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    Plenarprotokoll 16/155 (Drucksachen 16/7983, 16/8658) . . . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7981, 16/8658) . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordneter: Keine Ände- rung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Drucksachen 16/7985 (neu), 16/8658) . . DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Stöckel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Monika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 16285 B 16285 C 16285 D 16295 B 16296 B 16297 B 16298 B 16299 C 16300 B 16301 B 16302 B 16303 C 16304 B 16305 B Deutscher B Stenografisch 155. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 22: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ulrike Flach, Rolf Stöckel, Katherina Reiche (Potsdam) und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes für eine menschenfreundli- che Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7982 (neu), 16/8658) . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) D D U V J D C D P 16285 A e) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner, Dr. Herta Däubler-Gmelin undestag er Bericht ung 11. April 2008 t : und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachen 16/7984, 16/8658) . . . . . . . r. Annette Schavan (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Maria Böhmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . örg Tauss (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ 16285 A 16285 B 16287 B 16288 C 16289 B 16290 D 16292 A 16293 A 16294 A Hildegard Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16306 C 16307 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchset- zung von Rechten des geistigen Eigentums (Drucksachen 16/5048, 16/8783) . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Manzewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weichenstellungen zur Förde- rung erneuerbarer Energien in der Eu- ropäischen Union – Wettbewerb der Lö- sungen stärken, Regenwälder wirksam schützen (Drucksache 16/8074) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Vorschlag der EU-Kommission für den Emissionshandel nach 2012 überar- beiten – Klima schützen, Stromver- braucher entlasten, Wettbewerb stär- ken (Drucksache 16/8075) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . T V E T M G A R T S D T B s t K A A s h ( K T a b E J M K 16309 A, 16312 A 16314 B 16309 B, 16312 A 16315 A 16317 B 16318 A 16319 B 16320 A 16320 C 16323 B 16324 A 16325 A 16326 C 16326 D 16327 A 16328 B 16329 D 16331 A 16332 C 16333 B 16334 B 16335 B agesordnungspunkt 25: ereinbarte Debatte: Strategieplanung der U-Kommission für 2009 . . . . . . . . . . . . . . homas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ichael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . ünter Gloser, Staatsminister für Europa . . . lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . teffen Reiche (Cottbus) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 26: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem An- rag der Abgeordneten Werner Dreibus, ornelia Möller, Dr. Barbara Höll, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer chützen – unbezahltes Probearbeiten ver- indern Drucksachen 16/4909, 16/8782) . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 27: ) Bericht des Ausschusses für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem An- trag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bre- men), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinderrechte in Deutschland vorbehalt- los umsetzen – Erklärung zur UN-Kin- derrechtskonvention zurücknehmen (Drucksachen 16/1064, 16/8700) . . . . . . . ) Bericht des Ausschusses für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinderrechte in der Verfassung stärken (Drucksachen 16/5005, 16/8703) . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16336 C 16336 C 16337 C 16338 D 16340 A 16341 B 16342 B 16343 C 16345 A 16346 A 16346 B 16347 A 16347 B 16347 B 16348 B 16349 C 16349 D 16350 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 III Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Haltung der Bundesregierung zur Tätigkeit deutscher Sicherheitskräfte in Li- byen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Johannes Jung (Karlsruhe) (SPD) . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Peter Götz (CDU/ CSU) zum Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Tagesordnungs- punkt 22 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Ge- setz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . . . . . . A E D c G z s A E E z w s s e S A E W m n s A E M A z g A E C I c G z A E ( d S p A E H n 16352 A 16352 D 16354 B 16354 B 16355 B 16356 C 16357 C 16358 C 16359 C 16360 C 16361 D 16362 D 16364 A 16365 B 16366 C 16367 C 16368 C 16369 A 16369 B 16369 C nlage 4 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten r. Jürgen Gehb (CDU/CSU) zur namentli- hen Abstimmung über den Entwurf eines esetzes für eine menschenfreundliche Medi- in – Gesetz zur Änderung des Stammzellge- etzes (Tagesordnungspunkt 22 a) . . . . . . . . . nlage 5 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) ur namentlichen Abstimmung über den Ent- urf eines … Gesetzes zur Änderung des Ge- etzes zur Sicherstellung des Embryonen- chutzes im Zusammenhang mit menschlichen mbryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – tZG) (Tagesordnungspunkt 22 b) . . . . . . . . . nlage 6 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten olfgang Meckelburg (CDU/CSU) zur na- entlichen Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Änderung des Stammzellge- etzes (Tagesordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten echthild Rawert (SPD) zur namentlichen bstimmung über den Entwurf eines Geset- es zur Änderung des Stammzellgesetzes (Ta- esordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten ornelia Hirsch, Elke Reinke, Ulla Jelpke und nge Höger (alle DIE LINKE) zur namentli- hen Abstimmung über den Entwurf eines esetzes zur Änderung des Stammzellgeset- es (Tagesordnungspunkt 22 c) . . . . . . . . . . . nlage 9 rklärung der Abgeordneten Maria Michalk CDU/CSU) zum Antrag: Keine Änderung es Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte tammzellforschung fördern (Tagesordnungs- unkt 22 d) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten ermann-Josef Scharf (CDU/CSU) zu den amentlichen Abstimmungen: 16370 B 16371 A 16371 C 16372 C 16373 D 16374 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a und c) . . . . . . . . . – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes16374 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhold Hemker (SPD) zu den namentli- chen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Em- bryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes für eine men- schenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – – ( M A J J D D C A Z d A z ( G A G J B A A 16375 A 16375 D Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzell- forschung fördern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes Tagesordnungspunkt 22 a bis e) ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . xel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arl-Ludwig Thiele (FDP) . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung er Beschlussempfehlung und des Berichts: rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schüt- en – unbezahltes Probearbeiten verhindern Tagesordnungspunkt 26) itta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . örg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16376 C 16377 B 16377 C 16379 A 16380 B 16383 A 16384 A 16385 A 16386 A 16386 D 16387 B 16388 A 16388 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16285 (A) ) (B) ) 155. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16369 (A) ) (B) ) ordnungspunkt 22 d) menzellen unter den Würdeschutz des Grundgesetzes zu Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Peter Götz (CDU/CSU) zum Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern“ (Drucksache 16/7985 [neu]) (Tages- a z A z d S t D F d r d s d T m b a d g g c r d k S k h n a e d k f n V z d m d z Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bülow, Marco SPD 11.04.2008 Faße, Annette SPD 11.04.2008 Gabriel, Sigmar SPD 11.04.2008 Glos, Michael CDU/CSU 11.04.2008 Golze, Diana DIE LINKE 11.04.2008 Gradistanac, Renate SPD 11.04.2008 Griefahn, Monika SPD 11.04.2008 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.04.2008 Irber, Brunhilde SPD 11.04.2008 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 11.04.2008 Laurischk, Sibylle FDP 11.04.2008 Dr. Lippold, Klaus W. CDU/CSU 11.04.2008 Nitzsche, Henry fraktionslos 11.04.2008 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.04.2008 Pflug, Johannes SPD 11.04.2008 Roth (Heringen), Michael SPD 11.04.2008 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 11.04.2008 Dr. Schmidt, Frank SPD 11.04.2008 Steinbach, Erika CDU/CSU 11.04.2008 Weis, Petra SPD 11.04.2008 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 11.04.2008 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 11.04.2008 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Mein Name ist in der Liste der Antragsteller nicht ufgeführt. Ich erkläre, dass ich diesen Antrag mit unter- eichnet habe. nlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karl Addicks (FDP) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzell- gesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) Zur Abstimmung über die Novellierung des Stamm- ellgesetzes möchte ich einige Gesichtspunkte darlegen, ie für meine Entscheidung wichtig waren: Einer der zentralen Punkte bei der Novellierung des tammzellgesetzes ist die Frage nach der ethischen Ver- retbarkeit der Forschung an menschlichen Stammzellen. ie Gegner der Forschung an Stammzellen lehnen diese orschung mit dem Hinweis auf die Schutzbedürftigkeit er Würde des menschlichen Lebens ab. Dies ist eine ichtige und wichtige Überlegung. Aber es erhebt sich ie Frage, warum wir einen Unterschied machen zwi- chen der Würde des menschlichen Lebens am Beginn es Lebens und am Ende des Lebens. Denn wenn wir im ransplantationsgesetz die Verwendung lebender enschlicher Zellen nach dem Ende des Individualle- ens erlauben, dann wäre es nur folgerichtig, wenn wir uch die Verwendung lebender menschlicher Zellen vor em Beginn des Individuallebens erlauben. Der Beginn des Menschenlebens als Individuum kann leichgesetzt werden mit dem frühesten Beginn der inte- rativen Funktion des Zentralnervensystems, einige Wo- hen nach der Implantation. Dazu bedarf es der Diffe- enzierung embryonaler Stammzellen in die Neuronen es Zentralnervensystems, des Gehirns. Das ist eine lare und praktikable Grenze, denn qua definitione sind tammzellen, wenn sie sich differenziert haben, eben eine Stammzellen mehr. Analog dazu endet das Individualleben, wenn das Ge- irn diese integrierende Funktion verloren hat, wir nen- en das Hirntod und stellen den Tod des Menschen mit llen Konsequenzen laut Transplantationsgesetz – Organ- ntnahme – fest. Um es nochmals zu verdeutlichen: Ebenso wie man as Ende des Individuallebens klar definieren kann, ann man auch den Beginn des Individuallebens klar de- inieren. Natürlich existiert menschliches Leben vor und ach dem Individualleben, und zwar nicht erst mit der ereinigung von Ei- und Samenzelle. Auch die Samen- elle und die Eizelle selbst sind ja lebende Zellen und amit menschliches Leben. Wenn der Schutz des enschlichen Lebens ganz eng ausgelegt würde, dann ürfte es also auch keine Forschung an Ei- oder Samen- ellen geben. Nun käme keiner auf die Idee, Ei- und Sa- 16370 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) stellen. Aber auch nach der Vereinigung von Ei- und Sa- menzelle handelt es sich zunächst noch nicht um ein In- dividualleben. Das beginnt, wie bereits gesagt, erst nach der Differenzierung der embryonalen Stammzellen zu Neuronen. Doch dann sind diese Stammzellen keine Stammzellen mehr. Also wäre Erforschung und später eventuell auch Transplantation dieser Zellen ethisch ebenso vertretbar wie Transplantation lebender mensch- licher Zellen nach dem Tod des Menschen. Natürlich darf menschliches Leben nicht eigens zu diesem Zweck geschaffen werden. Aber wenn es einmal da ist – überzählige Embryonen entstehen unvermeidbar bei der In-vitro-Fertilisation – und wenn ein individuel- les Menschenleben mangels Implantationschance daraus ohnehin niemals entstehen kann, dann darf und muss dieses menschliche Leben einem ethischen Gebot zur Hilfeleistung folgend dazu dienen können, um anderen Menschen zu helfen. Dieses menschliche Leben von em- bryonalen Stammzellen würde dadurch überleben. Also ist Forschung an diesen embryonalen Stammzellen mit dem Ziel der Linderung menschlichen Leidens ethisch vertretbar. Käme es tatsächlich eines Tages dazu, dass embryonale Stammzellen transplantiert werden, dann käme dies einer Lebenschance für verwaiste Embryonen gleich. Indessen kann und darf niemand aus solcher For- schung ein Heilsversprechen ableiten. Denn wer kann schon Heilung voraussagen geschweige denn verspre- chen? Aber Möglichkeiten zur Behandlung von Krank- heiten könnten am Ende einer Forschung mit diesen em- bryonalen Stammzellen nach menschlichem Ermessen durchaus resultieren. Zu denken wäre an Parkinsonis- mus, Diabetes, Multiple Sklerose und anderes. Deshalb wäre ein Unterlassen solcher Forschung ethisch nicht vertretbar. Vielmehr wäre der Erfolg solcher Forschung der Punkt, an dem die Würde embryonaler Stammzellen, die sonst ohne Lebenschance wären, zur Hoffnung des kranken Menschenlebens wird. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes für eine menschenfreundli- che Medizin – Gesetz zur Änderung des Stamm- zellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a) Meine Zustimmung zu Drucksache 16/7982 (neu) be- gründe ich wie folgt: Bisher haben weder der Gesetzgeber noch das Bun- desverfassungsgericht einen von Verfassung wegen zu bestimmenden Zeitpunkt festgelegt, wann die menschli- che Existenz beginnt und damit der Würde- und Lebens- schutz unseres Grundgesetzes greift. Wenn Kollegen die Frage: „Wann ist ein Mensch ein Mensch?“ mit der Aus- sage beantworten: „Der Bundestag hat sich für das ein- zig klare Kriterium entschieden – die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle“, dann vermitteln sie, wie ich meine, irrtümlich, den Menschen eine Sicherheit und K h d d M c b d t V W z z d o f z E b s n a M M v u z c n m t s a d s d d v h a – r w w n D t S S S m B r d z K t m (C (D larheit, die nicht vorhanden ist. Der Gesetzgeber muss eute zum Status von Embryonen aktiv eine Entschei- ung treffen, und nicht zuletzt direkt oder indirekt auch ie Frage beantworten: Wann ist ein Mensch ein ensch? Leider hilft bei dieser Entscheidung der einfa- he Rückgriff auf das „christlich-jüdische“ Menschen- ild nicht weiter, denn der Beginn des Lebens wird von en christlichen Kirchen anders definiert als im Juden- um. In der Entwicklungsphase hin zum Menschen ist die erschmelzung von Ei- und Samenzelle ein Stadium. ird an dieser Wegkreuzung aber der Mensch schon um Menschen? Ich sage: Nein. Denn erst die Symbiose wischen Embryo und Mutterleib, unabhängig ob nach er Kernverschmelzung auf natürlichem Wege (in-vivo) der auf künstlichem Wege (in-vitro), ist entscheidend ür den Übergang von der bloßen Entwicklungsfähigkeit ur tatsächlichen Lebensfähigkeit und Menschwerdung. ine komplette extrakorporale Entwicklung vom Em- ryo zu einem mit Personenwürde ausgestatteten Men- chen (Geburt im Reagenzglas) ist gegenwärtig tech- isch-naturwissenschaftlich nicht möglich. Erst die ktive Implantierung der befruchteten Eizelle in den utterleib ist die „conditio sine qua non“ für das enschwerden. Aber auch bei der durch Geschlechts- erkehr zustande gekommenen Verschmelzung von Ei- nd Samenzelle hängt die Entwicklung vom Embryo um Menschen entscheidend von der zufällig erfolgrei- hen Einnistung im Uterus der Mutter ab. Erfolgt diese icht, wird aus einer befruchteten Eizelle nie und nim- er ein Mensch. Niemand wird geboren ohne eine Mut- er! Im Umkehrschluss muss dann allerdings die ent- cheidende Frage beantwortet werden: Kann Etwas, das priori niemals geboren werden wird, ein Mensch und amit auch Träger der unteilbaren Menschenwürde un- eres Grundgesetzes sein? Bejaht man dies, muss man sich mit den Wertungswi- ersprüchen auseinandersetzen. So hat die bei der aus- rücklich zugelassenen In-vitro-Fertilisation nicht zu erhindernde Überzähligkeit von Embryonen für diese eute ein Schicksal zur Folge, das nicht würdevoller ist ls die Verwendung zu Forschungszwecken: Sie werden spätestens nach fünf Jahren kryostatischer Aufbewah- ung – verworfen, oder verständlicher ausgedrückt: Sie erden weggeworfen. Zudem genießt nach der gegen- ärtigen Gesetzeslage der in-vitro erzeugte Embryo ei- en höheren Schutz als der in-vivo gezeugte Embryo. enn die Abtreibung des bereits im Mutterleib eingenis- eten Embryos ist unter den Voraussetzungen des § 218 a tGB straflos; die Forschung an den in-vitro erzeugten tammzellen soll dagegen nach Ablauf bestimmter tichtage strafbewehrt bleiben. Da sperrt sich nicht nur ein Gewissen, sondern auch meine Logik. Bei diesem efund ist nur die komplette Aufhebung der Stichtags- egelung in sich schlüssig. So kennen wohl die meisten Menschen zudem nicht en Unterschied zwischen einem bereits die Verschmel- ung von Samen und Eizelle zu verhindern bestimmten ondom und von Verhütungsmitteln, die erst die Einnis- ung der befruchteten Eizelle im Uterus chemisch oder echanisch verhindern sollen. Die letztere Verhütungs- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16371 (A) ) (B) ) methode ist nicht nur moralisch nicht verpönt, sie ist auch nicht strafbar – ja sie ist in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB ausdrücklich zugelassen. Stünde bereits jede be- fruchtete Eizelle unter dem absoluten und uneinschränk- baren Schutz des Art. 1 GG, so müsste bereits diese Ver- nichtung bei der Verhütung auf dem beschriebenen Wege der Nidations-Verhinderung strafbar sein. Wäre man wirklich zu dieser Konsequenz bereit? Und wenn nicht, worin soll eigentlich der moralische und rechtliche Unterschied zwischen der Entleerung einer Petrischale oder einer anerkannten Verhütungsmethode liegen? Daher sollte in unserer Rechtsordnung und damit auch im deutschen Stammzellgesetz weiterhin zuerst je- dem geborenen Menschen (natus) die Menschenwürde unserer Verfassung zugesprochen werden und auch je- dem, der geboren werden kann (nasciturus). Nach mei- ner Auffassung würde der Begriff der Menschenwürde überdehnt werden, wenn wir uns dafür entscheiden wür- den, dass Träger der Menschenwürde auch diejenigen sind, die ausschließlich tiefgefroren gelagert, vernichtet oder zu Forschungszwecken genutzt werden sollen (mo- riturus). Aus all diesen Überlegungen heraus habe ich mich ent- schieden, dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7982 (neu) meine Ja-Stimme zu geben. