Protokoll:
16120

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 16

  • date_rangeSitzungsnummer: 120

  • date_rangeDatum: 24. Oktober 2007

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 21:52 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/120 BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12459 C Bundesregierung Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu Gesprä- chen zwischen dem türkischen Minister- präsidenten und der US-Außenministerin über etwaige gemeinsame Aktionen des türkischen und des US-Militärs gegen Gue- Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 4 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu der in ei- nem unter anderem von der GEW vorge- legten Bericht getroffenen Feststellung ei- nes Verstoßes der Bundesrepublik gegen den sogenannten UN-Sozialpakt bezüglich des Rechts auf Bildung Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär 12456 D 12457 A 12457 C 12457 D 12459 D Deutscher B Stenografisc 120. Si Berlin, Mittwoch, de I n h a Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksachen 16/6743, 16/6761) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Norman Paech (DIE LINKE) Situation an der türkisch-irakischen Grenze nach dem Aufmarsch türkischer Truppen und ihre Bewertung durch die 12455 A 12456 A 12456 C rillas im Nordirak Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . 12458 A undestag her Bericht tzung n 24. Oktober 2007 l t : Zusatzfragen Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Cornelia Hirsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur ange- kündigten 15-prozentigen Pauschalkür- zung der Fördersumme für die im Rahmen des sogenannten Exzellenzwettbewerbs ge- förderten Hochschulen Antwort Andreas Storm, Parl. Staatssekretär 12458 A 12458 D 12459 A BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12460 C 12460 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 Dringliche Frage 5 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe der Bundeskanzlerin für die The- matisierung des Projekts Zentrum gegen Vertreibung beim Festakt „50 Jahre Bund der Vertriebenen“ unmittelbar nach der Wahl in Polen und des sich dort abzeich- nenden Regierungswechsels Antwort Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 6 Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhaltliche Schwerpunkte eines von der Bundeskanzlerin angekündigten neuen Konzeptes zum Setzen eines sichtbaren Zeichens zur Erinnerung der Vertriebenen Antwort Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Warnung der Bundeskanzlerin als Rückschritt für die Demokratie in Russ- land angesichts der zurzeit im Kreml venti- lierten Pläne bezüglich einer Kandidatur des russischen Präsidenten Putin für eine dritte Amtszeit Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12461 B 12461 C 12462 A 12462 B 12462 C 12462 D 12463 A 12463 B 12463 D 12464 A 12464 C 12464 D Mündliche Frage 2 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beeinträchtigung der Beziehungen zur Schweiz aufgrund des von der Schweizeri- schen Volkspartei jüngst geführten Wahl- kampfes Antwort Gernot Erler, Staatsminister AA . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Werner Dreibus (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Hintergrund der Werbung der NPD im hessischen Landtagswahl- kampf mit einem von der Schweizerischen Volkspartei übernommenen und vom UN- Sonderberichterstatter Doudou Dienne als rassistisch und fremdenfeindlich eingestuf- ten „Schwarze Schafe“-Plakat Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Werner Dreibus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu den von den Stromkonzernen angekün- digten massiven Strompreiserhöhungen . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Michael Glos, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Kopp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12465 A 12465 B 12465 D 12466 B 12466 D 12467 B 12467 C 12467 D 12468 A 12468 D 12470 A 12470 D 12471 D 12473 A 12473 D 12475 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 III Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Axel Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Julia Klöckner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Sechs- ten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 16/6741) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit zur Vermei- dung von Langzeitarbeitslosigkeit, für mehr Qualifizierung und eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verwenden (Drucksache 16/6035) . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU) . . . . . . . . 12476 B 12477 A 12478 B 12479 C 12480 B 12481 C 12481 D 12481 D 12483 B 12484 C 12485 A 12487 A 12487 C 12487 D 12489 C 12491 A 12491 C 12493 C 12493 D 12494 C 12495 C 12495 D 12497 D 12498 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Pawelski, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Laurenz Meyer (Hamm), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Siegmund Ehrmann, Martin Dörmann, Monika Griefahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung stär- ken – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der FDP: Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstumsbran- che in Europa stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Grietje Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bedeutung der Kulturwirtschaft anerkennen und ihren Stellenwert auf Bundesebene nachhaltig fördern (Drucksachen 16/5110, 16/5101, 16/5104, 16/6742) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Steffen Kampeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Monika Griefahn, Siegmund Ehrmann, Petra Merkel (Ber- lin), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Populäre Musik als wichti- gen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken (Drucksachen 16/5111, 16/6731) . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . . Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12498 D 12499 A 12499 B 12500 C 12502 B 12504 B 12505 C 12507 A 12508 C IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Birgit Homburger, Jörg van Essen, Dr. Werner Hoyer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Drucksache 16/3342) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Monika Knoche, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Stärkung der parlamentari- schen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streit- kräfte im Ausland (Parlamentsbeteili- gungsgesetz) (Drucksache 16/6646) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Volker Beck (Köln), Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Prüfkrite- rien für Auslandseinsätze der Bundeswehr entwickeln – Unterrichtung und Evalua- tion verbessern (Drucksache 16/6770) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortfor- 12509 A 12509 B 12510 D 12512 C 12512 D 12513 A 12513 B 12514 B 12516 A 12517 B 12518 D 12520 A schung im Geschäftsbereich des Bundesmi- nisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Drucksachen 16/6124, 16/6759) . . . . . . . . . . Dr. Hans-Heinrich Jordan (CDU/CSU) . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Praktika gesetzlich regeln – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Perspektiven für die Generation Praktikum schaffen (Drucksachen 16/3349, 16/3544, 16/6762) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Cornelia Hirsch, Werner Dreibus, Dr. Gesine Lötzsch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Berufsbil- dungsgesetzes (Drucksache 16/6629) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der FDP: Orientie- rung und verbesserte Berufsperspektiven durch Praktika schaffen (Drucksache 16/6768) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Barth (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12520 D 12521 A 12522 C 12523 C 12525 A 12526 C 12526 C 12526 D 12526 D 12528 D 12530 B 12531 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 V Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (Drucksachen 16/6123, 16/6727) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/6745) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Kramer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: a) Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige einführen (Drucksache 16/5904) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Kommunales Ausländerwahlrecht) (Drucksache 16/6628) . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12532 C 12533 D 12534 C 12535 B 12535 B 12535 C 12536 D 12537 D 12538 D 12539 C 12540 B 12540 C 12540 C 12541 D 12542 C 12542 D 12545 A 12546 B 12548 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- naturschutzgesetzes (Drucksachen 16/5100, 16/6780) . . . . . . . . . . Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Jürgen Trittin, Dr. Reinhard Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-brasiliani- schen Atomvertrag durch Erneuerbare- Energien-Vertrag ersetzen (Drucksachen 16/4426, 16/6038) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Förderung von Jugendfreiwilli- gendiensten (Drucksache 16/6519) . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Prüfaufträgen zur Zukunft der Frei- willigendienste, Ausbau der Jugend- freiwilligendienste und der generations- übergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaftlicher Generationenver- trag für Deutschland (Drucksache 16/6145) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Jugendfreiwilligendienste in einem gemeinsamen Gesetzesrahmen zu- sammenfassen (Drucksache 16/6769) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 12549 B 12549 C 12550 B 12551 B 12552 B 12553 B 12554 A 12555 C 12555 D 12555 D 12556 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jugendfreiwilligendienste aus- bauen und Gesamtkonzeption entwickeln (Drucksache 16/6771) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Lutz Heilmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) (Drucksachen 16/3017, 16/4963) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Bodenschutzrahmen- richtlinie aktiv mitgestalten – Subsidiari- tät sichern, Verhältnismäßigkeit wahren (Drucksachen 16/4736, 16/5757) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Prä- ventionshilfe (... StrÄndG) (Drucksache 16/6268) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge- ordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Programm „Energiewende in Gewächs- häusern“ auflegen (Drucksachen 16/5969, 16/6725) . . . . . . . . . . 12556 A 12556 B 12556 C 12556 D 12557 A Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Gitta Connemann, Dr. Hans Georg Faust, Annette Widmann- Mauz, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, Peter Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhin- dern – Verbraucher umfassend schützen (Drucksache 16/6779) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinig- ten Staaten von Amerika über die Verarbei- tung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermitt- lung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007) (Drucksache 16/6750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 16/6774) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 4 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Begründung für die Ablehnung der EU- Richtlinie zur Einführung einer sogenann- ten Bluecard zur Einwanderung qualifizier- ter Fachkräfte durch die Bundesregierung Antwort Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12557 B 12557 C 12557 D 12558 C 12558 A 12559 A 12559 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 VII Anlage 3 Mündliche Frage 5 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe der Bundesregierung für die Wei- gerung der Weiterleitung eines Inhaft- nahmeersuchen der Münchener Staatsan- waltschaft an die USA im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Fall Khaled el- Masri Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 6 Klaus Hofbauer (CDU/CSU) Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR für die „Besondere Zuwendung nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsge- setzes“ Antwort Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der OECD bezüglich einer stär- keren Besteuerung der Reichen zur Entlas- tung der Arbeitseinkommen in Deutsch- land Antwort Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Unterstützung der Nährwert- kennzeichnung der Ernährungsindustrie 12559 D 12560 B 12560 C durch Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer trotz der Zugrundelegung erhöhter Zuckerbedarfswerte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenhang zwischen der marktbe- herrschenden Stellung der vier großen Stromerzeuger und den aktuellen Steige- rungen der Strompreise sowie Umsetzung des EU-Beschlusses vom März 2007 zur Entflechtung von Energieerzeugung und Netzbetrieb bei den Stromkonzernen Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 10 und 11 Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den aktu- ellen Preiserhöhungen bei Strom und Erd- gas und Gründe für die Preiserhöhungen Antwort Hartmut Schauerte, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 13 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der von der Bundeswehr seit Beginn ihres Einsatzes in Afghanistan an afghani- sche und US-amerikanische Stellen überge- benen Gefangenen sowie Zahl der in die- sem Zusammenhang durchgeführten rechtsstaatswidrigen Verfahren Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12560 D 12561 A 12562 B 12562 D VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 Anlage 10 Mündliche Frage 14 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Verleihung von Panzern der Bundeswehr an die im Süden Afghanistans stationierten Kanadischen Truppen im Rahmen eines Leasingvertrages sowie weitere Verträge zur Weitergabe von Waffen der Bundes- wehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 15 und 16 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zur Forde- rung des ISAF-Generalstabschefs, Gene- ralmajor Bruno Kasdorf, nach mehr Ein- satzkräften in Afghanistan in Bezug auf die Meinungsbildung des Bundestages Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 17 und 18 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung des sechsstreifigen Ausbaues der A 8 zwischen München und Augsburg Antwort Karin Roth, Parl. Staatssekretärin BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 19 und 20 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Förderkriterien des Bundes für den barrie- refreien Neu- und Umbau von Bahnhöfen der Deutschen Bahn sowie Haltung der Bundesregierung zur Kritik des Sozial- verbandes VdK an den Plänen von Bun- desverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zur Einstellung dieser Förderung für 12563 A 12563 A 12563 C Bahnhöfe mit weniger als 1 000 Reisenden pro Tag Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 21 und 22 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Gründe für die fehlende Einordnung der Neubaustrecke Prag–Dresden und der Ausbaustrecke Dresden–Berlin als „priori- tär“ im Rahmen des Vorhabens Nr. 22 im Anhang III der gemeinschaftlichen Leitli- nien für den Aufbau eines transeuropäi- schen Verkehrsnetzes (TEN-V-Leitlinien); Vor- und Nachteile einer Einordnung die- ser Schienenstrecken ins EFRE-Pro- gramm anstatt in TEN-Projekte; Einsatz der Einnahmen aus der LKW-Maut für den Ausbau von Schienenwegen Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 23 und 24 Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum Kon- flikt zwischen der Deutschen Bahn AG und der Lokführergewerkschaft GDL Antwort Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 25 und 26 Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Präventive Maßnahmen der Bundesregie- rung zum Schutz der Bevölkerung vor der von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble öffentlich geäußerten Gefahr ei- nes Nuklearterrorismus und insbesondere zum Schutz von schwach radioaktivem Material vor Diebstahl 12564 B 12564 D 12565 C Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 IX Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 27 und 28 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die laut Presse bisher unzureichende Umsetzung der europäi- schen Seveso-II-Richtlinie durch Deutsch- land sowie Maßnahmen zur Abwendung einer Klage vor dem Europäischen Ge- richtshof Antwort Astrid Klug, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 30 und 31 Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu den For- derungen aus Reihen der nordrhein-west- fälischen SPD nach Lösungen zur Ver- meidung der Zwangsverrentung älterer ALG-II-Bezieher sowie mögliche Änderun- gen an den bestehenden Regelungen des SGB II bzw. SGB III Antwort Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz (Tagesord- nungspunkt 5) Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Kommunales Wahlrecht für Dritt- staatenangehörige einführen 12565 D 12566 B 12566 D 12567 A – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Kommunales Ausländer- wahlrecht) (Tagesordnungspunkt 8 a und b) Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Deutsch-brasilianischen Atomvertrag durch Erneuerbare-Energien-Vertrag ersetzen (Ta- gesordnungspunkt 10) Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Kurt Hill (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Prüfauf- trägen zur Zukunft der Freiwilligen- dienste, Ausbau der Jugendfreiwilligen- dienste und der generationsübergreifenden Freiwilligendienste als zivilgesellschaft- licher Generationenvertrag für Deutsch- land – Antrag: Jugendfreiwilligendienste in ei- nem gemeinsamen Gesetzesrahmen zu- sammenfassen – Antrag: Jugendfreiwilligendienste aus- bauen und Gesamtkonzeption entwickeln (Tagesordnungspunkt 11 a und b und Zusatz- tagesordnungspunkte 4 und 5) Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Reinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12567 D 12568 C 12569 A 12570 A 12570 D 12571 B 12572 D 12573 C 12575 B 12576 C 12577 B X Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) – Beschlussempfehlung und Bericht: Bo- denschutzrahmenrichtlinie aktiv mitge- stalten – Subsidiarität sichern, Verhältnis- mäßigkeit wahren (Tagesordnungspunkt 12, Zusatztagesord- nungspunkt 6) Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Detlef Müller (Chemnitz) (SPD) . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Auf- klärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG) (Tagesordnungspunkt 13) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Stünker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Programm „Energiewende in Gewächshäu- sern“ auflegen (Tagesordnungspunkt 14) Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 12578 B 12579 D 12581 A 12581 D 12582 B 12583 A 12584 A 12584 D 12585 D 12586 D 12587 C 12589 B 12590 A Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen (Tagesord- nungspunkt 15) Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäi- schen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggast- datensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Flug- gesellschaften an das United States Depart- ment of Homeland Security (DHS) (PNR-Ab- kommen 2007) (Tagesordnungspunkt 16) Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Burgbacher (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gert Winkelmeier (fraktionslos) . . . . . . . . . . . Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 17) 12591 A 12591 D 12592 D 12593 B 12595 A 12596 D 12597 C 12598 D 12599 D 12601 B 12602 A 12603 A 12604 D 12605 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 XI Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Jörg Rohde (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12605 D 12606 C 12607 B 12608 A 12608 D Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12455 (A) (C) (B) (D) 120. Si Berlin, Mittwoch, de Beginn: 1
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    1) Anlage 28 Berichtigung 119. Sitzung, Seite 12375, Ergebnis der namentlichen Abstimmung: Der Abgeordnete Gert Winkelmeier (frak- tionslos) hat sich nicht enthalten, sondern mit Nein ge- stimmt. Deshalb ist sein Name hinter die Nein-Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu verschieben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12559 (A) (C) (B) (D) hatte daraufhin Kontakt mit dem US-Justizministerium aufgenommen. Das BMJ bemühte sich insbesondere umStrothmann, Lena CDU/CSU 24.10.2007 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt für Annen, Niels SPD 24.10.2007 Bätzing, Sabine SPD 24.10.2007 von Bismarck, Carl- Eduard CDU/CSU 24.10.2007 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2007 Gabriel, Sigmar SPD 24.10.2007 Goldmann, Hans- Michael FDP 24.10.2007 Granold, Ute CDU/CSU 24.10.2007 Hänsel, Heike DIE LINKE 24.10.2007 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 24.10.2007 Hettlich, Peter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2007 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2007 Dr. Jung, Franz Josef CDU/CSU 24.10.2007 Kühn-Mengel, Helga SPD 24.10.2007 Landgraf, Katharina CDU/CSU 24.10.2007 Leutert, Michael DIE LINKE 24.10.2007 Möller, Kornelia DIE LINKE 24.10.2007 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.10.2007 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 24.10.2007 Dr. Schwall-Düren, Angelica SPD 24.10.2007 Dr. Stinner, Rainer FDP 24.10.2007 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 16/6743, Frage 4): Inwieweit wäre die Bundesrepublik Deutschland das ein- zige EU-Mitgliedsland, das den für den 23. Oktober 2007 ge- planten Vorstoß des EU-Justizkommissars Franco Frattini ab- lehnen würde, eine EU-Richtlinie zu einer sogenannten Blue Card zur Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zu beschlie- ßen, und wie begründet die Bundesregierung ihre mögliche Ablehnung gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament, das die Einführung der „Blue Card“ un- terstützt (Bericht aus Brüssel Nr. 12/2007 vom 8. Oktober 2007)? Die Kommission hat erst gestern einen Vorschlag für eine RL über die Bedingungen von Einreise und Aufent- halt von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Be- schäftigung als Hochqualifizierter („RL Hochqualifi- zierte“) vorgelegt. Die Haltung der Bundesregierung zu dem Richtlinienvorschlag steht noch nicht fest. Sie wird nach sorgfältiger Prüfung des Vorschlags und in Abstim- mung zwischen den betroffenen Ressorts festgelegt wer- den. Eine Bewertung sollte daher nicht vorweggenom- men werden. Die Auffassungen der anderen EU-Mitgliedstaaten sind hier noch nicht bekannt. Ein erster Meinungsaus- tausch zwischen den Mitgliedstaaten ist für den nächsten J/I-Rat am 8./9. November 2007 in Brüssel im Anschluss an die Vorstellung des RL-Vorschlags durch KOM Vize- präsident Frattini geplant. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Frage 5): Warum hat die Bundesregierung, nachdem das Amtsge- richt München am 31. Januar 2007 Haftbefehle gegen 13 mut- maßliche CIA-Entführer des Khaled El Masri wegen dringen- den Verdachts der Freiheitsberaubung und der gefährlichen Körperverletzung erließ, sich geweigert, über das Bundesamt für Justiz ein diesbezügliches Inhaftnahmeersuchen der Münchner Staatsanwaltschaft an die USA weiterzuleiten, und in wie vielen Fällen zuvor hat die Bundesregierung schon ein- mal derartige Inhaftnahmeersuchen zu übermitteln verweigert oder Auslieferungsersuchen von Drittstaaten abgelehnt? Die Staatsanwaltschaft München I führt ein Ermitt- lungsverfahren wegen Freiheitsberaubung und gefährli- cher Körperverletzung zum Nachteil des deutschen Staatsangehörigen El Masri. Das AG München hatte in diesem Verfahren am 31. Januar 2007 Haftbefehle gegen 13 Personen erlassen, die Mitarbeiter der Central Intelli- gence Agency sein sollen und bei denen es sich mutmaß- lich um Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika handelt. Das Bundesministerium der Justiz 12560 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) eine Klärung, ob und gegebenenfalls unter welchen Vo- raussetzungen die US-Behörden bereit wären, einem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Das US-Justiz- ministerium hat schließlich schriftlich mitgeteilt, dass weder eine vorläufige Inhaftnahme noch eine Ausliefe- rung der Betroffenen in Betracht komme. Diese Haltung hat die Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen: Grundlage des deutsch-amerikanischen Auslieferungs- verkehrs ist der Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 in Verbindung mit dem Zusatzvertrag vom 21. Oktober 1986. Danach sind die US-Behörden nicht zur Ausliefe- rung amerikanischer Staatsbürger an Deutschland ver- pflichtet. Eine Auslieferung eigener Staatsbürger ist zwar nicht ausgeschlossen, sie steht jedoch im Ermessen der amerikanischen Behörden. Im umgekehrten Fall käme die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers an die USA im Übrigen aufgrund des Verbots in Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz ebenfalls nicht in Betracht. Vor der Weiterleitung eines Auslieferungs- oder Rechtshilfeersu- chens ist das Bundesministerium der Justiz gehalten, die Erfolgsaussichten zu prüfen. Offensichtlich aussichts- lose Ersuchen müssen nicht weitergeleitet werden. Dies entspricht der üblichen Verfahrensweise und wird auch in anderen Fällen so gehandhabt. Eine statistische Erfas- sung der Fälle, in denen ein Ersuchen wegen offensicht- licher Aussichtslosigkeit nicht weitergeleitet wird, erfolgt nicht. Die Zahlen abgelehnter Auslieferungsersu- chen von Drittstaaten können der „Bekanntmachung der Auslieferungsstatistik“, die das BMJ jährlich im Bun- desanzeiger veröffentlicht, entnommen werden. Die Zahlen für 2006 werden derzeit noch aufbereitet und vo- raussichtlich Ende 2007/Anfang 2008 erscheinen. Im Jahr 2005 wurden 176 Auslieferungsersuchen von der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Im Gegenzug wurden 95 Ersuchen deutscher Behörden an ausländi- sche Staaten von diesen abgelehnt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hofbauer (CDU/CSU) (Drucksache 16/6743, Frage 6): Ab wann stehen die Haushaltsmittel zur Umsetzung des „Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtli- cher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“, in Kraft getreten am 29. August 2007, für die „Besondere Zuwendung nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes“ den auszahlenden Dienststellen zur Verfügung, da laut telefonischer Auskunft der Regierung der Oberpfalz vom 16. Oktober 2007 derartige Mittel nicht vor- handen sind? Warum in Bayern keine ausreichenden Mittel für diese neue Leistung vorhanden sein sollen, ist hier nicht bekannt. Die Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes wird vom Bund zu 65 Prozent und von den Ländern zu 35 Prozent getragen. Was den Bundesanteil dieser Leistung angeht, so hat das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) Bayern bisher einen Abschlagsbetrag von 73 000 Euro zugewiesen, der aber noch nicht abgerufen wurde. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/6743, Frage 7): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der OECD, die Reichen in der Bundesrepublik Deutschland stär- ker zu besteuern, um die Arbeitseinkommen zu entlasten, und wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung der OECD, dass Deutschland innerhalb der OECD zu den Län- dern gehört, die das Vermögen mit am wenigsten belasten (www.sueddeutsche.de; 18. Oktober 2007)? Es gibt keinen Vorschlag der OECD, „die Reichen in Deutschland“ stärker zu besteuern. Zutreffend ist, dass ein Mitarbeiter der OECD anlässlich der Veröffentli- chung der „Revenue Statistics 2007“ der Organisation der Bundesregierung empfohlen hat, zur Senkung der Sozialabgaben das Sozialsystem stärker über Steuern zu finanzieren. Diesen Weg hat die Bundesregierung bereits beschritten, ergänzend zu den aus dem Bundeshaushalt erfolgenden Zahlungen zugunsten der sozialen Siche- rungssysteme, zum Beispiel durch den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung und die Unterstüt- zung der Bundesagentur für Arbeit. So erhält bekannt- lich die Bundesagentur für Arbeit seit Beginn des Jahres als Finanzierungsbeitrag des Bundes einen Teil der auf- grund der Mehrwertsteuererhöhung generierten Steuer- mehreinnahmen, was zu einer spürbaren Absenkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung geführt hat. Auch die Mehreinnahmen aus der so genannten Öko- steuer werden bereits zu einem Großteil dazu verwendet, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung zu begrenzen. Zudem soll der Bundeszuschuss an die ge- setzliche Krankenversicherung bis 2016 schrittweise von 2,5 Milliarden Euro auf 14 Milliarden Euro jährlich stei- gen. Was die im OECD-Bericht für Deutschland festge- stellte vergleichsweise geringe Belastung durch Steuern auf Vermögen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass im internationalen Vergleich hierunter neben der Vermögen- steuer insbesondere auch die Erbschaft- und Schenkung- steuer sowie die Grundsteuer verstanden werden. Zudem lassen die Revenue Statstics die unterschiedliche Steuer- und Abgabenstruktur in den OECD-Staaten generell un- berücksichtigt. So dienen etwa Grundsteuern im angel- sächsischen Raum vorzugsweise als Finanzierungsquelle für öffentliche Leistungen der Kommunen, wofür in Deutschland vor allem Gebühren eingesetzt werden. Die Vergleichbarkeit der ermittelten Daten ist daher nicht ge- geben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Frage 8): Warum unterstützt der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, die Nährwertkennzeichnung der Ernährungsindustrie, obwohl hier deutlich höhere Zuckerbedarfswerte zugrunde liegen, als sie beispielsweise von der WHO oder der Deutschen Gesell- schaft für Ernährung angenommen werden? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12561 (A) (C) (B) (D) Erweiterte Nährwertinformationen jeglicher Art sind Orientierungshilfen für die Verbraucherinnen und Ver- braucher. Sie müssen wissenschaftlich begründbar sein, dürfen die Käufer nicht irreführen, können aber letztlich nie auf den tatsächlichen individuellen Bedarf des ein- zelnen Menschen Bezug nehmen, da dieser sehr unter- schiedlich ist. Für Gesamtzucker existieren keine Emp- fehlungswerte für die Tageszufuhr. Der Richtwert nach dem Modell des europäischen Lebensmittelindustriever- bandes errechnet sich deshalb aus dem Eigenzuckerge- halt von zusammen 45 Gramm, wie er sich aus Richt- werten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum täglichen Verzehr von Obst, Gemüse und Milchproduk- ten errechnet, zuzüglich von 50 Gramm zugesetztem Zucker, entsprechend den Vorgaben der WHO. Aus die- ser Summe ergibt sich abgerundet ein Richtwert für die Tageszufuhr von Zucker in Höhe von 90 Gramm. Dieser Bezugwert ist erst einmal ein praktikabler Ausgangs- punkt in einer noch nicht abgeschlossenen Diskussion um Bezugsgrößen. Die Eckpunkte des BMELV sehen aber ausdrücklich vor, dass eine kontinuierliche Weiter- entwicklung des Konzeptes vorgenommen wird. Dabei soll an dem anstehenden wissenschaftlichen Dialog aus- drücklich auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) teilnehmen. Der Referenzwert für Gesamtzucker wird auch Gegenstand dieses Dialogs sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Frage 9): Wie stellt sich für die Bundesregierung der Zusammen- hang zwischen der marktbeherrschenden Stellung von vier Anbietern beim Betrieb der Stromübertragungsnetze, der Stromerzeugung und bei den aktuellen Preissteigerungen dar, und wie will die Bundesregierung den EU-Beschluss vom März 2007 umsetzen, die Energiekonzerne über die Trennung von Energieerzeugung und Netzbetrieb zu entflechten? Erstens. Der Europäische Rat hat sich in seinem Ener- gieaktionsplan vom 8./9. März 2007 ausgesprochen für: die wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze (Entflechtung) auf der Grundlage unabhängig organisierter und angemessen regulierter Strukturen für den Netzbetrieb, die einen gleichberech- tigten und offenen Zugang zu Transportinfrastrukturen und die Unabhängigkeit von Entscheidungen über Infra- strukturinvestitionen garantieren und zwar durch unab- hängig organisierte Strukturen für den Netzbetrieb und die Unabhängigkeit von Entscheidungen über Investitio- nen in die Netze. Entsprechend der Aufforderung des Europäischen Ra- tes hat die EU-Kommission am 19. September 2007 ihre Vorschläge für ein drittes Strom- und Gasbinnenmarkt- paket vorgelegt. a) Wir haben jedoch Zweifel, dass die von der EU- Kommission nun favorisierte vollständige Eigentums- entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungs- netze der geeignete Motor für die Entwicklung eines dynamischen Wettbewerbs ist: (1) Die Kommission kann in der ihren Vorschlägen zugrunde liegenden Folgenabschätzung (Impact Assessment) den Nachweis nicht erbringen, dass die Eigentumsentflechtung eine Gewähr für niedrige Endverbraucherpreise bietet. (2) Bedenklich ist bei den Vorschlägen der EU- Kommission zur Eigentumsentflechtung auch, dass sie bei Energieversorgungsunternehmen im Staatseigentum praktisch wirkungslos blieben. (3) In Deutschland haben wir mit der Kraftwerks- Netzanschlussverordnung mögliche Diskrimi- nierungen beim Anschluss neuer Kraftwerke ans Netz beseitigt. Die Verordnung hat also schnel- ler, effektiver und unkomplizierter Wirkungen gezeigt als es eine Eigentumsentflechtung ver- mag. Wir werden der Kommission deutlich machen, dass wir uns solche pragmatischen, effektiven Lösungen auch auf EU-Ebene wünschen. b) Klarzustellen ist aber: Wir brauchen eine wirksame Entflechtung. Wir stehen daher zu den Beschlüssen des Europäischen Rates vom März. Zweitens. Das beste Mittel gegen Preiserhöhungen ist mehr Wettbewerb. Und hier haben wir auf nationaler Ebene bereits gehandelt: a) Wir haben die Rahmenbedingungen für einen Liefe- rantenwechsel weiter verbessert. Durch neue Rechts- verordnungen, die im November 2006 in Kraft getreten sind – die Niederspannungs- und die Niederdruckan- schlussverordnungen sowie die Grundversorgungs- verordnungen für Strom und Gas – wurde die Grund- lage dafür geschaffen, dass die Kunden ihren Strom- und Gasanbieter noch leichter wechseln können. Diese Saat geht jetzt auf. Es ist zu begrüßen, dass nun auch die Verbraucherschützer zum Lieferanten- wechsel aufrufen. Hier haben die Kunden ein Stück Eigenverantwortung, die neuen Möglichkeiten jetzt zu nutzen. b) Darüber hinaus wurde schon im Herbst 2006 ein Maßnahmepaket der Bundesregierung auf den Weg gebracht, um den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten weiter zu stärken: (1) Die Regulierung der Netzentgelte ist bereits er- folgreich. Die Netzentgelte sind gesunken. Um die Regulierung noch weiter zu verbessern, ha- ben wir eine Anreizregulierung beschlossen und eine entsprechende Rechtsverordnung verab- schiedet, die in Kürze in Kraft tritt. Hier sind die Dinge auf den Weg gebracht. (2) Hauptproblem ist derzeit die Stromerzeugung: Mit der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung hat die Bundesregierung die Weichen dafür ge- stellt, dass sich durch den Netzanschluss neuer Kraftwerke mittelfristig die Wettbewerbssitua- tion bei der Stromerzeugung verbessern kann. 12562 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Denn wir brauchen neue Kraftwerke und gerade solche von neuen Anbietern. Die Verordnung er- leichtert und beschleunigt den Anschluss neuer Kraftwerke. (3) Kurzfristig brauchen wir die Schärfung der kar- tellrechtlichen Missbrauchsaufsicht: Die GWB- Novelle ist von der Bundesregierung im Früh- jahr beschlossen worden. Sie hat die Unterstüt- zung des Bundesrates erhalten und liegt derzeit dem Bundestag zur Entscheidung vor. Es ist wichtig, dass dieses Gesetz jetzt möglichst zügig in Kraft gesetzt wird, da es den Kartellbehörden den Nachweis von missbräuchlich überhöhten Strompreisen erleichtern soll. Besonders wichtig ist die Beweislastumkehr zulasten der Versorger. Hier müssen die Versorger stärker in die Begründungspflicht genommen werden. Außerdem schaffen wir größere Vergleichsmöglich- keiten bei der Preismissbrauchsaufsicht und einen So- fortvollzug kartellbehördlicher Entscheidungen. Und wo Vergleiche mit den Preisen anderer nicht helfen, weil alle zu teuer sind, erleichtern wir den Kartellbehörden einen kostenorientierten Prüfansatz. Es liegt nun in den Händen des Deutschen Bundesta- ges, dass die GWB-Novelle baldmöglichst in Kraft tre- ten kann! Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Schauerte auf die Fra- gen der Abgeordneten Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Fragen 10 und 11): Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die aktuellen Preiserhöhungen bei Strom und Erdgas? Wie wird die Bundesregierung gegen die aktuellen und die bereits in Aussicht gestellten künftigen Erhöhungen der Ener- gie- und Erdgaspreise vorgehen? Zu Frage 10: Als Gründe für die steigenden Strompreise werden von den Stromversorgungsunternehmen insbesondere die gestiegenen Strombeschaffungskosten und Zusatzbe- lastungen aus der Förderung erneuerbarer Energien genannt. Ob diese Gründe die Preissteigerungen in der vorgesehenen Höhe rechtfertigen, wird sich das Bundes- kartellamt genau ansehen. Die Importpreise für Erdgas sowie die deutschen Großhandelspreise sind über eine Preisgleitklausel an den Heizölpreis gekoppelt. Die an- gekündigten Preiserhöhungen für Erdgas werden mit dem steigenden Ölpreis und damit zusammenhängenden steigenden Beschaffungskosten begründet. Ob die ge- stiegenen Heizölpreise die angekündigten Preisstei- gerungen rechtfertigen, kann von den zuständigen Kartellbehörden nach Maßgabe des kartellrechtlichen Missbrauchs- und Diskriminierungsverbots überprüft werden. Zu Frage 11: Bei Strom hat die Bundesregierung ein Maßnahmen- programm auf den Weg gebracht, um den Wettbewerb besser in Gang zu bringen: Die Regulierung der Netzentgelte ist bereits erfolg- reich. Um die Aufsicht weiter zu verbessern, wurde eine Anreizregulierung der Netzentgelte beschlossen und eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet. Bei der Stromerzeugung hat die Bundesregierung die Weichen dafür gestellt, dass durch den Netzanschluss neuer Kraftwerke sich mittelfristig die Wettbewerbs- situation bei der Stromerzeugung verbessern kann. Dafür ist eine Kraftwerks-Netzanschlussverordnung bereits im Juni dieses Jahres in Kraft getreten. Als kurzfristig wirk- sames Mittel sieht sie die Schärfung der kartellrechtli- chen Missbrauchsaufsicht: Die entsprechende Novelle ist von der Bundesregierung im Frühjahr beschlossen worden und liegt derzeit dem Bundestag zur Entschei- dung vor. Es ist wichtig, dass dieses Gesetz jetzt mög- lichst zügig in Kraft gesetzt wird. Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden führen halbjährlich eine einheitliche Umfrage zur Überprüfung der Gastarife für Haushaltskunden und Kleinkunden durch. Auf Basis dieser Ergebnisse können von den Kartellbehörden Preismissbrauchsverfahren eingeleitet werden. Mit der zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen GWB- Novelle wird die Missbrauchsaufsicht der Kartellbehör- den weiter gestärkt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Frage 13): Wie viele in Afghanistan gemachte Gefangene, insbeson- dere denen rechtsstaatswidrige Verfahren oder Strafen wie die Todesstrafe drohen könnten, übergab die Bundeswehr seit Be- ginn ihres dortigen Einsatzes je an afghanische und US-ameri- kanische Stellen, und gegen wie viele davon wurden dann ein rechtsstaatswidriges Verfahren durchgeführt, Folter vollzo- gen, die Todesstrafe angedroht, verhängt oder gar vollstreckt? Seit Beginn des ISAF-Einsatzes im Dezember 2001 wurden durch deutsche Kräfte auf der Grundlage des ISAF-Mandates mehrere vorübergehend festgehaltene Personen an afghanische Stellen übergeben. Eine Über- gabe von Personen an US-amerikanische Stellen erfolgte in keinem Fall. Der Bundesregierung ist kein Fall be- kannt, in dem an einer Person, die durch deutsche Kräfte vorübergehend festgehalten und dann an afghanische Stellen übergeben wurde, ein rechtsstaatwidriges Verfah- ren durchgeführt, diese Person gefoltert oder gegen sie die Todesstrafe verhängt oder gar vollstreckt wurde. Im Rahmen der Operation Enduring Freedom wurden durch deutsche Streitkräfte bislang keine Personen in Gewahr- sam genommen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12563 (A) (C) (B) (D) Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 16/6743, Frage 14): Trifft es zu, dass die Bundesregierung Panzer der Bundes- wehr an die kanadischen Truppen, die im Süden Afghanistans stationiert sind, im Rahmen eines Leasingvertrages verleiht, und welche weiteren Leasingverträge gibt es zur Weitergabe von Waffen der Bundeswehr (Wirtschaftswoche, 15. Oktober 2007)? Es trifft nicht zu, dass Deutschland mit Kanada einen Leasingvertrag geschlossen hat, sondern Deutschland überlässt 20 Kampfpanzer Leopard 2 und zwei Berge- panzer Büffel bis zum 30. September 2009 an Kanada zum Einsatz in Afghanistan. Darüber hinaus wurde mit Spanien ein bis 2016 laufender Mietvertrag über die Überlassung von 108 Kampfpanzern Leopard 2 A4 ge- schlossen sowie mit Schweden ein Mietvertrag über 160 Kampfpanzer Leopard 2 A4, der 2009 ausläuft. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 16/6743, Fragen 15 und 16): Hält es die Bundesregierung für angemessen, wenn der ISAF-Generalstabschef, der deutsche Generalmajor Bruno Kasdorf, mit der Forderung nach mehr Einsatzkräften in Af- ghanistan in die Meinungsbildung des Bundestages eingreift (FAZ.NET vom 11. Oktober 2007)? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Gene- ralmajors Bruno Kasdorf, „alle Beschränkungen, die wir ha- ben, behindern uns in der militärischen Operationsführung“? Zu Frage 15: Herr Generalmajor Bruno Kasdorf ist als Chef des Sta- bes von ISAF der dienstgradhöchste deutsche Offizier im NATO HQ in Kabul. Er verfugt über einen tiefgehenden Einblick in die ISAF-Mission und die Entwicklung des internationalen Engagements in Afghanistan. Aufgrund seiner herausgehobenen Dienststellung wird erwartet, dass er sich zum Verlauf der ISAF Operation auch gegen- über den Medien äußert. Die von Herrn Generalmajor Kasdorf geäußerte Forderung nach Entsendung von mehr Einsatzkräften richtete sich an alle NATO-Mitgliedstaa- ten. Ihr liegt die Tatsache zugrunde, dass bislang nicht alle von den NATO-Kommandobehörden für ISAF als notwendig erachteten Kräfte und Fähigkeiten in vollem Umfang von den Nationen bereitgestellt wurden. Zu Frage 16: Die Verfügbarkeit der internationalen Truppen in Af- ghanistan unterliegt unterschiedlichen Beschränkungen. Teilweise handelt es sich dabei um nationale Beschrän- kungen, die dem Einsatz von Kräften räumliche, zeitli- che oder andere Beschränkungen für deren Einsatz auf- erlegen. Die zitierte Aussage von Herrn Generalmajor Kasdorf ist eine sachliche Feststellung, die sich an alle ISAF-Truppensteller richtet. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Karin Roth auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Fragen 17 und 18): Welche Aussagen zur Höhe der Anschubfinanzierung für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn 8 zwischen Mün- chen und Augsburg kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt treffen, nachdem das bisher einer Antwort entge- genstehende Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer mitt- lerweile abgeschlossen werden konnte, und welche Vorhaltun- gen hinsichtlich des Zuschlags auf ein Unterangebot wurden dem Konzessionsgeber gemacht? Wie konnte die Bundesregierung den wirtschaftlichen Vor- teil des A-Modells gegenüber der herkömmlichen Finanzie- rung des sechsstreifigen Ausbaus der Autobahn 8 zwischen München und Augsburg mit 10,02 Prozent beziffern (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 16/6063), wenn der Ausbau und Unterhalt nach herkömmlichem Verfahren 257 Millionen Euro gekostet hätten (Antworten zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 16/6063), das Konzes- sionsvolumen aber 730 Millionen Euro beträgt (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 16/6063) und eine Aus- sage zu den Kosten erst am Ende der Konzessionslaufzeit ge- troffen werden kann (Antwort zu Frage 15 auf Bundestags- drucksache 16/6063), und inwieweit hält die Bundesregierung das A-Modell für finanziell vorteilhafter für den Bund als das F-Modell oder die private Vorfinanzierung? Zu Frage 17: Die Höhe der Anschubfinanzierung des besten Bie- ters, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, be- trug 0 Euro. Entsprechend internationaler Praxis bei PPP-Vorhaben trägt der Konzessionsgeber Bund auch beim A-Modell Autobahn A 8 das sogenannte Referenz- zinssatzänderungsrisiko für den Zeitraum zwischen der Angebotslegung am 15. Februar 2007 und der Zuschlags- erteilung am 25. April 2007 nach festgelegten Regula- rien. Aufgrund von Zinsänderungen in dem genannten Zeitraum betrug die insoweit „angepasste“ Anschub- finanzierung 6,426 Millionen Euro (brutto). Dieser Be- trag wird dem Konzessionsnehmer während der Bauzeit in vier gleich hohen Raten gezahlt. Zu Frage 18: Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das A-Mo- dell-Pilotprojekt Autobahn A 8 wurde unter Beachtung der Vorgaben des Leitfadens „Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen bei PPP-Projekten“ erstellt, den die Finanz- minister der Länder gemeinsam mit der Bundes-Ar- beitsgruppe „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei PPP- Projekten“ unter Mitwirkung des Bundesrechnungshofes im September 2006 verabschiedet haben. Danach wer- den bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die Kosten für eine konventionelle Beschaffungsvariante der Maß- nahme (sogenannte PSC-Variante) der sogenannten PPP- Variante gegenübergestellt, wobei auf beiden Seiten eine zum Betrachtungszeitpunkt möglichst vollständige Kos- tenabschätzung durchzuführen ist. Es wurden daher auf der PSC-Seite nicht nur die Ausbau- und Unterhaltungs- 12564 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) kosten in Ansatz gebracht, sondern es mussten auch an- dere Kostenbestandteile eingerechnet werden, die bei ei- ner konventionellen Realisierung anfallen würden, zum Beispiel Erhaltungs-, Planungs- und Managementkosten sowie Kosten für zurückbehaltene Risiken. Darüber hinaus werden bei Wirtschaftlichkeitsunter- suchungen alle Kostenbestandteile sowohl auf der PSC- als auch auf der PPP-Seite auf einen bestimmten Betrachtungszeitpunkt diskontiert und die Zahlungs- ströme inflationiert (Barwertvergleich). Einzelbeträge werden somit nicht einfach addiert, sondern der Zeit- punkt der Auszahlung bzw. der Anfall von Kosten und Einnahmen werden berücksichtigt. Es liegt in der Natur der Sache jeder – durch die öffentliche Hand oder die Privatwirtschaft erstellten – Wirtschaftlichkeitsbetrach- tung, die vor Einführung eines Produktes auf dem Markt erstellt wird, dass sie prognostischen Charakter hat. Dies gilt in besonderem Maße für die Einnahmeprognose, so auch beim A-Modell mit verkehrsmengenabhängiger Vergütung. Aussagen über die wirtschaftliche Vor- oder Nachteilhaftigkeit können sich nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Betrachtung beziehen, die ermittelten 10,02 Prozent bezogen sich auf den Zeitpunkt der Verga- beentscheidung. Im Gegensatz zu den auf der Lkw-Maut basierenden, im Ergebnis haushaltsfinanzierten A-Mo- dellen sind F-Modelle rein nutzerfinanzierte Projekte. Der Anwendungsbereich der F-Modelle ist jedoch ge- setzlich auf bestimmte Kategorien von Projekten be- schränkt. Da eine darüber hinausgehende allgemeine Nutzerfinanzierung nicht beabsichtigt ist, kommt ein Vergleich beider Modelle nicht in Betracht. PPP-Pro- jekte wie die A- und F-Modelle zeichnen sich dadurch aus, dass dem Privaten eine Infrastrukturmaßnahme über einen längeren, mehrere Lebenszyklusstufen umfassen- den Zeitraum übertragen wird. Die Verantwortlichkeit des Privaten endet somit nicht nach der maximal fünf- jährigen Gewährleistungsfrist, sondern erstreckt sich zum Beispiel über 30 Jahre. Dies wirkt sich positiv auf die Qualität der (Bau-)Leistung aus. Auch die Verzah- nung der einzelnen Bereiche Bauen, Erhalten und Be- treiben über den Lebenszyklus führt zu Synergien, was sich ebenfalls als (volks-)wirtschaftlich vorteilhaft er- weist. Die Projekte der privaten Vorfinanzierung sind demgegenüber reine Bau- und Vorfinanzierungsprojekte, denen der PPP-typische wirtschaftliche Anreiz zu hoch- wertigem, schnellen und möglichst wirtschaftlichen Bauen, Betreiben und Erhalten fehlt, weshalb sie im Ver- gleich zu PPP-Modellen als unwirtschaftlicher einzustu- fen sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 16/6743, Fragen 19 und 20): Nach welchen Maßgaben und Kriterien und mit welchen Zielstellungen wird der barrierefreie Neu- und Umbau von Bahnhöfen der Deutschen Bahn durch den Bund gefördert? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik des Sozial- verbandes VdK Deutschland zu den Plänen vom Bundesmi- nister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tie- fensee, den barrierefreien Neu- und Umbau von Bahnhöfen mit weniger als 1 000 Reisenden pro Tag künftig nicht mehr zu fördern (siehe Pressemitteilung „Tiefensee plant Förder- verbot für Barrierefreiheit“ des VdK vom 11. Oktober 2007)? Zu Frage 19: Der Bund fördert die barrierefreie Gestaltung von Per- sonenverkehrsanlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) nach Maßgabe der in den eisenbahnrechtlichen Regelun- gen enthaltenen Zielbestimmungen zur Barrierefreiheit. Die nur schrittweise erreichbaren Verbesserungsmaßnah- men sind an ihrem Wirkungsgrad zu orientieren. Die Kri- terien für Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung rich- ten sich nach den jeweiligen besonderen Verhältnissen. Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers ist den Ei- senbahnen ein Handlungsspielraum darüber belassen, wie und wann die gesetzliche Zielbestimmung erreicht wird. Die DB AG hat die entsprechenden Vorgaben in ihrem Programm nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebs- ordnung dargelegt. Die einschlägigen technischen Krite- rien sind in ihrer Konzernrichtlinie 813 über die Gestal- tung von Bahnanlagen festgeschrieben. Zu Frage 20: Die in der Pressemitteilung des Sozialverbandes VdK Deutschland vom 11. Oktober 2007 geäußerte Kritik, die Bundesregierung plane, zukünftig barrierefreie Neu- und Umbauten von Bahnhöfen mit weniger als 1 000 Reisen- den pro Tag nicht mehr zu fördern, ist unbegründet und beruht offensichtlich auf einem Missverständnis. Die Er- reichung bestimmter Benchmarks, nämlich für Bahnhöfe oder Stationen mit Mittelbahnsteig von 1 000 Ein-, Aus- oder Umsteigern pro (Werk-)Tag bzw. bei sonstigen Bahnhöfen oder Stationen mit Außenbahnsteigen von mindestens 100 Ein-, Aus- oder Umsteiger pro (Werk)- Tag, ist Voraussetzung für die Finanzierung des Baus neuer Bahnsteige, nicht aber für die Herstellung der Bar- rierefreiheit. Für Bahnhöfe der erstgenannten Kategorie ist Barrierefreiheit von vornherein herzustellen. Aber auch für Bahnsteige der zweitgenannten Kate- gorie ist eine barrierefreie Gestaltung möglich, soweit diese Ausgestaltung von den Eisenbahninfrastrukturun- ternehmen im Rahmen ihres Programms nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung im Einzelfall vor- gesehen ist. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn für entsprechende bauliche Maßnahmen für beson- dere Personengruppen ein tatsächlicher Bedarf aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorliegt, zum Beispiel we- gen der Anbindung einer Reha-Klinik oder eines Wohn- heimes für behinderte Menschen, soweit die Kosten nicht außer Verhältnis stehen. Diese Regelung, nach der der Bund seit zehn Jahren verfährt, soll auch künftig gel- ten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fra- gen der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 16/6743, Fragen 21 und 22): Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12565 (A) (C) (B) (D) Welches sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung entgegen dem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz Ost (MPK Ost) am 27. Juni 2007 offenbar nicht beabsichtigt, innerhalb des Vorhabens Nr. 22 in Anhang III der gemein- schaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäi- schen Verkehrsnetzes (TEN-V-Leitlinien) die Neubaustrecke Prag–Dresden und die Ausbaustrecke Dresden–Berlin als „prioritär“ einzuordnen bzw. bei der EU-Kommission für die anstehende Revision der TEN-Leitlinien anzumelden, und welche Fortschritte sind für die Projekte in Ostdeutschland zu verzeichnen, mit deren Verwirklichung vor 2010 laut Anhang III begonnen werden soll? Welche Vor- und Nachteile (gegebenenfalls auch aus zeit- licher, planungsseitiger sowie finanzieller Sicht) würden sich aus einer Einordnung des Schienenstreckenabschnittes Prag–Dresden und Dresden–Berlin ins EFRE-Programm ge- genüber einer Anmeldung für die TEN-Projekte ergeben, und inwiefern werden im Rahmen einer integrierten Verkehrspoli- tik Einnahmen aus der Lkw-Maut für den Ausbau von Schie- nenwegen eingesetzt? Zu Frage 21: Eine Revision der TEN-Leitlinien, in die das von Ih- nen angesprochene Anliegen eingebracht werden könnte, wird von der Europäischen Kommission frühes- tens im Jahr 2009 initiiert werden. Es bleibt abzuwarten, welche Kriterien anlässlich der Revision für eine Auf- nahme in eine künftige Liste „Vorrangiger Vorhaben“ er- füllt werden müssen. Erst wenn diese Kriterien bekannt sind, kann eine entsprechende Prüfung und gegebenen- falls eine Beantragung erfolgen. In der im Anhang III aufgeführten Übersicht der „Vorrangigen Vorhaben, mit denen vor 2010 begonnen werden soll“ ist für Ost- deutschland das Projekt „Halle/Leipzig–Nürnberg“ ent- halten, das sich im Bau befindet. Zu Frage 22: Die Förderung im EFRE-Bundesprogramm Verkehrs- infrastruktur kann bis zu 65 Prozent der „anerkennungs- fähigen“ Kosten betragen. Es ist für die gesamte Finan- zierungsperiode bekannt, wie hoch die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind. Es wird national entschie- den, welche Projekte zur Förderung vorgeschlagen wer- den. Sollte ein Projekt zum Beispiel wegen Bauverzöge- rungen die vorgesehenen Mittel nicht absorbieren können, kann nach nationaler Entscheidung ein anderes deutsches Projekt nachgemeldet werden. Die Förderung aus der Haushaltslinie für transeuropäische Netze kann höchstens bis zu 10 Prozent für „normale“ Vorhaben bzw. bis zu 20 Prozent für „Vorrangige Vorhaben“ betra- gen. Die Förderung von bis zu 30 Prozent greift nur bei grenzüberschreitenden Abschnitten „Vorrangiger Vorha- ben“. Bei TEN-Zuschüssen gibt es keine Quoten für die jeweiligen Mitgliedstaaten. Der Zuschussumfang für den jeweiligen Mitgliedstaat ist damit zu Beginn der Finanz- periode nicht bestimmbar. Für die Förderentscheidung hat die EU-Kommission ein Vorschlagsrecht, zudem be- darf es der Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaa- ten. Die Einstufung eines Projektes als „Vorrangiges Vorhaben“ der transeuropäischen Netze für Verkehr ga- rantiert keine Bereitstellung europäischer Mittel für die jeweiligen Aus- oder Neubaumaßnahmen. Aufgrund des Verfahrens über die Gewährung der TEN-Zuschüsse kann daher auch nicht sicher gestellt werden, dass frei werdende Mittel durch Verzögerungen bei deutschen Projekten anderen deutschen Projekten zugute kommen. Die im Bedarfsplan Schiene (Bundesschienenwegeaus- baugesetz) enthaltene Ausbaustrecke Dresden–Berlin wurde in die Indikative Liste der Großprojekte des EFRE-Bundesprogramms Verkehrsinfrastruktur (Förder- periode 2007 bis 2013) aufgenommen, das zurzeit der EU-Kommission zur Genehmigung vorliegt. Nach Ge- nehmigung des EFRE-Bundesprogramms kann Deutsch- land das Projekt zur Förderung vorschlagen. Eine Neu- baustrecke des Streckenabschnitts Dresden–Prag ist nicht förderwürdig, da ein solches Vorhaben zurzeit nicht Bestandteil des Bedarfsplans Schiene (Bundes- schienenwegeausbaugesetz) ist und insoweit keine Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen. Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Verwendung der Lkw-Mauteinnahmen legt gemäß § 11 Autobahnmautge- setz fest, dass die Mauteinnahmen nach Abzug der Sys- temkosten zweckgebunden zur Verbesserung der Verkehrs- infrastruktur – überwiegend für die Bundesfernstraßen – zu verwenden sind. Nach dem von der Bundesregierung verfolgten Konzept einer integrierten Verkehrspolitik werden die Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw- Maut verkehrsträgerübergreifend eingesetzt. So werden 50 Prozent der nach Abzug der Betreiberkosten des Mautsystems verfügbaren Mautmittel in das Bundes- fernstraßennetz, 38 Prozent in das Bundesschienennetz und 12 Prozent in das Wasserstraßennetz investiert. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Fragen 23 und 24): Wie lange will sich die Bundesregierung den verfahrenen Konflikt zwischen der Deutsche Bahn AG und der Lokführer- gewerkschaft GDL noch mit ansehen, ohne sich einzuschal- ten? Warum sorgt die Bundesregierung angesichts der hohen Verantwortung für die Bahnkunden, Bahnmitarbeiter und die Volkswirtschaft insgesamt nicht dafür, dass die Führung der bundeseigenen DB AG sich an die Schlichtungsvereinbarung hält und ein kompromissfähiges Angebot vorlegt, das einen „eigenständigen“ Tarifvertrag mit der GDL ermöglicht? Die Bundesregierung respektiert den Grundsatz der Tarifautonomie. Die Bundesregierung appelliert an die Tarifvertragsparteien, sich an das Ergebnis der Schlich- tung zu halten und vor diesem Hintergrund Verhandlun- gen mit dem Ziel der Einigung zu führen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Fragen der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Fragen 25 und 26): Welche präventiven Maßnahmen wird die Bundesregie- rung ergreifen, um die Bevölkerung vor der durch den Bun- desminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, öffentlich ge- äußerten Gefahr eines Nuklearterrorismus zu schützen? Welche präventiven Maßnahmen wird die Bundesregie- rung angesichts der durch den Bundesminister des Innern, 12566 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Dr. Wolfgang Schäuble, öffentlich geäußerten Gefahr eines Nuklearterrorismus ergreifen, um Transporte von schwachra- dioaktivem Material und Lager mit schwachradioaktivem Ma- terial besser gegen Diebstahl zu schützen? Zu Frage 25: Die Äußerungen von Herrn Bundesinnenrninister be- ziehen sich auf eine Gefährdungsbewertung im Zusam- menhang mit einer sogenannten schmutzigen Bombe, das heißt mit einem Sprengsatz, dem radioaktive Stoffe beige- mengt sind. Dieses Szenario ist in Expertenkreisen seit ge- raumer Zeit bekannt und Anlass für umfangreiche Maß- nahmen. Dementsprechend hat die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit vielfältige Maßnahmen zum Schutz vor Anschlägen mit radioaktivem Material ergrif- fen und wird diese weiterverfolgen. Diese präventiven Maßnahmen beinhalten Regelungen zum Schutz radioak- tiven Materials vor Missbrauch ebenso wie die Weiterent- wicklung der auf Bundesebene bestehenden Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr bei missbräuchlicher Verwendung von radioaktivem Material, um den Ländern erforderli- chenfalls bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe im Ein- zelfall effizient Hilfe leisten zu können. Zu Frage 26: Deutschland verfügt bereits über ein umfangreiches und sicheres staatliches Kontrollsystem für radioaktive Stoffe. Die Nutzung radioaktiver Stoffe unterliegt nach dem Strahlenschutzrecht einem umfassenden Genehmi- gungsvorbehalt. Für hochradioaktive Strahlenquellen wurde zusätzlich ein zentrales Registrierungssystem ein- geführt. Zurzeit werden insbesondere die Anstrengungen zum Sabotageschutz bei schwach radioaktiven Stoffen, die bei technischen Anwendungen zum Beispiel in Kran- kenhäusern oder Forschungslaboren verwendet werden, in Zusammenarbeit mit den für die Aufsicht zuständigen Landesbehörden intensiviert. Trotz dieser Bemühungen wird es einen vollständigen Schutz gegen den Miss- brauch radioaktiver Stoffe, insbesondere durch Dieb- stahl, nicht geben können. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Astrid Klug auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 16/6743, Fragen 27 und 28): Inwiefern sind die Meldungen vom 17. Oktober 2007 der Nachrichtenagenturen AP und AFP zutreffend, dass Deutsch- land neben elf weiteren europäischen Staaten die sogenannte europäische Seveso-II-Richtlinie (Störfallrichtlinie) trotz mehrmaliger Aufforderung durch die EU-Kommission nur unzureichend umgesetzt habe und deshalb eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohe, und was sind die Gründe für die mangelnde Umsetzung? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung bis wann zur vollständigen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie ergrei- fen, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof abzu- wenden? Zu Frage 27: Die zitierten Meldungen treffen zu. Es geht dabei um die aus Sicht der Kommission unzureichende Erstellung externer Notfallpläne für Betriebsbereiche, die den er- weiterten Pflichten der Seveso-II-Richtlinie unterliegen. Die Erstellung externer Notfallpläne ist Aufgabe der den Länderinnenministerien nachgeordneten Katastrophen- schutzbehörden. Nach letzter Mitteilung der Bundesre- gierung an die Kommission der Europäischen Gemein- schaften vom 23. Mai 2007 waren im April 2007 von 897 erforderlichen externen Notfallplänen 593 abge- schlossen, 199 in Bearbeitung, 34 in der Öffentlichkeits- beteiligung in Angriff genommen. Als Gründe für die mangelnde Umsetzung nannten die Innenministerien der Länder unter anderem sehr zeitaufwändige Abstimmungs- probleme wegen der Komplexität vieler Betriebe und er- heblichen Zeitaufwand für die Öffentlichkeitsbeteiligung, um das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit mit dem gleichzeitigen Ziel des Schutzes von Industrieanlagen vor Terrorismus und Sabotage zu vereinbaren. Zu Frage 28: Das Bundesumweltministerium hat die Innenminister der Länder seit Oktober 2003 mehrfach auf die bestehen- den Defizite bei der Erstellung externer Notfallpläne hingewiesen und um schnellstmögliche Behebung der Defizite gebeten. Die Länder haben stets versichert, dass sie bemüht seien, bestehende Defizite so schnell wie möglich aufzuarbeiten. Nach Mitteilung der Länder vom Frühjahr 2007 soll dies in der weit überwiegenden Zahl der Fälle bis zum Ende des Jahres erfolgt sein. Das Bun- desumweltministerium wird die Innenministerien der Länder nunmehr erneut auf die besondere Dringlichkeit der Situation hinweisen und sie um Mitteilung bitten, bis wann die Erstellung der externen Notfallpläne abge- schlossen sein wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gerd Andres auf die Fragen des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE) (Drucksache 16/6743, Fragen 30 und 31): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen der nordrhein-westfälischen SPD-Landes- vorsitzenden, Hannelore Kraft, und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, in der WAZ vom 15. Oktober 2007, nach Lösungen zu suchen, damit ältere ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher nicht „zwangsverrentet“ werden müssen? Plant die Bundesregierung gegebenenfalls Änderungen an den bestehenden Regelungen im SGB II bzw. SGB III vorzu- nehmen, damit ältere ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher auch weiterhin die Wahlmöglichkeit haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, und wie sehen diese aus? Vor dem Hintergrund, dass die Regelung über den Be- zug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter erleichterten Bedingungen vom 1. Januar 2008 an nur noch demjenigen zugute kommt, der vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat und dessen Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist, prüft die Bundes- regierung derzeit das weitere Vorgehen. Richtschnur ist hierbei der Gedanke, wie die Integration Älterer in Er- werbsarbeit weiter verbessert werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hält Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12567 (A) (C) (B) (D) den verwendeten Begriff der Zwangsverrentung für falsch. Weder bei § 5 Abs. 3 SGB II noch bei den ande- ren genannten Vorschriften handelt es sich um „Zwangs- verrentung“. Es ist in jedem Einzelfall unter Abwägung aller entscheidungserheblicher Belange zu prüfen, ob ein Rentenantrag gestellt werden kann. Insbesondere sind alle Möglichkeiten zu prüfen, ob nicht doch eine Integra- tion in Erwerbsarbeit möglich ist. Der Träger der Grund- sicherung für Arbeitsuchende kann daher nur dann für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen Antrag stel- len, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige zuvor zur Stellung des Antrags aufgefordert wurde und dieser dem nicht nachgekommen ist. Dabei hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige Gelegenheit, etwaige Gründe darzule- gen, warum ihm die Antragstellung nicht zumutbar ist. Auch die zuständigen Rentenversicherungsträger haben zu prüfen, ob die Voraussetzungen zum Bezug einer Rente vorliegen. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäfts- bereich des Bundesministeriums für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Tagesordnungspunkt 5) Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich weiß ja, dass Koalitionsfraktionen dazu verdammt sind, ziemlich viele Gesetzentwürfe schönzureden, von denen sie eigentlich auch nicht wirklich überzeugt sind. Aber es ist auch das Los von uns Oppositionsabgeordneten, diese Schönrederei ertragen zu müssen. Was ich aber in Sachen Neuordnung der Agrarressortforschung gehört habe, war doch des Schlechten eindeutig zu viel. Sie wollen 13 Prozent der Stellen abbauen und sprechen da- von, dass sich die Agrarforschung trotzdem verbessern wird. Glauben Sie wirklich an so hohe Effizienzgewinne durch die beschlossenen Institutszusammenlegungen? Glauben Sie wirklich, dass die Neuordnung der Institu- tionen die Einsparung von 350 Stellen kompensieren kann? Ich weiß nicht, wer Ihnen das abnehmen soll! Darüber hinaus bleiben Sie eine schlüssige Begrün- dung für die Schließung von vier Forschungsstandorten schuldig und haben so keinerlei Rechtfertigung für die Belastungen, die auf die betroffenen Mitarbeiter und ihre Familien, die mit umziehen und sich woanders einen neuen Job suchen müssen, zukommen. Man kann ein System auch kranksparen. Und das scheint mir gerade zu passieren: Die Forst- und die Fischereiwissenschaften verlieren ihre organisatorische Eigenständigkeit. Damit werden Bereiche, die zuneh- mendem Nutzungsdruck ausgesetzt sind und deshalb ho- hen Forschungsbedarf haben, marginalisiert. Dabei hät- ten sie eine Aufwertung verdient. Grundsätzlich ist es zwar richtig und notwendig, Zahl und Inhalt der For- schungsfelder immer wieder neu an die aktuellen He- rausforderungen anzupassen. Richtig ist zum Beispiel die Einrichtung des Instituts für Agrarrelevante Klima- forschung und des Instituts für Biodiversität. Ich be- zweifle aber sehr, dass man immer gleich komplett neue Institutslandschaften gestalten muss. Ich kritisiere auch, dass Minister Seehofer sein Kon- zept beschlossen hat, bevor der Agrarausschuss seine Anhörung zum Thema durchgeführt hat. Damit hat das Ministerium ziemlich deutlich gezeigt, was es von parla- mentarischer Beteiligung hält – nämlich nichts. Die An- hörung wurde so zur Farce. Aber diese Missachtung galt nicht nur dem Parlament. Auch die Beteiligung der Fachöffentlichkeit war von vornherein genau so wenig vorgesehen wie die des Parlamentes. Die Diskussion im Ausschuss und in der Öffentlichkeit fand nur statt, weil der Entwurf des Konzeptes gegen den Willen des Minis- teriums bekannt wurde. Immerhin führte die öffentliche Diskussion dazu, dass dem Konzept einige Zähne gezo- gen wurden. So ist es ein großer Erfolg, dass die gerade erst in den letzten Jahren aufgebaute Ökolandbauforschung am Standort Trenthorst fortgesetzt werden kann. Es wäre doch geradezu absurd gewesen, Trenthorst mit der Be- gründung, die Forschungsaufgaben seien woanders effi- zienter zu bewältigen, wieder zu schließen. Hier hat of- fenbar der Wunsch, am wirtschaftlichen Aufschwung von Ökolandbau und Biomarkt zu partizipieren, die ideo- logische Ablehnung des Ökolandbaus bezwungen. Das ist ein Beispiel dafür, dass Gutes sich auf Dauer durch- setzt, unter Schwarz-Rot geht das allerdings nur sehr mühsam. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Kommunales Wahlrecht für Dritt- staatenangehörige einführen – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Kommunales Ausländer- wahlrecht) (Tagesordnungspunkt 8 a und b) Gert Winkelmeier (fraktionslos): Es erscheint schon irgendwie ein wenig absurd: Österreicher dürfen in Deutschland auf kommunaler Ebene wählen, Schweizer dürfen es nicht. Hier verfängt das Argument vom Be- kenntnis zur christlich-abendländischen Werteordnung, die einen Menschen – wenn es nach großen Teilen der Union geht – erst berechtigt, deutscher Staatsbürger zu werden und damit dann auch wahlberechtigt zu sein, wohl eher nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der hessische CDU-Fraktionsvorsitzende, Dr. Wagner, ei- nem Schweizer die abendländische Herkunft absprechen würde. Das Wahlrecht an die christlich-abendländische Wer- teordnung zu koppeln, ist ein Schlag ins Gesicht all der Deutschen, die keiner christlichen Religionsgemein- 12568 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) schaft angehören. Will die CDU/CSU denen vielleicht auch das Wahlrecht entziehen? Das derzeit existierende Ausländerwahlrecht ist letzt- lich ein Zweiklassenwahlrecht. Ist es etwa plausibel, wa- rum ein EU-Bürger nach drei Monaten Aufenthalt in die- sem Lande Mitglied in einem Kommunalparlament werden kann, während ein Türke, der seit 15 Jahren hier lebt, sich vielleicht sogar in seiner Kommune engagiert, noch nicht einmal wählen darf? Das ist schlicht nicht nachvollziehbar und es ist ungerecht. Um den Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes zu ändern, wäre – das wissen wir alle – eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag nötig. Sie scheint in weiter Ferne, wie die bisher nicht einmal begründete Ableh- nung der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz und Berlin durch die zuständigen Ausschüsse zeigt. Dabei haben die Gegner eines erweiterten Ausländerwahlrechts die deutlich schlechteren Argumente; denn gerade in Zeiten der Globalisierung, ist die ganze Welt der Ar- beitsmarkt. Im Jahr 2005 gab es weltweit 200 Millionen Migranten. In 45 Demokratien – unter anderem in Irland, Groß- britannien und den skandinavischen Ländern – gibt es ein Ausländerwahlrecht auf lokaler, regionaler oder so- gar auf nationaler Ebene. In Deutschland hingegen ist man nicht bereit, Drittstaatenangehörigen ihr Bürger- recht auf politische Partizipation in Form von Wahlen zuzugestehen, nicht einmal auf kommunaler Ebene. Das ist ein Skandal. Denn sie zahlen genauso ihre Steuern wie EU-Bürger oder deutsche Staatsbürger. Also sollten Ihnen auch vergleichbare Rechte eingeräumt werden. Längst ist erwiesen, dass Integration und Teilhabe- rechte zwei Seiten einer Medaille sind. Ein gleichbe- rechtigter Zugang zu politischen Entscheidungen auf der kommunalen Ebene für alle hier Lebenden gehört un- trennbar dazu. Es gibt inzwischen auch in der Union Rufe nach ei- nem kommunalen Ausländerwahlrecht auch für Dritt- staatenangehörige; ich darf nur an die Oberbürgermeis- terin von Frankfurt am Main, Petra Roth, erinnern. Ich möchte der Union ungerne unterstellen, dass ihre Ableh- nung mit den Umfragen unter betroffenen ausländischen Mitbürgern zusammenhängen könnte, die sehr deutlich zugunsten ihres derzeitigen Koalitionspartners ausfallen. Denn wir reden hier nicht von ein paar wenigen: Von den 6,7 Millionen Menschen in diesem Land ohne deut- schen Pass sind etwa 68 Prozent Drittstaatenangehörige, in erster Linie mit türkischer, kroatischer und serbischer Staatsangehörigkeit, die keineswegs nur vorübergehend bei uns leben. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug im Jahr 2005 fast 20 Jahre. Wir haben es also mit 4,5 Millionen Menschen zu tun, die in diesem Land, in dem sie zum großen Teil dauer- haft leben und ihre Steuern zahlen, ihr Bürgerrecht auf politische Partizipation nicht wahrnehmen dürfen. Das muss sich schleunigst ändern. Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Deutsch-brasilianischen Atomvertrag durch Erneuerbare-Energien-Vertrag ersetzen (Tagesordnungspunkt 10) Gabriele Groneberg (SPD): Wenn wir heute über die Gestaltung des neuen Deutsch-brasilianischen Ener- gieabkommens sprechen, dann haben wir die Neuaus- richtung der bilateralen Zusammenarbeit im Energiesek- tor nicht zuletzt unserer parlamentarischen Initiative vor fast drei Jahren zu verdanken. Wir haben uns damals massiv dafür eingesetzt, dass ein umfassender Energie- vertrag zwischen Deutschland und Brasilien geschlossen wird, der die richtigen Schwerpunkte im Bereich Förde- rung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz setzt. Im Übrigen möchte ich nochmals daran erinnern, dass die SPD-Bundestagsfraktion bereits 1994 dazu einen Antrag eingebracht hat. Wie gesagt, unsere Initiative war mit ausschlagge- bend dafür, dass es im November 2004 zum Notenwech- sel beider Regierungen kam, der Grundlage ist für die derzeit stattfindenden Verhandlungen. Mitte nächsten Monats steht voraussichtlich die nächste Verhandlungs- runde an. Das neue Energieabkommen soll ganz im Zei- chen einer nachhaltigen Energieversorgung stehen: Hier geht es um Technologietransfer im Bereich der Explora- tion, der Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Ener- gien. Auch geht es um die Anwendung flexibler Mecha- nismen des Kioto-Protokolls und die Entwicklung innovativer Antriebstechniken. Als Entwicklungspolitikerin halte ich die jetzt einge- schlagene Richtung – hin zu einer Energieversorgung, die eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht – für abso- lut sinnvoll und notwendig. Denn Brasilien ist das größte und bevölkerungsreichste Land Südamerikas und die neuntgrößte Volkswirtschaft der Welt. Das Land hat den zehntgrößten Energieverbrauch der Welt. Wir können davon ausgehen, dass die Entwicklung der brasiliani- schen Energiepolitik große Vorbildfunktion hat und da- mit natürlich auch starken Einfluss nimmt auf die ener- giepolitische Ausrichtung seiner Nachbarländer in Lateinamerika. Brasilien hat in den letzten Jahrzehnten seinen Energie- mix diversifiziert und ist somit weniger anfällig für Ener- giekrisen. Nicht ohne Grund setzt Brasilien bei diesem Energiemix auch stark auf den Ausbau erneuerbarer Ener- gien: Das Potenzial für erneuerbare Energien in Brasilien ist gewaltig, besonders für Wind- und Sonnenenergie. Die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit unter- stützt Brasilien bereits im Rahmen des Programms „Luz para todos“, vor allem durch Versorgung entlegener Ar- mutsgebiete im Norden und Nordosten des Landes im Be- reich Kleinwasserkraft, bei der Integration solcher Ener- gien in die nationale Stromversorgung. Zudem besteht eine Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz. Brasilien gehört immer noch zu den Ländern mit den höchsten Leitungsverlusten bei der Stromübertragung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12569 (A) (C) (B) (D) So weit zu den seit Jahren bestehenden Kooperatio- nen mit Brasilien. Weitere Projekte sind geplant im südbrasilianischen Bundesstaat Santa Catarina. Dort sollen vier Kleinwasser- kraftwerke entstehen, an deren Finanzierung sich die deutsche Zusammenarbeit mit rund 37,23 Millionen Euro beteiligt. Die jetzt praktizierte entwicklungspolitische Zusam- menarbeit wird – ebenso wie die geplanten Vorhaben – in das neue Deutsch-brasilianische Energieabkommen integriert. Liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen, ich kann Ihnen versichern: Wir als SPD-Entwicklungspoliti- ker haben auch weiterhin nicht die Absicht, die entwick- lungspolitische Zusammenarbeit im Bereich Energiege- winnung durch Atomkraft zu unterstützen. Dagegen gewinnt die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion einen wachsenden Stel- lenwert in der Entwicklungskooperation – und dies auch in besonderer Weise in der Zusammenarbeit mit Brasi- lien. Insofern erschließt sich die Ablehnung Ihres Antrages aus meinen Ausführungen. Rolf Hempelmann (SPD): Die heutige Debatte hat eine lange Vorgeschichte. Sie beginnt mit dem deutsch- brasilianischen Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie von 1975. Damals sollte eine Basis geschaffen werden für die industrielle Zusammenarbeit und einen Informa- tionsaustausch im Bereich der Nukleartechnologien. Knapp 30 Jahre später gab es – nicht zuletzt vor dem Hintergrund des nationalen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie in Deutschland – entsprechende Bemü- hungen der damaligen Koalitionsfraktionen und der Re- gierungen auf beiden Seiten, die Energiezusammenarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Mit einem diploma- tischen Notenaustausch hat sich unsere Regierung mit der brasilianischen Seite schließlich auf die Erarbeitung eines neuen, umfassenden Energieabkommens und die Ablösung des Atomvertrages verständigt. Mittlerweile sind jedoch wieder drei Jahre ins Land gegangen, ohne dass die Verhandlungen zum Abschluss gebracht worden wären. Offenbar handelt es sich hier um recht zähe Verhandlungen. Auch das diplomatische Parkett ist glatt. Ich begrüße aber, dass sich bereits eine Verständigung über neue Schwerpunkte der Zusammen- arbeit im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz abzeichnet. In diesen Feldern streben Deutschland und Brasilien für die Zukunft einen intensi- ven Erfahrungsaustausch an. Außerdem sollen weitere Potenziale für die flexiblen Mechanismen des Kioto-Protokolls ausgeschöpft wer- den. Seit dem Jahr 2006 haben die sogenannten CDM- Projekte in Brasilien erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei handelt es sich um Investitionen im Bereich der Energiegewinnung aus Zuckerrohrrückständen, aber auch um Deponiegasprojekte oder emissionsmindernde Maßnahmen im Transportsektor. Die CDM-Maßnahmen bieten den in den Emissionshandel eingebunden Unter- nehmen die Möglichkeit, die vertraglich festgelegten Reduktionsziele auf einem möglichst kosteneffizienten Weg zu erfüllen. Das ist nicht nur gut für das Klima, weil es letztlich unwichtig ist, wo das CO2 eingespart wird, sondern das bringt auch Know-how über neue Energie- technologien und Investitionen nach Brasilien. In der künftigen deutsch-brasilianischen Energiezu- sammenarbeit werden natürlich auch die Biokraftstoffe eine große Rolle spielen. Brasilien ist bei der Herstel- lung von Bioethanol weltweit führend und verfügt in dieser Branche über langjährige Erfahrungen, von denen auch die deutsche Branche profitieren kann. In diesem Zusammenhang begrüße ich insbesondere auch die Be- mühungen der Verhandlungsführer, einen Dialog über ein Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe einzuleiten. Wichtige Impulse für diesen Dialog liefert die geplante Nachhaltigkeitsverordnung für den Einsatz von Bio- kraftstoffen in Deutschland, die sich derzeit in Ressort- abstimmung befindet. Über die Verordnung soll unter anderem sichergestellt werden, dass die in Deutschland verarbeitete Biomasse nur über ökologisch nachhaltige Anbaumethoden gewonnen wird. All das sind – dass müssen auch die Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hono- rieren – wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer zu- kunftsweisenden und ökologisch nachhaltigen Energie- zusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien. Ihnen müsste klar sein, dass Ihr Antrag von den Tatsa- chen überholt ist. Aber lassen Sie mich noch kurz auf den Kontext der Energiezusammenarbeit mit Brasilien eingehen. Die glo- bale Herausforderung des Klimawandels bei einer gleichzeitig explodierenden demografischen Entwick- lung zeigen, wie wichtig die internationale Kooperation auf dem Gebiet der Energie geworden ist. Die Weltbe- völkerung wird von heute 6,5 Milliarden auf 8 Milliar- den im Jahr 2025 bzw. 9 Milliarden Menschen im Jahr 2050 anwachsen. Diese Entwicklung wird von der nach- holenden Industrialisierung wichtiger Schwellenländer wie China, Indien oder eben Brasilien begleitet. Die Nachfrage nach dem Produktionsfaktor Energie nimmt entsprechend zu. Die Internationale Energieagentur prognostiziert, dass der Weltenergieverbrauch bis 2030 um mehr als 50 Prozent zunehmen wird. Ein Großteil des Energiekonsums wird auf heutige Schwellen- und Entwicklungsländer entfallen. In wenigen Wochen werden die Vereinten Nationen auf Bali über ein Kioto-Nachfolgeabkommen verhan- deln. Auch im Hinblick darauf ist es für uns nur folge- richtig, mit Staaten wie Brasilien einen besonders inten- siven Dialog zu führen. Das Land ist mit über 186 Millionen Einwohnern der größte Energiekonsu- ment Südamerikas. Angesichts der wachsenden Energie- binnennachfrage hat sich die brasilianische Regierung vorgenommen, den Energiemix des Landes zu diversifi- zieren. Dabei spielen vor dem Hintergrund großer Gas- und Ölvorkommen sowohl fossile Energien als auch re- 12570 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) generative und vor allem dezentrale Energieerzeugungs- arten eine Rolle. Brasilien hat ein Erneuerbare-Energien- Programm ins Leben gerufen, das sich an unserem Ex- portschlager, dem deutschen Erneuerbare-Energien-Ge- setz orientiert. Diese Linie können wir nur unterstützen. Deshalb kann ich nur betonen, wie wichtig es ist, die Kooperationsvorhaben im Bereich der angesprochenen Zukunftstechnologien der Energieerzeugung und der Energieeffizienz bald mit Leben auszufüllen, insbeson- dere, da der künftige Umgang mit der Kooperation im Bereich der friedlichen Nutzung von Kernenergie offen- bar noch zwischen den Vertragspartnern austariert wer- den muss. Die SPD-Fraktion strebt weiterhin nach einem höheren Maß an Kongruenz zwischen unserer Energiein- nenpolitik und unserer Energieaußenpolitik. Aber wir le- ben nicht hinter dem Mond und wissen um die zum Teil grundsätzlich verschiedenen Auffassungen zu diesem Thema auch innerhalb der Regierungskoalition. Das darf die Verhandlungen aber nicht weiter in die Länge ziehen. Wir haben uns vor nunmehr drei Jahren auf die Aus- handlung eines neuen Energieabkommens ohne nuklear- technologische Komponente verständigt. Nun wird es Zeit, dass wir hier zu einem tragbaren Ergebnis kom- men. Die bereits erreichten Gesprächsergebnisse weisen in die richtige Richtung. Angelika Brunkhorst (FDP): Am 1. März diesen Jahres haben wir den Antrag der Grünen, den deutsch- brasilianischen Atomvertrag durch einen Erneuerbare- Energien-Vertrag zu ersetzen, in 1. Lesung beraten. Seitdem hat es in Brasilien in Hinblick auf die Kern- energie keine nennenswerten Veränderungen gegeben. Insofern bleibe ich bei dem, was ich im März gesagt habe, freue mich, dass die Beschlussempfehlung auf „Ablehnung“ lautet. Denn im letzten Dreivierteljahr ist erneut deutlich ge- worden, was wir schon lange wussten: Brasilien ist auf Wachstumskurs. Brasilien setzt auf Kernkraft – komme, was da wolle. Lassen Sie mich ein Papier der Deutschen Bank vom Juli dieses Jahres zitieren, um zu veranschaulichen, von was für einen Wachstumskurs wir hier sprechen: Noch im Jahr 2002 war es während der Wirtschafts- und Finanzkrise nur knapp gelungen, die Zahlungs- unfähigkeit abzuwenden. Brasiliens Lage und Sta- bilität haben sich jedoch im Laufe der letzten fünf Jahre dramatisch verbessert. … Für 2009 strebt die Regierung einen ausgeglichenen Haushalt an. Brasilien ist also auf der wirtschaftlichen Erfolgsspur. Und diesem Land wollen die Grünen indirekt vor- schreiben, wie es seinen Energiemix zu gestalten hat. Stellen Sie sich den Realitäten: Brasilien baut seine Kernkraft kräftig aus. Das hat Präsident Lula diesen Sommer immer wieder in den Medien sehr deutlich an- gekündigt. In erster Linie geht es dabei um die Fertigstellung von Angra 3, die wir, die FDP-Fraktion, aus verschiedenen Gründen sehr begrüßen. Baubeginn soll hier noch in die- sem Jahr sein. Dieses Projekt schafft 10 500 direkte und indirekte Arbeitsplätze während des Baus und zukünftig 500 dauerhafte Stellen im laufenden Betrieb. Präsident Lula hat aber über dieses Großprojekt hi- naus noch ganz andere Dinge vor: Bis 2016 will er ins- gesamt 386 Millionen Euro in die brasilianische Kern- energie investieren. Die Rede ist vom Bau von vier bis acht neuen Kernkraftwerken bis 2030 mit einer Leistung von je 1 000 Megawatt. Und die Pläne sind nachvollzieh- bar, denn Brasilien ist der sechstgrößte Uranproduzent der Welt und verfügt über eigene Anreicherungsanlagen. Für uns in Deutschland bedeutet diese Entwicklung, dass wir mit der Kompetenz unserer Fachleute weiterhin weltweit punkten können. Wahrlich kein Nachteil, wenn wir unsere weltweite Führungsposition, was deutsche In- genieurskunst angeht, ausbauen. Die FDP-Fraktion hatte erst vorgestern Experten zu einer Anhörung zum Thema „Reaktorsicherheit“ einge- laden. Die Experten mit unterschiedlicher Bewertung und Haltung zur Kernenergie stellten dennoch überein- stimmend fest, dass unsere Fachleute für die Kernener- gieanlagen in die Jahre gekommen sind, ohne dass aus- reichend junge Experten ausgebildet wurden. Es herrscht ein eklatanter Nachwuchsmangel. Gerade diese Experten brauchen wir aber auch, selbst wenn der Atomausstieg so kommt, wie er geplant ist. Es gibt ein Riesenproblem aus Forschungs-, sicher- heitstechnischer und wirtschaftlicher Sicht. Wir brau- chen weiterhin die Kompetenz der deutschen Wissen- schaft und Industrie und sollten daher aktiv um Nachwuchs werben. Übrigens brauchen wir auch für die Kontrollbehörden gut ausgebildete Leute. Eine erste Reaktion, um den Bedarf zu decken ist die Gründung des „Südwestdeutschen Forschungs- und Lehrverbund Kerntechnik“ vergangenen Montag. Zurück zu Brasilien und Ihrem Antrag. Fazit: Brasi- lien ist ein souveränes Land und wird sich nicht, wie Sie es wollen, durch vertragliche Änderungen zu einer ande- ren Energiepolitik missionieren lassen. Erneuerbare- Energien-Technologien sind sicher auch für Brasilien eine interessante Option. Zeitpunkt und Ausmaß an Nachfrage nach Erneuerbare-Energien-Technologien und die Ausgestaltung der vertraglichen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wird Brasilien aber selbst bestimmen. Hans-Kurt Hill (DIE LINKE): Die Bundesrepublik Deutschland hat sich aus guten Gründen für den Aus- stieg aus der gefährlichen Atomenergienutzung entschie- den. Ich möchte daran erinnern, dass das die Bürgerin- nen und Bürger hierzulande genau so sehen: Die überwiegende Mehrheit sagt: Atomkraft – nein danke! Auch im Bundestag gibt es eine parlamentarische Mehr- heit für den Weg in eine nichtnukleare Energieversor- gung. Das muss sich endlich auch in der außenpoliti- schen Arbeit dieser Bundesregierung widerspiegeln. Konsequenterweise bedeutet das: Die nukleare Zu- sammenarbeit mit Brasilien muss sofort beendet werden. