Protokoll:
16155

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 155

  • date_rangeDatum: 11. April 2008

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:21 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/155 (Drucksachen 16/7983, 16/8658) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7981, 16/8658) . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordneter: Keine Ände- rung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Drucksachen 16/7985 (neu), 16/8658) . . DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16285 B 16285 C 16285 D 16295 B 16296 B 16297 B 16298 B 16299 C 16300 B 16301 B 16302 B 16303 C 16304 B 16305 B Deutscher B Stenografisch 155. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Flach, Rolf Stöckel, Katherina Reiche (Potsdam) und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes für eine menschenfreundli- che Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7982 (neu), 16/8658) . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) D D U V J D C D P 16285 A e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin undestag er Bericht ung 11. April 2008 t : und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7984, 16/8658) . . . . . . . r. Annette Schavan (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ 16285 A 16285 B 16287 B 16288 C 16289 B 16290 D 16292 A 16293 A 16294 A Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 C 16307 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchset- zung von Rechten des geistigen Eigentums (Drucksachen 16/5048, 16/8783) . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weichenstellungen zur Förde- rung erneuerbarer Energien in der Eu- ropäischen Union – Wettbewerb der Lö- sungen stärken, Regenwälder wirksam schützen (Drucksache 16/8074) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschlag der EU-Kommission für den Emissionshandel nach 2012 überar- beiten – Klima schützen, Stromver- braucher entlasten, Wettbewerb stär- ken (Drucksache 16/8075) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T V E T M G A R T S D T B s t K A A s h ( K T a b E J M K 16309 A, 16312 A 16314 B 16309 B, 16312 A 16315 A 16317 B 16318 A 16319 B 16320 A 16320 C 16323 B 16324 A 16325 A 16326 C 16326 D 16327 A 16328 B 16329 D 16331 A 16332 C 16333 B 16334 B 16335 B agesordnungspunkt 25: ereinbarte Debatte: Strategieplanung der U-Kommission für 2009 . . . . . . . . . . . . . . homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem An- rag der Abgeordneten Werner Dreibus, ornelia Möller, Dr. Barbara Höll, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer chützen – unbezahltes Probearbeiten ver- indern Drucksachen 16/4909, 16/8782) . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Bericht des Ausschusses für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinderrechte in Deutschland vorbehalt- los umsetzen – Erklärung zur UN-Kin- derrechtskonvention zurücknehmen (Drucksachen 16/1064, 16/8700) . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderrechte in der Verfassung stärken (Drucksachen 16/5005, 16/8703) . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16336 C 16336 C 16337 C 16338 D 16340 A 16341 B 16342 B 16343 C 16345 A 16346 A 16346 B 16347 A 16347 B 16347 B 16348 B 16349 C 16349 D 16350 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 III Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Tätigkeit deutscher Sicherheitskräfte in Li- byen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Johannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Peter Götz (CDU/ CSU) zum Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Tagesordnungs- punkt 22 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Ge- setz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . . . . . . A E D c G z s A E E z w s s e S A E W m n s A E M A z g A E C I c G z A E ( d S p A E H n 16352 A 16352 D 16354 B 16354 B 16355 B 16356 C 16357 C 16358 C 16359 C 16360 C 16361 D 16362 D 16364 A 16365 B 16366 C 16367 C 16368 C 16369 A 16369 B 16369 C nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über den Entwurf eines esetzes für eine menschenfreundliche Medi- in – Gesetz zur Änderung des Stammzellge- etzes (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ur namentlichen Abstimmung über den Ent- urf eines … Gesetzes zur Änderung des Ge- etzes zur Sicherstellung des Embryonen- chutzes im Zusammenhang mit menschlichen mbryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – tZG) (Tagesordnungspunkt 22 b) . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten olfgang Meckelburg (CDU/CSU) zur na- entlichen Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Änderung des Stammzellge- etzes (Tagesordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten echthild Rawert (SPD) zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Stammzellgesetzes (Ta- esordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ornelia Hirsch, Elke Reinke, Ulla Jelpke und nge Höger (alle DIE LINKE) zur namentli- hen Abstimmung über den Entwurf eines esetzes zur Änderung des Stammzellgeset- es (Tagesordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . . . nlage 9 rklärung der Abgeordneten Maria Michalk CDU/CSU) zum Antrag: Keine Änderung es Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte tammzellforschung fördern (Tagesordnungs- unkt 22 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ermann-Josef Scharf (CDU/CSU) zu den amentlichen Abstimmungen: 16370 B 16371 A 16371 C 16372 C 16373 D 16374 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a und c) . . . . . . . . . – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes16374 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhold Hemker (SPD) zu den namentli- chen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – – ( M A J J D D C A Z d A z ( G A G J B A A 16375 A 16375 D Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzell- forschung fördern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes Tagesordnungspunkt 22 a bis e) ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schüt- en – unbezahltes Probearbeiten verhindern Tagesordnungspunkt 26) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16376 C 16377 B 16377 C 16379 A 16380 B 16383 A 16384 A 16385 A 16386 A 16386 D 16387 B 16388 A 16388 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16285 (A) ) (B) ) 155. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16369 (A) ) (B) ) ordnungspunkt 22 d) menzellen unter den Würdeschutz des Grundgesetzes zu Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) zum Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern“ (Drucksache 16/7985 [neu]) (Tages- a z A z d S t D F d r d s d T m b a d g g c r d k S k h n a e d k f n V z d m d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 11.04.2008 Faße, Annette SPD 11.04.2008 Gabriel, Sigmar SPD 11.04.2008 Glos, Michael CDU/CSU 11.04.2008 Golze, Diana DIE LINKE 11.04.2008 Gradistanac, Renate SPD 11.04.2008 Griefahn, Monika SPD 11.04.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.04.2008 Irber, Brunhilde SPD 11.04.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 11.04.2008 Laurischk, Sibylle FDP 11.04.2008 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 11.04.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 11.04.2008 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.04.2008 Pflug, Johannes SPD 11.04.2008 Roth (Heringen), Michael SPD 11.04.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 11.04.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 11.04.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 11.04.2008 Weis, Petra SPD 11.04.2008 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 11.04.2008 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 11.04.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Mein Name ist in der Liste der Antragsteller nicht ufgeführt. Ich erkläre, dass ich diesen Antrag mit unter- eichnet habe. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzell- gesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) Zur Abstimmung über die Novellierung des Stamm- ellgesetzes möchte ich einige Gesichtspunkte darlegen, ie für meine Entscheidung wichtig waren: Einer der zentralen Punkte bei der Novellierung des tammzellgesetzes ist die Frage nach der ethischen Ver- retbarkeit der Forschung an menschlichen Stammzellen. ie Gegner der Forschung an Stammzellen lehnen diese orschung mit dem Hinweis auf die Schutzbedürftigkeit er Würde des menschlichen Lebens ab. Dies ist eine ichtige und wichtige Überlegung. Aber es erhebt sich ie Frage, warum wir einen Unterschied machen zwi- chen der Würde des menschlichen Lebens am Beginn es Lebens und am Ende des Lebens. Denn wenn wir im ransplantationsgesetz die Verwendung lebender enschlicher Zellen nach dem Ende des Individualle- ens erlauben, dann wäre es nur folgerichtig, wenn wir uch die Verwendung lebender menschlicher Zellen vor em Beginn des Individuallebens erlauben. Der Beginn des Menschenlebens als Individuum kann leichgesetzt werden mit dem frühesten Beginn der inte- rativen Funktion des Zentralnervensystems, einige Wo- hen nach der Implantation. Dazu bedarf es der Diffe- enzierung embryonaler Stammzellen in die Neuronen es Zentralnervensystems, des Gehirns. Das ist eine lare und praktikable Grenze, denn qua definitione sind tammzellen, wenn sie sich differenziert haben, eben eine Stammzellen mehr. Analog dazu endet das Individualleben, wenn das Ge- irn diese integrierende Funktion verloren hat, wir nen- en das Hirntod und stellen den Tod des Menschen mit llen Konsequenzen laut Transplantationsgesetz – Organ- ntnahme – fest. Um es nochmals zu verdeutlichen: Ebenso wie man as Ende des Individuallebens klar definieren kann, ann man auch den Beginn des Individuallebens klar de- inieren. Natürlich existiert menschliches Leben vor und ach dem Individualleben, und zwar nicht erst mit der ereinigung von Ei- und Samenzelle. Auch die Samen- elle und die Eizelle selbst sind ja lebende Zellen und amit menschliches Leben. Wenn der Schutz des enschlichen Lebens ganz eng ausgelegt würde, dann ürfte es also auch keine Forschung an Ei- oder Samen- ellen geben. Nun käme keiner auf die Idee, Ei- und Sa- 16370 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) stellen. Aber auch nach der Vereinigung von Ei- und Sa- menzelle handelt es sich zunächst noch nicht um ein In- dividualleben. Das beginnt, wie bereits gesagt, erst nach der Differenzierung der embryonalen Stammzellen zu Neuronen. Doch dann sind diese Stammzellen keine Stammzellen mehr. Also wäre Erforschung und später eventuell auch Transplantation dieser Zellen ethisch ebenso vertretbar wie Transplantation lebender mensch- licher Zellen nach dem Tod des Menschen. Natürlich darf menschliches Leben nicht eigens zu diesem Zweck geschaffen werden. Aber wenn es einmal da ist – überzählige Embryonen entstehen unvermeidbar bei der In-vitro-Fertilisation – und wenn ein individuel- les Menschenleben mangels Implantationschance daraus ohnehin niemals entstehen kann, dann darf und muss dieses menschliche Leben einem ethischen Gebot zur Hilfeleistung folgend dazu dienen können, um anderen Menschen zu helfen. Dieses menschliche Leben von em- bryonalen Stammzellen würde dadurch überleben. Also ist Forschung an diesen embryonalen Stammzellen mit dem Ziel der Linderung menschlichen Leidens ethisch vertretbar. Käme es tatsächlich eines Tages dazu, dass embryonale Stammzellen transplantiert werden, dann käme dies einer Lebenschance für verwaiste Embryonen gleich. Indessen kann und darf niemand aus solcher For- schung ein Heilsversprechen ableiten. Denn wer kann schon Heilung voraussagen geschweige denn verspre- chen? Aber Möglichkeiten zur Behandlung von Krank- heiten könnten am Ende einer Forschung mit diesen em- bryonalen Stammzellen nach menschlichem Ermessen durchaus resultieren. Zu denken wäre an Parkinsonis- mus, Diabetes, Multiple Sklerose und anderes. Deshalb wäre ein Unterlassen solcher Forschung ethisch nicht vertretbar. Vielmehr wäre der Erfolg solcher Forschung der Punkt, an dem die Würde embryonaler Stammzellen, die sonst ohne Lebenschance wären, zur Hoffnung des kranken Menschenlebens wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes für eine menschenfreundli- che Medizin – Gesetz zur Änderung des Stamm- zellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) Meine Zustimmung zu Drucksache 16/7982 (neu) be- gründe ich wie folgt: Bisher haben weder der Gesetzgeber noch das Bun- desverfassungsgericht einen von Verfassung wegen zu bestimmenden Zeitpunkt festgelegt, wann die menschli- che Existenz beginnt und damit der Würde- und Lebens- schutz unseres Grundgesetzes greift. Wenn Kollegen die Frage: „Wann ist ein Mensch ein Mensch?“ mit der Aus- sage beantworten: „Der Bundestag hat sich für das ein- zig klare Kriterium entschieden – die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle“, dann vermitteln sie, wie ich meine, irrtümlich, den Menschen eine Sicherheit und K h d d M c b d t V W z z d o f z E b s n a M M v u z c n m t s a d s d d v h a – r w w n D t S S S m B r d z K t m (C (D larheit, die nicht vorhanden ist. Der Gesetzgeber muss eute zum Status von Embryonen aktiv eine Entschei- ung treffen, und nicht zuletzt direkt oder indirekt auch ie Frage beantworten: Wann ist ein Mensch ein ensch? Leider hilft bei dieser Entscheidung der einfa- he Rückgriff auf das „christlich-jüdische“ Menschen- ild nicht weiter, denn der Beginn des Lebens wird von en christlichen Kirchen anders definiert als im Juden- um. In der Entwicklungsphase hin zum Menschen ist die erschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Stadium. ird an dieser Wegkreuzung aber der Mensch schon um Menschen? Ich sage: Nein. Denn erst die Symbiose wischen Embryo und Mutterleib, unabhängig ob nach er Kernverschmelzung auf natürlichem Wege (in-vivo) der auf künstlichem Wege (in-vitro), ist entscheidend ür den Übergang von der bloßen Entwicklungsfähigkeit ur tatsächlichen Lebensfähigkeit und Menschwerdung. ine komplette extrakorporale Entwicklung vom Em- ryo zu einem mit Personenwürde ausgestatteten Men- chen (Geburt im Reagenzglas) ist gegenwärtig tech- isch-naturwissenschaftlich nicht möglich. Erst die ktive Implantierung der befruchteten Eizelle in den utterleib ist die „conditio sine qua non“ für das enschwerden. Aber auch bei der durch Geschlechts- erkehr zustande gekommenen Verschmelzung von Ei- nd Samenzelle hängt die Entwicklung vom Embryo um Menschen entscheidend von der zufällig erfolgrei- hen Einnistung im Uterus der Mutter ab. Erfolgt diese icht, wird aus einer befruchteten Eizelle nie und nim- er ein Mensch. Niemand wird geboren ohne eine Mut- er! Im Umkehrschluss muss dann allerdings die ent- cheidende Frage beantwortet werden: Kann Etwas, das priori niemals geboren werden wird, ein Mensch und amit auch Träger der unteilbaren Menschenwürde un- eres Grundgesetzes sein? Bejaht man dies, muss man sich mit den Wertungswi- ersprüchen auseinandersetzen. So hat die bei der aus- rücklich zugelassenen In-vitro-Fertilisation nicht zu erhindernde Überzähligkeit von Embryonen für diese eute ein Schicksal zur Folge, das nicht würdevoller ist ls die Verwendung zu Forschungszwecken: Sie werden spätestens nach fünf Jahren kryostatischer Aufbewah- ung – verworfen, oder verständlicher ausgedrückt: Sie erden weggeworfen. Zudem genießt nach der gegen- ärtigen Gesetzeslage der in-vitro erzeugte Embryo ei- en höheren Schutz als der in-vivo gezeugte Embryo. enn die Abtreibung des bereits im Mutterleib eingenis- eten Embryos ist unter den Voraussetzungen des § 218 a tGB straflos; die Forschung an den in-vitro erzeugten tammzellen soll dagegen nach Ablauf bestimmter tichtage strafbewehrt bleiben. Da sperrt sich nicht nur ein Gewissen, sondern auch meine Logik. Bei diesem efund ist nur die komplette Aufhebung der Stichtags- egelung in sich schlüssig. So kennen wohl die meisten Menschen zudem nicht en Unterschied zwischen einem bereits die Verschmel- ung von Samen und Eizelle zu verhindern bestimmten ondom und von Verhütungsmitteln, die erst die Einnis- ung der befruchteten Eizelle im Uterus chemisch oder echanisch verhindern sollen. Die letztere Verhütungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16371 (A) ) (B) ) methode ist nicht nur moralisch nicht verpönt, sie ist auch nicht strafbar – ja sie ist in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB ausdrücklich zugelassen. Stünde bereits jede be- fruchtete Eizelle unter dem absoluten und uneinschränk- baren Schutz des Art. 1 GG, so müsste bereits diese Ver- nichtung bei der Verhütung auf dem beschriebenen Wege der Nidations-Verhinderung strafbar sein. Wäre man wirklich zu dieser Konsequenz bereit? Und wenn nicht, worin soll eigentlich der moralische und rechtliche Unterschied zwischen der Entleerung einer Petrischale oder einer anerkannten Verhütungsmethode liegen? Daher sollte in unserer Rechtsordnung und damit auch im deutschen Stammzellgesetz weiterhin zuerst je- dem geborenen Menschen (natus) die Menschenwürde unserer Verfassung zugesprochen werden und auch je- dem, der geboren werden kann (nasciturus). Nach mei- ner Auffassung würde der Begriff der Menschenwürde überdehnt werden, wenn wir uns dafür entscheiden wür- den, dass Träger der Menschenwürde auch diejenigen sind, die ausschließlich tiefgefroren gelagert, vernichtet oder zu Forschungszwecken genutzt werden sollen (mo- riturus). Aus all diesen Überlegungen heraus habe ich mich ent- schieden, dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7982 (neu) meine Ja-Stimme zu geben. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier- Becker (CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) (Tagesordnungs- punkt 22 b) Ich begrüße und unterstütze den Entwurf des „Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002“, Drucksache 16/7983, und den Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stamm- zellgesetz – adulte Stammzellforschung fördern“, Drucksache 16/7985. Der Embryo hat von Anfang an Anspruch auf Schutz seines Lebens und seiner Würde; dieser ist mit einem „Verbrauch“ nicht vereinbar. Es gibt dann keine plau- sible Grenze mehr bei der Verwendung von Embryos für Zwecke der Medizin. Gleichwohl respektiere ich, wenn Kollegen in der Ab- wägung von möglichen Forschungserfolgen zugunsten schwer erkrankter Menschen gegenüber den Lebensper- spektiven überzähliger Embryos aus künstlicher Be- fruchtung und angesichts der internationalen Forschungs- praxis zu einem anderen Ergebnis kommen. A B n i m l d w d u d d g e s n v e d s h u m H g g k S e s 2 w s v z G g F h b A S 1 ü S w l t n (C (D nlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Für mich ist die heutige Entscheidung des Deutschen undestages über das Stammzellgesetz mindestens ge- auso schwierig wie die von 2002. Jedermann weiß, es st eine persönliche Gewissensentscheidung. Diese kann an aber nur dann fällen, wenn man respektvoll mit al- en vorgeschlagenen Positionen umgeht und dann auch en Respekt der anderen Kolleginnen und Kollegen er- arten darf. Ich habe den Eindruck, dass der Bundestag ie Debatte zu dieser Entscheidung mit großem Respekt nd auf hohem Niveau führt. Ich habe die Hoffnung, ass meine Entscheidung mit demselben Respekt von enen bewertet wird, die Anforderungen an mich heran- etragen haben und andere Erwartungen hatten. Ich hätte s mir einfach machen können, mich auf meine Ent- cheidung von 2002 zurückziehen und mich zurückleh- en können. Ich habe mich 2002 für ein Einfuhrverbot on embryonal gewonnenen Stammzellen entschieden, ine enge Grenzziehung für den Schutz des Lebens. Mit er Mehrheitsentscheidung hat der Bundestag 2002 chon die erste Tür durchschritten, die ich geschlossen alten wollte. Die Einfuhr von Stammzellen ist seitdem nter restriktiven Kriterien in Deutschland erlaubt. Für eine heutige Entscheidung bedeutete dies eine erneute erausforderung. Und sofort war ich wieder der Fra- ende und Suchende, der ich damals war. Nach Abwä- ung der Argumente in der veränderten Situation 2008 omme ich zu dem Schluss, dass die Verschiebung des tichtages gegenüber dem Stammzellgesetz von 2002 ine verantwortbare Entscheidung ist. Damit stütze und tärke ich den Bundestagsbeschluss von 2002. Warum komme ich zu diesem Schluss? Erstens. Das Festhalten an meiner Entscheidung von 002 hätte keine Wirkung auf den Embryonenschutz eltweit. In Deutschland ist und bleibt der Embryonen- chutz durch das entsprechende Embryonenschutzgesetz on 1990 gewahrt. Dieses wird durch keinen der heute u entscheidenden Gesetzentwürfe geändert. Ganz im egenteil, es bleibt gemeinsame Position des Bundesta- es: Die Zerstörung oder Produktion von Embryonen zu orschungszwecken bleibt in Deutschland verboten. Der ohe Schutzstandard besteht weiter. Zweitens. Durch die Verschiebung des Stichtages leibt das Prinzip erhalten, dass von Deutschland kein nreiz ausgehen soll, die Gewinnung neuer embryonaler tammzellen zu veranlassen. Denn der neue Stichtag . Mai 2007 liegt wie 2002 in der Vergangenheit gegen- ber dem heutigen Beschluss. Danach gewonnene tammzellen dürfen aus dem Ausland nicht importiert erden. Drittens. Schon das Stammzellgesetz von 2002 er- aubt den Import von embryonalen Stammzellen nur un- er sehr eingeschränkten Bedingungen. Der Import ist ur dann erlaubt, wenn die beabsichtigten Forschungsar- 16372 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) beiten hochrangigen Zielen der Grundlagenforschung oder der medizinischen Forschung, zum Beispiel für die Entwicklung therapeutischer Verfahren, dienen. Die im- portierten Stammzellen müssen aus Embryonen stam- men, die ursprünglich für künstliche Befruchtungen her- gestellt worden sind und die endgültig nicht mehr verwertet werden können. Und der Import darf nur dann erfolgen, wenn die Forschung ausschließlich mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden kann und es keine Alternativen gibt. Das heißt, das Stamm- zellgesetz von 2002 regelt schon heute den Import von embryonalen Stammzellen als absolute Ausnahme. Und dabei wird es auch bei einer Stichtagsverschiebung blei- ben. Viertens. Dass die Importrestriktionen wirklich wir- ken, beweist die Tatsache, dass es seit 2002 lediglich 25 Anträge gegeben hat, die bewilligt worden sind. Bei der Genehmigung durch das zuständige Robert-Koch-In- stitut wird es bleiben. Fünftens. Die Forschungsmittel der Bundesregierung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehen zu 97 Prozent in die Erforschung von Alternativen zu em- bryonalen Stammzellen, nämlich in die Forschung mit tierischen und adulten Stammzellen. Diese Schwer- punktsetzung ist eindeutig. Sechstens. Es gibt seit langer Zeit Stammzellfor- schung und Zelltherapie, die ohne embryonale Stamm- zellen auskommen. Gerade in jüngster Zeit hat es Er- folge bei der Reprogrammierung aus nichtembryonalen Zellen gegeben. Reicht es also nicht aus, sich auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu beschränken? Es wäre für uns alle eine ethisch einfacherere Entscheidung. Siebtens. Gerade in den letzten Tagen haben 17 re- nommierte Wissenschaftler – darunter auch solche, die nur mit adulten Stammzellen arbeiten – darauf hingewie- sen, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen auch weiterhin notwendig sein wird. Zumindest braucht man sie zum Abgleich der Ergebnisse. Achtens. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass die großen Fortschritte der Forschung mit adulten Stammzellen ohne die Erkenntnisse aus embryonaler Stammzellforschung nicht möglich gewesen wären. Und auch heute gilt noch immer: Adulte Stammzellen können sich nicht – im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen – in alle Zelltypen des Körpers differenzieren. Neuntens. Deshalb stimme ich der Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz zu. Er bleibt gegenüber dem heutigen Entscheidungstag ein Datum in der Ver- gangenheit. Damit bleibt der Kern des bestehenden Stammzellgesetzes bestehen. Auch das Embryonen- schutzgesetz bleibt voll gültig. Die Verschiebung des Stichtages hilft aber der deutschen Forschung, auf quali- tativ hochwertige Stammzelllinien zurückgreifen zu können. Wie gesagt, dieser Rückgriff soll auch weiterhin die Ausnahme bleiben. Mit meiner persönlichen Gewissensentscheidung glaube ich, einen verantwortbaren Ausgleich zwischen der Ethik des Lebensschutzes und der Ethik des Heilens gefunden zu haben. M h A w f k a n D m d p m s f s F P t d t e s F u n h E g i k w g s n i A i l w n d f n s (C (D Sollte der entsprechende Antrag im Bundestag keine ehrheit finden, werde ich für die Beibehaltung des bis- erigen Stichtages stimmen. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellge- setzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Stammzelllinien werden aus überzähligen und „ver- aisten“ Embryonen gewonnen, die nicht mehr der Er- üllung eines Kinderwunsches dienen. Diese werden ryokonserviert aufbewahrt. Die breite gesellschaftliche Debatte im Vorfeld des m 25. April 2002 mit 360 zu 190 Stimmen beschlosse- en Stammzellgesetzes hat den tiefen gesellschaftlichen issens zur Herstellung, Einfuhr und Verwendung enschlicher embryonaler Stammzellen aufgezeigt. Mit em Stammzellgesetz wurde ein verfassungskonformer olitischer und auch ethischer Konsens verabschiedet, it dem ein schonender Ausgleich zwischen den ethi- chen Bedenken gegen eine verbrauchende Embryonen- orschung und dem Grundrecht der Forschungsfreiheit owie dem ebenfalls ethisch begründbaren Anliegen, orschung zum besseren Verständnis zellbiologischer rozesse an und mit embryonalen Stammzellen zu be- reiben, um Therapien gegen zurzeit noch nicht behan- elbare Krankheiten zu entwickeln. Unser Stammzellgesetz ist weltweit eines der strengs- en. Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher mbryonaler Stammzellen sind in Deutschland grund- ätzlich verboten. Verstöße dagegen sind strafbar. Zu orschungszwecken können die Einfuhr und Verwendung nter strengen Voraussetzungen genehmigt werden. Ge- ehmigung und Kontrolle obliegen der zuständigen Be- örde beim Robert-Koch-Institut und der Zentralen thik-Kommission für Stammzellforschung. Gesetzlich ilt auch: Es dürfen nur Stammzelllinien aus Embryonen mportiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ein- lang mit der Gesetzeslage ihres Herkunftslandes ge- onnen wurden. Für diese Embryonen darf kein Entgelt ezahlt worden sein. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beklagen eit längerem, dass die vor dem 1. Januar 2002 gewonne- en Zelllinien zu alt bzw. verunreinigt wären. Daher sei hr Grundrecht auf Forschungsfreiheit beeinträchtigt. ußerdem existierten zahlreiche Rechtsunsicherheiten n den internationalen Forschungsprojekten. Deutsch- and sei in diesem Forschungsfeld nicht mehr wettbe- erbsfähig. Nach wie vor ist die Forschung mit humanen embryo- alen Stammzellen ein höchstsensibles Gebiet. Sowohl ie humane embryonale als auch die adulte Stammzell- orschung ist noch Grundlagenforschung. Derzeit ist icht absehbar, wann tatsächlich umfassende therapeuti- che Erfolge erreicht werden. Unbestritten ist aber, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16373 (A) ) (B) ) die Stammzellforschung mittlerweile in sehr viele Berei- che der biomedizinischen Forschung ausstrahlt. Als Politikerin trage ich auch Verantwortung dafür, dass wir eine Rechtsordnung haben, die von der Mehr- heit der Bevölkerung akzeptiert wird. Nur so kann Rechtsfrieden gewahrt werden. Daher muss für mich die Novellierung des Stammzellgesetzes sowohl hinsichtlich der Stichtagsregelung als auch der Strafsicherheit auf der Grundintention des Stammzellgesetzes aufbauen. Bei dem von mir unterstützten „Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Stammzellgesetzes“, Drucksache 16/7981, bleibt die Grundintention des Stammzellgeset- zes unverändert. Der Stichtag wird aber auf den 1. Mai 2007 verschoben. Weiterhin erhalten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen Rechtssicherheit, indem die Anwendung des Strafrechts auf die Forschung im Inland beschränkt wird. Auch die Novellierung des Stammzellgesetzes hat die geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes durchlaufen. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet: „Der Entwurf enthält keine gleichstellungspoliti- schen Auswirkungen. Frauen und Männer sind in glei- cher Weise betroffen. Eine unmittelbare geschlechterbe- zogene Benachteiligung liegt ebenfalls nicht vor.“ Ich stimme dieser Schlussfolgerung gemäß des mir heute vorliegenden Kenntnisstandes zu, da sich sowohl das Stammzellgesetz als auch dessen Novellierung auf das Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht. In Deutschland ist die Produktion von menschlichen embryonalen Stammzellen gemäß des 1991 verabschie- deten Embryonenschutzgesetzes verboten. Alle Politikfelder gestalten sich aber zunehmend eu- ropäischer, internationaler. Dieses gilt insbesondere für die Forschungspolitik. Trotz gesetzgeberischer Inlands- beschränkung verweise ich auf ein verdecktes ethisches Problem, welches in den Anhörungen als auch in der ers- ten Lesung zum Gesetzgebungsverfahren in einigen Bei- trägen benannt wurde. Im grenzüberschreitenden euro- päischen bzw. internationalen Kontext ist gemäß der Definition des Gender-Mainstreaming im Grundsatz durchaus davon zu sprechen, dass geschlechterdifferen- zierte Lebenslagen bei der Produktion, der Verwendung und damit auch des Ex- bzw. Importes von humanen em- bryonalen Stammzellen nach Deutschland existieren (können). Es geht um den Zusammenhang von Fortpflanzungs- medizin und Stammzellforschung. Die Tatsache, dass in anderen Staaten gar keine bzw. eine aus deutscher Sicht „freizügige“ Gesetzgebung zur künstlichen Befruchtung einerseits und zur Erzeugung als auch Nutzung „über- zähliger“ gefrorener bzw. frischer Eizellen und Embryo- nen andererseits existieren, nährt bei in Deutschland le- benden Bürgerinnen Befürchtungen. Zwar beruhen diese manches Mal auch darauf, dass unser Embryonenschutz- gesetz – welches durch die Novellierung des Stammzell- gesetzes nicht tangiert wird – mit dem Stammzellgesetz selbst verwechselt wird. Nichtsdestotrotz: Sie benennen die Gefahr, dass außerhalb Deutschlands vor allem öko- nomisch unterprivilegierte Frauen mit Kinderwunsch, die sich aber keine In-vitro-Fertilisationsbehandlung l z d b 2 S f f o g d r a L E F B P k d d s b S k S v v h w n b V g e a p n A t f V d f b V r e (C (D eisten können, dazu gedrängt werden, überzählige Ei- ellen zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen, iese zu „spenden“. Frau Professor Dr. Regine Kollek, Universität Ham- urg, verwies in der öffentlichen Anhörung am 3. März 008 auf folgenden Zusammenhang: Da von vielen tammzellforschern und Stammzellforscherinnen einge- rorene Embryonen für die Herstellung als sehr viel inef- izienter eingestuft werden als „frische“ Embryonen der Eizellen, gäbe es im Ausland durchaus Bemühun- en, frische Embryonen direkt aus der reproduktionsme- izinischen Behandlung zu erhalten. Ein alleiniger Auf- uf zum Überlassen von Eizellen bzw. Embryonen habe ber nicht ausgereicht. Zwischenzeitlich seien in einigen ändern Anreize geschaffen worden, um Ei- und mbryonenspenden in ausreichender Zahl zu erhalten. rau Profesor Dr. Kollek verweist unter anderem auf eispiele in Großbritannien, wo Frauen erhebliche reisnachlässe, Rabatte bei den Behandlungskosten der ünstlichen Befruchtung angeboten werden, und sieht urch die Schaffung dieser Anreizsysteme die Gefahr er Kommerzialisierung der Eizell- und Embryonen- pende. Die in Deutschland bis jetzt genutzten Stammzellen zw. Stammzelllinien kommen vielfach aus den USA, üdkorea, Japan, Israel, Südamerika. Mir ist nicht be- annt, aus welchen Ländern künftig der Import neuer tammzellen bzw. Stammzelllinien erfolgt. Ich erwarte on unseren Forscherinnen und Forschern, aber auch on den zuständigen Genehmigungs- und Kontrollbe- örden, dass für die hiesige Bevölkerung klar ersichtlich ird, dass die Produktion von Eizellen bzw. Embryonen icht darauf beruht, dass eine Ausnutzung von Notlagen ei den im Ausland betroffenen Frauen vorliegt. Die erlässlichkeit der Zertifikate bei der Lieferung muss ewährleistet sein. Gender-Mainstreaming ist ebenfalls in europäischer, ein internationaler Ansatz, der dazu ufruft, durchaus auch grenzüberschreitende Aspekte in olitische und ethische Betrachtungen für die Rechtsord- ung der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Elke Reinke, Ulla Jelpke und Inge Höger (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Wir stimmen für den Gesetzentwurf des Abgeordne- en Hubert Huppe und anderer. Dieser Gesetzentwurf ordert, dass in Deutschland wieder ein ausnahmsloses erbot embryonaler Stammzellforschung gilt. Die mit er Verabschiedung des Stammzellgesetzes 2002 getrof- ene Regelung, die vorsah, dass die Forschung mit em- ryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken und bei orliegen weiterer Bedingungen zulässig ist, würde ückgängig gemacht. Wir teilen die Intention des Gesetz- ntwurfes. Die Begründung teilen wir nicht. 16374 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Hintergrund unserer Entscheidung ist, dass in der ge- genwärtigen auf Profitmaximierung orientierten Gesell- schaftsordnung, von der auch die Forschung nicht frei ist, die Gefahr eines Missbrauchs zu groß ist. In solch ei- ner existentiellen Frage wie der embryonalen Stamm- zellforschung droht eine Verzweckung des menschlichen Lebens und insbesondere des weiblichen Körpers. Auch ist nicht sichergestellt, dass Forschungsergebnisse im ge- samtgesellschaftlichen Interesse verwendet werden. Stattdessen findet Patentierung statt, die die Ergebnisse und den Nutzen der Forschung bei großen Pharmakon- zernen monopolisiert, die damit Profite erzielen. Ohne ein generelles Verbot wird der Druck zu einer immer weiteren Freigabe kontinuierlich steigen. Das von uns unterstützte generelle Verbot embryona- ler Stammzellforschung bedeutet für uns nicht – wie dies von manchen anderen Unterstützerinnen und Unterstüt- zern dieses Gesetzesentwurfs vorgetragen wird – auch die Regelungen des § 218 Strafgesetzbuch einzuschrän- ken. Im Falle des dort geregelten Schwangerschaftsab- bruches geht es um eine individuelle Entscheidung der Frau und um das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper. Diese Entscheidung muss und kann von jeder einzelnen Frau selbst getroffen werden. Wir treten dafür ein, dass jede Frau auch weiterhin dieses Recht haben muss. Anlage 9 Erklärung der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zum Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Tagesordnungspunkt 22 d) Die alten Stammzellen, die nach Deutschland impor- tiert werden können, lassen sich eindeutig für die Grund- lagenforschung verwenden. Ein Argument dafür liefern die allerneusten Publikationen avancierter internationa- ler Gruppen. Für weitere Forschungen und für therapeutische Zwe- cke sollten wir uns auf die erfolgreichen körpereigenen adulten Stammzellen konzentrieren. Denn mit den Na- belschnurblut-Stammzellen – zum Beispiel aus Kno- chenmark – stehen ausreichende Alternativen zur Verfü- gung, sodass es keiner Verschiebung oder Aufhebung des Stichtags im Stammzellgesetz bedarf. Der Mensch darf in einer humanen Gesellschaft nicht alles tun, was er kann. Forschungen und ökonomische Wertschöpfungen, die für das Ziel, menschliches Leben zu heilen oder zu verlängern, in Kauf nehmen, dass menschliches Leben geopfert wird, verletzen die Würde des Menschen und die Kultur des Lebens. Deutschland soll eine humane Gesetzgebung zur Stammzellforschung beibehalten. Der Mensch darf sich nicht anmaßen, den Beginn des Lebens zu definieren. Deshalb stimme ich der Beibehal- tung der derzeitigen gesetzlichen Regelung zu. A S V s l z m D z d d d f s F d D s e m n z m s d z v g U m s s E u w B b s (C (D nlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann-Josef Scharf (CDU/ CSU) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a und c) Ich bin gegen die Forschung mit embryonalen tammzellen und werde deshalb zur vorgeschlagenen eränderung des Stammzellgesetzes mit Nein stimmen. Es geht um die Forderungen der Deutschen For- chungsgemeinschaft (DFG), die geltende Stichtagsrege- ung zur embryonalen Stammzellforschung im Stamm- ellgesetz zu verändern. Das Stammzellgesetz erlaubt die Forschung an enschlichen embryonalen Stammzellen auch in eutschland in engen Grenzen. Nur embryonale Stamm- ellen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, ürfen derzeit in Deutschland für die Forschung verwen- et werden. Die DFG möchte nun eine Verlängerung ieser Stichtagsregelung. Ich halte schon die jetzt geltende Stichtagsregelung für alsch und lehne embryonale Stammzellforschung grund- ätzlich ab. Es geht dabei ganz grundsätzlich um die rage, wann eigentlich individuelles Leben beginnt, denn amit setzt auch der Lebensschutz des Grundgesetzes ein. ieser Lebensschutz darf nicht relativiert werden. Es gilt der ethische Grundsatz: Der Zweck (zum Bei- piel die Hoffnung auf Krankheitsbekämpfung) heiligt ben nicht die Mittel (die Verletzung des Schutzes enschlichen Lebens). In der wissenschaftlichen Debatte vertreten Medizi- er und Biologen teilweise unterschiedliche Meinungen um Lebensbeginn. Für mich gilt dabei: Im Zweifel uss der Gesetzgeber den Lebensschutz eher früher als päter sicherstellen. Es sollte uns auch nachdenklich machen, dass durch en wissenschaftlichen Fortschritt in den letzten Jahr- ehnten der Beginn des Lebens immer wieder nach orne verschoben wurde. Man denke nur daran, welche rundsätzlich neue Sicht des vorgeburtlichen Lebens die ltraschalluntersuchungen ausgelöst haben. Wenn die Vereinigung von Ei und Samen den Beginn enschlichen Lebens markiert – wie das viele Wissen- chaftler sagen –, dann ist embryonale Stammzellfor- chung grundsätzlich auszuschließen sowie durch das mbryonenschutzgesetz die Forschung an Embryonen nter Strafe zu stellen. Hinzu kommt, dass viele Wissenschaftler darauf ver- eisen, dass mit adulten Stammzellen (gewonnen zum eispiel aus der Nabelschnur ohne die Vernichtung em- ryonaler Stammzellen) embryonale Stammzellfor- chung überflüssig ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16375 (A) ) (B) ) Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) Die Einfuhr von und die Forschung an embryonalen Stammzellen muss auch in Zukunft in Deutschland mög- lich sein. Deshalb unterstütze ich den Vorstoß, den Stich- tag im § 4 des Stammzellgesetzes zu streichen. Die Verschiebung des Stichtages, wie im Gesetzent- wurf auf Drucksache 16/7981 vorgesehen, ist zumindest ein Schritt in diese Richtung und findet daher hilfsweise meine Zustimmung. Der Gesetzentwurf auf der Drucksa- che 16/7983 sowie der Antrag auf Drucksache 16/7985 verhindern bzw. erschweren die Forschung an embryo- nalen Stammzellen zu medizinischen Zwecken, sodass ich jeweils dagegen stimme. Die Stammzellforschung ist für die medizinische Grundlagenforschung von enormer Wichtigkeit und stellt für viele schwerkranke Menschen, die zum Beispiel an Alzheimer, Diabetes, Multipler Sklerose oder Krebs lei- den, eine große Chance auf Heilung oder Linderung ihrer Krankheiten dar. Voraussetzung hierfür ist allerdings, Wissenschaftlern die Forschung an adulten und notfalls auch embryonalen Stammzellen zu gewähren. Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellge- setz setzen der Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland sehr enge Grenzen. So dürfen Stammzel- len zu Forschungszwecken nur nach Deutschland einge- führt werden, wenn das Forschungsvorhaben der Hei- lung lebensbedrohlicher, schwerer Krankheiten dient, andere Verfahren, die gegenüber der Einfuhr und For- schung an embryonalen Stammzellen Vorrang genießen sollen, wie zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen, keine Aussicht auf Erfolg haben, für die Überlassung der Embryonen kein Entgelt gewährt wird und die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes be- achtet werden. Darüber hinaus obliegt die Überwachung des gesamten Genehmigungsverfahrens zur Einfuhr von Stammzellen dem Robert-Koch-Institut, welches wie- derum die Ethikkommission in seine Entscheidungen mit einbezieht. Insgesamt ist festzustellen, dass die be- stehenden Gesetze in dieser Frage eher restriktiv ausge- legt werden. Der grundsätzlich strenge Schutz des Embryonen- schutzgesetzes ist beizubehalten. Jedoch finden Ein- schränkungen zur Rettung menschlichen Lebens, wie die embryonale Stammzellforschung unter strengen Voraus- s S b L E e t d E V v D l T d a g v s h g z l z M e g z r in t l d s d S d k A C (C (D etzungen, meine Unterstützung. Für mich geht der chutz des geborenen Menschen dem Schutz eines Em- ryos im Reagenzglas vor. Den vollen Anspruch auf den ebensschutz nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz hat meines rachtens erst ein Embryo im Leib der Mutter während iner Schwangerschaft. Für mich ist damit die Einnis- ung des Embryos in der Gebärmutter als Voraussetzung er Entstehung menschlichen Lebens entscheidend. Der mbryo außerhalb des Mutterleibs hingegen ist eine orstufe menschlicher Existenz, die zwar auch Schutz erdient, aber nicht in gleicher Weise wie ein Mensch. ementsprechend bedeutet die Forschung an embryona- en Stammzellen meiner Auffassung nach auch nicht die ötung menschlichen Lebens. Dieses Ergebnis überzeugt auch deshalb, weil sich urch die Anerkennung des nicht eingenisteten Embryos ls Mensch überwiegend unlösbare rechtsethische Fol- eprobleme ergeben. Dies gilt im Hinblick auf das ergleichsweise niedrige Strafmaß im Embryonen- chutzgesetz, die Zulässigkeit nidationshemmender Ver- ütungsmittel – Spirale –, die Nutzung von im Ausland ewonnenen medizinischen Erkenntnissen aus Stamm- ellforschung zur Heilung deutscher Patienten, die Zu- ässigkeit künstlicher Befruchtungen generell, weil dabei wangsläufig mehr Embryonen entstehen, als in den utterleib eingeführt werden, die Frage des Bestehens iner staatlichen Pflicht zur Herbeiführung von Schwan- erschaften bezüglich der bereits bestehenden Stamm- elllinien, um deren gegebenenfalls bestehendes Lebens- echt zur Geltung zu bringen, Pflichtenkollisionsfälle wie dem bekannten Beispiel vom Krankenhausbrand – Ret- er entscheidet sich für die Evakuierung der Stammzell- inien; ein Patient kann deshalb nicht mehr gerettet wer- en und verstirbt. Ich glaube, dass wir alle gut beraten sind, diese chwierigen Fragen im Respekt voreinander zu behan- eln. Weder fehlt den Befürwortern der embryonalen tammzellforschung ein Bewusstsein für die Schutzwür- igkeit von Embryonen noch deren Gegnern der Wille, ranken Menschen zu helfen. nlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhold Hemker (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) Unter anderem auf der Grundlage der auch von vielen hristen getragenen Bewertung, dass die Gewinnung 16376 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) von embryonalen Stammzellen mit einer Schädigung und Tötung von Menschen am Anfang ihrer Existenz einhergeht, werde ich bei der ersten Abstimmung dem Gesetzentwurf unter der Drucksachennummer 16/7983 „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stamm- zellen“ zustimmen. Bei mehrheitlicher Ablehnung werde ich in einer weiteren Abstimmung dem Antrag unter der Drucksachennummer 16/7985 „Keine Ände- rung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschling fördern“ zustimmen, der zumindest berücksichtigt, dass keine zusätzlichen Anreize zum Verbrauch von Embryonen gegeben werden dürfen. Statt der Forschung mit embryonalen Stammzellen muss die Forschung mit adulten Stammzellen viel mehr unterstützt werden. Dasselbe gilt für die Forschung mit iPS-Zellen. Schon jetzt gehen zahlreiche Forscher bei al- len erkannten Problemen davon aus, dass künftige Stammzelltherapien, auf die gerade auch schwer er- krankte Menschen Hoffnung setzen, vermutlich auf iPS- Zellen basieren werden. Bei der intensiven Beschäftigung mit der Thematik auch im Kontext der anlässlich der Anhörung im Bun- destag von Experten vorgetragenen Argumente habe ich meine Meinung geändert. Deswegen habe ich meine ur- sprüngliche Unterstützung des Gesetzentwurfes mit der Drucksachennummer 16/7981 „Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes“, der eine Verlängerung der ur- sprünglich auch von mir als damaligen Kompromiss ge- tragenen Stichtagsregelung vorsieht, heute zurückgezo- gen: Die Forschungslobby, die auf die ethisch meines Er- achtens nach nicht vertretbare Nutzung von embryona- len Stammzellen setzt, verschweigt meistens, dass es ge- rade in letzter Zeit Erfolge bei der Gewinnung von adulten Stammzellen gibt, die auch den erkrankten Men- schen Hoffung auf Heilung geben könnte. Ich hoffe, dass mit der Debatte im Bundestag noch mehr Menschen klar wird, dass es bei einer Aufwei- chung des bisherigen Embryonenschutzes um wichtige ethische Prinzipien im Blick auf die göttliche Schöp- fungsordnung geht. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes D K d g s h d z g t v a t B s c c a a e m p d ß F a G d a w u e w f u N g a „ m m „ e d g (C (D – Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellfor- schung fördern – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis e) Michael Brand (CDU/CSU): Das Parlament der eutschen steht vor einer klaren Alternative in einer ernfrage moderner Gesellschaften: Es geht um Freiheit er Forschung, und es geht um Menschenrechte des un- eborenen menschlichen Lebens. Jede und jeder Abgeordnete wird entscheiden müs- en: Folgt der Deutsche Bundestag einer starken Mehr- eit des deutschen Volkes, das aus Gründen der Ethik as Töten menschlichen Lebens selbst für Forschungs- wecke ablehnt, oder folgt das Parlament einer neu ein- eführten, demagogischen „Ethik des Heilens“, die Tö- en ungeborenen Lebens in Kauf nimmt, weil Heilung on nicht heilbaren Krankheiten mit den Mitteln der fast ngebeteten „Forschung“ und eben auch der Embryonen ötenden Stammzellforschung möglich wäre? Hinter dem Stapel technisch-mechanisch anmutender egriffe wie „Stichtagsregelung“, „Zellhaufen“, „Ver- chiebung“, „Zellreprogrammierung“ und „verbrau- hende“ Stammzellforschung geht es mit unterschiedli- hen Begriffen um sehr klare Ziele. Alle Stammzellforscher aus Deutschland wollen vor llem eines: Sie wollen forschen. Aber: Dies wollen sie uf Augenhöhe mit den internationalen Kollegen, wie in Forscher es offen ans Parlament schrieb. Daher üsse die geltende gesetzliche Regelung fallen, die ointiert formulierte „Kriminalisierung“ der Forscher, ie gegen ein Gesetz des deutschen Parlaments versto- en, beendet und das Gesetz nun den Forderungen der orscher angepasst werden. Eine Reihe der Forscher will eindeutig mehr als die llzu seicht daherkommende Stichtagsverschiebung. In esprächen und Anhörungen vertreten sie ganz offen, ass die geforderte Stichtagsverschiebung nur das Tor ufmachen soll für mehr, für die Abschaffung einer ohlverstandenen ethischen Barriere, die nach Recht nd Gesetz nur in Ausnahmen die Verwendung von mbryonalen Stammzellen erlaubt. Rationale Argumente ie die weit größeren Erfolge der adulten Stammzell- orscher mit weit mehr praktischer Hilfe für Patienten nd erheblich weniger Risiken wie Krebs und anderen ebenwirkungen wie auch die nicht eingetroffenen Pro- nosen der embryonalen Stammzellforscher werden nun usgerechnet von Wissenschaftlern im Eifer um ihre Augenhöhe“ zu den Kollegen hintangestellt. Angesichts dieser rational nicht überzeugenden Argu- ente führt nun eine Allianz aus Forschern, Unterneh- en und Politikern neue, mediale Begriffe wie den einer Ethik des Heilens“ ein. Das ist eine Kampfansage, die rnst genommen werden muss. Wenn einige an die Stelle er für unsere Gesellschaft zentral stabilisierenden, all- emein akzeptierten Ethik nun eigens eine Untergruppe Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16377 (A) ) (B) ) mit anderer Ethik aufmachen, dann muss dies als dema- gogisches Element enttarnt werden. Und so entwickelte sich die Debatte des Bundestags im Februar zwischen ei- gentlich nur zwei klaren Alternativen zu einer seltenen, aber auch zu einer seltsamen, nämlich dreigeteilten De- batte: Während die einen aus ethischen Gründen das Tö- ten von Embryonen ablehnen und sich auf die Ethik und Moral unseres Kulturkreises beriefen, führten die ande- ren gegen die sehr wohl empfundene Last ethischer Vor- behalte ihre eigenen Begrifflichkeiten ein, beschworen eine die Ethik relativierende „Ethik des Heilens“, der das Recht zur Tötung des „Zellhaufens“ – welch ein Aus- druck für einen, wenn auch ungeborenen Menschen! – gäbe, weil der Glaube an die Forschung und deren Heils- versprechen offenbar unumstößlich geworden ist. Bei dieser sehr klaren Alternative und in der mit viel Passion geführten Debatte finden sich nun auch Positionen, die mit dem halbherzigen Votum „nur noch einmal verschie- ben“ eine Entscheidung treffen wollen, die eigentlich keine ist. Sie bedeutet ein Abtauchen vor den Realitäten und wird im Ergebnis die Aufhebung des Schutzes be- wirken. Nein, es ist der Tag der Entscheidung, nicht der Verta- gung! Es wäre irrational, die Augen davor zu verschlie- ßen, dass die Verschiebung eine Verschiebung der Achse zulasten des Schutzes ungeborenen menschlichen Le- bens bedeutet. Es bleibt eine Selbsttäuschung, vor den Nebenwirkungen einer Nichtentscheidung die Augen zu verschließen: Der geltende Stichtag des 1. Januar 2002 war als Ende beschlossen, nicht als Beginn einer Rutsch- bahn. Das deutsche Parlament hat rational und politisch nur die Alternative zwischen dieser Bekräftigung und damit Stärkung der von ihm selbst gesetzten, auf der Ethik un- serer Gesellschaft fundierten Grenze, oder der Öffnung der Schleusen in Richtung eines Abflusses von Ethik in eine Richtung, die den Schutz der Würde von uns Men- schen vermindert und zugunsten anderer Mechanismen reduziert. Wir ringen um und entscheiden heute über den Schutz des Lebens an seinem Anfang. Das Ende des Le- bens könnte bei schlechtem Ausgang so aussehen: „Mein Mann stirbt am Mittwoch, und am Samstag ist die Beerdigung“! – Dieser Satz stammt aus den Niederlan- den, und er ist bereits Realität. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDUCSU): Die sichtbaren medizinischen Erfolge im Bereich der Stammzellforschung sind bislang ausschließlich im Be- reich der adulten Stammzellforschung erreicht worden, nicht bei den embryonalen Stammzellen. Entgegen seit Jahren geäußerter Erwartungen von Therapieansätzen auf Basis menschlicher embryonaler Stammzellen gibt es mit ihnen bis heute keinen einzigen Therapieversuch am Menschen in einer klinischen Studie und keine ein- zige wissenschaftlich erwiesene Therapie mit embryona- len Stammzellen. Insofern ist ein besonderer Nutzen der embryonalen Stammzellforschung nicht sichtbar. Die derzeitige Diskussion über Änderungen des Stammzell- gesetzes ist vor diesem Hintergrund – zumindest teil- weise – obsolet. Ich neige daher dazu, dem Antrag mei- nes Kollegen Hubert Huppe zuzustimmen. Wenn wir ü r E i d b z g r d u d d g e s h a F w z Z s S c s s b f W g S s v l d D E M u ü d s e n t z t s F V t (C (D ber die Zukunft der embryonalen Stammzellforschung eden, dann muss ebenfalls ein grundsätzliches Verbot in rwägung gezogen werden. Einer einmaligen Verschiebung des Stichtages stehe ch prinzipiell aufgeschlossen gegenüber, insofern damit er gegenwärtige Embryonenschutz weiterhin garantiert leibt. Die aktuelle Debatte hat mir jedoch deutlich ge- eigt, dass es viele gibt, denen es bei der Stichtagsverle- ung nicht um eine einmalige Sache geht, sondern da- um, den Embryonenschutz insgesamt zu lockern. Es roht die nächste und nächste Verlegung des Stichtages nd damit eine gezielte „Produktion“ von Embryos für ie Forschung. Einer auch schleichenden Aufweichung es Embryonenschutz werde ich jedoch vor dem Hinter- rund des begrenzten derzeit sichtbaren Nutzens der mbryonalen Stammzellforschung nicht zustimmen. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wir diskutieren und timmen heute ab über die Grenzen der Forschungsfrei- eit, über den Beginn menschlichen Lebens – natürlich uch über die Hoffnung. Wir tun das ohne irgendeine raktionsdisziplin, als eigene Gewissensentscheidung – ohl wissend, dass es hier um Grundsätzliches geht. Die Debatte um die Veränderung des Stammzellgeset- es wird im Deutschen Bundestag bereits seit längerer eit sehr kontrovers geführt. Die Thematik ist brisant – chließlich berührt die Diskussion um embryonale tammzellen und deren Verwendung zu Forschungszwe- ken die ethischen Grundprinzipien unserer Gesell- chaft. So werden einerseits große Hoffnungen in die For- chung mit embryonalen Stammzellen gelegt, man erwartet islang unerreichte medizinische Erfolge, insbesondere ür die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten. enn man den Befürwortern der Stichtagsverschiebung laubt, dann bietet die Forschung an embryonalen tammzellen Hoffnung und Hilfe für viele kranke Men- chen. Natürlich darf ich mich als Politiker dem Wunsch on kranken Menschen nach einer noch so geringen Hei- ungschance nicht entziehen. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Grundfrage nach er ethischen Vertretbarkeit dieser Forschungsmethode. ürfen wir, als Individuen sowie als Gesellschaft, mbryonen, die das Anfangsstadium eines lebenden enschen darstellen, zu Forschungszwecken verwenden nd damit vernichten? Es ist die Grundsatzentscheidung ber den moralischen Preis medizinischer Forschung, ie wir heute fällen müssen. Es ist letztlich eine Ent- cheidung, ob wir es für die Hoffnung auf Forschungs- rfolge gestatten dürfen, den menschlichen Embryo icht mehr als Zweck an sich, sondern als Mittel zu be- rachten. In dieser Situation ist es nicht einfach, eine Position u finden, die den eigenen ethischen und religiösen Wer- en gerecht wird. Ich persönlich habe deshalb meine Ent- cheidung weniger grundsätzlich als auf den konkreten all bezogen getroffen. Während es feststeht, dass die erwendung embryonaler Stammzellen mit der Vernich- ung von Leben einhergeht, war es für mich wichtig, et- 16378 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) was über den therapeutischen Nutzen zu erfahren. Ich habe mich deshalb bemüht, die mir zur Verfügung ste- henden Informationen über den voraussichtlichen thera- peutischen Nutzen embryonaler Stammzellen und das Erfordernis einer Stichtagsverschiebung genau aufzu- nehmen, um diese dann mit meinen ethischen Grund- überzeugungen vom Wert eines menschlichen Embryos abzuwägen. Dabei habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, auch wenn sie mir leichter gefallen ist, als ich es im Vorfeld erwartet hatte. Nach Abwägung der bekannten Fakten habe ich den Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzell- gesetz – adulte Stammzellforschung fördern“, der feder- führend von Priska Hinz und Julia Klöckner vorbereitet wurde, als Mitinitiator eingebracht. Meine Entscheidung gegen die Verschiebung des Stichtages beruht dabei auf zwei wesentlichen Punkten. Zum einen sind die Argu- mente der Befürworter einer Stichtagsverschiebung be- züglich der Knappheit und der Unbrauchbarkeit der der- zeit verfügbaren embryonalen Stammzelllinien faktisch nicht korrekt. Zum anderen wird die Bedeutung der em- bryonalen Stammzellen für die Forschung und vor allem für die Heilung von Krankheiten überschätzt. Lassen Sie mich auf die Argumente im Einzelnen kurz eingehen: Ein häufig verwendetes Argument der Befürworter der Stichtagsverschiebung lautet, dass zu wenig embryonale Stammzelllinien verfügbar sind. Nach Aussage der amerikanischen Gesundheitsbehörde (NIH) hat sich die Anzahl der verfügbaren embryonalen Stammzelllinien seit der Einführung der Stichtagsrege- lung im Jahr 2002 sogar auf heute 21 erhöht. Somit ste- hen der Forschung genügend embryonale Stammzellen für die nächsten Jahre zur Verfügung, die vor dem Stich- tag 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Das Argument der Notwendigkeit einer Verschiebung wird damit entkräftet. Ein weiteres vielfach aufgeführtes Argument betrifft die Verunreinigung und damit einhergehend die Un- brauchbarkeit der vor dem 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Stammzelllinien. Auch dieses Argument erweist sich nach Aussagen von Fachkräften und For- schern als nicht haltbar. Es ist korrekt, dass eine gewisse Gefahr der Verunreinigung durch tierischen Nährboden besteht. Allerdings basieren auch 96 Prozent der neueren Stammzelllinien auf tierischem Nährboden. Das Euro- päische Stammzellregister bietet keine einzige embryo- nale Stammzelllinie an, die ohne tierischen Nährboden kultiviert wurde und zudem frei verfügbar ist. Folglich wären bei einer Stichtagsverschiebung die „neueren“ Stammzelllinien ebenso verunreinigt, und der deutschen Forschung stünde dennoch keine „saubere“ Linie zur Verfügung. Zudem bewegt sich die embryonale Stamm- zellforschung im Bereich der Grundlagenforschung. An eine Humanapplikation ist momentan noch nicht zu den- ken, daher ist die Diskussion um die Verschmutzung, welche beim Menschen zu einer Immunabstoßung füh- ren könnte, irrelevant. Hinzu kommt außerdem, dass James Thomson im Jahre 2006 eine Technik publizierte, die die tierische Verunreinigung restlos beseitigt. S d d s s d L s d d d V t b h k g L t ß A k z s w c m S e E f E F d E g i W d b d n g k s m m d b k – e – l e p i (C (D Ein weiterer Grund für meine Entscheidung gegen die tichtagsverschiebung liegt darin, dass die Bedeutung er embryonalen Stammzellen für die Forschung sowie ie Heilung von Krankheiten überbewertet wird. Zu die- em Ergebnis bin ich nach sorgfältigem Abwägen ver- chiedenster Informationen gekommen. Ich stütze mich abei unter anderem auf Aussagen von Herrn Professor ukas Kenner, Molekularpathologe an der Medizini- chen Universität Wien. In einem Artikel, der auch in er Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wor- en ist, beleuchtet er den aktuellen Forschungsstand zu iesem Thema. Er führt an, dass die häufig aufgezählten orteile von embryonalen Stammzellen auch kritisch be- rachtet werden müssen. Embryonale Stammzellen ha- en im Gegensatz zu adulten Stammzellen zwar die Fä- igkeit, alle Zelltypen eines Organismus bilden zu önnen, wodurch sie breit gefächert einsetzbar sind; leichzeitig birgt dies jedoch auch ein großes Risiko. aut Professor Kenner liegt das Risiko der unkoordinier- en Tumorbildung bei embryonalen Stammzellen – au- erhalb des intakten Embryos – bei fast 100 Prozent. uch aus diesem Grund gibt es bis heute keine einzige linische Studie am Menschen mit embryonalen Stamm- ellen, während gleichzeitig weltweit Tausende klini- cher Studien mit adulten Stammzellen durchgeführt erden. Als der Bundestag im Jahr 2002 das „Gesetz zur Si- herstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang it Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler tammzellen“ verabschiedet hatte, verbot er die Einfuhr mbryonaler Stammzellen. Nur ausnahmsweise war die infuhr von vor 2002 bereits vorhandenen Stammzellen ür hochrangige Forschungsziele möglich. Es ging um mbryonenschutz, nicht um Wettbewerbsfähigkeit des orschungsstandorts Deutschland. Ich glaube, dass sich as Stammzellgesetz von 2002 bewährt hat. Die neuen rkenntnisse der Wissenschaft seit 2002 sprechen eher egen eine Stichtagsverschiebung als dafür. Geblieben st unsere Verpflichtung zum Embryonenschutz, zur ürde des menschlichen Lebens von Anfang an. Wenn ich abschließend die moralischen Bedenken em wissenschaftlichen Nutzen einer Stichtagsverschie- ung gegenüberstelle, komme ich zu dem Schluss, dass ie Verschiebung nach derzeitigen Erkenntnissen nicht otwendig ist. Angesichts des derzeit erkennbaren gerin- en Nutzens und der schwerwiegenden ethischen Beden- en fällt mir die Entscheidung leicht, gegen die Ver- chiebung des Stichtages zu stimmen. Ich schließe mich einen Kolleginnen und Kollegen an, die den von mir itinitiierten Antrag unterstützen, der die Verschiebung es Stichtages ablehnt. Ganz entscheidend ist für mich jedoch die damit ver- undene Forderung, die adulte Stammzellforschung stär- er zu fördern. Denn adulte Stammzellforschung stellt erstens – eine ethisch unbedenkliche Alternative zur mbryonalen Stammzellforschung dar und erbringt zweitens – große Heilungserfolge. Adulte Stammzel- en werden bereits seit rund 40 Jahren in der Forschung ingesetzt und können einige große Erfolge in der Thera- ie verschiedener Krankheiten, wie Leukämie, Herz- nfarkt oder Hautschädigungen, aufweisen. Deutschland Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16379 (A) ) (B) ) nimmt mit seiner therapeutisch anwendbaren Stamm- zellforschung international einen Spitzenplatz ein. Da- mit dies auch in Zukunft so bleibt, sollten wir diesen be- währten und vielversprechenden Bereich in Zukunft stärker fördern. Eine Verschiebung des Stichtages hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen nennenswerten therapeutischen Nut- zen, sodass wir vor dem Hintergrund der schwerwiegen- den ethischen Bedenken gut daran täten, die bisherige Regelung beizubehalten. Viel wichtiger als eine Stich- tagsverschiebung ist die stärkere Förderung adulter Stammzellforschung. Für diese beiden Anliegen unseres Antrags bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Julia Klöckner (CDU/CSU): Beim Embryonen- schutz gibt es keinen Spielraum. Die Verschiebung des Stichtages wirft ethisch dieselben Fragen und Zweifel auf wie die Streichung des Datums. Georg Paul Hefty schrieb in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sehr tref- fend: Die Zelllinienhersteller werden angeregt, ohne kon- krete Bestellung, jedoch in der Hoffnung auf spä- tere Bestellungen Embryonen weit im Voraus zu tö- ten, um lieferbereit zu sein für den Fall einer nochmaligen Stichtagsverschiebung auf ein unkal- kulierbares Datum. Wir dürfen als Gesetzgeber nicht zum Spielball der Interessen werden. Schon gar nicht, wenn dies auf Kos- ten einer grundsätzlichen Haltung zur Unantastbarkeit der Menschwürde und des Embryonenschutzes geht. Bei der heutigen Entscheidung geht es um mehr als um die Abstimmung über ein Datum, ob der Stichtag verschoben oder fallen gelassen wird. Hierbei geht es um unsere grundsätzliche Haltung zum Wert und der Würde des Lebens. Es geht darum, ob wir Türöffner sein wollen für etwas, was nachher nicht mehr zurückzuholen ist oder ob wir in unserer Grundüberzeugung feststehen und einen Dammbruch verhindern. Denn eines ist bei dieser Entscheidung gewiss: Einmal ist jedes Mal. Denn ein einmaliges Verschieben des Stichtages wird zu einer ständigen Verschiebung und letztlich zu dessen Abschaf- fung führen. Genau diese Erkenntnis wurde auch in der Anhörung vor Ostern wieder sehr deutlich. Der wissenschaftspolitische Diskurs um die embryo- nalen Stammzellen stellt sich bisher als ein fortwähren- des Spiel mit den Hoffnungen von Menschen auf Hei- lung dar. Allein mit dem Verweis auf Chancen und Hoffnungen kann eine ethisch bedenkliche Forschungs- richtung nicht gerechtfertigt werden, durch die zwei höchstrangige Rechtsgüter, nämlich das Recht auf Leben und die Würde des Menschen, in Gefahr geraten. Bei der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist dies der Fall, denn die embryonalen Stammzellen werden aus wenige Tage alten Embryonen gewonnen, die nach der Entnahme der Stammzellen nicht weiterle- ben können. Die Embryonen werden im Dienst der bio- medizinischen Forschung zerstört. Bevor jedoch auch nur ein einziger Patient – vielleicht – eines Tages wo- möglich mit Derivaten aus embryonalen Stammzellen b v V e G n l s b n f „ f V g r d n d m e n Z w m t s w a f d b m b L l s D d d Ü s A s s w g g m r s a s (C (D ehandelt werden könnte, müssten zunächst Tausende on Embryonen mit Sicherheit sterben. Eine einmalige erschiebung des ursprünglichen Stichtages müsste als in deutliches Signal dafür gewertet werden, dass der esetzgeber seine eigenen Vorgaben aus dem Jahre 2002 icht mehr ernst nimmt. Die Rufe, embryonale Stammzellen auch in Deutsch- and selbst herstellen zu können, werden bei den For- chern immer lauter. Es ist also auch mit einer Verschie- ung des Stichtages in deren Sinne nicht getan. Im ächsten Schritt müssten dann die Voraussetzungen da- ür geschaffen werden, dass in der Praxis genügend überzählige“ Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation ür die Herstellung embryonaler Stammzelllinien zur erfügung stünden. Der Eingriff in das Embryonenschutzgesetz ist die lo- ische Konsequenz – ebenso die Beseitigung der straf- echtlichen Hemmnisse, die bislang einer Legalisierung er Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland och entgegenstehen. Wie gesagt, es geht bei der gefor- erten Liberalisierung des Stammzellgesetzes um weit ehr als um die Verschiebung eines beliebigen Datums; s geht um den endgültigen Dammbruch beim Embryo- enschutz. Und eines ist auch klar: Der Preis des Heilens durch erstören ist zu hoch. Es wird also darauf ankommen, ob ir diese Auffassung akzeptieren oder ob wir uns den oralischen Preis durch filigrane bioethische Argumen- ationskunst klein rechnen lassen. Die Würde des Men- chen darf nicht dadurch angetastet werden, dass das je- eils schützenswerte menschliche Leben nach den ktuellen Erfordernissen der Biowissenschaften fortlau- end neu definiert wird. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen nimmt ie Relativierung der Menschenwürde von Embryonen illigend in Kauf. Die dafür ins Feld geführten Argu- ente können ohne Probleme auf andere Stadien des Le- ens, nicht zuletzt des schwerbehinderten und endenden ebens übertragen werden. Ist die erste Ausnahme zu- asten des Lebensrechts eines Embryos einmal festge- etzt, steht weiteren Ausnahmen nichts mehr im Wege. er Schutzanspruch der Menschenwürde wird eben och verhandelbar gemacht. Menschliches Leben ist um es Lebens willen zu schützen. Dieser Sinn liegt unserer berzeugung zugrunde, dass der Mensch keinen Preis, ondern Würde hat. Sein Wert bestimmt sich nicht im bgleich mit anderen Werten. Menschen in einer be- timmten Phase ihrer Entwicklung außerhalb des ge- chützten Bereiches der unantastbaren Würde zu stellen, ird in nur wenigen Jahren mit ähnlich „edlen“ Beweg- ründen zu weiteren Ausnahmen führen. Deshalb bitten wir um Unterstützung unseres Antra- es gegen eine Verschiebung des Stichtages, denn ein enschlicher Embryo ist nicht einfach Forschungsmate- ial. Der Forschungsfreiheit steht der Menschenwürde- chutz des Embryos entgegen. Menschenwürde ist nicht bwägbar. Forschungsfreiheit endet dort, wo die Men- chenwürde des Embryos beginnt. 16380 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Überzählige Embryonen sind nicht einfach da. Men- schen haben sie überzählig gemacht. Dann hat eine Rechtsgemeinschaft auch eine besondere Schutzpflicht, gegenüber dem, der sich plötzlich in der Petrischale vor- findet. Ein menschlicher Embryo ist der Anfang einer Le- bensgeschichte eines anderen Menschen. Wir können nämlich nicht ignorieren, dass der menschliche Embryo sich nicht aus einem untermensch- lichen Stadium zum Menschen entwickelt, sondern von Anfang an als Mensch. Es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, erst hier werde der Embryo zum Menschen. Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an ein Mensch. Es gibt in diesem Ablauf keine Zäsur, von der sich sagen ließe, hier entstehe etwas völlig Neues. Wenn wir in Deutschland eine höhere Sensibilität für die Gefährdun- gen des Lebensschutzes als in anderen Ländern haben, dann ist das eine Rolle, die wir mit Selbstbewusstsein und Stolz international vertreten sollten. Auch gegen die pragmatische Schritt-für-Schritt-Argumentation interna- tionaler Bioethikdebatten. Zuerst sagte man: Künstliche Befruchtung ja, verbrauchende Embryonenforschung nein. Der nächste Schritt war: Die überzähligen Embryo- nen sind nun mal vorhanden, dann können wir mit ihnen arbeiten. Inzwischen werden bereits eigens Embryonen für die Forschung hergestellt, mit vorgefasster Vernich- tungsabsicht. Dass es einmal ein großes Land wie Deutschland gibt, das einen anderen Weg einschlägt und darauf beharrt, ist für die internationale Entwicklung gut! Die Entscheidung über das Stammzellgesetz fällt in die „Woche für das Leben“. Lassen Sie uns mit Blick darauf die richtige Entscheidung treffen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Unser Alltag ist von praktischen Entscheidungen geprägt. Es geht dabei vor- rangig um sehr materielle Dinge, um Essen und Trinken, um Kleidung, um angenehmes Wohnen, um Arbeit, um Partnerschaften. Hinzu kommen Reisen, Kultur, für manche mehr Sport, für andere mehr Geselligkeit. Wenn gesetzgeberische Maßnahmen zur Sprache kommen, ste- hen eher materielle Auswirkungen im Mittelpunkt, die für jede und jeden sofort oder demnächst spürbare Ver- änderungen bringen. Breite philosophische Debatten sind eher selten. Heute haben wir wieder eine solche. Der Bundestag setzte im Jahre 2000 eine erste En- quete-Kommission ein – ich war deren Mitglied –, die sich mit „Recht und Ethik der modernen Medizin“ be- fasste. Große Zeitungen füllten ihre Feuilletons mit um- fangreichen Essays namhafter Autorinnen und Autoren, in denen Ethik, Stammzellen, Embryonen, Nidation und nicht zuletzt Menschenwürde zu den Schlüsselworten zählen. Gestandene Feministinnen und junge Frauen sa- hen die gewonnene Freiheit in Gefahr, über ihren Bauch selbst zu bestimmen. Die organisierte Behindertenbewe- gung rang sich zu einmütigen Erklärungen gegen jegli- che Selektionsmechanismen durch. Und selbst wenn ich irgendwo zu politischen Diskussionen oder geselligen Vereinsfeiern eingeladen wurde, musste ich gewärtig s d t L g E t i m S s s l G n P e s z z v e h a i t e e m E h H c w b s ö z s B l c v H k o d T a w h e h s d (C (D ein, danach gefragt zu werden, wie ein sich aufgeklärt ünkender Sozialist damit zurechtkommt, in fundamen- alen Fragen – zum Beispiel des Beginns menschlichen ebens – in einem Atemzug mit katholischen Bischöfen enannt zu werden. Kurz und gut: Philosophie, konkrete thik scheint viele Menschen im Alltag tatsächlich zu in- eressieren. Heute steht nun im Bundestag wieder die Frage an, ob ch mich für oder gegen die Forschung an und mit enschlichen embryonalen Stammzellen ausspreche. cheinbar lässt sich das relativ leicht beantworten: Ich age klar: Nein. Ich bin dagegen. Bereits 2002 war klar: Die Auswirkungen der Ent- cheidung werden sich erst in Zukunft mit aller Deut- ichkeit zeigen. Es war eine Richtungsentscheidung. enau deshalb rangen ja Protagonistinnen und Protago- isten beider Seiten mit so großem Engagement für ihre ositionen. Man musste sich bei der Entscheidung mit thischen, medizinischen, wirtschaftlichen, wissen- chaftlichen und politischen Aspekten auseinanderset- en. Meine Sachkenntnis auf diesen fünf Feldern ist iemlich unterschiedlich ausgeprägt. Dennoch will ich ersuchen, diesem Anspruch wenigstens ansatzweise zu ntsprechen: Erstens: ethische Aspekte der Forschung an und mit umanen embryonalen Stammzellen. Dieser Aspekt ist usschlaggebend für meine ablehnende Haltung. Habe ch nun eine alltagstaugliche Ethik? Ist mein/unser All- ag ethiktauglich? Sind ethische Maßstäbe überhaupt ge- ignet, praktische Fragen beantworten zu helfen? Führen thische Erwägungen zwangsläufig in Fundamentalis- en, wenn ich sie zur Grundlage praktisch-politischer ntscheidungen nehme? Machen sie kompromissunfä- ig oder geben sie im Kompromissgewirr orientierenden alt? Wenn ich die Menschenwürde als unveräußerli- hes Gut ansehe – und ich tue das –, dann darf – und ill! – ich keine Abstufungen vor- bzw. hinnehmen. So- ald nämlich die Würde an bestimmte Kriterien (Eigen- chaften) gebunden wird, ist der Willkür Tür und Tor ge- ffnet. Wer solche Kriterien (Eigenschaften) sucht, kommt u Selbstbewusstsein und/oder bestimmten Fristen (Pha- en der Entwicklung) und Ähnlichem. Dass sich Selbst- ewusst-Sein erst im Laufe der Entwicklung ausprägt, iegt auf der Hand. Aber woher nimmt jemand die Si- herheit, ab wann es „genügend“ ausgebildet sei, um den ollen Würdeschutz zu rechtfertigen? Ist das nach der abilitation? Vor einer mittelschweren Alzheimer-Er- rankung? Mit drei Jahren? Drei Monaten? Mit Beginn der Ende der Schulausbildung? Nach der Einnistung es Embryos in die Gebärmutter? Wie ist es während des iefschlafs oder unter Narkose? Es finden sich ziemlich bsurd klingende Kriterien. Ob – und gegebenenfalls ab ann – ein Embryo im Mutterleib Selbstbewusstsein at, weiß ich nicht. Erst recht lässt sich vermuten, dass ine befruchtete Eizelle in der Petrischale – also außer- alb des Leibes einer Frau – noch nicht über Bewusst- ein seiner/ihrer selbst verfügt. Umstritten ist, ob sich die befruchtete Eizelle – der/ as Embryo – sich als Mensch oder zum Menschen ent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16381 (A) ) (B) ) wickelt, wenn man sie (ihn; es) nur lässt. Die unter- schiedliche Beantwortung dieser Frage hat weitrei- chende Konsequenzen. Ich sehe eine Entwicklung als Mensch. Deshalb ist es am wenigstens willkürlich, vom frühestmöglichen Zeitpunkt an den vollen Würdean- spruch zu verteidigen. In Bezug auf bestimmte Fristen, in denen sich ein Embryo zum Menschen entwickele, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Manche set- zen die Grenze erst Wochen nach der Geburt, andere bei der Geburt, wieder andere bei der Einnistung in die Pla- zenta, wieder andere im 8- oder 16-Zell-Stadium, etliche bei der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle. Gemeint ist der Moment, in dem erstmalig ein dop- pelter Chromosomensatz vorliegt. Diesen Punkt defi- niert auch das Embryonenschutzgesetz als den Beginn menschlichen Lebens. Es gibt durchaus auch Argumente, die dafür sprächen, schon das sogenannte Vorkernstadium, also auch den Zeitraum zwischen dem Eindringen der Samenzelle und der Kernverschmelzung, für diesen Punkt zu nehmen. Nicht verschwiegen werden soll, dass es sogar noch wei- ter vorverlagerte Ansätze gibt, also solche, die bereits die Ei- und die Samenzelle (die Gameten selbst) als Be- ginn des menschlichen Lebens ansehen. Wir müssen uns also entscheiden, ob eine bestimmte Art menschlicher Zellen – eben die Embryonen – Würde- und Lebensschutz brauchen, ob er ihnen automatisch zu- kommt oder ob sie als irgendeine Art menschlicher Zel- len unter vielen zu betrachten sind. Haben Embryonen ei- nen anderen Status als Hautzellen (zum Beispiel Haare) oder Blut? Auch letztere sind zweifellos Teil menschli- chen Lebens. Ein gewisses Maß an Willkür ist – ob man will oder nicht – in Entscheidungssituationen immer im Spiel. Ein ethischer Maßstab kann da hilfreich sein. Ich meine, Embryonen kommt der Würdeschutz des Grund- gesetzes von Anfang an zu. Zweitens: medizinische Aspekte. Verhießen wurde, mit Hilfe embryonaler Stammzellforschung schwere, bisher unheilbare Erbkrankheiten lindern oder gar heilen zu können. Wer würde das nicht wollen? Eine Garantie gab jedoch niemand. Inzwischen redet kaum noch je- mand ernsthaft davon. Aber: Wenn mit embryonalen Stammzellen geforscht wird, fehlen in der Zwischenzeit die Ressourcen (finanzielle Mittel, wissenschaftliche Kapazitäten, Labor- und Medizintechnik usw.), die dafür gebraucht/benutzt/verwendet werden, an anderer Stelle, beispielsweise in der Forschung, die sich damit befasst, die Lebensbedingungen für diejenigen zu verbessern, die mit diesen Krankheiten leben, und auch bei anderen, ethisch wesentlich unproblematischeren Gesundheitsfor- schungen. Gesundes Forschen hilft heilen, und mit Un- heilbarem besser leben. Ich halte das für erfolgverspre- chender, als das Heil in forscher Gesundung zu erwarten. Ob Stammzellen aus Embryonen „gewonnen“ wer- den, was ja heißt, befruchtete, voll entwicklungsfähige menschliche Eizellen zu zerstören, oder ob Stammzellen aus dem Restblut der Nabelschnur oder gar aus dem Ge- webe erwachsener Frauen und Männer isoliert werden, macht einen fundamentalen ethischen Unterschied. p l w v O w c c E n S l b F w h k k d t d c s O g s m d E m g i d w n e h e b s z d W m n E W W r v S s s n W m s (C (D Forschung mit und an Stammzellen muss den „um- rogrammierten“ Zellen irgendwann einmal die Mög- ichkeit der Entwicklung geben. Es muss ausprobiert erden, ob sie tatsächlich Organgewebe – langfristig ielleicht sogar ein Herz, eine Leber, Haut oder welches rgan auch immer – werden. Und man muss – irgend- ann, bei irgendwem – dieses Gewebe ausprobieren. Si- her fänden sich Frauen und/oder Männer, die aus wel- hen Motiven immer bereit wären, sich solchen xperimenten zu unterziehen. Was aber geschieht da- ach? In jedem Falle beginnen diese Organe zu leben. ie werden Teil des konkreten Menschen, Egal, wie ange das funktioniert, in jedem Falle gehen die Organe iologische (Stoff-)Wechselwirkungen ein. Selbst im alle des Misslingens, des Todes also, weiß niemand, as bei deren Verwesung passiert. Und falls es gut ge- en sollte: Menschen pflanzen sich fort. Welche Auswir- ungen haben künstlich erzeugte Organe auf die Nach- ommen der Empfängerinnen und Empfänger? Das ist ann nicht mehr eine Frage, die Einzelne betrifft, das be- rifft dann die Menschheit als Gattung. Was da einmal in ie Welt gesetzt ist, kann niemand mehr rückgängig ma- hen. Das lebt einfach. Aber: Ich will auch medizinischen Fortschritt. For- chung – auch Stammzellforschung – ist ein Weg dahin. hne Risiken geht das nicht. Während die Befürchtun- en zwar benennbar, nicht aber sicher sind, verhält es ich bei der Herkunft der verschiedenen Stammzellfor- en anders. Embryonale Stammzellen können nur da- urch gewonnen werden, dass ein Embryo, dem meines rachtens voller Würdeschutz zukommt, zerstört wird. Adulte Stammzellen hingegen werden unter infor- ierter Zustimmung entscheidungsfähiger Individuen ewonnen. Zudem können sie – wenn die Forschungen ns Anwendungsstadium übergehen – wiederum direkt iesen Menschen helfen, ohne Immunprobleme aufzu- erfen. Bei fötalen und aus Nabelschnurblut gewonne- en Stammzellen handelt es sich ebenfalls nicht um voll ntwicklungsfähige, also unter dem Würdeschutz ste- ende Embryonen. In der Herkunftsfrage stehen also thische Tabus zur Disposition. Wer Embryos „verfüg- ar“ macht, sie „Zwecken“ (Dritter) ausliefert, wird es elbst bei gutem Willen äußerst schwer haben, die „Ver- weckung“ menschlichen Lebens – zum Beispiel in an- eren „Grenzbereichen“ – nicht ebenfalls zu akzeptieren. as auf dem Gebiet embryonaler Stammzellforschung öglicherweise irgendwann einmal an positivem Ergeb- is vorliegen könnte, wäre auf jeden Fall zu teuer erkauft. s wäre nur um den Preis der Verletzung menschlicher ürde zu haben. Drittens: einige wirtschaftliche Aspekte. Wer den irtschaftsteil von Zeitungen oder auch nur Börsenbe- ichte hin und wieder zur Kenntnis nimmt, weiß, wie iele Biomedizin- und Gentechnikfirmen es bereits gibt. ie alle treten unter der Rubrik an, das Leben, die Ge- undheit, gelegentlich auch nur die Schönheit der Men- chen verbessern zu wollen. Sie verhehlen aber auch icht, Geld verdienen, Profit erwirtschaften zu wollen. as steht eigentlich im Vordergrund? Für einige der Fir- engründer/innen vielleicht wirklich die Heilungsab- icht. Aber schon für die Mitgesellschafter/innen, für die 16382 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Geldgeber/innen, die Aktionär/innen ist es die Gewinn- erzielungsabsicht. Da wird der Gegenstand der Produk- tion, das Produkt, eigentlich nur zum Mittel zum Zweck. Der Zweck ist: Geld verdienen, nicht die Heilung. Inso- fern wäre – unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten – die Biomedizin- und Gentechnik zu fördern. Sie ver- spricht Gewinne. Sie verspricht Arbeitsplätze. Das wä- ren positive wirtschaftliche Ergebnisse. Aber um wel- chen Preis? Viertens: zu wissenschaftlichen Aspekten. Forscher- drang ist nicht aufzuhalten. So einfach dieser Satz aufzu- schreiben, auszusprechen oder schlicht zu denken ist, so klar muss auch sein, dass nicht allgemein „die Wissen- schaft“ für die Folgen ihres Tuns verantwortlich ist, son- dern dass es die Forscherinnen und Forscher, konkrete Menschen also sind. So unstillbar der Wissensdurst sein mag, so unerbittlich bleibt die Konsequenz, dass neues Wissen uns alle – die Menschheit – vor neue Herausfor- derungen stellt. Politikerinnen und Politiker haben die Pflicht, absehbaren Schaden abzuwenden. Bisher scheint wissenschaftlicher Fortschritt und seine Anwendung/Auswirkung in der Praxis stets nach dem Prinzip vonstatten gegangen zu sein: Erst einmal die Neu- igkeit haben, dann schauen, wie sie wirkt und – falls er- forderlich – reparierend (regulierend) nachsorgen. Ist diese Folge ein Naturgesetz? Oder haben wir – die Menschheit – nicht die Möglichkeit und die Pflicht, aus Erfahrung zu lernen? Könnte eine der Lehren nicht darin bestehen, Chancen- und Risikenabwägung wesentlich kritischer, verantwortungsbewusster, vorsichtiger zu hand- haben? Alles, was Biomedizin und/oder Gentechnik hervor- bringen, lebt. Einmal in die Welt gesetzt, entwickelt es sich nach eigenen Gesetzmäßigkeiten weiter. Niemand kann es – gesetzt den Fall, es erweist sich als Irrtum, gar als schädlich oder gefährlich – zurückdrehen. Biomedi- zinische und/oder gentechnische „Produkte“, auch schon Forschungsergebnisse, ja sogar Teilergebnisse sind irre- versibel. Hier ist Vorsicht alles andere als Schwarzmale- rei, Fortschrittsverhinderung, Wissenschaftsfeindlich- keit. Hier kann höchste Vorsicht im wahrsten Sinne des Wortes lebenserhaltend sein, und zwar für die Mensch- heit als Gattung. Fünftens: einige politische Aspekte. Ich meine, dass sich Politik nicht widerstandslos der wirtschaftlichen Verwertungslogik fügen muss. Es gibt auch andere Kri- terien, die für politische Entscheidungen wichtig sind, beispielsweise die Frage: Welche Auswirkungen hat diese oder jene Entscheidung auf die Entwicklung der zwischenmenschlichen Beziehungen, auf unser Men- schenbild, auf die Gesellschaftsvision? Kann in Zukunft tatsächlich jede/jeder ewig jung, ewig schön, ewig gesund, womöglich ewig am Leben sein? Welchen Stellenwert erhalten „Abweichler/innen“? Wie gefährdet sind dann sogenannte Alte, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, psychisch Kranke? Können/dürfen/müssen wir ihnen zukünftig die Men- schenwürde – zunächst „nur“ die volle Menschenwürde – absprechen? Immerhin könnte die Menschheit ja durch- aus in eine Situation geraten, in der lebenswichtige Res- s S r B s „ „ n s h w l t s b m D e d d t w m k g n S N d c E m s w r n w j c a t f „ s N b g d s h w z (C (D ourcen (Luft, Wasser, Nahrung usw.) knapp werden. chon wird von der „Überlastung der sozialen Siche- ungssysteme“ geredet. Gibt es zu viele Alte, Kranke, ehinderte? Und, wenn ja: Was tun wir? Griffe ein Men- chenbild um sich, das nur noch „jung“, „dynamisch“, schön“ (wer legt fest, was „schön“ ist?), „gesund“, leistungsstark“ usw. gelten ließe, läge es ja geradezu ahe, diese anderen, die „Überflüssigen“, die „Nutzlo- en“, die „Kostenfaktoren“ zu beseitigen. Das klingt sehr art. Ist es auch. Aber: Was einmal war, kann immer ieder sein. Ist eine Gesellschaftskonzeption, in der So- idarität zu den obersten Tugenden gehört, dann noch ak- uell? Die Nazis vernichteten behinderte Menschen ganz ystematisch. Sie nannten das „Euthanasie“. Sie miss- rauchten behinderte Menschen – ganz offiziell – als enschliche Versuchsobjekte für medizinische Zwecke. iesen Verbrechen hängten sie sogar noch den Mantel thischer Nützlichkeit um: Diese Versuche würden ja an- eren („Ariern“, „Gesunden“, „dem deutschen Volke“) ienen. Welch ein Gesellschaftsbild! Welch ein Hohn! Mir wird in öffentlichen Diskussionen noch eine wei- ere Frage gestellt: Könnte die Stammzellforschung in ein paar Jahren so eit eskalieren, dass sich eine Elite herausfiltert und das enschliche Gefühl keine Rolle mehr spielt? Auch hier önnte ich mir die Antwort leicht machen und „Ja“ sa- en. Ja, diese Angst habe ich. Aber ich will wenigstens och hinzufügen, dass es nicht nur die (embryonale) tammzellforschung ist, die mir diese Sorge bereitet. och viel mehr ist es das gesellschaftliche Umfeld, in em all das diskutiert und praktiziert wird. Wirtschaftli- her „Erfolg“ (Profit) gilt mehr als menschliches Leben. s ist doch unübersehbar, dass unter anderem deshalb it so großem Einsatz um die Ermöglichung der For- chung an und mit embryonalen Stammzellen gerungen ird, weil mit ihnen wesentlich größere Gewinnmargen ealisierbar erscheinen als mit adulten Stammzellen. Manchmal scheint auch wissenschaftliche Anerken- ung (Ruhm) wichtiger zu sein als wirkliche Heilung. So ird das Menschenbild immer stärker in Richtung ewig ung, ewig schön, ewig gesund verzerrt. Anstatt „Abwei- hungen“ von einer – imaginären – „Norm“ für Mensch ls das „Normalste“ zu begreifen, werden sie eher ver- eufelt, jedenfalls als zusätzliche Belastungen diffamiert. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es keine „Norm ür Mensch“ gibt. Wer möchte eigentlich „normal“ (also normgerecht“) sein? Ist das nicht eine schauerliche Vor- tellung? Sind Abweichungen, das Unnormale, nicht die ormalität? Wie kann man verhindern, dass Ergebnisse der em- ryonalen Stammzellforschung in falsche Hände gelan- en? Meine Antwort: Am besten, indem man verhindert, ass es derartige Ergebnisse gibt. Nicht, weil ich „wis- enschaftsfeindlich“ wäre, sondern weil ich frage: Wo- er weiß ich denn, wessen Hände die „richtigen“ und essen die „falschen“ sind? Manchmal stellt sich die Frage, ob uns die Stamm- ell- und Gentechnikforschung so „aufgedrückt“ wird, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16383 (A) ) (B) ) dass wir gar keine andere Wahl mehr haben, als zuzu- stimmen, um auf dem Markt konkurrenzfähig zu blei- ben. Ja, ich sehe, dass uns diese Forschung aufgezwun- gen wird. Wir haben immer eine Wahl. Es kann sein, dass ich (dass wir, die das nicht wollen) unterliegen, dass die vollendeten Tatsachen, die jeden Tag geschaffen werden, stärker sind als meine/unsere Argumente und Appelle. Aber wir haben immer die Wahl, laut zu sagen, dass wir das nicht wollen. Ergebnisse in der Biomedizin und der Gentechnik las- sen sich – wenn sie einmal in der Welt sind – nie mehr „abschalten“. Sie leben! Sie beeinflussen – so oder so – den biologischen Kreislauf. Sie sind irreversibel. Des- halb hoffe ich – auch, wenn es aussichtslos erscheint – auf Vernunft. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gewinnung embryonaler Stammzellen für die Stammzellforschung erfordert die Vernichtung der Le- bensfähigkeit von Embryonen. Wer eine solche Hand- lung begeht, verstößt in Deutschland gegen geltendes Recht, nämlich das Embryonenschutzgesetz, und macht sich – wie ich finde, zu Recht – strafbar. Das Gebot und Bedürfnis, menschliche Embryonen zu schützen, ergibt sich aus den gleichen ethischen Normen, die die Unan- tastbarkeit der Menschenwürde im ersten Artikel des Grundgesetzes verbindlich festschreiben. Für diejenigen – und zu denen zähle ich mich –, die den Embryo als eine unverwechselbar einmalige menschliche Individua- lität ansehen, ist die Gewinnung bzw. nutznießerische Verwendung embryonaler Stammzellen nicht nur ethisch unvertretbar, sondern auch mindestens fraglich bezüg- lich der Einhaltung des Grundgesetzes. Wer einer Liberalisierung der embryonalen Stamm- zellforschung das Wort redet, leistet einem Umgang mit Embryonen hin zur Beliebigkeit Vorschub und unter- miniert die Menschenwürde. Ein solcher Dammbruch lässt sich mitnichten mit dem Hinweis auf Forschungs- freiheit rechtfertigen. Forschung ist niemals absolut frei. Sie ist beispielsweise nicht so frei, gegen Recht und Ge- setz zu verstoßen. Zur Forschung gehört für mich Ver- antwortung gerade im Kontext unserer deutschen histori- schen Erfahrung. Und denjenigen, die vonseiten der Liberalisierer mit dem Argument eines Forschungsver- botes operieren, halte ich entgegen: Es wäre wünschens- wert gewesen, wenn man einen Teil der Forschung in der Vergangenheit verboten hätte. Die Befürworter und die Nutznießer der embryonalen Stammzellforschung relativieren die ethisch begründe- ten Normen des Lebensschutzes und der Menschen- würde mit in verschiedenen Nuancen vorgetragenen Heilsversprechen. So wurden in den vergangenen Jahren vonseiten der Stammzellforscher immer wieder die ver- ständlichen Hoffnungen vieler Patientinnen und Patien- ten genährt, eines Tages mithilfe der embryonalen Stammzellforschung Therapien gegen schwere oder bis- lang unheilbare Krankheiten entwickeln zu können. Diese Hoffnungen und Versprechen haben nicht uner- heblich dazu beigetragen, 2002 überhaupt eine Stich- tagsregelung gesetzlich zu verankern. Keine dieser Hoff- n B m n s v s e s k F w v z s B d b S m R b l S v d w r g S d c D d u z e K m l o g d w M a f s S s i l S m m e (C (D ungen hat sich bislang auch nur im Ansatz bestätigt. is heute basiert keine einzige Therapie – auch nicht die it adulten Stammzellen – auf Ergebnissen der embryo- alen Stammzellforschung oder bezieht diese in klini- chen Studien mit ein. In den vergangenen Wochen und Monaten haben iele Wissenschaftler und vor allem die Deutsche For- chungsgemeinschaft auf die mögliche Bedeutung der mbryonalen Stammzellforschung für den Forschungs- tandort Deutschland hingewiesen. Aus meiner Sicht ann jedoch der Forschungsstandort in keinem Fall die örderung einer ethisch und therapeutisch höchst frag- ürdigen Forschung rechtfertigen. Mal abgesehen da- on, dass Deutschland im Bereich der adulten Stamm- ellforschung im internationalen Spitzenbereich agiert, ind die bislang fehlenden Erfolge deutscher Forscher im ereich der embryonalen Stammzellforschung nicht urch die rechtlichen Einschränkungen dieser Forschung edingt. Vielmehr ist die Forschung an embryonalen tammzellen selbst eine Sackgasse. Daher kann es auch eines Erachtens kein tragendes Argument für eine echtsänderung sein, wenn man in einem solchen offen- ar aussichtslosen Forschungsfeld nicht der internationa- en Spitzengruppe angehört. Die ethische Bedeutung einer Liberalisierung der tammzellforschung durch Stichtagsverschiebung wird on interessierter Seite gerne heruntergespielt. Man kann as bisweilen schon am Sprachgebrauch erkennen: Da ird zum Beispiel von „nicht mehr benötigtem Mate- ial“ oder „überschüssigen“ Embryonen gesprochen. Es eht bei dieser Debatte aber nicht einfach nur um einen tichtag, sondern darum, ob wir bereit sind – und das ist er zweite Dammbruch –, eine weitere, hier grundsätzli- he Verzweckung des menschlichen Körpers zuzulassen. ahinter verbirgt sich eine schleichende Entwicklung, ie seit einigen Jahren auf vielen Gebieten der Medizin nd der Forschung stattfindet, nicht nur bei den Stamm- ellen: Der menschliche Körper wird zum Gegenstand iner Logik, die letztlich jedes Teil des menschlichen örpers unter einem bestimmten wissenschaftlichen und edizinischen Verwertungsinteresse betrachtet. Auch bei der Forschung mit embryonalen Stammzel- en wird menschliches Leben zur Disposition gestellt, hne dass diese Forschung diesen Menschen selbst zu- ute kommt. Vielmehr sind sie bestimmten Zwecken ienlich – vor allem ökonomischen. Diese ökonomische, issenschaftliche oder medizinische Verzweckung des enschen macht auch den entscheidenden Grund dafür us, warum alle Vergleiche mit der Abtreibungsdebatte ehlgehen. Der werdende Mensch hat auch im Moment eines Sterbens ein Anrecht auf seine Menschenwürde. eine Verwertung, seine Vernutzung für die ökonomi- chen oder wissenschaftlichen Zwecke Dritter beraubt hn seiner Würde. In dieser Verzweckung wird der feh- ende Respekt vor dem Leben deutlich. Aus ethischer icht sind embryonale Stammzellen eben nicht wie nor- ales „Forschungsmaterial“ zu bewerten. Noch deutlicher wird die Gefahr der Verzweckung enschlichen Lebens, wenn man die Entwicklungen im uropäischen Ausland wie beispielsweise in Großbritan- 16384 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) nien betrachtet, wo bereits Embryonen speziell zu wis- senschaftlichen Zwecken erzeugt werden und wo Frauen mit finanziellen Anreizen dazu gebracht werden, unter Inkaufnahme erheblicher Risiken für ihre Gesundheit oder gar ihr Leben Eizellen zu spenden. Wenn wir diese Entwicklung im europäischen Ausland betrachten, kön- nen wir nicht mehr glaubhaft vermitteln, dass unsere Re- gelungen zur embryonalen Stammzellforschung eine solche Entwicklung nicht fördern. Wahrscheinlich werden die gleichen Argumente, die wir in der zurückliegenden Debatte gehört haben, von Befürwortern der embryonalen Stammzellforschung in ein paar Jahren – zum Zwecke der erneuten Stichtags- verschiebung – wieder vorgebracht werden. Deshalb frage ich Sie: Wie können wir – wenn wir nicht aus- schließen, dass der Stichtag abermals verschoben wird – noch glaubwürdig sagen, von Deutschland gehe kein Anreiz zur Produktion und Tötung sogenannter überzäh- liger Embryonen aus? Wer kann sicher sagen, dass Zell- linienhersteller nicht schon heute – zwar ohne konkrete Bestellung, aber in der Hoffnung auf eine weitere Libe- ralisierung der Gesetzgebung in Deutschland – weitere Embryonen produzieren und töten? Aus diesen Gründen ist es für mich als Arzt und als Bürger nicht vertretbar, einer weiteren Liberalisierung des Stammzellgesetzes und Förderung der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland zuzustimmen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Die heutige Debatte verlangt von jedem Abgeordneten eine Entscheidung, die einer intensiven Auseinandersetzung bedarf. Für mich ist es eine sehr schwere Entscheidung, weil es sich bei einer Stammzelle um eine befruchtete Eizelle han- delt, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Menschen werden kann. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses al- len Grundrechten vorangestellte Gebot in Art. 1 des Grundgesetzes ist die Errungenschaft, die durch die Li- beralen gegen linke und rechte Weltanschauungen er- kämpft wurde. Gestern haben wir uns in einer beeindru- ckenden Plenarsitzung damit befasst, dass vor 75 Jahren das Ermächtigungsgesetz erlassen wurde, in dem das Parlament ausgeschaltet wurde und die Regierung ohne parlamentarische Kontrolle agieren konnte. Die Ergeb- nisse kennen wir alle, und wir waren uns einig, dass die- ses nie wieder geschehen dürfe. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber – und das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – sich heute mit diesem Thema befasst und eine gesetzliche Regelung trifft und nicht die Regierung. Ende der 80er-Jahre wurde die künstliche Befruch- tung eingeführt. Dies war ein Dammbruch in der Ent- wicklung menschlichen Lebens. Es konnten außerhalb des Mutterleibes Eizellen befruchtet werden. Der Beginn für die Entstehung des Lebens fand nicht mehr im Körper einer Frau statt, sondern im Reagenzglas. Ein Mensch konnte aus diesen Stammzellen entstehen, wenn sich eine Mutter fand, die diese befruchtete Eizelle auf- nahm und in ihrem Körper Leben wachsen ließ, welches m b g M L s M b m w n r f w d g f P l G w f W g n N n S g n o n s f d M d w w u z b E c e f e b l d w b f S V e (C (D it der Geburt eines Menschen ausgetragen wurde. Ich in froh und glücklich darüber, dass es diesen Fortschritt ibt. Dieser Fortschritt ist die Voraussetzung dafür, dass ütter Kinder bekommen können, die früher nicht in der age waren, Kinder zu bekommen. Zwischenzeitlich ind alleine in Deutschland nahezu Hunderttausend enschen auf diesem Wege entstanden und wurden ge- oren. Der Gesetzgeber hatte darüber zu entscheiden, wie er it Stammzellen umgeht. Er hatte auch zu entscheiden, ie er mit eingenisteten Stammzellen, also mit Embryo- en, umgeht. Heute ist die Pille danach wie auch die Spi- ale in unserem Land erlaubt. Hierdurch wird eine be- ruchtete Eizelle getötet, aber es ist weder strafbar noch ird es in anderer Form vom Staat sanktioniert. Auch ie Abtreibung bleibt unter klar geregelten Normierun- en straffrei. Auch diejenigen, die dafür eintreten, be- ruchtete Eizellen zu nutzen, berufen sich auf moralische ositionen: Auch das Heilen von Menschen ist mora- isch zu unterstützen. Es ist zwar zutreffend, dass ein roßteil der derzeitigen Forschung auch aus der Ent- icklung von Zellstämmen aus adulten Stammzellen er- olgen kann. Dies ist ethisch unbedenklich, und dieser eg sollte weiter gegangen werden. Gleichwohl verfü- en Stammzellen über Fähigkeiten, die adulte Zellen icht haben. In der ganzen Diskussion wird von den Gegnern der utzung der Stammzelle eine Frage aus meiner Sicht icht beantwortet: Was passiert eigentlich mit den tammzellen, wenn sie nicht in den Körper der Frau ein- enistet werden? Wie viele dieser Stammzellen können ie zum Menschen werden, weil sie eingefroren bleiben der vernichtet werden? Wie viele menschliche Embryo- en werden vernichtet, ohne dass sie zu einem Men- chen werden können? Deshalb halte ich an dieser Stelle ür mich persönlich fest: Es gibt Stammzellen außerhalb es Mutterleibes. Es gibt Embryonen außerhalb des utterleibes. Ist es eigentlich ethisch verantwortbar, iese Stammzellen, diese Embryonen zu vernichten und egzuwerfen? Oder ist es nicht vielmehr ethisch verant- ortbar, diese Stammzellen oder Embryonen unter klar mrissenen gesetzlichen Vorgaben zur Forschung und um Heilen von kranken Menschen zu nutzen? Deshalb in ich der Auffassung, dass der absolute Schutz dem mbryo gelten muss, der eine Chance hat, sich zu entwi- keln, dem künftigen Kind künftiger Eltern, nicht der ingefrorenen Zelle. Ehe diese Zellen auf Dauer einge- roren bleiben oder getötet werden, halte ich es für thisch verantwortbar, diese Zellen unter eng umschrie- enen Voraussetzungen zu Forschungen für Heilmög- ichkeiten zu verwenden. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich festhalten, ass mit Stammzellen in unserem Land nicht gemacht erden kann, was man will. Es gibt einen eng umschrie- enen Rahmen, wofür diese Zellen genutzt werden dür- en. Dies ist aus meiner Sicht eine ethisch-verantwortbare tammzellforschung. Unter diesen eng beschriebenen oraussetzungen halte ich eine Stammzellforschung für thisch verantwortbar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16385 (A) ) (B) ) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer schützen – unbezahltes Probearbeiten ver- hindern (Tagesordnungspunkt 26) Gitta Connemann (CDU/CSU): „Ein Blick ins Ge- setz erleichtert die Rechtsfindung!“ Dieser Rat, der jeder Jurastudentin, jedem Jurastudenten schon im ersten Se- mester eingebläut wird, hat Sie, meine Damen und Her- ren von der Linken, offensichtlich leider nicht erreicht. Hätten Sie sich nämlich mit Gesetz und Rechtsprechung beschäftigt, würden wir heute nicht über den vorliegen- den Antrag debattieren müssen. Denn dann wüssten Sie, dass das vermeintliche Problem, dass Sie stilisieren, gar nicht existiert. Entsprechende Hinweise haben Sie schon im Vorfeld erhalten. So hat die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage schon am 1. Juni 2006 festgestellt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zu Recht. Denn die gesetzliche Lage ist klar und eindeu- tig, die dazu ergangene Rechtsprechung unmissverständ- lich. Diese Rechtsprechung ist Ihnen auch bekannt. Denn Sie zitieren diese selbst in Ihrem Antrag. Mit Un- kenntnis lässt sich Ihr Antrag also nicht erklären. Also liegt Unwissen nahe. Dafür spricht bei näherer Betrach- tung Ihres Antrages einiges. Mit Ihrem Antrag möchten Sie, meine Damen und Herren von der Linken, das, ich zitiere, „Probearbeiten“ verhindern. Weiter heißt es dann, ich zitiere: „Probe- arbeitszeiten müssen als Arbeitszeiten gelten.“ Damit er- wecken Sie den Eindruck, als ob dies heute noch nicht der Fall sei. Das ist falsch. Erbringt jemand eine Arbeitsleistung, und zwar wei- sungsabhängig, unter Beachtung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, so liegt ein Arbeitsverhältnis vor – egal, ob eine Probezeit vereinbart worden ist oder ob es sich um den ersten Arbeitstag handelt. Es kommt auch nicht darauf an, wie der Vertragstext lautet oder das Ver- hältnis deklariert wird. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Rechtsverhältnis- ses. Ist der Arbeitnehmer zur Arbeit und zur Befolgung von Weisungen verpflichtet, ist er zeitlich und organi- satorisch in den Betrieb eingebunden, liegt ein Arbeits- verhältnis vor. Und ein solches führt stets zu einer Vergütungspflicht. Im Rahmen eines echten Arbeitsver- hältnisses – und sei es auch nur in Form eines Probe- arbeitsverhältnisses – verbietet es der Schutzzweck des bestehenden Arbeitsrechts, mit dem Arbeitgeber Verein- barungen zu treffen, wonach der Arbeitnehmer sich zwar verpflichtet, für ihn weisungsabhängig tätig zu sein, der Arbeitgeber allerdings keine Gegenleistung erbringt. Es besteht ein Anspruch auf die übliche Vergütung. Dies er- gibt sich aus § 612 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 138 Abs. 2 BGB. Es besteht also kein Handlungsbedarf, denn Arbeitnehmer sind bereits heute geschützt. Sie ha- ben Anspruch auf Entlohnung. Recht und Gesetz sind eindeutig. n v m S F h u b d h n n s s p r l l b a H d D l r d H r a r a d s l l j d p p r s n v e e r b E d S d b (C (D Von Arbeitsverhältnissen, auch Probearbeitsverhält- issen, zu unterscheiden, sind sogenannte Einfühlungs- erhältnisse. Diese Verhältnisse sprechen Sie, meine Da- en und Herren von der Linken, etwas später an, wenn ie in Ihrem Antrag von, ich zitiere, „Probearbeiten“ in orm von „Einfühlungsverhältnissen“ sprechen. Hier andelt es sich um ein anderes Paar Schuhe. Bei einem „Einfühlungsverhältnis“ handelt es sich m ein Rechtsverhältnis eigener Art. Zwar geht es auch eim „Einfühlungsverhältnis“ darum, sich vor Eintritt in en Betrieb einen Einblick in die betrieblichen Gegeben- eiten zu verschaffen. Der potenzielle Mitarbeiter wird ur in den Betrieb aufgenommen, übernimmt aber kei- erlei arbeitsvertragliche Hauptleistungspflichten insbe- ondere nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung. Er unter- teht während dieser Zeit lediglich dem Hausrecht des otenziellen Arbeitgebers, nicht aber seinem Direktions- echt. Es handelt sich also um eine unbezahlte Kennen- ernphase von potenziellem Arbeitnehmer und potenziel- em Arbeitgeber. Deshalb darf es auch nur für kurze Zeit estehen. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen – und uch hier kommt es wieder nur auf die tatsächliche andhabung nicht die rechtliche Bezeichnung an –, han- elt es sich um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. ie Rechtsprechung sagt: Der Abschluss solcher Einfüh- ungsverhältnisse ist zulässig. Da es sich im Übrigen nicht um sozialversicherungs- echtliche Beschäftigungsverhältnisse handelt, entgehen em Staat entgegen Ihrer Darstellung, meine Damen und erren von der Linken, auch weder Sozialversiche- ungsbeiträge noch Steuern. Meine Damen und Herren von der Linken, Sie haben lso schluderig gearbeitet. Wenn Sie schon – wie in Ih- em Antrag geschehen – Urteile verschiedener Landes- rbeitsgerichte zitieren, dann lesen Sie diese Urteile och auch! Denn dann würden Sie die Unterschiede zwi- chen Probearbeiten und Einfühlungsverhältnis kennen. Dann wüssten Sie auch, dass für gesetzliche Neurege- ungen auch bei Einfühlungsverhältnissen kein Hand- ungsbedarf besteht. Denn Missbräuche werden bereits etzt geahndet. Und im Übrigen besteht kein Schutzbe- arf. Denn was spricht gegen eine solche Einfühlungs- hase? Sie bietet doch gleichermaßen Chancen für otenzielle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ohne eine echtliche Bindung einzugehen, haben potenzielle Be- chäftigte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich ken- enzulernen, zu testen, ob ein gemeinsames Arbeiten orstellbar wäre, ob die Arbeitstelle den Vorstellungen ntspricht; kurz: sich ein Bild des anderen zu machen. Jeder der Beteiligten kann für sich prüfen, inwieweit r auf andere und neue Normen eingehen, sich integrie- en oder neue soziale Rollen übernehmen möchte. Diese eiden Varianten ermöglichen einen Perspektivwechsel. ntscheidungen lassen sich leichter treffen, wenn man ie Entscheidungsvariablen kennt. Ein indianisches prichwort sagt: „Urteile nie über einen anderen, bevor u nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gegangen ist.“ Jeder von uns kann nur bewerten, was er kennt. 16386 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Meine Damen und Herren von der Linken, dieser An- trag war Aktionismus unter der falschen Überschrift. An Ihrer Stelle wäre mir das peinlich. Ihr heutiger Antrag hat einmal mehr das Thema verfehlt. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird ihn deshalb ablehnen. Anette Kramme (SPD): Mit dem vorliegenden An- trag schießt die Linke über das Ziel hinaus. Gut meinen und gut machen sind zwei Paar Schuhe. Letzteres ist ein- deutig eine Nummer zu groß für Sie, meine Damen und Herren der Linken. Zunächst einmal zur Klarstellung: Einfühlungsver- hältnisse sind keine Probearbeitsverhältnisse. Sie verfol- gen einen anderen Zweck. Es geht beim Einfühlungsver- hältnis nicht um Arbeitsleistung. Sinn und Zweck ist es vielmehr, den Arbeitsplatz kennenzulernen und die Frage zu klären, ob der Bewerber und der Arbeitgeber zueinander passen. Es macht doch Sinn, zunächst die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für ein späteres Arbeitsverhältnis zu klären. Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Und das gilt beidseitig. Auch für die Ar- beitnehmer sind die Folgen beachtlich, wenn das Ar- beitsverhältnis nach kurzer Zeit aufgelöst wird, einfach, weil man die Arbeitsbedingungen oder sich persönlich im Vorfeld nicht ausreichend kennengelernt hat. Das Einfühlungsverhältnis kann wie folgt definiert werden: Der Bewerber hat keine Arbeitspflicht und un- terliegt damit auch nicht dem Direktionsrecht des Ar- beitgebers. Der Bewerber untersteht lediglich dem Haus- recht. Einfühlungsverhältnisse dürfen nur wenige Tage dauern. Ein Verbot derartiger Rechtsverhältnisse, wie von der Linken gefordert, ist unseres Erachtens nicht notwendig. Auch die Rechtsprechung hat Einfühlungsverhältnisse mit Verweis auf die Vertragsfreiheit für zulässig erklärt. Gleichwohl ist uns bewusst, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Arbeitgebern gibt. Es kommt immer wieder dazu, dass ein Einfühlungsverhältnis tat- sächlich ein Arbeitsverhältnis ist. Diese Problematik haben wir auch bei den Praktika. Im Rahmen dieser De- batte werden wir auch über Einfühlungsverhältnisse sprechen. So können die Betroffenen beispielsweise auf ange- messene Vergütung nach § 138 BGB klagen, Stichwort: Lohnwucher. Wir werden versuchen, den Missbrauch besser zu bekämpfen. Mitte März hat das BMAS eine aktuelle Studie zum Berufseinstieg von jungen Menschen zwischen 18 und 34 Jahren vorgelegt. Diese Studie zeigte erschreckende Zahlen: Von den Erstpraktika, die nach Abschluss einer Ausbildung absolviert wurden, waren 51 Prozent gar nicht und 12 Prozent unangemessen vergütet. Sehr viele Praktikanten beklagten, dass sie als normale Arbeitskraft eingesetzt wurden, und fast ein Drittel fühlte sich nach eigenen Angaben ausgenutzt. Nur ein Drittel der Befrag- ten wurde im Anschluss an das Praktikum in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. 30 Prozent absolvierten mehrere sogenannte Kettenpraktika nacheinander, die über ein Jahr dauerten. j a s P V D l e b d h g g v M b D D B d t s s d g s t b e d w g „ B d k s – u d b v s n d l d u (C (D Es kann nicht Sinn und Zweck von Praktika sein, dass unge Menschen im „Wartesaal Zweiter Klasse als gut usgebildete Billiglöhner“ ausharren. Was können wir tun und was wollen wir tun? Erstens, Schriftform: Die zwingende Schriftform tellt sicher, dass beide Vertragspartner ihre Rechte und flichten kennen. Zweitens, Vergütung: Wir wollen eine angemessene ergütung für alle Praktikanten und Scheinpraktikanten. iese wird schon im BBiG und im BGB garantiert, aber eider viel zu selten eingeklagt. Wir brauchen deshalb ine gesetzliche Klarstellung, dass Scheinpraktika Ar- eitsverhältnisse sind. Die Betroffenen müssen wie an- ere Arbeitnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung aben. Für uns gilt der Grundsatz: gleiche Leistung – leicher Lohn. Drittens, Beweiserleichterung: Wir fordern eine klare esetzliche Abgrenzung zwischen Praktika und Arbeits- erhältnissen, die als Scheinpraktika getarnt sind. Der issbrauch von Praktikumsverhältnissen muss wirksam ekämpft werden. Wir wollen Praktikanten bei der urchsetzung ihrer Vergütungsansprüche unterstützen. eshalb setzen wir uns für eine Beweiserleichterung ein. Wenn wir das machen, leisten wir einen wichtigen eitrag, der den Menschen tatsächlich hilft. Ich hoffe, ass wir schon bald nicht mehr von der Generation Prak- ikum, sondern von der Generation Arbeit sprechen. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): „Keine gegen- eitigen Verpflichtungen“: Mit diesen drei Wörtern lässt ich der Wesenskern von Einfühlungsverhältnissen auf en Punkt bringen. Vergebens habe ich nach dieser rundlegenden Aussage im vorliegenden Antrag ge- ucht. Und das sagt schon viel über die Qualität des An- rages. In Zeiten, in denen wir zu Recht über Regelungs- edarf in der Phase des Berufseinstiegs diskutieren, rliegen die Linken leider mal wieder – muss ich sagen – em Populismus. Worum geht es bei „Einfühlungsverhältnissen“? Das ird deutlich, wenn man die in der Fachliteratur auch ebräuchlichen Bezeichnungen wie „Schnupperkurs“, unverbindliche Kennenlernphase“ oder „verlängertes ewerbungsverfahren“ heranzieht. Es bestehen also we- er Arbeitspflicht, noch Direktionsrecht, und es muss eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden. Logi- cherweise besteht kein Anspruch auf ein Arbeitsentgelt weil es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, nd es nur von kurzer Dauer sein darf. Daraus folgt, dass er Titel Ihres Antrages „Arbeitnehmerinnen und Ar- eitnehmer schützen“ in die Irre führt. Was unterscheidet nun das Einfühlungsverhältnis om Probearbeitsverhältnis? Das Probearbeitsverhältnis oll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die Eig- ung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für en Arbeitsplatz zu erproben. Dagegen soll das Einfüh- ungsverhältnis dem potenziellen Arbeitnehmer helfen, ie betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen und mgekehrt. Also: Vereinbarungen über eine unverbindli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16387 (A) ) (B) ) che Kennenlernphase sind keine Probearbeitsverhält- nisse. Ihr Antrag erweckt den Eindruck, dass Arbeitsu- chende schutzlos und ohne Rechte der willkürlichen Ausbeutung durch Arbeitgeber ausgesetzt sind. Wir wis- sen, dass Sie sich gern den Anschein geben, der einzige im Parlament vertretene Anwalt der Entrechteten zu sein. Wie häufig, so auch in diesem Fall, liegen Sie „knapp daneben“. Spätestens seit Juni 2006, seit die Ant- wort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage „Probearbei- ten im Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhält- nisses“ vorliegt, wissen Sie, dass die missbräuchliche Ausnutzung bereits nach geltendem Recht unzulässig ist. Sie fordern in Ihrem Antrag, „Einfühlungsverhält- nisse“ grundsätzlich als unzulässig zu erklären. Nur Pro- bearbeitsverhältnisse mit Vergütungsanspruch sollen er- laubt sein. Ich fürchte, dass Sie mit Ihrer Forderung Arbeitsuchenden keinen guten Dienst erweisen. Dabei denke ich besonders an jene Bewerberinnen und Bewer- ber, deren Stärke weder in der schriftlichen Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch liegen, die keinen brillan- ten Abschluss vorweisen können oder bereits seit Länge- rem ohne Beschäftigung waren. Gerade für sie kann ein solches verlängertes Bewerbungsverfahren eine Chance sein. Und wir wissen, dass gerade diese Gruppe der Ar- beitsuchenden nicht weniger, sondern mehr Möglichkei- ten haben sollte. Die SPD-Fraktion ist hellwach an dieser Stelle. Wir wollen erfolgreiche Berufseinstiege, wir schauen genau hin beim Übergang von Schule in Ausbildung, von Aus- bildung in Beruf und bei jedem Neustart in Beschäfti- gung. Und unser Fokus liegt deshalb viel mehr auf den sogenannten Praktika. Hier haben nicht nur DGB-Ju- gend und die Initiative Fairwork erhebliche Missstände aufgezeigt. Zunehmend mehr wissenschaftliche Er- kenntnisse untermauern auch unsere Meinung. Wir sind als Gesetzgeber gefordert, mehr klarzustellen und ge- setzlich zu regeln. Nicht das auf wenige Tage beschränkte „Schnuppern“ ist das Problem. Es ist die monatelange Ausnutzung von qualifizierten und motivierten jungen Menschen, die sich über ein, zwei und mehr Praktika einen Berufsein- stieg erhoffen. Daran arbeiten wir. Unser Ziel ist es, die guten, die sinnvollen Praktika, bei denen Lernen im Mit- telpunkt steht, unterscheidbarer zu machen von jenen, die glasklar Beschäftigung sind. Auf sie finden alle Re- gelungen des Arbeits- und Tarifrechtes Anwendung. „Keine gegenseitigen Verpflichtungen“, das gilt eben nicht für ein Praktikum. Ich rufe diesen Kernsatz für „verlängerte Bewerbungsverfahren“ an dieser Stelle in Erinnerung, weil er eben auch der Kern für die Ableh- nung Ihres Antrages ist. Jörg Rohde (FDP): Trotz des konjunkturellen Auf- schwungs am Arbeitsmarkt haben 3,5 Millionen Men- schen in Deutschland keine Arbeit. Viele von ihnen sind schon lange aus dem Arbeitsmarkt heraus. Die Gründe dafür sind vielfältig: eine fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Qualifizierung, Ausbildungen, d f S n c v z K A g b s K l s e n b e d P b v A s s v d s A m m N b k b u U A b n S b u s E t c A A (C (D ie auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nur wenig nachge- ragt werden, ein Überangebot an Absolventen einzelner tudienfächer, ein veralteter Wissensstand, zum Beispiel ach längeren Erziehungszeiten ohne Weiterbildung, hronische Erkrankungen oder eine Behinderung und ieles mehr. Alle diese Menschen haben eines gemein: Ein poten- ieller Arbeitgeber kann die fachlichen und sozialen ompetenzen der Bewerber nur schlecht einschätzen. ktuelle Arbeitszeugnisse liegen oft nicht vor. Aber auch für Bewerber ist die erste – oder nach lan- er Auszeit erneute – Aufnahme eines vertraglichen Ar- eitsverhältnisses eine Herausforderung. Viele Fragen tellen sich: Werde ich den Anforderungen gerecht? ann ich noch Schritt halten? Komme ich mit einer völ- ig neuen Aufgabe klar? Viele Arbeitgeber und Arbeitsuchenden entscheiden ich in dieser Situation für ein Praktikum. Denn es stellt inen für beide Seiten unverbindlichen Versuch des Ken- enlernens dar. Klappt es nicht, kann der Versuch von eiden Seiten sofort ohne vertragliche Verpflichtung be- ndet werden. Viele Studierende sind übrigens im Rahmen ihres Stu- iums darauf angewiesen, ein Praktikum oder mehrere raktika zu absolvieren. Die Studienordnungen schrei- en dies explizit vor. Zugegeben: Vor allem unbezahlte Praktika sollten nur on kurzer Dauer sein. Sobald ein Arbeitgeber von der rbeit des Praktikanten oder Probearbeitenden profitiert, ollte eine Entlohnung einsetzen. Aber: Für Hunderttau- ende Jobsuchende stellen die sogenannten Einfühlungs- erhältnisse und Praktika eine hervorragende Brücke in en Arbeitsmarkt dar. Bitte bedenken Sie: Viele der heute Arbeitsuchenden ind langzeitarbeitslos. Wir reden hier nicht von auf dem rbeitsmarkt nachgefragten Fachkräften, die im Rah- en von Praktika oder Einfühlungsverhältnissen einfach al als kostenlose Mitarbeiter ausgebeutet werden. ein, es geht heute um Menschen, die Schwierigkeiten eim Eintritt in den Arbeitsmarkt haben. Als Liberaler versichere ich Ihnen: Wäre die Arbeits- räftenachfrage in allen Bereichen größer als das Ar- eitskräfteangebot, gäbe es in Deutschland kein einziges nbezahltes Praktikum oder Einfühlungsverhältnis. Die nternehmen würden um die Mitarbeiter konkurrieren. ber leider ist das im Moment nicht so: Viele Arbeitge- er schrecken vor der vertraglichen Beschäftigung eines euen Mitarbeiters zurück, weil ihnen das Risiko des cheiterns zu groß erscheint. Vor allem gilt dies für ranchenfremde oder arbeitsunerfahrene Bewerber. Ich dieser Situation frage ich Sie, liebe Kolleginnen nd Kollegen der Linken: Was ist Ihnen lieber: Ein Be- chäftigungsverhältnis, das mit einem Praktikum oder infühlungsverhältnis begonnen hat, oder kein Beschäf- igungsverhältnis? Werte Kollegen der Linken, ich ma- he keinen Hehl daraus, dass mich die Intonation Ihres ntrages verärgert: Wie immer unterstellen Sie wörtlich rbeitgebern die Ausnutzung von Arbeitnehmern, kein 16388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) einziges Wort davon, dass Unternehmer auch Risiken tragen, die ihnen keiner abnimmt. Der Jobsuchende, der schlimmstenfalls in den Leistungsbezug zurückfällt, ist zumindest auf einem existenziellen Niveau abgesichert. Für den Unternehmer gibt es dieses Netz nicht. Der ist pleite, wenn er zu viele Fehler macht. Hören Sie endlich mit Ihrer Klassenkampfrhetorik auf. Setzen Sie auf Markt und Kooperation, statt immer nur auf Konfrontation. Dafür wäre ich Ihnen sehr dank- bar! Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will es nicht verhehlen: Der vorliegende Antrag lässt bei mir die Sorge aufkommen, dass – ginge es nach der Linken – in Deutschland auch die Beziehungsarbeit ge- setzlich oder tarifvertraglich geregelt werden müsste. Denn in Ihrem Eifer, sich als die wahren Freunde des Proletariats zu beweisen, schießt die Linke weit übers Ziel hinaus und will etwas regeln, was wirklich hinrei- chend geregelt ist. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Um was geht es konkret? Die Linke fordert, soge- nannte Einfühlungsverhältnisse zu verbieten. Sie be- gründet das mit dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rechte mit den Einfühlungsverhält- nissen umgangen würden. Darüber hinaus würde mit ih- nen Lohnwucher und Lohndumping Vorschub geleistet. Das sind harte Vorwürfe, die ich aber nicht gerechtfertigt sehe. Ich begründe gerne, warum. Ein Einfühlungsverhältnis können ein Arbeitgeber und ein potenzieller Arbeitnehmer vereinbaren. Es dient dem Kennenlernen eines Betriebes oder eines Berufes. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber aber auch den mögli- chen zukünftigen Arbeitnehmer unter die Lupe nehmen. Notwendig kann das beispielsweise in der beruflichen Orientierung werden: Ist der Beruf so, wie ich ihn mir vorstelle, oder sieht der Alltag doch ganz anders aus? Diese und andere Fragen können so unkompliziert ge- klärt werden. Entsprechend sind die Rahmenbedingungen gesetzt. Sie dienen einem bestimmten, klar umrissenen Zweck und sind lediglich für einen eng begrenzten Zeitraum er- laubt: Ein Einfühlungsverhältnis darf maximal sieben Tage dauern. Ein Bewerber wird in den Betrieb aufge- nommen, ohne Pflichten zu übernehmen. Er unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, nur dem Hausrecht. Er muss keine bestimmte Arbeitszeit einhal- ten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Zur Vergütungszahlung ist der Arbeitgeber im Rahmen eines solchen Einfühlungsverhältnisses nur verpflichtet, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Beide Parteien haben das Recht zur jederzei- tigen Beendigung des Verhältnisses. Auch für den Fall von Missbrauch gibt es eindeutige Regelungen: Wird die Dauer von sieben Tagen über- schritten oder wird ein Betroffener wie ein normaler Ar- beitnehmer zu Arbeiten herangezogen, so liegt nach gel- tender Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis vor, das auch einen Anspruch auf Vergütung nach sich zieht. Ein- fühlungsverhältnisse als „unbezahltes Probearbeiten“ zu k R h L L d E u A 2 s G – – – – – – ß s z b d g g S l b M w l G S i S G r (C (D lassifizieren ist angesichts der geltenden Definition und egelungsdichte nicht korrekt. Daher ist auch die Be- auptung der Linken, Einfühlungsverhältnisse würden ohndumping Vorschub leisten und den Sozialkassen eistungen entziehen, unzutreffend. Das ist ein Problem, as im Zusammenhang von Praktika auftauchen kann. s muss dann aber auch an dieser Stelle geregelt werden nd nicht über ein untaugliches Vehikel. nlage 15 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des rundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Geset- zes und des Direktzahlungen-Verpflichtungenge- setzes Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zu- ständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes Gesetz zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht – Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstre- ckung von Entscheidungen über die Sicherstel- lung von Vermögensgegenständen oder Beweis- mitteln in der Europäischen Union Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat teilt und unterstützt das von Deut- chem Bundestag und Bundesregierung mit dem Gesetz ur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Ar- eitsgerichtsgesetzes verfolgte Anliegen der Entlastung er Sozialgerichtsbarkeit. Die beschlossenen Änderun- en des Verfahrensrechts erscheinen zwar grundsätzlich eeignet, einen Beitrag zur Entlastung der Gerichte der ozialgerichtsbarkeit und zur Straffung der Verfahren zu eisten. Eine dauerhafte Entlastung der Sozialgerichts- arkeit kann jedoch allein mit den im Gesetz enthaltenen aßnahmen nicht im erforderlichen Umfang erreicht erden. Es ist vielmehr notwendig, alle zielführenden Mög- ichkeiten auszuschöpfen, um die verfassungsrechtliche ewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes in der ozialgerichtsbarkeit nachhaltig sicherzustellen. Dazu st es geboten, deutlich weiterreichende Änderungen des ozialgerichtsgesetzes herbeizuführen, als dies mit dem esetz geschieht. Es ist außerdem erforderlich, struktu- elle Änderungen vorzunehmen, um den Ländern eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16389 (A) ) (B) ) bedarfsgerechte Verteilung der knappen richterlichen Personalressourcen zu ermöglichen. Der Bundesrat hat – vgl. dazu auch die Stellung- nahme des Bundesrates vom 20. Dezember 2007 im vor- liegenden Gesetzgebungsverfahren (Bundesratsdrucksa- che 820/07 [Beschluss]) – mehrere Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht, die in ihrer Gesamt- heit erwarten lassen, dass der sich abzeichnenden struk- turellen Überlastung der Sozialgerichtsbarkeit dauerhaft begegnet und die Dauer der Verfahren deutlich verrin- gert werden kann: – Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundes- rechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern – Zusammenführungsgesetz – (Bundes- tagsdrucksache 16/1040); – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Artikel 92 und 108) – (Bundestagsdruck- sache 16/1034); – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Sozial- gerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/1028); – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Sozial- gerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/3660). Von besonderer Bedeutung ist dabei der Vorschlag, mit der Zusammenführung der Gerichte der Verwal- tungs- und Sozialgerichtsbarkeit die dringend erforderli- che nachhaltige und systemgerechte Flexibilisierung des Einsatzes des richterlichen Personals zu bewirken. Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin (vgl. Bundestagsdrucksache 16/3660), den Zugang zur Beru- fungsinstanz in der Sozialgerichtsbarkeit ähnlich wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugestalten. Durch die Einführung eines generellen Berufungszulassungser- fordernisses und des Vertretungszwangs im Verfahren vor dem Landessozialgericht würde gewährleistet, dass nur die wirklich berufungswürdigen Fälle in die zweite Instanz gelangen. Darüber hinaus ist insbesondere die Einführung des konsentierten Einzelrichters in der Sozi- algerichtsbarkeit geeignet, das sozialgerichtliche Verfah- ren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne die Be- sonderheiten dieses Verfahrens aus dem Blick zu verlieren. Außerdem sollte der langjährigen Forderung der sozi- algerichtlichen Praxis und des Bundesrechnungshofs Rechnung getragen werden, vom Grundsatz der Ge- richtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens abzurücken und – wie vom Bundesrat vorgeschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1028) – mit der Einfüh- rung sozialverträglicher pauschaler Unterliegensgebüh- ren den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit deutlich grö- ßere Spielräume zu eröffnen, sich Verfahren zu widmen, denen nicht ein von vornherein offenkundig aussichtslo- ses Rechtsschutzanliegen zu Grunde liegt. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukom- men, die genannten Gesetzentwürfe des Bundesrates so z s r e – ß Z W d A S d S w f d r w b i e m h h z W d i z m d n (C (D eitnah zu beraten, dass mit einer abschließenden Be- chlussfassung in der laufenden Legislaturperiode ge- echnet werden kann, und die in den Gesetzentwürfen nthaltenen Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: u Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b (§ 14 Abs. 4 Satz 1 affG) Der Bundesrat bedauert es, dass die Bundesregierung en Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des § 14 bs. 4 nicht aufgegriffen hat. Mit dem Vorschlag soll verhindert werden, dass portschützen Schusswaffen völlig losgelöst vom Be- ürfnisprinzip erwerben können. Nach dem beispielslosen Amoklauf eines 19-jährigen chülers an einem Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 ar es fester Wille des Gesetzgebers, den Waffenbesitz ür Sportschützen zu erschweren. Der Vorschlag des Bundesrates würde sicherstellen, ass die anlässlich dieses Verbrechens erfolgte Waffen- echtsnovellierung aus dem Jahre 2002 nicht aufge- eicht wird. Sportschützen sollen danach nur die Waffen esitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports n ihrem Verband benötigen. Ohne eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist s entgegen der Auffassung der Bundesregierung nicht öglich, das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu ver- indern. Wenn sich Sportschützen aufgrund der vorgese- enen Regelung zur „Gelben“ Waffenbesitzkarte z. B. in ehn Jahren 40 Schusswaffen zulegen, wird es einer affenbehörde nicht möglich sein, zu überprüfen, ob er iese tatsächlich für den Schießsport benötigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, hre ablehnende Haltung zum Vorschlag des Bundesrates u überdenken. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – Drucksachen 16/7267, 16/7573 Nr. 5 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 16. bis 20. April 2007 in Straßburg – Drucksachen 16/7706, 16/8123 Nr. 1.3 – 16390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) (C) (B) ) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 02 Titel 697 01 – Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zu- weisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile – – Drucksachen 16/8272, 16/8456 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertrie- benengesetz in den Jahren 2003 und 2004 – Drucksache 15/5952 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesver- triebenengesetzes in den Jahren 2005 und 2006 – Drucksachen 16/7571, 16/7793 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7905 Nr. A.16 Ratsdokument 16694/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.7 Ratsdokument 16832/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.8 Ratsdokument 16833/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.10 Ratsdokument 5050/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.37 Ratsdokument 5431/08 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/8135 Nr. A.29 Ratsdokument 5242/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/8135 Nr. A.33 Ratsdokument 5334/08 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 16/2695 Nr. l.19 Ratsdokument 12367/06 Drucksache 16/7393 Nr. A.15 Ratsdokument 14253/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.38 Ratsdokument 5152/08 Finanzausschuss Drucksache 16/8135 Nr. A.27 Ratsdokument 5250/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.43 Ratsdokument 16835/07 (D Reaktorsicherheit Drucksache 16/7393 Nr. A.10 Ratsdokument 13860/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.21 Ratsdokument 15225/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.16 Ratsdokument 5119/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.20 Ratsdokument 5116/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.23 Ratsdokument 5127/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/5199 Nr. 2.29 Ratsdokument 7724/07 155. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. April 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615500000