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier- Becker (CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- mung über den Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) (Tagesordnungs- punkt 22 b) Ich begrüße und unterstütze den Entwurf des „Geset- zes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002“, Drucksache 16/7983, und den Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stamm- zellgesetz – adulte Stammzellforschung fördern“, Drucksache 16/7985. Der Embryo hat von Anfang an Anspruch auf Schutz seines Lebens und seiner Würde; dieser ist mit einem „Verbrauch“ nicht vereinbar. Es gibt dann keine plau- sible Grenze mehr bei der Verwendung von Embryos für Zwecke der Medizin. Gleichwohl respektiere ich, wenn Kollegen in der Ab- wägung von möglichen Forschungserfolgen zugunsten schwer erkrankter Menschen gegenüber den Lebensper- spektiven überzähliger Embryos aus künstlicher Be- fruchtung und angesichts der internationalen Forschungs- praxis zu einem anderen Ergebnis kommen. A B n i m l d w d u d d g e s n v e d s h u m H g g k S e s 2 w s v z G g F h b A S 1 ü S w l t n (C (D nlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Für mich ist die heutige Entscheidung des Deutschen undestages über das Stammzellgesetz mindestens ge- auso schwierig wie die von 2002. Jedermann weiß, es st eine persönliche Gewissensentscheidung. Diese kann an aber nur dann fällen, wenn man respektvoll mit al- en vorgeschlagenen Positionen umgeht und dann auch en Respekt der anderen Kolleginnen und Kollegen er- arten darf. Ich habe den Eindruck, dass der Bundestag ie Debatte zu dieser Entscheidung mit großem Respekt nd auf hohem Niveau führt. Ich habe die Hoffnung, ass meine Entscheidung mit demselben Respekt von enen bewertet wird, die Anforderungen an mich heran- etragen haben und andere Erwartungen hatten. Ich hätte s mir einfach machen können, mich auf meine Ent- cheidung von 2002 zurückziehen und mich zurückleh- en können. Ich habe mich 2002 für ein Einfuhrverbot on embryonal gewonnenen Stammzellen entschieden, ine enge Grenzziehung für den Schutz des Lebens. Mit er Mehrheitsentscheidung hat der Bundestag 2002 chon die erste Tür durchschritten, die ich geschlossen alten wollte. Die Einfuhr von Stammzellen ist seitdem nter restriktiven Kriterien in Deutschland erlaubt. Für eine heutige Entscheidung bedeutete dies eine erneute erausforderung. Und sofort war ich wieder der Fra- ende und Suchende, der ich damals war. Nach Abwä- ung der Argumente in der veränderten Situation 2008 omme ich zu dem Schluss, dass die Verschiebung des tichtages gegenüber dem Stammzellgesetz von 2002 ine verantwortbare Entscheidung ist. Damit stütze und tärke ich den Bundestagsbeschluss von 2002. Warum komme ich zu diesem Schluss? Erstens. Das Festhalten an meiner Entscheidung von 002 hätte keine Wirkung auf den Embryonenschutz eltweit. In Deutschland ist und bleibt der Embryonen- chutz durch das entsprechende Embryonenschutzgesetz on 1990 gewahrt. Dieses wird durch keinen der heute u entscheidenden Gesetzentwürfe geändert. Ganz im egenteil, es bleibt gemeinsame Position des Bundesta- es: Die Zerstörung oder Produktion von Embryonen zu orschungszwecken bleibt in Deutschland verboten. Der ohe Schutzstandard besteht weiter. Zweitens. Durch die Verschiebung des Stichtages leibt das Prinzip erhalten, dass von Deutschland kein nreiz ausgehen soll, die Gewinnung neuer embryonaler tammzellen zu veranlassen. Denn der neue Stichtag . Mai 2007 liegt wie 2002 in der Vergangenheit gegen- ber dem heutigen Beschluss. Danach gewonnene tammzellen dürfen aus dem Ausland nicht importiert erden. Drittens. Schon das Stammzellgesetz von 2002 er- aubt den Import von embryonalen Stammzellen nur un- er sehr eingeschränkten Bedingungen. Der Import ist ur dann erlaubt, wenn die beabsichtigten Forschungsar- 16372 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) beiten hochrangigen Zielen der Grundlagenforschung oder der medizinischen Forschung, zum Beispiel für die Entwicklung therapeutischer Verfahren, dienen. Die im- portierten Stammzellen müssen aus Embryonen stam- men, die ursprünglich für künstliche Befruchtungen her- gestellt worden sind und die endgültig nicht mehr verwertet werden können. Und der Import darf nur dann erfolgen, wenn die Forschung ausschließlich mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden kann und es keine Alternativen gibt. Das heißt, das Stamm- zellgesetz von 2002 regelt schon heute den Import von embryonalen Stammzellen als absolute Ausnahme. Und dabei wird es auch bei einer Stichtagsverschiebung blei- ben. Viertens. Dass die Importrestriktionen wirklich wir- ken, beweist die Tatsache, dass es seit 2002 lediglich 25 Anträge gegeben hat, die bewilligt worden sind. Bei der Genehmigung durch das zuständige Robert-Koch-In- stitut wird es bleiben. Fünftens. Die Forschungsmittel der Bundesregierung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehen zu 97 Prozent in die Erforschung von Alternativen zu em- bryonalen Stammzellen, nämlich in die Forschung mit tierischen und adulten Stammzellen. Diese Schwer- punktsetzung ist eindeutig. Sechstens. Es gibt seit langer Zeit Stammzellfor- schung und Zelltherapie, die ohne embryonale Stamm- zellen auskommen. Gerade in jüngster Zeit hat es Er- folge bei der Reprogrammierung aus nichtembryonalen Zellen gegeben. Reicht es also nicht aus, sich auf die Forschung mit adulten Stammzellen zu beschränken? Es wäre für uns alle eine ethisch einfacherere Entscheidung. Siebtens. Gerade in den letzten Tagen haben 17 re- nommierte Wissenschaftler – darunter auch solche, die nur mit adulten Stammzellen arbeiten – darauf hingewie- sen, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen auch weiterhin notwendig sein wird. Zumindest braucht man sie zum Abgleich der Ergebnisse. Achtens. Ehrlicherweise muss man auch sagen, dass die großen Fortschritte der Forschung mit adulten Stammzellen ohne die Erkenntnisse aus embryonaler Stammzellforschung nicht möglich gewesen wären. Und auch heute gilt noch immer: Adulte Stammzellen können sich nicht – im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen – in alle Zelltypen des Körpers differenzieren. Neuntens. Deshalb stimme ich der Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz zu. Er bleibt gegenüber dem heutigen Entscheidungstag ein Datum in der Ver- gangenheit. Damit bleibt der Kern des bestehenden Stammzellgesetzes bestehen. Auch das Embryonen- schutzgesetz bleibt voll gültig. Die Verschiebung des Stichtages hilft aber der deutschen Forschung, auf quali- tativ hochwertige Stammzelllinien zurückgreifen zu können. Wie gesagt, dieser Rückgriff soll auch weiterhin die Ausnahme bleiben. Mit meiner persönlichen Gewissensentscheidung glaube ich, einen verantwortbaren Ausgleich zwischen der Ethik des Lebensschutzes und der Ethik des Heilens gefunden zu haben. M h A w f k a n D m d p m s f s F P t d t e s F u n h E g i k w g s n i A i l w n d f n s (C (D Sollte der entsprechende Antrag im Bundestag keine ehrheit finden, werde ich für die Beibehaltung des bis- erigen Stichtages stimmen. nlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellge- setzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Stammzelllinien werden aus überzähligen und „ver- aisten“ Embryonen gewonnen, die nicht mehr der Er- üllung eines Kinderwunsches dienen. Diese werden ryokonserviert aufbewahrt. Die breite gesellschaftliche Debatte im Vorfeld des m 25. April 2002 mit 360 zu 190 Stimmen beschlosse- en Stammzellgesetzes hat den tiefen gesellschaftlichen issens zur Herstellung, Einfuhr und Verwendung enschlicher embryonaler Stammzellen aufgezeigt. Mit em Stammzellgesetz wurde ein verfassungskonformer olitischer und auch ethischer Konsens verabschiedet, it dem ein schonender Ausgleich zwischen den ethi- chen Bedenken gegen eine verbrauchende Embryonen- orschung und dem Grundrecht der Forschungsfreiheit owie dem ebenfalls ethisch begründbaren Anliegen, orschung zum besseren Verständnis zellbiologischer rozesse an und mit embryonalen Stammzellen zu be- reiben, um Therapien gegen zurzeit noch nicht behan- elbare Krankheiten zu entwickeln. Unser Stammzellgesetz ist weltweit eines der strengs- en. Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher mbryonaler Stammzellen sind in Deutschland grund- ätzlich verboten. Verstöße dagegen sind strafbar. Zu orschungszwecken können die Einfuhr und Verwendung nter strengen Voraussetzungen genehmigt werden. Ge- ehmigung und Kontrolle obliegen der zuständigen Be- örde beim Robert-Koch-Institut und der Zentralen thik-Kommission für Stammzellforschung. Gesetzlich ilt auch: Es dürfen nur Stammzelllinien aus Embryonen mportiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ein- lang mit der Gesetzeslage ihres Herkunftslandes ge- onnen wurden. Für diese Embryonen darf kein Entgelt ezahlt worden sein. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beklagen eit längerem, dass die vor dem 1. Januar 2002 gewonne- en Zelllinien zu alt bzw. verunreinigt wären. Daher sei hr Grundrecht auf Forschungsfreiheit beeinträchtigt. ußerdem existierten zahlreiche Rechtsunsicherheiten n den internationalen Forschungsprojekten. Deutsch- and sei in diesem Forschungsfeld nicht mehr wettbe- erbsfähig. Nach wie vor ist die Forschung mit humanen embryo- alen Stammzellen ein höchstsensibles Gebiet. Sowohl ie humane embryonale als auch die adulte Stammzell- orschung ist noch Grundlagenforschung. Derzeit ist icht absehbar, wann tatsächlich umfassende therapeuti- che Erfolge erreicht werden. Unbestritten ist aber, dass Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16373 (A) ) (B) ) die Stammzellforschung mittlerweile in sehr viele Berei- che der biomedizinischen Forschung ausstrahlt. Als Politikerin trage ich auch Verantwortung dafür, dass wir eine Rechtsordnung haben, die von der Mehr- heit der Bevölkerung akzeptiert wird. Nur so kann Rechtsfrieden gewahrt werden. Daher muss für mich die Novellierung des Stammzellgesetzes sowohl hinsichtlich der Stichtagsregelung als auch der Strafsicherheit auf der Grundintention des Stammzellgesetzes aufbauen. Bei dem von mir unterstützten „Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Stammzellgesetzes“, Drucksache 16/7981, bleibt die Grundintention des Stammzellgeset- zes unverändert. Der Stichtag wird aber auf den 1. Mai 2007 verschoben. Weiterhin erhalten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen Rechtssicherheit, indem die Anwendung des Strafrechts auf die Forschung im Inland beschränkt wird. Auch die Novellierung des Stammzellgesetzes hat die geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes durchlaufen. Das Ergebnis dieser Prüfung lautet: „Der Entwurf enthält keine gleichstellungspoliti- schen Auswirkungen. Frauen und Männer sind in glei- cher Weise betroffen. Eine unmittelbare geschlechterbe- zogene Benachteiligung liegt ebenfalls nicht vor.“ Ich stimme dieser Schlussfolgerung gemäß des mir heute vorliegenden Kenntnisstandes zu, da sich sowohl das Stammzellgesetz als auch dessen Novellierung auf das Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht. In Deutschland ist die Produktion von menschlichen embryonalen Stammzellen gemäß des 1991 verabschie- deten Embryonenschutzgesetzes verboten. Alle Politikfelder gestalten sich aber zunehmend eu- ropäischer, internationaler. Dieses gilt insbesondere für die Forschungspolitik. Trotz gesetzgeberischer Inlands- beschränkung verweise ich auf ein verdecktes ethisches Problem, welches in den Anhörungen als auch in der ers- ten Lesung zum Gesetzgebungsverfahren in einigen Bei- trägen benannt wurde. Im grenzüberschreitenden euro- päischen bzw. internationalen Kontext ist gemäß der Definition des Gender-Mainstreaming im Grundsatz durchaus davon zu sprechen, dass geschlechterdifferen- zierte Lebenslagen bei der Produktion, der Verwendung und damit auch des Ex- bzw. Importes von humanen em- bryonalen Stammzellen nach Deutschland existieren (können). Es geht um den Zusammenhang von Fortpflanzungs- medizin und Stammzellforschung. Die Tatsache, dass in anderen Staaten gar keine bzw. eine aus deutscher Sicht „freizügige“ Gesetzgebung zur künstlichen Befruchtung einerseits und zur Erzeugung als auch Nutzung „über- zähliger“ gefrorener bzw. frischer Eizellen und Embryo- nen andererseits existieren, nährt bei in Deutschland le- benden Bürgerinnen Befürchtungen. Zwar beruhen diese manches Mal auch darauf, dass unser Embryonenschutz- gesetz – welches durch die Novellierung des Stammzell- gesetzes nicht tangiert wird – mit dem Stammzellgesetz selbst verwechselt wird. Nichtsdestotrotz: Sie benennen die Gefahr, dass außerhalb Deutschlands vor allem öko- nomisch unterprivilegierte Frauen mit Kinderwunsch, die sich aber keine In-vitro-Fertilisationsbehandlung l z d b 2 S f f o g d r a L E F B P k d d s b S k S v v h w n b V g e a p n A t f V d f b V r e (C (D eisten können, dazu gedrängt werden, überzählige Ei- ellen zu Forschungszwecken zur Verfügung zu stellen, iese zu „spenden“. Frau Professor Dr. Regine Kollek, Universität Ham- urg, verwies in der öffentlichen Anhörung am 3. März 008 auf folgenden Zusammenhang: Da von vielen tammzellforschern und Stammzellforscherinnen einge- rorene Embryonen für die Herstellung als sehr viel inef- izienter eingestuft werden als „frische“ Embryonen der Eizellen, gäbe es im Ausland durchaus Bemühun- en, frische Embryonen direkt aus der reproduktionsme- izinischen Behandlung zu erhalten. Ein alleiniger Auf- uf zum Überlassen von Eizellen bzw. Embryonen habe ber nicht ausgereicht. Zwischenzeitlich seien in einigen ändern Anreize geschaffen worden, um Ei- und mbryonenspenden in ausreichender Zahl zu erhalten. rau Profesor Dr. Kollek verweist unter anderem auf eispiele in Großbritannien, wo Frauen erhebliche reisnachlässe, Rabatte bei den Behandlungskosten der ünstlichen Befruchtung angeboten werden, und sieht urch die Schaffung dieser Anreizsysteme die Gefahr er Kommerzialisierung der Eizell- und Embryonen- pende. Die in Deutschland bis jetzt genutzten Stammzellen zw. Stammzelllinien kommen vielfach aus den USA, üdkorea, Japan, Israel, Südamerika. Mir ist nicht be- annt, aus welchen Ländern künftig der Import neuer tammzellen bzw. Stammzelllinien erfolgt. Ich erwarte on unseren Forscherinnen und Forschern, aber auch on den zuständigen Genehmigungs- und Kontrollbe- örden, dass für die hiesige Bevölkerung klar ersichtlich ird, dass die Produktion von Eizellen bzw. Embryonen icht darauf beruht, dass eine Ausnutzung von Notlagen ei den im Ausland betroffenen Frauen vorliegt. Die erlässlichkeit der Zertifikate bei der Lieferung muss ewährleistet sein. Gender-Mainstreaming ist ebenfalls in europäischer, ein internationaler Ansatz, der dazu ufruft, durchaus auch grenzüberschreitende Aspekte in olitische und ethische Betrachtungen für die Rechtsord- ung der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen. nlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Elke Reinke, Ulla Jelpke und Inge Höger (alle DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 c) Wir stimmen für den Gesetzentwurf des Abgeordne- en Hubert Huppe und anderer. Dieser Gesetzentwurf ordert, dass in Deutschland wieder ein ausnahmsloses erbot embryonaler Stammzellforschung gilt. Die mit er Verabschiedung des Stammzellgesetzes 2002 getrof- ene Regelung, die vorsah, dass die Forschung mit em- ryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken und bei orliegen weiterer Bedingungen zulässig ist, würde ückgängig gemacht. Wir teilen die Intention des Gesetz- ntwurfes. Die Begründung teilen wir nicht. 16374 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Hintergrund unserer Entscheidung ist, dass in der ge- genwärtigen auf Profitmaximierung orientierten Gesell- schaftsordnung, von der auch die Forschung nicht frei ist, die Gefahr eines Missbrauchs zu groß ist. In solch ei- ner existentiellen Frage wie der embryonalen Stamm- zellforschung droht eine Verzweckung des menschlichen Lebens und insbesondere des weiblichen Körpers. Auch ist nicht sichergestellt, dass Forschungsergebnisse im ge- samtgesellschaftlichen Interesse verwendet werden. Stattdessen findet Patentierung statt, die die Ergebnisse und den Nutzen der Forschung bei großen Pharmakon- zernen monopolisiert, die damit Profite erzielen. Ohne ein generelles Verbot wird der Druck zu einer immer weiteren Freigabe kontinuierlich steigen. Das von uns unterstützte generelle Verbot embryona- ler Stammzellforschung bedeutet für uns nicht – wie dies von manchen anderen Unterstützerinnen und Unterstüt- zern dieses Gesetzesentwurfs vorgetragen wird – auch die Regelungen des § 218 Strafgesetzbuch einzuschrän- ken. Im Falle des dort geregelten Schwangerschaftsab- bruches geht es um eine individuelle Entscheidung der Frau und um das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper. Diese Entscheidung muss und kann von jeder einzelnen Frau selbst getroffen werden. Wir treten dafür ein, dass jede Frau auch weiterhin dieses Recht haben muss. Anlage 9 Erklärung der Abgeordneten Maria Michalk (CDU/CSU) zum Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschung fördern (Tagesordnungspunkt 22 d) Die alten Stammzellen, die nach Deutschland impor- tiert werden können, lassen sich eindeutig für die Grund- lagenforschung verwenden. Ein Argument dafür liefern die allerneusten Publikationen avancierter internationa- ler Gruppen. Für weitere Forschungen und für therapeutische Zwe- cke sollten wir uns auf die erfolgreichen körpereigenen adulten Stammzellen konzentrieren. Denn mit den Na- belschnurblut-Stammzellen – zum Beispiel aus Kno- chenmark – stehen ausreichende Alternativen zur Verfü- gung, sodass es keiner Verschiebung oder Aufhebung des Stichtags im Stammzellgesetz bedarf. Der Mensch darf in einer humanen Gesellschaft nicht alles tun, was er kann. Forschungen und ökonomische Wertschöpfungen, die für das Ziel, menschliches Leben zu heilen oder zu verlängern, in Kauf nehmen, dass menschliches Leben geopfert wird, verletzen die Würde des Menschen und die Kultur des Lebens. Deutschland soll eine humane Gesetzgebung zur Stammzellforschung beibehalten. Der Mensch darf sich nicht anmaßen, den Beginn des Lebens zu definieren. Deshalb stimme ich der Beibehal- tung der derzeitigen gesetzlichen Regelung zu. A S V s l z m D z d d d f s F d D s e m n z m s d z v g U m s s E u w B b s (C (D nlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann-Josef Scharf (CDU/ CSU) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a und c) Ich bin gegen die Forschung mit embryonalen tammzellen und werde deshalb zur vorgeschlagenen eränderung des Stammzellgesetzes mit Nein stimmen. Es geht um die Forderungen der Deutschen For- chungsgemeinschaft (DFG), die geltende Stichtagsrege- ung zur embryonalen Stammzellforschung im Stamm- ellgesetz zu verändern. Das Stammzellgesetz erlaubt die Forschung an enschlichen embryonalen Stammzellen auch in eutschland in engen Grenzen. Nur embryonale Stamm- ellen, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, ürfen derzeit in Deutschland für die Forschung verwen- et werden. Die DFG möchte nun eine Verlängerung ieser Stichtagsregelung. Ich halte schon die jetzt geltende Stichtagsregelung für alsch und lehne embryonale Stammzellforschung grund- ätzlich ab. Es geht dabei ganz grundsätzlich um die rage, wann eigentlich individuelles Leben beginnt, denn amit setzt auch der Lebensschutz des Grundgesetzes ein. ieser Lebensschutz darf nicht relativiert werden. Es gilt der ethische Grundsatz: Der Zweck (zum Bei- piel die Hoffnung auf Krankheitsbekämpfung) heiligt ben nicht die Mittel (die Verletzung des Schutzes enschlichen Lebens). In der wissenschaftlichen Debatte vertreten Medizi- er und Biologen teilweise unterschiedliche Meinungen um Lebensbeginn. Für mich gilt dabei: Im Zweifel uss der Gesetzgeber den Lebensschutz eher früher als päter sicherstellen. Es sollte uns auch nachdenklich machen, dass durch en wissenschaftlichen Fortschritt in den letzten Jahr- ehnten der Beginn des Lebens immer wieder nach orne verschoben wurde. Man denke nur daran, welche rundsätzlich neue Sicht des vorgeburtlichen Lebens die ltraschalluntersuchungen ausgelöst haben. Wenn die Vereinigung von Ei und Samen den Beginn enschlichen Lebens markiert – wie das viele Wissen- chaftler sagen –, dann ist embryonale Stammzellfor- chung grundsätzlich auszuschließen sowie durch das mbryonenschutzgesetz die Forschung an Embryonen nter Strafe zu stellen. Hinzu kommt, dass viele Wissenschaftler darauf ver- eisen, dass mit adulten Stammzellen (gewonnen zum eispiel aus der Nabelschnur ohne die Vernichtung em- ryonaler Stammzellen) embryonale Stammzellfor- chung überflüssig ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16375 (A) ) (B) ) Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) Die Einfuhr von und die Forschung an embryonalen Stammzellen muss auch in Zukunft in Deutschland mög- lich sein. Deshalb unterstütze ich den Vorstoß, den Stich- tag im § 4 des Stammzellgesetzes zu streichen. Die Verschiebung des Stichtages, wie im Gesetzent- wurf auf Drucksache 16/7981 vorgesehen, ist zumindest ein Schritt in diese Richtung und findet daher hilfsweise meine Zustimmung. Der Gesetzentwurf auf der Drucksa- che 16/7983 sowie der Antrag auf Drucksache 16/7985 verhindern bzw. erschweren die Forschung an embryo- nalen Stammzellen zu medizinischen Zwecken, sodass ich jeweils dagegen stimme. Die Stammzellforschung ist für die medizinische Grundlagenforschung von enormer Wichtigkeit und stellt für viele schwerkranke Menschen, die zum Beispiel an Alzheimer, Diabetes, Multipler Sklerose oder Krebs lei- den, eine große Chance auf Heilung oder Linderung ihrer Krankheiten dar. Voraussetzung hierfür ist allerdings, Wissenschaftlern die Forschung an adulten und notfalls auch embryonalen Stammzellen zu gewähren. Das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellge- setz setzen der Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland sehr enge Grenzen. So dürfen Stammzel- len zu Forschungszwecken nur nach Deutschland einge- führt werden, wenn das Forschungsvorhaben der Hei- lung lebensbedrohlicher, schwerer Krankheiten dient, andere Verfahren, die gegenüber der Einfuhr und For- schung an embryonalen Stammzellen Vorrang genießen sollen, wie zum Beispiel die Forschung an adulten Stammzellen, keine Aussicht auf Erfolg haben, für die Überlassung der Embryonen kein Entgelt gewährt wird und die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes be- achtet werden. Darüber hinaus obliegt die Überwachung des gesamten Genehmigungsverfahrens zur Einfuhr von Stammzellen dem Robert-Koch-Institut, welches wie- derum die Ethikkommission in seine Entscheidungen mit einbezieht. Insgesamt ist festzustellen, dass die be- stehenden Gesetze in dieser Frage eher restriktiv ausge- legt werden. Der grundsätzlich strenge Schutz des Embryonen- schutzgesetzes ist beizubehalten. Jedoch finden Ein- schränkungen zur Rettung menschlichen Lebens, wie die embryonale Stammzellforschung unter strengen Voraus- s S b L E e t d E V v D l T d a g v s h g z l z M e g z r in t l d s d S d k A C (C (D etzungen, meine Unterstützung. Für mich geht der chutz des geborenen Menschen dem Schutz eines Em- ryos im Reagenzglas vor. Den vollen Anspruch auf den ebensschutz nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz hat meines rachtens erst ein Embryo im Leib der Mutter während iner Schwangerschaft. Für mich ist damit die Einnis- ung des Embryos in der Gebärmutter als Voraussetzung er Entstehung menschlichen Lebens entscheidend. Der mbryo außerhalb des Mutterleibs hingegen ist eine orstufe menschlicher Existenz, die zwar auch Schutz erdient, aber nicht in gleicher Weise wie ein Mensch. ementsprechend bedeutet die Forschung an embryona- en Stammzellen meiner Auffassung nach auch nicht die ötung menschlichen Lebens. Dieses Ergebnis überzeugt auch deshalb, weil sich urch die Anerkennung des nicht eingenisteten Embryos ls Mensch überwiegend unlösbare rechtsethische Fol- eprobleme ergeben. Dies gilt im Hinblick auf das ergleichsweise niedrige Strafmaß im Embryonen- chutzgesetz, die Zulässigkeit nidationshemmender Ver- ütungsmittel – Spirale –, die Nutzung von im Ausland ewonnenen medizinischen Erkenntnissen aus Stamm- ellforschung zur Heilung deutscher Patienten, die Zu- ässigkeit künstlicher Befruchtungen generell, weil dabei wangsläufig mehr Embryonen entstehen, als in den utterleib eingeführt werden, die Frage des Bestehens iner staatlichen Pflicht zur Herbeiführung von Schwan- erschaften bezüglich der bereits bestehenden Stamm- elllinien, um deren gegebenenfalls bestehendes Lebens- echt zur Geltung zu bringen, Pflichtenkollisionsfälle wie dem bekannten Beispiel vom Krankenhausbrand – Ret- er entscheidet sich für die Evakuierung der Stammzell- inien; ein Patient kann deshalb nicht mehr gerettet wer- en und verstirbt. Ich glaube, dass wir alle gut beraten sind, diese chwierigen Fragen im Respekt voreinander zu behan- eln. Weder fehlt den Befürwortern der embryonalen tammzellforschung ein Bewusstsein für die Schutzwür- igkeit von Embryonen noch deren Gegnern der Wille, ranken Menschen zu helfen. nlage 12 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Reinhold Hemker (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis c) Unter anderem auf der Grundlage der auch von vielen hristen getragenen Bewertung, dass die Gewinnung 16376 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) von embryonalen Stammzellen mit einer Schädigung und Tötung von Menschen am Anfang ihrer Existenz einhergeht, werde ich bei der ersten Abstimmung dem Gesetzentwurf unter der Drucksachennummer 16/7983 „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stamm- zellen“ zustimmen. Bei mehrheitlicher Ablehnung werde ich in einer weiteren Abstimmung dem Antrag unter der Drucksachennummer 16/7985 „Keine Ände- rung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellforschling fördern“ zustimmen, der zumindest berücksichtigt, dass keine zusätzlichen Anreize zum Verbrauch von Embryonen gegeben werden dürfen. Statt der Forschung mit embryonalen Stammzellen muss die Forschung mit adulten Stammzellen viel mehr unterstützt werden. Dasselbe gilt für die Forschung mit iPS-Zellen. Schon jetzt gehen zahlreiche Forscher bei al- len erkannten Problemen davon aus, dass künftige Stammzelltherapien, auf die gerade auch schwer er- krankte Menschen Hoffnung setzen, vermutlich auf iPS- Zellen basieren werden. Bei der intensiven Beschäftigung mit der Thematik auch im Kontext der anlässlich der Anhörung im Bun- destag von Experten vorgetragenen Argumente habe ich meine Meinung geändert. Deswegen habe ich meine ur- sprüngliche Unterstützung des Gesetzentwurfes mit der Drucksachennummer 16/7981 „Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes“, der eine Verlängerung der ur- sprünglich auch von mir als damaligen Kompromiss ge- tragenen Stichtagsregelung vorsieht, heute zurückgezo- gen: Die Forschungslobby, die auf die ethisch meines Er- achtens nach nicht vertretbare Nutzung von embryona- len Stammzellen setzt, verschweigt meistens, dass es ge- rade in letzter Zeit Erfolge bei der Gewinnung von adulten Stammzellen gibt, die auch den erkrankten Men- schen Hoffung auf Heilung geben könnte. Ich hoffe, dass mit der Debatte im Bundestag noch mehr Menschen klar wird, dass es bei einer Aufwei- chung des bisherigen Embryonenschutzes um wichtige ethische Prinzipien im Blick auf die göttliche Schöp- fungsordnung geht. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes für eine menschen- freundliche Medizin – Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonen- schutzes im Zusammenhang mit menschli- chen embryonalen Stammzellen (Stammzell- gesetz – StZG) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes D K d g s h d z g t v a t B s c c a a e m p d ß F a G d a w u e w f u N g a „ m m „ e d g (C (D – Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz – Adulte Stammzellfor- schung fördern – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes (Tagesordnungspunkt 22 a bis e) Michael Brand (CDU/CSU): Das Parlament der eutschen steht vor einer klaren Alternative in einer ernfrage moderner Gesellschaften: Es geht um Freiheit er Forschung, und es geht um Menschenrechte des un- eborenen menschlichen Lebens. Jede und jeder Abgeordnete wird entscheiden müs- en: Folgt der Deutsche Bundestag einer starken Mehr- eit des deutschen Volkes, das aus Gründen der Ethik as Töten menschlichen Lebens selbst für Forschungs- wecke ablehnt, oder folgt das Parlament einer neu ein- eführten, demagogischen „Ethik des Heilens“, die Tö- en ungeborenen Lebens in Kauf nimmt, weil Heilung on nicht heilbaren Krankheiten mit den Mitteln der fast ngebeteten „Forschung“ und eben auch der Embryonen ötenden Stammzellforschung möglich wäre? Hinter dem Stapel technisch-mechanisch anmutender egriffe wie „Stichtagsregelung“, „Zellhaufen“, „Ver- chiebung“, „Zellreprogrammierung“ und „verbrau- hende“ Stammzellforschung geht es mit unterschiedli- hen Begriffen um sehr klare Ziele. Alle Stammzellforscher aus Deutschland wollen vor llem eines: Sie wollen forschen. Aber: Dies wollen sie uf Augenhöhe mit den internationalen Kollegen, wie in Forscher es offen ans Parlament schrieb. Daher üsse die geltende gesetzliche Regelung fallen, die ointiert formulierte „Kriminalisierung“ der Forscher, ie gegen ein Gesetz des deutschen Parlaments versto- en, beendet und das Gesetz nun den Forderungen der orscher angepasst werden. Eine Reihe der Forscher will eindeutig mehr als die llzu seicht daherkommende Stichtagsverschiebung. In esprächen und Anhörungen vertreten sie ganz offen, ass die geforderte Stichtagsverschiebung nur das Tor ufmachen soll für mehr, für die Abschaffung einer ohlverstandenen ethischen Barriere, die nach Recht nd Gesetz nur in Ausnahmen die Verwendung von mbryonalen Stammzellen erlaubt. Rationale Argumente ie die weit größeren Erfolge der adulten Stammzell- orscher mit weit mehr praktischer Hilfe für Patienten nd erheblich weniger Risiken wie Krebs und anderen ebenwirkungen wie auch die nicht eingetroffenen Pro- nosen der embryonalen Stammzellforscher werden nun usgerechnet von Wissenschaftlern im Eifer um ihre Augenhöhe“ zu den Kollegen hintangestellt. Angesichts dieser rational nicht überzeugenden Argu- ente führt nun eine Allianz aus Forschern, Unterneh- en und Politikern neue, mediale Begriffe wie den einer Ethik des Heilens“ ein. Das ist eine Kampfansage, die rnst genommen werden muss. Wenn einige an die Stelle er für unsere Gesellschaft zentral stabilisierenden, all- emein akzeptierten Ethik nun eigens eine Untergruppe Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16377 (A) ) (B) ) mit anderer Ethik aufmachen, dann muss dies als dema- gogisches Element enttarnt werden. Und so entwickelte sich die Debatte des Bundestags im Februar zwischen ei- gentlich nur zwei klaren Alternativen zu einer seltenen, aber auch zu einer seltsamen, nämlich dreigeteilten De- batte: Während die einen aus ethischen Gründen das Tö- ten von Embryonen ablehnen und sich auf die Ethik und Moral unseres Kulturkreises beriefen, führten die ande- ren gegen die sehr wohl empfundene Last ethischer Vor- behalte ihre eigenen Begrifflichkeiten ein, beschworen eine die Ethik relativierende „Ethik des Heilens“, der das Recht zur Tötung des „Zellhaufens“ – welch ein Aus- druck für einen, wenn auch ungeborenen Menschen! – gäbe, weil der Glaube an die Forschung und deren Heils- versprechen offenbar unumstößlich geworden ist. Bei dieser sehr klaren Alternative und in der mit viel Passion geführten Debatte finden sich nun auch Positionen, die mit dem halbherzigen Votum „nur noch einmal verschie- ben“ eine Entscheidung treffen wollen, die eigentlich keine ist. Sie bedeutet ein Abtauchen vor den Realitäten und wird im Ergebnis die Aufhebung des Schutzes be- wirken. Nein, es ist der Tag der Entscheidung, nicht der Verta- gung! Es wäre irrational, die Augen davor zu verschlie- ßen, dass die Verschiebung eine Verschiebung der Achse zulasten des Schutzes ungeborenen menschlichen Le- bens bedeutet. Es bleibt eine Selbsttäuschung, vor den Nebenwirkungen einer Nichtentscheidung die Augen zu verschließen: Der geltende Stichtag des 1. Januar 2002 war als Ende beschlossen, nicht als Beginn einer Rutsch- bahn. Das deutsche Parlament hat rational und politisch nur die Alternative zwischen dieser Bekräftigung und damit Stärkung der von ihm selbst gesetzten, auf der Ethik un- serer Gesellschaft fundierten Grenze, oder der Öffnung der Schleusen in Richtung eines Abflusses von Ethik in eine Richtung, die den Schutz der Würde von uns Men- schen vermindert und zugunsten anderer Mechanismen reduziert. Wir ringen um und entscheiden heute über den Schutz des Lebens an seinem Anfang. Das Ende des Le- bens könnte bei schlechtem Ausgang so aussehen: „Mein Mann stirbt am Mittwoch, und am Samstag ist die Beerdigung“! – Dieser Satz stammt aus den Niederlan- den, und er ist bereits Realität. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDUCSU): Die sichtbaren medizinischen Erfolge im Bereich der Stammzellforschung sind bislang ausschließlich im Be- reich der adulten Stammzellforschung erreicht worden, nicht bei den embryonalen Stammzellen. Entgegen seit Jahren geäußerter Erwartungen von Therapieansätzen auf Basis menschlicher embryonaler Stammzellen gibt es mit ihnen bis heute keinen einzigen Therapieversuch am Menschen in einer klinischen Studie und keine ein- zige wissenschaftlich erwiesene Therapie mit embryona- len Stammzellen. Insofern ist ein besonderer Nutzen der embryonalen Stammzellforschung nicht sichtbar. Die derzeitige Diskussion über Änderungen des Stammzell- gesetzes ist vor diesem Hintergrund – zumindest teil- weise – obsolet. Ich neige daher dazu, dem Antrag mei- nes Kollegen Hubert Huppe zuzustimmen. Wenn wir ü r E i d b z g r d u d d g e s h a F w z Z s S c s s b f W g S s v l d D E M u ü d s e n t z t s F V t (C (D ber die Zukunft der embryonalen Stammzellforschung eden, dann muss ebenfalls ein grundsätzliches Verbot in rwägung gezogen werden. Einer einmaligen Verschiebung des Stichtages stehe ch prinzipiell aufgeschlossen gegenüber, insofern damit er gegenwärtige Embryonenschutz weiterhin garantiert leibt. Die aktuelle Debatte hat mir jedoch deutlich ge- eigt, dass es viele gibt, denen es bei der Stichtagsverle- ung nicht um eine einmalige Sache geht, sondern da- um, den Embryonenschutz insgesamt zu lockern. Es roht die nächste und nächste Verlegung des Stichtages nd damit eine gezielte „Produktion“ von Embryos für ie Forschung. Einer auch schleichenden Aufweichung es Embryonenschutz werde ich jedoch vor dem Hinter- rund des begrenzten derzeit sichtbaren Nutzens der mbryonalen Stammzellforschung nicht zustimmen. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Wir diskutieren und timmen heute ab über die Grenzen der Forschungsfrei- eit, über den Beginn menschlichen Lebens – natürlich uch über die Hoffnung. Wir tun das ohne irgendeine raktionsdisziplin, als eigene Gewissensentscheidung – ohl wissend, dass es hier um Grundsätzliches geht. Die Debatte um die Veränderung des Stammzellgeset- es wird im Deutschen Bundestag bereits seit längerer eit sehr kontrovers geführt. Die Thematik ist brisant – chließlich berührt die Diskussion um embryonale tammzellen und deren Verwendung zu Forschungszwe- ken die ethischen Grundprinzipien unserer Gesell- chaft. So werden einerseits große Hoffnungen in die For- chung mit embryonalen Stammzellen gelegt, man erwartet islang unerreichte medizinische Erfolge, insbesondere ür die Behandlung bisher unheilbarer Krankheiten. enn man den Befürwortern der Stichtagsverschiebung laubt, dann bietet die Forschung an embryonalen tammzellen Hoffnung und Hilfe für viele kranke Men- chen. Natürlich darf ich mich als Politiker dem Wunsch on kranken Menschen nach einer noch so geringen Hei- ungschance nicht entziehen. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Grundfrage nach er ethischen Vertretbarkeit dieser Forschungsmethode. ürfen wir, als Individuen sowie als Gesellschaft, mbryonen, die das Anfangsstadium eines lebenden enschen darstellen, zu Forschungszwecken verwenden nd damit vernichten? Es ist die Grundsatzentscheidung ber den moralischen Preis medizinischer Forschung, ie wir heute fällen müssen. Es ist letztlich eine Ent- cheidung, ob wir es für die Hoffnung auf Forschungs- rfolge gestatten dürfen, den menschlichen Embryo icht mehr als Zweck an sich, sondern als Mittel zu be- rachten. In dieser Situation ist es nicht einfach, eine Position u finden, die den eigenen ethischen und religiösen Wer- en gerecht wird. Ich persönlich habe deshalb meine Ent- cheidung weniger grundsätzlich als auf den konkreten all bezogen getroffen. Während es feststeht, dass die erwendung embryonaler Stammzellen mit der Vernich- ung von Leben einhergeht, war es für mich wichtig, et- 16378 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) was über den therapeutischen Nutzen zu erfahren. Ich habe mich deshalb bemüht, die mir zur Verfügung ste- henden Informationen über den voraussichtlichen thera- peutischen Nutzen embryonaler Stammzellen und das Erfordernis einer Stichtagsverschiebung genau aufzu- nehmen, um diese dann mit meinen ethischen Grund- überzeugungen vom Wert eines menschlichen Embryos abzuwägen. Dabei habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, auch wenn sie mir leichter gefallen ist, als ich es im Vorfeld erwartet hatte. Nach Abwägung der bekannten Fakten habe ich den Antrag „Keine Änderung des Stichtages im Stammzell- gesetz – adulte Stammzellforschung fördern“, der feder- führend von Priska Hinz und Julia Klöckner vorbereitet wurde, als Mitinitiator eingebracht. Meine Entscheidung gegen die Verschiebung des Stichtages beruht dabei auf zwei wesentlichen Punkten. Zum einen sind die Argu- mente der Befürworter einer Stichtagsverschiebung be- züglich der Knappheit und der Unbrauchbarkeit der der- zeit verfügbaren embryonalen Stammzelllinien faktisch nicht korrekt. Zum anderen wird die Bedeutung der em- bryonalen Stammzellen für die Forschung und vor allem für die Heilung von Krankheiten überschätzt. Lassen Sie mich auf die Argumente im Einzelnen kurz eingehen: Ein häufig verwendetes Argument der Befürworter der Stichtagsverschiebung lautet, dass zu wenig embryonale Stammzelllinien verfügbar sind. Nach Aussage der amerikanischen Gesundheitsbehörde (NIH) hat sich die Anzahl der verfügbaren embryonalen Stammzelllinien seit der Einführung der Stichtagsrege- lung im Jahr 2002 sogar auf heute 21 erhöht. Somit ste- hen der Forschung genügend embryonale Stammzellen für die nächsten Jahre zur Verfügung, die vor dem Stich- tag 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Das Argument der Notwendigkeit einer Verschiebung wird damit entkräftet. Ein weiteres vielfach aufgeführtes Argument betrifft die Verunreinigung und damit einhergehend die Un- brauchbarkeit der vor dem 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Stammzelllinien. Auch dieses Argument erweist sich nach Aussagen von Fachkräften und For- schern als nicht haltbar. Es ist korrekt, dass eine gewisse Gefahr der Verunreinigung durch tierischen Nährboden besteht. Allerdings basieren auch 96 Prozent der neueren Stammzelllinien auf tierischem Nährboden. Das Euro- päische Stammzellregister bietet keine einzige embryo- nale Stammzelllinie an, die ohne tierischen Nährboden kultiviert wurde und zudem frei verfügbar ist. Folglich wären bei einer Stichtagsverschiebung die „neueren“ Stammzelllinien ebenso verunreinigt, und der deutschen Forschung stünde dennoch keine „saubere“ Linie zur Verfügung. Zudem bewegt sich die embryonale Stamm- zellforschung im Bereich der Grundlagenforschung. An eine Humanapplikation ist momentan noch nicht zu den- ken, daher ist die Diskussion um die Verschmutzung, welche beim Menschen zu einer Immunabstoßung füh- ren könnte, irrelevant. Hinzu kommt außerdem, dass James Thomson im Jahre 2006 eine Technik publizierte, die die tierische Verunreinigung restlos beseitigt. S d d s s d L s d d d V t b h k g L t ß A k z s w c m S e E f E F d E g i W d b d n g k s m m d b k – e – l e p i (C (D Ein weiterer Grund für meine Entscheidung gegen die tichtagsverschiebung liegt darin, dass die Bedeutung er embryonalen Stammzellen für die Forschung sowie ie Heilung von Krankheiten überbewertet wird. Zu die- em Ergebnis bin ich nach sorgfältigem Abwägen ver- chiedenster Informationen gekommen. Ich stütze mich abei unter anderem auf Aussagen von Herrn Professor ukas Kenner, Molekularpathologe an der Medizini- chen Universität Wien. In einem Artikel, der auch in er Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wor- en ist, beleuchtet er den aktuellen Forschungsstand zu iesem Thema. Er führt an, dass die häufig aufgezählten orteile von embryonalen Stammzellen auch kritisch be- rachtet werden müssen. Embryonale Stammzellen ha- en im Gegensatz zu adulten Stammzellen zwar die Fä- igkeit, alle Zelltypen eines Organismus bilden zu önnen, wodurch sie breit gefächert einsetzbar sind; leichzeitig birgt dies jedoch auch ein großes Risiko. aut Professor Kenner liegt das Risiko der unkoordinier- en Tumorbildung bei embryonalen Stammzellen – au- erhalb des intakten Embryos – bei fast 100 Prozent. uch aus diesem Grund gibt es bis heute keine einzige linische Studie am Menschen mit embryonalen Stamm- ellen, während gleichzeitig weltweit Tausende klini- cher Studien mit adulten Stammzellen durchgeführt erden. Als der Bundestag im Jahr 2002 das „Gesetz zur Si- herstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang it Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler tammzellen“ verabschiedet hatte, verbot er die Einfuhr mbryonaler Stammzellen. Nur ausnahmsweise war die infuhr von vor 2002 bereits vorhandenen Stammzellen ür hochrangige Forschungsziele möglich. Es ging um mbryonenschutz, nicht um Wettbewerbsfähigkeit des orschungsstandorts Deutschland. Ich glaube, dass sich as Stammzellgesetz von 2002 bewährt hat. Die neuen rkenntnisse der Wissenschaft seit 2002 sprechen eher egen eine Stichtagsverschiebung als dafür. Geblieben st unsere Verpflichtung zum Embryonenschutz, zur ürde des menschlichen Lebens von Anfang an. Wenn ich abschließend die moralischen Bedenken em wissenschaftlichen Nutzen einer Stichtagsverschie- ung gegenüberstelle, komme ich zu dem Schluss, dass ie Verschiebung nach derzeitigen Erkenntnissen nicht otwendig ist. Angesichts des derzeit erkennbaren gerin- en Nutzens und der schwerwiegenden ethischen Beden- en fällt mir die Entscheidung leicht, gegen die Ver- chiebung des Stichtages zu stimmen. Ich schließe mich einen Kolleginnen und Kollegen an, die den von mir itinitiierten Antrag unterstützen, der die Verschiebung es Stichtages ablehnt. Ganz entscheidend ist für mich jedoch die damit ver- undene Forderung, die adulte Stammzellforschung stär- er zu fördern. Denn adulte Stammzellforschung stellt erstens – eine ethisch unbedenkliche Alternative zur mbryonalen Stammzellforschung dar und erbringt zweitens – große Heilungserfolge. Adulte Stammzel- en werden bereits seit rund 40 Jahren in der Forschung ingesetzt und können einige große Erfolge in der Thera- ie verschiedener Krankheiten, wie Leukämie, Herz- nfarkt oder Hautschädigungen, aufweisen. Deutschland Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16379 (A) ) (B) ) nimmt mit seiner therapeutisch anwendbaren Stamm- zellforschung international einen Spitzenplatz ein. Da- mit dies auch in Zukunft so bleibt, sollten wir diesen be- währten und vielversprechenden Bereich in Zukunft stärker fördern. Eine Verschiebung des Stichtages hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen nennenswerten therapeutischen Nut- zen, sodass wir vor dem Hintergrund der schwerwiegen- den ethischen Bedenken gut daran täten, die bisherige Regelung beizubehalten. Viel wichtiger als eine Stich- tagsverschiebung ist die stärkere Förderung adulter Stammzellforschung. Für diese beiden Anliegen unseres Antrags bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Julia Klöckner (CDU/CSU): Beim Embryonen- schutz gibt es keinen Spielraum. Die Verschiebung des Stichtages wirft ethisch dieselben Fragen und Zweifel auf wie die Streichung des Datums. Georg Paul Hefty schrieb in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sehr tref- fend: Die Zelllinienhersteller werden angeregt, ohne kon- krete Bestellung, jedoch in der Hoffnung auf spä- tere Bestellungen Embryonen weit im Voraus zu tö- ten, um lieferbereit zu sein für den Fall einer nochmaligen Stichtagsverschiebung auf ein unkal- kulierbares Datum. Wir dürfen als Gesetzgeber nicht zum Spielball der Interessen werden. Schon gar nicht, wenn dies auf Kos- ten einer grundsätzlichen Haltung zur Unantastbarkeit der Menschwürde und des Embryonenschutzes geht. Bei der heutigen Entscheidung geht es um mehr als um die Abstimmung über ein Datum, ob der Stichtag verschoben oder fallen gelassen wird. Hierbei geht es um unsere grundsätzliche Haltung zum Wert und der Würde des Lebens. Es geht darum, ob wir Türöffner sein wollen für etwas, was nachher nicht mehr zurückzuholen ist oder ob wir in unserer Grundüberzeugung feststehen und einen Dammbruch verhindern. Denn eines ist bei dieser Entscheidung gewiss: Einmal ist jedes Mal. Denn ein einmaliges Verschieben des Stichtages wird zu einer ständigen Verschiebung und letztlich zu dessen Abschaf- fung führen. Genau diese Erkenntnis wurde auch in der Anhörung vor Ostern wieder sehr deutlich. Der wissenschaftspolitische Diskurs um die embryo- nalen Stammzellen stellt sich bisher als ein fortwähren- des Spiel mit den Hoffnungen von Menschen auf Hei- lung dar. Allein mit dem Verweis auf Chancen und Hoffnungen kann eine ethisch bedenkliche Forschungs- richtung nicht gerechtfertigt werden, durch die zwei höchstrangige Rechtsgüter, nämlich das Recht auf Leben und die Würde des Menschen, in Gefahr geraten. Bei der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist dies der Fall, denn die embryonalen Stammzellen werden aus wenige Tage alten Embryonen gewonnen, die nach der Entnahme der Stammzellen nicht weiterle- ben können. Die Embryonen werden im Dienst der bio- medizinischen Forschung zerstört. Bevor jedoch auch nur ein einziger Patient – vielleicht – eines Tages wo- möglich mit Derivaten aus embryonalen Stammzellen b v V e G n l s b n f „ f V g r d n d m e n Z w m t s w a f d b m b L l s D d d Ü s A s s w g g m r s a s (C (D ehandelt werden könnte, müssten zunächst Tausende on Embryonen mit Sicherheit sterben. Eine einmalige erschiebung des ursprünglichen Stichtages müsste als in deutliches Signal dafür gewertet werden, dass der esetzgeber seine eigenen Vorgaben aus dem Jahre 2002 icht mehr ernst nimmt. Die Rufe, embryonale Stammzellen auch in Deutsch- and selbst herstellen zu können, werden bei den For- chern immer lauter. Es ist also auch mit einer Verschie- ung des Stichtages in deren Sinne nicht getan. Im ächsten Schritt müssten dann die Voraussetzungen da- ür geschaffen werden, dass in der Praxis genügend überzählige“ Embryonen aus der In-vitro-Fertilisation ür die Herstellung embryonaler Stammzelllinien zur erfügung stünden. Der Eingriff in das Embryonenschutzgesetz ist die lo- ische Konsequenz – ebenso die Beseitigung der straf- echtlichen Hemmnisse, die bislang einer Legalisierung er Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland och entgegenstehen. Wie gesagt, es geht bei der gefor- erten Liberalisierung des Stammzellgesetzes um weit ehr als um die Verschiebung eines beliebigen Datums; s geht um den endgültigen Dammbruch beim Embryo- enschutz. Und eines ist auch klar: Der Preis des Heilens durch erstören ist zu hoch. Es wird also darauf ankommen, ob ir diese Auffassung akzeptieren oder ob wir uns den oralischen Preis durch filigrane bioethische Argumen- ationskunst klein rechnen lassen. Die Würde des Men- chen darf nicht dadurch angetastet werden, dass das je- eils schützenswerte menschliche Leben nach den ktuellen Erfordernissen der Biowissenschaften fortlau- end neu definiert wird. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen nimmt ie Relativierung der Menschenwürde von Embryonen illigend in Kauf. Die dafür ins Feld geführten Argu- ente können ohne Probleme auf andere Stadien des Le- ens, nicht zuletzt des schwerbehinderten und endenden ebens übertragen werden. Ist die erste Ausnahme zu- asten des Lebensrechts eines Embryos einmal festge- etzt, steht weiteren Ausnahmen nichts mehr im Wege. er Schutzanspruch der Menschenwürde wird eben och verhandelbar gemacht. Menschliches Leben ist um es Lebens willen zu schützen. Dieser Sinn liegt unserer berzeugung zugrunde, dass der Mensch keinen Preis, ondern Würde hat. Sein Wert bestimmt sich nicht im bgleich mit anderen Werten. Menschen in einer be- timmten Phase ihrer Entwicklung außerhalb des ge- chützten Bereiches der unantastbaren Würde zu stellen, ird in nur wenigen Jahren mit ähnlich „edlen“ Beweg- ründen zu weiteren Ausnahmen führen. Deshalb bitten wir um Unterstützung unseres Antra- es gegen eine Verschiebung des Stichtages, denn ein enschlicher Embryo ist nicht einfach Forschungsmate- ial. Der Forschungsfreiheit steht der Menschenwürde- chutz des Embryos entgegen. Menschenwürde ist nicht bwägbar. Forschungsfreiheit endet dort, wo die Men- chenwürde des Embryos beginnt. 16380 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Überzählige Embryonen sind nicht einfach da. Men- schen haben sie überzählig gemacht. Dann hat eine Rechtsgemeinschaft auch eine besondere Schutzpflicht, gegenüber dem, der sich plötzlich in der Petrischale vor- findet. Ein menschlicher Embryo ist der Anfang einer Le- bensgeschichte eines anderen Menschen. Wir können nämlich nicht ignorieren, dass der menschliche Embryo sich nicht aus einem untermensch- lichen Stadium zum Menschen entwickelt, sondern von Anfang an als Mensch. Es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, erst hier werde der Embryo zum Menschen. Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an ein Mensch. Es gibt in diesem Ablauf keine Zäsur, von der sich sagen ließe, hier entstehe etwas völlig Neues. Wenn wir in Deutschland eine höhere Sensibilität für die Gefährdun- gen des Lebensschutzes als in anderen Ländern haben, dann ist das eine Rolle, die wir mit Selbstbewusstsein und Stolz international vertreten sollten. Auch gegen die pragmatische Schritt-für-Schritt-Argumentation interna- tionaler Bioethikdebatten. Zuerst sagte man: Künstliche Befruchtung ja, verbrauchende Embryonenforschung nein. Der nächste Schritt war: Die überzähligen Embryo- nen sind nun mal vorhanden, dann können wir mit ihnen arbeiten. Inzwischen werden bereits eigens Embryonen für die Forschung hergestellt, mit vorgefasster Vernich- tungsabsicht. Dass es einmal ein großes Land wie Deutschland gibt, das einen anderen Weg einschlägt und darauf beharrt, ist für die internationale Entwicklung gut! Die Entscheidung über das Stammzellgesetz fällt in die „Woche für das Leben“. Lassen Sie uns mit Blick darauf die richtige Entscheidung treffen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Unser Alltag ist von praktischen Entscheidungen geprägt. Es geht dabei vor- rangig um sehr materielle Dinge, um Essen und Trinken, um Kleidung, um angenehmes Wohnen, um Arbeit, um Partnerschaften. Hinzu kommen Reisen, Kultur, für manche mehr Sport, für andere mehr Geselligkeit. Wenn gesetzgeberische Maßnahmen zur Sprache kommen, ste- hen eher materielle Auswirkungen im Mittelpunkt, die für jede und jeden sofort oder demnächst spürbare Ver- änderungen bringen. Breite philosophische Debatten sind eher selten. Heute haben wir wieder eine solche. Der Bundestag setzte im Jahre 2000 eine erste En- quete-Kommission ein – ich war deren Mitglied –, die sich mit „Recht und Ethik der modernen Medizin“ be- fasste. Große Zeitungen füllten ihre Feuilletons mit um- fangreichen Essays namhafter Autorinnen und Autoren, in denen Ethik, Stammzellen, Embryonen, Nidation und nicht zuletzt Menschenwürde zu den Schlüsselworten zählen. Gestandene Feministinnen und junge Frauen sa- hen die gewonnene Freiheit in Gefahr, über ihren Bauch selbst zu bestimmen. Die organisierte Behindertenbewe- gung rang sich zu einmütigen Erklärungen gegen jegli- che Selektionsmechanismen durch. Und selbst wenn ich irgendwo zu politischen Diskussionen oder geselligen Vereinsfeiern eingeladen wurde, musste ich gewärtig s d t L g E t i m S s s l G n P e s z z v e h a i t e e m E h H c w b s ö z s B l c v H k o d T a w h e h s d (C (D ein, danach gefragt zu werden, wie ein sich aufgeklärt ünkender Sozialist damit zurechtkommt, in fundamen- alen Fragen – zum Beispiel des Beginns menschlichen ebens – in einem Atemzug mit katholischen Bischöfen enannt zu werden. Kurz und gut: Philosophie, konkrete thik scheint viele Menschen im Alltag tatsächlich zu in- eressieren. Heute steht nun im Bundestag wieder die Frage an, ob ch mich für oder gegen die Forschung an und mit enschlichen embryonalen Stammzellen ausspreche. cheinbar lässt sich das relativ leicht beantworten: Ich age klar: Nein. Ich bin dagegen. Bereits 2002 war klar: Die Auswirkungen der Ent- cheidung werden sich erst in Zukunft mit aller Deut- ichkeit zeigen. Es war eine Richtungsentscheidung. enau deshalb rangen ja Protagonistinnen und Protago- isten beider Seiten mit so großem Engagement für ihre ositionen. Man musste sich bei der Entscheidung mit thischen, medizinischen, wirtschaftlichen, wissen- chaftlichen und politischen Aspekten auseinanderset- en. Meine Sachkenntnis auf diesen fünf Feldern ist iemlich unterschiedlich ausgeprägt. Dennoch will ich ersuchen, diesem Anspruch wenigstens ansatzweise zu ntsprechen: Erstens: ethische Aspekte der Forschung an und mit umanen embryonalen Stammzellen. Dieser Aspekt ist usschlaggebend für meine ablehnende Haltung. Habe ch nun eine alltagstaugliche Ethik? Ist mein/unser All- ag ethiktauglich? Sind ethische Maßstäbe überhaupt ge- ignet, praktische Fragen beantworten zu helfen? Führen thische Erwägungen zwangsläufig in Fundamentalis- en, wenn ich sie zur Grundlage praktisch-politischer ntscheidungen nehme? Machen sie kompromissunfä- ig oder geben sie im Kompromissgewirr orientierenden alt? Wenn ich die Menschenwürde als unveräußerli- hes Gut ansehe – und ich tue das –, dann darf – und ill! – ich keine Abstufungen vor- bzw. hinnehmen. So- ald nämlich die Würde an bestimmte Kriterien (Eigen- chaften) gebunden wird, ist der Willkür Tür und Tor ge- ffnet. Wer solche Kriterien (Eigenschaften) sucht, kommt u Selbstbewusstsein und/oder bestimmten Fristen (Pha- en der Entwicklung) und Ähnlichem. Dass sich Selbst- ewusst-Sein erst im Laufe der Entwicklung ausprägt, iegt auf der Hand. Aber woher nimmt jemand die Si- herheit, ab wann es „genügend“ ausgebildet sei, um den ollen Würdeschutz zu rechtfertigen? Ist das nach der abilitation? Vor einer mittelschweren Alzheimer-Er- rankung? Mit drei Jahren? Drei Monaten? Mit Beginn der Ende der Schulausbildung? Nach der Einnistung es Embryos in die Gebärmutter? Wie ist es während des iefschlafs oder unter Narkose? Es finden sich ziemlich bsurd klingende Kriterien. Ob – und gegebenenfalls ab ann – ein Embryo im Mutterleib Selbstbewusstsein at, weiß ich nicht. Erst recht lässt sich vermuten, dass ine befruchtete Eizelle in der Petrischale – also außer- alb des Leibes einer Frau – noch nicht über Bewusst- ein seiner/ihrer selbst verfügt. Umstritten ist, ob sich die befruchtete Eizelle – der/ as Embryo – sich als Mensch oder zum Menschen ent- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16381 (A) ) (B) ) wickelt, wenn man sie (ihn; es) nur lässt. Die unter- schiedliche Beantwortung dieser Frage hat weitrei- chende Konsequenzen. Ich sehe eine Entwicklung als Mensch. Deshalb ist es am wenigstens willkürlich, vom frühestmöglichen Zeitpunkt an den vollen Würdean- spruch zu verteidigen. In Bezug auf bestimmte Fristen, in denen sich ein Embryo zum Menschen entwickele, gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Manche set- zen die Grenze erst Wochen nach der Geburt, andere bei der Geburt, wieder andere bei der Einnistung in die Pla- zenta, wieder andere im 8- oder 16-Zell-Stadium, etliche bei der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle. Gemeint ist der Moment, in dem erstmalig ein dop- pelter Chromosomensatz vorliegt. Diesen Punkt defi- niert auch das Embryonenschutzgesetz als den Beginn menschlichen Lebens. Es gibt durchaus auch Argumente, die dafür sprächen, schon das sogenannte Vorkernstadium, also auch den Zeitraum zwischen dem Eindringen der Samenzelle und der Kernverschmelzung, für diesen Punkt zu nehmen. Nicht verschwiegen werden soll, dass es sogar noch wei- ter vorverlagerte Ansätze gibt, also solche, die bereits die Ei- und die Samenzelle (die Gameten selbst) als Be- ginn des menschlichen Lebens ansehen. Wir müssen uns also entscheiden, ob eine bestimmte Art menschlicher Zellen – eben die Embryonen – Würde- und Lebensschutz brauchen, ob er ihnen automatisch zu- kommt oder ob sie als irgendeine Art menschlicher Zel- len unter vielen zu betrachten sind. Haben Embryonen ei- nen anderen Status als Hautzellen (zum Beispiel Haare) oder Blut? Auch letztere sind zweifellos Teil menschli- chen Lebens. Ein gewisses Maß an Willkür ist – ob man will oder nicht – in Entscheidungssituationen immer im Spiel. Ein ethischer Maßstab kann da hilfreich sein. Ich meine, Embryonen kommt der Würdeschutz des Grund- gesetzes von Anfang an zu. Zweitens: medizinische Aspekte. Verhießen wurde, mit Hilfe embryonaler Stammzellforschung schwere, bisher unheilbare Erbkrankheiten lindern oder gar heilen zu können. Wer würde das nicht wollen? Eine Garantie gab jedoch niemand. Inzwischen redet kaum noch je- mand ernsthaft davon. Aber: Wenn mit embryonalen Stammzellen geforscht wird, fehlen in der Zwischenzeit die Ressourcen (finanzielle Mittel, wissenschaftliche Kapazitäten, Labor- und Medizintechnik usw.), die dafür gebraucht/benutzt/verwendet werden, an anderer Stelle, beispielsweise in der Forschung, die sich damit befasst, die Lebensbedingungen für diejenigen zu verbessern, die mit diesen Krankheiten leben, und auch bei anderen, ethisch wesentlich unproblematischeren Gesundheitsfor- schungen. Gesundes Forschen hilft heilen, und mit Un- heilbarem besser leben. Ich halte das für erfolgverspre- chender, als das Heil in forscher Gesundung zu erwarten. Ob Stammzellen aus Embryonen „gewonnen“ wer- den, was ja heißt, befruchtete, voll entwicklungsfähige menschliche Eizellen zu zerstören, oder ob Stammzellen aus dem Restblut der Nabelschnur oder gar aus dem Ge- webe erwachsener Frauen und Männer isoliert werden, macht einen fundamentalen ethischen Unterschied. p l w v O w c c E n S l b F w h k k d t d c s O g s m d E m g i d w n e h e b s z d W m n E W W r v S s s n W m s (C (D Forschung mit und an Stammzellen muss den „um- rogrammierten“ Zellen irgendwann einmal die Mög- ichkeit der Entwicklung geben. Es muss ausprobiert erden, ob sie tatsächlich Organgewebe – langfristig ielleicht sogar ein Herz, eine Leber, Haut oder welches rgan auch immer – werden. Und man muss – irgend- ann, bei irgendwem – dieses Gewebe ausprobieren. Si- her fänden sich Frauen und/oder Männer, die aus wel- hen Motiven immer bereit wären, sich solchen xperimenten zu unterziehen. Was aber geschieht da- ach? In jedem Falle beginnen diese Organe zu leben. ie werden Teil des konkreten Menschen, Egal, wie ange das funktioniert, in jedem Falle gehen die Organe iologische (Stoff-)Wechselwirkungen ein. Selbst im alle des Misslingens, des Todes also, weiß niemand, as bei deren Verwesung passiert. Und falls es gut ge- en sollte: Menschen pflanzen sich fort. Welche Auswir- ungen haben künstlich erzeugte Organe auf die Nach- ommen der Empfängerinnen und Empfänger? Das ist ann nicht mehr eine Frage, die Einzelne betrifft, das be- rifft dann die Menschheit als Gattung. Was da einmal in ie Welt gesetzt ist, kann niemand mehr rückgängig ma- hen. Das lebt einfach. Aber: Ich will auch medizinischen Fortschritt. For- chung – auch Stammzellforschung – ist ein Weg dahin. hne Risiken geht das nicht. Während die Befürchtun- en zwar benennbar, nicht aber sicher sind, verhält es ich bei der Herkunft der verschiedenen Stammzellfor- en anders. Embryonale Stammzellen können nur da- urch gewonnen werden, dass ein Embryo, dem meines rachtens voller Würdeschutz zukommt, zerstört wird. Adulte Stammzellen hingegen werden unter infor- ierter Zustimmung entscheidungsfähiger Individuen ewonnen. Zudem können sie – wenn die Forschungen ns Anwendungsstadium übergehen – wiederum direkt iesen Menschen helfen, ohne Immunprobleme aufzu- erfen. Bei fötalen und aus Nabelschnurblut gewonne- en Stammzellen handelt es sich ebenfalls nicht um voll ntwicklungsfähige, also unter dem Würdeschutz ste- ende Embryonen. In der Herkunftsfrage stehen also thische Tabus zur Disposition. Wer Embryos „verfüg- ar“ macht, sie „Zwecken“ (Dritter) ausliefert, wird es elbst bei gutem Willen äußerst schwer haben, die „Ver- weckung“ menschlichen Lebens – zum Beispiel in an- eren „Grenzbereichen“ – nicht ebenfalls zu akzeptieren. as auf dem Gebiet embryonaler Stammzellforschung öglicherweise irgendwann einmal an positivem Ergeb- is vorliegen könnte, wäre auf jeden Fall zu teuer erkauft. s wäre nur um den Preis der Verletzung menschlicher ürde zu haben. Drittens: einige wirtschaftliche Aspekte. Wer den irtschaftsteil von Zeitungen oder auch nur Börsenbe- ichte hin und wieder zur Kenntnis nimmt, weiß, wie iele Biomedizin- und Gentechnikfirmen es bereits gibt. ie alle treten unter der Rubrik an, das Leben, die Ge- undheit, gelegentlich auch nur die Schönheit der Men- chen verbessern zu wollen. Sie verhehlen aber auch icht, Geld verdienen, Profit erwirtschaften zu wollen. as steht eigentlich im Vordergrund? Für einige der Fir- engründer/innen vielleicht wirklich die Heilungsab- icht. Aber schon für die Mitgesellschafter/innen, für die 16382 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Geldgeber/innen, die Aktionär/innen ist es die Gewinn- erzielungsabsicht. Da wird der Gegenstand der Produk- tion, das Produkt, eigentlich nur zum Mittel zum Zweck. Der Zweck ist: Geld verdienen, nicht die Heilung. Inso- fern wäre – unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten – die Biomedizin- und Gentechnik zu fördern. Sie ver- spricht Gewinne. Sie verspricht Arbeitsplätze. Das wä- ren positive wirtschaftliche Ergebnisse. Aber um wel- chen Preis? Viertens: zu wissenschaftlichen Aspekten. Forscher- drang ist nicht aufzuhalten. So einfach dieser Satz aufzu- schreiben, auszusprechen oder schlicht zu denken ist, so klar muss auch sein, dass nicht allgemein „die Wissen- schaft“ für die Folgen ihres Tuns verantwortlich ist, son- dern dass es die Forscherinnen und Forscher, konkrete Menschen also sind. So unstillbar der Wissensdurst sein mag, so unerbittlich bleibt die Konsequenz, dass neues Wissen uns alle – die Menschheit – vor neue Herausfor- derungen stellt. Politikerinnen und Politiker haben die Pflicht, absehbaren Schaden abzuwenden. Bisher scheint wissenschaftlicher Fortschritt und seine Anwendung/Auswirkung in der Praxis stets nach dem Prinzip vonstatten gegangen zu sein: Erst einmal die Neu- igkeit haben, dann schauen, wie sie wirkt und – falls er- forderlich – reparierend (regulierend) nachsorgen. Ist diese Folge ein Naturgesetz? Oder haben wir – die Menschheit – nicht die Möglichkeit und die Pflicht, aus Erfahrung zu lernen? Könnte eine der Lehren nicht darin bestehen, Chancen- und Risikenabwägung wesentlich kritischer, verantwortungsbewusster, vorsichtiger zu hand- haben? Alles, was Biomedizin und/oder Gentechnik hervor- bringen, lebt. Einmal in die Welt gesetzt, entwickelt es sich nach eigenen Gesetzmäßigkeiten weiter. Niemand kann es – gesetzt den Fall, es erweist sich als Irrtum, gar als schädlich oder gefährlich – zurückdrehen. Biomedi- zinische und/oder gentechnische „Produkte“, auch schon Forschungsergebnisse, ja sogar Teilergebnisse sind irre- versibel. Hier ist Vorsicht alles andere als Schwarzmale- rei, Fortschrittsverhinderung, Wissenschaftsfeindlich- keit. Hier kann höchste Vorsicht im wahrsten Sinne des Wortes lebenserhaltend sein, und zwar für die Mensch- heit als Gattung. Fünftens: einige politische Aspekte. Ich meine, dass sich Politik nicht widerstandslos der wirtschaftlichen Verwertungslogik fügen muss. Es gibt auch andere Kri- terien, die für politische Entscheidungen wichtig sind, beispielsweise die Frage: Welche Auswirkungen hat diese oder jene Entscheidung auf die Entwicklung der zwischenmenschlichen Beziehungen, auf unser Men- schenbild, auf die Gesellschaftsvision? Kann in Zukunft tatsächlich jede/jeder ewig jung, ewig schön, ewig gesund, womöglich ewig am Leben sein? Welchen Stellenwert erhalten „Abweichler/innen“? Wie gefährdet sind dann sogenannte Alte, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, psychisch Kranke? Können/dürfen/müssen wir ihnen zukünftig die Men- schenwürde – zunächst „nur“ die volle Menschenwürde – absprechen? Immerhin könnte die Menschheit ja durch- aus in eine Situation geraten, in der lebenswichtige Res- s S r B s „ „ n s h w l t s b m D e d d t w m k g n S N d c E m s w r n w j c a t f „ s N b g d s h w z (C (D ourcen (Luft, Wasser, Nahrung usw.) knapp werden. chon wird von der „Überlastung der sozialen Siche- ungssysteme“ geredet. Gibt es zu viele Alte, Kranke, ehinderte? Und, wenn ja: Was tun wir? Griffe ein Men- chenbild um sich, das nur noch „jung“, „dynamisch“, schön“ (wer legt fest, was „schön“ ist?), „gesund“, leistungsstark“ usw. gelten ließe, läge es ja geradezu ahe, diese anderen, die „Überflüssigen“, die „Nutzlo- en“, die „Kostenfaktoren“ zu beseitigen. Das klingt sehr art. Ist es auch. Aber: Was einmal war, kann immer ieder sein. Ist eine Gesellschaftskonzeption, in der So- idarität zu den obersten Tugenden gehört, dann noch ak- uell? Die Nazis vernichteten behinderte Menschen ganz ystematisch. Sie nannten das „Euthanasie“. Sie miss- rauchten behinderte Menschen – ganz offiziell – als enschliche Versuchsobjekte für medizinische Zwecke. iesen Verbrechen hängten sie sogar noch den Mantel thischer Nützlichkeit um: Diese Versuche würden ja an- eren („Ariern“, „Gesunden“, „dem deutschen Volke“) ienen. Welch ein Gesellschaftsbild! Welch ein Hohn! Mir wird in öffentlichen Diskussionen noch eine wei- ere Frage gestellt: Könnte die Stammzellforschung in ein paar Jahren so eit eskalieren, dass sich eine Elite herausfiltert und das enschliche Gefühl keine Rolle mehr spielt? Auch hier önnte ich mir die Antwort leicht machen und „Ja“ sa- en. Ja, diese Angst habe ich. Aber ich will wenigstens och hinzufügen, dass es nicht nur die (embryonale) tammzellforschung ist, die mir diese Sorge bereitet. och viel mehr ist es das gesellschaftliche Umfeld, in em all das diskutiert und praktiziert wird. Wirtschaftli- her „Erfolg“ (Profit) gilt mehr als menschliches Leben. s ist doch unübersehbar, dass unter anderem deshalb it so großem Einsatz um die Ermöglichung der For- chung an und mit embryonalen Stammzellen gerungen ird, weil mit ihnen wesentlich größere Gewinnmargen ealisierbar erscheinen als mit adulten Stammzellen. Manchmal scheint auch wissenschaftliche Anerken- ung (Ruhm) wichtiger zu sein als wirkliche Heilung. So ird das Menschenbild immer stärker in Richtung ewig ung, ewig schön, ewig gesund verzerrt. Anstatt „Abwei- hungen“ von einer – imaginären – „Norm“ für Mensch ls das „Normalste“ zu begreifen, werden sie eher ver- eufelt, jedenfalls als zusätzliche Belastungen diffamiert. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es keine „Norm ür Mensch“ gibt. Wer möchte eigentlich „normal“ (also normgerecht“) sein? Ist das nicht eine schauerliche Vor- tellung? Sind Abweichungen, das Unnormale, nicht die ormalität? Wie kann man verhindern, dass Ergebnisse der em- ryonalen Stammzellforschung in falsche Hände gelan- en? Meine Antwort: Am besten, indem man verhindert, ass es derartige Ergebnisse gibt. Nicht, weil ich „wis- enschaftsfeindlich“ wäre, sondern weil ich frage: Wo- er weiß ich denn, wessen Hände die „richtigen“ und essen die „falschen“ sind? Manchmal stellt sich die Frage, ob uns die Stamm- ell- und Gentechnikforschung so „aufgedrückt“ wird, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16383 (A) ) (B) ) dass wir gar keine andere Wahl mehr haben, als zuzu- stimmen, um auf dem Markt konkurrenzfähig zu blei- ben. Ja, ich sehe, dass uns diese Forschung aufgezwun- gen wird. Wir haben immer eine Wahl. Es kann sein, dass ich (dass wir, die das nicht wollen) unterliegen, dass die vollendeten Tatsachen, die jeden Tag geschaffen werden, stärker sind als meine/unsere Argumente und Appelle. Aber wir haben immer die Wahl, laut zu sagen, dass wir das nicht wollen. Ergebnisse in der Biomedizin und der Gentechnik las- sen sich – wenn sie einmal in der Welt sind – nie mehr „abschalten“. Sie leben! Sie beeinflussen – so oder so – den biologischen Kreislauf. Sie sind irreversibel. Des- halb hoffe ich – auch, wenn es aussichtslos erscheint – auf Vernunft. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Gewinnung embryonaler Stammzellen für die Stammzellforschung erfordert die Vernichtung der Le- bensfähigkeit von Embryonen. Wer eine solche Hand- lung begeht, verstößt in Deutschland gegen geltendes Recht, nämlich das Embryonenschutzgesetz, und macht sich – wie ich finde, zu Recht – strafbar. Das Gebot und Bedürfnis, menschliche Embryonen zu schützen, ergibt sich aus den gleichen ethischen Normen, die die Unan- tastbarkeit der Menschenwürde im ersten Artikel des Grundgesetzes verbindlich festschreiben. Für diejenigen – und zu denen zähle ich mich –, die den Embryo als eine unverwechselbar einmalige menschliche Individua- lität ansehen, ist die Gewinnung bzw. nutznießerische Verwendung embryonaler Stammzellen nicht nur ethisch unvertretbar, sondern auch mindestens fraglich bezüg- lich der Einhaltung des Grundgesetzes. Wer einer Liberalisierung der embryonalen Stamm- zellforschung das Wort redet, leistet einem Umgang mit Embryonen hin zur Beliebigkeit Vorschub und unter- miniert die Menschenwürde. Ein solcher Dammbruch lässt sich mitnichten mit dem Hinweis auf Forschungs- freiheit rechtfertigen. Forschung ist niemals absolut frei. Sie ist beispielsweise nicht so frei, gegen Recht und Ge- setz zu verstoßen. Zur Forschung gehört für mich Ver- antwortung gerade im Kontext unserer deutschen histori- schen Erfahrung. Und denjenigen, die vonseiten der Liberalisierer mit dem Argument eines Forschungsver- botes operieren, halte ich entgegen: Es wäre wünschens- wert gewesen, wenn man einen Teil der Forschung in der Vergangenheit verboten hätte. Die Befürworter und die Nutznießer der embryonalen Stammzellforschung relativieren die ethisch begründe- ten Normen des Lebensschutzes und der Menschen- würde mit in verschiedenen Nuancen vorgetragenen Heilsversprechen. So wurden in den vergangenen Jahren vonseiten der Stammzellforscher immer wieder die ver- ständlichen Hoffnungen vieler Patientinnen und Patien- ten genährt, eines Tages mithilfe der embryonalen Stammzellforschung Therapien gegen schwere oder bis- lang unheilbare Krankheiten entwickeln zu können. Diese Hoffnungen und Versprechen haben nicht uner- heblich dazu beigetragen, 2002 überhaupt eine Stich- tagsregelung gesetzlich zu verankern. Keine dieser Hoff- n B m n s v s e s k F w v z s B d b S m R b l S v d w r g S d c D d u z e K m l o g d w M a f s S s i l S m m e (C (D ungen hat sich bislang auch nur im Ansatz bestätigt. is heute basiert keine einzige Therapie – auch nicht die it adulten Stammzellen – auf Ergebnissen der embryo- alen Stammzellforschung oder bezieht diese in klini- chen Studien mit ein. In den vergangenen Wochen und Monaten haben iele Wissenschaftler und vor allem die Deutsche For- chungsgemeinschaft auf die mögliche Bedeutung der mbryonalen Stammzellforschung für den Forschungs- tandort Deutschland hingewiesen. Aus meiner Sicht ann jedoch der Forschungsstandort in keinem Fall die örderung einer ethisch und therapeutisch höchst frag- ürdigen Forschung rechtfertigen. Mal abgesehen da- on, dass Deutschland im Bereich der adulten Stamm- ellforschung im internationalen Spitzenbereich agiert, ind die bislang fehlenden Erfolge deutscher Forscher im ereich der embryonalen Stammzellforschung nicht urch die rechtlichen Einschränkungen dieser Forschung edingt. Vielmehr ist die Forschung an embryonalen tammzellen selbst eine Sackgasse. Daher kann es auch eines Erachtens kein tragendes Argument für eine echtsänderung sein, wenn man in einem solchen offen- ar aussichtslosen Forschungsfeld nicht der internationa- en Spitzengruppe angehört. Die ethische Bedeutung einer Liberalisierung der tammzellforschung durch Stichtagsverschiebung wird on interessierter Seite gerne heruntergespielt. Man kann as bisweilen schon am Sprachgebrauch erkennen: Da ird zum Beispiel von „nicht mehr benötigtem Mate- ial“ oder „überschüssigen“ Embryonen gesprochen. Es eht bei dieser Debatte aber nicht einfach nur um einen tichtag, sondern darum, ob wir bereit sind – und das ist er zweite Dammbruch –, eine weitere, hier grundsätzli- he Verzweckung des menschlichen Körpers zuzulassen. ahinter verbirgt sich eine schleichende Entwicklung, ie seit einigen Jahren auf vielen Gebieten der Medizin nd der Forschung stattfindet, nicht nur bei den Stamm- ellen: Der menschliche Körper wird zum Gegenstand iner Logik, die letztlich jedes Teil des menschlichen örpers unter einem bestimmten wissenschaftlichen und edizinischen Verwertungsinteresse betrachtet. Auch bei der Forschung mit embryonalen Stammzel- en wird menschliches Leben zur Disposition gestellt, hne dass diese Forschung diesen Menschen selbst zu- ute kommt. Vielmehr sind sie bestimmten Zwecken ienlich – vor allem ökonomischen. Diese ökonomische, issenschaftliche oder medizinische Verzweckung des enschen macht auch den entscheidenden Grund dafür us, warum alle Vergleiche mit der Abtreibungsdebatte ehlgehen. Der werdende Mensch hat auch im Moment eines Sterbens ein Anrecht auf seine Menschenwürde. eine Verwertung, seine Vernutzung für die ökonomi- chen oder wissenschaftlichen Zwecke Dritter beraubt hn seiner Würde. In dieser Verzweckung wird der feh- ende Respekt vor dem Leben deutlich. Aus ethischer icht sind embryonale Stammzellen eben nicht wie nor- ales „Forschungsmaterial“ zu bewerten. Noch deutlicher wird die Gefahr der Verzweckung enschlichen Lebens, wenn man die Entwicklungen im uropäischen Ausland wie beispielsweise in Großbritan- 16384 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) nien betrachtet, wo bereits Embryonen speziell zu wis- senschaftlichen Zwecken erzeugt werden und wo Frauen mit finanziellen Anreizen dazu gebracht werden, unter Inkaufnahme erheblicher Risiken für ihre Gesundheit oder gar ihr Leben Eizellen zu spenden. Wenn wir diese Entwicklung im europäischen Ausland betrachten, kön- nen wir nicht mehr glaubhaft vermitteln, dass unsere Re- gelungen zur embryonalen Stammzellforschung eine solche Entwicklung nicht fördern. Wahrscheinlich werden die gleichen Argumente, die wir in der zurückliegenden Debatte gehört haben, von Befürwortern der embryonalen Stammzellforschung in ein paar Jahren – zum Zwecke der erneuten Stichtags- verschiebung – wieder vorgebracht werden. Deshalb frage ich Sie: Wie können wir – wenn wir nicht aus- schließen, dass der Stichtag abermals verschoben wird – noch glaubwürdig sagen, von Deutschland gehe kein Anreiz zur Produktion und Tötung sogenannter überzäh- liger Embryonen aus? Wer kann sicher sagen, dass Zell- linienhersteller nicht schon heute – zwar ohne konkrete Bestellung, aber in der Hoffnung auf eine weitere Libe- ralisierung der Gesetzgebung in Deutschland – weitere Embryonen produzieren und töten? Aus diesen Gründen ist es für mich als Arzt und als Bürger nicht vertretbar, einer weiteren Liberalisierung des Stammzellgesetzes und Förderung der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland zuzustimmen. Carl-Ludwig Thiele (FDP): Die heutige Debatte verlangt von jedem Abgeordneten eine Entscheidung, die einer intensiven Auseinandersetzung bedarf. Für mich ist es eine sehr schwere Entscheidung, weil es sich bei einer Stammzelle um eine befruchtete Eizelle han- delt, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Menschen werden kann. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses al- len Grundrechten vorangestellte Gebot in Art. 1 des Grundgesetzes ist die Errungenschaft, die durch die Li- beralen gegen linke und rechte Weltanschauungen er- kämpft wurde. Gestern haben wir uns in einer beeindru- ckenden Plenarsitzung damit befasst, dass vor 75 Jahren das Ermächtigungsgesetz erlassen wurde, in dem das Parlament ausgeschaltet wurde und die Regierung ohne parlamentarische Kontrolle agieren konnte. Die Ergeb- nisse kennen wir alle, und wir waren uns einig, dass die- ses nie wieder geschehen dürfe. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber – und das sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – sich heute mit diesem Thema befasst und eine gesetzliche Regelung trifft und nicht die Regierung. Ende der 80er-Jahre wurde die künstliche Befruch- tung eingeführt. Dies war ein Dammbruch in der Ent- wicklung menschlichen Lebens. Es konnten außerhalb des Mutterleibes Eizellen befruchtet werden. Der Beginn für die Entstehung des Lebens fand nicht mehr im Körper einer Frau statt, sondern im Reagenzglas. Ein Mensch konnte aus diesen Stammzellen entstehen, wenn sich eine Mutter fand, die diese befruchtete Eizelle auf- nahm und in ihrem Körper Leben wachsen ließ, welches m b g M L s M b m w n r f w d g f P l G w f W g n N n S g n o n s f d M d w w u z b E c e f e b l d w b f S V e (C (D it der Geburt eines Menschen ausgetragen wurde. Ich in froh und glücklich darüber, dass es diesen Fortschritt ibt. Dieser Fortschritt ist die Voraussetzung dafür, dass ütter Kinder bekommen können, die früher nicht in der age waren, Kinder zu bekommen. Zwischenzeitlich ind alleine in Deutschland nahezu Hunderttausend enschen auf diesem Wege entstanden und wurden ge- oren. Der Gesetzgeber hatte darüber zu entscheiden, wie er it Stammzellen umgeht. Er hatte auch zu entscheiden, ie er mit eingenisteten Stammzellen, also mit Embryo- en, umgeht. Heute ist die Pille danach wie auch die Spi- ale in unserem Land erlaubt. Hierdurch wird eine be- ruchtete Eizelle getötet, aber es ist weder strafbar noch ird es in anderer Form vom Staat sanktioniert. Auch ie Abtreibung bleibt unter klar geregelten Normierun- en straffrei. Auch diejenigen, die dafür eintreten, be- ruchtete Eizellen zu nutzen, berufen sich auf moralische ositionen: Auch das Heilen von Menschen ist mora- isch zu unterstützen. Es ist zwar zutreffend, dass ein roßteil der derzeitigen Forschung auch aus der Ent- icklung von Zellstämmen aus adulten Stammzellen er- olgen kann. Dies ist ethisch unbedenklich, und dieser eg sollte weiter gegangen werden. Gleichwohl verfü- en Stammzellen über Fähigkeiten, die adulte Zellen icht haben. In der ganzen Diskussion wird von den Gegnern der utzung der Stammzelle eine Frage aus meiner Sicht icht beantwortet: Was passiert eigentlich mit den tammzellen, wenn sie nicht in den Körper der Frau ein- enistet werden? Wie viele dieser Stammzellen können ie zum Menschen werden, weil sie eingefroren bleiben der vernichtet werden? Wie viele menschliche Embryo- en werden vernichtet, ohne dass sie zu einem Men- chen werden können? Deshalb halte ich an dieser Stelle ür mich persönlich fest: Es gibt Stammzellen außerhalb es Mutterleibes. Es gibt Embryonen außerhalb des utterleibes. Ist es eigentlich ethisch verantwortbar, iese Stammzellen, diese Embryonen zu vernichten und egzuwerfen? Oder ist es nicht vielmehr ethisch verant- ortbar, diese Stammzellen oder Embryonen unter klar mrissenen gesetzlichen Vorgaben zur Forschung und um Heilen von kranken Menschen zu nutzen? Deshalb in ich der Auffassung, dass der absolute Schutz dem mbryo gelten muss, der eine Chance hat, sich zu entwi- keln, dem künftigen Kind künftiger Eltern, nicht der ingefrorenen Zelle. Ehe diese Zellen auf Dauer einge- roren bleiben oder getötet werden, halte ich es für thisch verantwortbar, diese Zellen unter eng umschrie- enen Voraussetzungen zu Forschungen für Heilmög- ichkeiten zu verwenden. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich festhalten, ass mit Stammzellen in unserem Land nicht gemacht erden kann, was man will. Es gibt einen eng umschrie- enen Rahmen, wofür diese Zellen genutzt werden dür- en. Dies ist aus meiner Sicht eine ethisch-verantwortbare tammzellforschung. Unter diesen eng beschriebenen oraussetzungen halte ich eine Stammzellforschung für thisch verantwortbar. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16385 (A) ) (B) ) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer schützen – unbezahltes Probearbeiten ver- hindern (Tagesordnungspunkt 26) Gitta Connemann (CDU/CSU): „Ein Blick ins Ge- setz erleichtert die Rechtsfindung!“ Dieser Rat, der jeder Jurastudentin, jedem Jurastudenten schon im ersten Se- mester eingebläut wird, hat Sie, meine Damen und Her- ren von der Linken, offensichtlich leider nicht erreicht. Hätten Sie sich nämlich mit Gesetz und Rechtsprechung beschäftigt, würden wir heute nicht über den vorliegen- den Antrag debattieren müssen. Denn dann wüssten Sie, dass das vermeintliche Problem, dass Sie stilisieren, gar nicht existiert. Entsprechende Hinweise haben Sie schon im Vorfeld erhalten. So hat die Bundesregierung in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage schon am 1. Juni 2006 festgestellt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zu Recht. Denn die gesetzliche Lage ist klar und eindeu- tig, die dazu ergangene Rechtsprechung unmissverständ- lich. Diese Rechtsprechung ist Ihnen auch bekannt. Denn Sie zitieren diese selbst in Ihrem Antrag. Mit Un- kenntnis lässt sich Ihr Antrag also nicht erklären. Also liegt Unwissen nahe. Dafür spricht bei näherer Betrach- tung Ihres Antrages einiges. Mit Ihrem Antrag möchten Sie, meine Damen und Herren von der Linken, das, ich zitiere, „Probearbeiten“ verhindern. Weiter heißt es dann, ich zitiere: „Probe- arbeitszeiten müssen als Arbeitszeiten gelten.“ Damit er- wecken Sie den Eindruck, als ob dies heute noch nicht der Fall sei. Das ist falsch. Erbringt jemand eine Arbeitsleistung, und zwar wei- sungsabhängig, unter Beachtung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, so liegt ein Arbeitsverhältnis vor – egal, ob eine Probezeit vereinbart worden ist oder ob es sich um den ersten Arbeitstag handelt. Es kommt auch nicht darauf an, wie der Vertragstext lautet oder das Ver- hältnis deklariert wird. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Rechtsverhältnis- ses. Ist der Arbeitnehmer zur Arbeit und zur Befolgung von Weisungen verpflichtet, ist er zeitlich und organi- satorisch in den Betrieb eingebunden, liegt ein Arbeits- verhältnis vor. Und ein solches führt stets zu einer Vergütungspflicht. Im Rahmen eines echten Arbeitsver- hältnisses – und sei es auch nur in Form eines Probe- arbeitsverhältnisses – verbietet es der Schutzzweck des bestehenden Arbeitsrechts, mit dem Arbeitgeber Verein- barungen zu treffen, wonach der Arbeitnehmer sich zwar verpflichtet, für ihn weisungsabhängig tätig zu sein, der Arbeitgeber allerdings keine Gegenleistung erbringt. Es besteht ein Anspruch auf die übliche Vergütung. Dies er- gibt sich aus § 612 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 138 Abs. 2 BGB. Es besteht also kein Handlungsbedarf, denn Arbeitnehmer sind bereits heute geschützt. Sie ha- ben Anspruch auf Entlohnung. Recht und Gesetz sind eindeutig. n v m S F h u b d h n n s s p r l l b a H d D l r d H r a r a d s l l j d p p r s n v e e r b E d S d b (C (D Von Arbeitsverhältnissen, auch Probearbeitsverhält- issen, zu unterscheiden, sind sogenannte Einfühlungs- erhältnisse. Diese Verhältnisse sprechen Sie, meine Da- en und Herren von der Linken, etwas später an, wenn ie in Ihrem Antrag von, ich zitiere, „Probearbeiten“ in orm von „Einfühlungsverhältnissen“ sprechen. Hier andelt es sich um ein anderes Paar Schuhe. Bei einem „Einfühlungsverhältnis“ handelt es sich m ein Rechtsverhältnis eigener Art. Zwar geht es auch eim „Einfühlungsverhältnis“ darum, sich vor Eintritt in en Betrieb einen Einblick in die betrieblichen Gegeben- eiten zu verschaffen. Der potenzielle Mitarbeiter wird ur in den Betrieb aufgenommen, übernimmt aber kei- erlei arbeitsvertragliche Hauptleistungspflichten insbe- ondere nicht die Pflicht zur Arbeitsleistung. Er unter- teht während dieser Zeit lediglich dem Hausrecht des otenziellen Arbeitgebers, nicht aber seinem Direktions- echt. Es handelt sich also um eine unbezahlte Kennen- ernphase von potenziellem Arbeitnehmer und potenziel- em Arbeitgeber. Deshalb darf es auch nur für kurze Zeit estehen. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen – und uch hier kommt es wieder nur auf die tatsächliche andhabung nicht die rechtliche Bezeichnung an –, han- elt es sich um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. ie Rechtsprechung sagt: Der Abschluss solcher Einfüh- ungsverhältnisse ist zulässig. Da es sich im Übrigen nicht um sozialversicherungs- echtliche Beschäftigungsverhältnisse handelt, entgehen em Staat entgegen Ihrer Darstellung, meine Damen und erren von der Linken, auch weder Sozialversiche- ungsbeiträge noch Steuern. Meine Damen und Herren von der Linken, Sie haben lso schluderig gearbeitet. Wenn Sie schon – wie in Ih- em Antrag geschehen – Urteile verschiedener Landes- rbeitsgerichte zitieren, dann lesen Sie diese Urteile och auch! Denn dann würden Sie die Unterschiede zwi- chen Probearbeiten und Einfühlungsverhältnis kennen. Dann wüssten Sie auch, dass für gesetzliche Neurege- ungen auch bei Einfühlungsverhältnissen kein Hand- ungsbedarf besteht. Denn Missbräuche werden bereits etzt geahndet. Und im Übrigen besteht kein Schutzbe- arf. Denn was spricht gegen eine solche Einfühlungs- hase? Sie bietet doch gleichermaßen Chancen für otenzielle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ohne eine echtliche Bindung einzugehen, haben potenzielle Be- chäftigte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich ken- enzulernen, zu testen, ob ein gemeinsames Arbeiten orstellbar wäre, ob die Arbeitstelle den Vorstellungen ntspricht; kurz: sich ein Bild des anderen zu machen. Jeder der Beteiligten kann für sich prüfen, inwieweit r auf andere und neue Normen eingehen, sich integrie- en oder neue soziale Rollen übernehmen möchte. Diese eiden Varianten ermöglichen einen Perspektivwechsel. ntscheidungen lassen sich leichter treffen, wenn man ie Entscheidungsvariablen kennt. Ein indianisches prichwort sagt: „Urteile nie über einen anderen, bevor u nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gegangen ist.“ Jeder von uns kann nur bewerten, was er kennt. 16386 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) Meine Damen und Herren von der Linken, dieser An- trag war Aktionismus unter der falschen Überschrift. An Ihrer Stelle wäre mir das peinlich. Ihr heutiger Antrag hat einmal mehr das Thema verfehlt. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird ihn deshalb ablehnen. Anette Kramme (SPD): Mit dem vorliegenden An- trag schießt die Linke über das Ziel hinaus. Gut meinen und gut machen sind zwei Paar Schuhe. Letzteres ist ein- deutig eine Nummer zu groß für Sie, meine Damen und Herren der Linken. Zunächst einmal zur Klarstellung: Einfühlungsver- hältnisse sind keine Probearbeitsverhältnisse. Sie verfol- gen einen anderen Zweck. Es geht beim Einfühlungsver- hältnis nicht um Arbeitsleistung. Sinn und Zweck ist es vielmehr, den Arbeitsplatz kennenzulernen und die Frage zu klären, ob der Bewerber und der Arbeitgeber zueinander passen. Es macht doch Sinn, zunächst die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für ein späteres Arbeitsverhältnis zu klären. Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Und das gilt beidseitig. Auch für die Ar- beitnehmer sind die Folgen beachtlich, wenn das Ar- beitsverhältnis nach kurzer Zeit aufgelöst wird, einfach, weil man die Arbeitsbedingungen oder sich persönlich im Vorfeld nicht ausreichend kennengelernt hat. Das Einfühlungsverhältnis kann wie folgt definiert werden: Der Bewerber hat keine Arbeitspflicht und un- terliegt damit auch nicht dem Direktionsrecht des Ar- beitgebers. Der Bewerber untersteht lediglich dem Haus- recht. Einfühlungsverhältnisse dürfen nur wenige Tage dauern. Ein Verbot derartiger Rechtsverhältnisse, wie von der Linken gefordert, ist unseres Erachtens nicht notwendig. Auch die Rechtsprechung hat Einfühlungsverhältnisse mit Verweis auf die Vertragsfreiheit für zulässig erklärt. Gleichwohl ist uns bewusst, dass es immer wieder schwarze Schafe unter den Arbeitgebern gibt. Es kommt immer wieder dazu, dass ein Einfühlungsverhältnis tat- sächlich ein Arbeitsverhältnis ist. Diese Problematik haben wir auch bei den Praktika. Im Rahmen dieser De- batte werden wir auch über Einfühlungsverhältnisse sprechen. So können die Betroffenen beispielsweise auf ange- messene Vergütung nach § 138 BGB klagen, Stichwort: Lohnwucher. Wir werden versuchen, den Missbrauch besser zu bekämpfen. Mitte März hat das BMAS eine aktuelle Studie zum Berufseinstieg von jungen Menschen zwischen 18 und 34 Jahren vorgelegt. Diese Studie zeigte erschreckende Zahlen: Von den Erstpraktika, die nach Abschluss einer Ausbildung absolviert wurden, waren 51 Prozent gar nicht und 12 Prozent unangemessen vergütet. Sehr viele Praktikanten beklagten, dass sie als normale Arbeitskraft eingesetzt wurden, und fast ein Drittel fühlte sich nach eigenen Angaben ausgenutzt. Nur ein Drittel der Befrag- ten wurde im Anschluss an das Praktikum in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen. 30 Prozent absolvierten mehrere sogenannte Kettenpraktika nacheinander, die über ein Jahr dauerten. j a s P V D l e b d h g g v M b D D B d t s s d g s t b e d w g „ B d k s – u d b v s n d l d u (C (D Es kann nicht Sinn und Zweck von Praktika sein, dass unge Menschen im „Wartesaal Zweiter Klasse als gut usgebildete Billiglöhner“ ausharren. Was können wir tun und was wollen wir tun? Erstens, Schriftform: Die zwingende Schriftform tellt sicher, dass beide Vertragspartner ihre Rechte und flichten kennen. Zweitens, Vergütung: Wir wollen eine angemessene ergütung für alle Praktikanten und Scheinpraktikanten. iese wird schon im BBiG und im BGB garantiert, aber eider viel zu selten eingeklagt. Wir brauchen deshalb ine gesetzliche Klarstellung, dass Scheinpraktika Ar- eitsverhältnisse sind. Die Betroffenen müssen wie an- ere Arbeitnehmer Anspruch auf die übliche Vergütung aben. Für uns gilt der Grundsatz: gleiche Leistung – leicher Lohn. Drittens, Beweiserleichterung: Wir fordern eine klare esetzliche Abgrenzung zwischen Praktika und Arbeits- erhältnissen, die als Scheinpraktika getarnt sind. Der issbrauch von Praktikumsverhältnissen muss wirksam ekämpft werden. Wir wollen Praktikanten bei der urchsetzung ihrer Vergütungsansprüche unterstützen. eshalb setzen wir uns für eine Beweiserleichterung ein. Wenn wir das machen, leisten wir einen wichtigen eitrag, der den Menschen tatsächlich hilft. Ich hoffe, ass wir schon bald nicht mehr von der Generation Prak- ikum, sondern von der Generation Arbeit sprechen. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): „Keine gegen- eitigen Verpflichtungen“: Mit diesen drei Wörtern lässt ich der Wesenskern von Einfühlungsverhältnissen auf en Punkt bringen. Vergebens habe ich nach dieser rundlegenden Aussage im vorliegenden Antrag ge- ucht. Und das sagt schon viel über die Qualität des An- rages. In Zeiten, in denen wir zu Recht über Regelungs- edarf in der Phase des Berufseinstiegs diskutieren, rliegen die Linken leider mal wieder – muss ich sagen – em Populismus. Worum geht es bei „Einfühlungsverhältnissen“? Das ird deutlich, wenn man die in der Fachliteratur auch ebräuchlichen Bezeichnungen wie „Schnupperkurs“, unverbindliche Kennenlernphase“ oder „verlängertes ewerbungsverfahren“ heranzieht. Es bestehen also we- er Arbeitspflicht, noch Direktionsrecht, und es muss eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden. Logi- cherweise besteht kein Anspruch auf ein Arbeitsentgelt weil es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, nd es nur von kurzer Dauer sein darf. Daraus folgt, dass er Titel Ihres Antrages „Arbeitnehmerinnen und Ar- eitnehmer schützen“ in die Irre führt. Was unterscheidet nun das Einfühlungsverhältnis om Probearbeitsverhältnis? Das Probearbeitsverhältnis oll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, die Eig- ung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für en Arbeitsplatz zu erproben. Dagegen soll das Einfüh- ungsverhältnis dem potenziellen Arbeitnehmer helfen, ie betrieblichen Gegebenheiten kennenzulernen und mgekehrt. Also: Vereinbarungen über eine unverbindli- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16387 (A) ) (B) ) che Kennenlernphase sind keine Probearbeitsverhält- nisse. Ihr Antrag erweckt den Eindruck, dass Arbeitsu- chende schutzlos und ohne Rechte der willkürlichen Ausbeutung durch Arbeitgeber ausgesetzt sind. Wir wis- sen, dass Sie sich gern den Anschein geben, der einzige im Parlament vertretene Anwalt der Entrechteten zu sein. Wie häufig, so auch in diesem Fall, liegen Sie „knapp daneben“. Spätestens seit Juni 2006, seit die Ant- wort der Bundesregierung auf Ihre Anfrage „Probearbei- ten im Rahmen eines so genannten Einfühlungsverhält- nisses“ vorliegt, wissen Sie, dass die missbräuchliche Ausnutzung bereits nach geltendem Recht unzulässig ist. Sie fordern in Ihrem Antrag, „Einfühlungsverhält- nisse“ grundsätzlich als unzulässig zu erklären. Nur Pro- bearbeitsverhältnisse mit Vergütungsanspruch sollen er- laubt sein. Ich fürchte, dass Sie mit Ihrer Forderung Arbeitsuchenden keinen guten Dienst erweisen. Dabei denke ich besonders an jene Bewerberinnen und Bewer- ber, deren Stärke weder in der schriftlichen Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch liegen, die keinen brillan- ten Abschluss vorweisen können oder bereits seit Länge- rem ohne Beschäftigung waren. Gerade für sie kann ein solches verlängertes Bewerbungsverfahren eine Chance sein. Und wir wissen, dass gerade diese Gruppe der Ar- beitsuchenden nicht weniger, sondern mehr Möglichkei- ten haben sollte. Die SPD-Fraktion ist hellwach an dieser Stelle. Wir wollen erfolgreiche Berufseinstiege, wir schauen genau hin beim Übergang von Schule in Ausbildung, von Aus- bildung in Beruf und bei jedem Neustart in Beschäfti- gung. Und unser Fokus liegt deshalb viel mehr auf den sogenannten Praktika. Hier haben nicht nur DGB-Ju- gend und die Initiative Fairwork erhebliche Missstände aufgezeigt. Zunehmend mehr wissenschaftliche Er- kenntnisse untermauern auch unsere Meinung. Wir sind als Gesetzgeber gefordert, mehr klarzustellen und ge- setzlich zu regeln. Nicht das auf wenige Tage beschränkte „Schnuppern“ ist das Problem. Es ist die monatelange Ausnutzung von qualifizierten und motivierten jungen Menschen, die sich über ein, zwei und mehr Praktika einen Berufsein- stieg erhoffen. Daran arbeiten wir. Unser Ziel ist es, die guten, die sinnvollen Praktika, bei denen Lernen im Mit- telpunkt steht, unterscheidbarer zu machen von jenen, die glasklar Beschäftigung sind. Auf sie finden alle Re- gelungen des Arbeits- und Tarifrechtes Anwendung. „Keine gegenseitigen Verpflichtungen“, das gilt eben nicht für ein Praktikum. Ich rufe diesen Kernsatz für „verlängerte Bewerbungsverfahren“ an dieser Stelle in Erinnerung, weil er eben auch der Kern für die Ableh- nung Ihres Antrages ist. Jörg Rohde (FDP): Trotz des konjunkturellen Auf- schwungs am Arbeitsmarkt haben 3,5 Millionen Men- schen in Deutschland keine Arbeit. Viele von ihnen sind schon lange aus dem Arbeitsmarkt heraus. Die Gründe dafür sind vielfältig: eine fehlende oder unzureichende schulische und berufliche Qualifizierung, Ausbildungen, d f S n c v z K A g b s K l s e n b e d P b v A s s v d s A m m N b k b u U A b n S b u s E t c A A (C (D ie auf dem aktuellen Arbeitsmarkt nur wenig nachge- ragt werden, ein Überangebot an Absolventen einzelner tudienfächer, ein veralteter Wissensstand, zum Beispiel ach längeren Erziehungszeiten ohne Weiterbildung, hronische Erkrankungen oder eine Behinderung und ieles mehr. Alle diese Menschen haben eines gemein: Ein poten- ieller Arbeitgeber kann die fachlichen und sozialen ompetenzen der Bewerber nur schlecht einschätzen. ktuelle Arbeitszeugnisse liegen oft nicht vor. Aber auch für Bewerber ist die erste – oder nach lan- er Auszeit erneute – Aufnahme eines vertraglichen Ar- eitsverhältnisses eine Herausforderung. Viele Fragen tellen sich: Werde ich den Anforderungen gerecht? ann ich noch Schritt halten? Komme ich mit einer völ- ig neuen Aufgabe klar? Viele Arbeitgeber und Arbeitsuchenden entscheiden ich in dieser Situation für ein Praktikum. Denn es stellt inen für beide Seiten unverbindlichen Versuch des Ken- enlernens dar. Klappt es nicht, kann der Versuch von eiden Seiten sofort ohne vertragliche Verpflichtung be- ndet werden. Viele Studierende sind übrigens im Rahmen ihres Stu- iums darauf angewiesen, ein Praktikum oder mehrere raktika zu absolvieren. Die Studienordnungen schrei- en dies explizit vor. Zugegeben: Vor allem unbezahlte Praktika sollten nur on kurzer Dauer sein. Sobald ein Arbeitgeber von der rbeit des Praktikanten oder Probearbeitenden profitiert, ollte eine Entlohnung einsetzen. Aber: Für Hunderttau- ende Jobsuchende stellen die sogenannten Einfühlungs- erhältnisse und Praktika eine hervorragende Brücke in en Arbeitsmarkt dar. Bitte bedenken Sie: Viele der heute Arbeitsuchenden ind langzeitarbeitslos. Wir reden hier nicht von auf dem rbeitsmarkt nachgefragten Fachkräften, die im Rah- en von Praktika oder Einfühlungsverhältnissen einfach al als kostenlose Mitarbeiter ausgebeutet werden. ein, es geht heute um Menschen, die Schwierigkeiten eim Eintritt in den Arbeitsmarkt haben. Als Liberaler versichere ich Ihnen: Wäre die Arbeits- räftenachfrage in allen Bereichen größer als das Ar- eitskräfteangebot, gäbe es in Deutschland kein einziges nbezahltes Praktikum oder Einfühlungsverhältnis. Die nternehmen würden um die Mitarbeiter konkurrieren. ber leider ist das im Moment nicht so: Viele Arbeitge- er schrecken vor der vertraglichen Beschäftigung eines euen Mitarbeiters zurück, weil ihnen das Risiko des cheiterns zu groß erscheint. Vor allem gilt dies für ranchenfremde oder arbeitsunerfahrene Bewerber. Ich dieser Situation frage ich Sie, liebe Kolleginnen nd Kollegen der Linken: Was ist Ihnen lieber: Ein Be- chäftigungsverhältnis, das mit einem Praktikum oder infühlungsverhältnis begonnen hat, oder kein Beschäf- igungsverhältnis? Werte Kollegen der Linken, ich ma- he keinen Hehl daraus, dass mich die Intonation Ihres ntrages verärgert: Wie immer unterstellen Sie wörtlich rbeitgebern die Ausnutzung von Arbeitnehmern, kein 16388 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) ) (B) ) einziges Wort davon, dass Unternehmer auch Risiken tragen, die ihnen keiner abnimmt. Der Jobsuchende, der schlimmstenfalls in den Leistungsbezug zurückfällt, ist zumindest auf einem existenziellen Niveau abgesichert. Für den Unternehmer gibt es dieses Netz nicht. Der ist pleite, wenn er zu viele Fehler macht. Hören Sie endlich mit Ihrer Klassenkampfrhetorik auf. Setzen Sie auf Markt und Kooperation, statt immer nur auf Konfrontation. Dafür wäre ich Ihnen sehr dank- bar! Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will es nicht verhehlen: Der vorliegende Antrag lässt bei mir die Sorge aufkommen, dass – ginge es nach der Linken – in Deutschland auch die Beziehungsarbeit ge- setzlich oder tarifvertraglich geregelt werden müsste. Denn in Ihrem Eifer, sich als die wahren Freunde des Proletariats zu beweisen, schießt die Linke weit übers Ziel hinaus und will etwas regeln, was wirklich hinrei- chend geregelt ist. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Um was geht es konkret? Die Linke fordert, soge- nannte Einfühlungsverhältnisse zu verbieten. Sie be- gründet das mit dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rechte mit den Einfühlungsverhält- nissen umgangen würden. Darüber hinaus würde mit ih- nen Lohnwucher und Lohndumping Vorschub geleistet. Das sind harte Vorwürfe, die ich aber nicht gerechtfertigt sehe. Ich begründe gerne, warum. Ein Einfühlungsverhältnis können ein Arbeitgeber und ein potenzieller Arbeitnehmer vereinbaren. Es dient dem Kennenlernen eines Betriebes oder eines Berufes. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber aber auch den mögli- chen zukünftigen Arbeitnehmer unter die Lupe nehmen. Notwendig kann das beispielsweise in der beruflichen Orientierung werden: Ist der Beruf so, wie ich ihn mir vorstelle, oder sieht der Alltag doch ganz anders aus? Diese und andere Fragen können so unkompliziert ge- klärt werden. Entsprechend sind die Rahmenbedingungen gesetzt. Sie dienen einem bestimmten, klar umrissenen Zweck und sind lediglich für einen eng begrenzten Zeitraum er- laubt: Ein Einfühlungsverhältnis darf maximal sieben Tage dauern. Ein Bewerber wird in den Betrieb aufge- nommen, ohne Pflichten zu übernehmen. Er unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, nur dem Hausrecht. Er muss keine bestimmte Arbeitszeit einhal- ten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Zur Vergütungszahlung ist der Arbeitgeber im Rahmen eines solchen Einfühlungsverhältnisses nur verpflichtet, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Beide Parteien haben das Recht zur jederzei- tigen Beendigung des Verhältnisses. Auch für den Fall von Missbrauch gibt es eindeutige Regelungen: Wird die Dauer von sieben Tagen über- schritten oder wird ein Betroffener wie ein normaler Ar- beitnehmer zu Arbeiten herangezogen, so liegt nach gel- tender Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis vor, das auch einen Anspruch auf Vergütung nach sich zieht. Ein- fühlungsverhältnisse als „unbezahltes Probearbeiten“ zu k R h L L d E u A 2 s G – – – – – – ß s z b d g g S l b M w l G S i S G r (C (D lassifizieren ist angesichts der geltenden Definition und egelungsdichte nicht korrekt. Daher ist auch die Be- auptung der Linken, Einfühlungsverhältnisse würden ohndumping Vorschub leisten und den Sozialkassen eistungen entziehen, unzutreffend. Das ist ein Problem, as im Zusammenhang von Praktika auftauchen kann. s muss dann aber auch an dieser Stelle geregelt werden nd nicht über ein untaugliches Vehikel. nlage 15 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 008 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- timmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des rundgesetzes nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Geset- zes und des Direktzahlungen-Verpflichtungenge- setzes Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zu- ständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes Gesetz zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht – Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstre- ckung von Entscheidungen über die Sicherstel- lung von Vermögensgegenständen oder Beweis- mitteln in der Europäischen Union Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat teilt und unterstützt das von Deut- chem Bundestag und Bundesregierung mit dem Gesetz ur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Ar- eitsgerichtsgesetzes verfolgte Anliegen der Entlastung er Sozialgerichtsbarkeit. Die beschlossenen Änderun- en des Verfahrensrechts erscheinen zwar grundsätzlich eeignet, einen Beitrag zur Entlastung der Gerichte der ozialgerichtsbarkeit und zur Straffung der Verfahren zu eisten. Eine dauerhafte Entlastung der Sozialgerichts- arkeit kann jedoch allein mit den im Gesetz enthaltenen aßnahmen nicht im erforderlichen Umfang erreicht erden. Es ist vielmehr notwendig, alle zielführenden Mög- ichkeiten auszuschöpfen, um die verfassungsrechtliche ewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes in der ozialgerichtsbarkeit nachhaltig sicherzustellen. Dazu st es geboten, deutlich weiterreichende Änderungen des ozialgerichtsgesetzes herbeizuführen, als dies mit dem esetz geschieht. Es ist außerdem erforderlich, struktu- elle Änderungen vorzunehmen, um den Ländern eine Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 16389 (A) ) (B) ) bedarfsgerechte Verteilung der knappen richterlichen Personalressourcen zu ermöglichen. Der Bundesrat hat – vgl. dazu auch die Stellung- nahme des Bundesrates vom 20. Dezember 2007 im vor- liegenden Gesetzgebungsverfahren (Bundesratsdrucksa- che 820/07 [Beschluss]) – mehrere Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht, die in ihrer Gesamt- heit erwarten lassen, dass der sich abzeichnenden struk- turellen Überlastung der Sozialgerichtsbarkeit dauerhaft begegnet und die Dauer der Verfahren deutlich verrin- gert werden kann: – Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundes- rechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern – Zusammenführungsgesetz – (Bundes- tagsdrucksache 16/1040); – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Artikel 92 und 108) – (Bundestagsdruck- sache 16/1034); – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Sozial- gerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/1028); – Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Sozial- gerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/3660). Von besonderer Bedeutung ist dabei der Vorschlag, mit der Zusammenführung der Gerichte der Verwal- tungs- und Sozialgerichtsbarkeit die dringend erforderli- che nachhaltige und systemgerechte Flexibilisierung des Einsatzes des richterlichen Personals zu bewirken. Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin (vgl. Bundestagsdrucksache 16/3660), den Zugang zur Beru- fungsinstanz in der Sozialgerichtsbarkeit ähnlich wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugestalten. Durch die Einführung eines generellen Berufungszulassungser- fordernisses und des Vertretungszwangs im Verfahren vor dem Landessozialgericht würde gewährleistet, dass nur die wirklich berufungswürdigen Fälle in die zweite Instanz gelangen. Darüber hinaus ist insbesondere die Einführung des konsentierten Einzelrichters in der Sozi- algerichtsbarkeit geeignet, das sozialgerichtliche Verfah- ren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne die Be- sonderheiten dieses Verfahrens aus dem Blick zu verlieren. Außerdem sollte der langjährigen Forderung der sozi- algerichtlichen Praxis und des Bundesrechnungshofs Rechnung getragen werden, vom Grundsatz der Ge- richtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens abzurücken und – wie vom Bundesrat vorgeschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1028) – mit der Einfüh- rung sozialverträglicher pauschaler Unterliegensgebüh- ren den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit deutlich grö- ßere Spielräume zu eröffnen, sich Verfahren zu widmen, denen nicht ein von vornherein offenkundig aussichtslo- ses Rechtsschutzanliegen zu Grunde liegt. Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukom- men, die genannten Gesetzentwürfe des Bundesrates so z s r e – ß Z W d A S d S w f d r w b i e m h h z W d i z m d n (C (D eitnah zu beraten, dass mit einer abschließenden Be- chlussfassung in der laufenden Legislaturperiode ge- echnet werden kann, und die in den Gesetzentwürfen nthaltenen Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Darüber hinaus hat er die nachstehende Entschlie- ung gefasst: u Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b (§ 14 Abs. 4 Satz 1 affG) Der Bundesrat bedauert es, dass die Bundesregierung en Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des § 14 bs. 4 nicht aufgegriffen hat. Mit dem Vorschlag soll verhindert werden, dass portschützen Schusswaffen völlig losgelöst vom Be- ürfnisprinzip erwerben können. Nach dem beispielslosen Amoklauf eines 19-jährigen chülers an einem Erfurter Gymnasium im Jahre 2002 ar es fester Wille des Gesetzgebers, den Waffenbesitz ür Sportschützen zu erschweren. Der Vorschlag des Bundesrates würde sicherstellen, ass die anlässlich dieses Verbrechens erfolgte Waffen- echtsnovellierung aus dem Jahre 2002 nicht aufge- eicht wird. Sportschützen sollen danach nur die Waffen esitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports n ihrem Verband benötigen. Ohne eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist s entgegen der Auffassung der Bundesregierung nicht öglich, das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu ver- indern. Wenn sich Sportschützen aufgrund der vorgese- enen Regelung zur „Gelben“ Waffenbesitzkarte z. B. in ehn Jahren 40 Schusswaffen zulegen, wird es einer affenbehörde nicht möglich sein, zu überprüfen, ob er iese tatsächlich für den Schießsport benötigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, hre ablehnende Haltung zum Vorschlag des Bundesrates u überdenken. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ – Drucksachen 16/7267, 16/7573 Nr. 5 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 16. bis 20. April 2007 in Straßburg – Drucksachen 16/7706, 16/8123 Nr. 1.3 – 16390 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. April 2008 (A) (C) (B) ) Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 02 Titel 697 01 – Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zu- weisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile – – Drucksachen 16/8272, 16/8456 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertrie- benengesetz in den Jahren 2003 und 2004 – Drucksache 15/5952 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesver- triebenengesetzes in den Jahren 2005 und 2006 – Drucksachen 16/7571, 16/7793 Nr. 1.5 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/7905 Nr. A.16 Ratsdokument 16694/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.7 Ratsdokument 16832/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.8 Ratsdokument 16833/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.10 Ratsdokument 5050/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.37 Ratsdokument 5431/08 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 16/8135 Nr. A.29 Ratsdokument 5242/08 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 16/8135 Nr. A.33 Ratsdokument 5334/08 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Rechtsausschuss Drucksache 16/2695 Nr. l.19 Ratsdokument 12367/06 Drucksache 16/7393 Nr. A.15 Ratsdokument 14253/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.38 Ratsdokument 5152/08 Finanzausschuss Drucksache 16/8135 Nr. A.27 Ratsdokument 5250/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.43 Ratsdokument 16835/07 (D Reaktorsicherheit Drucksache 16/7393 Nr. A.10 Ratsdokument 13860/07 Drucksache 16/7575 Nr. A.21 Ratsdokument 15225/07 Drucksache 16/8135 Nr. A.16 Ratsdokument 5119/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.20 Ratsdokument 5116/08 Drucksache 16/8135 Nr. A.23 Ratsdokument 5127/08 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 16/5199 Nr. 2.29 Ratsdokument 7724/07 155. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. April 2008 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Jeder Gutwillige, jeder Anständige und jeder
    Vernünftige in Deutschland will, dass Kinder liebevoll
    umsorgt aufwachsen, ihre Rechte gewahrt, geschützt und
    beachtet werden. Niemand, der bei Sinnen ist, will Kin-
    dern einen sicheren Schutz verweigern und sie Gewalttä-
    tigkeiten, Vernachlässigungen oder sogar Misshandlun-
    gen in vorsätzlicher oder nachlässiger Weise ausliefern.
    Wir alle wollen das eine: Kindern zu ihrem Recht ver-
    helfen. Deshalb warne ich vor der vereinfachenden Ar-
    gumentation, dass diejenigen, die eine Verankerung der
    Kinderrechte in der Verfassung mit einer gewissen Skep-
    sis betrachten, es mit der Sorge um die Kinder nicht ganz
    so ernst nähmen, während andere, welche uneinge-
    schränkt für eine Verankerung der Kinderrechte im
    Grundgesetz sind, alle Konsequenzen aus den erschre-
    ckenden und uns zutiefst bestürzenden Fällen von Miss-
    handlungen bis hin zu Kindstötungen in den vergange-
    nen Monaten gezogen hätten.