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12571 (A) (C) (B) (D) Stattdessen brauchen wir mit dem Land einen Dialog über und einen Transfer von Wissen und Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien. Davon können beide Seiten langfristig profitieren, im wirtschaftlichen, im so- zialen und im ökologischen Bereich Nachhaltigkeit als Grundlage bilateraler Verträge, das ist die Devise. Die Linke stimmt dem Antrag der Grünen deshalb zu. Auch wenn der Vorschlag ein wenig spät kommt. In den sieben Jahren rot-grüner Regierungszeit wurden derart konsequente Forderungen, den deutsch-brasilianischen Atomvertrag durch einen Erneuerbare-Energien-Vertrag zu ersetzen, nicht vernommen. Dabei schielte Brasilien in den 70er-Jahren auf die Atombombe, als Deutschland damals unter SPD-Füh- rung anfing, Nuklearmaterial nach Lateinamerika zu lie- fern. Umso wichtiger ist es jetzt, sich davon zu distanzie- ren. Ohnehin verschluckt der Bau des von Siemens geplanten Atomkraftwerks Angra 3 Milliarden Dollar volkswirtschaftlichen Vermögens. Schon der davor mit deutscher Ingenieurskunst errichtete zweite Meiler ging nach über 25 Jahren Entwicklungszeit als teuerstes Atomkraftwerk der Welt unrühmlich in die Geschichte ein. Dennoch ist auch heute Gefahr in Verzug: Das staatli- che brasilianische Planungsunternehmen EPE hat die Er- richtung von vier weiteren Atommeilern vorgeschlagen. Niemand weiß, ob sich in Zukunft nicht auch andere südamerikanische Staaten auf einen ähnlich gefährlichen Weg einlassen. Die strahlende Nuklearspirale, die mit- hilfe deutscher Unternehmen bereits den Nahen und Mittleren Osten destabilisiert hat, könnte so auch in Süd- amerika zu drehen beginnen. Deshalb ist bei internationalen Energieverträgen eine konsequente Ausrichtung auf Wind, Wasser, Sonne und Bioenergie unverzichtbar; denn erneuerbare Energien bedeuten Klimaschutz. Das Nobelpreis Komitee hat un- längst richtig erkannt: Klimaschutz ist ein unverzichtba- rer Beitrag zum Frieden. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Zusammentreffen der beiden Außenminister hat im No- vember 2004 das Ende des anachronistischen Atomver- trages – aus Zeiten der brasilianischen Militärdiktatur – eingeleitet. Ein nichtnuklearer Energievertrag mit dem Schwerpunkt der erneuerbare Energien sollte, so die ge- meinsame Willenserklärung – die in einem diplomati- schen Notenwechsel niedergelegt wurde –, an seine Stelle treten. Statt diese Chance beim Schopf zu packen, verhindert das Wirtschaftsministerium seither ein neues Abkommen. Der Wirtschaftsminister will sich offen- sichtlich auch weiterhin die umstrittene Nuklearoption offenhalten, im Zusammenspiel mit der Atomlobby in Deutschland und Brasilien. Bei der ersten Lesung im Bundestag hat die Koalition gezeigt, dass sie in dieser Frage tief gespalten ist. Die Abgeordneten der SPD unterstützten in ihren Reden un- seren Antrag und schlossen eine Hermes-Bürgschaft für das neue AKW Angra 3 aus. Die Union dagegen hielt ein flammendes Plädoyer für die Neubelebung der Atomkooperation mit Brasilien und bekam dafür den Beifall der FDP. Was gilt, können Sie heute zeigen, indem Sie diesem Antrag zustimmen. Wer offiziell am Atomausstieg fest- hält, aber Atomgeschäfte mit Brasilien und anderen Na- tionen fördern will, macht sich unglaubwürdig. Ich bin gespannt, was Sie sich, meine Damen und Herren von der SPD, überlegt haben. Wie man hört, wol- len Sie jetzt zum einen den Nuklearvertrag weiterlaufen lassen und zum anderen einen Erneuerbaren-Vertrag da- neben setzen. Dies ist keine Politik, sondern ein fauler Kompromiss, ein Kniefall vor der Atomlobby hüben und drüben. Im Energiemix Brasiliens hat die Atomenergie ledig- lich ein Gewicht von 1,2 Prozent, ist also energiepoli- tisch vollkommen unbedeutend. Dies lässt gleichzeitig die wirkliche Intention, die die Miltärjunta 1975 ver- folgte, hervortreten: Brasilien sollte zur Nuklearmacht aufsteigen. Brasilien verfolgte, als es merkte, dass über den Atomvertrag mit Deutschland kein entsprechender Technologietransfer zustande kam, ein geheimes Paral- lelprogramm. Dies zeigt, dass das Nuklearprogramm zu- mindest damals – und ich befürchte, es tut es noch im- mer – eine Ideologie des nuklearen Großmachtstrebens unterstützte. Mit gutem Grund prüfen wir die nukleare Zusammen- arbeit besonders intensiv. Die Gefahr der Proliferation – das Streben von immer mehr Ländern nach der Atom- bombe – zeigt sich an den aktuellen Konflikten mit Nordkorea und dem Iran deutlich. Dieser Gefahr muss man entschlossen entgegentreten. Während die Atomkraft für die Energiepolitik Brasi- liens bedeutungslos ist, haben die erneuerbaren Energien eine hervorragende Rolle im Energiemix des Landes: vor allem Wasserkraft und Biomasse. Die Stromerzeu- gung basiert hauptsächlich auf Wasserkraft und kann hervorragend durch Wind- und Solarenergie ergänzt werden. Große Möglichkeiten eröffnen sich – auch aus entwicklungspolitischer Perspektive – bei der dezentra- len ländlichen Energieversorgung, die unmittelbar zur „Armutsbekämpfung“ beiträgt. Die brasilianische Re- gierung hat 2004 ein Nationales Programm zur Produk- tion von Biodiesel aufgelegt. Dieses verfolgt gleichzeitig Umweltziele, Armutsbekämpfung und die wirtschaftli- che Stimulierung von ländlichen Regionen in den ärms- ten Landesteilen des Nordostens und Nordens. Durch die Rehabilitierung von Wasserkraftwerken und die Erneuerung von Transmissionssystemen können schnell fünf bis sechs AKWs eingespart werden; durch Ausweitung und Effizienzsteigerungen bei der Verarbei- tung von Zuckerrohr-Bagasse können in den nächsten Jahren noch einmal Produktionskapazitäten für Strom aus Biomasse im gleichen Umfang entstehen. All diese Optionen sind schnell, kostengünstig und ohne Sicher- heitsrisiko zu haben. Atomenergie ist die teuerste aller Energieoptionen. Es gäbe also viel zu tun, aber die Bun- desregierung scheint hier der Devise der brasilianischen Atomlobby zu folgen und nichts anzupacken. Damit 12572 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) wird die zukunftsfähige Energiekooperation auf dem Al- tar einer überkommenen Atompartnerschaft geopfert. Trotz besiegeltem Atomausstieg im Inland tut sich die Bundesregierung unglaublich schwer, die gleichen Re- geln auch für die Außenwirtschaft gelten zu lassen. Die Hermes-Umweltleitlinien sagen, dass keine Atom- exporte mehr mit öffentlichen Bürgschaften und Garan- tien gefördert werden dürfen. Das Wirtschaftsministerium versucht jetzt, die Kantinen in einem Atomkraftwerk so großzügig zu definieren, dass mit den Zulieferungen zum Kantinenbau bereits 80 Prozent eines AKWs ste- hen. Wir sagen „null Toleranz“: keinerlei Zulieferungen zum Neubau von Atomkraftwerken! Keine Hermes-Un- terstützung für den Bau von Angra 3! Bitte kommen Sie zur Besinnung. Gießen Sie kein Wasser mehr auf die Mühlen der Atomlobby. Das Ergeb- nis ist Stagnation, statt eine dynamische Energiepartner- schaft voranzubringen, die große Potenziale auch für den Klimaschutz hätte. Ich appelliere auch an die brasiliani- sche Seite, sich zu entscheiden. Dadurch dass Sie immer wieder die Atomkarte in den bilateralen Verhandlungen aufblitzen lassen, tragen Sie dazu bei, dass in attraktiven Bereichen wie Biotreibstoffen und Energieeffizienz nichts vorangeht. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Unterichtung durch die Bundesregierung: Be- richt der Bundesregierung zu Prüfaufträgen zur Zukunft der Freiwilligendienste, Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und der genera- tionsübergreifenden Freiwilligendienste als zi- vilgesellschaftlicher Generationenvertrag für Deutschland – Antrag: Jugendfreiwilligendienste in einem gemeinsamen Gesetzesrahmen zusammen- fassen – Antrag: Jugendfreiwilligendienste ausbauen und Gesamtkonzeption entwickeln (Tagesordnungspunkt 11 a und b, Zusatzord- nungspunkte 4 und 5) Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Die Große Koali- tion hält Wort. In der Koalitionsvereinbarung haben wir festgelegt, die finanziellen Grundlagen für die Jugend- freiwilligendienste zu stärken und ihre gesetzlichen Grundlagen zu verbessern. Deshalb haben wir trotz der unverändert geltenden Pflicht zur Haushaltskonsolidie- rung die Mittel für die Freiwilligendienste schon im letz- ten Bundeshaushalt erhöht, und deshalb beraten wir heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. Wir haben uns im Vorfeld dieser ersten Lesung auf ei- nen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan geänderten Beratungsverlauf verständigt. Ich bin sowohl dem Bun- desfamilienministerium als auch dem Bundesfinanzmi- nisterium für das Entgegenkommen dankbar, weil ich es für wichtig halte, dass wir uns bei diesem Gesetzesvor- haben nicht nur die Zeit nehmen, in einer Öffentlichen Anhörung die Experten anzuhören, sondern uns nach Möglichkeit auch interfraktionell auf die Lösung ver- ständigen. Die Atmosphäre der ersten Berichterstatterge- spräche lässt jedenfalls den Schluss zu, dass uns das ge- lingen könnte. Die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist sicher unstrittig. Wenn wir die bislang unterschiedli- chen gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Freiwil- lige Soziale Jahr, FSJ, und das Freiwillige Ökologische Jahr, FÖJ, zukünftig rechtlich unter einem Dach zusam- menführen, ist das ein Beitrag zur Transparenz und auch zur Vereinfachung. Und wenn sich in diesem Zusam- menhang die Gelegenheit bietet, im Interesse von Trä- gern wie Freiwilligen die eine oder andere Unebenheit zu glätten, dann sollten wir dies auch tun. Uns haben in den vergangenen Tagen eine ganze Reihe von Stellungnahmen erreicht; auch der Bundesrat hat sich bereits eingehend mit dem Thema befasst. Ver- mutlich ging es den Kolleginnen und Kollegen Bericht- erstatter ähnlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle nochmals nachdenklich geworden sind, weil we- nigstens nach meiner Auffassung eine Vielzahl von An- regungen durchaus in die richtige Richtung geht. Ich will dies an einigen Punkten exemplarisch darstellen: Erstens. FSJ und FÖJ sind seit Jahren, ja seit Jahr- zehnten, feste Begriffe, die sich nicht nur etabliert ha- ben, sondern auch positiv besetzt sind. Wir sollten da- rauf achten, dass diese Marken erhalten bleiben. Wir tun niemandem einen Gefallen, wenn wir diese Begriffe ohne Not verändern. Das schlägt sich auch im Sprachge- brauch nieder. „Ich mache ein FSJ“, ein kurzer Satz, nach dem jeder Bescheid weiß. Dem gegenüber klingt der Satz „Ich leiste einen Freiwilligen Sozialen Dienst, der ein Jahr dauert“ zugegebenermaßen etwas umständ- lich. Zweitens. Ich bin der Auffassung, dass der Bildungs- charakter der Jugendfreiwilligendienste im Kern erhalten bleiben muss. Deshalb hat die Bundesregierung recht, wenn sie auf Seite 6 der Broschüre zum neuen Programm „Miteinander – füreinander“ formuliert: „Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind Bildungsjahre, in denen junge Menschen soziale Kompe- tenz erwerben und erproben.“ Konkret gemünzt auf den heute in erster Beratung zu diskutierenden Gesetzentwurf bedeutet dies, dass wir uns die Formulierung in § 1 noch- mals ansehen müssen, wenn nämlich die Jugendfreiwilli- gendienste unter die Überschrift „Bürgerschaftliches En- gagement“ subsummiert werden und durch diese Deklaration an prominenter Stelle der Bildungscharakter des Jugendfreiwilligendienstes in den Hintergrund tritt. Ich räume ein, dass andere Freiwilligendienste, etwa ge- nerationenübergreifende Freiwilligendienste oder For- men wie senior expert service weniger stark den Bil- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12573 (A) (C) (B) (D) dungsauftrag verfolgen. Jugendfreiwilligendienste jedoch sollten auch zukünftig im Kinder- und Jugendplan des Bundes verankert sein, da sie einen zentralen Bestandteil der jugendpolitischen Agenda des Bundes sind. Drittens. Ein schwerer Stein im Magen ist vielen von uns das Thema Umsatzsteuer. Wir sind uns vermutlich von vornherein einig, dass Jugendfreiwilligendienste nicht umsatzsteuerpflichtig werden sollen. Nun stehen wir aber vor der Frage, wie wir das am besten bewerk- stelligen. Das Ministerium hat uns im Gesetzentwurf ei- nen Vorschlag unterbreitet, der sicher gut durchdacht und wohl – wenn man das einmal salopp formulieren darf – auch wasserdicht zu sein scheint. Viele Träger je- doch, insbesondere die kleineren, klagen jetzt schon über den Verwaltungsaufwand, der sich damit verbindet. Und wenn ich einmal ganz ehrlich sein soll: Ich selbst habe den Passus, der sich mit der Umsatzsteuer befasst, noch immer nicht ganz verstanden. Ich will stattdessen Ihr Augenmerk nochmals auf den Ansatz richten, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat. Wir sollten insbesondere in der Anhörung die Gelegen- heit nutzen, um mit den Experten die Frage zu beraten, ob der Vorschlag des Bundesrates nicht zielführender ist – unter der Voraussetzung freilich, dass der Jugendfreiwil- ligendienst ganz klar und unmissverständlich als Bil- dungsmaßnahme deklariert wird und wir dann umsatz- steuerrechtlich analog der Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verfahren könnten. Viertens. Ich will in einem vierten Punkt auf eine An- regung zu sprechen kommen, die uns ebenfalls von der Länderseite zuging. Die Möglichkeit, Freiwilligen- dienste abschnittsweise zu leisten, hat schon im Vorfeld der Beratung für Gesprächsstoff gesorgt. Wo einerseits die Gefahr der Zerfaserung und damit der geringer wer- denden Attraktivität des Dienstes befürchtet wird, be- steht natürlich andererseits die Chance, wirklich innova- tive Projekte wie zum Beispiel FSJ-Plus in Baden- Württemberg, wo das FSJ mit der Erlangung des Real- schulabschlusses verbunden wird, auch in Zukunft an- bieten zu können. Ich plädiere daher dafür, das Eine zu tun und das Andere nicht zu lassen, will sagen: Die Möglichkeit, den Dienst abschnittsweise etwa in Blö- cken von drei Monaten zu tun, sollte die absolute Aus- nahme sein. Fünftens. Ein letzter Punkt: Wenn Jugendfreiwilligen- dienste tatsächlich etwas Zählbares in einem Lebenslauf darstellen sollen – und diesen Aspekt verfolgen wir ja bei der Neukonzeption des Zivildienstes als Lerndienstes auch –, dann ist der gesetzgeberische Ansatz sicher rich- tig, hierfür auch ein qualifiziertes Zeugnis und nicht nur eine Bescheinigung zu erhalten. Wir sollten diese Zeug- niserstellung zum Obligatorium machen und nicht nur als Option vorsehen, die neben einer automatisch auszu- stellenden Bescheinigung steht. Schlussbemerkung: Wir werden nach Abschluss die- ses Gesetzgebungsverfahrens noch nicht am Ende unse- rer Aktivitäten in Sachen Freiwilligendienste sein. Der Modellversuch „Generationsübergreifende Freiwilligen- dienste“ läuft im kommenden Jahr aus, wir müssen uns Gedanken machen, wie es weitergehen kann. Ich bin Staatssekretär Hoofe dankbar, dass er heute im Aus- schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend klar dargestellt hat, dass man über eine Regierungsinitiative nachdenkt, die zum Ziel haben soll, die unterschiedli- chen Ansätze in den einzelnen Bundesministerien beim Thema Freiwilligendienst – ich nenne exemplarisch nur den lobenswerten Dienst „weltwärts“ aus dem Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – möglichst zu koordinieren, Dopplungen zu vermeiden und die Dinge aufeinander abzustimmen. Wir sollten letztlich nicht einen Bauchladen mit zig un- terschiedlichen Angeboten vor uns her tragen, sondern es schaffen, vom FSJ über FÖJ und das Freiwillige Jahr in der Kultur bis hin zum Freiwilligen Jahr im Sport eine Struktur aufzubauen, die einerseits den unterschiedli- chen Bedürfnissen und Wünschen von Freiwilligen ge- recht wird, andererseits aber auch sicherstellt, dass die unterschiedlichen Dienste zu vergleichbaren Bedingun- gen stattfinden können. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Aus- schuss und zusammen mit den Berichterstatterinnen und Berichterstattern. Sönke Rix (SPD): Eine wichtige Säule unserer Bür- gergesellschaft sind die Jugendfreiwilligendienste. Sie sind ein Erfolgsmodell. Im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenphase eröffnen das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr die Chance per- sönlicher und beruflicher Orientierung. Sie bieten jun- gen Menschen nach der Schulausbildung oder in der weiteren Ausbildungsphase neue Lernerfahrungen. Sie vermitteln wichtige fachliche und soziale Fähigkeiten. Sie stärken Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein sowie Eigen- und Fremdverantwortung. Deshalb sind Jugend- freiwilligendienste wichtige Lernorte zwischen Schule und Beruf. Seit den 70er-Jahren hat sich die Zahl der Teilneh- menden am Freiwilligen Sozialen Jahr von 1 000 auf rund 25 000 pro Jahrgang erhöht. Hinzu kommen 1 900 Freiwillige im Ökologischen Jahr. Es gibt aber im- mer noch viel mehr Bewerber als angebotene und finan- zierte Stellen. Im Durchschnitt kommen drei Bewerber auf einen freien Platz. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, haben uns schon in den vergangenen Legislaturperioden für eine Stärkung der Freiwilligendienste eingesetzt. Die SPD-AG „Bür- gerschaftliches Engagement“ und der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ haben engagierte Ar- beit geleistet. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle bei allen, die für unsere Sache im Hintergrund die Vor- arbeit leisten. Es ist unter anderem diesen Gremien zu verdanken, dass das Thema Bürgergesellschaft längst kein Schattendasein mehr fristet. Wichtige Weichenstel- lungen für Jugendfreiwilligendienste wurden dort unter- nommen. Zur Erinnerung: Auf unsere Initiative der SPD-Bun- destagsfraktion ist im Jahre 2005 der Antrag „Zukunft der Freiwilligendienste“ im Bundestag fraktionsüber- greifend beschlossen worden. Darin haben wir die Weiterentwicklung der nationalen und internationalen 12574 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Jugendfreiwilligendienste gefordert. Vieles davon ist im aktuellen Gesetzentwurf aufgegriffen worden. Wir diskutieren heute den aktuellen Gesetzentwurf zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. Doch erstmal ein Rückblick: Bereits mit der letzten Gesetzes- Novellierung 2002 haben wir viel erreicht: Die Platzzah- len der Träger haben sich stark erhöht. 4 000 neue Plätze sind im FSJ hinzugekommen. Die neuen Regelungen im § 14 c des ZDG brachten auch eine Erhöhung der Platz- zahlen in den klassischen Bereichen, wie zum Beispiel in Altenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten, her- vor. Die Förderung durch das Bundesamt für Zivildienst ist für viele Träger so attraktiv, dass sie weitere bis dahin nicht finanzierbare Freiwilligenplätze anbieten. Diese werden angenommen: Der starke Anstieg bei den jungen Männern zwischen 2002 und 2004 ist weitgehend auf die neuen Möglichkeiten des Zivildienstgesetzes zurückzu- führen. Aber auch die neuen Einsatzfelder, wie bei- spielsweise der Sportbereich, ziehen Interessierte an. Zudem wurden die Freiwilligendienste auf das außer- europäische Ausland ausgeweitet. Dies hat zu einem An- stieg der Platzzahlen im Ausland geführt. Und es gibt neue Träger, die im Ausland Freiwilligenplätze schaffen. In diesem Jahr hat sich in Sachen Jugendfreiwilligen- dienste etwas Entscheidendes getan: Das Bundesfami- lienministerium hat mit „Freiwilligendienste machen kompetent!“ ein neues Programm aufgelegt. Letztes Jahr haben wir gefordert, dass die Integration der Jugendli- chen unter 17 Jahren und die der Jugendlichen mit Mi- grationshintergrund gefördert werden muss. Dafür soll- ten Einsatzstellen geschaffen und eine angemessene pädagogische Betreuung angeboten werden. Eine höhere Bezuschussung für diese Plätze war dringend notwen- dig. So können auch die Betreuer in den Einsatzstellen ausreichend qualifiziert werden. Außerdem habe schon damals einen Schwerpunkt unserer Politik klar formu- liert: Wir wollen, dass Jugendliche mit Hauptschul- abschluss und junge Menschen mit Migrations- hintergrund die Möglichkeit haben, einen Freiwilli- gendienst anzutreten. Denn der Freiwilligendienst bietet einmalige Chancen für eine langfristige Inte- gration in unsere Gesellschaft. Dies wird nun in dem neuen Programm verwirklicht. Es erreicht Jugendliche, die bisher nicht für eine Teil- nahme an einem FSJ oder FÖJ gewonnen werden konn- ten. Der Schwerpunkt liegt hier noch mehr als sonst auf dem Erwerb von sogenannten informellen Kompeten- zen. Dazu gehören: Teamfähigkeit, Durchhaltevermö- gen, Hilfsbereitschaft und selbstständiges Übernehmen von Aufgaben. Das wird den Jugendlichen in diesem Programm vermittelt. Auf unsere Initiative wurde eine zusätzliche Million Euro für dieses neue Programm zur Verfügung gestellt. Eine weitere Million Euro kommt aus dem Europäischen Sozialfonds. Es stehen also 2 Millionen Euro zur Verfügung. Im September dieses Jahres fiel der Startschuss für „Freiwilligendienste ma- chen kompetent!“. Wir sind gespannt, wie die ersten Er- gebnisse ausfallen. Doch nun zurück zu dem vorliegenden Gesetzent- wurf, der heute eingebracht wurde. Er heißt „Entwurf ei- nes Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligen- diensten“. Und genau das wollen wir damit erreichen. Wir wollen Jugendfreiwilligendienste und alle, die damit zu tun haben, fördern. Dazu gehört beispielsweise die Umsatzsteuerpflicht. Wir wollen verhindern, dass bei ei- nem Jugendfreiwilligendienst eine Umsatzsteuer erho- ben wird. Dies gab im Übrigen den Anstoß für den neuen Gesetzentwurf. Für die jungen Leute, die einen Freiwilligendienst leisten, hat dies direkt natürlich keine Auswirkungen. Sie nehmen ihr Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ohne die Umsatzsteuerproble- matik wahr. Trotzdem ist eine Vermeidung der Umsatz- steuerpflicht natürlich umso wichtiger für die Träger und Einsatzstellen, um weiterhin eine hohe Zahl von Freiwil- ligendienstplätzen anbieten zu können. So tun wir auch den Freiwilligen und solchen, die es werden wollen, ei- nen Gefallen. Doch der Gesetzentwurf hat nicht nur mit Finanzen und Steuern zu tun. Wir wollen die Freiwilligendienste auch unter anderen Gesichtspunkten weiterentwickeln. Aus meinen Gesprächen mit Freiwilligen und ehemali- gen Freiwilligen weiß ich, dass sie ihr Soziales oder Ökologisches Jahr dazu nutzen, sich nach der Schulzeit zu orientieren und Kompetenzen zu erwerben, die es in anderen Ausbildungszusammenhängen so nicht gibt. Diesen Aspekt wollen wir mit dem neuen Gesetz und ei- ner stärkeren Betonung der informellen Bildung stärken. Außerdem wollen wir uns noch mehr als bisher an der Lebenswirklichkeit von jungen Menschen orientieren. Wir tun den jungen Menschen keinen Gefallen, indem wir starr an der 1-Jahres-Regelung festhalten. Wir müs- sen flexibel auf ihre Wünsche eingehen und uns daran gewöhnen, dass ein Freiwilliges Soziales Jahr auch ein- mal „nur“ ein halbes Jahr dauert, weil danach das Stu- dium oder ein Praktikum beginnt. Mit den neu geschaffenen Kombinationsdiensten er- möglichen wir es den jungen Freiwilligen, im Inland und im Ausland ihren Freiwilligendienst zu absolvieren. Das schafft interkulturelle Erfahrungen, und zwar andere als zum Beispiel ein Studiensemester im Ausland. Arbeitet ein Freiwilliger beispielsweise in einem spanischen Al- tenheim, werden dort sicherlich andere Fähigkeiten ge- fragt sein als an einer spanischen Uni. Außerdem wollen wir benachteiligten Jugendlichen mehr Bildungschancen ermöglichen, indem wir in be- stimmten Fällen ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr mit einem formalen Bil- dungsauftrag verknüpfen. So konnten Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen im „FSJplus“, das in den letzten zwei Jahren in Baden-Württemberg durchge- führt wurde, auch noch ihren Realschulabschluss erwer- ben. Das Programm war ein voller Erfolg. Sowohl für die Kombinationsdienste als auch für die Freiwilligendienste, die mit einem Bildungsabschluss verbunden sind, gilt: Diese Formen sind Ausnahmen. Wir wollen diese Ausnahmen fördern, aber gleichzeitig stehen wir voll hinter den klassischen FSJ und FÖJ. An diesen Abkürzungen, die mittlerweile bei Trägern, Frei- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12575 (A) (C) (B) (D) willigen, Schülerinnen und Schülern zu echten Marken geworden sind, wollen wir festhalten. FSJ und FÖJ sind echte Qualitätsmarken und sollen es bleiben, auch wenn ein Freiwilliges Soziales oder Freiwilliges Ökologisches Jahr dann einmal 18 oder nur 6 Monate hat. Wir wollen die Jugendfreiwilligendienste weiterent- wickeln. Wir möchten sie öffnen für neue Trägerstruktu- ren und neue Zielgruppen. Wir wollen, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund und aus sogenannten bil- dungsfernen Schichten ein FSJ oder ein FÖJ genauso selbstverständlich für sich in Betracht ziehen wie die Abiturientin oder der Realschüler. Dafür wollen wir So- zialdemokraten die Migrantenselbstorganisationen als Träger und Einsatzstellen für Jugendfreiwilligendienste ins Boot holen. Ein erfolgversprechendes Instrument können unter anderem Tandemlösungen sein: Trägerge- meinschaften aus einem bereits zugelassenen Träger von FSJ/FÖJ und Träger, insbesondere aus dem Bereich der Migrantenselbsthilfeorganisationen arbeiten auf gleicher Augenhöhe zusammen. Das wollen wir ausdrückliche in diesem Gesetz regeln. Wir möchten, dass es bald mehr Freiwilligendienst- plätze gibt, dabei jedoch nicht die Qualität der Betreu- ung auf der Strecke bleibt. Neben optimalen strukturel- len Bedingungen muss auch der finanzielle Rahmen stimmen. Wir setzen uns deshalb für die Erhöhung der Haushaltsmittel für die Jugendfreiwilligendienste – um 2 Millionen Euro für 2008 – ein. Aber auch die Länder und die Träger sind hier weiterhin in der Pflicht. Mit diesem Gesetz wird ein Schritt in die richtige Richtung getan. Wir sind noch nicht am Ziel unserer Wünsche, aber auf einem guten Weg. Lassen sie uns ge- meinsam daran arbeiten, dass sich noch mehr Jugendli- che als bisher und in vielfältigerer Weise für einen Ju- gendfreiwilligendienst interessieren, und dass wir bald jedem Jugendlichen, der es möchte, einen Platz zur Ver- fügung stellen können. Über bürgerschaftliches Engagement freue ich mich immer, besonders freue ich mich über Engagement von jungen Menschen. Denn diese nehmen die Erfahrung ei- nes FSJ oder FÖJ mit in ihr späteres Leben und werden zu engagierten und verantwortungsbewussten Erwachse- nen. Sibylle Laurischk (FDP): Die FDP begrüßt den Aus- bau von Jugendfreiwilligendiensten, wie es der Deutsche Bundestag bereits fraktionsübergreifend in der Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend (Bundestagsdrucksache 15/5175) aus der letzten Legislaturperiode zum Ausdruck gebracht hat. Hierbei war jedoch an den Ausbau der bestehenden Dienste gedacht. Nun erleben wir eine Stagnation beim Ausbau von FSJ und FÖJ, obwohl noch immer wesent- lich mehr Jugendliche dieses Angebot nachfragen als Plätze vorhanden sind, und gleichzeitig die explosionsar- tige Bereitstellung von Freiwilligenplätzen in anderen Ministerien. Was aber tut nun dieser Gesetzentwurf? Er trägt nicht dazu bei, das Platzangebot im FSJ/FÖJ zu erhöhen, er schafft neue Bürokratie und ist inhaltlich unausgegoren. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass dieser Gesetzentwurf vor allem notwendig geworden sei und schnell kommen müsse, um die bestehende Umsatzsteu- erproblematik zugunsten der Träger und Einsatzstellen zu beheben. Hierin besteht überfraktionell absolute Ei- nigkeit. Zu prüfen ist allerdings, ob der vorliegende Ge- setzentwurf diesem Ziel tatsächlich gerecht wird. Wir er- halten momentan täglich Briefe aus der Praxis, die Zweifel wecken, ob der Reglungsgehalt des Gesetzes hinreichend eindeutig ist, um eine Umsatzsteuerpflicht abzuwehren. Überhaupt reibt sich der Leser bei der Gesetzeslek- türe verblüfft die Augen. Dieses Gesetz soll eindeutig nur für die bestehenden Dienste FSJ/FÖJ gelten, nicht für den neuen Freiwilligendienst „weltwärts“. Wenn Sie aber unter der Rubrik „Kosten des Gesetzes für öffentli- che Haushalte“ nachschauen, werden Sie erstaunt feststel- len, dass in Bezug auf den Kindergeldanspruch dieses Ge- setz nun doch einen Teil der anderen Freiwilligendienste neu regelt, allerdings wiederum nur „weltwärts“, nicht die anderen Neugründungen wie das „Freiwillige techni- sche Jahr“. Dies zeigt exemplarisch, dass dem Bundestag wieder einmal ein Gesetzesentwurf in großer Hast zugeleitet wird, dessen Qualität in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig lässt. Teilweise ist der Gesetzentwurf dringend notwendig, wie bei der bereits geschilderten Umsatz- steuerfrage, teilweise schießt er weit über das Ziel hi- naus, und allgemein bleibt er weit hinter den Erwartun- gen zurück. Der Bundesrat hat dies sehr zutreffend erkannt und in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2007 die Bundesre- gierung aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen und zeitnah einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich auf die Lösung der Umsatzsteuer- problematik beschränkt. Viele der Kritikpunkte des Bun- desrates finden sich auch in den Schreiben der Verbände, die uns erreichen und zeigen, dass nicht nur mit heißer Nadel ein schlechtes Gesetz gestrickt wurde, sondern dass die Kommunikationskompetenz des Ministeriums unhaltbar ist. Stellvertretend für die vielen Verbände möchte ich aus einem Schreiben des CVJM-Bundesver- bandes zitieren: Wir bedauern, dass unter diesem großen Zeitdruck gravierende Änderungen im Programm vorgenom- men werden sollen, ohne dies mit den handelnden Akteuren aus der Praxis grundlegend diskutieren zu können. Außerdem lassen sich die vorgesehenen Veränderungen in keiner Weise mit den Ergebnis- sen der FSJ-Evaluation aus dem Jahr 2006 begrün- den. Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal deutlich machen, dass das FSJ/FÖJ Jugendfreiwilligendienste sind und damit ein wunderbares Beispiel für das bürger- schaftliche Engagement unserer Jugendlichen. Hierzu passt das obrigkeitsstaatliche Gehabe des Ministeriums ganz und gar nicht. Es ist schlicht peinlich und unakzep- tabel, das Veränderungen an einem derartig wichtigen Gesetz nicht hinreichend mit den Verbänden besprochen 12576 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) werden. Für mich ist dies ein einmaliger Vorgang politi- scher Borniertheit. Leider wirft dies ein negatives Schlaglicht auf die Ar- beit des Ministeriums, welches mir auch aus der Praxis bestätigt wird. Spricht man mit Verbänden über die FDP- Auffassung, dass der neue Freiwilligendienst „welt- wärts“, und natürlich auch die anderen neu geschaffenen Freiwilligendienste, im Jugendministerium gebündelt werden sollten, geht ein Stöhnen durch die Szene. Kurz gesagt, Sie haben den Ruf in puncto FSJ/FÖJ unfähig und unwillig zu sein. Die Szene ist momentan geradezu euphorisch, weil das Entwicklungsministerium genau den gegenteiligen Ruf genießt und Dinge ermöglicht, wohlgemerkt jenseits des Geldes, wovon die Träger hier seit Jahren träumen. In Sachen Verbandkommunikation erkundigen Sie sich bei Ihren Kollegen vom Entwick- lungsministerium, da können Sie noch was lernen! Trotz der Defizite im Familienministerium hält die FDP die Zerfledderung der Jugendfreiwilligendienste für nicht hinnehmbar. Es ist auch den Bürgern nicht ver- ständlich zu machen, warum die Unfähigkeit des Fami- lienministeriums nun dazu führt, dass in anderen Minis- terien eine spiegelbildliche kostspielige Bürokratie für den gleichen Sachverhalt aufgebaut werden muss. Viel- mehr müssen die Defizite im Familienministerium kon- sequent behoben werden und die Zuständigkeit für sämt- liche bestehenden und künftigen Freiwilligendienste hier verankert werden. Schließlich ist das FÖJ auch im Ju- gend- und nicht im Umweltministerium verankert. Das große Manko an dem vorliegenden Gesetz ist, dass ge- nau dieser Aspekt keine Berücksichtigung findet und da- mit der Zerfledderung der Freiwilligendienste Vorschub geleistet wird. Die Liberalen treten konsequent für gemeinsame qua- litative Mindeststandards bei allen Jugendfreiwilligen- diensten ein, die in einem gemeinsamen Rahmengesetz geregelt werden müssen. Selbstverständlich soll dies nur ein Rahmen zum Schutz der Freiwilligen sein und der je- weilige Dienst seinen individuellen und spannenden Charakter weiterhin entfalten können. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Bisher ist es so, dass ein äußerst geringer Beitrag zur gesetzlichen Rentenversi- cherung für alle Teilnehmer des FSJ/FÖJ entrichtet wird. Dieser Beitrag entspricht bei Weitem nicht den Beiträ- gen zur GRV, die für Wehr- und Zivildienstleistende ent- richtet werden, um ihnen durch die Ableistung des Pflichtdienstes keinen Nachteil beim Renteneintritt er- wachsen zu lassen. Ich finde, dass bei einer Erhöhung der FSJ-Dauer auf maximal zwei Jahre von politischer Seite nochmals überlegt werden sollte, ob eine Anhe- bung der Rentenbeiträge auf das Niveau der Zivildienst- leistenden nicht opportun wäre. Was jedoch gar nicht geht – und da schaue ich besonders ärgerlich auf die Kollegen von der Sozialdemokratie – ist, dass ein Dienst „weltwärts“ eingerichtet wird und dieser überhaupt keine Zahlungen zur Rentenversicherung auslöst – und dies angesichts von 70 Millionen Euro Staatssubventio- nen. Wie soll ich denn den jungen Menschen noch erläu- tern, wie wichtig die Eigenvorsorge zur Rente ist, wie wichtig der Abschluss der sogenannten Riester-Rente ist, wenn hier mal eben nebenbei beschlossen wird, das es für Jugendliche über die Dauer von zwei Jahren über- haupt nicht notwendig sei, irgendwelche Zahlungen in die GRV zu tätigen? Das kann doch wohl nicht Ihr er- klärter Ernst sein! Die Koalition erhöht erst das Renteneintrittsalter von 65 auf 67, also um zwei Jahre, um bei längerer Lebenser- wartung den Einzahlungszeitraum auszuweiten und hält es danach nicht für notwendig, dass junge Menschen in die GRV für genau diesen Zeitraum einzahlen. Ich wage zu behaupten, dass sogar Sie Ihre eigene Politik nicht mehr verstehen. Dieses Beispiel zeigt exemplarisch wie notwendig ein gemeinsames Rahmengesetz für die Frei- willigendienste ist. Ich hoffe, dass die Bundesregierung bereit ist, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Elke Reinke (DIE LINKE): Ziel des Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste soll es sein, die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste in Deutsch- land zu verbessern und diese attraktiver zu machen. Lei- der erreicht der Entwurf das Ziel nicht ganz, sondern es blieb auf halber Strecke stehen. Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements mit Bildungscharakter. Sie leisten durch die Förderung „informellen Lernens durch praktische Tätigkeit“ einen bedeutenden Beitrag zum lebenslangen Lernen. Auch erlangen die Freiwilli- gen hier wichtige persönliche, soziale und (inter)kultu- relle Fähigkeiten. Alles in allem sollen noch mehr junge Menschen für diese Form des bürgerschaftlichen Engagements gewon- nen und begeistert werden. Ganz besonders wichtig ist es daher, Rücksicht auf die verschiedenen Lebenssitua- tionen und Lebensentwürfe von Jugendlichen zu neh- men. Das Motto muss lauten: Jugendliche unterstützen und schützen! Dem wird jedoch nicht durchgängig Rechnung getra- gen. Auf drei besonders kritische Bereiche möchte ich eingehen: Das Gesetz regelt in § 2 nur die maximale Höhe des Taschengeldes. Falls nicht zugleich eine Un- tergrenze gebildet wird, sieht Die Linke die Gefahr der Ausgrenzung: Bei einem niedrigen Taschengeld können möglicherweise nur finanziell besser gestellte Jugendli- che an Freiwilligendiensten teilnehmen. Wir sollten aber den Zugang für alle interessierten Jugendlichen sicher- stellen. Der zweite Punkt, der bei uns Linken Unbehagen her- vorruft: Ich zitiere aus den Erläuterungen zu § 10: Die Vorschrift stellt klar, dass das Teilnahmeverhältnis im freiwilligen sozialen Dienst oder im freiwilligen ökolo- gischen Dienst kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne ist, einem solchen hinsichtlich der Schutzrechte aber gleichgestellt werden soll. Gemeint ist der Arbeitneh- merschutz, das heißt es geht um die Bestimmungen, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor den Gefahren des Arbeitslebens schützen sollen. Dass die gängigen Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz angewendet werden, sollte schon eine Selbstverständlichkeit sein. Es wird hier al- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12577 (A) (C) (B) (D) lerdings nicht klar definiert, um welches Arbeitsverhält- nis es sich denn überhaupt handelt. Sind die Jugendli- chen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitskräfte oder ganz was anderes? Wie sehen ihre ge- nauen Rechte und Pflichten aus? Die Passage „kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne“ betrachten wir daher als mögliches Einfallstor, um Mitbestimmungsrechte der Jugendlichen und Mitbe- stimmungsrechte des Betriebsrates, nach dem Betriebs- verfassungsgesetz, zu beschneiden. Wenn man sich des Weiteren den arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG, anschaut, stößt man auf folgendes Problem: Im vorlie- genden Gesetzentwurf bleibt unklar, ob die Freiwilligen in den persönlichen Anwendungsbereich des § 6 AGG, der vor Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis schüt- zen soll, einbezogen werden. Dürfen die Freiwilligen nun den Schutz des AGG genießen oder nicht? Abschließend komme ich noch zu einem Punkt, den die anderen Fraktionen nicht mehr hören wollen, und dies obwohl – oder gerade weil? – er wichtig ist: Die Linke warnt davor, die Jugendfreiwilligendienste – wie jede andere Form des bürgerschaftlichen Engagements – zum Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu missbrauchen. Prekarisierung und Verdrängung regu- lärer Beschäftigung dürfen nicht gefördert werden! Die maximale Dauer des Dienstes zu erhöhen, öffnet dafür jedenfalls etwas die Tür. Auch wenn es immer wieder standhaft geleugnet wird, ist die angesprochene Verdrängung in vielen Berei- chen, beispielsweise in der Pflege und in der Kinderbe- treuung, bereits zu beobachten. Verschließen Sie Ihre Augen nicht länger davor! Bei vielen lobenswerten Fortschritten sind in dem Ge- setzentwurf noch einige Makel zu beseitigen. Die Linke geht davon aus, dass die Anhörung am 12. November unsere Befürchtungen bestätigen wird. Eines muss man sich aber noch mal ganz deutlich ins Gedächtnis rufen: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, fordert Die Linke die Abschaffung der Wehrpflicht. Damit fiele dann auch der Zivildienst weg. Nur ein attraktiver und ausreichend finanzierter Jugendfreiwilligendienst kann die entstehende Lücke schließen. Daran möchten wir mit Nachdruck arbeiten! Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist Frau von der Leyens Gesetzentwurf deutlich anzumer- ken, dass ihr ein Gesamtkonzept für die Jugendfreiwilli- gendienste fehlt. Offenbar ist die Jugendpolitik im Fami- lienministerium wieder nur stiefmütterlich behandelt worden. Wir teilen deshalb die nahezu einhellige Kritik des Bundesrates und der Fachverbände an dem Entwurf. Zwar ist es grundsätzlich erfreulich, dass die Bundesre- gierung versucht, die Freiwilligendienste zu stärken, doch anstatt die Einzelinitiativen verschiedener Ministe- rien fachlich zu bündeln und auf eine pädagogisch sinn- volle Grundlage zu stellen, sollen mit dem Gesetz nur zwei Dienste geregelt werden. Selbst für diese beiden Dienste ist der Vorschlag unausgegoren. Die Orientierung der Freiwilligendienste an Lernzie- len kann mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Finan- zierungsstrukturen kaum umgesetzt werden. Die in der Evaluation der Freiwilligendienste angemahnte Ände- rung dieser Regelungen hat keinen Eingang in den Ge- setzentwurf gefunden. Für uns ist es ein unerlässliches politisches Signal, die Dienste eindeutig von der Um- satzsteuer zu befreien. Ob hierzu die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung der richtige Weg ist, sollten wir in der vorgesehenen Anhörung genauer diskutieren. Man merkt dem Gesetzentwurf deutlich an, dass er ursprüng- lich die Umsatzsteuerbefreiung zum Kernziel hatte, die inhaltliche Konzeption und Weiterentwicklung der Frei- willigendienste jedoch vernachlässigt wurden. Sehr kritisch sehen wir – wie auch der Bundesrat – die vorgesehene Möglichkeit zur Verkürzung der Dienst- abschnitte auf drei Monate. Dies widerspricht dem päda- gogischen Ziel der qualifizierten Begleitung und Lern- phase zur Persönlichkeitsentwicklung. Niemand hat etwas gegen kurzzeitiges Engagement oder Praktika; das hat dann aber einen anderen Charakter als ein Freiwilli- gendienst. Die vorgesehenen neuen Möglichkeiten zur Stücke- lung und Verlängerung der Dienste auf 24 Monate kön- nen im Extremfall dazu führen, dass ein Freiwilliger künftig bis zu acht Dreimonatsdienste bei verschiedenen Trägern leisten kann. Der Verwaltungsmehraufwand wäre gewaltig. Noch wichtiger: Das Freiwillige Soziale oder Ökolo- gische Jahr darf nicht zum unverbindlichen freiwilligen Quartal werden. Ein FSJ in der Psychiatrie oder einem Pflegeheim ist kein Schnupperpraktikum, sondern muss fundierter Lerndienst bleiben. Die zeitliche Ausweitung auf zwei Jahre wiederum birgt die große Gefahr, neue Warteschleifen anstelle sinnvoller Freiwilligentätigkeit für Jugendliche zu schaffen. Ein Beispiel hierfür ist auch das vom Bildungsministerium vorgeschlagene freiwil- lige technische Jahr, das zu einem getarnten Langzeit- praktikum zu werden droht. Damit ruiniert die Bundes- regierung die erfolgreiche Marke „Freiwilliges Jahr“. Das Innenministerium plant schon ein Katastrophen- schutzjahr. All das läuft unkoordiniert nebeneinander her. Neue Programme werden verkündet, ohne auf deren konkrete Abwicklung im Sinne von Freiwilligen und Trägern zu achten. Es gibt zudem keine abgestimmten Standards. Und: Die Dienste werden auch finanziell und sozialrechtlich willkürlich ungleich behandelt. All das zeigt: Der Entwurf eines Jugendfreiwilligendienstgeset- zes ist enttäuschend, konzeptionell schwach und kontra- produktiv. Wir haben deshalb einen eigenen Antrag zur Zukunft der Freiwilligendienste eingebracht. Darin for- dern wir die Bundesregierung auf, endlich ein Gesamtkon- zept zum deutlichen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste vorzulegen, das ihr Jugend- und bildungspolitisches Profil schärft. Wir wollen die hohe Bereitschaft junger Men- schen zu ökologischem, sozialem und kulturellem En- gagement im In- und Ausland aufgreifen. Zusätzlich zu den 10 000 vorgesehenen entwicklungspolitischen Frei- 12578 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) willigenplätzen wollen wir die Zahl aller Plätze von 2005 bis 2015 verdoppeln. Wesentlich ist für uns dabei auch die Sicherung der Qualität der Freiwilligendienste. Als selbst gewählte Lernphase müssen sie noch stärker auf Orientierung, Bildung und Qualifizierung ausgerichtet werden. Die pä- dagogische Begleitung muss Jugendliche bei der Gewin- nung neuer Erfahrungen unterstützen. Gerade bildungs- ferne Zielgruppen müssen besonders angesprochen und gewonnen werden. Wir fordern deshalb einen Freiwilli- gendienstplan, der die finanziellen Mittel für alle Frei- willigendienste analog zum Kinder- und Jugendplan bündelt. Auch im Antrag der FDP wird richtigerweise ein Ge- samtkonzept gefordert und die mangelnde Koordina- tionsleistung des eigentlich federführenden Familienmi- nisteriums beklagt. Wir teilen jedoch ausdrücklich nicht den FDP-Vorschlag, den entwicklungspolitischen Frei- willigendienst einzustellen. Das weltwärts-Programm kann ein gelungener Bei- trag zum globalen Lernen sein, das wir konstruktiv und kritisch begleiten werden. Der Ausbau der Freiwilligen- dienste wird nur dann gut gelingen, wenn wir die päda- gogische und fachliche Qualität im Rahmen eines Ge- samtkonzeptes sichern. Der von der Bundesregierung vorgelegte Schmalspurentwurf reicht hierfür bei weitem nicht aus. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände- rung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) – Beschlussempfehlung und Bericht: Boden- schutzrahmenrichtlinie aktiv mitgestalten – Subsidiarität sichern, Verhältnismäßigkeit wahren (Tagesordnungspunkt 12, Zusatztagesordnungs- punkt 6) Ulrich Petzold (CDU/CSU): Wir beraten heute hier zu zwei Vorlagen, die nicht nur auf den ersten Blick als einzige Klammer die Beschäftigung mit dem Boden- schutz haben. Geht es den Linken um die Novellierung eines nationalen Gesetzes, so möchte die FDP mit ihrem Antrag eine stärkere Einflussnahme auf eine europäische Gesetzgebung erreichen. Grundsätzlich ist auch gerade vor dem Hintergrund der geradezu inflationären Aus- schussberatungen zum Thema Boden festzustellen, dass die Oppositionsparteien scheinbar den Boden als Spiel- wiese zu ihrer Profilierung entdeckt haben. Ganz deutlich wird das bei dem Gesetzesantrag der Linken. Hier wird ein Urteil des Bundesverfassungsge- richtes abgeschrieben, mit ein bisschen Propaganda- Prosa versetzt und dem staunenden Publikum als eigene Leistung verkauft. Dabei war es für diese Partei ein gro- ßes Glück, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zu einem Grundstück in den alten Bun- desländern geurteilt hat. Stellen sie sich einmal vor, die- ses beurteilte Grundstück hätte in Bitterfeld-Leuna oder Ronneburg gelegen. Hier hat diese Partei, die sich mit ihrem Gesetzentwurf populistisch als Rächer der Ent- rechteten aufspielt, wahrlich genug Dreck am Stecken. Die Bundesrepublik war es, die mit Milliardenbeträgen die Hinterlassenschaft des Aufbaus des Sozialismus wegräumen musste und immer noch muss. Wer sich in diesem Jahr einmal die Bundesgartenschau in Gera und Ronneburg angesehen hat, muss ehrlich bekennen, hier sind tatsächlich blühende Landschaften aus der – im wahrsten Sinne des Wortes – strahlenden Hinterlassen- schaft der linken Einheitspartei entstanden – und nicht nur blühende Landschaften als Fassade, nein, es wurde richtig tiefgründig in den Boden hinein saniert. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn wir das viele Geld nicht nur für die Hinterlassenschaft der SED hätten ausgeben müssen und so auch bundesweit mehr für den Bodenschutz hätten machen können. Doch wenn Eigen- tum allen und jedem und damit keinem richtig gehört, dann fühlt sich auch keiner für die Schäden am sozialis- tischen Eigentum verantwortlich. Gerade diese Lehre müssen Sie von den Linken, aus Ihrem DDR-Experi- ment doch gelernt haben. Ruinen schaffen ohne Waffen und eine erschreckende Umweltverschmutzung – das war doch das Ergebnis Ihres Sozialismusexperimentes, was man nach über 40-jähriger Experimentierphase si- cherlich nicht als kleinen Betriebsunfall ansehen kann. Haben Sie das schon vergessen? Deshalb ist es gut, dass das bundesdeutsche Grundgesetz in Art. 14 dem Eigen- tümer Verantwortung zuweist. Dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2000 eine uneingeschränkte Haftung des Grundeigentümers verneint hat, ist meiner Auffassung nach bereits unserem Handeln im Rahmen der Privatisie- rung durch die Treuhandanstalt mit zuzurechnen. Bereits kurz nach der Wende haben wir uns darauf verständigt, die neuen Eigentümer bis auf den Flächenwert bei der Altlastenhaftung freizustellen, um auch wirklich eine wirtschaftliche Entwicklung auch auf Alt-Industrieflä- chen sicherzustellen und den Drang zur grünen Wiese zu begrenzen. Diese von uns entwickelte Rechtsauffassung, die dem neuen Grundeigentümer eine tragbare Verant- wortung zuweist, ihn aber nicht überlastet, findet sich di- rekt in dem Urteil aus dem Jahr 2000 wider. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht in vorhergehenden Urtei- len eine höhere Belastung, bis hin zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von gutgläubigen Grundeigentümern, für richtig hielt, hat das Bundesverfassungsgericht auf der geltenden Rechtsbasis anders geurteilt. Es führt dazu aus – ich zitiere –: „Solange der Gesetzgeber, dem es nach Art. 14 I 2. GG obliegt, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, die Grenzen des Eigentums nicht aus- drücklich regelt, haben die Behörden und Gerichte durch Auslegung und Anwendung der die Verant- wortlichkeit und Kostenpflicht begründenden Vor- schriften sicherzustellen, dass die Belastungen des Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12579 (A) (C) (B) (D) Eigentümers das Maß des nach Art. 14 I 2 und II GG Zulässigen nicht überschreitet.“ Da das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil den Verkehrswert als Maß des Zulässigen benennt, ist mit dem Urteil die Rechtslage mit folgenden Grundsätzen abschließend geklärt: Erstens. Das Bundesverfassungs- gericht gesteht dem Gesetzgeber zu, eine andere als die vom Gericht vorgegebene Regelung zur Eigentumsver- antwortung bei der Altlastensanierung zu treffen. Zwei- tens. So lange gilt die vom Gericht gefundene Begren- zung der Eigentümerbelastung bis zum Verkehrswert. Es besteht also für den Gesetzgeber nur Handlungsbedarf, wenn er mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Da wir, wie ich bereits erläutert habe, die Voraussetzung für das Urteil mit geschaffen haben, sehen wir keinen Hand- lungsbedarf. Wenn die Linke im Jahr 2006 ein Urteil aus dem Jahr 2000 aufgreift und zu einem Gesetzentwurf entwickelt, obwohl das Urteil eine befriedende Wirkung bereits entfaltet hat, muss man wohl entweder von Popu- lismus oder Klientelpolitik ausgehen. So ein bisschen Scharlatanerie muss man dann auch der FDP mit ihrem Antrag vorhalten. Mein Kollege Müller hat es in seinen Ausführungen im Ausschuss nett ausgedrückt und hat sich bei der FDP für die Würdigung der Vorarbeit von CDU/CSU und SPD bedankt. Lassen Sie es mich etwas deutlicher sagen: Bis auf ein paar Schönheitsschnörkel ist es ein Plagiat, was uns heute vorliegt. In vielen Stunden und unendlichen Beratungen in den verschiedensten Gremien wurde ein Antrag ent- wickelt, in dem der Gehirnschmalz von vielen steckt, aber nur zum verschwindenden Teil von der FDP. Ich möchte heute hier dennoch unsere Beratungen zum An- lass nehmen, auch noch einmal meinem Kollegen Müller und seinem Team für die gute und vertrauensvolle Zu- sammenarbeit zu danken, für die vielen Ideen und Bei- träge. Leider wurde uns dann kurz vor dem Ziel durch die Bedenken einiger Landesregierungen ein Strich durch die Rechnung, sprich: unseren Antrag, gemacht. Selbstverständlich muss man diese Bedenken ernst neh- men: Entspricht eine Bodenschutzrahmenrichtlinie dem Gedanken der Subsidiarität nach Art. 175 II EG-Vertrag? Der Rechtssausschuss des Europäischen Parlaments hat in seinen Beratungen vom 3. Mai und 10. September die- ses Jahres diese Frage klar verneint. Sage und schreibe 586 Änderungsanträge beim federführenden Umwelt- ausschuss des EU-Parlaments sprechen auch eine deutli- che Sprache. Es ist richtig, wir haben in Deutschland einen sehr ho- hen Standard im vor- und nachsorgenden Bodenschutz. In wohl kaum einem weiteren europäischen Mitglied- staat ist die Normensetzung so ausgefeilt und wird in der Praxis auch gelebt, wenn man sich zum Beispiel den Ni- tratschutzbericht der Kommission vom März dieses Jah- res ansieht. Ein Richtlinienentwurf mit einer anderen Rechtsbasis kann mehr Schaden als Nutzen in Deutsch- land anrichten. Sehr wohl ist es wahr, dass in leider zu vielen europäischen Ländern zu sorglos mit der Res- source Boden umgegangen wird. Aber ist Boden wirk- lich eine grenzüberschreitende Ressource? Boden ist re- gional gebunden. Auch Bodenabtragungen wie Wind- oder Wassererosion haben lokale Ursachen und lokale Auswirkungen. Ist eine Verletzung der Subsidiarität hier wirklich notwendig, oder erzielt man vor Ort mit vor Ort wirksamen Instrumenten nicht doch eine größere Wir- kung als mit Berichten nach Brüssel? Mit unseren Beratungen und Gesprächen in Brüssel und Berlin haben mein Kollege Müller und ich, so bin ich überzeugt, viele Denkprozesse angestoßen. Die Punkte, die von uns gemeinsam mit der Bundesregie- rung und auch mit Bundesländern als wichtig und verän- derungswürdig herausgearbeitet wurden, haben in den Diskussionen Wirkung gezeigt. Wenn Sie sich die Zeit nehmen und einmal den Kompromissvorschlag unserer europäischen Berichterstatterin und Kollegin Gutiérrez- Cortines mit dem Ausgangsentwurf vergleichen, so wer- den Sie sehen: Es sind doch eine ganze Zahl unserer For- derungen erfüllt. Ein Schaufensterantrag hier im Bundestag allein bringt gar nichts. Es muss schon richtige Arbeit in der Sache dazukommen. Den Antrag haben wir zwar nicht mehr formell im Parlament gestellt – wie wahr, aber die Erarbeitung haben wir als Koalition gemeinsam mit der Bundesregierung geleistet. Sollte es nun doch unter Ver- letzung des Subsidiaritätsprinzips, wie vom EU-Rechts- ausschuss festgestellt, zu einer Verabschiedung einer Bodenschutzrahmenrichtlinie kommen, haben die Frak- tionen von SPD und CDU/CSU des Deutschen Bundes- tages ein Gutteil dazu beigetragen, dass die Richtlinie weitgehend kompatibel zum deutschen Bodenschutz- recht ist. Wir können daher ganz ruhig dem Plagiat unse- rer Arbeit eine Abfuhr erteilen. Detlef Müller (Chemnitz) (SPD):Unser Boden ist die Lebensgrundlage für Mensch, Flora und Fauna. Die Bö- den in unseren Regionen sind das Ergebnis jahrtausende- langen Zusammenwirkens physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren. Das Ausgangsgestein und Niederschläge, Klima und Witterung, pflanzliche, tieri- sche und kleinste Lebewesen auf und im Boden bestim- men letztendlich die Zusammensetzung und Entwick- lung des Bodens. Der Schutz der Böden wurde jahrzehntelang indirekt über Bestimmungen zur Luftreinhaltung, zur Abfallbe- seitigung und zur Anwendung von Dünge- und Pflan- zenschutzmitteln in der Landwirtschaft geregelt. Zum besseren Schutz der Böden verabschiedete die Bundesre- gierung 1985 erstmals eine Bodenschutzkonzeption und rückte den Bodenschutz damit so richtig ins Bewusstsein der Umweltpolitik. Anfang 1998 verabschiedete der Bundestag dann das Bundes-Bodenschutzgesetz. Mitte 1999 erließ die Bundesregierung schließlich folgerichtig die dazugehörige Bodenschutz- und Altlastenverord- nung, um eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für den Schutz des Bodens zu schaffen. Mit diesen gesetzli- chen Regelungen hat die Bundesregierung deutschland- weit einheitliche Vorgaben für den Bereich der Altlas- tenbewertung und -sanierung geschaffen. Eigentümer und Investoren erhielten dadurch Rechts- und Investi- tionssicherheit. Heute, etwa neun Jahre später, kann man ein erstes Fazit ziehen. Das deutsche Bundes-Bodenschutzgesetz 12580 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) hat sich in den letzten Jahren nicht nur bewährt, Deutschland nimmt mit diesem Gesetz sogar eine Vor- reiterrolle in Europa ein. Durch die zusätzlich ange- strebte EU-Bodenschutzrichtlinie, die wir als SPD-Frak- tion fordern, wird in Zukunft ein grenzüberschreitender Bodenschutz durch einen EU-weiten Rechtsrahmen an- gestrebt, von dem vor allem die süd- und osteuropäi- schen Staaten der EU profitieren werden. Denn diese Staaten leiden oftmals unter größeren, teilweise noch nicht entdeckten Altlasten. In Deutschland sind mittler- weile mehr als 270 000 Flächen als altlastverdächtig er- fasst. Mit der fortschreitenden technologischen Entwick- lung oder infolge von Baumaßnahmen werden gelegentlich auch in Deutschland immer noch Altlasten entdeckt. Bei den sogenannten Altlasten handelt es sich um Altablagerungen und Altstandorte, die zu schädli- chen Bodenveränderungen oder zu anderen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit führen. Die Altlasten sind meistens Hinterlassenschaften der industriellen Entwicklung oder durch eine militärische Nutzung der Flächen und durch Rüstungsgüterproduk- tion entstanden. Die Kontaminierung der Böden fand zu- meist während des Zweiten Weltkrieges oder zu Zeiten der DDR-Planwirtschaft statt. Da die Entstehung der Altlasten meistens lange Zeit zurückliegt, können die Verursacher bzw. deren Gesamtrechtsnachfolger oft- mals nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. In unserem Bundes-Bodenschutzgesetz ist geregelt, dass der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, Boden und Altlasten so zu entsorgen, dass danach dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen, unabhängig davon, ob der Eigentümer vor dem Erwerb des Grundstücks Kenntnis von den Altlas- ten hatte oder nicht. Eine Beschränkung, bis zu welcher Höhe sich der Eigentümer finanziell an der Sanierung beteiligen muss, gibt es derzeit nicht. Nicht selten kommt es aber vor, dass derartige Grundstücke ohne jede Kenntnis der verborgenen Altlasten gutgläubig von neuen Eigentümern erworben wurden, die dann bei der Entdeckung der Altlast vor gewaltigen Kosten durch eine ordnungsgemäße Sanierung stehen. So kann es im Extremfall passieren, dass Grund- stückseigentümern ohne eigenes Verschulden die Grund- lage ihrer Existenz zugunsten des Schutzes der Allge- meinheit und der natürlichen Lebensgrundlagen entzo- gen werden kann. Auf dieses Problem hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000 hinge- wiesen. In der Urteilsbegründung hat das Bundesverfas- sungsgericht eine Verhältnismäßigkeit angemahnt. Es soll, so dass BVG, „nicht zu einer übermäßigen Belas- tung für den Eigentümer führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen“. Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke bezieht sich auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Gesetzentwurf, über den wir hier beraten, will des- halb eine Änderung des Dritten Gesetzes des Bundes- Bodenschutzgesetzes. Er beinhaltet aus umweltpoliti- scher Sicht durchaus positive Aspekte, hat aber keinerlei Chancen auf eine Realisierbarkeit und wird deshalb von der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Gesetzentwurf das Bundes-Bodenschutzgesetz dahin gehend ändern, dass bei gutgläubigem Erwerb die Übernahme der Kos- ten des Grundstückseigentümers oder Inhabers für die Altlastensanierung auf den Verkehrswert des Grund- stücks nach der Sanierung begrenzt wird. Würde das Re- alität und wäre zum Beispiel das belastete Grundstück der wesentliche Teil des Vermögens des Eigentümers, so würde er von der Kostentragungspflicht befreit werden. Mit dieser Forderung geht der Gesetzentwurf der Frak- tion Die Linke allerdings weit über die vom Bundesver- fassungsgericht angemahnte Verhältnismäßigkeit hinaus. Es ist festzuhalten, dass der Grundansatz des Gesetz- entwurfs aus umweltpolitischer Sicht positiv ist. Trotz- dem wird die SPD-Fraktion ihm nicht zustimmen, weil er überzogen und in der Realität nicht umzusetzen ist. Die Hauptfrage, wer die Rechnung bezahlt, wenn der Grundstückseigentümer die Kosten nicht übernehmen muss, lassen sie unbeantwortet. In Ihrem Gesetzentwurf findet sich nicht ein Hinweis darauf, woher Sie das Geld nehmen wollen. Das ist gelebte Praxis der Linkspartei. Würde der Gesetzentwurf umgesetzt, würde das be- deuten, dass die Bundesländer teilweise oder ganz für die Sanierung der Grundstücke aufkommen müssten. Sie können dies natürlich fordern, aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Länder keinem Gesetzentwurf zu- stimmen werden, durch den sie finanziell zusätzlich be- lastet werden. Das ungelöste Problem der Finanzierung der Altlastensanierung wurde bereits von allen anderen Fraktionen bei der Beratung im Umweltausschuss ange- sprochen. Darüber hinaus wissen Sie um die Rechtslage nach der Verabschiedung der Föderalismusreform I. Sie macht es dem Bund fast unmöglich, Zuweisungen an die Bundesländer zur Finanzierung unzumutbarer Altlasten- sanierungskosten bereitzustellen. An dieser Stelle sei mir als Umweltpolitiker gestattet, darauf hinzuweisen, dass für mich auch fast eineinhalb Jahre nach Verab- schiedung der Föderalismusreform I die Neuregelung der Zuständigkeiten im Umweltbereich ärgerlich und un- verständlich bleibt. So gut das Ansinnen Ihres Gesetzentwurfes auch sein mag, in ihm steht nicht, in welcher Form Sie den Län- dern einen finanziellen Ausgleich geben wollen. Des- halb ist die Zustimmung der Länder illusorisch. Leider scheint mir dieser Gesetzentwurf ein weiterer Beleg zu sein für Ihre Art, Politik zu machen: populäre, oftmals populistische Forderungen aufstellen, die in der Realität nicht umsetzbar sind. Dies zieht sich leider wie ein roter Faden durch die parlamentarische Arbeit Ihrer Fraktion hier im Deutschen Bundestag. Außerdem enthält Ihr Ge- setzentwurf in einigen Punkten undeutliche Begrifflich- keiten, vor allem im Hinblick auf einen gutgläubigen Grundstückserwerb. Hier ist Ihr Gesetzentwurf schwam- mig und könnte Spekulationen zur Altlastensanierung auf Kosten der öffentlichen Hand Tür und Tor öffnen. Ich fasse zusammen: Wir erkennen an, dass die Frak- tion Die Linke mit ihrem Gesetzentwurf Verbesserungen für Eigentümer erreichen möchte, die gutgläubig mit Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12581 (A) (C) (B) (D) Altlasten kontaminierte Grundstücke erworben haben. Auch aus umweltpolitischer Sicht ist Ihr Gesetzentwurf positiv zu bewerten. Trotzdem ist er vorschnell, in eini- gen Punkten unklar, und er setzt keine neuen Impulse. Der Knackpunkt Ihres Gesetzentwurfs ist, dass in ihm nicht einmal der Versuch unternommen wird, ein Kon- zept zur Gegenfinanzierung zu skizzieren. Er würde so im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Er wäre zum Scheitern verurteilt. Unter diesen Umständen wird die SPD-Fraktion Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Wir schla- gen stattdessen vor, die laufende Debatte über die EU- Bodenschutzrichtlinie konstruktiv zu begleiten und die endgültige Ausgestaltung der Richtlinie abzuwarten, weil daraus vielleicht Anstöße zu erwarten sind oder EU-Vorgaben umgesetzt werden müssen. Angelika Brunkhorst (FDP): Wer hätte gedacht, dass der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum Bundes-Bodenschutzgesetz auch seine guten Seiten hat? In Anbetracht der aktuellen Diskussion zum Boden- schutz auf europäischer Ebene – den Beratungen in den Fachausschüssen und der geplanten Abstimmung im Eu- ropaparlament noch im November – ist die heutige De- batte im Bundestag ein Glücksfall. Gemeinsam mit un- serem Antrag zur europäischen Rahmenrichtlinie erhält der Bodenschutz hier noch einmal die notwendige Auf- merksamkeit. In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass der Vorschlag der Liberalen, die Bodenschutzrahmen- richtlinie aktiv mitzugestalten, der einzig richtige Weg war. Wir haben uns da ganz klar – und frühzeitig – posi- tioniert, was Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, mal wieder nicht gelungen ist. Ich weiß, dass Sie uns jetzt vorhalten werden, Ihren eigenen Text nur kopiert zu haben. Schön! Das ändert aber über- haupt nichts an der Tatsache, dass wir als FDP in der Lage waren, unsere politische Meinung genau zu defi- nieren und zu vertreten. Eine klare politische Linie ver- missen wir bei Ihnen hingegen seit langem. Die Bundesregierung ist in Abstimmung mit der Mehrheit der Bundesländer ganz in unserem Sinne dazu übergegangen, den Beratungsprozess innerhalb der EU konstruktiv zu begleiten. Portugal als Inhaber der Rats- präsidentschaft gestaltet das Thema aktiv mit – sicher auch aufgrund der Unterstützung Deutschlands. Die „Fesseln“ der eigenen Ratspräsidentschaft haben wir diesbezüglich ja jetzt abgelegt. Nur der Bundestag schaut verlegen zu, wie in Europa wichtige Entscheidun- gen im Umweltschutz getroffen werden. Es ist eindeutig: Die FDP ist auch in dieser Frage regierungsfähig, Schwarz-Rot im Bundestag ist es nicht. Ich wiederhole meinen Appell aus dem März dieses Jahres an dieser Stelle gerne noch einmal und fordere Sie auf, Verantwortung zu übernehmen und sich den Aufga- ben des Bodenschutzes zu stellen und der Bundesregie- rung bei ihrer Arbeit ein klares Mandat zu erteilen. Neh- men Sie Ihre Verpflichtung gegenüber den betroffenen Unternehmen in Deutschland wahr, und folgen Sie unse- rem Antrag. Wir haben in Deutschland einen verlässlichen Stan- dard beim Schutz der Böden etabliert. Es gilt, einen ver- nünftigen Rahmen der Subsidiarität zu erhalten und Standards und Berichtspflichten nicht mit finanziell un- verhältnismäßigen Lasten zu belegen. Regelungen zum Bodenschutz finden sich bereits in verschiedenen Rechtsakten der EU. Des Weiteren sind Vereinbarungen wie Cross Compliance und die Regeln der „guten fachlichen Praxis“ ein Garant für den sorgsa- men Umgang mit der Ressource Boden. Es ist notwen- dig, für eindeutige Definitionen zu sorgen und Mehr- fachregelungen zu vermeiden. Ebenso muss der zu erwartende bürokratische Aufwand auf ein Minimum beschränkt bleiben. Abschließend komme ich noch einmal zurück auf den Anfang meiner Rede, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Hier möchte ich mein erfreutes Staunen da- rüber zum Ausdruck bringen, dass ich den Kampf Ihrer Fraktion zur Stärkung der Eigentumsrechte sehr wohl be- grüße. Das alleine reicht aber nicht, um Ihrem Gesetzent- wurf die Zustimmung zu erteilen. Ihre Forderungen auf Übernahme der Kosten für etwaige Altlastensanierungen sind, wie man so schön sagt, nicht gegenfinanziert. Sie geben in Ihrem Gesetzentwurf keinerlei Hinweise darauf, wer denn letztendlich die Kosten übernehmen soll, wenn nicht der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Auch wir wollen die Grundstücks- käufer nicht aus ihrer Verantwortung der sorgfältigen Prüfung entlassen. Mit Rechten sind ja auch immer Pflichten verbunden. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Anlass unse- res Antrages – das will ich vorwegschicken – war der Kontakt zu einer Bürgerinitiative aus dem bayerischen Schonungen. Sie machte uns durch ihren Fall auf ein Problem aufmerksam, welches unserer Meinung nach bundesweit einer Lösung bedarf. In Deutschland werden gelegentlich Altlasten ent- deckt, deren Entstehung lange Zeit zurückliegt und wel- che von Unternehmen verursacht wurden, die längst nicht mehr existieren. Den jetzigen Eigentümern solcher Grundstücke sind solche Altlasten nicht selten bis zur Entdeckung gänzlich unbekannt. Sie haben das Grundstück gutgläubig erwor- ben, sind aber nach der geltenden Fassung des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) als sogenannte Zu- standsstörer dennoch verpflichtet, den Boden sanieren zu lassen und die Kosten dafür vollständig zu tragen. So sollen die Bürger in Schonungen für die Sanierung von stark arsenverseuchtem Boden unter ihren Grund- stücken aufkommen. Die Vergiftung des Bodens wurde zwischen 1814 bis 1930 durch die Fabrik des damaligen Farbenhersteller Sattler verursacht, der in dieser Zeit un- ter anderem das berühmte – aber wie wir heute wissen, leider stark arsenhaltige – Schweinfurter Blau produ- zierte. In solchen Fällen kann den Eigentümern im Einzelfall ohne eigenes Verschulden die Grundlage ihrer Existenz entzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in 12582 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) einem ähnlichen Fall deshalb entschieden, dass eine volle Haftung nicht haltbar sei. Sie müsse wenigstens auf den Verkehrswert des Grundstückes begrenzt wer- den. In Bayern wurde nun von der Staatsregierung für die Schonunger eine Regelung versprochen, nachdem die Zustandsstörerhaftung auf ein Drittel des Verkehrswertes beschränkt wird. Dies folgt dem Urteil, geht sogar noch ein wenig darüber hinaus. Es ist aber eine mehr oder we- niger gutwillige Einzelfallentscheidung, die vielleicht auch durch unseren Antrag und die lokale Presse darüber beeinflusst wurde. Wie dem auch sei, wir begrüßen, dass Bayern hier den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wenigstens die größten Ängste genommen hat. Gleichzeitig sind wir aber der Meinung, dass es hier einer gesetzlichen Lö- sung bedarf. Es ist doch nicht einzusehen, warum ein Ar- beiter oder kleiner Angestellter, sofern er beim Erwerb seines Grundstücks beim besten Willen nichts von einer Altlast wissen konnte, zur Kasse gebeten wird, wenn ir- gendwann eine Bodenverseuchung entdeckt wird. Natürlich ist uns klar, dass es auch eine Sozialpflich- tigkeit des Eigentums gibt – wir fordern diese an anderer Stelle ja oft genug ein. Darum meinen wir, dass Grund- stückseigentümer, bei denen das Grundstück nicht we- sentlicher Teil des persönlichen Vermögens ist, sich an- gemessen an den Sanierungskosten beteiligen können. Viele von ihnen verdienen ja auch am Grundstücks- eigentum, und zwar nicht zu knapp. Das Bundes-Bodenschutzgesetz soll nach unserer Auffassung nun dahin gehend geändert werden, dass bei gutgläubigem Erwerb die Kostentragungspflicht für die Altlastensanierung grundsätzlich auf den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung begrenzt wird. Dies ist die Höhe, die auch das Bundesverfassungsgericht im Auge hatte. Dass im Einzelfall die Länder über diese Re- gelung zugunsten der Eigentümer hinausgehen könnten, versteht sich von selbst. Wir haben es hier beim Ver- kehrswert belassen, denn wir wollten keinen generellen Freifahrtschein für große Unternehmen zulasten der Landeshaushalte. Schließlich müssen die Länder ja die Differenzkosten bezahlen. Ein anderes Herangehen schlagen wir für die kleinen Grundstückseigentümer vor: Ist das Grundstück der we- sentliche Teil des persönlichen Vermögens, soll die Kos- tentragungspflicht vollständig entfallen. Gutgläubige „Häuslebauer“ und kleine Gewerbebetriebe müssten also keine Sanierungskosten übernehmen. Hiermit geht unser Gesetzesantrag über die Regelung der bayerischen Staatsregierung hinaus. Denn nach der muss ja in Schonungen wohl jeder zahlen. Auch die Fa- milien, die sich mühsam jeden Groschen abgespart ha- ben, um ein kleines Stück Land mit einem Häuschen zu bebauen. Das empfinden wir als ungerecht. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2000 festgestellt, dass es nicht verhältnismäßig ist, die aktuellen Eigentü- mer von Grundstücken auch dann mit ihrem ganzen Ver- mögen für Altlasten und Sanierungskosten haften zu las- sen, wenn sie diese nicht selbst verursacht haben. Der Gesetzentwurf der Linken weist richtigerweise darauf hin, dass die Regierung hier eine Neuregelung bisher schuldig geblieben ist. Daher müssen derzeit die Behör- den in jedem Einzelfall festlegen, wie weit die Eigentü- merhaftung reicht. Grundsätzlich besteht das Problem, dass Investoren oft vom Erwerb gebrauchter Grundstücke und einem Flächenrecycling Abstand nehmen. Stattdessen erschlie- ßen und überbauen sie regelmäßig frisches Land. Dieser Verzicht auf Flächenrecycling führt nicht nur zu einem hohen Maß an hässlichen Gewerbebrachen, sondern auch zu einem zusätzlichen Flächenverbrauch. Die Frage ist berechtigt, ob die problematisierte Haftung für Altlasten durch gutgläubige Flächenerwerber zu diesem Problem etwas beiträgt. Berechtigt ist auch die Frage, ob eine Begrenzung der Eigentümerhaftung in der von der Fraktion Die Linke beantragten Weise einen Beitrag zu einem verstärkten Flächenrecycling leisten könnte. Meine Antwort auf diese Frage lautet: Nein, der Gesetzentwurf trägt kaum zur Lösung des Problems der Gewerbebrachen bei und wird kaum zu mehr Flächenrecycling führen. Schließlich hat auch eine Haftung bis zum Verkehrswert immer noch eine ausreichend große abschreckende Wirkung, ein möglicherweise belastetes Grundstück zu erwerben. Außerdem muss der sogenannte gutgläubige Erwer- ber erst nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen gutgläubigen Erwerb gehandelt hat. Hier bleiben zu große Rechtsunsicherheiten und Risiken bestehen. Auch zukünftig hätten daher alle Neuerwerber ein Interesse daran, vor dem Erwerb einer Fläche Altlasten auszu- schließen. Dies geht immer noch am einfachsten, si- chersten und billigsten, indem sie frisches Land erschlie- ßen. Hinzu kommt: Wenn die Sanierung belasteter Flächen zukünftig in stärkerem Maße von der öffentlichen Hand finanziert werden soll und die Länder diesen Schwarzen Peter wie zu erwarten an die Kommunen weiterreichen, dann werden die bereits jetzt finanziell überlasteten Kommunen die tatsächliche Sanierungsnotwendigkeit zur Gefahrenabwehr zukünftig so weit irgend möglich regelmäßig verneinen. Aus finanzpolitischer Sicht ist schlicht und einfach festzustellen, dass sich dieser Gesetzentwurf mit der Frage, wo denn das Geld herkommen soll, überhaupt gar nicht erst auseinandersetzt. Denn er verschafft den Län- dern zwar zusätzliche Kosten, aber keinerlei zusätzliche Einnahmen, mit denen sie diese Kosten finanzieren könnten. Kurz gesagt: Die vorgelegte Lösung wird ihrem An- spruch leider nicht gerecht und schießt zulasten des Steuerzahlers über das Ziel hinaus. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Linken ab. Was wir brauchen in Deutschland, ist eine Hinwendung zu einem neuen Sys- tem der Flächenbewertung. Wenn Flächenversiegelung teurer wird als bisher, wenn beispielsweise Grundsteuer im Außenbereich von Kommunen höher wird als im In- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12583 (A) (C) (B) (D) nenbereich, werden auch Anreize geschaffen, Altlastflä- chen zu recyceln. Die zentrale Frage ist deshalb, wie wir es schaffen können, genügend Gelder zur Sanierung von Altlastflä- chen zu mobilisieren. Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzu- messung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (… StrÄndG) (Tagesordnungspunkt 13) Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/ CSU): Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, den die Bundesregierung eingebracht hat. Der Entwurf be- zweckt die Implementierung einer Kronzeugenregelung im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Dabei betre- ten wir kein rechtspolitisches Neuland; denn bis zum Jahre 1999 hatten wir in unserer Rechtsordnung eine Kronzeugenregelung, anfangs nur für terroristische Straftaten – § 129 a StGB – und damit zusammenhän- gende Begleitdelikte, später auch für das Organisations- delikt der Bildung krimineller Vereinigungen, § 129 StGB. Die Kronzeugenregelung wurde zwei Mal befristet verlängert, weil sich mit ihr auf zwei Feldern Erfolge er- zielen ließen. Da waren zum einen die ehemaligen RAF- Terroristen, die in der ehemaligen DDR Unterschlupf gefunden hatten, zum anderen erleichterte sie die Auf- klärung von Anschlägen ausländischer Terrororganisa- tionen. Weil Ende 1999 eine Befristung dieser Regelung auslief und die damals rot-grüne Bundesregierung sich weder in der 14. noch in der 15. Legislaturperiode für eine von der CDU/CSU vorgeschlagene Verlängerung bzw. Wiedereinführung erwärmen konnte, ging dieses für Ermittlungsbehörden zur Tataufklärung im Bereich der terroristischen und organisierten Kriminalität not- wendige Rechtsinstitut verloren. Nur in einigen wenigen Teilbereichen – § 129 Abs. 6, auch in Verbindung mit § 129 a Abs. 7 StGB sowie in § 261 Abs. 10 StGB und im Betäubungsmittelrecht, § 31 BtMG – blieb die Kron- zeugenregelung bis heute erhalten. Gerade aus dem Be- reich des Betäubungsmittelrechts können wir daher Er- fahrungen mit der praktischen Anwendung einer Kronzeugenregelung ableiten. Die Kronzeugenregelung hat eine Parlamentsge- schichte, die von kritischen Stimmen, insbesondere aus der Wissenschaft und aus Kreisen der Strafverteidiger, aber auch mit Zustimmung aus den Reihen der Polizei- beamten, Strafrichter und Staatsanwälte begleitet wurde. Kritik an der und die Forderung nach einer Kronzeu- genregelung sind im vorliegenden Gesetzentwurf maß- voll berücksichtigt. Zu Recht wiesen Vertreter der Er- mittlungsbehörden darauf hin, dass man im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus immer wieder vor erheblichen Beweisproblemen steht, insbe- sondere je höher der Beschuldigte in der Hierarchie eines kriminellen Netzwerkes steht, das durch Abschottung und der Drohung mit Repressionen zusammengehalten wird. Gerade in denjenigen Kriminalitätsfeldern also, wo Er- mittlungsbehörden mit Ermittlungsansätzen leicht schei- tern, ist die Kronzeugenregelung ein probates Instru- ment, um Straftaten aufzuklären und künftige Straftaten zu verhindern. Es lag daher nahe, die Erkenntnisquellen, die ein kooperationsbereiter Täter im Rahmen der Kron- zeugenregelung eröffnet, in größerem Umfang als nach altem Recht zu nutzen. Der Regierungsentwurf hat sich mit dem neu einzufügenden § 46 b des Strafgesetzbu- ches für die Schaffung einer allgemeinen Strafzumes- sungsvorschrift entschieden, die dem Kronzeugen eine Strafmilderung oder einen Straferlass nicht mehr nur bei wenigen bereichspezifischen Straftaten eröffnet. Die Rechtswohltat einer Strafmilderung oder eines Straferlas- ses soll sich ein Beschuldigter bei freiwilligem Offenba- ren seines Wissens bei Straftaten nach dem zukünftigen Straftatenkatalog des § 100 a Abs. 2 der Strafprozessord- nung verdienen können. Die Kronzeugenregelung gilt damit für den gesamten Bereich der schweren Kriminali- tät. Dies ist angemessen. Von der Bedeutung korrespon- diert die im Gesetzentwurf vorgesehene Kronzeugenre- gelung mit der im Betäubungsmittelgesetz in § 31 BtMG bereits bestehenden. Erfahrungen mit § 31 BtMG haben gezeigt, dass sich mit einer Kronzeugenregelung gute Ermittlungsansätze und letztendlich die Verurteilung von schwerkriminellen Drogendealern und die Zerschlagung von Drogenkartel- len bewerkstelligen lassen. Allerdings hat die Erfahrung mit dieser Vorschrift auch Gefahren aufgezeigt. Wer unter dem Druck einer eigenen Verurteilung steht und auf den eine langjährige Freiheitsstrafe wartet, neigt leicht dazu, Dritte zu Unrecht zu belasten und eine Straf- tat Dritter vorzutäuschen. Dem steuert der Gesetzent- wurf gezielt entgegen. Durch Änderungen der §§ 145 d und 164 StGB hat künftig ein Kronzeuge, der eine Straf- tat Dritter vortäuscht oder einen Dritten falsch verdäch- tigt, mit einer deutlich höheren Bestrafung als bisher zu rechnen. Dies soll ihn von falschen Anschuldigungen abhalten. Um den Ermittlungsbehörden Gelegenheit zu geben, die Wahrheit der Angaben des Kronzeugen recht- zeitig vor dessen eigener Hauptverhandlung zu prüfen, kann er sich Strafmilderung oder Straffreiheit nur bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens in eigener Sache – § 207 StPO – verdienen. Der Missbrauch einer Kronzeugenre- gelung lohnt sich demnach für den Beschuldigten nicht mehr. Sie sehen also, dass im Regierungsentwurf das Recht der Kronzeugenregelung grundlegend überarbeitet und neu gestaltet wurde. Das Rechtsinstitut ist jetzt als allge- meine Regelung im Sanktionenrecht des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches angesiedelt. Vorteile der Re- gelung sind sinnvoll genutzt und dem Missbrauch sind die gebotenen Schranken gesetzt. Es handelt sich somit um einen gelungenen Gesetzentwurf, der den Bedürfnis- sen nach Aufklärung besonders schwerer Straftaten in maßvoller Weise gerecht wird. 12584 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Sicherheitspolitische Bedenkenträger werden trotz- dem wieder die Gretchenfrage stellen: Brauchen wir eine Kronzeugenregelung überhaupt? Organisierte Kriminali- tät und Terrorismus agieren in abgeschotteten Struktu- ren. Dort einzudringen gelingt mit dem den Ermittlungs- behörden zur Verfügung stehenden Instrumentarium oft nicht. Warum also sollen wir die Chance, mit aussage- willigen Beteiligten Informationen insbesondere über geplante schwere Straftaten zu erhalten, nicht nutzen? Da solche selbst in kriminelle Handlungen Verstrickte kaum durch altruistische Motive zu Angaben bewegt werden können, muss die Justiz die Möglichkeit haben, einen Anreiz zur Kooperation zu bieten und sie mit dem Angebot einer Strafmilderung zu honorieren. Bedenken wurden nämlich schon 1982 gegen die mit dem Betäubungsmittelgesetz in dessen § 31 erlassene Kronzeugenregelung angemeldet. So wird beispiels- weise vorgebracht, die Glaubwürdigkeit von Kronzeu- gen sei generell fragwürdig. Tatsache ist, dass über § 31 BtMG zahllose international agierende Drogenbanden ausgehoben werden konnten und Kronzeugenaussagen im Dominoeffekt weitere Geständnisse auslösten. Dieses Gesetz macht Deutschland ein Stück sicherer. Es wird deshalb von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet. Joachim Stünker (SPD): Jede Implementierung ei- ner Kronzeugenregelung in die Strafprozessordnung be- darf der kritischen Bewertung, wie immer diese Kron- zeugenregelung auch ausgestaltet ist, auch dann, wenn sie wie im vorliegendem Fall als Strafzumessungsrege- lung im allgemeinen Teil gemäß § 46b StPO geregelt werden soll. Greift doch diese Regelung schwerwiegend in das Le- galitäts- und Öffentlichkeitsprinzip des Strafverfahrens ein und berührt sie zugleich den Gleichheits- und Schuldgrundsatz im Strafzumessungsrecht. Andererseits gibt es Deliktsbereiche, für die zu einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung „Anreize für po- tentiell kooperationsbereite Straftäter sinnvoll erschei- nen lassen“. Hierzu gehören die Bekämpfung des Terro- rismus in jeglicher Erscheinungsform ebenso wie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Hierin ein- geschlossen ist insbesondere die schwere Wirtschaftskri- minalität, deren Strukturen durch ein hohes Maß an Konspiration geprägt sind. Hier stoßen die Strafverfol- gungsbehörden in besonderem Maße auf Probleme im Rahmen der Beweisermittlung und Beweisführung. Mit von außen wirkenden Ermittlungsmaßnahmen gelingt es vielfach nicht, in die abgeschotteten Strukturen einzu- dringen und die zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten erforderlichen Erkenntnisse zu ge- winnen. Die Ermittler sind daher zunehmend auf die Hinweise von selbst ins kriminelle Milieu verstrickten Personen angewiesen, die über wertvolle Informationen zu Strukturen und Hintermännern verfügen und bereit sind, diese zu offenbaren. Diesem Interessenausgleich – Legalitätsprinzip ver- sus wirksame Kriminalitätsbekämpfung – wird der vor- liegende Entwurf zu meiner Überzeugung gerecht. Wir schaffen eine ergänzende Strafzumessungsregelung da- für, dass schwerwiegende Straftaten nach § 100 a Abs. 2 der StPO entweder aufgedeckt oder verhindert werden können. Straffreiheit kann sich der Straftäter nur bei ver- wirkter geringfügiger Freiheitsstrafe verdienen. Ansons- ten ist nur eine Strafmilderung möglich in einem Rah- men, dass der Grundsatz der schuldangemessenen Strafe im Einzelfall nicht verletzt wird. Für das Verfahren wichtig ist: Der Täter muss sein Wissen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens offenbart haben. Danach gelten die allgemein gültigen Strafzu- messungsregeln. Lassen Sie uns die Einzelheiten der vorgeschlagenen Regelung in einer sorgfältigen Beratung des Rechtsaus- schusses unter Heranziehung externer Sachverständiger erörtern. Die Aufklärungs- und Präventionshilfe bedeutet aber immer auch eine Absprache zwischen dem Täter und den Strafverfolgungsbehörden. Damit befinden wir uns in dem weiten Bereich der Absprachen im Strafprozess. Ich möchte daher an dieser Stelle mit Nachdruck darauf hinweisen, dass zu meiner Überzeugung die Verabschiedung eines Gesetzes zur Im- plementierung einer Kronzeugenregelung nicht möglich sein wird, wenn wir nicht zugleich auch die Absprachen im Strafprozess generell in der Strafprozessordnung in eine verfassungskonforme, gesetzliche Grundlage brin- gen. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, den erar- beiteten Gesetzentwurf zu Absprachen im Strafprozess endlich mit einem Regierungsentwurf in das parlamenta- rische Verfahren einzubringen. Jörg van Essen (FDP): Die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung gehört zu den Themen, die uns in jeder Wahlperiode erneut beschäftigen. Nachdem die alte Kronzeugenregelung 1999 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, hat sich der Bundestag in den Folge- jahren immer wieder mit unterschiedlichen Modellen be- fasst, wie eine neue Kronzeugenregelung aussehen könnte. Eine parlamentarische Mehrheit für eine Neu- aufnahme dieses besonderen Instruments zur Strafzu- messung war in den letzten Jahren nicht gegeben. Nun hat die Bundesregierung selbst einen Gesetzentwurf zur Kronzeugenregelung vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat in der 11. Wahlperiode die Einführung der Kronzeugenregelung beschlossen. Zielsetzung des Gesetzgebers war, die Begehung künfti- ger terroristischer Straftaten zu verhindern und die Auf- klärung bereits begangener Taten zu fördern. Die Kron- zeugenregelung kam im Zeitraum von 1989 bis 1999 im Terrorismusbereich in 20 bis 25 Fällen und im Bereich der organisierten Kriminalität seit 1994 in 25 Fällen zur Anwendung. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat 1999 eine empirische Studie zu der alten Kronzeugenregelung durchgeführt. Die im Rah- men der Studie befragten Polizeibeamten, Strafrichter und Staatsanwälte haben sich mit über 90 Prozent für Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12585 (A) (C) (B) (D) den Fortbestand einer Kronzeugenregelung im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus aus- gesprochen. Die Befürworter begründen den Bedarf ei- ner Kronzeugenregelung vor allem mit den erheblichen Beweisproblemen, die bei Delikten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus auftreten. Die Strukturen der organisierten Kriminalität können in den meisten Fällen nur durchbrochen werden, wenn einer der Fäden des kriminellen Netzwerks selbst durch- trennt wird. Gerade im Bereich der Führungsebene be- steht häufig keinerlei direkter Bezug zu konkreten Op- fern, die etwa als Zeugen infrage kämen. Um hier die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, bedarf es auch eines Anreizes vonseiten der Strafverfolgung. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe der Sicherheitsbe- hörden. In den vergangenen Jahren hat sich der Fokus des öffentlichen Interesses deutlich verlagert hin zur Be- kämpfung des internationalen Terrorismus. Die Bekämp- fung der organisierten Kriminalität ist dadurch in der öf- fentlichen Debatte in den Hintergrund getreten. Die aktuellen Zahlen rechtfertigen dieses Schattendasein je- doch in keiner Weise. Ich erinnere in diesem Zusammen- hang nur an den grausamen sechsfachen Mord in Duis- burg in diesem Sommer. Nach dem aktuellen Lagebild des Bundeskriminalamts zur organisierten Kriminalität waren im Jahr 2006 insgesamt 622 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität an- hängig. Insgesamt wurde gegenüber 10 000 Tatverdäch- tigen ermittelt. Die ermittelte Schadenshöhe der zu- grunde liegenden Verfahren belief sich im Jahre 2006 auf circa 1,4 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist es zunächst legitim, dass sich die Bundesregierung Gedanken darüber macht, ob dieser Entwicklung auch mit entsprechenden strafpro- zessualen Instrumenten entgegengewirkt werden kann. Man würde es sich zu einfach machen, wenn man ledig- lich die Neueinführung der alten Kronzeugenregelung fordern würde. Auch die Befürworter der Kronzeugenre- gelung haben deutliche Kritik an dem 1999 ausgelaufe- nen Gesetz geäußert. Es muss beispielsweise verhindert werden, dass sogenannte Pseudokronzeugen Strafmilde- rungsvorteile erhalten. Ein Straftäter, der erst Kooperati- onsbereitschaft zeigt, um Strafmilderung zu erlangen und dann die Mitarbeit verweigert oder durch Erinne- rungslücken oder Unwahrheiten die Justiz behindert, ist kein Kronzeuge. Er spielt mit dem Rechtsstaat und darf von diesem auch keinerlei Hilfe erhalten. Zudem darf eine Verurteilung keinesfalls allein aufgrund der Aus- sage eines Kronzeugen erfolgen. Der Rechtsstaat muss sich immer bewusst sein, dass er, wenn er sich eines Kronzeugen bedient, einem Menschen gegenübersteht, der durch seine Taten gezeigt hat, dass er die Rechtsord- nung nicht akzeptiert. Daher muss der vom Kronzeugen angegebene Geschehensablauf durch zusätzliche Be- weismittel deutlich erhärtet werden. Gegen eine Kronzeugenregelung werden von ver- schiedenen Seiten erhebliche Bedenken vorgetragen. So haben sich beispielsweise der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Richterbund in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Pläne der Bundesregierung gewandt, eine neue Kronzeu- genregelung einzuführen. Auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hassemer, hat sich skeptisch geäußert. Die FDP-Bundestagsfraktion nimmt diese Kritik sehr ernst. Im Hinblick auf die konkreten Vorstellungen der Bun- desregierung habe ich für die Einwände aus der Praxis großes Verständnis. Im Gegensatz zu der alten Kronzeu- genregelung, die sich nur auf Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität be- schränkte, soll die neue Strafzumessungsregel ausge- dehnt werden auf alle Fälle der mittelschweren oder Schwerstkriminalität. Daneben soll es ausreichen, dass der Täter Aussagen macht zu Straftaten, die keinerlei Bezug zu seinem eigenen Verhalten haben müssen. Da- mit wird jeder Bezug des Kronzeugen zu der Kriminali- tät aufgegeben, an deren Aufklärung er mitwirkt. Zu Recht weist der Vorsitzende des Deutschen Richterbun- des, Oberstaatsanwalt Frank, darauf hin, dass damit die innere Verknüpfung zwischen eigener Tat und Aufklä- rungshilfe aufgelöst wird. Auch aus Sicht der FDP-Bun- destagsfraktion geht der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zu weit. Ich freue mich, dass auch der Bundesrat diese Auffassung teilt. Der Bundesrat hat in seiner Stel- lungnahme die Bundesregierung gebeten, den Anwen- dungsbereich auf die Deliktsfelder des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zu beschränken. Damit auch künftig Strafe schuldangemessen ver- hängt werden kann, muss aus Sicht der FDP-Bundes- tagsfraktion die Kronzeugenregelung eine Ausnahme im Rahmen der Strafzumessung bleiben. Es darf nicht ver- gessen werden, dass die Kronzeugenregelung eine Ab- kehr vom Legalitätsprinzip ist, wonach grundsätzlich bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat ein Er- mittlungsverfahren durchzuführen und bei hinreichen- dem Tatverdacht Anklage zu erheben ist. Darüber hinaus muss gesehen werden, dass bereits heute im Strafverfah- rensrecht ausreichende Möglichkeiten bestehen, die Mit- wirkung eines Täters bei der Strafzumessung zu berück- sichtigen. Es besteht daher keinerlei Bedarf für eine sich auf weite Bereiche der Kriminalität erstreckende Kron- zeugenregelung. Fraglich ist auch, ob der Gesetzentwurf ausreichende Vorkehrungen trifft, um gegen missbräuch- liche Aussagen vorzugehen. Auf die Justiz wird viel Ar- beit zukommen, wenn es darum geht, einem Straftäter eine mögliche Falschaussage nachzuweisen. Auch die Rücknahme des zuvor zugesagten Straferlasses wird in der Praxis Probleme bereiten. Im Zusammenhang mit der Kronzeugenregelung stel- len sich eine Fülle von rechtssystematischen Fragen, die sorgfältig diskutiert werden müssen. Für die FDP steht fest: Nur eine rechtsstaatlich einwandfreie Kronzeugen- regelung wird sich in der Praxis bewähren. Der Gesetz- entwurf der Bundesregierung bietet hierfür lediglich eine Diskussionsgrundlage. Wolfgang Nešković (DIE LINKE): Als die letzte Kronzeugenregelung im Jahre 1999 auslief, sorgte das in der Fachwelt für keine sonderlichen Reaktionen. Die 12586 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Kritiker der Regelung waren nicht sonderlich begeistert, ihre Befürworter nicht sonderlich verärgert. Im Vergleich zu der Kohl’schen Regelung sieht der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wie- dereinführung der Kronzeugenregelung aber einen sehr viel breiteren Anwendungsbereich vor. Sollte der Ent- wurf Gesetz werden, wird dies demnach in breiterem Umfang nutzlos für die Aufklärungsarbeit bleiben und für größeren Schaden an unserem Rechtsstaat sorgen. Lassen Sie mich zunächst etwas zum Schaden sagen, bevor ich zum ausbleibenden Nutzen komme. Der Scha- den betrifft ein wesentliches Grundprinzip unseres Rechtsstaates: das Schuldprinzip. Bislang gingen wir da- von aus, dass ein Gerichtssaal ein Ort ist, an dem stets und von Amts wegen die gerechte Strafe für eine nach- zuweisende Schuld zu suchen ist. Kurz gesagt: Justitia wägt; sie handelt nicht. Nach dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung aber würde der Gerichtssaal zu einem Marktplatz werden, auf dem man – zuvor geleistete – Er- mittlungs- oder Präventionshilfe gegen Strafmilderung tauscht. Der Entwurf sieht vor, dass Täter, die mehr als ein bloßes Bagatelldelikt zu verantworten haben und vor der Eröffnung der Hauptverhandlung Aufklärungs- oder Präventionshilfe zu irgendeiner ganz anderen Tat aus dem ellenlangen Katalog des geplanten § 100 a Abs. 2 StPO leisten, Strafmilderung genießen können. Weder brauchen diese Täter die Umstände der eigenen Taten aufzuklären noch Reue oder Mitleid mit ihren Opfern zu beweisen. Hier ist also durchaus kein Bonus für den ein- sichtigen Täter in Planung. Wer fortan einer Straftat an- geklagt wird, kann sich glücklich schätzen, wenn er zu- vor für ausreichend Nähe zu anderen Straftaten gesorgt hat, zu denen er dann Aufklärungsdienste anbieten kann. Wer dagegen seinen einzigen ernsten Fehltritt im Leben zu verantworten hat, dem fehlt es an dem nötigen Zaster auf dem neuen Gerichtsmarkt. Er wird nichts haben, das er gegen Milderung feilbieten kann. Ihn trifft die volle Härte des Gesetzes. Ein Verbrechen lohnt sich nicht. Viele dagegen schon. So wird auch das Prinzip der Ge- neralprävention in sein Gegenteil verkehrt. Ich frage mich außerdem, wie man dem Opfer einer Vergewalti- gung wohl vermitteln will, dass der Vergewaltiger straf- mildernd davonkommt, weil er zufällig Aufklärungshilfe – tatsächliche oder fiktive – zu einem Banküberfall leis- ten konnte. Der zu erwartende rechtliche und kriminalpolitische Schaden ist damit nicht einmal annähernd beschrieben. Schon jetzt aber müsste der abzuwiegende Nutzen enorm sein, um den bereits beschriebenen Schaden wie- der wettzumachen. Doch der Nutzen bleibt ganz aus; denn die Vertreter der Kronzeugenregelung verfolgen seit jeher einen Königs„irr“weg. Die erste Irrung liegt darin, dass es gelingen könne, hinter die verborgenen Strukturen des Terrorismus und des organisierten Verbrechens zu gelangen, weil man Plauderer aus dem Milieu privilegieren und herauslösen könne. Tatsächlich aber reagieren geschlossene Struktu- ren auf solche Versuche naturgemäß mit mehr Abschot- tung und mit Absicherung gegen Verrat. Sie erhöhen ein- fach das Ausmaß der Bedrohung gegenüber Plauderern, um die staatliche Privilegierung wieder wettzumachen. Es eröffnet sich ein gefährliches Wettrüsten zwischen den Vergünstigungen des Staates und den Verängstigun- gen im Milieu – ein Wettrüsten, das kein Rechtsstaat auf Dauer durchhalten kann. Die laufenden Erfahrungen mit der „Mini-Kronzeugenregelung“ im Betäubungsmittel- gesetz zeigen doch auf, dass es nicht annähernd gelingt, über Kronzeugen den organisierten Drogenhandel aus- zuforschen, wohl aber erhöht sich die Gewalt im Milieu stetig. Der zweite „königliche Fehlschluss“ besteht in der Erwartung, dass Kronzeugen überhaupt der Wahrheits- findung dienlich sein könnten. Schon ohne Kronzeugen- regelung betonen viele Angeklagte oft und gerne die Schuld anderer fiktiver und realer Personen, nur um den Blick von der eigenen Tat wegzulenken. Für diese – der Wahrheitsfindung abträgliche – Grundtendenz zur Fremdbezichtigung stellt der aktuelle Entwurf nun das passende rechtliche Institut zur Verfügung. Da nützt es auch nichts, dass der Aufklärungsbeitrag oder die Prä- ventionshilfe vor der Hauptverhandlung zu erbringen sind – als wäre dies schon ein Beleg für redliche Absich- ten. Es mag Sie überraschen, aber die meisten Beschul- digten eines Verbrechens wissen auch ohne Richter ziemlich gut, ob es später in der Hauptverhandlung für sie eng werden könnte. Es nützt auch nicht genug, dass der Entwurf Anpas- sungen der Tatbestände der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat vorsieht; denn diese In- strumente bleiben oft stumpfe Waffen, weil die Ermitt- lung objektiver Wahrheit ebenso schwer fällt wie der Nachweis des nötigen Tätervorsatzes. So löst sich schließlich der letzte im Entwurf behauptete Vorteil in Luft auf: Den ganz unsicheren Erleichterungen bei der Aufklärung von Straftaten durch Kronzeugen stehen die ganz sicheren Erschwernisse bei der Nachprüfung ihrer Aussagen gegenüber. Nutzlos ist der Entwurf damit für das behauptete Vor- haben der Entlastung der Justiz. Was nach alledem tat- sächlich nützen würde, wäre, die neue Kronzeugenrege- lung ganz zu lassen. Der Nutzen läge schlicht darin, dass die geschilderten Schäden allesamt ausblieben. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ende 1999 lief die alte Kronzeugenregelung aus. Wir Grüne wollten die Kronzeugenregelung nie. Wir hatten uns deshalb geweigert, der Verlängerung dieser Sonderegelung aus der Antiterrorismusgesetzgebung der Achtzigerjahre zuzustimmen. Durch die Kronzeugenre- gelung wurde der deal mit dem Mörder hoffähig ge- macht. Ein des vollendeten Mordes Verdächtiger musste sich nur genug einfallen lassen, was er den Strafverfol- gungsbehörden über andere und deren Beteiligung an schwersten Straftaten erzählen konnte, um eine milde Bestrafung zu erreichen. Das mit der damaligen Rege- lung beabsichtigte Ziel, ins Zentrum von terroristischen oder schwerstkriminelle Gruppen organisierter Krimina- lität einzudringen, indem Personen aus diesem Bereich als Kronzeugen gewonnen werden, wurde nicht erreicht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12587 (A) (C) (B) (D) Deshalb und wegen erheblicher Gefahren und schwerer Mängel, wie etwa der Aufgabe des Legalitätsgrundsat- zes, die mit dieser Regelung verbunden waren, sprachen sich die meisten Experten gegen die Kronzeugenrege- lung aus. In einer Sachverständigenanhörung im Justiz- ministerium wurde dies damals deutlich. Die jetzt vorgelegte neue Vorschrift des § 46 b Straf- gesetzbuch ist im Kern die Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung, wenn sie jetzt auch anders heißt und als bloße Strafzumessungsvorschrift daherkommt. Dabei verkenne ich nicht, dass die neue Vorschrift völlig anders gestrickt ist und versucht, die Kritik an der alten Regelung zu berücksichtigen. Ich übersehe auch nicht, dass die vorgeschlagene Regelung sehr weitgehend den Vorschlägen ähnelt, die wir zuletzt in der rot-grünen Ko- alition diskutiert hatten. Es stimmt allerdings nicht, dass wir Grünen bereit waren, diesem Vorschlag so ohne Wei- teres zuzustimmen. Nein, wir wollten überhaupt keine neue Kronzeugenregelung. Das hatten wir immer wieder betont. Nur wir sahen uns einem erheblichen Druck aus- gesetzt. Deshalb hatten wir verhandelt. Aber für uns blieb immer entscheidend, dass wir eine Regelung allen- falls mittragen, die die absolute Strafdrohung einer le- benslangen Freiheitsstrafe im § 211 Strafgesetzbuch ganz allgemein relativiert und nicht nur als Belohnung für den Mörder als Kronzeuge. Wir sehen nicht ein, dass bei einem Mord, der nach jahrelangem Martyrium durch das Opfer an dem Peiniger begangen wird, eine Milde- rung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach dem Geset- zeswortlaut absolut nicht möglich sein soll, bei einem Mörder, der sich aus ganz egoistischen Gründen als Kronzeuge zur Verfügung stellt, aber doch. Wir lehnen diese neue Kronzeugenregelung auch als Strafzumessungsvorschrift ab. Wir sind dagegen, dass der Staat mit Mördern ein Geschäft über die Strafhöhe abschließt. Ein solcher Deal ist eines Rechtsstaates un- würdig. Beim Handel des Staates mit schwerstkriminel- len Kronzeugen bleiben Gerechtigkeit und Rechtsstaat- lichkeit auf der Strecke. Die Regelung schafft Anreize für Kronzeugen in Mordprozessen, sich Taten und Tatbeteiligungen anderer auszudenken, sie „ins Blaue“ hinein zu verdächtigen und zu belasten – denn umso mehr andere beschuldigt wer- den, umso höher fällt der Strafnachlass aus. Damit wird der Gefahr der Verfolgung Unschuldiger und gerichtli- cher Fehlurteile gerade in Mordprozessen Vorschub ge- leistet. Dass von Strafverfolgern hofierte Kronzeugen vielfach ihre Aussagen nachträglich widerrufen und sich gar selbst wegen Falschbeschuldigung angezeigt haben, zeigt, welche großen Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher Kronzeugen stets grundsätzlich angebracht sind. Beispiele aus Italien zeigen, welch großes Unglück Kronzeugen über zu unrecht Verdächtigte bringen kön- nen. Justiz und Kronzeuge haben an der Überführung Be- schuldigter häufig ein gemeinsames Interesse. Sie nei- gen dazu, Widersprüche in dessen Aussage zulasten der Wahrheit, des Beschuldigten und der Verteidigung zu „glätten“. Die Kronzeugenregelung verletzt das verfassungs- kräftige Schuldprinzip, indem der für die Tat des Zeugen angemessene Strafrahmen selbst bei Mördern unter- schritten wird. Sie begründet Zweifel bei der recht- streuen Bevölkerung an der Legitimität und Gleichbe- handlung in der Strafrechtspflege. Schon nach geltendem Strafrecht kann das Gericht die Strafe mildern, wenn der Angeklagte hilft, fremde De- likte aufzuklären. Solches Verhalten nach der Tat ist nach § 46 StGB ein wichtiger Strafzumessungsgrund, nur eben nicht bei Mordvorwürfen. Und zur täglichen Praxis aller Strafgerichte in Deutschland gehört es, Hilfe bei der Aufklärung oder die Verhinderung von Straftaten durch Strafmilderung zu würdigen. Darüber wird auch in öffentlicher Sitzung oder auch auf Gerichtsfluren unter den Prozessbeteiligten gesprochen und verhandelt. Dazu braucht es die neue Vorschrift nicht, zumal es für den Bereich der Drogendelikte und des Terrorismus sogar Vorschriften und Aussageanreize schon im Gesetz gibt. Ganz im Gegenteil. Das neue Gesetz könnte sogar diese Praxis einschränken, denn danach kann die Milderung nur für Aufklärungshilfe gewährt werden, wenn diese bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens gewährt wird. Deshalb werden wir gegen eine neue Kronzeugenre- gelung stimmen, die den Handel mit dem Mörder gesetz- lich regelt. Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den wesent- lichen Aufgaben des Staates, „gerade schwere Straftaten aufzuklären und zu verhindern“. Genau dies ist das Kernanliegen des Entwurfs der Bundesregierung zur Einführung einer allgemeinen Kronzeugenregelung, der uns zur Beratung vorliegt. Durch die Möglichkeit der Strafmilderung oder – in weniger schweren Fällen – des Absehens von Strafe soll für potenziell kooperationsbe- reite Straftäter ein stärkerer Anreiz geschaffen werden, Angaben zur Aufklärung oder Verhinderung von schwe- ren Straftaten zu machen, die ansonsten nicht oder nur schwer aufzudecken wären. Wir alle wissen, dass die Frage einer Kronzeugenre- gelung ein seit vielen Jahren immer wieder kontrovers diskutiertes Thema ist. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun einen Entwurf vorlegen können, der beim Bun- desrat auf grundsätzliche Zustimmung stößt und bei dem ich zuversichtlich bin, dass er auch im Bundestag eine klare Mehrheit finden wird. Das Regelungskonzept des Entwurfs lässt sich leicht erläutern, wenn wir einen Blick auf die bisherigen Kron- zeugenregelungen werfen. Wir hatten eine solche bereits von 1989 bis 1999 für terroristische und von 1994 bis 1999 zusätzlich für organisiert begangene Straftaten. Außerdem gibt es wenige sogenannte kleine oder be- reichsspezifische Kronzeugenregelungen, von denen vor allem die in der Praxis bedeutsame Vorschrift im Betäu- bungsmittelstrafrecht – § 31 BtMG – zu nennen ist. Trotz der nicht unerheblichen Erfolge, die mit diesen Regelungen erzielt werden konnten, wurde von Prakti- 12588 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) kerseite immer wieder moniert, dass diese Vorschriften einen zu eng begrenzten Anwendungsbereich haben. Nehmen wir zum Beispiel die damaligen Regelungen zum Terrorismusbereich und zur organisierten Krimina- lität. Die Regelungen waren nur auf Täter oder Teilneh- mer einer kriminellen und terroristischen Vereinigung und damit zusammenhängender Taten beschränkt. Kri- minelle Aktivitäten in diesen Bereichen beschränken sich aber keineswegs auf die Tätigkeit von Organisatio- nen, die die hohen Anforderungen an die Struktur sol- cher Vereinigungen erfüllen, ganz zu schweigen etwa vom terroristischen Einzeltäter. Eine weitere Beschrän- kung der bisherigen Regelungen bestand und besteht da- rin, dass nur Angaben innerhalb ein und desselben De- liktsbereichs honoriert werden. Zum Beispiel schafft die Regelung im Betäubungsmittelstrafrecht demzufolge zwar einen Anreiz für einen Drogenhändler, Angaben über die Tat eines anderen Drogenhändlers zu machen, nicht aber, die Straftaten eines ihm bekannten Men- schenhändlers oder einer Fälscherbande zu offenbaren. Diese meines Erachtens wenig sinnvollen Beschrän- kungen wollen wir aufheben. Vorrangig entscheidend soll vielmehr sein, welchen Wert eine Angabe hat, um den Staat bei seiner Aufgabe zu unterstützen, Straftaten aufzuklären und zu verhindern. Erst durch einen solchen breiten, deliktsübergreifenden Ansatz besteht die Mög- lichkeit, kriminelle Verflechtungen insgesamt besser aufzubrechen und ansonsten praktisch nicht erreichbare Ermittlungserfolge zu erzielen. Dabei beschränkt sich der Entwurf darauf, solche An- gaben zu honorieren, die sich auf eine schwere Straftat beziehen, bei der grundsätzlich auch eine Telefonüber- wachung möglich wäre. Durch die Anknüpfung an den Straftatenkatalog der Telefonüberwachung, wie er nach dem Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekom- munikationsüberwachung gefasst werden soll, erfassen wir nur besonders schwere Taten – zum Beispiel Tö- tungsdelikte – oder schwere Delikte, bei denen tendenzi- ell – insbesondere wegen einer häufig konspirativen Be- gehungsweise – ein Ermittlungsdefizit des Staates zu beklagen ist. Neben der Tätigkeit organisierter oder kri- mineller Vereinigungen ist dabei etwa an sonstige Staats- schutzdelikte, gemeingefährliche Straftaten, die Strafta- ten von Waffenhändlern, von Räuber-, Diebstahls-, Betrugs- oder Fälscherbanden, aber auch an schwere Se- xualdelikte und schwere Formen der Wirtschaftskrimi- nalität einschließlich schwerer Korruptionsdelikte zu denken. Die Bundesregierung verkennt nicht, dass eine Kron- zeugenregelung Täter zu dem Versuch animieren kann, mit unwahren Angaben eine unverdiente Strafmilderung zu erlangen. Wir haben jedoch Vorsorge getroffen, um diese Gefahr zu minimieren. Der Kronzeuge muss näm- lich seine Angaben bereits vor Eröffnung des gegen ihn gerichteten Hauptverfahrens machen. Damit soll den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht hinreichend Zeit bleiben, diese Angaben auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Die Gewährung eines Strafrabattes nur des- halb, weil der Angeklagte am Ende der Hauptverhand- lung auf einmal mit Angaben kommt, die zwar plausibel erscheinen, aber nicht nachprüfbar sind, kann es so nicht geben. Außerdem wollen wir die Strafandrohungen für Falschaussagen ausweiten, um härter gegen die vorge- hen zu können, die bewusst falsche Angaben machen, um sich die Milderung der Kronzeugenregelung zu ver- schaffen. Ich habe bereits angedeutet, dass der Gesetzentwurf auch von den Ländern dem Grunde nach unterstützt wird, nachdem wir bereits bei der Abstimmung des Re- gierungsentwurfs viele Hinweise und Bedenken der Län- der zu Einzelpunkten aufgegriffen haben. Der Bundesrat hat lediglich drei Prüf- und eine Änderungsbitte vorge- bracht, die aus unserer Sicht keinen Anlass für Korrektu- ren bieten. Insbesondere hält die Bundesregierung aus den eben genannten Gründen die Präklusionsvorschrift für richtig, wonach der Kronzeuge seine Angaben vor Eröffnung des Hauptverfahrens machen muss. Grundsätzlichere, aber leider auch recht pauschale Kritik kommt hingegen von den Anwaltsverbänden und dem Deutschen Richterbund, die in einer Kronzeugenre- gelung per se einen „fragwürdigen Handel mit dem Ver- brechen“ sehen. Auch wenn wir alle wissen, dass eine Kronzeugenre- gelung nie ganz unproblematisch ist, halte ich diese rechtsstaatlichen Bedenken im Hinblick auf den vorlie- genden Regierungsentwurf für unbegründet. Ich möchte die wesentlichen Gründe hierfür kurz benennen: Erstens. Zu den zentralen verfassungsrechtlichen Aufgaben des Rechtsstaats gehört es – ich habe bereits eingangs darauf hingewiesen –, gerade schwere Verbre- chen aufzuklären und zu verhindern; genau dem dient die Regelung. Zweitens. Dass für die Strafzumessung auch ein posi- tives Nachtatverhalten zu berücksichtigen ist, ist nicht neu, sondern in § 46 StGB seit langem anerkannt. Wir konkretisieren nur diese Vorgaben und entwickeln sie weiter. Drittens. Weiterhin muss sich die Strafe maßgeblich an der Schuld des Täters orientieren. Zur Vermeidung unangemessen niedriger Strafen wird der mögliche Strafrabatt viel deutlicher limitiert als bei den Kronzeu- genregelungen der 80er- und 90er-Jahre. Bei Mord kann allenfalls eine Absenkung auf zehn Jahre Freiheitsstrafe erfolgen, ein Absehen ist nur bei einer an sich verwirk- ten Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Viertens. Das Gericht muss auch nicht automatisch bei jeder Hilfe einen Strafrabatt gewähren, sondern kann dies tun. Es hat dabei insbesondere zu bewerten, ob ihm dies im Hinblick auf den Wert der Angaben und der Schwere der Tat des Kronzeugen gerechtfertigt er- scheint. Fünftens. Das Legalitätsprinzip bleibt bei unserer rein materiell-rechtlichen Regelung unberührt. Es bleibt da- bei, dass nur das Gericht über den Strafrabatt entschei- den kann. Auch im Ermittlungsverfahren muss es einer Einstellung zustimmen. Zum Schluss möchte ich noch kurz etwas zu dem Ver- hältnis dieses Entwurfs zu dem Vorhaben „Verständi- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12589 (A) (C) (B) (D) gung im Strafverfahren“ anmerken, das derzeit noch in- nerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Ich glaube, wir sollten beide Vorhaben klar auseinanderhal- ten. Die Kronzeugenregelung ist eine materiell-rechtli- che Regelung der Strafzumessung, die ohne die rein ver- fahrensrechtlichen Regelungen zur Verständigung zur Anwendung kommen kann. Ebensowenig bedarf die verfahrensrechtliche Absicherung der Verständigung ei- ner Kronzeugenaussage, um mit Leben gefüllt zu wer- den; vielmehr ist ihr Hauptanwendungsfall das Geständ- nis des Angeklagten. Auch in zeitlicher Hinsicht gibt es Unterschiede. Der Kronzeuge muss sich vor der Eröff- nung des Hauptverfahrens offenbaren, während eine Verständigung erst in der Hauptverhandlung erfolgen kann. Ein wie auch immer geartetes Junktim zwischen beiden Entwürfen wäre daher aus meiner Sicht nicht sachgerecht und würde aufgrund des deutlich unter- schiedlichen Verfahrensstandes auch nur zu unnötigen Verzögerungen führen. Ich freue mich auf die anstehenden Ausschussbera- tungen, wo wir uns über die Details des Regierungsvor- schlags unterhalten können. Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Programm „Energiewende in Ge- wächshäusern“ auflegen (Tagesordnungspunkt 14) Johannes Röring (CDU/CSU): Lassen Sie mich zu- nächst einen Blick auf die Branche werfen, die Gegen- stand des uns vorliegenden Antrags von Bündnis 90/Die Grünen ist. Der Gartenbau ist ein zukunftsorientierter Wirtschaftszweig innerhalb der Landwirtschaft, der sich seit Jahren sehr positiv weiterentwickelt. Mit über 60 000 Betrieben mit gärtnerischer Produktion in Deutschland und einem Wirtschaftsvolumen von circa 26 Milliarden Euro ist der Gartenbau schon für sich ge- nommen ein wichtiger Wirtschaftssektor. In der Branche sind direkt über 400 000 Arbeitskräfte beschäftigt, da- von circa 18 000 Auszubildende. Aufgrund der meist ge- gebenen Unternehmensstrukturen ist er im ländlichen Raum ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der Arbeitsplätze schafft. Ein Charakteristikum des Gartenbaus ist augen- scheinlich: Er ist nicht nur ein arbeitsintensiver Produk- tionszweig, sondern auch ein energieintensiver Bereich. Besonders dieses Thema, nämlich die Energie und im Besonderen deren effiziente Nutzung, ist in diesen Tagen eines der zentralen Themen der Politik. Wir haben uns als Große Koalition von Anfang an dieser Frage ange- nommen und schon im Koalitionsvertrag vereinbart, „bis 2020 eine Verdopplung der Energieproduktivität gegen- über 1990 zu erreichen“ und die Marktpotenziale erneu- erbarer Energien auszubauen. Mit dem nun in Meseberg vorgelegten Klima- und Energiepaket gehen wir diesen Weg konsequent weiter. Wir wollen beispielsweise einen weiteren Ausbau der er- neuerbaren Energien im Strombereich. Wir setzen uns für eine Verdopplung des Anteils von Strom aus Kraft- Wärme-Kopplung bis 2020 ein, und besonders die Aufle- gung von Förderprogrammen für Klimaschutz und Ener- gieeffizienz hat für uns höchste Priorität. Wir haben be- reits Maßnahmen entwickelt und wollen für die Zukunft weitere Maßnahmen voranbringen, die beim Thema Energieeffizienz erfolgreich sind. Lassen Sie mich nach diesen allgemeinen Aussagen konkret werden und das Augenmerk auf die Situation des Energieeinsatzes und die Energieeffizienz in der Gartenbaubranche werfen, um die es ja in dem von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag geht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Pro- gramm zur Energiewende in Gewächshäusern aufzule- gen. Die Intention, die hinter diesem Antrag steckt ist grundsätzlich zu begrüßen; denn die Verringerung der CO2-Emissionen auch in dieser Branche ist ein erstre- benswertes Ziel. Dies ist im Gewächshausanbau von be- sonderer Bedeutung, da der Gartenbau etwa ein Drittel der von der Landwirtschaft verbrauchten Brennstoff- energie benötigt. Man kann den Antrag positiv beurtei- len, dass die Idee unterstützenswert ist. Aber die Umset- zung ist mangelhaft. Die ungerechtfertigte und sach- fremde Kritik an den existierenden Programmen, durch die der Bund schon jetzt energiesparende Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau fördert, zeigt dies eindeutig. Denn sowohl das Agrarinvestitionsförderpro- gramm, AFP, das im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut- zes“, GAK, eine Förderung ermöglicht, als auch die Mit- tel aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Land- wirtschaftlichen Rentenbank, mit deren Hilfe die Unterstützung von Modellvorhaben im Bereich vorwett- bewerbliche Entwicklung sowie Modellvorhaben zur Markt- und Praxiseinführung innovativer Techniken und Verfahren geleistet wird, sind bereits jetzt von der Bran- che häufig genutzte Wege, Energieeffizienzmaßnahmen anzustoßen. Da wir diese effektiven Maßnahmenpakete ausbauen wollen, erörtern wir aktuell, mit welchen weiteren Mög- lichkeiten wir die Gartenbaubranche unterstützen kön- nen, um den Energieeinsatz zu reduzieren, das Klima zu schonen und damit einhergehend auch die Kosten der Betriebe zu senken. Hierfür ist der politische Wille in der CDU/CSU-Fraktion und bei der Bundesregierung zwei- felsfrei vorhanden. Daher prüfen wir zurzeit konkret, welche finanziellen Voraussetzungen wir schaffen müs- sen, um ein Förderprogramm zum Ausbau der Energie- effizienz im Gartenbau aufzulegen. Dies soll auch im Rahmen unserer Meseberg-Beschlüsse entwickelt wer- den können und über einen mehrjährigen Zeitraum Pla- nungs- und Investitionssicherheit bieten, um einerseits die Branche zukunftsfähig zu machen und andererseits unsere klima- und energiepolitischen Ziele realisieren zu können. Es geht hier nicht um einen politischen Schnell- schuss, wie beim vorliegenden Antrag der Grünen, son- dern unser Ziel ist es, ein Programm aufzulegen, das nachhaltig erfolgreich ist und der Branche Unterstützung garantiert, auf die sie vertrauen kann. Denn wir wollen der Gartenbaubranche ein verlässlicher Partner sein, da- mit die positiven Entwicklungen in diesem Wirtschafts- 12590 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) zweig weitergehen können. Dazu müssen wir neben dem geplanten Förderprogramm auch verstärkt dafür werben, lokal bereits bestehende Unterstützungspfade zu nutzen, sei es in der Beratung vor Ort, bei der Entwicklung und Aufstellung von Energieeffizienzkonzepten, beim Ein- satz von Biomasse aus Wald und Forst oder bei der Ko- operation von Biogasanlagenbetreibern und Gartenbau- ern bei der Nutzung der Wärme der Biogasanlagen. Dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist abzu- lehnen, da wir bereits in konkreten Planungen sind, wie wir der Gartenbaubranche durch ein Investitionsförde- rungsprogramm helfen können, Energieeffizienzmaß- nahmen zur CO2-Verminderung umzusetzen, und da wir bestehende Maßnahmen haben, die auch diesem Ziel dienen. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Oft wird be- hauptet, Umweltschutz sei ein Jobkiller. Wir aber wis- sen: Das Gegenteil ist richtig. Umwelt schafft Arbeit. Das rasante Wachstum der Erneuerbaren-Energien-Bran- che hat bisher schon rund 200 000 Arbeitsplätze ge- schaffen. Auch die Maßnahmen in unserem Klimapaket werden einen doppelten Nutzen bringen: Wir schützen das Klima, indem wir den CO2-Ausstoß senken, unseren Ressourcenverbrauch schonen und unsere Abhängigkeit von den Ölscheichs verringern. Gleichzeitig schaffen wir Arbeitsplätze in Handwerk, Industrie und Wirtschaft, in- dem wir Investitionen in Energieeffizienz und Moderni- sierung anschieben, unsere Technologieführerschaft aus- bauen und für Wirtschaftswachstum sorgen. Gerade beim Glashausanbau wird eines überaus deut- lich: Für die energieintensiven Branchen ist Umwelt- schutz eine Win-win-Situation. Weniger Energiever- brauch bedeutet weniger Treibhausgase und es bedeutet weniger Kosten. Der Gartenbau – und das ist uns allen bewusst – ist in besonderem Maße in seiner Kostenstruk- tur und damit letztendlich auch in seiner Wettbewerbs- stärke von den Energiepreisen abhängig. Die Herausforderungen des weltweiten Klimawan- dels sind auf das Engste mit der Frage verknüpft, wie un- ter den Bedingungen einer weltweit steigenden Energie- nachfrage in Zukunft die Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen gewährleistet und so insgesamt eine nachhaltige Energieversorgung verwirklicht werden kann. Eine ambitionierte Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der erneuerba- ren Energien sind die richtige Antwort, um die Emission der Treibhausgase zu reduzieren. Das Bundeskabinett hat bei seiner Klausursitzung in Meseberg ein umfangreiches Klima- und Energiepaket beschlossen. Mit diesen Maßnahmen und den zuvor durchgesetzten Reduzierungen werden wir eine CO2- Minderung von rund 35 Prozent erreichen. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Dennoch: In der Klimapolitik brauchen wir einen langen Atem und viele Akteure. Je- der Einzelne kann durch sein Mobilitätsverhalten oder durch intelligentes Energiesparen in den eigenen vier Wänden mithelfen. Ohne jeden Komfortverlust könnten wir europaweit deutlich über 20 Prozent unseres Ener- gieverbrauchs reduzieren. Es existieren in allen Sektoren noch erhebliche Ein- sparpotenziale, die mit ökonomischen Anreizen ver- gleichsweise kostengünstig zu realisieren sind. Ich be- grüße es, dass in Meseberg auch die Land- und Forstwirtschaft in Förderprogramme aufgenommen wurde, die dazu dienen, Effizienzpotenziale zu mobili- sieren. Konkret beschlossen wurde bereits die Förderung der Energieberatung im Bereich der Land- und Forst- wirtschaft. Der Gewächshausanbau ist dabei von beson- derer Bedeutung: Der Gartenbau benötigt etwa ein Drit- tel der von der Landwirtschaft verbrauchten Brennstoffenergie. Die Effekte wären also besonders groß, die Mittel besonders effizient eingesetzt. Mit ihrem Antrag rennen die Grünen offene Türen ein. Der Bund fördert schon jetzt energiesparende Maß- nahmen in der Landwirtschaft und insbesondere im Gar- tenbau: Wir haben das Agrarinvestitionsförderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Wir fördern aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirt- schaftlichen Rentenbank Modellvorhaben zur vorwett- bewerblichen Entwicklung sowie zur Markt- und Praxis- einführung innovativer Techniken und Verfahren. Auch im Innovationsprogramm und in den Projekten des Bil- dungs- und Forschungsministeriums werden Projekte im Gewächshausbau gefördert. Ich stimme Ihnen zu: Wir müssen auch die anwen- dungsorientierte Forschung und den Wissenstransfer in die Praxis verbessern und fördern. Es geht darum, im In- teresse des Klimaschutzes in der Landwirtschaft und hier vor allem im energieintensiven Gartenbau Fördermaß- nahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen. Wir haben ja heute im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir uns dafür einsetzen, dazu einen Teil der Einnah- men aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten zu ver- wenden, die im Haushalt des Bundesumweltministeri- ums veranschlagt sind. Das dafür maßgebliche Zuteilungsgesetz 2012 bestimmt, dass über die Verwen- dung der Erlöse im Rahmen des jährlichen Haushaltsge- setzes entschieden wird. Ich denke, dafür sollte auch ein angemessener Teil für Maßnahmen zur Energieeinspa- rung, zur Energieberatung und zur Markteinführung kli- mafreundlicher Technologien im Bereich der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden. In 2008 schlagen wir jedenfalls vor, 3 Millionen Euro für modellhafte Vorha- ben zur Verfügung zu stellen. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass wir unseren Teil der Verantwortung übernehmen. Es macht Sinn, hier zu investieren. Es tut dem Klima gut. Lassen sie mich dennoch gezielt darauf hinweisen, dass ein geringerer Energieverbrauch im Unterglasanbau eine Gewinnsitua- tion für die Unternehmen ist. Weniger Energieverbrauch bedeutet niedrigere Kosten. Dafür lohnt es sich, zu in- vestieren. Wir haben nicht mehr die Chance, den Klimawandel zu verhindern. Wir können ihn nur noch begrenzen. Na- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12591 (A) (C) (B) (D) türlich kostet das Geld. Fakt ist aber auch: Zuschauen wäre teurer. Wir haben heute im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 im Ausschuss beschlossen, dass wir das Bundes- programm Ökolandbau weiterhin mit 16 Millionen Euro fortführen, obwohl in der mittelfristigen Planung eine Rückführung vorgesehen war. Auch dieses Programm ist Klimaschutz, den wir als SPD durchgesetzt haben. Wir stehen nicht nur beim Unterglasanbau vor der Aufgabe, klimaschonende Produktionsformen weiterzuentwi- ckeln und zu sichern. Ich freue mich, dass wir diesen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hier debattieren. Auf diese Weise habe ich nämlich die Möglichkeit, zu erläutern, was wir als Regierungskoalition auf den Weg gebracht haben und woran wir in der kommenden Zeit arbeiten werden. Der heute im Agrarausschuss beschlossene Entschließungs- antrag zum Haushalt zeigt ganz klar: Wir nehmen diese Herausforderung an. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Wir brauchen keine Energiewende in Gewächshäusern, sondern bessere Wettbewerbsbedingungen für unsere Gartenbaubetriebe. Steigende Energiepreise verschärfen die Wettbewerbs- situation der Gartenbaubetriebe, die in Gewächshäusern Obst, Gemüse und Zierpflanzen anbauen. Wie leistungs- fähig unsere Gartenbaubetriebe sind, hat gerade die in der letzten Woche zu Ende gegangene Bundesgartenschau in Ronneburg und Gera bewiesen. Sie hat annähernd 1,5 Millionen Besucher begeistert. Wir sind in der Pflicht, nach Lösungen zu suchen, da- mit der Gartenbau und auch der Unterglasanbau in Deutschland eine Zukunft hat. Dazu gehört insbeson- dere, zur Minderung der hohen Energiekosten beizutra- gen. Der Unterglasanbau ist eine sehr energieintensive Branche. Abhängig von den jeweiligen Kulturen wird entweder das ganze Jahr über eine hohe Wärmemenge benötigt oder nur saisonal insbesondere im Winter. Das bedeutet, dass jeder Betrieb individuell betrachtet wer- den muss: jeder Betrieb muss für sich ausrechnen, auf welche Weise er seine Energiekosten am besten senken kann. Eine Umfrage der Universität Hannover hat ermittelt, dass es einen erheblichen Investitionsstau bei den Unter- glasanbaubetrieben gibt. Die Stichprobe, die etwa 10 Prozent der im Unterglasanbau bewirtschafteten Flä- che umfasste, zeigte, dass 60 Prozent der erfassten Ge- wächshäuser älter als 10 Jahre, über 30 Prozent älter als 25 Jahre sind. Bei den Kesseln ist die Situation nicht wirklich besser, über 40 Prozent sind älter als 15 Jahre. Es besteht also die erste Aufgabe darin, den Betrie- ben, die sich teilweise in einer wirtschaftlich schwieri- gen Situation befinden, Investitionen zur Energieeinspa- rung zu ermöglichen. Im Ansatz geht der Antrag von Bündnis 90/Die Grü- nen in die richtige Richtung, insbesondere vor dem Hin- tergrund der aktuell geführten Debatte um Klimawandel und CO2-Reduzierung. Die effizienteste Maßnahme zur Energieeinsparung bei Gewächshäusern ist jedoch in vielen Fällen der Abriss und Neubau der in der Regel überalterten Anlagen. Fördermaßnahmen für Neubauten sind bereits vor- handen, so zum Beispiel die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Dort heißt es: „Förderungsfä- hig sind betriebliche Investitionen zur Verbesserung der Umweltbedingungen im Bereich der Landwirtschaft wie Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und -umstellung auf alternative Energiequellen, wie zum Beispiel der Neubau energiesparender Gewächshäuser einschließlich des hierfür notwendigen Abrisses alter Anlagen, Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen, Solaranlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, Biomasse- verfeuerung, die Umstellung der Heizanlagen auf um- weltverträglichere Energieträger sowie Steuer- und Re- geltechnik.“ Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Fördermittel bis- her nicht ausreichend genutzt werden. Bisher kommen in Gartenbaubetrieben vorwiegend fossile Energieträger zum Einsatz. Es ist an der Zeit, dass auch erneuerbare Energieträger wie zum Beispiel Holzhackschnitzel oder Pellets möglichst auch unter Nutzung der Kraft-Wärme- Kopplung zur Anwendung kommen. Die Betriebe brau- chen maßgeschneiderte Lösungen für die jeweilige Si- tuation. Es gibt in Deutschland Beispiele, die Mut machen. In Schleswig-Holstein ist eine neuartige Kombination aus einer Biogasanlage mit nachgeschaltetem Blockheiz- kraftwerk und einem Holzheizkraftwerk mit innovativer Organic-Rankine-Cycle(ORC)-Technik errichtet wor- den. In dieser Biogasanlage mit nachgeschaltetem Holz- heizkraftwerk werden Wärme und Strom produziert. Die Wärme soll zum Betrieb von Gewächshäusern genutzt werden, in denen unter anderem Tomaten angebaut wer- den sollen. Besonders spannend ist die Nutzung des bei der Verbrennung des Biogases frei werdenden CO2 zur Düngung der Pflanzen. Der moderne Gemüseanbau be- schleunigt mit einem gesteigerten CO2-Druck das Wachstum der Pflanzen. Das Projekt wurde vom Bun- deslandwirtschaftsministerium, der EU und dem Land Schleswig-Holstein gefördert. Wir brauchen mehr solche innovativen Projekte, um den Unterglasanbau in Deutschland zu unterstützen und den mittelständischen Betrieben die Wettbewerbssitua- tion zu erleichtern. Die Politik muss hierfür die notwen- digen Rahmenbedingungen schaffen. Der vorliegende Antrag geht in die richtige Richtung, berücksichtigt aber nur unzureichend die Ausnutzung bestehender Förder- möglichkeiten und setzt keine innovativen Impulse. Des- wegen werden wir uns enthalten. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Der vorlie- gende Antrag der Grünen wendet sich einem energiepo- litisch wichtigen Bereich der Land- und Lebensmittel- wirtschaft zu. Der Anteil der Energiekosten für Gewächshäuser am Gesamtaufwand der Gartenbaube- triebe hat sich in den vergangenen Jahren drastisch er- höht. So müssen Gärtnerinnen und Gärtner 10 Prozent ihres jährlichen Umsatzes den Stromanbietern überwei- 12592 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) sen. Das schadet ihrem Geldbeutel und der Umwelt. Än- derungen wären also nicht nur im Hinblick auf eine Verbes- serung der gärtnereiwirtschaftlichen Betriebsergebnisse und eine Stärkung von Leben und Arbeit in den ländli- chen Räumen – dort befinden sich Gärtnereien in der Re- gel – sinnvoll, sondern vor allem auch aus ökologischen Gründen. Eine Energiewende weg von fossilen, hin zu ökolo- gisch erzeugten erneuerbaren Energien kann allerdings mittelfristig nur erreicht werden, wenn gleichzeitig der Energiebedarf gesenkt wird, auch bzw. gerade in der Landwirtschaft und in Gärtnereien. Dazu brauchen wir mehr Forschung, wie die Grünen richtig erkennen. Dabei bleiben einige Fragen offen: Wofür wird die Energie eigentlich benötigt? Wie alt ist das Gewächs- haus? Hat es einen Energieschirm? Wie wird die Fläche ausgenutzt? Wie ist die Wärmeübertragung der Rohrlei- tungen im Gewächshaus? Wie alt ist das Heizsystem und welche Möglichkeiten eines Neubaus gibt es für die Gärtnerei? Wie werden vorhandene Fördermöglichkei- ten ausgenutzt? Was begrenzt die Nutzung der Förder- programme? Bis zu 90 Prozent des Energiebedarfs einer Gärtnerei fallen beim Unterglasanbau an. Hier gibt es viele Mög- lichkeiten, aktiv Energie einzusparen, aber sie zu nutzen kostet Geld. Das Abdichten von Scheiben und Lüftun- gen kann laut der Energieagentur in NRW bis zu 20 Prozent, die Erneuerung des Heizungssystems bis zu 15 Prozent Energie einsparen. Ein dicht installierter Energieschirm zur Dämmung des Gewächshauses kann den Energiebedarf bis zu 40 Prozent senken, kostet aller- dings auch bis zu 20 Euro pro Quadratmeter. Aber ge- rade Eigenkapital fehlt in der Agrarwirtschaft – speziell in Ostdeutschland – bekanntlich an allen Ecken und En- den. So gesehen ist das von den Grünen geforderte För- derprogramm „Energiewende in Gewächshäusern“ in- haltlich richtig. Dafür sollen in den nächsten fünf Jahren 25 Millionen Euro in Forschung, Entwicklung und Ener- gieberatung fließen. So weit, so gut. Aber neben Licht ist auch Schatten: Erstens. Es ist ja nicht so, wie im Antrag suggeriert, dass auf dem Gebiet nichts getan wird. Zahlreiche For- schungsvorhaben befassen sich mit dieser Problematik. Zum Beispiel wird an der Universität Leipzig unter- sucht, wie Wärmeverluste von Gewächshäusern mini- miert werden können. Zweitens. Der Antrag zieht den Vergleich zu Garten- baubetrieben in den Niederlanden, denen der niederlän- dische Staat mit einem solchen Programm stützend unter die Arme greift. Deshalb könnten wir doch nicht dahin- ter zurückbleiben. Ist allerdings die niederländische Gärtnerei wirklich mit der deutschen zu vergleichen? Werden hier nicht holländische Birnen mit deutschen Äpfeln verglichen? Das Pochen auf internationaler Wett- bewerbsfähigkeit ist in diesem Kontext kein nachvoll- ziehbares Argument. Ein solches Förderprogramm sollte für die beteiligten Betriebe mit ganz konkreten Pflichten einhergehen: Sie müssen nicht nur generell weniger Energie verbrauchen, sondern vor allem weniger fossil erzeugte Energie. Noch immer wird hauptsächlich Öl oder Kohle zur Beheizung der Gewächshäuser eingesetzt. Daher wurden die Gärt- nerinnen und Gärtner vergangenes Jahr von der rückwir- kenden Besteuerung ihres Mineralölverbrauchs hart ge- troffen; die bisher übliche Rückerstattung blieb nämlich aus: Kapital, das Betrieben zur Erneuerung und Moder- nisierung ihrer Anlagen fehlt. Ein neues Förderpro- gramm müsste genau dort ansetzen: weniger Öl, weniger Energieverbrauch und mehr ökologisch erzeugte erneu- erbare Energien. In einer Broschüre des Landes NRW heißt es dazu: Darüber hinaus ist für umweltbewusste Betriebe ein deutlicher Imagegewinn festzustellen: Immer mehr Endverbraucher wollen wissen, wo die Ware her- kommt, die sie kaufen. Und ob sie umweltschonend hergestellt wurde. Denkbar wäre zudem eine Anpassung des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes. Noch immer wird in dezentra- len Anlagen Strom aus Biogas ohne gleichzeitige Wärme- nutzung erzeugt. Damit gehen gut 60 Prozent der in dem aufwendig erzeugten Biogas enthaltenen Energie verlo- ren. Gerade diese Abwärmenutzung ist ein idealer Ener- gieträger für Gewächshausbetreiber, wie erste Projekte zeigen. So wäre eine deutliche Erhöhung des Anreizes für Gewächshausbetreiber durch die schon im Bundesrat diskutierte Verdoppelung des BHKW-Bonus von 2 auf 4 Cent gegeben. Wir unterstützen das Anliegen des Antrages, finden ihn allerdings zu kleinteilig. Die Linke wird sich auf- grund der genannten Kritikpunkte ihrer Stimme enthal- ten. Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion fordern wir ein För- derprogramm „Energiewende in Gewächshäusern“. Ziel dieses Bundesprogramms soll es sein, den Energiever- brauch im Unterglasanbau drastisch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien gezielt voranzubringen. Für dieses Programm soll der Bund in den nächsten fünf Jahren insgesamt 25 Millionen Euro bereitstellen. Im Ausschuss wurde uns unterstellt, einen Show- Antrag vorzulegen. Weit gefehlt: Wir haben entspre- chende Haushaltsanträge vorgelegt. Insgeheim hatten wir gehofft, dass die Koalitionsfraktionen das Anliegen positiv aufgreifen würden. Denn auch sie müssen den dringenden Energieförderbedarf im Unterglasgartenbau erkannt haben. Aber offenbar ist der Großen Koalition der deutsche Gartenbau nicht so viel Mühe wert. Ein Verschieben des Problems auf den Haushalt 2009, wie im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ange- regt, wird der schwierigen Situation des Gartenbaus nicht gerecht. Mit Ihrer Ablehnung lassen Sie die betroffenen Be- triebe mit ihrem hohen Investitionsbedarf für moderne Energietechnik allein. Angesichts hoher und weiter stei- gender Energiekosten und der ausgelaufenen Energie- steuererstattung müssen wir uns aber um die Wettbe- werbsfähigkeit der Branche in der Tat Sorgen machen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12593 (A) (C) (B) (D) Weil der Unterglasanbau eine energieintensive Branche ist, bedarf es eines schnellen Umstiegs auf alternative Energieressourcen und effiziente Energienutzung, um das Klima zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Gartenbaus in Deutschland zu erhalten. Die Unterneh- men müssen zügig investieren, um die laufenden Ener- giekosten senken zu können. Aber viele Betriebe verfü- gen nicht über das nötige Kapital für die hohen Investitionen. Deswegen sind Bund und Länder gefor- dert, mit einem gut ausgestatteten Förderprogramm für einen schnellen Wechsel zu sorgen. Es reicht nicht aus, die Betriebe an bestehende För- derprogramme im Rahmen der GAK und der Landwirt- schaftlichen Rentenbank zu verweisen, so wie Sie es ge- tan haben. Diese Programme bestehen seit Jahren, ohne dass sich an der Lage der Betriebe etwas Entscheidendes geändert hätte. Das zeigt doch, dass eine neue Förder- initiative mit anderen Förderkonditionen notwendig ist. Außerdem sind neben zusätzlichen Investitionsförderun- gen auch Mittel für die Energieberatung notwendig. Mit mehr und besserer Energieberatung könnten dann auch die bestehenden Förderprogramme besser genutzt wer- den. Nicht vergessen wollen wir auch, dass es gilt, die For- schung und Entwicklung technischer Lösungen speziell für den Unterglasgartenbau voranzubringen. Hier gibt es sowohl im Bereich Energieeffizienz als auch der Einbin- dung von Systemen der erneuerbaren Energien beson- dere Anforderungen seitens der Branche. Auch hierfür sollte der Bund zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Den Investitionsbedarf macht auch ein Blick in die Niederlande deutlich. Die dortige Regierung stellt 48 Millionen Euro für Investitionen in Energiesparmaß- nahmen im Unterglasanbau zur Verfügung. Bis 2020 streben die Niederlande den energieneutralen Unterglas- anbau an, in dem das Gewächshaus auch als Energie- und Stromproduzent fungiert. Der Druck auf die Wettbe- werbsposition des deutschen Unterglasanbaus wird sich dadurch noch einmal erhöhen. Wenn Deutschland hier mithalten und Arbeitplätze erhalten will, dann sind 25 Millionen Euro nicht zu viel. Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Missbräuche im Be- reich der Schönheitsoperationen gezielt verhin- dern – Verbraucher umfassend schützen (Ta- gesordnungspunkt 15) Gitta Connemann (CDU/CSU): Der Wunsch nach Schönheit ist so alt wie die Menschheit selbst. „Wenn ich zu wählen hätte, zwischen der Macht des persischen Königs und körperlicher Schönheit, würde ich mich für die Schönheit entscheiden“, schwor bereits der griechi- sche Feldherr Xenophon vor mehr als 2 000 Jahren „bei allen Göttern“. Zu allen Zeiten trachteten die Menschen danach, be- stimmten Schönheitsidealen zu entsprechen. Und sie wussten sich zu helfen. Schon in den Ausgrabungsstät- ten fanden sich Schminktiegel und Perückenteile. Das Schönheitsbild hat sich seit der Antike verändert. Aber auch die Methoden der Verschönerung. Seit den ersten Nasenoperationen vor 400 Jahren hat sich die Schönheitschirurgie in Quantensprüngen entwickelt. Maßgeschneiderte Schönheit – ein Traum scheint wahr zu werden, der Schlüssel zu Glück und Erfolg gefunden. Denn die sozialwissenschaftliche Forschung belegt: Schönheit öffnet Tür und Tor und zwar von Geburt an. Hübsche Babys erfahren mehr Zärtlichkeit und Zuwen- dung. Hübsche Kinder werden in der Schule stärker ge- fördert und seltener bestraft. Diese Bevorzugung setzt sich bis ins Alter fort. Schöne Menschen haben nicht nur bessere Chancen beim anderen Geschlecht, sondern auch größere Erfolge auf dem Arbeitsmarkt. Schönheit ist ein Wettbewerbsfaktor und damit bares Geld wert. Es heißt zwar: „Wahre Schönheit kommt von innen“. Aber es bedarf eines gehörigen Selbstbewusstseins, um diese Weisheit auch zu leben. Und wem es daran man- gelt, behilft sich mit der Erkenntnis von Goethe: „Schön- heit ist überall ein gar willkommener Gast.“ Und hilft nach – mit den Mitteln der Schönheitschirurgie. Jede Veränderung, alles scheint möglich und zwar ohne Risiko. Nur ein, zwei kleine Schnitte, hier ein we- nig Fett abgesaugt, dort ein Polster eingesetzt, an anderer Stelle ein Faltenmittel injiziert. Der Gang zum Schön- heitschirurgen erscheint so unkompliziert wie der Be- such des Friseurs. Und Träume scheinen wahr zu wer- den. Ist der Bundestag der richtige Ort, um über Träume zu reden? Gibt es nicht wichtigere Fragen, mit denen sich die Politik beschäftigen sollte? Mit diesen Fragen sahen wir uns als CDU/CSU-Fraktion im Dezember 2003 kon- frontiert. Damals thematisierten wir erstmal bundespoli- tisch den Patienten- und Verbraucherschutz bei Schön- heitsoperationen durch eine Anfrage an die damalige Bundesregierung. Betroffene und Verbände hatten im Vorfeld Miss- stände problematisiert. Die Beratung vor Operationen sei unzureichend. Der Begriff Schönheitschirurg sei nicht geschützt. Deshalb würden Eingriffe auch ohne die erforderliche fachliche Qualifikation durchgeführt. Be- troffen sei eine zunehmende Anzahl an Patienten. Es gäbe offene Rechtsfragen. Wir haben diese Hinweise ernst genommen. Leider standen wir damit anfangs sehr alleine da. Die damalige rot-grüne Bundesregierung beantwortete unsere Anfrage eher lieblos, erklärte sich im Wesentlichen für unzustän- dig und verwies im Übrigen auf das Fehlen aussagekräf- tiger Daten. Aber unser Kollege Dr. Hans Georg Faust und ich fanden auch Verbündete: in fachärztlichen Verei- nigungen wie der vormaligen Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen, heute der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chi- rurgen, in engagierten Vorkämpferinnen wie Dr. med. Marita Eisenmann-Klein und Dr. med. Constance Neuhann-Lorenz und in der Bundesärztekammer. Diese 12594 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) rief daraufhin im Jahr 2004 die „Koalition gegen den Schönheitswahn“ ins Leben. Es war jedoch weitere Überzeugungsarbeit zu leisten. Denn ein Vorurteil hielt sich hartnäckig: Das ist ein Thema, das nur einige – vornehmlich ausländische – Filmstars betrifft, also kein Problem. Weit gefehlt. Es existieren zwar nicht so viele Zahlen wie in anderen Bereichen. Denn nicht jeder Mediziner gibt gerne seine Daten preis. Und die Grauzone ist er- heblich. Aber die vorliegenden Daten zeichnen ein ein- deutiges Bild: Eine Schönheitsoperation ist heute keine Ausnahme mehr. Je nach Schätzung werden in Deutschland zwischen 500 000 und 1 Million ästhetische Eingriffe und Opera- tionen pro Jahr durchgeführt. Die Dunkelziffer ist hoch, da Eingriffe von Ärzten ohne Facharztausbildung oder von Heilpraktikern nicht erfasst werden. Auch die Ein- griffe, die im Rahmen eines Schönheitsoperationstouris- mus in Nachbarländern wie Tschechien etc. durchge- führt werden, können kaum erfasst werden. Von der Altenpflegerin bis zum Ingenieur – die Pa- tienten kommen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum. Dies belegt eine in diesem Jahr vorgelegte Forschungsstudie im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Danach belaufen sich die Kosten pro Eingriff auf bis zu 12 000 Euro. Dies lässt auf einen Gesamtmarkt von rund 700 Millionen Euro pro Jahr schließen. Gewerblich organisierte Anbie- ter führen von der Lidstraffung über die Kinnplastik bis hin zur Fettabsaugung fast alle Arten ästhetischer Ein- griffe durch. Die Patienten werden immer jünger. So weist vor allem die Gruppe der 20- bis 29-jährigen Frauen die höchste Rate bei Brustvergrößerungen auf. Selbst in der Altersgruppe von 9 bis 14 Jahren spricht man über das Thema. Der Wunsch nach einem „neuen Busen“ zum Schulabschluss oder zu Weihnachten ist keine Ausnahme mehr. Zunehmend bedrängen Jugendliche ihre Eltern mit dem Wunsch nach maßgeschneiderter Schönheit. Meiner Fraktion und mir geht es um den Schutz dieser Jugendli- chen – auch vor sich selbst. Denn manche Eltern stehen diesem Druck hilflos ge- genüber, auch weil diese das vermeintlich Beste für ihre Kinder wollen. „Hauptsache, meine Tochter ist glück- lich“, so wird die Mutter von Aylin zitiert – BILD 19. Dezember 2005 – die ihrer Tochter zu Weihnachten eine Brustvergrößerung, Lippenaufspritzung, Fettabsau- gung an Bauch und Beinen finanzierte. Aylin war zu die- sem Zeitpunkt 19. Aber Schönheitsoperationen werden auch schon an Minderjährigen mit Einwilligung ihrer Eltern durchge- führt. Verstärkt wird diese Entwicklung auch durch die Berichterstattung in den Medien, nach der sich mit Schönheit jedes Ziel erreichen lässt und in jedem ein „Model“ schlummert, wenn er, sie es nur will. Das Thema wird ausgeschlachtet. Die beliebten Vorher-Nachher-Bilder sind jetzt zwar seit einer Änderung des Heilmittelwerbegesetzes verbo- ten. Aber Formate wie „I want a Famous Face“ oder „Der Schwan – endlich schön“ faszinieren – und erzeu- gen den Eindruck, zum Star operiert werden zu können. Körperliche Maßarbeit wird mit Erfolg und Glück gleichgesetzt. Aber auch die gelungenste ästhetische Operation wird mangelndes Selbstwertgefühl nicht er- setzen können, insbesondere dann nicht, wenn das Krankheitsbild der Dysmorphophobie vorliegt. Selbst wenn diese Störung nicht vorliegt: wie fühlt es sich an, wenn die eigene Persönlichkeit nicht mehr zur äußeren Hülle passt? „Man braucht fünf Jahre, um sein Gesicht wiederzubekommen. Es muß neu eingeweint, einge- lacht, eingedacht und eingefühlt werden.“ So schilderte die Schauspielerin Hildegard Knef die Folgen ihrer Ge- sichtshautstraffung. Und: nicht jede Schönheitsoperation gelingt. Jede Operation birgt das Risiko von Komplikationen – im Ex- tremfall bis zum Tod. Allein in Deutschland starben laut einer Studie der Ruhr-Universität in den Jahren 1998 bis 2002 16 Patienten als Folge einer Fettabsaugung. Sili- konbusen müssen nachoperiert werden. Faltenspritzen können Hängelider verursachen. Und vieles mehr. Die Betroffenen wagen häufig noch nicht einmal, mit dem eigenen Partner, Freunden oder Bekannten zu re- den. Sie fürchten die Reaktion „Du hast ja selbst schuld“. Eine Schadensersatzforderung wird erst recht nicht geltend gemacht, denn diese wäre mit Öffentlich- keit verbunden. Davon profitieren die schwarzen Schafe unter den Ärzten. Und es gibt sie. Denn nicht jeder unterzieht sich der anspruchsvollen Ausbildung zum „Facharzt für plastische/ästhetische Chirurgie“ oder absolviert die Weiterbildung „Plastische Operationen“. Und es ist auch leider nicht erforderlich. Die Approbation allein reicht, um sich selbst zum Schönheitschirurgen zu ernennen. Und diese Möglich- keit wird genutzt. Ich habe mit Betroffenen gesprochen, Bilder gesehen wie die einer Patientin, deren Operateur sich in einem anderthalbtägigen Tageskurs zum Spezialisten für Fett- absaugungen ausbilden ließ. Nach Injektion von 27 Li- tern Flüssigkeit ins Gewebe entfernte der Operateur 24,8 Liter Fettgewebe in einer 14-stündigen Operation. Die Patientin hat knapp überlebt und ist nach wie vor von ihrer Wunschfigur weit entfernt. Und es gibt weitere Missstände. So berichten Ver- braucherzentralen wie Verbände wie der Patientenschutz e. V., dass unzulässige Pauschalhonorare vereinbart wer- den. Für den Erstkontakt oder einen Erstberatungstermin müssen nicht selten Termingebühren in beträchtlicher Höhe im Voraus gezahlt werden. Und diese beklagen den nicht ausreichenden Versicherungsschutz. Denn an- ders als bei Rechtsanwälten wird die Zulassung eines Arztes nicht an den Nachweis einer Haftpflichtversiche- rung geknüpft. Wildwest pur – dieser Eindruck muss entstehen. Ge- rade weil der Gegensatz zu den verantwortungsvollen Fachärzten, die es eben auch gibt, die bestens ausgebil- det sind und sorgfältig operieren, so groß ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12595 (A) (C) (B) (D) Es besteht offensichtlicher Handlungsbedarf. Eine Anhörung muss ergeben, wie groß dieser ist und auf welchen Feldern er besteht. Dieser Antrag legt die Grundlage für die entsprechende parlamentarische Be- fassung. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass meine Fraktion sich seinerzeit von den Widerständen nicht hat entmuti- gen lassen, sondern mich und Dr. Hans Georg Faust be- gleitet hat. Denn unsere Kolleginnen und Kollegen, voran unsere Gruppe der Frauen, haben ihre Verantwor- tung für diejenigen erkannt, die sich auf den Weg zu einer Schönheitsoperation machen. Wer sich nach reiflicher Überlegung für eine Schönheitsoperation entscheidet, sollte diesen Weg gehen können, ohne dass hinter vorge- haltener Hand darüber getuschelt wird. Wichtig ist allein, dass die Patienten wissen, was sie tun; dass Ärzte umfassend aufklären; dass sie sorgfältig operieren; dass sie versichert sind – und dass Kinder und Jugendliche nur dann behandelt werden, wenn wirklich ein medizinischer Grund vorliegt. Denn Schönheit ist eben doch nicht alles. Mechthild Rawert (SPD): Die meisten Menschen wollen schön sein! Wer kennt diese Eitelkeiten nicht an sich selbst! Die Schönheitschirurgie erfreut sich in Deutschland einer großen Beliebtheit. Der Markt für die „Verbesserung oder Veränderung von Körperformen durch operative Eingriffe ohne medizinische Notwen- digkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts“ (Schönheitschirurgie laut Verständnis des Bundesge- sundheitsministeriums) boomt. Laut der Ärzte-Zeitung (10. März 2006) ist die „Ästhetische Medizin (…) ein Milliarden Markt“: Der Umsatz wird in Deutschland mittlerweile auf jährlich 5 Milliarden Euro geschätzt, da- von circa 800 Millionen Euro auf plastische Operatio- nen, die nicht primär medizinisch indiziert sind. Dabei sind nicht nur die Frauen Vorreiterinnen, sondern auch die Männer lassen sich Fett absaugen, Falten behandeln, die Nase oder das Kinn korrigieren. Auch Kinder sind vor der „Schönheit aus der zweiten Hand“ nicht gefeit: Laut einer Umfrage des Kinderbarometers der LBS-Ini- tiative „Junge Familie“ wünschen sich jedes 5. Kind der unter 9- bis 14-Jährigen eine schönheitsoperative Be- handlung des eigenen Aussehens. Wünschen heißt aber noch nicht durchführen. Hier haben Eltern eine heraus- gehobene Verantwortung: Nicht nur bei der Lenkung realer erfüllbarer Wünsche, sondern auch als diejenigen, die schließlich einen Behandlungsvertrag unterschreiben müssen und die Kosten tragen. Der Anteil der Jugendli- chen beiderlei Geschlechts wächst, die sich mithilfe der Schönheit produzierenden operativen Eingriffe auf ein allgegenwärtiges Schönheitsideal trimmen wollen. Ju- gendliche fühlen sich durch dieses Schönheitsideal ei- nem enormen Druck ausgesetzt. Dabei sind nicht mehr nur Stars die Vorbilder, sondern durch computerretu- schierte Fotos wird der eigene Körper zu einem „perfek- ten Körper“ imaginiert und ein „unrealistisches Bild“ soll zur Wirklichkeit werden. Der Weg der Jugendlichen in ihrem Prozess zur Selbstfindung und Identitätsbildung wird dadurch nicht einfacher. Denn es gibt Tage im Le- ben, da zweifeln wir alle an unserer Attraktivität. Nor- malerweise gehen diese Phasen auch im Leben eines oder einer Jugendlichen wieder vorbei und die Frage, ob der Busen zu klein oder groß und die Nase zu breit oder zu lang ist, wird später mit Gelassenheit ertragen. Damit dieser identitätsstiftende Weg von allen Jugendlichen ge- meistert werden kann, sind wir alle gefordert als Eltern, als Lehrerinnen und Lehrer, als Politikerinnen und Poli- tiker. Nicht selten aber lastet auf jungen Menschen der Druck, schöner, schlanker – das heißt perfekter sein zu müssen. Das Gefühl, dem gängigen, durch die Medien produzierten Schönheitsideal nicht zu entsprechen, min- dert den Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstwertge- fühl. Es kommt zu Essstörungen, Fitnesswahn und dem unbedingten Wunsch nach einer Schönheitsoperation, denn der eigene „un-perfekte“ Körper wird abgelehnt. Junge Menschen unterziehen sich vor laufender Kamera einer Schönheitschirurgie – immer in der Hoffnung, dass sie danach ein Leben als „The Swan“ (der Schwan) – vom unbeachteten Teenager zum stolzen Schwan – le- ben können. Die Zurschaustellung und Vermarktung der Schönheitschirurgie hatte mit dieser Sendung einen ab- solut unrühmlichen Höhepunkt in den Medien erreicht. Mit der Not und der Hoffnung auf Akzeptanz und Aner- kennung wurde kalkuliert Geschäftemacherei betrieben. Mittlerweile ist bekannt, dass postoperative Nachwir- kungen und Komplikationen (unter anderem Taubheits- gefühle, Schwellungen, Blutergüsse, deutliche Narben, Unregelmäßigkeiten/Dellen, Nachblutungen) bei 22 Pro- zent der Frauen und 8 Prozent der Männer auftreten. Ein weiterer operativer Eingriff ist dann häufig die Folge. Es gibt nachweislich auch Todesfälle infolge von schön- heitschirurgischen Eingriffen. Zu Recht hatte daher im Anschluss an „The Swan“ der Niedersächsische Frauenrat in einer großen Unter- schriftsaktion die Programmverantwortlichen von Fern- sehsendern kategorisch gefordert, solche Sendungen zu unterlassen, die wegen ihres Showcharakters irrationale Hoffnungen wecken, unrealistische Schönheitsideale propagieren und vor allem auch die Risiken durch medi- zinische Eingriffe und Operationen verharmlosen und mögliche Komplikationen im Anschluss daran vollstän- dig negieren. Auch die Bundesärztekammer wurde ini- tiativ und hat eine „Koalition gegen den Schönheits- wahn“ gegründet, unter anderem unterstützt auch vom Deutschen Ärztetag sowie Initiativen und politisch Akti- ven. Das Bundesgesundheitsministerium hat sofort gesetz- geberische Konsequenzen gezogen: „Schönheitsoperatio- nen“ wurden in die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes aufgenommen. Das Heilmittelwerbegesetz untersagt ir- reführende und ethisch bedenkliche Werbung. Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium unter ande- rem die Informationsbroschüre Spieglein, Spieglein … vorgestellt. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat sich verstärkt der Aufgabe gestellt, Fra- gen der Körperwahrnehmung und des Schönheitsideals in Schulen und anderen Settings zu thematisieren. Im Forschungsprojekt „Schönheitsoperationen: Daten, Pro- blem, Rechtsfragen“ (veröffentlicht am 16. Juli 2007 durch das BMELV) wurden – meines Wissens nach 12596 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) erstmalig – im Rahmen einer Angebotsanalyse, einer Befragung von Verbraucherinnen und Verbrauchern so- wie einer Evaluation verbraucherpolitischer Maßnahmen eine Marktanalyse und ein fundierter Überblick über die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistung, die für Verbraucherinnen und Verbrauchern daraus resultie- renden Probleme als auch den tatsächlich daraus resul- tierenden gesellschaftlichen Folgekosten erstellt. Zu Recht wird auch der Frage nachgegangen, wer denn nun die Nachfragerinnen und Nachfrager von „Schönheits- operationen“ sind: Sind es Patientinnen und Patienten oder sind es Kundinnen und Kunden? Die Begrifflich- keit ist deshalb von Bedeutung, da diese Begrifflichkei- ten in der Bevölkerung unterschiedliche Assoziationen hervorrufen. Darüber hinaus sind diese Rollen auch un- terschiedlichen Erwartungen und Verhaltensweisen hin- sichtlicht der Aufklärungspflicht, der berufsrechtlichen Regelungen, dem Haftungsschutz etc. verbunden. Für Kundinnen und Kunden gilt der Verbraucherschutz. Bei unserem Antrag „Missbräuche im Bereich der Schön- heitschirurgie gezielt verhindern – Verbraucher umfas- send schützen“ geht es nicht nur um den Schutz Minder- jähriger sondern aller Nutzer und Nutzerinnen der Schönheitschirurgie. Wir können davon ausgehen, dass die Schönheitschir- urgie ein zunehmend gewerblicher Markt mit den ent- sprechenden Regeln wird. Aber auch hier gilt: Qualität und Qualitätssicherung sind eine wesentliche Vorausset- zung für das erhoffte risikofreie Ergebnis schönheits- chirurgischer Eingriffe. Da diese in der Regel ohne me- dizinische Indikation erfolgen, sondern auf einer quasi privatrechtlichen Absprache zwischen Patientin und Pa- tient (Kundin und Kunde) und der Ärztin/dem Arzt als Leistungserbringerin und Leistungserbringer, greifen die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der Kranken- kassen aber nur eingeschränkt. Dieses ist vielen Men- schen nicht bekannt. Das ärztliche Berufsrecht umfasst die Frage nach den beruflichen Kompetenzen und An- forderungen an Ärzte. Die Kontrolle obliegt den Län- dern, die zumeist in ihren Kammer- und Heilberufsgeset- zen die Ausgestaltung den Ärztekammern übertragen haben. Ich erwarte im Interesse von uns allen von den entsprechenden Akteuren, eine stärkere Befassung mit diesem teilweise vorhandenen „grauen Markt“ der Schönheitschirurgie. Auch die Kontrolle und Überwa- chung der vielfältigen Angebote ist verstärkt zu überwa- chen und bei Zuwiderhandeln gegen Qualitätsstandards mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Nach wie vor ist beispielsweise richtig: „Fettabsaugung“ ist kein Friseurbesuch, sondern muss von einem sehr gut ausge- bildeten Operateur durchgeführt werden, sonst sind hässliche, oft irreparable Schäden (Dellen) die Folge. Nicht immer ist aber tatsächlich eine fundierte Ausbil- dung gegeben. Positiv erwähnen möchte ich die Landes- ärztekammer Nordrhein-Westfalen, die allgemeine In- formationen ins Netz gestellt hat und dabei auch auf die haftungsrechtlichen Konsequenzen verwiesen hat. Mitt- lerweile hat sich eine Expertenkommission zum „Quali- tätsmanagement in der Ästhetischen Medizin“ bei der „Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederher- stellungschirugie“ gebildet. Sie wird Qualitätsstandards entwickeln, die später auch zur Grundlage für die Aus- bildung der Ärzte und Ärztinnen in der Ästhetischen Medizin werden können und aktuelle Missstände helfen zu beseitigen. Solche Standardsetzungen unterstützen wir. Wir wollen, dass Personen, die in der Schönheitsme- dizin tätig sind, verpflichtet werden, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn bisher ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversiche- rung lediglich eine standesrechtliche Berufspflicht, und nur in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Hier besteht aufseiten der Länder Handlungsbedarf. Das Heilmittelwerbege- setz zeigt Wirkung, die aggressive Werbung in diesem Bereich ist zurückgegangen. Die Folgebehandlungen missglückter Eingriffe belasten nicht nur die geschädig- ten Personen selbst, sondern auch die Solidargemein- schaft der Krankenversicherten. Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversiche- rung wurde geregelt, dass Versicherte, die sich in der Folge einer Schönheitsoperation eine Krankheit zugezo- gen haben, bei den dadurch entstehenden Behandlungs- kosten in angemessener Höhe von der Krankenkasse zu beteiligen sind. So kann unter anderem das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise ver- sagt oder zurückgefordert werden. Zwischen der ärztlichen Selbstverwaltung und den Krankenkassen wurde aktuell einvernehmlich geklärt, dass seitens der Medizinerinnen und Mediziner aus- schließlich die Folgebehandlungen von Schönheitschir- urgie, Piercing- und Tatoobehandlungen an die Kranken- kassen zu melden sind. Diese klare Regelung stellt sicher, dass ein Konflikt im Ärztinnen- und Arzt- und Patientinnen- und Patient-Verhältnis nicht entsteht, das Vertrauensverhältnis bestehen bleibt. Ich gehe selbstver- ständlich davon aus, dass im Vorfeld eines schönheits- chirurgischen Eingriffs eine entsprechende Beratung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Kundinnen und Kunden durch die Behandelnden statt- findet. Unseres Erachtens kann nur ein insgesamt be- wussterer Umgang mit der eigenen Gesundheit und mit den Ressourcen des Gesundheitswesen dazu führen, un- ser Gesundheitswesen zu erhalten. Dr. Konrad Schily (FDP): Die sogenannte Schön- heitschirurgie gehört in die wunscherfüllende Medizin. Darunter versteht man ärztliche Eingriffe und Verfahren, die nicht in Abwehr einer Krankheit oder eines anderen schädlichen Einflusses von außen auf den Menschen zu- kommen, sondern ärztliche Eingriffe oder Verfahren, die einen Wunsch der Patienten nach Veränderung ihrer kör- perlichen Verfassung zur Erfüllung verhelfen sollen. Das Verführungspotenzial einer solchen Medizin ist groß. Wer möchte nicht einen wohlgestalteten Leib ha- ben – Chirurgie – oder die besten sportlichen Leistungen erbringen – Dopingmittel – oder der Sorgen enthoben sein – Pharmaka? Bei der Schönheitschirurgie sind die Übergänge zwi- schen Erfüllung von ästhetischen Wünschen und medizi- nisch Nötigem fließend. Individuell empfundene Störun- gen des äußeren Erscheinungsbilds können heute behoben werden. Aber es gibt auch Fehlbildungen, die Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12597 (A) (C) (B) (D) eine medizinische Indikation zur chirurgischen Korrek- tur darstellen. Wenn Sie zum Beispiel eine spitz nach oben zulau- fende Nase haben, die zwar Ihre familiäre Ähnlichkeit unterstreicht, unter der Sie aber leiden, dann kann ein Eingriff notwendig sein. Was auch immer die Ursache ist, sie kann für die Erscheinung so bestimmend sein, dass sie aus ärztlichen Gründen einer Korrektur bedarf. Das heißt, es muss immer eine ärztliche Entscheidung sein, ob wir es mit der Therapie einer Krankheit oder eben mit wunscherfüllender Medizin zu tun haben. Aber bei der wunscherfüllenden Medizin, genauso wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff, muss die Qualität gewahrt bleiben, damit der Traum von der Schönheit nicht in einem Albtraum endet. Daher ist es durchaus besorgniserregend, wenn man von der steigen- den Zahl von schönheitschirurgischen Eingriffen hört, die von Ärzten ohne diesbezügliche Zusatzqualifikation vorgenommen werden. Dazu kommt, dass das Risiko von Fehlbildungen und schweren Gesundheitsschädi- gungen steigt. Die Zielrichtung des zugrunde liegenden Antrags, hier für höhere Qualität und Sicherheit für die Betroffenen zu sorgen, ist daher zu begrüßen. Um ärztlichem Missbrauch vorzubeugen, sollte da- rüber hinaus aber auch auf eine europäische Ärzteverein- barung hingewirkt werden, in der die in diesem Bereich arbeitenden Ärzte verpflichtet werden, vor jedem Ein- griff die Zweitmeinung eines Kollegen einzuholen, und zudem zu einer deutlichen Dokumentation verpflichtet werden, wie auch zu einer umfangreichen Haftungssi- cherung. Dies gehört in meinen Augen zu einem qualita- tiven und verantwortungsvollen Umgang mit wunsch- erfüllender Medizin in der Ärzteschaft, die sich diesem Anspruch stellen muss. Ob es sich um medial vermittelte kurzfristige Mode- trends oder um langfristige Veränderungen der Ästhetik in der Gesellschaft handelt – die Ursache des Phäno- mens, dass immer mehr Jugendliche schönheitschirurgi- sche Eingriffe wünschen, kann hier nicht abschließend geklärt werden. Zu bedenken sind aus medizinischer Sicht die Auswirkungen auf den im Wachstum befindli- chen Körper und die weitere psychische Entwicklung. Zwar ist rechtlich derzeit ein Eingriff nur unter Vorlie- gen einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberech- tigten möglich, doch sollten wir uns aus Sorge um das körperliche und geistige Wohl der Minderjährigen über- legen, ob dies ausreichen kann. Die Eingriffe wirken sich bei Minderjährigen viel schwerwiegender aus als bei Erwachsenen und können zu einer massiven Schädi- gung der weiteren Entwicklung führen. Meines Erachtens sollte man daher eine medizinisch qualifizierte Zweitmeinung vor dem Eingriff fordern. Die Zweitmeinung ist nicht nur bei Minderjährigen wichtig, da es fließende Übergänge gibt. Ein kieferortho- pädischer Eingriff etwa kann notwendig werden durch eine mehr oder weniger massive Fehlstellung des Gebis- ses, durch funktionsbeeinträchtigende Fehlstellungen oder durch massive kosmetische Beeinträchtigungen. Oder er kann vom Patienten gewünscht werden, weil er zum Beispiel auf Bühnen oder im Film oder ähnli- chem tätig ist und entsprechenden Schönheitsidealen ge- nügen möchte. Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Schön- heitsoperationen gehört es auch, umfassend zu doku- mentieren und über die weit reichenden Risiken aufzu- klären, die mit solchen Eingriffen verbunden sind. Eine öffentliche Diskussion halte ich für wichtig, gerade wenn es um den Schutz der Minderjährigen geht. Frank Spieth (DIE LINKE): „Missbräuche im Be- reich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen“: Das ist der schöne Titel dieses Antrages. Natürlich will niemand Missbräu- che in der Schönheitschirurgie oder in einem anderen Bereich des Medizinbetriebes. Natürlich sind auch wir, die Fraktion Die Linke, für einen umfassenden Patien- tenschutz. Wenn also in dem Antrag das drinstecken würde, was draufsteht, würden wir dem gerne zustim- men. Einige Punkte gefallen mir recht gut. Jedoch sind gute Ideen noch keine konkrete Politik. Beispiel: Oft laufen Schadensersatzansprüche der Patienten nach missglück- ten Schönheitsoperationen ins Leere, weil die Opera- teure keine Versicherung haben und zudem privat nicht ausreichend zahlungsfähig sind. Daher wird gefordert, dass Ärzte, die operieren, über eine entsprechende Haft- pflichtversicherung verfügen müssen. Das ist zu begrü- ßen. Ungeklärt bleibt jedoch, wie diese Schadensersatz- ansprüche – auch bei anderen ärztlichen Fehlern – von armen Patienten vor Gericht durchgesetzt werden sollen. Es sollen Verbote für medizinisch nicht indizierte äs- thetische Operationen Minderjähriger geprüft werden. Es ist aber meines Erachtens nicht ausreichend, wenn die Eltern einem solchen Wunsch ihrer minderjährigen Kin- der zustimmen. Teenager sollen sich eben nicht mit el- terlichem Segen zum Realschulabschluss einen neuen Busen oder eine neue Nase operieren lassen können. Die Beteiligten sind in der Regel nicht in der Lage, die Fol- gen einer solchen Operation abzuschätzen. Der Antrag fordert aber kein Verbot, sondern lediglich, dass die Bundesregierung das Handeln der Operateure „kritisch beobachten“ soll. Der Antrag hält nicht, was er ver- spricht. Es bleibt bei wirkungslosen Appellen an die Me- dien, die Ärzte, die Bundesregierung und die Länder. Appelle reichen aber nicht. Was ist von der Aufforderung zu halten, dass Bundes- regierung und Länder die Medien zu einem „verantwor- tungsvollen Umgang mit dem Thema Schönheitsopera- tionen“ bringen sollen? Welcher Privatsender wird angesichts des großen Konkurrenzdruckes dem folgen? In einer Medienanalyse hat das Institut für Kommunika- tionswissenschaft und Medienforschung der Universität München innerhalb von vier Monaten 105 Sendungen über Schönheits-OPs ausfindig machen können, fast alle auf Privatsendern. Eine Studie der American Society of Plastic Surgeons – ASPS – ergab, dass 57 Prozent der Schönheitschirurgiepatienten große Fans solcher Shows waren und mindestens eine zum Zeitpunkt der Untersu- 12598 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) chung laufende Serie verfolgten. Die Freiwillige Selbst- kontrolle des Privatfernsehens in Deutschland wehrt sich derzeit gerichtlich gegen Beschränkungen, etwa das Ver- bot, entsprechende Sendungen vor 23 Uhr zu zeigen, wie es die Kommission für Jugendmedienschutz will. Wirk- same Maßnahmen sind gefragt und keine weichgespül- ten Appelle. Nach dem vorliegenden Antrag sollen die Ärztever- bände eine Aufklärungsbroschüre zu Schönheits-OPs er- stellen. Inhaltlich kann ich da zustimmen. Leider verlie- ren Sie kein Wort darüber, wie Ihr Wunsch an die Ärzte durchgesetzt werden soll. Auch an die Länder gibt es – das liegt in der Natur der Sache – nur Appelle; schließlich kann der Bundestag schon verfassungsrechtlich den Ländern nicht vorschrei- ben, was sie tun und lassen sollen. Die Länder sollen nach dem Willen der Koalition das Geschehen auf dem Markt der Schönheitschirurgie beobachten. Ein solcher Aufruf mag inhaltlich in Ordnung sein, aus bekannten rechtlichen Gründen bleibt der Koalitionsantrag auch in diesem Punkt wirkungslos. Der Antrag kritisiert zwar in seiner lang gehaltenen Einleitung die Tatsache, dass auch Ärzte ohne die ent- sprechende mehrjährige Fortbildung in plastischer Chir- urgie Schönheitsoperationen durchführen dürfen. In Deutschland darf jeder approbierte Arzt operieren, also auch Schönheitsoperationen durchführen, ob Kardio- loge, Anästhesist, Hausarzt oder Gynäkologe. Wer dann aber im Antrag der Koalition eine Forderung oder einen Lösungsvorschlag sucht, mit dem sich der Zustand än- dern würde, der reibt sich enttäuscht die Augen. CDU/CSU und SPD nutzen die Debatte zur Schön- heitschirurgie zu etwas ganz anderem: Sie wollen bei diesem Thema ihre unsolidarische Regelung zum Selbst- verschulden, die sie mit dem GKV-Wettbewerbsstär- kungsgesetz – GKV-WSG – eingeführt hatten und die sie von der Öffentlichkeit unbemerkt mit ihrem Gesetz zur Pflegeversicherung scharf stellen, in ein gutes Licht rücken. Sie haben im GKV-WSG geregelt, dass Versi- cherte an den Kosten für Behandlungen, die sie durch medizinisch nicht indizierte Maßnahmen selbst verur- sacht haben, beteiligt werden. Dafür ist jedoch erforder- lich, dass der Arzt der Krankenkasse mitteilt, dass ein sogenanntes Selbstverschulden vorliegt. Dies ist bei Ta- toos, Piercings und Schönheitsoperationen der Fall. Diese konkrete Verpflichtung des Arztes zum Brechen seiner Schweigepflicht gibt es bisher nicht, soll jetzt aber zusammen mit dem Pflegegesetz verabschiedet werden. Der Arzt soll nach dem Willen der Koalition zum Ge- sundheitsspitzel werden. Konkret: Wenn sich wegen eines Piercings eine Ent- zündung herausbildet, muss der Versicherte die Behand- lungskosten selbst tragen. In diesem Fall handelt es sich meist um eine Bagatellerkrankung, für die oft keine ärztliche Behandlung notwendig ist. Wenn aber bei Schönheitsoperationen – etwa nach dem Fettabsaugen Schmerzen – Infektionen, Blutungen oder gar eine Lun- genembolie auftreten, dann können auch lebenswichtige, „selbstverschuldete“ Therapien den Patienten schnell fi- nanziell überfordern. Die Bundesregierung bauscht mit dieser Regelung ein vollkommen nebensächliches Problem des Gesundheits- wesens auf. Warum? Weil damit ein neues Prinzip in die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt werden soll: das Selbstverschulden. Es wird ein neues Stellrad in der Gesundheitspolitik geschaffen, an dem man zukünf- tig nur noch drehen muss, um weitere Leistungskom- plexe aus der Erstattungsfähigkeit auszuschließen. Im derzeit vorliegenden Regierungsentwurf müsste man vor die Auflistung „ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing“ nur die beiden Wörter „zum Beispiel“ einfügen, um den Geltungsbereich drastisch zu erweitern und damit die Spitzeltätigkeit des Arztes zu intensivie- ren. Nach dem Referentenentwurf des Gesundheitsmi- nisteriums war dies vor wenigen Wochen sogar noch so vorgesehen. Mit der gleichen Logik wie bei Piercings oder Schön- heitsoperationen kann man zukünftig auch die Kosten von Sportverletzungen oder Unsportlichkeit, von Krebs- behandlungen bei Rauchern und anderes privatisieren. Diese Liste lässt sich mit selbstverschuldeten Autounfäl- len über Fettleibigkeit bis hin zu Besuchen in Solarien beliebig verlängern. Zum Schluss bleibt nur noch ein stark gerupfter Leistungskatalog der gesetzlichen Kran- kenversicherung übrig. Auf den übrigen Behandlungs- kosten bleiben die Versicherten dann alleine sitzen und die Arbeitgeber werden nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung an der Finanzierung beteiligt. Die Fraktion Die Linke wird daher diesen Antrag ablehnen. Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Spät- abends diskutieren wir einen Antrag, dessen Überschrift seit wenigen Tagen, dessen Inhalte aber erst seit etwa 24 Stunden bekannt sind. Wahrlich keine gute Vorausset- zung für eine qualifizierte Diskussion im Plenum. Schönheitsoperationen – ein schillernder Begriff, der auch mit Dokusoaps wie „Die Beauty Klinik“ oder „The Swan – Endlich schön“ verbunden ist, die vorspiegeln, Schönheit ist machbar. Es ist gut, gegen solche Idealisie- rungen vorzugehen. Es ist hilfreich, aufzudecken, dass viele Frauen hinter von Männern formulierten Schön- heitsidealen hinterherlaufen und nicht davor zurück- schrecken, sich mit Skalpellen traktieren zu lassen. Auch der Jugendlichkeitswahn meiner Generation, die mit 50 noch wie 25 aussehen will, sollte thematisiert werden. Aber wir stehen nicht am Anfang dieser Diskussion. Es hat in den letzten Jahren bereits einige Initiativen ge- geben, die versuchen, den Missbräuchen in diesem Be- reich etwas entgegenzusetzen. Zu nennen sind: Erstens die „Koalition gegen den Schönheitswahn“, die durch die Bundesärztekammer initiiert wurde und von vielen aus Politik und Gesellschaft mitgetragen wird und seit 2004 besteht. Zweitens. Ebenfalls 2004 hat die Kommission für Ju- gendmedienschutz (KJM) entschieden, dass TV-For- mate, in denen Schönheitsoperationen zu Unterhaltungs- zwecken angeregt oder begleitet werden, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden dürfen. Die Abgren- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12599 (A) (C) (B) (D) zung zwischen einer Reportage und einem Unterhal- tungszweck dürfte jedoch nicht so einfach sein. Drittens. Die Facharztbezeichnung „Plastische Chi- rurgie“ wurde 2005 in der Musterweiterbildungsordnung um den Zusatz „Ästhetische“ ergänzt. Es dürfte jedoch an der flächendeckenden Umsetzung in den Bundeslän- dern mangeln. Viertens. Einer suggestiven und irreführenden Werbung wurde unter Rot-Grün – da schmückt sich der Antrag der Koalition mit falschen Federn – durch die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes ein Riegel vorgeschoben. Fünftens. Auch bei den Aktivitäten der Bundeszen- trale für gesundheitliche Aufklärung freut sich Schwarz- Rot über das, was Rot-Grün auf den Weg gebracht hat. Geradezu grotesk wird es, wenn die Koalition die von allen Seiten kritisierte Regelung im GKV-WSG, dass bei „medizinisch nicht indizierten Maßnahmen“ gesetzlich Versicherte faktisch den Versicherungsschutz verlieren, als hilfreich für den kritischen Umgang mit Schönheits- operationen ansieht. Wir Grünen waren und sind gegen diese Regelung, da hiermit durch die Hintertür das Selbstverschuldensprinzip in der GKV eingeführt wird. Bereits jetzt besteht die Unklarheit der Abgrenzung, die durch die in die Pflegereform geschmuggelte Denunzia- tionspflicht für Ärzte nicht besser wird. Nachdem die Büchse der Pandora geöffnet ist, lässt sich trefflich über Erweiterungen streiten: der chipsessende Couch-Potato oder die handballspielende junge Frau. Falls man jedoch der Ansicht ist, dass die Risiken einer Schönheitsopera- tion nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden sollen, ist nicht nachvollziehbar, warum das Ri- siko auf diejenigen, die sich operieren lassen, und nicht auf die Verursacher – die Operateure – abgewälzt wird. Bei Schönheitsoperationen an Minderjährigen gehen zum Glück die Warnleuchten an. Die etwas versteckte Forderung eines Verbotes von nicht medizinisch indi- zierten Schönheitsoperationen an Minderjährigen kann nicht auf Horrorvisionen basieren. Unklar ist, ob die durch die Medien geisternde Zahl von jährlich 100 000 operierten Jugendlichen unter 20 Jahren korrekt ist, wie viele Minderjährige betroffen sind, und welche Behand- lungen sich dahinter verbergen. Eine der einschlägigen Fachgesellschaften geht davon aus, dass es sich dabei nahezu ausschließlich um Ohrenkorrekturen handelt. Diese zu verbieten wäre für viele Kinder und Jugendli- che und deren Eltern Psychoterror. Wer kennt nicht die Berichte über unerträgliche Hänseleien in der Klasse oder auf dem Schulhof? Im Bereich der Schönheitschirurgie sind viele Fragen offen, und bevor der Bundestag hier Empfehlungen im luftleeren Raum abgibt, sollte das gemeinsame Gespräch mit Expertinnen und Experten gesucht werden. Wir wer- den dabei sehr schnell auf grundsätzliche Fragestellun- gen stoßen: Wie kann das Recht der Patientinnen und Patienten zum Beispiel auf umfassende Aufklärung, Darstellung der Risiken und Alternativen gewährleistet werden? Wie lässt sich sicherstellen, dass dabei das Ziel „informierte Entscheidung“ und nicht der Ausschluss von Haftungsri- siken im Vordergrund steht? Das ist nicht nur bei Schön- heitsoperationen und IGeL-Leistungen, sondern bei je- der ärztlichen Behandlung notwendig. Reicht hierbei der Verweis auf das ärztliche Standes- recht und die Broschüre von Gesundheits- und Justizmi- nisterium zu den existierenden Patientenrechten, oder besteht nicht die Notwendigkeit eines eigenen Patienten- rechte- bzw. Patientenschutzgesetzes? Wie ist die Qualitätssicherung in der ambulanten Ver- sorgung zu gewährleisten? Ist eine entsprechende Quali- fikation als Facharzt bzw. Fachärztin ausreichend? Wie kann die Ergebnisqualität gemessen werden? Sind Krite- rien wie zum Beispiel Mindestmengen sinnvoll und not- wendig? Wie gewinnen wir Informationen über das Leistungs- geschehen von Ärztinnen und Ärzten sowie Heilprakti- kerinnen und Heilpraktikern außerhalb der Abrechnung über GKV und PKV? Wie kann eine unabhängige, qualitätsgeprüfte sowie einfach zugängliche und verständliche Information über den Sinn und Unsinn von IGeL-Leistungen und Schön- heitsoperationen gewährleistet werden? Gleiches gilt für Behandlungen im Rahmen des Leistungskataloges. Ich bin gespannt, ob die Koalition sich auf solche Dis- kussionen, die ans Eingemachte gehen, einlässt, oder ob es beim An-der-Oberfläche-Kratzen bleiben wird. Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staa- ten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records- PNR) und deren Übermittlung durch die Flug- gesellschaften an das United States Depart- ement of Homeland Security (DHS) (PNR-Ab- kommen 2007) (Tagesordnungspunkt 16) Beatrix Phillip (CDU/CSU): Sozusagen als krönen- der Abschluss der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es beinahe wider Erwarten gelungen, ein Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Fluggastdatensätzen – „passenger name records“ oder auch kurz PNR-Daten genannt – zu vereinbaren. Die Verhandlungen hierzu konnten am 27. Juni 2007 erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wurde der un- befriedigende Zustand, der sich durch das Urteil des Eu- ropäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 noch ver- schärft hatte, beendet. Nachdem dieser das erste Abkommen für „kompetenz- widrig zustande gekommen“ erklärt hatte, musste es zwangsläufig seitens der EU gekündigt werden. Dies führte wiederum dazu, dass im Oktober 2006 ein Interimsabkommen geschlossen wurde, das allerdings 12600 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) bis zum 31. Juli dieses Jahres befristet war. Es schien, als hätten wir es mit einer „never ending story“ zu tun. Bevor ich auf einige wesentliche inhaltliche Punkte des Abkommens zu sprechen komme, lassen Sie mich vorweg klar sagen: Es ist gut, dass das Abkommen zu- stande gekommen ist! Diese Ansicht teilt auch der Bun- desbeauftragte für den Datenschutz. Das Abkommen be- endet nicht nur den unhaltbaren rechtlichen Zustand, sondern bietet vor allem eines: Rechtssicherheit. Sowohl das Abkommen, als auch der „verlinkte“ Briefwechsel wurden für rechtlich verbindlich erklärt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ver- handlungen zeitweilig kurz vor dem Scheitern standen, eine sehr beachtliche Verhandlungsleistung, für die wir ausdrücklich Danke sagen. Bei allen Diskussionen dürfen wir einen Punkt nicht aus dem Blick verlieren: Die USA sind souverän. Sie be- stimmen völlig allein, wer unter welchen Bedingungen und mit welchen Auflagen einreisen kann und darf. Ich wiederhole hier nur, was ich bereits in den letzten Debatten immer wieder ausgeführt habe und was ab und zu in der Debatte zweifellos zu kurz gekommen ist: Wir haben den Datenschutz der USA nicht zu bewerten. Es war schon immer so, dass sich Besucher eines Landes den Gesetzen des Gastlandes unterzuordnen hatten, und daran wird sich auch kaum – von außen – etwas ändern lassen. In diesem Zusammenhang haben alle auch die entsprechenden Einreisebestimmungen zu akzeptieren. Die USA haben mit diesem Abkommen keine Son- derregelung für die Bürger der EU geschaffen. Im Ge- genteil, die EU-Bürger sind den US-amerikanischen Bürgern in diesem Aspekt völlig gleichgestellt. Dass insgesamt noch einiges wünschenswert gewesen wäre, steht außer Frage, aber mehr war schlichtweg nicht möglich. Wir haben hier mehrfach darüber gesprochen. Inhaltlich ist Folgendes besonders positiv hervorzu- heben: erstens die vielzitierte Reduzierung der Daten- sätze von 34 auf 19, zweitens die Beendigung des bis- herigen Abrufzugriffs vonseiten der USA. Ab dem 1. Januar 2008 wird vom Pull- auf das Push-Verfahren umgestellt, das heißt, der direkte Zugang der US-Behör- den zu den Buchungscomputern der Fluggesellschaften ist damit ausgeschlossen. An dieser Stelle sei aber auch noch mal darauf hinge- wiesen, dass bereits während des Interimsabkommens 13 Fluggesellschaften die PNR-Daten im Push-Verfah- ren übermittelt haben. Durch die verbindliche Lösung im neuen Abkommen wird nunmehr sichergestellt, dass auch die übrigen Flug- gesellschaften auf das Push-Verfahren umstellen wer- den. Drittens. Ein weiterer positiver Aspekt des Abkom- mens ist die getroffene Regelung zur Behandlung von sensiblen Daten, wie zum Beispiel Rasse, ethnische Her- kunft, Religion oder Daten über die Gesundheit. Die USA haben sich verpflichtet, erhobene sensible EU- PNR-Daten herauszufiltern, sie danach nicht zu nutzen und sie umgehend zu löschen. Auch wenn Herr Schaar hierzu wiederholt anmerkte, dass vor diesem Abkom- men keine Verpflichtung bestand, sensible Daten über- haupt zu übermitteln, so ist doch die Verpflichtung zur Filterung, Nichtnutzung und Löschung insgesamt eine maßgebliche Verbesserung. Viertens. Auch im Punkt Zweckbindung ist ein gutes Ergebnis erzielt worden: Die Präambel des Abkommens regelt klar und ausdrücklich die strikte Zweckbindung. Das heißt: Die Datenübermittlung und -verwendung darf ausschließlich für die Bekämpfung und Verhütung des Terrorismus und der damit verbundenen grenzüber- schreitenden Kriminalität erfolgen. Damit zeigt sich wieder, dass es den USA eben nicht um die willkürliche Anhäufung von personenbezogenen Daten geht, sondern die Datenübermittlung und -verwendung konkret und zweckgebunden ist. Fünftens. Zu den Regelungen der Speicherfristen: Zu- nächst werden die PNR-Daten in einer aktiven Daten- bank sieben Jahre lang gespeichert. Während dieser Zeit werden diese Daten an inländische Regierungsbehörden der USA weitergegeben, die mit Terrorismus- bzw. Kri- minalitätsbekämpfung befasst sind. Danach gehen sie für weitere acht Jahre in eine „ru- hende“ Speicherung über. In dieser Zeit ist der Zugriff nur durch hochrangige Homeland-Security-Mitarbeiter gestattet und auch nur für den Fall zulässig, dass eine be- stimmte Bedrohung oder Gefahr gegeben ist. Damit ergibt sich zwar eine Erhöhung der Speicher- frist bei aktiven Daten von dreieinhalb Jahren auf sieben Jahre, aber auch während des Interimsabkommens galt schon eine Höchstspeicherfrist von elfeinhalb Jahren. Demnach ist de facto der qualitative Sprung von 11,5 auf 15 Jahre bei weitem nicht so gravierend, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag. Darüber hinaus darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die USA ursprünglich bei ihren Verhandlungen ganz selbstverständlich von 40 Jahren Speicherung aus- gegangen sind. Hinter den 40 Jahren verbirgt sich die Annahme, dass dies die Dauer einer durchschnittlichen Verbrecherkarriere sei. Im Übrigen speichern die USA ihre eigenen Daten ebenfalls 40 Jahre lang, also ohne Speicherung kein Ab- kommen. Damit ist auch diese Regelung zur Speicher- frist alles in allem als positiv zu bewerten. Sechstens. In dem Abkommen hat man sich auf ge- meinsame regelmäßige Überprüfungen der Umsetzung des Abkommens einigen können. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die USA das Konzept eines Datenschutzbeauftragten nicht kennen. Durch die ge- meinsame Überprüfung können hier die verschiedenen Interessen aller Beteiligten besser berücksichtigt wer- den; wir versprechen uns jedenfalls etwas davon. Siebtens. Lassen sie mich als letzten inhaltlichen As- pekt auf die Festschreibung des Grundsatzes der Gegen- seitigkeit verweisen: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12601 (A) (C) (B) (D) Das Department of Homeland Security hat sich bereit erklärt, die aus PNR-Daten gewonnenen analytischen In- formationen an die EU und ihre Mitgliedstaaten zu über- mitteln. Wir haben auch in der Vergangenheit schon öf- ter davon profitiert, wie wir alle wissen. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Datenschutz kein Selbstzweck ist. Es geht immer um eine Verhältnismäßigkeitsabwägung zwischen substan- ziellen Sicherheitsinteressen wie Terrorismusbekämp- fung auf der einen Seite und den Forderungen des Daten- schutzes auf der anderen. Ich bin mir aber sicher, dass die Bürgerinnen und Bür- ger dieses Abkommen als eine gelungene Balance zwi- schen Datenschutz- und Sicherheitsinteressen werten werden. Gerade vor dem Hintergrund der Anschläge in Lon- don, Glasgow und der Festnahme von drei mutmaßli- chen Mitgliedern der terroristischen Vereinigung „Isla- mische Dschihad Union“ am 4. September im Sauerland ist es vor allem das Sicherheitsbedürfnis, das die Bürge- rinnen und Bürger unseres Landes bewegt. Wir werden unseren Ansatz der Verhältnismäßigkeit auch in Zukunft konsequent verfolgen, auch wenn es um die derzeit diskutierte Errichtung eines europäischen PNR-Systems gehen wird. Den auch daraus resultieren- den Diskussionen sehe ich schon heute erwartungsvoll entgegen. Mit der Überweisung sind wir einverstanden. Wolfgang Gunkel (SPD): Auf der heutigen Tages- ordnung steht erneut eine Debatte zu dem durchaus kon- troversen Thema der Übermittlung von Flugpassagierda- ten an die Vereinigten Staaten. Allerdings sind wir im Gegensatz zur letzten Aussprache einen Schritt nach vorn gekommen. Inzwischen liegt uns das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor. Dies muss jetzt noch von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Hierin wer- den die Übermittlung von Fluggastdaten bei Passagier- flügen in die oder aus den Vereinigten Staaten und die dortige Datenverwendung geregelt. Der Begründungszu- sammenhang bleibt bestehen: Die Übermittlung und Auswertung dient der Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer Straftaten grenzüberschreitender Art einschließlich der organisierten Kriminalität. Wenn ich mir das vorliegende Übereinkommen an- schaue, so muss ich an dieser Stelle den Verhandlungs- leitern, die mit dem United States Department of Home- land Security um die Vereinbarung gerungen haben, zugestehen, dass sie nach Lage der Dinge nur ein Mini- mum erreichen konnten. Und das war sicherlich keine leichte Aufgabe. Gerade aus den hochsensiblen Berei- chen, in denen es um die Bekämpfung des internationa- len Terrorismus geht, kennen wir alle genug Beispiele, in denen sich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht sehr verhandlungsbereit gezeigt haben. Insgesamt – und damit möchte ich mich zunächst zu den positiven Aspek- ten des Abkommens äußern – können wir mit dem Er- reichten einigermaßen zufrieden sein. Zuallererst garantiert das Abkommen eine Rechtssi- cherheit, die es ohne eine solche Vereinbarung ganz si- cher nicht gegeben hätte. Die EU hatte das bestehende Abkommen im vergangenen Jahr gekündigt, nachdem es vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt wor- den war. Damit rutschte die Europäische Union selbst in eine defensive Rolle, in der sie die Initiative ergreifen musste. Schließlich hätten die USA auch mit jedem Mit- gliedstaat selbst ein Abkommen abschließen können. Dass es trotzdem gelang, für alle Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Vertrag abzuschließen, ist vor allem der deutschen Ratspräsidentschaft zu verdanken. Ausgesprochen zufrieden bin ich auch mit dem Um- stand, dass es in der Datenübermittlung einen konkreten Zeitpunkt für die angekündigte Umstellung vom Push- zum Pullverfahren geben wird. Denn diese soll bereits am 1. Januar 2008 erfolgen. Nach diesem Verfahren werden die Datensätze von den europäischen Fluggesell- schaften an das United States Department of Homeland Security übermittelt und nicht von den Vereinigten Staa- ten selbst recherchiert. Hiermit wurde einer wichtigen europäischen Forderung entsprochen. Den Betroffenen werden damit die gleichen Auskunftsrechte und Rechts- behelfe wie den Bürgerinnen und Bürgern der Vereinig- ten Staaten eingeräumt. Ebenfalls begrüßenswert ist der bereichsspezifische Datenschutz, der in seinen wichtigsten Punkten die Zweckbindung der erfassten und übermittelten Daten ga- rantiert. Es wäre für uns weder tragbar noch verantwort- bar gewesen, offene Bücher mit den kompletten Daten- sätzen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur unbeschränkten Einsicht freizugeben. Mit dem jetzigen Abkommen werden sensible Daten, also personenbezo- gene Daten wie politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, eventuelle Gewerk- schaftszugehörigkeiten oder Daten über die Gesundheit oder das Sexualleben einer Person, nicht gespeichert, sondern automatisch gelöscht. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Leben von betroffenen Personen oder Dritten gefährdet oder ernsthaft beeinträchtigt werden könnte, kann auf diese Daten zugegriffen werden. Die nun fest- gelegte Dauer, für die die Daten gespeichert werden, kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Prinzipiell erscheint auch mir die festgesetzte Speicherdauer von 15 Jahren als sehr lang. Unter dem Blickwinkel, dass die Vereinigten Staaten zunächst eine Dauer von 40 Jahren planten, kann man mit der Reduzie- rung um mehr als die Hälfte der Zeit jedoch leben. Doch damit komme ich auch schon zu den negativen Aspekten des vorliegenden Abkommens. Tatsächlich er- folgt nur während der ersten sieben Jahre der gerade be- schriebenen Speicherdauer eine auswertungsfähige Spei- cherung. In den darauffolgenden Jahren sind die Daten gewissermaßen archiviert und nur unter zusätzlichen Da- tenschutzvorkehrungen zugänglich. Warum die US-ame- rikanische Seite dennoch auf einer so langen Speicher- zeit beharrt, macht mich stutzig. Als problematisch betrachte ich es weiterhin, dass die konkreten Vereinbarungen für die Datenübertragung nicht Bestandteil des Vertrages sind, sondern in einem 12602 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Briefwechsel zwischen United States Department of Homeland Security und Europäischer Kommission fest- gehalten wurden, die den Vertrag ergänzen. Auf diese Art und Weise sollten meiner Ansicht nach diese so zen- tralen und wichtigen Regelungen nicht einfach dazuge- geben werden. Wenn ich mir das vorliegende Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten anschaue, kann ich fest- stellen, dass die positiven Aspekte die negativen As- pekte schlussendlich überwiegen. Wir kommen nicht umhin, ein neues Abkommen mit den USA zu finden. Wir müssen daher genau abwägen, ob wir das gesamte ausgehandelte Abkommen für nicht zustimmungsfähig erachten, nur weil einige Regelungen weiterhin Ecken und Kanten haben. Ich sage Ihnen, das sollten wir nicht. Ich weise hierbei noch einmal darauf hin, dass dieses Abkommen uns die nötige Rechtssicherheit verschafft, die es ohne einen solchen Vertrag sicher nicht geben würde. Daher werde ich für die SPD-Bundestagsfraktion dem Ihnen vorliegenden PNR-Abkommen 2007 unsere Zustimmung geben. Ernst Burgbacher (FDP): Die FDP-Bundestags- fraktion hat den Bundesinnenminister wiederholt aufge- fordert, sich für ein Abkommen zwischen der EU und den USA einzusetzen. Nachdrücklich habe ich an den Bundesinnenminister appelliert, sich für Rechtssicher- heit einzusetzen und den europäischen Fluggästen sowie den europäischen Fluggesellschaften Klarheit zu ver- schaffen, auf welcher Rechtsgrundlage Daten an die USA übermittelt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb grundsätzlich, dass ein Abkommen zwi- schen der EU und den USA geschlossen und der unhalt- bare Zustand der Rechtsunsicherheit bei der Datenüber- mittlung überwunden wurde. Die FDP-Bundestagsfraktion hat aber auch wieder- holt den Bundesinnenminister darauf hingewiesen, dass er als Vertreter der EU mit den USA auf Augenhöhe ver- handeln und sich für die Wahrung europäischer Daten- schutzstandards einsetzen muss. Dies hat der Bundesin- nenminister leider bei den Verhandlungen versäumt. Eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Sie galten für das ur- sprüngliche Abkommen, welches der EuGH kassierte, und sie sind ohne Abstriche auch für das neue Abkom- men anzubringen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat wiederholt kritisiert, dass im Gegensatz zum ursprünglichen Ab- kommen künftig „alle verfügbaren Daten“ bestimmter Informationsbereiche übermittelt werden. Hier hat somit noch eine Ausweitung der Datenerfassung stattgefun- den. Vor allem wurde aber bemängelt, dass keine Evalu- ierung des Abkommens stattgefunden hat. Vor Ab- schluss eines neuen Abkommens hätte eine umfassende Prüfung erfolgen müssen, ob die Übermittlung der im Abkommen nunmehr aufgeführten 19 Datensätze über- haupt einen Sicherheitsgewinn gebracht hat. Dies er- scheint höchst fraglich. Auch können die europäischen Datenschutzbehörden künftig an einer Überprüfung des Abkommens, dem sogenannten Joint Review, nicht teil- nehmen, da das Abkommen eine Beteiligung der euro- päischen Datenschützer nicht vorsieht. Dies ist ein we- sentlicher Mangel des neuen Abkommens, da hierdurch zu befürchten ist, dass der europäische Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt werden wird. Neben der nicht erfolgten Evaluierung bestehen je- doch weitere Bedenken gegen dieses Abkommen. Der Bundesinnenminister hat nach Abschluss des Abkom- mens erklärt, dass es der EU-Seite gelungen sei, die zu übermittelnde Datensatzmenge von 34 Passagierdaten auf 19 Daten zu reduzieren. Leider hat der Bundesinnen- minister entweder nicht erkannt – oder aber er hat ver- sucht, die Bevölkerung im Unklaren zu lassen –, dass die übermittelten Informationen die gleichen geblieben sind, lediglich einzelne Datengruppen zusammengefasst wur- den. Tatsächlich hat sich an den zu liefernden Daten fast nichts geändert. Auch der Hinweis des Bundesinnenministers, dass sich die Speicherzeit verkürzt habe, geht in der Sache fehl. Die US-Seite hat sich eine Verlängerung der Spei- cherzeit auf bis zu 15 Jahre vorbehalten – und dies nicht nur für die künftig zu sammelnden Daten, sondern auch für diejenigen Daten, die nach dem ursprünglichen Ab- kommen bereits nach dreieinhalb Jahren hätten gelöscht werden müssen. Dies stellt keine Verbesserung des Rechtsschutzes für europäische Fluggäste dar, sondern verschlechtert ihn hingegen noch. Von einer Verhand- lung auf Augenhöhe kann hier nicht mehr die Rede sein. Das US-amerikanische Department of Homeland Secu- rity hat sich in allen Punkten durchgesetzt, und die EU- Seite hat europäische Bedenken gegen das Abkommen in keiner Weise durchsetzen können. Hier hätte der Bun- desinnenminister mit „härteren Bandagen“ in die Ver- handlungen gehen müssen, um gegenüber den USA eu- ropäische Belange mit in das Abkommen einbringen zu können. Auch die europäischen Fluggesellschaften müssen neuerliche Belastungen erdulden. Künftig sollen den US-Behörden die Fluggastdaten bereits eine halbe Stunde vor Abflug in die USA übermittelt werden. Dies wird zu erheblichen Behinderungen beim Check-in füh- ren und weitere Belastungen für die Flugpassagiere brin- gen. Insgesamt führt das Abkommen zwischen der EU und den USA zu keiner Verbesserung hinsichtlich des Daten- schutzes. Auch ist weiterhin völlig unklar, welchen Nut- zen dieses Abkommen bei der Bekämpfung des interna- tionalen Terrorismus bringen wird. Angesichts der Datenmenge, die durch dieses Abkommen durch die USA gesammelt wird, und angesichts der Speicherdauer, die sich die USA vorbehalten, bleibt fraglich, ob Auf- wand und Wirksamkeit in einem angemessenen Verhält- nis stehen. Vor allem aber ist das vorliegende Abkommen in kei- ner Weise geeignet, ein Vorbild für eine europäische Da- tenerfassung darzustellen. Die datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen hierbei in gleicher Weise wie bei der Datenweitergabe an die USA. Die Datenerfassung bei besonderen Gefahrenlagen ist bereits nach geltendem EU-Recht möglich, sodass eine Übernahme des vorlie- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12603 (A) (C) (B) (D) genden Abkommens zwischen der EU und den USA auf innereuropäische Flüge der falsche Weg wäre. Der Bundesinnenminister ist nicht nur für den Erhalt der inneren Sicherheit zuständig, er hat auch die Wah- rung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Diese hat der Bundesinnenminister bei den Verhandlungen zum Abkommen über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen zwischen der EU und den USA nicht ausreichend berücksichtigt. Jede neue Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung muss einen echten Sicher- heitsmehrwert bringen. Dem Vorrang der Grundrechte hat der Bundesinnenminister auf europäischer Ebene nun endlich ausreichend Rechnung zu tragen. Eine kri- tiklose Übertragung der Regelungen des Abkommens auf die europäische Ebene lehnt die FDP ab. Jan Korte (DIE LINKE): Wer aus EU-Europa in die USA fliegt, wird durchleuchtet. Alles rechtens, behaup- ten Innenminister Wolfgang Schäuble und EU-Verant- wortliche, und dies offenbar ohne zu wissen, was sie da sagen. Als im Mai 2006 der EuGH das Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA kippte, waren die Administrationen in Brüssel und Washington ratlos. Der 2004 geschlossene Vertrag zur Übermittlung von 34 personenbezogenen Informa- tionen europäischer Flugreisender mit Ziel USA wurde damals aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Eile war geboten, ein neues Abkommen musste her. Und so sieht das neue, unter der deutschen Ratspräsidentschaft geschlossene Abkommen auch aus. Eilig und ohne Grundrechtsüberprüfung oder die Einbe- ziehung des europäischen Datenschutzbeauftragten hat man einen Vertrag geschlossen, der viele Fragen unbe- antwortet lässt. Immer wieder wurden die Eile und die fast konspirativen Verhandlungen mit der Furcht seitens des Innenministers begründet, ohne ein Abkommen noch in diesem Jahr würden europäischen Fluggesell- schaften die Landerechte in den USA verweigert. Im Dezember letzten Jahres sorgten Recherchen einer Nachrichtenagentur dann erneut für einige Aufregung, als sich herausstellte, dass Daten der Flugpassagiere aus dem Übergangsabkommen in den USA mit weiteren In- formationen verknüpft und die Passagiere nach ihrem in- dividuellen Sicherheitsrisiko benotet werden. Technisch soll dies durch das „Automated Targeting System“ (ATS) bewerkstelligt worden sein. Die Existenz des be- reits vor vier Jahren eingeführten ATS soll aber den EU- Verantwortlichen nicht bekannt gewesen sein. Dies ver- wundert mich, denn einen ersten Hinweis gab es bereits im März 2005, als der Beauftragte des US-Zolls, Robert C. Bonner, in einer Anhörung vor dem US-Repräsentan- tenhaus auf die Existenz und die Nutzung des ATS auf- merksam machte – und auch darauf, dass es sich dabei nicht nur um ein Kontrollsystem für das Frachtwesen handle, sondern dass es auch zur Risikobewertung von über 87 Millionen Menschen, die über den Luftweg die USA erreichen, genutzt wird. Doch in Brüssel und Ber- lin – so die offiziellen Darstellungen – will man erst im November 2006 von dem computergestützten Bewer- tungssystem erfahren haben, als im „Federal Register“, ähnlich dem Bundesgesetzblatt, die Existenz des Sys- tems mit einer kurzen Notiz öffentlich gemacht wurde. Pikant ist neben dieser „Unwissenheit“ auch die Tatsa- che, dass die PNR-Daten entgegen der Vereinbarung im Übergangsabkommen nicht für dreieinhalb, sondern für letztendlich 40 Jahre gespeichert werden sollten. Die Verhandlungen über ein neues, längerfristiges Abkommen fielen nun in die Zeit des deutschen EU-Vor- sitzes, und heute liegt uns das fertige Dokument vor. Das neue Abkommen, so wird es in dem Vertrags- werk festgehalten, basiert auf den „gemeinsamen Wer- ten“ der EU und der USA in Sachen Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Dabei sei der „Austausch von Informationen ein wesent- licher Faktor bei der Bekämpfung des Terrorismus …“. Was jedoch beide Seiten unter der Bekämpfung von Ter- rorismus verstehen, wird nicht ausgeführt. Überhaupt ist weder in der Europäischen Union noch in der Bundesre- publik eine Verständigung darüber geführt worden, was denn unter Terrorismus, ergo auch unter der Bekämp- fung von Terrorismus, zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist die deutsche Regierung bislang schuldig geblieben. Dennoch, so steht es im Abkommen, werden „gemeinsame Werte“ zwischen der USA und der EU im Kampf gegen den Terrorismus vorausgesetzt. Ich hoffe, dass hiermit nicht Werte und Prinzipien wie zum Bei- spiel die „Rendition-Praxis“ gemeint sind. Grundlage des Abkommens zur Übermittlung von Passagierdaten an das US-Heimatschutzministerium (DHS) stellt ein Schreiben der US-Administration dar, in dem – wie es heißt – „Zusicherungen“ bezüglich der Verfahrensweise beim Schutz der PNR-Daten gemacht und erläutert werden. Diese „Zusicherungen“ sind je- doch nicht Bestandteil des Abkommens selbst. Unter Absatz 6 des Abkommens heißt es weiter: „In Bezug auf die Anwendung dieses Abkommens wird davon ausge- gangen, dass das DHS einen angemessenen Schutz der aus der EU übermittelten PNR-Daten gewährleistet.“ Wir beraten heute also über ein Abkommen, dessen we- sentliche Bestandteile zum Schutz personenbezogener Daten lediglich auf einem Schreiben der US-Administra- tion beruhen, in dem „Zusicherungen“ gemacht werden, von denen wir „ausgehen“ sollen, dass diese auch einge- halten werden. Ich bitte Sie, dies kann doch nicht Grund- lage eines seriösen bilateralen Abkommens sein, zumal es sich das Heimatschutzministerium vorbehält, PNR- Daten nach „eigenem Ermessen“ an andere US-Regie- rungsbehörden mit Aufgaben im Bereich der Strafverfol- gung, der öffentlichen Sicherheit oder der Terrorismus- bekämpfung und an sogenannte Drittstaaten weiter zu geben. Im Klartext bedeutet dies, dass auch zukünftig Si- cherheitsbehörden und Geheimdienste wie NSA und FBI über die PNR-Daten im Rahmen ihrer Aufgaben verfü- gen können. Dies wurde jedoch bereits an den beiden Vorgängerabkommen von verschiedenen Seiten kriti- siert. Eine Verbesserung ist in diesem Bereich mit dem neuen Abkommen also nicht erreicht worden. In Absatz 4 des Abkommens wird festgehalten, dass die Durchführung des Abkommens regelmäßig durch die 12604 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) EU und die USA überprüft wird. Im Anhang zum Ab- kommen, also in dem Schreiben der US-Administration an die EU, wird denn auch gleich festgehalten, durch wen auf europäischer Seite diese Evaluierung vorge- nommen werden soll: „Bei der Überprüfung werden die EU durch das für den Bereich Recht, Freiheit und Si- cherheit zuständige Mitglied der Kommission … vertre- ten.“ Gemeint sind Justizkommissar Franco Frattini und seine Mitarbeiter. Der Europäische Datenschutzbeauf- tragte oder die EU-Datenschutzgruppe werden hier er- neut außen vor gelassen. Auch während der Verhandlun- gen über das Abkommen wurden sie nicht einbezogen. Ihre geäußerte Kritik wurde demzufolge auch nicht be- rücksichtigt, wie ein Blick in das vorliegende Abkom- men verrät. Doch nun zu den konkreten Verabredungen im Ab- kommen: Zukünftig sollen alle Passagierdaten zunächst für sieben Jahre in einer aktiven und danach für acht Jahre in einer passiven Vorhaltung vom US-Heimat- schutzministerium gespeichert werden. Die ursprünglich im Übergangsabkommen vorgesehene Speicherfrist von dreieinhalb Jahren stand anscheinend nicht mehr zur De- batte. Trotzdem, so Innenminister Schäuble, seien die nun vereinbarten Speicherfristen ein Erfolg. Als zweiten Erfolg verkauft Wolfgang Schäuble die in Zukunft vorgenommene Art der Datenübermittlung. Spätestens ab 2008 sollen die Fluggesellschaften die Da- ten dann eigenständig übermitteln. Die Sache hat nur ei- nen Haken: Die Umstellung vom Pull- zum Push-System sei nur dann möglich – so die Forderung der US-Heimat- schützer –, wenn die Fluggesellschaften dieselben tech- nischen Standards nutzten wie die US-Behörde. Derzeit trifft dies lediglich auf 13 Unternehmen zu. Dass Mi- chael Chertoff nicht mit handelsüblichen Computerpro- grammen europäische Daten durchleuchtet, scheint lo- gisch zu sein. Dies bedeutet aber letztlich, dass eine Umstellung auf neue technische Systeme auch mit Kos- ten für die Airlines verbunden ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Fluggesellschaften, auch um Kosten zu sparen, auf eine Umrüstung verzich- ten und US-Geheimdienste weiterhin direkt aus ihren Systemen Daten abrufen können. Ich frage mich in die- sem Zusammenhang, warum der deutsche Innenminister nicht noch während der deutschen Ratspräsidentschaft im Ministerrat eine Initiative angeschoben hat, die die Fluggesellschaften verpflichtet, ihre technischen Sys- teme anzupassen, wenn dies schon im Abkommen mit den USA vereinbart worden ist. Vielleicht hätten sogar Gelder der EU für die technischen Umrüstungen den Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt werden kön- nen, um einen Zugriff US-amerikanischer Dienste auf europäische Datenbanken ausschließen zu können. Doch nichts dergleichen ist passiert. Den größten Erfolg aus Sicht der deutschen Ratsprä- sidentschaft aber soll die Reduzierung der bisher 34 Da- tensätze auf nun 19 darstellen. Ein genauer Blick in den Datenkatalog offenbart jedoch, dass dieser Erfolg kos- metischer Natur ist. Denn auch zukünftig werden nicht nur Informationen zum Passagier selbst, sondern auch zum gesamten Reiseverlauf des Passagiers, alle weiteren verfügbaren Kontaktinformationen und der Name des Sachbearbeiters des Reisebüros gespeichert, der die Reise organisiert hat. Auch hier frage ich mich ernsthaft, warum eine derartige Datenflut notwendig ist. Dabei ignoriert Die Linke mitnichten Sicherheitsbe- dürfnisse. Im Gegenteil, diese sind aus unserer Sicht legi- tim und nachvollziehbar. Auf der anderen Seite aber, ist auch das individuelle Sicherheitsbedürfnis europäischer Bürgerinnen und Bürger in die Betrachtungen des PNR- Abkommens einzubeziehen. Und es muss deutlich gesagt werden, dass hier Versäumnisse offenbar werden. Wir haben es seit einiger Zeit mit einem enthemmten Anti- terrorkampf zu tun. Eine Evaluierung dieses Kampfes findet hingegen nicht statt. Die Linke hätte sich ein Abkommen gewünscht, das beide Sicherheitsinteressen berücksichtigt. Und wir hät- ten uns ein Abkommen gewünscht, in dem die Bedenken der europäischen Datenschützer berücksichtigt worden wären, um einen an der Verhältnismäßigkeit orientierten Datenaustausch – also eine wirkliche Reduzierung der Datensätze – und einen größtmöglichen Grundrechts- schutz zu gewährleisten. Dazu hätte es allerdings auch eines Abkommens bedurft, das alle wesentlichen Be- standteile in einem vereint und nicht mit „Zusicherun- gen“ hantiert. Dies ermöglichte es dann auch den Betrof- fenen, also den Flugpassagieren, sich über ein solches Abkommen zu informieren und gegebenenfalls die ihnen zustehenden Rechte in Anspruch zu nehmen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nicht zum ersten Mal beraten wir hier im Parlament über die umfangreiche Weitergabe von Flug- gastdaten an die USA. Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir unsere Reden zu diesem wichtigen Daten- schutzthema zu Protokoll geben. Die offene Debatte zum Abkommen der EU mit den USA zur Übermittlung von Passagierdaten scheut Schwarz-Rot aus guten Grün- den. Bei Lichte betrachtet kann man nur zu dem Schluss kommen, dass hier erneut ein rechtswidriges Abkommen von den Regierungen unterzeichnet wurde. Dieses zweite Abkommen, von der Regierung als Meilenstein ihrer Ratspräsidentschaft gefeiert, ist um keinen Deut besser, als das vom EuGH kassierte erste Abkommen. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Europäische Parla- ment, und mich würde schon interessieren, wie Sie ihren europäischen Schwesterfraktionen die Umsetzung der Resolution erläutern. Mit den Stimmen von SPD und Union fordert das Europaparlament Sie auf, „den Ent- wurf sorgfältig im Licht der in dieser Resolution ange- stellten Beobachtungen zu überprüfen.“ Wie diese Sorg- falt aussieht, darauf bin ich gespannt. Jetzt kriegen wir als nationales Parlament wieder den Ball zugeworfen, werden aber nicht wirklich etwas än- dern können. Die Regierungsfraktionen werden erneut auf den Beschluss des Rates verweisen. Wir drehen uns im Kreis, die Parlamente empören sich, schauen aber letztlich dabei zu, was die Regierungen so treiben. So ist mehr Demokratie durch Europa nicht vermittelbar. Lassen Sie mich zu den kritischen Punkten des Ver- tragswerks kommen. Von Bundesinnenminister Schäuble Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12605 (A) (C) (B) (D) groß gefeiert wurde die Reduzierung der an die US-Be- hörden übermittelten Datenfelder von 34 auf 19. Das war ganz klar eine Mogelpackung, da hier lediglich Da- tenelemente zusammengefasst wurden. Die Anzahl der zu übermittelnden Daten wurde eher erhöht als verrin- gert. Katastrophal ist, dass die Datenschützer nicht mehr an den jährlichen Evaluationen beteiligt sind und die Zweckbindung der Daten völlig unzureichend ist. Die von der Art.-29-Gruppe vorgeschlagene Installation ei- ner Filtersoftware, die lediglich die vereinbarten Daten übermittelt, wurde ebenso wenig durchgesetzt wie die Beibehaltung der ursprünglichen Speicherungsdauer von drei Jahren. Jetzt beträgt sie sieben Jahre mit einer Ver- längerungsoption um weitere acht Jahre. Als Erfolg ge- feiert wird von Bundesinnenminister Schäuble: Es wer- den mehr Daten übermittelt, die Weitergabe der Daten innerhalb der USA ist weniger geschützt, die Lö- schungsfristen wurden erheblich verlängert. Die Freude von Herrn Schäuble ist nur zu verstehen vor dem Hinter- grund, dass es nie sein Ziel war, weniger sensible Daten an die USA zu liefern. Er will die Kopie der amerikani- schen Datensammelwut für Europa. Die Antwort von Schwarz-Rot auf die nach dem euro- päischen und deutschen Datenschutzrecht unzulässige Weitergabe der Fluggastdaten an die USA ist die Ein- richtung eines europäischen Systems zur Speicherung al- ler Fluggastdaten. Von der Ankündigung, das System wenigstens auf das sogenannte Push-System umzustel- len, ist außer leeren Versprechungen wenig geblieben. Nicht weiter hinnehmbar ist, dass die Luftfahrtunterneh- men ihre Kunden über die umfangreiche Weitergabe ih- rer personenbezogenen Daten nicht hinreichend infor- mieren. Wenn die Regierungen an den Parlamenten vorbei so massiv und ungeniert gegen geltendes nationa- les und europäisches Datenschutzrecht verstoßen, bleibt nur die Klärung über die Gerichte. Gert Winkelmeier (fraktionslos): Liest man die Stel- lungnahme des Europäischen Parlaments zu dem hier vorliegenden Fluggastdatenabkommen zwischen der Eu- ropäischen Union und den USA, könnte man fast traurig werden, so viel Bedauern ist dort zu finden. Es ist wirk- lich traurig, was da – unter der Federführung des Bundes- innenministers – zustande gekommen ist. Aber es ist auch in einem Höchstmaße empörend, wie Dr. Schäuble auf europäischer Ebene die Bürgerrechte abbaut und da- bei das EU-Parlament übergeht. Es ist schon ein sehr ge- schickter Umweg. Jetzt kann er auch das hiesige Parla- ment ausbremsen, mit der Begründung, dass die Bundesrepublik dringend ein Gesetz braucht, damit die- ses Abkommen EU-weit ratifiziert werden kann. So viel Nichtachtung parlamentarischer Mitsprache und Kontrolle hat mit Demokratie nicht mehr viel zu tun. Aber das Formale passt wunderbar zu den Inhalten. Denn auch die Art und Weise, wie in diesem Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten mit datenschutzrecht- lichen Bestimmungen umgegangen wird, ist mit dem de- mokratischen Recht auf informationelle Selbstbestim- mung nicht mehr vereinbar. Aber das stört den deutschen Verfassungsminister wenig. In seinem Sicherheitswahn sind ihm Bürgerrechte längst ein lästiger Dorn im Auge. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist an sich schon ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte. Dass in diesem Abkommen dem US-Heimatministerium aber zugestanden wird, die Daten innerhalb der USA an die verschiedensten Behörden – unter anderem auch an die mehr als zweifelhaften Geheimdienste – weiterzuge- ben, sprengt jeglichen Rahmen. Und dabei bleibt es noch nicht einmal: Das Innenministerium der USA ist zudem befugt, die Fluggastdaten Drittländern zu überlassen. Für all diese Maßnahmen finden sich in dem Abkommen keine klar abgesteckten Regeln. Zwar hat man den Umfang der zu übermittelnden Einzeldaten gegenüber dem bisherigen Abkommen von 34 auf 19 gesenkt, aber das sind nichts als kosmetische Maßnahmen, handelt es sich doch in den meisten Fällen schlicht um Bündelungen mehrerer Einzeldaten. Bei- spielsweise wurden vorher Straße, Postleitzahl und Ort als Einzeldaten behandelt. Jetzt sind sie unter dem Punkt „alle verfügbaren Kontaktinformationen“ zu einem Punkt zusammengefasst worden. Dafür dürfen die Daten in den USA jetzt aber 15 Jahre gespeichert werden, bisher waren es nur 3,5. Allerdings waren bis zu 50 Jahre im Gespräch; die Euro- päische Kommission brüstet sich jetzt mit dem „Ver- handlungserfolg“. Was da hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, soll auch im Weiteren zu einem nicht geringen Teil geheime Verschlusssache bleiben. Statt einen so sensiblen Sachverhalt von einem gewählten Parlament begleiten und gegebenenfalls auch kontrollieren zu las- sen, schafft man Tatsachen in Hinterzimmern. Das ist nicht nur schlechter Stil; es hat auch mit De- mokratie nicht mehr viel zu tun. Auch deshalb hat das Europäische Parlament die na- tionalen Parlamente aufgefordert, das Abkommen im parlamentarischen Prozess sehr sorgsam zu prüfen. Die Bundesregierung scheint dieses Ansinnen des EU-Parla- ments nicht sonderlich ernst zu nehmen. Wie anders lässt sich erklären, dass die Debatte zu einem so heiklen Thema mitten in der Nacht auf die Tagesordnung gesetzt wird! Aber auch das passt ins Bild. Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch (Tagesordnungspunkt 17) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Den größten Teil des Arbeitslosengeldes II schultert der Bund. Die Kom- munen übernehmen überwiegend die Wohnkosten der Hilfeempfänger, wobei sie dafür einen Zuschuss vom Bund erhalten. Im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde die Bundesbe- teiligung für die Jahre 2005 und 2006 auf jeweils 29,1 Prozent festgelegt. Ende vergangenen Jahres wurde 12606 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) mit dem Gesetz zur Änderung des SGB II und des Fi- nanzausgleichsgesetzes die durchschnittliche Bundesbe- teiligung für das Jahr 2007 auf 31,8 Prozent festgelegt. Diese Regelung war und ist in besonderer Weise fair – fair nämlich gegenüber Bundesländern wie Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz. Bei ihnen wäre es bei einer bundeseinheitlichen Beteiligung des Bundes von 31,8 Prozent zu den bekannten „horizontalen Ver- werfungen“ gekommen. An der bundesweiten Entlas- tung von 2,5 Milliarden Euro hätten dann vor allem Kommunen aus diesen beiden Bundesländern nicht an- gemessen partizipieren können. Aus diesem Grund wurde ein horizontaler Ausgleich unter den Ländern ge- schaffen. Durch das einstimmige Votum im Bundesrat wurde die Bundesbeteiligung für Baden-Württemberg auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Pro- zent erhöht. Gleichzeitig hatten sich die anderen 14 Län- der auf eine Bundesbeteiligung in Höhe von 31,2 Pro- zent geeinigt. In dem Anpassungsgesetz hatte man sich auch darauf geeinigt, dass die Höhe der Bundesbeteiligung in den Jahren ab 2008 bis 2010 nach einer gesetzlich vorge- schriebenen Anpassungsformel ermittelt wird. Inner- halb der Anpassungsformel spielt die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften eine wesentliche Rolle. Um es kurz zu fassen: Mehr Bedarfsgemeinschaften be- deuten mehr Bundeszuschuss. Weniger Bedarfsgemein- schaften bedeuten weniger Bundeszuschuss. Dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verrin- gert hat, lässt sich nicht von der Hand weisen. Gab es im Juni 2006 in Deutschland knapp 4 107 000 Bedarfsge- meinschaften; sank die Zahl im Juni 2007 auf 3 742 199. Betrachtet man sich nun die vorläufigen Daten für Sep- tember 2007, ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nochmals gesunken, und zwar auf 3 518 681. Das sind positive Entwicklungen, an denen der Bund wesentlich mitgewirkt hat. Durch das Erste SGB-II-Än- derungsgesetz können Jugendliche unter 25 Jahren nicht mehr so einfach auf Kosten des Staates von zu Hause ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft grün- den. Mittlerweile ist die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in diesen Fällen von der Zusi- cherung des kommunalen Trägers abhängig. Der Bund hat sich seit der Einführung des SGB II den Kommunen gegenüber immer als verlässlicher Partner gezeigt. Das beweisen auch die Zahlen. Für seine Betei- ligung an den Wohn- und Heizkosten wird der Bund bis Ende dieses Jahres 4,3 Milliarden Euro an die Kommu- nen überweisen. Diese Summe ist mehr als das Doppelte von dem, was der Regierungsentwurf zum Bundeshaus- halt ursprünglich für das Jahr 2007 vorgesehen hatte. Da sich nun die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verringert hat, wird der Bund für das Jahr 2008 300 Millionen Euro weniger an die Kommunen überweisen, aber im- mer noch rund 4 Milliarden Euro. Auch mit diesem Be- trag verhält sich der Bund den Kommunen gegenüber fair und zeigt seine Verlässlichkeit. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass trotz weni- ger Bedarfsgemeinschaften die Kosten gestiegen sind. Dennoch halte ich es für notwendig, dass wir dieses Ge- setz beschließen. Im Bundesrat werden dann, wenn not- wendig, weitere Beratungen stattfinden. Der Bund bleibt dabei, dass wir die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlasten wollen. Das ist der Maßstab, der letztendlich bei einer möglichen Prüfung des Belastungsvolumens zu berücksichtigen ist. Jörg Rohde (FDP): Gesetze werden nicht besser, in- dem man sie jährlich neu auflegt. Dies gilt auch für das Gesetz über die anteilige Kostenbeteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der vorliegende Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass die Kommunen auch 2008 um 2,5 Milliarden Euro im Bereich des SGB II entlastet werden. Sämtliche kom- munalen Spitzenverbände bezweifeln aber, dass die Ent- lastung in dieser Höhe erreicht werden wird. Denn der Annahme des Bundes, dass allein infolge des Rückgangs der Zahl der Bedarfsgemeinschaften automatisch auch die Kosten der Unterkunft sinken werden, stehen nach- gewiesene Kostensteigerungen bei den Kommunen für die KdU entgegen. Die FDP hat bereits im vergangenen Jahr kritisiert, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften allein als Be- rechnungsgrundlage für die Höhe des Bundeszuschusses zu kurz greift. Denn trotz einer sinkenden Zahl von Be- darfsgemeinschaften sind die Kosten vieler Kommunen für Unterkunft und Heizung gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig und der Bundesregierung sowie den Ko- alitionsfraktionen durchaus bekannt: steigende Energie- kosten und Mieten, Zuschüsse zu den Unterkunftskosten für BAföG-Bezieher, Inflation etc. Der Städtetag hat ausgerechnet, dass allein im zwei- ten Halbjahr 2006 die durchschnittlichen Kosten für Un- terkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft von 290 Euro auf 316 Euro gestiegen sind. Das entspricht ei- ner Zunahme von fast 10 Prozent in einem halben Jahr, die die Kommunen tragen müssen. Dazu kommt, dass auch immer mehr Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen, die sogenannten Aufstocker, Zuschüsse zu den Unterkunftskosten nach SGB II bean- tragen. Circa 530 000 Menschen erhalten derzeit neben ihrer Erwerbstätigkeit Unterkunftsleistungen nach SGB II. Gerne erläutere ich am Beispiel der Stadt Erlangen einmal die Diskrepanz zwischen dem Rückgang der Be- darfsgemeinschaften und der Entwicklung der KdU. Zwar ist in Erlangen in den ersten acht Monaten 2007 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 11 Prozent zu- rückgegangen, die Leistungen zu den Kosten der Unter- kunft sind im gleichen Zeitraum jedoch nur um gerade einmal 3 Prozent gesunken. Bundesweit ist hier übrigens kein Rückgang, sondern ein Anstieg der KdU-Kosten um circa 10 Prozent zu verzeichnen. Bei einer Kürzung der Bundesbeteiligung wie vorgesehen müsste allein der Stadt Erlangen im nächsten Jahr ein Defizit von voraus- sichtlich 300 000 Euro aus städtischen Mitteln ausglei- chen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12607 (A) (C) (B) (D) Auch die Regelsatzerhöhung in diesem Jahr wirkt sich indirekt auf die Kosten der Unterkunft aus und be- lastet die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft zu- sätzlich. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung auf stei- gende Kosten der Kommunen mit einer Senkung des Bundeszuschusses reagiert, selbst dann nicht, wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt. Bedarfsgemeinschaften lassen sich nicht als Rechen- größe über einen Kamm scheren. Ein Singlehaushalt verursacht niedrigere Miet- und Heizkosten als eine Großfamilie. Legt man hier einen Mittelwert zugrunde, werden zum Beispiel automatisch Kommunen in Gegen- den mit einer höheren Kinderzahl pro Familie benachtei- ligt. Auch verändert sich die Zahl der Bedarfsgemein- schaften innerhalb eines Jahres ständig. Die FDP hat sich im vergangenen Jahr noch bei der Abstimmung enthalten, obwohl schon damals nicht die tatsächlichen KdU-Kosten als Berechnungsgrundlage verwendet wurden. Mit unserer Enthaltung haben wir honoriert, dass immerhin im Vergleich zu den Vorjahren Planungssicherheit für die Kommunen bei der Bundes- beteilung zu den KdU hergestellt wurde. Ich fordere die Fraktionen der Regierungskoalition auf: Suchen Sie das Gespräch mit den kommunalen Spit- zenverbänden und überdenken Sie den Gesetzentwurf. Die Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro muss gesetzlich eindeutig gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall und kommt es nicht zu einer Korrektur des Gesetzentwurfes in Richtung einer Orientierung an den tatsächlichen KdU-Kosten, werden wir den Gesetzent- wurf ablehnen. Katja Kipping (DIE LINKE): Ursprünglich wurden von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder den Kommunen finanzielle Einsparungen durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ver- sprochen. Davon spüren die meisten Kommunen nichts. Es ist fraglich, ob der Bundeszuschuss in seiner jetzigen Höhe diese Einsparungen garantiert. Vielmehr geht es heute nur noch darum, die Mehrausgaben, die auf Kom- munen im Zuge von Hartz IV zugekommen sind, wenigstens in Grenzen zu halten. Und dies ist mehr als angebracht. Denn: Erwerbslosigkeit ist ein gesamtgesell- schaftliches Problem. Die daraus resultierenden Kosten dürfen weder auf den Einzelnen noch auf die Kommu- nen abgewälzt werden. Insofern ist die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft, die von den Kom- munen zu tragen ist, politisch erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun lediglich eine gesetzliche Bestimmung um und ist insofern eher formal. Der eigentliche Stein des Anstoßes ist die zu- grunde liegende Norm, der § 46 SGB II mit seiner An- passungsformel. Diese Formel ist abzulehnen, denn die- ser Paragraf ist schlichtweg nicht sachgerecht. Zur Entstehung dieser Anpassungsformel: Seit In- krafttreten des SGB II ist die Kostenbeteiligung des Bundes zwischen Kommunen und Bund umstritten. Für die Jahre 2005 und 2006 wurde die Bundesbeteiligung auf 29,1 Prozent festgelegt und – nach langen Diskussio- nen – für 2007 auf durchschnittlich 31,8 Prozent angeho- ben. Die Beteiligung ist für 2007 nach Ländern unter- durchschnittlich: Baden Württemberg erhält 35,2 Pro- zent, Rheinland-Pfalz 41,2 Prozent und die anderen Län- der 31,2 Prozent. Dieser Verteilungsschlüssel wurde mit 16 : 0 Stimmen im Bundesrat akzeptiert. Für die Fort- schreibung der Bundesbeteiligung wurde jedoch in § 46 SGB II eine Anpassungsformel aufgenommen, die sich an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orien- tiert. Wenn die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu- nimmt, steigt auch die Bundesbeteiligung und vice versa. Die Linke lehnt eine Fortschreibung auf der Grund- lage dieser Anpassungsformel ab. Schließlich steht die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in keinem systemati- schen und faktischen Zusammenhang mit der Entwick- lung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es weniger Bedürftige und An- spruchsberechtigte gibt. Die Zahl der Bedarfsgemein- schaften kann auch sinken, weil mehr Menschen zusam- men in einer Bedarfsgemeinschaft leben müssen. Faktisch sind die Bedarfsgemeinschaften größer gewor- den – nicht zuletzt aufgrund der Einordnung der Men- schen unter 25 in die elterliche Bedarfsgemeinschaft – und damit auch die entsprechenden Kosten der Unter- kunft gestiegen. Dies gesteht die Bundesregierung in ei- nem Schreiben an den Haushaltsausschuss vom 28. Sep- tember auch ein. Die Gesamtausgaben sind 2007 gegenüber 2006 angestiegen, während die Zahl der Be- darfsgemeinschaften rückgängig war. Die Gesamtausga- ben für Kosten der Unterkunft – Bund und Kommunen – belaufen sich 2007 auf schätzungsweise 13,8 bis 14,2 Milliarden Euro, von denen der Bund 4,4 bis 4,5 Milliarden übernimmt. Für 2008 wird ein „leichter Rückgang der Gesamtausgaben“ angenommen, gleich- zeitig aber die Bundesbeteiligung aufgrund der Anpas- sungsformel deutlich reduziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesteht auch zu, dass der Finan- zierungsanteil der Kommunen bei einer rückläufigen Anzahl an Bedarfgemeinschaften steigt. Das muss man sich noch einmal vergegenwärtigen: Der Bund kann durch entsprechende Gesetzgebung, wie zum Beispiel durch die Verschärfung der Regelungen für unter 25-jährige Erwachsene, darauf hinwirken, dass die Zahl der Bedarfgemeinschaften sinkt. Im Zuge dessen verringert sich der Anteil des Bundes. Die Kosten, die jedoch für die Kommunen anfallen, sinken womöglich nicht in dem Maße oder bleiben sogar konstant. Die An- passungsformel führt faktisch zu einer Verlagerung der Kosten der Unterkunft auf die Kommunen. Damit wer- den die Kosten von Erwerbslosigkeit und Niedriglöhnen auf die Kommunen abgewälzt. Dem kann die Fraktion die Linke nicht zustimmen. Der Anpassungsmechanismus in § 46 SGB II muss in dem Sinne geändert werden, dass er auf die faktischen Gesamtausgaben bezogen wird. Prinzipiell sollte der Anteil des Bundes auch insgesamt erhöht werden. 12608 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 (A) (C) (B) (D) Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch im letzten Jahr hatten sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel für die Kosten der Unterkunft von ALG-II-Beziehenden geeinigt und eine Anpassungsfor- mel für die kommenden Jahre vereinbart. Trotz verfas- sungsrechtlich fragwürdiger Sonderregelungen, die zwei Bundesländer gegenüber den übrigen finanziell begüns- tigten, schien die Frage der Finanzverteilung zwischen Bund und Kommunen bei den Unterkunftskosten im SGB II letztlich gelöst. Allerdings stellen in diesem Jahr die Kommunen fest, dass die Kosten für Unterkunftsleis- tungen von ALG-II-Beziehenden im letzten Jahr um rund 10 Prozent gestiegen sind. Nach dem Willen der Koalition wird der Bund hingegen seinen Anteil an der Finanzierung dieser Leistungen um 400 Millionen Euro – dies sind ebenfalls circa 10 Prozent seines Anteils – re- duzieren. Die Große Koalition verweist – durchaus mit Recht – auf die gesunkene Zahl der Bedarfsgemein- schaften, die entsprechend der mit allen Bundesländern vereinbarten Anpassungsformel maßgeblich für die Fort- schreibung der Kostenbeteiligung des Bundes bis zu- nächst 2010 ist. Wir sind allerdings der Meinung, dass man auch die Sorgen der Kommunen zumindest ernsthaft prüfen und langfristig tragfähige Lösungswege in der Dauerstreit- frage der Wohnkosten suchen muss. Denn: Wir wissen aus dem Wohngeld- und Mietenbericht, dass die warmen Betriebskosten – Heizung und Warmwasser – um 35 Prozent gestiegen sind. Zudem sank zwar die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zwischen Juli 2006 bis Juni 2007 um 3,5 Prozent, von 3,96 Millionen auf 3,835 Mil- lionen Bedarfsgemeinschaften im gleichen Zeitraum je- doch hat sich die Zahl der Personen pro Bedarfsgemein- schaft von durchschnittlich 1,81 auf 1,92 erhöht. Eine wesentliche Ursache für diese Entwicklung ist die von der Koalition zum 1. Juli 2006 vorgenommene Ein- schränkung des Rechts hilfebedürftiger junger Men- schen auf eine eigene Wohnung. Diese sozialpolitisch äußerst fragwürdige Regelung zeigt inzwischen ihre be- absichtigten finanzpolitischen Wirkungen. Aufgrund der in der Anpassungsformel festgelegten Orientierung an der Größe der Bedarfsgemeinschaften geht dies aller- dings zulasten der Kommunen. Um eine nachhaltige Lösung bei der Finanzierung der Kosten der Unterkunft zu erzielen, muss man sowohl bei der Finanzaufteilung als auch bei den Leistungsinstru- menten ansetzen. Will man die Kostenbelastung neu ver- teilen, so scheidet eine Orientierung an den tatsächlichen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft von vornherein aus, weil die Vorstellungen der Vertreter von Kommu- nen, Land und Bund hinsichtlich der Berechnungsgrund- lage für die tatsächlichen Ausgaben weit auseinander- driften. Damit hätte man den Verteilungskonflikt für die nächsten Jahre fortgeschrieben. Von daher kommt nur eine Veränderung der in § 46 Abs. 7 SGB II festgelegten Anpassungsformel in Betracht. Der entscheidende Fak- tor, der die Höhe der Bundesbeteiligung bestimmt, ist die relative Veränderung der Zahl der Bedarfsgemein- schaften. Nicht berücksichtigt wird die Zahl der Perso- nen in den Bedarfsgemeinschaften und die Ausgaben für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft. Bündnis 90/Die Grünen halten deshalb eine Korrektur der in § 46 Abs. 7 SGB II festgelegten Anpassungsfor- mel in der Weise für denkbar, dass die Anpassungsfor- mel um eine Variable ergänzt wird, die die Veränderung der Personenzahl in Bedarfsgemeinschaften berücksich- tigt. Doch selbst mit einer Änderung der Anpassungsfor- mel würde man jedoch das eigentliche Problem nicht wirklich lösen, denn die Zahl derjenigen, die so wenig verdienen, dass sie ergänzend das Arbeitslosengeld II beantragen müssen – Aufstocker –, wächst. Rund 1,1 Millionen Beschäftigte sind auf ALG-II-Leistungen angewiesen. Davon beziehen rund 530 000 Personen ausschließlich Unterkunftsleistungen. Im Vergleich dazu sind mit den Reformen am Arbeitsmarkt die Kosten für das von Bund und Ländern getragene Wohngeld rapide zurückgegangen. Wurden im Jahre 2004 noch 5,2 Mil- liarden Euro für Wohngeld ausgegeben, so waren es in 2005 nur noch 1,2 Milliarden Euro. Die letzte Anpas- sung des Wohngeldes an die Mietpreisentwicklung er- folgte im Jahre 2001. Da die Unterkunftsleistungen des ALG II höher sind als das Wohngeld nach dem Wohn- geldgesetz, beantragen immer mehr Niedrigverdiener er- gänzendes ALG II statt Wohngeld. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Übel an der Wurzel anzupacken, statt mit den Kommunen Finanzie- rungskonflikte auszutragen. Zum einen ist durch eine konsequente Ausweitung von Mindestlöhnen – meiner Meinung nach am besten durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn – die Zahl der Niedriglöhner einzudämmen. Zum anderen muss mit einer längst fälli- gen Anpassung der Wohngeldhöhe das Wohngeld wieder als vorgelagertes Sicherungssystem etabliert werden. Zu unserem Bedauern unternehmen bisher weder die Bun- desländer noch die Bundesregierung in dieser Hinsicht irgendwelche Anstrengungen. Mit dem erst kürzlich vorgelegten Entwurf zur Änderung der Wohngeldgeset- zes – Drucksache 16/6543 – versäumt es die Regierung, das Wohngeld seit 2001 erstmals wieder anzuheben. Die Kommunen werden deshalb auch in kommenden Jahren steigende Unterkunftskosten zu beklagen haben. Das in- zwischen etablierte Verteilungsspiel wird jedes Jahr von neuem beginnen. Die Bundesländer und diese Regierung sind aufgefor- dert, endlich eine langfristig tragfeste Lösung auszuhan- deln, die nicht zulasten Dritter geht. Am Ende des Tages sind es schließlich die Langzeitarbeitslosen, die durch eine restriktive Handhabung der Angemessenheit der Wohnung zu Umzügen gezwungen werden oder die aus dem Regelsatz ihre Mietzahlung bestreiten müssen. Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi- nister für Arbeit und Soziales: Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss 2004 darauf ver- ständigt, dass die Kommunen im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um insgesamt 2,5 Milliarden Euro entlastet werden sollen. In § 46 Abs. 5 SGB II wurde dieses Ziel gesetzlich verankert. Ziel dieser Entlastung war es auch, Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 12609 (A) (C) (B) (D) den Kommunen finanziellen Spielraum für den Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen einzuräumen. Um das Ziel der Entlastung zu erreichen, haben Bun- destag und Bundesrat – ebenfalls im Vermittlungsaus- schussverfahren 2004 – vereinbart, dass sich der Bund an den Kosten der Unterkunft von SGB-II-Beziehern be- teiligt. Im 1. SGB-II-Änderungsgesetz wurde im De- zember 2005 für die Jahre 2005 und 2006 die Bundesbe- teiligung abschließend auf 29,1 Prozent festgelegt. Für das Jahr 2007 wurde nach langen Verhandlungen mit den Ländern letzten Herbst eine Vereinbarung getrof- fen, die im Wesentlichen zwei Punkte umfasst: Erstens. Die Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung wurde für das Jahr 2007 im Bundesdurchschnitt auf 31,8 Prozent festgesetzt. Aus Sicht des Bundes ergibt sich daraus eine deutlich höhere Entlastung als die zugesagten 2,5 Milliarden Euro. Für 14 Länder wurde die Bundesbeteiligung auf 31,2 Prozent festgelegt, für Baden-Württemberg auf 35,2 Prozent und Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent. Zweitens. Die Berechnung zur Be- und Entlastung der Gesamtheit der Kommunen wurde geändert. Sie war zuvor von den Ländern immer wieder streitig gestellt worden. Wir haben deshalb vereinbart, dass die weitere Anpassung von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II abhängen sollte. Gerade die zweite Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, da auf diese Weise keine fiktive Berechnung der Entlastungen der Kommunen mehr vorgenommen wer- den muss. Eine solche fiktive Rechnung – das wissen wir alle – wird immer schwieriger, je weiter man sich von dem Ausgangsjahr 2004 entfernt. Um es an dieser Stelle klar zu sagen: Trotz der verän- derten Berechnungsmethode steht der Bund zu der Zu- sage, die Kommunen um insgesamt 2,5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Insgesamt – das ist wichtig; denn der Bund kann nicht die Entlastung jeder einzelnen Kommune garantieren. Das lässt unsere Finanzverfas- sung nicht zu. Ich weiß, dass sich manche wünschen, der Bund würde auch lokal für einen Ausgleich sorgen. Hier sind aber eindeutig die Länder gefordert. Sie müssen im Zuge des kommunalen Finanzausgleichs für einen angemesse- nen Ausgleich sorgen. Wenn nun die Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahr 2008 be- stimmt wird, dann ist die Anpassungsformel maßgebend, auf die wir uns im vergangenen Jahr im Bundestag und im Bundesrat geeinigt haben und die gesetzlich veran- kert ist. Der Mechanismus ist klar: Die jahresdurchschnittli- che Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte 2006 bis Jahresmitte 2007 wird ins Verhältnis zu der jah- resdurchschnittlichen Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte 2005 bis Jahresmitte 2006 gesetzt. Aus der sich ergebenden Veränderung – multipliziert mit dem Faktor 0,7 – resultiert die Veränderung der Bundesbetei- ligung in Prozentpunkten. Die Berechnungen haben eine durchschnittliche Ver- änderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Höhe von minus 3,7 Prozent und damit eine erforderliche An- passung der Bundesbeteiligung in Höhe von minus 2,6 Prozentpunkten ergeben. Dementsprechend muss – das ist der Auftrag des Gesetzes – die Bundesbeteili- gung an den Leistungen für Unterkunft für 2008 auf bun- desdurchschnittlich 29,2 Prozent angepasst werden. Die im letzten Jahr vereinbarten unterschiedlichen Bundesbeteiligungen für Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg sowie für die restlichen 14 Länder führen dazu, dass die Bundesbeteiligung in 2008 für 14 Länder gemäß der Anpassungsformel auf eine Höhe von 28,6 Prozent, für Baden-Württemberg auf 32,6 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent festzulegen ist. Das ist das, worauf wir uns Ende 2006 geeinigt haben. Die gemeinsam gefundene Regelung setzt der vorge- legte Gesetzentwurf um – eins zu eins. Einen substan- ziellen Hintergrund für die hier und da geäußerte Kritik kann ich deshalb nicht erkennen. Im Bundesrat wurde mit überwiegender Mehrheit diesem Berechnungsmodus zugestimmt. Heute, nach einem Jahr, will keiner mehr etwas davon wissen. Eine Anpassung der Bundesbeteili- gung auf Basis der Ausgabenentwicklung würde bedeu- ten, dass der Bund über die Bundesbeteiligung die Mehr- kosten tragen würde. Die Kommunen hätten dann keine finanziellen Anreize mehr, auf die Angemessenheit der Leistungen hinzuwirken. Darüber hinaus wird jetzt gefordert, dass die notwen- dige Anpassung der Bundesbeteiligung für das Jahr 2008 für jedes der 16 Länder gesondert, also in unterschiedli- chem Umfang, erfolgt. Das entspricht meines Erachtens nicht mehr den Intentionen des Gesetzgebers und den im Vermittlungsauschuss getroffenen Vereinbarungen. Es ist vereinbart, die Kommunen in der Gesamtheit um jährlich 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Ich betone es noch einmal: Der Bund kann nicht die Entlastung jeder einzelnen Kommune garantieren. Für eine spezifische Entlastung einzelner existieren andere Ausgleichsme- chanismen unterhalb der Bundesebene. Bürokratieabbau ist ein Gebot unserer Zeit. Deshalb haben wir in den Gesetzentwurf eine weitere Regelung aufgenommen, die dieser Maxime Rechnung tragen und den Verwaltungsaufwand reduzieren soll. Worum geht es? Im letzten Jahr wurde mit dem Gesetz zur Änderung des SGB II und des Finanzausgleichgesetzes die bis da- hin geltende periodengerechte Abgrenzung der KdU-Er- stattung präzisiert. Es hat sich zwischenzeitlich aber he- rausgestellt, dass diese Präzisierung zwar sachgerecht und korrekt war, in der Verwaltungspraxis jedoch zu ei- nem erheblichen Mehraufwand führt. Im Rahmen dieses Gesetzes soll daher ergänzend mit einer gesetzlichen Anpassung eine verwaltungsprakti- kable Umsetzung dieser Präzisierung ermöglicht wer- den. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. 120. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. Oktober 2007 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612000000