Die Sitzung ist eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie
herzlich zu unserer heutigen Plenarsitzung, deren erster
Tagesordnungspunkt ganz sicher eine besonders breite
öffentliche Aufmerksamkeit finden wird.

Hiermit rufe ich die Tagesordnungspunkte 22 a bis
22 e auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Ulrike Flach, Rolf Stöckel, Katherina
Reiche (Potsdam) und weiteren Abgeordneten
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für eine
menschenfreundliche Medizin – Gesetz zur
Änderung des Stammzellgesetzes

– Drucksache 16/7982 (neu)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung (18. Ausschuss)


– Drucksache 16/8658 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Eberhard Gienger
René Röspel
Cornelia Pieper

Redet
Dr. Petra Sitte
Priska Hinz (Herborn)


b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria
Eichhorn und weiteren Abgeordneten einge-
brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em-
bryonenschutzes im Zusammenhang mit
menschlichen embryonalen Stammzellen

(Stammzellgesetz – StZG)


– Drucksache 16/7983 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Bildung, Forschung und Techni
schätzung (18. Ausschuss)


– Drucksache 16/8658 –

(C (D ung 11. April 2008 0 Uhr Berichterstattung: Abgeordnete Eberhard Gienger René Röspel Cornelia Pieper Dr. Petra Sitte Priska Hinz c)

neten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und
weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellge-
setzes

– Drucksache 16/7981 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung (18. Ausschuss)


– Drucksache 16/8658 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Eberhard Gienger
René Röspel
Cornelia Pieper
Dr. Petra Sitte
Priska Hinz (Herborn)


ext
d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz

(Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-

Gmelin und weiterer Abgeordneter

Keine Änderung des Stichtages im Stammzell-
gesetz – Adulte Stammzellforschung fördern

– Drucksachen 16/7985 (neu), 16/8658 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Eberhard Gienger

spel
Pieper
Sitte
inz (Herborn)

kfolgenab- René RöCornelia
Dr. Petra
Priska H






(A) )



(B) )


Präsident Dr. Norbert Lammert
e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner,
Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiteren Abge-
ordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Stammzellgesetzes

– Drucksache 16/7984 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung (18. Ausschuss)


– Drucksache 16/8658 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Eberhard Gienger
René Röspel
Cornelia Pieper
Dr. Petra Sitte
Priska Hinz (Herborn)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache eindreiviertel Stunden vorgesehen. Diese
Zeit soll nach dem Stärkeverhältnis der Unterzeichner
der Vorlagen verteilt werden. – Dazu besteht unter allen
Antragstellern Einvernehmen.

Da eine große Anzahl von Redewünschen vorliegt,
welche bei einer naturgemäß begrenzten Zeit für die
Aussprache nicht voll berücksichtigt werden kann, ha-
ben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf
verständigt, dass die Reden der Kolleginnen und Kolle-
gen, deren Redewunsch innerhalb dieses Zeitrahmens
nicht berücksichtigt werden kann, zu Protokoll gegeben
werden können. Ich vermute, dass Sie mit dieser Verein-
barung einverstanden sind. – Ich höre keinen Wider-
spruch. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentri-
büne haben die Mitglieder des Deutschen Ethikrates
Platz genommen. Ich begrüße Sie sehr herzlich als Gäste
unserer Debatte, an die sich die konstituierende Sitzung
des Ethikrates anschließen wird.


(Beifall)


Die heutigen Beratungen des Bundestages zur
Stammzellforschung sind erkennbar eng mit Ihrer künf-
tigen Aufgabe verbunden, Regierung und Parlament in
ethischen Fragen zu beraten. Im Namen des ganzen Hau-
ses wünsche ich Ihnen für diese wichtige und gleichzei-
tig schwierige Aufgabe Erfolg und vor allen Dingen die
Weitsicht und Besonnenheit, ohne die dieser Erfolg ganz
sicher nicht zustande kommt.

Ich eröffne nun die Aussprache und erteile zunächst
der Kollegin Dr. Annette Schavan das Wort.


Dr. Annette Schavan (CDU):
Rede ID: ID1615500100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler in Deutschland haben ebenso ethische
Überzeugungen wie wir.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


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(C (D ie stehen in Deutschland mit ihrer Arbeit auf dem Werefundament, das sich auch in unserer Verfassung finet. Sie sind keine bloßen Interessenvertreter. Zugleich wissen sie, dass wir ihre Argumente bei Geetzgebungsverfahren sorgsam prüfen müssen. Deshalb ollte unter uns auch klar sein, dass bei der Auseinanderetzung über die Novellierung des Stammzellgesetzes icht auf der einen Seite nur Interessen bei jenen im piel sind, die sich für eine Veränderung aussprechen, nd auf der anderen Seite Moralität bei denen vorerrscht, die gegen jede Veränderung sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Schon mit dem bestehenden Stammzellgesetz war der
chwierige Prozess verbunden, Positionen miteinander
u verbinden, die sich eigentlich nicht verbinden lassen.
as ging nur über den Weg der Abwägung. Der jetzige

nhalt des Gesetzes – er ist unbestritten, unabhängig vom
ntrag, der heute vorliegt – bedeutet die Verbindung von
ebensschutz und einem schmalen, streng definierten
orridor für die Forschung. Er war nur möglich, weil
largestellt wurde, dass es keinen Anreiz für die Herstel-
ung menschlicher Embryonen für die Forschung geben
arf und auch keine Anreize zum Verbrauch von
enschlichen Embryonen gegeben werden dürfen. Des-

alb gibt es den Stichtag in der Vergangenheit.

Die Forschung – diese Frage hat in den vergangenen
ochen eine herausragende Rolle gespielt – gewinnt

mbryonale Stammzelllinien aus solchen Embryonen,
ei denen die Entscheidung bereits getroffen wurde, sie
icht für eine Schwangerschaft einzusetzen, also solche,
enen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen
st. Es ist nicht die Entscheidung der Forschung; es ist
ine Entscheidung, die vorher getroffen wurde.

Wir entscheiden heute, wenn wir über eine Stichtags-
erlegung sprechen, nicht darüber, ob aus überzähligen
mbryonen Stammzellen gewonnen werden dürfen. Wir
ntscheiden auch nicht, ob der Import solcher im Aus-
and gewonnenen Stammzellen erlaubt sein soll. Beides
ehört zum Inhalt des bestehenden Gesetzes.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich: Wir diskutie-
en auch nicht über das Embryonenschutzgesetz. Es ist
nbestritten, und – das sage ich für mich persönlich noch
inmal ausdrücklich – das ist der umfassendste Schutz
er Embryonen, wie ich es schon in meiner letzten Rede
usgeführt habe. Dabei bleibt es. Das ist das Fundament
ller Überlegungen, die wir anstellen. Das steht nicht zur
ebatte.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Wer wie ich findet, dass eine Verlegung des Stichtags
uf ein neues, wiederum in der Vergangenheit liegendes
atum verantwortbar ist, ist sich auch bewusst, dass das

us der jetzigen Gesetzeslage resultierende ethische Di-
emma nicht aufgelöst wird. Ich bin aber zugleich der

einung, dass wir dieses Dilemma nicht vergrößern,






(A) )



(B) )


Dr. Annette Schavan
und halte eine kleinstmögliche Veränderung des Geset-
zes für eine Weiterentwicklung dieses Gesetzes. Wer das
als Liberalisierung bezeichnet, der wertet. Aber der Vor-
gang besteht letztlich darin, in der Logik des Gesetzes
eine Weiterentwicklung zu ermöglichen, die den schma-
len Korridor, der damals gewollt wurde, auch in Zukunft
erhalten wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


In den vergangenen Wochen und bis in die letzten
Stunden hinein ist immer wieder die Frage gestellt wor-
den, ob für den Erfolg ethisch unbedenklicher Forschung
tatsächlich der Vergleich mit embryonalen Stammzell-
linien zwingend sei, da es Stammzellforschung und
Zelltherapien gibt, die diesen Vergleich nicht brauchen.
Ich sage ausdrücklich: Das ist unbestritten. Seit
30 Jahren gibt es Zelltherapien. Natürlich braucht nicht
jeder – weder in der medizinischen Forschung noch in
der Grundlagenforschung – Vergleiche.

Aber für jene, die reprogrammieren, ist die Überprü-
fung ihrer Ergebnisse mit qualitativ besseren embryona-
len Stammzelllinien notwendig. Das sage ich ausdrück-
lich. Wer den Vergleich aus ethischen Gründen ablehnt,
möge daraus nicht automatisch den Schluss ziehen, dass
er auch sachlich nicht nötig ist. Der Vergleich ist gerade
da unerlässlich, wo die Schwerpunkte unserer For-
schungsförderung liegen, nämlich neue Wege der Ge-
winnung pluripotenter Stammzellen zu ermöglichen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Aus all dem ergibt sich für mich nach gewissenhafter
Prüfung der Argumente, dass eine Verschiebung des
Stichtags auf einen neuen Zeitpunkt in der Vergangen-
heit verantwortbar ist, um den schmalen Korridor für die
Forschung zu erhalten, der im Stammzellgesetz von
2002 vorgesehen ist. Mir geht es vor allem um jene For-
schergruppen, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass
wir dauerhaft zu einer Stammzellforschung kommen
können, die ohne den Verbrauch menschlicher Embryo-
nen zur Gewinnung von Stammzelllinien auskommt.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615500200

Das Wort erhält nun die Kollegin Dr. Maria Böhmer.


Dr. Maria Böhmer (CDU):
Rede ID: ID1615500300

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Es geht heute um mehr als eine Gesetzeskor-
rektur. Es geht um eine grundsätzliche Entscheidung.
Wir entscheiden heute darüber, ob dem Stammzellgesetz
seine innere Logik und seine Substanz genommen wer-
den.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


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(C (D er Deutsche Bundestag hat im April 2002 mit großer ehrheit Nein zur verbrauchenden Embryonenfor chung gesagt. Das ist der Kern des Stammzellgesetzes. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


leibt es dabei, oder kommt es zu einem ethischen Kurs-
echsel, zu einem Dammbruch beim Embryonenschutz?


(Jörg Tauss [SPD]: Kommt es nicht!)


Um nichts anderes geht es bei der Frage, ob der Stich-
ag Bestand hat, verschoben oder aufgehoben wird. Mit
nserem Antrag auf Beibehaltung des einmal gefunde-
en Stichtages hat der Embryonenschutz Bestand.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


er einmal festgelegte Stichtag ist die Wasserscheide;
enn der Stichtag unterscheidet zwischen dem, was wir
n Zukunft verhindern wollen, und dem, was wir nicht
ehr ändern können. Er unterscheidet zwischen dem
lick zurück, auf die Herstellung von Stammzelllinien
us Embryonen im Ausland ohne unser Zutun, und dem
lick nach vorne in die Zukunft, in der keinerlei Anreize

ür die Zerstörung von Embryonen zu Forschungszwe-
ken von Deutschland ausgehen sollen, weder innerhalb
och außerhalb der deutschen Grenzen. Das Stammzell-
esetz stärkt damit den Embryonenschutz. Es bekräftigt
en Grundgedanken: Keine Verzweckung menschlichen
ebens! Bei diesem Leitgedanken muss es bleiben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


enn der Gesetzgeber, wenn wir heute den Stichtag ver-
chieben, dann ist diese Eindeutigkeit dahin. Auch wenn
mmer wieder betont wird, die Verschiebung sei einma-
ig: Im Ausland würde eine solche Entscheidung als Si-
nal gewertet, dass wir bereit sind, die ethischen Gren-
en zu verschieben, wenn die Forschung nur laut genug
anach verlangt. Das heißt Anreize setzen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Im letzten Jahr habe ich Hans Schöler in seinem Insti-
ut in Münster besucht. Ich habe ihn gefragt: Gesetzt den
all, der Deutsche Bundestag würde den Stichtag ver-
chieben, was ist dann in einem Jahr oder in zwei Jah-
en? Fordern Sie dann erneut eine Verschiebung? Er hat
ir mit einem ehrlichen Ja geantwortet. Er hat dies in

er Anhörung im Forschungsausschuss vor Ostern be-
räftigt. Ich finde, das schafft Klarheit. Machen wir uns
ichts vor: Wenn der Bedarf einmal Grund für eine Ver-
chiebung ist, kann er es auch ein zweites und drittes
al sein. Dann sind wir auf der schiefen Ebene.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Dr. Maria Böhmer
Dann hält nichts mehr. Der Stichtag würde zur Scham-
frist. Dazu sage ich ein klares Nein.

