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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/155 (Drucksachen 16/7983, 16/8658) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7981, 16/8658) . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordneter: Keine Ände- rung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Drucksachen 16/7985 (neu), 16/8658) . . DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16285 B 16285 C 16285 D 16295 B 16296 B 16297 B 16298 B 16299 C 16300 B 16301 B 16302 B 16303 C 16304 B 16305 B Deutscher B Stenografisch 155. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Flach, Rolf Stöckel, Katherina Reiche (Potsdam) und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes für eine menschenfreundli- che Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7982 (neu), 16/8658) . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) D D U V J D C D P 16285 A e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin undestag er Bericht ung 11. April 2008 t : und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7984, 16/8658) . . . . . . . r. Annette Schavan (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ 16285 A 16285 B 16287 B 16288 C 16289 B 16290 D 16292 A 16293 A 16294 A Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 C 16307 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchset- zung von Rechten des geistigen Eigentums (Drucksachen 16/5048, 16/8783) . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weichenstellungen zur Förde- rung erneuerbarer Energien in der Eu- ropäischen Union – Wettbewerb der Lö- sungen stärken, Regenwälder wirksam schützen (Drucksache 16/8074) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschlag der EU-Kommission für den Emissionshandel nach 2012 überar- beiten – Klima schützen, Stromver- braucher entlasten, Wettbewerb stär- ken (Drucksache 16/8075) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T V E T M G A R T S D T B s t K A A s h ( K T a b E J M K 16309 A, 16312 A 16314 B 16309 B, 16312 A 16315 A 16317 B 16318 A 16319 B 16320 A 16320 C 16323 B 16324 A 16325 A 16326 C 16326 D 16327 A 16328 B 16329 D 16331 A 16332 C 16333 B 16334 B 16335 B agesordnungspunkt 25: ereinbarte Debatte: Strategieplanung der U-Kommission für 2009 . . . . . . . . . . . . . . homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem An- rag der Abgeordneten Werner Dreibus, ornelia Möller, Dr. Barbara Höll, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer chützen – unbezahltes Probearbeiten ver- indern Drucksachen 16/4909, 16/8782) . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Bericht des Ausschusses für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinderrechte in Deutschland vorbehalt- los umsetzen – Erklärung zur UN-Kin- derrechtskonvention zurücknehmen (Drucksachen 16/1064, 16/8700) . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderrechte in der Verfassung stärken (Drucksachen 16/5005, 16/8703) . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16336 C 16336 C 16337 C 16338 D 16340 A 16341 B 16342 B 16343 C 16345 A 16346 A 16346 B 16347 A 16347 B 16347 B 16348 B 16349 C 16349 D 16350 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 III Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Tätigkeit deutscher Sicherheitskräfte in Li- byen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Johannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Peter Götz (CDU/ CSU) zum Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Tagesordnungs- punkt 22 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Ge- setz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . . . . . . A E D c G z s A E E z w s s e S A E W m n s A E M A z g A E C I c G z A E ( d S p A E H n 16352 A 16352 D 16354 B 16354 B 16355 B 16356 C 16357 C 16358 C 16359 C 16360 C 16361 D 16362 D 16364 A 16365 B 16366 C 16367 C 16368 C 16369 A 16369 B 16369 C nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über den Entwurf eines esetzes für eine menschenfreundliche Medi- in – Gesetz zur Änderung des Stammzellge- etzes (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ur namentlichen Abstimmung über den Ent- urf eines … Gesetzes zur Änderung des Ge- etzes zur Sicherstellung des Embryonen- chutzes im Zusammenhang mit menschlichen mbryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – tZG) (Tagesordnungspunkt 22 b) . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten olfgang Meckelburg (CDU/CSU) zur na- entlichen Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Änderung des Stammzellge- etzes (Tagesordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten echthild Rawert (SPD) zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Stammzellgesetzes (Ta- esordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ornelia Hirsch, Elke Reinke, Ulla Jelpke und nge Höger (alle DIE LINKE) zur namentli- hen Abstimmung über den Entwurf eines esetzes zur Änderung des Stammzellgeset- es (Tagesordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . . . nlage 9 rklärung der Abgeordneten Maria Michalk CDU/CSU) zum Antrag: Keine Änderung es Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte tammzellforschung fördern (Tagesordnungs- unkt 22 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ermann-Josef Scharf (CDU/CSU) zu den amentlichen Abstimmungen: 16370 B 16371 A 16371 C 16372 C 16373 D 16374 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a und c) . . . . . . . . . – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes16374 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhold Hemker (SPD) zu den namentli- chen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – – ( M A J J D D C A Z d A z ( G A G J B A A 16375 A 16375 D Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzell- forschung fördern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes Tagesordnungspunkt 22 a bis e) ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schüt- en – unbezahltes Probearbeiten verhindern Tagesordnungspunkt 26) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16376 C 16377 B 16377 C 16379 A 16380 B 16383 A 16384 A 16385 A 16386 A 16386 D 16387 B 16388 A 16388 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16285 (A) ) (B) ) 155. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16369 (A) ) (B) ) ordnungspunkt 22 d) menzellen unter den Würdeschutz des Grundgesetzes zu Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) zum Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern“ (Drucksache 16/7985 [neu]) (Tages- a z A z d S t D F d r d s d T m b a d g g c r d k S k h n a e d k f n V z d m d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 11.04.2008 Faße, Annette SPD 11.04.2008 Gabriel, Sigmar SPD 11.04.2008 Glos, Michael CDU/CSU 11.04.2008 Golze, Diana DIE LINKE 11.04.2008 Gradistanac, Renate SPD 11.04.2008 Griefahn, Monika SPD 11.04.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.04.2008 Irber, Brunhilde SPD 11.04.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 11.04.2008 Laurischk, Sibylle FDP 11.04.2008 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 11.04.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 11.04.2008 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.04.2008 Pflug, Johannes SPD 11.04.2008 Roth (Heringen), Michael SPD 11.04.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 11.04.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 11.04.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 11.04.2008 Weis, Petra SPD 11.04.2008 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 11.04.2008 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 11.04.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Mein Name ist in der Liste der Antragsteller nicht ufgeführt. Ich erkläre, dass ich diesen Antrag mit unter- eichnet habe. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzell- gesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) Zur Abstimmung über die Novellierung des Stamm- ellgesetzes möchte ich einige Gesichtspunkte darlegen, ie für meine Entscheidung wichtig waren: Einer der zentralen Punkte bei der Novellierung des tammzellgesetzes ist die Frage nach der ethischen Ver- retbarkeit der Forschung an menschlichen Stammzellen. ie Gegner der Forschung an Stammzellen lehnen diese orschung mit dem Hinweis auf die Schutzbedürftigkeit er Würde des menschlichen Lebens ab. Dies ist eine ichtige und wichtige Überlegung. Aber es erhebt sich ie Frage, warum wir einen Unterschied machen zwi- chen der Würde des menschlichen Lebens am Beginn es Lebens und am Ende des Lebens. Denn wenn wir im ransplantationsgesetz die Verwendung lebender enschlicher Zellen nach dem Ende des Individualle- ens erlauben, dann wäre es nur folgerichtig, wenn wir uch die Verwendung lebender menschlicher Zellen vor em Beginn des Individuallebens erlauben. Der Beginn des Menschenlebens als Individuum kann leichgesetzt werden mit dem frühesten Beginn der inte- rativen Funktion des Zentralnervensystems, einige Wo- hen nach der Implantation. Dazu bedarf es der Diffe- enzierung embryonaler Stammzellen in die Neuronen es Zentralnervensystems, des Gehirns. Das ist eine lare und praktikable Grenze, denn qua definitione sind tammzellen, wenn sie sich differenziert haben, eben eine Stammzellen mehr. Analog dazu endet das Individualleben, wenn das Ge- irn diese integrierende Funktion verloren hat, wir nen- en das Hirntod und stellen den Tod des Menschen mit llen Konsequenzen laut Transplantationsgesetz – Organ- ntnahme – fest. Um es nochmals zu verdeutlichen: Ebenso wie man as Ende des Individuallebens klar definieren kann, ann man auch den Beginn des Individuallebens klar de- inieren. Natürlich existiert menschliches Leben vor und ach dem Individualleben, und zwar nicht erst mit der ereinigung von Ei- und Samenzelle. Auch die Samen- elle und die Eizelle selbst sind ja lebende Zellen und amit menschliches Leben. Wenn der Schutz des enschlichen Lebens ganz eng ausgelegt würde, dann ürfte es also auch keine Forschung an Ei- oder Samen- ellen geben. Nun käme keiner auf die Idee, Ei- und Sa- 16370 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) stellen. Aber auch nach der Vereinigung von Ei- und Sa- menzelle handelt es sich zunächst noch nicht um ein In- dividualleben. Das beginnt, wie bereits gesagt, erst nach der Differenzierung der embryonalen Stammzellen zu Neuronen. Doch dann sind diese Stammzellen keine Stammzellen mehr. Also wäre Erforschung und später eventuell auch Transplantation dieser Zellen ethisch ebenso vertretbar wie Transplantation lebender mensch- licher Zellen nach dem Tod des Menschen. Natürlich darf menschliches Leben nicht eigens zu diesem Zweck geschaffen werden. Aber wenn es einmal da ist – überzählige Embryonen entstehen unvermeidbar bei der In-vitro-Fertilisation – und wenn ein individuel- les Menschenleben mangels Implantationschance daraus ohnehin niemals entstehen kann, dann darf und muss dieses menschliche Leben einem ethischen Gebot zur Hilfeleistung folgend dazu dienen können, um anderen Menschen zu helfen. Dieses menschliche Leben von em- bryonalen Stammzellen würde dadurch überleben. Also ist Forschung an diesen embryonalen Stammzellen mit dem Ziel der Linderung menschlichen Leidens ethisch vertretbar. Käme es tatsächlich eines Tages dazu, dass embryonale Stammzellen transplantiert werden, dann käme dies einer Lebenschance für verwaiste Embryonen gleich. Indessen kann und darf niemand aus solcher For- schung ein Heilsversprechen ableiten. Denn wer kann schon Heilung voraussagen geschweige denn verspre- chen? Aber Möglichkeiten zur Behandlung von Krank- heiten könnten am Ende einer Forschung mit diesen em- bryonalen Stammzellen nach menschlichem Ermessen durchaus resultieren. Zu denken wäre an Parkinsonis- mus, Diabetes, Multiple Sklerose und anderes. Deshalb wäre ein Unterlassen solcher Forschung ethisch nicht vertretbar. Vielmehr wäre der Erfolg solcher Forschung der Punkt, an dem die Würde embryonaler Stammzellen, die sonst ohne Lebenschance wären, zur Hoffnung des kranken Menschenlebens wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes für eine menschenfreundli- che Medizin – Gesetz zur Änderung des Stamm- zellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) Meine Zustimmung zu Drucksache 16/7982 (neu) be- gründe ich wie folgt: Bisher haben weder der Gesetzgeber noch das Bun- desverfassungsgericht einen von Verfassung wegen zu bestimmenden Zeitpunkt festgelegt, wann die menschli- che Existenz beginnt und damit der Würde- und Lebens- schutz unseres Grundgesetzes greift. Wenn Kollegen die Frage: „Wann ist ein Mensch ein Mensch?“ mit der Aus- sage beantworten: „Der Bundestag hat sich für das ein- zig klare Kriterium entschieden – die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle“, dann vermitteln sie, wie ich meine, irrtümlich, den Menschen eine Sicherheit und K h d d M c b d t V W z z d o f z E b s n a M M v u z c n m t s a d s d d v h a – r w w n D t S S S m B r d z K t m (C (D larheit, die nicht vorhanden ist. Der Gesetzgeber muss eute zum Status von Embryonen aktiv eine Entschei- ung treffen, und nicht zuletzt direkt oder indirekt auch ie Frage beantworten: Wann ist ein Mensch ein ensch? Leider hilft bei dieser Entscheidung der einfa- he Rückgriff auf das „christlich-jüdische“ Menschen- ild nicht weiter, denn der Beginn des Lebens wird von en christlichen Kirchen anders definiert als im Juden- um. In der Entwicklungsphase hin zum Menschen ist die erschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Stadium. ird an dieser Wegkreuzung aber der Mensch schon um Menschen? Ich sage: Nein. Denn erst die Symbiose wischen Embryo und Mutterleib, unabhängig ob nach er Kernverschmelzung auf natürlichem Wege (in-vivo) der auf künstlichem Wege (in-vitro), ist entscheidend ür den Übergang von der bloßen Entwicklungsfähigkeit ur tatsächlichen Lebensfähigkeit und Menschwerdung. ine komplette extrakorporale Entwicklung vom Em- ryo zu einem mit Personenwürde ausgestatteten Men- chen (Geburt im Reagenzglas) ist gegenwärtig tech- isch-naturwissenschaftlich nicht möglich. Erst die ktive Implantierung der befruchteten Eizelle in den utterleib ist die „conditio sine qua non“ für das enschwerden. Aber auch bei der durch Geschlechts- erkehr zustande gekommenen Verschmelzung von Ei- nd Samenzelle hängt die Entwicklung vom Embryo um Menschen entscheidend von der zufällig erfolgrei- hen Einnistung im Uterus der Mutter ab. Erfolgt diese icht, wird aus einer befruchteten Eizelle nie und nim- er ein Mensch. Niemand wird geboren ohne eine Mut- er! Im Umkehrschluss muss dann allerdings die ent- cheidende Frage beantwortet werden: Kann Etwas, das priori niemals geboren werden wird, ein Mensch und amit auch Träger der unteilbaren Menschenwürde un- eres Grundgesetzes sein? Bejaht man dies, muss man sich mit den Wertungswi- ersprüchen auseinandersetzen. So hat die bei der aus- rücklich zugelassenen In-vitro-Fertilisation nicht zu erhindernde Überzähligkeit von Embryonen für diese eute ein Schicksal zur Folge, das nicht würdevoller ist ls die Verwendung zu Forschungszwecken: Sie werden spätestens nach fünf Jahren kryostatischer Aufbewah- ung – verworfen, oder verständlicher ausgedrückt: Sie erden weggeworfen. Zudem genießt nach der gegen- ärtigen Gesetzeslage der in-vitro erzeugte Embryo ei- en höheren Schutz als der in-vivo gezeugte Embryo. enn die Abtreibung des bereits im Mutterleib eingenis- eten Embryos ist unter den Voraussetzungen des § 218 a tGB straflos; die Forschung an den in-vitro erzeugten tammzellen soll dagegen nach Ablauf bestimmter tichtage strafbewehrt bleiben. Da sperrt sich nicht nur ein Gewissen, sondern auch meine Logik. Bei diesem efund ist nur die komplette Aufhebung der Stichtags- egelung in sich schlüssig. So kennen wohl die meisten Menschen zudem nicht en Unterschied zwischen einem bereits die Verschmel- ung von Samen und Eizelle zu verhindern bestimmten ondom und von Verhütungsmitteln, die erst die Einnis- ung der befruchteten Eizelle im Uterus chemisch oder echanisch verhindern sollen. Die letztere Verhütungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16371 (A) ) (B) ) methode ist nicht nur moralisch nicht verpönt, sie ist auch nicht strafbar – ja sie ist in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB ausdrücklich zugelassen. Stünde bereits jede be- fruchtete Eizelle unter dem absoluten und uneinschränk- baren Schutz des Art. 1 GG, so müsste bereits diese Ver- nichtung bei der Verhütung auf dem beschriebenen Wege der Nidations-Verhinderung strafbar sein. Wäre man wirklich zu dieser Konsequenz bereit? Und wenn nicht, worin soll eigentlich der moralische und rechtliche Unterschied zwischen der Entleerung einer Petrischale oder einer anerkannten Verhütungsmethode liegen? Daher sollte in unserer Rechtsordnung und damit auch im deutschen Stammzellgesetz weiterhin zuerst je- dem geborenen Menschen (natus) die Menschenwürde unserer Verfassung zugesprochen werden und auch je- dem, der geboren werden kann (nasciturus). Nach mei- ner Auffassung würde der Begriff der Menschenwürde überdehnt werden, wenn wir uns dafür entscheiden wür- den, dass Träger der Menschenwürde auch diejenigen sind, die ausschließlich tiefgefroren gelagert, vernichtet oder zu Forschungszwecken genutzt werden sollen (mo- riturus). Aus all diesen Überlegungen heraus habe ich mich ent- schieden, dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7982 (neu) meine Ja-Stimme zu geben. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier- Becker (CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) (Tagesordnungs- punkt 22 b) Ich begrüße und unterstütze den Entwurf des „Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002“, Drucksache 16/7983, und den Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stamm- zellgesetz – adulte Stammzellforschung fördern“, Drucksache 16/7985. Der Embryo hat von Anfang an Anspruch auf Schutz seines Lebens und seiner Würde; dieser ist mit einem „Verbrauch“ nicht vereinbar. Es gibt dann keine plau- sible Grenze mehr bei der Verwendung von Embryos für Zwecke der Medizin. Gleichwohl respektiere ich, wenn Kollegen in der Ab- wägung von möglichen Forschungserfolgen zugunsten schwer erkrankter Menschen gegenüber den Lebensper- spektiven überzähliger Embryos aus künstlicher Be- fruchtung und angesichts der internationalen Forschungs- praxis zu einem anderen Ergebnis kommen. A B n i m l d w d u d d g e s n v e d s h u m H g g k S e s 2 w s v z G g F h b A S 1 ü S w l t n (C (D nlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Für mich ist die heutige Entscheidung des Deutschen undestages über das Stammzellgesetz mindestens ge- auso schwierig wie die von 2002. Jedermann weiß, es st eine persönliche Gewissensentscheidung. Diese kann an aber nur dann fällen, wenn man respektvoll mit al- en vorgeschlagenen Positionen umgeht und dann auch en Respekt der anderen Kolleginnen und Kollegen er- arten darf. Ich habe den Eindruck, dass der Bundestag ie Debatte zu dieser Entscheidung mit großem Respekt nd auf hohem Niveau führt. Ich habe die Hoffnung, ass meine Entscheidung mit demselben Respekt von enen bewertet wird, die Anforderungen an mich heran- etragen haben und andere Erwartungen hatten. Ich hätte s mir einfach machen können, mich auf meine Ent- cheidung von 2002 zurückziehen und mich zurückleh- en können. Ich habe mich 2002 für ein Einfuhrverbot on embryonal gewonnenen Stammzellen entschieden, ine enge Grenzziehung für den Schutz des Lebens. Mit er Mehrheitsentscheidung hat der Bundestag 2002 chon die erste Tür durchschritten, die ich geschlossen alten wollte. Die Einfuhr von Stammzellen ist seitdem nter restriktiven Kriterien in Deutschland erlaubt. Für eine heutige Entscheidung bedeutete dies eine erneute erausforderung. Und sofort war ich wieder der Fra- ende und Suchende, der ich damals war. Nach Abwä- ung der Argumente in der veränderten Situation 2008 omme ich zu dem Schluss, dass die Verschiebung des tichtages gegenüber dem Stammzellgesetz von 2002 ine verantwortbare Entscheidung ist. Damit stütze und tärke ich den Bundestagsbeschluss von 2002. Warum komme ich zu diesem Schluss? Erstens. Das Festhalten an meiner Entscheidung von 002 hätte keine Wirkung auf den Embryonenschutz eltweit. In Deutschland ist und bleibt der Embryonen- chutz durch das entsprechende Embryonenschutzgesetz on 1990 gewahrt. Dieses wird durch keinen der heute u entscheidenden Gesetzentwürfe geändert. Ganz im egenteil, es bleibt gemeinsame Position des Bundesta- es: Die Zerstörung oder Produktion von Embryonen zu orschungszwecken bleibt in Deutschland verboten. Der ohe Schutzstandard besteht weiter. Zweitens. Durch die Verschiebung des Stichtages leibt das Prinzip erhalten, dass von Deutschland kein nreiz ausgehen soll, die Gewinnung neuer embryonaler tammzellen zu veranlassen. Denn der neue Stichtag . Mai 2007 liegt wie 2002 in der Vergangenheit gegen- ber dem heutigen Beschluss. Danach gewonnene tammzellen dürfen aus dem Ausland nicht importiert erden. Drittens. Schon das Stammzellgesetz von 2002 er- aubt den Import von embryonalen Stammzellen nur un- er sehr eingeschränkten Bedingungen. Der Import ist ur dann erlaubt, wenn die beabsichtigten Forschungsar- 16372 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) beiten hochrangigen Zielen der Grundlagenforschung oder der medizinischen Forschung, zum Beispiel für die Entwicklung therapeutischer Verfahren, dienen. Die im- portierten Stammzellen müssen aus Embryonen stam- men, die ursprünglich für künstliche Befruchtungen her- gestellt worden sind und die endgültig nicht mehr verwertet werden können. Und der Import darf nur dann erfolgen, wenn die Forschung ausschließlich mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden kann und es keine Alternativen gibt. Das heißt, das Stamm- zellgesetz von 2002 regelt schon heute den Import von embryonalen Stammzellen als absolute Ausnahme. Und dabei wird es auch bei einer Stichtagsverschiebung blei- ben. Viertens. Dass die Importrestriktionen wirklich wir- ken, beweist die Tatsache, dass es seit 2002 lediglich 25 Anträge gegeben hat, die bewilligt worden sind. Bei der Genehmigung durch das zuständige Robert-Koch-In- stitut wird es bleiben. Fünftens. Die Forschungsmittel der Bundesregierung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehen zu 97 Prozent in die Erforschung von Alternativen zu em- bryonalen Stammzellen, nämlich in die Forschung mit tierischen und adulten Stammzellen. Diese Schwer- punktsetzung ist eindeutig. Sechstens. Es gibt seit langer Zeit Stammzellfor- schung und Zelltherapie, die ohne embryonale Stamm- zellen auskommen. Gerade in jüngster Zeit hat es Er- folge bei der Reprogrammierung aus nichtembryonalen Zellen gegeben. Reicht es also nicht aus, sich auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu beschränken? Es wäre für uns alle eine ethisch einfacherere Entscheidung. Siebtens. Gerade in den letzten Tagen haben 17 re- nommierte Wissenschaftler – darunter auch solche, die nur mit adulten Stammzellen arbeiten – darauf hingewie- sen, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen auch weiterhin notwendig sein wird. Zumindest braucht man sie zum Abgleich der Ergebnisse. Achtens. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass die großen Fortschritte der Forschung mit adulten Stammzellen ohne die Erkenntnisse aus embryonaler Stammzellforschung nicht möglich gewesen wären. Und auch heute gilt noch immer: Adulte Stammzellen können sich nicht – im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen – in alle Zelltypen des Körpers differenzieren. Neuntens. Deshalb stimme ich der Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz zu. Er bleibt gegenüber dem heutigen Entscheidungstag ein Datum in der Ver- gangenheit. Damit bleibt der Kern des bestehenden Stammzellgesetzes bestehen. Auch das Embryonen- schutzgesetz bleibt voll gültig. Die Verschiebung des Stichtages hilft aber der deutschen Forschung, auf quali- tativ hochwertige Stammzelllinien zurückgreifen zu können. Wie gesagt, dieser Rückgriff soll auch weiterhin die Ausnahme bleiben. Mit meiner persönlichen Gewissensentscheidung glaube ich, einen verantwortbaren Ausgleich zwischen der Ethik des Lebensschutzes und der Ethik des Heilens gefunden zu haben. M h A w f k a n D m d p m s f s F P t d t e s F u n h E g i k w g s n i A i l w n d f n s (C (D Sollte der entsprechende Antrag im Bundestag keine ehrheit finden, werde ich für die Beibehaltung des bis- erigen Stichtages stimmen. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellge- setzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Stammzelllinien werden aus überzähligen und „ver- aisten“ Embryonen gewonnen, die nicht mehr der Er- üllung eines Kinderwunsches dienen. Diese werden ryokonserviert aufbewahrt. Die breite gesellschaftliche Debatte im Vorfeld des m 25. April 2002 mit 360 zu 190 Stimmen beschlosse- en Stammzellgesetzes hat den tiefen gesellschaftlichen issens zur Herstellung, Einfuhr und Verwendung enschlicher embryonaler Stammzellen aufgezeigt. Mit em Stammzellgesetz wurde ein verfassungskonformer olitischer und auch ethischer Konsens verabschiedet, it dem ein schonender Ausgleich zwischen den ethi- chen Bedenken gegen eine verbrauchende Embryonen- orschung und dem Grundrecht der Forschungsfreiheit owie dem ebenfalls ethisch begründbaren Anliegen, orschung zum besseren Verständnis zellbiologischer rozesse an und mit embryonalen Stammzellen zu be- reiben, um Therapien gegen zurzeit noch nicht behan- elbare Krankheiten zu entwickeln. Unser Stammzellgesetz ist weltweit eines der strengs- en. Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher mbryonaler Stammzellen sind in Deutschland grund- ätzlich verboten. Verstöße dagegen sind strafbar. Zu orschungszwecken können die Einfuhr und Verwendung nter strengen Voraussetzungen genehmigt werden. Ge- ehmigung und Kontrolle obliegen der zuständigen Be- örde beim Robert-Koch-Institut und der Zentralen thik-Kommission für Stammzellforschung. Gesetzlich ilt auch: Es dürfen nur Stammzelllinien aus Embryonen mportiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ein- lang mit der Gesetzeslage ihres Herkunftslandes ge- onnen wurden. Für diese Embryonen darf kein Entgelt ezahlt worden sein. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beklagen eit längerem, dass die vor dem 1. Januar 2002 gewonne- en Zelllinien zu alt bzw. verunreinigt wären. Daher sei hr Grundrecht auf Forschungsfreiheit beeinträchtigt. ußerdem existierten zahlreiche Rechtsunsicherheiten n den internationalen Forschungsprojekten. Deutsch- and sei in diesem Forschungsfeld nicht mehr wettbe- erbsfähig. Nach wie vor ist die Forschung mit humanen embryo- alen Stammzellen ein höchstsensibles Gebiet. Sowohl ie humane embryonale als auch die adulte Stammzell- orschung ist noch Grundlagenforschung. Derzeit ist icht absehbar, wann tatsächlich umfassende therapeuti- che Erfolge erreicht werden. Unbestritten ist aber, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16373 (A) ) (B) ) die Stammzellforschung mittlerweile in sehr viele Berei- che der biomedizinischen Forschung ausstrahlt. Als Politikerin trage ich auch Verantwortung dafür, dass wir eine Rechtsordnung haben, die von der Mehr- heit der Bevölkerung akzeptiert wird. Nur so kann Rechtsfrieden gewahrt werden. Daher muss für mich die Novellierung des Stammzellgesetzes sowohl hinsichtlich der Stichtagsregelung als auch der Strafsicherheit auf der Grundintention des Stammzellgesetzes aufbauen. Bei dem von mir unterstützten „Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Stammzellgesetzes“, Drucksache 16/7981, bleibt die Grundintention des Stammzellgeset- zes unverändert. Der Stichtag wird aber auf den 1. Mai 2007 verschoben. Weiterhin erhalten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen Rechtssicherheit, indem die Anwendung des Strafrechts auf die Forschung im Inland beschränkt wird. Auch die Novellierung des Stammzellgesetzes hat die geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes durchlaufen. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet: „Der Entwurf enthält keine gleichstellungspoliti- schen Auswirkungen. Frauen und Männer sind in glei- cher Weise betroffen. Eine unmittelbare geschlechterbe- zogene Benachteiligung liegt ebenfalls nicht vor.“ Ich stimme dieser Schlussfolgerung gemäß des mir heute vorliegenden Kenntnisstandes zu, da sich sowohl das Stammzellgesetz als auch dessen Novellierung auf das Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht. In Deutschland ist die Produktion von menschlichen embryonalen Stammzellen gemäß des 1991 verabschie- deten Embryonenschutzgesetzes verboten. Alle Politikfelder gestalten sich aber zunehmend eu- ropäischer, internationaler. Dieses gilt insbesondere für die Forschungspolitik. Trotz gesetzgeberischer Inlands- beschränkung verweise ich auf ein verdecktes ethisches Problem, welches in den Anhörungen als auch in der ers- ten Lesung zum Gesetzgebungsverfahren in einigen Bei- trägen benannt wurde. Im grenzüberschreitenden euro- päischen bzw. internationalen Kontext ist gemäß der Definition des Gender-Mainstreaming im Grundsatz durchaus davon zu sprechen, dass geschlechterdifferen- zierte Lebenslagen bei der Produktion, der Verwendung und damit auch des Ex- bzw. Importes von humanen em- bryonalen Stammzellen nach Deutschland existieren (können). Es geht um den Zusammenhang von Fortpflanzungs- medizin und Stammzellforschung. Die Tatsache, dass in anderen Staaten gar keine bzw. eine aus deutscher Sicht „freizügige“ Gesetzgebung zur künstlichen Befruchtung einerseits und zur Erzeugung als auch Nutzung „über- zähliger“ gefrorener bzw. frischer Eizellen und Embryo- nen andererseits existieren, nährt bei in Deutschland le- benden Bürgerinnen Befürchtungen. Zwar beruhen diese manches Mal auch darauf, dass unser Embryonenschutz- gesetz – welches durch die Novellierung des Stammzell- gesetzes nicht tangiert wird – mit dem Stammzellgesetz selbst verwechselt wird. Nichtsdestotrotz: Sie benennen die Gefahr, dass außerhalb Deutschlands vor allem öko- nomisch unterprivilegierte Frauen mit Kinderwunsch, die sich aber keine In-vitro-Fertilisationsbehandlung l z d b 2 S f f o g d r a L E F B P k d d s b S k S v v h w n b V g e a p n A t f V d f b V r e (C (D eisten können, dazu gedrängt werden, überzählige Ei- ellen zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen, iese zu „spenden“. Frau Professor Dr. Regine Kollek, Universität Ham- urg, verwies in der öffentlichen Anhörung am 3. März 008 auf folgenden Zusammenhang: Da von vielen tammzellforschern und Stammzellforscherinnen einge- rorene Embryonen für die Herstellung als sehr viel inef- izienter eingestuft werden als „frische“ Embryonen der Eizellen, gäbe es im Ausland durchaus Bemühun- en, frische Embryonen direkt aus der reproduktionsme- izinischen Behandlung zu erhalten. Ein alleiniger Auf- uf zum Überlassen von Eizellen bzw. Embryonen habe ber nicht ausgereicht. Zwischenzeitlich seien in einigen ändern Anreize geschaffen worden, um Ei- und mbryonenspenden in ausreichender Zahl zu erhalten. rau Profesor Dr. Kollek verweist unter anderem auf eispiele in Großbritannien, wo Frauen erhebliche reisnachlässe, Rabatte bei den Behandlungskosten der ünstlichen Befruchtung angeboten werden, und sieht urch die Schaffung dieser Anreizsysteme die Gefahr er Kommerzialisierung der Eizell- und Embryonen- pende. Die in Deutschland bis jetzt genutzten Stammzellen zw. Stammzelllinien kommen vielfach aus den USA, üdkorea, Japan, Israel, Südamerika. Mir ist nicht be- annt, aus welchen Ländern künftig der Import neuer tammzellen bzw. Stammzelllinien erfolgt. Ich erwarte on unseren Forscherinnen und Forschern, aber auch on den zuständigen Genehmigungs- und Kontrollbe- örden, dass für die hiesige Bevölkerung klar ersichtlich ird, dass die Produktion von Eizellen bzw. Embryonen icht darauf beruht, dass eine Ausnutzung von Notlagen ei den im Ausland betroffenen Frauen vorliegt. Die erlässlichkeit der Zertifikate bei der Lieferung muss ewährleistet sein. Gender-Mainstreaming ist ebenfalls in europäischer, ein internationaler Ansatz, der dazu ufruft, durchaus auch grenzüberschreitende Aspekte in olitische und ethische Betrachtungen für die Rechtsord- ung der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Elke Reinke, Ulla Jelpke und Inge Höger (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Wir stimmen für den Gesetzentwurf des Abgeordne- en Hubert Huppe und anderer. Dieser Gesetzentwurf ordert, dass in Deutschland wieder ein ausnahmsloses erbot embryonaler Stammzellforschung gilt. Die mit er Verabschiedung des Stammzellgesetzes 2002 getrof- ene Regelung, die vorsah, dass die Forschung mit em- ryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken und bei orliegen weiterer Bedingungen zulässig ist, würde ückgängig gemacht. Wir teilen die Intention des Gesetz- ntwurfes. Die Begründung teilen wir nicht. 16374 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Hintergrund unserer Entscheidung ist, dass in der ge- genwärtigen auf Profitmaximierung orientierten Gesell- schaftsordnung, von der auch die Forschung nicht frei ist, die Gefahr eines Missbrauchs zu groß ist. In solch ei- ner existentiellen Frage wie der embryonalen Stamm- zellforschung droht eine Verzweckung des menschlichen Lebens und insbesondere des weiblichen Körpers. Auch ist nicht sichergestellt, dass Forschungsergebnisse im ge- samtgesellschaftlichen Interesse verwendet werden. Stattdessen findet Patentierung statt, die die Ergebnisse und den Nutzen der Forschung bei großen Pharmakon- zernen monopolisiert, die damit Profite erzielen. Ohne ein generelles Verbot wird der Druck zu einer immer weiteren Freigabe kontinuierlich steigen. Das von uns unterstützte generelle Verbot embryona- ler Stammzellforschung bedeutet für uns nicht – wie dies von manchen anderen Unterstützerinnen und Unterstüt- zern dieses Gesetzesentwurfs vorgetragen wird – auch die Regelungen des § 218 Strafgesetzbuch einzuschrän- ken. Im Falle des dort geregelten Schwangerschaftsab- bruches geht es um eine individuelle Entscheidung der Frau und um das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper. Diese Entscheidung muss und kann von jeder einzelnen Frau selbst getroffen werden. Wir treten dafür ein, dass jede Frau auch weiterhin dieses Recht haben muss. Anlage 9 Erklärung der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zum Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Tagesordnungspunkt 22 d) Die alten Stammzellen, die nach Deutschland impor- tiert werden können, lassen sich eindeutig für die Grund- lagenforschung verwenden. Ein Argument dafür liefern die allerneusten Publikationen avancierter internationa- ler Gruppen. Für weitere Forschungen und für therapeutische Zwe- cke sollten wir uns auf die erfolgreichen körpereigenen adulten Stammzellen konzentrieren. Denn mit den Na- belschnurblut-Stammzellen – zum Beispiel aus Kno- chenmark – stehen ausreichende Alternativen zur Verfü- gung, sodass es keiner Verschiebung oder Aufhebung des Stichtags im Stammzellgesetz bedarf. Der Mensch darf in einer humanen Gesellschaft nicht alles tun, was er kann. Forschungen und ökonomische Wertschöpfungen, die für das Ziel, menschliches Leben zu heilen oder zu verlängern, in Kauf nehmen, dass menschliches Leben geopfert wird, verletzen die Würde des Menschen und die Kultur des Lebens. Deutschland soll eine humane Gesetzgebung zur Stammzellforschung beibehalten. Der Mensch darf sich nicht anmaßen, den Beginn des Lebens zu definieren. Deshalb stimme ich der Beibehal- tung der derzeitigen gesetzlichen Regelung zu. A S V s l z m D z d d d f s F d D s e m n z m s d z v g U m s s E u w B b s (C (D nlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann-Josef Scharf (CDU/ CSU) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a und c) Ich bin gegen die Forschung mit embryonalen tammzellen und werde deshalb zur vorgeschlagenen eränderung des Stammzellgesetzes mit Nein stimmen. Es geht um die Forderungen der Deutschen For- chungsgemeinschaft (DFG), die geltende Stichtagsrege- ung zur embryonalen Stammzellforschung im Stamm- ellgesetz zu verändern. Das Stammzellgesetz erlaubt die Forschung an enschlichen embryonalen Stammzellen auch in eutschland in engen Grenzen. Nur embryonale Stamm- ellen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, ürfen derzeit in Deutschland für die Forschung verwen- et werden. Die DFG möchte nun eine Verlängerung ieser Stichtagsregelung. Ich halte schon die jetzt geltende Stichtagsregelung für alsch und lehne embryonale Stammzellforschung grund- ätzlich ab. Es geht dabei ganz grundsätzlich um die rage, wann eigentlich individuelles Leben beginnt, denn amit setzt auch der Lebensschutz des Grundgesetzes ein. ieser Lebensschutz darf nicht relativiert werden. Es gilt der ethische Grundsatz: Der Zweck (zum Bei- piel die Hoffnung auf Krankheitsbekämpfung) heiligt ben nicht die Mittel (die Verletzung des Schutzes enschlichen Lebens). In der wissenschaftlichen Debatte vertreten Medizi- er und Biologen teilweise unterschiedliche Meinungen um Lebensbeginn. Für mich gilt dabei: Im Zweifel uss der Gesetzgeber den Lebensschutz eher früher als päter sicherstellen. Es sollte uns auch nachdenklich machen, dass durch en wissenschaftlichen Fortschritt in den letzten Jahr- ehnten der Beginn des Lebens immer wieder nach orne verschoben wurde. Man denke nur daran, welche rundsätzlich neue Sicht des vorgeburtlichen Lebens die ltraschalluntersuchungen ausgelöst haben. Wenn die Vereinigung von Ei und Samen den Beginn enschlichen Lebens markiert – wie das viele Wissen- chaftler sagen –, dann ist embryonale Stammzellfor- chung grundsätzlich auszuschließen sowie durch das mbryonenschutzgesetz die Forschung an Embryonen nter Strafe zu stellen. Hinzu kommt, dass viele Wissenschaftler darauf ver- eisen, dass mit adulten Stammzellen (gewonnen zum eispiel aus der Nabelschnur ohne die Vernichtung em- ryonaler Stammzellen) embryonale Stammzellfor- chung überflüssig ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16375 (A) ) (B) ) Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) Die Einfuhr von und die Forschung an embryonalen Stammzellen muss auch in Zukunft in Deutschland mög- lich sein. Deshalb unterstütze ich den Vorstoß, den Stich- tag im § 4 des Stammzellgesetzes zu streichen. Die Verschiebung des Stichtages, wie im Gesetzent- wurf auf Drucksache 16/7981 vorgesehen, ist zumindest ein Schritt in diese Richtung und findet daher hilfsweise meine Zustimmung. Der Gesetzentwurf auf der Drucksa- che 16/7983 sowie der Antrag auf Drucksache 16/7985 verhindern bzw. erschweren die Forschung an embryo- nalen Stammzellen zu medizinischen Zwecken, sodass ich jeweils dagegen stimme. Die Stammzellforschung ist für die medizinische Grundlagenforschung von enormer Wichtigkeit und stellt für viele schwerkranke Menschen, die zum Beispiel an Alzheimer, Diabetes, Multipler Sklerose oder Krebs lei- den, eine große Chance auf Heilung oder Linderung ihrer Krankheiten dar. Voraussetzung hierfür ist allerdings, Wissenschaftlern die Forschung an adulten und notfalls auch embryonalen Stammzellen zu gewähren. Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellge- setz setzen der Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland sehr enge Grenzen. So dürfen Stammzel- len zu Forschungszwecken nur nach Deutschland einge- führt werden, wenn das Forschungsvorhaben der Hei- lung lebensbedrohlicher, schwerer Krankheiten dient, andere Verfahren, die gegenüber der Einfuhr und For- schung an embryonalen Stammzellen Vorrang genießen sollen, wie zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen, keine Aussicht auf Erfolg haben, für die Überlassung der Embryonen kein Entgelt gewährt wird und die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes be- achtet werden. Darüber hinaus obliegt die Überwachung des gesamten Genehmigungsverfahrens zur Einfuhr von Stammzellen dem Robert-Koch-Institut, welches wie- derum die Ethikkommission in seine Entscheidungen mit einbezieht. Insgesamt ist festzustellen, dass die be- stehenden Gesetze in dieser Frage eher restriktiv ausge- legt werden. Der grundsätzlich strenge Schutz des Embryonen- schutzgesetzes ist beizubehalten. Jedoch finden Ein- schränkungen zur Rettung menschlichen Lebens, wie die embryonale Stammzellforschung unter strengen Voraus- s S b L E e t d E V v D l T d a g v s h g z l z M e g z r in t l d s d S d k A C (C (D etzungen, meine Unterstützung. Für mich geht der chutz des geborenen Menschen dem Schutz eines Em- ryos im Reagenzglas vor. Den vollen Anspruch auf den ebensschutz nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz hat meines rachtens erst ein Embryo im Leib der Mutter während iner Schwangerschaft. Für mich ist damit die Einnis- ung des Embryos in der Gebärmutter als Voraussetzung er Entstehung menschlichen Lebens entscheidend. Der mbryo außerhalb des Mutterleibs hingegen ist eine orstufe menschlicher Existenz, die zwar auch Schutz erdient, aber nicht in gleicher Weise wie ein Mensch. ementsprechend bedeutet die Forschung an embryona- en Stammzellen meiner Auffassung nach auch nicht die ötung menschlichen Lebens. Dieses Ergebnis überzeugt auch deshalb, weil sich urch die Anerkennung des nicht eingenisteten Embryos ls Mensch überwiegend unlösbare rechtsethische Fol- eprobleme ergeben. Dies gilt im Hinblick auf das ergleichsweise niedrige Strafmaß im Embryonen- chutzgesetz, die Zulässigkeit nidationshemmender Ver- ütungsmittel – Spirale –, die Nutzung von im Ausland ewonnenen medizinischen Erkenntnissen aus Stamm- ellforschung zur Heilung deutscher Patienten, die Zu- ässigkeit künstlicher Befruchtungen generell, weil dabei wangsläufig mehr Embryonen entstehen, als in den utterleib eingeführt werden, die Frage des Bestehens iner staatlichen Pflicht zur Herbeiführung von Schwan- erschaften bezüglich der bereits bestehenden Stamm- elllinien, um deren gegebenenfalls bestehendes Lebens- echt zur Geltung zu bringen, Pflichtenkollisionsfälle wie dem bekannten Beispiel vom Krankenhausbrand – Ret- er entscheidet sich für die Evakuierung der Stammzell- inien; ein Patient kann deshalb nicht mehr gerettet wer- en und verstirbt. Ich glaube, dass wir alle gut beraten sind, diese chwierigen Fragen im Respekt voreinander zu behan- eln. Weder fehlt den Befürwortern der embryonalen tammzellforschung ein Bewusstsein für die Schutzwür- igkeit von Embryonen noch deren Gegnern der Wille, ranken Menschen zu helfen. nlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhold Hemker (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) Unter anderem auf der Grundlage der auch von vielen hristen getragenen Bewertung, dass die Gewinnung 16376 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) von embryonalen Stammzellen mit einer Schädigung und Tötung von Menschen am Anfang ihrer Existenz einhergeht, werde ich bei der ersten Abstimmung dem Gesetzentwurf unter der Drucksachennummer 16/7983 „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stamm- zellen“ zustimmen. Bei mehrheitlicher Ablehnung werde ich in einer weiteren Abstimmung dem Antrag unter der Drucksachennummer 16/7985 „Keine Ände- rung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschling fördern“ zustimmen, der zumindest berücksichtigt, dass keine zusätzlichen Anreize zum Verbrauch von Embryonen gegeben werden dürfen. Statt der Forschung mit embryonalen Stammzellen muss die Forschung mit adulten Stammzellen viel mehr unterstützt werden. Dasselbe gilt für die Forschung mit iPS-Zellen. Schon jetzt gehen zahlreiche Forscher bei al- len erkannten Problemen davon aus, dass künftige Stammzelltherapien, auf die gerade auch schwer er- krankte Menschen Hoffnung setzen, vermutlich auf iPS- Zellen basieren werden. Bei der intensiven Beschäftigung mit der Thematik auch im Kontext der anlässlich der Anhörung im Bun- destag von Experten vorgetragenen Argumente habe ich meine Meinung geändert. Deswegen habe ich meine ur- sprüngliche Unterstützung des Gesetzentwurfes mit der Drucksachennummer 16/7981 „Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes“, der eine Verlängerung der ur- sprünglich auch von mir als damaligen Kompromiss ge- tragenen Stichtagsregelung vorsieht, heute zurückgezo- gen: Die Forschungslobby, die auf die ethisch meines Er- achtens nach nicht vertretbare Nutzung von embryona- len Stammzellen setzt, verschweigt meistens, dass es ge- rade in letzter Zeit Erfolge bei der Gewinnung von adulten Stammzellen gibt, die auch den erkrankten Men- schen Hoffung auf Heilung geben könnte. Ich hoffe, dass mit der Debatte im Bundestag noch mehr Menschen klar wird, dass es bei einer Aufwei- chung des bisherigen Embryonenschutzes um wichtige ethische Prinzipien im Blick auf die göttliche Schöp- fungsordnung geht. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes D K d g s h d z g t v a t B s c c a a e m p d ß F a G d a w u e w f u N g a „ m m „ e d g (C (D – Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellfor- schung fördern – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis e) Michael Brand (CDU/CSU): Das Parlament der eutschen steht vor einer klaren Alternative in einer ernfrage moderner Gesellschaften: Es geht um Freiheit er Forschung, und es geht um Menschenrechte des un- eborenen menschlichen Lebens. Jede und jeder Abgeordnete wird entscheiden müs- en: Folgt der Deutsche Bundestag einer starken Mehr- eit des deutschen Volkes, das aus Gründen der Ethik as Töten menschlichen Lebens selbst für Forschungs- wecke ablehnt, oder folgt das Parlament einer neu ein- eführten, demagogischen „Ethik des Heilens“, die Tö- en ungeborenen Lebens in Kauf nimmt, weil Heilung on nicht heilbaren Krankheiten mit den Mitteln der fast ngebeteten „Forschung“ und eben auch der Embryonen ötenden Stammzellforschung möglich wäre? Hinter dem Stapel technisch-mechanisch anmutender egriffe wie „Stichtagsregelung“, „Zellhaufen“, „Ver- chiebung“, „Zellreprogrammierung“ und „verbrau- hende“ Stammzellforschung geht es mit unterschiedli- hen Begriffen um sehr klare Ziele. Alle Stammzellforscher aus Deutschland wollen vor llem eines: Sie wollen forschen. Aber: Dies wollen sie uf Augenhöhe mit den internationalen Kollegen, wie in Forscher es offen ans Parlament schrieb. Daher üsse die geltende gesetzliche Regelung fallen, die ointiert formulierte „Kriminalisierung“ der Forscher, ie gegen ein Gesetz des deutschen Parlaments versto- en, beendet und das Gesetz nun den Forderungen der orscher angepasst werden. Eine Reihe der Forscher will eindeutig mehr als die llzu seicht daherkommende Stichtagsverschiebung. In esprächen und Anhörungen vertreten sie ganz offen, ass die geforderte Stichtagsverschiebung nur das Tor ufmachen soll für mehr, für die Abschaffung einer ohlverstandenen ethischen Barriere, die nach Recht nd Gesetz nur in Ausnahmen die Verwendung von mbryonalen Stammzellen erlaubt. Rationale Argumente ie die weit größeren Erfolge der adulten Stammzell- orscher mit weit mehr praktischer Hilfe für Patienten nd erheblich weniger Risiken wie Krebs und anderen ebenwirkungen wie auch die nicht eingetroffenen Pro- nosen der embryonalen Stammzellforscher werden nun usgerechnet von Wissenschaftlern im Eifer um ihre Augenhöhe“ zu den Kollegen hintangestellt. Angesichts dieser rational nicht überzeugenden Argu- ente führt nun eine Allianz aus Forschern, Unterneh- en und Politikern neue, mediale Begriffe wie den einer Ethik des Heilens“ ein. Das ist eine Kampfansage, die rnst genommen werden muss. Wenn einige an die Stelle er für unsere Gesellschaft zentral stabilisierenden, all- emein akzeptierten Ethik nun eigens eine Untergruppe Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16377 (A) ) (B) ) mit anderer Ethik aufmachen, dann muss dies als dema- gogisches Element enttarnt werden. Und so entwickelte sich die Debatte des Bundestags im Februar zwischen ei- gentlich nur zwei klaren Alternativen zu einer seltenen, aber auch zu einer seltsamen, nämlich dreigeteilten De- batte: Während die einen aus ethischen Gründen das Tö- ten von Embryonen ablehnen und sich auf die Ethik und Moral unseres Kulturkreises beriefen, führten die ande- ren gegen die sehr wohl empfundene Last ethischer Vor- behalte ihre eigenen Begrifflichkeiten ein, beschworen eine die Ethik relativierende „Ethik des Heilens“, der das Recht zur Tötung des „Zellhaufens“ – welch ein Aus- druck für einen, wenn auch ungeborenen Menschen! – gäbe, weil der Glaube an die Forschung und deren Heils- versprechen offenbar unumstößlich geworden ist. Bei dieser sehr klaren Alternative und in der mit viel Passion geführten Debatte finden sich nun auch Positionen, die mit dem halbherzigen Votum „nur noch einmal verschie- ben“ eine Entscheidung treffen wollen, die eigentlich keine ist. Sie bedeutet ein Abtauchen vor den Realitäten und wird im Ergebnis die Aufhebung des Schutzes be- wirken. Nein, es ist der Tag der Entscheidung, nicht der Verta- gung! Es wäre irrational, die Augen davor zu verschlie- ßen, dass die Verschiebung eine Verschiebung der Achse zulasten des Schutzes ungeborenen menschlichen Le- bens bedeutet. Es bleibt eine Selbsttäuschung, vor den Nebenwirkungen einer Nichtentscheidung die Augen zu verschließen: Der geltende Stichtag des 1. Januar 2002 war als Ende beschlossen, nicht als Beginn einer Rutsch- bahn. Das deutsche Parlament hat rational und politisch nur die Alternative zwischen dieser Bekräftigung und damit Stärkung der von ihm selbst gesetzten, auf der Ethik un- serer Gesellschaft fundierten Grenze, oder der Öffnung der Schleusen in Richtung eines Abflusses von Ethik in eine Richtung, die den Schutz der Würde von uns Men- schen vermindert und zugunsten anderer Mechanismen reduziert. Wir ringen um und entscheiden heute über den Schutz des Lebens an seinem Anfang. Das Ende des Le- bens könnte bei schlechtem Ausgang so aussehen: „Mein Mann stirbt am Mittwoch, und am Samstag ist die Beerdigung“! – Dieser Satz stammt aus den Niederlan- den, und er ist bereits Realität. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDUCSU): Die sichtbaren medizinischen Erfolge im Bereich der Stammzellforschung sind bislang ausschließlich im Be- reich der adulten Stammzellforschung erreicht worden, nicht bei den embryonalen Stammzellen. Entgegen seit Jahren geäußerter Erwartungen von Therapieansätzen auf Basis menschlicher embryonaler Stammzellen gibt es mit ihnen bis heute keinen einzigen Therapieversuch am Menschen in einer klinischen Studie und keine ein- zige wissenschaftlich erwiesene Therapie mit embryona- len Stammzellen. Insofern ist ein besonderer Nutzen der embryonalen Stammzellforschung nicht sichtbar. Die derzeitige Diskussion über Änderungen des Stammzell- gesetzes ist vor diesem Hintergrund – zumindest teil- weise – obsolet. Ich neige daher dazu, dem Antrag mei- nes Kollegen Hubert Huppe zuzustimmen. Wenn wir ü r E i d b z g r d u d d g e s h a F w z Z s S c s s b f W g S s v l d D E M u ü d s e n t z t s F V t (C (D ber die Zukunft der embryonalen Stammzellforschung eden, dann muss ebenfalls ein grundsätzliches Verbot in rwägung gezogen werden. Einer einmaligen Verschiebung des Stichtages stehe ch prinzipiell aufgeschlossen gegenüber, insofern damit er gegenwärtige Embryonenschutz weiterhin garantiert leibt. Die aktuelle Debatte hat mir jedoch deutlich ge- eigt, dass es viele gibt, denen es bei der Stichtagsverle- ung nicht um eine einmalige Sache geht, sondern da- um, den Embryonenschutz insgesamt zu lockern. Es roht die nächste und nächste Verlegung des Stichtages nd damit eine gezielte „Produktion“ von Embryos für ie Forschung. Einer auch schleichenden Aufweichung es Embryonenschutz werde ich jedoch vor dem Hinter- rund des begrenzten derzeit sichtbaren Nutzens der mbryonalen Stammzellforschung nicht zustimmen. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wir diskutieren und timmen heute ab über die Grenzen der Forschungsfrei- eit, über den Beginn menschlichen Lebens – natürlich uch über die Hoffnung. Wir tun das ohne irgendeine raktionsdisziplin, als eigene Gewissensentscheidung – ohl wissend, dass es hier um Grundsätzliches geht. Die Debatte um die Veränderung des Stammzellgeset- es wird im Deutschen Bundestag bereits seit längerer eit sehr kontrovers geführt. Die Thematik ist brisant – chließlich berührt die Diskussion um embryonale tammzellen und deren Verwendung zu Forschungszwe- ken die ethischen Grundprinzipien unserer Gesell- chaft. So werden einerseits große Hoffnungen in die For- chung mit embryonalen Stammzellen gelegt, man erwartet islang unerreichte medizinische Erfolge, insbesondere ür die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten. enn man den Befürwortern der Stichtagsverschiebung laubt, dann bietet die Forschung an embryonalen tammzellen Hoffnung und Hilfe für viele kranke Men- chen. Natürlich darf ich mich als Politiker dem Wunsch on kranken Menschen nach einer noch so geringen Hei- ungschance nicht entziehen. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Grundfrage nach er ethischen Vertretbarkeit dieser Forschungsmethode. ürfen wir, als Individuen sowie als Gesellschaft, mbryonen, die das Anfangsstadium eines lebenden enschen darstellen, zu Forschungszwecken verwenden nd damit vernichten? Es ist die Grundsatzentscheidung ber den moralischen Preis medizinischer Forschung, ie wir heute fällen müssen. Es ist letztlich eine Ent- cheidung, ob wir es für die Hoffnung auf Forschungs- rfolge gestatten dürfen, den menschlichen Embryo icht mehr als Zweck an sich, sondern als Mittel zu be- rachten. In dieser Situation ist es nicht einfach, eine Position u finden, die den eigenen ethischen und religiösen Wer- en gerecht wird. Ich persönlich habe deshalb meine Ent- cheidung weniger grundsätzlich als auf den konkreten all bezogen getroffen. Während es feststeht, dass die erwendung embryonaler Stammzellen mit der Vernich- ung von Leben einhergeht, war es für mich wichtig, et- 16378 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) was über den therapeutischen Nutzen zu erfahren. Ich habe mich deshalb bemüht, die mir zur Verfügung ste- henden Informationen über den voraussichtlichen thera- peutischen Nutzen embryonaler Stammzellen und das Erfordernis einer Stichtagsverschiebung genau aufzu- nehmen, um diese dann mit meinen ethischen Grund- überzeugungen vom Wert eines menschlichen Embryos abzuwägen. Dabei habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, auch wenn sie mir leichter gefallen ist, als ich es im Vorfeld erwartet hatte. Nach Abwägung der bekannten Fakten habe ich den Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzell- gesetz – adulte Stammzellforschung fördern“, der feder- führend von Priska Hinz und Julia Klöckner vorbereitet wurde, als Mitinitiator eingebracht. Meine Entscheidung gegen die Verschiebung des Stichtages beruht dabei auf zwei wesentlichen Punkten. Zum einen sind die Argu- mente der Befürworter einer Stichtagsverschiebung be- züglich der Knappheit und der Unbrauchbarkeit der der- zeit verfügbaren embryonalen Stammzelllinien faktisch nicht korrekt. Zum anderen wird die Bedeutung der em- bryonalen Stammzellen für die Forschung und vor allem für die Heilung von Krankheiten überschätzt. Lassen Sie mich auf die Argumente im Einzelnen kurz eingehen: Ein häufig verwendetes Argument der Befürworter der Stichtagsverschiebung lautet, dass zu wenig embryonale Stammzelllinien verfügbar sind. Nach Aussage der amerikanischen Gesundheitsbehörde (NIH) hat sich die Anzahl der verfügbaren embryonalen Stammzelllinien seit der Einführung der Stichtagsrege- lung im Jahr 2002 sogar auf heute 21 erhöht. Somit ste- hen der Forschung genügend embryonale Stammzellen für die nächsten Jahre zur Verfügung, die vor dem Stich- tag 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Das Argument der Notwendigkeit einer Verschiebung wird damit entkräftet. Ein weiteres vielfach aufgeführtes Argument betrifft die Verunreinigung und damit einhergehend die Un- brauchbarkeit der vor dem 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Stammzelllinien. Auch dieses Argument erweist sich nach Aussagen von Fachkräften und For- schern als nicht haltbar. Es ist korrekt, dass eine gewisse Gefahr der Verunreinigung durch tierischen Nährboden besteht. Allerdings basieren auch 96 Prozent der neueren Stammzelllinien auf tierischem Nährboden. Das Euro- päische Stammzellregister bietet keine einzige embryo- nale Stammzelllinie an, die ohne tierischen Nährboden kultiviert wurde und zudem frei verfügbar ist. Folglich wären bei einer Stichtagsverschiebung die „neueren“ Stammzelllinien ebenso verunreinigt, und der deutschen Forschung stünde dennoch keine „saubere“ Linie zur Verfügung. Zudem bewegt sich die embryonale Stamm- zellforschung im Bereich der Grundlagenforschung. An eine Humanapplikation ist momentan noch nicht zu den- ken, daher ist die Diskussion um die Verschmutzung, welche beim Menschen zu einer Immunabstoßung füh- ren könnte, irrelevant. Hinzu kommt außerdem, dass James Thomson im Jahre 2006 eine Technik publizierte, die die tierische Verunreinigung restlos beseitigt. S d d s s d L s d d d V t b h k g L t ß A k z s w c m S e E f E F d E g i W d b d n g k s m m d b k – e – l e p i (C (D Ein weiterer Grund für meine Entscheidung gegen die tichtagsverschiebung liegt darin, dass die Bedeutung er embryonalen Stammzellen für die Forschung sowie ie Heilung von Krankheiten überbewertet wird. Zu die- em Ergebnis bin ich nach sorgfältigem Abwägen ver- chiedenster Informationen gekommen. Ich stütze mich abei unter anderem auf Aussagen von Herrn Professor ukas Kenner, Molekularpathologe an der Medizini- chen Universität Wien. In einem Artikel, der auch in er Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wor- en ist, beleuchtet er den aktuellen Forschungsstand zu iesem Thema. Er führt an, dass die häufig aufgezählten orteile von embryonalen Stammzellen auch kritisch be- rachtet werden müssen. Embryonale Stammzellen ha- en im Gegensatz zu adulten Stammzellen zwar die Fä- igkeit, alle Zelltypen eines Organismus bilden zu önnen, wodurch sie breit gefächert einsetzbar sind; leichzeitig birgt dies jedoch auch ein großes Risiko. aut Professor Kenner liegt das Risiko der unkoordinier- en Tumorbildung bei embryonalen Stammzellen – au- erhalb des intakten Embryos – bei fast 100 Prozent. uch aus diesem Grund gibt es bis heute keine einzige linische Studie am Menschen mit embryonalen Stamm- ellen, während gleichzeitig weltweit Tausende klini- cher Studien mit adulten Stammzellen durchgeführt erden. Als der Bundestag im Jahr 2002 das „Gesetz zur Si- herstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang it Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler tammzellen“ verabschiedet hatte, verbot er die Einfuhr mbryonaler Stammzellen. Nur ausnahmsweise war die infuhr von vor 2002 bereits vorhandenen Stammzellen ür hochrangige Forschungsziele möglich. Es ging um mbryonenschutz, nicht um Wettbewerbsfähigkeit des orschungsstandorts Deutschland. Ich glaube, dass sich as Stammzellgesetz von 2002 bewährt hat. Die neuen rkenntnisse der Wissenschaft seit 2002 sprechen eher egen eine Stichtagsverschiebung als dafür. Geblieben st unsere Verpflichtung zum Embryonenschutz, zur ürde des menschlichen Lebens von Anfang an. Wenn ich abschließend die moralischen Bedenken em wissenschaftlichen Nutzen einer Stichtagsverschie- ung gegenüberstelle, komme ich zu dem Schluss, dass ie Verschiebung nach derzeitigen Erkenntnissen nicht otwendig ist. Angesichts des derzeit erkennbaren gerin- en Nutzens und der schwerwiegenden ethischen Beden- en fällt mir die Entscheidung leicht, gegen die Ver- chiebung des Stichtages zu stimmen. Ich schließe mich einen Kolleginnen und Kollegen an, die den von mir itinitiierten Antrag unterstützen, der die Verschiebung es Stichtages ablehnt. Ganz entscheidend ist für mich jedoch die damit ver- undene Forderung, die adulte Stammzellforschung stär- er zu fördern. Denn adulte Stammzellforschung stellt erstens – eine ethisch unbedenkliche Alternative zur mbryonalen Stammzellforschung dar und erbringt zweitens – große Heilungserfolge. Adulte Stammzel- en werden bereits seit rund 40 Jahren in der Forschung ingesetzt und können einige große Erfolge in der Thera- ie verschiedener Krankheiten, wie Leukämie, Herz- nfarkt oder Hautschädigungen, aufweisen. Deutschland Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16379 (A) ) (B) ) nimmt mit seiner therapeutisch anwendbaren Stamm- zellforschung international einen Spitzenplatz ein. Da- mit dies auch in Zukunft so bleibt, sollten wir diesen be- währten und vielversprechenden Bereich in Zukunft stärker fördern. Eine Verschiebung des Stichtages hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen nennenswerten therapeutischen Nut- zen, sodass wir vor dem Hintergrund der schwerwiegen- den ethischen Bedenken gut daran täten, die bisherige Regelung beizubehalten. Viel wichtiger als eine Stich- tagsverschiebung ist die stärkere Förderung adulter Stammzellforschung. Für diese beiden Anliegen unseres Antrags bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Julia Klöckner (CDU/CSU): Beim Embryonen- schutz gibt es keinen Spielraum. Die Verschiebung des Stichtages wirft ethisch dieselben Fragen und Zweifel auf wie die Streichung des Datums. Georg Paul Hefty schrieb in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sehr tref- fend: Die Zelllinienhersteller werden angeregt, ohne kon- krete Bestellung, jedoch in der Hoffnung auf spä- tere Bestellungen Embryonen weit im Voraus zu tö- ten, um lieferbereit zu sein für den Fall einer nochmaligen Stichtagsverschiebung auf ein unkal- kulierbares Datum. Wir dürfen als Gesetzgeber nicht zum Spielball der Interessen werden. Schon gar nicht, wenn dies auf Kos- ten einer grundsätzlichen Haltung zur Unantastbarkeit der Menschwürde und des Embryonenschutzes geht. Bei der heutigen Entscheidung geht es um mehr als um die Abstimmung über ein Datum, ob der Stichtag verschoben oder fallen gelassen wird. Hierbei geht es um unsere grundsätzliche Haltung zum Wert und der Würde des Lebens. Es geht darum, ob wir Türöffner sein wollen für etwas, was nachher nicht mehr zurückzuholen ist oder ob wir in unserer Grundüberzeugung feststehen und einen Dammbruch verhindern. Denn eines ist bei dieser Entscheidung gewiss: Einmal ist jedes Mal. Denn ein einmaliges Verschieben des Stichtages wird zu einer ständigen Verschiebung und letztlich zu dessen Abschaf- fung führen. Genau diese Erkenntnis wurde auch in der Anhörung vor Ostern wieder sehr deutlich. Der wissenschaftspolitische Diskurs um die embryo- nalen Stammzellen stellt sich bisher als ein fortwähren- des Spiel mit den Hoffnungen von Menschen auf Hei- lung dar. Allein mit dem Verweis auf Chancen und Hoffnungen kann eine ethisch bedenkliche Forschungs- richtung nicht gerechtfertigt werden, durch die zwei höchstrangige Rechtsgüter, nämlich das Recht auf Leben und die Würde des Menschen, in Gefahr geraten. Bei der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist dies der Fall, denn die embryonalen Stammzellen werden aus wenige Tage alten Embryonen gewonnen, die nach der Entnahme der Stammzellen nicht weiterle- ben können. Die Embryonen werden im Dienst der bio- medizinischen Forschung zerstört. Bevor jedoch auch nur ein einziger Patient – vielleicht – eines Tages wo- möglich mit Derivaten aus embryonalen Stammzellen b v V e G n l s b n f „ f V g r d n d m e n Z w m t s w a f d b m b L l s D d d Ü s A s s w g g m r s a s (C (D ehandelt werden könnte, müssten zunächst Tausende on Embryonen mit Sicherheit sterben. Eine einmalige erschiebung des ursprünglichen Stichtages müsste als in deutliches Signal dafür gewertet werden, dass der esetzgeber seine eigenen Vorgaben aus dem Jahre 2002 icht mehr ernst nimmt. Die Rufe, embryonale Stammzellen auch in Deutsch- and selbst herstellen zu können, werden bei den For- chern immer lauter. Es ist also auch mit einer Verschie- ung des Stichtages in deren Sinne nicht getan. Im ächsten Schritt müssten dann die Voraussetzungen da- ür geschaffen werden, dass in der Praxis genügend überzählige“ Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation ür die Herstellung embryonaler Stammzelllinien zur erfügung stünden. Der Eingriff in das Embryonenschutzgesetz ist die lo- ische Konsequenz – ebenso die Beseitigung der straf- echtlichen Hemmnisse, die bislang einer Legalisierung er Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland och entgegenstehen. Wie gesagt, es geht bei der gefor- erten Liberalisierung des Stammzellgesetzes um weit ehr als um die Verschiebung eines beliebigen Datums; s geht um den endgültigen Dammbruch beim Embryo- enschutz. Und eines ist auch klar: Der Preis des Heilens durch erstören ist zu hoch. Es wird also darauf ankommen, ob ir diese Auffassung akzeptieren oder ob wir uns den oralischen Preis durch filigrane bioethische Argumen- ationskunst klein rechnen lassen. Die Würde des Men- chen darf nicht dadurch angetastet werden, dass das je- eils schützenswerte menschliche Leben nach den ktuellen Erfordernissen der Biowissenschaften fortlau- end neu definiert wird. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen nimmt ie Relativierung der Menschenwürde von Embryonen illigend in Kauf. Die dafür ins Feld geführten Argu- ente können ohne Probleme auf andere Stadien des Le- ens, nicht zuletzt des schwerbehinderten und endenden ebens übertragen werden. Ist die erste Ausnahme zu- asten des Lebensrechts eines Embryos einmal festge- etzt, steht weiteren Ausnahmen nichts mehr im Wege. er Schutzanspruch der Menschenwürde wird eben och verhandelbar gemacht. Menschliches Leben ist um es Lebens willen zu schützen. Dieser Sinn liegt unserer berzeugung zugrunde, dass der Mensch keinen Preis, ondern Würde hat. Sein Wert bestimmt sich nicht im bgleich mit anderen Werten. Menschen in einer be- timmten Phase ihrer Entwicklung außerhalb des ge- chützten Bereiches der unantastbaren Würde zu stellen, ird in nur wenigen Jahren mit ähnlich „edlen“ Beweg- ründen zu weiteren Ausnahmen führen. Deshalb bitten wir um Unterstützung unseres Antra- es gegen eine Verschiebung des Stichtages, denn ein enschlicher Embryo ist nicht einfach Forschungsmate- ial. Der Forschungsfreiheit steht der Menschenwürde- chutz des Embryos entgegen. Menschenwürde ist nicht bwägbar. Forschungsfreiheit endet dort, wo die Men- chenwürde des Embryos beginnt. 16380 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Überzählige Embryonen sind nicht einfach da. Men- schen haben sie überzählig gemacht. Dann hat eine Rechtsgemeinschaft auch eine besondere Schutzpflicht, gegenüber dem, der sich plötzlich in der Petrischale vor- findet. Ein menschlicher Embryo ist der Anfang einer Le- bensgeschichte eines anderen Menschen. Wir können nämlich nicht ignorieren, dass der menschliche Embryo sich nicht aus einem untermensch- lichen Stadium zum Menschen entwickelt, sondern von Anfang an als Mensch. Es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, erst hier werde der Embryo zum Menschen. Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an ein Mensch. Es gibt in diesem Ablauf keine Zäsur, von der sich sagen ließe, hier entstehe etwas völlig Neues. Wenn wir in Deutschland eine höhere Sensibilität für die Gefährdun- gen des Lebensschutzes als in anderen Ländern haben, dann ist das eine Rolle, die wir mit Selbstbewusstsein und Stolz international vertreten sollten. Auch gegen die pragmatische Schritt-für-Schritt-Argumentation interna- tionaler Bioethikdebatten. Zuerst sagte man: Künstliche Befruchtung ja, verbrauchende Embryonenforschung nein. Der nächste Schritt war: Die überzähligen Embryo- nen sind nun mal vorhanden, dann können wir mit ihnen arbeiten. Inzwischen werden bereits eigens Embryonen für die Forschung hergestellt, mit vorgefasster Vernich- tungsabsicht. Dass es einmal ein großes Land wie Deutschland gibt, das einen anderen Weg einschlägt und darauf beharrt, ist für die internationale Entwicklung gut! Die Entscheidung über das Stammzellgesetz fällt in die „Woche für das Leben“. Lassen Sie uns mit Blick darauf die richtige Entscheidung treffen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Unser Alltag ist von praktischen Entscheidungen geprägt. Es geht dabei vor- rangig um sehr materielle Dinge, um Essen und Trinken, um Kleidung, um angenehmes Wohnen, um Arbeit, um Partnerschaften. Hinzu kommen Reisen, Kultur, für manche mehr Sport, für andere mehr Geselligkeit. Wenn gesetzgeberische Maßnahmen zur Sprache kommen, ste- hen eher materielle Auswirkungen im Mittelpunkt, die für jede und jeden sofort oder demnächst spürbare Ver- änderungen bringen. Breite philosophische Debatten sind eher selten. Heute haben wir wieder eine solche. Der Bundestag setzte im Jahre 2000 eine erste En- quete-Kommission ein – ich war deren Mitglied –, die sich mit „Recht und Ethik der modernen Medizin“ be- fasste. Große Zeitungen füllten ihre Feuilletons mit um- fangreichen Essays namhafter Autorinnen und Autoren, in denen Ethik, Stammzellen, Embryonen, Nidation und nicht zuletzt Menschenwürde zu den Schlüsselworten zählen. Gestandene Feministinnen und junge Frauen sa- hen die gewonnene Freiheit in Gefahr, über ihren Bauch selbst zu bestimmen. Die organisierte Behindertenbewe- gung rang sich zu einmütigen Erklärungen gegen jegli- che Selektionsmechanismen durch. Und selbst wenn ich irgendwo zu politischen Diskussionen oder geselligen Vereinsfeiern eingeladen wurde, musste ich gewärtig s d t L g E t i m S s s l G n P e s z z v e h a i t e e m E h H c w b s ö z s B l c v H k o d T a w h e h s d (C (D ein, danach gefragt zu werden, wie ein sich aufgeklärt ünkender Sozialist damit zurechtkommt, in fundamen- alen Fragen – zum Beispiel des Beginns menschlichen ebens – in einem Atemzug mit katholischen Bischöfen enannt zu werden. Kurz und gut: Philosophie, konkrete thik scheint viele Menschen im Alltag tatsächlich zu in- eressieren. Heute steht nun im Bundestag wieder die Frage an, ob ch mich für oder gegen die Forschung an und mit enschlichen embryonalen Stammzellen ausspreche. cheinbar lässt sich das relativ leicht beantworten: Ich age klar: Nein. Ich bin dagegen. Bereits 2002 war klar: Die Auswirkungen der Ent- cheidung werden sich erst in Zukunft mit aller Deut- ichkeit zeigen. Es war eine Richtungsentscheidung. enau deshalb rangen ja Protagonistinnen und Protago- isten beider Seiten mit so großem Engagement für ihre ositionen. Man musste sich bei der Entscheidung mit thischen, medizinischen, wirtschaftlichen, wissen- chaftlichen und politischen Aspekten auseinanderset- en. Meine Sachkenntnis auf diesen fünf Feldern ist iemlich unterschiedlich ausgeprägt. Dennoch will ich ersuchen, diesem Anspruch wenigstens ansatzweise zu ntsprechen: Erstens: ethische Aspekte der Forschung an und mit umanen embryonalen Stammzellen. Dieser Aspekt ist usschlaggebend für meine ablehnende Haltung. Habe ch nun eine alltagstaugliche Ethik? Ist mein/unser All- ag ethiktauglich? Sind ethische Maßstäbe überhaupt ge- ignet, praktische Fragen beantworten zu helfen? Führen thische Erwägungen zwangsläufig in Fundamentalis- en, wenn ich sie zur Grundlage praktisch-politischer ntscheidungen nehme? Machen sie kompromissunfä- ig oder geben sie im Kompromissgewirr orientierenden alt? Wenn ich die Menschenwürde als unveräußerli- hes Gut ansehe – und ich tue das –, dann darf – und ill! – ich keine Abstufungen vor- bzw. hinnehmen. So- ald nämlich die Würde an bestimmte Kriterien (Eigen- chaften) gebunden wird, ist der Willkür Tür und Tor ge- ffnet. Wer solche Kriterien (Eigenschaften) sucht, kommt u Selbstbewusstsein und/oder bestimmten Fristen (Pha- en der Entwicklung) und Ähnlichem. Dass sich Selbst- ewusst-Sein erst im Laufe der Entwicklung ausprägt, iegt auf der Hand. Aber woher nimmt jemand die Si- herheit, ab wann es „genügend“ ausgebildet sei, um den ollen Würdeschutz zu rechtfertigen? Ist das nach der abilitation? Vor einer mittelschweren Alzheimer-Er- rankung? Mit drei Jahren? Drei Monaten? Mit Beginn der Ende der Schulausbildung? Nach der Einnistung es Embryos in die Gebärmutter? Wie ist es während des iefschlafs oder unter Narkose? Es finden sich ziemlich bsurd klingende Kriterien. Ob – und gegebenenfalls ab ann – ein Embryo im Mutterleib Selbstbewusstsein at, weiß ich nicht. Erst recht lässt sich vermuten, dass ine befruchtete Eizelle in der Petrischale – also außer- alb des Leibes einer Frau – noch nicht über Bewusst- ein seiner/ihrer selbst verfügt. Umstritten ist, ob sich die befruchtete Eizelle – der/ as Embryo – sich als Mensch oder zum Menschen ent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16381 (A) ) (B) ) wickelt, wenn man sie (ihn; es) nur lässt. Die unter- schiedliche Beantwortung dieser Frage hat weitrei- chende Konsequenzen. Ich sehe eine Entwicklung als Mensch. Deshalb ist es am wenigstens willkürlich, vom frühestmöglichen Zeitpunkt an den vollen Würdean- spruch zu verteidigen. In Bezug auf bestimmte Fristen, in denen sich ein Embryo zum Menschen entwickele, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Manche set- zen die Grenze erst Wochen nach der Geburt, andere bei der Geburt, wieder andere bei der Einnistung in die Pla- zenta, wieder andere im 8- oder 16-Zell-Stadium, etliche bei der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle. Gemeint ist der Moment, in dem erstmalig ein dop- pelter Chromosomensatz vorliegt. Diesen Punkt defi- niert auch das Embryonenschutzgesetz als den Beginn menschlichen Lebens. Es gibt durchaus auch Argumente, die dafür sprächen, schon das sogenannte Vorkernstadium, also auch den Zeitraum zwischen dem Eindringen der Samenzelle und der Kernverschmelzung, für diesen Punkt zu nehmen. Nicht verschwiegen werden soll, dass es sogar noch wei- ter vorverlagerte Ansätze gibt, also solche, die bereits die Ei- und die Samenzelle (die Gameten selbst) als Be- ginn des menschlichen Lebens ansehen. Wir müssen uns also entscheiden, ob eine bestimmte Art menschlicher Zellen – eben die Embryonen – Würde- und Lebensschutz brauchen, ob er ihnen automatisch zu- kommt oder ob sie als irgendeine Art menschlicher Zel- len unter vielen zu betrachten sind. Haben Embryonen ei- nen anderen Status als Hautzellen (zum Beispiel Haare) oder Blut? Auch letztere sind zweifellos Teil menschli- chen Lebens. Ein gewisses Maß an Willkür ist – ob man will oder nicht – in Entscheidungssituationen immer im Spiel. Ein ethischer Maßstab kann da hilfreich sein. Ich meine, Embryonen kommt der Würdeschutz des Grund- gesetzes von Anfang an zu. Zweitens: medizinische Aspekte. Verhießen wurde, mit Hilfe embryonaler Stammzellforschung schwere, bisher unheilbare Erbkrankheiten lindern oder gar heilen zu können. Wer würde das nicht wollen? Eine Garantie gab jedoch niemand. Inzwischen redet kaum noch je- mand ernsthaft davon. Aber: Wenn mit embryonalen Stammzellen geforscht wird, fehlen in der Zwischenzeit die Ressourcen (finanzielle Mittel, wissenschaftliche Kapazitäten, Labor- und Medizintechnik usw.), die dafür gebraucht/benutzt/verwendet werden, an anderer Stelle, beispielsweise in der Forschung, die sich damit befasst, die Lebensbedingungen für diejenigen zu verbessern, die mit diesen Krankheiten leben, und auch bei anderen, ethisch wesentlich unproblematischeren Gesundheitsfor- schungen. Gesundes Forschen hilft heilen, und mit Un- heilbarem besser leben. Ich halte das für erfolgverspre- chender, als das Heil in forscher Gesundung zu erwarten. Ob Stammzellen aus Embryonen „gewonnen“ wer- den, was ja heißt, befruchtete, voll entwicklungsfähige menschliche Eizellen zu zerstören, oder ob Stammzellen aus dem Restblut der Nabelschnur oder gar aus dem Ge- webe erwachsener Frauen und Männer isoliert werden, macht einen fundamentalen ethischen Unterschied. p l w v O w c c E n S l b F w h k k d t d c s O g s m d E m g i d w n e h e b s z d W m n E W W r v S s s n W m s (C (D Forschung mit und an Stammzellen muss den „um- rogrammierten“ Zellen irgendwann einmal die Mög- ichkeit der Entwicklung geben. Es muss ausprobiert erden, ob sie tatsächlich Organgewebe – langfristig ielleicht sogar ein Herz, eine Leber, Haut oder welches rgan auch immer – werden. Und man muss – irgend- ann, bei irgendwem – dieses Gewebe ausprobieren. Si- her fänden sich Frauen und/oder Männer, die aus wel- hen Motiven immer bereit wären, sich solchen xperimenten zu unterziehen. Was aber geschieht da- ach? In jedem Falle beginnen diese Organe zu leben. ie werden Teil des konkreten Menschen, Egal, wie ange das funktioniert, in jedem Falle gehen die Organe iologische (Stoff-)Wechselwirkungen ein. Selbst im alle des Misslingens, des Todes also, weiß niemand, as bei deren Verwesung passiert. Und falls es gut ge- en sollte: Menschen pflanzen sich fort. Welche Auswir- ungen haben künstlich erzeugte Organe auf die Nach- ommen der Empfängerinnen und Empfänger? Das ist ann nicht mehr eine Frage, die Einzelne betrifft, das be- rifft dann die Menschheit als Gattung. Was