    Ich bin für eine nüchterne Betrachtung und Prüfung.
    Bringt ein Grundrecht einen Mehrwert an Schutz für die
    Kinder, den sie jetzt noch nicht haben, der ihnen jetzt
    fehlt? Ich bitte alle, darüber nachzudenken, was sich seit
    dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 1. April
    verändert hat und welche Aussagen das Bundesverfas-
    sungsgericht in dem bizarren Fall getroffen hat, in dem
    die Frage zu klären war, ob ein Vater zum Umgang mit
    seinem Kind verpflichtet, gezwungen werden kann. Das

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    (C (D undesverfassungsgericht hat in diesem Urteil zum ersen Mal ausdrücklich ein Recht des Kindes auf Pflege nd Erziehung anerkannt. Es hat festgelegt, dass dieses inderrecht dem Elterngrundrecht nach Art. 6 des rundgesetzes gleichsteht. Das höchste deutsche Ge icht hat – wie in Stein gemeißelt – festgestellt: Das Kind hat eigene Würde und eigene Rechte. eiterhin heißt es: Dieses Recht ist deshalb untrennbar mit der Pflicht der Eltern verbunden, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe zu seinem Wohl angedeihen zu lassen. Dabei bezieht sich diese Pflicht nicht lediglich auf das Kind, sie besteht auch gegenüber dem Kind. Denn das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten. Ich denke, glasklarer und unmissverständlicher geht s kaum. Dieses Urteil könnte man fast als eine Hymne n die Kinder und ihre Rechte bezeichnen. Man kann araus ableiten, dass unsere Verfassung, das Grundgeetz, im Einzelfall den Kinderrechten ganz klar Vorrang or den Elternrechten gibt. Spätestens mit diesem Grundsatzurteil gibt es jetzt ein xakt beschriebenes Grundrecht für Kinder in unserer erfassung, vielleicht ausführlicher, präziser – auf mehr ls 14 Seiten Urteilstext –, als es eine Änderung des rt. 6 der Verfassung mit den knappen Worten, die dort blich sind, könnte. Bezüglich der Frage „Kinderrechte m Grundgesetz, ja oder nein?“ gibt es, so meine ich, ute Gründe, zu sagen: Die Frage ist entschieden. – Die inderrechte sind verankert. Das höchste deutsche Ge icht hat das festgestellt. Der verfassungskundige Jouralist Dr. Heribert Prantl kommentiert dieses Urteil in er Süddeutschen Zeitung folgerichtig – ich zitiere –: Der Streit …, ob Kinder ein eigenes Grundrecht brauchen, ist entschieden. r fährt fort: Die Verfassungsrichter geben den Kindern nun ein Grundrecht auf Schutz und Hilfe. Aber was ist, wenn Hilfe und Schutz nicht gewährt werden? Dann hilft dem Kind auf die Schnelle auch ein Grundrecht nichts. Ein Recht muss umgesetzt werden. Auf die Umsetung des Rechts kommt es entscheidend an. Deshalb eine ich: Lasst uns alle gesetzgeberische Energie, allen charfsinn aufbringen, um Kinder bestmöglich und soeit es irgendwie geht zu schützen, zu fördern und ihre echte zu realisieren, und zwar ganz konkret in der Leenswirklichkeit, nicht nur abstrakt. Was bedeutet das m Einzelnen? Das bedeutet zum Beispiel, dass die Vororgeuntersuchungen, über die wir hier im Hohen Hause chon öfter debattiert haben, in kürzeren Intervallen und it einer klareren Zielsetzung realisiert werden. Das be eutet eine bestmögliche Kooperation der einzelnen Beörden des Gesundheitswesens beispielsweise mit der Johannes Singhammer Kinderund Jugendhilfe. Das bedeutet die klare Aussage, dass Kinderschutz Vorrang haben muss vor Datenschutz. Das bedeutet einen Ausbau der Jugendhilfe, Einbeziehung der Eltern, Gesundheitsund Ernährungserziehung, natürlich auch Sportförderung, Erziehungsberatung und Elternbildung. Ich denke aber auch, dass die finanzielle Sicherheit für Familien und Kinder entscheidend dazu gehört; denn starke und auf finanziell gesichertem Fundament lebende Familien sind der beste Kinderschutz. (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch einfach, dass Sie das nicht haben wollen!)