Ich spreche hier und heute auch für die beiden ande-
ren Autorinnen des Stammzellgesetzes, für Margot von
Renesse und Andrea Fischer. Wir haben uns gestern in
der Zeit gemeinsam gegen eine Verschiebung ausgespro-
chen. Damals, im Jahr 2002, sind wir drei aus unter-
schiedlichen Richtungen, mit unterschiedlichen Vorstel-
lungen aufeinander zugegangen. Aber wir waren uns in
einem Punkt einig: Formelkompromisse dienen dieser
Frage nicht. Wir haben uns grundsätzlich verständigt.
Drei Kernpunkte machen diese grundsätzliche Verstän-
digung aus: Wir haben Rechtsfrieden erreicht. Das ist
durch den Schutz des Embryos von Anfang an und die
Ermöglichung von Grundlagenforschung gelungen,
die strengen ethischen Auflagen genügt. Diese Grundla-
genforschung ist heute möglich und wird weiterhin mög-
lich sein; ich stehe dazu. Dafür stehen auch die fünf
neuen Genehmigungen des Imports von sogenannten al-
ten Stammzelllinien. Das zeigt, wie viel Dynamik in der
Forschung ist und dass das Gesetz nach wie vor funktio-
niert.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


Ich will Ihnen aber auch sagen, dass wir in einem
Punkt Handlungsbedarf sehen, und zwar von Anfang an.
Deutsche Forscher, die sich im Ausland mit den dort er-
laubten Mitteln an Forschung beteiligen, sollen nicht
mehr mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen.
Das ist Gegenstand des Gesetzentwurfs, der heute zu-
letzt zur Abstimmung steht. Dieses Gesetz dient der
Rechtssicherheit und stärkt die legale Forschung. Aber
weitere Änderungen sind ethisch nicht zu rechtfertigen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich weiß, dass sich niemand im Deutschen Bundestag
die Entscheidung leicht macht. Heute wie damals ringen
wir um die Entscheidung. Das zeichnet diese Debatte
aus. Heute wie damals ringen wir darum, den Schutz des
menschlichen Lebens von Anfang an zu gewährleisten
und zugleich Grundlagenforschung zu ermöglichen. Es
geht heute darum, die eigenen Maßstäbe nicht infrage zu
stellen. Wir müssen in unseren ethischen Entscheidun-
gen glaubwürdig und standhaft bleiben. Deshalb appel-
liere ich an Sie: Stimmen Sie unserem Antrag „Keine
Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte
Stammzellforschung fördern“ zu.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615500400

Nächste Rednerin ist die Kollegin Ulrike Flach.

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(C (D Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In en vergangenen Wochen haben wir sehr hart um Untertützung der einzelnen Positionen gerungen. Dabei ist es öglich gewesen, eine ganze Reihe von Punkten zu klä en, aber es bleiben natürlich Punkte – Frau Böhmer hat erade zu Recht darauf hingewiesen –, die wir unterchiedlich bewerten. Das betrifft den Status der befrucheten Eizelle, den wissenschaftlichen Erfolg der Stammellforschung und die Bedeutung des Stichtages. Alle iese Faktoren bewerten wir, die Unterzeichner des Geetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes für eine menchenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des tammzellgesetzes“ auch und gerade nach den großen nhörungen der letzten Monaten eindeutig, und zwar nter einer ganz großen Überschrift: Auch das Heilen on Menschen ist moralisch. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD)

Ulrike Flach (FDP):
Rede ID: ID1615500500

Die befruchtete Eizelle hat nicht den gleichen Status
ie der Embryo nach der Einnistung im Mutterleib. Das

st aus den Anhörungen sehr klar hervorgegangen.
mbryonale Stammzellen werden fünf bis sieben Tage
ach der Befruchtung der Eizelle gewonnen, und zu die-
em Zeitpunkt besteht der Embryo aus einigen Dutzend
ellen. Das ist vor der Einnistung in der Gebärmutter
nd somit in einem Stadium, in dem wir in Deutschland
hne Probleme die Pille danach und ohne Probleme die
pirale gelten lassen. Was für die Verhütung hier in die-
em Lande gelten darf, muss doch erst recht für hoch-
ertige Forschung im medizinischen Bereich gelten.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE] – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Gerade nicht!)


Wir wollen, dass auch in Deutschland Spitzenfor-
chung für Menschen, die an schweren Krankheiten lei-
en, betrieben wird. Unsere Messlatte ist neben der
enschenwürde die Ethik des Heilens. Gerade vor die-

em Hintergrund ist es gut, dass wir nicht nur von den
roßen Forschungsgesellschaften in diesem Land, son-
ern dass wir auch von der Deutschen Multiple Sklerose
esellschaft und der Deutschen Parkinson Gesellschaft
nterstützt werden. Das ist wichtig; denn es zeigt, wo-
um es hier geht. Es geht darum, Menschen zu helfen,
icht aber um eine fundamentale Änderung unserer
rundgesetzlichen Gesamtübereinstimmungen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])


Wir wenden uns übrigens in diesem Zusammenhang
ntschieden gegen die Behauptung, dass für die deutsche
orschung an embryonalen Stammzellen Embryonen
terben müssen, die sonst eine Chance auf Leben hätten.
uch in den USA existieren über 400 000 bei der künst-

ichen Befruchtung entstandene sogenannte überzählige
mbryonen. Fast alle bekannten Stammzelllinien stam-
en von diesen Embryonen, aus denen nie ein Mensch

ntstehen wird. Sie wurden von ihren Eltern für die For-






(A) )



(B) )


Ulrike Flach
schung gespendet; ansonsten wären sie der Vernichtung
anheimgefallen. Hier wurden also weder Frauen instru-
mentalisiert, wie so gerne unterstellt wird, noch wurde
verhindert, dass Leben entsteht. Im Gegenteil: Es ist der
erklärte Wunsch der Eltern gewesen, dass diese Embryo-
nen der Forschung für kranke Menschen zur Verfügung
gestellt wurden.

Der Umstand, dass es diese Stammzellen überhaupt
gibt – das will ich an der Stelle auch noch sagen –, zeigt,
wie wenig erfolgreich die Stichtagsregelung war, Frau
Böhmer. Obwohl von Deutschland kein Anreiz ausge-
gangen ist, sind diese Stammzelllinien entstanden. Das
ist doch genau der Grund, warum das bestehende Gesetz
über den Import zerbricht. Das ist der Grund, warum
man gar nicht für diese Stichtagsregelung sein kann.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


Wir wollen die Forschung an adulten Stammzellen
nicht gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen
ausspielen. Frau Schavan hat eben zu Recht darauf hin-
gewiesen, dass wir beides brauchen. Ich bin froh, dass
sich vor zwei Tagen eine große Gruppe von 17 Spitzen-
forschern, zu denen übrigens sowohl Forscher gehören,
die über adulte Stammzellen forschen, als auch solche,
die über embryonale Stammzellen forschen – auch sol-
che, die in den letzten Monaten so große Erfolge erzielt
haben –, noch einmal eindeutig positioniert und erklärt
haben, dass wir hochwertige Forschung an embryonalen
und adulten Zellen brauchen. Genau dieses schlagen wir,
die Unterstützer des Gesetzentwurfes für eine menschen-
freundliche Medizin, vor.

Wir wollen eine Gesetzgebung in diesem Lande, die
die Forschung an embryonalen Stammzellen ohne das
beliebige Instrument des Stichtages ermöglicht und da-
mit international gleichwertige Bedingungen auch für
unsere Forscher schafft.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir wollen Hoffnung für diejenigen, die auf Heilung
warten, und für die deutschen Wissenschaftler, die sich
in den europäischen Forschungsprozess wieder integrie-
ren wollen. Unser Gesetzentwurf stärkt die Forschungs-
freiheit im Grundgesetz, und er eröffnet Chancen für
eines der zukunftsträchtigsten Wissenschaftsfelder. Ich
bitte um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Wir würden den Deutschen einen Gefallen tun.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615500600

Das Wort erhält nun der Kollege Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615500700

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir disku-

tieren heute über die Möglichkeit und die Bedingungen
des Importes embryonaler Stammzellen zu Forschungs-

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(C (D wecken. Das klingt technisch, und unser Reden darüber erschleiert oftmals das eigentlich dahinterliegende ethiche Problem. Letzten Endes geht es um die Fragen: ann ist der Mensch ein Mensch? Wo beginnt menschli hes Leben? Darf man menschliches Leben für einen uten Zweck opfern, oder verbieten die Würde des Menchen und der Schutz des Lebens das Töten von Menchen zum Zwecke der Forschung und der medizinichen Behandlung anderer Menschen? Die Forschung mit und der Import von embryonalen tammzellen setzen das Töten und das Zerteilen von mbryonen voraus. Wie der Gesetzgeber diese Frage bentwortet, ist eine weitreichende ethische Grundsatzentcheidung. Unsere Verfassung erklärt die menschliche ürde für unantastbar. Frau Flach, man kann die Debatte um den § 218 StGB der um Verhütung nicht mit dem Umgang mit embryoalen Stammzellen gleichsetzen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Bei der Frage der Abtreibung steht das Leben der
utter mit dem Leben des Kindes in einem direkten, un-

uflösbaren Konflikt.


(Widerspruch des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP])


Herr Westerwelle, das müssten Sie wissen. – Die Ab-
reibung bleibt auch nach dem Urteil des Bundesverfas-
ungsgerichts zum § 218 StGB Unrecht, auch wenn sie
icht in jedem Fall strafrechtlich verfolgt wird. Das ist
ine ganz klare ethische Linie. Lediglich bei den Instru-
enten, also dabei, wie wir das menschliche Leben in

iesen Situationen schützen, hat das Bundesverfassungs-
ericht uns, dem Gesetzgeber, erlaubt, nicht in jedem
all zum Mittel des Strafrechts zu greifen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
nd die Vorgabe des Grundgesetzes sind klar. Beim Luft-
icherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht uns
ls Gesetzgeber noch einmal ermahnt: Leben ist nicht
egen Leben abzuwägen; nicht einmal Leben, das wir
em Tod geweiht glauben, darf geopfert werden, um an-
eres menschliches Leben zu retten.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


as hat uns das Bundesverfassungsgericht mit auf den
eg gegeben.

Wir, der Bundestag, sind uns einig, dass der Mensch
iemals verzweckt werden darf, auch beim Thema Folter
icht. Selbst wenn man meint, man könne mit Folter
eiseln freibekommen, menschliches Leben retten, sagt
ns unsere Rechts- und Werteordnung: Die Folter ist
hne Ausnahme verboten.

Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle ent-
teht neues menschliches Leben, damit ist die geneti-
che Identität eines Menschen festgelegt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Volker Beck (Köln)

Mit der Verschmelzung handelt es sich um einen Men-
schen, nicht um Zellmaterial oder um einen Zellhaufen.
Dieser Mensch darf nicht verzweckt werden. Deshalb
kann es hier auch keinen Kompromiss geben. Jeder
Kompromiss bringt uns auf eine schiefe Ebene. Ich
werbe auch für ein völliges Verbot des Arbeitens mit
embryonalen Stammzellen, da für jede dieser Zellen ein
Mensch nicht leben durfte, sondern getötet wurde.

Dennoch ist das Stammzellgesetz, das heute gilt, kein
willkürlicher oder fauler Kompromiss. Das Stammzell-
gesetz schloss damals eine gesetzgeberische Lücke. Die
verbrauchende Embryonenforschung und die Herstel-
lung embryonaler Stammzellen waren in Deutschland
nach dem Embryonenschutzgesetz bereits verboten. Der
Import war bis zum Erlass des Stammzellgesetzes nicht
geregelt und damit auch nicht strafbar. Diese Gesetzeslü-
cke war damals nicht gewollt, wohl aber vorhanden. Der
Gesetzgeber entschied sich, mit dem Inkrafttreten des
Gesetzes keine neuen Stammzellen für den Import mehr
zuzulassen. Dies war auch dem Umstand geschuldet,
dass zuvor diese Gesetzeslücke bestand.

Die jetzt vorgeschlagene Verschiebung des Stich-
tages hat deshalb eine grundsätzlich andere Qualität: Sie
reißt einen Damm mit dem Argument ein, man brauche
weitere Zellen, und legitimiert damit aktiv das Töten von
Embryonen auch nach dem Inkrafttreten des deutschen
Stammzellgesetzes.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Unverschämtheit! Das ist unverschämt!)


Der neue Stichtag ist völlig willkürlich. Er kann bei Be-
darf jederzeit mit den gleichen Argumenten, die wir
heute hören, verschoben werden. Herr Röspel, Sie haben
es in der letzten Debatte auch zugegeben. Als ein Redner
dies hier am Pult ansprach, haben Sie gesagt: Natürlich,
wenn wir neue brauchen, dann wird der Bundestag ent-
scheiden.


(René Röspel [SPD]: Ja, wer denn sonst?)


Was machten wir, wenn die Forschung tatsächlich zu
dem Ergebnis käme, wir könnten mit embryonalen
Stammzellen heilen, und der Bedarf an Stammzellen und
Embryonen dramatisch stiege? Wie lange würden dann
die Grundlagen des Embryonenschutzgesetzes noch gel-
ten?

Eines ist doch bezeichnend: Sie haben zwar beteuert,
Frau Schavan, dass niemand ans Embryonenschutzge-
setz herangehen will.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615500800

Herr Kollege Beck!


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615500900

Aber Ihr Haus fragt gegenwärtig die Gesetzgeber in

Bund und Ländern, ob Eizellenspenden zulässig sein
sollen, um damit die Kosten der Reproduktionsmedizin
für die Menschen, die sie nachfragen, absenken zu kön-

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(C (D en. Wir befinden uns mit einer Verschiebung des Stichags auf einer schiefen Ebene. Herr Kollege! Mit einer solchen Entscheidung verlieren wir die Kri erien in der Debatte, sodass wir uns gegen weitere Aufeichungen des Schutzes des menschlichen Lebens icht mehr werden wehren können. Deshalb werbe ich afür, dass wir heute keine Veränderung der Rechtslage ornehmen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615501000
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615501100


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615501200

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird Ihnen sofort

inleuchten, dass die Einhaltung der vereinbarten Rede-
eiten in einer solchen Debatte für das Präsidium eine
esonders sensible Aufgabe ist. Aber wir können die
ereinbarung über die heute vorgesehenen Wortbeiträge
berhaupt nur bewältigen, wenn sich alle an diese Ver-
inbarung halten, wobei sich für alle gleichermaßen die
ussichtslosigkeit des Unterfangens ergibt, in fünf Mi-
uten den gesamten Umfang ihrer Urteilsbildung vortra-
en zu können. Deswegen erlaube ich mir noch einmal
olgenden praktischen Hinweis: Tragen Sie das, was Ih-
en am wichtigsten ist, gleich zu Beginn vor. Damit ist
ichergestellt, dass es auch im Protokoll erscheint.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das Wort hat nun der Kollege Jörg Tauss.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1615501300

Sehr geehrter Herr Präsident! Zum Schluss meiner

usführungen wollte ich darum bitten, dem Gesetzent-
urf der Abgeordneten René Röspel, Carola Reimann,

lse Aigner, Thomas Rachel, vieler anderer Abgeordne-
er und von mir selbst zuzustimmen. – Das war der
chlussblock. Ansonsten bemühe ich mich, jetzt auf das
urückzukommen, was der Kern der heutigen Debatte
st, da er im letzten Redebeitrag ziemlich heftig verlas-
en worden ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Schon aus der Rede von Frau Schavan ist deutlich ge-
orden, dass es nicht um Dammbrüche geht, nicht um
ie Aufgabe von Embryonen- und Lebensschutz in
eutschland und in der Welt und nicht um eine neue

thische Debatte.


(Beifall der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU])


s geht auch nicht um den Embryonenschutz, liebe Kol-
eginnen und Kollegen, der in diesem Lande geregelt ist.
ie Forschungsministerin hat darauf hingewiesen, dass
iemand an ihm zu rühren beabsichtigt. Kollege Beck,
ies steht im Gegensatz zu dem, was Sie gerade gesagt
aben.






(A) )



(B) )


Jörg Tauss
Es geht darum, unser aus der Mitte des Parlaments
heraus entstandenes Stammzellgesetz aktuellen Ent-
wicklungen anzupassen und es zukunftsfest zu machen.
„Zukunftsfest“ ist das Stichwort, das in diesem Zusam-
menhang wichtig ist. Die behutsame und ethisch zu ver-
antwortende Weiterentwicklung unseres Gesetzes brau-
chen wir zur Aufrechterhaltung einer qualifizierten
Stammzellforschung in Deutschland. Das ist ein winzi-
ges Forschungsgebiet. Frau Böhmer, angesichts unseres
jetzigen Standes der Forschung ist es eine völlige Über-
schätzung der wahren Lage in dieser Welt, anzunehmen,
dass von Deutschland aus Anreize zur Tötung von
Embryonen geschaffen würden, wie Sie sie unterstellt
haben. Das ist völlig abwegig und hat mit der Realität
nichts zu tun.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Im Übrigen – auch das ist in der Anhörung klar ge-
worden – brauchen wir für die adulte Stammzellfor-
schung, die immer wieder als Alternative und als Gegen-
part dargestellt wird, auch die Forschung an
embryonalen Stammzellen, um Zellen insgesamt verste-
hen zu können.

Die Anhörung hat noch etwas ergeben. Kollege Beck,
ich respektiere so etwas, aber dann muss man auch sehr
konsequent sein. Einer der vehementesten Ablehner un-
seres Vorschlags aus den Reihen der Sachverständigen
sagte, dass in der Konsequenz dessen, was man zu
Stammzelllinien diskutieren kann, auch die Organspende
untersagt werden müsste.


(Beifall des Abg. Rolf Stöckel [SPD])


Das ist, finde ich, ein unglaublicher Ansatz, aber er ist
logisch im Sinne dessen, Herr Beck, was Sie hier gesagt
haben, konsequent in der logischen Weiterentwicklung
in Bezug auf die Frage der Verwertbarkeit von Leben.
Lesen Sie das im Protokoll der Anhörung einfach einmal
nach!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie dürfen doch niemanden töten, um Organe zu gewinnen! Das ist doch absurd!)


Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich bin
für Organspende, und ich bin für eine ethisch verant-
wortbare Stammzellforschung.


(Beifall des Abg. Peter Hintze [CDU/CSU])


Aus diesem Grunde haben wir Ihnen eine Broschüre
mit dem Titel „Verantwortungsvolle Politik und For-
schungsfreiheit“ vorgelegt. Ich bitte Sie einfach, darin
ein bisschen zu lesen. Wir haben genau die Punkte, die
ich jetzt nicht vortragen kann, Herr Präsident, in dieser
Broschüre niedergeschrieben.

Gestatten Sie mir einen Satz an Ihre Adresse, liebe
Frau Kollegin Böhmer. Sie haben uns als eine der Mütter
des Stammzellgesetzes – Sie gehörten zweifellos zu die-
sen Müttern; es gab noch ein paar Mütter mehr;

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(C (D s gab auch ein paar Väter; ich würde Wolf-Michael atenhusen dazurechnen – damals gesagt: Wir wollen einerlei Liberalisierung im Bereich des Strafrechts. – ie Strafrechtsnorm musste so ins Gesetz hineinge chrieben werden, wie es von Ihnen damals verlangt orden ist. Sie haben zusätzlich den Hinweis gegeben, ass Sie das Stammzellgesetz insgesamt verhindern würen, wenn diese strafrechtliche Vorschrift liberalisiert ürde. Ich freue mich sehr, dass Sie heute zu einer anderen uffassung gekommen sind, nämlich sagen, dass Ihre osition von damals falsch war. Sie sind heute für eine iberalisierung der Strafrechtsnorm. Ich respektiere dies ußerordentlich, weil es zeigt, dass man in neuen Fragen uch zu neuen Antworten kommen kann. Es ist allerdings nicht logisch, zu sagen: An der Strafechtsnorm wollen wir etwas ändern, am Stichtag ändern ir nichts. – Dieser Stichtag führt aber dazu, dass prak isch keine Stammzellforschung mit vorhandenen tammzelllinien mehr durchgeführt werden kann. Das äre so ähnlich, als wenn Sie, Frau Kollegin Böhmer, eiem Autofahrer das Autofahren verbieten und ihm den ührerschein wegnehmen würden, dann aber zur Entlas ung die Parkverbote aufheben würden. Das wäre die ogik. Dieser Logik sollten wir nicht folgen. (Beifall des Abg. Rolf Stöckel [SPD] – Julia Klöckner [CDU/CSU]: Da hat er etwas nicht verstanden! Peinlich! Peinlich!)


(René Röspel [SPD]: Es gab auch Väter!)


Das ist der einzig sinnvolle Vergleich in diesem Zu-
ammenhang.


(Beifall des Abg. Rolf Stöckel [SPD] – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch nur noch eine reine funktionale Debatte, die Sie führen! Das ist politische Beliebigkeit!)


enn Sie sagen, dass Stammzellforschung im Ausland
icht mehr strafbar sein soll, gleichzeitig aber nicht da-
ür sorgen, dass wieder geforscht werden kann, dann ist
ieser Vergleich logisch. Aus diesem Grunde sollten Sie
ich über das, was hier diskutiert worden ist, noch ein-
al Gedanken machen.

Wenn heute nur die Strafrechtsnorm, aber nicht der
tichtag verändert würde, wäre unser Stammzellgesetz,
nser historischer Kompromiss aus dem Jahre 2002, eine
ertlose Hülle. Ich bitte Sie, dazu beizutragen, dass un-

er Gesetz nicht zur Hülle wird, sondern weiterhin
thisch verantwortbare Stammzellforschung in Deutsch-
and begleitet.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615501400

Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Wolfgang

hierse.






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Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1615501500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist

nicht überraschend, dass die Anhörung zu den Fragen
der Stammzellforschung keine Einigung unter den gela-
denen Experten erbracht hat. Das Thema bleibt wissen-
schaftlich, forschungspolitisch und ethisch kontrovers.
Es gibt auf allen Seiten gute Argumente. Wir müssen
aber heute entscheiden, ob wir das geltende Stammzell-
gesetz von 2002 verändern. Gibt es dafür zwingende
Gründe? Was hat sich seither verändert?

Drei Autorinnen des Gesetzes – Maria Böhmer hat
gerade darauf hingewiesen – haben gestern in einem Zei-
tungsartikel daran erinnert, worum es der Mehrheit des
Bundestages damals ging. Es ging um die Achtung vor
der Würde auch früher Formen des menschlichen Le-
bens, um Grundlagenforschung im Bereich der Stamm-
zellen und um Rechtsfrieden in der Gesellschaft. Diese
Ziele sind durch einen Kompromiss – die geltende Stich-
tagsregelung –, so denke ich, erreicht worden. Hat sich
seither wirklich etwas grundlegend verändert?

Erstens stelle ich nüchtern und ohne jeden Vorwurf
fest: Forschungserfolge und erst recht Therapieerfolge,
die Hoffnungen und Verheißungen einer Ethik des Hei-
lens, sind und bleiben ungewiss.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens. Die vom Gesetz freigegebenen Zelllinien
ermöglichen ganz offensichtlich Grundlagenforschung.
Dies beweisen gerade die Forschungsanträge der letzten
Monate. Auch Prof. Beier hat dies in der Anhörung zu-
gestanden.

Drittens. Die Stichtagsveränderer unter den Forschern
verlangen trotzdem neue Stammzelllinien. Sie tun es,
weil sie bessere wollen, weil sie im internationalen Wett-
bewerb der Spitzenforschung gleiche Ausgangsbedin-
gungen wollen, weil sie „State of the Art“ sein wollen.
Aber kann solcherart behaupteter Bedarf, kann das Wett-
bewerbsargument wirklich ein ethisch zureichendes,
überzeugendes, zwingendes Argument sein? Ich glaube,
nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Viertens. Fortschritte gibt es offensichtlich bei der
Forschung mit adulten Stammzellen. Deshalb – das ist
eine gewisse Argumentationsverlagerung – soll die em-
bryonale Stammzellenforschung dieser Forschung assis-
tieren, sie befördern.

Und fünftens. Auch von den Unterstützern des
Röspel-Antrags wird nicht bestritten, dass die verbrau-
chende embryonale Stammzellenforschung ethisch
problematisch bleibt und nur pragmatisch mit Blick auf
die unter drittens und viertens genannten Argumente zu
rechtfertigen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt also keine
wirklich neuen Gesichtspunkte. Wir sind in keiner wirk-
lich neuen Situation. Deshalb sollten wir uns auf die

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(C (D thische Grundfrage besinnen, auf die Frage nach dem oralischen Status des Embryos, auf die Frage nach er Würde und nach dem Lebensrecht menschlichen Leens von Anfang an. Aus der Menschenwürdegarantie es Grundgesetzes folgt zwingend das Instrumentalisieungsverbot. Auch der embryonale Mensch darf kein ittel zu einem anderen Zweck sein. Er darf nicht verutzt werden. Forschung mit embryonalen Stammzellen st aber ein Eingriff in die Integrität des Embryos und in ein Lebensrecht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


önnen, so fragte der frühere Bundesverfassungsrichter
rnst-Wolfgang Böckenförde, ungewisse Erwartungen
on Heilungsmöglichkeiten „die Tötung eines Embryos,
er nichts anderes ist als ein individueller Mensch in den
rühesten Stadien seiner Entwicklung, rechtfertigen“? Es
ehört zu den unsere Zivilisation tragenden Grundüber-
eugungen, dass menschliches Leben um seiner selbst
illen zu schützen ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


as Recht auf Leben und der Wert des Menschseins las-
en sich nicht abstufen. Menschliches Leben ist nicht re-
ativierbar, und es ist ein höherwertiges Gut als die viel
eschworene Forschungsfreiheit. Das von manchen stra-
azierte Argument, wenn wir es nicht tun, dann tun es
ndere sowieso, halte ich für den Ausdruck einer ethi-
chen Kapitulation.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


ine Verschiebung des Stichtages kann, ja muss ethi-
ches Misstrauen erzeugen. Nicht wenige reden von der
thischen Wanderdüne. Ich bleibe dabei: Da es kein
ich überzeugendes Argument für eine Verschiebung

der Aufhebung des Stichtages gibt, plädiere ich für die
eibehaltung des 2002 vereinbarten und vertretbaren
ompromisses, zumal es mit der Forschung an adulten
tammzellen eine aussichtsreiche und unterstützens-
erte andere Möglichkeit gibt, die ethisch unproblema-

isch ist.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP] und der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615501600

Das Wort erhält der Kollege Christoph Strässer.


(Beifall des Abg. Rolf Stöckel [SPD])







(A) )



(B) )


Christoph Strässer (SPD):
Rede ID: ID1615501700

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe
an Wolfgang Thierse an. Ich möchte ihm in einem Punkt
widersprechen, weil ich glaube, dass in dieser Argumen-
tation das Dilemma einer jeden Stichtagsregelung deut-
lich wird. Sie haben gesagt, die Verschiebung des Stich-
tages werde überwiegend mit Wettbewerbsargumenten
begründet. Ich glaube, dass diese Einschätzung falsch
ist.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Häufig zumindest!)


Ich glaube, wenn man mit den Menschen redet, die
Stammzellforschung betreiben, dann sagen sie ganz ein-
deutig: Die Arbeit mit den jetzt nach dem Embryonen-
schutzgesetz und dem Stammzellgesetz erlaubten
Stammzelllinien ist gerade nicht mehr geeignet, um be-
stimmte Dinge zu erzielen, die auch im Bereich der
Grundlagenforschung erwartbar sind, nämlich dass in
absehbarer Zeit und in einem vertretbaren Zeitraum auch
Therapien zur Heilung schwerer und schwerster Krank-
heiten entwickelt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Deshalb sage ich, meine Damen und Herren: Wer an
der bisherigen Stichtagsregelung festhält, der geht in der
Diskussion um die Würde des Menschenlebens einen
Schritt zurück. So wird nämlich etwas nur in einer Art
und Weise erlaubt, über die selbst diejenigen, die daran
forschen, urteilen: Mit diesem schlechten und alten Ma-
terial können auf gar keinen Fall Erwartungen erfüllt
werden. – Deshalb kann es nach meiner festen Überzeu-
gung nicht bei dieser Stichtagsregelung bleiben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Aber auch die Verschiebung des Stichtags würde dem
genannten Zweck nicht dienen. Denn mit einer Stich-
tagsregelung wird ausgehend von der Annahme, dass
eine rechtswidrige Handlung vorliegt, versucht, eine
Möglichkeit zum Umgang mit dieser rechtswidrigen
Handlung zu finden, indem ein gesellschaftlicher Kom-
promiss gesucht wird.

Frau Kollegin Böhmer, Sie haben als Kronzeugin die
Mutter des derzeitigen Stammzellgesetzes, Margot von
Renesse, erwähnt. Sie alle haben vielleicht gelesen, was
Margot von Renesse in Kenntnis der jetzigen Situation
zu der damals getroffenen Regelung sagt. In der Süd-
deutschen Zeitung von heute sagt sie, die Gewinnung
von Stammzellen aus Embryonen, die bei der künstli-
chen Befruchtung übrig bleiben, sei auch in Deutschland
zuzulassen.


(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Sie lehnt Ihren Antrag ab! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber sie ist nicht für Ihren Antrag!)


„Die Gewinnung von Embryonen“ ist, wie ich glaube,
etwas völlig anderes als das, worüber wir heute diskutie-
ren. Ich glaube, man sollte das ernst nehmen. Sie sagt

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(C (D eiter – das ist für mich der eigentliche Kern der Arguentation in Bezug auf die Stichtagsregelung –, eine an ere Position als die, die wir jetzt diskutieren, sei 2002 icht mehrheitsfähig gewesen. Angesichts der heutigen ituation sagt sie, es reiche nicht aus, den Stichtag für en Import von Stammzellen zu verschieben. Ein solher Schritt wäre unlogisch und ethisch nicht zu begrünen. – Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie at auch an dieser Stelle recht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])


Über die Notwendigkeit, die Inhalte und die Ziele der
tammzellforschung ist hier schon ausführlich diskutiert
orden. Auch ich gehöre zu denjenigen, die gerade in
nbetracht dessen, was Forschung bewirken und an

chlimmen Dingen hervorbringen kann, sagen, dass
icht alles erlaubt ist, was möglich ist. Denjenigen, die
efürchten, dass die Diskussion hierüber am Ende zu ei-
em Dammbruch führt, möchte ich entgegenhalten, dass
olche Vorhalte in eine völlig falsche Richtung zielen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Ich sage – das ist aus meiner Sicht völlig klar, und da-
an will auch niemand etwas ändern –: Es bleibt bei den
estimmungen des Embryonenschutzgesetzes aus dem

ahre 1990; es gibt da keine Veränderungen, und es gibt
eine nachhaltigen Veränderungen beim Verbot des Im-
orts von embryonalen Stammzellen, wie es im Stamm-
ellgesetz von 2002 niedergelegt ist. Es findet nur eine
inzige Änderung statt, die leicht zu rechtfertigen ist:
enn man nämlich diese Forschung will, sich also zur

mbryonalen Stammzellforschung bekennt, dann muss
hr ein Rahmen gegeben werden, der ethisch verantwort-
ar ist. Zugleich muss aber auch klar formuliert und
eregelt werden, dass entsprechenden Anträgen ein
usnahmecharakter zukommt. Hierzu hat aber eine
tichtagsregelung überhaupt keinen Bezug.


(Beifall der Abg. Ulrike Flach [FDP])


eshalb meine ich, dass man sie in diesem Fall, auch vor
em Hintergrund ethischer Aspekte, aufheben muss.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Ich glaube – deshalb werbe ich auch für diese Posi-
ion –, die Stichtagsregelung hilft niemandem, sie wird
uch auf Dauer nicht befrieden; das ist ja auch schon ge-
agt worden: Nachdem nämlich 2002 von einer einmali-
en Regelung die Rede war, steht jetzt zur Diskussion,
iesen Stichtag um fünf bis sechs Jahre zu verschieben.
ber in zwei bis drei Jahren werden wir angesichts der
ntwicklung der Stammzellforschung wieder vor dem
ilemma stehen, einen Stichtag als entscheidendes Kri-

erium für die Genehmigung von Anträgen benennen zu
üssen. Ich glaube, dass ein solches Vorgehen falsch ist.
enn man zur embryonalen Stammzellforschung steht,

ann muss man ehrlich sein, eine Aufhebung der Stich-
agsregelung fordern und darauf vertrauen, dass das
obert-Koch-Institut und die Zentrale Ethik-Kommis-

ion für Stammzellforschung verantwortbare Entschei-






(A) )



(B) )


Christoph Strässer
dungen treffen, um ein Ausufern bzw. einen Dammbruch
in diesem Forschungsbereich zu verhindern.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615501800

Das Wort erhält die Kollegin Dr. Petra Sitte.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615501900

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die

Gründe, Forschung mit humanen embryonalen Stamm-
zellen zu befürworten, haben sich für mich aus wissen-
schaftlichen Erkenntnisfortschritten abgeleitet. Die Ex-
pertenanhörungen haben mich darin bestärkt.

In Diskussionen, auch in meiner Fraktion, ging es
jedoch nur an zweiter Stelle um die Perspektiven medizi-
nischer Stammzellforschung. Das verwundert mich,
ehrlich gesagt, bis heute ein wenig. Auch an der jüngsten
Anhörung hat mit Professor Schöler nur ein einziger
Stammzellforscher teilgenommen. Infolge dieser
Schwerpunktverlagerung wurden vor allem Bewertun-
gen im Umfeld der Stammzellforschung diskutiert.
Fachdisziplinären Gründen stehen nunmehr ethische und
verfassungsrechtliche Argumente im Pro und Kontra ei-
ner Stichtagsänderung zur Seite.

Kennzeichnend ist über alles, dass es Gewissheiten
weder aus Sicht der Stammzellforschung noch aus Sicht
von Ethik und Verfassungsrecht gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD)


Werte und Rechtsgüter stehen sich gegenüber. Daraus
folgende Konflikte und Widersprüche bedürfen also
weiterhin eines gesellschaftlichen Diskussions- und
Handlungsspielraumes. Insofern muss der säkulare, plu-
rale Rechtsstaat mit Blick auf die embryonale Stamm-
zellforschung einen schlüssigen politischen wie auch
rechtlichen Kompromiss ermöglichen.

Statt jedoch einen „schonenden Ausgleich“, wie das
die Experten bezeichnet haben, mit einer Stichtagsver-
schiebung zu finden, wird auch in dieser Debatte der
Eindruck erweckt, als könne es in der Frage der Stich-
tagsänderung keinen Kompromiss geben. Allerdings ist
– einige haben das hier auch schon gesagt – das geltende
Stammzellgesetz ein lebendiger und sich bewährender
Kompromiss.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Diesen sollten wir erhalten, eben weil noch so viele Fra-
gen offen und zu klären sind. Und so werben Abgeord-
nete meiner Fraktion und auch ich persönlich für diesen
Kompromiss, obwohl wir die Ersetzung des Stichtages
durch eine Einzelfallprüfung eigentlich für konsequenter
hielten.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der CDU/CSU)


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(C (D Zugleich richtet sich an die Gegner der Stammzellforchung aus meiner Sicht die Frage, weshalb sie die Geinnung humaner embryonaler Stammzellen und soit den Verlust von Embryonen verhindern wollen, ndem sie das Stammzellgesetz revidieren. Experten haen doch wiederholt darauf hingewiesen, dass im tammzellgesetz nicht diese Handlung geregelt wird. Es eht im Gesetz nicht um Embryonen, sondern um den mport von Stammzelllinien. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD sowie der Abg. Katherina Reiche [Potsdam] [CDU/CSU])


icht die Verwendung von Embryonen wird bestimmt,
ondern die Verwendung von Zellen, die in der Vergan-
enheit und in einem anderen Land aus überzähligen
mbryonen gewonnen wurden.


(Ulrike Flach [FDP]: So ist es!)


iese Rechtslage bleibt auch bei einer Änderung des
tichtages erhalten.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)


Das Verbot des Embryonenverbrauchs für die For-
chung leitet sich – völlig zu Recht angemerkt – aus dem
mbryonenschutzgesetz ab. Dieses allerdings – das
uss ausdrücklich gesagt werden – verbietet aber nicht

as Verwerfen von Embryonen an sich. Werden diese
ämlich nicht zum Zwecke der Fortpflanzung einer Frau
bertragen, dann besteht kein Erhaltungsgebot. Erst für
en Zweck der Forschung wurden ein Erhaltungsgebot
nd ein Verwendungsverbot bestimmt. Dennoch fürch-
en viele Abgeordnete, dass eine Änderung des Stamm-
ellgesetzes der Verzweckung, wie schon gesagt, von
enschlichem Leben in Deutschland Tür und Tor öffnet.
ebens- und Würdeschutz könnten aufgeweicht werden.
as Gesetz hat also für viele Abgeordnete hier durchaus

ine Symbolwirkung.

Lassen Sie mich dazu Professor Hilpert von der Ka-
holisch-Theologischen Fakultät München aus der An-
örung zitieren. Er sagte dort:

Ich habe bislang noch keine schlüssige Antwort auf
die Frage finden können, weshalb die Zerstörung
von verwaisten Embryonen durch Auftauen und
Entsorgung ethisch würdiger sein soll als ihre Zer-
störung durch Entnahme von Stammzellen für die
medizinische Forschung, wenn feststeht, dass sie
einer Frau nicht mehr eingesetzt werden können.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Meine Damen und Herren, in diesem Haus, aber auch
n der Wissenschaft sind sich alle darin einig, dass
enschliches Leben in vorgeburtlichen Stadien ge-

chützt werden muss. Ein willkürlicher Zugriff, auch
urch die Forschung, wird hier von niemandem vertre-
en. Also kann auch der Vorwurf der Vernachlässigung
on Würde- und Lebensschutz nicht erhoben werden.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)







(A) )



(B) )


Dr. Petra Sitte
Die ethisch umstrittenste Frage bleibt, wann mensch-
liches Leben beginnt und damit die Zuschreibung von
Menschenwürde. Welchen Umfang soll der Lebens-
schutz haben? Bis heute treffen selbst Verfassungsrecht
und höchstrichterliche Rechtsprechung dazu keine ein-
deutige Aussage. In der Gesellschaft finden sich ver-
schiedene Wertegemeinschaften mit verschiedenen Wer-
tekonzeptionen. Daher differieren auch moralische und
ethische Haltungen. Weil ebendie Antworten durch viele
wertgebundene Deutungsschritte geprägt sind, sagen
Ethiker, dass der Gesetzgeber nicht zwangsrechtlich in-
tervenieren darf.

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir heute als verant-
wortungsvolle Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber den
Stammzellkompromiss zwischen Forschungsfreiheit und
Lebensschutz von 2002 mit einer Stichtagsänderung
fortschreiben.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615502000

Das Wort erhält der Kollege Rolf Stöckel.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Priska Hinz ist doch die nächste Rednerin!)


– Entschuldigung. Wir richten uns selbstverständlich
nach der vereinbarten Rednerliste. Das Wort hat also die
Kollegin Priska Hinz.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der
Stammzellkompromiss von 2002 hat deshalb zur gesell-
schaftlichen Befriedung beigetragen, weil das Parlament
auf Basis ethischer Grundsätze ein Gesetz verabschiedet
hat. Wenn man jetzt die Argumente überprüft, weshalb
der Stichtag verschoben oder gar völlig aufgehoben wer-
den soll, und sich die Ergebnisse der human-embryona-
len Stammzellforschung ansieht, dann kann man nur
nüchtern feststellen: Es gibt überhaupt keine überzeu-
gende Begründung für eine Verschiebung.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP – René Röspel [SPD]: Doch! Wenn man nicht gerade eine Sonnenbrille aufhat!)


Das häufigste Argument der Forscherinnen und For-
scher, die Stammzelllinien seien veraltet und deswegen
unbrauchbar, lässt sich allein schon durch die Tatsache
widerlegen, dass bereits in den ersten dreieinhalb Mona-
ten dieses Jahres fünf Forschungsprojekte mit Stamm-
zelllinien von vor 2002 neu genehmigt wurden. Damit
ist dieses Argument widerlegt.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD – René Röspel [SPD]: Es wird benutzt, was zur Verfügung steht!)


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(C (D Die alten Stammzelllinien werden weltweit in aktuelen Forschungsprojekten genutzt – im Übrigen auch bei er sogenannten vergleichenden Forschung, bei der neue ntwicklungsansätze in der Stammzellforschung überrüft werden, Frau Ministerin. Die Behauptung, die euen Linien seien besser, weil sie nicht verunreinigt ind, ist im Übrigen durch keine wissenschaftliche Unersuchung belegt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


m Gegenteil: Es gibt derzeit keine embryonalen Stamm-
ellen weltweit, die xenogenfrei sind, also ohne tierische
ährzellen entwickelt wurden. Daran würde auch eine
erschiebung des Stichtages nichts ändern.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Besonderes Gewicht hat die Frage: Gibt es Aussicht
arauf, dass embryonale Stammzellen zu therapeuti-
chen Zwecken eingesetzt werden können? Hier hat
ich seit 2002 hinsichtlich der Erwartung, dass embryo-
ale Stammzellen zur Therapie von Krankheiten einge-
etzt werden können, sogar noch größerer Zweifel breit-
emacht. Wenn man sich anschaut, mit welcher
ehemenz Forderungen nach mehr und neuen Stamm-
elllinien vorgetragen werden und wie wenig beachtet
ird, wie weit wir in der adulten Stammzellforschung

chon sind, dann finde ich das sehr beachtlich.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE] – Rolf Stöckel [SPD]: Das ist nur eine Behauptung! Durch nichts belegt!)


Wenn wir über Heilung von Krankheiten und Thera-
ien sprechen, dann sollten wir auch darüber reden, dass
nzwischen weltweit mehrere Tausend herzkranke Pa-
ienten erfolgreich mit adulten Stammzellen behandelt
urden. Der Stammzellforscher Professor Strauer war
ei uns in der Anhörung. Er sagte, wir sollten uns auf
as konzentrieren, was uns mit Blick auf den Patienten
linisch weiterbringe, was heute eindeutig mit den adul-
en Stammzellen gelinge. Er sagte auch ganz deutlich,
ass er noch nie die human-embryonale Stammzellfor-
chung gebraucht habe, um bei seiner Forschung mit
dulten Stammzellen voranzukommen. Das ist doch ein
eutliches Wort. Auch das sollten wir ernst nehmen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


Ich möchte an dieser Stelle ein weiteres ethisches Pro-
lem ansprechen, das in der Debatte wenig Gehör findet,
as für die Zukunft aber, wie ich glaube, relevant ist:
enn das Stammzellgesetz weiter geöffnet wird, dann

esteht die Gefahr, dass ärmere Frauen zunehmend mit
inanziellen Anreizen zur Eizellspende im Ausland ani-
iert werden. Mit einer Änderung des Stammzellgeset-

es steigt die Gefahr, dass embryonale Stammzellen im-
ortiert werden könnten, die von „frischen“ Embryonen






(A) )



(B) )


Priska Hinz (Herborn)

stammen, die gezielt zu Forschungszwecken erzeugt
wurden.


(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU] – René Röspel [SPD]: Nein! Das ist ein Stichtag in der Vergangenheit!)


Wir reden erstens über die Verschiebung und zweitens
über die völlige Freigabe. Wenn man einmal verschiebt,
kann man auch ein zweites und drittes Mal verschieben.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Dann sind wir nicht mehr davor gefeit, dass Stammzell-
linien, die extra zu Forschungszwecken erzeugt wurden,
nach Deutschland eingeführt werden.

Die Risiken der notwendigen hormonellen Behand-
lung und der Eingriff für die Frau sind sehr groß. Auch
das ist ein Grund, weshalb Frauen in der Mehrheit, auch
in Deutschland, gegen eine Ausweitung der humanen
embryonalen Stammzellforschung sind. Ich glaube,
diese Ablehnung hat etwas mit dem Körper der Frau zu
tun, insbesondere mit der Tatsache, dass man für die em-
bryonale Stammzellforschung Eizellen braucht.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


Die meisten Argumente, die hier vorgebracht wurden,
sind nicht neu. Sie werden in zwei, drei oder vier Jahren
wieder auf den Tisch kommen. Was jetzt richtig ist, kann
in ein paar Jahren nämlich nicht falsch sein. Deswegen
ist eine Verschiebung eine immerwährende Verschie-
bung. Damit würde die Glaubwürdigkeit ethischer Ver-
sprechen des Parlaments beschädigt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615502100

Frau Kollegin, bitte.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Ich glaube, wir tun gut daran, auf dem Kompromiss
von 2002 zu beharren. Deswegen bitte ich Sie, unserem
Antrag zuzustimmen.

Danke schön.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615502200

Bitte, Herr Kollege Stöckel.


Rolf Stöckel (SPD):
Rede ID: ID1615502300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Unsere gestrige Gedenk-
stunde hat mir einiges wieder bewusst gemacht, vor al-
len Dingen eines: Eine mutige und selbstbewusste De-
mokratie sollte die internationale Entwicklung in der

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(C (D olekularbiologie konstruktiv mitgestalten und nicht, as aussichtslos ist, zu verhindern versuchen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


Niemand in diesem Haus will aus dem ethischen
onsens austreten, nach dem nicht alles gemacht werden
arf, was machbar ist, oder vom Grundsatz abweichen,
ass kein menschliches Leben der Verzweckung ausge-
etzt werden darf. An einer Herabwürdigung des ethi-
chen Verantwortungsbewusstseins deutscher und inter-
ationaler Forscher sowie anderer demokratischer
arlamente in der westlichen Wertegemeinschaft möchte

ch mich – das sage ich ausdrücklich – nicht beteiligen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


Ebenso wie Frau Ministerin Schavan und viele Kolle-
innen und Kollegen aller Fraktionen habe ich die
thisch vertretbare und verfassungskonforme Auffas-
ung, dass der Lebensschutz sowohl die besondere Ach-
ung des beginnenden, potenziellen menschlichen Le-
ens als auch die Verwirklichung der Chance auf
inderung und Heilung schwerster Krankheiten und Lei-
en lebender Menschen umfasst. Wenn der Stichtag
icht gestrichen oder mindestens verschoben wird, be-
eutet das faktisch ein Ende dieser Spitzenforschung in
eutschland. Das wäre ein schwerwiegender Konflikt
it der verfassungsrechtlich garantierten Forschungs-

reiheit; so habe ich die Sachverständigen und Fachleute
n den Anhörungen verstanden.

Die Frage, welche Erfolge die embryonale Stamm-
ellforschung in den kommenden Jahren und Jahrzehn-
en erzielen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu be-
ntworten. Das liegt in der Natur der Sache. Diese
atsache begründet aber keinesfalls ein Forschungsver-
ot. Ich frage Sie: Wo stünden die menschliche Zivilisa-
ion und die Humanmedizin, wenn wir dieser Logik fol-
en würden?


(Peter Hintze [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


hancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind
ur dann richtig einzuschätzen, wenn wir lernen, sie zu
erstehen. Nur wer die Wissenschaft auf dem Boden un-
erer Verfassung verantwortlich betreibt und versteht,
ann die Chancen nutzen und Risiken vermeiden helfen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


Die Erfüllung von Hoffnungen und Versprechen
onnte in der gesamten Wissenschaftsgeschichte übri-
ens ebenso wenig vorhergesehen werden wie das Ein-
reten düsterer, apokalyptischer Prophezeiungen. Oder
m es besser in den Worten von Willy Brandt zu sagen:
Der beste Weg, die Zukunft vorauszusehen, ist, sie zu
estalten.“ Dazu bedarf es nicht der vorauseilenden Ver-
eidung vermeintlichen Unglücks, sondern der Erfor-

chung und Prüfung der medizinischen Möglichkeiten,
nd zwar im globalen öffentlichen Raum, demokratisch
ontrolliert im Rahmen strenger gesetzlicher Regeln, die
etztlich überhaupt nur europäisch und international
irksam werden können. Das ist die rationale Antwort






(A) )



(B) )


Rolf Stöckel
auf die angstbesetzten Mythen über Dr. Frankenstein
bzw. die Geheimlabore menschenverachtender Verbre-
cher und Diktatoren.

Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn aus der For-
schung, die in einer sogenannten Sternstunde des Parla-
ments erschwert oder gar ganz verboten werden soll, die
Erkenntnis gewonnen würde, dass ein Verbrauch huma-
ner Embryonen für die Herstellung totipotenter Stamm-
zellen zukünftig vielleicht überflüssig wird. Das ist nicht
ausgeschlossen. Deshalb kann die Bedeutung der For-
schung mit embryonalen Stammzellen nicht auf ihre An-
wendungspotenziale reduziert werden.

Unser Gesetzentwurf stellt keinesfalls eine unverant-
wortliche Freigabe des Embryonenverbrauchs oder das
ethische Gegenteil der Hüppe’schen Inquisition dar, son-
dern meines Erachtens einen Kompromiss zugunsten des
Lebensschutzes in einer pluralistischen Gesellschaft, ei-
ner Gesellschaft, die die künstliche Befruchtung, das
Einfrieren und die Vernichtung nicht implantierter Em-
bryonen erlaubt und den Abtreibungskompromiss oder
die Legalisierung nidationshemmender Verhütungsmittel
mit überwältigender Mehrheit zumindest nicht infrage
stellt. Unser Gesetzentwurf bewegt sich, wie die anderen
Entwürfe auch, innerhalb des Spektrums der ethischen
Schnittmengen und strittigen Debatten der Weltreligio-
nen und -anschauungen. Er ist keinesfalls jenseits aller
verantwortbaren Zivilisationen angesiedelt.

Die internationale Praxis seit 2002 liefert keinen ein-
zigen Beleg für die These, dass der Verzicht auf einen
Stichtag im deutschen Stammzellgesetz dazu führen
würde, dass im Ausland mehr embryonale Stammzellen
gewonnen und dadurch zusätzlich überzählige Embryo-
nen verbraucht würden. Das deutsche Stammzellgesetz
bleibt aber so lange nicht widerspruchsfrei, bis wir das
Embryonenschutzgesetz, wie andere Demokratien auch,
mit klaren und engen Regeln verändert haben. Darum
geht es heute allerdings überhaupt nicht.

Meine Damen und Herren, geben Sie sich also den
Ruck, der durch Deutschland gehen muss! Schenken Sie
uns eine Stunde Lebenszeit statt zwei oder vier weiterer
namentlicher Abstimmungen! Geben Sie Deutschland
eine Mehrheit für unseren Antrag!

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615502400

Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Carola

Reimann.


Dr. Carola Reimann (SPD):
Rede ID: ID1615502500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

vergangenen Wochen und Monate standen im Zeichen
einer intensiven Debatte über die Stammzellforschung.
Der Großteil dieser Diskussion war erfreulicherweise er-
neut durch ein ganz hohes Maß an Verantwortung und
Reflexion über den Umgang mit embryonalen Stamm-
zelllinien gekennzeichnet.

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(C (D (Beifall des Abg. René Röspel [SPD] sowie der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU])


ir haben uns – ich denke, da kann ich für alle hier im
ause sprechen – unabhängig von der jeweiligen eige-
en Position die heutige Entscheidung insgesamt nicht
eicht gemacht.

Im Vorfeld wurde immer wieder versucht, die angeb-
ich ethisch unproblematische adulte Stammzellfor-
chung gegen die ethisch problembehaftete embryonale
tammzellforschung auszuspielen. Es wurde so getan,
ls ob die Forschung mit adulten Stammzellen bereits
eute die lang ersehnte Alternative zur embryonalen
tammzellforschung darstellt und man daher auf Letz-

ere ganz verzichten kann.

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Adulte
tammzellforschung benötigt weiterhin die Ergebnisse
er embryonalen Stammzellforschung als Bezugs-, Re-
erenz- und Vergleichsgröße. Dies bestätigte erst kürz-
ich der japanische Forscher Yamanaka, der im Übrigen
eitgleich zu unserer ersten Lesung im Parlament neue
rfolge zur Zellreprogrammierung vorgelegt hat.
amanaka arbeitet mit Epithelzellen; das sind beispiels-
eise Zellen in der Darmwand. Er hat sie mithilfe von
ier eingeschleusten Genen reprogrammiert und damit
ogenannte induzierte pluripotente Stammzellen herge-
tellt. Diese Stammzellen mit induzierter Pluripotenz
erhalten sich nahezu wie embryonale Stammzellen.
ieses Beispiel zeigt: Auch Yamanaka, der mit seiner
orschung dazu beitragen möchte, dass der Verbrauch
on Embryonen künftig vermieden werden kann, benö-
igt den Vergleich mit embryonalen Stammzelllinien.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Mehrheit der seriösen Stammzellforscher betont
mmer wieder, dass für ihre Forschung zum Zwecke von
ualitäts- und Funktionalitätsvergleichen nach wie vor

uch Arbeiten an embryonalen Stammzelllinien not-
endig sind; auch in dieser Woche gab es dazu entspre-

hende Äußerungen und Schreiben. Genau deshalb för-
ert das BMBF beide Forschungsansätze. Allerdings
uss ich sagen, dass die ganz überwiegende Mehrzahl

er Mittel, 97 Prozent,


(Jörg Tauss [SPD]: Ja!)


ür die Forschung an adulten humanen Stammzellen und
ür die Untersuchung an Tiermodellen ausgegeben wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Trotzdem steht fest, dass in der Grundlagenforschung
erzeit nur gleichzeitige Arbeiten an beiden Forschungs-
nsätzen zum Erfolg und zu Therapieerfolgen auch im
dulten Bereich führen können. Aus diesem Grunde
leiben beide Ansätze für die medizinische Forschung
edeutsam. Deswegen ist es notwendig, dass ausrei-
hend geeignete embryonale Stammzelllinien zur Verfü-
ung stehen.


(Beifall des Abg. René Röspel [SPD])







(A) )



(B) )


Dr. Carola Reimann
Zudem weisen die Wissenschaftler darauf hin – Frau
Hinz, ich bitte Sie, kurz zuhören –, dass noch viele Jahre
der Grundlagenforschung erforderlich sein werden, be-
vor erste Handlungsoptionen verfügbar sind. Das sagen
die Wissenschaftler selbst.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Ulrike Flach [FDP])


Ihnen immer zu unterstellen, sie würden etwas anderes
behaupten, halte ich für nicht gerechtfertigt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ein Kennzeichen der Grundlagenforschung – auch das
ist schon gesagt worden – ist die Nichtvorhersehbarkeit
ihrer Ergebnisse. Deswegen geht es hier und heute vor
allen Dingen darum, für Forschungschancen und Thera-
pieoptionen zu sorgen.

Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf bein-
haltet einen in der Vergangenheit liegenden festen Stich-
tag und – das wurde bisher nur selten angesprochen – die
Aufhebung der Strafandrohung für deutsche Wissen-
schaftler. Wir wollen, dass der Grundsatzbeschluss des
Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2002 beibehalten
wird. Besonders wichtig ist, dass wir durch die behut-
same Novellierung des Stammzellgesetzes den gesell-
schaftlichen und ethischen Friedensschluss, den wir im
Laufe der letzten Jahre erzielt haben, erhalten.


(Beifall des Abg. René Röspel [SPD])


Ich will auch darauf hinweisen, dass eine einmalige Ver-
schiebung des Stichtags entgegen dem, was vorhin be-
hauptet wurde, keinerlei Auswirkungen auf das deutsche
Embryonenschutzgesetz und seinen hohen Schutzstan-
dard hat.

Mit unserem Gesetzentwurf würden wir ermöglichen,
dass die hochrangige und alternativlose Forschung an
bereits etablierten Stammzelllinien in Deutschland in ei-
nem klar begrenzten Umfang durchgeführt werden kann.
Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615502600

Monika Knoche ist die nächste Rednerin.


Monika Knoche (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615502700

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Da-

men! Um es ganz klar zu sagen: Wer heute den Stichtag
verschiebt, kann sich nicht mehr auf den Kernbestand
des Gesetzes von 2002 berufen.


(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU])


Denn ab dann würde die Embryonenproduktion für
fremdnützige Zwecke gebilligt.


(Jörg Tauss [SPD]: Nein!)


Es besteht kein Zweifel, dass Frauen in den Ländern,
die diese neuen Zelllinien exportieren, zu Eizelllieferan-
tinnen gemacht würden, weil dort kein Embryonen-
schutzgesetz existiert, in dem die Praxis der künstlichen

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(C (D efruchtung geregelt ist. Dagegen wendet sich auch der eutsche Frauenrat entschieden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Vor sechs Jahren hat dieses Haus mit überwältigender
ehrheit seine Auffassung bekräftigt, dass kein einziger
eiterer Embryo zum Zwecke der Forschung in
eutschland vernichtet werden soll. Diesen Konsens
erlässt die Gruppe Röspel.

Es geht um weitaus mehr als um die Änderung eines
atums. Das Wichtigste ist die ethisch-moralische Di-
ension einer Gesetzesänderung. Im Mittelpunkt steht

ie zentrale Menschenrechtsfrage der Moderne, vor die
ir alle durch die Entwicklung der Forschung und der
ortpflanzungsmedizin gestellt wurden. Sie lautet: Hat
er menschliche Embryo eine Menschenwürde? Ist er
in Mensch in Entwicklung, auch und gerade dann,
enn er nicht durch Schwangerschaft in die Welt kom-
en wird, sondern durch künstliche Befruchtung ohne

en Körper der Frau bereits auf der Welt ist?

Diese Auffassung, die ich vertrete, steht nicht im Ge-
ensatz zum Menschenrecht der Frau, keiner Gebär-
flicht im Fall der Schwangerschaft unterstellt zu wer-
en. Eine Unterscheidung zwischen dem Status eines
mbryos in vivo und dem Status eines Embryos in vitro

st nicht notwendig. Er hat Menschenwürde. Es gilt das
rinzipielle Instrumentalisierungsverbot. Genau darüber
eden wir heute. Es geht um die unbedingte Zweckfrei-
eit der menschlichen Existenz.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


An diesem ethischen Prinzip müssen wir festhalten;
enn der menschenrechtliche Status des Embryos darf
icht zur Disposition gestellt werden, weil es ein immer
tärker wachsendes Interesse an seiner Nutzbarmachung
ibt. Deshalb lautete das Credo der Bundestagsentschei-
ung von 2002: Der Embryo hat Menschenwürde, so
ie wir es im Embryonenschutzgesetz bestimmt haben.

Ich frage: Kann, darf und wird diese Festlegung heute
erworfen?


(Jörg Tauss [SPD]: Nein!)


st die eigentliche Entscheidung des Parlamentes die,
ass wir Nießnutz daraus ziehen wollen, dass der Em-
ryo in vitro im Ausland zur humanbiologischen Sache
rklärt wird, um in Deutschland neues Forschungsmate-
ial zu werden? Die immer neuen Begehrlichkeiten
ieser Forschung dürfen uns als Gesetzgebende nicht
andlungsleitend sein. Es geht um Grundsätzliches. In
eutschland ist der Embryo ein Rechtssubjekt, im Aus-

and ein materielles Objekt. Eine solche Haltung in Ge-
etz gegossen, kann kein moralisch-integrer Weg sein.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) )



(B) )


Monika Knoche
Die bestehenden Begrenzungen von 2002 fortzu-
schreiben, bedeutet jedoch keine Absage an die Stamm-
zellforschung; denn es gibt überzeugende Alternativen,
die schon heute therapeutische Hilfe ermöglichen. Sie
liegen in der Reprogrammierung von Zelllinien und in
der adulten Stammzellforschung. Diese gilt es zu stär-
ken, weil sie einer humanistischen Humanmedizin ent-
sprechen.

Wir können keine Forschung aufbauen und fördern,
die darauf aufbaut, dass Embryonen erzeugt und zerstört
werden, um frische Zelllinien zu gewinnen. Ich sage:
Auch wenn sich der Embryo, um den es hier geht, in
seinem frühen Entwicklungsstadium noch nicht als
menschliches Gegenüber zeigt, so hat er doch die volle,
aus ihm selbst kommende Kraft, sich als Mensch zu ent-
wickeln und genau die Person zu werden, die normaler-
weise geboren wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es gibt aus meiner Sicht keine Möglichkeit, ihm die
Zugehörigkeit zur Menschheit abzusprechen und ihn da-
von auszuschließen. Es kann auch kein gestuftes Men-
schenwürdekonzept geben. Wer sagt, der Embryo sei nur
dann ein Mensch, wenn er die Gebärmutter einer Frau
erreicht und zur lebensfähigen Reife gelangt, sieht über
die Anthropologie und über die Menschenrechtsphiloso-
phie unserer Verfassung hinweg.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich trete für die prinzipielle Zweckfreiheit des
menschlichen Lebens ein, egal wie und wo es sich zeigt.
Das Verbot der fremdnützlichen Forschung als Tabu ist
für mich die wertvollste zivilisatorische Errungenschaft,
die wir aus historischer Erfahrung haben.

Mit der embryonalen Stammzellforschung ist eine
neue Menschenrechtsfrage und eine neue Frauenfrage
aufgekommen. Wir stehen vor der Aufgabe, den Wis-
sensgewinn und das Generieren von neuen Therapien zu
ermöglichen. Die Forschungsfreiheit hat Verfassungs-
rang. Sie muss sich innerhalb ethisch-moralischer Gren-
zen entwickeln.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615502800

Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Schluss.


Monika Knoche (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615502900

Die Freiheit der Forschung findet ihre Grenze im Vor-

rang der Menschenwürde. Deshalb sage ich Nein zu ei-
ner Gesetzesänderung.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615503000

Das Wort hat nun der Kollege Carsten Müller.

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(C (D Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach mei er Überzeugung zeichnet sich eine gute gesetzliche Reelung dadurch aus, dass sie konsistent ist nd dass sie sich in einen gesetzlichen Gesamtzusamenhang widerspruchsfrei einfügt. Würde man die For chung an humanen embryonalen Stammzellen verbieen oder würde man eine solche Forschung infolge des eitablaufes unmöglich werden lassen, dann tun sich olche Widersprüche zwangsläufig auf. Ich will Ihnen inige wenige nennen. Wir haben das gewichtige Problem der Spätabtreibunen. Verschiedene Redner haben bereits das Problem der ogenannten Pille danach angesprochen. Wir müssen uns ann auch fragen: Sind Nidationshemmer, ist die Spirale thisch überhaupt vertretbar? Wir müssen uns womögich auch fragen – der Kollege Tauss hat das angesprohen –, wie wir es mit dem Transplantationsgesetz halen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Carsten Müller (CDU):
Rede ID: ID1615503100

(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


Schauen wir uns die Situation an: Was wäre mit den
mbryonen, die bislang für die Stammzellgewinnung
erbraucht worden sind, passiert? Wenn wir eine solche
etrachtung anstellen, kommen wir zwangsläufig zu
em Ergebnis, dass die Verwendung dieser tiefgefrore-
en Embryonen – von denen es auf der Welt Hundert-

ausende gibt –, nicht dazu geführt hat, dass diese Em-
ryonen nicht als Mensch auf die Welt gekommen sind.
ithin war die Verwendung dieser Embryonen in der be-

chriebenen Art und Weise eben gerade nicht Conditio,
edingung dafür, dass sie nicht als Menschen auf die
elt gekommen sind. Wo eine Conditio nicht da war, ist

uch kein Raum für eine Verzweckungsdiskussion.

Der ethische Gehalt der Regelung des Jahres 2002
dass von Deutschland kein Anreiz zur Herstellung und
ötung von Embryonen ausgeht – soll erhalten bleiben.
uch das ist ein Gesichtspunkt für eine gute und konsis-

ente rechtliche Regelung. Denn ob eine rechtliche Re-
elung gut und konsistent ist, kann man daran festma-
hen, ob der Wesensgehalt erhalten wird; man kann es
ber nicht daran festmachen, ob der exakte Wortlaut über
ie Jahre und Jahrzehnte fortgeschrieben wird.


(Beifall der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU] und des Abg. René Röspel [SPD])


Deutschland muss bei der Forschung an humanen
mbryonalen Stammzellen international den Anschluss
ehalten, unter forschungspolitischen Gesichtspunkten
ie unter dem Gesichtspunkt, dass wir an der ethischen
iskussion weiterhin teilnehmen. Wir müssen an dieser
iskussion teilnehmen, weil wir auch bei einer Verschie-
ung des Stichtages – für die ich plädiere – weiterhin
urch eine vorgeschaltete Einzelfallprüfung bei jedem
mportfall besonders hohe rechtliche und ethische Maß-
täbe anlegen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Carsten Müller (Braunschweig)

Hierzu dient natürlich auch das überhaupt nicht infrage
zu stellende Embryonenschutzgesetz.

Ich möchte zum Schluss eine weitere Motivation nen-
nen, weswegen ich den Gesetzentwurf für eine Verschie-
bung des Stichtages unterstütze und weswegen ich an
Sie appellieren möchte, dem zuzustimmen: Der ethische
Sinngehalt der Regelung des Jahres 2002 bleibt erhalten.
Wir haben nach wie vor hohe ethische Maßstäbe, und
wir ermöglichen weiterhin Forschung, die dem Heilen
dient. Dieser Gedanke hat im Jahre 2002 eine große Be-
friedungswirkung gehabt. Ich bin mir sicher, dass eine
solche Befriedungswirkung auch von dem Gesetzent-
wurf ausgeht, mit dem eine Verschiebung des Stichtages
auf den 1. Mai 2007 angestrebt wird.


(Beifall der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU])


Deswegen hat dieser Gesetzentwurf über seinen sachli-
chen Gehalt hinaus – hier ist noch einmal das Stichwort
der rechtlichen Konsistenz zu nennen – einen weiteren
Wert, nämlich den Wert der Vermittlungs- und Befrie-
dungswirkung.

Ich bitte Sie um Zustimmung.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615503200

Das Wort erhält der Kollege Hans-Michael

Goldmann.


(Beifall des Abg. Hellmut Königshaus [FDP] und des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])



Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1615503300

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Als ich heute den Bundestag betrat, wurde ich
gefragt, was ich von der Debatte erwarte. Ich habe geant-
wortet: Ich hoffe, dass der eine oder andere offen ist für
die Argumente, die vorgetragen werden. Darum bitte ich
jetzt.

Ich bin für die Beibehaltung der Stichtagsregelung;
aber ich wehre mich entschieden dagegen, in die Ecke
gestellt zu werden, ich sei nicht für eine menschen-
freundliche Medizin


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


oder ich würde das Heilen von Menschen nicht als mora-
lische Verpflichtung empfinden. Nebenbei gesagt: Dazu
ist jeder Arzt per Eid verpflichtet.

Die FDP hat in einem Parlament nie die Mehrheit.


(René Röspel [SPD]: Das ist gut so! Das hat sich bewährt, Herr Goldmann!)


Ich glaube, deshalb ist es so, dass Liberale immer um
Kompromisse ringen. Das haben wir 2002 getan. Der
Kompromiss, den wir damals getroffen haben, war gut.
Er wurde von der Gesellschaft insgesamt getragen.

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(C (D Zu einem etwas unglücklichen Zeitpunkt hat dann die eutsche Forschungsgemeinschaft gefordert, dass sich n diesem Bereich etwas tun muss, weil wir in der Forchung abgehängt werden. Dann haben wir das getan, as unserem parlamentarischen Stil entspricht: Wir haen eine Anhörung dazu durchgeführt. Diejenigen, die ie Anhörung verfolgt haben, konnten eigentlich nur zu inem Ergebnis kommen: Möglicherweise ist es an der inen oder anderen Stelle ein bisschen forschungsreundlicher, wenn wir den Stichtag verschieben. Weren damit aber auch die Lebensinteressen von Menschen it Behinderungen berücksichtigt? ie sind die Schreiben und Mahnungen der Organisatioen einzustufen, die uns erreichen? Wie sieht es mit den eilungserwartungen aus, die die Patienten an eine sol he Regelung stellen? Wie ist das mit der grundgesetzlihen Verankerung des Schutzes und der Würde des Menchen vereinbar? (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Nein!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, es tut mir leid:
ucken Sie ins Grundgesetz! Der Fall ist eindeutig ge-

egelt und ausgelegt. Das verstehe auch ich als Nichtju-
ist. Gemäß dem Grundgesetz gibt es keinen aufsteigen-
en Lebensschutz, genauso wenig wie es einen
bnehmenden Lebensschutz gibt.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


er Embryo ist menschliches Leben von Anfang an. Er
at von Anfang an eine Würde, und er muss von uns als
esetzgeber geschützt werden. Deswegen ist es bei der
eutigen Debatte unser Grundauftrag, uns bei dieser
rage am Grundgesetz zu orientieren.

Da ich selbst einmal Tiermedizin studiert habe, weiß
ch, wie viel Spaß Forschung macht. Es gibt aber keine
reiheit der Forschung, sondern es gibt nur eine For-
chung innerhalb des Rahmens, der im Grundgesetz ver-
nkert ist.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


s kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass der eine oder an-
ere der Auffassung zuneigt, dass wir alles und jedes er-
orschen dürfen. Ich will hier keinen historischen Ver-
leich herstellen, aber bedenken Sie das bei Ihrer
ntscheidung. Ich meine, dass ein solches Forschungs-
erständnis mit unserem Grundgesetz absolut nicht in
inklang zu bringen ist.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Kompromiss trägt.

Jetzt wird das neue Argument gebracht, dass wir den
issenstransfer in diesem Bereich brauchen. Ich habe
it einer solchen Formulierung große Probleme. Man






(A) )



(B) )


Hans-Michael Goldmann
setzt im Grunde genommen darauf, embryonale
Stammzellen sozusagen als Vergleichszellen bzw. Refe-
renzmedium zu nutzen.


(Ina Lenke [FDP]: Das tut doch keiner! Mein Gott!)


Wollen wir embryonale Stammzellen – Menschen bzw.
zumindest Zellen, die eine menschliche Würde besitzen –
als Referenzmedium nutzen? Ist das mit unserem Grund-
gesetz in Einklang zu bringen? Nein, da liegen Sie
falsch. Es ist im Grundgesetz eindeutig definiert, wie wir
damit umzugehen haben. Wenn menschliches Leben
existiert, kommt ihm auch eine Menschenwürde zu. Es
ist nicht entscheidend, ob sich der Träger dieser Würde
bewusst ist. Genau so ist es definiert.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Nach der Summierung all der Gesichtspunkte, die mir
bei der intensiven Anhörung noch klarer geworden sind,
bin ich der Meinung: Der Kompromiss von 2002 war ein
guter Kompromiss. Es gibt keinerlei Veranlassung, die-
sen Kompromiss zum jetzigen Zeitpunkt aufzukündigen.
Ich bitte Sie, dafür zu stimmen, dass es bei der bisheri-
gen Regelung bleibt.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615503400

Nächster Redner ist der Kollege Patrick Meinhardt.


Patrick Meinhardt (FDP):
Rede ID: ID1615503500

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Heute hat dieses Hohe Haus die Chance,
auf einem guten ethischen Fundament ein tragfähiges
wissenschaftliches Haus weiterzubauen.

Schon die Debatte vor wenigen Wochen war von ei-
nem ganz besonderen Geist geprägt, wie es der Vorsit-
zende der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias
Kleiner, beschrieben hat:

Die sachliche, ernsthafte und von hoher Verantwor-
tung geprägte Debatte hat mich tief beeindruckt.

Für mich als Christ heißt es, aus der Verantwortung
vor Gott und den Menschen heraus die Balance zwi-
schen der Ethik des Heilens und der Ethik des Lebens zu
finden.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutsch-
land hat in Dresden nach langer und intensiver Debatte
im Hier und Heute aus ihrer Verantwortung heraus einen
Beschluss gefasst, den ich zitiere:

Die EKD-Synode hält eine Verschiebung des Stich-
tages nur dann für zulässig, wenn die derzeitige
Grundlagenforschung aufgrund der Verunreini-
gung der Stammzelllinien nicht fortgesetzt werden
kann und wenn es sich um eine einmalige Stich-
tagsverschiebung auf einen bereits zurückliegenden
Stichtag handelt.

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(C (D Unser Gesetzentwurf atmet denselben Geist eines chonenden Ausgleichs zwischen den beiden so prägenen Grundwerten des Lebensschutzes und der Forchungsfreiheit für therapeutische Zwecke. Deswegen ist die Art und Weise, wie in den letzten agen mit dem EKD-Ratsvorsitzenden, Bischof Huber, ffentlich umgegangen wurde, als er festgestellt hat, ass die Kirchen akzeptieren müssen, dass es in Fragen er Stammzellforschung ein gewisses Spektrum an Meiungen geben könne und dass die Synode der EKD eien vertretbaren Kompromiss gefunden habe, aus meier Sicht unerträglich. Der EKD-Ratsvorsitzende stellt ich einer ethischen Debatte inmitten unserer Gesellchaft. Dafür verdient er allen Respekt. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wenn – wie gestern im Kölner Stadt-Anzeiger zu le-
en war – der Papstberater Manfred Lütz, Mitglied des
irektoriums der Päpstlichen Ethik-Akademie im Vati-
an, an die Öffentlichkeit tritt und die Ethik des Heilens
ls inhumanen Fundamentalismus bezeichnet, dann är-
ert mich das, weil ich mich als Parlamentarier und
hrist nicht in eine ethische Schmuddelecke stellen las-

en will.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


Wenn aber, Frau Ministerin, Frau Kollegin Aigner,
err Kollege Röspel und auch Frau Kollegin Flach und
eine Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Fraktion,

erselbe Berater uns allen – den Befürwortern eines ge-
ockerten Stammzellgesetzes, wie er es formuliert, egal
b es um Stichtagsverschiebung oder Stichtagsaufhe-
ung geht – in der gestrigen Ausgabe des Kölner Stadt-
nzeigers in offizieller Funktion „kabarettreife Volks-
erdummung“ vorwirft, dann ist das Maß des Erträgli-
hen überschritten.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


ch erwarte, dass sich ein Mann der Ethik auch an die
rinzipien des politischen Anstandes hält.

