- marktpolitischen Instrumente (Drucksache 16/10810) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion 19976 D 19978 A 19979 C 19980 C 19981 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . 19993 C 19994 A II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Tagesordnungspunkt 47: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschafts- plans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplange- setz 2009) (Drucksache 16/10663) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeld- gesetzes (Drucksache 16/10812) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Such- dienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) (Drucksache 16/10813) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Bei- tritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien (Drucksache 16/10814) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Schengener Informations- system der zweiten Generation (SIS-II- Gesetz) (Drucksache 16/10816) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005 zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regie- rung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekre- tariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaände- rungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens (Drucksache 16/10815) . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Gefangenschaft von Delfinen unver- züglich beenden (Drucksache 16/9102) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Lutz Heilmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schnellstmögliche Unter- zeichnung und Ratifizierung der Euro- päischen Landschaftskonvention (Drucksache 16/10821) . . . . . . . . . . . . . . . i Z a b c d e 19994 C 19994 D 19994 D 19994 D 19994 D 19995 A 19995 A 19995 B ) Antrag der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stromübertragungsleitun- gen bedarfsgerecht ausbauen – Bürge- rinnen- und Bürgerbeteiligung sowie Energiewende umfassend berücksich- tigen (Drucksache 16/10842) . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 5: ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg van Essen, Gudrun Kopp, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion der FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wahrung der Rechtssicherheit bei der Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaß- nahmen (Drucksache 16/10838) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Feinstaubreduktion im Straßenverkehr fortsetzen – Filteraustausch umsetzen, Prüf- und Messverfahren für Dieselruß- partikelfilter einführen (Drucksache 16/9802) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Transparenz an den Finanzmärk- ten schaffen – Anschleichtaktik bei ver- deckten Unternehmensübernahmen verhindern (Drucksache 16/10640) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Karl- Theodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von Klaeden, Anke Eymer (Lübeck), wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Gerd Andres, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Nicht- staatliche militärische Sicherheitsunter- nehmen kontrollieren (Drucksache 16/10846) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin- Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pakistan und Afghanistan stabilisieren – Für eine zentralasiatische regionale Sicherheits- konferenz (Drucksache 16/10845) . . . . . . . . . . . . . . 19995 B 19995 C 19995 C 19995 D 19995 D 19996 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 III Tagesordnungspunkt 48: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäi- schen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifika- tionen in der Gewerbeordnung (Drucksachen 16/9996, 16/10599) . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirt- schaftsraum (Drucksachen 16/9997, 16/10608) . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksachen 16/10175, 16/10899) . . . . . d) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 29. Mai 1996 und des Protokolls hierzu vom 29. Mai 1996 (Drucksachen 16/10295, 16/10537, 16/10817) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Abkommen vom 26. Mai 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungs- region Hongkong der Volksrepublik China über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und über die Überstel- lung flüchtiger Straftäter (Drucksachen 16/10390, 16/10895) . . . . . f) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vor- schriften (4. VwVfÄndG) (Drucksachen 16/10493, 16/10844) . . . . . g) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- trag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und h i j k l m 19996 C 19996 D 19997 A 19997 B 19997 C 19998 A die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisen- bahnstrecken mit staatlicher Bedeutung (Drucksachen 16/10533, 16/10840) . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stra- ßenverkehrsgesetzes und zur Ände- rung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkom- mens (Drucksachen 16/10534, 16/10583, 16/10849) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen 16/10552, 16/10875) . . . . . ) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlas- tung der Rechtspflege (Drucksachen 16/10570, 16/10893) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Abschaffung der Vorlage- pflicht von Prüfbüchern – Modifikation der §§ 41, 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (Drucksachen 16/6797, 16/10238) . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Patrick Döring, Jörg Rohde, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Änderung des § 34 a der Straßenverkehrs-Zulas- sungs-Ordnung – Mobilität von Roll- stuhlfahrern verbessern, Sicherheit nicht vernachlässigen (Drucksachen 16/8545, 16/10562) . . . . . . ) – v) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472 und 473 zu Petitionen (Drucksachen 16/10788, 16/10789, 16/10790, 16/10791, 16/10792, 16/10793, 16/10794, 16/10795, 16/10796, 16/10797 (neu)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19998 B 19998 C 19998 D 19999 A 19999 B 19999 C 19999 D IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ulrike Höfken, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überschüssige Mittel aus EU-Agrar- haushalt für Bekämpfung der Hunger- krise nutzen (Drucksachen 16/10591, 16/10912) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu der Unter- richtung durch die Bundesregierung: Vor- schlag für eine Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesund- heitsversorgung (inkl. 11307/08 ADD 1 bis 11307/08 ADD 3) KOM(2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08 (Drucksachen 16/10286 A.55, 16/10911) c) Antrag der Abgeordneten Grietje Staffelt, Jerzy Montag, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Internetnutze- rinnen und -nutzer nicht massenhaft kriminalisieren – Novellierung des EU- Telekommunikationspaketes nicht für Urheberrechtsregelungen missbrau- chen (Drucksache 16/10843) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Bahnchef Mehdorn ablösen, Verkehrsminister Tiefensee entlassen, Bör- sengang der Deutschen Bahn endgültig absagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Klaus W. Lippold (CDU/CSU) . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Renate Blank (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christian Carstensen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . T A d d ( i Z A N E T ( H D D P D E D K F D U E N E T a 20000 D 20001 A 20001 A 20001 B 20001 B 20002 C 20003 C 20004 C 20005 C 20007 A 20007 D 20009 A 20010 A 20011 A 20012 A 20013 B agesordnungspunkt 17: ntrag der Fraktion der FDP: Missbilligung er Amtsführung und Entlassung von Bun- esminister Wolfgang Tiefensee Drucksache 16/10782) . . . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN: Missbilligung der Amtsführung und ntlassung von Bundesminister Wolfgang iefensee Drucksache 16/10918) . . . . . . . . . . . . . . . . . orst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 18: ) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terro- ristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Sat- zung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 16/10720, 16/10824) . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10915) . . . . . . . . . . . . 20014 B 20014 C 20014 C 20016 A 20017 D 20019 A 20019 B 20019 C 20019 D 20020 A 20020 D 20022 C 20023 A 20023 D 20025 C 20026 B 20028 C 20026 C 20026 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 V b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE: Keine deutsche Beteiligung an der Operation Enduring Freedom in Afghanistan (Drucksachen 16/6098, 16/7908) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine deutschen Soldaten für eine schnelle Eingreiftruppe zur Verfügung stellen – Rechtswidrige Kriegshandlungen beenden (Drucksachen 16/7890, 16/9710) . . . . . . . Walter Kolbow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2008 (Drucksache 16/10454) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Arnold Vaatz, Ulrich Adam, Peter Albach, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Klaas Hübner, Andrea Wicklein, Ernst Bahr c W J V R P A V K E A T A K o d w ( 20026 D 20026 D 20027 A 20031 A 20032 B 20033 C 20034 C 20036 B 20036 C 20037 B 20038 B 20039 A 20040 A 20040 D 20041 C 20044 C 20042 A (Neuruppin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD zu der Un- terrichtung durch die Bundesregie- rung: Jahresbericht der Bundes- regierung zum Stand der deutschen Einheit 2007 – zu dem Entschließungsantrag der Ab- geordneten Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Horst Friedrich (Bay- reuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahres- bericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2007 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Jahresbericht der Bun- desregierung zum Stand der deut- schen Einheit 2007 (Drucksachen 16/7015, 16/7014, 16/6500, 16/8865) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Roland Claus, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Erhö- hung von Transparenz und Ziel- genauigkeit des Mitteleinsatzes für die ostdeutschen Bundesländer (Drucksachen 16/7567, 16/9120) . . . . . . . olfgang Tiefensee, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . oachim Günther (Plauen) (FDP) . . . . . . . . . . olkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . eter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . laas Hübner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, laus Ernst, Dr. Barbara Höll, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Kin- ergelderhöhung sofort auch bei Hartz IV irksam machen Drucksache 16/10616) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20042 C 20042 C 20042 D 20046 B 20048 A 20049 C 20051 A 20052 D 20053 D 20054 D 20055 D 20056 D 20057 D 20058 D VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jörg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Romer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 16/10294, 16/10495, 16/10833) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Das deutsche Filmerbe sichern (Drucksachen 16/8504, 16/10831) . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes sicherstellen (Drucksachen 16/10509, 16/10891) . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen in der Demokrati- schen Republik Kongo unverzüglich wirksam bekämpfen (Drucksache 16/9779) . . . . . . . . . . . . . . . . b K A M B M H H C T a b 20059 A 20060 A 20060 C 20061 C 20062 D 20063 C 20064 D 20065 C 20066 A 20066 B 20066 B 20066 C 20067 D 20068 D 20070 D 20071 D 20072 D 20073 D 20074 D 20076 B ) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Irmingard Schewe- Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: UN-Resolution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – Nationaler Aktions- plan zur strategischen Umsetzung (Drucksachen 16/4555, 16/8608) . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . nke Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . runhilde Irber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . onika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . hristel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 25: ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Fortschreibung der Gedenkstättenkon- zeption des Bundes Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen (Drucksachen 16/9875, 16/10285 Nr. 6, 16/10565) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien . . . . – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Sevim Dağdelen, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Konzepte der Vermittlung des Wis- sens zur NS-Zeit überprüfen und den veränderten Bedingungen an- passen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Monika Lazar, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜND- 20076 B 20076 C 20077 A 20078 A 20079 C 20080 C 20081 B 20082 A 20083 A 20083 C 20084 C 20085 A 20085 D 20086 D 20087 A 20087 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 VII NIS 90/DIE GRÜNEN: Systemati- sche Weiterentwicklung der politi- schen Bildung beim Thema Natio- nalsozialismus (Drucksachen 16/8880, 16/8184, 16/10071) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Waitz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die Schaffung einer Individual- beschwerde im Rahmen des Übereinkom- mens über die Rechte des Kindes (Drucksache 16/9096) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes über die Überführung der Anteils- rechte an der Volkswagenwerk Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksachen 16/10389, 16/10896) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dorothée Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des VW-Gesetzes (Drucksachen 16/8449, 16/10896) . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Verdeckte A u S ( T a b T A C A N k ( T b 20087 A 20087 B 20088 C 20089 D 20091 B 20092 C 20093 C 20094 D 20096 A 20096 B 20096 B 20096 C 20097 C 20099 B 20100 A rmut bekämpfen – Rechte wahrnehmen, nabhängige Sozialberatung ausweiten und elbsthilfeinitiativen unterstützen Drucksachen 16/3908, 16/4826) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur arbeits- marktadäquaten Steuerung der Zu- wanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthalts- rechtlicher Regelungen (Arbeitsmig- rationssteuerungsgesetz) (Drucksachen 16/10288, 16/10722, 16/10914) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) (Drucksachen 16/9091, 16/10914) . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Heinrich L. Kolb, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Zuwanderung durch ein Punk- tesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen (Drucksachen 16/8492, 16/10914) . . . . . . agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, ornelia Behm, Kerstin Andreae, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Sicherung der inter- ommunalen Zusammenarbeit Drucksache 16/9443) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 21: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratie- abbaugesetz) (Drucksachen 16/10188, 16/10579, 16/10910, 16/10940) . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10916) . . . . . . . . . . . . 20101 B 20101 C 20101 C 20101 D 20102 C 20102 D 20102 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Martin Zeil, Rainer Brüderle, Ulrike Flach, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Mittelstands- förderung sichern – ERP-Vermögen aus der KfW Bankengruppe herauslösen (Drucksache 16/8928) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Herbert Schui (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmen- bedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Drucksachen 16/10289, 16/10693, 16/10901) Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Wohnungs- losigkeit vermeiden – Wohnungslose unter- stützen – SGB II überarbeiten (Drucksachen 16/9487, 16/10906) . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Be- schäftigung (Drucksachen 16/10487, 16/10905) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Martin Zeil, Birgit Homburger, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Wirt- schaftliche Dynamik fördern – Gewerbe- anmeldungen entbürokratisieren (Drucksache 16/9338) . . . . . . . . . . . . . . . . . . A D R S K T – – T a b P A D W B K T – 20103 A 20103 B 20104 B 20105 B 20105 D 20106 B 20107 B 20107 D 20107 D 20108 D 20109 C 20110 D 20111 C 20112 D 20113 B ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . r. Rainer Tabillion (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . erstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Drucksachen 16/10388, 16/10897) . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10898) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 36: ) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksachen 16/10488, 16/10903) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10904) . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verstöße gegen den Min- destlohn im Baugewerbe wirksam bekämpfen (Drucksachen 16/9594, 16/10902) . . . . . . eter Rauen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Steppuhn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . erner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 37: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Investitionszulagengesetzes 2010 (InvZulG 2010) (Drucksachen 16/10291, 16/10496, 16/10886) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20113 B 20114 C 20115 D 20116 B 20117 A 20117 D 20117 D 20118 A 20118 B 20118 B 20118 C 20120 A 20121 D 20123 A 20123 C 20124 B 20125 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 IX – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/10917) . . . . . . . . . . . . . . . Simone Violka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Ge- setzes zur Änderung des Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetzes (Drucksachen 16/9415, 16/10689) . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgeset- zes (Drucksachen 16/10118, 16/10689) . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geo- daten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG) (Drucksachen 16/10530, 16/10580, 16/10892) Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Personal der Bundes- agentur für Außenwirtschaft (BfAI-Perso- nalgesetz – BfAIPG) (Drucksachen 16/10293, 16/10664, 16/10883) Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . U D T – – D D S D J A T E e z S ( K A H K M K T E e Ä V ( 20125 B 20125 C 20127 B 20127 D 20128 D 20129 C 20130 D 20130 D 20131 B 20131 C 20132 D 20133 A 20133 D 20134 D 20135 C 20135 D 20136 B 20137 A lla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 41: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Drucksachen 16/10569, 16/10894) . . . . . Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Drucksachen 16/10566, 16/10894) . . . . . r. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . irk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 42: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Fünften Geset- es zur Änderung des Zweiten Buches ozialgesetzbuch Drucksache 16/10811) . . . . . . . . . . . . . . . . . arl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . atrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 43: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Zugewinnausgleichs- und ormundschaftsrechts Drucksache 16/10798) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20137 C 20138 A 20138 C 20138 C 20138 D 20140 B 20141 A 20141 D 20142 D 20143 C 20144 B 20144 C 20145 A 20146 B 20146 C 20148 D 20149 D 20150 B X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Tagesordnungspunkt 44: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Raumord- nungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) (Drucksachen 16/10292, 16/10332, 16/10900) Tagesordnungspunkt 45: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Drucksachen 16/10528, 16/10695, 16/10913) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Drucksachen 16/5107, 16/10913) . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Josef Philip Winkler, Hans-Christian Ströbele, Monika Lazar, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes (Drucksachen 16/2650, 16/10913) . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einbürgerun- gen erleichtern – Ausgrenzungen ausschließen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Nešković, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE: Klare Grenzen für die Rücknahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen (Drucksachen 16/1770, 16/9165, 16/9654, 16/10913) . . . . . . . . . . . . . . . . . T Z d D ( N B A L A E R A d d n p A E R A d d n p A E G c l B o p A E A z z S s g d A R 20150 C 20151 A 20151 A 20151 A 20151 C agesordnungspunkt 46: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines üngegesetzes Drucksachen 16/10032, 16/10874) . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten enate Blank (CDU/CSU) zur namentlichen bstimmung über die Anträge: Missbilligung er Amtsführung und Entlassung von Bun- esminister Wolfgang Tiefensee (Tagesord- ungspunkt 17 und Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten enate Gradistanac (SPD) zur namentlichen bstimmung über die Anträge: Missbilligung er Amtsführung und Entlassung von Bun- esminister Wolfgang Tiefensee (Tagesord- ungspunkt 17 und Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten eorg Brunnhuber (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über die Anträge: Missbil- igung der Amtsführung und Entlassung von undesminister Wolfgang Tiefensee (Tages- rdnungspunkt 17 und Zusatztagesordnungs- unkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen bstimmung über die Beschlussempfehlung u dem Antrag der Bundesregierung: Fortset- ung des Einsatzes bewaffneter deutscher treitkräfte bei der Unterstützung der gemein- amen Reaktion auf terroristische Angriffe egen die USA auf Grundlage des Artikels 51 er Satzung der Vereinten Nationen und des rtikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der esolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) 20152 B 20152 D 20153 A 20155 A 20155 B 20155 C 20155 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 XI des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 18 a) Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Lydia Westrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Tagesordnungspunkt 29) Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Albach, Manfred Grund, Christian Hirte, Antje Tillmann und Volkmar Uwe Vogel (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- punkt 35) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesol- dungsgesetzes (186. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 8 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (186. Sit- zung, Tagesordnungspunkt 11) Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Schaffung einer Individual- b m n T M M D E A Z – – ( P D A Z d V n t ( P R H K M A Z – 20155 D 20156 C 20157 A 20157 B 20157 C 20158 B 20158 C 20158 D 20159 A 20159 B 20159 B eschwerde im Rahmen des Übereinkom- ens über die Rechte des Kindes (Tagesord- ungspunkt 24) homas Mahlberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der An- teilsrechte an der Volkswagenwerk Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in private Hand Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes Tagesordnungspunkt 29) aul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: erdeckte Armut bekämpfen – Rechte wahr- ehmen, unabhängige Sozialberatung auswei- en und Selbsthilfeinitiativen unterstützen Tagesordnungspunkt 26) eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur arbeits- marktadäquaten Steuerung der Zuwande- rung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelun- gen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) 20160 C 20161 C 20162 B 20163 B 20164 A 20165 A 20166 B 20166 D 20168 A 20169 C 20170 C 20171 C XII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwan- derungsgesetz) – Beschlussempfehlung und Bericht: Zu- wanderung durch ein Punktesystem steu- ern – Fachkräftemangel wirksam bekämp- fen (Tagesordnungspunkt 27 a und b) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit (Tagesordnungspunkt 28) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Paul K. Friedhoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung und Entbürokratisierung des Steuerver- fahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) (Ta- gesordnungspunkt 21 b) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Frechen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Tagesord- nungspunkt 31) W W D D B K A Z d U p H G D D M K A Z d d s p W U J L W A A Z d r s I D I 20172 D 20175 B 20176 B 20177 A 20178 D 20179 C 20180 D 20181 B 20182 A 20182 C 20183 A 20184 C 20185 C 20186 B 20187 A olfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . olfgang Grotthaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung nterstützter Beschäftigung (Tagesordnungs- unkt 33) ubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . r. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brandner, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- erung des Autobahnmautgesetzes für chwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- unkt 35) ilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . an Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . utz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . chim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Entwürfe eines Ersten Gesetzes zur Ände- ung des Bundeselterngeld- und Elternzeitge- etzes (Tagesordnungspunkt 38) ngrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ieter Steinecke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . na Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20187 D 20189 A 20189 C 20190 D 20191 C 20192 B 20193 A 20194 B 20195 A 20195 D 20196 C 20197 D 20198 C 20200 A 20201 A 20201 D 20202 D 20203 B 20204 B 20206 A 20207 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 XIII Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormund- schaftsrechts (Tagesordnungspunkt 43) Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes – Beschlussempfehlung und Bericht: – Antrag: Einbürgerungen erleichtern – Ausgrenzungen ausschließen – Antrag: Für die Abschaffung der Op- tionspflicht im Staatsangehörigkeitsge- 20207 D 20208 C 20209 B 20210 D (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Ände- rung anderer Vorschriften (GeROG) (Tages- ordnungspunkt 44) Enak Ferlemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Petra Weis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ( G R H S J A Z d n J G D D C 20212 B 20213 B 20213 D 20214 C 20215 C 20216 C 20217 C 20218 C 20219 B 20220 A setz – Antrag: Klare Grenzen für die Rück- nahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen Tagesordnungspunkt 45 a und b) ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . üdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Düngegesetzes (Tagesord- ungspunkt 46) ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20221 B 20222 B 20223 B 20224 C 20225 D 20226 B 20227 A 20227 D 20228 B 20229 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 19963 (A) ) (B) ) 187. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.3
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    Anlage 22 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20153 (A) (C) (B) (D) Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Berichtigung 186. Sitzung, Seite 19897 (A), erster Absatz: Der letzte Satz ist wie folgt zu lesen: „Auch die Themen ge- meinsame Bilanzierungsrichtlinien und IFRS, die in der Zwischenzeit von den USA und in Europa anerkannt wer- den, werden dazu führen, dass wir uns gegenseitig besser verstehen und dass zukünftig in den Märkten mehr Ver- trauen vorhanden sein wird.“ Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20155 (A) ) (B) ) vereinbarung der Großen Koalition vom 18. November gefordert hat. Dazu kommt, dass die am deutschen Kon- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Blank (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die An- träge: Missbilligung der Amtsführung und Ent- lassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) Ich stimme dem Antrag der FDP und dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht zu, denn laut Koalitions- 2 f s A M n A M A M A J O h r n Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dreibus, Werner DIE LINKE 13.11.2008 Faße, Annette SPD 13.11.2008 Gerster, Martin SPD 13.11.2008 Göppel, Josef CDU/CSU 13.11.2008 Gröhe, Hermann CDU/CSU 13.11.2008 Hänsel, Heike DIE LINKE 13.11.2008 Hintze, Peter CDU/CSU 13.11.2008 Kucharczyk, Jürgen SPD 13.11.2008 Dr. Lauterbach, Karl SPD 13.11.2008 Leutert, Michael DIE LINKE 13.11.2008 Mücke, Jan FDP 13.11.2008 Raidel, Hans CDU/CSU 13.11.2008 Dr. Scheer, Hermann SPD 13.11.2008 Schily, Otto SPD 13.11.2008 Schmidt (Nürnberg), Renate SPD 13.11.2008 Staffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.11.2008 Dr. Wodarg, Wolfgang SPD 13.11.2008 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 13.11.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht 005 stellt die SPD die Leitung des Bundesministeriums ür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und hat das Vor- chlagsrecht. Deshalb muss unser Koalitionspartner eine blösung in eigener Hoheit beschließen bzw. muss der inister von sich aus zurücktreten. Der Deutsche Bundestag ist hier aus meiner Sicht icht gefragt. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Renate Gradistanac (SPD) zur namentlichen Abstimmung über die An- träge: Missbilligung der Amtsführung und Ent- lassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatztagesord- nungspunkt 7) In der Ergebnisliste erscheint mein Name unter „Ja“. ein Votum lautet „Nein“. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Georg Brunnhuber (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Anträge: Missbilligung der Amtsführung und Entlassung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (Tagesordnungspunkt 17 und Zusatz- tagesordnungspunkt 7) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Nein“. nlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag der Bundes- regierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffne- ter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Arti- kels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Ta- gesordnungspunkt 18 a) Angelika Graf (Rosenheim) (SPD): In den letzten ahren habe ich dem oben genannten Mandat zu OEF, peration Enduring Freedom, nicht zugestimmt. Ich abe – wie viele nationale und internationale Menschen- echtsorganisationen – stets kritisiert, dass die internatio- ale OEF-Operation in Afghanistan massiv zivile Opfer 20156 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tingent beteiligten KSK-Kräfte seit mehreren Jahren nicht eingesetzt wurden, wobei die Transparenz über ih- ren Einsatz auch nicht zufriedenstellend gewährleistet war. Deshalb begrüße ich die im veränderten Mandat neu zu erkennende Haltung der Bundesregierung, die diese Punkte im Wesentlichen aufnimmt. Erstens hat die Bundesregierung die Kritik an der Mandatsumsetzung im Hinblick auf die vielen zivilen Opfer, die der Kampf für die „Operation dauerhafte Frei- heit“ kostet, ernst genommen und dies in ihre Ein- satzauflagen einbezogen. Dies muss weiterhin und ver- stärkt geschehen. Die Bundesregierung muss zudem weiter auf die USA einwirken, dass diese die Vermei- dung von zivilen Opfern zur obersten Priorität in ihren Einsätzen machen. Zweitens hat die Bundesregierung die langjährige Kritik bezüglich der 100 in Afghanistan stationierten KSK-Soldaten anerkannt und zieht diese zugunsten ei- nes verstärkten ISAF-Engagements – das einer starken parlamentarischen und damit öffentlichen Kontrolle un- terliegt – zurück. Dies unterstütze ich ausdrücklich. Die militärische Option der Bekämpfung von Terroristen kann nur eine von vielen sein. Im Sinne der Nachhaltig- keit sind die Bekämpfung der existenziellen Not und der Defizite in der Sicherheit im täglichen Leben und der menschenrechtlichen Situation in Afghanistan mindes- tens genauso wichtig. Deshalb freue ich mich über den Abzug der KSK-Soldaten aus Afghanistan und begrüße ausdrücklich den Richtungswechsel zu einer Verstär- kung des ISAF-Engagements und die Aufstockung des Entwicklungs- und Nothilfebudgets. Die Bundesregierung, die deutschen Hilfsorganisatio- nen und viele internationale Organisationen leisten in Afghanistan gute Arbeit. Mit unserem Engagement in Afghanistan haben wir uns selbst in die Verantwortung genommen, in Afghanistan gemeinsam mit den Afgha- ninnen und Afghanen und der internationalen Gemein- schaft ein funktionierendes demokratisches Staatswesen zu etablieren und daran zu arbeiten, dass Afghanistan in der Zukunft in der Lage ist, die Bedürfnisse der afghani- schen Bevölkerung selbst zu sichern. Dies ist ein lang- wieriger Prozess, und trotz einiger Erfolge ist dieser bis- her nicht frei von Enttäuschungen und Rückschlägen. In vielen Regionen leben die Menschen weiterhin in abso- luter Armut, die Sicherheitssituation verschlechtert sich seit vielen Jahren, und die in der Verfassung erklärten Menschenrechte sind in den größten Teilen des Landes noch nicht zur Geltung gebracht worden. Ich bin der Überzeugung, dass Deutschland genau in diesem Bereich noch mehr tun muss. Frieden und Si- cherheit müssen entwickelt werden, denn sonst lassen sich Hunger und Armut nicht nachhaltig bekämpfen. Wie kann es sein, dass nach sieben Jahren des internatio- nalen Engagements Afghanistan immer noch zu den ärmsten Ländern der Welt gehört und jeden Winter Hun- gerkatastrophen drohen? Wir müssen die neuen politi- schen Institutionen unterstützen und helfen, ihrem de- mokratischen und menschenrechtspolitischen Gehalt zur Realität zu verhelfen. Denn wie kann es sein, dass sich in den neuen politischen Institutionen neben einigen De- m u D w k D t w s u m s r z F k V d a b n s d s n g A z h l a d i l s u r p w i s k J S G p g r u s k m (C (D okraten auch Protagonisten aus der Bürgerkriegszeit nd Drogenbarone tummeln? Auf diese Fragen gibt es keine einfachen Antworten. och ich finde, über eines sollten wir uns stärker be- usst werden: Die Entwicklung von Frieden, Armutsbe- ämpfung und der Aufbau von Rechtstaatlichkeit und emokratie können nur unzureichend von oben nach un- en aufgebaut werden. Deshalb plädiere ich dafür, dass ir in unsere Bemühungen die afghanische Bevölkerung tärker einbeziehen. Wir müssen sie zu aktiven Partnern nd Mitentscheidern beim Wiederaufbau ihres Landes achen. Ich hoffe, die Bundesregierung wird diese Ein- icht in ihrem zukünftigen Engagement noch stärker be- ücksichtigen. Dafür werde ich mich weiterhin einset- en. Ich stimme aus den oben angeführten Gründen der ortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- räfte zu. An meinen generellen Bedenken bezüglich der erfassungs- und Völkerrechtsmäßigkeit des OEF-Man- ates halte ich allerdings fest. Lothar Mark (SPD): Nachdem das Bundeskabinett uf Vorschlag des Außenministers die Beteiligung der isherigen 100 Spezialkräfte (KSK-Truppen) in Afgha- istan zurückgezogen hat, stimme ich, wenn auch chweren Herzens, der Verlängerung des Mandats für ie deutsche Beteiligung am OEF-Mandat zu. Damit be- chränkt sich die deutsche Beteiligung an der internatio- alen Terrorbekämpfung gegenwärtig auf eine Beteili- ung an der maritimen Komponente am Horn von frika. Im Rahmen des ISAF-Mandats wurden dagegen usätzliche militärische Aufgaben übernommen, wes- alb ich diesem nicht zustimmen konnte. Beide Mandate assen sich nach wie vor schwer voneinander trennen, uch wenn sich die Operationen nach Inhalt und Auftrag es Mandats unterscheiden. Trotz unseres Rückzugs der KSK-Truppen appelliere ch an die Bundesregierung, die am OEF-Einsatz betei- igten europäischen Partner dazu aufzufordern, sich ver- tärkt an der Aufbauarbeit in Afghanistan zu beteiligen, nd auch die Vereinigten Staaten unter der neuen Regie- ung Obama dazu zu bringen, künftig hier den Schwer- unkt zu setzen. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass kein glaub- ürdiges und schlüssiges Gesamtkonzept für den Einsatz n Afghanistan mit Chancen auf einen stufenweisen Aus- tieg und einen sich selbst tragenden Friedensprozess er- ennbar ist. Erst kürzlich hat der frühere Außenminister oschka Fischer eine „klare Strategie“ der Vereinigten taaten und der NATO angemahnt. Auch Altkanzler erhard Schröder hat sich für die Festlegung eines Zeit- unkts zum Rückzug der ausländischen Truppen aus Af- hanistan ausgesprochen. Er dürfe nicht in 20 bis 30 Jah- en liegen, sondern müsse in der kommenden Dekade mgesetzt werden, so Schröder bei einem Podiumsge- präch mit dem ehemaligen österreichischen Bundes- anzler Franz Vranitzky. Schröder geht davon aus, dass an mit dem künftigen US-Präsidenten Barack Obama Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20157 (A) ) (B) ) besser über dieses Thema sprechen könne als mit George W. Bush. Das OEF-Mandat des Bundestages umfasst auch die deutsche Beteiligung an dem bündnisgemeinsamen Bei- trag zur Unterstützung der USA im Rahmen des Art. 5 NATO-Vertrag, der Operation Active Endeavour (OAE). OAE besteht aus Überwachungs- und Präsenzoperatio- nen im gesamten Mittelmeer. Die deutsche Beteiligung an OAE wurde erstmals im Jahr 2003 durch den Bundes- tag mandatiert. Hintergrund hierfür waren Entscheidun- gen des NATO-Rats, die den Einsatz fortentwickelten und mit einem „robusteren“ Charakter versahen, wo- durch die Schwelle zu einer Einbeziehung in eine be- waffnete Unternehmung überschritten wurde. Gegen- wärtig ist Deutschland an dem Einsatz mit einem U-Boot beteiligt. Die Operation Enduring Freedom wurde im An- schluss an die Terrorangriffe des 11. September 2001 be- gonnen, nachdem der VN-Sicherheitsrat in seiner Reso- lution 1368 (2001) vom 12. September 2001 das Vorliegen einer Selbstverteidigungssituation bestätigt und die NATO den Bündnisfall gemäß Art. 5 des NATO- Vertrages festgestellt hatte. Nach mehr als sieben Jahren frage nicht nur ich, sondern fragen auch Rechtsexperten, ob die UN den Selbstverteidigungsfall der USA weiter- hin feststellen darf und der Bündnisfall nach wie vor ge- geben ist. Wolfgang Spanier (SPD): Ich begrüße ausdrück- lich, dass sich Deutschland zukünftig nicht mehr an der OEF-Mission auf afghanischem Boden beteiligt. Auf die Bereitstellung von 100 KSK-Spezialkräften wird ver- zichtet. Ich begrüße auch, dass die Obergrenze der einzuset- zenden Soldatinnen und Soldaten von 1 400 auf 800 be- grenzt wird. Nachdrücklich unterstütze ich die grundsätzliche Ein- stellung der Bundesregierung zur Bekämpfung des inter- nationalen Terrorismus: „Die Bekämpfung des inter- nationalen Terrorismus ist nicht primär eine militärische Aufgabe. Die internationale Gemeinschaft darf in ihren umfassenden Anstrengungen zur wirksamen Beseitigung der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Um- stände, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen, nicht nachlassen.“ Nach wie vor bleibt aber ein wesentlicher Kritikpunkt bestehen. Ich zweifle daran, dass der NATO-Bündnisfall, auf dem der Einsatz beruht, noch gegeben ist. Ich bin überzeugt, dass nach sieben Jahren eine Prüfung der völ- kerrechtlichen Einsatzgrundlagen notwendig ist. In die- ser entscheidenden Frage gibt es leider keinen Fort- schritt. Aus diesem Grund lehne ich nach wie vor die Fortset- zung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen von OEF ab. Dr. Rainer Stinner (FDP): Ich stimme dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes zu. I t M s s V b f g G d l m p l n B d w s v M A t t e z s r s z R e h m d d U s d f v d t m S G w k d v t 2 (C (D ch verbinde mit dieser Zustimmung die feste Erwar- ung, dass die Bundesregierung bei der Ausführung des andates nicht gegen das Völkerrecht verstößt, indem ie die Verpflichtung zur Nothilfe unangemessen und achfremd einengt. Dies ist in der Vergangenheit dadurch geschehen, dass ertreter der Bundesregierung die Ansicht geäußert ha- en, die deutsche Marine dürfe dann nicht mehr eingrei- en, wenn Piraten nach einem erfolgten Überfall mit dem ekaperten Schiff und auf dem Schiff festgehaltenen eiseln davonführen, da die Bedingung der Nothilfe ann nicht mehr gegeben seien. So ist auch die Befehls- age der deutschen Marine. Diese Einschränkung ist für ich sachlich unzumutbar und rechtlich falsch. Die Ver- flichtung zur Nothilfe besteht selbstverständlich so ange, wie Personen in Not sind. Ich werde bei der Umsetzung des Mandates sehr ge- au beobachten, ob die Einsatzregeln sicherstellen, dass undeswehrsoldaten nicht durch sachfremde Befehle es Bundesministeriums der Verteidigung gezwungen erden, in Extremfällen gegen das Völkerrecht zu ver- toßen. Lydia Westrich (SPD): Ich stimme – wie bereits im ergangenen Jahr – gegen die weitere Verlängerung des andates der Operation Enduring Freedom (OEF). Als ntwort auf die schrecklichen Ereignisse des 11. Sep- ember 2001 war der OEF-Einsatz von großer Bedeu- ung. Seiner Zielsetzung, „Führungs- und Ausbildungs- inrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen u bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu tellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung ter- oristischer Aktivitäten abzuhalten“ (Bundestagsdruck- ache 14/7296, 7. November 2001), ist er bis 2006 auch u einem guten Teil gerecht geworden. So wurden die ückzugsgebiete der Taliban- und al-Qaida-Kämpfer rfolgreich eingeschränkt, ihre Ausbildungslager ausge- oben und damit Afghanistan wesentlich sicherer ge- acht. Völkerrechtliche Grundlage für diesen Einsatz war as Recht zur individuellen und kollektiven Selbstvertei- igung nach Art. 51 der UN-Charta. Nach Art. 51 der N-Charta darf dieses Selbstverteidigungsrecht aber nur o lange dauern, „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung es Weitfriedens und der internationalen Sicherheit er- orderlichen Maßnahmen getroffen hat.“ Ob das Selbst- erteidigungsrecht, welches ohne UN-Mandat angewen- et werden kann, auch nach nunmehr sieben Jahren augliche Grundlage für den OEF-Einsatz sein kann, ist ehr denn je fragwürdig. Ein dauerndes Berufen auf das elbstverteidigungsrecht würde bedeuten, das zentrale ewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen zu ent- erten – ein Vorgang, der von anderen Staaten dann zu- ünftig als Präzedenzfall genutzt werden könnte. Dies arf uns nicht Recht sein! Erschwerend kommt hinzu, auch hieran hat sich im ergangenen Jahr nichts geändert, dass mit der Interna- ionalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) seit 001 eine von den Vereinten Nationen mandatierte Ope- 20158 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) ration besteht, deren Einsatzgebiet im Laufe der Jahre immer weiter ausgeweitet wurde. Mittlerweile umfasst das Einsatzgebiet von ISAF ganz Afghanistan, sodass sich die Operationsgebiete von ISAF und OEF über- schneiden. Dies wiederum führt dazu, dass militärische Handlungen der OEF innerhalb der afghanischen Bevöl- kerung vermehrt der ISAF zugeschrieben werden. Da das Auftreten und die Operationsweisen der OEF oft- mals – gelinde gesagt – wenig gedeihlich sind, um für Vertrauen in der afghanischen Bevölkerung zu werben, werden deshalb auch immer häufiger beide Operationen als Besatzungstruppen wahrgenommen. Die unbestreit- baren Erfolge von ISAF werden damit zunichte gemacht und die deutschen Truppenkontingente innerhalb des ISAF unnötig in Gefahr gebracht. Dies zeigen nicht zu- letzt die zahlreichen Anschläge auch gegen deutsche ISAF-Truppen im vergangenen Jahr. All diese Gründe führen mich zu der Erkenntnis, dass wir uns auf unser ISAF-Engagement konzentrieren soll- ten und uns dafür stark machen müssen, dass OEF ent- weder beendet oder zumindest in die ISAF eingegliedert wird. Damit wäre letztlich auch die Gefahr der miss- bräuchlichen Verwendung der Erkenntnisse aus Tor- nado-Aufklärungsflügen gebannt. Denn derzeit ist es nicht auszuschließen, dass die Daten mandatswidrig auch für OEF-Einsätze genutzt werden. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Gesetzes über die Über- führung der Anteilsrechte an der Volkswagen- werk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Tagesordnungspunkt 29) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des VW-Gesetzes stimme ich aufgrund europarechtlicher und grundsätzlich ord- nungspolitischer Bedenken nicht zu. Mit dem Urteil vom 23. Oktober 2007 hat der EuGH das bisherige VW-Ge- setz für unvereinbar mit dem Grundsatz der Kapitalver- kehrsfreiheit (Art. 56 EGV) erklärt. Das nun vorliegende Gesetz geht zwar in Teilbereichen auf das EuGH-Urteil ein, räumt aber die grundsätzlichen Bedenken nicht aus. Die Beibehaltung der Sperrminorität von 20 Prozent soll gezielt einem bestehenden Anteilseigner Sonderrechte einräumen. Dies ist meiner Auffassung nach weder mit dem EuGH-Urteil vereinbar noch ist es wirtschafts- und ordnungspolitisch zu begründen. Eine erneute Niederlage der Bundesrepublik Deutsch- land vor dem EuGH und damit einhergehende Strafzah- lungen der EU sind zwangsläufig zu erwarten und wür- den Deutschland nachhaltig schaden. Darüber hinaus ist es nicht nachzuvollziehen, warum die Volkswagen AG weiterhin einen gesetzlichen Sonderstatus erhalten soll. Aufgrund meiner Bedenken lehne ich den Gesetzent- wurf der Bundesregierung zur Änderung des VW-Geset- zes daher ab und stimme mit Nein. 2 d f h z s e S S V a k B m z d f s W b H r l b o w g B u w z u i g d w z i w u e d u K s E i e d D u n b (C (D Clemens Binninger (CDU/CSU): Mit Urteil vom 3. Oktober 2007 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) rei wesentliche Elemente des bisherigen VW-Gesetzes ür unvereinbar mit Art. 56 EGV (Kapitalverkehrsfrei- eit) erklärt. Das nun vorliegende Änderungsgesetz hebt war die Vorschriften zum Entsenderecht in den Auf- ichtsrat und zur Stimmrechtsbeschränkung auf; die benfalls als Kapitalverkehr beschränkend beurteilte perrminorität soll jedoch weiter Bestand haben. Die ichtweise, der EuGH habe alle drei Bestandteile des W-Gesetzes nur im Zusammenwirken mit Art. 56 EGV ls unvereinbar erklärt, findet meiner Auffassung nach eine Stütze in dem Urteil. Eine erneute Niederlage der undesrepublik Deutschland vor dem EuGH ist viel- ehr – ohne dem Europäischen Gerichtshof vorgreifen u wollen – angesichts der umfangreichen Spruchpraxis es EuGH zu den sogenannten goldenen Aktien der öf- entlichen Hand absehbar. Die soziale Marktwirtschaft – unsere bewährte Wirt- chaftsordnung – gründet auf fairem Wettbewerb. Dieser ettbewerb beruht auch darauf, dass für alle Wettbewer- er dieselben Rahmenbedingungen gelten. Vor diesem intergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, wa- um für Volkswagen nicht dieselben rechtlichen Rege- ungen gelten sollten, an die sich auch alle anderen Mit- ewerber zu halten haben. Meines Erachtens ist es rdnungspolitisch verfehlt und wirtschaftspolitisch frag- ürdig, an Sonderregelungen für Volkswagen noch län- er festzuhalten. Daher lehne ich den Gesetzentwurf der undesregierung zur Änderung des VW-Gesetzes ab nd stimme mit Nein. Gunther Krichbaum (CDU/CSU): Dem Gesetzent- urf der Bundesregierung zur Änderung des VW-Geset- es stimme ich nur unter schwersten europarechtlichen nd europapolitischen Bedenken zu. Gleichzeitig stelle ch mein Votum unter die Maßgabe, dass die Bundesre- ierung im Falle einer erneuten Klageerhebung seitens er Europäischen Kommission vor dem EuGH zur Ab- endung der dann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit u erwartenden Strafzahlungen erneut gesetzgeberisch nitiativ wird. Mit Urteil vom 23. Oktober 2007 hat der EuGH drei esentliche Elemente des bisherigen VW-Gesetzes für nvereinbar mit Art. 56 EGV (Kapitalverkehrsfreiheit) rklärt. Das nun vorliegende Änderungsgesetz hebt zwar ie Vorschriften zum Entsenderecht in den Aufsichtsrat nd zur Stimmrechtsbeschränkung auf; die ebenfalls als apitalverkehr beschränkend beurteilte Sperrminorität oll jedoch weiter Bestand haben. Die Sichtweise, der uGH habe alle drei Bestandteile des VW-Gesetzes nur m Zusammenwirken als mit Art. 56 EGV unvereinbar rklärt, findet meiner Auffassung nach keine Stütze in em Urteil. Eine erneute Niederlage der Bundesrepublik eutschland vor dem EuGH ist vielmehr angesichts der mfangreichen Spruchpraxis des EuGH zu den soge- annten „goldenen Aktien“ der öffentlichen Hand abseh- ar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20159 (A) ) (B) ) Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Albach, Manfred Grund, Christian Hirte, Antje Tillmann und Volkmar Uwe Vogel (alle CDU/CSU) zur Ab- stimmung über den Entwurf eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- punkt 35) Die Lkw-Mauterhöhung darf nicht mit einer zusätzli- chen und damit wettbewerbsverzerrenden Belastung oder gar Insolvenzgefährdung für das Straßengüterver- kehrsgewerbe verbunden sein. Die gestiegenen Energie- preise sowie verschärfte Sozialvorschriften bedeuten eine enorme Belastung für die Transportunternehmen. Hinzu kommt die unsichere wirtschaftliche Gesamtlage. Es gilt jetzt, die rechtlichen Möglichkeiten von Steu- ersenkungen und anderen Kostenerleichterungen für das Transport- und Verkehrsgewerbe zu prüfen. Darüber hinaus sind die Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraßen zu erhöhen. Entsprechend den Regelungen des Auto- bahnmautgesetzes sind die Mauteinnahmen für die Ver- kehrsinfrastruktur sowie für Harmonisierungsleistungen zugunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes einzusetzen. Anlage 8 Erklärung des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (186. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 8 c) Ich erkläre im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass unser Votum „Nein“ lautet. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung – Antrag: Rückbesinnung auf die soziale Marktwirtschaft – Die europäische Alterna- tive zu Wirtschaftsprotektionismus und Ausländerdiskriminierung (186. Sitzung, Tagesordnungspunkt 12 a und b) Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Technologie: Deutsch- land profitiert von offenen Märkten und hat ein großes I s G c i o a n m s s v w k K h u u S B S s u a i D A s d d s d G e b A z d l d c r w n S g l s h G v t P E d s (C (D nteresse, günstige Rahmenbedingungen für ausländi- che Investoren zu schaffen. Dies ist ein traditioneller rundsatz unserer Wirtschaftspolitik. Der wirtschaftli- he Aufstieg Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg st nicht zuletzt der Offenheit unseres Investitionsstand- rts zu verdanken. Wir haben deshalb zusammen mit den nderen G-8-Staaten auf dem Heiligendamm-Gipfel ochmals die Bedeutung eines offenen Investitionskli- as unterstrichen. Dieser Grundsatz ist und bleibt Richt- chnur für das Handeln der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund wird häufig die Frage ge- tellt: Wie sind diese Grundsätze mit der geplanten No- ellierung des Außenwirtschaftsrechts vereinbar? Und ie ist die Gesetzesinitiative mit der aktuellen Finanz- rise vereinbar, in der Unternehmen mehr denn je auf apital angewiesen sind? Wir bewegen uns in der Tat ier in einem gewissen Spannungsverhältnis zwischen nserem Interesse an einem liberalen Investitionsregime nd der Pflicht des Staates, die öffentliche Ordnung und icherheit zu schützen. Diese Pflicht besteht auch mit lick auf ausländische Direktinvestitionen. Aufgabe des taates ist es, eine angemessene Balance zwischen die- en Interessen zu finden. Wenn die öffentliche Ordnung nd Sicherheit zu schützen sind, dann muss der Staat uch mögliche Risiken identifizieren und ein Schutz- nstrument bereithalten, um darauf reagieren zu können. aran ändert auch die Finanzkrise nichts. Mit Blick auf die Finanzkrise ist es aber unser aller ufgabe, gegenüber ausländischen Investoren den be- chränkten Anwendungsbereich des Gesetzes zu ver- eutlichen: Das Kriterium für eine Prüfung, die Gefähr- ung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, ist an trenge Voraussetzungen geknüpft: Notwendig ist, dass ie Investition ein Grundinteresse der Gesellschaft als anzes gefährden könnte. Dies ist bei Investitionen in inzelne Unternehmen nur in seltenen Einzelfällen denk- ar. Wir haben uns bewusst für diesen zurückhaltenden nsatz entschieden, um die gebotene Ausgewogenheit wischen notwendigen staatlichen Interventionen und en freien Kräften der Wirtschaft herzustellen. Ich möchte zudem klarstellen: Die Möglichkeit, aus- ändische Investitionen zu prüfen, bildet kein Instrument er Industriepolitik. Dies ist uns durch die europarechtli- hen Vorgaben zu Recht untersagt. Der Europäische Ge- ichtshof hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass irtschaftspolitische Ziele, etwa die Stärkung des natio- alen Unternehmertums, nicht unter dem Vorwand des chutzes der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit be- ründet werden können. Hinzu kommt: Die europarecht- ichen Anforderungen an das Verfahren für Prüfungen ind – zu Recht – hoch. Der Bundesregierung waren da- er bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs enge renzen gesetzt. Im Einzelnen sieht unser Gesetzentwurf Folgendes or. Einer Prüfung unterliegen grundsätzlich nur Inves- oren mit Sitz außerhalb der EU. Voraussetzung für jede rüfung ist, dass der ausländische Erwerber durch den rwerb mindestens 25 Prozent der Stimmrechte des eutschen Unternehmens erlangt. Um Umgehungsge- chäfte zu vermeiden, können Investoren mit Sitz in der 20160 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) EU dann geprüft werden, wenn ein Anteilseigner mit Sitz außerhalb der EU 25 Prozent der Stimmrechte an dem EU-Investor hält. Investoren aus den Mitgliedstaa- ten der EFTA werden wie Investoren aus den EU-Mit- gliedstaaten behandelt. Das Erfordernis, dass 25 Prozent der Anteile an dem deutschen Unternehmen erworben werden müssen, stellt eine hohe Hürde für eine Prüfung dar. Marktwirtschaft- lich agierende Investoren diversifizieren ihr Portfolio. So zeigt etwa die Praxis großer Staatsfonds, dass diese in der Regel in geringem Umfang in einzelne Unternehmen investieren. Staatsfonds sind und bleiben in Deutschland hochwillkommen. Wir haben über Jahrzehnte gute Er- fahrungen mit Staatsfonds gemacht. Weil der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs hinsichtlich der erfassten Investoren und des Schwellen- werts für die zu prüfenden Investitionen beschränkt ist, haben wir auf die Benennung bestimmter Sektoren ver- zichtet. Sicherheitsrelevante Transaktionen sind nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige begrenzt. Zudem müsste ein sektorbezogenes Gesetz häufig an technolo- gische Weiterentwicklungen angepasst werden. Die Zu- kunftsbranchen von heute, etwa die Gen- und Biotech- nologie, steckten vor 20 Jahren zum Teil noch in den Kinderschuhen oder existierten noch gar nicht, wie zum Beispiel die Internetwirtschaft. Das Gesetz vermeidet bürokratische Belastungen für Investoren. Eine Genehmigungs- oder Anmeldepflicht ist nicht vorgesehen. Vielmehr können Investitionen nur innerhalb kurzer Fristen auf Initiative des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Technologie geprüft werden. Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech- nologie innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb keine Prüfung einleitet, hat der Erwerb Bestand. Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Erwerb prüft, muss es binnen zwei Monaten nach Übermittlung der relevanten Unterlagen über eine Unter- sagung oder Anordnung entscheiden, die der Zustim- mung des gesamten Kabinetts bedarf. Eine Untersagung kommt nur in Betracht, wenn die Gefährdung nicht durch Auflagen zum Erwerb beseitigt werden kann. Nach Ablauf der Fristen ist eine Prüfung der Investition ausgeschlossen. Durch die kurzen Fristen wird ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit für Unterneh- men und Investoren erreicht. Investoren sind aber nicht darauf angewiesen, abzu- warten, ob ein Prüfverfahren eröffnet wird. Sie können sich vielmehr bereits im Vorfeld des Erwerbs vom Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie eine ver- bindliche Stellungnahme zur Unbedenklichkeit des Er- werbs geben lassen. Der Gesetzentwurf enthält mithin hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden für die Überprüfung von Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus werden wir bei der Anwendung der Bestimmungen sicherstellen, dass die Investitionsfreiheit gewahrt wird und Deutsch- land ein hervorragender Investitionsstandort bleibt. A d 1 d v d R p d v S s s D l b E m d D A l g k e F e d v K d M s o I d l d v s G s d R i L v F (C (D nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Die Schaffung einer Individualbeschwerde im Rahmen des Überein- kommens über die Rechte des Kindes (Tages- ordnungspunkt 24) Thomas Mahlberg (CDU/CSU): Ein Meilenstein in er Geschichte der Kinderrechte war es, als vor über 6 Jahren am 5. April 1992 das Übereinkommen über ie Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, om 20. November 1989 in Kraft trat. Erstmals wurden amals verschiedene völkerrechtlich verbindliche echte formuliert. Sie beziehen sich auf das persönliche, olitische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben er Kinder. Ausdruck finden sie in der Festschreibung on Mindestanforderungen an die Versorgung, den chutz und die Beteiligung von Kindern am gesell- chaftlichen Leben. Die Bedeutung dieser UN-Kinderrechtskonvention teht außer Frage und ist allen bekannt. Auch in eutschland wurde die Kinderpolitik dadurch wesent- ich gestärkt. Die Ratifizierung durch die Bundesrepu- lik im Jahr 1992 geschah mit der Hinterlegung einer rklärung, die unter anderem besagt, dass keine Bestim- ung der UN-Kinderrechtskonvention so ausgelegt wer- en kann, dass sie das Recht der Bundesrepublik eutschland beschränkt, Gesetze über die Einreise von usländern und die Bedingung ihres Aufenthaltes zu er- assen. Die Länder waren damals nur unter der Bedin- ung, dass die deutsche Erklärung zur UN-Kinderrechts- onvention abgegeben wurde, mit der Ratifizierung inverstanden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP- raktion, Sie haben einen Antrag gestellt zur Schaffung ines Individualbeschwerderechts im Rahmen der Kin- errechtskonvention. In gleicher Weise wird dies auch on nationalen und internationalen Menschenrechts- und inderrechtsorganisationen gefordert. Durch ein Indivi- ualbeschwerderecht soll Kindern und Jugendlichen die öglichkeit gegeben werden, sich direkt beim UN-Aus- chuss zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt wurden der werden. Zweifelsohne würde die Einrichtung eines ndividualbeschwerdeverfahrens die Durchsetzbarkeit er persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozia- en Rechte Minderjähriger stärken. Klingt gut, zumin- est rein theoretisch. Die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskon- ention, die in den vergangenen Jahren mehrfach Gegen- tand parlamentarischer Beratungen sowie Kleiner und roßer Anfragen war, besteht nach wie vor. Die Länder ind mit einer Rücknahme nach wie vor nicht einverstan- en. Dieser Aspekt darf nicht übergangen werden. Eine ücknahme der Erklärung gegen den Willen der Länder st in keiner Weise ratsam und sinnvoll. Ich weiß, dass das Argument des Widerstandes der änder von Kolleginnen und Kollegen anderer Parteien ielfach als Ausrede interpretiert wird. Es ist jedoch akt, dass die Bundesländer mehrheitlich gegen eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20161 (A) ) (B) ) Rücknahme der Erklärung sind. Die Länder sehen die Gefahr, dass eine Rücknahme zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des nationalen Aufenthalts- und Asylrechts führen würde. Darüber hinaus bestehen Be- denken, dass es zu einem Anstieg der Einreise unbeglei- teter minderjähriger Ausländer nach Deutschland kom- men könnte. Im Übrigen sollte die Sachlage mit weniger Dramatik behaftet werden, als dies bisweilen geschieht. Das Bun- desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht nicht leichtfertig mit Asylanträgen unbegleiteter Minder- jähriger um. Sonderbeauftragte Asylsachbearbeiter mit besonderen rechtlichen und psychologischen Schulun- gen berücksichtigen unter anderem die speziellen Be- dürfnisse der Minderjährigen, ihren Entwicklungsstand sowie die kulturellen Hintergründe. Die asylverfahrens- rechtliche Anhörung Minderjähriger wird weniger for- mal durchgeführt als bei Volljährigen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dabei sehr um Einfühlsamkeit bemüht. Unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren wird zur Durchführung des Asyl- und des aufenthalts- rechtlichen Verfahrens vom Vormundschaftsgericht ein Pfleger bestimmt, der die Interessen des Minderjährigen und die Stelle der abwesenden Eltern wahrnimmt. Über das Asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren hinaus trifft das Jugendamt bei unbegleiteten Minderjährigen geeignete erziehungsrechtliche Maßnahmen. Dabei orien- tiert es sich an dem deutschen Kinder- und Jugendhilfe- recht. Dies sind nur einige Beispiele. An dieser Stelle muss ganz klar hervorgehoben wer- den, dass sich das deutsche Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention befindet. Aus diesem Grund werden Verstöße bereits in den Verfahren vor den deutschen Gerichten geahndet. Dies macht ein weiteres Verfahren vor den UN-Gremien nicht zwingend notwen- dig. Grundsätzlich halte ich – und dies ist auch Meinung der Bundesregierung – ein Individualbeschwerderecht für geeignet, Rechtsstellungen und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Ver- tragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu för- dern. Ohne Zweifel ist ein derartiges Beschwerdeverfah- ren ein wichtiges Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Die Rechte der Kinder sind zu stärken, darin sind wir uns alle einig. Da jedoch das deutsche Recht in Einklang mit der Kinderrechtskonven- tion steht, besteht meines Erachtens keine Dringlichkeit, sich über die Position der Bundesländer hinwegzusetzen. Die aktuelle Arbeit, die vor Ort in den Ländern und Kommunen geleistet wird, zeigt eine gute Umsetzung der Grundsätze sowie der Ideale der UN-Kinderrechts- konvention. Ich halte es dennoch für ratsam, bezüglich der Schaf- fung einer Individualbeschwerde in Kontakt mit den Ländern zu bleiben. Ich spreche mich deshalb für eine Überweisung federführend an den Ausschuss für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend aus. b s w f s k l g c M s d d w a e l s e s t t E s d J A d k w n k i d R g e n R t u z F s k d (C (D Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Recht ha- en alleine reicht nicht aus – Rechte müssen auch durch- etzbar sein. Um die Kinderrechte weiter zu stärken, äre die Einführung eines Individualbeschwerderechtes ür die UN-Kinderrechtskonvention ein wichtiger Bau- tein. Im Unterschied zu fünf anderen Menschenrechtsab- ommen verfügt die UN-Kinderrechtskonvention bis- ang nicht über ein Individualbeschwerdeverfahren. Was enau ist das Individualbeschwererecht? In einem sol- hen Beschwerdeverfahren könnte sich im Falle einer enschenrechtsverletzung ein Kind selbst oder eine Per- on in seinem Namen an den Ausschuss für die Rechte es Kindes der Vereinten Nationen wenden, der diese ann untersucht. Die Entscheidung des Ausschusses äre rechtlich zwar nicht bindend. Dennoch könnte er uf Abhilfe drängen und für den Kläger gegebenenfalls ine Entschädigung fordern. Wie bei allen internationa- en Beschwerdemechanismen muss vorher der inner- taatliche Rechtsweg ausgeschöpft sein. Die Einführung dieses Instrumentes wäre weltweit in wichtiges Signal für starke Kinderrechte. Ein Be- chwerderecht würde dazu führen, dass die Vertragsstaa- en ihr Rechtssystem konsequenter den in der Konven- ion anerkannten Kinderrechten anpassen und auf deren inhaltung achten. Die Überwachungsmechanismen ind derzeit zu schwach, sodass die Verletzung der Kin- errechte in vielen Vertragsstaaten folgenlos bleibt. Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und ugend, das Ministerium der Justiz und das Auswärtige mt sind derzeit in einem Abstimmungsprozess, wie em Anliegen am sinnvollsten entsprochen werden ann. Ich bin jedoch zuversichtlich, was die weitere Ent- icklung angeht, heißt es doch bereits 2005 im vom Mi- isterium publizierten Nationalen Aktionsplan „Für ein indergerechtes Deutschland 2005 bis 2010“: Ein Individualbeschwerderecht ist grundsätzlich geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Implementierung ihrer Ver- pflichtungen zu fördern. Die Bundesregierung wird die mögliche Einführung eingehend prüfen. Zudem gibt es bereits ein Individualbeschwerderecht n fünf anderen Menschenrechtsabkommen, nämlich in em Internationalen Pakt über bürgerliche und politische echte – UN-Zivilpakt, Pakt II –; dem Übereinkommen egen Folter und andere grausame, unmenschliche oder rniedrigende Behandlung oder Strafe; dem Internatio- alen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von assendiskriminierung, in der Internationalen Konven- ion zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer nd ihren Familienangehörigen; dem Übereinkommen ur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der rau sowie in der Konvention über die Rechte von Men- chen mit Behinderungen – dies teilweise über ein Fa- ultativprotokoll. Für die Einführung eines Beschwerdeverfahrens ist er Beschluss der UN-Vollversammlung über einen zu- 20162 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) sätzlichen Vertrag zu der Kinderrechtskonvention erfor- derlich. Das Verfahren kann durch Einbringen eines Ent- wurfes von einer Staatengruppe auf den Weg gebracht werden. Der Entwurf müsste die zuständigen Gremien durchlaufen und wäre dann der UN-Vollversammlung vorzulegen. Diese würde gegebenenfalls ein Zusatzpro- tokoll beschließen, das daraufhin von den Mitgliedstaa- ten ratifiziert werden müsste. Es tritt in Kraft, wenn 20 – manchmal 30 – Staaten ihre Ratifikationsurkunde hin- terlegt haben. Ein erster Schritt wäre die Einsetzung einer Arbeits- gruppe bei dem UN-Menschenrechtsrat, die den Text zu einem Individualbeschwerdeverfahren zur Kinderrechts- konvention in einem Zusatzprotokoll ausarbeiten würde. Um das Beschwerderecht auf den Weg zu bringen, muss also diese Arbeitsgruppe beim UN-Menschenrechtsrat eingesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich seit lan- gem für die Stärkung der Kinderrechte. So fordert sie die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinder- rechtskonvention sowie die Verankerung der Kinder- rechte im Grundgesetz. Unsere Bemühungen sind leider bislang am Widerstand der Union gescheitert. Zum Jah- restag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. Novem- ber, die Deutschland 1992 ratifiziert hat, stünde es uns allen parteiübergreifend gut zu Gesicht, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Kinderrechte in unserem Land und weltweit zu stärken. Ein Individualbeschwer- deverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention ist hier für mich neben der Rücknahme der Vorbehalte zur Konven- tion sowie der Verankerung der Kinderrechte im Grund- gesetz ein weiterer Baustein einer Politik, die Kinder und ihre Rechte ernst nimmt. Miriam Gruß (FDP): Kinderpolitik muss als ein ei- genständiger Bereich der Politik und nicht nur als Teil der Familienpolitik verstanden werden. Die Kinder- und Jugendpolitik berührt den Aufgabenbereich der ver- schiedensten Entscheidungsträger auf regionaler, überre- gionaler, europäischer und internationaler Perspektive. Wir müssen uns bei allen Entscheidungen fragen, welche Wirkungen sie für die jungen Menschen von heute und morgen haben. Kinder und Jugendliche sind ein wichti- ger Teil der Gegenwart, und sie sind die Zukunft der Ge- sellschaft. Es ist daher im Interesse der Staaten, kinder- freundliche Strukturen zu schaffen und zu fördern und damit den Bedürfnissen von Kindern in allen Lebensbe- reichen besondere Bedeutung und Beachtung beizumes- sen. Mehr und mehr begreifen wir, dass Kinder keine klei- nen Erwachsenen sind, sondern ureigenste Bedürfnisse, Rechte und Pflichten haben und auch einer besonderen Förderung bedürfen, um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln. Eine stärkere Beachtung von Kinderrechten könnte dazu führen, dass in allen Be- reichen – insbesondere bei Schutz-, Förder- und Partizi- pationsrechten – kindgerechte Lebensverhältnisse ge- s g D K r f Ü b t d a K t t s d d d M g t S b ü Ü w t S a d e b h s o l V P n A i g g e n R z i B w m d M g (C (D chaffen werden. Denn Kinder müssen und sollen ernst enommen werden. Am 5. April 1992 trat für die Bundesrepublik eutschland das Übereinkommen über die Rechte des indes in Kraft. Das Übereinkommen, die UN-Kinder- echtskonvention, gilt als ein Wegweiser für die Schaf- ung einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Mit diesem bereinkommen wurden erstmals völkerrechtlich ver- indlich persönliche, politische, wirtschaftliche und kul- urelle Rechte von Kindern formuliert, die ihren Aus- ruck in der Festschreibung von Mindestanforderungen n die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von indern am gesellschaftlichen Leben finden. Mit dieser Konvention sind Kinder Inhaber von Rech- en und Freiheiten, das heißt nicht mehr Objekte des in- ernationalen Rechts, sondern Rechtssubjekte, deren be- ondere Schutzbedürftigkeit betont wird; das in Art. 3 er Konvention niedergelegte Prinzip des Kindeswohls urchzieht das gesamte Abkommen. 193 Staaten haben ieses Übereinkommen ratifiziert. Eine Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der in den enschenrechtsverträgen eingegangenen Verpflichtun- en erfolgt zunächst über die anlassunabhängige Kon- rolle im Rahmen von Staatenberichtsverfahren. Die taaten reichen nach der UN-Kinderrechtskonvention eim Ausschuss über die Rechte des Kindes Berichte ber Maßnahmen ein, die sie zur Verwirklichung der im bereinkommen genannten Rechte getroffen haben, so- ie über Fortschritte, die dabei erzielt wurden. Die Staa- en sorgen für eine Verbreitung der Berichte im eigenen taat. Erweitert wurde das System der Staatenberichte bei nderen Menschenrechtsinstrumenten vielfach durch In- ividualbeschwerdeverfahren. Diese sorgen dafür, dass ine Menschenrechtsverletzung im Einzelfall erkannt, enannt, beseitigt und wiedergutgemacht wird. Darüber inaus dienen sie als Orientierungspunkte für eine men- chenrechtskonforme Ausgestaltung nationaler Rechts- rdnungen. Sie können als Instrument des internationa- en Menschenrechtsschutzes einen wichtigen Beitrag zur erwirklichung der Menschenrechte leisten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben einzelne ersonen bislang keine Möglichkeit, sich im Rahmen ei- es Individualbeschwerdeverfahrens direkt an diesen usschuss zu wenden, obwohl andere Menschenrechts- nstrumente wie etwa der Internationale Pakt über bür- erliche und politische Rechte, das Übereinkommen ge- en Folter und andere grausame unmenschliche oder rniedrigende Behandlung oder Strafe, das Internatio- ale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von assendiskriminierung, die Internationale Konvention um Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und hrer Familienangehörigen und das Übereinkommen zur eseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau ie auch die Konvention über die Rechte von Menschen it Behinderungen bzw. deren Fakultativprotokolle dies urchaus vorsehen und im Rahmen der Europäischen enschenrechtskonvention (EMRK) sogar ein echtes erichtliches Verfahren geschaffen wurde. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20163 (A) ) (B) ) Die Individualbeschwerde würde zu mehr Kinder- freundlichkeit beitragen. Mehr als drei Viertel aller El- tern in Deutschland wünschen sich nach einer Umfrage eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Eine Individual- beschwerde würde dazu beitragen, die Umsetzbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention zu verbessern, und wäre damit eine Ergänzung der existierenden Berichts- pflicht. Eine Individualbeschwerde würde ferner dazu beitra- gen, die Kinder als vollberechtigte Inhaber von Rechten anzuerkennen und zu stärken. Mit der Individualbe- schwerde hätten Kinder das Recht, sich gegen eine Ver- letzung ihrer Rechte zu wehren. Die Vertragsstaaten würden stärker als bisher in die Rechenschaftspflicht ge- nommen. Im Nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland 2005 – 2010“ der Bundesregierung wird ausgeführt, dass ein Individualbeschwerderecht grund- sätzlich geeignet ist, Rechtsstellung und Rechtsbewusst- sein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft zur Implementierung ihrer Verpflichtungen zu fördern. Die Bundesregierung werde die mögliche Einführung einge- hend prüfen. Das Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend hat darüber hinaus eine Reihe verschiedener Initiativen ergriffen, um Kinder und Ju- gendliche, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern über Kinderrechte zu informie- ren. Der bevorstehende Weltkindertag am 20. November – Deutschland entschied sich für den 20. September als deutschen Kindertag – wie auch das Internationale Jahr des Menschenrechtslernens wären ein guter Zeitpunkt, um einen Schritt in Richtung einer Individualbe- schwerde voranzugehen. Ich plädiere deshalb dafür, dass wir uns gemeinsam für ein Individualbeschwerderecht im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen – ein längst überfälliger Schritt auf dem Weg zu Stärkung der Kinderfreundlichkeit in Deutschland. Diana Golze (DIE LINKE): Vor 16 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskon- vention ratifiziert und damit einen wichtigen und zu- gleich besonderen Menschenrechtsvertrag mitgezeich- net. Das Besondere an der Kinderrechtskonvention ist, dass sie der einzige Menschenrechtsvertrag mit einer Be- richtspflicht ohne ergänzendes Beschwerdeverfahren ist. Dass das nun geändert werden soll, erscheint auch der Linken folgerichtig. Denn glaubt man den Grußworten außerhalb des Par- lamentes und den großen Reden hier im Plenum, so ist es hier allseits anerkannt, dass Kinder und Jugendliche als eine Bevölkerungsgruppe angesehen werden, die zu den schutzbedürftigsten Menschengruppen der Gesellschaft gezählt werden. Auch aus diesem Grund unterstützen wir das Vorhaben, die Kinderrechte durch die Möglich- keit der individuellen Beschwerde mit anderen Men- schenrechten gleichzustellen. Auch teilen wir die Auf- fassung vieler Kinderrechtsorganisationen, dass dieses Instrument ein wichtiges ist, um internationalen Druck z E B V v s d I u g g d a n u d v P b n s 1 r m t v d d 1 r m t B K a m B d g s e s K e E b p w n s A r d m G (C (D u erzeugen, wenn es um die Verwirklichung und die inhaltung der Kinderrechte geht. Gerade in den vergangenen Wochen wurde durch den ildungsgipfel oder auch durch die Vorstöße einiger erbände zur Bekämpfung der Kinderarmut sehr oft her- orgehoben, dass Kinder eine Gruppe in unserer Gesell- chaft bilden, deren besondere Ansprüche auch beson- ere Aufmerksamkeit im politischen Handeln benötigen. n solchen Debatten höre ich oft auch von Kolleginnen nd Kollegen aus anderen Parteien, dass Kinder eine ei- enständige Bevölkerungsgruppe sind. Indem Sie, sehr eehrte Kolleginnen und Kollegen, sich für ein Indivi- ualbeschwerderecht einsetzen und die Bundesregierung uffordern, ein solches Fakultativprotokoll mitzuzeich- en, könnten Sie dieser Feststellung einen greifbaren nd realen Hintergrund geben und somit dazu beitragen, ass Kinder in ihrer Stellung als vollberechtigte Inhaber on Rechten anerkannt sind. Auch wenn die Bundesrepublik auf internationalem arkett zur Umsetzung von Kinderrechten beiträgt, leibt bei dieser Debatte, deren Beginn ich nochmals achdrücklich gutheißen möchte, ein fader Beige- chmack: Obwohl die Bundesregierung seit 1992 zu den 93 Staaten gehört, die die UN-Kinderrechtskonvention atifiziert haben, sind diese Kinderrechte in einem Land itten in Europa, das für sich beansprucht, zu den wich- igsten Industrieländern zu gehören, immer noch nicht ollständig anerkannt. Auch 16 Jahre später sind die bei er Ratifizierung formulierten Vorbehalte nicht vollstän- ig aufgehoben. Sowohl in der 14. als auch in der 5. Wahlperiode gab es parlamentarische Initiativen, de- en Ziel es war, diese Vorbehalte endlich zurückzuneh- en. Seit drei Jahren nun haben wir eine Große Koali- ion mit einer breiten Mehrheit in Bundestag und undesrat. Auf die Rücknahme der Vorbehalte zur UN- inderrechtskonvention warten wir trotzdem bis heute. Da mit diesem Antrag endlich deutlich wird, dass sich uch die FDP für die Rechtsstellung von Kindern stark- acht, müssen sich die Koalitionsfraktionen und die undesregierung also nicht mehr um die Zustimmung er Opposition sorgen. Sie können sich einer überwälti- enden Mehrheit im Parlament sicher sein und gemein- am mit der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls ndlich auch die Kinderrechte in Gänze anerkennen und omit alle in Deutschland lebenden Kinder gleichstellen. Wenn wir dann schon beim Punkt Durchsetzung von inderrechten sind, könnte dieses Parlament auch mit iner breiten Mehrheit eine weitere längst überfällige ntscheidung treffen. Oder gibt es für die Festschrei- ung von Kinderrechten im Grundgesetz der Bundesre- ublik Deutschland doch keine so breite Mehrheit, ob- ohl zum Beispiel die Bekämpfung der Kinderarmut un seit längerem schon von der Kanzlerin zur Chef- ache erklärt wurde? Denn der Schutz von Kindern vor rmut ist ein wichtiger Bestandteil der UN-Kinder- echtskonvention. Seit dem April des Jahres 1992 ist iese Konvention geltendes Recht in Deutschland. Da- it einher geht auch eine Verpflichtung, alle geeigneten esetzgebungs- und Verwaltungsverfahren sowie sons- 20164 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tige Maßnahmen zur Realisierung der damit anerkannten Rechte einzuleiten. An vielen Stellen ist die Gesetzge- bung bereits so geändert worden, dass sie zur Rück- nahme einiger Vorbehalte führte. Ein entscheidender politischer Schritt fehlt: die Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz. Kinder wer- den hier immer noch einzig und allein in Abhängigkeit zur Erziehungspflicht ihrer Eltern gesehen. Das ist eine Rechtslage, die weder dem Geist des 21. Jahrhunderts entspricht noch der Umsetzung der Kinderrechtscharta gerecht wird. Sosehr die Bemühungen, die mit der Einrichtung ei- ner Individualbeschwerde verbunden sind, von uns auch begrüßt werden, sie dürfen uns nicht über eines hinweg- täuschen: Der umfassende Schutz von Kindern und ihrer Rechte muss vor allem durch unsere Gesetzgebung hier in Deutschland gewährleistet sein. Auch als derzeit amtierende Vorsitzende der Kommis- sion des Deutschen Bundestages für die Belange der Kinder (Kinderkommission) möchte ich mich hinter die Forderungen der vielen Kinderrechtsorganisationen nach dem Recht auf Anhörung stellen. Die Einführung einer Individualbeschwerde käme damit Art. 12 der UN-Kin- derrechtskonvention entgegen. Kinder sind vollberechtigte Inhaber von Rechten. Wir sollten beginnen, sie ihnen auch einzuräumen. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich denke, ich muss Ihnen nicht erläutern, dass die Kinder- rechte ein Markenzeichen der Grünen sind. Wir werden daher diesem Antrag zustimmen, weil er richtig ist – auch wenn wir das von FDP-Anträgen eher selten den- ken. Die Kinderrechte stützen sich heute auf einen breiten gesellschaftlichen und überparteilichen Konsens – aller- dings nur bei einer oberflächlichen Betrachtung. Guckt man genauer hin, zeigt sich, wie dringend die Kinder- rechte eine Stärkung benötigen. Von der Großen Koali- tion können wir in Sachen Kinderrechte nicht mehr viel erwarten. Allen Ankündigungen folgte bisher lediglich ein großes Schweigen. Von Einigkeit keine Spur. Die Große Koalition hat auch nicht den Mut, sich zu den vor- liegenden Kinderrechtsanträgen zu positionieren. Ich be- fürchte, so wird es auch diesem Antrag ergehen. Er wird in den Ausschüssen nicht auf die Tagesordnung gesetzt und nicht mehr ins Plenum zurückfinden. Unsere Fraktion hat hierfür bekanntermaßen zwei Pa- radebeispiele. Erstens. Bis heute gibt es der Kinderrechtskonvention gegenüber Vorbehalte, wegen derer beispielsweise unbe- gleitete minderjährige Flüchtlinge nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder genießen. Wir fordern seit Jahren die Rücknahme dieser Vorbehalte. Es ist kein Ge- heimnis, dass wir hier unter Rot-Grün an der SPD ge- scheitert sind. Nun hat auch die SPD die Kurve gekriegt, kann sich aber gegenüber der CDU/CSU nicht durch- setzten. Wenn am 20. November die Kinderrechtskon- vention wieder ihren Jahrestag hat, wird es auf die Frage n g b m M u r z w m U d s k v A e d e l j u e s e E d a g a h r n t G w t t s l a b d n f e k f i s U D m W (C (D ach den Vorbehalten wieder nur die gleichen Antworten eben. Unser Antrag wird seit zweieinhalb Jahren nicht ehandelt. Zweitens. Nach den positiven Äußerungen der ehe- aligen Jugendministerin und heutigen Bundeskanzlerin erkel, nach der Positionierung von Frau von der Leyen nd vieler anderer zugunsten einer Stärkung der Kinder- echte in der Verfassung ist die Union dann wieder urückgerudert. Von Einigkeit innerhalb der Koalition ieder keine Spur. Allen Bestrebungen der Kinderkom- ission des Deutschen Bundestages zum Trotz will die nion keine Diskussion über das Thema. Auch hier hat ie SPD-Fraktion spät die Kurve gekriegt. Jetzt stellt sie ich hin, als wären sie die Erfinder der Initiative. Dabei am der erste Antrag und der letzte „Wiederbelebungs- ersuch“ von meiner Fraktion. Ausgebremst wird dieser ntrag seit eineinhalb Jahren. Nun haben wir in Deutschland zwar ausgesprochen ngagierte Bemühungen, ein Monitoring zur UN-Kin- errechtskonvention zu schaffen. Bis zur Etablierung ist s aber noch ein weiter Weg. Schwere Kinderrechtsver- etzungen können dem UN-Ausschuss nur über die vier- ährige Berichterstattung bekannt werden. Das ist sehr mwegig, oft zeitversetzt und wenig partizipativ. Die Möglichkeit einer Individualbeschwerde ist daher in wichtiger Baustein in einem Monitoringkonzept. Sie tärkt zudem die Kinder als Träger eigener Rechte und rhöht die Kontrolle seitens der UN, wenn es um die inhaltung der Kinderrechte geht. Damit sind die Kin- errechte zwar nicht international einklagbar, es sollte ber gewährleistet werden, das Kinderrechtsverletzun- en – wenn überhaupt – Einzelfälle bleiben. Praktisch lle und vor allem neuere Menschenrechtsabkommen se- en ein Individualbeschwerderecht vor. Es spricht also ein gar nichts dagegen, sich für einen solchen Mecha- ismus starkzumachen. Wer jetzt ernsthaft ins Feld führt, Kinder könnten al- ersbedingt von einer solchen Möglichkeit gar keinen ebrauch machen, hat ein defizitäres Bild vom Kind und enig Ahnung von modernen Partizipationsmöglichkei- en. Gerade Kinder haben ein ausgesprochen ausgepräg- es Unrechtsempfinden und sind die Altersgruppe, die ich am stärksten engagiert. Vielen Kindern und Jugend- ichen ist die UN-Kinderrechtskonvention zwar bekannt, ber bisher ist sie für sie „weit weg“ und „wenig greif- ar“. Die reale Lebenssituation jedoch mit den Vorgaben er Konvention abgleichen zu können und sich gegebe- enfalls beschweren zu können, macht die Konvention ür sie erst „anfassbar“. Das Individualbeschwerderecht rhöht somit den Gebrauchswert der UN-Kinderrechts- onvention. Gerade einem menschenrechtlich und demokratisch ortschrittlichen Land wie Deutschland, das sich aktuell ntensiv mit der Kinder- und Familienfreundlichkeit be- chäftigt, würde es gut zu Gesicht stehen, sich bei der N für eine Beschwerdemöglichkeit starkzumachen. as allerdings erfordert in der Großen Koalition erst- als Einigkeit, Mut und Engagement in Sachen Kinder. oran ich allerdings meine Zweifel habe. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20165 (A) ) (B) ) Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteils- rechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in privater Hand – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes (Tagesordnungspunkt 29) Paul K. Friedhoff (FDP): Vor gut einem Monat habe ich hier schon einmal zum VW-Gesetz gesprochen und klargemacht, dass die FDP-Bundestagsfraktion markt- ferne und europarechtswidrige Gesetze wie dieses ab- lehnt. Nun steht heute neben der Schlussabstimmung über den Regierungsentwurf noch ein Gesetzesentwurf zu der Thematik von der Linken aus dem März dieses Jahres zur Debatte. Lassen Sie mich einmal mehr die liberale Position in dieser Thematik deutlich zu machen. Die Linke meint, die den derzeitigen Gesetzesinitiati- ven zugrundeliegende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verstoße ihrerseits gegen den EG-Vertrag. Diese Sicht teilt die FDP-Bundestagsfraktion nicht. Der EuGH greift nicht etwa – wie im Entwurf behauptet – in die deutsche Eigentumsordnung ein. Er stellt dagegen klar, dass vielmehr das auf einen Einzelfall bezogene VW-Gesetz gegen die deutsche Eigentumsordnung ver- stößt. Es wird mit der Entscheidung gerade auf eine Wie- derherstellung der Eigentumsordnung hingewirkt. Ebenso wie den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf lehnen wir auch den Gesetzesvorschlag der Lin- ken ab, weil beide Entwürfe auf halber Strecke stecken bleiben. Zwar werden im Entwurf der Linken mancher der auf Europa-Ebene kritisierten Punkte beseitigt, aber diese Teillösung des Problems wird nicht konsequent zu Ende geführt. Das Entsenderecht von Bund und Land wird lediglich begrenzt. Dabei gibt es keine ökonomi- schen Gründe, im Fall von Volkswagen vom üblichen deutschen Entsenderecht abzuweichen. Aus unserer Sicht einzig konsequent wäre die komplette Aufhebung dieses Einzelfallgesetzes von 1960. Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, wenn ein Bundesland bei einem voll im Wettbewerb stehenden Automobilkonzern hineinregiert. Mit den dem Bundesland Niedersachsen als Teil- eigentümer gewährten Sonderrechten hält das Gesetz po- tentielle Investoren davon ab, Anteile zu kaufen um Ein- fluss zu gewinnen; der Anteilskauf erscheint durch die feste Stellung des Sonderaktionärs weniger attraktiv. Diese Sicht des Europäischen Gerichtshofes ist für jeden verständigen Teilnehmer des Wirtschaftslebens nach- vollziehbar. Ich zähle ihnen noch einmal kurz die Hauptkritik- punkte der europäischen Rechtsprechung im geltenden VW-Gesetz auf: Das Entsenderecht erlaubt es sowohl dem Bund als auch dem Land Niedersachsen, jeweils zwei Vertreter in d L b v z z n v c V o l r p a s s m B o A k l m d f p k s p w z t s S r S b t n k l i a A l r t w s V w u s D d r t (C (D en VW-Aufsichtsrat zu entsenden, sobald Bund oder and auch nur zwei Aktien besitzen. Die Stimmrechts- eschränkung verbietet es einem Aktionär unabhängig on seinem tatsächlichen Kapitalanteil, mehr als 20 Pro- ent der Gesamtstimmrechte auszuüben. Die Regelung ur geminderten Sperrminorität erlaubt es einem Aktio- är, Satzungsänderungen bereits mit einem Kapitalanteil on 20 Prozent statt der im deutschen Aktienrecht übli- hen 25 Prozent zu blockieren. Die Kombination dieser Regelungen im geltenden W-Gesetz führt dazu, dass Grundsatzentscheidungen hne die Stimmen des Landes Niedersachsen nicht mög- ich sind und der Staatseinfluss fixiert ist. Die Privilegie- ung des staatlichen Aktionärs gegenüber den übrigen rivaten beschränkt die Kapitalverkehrsfreiheit und ist ls Investitionshürde mit dem Europäischen Gemein- chaftsrecht nicht vereinbar. Diese Kapitalverkehrsbe- chränkung ist auch nicht etwa zur Sicherung des Allge- einwohls notwendig, wie oft behauptet. Die von der undesregierung dafür angeführten sozialpolitischen der gar industriepolitischen Gründe reichen nicht aus. uch ein Schutz vor feindlichen Übernahmen kann eine Rechtfertigung dafür bieten, VW nicht als norma- es Unternehmen zu behandeln. Dies hat der EuGH ehrfach deutlich gemacht. Die Bundesregierung meint ennoch, die Auffassung des Europäischen Gerichtsho- es beharrlich ignorieren zu können. Die Justizministerin robiert einfach weiter am Gesetz herum, ohne eine lare Lösung zu schaffen. Der EuGH wird das VW-Ge- etz aber zu Recht erst akzeptieren, wenn seine Kritik- unkte ausgeräumt sind. Die Bundesregierung wird dies issen. Dennoch ist sie nicht lernwillig, sondern provo- iert ein Vertragsverletzungsverfahren nach dem nächs- en. Es kann und darf jedoch nicht sein, dass die deut- chen Steuerzahler am Ende von Brüssel verhängte trafgelder bezahlen müssen, nur weil die Bundesregie- ung dem Land Niedersachsen eine europarechtswidrige onderrolle länger sichern will. Nach Ansicht der FDP sind Vetorechte für den Staat ei einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen sys- emfremd. Wenn in Unternehmenspolitik vom Staat hi- einregiert werden kann, so ist dies für das Unternehmen einesfalls förderlich. Hat ein Aktionär Sonderrechte, so iegt in dieser Begünstigung klar die Gefahr, dass er sie m Eigeninteresse und zulasten der normalen Aktionäre usnutzt. Ein Wegfall von Sonderrechten und Goldenen ktien ist daher zur Stärkung der Hauptversammlung als egitimem Eigentümergremium geboten. Ein besonderer gesetzlicher Schutzwall ist nach unse- er Meinung für das Unternehmen Volkswagen nicht nö- ig. Der Schutz der Eigentümerinteressen wird ebenso ie die Durchsetzung der Hauptversammlungsbe- chlüsse durch Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch für W – wie für alle anderen Aktiengesellschaften – ge- ährleistet. Das Beibehalten eines Einzelfallgesetzes ist nnötig. Nötig dagegen ist, die Volkswagen Aktienge- ellschaft als ein normales Unternehmen zu betrachten. a Volkswagen nicht gleicher oder ungleicher ist als an- ere Autobauer, muss der Staatseinfluss konsequent zu- ückgefahren werden. Die Verfechter einer starken Be- eiligung der öffentlichen Hand an diesem Unternehmen 20166 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) sollten bedenken, dass das VW-Gesetz früher einmal VW-Privatisierungsgesetz genannt wurde. Wenn die Bundesregierung im Fall Volkswagen auf Protektionis- mus setzt, so torpediert sie damit vor allem die Förde- rung des europäischen Binnenmarktes. Mitgliedsländer mit protektionistischen Tendenzen in ihrer Industriepoli- tik wie Frankreich, wo häufig auch deutsche Mittel- ständler diskriminiert werden, dürften sich durch eine Beibehaltung des VW-Gesetzes bestätigt sehen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einset- zen, dass bei Volkswagen in Zukunft das Verhältnis zwi- schen Kapitalanteil und Kontrolle wieder proportional und europarechtskonform nach dem Prinzip „eine Aktie, eine Stimme“ ausgestaltet wird. Einen Dauerstreit der Bundesjustizministerin mit der EU-Kommission auf Kosten der Steuerzahler gilt es zu vermeiden. Das Zwangsgeldverfahren der EU-Kommission steht in den Startlöchern. Das Bundeswirtschaftsministerium geht von einem zu zahlenden Tagessatz von 90 000 Euro aus. Wenn die Bundesregierung durch ihre Sturheit tatsäch- lich riskieren mag, dass Steuergelder derart sinnlos durch den Auspuff gejagt werden, werden wir ihr das im kommenden Wahljahr nicht vergessen vorzuhalten. Meine Damen und Herren Kollegen, ich appelliere noch einmal dringend an Sie: Nutzen Sie in der heutigen letzten Lesung dieses Gesetzes die Chance, die ord- nungspolitisch gebotene Normalität auch bei dem gro- ßen Konzern Volkswagen AG einkehren zu lassen. Die FDP-Bundestagsfraktion jedenfalls streitet auch in Sa- chen Volkswagen für die Rückkehr zu den Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir Grünen unterstützen den Gesetzentwurf der Bundes- regierung. Er sichert den Kern des VW-Gesetzes und passt dieses an die Vorgaben des EuGH an. Die Sonder- rechte der Beschäftigten hinsichtlich der Schließung und Verlagerung von Produktionsstätten bleiben erhalten. Nach Vorgängen wie bei Nokia in Bochum wäre die Ab- schaffung dieser Arbeitnehmerrechte zu Recht auf völli- ges Unverständnis gestoßen. Ebenso bleibt der Einfluss Niedersachsens gewahrt, was für die Beschäftigten und die Werke in Niedersachsen von zentraler Bedeutung ist. Doch auch wenn wir mit dem Inhalt des Gesetzent- wurfes einverstanden sind, so sind wir Grüne doch äu- ßerst unzufrieden mit dem Agieren der Bundesregierung in dieser Frage. Insbesondere die Unionsseite hat ständig quergeschossen. Mal lässt der Wirtschaftsminister sei- nen Widerwillen in einer Protokollnotiz zum Kabinetts- beschluss dokumentieren. Mal kündigt Oettinger eine Bundesratsinitiative gegen das VW-Gesetz an. Im Ergebnis werden dadurch diejenigen in Brüssel bestärkt, die das VW-Gesetz ganz abschaffen wollen. Wie soll denn die Europäische Kommission von der Rechtmäßigkeit des VW-Gesetzes überzeugt werden, wenn offensichtlich noch nicht einmal der deutsche Wirtschaftsminister davon überzeugt ist? Das ganze Hin und Her hat der deutschen Position in Brüssel schwer ge- schadet. d c G D g t d n w l m s d s w h l s A s r r A h m S L t s w d i h e z d e a h n A g d W n (C (D Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch einmal an ie Kommission appellieren, sich davon nicht beeindru- ken zu lassen, sondern vielmehr das novellierte VW- esetz, welches wir heute beschließen, zu akzeptieren. ie erneute Klage gegen das VW-Gesetz sollte zurück- ezogen werden. Die Kommission muss meines Erach- ens aufpassen, nicht die gleichen Fehler wie damals bei er Dienstleistungsrichtlinie zu machen. Kluge Ord- ungspolitik darf nicht mit blinder Prinzipienreiterei ver- echselt werden. Auch bei der Setzung eines wirtschaft- ichen Ordnungsrahmens gilt es, die Menschen itzunehmen. Die Besonderheiten des VW-Gesetzes sind in der Ge- chichte des Unternehmens begründet. Die Nazis bauten as Volkswagenwerk mit beschlagnahmtem Gewerk- chaftsvermögen auf. Nach dem Zweiten Weltkrieg ollte niemand die Reste dieses Werkes haben. Darauf- in bauten die Arbeitnehmer das Werk eigenverantwort- ich wieder auf. Das VW-Gesetz würdigte diese Ge- chichte durch besondere Mitentscheidungsrechte der rbeitnehmerschaft. Wir Grüne stehen zu dieser Ge- chichte und wollen das VW-Gesetz deshalb erhalten. Anders übrigens als die FDP, die mit ihren Ände- ungsanträgen im Wirtschaftsausschuss diese besonde- en Mitentscheidungsrechte der Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmer abschaffen wollte – obwohl diese über- aupt nicht vom EuGH moniert worden waren. Ich kann ir nicht vorstellen, dass die Menschen dieses doppelte piel der FDP gutheißen: Als Teil der niedersächsischen andesregierung angeblich für das VW-Gesetz zu strei- en und in Berlin, wenn es darauf ankommt, dagegen zu timmen – das ist unredlich. Ich habe bereits bei der Einbringung des Gesetzent- urfes betont, dass es für VW jetzt wichtig ist, Ruhe in en Konzern zu bekommen. Gerade angesichts der Krise n der Automobilindustrie kann sich VW keinen dauer- aften internen Machtkampf erlauben. Es ist deshalb ntscheidend, mit dem VW-Gesetz einen klaren Rahmen u setzen, auf den sich alle Beteiligten – Volkswagen, as Land Niedersachsen, Porsche und die Beschäftigten – instellen können. Dann kann sich Volkswagen endlich uf das konzentrieren, was letztlich über die Zukunftsfä- igkeit des Konzerns entscheidet: auf das Bauen von in- ovativen und umweltfreundlichen Autos. nlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Verdeckte Armut bekämpfen – Rechte wahrnehmen, unabhängige Sozialberatung aus- weiten und Selbsthilfeinitiativen unterstützen (Tagesordnungspunkt 26) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Zu den rundlegenden Leistungen unseres Sozialstaates gehört ie Zusage an jede Mitbürgerin und jeden Mitbürger: er aus eigenem Einkommen und eigener Leistung sei- en Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20167 (A) ) (B) ) streiten kann, der hat Anspruch auf eine gesetzlich klar definierte staatliche Leistung. Diese staatliche Leistung ist kein Almosen, vielmehr besteht ein Rechtsanspruch darauf. Zu den tragenden Prinzipien dieser staatlichen Hilfe gehört aber auch, dass jeder zuerst sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen muss, bevor er die von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mitfinan- zierte staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Diese staatliche Hilfe, die wir früher Sozialhilfe ge- nannt haben, wurde und wird von etlichen Berechtigten, vor allem aus der älteren Generation, nicht in Anspruch genommen – aus Scham oder aus einer falsch verstande- nen Bescheidenheit, man wolle niemand anderem zur Last fallen. Die alte Sozialhilfe ist jedoch in den letzten Jahren durch neue Gesetze abgelöst worden a) für die Seniorinnen und Senioren durch die Grundsicherung im Alter und b) für alle, die zumindest wenige Stunden er- werbsfähig sind, durch die Grundsicherung für Arbeitsu- chende, das Arbeitslosengeld II. Beide Grundsicherungssysteme haben dazu geführt, dass viele, die bislang keinen Sozialhilfeantrag gestellt haben, jetzt die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die „verdeckte Armut“ ist durch die neuen Grundsiche- rungssysteme nicht zum neuen Problem geworden, viel- mehr wird „verdeckte Armut“ jetzt entschiedener aufge- deckt und bekämpft als je zuvor. Das ist ein guter Erfolg. Die gesetzlichen Regelungen für die Grundsicherung im Alter und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nicht die Ursache für „verdeckte Armut“, sondern sie helfen zusätzlich im Kampf gegen Armut. Das hat eine Reihe sachlicher Gründe, die es den Betroffenen er- leichtern, einen Antrag zu stellen: Erstens. Die Grundsicherung im Alter wird gewährt, ohne dass Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder ge- nommen wird. Das ist ein großer Unterschied zur alten Sozialhilfe. Diese Regelung führt dazu, dass heute ältere Menschen nicht mehr darauf verzichten, einen Grundsi- cherungsantrag zu stellen, weil man niemand „zur Last fallen“ wolle. Zweitens. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II, hat für die einstigen Empfänger von Sozialhilfe bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten und höhere Beträge für das Schonvermögen gebracht. Beide Verbesserungen sind für etliche Antragsteller, die in der Vergangenheit vielleicht auf einen Sozialhilfean- trag verzichtet haben, jetzt doch ein Anreiz, Grundsiche- rung für sich zu beantragen. Zu Recht wird gefordert, dass Leistungsberechtigte eine gute und unabhängige Beratung erhalten. Beratung ist selbstverständlich auch Aufgabe der Sozialbehörden. Es ist eine Unverschämtheit sondergleichen, dass in ei- nem Antrag der Linken die Sozialbehörden in Deutsch- land unter den Generalverdacht gestellt werden, sie wür- den Leistungsberechtigte von einer Antragstellung geradezu abschrecken. Ich stelle fest: Es mag Ausnah- men geben, aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen Sozialämtern, in den Arbeitsgemeinschaf- ten für Empfänger von Arbeitslosengeld II und in den Agenturen für Arbeit machen gute Arbeit. Und sie ver- d d s c g A d b W f le m d w d k a U u S k S k L n t r n s L b S d u a A b f B m z n V n S t j w s b n u (C (D ienen auch unsere politische Unterstützung. Wir von er CDU/CSU wollen, dass die Beratung weiter verbes- ert wird. Deshalb begrüßen wir es, dass 3 000 zusätzli- he Stellen in der Arbeitsvermittlung bis zum Jahr 2010 eschaffen werden, um speziell für Empfänger von rbeitslosengeld II die Beratung nochmals auszubauen. Darüber hinaus haben wir in Deutschland ein flächen- eckendes Angebot sozialer Dienste der Wohlfahrtsver- ände: Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Paritätischer ohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt und Zentralwohl- ahrtsstelle der Juden. Sie sind gerade dort tätig, wo sozia- Brennpunkte sind, und sie engagieren sich zusätzlich it einer Reihe von Beschäftigungsgesellschaften für ie Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Deshalb erden die Wohlfahrtsverbände in ihrer Arbeit auch urch öffentliche Mittel auf der Bundes-, Landes- und ommunalen Ebene unterstützt. Der Staat unterstützt lso schon heute die unabhängige Beratung in großem mfang. Hinzu kommt, dass die großen Sozialverbände VdK nd SoVD ebenfalls flächendeckend mit regelmäßigen prechstunden Beratung in Sozialrechtsfragen anbieten. Ich will all denen, die sich in dieser Beratungstätig- eit engagieren, heute ein herzliches Dankeschön sagen. ie leisten hervorragende Arbeit. Deshalb brauchen wir ein neues zusätzliches Beratungssystem, wie es die inkspartei fordert. Das Entscheidende ist jedoch: Armut bekämpft man icht mit einem aufgeblähten Apparat zusätzlicher Bera- ungsinstitutionen, mit mehr Klagen und Gerichtsverfah- en. Armut bekämpft man mit Arbeit, damit Menschen icht weiter von staatlicher Unterstützung abhängig ind. Es gibt einen großen politischen Unterschied: Die inke will die Armut verwalten. Wir wollen die Armut ekämpfen. Die Linke will einen rundum versorgenden taat. Sie will die Menschen entmündigen. Wir wollen, ass Menschen aus der Abhängigkeit herauskommen nd möglichst schnell durch eigenes Einkommen wieder uf eigenen Füßen stehen. Um die Wege raus aus der Arbeitslosigkeit und rein in rbeit und selbst erarbeitetes Einkommen weiter zu ver- essern, haben die Bundesregierung und die Koalitions- raktionen von CDU/CSU und SPD heute im Deutschen undestag das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeits- arktpolitischen Instrumente eingebracht. Zur Qualifi- ierung und Vermittlung in Arbeit werden jetzt die Maß- ahmen noch individueller eingesetzt werden können. ermittlungsbudget und Experimentierbudget führen als eue Instrumente zu einem flexibleren und der örtlichen ituation angepassterem Einsatz der Eingliederungsmit- el. Sie verbessern die Leistungen für benachteiligte unge Menschen. Unsere aktive Arbeitsmarktpolitik ird effektiver und zielgenauer. Arbeitslose können chneller in Erwerbstätigkeit integriert werden. Nicht Arbeitslosigkeit verwalten, Arbeitslose noch esser qualifizieren und fördern, damit sie wieder in ei- en Job kommen können – das ist die richtige Antwort, m Armut effektiv zu bekämpfen. 20168 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Rolf Stöckel (SPD): Das Thema „verdeckte Armut“ ist heute nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Hauses. Der hier diskutierte Antrag ist allerdings eher ein Dokument ideologischer Blindheit und fachlicher In- kompetenz als ein konstruktiver Vorschlag, wie man ver- deckte Armut noch besser bekämpfen könnte. Um es mit anderen Worten zu sagen: Die Linke ignoriert die realen Erfolge der Reformen in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Familienpolitik. Der Antrag ist ein erneuter Versuch, po- pulistischen Honig aus dem Paradigmenwechsel hin zum vorsorgenden, aktivierenden Sozialstaat zu saugen. Wir sind uns einig, dass es verdeckte Armut immer noch gibt und dass sie – soweit der Staat dazu in der Lage ist – konsequent bekämpft werden muss. Damit be- ginnen wir nicht heute, und wir müssen auch nicht von der Linken dazu aufgefordert werden. Sozialdemokraten haben seit 1998 in den Regierungen Schröder und Merkel dafür gesorgt, dass Ausmaß und Gründe von Armutslagen untersucht werden, regelmäßig darüber be- richtet wird und wirksame Maßnahmen eingeleitet werden. Wir haben dafür gesorgt, dass gerade die benachteiligten und ausgegrenzten Menschen neue Rechtsansprüche auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und bessere Leistungen der Grundsicherungen und Familienförderung erhalten. Es bleibt richtig: Der beste Schutz vor Armutsrisiken ist eine Beschäftigung, die den Lebensunterhalt und eine menschenwürdige Existenz sicherstellt. Heute ist die Ar- beitslosigkeit auf den tiefsten Stand seit 16 Jahren ge- sunken; im Vergleich zu 1998 hat sie sich fast halbiert. Das DIW stellt fest, dass in Fortschreibung des letzten Armuts- und Reichtumsberichtes, dessen Daten bis zum Jahre 2005 reichen, in den Jahren 2006 und folgende über 1 Million Menschen weniger unterhalb der Armuts- risikoschwelle leben muss. Bei allen Mängeln und Defi- ziten, die es natürlich auch noch gibt und an denen wir im Zuge der Weiterentwicklung der Arbeitsmarktrefor- men zielgenau arbeiten müssen: Die Behauptung, es hätte keine Leistungsverbesserungen und keine Förde- rung der von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen und ihrer Familien gegeben, ist schlicht gesagt demagogi- scher Unsinn. Neben den vielen Maßnahmen der Ver- gangenheit wurden erst vor kurzem der Kinderzuschlag und das Wohngeld von der Koalition nochmals erhöht. Die Regelsätze der Grundsicherungen werden wie die Rente angepasst, das Kindergeld erhöht und eine neue einmalige Leistung bei Bedarf, das Schulstarterpaket, eingeführt. Es gibt verdeckte Armut in Deutschland, aber sie nimmt ab, wie sie in Ihrer Begründung selbst schreiben. Sie selbst führen die Untersuchungen von Hauser und Becker zur verdeckten Armut vor und nach der Zusam- menlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Jahre 2005 an. Danach liegen die Schätzungen für die Nicht- inanspruchnahme von Leistungsansprüchen vor 2005 bei fast 50 Prozent der Berechtigten und heute – das ist wirklich bemerkenswert – unter 20 Prozent. Für die Nichtinanspruchnahme gibt es natürlich ver- schiedenste Gründe. Die Welt ist eben nicht, wie die Linke uns mit ihrem Antrag suggerieren will, nur schwarz und weiß. Da gibt es neben der Unwissenheit, d w e o m g u t k „ P d P n k z b s d f F s a G p d z d d c m g v s a b B ü L V w r w i c m a r f u i e s g d Z d f (C (D er wir nur durch Aufklärung und Beratung entgegen- irken können, auch den Verzicht auf oftmals geringe rgänzende Leistungen – aus Scham, aber auch aus Stolz der weil die Bürokratie und die Überprüfung von Ver- ögen oder Partnereinkommen gescheut wird. Aber es ibt natürlich auch die Fakten des illegalen Aufenthaltes nd der Schattenwirtschaft, die Menschen davon abhal- en, Rechtsansprüche durch Antragstellung und Mitwir- ung einzulösen. Das hat überhaupt nichts mit einem Missbrauchsvorwurf“ zu tun. Manchmal geht es in der raxis nur darum, die größere Wohnung, das Auto oder ie offizielle Bedarfsgemeinschaft mit verdienenden artnern, Kindern oder Eltern zu erhalten. Die Betroffe- en müssen auch in Zukunft selbstständig entscheiden önnen, auf eine Beantragung von Leistungen zu ver- ichten. Wer Mitwirkungspflichten, Sanktionen und Ar- eitsgelegenheiten bei der Grundsicherung für Arbeit- uchende als Folter- und Abschreckungsinstrumente arstellt, die zu einer erhöhten Nichtinanspruchnahme ühren, hat von der Gerechtigkeit, der Stabilität und der inanzierung unseres Sozialstaates entweder nichts ver- tanden oder ignoriert seine Legitimationsbasis bewusst us demagogischen Gründen. Das Prinzip der Nachrangigkeit der staatlichen rundsicherungen, die Mitwirkungspflichten, die Prinzi- ien der Hilfe zur Selbsthilfe und der individuellen Be- arfsabhängigkeit stellen die notwendigen Vorausset- ungen dafür dar, dass die Beitrags- und Steuerzahler, ie mit ihrem Einkommen oftmals selbst nur knapp über er Bedarfsgrenze liegen, bereit sind, unsere sozialen Si- herungssysteme auch zu tragen. Wir sprechen ja nicht ehr von Armenhilfe, Fürsorge oder Sozialhilfeempfän- ern, die in ihrem Dasein mehr oder weniger schlecht ersorgt und kaum persönlich gefördert werden. Wir prechen zu Recht von Menschen, die einen Anspruch uf Grundsicherung, Beratung und Teilhabe auf dem Ar- eitsmarkt und in der Gesellschaft haben. Im SGB I, in den §§ 13 und 14, ist der Anspruch aller ürgerinnen und Bürger auf Aufklärung und Beratung ber ihre Rechte und Pflichten durch die zuständigen eistungsträger, Verbände und öffentlich-rechtlichen ereinigungen geregelt. Es wäre ein Armutszeugnis, enn wir uns damit abfinden würden, dass diese Aufklä- ungs- und Beratungspflicht unzureichend umgesetzt ird oder von einer restriktiven Ausgabenpolitik geprägt st und deshalb unabhängige Beratungsstellen flächende- kend eingerichtet und vom Staat finanziert werden üssten. Nicht nur, dass diese Beratungsstellen ihre Un- bhängigkeit verlieren würden. Die öffentliche Aufklä- ung und Beratung muss durch ausreichendes und quali- iziertes Personal, durch ein besseres Fallmanagement nd persönliche Hilfen sichergestellt werden. Was noch zu oft fehlt und was wir dringend brauchen, st eine Kultur des Staates als „Partner der Bürger“, sind ngagierte Verwaltungen und die aktive Bürgergesell- chaft, die sich vernetzen und Armuts- und Benachteili- ungslagen nicht nur verwalten und alimentieren, son- ern tatsächlich verändern wollen. Wir brauchen eine usammenarbeit der Arbeits- und Sozialverwaltung mit en Beratungsstellen der freien Verbände und Selbsthil- egruppen, gesellschaftliche Beiräte, Ombudsleute, die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20169 (A) ) (B) ) ihre spezifischen Beiträge zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung koordinieren und über die besten An- gebote und Instrumente öffentlich streiten. Die Praxis der Jobcenter und Argen entwickelt sich längst in diese Richtung, und das ist gut so. Wir stellen mit dem Gesetz, das wir heute in den Bun- destag eingebracht haben, neue Arbeitsmarktinstru- mente, insbesondere für Arbeitsuchende mit besonderen Vermittlungshemmnissen, und Fallpauschalen zur Verfü- gung, die helfen, auch die vorhandenen Arbeitslosenzen- tren der freien Träger und Selbsthilfegruppen zu unter- stützen. Wir beklagen, dass die Landesregierung in Nord- rhein-Westfalen mit Billigung des Arbeits- und Sozial- ministers Laumann und des Ministerpräsidenten Rüttgers sich aus der Finanzierung dieser Beratungsstel- len und subsidiären Dienstleister zurückzieht und damit eine gute Praxis der sozialen Integration, der Bewer- bungshilfen und Sprachförderung gefährdet, wenn nicht kaputt macht. Dort, wo die Argen und Kommunen mit dem Instrumentenkasten des SGB II helfen können, sinnvolle Angebote zu stützen, werden wir ihnen dabei helfen. Eine Politik, bei der der Bundeshaushalt immer mehr zum Ausfallbürgen verfehlter und falscher Landes- politik, zum Beispiel bei der Beratung und Unterstüt- zung von Arbeitslosen und in einer mangelhaften Bil- dungs- und Qualifizierungspolitik der Länder und Kommunen, werden soll, ist ein Irrweg; den werden wir sicher nicht mitgehen. Die Rechtswege müssen barrierefrei, auch in Hinsicht auf die Prozesskostenhilfe, jedem offenstehen. Wenn im Antrag der Linken beklagt wird, dass es 60 000 Verfah- ren vor den Sozialgerichten gibt, dann sind das ganze 1,1 Prozent von der gesamten Fallzahl. Das ist, wenn man die Widerspruchsverfahren und Klagen vor Verwal- tungs- und Sozialgerichten in der Vergangenheit sieht, keine wesentliche Steigerung. Das ist im Rechtsstaat nun mal so gewollt. So wie das Grundsicherungsrecht individuelle An- sprüche und Leistungen garantiert, bleibt auch das Kla- gerecht individuell. Wir sehen deshalb keinen Bedarf nach einem Verbandsklagerecht, das den Verbänden nützt, die Zahl der Klagen noch ausweitet, aber den Be- troffenen kaum hilft. Armutsbekämpfung stellen wir uns anders vor. Wir brauchen einen ressortübergreifenden Ansatz der sozialen Integration und Teilhabe. Das gilt für Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die bessere Kinderbe- treuung benötigen, für Kinder, die eine qualitativ bessere Bildung im Ganztagsschulbereich benötigen. Das gilt auch für Migranten, die nicht nur bessere Sprachkennt- nisse, sondern auch die beidseitige Bereitschaft zur In- tegration brauchen. Für Langzeitarbeitslose ist die Job- perspektive wichtig, für Ältere, Pflegebedürftige und Behinderte das Persönliche Budget und die Bereitschaft, Inklusion und Barrierefreiheit konsequent umzusetzen. Den sozialen Zusammenhang und die Hilfsbereit- schaft der Zivilgesellschaft können wir fördern, aber nicht gesetzlich verordnen. Aus all diesen Gründen – vor allem, weil es bessere, sachgerechtere und erfolgreichere Konzepte der Armutsbekämpfung gibt – werden wir der A L h d d 5 g 4 L w n k a s d L i n k „ G t R d m K i g r B z e c r u g x z w t v S s E n k s n R f g S g m (C (D usschussempfehlung zustimmen und den Antrag der inken ablehnen. Heinz-Peter Haustein (FDP): Der Antrag, den wir ier in zweiter Lesung beraten, trägt den Titel „Ver- eckte Armut bekämpfen …“ Darin kritisiert Die Linke as hohe Maß an verdeckter Armut. Die Rede ist von Millionen Bedarfsgemeinschaften, die eine Berechti- ung haben, Leistungen zu beziehen, und von lediglich ,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die tatsächlich eistungen erhalten. Man rechnet demnach richtiger- eise, es gebe 900 000 Bedarfsgemeinschaften, die ei- en Anspruch auf staatliche Leistungen haben, aber eine Leistungen beziehen. Mit dem Rechenergebnis ist ber auch schon alles, was an dem Antrag richtig ist, er- chöpfend genannt. Die Linke schlägt Maßnahmen vor, die die 900 000 Be- arfsgemeinschaften dazu bringen sollen, staatliche eistungen zu erhalten. Aber: Dadurch, dass Menschen n größerem Umfang staatlich alimentiert werden, ist och nicht die Ursache von Armut bekämpft. Damit be- ämpfen Sie die Verdeckung der Armut, nicht aber die verdeckte Armut“! Der Titel führt also in die Irre. Die FDP hat das Fortentwicklungsgesetz aus guten ründen abgelehnt. Aber wenn Die Linke in ihrer An- ragsbegründung implizit unterstellt, die derzeitige echtslage hätte die Funktion, Leistungsberechtigte von er Beantragung staatlicher Leistungen abzuschrecken, uss dem deutlich widersprochen werden. So wird der lassenkampf beschworen. Eine Hilfe für die Menschen st das nicht. Im Antrag heißt es, das Fortentwicklungs- esetz habe „offensichtlich die Funktion, Leistungsbe- echtigte abzuschrecken“. Die Linke zitiert aus der egründung des Fortentwicklungsgesetzes: „Die früh- eitige Unterbreitung von Eingliederungsangeboten ist in geeignetes Mittel, um … die Bereitschaft des Hilfesu- henden zur Arbeitsaufnahme zu überprüfen.“ Im Inte- esse aller Menschen, die redlich ihrer Arbeit nachgehen nd mit Steuern und Beiträgen staatliche Sozialleistun- en erst ermöglichen, muss es verantwortungsvolle Pra- is sein, die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme auch ein- ufordern, wo Angebote dazu vorliegen. Der Antrag übersieht, dass die Möglichkeit der Ge- ährung von Prozesskostenhilfe besteht, dass es ein gu- es Netz unabhängiger Beratungsstellen der Wohlfahrts- erbände gibt und dass die über 100 000 Klagen vor ozialgerichten in Deutschland nicht unbedingt dafür prechen, dass die Menschen ihre Rechte nicht kennen. s ist eine Selbstverständlichkeit, zu betonen, dass es icht sein darf, dass sich Armut negativ auf die Möglich- eiten der Menschen auswirkt, den Rechtsweg zu be- chreiten. Rechtsprechung nach dem Geldbeutel ist nicht ur rechtsstaatlich bedenklich. Sie wird es mit der echtsstaatspartei FDP auch nicht geben. Die Linken zitieren eine Studie, die als einen Faktor ür die Nichtinanspruchnahme von Leistungen man- elnde Kenntnisse der Rechtslage angibt. Daraus leiten ie die Notwendigkeit ab, eine vom Träger der Leistun- en unabhängige Rechtsberatung einzurichten. Sie ver- itteln damit den falschen Eindruck, die Mitarbeiter der 20170 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Argen würden die Anspruchsberechtigten nicht ausrei- chend oder sogar falsch beraten. Auch das kann man so nicht stehen lassen. Vielmehr ist eine völlige Unkenntnis über die Berechtigung zu einer Leistung die Ursache der Nichtinanspruchnahme, nicht eine falsche Beratung. So heißt es auch in der von Ihnen zitierten Studie von Irene Becker: „… möglicherweise ist die Differenz auf Teil- zeit- oder geringfügig Beschäftigte zurückzuführen, die ihren … Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II nicht kennen.“ (Irene Becker: Armut in Deutsch- land. Bevölkerungsgruppen unterhalb der ALG-II- Grenze, Seite 38) Das heißt, die Menschen wissen schlicht nichts von ihrem Anspruch. Daraus abzuleiten, sie seien falsch oder unzureichend beraten worden, ist nicht hinnehmbar. Vieles in den Argen funktioniert nicht, läuft schlecht. Die FDP will die Struktur ja mit gu- tem Grund ändern. Aber die Mitarbeiter der Argen, die nach ihren Möglichkeiten handeln und beraten, muss man gegen den Vorwurf der Linken in Schutz nehmen. Andersherum wird „ein Schuh daraus“: Eigeninitiative der Betroffenen ist durch nichts zu ersetzen. Den Gang zu einer Arge zur Anspruchsprüfung kann den Betroffe- nen keiner abnehmen, auch nicht unabhängige Rechtsbe- rater. Das Schreckgespenst, das in dem Antrag beschrieben wird, gibt es nicht. Weder beraten die Mitarbeiter der Ar- gen falsch und machen eine unabhängige Beratung not- wendig, noch ist die Intention des Gesetzes die Abschre- ckung von der Beantragung von Leistungen. Zur Deckung der Kosten, die durch die neue „unab- hängige Rechtsberatung“ entstehen, sagt der Antragstel- ler auch gar nichts. Lassen Sie uns auf das zu sprechen kommen, was der Antrag verspricht, jedoch nicht hält: Es muss um die Be- kämpfung der verdeckten Armut gehen, nicht nur um de- ren Offenlegung. Denn: Dass es verdeckte Armut gibt, bestreitet ja niemand ernsthaft. Dazu brauchen wir keine Studie, wie Sie es fordern. Es gibt Menschen in diesem Land, die vollzeitbeschäftigt sind und dennoch so wenig verdienen, dass sie leistungsberechtigt sind. Ich habe schon oft an dieser Stelle berichtet, dass in meinem Wahlkreis der Anteil der vollbeschäftigten ALG-II- Empfänger mit über 25 Prozent so groß ist wie sonst nir- gends in Deutschland. Schon bei diesen offiziellen Zah- len brauche ich weder eine Studie noch eine Offenle- gung, um das Problem zu erkennen. Das Problem liegt längst offen vor uns. Nur die notwendige Konsequenz aus dieser Erkenntnis bleibt der Antrag schuldig. Damit befindet sich die Linke in seltener Eintracht mit der Bun- desregierung. Bei uns stimmt das gesamte Gleichgewicht nicht mehr. Dem Lohnabstandsgebot muss wieder zum Durch- bruch verholfen werden. Es darf nicht sein, dass jemand, der arbeitet und sich redlich bemüht, seine Familie zu er- nähren, am Ende weniger übrig behält als jemand, der zu Hause ist und sich auf die Solidargemeinschaft verlässt. Wir brauchen eine konsequente Entlastung. Den Men- schen muss von dem Erarbeiteten mehr übrig bleiben. Wir brauchen eine konsequent mittelstandsorientierte Politik. Unser Bürgergeldkonzept wäre daher genauso d r g d m u m a r s u A b s i s g I n S L ( u n s b c 2 i r s b s a N s m V d d s B g d t l n ( u g h A t n p (C (D ringend umzusetzen wie die notwendigen Flexibilisie- ungen im Tarif- und Arbeitsrecht. Geben wir den Menschen den Freiraum zurück, ei- enverantwortlich für ihr Leben zu sorgen! Dann tun wir as Beste zur Bekämpfung der Armut. Katja Kipping (DIE LINKE): In Deutschland leben ehr Menschen in Armut als gemeinhin angenommen nd zugegeben. Das erlebe ich natürlich zum einen im- er wieder im Rahmen meiner täglichen Arbeit, aber uch Sozialverbände, wie beispielsweise die Caritas, be- ichten von einer großen Anzahl an verdeckt armen Per- onen und nennen dort besonders Familien mit Kindern nd Alleinerziehende. In der Antwort auf unsere Kleine nfrage zum Ausmaß der verdeckten Armut im Rechts- ereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Druck- ache 16/3551, gibt die Bundesregierung zu, dass sie die n der Studie von Irene Becker, die 2006 eine umfas- ende Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt hat, etroffenen Aussagen für grundsätzlich zutreffend hält. ch rufe Ihnen gern noch einmal die wesentlichen Ergeb- isse der Forschungen von Irene Becker ins Gedächtnis: tatt der circa 10 Millionen potenziell Berechtigten auf eistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II) bezogen im Juli 2005 nur circa 6,8 Millionen nd im Mai 2006 circa 7,4 Millionen Berechtigte die ih- en zustehenden Leistungen. Bei den Bedarfsgemein- chaften (BG) bezogen statt circa 5 Millionen anspruchs- erechtigter Bedarfsgemeinschaften im Juli 2005 nur irca 3,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften und im Mai 006 nur circa 4,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften die hnen zustehenden Leistungen nach dem SGB II. Demnach nahmen im Untersuchungszeitraum meh- ere Millionen Bedürftige ihren Rechtsanspruch auf taatliche Unterstützung nicht wahr. Es handelt sich da- ei häufig um Personen, die zwar laut Gesetz einen An- pruch auf Sozialleistungen hätten, aber keinen Antrag uf deren Erhalt gestellt haben. Die Gründe für diese ichtinanspruchnahme können dabei recht verschieden ein. Häufig besteht Angst vor Stigmatisierung, Diskri- inierung oder Repressionen, wie Arbeitszwang oder erfolgungsbetreuung. Viele dieser Personen geben an, ass sie schlechte Erfahrungen mit Ämtern und Behör- en gemacht hätten und diese nun meiden. Teilweise be- teht auch schlichte Unkenntnis über Ansprüche. Irene ecker hat sich zudem auch bestimmte Personengruppen anz genau angeschaut und festgestellt: „Das Problem er verdeckten Armut betrifft insbesondere Erwerbstä- ige; die Zahl der Bedürftigen (etwa 2,8 Millionen) be- äuft sich hier auf etwa das Dreifache der Zahl der soge- annten Aufstocker (0,9 Millionen).