Die Sitzung ist eröffnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie alle

herzlich.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich eine Mittei-

lung zu machen. Zwischen den Fraktionen ist vereinbart
worden, die verbundene Tagesordnung um die in der
Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern:
ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE

LINKE:
Haltung der Bundesregierung zu den von den
Stromkonzernen angekündigten massiven Strom-
preiserhöhungen

ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried
Nachtwei, Volker Beck (Köln), Kerstin Müller

(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prüfkriterien für Auslandseinsätze der Bun-
deswehr entwickeln – Unterrichtung und Eva-
luation verbessern
– Drucksache 16/6770 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (f)


Rede
Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss

ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe
Barth, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Orientierung und verbesserte Berufsperspek-
tiven durch Praktika schaffen
– Drucksache 16/6768 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales
tzung

n 24. Oktober 2007

3.00 Uhr

ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Hellmut
Königshaus, Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Jugendfreiwilligendienste in einen gemeinsa-
men Gesetzesrahmen zusammenfassen
– Drucksache 16/6769 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Sportausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kai
Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN

Jugendfreiwilligendienste ausbauen und Ge-
samtkonzeption entwickeln
– Drucksache 16/6771 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Sportausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

text
ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP

Bodenschutzrahmenrichtlinie aktiv mitgestal-
ten – Subsidiarität sichern, Verhältnismäßig-
keit wahren
– Drucksachen 16/4736, 16/5757 –

Berichterstattung:
rdnete Ulrich Petzold
Müller (Chemnitz)

ika Brunkhorst
ulling-Schröter
Abgeo
Detlef
Angel
Eva B

Sylvia Kotting-Uhl






(A) (C)



(B) (D)


Präsident Dr. Norbert Lammert
Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, so-
weit erforderlich, abgewichen werden.

Ferner mache ich auf vier nachträgliche Ausschuss-
überweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste auf-
merksam:

Der in der 109. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträg-
lich zusätzlich an den Finanzausschuss (7. Ausschuss)

zur Mitberatung überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwa-
chung und anderer verdeckter Ermittlungs-
maßnahmen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/24/EG

– Drucksache 16/5846 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Kultur und Medien

Der in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträg-
lich zusätzlich an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zur Mitberatung über-
wiesen werden.

Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Änderung des Bundespolizeigesetzes

– Drucksachen 16/6292, 16/6570 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss

Der in der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträg-
lich zusätzlich an den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zur Mit-
beratung überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mo-
dernisierung der Rahmenbedingungen für Ka-
pitalbeteiligungen (MoRaKG)


– Drucksache 16/6311 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

Der in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll nachträg-
lich zusätzlich an den Rechtsausschuss (6. Ausschuss)

zur Mitberatung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die
elektromagnetische Verträglichkeit von Be-
triebsmitteln (EMVG)


– Drucksache 16/3658 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Sind Sie damit einverstanden? – Das scheint der Fall
zu sein. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde

– Drucksachen 16/6743, 16/6761 –

Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10 der
Richtlinien für die Fragestunde die dringlichen Fragen
auf.

Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des
Auswärtigen Amtes. Ich begrüße Herrn Staatsminister
Erler, der zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung
steht.

Ich rufe die dringliche Frage Nr. 1 des Abgeordneten
Dr. Norman Paech, Fraktion Die Linke, auf:

Wie bewertet die Bundesregierung die sich zuspitzende
Situation an der türkisch-irakischen Grenze durch den massi-
ven Aufmarsch türkischer Truppen und die immer deutlicher
werdende Drohung, in den Irak einzumarschieren, unter dem
Gesichtspunkt der Souveränität des Irak und den möglichen
Folgen für die Sicherheitslage und Stabilität der Region?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612000100

Herr Kollege Paech, die Antwort der Bundesregie-

rung auf Ihre Frage lautet: Die Bundesregierung sieht die
jüngsten Entwicklungen an der türkisch-irakischen
Grenze mit Besorgnis. Sie verurteilt die terroristischen
Angriffe der PKK im türkischen Südosten auf das
Schärfste. Die Bundesregierung appelliert an die Regie-
rungen der Türkei und des Iraks, auf Grundlage ihres vor
kurzem unterzeichneten bilateralen Sicherheitsabkom-
mens gemeinsam für Stabilität in der Region zu sorgen.
Die Bundesregierung steht mit der türkischen Regierung
in Kontakt. Der Bundesminister des Auswärtigen hat am
21. Oktober 2007 mit dem türkischen Außenminister te-
lefoniert und an die türkische Regierung appelliert, mit
Augenmaß und Besonnenheit zu reagieren und so eine
gefährliche Destabilisierung der Region zu verhindern.

Der Bundesregierung ist bekannt, dass das türkische
Parlament am 17. Oktober dieses Jahres einen Beschluss
gefasst hat, der die türkische Regierung ermächtigt,
grenzüberschreitend gegen die PKK tätig zu werden. Die
Bundesregierung wird sich gemeinsam mit ihren EU-
Partnern und den Vereinigten Staaten weiterhin dafür
einsetzen, dass der Konflikt diplomatisch und unter Aus-
schöpfung aller nichtmilitärischen Mittel gelöst wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612000200

Zusatzfragen?






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612000300

Herr Kollege Erler, ich hatte gefragt, wie Sie diese

Drohung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Souveränität des Iraks bewerten. Damit verbinde ich die
folgende Frage: Können Sie der weitverbreiteten, immer
wieder geäußerten Vermutung zustimmen, dass es der
Türkei gar nicht um die PKK-Rebellen geht, sondern da-
rum, die Autonomieentwicklung im Norden des Iraks zu
verhindern? Könnte diese Vermutung zutreffen?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612000400

Ich kann auf jeden Fall sagen, dass die Bestrebungen,

die auf die Errichtung eines eigenen Staates im Nordirak
zielen, in der Türkei mit großer Sorge beobachtet wer-
den. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin,
dass eine Stabilisierung des gesamten Iraks eine Separa-
tion des Nordiraks verhindert. Ich gehe davon aus, dass
auch die türkische Politik von entsprechenden Erkennt-
nissen geleitet wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612000500

Weitere Zusatzfrage?


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612000600

Ja, ich habe eine zweite Nachfrage. – Ich unterstelle

einmal, dass der Bundesregierung aufgrund der weitver-
breiteten Presse bekannt ist, dass die Türkei schon seit
Monaten Militär im Südosten ihres Landes zusammen-
gezogen hat, dass sie von dort immer wieder Überfälle
auf Dörfer und Ortschaften in Südostanatolien unter-
nommen hat und dass sie bisher alle Angebote der PKK
in Richtung Waffenstillstand – seit Oktober 2006 bis
jetzt, zum jüngsten Datum – abgewiesen hat und immer
wieder auf eine militärische Lösung zurückkommt. Was
– das ist meine Frage – hat die Bundesregierung bisher
unternommen, um es zu dieser absehbaren Zuspitzung
der Lage nicht kommen zu lassen?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612000700

Herr Kollege, ich glaube, man muss ein bisschen auf-

passen, dass man die Dinge jetzt nicht so verkehrt, dass
es zu einer Verwechslung von Tätern und Opfern
kommt. Uns sind mehrere sehr blutige Überfälle der
PKK auf Einheiten der türkischen Armee bekannt, übri-
gens zum Teil mit zivilen Opfern. Der letzte dramatische
Akt hat am 21. Oktober dieses Jahres stattgefunden. Al-
lein bei diesem Vorfall sind zwölf türkische Soldaten zu
Tode gekommen.

Selbstverständlich gibt es eine Politik der türkischen
Regierung gegenüber den Kurden, die wir seit langem
im Dialog begleiten, was wir auch weiterhin machen
werden. Wir können dadurch feststellen, dass die gerade
erst wieder durch Wahlen bestätigte AKP-Regierung
durchaus Anstrengungen in unserem Sinne unternom-
men hat, was sich übrigens auch darin niederschlägt,
dass 40 Prozent der Kurden die AKP gewählt haben. Das
ist ein Beleg dafür, dass ein Teil dieser Politik bei der
kurdischen Bevölkerung im Südosten der Türkei ange-
kommen ist.
Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass wir un-
sere Bemühungen fortsetzen werden mit dem Ziel, dass
die türkische Regierung auf diese Provokationen nicht
militärisch in Form eines Einmarsches in den Nordirak
antwortet, weil wir glauben, dass das weder im Sinne der
türkischen Interessen noch im Sinne des gemeinsamen
Interesses an einer stabilen Entwicklung im Gesamtirak
sein kann.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612000800

Kollege Koppelin.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1612000900

Herr Staatsminister, können Sie Auskunft darüber ge-

ben, ob sich Gremien der NATO mit der Angelegenheit
beschäftigt haben? Denn immerhin ist die Türkei NATO-
Partner.


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612001000

Soweit ich weiß, ist das bisher nicht der Fall. Wir

können erkennen, dass es aktive diplomatische Bemü-
hungen der Vereinigten Staaten gibt, in die der Präsident
und die Außenministerin einbezogen sind. Diese Bemü-
hungen umfassen sowohl Kontakte mit der irakischen
Seite als auch Kontakte mit der nordirakischen Autono-
mieregierung als auch Kontakte mit der Türkei. Aber
eine formelle Beschäftigung der NATO mit dieser Ange-
legenheit ist mir nicht bekannt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612001100

Frau Kollegin Dağdelen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612001200

Herr Erler, ist der Bundesregierung bekannt, dass in

den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem zuneh-
menden Nationalismus in der Türkei fast schon Rassis-
mus gegenüber kurdischen Mitbürgerinnen und Mitbür-
gern aufgetreten ist, und zwar vor allen Dingen auf
Drängen der Partei der Nationalistischen Bewegung,
MHP, die jetzt auch ins Parlament eingezogen ist, und
der CHP, der Republikanischen Volkspartei? Wie bewer-
tet die Bundesregierung diese Entwicklungen? Vor allen
Dingen vor dem Hintergrund des Prozesses des EU-Bei-
tritts der Türkei hat die Bundesregierung doch bestimmt
eine Position zu diesen Entwicklungen.


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612001300

Frau Kollegin, ich möchte an meine vorletzte Antwort

anknüpfen. Es gibt eine pluralistische Entwicklung in
der Türkei. Es gibt bestimmt verschiedene Parteien, de-
ren Ziele wir nicht teilen können oder auch kritisieren
müssen. Aber was die offizielle Politik der Türkei in den
letzten Jahren angeht, sehen wir durchaus das Bemühen,
zu einer politischen Lösung des Kurdenproblems zu
kommen. Die Fortschritte dabei sind darin erkennbar,
dass der Rückhalt der PKK als Gruppierung, die eine mi-
litärische, eine gewaltsame Lösung dieses Problems an-
strebt, zurückgegangen ist. Wir sehen die Provokationen
der PKK, beispielsweise ihre grenzüberschreitenden Ak-
tivitäten, durchaus in einem Zusammenhang mit dem
Rückgang der Zustimmung für die PKK in der kurdi-
schen Bevölkerung.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612001400

Ich rufe die dringliche Frage 2 des Kollegen Paech

auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gespräche zwi-

schen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und US-Au-
ßenministerin Condoleezza Rice, in denen heutigen Pressebe-
richten zufolge gemeinsame Aktionen des türkischen und des
US-Militärs gegen Guerillas im Nordirak erwogen werden?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612001500

Herr Kollege Paech, die Antwort der Bundesregie-

rung auf Ihre Frage lautet: Die Bundesregierung hat
keine Kenntnis von dem Inhalt der Gespräche der US-
Außenministerin mit dem Ministerpräsidenten der Tür-
kei. Der Bundesregierung ist bekannt, dass zurzeit hoch-
rangige Kontakte zwischen den Regierungen der Türkei,
des Irak und der USA – ich habe sie eben schon erwähnt –
mit dem Ziel stattfinden, den Konflikt einzudämmen und
möglichst mit friedlichen Mitteln zu lösen. Auch von der
kurdischen Regionalregierung im Nordirak wird in die-
sem Zusammenhang erwartet, einen Beitrag zu leisten
und zur friedlichen Lösung des Konflikts beizutragen.
Die Stabilität der Region liegt im Interesse aller Beteilig-
ten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612001600

Eine Zusatzfrage?


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612001700

Auch ich habe dies natürlich nicht von Herrn Erdogan

persönlich, sondern aus der amerikanischen Presse, die
darüber berichtet hat, dass die USA angeboten habe, ge-
meinsam mit der Türkei per Luftunterstützung über die
PKK-Stellungen in den Kandil-Bergen herzufallen. Sie
wissen, dass die PKK und die Kurden seit 1984 gemein-
sam für ihre Rechte – für Menschenrechte, Bürgerrechte,
politische Rechte – und überhaupt für die Anerkennung
ihrer Identität kämpfen und dass bis jetzt zwar einige,
aber immer noch nicht genügend politische Erfolge er-
zielt worden sind. Jetzt stellen sich die USA an die Seite
der Türkei und bieten militärische Unterstützung an.
Selbst wenn das nur in der Presse steht, frage ich Sie:
Was unternimmt die Bundesregierung in dieser Situation
auch gegenüber den USA, um hier beruhigend zu wirken
und vor allen Dingen eine Pazifizierung der Situation
herzustellen?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612001800

Herr Kollege Paech, ich habe schon aus Ihrer Formu-

lierung der Frage erkannt, dass Sie sehr genau wissen,
dass die Bundesregierung zu Presseberichten, zu deren
Gegenstand wir keine eigenen Erkenntnisse haben, kei-
nen Kommentar abgibt. Das erwarten Sie also in Wirk-
lichkeit gar nicht von mir. Insofern kann ich mich mit
meiner Antwort auf den zweiten Teil Ihrer Frage kon-
zentrieren.

Wir bemühen uns – auch im Rahmen eines persönli-
chen Gesprächs, zum Beispiel unseres Außenministers
mit seinem türkischen Kollegen Babacan –, auf eine
Nichtnutzung der Ermächtigung durch das türkische Par-
lament hinzuwirken. Wir glauben, dass eine grenzüber-
schreitende militärische Aktion der türkischen Regie-
rung, mit der versucht würde, die PKK-Basislager in den
Kandil-Bergen anzugreifen, in jeder Hinsicht zum Nach-
teil der Region und der türkischen Interessen ginge und
vielleicht sogar im Sinne der Provokation, die ich be-
schrieben habe, das Gegenteil der Interessen der türki-
schen Regierung erreichte. Deswegen ist es unser Bemü-
hen, eine Deeskalation zu erreichen, und dazu nutzen wir
die diplomatischen Kanäle. Dies halten wir für den rich-
tigen Weg.


Dr. Norman Paech (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612001900

Nur noch eine kurze Nachfrage: Haben Sie diese di-

plomatischen Kanäle auch gegenüber den USA benutzt?
Haben Sie Gespräche aufgenommen, um in diesem
Sinne auf die USA einzuwirken?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612002000

Wir gehen fest davon aus, dass die Vereinigten Staa-

ten eine exakt gleiche Beurteilung der Lage vor Ort ha-
ben und in die gleiche Richtung wirken. Sie haben ja
selbst über die Presse wahrgenommen, dass hier diplo-
matische Kanäle benutzt werden – zum Beispiel von der
US-Außenministerin –, um in diesem Sinne auf die Re-
gion einzuwirken.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612002100

Herr Gehrcke, hatten Sie sich zu einer Zwischenfrage

gemeldet? – Bitte schön.


Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612002200

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Kollege Erler,

Herr Staatsminister im Auswärtigen Amt, wir hatten
heute schon im Auswärtigen Ausschuss das Vergnügen,
über diese Fragen zu diskutieren. Ihre Antwort auf die
Frage meines Kollegen Paech ermutigt mich, nachzufra-
gen, wie die Bundesregierung die Politik der USA in
dieser Region beurteilt. Es ist bekannt, dass die kurdi-
schen Formationen im Norden Iraks mit den USA engs-
tens verbündet sind und auch während des Krieges im
Irak eine erhebliche Rolle gespielt haben. Hinzu kommt,
dass die Erklärung des amerikanischen Kongresses zu
Armenien, die ich inhaltlich sehr respektabel finde, die
in der Türkei aber Auseinandersetzungen auslösen
musste, nicht zufällig in dieser Situation und zu diesem
Zeitpunkt abgegeben wurde.

Kann es sein, dass die heftige Reaktion der Türkei
zum Teil auch darin begründet ist, die USA erneut in
eine engere Gefolgschaft bzw. in ein enges Bündnis zu
zwingen, und dass dadurch andere Umfeldbedingungen
bestehen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik
der USA in dieser Region?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612002300

Die Bundesregierung ist sich mit den Vereinigten

Staaten, was das Gesamtinteresse in dieser Region an-
geht, völlig einig. Es würde für die gesamte Region eine
Zuspitzung der Lage und eine bedrohliche Entwicklung
bedeuten, wenn es etwa zu einem Zerfall des Iraks käme.
Natürlich würde diese Gefahr zum Beispiel durch eine






(A) (C)



(B) (D)


Staatsminister Gernot Erler
militärische Aktion im Nordirak eher vergrößert als ver-
ringert. Insofern sind wir uns, was den Ansatz der Politik
der Vereinigten Staaten in dieser Region angeht, einig.

Im Übrigen, Herr Kollege, darf ich, wenn Sie erlau-
ben, sagen: Wenn es den USA wirklich darum ginge, die
Türkei zu einem Gefolgsland zu machen, wäre die Ar-
menien-Resolution nicht das geeignete Mittel. Insofern
kann ich Ihre Beurteilung dieser Zielsetzung Amerikas,
zumindest was den von Ihnen angeführten Beleg betrifft,
nicht teilen.


(Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612002400

Frau Kollegin Dağdelen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612002500

Herr Erler, auf die Frage meines Kollegen Paech ant-

worteten Sie, man dürfe nicht erwarten, dass die Bundes-
regierung den Wahrheitsgehalt von Presseberichten
beurteilt und danach handelt. Allerdings hebt die Bun-
desregierung die deutsch-türkischen Verhältnisse auch in
der öffentlichen Debatte immer wieder hervor. Darüber
hinaus hat sie großes Interesse an der Befriedung der
Situation im Nahen Osten, also auch im Irak und ganz
speziell im Norden Iraks; darauf haben auch Sie heute
hingewiesen.

Ich würde gerne wissen, ob die Berichte in der
Chicago Tribune und in der Hürriyet, die in der AFP-
Meldung zitiert wurden, die Bundesregierung zumindest
angeregt haben oder in Zukunft anregen werden, den
Inhalt solcher Presseberichte mit Blick auf ihre diploma-
tischen Verhandlungen zu prüfen.


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612002600

Frau Kollegin, ich bitte doch sehr um Verständnis:

Die Arbeitsweise der Bundesregierung ist nicht, auf
Presseinformationen zu warten und dann zu versuchen,
deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Bundesregie-
rung verfügt über eigene Handlungsmöglichkeiten,
sowohl im Hinblick auf die Türkei – ich habe mehrfach
erwähnt, dass wir im Augenblick versuchen, diese Mög-
lichkeiten zu nutzen – als auch über direkte Gesprächs-
kontakte im Hinblick auf unseren amerikanischen Part-
ner. Insofern sind wir nicht darauf angewiesen, nach
Presseberichten solche Fahndungsversuche zu unterneh-
men.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612002700

Weitere Wortmeldungen zu diesem Fragenkomplex

liegen nicht vor. Staatsminister Erler, ich danke Ihnen.

Nun kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwor-
tung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekre-
tär Andreas Storm zur Verfügung.

Ich rufe die dringliche Frage 3 der Kollegin Cornelia
Hirsch auf:

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der angekün-
digten Pauschalkürzung um 15 Prozent der Fördersumme für
die im Rahmen des sogenannten Exzellenzwettbewerbs geför-
derten Hochschulen und den drohenden rechtlichen Konse-
quenzen (Spiegel Online vom 22. Oktober 2007)?

Bitte schön.

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1612002800


Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Frage der Abge-
ordneten Hirsch nach den Modalitäten der Finanzierung
der Exzellenzinitiative beantworte ich wie folgt: Bund
und Länder stellen für die Exzellenzinitiative für die
Jahre 2006 bis 2011 insgesamt 1,9 Milliarden Euro
bereit. Um die erfreulich hohe Zahl hervorragend begut-
achteter Anträge innerhalb dieses Finanzrahmens för-
dern zu können, wurde in beiden Förderrunden eine Re-
duzierung der Bewilligungssummen im Hinblick auf die
ausgewählten Projekte vorgenommen. Dabei wird die
Gleichbehandlung der Projekte der ersten und der zwei-
ten Förderrunde sichergestellt. Auf dieser Grundlage be-
rechnen die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der
Wissenschaftsrat derzeit die konkreten Bewilligungs-
summen. Bereits die Bewilligungsschreiben an die Ge-
winner der ersten Förderrunde enthielten eine Sperre bei
den bewilligten Mitteln, die nun bestätigt wurde. Ein
Eingriff in bereits erfolgte und nicht mit einer Sperre be-
legte Bewilligungen der ersten Runde erfolgt nicht;
rechtliche Konsequenzen sind daher nicht zu erwarten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612002900

Zusatzfrage.


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612003000

Danke schön. – Herr Staatssekretär, es ist ja schön,

wenn vielleicht in diesem einzelnen Bereich nicht so
große Schwierigkeiten aufgetreten sind. Es gab im Rah-
men der Exzellenzinitiative aber auch einiges an Kritik.
Wir haben das heute Morgen auch im Ausschuss behan-
delt. Dort ist übereinstimmend festgehalten worden, dass
die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Hoch-
schulen insgesamt völlig unzureichend sind und auf je-
den Fall Schritte notwendig sind, um daran etwas zu än-
dern; ansonsten hilft auch die Exzellenzinitiative nicht
wirklich weiter.

Die GEW hat vorgeschlagen, möglichst schon im
nächsten Jahr einen zweiten Hochschulpakt aufzulegen,
um neben der Finanzierung der Forschung, die über die
Exzellenzinitiative erfolgen soll, gerade auf eine bessere
Lehre hinzuwirken. Meine Nachfrage wäre: Was sagt die
Bundesregierung dazu, bzw. – wenn Sie diesen Vor-
schlag ablehnen – welche anderen Vorschläge hat die
Bundesregierung, um das Problem der Unterfinanzie-
rung der Hochschulen zu lösen?

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1612003100


Frau Abgeordnete Hirsch, ich teile Ihre Beobachtung
und Bewertung der heutigen Beratungen im Ausschuss
für Bildung und Forschung ausdrücklich nicht. Im Ge-
genteil, die dort durchgeführte Präsentation der Ergeb-
nisse der Exzellenzinitiative hat gezeigt, dass wir in
Deutschland an einer Vielzahl von Standorten Leucht-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Andreas Storm
türme der exzellenten Forschung haben. Die Breite die-
ser Standorte ist von allen einhellig begrüßt worden.
Über die Finanzierungsmodalitäten mussten wir übri-
gens auch deswegen reden, weil die Zahl der bewilligten
Förderprojekte ein Stück weit größer war, als es von vie-
len erwartet worden ist.

Unabhängig davon stellt sich die Frage nach der Ver-
besserung der Situation der Lehre an den Universitäten.
Hier ist zum einen der Hochschulpakt zwischen Bund
und Ländern beschlossen worden, mit dem der Bund die
Länder bis zum Jahr 2010 für die Bereitstellung zusätzli-
cher Kapazitäten für bis zu 90 000 Studienanfänger mit
mehr als einer halben Milliarde Euro finanziell unter-
stützt. Darüber hinaus überlegen die Länder, der Bund
und die Hochschulen auch im Hinblick auf die Schluss-
folgerungen aus der Bologna-Folgekonferenz, die im
Mai dieses Jahres in London stattgefunden hat, welche
weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in
der Lehre im Zusammenhang mit der Umstellung der
Studiengänge auf Bachelor und Master ergriffen werden
können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612003200

Weitere Zusatzfrage?


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612003300

Die überwiegende Anzahl der Hochschulen, die jetzt

im Rahmen der Exzellenzinitiative als Spitzenhochschu-
len definiert worden sind, liegt in Bundesländern, die
allgemeine Studiengebühren eingeführt haben. Die Er-
fahrungen der ersten Runde zeigen, dass die Exzellenz-
projekte mit der Einführung von verschärften individuel-
len Auswahlverfahren an den einzelnen Hochschulen
verbunden sind.

Meine Frage ist daher, inwieweit auch die Bundes-
regierung der Auffassung ist, dass die Zustimmung von
Hochschulen zur Exzellenzinitiative bzw. ihr Erfolg bei
der Exzellenzinitiative sehr eng damit zusammenhängt,
dass sie sich dem Leitbild unterordnen, dass Hochschu-
len eher als eine Art Unternehmensform anzusehen sind –
wodurch Studierende in die Rolle von Kundinnen und
Kunden gedrängt werden. Oder ist so ein Leitbild nicht
die Voraussetzung, um im Rahmen der Exzellenzinitia-
tive Erfolg zu haben?

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1612003400


Frau Abgeordnete Hirsch, die Bundesregierung teilt
Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Die Beratungen
im Fachausschuss heute Morgen haben noch einmal ver-
deutlicht, dass wir für die Art und Weise, wie die Aus-
wahl der exzellenten Projekte vorgenommen worden ist
– in einem Verfahren, in dem von wissenschaftlicher
Seite 80 Prozent der Gutachter aus dem Ausland stam-
men; renommierte Wissenschaftler, die die Anträge
bewertet haben –, auch international hervorragende Re-
sonanz bekommen. Diese Art und Weise, wie herausra-
gende Forschungsprojekte für eine staatliche Förderung
ausgewählt werden, wird international als beispielge-
bend angesehen.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612003500

Ich rufe die dringliche Frage 4 der Kollegin Cornelia

Hirsch auf:
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem vom

studentischen Dachverband Freier Zusammenschluss von Stu-
dent/inn/enschaften und der Bildungsgewerkschaft GEW am
22. Oktober 2007 vorgelegten Bericht, wonach die Bundes-
republik gegen den sogenannten UN-Sozialpakt bezüglich des
Rechtes auf Bildung verstoße?

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1612003600


Herr Präsident, ich beantworte die Frage der Abge-
ordneten Hirsch wie folgt: Der Internationale Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom
19. Dezember 1966 beinhaltet nach Auffassung der Bun-
desregierung im Ergebnis kein Verbot der Einführung
von Studienbeiträgen. Entscheidend ist, dass der Zugang
von der Finanzkraft des Einzelnen unabhängig bleibt.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Stu-
diengebührenurteil vom 26. Januar 2005 in dem Vertrag
kein Studienbeitragsverbot gesehen, sondern den Pakt
als Ausdruck und Konkretisierung der eigenverantwort-
lichen sozialstaatlichen Verpflichtung des Bundes und
der Länder zitiert.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Län-
der bei der Ausgestaltung ihrer Studienbeitragssysteme
die Zielsetzung und die Regelungen des Paktes als
Konkretisierung ihrer sozialstaatlichen Verpflichtung
berücksichtigen. Alle studienbeitragserhebenden Län-
der haben gleichzeitig mit den Studienbeiträgen zins-
günstige, elterneinkommensunabhängige Kredite zur
sozialverträglichen Ausgestaltung eingeführt. Unabhän-
gig von der Einführung von Studienbeiträgen wird die
Chancengleichheit beim Zugang zum Hochschulstu-
dium darüber hinaus auch durch das BAföG gesichert.
Vor diesem Hintergrund sind Verstöße gegen den Pakt
nach Auffassung der Bundesregierung nicht erkennbar.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612003700

Zusatzfrage?


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612003800

In dem Pakt steht fast wörtlich, dass sich die Bundes-

regierung verpflichtet, das Hochschulstudium gebühren-
frei zu halten bzw. Schritt für Schritt gebührenfrei zu
machen. Können Sie nachvollziehen, dass sich ziemlich
viele Studierende etwas veralbert vorkommen, wenn sie
sich Ihre Antwort hier angehört haben, in der Sie ja ge-
sagt haben, dass in dem Pakt zwar „gebührenfrei“ steht,
womit aber eigentlich nur gemeint sei: Wir bieten euch
Darlehen an, sodass ihr euch hoch verschulden könnt?

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1612003900


Nein, ich teile diese Auffassung nicht. Im Übrigen
sind diese Darlehensangebote, die von allen Bundeslän-
dern, die Studienbeiträge eingeführt haben, parallel dazu
ebenfalls eingeführt worden sind, sozial verträglich aus-
gestaltet, sodass die Rückzahlung der Darlehen unter be-
sonderen Umständen ganz oder teilweise erlassen wer-
den kann.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612004000

Weitere Zusatzfrage?


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612004100

Ja, ich habe noch eine kurze Frage. – Die Bundes-

regierung ist verpflichtet, einen Bericht darüber vorzule-
gen, welche Fortschritte sie bei der Umsetzung des UN-
Sozialpaktes gemacht hat. In einer Fragestunde vor der
Sommerpause wurde das hier schon einmal behandelt.
Damals hatten Sie mir zugesichert, dass dieser Bericht
baldmöglichst vorgelegt wird. Das ist immer noch nicht
passiert. Deshalb habe ich die Nachfrage, wann genau
dieser Bericht, der mittlerweile wirklich schon lange
überfällig ist, vonseiten der Bundesregierung vorgelegt
wird.

A
Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1612004200


Frau Abgeordnete Hirsch, den genauen Zeitpunkt
kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Das werden wir
Ihnen schriftlich nachreichen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612004300

Ich sehe keine weiteren Meldungen für Zusatzfragen.

Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich der Bundes-
kanzlerin und des Bundeskanzleramtes.

Zur Beantwortung der beiden dringlichen Fragen des
Kollegen Rainder Steenblock steht der Staatssekretär
Dr. Beus zur Verfügung.

Ich rufe die dringliche Frage 5 auf:
Warum wurde zum jetzigen Zeitpunkt unverzüglich nach

den Wahlen in Polen und dem sich abzeichnenden Regie-
rungswechsel das die deutsch-polnischen Beziehungen belas-
tende Thema des Zentrums gegen Vertreibung von Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel bei dem Festakt „50 Jahre Bund
der Vertriebenen“ am Montag, dem 22. Oktober 2007, im

(Tagesspiegel vom 23. Oktober 2007)


D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612004400


Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Frage be-
antworte ich wie folgt: Anlass der Rede der Bundes-
kanzlerin war das 50-jährige Jubiläum des Bundes der
Vertriebenen, das am Montag, dem 22. Oktober 2007,
begangen wurde. Der Termin des Festaktes stand bereits
vor dem Termin der Wahlen in Polen fest.

Die Bundeskanzlerin hat sich bei der Veranstaltung
hinsichtlich des in Ihrer Frage genannten Themas aus-
schließlich zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten
sichtbaren Zeichen geäußert. Im Koalitionsvertrag ist
dazu vereinbart – ich darf zitieren –:

Die Koalition bekennt sich zur gesellschaftlichen
wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigra-
tion, Flucht und Vertreibung. Wir wollen im Geiste
der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zei-
chen setzen, um – in Verbindung mit dem Europäi-
schen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über die
bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slo-
wakei hinaus – an das Unrecht von Vertreibungen
zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Rede ausgeführt,
dass damit dem breiten Bedürfnis nach Erinnerung als
Mahnung für die Zukunft Rechnung getragen wird. Da-
bei wird eine angemessene und würdige Lösung ange-
strebt. Das gute nachbarschaftliche Verhältnis zu Polen
war und ist stets im Interesse der Bundesregierung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612004500

Zusatzfrage, Herr Kollege Steenblock?


Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612004600

Vielen Dank für die Antwort. – Ich weiß, dass die

Terminierung im zeitlichen Ablauf so erfolgt ist, wie Sie
es beschrieben haben. Trotzdem war zum Zeitpunkt der
Rede bekannt – auch der Bundeskanzlerin –, dass am
Vortag ein neues polnisches Parlament gewählt worden
ist. Wäre es zum Zeitpunkt der Rede nicht ein gutes Si-
gnal gewesen, gerade den Dialog mit der neuen polni-
schen Regierung bzw. dem neuen polnischen Parlament
in den Vordergrund zu stellen? Denn dies hätte sicherlich
ein Gegengewicht zu der sehr negativen Presseberichter-
stattung über die Rede der Bundeskanzlerin in Polen ge-
schaffen.

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612004700


Herr Abgeordneter, ich denke, Sie wissen, dass der
Dialog mit Polen der Bundesregierung und insbesondere
der Bundeskanzlerin besonders am Herzen liegt. Sie hat
das in den vergangenen Wochen und Monaten auch im-
mer wieder unter Beweis gestellt. Der polnischen Seite
ist bekannt, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden
ist, und sie verfolgt sicherlich auch die Diskussion in un-
serem Land über dieses Thema. Ich denke, es war des-
halb keine Überraschung, dass das sichtbare Zeichen an-
gesprochen worden ist, von dem im Koalitionsvertrag
die Rede ist. Es entspricht der Übung der Bundesregie-
rung auch in anderen Bereichen, dass sie Vorhaben, die
im Koalitionsvertrag festgelegt worden sind und deren
Umsetzung erwartet wird, bei derartigen Veranstaltun-
gen anspricht und sich zu dem Stand der Umsetzung äu-
ßert.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612004800

Weitere Zusatzfrage.


Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612004900

Vielen Dank. – Kann ich Ihre Antwort auch so verste-

hen, dass die Bundesregierung tatsächlich beabsichtigt,
auch vor dem Hintergrund der schwierigen Auseinander-
setzung der vergangenen Jahre mit der neu gewählten
polnischen Regierung in einen neuen Dialogprozess über
das, was im Koalitionsvertrag ausgeführt worden ist,
einzutreten?






(A) (C)



(B) (D)

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612005000


Herr Staatsminister Neumann, der innerhalb der Bun-
desregierung damit betraut ist, führt intensive Gespräche
mit allen beteiligten Kreisen und bereitet eine Befassung
des Bundeskabinetts mit dem Thema vor. In dem Zu-
sammenhang wird dann sicherlich auch das Parlament
zum einen das Konzept erfahren, zum anderen aber auch
darüber informiert, wie diese Gespräche verlaufen sind
und zu welchem Ergebnis sie bei der Formulierung des
Konzepts geführt haben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612005100

Zusatzfrage? – Herr Kollege Fromme.


Jochen-Konrad Fromme (CDU):
Rede ID: ID1612005200

Herr Staatssekretär, offensichtlich soll der zeitliche

Ablauf problematisiert werden. Können Sie vielleicht
einmal schildern, wie die Umsetzung der Koalitionsver-
einbarung verläuft? Insbesondere bei komplizierten The-
men werden allein mit dem Formulieren der Koalitions-
vereinbarung noch keine Ergebnisse erzielt; vielmehr
muss man die Ergebnisse im Laufe der Zeit erarbeiten,
wobei verschiedentlich auch Rückkoppelungen und Klä-
rungen notwendig sind. Das ist ein Prozess, der zielge-
richtet über einen bestimmten Zeitraum geführt werden
muss, bevor es zu einem Ergebnis kommt. Was die mög-
liche Veröffentlichung der Einzelheiten zu diesem Zeit-
punkt angeht, frage ich Sie: War das von der Bundesre-
gierung oder von jemand anderem gesteuert?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612005300


Herr Abgeordneter, ich habe mich in Vorbereitung der
Fragestunde damit befasst, ob das Thema bereits im Par-
lament erörtert worden ist, und habe festgestellt, dass
Herr Staatsminister Neumann schon vor mehr als einem
Jahr Fragen zu diesem Thema beantwortet hat. Ich
glaube, aus dem zeitlichen Ablauf wird deutlich, wie
sorgfältig und umfangreich die Gespräche geführt wor-
den sind. Das hat auch die Bundeskanzlerin in ihrer
Rede noch einmal betont.

Der Bundesregierung ist daran gelegen, dem Deut-
schen Bundestag ein abgestimmtes und in sich schlüssi-
ges Konzept vorzulegen. Das heißt, dass sie kein Inte-
resse hat, dass vorab einzelne Fragen gesondert in der
Öffentlichkeit diskutiert werden, weil das zu Missver-
ständnissen führen kann. Vielmehr soll dem Parlament
ein geschlossenes Konzept vorgelegt werden – ich
glaube, dass das Parlament auch einen Anspruch darauf
hat –, über das dann diskutiert werden kann.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612005400

Zusatzfrage? – Herr Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612005500

Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Aussage so verste-

hen, dass es vonseiten der Bundeskanzlerin und der Bun-
desregierung bislang keine Festlegung auf ein Zentrum
gegen Vertreibungen, wie es vom Bund der Vertriebenen
gefordert wird, gibt, sondern dass bisher nur das im Ko-
alitionsvertrag erwähnte sichtbare Zeichen als Konkreti-
sierung und Festlegung vorliegt? Stimmen Sie mir zu,
dass es klug wäre, mit der neuen polnischen Regierung
über diese Fragen zu reden, bevor man Festlegungen
trifft, um die Neuwahl in Polen als Chance für eine Ver-
besserung der deutsch-polnischen Beziehungen und da-
mit auch des innereuropäischen Reformklimas beizutra-
gen?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612005600


Herr Abgeordneter, es gibt vonseiten der Bundesre-
gierung die bereits von mir zitierte Festlegung im Koali-
tionsvertrag, die dort als „sichtbares Zeichen“ beschrie-
ben ist. Im Übrigen ist klar, dass der Bundesregierung
weiterhin und in besonderem Maße an intensiven Kon-
takten zur polnischen Regierung gelegen ist und dass
sich das sicher bald auch in weiteren bilateralen Kontak-
ten ausdrücken wird. Ich denke, daran kann es keinerlei
Zweifel geben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612005700

Frau Kollegin Stokar.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Muss ich Ihre bisherigen Ausführungen so verstehen,
dass die Nutzung der Richtlinienkompetenz der Bundes-
kanzlerin und auch ihr Verständnis von eigenständiger
Führung so auszulegen ist, dass Bundeskanzlerin Merkel
sich darauf beschränkt, Koalitionsvereinbarungen umzu-
setzen?

Können Sie sich darüber hinaus vorstellen, dass Bun-
deskanzlerin Merkel eigenständige positive Akzente im
Dialog mit Polen setzt?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612005800


Frau Abgeordnete, ich denke, die Politik der Bundes-
kanzlerin im Verhältnis zu Polen hat in den letzten Wo-
chen und Monaten gezeigt, dass sie dort eigenständige
Akzente setzt. Die Diskussion, die es im Zusammenhang
mit dem EU-Vertrag mit Polen gegeben hat, macht deut-
lich, wie sehr sich die Bundeskanzlerin um ein gutes
Verhältnis zu Polen bemüht hat und sich auch weiter be-
mühen wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612005900

Herr Kollege Grund.


Manfred Grund (CDU):
Rede ID: ID1612006000

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass es

sich bei dem Vorhaben „Zentrum gegen Vertreibungen“
um ein Zentrum handelt, bei dem Vertreibungen welt-
weit in der Gegenwart und in der Geschichte im Mittel-
punkt stehen und dass es sich nicht allein um die Vertrei-
bung von 12 Millionen Deutschen infolge des Zweiten
Weltkrieges handelt?






(A) (C)



(B) (D)


Manfred Grund
Können Sie weiter bestätigen, dass in der jüngsten
Geschichte Vertreibungen und ethnische Säuberungen
auch in Europa als Mittel der Politik zurückgekehrt sind,
zum Beispiel infolge des Geschehens nach dem Zerfall
von Jugoslawien?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612006100


Herr Abgeordneter, ich denke, es ist klar, dass es nicht
nur um die Vertreibung Deutscher, sondern in der Tat da-
rum geht, die Vertreibung insgesamt darzustellen. Das ist
auf jeden Fall der Ansatz der Bundesregierung bei dem
Projekt „sichtbares Zeichen“, um das es uns geht. Das
wird ja auch Gegenstand des Konzeptes sein, das sich
gegenwärtig in der Abstimmung befindet und Ihnen
dann vorgelegt werden wird. Ich denke, es ist sinnvoll,
dieses Konzept abzuwarten und erst nach seinem Vorlie-
gen konkret zu diskutieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612006200

Dann rufe ich die dringliche Frage 6 des Kollegen

Steenblock auf:
Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden in dem von der

Kanzlerin in ihrer Rede bei diesem Festakt angekündigten
neuen Konzept zum Setzen eines sichtbaren Zeichens zur Er-
innerung der Vertriebenen enthalten sein?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612006300


Herr Abgeordneter, Ihre Frage bezieht sich auf
Schwerpunkte des eben schon angesprochenen Konzep-
tes. Auf der Basis der Koalitionsvereinbarungen, die ich
bereits zitiert habe, wird unter Federführung des Beauf-
tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Staatsminister Neumann, ein Konzept zur Umsetzung er-
arbeitet. Bei der Entwicklung des in der regierungsinter-
nen Abstimmung befindlichen Konzeptes ist historischer
Sachverstand ebenso eingebunden worden wie die Auf-
fassung relevanter gesellschaftlicher Gruppen ein-
schließlich der Organisationen der Vertriebenen. Die
Vorbereitungen sind weit vorangeschritten. Wir gehen
davon aus, dass das Konzept für das sichtbare Zeichen
noch in diesem Jahr dem Bundeskabinett vorgelegt wer-
den kann. Es wird danach unverzüglich dem Deutschen
Bundestag zugeleitet werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612006400

Zusatzfrage.


Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612006500

Herr Staatssekretär, in diesem Konzept wird ja, wie

auch in der Koalitionsvereinbarung, immer vom sichtba-
ren Zeichen gesprochen. Ich gehe deshalb davon aus,
dass die Bundeskanzlerin auf der Veranstaltung am
22. Oktober den Begriff „Zentrum gegen Vertreibungen“
ganz bewusst nicht benutzt hat, auch um sich davon zu
distanzieren. Wird das inhaltliche Konzept im Vorfeld
mit der polnischen Seite erörtert, oder versteht die Bun-
desregierung das tatsächlich nur als einen nationalen Ar-
beitsprozess, über dessen Ergebnisse dann erst mit den
Polen gesprochen wird?
D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612006600


Herr Abgeordneter, die Bundeskanzlerin hat in ihrer
Rede auch deutlich gemacht, dass in dem Stadium, in
dem wir uns befinden, eine Vielzahl von Gesprächen ge-
führt werden. Dazu gehören sicherlich Wissenschaftler,
die das aus polnischer Sicht, aber auch aus Sicht anderer
östlicher Nachbarn erläutern. Der Zeitraum, der für die
Vorbereitung in Anspruch genommen wurde, zeigt, dass
alle Aspekte beleuchtet wurden und, soweit nötig, noch
beleuchtet werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612006700

Eine weitere Zusatzfrage.


Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612006800

Sie werden mir sicherlich recht geben, dass nach den

sehr schwierigen Debatten in der Vergangenheit gerade
diese Frage für das deutsch-polnische Verhältnis von
zentraler Bedeutung ist.