Lassen Sie uns besonnen und klug zur Abstimmung
chreiten. Es ist ein gutes Zeichen für die Wissenschaft-
er, wenn wir sie heute bei internationalen Forschungs-
orhaben entkriminalisieren. Es ist gut, dass hier ein
reiter Konsens über die Bedeutung der adulten Stamm-
ellforschung besteht, in die 97 Prozent der Fördermittel
ließen. Es ist auch gut, dass dieses Hohe Haus weit über
ie einzelnen Gesetzentwürfe hinaus in dem Konsens
erbunden ist, dass die Forschung an importierten em-
ryonalen Stammzelllinien unter rigorosen Auflagen
nd Genehmigungen einen wesentlichen Beitrag zu ei-
er Ethik des Heilens und damit zu einer Hoffnung für
iele Kranke wird.

Das Zeichen, das heute vom Bundestag ausgehen
uss, ist für mich klar: Wir wollen eine Freiheit der For-

chung in ethischer Verantwortung. Deswegen bitte ich






(A) )


)

Patrick Meinhardt
Sie, auf der Grundlage der bestehenden Beschlüsse des
Bundestags der Verlegung des Stichtags zuzustimmen
und somit ganz im Geiste unseres Parlaments einen ver-
tretbaren Kompromiss aktiv mitzugestalten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Eine letzte Bemerkung sei mir erlaubt. So sehr ich
mich auch über die moralischen Zeigefinger in manch
einem öffentlichen Debattenbeitrag in den letzten Tagen
geärgert habe,


(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Moral ist nicht schlecht!)


möchte ich mich doch bei Ihnen allen in diesem Parla-
ment herzlich bedanken. Für mich als Parlamentsneuling
war das die erste Debatte, die sich nicht an parteipoliti-
schen Positionen, sondern an neuen Überzeugungsfrak-
tionen orientiert hat. Wir alle haben intensiv gerungen,
um eine richtige Entscheidung zu treffen. Es ist eine
Stärke unserer Demokratie und ein Zeichen der ethi-
schen Tiefe unserer Parlamentskultur, dass diese Debatte
im Bewusstsein des Ernstes der Entscheidung in so gro-
ßem Respekt vor der Meinung des anderen geführt wor-
den ist. Herzlichen Dank dafür.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615503600

Nächste Rednerin ist die Kollegin Annette Widmann-

Mauz.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1615503700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im

Jahr 2002 habe ich mich gegen den Import von embryo-
nalen Stammzellen und damit gegen die heute gültige
Stichtagsregelung ausgesprochen. Im Jahre 2008 komme
ich allerdings zu einer anderen Einschätzung. Damals
wie heute lehne ich die Zeugung menschlichen Lebens
zu einem anderen Zweck als seiner selbst ab und damit
auch die Gewinnung von embryonalen Stammzelllinien,
deren Voraussetzung die Zerstörung menschlichen Le-
bens ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. René Röspel [SPD])


Die Vorstellung, dass mit Zellen geforscht wird, zu deren
Gewinnung menschliches Leben zerstört wurde, war für
mich eigentlich unerträglich.

Der Deutsche Bundestag hat 2002 mit Mehrheit eine
andere Regelung beschlossen. So befinden wir uns heute
nicht mehr im Status der Unantastbarkeit; denn seit 2002
wird mit embryonalen Stammzellen in Deutschland ge-
forscht. Konkrete Heilsversprechen, wie sie damals zum
Teil für die Forschung formuliert wurden, haben sich
seither nicht erfüllt. Dennoch kann ich nicht ignorieren,
dass die Wissenschaft in den vergangenen sechs Jahren
einen erheblichen Erkenntniszuwachs durch die Grund-
lagenforschung mit Stammzellen errungen hat. Die Er-
folge in der adulten Stammzellforschung geben zu gro-
ßen Hoffnungen Anlass. Aber ich kann auch nicht
Augen und Ohren davor verschließen, dass ein Teil der

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(C (D rfolge und möglicherweise in Zukunft noch größere Erolge durch die Vergleichsforschung mit embryonalen tammzellen möglich werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Christoph Strässer [SPD])


Ich muss auch konstatieren, dass mit dem Gesetz von
002 verantwortungsbewusst umgegangen wurde.


(Beifall des Abg. René Röspel [SPD])


ie Zentrale Ethikkommission für Stammzellforschung
eim Robert-Koch-Institut hat die Kriterien für den Im-
ort und die Auswahl der Forschungsvorhaben streng
ngewendet. Die Entscheidungen dieses Gremiums wur-
en von keiner Seite infrage gestellt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


uch ist von dieser Regelung kein Anreiz zur Produk-
ion neuer Stammzelllinien ausgegangen. Also habe ich
ie Verpflichtung, mich diesen Tatsachen zu stellen,
ich mit ihnen auseinanderzusetzen, und die Verantwor-

ung, im Kontext des Jetzt mit den heutigen Erkenntnis-
en zu einer Entscheidung zu kommen. Dabei nehme ich
anz bewusst in Kauf, mich einem ethischen Dilemma
uszusetzen; denn es geht um den Schutz menschlichen
ebens und um die wissenschaftliche Erkenntnis, die
enschlichem Leben dient.

Bei dem Gesetzentwurf, der die Verschiebung des
tichtags vorsieht, geht es eben nicht um den Umgang
it Embryonen oder die Zerstörung menschlichen Le-

ens.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


as Gesetz legalisiert keine Verfahren zur Gewinnung
on überzähligen Embryonen oder embryonalen Stamm-
ellen. Es schließt den Verbrauch von Embryonen defi-
itiv aus. Es geht um Zelllinien, die bereits vorhanden
ind, ohne dass wir dazu beigetragen haben, weder aktiv
och passiv. Sie sind einfach da.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


ch kann diese Tatsache zwar wie im Jahr 2002 bedau-
rn. Aber sie sind da und bieten die Möglichkeit der Er-
enntnis, die menschlichem Leben dient. Die Verwen-
ung dieser Zelllinien bedeutet auch nicht, dass dadurch
ie weitere Produktion unterstützt wird; denn ein deut-
ich in der Vergangenheit liegender Stichtag bietet die
ewähr, dass kein falscher Impuls aus Deutschland in
iese Richtung geht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Verliert ein Stichtag seinen ethischen Wert, wenn er
erschoben wird? Diese Frage ist der Kern der Ausei-
andersetzung. Ein Stichtag ist die Barriere dafür, das
thische Dilemma „zerstören, um zu gewinnen“ irgend-
ie auszuhalten. Eine Verschiebung ist nur dann ge-

echtfertigt, wenn gewichtige Veränderungen eintreten,
ie unter objektiven und plausiblen Gesichtspunkten

(B)







(A) )



(B) )


Annette Widmann-Mauz
neue Entscheidungen erforderlich machen. Es stimmt,
bloße Behauptungen sind dafür sicherlich nicht ausrei-
chend. Aber nicht nur die Deutsche Forschungsgemein-
schaft, sondern auch wissenschaftliche Vertreter der
adulten Stammzellforschung halten die Verwendung von
embryonalen Stammzellen zur Vergleichsforschung für
unerlässlich, um die Potenziale zum Beispiel bei der
Reprogrammierung voll ausschöpfen zu können und da-
mit mittelfristig diese Forschung überflüssig zu machen.
Nicht nur die Deutsche Forschungsgemeinschaft stellt
fest, dass die in Deutschland zugelassenen Stammzellli-
nien verunreinigt sind und ihr Forschungspotenzial er-
heblich eingeschränkt und nicht mehr ausreichend ist.

Es gibt aber eine andere Meinung. Auch sie will ich
nicht ignorieren. Ich kann und will der Wissenschaft we-
der bedingungslos vertrauen noch grenzenlos miss-
trauen. Aber aufgrund meines christlichen Menschenbil-
des habe ich ein Grundzutrauen zu Menschen und damit
auch zu einem Verantwortungsbewusstsein in der
Wissenschaft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Der Stichtag behält auch nach einer Verschiebung – weil
er deutlich in der Vergangenheit liegt – seine Funktion
und seine ethische Bedeutung; denn er bietet weiterhin
keinen Anreiz zur Produktion neuer Stammzelllinien. Er
hält somit auch die Option offen, in der Zukunft gänzlich
auf embryonale Stammzelllinien verzichten zu können
und die darauf angewiesene Forschung überflüssig zu
machen, wenn das Forschungsziel ausschließlich mit
adulten Stammzellen erreicht werden kann.

So weit sind wir aber noch nicht, und deshalb ist es
meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ver-
tretbar, auf die Möglichkeit dieses notwendigen Erkennt-
nisgewinns zu verzichten. Diejenigen, die in der einmali-
gen Verschiebung des Stichtages ein Präjudiz für weitere
Verschiebungen und damit die Aushöhlung dieses ethi-
schen Grundgehalts sehen, können zu diesem Schluss
eigentlich nur dann kommen, wenn sie den jeweils Ent-
scheidenden eine verantwortungsbewusste Beurteilung
und Bewertung der gegebenen Sachlage von vornherein
absprechen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615503800

Frau Kollegin.


Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1615503900

Das kann und will ich nicht. Auch wenn es unter-

schiedliche Einschätzungen gibt, wenn letzte Zweifel
bleiben, sind wir als Parlament die richtige Instanz – die
verantwortungtragende Instanz –, diese Entscheidung zu
treffen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615504000

Frau Kollegin, Sie müssen jetzt zum Schluss kom-

men.

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(C (D Ich komme zum Schluss. – Ich habe für mich die Ent cheidung im Jetzt getroffen. Ich habe mir diese Entcheidung nicht leicht gemacht, und ich habe darum ange gerungen. Ich habe sie im Bewusstsein der eigenen ehlbarkeit, im Respekt auch vor der Meinung anderer, ach intensiver Auseinandersetzung und reiflicher Überegung, nach einer gewissenhaften Abwägung getroffen. ch entscheide mich heute für die Verschiebung des tichtages. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1615504100


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615504200

Nächste Rednerin ist Frau Zypries.


Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1615504300

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen

nd Kollegen! Die Sachverständigenanhörung hat erneut
ezeigt, wie breit das Meinungsspektrum hinsichtlich
er Frage der Stammzellforschung ist. Letzte Gewiss-
eit und absolute Wahrheit darüber, ob die Forschung an
euen embryonalen Stammzellen nun erforderlich ist
der nicht, hat auch die Anhörung nicht ergeben. Die
eisten Forscher halten sie für erforderlich, aber es wird

uch immer einige geben, die das anders sehen. Alle Ar-
umente – die forschungspolitischen, die verfassungs-
echtlichen und die ethischen – wurden sorgfältig be-
acht. In dieser Situation hat der Bundestag, und zwar er
llein, eine Einschätzungsprärogative und die Entschei-
ungskompetenz. Ganz konkret bedeutet das: Der Bun-
estag darf sich für die Verschiebung des Stichtags ent-
cheiden, und ich persönlich meine, er sollte es auch tun.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der LINKEN)


Die Stammzellforschung berührt unser Grundgesetz
nd die Grundrechte in doppelter Hinsicht. Da ist zu-
ächst die Forschungsfreiheit. Mit dem Stammzellge-
etz schränkt der Staat diese Forschungsfreiheit ein. Die
orschungsfreiheit wird um ihrer selbst willen geschützt
das möchte ich gerne sagen –, aber nicht im Hinblick
uf irgendwelche Forschungserfolge. Auf welchem Ge-
iet jemand forscht, bleibt ihm überlassen. Der Staat hat
arüber nicht zu entscheiden. Das ist gerade der Sinn der
orschungsfreiheit.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Allerdings hat der Staat auch die Pflicht, menschli-
hes Leben zu schützen. Auch in der Petrischale ist der
mbryo kein beliebiger Zellhaufen. Er steht unter dem
ebensschutz des Grundgesetzes. Ob dem Embryo in
er Petrischale darüber hinaus auch Menschenwürde zu-
ommt, ist umstritten. Aber selbst wenn man – anders
ls ich es tue – davon ausgeht, dass dieser Embryo in der
etrischale eine Menschenwürde besitzt, ändert dies
ichts an dem Ergebnis im Hinblick auf unsere heute zu
reffende Entscheidung. Eine Verschiebung des Stichtags
m Stammzellgesetz ist verfassungsrechtlich zulässig.






(A) )



(B) )


Brigitte Zypries
Für den Schutz des Embryos in vitro sorgt nämlich be-
reits das Embryonenschutzgesetz, und zwar mit dem
schärfsten Schwert, das unserem Staat, unserer Rechts-
ordnung zur Verfügung steht: dem Strafrecht. Beim
Stammzellgesetz geht es dagegen nicht um Embryonen.
Das dürfen wir nicht vergessen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Es geht um embryonale Stammzellen, und die sind nicht
in der Lage, sich zu einem kompletten Organismus zu
entwickeln, und sie sind auch keine Träger von Grund-
rechten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP – Monika Knoche [DIE LINKE]: Das sagt auch niemand!)


In der Sachverständigenanhörung ist die Ansicht ver-
treten worden, auch diese einzelnen, nicht entwicklungs-
fähigen Stammzellen besäßen Menschenwürde, post-
mortal und quasi vom Embryo abgeleitet. Um es ganz
deutlich zu sagen: Ich halte diese Ansicht für falsch; da-
rüber hinaus ist sie unter den Verfassungsjuristen wirk-
lich eine ganz singuläre Einzelmeinung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Ulrike Flach [FDP])


Für den Grundrechtsschutz des Embryos in vitro hat
das Stammzellgesetz also lediglich eine mittelbare Be-
deutung, indem es den Embryonenschutz verstärkt. Das
Stammzellgesetz verhindert, dass von Deutschland ein
Anreiz ausgeht, im Ausland Embryonen nur deshalb zu
verbrauchen, weil man Stammzellen für den Export nach
Deutschland gewinnen will. Diese Verstärkung des Em-
bryonenschutzes ist richtig und wichtig.

Aber wir müssen auch das Recht der Wissenschaftler
auf Freiheit ihrer Forschung achten. Schließlich darf
nicht jedes wissenschaftliche Interesse daran vernach-
lässigt werden, etwa die wissenschaftliche Grundlagen-
forschung für die Transplantationsmedizin oder die
Krebsbekämpfung zu verbessern. Auch dafür muss die
Politik sorgen.

Wir brauchen also einen fairen Ausgleich zwischen
den verschiedenen Belangen. Ich meine, wir erreichen
das am besten dadurch, dass wir den Stichtag einmal
verschieben, zumal wir von den Naturwissenschaftlern
wissen, dass dies die richtige Lösung ist, weil sie aus-
reichend ist, um die erforderlichen und notwendigen
Forschungen weiter betreiben zu können, und eine wei-
ter gehende Lösung mehr geben würde, als man notwen-
digerweise braucht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615504400

Das Wort erhält der Kollege Hubert Hüppe.


Hubert Hüppe (CDU):
Rede ID: ID1615504500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle

haben bei der Anhörung im März vernommen: Es gibt

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(C (D ach zehn Jahren weltweiter Forschung mit embryonaen Stammzellen keine einzige Therapie. Nach zehn ahren gibt es noch nicht einmal eine einzige Studie am enschen, es ist noch nicht einmal ein Versuch gemacht orden, und das, obwohl die Deutsche Forschungsgeeinschaft uns noch in ihrer Stellungnahme von 2006 ngekündigt hat – das klang auch heute oft an –, dass es chon 2007 den ersten therapeutischen Versuch geben ird. Es hat sich gezeigt: Die Forschung mit embryonalen tammzellen ist bis heute therapeutisch nutzlos. Auch ben hat man argumentiert: Wir brauchen diese Stammellen aber zum Vergleich mit den Ergebnissen der adulen Stammzellforschung; dabei forscht man mit den tammzellen, die in unserem Körper sind und für die ein Embryo getötet werden muss. Mit diesen Zellen erden schon heute Tausende von Menschen geheilt. an muss sagen: Die Anhörung hat ergeben, dass nicht ine einzige Studie vorliegt, die den Nutzen der Forchung mit embryonalen Stammzellen beweist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


ch wiederhole: Es gibt keine Studie – weder eine der
eutschen Forschungsgemeinschaft noch irgendeine an-
ere –, die uns diesen Nutzen beweist. Wenn man schon
issenschaftlich argumentiert: Diejenigen, die fordern,
ass man den Stichtag verschiebt, sind beweispflichtig;
ie müssen aufzeigen, dass man diese Zellen tatsächlich
raucht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Auch als Behindertenbeauftragter meiner Fraktion
age ich – ich finde es immer schlimm, wenn Menschen,
ie todkrank sind, instrumentalisiert werden –: Kein
ensch ist mit embryonalen Stammzellen geheilt wor-

en. Das einzige Ergebnis, das wir haben, sind Tausende
on Versuchstieren, die bei diesen Versuchen gestorben
ind, weil sie Tumore bekommen haben. Es ist deutlich
wir wissen es heute alle –: Embryonale Stammzellen

ühren zu Tumoren, und deswegen gibt es auch keine
eilung.


(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU])


In der Anhörung vor einem Jahr wurde uns gesagt, die
irma ESI in Singapur – viel gefeiert und mit Hunderten
on Millionen Euro ausgestattet – produziere Stamm-
ellen, die man hier gerne haben möchte, weil sie für
herapien geeignet seien. Diese Firma hat die therapeu-

ische Forschung im letzten Jahr eingestellt; sie ver-
auft nur noch embryonale Stammzellen. Sie sei angeb-
ich die einzige Firma gewesen, die Zellen habe, die
icht auf tierischem Nährboden kultiviert worden seien.
uf ihrer Internetseite heißt es, man werde eine neue In-

ernetseite erstellen, aber das werde noch einige Wochen
auern.


(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU] sowie des Abg. Michael Brand [CDU/CSU])







(A) )



(B) )


Hubert Hüppe
Herr Yamanaka und Herr Thomson haben zum Ver-
gleich „alte“ Stammzelllinien genommen. Sie haben ge-
zeigt, dass man Hautzellen reprogrammieren kann. Wir
brauchen also keine neuen embryonalen Stammzellen.
Für diese Zellen braucht kein Embryo getötet zu werden;
sie könnten für den Patienten individuell hergestellt wer-
den.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, unsere
Forscher bräuchten dies aber, dann erklären Sie mir ein-
mal, warum einer der bekanntesten Stammzellforscher,
der Schöpfer des Klonschafs Dolly, Ian Wilmut, im
November öffentlich gesagt hat, er führe keine embryo-
nale Stammzellforschung mehr durch, weil sie sich nicht
lohne, und arbeite nur noch mit reprogrammierten Zel-
len. Wenn im Ausland solche Forscher, die an alle welt-
weit verfügbaren Stammzelllinien herankommen kön-
nen, sagen, sie bräuchten diese Forschung nicht, weil sie
erfolglos sei, warum haben wir dann ein Dilemma, was
Ian Wilmut und andere nicht haben?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)


Wenn wir das Geld, das zum Beispiel Herr Brüstle
aus dem Bonn-Berlin-Ausgleichsfonds, aus Ländermit-
teln und universitären Mitteln bekommt – es sind über
50 Millionen Euro –, in eine öffentliche Stammzellbank
mit Stammzellen aus Nabelschnurblut gäben, die es
immer noch nicht deutschlandweit gibt, dann könnten
wir Leben retten. Warum leisten wir es uns, dass diese
wertvollen Stammzellen weggeworfen werden? Warum
setzen wir dieses Geld nicht für eine Therapie ein, mit
der wir den Menschen heute helfen können und mit der
weltweit Menschenleben gerettet werden könnten?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


Meine Damen und Herren, es geht heute nicht um die
Verschiebung irgendeines Datums, sondern es geht um
eine Verschiebung unserer Ethik und unserer Normen.
Ich bitte Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Sie haben die Chance, dass die Tür nicht noch weiter
aufgemacht wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615504600

Peter Hintze ist der nächste Redner.


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1615504700

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Mit dem Gesetz für eine menschenfreundliche Me-
dizin wollen wir dem Anliegen der überwältigenden
Mehrheit der deutschen Wissenschaft Rechnung tragen.
Von den Juristen bis zu den Medizinern ist das Votum
der Deutschen Forschungsgemeinschaft eindeutig. Die
Selbstverwaltung der deutschen Hochschulwissenschaft
appelliert an den Deutschen Bundestag, Stichtag und

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(C (D trafandrohung zu streichen. Diesem fundierten Votum ollten wir mit einem klaren Ja folgen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Manche Redner haben in dieser Debatte versucht, ei-
en Gegensatz zwischen medizinischer Forschung und
ebensschutz zu konstruieren. Ihnen halte ich ganz lie-
evoll entgegen: Die medizinische Forschung in
eutschland dient dem Lebensschutz, liebe Kolleginnen
nd Kollegen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie des Abg. Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE])


Mich hat bei der Anhörung stark bewegt, dass unsere
issenschaftler – Ärzte, Biologen –, die ihr ganzes Wis-

en und Können einsetzen, um Krankheiten heilen zu
önnen, denen wir bisher ohnmächtig ausgeliefert sind,
ns fragen: Ist unsere Arbeit eigentlich gewünscht? Ist es
ewünscht, dass wir in der Grundlagenforschung arbei-
en, auch wenn wir noch nicht wissen, ob morgen oder
bermorgen eine Antwort auf Alzheimer und Krebs ge-
eben werden kann? Ich möchte für die Mehrheit des
eutschen Bundestages sagen: Jawohl, wir sind dankbar

ür das, was hier Biologen und Mediziner für die kran-
en Menschen in Deutschland leisten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN – HansMichael Goldmann [FDP]: Das hat nichts mit „wünschen“ zu tun! Es kommt doch darauf an, womit sie forschen! Natürlich bin ich für Forschung!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615504800

Herr Kollege Hintze, gestatten Sie eine Zwischen-

rage?


Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1615504900

Ich möchte im Zusammenhang ausführen.

Die medizinische Forschung in Deutschland hat einen
oralischen und einen juristischen Anspruch darauf,

ass sie mit geeigneten Zelllinien arbeiten kann, die auf
einen Trägersubstanzen kultiviert sind. Nun haben hier
edner – auch mein Vorredner hat es getan – in den
aum gerufen, es gebe noch keine Therapieerfolge.
eine Damen und Herren, wie verstehen wir denn Wis-

enschaft? Alle großen wissenschaftlichen Erkenntnisse
er Menschheit haben ihren Anfang in der Grundlagen-
orschung genommen. Wer sagt, er lasse Grundlagenfor-
chung nur zu, wenn man ihm den Therapieerfolg garan-
iert, hat nicht verstanden, was Wissenschaft in einem
reien Staat bedeutet.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


In einem freiheitlichen Staat, in unserem Staat mit
einem Grundgesetz hat die Wissenschaft einen An-
pruch darauf, dass der Bundestag sich hinter die Wis-
enschaftsfreiheit stellt und sie verteidigt – im Dienste
nd zum Wohle des Menschen.






(A) )



(B) )


Peter Hintze

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Jetzt wird es interessant. Es geht um die Menschen-
würde und das Recht auf Leben. Jawohl! Im Namen
der Kollegin Flach, der Kollegin Reiche und des Kolle-
gen Stöckel sowie aller, die unseren Antrag unterschrie-
ben haben, sage ich: Uns geht es um die Menschenwürde
und das Recht auf Leben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


Es macht einen Unterschied, ethisch und juristisch, ob
es um den Menschen oder um anderes Achtenswertes im
Kontext des menschlichen Lebens geht. Im Klartext
heißt das: Ein Mensch ist ein Mensch,


(Jörg van Essen [FDP]: Genauso ist das!)


und eine Zelllinie ist eine Zelllinie. Wer das gleichsetzt,
muss juristisch und ethisch scheitern.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


Diese Gleichsetzung geschähe zulasten des Menschen.
Der Schutz des menschlichen Lebens – dazu fordert uns
die Verfassung auf –, auch durch die Weiterentwicklung
unserer medizinischen Fähigkeiten, ist eine große mora-
lische Aufgabe. Zu dieser sind wir verpflichtet –


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)


in klaren Grenzen und in einem klaren Rahmen; das
wurde bereits von vielen Rednern beschrieben.

Ich möchte einem Kollegen von der FDP-Fraktion
danken, der mich gebeten hat, dies noch einmal deutlich
zu machen; denn hier werden dauernd falsche Gegen-
sätze aufgebaut.


(Rolf Stöckel [SPD]: Ja, das stimmt! – Zurufe von der CDU/CSU: Ja!)


Wir haben in unserer Rechtsordnung einen ganz klaren
Rahmen, der uns leitet; das hat die Bundesjustizministe-
rin klar und deutlich vorgetragen.

Heute stehen wir nun vor der Frage: Machen wir es
ein bisschen richtig, oder machen wir es ganz richtig?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Den Stichtag einmal zu verschieben, hieße, das leckge-
schlagene Schiff leer zu pumpen und wieder auf die
hohe See zu schicken. Machen wir es lieber ganz richtig!
Machen wir das Forschungsschiff hochseefest! Streichen
wir den Stichtag! Streichen wir die entwürdigende
Strafandrohung, die über unseren Forschern schwebt!
Setzen wir uns für eine Ethik des Heilens ein! Ich bitte
Sie um die Zustimmung zum Gesetzentwurf „Flach,
Reiche, Stöckel“ und vieler anderer Kollegen, denen es
mit Herz und Verstand um Menschenwürde und Lebens-
schutz und um eine medizinische Wissenschaft geht, die
den Menschen im Zentrum sieht.

Ich danke Ihnen.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615505000

Nun hat die Kollegin Hildegard Müller das Wort.


(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU])



Hildegard Müller (CDU):
Rede ID: ID1615505100

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Sie alle kennen vom Lebensmitteleinkauf die
rage: Darf es ein bisschen mehr sein? Ein bisschen
ehr oder ein bisschen weniger – im Alltag werden

iese Mengenbezeichnungen oft verwendet. Sie schaden
n der Regel auch nicht. Bisweilen kommt man sogar
anz gut damit durch, sich nicht nur auf eine Sache zu
onzentrieren, sondern mal hier und mal da zu sein und
ich mal mehr und mal weniger einzubringen.

Alles andere als Alltag sind jedoch die Abstimmun-
en, die uns nun unmittelbar bevorstehen. Es sind Ab-
timmungen, bei denen es um unsere persönlichen ethi-
chen Grundsätze geht. Für uns alle stehen
ntscheidungen an, bei denen es „ein bisschen“ oder „et-
as“ nicht gibt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


Die beiden großen christlichen Kirchen haben diese
angsam zu Ende gehende Woche zur alljährlichen Wo-
he für das Leben ausgerufen. Für unsere heutige De-
atte hätte dies kaum passender sein können. Was heißt
für das Leben“? Das möchte ich vertiefen.

Leben – da bin ich ganz anderer Meinung als manch
nderer heute hier – entsteht nicht nur ein bisschen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP] und der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


eben in der Form einer befruchteten Eizelle ist voll-
tändig da;


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


s ist kein Zellklumpen; es ist Leben von Anfang an,
anz und vor allem unwiderruflich.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])


Eine Abstufung der Menschenwürde und des Lebens-
chutzes in den verschiedenen Entwicklungsstadien des
enschen ist für mich inakzeptabel und für mich per-

önlich unvereinbar mit dem Grundgesetz. Deshalb
timme ich gegen eine Aufhebung des Stichtages.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Geben wir uns nicht einer Illusion hin, wenn wir glau-
en würden, der wissenschaftliche Prozess ließe sich
och begrenzen, lieber Peter Hintze, wenn wir ihm nicht
on Anfang an feste Grenzen setzen? Wir müssen uns






(A) )



(B) )


Hildegard Müller
auch politisch entscheiden, hier in diesem Haus bei al-
lem, was wir an Forschung wollen, Grenzen zu setzen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Auch eine einmalige Verschiebung ist abzulehnen.
Ich möchte den Spruch anbringen, der so gern verwendet
wird: Einmal ist keinmal. Ich entgegne entschieden: Ein-
mal ist jedes Mal. Den Stichtag zu verschieben, heißt ihn
abzuschaffen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Vor uns steht eine Gewissensentscheidung. Ich wende
mich insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen, die
noch Zweifel haben; denn trotz aller Diskussionen und
Informationen ist dies auch heute nicht auszuschließen
und menschlich nur zu verständlich. Deshalb möchte ich
an dieser Stelle auf einen Punkt eingehen, der auch heute
eine große Rolle gespielt hat. Das ist die Frage der Ethik
des Heilens. Ich habe gerade deutlich gemacht, was ich
unter Leben verstehe. Für mich steht die Ethik des Le-
bens vor der Ethik des Heilens. Die Ethik des Heilens
dient der Ethik des Lebens.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Sie kann nur positiv korrelieren. Das heißt nicht, dass
wir uns gegen die Forschung stellen. Wir sind für die
Forschung an Stammzellen. Diese positive Symbiose
kann in diesem Bereich jedoch nur die adulte Stamm-
zellforschung geben.


(Beifall der Abg. Julia Klöckner [CDU/CSU])


Es wurden heute viele Beispiele genannt. Ich möchte
ganz praktisch an die Forschungsergebnisse von Herrn
Professor Strauer aus meiner Heimatstadt Düsseldorf er-
innern: Adulte Stammzellforschung ist unbedenklich,
die Stammzellen sind gut zu gewinnen, und die adulte
Stammzellforschung trägt die Hoffnung auf Heilung in
sich. Wir haben bereits heute praktische Anwendungsge-
biete.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt heute keinen
Antrag, der einen Kompromiss zwischen den Positionen
darstellt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])


Wer für die Aufhebung oder für eine einmalige Verschie-
bung des Stichtages stimmt, nimmt heute eine Abwä-
gung zulasten des Lebens vor.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Argumente, die einer einmaligen Verschiebung gel-
ten, würden Sie selbst in Zukunft wieder infrage stellen.
Wenn das Argument, dass man frische Zelllinien
braucht, jetzt gilt, dann gilt es in einigen Jahren wieder.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D ilt dieses Argument aber überhaupt? Warum sind seit anuar 2008 fünf Anträge auf den Import embryonaler tammzellen genehmigt worden? Wissenschaftler glauen also offensichtlich nach wie vor an die Möglichkeit, it und an alten Zelllinien zu forschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer zweifelt, den itte ich, sich gegen eine Verschiebung auszusprechen; enn eine Entscheidung gegen den Schutz des Lebens ist numkehrbar. Deshalb bitte ich alle, die zweifeln, für ine Beibehaltung des jetzigen Stichtages zu stimmen nd sich für eine stärkere Förderung der adulten Stammellforschung auszusprechen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich möchte Sie alle herzlich bitten und auffordern, das
leiche zu tun, damit der 11. April 2008 ein Tag für den
neingeschränkten Lebensschutz wird und damit diese
oche eine wirkliche Woche für das Leben wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Monika Knoche [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1615505200

Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der

ollege René Röspel.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



René Röspel (SPD):
Rede ID: ID1615505300

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Wir haben fast zwei Stunden einer – wie ich
laube – guten Debatte hinter uns. Dennoch erlauben Sie
ir, dass ich auf einen Vorwurf eingehe, der mich wirk-

ich geärgert hat und den wir in den letzten Wochen im-
er wieder fälschlicherweise in der Debatte gehört ha-

en. Die Behauptung, über eine Stichtagsverschiebung
olle das aktive Töten von Embryonen legitimiert wer-
en, ist schlicht und einfach falsch.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP und der LINKEN)


s geht nicht um das Zerstören von Embryonen, sondern
s geht darum, wie man mit dem umgeht, was bereits
xistiert, nämlich mit Stammzelllinien, die im Ausland
hne unser Zutun hergestellt worden sind und deren Her-
tellung wir leider nicht haben verhindern können. Mit
iner Verschiebung des Stichtags wird kein einziger Em-
ryo zerstört, es wird allerdings auch kein einziger geret-
et.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


Es gab in dem Grundsatzbeschluss von 2002, der in
iesem Land lange Jahre Rechtsfrieden gebracht hat,
rei wesentliche Kriterien: Erstens. Für deutsche For-
chung soll kein Embryo zerstört werden. Zweitens. Es
oll auch kein Anreiz ans Ausland gehen, dass so etwas
eschieht. Drittens. Mit den schon vorhandenen Stamm-






(A) )



(B) )


René Röspel
zelllinien soll in Deutschland unter bestimmten Bedin-
gungen Forschung möglich sein.

Wenn man diese drei Kriterien als Voraussetzungen
für eine befriedete Diskussion in Deutschland akzeptiert,
dann ist es der Mühe wert, die drei vorliegenden Anträge
auch wirklich einmal an diesen Kriterien, die sich be-
währt haben, zu messen. Ob wir heute die Debatte ab-
schließen und in den nächsten Jahren weiterhin Rechts-
frieden haben werden, das liegt, liebe Kolleginnen und
Kollegen, gleich in Ihrer Hand.

Mit der Abschaffung des Stichtages – dies fordert
der Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen Flach,
Stöckel und anderer – würden die Forscher in diesem
Land tatsächlich viel mehr Möglichkeiten bekommen.
Aber es wird gleichzeitig das andere wichtige Anliegen,
dass dem Ausland kein Anreiz gegeben wird, embryo-
nale Stammzellen zu Forschungszwecken herzustellen,
preisgegeben. Damit würde eine wichtige Position auf-
gegeben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Das würde dazu führen, dass eine der Seiten diesen Weg
nicht mitgehen könnte. Damit wäre ein Ende des Rechts-
friedens absehbar.

Die Beibehaltung des Stichtages, wie von den Kolle-
ginnen Hinz, Klöckner und anderen gefordert, würde
über kurz oder lang dazu führen, dass keine Zelllinien
mehr zur Verfügung stehen. Gegen die Hoffnung, dass
die 21 in Deutschland derzeit zugelassenen Stammzellli-
nien noch viele Jahre halten werden, spricht nämlich die
zellbiologische Erfahrung. Die Forscher haben uns ja
mitgeteilt, dass diese Hoffnung trügt. Es werden also im-
mer weniger Zelllinien werden. Die Beibehaltung des
Stichtages würde faktisch aufgrund der abnehmenden
Zahl der Stammzelllinien letztlich zu dem gleichen Er-
gebnis führen wie der Antrag von Herrn Hüppe und an-
deren Kollegen, nämlich zu einem Forschungsverbot.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


So würde es entweder faktisch oder juristisch nicht mehr
möglich sein, in Deutschland diese Forschung zu betrei-
ben. Das wäre wiederum für die Forschungsseite nicht
tragbar. Sie würde den Kompromiss, den wir seinerzeit
gefunden haben, aufkündigen und den Mittelweg verlas-
sen.

Die geschätzte Kollegin Margot von Renesse begrün-
dete 2002 in der Debatte ihr Votum für einen Mittelweg,
der sich an den genannten drei Kriterien orientiert, da-
mit,

dass ein „Nein-Gesetz“

– ich würde lieber von einem faktischen Verbot dieser
Forschung sprechen –

an der Klippe der Verfassung scheitern würde.

Für mich persönlich beginnt menschliches Leben mit
der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Die Frage
aber, ab wann menschliches Leben Träger von Men-

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1)

(C (D chenwürde ist, ist gesellschaftlich noch nicht entschieen. Das ist ja auch eine schwere Entscheidung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)


ch frage Sie nun allen Ernstes: Sollen wir es darauf an-
ommen lassen, dass ein Forscher vor Gericht zieht, um
ie Erlaubnis zum Import einer vier Jahre alten Stamm-
elllinie einzuklagen?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch des Abg. Hubert Hüppe [CDU/CSU])


ind Sie sich wirklich so sicher, dass jedes Gericht in
eutschland einer solchen Stammzelllinie, die vor vier

ahren aus einem Embryo hergestellt wurde – bedauerli-
herweise, aber nicht zu ändern –, die im Labor bearbei-
et wurde, die 20-mal von einer Zellkulturflasche in die
ndere umgefüllt wurde, die zehnmal eingefroren und
ehnmal aufgetaut worden ist, die viele Eigenschaften
erloren hat und nichts mehr mit einem Embryo zu tun
at, Menschenwürde und Lebensschutz zubilligen
ürde? Ich bin mir nicht so sicher, dass das so sein wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Deswegen frage ich Sie alle: Wollen wir diese Ent-
cheidung in letzter Instanz einem Gericht überlassen,
der liegt es nicht vielmehr in unserer parlamentarischen
nd politischen Verantwortung, eine stabile Überein-
unft in einem ethischen Dilemma zu treffen, die einer-
eits tatsächlich Forschung ermöglicht, und zwar in
inem viel größeren Umfang als seit 2002, und anderer-
eits den Lebensschutz von Embryonen gewährleistet?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


ch glaube, wir sollten jetzt die entsprechende politische
ntscheidung in einem ethisch nicht lösbaren Dilemma

reffen.

Deshalb appelliere ich an Sie, den Gesetzentwurf von
öspel, Aigner und anderen auf eine einmalige Ver-

chiebung des Stichtages zu unterstützen. Damit würden
ir für viele Jahre in Deutschland wieder Rechtsfrieden
erstellen, vielleicht sogar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
ir auf embryonale Stammzellforschung verzichten
önnen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU, der FDP und der LINKEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615505400

Ich schließe die Aussprache und weise darauf hin,

ass eine Reihe von Reden zu Protokoll gegeben worden
ind und dass es auch eine Vielzahl von persönlichen Er-
lärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung gibt.1)

Bevor wir mit den Abstimmungen beginnen, bitte ich
m Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Ab-
auf des Abstimmungsverfahrens. Wir kommen gleich
u den Abstimmungen über insgesamt fünf Vorlagen zur
nderung des Stammzellgesetzes. Der Ausschuss für

Anlagen 3 bis 13






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Reiche und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- stimmt 126, mit Nein haben gestimmt 443,
zin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes;
Drucksache 16/7982 (neu). Es ist namentliche Abstim-
mung verlangt. Bei der Stimmabgabe bitte ich alle Kol-
leginnen und Kollegen, sorgfältig darauf zu achten, dass B

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 579;
davon

ja: 126
nein: 443
enthalten: 10

Ja

CDU/CSU

Peter Altmaier
Günter Baumann
Otto Bernhardt
Renate Blank
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Anke Eymer (Lübeck)

Hartwig Fischer (Göttingen)

Dr. Jürgen Gehb
Olav Gutting
Ursula Heinen
Peter Hintze
Susanne Jaffke-Witt
Eckart von Klaeden
Jens Koeppen
Kristina Köhler (Wiesbaden)


Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Michael Kretschmer
Dr. Martina Krogmann
Helmut Lamp
Ingbert Liebing
Dr. Eva Möllring
Bernd Neumann (Bremen)

Ulrich Petzold
Katherina Reiche (Potsdam)

Dr. Wolfgang Schäuble
Norbert Schindler
Dr. Ole Schröder
Gero Storjohann
Michael Stübgen
Arnold Vaatz

SPD

Dr. Lale Akgün
Gregor Amann
Ingrid Arndt-Brauer
Doris Barnett
Klaus Uwe Benneter
Petra Bierwirth
Dr. Gerhard Botz
Dr. Peter Danckert
Nina Hauer

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(D DIE GRÜNEN)


Enthaltungen 10. Der Gesetzentwurf ist in zweiter
eratung abgelehnt.

tephan Hilsberg
ike Hovermann
laas Hübner

ohannes Jung (Karlsruhe)

ans-Ulrich Klose
ritz Rudolf Körper
olker Kröning
r. Uwe Küster
etlef Müller (Chemnitz)

esine Multhaupt
homas Oppermann
olger Ortel
alter Riester
tto Schily
enate Schmidt (Nürnberg)

arsten Schneider (Erfurt)

laf Scholz
r. Margrit Spielmann

örg-Otto Spiller
r. Ditmar Staffelt
udwig Stiegler
olf Stöckel
hristoph Strässer

oachim Stünker
r. Rainer Tabillion

ella Teuchner
imone Violka
örg Vogelsänger

Gunter Weißgerber
Dr. Rainer Wend
Andrea Wicklein
Heidi Wright

FDP

Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)

Uwe Barth
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Dr. Wolfgang Gerhardt
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
wurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medi-

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ Bildung, Forschung und Techn in seiner Beschlussempfehlung empfohlen, über diese fünf V herbeizuführen. Eine darüber h empfehlung hat der Ausschuss Wir werden über die Vorlage nung vorgesehenen Reihenfolg erstens über den Gesetzentwurf Flach und weiterer Abgeordnet setzentwurf des Abgeordneten rer Abgeordneter, drittens übe Abgeordneten René Röspel un Sollte einer dieser Gesetzentwü gegebenen Stimmen auf sich v stimmungsverfahren. Die and stimmten Vorlagen wären dam dieser Gesetzentwürfe die erfo men wir in einer vierten und f stimmung über den Antrag un entwurf der Abgeordneten Pr Abgeordneter ab. Wir kommen nun zur Abstim Tagesordnungspunkt 22 a: A den Abgeordneten Ulrike Flach ikfolgenabschätzung hat auf Drucksache 16/8658 orlagen einen Beschluss inausgehende Beschlussdazu nicht abgegeben. n in der in der Tagesorde namentlich abstimmen: der Abgeordneten Ulrike er, zweitens über den GeHubert Hüppe und weiter den Gesetzentwurf des d weiterer Abgeordneter. rfe die Mehrheit der abereinigen, endet das Aberen, noch nicht abgeit erledigt. Erhält keiner rderliche Mehrheit, stimünften namentlichen Abd dann über den Gesetziska Hinz und weiterer mung. bstimmung über den von , Rolf Stöckel, Katherina d g v d m D S s n B A f m R n m d b ie Stimmkarten, die sie verw en. Ich bitte die Schriftführerinn orgesehenen Plätze einzunehm en Urnen besetzt? – Nein, and. – Sind jetzt die Plätze b ann eröffne ich die Abstimmu Ist noch ein Mitglied des Ha timme nicht abgegeben hat? – chließe die Abstimmung und en und Schriftführer, mit der is zum Vorliegen des Ergeb bstimmung unterbreche ich d (Unterbrechung von 11. Vizepräsidentin Dr. h. c. S Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif ührern ermittelte Ergebnis de ung über den von den Abg olf Stöckel, Katherina Reiche eten eingebrachten Entwurf enschenfreundliche Medizin es Stammzellgesetzes auf D ekannt: Abgegebene Stimme (Cenden, ihren Namen tra en und Schriftführer, die en. – Sind die Plätze an da vorne fehlt noch jeesetzt? – Das ist der Fall. ng. uses anwesend, das seine Das ist nicht der Fall. Ich bitte die SchriftführerinAuszählung zu beginnen. nisses der namentlichen ie Sitzung. 10 bis 11.16 Uhr)


usanne Kastner:
t wieder eröffnet.

tführerinnen und Schrift-
r namentlichen Abstim-
eordneten Ulrike Flach,
und weiteren Abgeord-
eines Gesetzes für eine
– Gesetz zur Änderung

rucksache 16/7982 (neu)

n 579, mit Ja haben ge-






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link (Heilbronn)

Markus Löning
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto


(Frankfurt)

Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Marina Schuster
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Martin Zeil

DIE LINKE

Dr. Dietmar Bartsch
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Gregor Gysi
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Petra Sitte

Nein

CDU/CSU

Ulrich Adam
Ilse Aigner
Peter Albach
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Clemens Binninger
Peter Bleser
Antje Blumenthal
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert

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lexander Dobrindt
homas Dörflinger
arie-Luise Dött
aria Eichhorn
r. Stephan Eisel
se Falk
r. Hans Georg Faust
nak Ferlemann
grid Fischbach
irk Fischer (Hamburg)


(KarlsruheLand)

r. Maria Flachsbarth
laus-Peter Flosbach
erbert Frankenhauser
r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


rich G. Fritz
ochen-Konrad Fromme
r. Michael Fuchs
ans-Joachim Fuchtel
r. Peter Gauweiler
orbert Geis
berhard Gienger
alf Göbel

osef Göppel
eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
ermann Gröhe
ichael Grosse-Brömer
arkus Grübel
anfred Grund
onika Grütters
r. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
olger Haibach
erda Hasselfeldt
da Carmen Freia Heller
ichael Hennrich

ürgen Herrmann
ernd Heynemann
rnst Hinsken
obert Hochbaum
laus Hofbauer
ranz-Josef Holzenkamp
oachim Hörster
nette Hübinger
ubert Hüppe
r. Peter Jahr
r. Hans-Heinrich Jordan
r. Franz Josef Jung
ndreas Jung (Konstanz)

artholomäus Kalb
teffen Kampeter
lois Karl
ernhard Kaster

(VillingenSchwenningen)


olker Kauder
ürgen Klimke
ulia Klöckner
orbert Königshofen
artmut Koschyk
unther Krichbaum
r. Günter Krings
r. Hermann Kues

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r. Karl A. Lamers

(Heidelberg)

ndreas G. Lämmel
r. Norbert Lammert
atharina Landgraf
r. Max Lehmer
aul Lehrieder
duard Lintner
atricia Lips
r. Michael Luther
tephan Mayer (Altötting)

olfgang Meckelburg
r. Michael Meister
r. Angela Merkel
riedrich Merz
aurenz Meyer (Hamm)

aria Michalk
r. h. c. Hans Michelbach
hilipp Mißfelder
arlene Mortler
r. Gerd Müller
ildegard Müller
arsten Müller

(Braunschweig)


tefan Müller (Erlangen)

ernward Müller (Gera)

ichaela Noll
r. Georg Nüßlein
ranz Obermeier
duard Oswald
enning Otte
ita Pawelski
r. Joachim Pfeiffer
ibylle Pfeiffer
eatrix Philipp
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uprecht Polenz
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r. Peter Ramsauer
eter Rauen
ckhardt Rehberg
laus Riegert
r. Heinz Riesenhuber
ranz Romer
ohannes Röring
urt J. Rossmanith
r. Norbert Röttgen
r. Christian Ruck
lbert Rupprecht (Weiden)

eter Rzepka
nita Schäfer (Saalstadt)

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artmut Schauerte
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
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hristian Schmidt (Fürth)

ndreas Schmidt (Mülheim)


ngo Schmitt (Berlin)

r. Andreas Schockenhoff
ernhard Schulte-Drüggelte
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(C (D urt Segner arion Seib ernd Siebert homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn hristian Freiherr von Stetten ndreas Storm ax Straubinger homas Strobl ena Strothmann ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff erhard Wächter arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg eter Weiß erald Weiß go Wellenreuther nnette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker agmar Wöhrl olfgang Zöller illi Zylajew PD erd Andres iels Annen ainer Arnold rnst Bahr r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol abine Bätzing irk Becker we Beckmeyer r. Axel Berg te Berg othar Binding olker Blumentritt urt Bodewig lemens Bollen erd Bollmann laus Brandner illi Brase ernhard Brinkmann lla Burchardt artin Burkert r. Michael Bürsch hristian Carstensen arion Caspers-Merk r. Herta Däubler-Gmelin arl Diller r. Carl-Christian Dressel lvira Drobinski-Weiß arrelt Duin etlef Dzembritzki ebastian Edathy iegmund Ehrmann ans Eichel Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Petra Ernstberger Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Christel Humme Lothar Ibrügger Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Walter Kolbow Karin Kortmann Rolf Kramer Ernst Kranz Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Jürgen Kucharczyk Ute Kumpf Christine Lambrecht Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Lothar Mark Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg M F D A H J C D F D M S M G D C S R D K O M A A B D M U H O R S E F D R R W D A D J D J F R D H A G L D D E D W U M B ichael Müller ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles einz Paula oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder lla Schmidt einz Schmitt ttmar Schreiner einhard Schultz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier ieter Steinecke ndreas Steppuhn r. Peter Struck örg Tauss r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes üdiger Veit r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel ert Weisskirchen ydia Westrich r. Margrit Wetzel r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries D H E H S H D D H K H E S D W D K W H L H C I U D D K M J K U U D K K W D P B E P V D D F D D A J S B D K M V C B A r. Edmund Peter Geisen ans-Michael Goldmann lke Hoff ellmut Königshaus abine LeutheusserSchnarrenberger orst Meierhofer r. Konrad Schily IE LINKE üseyin-Kenan Aydin arin Binder eidrun Bluhm va Bulling-Schröter evim Dağdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill ornelia Hirsch nge Höger lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping onika Knoche an Korte atrin Kunert lla Lötzer lrich Maurer orothée Menzner ornelia Möller ersten Naumann olfgang Nešković r. Norman Paech etra Pau odo Ramelow lke Reinke aul Schäfer olker Schneider r. Herbert Schui r. Ilja Seifert rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck olker Beck ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde D D H K K B B W P P U D B T U S F R M U M A N J K W B C K E C Ir D G R S D H D J W J fr G E S M H A N C D C F O H P (D r. Thea Dückert r. Uschi Eid ans-Josef Fell ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth onika Lazar nna Lührmann icole Maisch erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager lisabeth Scharfenberg hristine Scheel mingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick rietje Staffelt ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn r. Wolfgang StrengmannKuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler aktionslos ert Winkelmeier nthaltung PD artin Dörmann ubertus Heil nette Kramme icolette Kressl hristian Lange irk Manzewski aren Marks DP tto Fricke orst Friedrich atrick Meinhardt (CDr. h. c. Gernot Erler Marko Mühlstein FDP Ekin Deligöz Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Klaus Brähmig Dr. Hermann Kues Dr. Axel Berg Dr. Herta Däubler-Gmelin Ilse Aigner Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Ilse Falk Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe Land)


(Hildesheim)





(A) )


(B) )


(Wackernheim)


(Tuchenbach)


(Everswinkel)


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


(Saarbrücken)





(A) )


(B) )

Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Erich G. Fritz
Dr. Peter Gauweiler
Norbert Geis


(Heidelberg)

Katharina Landgraf
Paul Lehrieder
Dr. Michael Luther
Dr. Michael Meister
Maria Michalk
Philipp Mißfelder
Marlene Mortler
Bernward Müller (Gera)

Michaela Noll
Eduard Oswald
Beatrix Philipp
Peter Rauen
Klaus Riegert
Franz Romer
Johannes Röring
Dr. Christian Ruck
Anita Schäfer (Saalstadt)

Hermann-Josef Scharf
Hartmut Schauerte

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onika Knoche
lla Lötzer
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lke Reinke
aul Schäfer (Köln)

r. Ilja Seifert

Thomas Bareiß
Günter Baumann
Dr. Christoph Bergner
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Renate Blank
Antje Blumenthal
Wolfgang Börnsen


(Bönstrup)

Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Monika Brüning
Anke Eymer (Lübeck)

Dr. Hans Georg Faust
Enak Ferlemann
Hartwig Fischer (Göttingen)

Dirk Fischer (Hamburg)

Herbert Frankenhauser
Jochen-Konrad Fromme
Dr. Michael Fuchs
Michael Brand Dr. Karl A. Lamers Sebastian Edathy Peter Altmaier
Wir kommen nun zur Abstim
Abgeordneten Hubert Hüppe,
Eichhorn und weiteren Abg
Entwurf eines Gesetzes zur Än
Sicherstellung des Embryonen
hang mit menschlichen embry
Drucksache 16/7983. Wir kom
namentlichen Abstimmung. Ich
nen und Schriftführer, die vor
nehmen. – Sind die Plätze an d
ist der Fall. Dann eröffne ich di

Ist noch ein Mitglied des Ha
Stimme nicht abgegeben hat? –

Ich schließe die Abstimmung
rer und Schriftführerinnen, mi
ginnen.

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 576;
davon

ja: 118
nein: 442
enthalten: 16

Ja

CDU/CSU

Peter Albach
Dorothee Bär
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Ernst-Reinhard Beck


(Reutlingen)

Veronika Bellmann
Peter Bleser
Jochen Borchert
Wolfgang Bosbach

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mung über den von den
Marie-Luise Dött, Maria
eordneten eingebrachten
derung des Gesetzes zur
schutzes im Zusammen-
onalen Stammzellen auf
men damit zur zweiten
bitte die Schriftführerin-
gesehenen Plätze einzu-
en Urnen besetzt? – Das
e Abstimmung.

uses anwesend, das seine
Das ist nicht der Fall.

und bitte die Schriftfüh-
t der Auszählung zu be-

A

f
m
H
A
l
m
c
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h
a

osef Göppel
eter Götz
r. Wolfgang Götzer
te Granold
einhard Grindel
arkus Grübel
anfred Grund
r. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg

ürgen Herrmann
rnst Hinsken
laus Hofbauer

oachim Hörster
ubert Hüppe
teffen Kampeter
ernhard Kaster
olker Kauder
ürgen Klimke
ulia Klöckner
orbert Königshofen
artmut Koschyk
r. Günter Krings

K
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B
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B
B
J
J
C
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A
A
P
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Bis zum Vorliegen des Erge
bstimmung unterbreche ich d


(Unterbrechung von 11. Vizepräsidentin Dr. h. c. S Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif ührern ermittelte Ergebnis de ung über den Gesetzentwurf üppe, Marie-Luise Dött, Mar bgeordneter zur Änderung de ung des Embryonenschutzes enschlichen embryonalen St he 16/7983 bekannt: Abgegeb aben gestimmt 118, mit Nein h altungen 16. Der Antrag ist d bgelehnt. arl Schiewerling eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer r. Andreas Schockenhoff ernhard Schulte-Drüggelte ernd Siebert ohannes Singhammer ens Spahn hristian Freiherr von Stetten ena Strothmann ntje Tillmann ndrea Astrid Voßhoff eter Weiß erald Weiß laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker PD B D V C A E D K U S U R D D J N C U (C (D bnisses der namentlichen ie Sitzung. 21 bis 11.27 Uhr)


usanne Kastner:
t wieder eröffnet.

tführerinnen und Schrift-
r namentlichen Abstim-

der Abgeordneten Hubert
ia Eichhorn und weiterer
s Gesetzes zur Sicherstel-
im Zusammenhang mit

ammzellen auf Drucksa-
ene Stimmen 576. Mit Ja
aben gestimmt 442, Ent-

amit in zweiter Beratung

ÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN

olker Beck (Köln)

ornelia Behm
lexander Bonde
kin Deligöz
r. Thea Dückert
atrin Göring-Eckardt
lrike Höfken
ylvia Kotting-Uhl
ndine Kurth (Quedlinburg)

ainder Steenblock
r. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
r. Harald Terpe

osef Philip Winkler

ein

DU/CSU

lrich Adam






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Eberhard Gienger
Ralf Göbel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Monika Grütters
Olav Gutting
Holger Haibach
Gerda Hasselfeldt
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Michael Hennrich
Bernd Heynemann
Peter Hintze
Robert Hochbaum
Franz-Josef Holzenkamp
Anette Hübinger
Susanne Jaffke-Witt
Dr. Peter Jahr
Dr. Hans-Heinrich Jordan
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)

Bartholomäus Kalb
Alois Karl

(Villingen Schwenningen)

Eckart von Klaeden
Jens Koeppen
Kristina Köhler (Wiesbaden)

Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Martina Krogmann
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Dr. Max Lehmer
Ingbert Liebing
Eduard Lintner
Patricia Lips
Stephan Mayer (Altötting)

Wolfgang Meckelburg
Dr. Angela Merkel
Laurenz Meyer (Hamm)

Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Eva Möllring
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller


(Braunschweig)

Bernd Neumann (Bremen)

Franz Obermeier
Henning Otte
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz
Daniela Raab
Thomas Rachel
Hans Raidel
Dr. Peter Ramsauer
Katherina Reiche (Potsdam)

Dr. Heinz Riesenhuber
Kurt J. Rossmanith
Dr. Norbert Röttgen
Albert Rupprecht (Weiden)


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eter Rzepka
r. Wolfgang Schäuble
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
orbert Schindler
hristian Schmidt (Fürth)

ndreas Schmidt (Mülheim)

go Schmitt (Berlin)

r. Ole Schröder
ilhelm Josef Sebastian
orst Seehofer
urt Segner
arion Seib

homas Silberhorn
ero Storjohann
ndreas Storm
ax Straubinger

homas Strobl (Heilbronn)

ichael Stübgen
ans Peter Thul
r. Hans-Peter Uhl
rnold Vaatz
olkmar Uwe Vogel
erhard Wächter
ai Wegner
arcus Weinberg
go Wellenreuther
nnette Widmann-Mauz
agmar Wöhrl
illi Zylajew

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r. Lale Akgün
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r. Hans-Peter Bartels
laus Barthel
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abine Bätzing
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we Beckmeyer
laus Uwe Benneter
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etra Bierwirth
othar Binding (Heidelberg)

olker Blumentritt
urt Bodewig
lemens Bollen
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r. Gerhard Botz
laus Brandner
illi Brase
ernhard Brinkmann

(Hildesheim)


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r. Michael Bürsch
hristian Carstensen
arion Caspers-Merk
r. Peter Danckert
arl Diller
artin Dörmann

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r. Carl-Christian Dressel
lvira Drobinski-Weiß
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iegmund Ehrmann
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r. h. c. Gernot Erler
etra Ernstberger
lke Ferner
abriele Fograscher
ainer Fornahl
abriele Frechen
agmar Freitag
eter Friedrich
artin Gerster

ris Gleicke
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ngelika Graf (Rosenheim)

ieter Grasedieck
erstin Griese
abriele Groneberg
chim Großmann
olfgang Grotthaus
olfgang Gunkel
ans-Joachim Hacker
ettina Hagedorn
laus Hagemann
lfred Hartenbach
ichael Hartmann

(Wackernheim)

ina Hauer
ubertus Heil
olf Hempelmann
r. Barbara Hendricks
ustav Herzog
etra Heß
abriele Hiller-Ohm
tephan Hilsberg
etra Hinz (Essen)

erd Höfer

ris Hoffmann (Wismar)

rank Hofmann (Volkach)

ike Hovermann
laas Hübner
hristel Humme
othar Ibrügger
ohannes Jung (Karlsruhe)

osip Juratovic
ohannes Kahrs
lrich Kasparick
r. h. c. Susanne Kastner
hristian Kleiminger
ans-Ulrich Klose
strid Klug
r. Bärbel Kofler
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ritz Rudolf Körper
arin Kortmann
olf Kramer
nette Kramme
rnst Kranz
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r. Hans-Ulrich Krüger
ngelika Krüger-Leißner

ürgen Kucharczyk
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hristine Lambrecht

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(C (D hristian Lange r. Karl Lauterbach altraud Lehn elga Lopez abriele Lösekrug-Möller othar Mark aren Marks ilde Mattheis arkus Meckel etra Merkel lrike Merten r. Matthias Miersch rsula Mogg arko Mühlstein etlef Müller ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt enate Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz ttmar Schreiner einhard Schultz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Gunter Weißgerber Michael Link Gert Weisskirchen Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Waltraud Wolff Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr Uwe Barth Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt M H P J B D H D C G J F M D D D C F C D D D H M D H D K H R Wir kommen nun zur Absti entwurf der Abgeordneten Re Jörg Tauss und weiterer Abgeo Stammzellgesetzes auf Drucks men damit zur dritten namentli Ich bitte die Schriftführerinn vorgesehenen Plätze einzunehm den Urnen besetzt? – Das ist d die Abstimmung. Ist ein Mitglied des Haus Stimme noch nicht abgegeben Fall. Dann schließe ich die A arkus Löning orst Meierhofer atrick Meinhardt an Mücke urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel ans-Joachim Otto etlef Parr ornelia Pieper isela Piltz örg Rohde rank Schäffler arina Schuster r. Hermann Otto Solms r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele lorian Toncar hristoph Waitz r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff artin Zeil IE LINKE üseyin-Kenan Aydin r. Dietmar Bartsch arin Binder eidrun Bluhm oland Claus W D P B V D D F D D A J S B D K M D H K B B W P P D B U F M mmung über den Gesetzné Röspel, Ilse Aigner, rdneter zur Änderung des ache 16/7981. Wir komchen Abstimmung. en und Schriftführer, die en. – Sind die Plätze an er Fall. Dann eröffne ich es anwesend, das seine hat? – Das ist nicht der bstimmung und bitte die S l A f m olfgang Nešković r. Norman Paech etra Pau odo Ramelow olker Schneider r. Herbert Schui r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck r. Uschi Eid ans-Josef Fell ai Gehring ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ritz Kuhn arkus Kurth fr G E C D D F H D E U M W S V D D D K B D B T R chriftführerinnen und Schrift ung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Erge bstimmung unterbreche ich d (Unterbrechung von 11. Vizepräsidentin Dr. h. c. S Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif ührern ermittelte Ergebnis de ung über den Gesetzentwurf (D aktionslos ert Winkelmeier nthaltung DU/CSU r. Maria Böhmer r. Maria Flachsbarth riedrich Merz ildegard Müller r. Georg Nüßlein ckhardt Rehberg we Schummer arco Wanderwitz olfgang Zöller PD olker Kröning irk Manzewski r. h. c. Wolfgang Thierse IE LINKE ornelia Möller ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN irgitt Bender hilo Hoppe enate Künast führer, mit der Auszäh bnisses der namentlichen ie Sitzung. 32 bis 11.38 Uhr)


(Tuchenbach)


(Everswinkel)





(A) )


(B) )


(Wiesloch)


(Wolmirstedt)


(Frankfurt)


(Saarbrücken)


usanne Kastner:
t wieder eröffnet.

tführerinnen und Schrift-
r namentlichen Abstim-
der Abgeordneten René
Dieter Steinecke
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Dr. Rainer Tabillion
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Jörn Thießen
Franz Thönnes
Rüdiger Veit
Simone Violka
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel

Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-

Schnarrenberger

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(Cevim Dağdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke r. Gregor Gysi eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping an Korte atrin Kunert r. Gesine Lötzsch lrich Maurer Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller Winfried Nachtwei Brigitte Pothmer Claudia Roth Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Eckart von Klaeden Jens Koeppen Gerhard Wächter Wolfgang Grotthaus Klaus Hagemann Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Marcus Weinberg Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Dagmar Wöhrl N H R D ina Hauer ubertus Heil olf Hempelmann r. Barbara Hendricks Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Walter Riester Sönke Rix Kristina Köhler Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss ter zur Änderung des Stammzel 16/7981 bekannt: Abgegebene ben gestimmt 346, Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 580; davon ja: 346 nein: 228 enthalten: 6 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Thomas Bareiß Günter Baumann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Renate Blank Antje Blumenthal Wolfgang Börnsen Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Anke Eymer Enak Ferlemann Hartwig Fischer Herbert Frankenhauser Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Dr. Jürgen Gehb Eberhard Gienger Michael Grosse-Brömer Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Bernd Heynemann Peter Hintze Robert Hochbaum Anette Hübinger Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Dr. Franz Josef Jung Bartholomäus Kalb Siegfried Kauder (Villingen Schwenningen)





(A) )


(B) )


(Bönstrup)


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und weiterer Abgeordne-
lgesetzes auf Drucksache
Stimmen 580. Mit Ja ha- ms

r. Martina Krogmann
ndreas G. Lämmel
elmut Lamp
r. Max Lehmer
gbert Liebing
duard Lintner
tephan Mayer (Altötting)

olfgang Meckelburg
r. Angela Merkel
aurenz Meyer (Hamm)

r. h. c. Hans Michelbach
r. Eva Möllring
r. Gerd Müller
arsten Müller

(Braunschweig)


ernd Neumann (Bremen)

ranz Obermeier
enning Otte
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r. Joachim Pfeiffer
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onald Pofalla
uprecht Polenz
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r. Peter Ramsauer
ckhardt Rehberg
atherina Reiche (Potsdam)

r. Heinz Riesenhuber
r. Norbert Röttgen
lbert Rupprecht (Weiden)

eter Rzepka
r. Wolfgang Schäuble
artmut Schauerte
r. Annette Schavan
r. Andreas Scheuer
orbert Schindler
ndreas Schmidt (Mülheim)

go Schmitt (Berlin)

r. Ole Schröder
ilhelm Josef Sebastian
orst Seehofer
arion Seib
hristian Freiherr von Stetten
ero Storjohann
ndreas Storm
ax Straubinger
ichael Stübgen
rnold Vaatz
olkmar Uwe Vogel

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(Beifall bei Abgeordneten it Nein haben gestimmt 228, etzentwurf ist damit in zweiter PD r. Lale Akgün regor Amann erd Andres iels Annen ngrid Arndt-Brauer ainer Arnold rnst Bahr oris Barnett r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol irk Becker we Beckmeyer laus Uwe Benneter te Berg etra Bierwirth othar Binding olker Blumentritt urt Bodewig lemens Bollen erd Bollmann laus Brandner illi Brase delgard Bulmahn lla Burchardt artin Burkert arion Caspers-Merk r. Peter Danckert arl Diller artin Dörmann r. Carl-Christian Dressel lvira Drobinski-Weiß arrelt Duin etlef Dzembritzki iegmund Ehrmann ans Eichel r. h. c. Gernot Erler etra Ernstberger abriele Fograscher ainer Fornahl abriele Frechen agmar Freitag eter Friedrich artin Gerster ris Gleicke ünter Gloser ngelika Graf ieter Grasedieck erstin Griese abriele Groneberg chim Großmann P P Ir F K C L J J J D U C H A D W F R A N V D A J U D C D W H G L C K H M P U D U M D M G F D T H H J C F (C (D im ganzen Hause)


Enthaltungen 6. Der Ge-
Beratung angenommen.

etra Heß
etra Hinz (Essen)

is Hoffmann (Wismar)

rank Hofmann (Volkach)

laas Hübner
hristel Humme
othar Ibrügger
ohannes Jung (Karlsruhe)

osip Juratovic
ohannes Kahrs
r. h. c. Susanne Kastner
lrich Kelber
hristian Kleiminger
ans-Ulrich Klose
strid Klug
r. Bärbel Kofler
alter Kolbow

ritz Rudolf Körper
olf Kramer
nette Kramme
icolette Kressl
olker Kröning
r. Hans-Ulrich Krüger
ngelika Krüger-Leißner

ürgen Kucharczyk
te Kumpf
r. Uwe Küster
hristian Lange (Backnang)

r. Karl Lauterbach
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abriele Lösekrug-Möller
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aren Marks
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ilde Mattheis
arkus Meckel

etra Merkel (Berlin)

lrike Merten
r. Matthias Miersch
rsula Mogg
arko Mühlstein
etlef Müller (Chemnitz)

ichael Müller (Düsseldorf)

esine Multhaupt
ranz Müntefering
r. Rolf Mützenich
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hristoph Pries
lorian Pronold






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
René Röspel
Karin Roth (Esslingen)

Ortwin Runde
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)

Dr. Hermann Scheer
Otto Schily
Ulla Schmidt (Aachen)

Renate Schmidt (Nürnberg)

Heinz Schmitt (Landau)

Carsten Schneider (Erfurt)

Olaf Scholz
Ottmar Schreiner
Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Dieter Steinecke
Andreas Steppuhn
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Christoph Strässer
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Franz Thönnes
Rüdiger Veit
Simone Violka
Jörg Vogelsänger
Dr. Marlies Volkmer
Hedi Wegener
Andreas Weigel
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen


(Wiesloch)

Dr. Rainer Wend
Lydia Westrich
Dr. Margrit Wetzel
Andrea Wicklein
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)

Heidi Wright
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries

FDP

Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)

Uwe Barth
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)


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r. Wolfgang Gerhardt
oachim Günther (Plauen)

r. Christel Happach-Kasan
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r. Werner Hoyer
ichael Kauch
r. Heinrich L. Kolb

ürgen Koppelin
einz Lanfermann
arald Leibrecht
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Schnarrenberger
ichael Link (Heilbronn)

arkus Löning
orst Meierhofer
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irk Niebel
ans-Joachim Otto

(Frankfurt)

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isela Piltz

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rank Schäffler
arina Schuster
r. Hermann Otto Solms
r. Max Stadler
r. Rainer Stinner
arl-Ludwig Thiele
lorian Toncar
hristoph Waitz
r. Guido Westerwelle
r. Claudia Winterstein
r. Volker Wissing
artfrid Wolff (Rems-Murr)

artin Zeil

IE LINKE

r. Dietmar Bartsch
arin Binder
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r. Martina Bunge
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r. Dagmar Enkelmann
r. Gregor Gysi
r. Lukrezia Jochimsen
r. Hakki Keskin

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atrin Kunert
r. Gesine Lötzsch
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(Saarbrücken)

r. Herbert Schui
r. Petra Sitte
rank Spieth
r. Kirsten Tackmann
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(Reutlingen)


eronika Bellmann
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r. Maria Böhmer

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olfgang Bosbach
laus Brähmig
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ubert Deittert
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r. Stephan Eisel

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r. Hans Georg Faust

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(KarlsruheLand)

r. Maria Flachsbarth
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r. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


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r. Peter Gauweiler
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r. Wolfgang Götzer
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r. Karl-Theodor Freiherr zu
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oachim Hörster
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(C (D lois Karl ernhard Kaster olker Kauder ürgen Klimke ulia Klöckner orbert Königshofen artmut Koschyk r. Günter Krings r. Hermann Kues r. Karl A. Lamers r. Norbert Lammert atharina Landgraf aul Lehrieder atricia Lips r. Michael Luther r. Michael Meister riedrich Merz aria Michalk hilipp Mißfelder arlene Mortler ildegard Müller tefan Müller ernward Müller ichaela Noll r. Georg Nüßlein duard Oswald eatrix Philipp aniela Raab eter Rauen laus Riegert ranz Romer ohannes Röring urt J. Rossmanith r. Christian Ruck nita Schäfer ermann-Josef Scharf arl Schiewerling eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer hristian Schmidt r. Andreas Schockenhoff ernhard Schulte-Drüggelte urt Segner homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn homas Strobl ena Strothmann ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl ndrea Astrid Voßhoff arco Wanderwitz eter Weiß erald Weiß laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker olfgang Zöller illi Zylajew PD abine Bätzing r. Axel Berg r. Gerhard Botz Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Marianne Schieder Wolfgang Nešković Monika Lazar Gudrun Kopp Reinhard Schultz Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen D E P D (Beifall bei Abgeordneten Wir kommen damit zur dritten Ber und Schlussabstimmung. Ich b Gesetzentwurf zustimmen wo Wer stimmt dagegen? – Enthal wurf ist damit in dritter Beratu Hauses angenommen. (Beifall bei Abgeordneten Damit entfällt die Abstimmu lagen. Die Vorlagen auf den Dr und 16/7984 sind damit erledig Ich rufe den Tagesordnungsp Zweite und dritte Beratu gierung eingebrachten zur Verbesserung der D ten des geistigen Eigen – Drucksache 16/5048 – Beschlussempfehlung un schusses – Drucksache 16/8783 – r. Norman Paech lke Reinke aul Schäfer r. Ilja Seifert A N J K im ganzen Hause)


(Heidelberg)





(A) )


(B) )


(Everswinkel)


atung

itte diejenigen, die dem
llen, sich zu erheben. –
tungen? – Der Gesetzent-
ng mit der Mehrheit des

im ganzen Hause)

ng über die weiteren Vor-
ucksachen 16/7985 (neu)

t.

unkt 23 auf:

ng des von der Bundesre-
Entwurfs eines Gesetzes

urchsetzung von Rech-
tums

d Bericht des Rechtsaus-
n

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icole Maisch

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erstin Müller (Köln)


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Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Günter
Dirk Manzewski
Sabine Leutheusser-Sch
Wolfgang Nešković
Jerzy Montag

Es liegt ein Änderungsant
is 90/Die Grünen vor.

Nach einer interfraktionellen
ussprache eine Dreiviertelst
öre keinen Widerspruch. Dann

Ich bitte die Kolleginnen un
he außerhalb des Plenarsaals
ch die Aussprache nicht eröf
uch den Grünen möglich, die
edner zu lenken. Dafür wäre i


(Volker Beck [Köln] [BÜN NEN]: Die SPD auch, F Ich eröffne die Aussprache. inisterin Brigitte Zypries. (Jerzy Montag [BÜNDN NEN]: Sie ist gar nicht d SPD: Brigitte mit Bart!)

(D

IE LINKE

atja Kipping
abine Zimmermann

Krings

narrenberger

rag der Fraktion Bünd-

Vereinbarung ist für die
unde vorgesehen. – Ich
ist das so beschlossen.

d Kollegen, ihre Gesprä-
fortzusetzen; sonst kann
fnen. – Vielleicht ist es
Aufmerksamkeit auf die
ch sehr dankbar.

DNIS 90/DIE GRÜ-
rau Präsidentin!)

Das Wort hat die Bundes-

IS 90/DIE GRÜ-
a! – Zuruf von der
Bernhard Brinkmann

(Hildesheim)


Dr. Michael Bürsch
Christian Carstensen
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Sebastian Edathy
Elke Ferner
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Dr. Reinhold Hemker
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Eike Hovermann
Ulrich Kasparick
Karin Kortmann
Ernst Kranz
Christine Lambrecht
Andrea Nahles
Dr. Wilhelm Priesmeier
Maik Reichel
Christel Riemann-

Hanewinckel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Marlene Rupprecht


(Tuchenbach)

Bernd Scheelen

Engelbert Wistuba
Dr. Wolfgang Wodarg
Uta Zapf

FDP

Paul K. Friedhoff
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Hellmut Königshaus
Dr. Konrad Schily

DIE LINKE

Hüseyin-Kenan Aydin
Eva Bulling-Schröter
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Werner Dreibus
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Heike Hänsel
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Cornelia Hirsch
Inge Höger
Ulla Jelpke
Monika Knoche
Ulla Lötzer
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Kornelia Möller

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(Cr. Axel Troost örn Wunderlich ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck olker Beck ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert ans-Josef Fell ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth Winfried Nachtwei Brigitte Pothmer Claudia Roth Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler Enthaltung CDU/CSU Uwe Schummer SPD Dirk Manzewski Dr. Rainer Tabillion FDP Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Alfred Hartenbach. A Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß zwar, dass Ihnen Frau Zypries lieber gewesen wäre, aber sie bittet herzlich um Entschuldigung. Sie hat einen ganz eiligen Termin, den sie wahrnehmen möchte. Ich denke aber, ihr nehmt auch mit mir Vorlieb. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Im Notfall!)