da einmal in ie Welt gesetzt ist, kann niemand mehr rückgängig ma- hen. Das lebt einfach. Aber: Ich will auch medizinischen Fortschritt. For- chung – auch Stammzellforschung – ist ein Weg dahin. hne Risiken geht das nicht. Während die Befürchtun- en zwar benennbar, nicht aber sicher sind, verhält es ich bei der Herkunft der verschiedenen Stammzellfor- en anders. Embryonale Stammzellen können nur da- urch gewonnen werden, dass ein Embryo, dem meines rachtens voller Würdeschutz zukommt, zerstört wird. Adulte Stammzellen hingegen werden unter infor- ierter Zustimmung entscheidungsfähiger Individuen ewonnen. Zudem können sie – wenn die Forschungen ns Anwendungsstadium übergehen – wiederum direkt iesen Menschen helfen, ohne Immunprobleme aufzu- erfen. Bei fötalen und aus Nabelschnurblut gewonne- en Stammzellen handelt es sich ebenfalls nicht um voll ntwicklungsfähige, also unter dem Würdeschutz ste- ende Embryonen. In der Herkunftsfrage stehen also thische Tabus zur Disposition. Wer Embryos „verfüg- ar“ macht, sie „Zwecken“ (Dritter) ausliefert, wird es elbst bei gutem Willen äußerst schwer haben, die „Ver- weckung“ menschlichen Lebens – zum Beispiel in an- eren „Grenzbereichen“ – nicht ebenfalls zu akzeptieren. as auf dem Gebiet embryonaler Stammzellforschung öglicherweise irgendwann einmal an positivem Ergeb- is vorliegen könnte, wäre auf jeden Fall zu teuer erkauft. s wäre nur um den Preis der Verletzung menschlicher ürde zu haben. Drittens: einige wirtschaftliche Aspekte. Wer den irtschaftsteil von Zeitungen oder auch nur Börsenbe- ichte hin und wieder zur Kenntnis nimmt, weiß, wie iele Biomedizin- und Gentechnikfirmen es bereits gibt. ie alle treten unter der Rubrik an, das Leben, die Ge- undheit, gelegentlich auch nur die Schönheit der Men- chen verbessern zu wollen. Sie verhehlen aber auch icht, Geld verdienen, Profit erwirtschaften zu wollen. as steht eigentlich im Vordergrund? Für einige der Fir- engründer/innen vielleicht wirklich die Heilungsab- icht. Aber schon für die Mitgesellschafter/innen, für die 16382 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Geldgeber/innen, die Aktionär/innen ist es die Gewinn- erzielungsabsicht. Da wird der Gegenstand der Produk- tion, das Produkt, eigentlich nur zum Mittel zum Zweck. Der Zweck ist: Geld verdienen, nicht die Heilung. Inso- fern wäre – unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten – die Biomedizin- und Gentechnik zu fördern. Sie ver- spricht Gewinne. Sie verspricht Arbeitsplätze. Das wä- ren positive wirtschaftliche Ergebnisse. Aber um wel- chen Preis? Viertens: zu wissenschaftlichen Aspekten. Forscher- drang ist nicht aufzuhalten. So einfach dieser Satz aufzu- schreiben, auszusprechen oder schlicht zu denken ist, so klar muss auch sein, dass nicht allgemein „die Wissen- schaft“ für die Folgen ihres Tuns verantwortlich ist, son- dern dass es die Forscherinnen und Forscher, konkrete Menschen also sind. So unstillbar der Wissensdurst sein mag, so unerbittlich bleibt die Konsequenz, dass neues Wissen uns alle – die Menschheit – vor neue Herausfor- derungen stellt. Politikerinnen und Politiker haben die Pflicht, absehbaren Schaden abzuwenden. Bisher scheint wissenschaftlicher Fortschritt und seine Anwendung/Auswirkung in der Praxis stets nach dem Prinzip vonstatten gegangen zu sein: Erst einmal die Neu- igkeit haben, dann schauen, wie sie wirkt und – falls er- forderlich – reparierend (regulierend) nachsorgen. Ist diese Folge ein Naturgesetz? Oder haben wir – die Menschheit – nicht die Möglichkeit und die Pflicht, aus Erfahrung zu lernen? Könnte eine der Lehren nicht darin bestehen, Chancen- und Risikenabwägung wesentlich kritischer, verantwortungsbewusster, vorsichtiger zu hand- haben? Alles, was Biomedizin und/oder Gentechnik hervor- bringen, lebt. Einmal in die Welt gesetzt, entwickelt es sich nach eigenen Gesetzmäßigkeiten weiter. Niemand kann es – gesetzt den Fall, es erweist sich als Irrtum, gar als schädlich oder gefährlich – zurückdrehen. Biomedi- zinische und/oder gentechnische „Produkte“, auch schon Forschungsergebnisse, ja sogar Teilergebnisse sind irre- versibel. Hier ist Vorsicht alles andere als Schwarzmale- rei, Fortschrittsverhinderung, Wissenschaftsfeindlich- keit. Hier kann höchste Vorsicht im wahrsten Sinne des Wortes lebenserhaltend sein, und zwar für die Mensch- heit als Gattung. Fünftens: einige politische Aspekte. Ich meine, dass sich Politik nicht widerstandslos der wirtschaftlichen Verwertungslogik fügen muss. Es gibt auch andere Kri- terien, die für politische Entscheidungen wichtig sind, beispielsweise die Frage: Welche Auswirkungen hat diese oder jene Entscheidung auf die Entwicklung der zwischenmenschlichen Beziehungen, auf unser Men- schenbild, auf die Gesellschaftsvision? Kann in Zukunft tatsächlich jede/jeder ewig jung, ewig schön, ewig gesund, womöglich ewig am Leben sein? Welchen Stellenwert erhalten „Abweichler/innen“? Wie gefährdet sind dann sogenannte Alte, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, psychisch Kranke? Können/dürfen/müssen wir ihnen zukünftig die Men- schenwürde – zunächst „nur“ die volle Menschenwürde – absprechen? Immerhin könnte die Menschheit ja durch- aus in eine Situation geraten, in der lebenswichtige Res- s S r B s „ „ n s h w l t s b m D e d d t w m k g n S N d c E m s w r n w j c a t f „ s N b g d s h w z (C (D ourcen (Luft, Wasser, Nahrung usw.) knapp werden. chon wird von der „Überlastung der sozialen Siche- ungssysteme“ geredet. Gibt es zu viele Alte, Kranke, ehinderte? Und, wenn ja: Was tun wir? Griffe ein Men- chenbild um sich, das nur noch „jung“, „dynamisch“, schön“ (wer legt fest, was „schön“ ist?), „gesund“, leistungsstark“ usw. gelten ließe, läge es ja geradezu ahe, diese anderen, die „Überflüssigen“, die „Nutzlo- en“, die „Kostenfaktoren“ zu beseitigen. Das klingt sehr art. Ist es auch. Aber: Was einmal war, kann immer ieder sein. Ist eine Gesellschaftskonzeption, in der So- idarität zu den obersten Tugenden gehört, dann noch ak- uell? Die Nazis vernichteten behinderte Menschen ganz ystematisch. Sie nannten das „Euthanasie“. Sie miss- rauchten behinderte Menschen – ganz offiziell – als enschliche Versuchsobjekte für medizinische Zwecke. iesen Verbrechen hängten sie sogar noch den Mantel thischer Nützlichkeit um: Diese Versuche würden ja an- eren („Ariern“, „Gesunden“, „dem deutschen Volke“) ienen. Welch ein Gesellschaftsbild! Welch ein Hohn! Mir wird in öffentlichen Diskussionen noch eine wei- ere Frage gestellt: Könnte die Stammzellforschung in ein paar Jahren so eit eskalieren, dass sich eine Elite herausfiltert und das enschliche Gefühl keine Rolle mehr spielt? Auch hier önnte ich mir die Antwort leicht machen und „Ja“ sa- en. Ja, diese Angst habe ich. Aber ich will wenigstens och hinzufügen, dass es nicht nur die (embryonale) tammzellforschung ist, die mir diese Sorge bereitet. och viel mehr ist es das gesellschaftliche Umfeld, in em all das diskutiert und praktiziert wird. Wirtschaftli- her „Erfolg“ (Profit) gilt mehr als menschliches Leben. s ist doch unübersehbar, dass unter anderem deshalb it so großem Einsatz um die Ermöglichung der For- chung an und mit embryonalen Stammzellen gerungen ird, weil mit ihnen wesentlich größere Gewinnmargen ealisierbar erscheinen als mit adulten Stammzellen. Manchmal scheint auch wissenschaftliche Anerken- ung (Ruhm) wichtiger zu sein als wirkliche Heilung. So ird das Menschenbild immer stärker in Richtung ewig ung, ewig schön, ewig gesund verzerrt. Anstatt „Abwei- hungen“ von einer – imaginären – „Norm“ für Mensch ls das „Normalste“ zu begreifen, werden sie eher ver- eufelt, jedenfalls als zusätzliche Belastungen diffamiert. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es keine „Norm ür Mensch“ gibt. Wer möchte eigentlich „normal“ (also normgerecht“) sein? Ist das nicht eine schauerliche Vor- tellung? Sind Abweichungen, das Unnormale, nicht die ormalität? Wie kann man verhindern, dass Ergebnisse der em- ryonalen Stammzellforschung in falsche Hände gelan- en? Meine Antwort: Am besten, indem man verhindert, ass es derartige Ergebnisse gibt. Nicht, weil ich „wis- enschaftsfeindlich“ wäre, sondern weil ich frage: Wo- er weiß ich denn, wessen Hände die „richtigen“ und essen die „falschen“ sind? Manchmal stellt sich die Frage, ob uns die Stamm- ell- und Gentechnikforschung so „aufgedrückt“ wird, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16383 (A) ) (B) ) dass wir gar keine andere Wahl mehr haben, als zuzu- stimmen, um auf dem Markt konkurrenzfähig zu blei- ben. Ja, ich sehe, dass uns diese Forschung aufgezwun- gen wird. Wir haben immer eine Wahl. Es kann sein, dass ich (dass wir, die das nicht wollen) unterliegen, dass die vollendeten Tatsachen, die jeden Tag geschaffen werden, stärker sind als meine/unsere Argumente und Appelle. Aber wir haben immer die Wahl, laut zu sagen, dass wir das nicht wollen. Ergebnisse in der Biomedizin und der Gentechnik las- sen sich – wenn sie einmal in der Welt sind – nie mehr „abschalten“. Sie leben! Sie beeinflussen – so oder so – den biologischen Kreislauf. Sie sind irreversibel. Des- halb hoffe ich – auch, wenn es aussichtslos erscheint – auf Vernunft. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gewinnung embryonaler Stammzellen für die Stammzellforschung erfordert die Vernichtung der Le- bensfähigkeit von Embryonen. Wer eine solche Hand- lung begeht, verstößt in Deutschland gegen geltendes Recht, nämlich das Embryonenschutzgesetz, und macht sich – wie ich finde, zu Recht – strafbar. Das Gebot und Bedürfnis, menschliche Embryonen zu schützen, ergibt sich aus den gleichen ethischen Normen, die die Unan- tastbarkeit der Menschenwürde im ersten Artikel des Grundgesetzes verbindlich festschreiben. Für diejenigen – und zu denen zähle ich mich –, die den Embryo als eine unverwechselbar einmalige menschliche Individua- lität ansehen, ist die Gewinnung bzw. nutznießerische Verwendung embryonaler Stammzellen nicht nur ethisch unvertretbar, sondern auch mindestens fraglich bezüg- lich der Einhaltung des Grundgesetzes. Wer einer Liberalisierung der embryonalen Stamm- zellforschung das Wort redet, leistet einem Umgang mit Embryonen hin zur Beliebigkeit Vorschub und unter- miniert die Menschenwürde. Ein solcher Dammbruch lässt sich mitnichten mit dem Hinweis auf Forschungs- freiheit rechtfertigen. Forschung ist niemals absolut frei. Sie ist beispielsweise nicht so frei, gegen Recht und Ge- setz zu verstoßen. Zur Forschung gehört für mich Ver- antwortung gerade im Kontext unserer deutschen histori- schen Erfahrung. Und denjenigen, die vonseiten der Liberalisierer mit dem Argument eines Forschungsver- botes operieren, halte ich entgegen: Es wäre wünschens- wert gewesen, wenn man einen Teil der Forschung in der Vergangenheit verboten hätte. Die Befürworter und die Nutznießer der embryonalen Stammzellforschung relativieren die ethisch begründe- ten Normen des Lebensschutzes und der Menschen- würde mit in verschiedenen Nuancen vorgetragenen Heilsversprechen. So wurden in den vergangenen Jahren vonseiten der Stammzellforscher immer wieder die ver- ständlichen Hoffnungen vieler Patientinnen und Patien- ten genährt, eines Tages mithilfe der embryonalen Stammzellforschung Therapien gegen schwere oder bis- lang unheilbare Krankheiten entwickeln zu können. Diese Hoffnungen und Versprechen haben nicht uner- heblich dazu beigetragen, 2002 überhaupt eine Stich- tagsregelung gesetzlich zu verankern. Keine dieser Hoff- n B m n s v s e s k F w v z s B d b S m R b l S v d w r g S d c D d u z e K m l o g d w M a f s S s i l S m m e (C (D ungen hat sich bislang auch nur im Ansatz bestätigt. is heute basiert keine einzige Therapie – auch nicht die it adulten Stammzellen – auf Ergebnissen der embryo- alen Stammzellforschung oder bezieht diese in klini- chen Studien mit ein. In den vergangenen Wochen und Monaten haben iele Wissenschaftler und vor allem die Deutsche For- chungsgemeinschaft auf die mögliche Bedeutung der mbryonalen Stammzellforschung für den Forschungs- tandort Deutschland hingewiesen. Aus meiner Sicht ann jedoch der Forschungsstandort in keinem Fall die örderung einer ethisch und therapeutisch höchst frag- ürdigen Forschung rechtfertigen. Mal abgesehen da- on, dass Deutschland im Bereich der adulten Stamm- ellforschung im internationalen Spitzenbereich agiert, ind die bislang fehlenden Erfolge deutscher Forscher im ereich der embryonalen Stammzellforschung nicht urch die rechtlichen Einschränkungen dieser Forschung edingt. Vielmehr ist die Forschung an embryonalen tammzellen selbst eine Sackgasse. Daher kann es auch eines Erachtens kein tragendes Argument für eine echtsänderung sein, wenn man in einem solchen offen- ar aussichtslosen Forschungsfeld nicht der internationa- en Spitzengruppe angehört. Die ethische Bedeutung einer Liberalisierung der tammzellforschung durch Stichtagsverschiebung wird on interessierter Seite gerne heruntergespielt. Man kann as bisweilen schon am Sprachgebrauch erkennen: Da ird zum Beispiel von „nicht mehr benötigtem Mate- ial“ oder „überschüssigen“ Embryonen gesprochen. Es eht bei dieser Debatte aber nicht einfach nur um einen tichtag, sondern darum, ob wir bereit sind – und das ist er zweite Dammbruch –, eine weitere, hier grundsätzli- he Verzweckung des menschlichen Körpers zuzulassen. ahinter verbirgt sich eine schleichende Entwicklung, ie seit einigen Jahren auf vielen Gebieten der Medizin nd der Forschung stattfindet, nicht nur bei den Stamm- ellen: Der menschliche Körper wird zum Gegenstand iner Logik, die letztlich jedes Teil des menschlichen örpers unter einem bestimmten wissenschaftlichen und edizinischen Verwertungsinteresse betrachtet. Auch bei der Forschung mit embryonalen Stammzel- en wird menschliches Leben zur Disposition gestellt, hne dass diese Forschung diesen Menschen selbst zu- ute kommt. Vielmehr sind sie bestimmten Zwecken ienlich – vor allem ökonomischen. Diese ökonomische, issenschaftliche oder medizinische Verzweckung des enschen macht auch den entscheidenden Grund dafür us, warum alle Vergleiche mit der Abtreibungsdebatte ehlgehen. Der werdende Mensch hat auch im Moment eines Sterbens ein Anrecht auf seine Menschenwürde. eine Verwertung, seine Vernutzung für die ökonomi- chen oder wissenschaftlichen Zwecke Dritter beraubt hn seiner Würde. In dieser Verzweckung wird der feh- ende Respekt vor dem Leben deutlich. Aus ethischer icht sind embryonale Stammzellen eben nicht wie nor- ales „Forschungsmaterial“ zu bewerten. Noch deutlicher wird die Gefahr der Verzweckung enschlichen Lebens, wenn man die Entwicklungen im uropäischen Ausland wie beispielsweise in Großbritan- 16384 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) nien betrachtet, wo bereits Embryonen speziell zu wis- senschaftlichen Zwecken erzeugt werden und wo Frauen mit finanziellen Anreizen dazu gebracht werden, unter Inkaufnahme erheblicher Risiken für ihre Gesundheit oder gar ihr Leben Eizellen zu spenden. Wenn wir diese Entwicklung im europäischen Ausland betrachten, kön- nen wir nicht mehr glaubhaft vermitteln, dass unsere Re- gelungen zur embryonalen Stammzellforschung eine solche Entwicklung nicht fördern. Wahrscheinlich werden die gleichen Argumente, die wir in der zurückliegenden Debatte gehört haben, von Befürwortern der embryonalen Stammzellforschung in ein paar Jahren – zum Zwecke der erneuten Stichtags- verschiebung – wieder vorgebracht werden. Deshalb frage ich Sie: Wie können wir – wenn wir nicht aus- schließen, dass der Stichtag abermals verschoben wird – noch glaubwürdig sagen, von Deutschland gehe kein Anreiz zur Produktion und Tötung sogenannter überzäh- liger Embryonen aus? Wer kann sicher sagen, dass Zell- linienhersteller nicht schon heute – zwar ohne konkrete Bestellung, aber in der Hoffnung auf eine weitere Libe- ralisierung der Gesetzgebung in Deutschland – weitere Embryonen produzieren und töten? Aus diesen Gründen ist es für mich als Arzt und als Bürger nicht vertretbar, einer weiteren Liberalisierung des Stammzellgesetzes und Förderung der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland zuzustimmen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Die heutige Debatte verlangt von jedem Abgeordneten eine Entscheidung, die einer intensiven Auseinandersetzung bedarf. Für mich ist es eine sehr schwere Entscheidung, weil es sich bei einer Stammzelle um eine befruchtete Eizelle han- delt, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Menschen werden kann. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses al- len Grundrechten vorangestellte Gebot in Art. 1 des Grundgesetzes ist die Errungenschaft, die durch die Li- beralen gegen linke und rechte Weltanschauungen er- kämpft wurde. Gestern haben wir uns in einer beeindru- ckenden Plenarsitzung damit befasst, dass vor 75 Jahren das Ermächtigungsgesetz erlassen wurde, in dem das Parlament ausgeschaltet wurde und die Regierung ohne parlamentarische Kontrolle agieren konnte. Die Ergeb- nisse kennen wir alle, und wir waren uns einig, dass die- ses nie wieder geschehen dürfe. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber – und das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – sich heute mit diesem Thema befasst und eine gesetzliche Regelung trifft und nicht die Regierung. Ende der 80er-Jahre wurde die künstliche Befruch- tung eingeführt. Dies war ein Dammbruch in der Ent- wicklung menschlichen Lebens. Es konnten außerhalb des Mutterleibes Eizellen befruchtet werden. Der Beginn für die Entstehung des Lebens fand nicht mehr im Körper einer Frau statt, sondern im Reagenzglas. Ein Mensch konnte aus diesen Stammzellen entstehen, wenn sich eine Mutter fand, die diese befruchtete Eizelle auf- nahm und in ihrem Körper Leben wachsen ließ, welches m b g M L s M b m w n r f w d g f P l G w f W g n N n S g n o n s f d M d w w u z b E c e f e b l d w b f S V e (C (D it der Geburt eines Menschen ausgetragen wurde. Ich in froh und glücklich darüber, dass es diesen Fortschritt ibt. Dieser Fortschritt ist die Voraussetzung dafür, dass ütter Kinder bekommen können, die früher nicht in der age waren, Kinder zu bekommen. Zwischenzeitlich ind alleine in Deutschland nahezu Hunderttausend enschen auf diesem Wege entstanden und wurden ge- oren. Der Gesetzgeber hatte darüber zu entscheiden, wie er it Stammzellen umgeht. Er hatte auch zu entscheiden, ie er mit eingenisteten Stammzellen, also mit Embryo- en, umgeht. Heute ist die Pille danach wie auch die Spi- ale in unserem Land erlaubt. Hierdurch wird eine be- ruchtete Eizelle getötet, aber es ist weder strafbar noch ird es in anderer Form vom Staat sanktioniert. Auch ie Abtreibung bleibt unter klar geregelten Normierun- en straffrei. Auch diejenigen, die dafür eintreten, be- ruchtete Eizellen zu nutzen, berufen sich auf moralische ositionen: Auch das Heilen von Menschen ist mora- isch zu unterstützen. Es ist zwar zutreffend, dass ein roßteil der derzeitigen Forschung auch aus der Ent- icklung von Zellstämmen aus adulten Stammzellen er- olgen kann. Dies ist ethisch unbedenklich, und dieser eg sollte weiter gegangen werden. Gleichwohl verfü- en Stammzellen über Fähigkeiten, die adulte Zellen icht haben. In der ganzen Diskussion wird von den Gegnern der utzung der Stammzelle eine Frage aus meiner Sicht icht beantwortet: Was passiert eigentlich mit den tammzellen, wenn sie nicht in den Körper der Frau ein- enistet werden? Wie viele dieser Stammzellen können ie zum Menschen werden, weil sie eingefroren bleiben der vernichtet werden? Wie viele menschliche Embryo- en werden vernichtet, ohne dass sie zu einem Men- chen werden können? Deshalb halte ich an dieser Stelle ür mich persönlich fest: Es gibt Stammzellen außerhalb es Mutterleibes. Es gibt Embryonen außerhalb des utterleibes. Ist es eigentlich ethisch verantwortbar, iese Stammzellen, diese Embryonen zu vernichten und egzuwerfen? Oder ist es nicht vielmehr ethisch verant- ortbar, diese Stammzellen oder Embryonen unter klar mrissenen gesetzlichen Vorgaben zur Forschung und um Heilen von kranken Menschen zu nutzen? Deshalb in ich der Auffassung, dass der absolute Schutz dem mbryo gelten muss, der eine Chance hat, sich zu entwi- keln, dem künftigen Kind künftiger Eltern, nicht der ingefrorenen Zelle. Ehe diese Zellen auf Dauer einge- roren bleiben oder getötet werden, halte ich es für thisch verantwortbar, diese Zellen unter eng umschrie- enen Voraussetzungen zu Forschungen für Heilmög- ichkeiten zu verwenden. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich festhalten, ass mit Stammzellen in unserem Land nicht gemacht erden kann, was man will. Es gibt einen eng umschrie- enen Rahmen, wofür diese Zellen genutzt werden dür- en. Dies ist aus meiner Sicht eine ethisch-verantwortbare tammzellforschung. Unter diesen eng beschriebenen oraussetzungen halte ich eine Stammzellforschung für thisch verantwortbar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16385 (A) ) (B) ) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer schützen – unbezahltes Probearbeiten ver- hindern (Tagesordnungspunkt 26) Gitta Connemann (CDU/CSU): „Ein Blick ins Ge- setz erleichtert die Rechtsfindung!“ Dieser Rat, der jeder Jurastudentin, jedem Jurastudenten schon im ersten Se- mester eingebläut wird, hat Sie, meine Damen und Her- ren von der Linken, offensichtlich leider nicht erreicht. Hätten Sie sich nämlich mit Gesetz und Rechtsprechung beschäftigt, würden wir heute nicht über den vorliegen- den Antrag debattieren müssen. Denn dann wüssten Sie, dass das vermeintliche Problem, dass Sie stilisieren, gar nicht existiert. Entsprechende Hinweise haben Sie schon im Vorfeld erhalten. So hat die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage schon am 1. Juni 2006 festgestellt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zu Recht. Denn die gesetzliche Lage ist klar und eindeu- tig, die dazu ergangene Rechtsprechung unmissverständ- lich. Diese Rechtsprechung ist Ihnen auch bekannt. Denn Sie zitieren diese selbst in Ihrem Antrag. Mit Un- kenntnis lässt sich Ihr Antrag also nicht erklären. Also liegt Unwissen nahe. Dafür spricht bei näherer Betrach- tung Ihres Antrages einiges. Mit Ihrem Antrag möchten Sie, meine Damen und Herren von der Linken, das, ich zitiere, „Probearbeiten“ verhindern. Weiter heißt es dann, ich zitiere: „Probe- arbeitszeiten müssen als Arbeitszeiten gelten.“ Damit er- wecken Sie den Eindruck, als ob dies heute noch nicht der Fall sei. Das ist falsch. Erbringt jemand eine Arbeitsleistung, und zwar wei- sungsabhängig, unter Beachtung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, so liegt ein Arbeitsverhältnis vor – egal, ob eine Probezeit vereinbart worden ist oder ob es sich um den ersten Arbeitstag handelt. Es kommt auch nicht darauf an, wie der Vertragstext lautet oder das Ver- hältnis deklariert wird. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Rechtsverhältnis- ses. Ist der Arbeitnehmer zur Arbeit und zur Befolgung von Weisungen verpflichtet, ist er zeitlich und organi- satorisch in den Betrieb eingebunden, liegt ein Arbeits- verhältnis vor. Und ein solches führt stets zu einer Vergütungspflicht. Im Rahmen eines echten Arbeitsver- hältnisses – und sei es auch nur in Form eines Probe- arbeitsverhältnisses – verbietet es der Schutzzweck des bestehenden Arbeitsrechts, mit dem Arbeitgeber Verein- barungen zu treffen, wonach der Arbeitnehmer sich zwar verpflichtet, für ihn weisungsabhängig tätig zu sein, der Arbeitgeber allerdings keine Gegenleistung erbringt. Es besteht ein Anspruch auf die übliche Vergütung. Dies er- gibt sich aus § 612 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 138 Abs. 2 BGB. Es besteht also kein Handlungsbedarf, denn Arbeitnehmer sind bereits heute geschützt. Sie ha- ben Anspruch auf Entlohnung. Recht und Gesetz sind eindeutig. n v m S F h u b d h n n s s p r l l b a H d D l r d H r a r a d s l l j d p p r s n v e e r b E d S d b (C (D Von Arbeitsverhältnissen, auch Probearbeitsverhält- issen, zu unterscheiden, sind sogenannte Einfühlungs- erhältnisse. Diese Verhältnisse sprechen Sie, meine Da- en und Herren von der Linken, etwas später an, wenn ie in Ihrem Antrag von, ich zitiere, „Probearbeiten“ in orm von „Einfühlungsverhältnissen“ sprechen. Hier andelt es sich um ein anderes Paar Schuhe. Bei einem „Einfühlungsverhältnis“ handelt es sich m ein Rechtsverhältnis eigener Art. Zwar geht es auch eim „Einfühlungsverhältnis“ darum, sich vor Eintritt in en Betrieb einen Einblick in die betrieblichen Gegeben- eiten zu verschaffen. Der potenzielle Mitarbeiter wird ur in den Betrieb aufgenommen, übernimmt aber kei- erlei arbeitsvertragliche Hauptleistungspflichten insbe- ondere nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung. Er unter- teht während dieser Zeit lediglich dem Hausrecht des otenziellen Arbeitgebers, nicht aber seinem Direktions- echt. Es handelt sich also um eine unbezahlte Kennen- ernphase von potenziellem Arbeitnehmer und potenziel- em Arbeitgeber. Deshalb darf es auch nur für kurze Zeit estehen. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen – und uch hier kommt es wieder nur auf die tatsächliche andhabung nicht die rechtliche Bezeichnung an –, han- elt es sich um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. ie Rechtsprechung sagt: Der Abschluss solcher Einfüh- ungsverhältnisse ist zulässig. Da es sich im Übrigen nicht um sozialversicherungs- echtliche Beschäftigungsverhältnisse handelt, entgehen em Staat entgegen Ihrer Darstellung, meine Damen und erren von der Linken, auch weder Sozialversiche- ungsbeiträge noch Steuern. Meine Damen und Herren von der Linken, Sie haben lso schluderig gearbeitet. Wenn Sie schon – wie in Ih- em Antrag geschehen – Urteile verschiedener Landes- rbeitsgerichte zitieren, dann lesen Sie diese Urteile och auch! Denn dann würden Sie die Unterschiede zwi- chen Probearbeiten und Einfühlungsverhältnis kennen. Dann wüssten Sie auch, dass für gesetzliche Neurege- ungen auch bei Einfühlungsverhältnissen kein Hand- ungsbedarf besteht. Denn Missbräuche werden bereits etzt geahndet. Und im Übrigen besteht kein Schutzbe- arf. Denn was spricht gegen eine solche Einfühlungs- hase? Sie bietet doch gleichermaßen Chancen für otenzielle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ohne eine echtliche Bindung einzugehen, haben potenzielle Be- chäftigte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich ken- enzulernen, zu testen, ob ein gemeinsames Arbeiten orstellbar wäre, ob die Arbeitstelle den Vorstellungen ntspricht; kurz: sich ein Bild des anderen zu machen. Jeder der Beteiligten kann für sich prüfen, inwieweit r auf andere und neue Normen eingehen, sich integrie- en oder neue soziale Rollen übernehmen möchte. Diese eiden Varianten ermöglichen einen Perspektivwechsel. ntscheidungen lassen sich leichter treffen, wenn man ie Entscheidungsvariablen kennt. Ein indianisches prichwort sagt: „Urteile nie über einen anderen, bevor u nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gegangen ist.“ Jeder von uns kann nur bewerten, was er kennt. 16386 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Meine Damen und Herren von der Linken, dieser An- trag war Aktionismus unter der falschen Überschrift. An Ihrer Stelle wäre mir das peinlich. Ihr heutiger Antrag hat einmal mehr das Thema verfehlt. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird ihn deshalb ablehnen. Anette Kramme (SPD): Mit dem vorliegenden An- trag schießt die Linke über das Ziel hinaus. Gut meinen und gut machen sind zwei Paar Schuhe. Letzteres ist ein- deutig eine Nummer zu groß für Sie, meine Damen und Herren der Linken. Zunächst einmal zur Klarstellung: Einfühlungsver- hältnisse sind keine Probearbeitsverhältnisse. Sie verfol- gen einen anderen Zweck. Es geht beim Einfühlungsver- hältnis nicht um Arbeitsleistung. Sinn und Zweck ist es vielmehr, den Arbeitsplatz kennenzulernen und die Frage zu klären, ob der Bewerber und der Arbeitgeber zueinander passen. Es macht doch Sinn, zunächst die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für ein späteres Arbeitsverhältnis zu klären. Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Und das gilt beidseitig. Auch für die Ar- beitnehmer sind die Folgen beachtlich, wenn das Ar- beitsverhältnis nach kurzer Zeit aufgelöst wird, einfach, weil man die Arbeitsbedingungen oder sich persönlich im Vorfeld nicht ausreichend kennengelernt hat. Das Einfühlungsverhältnis kann wie folgt definiert werden: Der Bewerber hat keine Arbeitspflicht und un- terliegt damit auch nicht dem Direktionsrecht des Ar- beitgebers. Der Bewerber untersteht lediglich dem Haus- recht. Einfühlungsverhältnisse dürfen nur wenige Tage dauern. Ein Verbot derartiger Rechtsverhältnisse, wie von der Linken gefordert, ist unseres Erachtens nicht notwendig. Auch die Rechtsprechung hat Einfühlungsverhältnisse mit Verweis auf die Vertragsfreiheit für zulässig erklärt. Gleichwohl ist uns bewusst, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Arbeitgebern gibt. Es kommt immer wieder dazu, dass ein Einfühlungsverhältnis tat- sächlich ein Arbeitsverhältnis ist. Diese Problematik haben wir auch bei den Praktika. Im Rahmen dieser De- batte werden wir auch über Einfühlungsverhältnisse sprechen. So können die Betroffenen beispielsweise auf ange- messene Vergütung nach § 138 BGB klagen, Stichwort: Lohnwucher. Wir werden versuchen, den Missbrauch besser zu bekämpfen. Mitte März hat das BMAS eine aktuelle Studie zum Berufseinstieg von jungen Menschen zwischen 18 und 34 Jahren vorgelegt. Diese Studie zeigte erschreckende Zahlen: Von den Erstpraktika, die nach Abschluss einer Ausbildung absolviert wurden, waren 51 Prozent gar nicht und 12 Prozent unangemessen vergütet. Sehr viele Praktikanten beklagten, dass sie als normale Arbeitskraft eingesetzt wurden, und fast ein Drittel fühlte sich nach eigenen Angaben ausgenutzt. Nur ein Drittel der Befrag- ten wurde im Anschluss an das Praktikum in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. 30 Prozent absolvierten mehrere sogenannte Kettenpraktika nacheinander, die über ein Jahr dauerten. j a s P V D l e b d h g g v M b D D B d t s s d g s t b e d w g „ B d k s – u d b v s n d l d u (C (D Es kann nicht Sinn und Zweck von Praktika sein, dass unge Menschen im „Wartesaal Zweiter Klasse als gut usgebildete Billiglöhner“ ausharren. Was können wir tun und was wollen wir tun? Erstens, Schriftform: Die zwingende Schriftform tellt sicher, dass beide Vertragspartner ihre Rechte und flichten kennen. Zweitens, Vergütung: Wir wollen eine angemessene ergütung für alle Praktikanten und Scheinpraktikanten. iese wird schon im BBiG und im BGB garantiert, aber eider viel zu selten eingeklagt. Wir brauchen deshalb ine gesetzliche Klarstellung, dass Scheinpraktika Ar- eitsverhältnisse sind. Die Betroffenen müssen wie an- ere Arbeitnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung aben. Für uns gilt der Grundsatz: gleiche Leistung – leicher Lohn. Drittens, Beweiserleichterung: Wir fordern eine klare esetzliche Abgrenzung zwischen Praktika und Arbeits- erhältnissen, die als Scheinpraktika getarnt sind. Der issbrauch von Praktikumsverhältnissen muss wirksam ekämpft werden. Wir wollen Praktikanten bei der urchsetzung ihrer Vergütungsansprüche unterstützen. eshalb setzen wir uns für eine Beweiserleichterung ein. Wenn wir das machen, leisten wir einen wichtigen eitrag, der den Menschen tatsächlich hilft. Ich hoffe, ass wir schon bald nicht mehr von der Generation Prak- ikum, sondern von der Generation Arbeit sprechen. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): „Keine gegen- eitigen Verpflichtungen“: Mit diesen drei Wörtern lässt ich der Wesenskern von Einfühlungsverhältnissen auf en Punkt bringen. Vergebens habe ich nach dieser rundlegenden Aussage im vorliegenden Antrag ge- ucht. Und das sagt schon viel über die Qualität des An- rages. In Zeiten, in denen wir zu Recht über Regelungs- edarf in der Phase des Berufseinstiegs diskutieren, rliegen die Linken leider mal wieder – muss ich sagen – em Populismus. Worum geht es bei „Einfühlungsverhältnissen“? Das ird deutlich, wenn man die in der Fachliteratur auch ebräuchlichen Bezeichnungen wie „Schnupperkurs“, unverbindliche Kennenlernphase“ oder „verlängertes ewerbungsverfahren“ heranzieht. Es bestehen also we- er Arbeitspflicht, noch Direktionsrecht, und es muss eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden. Logi- cherweise besteht kein Anspruch auf ein Arbeitsentgelt weil es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, nd es nur von kurzer Dauer sein darf. Daraus folgt, dass er Titel Ihres Antrages „Arbeitnehmerinnen und Ar- eitnehmer schützen“ in die Irre führt. Was unterscheidet nun das Einfühlungsverhältnis om Probearbeitsverhältnis? Das Probearbeitsverhältnis oll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die Eig- ung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für en Arbeitsplatz zu erproben. Dagegen soll das Einfüh- ungsverhältnis dem potenziellen Arbeitnehmer helfen, ie betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen und mgekehrt. Also: Vereinbarungen über eine unverbindli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16387 (A) ) (B) ) che Kennenlernphase sind keine Probearbeitsverhält- nisse. Ihr Antrag erweckt den Eindruck, dass Arbeitsu- chende schutzlos und ohne Rechte der willkürlichen Ausbeutung durch Arbeitgeber ausgesetzt sind. Wir wis- sen, dass Sie sich gern den Anschein geben, der einzige im Parlament vertretene Anwalt der Entrechteten zu sein. Wie häufig, so auch in diesem Fall, liegen Sie „knapp daneben“. Spätestens seit Juni 2006, seit die Ant- wort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage „Probearbei- ten im Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhält- nisses“ vorliegt, wissen Sie, dass die missbräuchliche Ausnutzung bereits nach geltendem Recht unzulässig ist. Sie fordern in Ihrem Antrag, „Einfühlungsverhält- nisse“ grundsätzlich als unzulässig zu erklären. Nur Pro- bearbeitsverhältnisse mit Vergütungsanspruch sollen er- laubt sein. Ich fürchte, dass Sie mit Ihrer Forderung Arbeitsuchenden keinen guten Dienst erweisen. Dabei denke ich besonders an jene Bewerberinnen und Bewer- ber, deren Stärke weder in der schriftlichen Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch liegen, die keinen brillan- ten Abschluss vorweisen können oder bereits seit Länge- rem ohne Beschäftigung waren. Gerade für sie kann ein solches verlängertes Bewerbungsverfahren eine Chance sein. Und wir wissen, dass gerade diese Gruppe der Ar- beitsuchenden nicht weniger, sondern mehr Möglichkei- ten haben sollte. Die SPD-Fraktion ist hellwach an dieser Stelle. Wir wollen erfolgreiche Berufseinstiege, wir schauen genau hin beim Übergang von Schule in Ausbildung, von Aus- bildung in Beruf und bei jedem Neustart in Beschäfti- gung. Und unser Fokus liegt deshalb viel mehr auf den sogenannten Praktika. Hier haben nicht nur DGB-Ju- gend und die Initiative Fairwork erhebliche Missstände aufgezeigt. Zunehmend mehr wissenschaftliche Er- kenntnisse untermauern auch unsere Meinung. Wir sind als Gesetzgeber gefordert, mehr klarzustellen und ge- setzlich zu regeln. Nicht das auf wenige Tage beschränkte „Schnuppern“ ist das Problem. Es ist die monatelange Ausnutzung von qualifizierten und motivierten jungen Menschen, die sich über ein, zwei und mehr Praktika einen Berufsein- stieg erhoffen. Daran arbeiten wir. Unser Ziel ist es, die guten, die sinnvollen Praktika, bei denen Lernen im Mit- telpunkt steht, unterscheidbarer zu machen von jenen, die glasklar Beschäftigung sind. Auf sie finden alle Re- gelungen des Arbeits- und Tarifrechtes Anwendung. „Keine gegenseitigen Verpflichtungen“, das gilt eben nicht für ein Praktikum. Ich rufe diesen Kernsatz für „verlängerte Bewerbungsverfahren“ an dieser Stelle in Erinnerung, weil er eben auch der Kern für die Ableh- nung Ihres Antrages ist. Jörg Rohde (FDP): Trotz des konjunkturellen Auf- schwungs am Arbeitsmarkt haben 3,5 Millionen Men- schen in Deutschland keine Arbeit. Viele von ihnen sind schon lange aus dem Arbeitsmarkt heraus. Die Gründe dafür sind vielfältig: eine fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Qualifizierung, Ausbildungen, d f S n c v z K A g b s K l s e n b e d P b v A s s v d s A m m N b k b u U A b n S b u s E t c A A (C (D ie auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nur wenig nachge- ragt werden, ein Überangebot an Absolventen einzelner tudienfächer, ein veralteter Wissensstand, zum Beispiel ach längeren Erziehungszeiten ohne Weiterbildung, hronische Erkrankungen oder eine Behinderung und ieles mehr. Alle diese Menschen haben eines gemein: Ein poten- ieller Arbeitgeber kann die fachlichen und sozialen ompetenzen der Bewerber nur schlecht einschätzen. ktuelle Arbeitszeugnisse liegen oft nicht vor. Aber auch für Bewerber ist die erste – oder nach lan- er Auszeit erneute – Aufnahme eines vertraglichen Ar- eitsverhältnisses eine Herausforderung. Viele Fragen tellen sich: Werde ich den Anforderungen gerecht? ann ich noch Schritt halten? Komme ich mit einer völ- ig neuen Aufgabe klar? Viele Arbeitgeber und Arbeitsuchenden entscheiden ich in dieser Situation für ein Praktikum. Denn es stellt inen für beide Seiten unverbindlichen Versuch des Ken- enlernens dar. Klappt es nicht, kann der Versuch von eiden Seiten sofort ohne vertragliche Verpflichtung be- ndet werden. Viele Studierende sind übrigens im Rahmen ihres Stu- iums darauf angewiesen, ein Praktikum oder mehrere raktika zu absolvieren. Die Studienordnungen schrei- en dies explizit vor. Zugegeben: Vor allem unbezahlte Praktika sollten nur on kurzer Dauer sein. Sobald ein Arbeitgeber von der rbeit des Praktikanten oder Probearbeitenden profitiert, ollte eine Entlohnung einsetzen. Aber: Für Hunderttau- ende Jobsuchende stellen die sogenannten Einfühlungs- erhältnisse und Praktika eine hervorragende Brücke in en Arbeitsmarkt dar. Bitte bedenken Sie: Viele der heute Arbeitsuchenden ind langzeitarbeitslos. Wir reden hier nicht von auf dem rbeitsmarkt nachgefragten Fachkräften, die im Rah- en von Praktika oder Einfühlungsverhältnissen einfach al als kostenlose Mitarbeiter ausgebeutet werden. ein, es geht heute um Menschen, die Schwierigkeiten eim Eintritt in den Arbeitsmarkt haben. Als Liberaler versichere ich Ihnen: Wäre die Arbeits- räftenachfrage in allen Bereichen größer als das Ar- eitskräfteangebot, gäbe es in Deutschland kein einziges nbezahltes Praktikum oder Einfühlungsverhältnis. Die nternehmen würden um die Mitarbeiter konkurrieren. ber leider ist das im Moment nicht so: Viele Arbeitge- er schrecken vor der vertraglichen Beschäftigung eines euen Mitarbeiters zurück, weil ihnen das Risiko des cheiterns zu groß erscheint. Vor allem gilt dies für ranchenfremde oder arbeitsunerfahrene Bewerber. Ich dieser Situation frage ich Sie, liebe Kolleginnen nd Kollegen der Linken: Was ist Ihnen lieber: Ein Be- chäftigungsverhältnis, das mit einem Praktikum oder infühlungsverhältnis begonnen hat, oder kein Beschäf- igungsverhältnis? Werte Kollegen der Linken, ich ma- he keinen Hehl daraus, dass mich die Intonation Ihres ntrages verärgert: Wie immer unterstellen Sie wörtlich rbeitgebern die Ausnutzung von Arbeitnehmern, kein 16388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) einziges Wort davon, dass Unternehmer auch Risiken tragen, die ihnen keiner abnimmt. Der Jobsuchende, der schlimmstenfalls in den Leistungsbezug zurückfällt, ist zumindest auf einem existenziellen Niveau abgesichert. Für den Unternehmer gibt es dieses Netz nicht. Der ist pleite, wenn er zu viele Fehler macht. Hören Sie endlich mit Ihrer Klassenkampfrhetorik auf. Setzen Sie auf Markt und Kooperation, statt immer nur auf Konfrontation. Dafür wäre ich Ihnen sehr dank- bar! Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will es nicht verhehlen: Der vorliegende Antrag lässt bei mir die Sorge aufkommen, dass – ginge es nach der Linken – in Deutschland auch die Beziehungsarbeit ge- setzlich oder tarifvertraglich geregelt werden müsste. Denn in Ihrem Eifer, sich als die wahren Freunde des Proletariats zu beweisen, schießt die Linke weit übers Ziel hinaus und will etwas regeln, was wirklich hinrei- chend geregelt ist. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Um was geht es konkret? Die Linke fordert, soge- nannte Einfühlungsverhältnisse zu verbieten. Sie be- gründet das mit dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rechte mit den Einfühlungsverhält- nissen umgangen würden. Darüber hinaus würde mit ih- nen Lohnwucher und Lohndumping Vorschub geleistet. Das sind harte Vorwürfe, die ich aber nicht gerechtfertigt sehe. Ich begründe gerne, warum. Ein Einfühlungsverhältnis können ein Arbeitgeber und ein potenzieller Arbeitnehmer vereinbaren. Es dient dem Kennenlernen eines Betriebes oder eines Berufes. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber aber auch den mögli- chen zukünftigen Arbeitnehmer unter die Lupe nehmen. Notwendig kann das beispielsweise in der beruflichen Orientierung werden: Ist der Beruf so, wie ich ihn mir vorstelle, oder sieht der Alltag doch ganz anders aus? Diese und andere Fragen können so unkompliziert ge- klärt werden. Entsprechend sind die Rahmenbedingungen gesetzt. Sie dienen einem bestimmten, klar umrissenen Zweck und sind lediglich für einen eng begrenzten Zeitraum er- laubt: Ein Einfühlungsverhältnis darf maximal sieben Tage dauern. Ein Bewerber wird in den Betrieb aufge- nommen, ohne Pflichten zu übernehmen. Er unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, nur dem Hausrecht. Er muss keine bestimmte Arbeitszeit einhal- ten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Zur Vergütungszahlung ist der Arbeitgeber im Rahmen eines solchen Einfühlungsverhältnisses nur verpflichtet, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Beide Parteien haben das Recht zur jederzei- tigen Beendigung des Verhältnisses. Auch für den Fall von Missbrauch gibt es eindeutige Regelungen: Wird die Dauer von sieben Tagen über- schritten oder wird ein Betroffener wie ein normaler Ar- beitnehmer zu Arbeiten herangezogen, so liegt nach gel- tender Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis vor, das auch einen Anspruch auf Vergütung nach sich zieht. Ein- fühlungsverhältnisse als „unbezahltes Probearbeiten“ zu k R h L L d E u A 2 s G – – – – – – ß s z b d g g S l b M w l G S i S G r (C (D lassifizieren ist angesichts der geltenden Definition und egelungsdichte nicht korrekt. Daher ist auch die Be- auptung der Linken, Einfühlungsverhältnisse würden ohndumping Vorschub leisten und den Sozialkassen eistungen entziehen, unzutreffend. Das ist ein Problem, as im Zusammenhang von Praktika auftauchen kann. s muss dann aber auch an dieser Stelle geregelt werden nd nicht über ein untaugliches Vehikel. nlage 15 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des rundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Geset- zes und des Direktzahlungen-Verpflichtungenge- setzes Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zu- ständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes Gesetz zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht – Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstre- ckung von Entscheidungen über die Sicherstel- lung von Vermögensgegenständen oder Beweis- mitteln in der Europäischen Union Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat teilt und unterstützt das von Deut- chem Bundestag und Bundesregierung mit dem Gesetz ur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Ar- eitsgerichtsgesetzes verfolgte Anliegen der Entlastung er Sozialgerichtsbarkeit. Die beschlossenen Änderun- en des Verfahrensrechts erscheinen zwar grundsätzlich eeignet, einen Beitrag zur Entlastung der Gerichte der ozialgerichtsbarkeit und zur Straffung der Verfahren zu eisten. Eine dauerhafte Entlastung der Sozialgerichts- arkeit kann jedoch allein mit den im Gesetz enthaltenen aßnahmen nicht im erforderlichen Umfang erreicht erden. Es ist vielmehr notwendig, alle zielführenden Mög- ichkeiten auszuschöpfen, um die verfassungsrechtliche ewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes in der ozialgerichtsbarkeit nachhaltig sicherzustellen. Dazu st es geboten, deutlich weiterreichende Änderungen des ozialgerichtsgesetzes herbeizuführen, als dies mit dem esetz geschieht. Es ist außerdem erforderlich, struktu- elle Änderungen vorzunehmen, um den Ländern eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16389 (A) ) (B) ) bedarfsgerechte Verteilung der knappen richterlichen Personalressourcen zu ermöglichen. Der Bundesrat hat – vgl. dazu auch die Stellung- nahme des Bundesrates vom 20. Dezember 2007 im vor- liegenden Gesetzgebungsverfahren (Bundesratsdrucksa- che 820/07 [Beschluss]) – mehrere Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht, die in ihrer Gesamt- heit erwarten lassen, dass der sich abzeichnenden struk- turellen Überlastung der Sozialgerichtsbarkeit dauerhaft begegnet und die Dauer der Verfahren deutlich verrin- gert werden kann: – Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundes- rechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern – Zusammenführungsgesetz – (Bundes- tagsdrucksache 16/1040); – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Artikel 92 und 108) – (Bundestagsdruck- sache 16/1034); – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Sozial- gerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/1028); – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Sozial- gerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/3660). Von besonderer Bedeutung ist dabei der Vorschlag, mit der Zusammenführung der Gerichte der Verwal- tungs- und Sozialgerichtsbarkeit die dringend erforderli- che nachhaltige und systemgerechte Flexibilisierung des Einsatzes des richterlichen Personals zu bewirken. Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin (vgl. Bundestagsdrucksache 16/3660), den Zugang zur Beru- fungsinstanz in der Sozialgerichtsbarkeit ähnlich wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugestalten. Durch die Einführung eines generellen Berufungszulassungser- fordernisses und des Vertretungszwangs im Verfahren vor dem Landessozialgericht würde gewährleistet, dass nur die wirklich berufungswürdigen Fälle in die zweite Instanz gelangen. Darüber hinaus ist insbesondere die Einführung des konsentierten Einzelrichters in der Sozi- algerichtsbarkeit geeignet, das sozialgerichtliche Verfah- ren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne die Be- sonderheiten dieses Verfahrens aus dem Blick zu verlieren. Außerdem sollte der langjährigen Forderung der sozi- algerichtlichen Praxis und des Bundesrechnungshofs Rechnung getragen werden, vom Grundsatz der Ge- richtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens abzurücken und – wie vom Bundesrat vorgeschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1028) – mit der Einfüh- rung sozialverträglicher pauschaler Unterliegensgebüh- ren den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit deutlich grö- ßere Spielräume zu eröffnen, sich Verfahren zu widmen, denen nicht ein von vornherein offenkundig aussichtslo- ses Rechtsschutzanliegen zu Grunde liegt. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukom- men, die genannten Gesetzentwürfe des Bundesrates so z s r e – ß Z W d A S d S w f d r w b i e m h h z W d i z m d n (C (D eitnah zu beraten, dass mit einer abschließenden Be- chlussfassung in der laufenden Legislaturperiode ge- echnet werden kann, und die in den Gesetzentwürfen nthaltenen Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: u Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b (§ 14 Abs. 4 Satz 1 affG) Der Bundesrat bedauert es, dass die Bundesregierung en Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des § 14 bs. 4 nicht aufgegriffen hat. Mit dem Vorschlag soll verhindert werden, dass portschützen Schusswaffen völlig losgelöst vom Be- ürfnisprinzip erwerben können. Nach dem beispielslosen Amoklauf eines 19-jährigen chülers an einem Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 ar es fester Wille des Gesetzgebers, den Waffenbesitz ür Sportschützen zu erschweren. Der Vorschlag des Bundesrates würde sicherstellen, ass die anlässlich dieses Verbrechens erfolgte Waffen- echtsnovellierung aus dem Jahre 2002 nicht aufge- eicht wird. Sportschützen sollen danach nur die Waffen esitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports n ihrem Verband benötigen. Ohne eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist s entgegen der Auffassung der Bundesregierung nicht öglich, das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu ver- indern. Wenn sich Sportschützen aufgrund der vorgese- enen Regelung zur „Gelben“ Waffenbesitzkarte z. B. in ehn Jahren 40 Schusswaffen zulegen, wird es einer affenbehörde nicht möglich sein, zu überprüfen, ob er iese tatsächlich für den Schießsport benötigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, hre ablehnende Haltung zum Vorschlag des Bundesrates u überdenken. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – Drucksachen 16/7267, 16/7573 Nr. 5 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 16. bis 20. April 2007 in Straßburg – Drucksachen 16/7706, 16/8123 Nr. 1.3 – 16390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) (C) (B) ) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 02 Titel 697 01 – Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zu- weisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile – – Drucksachen 16/8272, 16/8456 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertrie- benengesetz in den Jahren 2003 und 2004 – Drucksache 15/5952 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesver- triebenengesetzes in den Jahren 2005 und 2006 – Drucksachen 16/7571, 16/7793 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7905 Nr. A.16 Ratsdokument 16694/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.7 Ratsdokument 16832/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.8 Ratsdokument 16833/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.10 Ratsdokument 5050/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.37 Ratsdokument 5431/08 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/8135 Nr. A.29 Ratsdokument 5242/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/8135 Nr. A.33 Ratsdokument 5334/08 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 16/2695 Nr. l.19 Ratsdokument 12367/06 Drucksache 16/7393 Nr. A.15 Ratsdokument 14253/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.38 Ratsdokument 5152/08 Finanzausschuss Drucksache 16/8135 Nr. A.27 Ratsdokument 5250/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.43 Ratsdokument 16835/07 (D Reaktorsicherheit Drucksache 16/7393 Nr. A.10 Ratsdokument 13860/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.21 Ratsdokument 15225/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.16 Ratsdokument 5119/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.20 Ratsdokument 5116/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.23 Ratsdokument 5127/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/5199 Nr. 2.29 Ratsdokument 7724/07 155. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. April 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich schließe die Aussprache und weise darauf hin,