Eine weitere zentrale Frage betrifft die anstehende
Klärung der vermögensrechtlichen Verhältnisse im Zu-
sammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg. Ist die Bun-
desregierung nach der Wahl in Polen, die Chancen eröff-
net, bereit, einen Schritt auf die neue polnische
Regierung zuzugehen und ein sichtbares Zeichen zu set-
zen sowie zu einer endgültigen Vereinbarung über die
vermögensrechtlichen Verhältnisse zu kommen?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612006900


Herr Abgeordneter, der Zeitraum, der für die Vorbe-
reitung dieses Konzepts notwendig war, macht deutlich,
wie sorgfältig die Bundesregierung hier vorgegangen ist.
Das wird sie weiterhin tun. Angesichts dessen muss
keine Besorgnis darüber bestehen, dass Irritationen in
dem von Ihnen beschriebenen Umfang eintreten werden.

Die von Ihnen angesprochene Klärung der vermö-
gensrechtlichen Verhältnisse ist nicht Gegenstand Ihrer
dringlichen Frage. Ich weiß, dass Sie ursprünglich eine
Frage dazu eingereicht hatten. Dies ist aber bei uns so
nicht angekommen.


(Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber jetzt!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612007000

Eine Zusatzfrage des Kollegen Fromme.


Jochen-Konrad Fromme (CDU):
Rede ID: ID1612007100

Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass im

Vorfeld der Erarbeitung ein Gremium eingeschaltet war,
in dem internationale Wissenschaftler vertreten waren
und das die gesamte gesellschaftspolitische Bandbreite
widergespiegelt hat, und dass gerade die öffentliche Dis-
kussion im Laufe des letzten Jahres in den Medien, ins-
besondere in Hörfunk und Fernsehen, die mit dem Zen-
trum gegen Vertreibungen verbundene Intention und den
Bedarf deutlich unterstrichen hat, dieses Kapitel der Ge-
schichte zu bewältigen und aufzuarbeiten und ein Mahn-






(A) (C)



(B) (D)


Jochen-Konrad Fromme
mal insbesondere für Jugendliche zu setzen, dass man
Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit immer wieder vertei-
digen muss?

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612007200


Ich kann Ihnen gern bestätigen, dass es bei den zahl-
reichen Gesprächen einen Kreis gegeben hat, dem in der
Tat Wissenschaftler unterschiedlicher Herkunft und Aus-
richtung angehörten. Es hat sich im Laufe der Diskus-
sion und der Umsetzung dieses Projektes gezeigt – ich
glaube, das ist in der aktuellen Diskussion deutlich ge-
worden –, dass es Bedarf nach Erinnerung als Mahnung
für die Zukunft gibt. Das ist das Anliegen der Bundesre-
gierung, das sich auch im Koalitionsvertrag wiederfin-
det.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612007300

Kollege Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612007400

Herr Staatssekretär, ich bin aus Ihrer Antwort nicht

ganz schlau geworden. Die Konzeption für ein sichtba-
res Zeichen einerseits und die Gespräche mit den Polen
und Tschechen andererseits scheinen nicht miteinander
verbunden zu sein. Könnten Sie dem Parlament sagen,
ob die Bundesregierung das Benehmen oder das Einver-
nehmen mit der polnischen Regierung und der tschechi-
schen Regierung – das sind die Hauptbetroffenen – her-
stellt, bevor wir mit einem fertigen Konzept in der
deutschen Öffentlichkeit und im deutschen Parlament
rechnen müssen? Wenn man wieder Porzellan zer-
schlägt, vertut man möglicherweise die Chancen, die die
Neuwahl in Polen eröffnet hat.

D
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1612007500


Herr Abgeordneter, es geht zuerst darum, dass wir ein
eigenes Konzept unter Beachtung dessen entwickeln,
was wir aus polnischen Stellungnahmen und aus Stel-
lungnahmen anderer östlicher Nachbarn wissen; das ist
in vollem Gang. Damit wird sich die Bundesregierung
befassen. Ich glaube, alle Aspekte der Diskussion wer-
den in die Entscheidungsfindung einfließen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie die Frage noch beantworten?)


Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass etwas nicht be-
achtet wird, was wichtig ist. Der Diskussionsprozess fin-
det nicht ohne die Öffentlichkeit statt, sondern er wird
von der Öffentlichkeit wahrgenommen und stößt auf ein
breites öffentliches Interesse. Ihre Sorge, dass diese
Dinge nicht beachtet werden, kann ich deshalb in keiner
Weise teilen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612007600

Nachdem nun die dringlichen Fragen wie auch immer

beantwortet sind, kommen wir nun zu den vorher einge-
reichten Fragen zur mündlichen Beantwortung in der
ausgedruckten Reihenfolge der Geschäftsbereiche. Wir
beginnen mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amtes.

Ich rufe zunächst die Frage 1 des Kollegen Beck

(Köln) auf und bitte Herrn Staatsminister Erler um die

Beantwortung:

In welcher Weise hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
in ihren jüngsten Gesprächen mit dem russischen Präsidenten
Wladimir Putin vor einem erneuten gravierenden Rückschritt
für die Demokratie in Russland gewarnt, falls die zurzeit im

(Focus Nr. 42 vom 15. Oktober 2007)

und dem amtierenden Ministerpräsidenten verwirklicht wür-
den und Wladimir Putin damit entgegen der russischen Ver-
fassung, die nur zwei aufeinanderfolgende Wahlperioden vor-
sieht, für eine dritte Amtszeit als Präsident kandidieren
würde?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612007700

Die Antwort der Bundesregierung lautet: Die Bundes-

kanzlerin hat die Frage der verfassungsgemäßen
Entwicklung in Russland und die Einhaltung der demo-
kratischen und bürgerlichen Grundrechte in ihren Ge-
sprächen mit Präsident Putin, so auch zuletzt am 14. und
15. Oktober 2007 in Wiesbaden, kontinuierlich ange-
sprochen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612007800

Bitte schön.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612007900

Was hat denn die russische Seite zu diesem Thema

gesagt? Gibt es Pläne, wie in der Presse ansatzweise zi-
tiert, dass der jetzige Präsident womöglich auch sein ei-
gener Nachfolger werden könnte, unterbrochen durch
eine zweimonatige Amtszeit als Ministerpräsident der
Russischen Föderation? Das wird kolportiert, und darauf
deutet mit der Benennung eines besonders schwachen
Ministerpräsidenten manches hin. Dieser würde nach der
russischen Verfassung im Falle des Rücktritts des jetzi-
gen Präsidenten automatisch Präsident, was Putin die
Möglichkeit gäbe, schon bei der Präsidentschaftswahl
als Kandidat für die nächste Präsidentschaft anzutreten,
was zwar ein Verbiegen der Verfassung wäre, aber viel-
leicht vom Verfassungsgericht der Russischen Födera-
tion anders bewertet werden könnte.


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612008000

Herr Kollege Beck, es wird Sie wahrscheinlich nicht

überraschen, dass der russische Präsident die Gelegen-
heit der deutsch-russischen Regierungskonsultationen
und des Petersburger Dialoges am vorvergangenen Wo-
chenende nicht benutzt hat, um das im Detail vorzu-
tragen, wozu Sie eben berichtet haben; er hat vielmehr
genau das Gegenteil gesagt. Er hat gesagt, der Amts-
wechsel werde nicht nur nach der Verfassung erfolgen,
sondern er werde dabei auch den Geist der Verfassung
berücksichtigen. Das ist das Einzige, was er uns zu die-
sem Thema öffentlich gesagt hat. Ich sage Ihnen das
gerne, weil ich selber dabei war.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612008100

Das ist sehr schön. Also, Sie würden sagen, die Ge-

spräche mit der russischen Seite haben ergeben, dass es
eine Zusicherung gibt, dass wir nicht im Frühjahr aufwa-
chen und einen neuen Präsidenten Putin als Präsidenten
der Russischen Föderation sehen werden?


(Jürgen Koppelin [FDP]: Fragt doch mal Gerhard Schröder!)



Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612008200

Wir haben überhaupt keine Veranlassung – obwohl

wir natürlich viele Gerüchte aus Moskau und Spekula-
tionen darüber, was dort passiert, hören –, an der Zusage
von Präsident Putin, die er öffentlich in Wiesbaden gege-
ben hat, zu zweifeln. Das würde heißen, es geht nicht nur
nach dem Buchstaben der Verfassung, sondern auch
nach dem Geist der Verfassung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612008300

Weitere Zusatzfragen gibt es dazu nicht.

Dann rufe ich die Frage 2 der Kollegin Dağdelen auf:
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Beziehungen zur

Schweiz dadurch beeinträchtigt, dass die Bundesratspartei
Schweizerische Volkspartei, SVP, die derzeit mit großer
Wahrscheinlichkeit auch nach den Wahlen den Vorsteher des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements stellt, einen
Wahlkampf führt, den der UN-Sonderberichterstatter für Ras-
sismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, Doudou

(Deutsche Welle vom 14. Oktober 2007)

„Rassenhass“ (Spiegel Online vom 2. Oktober 2007) vorwarf?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612008400

Die Antwort der Bundesregierung lautet: Die Bezie-

hungen zwischen Deutschland und der Schweiz sind eng
und vertrauensvoll. In der Schweizer Öffentlichkeit fin-
det eine kontroverse Debatte über die Art des Wahl-
kampfs der Schweizerischen Volkspartei, SVP, statt. Die
Bundesregierung verurteilt jede Art von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit. Zur zukünftigen Regierungsbil-
dung in der Schweiz nimmt die Bundesregierung im Üb-
rigen keine Stellung.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Sehr gut!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612008500

Bitte schön.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612008600

Lieber Herr Staatsminister Erler, es ist schön, zu wis-

sen, dass die Bundesregierung jede Art von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit verurteilt und dass die Bezie-
hungen zur Schweiz so eng und vertrauensvoll sind.
Trotzdem interessiert mich, ob die Bundesregierung
solch einen Wahlkampf missbilligt. Auch der Sonderbe-
richterstatter der UN hat ihn als „rassistisch und frem-
denfeindlich“ bezeichnet und der Partei „Rassenhass“
vorgeworfen. Es gibt viele andere Stimmen in dieselbe
Richtung. Ist diese Missbilligung vorhanden, und ist sie
trotz der so engen und vertrauensvollen Beziehungen zur
Schweiz einmal zum Ausdruck gekommen?

Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612008700

Frau Kollegin, ich kann nur wiederholen: Wir haben

sehr großes Vertrauen in die kritische Aufarbeitung die-
ses Wahlkampfes in der Schweiz selber. Ich verweise
darauf, dass es eine Rückäußerung des Schweizer Bun-
desrats zur Kritik des Sonderberichterstatters Dienne ge-
geben hat: Auf der einen Seite gibt es das Gut der freien
Meinungsäußerung, das natürlich auch im Wahlkampf zu
beachten ist; auf der anderen Seite wird die Schweiz – das
wurde ausdrücklich erklärt – keinerlei Form von Rassis-
mus dulden. Ich finde, das ist eine gute Antwort auf die
Kritik von Herrn Dienne.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612008800

Zweite Zusatzfrage.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612008900

Die Bundesregierung hat in ihren engen und vertrau-

ensvollen diplomatischen Beziehungen zur Schweiz also
nicht ihre Missbilligung eines nach Auffassung des UN-
Sonderberichterstatters rassistischen und fremdenfeind-
lichen Wahlkampfs zum Ausdruck gebracht. Ist das rich-
tig? Darf ich Sie so verstehen?


Dr. h.c. Gernot Erler (SPD):
Rede ID: ID1612009000

Nachdem schon die Schweiz selber auf die Kritik von

Herrn Dienne in der von mir geschilderten Weise re-
agiert hat – man hat ausdrücklich festgestellt, dass jede
Form von Fremdenfeindlichkeit und Fremdenhass in der
Schweiz nicht geduldet wird –, sehen wir keine Veran-
lassung, so etwas einzufordern. Dem wird ja schon
Rechnung getragen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612009100

Weitere Zusatzfragen hierzu liegen nicht vor.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern. Der Parlamentarische Staatsse-
kretär Altmaier steht zur Beantwortung der Fragen be-
reit.

Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Werner Dreibus
auf:

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einem
möglichen Verbotsverfahren gegen die NPD ein vor dem Hin-
tergrund, dass die NPD Hessen im hessischen Landtagswahl-
kampf mit einem von der Schweizerischen Volkspartei, SVP,
übernommenen „Schwarze-Schafe“-Plakat wirbt, welches der
UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Fremdenfeindlich-
keit und Diskriminierung, Doudou Dienne, als „rassistisch

(Deutsche Welle vom 14. Oktober 2007)


Herr Altmaier, bitte.

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1612009200


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beant-
worte die Frage des Kollegen Dreibus wie folgt:

Die NPD ist eine antidemokratische, fremdenfeindli-
che, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei. Sie
erfüllt damit grundsätzlich die materiellen Voraussetzun-
gen für ein Parteiverbot. Dies ist die übereinstimmende






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Peter Altmaier
Einschätzung aller Innenminister des Bundes und der
Länder. So wurde es auch in einem Beschluss der IMK
vom 11. Februar 2005 klar zum Ausdruck gebracht.

Von dieser materiellen Einschätzung zu unterscheiden
ist aber die Frage nach den formellen Anforderungen an
eine erfolgreiche Durchführung eines Parteiverbotsver-
fahrens. Ich verweise auf den Beschluss des Bundesver-
fassungsgerichts vom 18. März 2003, durch den hohe
Hürden aufgestellt worden sind. Danach wäre ein erneu-
tes NPD-Verbotsverfahren mit hinreichender Aussicht
auf Erfolg nur zu betreiben, wenn zuvor die Beobach-
tung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln auf
deren Leitungsebenen sowie solcher Personen, die maß-
geblichen Einfluss auf Willensbildung, Handeln und/
oder Außendarstellung der Partei haben, eingestellt
würde. Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig
nicht, einen Verbotsantrag zu stellen.

Im Übrigen müssen wir uns darüber im Klaren sein,
dass die Diskussion nicht auf die bloße Verbotsfrage re-
duziert werden darf. Sie muss vielmehr mit allen politi-
schen und sonstigen rechtlichen Mitteln geführt werden.
Dabei spielen insbesondere die Zivilgesellschaft und die
permanente Auseinandersetzung mit dem Rechtsextre-
mismus vor Ort eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund
hat der Deutsche Bundestag die Mittel des Bündnisses
für Demokratie und Toleranz erheblich ausgeweitet. Ein
Verbot der NPD kann immer nur die Ultima Ratio sein.
Eine dauerhafte Lösung im Sinne einer Abkehr von
rechtsextremistischen Ideologien ist damit nicht zu er-
zielen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612009300

Zusatzfrage.


Werner Dreibus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612009400

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, können Sie ver-

stehen, dass sich beispielsweise die Menschen in Hes-
sen, die diese rassistischen, fremdenfeindlichen Plakate
der NPD in diesen Tagen sehen, die Frage stellen, ob die
von Ihnen noch einmal angesprochene Abwägung zu ei-
nem möglichen Antrag beim Verfassungsgericht auf
Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Partei vor
dem Hintergrund nachzuvollziehen ist, dass offensicht-
lich auch ohne nachrichtendienstliche Mittel, nämlich
durch Plakate, der Beweis dafür erbracht wird?

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1612009500


Herr Kollege, ich glaube, dass es für die Menschen
auch schwer nachvollziehbar wäre, wenn ein erneutes
NPD-Verbotsverfahren scheitern würde mit dem Ergeb-
nis, dass wir zweimal eine solche Bestätigung aus Karls-
ruhe hätten, wenngleich auch nur aus formalen Gründen.
Das wäre in der öffentlichen Diskussion nur schwer ver-
mittelbar.

Insofern sind wir alle gehalten, jeden der Schritte, die
wir tun, gründlich abzuwägen. Es ist auch Aufgabe der
demokratischen Parteien, die politische Auseinanderset-
zung vor Ort zu führen.

Ich darf darauf hinweisen, dass in dem Bundesland,
das Sie genannt haben, in Hessen, die NPD jedenfalls
keine Chance hatte, in den parlamentarischen Gremien
vertreten zu sein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612009600

Weitere Zusatzfrage.


Werner Dreibus (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612009700

Umso schlimmer ist es, dass die NPD weiterhin unter-

stützt mit öffentlichen Mitteln zu solchen Wahlkämpfen
antreten kann, wie das in Hessen jetzt wieder geschieht.
Insofern muss ich schon noch einmal nachfragen, ob sol-
che offensichtlichen Aktivitäten – das ist der eigentliche
Anlass für die Frage gewesen – bei der Bundesregierung
nicht doch zu einer Veränderung der von Ihnen darge-
stellten bisherigen Position führen müssten.

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1612009800


Herr Kollege, aus meiner Antwort ist deutlich gewor-
den, glaube ich, dass wir die Aktivitäten der NPD sehr
genau beobachten und dass wir uns auch immer wieder
die Frage stellen, welche Gegenmaßnahmen und Reak-
tionen angezeigt sind. Im Augenblick gilt allerdings,
dass die Bundesregierung ein Verfahren nicht beabsich-
tigt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612009900

Frau Kollegin Höhn.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe mich nicht gemeldet!)


– Dann Kollege Beck, Frau Stokar, Frau Dağdelen, Frau
Enkelmann. Habe ich jemanden übersehen? – Kollege
Seifert. Es wird alles notiert.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612010000

Ich denke, Herr Staatssekretär, es besteht Einigkeit im

Haus darüber, dass die NPD eine verfassungswidrige
Partei ist und dass sie aggressiv-kämpferisch vorgeht.
Sie meinen, dass deshalb die materiell-rechtlichen Vo-
raussetzungen für ein Verbot schon gegeben sind. Legt
man die Entscheidungen zum Verbot der Sozialistischen
Reichspartei und der Kommunistischen Partei Deutsch-
lands zugrunde, ist dies sicherlich richtig. Inwiefern un-
terscheidet sich die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte zu Parteienverboten
von den damaligen Urteilen und den Kriterien für ein
Verbot?

Meines Wissens ist es so, dass bei den Verboten der
islamistischen Parteien in der Türkei der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte die Hürde für Parteien-
verbote höher gelegt hat, als das bei der sehr alten Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts der Fall war,
nämlich: Die Partei muss auch tatsächlich in der Lage
sein, die verfassungsrechtliche Ordnung außer Kraft zu
setzen. – Ich glaube, das kann man von der NPD nicht
sagen, weil unser Land stabile demokratische Institutio-
nen und eine stark demokratisch eingestellte Bevölke-
rung hat.

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für






(A) (C)



(B) (D)


Volker Beck (Köln)

Menschenrechte zu diesen Parteienverbotsverfahren für
die Frage, ob es tatsächlich materiell-rechtlich als sicher
angesehen werden kann, dass ein Verbotsverfahren zum
Erfolg führt?

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1612010100


Sie wissen, Herr Kollege Beck, dass die Urteile des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs grundsätzlich
inter partes wirken. Das heißt, man kann sie nicht ohne
Weiteres auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen, zumal
nach meiner Einschätzung der Kontext auch nicht ganz
vergleichbar ist. Trotzdem gebe ich Ihnen recht, dass wir
das von Ihnen zitierte Urteil zum Anlass nehmen müs-
sen, uns über die Erfolgsaussichten – über das rein For-
male, Prozedurale hinaus – Gedanken zu machen. Ich
bitte um Verständnis, dass ich mich mit konkreten
Schlussfolgerungen aus diesem Urteil zurückhalte, weil
die Ausgangslage aus meiner Sicht nicht ganz vergleich-
bar ist.

Aber richtig ist: Auch die Bundesrepublik ist der Eu-
ropäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Wir
müssen davon ausgehen, dass selbst im Falle eines er-
folgreichen Verbotsverfahrens in Karlsruhe die Unterle-
genen den Weg zum Europäischen Menschenrechtsge-
richtshof in Straßburg gehen würden – mit allen Risiken,
die dies beinhaltet.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612010200

Bevor ich der Kollegin Stokar das Wort für eine Zu-

satzfrage erteile, weise ich darauf hin, dass wir in zwei
Minuten die für die Fragestunde vereinbarte Zeit ver-
braucht haben werden. Deswegen wäre ich den angemel-
deten Fragestellern aus der Fraktion Die Linke dankbar,
wenn sie sich vielleicht untereinander darüber verstän-
digten, wessen Zusatzfrage ich noch aufrufen soll. Ich
bitte dazu um einen entsprechenden Hinweis.

Bitte schön, Frau Stokar.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, können Sie es nachvollziehen,
dass es der Öffentlichkeit außerordentlich schwierig zu
vermitteln ist, dass der Staat mit Millionenbeträgen die
NPD, die ja zu Recht von der Innenministerkonferenz
als verfassungswidrig oder verfassungsfeindlich einge-
stuft wird, finanziert, und können Sie es darüber hinaus
nachvollziehen, dass die Praxis der Landesämter für Ver-
fassungsschutz, fast sämtliche Vorstände der NPD auf ih-
ren Gehaltslisten als V-Leute zu führen, auch nicht zu ver-
mitteln ist? Mittlerweile ist die Praxis der Landesämter für
Verfassungsschutz und des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz, über Jahre V-Leute bis in die Spitzen dieser
Partei zu führen, zu einem Garanten für die NPD gewor-
den. Ist das wirklich Ziel des Einsatzes von V-Leuten im
nachrichtendienstlichen Bereich?

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1612010300


Zu Ihrer ersten Frage, die auf die Wahlkampfkosten-
erstattung abzielt, kann ich Ihnen nur antworten, dass
wir verpflichtet sind, nach Recht und Gesetz vorzuge-
hen, dass ich aber überzeugt bin, dass der Umstand, dass
man die NPD politisch bekämpft, und zwar auf allen
möglichen Ebenen, insbesondere auch in Wahlkämpfen,
in der politischen Diskussion leichter zu vermitteln ist
– auch wenn man ihr die Behandlung im Hinblick auf
die Kostenerstattung, die andere, demokratische Parteien
bekommen, nicht verwehren kann – als ein erneutes Ver-
botsverfahren, mit dem wir in Karlsruhe oder in Straß-
burg scheitern würden.

Die Antwort auf Ihre zweite Teilfrage haben Sie ver-
mutlich schon erwartet. Ich würde mich gerne mit dieser
Frage und den Unterstellungen, die darin enthalten sind,
auseinandersetzen, aber Sie wissen, dass es sich hier um
Angelegenheiten der Nachrichtendienste handelt und
dass die Bundesregierung dazu nur im Parlamentari-
schen Kontrollgremium Auskunft gibt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was aber nicht dem PKGr-Gesetz entspricht!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612010400

Die nächste Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau

Enkelmann.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612010500

Herr Staatssekretär, in Mecklenburg-Vorpommern ist

die Situation anders, als Sie sie für Hessen beschrieben
haben. Hier ist die nach Ihren Worten verfassungsfeind-
liche Partei NPD im Landtag vertreten, und aufgrund der
Erfahrungen mit dieser Partei auch im Landtag haben die
demokratischen Parteien SPD, CDU, FDP und Linke ge-
meinsam den Beschluss gefasst, ein Verbotsverfahren
gegen die NPD auf den Weg zu bringen. Wie bewertet
die Bundesregierung diesen Beschluss?

P
Peter Altmaier (CDU):
Rede ID: ID1612010600


Die Bundesregierung beobachtet nicht nur die NPD
und ihre Aktivitäten sehr genau, sondern auch die Dis-
kussion im politisch-parlamentarischen Raum. Ich habe
Ihnen allerdings vorhin schon gesagt, dass es zum jetzi-
gen Zeitpunkt aus Sicht der Bundesregierung nicht ange-
zeigt ist, ein solches Verfahren einzuleiten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612010700

Die für die Fragestunde vereinbarte Zeit ist zu Ende.

Die nicht aufgerufenen Fragen werden im üblichen Ver-
fahren schriftlich beantwortet.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE

Haltung der Bundesregierung zu den von den
Stromkonzernen angekündigten massiven
Strompreiserhöhungen

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
nächst dem Kollegen Hill für die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) (C)



(B) (D)


Hans-Kurt Hill (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612010800

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Bür-
gerinnen und Bürger ist am Strom- und Gasmarkt offen-
bar, was falsches Handeln und Untätigkeit der Regierung
kosten. Anders gesagt: Die Stromkunden können das
Versagen der Großen Koalition mittlerweile am Zähler
ablesen.

Aber nun zu den Fakten:

Erstens: Abschaffung der Aufsicht über die Strom-
tarife. CDU/CSU und SPD haben einmütig die einzige
Kontrollschranke zwischen dem Energiekartell und den
Stromkunden ersatzlos gestrichen. Was ist die Folge? Drei
Preiserhöhungen in einem Jahr. Im Januar 2008 werden
die Stromkosten für private Haushalte um 27 Prozent hö-
her liegen als noch 2004. Die Gaspreise steigen im sel-
ben Zeitraum um sage und schreibe 45 Prozent. Was ist
im gleichen Zeitraum mit den Reallöhnen passiert? Sie
sinken weiter. Anpassungen bei Hartz-IV-Empfängern
oder bei den Rentnerinnen und Rentnern? Ebenfalls
Fehlanzeige. Das ist völlig inakzeptabel.


(Beifall bei der LINKEN)


Mit Ihrer unsozialen Energiepolitik schüren Sie, meine
Damen und Herren von der Bundesregierung, auch den
sozialen Unfrieden in diesem Land.

Zweitens: Einführung der Anreizregulierung für Strom-
und Gasnetzbetreiber. Schon der Name klingt wider-
sprüchlich. Das ist es auch. Die Regulierung der Netze
senkt zwar die Kosten. Aber dies geschieht insbesondere
zulasten der kleinen Stadtwerke, und zwar überwiegend
durch den Abbau von Personal. Die Energieriesen bleiben
weitgehend außen vor. Die Anreizregulierung wird die
kleinen Stadtwerke in die Arme von Eon und RWE trei-
ben und verstetigt die Monopolstruktur im Energie-
sektor. Außerdem kann die Bundesnetzagentur nach
Belieben in die Lohnstruktur bei den Stadtwerken ein-
greifen und per Verordnung die Gehälter kürzen. Das ist
ein eklatanter Eingriff in die Tarifautonomie. Das kön-
nen wir so nicht zulassen.


(Beifall bei der LINKEN)


Zu erwähnen ist noch, dass der Effekt für private
Stromkunden gleich null ist. Die Anreizregulierung wird
dem Endverbraucher erst 2013 eine Ersparnis von etwa
50 Euro pro Jahr bringen. Vattenfall hat aber in diesem
Sommer den Strom in Berlin um 62 Euro je Haushalt
verteuert. Wo das hinführt, kann man sich an fünf Fin-
gern abzählen.

Drittens: Verschärfung des Kartellrechts. Wenn die
Monopolisten die Preise um 10 Prozent willkürlich an-
heben können, muss, wie sich aktuell zeigt, die Hälfte
der Regionalversorger und Stadtwerke mitziehen, da sie
am Tropf der Konzerne hängen. Die vorgeschlagene
Kartellrechtsänderung wird deshalb weitgehend wir-
kungslos bleiben. Denn: Wenn über 300 Energieversor-
ger durch Preisanstiege vom Durchschnitt abweichen, ist
das der neue Durchschnitt – in der Regel unter 10 Pro-
zent – und somit maßgebend, und das Kartellamt kann
nur noch tatenlos zusehen.
RWE und Eon beherrschen nach wie vor rund
60 Prozent des Strom- und des Gasmarktes. Diese Kar-
tellstrukturen wurden maßgeblich von ehemaligen SPD-
Ministern systematisch aufgebaut. Das ist das Problem.
Wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, diese Kartell-
strukturen zu zerschlagen, bleiben die Ankündigungen
der Großen Koalition nur heiße Luft. Die Zeche zahlen
die Bürgerinnen und Bürger mit überhöhten Strom- und
Gaspreisen.

Die Linke fordert deshalb ganz konkrete Schritte: ers-
tens die Wiedereinführung einer wirksamen Preisauf-
sicht über die Strom- und Gastarife;


(Beifall bei der LINKEN)


zweitens verpflichtende Sozialtarife für Privathaushalte
mit geringem Einkommen;


(Beifall bei der LINKEN)


drittens Offenlegung der Stromhandelspreise, um Miss-
brauch durch die Energieversorger zu unterbinden, und
viertens die Überführung der Strom- und Gasnetze in die
öffentliche Hand.


(Beifall bei der LINKEN)


Zum Schluss einer der für uns wichtigsten Punkte:
unbürokratische Heizkostenzuschüsse für Haushalte mit
geringem Einkommen und zusätzlich die Anhebung der
Hartz-IV-Sätze auf mindestens 435 Euro.

Ich bedanke mich.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612010900

Das Wort erhält nun der Bundeswirtschaftsminister

Michael Glos.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Michael Glos, Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wir müssen in Deutschland dafür sorgen, dass
der Aufschwung weiter anhält. Dazu gehört natürlich
auch das Ziel der Bundesregierung, dass den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern von Strom und Gas nicht
tiefer in die Tasche gegriffen wird, als es unbedingt sein
muss.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir wissen, dass hohe Strompreise einerseits die Wettbe-
werbsfähigkeit unserer Wirtschaft und andererseits den
Geldbeutel der Endverbraucher stark belasten.

Nun haben mehrere große Energiekonzerne angekün-
digt, dass sie zur Jahreswende Preiserhöhungen von bis
zu 10 Prozent vornehmen wollen. Erhöhungen in dieser
Größenordnung sind für mich nicht nachvollziehbar. Ich
meine, sie sind eine Zumutung für die Verbraucher.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(B) (D)


Bundesminister Michael Glos
Die allgemeinen Tarife waren früher genehmigungs-
pflichtig; das ist richtig. Zu diesen allgemeinen Tarifen
wird aber nur noch ein sehr geringer Teil des Stromes
abgesetzt, weil Strom und inzwischen auch Gas ein
Stück weit über im Wettbewerb befindliche Anbieter ge-
liefert werden können. Das geht auf einen Beschluss der
früheren Koalition zurück. Unser Ziel ist, dass auf den
Märkten ein stärkerer Wettbewerb herrscht.

Nun argumentiert die Versorgungsindustrie mit ge-
stiegenen Terminmarktpreisen zum Beispiel an der Leip-
ziger Strombörse. Aber dort werden nur 15 Prozent des
Stromes gehandelt. Wir haben leider noch keine funktio-
nierende europäische Strombörse. Leider haben wir auch
noch zu wenig Wettbewerb innerhalb Europas. Deswe-
gen möchten wir, dass Leitungstrassen, die Wettbewerb
zwischen den Ländern im Strombereich erlauben, häufi-
ger genehmigt werden. Zudem brauchen wir, was die
Preise angeht, vor allen Dingen mehr Transparenz.

Das andere Argument, das immer wieder gebraucht
wird, betrifft die hohen Beschaffungskosten. Wenn wir
nachrechnen, ergibt sich allerdings ein sehr differenzier-
tes Bild. Die Beschaffungskosten machen bei dem Preis,
den ein normaler Haushalt bzw. der Privatmann zahlt,
nur circa 25 bis 30 Prozent des Stromendpreises aus. Um
eine Erhöhung des Endpreises um 10 Prozent zu recht-
fertigen, hätten also die Beschaffungskosten um 20 bis
25 Prozent steigen müssen. Diese Steigerung sehen wir
nicht.

Ich bringe ein paar Beispiele: Strom wird in Deutsch-
land in hohem Maß in abgeschriebenen Kernkraftwerken
produziert. Strom wird aus der Verarbeitung von preis-
werter, in Deutschland befindlicher Braunkohle gewon-
nen; das ist die andere große Stromquelle. Er wird aus
importierter Steinkohle gewonnen – deren Preis ist aller-
dings etwas angestiegen – und zum Teil aus Gas. Der
Gaspreis, der ein Stück weit an den Ölpreis gekoppelt
ist, ist in der Tat etwas stärker gestiegen. Ein geringer
Teil des Stroms kommt aus erneuerbaren Energien. Bei
den erneuerbaren Energien steigen allerdings die Kosten,
die über die Umlage erhoben werden, nicht weil die
Sätze steigen, sondern deswegen, weil die Mengen stei-
gen. Aber dies ist im Verhältnis zu den Strombeschaf-
fungskosten immer noch ein Betrag, der meiner Ansicht
nach zu verkraften wäre.

Nun argumentieren auf ganz andere Weise die Oligo-
pole, die wir in Deutschland bei der Stromerzeugung ha-
ben. Wir gehen von einem Wert von 80 Prozent aus. Ich
habe aber unlängst in einer Fernsehsendung – Frau
Höhn, Sie waren auch dabei – mit einem führenden Ma-
nager diskutieren dürfen, der von 73 Prozent gesprochen
hat. Belassen wir es also bei diesen 73 Prozent. Wir wol-
len – das ist das Ziel der Bundesregierung –, dass es
mehr Wettbewerb gibt, dass mehr Strom in das Strom-
netz eingespeist wird und sich über diesen Wettbewerb
ein günstigerer Preis entwickelt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Dazu haben wir – ich bedanke mich bei allen Kolle-
ginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben – die
Netzzugangsverordnung verbessert. Dadurch hat derje-
nige, der neu Strom anbietet, bevorrechtigt Zugang zum
Netz, auch vor denjenigen Anbietern, denen das Netz
zum großen Teil gehört. Wir haben durch eine Regulie-
rung der Stromnetze und eine Überprüfung der Kosten
zu einer Netzkostensenkung um bis zu 20 Prozent beige-
tragen; ansonsten wäre der Strombezug für die Privat-
kunden noch teurer. Wir haben eine Netzanreizregulie-
rung in Kraft gesetzt, die sich künftig an den technisch
am besten betriebenen Netzen orientiert und mit der
Druck auf die Durchleitungskosten ausgeübt werden
soll. Wir brauchen vor allen Dingen neue Kraftwerke
und neue Anbieter auf dem Strommarkt. Auch das haben
wir, wie gesagt, geregelt.

Wir wissen natürlich, dass wir ein Instrument brau-
chen, um den Stromkonzernen auf die Finger schauen zu
können, solange es keinen echten Wettbewerb gibt. Des-
wegen haben wir eine Novelle zum Kartellgesetz in den
Deutschen Bundestag eingebracht. Diese Novelle steht
zur Verabschiedung an. Ich kann nur an alle appellieren,
diese Novelle möglichst rasch zu verabschieden. Meines
Wissens soll noch eine Anhörung stattfinden und das
Gesetz spätestens zum 1. Januar in Kraft treten.

Wir haben das Gesetz – was ich gut finde – befristet.
Ich hoffe, dass dieses Gesetz durch den Wettbewerb in
Europa überflüssig wird. Wenn dieses Gesetz im
Jahr 2011, also in der nächsten Legislaturperiode, nicht
verlängert wird, läuft die Regelung automatisch aus.

Das Wehklagen der großen Stromkonzerne kann ich
nicht verstehen. Ich finde, dieses befristete Gesetz kann
ihnen in Sachen Glaubwürdigkeit sogar helfen. Die Kon-
zerne könnten beweisen, dass die überdurchschnittlichen
Preissteigerungen nicht auf mangelnden Wettbewerb,
sondern auf echte Mehrkosten zurückzuführen sind. Das
Kartellamt kann die Beweislastumkehr verlangen. Das
heißt, solange es keinen echten Wettbewerb gibt, müsste
nicht das Kartellamt beweisen, dass die Strompreiserhö-
hung nicht gerechtfertigt ist, sondern die Konzerne
müssten beweisen, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist.
Das Kartellamt könnte außerdem künftig schneller ein-
greifen.

Das hat nichts damit zu tun, dass ich Gegner der
freien Marktwirtschaft wäre, was mir unterstellt wird. Im
Gegenteil: Die freie, die soziale Marktwirtschaft ist nur
dann glaubwürdig, wenn sie dafür sorgt, dass es nicht zu
Monopolgewinnen kommt, die nicht sein müssen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Eine letzte Bemerkung. Es wird gefordert, die Kon-
zerne zu zerschlagen, ihnen die Netze wegzunehmen
usw. Das ist billig. Damit ist niemandem gedient. Wir
brauchen nach wie vor ein sehr leistungsfähiges Lei-
tungsnetz. Das gilt insbesondere, wenn wir mehr Wind-
strom, mehr Strom aus erneuerbaren Energien einspeisen
wollen. Dafür sind gewaltige Investitionen in das Netz
erforderlich. Das könnte die öffentliche Hand nicht
schaffen.

Deswegen ist der Weg, den die Bundesregierung be-
schritten hat, der richtige Weg. Wir müssen ihn nur kon-
sequent weitergehen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) (C)



(B) (D)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612011000

Gudrun Kopp ist die nächste Rednerin für die Frak-

tion der FDP.


Gudrun Kopp (FDP):
Rede ID: ID1612011100

Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen! Ich

möchte dieser scheinheiligen Debatte zunächst einmal
ein Ende setzen.


(Zurufe von der SPD: Oh!)


All denjenigen, die uns zuhören, egal ob hier im Saal
oder außerhalb, möchte ich sagen: Bei allem Wehklagen
über die zweifellos sehr hohen Energiepreise bleibt fest-
zuhalten, dass der Staat der größte Preistreiber ist.


(Beifall bei der FDP)


Sehr geehrter Herr Minister Glos, Sie haben es fertigge-
bracht, die Probleme im Strombereich aufzuzeigen, ohne
die Verantwortung des Staates in irgendeiner Weise zu
erwähnen.

Ich rufe in Erinnerung, wie sich der Strompreis zu-
sammensetzt: 40, 30, 30. 40 Prozent des Strompreises
– es sind exakt 41 Prozent – sind auf Steuern und Abga-
ben auf Energie zurückzuführen. Von 1998 bis heute ist
der Staatsanteil – ich drücke es in Prozenten aus – von
25 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. In absoluten Zah-
len heißt das: von rund 2 Milliarden Euro auf
13 Milliarden Euro. Das ist eine Zahl, die man unbedingt
nennen muss. Nur in Dänemark ist der Staatsanteil noch
höher. Häufig wird Großbritannien angeführt, wo es ei-
nen recht gut funktionierenden Wettbewerb gibt. Der
Staatsanteil liegt in Großbritannien bei gerade einmal
9 Prozent, während er bei uns bei 41 Prozent liegt. Diese
circa 40 Prozent staatlichen Lasten müssen berücksich-
tigt werden.

Hinzu kommen die Mehrkosten, die sich aus der Ge-
winnung von Strom aus erneuerbaren Energien ergeben.
Diese Kosten haben sich von 2006 auf 2007 um
1 Milliarde Euro auf jetzt 4,2 Milliarden Euro erhöht.
Auch diese Zahl muss man nennen.

Die 40 Prozent habe ich genannt. 30 Prozent betreffen
Netzentgelte. Die Netze werden jetzt reguliert. Eine
starke Anreizregulierung ist in dem Bereich dringend
notwendig. Das ist in Ordnung. Dazu haben wir Ja ge-
sagt. Es hat im Strom- und im Gasbereich bislang eine
Senkung der Netzkosten um 2,8 Milliarden Euro gege-
ben. Das ist sehr gut.

Die letzten 30 Prozent betreffen das – darüber hat
Herr Minister Glos hier gesprochen –, was bei der Preis-
gestaltung von der Energiewirtschaft aufgeschlagen
wird. Es ist tatsächlich so, dass wir am deutschen Markt
immer noch ein Wettbewerbsproblem haben. Trotz der
Steigerung durch die EEG-Umlage und des Anstiegs bei
den Beschaffungskosten von Öl und Gas ist das, was ei-
nige Energieversorger jetzt fordern, für uns, für die FDP-
Bundestagsfraktion, nicht nachvollziehbar.


(Beifall bei der FDP)


Da muss man hinschauen. Das Bundeskartellamt macht
das jetzt und prüft. Das ist sehr richtig.
Ich kann nur sagen: Es ist darauf zu achten, dass die
Staatsanteile, die ich eben nannte, zu senken sind. Den-
ken Sie zum Beispiel daran, dass die Erlöse aus der Ver-
steigerung der CO2-Zertifikate – diese Erlöse wird es ja
demnächst geben; hier sind Einnahmen in Höhe von
400 Millionen Euro vorgesehen – eigentlich den Ver-
brauchern, den Endkunden, die die hohen Kosten zu tra-
gen haben, zurückzugeben sind, indem die Stromsteuer
gesenkt wird. Das wäre ein Anfang, um den hohen
Staatsanteil zu senken. Das fordern wir ausdrücklich.


(Beifall bei der FDP)


Des Weiteren fordern wir eine konsequente Regulie-
rung. Man kann den Verbrauchern und Verbraucherinnen
nur sagen: Wir brauchen mehr neue Wettbewerber. Wir
fordern die Kunden angesichts der hohen Preisen ganz
massiv zum Wechsel ihres Stromanbieters auf. Die
Quote liegt im Moment bei rund 10 Prozent; da ist sehr
viel mehr möglich. Ich kann nur ermuntern, diesen Weg
weiterzugehen.

Es ist geradezu unverantwortlich – Herr Minister
Glos, das sage ich an Ihre Adresse und an die Adresse
der Kanzlerin –, in Meseberg ein Klimapaket zu verab-
schieden, aber die Kosten-Nutzen-Analyse nachreichen
zu wollen. Sie kennen noch nicht einmal die Auswirkun-
gen dessen, was Sie beschlossen haben. Das ist allenfalls
eine sehr oberflächliche Wohlfühlpolitik, aber hat mit ei-
ner konsequenten Energiepolitik gar nichts zu tun. Ich
kann Ihnen nur sagen: Das ist völlig intransparent.

Klimapolitik muss so kostengünstig wie möglich be-
trieben werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612011200

Frau Kollegin!


Gudrun Kopp (FDP):
Rede ID: ID1612011300

Sie dürfen nicht auf Kosten der Verbraucher ins Blaue

agieren. Deshalb fordern wir Sie auf: Rufen Sie nicht
„Haltet den Dieb!“ in Richtung Energiewirtschaft, son-
dern schauen Sie auf sich selbst! Senken Sie die Kosten
und lassen Sie uns gemeinsam für mehr Wettbewerb und
hoffentlich niedrige Energiepreise sorgen!

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612011400

Ich erteile das Wort dem Kollegen Rolf Hempelmann,

SPD-Fraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Rolf Hempelmann (SPD):
Rede ID: ID1612011500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Liebe Gudrun Kopp, ich habe schon oft gehört, dass der
Staat der Preistreiber Nummer eins bei den Energiekos-
ten sei.


(Gudrun Kopp [FDP]: Ja!)


Ich denke, es ist wirklich Zeit, mit dieser Mär ein Stück
weit aufzuräumen. Wir reden über einen Staatsanteil an






(A) (C)



(B) (D)


Rolf Hempelmann
den Stromkosten von 40 Prozent, meinetwegen:
41 Prozent. Wenn wir uns das im Einzelnen anschauen,
dann werden wir sehr schnell feststellen, dass wir bes-
tenfalls über Teilbereiche davon diskutieren können.

14 Prozent Mehrwertsteuer. Das sind weniger als die
19 Prozent, die auf viele andere Produkte genommen
werden.

9 Prozent Konzessionsabgabe. Da wird eine Leistung
bezahlt, die von den Kommunen erbracht wird. Auch
darüber kann man nicht wirklich diskutieren.

Dann gibt es in der Tat eine Stromsteuer in Höhe von
11 Prozent. Ich rufe hier aber erstens in Erinnerung, dass
wir mit dem Aufkommen aus der Stromsteuer diejenigen
haben entlasten können, die Beiträge in das Rentensys-
tem zahlen. Wenn Sie also Vorschläge machen, die die
Stromsteuer betreffen, dann müssen Sie auch sagen, wie
Sie das finanzieren wollen; denn Sie nehmen das Geld
an anderer Stelle weg.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zweitens ist es unbestritten – dies bestätigen viele Fach-
leute –, dass die Stromsteuer auch eine Lenkungswir-
kung entfaltet hat. Wenn es heute Minderverbräuche und
ein Stück weit Bewusstsein gibt, dann hat dies genau da-
mit zu tun.

Bleiben also noch 2 Prozent, die wir ausgeben, um die
umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern,
und 4 Prozent für die erneuerbaren Energien. Wer das in
Abrede stellen will, während wir in der Öffentlichkeit
ständig die Wichtigkeit erneuerbarer Energien propagie-
ren, der macht sich erst recht unglaubwürdig.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Stehen wir also zu diesen 40 Prozent und sagen, dass
sie notwendig sind und dass sich Strom in keiner Weise
negativ von anderen Produkten und Waren unterschei-
det.

So negativ müssen wir auch gar nicht in die Zukunft
schauen. Natürlich haben Sie recht: In der Vergangenheit
haben nur etwa 10 Prozent der Verbraucher ihren Strom-
anbieter gewechselt. Die jüngste Emnid-Umfrage macht
aber deutlich, dass die Wechselbereitschaft mittlerweile
bei etwa 40 Prozent angelangt ist und in den letzten Mo-
naten in dieses Thema ganz erheblich Tempo hineinge-
kommen ist. Das ist auch kein Zufall. Dass wir das vor
zwei, drei Jahren so noch nicht erleben konnten, hat auch
etwas damit zu tun gehabt, dass wir zu jenem Zeitpunkt
die politischen Rahmenbedingungen noch nicht gesetzt
hatten. Zwischenzeitlich haben wir ein Energiewirt-
schaftsgesetz entwickelt und eine Bundesnetzagentur
aufgebaut. Letztere hat für diskriminierungsfreien Netz-
zugang sowie dafür gesorgt, dass das Netz keine Bar-
riere für Wettbewerb mehr ist. Wir brauchen dazu auch
keine eigentumsrechtliche Entflechtung. Nach Aussagen
der Netzagentur selbst ist sie in der Lage, einen diskrimi-
nierungsfreien Netzzugang sicherzustellen.
Dies führt dazu, dass es mittlerweile echten Anbieter-
wechsel gibt. Viele Barrieren, die zu Beginn noch be-
standen, sind mittlerweile abgebaut worden. Von den
Kunden wird heute nicht mehr verlangt, dass sie neue
Zähler einbauen, Wechselgebühren zahlen und vieles an-
deres mehr. Der Wechsel ist eine ganz einfache Angele-
genheit geworden. Hier hat Politik in durchaus positiver
Weise positive Rahmenbedingungen entwickelt.

Natürlich können dabei viele mithelfen, beispiels-
weise die Medien, die dies teilweise schon tun. Sie kön-
nen auf die Wechselmöglichkeiten hinweisen und auch
einmal Tarifvergleiche öffentlich machen. Die Verbrau-
cherberatungsstellen sind in diesem Bereich ebenfalls
sehr aktiv.

Jeder, der seinen Stromanbieter wechselt, hilft da-
durch, den bisherigen Anbieter unter Druck zu setzen.
Wir bemerken, dass es zunehmend auch von etablierten
Anbietern neue Angebote gibt. Dies alles ist kein All-
heilmittel; aber es zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg
sind.

Vieles andere war zu tun und ist teilweise auch getan
worden. Der Minister hat bereits die Kraftwerksan-
schlussverordnung erwähnt, die dazu dienen soll, dass
neue Kraftwerke und neue Anbieter auf dem Erzeuger-
markt erscheinen. Wenn uns dies gelingen sollte – vieles
spricht dafür –, dann wäre dies ein Weg hin zu mehr
Wettbewerb und damit auch zur Ausschöpfung von
Preissenkungsspielräumen, die trotz steigender Primär-
energiekosten vorhanden sind. Andere Dinge haben wir
implementiert, etwa ein Infrastrukturplanungsbeschleu-
nigungsgesetz, damit wir auch zu mehr und schnellerem
Netzausbau kommen. Hier werden wir noch nachlegen
müssen; es funktioniert noch nicht ganz so, wie wir es
uns vorstellen. Der Minister hat schon die GWB-Novelle
erwähnt, die wir jetzt angehen werden. Ich verspreche
dem Minister nochmals, dass wir es schneller als das Mi-
nisterium schaffen werden. Es hat anderthalb Jahre ge-
braucht; wir werden es vor Weihnachten hinbekommen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612011600

Die Kollegin Höhn ist die nächste Rednerin für die

Fraktion Die Grünen.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612011700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für

immer mehr Menschen werden in diesem Land die stei-
genden Strompreise zu einem ernsten sozialen Problem.
Frau Kopp, Herr Hempelmann hat sehr genau einiges zu
den Steuern und Abgaben des Staates gesagt.


(Gudrun Kopp [FDP]: An denen Sie auch beteiligt sind!)


Ich möchte noch etwas zu den Gewinnen der Energie-
konzerne sagen, unter denen nicht nur die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher, sondern auch große Teile der
Wirtschaft leiden, nämlich jene Teile, die selbst keine
Energie erzeugen. Bei genauerem Hinsehen stellt man






(A) (C)



(B) (D)


Bärbel Höhn
fest, dass die Gewinne der Energiekonzerne exorbitant
gestiegen sind. Im Jahr 2006 verbuchten die vier Großen
in der Energiebranche allesamt Rekordgewinne. RWE
Power zum Beispiel verzeichnete eine Kapitalrendite
von unglaublichen 40 Prozent. Man muss sich das ein-
mal auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und
Herren: 40 Prozent Kapitalrendite.

Wenn Sie sich den Gewinn vor Steuern von Eon anse-
hen, stellen Sie fest: Im Jahr 2002 betrug er 4,2 Milliar-
den Euro, im Jahr 2006 lag er schon bei 8,1 Milliarden
Euro. Es kam also zu einer Gewinnsteigerung von
durchschnittlich 1 Milliarde Euro pro Jahr. Es darf nicht
sein, dass die großen Energiekonzerne in diesem Land
immer höhere Gewinne machen und dass die Verbrau-
cherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft immer
höhere Energiepreise zahlen müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Die Begründungen der Konzerne für die Preiserhö-
hungen wechseln. Ob die Brennstoffpreise steigen oder
sinken und ob CO2-Zertifikate billiger oder teurer wer-
den, auf eines können wir uns verlassen: Die Richtung,
die die Strompreise einschlagen, ist immer die gleiche;
die Preise steigen. Auch das darf nicht sein. Das ist
Folge des fehlenden Wettbewerbs auf dem Strommarkt.
Die Energiekonzerne können momentan schalten und
walten, wie sie wollen. Das muss ein Ende haben.

Wir brauchen faire Preise in Deutschland; wir wollen
faire Preise zahlen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich spreche von fairen Preisen. Das bedeutet nicht unbe-
dingt: billigen Strom. Auch das muss man klar sagen.
Die Strompreise müssen die wahren Kosten der Strom-
erzeugung, aber auch die wahren Kosten für Umwelt
und Klima zum Ausdruck bringen. Der Strom aus erneu-
erbaren Energien wird immer günstiger. Dagegen sind
angesichts der knapper werdenden fossilen Rohstoffe bei
Energie aus Öl, Gas und Kohle deutliche Preissteigerun-
gen vorprogrammiert. Umso wichtiger ist, dass wir ver-
stärkt auf erneuerbare Energien setzen; denn sie sind die
Zukunft der Stromerzeugung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Strom wird nicht billig. Er darf aber auch nicht
überteuert sein. Andersherum ausgedrückt: Wir dürfen
nicht zulassen, dass die Energiekonzerne die Strom-
preise beliebig erhöhen. Hier ist die Bundesregierung in
der Pflicht. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung
vorschlägt, um den Kampf gegen überhöhte Strompreise
aufzunehmen, sind allerdings völlig unzureichend. Im
Rahmen der GWB-Novelle will sie die Vorschriften zur
Bekämpfung von Preismissbrauch verschärfen. Die
Strukturen, die dem Preismissbrauch Tür und Tor öffnen,
lassen Sie aber intakt. Statt die Krankheit, den fehlenden
Wettbewerb, zu kurieren, doktern Sie an den Sympto-
men herum. Das wird nicht funktionieren; damit können
Sie Eon, RWE & Co. nicht beikommen.
Es kommt noch schlimmer. Nicht nur, dass Sie die
Krankheit nicht kurieren; Sie fallen dem behandelnden
Arzt auch noch in den Arm. Wer ist der behandelnde
Arzt? Die EU-Kommission. Sie hat sich das eindeutige
Ziel gesetzt, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Sie hat
auch das Mittel genannt, mit dem sie dieses Ziel errei-
chen will: die Entflechtung von Netz und Produktion.
Herr Glos, ich muss Ihnen sagen: Es kann nicht sein,
dass Sie diesen guten Vorschlag der EU-Kommission zu-
nächst verwässern und dann den schlechten Kompromiss
kritisieren und Ihren Widerstand ankündigen. Unterstüt-
zen Sie die EU-Kommission, statt ihr in den Arm zu fal-
len!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das Ergebnis dieser Politik hat die Financial Times
Deutschland mit der Überschrift „EU knickt vor Strom-
lobby ein“ beschrieben. Das hat die Bundesregierung
mit ihrer Politik erreicht.

Interessant finde ich eine Aussage von Außenminister
Steinmeier, der auf der gestrigen Abendveranstaltung
von EnBW einmal ganz undiplomatisch die Wahrheit
gesagt hat. Ich zitiere die dpa; dort heißt es:

Steinmeier kritisierte die Haltung der Energiekon-
zerne nach der Ankündigung von Strompreis-
erhöhungen durch Eon und RWE-Töchter. Dies
erschwere die gemeinsamen Bemühungen bei der
EU-Kommission, eine mögliche Entflechtung der
Energiekonzerne zu verhindern.

Das ist eine bemerkenswerte Aussage. Hier hat der Au-
ßenminister ganz offen ausgesprochen, dass die Bemü-
hungen der EU zur Schaffung von mehr Wettbewerb auf
dem Energiemarkt verhindert werden sollen, und zwar
gemeinsam mit den Energiekonzernen. Das, meine Da-
men und Herren, ist die falsche Politik.


(Beifall der Abg. Ulrike Höfken [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Herr Minister Glos, meine Damen und Herren der
Koalition, das ist keine Politik zugunsten der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher, das ist keine Politik zur
Schaffung von mehr Wettbewerb. Das ist eine Politik,
mit der Sie sich zum Schutzpatron der Stromkonzerne
und ihrer Monopolgewinne machen. Deshalb sollten Sie
diese Politik beenden. Wir sollten insbesondere im Sinne
der Verbraucher und im Sinne des größten Teils der
Wirtschaft in diesem Land deutlich machen: Wir brau-
chen mehr Wettbewerb, und wir brauchen faire Preise.
Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie der Entflechtung von
Produktion und Netz zu! Denn dadurch wird der Wettbe-
werb auf dem Energiemarkt garantiert.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Zum Wettbewerb gehört aber auch Atomstrom, Frau Kollegin!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612011800

Ich erteile jetzt dem Kollegen Albert Rupprecht für

die CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)


Albert Rupprecht (CSU):
Rede ID: ID1612011900

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Frau Höhn, zur Verschärfung der Missbrauchsaufsicht
gibt es kurzfristig keine Alternative. Was uns die großen
Energieversorger Eon und RWE in den vergangenen
Wochen an Ankündigungen geliefert haben, ist die di-
rekte Aufforderung an uns Parlamentarier, die Miss-
brauchsaufsicht zu verschärfen.

Das größte deutsche Unternehmen, Eon, kündigt eine
dramatische Preiserhöhung um 10 Prozent an. Die kurze
Begründung war: Die Beschaffungskosten und die Kos-
ten durch die erneuerbaren Energien sind erheblich ge-
stiegen. Wir haben das nachgeprüft: Die Beschaffungs-
kosten und die Kosten durch die erneuerbaren Energien
sind in diesem Zeitraum nur unwesentlich gestiegen. Zu-
dem sind die Konzessionsabgaben nicht gestiegen, und
auch die Stromsteuer ist nicht gestiegen. Ganz im Ge-
genteil: Die Netzentgelte sind in diesem Zeitraum sogar
gesunken. Kurzum – ich glaube, da herrscht Überein-
stimmung –: Eine Preiserhöhung um 10 Prozent ist sach-
lich in keiner Weise nachzuvollziehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Auf die wiederholte Nachfrage, wie diese Preiserhöhung
denn im Detail zu rechtfertigen sei, antwortet Eon: Es
handelt sich um Geschäftsgeheimnisse, und die gehen
niemanden etwas an. – Die einzige Erklärung, die uns
bleibt, ist: Eon missbraucht seine Marktmacht, um über-
höhte Preise durchzusetzen. Die Zeche zahlen die Ver-
braucher. Das ist vollkommen inakzeptabel.

Eine zeitlich befristete Verschärfung der Missbrauchs-
aufsicht ist zwingend notwendig. Die beiden wesentli-
chen Änderungen, die wir im November im Parlament
beschließen wollen, sind die Beweislastumkehr und der
Sofortvollzug. Ab dem 1. Januar 2008 muss Eon dem
Kartellamt detailliert begründen, wie eine Preiserhöhung
zu rechtfertigen ist. Wenn Eon das nicht kann, wird – das
ist die zweite zentrale Neuerung – eine sofortige Preis-
senkung angeordnet. Die Missbrauchsaufsicht wird ein
scharfes Schwert. Es wird nicht nur geredet, es wird ge-
handelt; das erwarten die Verbraucher zu Recht von uns.

Einige wenige Anmerkungen zu den Vorstellungen
der anderen Fraktionen: Ich kann die bisherige Ableh-
nung der Verschärfung der Missbrauchsaufsicht durch
die FDP nicht nachvollziehen.


(Gudrun Kopp [FDP]: Wir haben gesagt: Ultima Ratio!)


Die Missbrauchsaufsicht ist eine zentrale Aufgabe der
Kartellbehörden; dies war in der Vergangenheit stets auch
die Position der FDP. Der richtige Weg war nie ein Ent-
weder-oder – entweder Wettbewerb oder Missbrauchs-
aufsicht –, sondern stets ein Sowohl-als-auch: kurzfristig
die Missbrauchsaufsicht stärken, aber mittelfristig vor
allem für funktionierenden Wettbewerb sorgen. Die FDP
weicht hier mit ihrer ablehnenden Haltung von ihrer his-
torischen Grundlinie ab. Ich glaube, das ist ein Fehler.
Ich glaube zudem, dass die starke Konzentration der
Grünen und der Linken auf die eigentumsrechtliche Ent-
flechtung viel zu kurz gesprungen ist.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Weiter springen dürfen Sie jederzeit!)


Man kann die eigentumsrechtliche Entflechtung unter-
schiedlich bewerten; aber eines ist wohl unstrittig: Kurz-
fristig bringt eine eigentumsrechtliche Entflechtung
keine Lösung. Sie müssen den Verbrauchern schon er-
klären, was für eine Lösung Sie für 2008, 2009, 2010,
2011, 2012 zu bieten haben; denn früher wird eine eigen-
tumsrechtliche Entflechtung, so sie überhaupt kommt,
nicht vollzogen werden, geschweige denn wirksam sein.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann packen Sie es doch an!)


In der Zukunft zu schwelgen, ohne konkrete Lösungen
für die Gegenwart vorzulegen, ist zu wenig.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Seit einigen Tagen gibt es den Vorschlag vonseiten
der SPD-Fraktion, statt einer sofortigen Preissenkung
das strittige Geld auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.
Ich glaube, dass das der falsche Weg wäre; da wir da-
durch den Sofortvollzug verwässern würden. Es würde
vor Gericht jahrelang um das Geld auf diesem Treuhand-
konto gestritten werden. Selbst wenn das Kartellamt
letztendlich gewinnen würde, ist kein Verfahren vorstell-
bar, wie man das Geld den Verbrauchern erstatten
könnte. Zuletzt bliebe alles beim Alten: Die Novelle
würde verpuffen, und die Verbraucher würden keine Ver-
besserung erleben. Das kann nicht in unserem Interesse
sein. Deswegen plädiere ich inständig dafür, dass wir
den Sofortvollzug in der vorliegenden, vom Kabinett be-
schlossenen scharfen Form im Parlament verabschieden.

Von der heutigen Debatte sollten klare Botschaften
ausgehen, die Botschaft, dass die parlamentarische
Mehrheit ganz klar hinter der Verschärfung der Miss-
brauchsaufsicht steht, die Botschaft, dass ab dem 1. Ja-
nuar 2008 gegen Machtmissbrauch und überhöhte Preise
scharf und wirkungsvoll ermittelt wird, die Botschaft an
das Kartellamt, dass bereits heute die Vorbereitungen für
die Verfahren getroffen werden, damit im Januar 2008
auch vollzogen werden kann, und nicht zuletzt die Bot-
schaft an die Verbraucher, dass die deutsche Politik nicht
vor Machtstrukturen einknickt, sondern die Kraft hat,
zum Wohle der Verbraucher wirkungsvoll gegen über-
höhte Preise vorzugehen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612012000

Das Wort erhält nun der Kollege Oskar Lafontaine,

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Oskar Lafontaine (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612012100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Das Wort „Machtstrukturen“ ist hier oft gefallen,






(A) (C)



(B) (D)


Oskar Lafontaine
und die Machtstrukturen sind natürlich der Kern des Pro-
blems. Es war richtig, dass Sie die Machtstrukturen an-
gesprochen haben, aber wir dürfen uns nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Politik die jetzt vorhandenen
Machstrukturen geschaffen hat.


(Martin Zeil [FDP]: Ja!)


Mit anderen Worten: Im Grunde haben Sie hier gesagt,
dass wir zeigen wollen, dass wir nicht vor den
Machtstrukturen einknicken, die wir selbst geschaffen
haben.


(Martin Zeil [FDP]: Ministererlaubnis!)


Sinnvoll wäre es, aus dieser Analyse die Konsequenz zu
ziehen, einmal darüber nachzudenken, ob wir an den
Machtstrukturen, die wir selbst geschaffen haben, nicht
irgendetwas ändern müssen. Darüber möchte ich jetzt re-
den.


(Beifall bei der LINKEN – Ernst Burgbacher [FDP]: Waren Sie einmal Finanzminister?)


Zunächst einmal muss auf die langjährige Entwick-
lung hingewiesen werden, in der der Wettbewerb im
Strommarkt immer weiter ausgeschaltet worden ist. Es
hat überhaupt keinen Sinn, darüber zu reden, dass man
hier Wettbewerb will, wenn die Strukturen dafür über-
haupt nicht gegeben sind. Insofern kann ich der Kollegin
Höhn nur zustimmen. Wir brauchen Strukturen, durch
die Wettbewerb tatsächlich ermöglicht wird. Bei den ge-
genwärtigen Strukturen in Deutschland werden Sie kei-
nen Wettbewerb organisieren können.

Herr Minister Glos, die Wirkung Ihrer Novellierung
des Kartellrechts ist ja von meinem Kollegen Hill in-
frage gestellt worden, indem er Sie gefragt hat, was Sie
tun, wenn sich die Durchschnittspreise, auf die man Be-
zug nimmt, bei den jetzigen Strukturen erhöhen. Darauf
haben Sie keine Antwort gegeben. Deshalb möchte ich
hier für meine Fraktion feststellen, dass die Absicht zwar
löblich ist, dass es aber nicht funktionieren wird. Ohne
eine Veränderung der Strukturen bei den Erzeugern und
beim Netz werden Sie nichts bewirken und niemals
Wettbewerb in Deutschland organisieren können.


(Beifall bei der LINKEN)


Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass wir alles
tun müssen, um die Strom- und die Energieversorgung
zu rekommunalisieren,


(Beifall bei der LINKEN)


weil die damalige Struktur die Grundlage für vernünfti-
gen Wettbewerb war. Das möchte ich einmal am Beispiel
einer Stadt darstellen, in der ich jahrelang Oberbürger-
meister war. Dort gab es drei Erzeugungsanlagen, die
nichts mit Eon, RWE oder einem sonstigen Großanbieter
zu tun hatten; sie befanden sich im Besitz der Stadt. Es
handelte sich um ein Kohlekraftwerk, das abgeschrieben
und insoweit aus Sicht der Stadtwerke eine Gelddruck-
maschine war. Daneben gab es eine Kraft-Wärme-Kopp-
lungs-Anlage, die notwendig war, um Energieversor-
gung einigermaßen ökologisch gerecht zu ermöglichen.
Um Spitzen abzufangen, gab es dann noch eine Gas-
turbine, die in einem dicht besiedelten Wohngebiet
stand. So sah die damalige Struktur aus. Nur aufgrund
dieser Struktur konnten wir preisgünstig Strom anbieten.
Wir waren nicht auf irgendwelche Oligopole angewie-
sen, die die Preise gewissermaßen diktieren. Deswegen
sage ich noch einmal: Rekommunalisierung der Energie-
versorgung ist der beste Weg, um ökologisch und ver-
brauchergerecht eine Neuorganisation der Energiever-
sorgung zu erreichen.


(Beifall bei der LINKEN – Julia Klöckner [CDU/ CSU]: Bund-Länder-Finanzausgleich!)


Außerdem, Herr Kollege, versuchen Sie jetzt im
Nachhinein, etwas auf den Weg zu bringen, was Sie ab-
geschafft haben; denn letztendlich wollen Sie eine Art
Preiskontrolle durch das Kartellamt installieren. Das
Kartellamt soll prüfen, ob die Preiserhöhungen richtig
sind. Wenn sie es nicht sind, dann soll es eingreifen und
die Preise festsetzen. So habe ich Sie hier verstanden;
das haben Sie hier vorgetragen. In dieser Situation müs-
sen Sie den Zuhörerinnen und Zuhörern aber doch ein-
mal erklären, warum Sie die Preiskontrolle mit vereinten
Kräften abgeschafft haben. Das ist doch unsinnig.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Preiskontrolle hat über viele Jahre funktioniert. Ich
war auf verschiedenen Ebenen selbst daran beteiligt. Es
gab auch Missbrauch – ich will das hier nicht alles darle-
gen; es wird auch in Zukunft Missbrauch geben –, aber
die Preiskontrolle hat funktioniert. Deswegen sage ich
hier für die Fraktion Die Linke: Es ist auf regionaler und
gesamtstaatlicher Ebene notwendig, Preiskontrollen
wieder einzuführen. Die Abschaffung war ein Fehler.
Wir sollten diesen Fehler korrigieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn man Wettbewerb organisieren will, dann darf
man sich nicht allein auf die Erzeugerseite beschränken
– das ist aber ein sehr wichtiger Gesichtspunkt, wie ich
anhand der kommunalen Energieversorgung darzustel-
len versucht habe –, sondern man muss beim Netz begin-
nen. Wenn man das Netz monopolisiert, dann wird man
ähnliche Erfahrungen machen wie jetzt auf der Erzeu-
gerseite. Deshalb ist der Vorschlag, die Netze mehr oder
weniger zu regulieren, mit größtem Vorbehalt zu be-
trachten. Es wäre sinnvoll, bei dem anzusetzen, was die
EU-Kommission vorgeschlagen hat, und zunächst ein-
mal auf eine unabhängige Besitzstruktur beim Netz hin-
zuwirken. Wir sind der Auffassung, dass die Netze in ge-
samtgesellschaftlicher Verantwortung sein müssen.


(Beifall bei der LINKEN)


Das ist der richtige Weg. Darüber, wie die Eigentümer-
struktur beschaffen sein muss, kann man dann reden.

Wenn Liberale skeptisch sind, dann empfehle ich,
nachzulesen, was John Stuart Mill einst über die Frage
von Wettbewerb und leitungsgebundenen Strukturen ge-
schrieben hat. Er hat darauf hingewiesen, dass bei lei-
tungsgebundenen Wirtschaftsstrukturen Wettbewerb im
klassischen Sinne nicht möglich ist und dass es eine In-
stanz geben muss, die den Wettbewerb durchsetzt und
funktionsfähig hält.






(A) (C)



(B) (D)


Oskar Lafontaine
In diesem Zusammenhang stelle ich fest: Sie haben
die Machtstrukturen geschaffen, die zu den gewaltigen
Preisschüben geführt haben, die derzeit im Energiesektor
festzustellen sind. Die Leidtragenden sind insbesondere
Arbeitnehmer, Rentner und Empfänger sozialer Leistun-
gen, die niedrige Einkommen haben. Es wäre dringend
geboten, nicht wie seit Jahren über die Preisschübe zu
reden, sondern endlich die Strukturen im Energieversor-
gungssektor durchgreifend zu ändern.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612012200

Nächster Redner ist der Kollege Manfred Zöllmer,

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1612012300

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Lieber Kollege Lafontaine, wir sind angetreten,
um die Zukunft zu bewältigen. Das schaffen wir nicht,
wenn wir zu John Stuart Mill in die Vergangenheit zu-
rückblicken.


(Lachen bei der LINKEN – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Ein Blick zurück hilft manchmal nach vorne!)


– Das haben wir gemerkt. Die Nostalgie hat Ihre Rede
von vorne bis hinten durchzogen. Die sicheren 70er-
Jahre haben wieder fröhliche Urständ gefeiert.


(Beifall bei der SPD)


Wenn Umfragen ergeben, dass Finanzämter inzwi-
schen beliebter sind als Stromkonzerne, dann zeigt das
deutlich, wie ernst die Lage ist.


(Heiterkeit bei der SPD)


Die Strompreise haben sich in den vergangenen Jahren,
seit der Liberalisierung zum Teil drastisch erhöht. Dies
ist eine Zumutung für die Verbraucherinnen und Ver-
braucher, die sich zu Recht gegen die Abzocke wehren.
Das ist hier deutlich geworden.

Wichtigste Preistreiber sind einem Gutachten der
TU Dresden zufolge in der Tat die vier großen Energie-
konzerne, die ihre Marktmacht nutzen und für überhöhte
Großhandelspreise an der Leipziger Strombörse sorgen.
Beispielsweise haben sich zwischen 2005 und Juni 2006
die Preise rechnerisch zwischen 20 und 30 Prozent über
dem Niveau bewegt, das bei besserem Wettbewerb herr-
schen würde. Wir brauchen mehr Transparenz bei der
Preisbildung an der Strombörse. Es wurde bereits er-
wähnt, dass nur ein geringer Teil des Stroms dort gehan-
delt wird. Trotzdem bestimmt dieser Preis weitgehend
das Preisniveau insgesamt. Mein Eindruck ist, dass in
Leipzig sozusagen ein schwarzes Loch der Preisbildung
entstanden ist.

Wir brauchen Wettbewerb und eine gute Regulierung.
Wettbewerb ist zwar der Schlüssel für marktgerechte
Preise, aber nicht unbedingt auch für niedrigere Preise.
Frau Höhn hat dankenswerterweise darauf hingewiesen.
Ich hüte mich davor, den Verbraucherinnen und Verbrau-
chern weismachen zu wollen, dass mit jedem neuen An-
bieter automatisch die Preise sinken. Einen Preisverfall,
wie wir ihn etwa im Telekommunikationssektor erlebt
haben, wird es im Energiebereich nicht geben; dort gibt
es ganz andere Rahmenbedingungen.

Für einen funktionierenden Wettbewerb tragen auch
die Verbraucherinnen und Verbraucher Mitverantwor-
tung. Ich habe insbesondere bei den Beiträgen von den
Vertretern der Linken ein merkwürdiges Verbraucherbild
erlebt. Sie nehmen die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher als Akteure im Wirtschaftsgeschehen nicht ernst.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Bitte?)


Der Anbieterwechsel wurde vom Gesetzgeber so stark
vereinfacht, dass diese Möglichkeit von jedermann völ-
lig unbürokratisch genutzt werden kann. In diesem Be-
reich liegen erhebliche Einsparpotenziale; Herr Kollege
Hempelmann hat darauf hingewiesen. Die Verbraucher-
zentralen helfen vor Ort. Der Anbieterwechsel ist eine
wirksame Maßnahme gegen überhöhte Energiepreise.

Wer die vorhandenen Möglichkeiten nutzt, um Preise
zu vergleichen – ganz wichtig –, sollte allerdings nicht
auf unseriöse „Billigheimer“ hereinfallen. Keinesfalls
sollte man Vorkasseangebote akzeptieren. Verbrauche-
rinnen und Verbraucher sollten mit ihrer Anbieterwahl
den Wettbewerb und die Anbietervielfalt stärken, auch
zum Beispiel Stadtwerke unterstützen, lieber Herr Kol-
lege Hill, die für ihre Kommunen häufig wichtige zu-
sätzliche Dienstleistungen erbringen, so etwa im Nah-
verkehr.


(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Solange es sie noch gibt!)


– Nein, es gibt sie ja,


(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Noch!)


und sie machen das wirklich gut. Ich glaube, darauf
sollte man auch einmal hinweisen.

Natürlich geht es auch darum – das muss man deut-
lich sagen –, Einsparpotenziale beim Energieverbrauch
im Haushalt zu nutzen. Stand-by-Geräte zum Beispiel
sollten abgestellt werden, und bei Neuanschaffungen
sollte auf die Energieeffizienz geachtet werden. Hier gibt
es ein sehr großes Aufgabenfeld der EU. All das sind
wichtige Punkte.

Wenn mehr Wettbewerb der Schlüssel ist, dann ist zu
sagen, dass seitens der Politik – Herr Kollege
Hempelmann hat darauf hingewiesen – einiges getan
worden ist, um mehr Wettbewerb zu erreichen. Ich will
kurz auf die Diskussion um die Netze eingehen. Wir ha-
ben in Deutschland eine gesellschaftsrechtliche Tren-
nung und eine strikte Regulierung durch die Bundesnet-
zagentur. Dass sie erfolgreich dabei war, haben wir
gesehen: Sie hat die Durchleitungsgebühren um bis zu
20 Prozent gesenkt.

Der Vorschlag der EU – Eigentumsentflechtung oder
einen unabhängigen Netzbetreiber – muss auf jeden Fall
sehr sorgfältig geprüft werden. Schauen Sie sich doch






(A) (C)



(B) (D)


Manfred Zöllmer
einmal den Zustand der Netze in den USA und in ande-
ren Ländern an! Wenn der Strom ausfällt, dann hat derje-
nige, der den Inhalt seiner Tiefkühltruhe entsorgen muss,
extrem hohe Kosten. Die Versorgungssicherheit ist aus
Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ein sehr
wichtiges Gut.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612012400

Herr Kollege!


Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1612012500

Jede Regelung muss sich daran orientieren, dass auch

zukünftig in die Netze investiert wird. Wir brauchen
mehr Investitionen und nicht weniger.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612012600

Das ist ein sehr schöner Schlusssatz, Herr Kollege

Zöllmer.


(Heiterkeit)



Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1612012700

Schade, ich wollte noch auf Frau Höhn eingehen, die

den Wettbewerb damit garantiert sah. Leider ist es nicht
so. Frau Höhn, das müssen wir dann privat klären.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612012800

Genau. Vielleicht setzen Sie sich am Rande des Ple-

nums noch einmal zusammen.


(Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU)



Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1612012900

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612013000

Der nächste Redner ist der Kollege Michael Fuchs für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Michael Fuchs (CDU):
Rede ID: ID1612013100

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich finde,
dass der Wirtschaftsminister hier völlig zu Recht ein-
greift, indem er mit der GWB-Novelle, die sein Ministe-
rium nach vorne bringt, dafür sorgt, dass wir die Struktu-
ren und die Gründe für diese Preiserhöhungen erkennen.
Der Kollege Rupprecht hat das sehr eindrucksvoll ausge-
führt. § 29, durch den die Beweislast umgekehrt wird, ist
genau der richtige Weg. Das brauchen wir, damit endlich
Klarheit in dieses Geschäft hineinkommt. Dass es nicht
klar ist und dass da Strukturen herrschen, die mit Wett-
bewerb nicht viel zu tun haben, darüber sind wir uns,
glaube ich, alle im Klaren. Wir sollten dafür sorgen, dass
sich das ändert.