(A) )


(B) )

Alfred Hartenbach (SPD):
Rede ID: ID1615505500

– Danke, wunderbar.

Die wichtigsten Ressourcen unseres Landes sind gute
Ideen, Kreativität und Innovationen. Sie sind es, durch
die Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutsch-
land gesichert werden. Eine entscheidende Vorausset-
zung für unseren wirtschaftlichen Erfolg ist daher ein
wirksamer Schutz des geistigen Eigentums. Mit dem Ge-
setz, das wir heute beschließen, verbessern wir diesen
Schutz. Wir sorgen dafür, dass Produktpiraten und Fäl-
scher besser bekämpft werden, und wir stellen sicher,
dass die Rechte des geistigen Eigentums auch wirksam
durchgesetzt werden können. Mit unserem Gesetzent-
wurf wollen wir denjenigen, deren Rechte verletzt wer-
den, mehr Möglichkeiten geben, sich wirksam gegen
Schädiger durchzusetzen.

Ein wichtiger Baustein ist die Erweiterung von Aus-
kunftsansprüchen. Bereits heute gibt es einen zivilrecht-
lichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen-
über demjenigen, der sein geistiges Eigentum verletzt.
Der Geschädigte kann Informationen über den Ursprung
und die Vertriebswege gefälschter Waren verlangen. Er
kann Auskunft über die Hersteller und Lieferanten sowie
über die Menge der Waren und deren Preis fordern. Al-
lerdings bestehen diese Ansprüche nur gegenüber dem
Schädiger, und diesen zu identifizieren, ist oft gar nicht
einfach. In Zukunft soll ein Kläger daher auch von Drit-
ten, die nicht selbst Rechtsverletzer sind, Auskünfte ver-
langen können. Das kann zum Beispiel ein Internetpro-
vider sein, über dessen Dienste der Handel mit Plagiaten
abgewickelt worden ist. Das können aber auch Spedi-
teure sein, die im guten Glauben gefälschte Ware trans-
portiert haben. Mit ihrer Hilfe kann der Geschädigte an
die wirklichen Fälscher und Raubkopierer herankommen
und ihnen dann durch Anordnungen der Zivilgerichte
das Handwerk legen.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass über den Aus-
kunftsanspruch ein Richter entscheiden muss, wenn bei
der Auskunft Verkehrsdaten aus dem Bereich der Tele-
kommunikation verwendet werden. Wenn etwa ein Pro-
vider Auskunft geben muss, wer im Internet zu einem
bestimmten Zeitpunkt hinter einer sogenannten dynami-
schen IP-Adresse gesteckt hat, dann geht es um Daten,
die vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Eine Preis-
gabe solcher Informationen soll daher nur dann zulässig
sein, wenn vorher ein Richter den Anspruch geprüft und
diesem zugestimmt hat.

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(C (D Der Richtervorbehalt ist auch deshalb sinnvoll, weil s den Dritten, etwa den Internetprovider, von eigenen rüfungen entlastet. Er hat nämlich eigentlich nichts mit er Sache zu tun. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Das weiß ich doch, Jerzy. – Deshalb soll nicht ihm die
ast aufgebürdet werden, zu entscheiden, ob tatsächlich
in Anspruch besteht und die sensiblen Daten herausge-
eben werden dürfen. Es ist daher kein Zufall, dass auch
ie europäische Richtlinie, die wir mit diesem Gesetz-
ntwurf umsetzen, davon ausgeht, dass für solche Aus-
unftsansprüche die Gerichte die Auskunft anordnen
üssen.

Auch in einem anderen Punkt orientieren wir uns
n den europäischen Vorgaben. Voraussetzung für den
uskunftsanspruch ist, dass eine Rechtsverletzung in
ewerblichem Ausmaß vorliegt. Bei bloßen Bagatell-
erstößen besteht dieser Anspruch also nicht.

Über den Auskunftsanspruch, den Richtervorbehalt
nd das erforderliche Ausmaß der Rechtsverletzung ha-
en wir lange diskutiert. Mit der Einschränkung, dass
ine Rechtsverletzung ausdrücklich in gewerblichem
usmaß vorliegen muss, haben wir auf die Formulie-

ung der EU-Richtlinie zurückgegriffen, Herr Krings.
ies wurde auch von der Mehrzahl der Sachverständi-
en in der Anhörung des Rechtsausschusses angeregt.

Wir sollten auch nicht vergessen, Herr Montag, dass
er Europäische Gerichtshof jüngst entschieden hat, dass
ich aus der EU-Richtlinie für die nationalen Gesetzge-
er keine zwingende Verpflichtung ergibt, einen solchen
uskunftsanspruch zu schaffen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Damit habe ich Ihnen ein bisschen den Wind aus den
egeln genommen. –


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


ber der EuGH hat sehr wohl festgestellt, dass wir ein
ngemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiede-
en Grundrechten schaffen müssen, die in Europa ge-
chützt sind: zwischen dem geistigen Eigentum auf der
inen Seite und dem Datenschutz auf der anderen Seite.
ieses Gleichgewicht schaffen wir mit diesem Gesetz.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade nicht! Das ist unser Vorwurf!)


as ist, meine ich, ein gutes Ergebnis unserer Beratun-
en.

In diesem Gesetzentwurf regeln wir auch eine Mate-
ie, die nicht durch die EU-Richtlinie vorgegeben wird,
ämlich die Deckelung der Abmahnkosten. Tatsache
st, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwor-
ungslose Geschäftemacherei betrieben wurde.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
Dabei ist häufig die Gerechtigkeit auf der Strecke geblie-
ben. Wenn Teenager auf ihrer privaten Homepage ein
Foto ihres Lieblingsstars einstellen, ohne die Bildrechte
zu besitzen, dann ist in der Tat ein Verstoß gegen die
Rechte des geistigen Eigentums gegeben. Es ist aber
nicht gerechtfertigt, sie dafür mit Abmahnkosten in vier-
stelliger Höhe zu belangen.


(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


– Danke, dass auch Sie an dieser Stelle klatschen.


(Heiterkeit bei der SPD)


Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine
wahre Flut von Bürgerbriefen erreicht. Dies hat gezeigt,
dass wir handeln müssen. Die Kosten für eine erstmalige
Abmahnung sollen deshalb bei Erfüllung von drei Vo-
raussetzungen begrenzt werden. Es muss sich erstens um
einen einfach gelagerten Fall handeln. Der Sachverhalt
muss sich zweitens außerhalb des geschäftlichen Ver-
kehrs abspielen. Drittens darf es nur zu einer unerhebli-
chen Rechtsverletzung gekommen sein. Unter diesen
Voraussetzungen sind die Kosten für den Verbraucher
auf maximal 100 Euro begrenzt. Ich denke, das ist eine
gerechte Lösung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Lassen Sie mich einen letzten Aspekt ansprechen.
Zum 1. Mai 2008 tritt das Londoner Patentüberein-
kommen in Kraft. Dadurch entfällt die Pflicht, ein euro-
päisches Patent in zahllose Sprachen übersetzen zu müs-
sen. Dies wird die Kosten für Patente spürbar senken.
Damit alle Patentanmelder möglichst rasch davon profi-
tieren können, wollen wir mit dem Gesetzentwurf auch
die deutschen Übersetzungspflichten zum 1. Mai dieses
Jahres streichen.

Einen besseren Schutz des geistigen Eigentums, eine
Deckelung der Abmahnkosten und die Reduzierung der
Patentkosten – all das erreichen wir mit diesem Gesetz.
Das ist eine ganze Menge. Ich darf mich bei Ihnen allen
für die guten und konstruktiven Beratungen bedanken.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615505600

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine

Leutheusser-Schnarrenberger, FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1615505700

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wir, die
FDP-Fraktion, teilen die Zielsetzung des Gesetzentwur-
fes. Er ist überfällig; denn die Umsetzungsfrist für die
Richtlinie ist um fast zwei Jahre überschritten. Es geht
darum, die Durchsetzung der Rechte von Inhabern geis-
tigen Eigentums zu verbessern und ihnen angesichts der
Entwicklung der Möglichkeiten, urheberrechtsgeschützte
Produkte zu nutzen, andere Formen der Durchsetzung
ihrer Rechte zu geben. Das wird in diesem Gesetzent-

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(C (D urf angelegt. Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ir stimmen Ihnen also in der Zielsetzung zu. Wenn Sie ich im Rahmen der Richtlinie bewegt hätten und nicht ie Deckelung der Abmahngebühren – das ist durch die ichtlinie nicht vorgegeben – in den Gesetzentwurf aufenommen hätten (Dirk Manzewski [SPD]: Da gab es Applaus von der FDP!)


Herr Koppelin ist zweimal abgemahnt worden und
atte wohl keinen guten Anwalt; darüber hat er sich ge-
rgert; hätte er einen guten Anwalt gehabt, hätte er bei
hrer Rede, Herr Hartenbach, nicht klatschen müssen –,
ären wir im Großen und Ganzen zufrieden und bereit
ewesen, zuzustimmen. Jetzt müssen wir ablehnen.

Bevor ich das mit zwei Aspekten begründe, möchte
ch eine positive Bemerkung machen. Wir haben von
nfang an das Londoner Patentübereinkommen aus-
rücklich unterstützt, das zu einer wirklichen Reduzie-
ung der Übersetzungskosten bei kleinen und mittelstän-
ischen Unternehmen führen wird; das ist wichtig und
otwendig. Darüber wird seit Jahren diskutiert. Dies
ird dringend gebraucht; denn die Übersetzungskosten
ehen – anders als die Abmahnkosten – in den fünfstelli-
en Bereich. Angesichts dessen ist es für kleine und
ittelständische Unternehmen teilweise nicht mehr
irtschaftlich vertretbar und interessant, diesen Rechts-

chutz zu erwerben.

Nun zu den zwei Punkten, die wir kritisieren und wa-
um wir den Gesetzentwurf letztendlich ablehnen. Der
ine Punkt steht in unmittelbarem Zusammenhang mit
er Umsetzung der Richtlinie. Wir halten es für richtig,
en nicht ganz neuen Weg eines Auskunftsanspruchs
icht nur gegenüber dem Verletzer, sondern auch gegen-
ber Dritten – das betrifft insbesondere Internetprovider –
u gehen. Gerade weil es um sensible Daten geht, halte
ch es für richtig, dass der Richtervorbehalt beibehalten
ird, obwohl ich noch heute Morgen – genauso wie Sie
ahrscheinlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen –
riefe erhalten habe, in denen mir Praktiker dringend
ns Herz gelegt haben, das zu kritisieren. Aber ich halte
s für richtig, weil es sich hier um sehr sensible Ver-
ehrsdaten handelt und es um Dritte geht, die letztend-
ich nicht diejenigen sind, die Schadenersatz zu zahlen
aben, wenn Rechte verletzt wurden.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


Zur Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch ma-
hen Sie ein gewisses gewerbliches Ausmaß. Sie nutzen
amit als Gesetzgeber den durch die Richtlinie eröffne-
en Erwägungsspielraum. Ich glaube aber, dass das zu
chwierigkeiten in der Praxis führen wird.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615505800

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Gehb?


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1615505900

Ja, ich gestatte.






(A) )



(B) )


Dr. Jürgen Gehb (CDU):
Rede ID: ID1615506000

Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, Sie sa-

gen, es handele sich um ganz sensible Daten. Können
Sie den Zuhörern im Plenum und den Zuschauern erklä-
ren, um welche Daten es dabei geht? Geht es um Krank-
heiten, Steuerschulden oder Alkoholismus? Welche sen-
siblen Daten werden eigentlich abgefragt? Das möchte
ich wissen.


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1615506100

Das sage ich Ihnen sehr gerne. Wir haben es nicht mit

Daten über Gesundheit und Drogen zu tun. Vielmehr
geht es darum, die Person des Verletzers festzustellen. Es
sind also persönliche Daten erforderlich, um einen An-
spruch begründen zu können. Dabei handelt es sich viel-
leicht nicht um so sensible Daten wie diejenigen, die auf
der Gesundheitskarte gespeichert werden sollen.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Danke schön!)


Selbst die Begründung zum Gesetzentwurf zeigt, dass
die Anspruchsvoraussetzung des gewerblichen Ausma-
ßes in der Praxis Schwierigkeiten aufwerfen wird; denn
da sollen quantitative und qualitative Aspekte maßgeb-
lich sein. Ist es jetzt das halbe Hörbuch? Ist es das ganze
Musikalbum? Ist es zwei Wochen nach der Veröffentli-
chung? Die Beantwortung dieser Fragen wird sehr
schwierig werden. Deshalb haben wir in den Beratungen
dafür plädiert – denn das ist nicht zwingend durch die
Richtlinie vorgegeben –, diese Anforderung zugunsten
einer Stärkung des Auskunftsanspruches wegzulassen.

Jetzt komme ich zu dem zweiten Aspekt, der Decke-
lung der Abmahngebühren auf 100 Euro. Natürlich
gibt es auch anwaltliche Berater, die sehr leichtfertig zu
einer Abmahnung greifen. Sie müssen aber den System-
wechsel sehen, den wir hier vornehmen. Ich glaube, Herr
Krings, ich darf es ruhig sagen: Gerade Ihre Fraktion hat
von Anfang an gegen diese Änderung – ursprünglich
waren 50 Euro vorgesehen – Bedenken gehabt.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Gegen die Höhe!)


Das sind nicht nur Bedenken, die mit der Höhe der Ge-
bühr verbunden sind, sondern es sind schon systemati-
sche Bedenken; denn bei berechtigten Abmahnungen,
also wenn es um Rechtsverletzungen geht, soll gedeckelt
werden. Sie wissen, dass 100 Euro – Porto ist inklusive –
noch nicht einmal kostendeckend sind.

Sie eröffnen mit der Festsetzung von Voraussetzun-
gen – einfache Rechtsverletzung; darin besteht die Sys-
temwidrigkeit – ein neues Einfallstor für einen Streit
darüber, ob die Voraussetzungen für eine gedeckelte Ab-
mahngebühr erfüllt sind oder nicht. Sie geben mit die-
sem Weg in meinen Augen etwas auf, nämlich die klare
Stringenz im Bereich der Gebühren für Abmahnungen.
Sie überlegen nicht, wenn es sich schon um eine einfa-
che Rechtsverletzung handelt, eine Streitwertbegrenzung
oder andere sich im System bewegende Grenzen einzu-
führen. Das wäre in meinen Augen sehr viel systemati-
scher gewesen.

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(C (D Aus diesen Gründen können wir dem Gesetzentwurf etztendlich nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615506200

Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Günter Krings,

DU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1615506300

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren Kollegen! Digitale Piraten haben offenbar wenig
it den echten Piraten gemeinsam. Aber auf eine be-

timmte Weise ähnelt sich unsere Vorstellung von beiden
ohl doch. Das oft romantisierende Bild des Piraten zur
ee hat sich in der Weise auf den digitalen Piraten über-

ragen, dass man zwar sein Tun im Grundsatz missbil-
igt, aber dann klammheimlich doch mit ihm sympathi-
iert.

Zum Thema Internetpiraterie gibt es eine Reihe von
eitungs- und Fernsehbeiträgen. Sie ähneln sich alle in

hrem Schema: Ein unbedarfter privater Internetnutzer
ird von einem mächtigen Medienkonzern verfolgt. Die
ositionen von David und Goliath werden gegenüberge-
tellt.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Realität!)


as ist eine oft verzerrte und mitunter sehr pauschalisie-
ende Darstellung. Das zeigt auch, dass wir noch viel
berzeugungsarbeit zu leisten haben, wenn es um die
olkswirtschaftliche Bedeutung von geistigem Eigen-
um, aber auch um die kulturelle Bedeutung von geisti-
em Eigentum für unsere moderne Wissensgesellschaft
eht. Wie wichtig dieses Element für ein rohstoffarmes
and wie unseres ist, hat der Herr Staatssekretär schon
usgeführt. Aus dem Grunde dringe ich immer darauf,
ass das nicht nur als rechtspolitisches, sondern auch als
ultur- und wirtschaftspolitisches Thema wahrgenom-
en wird.

Dass einzelne vom Urheberrecht abhängige Branchen
ich nenne nur die Musikindustrie – nahezu die Hälfte
hrer Umsätze durch Internetpiraterie und Raubkopierer
ingebüßt haben, macht deutlich, dass wir dringend han-
eln müssen, dass wir schon allein wegen Art. 14 unse-
es Grundgesetzes etwas tun müssen. Wir wollen nicht
uf den EU-Gesetzgeber warten; wir wollen uns nicht
inter ihm verstecken. Es steht in unserer Verantwortung
ls nationaler Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass die
echte am geistigen Eigentum nicht nur auf dem Papier

tehen, sondern auch beachtet und durchgesetzt werden. –
a darf man auch klatschen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Danke schön.






(A) )



(B) )


Dr. Günter Krings
Dazu tun wir heute einen richtigen und wichtigen
Schritt. Im Mittelpunkt der strittigen Diskussion zu
diesem Gesetzentwurf stand und steht natürlich der
zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Inhaber von
Urheberrechten gegenüber den Anbietern von Internet-
dienstleistungen. Um vom Dieb seines geistigen Eigen-
tums Schadensersatz erlangen zu können, muss das
Diebstahlsopfer erst einmal wissen, wer ihn im Internet
bestohlen hat. Ich bin überzeugt, dass wir als Koalition
eine vernünftige Balance bei der Ausgestaltung dieses
Auskunftsanspruches gefunden haben. Die Tauglichkeit
dieses Anspruches muss – insofern kann ich einzelne
Kritikpunkte und Nachfragen durchaus verstehen – die
gerichtliche Praxis jetzt noch beweisen. So ist das in ei-
nem Rechtsstaat. Da braucht es schon einmal Gerichte,
die bei der Auslegung von solchen Gesetzen dann noch
mithelfen müssen.

Wir haben es uns als Union bei diesem Punkt nicht
leicht gemacht, und wir haben es Ihnen, Herr Staats-
sekretär, und auch der Frau Ministerin nicht leicht ge-
macht.


(Bernd Neumann, Staatsminister: Gott sei Dank!)


Wir haben über diese Punkte lange verhandelt. Unsere
Verhandlungen haben letztlich dazu geführt, dass die
Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten, die wir heute be-
schließen werden, deutlich besser sind als das, was im
Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen war. Wir haben
dafür gesorgt, dass das Stichwort „Rechtsverletzung im
geschäftlichen Verkehr“ so nicht im Gesetzentwurf ste-
hen bleibt; vielmehr wird der deutlich weitere Begriff
aus der EU-Richtlinie herangezogen: Alle Rechtsverlet-
zungen im gewerblichen Ausmaß können Gegenstand
des Auskunftsanspruches sein.

Außerdem haben wir in der Begründung der Be-
schlussempfehlung des Rechtsausschusses noch einmal
deutlich gemacht, dass „gewerbliches Ausmaß“ ein rela-
tiv weitgehender Begriff ist. Dieser Begriff umfasst nicht
nur das unmittelbare Gewinninteresse, sondern bei-
spielsweise auch den mittelbaren wirtschaftlichen Vor-
teil. Hätten wir das nicht gemacht, dann würde dieses
Gesetz im Hinblick auf die große Plage der illegalen
Tauschbörsen im Internet wirkungslos bleiben. Diese
Tauschbörsen haben zu erheblichen Umsatzverlusten
beigetragen. Vor allem missachten sie den Wert des geis-
tigen Eigentums. Man tut so, als wäre es erlaubt, alles,
was aus dem Netz heruntergeladen werden kann, herun-
terzuladen und unentgeltlich zu konsumieren. Den Be-
griff „gewerbliches Ausmaß“ haben wir präzisiert. Wir
haben gesagt: Das ist nicht nur eine quantitative Angele-
genheit, sondern auch eine Frage der Schwere, der Inten-
sität und der Qualität des Schadens.

Um auch dem Praktiker, dem Nichtjuristen eine
Handhabe zu geben, erklären wir ganz praktisch: Wer
beispielsweise ein komplettes Musikalbum oder einen
ganzen Kinofilm unmittelbar nach seiner Veröffentli-
chung zum Download bereitstellt, richtet wirtschaftlich
einen so erheblichen Schaden an, dass er dem zivilrecht-
lichen Auskunftsanspruch nicht entrinnen kann.

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(C (D Sicherlich wird man abwarten müssen, wie sich der uskunftsanspruch in der Praxis bewähren wird. Wir als nion haben uns für einen möglichst starken zivilrechtli hen Auskunftsanspruch eingesetzt, damit in immer ehr Fällen der Umweg über die Staatsanwaltschaft un ötig wird. Gerade weil unser deutscher Auskunftsanspruch dann ber noch immer in einigen Punkten hinter dem der eisten anderen EU-Staaten bleibt, kann es ganz ohne as Strafrecht leider nicht gehen. Staatsanwaltschaften, ie sich nicht dem Vorwurf einer Rechtsverweigerung ussetzen wollen, tun deshalb gut daran, Urheberrechtserletzungen auch in Zukunft ernst zu nehmen. Wenn taatsanwaltschaften hingegen öffentlich erklären, strafechtliche Ermittlungsverfahren gegen Urheberrechtserletzer prinzipiell nicht aufnehmen zu wollen, lassen ie das geistige Eigentum zu einer leeren Hülle verkomen und gefährden meines Erachtens den Rechtsstaat, en sie eigentlich schützen sollen. Ich muss das schon so eutlich sagen. Ich muss hier ein Negativbeispiel nennen. Ich beziehe ich auf eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft in uppertal. Deren Pressesprecher hat sich zu der Bemer ung hinreißen lassen, dass die Aufnahme von Ermittungen bereits unverhältnismäßig sei, da die Tatverdächigen in Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen erfolgen würden. Das Gleiche, das Fehlen finanzieller nteressen, gilt übrigens auch für fast alle Formen der achbeschädigung. Wollen wir also hoffen, dass zuminest diese Delikte in Wuppertal auch künftig noch verolgt werden. Da die Staatsanwaltschaften bundesweit nach den gelenden Regeln unserer Gewaltenteilung verpflichtet ind, die Gesetze, die dieses Hauses verabschiedet hat, u befolgen, gehe ich davon aus, dass die Düsseldorfer eneralstaatsanwaltschaft die Kollegen dort auf den fad der rechtsstaatlichen Tugend zurückführen wird. llerdings müssen wir – das ist mir schon sehr wichtig – ie Hilferufe vieler Staatsanwälte durchaus ernst nehen. Wir haben die Pflicht, den Rechteinhabern einen raktikablen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zur erfügung zu stellen, damit es in zukünftigen Fällen imer seltener notwendig ist, den Weg der staatsanwalt chaftlichen Ermittlungen zu beschreiten, und damit iele Fälle schon auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden önnen. Als Union stehen wir – dies füge ich hinzu – neuen, iederschwelligen Alternativen zu einem staatlichen erfahren aufgeschlossen gegenüber. Wir haben dies im usschuss bereits besprochen. Ich habe schon im echtsausschuss das Élysée-Verfahren in Frankreich und in ähnliches Verfahren aus England angesprochen, in enen das untergesetzlich geregelt werden konnte. Das ind Verfahren, die mit einer neutralen, nichtstaatlichen learingstelle arbeiten, in denen sich insbesondere Interetserviceprovider und Rechteinhaber zusammentun üssen, um diese Rechtsverfolgungen bewerkstelligen u können. Dies führt meines Erachtens zu deutlich weiger Problemen mit dem Datenschutz. Dr. Günter Krings Aus diesem Grunde hat mich die Bemerkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gestört, wonach hier erst noch umfangreich datenschutzrechtliche Bestimmungen geändert werden müssten. Wenn es aber so sein sollte, sollten wir das zügig in Angriff nehmen und alternative Verfahren, die in Frankreich und England erfolgreich praktiziert werden, auch für Deutschland nutzbar machen. Wichtig ist der Erfolg, dass Urheberrecht und geistiges Eigentum einen wirksamen Schutz erhalten. Dorthin können unterschiedliche Wege führen. Es muss nicht unbedingt über den Staatsanwalt und auch nicht mithilfe des jetzigen Auskunftsanspruchs erfolgen; es muss nur wirksam erfolgen. Das sind wir den Rechteinhabern schuldig. Frau Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger, Sie haben ein weiteres Thema ausführlich angesprochen, nämlich die Anwaltsgebühren bei Erstabmahnung. Die Beschränkung auf 100 Euro geht meines Erachtens in Ordnung. Auch hier herrscht Handlungsbedarf. Richtig ist, dass es zwar nur Ausnahmefälle sein mögen, in denen überzogene Abmahngebühren verlangt werden. Aber diese Fälle bringen eine ganze Branche in Verruf. Daher ist es angemessen, eine Begrenzung der Gebühren vorzunehmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


(Beifall bei der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


Wir haben uns auch über Streitwertbegrenzungen als
Alternative Gedanken gemacht, sind aber in der Bera-
tung zu dem Ergebnis gekommen, dass dies komplizier-
ter und vielleicht sogar mit größeren Systemeingriffen
verbunden wäre. Wir haben jetzt jedenfalls ein prakti-
kables System gefunden. Ich nenne ein Beispiel, um dies
plastisch darzustellen: Wenn ein Fußballclub auf seiner
Homepage einen Stadtplan verwendet, um zu zeigen,
wie man seinen Sportplatz finden kann, diesen Stadtplan
aber leider und vorwerfbar nicht erworben, sondern aus
dem Internet heruntergeladen hat, soll er diesen Stadt-
plan von seiner Homepage entfernen. Aber er muss nicht
mit Abmahngebühren in Höhe von mehreren Tausend
Euro konfrontiert werden, die ihn vielleicht gar in den
wirtschaftlichen Ruin treiben könnten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Natürlich sind auch einfache Abmahnungen im ersten
Falle mit anwaltlichen Kosten verbunden. Deswegen
waren uns hier 50 Euro deutlich zu wenig. Man hätte
über verschiedene Beträge nachdenken können. Wir ha-
ben uns jetzt auf 100 Euro geeinigt. So ist es in einer
Koalition: Wir haben einen Mittelweg gefunden, der zu-
mindest einen Großteil der Kosten, in vielen Fällen viel-
leicht auch die kompletten Kosten abdeckt.

In Ordnung geht dieser Betrag auch deshalb, weil wir
in der ergänzenden Gesetzesbegründung im Rahmen der
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses anhand ei-
ner Reihe von Regelbeispielen klargemacht haben, wie
eng dieser Anwendungsbereich ist. Hiervon kann nicht
der gewerbliche Verletzer profitieren. Wer, um dieses
Beispiel noch einmal aufzugreifen, ein ganzes Musik-
album zum Download zur Verfügung stellt, begeht na-

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(C (D ürlich keine einfache, geringfügige Rechtsverletzung nd muss daher bei den Anwaltsund Abmahngebühren uch künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer die Begrenzung bei den Abmahngebühren trotz ieser engen Beschränkung rundweg ablehnt, wie es die DP offenbar tut, gefährdet meines Erachtens die gesellchaftliche Akzeptanz des Instruments der Abmahnung. iese Folgen konnte man ja schon in Ihrer eigenen Frak ion beobachten, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


ie Akzeptanz scheint auch in der FDP-Fraktion auf-
rund persönlicher Erfahrungen nicht mehr hundertpro-
entig gegeben zu sein.


(Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: Das war keine berechtigte Abmahnung, und deshalb hat er nicht gezahlt!)


Um etwas tiefer in die rechtsphilosophische Kiste zu
reifen und mit Rudolf von Ihering zu sprechen: Nur im
ampf des Einzelnen um sein subjektives Recht vermag

ich die objektive Rechtsordnung in ihrer Wirkung zu
ntfalten.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie schön! Sehr schön!)


as heißt, wir müssen dem Einzelnen Möglichkeiten ge-
en, sein Recht zu verfolgen. Deswegen ist das Instru-
ent der Abmahnung wichtig, und es verdient, vor An-

riffen geschützt zu werden. Wir wollen es davor
chützen, dass es missbraucht wird, aber eben auch da-
or, dass dessen Abschaffung gefordert wird. Abmah-
ungen tragen dazu bei, den Rechtsfrieden ohne Staats-
nwalt und Richter wiederherzustellen. Genau dies
önnen wir mit der vorgesehenen Regelung gut errei-
hen.

Zum Schluss lasse ich das Londoner Protokoll nicht
nerwähnt, das diesem Gesetz angehängt wurde. Es hat
ugegebenermaßen keinen direkten Bezug zu der umzu-
etzenden Richtlinie. Aber es war aus Schnelligkeits-
ründen richtig, es aufzugreifen. Durch dieses Londoner
rotokoll wird das europäische Patent von bürokrati-
chem Ballast befreit und kostengünstiger. Bislang wird
in europäisches Patent in der Regel für sieben Länder
bersetzt. Das bedeutet, es muss in der Regel in fünf
prachen vollständig übertragen werden und verursacht
amit Übersetzungskosten selbst bei relativ einfachen
atenten in Höhe von gut und gerne 7 000 Euro, mitun-

er auch deutlich mehr. Durch die Übernahme des Lon-
oner Protokolls halbieren sich diese Übersetzungskos-
en nahezu, da es nur noch zwei Übersetzungen der
ollständigen Patentschrift und drei Übersetzungen der
nsprüche geben wird.

Da wir Deutschen seit Jahren die unangefochtenen
uropameister bei den Patentanmeldungen sind, ist mir
in Punkt noch sehr wichtig: Die Übersetzung der Patent-
nsprüche muss weiterhin in den drei Amtssprachen vor-
enommen werden. Dazu gehört neben Englisch und
ranzösisch eben auch das Deutsche.






(A) )



(B) )


Dr. Günter Krings

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Was könnte es also Schöneres geben? Wir bauen Bü-
rokratie und Kosten ab und schützen dabei obendrein
noch unsere deutsche Sprache.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Nicht nur bei der Zahl der Patentanmeldungen, son-
dern auch beim Schutz geistigen Eigentums wollen wir
Deutsche international gern eine Vorreiterrolle einneh-
men. Nur so kann man ja auch die zahlreichen Ermah-
nungen zum besseren Patent- und Urheberschutz verste-
hen, die von der Bundesregierung zum Beispiel an die
Adresse Chinas oder anderer vornehmlich asiatischer
Staaten gerichtet werden.

Das Recht, von anderen einen besseren Schutz einzu-
fordern, müssen wir uns aber erst dadurch verdienen,
dass auch unsere nationale Rechtsordnung diesen Schutz
in ausreichender und vorbildlicher Art und Weise vor-
sieht, und die Chinesen und die Inder sind nicht nur an
ihren Gesetzestexten, sondern auch an ihrer Rechtspra-
xis zu messen. Entsprechend müssen auch wir die An-
wendung unserer Gesetze genauestens beobachten und
im Zweifel bereit sein, korrigierend einzugreifen.

Die Arbeit zum Thema „Durchsetzung von Ansprü-
chen des geistigen Eigentums“ ist mit dem heutigen
Tage daher leider noch nicht getan. Wir bleiben als Bun-
destag aufgefordert, die Anwendung des Gesetzes zu be-
obachten und dafür zu sorgen, dass im Ergebnis ein ef-
fektiver Eigentumsschutz herauskommt. Ein effektiver
Schutz geistigen Eigentums bedeutet nämlich immer
auch: Schutz der Rechte von Künstlern und Autoren in
unserem Land.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615506400

Ich gebe das Wort der Kollegin Ulla Jelpke, Fraktion

Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615506500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die

Linke hat bereits klargemacht, dass sie das Anliegen des
Gesetzentwurfs grundsätzlich teilt.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Hört! Hört!)


Dies soll dazu beitragen, dass Künstlerinnen und Künst-
ler von ihren Werken leben können und nicht mehr taten-
los hinnehmen müssen, dass ihre Werke von gewerbli-
chen Händlern auf illegale Weise im Internet vertrieben
werden. Das halten wir für absolut berechtigt.


(Beifall bei der LINKEN)


Für falsch halten wir aber die hierzu vorgesehenen Rege-
lungen; denn sie gehen weit über das hinaus, was von
der Richtlinie gefordert wird und zur Durchsetzung des

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(C (D echts auf geistiges Eigentum gegenüber gewerblich andelnden Personen notwendig ist. Der Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, egelt nur die grundsätzliche Frage, dass Künstlerinnen nd Künstler Anspruch darauf haben, Auskunft über Naen und Adressen verdächtiger Internethändler zu erhal en. Dazu müssen die Internetprovider eingebunden erden. Aber auf welche Daten diese zugreifen dürfen, m Namen und Adressen der Verdächtigten zu ermitteln nd weiterzugeben, regelt man nicht hier und jetzt, obohl der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar usdrücklich eine Klarstellung im Gesetz forderte. Das grundsätzliche, auch verfassungsrechtliche Prolem ist doch, dass die privaten Verkehrsdaten, etwa ei der Internetnutzung, für privatrechtliche Interessen ritter genutzt werden sollen. Die Speicherung von erkehrsdaten wird durch die Vorratsdatenspeicherung rundsätzlich ermöglicht. Aber nach der Eilentscheidung es Bundesverfassungsgerichts ist das auf schwerste traftaten beschränkt und bietet überhaupt keine Grund age dafür, Urheberrechtsverletzungen nachzugehen. (Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Lesen Sie mal die Entscheidung! Dann verstehen Sie es!)


Ich habe schon gesagt: Die vorgeschlagene Regelung
eht weit über das hinaus, was zum Schutz der Rechte
on Künstlerinnen und Künstlern notwendig ist. Die
uskunftsersuchen sollen sich gegen Personen richten,
ie in gewerblichem Ausmaß handeln. Das sollen aber
icht nur die gewerblich oder geschäftlich Handelnden
ein, sondern auch die Mitglieder in Internettauschbör-
en. Das wollte die Lobby der großen Medienkonzerne
ie Bertelsmann und Sony immer schon.


(Dirk Manzewski [SPD]: Die wollen viel mehr!)


Das will nun offenbar auch die Große Koalition. Die
öglichkeiten, Auskunftsersuchen zu stellen, sollen fast

ferlos sein. Das haben Sie im Gesetzestext klargestellt:


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Sie sind auch uferlos!)


uskunft soll nicht nur über die Personen erteilt werden,
ie ganz viele Filme tauschen wollen. Auskunft soll
uch über Personen möglich sein, die einen einzigen
randneuen Film auf ihrem Computer speichern und die-
en auf einer Tauschbörse anbieten.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Ab wie viel hätten Sie es denn gern? Ab 10, ab 40?)


amit wird deutlich, dass Sie das Eigentumsrecht ganz
lar vor den Datenschutz stellen. Verhältnismäßigkeit
pielt dabei keine Rolle. Auch derjenige, der nur gele-
entlich etwas herunterlädt, soll Angst vor zivil- und
trafrechtlicher Verfolgung haben müssen. Um es noch
inmal deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um die
leine Band, die nur ein paar Hundert CDs produziert,
der um experimentelle Filmemacher. Diese freuen sich
öchstens, wenn ihre Werke eine weitere Verbreitung
inden. Das ist ganz klar.






(A) )



(B) )


Ulla Jelpke

(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Haben Sie eine Ahnung!)


Diese Menschen können es sich sowieso nicht leisten,
im Internet nach ihren Produkten zu forschen und ent-
sprechende Auskunftsersuchen zu stellen. Somit haben
diese Regelungen am Ende nur zum Ergebnis, dass die
Musik-, Film- und Softwareindustrie weitere Fantasie-
preise durchsetzen und mit diesen Gruppen ihr Spielchen
treiben kann. Das wollen wir auf keinen Fall mitmachen.


(Beifall bei der LINKEN)


Deswegen fordert die Linke ganz eindeutig: Erstens.
Kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Dritte
zur Herausgabe personenbezogener Daten. Zweitens.
Auskunftsansprüche nur, wenn auch ein gerichtliches
Verfahren anhängig ist. Drittens. Auskünfte jeglicher Art
nur dann, wenn es einen Gerichtsbeschluss dazu gibt.
Deswegen werden wir heute diesen Gesetzentwurf ab-
lehnen.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: So ein Schwachsinn!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615506600

Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Jerzy Montag

das Wort.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615506700

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr

verehrter Herr Kollege Dr. Krings, das ist ein wunderba-
res Zitat. Die objektive Rechtsordnung verwirklicht sich
tatsächlich in der subjektiven Rechtsdurchsetzung im
Einzelfall. Denken Sie bitte daran, wenn wir hier das
nächste Mal wieder über Vorschläge zur Änderung bei
Rechtsmitteln und bei Rechtsbehelfen diskutieren müs-
sen. Dann werde ich Ihnen dieses Zitat gern noch einmal
vorhalten.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das sagt nichts über die Zahl der Instanzen aus!)


Zum Gesetzentwurf sage ich vorweg eines: Auch wir
Grüne unterstützen die Deckelung der Abmahngebühr
in einfachen Fällen. Die Deckelung von Rechtsanwalt-
gebühren ist nichts Systemfremdes, Frau Kollegin
Leutheusser-Schnarrenberger. Es gibt sie auch bei ande-
ren Fallgestaltungen. Wir stehen ganz eindeutig auf der
Seite derjenigen, die vielleicht unbeholfen, einmalig und
in kleinem Ausmaß eine Urheberrechtsverletzung be-
gangen haben und die dann nicht eine Anwaltsrechnung
über mehrere Tausend Euro bekommen sollen. Diese
Fälle sind keine Einzelfälle. Es gibt sie. Das muss been-
det werden. Insofern stimmen wir dem Gesetzentwurf
zu.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich aber im Kern
mit etwas völlig anderem, nämlich mit dem Urheber-
recht und mit dem geistigen Eigentum. Geistiges Eigen-
tum ist Eigentum im Sinne des Grundgesetzes. Trotzdem
ist es wesensmäßig anders als Sacheigentum anzusehen.

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(C (D ährend sich beim Sacheigentum im Kern die Eigenümereigenschaft in § 903 BGB wiederfindet, wo gesagt ird, dass der Eigentümer mit seiner Sache nach Belieen verfahren kann, wollen Bücher gelesen werden und ollen Musikwerke gehört werden. Die Kreativen stel en diese Werke her, damit sie der Öffentlichkeit zur Verügung stehen. Missverstehen Sie mich nicht, aber in inem ganz bestimmten Sinn ist das geistige Eigentum, as die reale Welt erblickt, auch im Besitz der Allgeeinheit und der Gesellschaft. In den Schnittstellen zur Wissenschaft, zur Lehre und ur Ausbildung haben wir im Rahmen der Schrankendisussion auch bestimmte Folgerungen daraus gezogen. ür den konkreten Fall, um den es hier geht, stellt sich ie Frage, ob wir derjenigen Industrie, die sich in der odernen Welt zwischen die Kreativen und die Konsuenten – die Verbraucher – gesetzt hat und die wirt chaftlich einer der mächtigsten Mitspieler im Konzert es Urheberrechts ist, nämlich der Unterhaltungsindusrie, Sonderrechte zuspielen wollen. Ich will in der Kürze der Zeit nur auf zwei Probleme, ie ich allerdings für zentrale Probleme des Gesetzenturfs halte, eingehen. Erstens möchte ich fragen, ob wir jemanden durch en Begriff „gewerbliches Ausmaß“ schützen können. ch befürchte, dass es sich hierbei um ein Placebo hanelt; denn angesichts der Tatsache, dass in den Erwäungsgründen der Richtlinie steht, dass gewerbliches usmaß bereits bei jedem unmittelbaren oder mittelba en wirtschaftlichen Vorteil gegeben ist, gilt das bereits b dem ersten Euro, den man sich spart. Damit hätten ir mit der Beschränkung auf „gewerbliches Ausmaß“ raktisch nichts gewonnen. Wir haben deshalb den Vorchlag gemacht, auch den Begriff des „guten Glaubens“ n das Gesetz hineinzuschreiben. Das wollte die Große oalition aber nicht. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Vielen Dank für die Klarstellung!)


Ein zweites Problem ist durch den Drittauskunfts-
nspruch gegeben. Ich sage es ganz deutlich: Obwohl
as ein Novum im deutschen Zivilrecht ist, wäre im
rundsatz gegen eine solche Auskunftspflicht nichts zu

agen, wenn es bei dem Dritten um denjenigen ginge,
er die Ware, durch die Urheberrechte verletzt wurden,
n Besitz hält oder die Dienstleistung, durch die das Ur-
eberrecht verletzt wurde, selbst in Anspruch nimmt.
ie Frage ist aber, ob und in welchem Ausmaß wir ihn
egenüber denjenigen einräumen können, die Dienste
nbieten, aber mit der Urheberrechtsverletzung nichts zu
un haben. Das ist doch die entscheidende Frage. Hier
agen wir: Der Anspruch, den Sie da formulieren, geht
infach zu weit, weil er auf der Ebene der Erfassung der
P-Adresse durch die, deren Rechte angeblich verletzt
urden, und auf der Ebene der Auskunftsverpflichteten
urch die Verwendung von Daten aus ihren Datenbestän-
en mit dem geltenden Recht kollidiert.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ersetzen wir doch heute!)







(A) )



(B) )


Jerzy Montag
– Nein, das tun Sie eben nicht. Sie müssten dazu sowohl
im Telekommunikationsgesetz als auch im Telemedien-
gesetz die entsprechenden Änderungen vornehmen. Das
tun Sie nicht.

Tatsächlich stellt die jetzige Regelung, die Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen, beschließen wollen – ich
habe es schon vor einigen Tagen gesagt und wiederhole
es an dieser Stelle –, einen Kotau vor der Unterhaltungs-
industrie dar. Man kann ihn nur als solchen bezeichnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Weil das so ist, lehnen wir diesen Gesetzentwurf, ob-
wohl wir ansonsten in ihm viele gute Ansätze sehen,
heute ab.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615506800

Ich gebe das Wort dem Kollegen Dirk Manzewski,

SPD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dirk Manzewski (SPD):
Rede ID: ID1615506900

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Produktpiraterie nimmt lei-
der wie auch die sonstige Verletzung geistigen Eigen-
tums ständig zu und richtet insbesondere in Ländern wie
Deutschland, die von der Kreativität und dem Know-
how ihrer Menschen leben, erhebliche wirtschaftliche
Schäden an. Dadurch werden nicht nur Arbeitsplätze
vernichtet, gefälschte Produkte stellen oftmals auch ein
erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Mit dem hier heute ab-
schließend debattierten Gesetzentwurf wollen wir des-
halb durch Umsetzung der entsprechenden EU-Richtli-
nie die Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen
die Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums, ins-
besondere durch Produktpiraterie, stärken.

Ein Hauptproblem – das ist schon angesprochen wor-
den – bei der Verfolgung der Verletzungen von Rechten
des geistigen Eigentums liegt darin, dass die Rechtsver-
letzer oft schwer zu identifizieren sind, da die entspre-
chenden Informationen über deren Identität häufig bei
Dritten liegen. Die Rechteinhaber sollen künftig unter
bestimmten, ich sage ausdrücklich: engen Voraussetzun-
gen auch einen Auskunftsanspruch gegenüber diesen
Dritten haben, um ihre Rechte besser durchsetzen zu
können. Dieser Auskunftsanspruch wird, soweit es sich
um Verkehrsdaten handelt, allerdings unter einem Rich-
tervorbehalt stehen und soll nur dann zum Tragen kom-
men, wenn die Rechtsverletzung in gewerblichem Aus-
maß begangen worden ist. Ihrer Kritik an diesem Punkt,
Herr Kollege Montag, kann ich nur entgegenhalten: Ver-
trauen Sie unseren Gerichten.

Die Grünen und die Linken, die ja nun monieren, dass
ihnen die Möglichkeiten zu Auskunftsersuchen viel zu
weit gingen, müssen sich wirklich fragen lassen, wie
ernst sie denn den Schutz des geistigen Eigentums neh-
men und wie sie diese Haltung im europäischen Kontext,
wo in diesem Punkt noch viel konsequenter vorgegangen
wird, eigentlich rechtfertigen wollen. Ich halte diese
Vorgehens- und Verhaltensweise, insbesondere die der
Linkspartei, für ziemlich populistisch.

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(C (D Man schaut, für welche Haltung es Mehrheiten gibt, nd richtet danach seine Meinung aus. Ob das nun Sinn acht oder im Widerspruch zum Beispiel zu anderen esetzen steht, das spielt dann überhaupt keine Rolle. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


at man die BITKOM im Blick, dann sind Urheber-
echte ganz wichtig. Sieht man eine Mehrheit bei den
erbrauchern oder wem auch sonst, dann ist das Urhe-
errecht nichts mehr wert. Es tut mir leid, aber das finde
ch nicht in Ordnung.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Mir ist natürlich auch völlig klar, dass sich einige in
iesem Zusammenhang noch sehr viel mehr erhofft hat-
en. So hätte zum Beispiel der Bundesrat gerne auf den
ichtervorbehalt verzichtet, weil er das Verfahren hier-
urch für zu bürokratisch und aufwendig hält. Insbeson-
ere die betroffenen Verbände – das ist ja auch von Ih-
en angesprochen worden, Frau Kollegin – hätten es
erne gesehen, wenn der Auskunftsanspruch gegenüber
en Dritten, insbesondere den Internetprovidern, nicht
ur bei Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß,
ondern eigentlich immer möglich wäre.

Auch in der Koalition ist hierüber – der Kollege
rings hat es schon angedeutet – heftig diskutiert wor-
en. Nur, soweit es den Richtervorbehalt betrifft, müs-
en wir uns darüber im Klaren sein, dass es in diesem
usammenhang um äußerst sensible Daten geht. Auch
ach Ihren Ausführungen, Frau Kollegin, wird deutlich,
ass es sensible Daten sind, die nicht gegenüber jedem
leich offenbart werden sollten.

Was das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes an-
eht, muss man, meine ich, die Kirche im Dorf lassen
nd nicht bei jedem noch so kleinen Verstoß den direk-
en Auskunftsanspruch zulassen.

Was von den Kritikern dieses Gesetzes hier nicht so
ichtig deutlich gemacht worden ist: Wir setzen die euro-
äische Richtlinie an diesen zwei prägnanten Punkten
ins zu eins um. Ich glaube auch – da folge ich dem Kol-
egen Krings –, dass eine vernünftige Abwägung, wenn
an sie vornimmt, deutlich macht, dass hier ein gerech-

er Interessenausgleich zwischen der Belastung von
erichten und zum Beispiel Providern, die durch diese
orgehensweise ja ebenfalls belastet werden, einerseits
nd dem Schutz der Dritten sowie dem Begehren der Be-
roffenen andererseits gelungen ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Die Situation der
echteinhaber wird deutlich verbessert, da sie zum einen

ür, wie ich sie einmal nenne, schwerwiegende Verstöße
in einfacheres Verfahren zur Verfügung bekommen und
hnen zum anderen die bisherigen Wege weiterhin offen-
tehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, positiv hervorzuhe-
en sind weiterhin die verbesserten Möglichkeiten der
orlage und Sicherung von Beweismitteln, die Erleich-

erung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben so-
ie die Grenzbeschlagnahmeverordnung. Auch die Um-

etzung des Londoner Protokolls wird von mir begrüßt.






(A) )



(B) )


Dirk Manzewski
Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass ich mich
sehr für den Schutz geistigen Eigentums einsetze. Bei
den Abmahnungen von Rechtsverletzungen ist zuletzt
jedoch vielfach mehr als überzogen worden. Natürlich
sind – auch Kollege Krings hat das deutlich gemacht –
Abmahnungen von Verletzungen von Rechten des geisti-
gen Eigentums völlig in Ordnung; darüber darf hier
keine Diskussion aufkommen. Man konnte sich aber
häufig nicht des Eindrucks erwehren, dass es sich in die-
sem Zusammenhang weniger um Urheberrechtsschutz
als um Geschäftemacherei handelt. Abmahnungen im
Bereich vier- und fünfstelliger Beträge sind selbst bei
kleinsten Verstößen trotz gegenteiliger Beteuerung der
Verbände nicht selten. Ich kann Ihnen sagen: Eine Reihe
von Kolleginnen und Kollegen, und zwar fraktionsüber-
greifend, sind während des letzten halben Jahres bei mir
im Büro gewesen und haben mir Verfahren aus ihren
Wahlkreisen gezeigt, die sehr klar Handlungsbedarf er-
kennen lassen.

Ich bin daher unserem Koalitionspartner sehr dank-
bar, dass wir es gemeinsam hinbekommen haben, in den
Fällen, in denen mit Abmahnungen Schindluder betrie-
ben wird, die so in Anspruch Genommenen nicht nur auf
den Rechtsweg zu verweisen, sondern auch zumindest
ein Zeichen zu setzen und die Kosten wenigstens bei der
ersten Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer
unerheblichen Rechtsverletzung, bei denen kein gewerb-
liches Ausmaß vorliegt, zu beschränken. Wir haben uns
auf die Kostenquote von 100 Euro geeinigt, weil wir
meinen, dass das insbesondere bei den Dauerabmahn-
verfahren – bei diesen Verfahren folgt ja eins dem ande-
ren – auskömmlich sein müsste.

Ich komme zum Schluss. Ich halte den vorliegenden
Gesetzentwurf für gelungen und danke allen, auch der
Opposition, soweit sie mitgearbeitet hat, für die gute Zu-
sammenarbeit.

Als Letztes noch ein Wort zu Ihnen, Frau Jelpke. Ich
finde Ihr Verhalten ein bisschen daneben. Nicht erst bei
diesem Verfahren, sondern schon seit einem Jahr ma-
chen wir, und zwar nicht nur zu diesem Thema, ein Be-
richterstattergespräch nach dem anderen, aber die Links-
partei glänzt durch Abwesenheit.


(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das stört doch nicht!)


Ob bei dem wichtigsten Verfahren im letzten Jahr, dem
Verfahren zum VVG, oder bei dem Verfahren zum Urhe-
berrecht: Ein Berichterstattergespräch folgt dem ande-
ren, aber keiner von Ihren Kolleginnen und Kollegen er-
scheint; keiner geht in die Diskussion, keiner
argumentiert.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist schon okay!)


Und dann stellen Sie sich hier hin und tun so, als ob man
sich mit Ihren Argumenten nicht auseinandergesetzt
hätte. Ich empfinde das langsam als Frechheit.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


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(C (D Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der undesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Veresserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen igentums. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Bechlussempfehlung auf Drucksache 16/8783, den Gesetzntwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/5048 in er Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änerungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, ber den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änerungsantrag auf Drucksache 16/8788? – Wer stimmt agegen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist bei ustimmung der Grünen gegen die restlichen Stimmen es Hauses abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in er Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handeichen. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der esetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den timmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposi ion angenommen. Dritte Beratung nd Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem esetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – egenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf st damit in dritter Beratung mit den Stimmen der Koaliion bei Gegenstimmen der Opposition angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 24 a und 24 b auf: a)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615507000
Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Weichenstellungen zur Förderung erneuerba-
rer Energien in der Europäischen Union –
Wettbewerb der Lösungen stärken, Regenwäl-
der wirksam schützen

– Drucksache 16/8074 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michael
Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Vorschlag der EU-Kommission für den Emis-
sionshandel nach 2012 überarbeiten – Klima
schützen, Stromverbraucher entlasten, Wett-
bewerb stärken

– Drucksache 16/8075 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung






(A) )



(B) )


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Michael Kauch, FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1615507100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Rat

der Europäischen Union hat im März 2007 weitrei-
chende Klimaschutzziele beschlossen: Bis 2020 wollen
wir die Emissionen um mindestens 20 Prozent senken
und den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergie-
verbrauch auf 20 Prozent erhöhen. Die FDP-Bundes-
tagsfraktion begrüßt diese Zielsetzungen.

Die Kommission hat nun Richtlinienvorschläge zur
Erreichung dieser Ziele gemacht. Hier geht es in der Tat
um Klimaschutz. Aber es sind auch andere Ziele der
Europäischen Union massiv betroffen: die Artenvielfalt
in der Welt, die soziale Tragfähigkeit der Belastungen
für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wett-
bewerbsfähigkeit unserer Industrie. Klimaschutz darf
nicht zur Energiearmut führen. Er darf auch nicht zum
Abholzen der Regenwälder und nicht zu simplen Pro-
duktionsverlagerungen in Ökodumpingländern führen.


(Beifall bei der FDP)


Deshalb müssen wir uns im Parlament – bei aller Zu-
stimmung zu den Klimaschutzzielen der EU – mit den
Details der Regelungen auseinandersetzen. Wir können
dies nicht der Regierung überlassen. Deswegen wollen
wir heute mit der Debatte über die beiden vorgelegten
Anträge die Diskussion eröffnen.

Die Emissionshandels-Richtlinie regelt unter ande-
rem die Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten.
Hier wird Deutschland durch das späte Basisjahr 2005
benachteiligt. Wir haben früh mit dem Klimaschutz be-
gonnen – früher als andere Länder. Das späte Basisjahr
hat eben nichts mit Klimaschutz zu tun. Es hat vielmehr
damit zu tun, dass hier ein Verteilungskampf um die
künftigen Versteigerungserlöse tobt. Deswegen erwarte
ich von der Bundesregierung, dass sie in Brüssel ganz
klar die Interessen der Bundesrepublik Deutschland ver-
tritt.


(Beifall bei der FDP)


Erfreulich ist, dass die Emissionsrechte im Strom-
sektor vollständig versteigert werden sollen. Das ist
marktwirtschaftlich und beendet die Zusatzprofite der
Stromkonzerne aus dem Emissionshandel. Nicht akzep-
tabel ist dagegen, dass die EU – wenn auch in abge-
schwächter Form – Vorgaben für die Verwendung der
Versteigerungserlöse machen will; denn die Rahmenbe-
dingungen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr
unterschiedlich. Deshalb sollte über diese Regeln natio-
nal entschieden werden.

In Deutschland haben wir bereits eine hohe Steuerlast
auf Energie. Die FDP ist deshalb der Meinung: Wenn
wir die Emissionsrechte im Stromsektor vollständig ver-

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(C (D teigern, dann muss das Geld den Verbraucherinnen und erbrauchern durch eine Senkung oder Abschaffung der tromsteuer zurückgegeben werden. Das würde den missionshandel tatsächlich verbraucherfreundlich mahen. Meine Damen und Herren, solange wir kein globales limaschutzabkommen haben, gilt es, darauf zu achten, ass diejenigen Unternehmen, die energieintensiv produieren müssen und zugleich im globalen Wettbewerb steen, faire Wettbewerbschancen haben; denn es hilft der mwelt nicht, wenn Stahl, Papier und Zement statt in er EU in China oder der Ukraine produziert werden. ir stehen in der Tat vor einem Dilemma, das wir nicht egdiskutieren können: Marktwirtschaftlich wäre es eierseits zwar sinnvoll, die Emissionsrechte zu versteiern, andererseits würde den Unternehmen dadurch aber ermögen entzogen werden, das sie im internationalen ettbewerb brauchen; denn anders als die Stromkon erne können sie diese Kosten nicht einfach auf die reise aufschlagen und damit auf die Verbraucher abwälen. Die Lösung der EU-Kommission, die Emissionsechte an diese Unternehmen zu verschenken, ist aus unerer Sicht nur die zweitbeste Lösung; denn die kostenose Vergabe öffnet Lobbyisten Tür und Tor, nach dem otto: Ich setze mich dafür ein, dass meine Branche ehr Zertifikate erhält; davon sollen die Politiker über eugt werden. s wäre möglich, die Emissionsrechte auch an enerieintensive Unternehmen über eine Versteigerung zu ergeben. Allerdings müsste man das mit einem intellienten Rückerstattungssystem verbinden, sodass die reisanreize des Emissionshandels greifen, der Steueungsmechanismus erhalten bleibt und den Branchen icht das für den Wettbewerb notwendige Vermögen entogen wird. Diese Idee sollte man aus unserer Sicht als lternative zum Vorschlag der EU-Kommission in die iskussion einbringen. Geradezu schädlich – das sollte man hier auch ansprehen – ist der Vorschlag, der aus Frankreich kommt. Ich ehe mit Sorge, dass sich Teile der EU-Kommission für iesen Vorschlag offen zeigen. Der französische Vorchlag lautet: Wenn wir Klimaschutz betreiben, andere änder aber nicht, dann erheben wir auf deren Produkte infach einen Zoll, und schon ist der Preisunterschied usgeglichen. Das ist naiv und in hohem Maße gefährich; denn solche protektionistischen Maßnahmen weren nicht ohne Gegenwehr bleiben. Ein Exportland wie eutschland kann es sich nicht leisten, seine wirtschaft ichen Chancen auf den Märkten durch solche Abschotungsmaßnahmen zu gefährden. Die Richtlinie zu den erneuerbaren Energien enthält nter anderem das 10-Prozent-Sonderziel für erneuerare Energien im Bereich Verkehr. Wir sind sehr wohl afür, einen 20-prozentigen Anteil der erneuerbaren Michael Kauch Energien am Primärenergieverbrauch anzustreben. Wir müssen uns allerdings überlegen, ob es Sinn macht, einen einzelnen Sektor hervorzuheben, indem man für ihn ein Sonderziel vereinbart, während man für die anderen Sektoren keine rechtsverbindliche und vor allen Dingen keine EU-einheitliche Vereinbarung trifft. 10 Prozent erneuerbare Energien im Bereich Verkehr bedeuten 10 Prozent Biokraftstoffe. 10 Prozent Biokraftstoffe bedeuten in Portugal beispielsweise Wasserknappheit im Norden des Landes. Vor allem bedeutet das aber einen Importdruck für die Regenwaldregionen; darüber haben wir am Mittwoch schon gesprochen. Die Europäische Union muss auf Aspekte der Nachhaltigkeit schauen. Solange wir in der Praxis keine Zertifizierungssysteme haben, sondern nur auf dem Papier, darf die Vereinbarung über dieses Sonderziel nicht in Kraft gesetzt werden. Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass wir uns auch andere Punkte dieser Richtlinie noch einmal genau anschauen müssen. Wir müssen prüfen, ob nationale Entscheidungen, die wir gerade getroffen haben, nicht durch die Richtlinie ausgehebelt werden. Das gilt beispielsweise für das Thema Nutzungspflicht bei Altbauten. Hier stellt sich die Frage, ob die Formulierung in der Richtlinie unsere Entscheidung rückgängig machen soll. Wir müssen aufpassen, dass die Entscheidungen, die wir in diesem Parlament getroffen haben, nicht durch die Regierung im Ministerrat ausgehebelt werden. Vielen Dank. Nächste Rednerin ist die Kollegin Marie-Luise Dött, CDU/CSU-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klima schutz ist ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt mit Wirkungen weit über die ökologische Dimension hinaus. Die FDP hat mit der Formulierung des Antragstitels den Nagel auf den Kopf getroffen: „Klima schützen, Stromverbraucher entlasten, Wettbewerb stärken“. Genau in diesem Zieldreieck muss sich nationale, aber natürlich auch europäische Klimapolitik bewegen. Das Beispiel Ethanol hat gezeigt, dass ambitionierter Klimaschutz mehr ist als CO2-Minderung. Klimaschutz muss stärker als eine wirtschaftliche Optimierungsaufgabe verstanden werden. Energiepreiswirkungen, CO2Vermeidungskosten, Wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts sowie Beschäftigungswirkungen müssen stärker in die Beurteilung einzelner Klimapolitiken einbezogen werden. Natürlich ist Klimaschutz nicht zum Nulltarif zu haben, aber Klimaschutz ist auch kein Freibrief für die P r z m z g a e P E d t d W V G l a h d E la s h b d v S w K T b U g a h k a F m p W s a g d k m l K s l (C (D olitik, Bürger und Unternehmen mit einem Regulieungsnetz bis hin zum Tank im Heizungskeller, bis hin um Stromzähler ständig zur Kasse zu bitten. Hierüber üssen wir bei den jetzt anstehenden Verhandlungen um Paket I des Integrierten Klimaund Energieproramms ausführlich diskutieren. Hierüber werden wir uch mit der Europäischen Kommission im Kontext des uropäischen Energieund Klimapaketes reden müssen. Klimaschutz ist und bleibt ein zentrales europäisches rojekt. Mit dem von der EU-Kommission vorgelegten nergieund Klimapaket sollen die im März 2007 von en Staatsund Regierungschefs der EU verabschiedeen Ziele zur europäischen Klimapolitik umgesetzt weren. Nach den ambitionierten Verhandlungen auf dem eltklimagipfel auf Bali bleibt die Europäische Union orreiter und Motor im internationalen Klimaschutz. leichwohl zeigt bereits ein erster Blick auf die vorge egten Vorschläge, dass weitere Diskussionen und Überrbeitungen notwendig sind. Die Kommission hat mit der Reduzierung der Treibausgase in den einzelnen Mitgliedstaaten, der Förderung er erneuerbaren Energien, der Weiterentwicklung des missionshandels sowie der CO2-Abscheidung und -Abgerung wichtige klimapolitische Handlungsfelder be chrieben. Eine europäische Politik in diesen Bereichen at nicht nur das Potenzial, den Klimaschutz voranzuringen, sondern sie kann und muss auch dafür sorgen, ass dies mit einer gerechten Lastenverteilung – oder ielleicht besser gesagt: Aufgabenzuweisung – und der icherung einer größtmöglichen Subsidiarität geschieht. Meine Damen und Herren, genau da liegen derzeit die esentlichen Probleme des europäischen Energieund limapakets. Denn einmal mehr hat die Kommission die endenz, sehr konkrete Maßnahmen vorzugeben. Das este Argument gegen diesen Trend ist die erfolgreiche msetzung unseres nationalen Energieund Klimaproramms. Die beiden Anträge der FDP weisen – wenn uch nur punktuell – auf einige Ansätze der Kommission in und enthalten erste Vorschläge für die künftigen Disussionen über die Weiterentwicklung, die durchaus bechtenswert sind. Zu Recht ist ein Hauptkritikpunkt der DP die Regelungstiefe, die die Kommission einmal ehr beansprucht. Ein gutes Beispiel dafür ist die ge lante Einführung einer Nutzungspflicht für erneuerbare ärme im Gebäudebestand; Herr Kauch sprach das chon an. Genau diesen Ansatz haben wir gemeinsam us unserem nationalen Erneuerbare-Energien-Wärmeesetz herausgenommen, weil wir Überforderungen, die urchaus zu sozialen Härten für Hausbesitzer führen önnen, vermeiden wollen. Es macht keinen Sinn, dass sich die Bundesregierung it ihrem Regulierungsanspruch aus dem Heizungskel er der Bürger zurückzieht, wenn dafür die Europäische ommission dort einzieht. Wie für die nationale Klima chutzpolitik müssen auch hier die Prüfkriterien ökoogischer Wirksamkeit, sozialer Verträglichkeit und Marie-Luise Dött wirtschaftlicher Kompetenz an die Vorschläge der Kommission angelegt werden. Es gibt auch aus unserer Sicht eine ganze Reihe von zentralen Forderungen zu Änderungen bei den Vorschlägen der Kommission. Hier geht es nicht um Feinjustierungen, sondern um Grundsätzliches. So muss aus unserer Sicht noch einmal über die Festlegung des Basisjahres 2005 für die Emissionsminderungen diskutiert werden. Mitgliedsstaaten, die bis 2005 kaum Anstrengungen unternommen haben und von ihren eigenen Klimazielen noch weit entfernt sind, würden davon bevorteilt. Länder, die bereits vor 2005 erhebliche Minderungen erreicht haben – dazu gehört Deutschland –, würden benachteiligt. (Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Ganz genau so ist das!)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615507200

(Beifall bei der CDU/CSU)

Marie-Luise Dött (CDU):
Rede ID: ID1615507300

(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)





(A) )


(B) )


(Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Richtig!)


Ich kann nicht nachvollziehen – ich wusste, dass das Ar-
gument kommt –, wieso die sogenannten Early Actions
behandelt werden, als wären uns diese CO2-Minderun-
gen quasi in den Schoß gefallen. Jeder weiß doch, wel-
che Anstrengungen gerade der strukturelle Umbau in
den neuen Bundesländern gekostet hat. Wir haben Mil-
liardenbeträge aufgewendet, um die energetische Basis
in den neuen Bundesländern umzustellen, und zwar auch
für den Klimaschutz. Das gilt übrigens auch für andere
europäische Partner aus dem ehemaligen Ostblock.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, den
wir kritisch beurteilen, ist die Aufteilung der Minde-
rungsvorgaben auf die Mitgliedstaaten. Darüber muss
noch einmal diskutiert werden. Die derzeitige augen-
scheinliche Sonderbehandlung einiger Staaten muss ge-
rade unter dem Aspekt einer fairen Lastenteilung geprüft
werden.

Ein dritter Schwerpunkt, bei dem dringend nachge-
bessert werden muss, ist die künftige Gestaltung des
Emissionshandels. Die im aktuellen Vorschlag von EU-
Umweltkommissar Dimas vorgesehene vollständige
Versteigerung der Zertifikate für alle Branchen ist so
nicht akzeptabel. Darauf hat die Bundeskanzlerin beim
Europäischen Rat im März dieses Jahres bereits nach-
drücklich hingewiesen. Es muss darüber nachgedacht
werden, solchen Unternehmen, die ihre Klimaschutz-
potenziale nach dem aktuellen Stand der Technik bereits
ausgereizt haben, kostenlos Zertifikate zuzuteilen.


(Bettina Herlitzius [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht aber nicht!)


Es macht keinen Sinn, Minderungen zu verlangen, die
weder technisch noch wirtschaftlich erreichbar sind.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ein europäischer Emissionshandel darf nicht dazu
führen, dass sich energieintensive Bereiche wie die
Stahl-, Chemie-, Zement-, Glas- und Papierindustrie aus
Europa zurückziehen und ihre Standorte in andere Re-
gionen der Welt verlagern.

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(C (D araus würden nicht nur erhebliche Probleme für achstum und Beschäftigung resultieren, sondern auch limapolitisch würden Produktionsverlagerungen mehr chaden als Nutzen bringen. Wir brauchen bei der Versteigerung der Emissionszerifikate Lösungen, die die technologischen Bedingungen nd die internationale Wettbewerbsfähigkeit gerade enerieintensiver Branchen berücksichtigen. ranchenlösungen, also die Ermöglichung von branheninternen Handelsmechanismen, sollten auf ihre Umetzbarkeit geprüft werden. Wichtig ist, dass wir die Diskussion über die Ausgetaltung des künftigen Emissionshandels bereits jetzt ühren. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass Entcheidungen über Minderungsvorgaben und -mechanisen nicht erst, wie die Kommission plant, im Jahre 2011 etroffen werden. Der Vorschlag der Kommission ist war ehrenwert; denn zu diesem Zeitpunkt kann man die nternationale Wettbewerbssituation aktuell einschätzen. ber, meine Damen und Herren, kein Unternehmen wird n der Zwischenzeit Investitionen in Europa planen, enn erst 2011 eine Kalkulation der Kosten am vorgeseenen Standort möglich ist. Hier geht es nämlich nicht m Peanuts. Es wurde ermittelt, dass der chemischen Industrie urch den Emissionshandel im Jahre 2020 Zusatzkosten n Höhe von fast 2 Milliarden Euro drohen. Wie real iese Gefahr ist, war gestern in der FAZ nachzulesen. ASF hat wegen der Unsicherheiten im Hinblick auf en Emissionshandel eine 1,5-Milliarden-Euro-Investiion in eine Kohlevergasungsanlage am Standort Ludigshafen vorerst zurückgestellt. Klimapolitik ist einmal ehr auch Politik für den Wirtschaftsstandort. Ich will zum Schluss sagen: Wir brauchen eine in sich timmige, kohärente Antwort auf die Brüsseler Vorchläge, die den Nachweis erbringt, dass die Klimaziele rreicht werden und dass die Gesamtstrategie sowie die inzelnen Maßnahmen sozial ausgewogen und wirtchaftlich verträglich sind. Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter, raktion Die Linke. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! enn wir den Tropenwaldschutz ernst nehmen und die leinbauern und Waldbewohner im Süden vor Vertreiung schützen wollen, dann müssen die Agrokraftstoffuoten deutlich gesenkt oder ganz ausgesetzt werden. ie Linke fordert auf europäischer Ebene das Gleiche ie die FDP in ihrem Antrag. Eva Bulling-Schröter Am Mittwoch dieser Woche haben wir diese Diskussion schon einmal geführt. Da hat Umweltminister Gabriel behauptet, die Linke habe in der Vergangenheit höhere Agrokraftstoffquoten gefordert. Woher er das hat, weiß ich nicht. Allerdings möchte ich betonen: Wir haben die Steuerbefreiung für biogene Reinkraftstoffe und die Abschaffung der Zwangsbeimischung gefordert. Das ist für uns aber etwas ganz anderes. Sicherlich standen auch wir den Agrotreibstoffen anfangs euphorischer gegenüber, als wir es heute tun. Dass wir diese aber im Wesentlichen aus Europa bzw. Deutschland beziehen sollten, vertreten wir schon lange. Wenn wir darauf verzichten, Biomasse in flüssige Kraftstoffe zu verwandeln, jedenfalls jenseits lokaler Verwendungen, beispielsweise in landwirtschaftlichen Betrieben oder – diesen guten Vorschlag habe ich von der Koalition gehört – in Zukunft auch im öffentlichen Nahverkehr – ich sage noch einmal, dass ich diesen Vorschlag gut finde –, dann leisten wir (Ulrich Kelber [SPD]: Nur den der SPD, aber es wird hoffentlich einer der Koalition!)


(Ulrich Petzold [CDU/CSU]: So ist es!)


(Beifall des Abg. Ulrich Petzold [CDU/CSU])


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615507400

(Beifall bei der LINKEN)

Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615507500




(A) )


(B) )


(Beifall bei der LINKEN)


– okay – einen Beitrag dazu, den gegenwärtig rasanten
Anstieg der Nahrungsmittelpreise abzubremsen.


(Beifall bei der LINKEN)


Agrokraftstoffe sind sicher nicht der einzige Grund
für die Preisexplosionen, aber ein wichtiger. Die Welt-
bank hat letztes Wochenende in Bezug darauf vor der
Gefahr einer wachsenden Verarmung in etlichen Regio-
nen der Welt gewarnt. Mittlerweile gibt es wegen der
Preisexplosionen Hungerrevolten und gewaltsame Pro-
teste in Haiti oder Indonesien. Ich muss hier nicht nur
die Weltbank nennen, ich kann auch auf „Misereor“ oder
„Brot für die Welt“ hinweisen.

Was den zweiten FDP-Antrag zum EU-Emissions-
handel ab 2012 betrifft, so können wir einigen Forderun-
gen folgen, anderen aber nicht. Zunächst möchte ich sa-
gen: Die Linke unterstützt den Systemwechsel im
europäischen Emissionshandelssystem. Das heißt, ein
einheitliches Minderungsziel anstelle nationaler Zutei-
lungspläne. Das wird auch Tricksereien einzelner Länder
vermeiden helfen.


(Beifall bei der LINKEN)


Ferner wird die vorgesehene Versteigerung der Emis-
sionsrechte an die Energiewirtschaft zu 100 Prozent dem
Ganzen erstmals eine nennenswerte Lenkungswirkung
natürlich nur dann geben, wenn es anspruchsvolle Emis-
sionsobergrenzen gibt. Wir fordern im Unterschied zur
FDP für Europa das Ziel, den Ausstoß der Emissionen
gegenüber 1990 um 30 Prozent zu senken.


(Frank Schwabe [SPD]: Das fordert die FDP doch auch!)


Das Minderungsziel von 20 Prozent reicht eben nicht,
um einen wirksamen Beitrag Europas dazu zu leisten,
dass die Erwärmung nicht über 2 Grad ansteigt. Entspre-

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(C (D hend diesem höheren Ziel müssten dann auch die Voraben für das Emissionshandelssystem verschärft weren. Wir finden es nicht zielführend, dass in der EU-Richtinie nur von einem Minderungsziel von 20 Prozent ausegangen wird. Die Einstellung, nach dem Post-Kiotobkommen das Minderungsziel auf 30 Prozent zu erhöen, halten wir für inkonsequent. Wir wollen etwas aneres. Wir wollen, dass das Ziel einer Minderung der reibhausgase um 30 Prozent schon jetzt aufgenommen ird. Noch einmal: Wir können hier nicht auf die USA arten. Wir müssen von Anfang an mit dem 30-Prozentiel in den Ring steigen, damit auch stark wachsende taaten wie China oder Indien dazu bewegt werden, eiem verbindlichen Klimaschutzregime zuzustimmen. Sie wissen, dass die Energieversorger bislang Milliaren an Windfall-Profits einstreichen, weil ihnen die ertvollen Emissionsrechte geschenkt werden. Das önnte ab 2012 Geschichte sein, wenn, ja wenn Wirtchaftsminister Glos endlich aufhören würde, in Brüssel azwischenzufunken. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Hey, hey, hey!)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


s ist unglaublich, dass Deutschland offensichtlich
chon wieder – ich wiederhole: schon wieder – ein sinn-
olles und gerechtes Emissionshandelssystem verhin-
ern will. Herr Glos – leider ist er nicht hier –, ich sage
hnen: Halten Sie sich zurück! Auch ein Wirtschaftsmi-
ister sollte noch andere Ziele im Kopf haben, als seiner
lientel maximale Profite zuzuschanzen.