    ass eine Reihe von Reden zu Protokoll gegeben worden
    ind und dass es auch eine Vielzahl von persönlichen Er-
    lärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung gibt.1)

    Bevor wir mit den Abstimmungen beginnen, bitte ich
    m Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Ab-
    auf des Abstimmungsverfahrens. Wir kommen gleich
    u den Abstimmungen über insgesamt fünf Vorlagen zur
    nderung des Stammzellgesetzes. Der Ausschuss für

    Anlagen 3 bis 13






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

    Reiche und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- stimmt 126, mit Nein haben gestimmt 443,
    zin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes;
    Drucksache 16/7982 (neu). Es ist namentliche Abstim-
    mung verlangt. Bei der Stimmabgabe bitte ich alle Kol-
    leginnen und Kollegen, sorgfältig darauf zu achten, dass B

    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 579;
    davon

    ja: 126
    nein: 443
    enthalten: 10

    Ja

    CDU/CSU

    Peter Altmaier
    Günter Baumann
    Otto Bernhardt
    Renate Blank
    Wolfgang Börnsen


    (Bönstrup)

    Anke Eymer (Lübeck)

    Hartwig Fischer (Göttingen)

    Dr. Jürgen Gehb
    Olav Gutting
    Ursula Heinen
    Peter Hintze
    Susanne Jaffke-Witt
    Eckart von Klaeden
    Jens Koeppen
    Kristina Köhler (Wiesbaden)


    Manfred Kolbe
    Dr. Rolf Koschorrek
    Michael Kretschmer
    Dr. Martina Krogmann
    Helmut Lamp
    Ingbert Liebing
    Dr. Eva Möllring
    Bernd Neumann (Bremen)

    Ulrich Petzold
    Katherina Reiche (Potsdam)

    Dr. Wolfgang Schäuble
    Norbert Schindler
    Dr. Ole Schröder
    Gero Storjohann
    Michael Stübgen
    Arnold Vaatz

    SPD

    Dr. Lale Akgün
    Gregor Amann
    Ingrid Arndt-Brauer
    Doris Barnett
    Klaus Uwe Benneter
    Petra Bierwirth
    Dr. Gerhard Botz
    Dr. Peter Danckert
    Nina Hauer

    S
    E
    K
    J
    H
    F
    V
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    D
    G
    T
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    C
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    D
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    R
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    D
    J
    S
    J

    (D DIE GRÜNEN)


    Enthaltungen 10. Der Gesetzentwurf ist in zweiter
    eratung abgelehnt.

    tephan Hilsberg
    ike Hovermann
    laas Hübner

    ohannes Jung (Karlsruhe)

    ans-Ulrich Klose
    ritz Rudolf Körper
    olker Kröning
    r. Uwe Küster
    etlef Müller (Chemnitz)

    esine Multhaupt
    homas Oppermann
    olger Ortel
    alter Riester
    tto Schily
    enate Schmidt (Nürnberg)

    arsten Schneider (Erfurt)

    laf Scholz
    r. Margrit Spielmann

    örg-Otto Spiller
    r. Ditmar Staffelt
    udwig Stiegler
    olf Stöckel
    hristoph Strässer

    oachim Stünker
    r. Rainer Tabillion

    ella Teuchner
    imone Violka
    örg Vogelsänger

    Gunter Weißgerber
    Dr. Rainer Wend
    Andrea Wicklein
    Heidi Wright

    FDP

    Jens Ackermann
    Dr. Karl Addicks
    Christian Ahrendt
    Daniel Bahr (Münster)

    Uwe Barth
    Rainer Brüderle
    Ernst Burgbacher
    Patrick Döring
    Mechthild Dyckmans
    Jörg van Essen
    Ulrike Flach
    Paul K. Friedhoff
    Dr. Wolfgang Gerhardt
    Joachim Günther (Plauen)

    Dr. Christel Happach-Kasan
    Heinz-Peter Haustein
    Birgit Homburger
    Dr. Werner Hoyer
    Michael Kauch
    Dr. Heinrich L. Kolb
    Gudrun Kopp
    wurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medi-

    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ Bildung, Forschung und Techn in seiner Beschlussempfehlung empfohlen, über diese fünf V herbeizuführen. Eine darüber h empfehlung hat der Ausschuss Wir werden über die Vorlage nung vorgesehenen Reihenfolg erstens über den Gesetzentwurf Flach und weiterer Abgeordnet setzentwurf des Abgeordneten rer Abgeordneter, drittens übe Abgeordneten René Röspel un Sollte einer dieser Gesetzentwü gegebenen Stimmen auf sich v stimmungsverfahren. Die and stimmten Vorlagen wären dam dieser Gesetzentwürfe die erfo men wir in einer vierten und f stimmung über den Antrag un entwurf der Abgeordneten Pr Abgeordneter ab. Wir kommen nun zur Abstim Tagesordnungspunkt 22 a: A den Abgeordneten Ulrike Flach ikfolgenabschätzung hat auf Drucksache 16/8658 orlagen einen Beschluss inausgehende Beschlussdazu nicht abgegeben. n in der in der Tagesorde namentlich abstimmen: der Abgeordneten Ulrike er, zweitens über den GeHubert Hüppe und weiter den Gesetzentwurf des d weiterer Abgeordneter. rfe die Mehrheit der abereinigen, endet das Aberen, noch nicht abgeit erledigt. Erhält keiner rderliche Mehrheit, stimünften namentlichen Abd dann über den Gesetziska Hinz und weiterer mung. bstimmung über den von , Rolf Stöckel, Katherina d g v d m D S s n B A f m R n m d b ie Stimmkarten, die sie verw en. Ich bitte die Schriftführerinn orgesehenen Plätze einzunehm en Urnen besetzt? – Nein, and. – Sind jetzt die Plätze b ann eröffne ich die Abstimmu Ist noch ein Mitglied des Ha timme nicht abgegeben hat? – chließe die Abstimmung und en und Schriftführer, mit der is zum Vorliegen des Ergeb bstimmung unterbreche ich d (Unterbrechung von 11. Vizepräsidentin Dr. h. c. S Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif ührern ermittelte Ergebnis de ung über den von den Abg olf Stöckel, Katherina Reiche eten eingebrachten Entwurf enschenfreundliche Medizin es Stammzellgesetzes auf D ekannt: Abgegebene Stimme (Cenden, ihren Namen tra en und Schriftführer, die en. – Sind die Plätze an da vorne fehlt noch jeesetzt? – Das ist der Fall. ng. uses anwesend, das seine Das ist nicht der Fall. Ich bitte die SchriftführerinAuszählung zu beginnen. nisses der namentlichen ie Sitzung. 10 bis 11.16 Uhr)


    usanne Kastner:
    t wieder eröffnet.

    tführerinnen und Schrift-
    r namentlichen Abstim-
    eordneten Ulrike Flach,
    und weiteren Abgeord-
    eines Gesetzes für eine
    – Gesetz zur Änderung

    rucksache 16/7982 (neu)

    n 579, mit Ja haben ge-






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
    Jürgen Koppelin
    Heinz Lanfermann
    Harald Leibrecht
    Ina Lenke
    Michael Link (Heilbronn)

    Markus Löning
    Jan Mücke
    Burkhardt Müller-Sönksen
    Dirk Niebel
    Hans-Joachim Otto


    (Frankfurt)

    Detlef Parr
    Cornelia Pieper
    Gisela Piltz
    Jörg Rohde
    Frank Schäffler
    Marina Schuster
    Dr. Hermann Otto Solms
    Dr. Max Stadler
    Dr. Rainer Stinner
    Carl-Ludwig Thiele
    Florian Toncar
    Christoph Waitz
    Dr. Guido Westerwelle
    Dr. Claudia Winterstein
    Dr. Volker Wissing
    Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

    Martin Zeil

    DIE LINKE

    Dr. Dietmar Bartsch
    Dr. Martina Bunge
    Roland Claus
    Dr. Gregor Gysi
    Dr. Gesine Lötzsch
    Dr. Petra Sitte

    Nein

    CDU/CSU

    Ulrich Adam
    Ilse Aigner
    Peter Albach
    Dorothee Bär
    Thomas Bareiß
    Norbert Barthle
    Dr. Wolf Bauer
    Ernst-Reinhard Beck


    (Reutlingen)

    Veronika Bellmann
    Dr. Christoph Bergner
    Clemens Binninger
    Peter Bleser
    Antje Blumenthal
    Dr. Maria Böhmer
    Jochen Borchert
    Wolfgang Bosbach
    Klaus Brähmig
    Michael Brand
    Helmut Brandt
    Dr. Ralf Brauksiepe
    Monika Brüning
    Georg Brunnhuber
    Cajus Caesar
    Gitta Connemann
    Leo Dautzenberg
    Hubert Deittert

    A
    T
    M
    M
    D
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    D
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    lexander Dobrindt
    homas Dörflinger
    arie-Luise Dött
    aria Eichhorn
    r. Stephan Eisel
    se Falk
    r. Hans Georg Faust
    nak Ferlemann
    grid Fischbach
    irk Fischer (Hamburg)


    (KarlsruheLand)

    r. Maria Flachsbarth
    laus-Peter Flosbach
    erbert Frankenhauser
    r. Hans-Peter Friedrich

    (Hof)


    rich G. Fritz
    ochen-Konrad Fromme
    r. Michael Fuchs
    ans-Joachim Fuchtel
    r. Peter Gauweiler
    orbert Geis
    berhard Gienger
    alf Göbel

    osef Göppel
    eter Götz
    r. Wolfgang Götzer
    te Granold
    einhard Grindel
    ermann Gröhe
    ichael Grosse-Brömer
    arkus Grübel
    anfred Grund
    onika Grütters
    r. Karl-Theodor Freiherr zu
    Guttenberg
    olger Haibach
    erda Hasselfeldt
    da Carmen Freia Heller
    ichael Hennrich

    ürgen Herrmann
    ernd Heynemann
    rnst Hinsken
    obert Hochbaum
    laus Hofbauer
    ranz-Josef Holzenkamp
    oachim Hörster
    nette Hübinger
    ubert Hüppe
    r. Peter Jahr
    r. Hans-Heinrich Jordan
    r. Franz Josef Jung
    ndreas Jung (Konstanz)

    artholomäus Kalb
    teffen Kampeter
    lois Karl
    ernhard Kaster

    (VillingenSchwenningen)


    olker Kauder
    ürgen Klimke
    ulia Klöckner
    orbert Königshofen
    artmut Koschyk
    unther Krichbaum
    r. Günter Krings
    r. Hermann Kues

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    r. Karl A. Lamers

    (Heidelberg)

    ndreas G. Lämmel
    r. Norbert Lammert
    atharina Landgraf
    r. Max Lehmer
    aul Lehrieder
    duard Lintner
    atricia Lips
    r. Michael Luther
    tephan Mayer (Altötting)

    olfgang Meckelburg
    r. Michael Meister
    r. Angela Merkel
    riedrich Merz
    aurenz Meyer (Hamm)

    aria Michalk
    r. h. c. Hans Michelbach
    hilipp Mißfelder
    arlene Mortler
    r. Gerd Müller
    ildegard Müller
    arsten Müller

    (Braunschweig)


    tefan Müller (Erlangen)

    ernward Müller (Gera)

    ichaela Noll
    r. Georg Nüßlein
    ranz Obermeier
    duard Oswald
    enning Otte
    ita Pawelski
    r. Joachim Pfeiffer
    ibylle Pfeiffer
    eatrix Philipp
    onald Pofalla
    uprecht Polenz
    aniela Raab
    homas Rachel
    ans Raidel
    r. Peter Ramsauer
    eter Rauen
    ckhardt Rehberg
    laus Riegert
    r. Heinz Riesenhuber
    ranz Romer
    ohannes Röring
    urt J. Rossmanith
    r. Norbert Röttgen
    r. Christian Ruck
    lbert Rupprecht (Weiden)

    eter Rzepka
    nita Schäfer (Saalstadt)

    ermann-Josef Scharf
    artmut Schauerte
    r. Annette Schavan
    r. Andreas Scheuer
    arl Schiewerling
    eorg Schirmbeck
    ernd Schmidbauer
    hristian Schmidt (Fürth)

    ndreas Schmidt (Mülheim)


    ngo Schmitt (Berlin)

    r. Andreas Schockenhoff
    ernhard Schulte-Drüggelte
    we Schummer
    ilhelm Josef Sebastian
    orst Seehofer