    (A) )


    (B) )


    – Frau Deligöz, Sie haben gefragt, was wir tun. Das
    Bundeskabinett hat erst in dieser Woche – die Koalition
    trägt das mit – die Erhöhung des Kinderzuschlags be-
    schlossen.


    (Frank Spieth [DIE LINKE]: Ankündigung!)


    – Das ist keine Ankündigung, sondern das ist Realität.
    Das wird umgesetzt. Das Geld ist da. Es ist im Haushalt
    für dieses Jahr verankert und wird zum 1. Oktober
    150 000 Kindern mehr ausgezahlt. Das ist praktischer
    Schutz der Kinder, praktische Förderung der Kinder, und
    nicht nur eine theoretische Diskussion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir müssen – das sage ich auch an dieser Stelle – die
    Wertigkeit von Familienarbeit und Kindererziehung, die
    die Eltern leisten, erhöhen und dies stärker anerkennen.


    (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie nicht länger um den heißen Brei!)


    Ich warne davor, einen Generalverdacht auszusprechen
    und so zu tun, als ob sich eine Mehrheit der Eltern nur
    nachlässig um ihre Kinder kümmere. Nein – das muss
    immer wieder festgestellt werden –, die allermeisten El-
    tern kümmern sich rührend und liebevoll um ihren Nach-
    wuchs, sie legen sich krumm und lassen nichts unver-
    sucht, damit es ihre Kinder einmal besser im Leben
    haben, als sie es vielleicht oft selber gehabt haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir wollen den Eltern die Gewissheit geben, dass der
    Staat nicht heimlicher – um nicht zu sagen: unheimlicher –
    Miterzieher und Obererzieher der Nation sein will. Wir
    bekennen uns zum Elternrecht. Wir sagen aber auch:
    Wenn Elternpflichten vernachlässigt werden, wollen wir
    unverzüglich und konsequent die Kinder schützen, wenn
    es sein muss, auch gegenüber ihren Eltern.

    Nachdem die elementaren Kinder- und Persönlich-
    keitsrechte in unserer Gesetzgebung fest verankert sind
    – sie sind durch das Urteil des Verfassungsgerichts noch
    einmal in Stein gemeißelt worden –, wünsche ich mir,
    dass wir einen politischen Wettbewerb darum beginnen,
    wie wir Kinder in der Praxis bestmöglich schützen und
    fördern können. Unser gemeinsames Ziel muss sein,
    dass möglichst kein einziges Kind in unserem Land zu

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    (C (D chaden kommt, sondern dass wir alles tun, dass es uneren Kindern gut geht. (Beifall bei der CDU/CSU – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sich um die Antwort gedrückt, Herr Singhammer!)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt spricht die Kollegin Miriam Gruß für die FDP-

raktion.


(Beifall bei der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Miriam Gruß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

    nd Herren! Leider debattieren wir wieder einmal zu
    päter Stunde und vor leeren Rängen. Gott sei Dank ha-
    en sich einige Zuschauerinnen und Zuschauer einge-
    unden; vermutlich schauen uns auch einige am Fernse-
    er zu. Es ist schade, dass wir für Plenardebatten über
    hemen, die die Zukunft Deutschlands betreffen, nur
    andzeiten bekommen. Ich wünsche mir, dass das wie-
    er anders wird.


    (Beifall bei der FDP sowie des Abg. Markus Grübel [CDU/CSU])


    Es geht hier um zwei Themen.

    Zum einen geht es um die Rücknahme der Vorbe-
    altserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention. Darüber
    ebattieren wir zum wiederholten Male in dieser Legis-
    aturperiode. Ich kann nur immer wieder betonen:
    elbstverständlich steht die FDP-Bundestagsfraktion für
    ie Rücknahme der Vorbehaltserklärung der UN-Kinder-
    echtskonvention.


    (Beifall bei der FDP)


    Schade, dass es zu Zeiten der rot-grünen Bundesre-
    ierung nicht gelungen ist, auf die Länder dahin gehend
    inzuwirken, dass die Vorbehalte zurückgenommen wer-
    en. Da besteht noch ein wenig Klärungsbedarf. Nichts-
    estotrotz freue ich mich, dass es seitens der Bundes-
    agsfraktion der Grünen jetzt wohl anders gesehen wird.