Allerdings sollten wir auch darüber nachdenken, wel-
che Fehler wir selbst machen. Was ist denn eigentlich
der Grund für diese hohen Strompreise? Ich will Ihnen
nicht ersparen – das wird meinen geschätzten Koali-
tionspartner nicht unbedingt in jeder Hinsicht erfreuen –,
darauf hinzuweisen, dass wir an verschiedenen Struktu-
ren festhalten, die dazu führen, dass die Strompreise so
hoch sind. Da bin ich sehr schnell bei dem Thema Kern-
kraft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir alle wissen, dass es uns die Kernkraft durchaus er-
möglicht, den Strompreis günstiger zu halten, als er ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir sollten uns bitte schön nichts vormachen: Wer heute
sagt – wie Sie, Frau Höhn –, dass er die Stromversor-
gung in der Zukunft nur mit erneuerbaren Energien si-
cherstellen will, der muss dem Verbraucher dann auch
sagen, dass der Strom noch erheblich teurer wird.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich will das an einem Beispiel klarmachen. In mei-
nem Wahlkreis befindet sich ein Unternehmen, das heißt
Kimberly-Clark. Es ist mehr unter dem Markennamen
Kleenex bekannt und stellt Papiertücher etc. her. Ich
habe dort vor kurzem eine Betriebsbesichtigung gemacht
und mir dabei natürlich auch die Papiermaschine angese-
hen. Die Papiermaschinen kauft Kimberly-Clark welt-
weit. Eine solche Maschine steht beispielsweise in
Rouen; das ist gerade einmal 250 Kilometer von meinem
Wahlkreis entfernt.


(Rolf Hempelmann [SPD]: Ist das jetzt der Werbeblock?)


Die Papiermaschine verbraucht in Koblenz für
25 Millionen Euro Strom im Jahr. In Rouen verbraucht
dieselbe Maschine für dieselbe Leistung nur 17 Millio-
nen Euro Strom im Jahr. Das ist ein Unterschied von
8 Millionen Euro. Wenn man in der Zentrale des Unter-
nehmens in Dallas irgendwann einmal auf die Landkarte
schaut, dann wird man nur zwei Stecknadelköpfe sehen
– so nahe liegen Koblenz und Rouen beieinander – und
sich fragen, ob man das Werk in Koblenz nicht nach
Frankreich verlegen sollte. Wir müssen uns fragen, ob
die Energiepreise, die wir durch unsere Politik mitverur-
sachen, sozialverträglich sind oder ob sie dazu führen,
dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden. Das
hätten wir dann mitzuverantworten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Machen wir uns bitte nichts vor: Wer nicht darüber
nachdenkt, wie wir im Rahmen eines vernünftigen Ener-
giemixes – dazu gehören selbstverständlich auch die er-
neuerbaren Energien und neue Technologien und alles
andere, was damit zusammenhängt – vernünftige Preise
behalten können, der macht meiner Meinung nach einen
gewaltigen Fehler und ist nicht glaubwürdig. Herr Kol-
lege Lafontaine, wenn die Linke nichts Besseres zu for-
dern weiß als die sofortige Abschaffung der Kernkraft,
dann kann ich Sie nicht ernst nehmen. Das ist Ihr übli-
cher Populismus. Darin sind Sie Weltmeister. Aber mit
realer Politik hat das sicherlich nichts zu tun. Das ist erst






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Michael Fuchs
recht keine Politik im Sinne der Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie der Unternehmen.

Wir brauchen vernünftige, bezahlbare Energiepreise.
Die Mietnebenkosten dürfen nicht höher sein als die
Miete. Wenn es aber so weitergeht, werden wir auch bei
den KdU erhebliche Probleme bekommen. Deswegen
sind wir alle gefordert, auf vernünftige, bezahlbare Ener-
giepreise zu achten. In diesem Zusammenhang werden
wir um die Diskussion über die Kernkraft nicht herum-
kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1612013200

Nur zur Erläuterung vergeblicher Anfragen: Zwi-

schenfragen sind in Aktuellen Stunden laut unserer Ge-
schäftsordnung nicht vorgesehen.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! Leider!)


Das setzt selbst besonders großzügigen Präsidenten na-
türliche Grenzen.

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Axel Berg für die
SPD-Fraktion.


Dr. Axel Berg (SPD):
Rede ID: ID1612013300

Verehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Linke, ich finde es gut, dass Sie heute die-
ses Thema aufgeworfen haben, obwohl mir nicht ganz
klar ist, in welche Richtung Sie gehen wollen. Zuerst
fordert Herr Hill mehr Planwirtschaft. Dann strebt Herr
Lafontaine mehr Wettbewerb an. Vielleicht werden Sie
sich darüber noch einig, was genau Sie wollen. Dann
fällt es uns leichter, darüber nachzudenken, ob wir das
übernehmen werden.

Die Argumentation der Großkonzerne – das ist der
Anlass für die heutige Aktuelle Stunde –, die erklären
soll, warum die Preise erhöht werden müssen, hinkt
nicht nur, sondern ist schlichtweg falsch. Es wurden
schon viele Punkte genannt. Ich möchte insbesondere
auf die erneuerbaren Energien eingehen. Wir verschwei-
gen nicht, dass das Modell des EEG auf den ersten Blick
Mehrkosten zu verursachen scheint, aber nur, wenn man
nicht die gesamte Rechnung aufmacht. Wenn man über
Energie diskutiert, geht es immer um drei Kostenpunkte.
Der erste Punkt sind die Investitionskosten. Dabei geht
es um die Frage, wie viel ein Kraftwerk kostet. Der
zweite Punkt ist der Brennstoff. Dabei geht es um die
Frage, wie sich diese variablen Kosten in Zukunft entwi-
ckeln werden. Der dritte Punkt betrifft die Entsorgung.
Dabei geht es um die Frage, was die Entsorgung der
nach der Energieproduktion anfallenden Reststoffe kos-
tet. Wenn man alle Kostenpunkte berücksichtigt – die
Fachleute sprechen hier von der Internalisierung der ex-
ternen Kosten –, dann stellt man fest, dass die erneuerba-
ren Energien in der Gesamtheit keine Mehrkosten verur-
sachen; denn bei den erneuerbaren Energien – bis auf die
Biomasse – fällt der Brennstoff als Kostenfaktor total
weg. Die Sonne, der Wind oder das Meer schicken keine
Rechnung. Zudem entfällt eine Entsorgung bei den er-
neuerbaren Energien fast ganz, da Reststoffe nach der
Energieproduktion kaum vorhanden sind. Wenn die Ge-
samtbilanz erstellt würde, dann wäre erkennbar, dass
schon heute die fossilen Energien und die atomaren erst
recht überhaupt nicht rentabel sind. Entsprechend hätten
erneuerbare Energien die Marktreife schon längst er-
reicht, wenn man überhaupt einen Markt hätte. Diese
wären natürlich gegenüber den fossilen Energien im
Vorteil.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Von den eingesparten Emissionen – das wäre ein weite-
rer finanzieller Vorteil der erneuerbaren Energien, wenn
sie im Emissionshandel angemessen berücksichtigt wür-
den – will ich jetzt gar nicht sprechen. Das müssen wir in
Zukunft ausbauen. Lassen Sie uns eines im Blick behal-
ten: Die durch das EEG aktuell verursachten Abgaben
sind Investitionen in die Zukunft. Sie machen die erneu-
erbaren Energien marktfähig. Sie werden mittel- und
langfristig die Kosten für Energie gerade in unserem
Land auf einem bezahlbaren Niveau halten.

Als ein weiteres Argument für Preiserhöhungen füh-
ren die Herren aus den Führungsetagen von Eon etc. die
gestiegenen Rohstoffpreise an. Die meisten Menschen
denken gleich an Öl, wenn es um Rohstoffpreise geht.
Der Ölpreis ist massiv gestiegen. Ich bin 1998 in den
Bundestag gekommen. Damals lag der Barrelpreis bei
10 bis 12 Dollar, jetzt liegt er bei 90 Dollar. Das ist eine
Steigerung von 800 Prozent. Das ist eine irre Steigerung.
Die Preise für Kohle sind praktisch stabil geblieben. Die
Hälfte unseres Stroms wird aber aus Kohle gewonnen.
Wie viel Öl wird denn für die Stromproduktion in unse-
rem Land genutzt? Praktisch nichts. Insofern handelt es
sich hier um eine Rosstäuschung der EVUs.

Denken Sie an mein Bild von den drei Rechnungen.
Die Investitionen für die Kraftwerke in unserem Land
sind längst abgeschrieben. Auch die Entsorgung ist kein
Problem. Diese überlässt man lässig den nächsten Gene-
rationen. Also geht es doch nur um den zweiten Posten.
Personal wurde im großen Stil in den letzten Jahren ge-
feuert, und die Rohstoffe sind billig geblieben. Nach der
Logik der Energieversorger müssten jetzt die Preise sin-
ken, weil die Kosten extrem niedrig sind. Wenn Inves-
titionen in den Bau neuer Kraftwerke getätigt werden,
dann steigen die Kosten der Energieversorger tatsäch-
lich. Doch derzeit werden gerade keine höheren Kosten
weitergereicht, sondern es werden einfach die Gewinne
erhöht.

Die Philosophie der Konzerne ist verständlich: Ge-
winnmaximierung durch Erhöhung der Preise. Das muss
dann aber auch so gesagt werden. Die Konzerne handeln
zwar illegitim, aber nicht illegal. Sie nutzen nur das Sys-
tem aus. Deswegen ist es unser Job, Rahmenbedingun-
gen zu schaffen, die das nicht mehr ermöglichen.

Die totale sofortige Liberalisierung des Strommarkts
vor ungefähr zwölf Jahren war ein Fehler. Das hat uns
damals die Regierung Kohl eingebrockt, und die Regie-
rung Merkel muss jetzt die Suppe auslöffeln. Hat Herr
Fuchs – er ist, so glaube ich, leider gerade gegangen –






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Axel Berg
gerade die Forderung nach einem AKW-Neubau in Ko-
blenz aufgestellt, oder wie will er die Welt retten?


(Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Ich bin hier! Sie haben mich nur nicht gesehen!)


– Entschuldigung, Herr Dr. Fuchs, ich sehe Sie erst jetzt. –
Man wüsste gerne noch mehr über Ihre Ansichten. Ins-
besondere die Koblenzer wüssten gerne mehr von Ihnen.

Wir sind jetzt langsam da, wo wir schon vor zehn Jah-
ren hätten sein können. Langsam beginnt der Wettbe-
werb auf dem Strommarkt, auf dem Gasmarkt noch nicht
so richtig. Aber auch dieser wird kommen. Energiever-
sorger, bitte nutzt die Chance und verdient auch mit an-
deren Produkten Geld! Ich denke an Energieeffizienz.
Das wäre vorausschauende Konzernpolitik. Man kann
nicht nur mit dem Verkauf von Kilowattstunden Geld
verdienen, sondern auch mit dem Verkauf von Energie-
dienstleistungen, Stichwort „Contracting“.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612013400

Kollege Berg, es tut mir leid, weitere Stichworte kön-

nen Sie jetzt nicht mehr ausführen. Kommen Sie bitte
zum Schluss.


Dr. Axel Berg (SPD):
Rede ID: ID1612013500

Ich komme zu meinem letzten Satz. Ich bitte um Ver-

gebung.


(Heiterkeit)


Auf geht’s, Freunde, wechseln Sie zum günstigsten
Anbieter, den es gibt! Letztlich schießen sich Eon und
die anderen selbst ins Knie, weil die EU das alles be-
obachtet.


(Beifall bei der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612013600

Für die Unionsfraktion hat der Kollege Dr. Joachim

Pfeiffer das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Joachim Pfeiffer (CDU):
Rede ID: ID1612013700

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Preisverände-
rungen sind in der Marktwirtschaft eigentlich selbstver-
ständlich, und zwar nach oben und nach unten.


(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Aha!)


Aber sie müssen natürlich das Resultat des Wettbewerbs
und fundamentaler Marktdaten sein. Es ist in der Tat die
Frage, ob die Erhöhung des Strompreises um 10 Prozent,
die zum 1. Januar nächsten Jahres angekündigt wurde,
richtig ist.

Ich will das gerne im Einzelnen darlegen. Es ist rich-
tig ausgeführt worden, dass staatlich administrierte Ab-
gaben und Belastungen in der Tat für über 40 Prozent
des Haushaltsstrompreises verantwortlich sind. Daran
ändert sich zum 1. Januar 2008 aber nichts: Weder bei
der Konzessionsabgabe noch bei der Stromsteuer noch
im Bereich der erneuerbaren Energien kommt es zu Ver-
änderungen. Auch auf dem Gebiet des Emissionshan-
dels, wo im nächsten Jahr eine teilentgeltliche Vergabe
und eine Auktionierung beginnen – die Kosten dafür
sind schon eingepreist –, ändert sich nichts. Mit diesen
40 Prozent kann eine Stromerhöhung im nächsten Jahr
also nicht begründet werden.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Stromkos-
ten sind die Netznutzungsentgelte. Der Betreiber des
Netzes verfügt über ein natürliches Monopol. Kraft
Definition ist ein solches Monopol durch Marktversagen
gekennzeichnet. Diese Entgelte machen 35 Prozent des
Strompreises aus. Was diesen Wert angeht, hat die Bun-
desregierung schon jetzt viel getan – sie hat den richti-
gen Weg beschritten –: Dadurch, dass wir 2005 die
Regulierung eingeführt haben, sind die Netznutzungs-
entgelte bereits jetzt gleichbleibend, oder sie sind sogar
gesunken. Die Höhe der Netznutzungsentgelte liegt bei
23 Milliarden Euro. Netznutzungsentgelte in Höhe von
2,3 Milliarden Euro wurden im letzten Jahr nicht geneh-
migt bzw. gekürzt. Von den Netznutzungsentgelten kann
also ebenfalls keine den Preis zum 1. Januar 2008 erhö-
hende Wirkung ausgehen.

Daraus folgt: 75 Prozent des Strompreises können
nicht herangezogen werden, um eine 10-prozentige
Strompreiserhöhung zu begründen. Wenn 25 Prozent der
Stromkostenbestandteile die Preiserhöhung um 10 Pro-
zent rechtfertigen sollen, dann müssten damit verbunde-
nen Kosten um 40 Prozent gestiegen sein.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!)


Es lohnt sich ein Blick auf die Details. 30 Prozent der
Stromproduktion in Deutschland erfolgt – wenn es nach
uns geht, bleibt es so – durch die Nutzung von Kern-
kraft. Diese Energieproduktion ist versorgungssicher
und preiswert. Weniger als 5 Prozent der Kosten für den
Betrieb eines Kernkraftwerks gehen auf die Verwertung
von Uran zurück. Der Uranpreis ist zwar gestiegen, aber
in einer vernachlässigbaren Höhe. Das heißt, diese
30 Prozent sind ebenfalls nicht mit höheren Kosten ver-
bunden. Auch die Braunkohlenpreise – die Nutzung von
Braunkohle macht immerhin 25 Prozent der Strompro-
duktion aus – sind stabil. So könnte man fortfahren.

Ich komme zu dem Ergebnis: Die Erhöhung der
Strompreise kann in keiner Weise mit gestiegenen Be-
zugskosten gerechtfertigt werden; schließlich sind die
Kosten für Öl und Gas vernachlässigbar. Was diesen ver-
meintlichen Wettbewerbsbereich angeht, liegt in der Tat
der Schluss nahe, dass ein Oligopol, das 90 Prozent des
Stroms erzeugt, Marktmissbrauch betreibt. Dieser
Marktmissbrauch muss beendet werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Er wird aber sicher nicht beendet, indem wir den
Marsch in die Planwirtschaft und in die Staatswirtschaft
antreten, aus der wir kommen. Das ist mit Sicherheit der
falsche Weg; die DDR wollen wir nicht zurückhaben.
Wohin dieser Weg dort geführt hat, war offensichtlich.

Auch die vielgelobte staatliche Tarifpreisfestsetzung
wäre absurd. So etwas haben wir gerade abgeschafft.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Joachim Pfeiffer
Das war eine Einladung zur Kostenverursachung und zur
Strompreiserhöhung. Das Ganze hat so funktioniert, dass
die Deckung aller nachgewiesenen, tatsächlich angefal-
lenen Kosten – egal ob sie begründet waren oder nicht –
genehmigt werden musste. Hinzu kam ein Gewinnauf-
schlag. Das ist die Politik, die Sie wieder einfordern. Sie
versuchen wirklich, die Leute an der Nase herumzufüh-
ren. Würde man diesen Weg gehen, wären die Strom-
preise und die Kosten weit höher, als dies jetzt der Fall
ist.

Unsere Reaktion, die Reaktion der Union, auf den
bisher noch nicht in ausreichendem Maße funktionieren-
den Wettbewerb ist nicht, den Wettbewerb wieder abzu-
schaffen und durch ein staatliches Monopol – durch ein
Monopol der Kommune, des Landes, des Bundes oder
wessen auch immer – zu ersetzen, sondern, den Wettbe-
werb funktionsfähig zu machen. Ein konkreter weiterer
Schritt dazu ist die zügige Umsetzung der GWB-
Novelle, wodurch der Marktmissbrauch durch ein Oligo-
pol ab 1. Januar 2008 abgestellt werden kann. Wir wür-
den den entsprechenden Gesetzentwurf gern schon frü-
her verabschieden. Wir alle können nur daran arbeiten,
dass dies zügig geschieht.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ein Eingriff des Staates! Das ist nach Ihrer Argumentation nicht logisch!)


– Natürlich ist es logisch. Wir können es machen.

Auch das Ownership-Unbundling, das hier als All-
heilmittel gefordert wird, würde in der Tat nicht morgen
wirken können. Es könnte eine Art Ultima Ratio sein;
aber jetzt muss gehandelt werden. Wir handeln jetzt mit
der GWB-Novelle, wir handeln jetzt mit der Kraftwerks-
anschlussverordnung, und wir handeln jetzt mit der Um-
setzung der Anreizregulierung, die zu weiteren Netznut-
zungsentgeltsenkungen auf diesem Gebiet eines
natürlichen Monopols führt. Wir wollen auch aus dem
staatlichen Bereich den Bürgern wieder etwas zurückge-
ben; mithilfe der beim Emissionshandel erzielten Ver-
steigerungserlöse können wir die Stromsteuer senken.
So wird ein Schuh daraus.

Alle können ihren Beitrag leisten. Wir müssen den
Wettbewerb stärken. Der Staat darf die staatlich adminis-
trierten Abgaben nicht weiter nach oben treiben, und
beim natürlichen Monopol „Netz“ muss Wettbewerb sti-
muliert bzw. geschaffen werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612013800

Kollege Pfeiffer, Sie müssen trotzdem zum Schluss

kommen.


Dr. Joachim Pfeiffer (CDU):
Rede ID: ID1612013900

Dann werden wir die Strompreise stabil halten bzw.

senken können. Das ist unser Ziel. Unser Konzept zur
Erreichung dieses Ziels habe ich dargelegt. Ich fordere
Sie auf, uns zu unterstützen und nicht den Leuten Sand
in die Augen zu streuen, etwa mit der Behauptung, dass
wir mit staatlicher Preissetzung hier weiterkommen wür-
den.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Rainer Wend [SPD])


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612014000

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Martin Burkert

das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1612014100

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die angekün-
digten Preissteigerungen bei Eon und RWE von
10 Prozent sind für uns alle, glaube ich, nicht nachvoll-
ziehbar. Die Konzerne verschleiern ihre wahren Beweg-
gründe und reden sich damit heraus, höhere Beschaf-
fungskosten, größere Belastungen durch den Staat und
vor allem – das betrifft mich als Umweltpolitiker beson-
ders – die Förderung der erneuerbaren Energien seien an
den Strompreiserhöhungen schuld. Diese Argumentation
ist schlichtweg falsch.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Übrigens ist auch das Bundeskartellamt sehr verär-
gert, was die angeführten Begründungen angeht. Als fa-
denscheinig und nicht nachvollziehbar werden sie heute
von den Wettbewerbshütern beurteilt. Die Sache ist jetzt
in der Prüfung. Es werden sicherlich Vorschläge für
Maßnahmen gegen die unverschämten Preiserhöhungen
auf den Tisch gelegt werden. Dann gilt es, zu handeln.

Dass es sich bei dem, was Eon und RWE vortragen,
um eine Milchmädchenrechnung handelt, will ich bei-
spielhaft an der Förderung der erneuerbaren Energien
aufzeigen:

Nach aktuellen Berechnungen macht die Förderungs-
umlage nach dem EEG tatsächlich nur einen Bruchteil
der angekündigten Strompreissteigerung und nicht die
Hälfte aus, wie zum Teil behauptet wird. Die Preissteige-
rung bei Eon ist 15-mal so hoch wie der Anstieg der
EEG-bedingten Kosten. Die erneuerbaren Energien sol-
len offensichtlich wieder einmal als Sündenbock herhal-
ten.

Die Förderung von erneuerbaren Energien macht für
einen Durchschnittshaushalt in unserem Land nur
0,7 Cent an Mehrkosten pro Kilowattstunde aus. Am
derzeitigen Strompreis von durchschnittlich 22 Cent pro
Kilowattstunde hat die Förderung der erneuerbaren
Energien also nur einen Anteil von 3,3 Prozent.

Im kommenden Jahr wird sich die EEG-Umlage um
etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Das macht
für den Durchschnittshaushalt in Deutschland dann unter
dem Strich maximal – maximal! – 30 Cent im Monat zu-
sätzlich aus. Die angekündigten Preiserhöhungen bedeu-
ten aber für den Haushalt im Schnitt 5 Euro Mehrkosten
pro Monat. Da geht doch die Rechnung von RWE nicht
auf, wonach 50 Prozent der Anhebung allein auf die ge-
stiegenen Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Ener-
gien zurückgingen. Die 30 Cent an Mehrkosten, die im
nächsten Jahr dem EEG zuzuschreiben sind, können für
eine 5-Euro-Erhöhung also mit Sicherheit nicht herhal-
ten.

Noch etwas möchte ich in diesem Zusammenhang
klar sagen: Tatsächlich führt das mittlerweile große An-






(A) (C)



(B) (D)


Martin Burkert
gebot von rund 14 Prozent an Strom aus erneuerbaren
Energien sogar zu niedrigeren Großhandelspreisen für
Strom. Im Umweltministerium werden die preisdämp-
fenden Effekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf
5 Milliarden Euro im Jahr beziffert. Berücksichtigt man,
dass erneuerbare Energien Importkosten für fossile
Brennstoffe senken und Umweltschäden vermeiden, be-
trug der volkswirtschaftliche Nutzen im Jahr 2006 sage
und schreibe etwa 9 Milliarden Euro. Ich wiederhole:
Der volkswirtschaftliche Nutzen im Jahr 2006 betrug
etwa 9 Milliarden Euro. Aufgrund der höheren Einspei-
sungen von erneuerbaren Energien in diesem Jahr wird
der volkswirtschaftliche Gewinn 2008 sogar zweistellige
Milliardenwerte erreichen; etwa 10,7 Milliarden Euro
werden prognostiziert. Aber die Versorger haben diese
enormen Einsparungen bisher nicht an die Verbraucher
weitergegeben. Die Strompreise wurden nicht gesenkt.
Das Gegenteil ist der Fall.

In diesem Zusammenhang möchte ich die Erfolge des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch einmal betonen.
Schließlich hat es den entscheidenden Beitrag dazu ge-
leistet, dass wir in Deutschland unsere bis 2010 geplan-
ten Ausbauziele bereits in diesem Jahr erreichen und
Ende 2007 mit mehr als 14 Prozent Anteil an erneuerba-
ren Energien das Ziel bereits übertreffen werden. Des-
halb müssen wir an eine Novellierung des Gesetzes vor-
sichtig und sorgfältig herangehen. Wir dürfen dieses
erfolgreiche Gesetz nicht beschädigen, sondern müssen
es zukunftsfähig ausbauen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Den kleinen Anteil des EEG am Strompreis, derzeit
weniger als 4 Prozent, halte ich hinsichtlich der zentra-
len Rolle der erneuerbaren Energien beim Kampf gegen
den Klimawandel für angemessen. Ich kann nur an die
Verbraucher appellieren, die Preise zu vergleichen und
gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Diejenigen,
die sich nach einem neuen Anbieter umschauen, sollten
dabei die Gelegenheit nutzen, auf klimafreundlich er-
zeugten Strom umzusteigen. Wer seinen Strom von ei-
nem Ökostrom-Anbieter bezieht, handelt nicht nur um-
welt-, sondern auch kostenbewusst; denn häufig sind die
heutigen alternativen Stromangebote nicht einmal teurer
als konventionell erzeugter Strom.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612014200

Das Wort hat die Kollegin Julia Klöckner für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Julia Klöckner (CDU):
Rede ID: ID1612014300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich darf als letzte Rednerin in dieser Runde jetzt das
nachholen, was heute bisher nicht zur Sprache kam,
nämlich das Lob für die Bundesregierung.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)


Ich kann Ihnen das Lob für unseren Bundeswirtschaftsmi-
nister Michael Glos auch begründen. Er hat nämlich auch
den Mittelstand und die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher im Blick, während es bei der Linksfraktion ja nur die
bösen Großkonzerne und die armen, machtlosen Verbrau-
cher gibt. Ich möchte erwähnen, dass das Haus von Herrn
Glos den Verbraucherzentralen 7,1 Millionen Euro für
eine effektive Energieberatung zur Verfügung stellt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Barthel [SPD]: Das Parlament macht das!)


Mein zweiter Hinweis betrifft den Verbraucherschutz.
Frau Heinen vom Verbraucherschutzministerium ist an-
wesend. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregie-
rung haben zusammen eines erwirkt: Sie haben das
nachgebessert, was Frau Künast versäumt hat. Bei ihr
wäre 2007 der wirtschaftliche Verbraucherschutz ausge-
laufen.


(Widerspruch der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Das ist Ihnen neu? – Das zeigt mal wieder, dass Sie
nicht richtig im Thema sind.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie nun gerade sagen! Das ist ja wirklich unverschämt!)


Wir werden den wirtschaftlichen Verbraucherschutz bei
den Verbraucherzentralen auch im kommenden Jahr mit
2,5 Millionen Euro mitfinanzieren.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie mal in die Verbraucherzentralen und fragen Sie, was die dazu sagen! Unglaublich!)


Die Verbraucherzentralen sind bei den Menschen. Die
Menschen brauchen keine Diskussion auf hoher Ebene,
sondern eine Beratung unmittelbar vor Ort. Deshalb sind
wir für einen aktiven Verbraucherschutz.

Natürlich ist der Wechsel von einem Stromanbieter
zum anderen emotional und mental nicht so ganz ein-
fach,


(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Die Menschen brauchen keine Preiserhöhungen!)


wenngleich der Wechsel des Stromanbieters einfacher ist
als der Wechsel des Mobilfunkanbieters. Wir haben aber
festgestellt, dass nach dem Aufruf durch die Verbrau-
cherzentralen der Länder und des Bundes mittlerweile
schon 1,4 Millionen Haushalte den Anbieter gewechselt
haben, wenngleich man natürlich auch einräumen muss,
dass der Verbraucher machtlos ist, wenn alle marktbe-
herrschenden Anbieter gleichzeitig die Preise erhöhen.

Der Weg, den die Bundesregierung jetzt geht, ist rich-
tig. Die Beweislast wird umgekehrt, und in Zukunft wird
man Preiserhöhungen wirklich begründen müssen. Diese
Regelung wird sofort greifen, und wir werden nicht erst
den langen Klageweg abwarten müssen.






(A) (C)



(B) (D)


Julia Klöckner

(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Einfach keine Preiserhöhungen!)


Sie wird sofort greifen, auch wenn es die Linksfraktion
nicht kapiert und nicht glaubt. Das tut mir leid für Sie,
aber wir machen es halt.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Bei allem, was ich immer wieder von der Linksfrak-
tion höre, habe ich den Eindruck, dass Ihnen die kommu-
nalen Gegebenheiten nicht klar sind. Sie sagen immer
– auch in Interviews –, dass wir den Hartz-IV-Satz anhe-
ben müssen, weil die Energiekosten so stark gestiegen
sind. Es sind aber die Kommunen, die diese höheren
Kosten tragen müssen. Letztlich sind diejenigen geknif-
fen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und deren Verdienst
über dem Hartz-IV-Satz liegt, weil sie doppelt zahlen:
zum einen die Steuerabgaben und zum anderen die höhe-
ren Preise. Es ist wichtig, das einmal zur Kenntnis zu
nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir müssen nach vorne schauen und uns fragen, was
wir unmittelbar tun können. Wir müssen Anreize schaf-
fen, dass der Wettbewerb bei energiesparenden Geräten
auf den Weg gebracht wird.


(Hans-Kurt Hill [DIE LINKE]: Die der Hartz-IVEmpfänger dann zahlt!)


Letztlich machen Waschmaschinen – Sie kennen sich
damit wahrscheinlich nicht aus, Herr Kollege –, Spülma-
schinen und Kühlschränke 20 Prozent des gesamten
Energiebedarfs eines Durchschnittshaushaltes aus.

Energiekennzeichnung ist eine ganz wichtige Forde-
rung von uns. Außerdem ist Transparenz wichtig. Denn
der Verbraucher soll einen Teil seines Energieverbrauchs
selber in der Hand haben. Uns geht es auch darum, Ener-
gieverluste zu minimieren. Es ist sehr ärgerlich, dass es
in Haushalten nach wie vor energiefressende Elektroge-
räte gibt, deren Stand-by-Betrieb man nicht ausschalten
kann. Energiekennzeichnung und der Wettbewerb bei
der Energieeffizienz sind für uns also entscheidende
Punkte.

Zum Abschluss möchte ich das aufgreifen, was mein
Kollege Michael Fuchs zur Kernenergie vorhin gesagt
hat. Wir sollen die Quadratur des Kreises schaffen. Zum
einen wollen wir Energieeffizienz, und zum anderen soll
die Energiesicherheit gewährleistet sein. Außerdem soll
die Energie bezahlbar und gleichzeitig umweltverträg-
lich sein.


(Klaus Barthel [SPD]: Genau!)


Wenn man aufgrund mangelnder Umweltverträglich-
keit Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke abschalten
will, dann weiß ich nicht, wie man es schaffen kann,
abends nicht nur bei Kerzenlicht zu sitzen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das haben Sie aber schön gesagt!)


Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen. Wettbe-
werb ist unserer Meinung nach der beste Verbraucher-
schutz.

(Beifall bei der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie kann man nur eine solche Rede halten?)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612014400

Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Ich bitte die Kollegen – insbesondere die Kollegen
der FDP –, die nicht an der folgenden Debatte teilneh-
men wollen, die Gespräche draußen weiterzuführen, da-
mit ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen
kann.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Wir sitzen doch! – Dirk Niebel [FDP]: Es sind alles Christdemokraten, die hier stehen!)


– Kollege Niebel, Sie haben eine solch durchdringende
Stimme, dass ich Sie auch noch dann verstehe, wenn ich
rede.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b
auf:

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes
zur Änderung des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch und anderer Gesetze

– Drucksache 16/6741 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia
Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit zur
Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit, für
mehr Qualifizierung und eine längere Bezugs-
dauer des Arbeitslosengeldes verwenden

– Drucksache 16/6035 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Dazu höre ich
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parla-
mentarische Staatssekretär Gerd Andres.

G
Dr. h.c. Gerd Andres (SPD):
Rede ID: ID1612014500


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren!

Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist zentrale Ver-
pflichtung unserer Regierungspolitik. Wir wollen
mehr Menschen die Chance auf Arbeit geben. Ar-
beit bedeutet nicht nur Sicherung des Lebensunter-
halts, sondern ermöglicht Teilhabe und Teilnahme






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Gerd Andres
am sozialen Leben. Wenn wieder mehr Menschen
Arbeit haben, verbessert dies auch die Lage der Fi-
nanz- und Sozialsysteme unseres Landes.


(Klaus Brandner [SPD]: Das ist gut so!)


So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart und
versprochen. Wir halten Wort. Das zeigt der Regierungs-
entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, den wir
jetzt zu beraten haben, exemplarisch und deutlich.

Wir haben erreicht, dass mehr Menschen die Chance
auf Arbeit bekommen. Schon in der Regierungszeit von
Bundeskanzler Gerhard Schröder haben wir dafür das
Fundament gelegt. Die Lage am Arbeitsmarkt ist derzeit
so gut wie seit zwölf Jahren nicht mehr. Die Arbeits-
losenzahl liegt nur knapp über 3,5 Millionen. Rund
1 Million Menschen weniger als vor zwei Jahren sind ar-
beitslos. Die Zahl der Beschäftigten ist auf Rekord-
niveau. Wir sind dabei, die Marke von 40 Millionen zu
knacken.

Das ist ein großer Erfolg und bestätigt die Arbeits-
marktpolitik der Bundesregierung. Die Reform der Bun-
desagentur greift, und der passgenaue Einsatz der ar-
beitsmarktpolitischen Instrumente zeigt Wirkung. Arbeit
und Teilhabechancen schaffen, das Wachstum stärken –
das ist der Weg, auf dem wir weitergehen; das haben wir
in Meseberg noch einmal bekräftigt. Das heißt auch: Wir
setzen die notwendigen Verbesserungen und Verände-
rungen, die uns auf diesem Weg weiterführen, ins Werk.

Wir können schon jetzt, an den Koalitionsvertrag an-
knüpfend, feststellen: Die Lage der Finanz- und der So-
zialsysteme hat sich spürbar verbessert. So steigen die
Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die
Ausgaben dagegen sinken. Der Haushalt der Bundes-
agentur konnte im letzten und in diesem Jahr Über-
schüsse erzielen. 2006 hat die Bundesagentur mit einem
Finanzierungsüberschuss von rund 11,2 Milliarden Euro
abgeschlossen. In den ersten acht Monaten dieses Jahres
hat die BA einen Überschuss in Höhe von etwa 2,5 Mil-
liarden Euro erzielt. Bis zum Jahresende könnten es nach
Einschätzung der BA 6 oder 6,5 Milliarden Euro wer-
den.

Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich, dass
wir den Beitragssatz so weit wie möglich senken; ich be-
tone: so weit wie möglich. Wir haben den Beitragssatz
schon zum 1. Januar 2007 um 2,3 Prozentpunkte ge-
senkt. Die Bundesregierung schlägt in dem vorliegenden
Gesetzentwurf vor, den Beitragssatz um weitere
0,3 Prozentpunkte auf dann 3,9 Prozent zu senken – bei-
des in einem Jahr. Damit erreichen wir einen Beitrags-
satz wie zuletzt Anfang der 80er-Jahre; zur Erinnerung:
Da war Helmut Schmidt noch Bundeskanzler.

So wie es im Moment aussieht, ist sogar ein Satz von
3,5 Prozent erreichbar; die Koalitionsparteien haben sich
dazu in den vergangenen Tagen geäußert. Zu Beginn des
letzten Jahres lag der Beitrag bei 6,5 Prozent. Nun peilen
wir 3,5 Prozent an. Das alles zusammen bringt den Bei-
tragszahlern eine Entlastung um 21 Milliarden Euro.

(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Die Rentner haben nichts davon!)


Weil kein Gesetzentwurf so aus dem parlamentarischen
Verfahren herauskommt, wie er eingebracht worden ist,
kann uns dies auch zeitnah gelingen.

Klar ist: Augenmaß, Verlässlichkeit und Nachhaltig-
keit sind unsere Maximen. Die Bundesagentur muss
auch in den nächsten vier Jahren ohne zusätzliches Geld
aus dem Bundeshaushalt – das heißt, sie darf nicht mehr
erhalten als die Einnahmen, die sich aus der Mehrwert-
steuererhöhung um 1 Prozentpunkt ergeben, der für die
Beitragssenkung vorgesehen war – und auch ohne Erhö-
hung der Beiträge auskommen können.

Wir wollen keinen Sturm im Wasserglas, sondern Rü-
ckenwind für den Arbeitsmarkt. Darum entlasten wir die
Beitragszahler, senken die Lohnnebenkosten und schaf-
fen so Anreize für mehr sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in Deutschland. Ich warne alle diejeni-
gen, die den Wettlauf um den niedrigsten Beitragssatz
immer weiter treiben wollen, um Stimmung zu machen
und Stimmen zu angeln.


(Dirk Niebel [FDP]: Herr Beck zum Beispiel!)


Wenn wir den Beitrag jetzt, in einem konjunkturellen
Hoch, zu stark senken und dann in einer konjunkturellen
Schwächephase wieder anheben müssen, ist das kontra-
produktiv. Dies streut den Menschen Sand in die Augen
und kostet Arbeitsplätze.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Eine nachhaltige und solide Finanzierung – das ist der
Weg für die Zukunft der Bundesagentur für Arbeit. Da-
rum richten wir dort einen Versorgungsfonds ein, aus
dem die notwendigen Versorgungsleistungen der BA be-
stritten werden können. Bislang werden diese Versor-
gungsausgaben aus dem laufenden BA-Haushalt bezahlt.
Das hat die Konsequenz, dass die Pensionen der jetzt tä-
tigen Beamten und der jetzigen Pensionäre den zukünfti-
gen Beitragszahlern aufgelastet werden. Wir wollen hier
eine bessere und generationengerechte Lastenverteilung
schaffen. Gleichzeitig sichern wir durch die Bildung die-
ses Fonds die eigenständige Handlungsfähigkeit der BA.
Sollte sich die Konjunktur einmal abschwächen, kann
die BA die Versorgungsleistung auch ohne ein zinsloses
Darlehen des Bundes auf Kosten der Steuerzahler tragen.

Darüber hinaus will ich darauf hinweisen, dass wir
über ein Maßnahmenbündel zur Unterstützung von Men-
schen im Niedriglohnbereich beraten. Dieses Maßnah-
menbündel kann finanzielle Auswirkungen auf den
Haushalt der BA haben. Auch dafür muss vorgesorgt
werden.

Trotz der erfreulichen Entwicklung auf dem Arbeits-
markt und obwohl wir die vorhandenen Spielräume nut-
zen, bleibt ein Problem erkennbar: Zwischen der Finanz-
entwicklung bei der Bundesagentur und den finanziellen
Belastungen durch die Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende besteht ein deutliches Ungleichge-
wicht. Die Lastenverteilung zwischen dem Bund und der
Bundesagentur ist nicht ausbalanciert. An dieser Stelle






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Gerd Andres
steuern wir nach, indem wir die Finanzverantwortung
zwischen Bund und Bundesagentur an der Schnittstelle
zwischen Arbeitsförderung und Grundsicherung für Ar-
beitsuchende neu regeln.

Wir führen einen Eingliederungsbeitrag ein, mit dem
die Bundesagentur an den Aufwendungen für Eingliede-
rungsleistungen und den Verwaltungskosten, die im
Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende entstehen, zur Hälfte beteiligt wird. Im Gegen-
zug schaffen wir den Aussteuerungsbetrag ab. Die Bun-
desagentur wird also zugunsten der Langzeitarbeitslosen
stärker in die Pflicht genommen. Außerdem kann der
Haushalt des Bundes so um rund 3 Milliarden Euro jähr-
lich entlastet werden.

Die Bundesagentur hat den gesetzlichen Auftrag zur
beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen. Dieser Auf-
trag bezieht sich auf alle Arbeitslosen. Daran knüpfen
wir an; denn selbstverständlich haben auch Langzeit-
arbeitslose einen Anspruch auf aktive Arbeitsförderung.

All diese Punkte zeigen: Wir sind auf unserem Weg
schon ein ganzes Stück vorangekommen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Mit unserer Arbeitsmarktpolitik – das gilt sowohl für die
aktiven als auch für die passiven Leistungen – haben wir
deutliche Erfolge erzielt. Wir sanieren die sozialen
Sicherungssysteme im Zuge dieses Aufschwungs. Wir
werden diesen Weg weitergehen und die Richtung hal-
ten: Chancen auf dem Arbeitsmarkt schaffen, die Sozial-
systeme nachhaltig finanzieren und die Menschen am
Aufschwung beteiligen. Gehen Sie mit uns diesen Weg!

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612014600

Das Wort hat der Kollege Heinz-Peter Haustein für

die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Heinz-Peter Haustein (FDP):
Rede ID: ID1612014700

Werte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen

und Herren! Es ist Herbst. Die Bauern haben die Felder
abgeerntet. Überall in Deutschland werden Erntedank-
feste gefeiert.


(Zuruf von der SPD: Räuchermännchen kommen!)


Die Kirchen sind festlich geschmückt, und die prallen
Feldfrüchte können sich sehen lassen; sie sind Symbol
für ein gutes Jahr. Die Felder sind vollständig abgeerntet.
Kein Bauer käme auf den Gedanken, Getreide stehen zu
lassen oder die Kartoffeln in der Erde verfaulen zu las-
sen. Das hätte auch keinen Sinn. Der Ertrag seiner Arbeit
würde ungenutzt verderben.


(Beifall des Abg. Carl-Ludwig Thiele [FDP])

Der Bauer nutzt alle Chancen. Das ist natürlich; denn
das dadurch entstehende Kapital kann er im nächsten
Jahr verwenden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das trägt neue Früchte!)


Das war auch ein gutes Jahr für den Arbeitsmarkt:
Die Zahl der Arbeitslosen ist zurückgegangen, es gibt
mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-
hältnisse,


(Zuruf von der LINKEN: Mehr Leiharbeit!)


und es fließt endlich mehr Geld in die Sozialkassen.


(Beifall des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])


Die boomende Weltkonjunktur und der Aufschwung ha-
ben nun endlich auch Deutschland erreicht, zwar nicht
wegen, sondern trotz dieser Regierung.


(Klaus Brandner [SPD]: Das hättest du aber nicht sagen müssen!)


Aber das Ergebnis ist erfreulich.


(Beifall bei der FDP)


Wir haben gute Chancen, das Land grundlegend zu
reformieren. Wir müssen alles tun, damit jetzt mehr Ar-
beitsplätze entstehen; denn die Abkühlung der Weltkon-
junktur zeichnet sich schon ab. Der Sachverständigenrat
hat seine Wachstumsprognose für das nächste Jahr nach
unten korrigiert.

Weil infolge der guten Konjunkturlage unerwartete
Überschüsse bei der BA auflaufen, möchte die Regierung
die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf
3,9 Prozent senken.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist zu wenig!)


Wie so oft bei der Regierung, ist das aber nur halbherzig,
mutlos und ohne Visionen.


(Beifall bei der FDP)


Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler
hat in einer aktuellen Studie vorgerechnet: Wenn wir alle
Spielräume nutzen, können wir den Beitrag weiter ab-
senken. Der Bauer macht es uns vor. Er nutzt alle seine
Chancen, um im nächsten Frühjahr bessere Chancen zu
haben. Es kann hier nur eine Antwort geben: Die Über-
schüsse gehören dem Beitragszahler und müssen jetzt
zurückgegeben werden.


(Beifall bei der FDP)


Das heißt, Herr Andres, wir müssen die Versicherungs-
beiträge so weit wie irgend möglich senken.

Mit dem Vorschlag der Regierung kann das aber nicht
gelingen. Denn ein anderer Mangel kommt hinzu: Die
BA sammelt über 54 Milliarden Euro von den Beitrags-
zahlern ein. Das ist das Fünffache des Haushalts für Bil-
dung und Forschung. Anstatt jedoch mit diesen riesigen
Summen wichtige Aufgaben wahrzunehmen und den
Beitrag zu senken, machen wir eines: Wir finanzieren
versicherungsfremde Leistungen, also Aufgaben, die






(A) (C)



(B) (D)


Heinz-Peter Haustein
dem Staat im Allgemeinen zufallen und mit der Einnah-
mequelle nichts zu tun haben. An diesem grundlegenden
Fehler ändert sich nichts, egal ob Sie das jetzt Eingliede-
rungsbeitrag oder Ausgliederungsbeitrag nennen.


(Beifall bei der FDP)


Niedrigere Lohnnebenkosten sind nicht alles. Der
Bürokratieabbau und ein einfacheres, niedrigeres und
gerechteres Steuersystem gehören dazu. Wenn wir die
Lohnnebenkosten senken, stärken wir die Unternehmen.
Sie können mehr Arbeitsplätze schaffen, was wiederum
zu mehr Steuereinnahmen führt.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nur so geht es! – Gegenruf des Abg. Klaus Brandner [SPD]: Deswegen hat die FDP immer erhöht! Die FDP ist die Beitragserhöhungspartei!)


Diese Mittel müssen wir für unsere Kinder, für die Bil-
dung, für die Forschung, für Investitionen in die Zukunft
verwenden.

Die FDP fordert erstens: Die abbaubaren versiche-
rungsfremden Leistungen, die immerhin 8,2 Milliarden
Euro betragen, dürfen den Beitragszahlern nicht länger
aufgebürdet werden.


(Beifall bei der FDP)


Zweitens. Die Arbeitsmarktinstrumente müssen end-
lich entsprechend ihrer Effektivität und Effizienz gebün-
delt werden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da seid ihr überfällig! Das müsste längst passiert sein!)


Dass wir Geld für bekanntermaßen unwirksame Instru-
mente ausgeben, ist nicht hinnehmbar.

Drittens. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
muss auf mindestens 3,5 Prozent gesenkt werden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Mindestens! – Gegenruf des Abg. Klaus Brandner [SPD]: Das habe ich schon vor drei Monaten gesagt!)


Ich würde mir mehr Mut wünschen. Ich sage: Strebt
3 Prozent als Ziel und Vision an.


(Beifall bei der FDP)


Ich denke bei diesem Vorschlag an das Mädchen, das
über das Feld läuft, den Apfelbaum nicht schüttelt, die
Brote nicht aus dem Ofen zieht und so ihre Chancen
nicht nutzt. Das ist die Pechmarie. Machen Sie es nicht
wie im Märchen bei Frau Holle. Nutzen Sie alle Chan-
cen!

In diesem Sinne ein herzliches Glückauf aus dem Erz-
gebirge.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU] und des Abg. Klaus Brandner [SPD] – Klaus Brandner [SPD]: Das Räuchermännchen aus dem Erzgebirge!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612014800

Das Wort hat der Kollege Stefan Müller für die

Unionsfraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1612014900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich will gleich zum Kollegen Haustein aus dem Erzge-
birge etwas sagen.


(Dirk Niebel [FDP]: Der kennt sich aus mit der Landwirtschaft!)


Ganz offensichtlich ist eines: Die Kollegen von der
FDP haben die Studie des Bundes der Steuerzahler, die
schon zitiert worden ist, offensichtlich sehr aufmerksam
gelesen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ja!)


Sie haben sie so aufmerksam gelesen, dass sie den Inhalt
gleich abgeschrieben und daraus einen Antrag gemacht
haben.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn ihr dann zustimmt, machen wir auch das!)


Über diesen haben wir, glaube ich, schon in erster Le-
sung diskutiert. Ganz nebenbei gesagt: Ich meine nicht,
dass alles, was darin steht, falsch ist. Aber ich stelle fest,
dass Sie die Studie sehr aufmerksam gelesen haben, was
ich grundsätzlich begrüße. Information schadet ja prinzi-
piell nie.

Wir setzen mit dem vorliegenden SGB-III-Ände-
rungsgesetz den konsequenten Kurs der Großen Koali-
tion fort, die Lohnzusatzkosten nachhaltig zu senken.
Jahrelang ist über diesen Kurs nur geredet worden. Die
Große Koalition redet nicht nur, sondern jetzt folgen den
vielen Worten auch endlich Taten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir beabsichtigen mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf eine weitere Senkung des Beitrages zur Arbeitslo-
senversicherung. Ich darf Sie an Folgendes erinnern: Wir
haben ihn bereits von 6,5 Prozent auf aktuell 4,2 Prozent
gesenkt. Die Bundesregierung schlägt in diesem Gesetz-
entwurf vor, ihn auf 3,9 Prozent abzusenken. Es ist poli-
tisch schon verabredet, Herr Kollege Haustein, dass wir
diesen Beitrag auf 3,5 Prozent senken. Das wissen Sie.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Dann macht es doch!)


Wir brauchen – das habe ich Ihnen in der letzten De-
batte schon zugerufen – Ihre Nachhilfe nicht. Es ist na-
türlich sehr geschickt, dann, wenn etwas von den Regie-
rungsfraktionen politisch schon verabredet worden ist, in
einem Antrag das Gleiche zu fordern. Wie gesagt: Ihre
Nachhilfe brauchen wir nicht. Ich weise darauf hin, dass
3,5 Prozent den niedrigsten Arbeitslosenversicherungs-
beitrag seit 20 Jahren bedeuten. Herr Kollege Dr. Kolb,
weil Sie es immer wieder einmal kritisieren: Wir kom-
men damit unserem Ziel näher, die Sozialabgabenquote
auf unter 40 Prozent zu senken.


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612015000

Kollege Müller, gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1612015100

Bitte sehr.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1612015200

Frau Präsidentin, die Zwischenfrage war nicht be-

stellt. – Herr Kollege Müller, Sie senken den Arbeitslo-
senversicherungsbeitrag jetzt um 0,3 Prozentpunkte ab,
heben aber gleichzeitig den Pflegeversicherungsbeitrag
– das ist beschlossene Sache – um 0,25 Prozentpunkte
an. Würden Sie mir zustimmen, dass dies allenfalls ein
Trippelschrittchen hin zu Ihrem Ziel ist und wir nach wie
vor von dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen
Ziel deutlich entfernt sind, dass der Gesamtsozialversi-
cherungsbeitrag dauerhaft unter 40 Prozent liegen soll,
und zwar auch dann, wenn man den Zusatzbeitrag zur
Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkten
berücksichtigt?


Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1612015300

Herr Kollege Dr. Kolb, ich bin über Ihre Zwischen-

frage ganz erstaunt; ich hätte sie so nicht erwartet. Gott
sei Dank habe ich mir aber im Vorfeld einige Zahlen he-
rausgesucht. Damit komme ich auch auf den Kollegen
Haustein zu sprechen. Adam Riese hat im Erzgebirge
gelebt; er ist übrigens in Franken geboren. Aber das nur
nebenbei.

Herr Dr. Kolb, vielleicht können wir dies einmal ge-
meinsam zusammenrechnen. Wenn wir zu dem auf
3,5 Prozent abgesenkten Beitrag in der Arbeitslosenver-
sicherung die Rentenversicherung mit 19,9 Prozent, die
Pflegeversicherung mit 1,95 Prozent – die 0,25 Prozent,
die ebenfalls politisch verabredet waren, sind da also
schon eingepreist – und einen durchschnittlichen Bei-
tragssatz zur Krankenversicherung von 15,1 Prozent ad-
dieren, dann komme ich auf 40,45 Prozent.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist mehr als 40 Prozent! Stimmen Sie mir dazu?)


Wenn ich jetzt 40,45 Prozent mit den Beiträgen noch im
Jahr 2006 vergleiche – 6,5 Prozent Arbeitslosenversi-
cherung, 19,5 Prozent Rentenversicherung, 1,7 Prozent
Pflegeversicherung und 14,25 Prozent bei der Kranken-
versicherung, zusammen also 41,95 Prozent –, dann sind
nach meinem Verständnis – Adam Riese würde mir recht
geben – 41,95 Prozent mehr als 40,45 Prozent.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Sie müssten mir also erst einmal erklären, warum die
von mir geschilderte Senkung eine Erhöhung sein soll.
Das habe ich nicht ganz verstanden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612015400

Das darf Ihnen der Kollege Kolb jetzt nicht erklären.

Aber er darf Ihnen, wenn Sie es ihm gestatten, eine
zweite Zwischenfrage stellen.

Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1612015500

Herr Kollege Dr. Kolb, ich schlage vor, dass wir uns

auf einen Kaffee treffen und dort unsere Zahlen verglei-
chen. Mal sehen, was Sie dann vorzuweisen haben.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Ich komme als Schiedsrichter!)


– Dr. Ramsauer bietet an, dazuzukommen.


(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP)


– Herr Dr. Kolb muss zahlen; das ist ein guter Vorschlag.
Auf diese Einladung, Herr Dr. Kolb, werde ich gern zu-
rückkommen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mit dieser
Beitragssatzsenkung entlasten wir die Beitragszahler um
insgesamt 23 Milliarden Euro. Die jährliche Entlastung
der Beitragszahler entspricht 23 Milliarden Euro. Dies
bedeutet einerseits für Arbeitnehmer, dass sie endlich
wieder mehr netto vom Brutto haben. Unser Problem ist
doch, dass das, was oben auf den Lohn- und Gehaltszet-
teln steht, erheblich von dem abweicht, was unten netto
steht, und die Differenz einfach so groß ist, dass das, was
letztlich herauskommt, zu wenig ist. Mit den Maßnah-
men, die wir hier vereinbaren und beschließen, sorgen
wir dafür, dass der Aufschwung endlich auch bei den
Menschen ankommt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Andererseits bedeutet dies für die Arbeitgeberseite,
dass wir die Lohnzusatzkosten weiter senken. Dies be-
deutet mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Einstel-
lungshemmnisse. Nach einer Umfrage des DIHK unter
20 000 Unternehmen sind eines der größten Anstel-
lungshemmnisse in der Tat die zu hohen Lohnzusatzkos-
ten. Zwei Drittel der befragten Unternehmen würden
mehr Geringqualifizierte einstellen, wenn die Lohnzu-
satzkosten gesenkt werden könnten. Deswegen leisten
wir einen maßgeblichen Beitrag dazu, dass der Auf-
schwung endlich auch bei jenen ankommt, die bislang
noch nicht von ihm profitiert haben, und dass endlich
Impulse gegeben werden, damit auch Langzeitarbeits-
lose wieder eingestellt werden können.

Bei dieser Beitragssatzsenkung nutzen wir alle Spiel-
räume, die sich in den letzten Jahren ergeben haben.
Grund dafür ist die positive Finanzentwicklung bei der
Bundesagentur für Arbeit. Ich erinnere daran, dass sie im
Jahr 2006 einen Überschuss von 7,5 Milliarden Euro er-
zielt hatte. Seinerzeit war davon ausgegangen worden,
dass die BA im Jahr 2007 aus dieser Rücklage etwas ent-
nehmen müsse. Heute wissen wir, dass sie diese Rückla-
gen nicht anzugreifen braucht, sondern sogar einen wei-
teren Überschuss erwirtschaftet, obwohl wir den Beitrag
schon abgesenkt haben. Das spiegelt auch die positive
Entwicklung am Arbeitsmarkt wider. Das heißt, der
Aufschwung wirkt sich auf die Beschäftigung aus. Er re-
sultiert daraus, dass weniger Arbeitslose, weniger Aus-
gaben, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse und demzufolge mehr Einnahmen zu
verzeichnen sind.

Es findet ein Wettbewerb darum statt, wer für diesen
Aufschwung verantwortlich ist. Ohne Zweifel sind es






(A) (C)



(B) (D)


Stefan Müller (Erlangen)

die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber. Ohne Zweifel ist
es auch die Politik der Großen Koalition; wir haben
maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Entwicklung so
hat stattfinden können. Heute möchte ich aber noch eine
weitere Gruppe erwähnen, die auch einen Beitrag dazu
geleistet hat, dass sich der Arbeitsmarkt so positiv hat
entwickeln können, wie er es getan hat. Das ist letztlich
auch ein Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundesagentur für Arbeit, die es in den vergangenen
Jahren geschafft haben, aus einer erstarrten Behörde ei-
nen modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt zu machen.
Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen herzli-
chen Dank sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das wird im Übrigen auch durch die Ergebnisse der
Kundenbefragungen, die regelmäßig durchgeführt wer-
den, belegt. Die Gesamtzufriedenheit der 114 000 Kun-
den, die in den letzten zwei Jahren befragt wurden, hat
sich stetig erhöht. Auch die Kunden nehmen deutliche
Verbesserungen des Angebots der BA wahr; das bestäti-
gen sowohl Arbeitsuchende als auch Arbeitgeber. Inso-
fern kann ich an dieser Stelle nur sagen: Die Reformen
der vergangenen Jahre waren richtig. Wir wollen diese
Reformen fortsetzen, und wir werden selbstverständlich
auch die Bundesagentur für Arbeit mit aller Kraft unter-
stützen.

Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der im
vorliegenden Gesetzentwurf zu finden ist. Die Bundes-
agentur für Arbeit wird zur Finanzierung der Pensionen
der Beamten, die heute noch bei ihr beschäftigt sind, ei-
nen Versorgungsfonds schaffen. Wie Sie wissen, müssen
diese Pensionen nach dem heutigen System aus den lau-
fenden Beitragseinnahmen finanziert werden.

Künftig werden die Pensionen der BA-Beamten aus
diesem Versorgungsfonds finanziert. Dafür werden aus
der Rücklage bzw. aus den Überschüssen des vergange-
nen Jahres Mittel entnommen, es wird monatliche Zu-
weisungen an aktive Beamte geben, und es wird ein be-
stimmter Betrag aus dem beim Bund vorhandenen
Versorgungsfonds entnommen. Das bedeutet, dass künf-
tige Beitragszahler mit diesen Pensionsverpflichtungen
nicht mehr belastet werden, wie es heute noch der Fall
ist.

Das ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Generatio-
nengerechtigkeit, weil wir dadurch letztendlich die Bei-
tragszahler von morgen entlasten. Deswegen unterstüt-
zen wir diesen Weg ausdrücklich.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Nicht nur wir unterstützen ihn, sondern auch die Selbst-
verwaltungen. Insofern, denke ich, können sich dem
auch die Oppositionsfraktionen weitgehend anschließen.

Es liegt auch ein Antrag der Fraktion Die Linke vor;
auch dazu möchte ich gerne etwas Unfreundliches sa-
gen.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

Allerdings ist darin nicht sehr viel zu finden. Ihr Antrag
enthält insgesamt nicht gerade viel Neues. Es ist letzt-
endlich immer das Gleiche.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Es ist viel Richtiges!)


Warum wir Ihren Antrag heute und nicht morgen behan-
deln – denn morgen befassen wir uns mit einem Sam-
melsurium verschiedener Anträge von Ihnen –, ist mir
übrigens ein Rätsel.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Ach! Das ist eigentlich auch egal!)


Dass Sie weitere Senkungen des Beitragssatzes ableh-
nen,


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ist richtig!)


hat etwas damit zu tun, dass Sie diesen Kurs nicht unter-
stützen und dass Sie keinen Zusammenhang zwischen
Einstellungshemmnissen und zu hohen Lohnnebenkos-
ten sehen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ach! Das ist doch wirklich alt!)


Ich möchte behaupten: Selbst ich werde Sie in der heuti-
gen Debatte nicht vom Gegenteil überzeugen können.

In einem Absatz Ihres Antrags schreiben Sie:

Weitere Beitragssatzsenkungen würden zu weiteren
Einschränkungen bei der aktiven Arbeitsmarktpoli-
tik führen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, genau!)


Das ist falsch;


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Genau! Hanebüchener Blödsinn ist das!)


ich weiß nicht, ob Sie das wissen. Ein Blick in den Haus-
halt der Bundesagentur würde allerdings auch bei Ihnen
für eine gewisse Erleuchtung sorgen. Obwohl wir verab-
redet haben, den Beitragssatz auf 3,5 Prozent zu senken,
bleibt der Ansatz für die aktive Arbeitsmarktpolitik
gleich. Insofern führt diese Senkung des Beitragssatzes,
die wir vornehmen werden, zu keinen Einschränkungen.
Der gleiche Ansatz bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik
bei weniger Arbeitslosen bedeutet unterm Strich, dass
gerade für die Personengruppe, die bisher noch nicht
profitiert hat, mehr Geld zur Verfügung steht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es ist zumindest konsequent, dass Sie diesen Schritt ab-
lehnen; allerdings ist das falsch. Deswegen sage ich
noch einmal: Die Entwicklung am Arbeitsmarkt gibt uns
recht. Alle sind aufgerufen, sich weiterhin mit aller Kraft
dafür einzusetzen, dass noch mehr Menschen in Be-
schäftigung kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)







(A) (C)



(B) (D)


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612015600

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Dr. Kolb

von der FDP-Fraktion das Wort.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1612015700

Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege

Müller, die Einladung zu einem Mittagessen oder zu ei-
nem Stück Torte


(Zuruf von der CDU/CSU: Und Kaffee!)


nehme ich natürlich gerne an. Ich bin auch bereit, die
Rechnung zu übernehmen, wenn Sie meinen nachfol-
genden Erläuterungen zuhören und ihnen in Ihrer kurzen
Replik vielleicht auch zustimmen.

Sie haben hier vor den Augen und Ohren des Plenums
eingeräumt, dass der Gesamtversicherungsbeitrag der-
zeit bei 40,45 Prozent steht. Nach Adam Riese sind das
mehr als 40 Prozent. Sie müssen uns nachsehen, Herr
Kollege Müller, dass wir nicht nur die Veröffentlichun-
gen des Bundes der Steuerzahler aufmerksam lesen, son-
dern auch die Veröffentlichungen der Bundesregierung.
Dazu gehört die Koalitionsvereinbarung, in der steht,
dass der Beitrag dauerhaft auf unter 40 Prozent gesenkt
werden soll. 40,45 Prozent sind mehr als 40 Prozent.
Deshalb meine Frage: Wie wollen Sie das Ziel, dauerhaft
unter 40 Prozent zu kommen – sie nicht nur anzukratzen –,
erreichen?

Sehen Sie uns bitte auch nach, dass wir noch auf Fol-
gendes hinweisen: Wir kennen aus der Vergangenheit
– das haben wir damals gemeinsam kritisiert – den
„Ökosteuerbetrug“, wie ich ihn einmal nennen will. Rot-
Grün hat mit der Begründung, dass dafür der Rentenver-
sicherungsbeitrag gesenkt werden sollte, die Ökosteuer
eingeführt. Das Ergebnis: Die Ökosteuer war im Lande;
doch der Rentenversicherungsbeitrag ist trotzdem weiter
angestiegen. Die Absenkung des Arbeitslosenversiche-
rungsbeitrages haben Sie damit erkauft, dass die Mehr-
wertsteuer um insgesamt 3 Prozentpunkte angestiegen
ist.


(Dirk Niebel [FDP]: 2 Prozentpunkte davon waren die Merkel-Steuer!)


Sie haben gesagt, die Absenkung des Arbeitslosenversi-
cherungsbeitrages um 0,3 Prozentpunkte bringt 21 Mil-
liarden Euro. Doch allein die Erhöhung der Mehr-
wertsteuer um 3 Prozentpunkte entspricht 24 Milliarden
Euro. Sie müssen uns also schon nachsehen, dass wir
hartnäckig an Ihren Fersen bleiben.

Wir freuen uns sehr – deswegen hat ja der Kollege
Haustein diesen ehrgeizigen Vorschlag gemacht –, wenn
Sie die 40 Prozent unterschreiten. Wenn Sie den Arbeits-
losenversicherungsbeitrag auf 3,0 Prozent absenken,
kommen Sie beim Gesamtversicherungsbeitrag auf
39,95 Prozent – Ziel erreicht! Frage: Warum tun Sie es
nicht einfach? Der Weg wäre frei. Es fehlt nur noch der
Mut, entschieden zu handeln.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612015800

Herr Kollege Müller hat das Wort.

(Dirk Niebel [FDP]: Versauen Sie sich nicht das Mittagessen!)



Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1612015900

Herr Kollege Dr. Kolb, ich habe in meiner Rede nicht

behauptet, dass wir die 40 Prozent schon unterschritten
hätten – jedenfalls nicht insgesamt –, sondern ich habe
gesagt: Wir sind auf diesem Weg ein gutes Stück voran-
gekommen. Das muss auch die FDP akzeptieren. Trotz
notwendiger Beitragserhöhungen an anderer Stelle ha-
ben wir insgesamt eine Entlastung herbeigeführt; auch
das bitte ich Sie zur Kenntnis zu nehmen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Wenn man die Mehrwertsteuer außen vor lässt!)


– Wir reden ja nun von den Sozialabgaben. – Insofern
sind wir fast bei 40 Prozent.

Ferner bitte ich Sie, zu bedenken, dass Arbeitnehmer
und Arbeitgeber unterschiedliche Sozialabgabenquoten
haben. Wenn man den Zusatzbeitrag zur Krankenversi-
cherung, die 0,9 Prozentpunkte, die die Arbeitnehmer
aufbringen, berücksichtigt und anrechnet, dass ein Teil
der Pflegeversicherung durch den Wegfall des Buß- und
Bettages finanziert worden ist, kommt man, zumindest
bei den Arbeitgebern, in der Summe auf unter 40 Pro-
zent bzw. auf unter 20 Prozent.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Wir sind da also ein gutes Stück vorangekommen,
und wir werden nicht nachlassen. Die Union hat immer
gesagt, dass finanzielle Spielräume, um Beiträge nach-
haltig zu senken, genutzt werden. Dazu stehen wir wei-
terhin, zum Beispiel wenn der Arbeitslosenversiche-
rungsbeitrag auf 3,5 Prozent gesenkt werden kann. Wir
freuen uns auf Ihre Unterstützung. Vielleicht beteiligen
Sie sich dann mit konstruktiven Beiträgen, eigenen Bei-
trägen, anstatt vom Bund der Steuerzahler abzuschrei-
ben. Ansonsten schlage ich vor, wir treffen uns trotzdem;
aber ich übernehme die Rechnung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Jörg Rohde [FDP] – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016000

Sie können uns ja in geeigneter Weise irgendwann un-

terrichten, wer die Rechnung tatsächlich übernommen
hat, und vor allen Dingen, zu welchen weiterführenden
Erkenntnissen Sie gekommen sind.

Aber jetzt hat die Kollegin Dr. Barbara Höll für die
Fraktion Die Linke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016100

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Menschenwürdiges Dasein für Alle! Der obige Satz
ist uns mehr als etwa das Stichwort einer Schule
oder der Ruf einer Partei – er ist das einfache, na-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Barbara Höll
turgemäße Resultat unseres Gerechtigkeitsgefühls,
fußend auf „dem Rechte, das mit uns geboren ist“,
unserer Humanität, die fern von allem schwungvol-
len Phrasentum ist.

So schrieb Louise Otto 1868 im Organ Neue Bahnen
des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins. Dem fühlen
wir uns verpflichtet. Frauen und Männer wollen ihren ei-
genen Lebensunterhalt verdienen, im richtigen Wechsel
von Arbeit und Erholung, Ruhe, Entwicklung ihrer
Kräfte und Anlagen, Betätigung der Fähigkeiten und
– endlich – Rechten der freien Selbstbestimmung. Dies
sagte Louise Otto. Heute sind davon in der Bundesrepu-
blik Deutschland 3,543 Millionen Menschen ausge-
schlossen. Das ist die Arbeitslosenzahl vom September.
Daran muss sich Ihr Gesetzentwurf messen lassen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wie gelingt es, das Geld, das die Versicherten aufge-
bracht haben, zur Vermeidung und Bekämpfung von
Arbeitslosigkeit – insbesondere von Landzeitarbeitslo-
sigkeit – und zur Sicherung des erarbeiteten Lebensstan-
dards einzusetzen? Liest man nach, dann kann man er-
fahren:

Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragszahler … er-
neut zu entlasten sowie die Lastenverteilung zwi-
schen Bund und Bundesagentur für Arbeit bei der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nachhaltig und
ausgewogen zu regeln.

Entlastung – wie schön das klingt. Als Erstes haben
wir festzustellen – man kann es nicht oft genug in Erin-
nerung rufen –, dass Sie von der SPD und der CDU/CSU
die gesamte Bevölkerung durch die Mehrwertsteuer-
erhöhung um drei Prozentpunkte belastet haben. Rentne-
rinnen und Rentner, Studentinnen und Studenten, Kinder
und Arbeitslose müssen für ihren Verbrauch mehr bezah-
len.

Herr Müller hat gesagt, Sie gingen Ihren Weg konse-
quent fort. Das merkt man. Sie haben ja auch in aller
Deutlichkeit gesagt, dass Sie bei der Senkung der Lohn-
nebenkosten inzwischen offen von der paritätischen
Finanzierung abweichen. Ja, Sie tun immer nur etwas für
die Arbeitgeberseite. Die Unternehmen müssen entlastet
werden. Hier sind Sie sehr konsequent; das muss man
sagen. Es gibt die Unternehmensteuerreform, und für die
wirklich Vermögenden haben Sie den Spitzensteuersatz
gesenkt. Durch dieses Gesetz werden die Unternehmen
wieder um 1,1 Milliarden Euro entlastet. Dies ist die
Fortführung Ihres Weges der unsozialen Verteilung in
unserer Gesellschaft. Das lehnen wir ab.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir lehnen die weitere Senkung des Beitragssatzes
ab, weil die Probleme der abhängig Beschäftigten da-
durch nicht gelöst werden und weil für sie daraus – das
muss man auch einmal im Klartext sagen – nur eine rela-
tiv geringe Entlastung resultiert. Nehmen wir doch ein-
mal jemanden, der 2 000 Euro brutto monatlich verdient.
Für ihn bedeutet die Senkung um 0,3 Prozentpunkte
36 Euro im Jahr. Haben oder Nichthaben – sicher, das ist
etwas, aber es ist nicht wirklich viel. Verdient er
3 000 Euro brutto monatlich, dann wird er im Jahr um
54 Euro entlastet. Setzt man dagegen einmal, was ihn die
Mehrwertsteuererhöhung, die Veränderungen bei der
Entfernungspauschale, die Nichtabsetzbarkeit des häus-
lichen Arbeitszimmers und die Verkürzung der Zahl-
dauer des Kindergeldes gekostet hat, dann stellt man
fest, dass dies ein Vielfaches dieser kleinen Entlastung
ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Eine wirkliche Verbesserung der Lage der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer ist nur durch wirklich bes-
sere Tarifabschlüsse möglich. Hier wäre es wichtig, dass
die Politik auch dahin gehend wirbt. Man kann natürlich
sowohl durch die eigenen Tarifgestaltungen als auch
durch ein bestimmtes Klima, das in der Gesellschaft be-
fördert wird, darauf hinwirken.

Welche Erwartungen haben denn die Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen? Es geht ihnen wahrlich nicht
um 5 oder 10 Euro pro Monat mehr im Portemonnaie.
Sie wollen für den Fall der Arbeitslosigkeit geschützt
sein. Sie wollen Gewissheit haben, dass sie nicht gleich
in Armut geraten und dass Sie aktive Hilfe erhalten,
wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Nehmen wir nur einmal die schöne Familienpolitik,
mit der Sie hier immer so toll agieren. Von der Bundes-
agentur für Arbeit gab es einmal Wiedereingliederungs-
programme für Frauen nach einer Familienphase. Diese
sind mit dem Übergang zu den Hartz-Gesetzen einfach
gestrichen worden.


(Klaus Brandner [SPD]: Das ist doch Quatsch! Das wissen Sie auch! Behaupten Sie doch nicht so etwas!)


Davon ist nichts wieder eingeführt worden. Daran müs-
sen Sie sich messen lassen.


(Beifall bei der LINKEN)


Aufgrund dieses Gesetzes wird die Bundesagentur für
Arbeit erstens durch die Einnahmeausfälle infolge der
Senkung um 2,2 Milliarden Euro und zweitens durch die
Verschiebung der Kosten vom Bund auf die Bundes-
agentur für Arbeit – das sind noch einmal 3 Milliarden
Euro – belastet. Wir meinen, dass dafür keine Notwen-
digkeit besteht und dass es falsch ist, weil wir Arbeitslo-
sengeld I länger zahlen können, wenn das Geld da ist.
Dazu haben wir Ihnen unseren Antrag vorgelegt.

Nun kann man endlich wieder sagen, dass das Geld da
ist. Wir sind der Meinung, dass auf alle Fälle etwas ver-
ändert werden muss. Wir gratulieren der SPD, dass sie
inzwischen auch die Einsicht hat. Ich muss allerdings sa-
gen, dass Herr Müntefering heute im Interview in der
Frankfurter Rundschau nicht gerade einen kämpferi-
schen Eindruck macht. Er sagt: Warten wir doch erst ein-
mal ab, was der Koalitionspartner dazu meint. Insofern
kann man nur zur Wachsamkeit aufrufen, denn dabei
klingt sehr stark die Vermutung durch, dass die Verlän-
gerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes vom
Koalitionspartner sowieso nicht so mitgetragen wird,
wie sich die SPD das vorstellt.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Barbara Höll
Es gibt viele Aufgaben. Dazu gehört auch die Auf-
gabe der beruflichen Weiterbildung. Sie haben vorhin
festgestellt, Herr Müller, dass die Ausgaben gleich blei-
ben. Ein Blick auf die letzten Jahre zeigt, dass im Jahr
2004 für die aktive Arbeitsförderung durch die Bundes-
agentur 18,7 Milliarden Euro ausgegeben wurden; 2006
waren es nur noch 11,1 Milliarden Euro. Die Zahlen für
dieses Jahr zeigen, dass bis August nur 47,9 Prozent der
verfügbaren Mittel – das ist weniger als die Hälfte – aus-
gegeben wurden. 990 Millionen Euro sind im ersten
Halbjahr nicht zielgerichtet eingesetzt worden. Viel-
leicht ist auch das eine Möglichkeit, Überschüsse zu er-
zeugen. Das machen wir aber nicht mit.

Wir haben weitere Probleme.


(Wolfgang Grotthaus [SPD]: Dafür können wir doch nichts, wenn ihr Probleme habt!)


Wir haben das Problem, dass heute sehr viele Menschen,
insbesondere Frauen, gar nicht in Weiterbildungsmaß-
nahmen bzw. in Maßnahmen zur Heranführung an den
Arbeitsmarkt einbezogen werden, weil sie das Pech ha-
ben, dass ihr Partner so viel verdient, dass sie selber
keine Leistungen beziehen. Sie fallen de facto aus jegli-
chen Maßnahmen heraus. Dagegen muss man angehen.


(Beifall bei der LINKEN)


Es gibt Jugendliche, die benachteiligt sind, und wir
haben immer noch zwei Regelkreise. Das muss über-
wunden werden.

Bei dem Gesetzentwurf, über den wir heute in erster
Beratung diskutieren und den Sie verabschieden wollen,
geht es um nicht mehr oder weniger als darum, dass sich
der Bund aus seiner Verantwortung zurückzieht. Das
machen wir nicht mit, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass nach Ihren Vorstellungen die Bundesagentur
ab dem Jahr 2011 ohne Zuschüsse auskommen soll. Wir
wissen, dass die Beitragsentwicklung insgesamt von der
Konjunktur abhängt. Es ist eine Mär, dass die derzeiti-
gen Überschüsse ein Ergebnis Ihrer angeblich guten
Politik sind; sie beruhen vielmehr auf der konjunkturel-
len Lage. Wenn sie sich verschlechtert, gehen auch die
Überschüsse zurück.

Wir meinen, es geht nicht an, zu planen, dass die Bun-
desagentur ab 2011 ohne Zuschüsse auskommen soll,
und ihr vorher Aufgaben aufzubürden, die sie mit
5 Milliarden Euro zusätzlich finanziell belasten. Das ma-
chen wir nicht mit. Wir brauchen langfristige Maßnah-
men für die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und für
Arbeitsförderung.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016200

Kollegin Höll, kommen Sie bitte zum Schluss.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016300

Ich komme zum Schluss. Louise Otto sagte:

Ein menschenwürdiges Dasein … ist es, was wir
für Alle fordern und was Allen, also auch den
Frauen, erringen zu helfen, wir als die Aufgabe al-
ler Vorwärtsstrebenden und so auch speciell als die
unsere betrachten.
In dieser Tradition sehen wir uns.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016400

Das Wort hat die Kollegin Anja Hajduk für die Frak-

tion Bündnis 90/Die Grünen.


Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612016500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine werten Kolle-

gen! Ich ziehe das Fazit aus den letzten Wochen: Je bes-
ser die Kassenlage der Bundesagentur, desto schlechter
wird die Qualität der Arbeitsmarktpolitik.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Ich nehme davon die Spitze des Arbeitsministeriums
ausdrücklich aus. Aber sie steht auch nicht mehr mit der
Arbeitsmarktpolitik im Einklang, die sich bei der Gro-
ßen Koalition anbahnt.


(Zuruf von der FDP: Das war ein Lob mit Pferdefuß!)