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    (C (D urt Segner arion Seib ernd Siebert homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn hristian Freiherr von Stetten ndreas Storm ax Straubinger homas Strobl ena Strothmann ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl olkmar Uwe Vogel ndrea Astrid Voßhoff erhard Wächter arco Wanderwitz ai Wegner arcus Weinberg eter Weiß erald Weiß go Wellenreuther nnette Widmann-Mauz laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker agmar Wöhrl olfgang Zöller illi Zylajew PD erd Andres iels Annen ainer Arnold rnst Bahr r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol abine Bätzing irk Becker we Beckmeyer r. Axel Berg te Berg othar Binding olker Blumentritt urt Bodewig lemens Bollen erd Bollmann laus Brandner illi Brase ernhard Brinkmann lla Burchardt artin Burkert r. Michael Bürsch hristian Carstensen arion Caspers-Merk r. Herta Däubler-Gmelin arl Diller r. Carl-Christian Dressel lvira Drobinski-Weiß arrelt Duin etlef Dzembritzki ebastian Edathy iegmund Ehrmann ans Eichel Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Petra Ernstberger Elke Ferner Gabriele Fograscher Rainer Fornahl Gabriele Frechen Dagmar Freitag Peter Friedrich Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf Dieter Grasedieck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Achim Großmann Wolfgang Grotthaus Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Alfred Hartenbach Michael Hartmann Dr. Reinhold Hemker Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Petra Heß Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz Gerd Höfer Iris Hoffmann Frank Hofmann Christel Humme Lothar Ibrügger Josip Juratovic Johannes Kahrs Ulrich Kasparick Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Christian Kleiminger Astrid Klug Dr. Bärbel Kofler Walter Kolbow Karin Kortmann Rolf Kramer Ernst Kranz Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Jürgen Kucharczyk Ute Kumpf Christine Lambrecht Dr. Karl Lauterbach Waltraud Lehn Helga Lopez Gabriele Lösekrug-Möller Lothar Mark Katja Mast Hilde Mattheis Markus Meckel Petra Merkel Ulrike Merten Dr. Matthias Miersch Ursula Mogg M F D A H J C D F D M S M G D C S R D K O M A A B D M U H O R S E F D R R W D A D J D J F R D H A G L D D E D W U M B ichael Müller ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles einz Paula oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder lla Schmidt einz Schmitt ttmar Schreiner einhard Schultz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier ieter Steinecke ndreas Steppuhn r. Peter Struck örg Tauss r. h. c. Wolfgang Thierse örn Thießen ranz Thönnes üdiger Veit r. Marlies Volkmer edi Wegener ndreas Weigel ert Weisskirchen ydia Westrich r. Margrit Wetzel r. Dieter Wiefelspütz ngelbert Wistuba r. Wolfgang Wodarg altraud Wolff ta Zapf anfred Zöllmer rigitte Zypries D H E H S H D D H K H E S D W D K W H L H C I U D D K M J K U U D K K W D P B E P V D D F D D A J S B D K M V C B A r. Edmund Peter Geisen ans-Michael Goldmann lke Hoff ellmut Königshaus abine LeutheusserSchnarrenberger orst Meierhofer r. Konrad Schily IE LINKE üseyin-Kenan Aydin arin Binder eidrun Bluhm va Bulling-Schröter evim Dağdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill ornelia Hirsch nge Höger lla Jelpke r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping onika Knoche an Korte atrin Kunert lla Lötzer lrich Maurer orothée Menzner ornelia Möller ersten Naumann olfgang Nešković r. Norman Paech etra Pau odo Ramelow lke Reinke aul Schäfer olker Schneider r. Herbert Schui r. Ilja Seifert rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck olker Beck ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde D D H K K B B W P P U D B T U S F R M U M A N J K W B C K E C Ir D G R S D H D J W J fr G E S M H A N C D C F O H P (D r. Thea Dückert r. Uschi Eid ans-Josef Fell ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth onika Lazar nna Lührmann icole Maisch erzy Montag erstin Müller infried Nachtwei rigitte Pothmer laudia Roth rista Sager lisabeth Scharfenberg hristine Scheel mingard Schewe-Gerigk r. Gerhard Schick rietje Staffelt ainder Steenblock ilke Stokar von Neuforn r. Wolfgang StrengmannKuhn ans-Christian Ströbele r. Harald Terpe ürgen Trittin olfgang Wieland osef Philip Winkler aktionslos ert Winkelmeier nthaltung PD artin Dörmann ubertus Heil nette Kramme icolette Kressl hristian Lange irk Manzewski aren Marks DP tto Fricke orst Friedrich atrick Meinhardt (CDr. h. c. Gernot Erler Marko Mühlstein FDP Ekin Deligöz Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Klaus Brähmig Dr. Hermann Kues Dr. Axel Berg Dr. Herta Däubler-Gmelin Ilse Aigner Georg Brunnhuber Cajus Caesar Gitta Connemann Leo Dautzenberg Hubert Deittert Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Maria Eichhorn Dr. Stephan Eisel Ilse Falk Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe Land)


    (Hildesheim)





    (A) )


    (B) )


    (Wackernheim)


    (Tuchenbach)


    (Everswinkel)


    (Wiesloch)


    (Wolmirstedt)


    (Saarbrücken)





    (A) )


    (B) )

    Klaus-Peter Flosbach
    Dr. Hans-Peter Friedrich


    (Hof)

    Erich G. Fritz
    Dr. Peter Gauweiler
    Norbert Geis


    (Heidelberg)

    Katharina Landgraf
    Paul Lehrieder
    Dr. Michael Luther
    Dr. Michael Meister
    Maria Michalk
    Philipp Mißfelder
    Marlene Mortler
    Bernward Müller (Gera)

    Michaela Noll
    Eduard Oswald
    Beatrix Philipp
    Peter Rauen
    Klaus Riegert
    Franz Romer
    Johannes Röring
    Dr. Christian Ruck
    Anita Schäfer (Saalstadt)

    Hermann-Josef Scharf
    Hartmut Schauerte

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    r. Wolfgang Wodarg

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    va Bulling-Schröter
    ornelia Hirsch

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    lla Jelpke
    onika Knoche
    lla Lötzer
    orothée Menzner
    lke Reinke
    aul Schäfer (Köln)

    r. Ilja Seifert

    Thomas Bareiß
    Günter Baumann
    Dr. Christoph Bergner
    Otto Bernhardt
    Clemens Binninger
    Renate Blank
    Antje Blumenthal
    Wolfgang Börnsen


    (Bönstrup)

    Helmut Brandt
    Dr. Ralf Brauksiepe
    Monika Brüning
    Anke Eymer (Lübeck)

    Dr. Hans Georg Faust
    Enak Ferlemann
    Hartwig Fischer (Göttingen)

    Dirk Fischer (Hamburg)

    Herbert Frankenhauser
    Jochen-Konrad Fromme
    Dr. Michael Fuchs
    Michael Brand Dr. Karl A. Lamers Sebastian Edathy Peter Altmaier
    Wir kommen nun zur Abstim
    Abgeordneten Hubert Hüppe,
    Eichhorn und weiteren Abg
    Entwurf eines Gesetzes zur Än
    Sicherstellung des Embryonen
    hang mit menschlichen embry
    Drucksache 16/7983. Wir kom
    namentlichen Abstimmung. Ich
    nen und Schriftführer, die vor
    nehmen. – Sind die Plätze an d
    ist der Fall. Dann eröffne ich di

    Ist noch ein Mitglied des Ha
    Stimme nicht abgegeben hat? –

    Ich schließe die Abstimmung
    rer und Schriftführerinnen, mi
    ginnen.

    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 576;
    davon

    ja: 118
    nein: 442
    enthalten: 16

    Ja

    CDU/CSU

    Peter Albach
    Dorothee Bär
    Norbert Barthle
    Dr. Wolf Bauer
    Ernst-Reinhard Beck


    (Reutlingen)

    Veronika Bellmann
    Peter Bleser
    Jochen Borchert
    Wolfgang Bosbach

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    mung über den von den
    Marie-Luise Dött, Maria
    eordneten eingebrachten
    derung des Gesetzes zur
    schutzes im Zusammen-
    onalen Stammzellen auf
    men damit zur zweiten
    bitte die Schriftführerin-
    gesehenen Plätze einzu-
    en Urnen besetzt? – Das
    e Abstimmung.

    uses anwesend, das seine
    Das ist nicht der Fall.

    und bitte die Schriftfüh-
    t der Auszählung zu be-

    A

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    osef Göppel
    eter Götz
    r. Wolfgang Götzer
    te Granold
    einhard Grindel
    arkus Grübel
    anfred Grund
    r. Karl-Theodor Freiherr zu
    Guttenberg

    ürgen Herrmann
    rnst Hinsken
    laus Hofbauer

    oachim Hörster
    ubert Hüppe
    teffen Kampeter
    ernhard Kaster
    olker Kauder
    ürgen Klimke
    ulia Klöckner
    orbert Königshofen
    artmut Koschyk
    r. Günter Krings

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    Bis zum Vorliegen des Erge
    bstimmung unterbreche ich d


    (Unterbrechung von 11. Vizepräsidentin Dr. h. c. S Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif ührern ermittelte Ergebnis de ung über den Gesetzentwurf üppe, Marie-Luise Dött, Mar bgeordneter zur Änderung de ung des Embryonenschutzes enschlichen embryonalen St he 16/7983 bekannt: Abgegeb aben gestimmt 118, mit Nein h altungen 16. Der Antrag ist d bgelehnt. arl Schiewerling eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer r. Andreas Schockenhoff ernhard Schulte-Drüggelte ernd Siebert ohannes Singhammer ens Spahn hristian Freiherr von Stetten ena Strothmann ntje Tillmann ndrea Astrid Voßhoff eter Weiß erald Weiß laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker PD B D V C A E D K U S U R D D J N C U (C (D bnisses der namentlichen ie Sitzung. 21 bis 11.27 Uhr)


    usanne Kastner:
    t wieder eröffnet.

    tführerinnen und Schrift-
    r namentlichen Abstim-

    der Abgeordneten Hubert
    ia Eichhorn und weiterer
    s Gesetzes zur Sicherstel-
    im Zusammenhang mit

    ammzellen auf Drucksa-
    ene Stimmen 576. Mit Ja
    aben gestimmt 442, Ent-

    amit in zweiter Beratung

    ÜNDNIS 90/
    IE GRÜNEN

    olker Beck (Köln)

    ornelia Behm
    lexander Bonde
    kin Deligöz
    r. Thea Dückert
    atrin Göring-Eckardt
    lrike Höfken
    ylvia Kotting-Uhl
    ndine Kurth (Quedlinburg)

    ainder Steenblock
    r. Wolfgang Strengmann-
    Kuhn
    r. Harald Terpe

    osef Philip Winkler

    ein

    DU/CSU

    lrich Adam






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
    Hans-Joachim Fuchtel
    Dr. Jürgen Gehb
    Eberhard Gienger
    Ralf Göbel
    Hermann Gröhe
    Michael Grosse-Brömer
    Monika Grütters
    Olav Gutting
    Holger Haibach
    Gerda Hasselfeldt
    Ursula Heinen
    Uda Carmen Freia Heller
    Michael Hennrich
    Bernd Heynemann
    Peter Hintze
    Robert Hochbaum
    Franz-Josef Holzenkamp
    Anette Hübinger
    Susanne Jaffke-Witt
    Dr. Peter Jahr
    Dr. Hans-Heinrich Jordan
    Dr. Franz Josef Jung
    Andreas Jung (Konstanz)

    Bartholomäus Kalb
    Alois Karl

    (Villingen Schwenningen)

    Eckart von Klaeden
    Jens Koeppen
    Kristina Köhler (Wiesbaden)

    Manfred Kolbe
    Dr. Rolf Koschorrek
    Michael Kretschmer
    Gunther Krichbaum
    Dr. Martina Krogmann
    Andreas G. Lämmel
    Dr. Norbert Lammert
    Dr. Max Lehmer
    Ingbert Liebing
    Eduard Lintner
    Patricia Lips
    Stephan Mayer (Altötting)

    Wolfgang Meckelburg
    Dr. Angela Merkel
    Laurenz Meyer (Hamm)

    Dr. h. c. Hans Michelbach
    Dr. Eva Möllring
    Dr. Gerd Müller
    Carsten Müller


    (Braunschweig)

    Bernd Neumann (Bremen)

    Franz Obermeier
    Henning Otte
    Rita Pawelski
    Ulrich Petzold
    Dr. Joachim Pfeiffer
    Sibylle Pfeiffer
    Ronald Pofalla
    Ruprecht Polenz
    Daniela Raab
    Thomas Rachel
    Hans Raidel
    Dr. Peter Ramsauer
    Katherina Reiche (Potsdam)

    Dr. Heinz Riesenhuber
    Kurt J. Rossmanith
    Dr. Norbert Röttgen
    Albert Rupprecht (Weiden)


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    eter Rzepka
    r. Wolfgang Schäuble
    r. Annette Schavan
    r. Andreas Scheuer
    orbert Schindler
    hristian Schmidt (Fürth)

    ndreas Schmidt (Mülheim)

    go Schmitt (Berlin)

    r. Ole Schröder
    ilhelm Josef Sebastian
    orst Seehofer
    urt Segner
    arion Seib

    homas Silberhorn
    ero Storjohann
    ndreas Storm
    ax Straubinger

    homas Strobl (Heilbronn)

    ichael Stübgen
    ans Peter Thul
    r. Hans-Peter Uhl
    rnold Vaatz
    olkmar Uwe Vogel
    erhard Wächter
    ai Wegner
    arcus Weinberg
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    nnette Widmann-Mauz
    agmar Wöhrl
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    r. Lale Akgün
    regor Amann
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    rnst Bahr (Neuruppin)

    oris Barnett
    r. Hans-Peter Bartels
    laus Barthel
    ören Bartol
    abine Bätzing
    irk Becker
    we Beckmeyer
    laus Uwe Benneter
    te Berg
    etra Bierwirth
    othar Binding (Heidelberg)

    olker Blumentritt
    urt Bodewig
    lemens Bollen
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    r. Gerhard Botz
    laus Brandner
    illi Brase
    ernhard Brinkmann

    (Hildesheim)


    delgard Bulmahn
    lla Burchardt
    artin Burkert
    r. Michael Bürsch
    hristian Carstensen
    arion Caspers-Merk
    r. Peter Danckert
    arl Diller
    artin Dörmann

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    r. Carl-Christian Dressel
    lvira Drobinski-Weiß
    arrelt Duin
    etlef Dzembritzki
    iegmund Ehrmann
    ans Eichel
    r. h. c. Gernot Erler
    etra Ernstberger
    lke Ferner
    abriele Fograscher
    ainer Fornahl
    abriele Frechen
    agmar Freitag
    eter Friedrich
    artin Gerster

    ris Gleicke
    ünter Gloser
    ngelika Graf (Rosenheim)

    ieter Grasedieck
    erstin Griese
    abriele Groneberg
    chim Großmann
    olfgang Grotthaus
    olfgang Gunkel
    ans-Joachim Hacker
    ettina Hagedorn
    laus Hagemann
    lfred Hartenbach
    ichael Hartmann

    (Wackernheim)

    ina Hauer
    ubertus Heil
    olf Hempelmann
    r. Barbara Hendricks
    ustav Herzog
    etra Heß
    abriele Hiller-Ohm
    tephan Hilsberg
    etra Hinz (Essen)

    erd Höfer

    ris Hoffmann (Wismar)

    rank Hofmann (Volkach)

    ike Hovermann
    laas Hübner
    hristel Humme
    othar Ibrügger
    ohannes Jung (Karlsruhe)

    osip Juratovic
    ohannes Kahrs
    lrich Kasparick
    r. h. c. Susanne Kastner
    hristian Kleiminger
    ans-Ulrich Klose
    strid Klug
    r. Bärbel Kofler
    alter Kolbow

    ritz Rudolf Körper
    arin Kortmann
    olf Kramer
    nette Kramme
    rnst Kranz
    icolette Kressl
    r. Hans-Ulrich Krüger
    ngelika Krüger-Leißner

    ürgen Kucharczyk
    te Kumpf
    r. Uwe Küster
    hristine Lambrecht

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    (C (D hristian Lange r. Karl Lauterbach altraud Lehn elga Lopez abriele Lösekrug-Möller othar Mark aren Marks ilde Mattheis arkus Meckel etra Merkel lrike Merten r. Matthias Miersch rsula Mogg arko Mühlstein etlef Müller ichael Müller esine Multhaupt ranz Müntefering r. Rolf Mützenich ndrea Nahles homas Oppermann olger Ortel einz Paula oachim Poß hristoph Pries r. Wilhelm Priesmeier lorian Pronold r. Sascha Raabe echthild Rawert teffen Reiche aik Reichel erold Reichenbach r. Carola Reimann hristel RiemannHanewinckel alter Riester önke Rix ené Röspel r. Ernst Dieter Rossmann arin Roth rtwin Runde arlene Rupprecht nton Schaaf xel Schäfer ernd Scheelen r. Hermann Scheer arianne Schieder tto Schily lla Schmidt enate Schmidt einz Schmitt arsten Schneider laf Scholz ttmar Schreiner einhard Schultz wen Schulz wald Schurer rank Schwabe r. Angelica Schwall-Düren r. Martin Schwanholz olf Schwanitz ita Schwarzelühr-Sutter olfgang Spanier r. Margrit Spielmann örg-Otto Spiller r. Ditmar Staffelt Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Gunter Weißgerber Michael Link Gert Weisskirchen Dr. Rainer Wend Lydia Westrich Dr. Margrit Wetzel Andrea Wicklein Dr. Dieter Wiefelspütz Engelbert Wistuba Waltraud Wolff Heidi Wright Uta Zapf Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr Uwe Barth Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Paul K. Friedhoff Horst Friedrich Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt M H P J B D H D C G J F M D D D C F C D D D H M D H D K H R Wir kommen nun zur Absti entwurf der Abgeordneten Re Jörg Tauss und weiterer Abgeo Stammzellgesetzes auf Drucks men damit zur dritten namentli Ich bitte die Schriftführerinn vorgesehenen Plätze einzunehm den Urnen besetzt? – Das ist d die Abstimmung. Ist ein Mitglied des Haus Stimme noch nicht abgegeben Fall. Dann schließe ich die A arkus Löning orst Meierhofer atrick Meinhardt an Mücke urkhardt Müller-Sönksen irk Niebel ans-Joachim Otto etlef Parr ornelia Pieper isela Piltz örg Rohde rank Schäffler arina Schuster r. Hermann Otto Solms r. Max Stadler r. Rainer Stinner arl-Ludwig Thiele lorian Toncar hristoph Waitz r. Guido Westerwelle r. Claudia Winterstein r. Volker Wissing artfrid Wolff artin Zeil IE LINKE üseyin-Kenan Aydin r. Dietmar Bartsch arin Binder eidrun Bluhm oland Claus W D P B V D D F D D A J S B D K M D H K B B W P P D B U F M mmung über den Gesetzné Röspel, Ilse Aigner, rdneter zur Änderung des ache 16/7981. Wir komchen Abstimmung. en und Schriftführer, die en. – Sind die Plätze an er Fall. Dann eröffne ich es anwesend, das seine hat? – Das ist nicht der bstimmung und bitte die S l A f m olfgang Nešković r. Norman Paech etra Pau odo Ramelow olker Schneider r. Herbert Schui r. Petra Sitte rank Spieth r. Kirsten Tackmann r. Axel Troost lexander Ulrich örn Wunderlich abine Zimmermann ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck r. Uschi Eid ans-Josef Fell ai Gehring ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz r. Anton Hofreiter ärbel Höhn te Koczy ritz Kuhn arkus Kurth fr G E C D D F H D E U M W S V D D D K B D B T R chriftführerinnen und Schrift ung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Erge bstimmung unterbreche ich d (Unterbrechung von 11. Vizepräsidentin Dr. h. c. S Die unterbrochene Sitzung is Ich gebe das von den Schrif ührern ermittelte Ergebnis de ung über den Gesetzentwurf (D aktionslos ert Winkelmeier nthaltung DU/CSU r. Maria Böhmer r. Maria Flachsbarth riedrich Merz ildegard Müller r. Georg Nüßlein ckhardt Rehberg we Schummer arco Wanderwitz olfgang Zöller PD olker Kröning irk Manzewski r. h. c. Wolfgang Thierse IE LINKE ornelia Möller ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN irgitt Bender hilo Hoppe enate Künast führer, mit der Auszäh bnisses der namentlichen ie Sitzung. 32 bis 11.38 Uhr)


    (Tuchenbach)


    (Everswinkel)





    (A) )


    (B) )


    (Wiesloch)


    (Wolmirstedt)


    (Frankfurt)


    (Saarbrücken)


    usanne Kastner:
    t wieder eröffnet.

    tführerinnen und Schrift-
    r namentlichen Abstim-
    der Abgeordneten René
    Dieter Steinecke
    Andreas Steppuhn
    Ludwig Stiegler
    Rolf Stöckel
    Christoph Strässer
    Dr. Peter Struck
    Joachim Stünker
    Dr. Rainer Tabillion
    Jörg Tauss
    Jella Teuchner
    Jörn Thießen
    Franz Thönnes
    Rüdiger Veit
    Simone Violka
    Dr. Marlies Volkmer
    Hedi Wegener
    Andreas Weigel

    Hans-Michael Goldmann
    Joachim Günther (Plauen)

    Dr. Christel Happach-Kasan
    Heinz-Peter Haustein
    Elke Hoff
    Birgit Homburger
    Dr. Werner Hoyer
    Michael Kauch
    Dr. Heinrich L. Kolb
    Hellmut Königshaus
    Gudrun Kopp
    Jürgen Koppelin
    Heinz Lanfermann
    Harald Leibrecht
    Ina Lenke
    Sabine Leutheusser-

    Schnarrenberger

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    (Cevim Dağdelen r. Diether Dehm erner Dreibus r. Dagmar Enkelmann laus Ernst olfgang Gehrcke r. Gregor Gysi eike Hänsel utz Heilmann ans-Kurt Hill r. Lukrezia Jochimsen r. Hakki Keskin atja Kipping an Korte atrin Kunert r. Gesine Lötzsch lrich Maurer Monika Lazar Anna Lührmann Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller Winfried Nachtwei Brigitte Pothmer Claudia Roth Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Silke Stokar von Neuforn Hans-Christian Ströbele Jürgen Trittin Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Eckart von Klaeden Jens Koeppen Gerhard Wächter Wolfgang Grotthaus Klaus Hagemann Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Marcus Weinberg Ingo Wellenreuther Annette Widmann-Mauz Dagmar Wöhrl N H R D ina Hauer ubertus Heil olf Hempelmann r. Barbara Hendricks Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Walter Riester Sönke Rix Kristina Köhler Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss ter zur Änderung des Stammzel 16/7981 bekannt: Abgegebene ben gestimmt 346, Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 580; davon ja: 346 nein: 228 enthalten: 6 Ja CDU/CSU Ulrich Adam Ilse Aigner Peter Altmaier Thomas Bareiß Günter Baumann Dr. Christoph Bergner Otto Bernhardt Renate Blank Antje Blumenthal Wolfgang Börnsen Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Monika Brüning Anke Eymer Enak Ferlemann Hartwig Fischer Herbert Frankenhauser Jochen-Konrad Fromme Dr. Michael Fuchs Dr. Jürgen Gehb Eberhard Gienger Michael Grosse-Brömer Monika Grütters Olav Gutting Holger Haibach Gerda Hasselfeldt Ursula Heinen Uda Carmen Freia Heller Michael Hennrich Bernd Heynemann Peter Hintze Robert Hochbaum Anette Hübinger Susanne Jaffke-Witt Dr. Peter Jahr Dr. Hans-Heinrich Jordan Dr. Franz Josef Jung Bartholomäus Kalb Siegfried Kauder (Villingen Schwenningen)