Im Gegensatz zur FDP gefällt uns die Idee der Kom-
ission, mindestens 20 Prozent der Versteigerungsein-

ahmen unter anderem für die soziale Abfederung höhe-
er Energiepreise einzusetzen, sehr gut. Diesen Anteil
ürden wir gerne noch erhöhen.

Ich komme zum Schluss. Ich wundere mich schon
ehr, wie von verschiedenen Seiten über die Energie-
reise gesprochen wird. Ich möchte Sie daran erinnern:
nter Kohl war mit dem Energiewirtschaftsgesetz klar,
ass dieses Gesetz zu weiteren Oligopolen und damit zu
öheren Preisen führt. Dagegen haben Sie nichts getan.
ch kann Ihnen nur sagen: Unterm Strich könnte der
usstoß von Kohlendioxid ab 2012 ziemlich teuer wer-
en.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615507600

Frau Kollegin, darf ich Sie an Ihre Redezeit erinnern?


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615507700

Es spricht einiges dafür, dass sich Kohlekraftwerke

ann nicht mehr rechnen. Wir setzen weiter auf Verstei-
erung.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) )



(B) )


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1615507800

Ich gebe das Wort dem Kollegen Frank Schwabe,

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1615507900

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! So

eine Debatte ist, zumal uns von den Tribünen aus viele
junge Leute zuschauen, eine gute Gelegenheit, Revue
passieren zu lassen, welche Diskussionen es in den letz-
ten Jahren über den Klimaschutz gegeben hat.

Wir beschäftigen uns seit etwa zwei Jahren intensiv
mit dem Thema Klimawandel. Die Wissenschaft ge-
winnt immer mehr Erkenntnisse. Auch wenn manche
Medien versuchen, einen anderen Eindruck zu erwe-
cken, muss man festhalten: Es gibt keine neueren Er-
kenntnisse, die den Schluss zuließen, dass der Klima-
wandel unproblematisch würde. Vielmehr geht die
Eisschmelze weiter, und die Wüstenbildung schreitet
voran.

Das Thema Klimawandel ist eng verbunden mit der
sozialen Frage. Es sind nämlich die armen Länder, die,
wie mehrfach gesagt wurde, die Lasten des Klimawan-
dels, den die reichen Länder verursachen, zu tragen ha-
ben. Die soziale Frage spielt aber auch in der nationalen
Debatte eine Rolle. Wir, die sozialdemokratische Partei,
werden in den nächsten Monaten intensiv darüber disku-
tieren, wie wir die Energiepreissteigerungen sozial ge-
recht abfedern können. Das Thema Klimawandel ist aber
auch eng mit der Wirtschafts- und Innovationspolitik
verbunden: Die Politik, die angesichts des Klimawan-
dels notwendig ist, bietet die Chance, Innovationen in
Deutschland voranzutreiben und neue Wirtschaftsfelder
zu entwickeln; das haben wir ja in den letzten Jahren be-
gonnen.

Bei der Bekämpfung des Klimawandels muss – dafür
treten wir im Deutschen Bundestag, wie ich denke, ge-
meinsam ein – Europa eine Führungsrolle einnehmen.
Die SPD begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission
zur Aufteilung der Verantwortung zur CO2-Reduktion,
die Vorschläge zum Emissionshandel, für den Ausbau
der erneuerbaren Energien sowie den Vorschlag zur
Speicherung von CO2. Auch die Vorschläge zur Redu-
zierung des CO2-Ausstoßes sind wegweisend. Ich
glaube, es ist notwendig, dass wir bei aller Kritik im De-
tail betonen, dass die Vorschläge, die die Kommission
vorgelegt hat, hervorragend sind. Diese Vorschläge ver-
dienen Deutschlands Unterstützung; das sollte auch der
Deutsche Bundestag bekunden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es ist mutig, dass das elende Gefeilsche um die natio-
nalen Allokationspläne beendet wird. Es wird jetzt eine
Einheitlichkeit in Europa geben, durch die Wettbewerbs-
verzerrungen zumindest teilweise vermieden werden.
Die Unternehmen bekommen dadurch, dass die dritte
Handelsperiode länger dauern wird, Planungssicherheit.
Ich will ferner ausdrücklich erwähnen, dass in Zukunft

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(C (D eitere Treibhausgase in den Emissionshandel einbezoen werden. Besonders gut finde ich – da habe ich eine andere ahrnehmung als die Kollegin Bulling-Schröter –, dass ich die EU-Kommission klar zu einer 30-prozentigen enkung des CO2-Ausstoßes bis 2020 bekennt. In der onkreten Ausarbeitung der Vorschläge wird von einer enkung um 20 Prozent ausgegangen; es ist aber eine lausel eingebaut, die deutlich macht, dass wir eigent ich eine Senkung um 30 Prozent wollen. Ich vermisse an dieser Stelle den Widerspruch der DP; der FDP ist ja unterstellt worden, dass sie eine enkung um 30 Prozent nicht wolle. Ich habe aus dem ntrag der FDP herauslesen können, dass sich auch die DP damit einverstanden erklären kann, dass wir uns zu iner Senkung um 30 Prozent verpflichten, und zwar uner der Bedingung, dass es zu einem internationalen Abommen kommt. Die FDP hat sich allerdings bisher icht dazu durchringen können, für Deutschland eine enkung des CO2-Ausstoßes um 40 Prozent anzustreen, wie es die Position der Bundesregierung ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Bei aller Unterstützung im Grundsätzlichen gibt es
atürlich durchaus Diskussionsbedarf; die FDP hat ihn
n ihren Anträgen benannt. Allerdings ist die Sachlage
icht immer so, wie es dargestellt wurde. Nehmen wir
um Beispiel die Frage des Basisjahres. Natürlich hat
ede Verschiebung des Basisjahres eine andere Vertei-
ung der Lasten auf die verschiedenen Länder Europas
ur Folge. Das betrifft aber vor allen Dingen die osteuro-
äischen und die südeuropäischen Staaten; für Deutsch-
and ist das gehupft wie gesprungen. Wir haben Nach-
eile dadurch, dass die südeuropäischen Staaten jetzt
esser gestellt werden; aber wir haben zugleich Vorteile
adurch, dass die osteuropäischen Staaten schlechter ge-
tellt werden. Deswegen ist das eigentlich eine Diskus-
ion, die zwischen Osteuropa und Südeuropa geführt
erden muss. Für uns ist die Frage, in welchen Berei-

hen der Wirtschaft auktioniert wird, woher die Auktio-
ierungserlöse kommen, viel spannender.

Nehmen wir einmal an, im Energiebereich wird es
ine 100-prozentige Auktionierung geben, wofür wir
ier, glaube ich, fraktionsübergreifend eintreten. Dann
ird von Deutschland ein besonders hoher Anteil in das
ystem gezahlt werden. Wenn wir zum Beispiel im Be-
eich der Industrie keine 100-prozentige Auktionierung
rreichen, dann werden andere Staaten weniger in das
ystem einzahlen. Dann stellt sich die Frage, wie eigent-

ich der Verteilungsmechanismus aussieht. Wie wird die
ückverteilung des eingenommenen Geldes auf die na-

ionalstaatlichen Ebenen aussehen? Die Debatte über die
erteilungswirkungen wird sehr spannend sein. Das
ahr 2005 wird in der Debatte zwar eine Rolle spielen,
ber ich glaube, das wird nicht entscheidend für
eutschland sein.

Ein zweiter Punkt ist die CDM-Quote. Es geht um die
rage, wie man über flexible Mechanismen international
eine Verpflichtungen erfüllen kann. Das ist ein wichti-






(A) )



(B) )


Frank Schwabe
ges Instrument. Ich warne allerdings davor – ich habe
das schon mehrfach getan –, dass dort eine Goldgräber-
stimmung ausbricht. Wir müssen vor allen Dingen zuse-
hen – darüber sind wir uns in diesem Deutschen Bundes-
tag ja auch einig –, dass wir durch eine übergreifende
Vereinbarung die Integrität der CDM-Projekte sicher-
stellen.

Die EU-Kommission geht zumindest im Hinblick auf
die 20-prozentige Senkung bis zum Jahre 2020 davon
aus, dass wir sehr restriktiv mit den CDMs umgehen
werden. Auch das wird auf Deutschland allerdings nur
relativ geringe Auswirkungen haben, weil man das Volu-
men aus der zweiten Handelsperiode, das man nicht ein-
gesetzt hat – wir sind in der zweiten Handelsperiode sehr
großzügig damit umgegangen –, in die dritte Handelspe-
riode überführen kann. Also wird es für Deutschland an
dieser Stelle gar keine Bedeutung haben, dass die CDM-
Quote sehr restriktiv ausgelegt wird.

Der Umgang mit den energieintensiven Industrien
wird sicherlich ein wichtiges Thema sein, wobei ich
sage, dass es für die Position der Kommission gute Ar-
gumente gibt. Sie sagt, dass sie das heute noch nicht ent-
scheiden kann, weil sie dann Vorfestlegungen für die in-
ternationale Debatte treffen würde, wodurch ihre Rolle
und ihr Verhandlungsmandat geschwächt würden. Es ist
aber gar keine Frage: Wir brauchen auch Investitions-
sicherheit für die Industrien. Deswegen gilt an der Stelle:
Wir müssen so schnell wie möglich zu Ergebnissen kom-
men. Wir müssen allerdings auch so gründlich wie nötig
vorgehen, weil nicht ganz klar ist, wie die Abgrenzung
aussehen wird. Was sind eigentlich energieintensive In-
dustrien? Auf europäischer Ebene gibt es darüber durch-
aus intensive und nachvollziehbare Debatten.

Eines will ich noch zum Thema Mittelverwendung
und Stromsteuer sagen. Herr Kauch, wenn das alles so
einfach wäre, dann wäre es schön; denn dann könnte
man die Auktionierungserlöse über die Stromsteuer zu-
rückgeben. Ich fürchte nur, dass der Preisbildungsme-
chanismus anders aussehen wird. Wir werden den Mo-
nopolunternehmen der großen Energieversorger eher
noch zusätzliche Gewinne bescheren. Ich fürchte, das,
was wir im Bereich der Windfall-Profits gerade kritisch
diskutieren – wir wollen dort abschöpfen –, würden wir
ihnen an der Stelle noch zusätzlich geben. Insofern
glaube ich, dass es falsch ist, an dieser Stelle eine Strom-
steuer vorzuschlagen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben jetzt Zweierlei zu tun: Zum einen müssen
wir in der nationalen Debatte für Glaubwürdigkeit sor-
gen und die Meseberg-Beschlüsse so umsetzen, dass es
zu einer wirklich effektiven Gesetzgebung kommt. Das
tun wir in den nächsten Monaten. Zum anderen haben
wir als Große Koalition – das sage ich ausdrücklich – die
Aufgabe, gemeinsam zu überlegen – dabei sollte nicht
der eine Minister mit dem Finger auf den anderen zeigen –,
wie wir das, was wir in Meseberg beschlossen haben,
noch steigern können, bis wir das 40-Prozent-Ziel er-
reicht haben, welches wir uns gemeinsam vorgenommen
haben.

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(C (D Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende. Mache ich. – Noch einmal: Wir sollten jetzt kritisch nd aus der deutschen Perspektive heraus auch sehr elbstbewusst über die europäischen Vorschläge diskuieren und das Signal ausgeben, dass die Kommission rst einmal unsere grundsätzliche Unterstützung für die inie hat, die sie vorgibt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508000
Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1615508100


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508200

Als Nächstes hat der Kollege Hans-Josef Fell für

ündnis 90/Die Grünen das Wort.


Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr

auch, als ich Ihren Antrag „Weichenstellungen zur För-
erung erneuerbarer Energien in der Europäischen
nion – Wettbewerb der Lösungen stärken, Regenwäl-
er wirksam schützen“ gelesen habe, ist mir der Werde-
ang der erneuerbaren Energien in den letzten Jahrzehn-
en in Deutschland durch den Kopf geschossen.

Vor zwanzig, dreißig Jahren hat sie kaum jemand ge-
annt. Vor zehn Jahren haben viele Leute sie für Unsinn
ehalten und massiv bekämpft. Heute gibt es ganz viele
fast ausschließlich – Befürworter. Jeder steht hinter
en erneuerbaren Energien, aber unter den Befürwortern
ibt es eine besondere Kategorie: Sie machen unter dem
eckmantel des Befürwortens Vorschläge zur Ableh-
ung. Das ist in Ihrem Antrag der Fall.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Sie fordern in Ihrem Antrag, auf europäischer Ebene
en Handel mit Grünstromzertifikaten einzuführen. Das
ntspricht genau dem hochgefährlichen Vorschlag der
U-Kommission zur Abschaffung der Einspeisevergü-

ung in Europa,


(Michael Kauch [FDP]: Sie verwechseln Ziel und Instrument!)


en viele Länder übernommen haben. Dieser Vorschlag
ird vor allem von Großbritannien vorangetrieben, das
ei der Einführung erneuerbarer Energien völlig versagt
at. Ich erinnere nur an das Beispiel Windenergie in
roßbritannien. Dort wird ein ähnliches Quoten-Zertifi-
atsmodell, wie Sie es zusammen mit der EU-Kommis-
ion vorschlagen, seit Jahren praktiziert. In Großbritan-
ien ist der Wind bekanntlich viel stärker als in
eutschland, aber es verfügt nur über 10 Prozent der
eutschen Windkraftleistungen. Die Windstromkosten in
roßbritannien betragen 13 Cent pro Kilowattstunde. In
eutschland sind es 7 Cent. Das bezeichnen Sie als ein

ffizienteres und erfolgreicheres Modell.






(A) )



(B) )


Hans-Josef Fell
Sie lehnen unter dem Deckmantel des Befürworters
die erneuerbaren Energien ab,


(Michael Kauch [FDP]: Das ist ja absurd!)


indem Sie die untauglichen Modelle in den Vordergrund
rücken und dabei sogar übersehen, dass Sie Ihre eigenen
– vonseiten der Freien Demokraten auch wünschenswer-
ten – Zielvorstellungen konterkarieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Sie sprechen von Bürokratieabbau. Was bedeutet
denn der Kommissionsvorschlag? Von der lokalen über
die mittlere bis zur nationalen Ebene sollen neue Behör-
den aufgebaut werden, die die Grünstromzertifikate er-
fassen und sammeln und den Handel kontrollieren müs-
sen. Das ist ein Höchstmaß an Bürokratie. Dafür stehen
Sie als FDP. Zu solchen Vorschlägen zum Bürokratieab-
bau kann man nur gratulieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn man sich näher mit Ihrem Antrag befasst, dann
wird die Widersprüchlichkeit Ihrer Programmatik deut-
lich. Sie sprechen von einem marktwirtschaftlichen
Mengensteuerungsmodell. Eine Menge festzulegen, hat
sicherlich nichts mit dem Markt zu tun. Steuernd einzu-
greifen hat ebenfalls nichts mit dem Markt zu tun. Sie
aber wollen ein marktwirtschaftliches Mengensteue-
rungsmodell einführen. Welch ein Widerspruch in sich!

In Ihrem anderen Antrag geht es ähnlich weiter. Wo
Sie den Klimaschutz betonen, machen Sie ebenfalls un-
taugliche Vorschläge, statt umsetzbare Vorschläge in den
Mittelpunkt zu rücken. Sie setzen allein auf das Instru-
ment Emissionshandel.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508400

Herr Kollege Fell, Herr Kauch würde gerne eine Zwi-

schenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen?


Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508500

Ja.


Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1615508600

Vielen Dank. – Meine Frage bezieht sich auf das

Mengensteuerungsmodell. Sind Sie bereit, zur Kenntnis
zu nehmen, dass ein Mengensteuerungsmodell immer so
gut ist wie seine Mengenvorgabe? Das heißt, wenn man
niedrige Mengen vorgibt, wie es in Großbritannien der
Fall war, dann kann nur wenig dabei herauskommen.
Wenn aber die Mengenvorgabe exakt den Zielen der Eu-
ropäischen Union angepasst wird, wie wir es vorschla-
gen, dann wird die entsprechende Menge – über den
Preis kann man reden – systemimmanent umgesetzt.

Über die Frage, welche Variante kostengünstiger ist,
müssen wir in der Tat reden. Ich bitte Sie, zur Kenntnis
zu nehmen, dass sich das von uns vorgeschlagene Mo-
dell etwas von dem unterscheidet, was die EU-Kommis-
sion vorschlägt. Zum Beispiel fordern wir zusätzliche
Marktzuschüsse für die Fotovoltaik, die aber nach unse-

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(C (D en Vorstellungen nicht über die Strompreise, sondern us dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Herr Kollege Kauch, Ihre Ausführungen zeigen, dass ie den Ausbau der erneuerbaren Energien sowohl in inovationskräftige neue Märkte hinein als auch in großen engen nicht wirklich wollen. Denn eine Mengenfestle ung bedeutet, dass diese Menge nicht überschritten erden soll. Damit ziehen Sie eine Bremse ein. Sie remsen damit die Industrie, die mehr leisten könnte, als eispielsweise wir selbst geglaubt haben. Wie Sie wissen, haben wir im Jahr 2000 keine Menensteuerung, sondern eine Zielvorgabe in das Erneuerare-Energien-Gesetz aufgenommen. Der Anteil erneurbarer Energien an der Stromerzeugung soll 2010 2,5 Prozent betragen. Wenn wir das als Menge festgeegt hätten, dann hätten wir das EEG schon wieder abchaffen müssen, weil wir dieses Ziel bereits 2007 mit 4 Prozent übererfüllt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508700

ies ist ein Erfolg, der mit einem ideologisch behafteten
engensteuerungsmodell, wie Sie es vorschlagen, nicht
öglich gewesen wäre.

Diese Gedankenwelt lässt sich auch bei Ihren anderen
nträgen zum Klimaschutz finden. Sie haben nicht den
ut, beim Klimaschutz die tauglichen Instrumente in

en Mittelpunkt zu rücken. Ihre Kollegin Frau Kopp hat
estern Abend wiederum betont, sie lehne ein Kraft-
ärme-Kopplungs-Gesetz völlig ab, weil es ein Eingriff

n den Strommarkt sei. Ich frage mich, wo ein Strom-
arkt existiert. Es gibt einen Oligopolmarkt, aber keinen
arkt. Insofern ist ein Eingriff des Staates nichts ande-

es als eine Unterstützung dafür, dass endlich ein Markt
ntsteht. Insofern ist Ihre Argumentation sehr fragwür-
ig.

Sie lehnen aber nicht nur ein Kraft-Wärme-Kopp-
ungs-Gesetz ab, sondern auch das Erneuerbare-Ener-
ien-Gesetz, das im Vergleich zu allen anderen Instru-
enten die höchste Reduktion von CO2-Emissionen in
eutschland bewirkt hat.


(Michael Kauch [FDP]: Das stimmt gar nicht!)


ie lehnen die Ökosteuer und andere taugliche Instru-
ente ab. Stattdessen schlagen Sie allein einen Emis-

ionshandel vor, aber ohne zu berücksichtigen, dass er
unktionieren sollte. In Ihrem Antrag steht:

Auf dem Weg zu diesem Ziel ist zunächst vorzuse-
hen, dass – wie von der EU-Kommission vorge-
schlagen – die vollständige Auktionierung der CO2-
Zertifikate ab dem Jahr 2013 für jene Bereiche er-
folgt, in denen eine Weitergabe von CO2-Kosten
ohne wesentliche negative Wettbewerbseffekte
möglich ist …

ie machen Sie das denn? Wollen Sie dann die Kohle-
raftwerke vom Handel mit CO2-Zertifikaten befreien,
eil sie sonst im Wettbewerb gegen Windräder nicht be-






(A) )



(B) )


Hans-Josef Fell
stehen könnten? Auf dem Strommarkt lässt sich das
nicht wettbewerbskonform regeln. Deswegen ist Ihr Vor-
schlag – genauso wie der der EU-Kommission – völlig
untauglich. Wenn Sie die CO2-freie Stromerzeugung un-
terstützen wollen, dann müssen Sie akzeptieren, dass
Kohlekraftwerke einen Wettbewerbsnachteil gegenüber
Anlagen haben, in denen Strom CO2-frei erzeugt wird.
Sonst lässt sich kein wirksamer Klimaschutz erreichen.
Insofern sind Ihre Vorschläge untauglich. Das zeigt auch
die Realität. Schauen Sie sich doch die neue WWF-Stu-
die an! Dort wird genau aufgezeigt, wie der real existie-
rende Emissionshandel – wir wollen etwas völlig ande-
res auf den Weg bringen – tatsächlich wirkt. Er hat in der
ersten Handelsperiode faktisch fast keine Einsparungen
an CO2-Emissionen bewirkt, wohl aber den Konzernen
über die Einpreisung der Zertifikate ungeheure Gewinne
beschert. Dies ist nicht das Ziel eines Emissionshandels.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508800

Herr Kollege, das andere Ziel, das Ende der Redezeit,

haben Sie erreicht.


Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615508900

In der zweiten Handelsperiode wird es ähnlich sein.

So hat es der WWF aufgezeigt.

Herr Kauch, machen Sie endlich einen wirksamen
Klimaschutz und eine wirksame Förderung der erneuer-
baren Energien zu Ihrer Sache! Dann kommen wir zu-
sammen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615509000

Der Kollege Dr. Georg Nüßlein hat das Wort für die

CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Georg Nüßlein (CSU):
Rede ID: ID1615509100

Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Wir

brauchen eine Harmonisierung der Klimaschutzziele auf
europäischer Ebene, nicht aber eine Harmonisierung der
Instrumente. Wir brauchen einen Wettbewerb der Instru-
mente. An dieser Stelle muss ich dem Kollegen Fell völ-
lig recht geben: Das EEG hat sich bewährt. Deshalb
müssen wir auf europäischer Ebene alles tun, den Wett-
bewerb der Instrumente aufrechtzuerhalten und das EEG
zu sichern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Bundesregierung hat sich erfolgreich gegen einen
Quotenhandel eingesetzt, bei dem sich die Versorger mit
ihrer Marktmacht frei entscheiden können, von wem sie
erneuerbare Energien kaufen. Wie sie das machen wür-
den, brauche ich nicht zu erläutern. Das kann sich jeder
sehr gut vorstellen. Sicherlich hat der Zertifikatehandel
– der GO-Handel – zwischen den Staaten einen gewis-
sen Charme; denn dann wird Solarenergie dort produ-

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(C (D iert, wo die Sonne scheint, und Windenergie, wo es viel ind gibt. Aber dieser Handel birgt auch ganz massive isiken. Etliche wurden schon genannt. Ich möchte noch uf Folgendes aufmerksam machen: Wenn auf europäicher Ebene Mengen vorgegeben würden, die es zu erüllen gilt, käme es zu einer Nivellierung der Preise; enn auch bei einem Zertifikatesystem bildet sich ein inheitlicher, technologieunabhängiger Marktpreis, der ich nach den Grenzkosten der teuersten, mithilfe erneurbarer Energien produzierten Kilowattstunde richtet. ch wage zu bezweifeln, dass wir eine solche Nivellieung und einen solchen Stillstand wollen; denn dann erden sich die einen Länder anstrengen, während sich ie anderen freikaufen. Das wäre ein schlechter Weg. agegen müssen wir uns auf europäischer Ebene posi ionieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es gibt aber noch einige andere Punkte, über die man
ich mit der Europäischen Union auseinandersetzen
uss. Es ist inakzeptabel, dass man unter dem Deck-
antel, Wettbewerb zu sichern, die Gelegenheit nutzt,

en Wettbewerb gezielt zu beeinflussen. Ich meine die
utomobilindustrie. Wir sind nun einmal diejenigen, die
ie Premiumautomobile der Welt herstellen. Ich glaube,
ir tun das mit einem gewissen Stolz. Wir wollen daran

uch nichts ändern. Deshalb darf die EU keine Detail-
iele vorgeben. Diese Besonderheiten müssen angemes-
en und differenziert berücksichtigt werden. In dem Zu-
ammenhang halte ich es auch für inakzeptabel, dass
an jetzt über Kompensationszahlungen diskutiert
20 Euro pro zu viel ausgestoßenem Gramm Kohlen-

ioxid ab 2012, steigend auf 95 Euro – und dann unver-
ohlen über eine europäische Strafsteuer spricht. Die
uropäische Union hat in diesem Land Gott sei Dank
ein Steuerheberecht. Das soll sie und darf sie um Gottes
illen nicht bekommen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


an darf auch nicht den Umweltschutz als Deckmantel
der als Alibi benutzen, weil man ihn sonst in Zukunft
ls Einfallstor für viele Dinge nutzen kann. Das wollen
ir, so meine ich, alle miteinander verhindern.

Lassen Sie mich einen Satz zum Thema Biosprit sa-
en. Das ist eine schwierige Diskussion, bei der alles
ermischt worden ist. Bioethanol, Biodiesel – am Ende
st alles unter die Räder gekommen. Eines muss doch
eststehen: Wir brauchen einen funktionierenden B-100-

arkt. Wir brauchen angesichts dessen, was uns auf
uropäischer Ebene auferlegt werden wird, eine funktio-
ierende deutsche Produktion, und wir brauchen WTO-
onforme Zertifizierungssysteme. Niemand will das Ab-
olzen der Regenwälder. Aber wir brauchen doch unter
iesen Umständen etwas, was man im Übergang bis zu
em Zeitpunkt, an dem man die Zertifizierungssysteme
at, tatsächlich praktizieren kann. Ich bin der festen
berzeugung, dass man so etwas regeln kann, dass man
anz klar festlegen kann, dass auf Quoten nur das ange-
echnet wird, was aus europäischer Produktion kommt
der über das der lückenlose Herkunftsnachweis geführt
erden kann.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) )



(B) )


Dr. Georg Nüßlein
Ich möchte die Marktwirtschaftler und die Politiker hö-
ren, die sagen, man müsse im Interesse des Freihandels
das Abholzen der Regenwälder akzeptieren. Ich glaube,
diese Leute gibt es nicht. Ich bin der festen Überzeu-
gung, dass wir diese Diskussion sehr wohl durchstehen
und den Import beschränken können, weil wir nicht wol-
len, dass Produkte importiert werden, die auf Kosten des
Regenwaldes hergestellt wurden.


(Beifall bei der SPD)


Ein letzter Satz zum Emissionshandel. Ich glaube, wir
müssen noch einmal offen über den Emissionshandel
diskutieren. Da hat sich einiges verändert. Der EuGH hat
entschieden, dass die Ex-post-Kontrolle jetzt als Weg er-
öffnet ist und wir mit entsprechenden Benchmarks auch
die Windfall-Profits reduzieren können. Im Übrigen hat
sich eines nicht geändert: Wir haben immer noch ein
Oligopol, Markteinschränkungen im Energiebereich.
Unter diesem Aspekt muss man über die Frage diskutie-
ren, wie wir den Emissionshandel so gestalten, dass am
Ende nicht energieintensive Industrien, die physikalisch
keine Einsparmöglichkeiten haben, aus diesem Land ge-
trieben werden. Auch das ist im Sinne des Klimaschut-
zes, weil wir nachweisen müssen, dass Klimaschutz und
Wachstum miteinander vereinbar sind.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615509200

Die Kollegin Gabriele Groneberg hat jetzt das Wort

für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Groneberg (SPD):
Rede ID: ID1615509300

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Wie wir jetzt während der Debatte schon
feststellen konnten, sind die vorgelegten Anträge der
FDP-Fraktion, um das mit Verlaub festzustellen, nicht
gerade sehr innovativ. Im Antrag zur Förderung erneuer-
barer Energien in der EU beten Sie eigentlich genau das
herunter, was wir größtenteils durch Regierungshandeln
schon auf den Weg gebracht haben. Ich beziehe mich
insbesondere auf die Nachhaltigkeitskriterien, die Sie für
die Anerkennung von Importbiomasse fordern. Herr
Kollege Nüßlein hat dazu gerade schon ausführlich Stel-
lung genommen. Ich freue mich, dass jetzt auch die FDP
im Boot ist und dasselbe fordert. Das trägt dazu bei, dass
wir dies mit gemeinsamer Kraft durchsetzen können.

Mit der Gestaltung der deutschen Nachhaltigkeitsver-
ordnung haben wir diese Kriterien schon definiert. Zur-
zeit liegt die deutsche Nachhaltigkeitsverordnung der
EU-Kommission zur Notifizierung vor. Es wäre wirklich
schön, wenn wir in diesem Punkt eine EU-weite Lösung
bekämen; wir streben eine solche Lösung an. Nicht zu
vergessen ist: Einer EU-weiten Lösung muss eine inter-
nationale Zertifizierung folgen; sie ist unbedingt erfor-
derlich. Daran kann man erkennen, dass wir uns mit
dieser Thematik sehr verantwortungsvoll auseinander-
setzen.

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(C (D Auch in der Aktuellen Stunde am Mittwoch dieser oche hier im Bundestag konnten wir über dieses hema ausführlich diskutieren. Die Biokraftstoffprobleatik ist eine Problematik, der wir uns stellen müssen. rau Bulling-Schröter hat vorhin gesagt, man sei sehr uphorisch an die Sache herangegangen. Es ist immer o: Wenn man eine Chance sieht, bestimmte Techniken, ie ökologisch nachhaltig sein können, weiterzuentwikeln, dann versucht man, diese Chance zu nutzen. Dass an im Laufe der Zeit feststellt, dass man manches viel eicht korrigieren muss, liegt in der Natur der Sache. Die Forschung ist in vollem Gang. Wir sind sicher, ass wir gute Lösungen finden. Für uns steht über allem, ass wir eine sinnvolle und nachhaltige Nutzung von iomasse unbedingt brauchen. Wir werden das in den nstehenden Entscheidungen in vollem Umfang berückichtigen. Zum verantwortungsvollen Umgang gehört eben uch, dass wir in unsere Entscheidungsprozesse externen achverstand einbeziehen. Das haben wir hier im Bunestag in der letzten Zeit gemacht: Ausschussmitglieder ller Fraktionen haben sich unter anderem in gemeinsaen Anhörungen durch externen Sachverstand dazu chlaugemacht. Wir sind jetzt an der Reihe, genau das uszuwerten und entsprechende Entschlüsse zu fassen. Es ist richtig, dass wir bei der Quotenerhöhung behutam vorgehen, zumal die durch die Industrieländer geetzten Beimischungsquoten eine hohe entwicklungsolitische Relevanz haben; das ist überhaupt nicht zu estreiten. Wenn wir diese Quoten so weiterführen, dann önnen sie tatsächlich nicht ohne erhebliche Importe von iokraftstoffen und Biomasse aus Entwicklungsländern rfüllt werden. Das ist besonders im Hinblick auf zuünftige Entwicklungen sehr wichtig. Darum ist es beeutsam – Herr Kollege Nüßlein hat es bereits ausgeührt –, dass wir Grenzen ziehen, sodass klar ist, welche mporte wir zulassen werden und welche Importe wir icht zulassen werden. Der Zusammenhang zwischen Biomasseproduktion nd steigenden Nahrungsmittelpreisen kann ebenfalls icht mehr negiert werden. Auch dem werden wir uns atürlich stellen müssen. Die Befürchtungen sind beechtigt – das zeigt auch die aktuelle Reaktion der Weltank –: Man warnt vor einer wachsenden Verarmung in estimmten Regionen, und man stellt fest, dass man den ampf gegen die Lebensmittelpreissteigerungen aufnehen muss. Die steigenden Lebensmittelpreise sind nicht allein auch das muss man ganz deutlich sagen und der Ehr ichkeit halber immer wieder betonen – auf Biomasse der Biosprit zurückzuführen. Dabei spielen viele Faktoen eine Rolle. Dass es letztendlich ein globales Problem st, zeigen auch die Unruhen in allen Teilen der Welt, in exiko, Haiti oder Ägypten. Das Ganze wirkt sich auf lle Länder aus. Wir hier stehen in der Verantwortung, iese Länder mit ihren Problemen nicht alleinzulassen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU])


(Beifall bei der SPD)







(A) )



(B) )


Gabriele Groneberg
Man muss in diesem Zusammenhang auch betonen,
dass gerade für die ländliche Entwicklung in Entwick-
lungsländern eine große Chance darin besteht, dass die
Lebensmittelpreise wieder steigen. Jetzt lohnt es sich für
die Bauern dort tatsächlich wieder, Ackerbau und Vieh-
zucht zu betreiben und die Möglichkeiten der modernen
Technik zu nutzen. Das darf in diesem Zusammenhang
einfach nicht zu kurz kommen.

Angesichts der Auswirkungen, die unsere Entschei-
dungen in einer globalisierten Welt haben, müssen wir
immer auch die sicherheitspolitischen und humanitären
Implikationen berücksichtigen. Wir haben sie im Blick;
ich kann Ihnen das versichern.

Dass diese Implikationen nicht berücksichtigt wer-
den, stört mich an den Anträgen der FDP, insbesondere
an demjenigen, der sich mit den Regenwäldern beschäf-
tigt, ganz besonders. Herr Kauch, Sie haben noch nicht
einmal die Forest Carbon Partnership Facility erwähnt,
die im Zusammenhang mit dem Schutz der Regenwälder
ganz bedeutsam ist. Dieses internationale Programm hat
in Ihrem Antrag überhaupt keine Erwähnung gefunden.

Der im Antragstitel hergestellte Bezug zu den Regen-
wäldern ist für mich konstruiert. Es wäre schön gewesen,
wenn Sie sich mit diesem Thema ein bisschen intensiver
auseinandergesetzt hätten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich erspare mir weitere Bemerkungen zu den Grün-
stromzertifikaten; Herr Fell ist ausführlich darauf einge-
gangen. Wir unterstützen diese Position ausdrücklich.


(Beifall des Abg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Ansonsten hat sich der Emissionshandel als ein zentrales
Element des Klimaschutzes durchaus schon bewährt.
Dass wir eine EU-weite Harmonisierung hinbekommen
und ein verbindliches Zertifikatesystem erreichen, das
erste Ansätze zur Vernetzung aufweist und insoweit
weltweit ausbaufähig ist, als es in einer global vernetzten
Welt letztlich in einen internationalen Zertifikatehandel
einmünden kann, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Für die Entwicklungsländer gibt es wirkungsvolle
Instrumente, die wir einsetzen können, etwa Joint Imple-
mentation und Clean Development Mechanism. Diese
Zusammenarbeit hat sich schon bewährt, wenngleich die
Instrumente gelegentlich sehr schwerfällig sind. So haben
wir etwa bei den Transaktionskosten ebenso wie in der
Anwendungspraxis ganz gewaltigen Nachbesserungsbe-
darf. Es hat sich in Afrika gezeigt, dass diese Instru-
mente nicht in der Form angewandt werden können, wie
es erforderlich wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade zu diesem
Punkt gäbe es noch viel zu sagen. Dazu fehlt mir heute
leider die Zeit. Wir werden die Anträge natürlich in den
Ausschüssen diskutieren, und ich gebe die Hoffnung
nicht auf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von
der FDP-Fraktion, dass wir auch mit Ihnen noch zu ei-
nem Konsens auf dem Weg zu einem Ziel kommen, über

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(C (D as wir uns zwar noch nicht ganz, aber wenigstens ziemich einig sind. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615509400

Damit schließe ich die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
en Drucksachen 16/8074 und 16/8075 an die in der Ta-
esordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind
ie damit einverstanden? – Dann ist die Überweisung so
eschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Vereinbarte Debatte

Strategieplanung der EU-Kommission für 2009

Es ist verabredet, eine Dreiviertelstunde zu debattie-
en. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so
eschlossen.

Als Erstem gebe ich das Wort dem Kollegen Thomas
örflinger für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1615509500

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut,
ass wir am heutigen Freitag eine vereinbarte Debatte
ber die Strategieplanung der Europäischen Kommis-
ion führen, weil das Jahr 2009, in dem auch die Europa-
ahl stattfinden wird, zu einem entscheidenden Jahr für
ie Europäische Union werden könnte.

Die Strategieplanung der Kommission weist insge-
amt 80 Vorhaben auf. Wir werden nicht in der Lage
ein, uns in den nun zur Verfügung stehenden 45 Minu-
en über 80 Vorhaben zu unterhalten. Daher wäre es vor
em Hintergrund dessen, was wir im Ausschuss mitei-
ander besprochen haben, gut, sich Gedanken darüber zu
achen, wie diese 80 Vorhaben in eine wie auch immer

eartete Form der Priorisierung gebracht werden kön-
en. Wir sollten also einige Gedanken darauf verwen-
en, was in der der Kommission zur Verfügung stehen-
en Amtszeit sinnvollerweise noch angepackt werden
ann. Denn auch in diesem wie in jedem anderen Fall
on gesetzgeberischer Arbeit gilt der Grundsatz, dass
ualität vor Schnelligkeit geht. Wir sollten uns also Ge-
anken machen, worauf wir unser Gehirnschmalz und
nsere Arbeitskraft verwenden und was vielleicht später
rledigt werden kann.

Es war richtig, die Lissabon-Strategie stärker auf
achstum und Beschäftigung auszurichten. Wir sind in

er Bundesrepublik Deutschland in der guten Lage, dass
ir, auch bedingt durch die Politik der Bundesregierung,

n den letzten Monaten auf positive Zahlen am Arbeits-
arkt zurückblicken können. Wenn die Wirtschaftsfor-

chungsinstitute recht haben, woran ich nicht zweifle,
ird auch in den nächsten Monaten Gelegenheit sein,






(A) )



(B) )


Thomas Dörflinger
die eine und andere positive Meldung zur Kenntnis neh-
men zu dürfen. Es ist uns gelungen, in diesem Lande
schon 1,5 Millionen Männer und Frauen aus der Arbeits-
losigkeit geholt zu haben, wenngleich die Aufgabe
selbstverständlich noch vor uns liegt, zusammen mit un-
seren europäischen Partnern und der Kommission die
jetzt noch in Arbeitslosigkeit befindlichen 3,5 Millionen
ebenso in Arbeit zu bringen. Insofern besteht kein
Grund, sich zurückzulehnen; aber es gibt durchaus einen
Grund, den einen oder anderen lobenden Satz für die
Politik der Bundesregierung mit Blick auf die vergange-
nen drei Jahre zu verlieren.

Richtig ist sicher auch, meine Damen und Herren,
dass die Europäische Kommission, was die Beschäfti-
gungspolitik angeht, dem Bereich Forschung und Ent-
wicklung einen besonderen Stellenwert beimisst und
daraus auch gewisse Vorgaben für die nationalen Gesetz-
geber ableitet.

Mit Blick auf das 7. Forschungsrahmenprogramm der
Europäischen Union füge ich an dieser Stelle mit einem
durchaus kritischen Unterton hinzu: Wer die bürokrati-
schen Mühen kennt – bei mir im Wahlkreis konnte ich
diese Erfahrung machen –, denen sich ein Unternehmen
bei der Beantragung von Mitteln aus dem europäischen
Forschungsrahmenprogramm zu unterziehen hat, weiß,
dass man schnell an einem Punkt ist, an dem nicht nur
ein, sondern zwei oder drei DIN-A4-Leitz-Ordner ge-
füllt sind – nur mit Antragsformularen, Begründungen
und Gutachten, die unter Hinzuziehung von externen
Beratern gemacht werden, die die Unternehmen selbst-
verständlich Geld kosten.

Da ist die Frage angebracht, ob es vielleicht auch mit
etwas weniger Aufwand ginge.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dies läge sowohl im Interesse der Kommission und
der dort Beschäftigten als auch selbstverständlich im In-
teresse derjenigen, die sich einen Innovations- und In-
vestitionsschub aus den Mitteln des Forschungsrahmen-
programms erhoffen.

In diesem Zusammenhang stimmte es vor einigen
Wochen im Ausschuss hoffnungsfroh, als wir gemein-
sam mit dem Vorsitzenden des Nationalen Normenkon-
trollrats und auch mit Kommissar Günter Verheugen ei-
nen Blick auf das Thema Entbürokratisierung geworfen
haben. Es wäre vielleicht hilfreich, auch den Vorsitzen-
den der obersten Bürokratiekontrolleure, den ehemali-
gen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, im Ausschuss
dazu einmal zu hören und zu fragen, inwieweit in diesem
Punkt Fortschritte gemacht werden können.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Sehr gute Idee!)


Wenn ich mir das Gespräch mit dem kroatischen Au-
ßenminister von gestern Nachmittag, an dem einige von
uns teilnehmen konnten, ins Gedächtnis rufe, möchte ich
sagen: Wir können vielleicht an einer Stelle von den
Ländern, die sich mit Beitrittsplänen und Beitrittsgedan-
ken befassen, also noch nicht Mitglied sind, eines lernen


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(C (D das wurde gestern sehr deutlich –, nämlich verstärkt in en Blick zu nehmen, dass die Stimmung pro oder konra Europa in der Bevölkerung wächst oder eben schwinet, je nachdem, welchen Eindruck die Bürgerinnen und ürger davon haben, wie ihre ganz konkreten Probleme nd Herausforderungen in Europa aufgehoben sind und b sie mit der nötigen Effizienz und dem nötigen Nachruck bearbeitet werden. Ich glaube, mit Blick auf unsere Bürgerinnen und ürger haben wir an dieser Stelle noch einen kleinen achholbedarf. Bei dem, was wir uns überlegen und was ich die Kommission zum Thema „Strategieplanung der ommission bis 2009“ überlegt, müssen wir verstärkt in en Blick nehmen: Die oberste Priorität muss sein, dass s einen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger hat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615509600

Das Wort hat der Kollege Michael Link für die FDP-

raktion.


(Beifall bei der FDP)



Michael Link (FDP):
Rede ID: ID1615509700

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Als Li-

erale begrüßen wir, dass die Kommission ihre Strate-
ieplanung für das nächste Jahr so frühzeitig vorlegt.
lar ist, dass es zu vielen Bereichen nur Andeutungen
ibt. Es ist ein bunter Strauß von Vorhaben. Kollege
örflinger hat schon darauf hingewiesen: Wir können
icht auf alle Vorhaben eingehen. – Ich will deshalb ei-
ige herausgreifen.

Für alle Vorhaben gilt allerdings eines: Weil zu den
hemen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit au-
er Andeutungen noch nichts gesagt werden kann, müs-
en wir vom Bundestag darauf achten – ich denke, dass
ch da für alle Fraktionen spreche –, unsere Rechte stär-
er wahrzunehmen, vor allem in den Bereichen von Sub-
idiarität und Verhältnismäßigkeit, und besonders die
echte wahrzunehmen, die uns der neue Vertrag von
issabon, den wir in der nächsten Sitzungswoche ratifi-
ieren werden, gibt.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Gunther Krichbaum [CDU/CSU])


Es ist ein bunter Strauß von Vorhaben. Die Vorhaben
ind oft nur vage, aber – erlauben Sie mir die Anmer-
ung – schon sehr viel konkreter als manches, was von
er Bundesregierung kommt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Na, na, na!)


an fragt sich manchmal tatsächlich, in welche Rich-
ung die Bundesregierung gehen will; von der Kommis-
ion gibt es zumindest eine Reihe von Andeutungen
azu, in welche Richtung sie gehen will.


(Kurt Bodewig [SPD]: Aufklärung folgt!)


Das wollen wir einmal abwarten.






(A) )



(B) )


Michael Link (Heilbronn)

Die Grundaussage der Strategie 2009, nämlich 2009
zu einem Jahr der Umsetzung laufender Vorhaben zu
machen – so sehen wir das –, wird von der FDP aus-
drücklich begrüßt; denn nach unserer Ansicht sollten die
neue Europäische Kommission und das neue Europäi-
sche Parlament – das ist ein sehr wichtiger Punkt – weit-
gehend unbelastet in die siebte Legislaturperiode gehen.

Herausgreifen wollte ich die Bereiche deutsche Spra-
che, Europäischer Auswärtiger Dienst und Finanzen.
Alle drei Bereiche spielen andeutungsweise in der Stra-
tegie der Kommission eine Rolle; sie werden ebenfalls in
der Stellungnahme der Bundesregierung angesprochen.
Ich muss sagen: Leider ist man bei der deutschen Spra-
che in den Institutionen der EU nicht über Lippenbe-
kenntnisse hinausgekommen. Die deutsche Sprache in
den EU-Institutionen ist auf dem Rückzug. Das kann uns
nicht befriedigen. Hier geht es nicht um Provinzialismus
oder gar darum, dass man sich nicht in einer Fremdspra-
che unterhalten möchte. Nein, hier geht es um ganz emi-
nente, auch wirtschaftliche Interessen vieler, zum Bei-
spiel von Unternehmen in der EU, die sich auf die EU-
Rechtsprechung einstellen wollen, oder von Fördermit-
telempfängern aus den verschiedenen Bereichen, die ei-
nen Wettbewerbsnachteil haben, weil die Vorlagen oft
nur auf Englisch oder Französisch verfügbar sind. Das
darf nicht sein. Das darf die Bundesregierung nicht hin-
nehmen.


(Beifall bei der FDP)


Die Stellungnahme der Bundesregierung, die für die-
sen Bereich nur aus Appellen und leider nicht aus kon-
kreten Ergebnissen besteht, ist uns einfach zu wenig. Ich
erinnere alle Kollegen daran, dass Kommissar Orban bei
seinem Besuch des EU-Ausschusses im April 2007 kon-
kret angekündigt hat, ein neues Strategiepapier zur Viel-
sprachigkeit vorzulegen. Aussagen zu genau dieser Pro-
blematik, dass die in der EU am meisten gesprochene
Sprache auch vermehrt als Arbeitssprache in der Kom-
mission zum Zuge kommen soll, vermisst man in dem
Strategiepapier.

Am 3. April haben 18 Regionen aus der gesamten EU
– darunter viele Bundesländer, österreichische Bundes-
länder und Regionen aus Italien oder anderen Ländern –,
angeführt von der hessischen Landesregierung, noch
einmal betont, wie wichtig es gerade für die Regionen
und für die kommunalen Spitzenverbände ist, dass wir
im Bereich der deutschen Sprache vorankommen. Hier
brauchen wir dringend ein Aktivwerden der Bundesre-
gierung, das über Lippenbekenntnisse hinausgeht. Bis-
her haben wir in Brüssel zum Thema deutsche Sprache
leider noch keine konkreten Ergebnisse gesehen.

Zum Europäischen Auswärtigen Dienst. Entschei-
dend für den Hohen Vertreter, wenn er seine Funktion
gut ausüben will, ist, dass er einen Dienst zur Verfügung
hat, der tatsächlich arbeitsfähig ist. Man kann natürlich
über den Hohen Vertreter streiten; das soll hier aber nicht
Thema sein. Wir können die Wirklichkeit erst sehen,
wenn der Vertrag in Kraft getreten ist. Wir sehen aber
sehr wohl, dass in dem Europäischen Auswärtigen
Dienst so, wie er nach allem, was man aus Brüssel hört,
vorbereitet wird, die Kommissionsbeamten gegenüber

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(C (D en diplomatischen Beamten aus den Mitgliedstaaten on Anfang an im Vorteil sein werden. Das kann für uns icht befriedigend sein. Wir reden hier nicht nur über die läne der Kommission, sondern wir reden auch darüber, ie sich die Bundesrepublik Deutschland in diese Pläne inbringt. Wir erwarten daher von der Bundesregierung, ass sie dafür sorgt, dass unsere Beamten, die wir in dieen zukünftigen Europäischen Auswärtigen Dienst schiken wollen, dort auf Augenhöhe mit den Kommissionseamten arbeiten können. Denn das Beamtenstatut der ommission enthält ja den Satz, dass die Kommissionseamten nicht unter der Weisung anderer Beamten arbeien dürfen. Das würde bedeuten, dass im Europäischen uswärtigen Dienst sozusagen nur die Kommissionseamten Weisungen erteilen könnten und die Diplomaen aus den Mitgliedstaaten das ausführen müssten. Das arf nicht sein. Hier erhoffen wir uns von der Bundesreierung in diesem Jahr sehr klare Schritte; denn die Weihen für den Europäischen Auswärtigen Dienst werden etzt gestellt. (Beifall bei der FDP – Zuruf von der FDP: Sehr wichtiger Punkt!)


Zur Ergänzung. Hier geht es nicht nur um den klassi-
chen diplomatischen Dienst. Kommissionsbeamte, die
berall in der Welt sind, sind sicher sehr gut im Dechif-
rieren der europäischen Vorlagen. Sie erhalten in Zu-
unft aber neue Aufgaben: Sie müssen den EU-Bürgern
n den verschiedenen Teilen der Welt konsularischen
chutz gewähren; sie müssen für Bürger gute Dienste

eisten. Das ist etwas, was unsere Beamten im diplomati-
chen Dienst sehr viel besser können, weil sie in diesem
ereich mehr Erfahrung haben. Auch deshalb kann und
arf es nicht sein, dass wir im zukünftigen Auswärtigen
ienst einen Durchmarsch der Brüsseler Beamten zulas-

en der Dienste der Mitgliedstaaten erleben.

Lassen Sie mich als letzten Punkt den Haushalt an-
prechen; auch das spielt im Strategieprogramm der
ommission eine Rolle. Im nächsten Jahr steht die Ge-
eralrevision des Haushalts voraussichtlich in Form ei-
er politischen Absichtserklärung an. Wir alle wissen,
ass diese vorentscheidend sein wird. In ihrer Stellung-
ahme zur Haushaltsrevision fordert die Bundesregie-
ung weiterhin ein Verschuldungsverbot für die EU. Ich
ände es sehr schön, wenn sich diese Haltung, die die
undesregierung gegenüber Brüssel so deutlich an den
ag gelegt hat, auch in ihrer Politik in Deutschland wie-
erfinden würde. Ein Verschuldungsverbot brauchen wir
icht nur in Brüssel. Wir brauchen es auch in Berlin.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615509800

Für die Bundesregierung ergreift Herr Staatsminister

ünter Gloser das Wort.


Günter Gloser (SPD):
Rede ID: ID1615509900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

nd Kollegen! Ich greife gleich Ihre Vorschläge auf,






(A) )



(B) )


Staatsminister Günter Gloser
Herr Kollege Link. Ich denke, wir brauchen hier gar
nicht getrennt marschieren; denn genau über die Berei-
che, die Sie angesprochen haben, wird auf der Brüsseler
Ebene verhandelt.

Ihr erster Punkt betraf die Sprache. Kollege Bergner
hat ja auch noch einmal deutlich gemacht, dass wir,
wenn nicht realisiert wird, was wir gefordert haben
– eine stärkere Berücksichtigung der deutschen Sprache –,
an bestimmten Besprechungen nicht teilnehmen werden.
In diesem Punkt stimmen wir überein.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Wir sollten hier deshalb keinen Popanz aufbauen. Ich
könnte Ihnen aufzählen, wer alles diesbezüglich in Brüs-
sel vorstellig geworden ist; und Herrn Orban wurde ja,
als er hier im Ausschuss war, deutlich gemacht, was das
Parlament vorhat. In dieser Frage haben Sie die Regie-
rung also auf Ihrer Seite.

Auch bezüglich des zweiten von Ihnen angesproche-
nen Punktes, nämlich die Ausgestaltung des Auswärti-
gen Dienstes, haben Sie recht. Sie haben all die Themen
angesprochen, über die diskutiert wird. Auch hier
herrscht Konsens. Wir wollen kein Über- und Unterord-
nungsverhältnis. Wir wollen einen Europäischen Aus-
wärtigen Dienst mit gleichberechtigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern. Auch das ist kein Streitpunkt.

Schließlich haben Sie ja in Ihrem letzten Punkt he-
rausgestellt, dass wir eine entsprechende Stellungnahme
abgegeben haben. Ich glaube, das ist eine wichtige
Grundlage für den Prozess der Beratungen zum Mid-
term-Review. Ihre sich daran anschließende Forderung
für die nationale Ebene ist jetzt allerdings nicht Gegen-
stand der Debatte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeits-
planung macht deutlich, wie viele Bereiche unseres täg-
lichen Lebens durch ganz bestimmte Vorhaben be-
einflusst werden. Deshalb halten wir von der
Bundesregierung es für richtig – das haben wir ja auch
immer wieder ganz bewusst festgestellt, und das haben
auch alle Verfassungsorgane in den letzten Jahren ge-
merkt –, dass man sich früh- bzw. rechtzeitig in die Pro-
zesse einbringt, um die entsprechenden Mitwirkungs-
und Kontrollrechte wahrzunehmen. Ich möchte zugleich
herausstellen, dass die Vereinbarung, die der Bundestag
mit der Bundesregierung geschlossen hat, ihm bessere
Möglichkeiten bietet, als viele andere Parlamente haben,
um diese Instrumente zu handhaben.


(Beifall bei der SPD)


Natürlich ist diese Arbeitsplanung etwas abgespeckt.
Die Kommission ist ja nur noch einige wenige Monate
im Amt.

Diese Arbeitsplanung ist aber auch dadurch geprägt
– das haben wir an anderer Stelle auch schon einmal ge-
sagt –, dass in den nächsten Monaten ein sehr wichtiger
Prozess in der Europäischen Union zu gestalten ist, der
hoffentlich erfolgreich abgeschlossen werden kann,
nämlich die Ratifizierung des europäischen Reformver-
trages. Wir alle wollen ja, dass dieser am 1. Januar 2009
in Kraft treten kann. Wir sollten deshalb mit Gesetzge-

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(C (D ungsvorhaben, die möglicherweise zu Konflikten fühen und andere Entscheidungen wieder beeinflussen, zuückhaltend sein. Ich glaube, das hat die Kommission uch in ihrer Arbeitsplanung entsprechend berücksichigt. Wichtig ist, dass wir die Themen, die bei den Frühahrsgipfeln im letzten und in diesem Jahr eine wichtige olle gespielt haben, nämlich die Dossiers zum Klimand Energiepaket, in den nächsten Monaten zu einem bschluss führen. Ich glaube aber auch, dass der Frage einer besseren echtsetzung – Herr Dörflinger hat es ja schon ange prochen – große Bedeutung zukommt. Bei jedem neuen uropäischen Vorhaben und Projekt müssen wir uns fraen, mit welchem Aufwand diese durchgeführt werden önnen. Jedem Vorhaben und Projekt sollte deshalb eine ründliche Folgenabschätzung vorausgehen, damit nicht ie Bürgerinnen und Bürger und Institutionen darüber lagen – ich weiß aus vielen Gesprächen, dass sie das zu echt tun –, welcher Aufwand für sie damit verbunden st, wenn sie an einem Projekt mitarbeiten wollen. Die Kommission hebt ferner den Ansatz einer bürgerahen Politik hervor. Das ist wichtig, denn nur so könen wir es schaffen – das wünschen wir uns ja alle –, ass die Beteiligung an den Wahlen beispielsweise zum uropäischen Parlament besser wird. Von enormer Wichtigkeit ist für die Bundesregierung, ass bei jedem Vorhaben die Frage nach dem europäichen Mehrwert und nach der Vereinbarkeit mit dem ubsidiaritätsprinzip gestellt wird. Es gibt also eine Menge europäische Themen, aber icht jedes Thema, das auf der Agenda steht, ist unbeingt ein europäisches Thema. Es gibt viele Themen, die ir auf nationaler Ebene lösen müssen. Ich spreche da ohl auch in Ihrem Namen, wenn ich sage, dass wir ein anz besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der U-Agenturen richten müssen. Ich weiß, das ist ein viel rörtertes Thema, auch hier im Parlament. Dazu hat die ommission eine Mitteilung vorgelegt, die wir aktiv zu iner Debatte nutzen sollten. Einen anderen Punkt möchte ich kritisch ansprechen. ir verfolgen mit Aufmerksamkeit die europäische Enticklung im Bereich der Antidiskriminierung. Bevor auf U-Ebene weitere Richtlinien hierzu erlassen werden, üssen wir zunächst einmal prüfen, ob die bereits vor andenen Richtlinien und die Gesetze, die wir dazu erassen haben, wirksam angewendet werden; erst dann önnen wir die entsprechenden Schlüsse ziehen. Ein weiterer Punkt. Kritisch sehen wir – das spiegelt uch ein wichtiges Thema in unserer Präsidentschaft, ämlich der Bereich der Sozialpolitik – die nicht angeessene Zurückhaltung der Kommission im Bereich So ialpolitik. Wenn wir eine Stärkung des sozialen Europas ollen, dann sollte das auch in der Strategieplanung ent prechend hervortreten. Letzter Punkt. Ich glaube, bei alldem, was wir in den ächsten Wochen hier zu gestalten haben, ist es auch Staatsminister Günter Gloser wichtig, das im Blick zu behalten, was wir zur finanziellen Vorausschau gesagt haben. Auf dieser Grundlage, die wir auch in Brüssel eingebracht haben, können wir mit der Unterstützung des Parlaments die richtigen Weichen stellen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Die Linke spricht der Kollege Alexander Ulrich. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zur Strategieplanung: Die Stärkung des sozialen Europas tritt nicht deutlich genug hervor. – In einem Land, in dem die Armut zunimmt, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Aufschwungs eine negative Lohnentwicklung haben, in dem Rentnerinnen und Rentner von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden, erlaubt sich die Bundesregierung so eine Stellungnahme. Wie soll denn ein soziales Europa entstehen, wenn die Menschen mit diesem Europa stagnierende Löhne, Massenarbeitslosigkeit, Zunahme der Armut, Einschränkung von Arbeitnehmerrechten, Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Steuerdumping verbinden? Weder die Kommission noch die Bundesregierung machen konkrete Vorschläge für ein soziales Europa. Die Strategie zielt weiterhin darauf ab, die Interessen der Konzerne und Banken umzusetzen. Am Wochenende haben in Ljubljana über 30 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darunter auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, für ein soziales Europa demonstriert. DGB-Chef Sommer hat gesagt, mit diesem Europa könne man die Menschen nicht für ein soziales Europa gewinnen. Sie haben dort auch gegen die Europäische Zentralbank und die Finanzminister der einzelnen Länder demonstriert. Die gestrige Entscheidung hat wieder gezeigt, dass es notwendig wäre, dass die Kommission in ihre Strategie aufnimmt, die Europäische Zentralbank zu demokratisieren. Denn es ist arbeitsmarktpolitisch nicht vertretbar, dass man – im Gegensatz zu Amerika, das man sich hier einmal zum Vorbild nehmen könnte – nur auf Inflationsbekämpfung, nicht aber auch auf Wachstum und Beschäftigung setzt. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Unabhängigkeit mögen Sie nicht, oder?)


(Beifall bei der SPD)





(A) )


(B) )


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615510000

(Beifall bei der LINKEN)

Alexander Ulrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615510100

Die Kommission will im Vorfeld der Europawahlen
die Kommunikation verbessern, unter dem Stichwort:
„Europa vermitteln“. Man kann nur sagen: Viel Spaß da-
bei! Da werden wieder millionenfach Flyer und Bro-
schüren gedruckt, die ein Europa beschreiben, das es in
der Wirklichkeit nicht gibt. Viel besser wäre es gewesen,
die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, zum Beispiel,

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(C (D ie es die Linke fordert, durch einen europaweiten olksentscheid über die Lissabon-Verträge. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Gegen die Verträge, meinen Sie?)


ur durch solche Maßnahmen und mehr Bürgerbeteili-
ung kann man die Menschen für Europa gewinnen. Es
st sehr interessant, dass Sie, Herr Steenblock, auch in
ieser Woche im Ausschuss gesagt haben, Sie seien für
ehr direkte Demokratie. Aber wenn es um eine kon-

rete Sache geht, halten sich auch die Grünen davon
ern. Es wäre gut, wenn man die direkte Demokratie
uch dann wagen würde, wenn man nicht genau weiß,
ie die Bürgerinnen und Bürger entscheiden.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Kommission betont in ihrer Strategie die ungute
ntwicklung der Finanzmärkte sowie der Rohstoff-
reise. Der Schlussfolgerung der Kommission, die
trukturreformen müssten fortgesetzt werden, können
ir zustimmen. Allerdings brauchen wir ganz andere
trukturreformen, als sie der Kommission vorschweben.

Der IWF befürchtet eine Systemkrise der Finanz-
ärkte und die Vernichtung von 1 Billion US-Dollar.
as blinde Vertrauen überforderter Politiker in Finanz-

nvestoren und Manager öffentlicher Landesbanken war
icht gerechtfertigt. Die Kommission sollte daher Initia-
iven zur Regulierung der Kapitalmärkte ergreifen.

Die Finanzkrise hat aber auch Ursachen in der realen
irtschaft und Europa. Kommission und Bundesregie-

ung haben sich viel zu lange geweigert, sich dafür aus-
usprechen, dass auch der größte Binnenmarkt der Welt
erantwortung für die globale Entwicklung übernimmt.
ie USA waren unter dem Druck der Handelsbilanz
berfordert.

Die Aufwertung des Euro ist auch eine Folge der ma-
ischen deutschen Wettbewerbsfähigkeit.


(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Was ist das? Was war das? – Lachen des Abg. Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU])


ie Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine
leine Anfrage der Linken bestätigt, dass die Ursachen
er Währungsturbulenzen die Ungleichgewichte im Au-
enhandel sind.


(Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Sie wissen doch gar nicht, was Markt ist!)


as fällt der Regierung dazu ein? Der Export muss noch
ettbewerbsfähiger werden – und dies vor dem Hinter-
rund einer drohenden Weltwirtschaftskrise. Mit Ver-
aub: Dies ist mit den Gesetzen der Logik nicht mehr zu
ereinbaren.


(Kurt Bodewig [SPD]: Das gilt auch für Ihre Rede!)


Die Entwicklung der Rohstoffpreise hat gezeigt: Der
ettbewerb auf den Energiemärkten und die deutsche
rdnungspolitik sind gescheitert. Die teuren Energie-
etze sind ein natürliches Monopol. Sie gehören in die






(A) )



(B) )


Alexander Ulrich
öffentliche Hand, damit sich private Konzerne nicht wei-
ter auf Kosten unserer Volkswirtschaft bereichern.


(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wie in der DDR! Da hat es sich „bewährt“! – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Da kann man gleich alle Klischees abarbeiten!)


Nur so kann der Staat überhaupt wieder Einfluss auf die
Energiepolitik und den Klimawandel nehmen.

Zu Recht befürchtet die Kommission, dass die natio-
nalen Einnahmen aus dem Emissionshandel zur Sub-
vention von CO2-intensiven Unternehmen missbraucht
werden. Wir benötigen daher eine Ausweitung des euro-
päischen Anteils an den Einnahmen, um mit diesem
Geld im großen Stil regenerative Energien in Europa zu
fördern. Die CDU/CSU sollte nicht dagegen argumentie-
ren. Denn sogar Herr Koch will Hessen zu einem Mus-
terland für regenerative Energien machen. Sie könnten
seinem Beispiel im Bundestag folgen.


(Beifall bei der LINKEN)


Das Galileo-Projekt ist die Fortsetzung des Transra-
pids mit anderen Mitteln. Es werden 3,4 Milliarden Euro
für ein überflüssiges Spielzeug der Kommission ausge-
geben, das durch GPS II längst überholt wurde.

Lassen Sie mich zum Ende noch etwas zum „Rüffert-
Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs sagen. Nun darf
bei öffentlichen Aufträgen maximal der Mindestlohn
verlangt werden. Der Mindestlohn wird so zum Höchst-
lohn. Der Vorsitzende der IG BAU, Wiesehügel – die
Kollegen von der SPD sollten ihn noch kennen; denn er
war in der vorletzten Legislaturperiode noch Mitglied ih-
rer Fraktion –, hat dies zu Recht Raubtierkapitalismus
genannt, der die Menschen von Europa entfremdet.

Wir unterstützen daher den Vorschlag des Fraktions-
vorsitzenden der Sozialdemokraten im Europäischen
Parlament, Schulz, die europäischen Verträge zu ergän-
zen. Angesichts dieses Vorschlags ist meine Bitte, dass
in 14 Tagen die „ganz große“ Koalition aus FDP, Grü-
nen, CDU/CSU und SPD nicht mit der Ratifizierung der
Lissabonner Verträge ein unsoziales Europa zementieren
sollte.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615510200

Der Kollege Rainder Steenblock hat jetzt das Wort für

Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Strategieplanung der EU umfasst eine ganze Reihe
von wichtigen Punkten, die die Interessen, zum Teil auch
die Bedürfnisse und Ängste der Bürgerinnen und Bürger
in Europa widerspiegeln. Wachstum und Beschäftigung,
Bekämpfung des Klimawandels, der Bereich der Ener-
giepolitik bzw. der Energieaußenpolitik der Europäi-
schen Union, die Migration sowie die Sicherheit der

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(C (D ürgerinnen und Bürger sind Themen, die im Zentrum er Strategieplanung der Europäischen Union stehen. In en Details mögen wir dazu kontroverse Diskussionen ühren. All diese Punkte sind wichtig. Aber ich will mich auf wei Punkte konzentrieren, die aus unserer Sicht in dieem Katalog fehlen. Erster Punkt. Die Strategieplanung geht zu wenig auf ie Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik ein. Wir lle wissen: Wenn wir die Globalisierung mitbestimmen ollen, dann können wir das nicht als Nationalstaat, sonern nur als Europäische Union tun. Deshalb ist die im eformvertrag angelegte Konzentration auf eine Geeinsame Außenund Sicherheitspolitik ein ganz zen raler Punkt. Die Kommission ist dafür zu kritisieren, ass sie das nicht stärker in den Fokus ihrer Politik stellt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


ir als Deutscher Bundestag haben an dieser Stelle ein
emeinsames Interesse, auch wenn wir nicht in allen
ragen einer Meinung sind.

Ein gemeinsames Interesse haben wir auch an dem
weiten Punkt, der für mich genauso wichtig ist. Er
urde bereits von Staatsminister Gloser und von dem
ollegen Ulrich zu Recht angesprochen. Wir alle kennen
ie Debatten aus Frankreich über den damaligen Verfas-
ungsvertrag. Wenn man in Europa in dieser Situation
icht auf die Frage der sozialen Gerechtigkeit eingeht
nd sie nicht in das Zentrum der Politik stellt, dann
nterstützt man die populistische Kampagne, die von
inigen gegen die Europäische Union gefahren wird.
eswegen brauchen wir die Sozialpolitik als eine we-

entliche Säule der europäischen Politik im Rahmen der
trategieplanung. Da muss das stärker verankert werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


ie Bundesregierung hat das zu Recht kritisiert. Sie hat
ber keinen einzigen eigenen Vorschlag gemacht, wie
as zu realisieren wäre.

Die Lissabon-Strategie, die wir alle mitgetragen ha-
en – die Trias von Ökonomie, Ökologie und Sozia-
em –, wird an dieser Stelle auf eine ökonomische

achstumsstrategie reduziert. Das gehört zwar dazu,
eicht aber nicht aus, um die Bürgerinnen und Bürger für
ie Europäische Union zu gewinnen. Die EU schreibt in
hrer Strategieplanung, dass die Förderung einer nach-
altigen Sozialreform weiterhin im Zentrum der politi-
chen Agenda der Union steht. Das ist richtig. Wenn
an aber schaut, was im Zentrum steht, stellt man fest,

ass da, wenn überhaupt, nur Nebel ist – manchmal nicht
inmal das. Es kann nicht sein, dass wir dem populisti-
chen Vorurteil, dass Europa eine unsoziale und neolibe-
ale Veranstaltung ist, Vorschub leisten. Gegen dieses
orurteil kämpfen wir schließlich.

Herr Ulrich, in Ihre Richtung will ich ganz deutlich
agen: Konkrete Entscheidungen der Kommission zu
ritisieren, heißt für uns nicht, die Europäische Union zu






(A) )



(B) )


Rainder Steenblock
verdammen, verantwortlich zu machen und als Kon-
struktion infrage zu stellen – überhaupt nicht. Wir brau-
chen diese Integration. Die Mehrheitsverhältnisse in der
Kommission spiegeln die Wahlergebnisse in Europa wi-
der. Diese Mehrheitsverhältnisse gefallen mir zwar über-
haupt nicht, aber deshalb lehne ich doch nicht die Euro-
päische Union, den Integrationsansatz und den
Reformvertrag ab, mit dem man versucht, die Sache bes-
ser zu machen. Vielmehr kämpfe ich für die entspre-
chenden politischen Mehrheiten in Europa.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Das ist das, was uns unterscheidet. Aus der Kritik, dass
Europa nicht in ausreichendem Maße sozial ist, leiten
Sie die Forderung nach einer Renationalisierung der
Politik ab. Das ist ein völlig falscher Ansatz. Wir brau-
chen die europäische Integration als Antwort auf alle
sozialen Fragen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)


Sie haben die direkte Demokratie angesprochen. Die
Grünen und auch die Sozialdemokraten haben sich in der
vergangenen Legislaturperiode dafür ausgesprochen, die
direkte Demokratie in Deutschland zu stärken, und ent-
sprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Wir haben leider
keine Mehrheit dafür bekommen. Ich bin aber dagegen
– das habe ich Ihnen im Ausschuss schon gesagt; ich
sage es aber noch einmal –, das Instrument der direkten
Demokratie für eine populistische Anti-EU-Kampagne
zu missbrauchen. Das machen wir nicht mit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Eines möchte ich noch sagen: Es ist gut, dass wir hier
über die Strategieplanung und die Stellungnahme der
Bundesregierung dazu diskutieren. Ich hoffe, dass das
Interesse an diesen Debatten im Deutschen Bundestag
noch stärker wird. In einem Punkt unterstützen wir die
Kommission aber ausdrücklich: Sie plant eine Informa-
tionskampagne über die sozialen Elemente der Grund-
rechtecharta. Das ist genau der richtige Weg. Wir müs-
sen über die positiven Entwicklungen sprechen, die mit
dem Reformvertrag in Gang gesetzt wurden – und die
Grundrechtecharta gehört nach Meinung aller Fraktio-
nen zu den positiven Entwicklungen –; denn dann ge-
winnen wir das Vertrauen der Menschen zurück.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615510300

Thomas Silberhorn hat jetzt das Wort für die CDU/

CSU-Fraktion.


Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1615510400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zu der Strategieplanung der Kommission möchte ich zu-
nächst eine sehr grundsätzliche Anmerkung machen:

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(C (D iese Diskussion steht in einem sehr engen Zusammenang mit der Überprüfung des EU-Finanzsystems, die in iesem Jahr einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der ommission ist und auch im nächsten Jahr sein wird. Die Kommission beschreibt neue politische Herausorderungen und die Schwerpunkte der künftigen EUolitik. Ich meine, wir müssen aufpassen, dass wir nicht ine von realen Zahlen weitgehend losgelöste Diskusion führen. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen nion müssen politische Prioritäten im Haushaltsverfah en festgelegt werden. Nur in der Europäischen Union äuft es umgekehrt: Wir reden abstrakt über politische ufgaben, und die Rechnung wird hinterher präsentiert. as fehlt, ist eine Verknüpfung von Strategieplanung nd Aufstellung des Haushaltes. Das ist eine Aufgabe, er wir uns in der Europäischen Union, vielleicht auch m Deutschen Bundestag stärker stellen müssen. Wir üssen die Finanzierungslasten gerechter auf die Mit liedstaaten der Europäischen Union verteilen. Ich plädiere dafür, dass wir an der Beitragsfinanzieung festhalten, die Beiträge aber nach der wirtschaftlihen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten bemessen nd strenge Obergrenzen für die Einnahmen und Ausgaen der Europäischen Union festlegen. Das hat natürlich uswirkungen auf eine Strategieplanung der Europäi chen Kommission. Es ist von zentraler Bedeutung, dass das Subsidiariätsprinzip auf allen Ebenen beachtet wird, dass die uropäische Union sowohl in der Haushaltsplanung als uch in der Strategieplanung nur dort tätig wird, wo wir hr Aufgaben übertragen haben, und Personal und Fianzmittel nicht an anderen Stellen einsetzt. Das heißt, ie Subsidiarität muss auch in der Strategieplanung und n der Haushaltspolitik ihren konkreten Niederschlag inden. Ich will als Beispiel den Europäischen Auswärtigen ienst nennen. Er ist erst möglich, wenn der Vertrag von issabon in Kraft getreten ist. Deswegen staune ich, dass ich die Regierungen der Mitgliedstaaten das Ziel geetzt haben, den Europäischen Auswärtigen Dienst beeits dann funktionsfähig bereitzustellen, wenn der Verrag von Lissabon in Kraft tritt, der ja erst die oraussetzung dafür schafft, den Europäischen Auswär igen Dienst zu organisieren. Ich sehe, dass sich Deutschland dieser Debatte nicht anz wird entziehen können. Ich möchte dazu doch die nmerkung machen, dass ich von allen Regierungen etas mehr Respekt vor den nationalen Parlamenten und or denen, die den Vertrag von Lissabon ratifizieren, erartet hätte. Ich meine, dass die auswärtigen Dienste in er Europäischen Union zunächst einmal alle Hände voll u tun haben, um dazu beizutragen, dass der Vertrag von issabon tatsächlich zum 1. Januar nächsten Jahres in raft treten kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich plädiere dafür, dass wir die Verlässlichkeit der
ittelfristigen Finanzplanung in der Europäischen
nion wahren. Die Finanzielle Vorausschau ist einstim-






(A) )



(B) )


Thomas Silberhorn
mig verabschiedet worden. Sie darf im Rahmen der jähr-
lichen Haushaltsplanung durch Beschlüsse mit qualifi-
zierter Mehrheit nicht revidiert werden, insbesondere
nicht zulasten der Zahlerländer, die sich in der Minder-
heit befinden. Dazu gehört, dass die Flexibilitätsinstru-
mente, mit denen der Finanzrahmen begrenzt erhöht
werden kann, auf absolute Ausnahmefälle beschränkt
bleiben. Ich weise darauf hin, dass der Vertrag von Lis-
sabon schon bei der Verabschiedung der Finanziellen
Vorausschau in Diskussion stand, damals noch als Ver-
fassungsvertrag. Deswegen ist alles, was in diesem Ver-
trag steht, in der Finanziellen Vorausschau bereits be-
rücksichtigt und darf nicht mit Inkrafttreten des
Vertrages von Lissabon zu neuen Ausgabeorgien führen.