“ (Becker, Irene 2006): Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen nterhalb der ALG-II-Grenze, Seite 36 ff.) Somit lassen mehrere Millionen Erwerbstätige ihren eringen Verdienst nicht auf den ihnen eigentlich zuste- enden Geldbetrag „aufstocken“. Der Bezug eines rbeitseinkommens schützt demnach nicht vor Bedürf- igkeit. An diesen Zahlen lässt sich übrigens auch erken- en, dass sich die von interessierter Seite immer gern ropagierte These über negative Arbeitsanreize der Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20171 (A) ) (B) ) staatlichen Grundsicherungszahlungen nicht aufrecht- erhalten lässt. Auch die Gruppe der Alleinerziehenden hat sich Irene Becker genauer angeschaut und kommt zum Ergebnis: „Bei Alleinerziehenden ergibt sich dagegen eine gegen- über denjenigen mit faktischem ALG-II-Bezug etwa doppelt so hohe Zahl der bedürftigen Bedarfsgemein- schaften“ (Becker, Irene (2006): a. a. O.) Nun kann man darauf verweisen, dass die Studie etli- che Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung, wie beispielsweise die Einführung der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte, nicht berücksichtigt. Allerdings gibt es sowohl nach Kenntnis der Bundes- regierung als auch nach meinem Wissen keine aktuelle- ren Untersuchungen zu verdeckter Armut. Im Gegenteil: Die Bundesregierung hat die Erkenntnisse aus der Becker-Studie im 3. Nationalen Armuts- und Reichtums- bericht nicht aufgegriffen. Warum wohl? Soll verdeckte Armut etwa verdrängt werden, frei nach dem Motto „Was ich nicht kenne, das gibt es auch nicht“? Ich fordere im Namen meiner Fraktion die Bundes- regierung auf, eine Nachfolgestudie in Auftrag zu geben, um das tatsächliche Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Leistungsansprüchen zum heutigen Zeitpunkt aufzu- decken und in der Folge entsprechende passgenaue Maß- nahmen zu deren Bekämpfung sowie zu einer Entstig- matisierung des Bezuges von sozialen Leistungen in die Wege leiten zu können. Dazu möchten wir aber schon heute ganz konkrete Vorschläge unterbreiten. Zum einen müssen alle zuständigen Leistungsstellen zu einer sach- gerechten Aufklärung über die Rechtslage der Unterstüt- zung suchenden Personen sowie zu einer Unterlassung sämtlicher Maßnahmen, die zur Abschreckung von Leis- tungsberechtigten führen, verpflichtet werden. Wir for- dern darüber hinaus einen Rechtsanspruch für jeden und jede auf ergänzende Beratung, persönliche Hilfe und Un- terstützung bei einer unabhängigen geeigneten Stelle. Das können zum Beispiel Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder auch Beratungsstellen von be- rufsständischen Vereinigungen und Verbänden auf dem Gebiet des Sozialrechts sein. In diesem Zusammenhang fordern wir die Bundesregierung ebenfalls auf, den Auf- bau und Erhalt der notwendigen Infrastruktur für unab- hängige Beratung und Unterstützung organisatorisch und finanziell zu unterstützen und die Organisationen bzw. Vereinigungen von Betroffenen entsprechend anzu- erkennen. Des Weiteren fordern wir einen strikten Ver- zicht auf alle Maßnahmen, welche die Gewährleistung und faktische Einklagbarkeit von sozialen Rechten wei- ter einschränken. Ich nenne dazu nur die Bundesratsini- tiative zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die die Einführung von Gebühren vorsieht, um Leute von einem Gang zum Gericht abzuhalten. Und nicht zu vergessen unsere wichtigste Forderung und Erkenntnis: Grundsätzlich ist zur Vermeidung von verdeckter Armut die Einführung einer sozialen und re- pressionsfreien Grundsicherung die beste Maßnahme. Zudem schiebt sie Stigmatisierungen und Diskriminie- rungen einen wirksamen Riegel vor. A n t U v f m w B s d L 1 h z l K m u e d z e d f G h d n d c r k W S t t R t r t h Ü s L s v f R L K k d s B W r (C (D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der ntrag der Linken greift ein wenig bekanntes, aber den- och zentrales Phänomen der unzureichenden Organisa- ion unseres Sozialstaates auf: die verdeckte Armut. Aus nwissenheit oder aus Angst vor Stigmatisierung und or aufwendigen wie unangenehmen behördlichen Ver- ahren nehmen zu viele Menschen, leider auch Familien it Kindern, nicht ihre Ansprüche auf Sozialleistungen ahr. Ausweislich der Studie der Armutsforscherin Irene ecker „Armut in Deutschland“ vom Februar 2007 über- teigt die Zahl der bedürftigen Bedarfsgemeinschaften ie Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit tatsächlichem eistungsbezug erheblich – im Jahr 2005 waren dies ,2 Millionen, im Jahr 2006 rund 0,9 Millionen Haus- alte. Das ist entschieden zu viel und Ausdruck einer un- ureichenden Organisation bzw. Ausführung der sozia- en Leistungen in diesem Lande. Mehr als bedenklich sollte auch die nicht abebbende lageflut im Rechtskreis des SGB II stimmen. Wenn in anchen Bundesländern 60 Prozent der Widersprüche nd bis zu 50 Prozent der sich anschließenden Klagen rfolgreich sind, dann besteht dringender Handlungsbe- arf. Der Bundesregierung und den für das Justizwesen uständigen Bundesländern fällt jedoch nichts weiter in, als Rechte der Betroffenen vor den Behörden und en Gerichten zu schwächen. Das ist offenkundig der alsche Weg. Wesentlich effektiver ist es, erst gar keine ründe für Widerspruchs- und Gerichtsverfahren entste- en zu lassen. Deshalb müssen die Qualität der Arbeit in en Job-Centern verbessert und die Rechte der Betroffe- en gestärkt werden. Die Vorschläge der Bundesländer, ie hohe Hürden für einkommensschwache Rechtsu- hende durch die Einführung von Sozialgerichtsgebüh- en und eine Einschränkung der Beratungs- und Prozess- ostenhilfe vorsehen, würden nicht nur in unakzeptabler eise den Rechtsschutz der Betroffenen einschränken. ie vermindern auch den Druck auf die Sozialleistungs- räger, rechtsförmig zu bescheiden. Gleiches gilt für die aktuellen Planungen der Koali- ionsfraktionen und der Bundesregierung im Rahmen der eform der Arbeitsmarktinstrumente. Die Instrumen- enreform sieht vor, dass Rechtsmittel von ALG-II-Be- echtigten gegen Entscheidungen der Grundsicherungs- räger des SGB II keine aufschiebende Wirkung mehr aben. Das galt bereits vorher für alle Leistungs- und berleitungsbescheide der Grundsicherungsträger und oll nunmehr auch für alle Bescheide gelten, mit denen eistungen zurückgenommen, widerrufen, herabge- etzt, Pflichten aufgegeben und zur Beantragung einer orrangigen Leistung oder persönlichen Meldung aufge- ordert wird. Mit diesen Plänen zur Einschränkung von echtsstaatlichkeit machen SPD und Union in Bund und and Sozialleistungsbeziehende zu Bürgern zweiter lasse. Für ALG-II-Berechtigte werden damit die Wir- ung von Rechtsmitteln und die allen Bürgern der Bun- esrepublik Deutschland zustehenden Bürgerrechte mas- iv eingeschränkt. Das Gebot der Stunde ist jedoch – wie ündnis 90/Die Grünen es fordern –, die aufschiebende irkung von Widersprüchen und weitere Verfahrens- echte auszuweiten. 20172 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Keine der von CDU und SPD in Bund und Ländern favorisierten Maßnahmen zur Eindämmung von Sozial- gerichtsverfahren ist geeignet, eine verbesserte Qualität der Entscheidungen und der Beratungen in den Jobcen- tern zu gewährleisten und damit verdeckte Armut zu re- duzieren. Wir Grüne fordern organisatorische Innovatio- nen in den Jobcentern durch Mitarbeiterschulung, Planungssicherheit durch unbefristete Beschäftigungs- verhältnisse und effiziente dezentrale Organisations- strukturen. Dagegen sind die Vorschläge von Bundesar- beitsminister Scholz zur Reorganisation der Trägerschaft der Jobcenter, bei denen nur das Etikett „Zentren für Ar- beit und Grundsicherung (ZAG)“ neu ist, nicht geeignet, die organisierte Unverantwortlichkeit und das konflikt- reiche Nebeneinander von Kommunen und Bundesagen- tur für Arbeit in den Argen zu beseitigen. Auch die Forderungen der Linken zur Bekämpfung von verdeckter Armut sind nur begrenzt tauglich. Der Vorschlag, ein Verbandsklagerecht einzuführen, ergibt keinen Sinn, da es beim Arbeitslosengeld II um die Wahrnehmung subjektiver Ansprüche geht. Sinn und Zweck eines Verbandsklagerechtes ist es, Dritten durch Verbände ein Klagerecht einzuräumen, wenn sie selbst kein subjektives Recht in Anspruch nehmen können, so zum Beispiel im Umweltrecht. Dies ist im Falle des SGB II erkennbar nicht der Fall. Die Leistungsansprüche sind subjektiv herleitbar und individuell klagefähig, so- dass es einer Verbandsklage nicht bedarf. Die Linke spricht zu Recht die unzulängliche Bera- tung von Sozialleistungsbeziehenden in den Behörden an. Doch liegt dies nicht an unzureichenden Gesetzes- vorgaben, sondern an der mangelnden Umsetzung des bestehenden Rechts. Deshalb sind Bund und Länder in der Pflicht, via Rechtsaufsicht ein korrektes Verwal- tungshandeln, insbesondere die Einhaltung der Bera- tungspflicht durchzusetzen und gleichzeitig die Rechts- schutzmöglichkeiten der Betroffenen auszubauen. Auch die zentralstaatlichen Lösungen der Fraktion Die Linke, die eine Finanzierung des Bundes für Beratungseinrich- tungen vorsehen, sind der falsche Weg. Denn dies würde empfindlich die Unabhängigkeit der Beratungseinrich- tungen treffen. Grundsätzlich ist für uns Grüne eine un- abhängige Beratung der richtige Weg. Unabhängige Be- ratungsstellen können zeitaufwendige Beratungen besser durchführen als eine Behörde, und als Gegengewicht zur Verwaltung dienen. Bündnis 90/Die Grünen setzen auf Subsidiarität, auf die bereits bestehende unabhängige Beratungsstruktur und die Kompetenz vor Ort. Kommu- nen verstehen es besser, zu organisieren und festzustel- len, welcher Beratungsbedarf besteht. Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik, in den Arbeitsgemeinschaften darauf hinzuwirken, dass eine Infrastruktur an Initiativen und Beratungsstellen zur Verfügung steht und die entspre- chenden Mittel eingesetzt werden. Wir fordern in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Finanzierungsverant- wortung der Länder und Kommunen für unabhängige Beratungsstellen ein und kritisieren den Rückzug der Länder aus der Finanzierung. Ein besonders schlechtes Beispiel ist die CDU/FDP-Landesregierung in Nord- rhein-Westfalen, die Ende September 2008 vollständig die Landesförderung der Arbeitslosenzentren abschaffte. b K d l n s u l E d B g „ F h E s M f d A b M 2 t b g m F z g s e n S z (C (D Eines muss jedoch klar sein: Auch eine gut ausge- aute und unabhängige Beratungsinfrastruktur kann im ampf gegen verdeckte Armut wenig ausrichten, wenn ie Betroffenen in ihren Rechten und Rechtsschutzmög- ichkeiten eingeschränkt werden. Bündnis 90/Die Grü- en wollen die Rechte der Betroffenen im Verfahren tärken sowie die Qualität behördlicher Entscheidungen nd der Eingliederungsleistungen verbessern. Wir wol- en Wunsch- und Wahlrechte bei den Leistungen zur ingliederung einführen, damit die Instrumente indivi- uell und passgenau genutzt werden können, statt die etroffenen in sinnlosen Qualifizierungs- und Beschäfti- ungsmaßnahmen kreisen zu lassen. In unserem Antrag Rechte von Arbeitssuchenden stärken – Kompetentes allmanagement sicherstellen“ – Drucksache 16/9599 – aben wir ausführlich dargelegt, wie wir uns dies im inzelnen für die Arbeitslosengeld-II-Beziehenden vor- tellen. Die Linke fordert in ihrem Antrag, mit ungeeigneten itteln die Beratungsinfrastruktur, nicht jedoch die Ver- ahrensrechte der Betroffenen zu stärken. Wir stimmen eshalb dem Antrag nicht zu. nlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarkt- adäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weite- rer aufenthaltsrechtlicher Regelung (Ar- beitsmigrationssteuerungsgesetz) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufent- halts und der Integration von Unionsbür- gern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) – Beschlussempfehlung und des Bericht: Zu- wanderung durch ein Punktesystem steuern – Fachkräftemangel wirksam bekämpfen (Tagesordnungspunkt 27 a und b) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Das Ar- eitsmigrationssteuerungsgesetz setzt einen Teil der aßnahmen um, die die Bundesregierung am 16. Juli 008 im „Aktionsprogramm – Beitrag der Arbeitsmigra- ion zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ eschlossen hat. Es geht im Wesentlichen um Änderun- en des Aufenthaltsgesetzes. Die Bundesregierung will it diesem Gesetzentwurf einen Teil dazu beitragen, den achkräftebedarf in der deutschen Wirtschaft besser ab- udecken. Vor diesem Hintergrund hat sie vorgeschla- en, den Blick auch auf solche Ausländer zu richten, die ich mit dem Status der Duldung im Inland aufhalten, in gewisses Qualifikationsniveau besitzen und bereits achweislich gut in den Arbeitsmarkt integriert sind. olche Personen sollen, wenn sie bestimmte Vorausset- ungen erfüllen, eine Aufenthaltsperspektive in Deutsch- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20173 (A) ) (B) ) land erhalten können. Um es gleich vorweg ganz klar zu sagen: Dieser Schritt ist ausländerrechtlich betrachtet al- les andere als eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen uns bewusst sein, dass es sich bei diesem Personenkreis um Ausländer handelt, die an sich ausreisepflichtig sind und die lediglich aus bestimmten rechtlichen oder tat- sächlichen Gründen, die sie teilweise nicht selbst zu ver- treten haben, nicht abgeschoben werden. Wir als CDU/ CSU-Fraktion möchten dies an dieser Stelle ganz klar festhalten. Die Tatsache, dass einige dieser Personen unter be- stimmten Voraussetzungen nun eine Aufenthaltserlaub- nis erhalten sollen, ist eine Neuerung und als wirkliche Ausnahmeregelung zu verstehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Bleiberechtsregelung aufgrund humanitä- rer Erwägungen, sondern um eine Regelung im Interesse solcher Unternehmen, die seit längerer Zeit eine qualifi- zierte und bewährte ausländische Fachkraft mit Dul- dungsstatus beschäftigen und auf diese Fachkraft ange- wiesen sind. Diese Unternehmen – die gibt es in München, Hamburg, Düsseldorf, aber auch in Altötting und Burghausen – sollen eine bessere Planungssicherheit erhalten, indem den betroffenen Arbeitnehmern eine Aufenthaltsperspektive gegeben wird – nicht mehr und nicht weniger. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass es zumindest in Teilen der deutschen Wirtschaft ei- nen Bedarf an Fachkräften gibt, der nicht immer zeitnah mit deutschen Arbeitnehmern oder EU-Bürgern gedeckt werden kann. Hintergrund ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, die wir in Deutschland zumindest in den letzten Jahren hatten. Allerdings müssen wir die Konjunkturentwicklung der letzten Wochen und Monate selbstverständlich zur Kenntnis nehmen. Möglicherweise wird die Debatte über den Fachkräftemangel in wenigen Monaten vor diesem Hintergrund ganz anders als noch vor kurzem geführt werden. Wenn mit diesem Gesetz trotzdem be- stimmten Ausländern mit Duldungsstatus eine Aufent- haltsperspektive eröffnet wird, dann muss man festhal- ten: Wir stellen durch entsprechende Definition des Personenkreises sicher, dass daraus keine Zuwanderung in die Sozialsysteme wird. Es geht nur um Fachkräfte, also qualifizierte Arbeitnehmer mit Duldungsstatus, die bereits über einen längeren Zeitraum ununterbrochen im Inland beschäftigt waren. Diese Personen wurden somit bereits über mehrere Jahre in ihrem Unternehmen ge- braucht und werden auch weiterhin gebraucht. Das Inte- resse des Unternehmens, solche Leute weiterzubeschäf- tigen, ist verständlich. Nur deshalb ist es verantwortbar, diesen an sich ausreisepflichtigen Personen einen gefes- tigteren Aufenthalt im Inland zu ermöglichen. Wir haben uns in der Großen Koalition im parlamen- tarischen Verfahren verständigt, bei den Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung die notwendige Dauer der ununterbrochenen Vorbeschäftigung noch einmal von zwei auf drei Jahre anzuheben. Wir wollen damit noch besser sicherstellen, dass Missbrauchspotenzialen und Pull-Effekten ein Riegel vorgeschoben wird. Dies ist für uns als CDU/CSU eine entscheidende Vorausset- zung, die erfüllt werden muss, damit die Gewährung ei- ner Aufenthaltserlaubnis an einen Geduldeten überhaupt v U m g h m b v e l w A l A k v m s g h E z s d g q n F d d G d u B t Ä k g d i d J t e d l h e g g e d l l L (C (D erantwortbar ist. Aus Sicht der Innenpolitiker der nion ist das ein Schritt, den wir uns nicht leicht ge- acht haben. Wir glauben aber, dass mit der Beschäfti- ungsdauer von drei Jahren, zu der noch das erste Jahr inzukommt, das verstreichen muss, bis ein Ausländer it Duldungsstatus überhaupt einen Zugang zum Ar- eitsmarkt erhält, somit also mit einer Voraufenthaltszeit on vier Jahren, im Wesentlichen nur solche Personen rfasst sind, bei denen eine Rückkehr in ihr Herkunfts- and faktisch in den meisten Fällen ohnehin sehr un- ahrscheinlich ist. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die usländerbehörden und die Arbeitsagenturen die gesetz- ichen Voraussetzungen, unter denen die Erteilung einer ufenthaltserlaubnis an einen Geduldeten in Betracht ommt, sehr genau im Blick haben. Die Verwaltung wird or allem prüfen müssen, ob der betroffene Arbeitneh- er in dem Betrieb, in dem er tätig ist, tatsächlich eine einem Abschluss angemessene, qualifizierte Beschäfti- ung ausübt. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung ier insbesondere auch konsequent überprüft, ob die ntlohnung des Arbeitsnehmers derjenigen einer qualifi- ierten Fachkraft entspricht, und zwar während der ge- amten vorausgesetzten Vorbeschäftigungszeiten. Wir enken, dass wir gerade mit der Erhöhung der notwendi- en Vorbeschäftigungsdauer bei den Fachkräften mit ualifizierter Berufsausübung von zwei auf drei Jahre och stärker betonen, dass wirklich nur qualifizierte achkräfte von der Regelung erfasst werden. Wir stellen außerdem konsequent sicher, dass von iesen Regelungen keine Fehlanreize für einen Zuzug in ie sozialen Sicherungssysteme ausgehen. Aus diesem rund verlangen wir mit unserem Änderungsantrag, ass eine Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung nd Duldungsstatus zusätzlich zu der ununterbrochenen eschäftigungsdauer von drei Jahren innerhalb des letz- en Jahres zumindest weitgehend – das heißt nach dem nderungsantrag: abgesehen von Zuschüssen für Unter- unft und Heizung – nicht auf ergänzende Sozialleistun- en angewiesen war. Abschließend halte ich zum Themenbereich der Ge- uldeten fest: Unter Abwägung des Für und Wider und nsbesondere vor dem Hintergrund, dass nur solche Ge- uldeten erfasst werden, die als Fachkräfte seit mehreren ahren in ihren Betrieben gebraucht werden, ist es ver- retbar, unter den hier eng definierten Voraussetzungen ine Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Ich betone es noch einmal: Uns als Union geht es bei ieser Regelung darum, den Unternehmen in Deutsch- and in Fällen eines konkreten Bedarfs an Fachkräften zu elfen. Es geht nicht um eine Aufenthaltsregelung mit inem wie auch immer gearteten humanitären Hinter- rund. Daran sollte niemand – auch nicht bei den Kolle- en von der SPD – zweifeln. Ein weiterer Schritt, zu dem wir uns in diesem Gesetz ntschlossen haben, ist die Absenkung der Mindestver- ienstschwelle für die Erteilung einer Niederlassungser- aubnis an einen hoch qualifizierten Ausländer. Ich er- aube mir an dieser Stelle – wie schon bei der ersten esung dieses Gesetzentwurfs – wieder den Hinweis, 20174 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) dass ich die Heftigkeit der öffentlichen Diskussion über die Verdienstschwelle für überzogen halte. Ich glaube nicht, dass diese Verdienstschwelle von bislang 86 400 Euro bislang eine unüberwindbare Hürde für die Gewinnung von hoch qualifizierten Kräften aus dem Ausland war. Denn es gab und es gibt auch unterhalb dieser Schwelle eine Reihe von Möglichkeiten, eine of- fene Stelle auch mit einer Fachkraft aus dem Ausland zu besetzen. Gleichwohl mag eine Absenkung dieser Schwelle auf derzeit 63 600 Euro vertretbar sein. Ich bin aber davon überzeugt: Wichtiger als diese oder jene Ge- haltsschwelle ist die Frage, was deutsche Unternehmen für wirkliche Spitzenkräfte zu bezahlen bereit sind. Wenn ein Unternehmen einen Arbeitsplatz, für den ganz spezielle Kenntnisse notwendig sind, mit einem Bewer- ber aus dem Inland nicht besetzen kann und deshalb ei- nen Spezialisten aus dem Ausland benötigt, dann sollte es diesen auch anständig bezahlen. Es sind nicht zuletzt die Verdienstmöglichkeiten, die viele Hochqualifizierte in den letzten Jahren motiviert haben, vielleicht eher in die USA oder auch in eines unserer Nachbarländer als zu einem Unternehmen nach Deutschland zu gehen. Des- halb denke ich: Nur wer einer Spitzenkraft auch attrak- tive Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entloh- nung anbietet, wird im globalisierten Wettstreit um die sogenannten High Potentials eine Chance haben. Der Gesetzgeber kann in dieser Frage nur begrenzt Einfluss nehmen. Deshalb greifen die weitgehend eindimensio- nale Ausrichtung der Diskussion auf die Verdienstschwelle oder der Ruf mancher Unternehmen nach pauschalen, möglichst starken Lockerungen des Arbeitsmarktzu- gangs für Ausländer zu kurz. Aus Sicht der Union müssen oberste Priorität – in je- der konjunkturellen Entwicklung – die gute Ausbildung und Qualifizierung der Menschen im Inland haben. Das bleibt auch mit diesem Gesetz so. Wir müssen das Fach- kräftepotenzial im Inland erschließen, bevor wir nach Zuwanderung rufen. Ich bin davon überzeugt, dass weite Teile des inländischen Fachkräftebedarfs durch das Ar- beitskräftepotenzial im Inland gedeckt werden können. Wer dagegen bei guten Auftragslagen nur nach aus- ländischen Arbeitskräften ruft, muss die Frage beant- worten, was mit diesen Menschen geschehen soll, wenn einmal die Auftragsbücher nicht so voll sind. Diese Frage haben wir als CDU/CSU-Fraktion an allererster Stelle im Blick. Deshalb gilt für uns: Qualifizierung geht vor Zuwanderung. Der Gesetzgeber darf bei der Frage des Fachkräftebedarfs nicht nur kurzfristig denken, son- dern muss die gesamtwirtschaftlichen mittel- und lang- fristigen Auswirkungen eines Zuzugs ausländischer Arbeitskräfte im Blick haben. Die konjunkturelle Ent- wicklung hat sich in den letzten Monaten sehr deutlich eingetrübt. Dehalb gilt bei allen Schritten, die auf einen Zugang zum Arbeitsmarkt aus dem Ausland gerichtet sind: Es darf daraus kein Zuzug in die sozialen Siche- rungssysteme werden. Aus diesem Grunde haben wir ge- rade auch den vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich der Geduldeten noch einmal so nachjustiert, wie ich es beschrieben habe. Ich lege weiter Wert darauf, dass wir auch im Bereich der Erteilung der Niederlassungserlaubnis Sorge dafür t g c s N m e A s u e e d h s b s b a j t A h d d R t n K s e m A d w l t v d d s 6 m R d d t e a w t m F Ü A w (C (D ragen, dass Missbrauch bekämpft wird. Durch die Er- änzung des § 55 Aufenthaltsgesetz wird ein zusätzli- her Ausweisungstatbestand eingeführt, der mit der Ab- enkung des Mindestverdienstes für die Erteilung einer iederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte zusam- enhängt. Denn diese Absenkung birgt natürlich auch in Missbrauchspotenzial. Wenn ein Ausländer seinen rbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages über eine Qualifikation oder seine Berufserfahrung täuscht nd dieser Arbeitsvertrag die Grundlage dafür ist, dass r ein Einreisevisum oder eine Niederlassungserlaubnis rhält, dann muss die Ausländerbehörde darauf zumin- est reagieren können. Deshalb erhält die Ausländerbe- örde die Möglichkeit, im Wege einer Ermessensent- cheidung darüber zu befinden, ob der Aufenthalt zu eenden ist. Durch die Gestaltung als Ermessensauswei- ungstatbestand können auch etwaige Interessen des Ar- eitgebers berücksichtigt werden. Denn es ist – wenn uch meines Erachtens nicht unbedingt wahrscheinlich – edenfalls nicht ganz undenkbar, dass der Arbeitgeber rotz einer solchen Täuschung so überzeugt von seinem rbeitnehmer ist, dass er bereit ist, diesem auch weiter- in ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze er gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen. Zu dem Antrag der FDP-Fraktion, die Zuwanderung urch ein Punktesystem zu regeln, haben der Kollege einhard Grindel und ich schon am 29. Mai bei der ers- en Beratung dieses Antrags das Nötige gesagt. Sie ken- en deshalb die Position der CDU/CSU-Fraktion. Das ernargument der FDP ist, dass man mit einem Punkte- ystem gewissermaßen punktgenau eine Zuwanderung rmöglichen könnte, die den Bedürfnissen des Arbeits- arktes gerecht wird. Das halte ich für einen Irrglauben. us Sicht der Union muss es dabei bleiben: Eine Zuwan- erung auf den Arbeitsmarkt kommt nur in Betracht, enn im konkreten Fall ein Arbeitsplatzangebot vor- iegt. Jedes andere – wie auch immer im Detail gearte- e – System, das auf diese Voraussetzung verzichtet, pro- oziert Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Auch das Argument, wonach der Zugang für Auslän- er zum Arbeitsmarkt unterhalb der Gehaltsschwelle für ie Niederlassungserlaubnis weitgehend versperrt wäre, timmt eindeutig nicht. Allein im Jahr 2007 wurden rund 3 000 Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitneh- er erteilt. Es stimmt auch nicht, dass nach geltendem echt immer und stets die Vorrangprüfung zur Anwen- ung kommen müsste. Richtig ist stattdessen: Die Bun- esagentur für Arbeit kann schon auf Grundlage des gel- enden Rechts den Zugang zum Arbeitsmarkt für inzelne Berufsgruppen und regionale Wirtschaftszweige uch ohne die sogenannte Vorrangprüfung ermöglichen, enn es im konkreten Fall arbeitsmarkt- und integra- ionspolitisch verantwortbar ist. Bei diesem Rahmen üssen wir bleiben. Aus diesem Grunde lehnen wir die Vorschläge der DP ab. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält im brigen auch eine Regelung zur Entfristung des § 23 a ufenthaltsgesetz. Damit können die Bundesländer auch eiterhin Härtefallkommissionen für das Aufenthalts- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20175 (A) ) (B) ) recht bilden. Der entsprechende Gesetzentwurf der FDP, der hier noch zur Abstimmung steht, hat sich deshalb da- mit erledigt. Abschließend möchte ich betonen: Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz wollen wir die Unterneh- men in Deutschland unterstützen, die Fachkräfte benöti- gen. Es enthält verantwortbare Schritte mit Augenmaß und für konkrete Fälle, in denen qualifizierte ausländi- sche Arbeitnehmer mit Duldungsstatus gut in den deut- schen Arbeitsmarkt integriert sind. Es handelt sich um eine speziell zugeschnittene Lösung für Unternehmen, die auf diese Arbeitnehmer angewiesen sind. Deshalb und nur deshalb ist es vertretbar, einem Geduldeten in diesem speziellen Fall eine Aufenthaltserlaubnis zu er- teilen. Analogien zu diesem Fall oder Rufe nach weiter- gehenden Bleiberechten für Personen mit Duldungssta- tus kommen für uns nicht in Betracht. Dieses Gesetz setzt deshalb auf punktgenaue, bedarfs- gerechte Lösungen und vermeidet pauschale Schritte zur Öffnung des Arbeitsmarkzugangs nach dem Motto „Öff- net die Schranken“. Es bleibt abzuwarten, inwieweit bei einer sich offenbar abkühlenden Konjunktur die Diskus- sion über den Fachkräftemangel, vor allem vonseiten der Wirtschaft, auch weiterhin mit dem gleichen Eifer wie noch vor wenigen Monaten weitergeführt werden wird. Ich denke aber, das vorliegende Gesetz gibt der Wirt- schaft ein klares Signal, dass wir als Große Koalition dort, wo es einen legitimen Bedarf für die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft gibt, offen für pragmati- sche Lösungen sind, die die legitimen Interessen der Wirtschaft berücksichtigen. Rüdiger Veit (SPD): Den Rahmen für die heutige Debatte gibt das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland vom 16. Juli 2008 vor. Im wiederum hierfür den Vorlauf dar- stellenden Beschluss, der anlässlich der Kabinettklausur in Meseberg im Juli 2007 gefasst wurde, heißt es: „Wir wollen eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwan- derung hochqualifizierter Fachkräfte vorsehen und die Position unseres Landes im Wettbewerb um die Besten stärken.“ Und nun haben wir das Arbeitsmigrationssteuerungs- gesetz. Der Titel vermittelt hehre Ziele, aber auch her- metische Zwecke. Die Regelung der arbeitsbedingten Zuwanderung und die zielgenaue Öffnung des heimi- schen Arbeitsmarkts sind wichtige Aspekte für unser wirtschaftliches Wohlergehen. Wer etwas steuern will, muss sich auch im Klaren darüber sein, wie kurz die Leine gefasst wird. Ich möchte daher das ambitionierte Ziel des vorgenannten Arbeitsprogramms zu Beginn meiner Rede hervorheben: eine Öffnung und Verbesse- rung des Arbeitsmarktzugangs für Hochqualifizierte und Fachkräfte in Deutschland. Dabei ist mir klar, dass wir noch nicht am optimalen Ende des Weges sind; aller- dings haben wir mit den Schritten, die wir nun im ASMG unternehmen, einen guten Teil der Strecke ge- macht. Im Einzelnen: Das zuwanderungspolitische Paket des Aktionsprogramms enthält ein Bündel von Maßnahmen, d D f H a f q s z B t s d k a a s H g f r A t g i t h r g e P D d u s d z s F s A r d K u V g t P d w s s m w (C (D ie gemeinsam zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollen. as vorliegende Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz de- iniert die maßgeblichen Neuerungen: Erstens. Wir senken die Einkommensgrenze für ochqualifizierte. Wie ich ja bereits in der ersten Lesung usführen konnte, wird die Mindesteinkommensgrenze ür die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hoch- ualifizierte von dem Doppelten der Beitragsbemes- ungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (der- eit 43 200 Euro mal zwei = 86 400 Euro) auf die eitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Ren- enversicherung in Höhe von derzeit 63 600 Euro ge- enkt. Neben der Frage, wie wir die Zuwanderung von erart Hochqualifizierten stimulieren und Anreize setzen önnen, richtet sich der Blick des AMSG richtigerweise ber auch auf das im Bundesgebiet ruhende Potenzial: uf diejenigen, die noch keinen verfestigten Aufenthalts- tatus innehaben, aber aufgrund der Situation in ihrem erkunftsstaat, nicht zwangsweise aus Deutschland ab- eschoben werden können. Wir führen daher zweitens eine Statusverbesserung ür sogenannte Bildungsinländer und Bildungsinlände- innen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus ein. Mit dem MSG können wir beruflich gut qualifizierten Gedulde- en, die ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich ab- eschlossen haben, und Geduldeten, die sich aufgrund hrer bereits im Herkunftsland erworbenen Qualifika- ionen am Arbeitsmarkt bewährt haben, eine Aufent- altsperspektive bieten und damit das durch die Bleibe- echtsregelung der IMK vom 17. November 2006 und die esetzliche Altfallregelung in §§ 104 a, 104 b AufenthG ntstandene Bild komplettieren. Wir erfassen dabei drei ersonengruppen: zunächst Geduldete, die erfolgreich in eutschland eine Berufsausbildung absolviert oder stu- iert haben, sodann geduldete Hochschulabsolventen nd -absolventinnen, deren ausländischer Studienab- chluss in Deutschland anerkannt ist oder mit einem eutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, und die wei Jahre lang eine dem Abschluss angemessene Be- chäftigung ausgeübt haben und schließlich geduldete achkräfte, die drei Jahre lang in einer qualifizierten Be- chäftigung tätig waren und die im letzten Jahr vor der ntragstellung nicht auf öffentliche Mittel für die Siche- ung des Lebensunterhalts angewiesen waren. Für die letztgenannte Gruppe ist von Beachtung, dass er Bezug von Mitteln zur Deckung der notwendigen osten für die Unterkunft beziehungsweise Wohngeld nschädlich ist. Auch wird hinsichtlich der dreijährigen orbeschäftigung in den Verwaltungsvorschriften klar- estellt, dass kurzfristige Unterbrechungen der Erwerbs- ätigkeit von bis zu drei Monaten irrelevant sind. Hinsichtlich der zweiten Gruppe ist angesichts der roblematik, die zunehmend unter dem Gesichtspunkt er Verschwendung von geistigen Ressourcen diskutiert ird, die Öffnung für Geduldete mit einem dem deut- chen Abschluss vergleichbaren ausländischen Hoch- chulabschluss von einiger Bedeutung. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass weitere aßgebliche Maßnahmen durch Verordnung geregelt erden; von Interesse ist dabei insbesondere die Rege- 20176 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) lung eines erleichterten Zugangs zu einer Ausbildung für Geduldete, die nach den allgemeinen Regelungen noch keinen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang besitzen. Eine Veränderung des Status als Geduldete ist hiermit während der Ausbildung noch nicht verbunden. Die Ver- ordnungsregelung verbessert aber die Stellung auf dem Ausbildungsmarkt erheblich. Nach erfolgreicher Ausbil- dung erfolgt diese jedoch über den neuen § 18 a Abs. 1 Nr. 1 a) AufenthG. Daran anknüpfend möchte ich noch einen Aspekt her- vorheben, der mir am AMSG neben der Einbettung in das Aktionsprogramm wichtig war: Im parlamentari- schen Verfahren haben wir den ursprünglichen Gesetzent- wurf durch die Einbeziehung von Änderungen der für die Ausbildungsförderung maßgeblichen Gesetze SGB III und BAföG sinnvoll ergänzt. Die durch das Aktionspro- gramm initiierten Verbesserungen des Ausbildungszu- gangs für Geduldete werden nun im Ausbildungsförde- rungsrecht gespiegelt, so dass Geduldete, die eine Ausbildungsstelle bekommen und damit allein nicht ih- ren Lebensunterhalt sichern können, nicht auf die Aus- bildung verzichten müssen. Sie können nunmehr, wenn sie einen vierjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland nachweisen, die Förderung beantragen. Ohne die Möglichkeit der Ausbildungsförderung wäre der verbesserte Zugang für Geduldete in betriebliche Ausbildung oder Studium eine leere Hülse geblieben. Mit der Aufnahme der Regelungen zur Ausbildungsför- derung von Geduldeten beweist das AMSG jedoch, dass hinsichtlich des Angebots zur Statusverbesserung keine halben Sachen gemacht werden. Schließlich ist hier die Entfristung der Härtefallrege- lung zu nennen, die zu den eindeutigen Pluspunkten dieses Gesetzes zählt. Denn mittlerweile haben alle Bun- desländer Härtefallkommissionen geschaffen, die natür- lich nicht alle gleich arbeiten. Im Großens und Ganzen wird jedoch das gute Wirken der Härtefallkommissionen nicht bestritten. Und daran sollten wir festhalten. Insgesamt kann man das AMSG also als den berühm- ten Schritt in die richtige Richtung bewerten. In diesem Sinne steht die SPD-Bundestagsfraktion weiteren aus- länderrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Arbeitsmigration aufgeschlossen gegenüber. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Der vorliegende Gesetzentwurf zur Steuerung der Arbeitsmigration bleibt auch nach Ausschussberatungen und in letzter Minute gestrickten Änderungen der Koalition weit hinter sachli- chen Erfordernissen und dem Diskussionsstand zurück. Die vorgesehene Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Akademiker aus allen EU-Staaten, die Senkung der Mindesteinkommensgrenze und der vereinzelte Verzicht auf die Vorrangprüfung sind Minimalschritte. Sie sind entschieden zu kurz gesprungen. Die Absenkung der Mindesteinkommen geht nicht weit genug. Die grundsätzliche Beibehaltung der bürokratischen Vorrangprüfung für Hochqualifizierte bleibt eine Belas- tung besonders für den Mittelstand. Wie sollen gerade klein- und mittelständische Unternehmen so ihre Perso- nalplanung betreiben? Auch die nach wie vor zu hohen E l t u e n f M k V e a Z u U s d n u K j t m w b e D k s n m d F s s a d r ü m r a d W a d d B H d s f l j (C (D inkommensgrenzen sind Hürden, die dem Hochtechno- ogiestandort Deutschland insgesamt und unserem Mit- elstand schaden. Vor allem aber werden die wenigen nd unzureichenden Verbesserungen konterkariert durch ine geradezu reaktionäre Politik im Bereich der Arbeit- ehmerfreizügigkeit in der EU. Eine weitere Beschränkung der EU-Arbeitnehmer- reizügigkeit für Arbeitnehmer aus neu beigetretenen itgliedstaaten in der Bundesrepublik Deutschland ist ontraproduktiv. Die Bundesregierung muss von ihrem orhaben dringend ablassen, bei der EU-Kommission ine erneute Verlängerung der Einschränkung bis 2011 nzumelden. Wieso differenzieren Sie für diesen kurzen eitraum von zwei Jahren nochmals nach Akademikern nd anderen? Das schafft Bürokratie bei Unternehmen, nsicherheit bei den Arbeitnehmern, das schafft Unver- tändnis bei unseren Nachbarn. Vielmehr ist die Öffnung es deutschen Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den euen EU-Staaten erforderlich. Die Zukunft unseres Landes hängt davon ab, dass wir ns weiterentwickeln können und die entsprechenden apazitäten hierfür haben. Gerade dann, wenn es kon- unkturelle Schwierigkeiten gibt, brauchen wir Innova- ionen, Forschung und Entwicklung, und das geht nur it Hochqualifizierten und Fachkräften. Dazu müssen ir das Problem des Fachkräftemangels dringend behe- en. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind sich inig, dass der stärkere Zuzug von Fachkräften nach eutschland über ein Punktesystem ein Beitrag zur Be- ämpfung der Arbeitslosigkeit bei uns ist. Denn der Ein- atz jeder weiteren Fachkraft zieht weitere Arbeitsplätze ach sich. Jede neue Entwicklung stärkt die Unterneh- en in Deutschland. Gebraucht werden nicht nur Hochqualifizierte, wie es ie Bundesregierung teilweise vorsieht, sondern auch acharbeiter und Saisonarbeitskräfte. In der Landwirt- chaft beispielsweise trifft die weitere bürokratische Ver- chiebung der Geltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit uf komplettes Unverständnis. Die Bundesregierung be- ient hier lediglich ungerechtfertigte Ängste. Die Erfah- ungen aus den anderen EU-Staaten zeigen, dass eine berbordende Zuwanderung auf den deutschen Arbeits- arkt nicht erfolgen wird. Hier wäre die Bundesregie- ung in der Pflicht, die Bevölkerung wahrheitsgetreu ufzuklären, anstatt die Angstmache durch Verlängerung er Dauer der Übergangsregelungen zu verstärken. Ohne ein einheitliches System droht Deutschland, den ettbewerb um die klügsten Köpfe zu verlieren. Aber nstatt die bewusste Gestaltung dieser Politik beherzt in ie eigenen Hände zu nehmen, wird der Schwarze Peter er EU zugeschoben: Die grundsätzliche Idee mit der lue Card entbindet uns jedoch nicht davon, unsere ausaufgaben zu machen. Die nationalen Arbeitsmärkte ivergieren stark. Die deutsche Regierung muss sich elbst an die Arbeit machen. Die FDP hat die Aufhebung der Befristung der Härte- allkommissionen gefordert. Ich begrüße es nachdrück- ich, dass sich die Bundesregierung diesen Vorschlag etzt zu eigen gemacht hat. Die Kommissionen sind ein Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20177 (A) ) (B) ) erfolgreiches Instrument für kritische Prüfung migra- tionspolitischer Maßnahmen. Die demografische Entwicklung lässt erwarten, dass wir mittelfristig den wirtschaftlichen Standard nicht mehr werden halten können, wenn wir uns nicht für qua- lifizierte Zuwanderung öffnen. Das Gegenmodell zur res- triktiven Politik von CDU/CSU und SPD hat die FDP vorgelegt: Wir brauchen ein Punktesystem, das die Zu- wanderung nach klaren Kriterien steuert und auch unsere Interessen und Erwartungen an die Zuwanderer klar de- finiert. Dabei spielen vor allem die Qualifikation, die be- rufliche Erfahrung, das Alter und die Kenntnisse der deutschen Sprache eine große Rolle. Entscheidend ist: Wen wollen wir nach Deutschland einladen? Wer kann unsere Gesellschaft weiterbringen? Für diese brauchen wir eine Willkommenskultur, die es für Hochqualifizierte und Fachkräfte aus dem Ausland leichter macht, sich für Deutschland zu entscheiden. Die Bundesregierung will steuern, aber sie steuert mit stotterndem Motor auf Zickzackkurs. Deutschland braucht nicht das angstgeleitete zuwanderungspolitische Stückwerk von CDU/CSU und SPD, sondern eine mo- derne, klare, nachvollziehbare Zuwanderungssteuerung aus einem Guss. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Die Zeit der parla- mentarischen Beratung hat die Bundesregierung leider nicht genutzt, die Kritik – nicht nur der Opposition, son- dern auch von verschiedenen Verbänden – zu nutzen, um substantielle Verbesserungen für Migrantinnen und Mi- granten sowie in der BRD lebende Menschen mit Dul- dung zu schaffen. Das Arbeitsmigrationssteuerungsge- setz hätte anstelle seiner einseitigen Konzentration auf die Interessenlage der deutschen Wirtschaft unter ande- rem die Gelegenheit geboten, die Härten der Bleibe- rechtsregelung abzumildern. Das tut es aber nicht. Für die hier lebenden geduldeten Menschen wird zwar mit § 18 a ein neuer Aufenthaltstitel in das Aufenthaltsge- setz, AufenthG, eingeführt. Doch selbst hier hat sich die Bundesregierung nicht durchringen können, ihren groß- spurigen Worten von Integration auch mal Taten folgen zu lassen. Die Zeit ihres Asylverfahrens soll nicht ange- rechnet werden. Ihnen wird sogar im Vergleich zu Inha- berinnen und Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Verfestigung des Aufenthalts erschwert. Hinzu kommt, dass selbst diese Regelung le- diglich eine Ermessensregelung ist. Denn auch sonst bleibt sich die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Diskri- minierungspolitik treu. Es bleibt bei den arbeitserlaubnis- rechtlichen, leistungsrechtlichen sowie gegebenenfalls auch residenzpflichttechnischen faktischen Arbeits-, Aus- bildungs- und Studierverboten. Die im Heimatland er- worbenen Qualifikationen werden nach wie vor nicht oder nur teilweise anerkannt. In § 18 a AufenthG sind die Ausschlussgründe der Altfallregelung nach § 104 a AufenthG übernommen bzw. hinsichtlich notwendiger Kenntnisse der deutschen Sprache gar verschärft worden. Gefordert wird Sprach- niveau B 1. Damit wird in diesen Fällen eine höhere M h a f d d A u N s b w l R g s a p b d r t A i H j g d l N r ä g g M z d l s d q B t ü z N N k B g l t F g v i (C (D esslatte angelegt, als bei der Erteilung einer Aufent- altserlaubnis nach der Altfallregelung. Die Linke hat die gesetzliche Altfallregelung gerade uch wegen deren Ausschlussgründe kritisiert. Die Er- ahrungen haben diese Kritik bestätigt. Die Handhabung er Altfallregelung erfolgt in den einzelnen Bundeslän- ern teilweise sehr unterschiedlich. Dies gilt etwa für die nwendung der Kriterien „ausreichender Wohnraum“ nd “eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes“. un sind aber genau diese von uns abgelehnten Aus- chussgründe nahezu identisch in die Regelung zur Ar- eitsmarktsteuerung übernommen worden. Auch hier ird soziale Selektion groß geschrieben. Ziel der Rege- ungen – so die Begründung im Änderungsantrag der egierungsfraktionen – ist, dass kein „Anreiz für einen ezielten Zuzug von Ausländern nach Deutschland“ ge- chaffen wird, um „hier geduldet zu werden“. Was hier lso als großer humanitärer Akt der Bundesregierung ropagiert wird, wird praktisch kaum Auswirkungen ha- en. Insgesamt wird die Anzahl der Geduldeten, die von em neuen Aufenthaltstitel profitierten können, sehr ge- ing sein. Und genau darum geht es im Grundsatz in der Migra- ions- und Flüchtlingspolitik der Bundesregeierung im llgemeinen und im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz m Konkreten. Es geht um Auslese und rassistischen ierarchisierung. Migrantinnen und Migranten werden eweils abgestuft soziale und politische Rechte verwei- ert bzw. zugestanden. Und dies erfolgt entlang der Be- ürfnisse der deutschen Wirtschaft, des Standortnationa- ismus und der Arbeitsmärkte. Die Linke hat diesen ützlichkeitsrassismus der bundesdeutschen Zuwande- ungsgesetzgebung und -politik immer kritisiert. „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust“. So oder hnlich muss wohl die Migrationspolitik der Bundesre- ierung zu beschreiben. Allerdings geht es dabei weni- er um eine Zerreißprobe zwischen hellen und dunklen ächten. Vielmehr kann sich die Bundesregierung nicht wischen den Forderungen der deutschen Wirtschaft und eren Profitstreben einerseits und ihrem deutschnationa- en und völkischen Homogenisierungsnostalgie anderer- eits entscheiden. Deutlich wird dies nicht nur darin, ass sie gegenüber den aus ihrer Sicht nützlichen Hoch- ualifizierten kulanter ist als gegenüber den lange in der RD lebenden Geduldeten, denen mit zahlreichen Res- riktionen das Leben erschwert wird. Deutlich wird dies eben auch in ihrer Politik gegen- ber den Interessen der deutschen Wirtschaft. So wird war die Mindestgehaltsgrenze in § 19 AufenthG Abs. 2 r. 3 von 86 400 auf 63 600 Euro Jahresgehalt gesenkt. atürlich wurden gleichzeitig neue Widerrufsmöglich- eiten innerhalb der ersten fünf Jahre eingeführt. Dem undesrat geht die Absenkung der Mindestgehalts- renze nicht weit genug, wie der Presseerklärung „Deut- ichere Akzente bei der Arbeitsmigration“ vom 10. Ok- ober 2008 zu entnehmen ist. Aus seiner Sicht bleibt achkräften aus mittelständischen Unternehmen der Zu- ang zum Arbeitsmarkt verschlossen. Kritisiert wird om Bundesrat auch, dass keine Absenkung der Mindest- nvestitionssumme für Selbstständige vorgesehen ist. 20178 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Um dies noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Linke befürwortet sehr wohl, dass Menschen in die Bun- desrepublik kommen können. Auch, um hier zu arbeiten. Wir lassen aber nicht zu, dass hoch qualifizierte gegen gering qualifizierte Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Arbeitsmigrantinnen und -migranten gegen Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge gegen „Deutsche“, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gegen Arbeitslose, Frauen gegen Männer, Ossis gegen Wessis, Kinderlose gegen Eltern bzw. Familien, Alt ge- gen Jung ausgespielt wurden. Doch die Bundesregierung will genau dies. Sie tut alles, um im Interesse der deut- schen Wirtschaft billige, flexible und vor allem fügsame Arbeitsmigrantinnen und -migranten zu sichern. Sie tut alles, um im kapitalistischen Interesse, Niedriglohnjobs auszuweiten und die Konkurrenz zwischen Migrantinnen und Migranten mit den ansässigen Einwohnerinnen und Einwohnern zu verschärfen. Sie nimmt wissentlich und gezielt in Kauf, dass quali- fizierte Migrantinnen und Migranten in der Regel unqua- lifizierten Tätigkeiten nachgehen müssen. Die Integra- tionsbeauftragte Böhmer lamentiert zwar im Focus vom 28. Oktober 2008 von „dringendstem Handlungsbedarf“ und sie wolle den „Anerkennungsdschungel lichten“. Gleiches in ihrer Presseerklärung vom 8. Mai 2008 zur Vorstellung der Studie „Brain Waste“. Da stellt sie fest: „Notwendig seien transparente, bundesweit vergleich- bare und zügige Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Darauf sollten künftig alle Zugewanderten einen Anspruch haben.“ Wir haben mit unserem Antrag „Für eine erleichterte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Bil- dungs- und Berufsabschlüssen“, Drucksache 16/7109, die Situation der circa eine halbe Million eingewander- ten Akademikerinnen und Akademiker verbessern wol- len. Wir fordern die Entwicklung und Finanzierung eines Konzepts für eine bundeseinheitliche, vereinfachte und beschleunigte Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen und machen zahlreiche konkrete Vorschläge, etwa zur Teilanerken- nung und Ergänzungsqualifizierung, zu vereinfachten praktischen Anerkennungsverfahren, zu vereinfachten Abschlussprüfungen usw. Doch Frau Böhmer und die Bundesregierung lehnen unseren Antrag aber ab. Ge- nauso haben sie einen uneingeschränkten Arbeitsmarkt- zugang für Asylsuchenden und Geduldeten, wie wir ihn in unserem Antrag Drucksache 16/4907 forderten, abge- lehnt. Die Linke ist für Arbeit, die ein Auskommen garan- tiert, und für gleiche Rechte für alle; sie ist gegen Lohn- dumping, das die Bundesregierung zu verschärfen ver- sucht. Dass bei der Bundesregierung Humanität unter Nützlichkeitserwägungen bzw. -vorbehalt steht, zeigt auch, dass sie sich hinsichtlich der Härtefallregelung le- diglich zu einer Entfristung durchringen konnte. Grund- sätzlich ist diese natürlich ersteinmal zu begrüßen. Ich will es aber der Bundesregierung nicht ersparen, hier eines noch mal klar zu stellen: Die Bundesregierung ist es, die mit ihrer restriktiven Migrations- und Flücht- lingspolitik erst die Härtefälle schafft, die über die Här- t a f c e H b o e n t r l d k z s z d u d n S F s s L e g d s s k s m s L 1 d a N Z b l D e w A w g t q b T b (C (D efallregelung geheilt werden. Das betrifft vor allem uch die mehr als dürftige Bleiberechtsregelung. Schlimm genug also, dass es überhaupt einer Härte- allregelung bedarf. Aber diese stellt eben kein sonderli- hes Ruhmesblatt dar. Nicht nur, weil es nicht einmal ine verbindliche Verpflichtung zur Einrichtung einer ärtefallkommission auf Länderebene gibt. Nein, es leibt letztlich der obersten Landesbehörde überlassen, b sie dem Votum der Kommission folgt und einen Auf- nthaltstitel erteilt. Auch die Entfristung ist letztlich icht bindend. Die Möglichkeit, die eingerichteten Här- efallkommissionen wieder abzuschaffen bleibt unbe- ührt. Die Linke hat immer gefordert, dass es bundesrecht- ich verbindliche Vorgaben geben muss. Die Linke lehnt as vorgelegte Arbeitsmigratiossteuerungsgesetz ab. Wir önnen keinen Regelungen zustimmen, die einem Kon- ept Rechnung zu tragen, in der BRD lebende Dritt- taatsangehörige gegenüber erwünschten Hochqualifi- ierten weiterhin zu diskriminieren. Die Linke fordert, ass das Aufenthaltsrecht vom konkreten Arbeitsplatz nabhängig sein muss. Tatsächliche Verbesserungen in er Migrationspolitik wären die Ratifizierung der Inter- ationalen Konvention der Vereinten Nationen zum chutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer amilienangehörigen und die Einführung von Mindest- tandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob ie nun aus Deutschland kommen oder aus anderen EU- ändern oder Drittstaaten. Die Bundesregierung muss ndlich dafür sorgen, dass unter gleichen Arbeitsbedin- ungen am gleichen Ort und für die gleiche Arbeit auch er gleiche Lohn gezahlt wird. Es muss endlich ein ge- etzlicher Mindestlohn eingeführt werden, damit Be- chäftigte nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden önnen. Das Arbeitserlaubnisrechts muss endlich abge- chafft, Fortbildungsmaßnahmen für arbeitslose Akade- ikerinnen und Akademiker gewährleistet und ausländi- che Bildungsabschlüsse anerkannt werden, wie das Die inke in den Anträgen auf den Drucksachen 16/4907, 6/3912, 16/7109 und im Gesetzentwurf 16/369 gefor- ert hat. Solchen gesetzlichen Regelungen kann dann uch Die Linke zustimmen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die OECD, die Organisation für wirtschaftliche usammenarbeit und Entwicklung, gelangte im Septem- er dieses Jahres in ihrem „International Migration Out- ook“ zu ernüchternden Feststellungen. Erstens. Nach eutschland wandern immer weniger Ausländer ein – in maßgeblicher Grund, weswegen hierzulande die Er- erbsbevölkerung besonders stark abnimmt. Zweitens. uf Grundlage der Hochqualifiziertenregelung des Zu- anderungsgesetzes kamen in den letzten beiden Jahren erade einmal 900 Fachkräfte nach Deutschland. Drit- ens. Und schließlich ist gerade bei der Gruppe der Hoch- ualifizierten die Abwanderungsquote aus Deutschland esonders hoch. Die Maßnahmen der Großen Koalition gegen diesen rend sind halbherzig. Dies gilt zum Beispiel im Hin- lick auf die Mindesteinkommensgrenze für Hochquali- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20179 (A) ) (B) ) fizierte oder die Mindestinvestitionssumme für Selbst- ständige. In beiden Fällen wurden zum Beispiel die Vorschläge des Bundesrates zum „Abbau unnötiger Zu- wanderungshürden“ mit kleingeistigen Argumenten vom Tisch gewischt. Und dennoch: Meine Fraktion wird dieses Gesetz nicht ablehnen, sondern sich der Stimme enthalten. Denn dieses Gesetzespaket enthält auch positive Aspekte. Be- sonders begrüßen wir die Entfristung der Härtefallrege- lung in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. Ohne diesen Schritt wäre die nach unserem Ermessen erfolgreiche Arbeit der Härtefallkommissionen der Länder Ende 2009 ausgelaufen. Weiterhin begrüßen wir es, dass be- ruflich qualifizierte Geduldete nun zum Zwecke der Be- schäftigung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen bzw. dass die Große Koalition – christdemokratischen Bedenkenträgern zum Trotz – die Ausbildungsförderung nun auch von Geduldeten verbessern will. Wir meinen aber, dass der Kreis derjenigen, die nach diesem Gesetz ein Bleiberecht erhalten sollen, viel zu eng gefasst ist. Es ist für uns zum Beispiel nicht nachvollziehbar, warum nicht auch das Durchlaufen des Schulsystems ein Zei- chen für eine Verwurzelung in der hiesigen Gesellschaft sein soll. Wir meinen: Soll die neue Regelung wirksam sein, so dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Die Große Koalition stellt in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs ja selbst fest: „Sowohl die Bleibe- rechtsregelung der IMK vom 17. November 2006 als auch die gesetzliche Altfallregelung in §§ 104 a, 104 b AufenthG stellen für die Erlangung eines sicheren Auf- enthaltsstatus für zahlreiche, insbesondere jüngere Ge- duldete hohe Hürden auf.“ Die Bleiberechtsregelung der Großen Koalition bleibt in vielfältiger Weise weit hinter den eigenen hochge- steckten Zielen zurück. Wer dies ändern will, muss die erkannten Hürden für die Inanspruchnahme dieser Rege- lung systematisch beseitigen. Bleibt es jedoch bei dem restriktiven Ansatz der Großen Koalition, könnte es sein, dass die Ziele dieses Gesetzes nicht erreicht werden, nämlich aus der Gruppe der Geduldeten zumindest die qualifizierten Fachkräfte mit einem Aufenthaltstitel aus- zustatten. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz ist und bleibt Stückwerk. Zum einen wehrt sich die Große Ko- alition – allen guten Erfahrungen anderer westeuropäi- scher Volkswirtschaften zum Trotz – partout gegen die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern aus den Beitrittsländern, obwohl dies gerade von denjenigen Bundesländern gefordert wird, von denen immer behauptet wird, man müsse sie davor schützen. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wissen, dass sie von dieser Freizügigkeit, die ja 2011 oh- nehin kommen wird, schon jetzt profitieren könnten. Zum anderen traut sich Schwarz-Rot nicht, ein Punkte- system zur Zuwanderung vorzuschlagen, das die abseh- bar gravierenden Probleme des Alterungsprozesses un- serer Gesellschaft zumindest ein Stück weit abmildern könnte. h s m H f A s s s d g m b a t A d m A w b e k t D c t d t t s b B z g i d g u r f B b E R s (C (D Deutschland hat bereits viel Zeit verloren. Rot-Grün at schon 2002 hierfür eine gesetzliche Regelung vorge- chlagen. Und obwohl sowohl die Zuwanderungskom- ission der CDU als auch die Kommission von Roman erzog „Zur Reform der sozialen Sicherungssysteme“ estgestellt haben, dass „Zuwanderung einen Beitrag zur bmilderung des Alterungsprozesses leisten kann“, temmen sich die Konservativen gegen diese gesell- chaftliche Notwendigkeit. Neben uns Grünen fordert nicht nur die EU-Kommis- ion und das Europäische Parlament, fordert nicht nur as Institut der deutschen Wirtschaft und die Vereini- ung der Bayerischen Wirtschaft, sondern fordert nun- ehr selbst der Bundesrat in seinem Beschluss zum Ar- eitsmigrationssteuerungsgesetz die Große Koalition uf, „umgehend mit der Vorbereitung eines Punktesys- ems zur demografischen Zuwanderung zu beginnen“. ber zu einer solch grundlegenden Modernisierung des eutschen Zuwanderungsrechts hat Schwarz-Rot nicht ehr die Kraft. Es ist Zeit für einen grünen Neuanfang. nlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Sicherung der inter- kommunalen Zusammenarbeit (Tagesord- nungspunkt 28) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Auch ich halte Ver- altungszusammenarbeit zwischen kommunalen Ge- ietskörperschaften für ein geeignetes und vielfach rforderliches Mittel interner Staatsorganisation, um osteneffizient und im Interesse des Gemeinwohls Leis- ungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. ie interkommunale Zusammenarbeit ist ein wesentli- her Bestandteil der Organisationshoheit unseres Staa- es. Ich habe jedoch drei Einwände gegen den hier von er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten An- rag: Erstens. Bei der Frage der innerstaatlichen Organisa- ion verfügt der Bundesgesetzgeber nur über sehr einge- chränkte Kompetenz. Ganz im Sinne unseres Bestre- ens nach Subsidiarität ist jede Instanz unterhalb des undesstaats auch wieder für die eigene Organisation uständig. Demnach sind bei staatlich zu lösenden Auf- aben – wie der Einrichtung von Förderprogrammen für nterkommunale Kooperationen – zuerst und im Zweifel ie Länder für eine Umsetzung zuständig, während über- eordnete Glieder zurücktreten. Die Aktivitäten des Bundesamtes für Bauordnung nd Raumwesen können den Ländern hier als Orientie- ung dienen. Es führt zahlreiche Modellvorhaben zu er- olgreicher interkommunaler Kooperation durch. Die undesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen haben ereits Förderprogramme aufgelegt, die sich eng an die mpfehlungen des Bundesamtes halten und sich guter esonanz erfreuen. Bayern und das Saarland befinden ich derzeit in der Planungsphase. Im Gespräch mit Ver- 20180 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tretern der zuständigen Landesbehörden wurde mir ver- mittelt, dass es nicht erwünscht sei, wenn der Bund hier in Konkurrenz mit den Ländern treten und die Förderung im kommunalen Bereich an sich ziehen würde. Für mich ist dies nachvollziehbar: Die Landesregierungen kennen die lokalen Bedürfnisse, ein bundeseinheitliches Pro- gramm würde der Komplexität des Themas gewiss nicht gerecht. Zweitens. Für den Antrag besteht kein Bedarf. Der derzeit verhandelte Regierungsentwurf zur Novellierung des Vergaberechts regelt die interkommunale Zusam- menarbeit bereits in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB-E neu. Er wird gegenwärtig zwischen den Berichterstattern bera- ten. Gemäß Entwurf liegt bei interkommunaler Zusam- menarbeit nur dann keine ausschreibungspflichtige Ver- gabe vor, wenn kein privates Kapital am Auftragnehmer beteiligt ist und dieser nicht am Markt agiert oder im Wesentlichen für öffentliche Auftraggeber tätig ist. Das heißt: Ist privates Kapital am Auftragnehmer beteiligt, muss ausgeschrieben werden. Diese Negativdefinition des öffentlichen Auftrages ist nicht ganz unproblematisch. Im Berichterstattergespräch haben wir heute erörtert, wie wir den Regierungsentwurf so fortentwickeln, dass einerseits das Interesse des Staa- tes an einer möglichst freien Ausübung seiner Organisa- tionshoheit gesichert ist, andererseits verhindert wird, dass unter dem Deckmantel der Organisationshoheit öf- fentliche Aufträge gezielt am Vergaberecht vorbeidiri- giert und ganze Wirtschaftszweige gegenüber der Staats- wirtschaft benachteiligt werden. Und damit bin ich bei drittens. Natürlich dürfen wir die Auswirkungen einer Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit auf mittelständische Unternehmen der Privatwirtschaft nicht aus den Augen lassen. Der Ver- such, hier einen Ausgleich der Interessen zwischen öf- fentlichen Auftraggebern, Bürgern und Unternehmern zu finden, hat uns in unseren Beratungen zur Novelle des Vergaberechts immer wieder vor dasselbe Problem ge- stellt: Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirt- schaft, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesverband für Informationswirtschaft – un- terstützt von einer Reihe von weiteren Wirtschaftsunter- nehmen – sprechen sich mit Nachdruck gegen die Rege- lung in § 99 GWB aus. Wenn der Gesetzgeber die Kooperation unter rechtlich selbstständigen staatlichen Einheiten in Zukunft ausdrücklich von der Ausschrei- bungspflicht freistelle, schließe er mittelständische Un- ternehmen der Privatwirtschaft von einem großen Teil des Marktes aus. Für die Position der Wirtschaftsverbände sprechen wirtschaftspolitische Überlegungen, mit denen ich mich als CSUler durchaus identifizieren kann: Die Ausschrei- bung bestimmter Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, etwa im Bereich der Abwasserentsorgung, könnte die Marktzugangschancen von Privatunternehmen und ge- rade auch von Mittelständlern verbessern. Dies ist poli- tisch von unserer Fraktion zunächst einmal gewollt. Auch politisch gewollt ist es, im Bereich der öffentli- chen Aufträge kosteneffizient zu wirtschaften. Es ist si- c b K i m p e t d k f h w L w t e n z U ü r g m v S d W j d z n s s W l d g M v s c h k ß z t k z E n M z K (C (D herlich problematisch, wenn es öffentlichen Auftragge- ern durch Inhouse-Vergaben oder interkommunale ooperation möglich ist, Aufträge vom Vergaberecht nsgesamt auszunehmen. Deshalb sollte tatsächlich im- er sorgfältig geprüft werden, ob nicht eine Vergabe an rivate Unternehmen unter dem Aspekt der Kosten- rsparnis und Entlastung der öffentlichen Haushalte vor- eilhafter ist, als die Aufträge selbst auszuführen. Als Kommunalpolitiker kann ich aber auch die Be- enken der anderen Seite verstehen. Würde die inter- ommunale Kooperation dem Vergaberecht unterwor- en, würde das de facto auf eine Privatisierungspflicht inauslaufen. So weit entmündigen können und wollen ir unsere Kommunen nicht. Die Entscheidung, ob eine eistung am Markt eingekauft oder selbst ausgeführt ird, obliegt alleine den betroffenen staatlichen Einhei- en. So geht es hier in erster Linie darum, Kommunen zu rmöglichen, miteinander interkommunale Kooperatio- en einzugehen, und nicht darum, sich dem Wettbewerb u verschließen und aus der Verantwortung zu stehlen. nter diesem Gesichtspunkt werden wir noch einmal ber die entsprechenden Regelungen diskutieren. Es ist ichtig und wichtig, dass wir das im Verlauf der Beratun- en zur Vergaberechtsnovelle tun. Die Garantie der kom- unalen Selbstverwaltung ist ein hohes Gut im Selbst- erständnis des deutschen Staates und gehört geschützt. Es ist also sowieso schon ein schwieriges Thema, das ie hier mit Ihrem Antrag anschneiden. Stellen Sie sich ie Diskussionen vor, die wir auf Bundesebene mit der irtschaft – zu Recht – provozieren würden, wenn wir etzt zusätzlich zu unseren Bestrebungen in der Novelle es Vergaberechts, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab- usichern, noch Förderprogramme für die Kooperatio- en auflegen. Werte Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, insge- amt ist es ein schwer erkämpfter, ausgewogener Vor- chlag, der uns mit der Vergaberechtsnovelle vorliegt. ir werden mit angemessenen Nachbesserungen im par- amentarischen Verfahren als Große Koalition – neben er Absicherung der staatlichen Organisationshoheit ge- enüber der EU-Kommission – auch und gerade für den ittelstand, der es in diesem Land bitter nötig hat, etwas oranbringen. Ihr Antrag ist also nicht nur überflüssig, ondern schlägt Wogen, die wir gerade mühsam versu- hen zu glätten. Darauf können wir derzeit dankend verzichten, wir aben andere Probleme. Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD): Die inter- ommunale Zusammenarbeit sorgt in schöner Regelmä- igkeit und das seit Jahrzehnten für heftige Diskussionen wischen Befürwortern der öffentlichen Wirtschaftstä- igkeit und deren Gegnern. Aufgeheizt hat sich die Dis- ussion in jüngster Zeit jedoch vor allem durch die Viel- ahl der Vertragsverletzungsverfahren, mit denen uns die uropäische Kommission im Bereich der interkommu- alen Zusammenarbeit überzieht. Das ist in hohem aße ärgerlich und nicht hinnehmbar. Dahinter steht um einen die grundsätzlich tendenziöse Haltung der ommission, dass der freie Wettbewerb durch die kom- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20181 (A) ) (B) ) munale Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werde. Zum anderen stehen dahinter natürlich auch Interessenver- bände der Wirtschaft. Diese wollen mit der Kommission als Speerspitze ihren privaten Unternehmen neue Märkte auf Kosten der kommunalen Wirtschaftstätigkeit er- schließen. Zu beiden Punkten haben wir eine klare Mei- nung: Für uns ist die kommunale Zusammenarbeit ein Erfolgsmodell, das wir gegen jegliche ungerechtfertigten Angriffe verteidigen. Das tut die Bundesregierung im Übrigen auch, und zwar mit großem Nachdruck gegen- über der Kommission. Denn die Maßnahmen der EU- Kommission sind und bleiben ein unzulässiger Eingriff in unser Staatsorganisationsrecht. Sie richten sich ein- deutig gegen unsere föderale Struktur. Die Kommission ignoriert dabei völlig, dass es in einem föderalen Staat zusätzlicher Regelungen zwischen den Hoheitsträgern bedarf, um die Zusammenarbeit sicherzustellen. Bei die- sen Regelungen geht es um Verwaltungsorganisation und nicht um Beschaffung. Aber auch das versucht die Bundesregierung der Kommission bereits ein ums an- dere Mal klarzumachen. Abgesehen davon haben wir im Rahmen der laufenden Vergaberechtsreform eine Rege- lung zur Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zu- sammenarbeit aufgenommen. Damit schaffen wir nun eindeutig Rechtssicherheit. Eines bleibt abschließend noch festzuhalten: Die in- terkommunale Zusammenarbeit unterliegt bereits heute grundsätzlich weder dem europäischen Vergaberecht noch dem deutschen Vergaberecht im GWB. Mit dem Antrag werden also wieder einmal Eulen nach Athen ge- tragen. Bleibt nur noch die Frage, warum Bäume unnütz sterben mussten, um diesen Antrag auf Papier zu brin- gen. Nachhaltig ist das nicht. Paul K. Friedhoff (FDP): Wir debattieren hier einen Antrag der Grünen aus dem Juni dieses Jahres zur inter- kommunalen Zusammenarbeit. Mit dieser sollen Kom- munen die Möglichkeit erhalten, mit Beschaffungen oder Dienstleistungen eine andere Kommune direkt zu beauftragen. Problematisch ist, dass es bei dieser Art öf- fentlicher Auftragsvergabe den Kommunen möglich ist, ein Vergabeverfahren zu umgehen. Ich glaube kaum, dass die Fraktion der Grünen einen Antrag wie den vor- liegenden heute noch so stellen würde. Denn die Stel- lungnahmen der überwiegenden Mehrheit der Sachver- ständigen im Rahmen der Anhörung zum Vergaberecht im Oktober dieses Jahres sprachen deutlich gegen die aus dem Antrag sprechende Sichtweise. Sie bestätigten vielmehr die von meiner Fraktion vorgebrachten Hin- weise auf die Gefahren, die in der interkommunalen Zu- sammenarbeit liegen. Die mittelständische Wirtschaft dieses Landes kann kaum verstehen, warum ihre Unter- nehmen als private Auftragnehmer sich den hohen Anforderungen der Vergabeverfahren stellen sollen, während öffentlichen Auftragnehmern der bequeme Weg ohne jede Ausschreibung, also ohne Wettbewerb, offen- stünde. Eine krasse Wettbewerbsverzerrung zulasten der regionalen Unternehmen wäre unausweichlich die Folge einer Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit. T d s i „ b d r f f f E n w ö s W s z S s G v G z d A H g W t k a c t k D A i Z § g t d v d m b e W k d t B s (C (D Gerade von den Grünen, die doch das Gebot der ransparenz angeblich so hoch halten, hätte ich erwartet, ass sie für größtmögliche Transparenz auch in deut- chen Vergabeverfahren sind. Stattdessen wollen sie die nterkommunale Zusammenarbeit fördern, in der sie eine verwaltungsinterne Lösung“ sehen, für die das Verga- erecht nicht gelten solle. Die Begründung hierfür ist absurd: Die Anwendung es Vergaberechts würde einen faktischen Privatisie- ungszwang auslösen. Dies ist schlichter Unsinn. Es ordert nämlich niemand, dass sich kommunale, also öf- entliche Auftragnehmer, an Ausschreibungen von öf- entlichen Auftraggebern nicht mehr beteiligen dürfen. s wird nur gefordert, dass für alle potenziellen Auftrag- ehmer die gleichen Bedingungen eines fairen Wettbe- erbs um den zu erlangenden Auftrag gelten. Wenn die ffentlichen Bewerber gut und effizient sind, brauchen ie den Wettbewerb mit den privaten nicht zu fürchten. enn sie ineffizient und zu teuer sind, sollten sie ihr Ge- chäftsmodell überprüfen. Die Vergabe an zu teure oder u schlechte Auftragnehmer kann jedoch niemals im inne der vergebenden Kommune sein; denn diese muss tets wirtschaftlich haushalten und beschaffen. Wenn die rünen in ihrem Antrag denn auch schreiben, dass die on ihnen so geschätzte Art des Zusammenwirkens von emeinden ein erforderliches Mittel ist, um kosteneffi- ient Leistungen zu erbringen, haben sie dabei scheinbar en Grundgedanken des Vergaberechts völlig aus den ugen verloren. Dieser liegt darin, für die öffentliche and einen wirtschaftlichen Einkauf von Leistungen zu ewährleisten. Diese Wirtschaftlichkeit lässt sich ohne ettbewerb nicht erreichen. Die Möglichkeit einer vom Grünen-Antrag favorisier- en Auftragsvergabe nach Gutdünken an befreundete ommunale Betriebe klingt für Bürgermeister sicherlich ttraktiv, aber sie gefährdet den Wettbewerb bei öffentli- hen Aufträgen: Während sich Kommunen zur Auslas- ung ihrer Eigenbetriebe Aufträge hin- und herschanzen önnen, bleiben die privaten Unternehmer außen vor. ie Transparenz sinkt, und die Wirtschaftlichkeit dieser rt der Beschaffung ist nicht gewährleistet. Daher weise ch hier auch noch einmal darauf hin, dass der in diesem usammenhang von der Bundesregierung geplante neue 99 Abs. 2 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- en dem Ziel wirtschaftlicher Vergabe widerspricht. Eine Wirtschaftlichkeitskontrolle würde bei verstärk- er kommunaler Verflechtung immer weniger stattfin- en. Unter dem Leitbild einer transparenten Auftrags- ergabe der öffentlichen Hand verbietet sich geradezu ie Schaffung der Möglichkeit, Betriebe anderer Kom- unen ohne Ausschreibung zu beauftragen. Das Verga- erecht soll fairen Wettbewerb sicherstellen und es nicht twa den Kommunen einfach machen, unerwünschten ettbewerb auszuschalten. Lassen sie mich eines nochmals klarstellen: Wenn ommunale Unternehmen gut wirtschaften, brauchen sie en Wettbewerb mit der Privatwirtschaft nicht zu fürch- en. Es gibt deshalb auch keinen Grund, die städtischen etriebe von den Vergabevorschriften auszunehmen und o vor Wettbewerb zu schützen. 20182 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Ulla Lötzer (DIE LINKE): Wir als Linke unterstützen den Antrag der Grünen, die interkommunale Zusammen- arbeit zu sichern. Der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zur Modernisierung des Vergaberechts, der viele Schwächen hat, ist wenigstens in dieser Hinsicht positiv. Er nimmt die interkommunale Zusammenarbeit von der Vergabe aus. Bleibt zu hoffen, dass die Koalition stand- haft bleibt und nicht angesichts der massiven Lobby- arbeit von BDI und Konsorten doch noch umfällt. Da diese Lobby auch in Brüssel massiv tätig ist und bei Tei- len der EU-Kommission auf ein offenes Ohr trifft, ist das Anliegen, die interkommunale Zusammenarbeit auch europarechtlich abzusichern, sinnvoll. Es muss in der Entscheidungshoheit der demokratisch legitimierten Kommunen verbleiben, ob sie eine Auf- gabe an einen privaten Dritten vergeben möchten oder ob sie diese vergaberechtsfrei in Eigenregie ausführen. Dabei muss es unerheblich sein, ob dies eine Kommune alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erledigt. Wohlgemerkt geht es uns dabei um regionale Zusam- menarbeit und um regionale Wirtschaftskreisläufe. Es geht um die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen oder innerhalb einer Region auch über die Grenzen von Bundesländern oder Staaten hinweg. Interkommunale Zusammenarbeit darf nicht dazu führen, die Kommunen miteinander in den bundesweiten Wettbewerb zu treiben. Wenn eine Kommune am einen Ende der Republik sich die Versorgung der Menschen in einer Kommune am an- deren Ende oder gar im Ausland unter den Nagel reißt, würde sie sich von ihrer Aufgabe, der Sicherstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen für die Bürge- rinnen und Bürger im eigenen Gebiet, zu weit entfernen. In solchen Fällen agieren die Kommunen nicht anders als Private und haben dafür keinen besonderen Schutz verdient. Anders gesagt: Wenn die Stadtwerke München mit der Gemeinde Sauerlach kooperieren, um ein geo- thermisches Kraftwerk zu errichten, so macht das Sinn. Eine europaweite Ausschreibung wäre hier irrwitzig. Wenn die Mannheimer Stadtwerke die Köthener Stadt- werke aufkaufen, spielen sie nur das Spiel der großen EVU mit. Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts der prekären finanziellen Situation von Kommunen ei- nen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zu- sammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges Mittel, ihre Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Wer diese Zusammenarbeit jedoch als reines Instrument von Rationalisierung versteht, greift zu kurz. Dann erreicht er keine Verbesserung der öffentlichen Leistungen. Im Gegenteil, die Wege der Bürgerinnen und Bürger zu den Einrichtungen ihrer Gemeinde wer- den immer länger und umständlicher. Uns muss es darum gehen, im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Bereitstellung öffentlicher Infra- struktur und des Ausbaus sozialer und kultureller Ange- bote die Kommunen in die Lage zu versetzen, durch Zusammenarbeit mit ihren Nachbarkommunen Syner- gieeffekte im Sinne der Bevölkerung zu nutzen. In v r n k d h l G G b n D s s t A r d e p g i d b k w k n B s d m z d K e d e P n a s d V d s B S a b a d (C (D ielen Regionen gibt es hierzu bereits langjährige Erfah- ungen. Man denke nur an den öffentlichen Personen- ahverkehr. Es wird jedoch auch immer Bereiche geben, in denen ommunale Kooperation schwierig ist. Insbesondere ort, wo die Kommunen miteinander im Wettbewerb ste- en, bei der Einwohnerzahl und bei der Gewerbeansied- ung. Zumindest bei Letzterem würde der Vorschlag der rünen, im Falle gemeinsamer grenzüberschreitender ewerbegebiete einen Verteilungsmodus für die Gewer- esteuer einzuführen, einen positiven Effekt haben kön- en. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ie Möglichkeit, das eigene Lebensumfeld direkt zu ge- talten, macht den besonderen Reiz kommunalpoliti- chen Engagements aus. Gerade deshalb ist es problema- isch, dass der Bezugsrahmen für kommunalpolitische rbeit immer unübersichtlicher wird: durch die privatisie- ungsbedingte Intransparenz, die gestiegene Regelungs- ichte seitens Bund und Land und vor allem – darum geht s hier heute – das Hineinregeln der EG-Wettbewerbs- olitik in die kommunale Selbstverwaltung. Ein besonders dringlicher Konflikt zwischen EG-Ver- aberecht und kommunaler Selbstverwaltung betrifft die nterkommunale Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund es demografischen Wandels ist die gemeinsame Aufga- enwahrnehmung verschiedener kommunaler Gebiets- örperschaften unverzichtbar, um Daseinsvorsorge in irtschaftlich tragfähigen Einheiten zu sichern. Die zu- ünftige Bedeutung verschiedener Kooperationsformen immt dabei gerade auch in Schlüsselbereichen wie der ildungsinfrastruktur zu. Die EU-Kommission war in der Vergangenheit be- trebt, unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung es Europäischen Gerichtshofs interkommunale Zusam- enarbeit in die europaweite Ausschreibungspflicht ein- ubeziehen. Und genau hier setzt unsere Kritik an. Denn urch diese Ausschreibungspflicht versucht die EU- ommission, einen faktischen Privatisierungszwang zu rzeugen. In dem Moment, da eine Gebietskörperschaft ie Leistungserbringung aus der Hand gibt, ist der Markt röffnet. So die Position der Kommission. Ein solcher rivatisierungszwang kann und darf aber nicht hinge- ommen werden; denn bei interkommunaler Zusammen- rbeit – da sind wir uns hier wohl alle einig – handelt es ich um einen Vorgang interner Staatsorganisation. Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, sich für ie Freistellung interkommunaler Zusammenarbeit vom ergaberecht auf EU-Ebene einzusetzen. Entscheidend abei ist allerdings, dass sich die Freistellung nur auf olche Formen der Zusammenarbeit bezieht, die ohne eteiligung Privater stattfindet. Denn sobald Private ins piel kommen, greift das EG-Vergaberecht. Und das ist uch richtig so, denn europäisches und nationales Verga- erecht bleiben notwendige Schwerter gegen Korruption uf einem milliardenschweren Markt. Gleichzeitig machen wir in unserem Antrag auch eutlich, dass es noch andere Hausaufgaben zu machen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20183 (A) ) (B) ) gilt, um die interkommunale Zusammenarbeit zu si- chern. Es reicht nicht, auf die EU zu zeigen. So muss die Unterscheidung zwischen mandatierender und delegie- render Vereinbarung im deutschen Vergaberecht abge- schafft werden. Die Europäische Union kennt diese Un- terscheidung nicht. Ein weiterer erforderlicher Beitrag der Länder besteht darin, in ihren eigenen Rechtsvor- schriften klarzustellen, dass interkommunale Zusam- menarbeit aus den genannten Gründen nur ohne private Beteiligung stattfinden kann. Leider ist das noch nicht überall der Fall. In unserem Antrag haben wir Ihnen aufgelistet, was auf europäischer, Bundes- und Landesebene zu tun ist, um die interkommunale Zusammenarbeit abzusichern und auszubauen. Ich denke, es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir uns als Deutscher Bundestag in dieser Frage mit breiter Mehrheit zu unserer politischen Verantwor- tung für die kommunale Ebene bekennen würden. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbauge- setz) (Tagesordnungspunkt 21 b) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Die Gesetzesbezeich- nung „Steuerbürokratieabbaugesetz“ ist meines Erach- tens etwas irreführend, da mit dem uns vorliegenden Ge- setz im Wesentlichen die Umstellung von der papiernen auf die elektronische Steuererklärung eingeführt wird. Im Jahr 1997 nutzten 6,5 Prozent der Deutschen das Internet. Zehn Jahre später waren es bereits 62,7 Prozent der Gesamtbevölkerung, die einen Zugang zum Internet hatten. Dies sind 40,8 Millionen Menschen in Deutsch- land. Dies ist ein offensichtliches Zeichen, dass die Digi- talisierung unseres Lebens nach und nach fortschreitet. Statt Briefe werden E-Mails geschrieben, statt an den Bankschalter zu gehen, erledigen die Menschen ihre Fi- nanzgeschäfte online, und Bücher werden häufiger bei Onlineanbietern anstatt im Bücherladen um die Ecke ge- kauft. Auch der Trödelmarkt ist mit Ebay online zu fin- den. Das uns heute zur abschließenden Beratung vorlie- gende Steuerbürokratieabbaugesetz setzt diese digitale Entwicklung fort. „Elektronik statt Papier“ könnte das Leitmotto dieses Gesetzes sein. Mit diesem Gesetzent- wurf soll die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortge- setzt und vertieft werden. Folgende Maßnahmen seien hier exemplarisch erwähnt: standardmäßige elektroni- sche Übermittlung von Steuererklärungen der Unterneh- men, standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Die Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhält- n f n U g S r i w a W B n s m g g d e d l K c d w u A d n A a d g e t d w (C (D isse zu geben, soll künftig auf elektronischem Wege er- üllt werden. Steuerpflichtige sollen bestimmte, dem Fi- anzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und nterlagen künftig elektronisch bereitstellen. Die Grundsatzfrage, die sich durch das ganze Gesetz- ebungsverfahren hingezogen hat, war die, ob wir die teuerpflichtigen künftig verpflichten, ihre Steuererklä- ungen in elektronischer Form abzugeben, oder ob wir hnen nicht die grundsätzliche Wahlfreiheit lassen, ent- eder in Papierform oder elektronisch ihre Erklärung bzugeben. Außerhalb der staatlichen Verwaltung haben wir ahlfreiheit. Auch wenn immer mehr Bürgerinnen und ürger per E-Mail kommunizieren, so ist dennoch noch iemand auf die Idee gekommen, die Postkarte abzu- chaffen oder gar zu verbieten. Auch das Onlinebanking uss freiwillig bleiben, da es durchaus berechtigte Sor- en hinsichtlich dessen Stör- und Betrugsanfälligkeit ibt. Die bisher für einzelne Steuererklärungen wie etwa ie Umsatzsteuervoranmeldung geltende Pflicht zur lektronischen Abgabe mit lediglich der Möglichkeit, ass die Finanzverwaltung im Gnadenwege bei Härtefäl- en davon Ausnahmen zulässt, ist unbefriedigend. Viele lein- und Kleinstunternehmen sind aus wirtschaftli- hen Gründen nicht in der Lage, die Voraussetzungen für ie elektronische Abgabe zu schaffen. Der Aufwand äre für sie zu hoch, und gerade dies kann nicht Sinn nd Zweck eines Steuerbürokratieabbaugesetzes sein. uch ist es eines Rechtsstaates unwürdig, den Bürger, er die Voraussetzungen der elektronischen Abgabe icht erfüllen kann, als Bittsteller auf eine Härtefall- usnahmeregelung zum Finanzamt zu schicken. Aus diesen Gründen schafft dieses Steuerbürokratie- bbaugesetz einen neuen § 150 Abs. 8 Abgabenordnung, er einmal generell für alle Steuererklärungen den Be- riff des Härtefalls definiert und somit gegebenenfalls inen entsprechenden Anspruch des Bürgers auf die wei- ere Abgabe der Steuererklärung in Papierform begrün- et. Dieser neue § 150 Abs. 8 Abgabenordnung lautet ie folgt: Ordnen die Steuergesetze an, dass die Finanzbe- hörde auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung der Steuerklärung nach amt- lich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern- übertragung verzichten kann, ist einem solchen An- trag zu entsprechen, wenn eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernüber- tragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn der Steuer- pflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertra- gung zu nutzen. 20184 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) In der Begründung heißt es dazu: Einem Steuerpflichtigen ist die Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung insbesondere nicht zuzumu- ten, wenn er nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt und es für ihn nur mit nicht un- erheblichem finanziellen Aufwand möglich wäre, die für eine elektronische Übermittlung der Steuer- erklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Daten- satz mittels Datenfernübertragung erforderlichen technischen Möglichkeiten zu schaffen. Eine unbil- lige Härte ist darüber hinaus anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kennt- nissen und Fähigkeiten nicht oder nur einge- schränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten einer Datenfernübertragung zu nutzen. In der Praxis dürf- ten diese Voraussetzungen insbesondere bei Kleinstbetrieben gegeben sein. Der Härtefall-An- trag kann auch konkludent (z. B. in Gestalt der Ab- gabe einer herkömmlichen Feststellungserklärung auf Papier) gestellt werden. In diesem Fall sind Sachverhaltsermittlungen der Finanzbehörde nur geboten, wenn das Vorliegen eines Härtefalls nicht als glaubhaft angesehen werden kann. Im Ergebnis bedeutet diese neue Regelung in § 150 Abs. 8 Abgabenordnung sowie die dazu gehörige Geset- zesbegründung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine weitgehende Wahlfreiheit haben, ob sie künftig ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform oder elektro- nisch abgeben. Dies liegt auch im Interesse der Finanz- verwaltung, da naturgemäß die Einführung der elektroni- schen Steuererklärung in vielen Bereichen mit Startschwierigkeiten verbunden ist und eine generelle Verpflichtung diese Startschwierigkeiten deutlich ver- größern würde. Weiter enthält ein neuer § 50 Abs. 1 Einkommen- steuer-Durchführungsverordnung die Bestimmung, dass künftig Spender den Spendenempfänger bevollmächti- gen können, die Spendenbestätigung der Finanzbehörde nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Daten- fernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Über- mittlungsverordnung zu übermitteln. Diese Regelung hat zu großer Verunsicherung geführt, da viele kleinere Ver- eine, Kirchengemeinden und sonstige Spendenempfän- ger das Problem haben, dass sich die notwendigen Inves- titionen in Soft- und Hardware im Verhältnis zu ihrem Spendenaufkommen wirtschaftlich nicht rechnen. Sie haben deshalb im Gesetzgebungsverfahren klargestellt, dass § 50 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsver- ordnung nur eine Bevollmächtigung enthält, diese aber keine Verpflichtung für den Spendenempfänger beinhal- tet. Der Spendenempfänger ist danach frei, eine solche Bevollmächtigung auch nicht auszunutzen, wenn er nicht über die entsprechende technischen Voraussetzun- gen verfügt. Dies ist eine wichtige Klarstellung für klei- nere Vereine und Kirchengemeinden, die die aufgetrete- nen Irritationen beseitigt. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfa- chung und Verbesserung des Steuerrechts, beispiels- w g i w s a t g M b r ti z l d d d u t s W 1 I a k u v e a n g r v h z k d p v w r v d v V Z 8 S i (C (D eise die Möglichkeit von gemeinsamen Außenprüfun- en der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung n Unternehmen. Außerdem haben wir die Schwellen- erte insbesondere für die monatlich abzugebende Um- atzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldungen ngehoben. Abschließend möchte ich mich für die zügigen Bera- ungen zu diesem Gesetz bei Ihnen, sehr verehrte Kolle- innen und Kollegen, sowie den Mitarbeiterinnen und itarbeitern des Ausschussekretariats recht herzlich edanken. Hoffen wir, dass es bei der weiteren Realisie- ung dieses Gesetzes zu einem wirklichen Steuerbürokra- eabbau für alle kommt und es keine Benachteiligungen wischen den Steuerpflichtigen gibt – egal ob die Unter- agen elektronisch oder postalisch übersandt wurden. Gabriele Frechen (SPD): Wir verabschieden heute as Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung es Steuerverfahrens. Hauptgegenstand des Gesetzes ist ie Nutzung der elektronischen Medien. Künftig sollen nter anderem Steuererklärungen und Bilanzen von Un- ernehmen nicht mehr auf Papier, sondern auf elektroni- chem Wege an die Finanzbehörden übermittelt werden. ir haben uns entschieden, die Umstellung ab dem . Januar 2010 verpflichtend zu machen. Der Ausbau der nfrastruktur in den Finanzbehörden ist aufwendig und rbeitsintensiv. Diese Investitionen sind nur dann wir- ungs- und sinnvoll zu vertreten, wenn das Verfahren mfassend genutzt wird. Außerdem ist es unsere Aufgabe, für gleiche Lebens- erhältnisse zu sorgen. Dazu gehört auch, dass die Steuer- rhebung und der Steuervollzug in allen Ländern und für lle Steuerpflichtigen gleichmäßig erfolgen. Das geht ur mit einem wirkungsvollen Risikomanagement. Das eht wiederum mit einem vertretbaren Aufwand an Bü- okratie nur, wenn alle Daten auf elektronischem Wege orliegen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf ingewiesen, dass angesichts des Umfangs des Projekts eitliche Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden önnen und bat um eine flexiblere Lösung. Dieser Bitte es Bundesrats sind wir nachgekommen. Wir werden rüfen, ob zum 31. Dezember 2010 die Voraussetzungen orliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der erstmalige An- endungszeitpunkt verschoben. Die Frage, ob eine freiwillige Umstellung nicht aus- eichend wäre, haben wir in der Anhörung mit den Sach- erständigen ausführlich diskutiert. Herr Ondracek von er Deutschen Steuer-Gewerkschaft sagte dazu: „Ohne erpflichtende Erklärung wird es nicht funktionieren. ielleicht kriegen wir 20 Prozent, aber das ist nicht das iel, das man erreichen will, sondern die 70 bis 0 Prozent-Marke sollte schon die Folge sein.“ Herr chwab von der Bundessteuerberaterkammer stimmte hm in diesem Punkt ausdrücklich zu: „Leider muss ich im Kern Herrn Ondracek Recht geben. Deswegen bin ich mit meinen Kollegen in der Bundessteuerberaterkammer der Meinung, dass man das langfristig durchaus verpflichtend machen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20185 (A) ) (B) ) kann. Aber man muss natürlich Härtefallregelungen vorsehen – das haben wir auch in unserer Stellung- nahme noch einmal geschrieben –, dass die Perso- nen, die das tatsächlich nicht machen können, aus- genommen werden.“ Genau das haben wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens beschlossen: Wenn es dem Steuerpflichtigen aus persönlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, ist seinem Antrag, die Steuererklärungen weiter auf Papier abzugeben, stattzu- geben. Das heißt: Wenn der oder die Steuerpflichtige nicht mit dem Umgang eines Computers vertraut ist oder wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen oder nur mit erheblichem finanziellen Aufwand herzu- stellen wären, kann die Abgabe der Erklärung weiterhin auf Papier erfolgen. Dieser Antrag wird keinen zusätzli- chen bürokratischen Aufwand erfordern, da die Abgabe selbst als Antrag gewertet wird. Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge können künftig papierlos übermittelt werden, wenn der Spender das wünscht. Durch diese Regelung werden allerdings weder der Zuwendende noch der Zuwendungsempfänger ver- pflichtet, die Spendenbestätigung der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Als weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau werden mit diesem Gesetz die Grenzen für die Verpflichtung zur monatlichen Ab- gabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteu- eranmeldung angehoben. Das ist gerade für kleine Be- triebe eine wesentliche Erleichterung. Auch die Möglichkeit der gemeinsamen Prüfung der Finanzbehörden und der Rentenversicherung wird die Betriebe deutlich entlasten. Es stellt für Betriebe und Be- rater oftmals eine Belastung dar, wenn die Lohnsteuer- prüfung gerade abgeschlossen ist und alle Ordner wieder an ihrem Platz stehen und dann kurz darauf der Sozial- versicherungsprüfer kommt und die gleichen Ordner und Unterlagen wieder herausgegeben werden müssen. Das kommt heute leider sehr häufig vor und bindet in der Praxis nicht nur räumliche sondern auch personelle Res- sourcen. Es ist unbestritten, dass allein die Umstellung auf elektronische Übermittlung nicht der einzige Schritt beim Bürokratieabbau sein kann. Aber wer behauptet, das wäre so gut wie nichts, der weiß nicht, wovon er spricht. Es ist ein Heidenaufwand, die Daten, die man elektronisch besitzt, auf Papier auszudrucken, postfertig zu verpacken und zu versenden, damit sie dort, wo sie ankommen, dann den umkehrten Weg gehen, bis sie wie- der in elektronischer Form vorliegen. Herr Schaub von der Bundessteuerberaterkammer sagte dazu in der Anhörung: „Die elektronische Übermittlung von Daten darf keine Einbahnstraße sein, das heißt, auch der Steu- erpflichtige muss einen Anspruch darauf haben, Daten elektronisch zurückübertragen zu bekom- men. Ganz besonders der Steuerberater sollte einen Anspruch auf Bescheid-Rückübertragung haben und eine Abweichungsanalyse bekommen. Das würde die Akzeptanz auf beiden Seiten erhöhen n ü m d w P d r K 5 s s v l t k t d g w g b r v e s u f s d d r u s k w s I n d Ü R v w S e F A f s (C (D und gehört einfach zur elektronischen Übermittlung dazu.“ Unser Ziel ist die vorausgefüllte Steuerklärung des Fi- anzamts, die von den Steuerpflichtigen elektronisch bermittelt wird, beim Finanzamt das Risikomanage- ent durchläuft und mit einem detaillierten Bescheid, er elektronisch übermittelt wird, endet. Damit stellen ir die gleichmäßige Besteuerung sicher und schaffen ersonalkapazitäten, die wir für die wirklich bedeuten- en Fälle in der Betriebsprüfung nutzen können. Dr. Volker Wissing (FDP): Während die Bundes- egierung über ein zusammengeflicktes 50-Milliarden- onjunkturpaket berät, fallen in Deutschland jährlich 0 Milliarden Bürokratiekosten an. Unternehmen müs- en diese gigantische Summe in wirtschaftlich äußerst chwierigen Zeiten aufbringen, um von der Politik zu erantwortende bürokratische Pflichten zu erfüllen. Mil- iardensummen fehlen damit für Investitionen. Das kos- et Arbeitsplätze und ist in diesen Zeiten schwer zu ver- raften. Angesichts der gegenwärtigen Rezession ist es wich- iger denn je, Steuerbürokratie abzubauen. Man ist eshalb fast geneigt, sich zu freuen, dass die Bundesre- ierung ein Steuerbürokratieabbaugesetz vorlegt. Aber enn man genau hinsieht, vergeht einem das Lachen anz schnell wieder. In Ihrer Gesetzesbegründung schreiben Sie hochtra- end, die Bundesregierung sei entschlossen – ich zitie- e –, „einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zum ollständigen Abbau überflüssiger Steuerbürokratie zu rreichen“. Ich frage Sie: Wo ist denn dieser Meilen- tein? Es wäre ja schön, wenn Sie die Steuerzahlerinnen nd Steuerzahler endlich von Ihrem Steuerdschungel be- reien würden. Aber wenn Sie Steuerbürokratie abbauen, tellen Sie sich immer zuerst die Frage: Was können wir enn Gutes für die Verwaltung tun? Sie denken nur an ie Finanzverwaltung. Die Interessen der Privaten igno- ieren Sie einfach. Die Bundesregierung kümmert sich m die Verwaltung. Alle anderen müssen sich um sich elbst kümmern. Das Steuerrecht wird mit Ihrem Gesetz nicht entbüro- ratisiert, es wird nur digitalisiert. Sie denken offenbar, enn man den deutschen Steuerwahnsinn in elektroni- cher Form verwaltet, sei alles schon viel einfacher. Mit hrem Motto „Elektronik statt Papier“ sollen alle Unter- ehmen ihre Steuerdaten auf elektronischem Wege an ie Finanzbehörde übermitteln. Aber die elektronische bermittlung ist eine Einbahnstraße. Eine elektronische ückübertragung des Steuerbescheides von der Finanz- erwaltung zum Unternehmen mit entsprechender Ab- eichungsanalyse findet nicht statt. Sie verpflichten teuerzahler, bei staatlichen Behörden alles elektronisch inzureichen und schicken dann einfach Papier zurück. Damit liegt der Vorteil wieder einmal alleine bei der inanzverwaltung. Sie vereinfachen den Beamten die rbeit und denken, damit sei den Unternehmen gehol- en. Das ist doch absurd. Sie haben es wieder einmal ge- chafft, einseitig der Verwaltung etwas Gutes zu tun. Sie 20186 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) sollten deshalb aufhören, das Ganze als großen Wurf für die Unternehmen zu verkaufen. Ihr Bürokratieabbauge- setz ist kein Meilenstein. Aus Sicht der Steuerzahler ist es eher ein Armutszeugnis. Machen Sie doch endlich einmal ein Steuergesetz für die Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesfinanzminister kann sich das vielleicht nicht mehr vorstellen, aber in Deutschland leben nicht nur Be- amte. Eigentlich hätte heute gemeinsam mit Ihrem Steuer- bürokratieabbaugesetz das Jahressteuergesetz 2009 bera- ten werden sollen. Das hätte einen Überblick über das ermöglicht, was Sie auf der einen Seite für die Verwal- tung alles vereinfachen, und über die vielen neuen Son- derregeln auf der anderen Seite, mit denen Sie die Steu- erzahler weiter quälen. Während wir hier debattieren, planen Sie Änderungen in 22 verschiedenen Steuergesetzen und haben kurz vor Abschluss der Beratungen rund 70 Änderungsanträge dazu vorgelegt. Weil Sie mit den vielen Änderungsanträ- gen am Ende selbst überfordert waren, musste die Bera- tung ausgesetzt werden. Das ist der wahre Kern Ihrer Finanzpolitik. Sie betreiben einen Bürokratieaufbau nach dem anderen. Die FDP macht dieses Steuerchaos nicht mit. Wir wollen kein Steuerrecht für die Verwaltung. Wir wollen ein Steuerrecht für die Bürgerinnen und Bürger. Es muss dringend einfacher werden. Und genau das schaffen Sie nicht. Deshalb sollten Sie aufhören mit Ihrer Flickschus- terei. Sie sprechen von Steuerbürokratieabbau und ma- chen ständig das genaue Gegenteil. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): „Gesetz zur Moder- nisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)“ – schon dieser Titel weckt irreführende Erwartungen, die im Eingangstext des Entwurfs auch noch bestätigt werden. Das Bundes- finanzministerium verbreitet damit den Anschein, einen entscheidenden Durchbruch zu mehr Steuervereinfa- chung erreicht zu haben. Diesem Anschein wird das vor- liegende Gesetz nicht gerecht. Das Ziel der Steuervereinfachung steht mit dem der Steuergerechtigkeit zum Teil in Einklang, zum Teil in Widerspruch. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass dort, wo ein Überborden an Steuerbürokratie festzustellen ist, dies im Steuerrecht selbst mit seinen unzähligen Sonder- regelungen und Ausnahmetatbeständen begründet ist. Diese überbordende Komplexität des Steuerrechts führt dazu, dass viele Menschen mangels Zeit oder Einblick ihnen zustehende Vergünstigungen nicht wahrnehmen und somit zu viel Steuern bezahlen. Das betrifft insbe- sondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie kleine Selbstständige, die sich keine Steuerberatung leis- ten können oder wollen. Insofern trägt die Komplexität zur Steuerungerechtigkeit bei. Andererseits spiegelt die Komplexität des Steuer- rechts auch die zunehmende Komplexität des Lebens und die Vielfalt der Lebensformen wider. Steuergerech- tigkeit im Sinne von steuerlicher Gleichbehandlung heißt auch, dass Ungleiches ungleich behandelt werden m d u W V ü i s p a g w g P v s ü m s D b w s v s n v e t Ü m t S s f S i I B v l n f t z w M o k A s r a A z b (C (D uss. Daher sollten notwendige individuelle Aufwen- ungen im Steuerrecht berücksichtigt werden. „Einfach“ nd „leistungsgerecht“ stehen so in einem gewissen iderspruch zueinander. Dennoch gibt es Ansatzpunkte für Vereinfachungen. iele Sonderregelungen und Ausnahmetatbestände sind berholt oder das Ergebnis von durchgesetzten Sonder- nteressen. Ein prominentes Beispiel ist das Ehegatten- plitting, das aus gleichstellungs-, familien- und sozial- olitischen Gründen nicht mehr zeitgemäß ist. Die usschließliche Berücksichtigung von Ehegatten privile- iert diese ungerechtfertigt gegenüber anderen Lebens- eisen. Die Streichung von ungerechtfertigten Sonderre- elungen und die Einführung von realistischen auschalbeträgen wäre ein gangbarer Weg zur Steuer- ereinfachung. Doch wer solches im vorliegenden Gesetzentwurf ucht, wird herbe enttäuscht. Leider geht der Entwurf ber verfahrensrechtliche Regelungen nicht hinaus – ateriellrechtliche Steuervereinfachungen sind ausge- prochen dünn gesät. Es werden vielmehr Fragen des atenaustauschs behandelt und die Neufestsetzung von estimmten Betragsgrenzen vorgenommen. Insofern urde dieses eher an technischen Fragen orientierte Ge- etzeswerk mit einem ausgesprochen großspurigen Titel ersehen. Trotzdem meint die Bundesregierung, mit dem Ge- etz Steuerverwaltung und Wirtschaft um viele Millio- en Euro zu entlasten. So sollen damit alle Unternehmen erpflichtet werden, ab 2011 ihre Steuererklärungen auf lektronischem Wege an die Finanzbehörde zu übermit- eln. Aufseiten der Finanzämter soll die elektronische bermittlung eine computergestützte Vorabprüfung er- öglichen und somit die Finanzbeamtinnen und -beam- en entlasten. Zugleich wird dies als ein effektiverer teuervollzug verkauft, der dauerhaft und verlässlich taatliche Einnahmen sicherstellen soll. Aber ob das so unktioniert, darf bezweifelt werden. Die Vielzahl an teuerrechtsänderungen konnte oftmals nicht rechtzeitig n die elektronischen Programme eingearbeitet werden. n den vergangenen Jahren waren Neuerungen durch das undesfinanzministerium lausig vorbereitet, sodass sie iel Nacharbeit und Kosten verursacht haben – nicht zu- etzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fi- anzverwaltung. Im Detail kann festgehalten werden: Trotz der Neu- ormulierung von § 150 Abs. 8 AO sind die Ausnahme- atbestände, um auf eine elektronische Übermittlung ver- ichten zu können, zu unpräzise formuliert und damit eitgehend ins Ermessen der Finanzverwaltung gestellt. it der klaren Benennung von Gewinn-, Umsatz- und/ der Betriebsgrößen hätte zumindest geregelt werden önnen, wann die Finanzverwaltung einem Antrag auf usnahme unbedingt stattzugeben hat. Damit ist ein we- entlicher Kritikpunkt aus der Sachverständigenanhö- ung nicht ausgeräumt. An den vorliegenden Änderungs- nträgen ist zu begrüßen, dass mit der erstmaligen nwendung der elektronischen Übermittlung der Bilan- en sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mehr Flexi- ilität ermöglicht wird. Erfreulich ist auch, dass das Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20187 (A) ) (B) ) Unterschriftenprozedere für unmittelbar bei der Alters- vorsorge zulageberechtigte Ehegatten vereinfacht wurde. In der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates war zu lesen, dass man die Möglichkeit zur Selbstveranlagung – § 150 Abs. 8 AO – prüfen wolle. Ich stelle mit Erleichterung fest, dass dieses An- sinnen – im Gegensatz zum Referentenentwurf – keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der ungenügenden Personalausstattung bei den Finanzbehörden hätte eine Steuerumgehung in größerem Ausmaß nicht ausgeschlossen werden können. Summa summarum bringt der Gesetzentwurf eine leichte Vereinfachung für die Finanzverwaltung und kaum nennenswerte Verbesserungen für die Steuer- pflichtigen. Geringfügige Verbesserungen und die nicht aufgegriffene berechtigte Kritik am Ermessensspielraum der Finanzverwaltung sowie der großspurige und damit irreführende Gesetzestitel sind letztlich Grund für die Fraktion Die Linke, sich der Stimme zu enthalten. Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieses Gesetz hält nicht, was der Titel verspricht. Ich muss ganz klar betonen: Für die Bürgerinnen und Bürger bringt dieses Gesetz kaum Erleichterungen. Bürokratie- abbau im Sinne dieses Gesetzes bedeutet weniger Arbeit für die Finanzverwaltung, aber neue Pflichten für die Steuerpflichtigen. Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf die versprochene durchgreifende Steuervereinfachung. Statt Vereinfachung hat die große Koalition das Steuer- recht deutlich komplizierter gemacht. Zum Beispiel durch die Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Entfernungspauschale, durch die völlig unsystematische Ausgestaltung der Abgeltungssteuer – zu der wir jetzt im Jahressteuergesetz schon wieder ein Dutzend Ände- rungsanträge beraten mussten – oder auch durch die Be- grenzung des Abzugs von Steuerberatungskosten, um nur einige zu nennen. Auch mit dem Steuerbürokratieab- baugesetz wird es für die Bürgerinnen und Bürger nicht einfacher werden, ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Im Kern des Gesetzes geht es darum, bisher papierba- sierte Steuererhebungsverfahren auf elektronische Ver- fahren umzustellen. Nicht nur die Grünen, sondern auch die Sachverständigen in der öffentlichen Expertenanhö- rung haben grundsätzlich kritisiert, dass hier eine neue Pflicht für die Steuerpflichtigen eingeführt wird. Die große Koalition hat darauf reagiert und eine Es- cape-Regelung geschaffen. Die ist aber wiederum büro- kratisch. Die Steuerpflichtigen müssen einen Antrag stellen, dass sie an dem neuen elektronischen Verfahren nicht teilnehmen können, aus wirtschaftlichen oder per- sönlichen Gründen. Die Finanzverwaltung muss dann auf die elektronische Abgabe verzichten. Der Schriftver- kehr hat sich damit also verdoppelt. Statt wie bisher die Steuererklärung in den Briefumschlag zu stecken und abzuschicken, müssen die Steuerpflichtigen jetzt einen Antrag stellen und dann dürfen sie wie vorher auch die Steuererklärung per Post abschicken. Es ist wirklich schon fraglich, worin hier die Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bestehen sollen. Dieses Verfah- r e d l S w S „ l s r v z g G s t a s a s A m m z d z l s s V t f „ t F S z w e A g V r n (C (D en muss deshalb nach einiger Zeit überprüft werden, ob s für die Steuerpflichtigen einfach zu handhaben ist und ie Steuerbehörden tatsächlich im Sinne der Antragstel- enden entscheiden. Bürokratieabbau kann keine Einbahnstraße sein. Die teuererhebung müsste viel bürgernäher werden. Es äre viel besser, auf den Zwang zu verzichten und die teuerpflichtigen für die elektronische Übermittlung zu belohnen“, zum Beispiel durch einen Bonus bei der etztendlich fälligen Steuerschuld, denn schließlich er- paren die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklä- ung elektronisch übermitteln, der Finanzverwaltung iel Arbeit. Kritik am Gesetz kommt auch von den Datenschüt- ern. Das Verfahren der qualifizierten elektronischen Si- natur sei derzeit alternativlos. Deshalb sehen sie die im esetz geschaffene Möglichkeit, anstelle der elektroni- chen Signatur auf andere sichere Verfahren beim elek- ronischen Besteuerungsverfahren zurückzugreifen oder uf beides ganz zu verzichten, mit Besorgnis. Die Daten- chützer sehen es deshalb als notwendig an, dass diese nderen Verfahren von unabhängigen Gutachtern, bei- pielsweise der Bundesnetzagentur, beurteilt werden. ußerdem muss es für die Steuerpflichtigen auch immer öglich sein, bei der elektronischen Kommunikation it dem Fisku, die qualifizierte elektronische Signatur u nutzen. Diese ernsthaften Bedenken und Forderungen er Datenschützer müssen bei der Umsetzung des Geset- es berücksichtigt werden. Weitere Änderungen im Gesetz, wie höhere Schwel- enwerte für monatliche bzw. vierteljährliche Umsatz- teuer- und Lohnsteuervoranmeldungen, sind durchaus innvoll, denn dies entlastet kleinere Unternehmen und erwaltung. Ebenso zu begrüßen ist es, dass die Verwal- ung bei offenen BFH-Verfahren die Steuer vorläufig estsetzen kann, denn damit bleiben den Bürgern rechtswahrende“ Einsprüche erspart und der Verwal- ung natürlich deren Bearbeitung. Insgesamt bringt der Gesetzentwurf einige kleine ortschritte, die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen teuererklärung und das bürokratische Verfahren, dies u vermeiden, sind aber problematisch. Meine Fraktion ird sich deshalb bei der Abstimmung zu diesem Gesetz nthalten. nlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Tagesordnungspunkt 31) Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Mit der heuti- en Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur erbesserung der Rahmenbedingungen für die Absiche- ung flexibler Arbeitszeitregelungen, auch Flexi II ge- annt, erfolgt eine konsequente Umsetzung des Koali- 20188 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) tionsvertrages von 2005. Damit wird das Flexi-I-Gesetz aus dem Jahre 1998 weiterentwickelt. Unser Hauptziel: Wir wollen Langzeitkonten attraktiver machen. – Wa- rum? Wir wollen, dass die Menschen ihre Lebensarbeits- zeit flexibler gestalten können. Langzeitkonten gewin- nen auch an Bedeutung im Hinblick darauf, dass die gesetzliche Förderung der Altersteilzeit auslaufen wird und wir Ende der 20er-Jahre dieses Jahrhunderts ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren haben werden. Mit Langzeitarbeitskonten sind Arbeitnehmer auch für be- sondere Lebensphasen vorbereitet. Zum Beispiel bei Fa- milien- und Pflegezeiten. Darum geben wir den Beschäf- tigten mit diesem Gesetz ein Steuerungsinstrument an die Hand, mit dem sie ihre Lebensarbeitszeiten in Zu- kunft besser lenken können. Wie macht man das? Erstens durch die deutliche Un- terscheidung von Langzeitkonten gegenüber Kurzzeit- oder Flexikonten. Sie haben unterschiedliche Funktio- nen. Zweitens durch die Absicherung der Langzeitar- beitskonten gegen Risiken. Drittens durch eine flexible Ausgestaltung über Tariföffnungsklauseln, Ausnahme- und Übergangsregelungen. Und genau dies haben wir gemacht. Erstens ist es wichtig, Langzeitkonten gegenüber Flexi- oder Kurzzeitkonten abzugrenzen. Kurzzeitkon- ten dienen nur der Arbeitszeitflexibilisierung und haben nicht den Anspruch, größere Guthaben anzusparen. Sie dienen zum Beispiel dazu, kurzfristig die werktägliche wöchentliche Arbeitszeit mit angesammelten Überstun- den abzubauen. Bei Langzeitkonten geht es um eine langfristige Ansammlung von Arbeitszeiten, Überstun- den oder auch Urlaubszeiten inklusive Sozialversiche- rungsbeiträgen und Steuern. Diese angesparte Arbeits- zeit soll zu gesetzlich begründeten Anlässen wie Kinderbetreuung, Pflege, Zeiten der Qualifizierung oder Weiterbildung oder auch zur Verwendung vor Bezug der Altersrente genutzt werden. Steuern und Sozialversiche- rungsbeiträge fallen hier erst an, wenn es zur Auszah- lung aus dem Langzeitkonto kommt. Damit der Arbeit- nehmer Wertguthaben wirklich als Steuerungsinstrument nutzen kann, muss er eine Übersicht seiner angesparten Arbeitszeit haben. Deshalb wird der Arbeitgeber ver- pflichtet, jährlich einen Kontoauszug zu erstellen, damit der Arbeitnehmer weiß, wie viel er auf seinem Konto an- gespart hat. Zweitens sichern wir mit diesem Gesetz Wertgutha- ben gegen Risiken ab. Wir haben zunächst den Insolvenz- schutz von Wertguthaben – ein Kernpunkt dieses Gesetzes – optimiert. Generell ist die Frist zur Informa- tionspflicht über den Insolvenzschutz auf zwei Monate verkürzt worden. Unsichere Insolvenzschutzmaßnahmen wie Patronatserklärungen und konzerninterne Bürg- schaften sind nicht mehr zulässig. Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit zur Kündigung der Wertguthabenver- einbarung bei fehlendem Insolvenzschutz und haben einen Schadensersatzanspruch bei ungenügendem Insol- venzschutz. Eine Prüfung des Insolvenzschutzes durch die Deutsche Rentenversicherung Bund rundet hier das Bündel der Maßnahmen zum Insolvenzschutz von Wert- g e a e w g m m d b t v h n m b t d G z v d d s d d d g b B d n w m s r i a r 4 d d s W S z Q v g Ü i d N (C (D uthaben ab. Die sichere Anlage von Wertguthaben ist in weiterer Punkt. Hoch spekulative Anlagen sollen usgeschlossen werden. Bei Wertguthaben soll der Akti- nanteil auf 20 Prozent beschränkt werden. Außerdem ird Werterhaltgarantie zum Zeitpunkt der Entnahme efordert, die dem Arbeitnehmer die Auszahlung der indestens eingebrachten Summe garantiert. Ausnah- en in Bezug auf einen höheren Aktienanteil sind aber urch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen sowie ei Verwendung des Wertguthabens vor Bezug der Al- ersrente möglich. Des Weiteren ist die Portabilität von Wertguthaben erbessert worden. Neben der Auszahlung des Wertgut- abens beim Arbeitgeberwechsel bestehen nun zwei eue Möglichkeiten. Durch die Neuerung ist es jetzt öglich, bei einem Arbeitgeberwechsel das Wertgutha- en auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Ren- enversicherung Bund zu übertragen, die in diesem Fall as Konto führt und verwaltet. Während der Beratungen war es Notwendigkeit, den esetzesentwurf an der einen oder anderen Stelle nach- ujustieren. So wurde der Schwellenwert für den Insol- enzschutz gesenkt. Im Gesetzentwurf war noch das reifache der monatlichen Bezugsgröße vorgesehen, ab em das Guthaben gegen Insolvenz gesichert ist. Der In- olvenzschutz soll früher beginnen. Deshalb haben wir en Schwellenwert auf eine monatliche Bezugsgröße re- uziert. Dies entspricht einem Betrag von 2 485 Euro in en alten und 2 100 Euro in den neuen Bundesländern. Auch den Schwellenwert zur Übertragung von Wert- uthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ha- en wir von der 12-fachen Bezugsgröße auf die 6-fache ezugsgröße abgesenkt. Das bedeutet in den alten Bun- esländern ein Volumen von 14 900 Euro und in den euen Bundesländern von 12 600 Euro. Damit kommen ir einer Forderung des Bundesrates entgegen und er- öglichen die Führung von Wertguthaben bei der Deut- chen Rentenversicherung Bund schon ab einer geringe- en Höhe. In der Praxis ist die Umwandlung von Wertguthaben n die betriebliche Altersvorsorge teilweise sehr exzessiv usgenutzt worden. Dadurch konnte die Sozialversiche- ungspflicht bei der Entgeltumwandlung oberhalb von Prozent umgangen werden. Dies entspricht aber nicht er Intention von Wertguthaben. Zukünftig – Stichtag ist er 13. November 2008 – wird dies nicht mehr möglich ein. Hiermit werden betriebliche Altersvorsorge und ertguthaben genauer voneinander abgegrenzt. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die in § 7 c GB IV genannten Freistellungszwecke. Freistellungen um Zwecke pflegebedürftiger Angehöriger, Elternzeit, ualifizierungszeiten oder Verwendung des Guthabens or Bezug der Rente sind bei Bezug von Kurzarbeiter- eld künftig gleich zu behandeln. Die Regelungen zu der bertragung von Wertguthaben treten zum 1. Juli 2009 n Kraft. So ist hier die Möglichkeit gegeben, dass sich ie Deutsche Rentenversicherung Bund optimal auf die euerungen einstellen und vorbereiten kann. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20189 (A) ) (B) ) Während der Beratungen des Gesetzentwurfs ist über eine ganze Reihe von Fragen diskutiert worden, die aus meiner Sicht für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs nur vorläufig beendet worden sind oder noch ungeklärt geblieben sind. Dazu gehört die Frage des Aktienanteils und der Werterhaltungsgarantie, weiterhin die Frage, ob die Portabilität auch auf andere als die Deutsche Renten- versicherung Bund möglich ist oder die Rückübertra- gung auch auf neue Arbeitgeber zugelassen werden kann. Auch die Frage, ob Wertguthaben ins Schonvermögen übertragen werden sollen, konnte nicht endgültig geklärt werden. Trotzdem bin ich mir sicher, dass wir mit dem Gesetz eine gute Grundlage für die Gestaltung von Arbeitszeit- konten legen. Die Bundesregierung wird bis zum 31. März 2012 einen Bericht zu den Auswirkungen der Änderungen vorlegen. Bis dahin gilt es, Erfahrungen mit Langzeitkonten zu sammeln, vor diesem Hintergrund eine Überprüfung der jetzigen Regelung vorzunehmen und die noch offenen Fragen zu klären. Während des Gesetzgebungsverfahrens hat sich der Gesetzentwurf zu einem sogenannten Omnibus entwickelt, das heißt, es sind Artikel mit Änderungen von anderen Gesetzen an- gehängt worden, die nicht direkt mit Langzeitarbeitskon- ten zu tun haben. Zur Erläuterung dieser Vorhaben ver- weise ich auf den Ausschussbericht. Wolfgang Grotthaus (SPD): Das uns vorliegende Gesetz ist ein gutes Gesetz, denn es macht die Langzeit- konten von angesparter Arbeit sicherer, es schafft Klar- heit, um welche Konten – hier Wertguthabenkonten ge- nannt – es sich handelt. Es schafft die Möglichkeit einer eingeschränkten Portabilität, und mit dem Gesetz wird dafür gesorgt, dass das von den Arbeitnehmern ange- sparte Kapital nicht spekulativ angelegt werden kann. Gleichzeitig eröffnet es aber auch den Tarifvertragspar- teien, bei dem letztgenannten Punkt in Eigenverantwor- tung im Rahmen eines Tarifvertrages andere als im Ge- setz formulierte Vorgaben zu vereinbaren. Die Zusammenarbeit in den Koalitionsfraktionen lief gut. Verbesserungen zum Wohle derjenigen, die Wert- guthabenkonten ansparen wollen, wurden zügig abge- schlossen. Die Koalitionsfraktionen konnten Forderun- gen, die ich nachfolgend aufzeigen möchte, durchsetzen. Im Änderungsantrag wurden diese Verbesserungen in das Gesetz aufgenommen. Im Einzelnen: die Herabset- zung des Schwellenwertes, ab dem der Insolvenzschutz greift; die Herabsetzung der Wertgrenze für die Übertra- gung von Wertguthaben auf die DRV; die Verhinderung der beitragsfreien Übertragung von Wertguthaben in die betriebliche Altersversorgung; die genaue Formulierung, zu welchem Zweck Zeit aus dem Wertguthaben genom- men werden kann; schließlich die Gültigkeit der Freistel- lungszwecke auch bei Kurzarbeit. Gerne hätten wir noch in das Gesetz mit aufgenom- men, dass auch Kurzzeitkonten – Gleitzeit – dem Insol- venzschutz unterliegen. Dies war aber aufgrund des Ko- alitionsvertrages nicht möglich. Auch war keine Einigkeit zu erzielen bei der Hereinnahme der Langzeit- k N e A g d b k m a e n i k l m b b k G Ü b d P b w V B s b t G b d b e d a g c c Ü s f s z s v k d f (C (D onten in das Schonvermögen von ALG-II-Empfängern. ach unserer Vorstellung haben Wertguthaben, für die ine unwiderrufliche Festlegung auf eine ausschließliche ltersbindung besteht, den Charakter einer Altersvorsor- eleistung wie zum Beispiel die Riester-Rente; so hätten iese Wertguthaben ebenso wie die als Schonvermögen ei Bezug von ALG II behandelt werden können. Hier ündigen wir heute schon an, dass wir diese zwei The- en im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes wieder uf die Tagesordnung setzen werden. Also ein gutes Gesetz, das nicht alle unsere Wünsche rfüllt, das aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- ehmer eine größere Zeitsouveränität und Sicherheit bei hrer Lebensarbeitszeitgestaltung ermöglicht. Den zu diesem Gesetz eingebrachten Antrag der Lin- en lehnen wir ab. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Die Bundesregierung egt heute einen Gesetzentwurf zur Schlussberatung vor, it dem die Arbeitswelt durch Flexibilisierung der Ar- eitszeiten im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitge- er verbessert werden soll. Arbeitszeitkonten sollen ünftig noch besser als bisher für eine selbstbestimmte estaltung des Arbeitslebens eingesetzt werden können. ber insolvenzrechtlich geschützte und portable Ar- eitszeitkonten sollen Arbeitnehmer Unterbrechungen es Erwerbslebens (zum Beispiel für Erziehungs- und flegezeiten) ermöglichen können. Auch soll durch Ar- eitszeitkonten die Flexibilität beim Übergang vom Er- erbsleben in den Ruhestand verbessert werden. Im ordergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs steht das emühen, einerseits die Portabilität der Wertguthaben zu tärken, andererseits den Insolvenzschutz der Wertgutha- en von Langzeitkonten zu verbessern. Dabei baut der vorgelegte Gesetzentwurf auf dem un- er liberaler Mitwirkung im April 1998 erlassenen esetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Ar- eitszeitregelungen (BGBl. 1998 I Seite 688) auf, das ie Grundlage für die Flexibilisierung der Arbeitszeit ildete. Die FDP-Bundestagsfraktion hat den Gedanken ines selbstbestimmten Arbeitslebens seitdem, unter an- erem mit dem Konzept eines flexiblen Renteneintritts b dem 60. Lebensjahr bei Wegfall aller Zuverdienst- renzen und mit Vorschlägen zur Stärkung der betriebli- hen und privaten Vorsorge, konsequent weiterentwi- kelt. Arbeitszeitkonten, welche die Arbeitnehmer im bergang von der vollen Erwerbstätigkeit in den Ruhe- tand einsetzen können, ergänzen dieses Modell eines lexiblen Rentenzugangs in geradezu idealer Weise. Allerdings wurden in der Anhörung und in den chriftlichen Stellungnahmen von den Sachverständigen um Teil erhebliche Zweifel an den Regelungen des Ge- etzentwurfs geäußert, sodass die FDP-Fraktion dem orliegenden Gesetzentwurf am Ende nicht zustimmen ann. Ich will dies im Folgenden begründen: Erstens: Mangels einer Bestandsschutzregelung für en Rechtsrahmen bereits bestehender Arbeitszeitkonten ührt der Gesetzentwurf die Gefahr herbei, dass viele Ar- 20190 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) beitgeber kurzfristig bestehende Arbeitszeitkonten auf- lösen. Denn der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch für bereits existierende Arbeitszeitkonten das neue Recht gilt. Daraus ergibt sich, dass für bestehende Arbeitszeit- konten die neu eingeführte Werterhaltungsgarantie greift. Arbeitgeber, deren Arbeitszeitkonten im Zusam- menhang mit der Finanzmarktkrise in den letzten Mona- ten starke Einbußen erlitten haben, könnten daher ein In- teresse daran haben, die bestehenden Arbeitszeitkonten vor Inkrafttreten der Werterhaltsgarantie aufzulösen. Da- bei ist davon auszugehen, dass auch die Wertguthaben seriöser Arbeitgeber, die keine spekulative Anlagestrate- gien verfolgten und beispielsweise in Aktienfonds mit deutschen Unternehmenswerten investierten, in den letz- ten Monaten hohe Verluste aufweisen. Zweitens: Der im Gesetzentwurf vorgesehene Weg zur Verbesserung der Portabilität über die gesetzliche Rentenversicherung ist in der gegenwärtigen Fassung aus mehreren Gründen insbesondere für die Arbeitneh- mer unattraktiv. Zum einen wird ein Rückübertragungs- anspruch des Kontos eines Beschäftigten von der Rentenversicherung auf einen neuen Arbeitgeber ausge- schlossen. Er muss dann bei einem neuen Arbeitgeber ein neues Wertkonto bilden, wenn er einmal ein beste- hendes Konto auf die Rentenversicherung übertragen hat. Das kann dazu führen, dass er am Ende über meh- rere Konten verfügt. Diese Regelung ist insbesondere deswegen ärgerlich, weil der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung in der Anhörung geäußert hat, dass eine Rückübertragung durchaus denkbar sei, wenn die entsprechenden Vorschriften zur Werterhaltsgarantie an- gepasst würden. Die im Gesetzentwurf abstrakt genann- ten „Gründe der Verwaltungssicherheit und Finanzie- rung“ sind also gar nicht der wirkliche Grund für die mangelnde Portabilität, sondern die fehlende Ausarbei- tung durch die Bundesregierung. Zum anderen blieb in der Anhörung unklar, ob die Anlage der Arbeitszeitkonten bei der Rentenversiche- rung überhaupt attraktiv ist. Der Arbeitnehmer muss die Verwaltungskosten für das Wertguthaben tragen. Zu- gleich gelten die konservativen Anlagevorschriften für öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger. Man könnte und sollte darüber nachdenken, den Arbeitneh- mern ein Wahlrecht zuzugestehen, welchen Risikograd sie bei der Anlage ihres Wertkontos haben möchten, was sich natürlich auch auf die Garantiesumme auswirkt. Wenn die Anlage zu unattraktiv ist, wird dieser Weg der Portabilität nicht genutzt werden. Aus den Stellungnahmen zur Anhörung ergab sich auch, dass eine treuhänderische Übernahme von Arbeits- zeitkonten durch private Institutionen durchaus möglich ist. Im Gesetzentwurf werden dagegen viele Gründe auf- gezählt, warum eine treuhänderische Übernahme der Ar- beitszeitkonten durch private Anbieter nicht zulässig sein soll. Dabei steht vor allem der Schutz der Sozialver- sicherungsbeiträge im Vordergrund, also weniger die In- teressen der Arbeitnehmer als die Interessen der Sozial- versicherungsträger. Mit dieser Interessengewichtung wird die Attraktivität des Gesetzes für Arbeitnehmer aber beschnitten. r d § c g f d S k b d a r v b f t T z e v b h d I I h b V k w k d a i s k Z g l w k n b f s d d b G (C (D Drittens: Mit dem Gesetz sollen Wertguthaben wäh- end der Ansparphase besser als bisher geschützt wer- en. Dafür sollen die Vermögensanlagevorschriften des 80 ff. SGB IV, die für öffentlich-rechtliche Sozialversi- herungsträger gelten, künftig auf Arbeitszeitkonten an- ewendet werden. In der Anhörung wurde aber mehr- ach darauf hingewiesen, dass für die Versicherungen er Verweis auch auf die Anlagevorschriften des § 80 ff. GB IV problematisch ist. Denn die Versicherungen önnten dann gezwungen sein, die Mittel aus Wertgutha- en gesondert zu verwalten, neben den Geldern, die nach en Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes ngelegt werden. Dabei bieten bereits das Versiche- ungsaufsichtsgesetz und die darauf basierende Anlage- erordnung einen sehr hohen Sicherungsstandard. Viertens werden bei dem Versuch, Arbeitszeitkonten esser gegen Insolvenz zu schützen, Regelungen einge- ührt, die der weiteren Verbreitung von Arbeitszeitkon- en im Wege stehen werden. Zwar wird damit auf die atsache reagiert, dass in der Praxis bisher viele Arbeits- eitkonten nicht wirksam insolvenzgesichert waren und s dadurch zu Ausfällen von Arbeitszeitkonten bei Insol- enzen kam. Kontraproduktiv für die weitere Verbreitung von Ar- eitszeitkonten ist aber der im Gesetzentwurf vorgese- ene Schadensersatzanspruch gegen den Vorstand oder ie Geschäftsführer eines Unternehmens, wenn sich der nsolvenzschutz nachträglich als nicht wirksam erweist. n der Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass bereits eute ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitge- er besteht, wenn er eine Insolvenzabsicherung unter ortäuschung falscher Tatsachen unterlassen hat. Darüber hinaus soll das Wertguthaben des Kontos ünftig durch Dritte, insbesondere Treuhänder, geführt erden. Es stellt sich die Frage, ob das nicht gerade für leinere Betriebe einen zu hohen Abfluss an Kapital be- eutet. In der Anhörung wurde angemahnt, auch andere ls die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sicherungs- nstrumente, beispielsweise schuldrechtliche, gegen In- olvenzfälle zuzulassen. Unklar bleibt schließlich auch, warum Arbeitszeit- onten künftig nur noch in Geldform und nicht mehr als eitkonten geführt werden können. Eine wirkliche Be- ründung liefert der Gesetzentwurf hier nicht. So wird ediglich die Vertrags- und Tarifautonomie beschnitten. Im Ergebnis enthält der heute zu beratende Gesetzent- urf zu viele undurchdachte Regelungen, bei deren In- rafttreten zu befürchten ist, dass sich Arbeitszeitkonten icht weiter verbreiten, sondern die Verbreitung sogar ehindert wird. Damit ist das Gesetz nicht zustimmungs- ähig. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich – weil sie ich zu dem grundsätzlichen Ziel weiterhin bekennt – er Stimme enthalten. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Wie stellte das Han- elsblatt am 9. November treffsicher fest: „Für die Ar- eitgeber ist derweil einer der erfreulichsten Aspekte des esetzes, dass die Koalition nicht alle Arbeitszeitkonten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20191 (A) ) (B) ) einschränken will: Kurzfristige Gleitzeitkonten und ähn- liche Modelle sollen weitgehend verschont bleiben.“ Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass dies auch un- ser Hauptkritikpunkt ist. Ausgerechnet die große Masse der Arbeitszeitkonten, mit denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem wesentlich zum Ausgleich wirtschaftlicher Schwankungen beitragen, nämlich die Gleit- und Kurzzeitkonten, sind ausdrücklich von einem Insolvenzschutz ausgenommen. Insbesondere die Sach- verständigenanhörung hat deutlich gemacht, dass es da- für keinen sachlichen Grund und keine Notwendigkeit gibt: Modelle zur Sicherung von Gleit- und Kurzzeitkon- ten befinden sich längst auf dem Markt. Begrüßenswert ist, dass sich die Koalition völlig un- erwartet als lernfähig erwiesen hat, indem sie im Ände- rungsantrag auf die Zeitgrenzen beim Insolvenzschutz verzichtet. Unklar bleibt allerdings, warum Wertkonten nicht vom ersten Cent an gesichert werden können, sind sie doch von den übrigen Arbeitszeitkonten funktionell getrennt. Einem selbstgestellten Anspruch wird auch der geän- derte Gesetzentwurf nicht gerecht: Er stellt keine Alter- native zur auslaufenden Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit und zur Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre dar. Zum einen ist der Adressatenkreis des Gesetzes auf relativ wenige Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer begrenzt. Zum anderen muss selbst dieser kleine Kreis den vorzeitigen Austritt aus dem Erwerbsle- ben erst herausarbeiten. Langzeitarbeitszeitkonten sollen die Zeitsouveränität der Beschäftigten erhöhen. Sie sollen insbesondere für Familienzeiten und Weiterbildung genutzt werden. Dies setzt aber voraus, dass diese Konten durch nicht vergü- tete Arbeitszeit gespeist werden, was wiederum bedeu- tet, dass zunächst länger gearbeitet werden muss. Diese Verdichtung der Arbeit geht ausschließlich auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie geht zu- lasten der Gesundheit und der Familienplanung. Dies legt den Verdacht nahe, dass die Bundesregierung dieses Instrument vorrangig für Besserverdienende gedacht hat, die durch das Ansparen hoher Einmalzahlungen oder Prämien eher in der Lage sein werden, von dieser Form der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit Gebrauch zu machen. Bereits bei der Einführung des Gesetzes habe ich da- rauf aufmerksam gemacht, dass die im § 7 c vorhandene Öffnungsklausel nicht geeignet ist zu verhindern, dass die nunmehrigen Wertkonten auch zum Ausgleich kon- junktureller Schwankungen herangezogen werden kön- nen. Angesichts der stärkeren Verhandlungsposition des Arbeitgebers wird sich diese Möglichkeit der Inan- spruchnahme des Wertkontos in den Verträgen zuhauf wiederfinden. Die Übertragbarkeit von Wertkonten auf die Deutsche Rentenversicherung Bund trägt der wachsenden Anzahl gebrochener Erwerbsbiografien Rechnung. Doch auch diese Regelung, sowohl im ersten Entwurf als auch in der zur Abstimmung vorliegenden Fassung, beantwortet n s a W g a h d g A w b F s t a a d S u h w W e F b w v h s i Z l d S r w g t h B v l z A m t c k o a A f (C (D icht die Frage, warum diese Portabilität eine Einbahn- traße sein muss. Weshalb soll es nicht möglich sein, ein uf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenes ertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber zu übertra- en? Diese Frage konnte auch in der Sachverständigen- nhörung nicht beantwortet werden. Ein Problem ist nach wie vor ausgespart: Die beste- ende Gesetzeslage verhindert nicht, dass Wertkonten, ie auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertra- en wurden, bei einem zwischenzeitlichen Bezug von rbeitslosengeld II aufgelöst werden müssen. Damit ird besonders bei jungen Arbeitnehmerinnen und Ar- eitnehmern die Hemmschwelle für den Eintritt in die lexibilisierung der Lebensarbeitszeit besonders hoch ein. Doch gerade für diese Generation wäre dies wich- ig, weil sie von der Heraufsetzung des Renteneintritts- lters besonders betroffen sind. Unbestritten ist die Insolvenzsicherung der Langzeit- rbeitskonten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage urch den vorliegenden geänderten Gesetzentwurf ein chritt in die richtige Richtung. Leider bleibt aber vieles nausgegoren – wie es ein Experte so schön formuliert at –: „Das Flexi-II-Gesetz in seiner Unausgereiftheit eckt insgesamt Assoziationen an ein Montagsauto.“ ürden Sie sich, meine Damen und Herren, bewusst für inen solchen Wagen entscheiden? Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): lexibilität ist keine Einbahnstraße, die wir nur von Ar- eitnehmern verlangen können. Immer mehr Menschen ollen und müssen ihre Erwerbsbiografien an ihre indi- iduellen Bedürfnisse und Erfordernisse anpassen, und ierfür sind Langzeitarbeitszeitkonten ein wichtiges In- trument. Familienphasen, Weiterbildung, Auszeiten, ein ndividueller Ausstieg aus dem Erwerbsleben – für diese wecke eignen sich im Idealfall Langzeitkonten. In der konkreten Ausgestaltung von Langzeitkonten ag bislang aber einiges im Argen. Die Koalition wollte as mit ihrem Gesetzentwurf ändern, aber aus grüner icht ist sie dabei – trotz einiger Verbesserungen im Be- atungsverfahren – viel zu kurz gesprungen. Deswegen erden wir den Entwurf ablehnen. Die Gründe dafür lie- en auf der Hand: Erstens. Der Insolvenzschutz von Langzeitarbeitskon- en bleibt lückenhaft. Nach wie vor bleiben generell Gut- aben ungesichert, die weniger als 2 485 Euro betragen. is zu dieser Grenze ist bei einer Insolvenz das Risiko on Beschäftigten, ihr bereits erarbeitetes Entgelt zu ver- ieren, sehr groß. Unsere Forderung bleibt, dass Lang- eitkonten ab dem ersten Euro geschützt sein müssen. ber selbst wenn ein Beschäftigter auf seinem Konto ehr als 2 485 Euro angespart hat, trägt er weiter einsei- ig Risiken: Denn hat sein Arbeitgeber nicht für ausrei- henden Versicherungsschutz gesorgt, bekommt er zu- ünftig zwar einen Schadenersatzanspruch eingeräumt – b er den gegenüber seinem insolventen Arbeitgeber ber auch durchsetzen kann, muss bezweifelt werden. m Ende bleibt dasselbe Ergebnis: Das Guthaben ist utsch. 20192 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Zweitens. Die Übertragbarkeit von Langzeitarbeits- konten ist weiterhin unzureichend. Arbeitgeberwechsel sind heute die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Trotzdem ermöglicht die Neuregelung nicht die konti- nuierliche Kontoführung über mehrere Beschäftigungs- verhältnisse hinweg. Die Konsequnez: Will ein neuer Arbeitgeber das zuvor erarbeitete Konto nicht überneh- men, bleibt nur, es aufzulösen. Damit sind aber auch die Pläne, die mithilfe des Langzeitkontos realisiert werden sollten, hinfällig geworden, Lediglich für Beschäftigte, die bereits ein hohes Gut- haben von mindestens 14 900 Euro angespart haben, hat die Bundesregierung eine weitere Option geschaffen: Sie können ihr Guthaben auf die Deutsche Rentenversiche- rung übertragen. Dann ist es jedoch nur noch für be- stimmte gesetzlich normierte Zwecke nutzbar, wie zum Beispiel die Eltern- oder die Pflegezeit. Diese Lösung hat einen weiteren Haken: Unakzeptabel ist aus grüner Sicht, dass ein Beschäftigter ein bestehendes Guthaben nicht wieder von der Rentenversicherung auf einen spä- teren Arbeitgeber übertragen kann, selbst wenn dieser das Konto übernehmen würde. Für diese Beschränkung gibt es keinen nachvollziehbaren Grund. Auch die Ver- treter der Rentenversicherung haben bestätigt, dass eine Rückübertragung grundsätzlich möglich wäre. Drittens. Die Rechte der Arbeitnehmer werden bezo- gen auf die Nutzung ihrer Langzeitkonten nicht gestärkt. Der Arbeitnehmer, der ein Langzeitarbeitskonto aufge- baut hat, kann nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin nicht weitgehend frei über sein Guthaben verfügen. Einen Anspruch auf Entnahme oder Freistel- lung gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber wird es auch zukünftig nicht geben. Diese Regelung wäre aus unserer Sicht aber notwendig, auch wenn wir im Normalfall ein einvernehmliches Arrangement erwarten. Viertens. Langzeitkonten gelten nicht als Schonver- mögen im SGB II. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer ge- zwungen werden können, ihre Wertguthaben zur Siche- rung ihres Lebensunterhalts wegen Arbeitslosigkeit zu verbrauchen. Auch das entspricht nicht unserer Vorstel- lung. Angesichts solcher konkreten Gefahren werden viele Arbeitnehmer zögern, Zeit und Geld in ein Lang- zeitkonto zu investieren. Selbstgestecktes Ziel der Bun- desregierung war es, Langzeitkonten attraktiver und si- cherer zu machen. Aber auch nach den Beratungen ist die Mängelliste lang geblieben, zu lang, als dass wir Grünen dem Gesetzentwurf zustimmen könnten. Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Arbeit und Soziales: Die eigene Lebensar- beitszeit planen, eine ganze Erwerbsbiografie lang selbstbestimmt gestalten – das sind berechtigte Wünsche vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf wird diesen Wünschen mit klareren Regelungen und besserer Absicherung gerecht. Schon heute können Beschäftigte durch viele gesetzliche Ansprüche ihre Zeit selbstbestimmt planen. Dies gilt etwa bei der Pflege, bei der Teilzeitarbeit, bei der Kin- dererziehung und bei der Bildung. Aber auch über die E S m g b G s w w z g x w s d g f A L m u w l s f b u z E i c G R g s n v d g d b e t d m m f b G s d (C (D lternzeit hinausgehende Familienzeiten und sogenannte abbaticals gewinnen in der betrieblichen Praxis immer ehr an Bedeutung. Durch Langzeitkonten kann der Beschäftigte über das anze Arbeitsleben hinweg souverän über die eigene Ar- eitszeit verfügen. Diese vor zehn Jahren eingeführte rundidee attraktiver zu gestalten, dazu dient das Ge- etz. Arbeitszeit kann angespart, ja sogar vorgespart erden, und sie wird erst verbeitragt und versteuert, enn der Beschäftigte tatsächlich einen Freistellungs- eitraum nutzt. Allerdings weisen die derzeit bestehenden Regelun- en Lücken auf, insbesondere, weil sich viele in der Pra- is nicht an die gesetzlichen Verpflichtungen halten, enn es um den Schutz der Langzeitkonten geht. Wir etzen uns mit dem vorliegenden Gesetz engagiert für iese Verbesserungen ein, weil wir wissen, dass die jetzi- en Regelungen zum Insolvenzschutz nicht richtig grei- en oder nicht beachtet werden. Man darf nicht vergessen, dass Wertguthaben neben rbeitsentgelt noch Sozialversicherungsbeiträge und ohnsteuer beinhalten. Diese Entgelte und die Einnah- en der öffentlichen Kassen müssen wirksam geschützt nd verlässlich sein. Wenn der Insolvenzschutz nicht ge- ährleistet ist, gilt die Vereinbarung zukünftig bei feh- ender Heilung nicht, und Steuern und Abgaben werden ofort fällig. Das ist ein deutlicher Anreiz, diese leicht- ertig ungeschützte Situation zu vermeiden. Erstmals wird auch das Anlagerisiko für Wertgutha- en geregelt. Langzeitkonten sind kein Privatvermögen nd keine private Kapitalanlage, sondern ein Instrument ur Ermöglichung von Freistellungszeiten im Lauf der rwerbsbiografie. Dieses hart erarbeitete Arbeitsentgelt st kein Spielgeld von irgendwelchen Schnellverspre- hern und Finanzjongleuren. Bei der Erarbeitung des esetzentwurfes war von der Finanzkrise noch keine ede. Wir haben jedoch von Anfang an die richtigen Re- eln vorgesehen, die einen optimalen Ausgleich zwi- chen Sicherheit und Renditechance schaffen. Der Gesetzesentwurf greift Anregungen der Tarifpart- er auf und enthält erstmals Vorschriften zur Portabilität on Wertguthaben. Wer keinen neuen Arbeitgeber fin- et, auf den er bei Wechsel des Arbeitsplatzes sein Wert- uthaben übertragen kann, der kann dies in Zukunft auf ie Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen und ei gesetzlichen oder mit dem aktuellen Arbeitgeber ver- inbarten Freistellungszeiten darauf zugreifen. Diese Regelungen werden durch den Änderungsan- rag der Regierungsfraktionen weiter verbessert: Durch ie deutliche Absenkung des Schwellenwertes können ehr Menschen von dieser Regelung profitieren und üssen ihre Guthaben nicht mehr auflösen. Damit schaf- en wir es, die Funktion von Wertguthaben als Lebensar- eitszeitkonten zu sichern. Ich bin mir sicher: Auf der rundlage dieses Gesetzes werden derartige Konten chon in wenigen Jahren eine weite Verbreitung gefun- en haben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20193 (A) ) (B) ) Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (Ta- gesordnungspunkt 33) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion will für mehr Menschen mit Behinderun- gen Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Bundesregierung geht mit dem vorlie- genden Gesetzentwurf zur Unterstützten Beschäftigung einen weiteren Schritt in diese richtige Richtung. Der Gesetzentwurf sieht die Unterstützte Beschäfti- gung als eine neue Leistung zur Teilhabe am Arbeitsle- ben als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen vor. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die neue Maßnahme ist insbesondere für behinderte Menschen gedacht, die vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Men- schen stehen. Hierzu zählen vor allem junge Menschen mit Behinderung, denen eine berufsvorbereitende Maß- nahme oder eine Berufsausbildung wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht möglich ist. Daneben richtet sich die Unterstützte Beschäftigung an Men- schen, bei denen sich im Laufe ihres Erwerbslebens eine Behinderung eingestellt hat, beispielsweise aufgrund ei- nes Unfalls oder einer psychischen Erkrankung. Die neue Leistung Unterstützte Beschäftigung glie- dert sich in zwei Phasen. Die erste Phase ist die „indivi- duelle betriebliche Qualifizierung“. Sie dauert in der Regel zwei Jahre und soll mit einem regulären Arbeits- verhältnis enden. In der zweiten Phase wird „Berufsbe- gleitung“ so lange geleistet, wie weitere Unterstützung nötig ist, um den Arbeitsplatz zu sichern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht im Gesetz- entwurf einen weiteren Baustein für verbesserte Teilha- bechancen von Menschen mit Behinderungen in der Ge- sellschaft. Für uns ist entscheidend, dass es sich bei der Unterstützten Beschäftigung um eine Maßnahme handelt, in der die Menschen mit Behinderungen neu erworbenes Wissen sofort praktisch im Betrieb anwenden können. Träger der neuen Maßnahme suchen einen geeigneten Betrieb aus und vermitteln dem Menschen mit Behinde- rungen die nötigen Kenntnisse. Wir wissen, dass dieses Prinzip „Erst platzieren, dann qualifizieren“ in der Praxis funktioniert. Erfolge von Leistungsanbietern, die bereits jetzt im Bereich Unterstützter Beschäftigung tätig sind, bestätigen dies. Gegenüber dem Gesetzentwurf haben die Koalitions- fraktionen in der gestrigen Ausschusssitzung einen Ände- rungsantrag beschlossen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion ist zum einen die Klarstellung wichtig, dass ausgelagerte Werkstattplätze im Berufsbildungsbe- reich und dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze im Ar- beitsbereich zum Leistungsangebot der Werkstätten für behinderte Menschen gehören. Zum weiteren ist es gut, dass die Integrationsämter in Zukunft einen höheren An- teil am Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe erhalten. d d n d r T ß d i l a D h z a d v w w a r e n h r K m g k U W t i m A d w f d l m d w W N d d d z W B l b r z z n (C (D Unser Ziel bleibt es, Menschen mit und ohne Behin- erung im Arbeitsleben zusammenzubringen, auch über ie Möglichkeiten der Unterstützten Beschäftigung hi- aus. Ausgelagerte Werkstattplätze, ob im Berufsbil- ungsbereich oder auf Dauer angelegt im Arbeitsbe- eich, geben diesen Menschen mit Behinderungen eilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt au- erhalb des Werkstattgebäudes. Wir wollen erreichen, ass sich Menschen mit und ohne Behinderungen auch n der Arbeitswelt begegnen. Die Klarstellung verdeut- icht, dass ausgelagerte Werkstattplätze zum Leistungs- ngebot der Werkstätten gehören, auch wenn sie auf auer eingerichtet sind. Wir wollen Werkstätten für be- inderte Menschen mit der Klarstellung unterstützen, ukünftig noch mehr auf ausgelagerte Werkstattplätze ls Teilhabeangebot zu setzen. Natürlich bleibt das Ziel, ass ausgelagerte Werkstattplätze letztendlich zu sozial- ersicherungspflichtigen Arbeitsplätzen werden. Wir ollen aber nicht, dass die Betroffenen zurückgeholt erden, wenn dies nicht gelingt. Ebenso soll es mehr usgelagerte Werkstattplätze für Menschen mit Behinde- ungen geben, bei denen aller Wahrscheinlichkeit nach in sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis icht in Betracht kommen wird. Auch diese Menschen aben ein Recht auf gemeinsame Lebenswelten im Be- eich der Arbeit. Deutlich sage ich aber an dieser Stelle auch, dass die larstellung alleine nicht ausreichen wird, wesentlich ehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am all- emeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es muss zu- ünftig für Menschen mit Behinderungen möglich sein, nterstützungsleistungen auch ohne Anbindung an eine erkstatt für behinderte Menschen zu wählen. Der zweite Punkt, die erhöhten Mittel der Integra- ionsämter aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe, st ebenfalls bedeutsam. Die Integrationsämter bekom- en durch die Unterstützte Beschäftigung eine neue ufgabe, die Berufsbegleitung. Uns ist nicht nur wichtig, ass die Integrationsämter diese neue Aufgabe gut be- ältigen. Sie sollen auch ausreichende finanzielle Mittel ür ihre aktuellen Aufgaben, beispielsweise für die För- erung von Integrationsprojekten, sogenannte Minder- eistungsausgleiche – auch wenn ich diesen Begriff nicht ag –, und für Arbeitsassistenzen haben. Die Mittel, die en Integrationsämtern zusätzlich zur Verfügung gestellt erden, sollen deshalb nicht für Werkstätten- oder ohnheimförderung verwendet werden. Obwohl dieser achrang der Werkstätten- oder Wohnheimförderung in er Schwerbehindertenausgleichsabgabe-Verordnung ein- eutig geregelt ist, habe ich manchmal den Eindruck, ass man gerne auf die Mittel aus der Ausgleichsabgabe urückgreift, wenn es um den Bau von Werkstätten- oder ohnheimen geht. Auch die weiteren Änderungen im Gesetzentwurf der undesregierung will ich hier nicht unter den Tisch fal- en lassen, weil sie vielen Menschen mit Behinderungen essere Teilhabechancen ermöglichen. Zu diesen Ände- ungen gehört, dass die individuelle betriebliche Qualifi- ierung für Menschen mit Behinderungen zukünftig von wei auf drei Jahre verlängert werden kann, wenn dies ach Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist. 20194 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Zeiten der Unterstützten Beschäftigung werden nur noch zur Hälfte auf die Dauer des Berufsbildungsbereichs an- gerechnet und nicht voll, wie noch im Gesetzentwurf vorgesehen. Menschen mit Behinderungen können so besser auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich, zum Beispiel auch auf ausgelagerten Werkstattplätzen, vorbe- reitet werden. Rehabilitationsträger können nach unserem Ände- rungsantrag in den Gemeinsamen Empfehlungen zur Unterstützten Beschäftigung nicht nur Empfehlungen zu Qualitätsanforderungen der Maßnahmeträger, sondern auch zu Leistungsinhalten abgeben. Schließlich sind In- tegrationsfachdienste als mögliche Leistungsanbieter im Gesetz ausdrücklich genannt, was eine ausreichende Leistungsanbietervielfalt gewährt. Zusammenfassend ist zu sagen: Die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion sieht die Unterstützte Beschäftigung mit den von uns beschlossenen Änderungen als weitere gute Möglichkeit, mehr Teilhabechancen am allgemeinen Ar- beitsmarkt zu eröffnen. Der Erfolg der neuen Maßnahme wird maßgeblich zum einen davon abhängen, wie inten- siv die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen ausfällt. Zum anderen wird es darauf ankommen, dass Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt die neue Maßnahme annehmen. Deshalb hoffen wir bei der Um- setzung natürlich auch auf die Unterstützung durch Ar- beitgeber. Der von uns heute zu beschließende Gesetzentwurf ist nicht der Schlusspunkt unserer Bemühungen. Auch für diejenigen Menschen mit Behinderungen, für die die neue Maßnahme nicht in Betracht kommt, müssen mehr Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zu einer Tätigkeit in Werkstätten für behin- derte Menschen ermöglicht werden. Hieran werden wir weiter arbeiten. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Heute ist ein gu- ter Tag für – hoffentlich viele – junge Menschen mit Be- hinderungen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützten Beschäftigung öffnet sich eine neue Per- spektive, ein neuer Weg für Teilhabe am Arbeitsleben. Heute erfüllen wir nicht nur eine Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag. Es ist uns von der SPD eine Herzensangelegenheit, Menschen mit Behinderungen ein „Mittendrin“ und damit mehr Wahlmöglichkeiten, auch im Arbeitsleben, zu eröffnen. Denn Arbeit ist mehr als Broterwerb. Deswegen kommt dem Bereich der Teil- habe am Arbeitsleben eine besondere Bedeutung zu. Wie ein Mosaik füllen wir Stück für Stück den Rah- men für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung. Das persönliche Budget ist Teil des großen Rahmens, die Unterstützte Beschäftigung kommt heute dazu. Unterstützte Beschäftigung hat das Ziel, jungen Menschen mit Behinderung in Unternehmen einen Ar- beitsplatz zu ermöglichen, den sie ohne dieses Gesetz nicht bekommen. Es strebt also nach dem Maximum an Normalität und Teilhabe für Menschen mit Behinderun- gen. E a f m g t i B Z l G l v d e f w s S s h b u n r t c w s h B F m G n Y n „ a z Q B s z A d v d e A r N d „ (C (D Von selbst kommt diese Inklusion nicht. Das ist die rkenntnis über Jahrzehnte hinweg. Deshalb danke ich usdrücklich dem Ministerium für Arbeit und Soziales ür den Entwurf und die fachliche Begleitung der parla- entarischen Beratung. Ebenso danke ich meinen Kolle- innen und Kollegen im Ausschuss für die sachorien- ierte Debatte und denen, die dem Gesetz zustimmen, für hre Unterstützung. Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige eschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das iel. Welche flankierenden Maßnahmen sind erforder- ich? Welche Mosaiksteine sind notwendig? In welcher röße und in welcher Farbe? Zunächst gilt es festzustel- en, dass nur mehr „Werkstatt-Steine“ den Potenzialen ieler Menschen mit Behinderungen nicht gerecht wür- en. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind in wesentlicher Teil des Mosaiks. Mit unserem Gesetz ügen wir hier sogar noch einen neuen Teil hinzu, indem ir rechtliche Klarheit für ausgelagerte Arbeitsplätze chaffen. Mit der Unterstützten Beschäftigung kommen neue teine in einer neuen Farbe zum Mosaik hinzu. Unter- tützte Beschäftigung zielt auf den Arbeitsmarkt außer- alb von Werkstätten. Unterstützte Beschäftigung setzt ei den Stärken der Menschen mit Behinderungen an nd „assistiert“ dort, wo Unterstützungsbedarf ist. Ge- au deshalb folgt das Vorgehen der Regel: Erst platzie- en, dann qualifizieren – und dann, wenn nötig, beglei- en. Ich habe im Vorfeld dieser Gesetzgebung mit zahlrei- hen Menschen mit Behinderungen gesprochen. Sie ollen mittendrin sein und hätten sich diese Chance chon früher gewünscht. Ich bin froh, dass auch die An- örung ergeben hat, dass die Verbände der Unterstützten eschäftigung umfassend zustimmen. Ich habe noch einmal Yvonne vor Augen, die junge rau, die trotz ihrer Behinderung eine leistungsfähige, otivierte Arbeitnehmerin sein will – und mit unserem esetz auch werden kann. Ihre Sichtweise habe ich Ih- en zur ersten Lesung vorgestellt. Was heißt das für vonne? Mehr als einen Platz im Leben, nein, auch ei- en Platz im Arbeitsleben – mittendrin eben. Sie will voll dabei sein und die Ärmel hochkrempeln“. Sie wird uch ein Gewinn sein für das Unternehmen. Denn plat- iert am Arbeitsplatz können nun für sie die optimale ualifizierung erfolgen und die notwendige berufliche egleitung genau an ihrem Arbeitsplatz. Mit den Änderungsanträgen haben wir für nötige Klar- tellungen gesorgt. Ich will drei herausgreifen. Zur Finan- ierung kommen den Ländern weitere 10 Prozent der usgleichsabgabe zu. Wir haben die klare Erwartung, ass diese Mittel genau für Unterstützte Beschäftigung erwendet werden. Wir stärken die Integrationsfach- ienste: Bei Wechsel von Unterstützter Beschäftigung in ine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen hälftige nrechnung der individuellen Qualifizierung auf den Be- ufsbildungsbereich. Somit besteht Klarheit, dass die utzer und Nutzerinnen der Unterstützten Beschäftigung ie Sicherheit haben, auch in oder wieder zurück in die Werkstatt“ gehen zu können, wenn sie sich zu viel zuge- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20195 (A) ) (B) ) traut haben. Die Auffangsituation „Werkstattarbeit“ bleibt. Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Unterstützte Beschäftigung ist der Weg, der neue Teil unseres Mosaiks. Wir schät- zen, dass es bis zu fünf Jahre dauern wird, bis dieser von möglichst vielen genutzt wird. Um den Weg gut auszu- bauen, muss nun begonnen werden, gemeinsame Emp- fehlungen zu den Qualitätsanforderungen zu erarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass sich eine Trägerlandschaft entwickeln wird, die dafür sorgt, dass sich der Rahmen unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderun- gen weiter füllt – mit mehr Farben und mehr Möglich- keiten, sich zu entscheiden. Und das führt zum Mitten- drin-Sein – auch für Yvonne. Dr. Erwin Lotter (FDP): Die FDP-Bundestagsfrak- tion begrüßt, dass Menschen mit Behinderung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance und entspre- chende Hilfen an die Hand gegeben werden sollen, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem sozialversi- cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Fuß zu fas- sen. Wie auch für Menschen ohne eine Behinderung ist der Arbeitsplatz ein entscheidender Beitrag für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Anerken- nung. So gut auch die Intention des Gesetzentwurfes ist, er gibt dennoch Anlass zu einigen kritischen Anmerkun- gen, die auch in der Anhörung des Ausschusses für Ar- beit und Soziales zum vorliegenden Gesetzentwurf the- matisiert wurden: Der Adressatenkreis der neuen Fördermaßnahme ist unklar definiert. Für die Betroffenen ist es aber natürlich von entscheidender Bedeutung, ob sie, und auch nach Absolvierung welchen Zugangsverfahrens, in den Ge- nuss der neuen Fördermaßnahme kommen können. Die Aussagen der Anhörung, insbesondere seitens der Prak- tiker, lassen ohnehin erwarten, dass die Maßnahme letzt- lich nur für einen relativ geringen Personenkreis Anwen- dung finden kann. Die Praktiker sprachen hier von etwa 5 Prozent der Werkstattberechtigten, die möglicherweise infrage kommen. Hinsichtlich der Zielrichtung des Gesetzentwurfes ist die Argumentation der Befürworter ohnehin wider- sprüchlich: Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist die dauerhafte Sicherung des Ar- beitsverhältnisses ohne weitere Unterstützung, was ja als sehr optimistisch bezeichnet werden muss. Ohne Einglie- derungszuschüsse und einen Minderleistungsausgleich, so stellten es die Praktiker in der Anhörung eindringlich dar, wird das Beschäftigungsverhältnis langfristig nicht haltbar sein. Das wurde auch durch Abgeordnete der Re- gierungskoalition im Ausschuss vertreten, mit dem Hin- weis, dass derartige Unterstützungsleistungen auch wei- terhin möglich seien. Die dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses ohne weitere Unterstützung ist so- mit ein Ziel – und das wissen auch die Kollegen der Re- g P m s s s b n M b e m g d s N d d d c Ä r d w t g t s B e z a R n s n ö D c d s v u M A E m B b u n d (C (D ierungsfraktionen –, das nur von einem relativ geringen ersonenkreis erreicht werden kann. Zudem wurde in der Anhörung hervorgehoben, dass it dem Gesetzentwurf ein, so wörtlich, „neues Mosaik- teinchen voneinander abgegrenzter Leistungen“ ge- chaffen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht der Men- chen mit Behinderung droht dabei nicht ausreichend eachtet zu werden. Der Wechsel zwischen verschiede- en Ausbildungswegen, etwa der Werkstatt und der aßnahme „unterstützte Beschäftigung“, scheint pro- lematisch. Ob Personen, die bereits im Arbeitsbereich iner Werkstatt tätig sind, auch von der neuen Förder- aßnahme profitieren könnten, bleibt nach wie vor un- eklärt. In der Anhörung wurde darüber hinaus betont, dass ie volle Anrechnung der Dauer der unterstützten Be- chäftigung auf eine sich möglicherweise ergebende otwendigkeit, doch in die Werkstatt zu wechseln, und ie im Berufsbildungsbereich zu erbringende Ausbil- ungsdauer problematisch ist. Die Fachleute betonten, ass eben die Ausbildungsinhalte nicht unbedingt de- kungsgleich seien. Die im Ausschuss beschlossenen nderungsanträge bieten hinsichtlich der zeitlichen An- echnung zwar eine Verbesserung. Eine individuelle, auf ie jeweilige Ausbildungssituation bezogene Regelung äre hier sicherlich sinnvoller und eher im Sinne der Be- roffenen gewesen. Es bleibt festzuhalten, dass die unterstützte Beschäfti- ung eine weitere Maßnahme im bestehenden Sachleis- ungsprinzip darstellt. Die FDP-Bundestagsfraktion hätte ich eine weitergehende, das Wunsch- und Wahlrecht der etroffenen stärkende Lösung vorstellen können, wie twa die Werkstattleistungen grundsätzlich budgetfähig u machen. Dieses wäre sicherlich eine Maßnahme, die uf diesen ersten Schritt – so bezeichnen Vertreter der egierungsfraktionen ja gerne den Gesetzentwurf – zeit- ah folgen müsste. Dennoch – so wurde es in der Anhörung deutlich – cheint der vorliegende Entwurf zumindest einem klei- en Teil der Menschen mit Behinderung Chancen zu er- ffnen, dem wir uns auch nicht entgegenstellen möchten. ie FDP-Bundestagsfraktion wird sich dementspre- hend zu dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Die Linke unterstützt as Ziel, behinderten Menschen mit besonderem Unter- tützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozial- ersicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen nd zu erhalten. Wir haben die Hoffnung, dass einige enschen mit Behinderungen mit diesem Instrument rbeit auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt finden. rgänzend möchte ich anmerken, dass wir hier Arbeit einen, von der man auch leben kann. Menschen mit ehinderungen sollen ihren gesamten Lohn für ihren Le- ensunterhalt wie alle anderen auch behalten können nd nicht bis auf den gering bemessenen Selbstbehalt ach SGB XII für die behinderungsbedingten Mehrbe- arfe wieder abführen müssen. 20196 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Der Ansatz – erst platzieren, dann qualifizieren – ist grundsätzlich sinnvoll. Menschen mit Behinderungen brauchen mehr Chancen, Arbeit auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. Es ist nicht hinnehm- bar, dass Menschen mit Behinderungen lebenslänglich in Aussonderungseinrichtungen geparkt werden: von der Sonderschule zur Sonderberufsschule und dann zur Be- schäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behin- derungen. Die Linke teilt aber nicht die Euphorie der Koalition. An der Situation, dass die Arbeitslosenquote bei Men- schen mit Behinderungen doppelt so hoch ist wie bei Nichtbehinderten, wird sich mit dem Instrument der Un- terstützten Beschäftigung kaum etwas ändern. Hier sind mehr und wirksamere Aktivitäten des Bundes, der Län- der und Kommunen, aber auch der Wirtschaft erforder- lich. Gefragt sind aber auch die Gewerkschaften, die Be- triebsräte, die nicht behinderten Kolleginnen und Kolle- gen. Mein Appell an Sie und an euch: Sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen ausreichend Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Seid kollegial und solida- risch! Schaut nicht weg, wenn Kolleginnen und Kolle- gen wegen ihrer Behinderung ausgegrenzt oder gemobbt werden! Ohne euch bleiben alle Gesetze und Förderpro- gramme wirkungslos. Hier seid ihr gefragt. Viele der Fragen und Probleme aus den zu Protokoll gegebenen Reden in der ersten Lesung im Bundestag am 16. Oktober und aus der sechzigminütigen Anhörung am 5. November sind bis heute nicht gelöst. Ich begrüße, wenn der Bund Menschen mit Behinderungen, die nicht im Sinne des Gesetzes als schwerbehindert gelten, bei der Beschaffung von Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt helfen will. Gerade diese Menschen fallen allzu oft durch jedes Raster. Die maximal zweijährige arbeits- platzbegleitende Ausbildung ist gut. Aber was dann? Wie wird danach die notwendige dauerhafte Förderung bzw. Assistenz zum Erhalt des Arbeitsplatzes gesichert? Hier steht die Antwort der Bundesregierung aus. Erst gestern fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen statt. Besonders der Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung – der Konvention ist Grundlage und Maßstab für dieses Gesetz, aber auch Artikel 31 – Statis- tik und Datensammlung – spielt bei diesem Gesetz eine wichtige Rolle. Deswegen bleibt nicht akzeptabel die – von mir schon in der ersten Lesung kritisierte – Ab- schaffung der Informationspflicht der Bundesagentur für Arbeit über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern. Ist das die Art, wie die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen will? Wem nützt die Abschaffung der Informations- pflicht? Wenn der Überblick fehlt, werden auch die An- strengungen im öffentlichen Dienst, Menschen mit Be- hinderungen zu beschäftigen, geringer. Auch ein effizienter Einsatz von Mitteln für die Förderung von A m A v k k ä l i z s A W v d r A n e s k e r r f n d s f l B M b d g u n i h b „ n M l d r A k t F (C (D rbeit für Menschen mit Behinderungen ist dann nicht ehr möglich. Ein weiteres offenes Problem ist die Entwicklung der usgleichsabgabe. Laut Antwort der Bundesregierung om 31. Oktober 2008 auf meine Anfrage ist das Auf- ommen der Ausgleichsabgabe rückläufig. Damit san- en zwangsläufig auch die Ausgaben der Integrations- mter und des Ausgleichsfonds – von circa 690 Mil- ionen Euro im Jahr 2002 auf knapp 500 Millionen Euro m Jahr 2007. Es ist ein Trugschluss, zu meinen, dass die usätzlichen aus dem Instrument der Unterstützten Be- chäftigung resultierenden Aktivitäten auch noch aus der usgleichsabgabe finanziert werden können. Es gibt also aus Sicht der Linken neben dem Für viel ider zu diesem Gesetz. Insofern ist die Zustimmung erbunden mit der Erwartung und Forderung an die Bun- esregierung, mehr zu tun, um Menschen mit Behinde- ungen im Geist der UN-Behindertenrechtskonvention in rbeit zu bringen und in den nächsten Wochen und Mo- aten die benannten Mängel des Gesetzes auszuräumen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um s vorweg zu nehmen: An unserer grundsätzlichen Zu- timmung für eine Unterstützte Beschäftigung gibt es einen Zweifel. Auch der nun zu beschließende Gesetz- ntwurf ist für einige Menschen mit Behinderungen hilf- eich, weil er die Teilhabe am Arbeitsleben bedarfsge- echt und personenzentriert verbessern kann. Leider lässt der Entwurf allerdings zu viele Fragen of- en, sodass nach unserer Einschätzung die neue Maß- ahme mit zu vielen Risiken für die Betroffenen verbun- en ist. Zwar – und das ist anzuerkennen – haben die Aus- chussverhandlungen zu einigen Verbesserungen ge- ührt. So gibt es eine Änderung der Anrechnungsforma- itäten der Unterstützten Beschäftigung auf die Zeiten im erufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte enschen. Auch die Änderungen der Ausgleichsabga- enverordnung ist – auch wenn nicht hinreichend – so och zumindest anzuerkennen. Nichtsdestotrotz werden Bündnis 90/Die Grünen ge- en den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Wir sind ns darüber im Klaren, dass der Gesetzentwurf bewusst icht der große Wurf sein soll, sondern nur einen „Mosa- kstein“ im Gesamttableau der beruflichen Teilhabe be- inderter Menschen darstellen soll. Auf das Gesamtta- leau warten wir weiterhin, wahrscheinlich vergeblich. Aber eines möchte ich ganz klar sagen: Auch ein Mosaikstein“ kann bei fahrlässiger Ausgestaltung sei- er Bedingungen die ursprünglichen Absichten, ein ehr an Alternativen der beruflichen Teilhabe herzustel- en, in ihr Gegenteil umkehren. Das Gegenteil hieße in iesem Fall die Einschränkung der Wunsch- und Wahl- echte sowie die drohende Perspektivlosigkeit auf dem rbeitsmarkt. Denn weder die offenen Fragen der Rück- ehrmöglichkeiten, noch die Überwachung der Quali- ätsstandards bei Ausschreibungen noch die nachhaltige inanzierung wurden abschließend geklärt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20197 (A) ) (B) ) Hierzu im Einzelnen: Rückkehrmöglichkeiten. Schon im Vorfeld haben wir kritisiert, dass die neue Maßnahme der Unterstützten Be- schäftigung keine Rückkehrmöglichkeit in die Werkstatt für behinderte Menschen beinhaltet. Damit bestehen weiterhin zwei wesentliche Probleme: Erstens werden keine behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die sogenannten Werkstattbeschäftigten – einer Werkstatt die neue Leistung in Anspruch nehmen, wenn keine Rückkehrmöglichkeit besteht. Zweitens ist weiterhin un- geklärt, was mit Menschen passiert, die trotz Berufsbe- gleitung keine dauerhaften Chancen auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt haben. Ausschreibungen. Generell muss bezweifelt werden, ob Ausschreibungen das richtige Mittel sind, um die ho- hen Qualitätsstandards bei der Maßnahme durchzuset- zen. Die Anhörung hat gezeigt, dass enorme Zweifel darüber bestehen. Qualitätsstandards können einfach aus dem Internet abgeschrieben werden. Dies berichteten zu- mindest die Sachverständigen des Deutschen Gewerk- schaftsbundes und der Aktion Psychisch Kranke e. V. sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband betont in seiner Informationen an den Ausschuss Arbeit und So- ziales, dass die Erfahrungen in der Frühförderung ge- zeigt hätten, „dass die Verständigung zu Rahmenemp- fehlungen ein sehr langwieriger Prozess sein kann und im Ergebnis die Empfehlungen von den jeweiligen Re- habilitationsträgern nur bedingt umgesetzt werden“. In- sofern sei es bedauerlich, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des geplanten Gesetzes nur bedingt für eine Konkretisierung zur Qualität der Leistung entschieden hat. Um die Wahlmöglichkeiten nicht weiter einzuschrän- ken, kommen Bündnis 90/Die Grünen zu dem Ergebnis, dass vergaberechtliche Ausschreibungen hier abzuleh- nen sind. Diese schränken die Anzahl der Anbieter ein und somit letztendlich auch das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen. Zudem besteht die Gefahr, dass der billigste Anbieter ausgewählt wird. Die Qualität bliebe auf der Strecke. Finanzierung. Für die Berufsbegleitung sollen die In- tegrationsämter, die sich hauptsächlich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzieren, verantwortlich sein. Die allermeisten Integrationsämter haben schon jetzt erhebli- che finanzielle Schwierigkeiten, ihren gesetzlichen Auf- gaben nachzukommen. Die Unterstützte Beschäftigung bedeutet für sie eine zusätzliche Belastung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen erklärt in ihrer Stellungnahme, dass Modellrechnungen von einzelnen Integrationsäm- tern zeigen, dass die Finanzierung der Berufsbegleitung – zum Beispiel Kosten der Betreuung der schwerbehin- derten Menschen am Arbeitsplatz und Lohnkostenzu- schüsse an Arbeitgeber – bundesweit rasch zweistellige Millionenbeträge erreichen wird. Bisher leiten die Integrationsämter 30 Prozent der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds weiter. Nach Änderungen am Gesetzentwurf werden es zukünftig nur n h f n r z ü m d a o h r s r m S d a d P w L d d r t d U t d A s b w f B f t s n m r A m g z m G ü z B k L (C (D och 20 Prozent sein. Die Bundesagentur für Arbeit er- ält bislang 26 Prozent aus den Mitteln des Ausgleichs- onds. Nach den Änderungen am Entwurf werden es nur och 16 Prozent sein. Die Bundesländer forderten in ih- er Stellungnahme, über den Bundesrat nur 10 Prozent u zahlen und nur 14 Prozent an die Bundesagentur zu berweisen. Insgesamt scheint das ein Kompromiss zu sein, den an wohl begrüßen kann. Ob die Finanzierung damit je- och dauerhaft gewährleistet und ob nicht am Ende an nderen Instrumenten wie dem Lohnkostenzuschuss der den Integrationsprojekten gespart wird, darf weiter- in bezweifelt werden. Bündnis 90/Die Grünen stehen für einen umfassende- en Ansatz zur beruflichen Teilhabe behinderter Men- chen. Im Sinne einer Stärkung des Wunsch- und Wahl- echtes müssen nach unserer Auffassung alle Menschen it Behinderungen – unabhängig von der Art oder chwere ihrer Behinderung – in die Lage versetzt wer- en, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie m Arbeitsleben teilhaben möchten. Entscheidend ist, ass sie individuell gefördert und bei Bedarf nach dem rinzip des Nachteilsausgleichs dauerhaft unterstützt erden. Die Finanzierung so wichtiger Instrumente wie des ohnkostenzuschusses, der Arbeitsplatzausstattung oder er Integrationsfirmen muss nachhaltig gesichert wer- en. Darum müssen sich mittelfristig neue Finanzie- ungsformen zur Ermöglichung dauerhafter Minderleis- ungsausgleiche entwickeln. Nach unserer Auffassung sollten Kostenträger sowohl es Minderleistungsausgleichs als auch der Formen der nterstützten Beschäftigung sowohl die Träger für Leis- ungen in Werkstätten für behinderte Menschen als auch ie Integrationsämter sein. Auch die Bundesagentur für rbeit, die nach dem Übergang des behinderten Men- chen vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich islang ihre „Trägerschaft verliert“, sollte Finanzverant- ortung übernehmen. Nur so fällt für die Bundesagentur ür Arbeit der negative Anreiz beim Übergang von dem erufsbildungs- in den Arbeitsbereich weg. Durch einen est vereinbarten Finanzschlüssel und eine klare Struk- urverantwortung eines Trägers kann diese Zwischenlö- ung so gestaltet werden, dass sie dem oder der Betroffe- en nicht zum Negativen gereicht. Optimal und als ittelfristige Perspektive ist jedoch eine Zusammenfüh- ung leistungsrechtlicher Vorschriften der Teilhabe am rbeitsleben in einem Gesetz vonnöten. Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- inisterium für Arbeit und Soziales: Nach den Beratun- en in den Ausschüssen liegt heute der Gesetzentwurf ur Einführung Unterstützter Beschäftigung zur Abstim- ung vor. Die Verabschiedung und Umsetzung dieses esetzes ist neben der Ratifikation der VN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur- eit das wichtigste Vorhaben, an dem wir im Bereich der ehindertenpolitik arbeiten. Denn, Arbeit zu haben, das ann man kaum oft genug betonen, ist eben mehr als nur ebensunterhalt sichern. Arbeit zu haben, das heißt auch 20198 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Selbstbestätigung, stolz auf das Geleistete sein zu kön- nen, anderen zu erzählen, was man macht, dazu zu gehö- ren. Wer Arbeit hat, kann sein Leben selbst in die Hand nehmen und gestalten. Das gilt grundsätzlich für uns alle und doch für Menschen mit Behinderungen in ganz be- sonderer Weise. Aus diesem Grund führen wir mit der Unterstützten Beschäftigung einen neuen Fördertatbe- stand ein. Er soll behinderten Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in eine so- zialversicherungspflichtige Beschäftigung helfen. Es geht um Personen, die von einer Ausbildung oder auch einer berufsvorbereitenden Maßnahme aus behinderungsbe- dingten Gründen überfordert, gleichwohl in einer Werk- statt für behinderte Menschen unterfordert wären. Für diesen Personenkreis wird es künftig die Unterstützte Beschäftigung geben. Bereits heute können regionale Anbieter langjährige und gute Erfahrungen mit Unterstützter Beschäftigung vorweisen. Sie zeigen, dass auch behinderte Beschäftigte mit einem hohen Unterstützungsbedarf dauerhaft in Be- trieben des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein können, wenn sie von allen Beteiligten die dafür erforderliche Unterstützung bekommen. Diese Erfolge sind für uns Ansporn und Motivation genug, die Unterstützte Be- schäftigung mit Beginn des kommenden Jahres bundes- weit anzubieten. Wir haben damit auch die Chance, in- nerhalb Europas Schrittmacher zu werden; denn auch die Europäische Kommission beabsichtigt, Ideen zu sam- meln, wie Unterstützte Beschäftigung in Europa geför- dert werden kann. Wir wollen damit auch erreichen, dass mehr behin- derte Menschen als bislang ihren Lebensunterhalt außer- halb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen können – gemeinsam mit nicht behinderten Menschen. Die Vorarbeiten sind in enger Zusammenar- beit mit den Verbänden behinderter Menschen erfolgt. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass wir ein praxis- taugliches Instrument entwickelt haben, das Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber konkret an ihren Bedürfnissen abholt. Wir wollen und wir werden einen realistischen und Erfolg versprechenden Weg in den all- gemeinen Arbeitsmarkt und in sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung weisen. Auch die Zusammenarbeit mit den Ländern war eng und konstruktiv, nicht zuletzt die Einigung bei der Neu- verteilung der Ausgleichsabgabe zeigt das. Künftig wer- den die Integrationsämter der Länder 80 statt wie bisher 70 Prozent des Aufkommens an der Ausgleichsabgabe erhalten. Der Anteil der Bundesagentur für Arbeit sinkt daher von bisher 26 auf künftig 16 Prozent. Das ist sinn- voll, weil die Bundesagentur für Arbeit seit Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr für alle arbeitslosen schwerbehinderten Menschen zuständig ist. Den Integrationsämtern der Länder hingegen werden durch die Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstütz- ten Beschäftigung Mehrkosten entstehen. Die Neuvertei- lung stellt also sicher, dass die Unterstützte Beschäfti- gung von Anfang an auch finanziell auf einem festen Fundament steht. s d m z ß d A w 2 M G m s v d g v s d n l r s w a m t d S a je a G li s s F v w d k s d m l g (C (D Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unter- tützter Beschäftigung hat am vergangenen Mittwoch ie Anhörung stattgefunden. Diese hat bestätigt, dass wir it dem Gesetzentwurf ein gutes, praxistaugliches Kon- ept vorgelegt haben. Das zeigten insbesondere die Äu- erungen der Sachverständigen, die bereits heute nach em Konzept der Unterstützten Beschäftigung arbeiten. nlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (Tagesordnungs- punkt 35) Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU): Endlich ird nun umgesetzt, was dem Transportgewerbe schon 003 bei der Beschlussfassung über die Einführung der aut versprochen wurde. Es ist höchste Zeit für diese esetzesänderung. Die deutschen Spediteure kämpfen omentan besonders hart ums Überleben. Mit der Zu- timmung zu diesem Gesetz gewähren wir ihnen das olle Harmonisierungsvolumen von 600 Millionen Euro, as wir ihnen 2003 versprochen haben. Warum erst jetzt? Das Verkehrsministerium hätte den anzen Vorgang beschleunigen müssen. Es hätte intensi- er daran arbeiten müssen. Jedoch ganz mutwillig ge- chah diese Verzögerung nicht. Die Verzögerung ist auch er Tatsache geschuldet, dass die Harmonisierung in ei- er Form geschehen musste, die die EU-Kommission to- erieren konnte. Der erste Versuch bestand darin, dass die Mautgebüh- en den deutschen Spediteuren teilweise erstattet werden ollten. Die EU-Kommission lehnte jedoch diese teil- eise Erstattung der Mautgebühren als Diskriminierung b. Alternativ entwickelte die Bundesregierung zusam- en mit den Verbänden ein sogenanntes Mautbonussys- em mit einem Volumen von 350 Millionen Euro. Auch ieses lehnte die EU-Kommission ab, genauso wie sie teuersparmodelle und günstige Abschreibungsmodelle blehnte. Wir von der CDU/CSU-Fraktion haben immer und zu der Zeit auf der vollen Harmonisierung bestanden. Weil ber eine volle Harmonisierung aus den verschiedensten ründen scheiterte, haben wir seinerzeit dem ursprüng- ch versprochenen Mautsatz von 15 Cent nicht zuge- timmt und auf einem reduzierten Satz von 12,4 Cent be- tanden. Dieser verminderte Mautsatz war immer unser austpfand. Und für uns war immer klar, nur bei einer ollen Harmonisierung in Höhe von 600 Millionen Euro erden wir erst einer Mauterhöhung zustimmen. Bei ieser Absenkung des Mautsatzes von 15 auf 12,4 Cent onnte man aus europarechtlichen Gründen die ausländi- chen Transportunternehmer leider nicht ausnehmen, so- ass diese auch von der Absenkung profitierten. Das ussten wir in Kauf nehmen. Erst 2007 konnte schließ- ich die Kfz-Steuer gesenkt und ein Innovationspro- ramm aufgelegt werden. Beide Maßnahmen bedeuteten Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20199 (A) ) (B) ) für das Gewerbe eine Unterstützung von 250 Millionen Euro pro Jahr. Es fehlten noch 350 Millionen Euro. Heute wollen wir diesem Gesetz zustimmen und damit die versproche- nen 600 Millionen Euro pro Jahr für das Gewerbe voll- machen. Endlich ist ein Weg gefunden, den die EU- Kommission nicht mehr beanstanden kann. Die Bundesregierung wird das „Harmonisierungspa- ket“ mit Kleinbeihilfen, sogenannten De-minimis-Beihil- fen, und einem Förderprogramm für Aus- und Weiterbil- dung ergänzen. Die Verbände hatten deutlich gemacht, dass die Unternehmen nicht nur für Investitionen Unter- stützung benötigen, sondern vor allem auch bei den lau- fenden Ausgaben. Wir haben dann also vier Säulen, auf denen die Harmonisierung ruht: die Kfz-Absenkung, das Innovationsprogramm bis Ende September 2009, die Kleinbeihilfen und das Förderprogramm für Aus- und Weiterbildung. Für die Kleinbeihilfen ist keine Anzeige und keine Genehmigung der Europäischen Kommission erforder- lich. Europarechtlich bedeutet es also kein Risiko. Ge- fördert werden die Bereiche Qualifizierung, Beschäfti- gung, Sicherheit und Umwelt. Wenn also ein Fahrer eine Fortbildung zum Gabelstaplerfahrer macht oder wenn er mit der neuesten Sicherheitstechnik umzugehen lernt, wird dies zu 100 Prozent bezuschusst werden, genauso wie der Einbau der erwähnten Sicherheitstechnik bezu- schusst wird. Aber dies ist nur bis zu einer Höchstgrenze von 33 000 Euro pro Unternehmen und Jahr möglich. Mehr lässt die EU nicht zu. Für große Unternehmen mit einem großen Fuhrpark ist diese Höchstgrenze von 33 000 Euro pro Unternehmen und Jahr natürlich nicht ausreichend. Deshalb wurde nach einem Ausgleich ge- sucht, und man hat ihn in der zusätzlichen Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefunden. Die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist damit die vierte Harmonisierungssäule neben abgesenk- ter Kfz-Steuer, dem Innovationsprogramm und den Kleinbeihilfen. Für diese Art der Förderung ist eine Anzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich, aber keine Ge- nehmigung. Im Gegensatz zu den Kleinbeihilfen sind nach der Verordnung für Ausbildungsbeihilfe nur be- stimmte Kosten förderfähig, und diese auch nur mit ei- nem bestimmten Prozentsatz. Vorstellbar ist, dass neben diesem Fördergeld für Aus- und Weiterbildung im De-minimis-Katalog ein zu- sätzliches Förderungsprogramm für Aus- und Weiterbil- dung aufgelegt wird. Die Unternehmen könnten dann wählen, welche Art der Förderung sie wählen. Kleinere Unternehmen würden voraussichtlich die Aus- und Wei- terbildungskosten über De-minimis fördern lassen. Un- ternehmen, die die Förderhöchstbeträge bei De-minimis erreicht haben, könnten für Aus- und Weiterbildungskos- ten zusätzlich Zuschüsse über ein gesondertes Fortbil- dungsbeihilfeprogramm erhalten. Da die Unternehmen individuell entscheiden können, ob und in welchem Maße sie von den drei Maßnahmen – Innovationsprogramm, Kleinbeihilfen, Förderprogramm f m p t m 4 M v S G d v f b g w v w f n Ä w f d G d T f S f M a a w T w d R N e g a m t l d g b F w S F l w s (C (D ür Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen – Gebrauch achen, sind die konkreten Harmonisierungsvolumina ro Jahr nicht exakt vorhersehbar. Das wird berücksich- igt, indem die Beträge zwischen den einzelnen Maßnah- en flexibel gestaltet werden. Das Gesetz sagt also, dass 50 Millionen Euro von den Mauteinnahmen für diese aßnahmen verwendet werden dürfen, aber nicht, wie iel für die einzelne Maßnahme. Diese Flexibilität macht inn. Aber lassen wir uns nicht täuschen: Mit dem heutigen esetz bestimmen wir nur, dass die Mauteinnahmen für ie eben beschriebenen Harmonisierungsmaßnahmen erwendet werden dürfen. Das Gesetz sagt also, wir dür- en das Geld für Kleinbeihilfen sowie Aus- und Weiter- ildung verwenden. Das Gesetz sagt aber nicht, wie dies enau geschehen soll. Was also unbedingt ausgearbeitet erden muss, ist ein verbindlicher Katalog, aus dem her- orgeht, wie diese Mauteinnahmen konkret verwendet erden sollen. Auch hatte der ursprüngliche Gesetzentwurf nicht estgelegt, welche Institution die Harmonisierungsmaß- ahmen durchführen soll. Dies ändern wir mit unserem nderungsantrag. Das Bundesamt für Güterverkehr, elches auch schon das Innovationsprogramm sehr er- olgreich koordiniert, ist hierfür der ideale Partner. Mit em Änderungsantrag geben wir dem Bundesamt für üterverkehr die gesetzliche Ermächtigung hierfür an ie Hand. Nun klingt das alles sehr gut und so, als ob sich das ransportgewerbe nun auf die volle Harmonisierung reuen könnte. Das ist auch so; aber das ist nur die eine eite der Medaille. Denn diese Ausgaben müssen auch inanziert werden. Womit ich zur Erhöhung der Lkw- aut komme. Dies ist nicht das Thema der heutigen Entscheidung, ber es hängt unmittelbar damit zusammen. Ich will uch nicht noch einmal die Diskussion eröffnen. Aber ir dürfen nicht übersehen, welcher Belastung das ransportgewerbe mit der Erhöhung der Maut ausgesetzt ird. Wir als Bundestag waren formell bei der Erhöhung er Maut nicht unmittelbar beteiligt, da die Maut im ahmen einer Regierungsverordnung erhöht wird. ichtsdestotrotz haben wir in unserer Fraktion die Maut- rhöhung stets kritisch gesehen und dies natürlich auch eäußert, und zwar in einer Reihe von Gesprächen, die uf informeller Arbeitsebene stattgefunden haben. Zu- indest konnten wir auf diese Art und Weise noch wei- er führende Erhöhungen, wie zum Beispiel die Staffe- ung der Mauthöhe nach Strecke, verhindern. Und wir haben erreicht – darüber bin ich sehr froh –, ass die Mehreinnahmen durch die Erhöhung voll und anz in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Ich persönlich in der Ansicht, dass der bisherige Schlüssel bzw. die estlegung, dass die Einnahmen aus der Maut nur über- iegend – 51 Prozent sind dann überwiegend – in die traßeninfrastruktur fließt, geändert werden sollte. Diese estlegung ist bei der Einführung der Maut im Vermitt- ungsverfahren mit den Ländern von diesen durchgesetzt orden. Denn ich bin überzeugt, dass die Maut und be- onders die Erhöhung der Maut leichter akzeptiert wür- 20200 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) den, wenn wir den Unternehmern sagen könnten: Ja, ihr müsst mehr bezahlen, und ja, es ist belastend. Aber, schaut her, das Geld fließt voll und ganz in die Straße zu- rück. Es wird nicht für die Wasserstraße oder die Schiene verwendet, sondern es wird für mehr Parkplätze verwen- det und für intelligente Verkehrsleitsysteme, die Stau vermeiden helfen. Und vor allem wird es für den Ausbau und den Erhalt der Straße verwendet. – Wir müssen da- rauf hinarbeiten, dass das Geld ausschließlich denen zu- gute kommt, die auch zahlen müssen. Heute geht es aber nicht um diese Frage, sondern aus- schließlich um die bisher bestehende Lücke von 350 Millionen Euro bei den Harmonisierungsmaßnah- men. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, haben uns immer da- für eingesetzt und nie diesen Weg aufgegeben. Es hat lange gedauert, aber heute sind nun die 600 Millionen Euro, wie versprochen, erreicht. Nur unter dieser Bedin- gung waren wir, wenn auch schweren Herzens wegen der schwierigen Situation des Transportgewerbes, bereit, eine Mauterhöhung zu akzeptieren. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und stimmen natürlich dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Autobahnmaut- gesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der dann geän- derten Form zu. Uwe Beckmeyer (SPD): Selten hat der Bundestag die Gelegenheit, bei einem Gesetzesvorhaben Hand an- zulegen, mit dem gleich so viele vorrangige Ziele dieser Koalition in so vorbildlicher Weise umgesetzt werden. Und angesichts der breiten Zustimmung gestern im Ver- kehrsausschuss des Hauses kann ich wohl auch behaup- ten, dass dies der Bundestag offensichtlich in seiner gro- ßen Mehrheit auch so sieht. Lassen Sie mich kurz darlegen, warum wir für uns in Anspruch nehmen können, mit diesem Zweiten Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes die berühmten „Sieben auf einen Streich“ erreicht zu haben. Als Ver- kehrspolitiker muss ich natürlich die herausragende Be- deutung der hier vorliegenden Weiterentwicklung der Lkw-Maut für das A und O von Verkehr – nämlich der Verkehrsinfrastruktur – hervorheben. Für 2009 steht uns damit fast 1 Milliarde Euro aus der Lkw-Maut zusätzlich für notwendige Investitionen zur Verfügung. Für den Finanzplanungszeitraum bis 2012 werden es immer noch durchschnittlich circa 700 Millionen pro Jahr sein. Wie dringend dieses Geld benötigt wird, kann sicher jeder Wahlkreisabgeordnete leicht nachvollziehen. Als sozialdemokratischer Verkehrspolitiker liegt mir die damit verbundene Schaffung und Sicherung von Ar- beitsplätzen besonders am Herzen; denn der Logistik- sektor bildet mit heute 2,6 Millionen unmittelbar in die- sem Bereich Beschäftigten einen der größten und sich am dynamischsten entwickelnden Arbeitsmärkte Deutsch- lands. Als wirtschaftspolitisch orientierter Verkehrspolitiker weiß ich, welche Bedeutung die Transportwege für den exportorientierten Wirtschaftsstandort Deutschland ha- ben. Nur mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruk- t a V H n d d s z z b w R v f b u s k N e w l d W g z a z i d m i w j d r s d g g D t n v m k t e d – w v (C (D ur kann Deutschland den Titel des Exportweltmeisters uch weiterhin erfolgreich verteidigen. Daran nahtlos anschließend darf ich als maritimer erkehrspolitiker auf den dringenden Ausbaubedarf der afenhinterlandanbindungen hinweisen, die nicht zu ei- em Flaschenhals des Im- und Exporthandels werden ürfen. Als umweltbewusster Verkehrspolitiker begrüße ich ie weitere Spreizung der Mautsätze je nach den unter- chiedlichen Schadstoffklassen der Fahrzeuge. Mit der ukünftig 100-prozentigen Spreizung – statt bisher 50-pro- entig – werden schadstoffarme Lkw dann noch stärker egünstigt und schadstoffintensivere stärker belastet. Wie irkungsvoll dieses Instrumentarium ist, hat schon die eaktion des Transportgewerbes bis heute bewiesen. Das on uns aufgelegte Innovationsprogramm zur Anschaf- ung von Euro-5-Fahrzeugen war in Windeseile ausge- ucht, sodass wir die ursprünglichen 100 Millionen Euro m weitere 78 Millionen aufstocken mussten. Der Ein- atz emissionsarmer Fahrzeuge wird sich durch die stär- ere Spreizung zukünftig noch dynamischer entwickeln. ur so kann es uns gelingen, beim Güterverkehr – trotz rheblicher Wachstumsquoten jedes Jahr – auch den not- endigen Klimaschutzbeitrag zu leisten. Als ein den Wettbewerb befürwortender Verkehrspo- itiker freut es mich besonders, dass es uns gelungen ist, er Festlegung des Koalitionsvertrages entsprechend, ettbewerbsnachteile des deutschen Transportgewerbes egenüber seinen internationalen Konkurrenten mit dem ugesagten Volumen von 600 Millionen Euro pro Jahr uszugleichen. Welche Schwierigkeiten dabei in Brüssel u überwinden waren, ist allen Beteiligten schmerzhaft n Erinnerung. Als ordnungspolitischer Verkehrspolitiker halte ich ie sachgerechte Anlastung der Wegekosten und die da- it verbundene angemessen nutzerfinanzierte Verkehrs- nfrastruktur für wünschenswert. Deshalb war es not- endig, das Wegekostengutachten aus dem Jahr 2002 etzt aktuell fortzuschreiben. Nur mit dieser Anpassung er Maut und der Mautsätze ist es möglich, dem schwe- en Lkw auch zukünftig die von ihm verursachten tat- ächlichen Wegekosten anzulasten. Dem dramaturgisch weit über das Ziel hinausschießen- en „Aufschrei“ des betroffenen Gewerbes darf ich ent- egenhalten, dass für einen Euro-5-Lkw eine Kostenstei- erung von 14 Cent oder 7 Prozent nächstes Jahr ansteht. iese 7 Prozent müssen in Relation zu einen Kostenan- eil von 6,8 Prozent der kilometerbezogenen Straßenbe- utzungsgebühren bei der Kostenstruktur im Güterkraft- erkehr insgesamt gesetzt werden. Also eine sehr oderate Anhebung von unter 0,5 Prozent und nicht die olportierten 40 Prozent! Außerdem wurde bei aller Kritik am neuen Wegekos- engutachten 2007, das beim hier vorliegenden Gesetz- ntwurf Berücksichtigung fand, einfach ignoriert, dass arin diverse Besserstellungen für den schweren Lkw gegenüber den bisherigen Annahmen – eingearbeitet urden. So kommt die Veränderung des Verhältnisses on höheren Zinsen zu niedrigeren Abschreibungen dem Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20201 (A) ) (B) ) Lkw genauso zugute wie die Erkenntnis, dass der Ein- fluss schwerer Achsübergänge einen geringeren Ver- schleiß von Deck- und Binderschichten der Autobahnen hat. Auch die Ausdifferenzierung in mittlere und schwere Lkw mit der entsprechenden Kostenanlastung beim mitt- leren Lkw und die nach oben korrigierte Schätzung der Fahrleistung von Pkw senken die spezifischen Mautkos- ten der Lkw. Diese Liste ließe sich noch fortsetzen und gehört der Redlichkeit halber mit erwähnt. Abschließend möchte ich noch eine kurze Bemerkung zum Verhandlungsverlauf zwischen Bund und den Län- dern machen. Es entbehrt nicht einer gewissen Schizo- phrenie, wenn einzelne Länder einen hohen Ausgabestau bei den Verkehrsinvestitionen beklagen, eine Mittelauf- stockung durch den Bund vehement fordern und gleich- zeitig dem Bund aber die entsprechenden Einnahmen verweigern wollen. In unserem gemeinsamen Interesse an einer zukunftsfähigen Verkehrsinfrastruktur wurde diese Widersprüchlichkeit letztendlich doch überwun- den. Jan Mücke (FDP): Das deutsche Transportgewerbe kann im europäischen Wettbewerb nur schwer bestehen. Dies liegt mitnichten an seiner mangelnden Leistungsfä- higkeit. Vielmehr ist es im Vergleich zu Unternehmen aus dem europäischen Ausland deutlich stärker von der hiesigen hohen Steuer- und Abgabenlast betroffen. Diese setzt sich aus der absurden Mineralölsteuer ebenso zu- sammen wie aus den enormen Sozialabgaben für die Be- schäftigten. Die Einführung einer Lkw-Maut auf Bun- desautobahnen würde diese Situation noch zusätzlich verschärfen. Um dies abzuwenden, hat die damalige Bundesregierung im Jahre 2003 dem Gewerbe zugesagt, einen Ausgleich in Form eines jährlichen Harmonisie- rungsvolumens in Höhe von 600 Millionen Euro zu schaffen. Ende 2008 – ganze fünf Jahre später – vermag die Bundesregierung endlich ein Programm vorzulegen, das den Ausgleich in voller Höhe bringen soll. Bezahlen soll es das Gewerbe jedoch ganz überwiegend selbst. Der debattierte Gesetzentwurf sieht vor, dass die in die- sem Rahmen geplanten Beihilfeprogramme ausschließ- lich aus Mauteinnahmen gespeist werden. Mit anderen Worten: Die Spediteure finanzieren die Harmonisierung selbst: eine Entlastung nach Machart der Großen Koali- tion. Mit der Einführung der Lkw-Maut sollten zusätzliche Mittel akquiriert werden, um mehr der vielerorts drin- gend notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen realisieren zu können. Mit Zunahme der Mauteinnahmen hat die Koalition jedoch kontinuierlich die allgemeinen Haushaltmittel gekürzt. Dies führte dazu, dass unter Schwarz-Rot – trotz Maut – weniger in Bundesfernstra- ßen investiert wurde als zuvor unter Rot-Grün. Von zu- sätzlichem Geld für zusätzliche Projekte kann daher seit langem keine Rede mehr sein. Der Bund stiehlt sich seit Jahren zunehmend aus seiner Verantwortung. Hinzukommen soll eine weitere Kürzung der für In- vestitionen zur Verfügung stehenden Mittel, wenn der Bund sich nun auch zur Finanzierung der Beihilfepro- gramme aus dem Mauttopf bedient. Minister Tiefensee s g 1 G b e a A Ü i S z s s f g z m M n r i M n 2 r s f A d c d s l e b p n w c g d m d T a d m M k l n m g (C (D traft sich mit diesem Schritt ein weiteres Mal selbst Lü- en, wenn er behauptet, die Mauteinnahmen würden zu 00 Prozent Infrastrukturprojekten zugutekommen. Nach dem Änderungsantrag wird das Bundesamt für üterverkehr mit der Bearbeitung der Beihilfeanträge etraut. Es ist erfreulich, dass die Koalition damit einen rsten Schritt macht, das Bewilligungsverfahren näher uszugestalten. Aber es ist eben nur der erste Schritt. nsonsten besteht momentan noch allerorts Unklarheit. ber den Inhalt der zu erarbeitenden Förderrichtlinien st ebenso noch nichts Greifbares bekannt wie über den tarttermin. Der 1. Januar 2009 ist angesichts der Viel- ahl noch offener Fragen jedenfalls äußerst unwahr- cheinlich. Ebenso unverantwortlich wie durchsichtig ist die Ent- cheidung der Koalition, die für die Bewältigung dieser ür das Bundesamt für Güterverkehr zusätzlichen Auf- abe notwendigen Stellen erst in den Haushalt 2010 ein- ustellen. Diese werden ebenfalls aus den Mauteinnah- en bezahlt. Das heißt aber zugleich, dass auch diese ittel für Investitionen fehlen. Der Minister könnte sich och seltener mit dem Spaten in der Hand vor die Kame- as stellen und müsste stattdessen erklären, warum trotz mmenser Mauterhöhung und existenzgefährdenden ehrbelastungen kein spürbarer Anstieg der Investitio- en zu verzeichnen ist, ein Umstand, den es im Wahljahr 009 unbedingt zu verhindern gilt. Stattdessen sollen nach Aussage des Bundesministe- iums im Jahr 2009 die Anträge von 79 befristet Be- chäftigten bearbeitet werden. Deren Finanzierung er- olgt im Haushalt an versteckter Stelle und wird keine uswirkungen auf die Höhe der zur Verfügung stehen- en Investitionsmittel haben. Jedoch bringt sie zweifa- he Einarbeitungszeiten und eine deutliche Reduzierung er Effektivität der Verwaltung mit sich. Zudem er- cheint angesichts der 100 000 erwarteten Anträge jähr- ich die Zahl der Bearbeiter äußerst gering. Auf jeden inzelnen entfallen 1 266 Anträge. Es steht konkret zu efürchten, dass sich die Anträge beim Bundesamt sta- eln werden – ein Vorgang, der der Bundesregierung icht unbekannt ist. Auch beim Luftfahrt-Bundesamt ar und ist eine deutlich zu dünne Personaldecke Ursa- he für anhaltend lange Bearbeitungszeiten von Flug- astbeschwerden. Noch 2008 wurden Beschwerden aus en Jahren 2005 und 2006 bearbeitet. Die Koalition acht gerade den gleichen Fehler noch einmal und wird as gleiche Resultat erzielen. Leidtragende wären die ransportunternehmer. Für die FDP sind gleiche Wettbewerbsbedingungen uf dem europäischen Binnenmarkt entscheidend. Aus iesem Grund begrüßt sie die Harmonisierungsmaßnah- en zugunsten des deutschen Gewerbes. Dass es diese aßnahmen letztlich dann doch selbst bezahlen soll, onterkariert diese Absicht. Wir werden daher den vor- iegenden Gesetzentwurf ablehnen. Lutz Heilmann (DIE LINKE): Die Lkw-Maut für ei- en 40-Tonner kostet zwischen 60 und 82 Cent pro Kilo- eter. Sie gilt auf dem gesamten Straßennetz. Und sie ilt für alle Lkw ab 3,5 Tonnen. Dass ist weder eine öko- 20202 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) logische Wunschvorstellung noch eine Horrorvision. Das ist schlicht Realität. Natürlich nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz. In Deutschland kostet die Lkw- Maut für große Lkw derzeit zwischen 11 und 15,5 Cent pro Kilometer. Nach langem Hickhack haben sich Bund und Länder nun zum Glück darauf geeinigt, dass die Maut nächstes Jahr erhöht werden kann. Sie kostet dann für große Lkw zwischen 15,5 und 28,7 Euro. Das Niveau der deutschen Lkw-Maut liegt dann nicht mehr nur bei einem Sechstel, sondern bei einem Viertel der Schweizer Lkw-Maut. Trotzdem wurde und wird so getan, als ob Deutschland deswegen kurz vor dem wirt- schaftlichen Kollaps steht. Die Schweiz ist aber nun wahrlich kein wirtschaftliches Krisenland. Ich glaube, das werden auch diejenigen nicht behaupten, die gegen die Mauterhöhung sind. Natürlich freut sich die verladende Wirtschaft nicht, wenn die Transportkosten steigen. Auf die Endpreise wirkt sich aber selbst die Schweizer Maut nur minimal aus. Um ganze 0,5 Prozent ist das Preisniveau dort ge- stiegen. Das ist verkraftbar, meine ich. Bei all dem geht es ja nicht darum, ohne Sinn und Verstand die Spediteure zu schikanieren. Es geht doch darum, dass die Wegekosten angelastet werden. Das, was der Bau der Straßen gekostet hat, und das, was Lkw zu deren Abnutzung beitragen, sollen Lkw auch bezah- len. Dass der Widerstand gegen die Mauterhöhung und damit gegen dieses Prinzip ausgerechnet aus der Wirt- schaft und ihrem Sprachrohr, der FDP, kommt, verwun- dert doch sehr. Das klingt mir doch sehr nach Autobahn- sozialismus. Dabei war die Tatsache, dass ausländische Lkw früher umsonst die Autobahnen befahren durften und nicht in Deutschland tankten, ein Grund dafür, dass die Einführung der Lkw-Maut eine breite gesellschaftli- che Zustimmung erfahren hat. Nun müssen sich auch ausländische Lkw an den Wegekosten im „Transitland Nr. 1“ beteiligen. Mit der Mauterhöhung steigt der Bei- trag ausländischer Lkw zur Finanzierung deutscher Ver- kehrsinvestitionen. Zusammen mit der Mautkompensation – und nur um die geht es bei diesem Gesetz ja – wird aus der Lkw- Maut ein Wettbewerbsvorteil für deutsche Spediteure oder vielmehr ein Abbau bestehender Wettbewerbsnach- teile. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu. Dieser Abbau bestehender Wettbewerbsnachteile lässt sich ge- nau beziffern. Er beträgt ab nächstem Jahr 600 Millionen Euro im Jahr, bislang sind es nur 250 Millionen Euro. Dieser Zusammenhang ist natürlich allen bekannt, die sich mit der Lkw-Maut befassen. Umso erstaunlicher finde ich es, dass dies in der öffentlichen Diskussion um die Mauterhöhung so gut wie keine Rolle gespielt hat. Und umso ärgerlicher finde ich es, dass die 350 Millio- nen Euro mehr von der Spediteurslobby nicht gewürdigt werden. Die Forderung, diese nicht aus der Lkw-Maut, sondern aus dem Haushalt zu finanzieren, halte ich für unverschämt. Das kommt einer Aufkündigung des Mautkompromisses gleich. Denn nur weil die Bundesre- gierung unsägliche fünf Jahre für eine EU-konforme Re- gelung zur Kompensation der nationalen Spediteure ge- braucht hat, nur deswegen lag doch die durchschnittliche M W d d N S k r s M b z s S g a w g m E – s m s r m M a k m 2 2 g 1 1 r g d r 5 z z c g m d d I h m h z (C (D authöhe um 1,5 Cent unter den 15 Cent, die das alte egekostengutachten errechnet hatte. Die nun beschlossene Mauterhöhung geht zu mehr als er Hälfte auf den Mautkompromiss zurück. Dieser Teil er Mauterhöhung bedeutet deswegen nicht nur keinen achteil, sondern sogar einen Vorteil für die nationalen pediteure, wie ich eben ausgeführt habe. Nur die weiteren 1,3 Cent gehen auf das neue Wege- ostengutachten zurück. Und da hat die Bundesregie- ung schon 0,7 Cent herausgerechnet, damit der Mautan- tieg nicht ganz so abrupt ausfällt. Der Anstieg der authöhe ist allerdings immer noch recht drastisch. Ich egrüße zwar, dass die Maut für EURO-III-Lkw nun in wei Stufen erhöht wird. Besser wäre allerdings gewe- en, die Maut für alle Emissionsklassen in zwei oder drei tufen anzuheben. Das wäre umweltpolitisch vertretbar ewesen, hätte die abrupte Preissteigerung aber etwas bgemildert. Das wollte der Bund anscheinend nicht, eil er die Einnahmen bereits verplant hat. Apropos Einnahmen: Mit den Rechenkünsten der Re- ierung ist es nicht weit her. Der Bund-Länder-Kompro- iss zur Mauthöhe soll angeblich nicht zu niedrigeren innahmen führen. Nun ja. Für etwa 50 Prozent der Lkw die EURO-III-Lkw – wird die Maut um 2 Cent ge- enkt. Für die anderen 50 Prozent soll die Maut 0,1 Cent ehr betragen. Dass die Einnahmen da gleich bleiben ollen, können Sie nicht einmal einem Grundschüler ein- eden. 2009 und 2010 hätte man auf einen Teil der Einnah- en verzichten können. Dafür hätte man ab 2012 die aut und damit die Einnahmen weiter erhöhen können, ls es nun vorgesehen ist. Das hätte auch einen relativ onstanten Einnahmefluss zur Folge. Nun kommt es zur erkwürdigen Entwicklung, dass die Maut 2009 und 011 die höchsten Einnahmen bringen wird, diese ab 012 kontinuierlich sinken werden. Dabei sagt das We- ekostengutachten klar, dass die Maut 2012 von 17 auf 8 Cent steigen müsste. Jetzt werden es 2009 eher 18 bis 9 Cent, die erst in einigen Jahren auf die von der Regie- ung genannten 16,3 Cent absinken werden, wenn es ei- entlich 18 sein müssten. Das macht keinen Sinn. Umweltpolitisch wäre ein etwas langsamerer Anstieg er Maut zu verkraften gewesen. Die Anreize zur Um- üstung älterer Lkw wären ausreichend gewesen. Aber 0 Prozent der Lkw-Flotte kann man nicht mal eben in wei Monaten alle mit einem Partikelfilter ausstatten, umal es auch noch nicht für alle Fahrzeugmodelle sol- he Filter gibt; zum Glück aber für die meisten. Ich be- rüße, dass der Einbau eines Partikelfilters aus dem De- inimus-Programm gefördert werden soll. Dafür schafft ieses Gesetz die rechtliche Grundlage. Ein Grund mehr, iesem zuzustimmen. Winfried Herrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ch begrüße, dass der Bundesrat am Freitag die Mauthö- everordnung beschlossen und damit den Weg frei ge- acht hat für eine stärkere Mautspreizung und eine Er- öhung der Einnahmen, die der Verkehrsinfrastruktur ugutekommen werden. Es freut mich besonders, dass in Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20203 (A) ) (B) ) letzter Minute auch Roland Koch für die Mauterhöhung gestimmt hat, denn die Haltung vieler Bundesländer habe ich als unehrlich empfunden. Da wird immer wie- der eine Erhöhung der Verkehrsinvestitionen eingefor- dert und gleichzeitig gegen die Mauterhöhung gewettert. Das ging logisch nicht zusammen, und Roland Koch hat das am Ende auch noch gemerkt. Das vorliegende Gesetz schafft die Möglichkeit, deut- sche Lkw-Spediteure im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz um 600 Millionen Euro zu entlasten. Damit wird der Mautkompromiss von 2003 eingelöst. Die För- derung von Umweltschutz und Sicherheit, die darüber möglich wird, ist sinnvoll und sehr zu begrüßen. So ist es zum Beispiel mit den De-minimis-Beihilfen auch möglich, die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern geför- dert zu bekommen. Leider hat der Bundesrat den Anreiz für die Nachrüstung von Euro-III-Lkw gerade gesenkt. Aber – das sage ich auch an die Adresse der Spediteure – die nächste Mauterhöhung kommt bestimmt. Es wäre daher falsch, auf die Nachrüstung zu verzichten, mit der Lkw in die Euro-IV-Mautstufe aufsteigen. Dies trägt zum Werterhalt der Lkw bei und zum Umweltschutz. Es ist bekannt, dass uns die Mauterhöhung nicht weit genug geht. Wir sind für eine Ausweitung der Maut in einem ersten Schritt auf alle fernverkehrsrelevanten Bundesstraßen und auf Lkw ab 3,5 Tonnen, wie es in Öster- reich und in vielen anderen Ländern längst Standard ist. Im Rahmen der Verhandlungen über die neue Euro- vignettenrichtlinie sollte sich die Bundesregierung für eine vollständige Anrechnung der externen Kosten ein- setzen. Es kann nicht sein, dass Klimaschäden und Un- fallfolgekosten nicht in die Berechnung der externen Kosten aufgenommen werden. Außerdem müssen die Klimakosten deutlich höher bewertet werden, als es das Methodenhandbuch vorgibt. Statt einer Vielzahl kompli- zierter Auf- und Abschläge sind wir für eine pauschale Anlastung der externen Kosten mit 60 Prozent auf die Infrastrukturkosten. Wir sind auch dafür, dass statt einer Festlegung von Maximalbegrenzungen für die Lkw- Maut in der Richtlinie ein Mindestmautsatz definiert wird, der in allen Mitgliedstaaten verpflichtend einge- führt wird. Denn es kann nicht sein, dass der Schienen- güterverkehr verpflichtend Trassenpreise entrichten muss, während Lkw gerade in den neuen Mitgliedstaaten auf vielen Autobahnen, die mit Mitteln der EU kofinan- ziert worden sind, mautfrei fahren. Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Verord- nung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschrif- ten und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuge- stimmt und damit die Weichen dafür gestellt, dass wir die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verstetigen und deutlich erhöhen können. Die Lkw-Maut leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zum Sub- stanzerhalt der Bundesautobahnen. Wir stellen für die Zukunft sicher, dass die von den Lkw verursachten In- frastrukturkosten von diesen auch getragen werden und e E A d n k k f j I u W w B D 2 z f s 2 J s s Z 2 w w s B E v f g z K a m A B b E t f a z r m m u r (C (D ntsprechende Infrastrukturinvestitionen zum Bau und rhalt der Autobahnen vorgenommen werden können. llein die schweren Lkw verursachen rund 45 Prozent er gesamten Wegekosten der Bundesautobahnen. Unsere Ziele bei der Anpassung der Mauthöheverord- ung und der Änderung des Autobahnmautgesetzes sind lar: Wir wollen eine Verstetigung und deutliche Verstär- ung der erforderlichen Investitionen in die Verkehrsin- rastruktur erreichen. Gerade in der gegenwärtigen kon- unkturellen Ausgangslage werden solche ergänzenden mpulse dringend benötigt zur Stützung der Konjunktur nd zur Sicherung vieler Arbeitsplätze in Deutschland. ir sollten zudem nicht aus dem Blick verlieren, dass ir mit den Änderungen auch dazu beitragen, die in der undesregierung vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Mehr Maut bedeutet vor allem mehr Investitionen; urch die Neufestsetzung der Maut werden im Jahr 009 rund 1 Milliarde Euro mehr an Mauteinnahmen er- ielt, die zusätzlich für Investitionen in die Verkehrsin- rastruktur, insbesondere für die Straße, zur Verfügung tehen. Über den Finanzplanungszeitraum von 2009 bis 012 werden es durchschnittlich 740 Millionen Euro pro ahr an Mehreinnahmen für die Verkehrsinvestitionen ein. Angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums ind diese Mittel unverzichtbar. Wir müssen mit einer unahme des Lkw-Verkehrs auf unseren Fernstraßen bis 025 um über 80 Prozent rechnen. Um Mobilität angesichts dieses enormen Verkehrs- achstums langfristig zu sichern, brauchen wir einen eiteren Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Sonst tehen die deutsche Wirtschaft und die Bürgerinnen und ürger, die auf das Auto angewiesen sind, im Stau. Die genannten durchschnittlich rund 740 Millionen uro Mehreinnahmen pro Jahr ergeben für die nächsten ier Jahre rund 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln ür Infrastrukturmaßnahmen. Gerade in der gegenwärti- en konjunkturellen Ausgangslage sind derartige ergän- ende Impulse ein wichtiger Beitrag zur Stützung der onjunktur und zur Sicherung vieler Arbeitsplätze. Wer uf rund 3 Milliarden Euro für zusätzliche Infrastruktur- aßnahmen verzichtet, der gefährdet damit letztlich viele rbeitsplätze. Mit der stärkeren Spreizung der Mautsätze sowie der egünstigung von mit Partikelfiltern nachgerüsteten Lkw ei der Maut, werden wir einen wichtigen Beitrag zur rreichung der nationalen Klima- und Umweltziele leis- en, und wir werden einen deutlichen Investitionsanreiz ür den Einsatz emissionsarmer Lkw geben. Heute steht die Änderung des Autobahnmautgesetzes uf der Tagesordnung, das in direktem Zusammenhang ur Änderung der Mauthöheverordnung zu sehen ist. Es egelt unter anderem die Verwendung von Mauteinnah- en für Maßnahmen zur Förderung deutscher Unterneh- en im Straßengüterverkehr. Von Beginn an war klar, dass die Erhöhung der Maut ntrennbar mit der Umsetzung weiterer Harmonisie- ungsmaßnahmen verbunden sein wird. Der bislang ab- 20204 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) gesenkte Mautsatz wird zur vollen Finanzierung der im Jahr 2003 gegebenen Harmonisierungszusage von jähr- lich 600 Millionen Euro eingesetzt werden. Er wird da- mit zu einer Entlastung des deutschen Straßengüterver- kehrs durch konkrete Fördermaßnahmen führen. Neben den bereits bestehenden Entlastungsmaßnah- men wie der Kfz-Steuer-Absenkung und dem Förderpro- gramm für emissionsarme Lkw – Innovationsprogramm – sollen außerdem ein Klein-Beihilfe-Programm – soge- nannte De-minimis-Förderung – sowie ein Förderpro- gramm für Aus- und Weiterbildung aufgelegt werden. Unter diese De-minimis-Förderung fällt ein Programm mit Maßnahmen zur Qualifizierung, Beschäftigung, Si- cherheit und Umweltschutz. Daneben wollen wir die Aus- und Weiterbildung in einem gesonderten Pro- gramm fördern. Das gesamte Maßnahmenpaket liegt im Interesse der Zukunftsvorsorge für den Standort Deutschland. Wir sorgen damit für mehr Investitionen in die Infrastruktur, für einen verbesserten Klimaschutz und eine Stützung der Konjunktur. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Entwürfe eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Tagesordnungspunkt 38) Ingrid Fischbach (CDU/CSU): Ohne Wenn und Aber: das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell. Das sagt nicht nur der Bericht über die Auswirkungen des Bun- deselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den das Parlament nun vorliegen hat, nein, die Eltern sagen es selber. Und wer ist besser geeignet, das zu beurteilen, als die Betrof- fenen? Das Elterngeld hat annähernd 100 Prozent der Fami- lien in Deutschland erreicht, deren Kinder im ersten Quartal 2007 geboren wurden. Damit stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch die Inan- spruchnahme der Partnermonate ermöglichen wir insbe- sondere Vätern, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbrin- gen. Haben vor Einführung des Elterngeldes lediglich 3,5 Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch genommen, liegt der Anteil der Väter, deren Elterngeldanträge für Kinder bewilligt wurden, die von Anfang Januar 2007 bis Ende März 2007 geboren wurden, bei knapp 16 Pro- zent. Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wege in die Vaterschaft“ macht zudem deutlich: Erstens. Junge Männer wollen Familie. Sie wollen Kinder. Mehr als neun von zehn der befragten kinderlo- sen Männer sagen Ja zu Kindern. Allerdings – und das spricht für das verantwortungsbewusste Denken junger Männer – 95,5 Prozent der befragten Männer sehen es als ihre Aufgabe an, der Familie ein Heim bieten zu kön- nen. Dabei ist die wichtigste Voraussetzung für die Va- terschaft, eine Familie ernähren zu können. Deshalb war f l e z V u d n M B t g d g w m n w e E d r d t w g e d m g d R u e s d A z L d b G j d r k u t d n d A d (C (D ür nahezu für ein Drittel – 57,2 Prozent – der potenziel- en Väter klar, ein Kind solle erst dann kommen, wenn s die finanzielle Seite zulässt. Zweitens. Die Bertelsmann-Studie hat aber auch ge- eigt, dass neben einer finanziellen Grundlage für viele äter auch wichtig ist, später Zeit für das Kind zu haben nd sich an der Betreuung zu beteiligen. Durch das Engagement der Väter bei der Betreuung er Kinder profitieren sowohl Kind als auch Vater; denn ur so kann eine echte Bindung entstehen. Aber auch ütter profitieren davon, weil die Väter endlich ihren eitrag dazu leisten, den Müttern den Rücken freizuhal- en, in das Berufsleben zurückkehren zu können. Die Er- ebnisse der Evaluation zum Elterngeld zeigen es ganz eutlich: Fast jede zweite Mutter gab bei den Befragun- en an, nach weniger als anderthalb Jahren wieder er- erbstätig zu sein. Auch sind viele Mütter – 39 Prozent – it ihrer beruflichen Planung zufrieden. Um die positiven Effekte des Elterngeldes jedoch och weiter zu stärken, nimmt der aktuelle Gesetzent- urf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- lterngeld- und Elternzeitgesetzes vor der Debatte des valuationsberichtes Änderungen vor, deren Notwen- igkeit bereits jetzt deutlich wurde. Neben der Einfüh- ung einer Mindestbezugsdauer von zwei Monaten und er Einführung einer sogenannten Elternzeit für Großel- ern bei minderjährigen Eltern beinhaltet der Gesetzent- urf auch die Möglichkeit für Eltern, den ursprünglich estellten Elterngeldantrag – auch ohne Begründung – inmalig zu ändern. Außerdem wird für Wehr- und Zivil- ienstleistende eine Erweiterung des maßgeblichen Be- essungszeitraums vorgesehen. Die Änderungen, auf die ich im Folgenden näher ein- ehen möchte, können nach der Zustimmung des Bun- esrates zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Besonders am Herzen lag uns die noch ausstehende egelung für Großeltern, die ihre Enkelkinder betreuen nd erziehen. Die Neuregelung sieht vor, dass Groß- ltern in diesen besonderen Fällen auch Elternzeit bean- pruchen können. Für den Anspruch auf Freistellung von er Arbeit müssen bei diesen Arbeitnehmerinnen und rbeitnehmern auch die grundsätzlich für den Eltern- eitanspruch geltenden Voraussetzungen – zum Beispiel eben in einem Haushalt – vorliegen. Sinn und Zweck er Regelung ist die mögliche Unterstützung von Eltern ei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die roßeltern, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als unger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbil- ung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum egulären Abschluss braucht. Da Eltern nach dem Grundgesetz bis zur Volljährig- eit ihres Kindes das Recht und die Pflicht haben, sich m das Wohl ihres Kindes zu sorgen und ihr Kind zu un- erstützen, knüpft die Vorschrift in der ersten Variante an ie Minderjährigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils des eugeborenen Kindes an. Minderjährige Eltern sind in er Regel noch schulpflichtig bzw. befinden sich in der usbildung. Die Regelung soll es ihnen ermöglichen, ie aktuell angestrebte schulische oder berufliche Aus- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20205 (A) ) (B) ) bildung abzuschließen. Die Großeltern können den jun- gen Eltern und ihrem Enkelkind helfen, die zunächst oft schwierige Situation im Anschluss an eine „Teenager- Schwangerschaft“ zu bewältigen. Auswirkungen dieser in der Lebenswirklichkeit üblichen familiären Unterstüt- zung können so abgemildert werden. Obwohl junge volljährige Eltern selbst nicht mehr un- ter elterlicher Sorge stehen, sind ihre Lebensumstände oft mit denen minderjähriger Eltern vergleichbar. Daher soll in der zweiten Variante jungen Volljährigen die Möglichkeit eröffnet werden, ihre vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnene schulische oder berufliche Ausbildung ohne erhebliche Verzögerung fortzusetzen und abzuschließen. Hiermit kann eine wesentliche Vo- raussetzung für den Einstieg in das Berufsleben geschaf- fen werden, damit die Eltern ihre wirtschaftliche Exis- tenz in den Folgejahren sichern können. Um die Interessen der jungen Eltern bzw. der Großeltern und die der Arbeitgeber angemessen zu berücksichtigen, wird der für die Elternzeit der Großeltern nutzbare Zeitraum auf die letzten beiden Ausbildungsjahre des anspruchs- vermittelnden Elternteils bezogen. Andernfalls würde auch der besonderen Konstellation bei „Teenager- Schwangerschaften“ sachlich nicht mehr hinreichend Rechnung getragen. Allen Beteiligten wird in dieser Si- tuation so eine reale Chance geboten, im Hinblick auf die Absicherung der Lebenssituation der jungen Familie zusammenzuwirken. Im Interesse eines zügigen Ausbildungsabschlusses wird aber durch die Erweiterung des Kreises der An- spruchsberechtigten alternativ den Auszubildenden die Möglichkeit eröffnet, den Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit zu vermitteln, wenn keiner der Elternteile selbst Elternzeit in Anspruch nimmt. In diesem Fall kön- nen die Großeltern die Rolle des minderjährigen Eltern- teils oder wegen seiner fortgesetzten Ausbildung einge- schränkten Elternteils übernehmen. Insgesamt gesehen bleibt es aber bei dem mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz intendierten Grundsatz, dass Eltern sich der Betreuung ihrer Kinder vorrangig selbst widmen sol- len. Dem entspricht auch, dass die Eltern, nicht aber die Großeltern, Elterngeld in Anspruch nehmen können. Auszubildende, die ihre Ausbildung fortsetzen, gelten nach § 1 Abs. 6 BEEG als nicht voll erwerbstätig und können bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvorausset- zungen Elterngeld beanspruchen. Der Anspruch der Großeltern auf Elternzeit setzt wie bei allen anderen Elternzeitberechtigten nach § 15 Abs. 1 BEEG voraus, dass die oder der Anspruchsbe- rechtigte mit dem Kind in einem Haushalt lebt und das Kind selbst betreut und erzieht. Es wird nicht vorausge- setzt, dass der anspruchsvermittelnde Elternteil ebenfalls mit im Haushalt der Großeltern lebt. Die Großelternteile haben bei Vorliegen aller entsprechend erforderlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich die Betreuung ih- res Enkelkindes zu teilen und gleichzeitig ihrer Beschäf- tigung in Teilzeit nachzugehen und so die Bindung an das Unternehmen aufrechtzuerhalten. Weil die Nutzung der Partnermonate an den Wegfall des vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkom- m § n E E M t s r d h d z g m E a s m e t e g s t A D f g w B a Ä n G b l R d d d S w m W t n c b r z N g g d e (C (D ens gebunden ist, eröffnet die bisherige Regelung in 4 BEEG unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten je achdem, ob vor der Geburt beide Eltern oder nur ein lternteil Erwerbseinkommen erzielt haben. Waren beide lternteile vor der Geburt erwerbstätig, erfüllt schon die utter die Voraussetzung der Partnermonate und der Va- er könnte auch einen einzelnen Elterngeldmonat in An- pruch nehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht hier eine Ände- ung insofern vor, als dass wir nun eine einheitliche Min- estbezugsdauer von zwei Monaten für alle Eltern vorse- en, die Elterngeld in Anspruch nehmen möchten. Mit ieser Änderung wird eine intensivere Bindung auch des weiten Elternteils zum Kind unterstützt. Vätern wird egenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich ehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Die Flexibilität des lterngelds bleibt bestehen, da die Elterngeldmonate uch weiterhin nicht am Stück genommen werden müs- en, sondern frei auf den Zeitraum der ersten 14 Lebens- onate des Kindes verteilt werden können. Gesetzlich geregelt war bisher, dass der Antragsteller inmal – in besonderen Härtefällen – den Antrag auf El- erngeld ändern kann. Die Praxis hat jedoch zeigt, dass s weitere Fälle gibt, in denen eine Änderung des Eltern- eldantrags für die Familie wichtig sein kann, zum Bei- piel der plötzliche Erhalt eines Arbeitsplatzes. Zukünf- ig soll deshalb der Antrag auf Elterngeld auch ohne ngabe von Gründen einmal geändert werden können. er Verzicht auf eine Begründung erhöht die Flexibilität ür die Eltern und entlastet die Verwaltung von einer Be- ründungsprüfung. Die Möglichkeit einer einmaligen eiteren Änderung im besonderen Härtefall, wie zum eispiel bei Tod eines Elternteils oder einer plötzlich uftretenden schweren Krankheit, bleibt unberührt. Die nderung ist wie die erste Antragstellung für drei Mo- ate rückwirkend möglich. Eine weitere Änderung, die wir mit dem vorliegenden esetzentwurf vornehmen werden, betrifft die Arbeitge- erbescheinigung. Durch die Änderung wird die Rege- ung zur Arbeitgeberbescheinigung den entsprechenden egelungen im Unterhaltsvorschussgesetz und im Bun- eskindergeldgesetz angepasst. Die Änderung sieht vor, ass der Arbeitgeber – soweit erforderlich – der zustän- igen Behörde eine Bescheinigung über Arbeitslohn, teuern und Sozialabgaben auszustellen hat und nicht, ie bisher, diese dem Arbeitnehmer ausstellen muss. Eine letzte Änderung, auf die ich gerne eingehen öchte, betrifft die Wehr- und Zivildienstleistenden. Der ehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz und dem Vier- en Abschnitt des Soldatengesetzes sowie der Zivildienst ach dem Zivildienstgesetz haben ihre besondere rechtli- he Grundlage im Wehrverfassungsrecht. Sie sind mit esonderen Einschränkungen auch hinsichtlich der Be- ufsausübungsfreiheit verbunden. Wehr- und Zivildienst- eiten sollen und dürfen natürlich daher nicht zu einem achteil bei der Berechnung des einkommensabhängi- en Elterngelds führen. Da sich die Höhe des Eltern- elds, soweit es 300 Euro überschreitet, nach der Höhe es im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes rzielten steuerpflichtigen Erwerbseinkommens berech- 20206 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) net, kann das nach der Geburt des Kindes zustehende El- terngeld durch im Bemessungszeitraum liegenden Wehr- und Zivildienstzeiten ohne entsprechendes Erwerbsein- kommen verringert werden. Diesen Nachteil wollen wir nun ausgleichen, indem die betroffenen Monate – wie in den Fällen schwangerschaftsbedingter Erkrankung – aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen und durch weiter in der Vergangenheit liegende Monate ersetzt werden. Das Elterngeld ist und bleibt ein Erfolg. Das zeigen die Umfragen der Evaluation, und das zeigt die anstei- gende Geburtenrate. Im vergangenen Jahr sind laut Sta- tistischem Bundesamt 12 000 Kinder mehr geboren wor- den als im Vorjahr 2006. Dies zeigt, dass die von der Bundesregierung getroffenen familienpolitischen Maß- nahmen einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten und somit Maßnahmen sind, die den Wünschen und Bedürfnissen vieler Familien ent- sprechen. Dieter Steinecke (SPD): Das Bessere, so lautet ein altes Sprichwort, ist der Feind des Guten. Und so beraten wir heute über Änderungen an einem ausgesprochen gu- ten und gelungenen Gesetz. Das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, in Kraft getre- ten am 1. Januar 2007, stellt einen wahrhaftigen Meilen- stein in der bundesdeutschen Familienpolitik dar. Wir haben gerade in dieser Woche intensiv über die bisheri- gen Erfahrungen beraten. Und in der Grundlage waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der meisten Frak- tionen einig: Es ist ein gutes Gesetz, das seine Zielset- zungen weitgehend erreicht. Das Elterngeld- und Eltern- zeitgesetz wirkt. Diese Wirkungen sind durchaus vielfältig. Ich habe nicht die Zeit, alle Auswirkungen detailliert darzustellen und zu bewerten. Daher beschränke ich mich auf zwei in meinen Augen grundlegende Aspekte. Das Elterngeld ist ein wesentlicher Beitrag zur Be- kämpfung von Kinder- und Elternarmut in unserem Lande. Junge Eltern müssen nicht mehr erhebliche Ein- kommenseinbußen durch die Geburt ihres Kindes oder ihrer Kinder befürchten. Paare, in denen beide Partner erwerbstätig sind, bekommen das wegfallende Einkom- men zu 67 Prozent ersetzt. Für die Bezieherinnen und Bezieher geringer Einkommen gilt sogar ein noch höhe- rer Satz. Paare mit nur einem Verdiener bekommen eine Zusatzleistung, ebenso Bezieher von Grundsicherungs- leistungen. Das Elterngeld wird nämlich nicht auf Leis- tungen nach SGB II angerechnet. Dies ist sozial ausge- wogen, ist sozial gerecht. Doch die Wirkung des Gesetzes ist nicht nur rein wirtschaftlicher Natur. Es hat vielmehr tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben innerhalb der jungen Fa- milien in unserem Land. Ich spiele hier vor allem auf die Rolle der Väter an. Im letzten Quartal 2006 gab es das Elterngeld noch nicht, wohl aber das Erziehungsgeld. Selbiges wurde damals zu 3,5 Prozent von Männern in Anspruch genommen. Bereits im ersten Quartal des El- terngeldes betrug der Väteranteil bezogen auf die bewil- l F z k i E s A g M u P e n s s t s u a K l m ü d k z R a n 6 m E t g u b W e n u z g h n w g w s g f d w (C (D igten Anträge 7 Prozent. Dieser Anteil wuchs in der olge deutlich und wird weiter ansteigen. Bezieht man usätzlich die Geburtenzahlen in die Betrachtung ein, so ommt man zu einer erstaunlichen Zahl: 15 Prozent aller m Jahre 2007 geborenen Kinder haben einen Vater, der lternzeit genommen hat. Vielfach ist zu hören, dass diese Zahl noch zu niedrig ei. Ich kann und will da keine Zielgröße vorschlagen. ber ich stelle fest, dass diese Zahl einen grundlegenden esellschaftlichen Wandel widerspiegelt. Viele junge änner nehmen die Gelegenheit dankbar an, intensiver nd aktiver als ihre Väter am Familienleben, an der flege und Erziehung ihrer Kinder teilzuhaben. Das ist ine positive gesellschaftliche Entwicklung. Drauf kön- en wir als Urheberinnen und Urheber des Gesetzes tolz sein, besonders wir Sozialdemokraten. Ich betone hier meine Fraktionszugehörigkeit aus be- onderem Grund. Denn dass eine moderne Familienpoli- ik auch die Männer aktiver in ihre Familien einbinden ollte, war uns Sozialdemokraten schon lange klar, als ns und übrigens auch der zuständigen Bundesministerin us reaktionären Kreisen der Union noch diffamierende ampfbegriffe wie „Windelpraktikum“ oder „Wickelvo- ontariat“ entgegenschallten. Diese Erkenntnis ist für ich als Vater nicht neu: Ich hätte mich seinerzeit sehr ber die Möglichkeit gefreut, mich intensiver um meine amals neugeborene, mittlerweile erwachsene Tochter ümmern zu können. Ich bin halt fünfundzwanzig Jahre u früh zur Welt gekommen. Das Umdenken hinsichtlich der gesellschaftlichen olle junger Väter ist inzwischen auch in der Wirtschaft ngekommen. Eine repräsentative Umfrage unter Perso- alverantwortlichen hat ergeben, dass es mehr als 0 Prozent begrüßen, wenn auch Väter Elternzeit neh- en. Auch hier zähle ich mich dazu, diesmal in meiner igenschaft als Arbeitgeber: Gerade vor wenigen Mona- en hat einer meiner männlichen Mitarbeiter Elternzeit enommen, und ich durfte mitbekommen, wie gut ihm nd seiner jungen Familie diese Zeit getan hat. Ich fasse kurz zusammen: Wir Sozialdemokraten ha- en im Wahlkampf 2005 ein Elterngeld versprochen. ir haben dieses Versprechen zum Jahresbeginn 2007 ingelöst und das Erziehungsgeld durch ein Elterngeld ach skandinavischem Vorbild abgelöst. Der Erfolg gibt ns Recht: Leistungen nach dem Elterngeld- und Eltern- eitgesetz werden von fast 100 Prozent der Familien an- enommen. Nahezu 75 Prozent der Gesamtbevölkerung alten die Regelung für gut. Ich sagte es bereits eingangs: Nichts ist so gut, dass es icht noch besser gemacht werden könnte. In diesem Be- usstsein sind die Folgen des Elterngeld- und Elternzeit- esetzes seit seinem Inkrafttreten sorgfältig beobachtet orden. Sie werden auch in Zukunft einem wissen- chaftlichen Monitoring unterliegen. Das gibt Bundesre- ierung und Parlament die Möglichkeit, Gesetzesfolgen rühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls rasch zu han- eln. Genau das tun wir gerade. Wir reagieren auf vier Erkenntnisse. Erstens. Vielfach erden in unserem Lande sehr junge Menschen Eltern, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20207 (A) ) (B) ) die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befin- den. Um diese zu beenden, nehmen sie die Hilfe ihrer El- tern in Anspruch, also der Großeltern des Kindes. Diese Großeltern, obwohl quasi „Doppeleltern“, konnten bis- her keine Elternzeit beanspruchen. Zweitens. Vereinzelt musste Elterngeld für weniger als zwei Monate bewilligt werden. Drittens. Wehr- und Zivildienstleistende hatten mitun- ter nicht zu rechtfertigende Nachteile bei der Berech- nung des Elterngeldes. Viertens. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein einmal gestellter und bewilligter Antrag nur in Härtefäl- len geändert werden. Dadurch konnten junge Mütter und Väter nicht immer flexibel genug auf sich ändernde Er- werbssituationen reagieren. In all diesen Punkten schaffen wir mit dem vorliegen- den Entwurf Abhilfe und machen ein gutes, gelungenes und wirkungsvolles Gesetz noch besser. Es ist, je nach Sichtweise und Situation, ein altes so- zialdemokratisches Problem wie eine alte sozialdemo- kratische Tugend: Selbstzufriedenheit ist unsere Sache nicht. Wir begnügen uns nicht mit dem Erreichten, wir legen nie die Hände in den Schoß. So muss ich denn auch abschließend feststellen, dass das Bessere seinen Feind findet im noch viel Besseren. So wird auch in Zu- kunft noch über die eine oder andere Frage im Zusam- menhang mit dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz zu reden sein. Beispielweise ist es für die SPD weder ge- recht noch der Sache dienlich, dass Paare, die gleichzei- tig in Elternteilzeit sind, ihre Anspruchsmonate gleich- sam doppelt verbrauchen. Das muss geändert werden. Eine weitere offene Frage sehe ich hinsichtlich der Ein- kommens- und damit Anspruchsermittlung bei Selbst- ständigen. Doch der bisherige Gang der Gesetzgebung wie der Folgenbeobachtung und -bewertung gibt mir die tiefe Zuversicht, dass es uns auch in Zukunft gelingen wird, das Elterngeld- und Elternzeitgesetz immer wieder den gesellschaftlichen Entwicklungen und den daraus resul- tierenden Anforderungen anzupassen. Eines zeigt sich ganz deutlich: Die Belange von Kindern und Eltern in Deutschland sind bei uns in guten Händen. Das gilt auch in Zukunft. Ina Lenke (FDP): Um es gleich vorweg zu sagen: Diese Änderung des Bundeselterngeldgesetzes ist nicht auf der Grundlage einer notwendigen Evaluation des jetzt fast zwei Jahre bestehenden Elterngeldgesetzes konzipiert worden. Das Familienministerium hat die Evaluation seit Monaten angekündigt. Sie hat diese Zu- sagen nicht eingehalten. Herausgekommen ist lediglich ein Bericht mit Daten und Fakten. Das kritisiere ich für die FDP heftigst. Nun soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten eingeführt werden, die Antragstellung auf Elterngeld fle- xibilisiert, eine „Großelternzeit“ eingeführt, und Wehr- u g r d d e s A l m a d d V 8 M g r d z c F h G z m G t b b d g s f l e s w L b a a s E x z v t g m w (C (D nd Zivildienstzeiten sollen künftig die Höhe des Eltern- eldes nicht verringern. In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senio- en, Frauen und Jugend am 16. September 2008 wurde eutlich, dass sich das Konzept der Partnermonate von em eines Mindestelterngeldbezugs unterscheidet. Bei iner Mindestelterngeldbezugszeit verfällt der Gesamtan- pruch von 14 Monaten, wenn diese Mindestzeit nicht in nspruch genommen wird. Flexible Gestaltungsmög- ichkeiten der Eltern etwa durch die Zusammenlegung it Urlaubszeiten oder einer Überstundenabgeltung sind lso nicht mehr möglich. Ich befürchte, dass die Min- estbezugszeit bei beruflich stark engagierten Vätern azu führt, dass keine Elternzeit beantragt wird. Diese orschrift ist nicht erforderlich, da jetzt mehr als 9 Prozent aller Männer Elterngeld für zwei oder mehr onate in Anspruch nehmen. Der Deutsche Juristinnenbund hat eindringlich davor ewarnt, ohne ein umfassendes Konzept von Verlänge- ungstatbeständen bereits jetzt singuläre Tatbestände wie ie Wehrpflicht- und Zivildienstzeiten in das BEEG auf- unehmen, ohne auch die Einbeziehung anderer mögli- her Privilegierungstatbestände wie etwa Zeiten eines reiwilligen Sozialen Jahres zu prüfen. Also wieder mit eißer Nadel gestrickt. Bei der Großelternregelung wird erwerbstätigen roßeltern das Fernbleiben vom Arbeitgeber ohne Be- ahlung offeriert, das kaum jemand so in Anspruch neh- en wird. In der Anhörung wurde deutlich, dass ein über diesen esetzentwurf hinausgehender Reformbedarf beim El- erngeld besteht. Aus Sicht der Selbstständigen steht die estehende Teilzeitregelung oftmals einem Elterngeld- ezug entgegen. Wenn Vater und Mutter nach der Geburt es Kindes beide halbtags arbeiten und Teilzeiteltern- eld beziehen, wird der zeitliche Anspruch halbiert und chrumpft auf nur 7 Monate. Im Bundeselterngeldgesetz haben Sie selbst in § 25 estgeschrieben – ich zitiere –: „Die Bundesregierung egt dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Oktober 2008 inen Bericht über die Auswirkungen dieses Gesetzes owie über die gegebenenfalls notwendige Weiterent- icklung dieser Vorschriften vor.“ Ich fordere Sie auf: egen Sie endlich einen Bericht vor, der kein Märchen- uch ist, sondern neben den Stärken des Elterngeldes uch die notwendige Weiterentwicklung aufzeigt! Wir lehnen dieses unzureichende Änderungsgesetz b. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ich nenne die we- entlichen Punkte des Gesetzentwurfs der Koalition: inheitliche Mindestbezugszeit von zwei Monaten, Fle- ibilisierung des Antrags auf Elterngeld und Unterstüt- ung von Großeltern bei sogenannten Teenieeltern. Am ergangenen Mittwoch wurde im Ausschuss der Evalua- ionsbericht zum Elterngeld von Frau von der Leyen vor- estellt. Im Ergebnis frage ich mich schon: Warum hat an mit einer Änderung des Gesetzes nicht bis dahin ge- artet und die Ergebnisse der Evaluation in den Entwurf 20208 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) einfließen lassen? Oder ist es, wie von der FDP im Aus- schuss dargelegt, keine wirkliche Evaluation, sondern eine Schönrechnung der Regierung unter Ausblendung wesentlicher Probleme? Warum wird die Mindestbezugsdauer des Elterngel- des auf zwei Monate angehoben, obwohl dies nach An- sicht von Experten eher kontraproduktiv ist hinsichtlich der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter? Dies bestätigt sich letztlich durch den Evaluierungsbericht der Regierung. Lediglich 2 Prozent der elterngeldberechtig- ten Väter nehmen die vollen zwölf Monate Elternzeit. Die meisten nehmen nur einen Monat. Soll diese Zahl jetzt reduziert werden, da diese Möglichkeit verwehrt wird? Zur Großelternzeit: Löblich, dass die Regierung end- lich einmal ein Problem erkannt hat und auch gleich ver- sucht, eine Lösung zu finden. Schade, dass die vorge- schlagene Lösung der Regierungskoalition nicht zum gewünschten Ergebnis führt, sondern in der Praxis kaum Niederschlag findet. Es geht um die Förderung von Teeniemüttern, um Mütter im Alter von bis zu 18 Jahren oder noch in Aus- bildung befindliche volljährige Mütter. In dieser Alters- gruppe dürften die Großeltern, also die Eltern der Müt- ter, in aller Regel noch im Erwerbsleben stehen. Die Möglichkeit, in dieser Situation Elternzeit zu nehmen, um sich um das Enkelkind zu kümmern, dürfte von da- her kaum in Anspruch genommen werden, da nach dem Willen der Regierungskoalition ein Elterngeld nicht ge- zahlt werden soll. Wer ersetzt den Verdienstausfall, wie es beim Elterngeld grundsätzlich vorgesehen ist? Oder sollen – der Not gehorchend – wieder vermehrt Groß- mütter aus dem Berufsleben ausscheiden, da sie in der Regel weniger verdienen als die entsprechenden Groß- väter? Das nenne ich konsequente Gleichstellungspolitik der Regierung. Die Kosten, welche durch entsprechende Zahlung ei- nes Elterngeldes an die Großeltern entstehen würden, halten sich im überschaubaren Rahmen, da von dieser Lösung nur wenige Familien betroffen sind und mit der Möglichkeit des Bezugs auch keine Lebensentwürfe ge- fördert werden, wie es von der Union unterstellt wird. Frei nach dem Motto: Geh’, mein Kind, werd’ schwan- ger, ich möchte Großelterngeld beziehen. Da ist die Koalition, allen voran ihre Ministerin, mal wieder völlig realitätsfremd. Da, wo Änderungsbedarf besteht – einer Erhöhung des Mindestelterngeldes bei gleichzeitigem Teilelterngeldbezug –, wird nichts gemacht. Hier bietet der Antrag der Linken die Lösung. Wie in unserem Antrag aufgezeigt, sollen Eltern, welche gleich- zeitig Elternzeit nehmen und die Erwerbstätigkeit redu- zieren, auch nur „reduzierte“ Elternzeit verbrauchen, also die Möglichkeit haben, ihr Kind bzw. ihre Kinder über den vollen Zeitraum der Elternmonate zu betreuen. Dies kommt auch dem erklärten Willen, die partner- schaftliche Erziehung zu fördern, entgegen. Der Ansatz der Regierungskoalition ist insoweit kontraproduktiv – aber immerhin konsequent kontraproduktiv. G f D g s v g d D g E a e l d h t m E f t S D n V k G s ü w g u t E r f w a w s r i a m d b d g t f M Z c (C (D Das Elterngeld bleibt auch nach dem vorliegenden esetzentwurf eine sozialpolitische Mogelpackung, die ür die Mehrheit der Eltern nicht hält, was sie verspricht. as Elterngeld benachteiligt Eltern mit niedrigem oder ar keinem Einkommen. Im Wissen darum, dass jedes iebte Kind in Deutschland auf einem Einkommensni- eau lebt, das es von einer angemessenen sozialen und esellschaftlichen Teilhabe ausschließt, verschärfen Sie ie Kinderarmut weiter. Und ich kann nur wiederholen: ie Auswirkungen auf Alleinerziehende sind statistisch ar nicht zu ermitteln, weil das Gesetz diesbezügliche rhebungen nicht vorsieht. Solche Problemlagen werden usgeblendet. Mit der Einführung des Elterngeldes ist prinzipiell ine positive Entwicklung in der Familienpolitik einge- eitet worden. Das findet unsere Unterstützung. Aber iese Gesetzesänderung bietet keine Lösung der beste- enden Probleme. Die Lösung wird durch unseren An- rag aufgezeigt, weshalb ich daher dringend um Zustim- ung ersuche. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die inführung eines neuen Instrumentes wie das Elterngeld ührt fast zwangsläufig dazu, dass schon schnell in De- ailfragen Korrektur- oder Verbesserungsbedarf ansteht. o verhält es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf. as Anliegen, hier erste Änderungen vorzunehmen, ist achvollziehbar. Nicht nachvollziehbar allerdings ist das erhalten der Bundesregierung: Erst hieß es, wir machen eine Änderungen, solange wir über die Wirkung des esetzes nichts wissen; dann kam dieses Änderungsge- etz, über das wir heute sprechen, ohne dass der Bericht ber die Wirkung des Elterngeldes vorlag. Dann endlich ar der Bericht erarbeitet, doch das Ministerium verzö- ert die Herausgabe um mehrere Wochen. Und bevor wir ns mit diesem Bericht parlamentarisch befassen konn- en, sollen wir zu nachtschlafender Zeit Änderungen am lterngeld beschließen, die sachlich zum Teil nicht ge- echtfertigt und wissenschaftlich nicht fundiert sind. Das inde ich eine Zumutung. Wenn die Wirkungsuntersuchung sowieso keine Aus- irkungen auf Ihre Vorschläge hat, dann hätten Sie ja uch gleich eine große Reform machen können und die irklich wichtigen Themen wie den doppelten An- pruchsverbrauch bei gleichzeitiger Teilzeit oder die Be- echnung des Elterngeldes neu regeln können. Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht – so sehe ich hre Änderungsvorschläge, und deshalb werden wir sie uch ablehnen. Grundsätzlich ist die Intention zu begrüßen, den Be- essungszeitraum bei Wehr- und Zivildienst zu verän- ern. Es gibt allerdings auch andere, vergleichbare Tat- estände. Ich möchte nur das Freiwillige Soziale Jahr, as Freiwillige Ökologische Jahr oder § 17 c Zivildienst- esetz ansprechen, die als gleichwertige Ersatzdienstzei- en gelten und die aus meiner Sicht Berücksichtigung inden müssten. Schauen wir ins wahre Leben: Ein ann und eine Frau arbeiten im Krankenhaus. Er macht ivildienst, sie ein Freiwilliges Soziales Jahr. Mit wel- her Begründung machen Sie hier Unterschiede? Vor Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20209 (A) ) (B) ) Gericht hält diese Regelung nicht stand. Das haben ih- nen die Experten in der Anhörung ganz klar bescheinigt. Zur Großelternzeit: Auch hier sehe ich die gute Idee. Doch was nutzt eine Großelternzeit ohne finanzielle Ab- sicherung? Hier profitieren vor allem Menschen, die die- ser Absicherung nicht bedürfen oder die sowieso keine Arbeit haben. Für alle anderen greift die Regelung nicht. Es erschließt sich mir auch nicht, warum die Regelung ausschließlich für Großeltern und nicht für andere nahe- stehenden Personen gelten sollte. Ich bin mit meinen Kritikpunkten noch nicht am Ende, möchte jedoch gern noch etwas zum Entschlie- ßungsantrag der Linken sagen. Wir befinden uns in vie- len Bereichen bei der Beurteilung des Elterngeldes und den hier notwendigen Reformen im Konsens. Was ich al- lerdings nicht teile, ist die Idee, die sozialpolitische Funktion des Elterngeldes auszuweiten. Das Elterngeld entspricht einer Lohnersatzleistung. Wenn wir wollen, dass das Elterngeld höher ausfällt, dann müssen wir da- ran mit Mindestlohn, Progressivmodell und geschlech- tergerechter Entlohnung etwas ändern. Nicht vergessen wollen wir auch, dass die Bundesre- gierung mit dem Elterngeld den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht hat: Die Kinderbetreuung in Deutschland ist immer noch Mangelware. Und da kann sich die Mi- nisterin hinstellen und sagen, das sei geklärt, der Ausbau laufe. Das ist mitnichten so einfach. Die Finanzierung ist immer noch nicht geklärt, denn die 8 Milliarden Euro von Ländern und Kommunen stehen eben noch nicht zur Verfügung. Und wer ein wenig Ahnung von der Finanz- situation der Kommunen hat, der weiß auch, wie schwie- rig die Lage ist. Hier hätten wir von Bundesseite mehr auf die Kommunen zugehen müssen und zudem die Län- der deutlich verpflichten müssen, ihren Anteil zu leisten. Das ist nicht geschehen. So ein handwerklicher Fehler darf einer Regierung nicht passieren. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vor- mundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 43) Ute Granold (CDU/CSU): Wir befassen uns heute erneut mit dem Familienrecht, und zwar dieses Mal ins- besondere mit dem ehelichen Güterrecht. In Deutschland wird derzeit jede dritte Ehe geschieden. Vor diesem Hin- tergrund ist die Bedeutung der Ausgleichsansprüche aus der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der betroffe- nen Eheleute von großer Relevanz. Dies ist neben dem Unterhalt, den wir gerade umfassend neu geregelt haben, und dem Versorgungsausgleich, der sich derzeit im Ge- setzgebungsverfahren befindet, nun noch der güterrecht- liche Ausgleich. Dieser ist heute, 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten, besonders aktuell. Bei der Zugewinnge- meinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güter- stand, in dem die überwiegende Mehrzahl der Ehepart- ner lebt. Bei der Scheidung müssen die Ehegatten z J g D A E s V w l t a ß d N E E t r g S a E g F b b u a g p n R w v n d E i s r R E S g d d z d E t g z p d (C (D unächst ihr gemeinsames Vermögen auseinandersetzen. eder Ehepartner erhält zudem die Hälfte des Vermö- enszuwachses, der während der Ehezeit erzielt wurde. ieser Grundentscheidung des Gesetzgebers liegt die nnahme zugrunde, dass beide Ehegatten während der he ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten gemeinsam ein- etzen und damit das während der Ehe erwirtschaftete ermögen grundsätzlich gemeinsam erarbeiten. Das deutsche Güterrecht hat sich weitestgehend be- ährt. Wir wollen daher mit dem vorliegenden Entwurf ediglich punktuelle Änderungen vornehmen. Die zen- rale Neuregelung des Entwurfs sieht vor, dass künftig uch Schulden, die bereits zum Zeitpunkt der Eheschlie- ung vorhanden waren und während der Ehe getilgt wur- en, beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. ach geltendem Recht bleiben diese Schulden bei der rmittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Ob die hepartner während der Ehe voreheliche Verbindlichkei- en eines Partners getilgt haben, ist demnach für die Be- echnung des Zugewinns ohne Belang. So muss der Ehe- atte, der während der Ehe anfänglich vorhandene chulden tilgt, diesen Vermögenszuwachs derzeit nicht usgleichen. Besonders negativ wirkt sich diese Regelung auf jene hegatten aus, die die Verbindlichkeiten des Partners til- en und zugleich eigenes Vermögen erwerben. In diesen ällen entsteht eine doppelte Ungerechtigkeit: Hier leibt nicht nur die Schuldentilgung und der damit ver- undene Vermögenszuwachs beim anderen Ehepartner nberücksichtigt. Der Ehepartner, der die Schulden des nderen getilgt hat, muss darüber hinaus auch seinen ei- enen Vermögenszuwachs zur Hälfte dem anderen Ehe- artner ausgleichen. Diese Ergebnisse sind sachlich icht gerechtfertigt und werden von den Menschen zu echt als äußerst ungerecht empfunden. Der Gesetzent- urf sieht deshalb vor, dass auch ein sogenanntes negati- es Anfangsvermögen zu berücksichtigen ist. Im Ergeb- is stellen wir damit sicher, dass beim Ausgleich alleine er Betrag maßgeblich ist, um den das Vermögen des hepartners während der Ehe wirtschaftlich gewachsen st. Des Weiteren wollen wir die Ehepartner künftig bes- er vor Vermögensmanipulationen schützen. Für die Be- echnung des Zugewinnausgleichs kommt es auf die echtshängigkeit der Scheidung an. Stichtag für das ndvermögen ist demnach also die Zustellung des cheidungsantrages. Die endgültige Höhe der Aus- leichsforderung wird aber durch den Wert begrenzt, den as Vermögen zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Schei- ung hat. Es besteht somit die Gefahr, dass in der Zeit wischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft der Schei- ung Vermögen zulasten des ausgleichsberechtigten hegatten beiseitegeschafft wird. Damit läuft die Stich- agsregelung regelmäßig ins Leere. Wir wollen deshalb den ausgleichsberechtigten Ehe- atten künftig besser vor solchen Manipulationen schüt- en. Der Gesetzentwurf sieht hierfür vor, dass der Zeit- unkt der Rechtshängigkeit nicht nur für die Berechnung es in diesem Fall rein theoretischen Zugewinnaus- 20210 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) gleichs, sondern auch für die endgültige Höhe der Aus- gleichsforderung maßgeblich ist. Eine weitere Regelung betrifft die Zeit vor Zustellung des Scheidungsantrages. Der Schutz des ausgleichsbe- rechtigten Ehegatten ist in dieser Phase nach geltendem Recht völlig unzureichend. Insbesondere gibt es für ihn keinerlei Möglichkeit, sich in dieser Phase gegen Ver- mögensverschiebungen zur Wehr zu setzen. Künftig er- hält er daher die Möglichkeit, seine Ansprüche im Wege eines vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzverfahrens zu sichern. Mit dieser Neuregelung verhindern wir, dass der andere Ehepartner wie bisher sein Vermögen ganz oder teilweise beiseiteschafft. Wir wollen zudem wie im Unterhaltsrecht eine Pflicht zur Vorlage von Belegen einführen. Damit greifen wir eine allgemeine Forderung aus der Praxis auf. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, eine Auskunftspflicht über das Anfangsvermögen einzuführen und die Auskunfts- pflicht auch auf die Fälle einer vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder eines vorzeitigen Aus- gleichs des Zugewinns zu erstrecken. Jeder Ehegatte er- hält so die Möglichkeit, sicher abzuschätzen, ob ihm ein Anspruch auf Zugewinn zusteht oder nicht. Der Entwurf enthält noch eine Reihe von weiteren Änderungen, die nicht mit dem Güterrecht zusammen- hängen. Der Entwurf bietet jedoch eine gute Gelegen- heit, um diese Neuregelungen jetzt zu realisieren: Die Regelungen zur Auseinandersetzung der ehelichen Woh- nung und des Hausrates, bisher in der sogenannten Hausratsverordnung geregelt, sollen nunmehr aus rechtssystematischen Gründen in das Bürgerliche Ge- setzbuch integriert und als Anspruchsgrundlagen ausge- staltet werden. Die Kernvorschriften der Hausratsver- ordnung werden dabei im Wesentlichen übernommen, sodass die Auseinandersetzung auch weiterhin in einem eigenen Verfahren erfolgt, das sich nicht an den von der Parteiherrschaft bestimmten Grundsätzen der Zivilpro- zessordnung orientiert und das schnell, zweckmäßig und einfach durchgeführt werden kann. Schließlich sollen mit dem Gesetz die vormund- schaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den mo- dernen Zahlungsverkehr angepasst werden. Ein Vormund oder Betreuer, der für sein Mündel oder seinen Betreuten einen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überwei- sen will, braucht dafür nach geltendem Recht die Geneh- migung des Vormundschaftsgerichts, wenn auf dem Konto mehr als 3 000 Euro Guthaben sind. Dies gilt un- abhängig vom jeweiligen Betrag. Ferner gibt es eine Reihe von Banken, die dem Betreuer die Teilnahme am automatisierten Zahlungsverkehr verweigern. Mit diesen Beschränkungen ist für den Betreuer ein nicht unerhebli- cher bürokratischer Aufwand verbunden. Wir wollen deshalb, dass Betreuer und Vormund künftig über das Gi- rokonto, das sie treuhänderisch verwalten, ohne gericht- liche Genehmigung verfügen können. Da Eltern, Ehegat- ten, Lebenspartner und Abkömmlinge schon heute von der Genehmigungspflicht befreit sind, werden hierdurch in erster Linie die Betreuer entlastet. Für den Betreuten wird es angesichts der Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht auch künftig hinrei- c w n g Z s s d r i n E z g i d E s d i t r g I l t u h e G d u n w Z G d d d a i w h b s s p t n d H d (C (D hend Schutz vor Missbrauch geben. Der Betreuer muss ie bisher Einnahmen und Ausgaben des Betreuten ge- au abrechnen und die Kontobelege einreichen. Im Übri- en werden bedeutsame Rechtsgeschäfte auch in ukunft unter dem Vorbehalt stehen, dass das Vormund- chaftsgericht sie genehmigt hat. Insgesamt handelt es ich also um einen sehr ausgewogenen Entwurf, der le- iglich moderate Änderungen im Bereich des Familien- echts vorsieht. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir n diesem Haus eine breite Zustimmung finden werden. Es hat bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Stellung- ahmen der Verbände und Betroffenen gegeben, die den ntwurf überwiegend positiv bewerten. Die Kritik be- ieht sich hier in erster Linie auf Detailfragen. Die Anre- ungen enthalten eine Reihe von Vorschlägen, die wir m weiteren Verfahren genau prüfen müssen und die urchaus noch zu der einen oder anderen Ergänzung des ntwurfs führen können. Beispielhaft möchte ich in die- em Zusammenhang den Vorschlag nennen, wonach sich er Auskunftsanspruch auch auf Bestandsveränderungen n der Zeit seit der Trennung erstrecken sollte. Eine wei- ere Anregung, die es zu prüfen gilt, betrifft die güter- echtliche Behandlung von Wertsteigerungen bei Vermö- ensgegenständen aus dem Anfangsvermögen – etwa mmobilien –, die nicht auf der Lebensleistung der Ehe- eute beruhen. Die Reform soll zum 1. September 2009 in Kraft tre- en, zeitgleich mit dem neuen Familienverfahrensgesetz nd der Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Ich offe auf konstruktive Beratungen. Christine Lambrecht (SPD): Wir beraten heute in rster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten esetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und es Vormundschaftsrechts. Was den Zugewinnausgleich betrifft, beschäftigen wir ns mit einem Rechtsinstitut, das heute, fast 50 Jahre ach seinem Inkrafttreten, so aktuell und bedeutsam ist ie nie, da heute etwa jede dritte Ehe geschieden wird. ugleich lebt die Mehrzahl der Ehepaare im gesetzlichen üterstand, das heißt, bei einer Scheidung müssen sich ie Eheleute auch über den Zugewinnausgleich auseinan- ersetzen. Das Recht des Zugewinnausgleichs bestimmt, dass ie Eheleute je zur Hälfte an den Vermögenszuwächsen us ihrer Ehe, also dem Zugewinn, beteiligt werden. Er st Folge der während der Ehedauer bestehenden Zuge- inngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand. Dies at sich bewährt und soll vom Grundsatz her auch so leiben. Das neue Recht hält daran fest, denn ein Güter- tand muss einfach, klar und praktisch leicht handhabbar ein. Denn klar ist: Auch in Zukunft muss ein fairer und raxistauglicher Ausgleich möglich sein. Der Reformentwurf soll aber künftig zu mehr Gerech- igkeit bei der Verteilung des Zugewinns nach der Tren- ung führen. Damit steigen wir in die Beratung ein, wie er wirtschaftliche Erfolg aus der Ehezeit tatsächlich zur älfte auf die Ehepartner verteilt wird. Wie immer wer- en wir uns hierbei wieder mit den Wünschen und Be- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20211 (A) ) (B) ) dürfnissen der Menschen zu beschäftigen haben. Der rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie muss zeitgemäß sein und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. An dieser Richtschnur werden wir uns bei den Beratungen wie immer orientieren. Der Reformentwurf sieht zum einen vor, dass künftig bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berück- sichtigen ist, ob ein Ehepartner bereits mit Schulden in die Ehe gegangen ist. Die Tilgung dieser Schulden soll mit dem Reformentwurf berücksichtigt werden. Bislang werden Schulden, die ein Ehegatte bei der Eheschlie- ßung hat, bei der Ermittlung des Zugewinns überhaupt nicht berücksichtigt. Der Ehegatte, der im Laufe der Ehe mit seinem dazu erworbenen Vermögen nur seine an- fänglich vorhandenen Schulden zurückzahlt, musste die- sen Vermögenszuwachs bisher nicht ausgleichen. Viele Menschen finden das ungerecht. Dies gilt umso mehr, wenn der Ehegatte für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten aufkommt und zusätzlich eigenes Vermögen erwirbt. Nicht allein, dass die Begleichung der Schulden und der damit verbundene Vermögenszuwachs beim Partner gar nicht mit einberechnet wird, der Ehegatte muss auch noch das eigene Vermögen bei Beendigung des Güterstandes teilen. Dies zeigt sich deutlich an einem Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich nach 20-jähriger Ehe scheiden, der Ehemann Fritz hatte bei Eheschließung gerade ein Unternehmen gegründet und 30 000 Euro Schulden gemacht. Wenn er dadurch im Verlauf der Ehe einen Vermögenszuwachs von 50 000 Euro erzielte, betrug sein Endvermögen 20 000 Euro. In dem Fall, dass seine Ehefrau Lisa bei Eheschließung keine Schulden hatte und während der Ehe ein Vermögen von 50 000 Euro erzielte, da sie wäh- rend der Ehezeit berufstätig war, müsste Lisa ihrem Mann Fritz einen Ausgleich in Höhe von 15 000 Euro zahlen. Dabei hat sich Lisa eventuell neben dem Beruf noch um die Kinder gekümmert; nur so war ihr Mann in der Lage, sich seinem Geschäft zu widmen, und im- stande, seine Schulden zu bezahlen und Gewinn zu ma- chen. Das soll mit dem Reformentwurf geändert werden. Künftig würden dann die Schulden als Negativbetrag zu Beginn der Ehe berücksichtigt. Beide Ehegatten hätten dann jeweils einen Zugewinn von 50 000 Euro erzielt. Deshalb müsste Ehefrau Lisa künftig keinen Zugewinn- ausgleich an ihren Mann Fritz zahlen. Des Weiteren soll mit dem Reformentwurf in Zukunft besser verhindert werden, dass ein Ehepartner zulasten des anderen Ehegatten Vermögenswerte beiseiteschafft. Für die Berechnung des Zugewinns kommt es nach noch geltendem Recht auf den Zeitpunkt der förmlichen Zustel- lung des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem regelmäßig deutlich späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischenzeit besteht die Gefahr, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Vermögen zulasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten beiseite- schafft. Es liegt beispielsweise eine Vermögensmanipulation vor, wenn der gut verdienende Ehemann die Scheidung e F U B G d m E M b s S w g w D B R t d p s m n d W s a s a k k R v m d a s A d B n ü V K m w s b B a h s d H g b (C (D inreicht und einen hohen Zugewinn hat, während seine rau kein eigenes Vermögen hat und der Mann für eine rlaubsreise mit seiner neuen Freundin einen großen etrag ausgibt. Zudem könnte er behaupten, weiteres eld an der Börse verloren zu haben. Wenn das Schei- ungsurteil rechtskräftig wird, könnte dem Ehemann öglicherweise kein Vermögen nachzuweisen sein. Die hefrau hat dann keinen Anspruch mehr. Vor solchen anipulationen soll der Ehegatte, der einen Ausgleich ekommt, künftig geschützt werden. Der Reformentwurf ieht daher vor, dass schon zum Zeitpunkt, wenn der cheidungsantrag dem Partner zugestellt wird, der Zuge- inn berechnet wird und die konkrete Höhe der Aus- leichsforderung dann schon feststeht, nicht erst dann, enn das Scheidungsurteil viel später rechtskräftig ist. ann bleiben Ansprüche wie der von der Ehefrau im eispielfall bestehen. Mit dem Reformentwurf soll zudem der einstweilige echtsschutz verbessert werden. Der Schutz des Ehegat- en, der einen Ausgleich bekommt, ist vor der Zustellung es Scheidungsantrags an den Partner nur gering ausge- rägt. Dies zeigt folgendes Beispiel. Ein Ehegatte, der ich scheiden lassen will, ist Alleineigentümer einer ver- ieteten Eigentumswohnung, die als Kapitalanlage einen icht unerheblich Teil seines Vermögens darstellt. Nach er Ankündigung „Du bekommst von mir nichts“ wird die ohnung unmittelbar nach der Trennung zum Verkauf in- eriert, obwohl dies wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der ndere befürchtet nun, dass der Verkauf nur dazu dienen oll, den Erlös beiseitezuschaffen, um keinen Zugewinn- usgleich zahlen zu müssen. Nach geltender Rechtslage ann der Ehegatte nichts dagegen unternehmen. Künftig önnte er aber seine Ansprüche in einem vorläufigen echtsschutzverfahren vor Gericht sichern. Damit soll erhindert werden, dass der andere Ehepartner sein Ver- ögen ganz oder in Teilen beiseiteschafft. Wir werden über diese Änderungen im Güterrecht zu iskutieren haben, und ich freue mich in diesem Sinne uf die anstehenden Beratungen. In dem Reformgesetz ind auch Änderungen des Betreuungsrechts enthalten. uch hier müssen wir die Rechtswirklichkeit den Be- ürfnissen der Menschen anpassen. Ein Vormund oder etreuer, der für sein Mündel oder seinen Betreuten einen ur kleinen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder berweisen will, braucht derzeit die Genehmigung des ormundschaftsgerichts, sobald das Guthaben auf dem onto 3 000 Euro überschreitet. Dies erfordert einen enor- en bürokratischen Aufwand. Wegen dieser Regelung ird Berufsbetreuern sogar die Teilnahme am automati- ierten Zahlungsverkehr an Geldautomaten oder Online- anking usw. von einigen Kreditinstituten verwehrt. Die anken geben an, im automatisierten Kontoverkehr nicht usreichend kontrollieren zu können, ob das Kontogut- aben die Grenze von 3 000 Euro jeweils einhält. Das oll durch den Gesetzentwurf geändert werden, indem er begrenzte Betrag wegfällt. Beispielsweise könnte einer 70-jährigen, an einem irntumor erkrankten Dame, die aus ihrer Altersversor- ung monatlich 2 000 Euro erhält, ein Berufsbetreuer estellt werden. Da sie für ärztliche Behandlungen nicht 20212 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) selten Vorschüsse ihrer Krankenkasse erhält, liegt ihr Kontoguthaben häufig über 3 000 Euro. Bei diesem Guthabenstand benötigt ihr Betreuer für jede alltägliche Überweisung/Auszahlung von ihrem Konto eine vormundschaftliche Genehmigung. Zur Ver- meidung dieses unnötigen Verwaltungsaufwands soll er künftig ohne gerichtliche Genehmigung verfügen kön- nen. In erster Linie werden dadurch die Betreuer entlas- tet, die nicht in einem engen familiären Verhältnis zum Betreuten stehen. Eltern, Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge sind schon heute von der Genehmigungs- pflicht befreit. Vor einem Missbrauch ist der Betreute auch weiterhin durch die Aufsicht des Vormundschafts- gerichts gut geschützt. Der Betreuer muss über Einnah- men und Ausgaben des Betreuten genau abrechnen und die Kontobelege einreichen. Geld, das nicht für die lau- fenden Ausgaben benötigt wird, muss der Betreuer für den Betreuten verzinslich anlegen. Die Vorsorgevollmacht hat sich bewährt. Viele Men- schen haben bereits die Möglichkeit in Anspruch genom- men, beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer Vorsorgevollmachten registrieren zu lassen. Per Vorsorgevollmacht können Menschen bestimmen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Registrierung im Vorsorgeregister hilft, den Bevoll- mächtigten im Bedarfsfall zuverlässig aufzufinden. Vor- sorgevollmachten beinhalten häufig auch eine Betreu- ungsverfügung, das heißt die Festlegung, wer Betreuer werden soll, falls wegen unvorhergesehener Umstände trotz der Vorsorgevollmacht ein Betreuer bestellt werden muss. Die Vorteile der Registrierung sollen jetzt auch für reine Betreuungsverfügungen gelten, die nicht mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind. Auch diese können in Zukunft gegen Gebühr ins Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden. Wir werden auf diese Änderungen im Betreuungs- recht nochmals ausführlich eingehen. Auch auf die an- stehenden Beratungen bin ich hier sehr gespannt. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): 368 922 Eheschließungen waren im Jahr 2007 bundes- weit zu verzeichnen. In den meisten Fällen lag der Ehe der sogenannte gesetzliche Güterstand der Zugewinnge- meinschaft zugrunde. Im Gegensatz zu einer weit ver- breiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet dies nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegen- stände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Grundsätzlich bleibt jeder der Eheleute Allein- eigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens. Ein Ausgleich der Vermögen, der soge- nannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt. Allein im Jahr 2007 kam es bundesweit zu 187 072 Ehescheidungen, und dabei wurde in der großen Mehrzahl der Fälle ein Zugewinnausgleich vorgenom- men. Anhand allein dieser Zahlen lässt sich die Bedeu- tung des Zugewinnausgleichs, vor allem auch für ge- schiedene Frauen, erahnen. Dieser Zugewinnausgleich, der zu einem Ausgleich des während der Ehe erworbe- nen Vermögens führt, hat sich in der Praxis der letzten 5 s a v R r t B t R G s b e n Z V v S g n d t h h S l w D w d l Z t E R e g a a t v r m w t E w a v b w V d B f (C (D 0 Jahre bewährt, sodass an diesem Verfahren grund- ätzlich festgehalten werden sollte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt es nun uch nicht zu einer radikalen Reform des Güterrechts, ielmehr sollen die bekannten Probleme des geltenden echts behoben werden. Eine solche Reform des Güter- echts ist schon seit langem überfällig. Bereits 2003 rich- ete die FDP-Bundestagsfraktion an die damalige undesregierung die Frage (Kleine Anfrage, Bundes- agsdrucksache 15/1435), ob nicht auch vonseiten der egierung ein Bedarf zur Novellierung des ehelichen üterrechts gesehen werde. Die Antwort fiel sehr chlicht aus: Man prüfe, ob ein Überarbeitungsbedarf estehe. – Nun bedurfte es fünf Jahre der Prüfung, bis ndlich ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Die größte Änderung dürfte die Berücksichtigung ei- es negativen Anfangsvermögens bei der Ermittlung des ugewinns sein. Nach der geltenden Rechtslage können erbindlichkeiten niemals zu einem negativen Anfangs- ermögen führen. Dies hat zur Folge, dass die für die chuldentilgung verwandte Summe nicht in die Aus- leichsberechnungen mit einbezogen wird und so zu ei- er Verkürzung des Zugewinns führt. Dies bedeutet, dass er Ehegatte mit Schulden vor der Ehe massiv begüns- igt wird; das Prinzip der gleichmäßigen Vermögensteil- abe ist nicht mehr gewahrt. Die im Gesetzentwurf ent- altene Regelung führt dazu, dass diese anfänglichen chulden berücksichtigt werden und es damit letztend- ich zu einem gerechteren Ergebnis kommt. Problematischer erscheint jedoch bereits die Frage, as Gegenstand des Zugewinnausgleiches sein sollte. er Gesetzentwurf greift diese in der juristischen Fach- elt vieldiskutierte Frage überhaupt nicht auf. Grundge- anke des Zugewinnausgleiches ist es aber doch vor al- em, dass nur solche Vermögensmehrungen in den ugewinn einfließen, die auf einer gemeinsamen Leis- ung der Partner beruhen. Aus diesem Grunde werden rbschaften oder Schenkungen schon nach geltender echtslage nicht in den Zugewinn einbezogen. Fraglich rscheint deshalb, warum nicht auch eheneutraler Vermö- enserwerb wie zum Beispiel der Lottogewinn oder aber uch das erhaltene Schmerzensgeld nicht vom Zugewinn usgeschlossen sein sollten. Auch der 67. Deutsche Juris- entag hat sich dafür ausgesprochen, eheneutralen Erwerb on der Teilung auszunehmen. Im Rahmen einer Anhö- ung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages uss auf diese Problematik eingegangen werden. Ebenfalls einer kritischen Prüfung bedarf die Frage, arum Wertsteigerungen von bereits bei Beginn des Gü- erstandes vorhandenen Vermögensgegenständen das ndvermögen mehren und damit letztendlich den Zuge- inn vergrößern sollen. Zu denken ist hier insbesondere n Fälle, in denen zum Beispiel Grundbesitz in Form on landwirtschaftlichen Flächen mit in die Ehe einge- racht wird. Werden diese landwirtschaftlichen Flächen ährend der Ehe in Bauland umgewandelt, findet eine ermögensmehrung statt, die nach geltendem Recht in en Zugewinnausgleich einzubeziehen ist. An einer die eteiligung rechtfertigenden gemeinsamen Wertschöp- ung fehlt es bei einer derartigen Wertsteigerung jedoch. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20213 (A) ) (B) ) Neben der Frage des Gegenstandes, der der Teilung unterliegen soll, ist auch der Teilungszeitraum von ent- scheidender Bedeutung. Für den Beginn des Teilungs- zeitraums ist nach geltendem Recht auf den Zeitpunkt der Eheschließung abzustellen. Forderungen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft, auf den Beginn der tat- sächlichen Lebensgemeinschaft abzustellen, sind äußerst kritisch zu betrachten, da durch die bloße Eingehung ei- ner unverbindlichen Lebensgemeinschaft solch weitrei- chende Folgen wie der Beginn der Zugewinngemein- schaft nicht ausgelöst werden sollten. Bezüglich des Endzeitpunktes wird nach geltender Rechtslage für den Berechnungszeitpunkt des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung auf den Zeitpunkt der Zustellung des Schei- dungsantrages abgestellt. Die Höhe der Ausgleichsfor- derung ist jedoch durch den Wert des Vermögens be- grenzt, das bei Beendigung des Güterstandes, also wesentlich später, noch vorhanden ist. In dem dazwi- schenliegenden Zeitraum sind Manipulationen zulasten des ausgleichberechtigten Gläubigers nicht selten. Be- züglich des Endzeitpunkts sieht der Gesetzentwurf des- halb sowohl für die Berechnung des Zugewinns als auch für die Höhe der Ausgleichsforderung nun den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vor. Dies stellt eine Besserung der geltenden Rechtslage dar. Oft kommt es jedoch auch zu Vermögensverschiebungen schon vor der Zustellung des Scheidungsantrages. Um einen möglichst effektiven Schutz vor Vermögensmani- pulationen zu gewährleisten, sollte auch überlegt wer- den, ob bei der Berechnung grundsätzlich auf den Zeit- punkt der tatsächlichen Trennung abzustellen ist. In einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sollte auch darauf eingegangen werden. Insbesondere sind Einzelheiten zur Feststellung des Trennungszeitpunktes zu klären. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Der Zugewinnaus- gleich hat sich in der Praxis als Mittel des gerechten Ausgleichs des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens bewährt. Jedoch sind im Laufe der Zeit – immerhin gut 50 Jahre – Schwächen oder besser gesagt Schwachstel- len des Güterrechts offensichtlich geworden, welche es ermöglichten, missbräuchlich wirtschaftliche Vorteile zulasten des schwächeren Ehepartners zu erlangen. Ins- besondere die Möglichkeit der nachträglichen Vermö- gensmanipulation, eine fehlende Belegpflicht und die fehlende Berücksichtigung des negativen Anfangsver- mögens von Ehepartnern sind in der Praxis bemängelt worden. Bislang war es nicht möglich, die Schulden eines Ehegatten, welche dieser mit in die Ehe brachte, zu be- rücksichtigen, da Anfangsvermögen nicht negativ sein konnte. Das heißt, bei der Berechnung des Zugewinns blieben die möglicherweise im Laufe der Ehe getilgten Schulden des einen Ehepartners unberücksichtigt. Im Klartext heißt das, dass es Fälle gab, in denen die Frau nicht nur die Schulden des Mannes gezahlt hat, sondern ihm nach der Scheidung auch noch ausgleichsverpflich- tet war, ihm also auch noch Geld „nachzahlen“ musste. Dieser Missstand soll mit der vorgelegten Gesetzes- reform beseitigt werden. Und das ist auch gut so, denn S b u V g Z s v d l n A t d r T g m g s e h V d A z g B d g § g G r s s § B u s g G g e T h b o d b d (C (D chulden stellen tatsächliche Vermögenswerte dar, die ei der Berechnung des Zugewinns einfließen sollten. Das Auseinanderfallen der Stichtage von Trennung nd Scheidung bei der Berechnung des erwirtschafteten ermögens soll künftig dergestalt entfallen, dass maß- eblicher Zeitpunkt für die Vermögensberechnung die ustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner ein soll (Rechtshängigkeit der Scheidung). Damit kann erhindert werden, dass bis zum rechtskräftigen Schei- ungsurteil das Vermögen durch einen Ehegatten unred- ich noch derart manipuliert wird, dass an Vermögen ichts mehr vorhanden ist und infolgedessen auch keine usgleichspflicht besteht. Die Vorverlagerung des Stich- ags auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Schei- ung scheint gut zu sein. Ob eine weitere Vorverlage- ung, zum Beispiel auf den Zeitpunkt des Beginns des rennungsjahres, sinnvoll ist, um möglichen Vermö- ensverschiebungen während dieser Zeit vorzubeugen, uss in den Beratungen geklärt werden. Die geplanten Änderungen hinsichtlich der genehmi- ungsfreien Geschäfte in § 1813 BGB passen sich chließlich dem modernen Zahlungsverkehr an, wobei ine Gefährdung des Vermögens des Mündels nicht er- öht werden dürfte. Die geplante Neuregelung in Nr. 3 verzichtet zwar bei erfügungen über das Guthaben eines Girokontos auf ie Festsetzung einer Betragsgrenze im Sinne des § 1813 bs. 1 Nr. 2 BGB (3 000 Euro) mit der Folge, dass eine usätzliche Kontrolle bei Überschreitung der Betrags- renze durch den Genehmigenden wegfällt. Aber das etreutenvermögen wird auf der einen Seite bereits urch bestehende vormundschaftsrechtliche Vorschriften rundsätzlich hinreichend geschützt – zum Beispiel 1802 BGB Vermögensverzeichnis, § 1806 BGB Anle- en von Mündelgeld, § 1812 BGB Genehmigung des egenvormunds oder Gerichts usw. –, und auf der ande- en Seite bestehen bereits jetzt Befreiungen von be- timmten Pflichten bei der Vermögensverwaltung, insbe- ondere auch von der Genehmigungspflicht gemäß 1813 BGB und der Rechnungslegungspflicht, zum eispiel für nahe Familienangehörige als Betreuerinnen nd Betreuer. Von daher ist der Entwurf grundsätzlich positiv einzu- chätzen. Wir werden sehen, was am Ende nach den Re- eln des Struckschen Gesetzes davon noch bleibt. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN): Jede dritte Ehe in Deutschland wird heute eschieden. Dass dies nicht immer reibungslos verläuft, rklärt sich von selbst. Darum muss es im Falle einer rennung zukünftig fairer und transparenter zugehen. Bisher konnten gut verdienende Ehemänner seelenru- ig gemeinsam in der Ehe erarbeitete Vermögenswerte eiseiteschaffen, bis die Scheidung rechtskräftig wurde, der falsche Auskunft über das Vermögen geben, um en Rest für ein Leben mit der neuen Partnerin durchzu- ringen. Zukünftig ist Schluss mit dem Schummeln bei er Scheidung. 20214 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Das Justizministerium hat sich mit dieser Reform, die bereits unter Rot-Grün geplant war, leider viel Zeit ge- lassen. Es wird Zeit, dass sie nun zum Abschluss ge- bracht wird. Die Reform kommt den – leider immer noch – meist finanziell schwächer gestellten Frauen zu- gute. Gemeinsam erworbenes Vermögen muss auch bei- den Partnern zu gleichen Teilen zukommen. Soviel Ge- rechtigkeit sollte eigentlich selbstverständlich sein. Der neue Entwurf geht in die richtige Richtung. Wir unterstützen die Erstreckung der Auskunftspflicht auf das Anfangsvermögen und die Verpflichtung, auf Verlangen Belege für das Anfangs- und Endvermögen vorzulegen. Das erleichtert die Feststellung und Durchsetzung des Zu- gewinnausgleichsanspruchs. Schließlich zählt nicht nur das Plus auf dem Konto, sondern auch das Minus. Doch auch hier sind noch Verbesserungen möglich. Die gleichen Rechte, wie sie am Ende der Ehe bestehen, sollten auch während der Ehe eingeräumt werden. Das ist zwar zum Teil, aber nicht in vollem Umfang gegeben. Wir haben darüber schon in vergangenen Legislatur- perioden mehrfach diskutiert. Dem Bundesrat ist zugute- zuhalten, dass er die Debatte mit seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf nochmals anstößt. Ihm ist aber auch nichts Besseres eingefallen, als seinen alten Vor- schlag noch einmal aufzuwärmen. Der Bundesrat macht hier aber nur halbe Sachen. Außerdem stellt er nicht klar, dass der Auskunftsanspruch ein höchstpersönliches Recht ist, das nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Auch wenn es schwierig ist, es würde sich lohnen, weiter nach einer Lösung zu suchen. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf die Schul- den aus der Zeit vor der Ehe berücksichtigt und damit deren – oft gemeinsam erwirtschaftete – Tilgung grund- sätzlich einem Ausgleich bei Scheidung zugänglich macht. Zum Beispiel startet ein Partner nach der Ausbil- dung in die Selbstständigkeit, verschuldet sich und bringt diese Schulden mit in die Ehe. Nicht selten wird es die Ehefrau sein, die ihrem Mann den Rücken frei- hält, durch Mitarbeit im Betrieb oder durch eigene finan- zielle Leistungen oder Verzicht dazu beiträgt, die Schul- den abzubauen. Das Vermögen des Mannes, das am Ende der Ehe vorhanden ist, wird also gerechter aufge- teilt. Aber, Frau Bundesministerin, hier muss ich doch et- was Wasser in den Wein gießen. Denn der Gesetzent- wurf relativiert dieses Ergebnis erheblich. Er sieht vor, dass der ausgleichspflichtige Partner zumindest die Hälfte seines Vermögens behalten darf. Diese Kap- pungsgrenze bewirkt neue Ungerechtigkeiten. Die bes- sere Partizipation und ihre Höhe hängen davon ab, ob und wie viel Vermögenszuwachs der mitarbeitende Part- ner selbst erreichen konnte. Bleiben wir in dem Beispiel: Gelang es dem Ehemann, von 100 000 Euro Schulden auf ein Vermögen von 100 000 Euro zu kommen, während die Ehefrau rollenverteilungsbedingt von null auf nur 10 000 Euro kam, wird der ihr bei gleicher Teilhabe zuste- hende Ausgleichsanspruch von 95 000 auf 50 000 Euro gekürzt. Auch wenn wir nicht das Alleinernährermodell propagieren, muss in solchen Fällen für mehr Gerechtig- keit gesorgt werden. g h c a d s b r A w d w p V g K S B d k n d T t d w l l w g g r E R t d r t b f d s w S d g e V g b d E B i (C (D Im Extremfall stehen beide bei der Scheidung vermö- ensmäßig bei null. Dann gibt es überhaupt keine Teil- abe des mitarbeitenden Ehepartners, obwohl mögli- herweise erhebliche Schulden des anderen gemeinsam bgebaut wurden. Nun mag man darüber diskutieren, ass ein schuldenfreier Start in ein neues Leben möglich ein soll, obwohl auch hier der Teilhabegedanke durch- rochen würde. Wir haben auch bei der Unterhalts- eform die Gründung einer Zweitfamilie erleichtert. ber ich finde, wir müssen bei der Reform des Zuge- innausgleichs nicht noch einen Startbonus auf Kosten es anderen Partners geben. Ich plädiere also dafür, dass ir in den Ausschussberatungen darüber reden, die Kap- ungsgrenze zumindest auf das gesamte vorhandene ermögen zurückzuführen. So sieht es auch schon das eltende Recht vor. Bislang wird es aber nur in wenigen onstellationen relevant, weil die anfangs bestehenden chulden noch nicht berücksichtigt werden. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der undesministerin der Justiz: Auch wenn die Schei- ungsrate in den letzten Jahren erfreulicherweise gesun- en ist, lassen sich Scheidungen weder in schlechten och in guten wirtschaftlichen Zeiten vermeiden. Es ist aher die Aufgabe des Gesetzgebers, die Folgen der rennung für die Beteiligten durch ein möglichst gerech- es Recht zu regeln. Ich bin deshalb froh, dass der Bun- estag heute die Beratungen über die Reform des Zuge- innausgleichs aufnimmt. Der Gesetzentwurf soll für mehr Gerechtigkeit vor al- em nach einer Scheidung sorgen. Die meisten Ehepaare eben im gesetzlichen Güterstand. In diesem Güterstand ird der sogenannte Zugewinn bei Ende der Ehe ausge- lichen. Das bedeutet: Bei der Scheidung kann der Ehe- atte, dessen Vermögen während der Ehe einen geringe- en Zuwachs hatte als das Vermögen des anderen hegatten, von diesem Ausgleich in Geld verlangen. Der eformentwurf will Schwachstellen in der Praxis besei- igen und damit noch besser gewährleisten, dass es bei em Ausgleich wirklich gerecht zugeht. Vor allem un- edliche Vermögensverschiebungen zulasten des Ehegat- en, der einen Ausgleichsanspruch hat, sollen in Zukunft esser verhindert werden. Der Gesetzentwurf sieht hier- ür folgende Neuerungen vor: Künftig soll für die Berechnung der konkreten Höhe er Ausgleichsforderung bereits der Zeitpunkt der Zu- tellung des Scheidungsantrags maßgeblich sein. Bisher ar dafür erst der spätere Zeitpunkt der Rechtskraft der cheidung maßgeblich. In der Zwischenzeit bestand in er Praxis die Gefahr, dass der ausgleichspflichtige Ehe- atte Vermögen beiseiteschafft. Weiter soll künftig auch berücksichtigt werden, wenn in Ehepartner bei der Eheschließung mehr Schulden als ermögen hat. Nach der Neuregelung wird auch das so- enannte negative Anfangsvermögen berücksichtigt und ei der Berechnung des späteren Ausgleichsanspruchs in ie Bilanz der Ehe eingestellt. Heute übernimmt der hepartner, der sein Vermögen im Lauf der Ehe um den etrag mehrt, der den Schulden des anderen entspricht, m Zugewinnausgleich praktisch die Hälfte dieser Schul- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20215 (A) ) (B) ) den. Die Neuregelung schließt damit eine Gerechtig- keitslücke im ehelichen Güterrecht. Dennoch bleibt die sehr einfache und klare Struktur des Zugewinnaus- gleichs erhalten. Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu be- enden. Vermögensmanipulationen zulasten des aus- gleichsberechtigten Ehegatten sollen darüber hinaus durch Verbesserungen des vorläufigen Rechtsschutzes verhindert werden. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinn- ausgleich unmittelbar geltend machen und damit seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest direkt sichern können. Damit kann der Ehepartner, dem Schaden droht, mithilfe des Gerichts verhindern, dass der andere sein Vermögen ganz oder in Teilen beiseite- schafft. Der Entwurf führt ergänzend die Pflicht ein, Belege über das Vermögen vorzulegen. Gleichzeitig wird die Auskunftspflicht auf das Anfangsvermögen und auf die Fälle des vorzeitigen Ausgleichs des Zugewinns und der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft er- streckt. Außerdem wird die Hausratsverordnung von 1944 aufgehoben. Deren notwendige materiell-rechtliche Re- gelungen werden in das Bürgerliche Gesetzbuch inte- griert. Dabei werden die Kernstrukturen der Hausrats- verordnung in ein Recht umgestaltet, das modernen Anforderungen genügt. Die vorgeschlagenen Regelungen haben bisher im Wesentlichen Zustimmung gefunden. Bei den vorliegen- den Änderungsvorschlägen und Prüfbitten des Bundes- rates zum Regierungsentwurf geht es um Detailänderun- gen, die den Grundansatz der Reform nicht infrage stellen. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere wichtige Neue- rung vor, die allerdings nicht den Zugewinnausgleich betrifft, sondern die Verfügung eines Vormunds oder Be- treuers über das Guthaben auf einem Giro- oder Konto- korrentkonto. Das geltende Recht führt zu erheblichen Problemen bei der Teilnahme von Vormündern und Be- treuern am automatisierten Giroverkehr. Das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 sieht Genehmigungspflichten vor, wenn das Guthaben auf dem Konto heute mehr als 3 000 Euro beträgt. Mit dem Entwurf werden die vor- mundschaftsgerichtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr angepasst. Die Schutz- vorschriften des Vormundschaftsrechts sind auch ohne diese besondere Genehmigungspflicht ausreichend, um das Vermögen von Mündeln und Betreuten vor unge- rechtfertigen Abflüssen zu bewahren. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Beratungen im Bundestag zügig verlaufen werden. Dann können die Regelungen für einen gerechten und effektiven Zuge- winnausgleich schon gleichzeitig mit der Reform des Fa- milienverfahrensrechts zum 1. September 2009 in Kraft treten. A D w f G d d s s a d f B r s a K S V a z s S t s K o A h o n P B s g h P w r t D s h m s d (C (D nlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) (Ta- gesordnungspunkt 44) Enak Ferlemann (CDU/CSU): Die Raumordnung in eutschland zukunftsfähig zu machen, ist das Ziel, das ir mit der Neufassung des Raumordnungsgesetzes ver- olgen. Wir brauchen die Neufassung als eine moderne rundlage für eine effiziente, zukunftsfähige und koor- inierende Raumentwicklung in Deutschland. Um es vorweg zu nehmen, ich bin überzeugt, dass wir ieses Ziel mit den Ergebnissen aus den parlamentari- chen Beratungen, die in zwei Änderungsanträge gegos- en sind, auch erreicht haben. Gesetzestechnisch haben wir Neuland betreten. Denn ufgrund der verfassungsrechtlichen Lage nach der Fö- eralismusreform I haben wir es mit einem neu geschaf- enen Kompetenztyp zu tun. Neu ist die Kompetenz des undes, die Raumordnung in den Ländern umfassend zu egeln. Wenn es um neue Kompetenzverteilung zwi- chen dem Bund und den Ländern geht, können, wie wir lle wissen, Verhandlungen schwierig werden und zu ontroversen führen. Deshalb war es wichtig, eine neue ystematik zu finden, die einerseits bundesrechtliche ollregelungen schafft, wo dies aus fachlichen Gründen ngezeigt ist, die sich andererseits aber gesetzgeberisch ugunsten des Landesrechts da zurückhält, wo landes- pezifische Besonderheiten ihren Raum brauchen. Diese ystematik zu finden, ist gelungen. Den Beteiligten aufseiten des Bundes und den Vertre- ern der Länder gilt deshalb mein Dank für die gute Zu- ammenarbeit bei der Aufstellung des Entwurfs und den onsens, gemeinsam an einer zukunftsfähigen Raum- rdnungsgesetzgebung mitzuwirken. Bedanken möchte ich mich im Besonderen bei Dr. rno Bunzel vom Deutschen Institut für Urbanistik. Er at den Koalitionsfraktionen mit dem Planspiel „Neu- rdnung des Rechts der Raumordnung“ wertvolle Ergeb- isse geliefert. Das Planspiel diente der prospektiven rüfung des Gesetzentwurfs zum ROG. Wie schon beim augesetzbuch hat sich die Durchführung eines Plan- piels als sehr zweckdienlich erwiesen. Die Einschätzun- en und Empfehlungen, die wir bekommen haben, beru- en in hohem Maße auf den Erfahrungen der beteiligten raktiker. Sie stellen wertvolle Anregungen und Hin- eise dafür dar, wo der Gesetzentwurf der Bundesregie- ung gut ist oder noch verbesserbar und für die Praxis auglicher gemacht werden sollte. Deshalb gilt mein ank zugleich auch allen Mitwirkenden der am Plan- piel beteiligten Planungsträgern und Raumordnungsbe- örden aus den verschiedenen Regionen. Erfreulich war insbesondere die grundsätzlich zustim- ende Bewertung des Regierungsentwurfs zur Neufas- ung des Raumordnungsgesetzes. Übereinstimmend von en am Planspiel Beteiligten begrüßt wurde die einheitli- 20216 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) che Regelung der Raumordnung in einem Bundesgesetz, wie auch das Konzept, die Neuregelung des Rechts der Raumordnung im Wesentlichen an der alten rahmen- rechtlichen Rechtsstruktur auszurichten. Auch die Ziel- setzung, den Ländern trotz Wahrnehmung der konkurrie- renden Gesetzgebung Spielräume für ergänzende Regelungen im Landesrecht zu belassen, hat Zustim- mung gefunden. Anregungen zur Änderung oder Ergän- zung des Gesetzentwurfs betrafen überwiegend nur Teil- aspekte der jeweiligen Regelungen und wurden auch nicht in jedem Falle übereinstimmend geäußert. Die übereinstimmend oder zumindest mehrheitlich getrage- nen Anregungen hat die Bundesregierung zu einem Teil mit der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundes- rates aufgegriffen. Die Koalitionsfraktionen haben sich in der parlamen- tarischen Beratung mit den Ergebnissen der von den Mitwirkenden am Planspiel gemachten Erfahrungen ebenso wie mit den von den beteiligten Verbänden abge- gebenen Stellungnahmen auseinandergesetzt. Im Ergeb- nis hat dies dazu geführt, dass auch noch Änderungen, mit denen wir zu weiteren Verbesserungen des Gesetzes beitragen werden, über den Antrag der Koalitionsfrak- tionen aufgenommen worden sind. Ich denke, dass wir auch einen guten Weg gefunden haben, verbliebene Gegensätzlichkeiten zwischen dem Bund und den Ländern im Hinblick auf die zukünftige Koordinationsfunktion des Bundes auszugleichen. Diese Gegensätzlichkeiten richteten sich unter anderem auf die übergeordnete Koordinierungsfunktion des Bundes zum Beispiel für die zukünftig einer gesamtdeutschen Sicht unterliegenden Konzepte für Flug- und Seehäfen, die da- mit im Zusammenhang stehende Bundesverkehrswege- planung und Rohstofflagerstätten. Meine Fraktion hat Verständnis für die Sorgen, und wir haben ihnen mit dem Änderungsantrag der Koali- tionsfraktionen zu Artikel 1 Rechnung getragen. Das war auch im Sinne der FDP, die sich diesem Änderungs- antrag angeschlossen hat. Im Paragraf 17 wird ein Abs. 6 angefügt, in dem geregelt ist, dass bei Aufstellung von Plänen nach den Abs. 2 und 3 dem Bundesverkehrsmi- nisterium eine Verpflichtung zur Unterrichtung des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufge- geben ist. Damit wird dem Fachausschuss eine Mitwirkungsmöglichkeit über die entsprechende Raum- ordnung, die als Rechtsverordnung ergeht, eingeräumt. Die Pläne nach Abs. 2 und 3 betreffen die übergeordne- ten Konzeptionen wie zum Beispiel für Flug- und Seehä- fen. Die parlamentarische Mitwirkung ist damit sicher- gestellt. Das ist vor allen Dingen auch im Sinne der Länder, der Verbände und Unternehmen. Ich ziehe mein Fazit: Ich bin froh, dass wir heute die Neufassung des Raumordnungsgesetzes beschließen können. Wir stehen vor großen Herausforderungen, für die wir Lösungen erarbeiten müssen. Demografischer Wandel, Bevölkerungsrückgang, Klimawandel, Ressour- censchonung, Förderung von Entwicklungspotential, Unterstützung für zukunftsweisende Wirtschaft, Siche- rung der Daseinsvorsorge. Das sind Stichworte, die für bedeutende Aspekte stehen, die raumordnerisch zu ei- n L r f a r h s a g t G w S S ß b v z z d s r d g g a r s d s d B l f e s E d d e n l l l n a g i P s i (C (D em Ganzen zusammengebracht und einer gemeinsamen ösung zugeführt werden müssen, um im nationalen, eu- opäischen und globalen Kontext zukunftsfähig zu sein. Das Raumordnungsgesetz bietet so, wie wir es jetzt assen, die Gewähr, unsere Zukunft den Veränderungen nzupassen. Damit ist das Gesetz, wie ich finde, hervor- agend gelungen. Die Koalitionsfraktionen werden des- alb das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsge- etzes und zur Änderung anderer Vorschriften in der sich us den Änderungsanträgen ergebenden Fassung mit roßer Überzeugung beschließen. Ich lade die Opposi- ionsfraktionen herzlich ein, gemeinsam mit uns dem esetzentwurf in der veränderten Fassung zuzustimmen. Petra Weis (SPD): Zum wiederholten Male müssen ir uns zu später, in diesem Fall sogar zu nächtlicher tunde mit einem Thema aus dem Bereich Bau und tadtentwicklung beschäftigen, das wie viele andere grö- ere Aufmerksamkeit in Form einer prominenteren De- attenzeit durchaus verdient hätte. Die Raumordnung ist ielleicht nicht auf den ersten, aber spätestens auf den weiten Blick von ganz erheblicher Bedeutung für die ukünftige Entwicklung unseres Landes. Seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Bun- esregierung am 24. September haben wir einen ausge- prochen intensiven, dialogorientierten und stets zielfüh- enden Beratungsprozess hinter uns, der – wenn ich mir iese Bemerkung erlauben darf – auch anderen Gesetz- ebungsvorhaben durchaus gut anstehen würde. Es ist elungen, sowohl Änderungsvorschläge des Bundesrates ls auch solche, die aus den Ergebnissen des Planspiels esultieren, in den Entwurf, der heute zur Abstimmung teht, mit einzubeziehen. Es spricht also viel dafür, dass ie Bestimmungen des Gesetzes von denen, die es um- etzen müssen, in der Praxis reibungslos angewandt wer- en können. Dafür möchte ich mich bei allen am Prozess eteiligten auch im Namen meiner Fraktion ganz herz- ich bedanken – die Beteiligten des Deutschen Instituts ür Urbanistik als Ausrichter des Planspiels ausdrücklich ingeschlossen. Wir beschreiten in der Raumordnung gesetzgeberi- ches Neuland. Der Handlungsbedarf ergibt sich aus den rgebnissen der Förderalismusreform. Wir wenden hier en neuen Typ einer konkurrierenden Gesetzgebung an, er den Ländern ausdrücklich abweichende Regelungen rlaubt. Um eine größtmögliche Einheit der Raumord- ung in der Bundesrepublik auch zukünftig zu gewähr- eisten, kommt es nun darauf an, eine vernünftige Ba- ance zwischen bundeseinheitlichen Standards und den andesspezifischen Besonderheiten herzustellen. Der Koalition ist es mit diesem Gesetzentwurf für ein eues Raumordnungsrecht gelungen, den Anforderungen n eine zukunftsgerichtete Raumordnung in Deutschland erecht zu werden. Diese positive Bewertung beziehe ch nicht nur auf den gerade beschriebenen vorbildlichen rozess im Zuge der Erarbeitung und Beratung des Ge- etzentwurfes, sondern selbstverständlich auch auf die nhaltlichen Weichenstellungen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20217 (A) ) (B) ) Das Gesetz orientiert sich an der Zielsetzung einer einheitlichen Gesetzgebung, die von allen Beteiligten als grundsätzlich richtig anerkannt worden ist. Es verspricht darüber hinaus eine nachhaltige Planung und Koordinie- rung vor allem mit Bezug auf die neu entstandenen Herausforderungen an die Raumordnung in einer globa- lisierten Welt. Dem Klimawandel und dem Bevölke- rungsrückgang kommt dabei auch in diesem Zusammen- hang eine ganz besondere Bedeutung zu. So ist es nur folgerichtig, dass die „Grundsätze der Raumordnung“ und die aktuellen Leitbilder und Hand- lungsstrategien für die Raumentwicklung in der Bundes- republik angepasst werden. Es ist ebenso folgerichtig, dass neben dem Klima- schutz und der Sicherung der Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund einer rückläufigen Bevölkerungsentwick- lung vor allem die Entwicklung der Innenstädte und da- mit einhergehend die Reduzierung der Flächeninan- spruchnahme hervorgehoben werden. Die interkommunale Zusammenarbeit – insbeson- dere zwischen Städten und dem sie umgebenden ländli- chen Raum – und die grenzüberschreitende Zusammen- arbeit sind ebenso zu nennen wie die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie zur strategischen Umwelt- prüfung. Damit wird wie schon beim Baugesetzbuch die Rechtsanwendung erleichtert. Ich habe schon im Rahmen der ersten Lesung darauf hingewiesen und will es an dieser Stelle gern wiederho- len: Die Raumordnung hat die Aufgabe, für einen nach- haltigen Ausgleich der vielfältigen ökonomischen, öko- logischen und sozialen Ansprüche an den Raum zu sorgen. Sie ist damit die Basis einer nachhaltigen Infra- strukturpolitik und damit gleichzeitig unverzichtbare Vo- raussetzung für eine moderne Wirtschafts- und Gesell- schaftspolitik. Sie ermöglicht darüber hinaus die Entwicklung länder- übergreifender Standortkonzepte von nationaler und in- ternationaler Bedeutung vor dem Hintergrund der öko- nomischen Entwicklung und der nachhaltigen Mobilität gleichermaßen. Sie fördert die koordinierte Zusammen- arbeit zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die am- bitionierten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Sie ist da- mit eine gesellschaftliche und politische Gemeinschafts- aufgabe, und sie gelingt auch nur als solche. Es wird in Zukunft nötig sein, die Entwicklungen in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Die Ergebnisse werden Aufschluss über den Grad der Zielerreichung ge- ben und Grundlage für weitere Handlungsschritte sein. Mit diesem Gesetz führen wir die lange Tradition der Raumordnung in der Bundesrepublik verantwortungsbe- wusst weiter. Die Bedeutung der Raumordnung wird an- gesichts der beschriebenen Herausforderungen weiter zunehmen. Ziel der Raumordnungspolitik ist und bleibt es, den einzelnen Räumen und Regionen optimale Ent- wicklungschancen zu ermöglichen. Ich bin überzeugt, dass das neue Gesetz der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich sein kann. a g d g n r v h g A s g l t v l s P s d k s K H h p o R i g l ü w d I r A w e t l h G S c s m d n W s v R i B r t (C (D Patrick Döring (FDP): Zu Beginn möchte ich mich n dieser Stelle herzlich bei den Kolleginnen und Kolle- en aus den übrigen Fraktionen bedanken. Wir haben, so enke ich, bei der Beratung dieses Gesetzes sehr kolle- ial zusammen gearbeitet und so im Ausschuss noch ei- ige wertvolle Änderungen der Regierungsvorlage er- eicht. In dem einen oder anderen Punkt hätte man sich ielleicht noch mehr vorstellen können – doch insgesamt aben auch die Koalitionäre sich hier sehr offen gezeigt. Die in meinen Augen mit Abstand bedeutsamste Er- änzung ist sicherlich die Parlamentsbeteiligung bei der ufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes. Ur- prünglich war bisher von der Regierung nur vorgesehen ewesen, den zuständigen Ausschuss nach Fertigstel- ung dieser Rechtsverordnung zu informieren. Wir hät- en in diesem Hause also im Zweifelsfall erst viel zu spät on Entwicklungen erfahren. Wohin das führen kann, er- eben wir ja just beim Raumordnungsplan für die Aus- chließliche Wirtschaftszone: Die Auswirkungen des lanes sind zum Teil immens – vor allem für die Off- hore-Windenergie! Durch den Raumordnungsplan wer- en die Wachstumsmöglichkeiten dieses umwelt- und limafreundlichen Energieträgers empfindlich einge- chränkt und damit nicht zuletzt sogar die deutschen lima- und Nachhaltigkeitsziele gefährdet. Und unser aus wird an einem solchen bedeutsamen Verfahren bis- er nicht beteiligt! Nachdem in Zukunft der Bund auch Raumordnungs- läne mit Festlegungen zu länderübergreifenden Stand- rtkonzepten für See-, Binnen- und Flughäfen als echtsverordnung erlassen kann, bin ich froh, dass wir n diesem Verfahren eine frühzeitige Parlamentsbeteili- ung erreicht haben. Es wäre doch geradezu abenteuer- ich, wenn jeder Kreis- oder Landtag in die Diskussion ber ihn betreffende Raumordnungspläne einbezogen ürde, aber ausgerechnet der Deutsche Bundestag bei en Raumordnungsplänen des Bundes außen vor bliebe. ch freue mich, dass die Koalitionsfraktionen diese An- egung aufgenommen und wir in einem gemeinsamen ntrag den Gesetzentwurf entsprechend ergänzt haben. Auch an anderer Stelle konnten wir den Gesetzent- urf noch durch eine kleine, aber wichtige Änderung ntscheidend verbessern: Die wirtschaftsnahe Infrastruk- ur ist in der nun vorliegenden Fassung wieder als Be- ang in den Grundsätzen der Raumordnung erfasst. Ich atte hierzu ja bereits in der ersten Lesung zu diesem esetzentwurf meine Bedenken vorgetragen. Durch die treichung dieses Aspektes auf der einen und die deutli- he Aufwertung der Belange des Umwelt- und Klima- chutzes auf der anderen Seite, war der Gesetzentwurf in einen Augen nicht ausgewogen. Die Argumentation es Ministeriums, dass die Erwähnung der wirtschafts- ahen Infrastruktur überflüssig sei, weil die Belange der irtschaft im bisherigen Gesetz ausführlicher berück- ichtigt waren und daher von den zuständigen Behörden erinnerlicht worden seien, hat offenbar auch bei den egierungsfraktionen nicht verfangen. Es wäre ja auch n der Tat ein reichlich merkwürdiger Vorgang, wenn ehörden sich bei ihren Entscheidungen auf Gesetze be- ufen würden, die ihre Gültigkeit verloren haben. Spätes- ens vor den Gerichten wäre eine solche Argumentation 20218 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) wohl in sich zusammengebrochen. Ungültige Gesetze sind ungültig – es mutet schon etwas merkwürdig an, wenn man das an dieser Stelle nochmals feststellen muss. Gültig geworden wäre hingegen ein Gesetz, dass die Umweltbelange deutlich höher bewertete als die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Der nun vorliegende Vorschlag ist in dieser Hinsicht – und auch zum Beispiel im Hinblick auf die Rohstoffförderung in Deutschland – bei weitem ausgewogener. Darüber hinaus hat die Koalition noch einige Verän- derungsvorschläge aus dem Expertenplanspiel übernom- men. Dieses Verfahren möchte ich an dieser Stelle aus- drücklich loben; auch wenn dieses Lob natürlich ein wenig zwiespältig ist, denn an sich sollte es selbstver- ständlich sein, dass externe Experten offen und unvor- eingenommen in einen Gesetzgebungsprozess eingebun- den werden. Dieses iterative Verfahren dürfte von mir aus gerne Schule machen. Denn wie man auch im vorlie- genden Fall sieht, trägt dies zu einer merklichen qualita- tiven Verbesserung der Gesetzgebung bei: Die Experten haben eine ganze Reihe an Vorschlägen gemacht, die in dem vorliegenden Gesetzesvorschlag jetzt auch umge- setzt wurden und die Anwendbarkeit des Raumord- nungsgesetzes merklich verbessern werden. Von daher gibt meine Fraktion dem hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Fassung gerne ihre Zustimmung. Es ist ein gutes und ein schlankes Gesetz, das den Anforderungen der Zukunft deutlich besser ge- recht zu werden verspricht. Dabei denke ich nicht nur an die politischen Herausforderungen – etwa an den demo- grafischen Wandel, dessen Bedeutung in vielfacher Weise seinen Niederschlag in dieser Vorlage gefunden hat. Auch den Bedingungen unseres neu justierten föde- ralen Systems wird Rechnung getragen. Wir werden al- lerdings sehen müssen, wie das neue Raumordnungsge- setz sich dann auch in der Praxis bewehrt, schließlich ist es das erste Mal nach Abschluss der ersten Stufe der Fö- deralismusreform, dass wir in die konkurrierende Ge- setzgebung mit den Ländern eintreten. Ich bin gespannt, wie sich unser Gesetz behaupten wird! Das neue Raumordnungsrecht hier und heute mit ei- ner breiten Mehrheit zu verabschieden, kann daher aller- dings auch nur der erste Schritt sein. Wir werden auch in Zukunft ein wachsames Auge darauf haben müssen, wie das Gesetz sich in der Praxis und im Zusammenspiel mit den Ländern bewehrt. Ich habe deshalb bereits in den Ausschussberatungen angeregt, dass zur Mitte der nächs- ten Legislaturperiode eine Evaluierung des Gesetzes und seiner Bestimmungen vorgenommen werden sollte, ein Petitum, das ich an dieser Stelle gerne noch einmal wie- derholen möchte. Denn kein Gesetz ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte – und das gilt natürlich ganz besonders im vorliegenden Fall. Denn die tatsächlichen Konsequenzen und Wechselwirkungen vieler der Bestimmungen dieses Gesetzes werden sich erst in der Praxis erkennen lassen. Für den Anfang aber haben wir hier ein paar gute erste Schritte in die richtige Richtung gemacht. i d h k R t S W d l R g f d ü F b d n d R m d s W t d b d s v c w o F s z l k r R v K i z t s f L u t c w d s (C (D Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Es gibt in der Politik mmer wieder Momente, in denen manche denken, mit er Verabschiedung oder Neufassung eines Gesetzes ätte sich das Thema für längere Zeit oder gar für eine leine Ewigkeit erledigt. Das hier zur Debatte stehende aumordnungsgesetz, die Neufassung des seit 1997 gel- enden Raumordnungsgesetzes, scheint zumindest aus icht der Koalitionsfraktionen ein solcher Fall zu sein. ie man hört, rechnet man auf der Regierungsbank nach er Verabschiedung dieser Neuregelung wohl mit einer angen Phase der Ruhe – gewissermaßen Ruhe im Raum, uhe in der Raumordnung. Dies scheint mir jedoch eine ewagte Prognose zu sein. Diese abweichende Einschätzung der Bundestags- raktion Die Linke hat vor allem mit dem Grund zu tun, er eine Neufassung dieses Raumordnungsgesetzes berhaupt notwendig macht, und dieser Grund ist die öderalismusreform, in welcher der Bund nicht zuletzt eim Thema Raumordnung erhebliche Kompetenzen an ie Länder abgegeben hat. Wir haben es seitdem mit ei- er konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zu tun, ie den Ländern ein verfassungsrechtlich verbürgtes echt auf Abweichung zugesteht. Die Neuregelung uss und soll daher versuchen, einen Weg zwischen em Regelanspruch des Bundes und den gesetzgeberi- chen Möglichkeiten der Länder zu finden. Genau dieser eg aber dürfte nicht einfach zu finden sein, da in wich- igen Bereichen der Raumordnung klare Regelungen zu en jeweiligen Kompetenzen fehlen. Wer hat denn nun ei gesamtstaatlichen und länderübergreifenden Zielen as Sagen, der Bund mit seinem übergreifenden An- pruch oder die Länder mit ihrem verfassungsrechtlich erbürgten Abweichungsrecht? Um es nur an zwei, drei Beispielen deutlich zu ma- hen: Wer setzt sich beispielsweise beim Thema Um- elt- und Naturschutz, beim Thema Rohstoffnutzung der auch beim Thema CO2-Einlagerung durch? Das ehlen einer klaren Regelung dürfte das Erreichen ge- amtstaatlicher, länderübergreifender Raumordnungs- iele erheblich erschweren, wenn nicht gänzlich unmög- ich machen – da die Raumordnungspläne des Bundes eine Bindungswirkung für die Länder haben. Eine di- ekte Mitwirkung des Bundestages beim Aufstellen von aumordnungsplänen des Bundes ist überhaupt nicht orgesehen. Ein solches Recht würde sich wohl keine ommune und kein Bundesland nehmen lassen. Da ist m Raumordnungsgesetz erst noch einiges in Ordnung u bringen, ehe es die Zustimmung der Bundestagsfrak- ion Die Linke finden kann. Aus Sicht der Linken wirft die vorliegende Neufas- ung wesentlich mehr Fragen auf, als sie Antworten lie- ert. Aus unserer Sicht geht es im Interesse des gesamten andes und einer bundesweiten Raumordnung vor allem m drei wesentliche Fragen: Erste Frage: Wer entscheidet wann wo und wie künf- ig über den Umgang mit unseren natürlichen Ressour- en? Das ist eine Frage, die wir nicht erst dann beant- orten sollten, wenn die „Quellen“ versiegen, wie eine er Übersetzungen dieses ursprünglich aus dem Franzö- ischen kommenden Wortes lautet. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20219 (A) ) (B) ) Zweite Frage. Gerade das Thema Raumplanung kann als ein sehr feinfühliger Seismograf für den Grad demo- kratischer Mitwirkung an weit über lokale und regionale Grenzen hinaus und weit in die Zukunft reichende Ent- scheidungen dienen. Vor diesem Hintergrund ist zu fra- gen, welche realen Möglichkeiten zum Beispiel Vereine und Verbände, aber auch engagierte und nicht zuletzt be- troffene Bürgerinnen und Bürger haben, sich viel früher und rechtzeitiger als bisher an den Überlegungen von Politik und Verwaltung zu beteiligen. Wie kann künftig verhindert werden, dass Vereine und Verbände, enga- gierte Bürgerinnen und Bürger immer erst dann einbezo- gen werden, wenn schon alle Messen gelesen sind? Dritte Frage. Politik und erst recht Raumordnungspo- litik finden nicht irgendwie und irgendwo im luftleeren Raum statt, sondern in diesem Falle mitten in Europa. Daher ist natürlich auch nach der Europatauglichkeit dieser Neufassung des Raumordnungsgesetzes zu fra- gen. Besteht sie den Europa-Check, oder muss das Ge- setz schon bald nach seinem Inkrafttreten wieder nach- gebessert und erst europafest gemacht werden? Auch ein solches Reparaturunternehmen würde die – wie bereits eingangs erwähnt – von den Koalitionsfraktionen offen- bar angestrebte Ruhe in der Raumordnung empfindlich stören. Und nicht zuletzt möchte ich an dieser Stelle als einen weiteren Kritikpunkt den mangelhaften Abgleich des Gesetzentwurfes mit dem Umweltgesetzbuch an- sprechen, das derzeit ebenfalls überarbeitet wird. Eine sachliche und begriffliche Anpassung scheint dringend geboten. Immerhin finden sich in der Neufassung auch einige Passagen, die aus unserer Sicht als bemerkenswert bis durchaus positiv zu bewerten sind. Dazu gehört die neue Formulierung von der Konzentration der Siedlungstätig- keit auf „vorhandene Siedlungen“ – ein neuer Begriff im Gesetzestext. Allerdings lässt der Gesetzentwurf leider offen, wie das ohnehin nicht besonders anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung erreicht werden soll, bis zum Jahre 2020 die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar täglich zu reduzieren. Auch in diesem Falle hätten wir uns eine klarere und abrechenbarere Regelung im Gesetz gewünscht. Und im Übrigen erscheint es „öko-logisch“, den Flächenverbrauch nicht nur zu reduzieren, sondern in einen Flächengewinn umzuwandeln. Insgesamt gesehen kann die Bundestagsfraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir wer- den uns auch nicht enthalten, sondern die Neufassung des Raumordnungsgesetzes ablehnen. Außerdem gebe ich den Koalitionsfraktionen Brief und Siegel, dass wir uns hier in diesem Hause schon bald erneut mit dieser Thematik beschäftigen müssen. Dafür werden, so glaube ich, die Länder schon sorgen. Ich denke, wir sprechen uns spätestens Mitte der nächsten Legislaturperiode wie- der. Ich frage mich nur, ob ein solcher Umgang mit dem so wichtigen Thema Raumordnung in Ordnung ist. Peter Hettlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Raumplanung wird als Möglichkeit, wichtige Fachpla- nungen aufeinander abzustimmen und eine zukunfts- fähige Entwicklung zu sichern, zumeist unterschätzt. D k d r R la d n D A g d a s w r R F o r p D L N N R G d s h n d d B s G P I b d s s s z n e 2 m g f o d d p (C (D as scheint auch für die Bundesregierung zu gelten. Vor urzem habe ich noch im Parlament gesagt, dass man en Stellenwert der Raumplanung bei der Bundesregie- ung daran ablesen kann, dass sie die Novellierung des aumordnungsgesetzes erst kurz vor dem Ende der Legis- turperiode angeschoben hat. Heute muss ich noch einen obendrauf setzen; sie hätte ie Terminplanung für das Inkrafttreten des Gesetzes och vor der Bundestagswahl um ein Haar verschwitzt. aher musste das Gesetz in dieser Woche so hastig im usschuss behandelt und im Plenum mitten in der Nacht elesen werden. Ich finde es übrigens beschämend, dass er Bundestag dieses Gesetz zu dieser Tageszeit aufsetzt. Heute Abend muss ich resümieren, im Ausschuss wie uch in einer fraktionsübergreifenden Beratung haben ich keine Neuigkeiten ergeben, und ich sehe das Gesetz eiterhin mit gemischten Gefühlen. Es greift wichtige Forderungen unserer Zeit auf. Es eagiert auf die aktuellen Diskussionen zu Klima- und essourcenschutz, demografischer Entwicklung und lächenschutz. Ich begrüße ausdrücklich, dass Raum- rdnungspläne des Bundes erstellt werden können. Ge- ade hier besteht Handlungsbedarf, denn viele Fach- lanungen müssen über Landesgrenzen hinaus erfolgen. abei denke ich als Bau- und Verkehrspolitiker in erster inie an die Infrastruktur, aber natürlich gilt das auch für aturschutzfragen, Rohstoffsicherung und anderes. och immer scheitert eine sinnvolle vorausschauende aumplanung an den Egoismen der Länder. Aus diesem rund vermisse ich eine Bindungswirkung für die Län- er an die Raumordnungspläne des Bundes. Ich muss daher der Bundesregierung ins Stammbuch chreiben: Auch das künftige Raumordnungsrecht bleibt inter seinen Möglichkeiten zurück. Schuld daran ist nicht ur die Lustlosigkeit der Bundesregierung, sondern auch ie Möglichkeit der abweichenden Gesetzgebung durch ie Länder. Dadurch sind leider die Möglichkeiten des undes als Gesetzgeber de facto eingeschränkt. Gute An- ätze des Gesetzes werden verwässert. Vor allem ist das esetz zu inkonkret. Dabei denke ich zum Beispiel an lanungsgrundsätze, wie die Bündelung von linienhafter nfrastruktur. Ich denke dabei an konkrete Planungsziele, eispielsweise zum Flächenschutz. Als Verkehrspolitiker enke ich an klare verkehrspolitische Zielsetzungen, bei- pielsweise zu Verkehrsverlagerungen. Aus meiner Sicht präche auch nichts dagegen, Potenziale zur Energieein- parung, also Maßnahmen der Kraft-Wärme-Kopplung um Beispiel, zu benennen. Last not least – Raumord- ungspläne sind nicht zuletzt Umweltplanungen. Da sollte s nahe liegen, Biotopverbundsysteme wie das Natura- 000-Netz, Naturparke, Regionalparke, Areale mit Kli- afunktionen und Ähnliches in diesen Planwerken obli- atorisch zu berücksichtigen. Auch die Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten ür die Öffentlichkeit und Umweltverbände sind nicht ptimal. Das beginnt bei der Frage, warum abweichen- es Recht gegenüber dem Umweltrecht zur Regelung er Strategischen Umweltprüfung für Raumordnungs- läne geschaffen wurde. Naturschutz- und Umweltver- 20220 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) bände sollten zwingend bei der Aufstellung dieser Pläne beteiligt werden. Sinnvoll wäre die Festlegung, dass Raumordnungspläne im Internet abrufbar sein müssen. Auch bei Aussagen zu Raumordnungsverfahren wün- sche ich mir mehr Transparenz. Sie sollten grundsätzlich mit Öffentlichkeitsbeteiligung und mit Beteiligung der Natur- und Umweltschutzverbände analog der soge- nannten Trägerbeteiligung erfolgen. Der Änderungsantrag zur Information des Bundestages über Planaufstellungen ist wertlos. Das Spektakulärste an dieser Initiative ist wohl der Schulterschluss von Schwarz, Rot und Blau-Gelb. Der Antrag ist unnötig, da eine Information des Ausschusses über einen Raumord- nungsplan des Bundes eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Wichtiger wäre die Gestaltungsmöglichkeit durch das Parlament. Aber von einer Einvernehmensregelung ist im Änderungsantrag nichts zu finden. Ich kann der Bundesregierung bescheinigen, dass sie den Handlungsbedarf im Wesentlichen erkennt und teil- weise in das neue Raumordnungsgesetz einfließen lässt. Allerdings sieht sie sich offenbar durch die Länder ge- bremst und bleibt auf halbem Weg stehen. Aus diesem Grund werden meine Fraktion und ich den Gesetzent- wurf weder ablehnen noch befürworten, sondern wir werden uns enthalten. Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Das neue Raumordnungsgesetz entsteht vor dem Hintergrund der derzeitigen strukturverändernden Herausforderun- gen. Es soll insbesondere auf den demografischen Wan- del und den Klimawandel antworten. Zugleich ist das neue Gesetz eine Folge der Föderalismusreform I im Jahre 2006. Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Raumordnung in den neu geschaffenen Kompetenztyp einer konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungs- möglichkeit der Länder überführt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Raumord- nungsrecht macht der Bund erstmals von dieser neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Er betritt somit ge- setzgeberisches Neuland. Um trotz des Abweichungs- rechts der Länder die Rechtseinheit möglichst zu erhal- ten, zielt der Gesetzentwurf auf eine Balance zwischen der Wahrung weitgehender bundeseinheitlicher Stan- dards einerseits und der gesetzgeberischen Zurückhal- tung des Bundes hinsichtlich landesspezifischer Beson- derheiten andererseits. Ein wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfs ist, auf diese Weise den Ländern mög- lichst wenig Anlass zu geben, abweichendes Recht zu setzen. Lassen Sie mich noch einmal die inhaltlichen Schwer- punkte und Zielsetzungen der Gesetzesnovellierung kurz anreißen. Erstens. Die nach übereinstimmender Ansicht von Bund und Ländern bewährten Regelungen des gel- tenden Raumordnungsgesetzes werden übernommen. Dies gilt insbesondere für das klassische Instrument der Raumordnung, den Raumordnungsplan. Damit besteht auch weiterhin die rechtliche Grundlage für eine effi- ziente raumordnerische Steuerung von aktuell und zu- künftig sensiblen raumwirksamen Projekten wie zum B g c n G E d k w c d v r n r K A c s s K m n d d r Z G s D a n s K b s V E r g g 1 g b d n w h s d S z (C (D eispiel Factory Outlet Centern oder Windenergieanla- en einschließlich des Repowerings. Zweitens. Das neue Gesetz zielt auf Rechtsvereinfa- hung und Deregulierung ab. Drittens. Die gesetzlichen Grundsätze der Raumord- ung werden aktualisiert; insbesondere werden als rundsatz erstmals geregelt die Berücksichtigung der rfordernisse des Klimaschutzes, die Berücksichtigung es demografischen Wandels, die Stärkung der inter- ommunalen Zusammenarbeit, die Erhaltung und Ent- icklung der Innenstädte und die Reduzierung der Flä- heninanspruchnahme. Viertens. Die Regelungen über die Planerhaltung wer- en präzisiert. Dies ist ein Beitrag zur Rechtssicherheit on Raumordnungsplänen. Fünftens. Die informelle Planung und das raumordne- ische Zusammenwirken werden gestärkt. Diese praxis- ahen, auf konsensuale Lösungen abzielenden Steue- ungsinstrumente setzen auf „Koordination durch ooperation“. Private und Behörden sollen auf gleicher ugenhöhe zusammenwirken und gemeinsam vertragli- he Vereinbarungen, regionale Entwicklungskonzepte owie regionale oder interkommunale Kooperations- trukturen erarbeiten und umsetzen. Sechstens. Die Regelungen über den Planungs- und oordinierungsauftrag des Bundes werden ergänzt. Da- it kann den neuen Herausforderungen an die Raumord- ung begegnet werden, die sich aus länderübergreifen- en und europäischen Entwicklungen ergeben. Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit en für die Raumordnung zuständigen Länderministe- ien und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. udem wurde der Gesetzentwurf im Rahmen eines das esetzgebungsverfahren begleitenden Planspiels von ieben Landes- und Regionalplanungen aus allen Teilen eutschlands auf seine Praxistauglichkeit, insbesondere uf die Verzahnung mit dem bestehenden Raumord- ungsrecht der Länder, überprüft. Über das Planspiel be- tand auch noch während des Gesetzgebungsverfahrens ontakt zu den Ländern. Die Ergebnisse des Planspiels estätigen grundsätzlich das neue Raumordnungsgesetz; ie wurden inzwischen dem Bundestagsausschuss für erkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgestellt. Zu den rgebnissen des Planspiels gehören mehrere Verbesse- ungsvorschläge. Eine Reihe davon sind schon im Re- ierungsentwurf umgesetzt worden. Weitere Vorschläge reift das Votum des federführenden Ausschusses auf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 9. September 2008 keine grundsätzlichen Bedenken egen den Gesetzentwurf erhoben. Die Stellungnahme etrifft vor allem Ergänzungen und Klarstellungen zu en Grundsätzen der Raumordnung sowie die Raumord- ung des Bundes. Die Bundesregierung begrüßt die eitgehende Übereinstimmung mit dem Bundesrat. Sie at sich einigen Vorschlägen des Bundesrates ange- chlossen. Diese Vorschläge hat gleichermaßen der fe- erführende Bundesstagsausschuss für Verkehr, Bau und tadtentwicklung beschlossen; sie liegen Ihnen nunmehr ur Abstimmung vor. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20221 (A) ) (B) ) Im Übrigen hält die Bundesregierung an dem von ihr vorgeschlagenen behutsamen Ausbau der Bundesraum- ordnung fest, namentlich an der Möglichkeit des Bun- des, Raumordnungspläne nach § 17 Abs. 2 des neuen Raumordnungsgesetzes aufzustellen. Diese Raumord- nungspläne – das sei nochmals betont – greifen nicht in Länderkompetenzen ein, sondern ermöglichen eine früh- zeitige Abstimmung von Bundes- und Landesplanungen; sie unterstützen eine fachübergreifende, integrierte Ver- kehrsplanung und dienen damit letztlich dem Wirt- schaftsstandort Deutschland. Ich bin sicher, dass wir mit dem neuen Raumord- nungsgesetz eine von Bund und Ländern gemeinsam ge- tragene moderne Grundlage für eine effiziente und zu- kunftsfähige, koordinierende Raumentwicklung in Deutschland schaffen. Damit können wichtige Aspekte und Ziele in Einklang gebracht werden. Das gilt insbe- sondere für die Unterstützung von zukunftsweisender Wirtschaft und von Entwicklungspotenzialen, die Siche- rung der Daseinsvorsorge sowie den Ressourcenschutz. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes – Beschlussempfehlung und Bericht: – Antrag: Einbürgerungen erleichtern – Ausgrenzungen ausschließen – Antrag: Für die Abschaffung der Op- tionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz – Antrag: Klare Grenzen für die Rück- nahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen (Tagesordnungspunkt 45 a und b) Günter Baumann (CDU/CSU): Wir beraten in der zweiten und dritten Lesung abschließend die Gesetzent- würfe der Bundesregierung, des Bundesrates, der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und die drei Anträge der Linksfraktion zur Änderung des Staatsangehörigkeitsge- setzes. Der vorliegende Entwurf der Koalition setzt im We- sentlichen die höchstrichterliche Rechtsprechung um. Dabei ist zu bemerken, dass das Bundesverfassungsge- richt die Verfassungsmäßigkeit von Rücknahmeentschei- den grundsätzlich bejaht, auch wenn dem Betroffenen die Staatenlosigkeit droht. Für den Gesetzgeber hatte sich jedoch Regelungsbedarf bei bestimmten Fallkon- stellationen herauskristallisiert. Entscheidend werden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ände- r k w s d k i d b d s B w d m S t S s l s d d r s D R Z g R g D l d t P f s u f E m g g g c d l B g A n s S g s S d (C (D ung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vier Problem- omplexe geregelt: erstens eine klare Definition, unter elchen Gesichtspunkten eine deutsche Staatsbürger- chaft aberkannt werden kann; zweitens die Befristung er Rücknahmeentscheidung; drittens die Frage der Wir- ung auf schutzbedürftige Belange unbeteiligter Dritter nfolge der Rücknahme einer Einbürgerung und viertens ie Auswirkung auf die Staatsbürgerschaft von Kindern ei erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft. Die Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft roht nur, wenn einer oder mehrere der folgenden Tatbe- tände vorliegen: arglistige Täuschung, Drohung oder estechung, ferner auf Entscheidungen, die durch be- usst unrichtige oder unvollständige, für den Antrag je- och wesentliche Angaben erwirkt wurden. Dies ist für ich eine folgerichtige Entscheidung. Denn wer den taat und damit unsere Rechtsordnung wissentlich äuscht, verdient nicht noch als Belohnung die deutsche taatsbürgerschaft. Somit ist für mich auch die vorge- chlagene Regelung der Linkspartei entschieden abzu- ehnen, in der sie fordert, dass auch derjenige die deut- che Staatsbürgerschaft behalten soll, der sich diese urch Täuschung erschlichen hat. Dies verdeutlicht wie- er einmal die konträre Haltung der Linkspartei zu unse- en freiheitlich demokratischen Grundsätzen. Auch bei der Befristung von Rücknahmeentscheiden ind wir, denke ich, zu einer guten Lösung gekommen. ieser Gesetzentwurf beschränkt die Möglichkeit der ücknahme einer deutschen Staatsbürgerschaft auf eine eitspanne von fünf Jahren nach der Einbürgerung. So- ar Bündnis 90/Die Grünen haben an dieser getroffenen egelung nichts auszusetzen. Ich nutze hier die Gele- enheit, gleich auf den Gesetzentwurf von Bündnis 90/ ie Grünen etwas näher einzugehen. Wieder einmal er- iegt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Annahme, ass Migranten, die dauerhaft in Deutschland leben, au- omatisch integriert wären. Deshalb fordern sie auch, die rüfung der Sprachkenntnisse, die eine Voraussetzung ür die Einbürgerung darstellt, für über 54-Jährige, die eit mindestens 15 Jahren in Deutschland leben, und für nter 14-Jährige, die hier zur Schule gehen, abzuschaf- en. Ich fürchte, ich muss mich auch hier wiederholen: in 15-jähriger Aufenthalt in Deutschland ist nicht auto- atisch mit genügend deutschen Sprachkenntnissen leichzusetzen. Schon allein der Integrationsgipfel hat ezeigt, dass eben ein großer Teil der Kinder und Ju- endlichen mit Migrationshintergrund nicht über ausrei- hende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und amit weniger Chancen auf gute Bildung und Lehrstel- en haben. Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion ündnis 90/Die Grünen, es sollte bei all Ihren Forderun- en auch bedacht werden, dass die Einbürgerung den bschluss einer erfolgreichen Integration darstellt und icht vorab wahllos verteilt wird. Ein zentraler Punkt, bei dem Handlungsbedarf be- teht, ist die Frage, wie sich eine Rücknahme einer taatsbürgerschaft auf Dritte auswirkt, die nicht selbst etäuscht haben, aber im Zusammenhang mit der er- chlichenen Staatsbürgerschaft ebenfalls die deutsche taatsbürgerschaft erworben haben. Ich denke, hier wur- en tragfähige Regelungen in das Gesetz eingebracht. 20222 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) Für miteingebürgerte Dritte, deren Einbürgerung als Ehepartner oder Kind akzessorisch zur Einbürgerung der antragstellenden Person ist, ist bei der Rücknahme der Einbürgerung eine eigene Ermessensentscheidung vor- gesehen. Es ist dabei zu prüfen, ob die miteingebürgerte Person an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Be- stechung oder an den wissentlich unrichtigen oder un- vollständigen Angaben beteiligt war. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob diese Person sich inzwischen einen eige- nen Einbürgerungsanspruch erworben hat oder ob sich die Person gut integriert hat. Somit werden die schutz- würdigen Belange Dritter mit der Herstellung gesetzmä- ßiger Zustände abgewogen. Eine weitere Fallkonstellation stellen Kinder dar, die durch eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft eines deutschen Staatsbürgers ihre deutsche Staatsangehörig- keit verlieren können. In Anlehnung an ein Verfassungs- gerichtsurteil werden diese Fälle so geregelt, dass ein Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nicht eintreten soll, wenn das Kind nicht älter als fünf Jahre ist. Denn es wird davon ausgegangen, dass ein Kind unter fünf Le- bensjahren noch kein Bewusstsein von seiner Staatsan- gehörigkeit hat und somit auch nicht Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG berührt wird. Über die Regelung dieser Problemkomplexe hinaus halte ich die Einführung einer Strafvorschrift, wie sie der Bundesrat gefordert hat, für sachgerecht. Hierbei kann der Betroffene mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder andere eine Einbürgerung zu erschlei- chen. Diese Regelung, Täuschungsverhalten strafrecht- lich zu ahnden, knüpft an bereits bestehende Regelungen des Bundesvertriebenengesetzes und des Asylverfahrens an. Denn laut Bundesrat sind Fälschungen von Identi- tätspapieren für die Erlangung der deutschen Staatsbür- gerschaft keine Einzelfälle. Um diesen Täuschungen vorzubeugen, unterstütze ich voll und ganz eine straf- rechtliche Verfolgung. Denn auch hierbei ist dem Aspekt der inneren Sicherheit Deutschlands und der Gefahr des internationalen Terrorismus Rechnung zu tragen. Denn gerade die Einbürgerung könnte auch von Extremisten als Mittel zur Vorbereitung und Ausübung von Terror- anschlägen genutzt werden. Infolgedessen kann das Ple- num des Deutschen Bundestages nur zu einem Votum kommen: den Gesetzentwurf der Bundesregierung in ge- änderter Fassung anzunehmen und die weiteren Gesetzes- entwürfe und Anträge abzulehnen. Rüdiger Veit (SPD): Der Gesetzentwurf der Bundes- regierung, den wir heute beraten, stellt eine Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts und des Bundesverwaltungsgerichts dar. In insge- samt drei Urteilen haben sie folgende Fragen behandelt: Welches ist die zeitliche Grenze, bis zu der eine Einbür- gerung zurückgenommen werden kann, wenn der Einge- bürgerte die deutsche Staatsangehörigkeit durch arglis- tige Täuschung erhalten hat? Welche Auswirkungen hat das auf seine durch Geburt eingebürgerten Kinder oder auf seine erleichtert eingebürgerten Angehörigen? Und z f r d i w d S s v w a o z e r M w d r e B w m R r e d k w b d K h w S w d m w d z m r b s d D d g g v n P s s (C (D uletzt: Wie wirkt sich eine erfolgreiche Vaterschaftsan- echtung aus, wenn ein Kind die deutsche Staatsangehö- igkeit nur aufgrund der Abstammung vom vermeintlich eutschen Vater erworben hat? Es war an uns, diese Fragen durch klare Regelungen m Gesetz zu beantworten. Das haben wir getan. Dass ir die verfassungsrechtlichen Grenzen geachtet haben, ie uns die Rechtsprechung vorgegeben hat, ist eine elbstverständlichkeit. Dass wir dabei aber auch politi- che Gestaltungsräume genutzt haben, ist ebenso selbst- erständlich. Diesbezüglich möchte ich auf eines hin- eisen: Wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin ufgrund von Täuschung eingebürgert wird, so hat er der sie sich die Rücknahme der Einbürgerung selbst zu- uschreiben. Wenn aber ein Kind auf dieser Grundlage rleichtert eingebürgert worden ist, so geht die Einbürge- ung auf das schuldhafte Handeln des Vaters oder der utter zurück. Das Kind hat nicht getäuscht. Umso ichtiger ist es, dass die Interessen des Kindes im Vor- ergrund stehen, wenn es darum geht, das Ermessen da- über auszuüben, ob seine erleichterte Einbürgerung benfalls zurückgenommen wird. Deshalb haben wir die eachtung des Kindeswohls im vorliegenden Gesetzent- urf ausdrücklich in die Ermessensausübung aufgenom- en. So weit zu den Details unseres Gesetzentwurfes. Die egelung der genannten Fragen war aus Gründen der echtsstaatlichen Klarheit geboten. Ich halte es aber benso für geboten, nicht nur über Detailaspekte, son- ern auch über Grundsatzfragen des Staatsangehörig- eitsrechtes zu debattieren. Eine solche Debatte haben ir zwar aus dem vorliegenden Gesetzgebungsverfahren ewusst ausgeklammert – zu unterschiedlich sind die iesbezüglichen Auffassungen innerhalb der Großen oalition –, das soll mich aber nicht daran hindern, eute ein weiteres Mal den Blick darauf zu lenken, was ir Sozialdemokraten langfristig anstreben: die doppelte taatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder. Dieses Ziel ist bislang bekanntlich noch nicht ver- irklicht worden. Vielmehr haben wir mit der Reform es Staatsangehörigkeitsrechts 2000 nur einen Kompro- iss erreicht. Nach der sogenannten Optionslösung er- erben Kinder, die in Deutschland geboren werden und eren Eltern ein langfristiges Aufenthaltsrecht haben, wei Staatsbürgerschaften. Wenn sie volljährig sind, üssen sie sich zwischen der deutschen Staatsangehö- igkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Haben sie sich is zum 23. Lebensjahr nicht entschieden, so verlieren ie die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass oppelte Staatsbürgerschaft vermieden werden soll. och warum eigentlich? Ich darf Sie daran erinnern, ass bereits jetzt mehr als die Hälfte derer, die eingebür- ert werden, ihre alte Staatsbürgerschaft aufgrund der esetzlichen Regelungen beibehalten können. Diese ielfache Hinnahme von Doppelstaatigkeit hat bislang icht zu integrationspolitischen Problemen geführt. Ein roblem entsteht vielmehr dadurch, dass wir Doppel- taatigkeit gerade bei den hier geborenen Menschen jen- eits des 18. Lebensjahrs nicht hinnehmen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20223 (A) ) (B) ) Sie sind in Deutschland groß geworden, und ihre Le- benswirklichkeit liegt hier. Das ändert aber nichts daran, dass sich viele von ihnen ihrer Familie und deren Tradi- tionen ebenso verbunden wie verpflichtet fühlen. Ent- scheiden sie sich gegen die deutsche Staatsangehörig- keit, erhalten sie eine Niederlassungserlaubnis. Zwar können sie damit in Deutschland bleiben, gleichwohl finden sie sich hier als Ausländer im eigenen Land wie- der – und dies nach 18 Jahren als gleichberechtigte Mit- bürger. Entscheiden sie sich gegen die Staatsangehörig- keit ihrer Eltern, kann das als Abkehr von der Familie und deren Traditionen verstanden werden. Das bringt sie in persönliche Konflikte. Warum ersparen wir ihnen das nicht? Nähmen wir ihre doppelte Staatsangehörigkeit hin, würden wir nicht nur ihre individuellen Loyalitäts- konflikte beseitigen. Wir würden ihnen auch, unter Bei- behaltung eigener Traditionen, die Möglichkeit geben; sich als Deutsche aktiv an Wahlen zu beteiligen und zu Wahlen anzutreten. Das wäre ein ebenso einfacher wie konsequenter Beitrag zur Integration von Menschen aus Einwandererfamilien. Bevor ich schließe, möchte ich noch knapp auf die verbleibenden Anträge eingehen. Der Antrag des Bun- desrates enthält mehrere Verschärfungen, die wir nicht mittragen können. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grü- nen weist mit der Streichung des Optionsmodells in die richtige Richtung. Leider stammt er jedoch von 2006 und bezieht sich damit auf eine veraltete Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das 2007 geändert worden ist. Deshalb kann ihm bereits aus formalen Gründen nicht zugestimmt werden. Ich komme schließlich zu den Anträgen der Fraktion Die Linke: Drucksache 16/9654 fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Rücknahme und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geregelt werden. Diese Aufforderung betrachte ich durch unseren Gesetzent- wurf als erledigt. Der Antrag auf Drucksache 16/1770 schließlich fordert die erleichterte Einbürgerung. Auch er ist formal veraltet. Deshalb fehlt in dem Antrag ein Hinweis darauf, dass wir 2007 eine Erleichterung mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz geschaffen haben. Wir konnten die Verkürzung der Einbürgerungsfrist von acht bzw. sieben Jahre auf sechs Jahre für Migranten er- wirken, die besondere Integrationsleistungen, also vor allem Deutschkenntnisse, vorweisen können. Deshalb plädiere ich dafür, die Anträge des Bundesra- tes und der Opposition abzulehnen. Unseren Antrag hin- gegen bitte ich anzunehmen – im Wissen darum, dass dies nicht die letzte Reform des Staatsangehörigkeits- rechts gewesen sein kann. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie durch arg- listige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben wurde, bedarf nach jüngstem Entscheid des Bundesver- fassungsgerichtes eines eigenen Gesetzes. Die Verwal- tungsvorschriften, die seit Gründung der Bundesrepublik dazu angewandt wurden, reichen demnach nicht mehr aus. Eine eigengesetzliche Regelung dient der Rechtssi- cherheit. So weit begrüßt die FDP ausdrücklich die Ge- setzesinitiative der Bundesregierung. Das sensible und w u K R e c s g l R d b f r s i E r l s B a k W s d d d s n n V t b s d s d z d S k R a s w i b z h (C (D ichtige Thema Staatsangehörigkeit muss verlässlich nd durchschaubar ausgestaltet sein. Das Staatsbewusstsein von nicht schulpflichtigen indern scheint mir nicht geeignet, darauf wesentliche echtsfolgen zu gründen. Die Begründung, sie hätten in eigenes Bewusstsein ihrer Staatsangehörigkeit entwi- kelt, ist meines Erachtens fragwürdig. Es ist dennoch innvoll, Kindern ab fünf Jahren einen eigenen Staatsan- ehörigkeitsrechtsschutz zu gewähren. Für diese Rege- ung spricht, dass die betroffenen Kinder nicht unter den echtsvergehen ihrer Eltern leiden sollten. Die Frist von fünf Jahren, die die Bundesregierung en Behörden zum Nachweis der unrechtmäßig erwor- enen Staatsangehörigkeit setzen will und die das Ver- assungsgericht vorgeben zu müssen glaubt, scheint mir eichlich kurz zu sein. So kann vermutlich kaum wirk- am verhindert werden, dass eine verlockende Ziellinie n Aussicht gestellt wird, die Betrügern oder Bestechern rfolg garantiert. Doch die Vorgaben des obersten Ge- ichts sind umzusetzen. Dass, wie die Bundesregierung vorschlägt, die Rege- ung auch rückwirkend geltend soll, erscheint nach den tattgehabten Beratungen als weniger schlüssig. Da das undesverfassungsgericht für zurückliegende Fälle durch- us zur Bestätigung von Rücknahmeentscheidungen ge- ommen ist, scheint es mir rechtsstaatlich sauberer, die irkung des Gesetzes sich nur ex nunc entfalten zu las- en. Eine eigenständige Strafbarkeit für die Erschleichung er Einbürgerung ist sinnvoll – aber die Strafbewehrung es Sachverhaltes ist bereits ausreichend gegeben. Zu- em lässt der Regierungsentwurf die notwendige Präzi- ion vermissen. Der Verweis auf das Bundesvertriebe- engesetz ist in diesem Zusammenhang sachlich nicht achvollziehbar. Grüne und Linke ergehen sich in ihren Anträgen in orschlägen, wie die deutsche Staatsangehörigkeit leich- er erworben werden können soll. Das soll sozusagen illiger gemacht werden, mit anderen Worten: Die deut- che Staatsangehörigkeit soll entwertet werden. Beson- ers die Linke ist ja stets bemüht, den Erwerb der deut- chen Staatsangehörigkeit möglichst zu verramschen. Linke und Grüne fordern einträchtig die Abschaffung es Optionsmodells. Die FDP hat dieses Modell seiner- eit vorgeschlagen. Aber nicht nur deshalb lehnen wir iese Vorstöße ab. Vielmehr hat es überhaupt keinen inn, ein Gesetz zu ändern, für dessen Wirkung es noch einerlei verwertbare Daten gibt. Wir sollten erst einmal die Wirkung des bestehenden echts hinreichend lange beobachten, statt ideologisch n der Gesetzgebung herumzuschrauben. Es ist einfach innvoll, erst einmal Erfahrungsberichte abzuwarten, ie sich diese Regelung auswirkt. Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen st es nach Auffassung der Linken nicht zumutbar, sich ei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit u entscheiden. Sie halten auch die Mehrstaatigkeit für innehmbar. Ausgerechnet in Form der Staatsangehörig- 20224 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) keit sollen emotionale Bindungen ans Herkunftsland ei- nes Migranten beibehalten werden können und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich möglich sein. Diese Stärkung von emotionalen Herkunftsbindungen durch doppelte Staatsangehörigkeit ist kontraproduktiv. Es ist bezeichnend, dass die Linke die emotionalen Bin- dungen an das Zielland konsequent vernachlässigt. Tatsächlich ist das Umgekehrte notwendig: Migranten müssen sich der Realität stellen. Integration in die deut- sche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich zu gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staats- bürger in die deutsche Gesellschaft integriert, dazu steht und auch emotional daran bindet. Doppelstaatsangehörigkeit verhindert die Klärung der eigenen Loyalität und damit Identität, die für eine erfolg- reiche Integration Voraussetzung ist. Deshalb sind die Probleme der doppelten Staatsangehörigkeit, außer in Sonderfällen, zum Beispiel bei Kindern aus binationalen Ehen, nicht so einfach vom Tisch zu wischen. Sie behin- dert die Integration, wenn Migranten mit Doppelstaats- angehörigkeit dem Irrtum verfallen, man könne gleich- zeitig politisch und kulturell zwei Nationen angehören. Migrantenschicksale zeigen oft, dass dies eben nicht möglich ist: Wer weder ganz hier sein, noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mit- bürger akzeptiert – ganz unabhängig vom formalrechtli- chen Status. Die Staatsangehörigkeit sollte für Migranten genauso eindeutig entschieden sein wie für geborene Mitbürger. Es ist schon zu fragen, warum Migranten diesbezüglich gegenüber den geborenen Deutschen privilegiert werden sollen. Dass Grüne und Linke diese Frage nicht stellen, heißt nicht, dass die Menschen in diesem Land sie nicht stellen. Grüne und vor allem Linke ignorieren vorsätzlich, dass erfolgreiche Zuwanderungsländer wie die USA sehr wohl von ihren Neubürgern ein klares und ausschließli- ches Bekenntnis zu ihrem neuen Staat fordern. Die USA verlangen beispielsweise in ihrem Einbürgerungseid einen unmissverständlichen und nachdrücklichen Loyalitäts- schwur der Neubürger und zugleich eine explizite Ab- sage an bisherige staatsbürgerschaftliche Loyalitäten. Nur so kann nach US-Auffassung sowohl dem Neubür- ger als auch den Alteingesessenen das Gefühl vermittelt werden, jetzt zur neuen Staatsgesellschaft wirklich dazu- zugehören. Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Das allerdings wäre kon- traproduktiv und hilft auf dem Weg zu wirklicher Inte- gration von Migranten in unsere Gesellschaft nicht wei- ter. Die Vorschläge der Linken würden den bisherigen Grundfehler deutscher Zuwanderungs- und Integrations- politik verschärfen. Dieser Fehler ist, so zu tun, als gäbe es keine Anforderungen und keine Werte in der deut- schen Gesellschaft, die zu bewältigen, zu beherzigen oder abzuverlangen sind. Die Linken haben die Diskus- sion der letzten fünf Jahre zum Thema „Toleranz durch Wegschauen“ verschlafen und wollen blind den Weg for- cieren, der überhaupt erst in Deutschland, Frankreich, d b i D s z Z a P n n n t s s d r d d A w M i M l b w w e s ä E J R 4 b n V r M d s r d n B R r D n s (C (D en Niederlanden und anderswo die Integrationspro- leme verursacht hat. Die FDP lehnt solche Anträge ab. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Wer sich auf Dauer n einem Staat niederlässt – zumal wenn sich dieser als emokratie versteht –, hat Anspruch auf politische und oziale Rechte. Dieser Anspruch kann im Prinzip auf wei Arten erfüllt werden: über einen unkomplizierten ugang zur Staatsbürgerschaft oder über das Wahlrecht uch für im Land lebende Menschen ohne deutschen ass. Das, was wir von der Bundesregierung erleben, ist ge- au das Gegenteil. Weder schafft sie die Möglichkeit ei- es entsprechenden Wahlrechts – nicht mal auf kommu- aler Ebene – noch versucht sie, Einbürgerungen atsächlich zu ermöglichen. Sie erschwert und verhindert tattdessen Einbürgerungen. Die geltende Rechtslage und Einbürgerungspraxis tellen zu hohe Hürden auf. Zu kritisieren sind unter an- erem die hohen Einbürgerungsgebühren, zu langwie- ige Verfahren, da grundsätzlich die vorherige Aufgabe er bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt wird, und er Ausschluss von Personen, die Sozialleistungen in nspruch nehmen. Für Die Linke ist es demokratiepolitisch bedenklich, enn die Einbürgerung von der sozialen Integration von igrantinnen und Migranten abhängig gemacht wird. Es st für uns ein demokratiepolitisches Problem, wenn enschen der Zugang zur Staatbürgerschaft ihres Wohn- andes erschwert wird bzw. weitgehend verschlossen leibt. Genau dies ist in der Bundesrepublik aber der Fall, ie die rückläufigen Einbürgerungszahlen zeigen. So urde im Jahr 2000 mit 186 688 Einbürgerungen zwar in Höchststand erreicht, doch lässt sich dieser im We- entlichen mit Sonderfaktoren der damaligen Gesetzes- nderung erklären. Seitdem sank die Zahl der jährlichen inbürgerungen kontinuierlich auf bis zu 127 153 im ahr 2004 und nur noch 113 030 im Jahr 2007 ab. Der ückgang von 2000 bis 2007 beträgt zwischen 32 und 0 Prozent. Im europäischen Vergleich schneidet die Bundesrepu- lik Deutschland ohnehin schlecht ab. Auch die sehr iedrige Einbürgerungsquote ist ein absolutes Desaster. on den Menschen ohne deutschen Pass haben sich ge- ade mal 1,56 Prozent im Jahr 2007 einbürgern lassen. Doch daran will die Bundesregierung nichts ändern. it dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft es die Bun- esregierung gerade mal, auf Urteile des Bundesverfas- ungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu eagieren. Darin wurde die Bundesregierung aufgefor- ert, eine klare spezialgesetzliche Regelung zur Rück- ahme der Staatsangehörigkeit zu erlassen. Doch die undesregierung belässt es nicht einfach dabei, die ücknahme bzw. den Entzug der Staatsangehörigkeit zu egeln. Nein, wie so oft im Ausländerrecht wird eine oppelbestrafung eingeführt. Damit diese Regelung icht auch nur ansatzweise einen positiven Beige- chmack erhält, wird noch zusätzlich eine Strafvorschrift Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20225 (A) ) (B) ) eingeführt. Für unrichtige oder unvollständige Angaben zur Erschleichung der Staatsangehörigkeit soll eine Frei- heitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kön- nen. So sieht das Rechtsstaatsverständnis der Bundesre- gierung und insbesondere der CDU/CSU aus. Das ist nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern sichert den Drang der Bundesregierung nach sozialer Se- lektion zusätzlich ab. Denn unrichtige Angaben werden vermutlich am ehesten noch zu den Fragen der Lebens- unterhaltssicherung gemacht. Da spielt es dann keine Rolle, ob lediglich ein Anspruch auf Sozialleistungen bestand, der aber nicht angegeben wurde, da dieser nicht wahrgenommen wird. Wir lehnen nicht nur die Strafvor- schrift ab. Die Linke lehnt auch das Erfordernis der Le- bensunterhaltssicherung ab. Die Staatszugehörigkeit und politische Gleichberechtigung dürfen nicht vom Ein- kommen abhängig sein. Genauso wenig dürfen in einem Land geborene Kin- der ungleich behandelt werden. Für uns ist das eine Frage der Gerechtigkeit. Für alle Kinder müssen die gleichen Grundvoraussetzungen für ihre Entwicklung geschaffen werden. Dies kann nur über die automatische Einbürgerung bei Geburt im Inland geschehen. Diese bei Volljährigkeit der Kinder dann wieder infrage zu stellen und sie zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder der ihrer Eltern entscheiden zu lassen, ist absurd. Dieser Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht. Herr Wolff von der FDP hat der Linken in seiner Rede zur ersten Lesung unseres Antrags zur Optionspflicht – siehe Plenarprotokoll 16/183 auf Seite 19573 – vorge- worfen, wir wollten durch die Abschaffung der Options- pflicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit so billig wie möglich machen und wir würden damit ideolo- gisch an der Gesetzgebung herumschrauben. Doch ha- ben wir nichts anderes gefordert als der Sachverständige der FDP in der Anhörung zum Staatsangehörigkeits- recht. Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann hat sich – wie übri- gens auch alle anderen Sachverständigen – eindeutig gegen die Optionspflicht ausgesprochen. Dies ist nach- zulesen in seiner Stellungnahme Ausschussdrucksache 16(4)311 C. In dieser plädiert er dann auch entsprechend für eine ersatzlose Abschaffung. Viel Schaumschlägerei veranstaltet ja auch die SPD immer wieder gerne; so auch bezogen auf die Forderung nach der Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Herr Wiefelspütz hat Initiativen der SPD zur Ermögli- chung der doppelten Staatsangehörigkeit im Deutschen Bundestag bereits am 26. Mai 1993 angekündigt; nach- zulesen im Plenarprotokoll 12/160 auf Seite 13575. Da- mals noch, um die Zustimmung der SPD zum sogenann- ten Asylkompromiss zu rechtfertigen. Sein Kollege Rudolf Körper tat selbiges in der Debatte vom 14. Juni 2007 zur Rechtfertigung der Zustimmung der SPD zum Richtlinienumsetzungsgesetz – Plenarprotokoll 16/103, Seite 10591. Herr Bürsch von der SPD-Fraktion hat seine Rede in der Plenarsitzung vom 16. Oktober 2008 mit dem Satz beendet: „Daher wird die SPD über das hier zu beschließende Gesetz hinaus weiter für die Ab- s l b g s m w M g w D d r E L D k k E d m b e r n N n s l G e g k r g f h e k M ü t s r L r r a M n k U h k (C (D chaffung des Optionsmodells und die generelle Mög- ichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft eintreten.“ Es leibt bei der SPD dabei: Seit 15 Jahren – davon übri- ens zehn Jahre an der Regierung – nur Gerede. Ver- chärfungen der Gesetzeslage werden unterstützt und it der CDU/CSU durch das Parlament getrieben, und enn es mal um Verbesserungen für Migrantinnen und igranten geht, kommt nur heiße Luft. Mit unserem Antrag „Einbürgerung erleichtern – Aus- renzungen ausschließen“ soll die Einbürgerung bundes- eit erleichtert und hierdurch das Signal an die in eutschland lebende Bevölkerung vermittelt werden, ass Menschen mit Migrationshintergrund als gleichbe- echtigter Teil dieser Gesellschaft angesehen werden. inbürgerungen sollen nach fünfjährigem tatsächlichen ebensmittelpunkt in der Bundesrepublik möglich sein. azu sind nach unserer Auffassung mündliche Sprach- enntnisse ausreichend. Wir wollen die Staatsangehörig- eit per Geburt – ius soli – und die grundsätzliche rmöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit. Außer- em müssen Einbürgerungen unabhängig vom Einkom- en sein. Das bedeutet auch, dass die Einbürgerungsge- ühren radikal gesenkt werden müssen. Leider will eine Mehrheit in diesem Parlament keine rleichterte Einbürgerung und vereinfachte Einbürge- ungsverfahren. Nun, das sagt einiges über dass Demokratieverständ- is der Parlamentsmehrheit aus. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die Einbürgerungszahlen in Deutschland liegen ach drei schwarz-roten Jahren im Keller. Im Jahr 2007 ind sie nochmals um 9,5 Prozent zurückgegangen und iegen nunmehr auf dem Niveau von vor 1991. Und die roße Koalition? Ihnen fällt außer warmen Worten und iner reichlich schlichten Werbekampagne anscheinend ar nichts ein, wie Sie diesen negativen Trend umkehren önnten. Im Gegenteil: Sie haben das Thema Einbürge- ung komplett aus dem Nationalen Integrationsplan aus- eklammert; Sie haben die Einbürgerungsmöglichkeiten ür junge Migrantinnen und Migranten verschärft; Sie aben einen absurd unintelligenten Einbürgerungstest ingeführt, der – im deutlichen Unterschied zu der Will- ommenskultur der USA – Ausdruck kleinkarierten isstrauens und des Willens zur Abschreckung gegen- ber einbürgerungswilligen Personen ist; schließlich hal- en Sie – entgegen des Rats von sieben der acht Sachver- tändigen in der diesbezüglichen Innenausschussanhö- ung – an dem unsäglichen Optionszwang fest. Wir Grünen stellen heute unseren Gesetzentwurf zur iberalisierung des deutschen Staatsangehörigkeits- echts zur Abstimmung. Wir schlagen darin unter ande- em vor, die Fristen für eine Anspruchseinbürgerung von cht auf sechs Jahre zu verkürzen; die Einbürgerung von igrantinnen und Migranten der ersten Zuwandererge- eration zum Beispiel beim Nachweis von Deutsch- enntnissen zu erleichtern; Mehrstaatigkeit nicht nur bei nionsbürgern und Schweizern, sondern auch bei Ange- örigen besonders eng assoziierter Staaten wie der Tür- ei hinzunehmen; schließlich das sogenannte Options- 20226 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) modell auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte zu entsorgen, wo es dringend hingehört. Diese Vorschläge entsprechen dem Grünen Integra- tionskonzept aus dem Jahr 2006, das den programmati- schen Titel „Perspektive Staatsbürgerschaft“ trägt. Un- sere Gesellschaft sollte es sich zur ureigensten Aufgabe machen, alles zu tun, damit unsere künftigen Staatsbür- gerinnen und Staatsbürger so bald wie möglich die Vo- raussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf der Bundes- regierung der Stimme enthalten. Im Grunde werden hier die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rück- nahme einer Einbürgerung bei arglistiger Täuschung weitgehend umgesetzt. Wir Grünen hatten in unserem oben genannten Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass eine solche Rücknahme nur innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Einbürgerung bzw. nicht rückwir- kend, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft vorge- nommen werden dürfte. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung vom Votum des Bundesrates nur einen restriktiven Punkt, nämlich die Einführung einer neuen Strafvorschrift, übernommen hat und nicht dessen – ja ohnehin äußerst seltenen – Vor- schläge zur Liberalisierung staatsangehörigkeitsrechtli- cher Vorschriften aufgegriffen hat. Wir Grünen halten zum Beispiel – im Einklang mit dem Europäischen Über- einkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6. Novem- ber 1997, auf das das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 96/04 in RZ 25 ja auch Bezug nimmt – eine Al- tersgrenze für die Kinder der bzw. desjenigen, der bzw. dem der deutsche Pass wieder entzogen werden soll, von 18 Jahren für rechtlich möglich und angemessen. Aber mit Vorschlägen zur Liberalisierung und Humanisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist diese Koalition allen Sonntagsreden zum Trotz offenkundig überfordert. Aber Schlafmützigkeit ist augenscheinlich kein Privi- leg der Regierungskoalition. Die FDP hat zum Beispiel gestern im Innenausschuss vorgeschlagen, im Hinblick auf das sogenannte Optionsmodell erst einmal eine lang- wierige Evaluierung durchzuführen, ganz nach dem Motto: Wer nicht mehr weiter weiß, der gründet einen Arbeitskreis. Ein solcher Vorschlag ist aus meiner Sicht reine Zeitverschwendung und geht einseitig zulasten derjenigen Heranwachsenden, die schon heute gezwun- gen sind, sich zwischen der Staatsangehörigkeit ihrer El- tern und derjenigen des Landes zu entscheiden, in dem sie leben und aufgewachsen sind. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Düngegesetzes (Tagesordnungspunkt 46) Johannes Röring (CDU/CSU): Mit dem heute zu verabschiedenden Düngegesetz soll das Düngemittel- gesetz von 1977 ersetzt werden. Dies derzeit geltende Düngemittelgesetz hat die Aufgabe, die grundsätzlichen Anforderungen an die Zusammensetzung, die Kenn- z g p v s D g n g b A g H d W b e f s o N d P D s s g z z e i h w h h lu N B b N d d g s e s n d D T i i g (C (D eichnung und die Anwendung von Düngemitteln zu re- eln, um die Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln, flanzlichen Rohstoffen sowie den Schutz der Anwender on Düngemitteln und der Gesundheit von Verbrauchern owie von Tieren und des Naturhaushalts sicherzustellen. och zeigt die aktuelle Praxis, dass es den Anforderun- en, die an ein modernes Gesetz gestellt werden müssen, icht mehr entspricht und aktuellen Entwicklungen nicht erecht wird. Denn es hat sich gezeigt, dass neben den isherigen Regelungen zu Düngemitteln verstärkt auch spekte der Anwendung in der Praxis in das Gesetz auf- enommen werden sollten. Aus diesem Grund ist ein auptaspekt des Gesetzes, dass es die Flexibilisierung er Zulassung von Düngemitteln, um teilweise lange artezeiten und damit einhergehende Rechtsunsicherheit ei der Aufbringung neuer Düngemittel zu vermeiden, rmöglicht. Des Weiteren war und ist das Gesetz die Grundlage ür verschiedene Verordnungen, beispielhaft zu nennen ind hier die Düngeverordnung und die Düngemittelver- rdnung, die ja auch erst vor kurzem novelliert wurde. Diese gesetzgeberischen Aktivitäten zeigen, welche otwendigkeit aktuell besteht, sich verstärkt mit der Be- eutung des Düngens von Nutzpflanzen im Rahmen der flanzenproduktion der Land- und Forstwirtschaft in eutschland, aber auch im globalen Maßstab zu be- chäftigen. Wir wissen alle, dass eine gezielte und auf den Nähr- toffbedarf ausgerichtete Pflanzenernährung und Dün- ung unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen und ukunftsorientierten Landwirtschaft ist. Die ziel- und weckgerichtete Düngung der Nutzpflanzen ist dabei ine der entscheidenden Komponenten, denn nur mit hrem Einsatz kann der steigende Bedarf an qualitativ ochwertigen Nahrungsmitteln auch in Zukunft gedeckt erden und können die Erträge der Kulturpflanzen auf ohem Niveau stabilisiert werden. Wir sind uns auch bewusst, dass eine langfristig tragfä- ige Landwirtschaft neben der ökonomischen Entwick- ng, der Forderung nach ausreichender Versorgung mit ahrungsmitteln sowie ihren sozialen Aspekten auch die elange des Umweltschutzes berücksichtigen muss. Wir rauchen daher Rahmenbedingungen, die eine hohe ährstoffeffizienz ermöglichen. Die Nährstoffe können adurch besonders gezielt eingesetzt werden. Denn auf iese Weise können wir die gezielte Nährstoffversor- ung von Pflanzen mit den Forderungen des Umwelt- chutzes bestmöglich kombinieren. Im Rahmen dieser Debatte muss aber auch die Effizienz ine besondere Rolle spielen, denn das Thema der Nähr- toffversorgung von Pflanzen hat nicht nur eine natio- ale, sondern eine mehr als globale Dimension. Im Jahr 2030 werden rund 8 Milliarden Menschen auf er Erde leben, also bis zu 40 Prozent mehr als heute. urch eine Verschiebung der Essgewohnheiten in vielen eilen der Welt, durch verringerte Niederschlagsmengen n Verbindung mit einem weltweiten Temperaturanstieg st des Weiteren von verstärkter Wasserknappheit auszu- ehen, die unmittelbar zum Verknappen von Flächen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20227 (A) ) (B) ) und zu absinkender Produktivität führt. Demzufolge wird die Versorgungsproblematik noch größer, da wir auch erkennen müssen, dass das weltweit verfügbare Ackerland wenig bis gar nicht ausgedehnt werden kann. Wir leben also in einer Welt, in der sich das Bevölke- rungswachstum in besorgniserregender Weise erhöht, wir folglich auf den vorhandenen Flächen mehr an- bauen, mehr Erträge erreichen müssen, um immer mehr Menschen satt machen zu können. Dazu ist es notwendig, eine hoch ertragreiche Land- wirtschaft zu fördern, die besonders auch in Deutschland und Europa, mit den vielen sehr fruchtbaren Böden, ei- nen hohen Grad an Eigenversorgung sicherstellt, aber auch als Möglichkeit dient, den Weltmarkt zu beliefern, und die Anschauungsobjekt für zukunftsfähige Land- wirtschaft auch in anderen Teilen der Welt ist. Abschließend möchte ich noch einmal konkret auf das zu beschließende Düngegesetz Bezug nehmen und zusam- menfassen, dass die Ablösung des Düngemittelgesetzes durch das Düngegesetz die Grundlage für regionalspezifi- sche Vorgaben für die Düngung, die Flexibilisierung der Düngemittelzulassung, verbesserte Kontrollmöglichkeiten und eine klarere Kennzeichnung von Düngemitteln schafft. Dadurch schaffen wir Rahmenbedingungen, die eine ge- zielte und auf den Nährstoffbedarf ausgerichtete Pflanzen- ernährung und Düngung in Deutschland sicherstellen. Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute in ab- schließender Lesung ein neues Gesetz. Das Düngegesetz wird das aus dem Jahr 1977 stammende und heute in verschiedenen Punkten nicht mehr zeitgemäße Dünge- mittelgesetz ablösen. Mit einem neuen Gesetz machen wir bereits durch den Namen deutlich, dass wir neben den Regelungen für die Zusammensetzung von Dünge- mitteln, deren Kennzeichnung und Inverkehrbringen einen stärkeren Akzent auch auf die Anwendung und Ausbringung setzen. So schaffen wir ein straffes, umfas- sendes und zugleich modernes, an die Bedürfnisse des Marktes und des Bodenschutzes angepasstes Gesetz. Wer sich das Gesetz anschaut, wird unschwer erken- nen, dass ein Großteil der Absätze mit dem Satz beginnt: „Das Bundesministerium wird ermächtigt …“ Das ist ei- nerseits notwendig; denn es stellt sicher, dass wir schnel- ler auf Veränderungen reagieren können als zuvor. Es ist jedoch andererseits auch ein erheblicher Vertrauensvor- schuss, den wir der Bundesregierung mit diesem Gesetz geben. Ich bin davon überzeugt, dass sie dem gerecht wird und auch zukünftig die Interessen des Ressourcen- schutzes wie auch die der Anbieter und Anwender von Düngemitteln vertritt. Boden, Wasser und Luft gehören zu unseren wichtigs- ten Ressourcen. Sie sind Grundlage für die Zukunft un- serer Ernährungssicherheit, und ihre Unversehrtheit muss auch für alle zukünftigen Generationen gewähr- leistet werden. Daher bedarf es unser aller Aufmerksam- keit, die Fruchtbarkeit unserer Böden langfristig zu si- chern und, wenn möglich, zu verbessern. Dabei ist der Boden nicht als bloßes Nährmedium zu betrachten, son- dern als hochkomplexes System und als Lebensraum für unzählige Lebensformen, die nur in ihrer Gesamtheit e E S g s s a u h A t d n s w d s S e d U p m a u u h u r d s d k d d M L w D U a s s d K v u d m l u r s d (C (D ine gesunde und funktionierende Einheit darstellen. ine Vernachlässigung führt schnell zu kaum reversiblen chäden durch Wasser- oder Winderosion, Verdichtun- en oder Verschlämmungen mangels organischer Sub- tanz oder Umsetzung durch Klein- oder Kleinstlebewe- en. Die Funktionsfähigkeit des Bodens lässt sich nicht uf die Bereitstellung von Nährstoffen reduzieren; sie mfasst sämtliche Bereiche der Bodenfruchtbarkeit. Da- er begrüße ich klare und auch strenge Vorgaben für die nwendung und auch verbesserte Kontrollmöglichkei- en für die Behörden der Länder. Organische Substanz und der Humusgehalt eines Bo- ens sind sein Aushängeschild. Sie geben Auskunft icht nur über Standort und Klima, Bewuchs und Nähr- toffaustauschvermögen, sondern auch über seine Be- irtschaftung und Lebendigkeit. Wir brauchen leben- ige Böden, um auch langfristig die Fruchtbarkeit zu ichern. Nicht zuletzt stellen unsere Böden wichtige enken für Kohlenstoff dar. Ein Hektar Ackerkrume mit inem Humusgehalt von 2 Prozent beinhaltet allein in en oberen 10 Zentimetern etwa 17 Tonnen Kohlenstoff. mgerechnet wären dies über 60 Tonnen Kohlendioxid ro Hektar. Grünland hat einen durchschnittlichen Hu- usgehalt von 6,5 Prozent. Rechnen Sie sich das hoch uf 17 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, nd Sie werden den Stellenwert des Humusgehaltes in nseren Böden auch in unseren Bemühungen zur Treib- ausgasreduktion unschwer erkennen! Die Wertigkeit nserer Böden ist eine wichtige Stellschraube, die unse- er Aufmerksamkeit bedarf. Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Die Versorgung er Nutzpflanzen mit Pflanzennährstoffen ist eine we- entliche Grundlage für eine nachhaltige Pflanzenpro- uktion. Nur mit einer ausgewogenen Nährstoffzufuhr önnen das Ertragspotenzial der Pflanzen genutzt und ie Bodenfruchtbarkeit erhalten werden, und das wie- erum ist die Voraussetzung für die Versorgung der enschen mit preiswerten und qualitativ hochwertigen ebensmitteln. Gleichzeitig können unsachgemäße An- endung und ungeeignete Zusammensetzungen von üngemitteln mögliche Gefahren für Gesundheit und mwelt bergen. Hier gilt es, bestimmte Anforderungen n Herstellung, Inverkehrbringen und Anwendung zu tellen. Von daher ist es richtig, ein neues, modernisiertes Ge- etz zu verabschieden, das die Grundlagen der Anwen- ung, des Inverkehrbringens, des Verbringens und der ennzeichnung von Düngemitteln regelt. Es ist damit on zentraler Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft nd die Düngemittelindustrie. Hingegen ist es aus Sicht der FDP nicht richtig, durch iverse Doppelregelungen zusätzliche Bürokratie für die ittelständische Landwirtschaft zu schaffen. Überregu- ierungen sind nicht zielführend, nicht praxis- und nicht mweltgerecht. Ein Düngegesetz darf niemals Details egeln wollen. Hier wird es scheitern. Jede Fläche am jeweiligen Standort – mit der spezifi- chen Bodenart, dem Bodentyp, der Nährstoffversorgung, er Bodenbearbeitung, der Fruchtfolge, den Witterungs- 20228 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) ) (B) ) und Anbauverhältnissen und Betriebsausrichtungen – hat spezielle Ansprüche an die Düngung. Deshalb ist ein zu eng gefasstes Gesetz ein schlechtes Gesetz. Stattdessen kommt dem Grundsatz der guten fachli- chen Praxis eine entscheidende Rolle in der Landwirt- schaft zu. Die gute fachliche Praxis wird der Produktion – dem Pflanzenbau, dem Boden, dem Wasser, dem Kli- maschutz, der Umwelt – immer gerechter als die Einhal- tung starrer theoretischer Vorschriften. Zudem ist sie im- mer von Nachhaltigkeit geprägt. Von daher lehnt die FDP-Bundestagsfraktion den vor- liegenden Entwurf ab. Die Landwirte brauchen weniger und nicht mehr Bürokratie. Lassen Sie mich meine Kritik an zwei Beispielen ver- deutlichen: § 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs als Ermächti- gung zum Erlass einer Verordnung zum Verbringen von Düngemitteln ist überflüssig, da seine Inhalte auch in § 5 – Inverkehrbringen – mit geregelt werden können. Da- mit hätte man eine schlankere Regelung, die weniger praxisfern wäre und statt zu Bürokratieaufbau auch zu Bürokratieabbau führte. Beispielhaft möchte ich das Verbringen von Gülle vom väterlichen Milchviehbetrieb zum Ackerbaubetrieb des Sohnes anführen. Reichen hier die Kriterien für das Inverkehrbringen nicht aus? Ebenso bürokratisch ist die vorgesehene Schaffung eines schlagspezifischen Düngekatasters. Die Aufzeich- nungspflichten sind auch jetzt schon umfassend geregelt. Abschließend noch ein Wort zum Entschließungsan- trag von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Düngegesetz- entwurf. Dieser wird den Anforderungen an die Praxis nicht gerecht, denn er macht die Düngegesetzgebung an einem einzigen Bodenbestandteil – dem Humus – fest. Das wird allerdings den vielfältigen natürlichen Boden- verhältnissen nicht gerecht. Ein Sandboden zum Beispiel wird niemals ein Humusboden, ein Ackerboden ist beim Humusgehalt niemals vergleichbar mit einem Dauer- grünlandboden. Es gibt unzählige Varianten von Böden – vergleichbar mit Individuen. Deshalb mein Fazit: Die- ser Vielzahl natürlicher Verhältnisse gerecht zu werden, geht am sinnvollsten über die gute fachliche Praxis. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Neufas- sung des Düngegesetzes ist überfällig, auch die Linke stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu, die sich im Änderungsantrag der Koalition wiederfinden. Die Düngung gehört neben Sortenwahl und Pflan- zenschutz zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Pro- duktionsmitteln im Ackerbau. Sie bringt für Erträge, Ertragssicherheit und Qualität im Anbau von Kultur- pflanzen die größten Effekte. Allerdings ist bei ihrer Verwendung durchaus Augenmaß geboten. Der Zugang zu landwirtschaftlichen Produktionsmit- teln hat eine herausragende Bedeutung beim Kampf um die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung. Die Grund- lage bildet zunächst der Zugang zum Bodeneigentum. D d e n B s n g z p M r d D s l s a g g s n p g d w d e z s m a k u D l w l i t A a u k P V m E l u t s j n a (C (D eshalb unterstützt Die Linke ausdrücklich die Forderung es Weltagrarrates nach Landreformen. Aber Boden- igentum allein sichert keine Existenz. In vielen Regio- en der Erde sind es ausgerechnet die Bäuerinnen und auern, die chronisch Hunger leiden. Fehlende Infra- truktur, fehlende finanzielle Mittel, zum Beispiel für otwendigen Dünger und Pflanzenschutzmittel, man- elnde Ausbildung oder Kriege, die die Landwirtschaft erstören, tragen zu mangelnder Versorgung bei. Um 80 Millionen Menschen wächst die Bevölkerung ro Jahr, dazu kommt steigendes Einkommen für viele enschen in den Schwellenländern. Beide Faktoren füh- en zu steigender Nachfrage nach Nahrungsmitteln und amit zu weltweit steigender Nahrungsmittelproduktion. ie größten produktionstechnisch zu erschließenden Re- erven zur Steigerung der Weltnahrungsmittelproduktion iegen dabei nicht in den deutschen und (west-)europäi- chen Agrarregionen, sondern in vielen osteuropäischen, siatischen, südamerikanischen und afrikanischen Re- ionen. Die Mobilisierung dieser Reserven durch eine erechte Verteilung des Zugangs zu den nötigen Res- ourcen ist also der Schlüssel zur Erfüllung des Millen- iumsziels der Halbierung der Hungernden bis 2015. Der Bedarf nach weltweit wachsender Nahrungsmittel- roduktion führt also auch zu steigendem Düngebedarf erade in vielen nichteuropäischen Ländern. Angesichts er aber zum Teil begrenzten Reserven der dafür not- endigen Rohstoffe, zum Beispiel Phosphat, bedeutet as, den in Deutschland und Europa eingesetzten Dünger ffizient und umweltschonend wie rohstoffsparend ein- usetzen. Mal davon abgesehen, dass auch aus ökologi- chen Gründen im eigenen Land ein sinnvoller Umgang it Düngung selbstverständlich sein sollte, schon allein us Kostengründen im betriebswirtschaftlichen Sinn. Im Düngegesetz wird das zum einen durch die stär- ere Berücksichtigung von Wirtschaftsdüngern erreicht nd zum Zweiten durch die einfacheren Verfahren, neue üngemittel und Düngeverfahren in die landwirtschaft- iche Praxis zu bringen. In den vergangenen Jahrzehnten aren die Industrieländer Vorreiter in der Entwicklung andwirtschaftlicher Verfahrenstechnik, und diese Rolle st gerade in Bezug auf die Effizienz und Umweltver- räglichkeit der Düngung von existenzieller Bedeutung. ktuelle technische Entwicklungen, wie sie im Präzisions- ckerbau schon angelegt sind, zeigen die Möglichkeiten mwelt- und ressourcenschonender Fortschritte. Deutschland und Europa haben nach Ansicht der Lin- en nach wie vor die Verantwortung, aber auch die otenziale zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger erfahren. Die Ressourcen dazu sind vorhanden, sie üssen verantwortlich genutzt werden. In Bezug auf die ntwicklung der Agrarwissenschaften gibt es dabei An- ass zu Sorge. Der Stellenabbau in der Ressortforschung nd in den universitären und außeruniversitären Einrich- ungen geht weiter, die finanzielle und materielle Aus- tattung der Agrarwissenschaften wird im Vergleich zur üngeren Vergangenheit dürftiger. Wenn Wissenschaft ur noch in Exzellenz-Dimensionen gedacht wird, hat ngewandte Forschung keine Chance auf Anerkennung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 20229 (A) ) (B) ) Trotzdem oder gerade deshalb gilt es, jetzt nicht noch mehr Grundlagen für eine leistungsfähige Agrarwissen- schaft in Deutschland zu zerstören, sondern die Krise der Agrarwissenschaften, die der Wissenschaftsrat attestiert hat, zu beenden. Die Bedeutung unserer Rolle als reiche Industrie- und Dienstleistungsnation muss ernst genom- men werden, um Ressourcen für die Agrarforschung im Dienst weltweit notwendiger Fortschritte aufbringen zu können. Im Entschließungsantrag der Grünen findet sich ins- besondere eine Kritik an einer zu geringen Berücksichti- gung des Humus im Düngegesetz. Humus ist natürlich ein wichtiger Faktor der Bodenfruchtbarkeit. Für den Humuserhalt im Acker zu sorgen, ist per se ein Interesse des Pflanzenbauers. Dabei kann man allerdings auch über das Ziel hinausschießen: Allein die Höhe des Ge- halts an organischer Substanz im Boden sagt noch nichts über die Humusqualität und Nachhaltigkeit des Acker- baus aus. Gerade in den sehr viehintensiven Regionen im Nordwesten und Westen Deutschlands ist in den ver- gangenen Jahrzehnten der Humusgehalt gestiegen, was im Prinzip ja positiv ist. Bei dieser Debatte bleibt aller- dings unberücksichtigt, dass dieser Effekt nur aufgrund des gewaltigen Futterimports aus aller Welt und des da- mit sehr hohen Düngeniveaus organischer Wirtschafts- dünger wie Gülle oder Hühnertrockenkot möglich war. Aus Sicht des Humusgehaltes in den Böden mag das po- sitiv sein, nachhaltig ist es nicht. Noch immer liegt in der Gesamtbilanz Deutschlands ein durchschnittlicher Stickstoffüberschuss von über 70 kg N pro ha und Jahr vor. Das ist ein Wert, der nicht aus der „mineralischen“ Düngung des reinen Ackerbaubetriebs stammt, sondern mit der hohen Nährstoffsättigung an viehreichen Standorten zusammenhängt. Die Forderung der Grünen, „Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung des Humusgehalts“ in das Düngegesetz aufzunehmen, schießt daher über das Ziel hinaus und lässt die vielen und wichtigen anderen Kennwerte der Bodenfruchtbarkeit un- berücksichtigt. Die Linke wird daher dem Entschlie- ßungsantrag der Grünen nicht zustimmen. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Sachsen enthalten laut Sächsischer Landesanstalt für Landwirtschaft etwa 40 Prozent der Ackerböden zu we- nig Phosphor und Humus. Selbst wenn die Lage in ande- ren Bundesländern besser sein sollte, so zeigt diese Zahl doch eins: Es kann keine Rede davon sein, dass die Landwirtschaft bereits heute flächendeckend für eine ausreichende Humusreproduktion auf Deutschlands Äckern sorgt. Da hilft auch das ganze Gerede nichts, dass die Landwirte schon aus Eigeninteresse für eine ausreichende Humuszufuhr zum Boden sorgen würden. Die Praxis sieht anders aus – und eigentlich weiß es auch jeder. Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Auf- rechterhaltung und Herstellung eines standort- und nut- zungstypischen Humusgehaltes bereits hinreichend in der guten fachlichen Praxis und in Cross-Compliance geregelt sei, wie es Vertreter des Bauernverbandes und der Union im H v d b M H n g b V o d z d g k P g z o n d W s e t h B d U b m b G E u t k b m w z B d w r d n g a B m n m (C (D mer wieder betonen. Laut Cross-Compliance ist eine umusbilanzierung nicht erforderlich, wenn ein Anbau- erhältnis von drei Kulturen mit mindestens 15 Prozent er Bedeckung der Ackerfläche eingehalten wird. Das ekommen Sie mit drei humuszehrenden Kulturen wie ais, Raps und Kartoffeln locker hin, obwohl sie den umusgehalt dabei ruinieren können. Selbst wenn Sie ur noch Mais anbauen, dann sind die Maßnahmen, die emäß Cross-Compliance nach Anwendung der Humus- ilanzierung zu ergreifen sind, eher schwach. Auch die orschrift des Bodenschutzgesetzes in § 17, „den stand- rttypischen Humusgehalt des Bodens insbesondere urch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz u erhalten“, spielt in der Praxis wohl kaum eine Rolle, a das Bodenschutzrecht zur Art der Umsetzung nir- endwo eine nähere Aussage macht. Von Kontrollierbar- eit und von Kontrolle kann so keine Rede sein. Eine größere Bedeutung für die landwirtschaftliche raxis als das Bodenschutzgesetz hat sicherlich das Dün- erecht. Deswegen war es Bündnis 90/Die Grünen ein entrales Anliegen, bisher humusfreie Düngemittel mit rganischer Substanz anzureichern. Es ist ein Versäum- is des Düngerechts, dass bisher weder der Humusgehalt er Böden noch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder iederherstellung eines standort- und nutzungstypi- chen Humusgehaltes dort eine Rolle spielen. Dabei ist s Zweck des Gesetzes, die Bodenfruchtbarkeit zu erhal- en und zu verbessern. Die Humusversorgung der Böden at anerkanntermaßen einen erheblichen Einfluss auf die odenfruchtbarkeit. Wie kann man im Düngemittelrecht ie Düngung dann auf die Mineralstoffzufuhr reduzieren? nd warum regelt das Düngerecht die Mineralstoffzufuhr is ins kleinste Detail, während die ebenso wichtige Hu- usreproduktion völlig den Landwirten überlassen leibt? Aus diesem Grund sind wir Grüne froh, dass sich die roße Koalition immerhin dazu durchringen konnte, den rhalt und die nachhaltige Verbesserung des standort- nd nutzungstypischen Humusgehaltes in den Gesetzes- ext aufzunehmen. Auch ist es ein Fortschritt, dass es zu- ünftig zulässig sein soll, Düngemittel in Verkehr zu ringen, die den standort- und nutzungstypischen Hu- usgehalt erhalten oder nachhaltig verbessern. Damit ird Schluss damit sein, dass organische Substanz nur ugeführt werden darf, wenn sie gleichzeitig auch einen eitrag zur Mineralstoffversorgung leistet. Aber dies kann nur der erste Schritt sein. Es ist nötig, ie Berücksichtigung des Humusgehaltes auch in den eiteren Vorgaben des Düngerechts durchzubuchstabie- en. Dies betrifft etwa die Kennzeichnungsvorgaben und ie Überwachung. Wichtiger noch sind aber Verord- ungsermächtigungen bzw. die Einarbeitung in die Dün- everordnung und die Düngemittelverordnung; denn vor llem diese sind in der Praxis relevant. Hier muss die undesregierung noch nacharbeiten. Um geeignete Maßnahmen zur Sicherung einer opti- alen Humusversorgung der Böden festlegen zu kön- en, wäre aus unserer Sicht die Humusbilanzierung ge- äß VDLUFA-Standpunkt vorzugeben. Dies würde 20230 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 (A) (C) (B) (D) jedem Landwirt vor Augen führen, ob er tatsächlich ge- nug für die Humusreproduktion tut. Der Gewinn würde den Aufwand für einen großen Teil der Betriebe sicher überwiegen, auch wenn es im übrigen Bundesgebiet nicht annähernd so viele humusunterversorgte Böden ge- ben sollte wie in Sachsen. Der vorliegende Gesetzesentwurf reicht auch aus wasserpolitischer Sicht nicht aus. Die Gewässerbelas- tung mit Nitraten stammt zu einem großen Teil aus der Landwirtschaft. Sie ist eine der Hauptursachen dafür, dass die Bundesrepublik die Ziele zum Erhalt der Biodi- versität sowie die Qualitätsanforderungen der Wasser- Rahmenrichtlinie und auch des Meeresschutzes voraus- sichtlich nicht erreichen wird. Die Verminderung der Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft muss des- halb vom Düngerecht stärker forciert werden. Dass die Verminderung der Stickstoffüberschüsse eine Gratwan- derung ist, wenn man weiter hohe Erträge ermöglichen will, ist uns Bündnisgrünen bewusst. Aber gerade dies macht die Größe der Herausforderung an das Dünge- recht deutlich. Denn es ist durchaus möglich, die Effi- zienz der Stickstoffdüngung zu erhöhen, ohne die Er- träge erheblich zu vermindern. Nachdem ich nun gesagt habe, was uns am vorliegen- den Gesetzentwurf noch fehlt, möchte ich doch noch einmal festhalten, dass das neue Düngegesetz im Ver- gleich zum bisherigen Düngemittelgesetz an vielen Stel- len durchaus in die richtige Richtung geht und Fort- schritte bringt. Begrüßenswert ist unter anderem, dass er für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern strengere Regeln schafft. Dennoch hätten wir, was die Humusre- produktion und die Stickstoffüberschüsse betrifft, noch deutlichere Fortschritte erwartet. Deswegen werden wir uns in der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten. 91, 1 0, T 187. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. November 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat der Kollege Christian Ahrendt, FDP-

    Fraktion.


    (Beifall bei der FDP)




Rede von Christian Ahrendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Sie zu so später Stunde noch hiergeblieben sind! Die
FDP wird dem Investitionszulagengesetz 2010 zustim-
men. Wir halten dies nach wie vor für wichtig. Der Auf-
holprozess in den neuen Bundesländern ist nicht abge-
schlossen. Es gibt nach wie vor die Situation, dass vor
allem die kleinen und Kleinstunternehmen in den neuen
Bundesländern Schwierigkeiten haben, über ihre Eigen-
kapitalausstattung Investitionen zu finanzieren. Hier war
die Investitionszulage in den letzten Jahren ein sicherer

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(C (D nd kalkulierbarer Faktor, der gerade jetzt, da man angeichts der Finanzmarktkrise, in der wir uns befinden, ber den wirtschaftlichen Abschwung nachdenken muss, m Osten stabilisierend wirken und dadurch weiterhin azu beitragen kann, dass Investitionen im Mittelstand etätigt werden. Gleichwohl – das muss man an dieser Stelle auch saen – könnte man die Rede auch mit den Worten „Alle ahre wieder“ beginnen; denn das Investitionszulagengeetz ist ein Gesetz, dessen Gültigkeit alle zwei Jahre verängert wird. Damit wird ein Stück weit auch gezeigt, ie schwierig es ist, eine einmal gewährte Subvention ieder abzubauen. Der Kollege Hettlich hat es in seiner letzten Rede geagt: Es gibt keine wirklich sinnvolle Untersuchung daüber, ob die Investitionszulage zu den Effekten und Erolgen geführt hat, die wir alle konstatieren. (Simone Violka [SPD]: Das wirkliche Leben beweist es!)


u einem Erfolg hat sie geführt: Sie hat zumindest dazu
eführt – das habe ich schon in der letzten Rede zu
iesem Thema angeführt –, dass das Finanzministerium
Mecklenburg-Vorpommern staatsanwaltschaftlich durch-

ucht wurde, weil dort jahrelang Missbrauch mit Kernge-
ietsbescheinigungen betrieben wurde, was zu einem
ntsprechenden Abfluss von Investitionszulagen auf
urchaus unberechtigter Weise geführt hat. Insofern
uss man sich – wenn man das Gesetz alle zwei Jahre

erlängert – die Frage stellen, ob es langfristig so weiter-
ehen kann. Auch wenn man nicht an den Solidarpakt II,
u dem das Gesetz gehört, herangehen möchte, ist es
raglich, ob die Investitionszulage letzten Endes das er-
eicht, was wir uns davon versprechen.

Gleichwohl käme die Diskussion jetzt zum falschen
eitpunkt. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt geführt
erden müssen, wenn wir die wirtschaftlichen Krisen-

eiten, die jetzt auf uns zukommen, hoffentlich erfolg-
eich überstanden haben. Die mittelständischen Unter-
ehmer in den neuen Bundesländern brauchen die
nvestitionszulage. Vor diesem Hintergrund stimmt die
DP dem Gesetzentwurf zu.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nächster Redner ist der Kollege Manfred Kolbe,

    DU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)