    (A) )


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    (Bönstrup)


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    und weiterer Abgeordne-
    lgesetzes auf Drucksache
    Stimmen 580. Mit Ja ha- ms

    r. Martina Krogmann
    ndreas G. Lämmel
    elmut Lamp
    r. Max Lehmer
    gbert Liebing
    duard Lintner
    tephan Mayer (Altötting)

    olfgang Meckelburg
    r. Angela Merkel
    aurenz Meyer (Hamm)

    r. h. c. Hans Michelbach
    r. Eva Möllring
    r. Gerd Müller
    arsten Müller

    (Braunschweig)


    ernd Neumann (Bremen)

    ranz Obermeier
    enning Otte
    ita Pawelski
    lrich Petzold
    r. Joachim Pfeiffer
    ibylle Pfeiffer
    onald Pofalla
    uprecht Polenz
    homas Rachel
    ans Raidel
    r. Peter Ramsauer
    ckhardt Rehberg
    atherina Reiche (Potsdam)

    r. Heinz Riesenhuber
    r. Norbert Röttgen
    lbert Rupprecht (Weiden)

    eter Rzepka
    r. Wolfgang Schäuble
    artmut Schauerte
    r. Annette Schavan
    r. Andreas Scheuer
    orbert Schindler
    ndreas Schmidt (Mülheim)

    go Schmitt (Berlin)

    r. Ole Schröder
    ilhelm Josef Sebastian
    orst Seehofer
    arion Seib
    hristian Freiherr von Stetten
    ero Storjohann
    ndreas Storm
    ax Straubinger
    ichael Stübgen
    rnold Vaatz
    olkmar Uwe Vogel

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    (Beifall bei Abgeordneten it Nein haben gestimmt 228, etzentwurf ist damit in zweiter PD r. Lale Akgün regor Amann erd Andres iels Annen ngrid Arndt-Brauer ainer Arnold rnst Bahr oris Barnett r. Hans-Peter Bartels laus Barthel ören Bartol irk Becker we Beckmeyer laus Uwe Benneter te Berg etra Bierwirth othar Binding olker Blumentritt urt Bodewig lemens Bollen erd Bollmann laus Brandner illi Brase delgard Bulmahn lla Burchardt artin Burkert arion Caspers-Merk r. Peter Danckert arl Diller artin Dörmann r. Carl-Christian Dressel lvira Drobinski-Weiß arrelt Duin etlef Dzembritzki iegmund Ehrmann ans Eichel r. h. c. Gernot Erler etra Ernstberger abriele Fograscher ainer Fornahl abriele Frechen agmar Freitag eter Friedrich artin Gerster ris Gleicke ünter Gloser ngelika Graf ieter Grasedieck erstin Griese abriele Groneberg chim Großmann P P Ir F K C L J J J D U C H A D W F R A N V D A J U D C D W H G L C K H M P U D U M D M G F D T H H J C F (C (D im ganzen Hause)


    Enthaltungen 6. Der Ge-
    Beratung angenommen.

    etra Heß
    etra Hinz (Essen)

    is Hoffmann (Wismar)

    rank Hofmann (Volkach)

    laas Hübner
    hristel Humme
    othar Ibrügger
    ohannes Jung (Karlsruhe)

    osip Juratovic
    ohannes Kahrs
    r. h. c. Susanne Kastner
    lrich Kelber
    hristian Kleiminger
    ans-Ulrich Klose
    strid Klug
    r. Bärbel Kofler
    alter Kolbow

    ritz Rudolf Körper
    olf Kramer
    nette Kramme
    icolette Kressl
    olker Kröning
    r. Hans-Ulrich Krüger
    ngelika Krüger-Leißner

    ürgen Kucharczyk
    te Kumpf
    r. Uwe Küster
    hristian Lange (Backnang)

    r. Karl Lauterbach
    altraud Lehn
    elga Lopez
    abriele Lösekrug-Möller
    othar Mark
    aren Marks
    atja Mast
    ilde Mattheis
    arkus Meckel

    etra Merkel (Berlin)

    lrike Merten
    r. Matthias Miersch
    rsula Mogg
    arko Mühlstein
    etlef Müller (Chemnitz)

    ichael Müller (Düsseldorf)

    esine Multhaupt
    ranz Müntefering
    r. Rolf Mützenich
    homas Oppermann
    olger Ortel
    einz Paula

    oachim Poß
    hristoph Pries
    lorian Pronold






    (A) )



    (B) )


    Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
    René Röspel
    Karin Roth (Esslingen)

    Ortwin Runde
    Anton Schaaf
    Axel Schäfer (Bochum)

    Dr. Hermann Scheer
    Otto Schily
    Ulla Schmidt (Aachen)

    Renate Schmidt (Nürnberg)

    Heinz Schmitt (Landau)

    Carsten Schneider (Erfurt)

    Olaf Scholz
    Ottmar Schreiner
    Swen Schulz (Spandau)

    Ewald Schurer
    Frank Schwabe
    Dr. Angelica Schwall-Düren
    Dr. Martin Schwanholz
    Rolf Schwanitz
    Rita Schwarzelühr-Sutter
    Wolfgang Spanier
    Dr. Margrit Spielmann
    Jörg-Otto Spiller
    Dr. Ditmar Staffelt
    Dieter Steinecke
    Andreas Steppuhn
    Ludwig Stiegler
    Rolf Stöckel
    Christoph Strässer
    Dr. Peter Struck
    Joachim Stünker
    Jörg Tauss
    Jella Teuchner
    Franz Thönnes
    Rüdiger Veit
    Simone Violka
    Jörg Vogelsänger
    Dr. Marlies Volkmer
    Hedi Wegener
    Andreas Weigel
    Gunter Weißgerber
    Gert Weisskirchen


    (Wiesloch)

    Dr. Rainer Wend
    Lydia Westrich
    Dr. Margrit Wetzel
    Andrea Wicklein
    Dr. Dieter Wiefelspütz
    Waltraud Wolff


    (Wolmirstedt)

    Heidi Wright
    Manfred Zöllmer
    Brigitte Zypries

    FDP

    Jens Ackermann
    Dr. Karl Addicks
    Christian Ahrendt
    Daniel Bahr (Münster)

    Uwe Barth
    Rainer Brüderle
    Ernst Burgbacher
    Patrick Döring
    Mechthild Dyckmans
    Jörg van Essen
    Ulrike Flach
    Otto Fricke
    Horst Friedrich (Bayreuth)


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    r. Wolfgang Gerhardt
    oachim Günther (Plauen)

    r. Christel Happach-Kasan
    einz-Peter Haustein
    lke Hoff
    irgit Homburger
    r. Werner Hoyer
    ichael Kauch
    r. Heinrich L. Kolb

    ürgen Koppelin
    einz Lanfermann
    arald Leibrecht
    a Lenke

    abine Leutheusser-
    Schnarrenberger
    ichael Link (Heilbronn)

    arkus Löning
    orst Meierhofer
    atrick Meinhardt
    an Mücke
    urkhardt Müller-Sönksen
    irk Niebel
    ans-Joachim Otto

    (Frankfurt)

    etlef Parr
    ornelia Pieper
    isela Piltz

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    arina Schuster
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    r. Max Stadler
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    arl-Ludwig Thiele
    lorian Toncar
    hristoph Waitz
    r. Guido Westerwelle
    r. Claudia Winterstein
    r. Volker Wissing
    artfrid Wolff (Rems-Murr)

    artin Zeil

    IE LINKE

    r. Dietmar Bartsch
    arin Binder
    eidrun Bluhm
    r. Martina Bunge
    oland Claus
    r. Dagmar Enkelmann
    r. Gregor Gysi
    r. Lukrezia Jochimsen
    r. Hakki Keskin

    an Korte
    atrin Kunert
    r. Gesine Lötzsch
    ersten Naumann
    etra Pau
    odo Ramelow
    olker Schneider

    (Saarbrücken)

    r. Herbert Schui
    r. Petra Sitte
    rank Spieth
    r. Kirsten Tackmann
    lexander Ulrich

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    rnst-Reinhard Beck

    (Reutlingen)


    eronika Bellmann
    lemens Binninger
    eter Bleser
    r. Maria Böhmer

    ochen Borchert
    olfgang Bosbach
    laus Brähmig
    ichael Brand
    eorg Brunnhuber
    ajus Caesar
    itta Connemann
    eo Dautzenberg
    ubert Deittert
    lexander Dobrindt
    homas Dörflinger
    arie-Luise Dött
    aria Eichhorn
    r. Stephan Eisel

    lse Falk
    r. Hans Georg Faust

    ngrid Fischbach
    irk Fischer (Hamburg)


    (KarlsruheLand)

    r. Maria Flachsbarth
    laus-Peter Flosbach
    r. Hans-Peter Friedrich

    (Hof)


    rich G. Fritz
    ans-Joachim Fuchtel
    r. Peter Gauweiler
    orbert Geis
    alf Göbel

    osef Göppel
    eter Götz
    r. Wolfgang Götzer
    te Granold
    einhard Grindel
    ermann Gröhe
    arkus Grübel
    anfred Grund
    r. Karl-Theodor Freiherr zu
    Guttenberg

    ürgen Herrmann
    rnst Hinsken
    laus Hofbauer
    ranz-Josef Holzenkamp
    oachim Hörster
    ubert Hüppe
    ndreas Jung (Konstanz)

    teffen Kampeter

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    (C (D lois Karl ernhard Kaster olker Kauder ürgen Klimke ulia Klöckner orbert Königshofen artmut Koschyk r. Günter Krings r. Hermann Kues r. Karl A. Lamers r. Norbert Lammert atharina Landgraf aul Lehrieder atricia Lips r. Michael Luther r. Michael Meister riedrich Merz aria Michalk hilipp Mißfelder arlene Mortler ildegard Müller tefan Müller ernward Müller ichaela Noll r. Georg Nüßlein duard Oswald eatrix Philipp aniela Raab eter Rauen laus Riegert ranz Romer ohannes Röring urt J. Rossmanith r. Christian Ruck nita Schäfer ermann-Josef Scharf arl Schiewerling eorg Schirmbeck ernd Schmidbauer hristian Schmidt r. Andreas Schockenhoff ernhard Schulte-Drüggelte urt Segner homas Silberhorn ohannes Singhammer ens Spahn homas Strobl ena Strothmann ans Peter Thul ntje Tillmann r. Hans-Peter Uhl ndrea Astrid Voßhoff arco Wanderwitz eter Weiß erald Weiß laus-Peter Willsch illy Wimmer lisabeth WinkelmeierBecker olfgang Zöller illi Zylajew PD abine Bätzing r. Axel Berg r. Gerhard Botz Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Marianne Schieder Wolfgang Nešković Monika Lazar Gudrun Kopp Reinhard Schultz Dr. h. c. Wolfgang Thierse Jörn Thießen D E P D (Beifall bei Abgeordneten Wir kommen damit zur dritten Ber und Schlussabstimmung. Ich b Gesetzentwurf zustimmen wo Wer stimmt dagegen? – Enthal wurf ist damit in dritter Beratu Hauses angenommen. (Beifall bei Abgeordneten Damit entfällt die Abstimmu lagen. Die Vorlagen auf den Dr und 16/7984 sind damit erledig Ich rufe den Tagesordnungsp Zweite und dritte Beratu gierung eingebrachten zur Verbesserung der D ten des geistigen Eigen – Drucksache 16/5048 – Beschlussempfehlung un schusses – Drucksache 16/8783 – r. Norman Paech lke Reinke aul Schäfer r. Ilja Seifert A N J K im ganzen Hause)


    (Heidelberg)





    (A) )


    (B) )


    (Everswinkel)


    atung

    itte diejenigen, die dem
    llen, sich zu erheben. –
    tungen? – Der Gesetzent-
    ng mit der Mehrheit des

    im ganzen Hause)

    ng über die weiteren Vor-
    ucksachen 16/7985 (neu)

    t.

    unkt 23 auf:

    ng des von der Bundesre-
    Entwurfs eines Gesetzes

    urchsetzung von Rech-
    tums

    d Bericht des Rechtsaus-
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    nna Lührmann
    icole Maisch

    erzy Montag
    erstin Müller (Köln)


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    Berichterstattung:
    Abgeordnete Dr. Günter
    Dirk Manzewski
    Sabine Leutheusser-Sch
    Wolfgang Nešković
    Jerzy Montag

    Es liegt ein Änderungsant
    is 90/Die Grünen vor.

    Nach einer interfraktionellen
    ussprache eine Dreiviertelst
    öre keinen Widerspruch. Dann

    Ich bitte die Kolleginnen un
    he außerhalb des Plenarsaals
    ch die Aussprache nicht eröf
    uch den Grünen möglich, die
    edner zu lenken. Dafür wäre i


    (Volker Beck [Köln] [BÜN NEN]: Die SPD auch, F Ich eröffne die Aussprache. inisterin Brigitte Zypries. (Jerzy Montag [BÜNDN NEN]: Sie ist gar nicht d SPD: Brigitte mit Bart!)

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    IE LINKE

    atja Kipping
    abine Zimmermann

    Krings

    narrenberger

    rag der Fraktion Bünd-

    Vereinbarung ist für die
    unde vorgesehen. – Ich
    ist das so beschlossen.

    d Kollegen, ihre Gesprä-
    fortzusetzen; sonst kann
    fnen. – Vielleicht ist es
    Aufmerksamkeit auf die
    ch sehr dankbar.

    DNIS 90/DIE GRÜ-
    rau Präsidentin!)

    Das Wort hat die Bundes-

    IS 90/DIE GRÜ-
    a! – Zuruf von der
    Bernhard Brinkmann

    (Hildesheim)


    Dr. Michael Bürsch
    Christian Carstensen
    Dr. Herta Däubler-Gmelin
    Sebastian Edathy
    Elke Ferner
    Wolfgang Gunkel
    Hans-Joachim Hacker
    Bettina Hagedorn
    Michael Hartmann


    (Wackernheim)

    Dr. Reinhold Hemker
    Gustav Herzog
    Gabriele Hiller-Ohm
    Stephan Hilsberg
    Gerd Höfer
    Eike Hovermann
    Ulrich Kasparick
    Karin Kortmann
    Ernst Kranz
    Christine Lambrecht
    Andrea Nahles
    Dr. Wilhelm Priesmeier
    Maik Reichel
    Christel Riemann-

    Hanewinckel
    Dr. Ernst Dieter Rossmann
    Marlene Rupprecht


    (Tuchenbach)

    Bernd Scheelen

    Engelbert Wistuba
    Dr. Wolfgang Wodarg
    Uta Zapf

    FDP

    Paul K. Friedhoff
    Dr. Edmund Peter Geisen
    Hans-Michael Goldmann
    Hellmut Königshaus
    Dr. Konrad Schily

    DIE LINKE

    Hüseyin-Kenan Aydin
    Eva Bulling-Schröter
    Sevim Dağdelen
    Dr. Diether Dehm
    Werner Dreibus
    Klaus Ernst
    Wolfgang Gehrcke
    Heike Hänsel
    Lutz Heilmann
    Hans-Kurt Hill
    Cornelia Hirsch
    Inge Höger
    Ulla Jelpke
    Monika Knoche
    Ulla Lötzer
    Ulrich Maurer
    Dorothée Menzner
    Kornelia Möller

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    (Cr. Axel Troost örn Wunderlich ÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN erstin Andreae arieluise Beck olker Beck ornelia Behm irgitt Bender lexander Bonde kin Deligöz r. Thea Dückert ans-Josef Fell ai Gehring atrin Göring-Eckardt ritta Haßelmann ettina Herlitzius infried Hermann eter Hettlich riska Hinz lrike Höfken r. Anton Hofreiter ärbel Höhn hilo Hoppe te Koczy ylvia Kotting-Uhl ritz Kuhn enate Künast arkus Kurth ndine Kurth Winfried Nachtwei Brigitte Pothmer Claudia Roth Krista Sager Elisabeth Scharfenberg Christine Scheel Irmingard Schewe-Gerigk Dr. Gerhard Schick Grietje Staffelt Rainder Steenblock Silke Stokar von Neuforn Dr. Wolfgang Strengmann Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Jürgen Trittin Wolfgang Wieland Josef Philip Winkler Enthaltung CDU/CSU Uwe Schummer SPD Dirk Manzewski Dr. Rainer Tabillion FDP Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Alfred Hartenbach. A Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß zwar, dass Ihnen Frau Zypries lieber gewesen wäre, aber sie bittet herzlich um Entschuldigung. Sie hat einen ganz eiligen Termin, den sie wahrnehmen möchte. Ich denke aber, ihr nehmt auch mit mir Vorlieb. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Im Notfall!)





    (A) )


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Rede von Alfred Hartenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

– Danke, wunderbar.

Die wichtigsten Ressourcen unseres Landes sind gute
Ideen, Kreativität und Innovationen. Sie sind es, durch
die Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutsch-
land gesichert werden. Eine entscheidende Vorausset-
zung für unseren wirtschaftlichen Erfolg ist daher ein
wirksamer Schutz des geistigen Eigentums. Mit dem Ge-
setz, das wir heute beschließen, verbessern wir diesen
Schutz. Wir sorgen dafür, dass Produktpiraten und Fäl-
scher besser bekämpft werden, und wir stellen sicher,
dass die Rechte des geistigen Eigentums auch wirksam
durchgesetzt werden können. Mit unserem Gesetzent-
wurf wollen wir denjenigen, deren Rechte verletzt wer-
den, mehr Möglichkeiten geben, sich wirksam gegen
Schädiger durchzusetzen.

Ein wichtiger Baustein ist die Erweiterung von Aus-
kunftsansprüchen. Bereits heute gibt es einen zivilrecht-
lichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen-
über demjenigen, der sein geistiges Eigentum verletzt.
Der Geschädigte kann Informationen über den Ursprung
und die Vertriebswege gefälschter Waren verlangen. Er
kann Auskunft über die Hersteller und Lieferanten sowie
über die Menge der Waren und deren Preis fordern. Al-
lerdings bestehen diese Ansprüche nur gegenüber dem
Schädiger, und diesen zu identifizieren, ist oft gar nicht
einfach. In Zukunft soll ein Kläger daher auch von Drit-
ten, die nicht selbst Rechtsverletzer sind, Auskünfte ver-
langen können. Das kann zum Beispiel ein Internetpro-
vider sein, über dessen Dienste der Handel mit Plagiaten
abgewickelt worden ist. Das können aber auch Spedi-
teure sein, die im guten Glauben gefälschte Ware trans-
portiert haben. Mit ihrer Hilfe kann der Geschädigte an
die wirklichen Fälscher und Raubkopierer herankommen
und ihnen dann durch Anordnungen der Zivilgerichte
das Handwerk legen.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass über den Aus-
kunftsanspruch ein Richter entscheiden muss, wenn bei
der Auskunft Verkehrsdaten aus dem Bereich der Tele-
kommunikation verwendet werden. Wenn etwa ein Pro-
vider Auskunft geben muss, wer im Internet zu einem
bestimmten Zeitpunkt hinter einer sogenannten dynami-
schen IP-Adresse gesteckt hat, dann geht es um Daten,
die vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Eine Preis-
gabe solcher Informationen soll daher nur dann zulässig
sein, wenn vorher ein Richter den Anspruch geprüft und
diesem zugestimmt hat.

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(C (D Der Richtervorbehalt ist auch deshalb sinnvoll, weil s den Dritten, etwa den Internetprovider, von eigenen rüfungen entlastet. Er hat nämlich eigentlich nichts mit er Sache zu tun. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Das weiß ich doch, Jerzy. – Deshalb soll nicht ihm die
ast aufgebürdet werden, zu entscheiden, ob tatsächlich
in Anspruch besteht und die sensiblen Daten herausge-
eben werden dürfen. Es ist daher kein Zufall, dass auch
ie europäische Richtlinie, die wir mit diesem Gesetz-
ntwurf umsetzen, davon ausgeht, dass für solche Aus-
unftsansprüche die Gerichte die Auskunft anordnen
üssen.

Auch in einem anderen Punkt orientieren wir uns
n den europäischen Vorgaben. Voraussetzung für den
uskunftsanspruch ist, dass eine Rechtsverletzung in
ewerblichem Ausmaß vorliegt. Bei bloßen Bagatell-
erstößen besteht dieser Anspruch also nicht.

Über den Auskunftsanspruch, den Richtervorbehalt
nd das erforderliche Ausmaß der Rechtsverletzung ha-
en wir lange diskutiert. Mit der Einschränkung, dass
ine Rechtsverletzung ausdrücklich in gewerblichem
usmaß vorliegen muss, haben wir auf die Formulie-

ung der EU-Richtlinie zurückgegriffen, Herr Krings.
ies wurde auch von der Mehrzahl der Sachverständi-
en in der Anhörung des Rechtsausschusses angeregt.

Wir sollten auch nicht vergessen, Herr Montag, dass
er Europäische Gerichtshof jüngst entschieden hat, dass
ich aus der EU-Richtlinie für die nationalen Gesetzge-
er keine zwingende Verpflichtung ergibt, einen solchen
uskunftsanspruch zu schaffen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Damit habe ich Ihnen ein bisschen den Wind aus den
egeln genommen. –


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


ber der EuGH hat sehr wohl festgestellt, dass wir ein
ngemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiede-
en Grundrechten schaffen müssen, die in Europa ge-
chützt sind: zwischen dem geistigen Eigentum auf der
inen Seite und dem Datenschutz auf der anderen Seite.
ieses Gleichgewicht schaffen wir mit diesem Gesetz.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade nicht! Das ist unser Vorwurf!)


as ist, meine ich, ein gutes Ergebnis unserer Beratun-
en.

In diesem Gesetzentwurf regeln wir auch eine Mate-
ie, die nicht durch die EU-Richtlinie vorgegeben wird,
ämlich die Deckelung der Abmahnkosten. Tatsache
st, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwor-
ungslose Geschäftemacherei betrieben wurde.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) )



(B) )


Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbach
Dabei ist häufig die Gerechtigkeit auf der Strecke geblie-
ben. Wenn Teenager auf ihrer privaten Homepage ein
Foto ihres Lieblingsstars einstellen, ohne die Bildrechte
zu besitzen, dann ist in der Tat ein Verstoß gegen die
Rechte des geistigen Eigentums gegeben. Es ist aber
nicht gerechtfertigt, sie dafür mit Abmahnkosten in vier-
stelliger Höhe zu belangen.


(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


– Danke, dass auch Sie an dieser Stelle klatschen.


(Heiterkeit bei der SPD)


Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine
wahre Flut von Bürgerbriefen erreicht. Dies hat gezeigt,
dass wir handeln müssen. Die Kosten für eine erstmalige
Abmahnung sollen deshalb bei Erfüllung von drei Vo-
raussetzungen begrenzt werden. Es muss sich erstens um
einen einfach gelagerten Fall handeln. Der Sachverhalt
muss sich zweitens außerhalb des geschäftlichen Ver-
kehrs abspielen. Drittens darf es nur zu einer unerhebli-
chen Rechtsverletzung gekommen sein. Unter diesen
Voraussetzungen sind die Kosten für den Verbraucher
auf maximal 100 Euro begrenzt. Ich denke, das ist eine
gerechte Lösung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Lassen Sie mich einen letzten Aspekt ansprechen.
Zum 1. Mai 2008 tritt das Londoner Patentüberein-
kommen in Kraft. Dadurch entfällt die Pflicht, ein euro-
päisches Patent in zahllose Sprachen übersetzen zu müs-
sen. Dies wird die Kosten für Patente spürbar senken.
Damit alle Patentanmelder möglichst rasch davon profi-
tieren können, wollen wir mit dem Gesetzentwurf auch
die deutschen Übersetzungspflichten zum 1. Mai dieses
Jahres streichen.

Einen besseren Schutz des geistigen Eigentums, eine
Deckelung der Abmahnkosten und die Reduzierung der
Patentkosten – all das erreichen wir mit diesem Gesetz.
Das ist eine ganze Menge. Ich darf mich bei Ihnen allen
für die guten und konstruktiven Beratungen bedanken.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine

    Leutheusser-Schnarrenberger, FDP-Fraktion.


    (Beifall bei der FDP)