Lassen Sie mich, da Herr Bergner anwesend ist, ei-
nige Sätze zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts sagen. Ich glaube, wir müssen auch hier sehr
darauf achten, dass die Europäische Union ihre Kompe-
tenzen wahrt. Wir sehen, dass Zuwanderung und Inte-
gration Themen gemeinsamen europäischen Interesses
sind. Aber der Zugang zum Arbeitsmarkt muss in der
Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleiben.

Ich begrüße es, dass wir uns das Ziel setzen, das euro-
päische Asylsystem bis 2010 zu vollenden. Wir müssen
aber darauf achten, dadurch nicht eine neue Bürokratie
aufzubauen. Die Unterstützungsagentur, die im Ergebnis
ein Eingriff in die Verwaltungshoheit der Mitgliedstaa-
ten wäre, lehne ich ab. Wir werden an anderer Stelle Ge-
legenheit haben, im Bundestag darüber zu diskutieren.
Auch hier muss klar sein: Die Asylverfahren müssen in
nationaler Kompetenz verbleiben.

Über die Speicherung von Fluggastdaten ist erst ges-
tern in diesem Hause diskutiert worden. Fraglos müssen
wir mehr gegen die erhöhte Terrorgefahr unternehmen.
Aber ebenso ist fragwürdig, in welchem Umfang und
mit welcher Dauer die Speicherung von Fluggastdaten
entsprechend dem Vorschlag vorgenommen werden soll.
Ich meine, wir müssen das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung sehr ernst nehmen.

Abschließend plädiere ich dafür, dass die Strategie-
planung nicht zu einer Art Aktionismus der Kommission
führt, die gerade noch ein Jahr im Amt ist. Es kann doch
nicht sein, dass diese Kommission eine Fülle von neuen
Richtlinien und Verordnungen vorschlägt, mit denen die
gesamte Legislaturperiode der nächsten Kommission be-
reits weitgehend mitbestimmt wird. Im nächsten Jahr ist
die Wahl zu einem neuen Europäischen Parlament, das
übrigens darüber beschließen wird, wie die eigene Ar-
beit fortgeführt werden soll.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615510500

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.


Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1615510600

Deswegen plädiere ich dafür, dass sich die Kommis-

sion daran ein Beispiel nimmt und über den Wegfall
noch offener Vorhaben entscheidet, wenn eine neue
Kommission ins Amt kommt. Wir sollten schon jetzt
darauf hinwirken, dass die neue Kommission, die im

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(C (D ächsten Jahr antritt, das Prinzip der Diskontinuität anendet, – Herr Kollege. – so wie wir es hier in unserem Hause kennen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Steffen eiche. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! o singulär, so weltweit einzigartig, innovativ und vorildlich die Europäische Union als handlungs-, ja regieungsfähiger Staatenverbund ist, so singulär, innovativ nd vorbildlich ist auch ihr Verfahren der Administraionsbzw. Regierungsplanung. Uns erscheint es selbsterständlich, ja alternativlos. Das ist es auch – für die U. Ich will uns aber daran erinnern und uns bewusst mahen, dass das etwas Besonderes ist. Denn weder die SA noch China, Indien, Brasilien oder Russland kenen etwas Vergleichbares. Zu Recht kann man einwenen, dass es sich bei diesen Ländern bis auf die USA icht um etablierte Demokratien handelt. Aber auch ann, wenn man sich die Situation in etablierten Demoratien, in Großbritannien, Frankreich oder Deutschland, nsieht, stellt man fest: Fehlanzeige. In diesen Staaten ibt es nur Wahlprogramme, Koalitionsverträge und Reierungserklärungen, aber keine Strategiekonzepte, über ie von Februar bis Oktober eines Jahres, also circa acht onate, von allen Beteiligten diskutiert wird und die ann die Grundlage für ein Jahr gemeinsamer Regieungsarbeit bilden. Daran sind der Europäische Rat und as EU-Parlament beteiligt, intensiver als bisher aber uch die nationalen Parlamente und die europäische Ziilgesellschaft. Die Strategieplanung für eines der vermutlich wichigsten Jahre der Europäischen Union liegt uns nun vor. as Jahr 2009 ist im Hinblick auf die Strukturen der Eu opäischen Union sozusagen ein Schaltjahr. Denn dann ritt die größte Reform der EU in Kraft. Die EU wird rstmals Rechtssubjekt. Aufgrund der stärkeren Beteiliung des Europäischen Parlaments werden neue demoratische Strukturen gelten. Neue Politikgebiete werden inbezogen. So wird zum Beispiel die Rechtsund Inenpolitik stärker als je zuvor einbezogen und in weiten eilen vergemeinschaftet. Darüber hinaus gibt es eine emeinsame Außenund Sicherheitspolitik. Drei bewährte Spitzenfunktionen werden neu vergeen: die Ämter des Präsidenten des Europäischen Parlaents, des Kommissionspräsidenten und des NATO-Ge eralsekretärs; das zuletzt genannte Amt betrifft zwar icht direkt eine Entscheidung der EU, aber das sollte als Steffen Reiche großes Paket betrachtet werden. Außerdem werden zwei Ämter erstmals besetzt und durch ihre ersten Amtsinhaber geprägt: das des Ratspräsidenten und das des Hohen Vertreters oder, wie wir gerne sagen würden, das des EU-Außenministers. Das wird der EU, aber auch ihren Institutionen neuen Schwung verleihen. Die EU will und wird im Jahre 2009 besser und bürgerorientierter sein, weil sie erstmals – das ist Teil des Lissabon-Vertrages – nicht mehr als Gemeinschaft der Nationen, sondern als Gemeinschaft ihrer Bürger verstanden wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615510700
Thomas Silberhorn (CSU):
Rede ID: ID1615510800

(Beifall bei der CDU/CSU)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615510900
Steffen Reiche (SPD):
Rede ID: ID1615511000




(A) )


(B) )


Die Wahlen eines neuen Europäischen Parlaments
stehen an, und Europa wird stärker als je zuvor gefragt
sein, nicht nur den Frieden zu erhalten, sondern auch die
Globalisierung zu gestalten. Sie von der Linken verlan-
gen das zu Recht von der EU. Sie verweigern ihr aber
die dafür notwendigen Instrumente. Denn der Lissabon-
Vertrag ist ein besseres und geeigneteres Instrument als
die bisherigen Verträge, um genau das zu erreichen, was
Sie zu Recht verlangen. Es ist infam, etwas zu verlan-
gen, aber nicht bereit zu sein, die notwendigen, aber
noch nicht weit genug entwickelten Instrumente dafür
zur Verfügung zu stellen.


(Beifall bei der SPD – Mechthild Rawert [SPD]: Wir wollen das tun!)


2009 wird ein entscheidendes Jahr. Denn nicht nur der
Lissabon-Vertrag, sondern auch der Lissabon-Prozess
kommt an einen wichtigen Punkt. Im Jahre 2010 wird
das Ziel der EU, größter und stärkster Wirtschaftsraum
der Erde zu sein, entweder erreicht oder nicht erreicht.
Aufgrund der Schwäche der Mitbewerber, der USA und
Japans, ist es möglich, dass die EU die stärkste Wirt-
schaftsregion der Welt wird.

Im Jahre 2008 und erst recht im Jahre 2009 müssen
wir aber auch mit einer Weltwirtschaftskrise rechnen:
1 Billion Dollar Miese und ein beispielloser Verfall des
Dollars, der Euro schnellt von einem Allzeithoch zum
nächsten. Man kann sich auf eine solche Situation
schlecht vorbereiten – das ist mir bewusst –, aber man
muss damit rechnen, dass der Euro Weltleitwährung
werden könnte und dass dadurch für EZB und EU ganz
neue Herausforderungen entstehen.

Wir müssen das, womit im Jahre 2008 begonnen
wurde, im Jahre 2009 finalisieren, noch vor den Wahlen
zum Europäischen Parlament. Wir haben durch eine
Überprüfung der Agrarpolitik, dem sogenannten Health
Check, für die Gestaltung der Wirtschafts- und Finanz-
flüsse in der Europäischen Union neue Chancen. Die
Einkommenssituation in der Landwirtschaft verbessert
sich unerwartet gut und insofern auch die Möglichkeit,
hier wirklich etwas zu verändern. Die Eigenmittel wer-
den neu überprüft. Die SPD hat dazu Vorschläge ge-
macht und wird sie der EU in der Hoffnung zur Kenntnis
geben, dass manches von dem berücksichtigt wird.


(Mechthild Rawert [SPD]: Das sind gute Vorschläge!)


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(C (D Die EU hat mit guten Vorschlägen, großem Druck nd einseitigen Vorleistungen dazu beigetragen, dass das ioto-Protokoll verabschiedet werden konnte. Gerade in 009 ist die EU ähnlich in der Verantwortung, in Bezug uf den Post-Kioto-Prozess, also in Bezug auf den Proess, der in Bali begonnen hat, Vorschläge zu machen nd mit Vorleistungen dafür zu sorgen, dass die anderen taaten mit uns gemeinsam den Klimawandel bekämpen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Eine andere zentrale Herausforderung ist es, spätes-
ens in 2009 die Doha-Welthandelsrunde zu einem guten
nde zu bringen. Kein Wirtschaftsraum wie der nach
em Lissabon-Prozess erfolgreich gestartete Europäi-
che Wirtschaftsraum wird davon so sehr profitieren und
at daran so großes Interesse und davon zugleich so
roße Vorteile. Das heißt, wir müssen mit einem vertret-
aren Maximum an Zugeständnissen einen Kompromiss
rzielen und damit einen Abschluss der Welthandels-
unde ermöglichen.

Darüber hinaus sind mir mehrere Punkte wichtig: Die
ürger Europas sollen und müssen an die erste Stelle rü-
ken. Die EU wird Rechtssubjekt. Nach dem Lissabon-
ertrag sind mehr als bisher die Bürger das Ziel der Poli-

ik. Sie sind das Zentrum der Politik der Europäischen
nion. Sie und nicht die Nationen sind der Grund, wes-
alb die Europäische Union gebildet worden ist. Das
uss das Handeln aller Institutionen der nationalen Ak-

eure in erster Linie prägen, sodass sie nicht zuallererst
ach dem nationalen Mehrwert schauen, sondern das eu-
opäische Interesse im Auge haben. Die Erfahrungen
on 50 Jahren Europäische Union haben gezeigt: À la
ongue nutzt das europäische Interesse den Nationen am
llermeisten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das soziale Europa muss gestärkt werden. Ich sage
hnen klar zu: Wir werden wie bisher auf die Worte von
errn Schulz hören, wenn Sie uns versprechen, wenigs-

ens auf jedes zweite Wort von Frau Kaufmann zu ach-
en, weil sie vieles sagt, was man berücksichtigen sollte.


(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sehr wahr!)


Lieber Kollege Link, die deutsche Sprache muss auch
n Zukunft neben dem Englischen und dem Französi-
chen als Arbeitssprache gelten. Pacta sunt servanda; das
st klar. Aber Englisch hat sich eben im Siebenjährigen
rieg, den die Briten an der Seite von Preußen gewon-
en haben, als Lingua franca durchgesetzt. Daran wer-
en wir auch mit dieser berechtigten Forderung nichts
ndern.

Was in diesem Arbeitsprogramm bzw. dieser Strate-
ieplanung bisher fehlt, aber im Oktober angegangen
erden muss, ist – das ist mir ganz wichtig – die Fortset-

ung des Minsk-Prozesses mit großem Engagement. Wir
aben ein Zeitfenster, diesen Minsk-Prozess in Bezug
uf die Staaten des Südkaukasus zu einem guten Ab-
chluss zu bringen. Wie stark der Tibet-Konflikt die






(A) )



(B) )


Steffen Reiche (Cottbus)

Olympischen Spiele in Peking beeinflusst, erleben wir
zurzeit. 2012 finden die Olympischen Spiele in Sotschi
statt. Abrasien liegt davon nur 30 Kilometer entfernt, et-
was weiter Südossetien. Das heißt, für dieses Problem
muss gemeinsam mit Russland in 2009 eine Lösung ge-
funden werden.

Wir brauchen ferner eine Lösung – auch dafür findet
sich ein einmaliges Zeitfenster – für den Konflikt zwi-
schen Armenien und Aserbaidschan. Wir müssen bei all
dem stärker als bisher die Zivilgesellschaft einbeziehen.
Das heißt, wir brauchen mit diesen zwei Staaten ein neu-
eres, besseres Visaabkommen. Mit Freude und Stolz
sollten wir diesen Prozess bis Oktober in Deutschland
organisieren; denn wir als Bürger und wir als Politiker
sind Teil eines in der Welt singulären Prozesses.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Michael Link [Heilbronn] [FDP])



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615511100

Zum Abschluss der Debatte erteile ich dem Kollegen

Dr. Joachim Pfeiffer für die CDU/CSU-Fraktion das
Wort.


Dr. Joachim Pfeiffer (CDU):
Rede ID: ID1615511200

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Ich möchte aus der Strategieplanung 2009 der
EU-Kommission einen Punkt herausgreifen, der zukünf-
tig sicherlich im Mittelpunkt der Überlegungen stehen
wird, und zwar die Energiepolitik. Die Energiepolitik
spielt in den Strategieplanungen zu Recht eine Rolle, ob-
wohl die Europäische Union für die Energiepolitik keine
originäre Zuständigkeit hat. Ihre Kompetenzen werden
bisher aus der Zuständigkeit für den Binnenmarkt oder
für den Umweltbereich abgeleitet. Erst mit Inkrafttreten
des Lissabon-Vertrages wird die Energiepolitik als ge-
teilte Zuständigkeit auch bei der EU entsprechend veran-
kert sein.

Aus der Sicht der Unionsfraktion gibt es zwei zentrale
Handlungsfelder, die eigentlich ganz unterschiedliche
Lösungsansätze erfordern: zum einen die Strategie nach
außen, zum anderen die Strategie nach innen. Ich will
versuchen, anhand einiger Beispiele die Handlungserfor-
dernisse zu beschreiben. Energiepolitisch wird die EU in
den nächsten 10, 15 Jahren vor ganz neuen Herausforde-
rungen stehen. Die gesamte EU befindet sich auf dem
Weg in die Importabhängigkeit. In 20 Jahren wird es in
Europa, von Norwegen abgesehen, keine nennenswerte
Energieproduktion, Ölförderung, Gasförderung, mehr
geben. Das heißt, ganz Europa wird in einer Dimension
vom Import fossiler Energien abhängig, wie es Deutsch-
land bereits heute ist.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass in vielen Ländern
auf der Welt der Staat zunehmend Einfluss auf die
Märkte nimmt. Ich nenne als Stichworte nur Venezuela
und Russland. Das heißt, Energie wird als politisches
Instrument, ja sogar als Waffe eingesetzt. Die Märkte
werden zurückgedrängt, bereits unterschriebene Ver-
träge werden nicht eingehalten bzw. man wird zur Ände-

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(C (D ung der Verträge gezwungen. So bekommen westliche, uropäische Unternehmen beispielsweise in Russland chwierigkeiten. Die EU wird von außen nicht als Union wahrgenomen. So bekommt man, wenn man sich mit internationa en Partnern im energiepolitischen Bereich unterhält, oft u hören, dass keiner versteht, warum mal der Kommisar, mal der Außenminister, mal die Ratspräsidentschaft ommt. Das ist alles andere als kontinuierlich. Der Weltenergieverbrauch steigt. Damit wird die achfragemacht Europas zurückgehen. 1970 entfielen uf die OECD-Länder 70 Prozent des Weltenergieverrauchs. Bis 2030 werden sich die Verhältnisse umgeehrt haben. Wenn wir Europäer eine Chance haben wolen, müssen wir mit einer Stimme sprechen. Die ationalstaaten können heute nämlich nicht mehr viel usrichten. Was das Handeln der Europäischen Union nach innen ngeht, will ich sagen, dass wir den europäischen Binenmarkt für Strom, für Energie, für Gas vollenden müsen. Manches ist getan; aber vieles ist noch zu tun. Ich ill wegen der wenigen Zeit, die mir zu reden verbleibt, ur zwei Punkte, über die wir diskutieren müssen, heausgreifen. Wir sind auf dem Weg, Souveränitätsrechte bzugeben. Das ist uns, glaube ich, noch nicht in vollem mfang klar. Die Vorstöße der EU in Sachen Emissionsandel und in Sachen Klimaschutzpaket werden dazu ühren, dass wir dauerhaft auch auf nationalen Feldern ie der Umweltund Klimapolitik Souveränitätsrechte erden abgeben müssen. Wir müssen aufpassen, dass nsere nationalen Interessen in diesen Bereichen weiterin berücksichtigt werden. Ich möchte Ihnen ein Beispiel ans Herz legen, das eigt, dass die Bundesregierung und wir als Parlament arauf achten müssen, dass unsere nationalen Interessen erücksichtigung finden. Beim Emissionshandel ist anedacht, dass ab 2013 im Bereich der Stromerzeugung u 100 Prozent auktioniert wird. Das ist im Grunde richig; wir brauchen eine europäische Allokation. Die Einahmen werden aber nicht dem Anteil an der Stromerzeuung entsprechend unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt. ehmen wir als Beispiel Deutschland und Frankreich: rankreich erzeugt seinen Strom zu 70 bis 80 Prozent us Kernenergie. Wenn, wie geplant, die gesamten dem missionshandel unterliegenden Sektoren berücksichtigt erden, wird Deutschland 70 Prozent der Kosten aufringen. Die Erlöse des Emissionshandels werden aber uasi zu gleichen Teilen zwischen Deutschland und rankreich aufgeteilt. Es geht hier um Milliardenbe räge; ich glaube, das haben wir uns noch nicht in allen onsequenzen klargemacht. Es gibt in der Energiepolitik eine ganze Reihe von unkten, bei denen wir als Parlament gefordert sind. Auf er einen Seite müssen wir darauf hinwirken, dass die U-Kommission die Stimme nach außen wird. Auf der nderen Seite müssen wir sehr genau darauf achten, dass nsere nationalen Interessen im europäischen Binnenarkt berücksichtigt werden. Dr. Joachim Pfeiffer In diesem Sinne werden wir als CDU/CSU-Fraktion das weitere Prozedere sehr kritisch, aber konstruktiv begleiten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)





(A) )


(B) )



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615511300

Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesord-

nungspunkt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Arbeit und Soziales

(11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Werner Dreibus, Kornelia Möller, Dr. Barbara
Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schüt-
zen – unbezahltes Probearbeiten verhindern

– Drucksachen 16/4909, 16/8782 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Gitta Connemann

Es ist verabredet, hierüber eine halbe Stunde zu de-
battieren. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin
Kornelia Möller für die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Kornelia Möller (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615511400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und

Herren! Wir reden hier heute über die sogenannten
Einfühlungsverhältnisse. Das ist nichts anderes als Pro-
bearbeiten ohne Lohn, um vielleicht, eventuell, zufälli-
gerweise einmal einen Arbeitsplatz zu ergattern. Einfüh-
lungsverhältnisse sind also Ausbeutung pur. Fühlen Sie
sich doch einfach einmal darauf ein: Sie sitzen hier und
bekommen kein Geld, Sie sind also quasi eine Probe-
regierung und ein Probeparlament.

Spätestens seit Rot-Grün die unsägliche Agenda 2010
beschlossen und die Hartz-Gesetze durchgepeitscht hat
– die Sie, meine Damen und Herren von der Großen Ko-
alition, noch verschärften –, wissen die Menschen in die-
sem Lande, dass Sie sich für keine Schweinerei zu
schade sind.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Mäßigen Sie sich, bitte!)


Ihnen liegt nicht in erster Linie das Wohl der Menschen
am Herzen. Sie tun nichts gegen die zunehmende Spal-
tung der Gesellschaft in Arm und Reich. Nein, Sie
stehen stattdessen standhaft an der Seite neoliberaler Un-
ternehmer, die sich seit Jahren an unbezahlten Probe-
arbeiten, an unbezahlter Mehrarbeit und an Armutslöh-
nen bereichern.

Wir haben diesen Antrag eingebracht, um zu beenden,
dass Bürgerinnen und Bürger bei Unternehmen in Ein-
fühlungsverhältnissen ohne Lohn arbeiten müssen.

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(C (D iese Einfühlungsverhältnisse reihen sich in eine lange iste atypischer und prekärer Beschäftigungen ein, die irekt in die Altersarmut führen. Heute arbeitet rund ein rittel der erwerbstätigen Menschen in atypischen und rekären Beschäftigungsverhältnissen. 12 Prozent verienen so wenig, dass sie trotz Arbeit Hartz IV beantraen müssen, um leben zu können. Das ist nicht hinnehmar. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich ein so großer nteil der Beschäftigten in Leihund Zeitarbeit, in Teil eitjobs, in befristeten Arbeitsverhältnissen oder in inibzw. Midijobs befindet. Doch damit nicht genug. Durch die sogenannten Einühlungsverhältnisse haben die Arbeitgeber noch mehr hancen, sich an Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinen zu bereichern. Was bedeuten nämlich diese Einfühungsverhältnisse? Ich sage es noch einmal: Sie bedeuten rbeit ohne Lohn. Menschen, die bereit sind, alles für inen Arbeitsplatz zu geben, werden schamlos ausgeutzt. Mir sind aus München konkrete Fälle bekannt, bei deen Frauen in mehr als ein Hotel zu unbezahlter Proberbeit eingeladen wurden. Sie haben dort Betten geacht und die Zimmer aufgeräumt – natürlich ohne ezahlung. Die Frauen haben sich deswegen darauf einelassen, weil sie hofften, eingestellt zu werden. Weit efehlt. Monat für Monat wechselten die Unternehmen ie Frauen aus und machten sich so die Zwangslage dieer Frauen zunutze. Zwar weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf ie Kleine Anfrage der Linksfraktion zu „Probearbeiten m Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhältnises“ darauf hin, dass die missbräuchliche Ausnutzung on Einfühlungsverhältnissen, also Arbeiten ohne Lohn, ach geltendem Recht unzulässig ist. Doch welche bzw. elcher Arbeitssuchende würde von ihrem bzw. seinem otenziellen Arbeitgeber unter Hinweis auf § 612 BGB ohnzahlungen fordern? Das ist doch absurd. In welcher elt leben Sie eigentlich, dass Sie glauben, dass das eicht? Ich sage Ihnen: Durch die sogenannten Einfühlungserhältnisse werden Arbeitnehmerschutzrechte massiv eschnitten. Daher müssen diese Einfühlungsverhältisse weg, und zwar ohne Wenn und Aber. Wir fordern ie Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf orzulegen, mit dem klargestellt wird, dass Einfühlungserhältnisse unzulässig sind und entsprechende Schutzechte über dem Grundsatz der Vertragsfreiheit stehen. er arbeitet, muss dafür auch entlohnt werden, und zwar ichtig. Ich danke Ihnen. Die Kolleginnen und Kollegen Gitta Connemann, nette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Jörg Rohde Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und Brigitte Pothmer haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)


(Beifall bei der LINKEN)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615511500




(A) )


(B) )


Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der
Fraktion Die Linke mit dem Titel „Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer schützen – unbezahltes Probearbeiten
verhindern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/8782, den Antrag
der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/4909 abzu-
lehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Damit ist die Be-
schlussempfehlung angenommen mit den Stimmen von
CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ge-
gen die Stimmen der Fraktion Die Linke.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a und 27 b auf:

a) Beratung des Berichts des Ausschusses für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem
Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Josef
Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos um-
setzen – Erklärung zur UN-Kinderrechtskon-
vention zurücknehmen

– Drucksachen 16/1064, 16/8700 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Kerstin Griese

b) Beratung des Berichts des Ausschusses für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem
Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje
Bettin, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kinderrechte in der Verfassung stärken

– Drucksachen 16/5005, 16/8703 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Kerstin Griese

Hierzu ist vorgesehen, eine halbe Stunde zu debattie-
ren. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so
beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und gebe der Kollegin
Ekin Deligöz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
das Wort.


Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615511600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir Grünen kämpfen schon seit Jahren für die Rechte
der Kinder, und wir stützen uns mit unseren Forderungen
auf einen sehr breiten überparteilichen und gesellschaft-
lichen Konsens. Deshalb haben wir zwei Anträge zu die-
sem Thema in den Bundestag eingebracht – den einen
schon zu Beginn dieser Wahlperiode, den anderen etwas

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g1) Anlage 14

(C (D päter –, die in diesem Hause leider nur dürftige Untertützung erfahren haben. Wir hatten nicht einmal die öglichkeit, über die Anträge ausführlich zu diskutie en. Der erste Antrag ist bereits vor zwei Jahren an den usschuss überwiesen worden, wo die Beratung von oche zu Woche verschoben wird. Mit dem zweiten ntrag wird genauso verfahren. Da wir das für ignorant m Hinblick auf eine inhaltliche Debatte halten, haben ir das Thema heute wieder auf die Tagesordnung geracht. Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass Sie sich icht permanent davor drücken können, solche Debatten u führen, weil sie Ihnen nicht passen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Die Kinderkommission hat über Monate hinweg da-
über diskutiert, ob Kinderrechte in die Verfassung auf-
enommen werden sollen. Wir wollten einen Gruppen-
ntrag einbringen. Dieses Vorhaben wird gebremst. Die
nhaltliche Debatte wird leider nicht weitergeführt. Wir
rzielen kein Ergebnis.

Ich glaube, es ist nicht gut für den Parlamentarismus,
enn die Große Koalition nicht einmal der Kinderkom-
ission, die als besonderes Gremium im Bundestag ein-

erichtet wurde, eigene Handlungsmöglichkeiten gibt.
tattdessen untergraben Sie deren Arbeit, weil Sie sich
elbst nicht trauen, zu Kinderrechten zu stehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Ein weiterer Punkt ist die Rücknahme der Vorbehalte
egen die UN-Kinderrechtskonvention. Vor ein paar Jah-
en war dieses Parlament einige Schritte weiter. Seiner-
eit haben wir viel Unterstützung und Zustimmung
ekommen und waren kurz davor, die Vorbehalte zu-
ückzunehmen. Dann hieß es „Zurück auf Los“, aber
icht, um über das Thema noch einmal zu diskutieren,
ondern um es zu ignorieren.

Ihr Verhalten ist ignorant gegenüber der Situation der
inder – auch der Flüchtlingskinder –, die am meisten

uf die Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind.
ie sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft.
as sagt sehr viel über Ihre gesellschaftliche Einstellung

us.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


In Sonntagsreden gehen Sie alle auf Kinder ein. So-
ohl die Kanzlerin als auch die Ministerin und der Ex-
undespräsident fordern die Aufnahme von Kinderrech-

en in die Verfassung. Wenn es aber darum geht, die
and dafür zu heben, dann drücken Sie sich davor. Sa-
en Sie doch Ihre Meinung! Sagen Sie, ob Sie dafür oder
agegen sind! Stattdessen verschieben Sie eine Entschei-
ung und halten die engagierten Menschen auf.

Ich spreche in diesem Zusammenhang auch die SPD
n. Das auf Ihrem Parteitag beschlossene Programm
inde ich gut. Es reicht aber nicht aus, Programme zu be-
chließen. Wir sind als Mandatsträger gewählt, um Pro-
ramme umzusetzen und die entsprechenden Gesetze






(A) )



(B) )


Ekin Deligöz
auf den Weg zu bringen. Das ist unsere Aufgabe. Ein
Parteitag macht leider noch keine Politik. Wenn Sie Ihre
Aufgaben ernst nehmen, dann sollten Sie mehr machen,
als Presseerklärungen zu verfassen. Setzen Sie Ihren Be-
schluss in die Tat um und stimmen Sie unseren Anträgen
zu! Das wäre ein ehrliches Bekenntnis.

Herr Singhammer, Sie haben neulich gesagt, das Bun-
desverfassungsgericht habe in seinem Urteil bestätigt,
dass die Eltern Rechte und eine Fürsorgepflicht gegen-
über ihren Kindern hätten, und es habe damit ein eindeu-
tiges Signal gesetzt. Es ist aber ein Trugschluss, wenn
Sie glauben, dass damit alles erledigt ist. Das Signal ist:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil für
eine Klarstellung gesorgt und hat uns aufgefordert, einen
nachhaltigen Perspektivwechsel in Gesellschaft, Politik
und Justiz einzuleiten. Deswegen müssen wir die Kin-
derrechte in die Verfassung aufnehmen.

Wir brauchen keine Sonntagsreden und keine Drücke-
berger mehr. Wenn Sie es ernst meinen und weiterkom-
men wollen, dann stimmen Sie unseren Anträgen zu,
oder lassen Sie zumindest Beratungen im Ausschuss zu!
Scheuen Sie sich nicht davor, die Wahrheit auszuspre-
chen! Bislang verfolgen Sie nur eine Hinhaltetaktik. Das
finde ich sehr verlogen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615511700

Johannes Singhammer spricht jetzt für die Fraktion

der CDU/CSU.


Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1615511800

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Jeder Gutwillige, jeder Anständige und jeder
Vernünftige in Deutschland will, dass Kinder liebevoll
umsorgt aufwachsen, ihre Rechte gewahrt, geschützt und
beachtet werden. Niemand, der bei Sinnen ist, will Kin-
dern einen sicheren Schutz verweigern und sie Gewalttä-
tigkeiten, Vernachlässigungen oder sogar Misshandlun-
gen in vorsätzlicher oder nachlässiger Weise ausliefern.
Wir alle wollen das eine: Kindern zu ihrem Recht ver-
helfen. Deshalb warne ich vor der vereinfachenden Ar-
gumentation, dass diejenigen, die eine Verankerung der
Kinderrechte in der Verfassung mit einer gewissen Skep-
sis betrachten, es mit der Sorge um die Kinder nicht ganz
so ernst nähmen, während andere, welche uneinge-
schränkt für eine Verankerung der Kinderrechte im
Grundgesetz sind, alle Konsequenzen aus den erschre-
ckenden und uns zutiefst bestürzenden Fällen von Miss-
handlungen bis hin zu Kindstötungen in den vergange-
nen Monaten gezogen hätten.

Ich bin für eine nüchterne Betrachtung und Prüfung.
Bringt ein Grundrecht einen Mehrwert an Schutz für die
Kinder, den sie jetzt noch nicht haben, der ihnen jetzt
fehlt? Ich bitte alle, darüber nachzudenken, was sich seit
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 1. April
verändert hat und welche Aussagen das Bundesverfas-
sungsgericht in dem bizarren Fall getroffen hat, in dem
die Frage zu klären war, ob ein Vater zum Umgang mit
seinem Kind verpflichtet, gezwungen werden kann. Das

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(C (D undesverfassungsgericht hat in diesem Urteil zum ersen Mal ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Pflege nd Erziehung anerkannt. Es hat festgelegt, dass dieses inderrecht dem Elterngrundrecht nach Art. 6 des rundgesetzes gleichsteht. Das höchste deutsche Ge icht hat – wie in Stein gemeißelt – festgestellt: Das Kind hat eigene Würde und eigene Rechte. eiterhin heißt es: Dieses Recht ist deshalb untrennbar mit der Pflicht der Eltern verbunden, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe zu seinem Wohl angedeihen zu lassen. Dabei bezieht sich diese Pflicht nicht lediglich auf das Kind, sie besteht auch gegenüber dem Kind. Denn das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten. Ich denke, glasklarer und unmissverständlicher geht s kaum. Dieses Urteil könnte man fast als eine Hymne n die Kinder und ihre Rechte bezeichnen. Man kann araus ableiten, dass unsere Verfassung, das Grundgeetz, im Einzelfall den Kinderrechten ganz klar Vorrang or den Elternrechten gibt. Spätestens mit diesem Grundsatzurteil gibt es jetzt ein xakt beschriebenes Grundrecht für Kinder in unserer erfassung, vielleicht ausführlicher, präziser – auf mehr ls 14 Seiten Urteilstext –, als es eine Änderung des rt. 6 der Verfassung mit den knappen Worten, die dort blich sind, könnte. Bezüglich der Frage „Kinderrechte m Grundgesetz, ja oder nein?“ gibt es, so meine ich, ute Gründe, zu sagen: Die Frage ist entschieden. – Die inderrechte sind verankert. Das höchste deutsche Ge icht hat das festgestellt. Der verfassungskundige Jouralist Dr. Heribert Prantl kommentiert dieses Urteil in er Süddeutschen Zeitung folgerichtig – ich zitiere –: Der Streit …, ob Kinder ein eigenes Grundrecht brauchen, ist entschieden. r fährt fort: Die Verfassungsrichter geben den Kindern nun ein Grundrecht auf Schutz und Hilfe. Aber was ist, wenn Hilfe und Schutz nicht gewährt werden? Dann hilft dem Kind auf die Schnelle auch ein Grundrecht nichts. Ein Recht muss umgesetzt werden. Auf die Umsetung des Rechts kommt es entscheidend an. Deshalb eine ich: Lasst uns alle gesetzgeberische Energie, allen charfsinn aufbringen, um Kinder bestmöglich und soeit es irgendwie geht zu schützen, zu fördern und ihre echte zu realisieren, und zwar ganz konkret in der Leenswirklichkeit, nicht nur abstrakt. Was bedeutet das m Einzelnen? Das bedeutet zum Beispiel, dass die Vororgeuntersuchungen, über die wir hier im Hohen Hause chon öfter debattiert haben, in kürzeren Intervallen und it einer klareren Zielsetzung realisiert werden. Das be eutet eine bestmögliche Kooperation der einzelnen Beörden des Gesundheitswesens beispielsweise mit der Johannes Singhammer Kinderund Jugendhilfe. Das bedeutet die klare Aussage, dass Kinderschutz Vorrang haben muss vor Datenschutz. Das bedeutet einen Ausbau der Jugendhilfe, Einbeziehung der Eltern, Gesundheitsund Ernährungserziehung, natürlich auch Sportförderung, Erziehungsberatung und Elternbildung. Ich denke aber auch, dass die finanzielle Sicherheit für Familien und Kinder entscheidend dazu gehört; denn starke und auf finanziell gesichertem Fundament lebende Familien sind der beste Kinderschutz. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch einfach, dass Sie das nicht haben wollen!)





(A) )


(B) )


– Frau Deligöz, Sie haben gefragt, was wir tun. Das
Bundeskabinett hat erst in dieser Woche – die Koalition
trägt das mit – die Erhöhung des Kinderzuschlags be-
schlossen.


(Frank Spieth [DIE LINKE]: Ankündigung!)


– Das ist keine Ankündigung, sondern das ist Realität.
Das wird umgesetzt. Das Geld ist da. Es ist im Haushalt
für dieses Jahr verankert und wird zum 1. Oktober
150 000 Kindern mehr ausgezahlt. Das ist praktischer
Schutz der Kinder, praktische Förderung der Kinder, und
nicht nur eine theoretische Diskussion.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir müssen – das sage ich auch an dieser Stelle – die
Wertigkeit von Familienarbeit und Kindererziehung, die
die Eltern leisten, erhöhen und dies stärker anerkennen.


(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie nicht länger um den heißen Brei!)


Ich warne davor, einen Generalverdacht auszusprechen
und so zu tun, als ob sich eine Mehrheit der Eltern nur
nachlässig um ihre Kinder kümmere. Nein – das muss
immer wieder festgestellt werden –, die allermeisten El-
tern kümmern sich rührend und liebevoll um ihren Nach-
wuchs, sie legen sich krumm und lassen nichts unver-
sucht, damit es ihre Kinder einmal besser im Leben
haben, als sie es vielleicht oft selber gehabt haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir wollen den Eltern die Gewissheit geben, dass der
Staat nicht heimlicher – um nicht zu sagen: unheimlicher –
Miterzieher und Obererzieher der Nation sein will. Wir
bekennen uns zum Elternrecht. Wir sagen aber auch:
Wenn Elternpflichten vernachlässigt werden, wollen wir
unverzüglich und konsequent die Kinder schützen, wenn
es sein muss, auch gegenüber ihren Eltern.

Nachdem die elementaren Kinder- und Persönlich-
keitsrechte in unserer Gesetzgebung fest verankert sind
– sie sind durch das Urteil des Verfassungsgerichts noch
einmal in Stein gemeißelt worden –, wünsche ich mir,
dass wir einen politischen Wettbewerb darum beginnen,
wie wir Kinder in der Praxis bestmöglich schützen und
fördern können. Unser gemeinsames Ziel muss sein,
dass möglichst kein einziges Kind in unserem Land zu

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(C (D chaden kommt, sondern dass wir alles tun, dass es uneren Kindern gut geht. (Beifall bei der CDU/CSU – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich um die Antwort gedrückt, Herr Singhammer!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615511900

Jetzt spricht die Kollegin Miriam Gruß für die FDP-

raktion.


(Beifall bei der FDP)



Miriam Gruß (FDP):
Rede ID: ID1615512000

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

nd Herren! Leider debattieren wir wieder einmal zu
päter Stunde und vor leeren Rängen. Gott sei Dank ha-
en sich einige Zuschauerinnen und Zuschauer einge-
unden; vermutlich schauen uns auch einige am Fernse-
er zu. Es ist schade, dass wir für Plenardebatten über
hemen, die die Zukunft Deutschlands betreffen, nur
andzeiten bekommen. Ich wünsche mir, dass das wie-
er anders wird.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Markus Grübel [CDU/CSU])


Es geht hier um zwei Themen.

Zum einen geht es um die Rücknahme der Vorbe-
altserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention. Darüber
ebattieren wir zum wiederholten Male in dieser Legis-
aturperiode. Ich kann nur immer wieder betonen:
elbstverständlich steht die FDP-Bundestagsfraktion für
ie Rücknahme der Vorbehaltserklärung der UN-Kinder-
echtskonvention.


(Beifall bei der FDP)


Schade, dass es zu Zeiten der rot-grünen Bundesre-
ierung nicht gelungen ist, auf die Länder dahin gehend
inzuwirken, dass die Vorbehalte zurückgenommen wer-
en. Da besteht noch ein wenig Klärungsbedarf. Nichts-
estotrotz freue ich mich, dass es seitens der Bundes-
agsfraktion der Grünen jetzt wohl anders gesehen wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615512100

Frau Kollegin, wahrscheinlich freuen Sie sich auch

ber eine Zwischenfrage von Frau Griese; denn durch
eren Beantwortung verlängert sich Ihre Redezeit.


Miriam Gruß (FDP):
Rede ID: ID1615512200

Bitte.


Kerstin Griese (SPD):
Rede ID: ID1615512300

Verehrte Frau Kollegin Gruß, ich schätze Ihr Engage-

ent für die Aufhebung der Vorbehalte gegen die UN-
inderrechtskonvention. Wir teilen Ihre Meinung. In der

etzten Wahlperiode, genauer gesagt: am 30. Juni 2005,
atte die FDP-Fraktion die Gelegenheit, dem rot-grünen
ntrag auf Aufhebung der Vorbehalte zuzustimmen.
önnen Sie mir sagen, warum Sie das nicht getan ha-






(A) )



(B) )


Kerstin Griese
ben? Ich habe es im Protokoll nachgelesen: Die FDP hat
damals gegen diesen Antrag gestimmt.


(Iris Gleicke [SPD]: Hört! Hört!)



Miriam Gruß (FDP):
Rede ID: ID1615512400

Liebe Kollegin Griese, ich gehörte dem Bundestag

damals noch nicht an. Abgeordnete bin ich erst seit die-
ser Legislaturperiode. Ich verweise Sie auf das, was ich
in dieser Legislaturperiode für die FDP-Bundestagsfrak-
tion erarbeitet habe. Sehen Sie den Istzustand. Ich kann
Ihnen zustimmen: Es ist wichtig, dieses Signal zu setzen.
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt dieses Signal. Wir
sind für die Rücknahme der Vorbehaltserklärung. Neh-
men Sie das heute Nachmittag einfach so mit!


(Beifall bei der FDP – Cornelia Pieper [FDP]: Diese Frau ist gut!)


Das zweite Thema, über das wir heute reden, ist „Kin-
derrechte ins Grundgesetz“. Als langsam scheidende
Vorsitzende der Kinderkommission möchte ich hier noch
einmal betonen – Frau Deligöz hat es schon angespro-
chen –: Es ist schade, dass das wichtige Gremium der
Kinderkommission in dieser Debatte so ungehört geblie-
ben ist. Da die Kinderkommission als einziges Gremium
dem Einstimmigkeitsprinzip folgt, hat sie die einmalige
Chance, den Fraktionen und der Bevölkerung zu signali-
sieren: Wir Politiker sind fähig, fernab von Partei-
büchern gemeinsam Politik zu machen. Die Kinderkom-
mission hat über Parteigrenzen hinweg den Beschluss
gefasst, sich auf die Stärkung der Kinderrechte durch die
explizite Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu
verständigen. Ich finde es schade, dass dieses Signal
nicht in allen Teilen der Fraktionen angekommen ist.

Wir sind weitergekommen. Erfreulicherweise haben
die Fraktionen der Linken, der SPD und der Grünen
schon geschlossen zugestimmt. Ich kann Ihnen signali-
sieren: Von der FDP gibt es viele positive Signale. Lei-
der fühlen sich einige Teile der Union dem Ganzen noch
nicht so berufen. Sie möchten nicht, dass das Ganze so,
wie geplant, umgesetzt wird. Ich darf Sie daran erinnern,
dass Ihre eigene Familienministerin, Dr. Ursula von der
Leyen, selbst für die Aufnahme der Kinderrechte in das
Grundgesetz steht. An dieser Stelle möchte ich Sie noch
einmal auffordern, auf die entsprechenden Teile der
Union einzuwirken, damit diese Phalanx aufbricht.


(Beifall bei der FDP)


Herr Singhammer, ich spreche Sie persönlich an, weil
Sie gefragt haben, was es nützte, wenn die Kinderrechte
im Grundgesetz stünden, und darauf verwiesen haben,
dass wir dies konkret und praktisch umsetzen müssten.
Sie mögen recht haben. Aber es geht uns bei der Forde-
rung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ eben nicht nur da-
rum, die Kinder zu schützen, die vernachlässigt und
missbraucht worden sind. Uns geht es um viel mehr: um
die Stärkung der Kinderrechte, um die Anerkennung von
Kindern als Subjekte. Wir betrachten Kinder in Deutsch-
land heutzutage doch nur als Objekte. Manche sprechen
vom kinderentwöhnten Land oder vom Abenteuer Kind.
Schauen wir uns doch die Debatten an, die wir in unse-
ren Plenen führen. Wer redet denn da mit Kindern? Wir

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(C (D eden über Kinder und über Kinder hinweg. Kinder müsen zu Subjekten werden. Deswegen brauchen wir Kinerrechte explizit im Grundgesetz. Daneben brauchen wir selbstverständlich die konkreen Maßnahmen: die Stärkung der Jugendämter und deen bessere personelle und finanzielle Ausstattung, die ernetzung mit den Gesundheitsbehörden, mehr Vorsoreuntersuchungen usw. Was Letzteres angeht, müssen ie uns ohnehin noch erklären, was genau Sie haben ollen; es ist ein bisschen schwierig, nachzuvollziehen, as Sie konkret fordern. Darüber müssen wir noch disutieren. Nichtsdestotrotz laufen diese Dinge doch neenbei. Über dem Ganzen steht das Grundgesetz. Es hat chon immer seine verhaltensnormierende Kraft bewieen. Das Grundgesetz stellt die letzte Berufungsinstanz nd zugleich einen Appell an die Bevölkerung dar. Sie lauben doch nicht, dass Bürgerinnen und Bürger sämtlihe Gesetze lesen und verstehen, die wir nach unseren ielen Debatten beschließen. Aber die Bürgerinnen und ürger verstehen das Grundgesetz und wissen, was in hm steht. Sie verstehen, dass wir dort den Mutterschutz nd die Gleichstellung behinderter Menschen verankert aben, und sie werden dann auch verstehen, dass wir inter den Kindern in Deutschland stehen. Darin sehen ir weit mehr als nur einen deklaratorischen Akt. Dies st jetzt auch in Deutschland notwendig. Ein sehr kluger Mensch hat irgendwann einmal geagt, es seien die kleinen Lichter, die die großen anzüneten. Ich wünsche mir, dass es nicht die Große Koaliion ist, die die Lichter der Kleinen auspustet. Vielen Dank. Jetzt spricht die Kollegin Kerstin Griese für die SPD raktion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ach § 62 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung habe ich eien Bericht vorgelegt, der zeigt, warum die beiden Anräge, die wir hier behandeln, noch nicht abschließend m federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, rauen und Jugend behandelt wurden. Ich sage aber ausrücklich vorweg: Mit beiden Themen, um die es in dieen Anträgen geht, mit der UN-Kinderrechtskonvention nd mit den Kinderrechten, beschäftigen sich der Famiienausschuss, unser Unterausschuss, die Kinderkomission, und wir Abgeordnete uns nicht zuletzt auch in iskussionen mit Verbänden. Das Thema ist nicht etwa nterschlagen worden; wir behandeln es ganz intensiv. Allein, wir konnten innerhalb der Großen Koalition icht zu einer gemeinsamen Position kommen. Nichtsestotrotz hat die SPD-Bundestagsfraktion eindeutige ositionen: für die Aufhebung der Vorbehalte zur UNinderrechtskonvention und für die Aufnahme der Kin Kerstin Griese derrechte ins Grundgesetz. Wir kämpfen jetzt um parlamentarische Mehrheiten – so geht das in der Demokratie – für diese Positionen, damit sie zur Gesetzespraxis werden können. Deshalb lassen Sie mich zu beiden Themen etwas sagen. Die UN-Kinderrechtskonvention trat 1992 in Deutschland unter einer schwarz-gelben Regierung in Kraft. Das war ein wichtiger Schritt. Die erstmalige verbindliche Festschreibung der Kinderrechte war ein Paradigmenwechsel auf internationaler, aber auch auf nationaler Ebene. Die UN-Kinderrechtskonvention sagt klipp und klar, dass Kinder eigene Rechte haben. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 aber unter der damaligen Regierung fünf Vorbehalte gegen diese Konvention geltend gemacht. In den letzten Jahren haben wir es geschafft, fast alle dieser Vorbehalte aufzuheben. Jetzt geht es noch um den Punkt IV, die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung bereits mehrfach zur Rücknahme der Erklärung aufgefordert. In der letzten Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit unserem damaligen grünen Koalitionspartner einen Antrag zur UN-Kinderrechtskonvention in den Bundestag eingebracht. Seinerzeit haben wir festgestellt, dass die gute kinderpolitische Bilanz der Bundesregierung – auch jetzt haben wir eine sehr gute kinderund familienpolitische Bilanz – durch die nach wie vor bestehende Vorbehaltserklärung geschmälert wird. In der Abstimmung hat die FDP-Fraktion sowohl im Familienausschuss als auch hier im Plenum des Deutschen Bundestages gegen den Antrag zur Aufhebung der Vorbehaltserklärung gestimmt, und die Unionsfraktion hat sich enthalten. Letzteres lässt meine Hoffnung wachsen, dass wir hier zu einer gemeinsamen Position kommen. Leider galt damals und gilt auch noch heute, dass die Rücknahme der Vorbehaltserklärung an der Mehrheit der CDU-geführten Bundesländer scheitert. Unter Rot-Grün hatten wir keinen Erfolg, als wir die Bundesregierung aufforderten, erneut an die Landesregierungen heranzutreten, um ihre Zustimmung zur Rücknahme der Erklärung zu erwirken. Ich möchte heute ganz deutlich sagen: Wir als SPD unternehmen im Bund und in den Ländern einen neuen Vorstoß. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat eine Abfrage unter den A-Ländern mit dem Ziel eines erneuten Vorstoßes zur Aufhebung der Erklärung gemacht. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat soeben beschlossen, sich gegenüber Bund und Ländern für die Rücknahme der Vorbehalte einzusetzen. Wir sind also an dem Thema dran. Deshalb appelliere ich eindringlich an unseren Koalitionspartner, an die Union: Wirken auch Sie auf die von Ihnen regierten Länder ein! Sorgen Sie dafür, dass eine vollständige Unterstützung der UN-Kinderrechtskonvention nicht mehr an den Ländern scheitert! Setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass Deutschland auch im internationalen Zusammenhang uneingeschränkt für eine kinderfreundliche Politik steht! Ich denke, wir können gemeinsam eine sehr gute Bilanz unserer Kinderund Familienpolitik ziehen. Es w s u p d I A B g t d w w K G A P M s g A a g c w w K a t z d b M g m z n b G Z e d s T u s e s (C (D äre aber das i-Tüpfelchen, das Highlight, wenn wir das chaffen würden. Das ergäbe eine noch positivere Bilanz nserer Regierungsarbeit in der Kinderund Familienolitik. Das zweite Thema betrifft die Verankerung der Kinerrechte im Grundgesetz: Kinder haben eigene Rechte. ch darf auch hier daran erinnern, dass wir 1998 mit der ufnahme des Rechts auf gewaltfreie Erziehung ins GB damit begonnen haben, Kindern als Subjekte eiene Rechte zu geben. Wir wollen, dass alle Kinder uner den besten Möglichkeiten aufwachsen. Wir wollen ie Rechte von Kindern stärken. Ein Anlass der Debatte aren – es ist schon darauf hingewiesen worden – die irklich schlimmen Fälle von Kindesmisshandlung und indesvernachlässigung. Wir wollen Kinder besser vor ewalt schützen. Dafür brauchen wir viele verschiedene nsätze. Die SPD hat im Dezember 2007 einen Siebenunkte-Aktionsplan vorgelegt. Die Kanzlerin und die inisterpräsidenten haben davon sechs Punkte beschlos en – alle außer dem Punkt „Kinderrechte ins Grundesetz“ –, darunter passgenaue Hilfen für Eltern von nfang an, starke Netze für Kinder und Eltern, Rechts nspruch auf Bildung und Betreuung, Stärkung der Juendämter und der Familiengerichte sowie ein verbindlihes Einladewesen für Vorsorgeuntersuchungen. Es war gut, dass wir uns darauf geeinigt haben. Es äre aber noch besser, wenn wir noch mehr schaffen ürden, wenn wir es zum Beispiel schaffen würden, die inderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das ist mehr ls ein symbolischer Akt. Wir haben als SPD-Bundesagsfraktion einen konkreten Vorschlag für eine Ergänung des Art. 6 im Grundgesetz beschlossen. Ich möchte ganz herzlich dem Kinderschutzbund, em Kinderhilfswerk und UNICEF danken, die mit einer reiten Initiative dafür geworben haben, dass wir eine ehrheit für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grund esetz finden. Viele – von der Bundeskanzlerin über die Bundesfailienministerin und die Bundesjustizministerin bis hin u vielen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktioen; soviel ich weiß, war mehr als das halbe Kabinett daei – haben sich für die Aufnahme der Kinderrechte ins rundgesetz ausgesprochen. Wir brauchen dafür eine weidrittelmehrheit im Parlament. Deshalb noch einmal in Appell an den Koalitionspartner: Schließen Sie sich iesem Vorschlag für eine gute und sinnvolle Grundgeetzänderung an! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


(Beifall bei der FDP)


(Beifall bei der FDP)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615512500
Kerstin Griese (SPD):
Rede ID: ID1615512600




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(B) )


(Beifall bei der SPD)


(Beifall der Abg. Miriam Gruß [FDP])


un Sie das im Sinne von mehr Kinderfreundlichkeit
nd mehr Kinderschutz in unserem Land! Geben Sie
ich einen Ruck! Wir haben einen guten Vorschlag für
ine solche Änderung, einen verfassungsgemäßen Vor-
chlag, gemacht. Seine Umsetzung würde unsere kinder-






(A) )



(B) )


Kerstin Griese
und familienpolitische Bilanz, die schon sehr gut ist,
noch weiter verbessern.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615512700

Jörn Wunderlich spricht jetzt für die Fraktion Die

Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615512800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Die UN-Kinderrechtskonvention – 1992 mit
Vorbehalten angenommen. Diese Vorbehalte haben sich
durch Bundesgesetzgebung inzwischen zum Teil erle-
digt, aber eben nur zum Teil.

Schlimm genug ist, dass Deutschland Kinderrechte
nur für die eigenen Kinder, nicht für alle Kinder aner-
kennt. Noch schlimmer ist, finde ich, wenn dies über
Jahre hinweg nicht geändert wird, obgleich alle so tun,
als wenn die Kinder dieser Welt das Wichtigste sind, das
wir haben.

Die noch verbleibenden Vorbehalte betreffen im Er-
gebnis das Asyl- und Ausländerrecht. Warum wird das
nicht endlich geändert, zumal Ausländer- und Asylrecht
trotz Föderalismusreform weiterhin in der ausschließli-
chen Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen? In-
sofern reicht der immer wieder vorgetragene Einwand
der sogenannten Lindauer Absprache nicht – dabei han-
delt es sich um ein über 50 Jahre altes Abkommen, eine
Verständigung zwischen Bund und Ländern –; denn hier
geht es nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit der
Länder.

Rücknahme dieser Vorbehalte. Am 18. Oktober 2006
sollte das Thema im Familienausschuss beraten werden.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde es vertagt. Am
29. November 2006 sollte darüber erneut im Ausschuss
beraten werden. Diesmal wurde es auf Antrag der CDU/
CSU-Fraktion vertagt. Zuletzt wurde es am 5. März
2008, wieder auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion, von
der Tagesordnung runtergestimmt. Das geschah jeweils
– wechselseitig – mit den Stimmen des Koalitionspart-
ners.

Geschäftsordnung des Bundestags. Wenn ein Antrag
nach zehn Wochen nicht im Ausschuss behandelt wor-
den ist, kann eine Erklärung eingefordert werden, wie sie
heute von der Ausschussvorsitzenden abgegeben worden
ist. Dieser Antrag auf Rücknahme der Vorbehalte der
UN-Kinderrechtskonvention ist seit 102 Wochen nicht
im Ausschuss behandelt worden.


(Kerstin Griese [SPD]: Übertreiben Sie mal nicht! Wir zählen nur die Sitzungswochen!)


Ich frage mich: Warum wird das durch die Regierungs-
koalition immer wieder verschoben? Wenn ich zusam-
menfasse, dann sehe ich bestätigt, was ich immer schon
vermutet habe: Diese Regierungskoalition drückt sich
vor einem Bekenntnis zu Ihrer Politik.

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(C (D iese Regierung ist ausländerfeindlich. Das spiegelt sich icht nur in diesem Verfahren zu den Kinderrechten wier. Nein, es spiegelt sich auch in den Möglichkeiten beördlicher Vaterschaftsanfechtungen bei binationalen artnerschaften wider. Es spiegelt sich an vielen Stellen ider. Es geht um Kinder, die die einzig Unschuldigen n diesem Land sind. Es geht um Kinder, die sich ihr Geurtsland nicht aussuchen. Es geht um Kinder, die aus risenund Kriegsgebieten hierher zu uns flüchten. Es eht um Kinder, die ihre Familien zurücklassen mussten nd um Kinder, die all ihre Hoffnungen in uns legen. iesen Kindern versagt diese Regierung ihre Rechte. inderrechte in der Verfassung will sie auch nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


(Zuruf von der CDU/CSU: So ein Quatsch!)


(Zuruf von der FDP: Aber nicht alle!)


Die Kinderkommission will dies partei- und frak-
ionsübergreifend schon. Die Koalition versagt sich dem.

enn die Regierung das schon macht, dann soll sie dies
umindest auch in der Öffentlichkeit sagen, sich dazu
ekennen und dies nicht immer mit irgendwelchen Aus-
lüchten und falschen Darstellungen und Bekundungen
ie zum Beispiel mit dem Nationalen Aktionsplan „Für

in kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ schönre-
en. Lehnen Sie doch die entsprechenden Anträge ab.
ekennen Sie sich zu Ihrer eigenen Politik, aber stellen
ie sich nicht dauernd als Verfechter der Kinderrechte
ar, denn das sind Sie wahrlich nicht.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


err Singhammer, wenn Sie einleitend sagen, dass dieje-
igen, die Kindern Rechte verweigern, nicht bei Sinnen
ind, dann bestätigt sich in dieser Selbstanzeige mein
indruck von Ihrer Fraktion.


(Beifall bei der LINKEN)


Frau Griese, Sie sagen, die SPD sei für die Aufnahme
er Kinderrechte in die Verfassung und suche jetzt parla-
entarische Mehrheiten. Hier gilt einfachste Mathema-

ik, gilt die Addition. Dazu muss man noch nicht einmal
rozentrechnung können. Mit der SPD plus der Opposi-

ion haben Sie eine parlamentarische Mehrheit. Sie müs-
en einfach addieren.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN – Caren Marks [SPD]: Das sind nicht zwei Drittel!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615512900

Zum Abschluss dieser Debatte spricht die Kollegin
arlene Rupprecht für die SPD-Fraktion.


Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1615513000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

ch habe zurzeit immer das Glück oder das Recht, zuletzt
u reden. Mir kann keiner mehr widersprechen, das ist
as Schöne. Ich behalte immer das letzte Wort.






(A) )



(B) )


Marlene Rupprecht (Tuchenbach)


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Es gibt Kurzinterventionen!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1615513100

Darauf kann man antworten.


Marlene Rupprecht (SPD):
Rede ID: ID1615513200

Das machen wir heute nicht aus. – Ich gehöre diesem

Parlament seit 12 Jahren an. Ich bin seit 12 Jahren im
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
12 Jahre lang begleite ich die Forderung nach der Rück-
nahme der Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechts-
konvention. In dieser Zeit haben wir vieles geschafft. Bis
auf einen Vorbehalt haben wir eigentlich alle in harten
und zähen Verhandlungen rechtstatsächlich beseitigt.
Mancher Minister musste schon sehr bekniet werden,
damit er dies in seinem Haus durchsetzt. Manchmal
mussten bürokratische Hürden entfernt werden, aber wir
haben es geschafft.

Es bleibt eine Gruppe von circa 300 Jugendlichen im
Jahr, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren nach
Deutschland kommen. Das sind die sogenannten unbe-
gleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Diese werden bei
uns vom Ausländer- und vom Asylrecht sowie von eini-
gen weiteren Rechten berührt. So mancher glaubt, dass
diese Jugendlichen die Demokratie in Deutschland er-
schüttern, indem sie zum Vorbild werden und alle an-
deren nachfolgen werden, und verweigert deshalb die
Aufgabe des letzten Vorbehalts. Man verkennt, dass
„Kinder“ nach der UN-Kinderrechtskonvention Kinder
im Alter von 0 bis 18 Jahren sind. Das haben wir unter-
zeichnet. Nur wir leisten uns ein nationales Recht, in
dem wir das nicht einhalten.

Ich sage dies an alle. Ich habe schon viele Minister
des Inneren kommen und gehen sehen. Die Bereitschaft,
daran etwas zu ändern, war nicht sehr groß. Ich habe er-
lebt, dass Länderinnenminister von A- und B-Ländern,
das heißt von mehrheitlich von der SPD bzw. der CDU/
CSU regierten Ländern, mal dafür und mal dagegen wa-
ren. Derzeit haben wir die Situation, dass alle SPD-re-
gierten Länder dafür sind. Ich kann die Motivation, die
dahinter steht, nicht nachvollziehen, denn die Zahl der
minderjährigen Flüchtlinge, die unbegleitet kommen,
sinkt. Sie steigt nicht. Aber es ist so wie bei einem Gra-
benkrieg: Man hockt im Bunker, bleibt drin, selbst wenn
man darin verhungern muss. Es ist einem völlig wurscht.

In den Staatenberichten der UN, in denen wir norma-
lerweise als Staat beschrieben werden, der mit seiner
Kinder- und Jugendpolitik in der ersten Liga spielt, be-
kommen wir hierfür eins auf die Mütze. Bei der letzten
Sitzung der Kinderkommission sagte eine Sachverstän-
dige: Hört endlich auf! Alles, was ihr macht, hat keinen
Wert, wenn ihr nicht in der Lage seid, 300 Kinder oder
sogar weniger in einer Art und Weise zu behandeln, die
der entspricht, zu der ihr euch mit eurer Unterschrift ver-
pflichtet habt. – Jetzt frage ich das Hohe Haus: Sind wir
wirklich nicht in der Lage, das hinzubekommen? Ich
will, dass wir das in dieser Periode hinbekommen. Ver-
dammt noch mal, es muss doch machbar sein, dass wir
beim nächsten Staatenbericht der UN nicht wieder die

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(C (D ucke vollbekommen. Diese Forderung der Grünen ann ich voll unterstützen; ich habe diese auch bisher mmer unterstützt. Ich sage auch gleich etwas dazu, warum wir im Auschuss so gehandelt haben, wie wir gehandelt haben. Es ird hier immer alles so verklausuliert dargestellt. Hät en wir im Ausschuss über den Antrag abgestimmt, wäre ch wahrscheinlich die Einzige aus meiner Fraktion geesen, die zugestimmt hätte. Der Rest hätte sich an die ereinbarung im Koalitionsvertrag gehalten. Damit die uschauer wissen, warum das so ist: Früher hatten wir inen Koalitionsvertrag mit den Grünen, (Iris Gleicke [SPD]: Da haben wir es auch nicht hinbekommen!)


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


etzt haben wir einen mit der CDU/CSU. Wenn es also
m Ausschuss zu einer Abstimmung gekommen wäre,
ätten die meisten von uns nicht mitstimmen können,
m den Koalitionsvertrag nicht zu gefährden. Sie wären
ann genauso wie früher die Kolleginnen und Kollegen
on den Grünen, wenn sie bei der Abstimmung in eine
wickmühle kamen, herausgegangen. Der Antrag aber
äre abgelehnt worden und wäre jetzt nicht mehr im
arlamentarischen Verfahren. Deshalb hat man geschaut,
elche Verfahrensmöglichkeiten es gemäß der Ge-

chäftsordnung gibt, um den Antrag im Spiel zu lassen.
er Ball ist noch im Spiel. Das garantiere ich Ihnen.


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


as ist also der Grund, warum wir uns so verhalten ha-
en, und ich bin froh, dass wir heute darüber diskutieren.

Im vorliegenden Antrag fordern die Grünen nun, die
inderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Ich höre

n Diskussionen immer wieder, so zum Beispiel auch
on Herrn Singhammer: Was bringt das denn? – Hat sich
chon mal jemand gefragt, was ihm „das Recht auf die
reie Entfaltung“ in Art. 2 des Grundgesetzes bringt?


(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seien Sie doch einmal im Leben mutig!)


ein Mensch hat sich das bisher gefragt. Aber sollte
an diese Formulierung deshalb herausstreichen? Nein.

Es wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau
ufgenommen. Warum wurde sie aufgenommen? Weil
an darin ein Spiegelbild für eine gesellschaftlichen
ntwicklung sah, hat man sich gesagt: Da die Gleichbe-

echtigung noch nicht überall gewährleistet ist, ist staat-
iche Unterstützung notwendig. Deswegen wurde dieser
unkt in Art. 3 aufgenommen.


(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie drücken sich vor der Entscheidung!)


Ich hoffte eigentlich, dass wir gesellschaftlich endlich
ereit wären, die Stellung der Kinder in der Gesellschaft
ich in der Verfassung widerspiegeln zu lassen. Eine
erfassung ist nämlich ein Spiegelbild der Werteord-
ung eines Staates bzw. einer Gesellschaft. Unsere Ver-






(A) )



(B) )


Marlene Rupprecht (Tuchenbach)

fassung ist von Erwachsenen für Erwachsene gemacht
worden. Da kommen deshalb die Kinder, wie es Frau
Gruß eben gesagt hat, nur als Objekte vor. Mir wäre es
wichtig, dass sich, nachdem wir die Aufmerksamkeit auf
die Kinder gelenkt haben – ein Ergebnis ist diese De-
batte – und erste positive Niederschläge in Gesetzge-
bungsverfahren zu verzeichnen sind, die geänderte Hal-
tung auch dort widerspiegelt, wo ein Staat ganz
eindeutig seine Werteordnung festlegt, nämlich in der
Verfassung. Hier ist natürlich die Frage, was es einem
bringt, völlig fehl am Platz.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Vielmehr ist das der Ausdruck des gesellschaftlichen
Willens, wem welche Stellung zukommen soll. Wir wol-
len, dass den Kindern eine Stellung als eigenständige
Wesen mit eigenen Schutz-, Förder- und Beteiligungs-
rechten zukommt.


(Zuruf der Abg. Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Ich hoffe, dass wir alle noch da hinkommen, auch un-
ser Koalitionspartner. Ich mache heute wieder den Auf-
schlag und rufe Ihnen zu: Geben Sie sich einen Ruck!
Überlegen Sie es sich! Sie verlieren nichts, im Gegen-
teil: Sie bekommen gute Demokraten!

Danke schön.


(Beifall bei der SPD – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sonntagsreden reichen nicht!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615513300

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe den Zusatzpunkt 9 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der FDP

Haltung der Bundesregierung zur Tätigkeit
deutscher Sicherheitskräfte in Libyen

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Dr. Max Stadler für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1615513400

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Die FDP tritt seit langem für eine wirksamere
Kontrolle der Nachrichtendienste ein. Wir haben dazu
längst einen Gesetzentwurf eingebracht. Jetzt – das ist
das erfreuliche Ereignis dieser Woche – beginnt die Ko-
alition, unserer Initiative zuzustimmen; sie hat sie aufge-
griffen. Wir werden hier einen Schritt vorankommen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Aber wir stehen auch nicht an, nach der Sitzung des
Kontrollgremiums am Mittwoch ganz offen zu sagen: In
der Libyen-Affäre geht es gar nicht um eine Affäre des
Bundesnachrichtendienstes, sondern um erhebliche Ver-
säumnisse der Bundesregierung.


(Beifall bei der FDP)


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(C (D ie Debatte über die Rolle des Bundesnachrichtendienses hätte beinahe den Blick auf die Unterlassungen der undesregierung verstellt. Deswegen ist es notwendig, eute in der Aktuellen Stunde darauf noch einmal zuückzukommen. Da passt sehr gut, dass der Tagesspiegel heute unter er Überschrift „Brutal, korrupt, chaotisch“ eine Studie er Stiftung Wissenschaft und Politik über die derzeitige olitische Lage in Libyen zitiert. Nach dieser Studie sei uropa in der Sicherheitspolitik gut beraten, „eine geisse Distanz zu Libyen zu wahren“. Die Studie mahnt orsicht bei der „Kooperation mit libyschen Sicherheitspparaten im Kampf gegen den Terrorismus“ an. Gerade ppositionelle würden in Libyen weiterhin als Terroris en gebrandmarkt. Das ist der aktuelle Hintergrund. Es liegt doch auf der Hand, dass dann, wenn Deutche, und sei es eine private deutsche Sicherheitsfirma, n der Ausbildung von Polizisten, womöglich von Geeimpolizisten, in einem solchen Staat beteiligt sind, ein olcher Sachverhalt geeignet ist, unser Ansehen in der elt zu schädigen. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


enn dem so ist, dann darf eine Bundesregierung nicht
infach abtauchen und die Dinge laufen lassen.

Nicht ohne Grund hat doch Wolfgang Bosbach, stell-
ertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, ge-
agt – ich zitiere ihn wörtlich –:

Allein bei Erwähnung des Namens Libyen müssen
beim BND alle roten Lampen angehen.

ch füge hinzu: nicht nur beim BND, sondern auch beim
undesinnenministerium, beim Auswärtigen Amt und
ei der gesamten Bundesregierung.


(Beifall bei der FDP)


Was haben wir stattdessen in den letzten Tagen er-
ebt? Diese Bundesregierung erweckt in der Öffentlich-
eit den Eindruck, als hätte sie von den Vorgängen in Li-
yen überhaupt nichts gewusst. Dieses Wegducken ist
icht weiter zulässig. Denn es ist nachweislich falsch,
ass die Bundesregierung hier unwissend gewesen wäre.
eider kommt die Wahrheit nur scheibchenweise ans Ta-
eslicht. Das Bundesinnenministerium hat selber vorge-
ragen, im November 2007 informiert worden zu sein,
nd zwar von der Landesregierung Nordrhein-Westfa-
ens. Das Bundesverteidigungsministerium hat vorgetra-
en, im Jahr 2006 informiert gewesen zu sein. Wir wis-
en, dass das Auswärtige Amt weitaus früher informiert
ar; im Dezember 2005 hat das Auswärtige Amt ja zu

iner Munitionslieferung nach Libyen Stellung genom-
en und richtigerweise seine Meinung kundgetan, diese

ei zu untersagen. Dann kann man aber doch allenfalls
agen, man habe vielleicht über Details nicht Bescheid
ewusst. Auf jeden Fall wusste man: Eine deutsche Si-
herheitsfirma ist in einem hochsensiblen Bereich in ei-
em hochproblematischen Land tätig.

Deswegen ist die FDP der Meinung, dass die Bundes-
egierung mindestens einen Rechtsverstoß und drei Ver-






(A) )



(B) )


Dr. Max Stadler
stöße gegen ihre politischen Obliegenheiten begangen
hat.


(Beifall bei der FDP)


Den Rechtsverstoß hat die Bundesregierung begangen,
indem sie dem Parlamentarischen Kontrollgremium
nicht darüber berichtet hat. Außerdem hat sie drei politi-
sche Unterlassungen begangen: Erstens. Sie hat nicht die
Landesregierungen der betroffenen Bundesländer infor-
miert, die ja beamtenrechtlich hätten einschreiten kön-
nen. Zweitens. Die Bundesregierung hat nicht den Bun-
destag über den Sachverhalt in Libyen informiert,
wodurch sie eine Debatte darüber hätte herbeiführen
können, ob man aus außenpolitischen Gründen sozusa-
gen einen Wandel durch Annäherung anstreben sollte
oder ob es die richtige Politik wäre, die Distanz zu
Libyen gerade in diesem sensiblen Sicherheitsbereich als
Letztes aufzugeben und den Wandel vielleicht erst in an-
deren Bereichen zu fördern.


(Beifall bei der FDP)


Drittens. Die Bundesregierung sagt, sie habe keine
rechtliche Handhabe gehabt, einzuschreiten. Dann hätte
sie aber dem Bundestag diesen Sachverhalt „Libyen“
vortragen und eine Debatte etwa über eine Ausweitung
des Außenwirtschaftsgesetzes herbeiführen können,
vielleicht mit Anzeigepflichten beim Export von proble-
matischen Dienstleistungen in problematische Länder.

Meine Damen und Herren, die CDU/CSU hat 2004
einen sehr schönen Antrag zu diesem Thema gestellt.
Warum nehmen Sie diesen Antrag jetzt, wo Sie in der
Regierung sind, nicht zum Maßstab Ihres Handelns?


(Beifall bei der FDP)


Es bleibt dabei: Die Affäre Libyen reicht weit über
den Bundesnachrichtendienst hinaus.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615513500

Kollege Stadler, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit?


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1615513600

Die Affäre ist ein Beleg für Defizite der Bundesregie-

rung im Umgang mit problematischen Staaten und für
Unterlassungen im Umgang mit diesem Parlament.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615513700

Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Holger

Haibach das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Holger Haibach (CDU):
Rede ID: ID1615513800

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts
der Versuche der Opposition, einen großen Skandal zu
konstruieren, muss ich sagen, dass dies völlig an den
Tatsachen vorbeigeht, denen wir uns heute stellen müs-
sen.

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(C (D Diese Aktuelle Stunde ist wenigstens dazu geeignet, larzumachen, worum es eigentlich geht. In den letzten agen ist mehrfach von der Verantwortung der Geheimienste, der Bundesregierung und der Landesregierunen gesprochen worden, ohne dass jemand einmal den ersuch gemacht hat, ganz genau darzulegen, was eientlich passiert ist. Aktive Mitglieder von Sicherheitsdiensten haben ährend ihres Urlaubs oder während der Zeit, in der sie rankgeschrieben waren, in Libyen ganz offensichtlich icherheitskräfte trainiert, ohne dass sie das ihrem Areitgeber mitgeteilt haben. Dieses Verhalten kann nicht ngehen; es muss verfolgt werden und muss dienstrechtiche Konsequenzen haben. Das ist unbestreitbar richtig. Getrennt davon muss die Frage behandelt werden, er davon etwas gewusst hat und ob das Parlament die otwendige Kontrolle über die Handlungen unserer Geeimdienste hat. Darüber hinaus stellt sich die Frage, elche Mittel wir anwenden können, um zu einer besse en Kontrolle zu kommen. Dass die CDU/CSU-Fraktion andlungsbedarf sieht, erkennt man an der Tatsache, ass wir entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des arlamentarischen Kontrollgremiums vorschlagen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also hat die Regierung etwas falsch gemacht!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir sehen also die Notwendigkeit, die Kontrolle zu
erbessern. Das heißt aber nicht automatisch, dass wir es
it einem handfesten Skandal zu tun haben. Trotzdem

st eine Aufklärung notwendig. Aber dies sollten wir auf
er Basis gesicherter Daten und nicht auf der Basis ir-
endwelcher Vermutungen tun.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir haben im Jahr 2004 – der Kollege Stadler hat
chon darauf hingewiesen – einen Antrag zum Thema
egistrierung und Behandlung von nichtstaatlichen Si-
herheitsunternehmen eingebracht. Ich finde es sehr be-
auerlich, dass die damalige rot-grüne Mehrheit – das
ill ich erwähnen, weil sich Kollege Ströbele in dieser
ebatte so ereifert – dies abgelehnt hat.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Zu Recht!)


Ganz interessant ist auch die Antwort der damaligen
ot-grünen Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-
raktion zu diesem Thema. Da heißt es, dass die Regis-

rierung einen erheblichen Eingriff in die unternehmeri-
che Freiheit bedeuten würde, ohne dass die Aussicht
esteht, dadurch ungewollte Aktivitäten privater Sicher-
eitsunternehmen in Drittstaaten zu erschweren oder zu
nterbinden. Das ist schon interessant: Die FDP, die Par-
ei der freien und sozialen Marktwirtschaft, fordert eine
egistrierung, und Rot-Grün hat sie abgelehnt. Das ist
in interessanter Nebenaspekt in dieser Angelegenheit.

Ich komme zum Kern der heutigen Debatte zurück.
eben der Beantwortung der Frage, wer etwas gewusst
aben könnte,






(A) )



(B) )


Holger Haibach

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen wir doch! Inzwischen wissen wir es!)


und neben der Notwendigkeit, all diese Dinge aufzuklä-
ren, sollten wir darüber diskutieren, welchen Umgang
wir mit einem Staat wie Libyen pflegen wollen. Diese
Frage hängt aber nicht an diesem speziellen Fall, in dem
es um die Aufklärung von Sachverhalten geht, die nicht
im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Für einen Außenpolitiker stellt sich die weit darüber hi-
nausreichende Frage, wie man mit einem Staat umgehen
soll, der sich seit 2004 verändert hat. Wenn man sich die
Berichte der Menschenrechtsorganisationen anschaut,
dann muss man allerdings schlussfolgern, dass die Ver-
änderungen, die 2004 – aus welchen Gründen auch im-
mer – begonnen haben, bei weitem noch nicht so weit
fortgeschritten sind, wie wir uns das wünschen. Als
Menschenrechtspolitiker bin ich der Letzte, der das be-
streiten würde.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)


Wenn wir aber sagen, dass wir auf eine – wie auch
immer geartete – Zusammenarbeit mit einem solchen
Staat angewiesen sind, lautet doch die spannende Frage:
Wie können wir diese Zusammenarbeit vernünftig ge-
stalten?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kein Militär! Keine Polizei!)


Für uns stellt sich hier nicht in erster Linie die Frage
nach dem Einsatz privater Sicherheitsunternehmen. Wir
stehen vielmehr vor derselben Frage, vor der wir zum
Beispiel standen, als die sogenannten Kofferbomber ent-
deckt worden sind. Sie wissen doch ganz genau, dass die
Information damals vom syrischen Geheimdienst kam.
Was hätten wir damals denn machen sollen? Die Infor-
mation nicht verwenden?

Vor dieser Frage, vor diesem Dilemma werden wir
immer wieder stehen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)


Deswegen warne ich vor Vorurteilen und vorschnellen
Verurteilungen. Ich glaube, wir haben die Verpflichtung,
den Sachverhalt aufzuklären. Das sollten wir in aller
Ruhe und in aller Sachlichkeit tun. Wir sollten nicht ei-
nen Skandal herbeireden, der keiner ist, sondern uns in
Ruhe über die Konsequenzen für die Zukunft unterhal-
ten.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615513900

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Nešković für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)


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(C (D Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten amen und Herren! Von einem Fraktionsmitglied der inken erwarten Sie jetzt sicher, dass es in Sachen Libyen ie moralische Keule auspackt, und vor allem, dass es belagt, dass die Bundesrepublik einerseits weltweit und ntschieden für die Wahrung der Menschenrechte eintritt, ndererseits aber einen Staat, der diese Menschenrechte eradezu mit Füßen tritt, durch die Ausbildung seines Siherheitspersonals genau dabei unterstützt. Heute muss ch Ihre Erwartungen aber enttäuschen; denn heute will ch das tun, was Kollegen aus anderen Fraktionen schon as eine oder andere Mal getan haben – größtenteils leider n einem anderen Kontext –: schärfere Kontrollen und ärtere Gesetze fordern. Der deutsche Staat vermittelt seinen Polizisten und oldaten auch das Handwerk des Tötens. Das ist nur geechtfertigt, weil sie damit unseren Staat und seine Bürer schützen sollen. Deswegen dürfen die so erworbenen ähigkeiten auch nur zu diesem Zweck eingesetzt weren. er dafür ausgebildet wird, den Bundespräsidenten zu chützen, darf nicht später einen Diktator oder Mafiaoss schützen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1615514000

(Beifall bei der LINKEN)


Ein solcher Arbeitgeberwechsel muss verhindert wer-
en, nicht nur aus moralischen Gründen, sondern auch,
m unsere eigene Sicherheit nicht zu gefährden. Wer
agt uns denn, dass zum Beispiel ein Staat wie Libyen
ie von deutschen Sicherheitsexperten erworbenen Fä-
igkeiten nicht eines Tages gegen uns verwendet? Ich
arf an den Anschlag auf die Berliner Diskothek „La
elle“ erinnern, der, wie sich später herausstellte, von
er libyschen Regierung in Auftrag gegeben wurde. Da-
als waren zuvor deutsche Staatsdiener aus der DDR

nd der Bundesrepublik ans Mittelmeer gereist, um
addafis Truppe zu schulen.

Unsere Sicherheit ist auch dadurch gefährdet, dass ein
ewaltiger Markt für solche Sicherheitsdienstleistungen
esteht. Auf diesem Markt stehen deutsche Ausbilder
egen ihrer Qualitäten weltweit hoch im Kurs. Das ist

in Ruf, der eher Anlass zur Sorge als zum Stolz bietet,
nd zwar zum einen, weil Libyen nicht das einzige Land
ar, an das deutsches Sicherheits-Know-how verscher-
elt wurde, zum anderen, weil das Verscherbeln nicht
ehr nur im Nebenerwerb erfolgt, sondern Soldaten und
olizisten sich dazu verleiten lassen, den Dienst beim
taat vorzeitig zu quittieren. Mit den schwindelerregen-
en Honoraren der Privatwirtschaft kann der Staat natür-
ich nicht mithalten. Und so verliert er die, die geschwo-
en haben, ihn zu schützen. Durch diesen schleichenden
xport wird die Sicherheit unseres Landes verkauft.

Zu diesem gefährlichen Prozess hat meine Fraktion
er Bundesregierung bereits Anfang 2006 die richtigen
ragen gestellt. Wir wollten wissen, wie verhindert wer-
en kann, dass staatliches Sicherheitswissen in die fal-
chen Hände gelangt. Wir wollten wissen, wie verhin-






(A) )



(B) )


Wolfgang NeškoviæWolfgang Nešković
dert werden kann, dass sich Berufssoldaten an diesem
Wissenstransfer beteiligen.

Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer heißt ein
Bild von Francisco de Goya, das nicht zuletzt so bekannt
geworden ist, weil es genau die Mechanismen be-
schreibt, um die es hier geht. Es ist ein Bild, das zu dem
auffordert, was wir – leider vergeblich – vor zwei Jahren
versucht haben: die Bundesregierung wachzurütteln.
Denn während sie in aller Seelenruhe an Antworten auf
unsere Fragen bastelte, gingen die Schulungen in Libyen
ohne störende Einmischung der Regierung über die
Bühne.


(Zuruf von der LINKEN: So ist das!)


Die Bundesregierung teilte uns mit, dass man die vor-
handenen Gesetze für den Umgang mit privaten Militär-
dienstleistern für ausreichend halte. Sie teilte uns weiter
mit, dass bereits die Verschwiegenheitspflicht Soldaten
daran hindere, das von ihrem Dienstherrn vermittelte
Wissen in fremde Hände weiterzugeben.

Die Frage, ob die Bundesregierung diesen Wissens-
transfer aktiv förderte, etwa um sich für die Kooperation
Libyens in der Flüchtlingspolitik, das Freikaufen der
Jolo-Geiseln und den offenen Empfang deutscher Wirt-
schaftsdelegationen erkenntlich zu zeigen, ist in diesem
Zusammenhang nicht die wichtigste. Denn ihre Beant-
wortung hilft uns bei der Lösung der erwähnten Pro-
bleme nicht weiter. Etwas weiter hilft uns – das muss ich
einräumen – die Ankündigung der Regierung, nun tat-
sächlich zu prüfen, welche Gesetzesänderungen notwen-
dig sind, um den Ausverkauf von staatlichem Sicher-
heits-Know-how zu verhindern.

Wir mit unserem Denkvorsprung von zwei Jahren ste-
hen gerne für ein paar Nachhilfestunden zur Verfügung, in
denen es zum Beispiel darum gehen würde, die Strafandro-
hung für den Transfer von materiellen Rüstungsgütern in
kritische Staaten auf den Transfer von immateriellen Rüs-
tungsgütern auszudehnen, also auf die Vermittlung von
Handwerkstechniken und Methoden. In diesen Nachhil-
festunden würde es auch darum gehen, die dienstrechtli-
chen Vorschriften für Soldaten und Polizisten so zu kon-
kretisieren, dass sie weder im Urlaub noch nach dem
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ihre erworbenen
Kenntnisse ungestraft privatisieren und kapitalisieren
können.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir sind bereit – man könnte als Linke sogar sagen:
allzeit bereit –, den Grundstein für den Bau eines so ge-
arteten neuen Sicherheitsstaates zu legen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615514100

Kollege Nešković, das müssen wir jetzt verschieben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1615514200

Ich bin am Ende meiner Rede. – Lassen Sie die Ver-

nunft im Schlaf nicht länger Ungeheuer gebären, son-
dern ringen Sie sich dazu durch, endlich aufzuwachen.

Vielen Dank.

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(C (D Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Michael artmann das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und erren! Herr Nešković, Sie haben einige Male über die ernunft im Staate gesprochen. Wissen Sie – ich wende ich nun auch an den Juristen Nešković –, zur Vernunft m Staate gehört auch, dass man nicht Skandal und Afäre schreit und nicht sofort einen Untersuchungsauschuss fordert, bevor man sich um eine Klärung der Faken bemüht hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


(Beifall bei der LINKEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615514300
Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1615514400

assen Sie die Kirche im Dorf, und klären Sie im Inte-
esse unseres Staatswohls die Fakten, bevor Sie schreien.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Westerwelle!)


Meine zweite Bemerkung. Nachdem heute mit dieser
ebatte wieder einmal eine Woche der nationalen Em-
örung zu Ende geht,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gott sei Dank nationale Empörung!)


ehme ich sehr gerne auf, Herr Nešković, was hier über
en Umgang mit Diktaturen gesagt wurde. Wenn Sie,
err Nešković, Nachhilfe erteilen wollen, wären wir be-

eit, auch Ihnen und Ihrer Fraktion Nachhilfe im Um-
ang mit der Diktatur in Kuba zu erteilen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Wenn wir hier über private Sicherheitskräfte reden,
ann sprechen wir über eine Firma, die auf eigene Rech-
ung und mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften – die
irma ist übrigens mittlerweile pleite –, agiert hat, und
war in einer Art und Weise, die seitens der Bundesrepu-
lik Deutschland weder gefördert noch geduldet noch
ewünscht wurde.


(Beifall bei der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre noch schöner!)


as sollten Sie einmal offen aussprechen und nicht einen
erdacht im Raum stehen lassen.

Im Übrigen waren keine Dienststellen des Bundes da-
an beteiligt; die Polizeibeamten, um die es geht, waren
icht mehr im Dienste der Bundesrepublik Deutschland.
uch daran darf man heute erinnern. Das heißt, es wurde
eder geduldet noch gefördert noch gar von der Bundes-

epublik Deutschland verursacht.

Wir haben schon einiges über die Zusammenarbeit
it Libyen gehört. Libyen ist in der Tat, wie viele andere
taaten auch, zum Beispiel Kuba – ich könnte noch wei-






(A) )



(B) )


Michael Hartmann (Wackernheim)

tere nennen –, ein heikler Staat. Allerdings wurde dieser
Staat im Jahre 2005 durch einstimmigen Beschluss der
Vereinten Nationen von der Liste der sogenannten
Schurkenstaaten gestrichen.

Damit wir uns nicht missverstehen: Niemand fühlt
sich besonders wohl, wenn er Kontakt zu diesem Staat
pflegt. Aber alle Mitglieder dieses Hauses, die seriös
über dieses Thema diskutieren, wissen: Es ist notwendig
– Herr Staatssekretär Altmaier, auch ich halte das für
richtig –, dass wir auch mit diesem Staat Kontakt pfle-
gen. Warum? Weil es im Interesse unserer nationalen in-
neren Sicherheit ist, dass wir auch mit einem Staat wie
diesem behutsam, zurückhaltend, sensibel und vorsichtig
agierend umgehen.

Wenn Sie sich die bekannten Berichte anschauen,
dann stellen Sie beispielsweise fest, dass al-Qaida mitt-
lerweile zu gut einem Drittel einer libyschen Fraktion
entspricht. Wenn Sie sich die offen zugänglichen Infor-
mationen genau anschauen, dann stellen Sie außerdem
fest, dass Libyer im Netzwerk der al-Qaida leider eine
große und bedeutende Rolle spielen. Wir brauchen also
das dortige Wissen. Wir müssen damit allerdings so um-
gehen – das werden wir auch tun, und das tun wir bereits –,
dass unsere rechtsstaatlichen Grundsätze gewahrt blei-
ben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns, anstatt
Scheindebatten zu führen und Scheinskandalisierungen
vorzunehmen, doch lieber einmal über die spannende
Frage sprechen: Wie geht man eigentlich mit der Privati-
sierung der Sicherheit, die weltweit stattfindet, um?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Blackwater!)


Das ist ein heikles Thema. Wir Sozialdemokraten sagen
ganz klar: Es ist eine der Kerngarantien des Staates – da-
für gibt es überhaupt Staaten –, dass die innere Sicher-
heit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird.
In einer zusammenwachsenden Welt muss man diese Si-
tuation natürlich im internationalen Zusammenhang be-
trachten.

Ich möchte sehr gerne in einem konstruktiven Dialog
mit Ihnen darüber reden, wie man verhindern kann, dass
private Anbieter, die kommerzielle Interessen haben, das
von ihren Mitarbeitern im Staatsdienst erworbene Wis-
sen verwenden. Das ist eine spannende Frage. Dieses
Problem können wir nicht national und nicht allein lö-
sen,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Doch!)


sondern nur in einem internationalen Verbund. An den
Stellen, an denen wir auf nationaler Ebene aktiv werden
können – Herr Ströbele, ich greife Ihren Zwischenruf
gerne auf –, sollten wir dies allerdings tun.

Eine Auffassung scheint dieses Haus zu einen: dass
die Gewährleistung der inneren Sicherheit, der Sicher-
heit der Bürgerinnen und Bürger eine Aufgabe des Staa-
tes ist. Der Staat ist wichtig und darf deshalb nie wirt-
schaftlichen Interessen geopfert werden. Da wir uns in

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(C (D iesem Punkt einig sind, freue ich mich auf die Debatte nd darauf, dass Ratio bald wieder Emotio ersetzt. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Hans-Christian Ströbele für ie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Nehmen Sie Vernunft an, Herr Ströbele! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Er ist die personifizierte Vernunft!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615514500


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

en! Es gibt nach wie vor eine Libyen-Affäre,


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Wo?)


uch wenn das manch einer infrage gestellt hat. Diese
ffäre war es wert, dass wir uns in der letzten Woche da-
it beschäftigt haben. Sie ist es auch wert, dass wir uns

n dieser Woche und in den kommenden Wochen damit
efassen.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Am besten in einem Untersuchungsausschuss! Ja, ja!)


ie Justiz in Nordrhein-Westfalen hat sich sogar vorge-
ommen, in diesem Fall einige Jahre zu ermitteln; das
at sie zumindest verlautbaren lassen.

Dort sind 30 Beamte der Polizei – heute heißt es so-
ar, dass es 40 Beamte waren – in ihrem Urlaub


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)


iner etwas eigenartigen Beschäftigung nachgegangen.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Beschäftigung? Die waren doch im Urlaub!)


ie haben in Libyen Sicherheitskräfte ausgebildet und
eschult, und das für sehr viel Geld.


(Eduard Lintner [CDU/CSU]: Das ist ein Verstoß gegen die Nebentätigkeitsverordnung!)


as darf nicht sein. Das ist nicht nur eine Affäre, son-
ern auch ein Skandal.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)


Der schlimmere Skandal ist aber, dass die Verant-
ortlichen im Bundesnachrichtendienst und in der Bun-
esregierung, als sie davon erfahren haben – davon ist
icht etwa nur ein einziges Mitglied der Bundesregie-
ung, sondern sind ein halbes Dutzend Ministerien unter-
ichtet worden –, offenbar nur mit großen Augen und of-
enem Mund dastanden


(Dr. Max Stadler [FDP]: Ja! So ist es!)







(A) )



(B) )


Hans-Christian Ströbele
und sagten: Was sollen wir denn da machen? Das ist
doch eine Privatfirma. Die Beamten haben das doch in
ihrer Freizeit gemacht. Dürfen sie denn in ihrer Freizeit
nicht machen, was sie wollen? – So wurde das bisher be-
handelt. Das haben wir gerade wieder gehört.

Ich frage mich, wie das sein kann: Wenn eine Privat-
firma 50 Pistolen nach Libyen bzw. in Staaten, in denen
die Menschenrechte nicht gewahrt werden, liefern will,
dann braucht sie dafür nach bundesdeutschem Recht
eine Genehmigung. Wenn sie diese Genehmigung nicht
hat und die Waffen trotzdem liefert, erhält sie Besuch
vom Staatsanwalt und bekommt ein Strafverfahren an
den Hals. Am Ende muss sie eine hohe Geldstrafe zah-
len, oder jemand kommt dafür ins Gefängnis. Wenn aber
dieselbe Privatfirma in Deutschland Polizei- oder Si-
cherheitsbeamte, die über ein großes Know-how in Be-
zug auf die Sicherheit unseres Landes verfügen, anwirbt,
um sie in ihrer Freizeit oder nach ihrer Entlassung aus
dem Dienst in Staaten zu schicken, in denen die Men-
schenrechte nicht gewahrt, sondern mit Füßen getreten
werden, bei denen sogar der Verdacht besteht, dass sie
terroristische Aktivitäten unterstützen, und dort die Poli-
zei und andere Sicherheitsorgane auszubilden, und zwar
auch auf die Gefahr hin, dass diese von Deutschen er-
lernten Fähigkeiten genutzt werden, um etwa Haus-
durchsuchungen oder das Stürmen von Flugzeugen be-
sonders wirkungsvoll durchzuführen, dann bleibt das
folgenlos. Das ist ein Skandal. Da müssten BND und
Bundesregierung aufschreien und sagen: Wenn wir keine
Gesetze haben, die hier zum Tragen kommen, dann müs-
sen sie sofort geschaffen werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Eduard Lintner [CDU/ CSU]: Fischer war doch zu der Zeit Außenminister!)


Im Außenwirtschaftsgesetz gibt es in Ansätze – Herr
Kollege Nešković, Sie haben bereits darauf hingewiesen –,
wonach das möglicherweise schon heute zu unterbinden
wäre. Man muss sich das einmal genau anschauen und
überlegen, was da nachzubessern ist.

Ich erwarte von der Bundesregierung und der Koali-
tion – daran beteiligen wir uns gerne –, dass sie in der
Weise tätig werden, dass so etwas in Zukunft nicht mehr
vorkommen kann. Auch Privatfirmen müssen um Ge-
nehmigungen nachsuchen, die aber für Fälle wie Libyen,
Syrien oder ähnliche Staaten nicht erteilt werden dürfen.
Diese Regelung muss strafbewehrt sein, damit sich die
Menschen auch daran halten. Wir haben bereits die ent-
sprechenden Institutionen, wenn es um Waffen oder Ma-
terial, das zur Herstellung von Massenvernichtungswaf-
fen dienen kann, geht. Hier könnten wir also etwas tun.

Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen – ich muss
mich gleich verabschieden –,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


der auf den ersten Blick nicht zum Thema zu gehören
scheint; dennoch gehört er dazu. Heute vor 40 Jahren ist
hier in Berlin am Kurfürstendamm Rudi Dutschke mit
drei Schüssen in den Kopf niedergestreckt worden. Ich
nehme dieses Ereignis zum Anlass – ich eile gleich an

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(C (D en Kurfürstendamm, um dort zu reden und dieses Atentats zu gedenken –, zu sagen: Wir müssen uns dafür ngagieren, dass auch von Privatfirmen keine politisch egründete Gewalt gefördert wird. Solche Gewalt darf on privaten deutschen Firmen weder von Berlin aus och sonst wo auf der Welt ausgehen, schon gar nicht in ibyen. Diese Lehre ziehe ich aus dem 11. April 1968. Danke sehr und auf Wiedersehen. Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Eduard intner das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und ollegen! Es mag ja gesetzlichen Handlungsbedarf geen, was die Tätigkeit von privaten Sicherheitsfirmen ngeht. Aber der Anlass für diese Aktuelle Stunde hat icht die politische Bedeutung, die Sie ihr jetzt zumesen wollen. Sie blähen eine Geschichte auf, die das nicht erdient hat. Sie haben aber eigentlich von Anfang an alles geusst: Schon nach den ersten Meldungen und Hinweisen uf die Ausbildungstätigkeit deutscher Polizeibeamter in ibyen haben Sie den großen Skandal gewittert. Man og auch gleich die ganz große Keule aus dem Sack: Ein ntersuchungsausschuss sollte her. (Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Noch einer! Und Herr Königshaus wird Vorsitzender! – Gegenruf des Abg. Hellmut Königshaus [FDP]: Dann kriegen wir etwas raus!)


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615514600
Eduard Lintner (CSU):
Rede ID: ID1615514700

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


a schimmert eine gewisse Freude am Skandal durch.
einer Meinung nach sind wir da auf der falschen Ver-

nstaltung. Wenn man ein passendes Sprachbild bemü-
en wollte, müsste man davon sprechen, dass hier mit
anonen auf Spatzen geschossen wird bzw. dass hier aus
er Mücke ein Elefant gemacht wird.

Trotz der neuerlichen Aufwallungen muss man sagen,
err Kollege Stadler: Die Gemüter haben sich mittler-
eile etwas beruhigt.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Warten Sie die morgige Zeitung ab!)


ie aufgeregten Angriffe, die weit hergeholt und keines-
egs überzeugend sind, wirken künstlich. Von den Ver-
ächtigungen, die gestreut worden sind, ist fast nichts
eblieben.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Im Gegenteil! Es wurde immer schlimmer!)


eder war es der deutschen Firma verboten, ihre
ienste in Libyen anzubieten – ob das so bleiben kann,

st eine andere Frage –,


(Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Das Problem ist doch nicht neu!)







(A) )



(B) )


Eduard Lintner
noch kann von heimlich oder konspirativ gesprochen
werden; denn die Botschaft und der BND wussten da-
von, auch wenn sie sich für die Details offensichtlich
nicht interessiert haben.

Herr Ströbele hat sich hier echauffiert. Deshalb will
ich daran erinnern: Außenminister war zum betreffenden
Zeitpunkt Herr Fischer. Sollte die Botschaft also tatsäch-
lich dem Auswärtigen Amt Bericht erstattet haben,
müssten Sie einmal bei ihm anrufen und ihn fragen, was
er veranlasst hat, nachdem die Zentrale in Kenntnis ge-
setzt worden war. Wir jedenfalls sind da völlig außen
vor.

Was bleibt, sind Verstöße von Beamten gegen – wenn
man es genau nimmt – nachrangige, auf jeden Fall nicht
strafrechtlich relevante Vorschriften des Dienstrechts,
geregelt in der – der Name zeigt schon, welche Bedeu-
tung dem beizumessen ist – Nebentätigkeitsverordnung.

Nimmt man einen Bericht der Wochenzeitung Die
Zeit für bare Münze, hat es fast ein halbes Dutzend Mit-
tagessen gegeben, bei denen Botschaftsangehörige und
Polizeibeamte an einem Tisch gesessen haben. Im Klar-
text heißt das: Die Beamten haben aus ihrer Tätigkeit
kein Geheimnis gemacht. Es ist anzunehmen, dass man
sich darüber unterhalten hat, warum sich die Beamten zu
diesem Zeitpunkt in Libyen aufgehalten haben. Mein
Kollege Hans-Peter Uhl hat, wie ich finde, zutreffend
angemerkt: Es gibt keine Libyen-Affäre. Es gibt keinen
Skandal. Die Luft ist raus.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Diejenigen, die regelmäßig mit solchen Sachverhalten
zu tun haben, weil sie die Tätigkeit der Geheimdienste
kontrollieren, müssen nun entscheiden, ob es notwendig
ist, die Vorschriften für die Arbeit des PKGr zu verän-
dern oder zu ergänzen, um zeitnähere und präzisere In-
formationen zu erhalten. Bei dieser Überlegung, die die
Regierung offenbar teilt, handelt es sich offenbar um das
Ergebnis jahrelanger Erfahrungen – es sind sogar alte
Gesetzentwürfe dazu vorhanden –, unabhängig von dem
Fall, der Gegenstand der heutigen Aktuellen Stunde ist.
Auch Überlegungen, das Außenwirtschaftsgesetz zu er-
gänzen, sind legitim und angebracht; aber das kann man
ohne Aufgeregtheit tun.

Es ist Zeit, zur friedlichen Sacharbeit zurückzukeh-
ren, das Signal „Die Jagd ist aus“ zu blasen und den
Frust nicht auf den Schultern der betroffenen Beamten
abzuladen. Die Beamten haben aus ihrer Tätigkeit kein
Geheimnis gemacht. Ihnen kann allenfalls das dienst-
rechtliche Versäumnis zur Last gelegt werden, nicht um
eine Genehmigung ihrer Nebentätigkeit nachgesucht zu
haben. Herr Ströbele sollte das bedenken. Lassen wir
also bitte Dampf aus dem Kessel ab, und lassen wir nicht
die Beamten ausbaden, wofür die Politik geradestehen
muss!

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


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(C (D Das Wort hat der Kollege Hellmut Königshaus für die DP-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in er Tat so, dass die Politik hierfür geradezustehen hat. as wir heute von der Koalition gehört haben, erinnert n einen schlechten Film. Wahrscheinlich hat die Kanzerin deshalb ihren Kulturstaatsminister geschickt; er ist a auch Filmbeauftragter. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Vielleicht liegt es auch an den Komparsen! – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Auf der Regierungsbank sitzen Staatsminister Erler und Staatssekretär Altmaier!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615514800

(Beifall bei der FDP)

Hellmut Königshaus (FDP):
Rede ID: ID1615514900

(Dr. Max Stadler [FDP]: So ist es!)


ber auch er ist inzwischen gegangen. Offensichtlich
at ihm dieser Film nicht gefallen. Leider ist das Kanz-
eramt hier nicht vertreten. Immerhin werden Vertreter
es BMI und des Auswärtigen Amtes sprechen. Das
pricht für die Beteiligten.

Es ist der alte Film, den wir schon mehrfach gesehen
aben und durch den die Taktik der Regierung hier noch
inmal deutlich wird: Skandale werden grundsätzlich
icht aufgearbeitet, nicht zur Kenntnis genommen und
uch nicht als Chance betrachtet, Missstände aufzuarbei-
en; sie werden ausgesessen – man versucht es wenigs-
ens –, oder man bestreitet einfach die Fakten. Das haben
ir in anderen Zusammenhängen von der Bundesregie-

ung und der Koalition schon oft gehört: nichts dran, nur
eiße Luft, alles aufgeklärt. – Das ist das Leitmotiv die-
es Films. Déjà vu! So war es übrigens auch in der Visa-
ffäre, bis der Außenminister schließlich selbst einge-

äumt hat, dass er schwerwiegende Fehler gemacht hat.
o war es auch in der BND-Affäre, die wir gerade aufar-
eiten, bei der zunächst behauptet wurde, dass in dem
ericht vom Dezember 2005 alles stehe und dass es
ichts Neues mehr gebe. Innerhalb von zwei Jahren hat
un ein anderer Untersuchungsausschuss – nicht zuletzt
ank der freundlichen Hilfe des Kollegen Hartmann –
ine ganze Reihe neuer Verfehlungen und Versäumnisse
er Regierung und nachgeordneter Behörden aufgeklärt.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Hartmann ist schuld! – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Ihr macht mich hier fertig! Ich werde noch aus der Partei geworfen! – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Mensch, Hartmann!)


So ist es auch hier wieder. Es wird gesagt, der Bun-
esnachrichtendienst selbst habe nichts veranlasst und
ie Bundesregierung habe von nichts etwas gewusst,
eshalb sei alles in Ordnung. Kollege Haibach und an-
ere sagen, der Skandal sei konstruiert. Auch der Kol-
ege Uhl wurde zitiert,






(A) )



(B) )


Hellmut Königshaus

(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Das finde ich auch unglaublich!)


der sich zu diesem Thema sehr zurückhaltend geäußert
habe. Ich hatte schon mehrfach den Verdacht – auch
schon im Zusammenhang mit der ersten BND-Affäre –,
dass er den „Scholzomaten“ aufgefressen hat, weil er
heute ein bisschen anders klingt.


(Heiterkeit bei der FDP)


Wo leben wir eigentlich, dass uns die Zusammen-
hänge so dargestellt werden? Wurden dem Auswärtigen
Amt – wir werden von Herrn Erler nachher noch ein bis-
schen dazu hören – keine Erkenntnisse von der Botschaft
mitgeteilt?


(Dr. Max Stadler [FDP]: Doch!)


Was ist denn die Aufgabe der Botschaft dort gewesen?
Hat sie es für normal gehalten, dass dort eine solche
Firma und erkennbar auch deutsche Beamte tätig wur-
den? War es nicht Aufgabe des BND, der Bundesregie-
rung und den zuständigen Behörden die Informationen
zu geben, die ihm vorlagen?

Die empörenswerten Dienstpflichtverletzungen deut-
scher Beamter, von denen die Rede ist und die hier klein-
geredet wurden, waren bekannt, nur dem jeweiligen
Dienstherren nicht. Das ist doch der eigentliche Skandal,
das eigentliche Problem.


(Beifall bei der FDP)


Die Vorgänge reichen bis hin zum Betrug. Wenn sich
Menschen krankmelden und in Libyen für solche Tätig-
keiten zur Verfügung stehen, dann ist es ein Skandal,
wenn die Informationen darüber nicht weitergegeben
werden und dies nicht abgestellt wird. Darum geht es.
Der frühere Bundeskanzler Schröder empört sich völlig
zu Recht dagegen – wenn es denn stimmt –, dass er im
Zusammenhang mit diesem Vorgang verdächtigt wird,
davon gewusst zu haben.

Was hat der BND eigentlich für ein Selbstverständnis
– damit wir das auch heute wieder nicht erfahren, ist das
Kanzleramt hier nicht vertreten –, wenn wir nicht sicher-
stellen können, dass die Bundesregierung von solchen
Vorgängen erfährt? Wie haben die politisch Verantwort-
lichen es eigentlich eingeordnet, wenn in einem Staat,
der damals noch auf der Terrorliste stand – das hat sich
erst später geändert, Kollege Hartmann –, auf einmal
Deutsche auftauchen und sich ganz offenkundig an der
Ausbildung beteiligen? Warum wurde das nicht zur
Kenntnis genommen und als ein gravierender Vorgang
gehalten?


(Beifall bei der FDP)


Es ist doch ganz offenkundig, dass es in der Bundes-
regierung damals – möglicherweise auch heute – zuging
wie bei Hempels unterm Sofa. Wie wir heute wissen, hat
das Bundesverteidigungsministerium alle Erkenntnisse
an die zuständigen Behörden weitergegeben: ans Bundes-
innenministerium, ans Auswärtige Amt, ans BKA, an
den BND und an das BfV.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: ZDF!)


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(C (D ber es wurde nichts veranlasst. Das konnten inzwichen völlig unbestritten und undementiert auch die achener Nachrichten berichten. Sie sagen, das sei noral. Sie halten es für aufgeblasen, wenn wir dieses hema kritisch aufarbeiten. Der nordrhein-westfälische Landtag ist an diesem hema besonders interessiert, weil einige der Beamten ort zu Hause sind. (Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Welcher Partei gehört denn der Innenminister dort an?)


(Beifall bei der FDP)


Ja, wer war denn damals Innenminister, verehrter Kol-
ege? Das war unter Steinbrück noch ein SPD-Innenmi-
ister. Danke, dass Sie daran erinnern. Ich hätte es Ihnen
rspart.


(Beifall bei der FDP – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Ich könnte Ihnen auch etwas zur Onlinedurchsuchung sagen!)


Unser Kollege Horst Engel hat im Landtag die Ver-
ntwortung auch für die Dienstvergehen der beteiligten
andesbeamten dem Bundeskanzleramt zugewiesen. Er
at völlig zu Recht festgestellt, dass die Spur ins Kanz-
eramt führt.


(Lachen bei der SPD)


eshalb müssen wir uns hier mit dieser Frage befassen,
uch wenn es sich um Landesbedienstete handelt. Das
anzleramt hat versagt. Deswegen müssen wir uns nä-
er mit diesem Fall befassen.

Wenn die Bundesregierung nicht von sich aus dazu
ereit ist – wie wir es in anderen Fällen erlebt haben –,
ür weitere Klarheit zu sorgen, dann müssen wir uns vor-
ehalten, dass das Parlament von den Instrumenten Ge-
rauch macht, die die Geschäftsordnung und unsere
echte vorsehen.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Aber kein Untersuchungsausschuss!)


Danke schön.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615515000

Für die Bundesregierung hat nun der Staatsminister

m Auswärtigen Amt, Dr. Gernot Erler, das Wort.

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Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1615515100


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
assen Sie mich einleitend gleich zum Hauptgegenstand
ieser Aktuellen Stunde kommen und Folgendes klar-
tellen: Das Auswärtige Amt bzw. die Botschaft Tripolis
at die Arbeit der Firma BDB in Libyen in keiner Weise
nterstützt oder gar gefördert. Als Mitarbeiter der Bot-
chaft im November 2005 zufällig von der Tätigkeit der
irma erfuhren, wurde sichergestellt, dass dies von fach-

ich kompetenter Seite in der Bundesregierung weiter-
erfolgt wurde. Ein Skandal sieht wahrlich anders aus.






(A) )



(B) )


Dr. h. c. Staatsminister Gernot Erler
Daran ändern auch alle rhetorischen Bemühungen hier
nichts. Darin kann ich dem Kollegen Haibach nur zu-
stimmen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Ich möchte zunächst auf die Berührungspunkte zwi-
schen der Firma BDB Protection GmbH und dem Aus-
wärtigen Amt eingehen. Die Aktivitäten der Firma BDB
in Libyen kamen der deutschen Botschaft in Tripolis nur
zufällig zur Kenntnis, als der damalige Ständige Vertre-
ter und ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes
am Rande eines Fußballspiels im November 2005 auf ei-
nen Vertreter der Firma BDB stießen. Für den Mitarbei-
ter des Auswärtigen Amts blieb es bei dieser einmaligen
Zufallsbegegnung. Weitere Kontakte zwischen Mitarbei-
tern des Auswärtigen Amts und der Firma BDB hat es
danach nicht gegeben. Das Parlamentarische Kontroll-
gremium des Bundestages hat sich bekanntlich im Laufe
dieser Woche bereits ausführlich mit diesem Vorgang be-
fasst.

Im Februar 2006 wurde ein Antrag auf Lieferung von
Pistolen an das libysche Innenministerium für die Aus-
stattung einer Antiterroreinheit, die, wie am Rande er-
wähnt wurde, durch die Firma BDB ausgebildet würde,
von der Bundesregierung abgelehnt. Das gebe ich dem
inzwischen enteilten Kollegen Ströbele zur Kenntnis.

Danach ist das Auswärtige Amt erst wieder im
Dezember 2006 durch die Zuschrift des Wehrdisziplinar-
anwalts mit der Bitte um Information über die Tätigkeit
von BDB-Mitarbeitern mit diesem Fall befasst worden.
Die vom Wehrdisziplinaranwalt genannten Personen wa-
ren der Botschaft nicht bekannt, lediglich der bei dem
besagten Fußballspiel angetroffene Leiter der Firma.
Dies wurde dem Wehrdisziplinaranwalt vom Auswärti-
gen Amt auch so mitgeteilt.

Darüber, ob es richtig ist, dass der Export von Dienst-
leistungen im polizeilichen Bereich – wie bei der Firma
BDB – bislang keiner Genehmigungspflicht unterliegt,
muss man in Ruhe nachdenken.


(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Das ist die Rechtslage! – Clemens Binninger [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)


Aber das ist die zurzeit geltende Rechtslage.

Ich möchte noch eine Frage im Zusammenhang mit
dem politischen Kontext ansprechen, die bisher in der
öffentlichen Debatte eher eine untergeordnete Rolle ge-
spielt hat: Welchen Umgang sollen wir mit einem Land
wie Libyen pflegen, mit dem wir trotz erheblicher Unter-
schiede und Gegensätze bei Wertsetzungen und der poli-
tischen Kultur auch wichtige gemeinsame Interessen ha-
ben? Wie honorieren wir Schritte von Staaten in die
richtige Richtung, auch wenn sie uns noch lange nicht
weit genug gehen? Der Kollege Michael Hartmann hat
dieses Thema schon angesprochen.

Libyen hat seit 1999 eine eindrucksvolle Kehrtwende
in seiner Außenpolitik vollzogen.


(Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Nur nicht in der Innenpolitik!)


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(C (D s hat mit der Auslieferung der Lockerbie-Attentäter nd der Entschädigungsregelung in den Fällen Lockerbie nd La Belle den Weg der Normalisierung seiner Bezieungen zu westlichen Staaten eingeschlagen. Es hat im ahr 2003 seinen Verzicht auf Massenvernichtungswafen erklärt, das IAEO-Zusatzprotokoll unterzeichnet und st dem Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ, beigetreen. Es war und ist ein genuines Eigeninteresse der Staaengemeinschaft – auch Deutschlands –, Libyen auf dieem Weg weiter zu unterstützen. Libyen ist Teil einer om islamistischen Terrorismus bedrohten Region. Es st zugleich Zielund Transitland für Tausende illegaler inwanderer aus Afrika, von denen viele nach Europa treben. Bei der EU-Afrika-Konferenz in Tripolis 2006 urde daher zu diesem Thema eine engere Zusammen rbeit vereinbart. Bei aller Anerkennung für Libyens Abkehr vom Teror, für den Beitritt zum Nichtverbreitungsregime und ür die Öffnung hin zur westlichen Welt hat die Bundesegierung niemals die fortbestehende autoritäre Natur es libyschen Regimes und die andauernden Menschenechtsverletzungen ignoriert. Menschenrechtliche Defiite, insbesondere der Fall des zum Tode verurteilten ulgarischen Pflegepersonals, wurden immer klar und eutlich angesprochen. Während der deutschen EUatspräsidentschaft haben wir entscheidend daran mitewirkt, in diesem Fall die Freilassung der Betroffenen u erreichen. An der restriktiven Exportpolitik der Bundesregieung gegenüber Libyen hat sich auch nach der Aufheung der UN-Sanktionen im Jahr 2004 nichts geändert. ine Vielzahl von Anträgen wurde negativ beschieden. assen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hineisen, dass sich andere europäische Staaten wie Frank eich bereits seit 2005 darum bemüht haben, libysche Siherheitskräfte auszubilden. Nach 2004 hat Libyen mmer wieder bei verschiedenen Stellen in der Bundesegierung auf eine Vereinbarung über eine Zusammenareit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus nd die Bekämpfung illegaler Migration gedrängt. 2006 das wird mein Kollege Altmaier sicherlich genauer usführen – hat das Bundesinnenministerium dazu erste espräche geführt. Lassen Sie mich eine Schlussfolgerung ziehen. Als esamtfazit möchte ich feststellen: Die Bundesregie ung hat nicht nur nachweislich korrekt gehandelt, sonern hat auch politisch angemessen auf den Wandel der ibyschen Politik reagiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Unionsfraktion hat nun der Kollege Clemens inninger das Wort. Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und ollegen! Meine Damen und Herren von der Opposiion, wenn man Ihnen heute Nachmittag zuhört, kann Clemens Binninger man den Eindruck gewinnen, dass es für Sie genügt, von einem Skandal zu sprechen, wenn die Worte „Libyen“, „BND“ und „privater Sicherheitsdienst“ hintereinander gesagt werden. Das ist nicht nur oberflächlich, sondern geht an der Sache völlig vorbei. Wir haben am Ende dieser Woche eine aufgeregte, teilweise hysterische Debatte über dieses Thema hinter uns. Viele Fakten liegen auf dem Tisch. Viele Fragen wurden beantwortet. Manches hat sich als das entpuppt, was es schon immer war: heiße Luft. Es gibt kaum noch Punkte, die man vertiefen müsste, erst recht keine, bei denen man das Wort „Skandal“ in den Mund nehmen sollte bzw. könnte. Trotzdem gibt es für mich – das will ich ganz offen zugestehen – drei relevante Punkte, die wir ansprechen sollten. Punkt 1 betrifft den Einsatz aktiver Polizeibeamter für eine private Sicherheitsfirma im Ausland. Punkt 2 betrifft das Informationsverhalten deutscher Stellen. Punkt 3 ist die entscheidende Frage, Kollege Stadler, wie wir zukünftig mit Staaten wie Libyen umgehen wollen, wenn es um den Export privater Sicherheitsdienstleistungen geht. Das sind die drei Punkte, über die man sprechen muss. Dazu bedarf es aber nicht der Skandalisierung. Punkt 1. Wir, die CDU/CSU-Fraktion, wollen nicht, dass deutsche Polizeibeamte in irgendeinem Regime nebenher Geld verdienen, obwohl sie es nicht dürfen. Das lehnen wir ab. Das ist inakzeptabel. Das ist ein Verstoß gegen das Dienstrecht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Ihr Koalitionspartner will das auch nicht!)


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615515200
Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1615515300




(A) )


(B) )


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


– Auch die SPD will das nicht. Das glaube ich Ihnen
gerne, Herr Kollege Hartmann. – An dieser Stelle ist so-
wohl zur Verhinderung solchen Verhaltens als auch zur
Aufklärung und Sanktion der Dienstherr dieser Beamten
gefordert, im konkreten Fall vor allen Dingen der Innen-
minister in Nordrhein-Westfalen, Herr Wolf von der
FDP.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Dem die Bundesregierung nichts gesagt hat!)


Ich will aber der Objektivität halber darauf hinweisen,
dass wir uns bei aller Kritikwürdigkeit dieses Verhaltens
– wer als Polizeibeamter weiß, dass er in Deutschland
aus guten Gründen keine Genehmigung bekommt, im
Rahmen einer Nebentätigkeit für eine Sicherheitsfirma
zu arbeiten, der weiß natürlich erst recht, dass er diese
nicht bekommt, wenn er für die Firma ins Ausland geht;
da gibt es nichts zu beschönigen –


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Sehr wahr!)


nicht mit aller Macht an diesem Teilaspekt abarbeiten
sollten. Das ist Sache des Dienstherrn. Es wäre auch
nicht richtig, wenn wir wirklich vorankommen wollen.

Zu Punkt 2, dem Informationsverhalten deutscher Stel-
len in diesem Zusammenhang. Es ist unbestritten, dass
der BND und Teile der Botschaft und damit auch das

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(C (D uswärtige Amt von der Tätigkeit gewusst haben. Aber err Staatsminister Erler hat zu Recht darauf hingewie en, dass das Tätigwerden dieser Firma durch die heuige Rechtslage gedeckt war. Insofern war die Bewerung dieses Umstands offensichtlich vor Ort in Libyen uf der Ebene des BND und der Botschaft eine andere, ls Sie sie vielleicht treffen mögen. (Hellmut Königshaus [FDP]: Auch als die, die Sie getroffen haben!)


ber auch das war kein Skandal; das muss man an dieser
telle deutlich sagen.

Die Frage, wie dieser Auftrag zustande kam, wer den
mpuls gegeben hat – dafür braucht es einen Vorlauf; das
ag im Jahr 2004 oder Anfang 2005 gewesen sein –,


(Dr. Max Stadler [FDP]: Genau!)


st nach meinem Kenntnisstand noch offen.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Sehr richtig!)


ber ich bin überzeugt, dass auch diese Frage relativ un-
pektakulär beantwortet werden kann und kein Skandal-
otenzial bergen wird.

Es bleibt der dritte und entscheidende Punkt. Wir
üssen uns in diesem Hohen Hause offen darüber unter-

alten, wie wir es in Zukunft handhaben wollen – auch
as ist eine Lehre aus dem konkreten Fall –, wenn es da-
um geht, Sicherheitsdienstleistungen zu exportieren.

ie wollen wir mit einem Staat wie Libyen umgehen?
ir dürfen hier keine scheinheilige Debatte führen; denn

das wurde angesprochen – wir haben Kontakte zu
ibyen. Wir pflegen diplomatische Beziehungen, wir
nterhalten eine Botschaft, wir sind im Bereich der Ter-
orismusbekämpfung dringend auf den Kontakt auf der
rbeitsebene angewiesen, auch im Interesse der eigenen
icherheit. Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich je-
and beklagt hätte, wenn es dank der Mithilfe des
taates X oder des Staates Y gelungen ist, Geiseln zu be-
reien, obwohl wir alle wissen, dass die rechtsstaatlichen
erhältnisse dort nicht einmal ansatzweise so gut sind
ie bei uns. Auch das ist Teil der Wahrheit.

Wir müssen uns klar werden, dass wir darüber reden
üssen, ob wir Regeln brauchen und ob wir überhaupt
egelungen treffen können, wenn Private ihre Dienst-

eistungen ins Ausland exportieren. Das ist Gegenstand
iner Diskussion, die wir vernünftig führen müssen, das
st aber nicht Bestandteil eines Skandals. Die Diskussion
erden wir führen. Mehr ist aus dieser Sache politisch
icht herauszuholen, auch wenn Sie von der Opposition
as noch so gern tun würden.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615515400

Das Wort hat der Kollege Dr. Dieter Wiefelspütz für

ie SPD-Fraktion.


(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Ja, mach das Handy aus! Das ist gut! – Michael Hartmann Vizepräsidentin Petra Pau [Wackernheim] [SPD]: Sonst ruft RTL an! – Heiterkeit)





(A) )


(B) )



Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1615515500

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr

verehrten Damen und Herren! Wir erleben heute das
Ende einer Woche unterirdischer Oppositionsarbeit, wo-
bei man sich schon die Frage stellen kann, ob das eigent-
lich Arbeit ist. Das ist eine Tätigkeit, die unterirdisch ist;
denn wir können doch alle erwarten, dass ein Mindest-
maß an Sorgfalt im Umgang mit Tatsachen oder auch
mit Gerüchten und Spekulationen angezeigt ist. Ich
werfe das nicht nur Ihnen von der FDP, den Grünen und
der Linkspartei vor; ich werfe das auch einem Teil der
Medien vor.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Immer die anderen!)


Da genügt ein Foto, auf dem der frühere Bundeskanzler
Schröder und Herr Gaddafi abgebildet werden, zum Be-
weis dafür, dass da wohl irgendeine Verbindung vorhan-
den sein muss.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Hat das heute einer gesagt? – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Ihre Lieblingszeitung Bild am Sonntag, die das gedruckt hat! Das waren doch nicht wir!)


Es genügt die zutreffende Behauptung, dass Libyen bei
der Befreiung von Menschen, die in Geiselhaft genom-
men wurden, eine Rolle gespielt habe und dass zwin-
gend ein Gegengeschäft gemacht werden musste. Speku-
lationen ohne einen Tatsachenkern, ohne einen
Anhaltspunkt sollen genügen, um die Behauptung zu be-
legen, die Bundesregierung trage Mitverantwortung, der
Bundeskanzler selber habe ein Geschäft gemacht oder
zumindest der Bundesnachrichtendienst sei aktiv oder
passiv beteiligt gewesen. Das alles fällt in sich zusam-
men und ist unterirdisch, absolut unseriös.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Wer hat denn das von uns gesagt? Das ist doch Quatsch! – Dr. Max Stadler [FDP]: Wann haben wir denn das gesagt?)


Das ist im Grunde bis heute der Tenor Ihrer Oppositions-
taktik an dieser Stelle. Jetzt relativieren Sie das und wol-
len es nicht mehr gewesen sein. Ich sage: Das, was Sie
sich hier geleistet haben, ist ein verantwortungsloser
Umgang mit Fakten.


(Beifall bei der SPD – Hellmut Königshaus [FDP]: Bleiben Sie doch einmal bei den Tatsachen!)


Ich finde es unverschämt, der Bundesregierung Vor-
würfe zu machen, ohne den geringsten Anhaltspunkt und
Tatsachen zu haben. Das gilt auch für Sie, Herr
Nešković, und für Herrn Ströbele, der jetzt nicht mehr da
ist. Wir haben das auch im Innenausschuss erlebt: bom-
bastisches Gequatsche ohne Substanz. Das ist das, was
Sie in den letzten Tagen produziert haben.

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(C (D Ich bin allerdings dagegen, dass wir das verniedlihen, was in der Tat skandalös ist. Ich möchte Herrn intner – er ist jetzt nicht mehr da – schon widersprehen: Ein jeder Polizeibeamter weiß – wir haben in eutschland eine hervorragende Polizei; es gibt über 50 000 Polizeivollzugsbeamte; die deutsche Polizei ist ie weltbeste; das ist meine feste Überzeugung –, dass er hne eine Genehmigung gegen Entgelt nicht einmal rötchen verkaufen darf. Kein Polizeibeamter darf weer in Deutschland noch anderswo – ich rede gar nicht on Libyen; das gilt auch für Österreich und für Italien – hne Genehmigung seines Dienstherren gegen Entgelt usbilden. (Hellmut Königshaus [FDP]: Nur das Kanzleramt weiß das nicht!)


enn das Ganze in Libyen stattfindet, ist das ein Skan-
al.

Wenn 20 oder 25 deutsche Polizeibeamte da unter-
egs waren, dann darf man wohl einmal die Fragen stel-

en: Wie viele sind in Deutschland denn angesprochen
orden? Könnten es nicht einige mehr sein? Warum ist
as nicht bekannt geworden? Wenn ein Polizeibeamter
uch nur angesprochen wird, muss das weitergegeben
erden. Ich möchte nicht, dass solch ein Vorgang ver-
iedlicht wird.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also gibt es doch einen Zusammenhang!)


as ist ein Skandal. Dieser Skandal spielt hauptsächlich
n Nordrhein-Westfalen. Ich bin mir sehr sicher, dass das

it Sorgfalt aufgeklärt wird.

Die Libyen-Politik Deutschlands hat der Staatsminis-
er Erler hier in einer sehr klugen und ausgewogenen
ede völlig angemessen dargestellt.


(Beifall bei der SPD)


ibyen war – das wissen die Sicherheitsexperten – ein
taat, der Terrorismus gefördert hat.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt „gefördert“? Ausgeübt! Er hat selbst Terrorakte begangen!)


Ja, Herr Wieland. Da stimme ich Ihnen ausnahmsweise
inmal zu: Es ist ein Staat, der Terrorismus gefördert hat. –
ieser Staat ist bemüht, in den Kreis derjenigen Staaten

urückzukehren, die Recht und Gesetz sowie das Völ-
errecht einhalten.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Aber die Opposition unterdrückt!)


icht nur Deutschland, sondern die gesamte westliche
elt hat ein massives Interesse daran, diesen Prozess zu

egleiten.

Wir wissen aber alle, dass es in Nordafrika und im
ahen Osten – das ist jedenfalls meine Einschätzung als
ichtaußenpolitiker, Herr Staatsminister – nur einen ein-

igen demokratischen Rechtsstaat gibt – das ist meine
berzeugung –: Das ist Israel. Wollen wir jetzt aufhören,






(A) )



(B) )


Dr. Dieter Wiefelspütz
mit den Staaten zusammenzuarbeiten, die eben nicht die
Standards haben, die für uns selbstverständlich sind?


(Dr. Max Stadler [FDP]: Das kommt darauf an, in welchem Bereich!)


Natürlich muss man diskutieren, was wir da tun und was
nicht. Ich bin allerdings der Auffassung: Das, was in den
letzten Jahren in Richtung Libyen gemacht worden ist,
ist zu würdigen, positiv hervorzuheben und nicht zu kri-
tisieren. Wir begleiten diesen Staat auf dem Weg in den
Kreis derjenigen Staaten, die sich zivilisiert benehmen.

Ich will zum Schluss noch zwei Sätze sagen. Ich
meine, wir haben Grund, darüber nachzudenken, wie es
weitergehen kann. Auch wenn die Rechtslage gegenwär-
tig ziemlich eindeutig ist, was die Tätigkeit privater Un-
ternehmen im Sicherheitsbereich anderer Staaten angeht:
Herr Erler, wir sind auf einem sicheren Gelände, wenn
Waffen, Panzer, U-Boote oder Faustfeuerwaffen expor-
tiert werden. Was ist mit Software? Was ist mit Know-
how? Was ist mit Ausbildungsleistungen? Da haben wir
Interessen. Ich glaube, sagen zu können, dass wir uns
dieses Themas ohne Hektik und mit Augenmaß anneh-
men müssen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615515600

Kollege Wiefelspütz, das ist jetzt ungefähr der vierte

Satz. Ich bitte, zum Schluss zu kommen.


Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Rede ID: ID1615515700

Frau Präsidentin, ich gehorche Ihnen uneingeschränkt

sehr gerne.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615515800

Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär

Peter Altmaier.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Jetzt wird alles aufgeklärt!)


P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1615515900


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Die Debatte heute hat ihr Gutes, weniger durch
das, was gesagt, als vielmehr durch das, was nicht gesagt
worden ist.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sagen Sie denn nicht? – Lachen bei der FDP)


Deshalb sage ich erstens noch einmal ganz klar: Es ist
ab heute nicht mehr bestritten, dass die Bundesregierung
die privaten Schulungsmaßnahmen in Libyen weder ini-
tiiert noch organisiert hat. Dieser Vorwurf ist von nie-
mandem in der Debatte erhoben worden, weder von
links noch von rechts. Das ist ein wichtiger Fortschritt
im Vergleich zu den aufgeregten Diskussionen und Ge-
räuschen zu Beginn dieser Woche.

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(C (D Zweitens sage ich genauso klar und deutlich: Dort, o es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland eine usammenarbeit mit Ländern wie Libyen gibt und geben uss, die nicht unseren demokratischen und rechtsstaat ichen Maßstäben entsprechen, ist es gängige Staatsprais, eine solche vom Staat initiierte Zusammenarbeit usschließlich von staatlichen Stellen vornehmen zu lasen. Auch dies ist ein ganz wichtiger Punkt. Diese renze darf nicht verwischt werden. iese Grenze – lieber Herr Stadler, lieber Herr önigshaus – ist nach allem, was wir heute wissen, im orliegenden Fall auch zu keinem Zeitpunkt überschriten worden. (Dr. Max Stadler [FDP]: Ihr hättet NRW informieren müssen!)


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


(Beifall bei der FDP)


Es geht hier um die private Tätigkeit einer privaten
icherheitsfirma mit fragwürdigem Ruf. Deshalb halte

ch es auch nicht für gerechtfertigt, dass wir in diesem
usammenhang über Privatisierung von Sicherheit re-
en.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, genau das ist es!)


rivatisierung von Sicherheit – Herr Kollege Wieland –
indet statt, wenn sich der Staat zur Wahrnehmung seiner
ufgaben Privater bedient.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht der libysche Staat! Das hat der libysche Staat getan!)


enau dies ist hier nicht geschehen, und das sollten Sie
uch zugeben, wenn Sie einen Rest an Glaubwürdigkeit
n dieser Debatte behalten möchten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der libysche Staat hat genau dies getan!)


Meine Damen und Herren, davon zu trennen ist der
mstand, dass bei dieser Firma


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Staatsdiener waren!)


anz offensichtlich aktive und ehemalige Polizisten ein-
esetzt waren. Soweit es aktive Polizisten sind, ist dies
icht hinnehmbar, weil dadurch der falsche Eindruck ei-
er Verquickung staatlicher und privater Interessen er-
eckt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


enn Herr Ströbele gesagt hat, diese Polizisten dürften
n ihrer Freizeit nicht machen, was sie wollten, dann hat
r recht. Sie dürfen es nicht, und sie werden dafür auch
isziplinar- und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen,
oweit sie entsprechende Verstöße begangen haben.






(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Peter Altmaier
Was nun das BMI angeht, so haben Sie, Herr Kollege
Stadler, zu Recht gesagt, das BMI sei Ende November
vom nordrhein-westfälischen Innenministerium über
eine mögliche Beteiligung ehemaliger GSG-9-Beamter
und ein laufendes Ermittlungsverfahren unterrichtet
worden. Das BMI unterstützt seither die ermittlungsfüh-
renden Behörden der Länder vorbehaltlos. Wir werden
alles tun, damit auf Landesebene die entsprechenden
dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen gezogen wer-
den können.

Aber ich würde mir wünschen, dass auch Sie sagen,
dass keine aktiven Bundespolizisten an diesen Maßnah-
men beteiligt waren. Wir haben dies überprüft, und ich
habe es im Innenausschuss vorgetragen. Dies ist eine
ganz wichtige Feststellung. Soweit die ehemaligen Kol-
leginnen und Kollegen ausgeschieden waren, liegt dies
zum Teil 15 bis 20 Jahre zurück. Sie sind im Zeitraum
von 1982 bis 1997 ausgeschieden, sie sind keine Beam-
ten mehr und haben weder Bezüge noch Ruhestandsbe-
züge. Wenn heute vor dem Parlament geäußert worden
ist, man müsse darüber nachdenken, auch in solchen Fäl-
len unter Umständen Regeln aufzustellen und über den
Export von Sicherheitsdienstleistungen zu reden, sage
ich für das Bundesinnenministerium ausdrücklich, dass
wir einer solchen Debatte offen gegenüberstehen und be-
reit sind, diese Debatte mit dem Parlament in den nächs-
ten Wochen zu führen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Hellmut Königshaus [FDP])


Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser
Stelle einen letzten Satz, weil ich meine, dass wir auch
dies in der Öffentlichkeit nicht im Unklaren lassen soll-
ten: Das Bundesinnenministerium ist in der Öffentlich-
keit einmal mit einem kritischen Soupçon genannt wor-
den, als es darum ging, dass es Kontakte zwischen
staatlichen Stellen und libyschen Behörden gegeben hat.
Selbstverständlich hat es diese Kontakte gegeben. Diese
Kontakte gibt es mit vielen Staaten der Welt, und dies
dürfen wir in der öffentlichen Diskussion auch nicht ta-
buisieren. Es geht um Sicherheitsinteressen der Bundes-
republik Deutschland. Im Kampf gegen Terrorismus, or-
ganisierte Kriminalität und illegale Migration wollen wir
dazu beitragen, dass unseren Interessen Rechnung getra-
gen wird.

Wir wollen Libyen auf dem Weg zurück in die Völ-
kergemeinschaft helfen; dazu hat es Gespräche gegeben.
All diese Gespräche haben dem genannten Zweck ge-
dient. Es gibt nichts zu verheimlichen und nichts zu ver-
bergen. Wir haben im Innenausschuss ausführlich darü-
ber gesprochen. Deshalb würde ich mir wünschen, dass
die Zeit der Spekulationen, der Beschuldigungen und
Verdächtigungen mit dem heutigen Tag endgültig been-
det ist und dass wir in aller Sachlichkeit über die Fragen
weiterreden können, die einer Erklärung bedürfen.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


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(C (D Das Wort hat der Kollege Dr. Hans-Peter Bartels aus er SPD-Fraktion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! assen Sie mich zu einem Komplex ein paar Worte saen, der hier noch nicht angesprochen wurde: die Beteiigung von Bundeswehrsoldaten. Genauer gesagt, hanelt es sich um einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr, inen aktiven Feldjäger, der im März 2006 auffällig georden ist. Zu diesem Zeitpunkt wurde dem Ministe ium bekannt, dass er offenbar versuchte, Kameraden für ine Ausbildungstätigkeit in Libyen anzuwerben, und ass er selbst dort tätig werden wollte. Das Ministerium hat diesen Vorgang sofort und konequent aufgearbeitet, und zwar indem die weitere Anerbung unterbunden wurde. Der Soldat wurde von seiem Dienst suspendiert und bekam Uniformtrageverbot. in Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Von diesem undeswehrsoldaten und auch von anderen Bundeswehr oldaten hat es keine Ausbildungstätigkeit in Libyen geeben. Es ist wichtig, hier festzuhalten: Einen Komplex Buneswehr hat es in dem, was tatsächlich stattgefunden hat, icht gegeben. Den Versuch hat es zwar gegeben, dieser urde aber durch die Bundesregierung unterbunden. Es wurde jetzt im Übrigen angekündigt, dass auch der ebentätigkeitserlass des Ministeriums daraufhin überrüft werden muss, wie genau man erfassen kann, was n Nebentätigkeiten ausgeübt wird. Denn dieser Soldat atte eine Nebentätigkeitsgenehmigung für Sicherheitsienstleistungen, aber nicht für diese. Worüber wir heute reden – ich glaube, das ist in der ktuellen Stunde deutlich geworden –, ist kein Skandal er Regierung, sondern ein Polizeiskandal. Es ist in der at ein Skandal, wie Kollege Wiefelspütz und andere geagt haben, wenn sich deutsche aktive Polizeibeamte in hrem Urlaub nicht erholen, sondern ins Ausland fahren, m dort Schulungen durchzuführen, wenn sie sich offenar krankmelden, um Schulungen durchzuführen, wenn ie Anträge auf Nebentätigkeitsgenehmigung gar nicht rst stellen, weil sie nicht genehmigt werden würden, nd trotzdem Schulungen durchführen. Das kann nicht ein. Das ist rechtswidrig. Das muss geahndet werden. as muss disziplinarisch verfolgt werden. Man muss echanismen finden, die so etwas für die Zukunft unter inden. Wir haben heute einen bemerkenswerten Konsens erstellen können – das habe ich Reden aus allen Frakionen, Bundesregierung eingeschlossen, entnommen –: ir alle sind bereit, auf die neue Situation zu reagieren. (Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Sie ist nicht so neu! Vor zwei Jahren haben wir schon einen Anfrage gestellt!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615516000

(Beifall bei der SPD)

Dr. Hans-Peter Bartels (SPD):
Rede ID: ID1615516100

ie besteht darin, dass Sicherheitsdienstleistungen, von
rivaten Firmen erbracht, ein Gegenstand von politi-






(A) )



(B) )


Dr. Hans-Peter Bartels
scher und rechtlicher Regulierung sein müssen, jeden-
falls wenn es um den Export geht.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sofern es geht! – Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Wir haben schon vor zwei Jahren, und zwar auf Soldaten bezogen, gefragt!)


Wir leben nach dem Ende des Kalten Krieges in einer
Welt, in der Gewalt und die Gefährdung von Sicherheit
zunehmend von privaten Akteuren, von nichtstaatlichen
Akteuren ausgeht. Es gibt eine ähnliche Tendenz bei der
Sicherheitsdienstleistung durch private Firmen im Auf-
trag von Staaten. Ich nenne die USA, die nicht nur im
Irak davon Gebrauch machen. Staaten nehmen private
Dienstleister für Aufgaben in Anspruch, die wir bisher
für öffentliche Aufgaben gehalten haben.

Ich will ausdrücklich feststellen: Wir sind nach wie
vor der Auffassung – dabei bleiben wir auch –, dass Si-
cherheit eine öffentliche Aufgabe ist, insbesondere wenn
sie ins Ausland exportiert werden soll. Das wollen wir
nicht privatisieren.


(Beifall bei der SPD)


Aber wir brauchen eine Regelung dafür. Wenn solche
Trainingsmaßnahmen – darüber reden wir jetzt – regu-
liert werden sollen, dann kommt nur eine Regelung in
Betracht, die dem Recht für Rüstungsgüter im Rahmen
der Rüstungskontrolle nachempfunden ist, auch wenn es
sich eben um eine Dienstleistung handelt.


(Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Genau das!)


Die Unterscheidung zwischen Gütern und Dienstleistun-
gen wird zunehmend künstlich. Gleiches gilt für die Un-
terscheidung zwischen Software und Hardware. Manch-
mal ist die Dienstleistung wichtiger. Es hat einen
Exportantrag für 140 SIG-Sauer-Waffen gegeben. Dieser
wurde abgelehnt, aber das Training konnte – wahr-
scheinlich mit anderen Waffen – stattfinden. Es kann
nicht sein, dass hier unterschiedlich vorgegangen wird,
wobei ich mir durchaus vorstellen kann, dass man hier
eine andere Regelung – möglicherweise aus dem Bau-
recht – findet. Möglicherweise gibt es hier eine ver-
gleichbare Rechtskonstruktion, wie sie sich bei der
Übernahme von deutschen wehrtechnischen Unterneh-
men durch – wie es im Gesetz heißt – gebietsfremde
Unternehmen bewährt hat, indem wir sagen, dies muss
angezeigt werden. Wer als deutsche Firma eine Sicher-
heitsdienstleistung im Ausland erbringen will, der muss
dies anzeigen. Wenn innerhalb von vier Wochen nichts
passiert, dann ist es okay. Wenn die Bundesregierung
und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle widersprechen
wollen, dann muss dies innerhalb von vier Wochen erfol-
gen. Danach gibt es kein Problem mehr. Das könnte ein
praktikabler Weg sein. Ich freue mich, dass wir heute of-
fenbar alle zu der Überzeugung gekommen sind, dass
wir in Zukunft darüber reden müssen, wie wir in dieser
Wahlperiode eine Regelung schaffen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


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(C (D Das Wort hat der Kollege Johannes Jung für die SPD raktion. (Hellmut Königshaus [FDP]: Aber jetzt nicht noch einmal von einem Skandal sprechen, dann schimpft der Kollege Wiefelspütz! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon haben Sie es getan!)

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615516200


Johannes Jung (SPD):
Rede ID: ID1615516300

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege

önigshaus murmelte gerade, „nicht noch einmal von
inem Skandal sprechen“.


(Heiterkeit)


as tue ich im Gegensatz zu Ihnen auch nicht.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Ich habe es auch nicht getan!)


as ist ein interessanter Punkt; denn das Fazit dieser
oche lautet: Von Skandal keine Spur, auch wenn es ei-

igen Kollegen offenkundig anders lieber wäre, weil sie
hren taktischen Plan für diese Woche auf vermeintli-
hen Skandalen aufgebaut haben. Ich habe noch gut die
ernsehinterviews vom Wochenbeginn vor Augen, in
enen einige prominente Mitglieder dieses Hauses ohne
enntnisse des Sachverhalts auf eine Art und Weise da-
erschwadroniert haben, die peinlich und unseriös ist;
orneweg ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Westerwelle,
er diese Aktuelle Stunde beantragt hat und uns bei die-
er nun allein ließ.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Glücklicherweise hat er uns das erspart!)


uch hier gilt, was gesagt und was nicht gesagt wurde.
ch greife einmal dieses Wort von Herrn Altmaier auf.

Meine Damen und Herren, es sind exakt diese obses-
iven Reflexhandlungen, mit denen Teile des politischen
ührungspersonals das Gemeinwesen und das Parlament
igenhändig beschädigen. Deshalb sage ich: Schluss mit
ieser chronischen Skandalisierung, die wir auch hier
ieder erlebt haben! Bleiben Sie bitte auf dem Teppich!

ch war in der Zeit Abiturient, als die libyschen Städte
ripolis und Bengasi bombardiert wurden. Ich war sei-
erzeit auch als Demonstrant gegen diese Attacken auf
er Straße. Das waren die Jahre, in denen Libyen Verbre-
hen wie den La-Belle-Anschlag beging und in denen
er Staatschef getrost als Terrorpate bezeichnet werden
onnte. Nach wie vor ist Libyen eines der repressivsten
egime dieser Welt. Immerhin ist Libyen von seiner ag-
ressiven Außenpolitik abgekommen. Herr Staatsminis-
er Erler hat das ausgeführt, und ich pflichte ihm voll
nd ganz bei.

Unser Interesse in der internationalen Politik ist es,
chwierige Staaten wie Libyen, die wahrlich keine freie
nd demokratische Gesellschaft zulassen und in denen
enschenrechte klar missachtet werden, dennoch in die
eltgemeinschaft zu führen und sie nicht als Outlaws zu

solieren. Das ist auch im Interesse der Menschen in






(A) (C)



(B) )


Johannes Jung (Karlsruhe)


Libyen. Was die Firma BDB Protection GmbH und diese
Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen unternommen
haben, ist ohne Wenn und Aber aufzuklären und zu ver-
urteilen. Das ist ganz klar. Hier haben wir einen erfreuli-
chen Konsens.

Auch auf die Gefahr hin, jetzt von Ihnen zum Schluss
der Debatte noch mutwillig missverstanden zu werden,
sage ich: Unterstützung beim Aufbau einer demokrati-
schen Polizei, die eben nicht die Prügel-, Mord- und
Schikanetruppe eines repressiven Systems ist, kann sehr
wohl zu unseren Aufgaben in der Außen- und Sicher-
heitspolitik gehören, aber bitte nicht über private und
möglicherweise zweifelhafte Anbieter.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Max Stadler [FDP]: Und nicht am Parlament vorbei!)


– Auch das stimmt. – Ich will keine unkontrollierten pri-
vaten Sicherheitsdienste in der deutschen Außenpolitik.
Auch hier gilt die Losung: Keine privatisierte Gewalt,
sondern staatliches Gewaltmonopol, und genau das be-
darf der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle.
Auch ich schließe mich all denjenigen an, die deshalb
hier anregen, den Export von Dienstleistungen im Si-
cherheitsbereich generell neu zu überprüfen und eine

weise getätigt wurden. Wir sollten besser anhand der
kollegialen, zielgerichteten, effizienten und vor allem
immer geräuschloseren Arbeit des aktuellen Untersu-
chungsausschusses Schlüsse für die zukünftige Kon-
trolle der Dienste ziehen. Die SPD-Bundestagsfraktion
kann dazu auf den Vorschlägen aufbauen, die wir immer
anhand von Untersuchungsausschüssen gemacht haben.
Es freut mich, dass der Koalitionspartner ebenfalls Ver-
besserungsbedarf erkannt hat.

Meine Damen und Herren, es ist die Pflicht eines je-
den Mitglieds des Parlaments, mit seinen Informations-
und Kontrollrechten verantwortungsvoll und nicht sen-
sationslüstern umzugehen. Die Causa Libyen war eben
nur ein Skandal der Schwadronierer. Um eine Metapher
des Bundesaußenministers aus dem Untersuchungsaus-
schuss zu zitieren: Aus dem Plankton wird auch in der
Großen Syrte kein Wal.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hellmut Königshaus [FDP]: Das war ja geradezu lyrisch!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1615516400


Genehmigungspflicht in Erwägung zu ziehen.

Nun ist wieder viel die Rede von einer Reform des
Parlamentarischen Kontrollgremiums und der Kontrolle
der Dienste insgesamt. Als Mitglied im 1. Untersu-
chungsausschuss dieser Legislatur, dem sogenannten
BND-Untersuchungsausschuss, stelle ich dazu fest: Der
Nicht-Skandal Libyen taugt nicht als Anlass zu solch
einer Reform. Selbstverständlich wird dieser Vorgang
nach der aufklärenden PKGr-Sitzung von dieser Woche
kein Untersuchungsgegenstand im Bundestag sein, übri-
gens entgegen der vollmundigen Interviews, die da teil-

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(D

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Wir sind damit am Schluss unserer Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf Mittwoch, den 23. April 2008, 13 Uhr, ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen
in schönes Wochenende und erfolgreiche Tage.

Die Sitzung ist geschlossen.