– Ich meine das ernst. Denn die Früchte, die man jetzt
bei der Bundesagentur im Sinne von positiven finanziel-
len Entwicklungen erntet, werden in der guten Konjunk-
turlage auf eine Weise verfrühstückt, die zeigt, dass man
nicht mehr darauf achtet, was man vorher richtig ge-
macht hat. Ich weiß, dass ich bei Ihnen nicht auf Zustim-
mung stoße, aber das muss man am Anfang dieser De-
batte festhalten.

Ich habe den Presseberichten nicht entnommen, dass
es sachliche Gründe für die Verlängerung der Bezugs-
dauer des Arbeitslosengeldes I gibt. Es wird nur noch
unter dem Gesichtspunkt diskutiert, ob es der SPD nützt
und der CDU/CSU schadet.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nützt es Beck und schadet es Müntefering? Das ist die Frage!)


Diese Ebene der Debatte haben wir erreicht. Das ist bei
einem so wichtigen Politikbereich traurig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich komme jetzt zu dem von Ihnen vorgelegten Ge-
setzentwurf zur Änderung des SGB III. Sie schlagen
mehrere Änderungen vor, die insbesondere den Haushalt
der Bundesagentur treffen. Ich will zwei Punkte voraus-
schicken, die wir richtig finden: Die Bildung eines Ver-
sorgungsfonds halten wir für richtig – der Kollege
Müller von der CSU hat den Punkt angesprochen –; das
können wir mittragen. Wir können auch die Abschaffung
des Aussteuerungsbetrages mittragen, weil er sich als
nicht zielführend und nicht sachgerecht erwiesen hat.

Ich will Ihnen nur Folgendes sagen: Bei den weiteren
Änderungen, die Sie vorschlagen, den Beitrag der Bun-
desagentur für die Eingliederung der Langzeitarbeitslo-
sen, die Beitragszahlungen des Bundes für Kindererzie-
hungszeiten, die wieder von der Bundesagentur
übernommen werden, oder auch, worüber demnächst






(A) (C)



(B) (D)


Anja Hajduk
diskutiert wird, den Erwerbstätigenzuschuss –, ver-
quicken Sie wieder das SGB II und das SGB III mitei-
nander. Alle diese Änderungen, die Sie vorschlagen,
führen wieder zu einer viel stärkeren Vermischung des
Haushaltes der Bundesagentur mit dem des Bundes. Ich
drücke es für Nichtexperten einmal wie folgt aus: Sie
schaffen wieder ein Gestrüpp aus Versicherungsleistun-
gen und Steuerfinanzierungen, was unserer Überzeu-
gung nach grundlegend falsch ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)


Wenn das nicht klar genug ist, dann machen Sie es
doch ganz einfach und streichen Sie der Bundesagentur
den Mehrwertsteuerzuschuss. Das sind etwas mehr als
7 Milliarden Euro. Nehmen Sie sie der Bundesagentur
weg. Das Geld kann zurück in den Bundeshaushalt.
Dann brauchen Sie sich auch nicht die vielen Maßnah-
men auszudenken, die die Bundesagentur im Um-
kehrschluss jetzt zusätzlich durchführen soll, damit es
für den Haushalt ungefähr gleich ausgeht. Sie erfinden
zusätzliche Maßnahmen, deren Kosten – jetzt sind es
schon 6,4 Milliarden Euro plus Erwerbstätigenzuschuss –
zukünftig genau bei den 7,5 Milliarden Euro liegen, die
dieser Mehrwertsteuerpunkt etwa ausmacht. Schaffen
Sie doch klare Strukturen und klare Verhältnisse; denn
das ist auch wichtig für eine nachhaltige und transpa-
rente Finanzierung der Bundesagentur einerseits und des
Bundeshaushalts andererseits.

Wir haben ein Szenario durchgerechnet und dabei den
Trend der Arbeitsmarktzahlen in diesem Jahr zugrunde
gelegt. Wir haben der Bundesagentur den Mehrwert-
steuerzuschuss in Höhe von etwa 7,5 Milliarden Euro
abgezogen. Wir haben den Aussteuerungsbetrag abge-
schafft; wir haben aber nicht die zusätzlichen Belastun-
gen eingerechnet. Dann haben wir den Beitragssatz auf
3,9 Prozent festgelegt. Und siehe da: Es geht auf. Sie
können es einfach machen. Sie müssen hier einmal die
Frage beantworten, warum Sie das nicht tun. Sie können
den Beitragssatz nach unseren Berechnungen auch auf
unter 3,9 Prozent senken; das ist ja Ihre Absicht. Ich
sage Ihnen: Sie haben keine klare Vorstellung von der
Zukunft der Arbeitsmarktpolitik. Sie haben nur ein er-
denklich schlechtes Kompromissgebräu in der Großen
Koalition.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will Ihnen noch etwas sagen. Wenn man den
Mehrwertsteuerzuschuss herausnimmt, dann kann man
damit auch etwas strukturell Wichtiges für den Arbeits-
markt tun. Wir schlagen Folgendes vor: Nehmen wir
doch ungefähr 7 Milliarden Euro in die Hand, um im ge-
samten Niedriglohnbereich die Sozialversicherungsbei-
träge zu subventionieren. Dann brauchen Sie auch nicht
mehr die diversen Mini- und Midijobs. Dann können Sie
mit einem Progressivmodell, bei dem die Sozialversi-
cherungsbeiträge schrittweise auf die bekannte Größe,
die wir haben, ansteigen, den Niedriglohnbereich viel
wettbewerbsfähiger machen. Lesen Sie doch einmal die
Seiten, die Ihnen die Wirtschaftsexperten aufschreiben!
Sie sagen Ihnen, welche Maßnahmen den Niedriglohn-
bereich im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
stützen und ihn nicht falsch subventionieren. Diese
Möglichkeiten haben Sie; aber Sie nutzen sie nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Politik, die Sie mit diesem Gesetzeswerk vorle-
gen, verschlimmbessern Sie noch mit der Verlängerung
der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I. Ich will fol-
gende Nebenbemerkung machen: Wir Grünen leugnen
nicht, dass der Arbeitsmarkt für die älteren Arbeitslosen
angespannt und schwer zugänglich ist. Wir sind aber da-
von überzeugt, dass es besser ist, in die Lösungsperspek-
tive des Wiedereinstiegs Älterer in den Arbeitsmarkt zu
investieren als in die Verlängerung der Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes I. Das will ich hier noch einmal fest-
halten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die zweite Verschlimmbesserung haben Sie mit dem
Erwerbstätigenzuschuss vor. Das ist im Grunde etwas
– das habe ich vorhin schon erwähnt –, womit Sie Leute
mit niedrigem Einkommen subventionieren wollen, wo-
bei Sie das anscheinend – so habe ich den Minister ver-
standen – auch mit Geldern der Versichertengemein-
schaft machen wollen. Auch das halte ich für eine
Verschlimmbesserung; denn wir haben noch ein Szena-
rio durchgerechnet. Nehmen wir einmal den angepeilten
Beitragssatz von 3,5 Prozent – wir hätten auch 3,9 Pro-
zent nehmen können –, und unterstellen wir einmal, dass
die Arbeitslosigkeit im nächsten Jahr nicht weiter zu-
rückgeht, sondern stagniert. Unterstellen wir ferner, dass
es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
gungsverhältnissen keinen Einbruch, aber eine Stagna-
tion auf dem derzeitigen Niveau gibt.

Unter Zugrundelegung all dessen haben wir einmal
gerechnet: Wir übertragen die Einstiegsqualifizierung
jüngerer Leute. Wir verlängern die Bezugsdauer des Ar-
beitslosengeldes I; dafür haben wir 900 Millionen Euro
eingerechnet. Wir haben die zusätzlichen Belastungen,
die Sie in Ihrem Gesetz für die Bundesagentur vorsehen,
alle schön aufgenommen. Wir haben Ihre zu erwarten-
den arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen berücksich-
tigt, allerdings ohne Erwerbstätigenzuschuss; denn
diesen kennen wir noch nicht genau. Unter diesen Be-
dingungen – es gibt weder eine Verschlechterung noch
eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt – macht die
Bundesagentur für Arbeit aufgrund Ihrer arbeitsmarkt-
politischen Maßnahmen nächstes Jahr wieder 4 Milliar-
den Euro Miese. Das ist Ihre Politik. Sie ist nicht nach-
haltig und nicht intelligent.

Ich kann Ihnen nur zurufen: Streiten Sie lieber über
den Mindestlohn! Hier kann noch etwas Vernünftiges
herauskommen. Aber das, was Sie sich nun vorgenom-
men haben, tut weder dem Arbeitsmarkt noch der ge-
samten Gesellschaft gut. Also korrigieren Sie sich!

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016600

Das Wort hat der Kollege Klaus Brandner für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)







(A) (C)



(B) (D)


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1612016700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Seit Beginn der Arbeitsmarktreform
freuen wir uns über 1,6 Millionen weniger Arbeitslose in
diesem Land. Seit Beginn der Arbeitsmarktreform ist die
Zahl der Erwerbstätigen im Jahresvergleich um
637 000 Menschen gestiegen. Seit Beginn der Arbeits-
marktreform hat die Zahl der sozialversicherungspflich-
tigen Arbeitsverhältnisse zugenommen, beispielsweise
im letzten Jahr um 550 000. Das alles hat natürlich Aus-
wirkungen auf die finanzielle Situation der Bundesagen-
tur für Arbeit und die Finanzierung nach dem SGB II.

Im Unterschied zu Frau Hajduk bin ich der Meinung,
dass die Finanzsituation der Bundesagentur für Arbeit
erfreulich ist. Wir haben im letzten Jahr 11,5 Milliarden
Euro Überschuss erzielt. Wir wissen natürlich, dass sich
hier der besondere Effekt der Einmalleistung niederge-
schlagen hat. Aber wir haben für dieses Jahr – das wis-
sen Sie als Haushälterin – mit einem Minus von 4 Mil-
liarden Euro kalkuliert. Nun wird ein Überschuss in
Höhe von 6,5 Milliarden erzielt.


(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Wir haben gute Zeiten! Das ist Ihr Problem!)


Das ist das Ergebnis unserer erfolgreichen Politik, an der
Sie in der Vergangenheit mitgewirkt haben.


(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)


Sonst wären wir gar nicht so weit, um es deutlich zu sa-
gen. Deshalb brauchen Sie Ihr Licht auf dem Gebiet
nicht unter den Scheffel zu stellen.

Die Finanzsituation war so gut, dass wir die Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf
4,2 Prozent senken konnten. Trotz dieses abgesenkten
Beitragssatzes gibt es in diesem Jahr nicht wie erwartet
4 Milliarden Euro Miese, sondern ein Plus in Höhe von
6,5 Milliarden Euro. Diese Ausgangssituation macht uns
Mut, die geplante Senkung auf 3,5 Prozent vorzuneh-
men. Damit entlasten wir Arbeitnehmer und Arbeitge-
ber. Der Staatssekretär hat von gut 21 Milliarden Euro
Entlastung gesprochen. Das ist ein wesentlicher Punkt,
der erklärt, warum die Binnennachfrage in Deutschland
gestärkt ist und warum sich die Konjunktur zurzeit in er-
heblichem Maße auf die Binnennachfrage stützt. Das ist
der Grund, warum wir arbeitsmarktpolitisch – durch
mehr Beschäftigung – so erfolgreich sind.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Trotz der geplanten Entlastung bleibt Spielraum für
eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengel-
des I.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Was kostet das denn?)


– Hier wurden schon Zahlen genannt. Sie sollten Ihnen
als Orientierungshilfe dienen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Soll ich eine Zwischenfrage stellen, Herr Brandner?)

– Stellen Sie eine Zwischenfrage! Dann werde ich gerne
darauf eingehen, Herr Kolb.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612016800

Kollege Brandner, gestatten Sie eine Zwischenfrage

des Kollegen Kolb?


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1612016900

Ja, bitte schön.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612017000

Bitte schön.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1612017100

Herr Kollege Brandner, sind Sie bereit, dem Hohen

Haus mitzuteilen, wie viel eine Verlängerung der Be-
zugsdauer des Arbeitslosengeldes I kosten wird? Liegen
die Kosten bei 800 Millionen bis 1 Milliarde Euro, oder
kostet eine solche Verlängerung bis zu 2,9 Milliarden
Euro, wie manche Experten behaupten?


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1612017200

Ich vertraue den Experten, die schon zu dem Zeit-

punkt, als das Thema noch nicht politisch umstritten
war, Zahlen genannt haben. Damals ging man von
800 Millionen Euro aus; das ist die Orientierungsgröße.
Ich bin davon überzeugt: Wenn die konjunkturelle Ent-
wicklung weiterhin gut verläuft, ist die Summe wahr-
scheinlich niedriger, weil Ältere dann mehr Chancen auf
Beschäftigung haben; das ist das eigentliche Ziel. Wir
wollen die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I nur
deshalb verlängern, weil wir vielen Menschen in diesem
Land die Angst nehmen wollen. Das Alter ist nach wie
vor ein hohes Arbeitsplatzrisiko. Wir müssen deshalb
eine Brücke für die Betroffenen bauen.

Frau Hajduk, eine Zwischenbemerkung: Wir haben in
der rot-grünen Regierung einen Gesetzentwurf beschlos-
sen, der im Bundesrat – die CDU/CSU-regierten Länder
hatten die Mehrheit – hängen geblieben ist. Wenn dieses
Gesetz in Kraft getreten wäre, wäre die Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes I heute noch länger. Insofern muss
ich an Ihr Gedächtnis appellieren. Sie sollten wissen,
dass wir das in der Finanzplanung hätten berücksichti-
gen müssen.


(Beifall bei der SPD)


Entscheidend für uns ist, dass wir Brücken bauen, so-
lange das Risiko der Arbeitslosigkeit für Ältere groß ist.
Wir wollen aber nicht nur die Bezugsdauer des Arbeits-
losengeldes verlängern, sondern wir wollen diesen Be-
zug mit Aktivierungsmaßnahmen verbinden. Wir wollen
sicherstellen, dass in erster Linie die Beschäftigung das
Ziel ist. Es kann schon gar nicht das Ziel sein, der Früh-
verrentung wieder Tür und Tor zu öffnen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Für uns ist klar, dass es nicht infrage kommt, dass wir
die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengel-
des I für einen besonders gefährdeten Personenkreis da-
durch erkaufen, dass eine Verkürzung der Bezugsdauer






(A) (C)



(B) (D)


Klaus Brandner
des Arbeitslosengeldes I für Jüngere oder für diejenigen,
die eine unterbrochene Erwerbsbiografie haben, be-
schlossen wird. Wir wollen keine Chancen nehmen, son-
dern wir wollen durch die Arbeitsmarktpolitik sicherstel-
len, dass für das Fördern ein ausreichender Zeitraum zur
Verfügung steht. Das ist nachhaltige Arbeitsmarktpoli-
tik. Indem wir die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I
für besonders Gefährdete ausdehnen, helfen wir mit, das
Fordern zu legitimieren. Fördern und Fordern müssen in
einem gerechten Verhältnis zueinander stehen.

Von den Regelungen des SGB III sind zurzeit circa
1 Million Arbeitslose betroffen. Die Bundesagentur für
Arbeit hat ein ganz erhebliches Budget für Weiterbil-
dungsmaßnahmen – das muss man auch den Kollegen
der Fraktion Die Linke sagen –, das nicht ausgeschöpft
wird.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das haben wir doch gesagt!)


Wir haben sichergestellt, dass trotz eines erheblichen
Rückgangs der Arbeitslosigkeit das Budget für Aktivie-
rungsmaßnahmen nicht angetastet worden ist, sondern
auf einem hohen Niveau festgeschrieben worden ist,
weil für uns das Fördern und Unterstützen ein wesentli-
cher Punkt der Arbeitsmarktpolitik sind.


(Beifall bei der SPD)


Wir wollen mithelfen, dass Menschen durch Qualifi-
zierungsmaßnahmen unterstützt werden. Uns liegt etwas
an einer hochwertigen Arbeitsvermittlung. Arbeits-
marktpolitik ist für die Sozialdemokraten mehr als der
Versuch, die Beiträge so weit wie möglich zu senken und
die Langzeitarbeitslosen über Steuermittel zu finanzie-
ren. Priorität haben deshalb Weiterbildung und Qualifi-
zierung. Das sollte – das will ich ganz deutlich sagen –
nicht erst beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit geschehen.
Auch die Unternehmen haben eine Weiterbildungsver-
antwortung. Nur 14 Prozent der 25- bis 64-jährigen Er-
werbstätigen nehmen in Deutschland an berufsbezoge-
ner Weiterbildung teil. Das ist an sich ein Skandal,
zumal wenn man sich vor Augen hält, dass in Skandina-
vien 45 Prozent der Menschen regelmäßig an berufsbe-
zogener Weiterbildung teilnehmen. Was die betriebliche
Weiterbildung angeht, ist Deutschland ein Entwick-
lungsland. Das muss sich ändern.


(Beifall bei der SPD)


Bei der Weiterbildung haben wir viele Themenfelder
vor Augen. Ich nenne die Beratung in der Schule, insbe-
sondere vor dem Eintritt in die Berufsausbildung, in der
Ausbildung, bei den Übergängen aus der Familienzeit
oder Pflegezeit.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Nennen Sie mal langfristige Weiterbildungsmaßnahmen, nicht nur sechs oder zwölf Monate!)


Da gibt es ein großes Aufgabenfeld. Es geht nicht in ers-
ter Linie um Beitragssatzsenkung, sondern es geht um
eine Arbeitsmarktpolitik, die den veränderten Erwerbs-
biografien ebenso Rechnung trägt wie den hohen Quali-
fikationsansprüchen infolge des internationalen Wettbe-
werbs.
Deshalb sage ich an dieser Stelle ganz klar: Die Qua-
lität der Arbeitsmarktpolitik zeigt sich auch bei der Aus-
schreibung von Maßnahmen. Wir stehen dafür, dass bei
den Maßnahmen nicht der Preis, sondern die Qualität im
Vordergrund steht. Daher erinnern wir daran, dass zum
Beispiel die Tariftreue bei der Vergabe von Aufträgen
für uns ein wesentlicher Punkt ist. Die Weiterbildung
muss ein qualitativ hohes Niveau aufweisen. Deshalb
sollte es für uns selbstverständlich sein, dass in Weiter-
bildungseinrichtungen nicht für Dumpinglöhne gearbei-
tet wird. Nur qualifiziertes Personal sorgt dafür, dass
qualitative Weiterbildung geleistet wird.

Keinen Vorrang hat für uns die Senkung der Beitrags-
sätze. Die allerhöchste Priorität hat der Abbau der Ar-
beitslosigkeit. Dieser gelingt am ehesten durch einen er-
weiterten Arbeitsmarkt. Die beste Arbeitsmarktpolitik,
die wir betreiben können, besteht darin, die 1 Million
freien Stellen, die wir zwischenzeitlich haben, durch
Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen schnel-
ler zu besetzen. Dann können wir am Ende auch am
ehesten die Beiträge senken, weil das weniger Ausgaben
für passive Leistungen bedeutet.


(Beifall bei der SPD)


Zum Umbau der Finanzstruktur ist hier heute eine
Menge gesagt worden, was ich nicht wiederholen will.
Wir finden es richtig, dass der Aussteuerungsbetrag ab-
geschafft wird, dass ein Versorgungsfonds eingerichtet
wird. Wir haben immer gesagt: Wir wollen keine Ar-
beitsmarktpolitik, die einen Beitrag zu Stop-and-go-Ak-
tivitäten leistet. In diesem Zusammenhang müsste man
der FDP einen ganz besonderen Vortrag halten; denn die
Historie dieser Partei zeigt, dass sie mit dafür verant-
wortlich war, dass die Beiträge zur Sozialversicherung
während ihrer Regierungszeit am stärksten angehoben
wurden. Sie hat dabei immer Pate gestanden.


(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!)


Aus diesem Grund – man betrachte die Zeit vor 1998, in
der sie mitregiert hat – steht es ihr am wenigsten zu, eine
Senkung der Lohnnebenkosten zu fordern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das meinen Sie wohl nicht ernst, Herr Brandner!)


Lassen Sie mich ein deutliches Wort dazu sagen, dass
die Arbeitsmarkterfolge langsam auch bei den Langzeit-
arbeitslosen ankommen. Im September gibt es 317 000
Langzeitarbeitslose weniger. Das ist ein Minus von
11 Prozent. Was uns dabei besonders berührt, ist, dass
sich viele Langzeitarbeitslose aufgrund der Lohndrücke-
rei durch die Arbeitgeber in einer äußerst schlechten fi-
nanziellen Situation befinden. Das kann so nicht hinge-
nommen werden. Immer mehr Menschen müssen als
Aufstocker Leistungen der Bundesagentur oder der Ar-
beitsgemeinschaften beanspruchen; in diesem Land sind
es über 1 Million Menschen, von denen über 500 000
quasi vollzeitbeschäftigt tätig sind.

Ich sage ganz deutlich: Ein wesentliches Element des
Einsparens finanzieller Mittel ist die Schaffung einer






(A) (C)



(B) (D)


Klaus Brandner
Lohnunterschranke, also eines gesetzlichen Mindest-
lohns,


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Unseren Antrag haben Sie abgelehnt! So eine Heuchelei!)


sodass nicht immer mehr Arbeitgeber dazu beitragen
können, die Löhne zu drücken und sich anschließend
beim Sozialamt oder bei der Bundesagentur zu bedienen.


(Beifall bei der SPD)


Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich herausstel-
len: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ar-
beitnehmer-Entsendegesetzes, das wir morgen früh ein-
bringen werden, soll letztendlich dazu beitragen, dass
auch bei einer weiteren Branche, nämlich bei den Brief-
zustellern, eine Lohnunterschranke geschaffen wird. Das
ist ein Beitrag dazu, dass die Finanzgrundlagen der Bun-
desagentur auf einem guten Niveau bleiben. Das, was
ich gerade angesprochen habe – die Fantasie der Wettbe-
werber, die sich im Dumpingwettbewerb, beispielsweise
mit der Post, durchsetzen wollen –, ist so nicht hinnehm-
bar.

Zum Beispiel hat die Bild-Zeitung als Haupteigentü-
merin der PIN AG – übrigens mit Sitz in Luxemburg,
also in dem Land, in dem die höchsten Mindestlöhne in
Europa gezahlt werden – eine Kampagne gegen das
Post-Entsendegesetz betrieben. Daher müssen wir uns
Gedanken machen, wie wir mit dem Thema „Markt und
Medienmacht“ in diesem Land umgehen.


(Beifall bei der SPD)


Für uns steht fest: Wir wollen eine qualitativ hoch-
wertige und zuverlässige Post in München, in Chemnitz
und auch auf den Halligen. Deshalb brauchen wir ver-
nünftig bezahlte Beschäftigte, die ihrer Arbeit nachge-
hen können. Wir brauchen baldmöglichst einen flächen-
deckenden Mindestlohn. Das ist kein Lippenbekenntnis.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612017300

Kollege Brandner, das müssen wir dann morgen früh

im Rahmen der Debatte über das Entsendegesetz fortset-
zen.


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1612017400

Wir wollen das in diesem Parlament vielmehr zügig

umsetzen.

Deshalb: Die gute Finanzsituation ist eine Chance für
eine gute Arbeitsmarktpolitik. Das ist auch für diejeni-
gen eine Chance, die vom Aufschwung ansonsten nicht
profitieren würden.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612017500

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Jörg Rohde

das Wort.


(Beifall bei der FDP)


Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1612017600

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige Anmer-
kungen zu einigen Vorrednerinnen und Vorrednern.

Herr Staatssekretär Andres, es ist richtig, dass der
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt wurde. Sie
erwähnten die Zahl 21 Milliarden Euro. Richtig ist aber
auch, dass die Bundesregierung alle anderen Beiträge
erhöht hat: Rentenversicherungsbeitrag, Pflegeversiche-
rungsbeitrag und Krankenversicherungsbeitrag sind
höher als vor zwei Jahren. Wenn man die Mehrwertsteu-
ererhöhung für Bürger und Unternehmen hinzuzählt,
dann erkennt man, dass der Saldo negativ ist.


(Beifall bei der FDP)


Die Regierung hat sich wie ein Hamster im Laufrad be-
wegt, ist also nicht vorangekommen.

Herr Kollege Müller, wir müssen den Bürgern natür-
lich schon eine vollständige Rechnung präsentieren.
Auch wenn die Sozialversicherungsbeiträge sinken,
steigt die Steuerlast der Einkommensteuerpflichtigen.
Das, was Sie vorgerechnet haben, kommt bei den Bür-
gern nicht im vollen Umfang an. Über die Mehrwert-
steuer haben wir schon diskutiert. Die Leute brauchen
einfach mehr Geld, um sich das Notwendige leisten zu
können. Netto ist die Kaufkraft der Bürger eher gesun-
ken.


(Beifall bei der FDP)


Herr Brandner, vielleicht nur ein Wort: Die SPD re-
giert jetzt seit neun Jahren.


(Jörg Tauss [SPD]: Sehr gut!)


Die FDP hat 29 Jahre an der Regierung mitgewirkt. Sie
vergleichen da Äpfel mit Birnen. Das ist nicht zielfüh-
rend. Da dürfen wir nicht einfach die Nettozahlen neh-
men.


(Klaus Brandner [SPD]: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)


– Gern.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612017700

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?


Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1612017800

Sehr gern.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612017900

Bitte, Herr Kollege Brandner.


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1612018000

Herr Rohde, können Sie mir bestätigen, dass während

der Mitregierungszeit der FDP der Beitragssatz zur Ar-
beitslosenversicherung auf 6,5 Prozent erhöht worden
ist,


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Da hatten wir aber die deutsche Einheit, Herr Brandner, wenn Sie sich erinnern wollen! Das ist nicht ganz unwichtig in diesem Zusammenhang!)







(A) (C)



(B) (D)


Klaus Brandner
dass während der rot-grünen und jetzt der schwarz-roten
Koalition der Beitragsatz auf 4,2 Prozent gesenkt worden
ist, dass wir heute offiziell eine Senkung auf 3,9 Prozent
vorschlagen – es wird auf 3,5 Prozent gehen –, also ein re-
gelmäßiges Absenken des Beitragssatzes stattgefunden
hat?


(Jörg Tauss [SPD]: Gut so!)



Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1612018100

Herr Brandner, ich bestätige Ihnen gern, dass damals

der Beitragssatz aufgrund der wirtschaftlichen Entwick-
lung steigen musste.


(Zurufe von der SPD: Ah! – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Und der deutschen Einheit!)


Damals gab es die Ölkrise etc.; wir reden über einen sehr
langen Zeitraum. Wir bestreiten auch nicht, dass der Bei-
tragssatz zur Arbeitslosenversicherung nach unten geht,
was wir auch begrüßen. Nur, wir stellen es in einen Kon-
text. Wenn wir dann den Strich darunter ziehen, kommen
wir leider zu einem negativen Ergebnis. Ich habe eben
nur die Regierungszeit verglichen.


(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


Kommen wir zum eigentlichen Thema! Über eine
Beitragssatzsenkung brauchten wir eigentlich gar nicht
lange zu diskutieren; sie ergibt sich von selbst, wenn
sich die Bilanz einer Versicherung deutlich verbessert.
Dass wir dennoch strittig debattieren müssen, sehr ge-
ehrte Damen und Herren von Schwarz-Rot, liegt an Ih-
nen; denn Sie wollen den Beitragszahlern nicht alles zu-
rückgeben, was ihnen gehört.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Unerhört!)


Ob 3,9 Prozent oder 3,5 Prozent, beides ist immer
noch zu hoch. Schon jetzt ist der Spielraum für eine Bei-
tragssatzsenkung größer. Aber Sie, meine Damen und
Herren von Union und SPD, sind auf die Überschüsse
der Bundesagentur angewiesen und haben das Geld der
Beitragszahler längst für versicherungsfremde Zwecke
verplant. Satte 5 Milliarden Euro will der Noch-Arbeits-
minister Müntefering in seine Kasse abzweigen –
5 Milliarden Euro, die die Beitragszahler in die Arbeits-
losenversicherung einbezahlt haben und die niemand
sonst als ebendiesen gehören. Wir Liberale nennen das
Beitragsklau.


(Beifall bei der FDP)


Zu wundern braucht man sich ob dieser Praktiken al-
lerdings nicht. Käpt’n Müntes Mannschaft meutert. Sein
Schiff ist in rauer See und droht zu sinken. Kein Wunder,
dass er sich verzweifelt ans Ruder klammert und die
heute zur Debatte stehende Minibeitragssatzsenkung als
Erfolg abfeiern will.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612018200

Kollege Rohde, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Müller?


Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1612018300

Sehr gern.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612018400

Sie haben das Wort.


Stefan Müller (CSU):
Rede ID: ID1612018500

Herr Kollege Rohde, Sie kritisieren den Eingliede-

rungsbeitrag. Muss ich davon ausgehen, dass die FDP im
Haushaltsausschuss beantragen wird, diesen Eingliede-
rungsbeitrag, diese 5 Milliarden Euro, nicht zu erheben,
und gleichzeitig einen Vorschlag dafür unterbreiten wird,
wie das im Haushalt 2008 gegenfinanziert wird?


Jörg Rohde (FDP):
Rede ID: ID1612018600

Ja, Sie können davon ausgehen. Ich weiß von meinen

Kollegen im Haushaltsausschuss auch, dass entspre-
chende Vorschläge gemacht werden.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ja, das kommt!)


Wir streiten intern noch über die Höhe der Einsparungs-
maßnahmen, aber wir werden Vorschläge in genau der
Höhe machen. Seien Sie versichert: Der Haushaltsaus-
schuss arbeitet, und die Liberalen dort nehmen ihre Auf-
gabe sehr wohl wahr.


(Beifall bei der FDP)


Je mehr Zeit in dieser Legislaturperiode verstreicht,
umso deutlicher wird, dass Sie von Schwarz-Rot so gut
wie nichts von Ihren Zielen erreicht haben. Um Ihre Er-
innerung aufzufrischen, lese ich Ihnen gern noch einmal
einige Zeilen aus Ihrem Koalitionsvertrag von 2005 vor,
und zwar aus dem Kapitel „Aktive Arbeitsmarktpolitik“:

CDU, CSU und SPD werden die aktive Arbeits-
marktpolitik in Zukunft fortsetzen und weiterentwi-
ckeln.


(Rolf Stöckel [SPD]: Sehr richtig!)


Die Vielzahl unterschiedlicher Förder-Instrumente
ist für die Menschen kaum noch überschaubar.

Ich hätte mich über einen Zwischenruf gefreut.

Vieles deutet darauf hin, dass einzelne Maßnahmen
und die damit verbundenen teilweise umfangrei-
chen Mittel der Arbeitslosenversicherung zielge-
nauer, sparsamer und effizienter eingesetzt werden
können.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aber sie handeln dort nicht!)


Das alles unterschreibe ich noch.

CDU, CSU und SPD werden daher alle arbeits-
marktpolitischen Maßnahmen auf den Prüfstand
stellen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die haben den Prüfstand noch nicht gefunden! Die wissen nicht, wo der steht!)


Das, was sich als wirksam erweist und zur Verbes-
serung der Beschäftigungsfähigkeit oder zu Be-
schäftigung führt, wird fortgesetzt.

Das alles könnte noch FDP-Programm sein; das ist aber
aus Ihrem Koalitionsvertrag.






(A) (C)



(B) (D)


Jörg Rohde
Das, was unwirksam und ineffizient ist, wird abge-
schafft. Diese Überprüfung soll bis Ende kommen-
den Jahres abgeschlossen sein.

Das wäre Ende 2006 gewesen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Eure Zeit läuft ab!)


Auf der Grundlage dieser Wirksamkeitsanalyse
wird dann spätestens im Jahr 2007

– das ist fast herum –

die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt grundle-
gend neu ausgerichtet und sichergestellt, dass die
Mittel der Beitrags- und Steuerzahler künftig so ef-
fektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden.

Schöne Zeilen und Lyrik!

Meine Damen und Herren von der Koalition, glauben
Sie, dass Sie Ihre Ziele erreicht haben? Ich denke, nein;
im Gegenteil: Das Wirrwarr unzähliger Fördermaßnah-
men ist bislang nicht auf die erfolgreichen Maßnahmen
reduziert worden.


(Klaus Brandner [SPD]: Die Zahlen geben uns recht!)


Das Erfolgsmodell „Optionskommune“ erhält von Ihnen
keine Unterstützung. Stattdessen hört man immer öfter,
dass dort auch eingegriffen werden soll.


(Zuruf von der SPD: Wo leben Sie denn, Herr Kollege?)


Statt einer schwerfälligen Mammutbehörde mit un-
zähligen Aufgaben fernab der Jobvermittlung brauchen
wir eine kompakte, leistungsfähige und kundenorien-
tierte Versicherungsagentur. Trennen Sie die Auszahlung
der Versicherungsleistungen und die Aufgaben der Job-
vermittlung! Bieten Sie Wahltarife an, die eine beitrags-
günstige Grundversicherung ebenso zulassen wie eine
komfortable Langzeitabsicherung zu höheren Prämien!

Ich komme zum letzten Gedanken, Frau Präsidentin.
Mit der heutigen Debatte um die bloße Absenkung der
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung lassen Sie erneut
eine Chance verstreichen, die Arbeitsmarktpolitik in
Deutschland grundsätzlich zu entrümpeln und so die Vo-
raussetzungen für neue Arbeitsplätze zu schaffen. An-
statt Spielräume zu nutzen, die Ihnen die Entspannung
am Arbeitsmarkt bietet, verharren Sie im Klein-Klein
und versäumen die Chance für neue Weichenstellungen
am Arbeitsmarkt. Das ist sehr betrüblich für die vielen
Arbeitslosen in Deutschland.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612018700

Für die Unionsfraktion hat der Kollege Wolfgang

Meckelburg das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wolfgang Meckelburg (CDU):
Rede ID: ID1612018800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich will mit einem Kurzbeitrag – ich gehe gleich noch
auf den Antrag der Linken ein – an Frau Höll beginnen:
Nach Ihrer Rede verstehe ich nun etwas, was auf der In-
ternetseite der Linken steht, was ich bisher nicht so ver-
standen hatte. Meine Mitarbeiter haben mir gesagt, dass
dort wirklich steht:

Wir fordern, die Erfahrungen der DDR nicht kate-
gorisch abzulehnen, sondern auf zukunftsfähige
Modelle hin zu überprüfen.

Jetzt verstehe ich endlich, warum Sie Woche für Woche
hier Anträge einbringen, die das alte System restituieren
wollen. Ich muss Ihnen dazu sagen: Die Zeit ist wirklich
vorbei. Sie müssen anfangen, umzudenken, um in der
neuen Zeit anzukommen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612018900

Kollege Meckelburg, gestatten Sie eine Zwischen-

frage der Kollegin Dr. Höll?


Wolfgang Meckelburg (CDU):
Rede ID: ID1612019000

Ja, bitte schön. Ich bin immer bereit, zu helfen, damit

man etwas lernen kann.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612019100

Herr Kollege, ich bin auch gerne bereit, solche Ein-

wände Ihrerseits zur Kenntnis zu nehmen, aber dieser
Einwand hat sich mir inhaltlich nicht ganz erschlossen.
Eine Arbeitslosenversicherung hatten wir in der DDR
nicht, weil wir keine Arbeitslosigkeit hatten.


(Lachen bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Das können wir zunächst einmal festhalten. Das kann es
also nicht gewesen sein. Man könnte natürlich mal ein-
fach darüber reden, dass wir in der DDR sehr wohl ein
Angebot für eine flächendeckende und bedarfsdeckende
Ganztagsbetreuung hatten. Hochqualifizierte Kräfte, vor
allem Frauen, haben im Krippenbereich, im Kindergar-
tenbereich und im Hortbereich gearbeitet. Eine Versor-
gung der Kinder bis zum 10. Lebensjahr war also wirk-
lich möglich und bezahlbar.

Wir hatten in der DDR ein System der Polikliniken,
und wenn ich mich recht entsinne, sind wir derzeit dabei,
das Hausarztprinzip zu stärken.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Sie bewegen Sich im Moment auf dem Niveau von Eva Herman!)


Wir sind dabei, Gesundheitszentren zu installieren. Mit
ein bisschen Nachdenken könnte man ja durchaus zu
dem Schluss kommen, an dem Satz, den Sie da gelesen
haben, könne etwas dran sein.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Barbara Höll

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: 30 Jahre Mitgliedschaft!)



Wolfgang Meckelburg (CDU):
Rede ID: ID1612019200

Frau Kollegin, ich sah gerade schon die Gefahr, dass

Sie das komplette Vokabular von der Internetseite der
Linken hier von A bis Z aufzählen wollten, und war
schon sehr gespannt.

Wir reden hier aber über den Arbeitsmarkt. Das ist
der Bereich, der uns im Ausschuss betrifft.


(Zuruf der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])


Das Gelächter des Parlaments auf Ihre Feststellung, in
der DDR habe es keine Arbeitslosigkeit gegeben, muss
Sie doch ein bisschen zum Überlegen bringen. Da Sie ja
viele Jahre Mitglied der SED waren und heute aus Ihrer
Fraktion so viel Beifall bekommen, muss ich wirklich
sagen: Sie sind in der neuen Zeit noch nicht angekom-
men. Sie haben noch eine Menge zu lernen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch bei der LINKEN)


Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt
möchte ich unsere bisher erzielten Teilerfolge zusam-
menfassen. Wir haben die Arbeitslosigkeit auf jetzt
3,54 Millionen gesenkt; das sind fast 700 000 weniger
als im Vorjahr. Wir haben fast 40 Millionen Erwerbstä-
tige, darunter fast 27 Millionen sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigte. Die Trendwende hat im April
letzten Jahres begonnen. Bis dahin hatten wir über fünf
Jahre jeweils einen Rückgang bei der Zahl der sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der Beschäf-
tigten wächst nach wie vor; im September hatten wir
555 000 mehr als im Vorjahr. Das ist eine gute Entwick-
lung auf dem Arbeitsmarkt. Die Zahl der offenen Stellen
liegt bei 1 Million.

Auch die Situation der älteren Arbeitslosen hat sich ver-
bessert, auch hier ist ein stärkerer Rückgang zu verzeich-
nen. Inzwischen sind 50 Prozent der 55- bis 64-Jährigen in
Beschäftigung. Auch das ist eine Steigerung gegenüber der
letzten Zeit. In der Gruppe der 55- bis 60-Jährigen sind
zwei Drittel in Beschäftigung. Das heißt, überall gibt es
sehr positive Entwicklungen. Das ist das Ergebnis der
Politik der Großen Koalition.

Wir vermitteln schneller im Bereich der Empfänger
von Arbeitslosengeld I. Aber auch bei der Zahl der Emp-
fänger von Arbeitslosengeld II gibt es inzwischen einen
deutlichen Rückgang. Dennoch gibt es an dieser Stelle
Probleme. Deshalb müssen wir über den Bereich des
Übergangs vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosen-
geld II reden.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll das Ziel verfolgt
werden – das muss man am Ende dieser heutigen De-
batte verdeutlichen –, die Beiträge zur Arbeitslosenver-
sicherung zu senken. Die Auswirkungen einer solchen
Maßnahme dürfen nicht unterschätzt werden. Im Antrag
der Linken konnte ich lesen, dass Sie das nicht wollen.
Also wollen Sie auch nicht die Effekte, die von einer
Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung
ausgehen. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir wollen sie.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Wir haben es geschafft, über die in einem ersten
Schritt geplante Senkung hinauszugehen. Der Beitrag
wird stärker als von 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt; seit
1. Januar beträgt er nämlich 4,2 Prozent. Im Gesetzent-
wurf steht, dass der Beitrag zum nächsten Januar noch
einmal, und zwar von 4,2 auf 3,9 Prozent, gesenkt wird.
Letzte Woche war ich mir relativ sicher, dass wir bei
3,5 Prozent landen werden. Inzwischen bin ich mir si-
cher.

Um es deutlich zu sagen: Vom 1. Januar dieses Jahres
bis zum 1. Januar des neuen Jahres, also innerhalb von
zwölf Monaten, haben wir eine Entlastung der Arbeit-
nehmer und der Arbeitgeber in Höhe von 24 Milliarden
Euro hinbekommen. Diesen großen Erfolg hatte nie-
mand erwartet. Damit leisten wir einen Beitrag für die
Schaffung von mehr Arbeitsplätzen in unserem Land,
und das ist notwendig.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Allein der letzte Schritt, den wir jetzt noch in der Pla-
nung haben, nämlich die Senkung von 3,9 auf 3,5 Pro-
zent, entspricht einer Entlastung von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern in Höhe von 5 Milliarden Euro. Genau
diese Summe haben wir bei der Unternehmensteuer-
reform in die Hand genommen. Ich sage dies, damit man
einmal die Größenordnung erkennt. Für die Arbeitneh-
mer bedeutet die Senkung um 3 Prozentpunkte aufs Jahr
gesehen 400 Euro mehr in der Tasche. Diese Entlastung
ist sehr wichtig.

Die Senkung der Lohnnebenkosten ist ein Beitrag zur
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Die Union
will diesen Weg weitergehen. Sie von der Linken wollen
das nicht. Diesen Punkt muss man bei Ihnen kritisieren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich spreche einen weiteren Punkt an, der im Gesetz-
entwurf vorgesehen ist und über den man sich in der Tat
streiten kann. Es geht um den sogenannten Aussteue-
rungsbetrag. Das ist der Betrag, den Arbeitslose, wenn
sie – in der Regel nach einem Jahr – vom Arbeitslosen-
geld I in das Arbeitslosengeld II wechseln, sozusagen
mitbekommen. Es handelt sich dabei um einen Betrag
von etwa 10 000 Euro. Da aber die Empfänger von Ar-
beitslosengeld I relativ schnell vermittelt werden, ist der
dafür benötigte Betrag kleiner geworden. Im Haushalt
waren einmal 4 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Be-
nötigt werden jetzt noch etwas mehr als 2,2 Milliarden
Euro. Diese Zahl zeigt, wie erfolgreich wir in diesem
Bereich sind.

Auch wenn ich mit einer Politik der Marktwirtschaft
konform gehe, bin ich bereit, darüber zu diskutieren, ob
man nicht eine Hilfe in Form eines sogenannten Einglie-
derungsbeitrages in diesem Bereich einrichten sollte.
Man kann lange darüber streiten, ob man den Mehrwert-






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Meckelburg
steuerpunkt, den man für die Senkung des Beitrages zur
Arbeitslosenversicherung verwandt hat, wieder heraus-
nehmen und dafür auf den Eingliederungsbeitrag ver-
zichten sollte.

Ich finde die Lösung, die wir jetzt gefunden haben,
pfiffiger. Denn mit der Verwendung eines Prozentpunk-
tes aus der Mehrwertsteuererhöhung konnten wir den
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich senken.
Da gab es zwischen FDP und Union einen kleinen Streit.
Aber ohne diesen Prozentpunkt aus der Mehrwertsteuer-
erhöhung wäre eine Senkung nicht möglich gewesen.
Jetzt wird der Beitrag noch einmal verringert.

Wir haben sicherlich im Bereich der ALG-II-Empfän-
ger ein Problem. Um in diesem Bereich mehr Bewegung
zu schaffen, halte ich es für denkbar, einen Eingliede-
rungsbeitrag in Höhe von 50 Prozent der Eingliede-
rungsmittel zumindest für eine gewisse Zeit zu beschlie-
ßen. Dabei handelt es sich nicht um ein großes Hin und
Her und auch nicht um ein Gestrüpp, wie vorhin gesagt
worden ist, sondern es ist eine sehr überschaubare Maß-
nahme. Man weiß nämlich genau, welche Mittel von wo
nach wo fließen. Bei einer Verbesserung der Lage kön-
nen wir uns sicher noch anderes vorstellen.

Ich halte es jetzt aber für hilfreich, so vorzugehen.
Dies ist gesetzlich durch § 340 SGB III abgesichert. Das
heißt, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge dürfen
nach diesem Paragrafen auch für die Arbeitsförderung
genutzt werden.

Ich will kurz auf die Bildung des Sonderfonds einge-
hen. Ich halte ihn für vertretbar, weil wir zurzeit bei der
Bundesagentur eine Rücklage haben. Aus dieser Rück-
lage nehmen wir 2,5 Milliarden Euro als Grundstock,
um eine Versorgungsbasis für die dort beschäftigten Be-
amten und Angestellten zu schaffen.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf den Antrag
der Linken eingehen; denn ich finde, man darf nicht
durchgehen lassen, dass die Linke Woche für Woche mit
einer bunten Tüte durch das Plenum läuft und fragt: Wer
hat noch nicht, wer will noch mal? Wo können wir noch
ein bisschen Geld ausgeben? Vor allen Dingen mache
ich Ihnen den Vorwurf, dass Sie immer wieder Anträge
schreiben mit dem Ziel, den Menschen mehr Sozialleis-
tungen zu gewähren: Sie wollen die Rente ab 67 nicht,
Sie wollen das ALG II erhöhen, Sie wollen die Bezugs-
dauer des Arbeitslosengeldes bis zum Gehtnichtmehr
verlängern. Das alles hilft den Menschen nicht. Sie
orientieren Ihre Politik nicht im Geringsten an denjeni-
gen Menschen, die als Normalfall zu sehen sind, nämlich
an denjenigen Menschen, die in Arbeit sind.


(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Fragen Sie einmal die Menschen draußen!)


Es ist der Regelfall, dass man in Arbeit ist. Wir tragen so
weit wie möglich dazu bei, Menschen in Arbeit zu brin-
gen. Das ist das Ziel unserer Politik. Daran orientieren
Sie sich nicht. Sie nehmen die 40 Millionen Erwerbstäti-
gen nicht zur Kenntnis. Die stören Sie nicht, die interes-
sieren Sie nicht.

(Widerspruch bei der LINKEN)


Sie nehmen nicht zur Kenntnis, dass wir sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigte haben. Sie wollen vielmehr
das, was diese Menschen erwirtschaften, wieder ausge-
ben. Das ist eine alte Methode. Daran ist die DDR ka-
puttgegangen; das muss ich einmal ganz deutlich sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Völlig frei von Sachkenntnis!)


– Danke.

Hin und wieder sollte man den Blick darauf wenden,
was in der Politik bei der Bekämpfung der Arbeitslosig-
keit und der Schaffung von neuer Arbeit ganz und gar
nicht geht. Ich empfehle allen Kollegen, zwischendurch
einmal einen Antrag der Linken zu lesen. Sie werden
dann gehäuft all das lesen, was ganz und gar nicht hilft,
den Arbeitsmarkt nach vorne zu bringen. Im vorliegen-
den Antrag ist es wieder so. Sie wollen keine Beitrags-
senkung, obwohl erkennbar ist, dass die Beitragssenkun-
gen dazu geführt haben, mehr Arbeit zu schaffen.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: So ein Quatsch! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Wieso denn das? – Weitere Zurufe von der LINKEN)


– Lesen Sie nicht nur Ihre linksgefärbten Bücher! Kau-
fen Sie sich einmal ein ordentliches Buch zu Weihnach-
ten; das lohnt sich! – Sie wollen ein gestaffeltes ALG
mit einer so langen Bezugsdauer, dass man dazu nur
sagen kann: herzlichen Glückwunsch! Sie wollen Aus-
bildungsplätze schaffen – natürlich wieder außerbetrieb-
liche. Sie wollen das SGB III für alles Mögliche einset-
zen; alles soll weiter, höher und schneller kommen. In
dieser Olympiade haben Sie zwar längst gewonnen; die
Bürger in diesem Land werden Sie aber nicht linken
können.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der LINKEN: Das war aber witzig!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612019300

Zu einer Kurzintervention hat nun die Kollegin

Dr. Barbara Höll das Wort.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612019400

Herr Mecklenburg,


(Zurufe von der CDU/CSU: Meckelburg!)


wir haben sicher nicht die Zeit – dies ist auch nicht der
Platz –, eine Geschichtsstunde zu halten. Das Wirt-
schaftssystem der DDR ist klar gescheitert. Das weiß ich
vielleicht besser als Sie; ich war DDR-Bürgerin.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Nichts gelernt!)


Es ist aus verschiedenen Gründen gescheitert. Die DDR
hatte ganz andere Startbedingungen als die Bundesrepu-
blik. Sie war nicht frei in ihrer Entwicklung. Sie war in-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Barbara Höll
effektiv. Es gab auch in der DDR viel Bürokratie usw.
usf.

Aber eines hatten wir in der DDR wirklich nicht: Wir
hatten de facto keine Arbeitslosen.


(Lachen bei der CDU/CSU – Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist ein Riesenunterschied, ob die Menschen in Arbeit
sind oder ob wie heute immer noch 3,5 Millionen Men-
schen davon ausgeschlossen sind, sich ihren Lebens-
unterhalt selber erwerben zu können. Die Wirtschaft ist
nicht dazu da – daran halten wir fest; Sie können ruhig
sagen, das sei nach hinten gewandt –, dass die Gewinne
bzw. die Einkommen der Manager steigen und immer
nur die Rendite gesehen wird. Die Wirtschaft sollte sich
um alle Menschen in unserer Gesellschaft kümmern; da-
rum geht es uns.

Lesen Sie unsere Anträge bitte richtig. Wir lesen Ihre
übrigens auch; denn sonst könnten wir hier ja nicht Poli-
tik machen. Wir setzen uns durchaus damit auseinander.

Sie haben nur die Senkung der sogenannten Lohn-
nebenkosten im Kopf.


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Um Arbeitsplätze zu schaffen!)


Sie zielen dabei nur darauf ab, die Aufwendungen der
Unternehmen zu senken. Deswegen sind Sie von der pa-
ritätischen Finanzierung abgewichen. Ihnen ist die Be-
lastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch
egal. Sie haben das Prinzip der paritätischen Finanzie-
rung aufgegeben. Schauen wir uns doch einmal Ihre Re-
formen im Gesundheitswesen an!

Sie haben uns pauschal vorgeworfen, wir würden nur
verteilen wollen. Das stimmt nicht. Sie verschließen sich
vielmehr unseren Umverteilungsvorschlägen. Wir haben
verschiedene Vorschläge zur Vermögensteuer, zur Erb-
schaftsteuer und zum Zuständigkeitsbereich der Bun-
desagentur für Arbeit gemacht. Wir haben zum Beispiel
vorgeschlagen, dass Weiterbildungsmaßnahmen länger
als drei oder sechs Monate dauern können. Die Bundes-
agentur weiß, dass Leute, die ALG I beziehen, nach
zwölf Monaten aus der Förderung herausfallen. Es geht
um langfristige Maßnahmen. All dem müssen Sie sich
endlich stellen. Sie müssen vor allen Dingen die Leute,
die heute langzeitarbeitslos sind, wieder fördern. Das ist
Ihre Aufgabe.

Es ist einfach lächerlich, uns hier vorzuwerfen, wir
würden uns nicht für die Leute interessieren. Die Leute
wissen, dass wir für sie kämpfen. Wir haben auch schon
einiges erreicht.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612019500

Der Kollege Meckelburg hat die Möglichkeit, zu er-

widern.

Wolfgang Meckelburg (CDU):
Rede ID: ID1612019600

Ich mache jetzt nicht den Fehler, Ihren Namen falsch

auszusprechen, Frau Höll.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Entschuldigung!)


Das ist verzeihbar. Wenn man Meckelburg heißt, sagt
mancher „Mecklenburg“ oder „Vorpommern“.


(Klaus Brandner [SPD]: Es ist ganz schön da!)


Ich will Ihnen erstens ganz deutlich sagen: Sie hatten
in der DDR keine Arbeit, allerdings Beschäftigung. Bei
mehreren Besuchen habe ich selbst gesehen, dass die
Leute alle etwas zu tun hatten. Gegen Mittag war die Ar-
beit aber aus. Sie können uns nicht weismachen, es hätte
Arbeit und Beschäftigung wirklich gegeben. Genau da-
ran ist die DDR nämlich kaputtgegangen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN)


In der Landwirtschaft zum Beispiel waren in der DDR
siebenmal so viele Menschen beschäftigt wie in West-
deutschland, ohne dasselbe zu erreichen. Dieses Einzel-
beispiel zeigt, was da wirklich los war. Das war keine
produktive Arbeit. Da ist nichts bei rumgekommen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das tut weh!)


Da Sie offensichtlich vieles nicht richtig gesehen ha-
ben, möchte ich als letzten Satz sagen: Sie hatten offen-
sichtlich auch keine politischen Gefangenen in der DDR.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612019700

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6741 und 16/6035 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 a und 3 b auf:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Rita
Pawelski, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Laurenz Meyer (Hamm), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Martin
Dörmann, Monika Griefahn, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD

Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum
und Beschäftigung stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz,






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Petra Pau
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP

Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und
Wachstumsbranche in Europa stärken

– zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin
Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Grietje
Bettin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bedeutung der Kulturwirtschaft aner-
kennen und ihren Stellenwert auf Bundes-
ebene nachhaltig fördern

– Drucksachen 16/5110, 16/5101, 16/5104,
16/6742 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Rita Pawelski
Siegmund Ehrmann
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Dr. Lukrezia Jochimsen
Katrin Göring-Eckardt

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Kultur und Medien

(22. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordne-

ten Dr. Günter Krings, Wolfgang Börnsen

(Bönstrup), Steffen Kampeter, weiterer Abgeord-

neter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Monika Griefahn, Siegmund
Ehrmann, Petra Merkel (Berlin), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD

Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des
kulturellen Lebens stärken

– Drucksachen 16/5111, 16/6731 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Günter Krings
Monika Griefahn
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Dr. Lukrezia Jochimsen
Katrin Göring-Eckardt

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Auch dazu höre
ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Wolfgang Börnsen für die Unionsfraktion.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1612019800

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Kultur ist Brot für die Seele. Doch Kultur kann
mehr: Gekoppelt mit der Wirtschaft war sie in den letz-
ten zehn Jahren der zuverlässigste Jobmotor in unserem
Land.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Jahr für Jahr gab es bei den Arbeitsplätzen eine Steige-
rung um 3 Prozent. Das sind 30 Prozent in zehn Jahren.
Wenige Branchen in unserem Land sind so erfolgreich
wie die Kulturwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Man zählt 825 000 Beschäftigte dazu. Mit dem Bereich
Chemie hat man gleichgezogen, die Automobilwirt-
schaft sogar bereits um 200 000 Arbeitsplätze über-
trumpft. Diese Entwicklung wollen wir von der Union
nicht nur stabilisieren, sondern ihr auch eine zusätzliche
Dynamik geben.

Deshalb diese Initiative. Sie geht davon aus, dass der
eigentliche Treibriemen für diese eindrucksvolle Auf-
wärtsentwicklung der Kulturwirtschaft die Kreativität
ist. Die schöpferischen Prozesse führen zu neuen Ideen
und Initiativen. Kreativität ist der eigentliche Rohstoff
für den Erfolg des Standortes Deutschland.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das gilt für viele wirtschaftliche Abläufe und so manche
unternehmerische Entscheidung.

Darüber hinaus sind die Creative Industries ein be-
deutender Wirtschaftsfaktor geworden. Musikwirtschaft,
Theaterhäuser, Verlagsgewerbe, Literatur-, Buch- und
Pressemarkt, Film, Kunstmarkt, Video, Rundfunk, De-
sign, Architektur, Museen, Kunstausstellungen, der Wer-
bemarkt und die Spieleindustrie – sie alle gehören zu den
Kernbranchen der Kulturwirtschaft. In der Kulturwirt-
schaft ist die Produktion künstlerischer und kultureller
Güter die gemeinsame Grundlage. Sie ist das Herzstück
der Kreativwirtschaft. Sie wird noch um die Bereiche
Werbung und Multimedia ergänzt. In der Kreativwirt-
schaft verbinden sich kulturelle Ideen mit technologi-
scher oder wissenschaftlicher Kreativität. Ohne Kreati-
vität gibt es keine Ideen, keine Innovationen und keine
Entwicklung.

Im harten ökonomischen Wettbewerb wird nur der
Standort gewinnen, an dem die kreativsten Köpfe am
meisten gefördert werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Das gilt von der Forschung bis hin zur Wirtschaft und
Wissenschaft; das gilt auch im internationalen Wettbe-
werb. Deutschland muss in Zukunft verstärkt auf die
Kreativität setzen. Dann haben wir weiterhin großartige
Chancen auf dem Weltmarkt.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das ist unser Rohstoff! Genau!)


Diese Förderung der Kreativ- und Kulturwirtschaft
stärkt die Innovationsfähigkeit unseres Landes, wie auch
alle Wissenschaften es tun. Ohne Kreativität können wir
keine Zukunftsperspektiven entwickeln. „Deutschland –
Land der Ideen“, diese Initiative setzt auf schöpferisches
Tun. Dieses gute Beispiel sollte in jeder Stadt, an jedem
Ort Schule machen.

Diese Ausrichtung bezweckt auch die Berliner Erklä-
rung der Staats- und Regierungschefs vom 25. März die-
ses Jahres. Sie schreiben gemeinsam:

Europas Reichtum liegt im Wissen und Können sei-
ner Menschen; dies ist der Schlüssel zu Wachstum,
Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt.






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

Wissen, Können und Kreativität, diese Ressourcen
haben wir weiterzuentwickeln und auszubauen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Diese Botschaft müssen wir noch mehr als bisher in das
Bewusstsein aller Bürger rücken.

Eine weitere Klarstellung gehört in diesen Zusam-
menhang: Kultur ist wahrlich keine brotlose Kunst. Sie
ist ein bedeutender Standortfaktor. Wenn es überall in
Europa saubere Luft, niedrige Steuern, die gleichen Le-
bensmittel und ordentliche Schulen gibt bzw. geben
sollte, dann spielt es für die Ansiedlung von Wirtschafts-
unternehmen eine große Rolle, wenn diese in einer Stadt,
in einer Region auf eine Kulturszene treffen, die bunt,
vielfältig und hochwertig ist. Das ist ein Standortfaktor
für die Zukunft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Eine lebendige Kulturwirtschaft zieht Musiker,
Schriftsteller, Theaterleute, Maler oder Bildhauer an.
Diese Entwicklung kommt der Kulturwirtschaft zugute
und löst wieder neue Prozesse aus. Dies ist ein Teufels-
kreis – diesmal ein positiver –, der bei der Entwicklung
ganzer Regionen eine Rolle spielt.

Die Kulturwirtschaft nimmt vielerorts Einfluss auf
den Strukturwandel. Wo die alten Industrien weichen
mussten, haben Investitionen in die Kulturwirtschaft den
Charakter von Regionen verändert. Prominentes Bei-
spiel in Deutschland ist das Ruhrgebiet, für das die Ze-
che Zollverein zum Symbol des Wandels geworden ist.
Zu Recht findet die Leistung, die dort von den Menschen
vollzogen worden ist, internationale Anerkennung durch
die Auszeichnung Essens und seiner Region als Kultur-
hauptstadt 2010. Das ist auch eine Anerkennung der
Kulturwirtschaft selbst.

Wo ein kreatives Klima gefördert wird, entsteht
Wachstum, werden hochwertige Arbeitsplätze geschaf-
fen, entwickeln sich der Erfindungsreichtum und die
Leistungskraft einer Region ungewöhnlich stark. Grund
dafür ist auch die Struktur der Kulturberufe. Besonders
die Selbstständigen sorgen für eine neue Wachstums-
dynamik: Designer, Grafiker, Film- und Bühnenausstat-
ter, Ton- und Bildingenieure, Journalisten, Übersetzer,
Schriftsteller und viele andere mehr. Ihre Anzahl hat in
den vergangen zehn Jahren einen Anstieg von
50 Prozent erreicht. Die Gruppe der Selbstständigen in
den Kulturberufen wächst viermal schneller als die Ge-
samtgruppe aller Selbstständigen in unserem Land. Jeder
Dritte in der Kulturwirtschaft steht auf eigenen Beinen.
Gerade diesen Einzelkämpfern muss unsere besondere
Aufmerksamkeit dienen. Sie sind eine entscheidende
Triebfeder und sorgen für Initiative, Dynamik und Zu-
kunft.

Mit der heutigen Initiative stellen wir uns dieser Auf-
gabe. Dass es dazu fraktionsübergreifend kommt, ver-
deutlicht die Ernsthaftigkeit dieses gemeinsamen Anlie-
gens. Meinen kooperativen Kolleginnen und Kollegen
– ganz besonders nenne ich Rita Pawelski, Sigi
Ehrmann, Joachim Otto, Grietje Bettin und Lukrezia
Jochimsen – danke ich dafür.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mein Dank gilt auch den beteiligten Häusern von Staats-
minister Bernd Neumann, der eine prima Voraussetzung
geschaffen hat, und Wirtschaftsminister Michel Glos.
Die Kulturwirtschaft hat Augenhöhe erreicht.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Auch wegen der Enquete-Kommission!)


Vergessen wir eines nicht: Kultur ist auch Heimat; sie
stiftet gerade in Zeiten der Globalisierung Orientierung
und Zusammenarbeit. Kulturwirtschaft bedeutet daher
nicht die Reduzierung von Kultur auf ein reines Wirt-
schaftsgut. Kultur steht immer zuerst als Wert für sich.
Wo sie sich lebendig und attraktiv entwickeln kann, dort
lassen sich Menschen nieder. Sorgen wir gemeinsam da-
für, dass es dazu überall in unserem Land kommt!

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612019900

Das Wort hat der Kollege Hans-Joachim Otto für die

FDP-Fraktion.


Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1612020000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst ein Lob.


(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])


– Sie wissen doch gar nicht, was kommt.


(Jörg Tauss [SPD]: Ach so! Es ist so selten bei Ihnen, das wollte ich …)


Ich habe es in meinem parlamentarischen Leben recht
selten erlebt, dass die Inhalte verschiedener – partiell so-
gar etwas gegenläufiger – Anträge von den Regierungs-
fraktionen so unvoreingenommen geprüft und zum Teil
übernommen worden sind wie in diesem Fall. Dies muss
man wirklich lobend hervorheben. Ausdrücklich sage
ich der Kollegin Pawelski Dank – hier spreche ich si-
cherlich nicht nur in meinem eigenen Namen, sondern
auch in dem der übrigen Fraktionen und des Ausschus-
ses für Kultur und Medien –, die dieses vorbildliche
Verfahren koordiniert hat und deren ganz persönliches
Verdienst es ist, dass die drei Anträge der Koalitions-
fraktionen, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP so
erfolgreich zusammengeführt worden sind.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Da fehlt aber wer!)


Es ist gut, dass wir bei diesem wichtigen Thema, das
nach meiner Kenntnis erstmals im Deutschen Bundestag
eingehend gewürdigt wird, mit einer Stimme sprechen.
Ich habe die berechtigte Hoffnung, dass von dieser De-






(A) (C)



(B) (D)


Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

batte, diesem gemeinsamen Beschluss des Deutschen
Bundestages und natürlich auch dem Bericht der En-
quete-Kommission, den wir im Dezember entgegenneh-
men werden, ein Impuls ausgeht, der auch noch den letz-
ten Entscheidungsträger davon überzeugt, dass die
Kultur- und Kreativwirtschaft keine Liebhaberei und
keine Nischenwirtschaft ist, sondern ein zentraler Wirt-
schaftsbereich, in dem allein in Deutschland 117 Milliar-
den Euro Umsatz erzielt werden und 815 000 Beschäf-
tigte einen Arbeitsplatz finden.


(Jörg Tauss [SPD]: Die Zahlen sind richtig!)


Aber die Kultur- und Kreativwirtschaft – das ist das
Besondere – ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor
für unser Land, sondern auch eine Branche mit einem
gesellschaftlichen Mehrwert, weil sie mit Waren und
Dienstleistungen umgeht, die einen Doppelcharakter ha-
ben: zum einen Wirtschaftsgut, zum anderen Kulturgut.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Deswegen ist auch die geplante Zusammenarbeit von
BKM und Wirtschaftsministerium im Kern sicherlich
sinnvoll.

Ich hebe einen Aspekt der Kulturwirtschaft, den wir
Liberale zu dem gemeinsamen Antrag beigesteuert ha-
ben, in wenigen Sätzen hervor, nämlich die europäische
Dimension. Während wir in Deutschland seit Jahren auf
den ersten bundesweiten Kulturwirtschaftsbericht war-
ten, hat die Europäische Kommission bereits vor einem
Jahr die Studie The Economy of Culture in Europe vor-
gelegt, die ein beeindruckendes Bild der Kultur- und
Kreativwirtschaft gezeichnet hat: 654 Milliarden Euro
Umsatz im Jahr 2003, 5,8 Millionen Beschäftigte und
beträchtliche Wachstumsraten, die – Kollege Börnsen
hat darauf hingewiesen – in diesem Bereich immer höher
als in der Gesamtwirtschaft sind. Dies beweist für jeden
sichtbar die wirtschaftliche Bedeutung dieser Branche.

Daher haben wir uns in dem vorliegenden Antrag da-
für ausgesprochen, dass die Kreativwirtschaft Teil der
Lissabon-Strategie wird, die sich zum Ziel gesetzt hat,
die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna-
mischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Vor die-
sem Hintergrund müssen wir vor allem auf das Potenzial
der kleinen Unternehmen setzen und Fördermaßnahmen
auf diese abstimmen, da sie gerade in dieser Branche die
treibende Kraft für Wachstum, Beschäftigung und Inno-
vationen sind.

Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die euro-
päischen Aspekte der Kulturwirtschaft möchte ich es mir
an dieser Stelle nicht verkneifen, auf die hochkarätig be-
setzte Kulturwirtschaftskonferenz hinzuweisen, die im
Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Mai
dieses Jahres stattgefunden hat. Viele der hier Anwesen-
den haben daran teilgenommen. Diese Tagung mit dem
Titel „Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa – Kohä-
rente Politik in einer globalisierten Welt“ war im
Übrigen keine Veranstaltung der Bundesregierung, son-
dern es handelte sich um die mittlerweile immerhin
vierte Jahrestagung der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, die gemeinsam mit dem Büro für Kultur-
politik und Kulturwirtschaft durchgeführt wurde.
Der fraktionsübergreifende Antrag zur Kulturwirt-
schaft ist aber nicht der einzige Gegenstand dieser De-
batte.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Bei einem weiteren Antrag, der heute auf der Tagesord-
nung steht, ist die Bilanz bei weitem nicht so rosig; ich
ahne, dass dies auch der eine oder die andere Abgeord-
nete aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, wenn er
bzw. sie ehrlich ist, so sieht. Ich meine den Antrag
„Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturel-
len Lebens stärken“ mit seinem zentralen Bestandteil,
der „Initiative Musik“.

Sie alle erinnern sich wahrscheinlich noch an die Ge-
burtsstunde der „Initiative Musik“ – ihre Zeugung, um
bei diesem Bild zu bleiben, liegt gänzlich im Dunkeln –:
Ihre Geburtsstunde erlebte die „Initiative Musik“ bei den
Beratungen des Bundeshaushalts 2007, nachdem der Kul-
turausschuss seine diesbezüglichen Beratungen längst ab-
geschlossen hatte. Erst in der Bereinigungssitzung des
Haushaltsausschusses erfuhren die überraschten Kultur-
politiker – ich habe den leisen Verdacht, dass es nicht nur
den Mitgliedern der Oppositionsfraktionen so ging –, dass
der Etat der Kulturstiftung des Bundes mal eben um
3 Millionen Euro gekürzt worden war und dass 1 Million
Euro davon in eine „Initiative Musik“ gesteckt werden
sollte, von der damals niemand wusste, was genau sich
dahinter eigentlich verbirgt;


(Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] – Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]: Deshalb der Antrag!)


bei vielen ist das bis zum heutigen Tage so geblieben.

Es fällt sicherlich schwer, gegen eine Initiative zu
sein, die der betroffenen Branche nicht zum Nachteil ge-
reichen wird – das hoffe ich jedenfalls.


(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht zum Nachteil? Sie hilft!)


Ich frage mich und Sie aber ernsthaft, ob diese Initiative,
nachdem das Projekt „German Sounds“ ein Misserfolg
wurde, konzeptionell auf einem festen und soliden Fun-
dament steht. Die nicht allzu intensive Beteiligung der
Musikwirtschaft an diesem Projekt scheint mir ein Indiz
dafür zu sein, dass die „Initiative Musik“ nicht alle zu
überzeugen vermag.

Auch frage ich mich, ob die deutsche Musikwirtschaft
wirklich so unterstützungsbedürftig ist bzw. ob der Mu-
sikbranche nicht viel mehr geholfen wäre, wenn die all-
gemeine Wirtschaftspolitik der Regierung besser wäre
und Steuererhöhungen unterlassen worden wären.


(Beifall bei der FDP)


Wir Freien Demokraten jedenfalls haben gestern be-
schlossen, eine Kleine Anfrage zu stellen, die eine Fülle
von Fragen zur „Initiative Musik“ beinhalten wird. Viel-
leicht wäre es sinnvoller, anderen Branchen, die zu Un-
recht weniger öffentliche Wahrnehmung als die Pop-
musik genießen, mehr Aufmerksamkeit zu widmen, zum
Beispiel der Designbranche.






(A) (C)



(B) (D)


Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Ich komme zu meinem letzten Punkt zur Kulturwirt-
schaft. Ich würde mich freuen, lieber Herr Staatsminister
– wie ich sehe, schenkt er mir im Moment nicht sein Ohr –,
wenn wir in diesem Hause demnächst wieder einmal
über die Filmpolitik der Bundesregierung diskutieren
würden. Bei allem Respekt vor den und allem Lob für
die beachtlichen Leistungen des Kulturstaatsministers in
diesem Bereich gibt es insbesondere im Hinblick auf den
Deutschen Filmförderfonds durchaus Anlass, über die
Vergabebedingungen hier im Parlament im Einzelnen zu
diskutieren und zu erörtern, ob bzw. inwieweit die von
uns gemeinsam entwickelten Förderziele mit der derzei-
tigen Konstruktion optimal erreicht werden können.


(Beifall bei der FDP)


Das Wichtigste an der Debatte des heutigen Tages ist
aber zweifellos, dass die Politik an die Kultur- und Krea-
tivwirtschaft in großer Einmütigkeit das deutliche Signal
sendet, dass sie mit verstärkter Aufmerksamkeit und Un-
terstützung der Politik rechnen kann und wir die hervor-
ragenden und weltweit konkurrenzfähigen Leistungen
der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft noch mehr
als bisher zu würdigen wissen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612020100

Nächster Redner ist der Kollege Siegmund Ehrmann,

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Siegmund Ehrmann (SPD):
Rede ID: ID1612020200

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist in der Tat sehr erfreulich, dass es uns gelungen ist,
die unterschiedlichen Anträge zusammenzuführen und
zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Allen, die
dabei mitgewirkt haben, möchte ich herzlich danken.
Insbesondere aber möchte ich für die sehr fachkundige,
außerordentlich liebenswürdige Moderation und Initia-
tive Frau Pawelski danken.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Rita Pawelski [CDU/CSU]: Bitte? Noch mal! – Heiterkeit – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Siggi, wiederhol noch mal! Das kann man mehrfach hören!)


– Frau Pawelski, das mache ich nachher Face to Face; es
war nur Gutes.

Das Thema Kulturwirtschaft scheint ein richtiges
Trendthema zu sein. Es gibt eine Fülle von Foren und
Tagungen. Allein im deutschsprachigen Sektor von
Google findet man etwa 400 000 Einträge. Es gibt eine
Fülle nationaler, regionaler, lokaler Aktivitäten. Dass das
nicht nur oberflächlich ist, stellt man fest, wenn man da-
hinter schaut; vieles davon hat Substanz.

Ich möchte mich in meinen Bewertungen auf zwei
Themenfelder konzentrieren. Denn trotz all der Eupho-
rie, die mit der Kulturwirtschaft verbunden ist, gibt es
zumindest in einem bestimmten Sektor unserer Öffent-
lichkeit sehr kritische Einwände derart, dass die von uns
diskutierten Konzepte der Kultur- und Kreativwirtschaft
letztendlich ein Einfallstor seien, um marktradikale Kon-
zepte durchzusetzen


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Oh!)


– in der Tat, Herr Otto, so etwas soll es geben –, und
letztendlich eine Blaupause bildeten, um auch andere
Arbeitsmärkte und Branchen neu zu gestalten, umzu-
strukturieren. Der zweite Gedanke, auf den es mir an-
kommt, ist: Wie kann es uns gemeinsam gelingen, die
weitere parlamentarische Arbeit so zu gestalten, dass wir
dieses komplexe, fachübergreifende Thema vernünftig
begleiten?

Zum Ersten. Angelehnt an den Sozialwissenschaftler
Florida und all die Heroen, die ihm gefolgt sind,


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Florida-Rolf?)


ist die Analyse – auch Wolfgang Börnsen hat das vorhin
dargestellt –: Die Globalisierung führt in den alten In-
dustriegesellschaften zu starken Veränderungen. Der
wirtschaftliche Wohlstand kann nicht mehr vollkommen
von der Industrie und dem ungeheuren Engagement des
mittelständischen Handwerks erbracht werden. Aber die
Wissensindustrie und der Dienstleistungssektor sind Fel-
der, auf denen neue Dynamik entsteht. Die Kreativität ist
der entscheidende Wirtschaftsfaktor der Zukunft. – Inso-
fern, so die Forderung vieler, die das seit vielen Jahren
begleitend analysieren, ist es wichtig, dass wir uns den
Akteuren im Bereich von Kunst und Kultur und, etwas
weiter gefasst, den sogenannten Kreativen zuwenden.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Die Gegenthese wird von der kritischen Gegenöffent-
lichkeit in Medien wie Freitag, der Jungen Welt, aber
auch der Zeit vertreten und mündet, grob umrissen, in
dem Vorwurf, die Kultur- und Kreativwirtschaft sei letzt-
endlich das Versuchsfeld ebendieser veränderten, hoch-
flexiblen, marktradikalen Politik. Ein Zitat von Thomas
Wagner aus der Jungen Welt vom 5. Mai 2007:

Mit dem schillernden Begriff der „Kreativität“
werben Exlinke … für die restlose Zerstörung des
Sozialstaates.

Als Beleg wird angeführt, dass in der Kulturwirtschaft
Prototypen prekärer Beschäftigungsverhältnisse domi-
nieren:


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Du lieber Gott!)


atypische Beschäftigungsverhältnisse, unregelmäßige Ar-
beitszeiten, kurzzeitige Anstellungen, Mehrfachanstel-
lungen.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das ist halt kreativ!)


Der hohe Prozentsatz der Selbstständigen wurde er-
wähnt: Etwa 25 Prozent der auf diesen Feldern Tätigen






(A) (C)



(B) (D)


Siegmund Ehrmann
sind selbstständig, die Mehrheit allerdings Kleinst- und
Kleinunternehmer mit geringem Einkommen. In der Ar-
gumentation derjenigen, die das kritisch betrachten, er-
hebt die Politik mit der positiven Bewertung der Kultur-
und Kreativwirtschaft ebendiese ausgeformten Beschäf-
tigungsverhältnisse zum Vorbild und verbrämt sie letzt-
endlich in einem modischen Gewand.


(Jörg Tauss [SPD]: Da wird man ja ganz depressiv, wenn man solche Artikel liest! – Gegenruf des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ich auch! – Weiterer Gegenruf des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/ CSU]: Aber es ist berechtigt, sich damit auseinanderzusetzen! Mach weiter, Siggi!)


Auch wenn wir uns hier einig sind, liegt mir sehr da-
ran, zumindest einige der kritischen Einwände, mit de-
nen wir uns auseinanderzusetzen haben, anzuführen. So
ganz von der Hand zu weisen ist das alles ja nicht. Die
wirtschaftliche Situation insbesondere der Künstlerinnen
und Künstler ist in der Tat sehr problematisch.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das ist deprimierend! Wir wissen das auch aufgrund anderer Arbeiten, zum Beispiel aus den Daten der KSK. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Der Künstlersozialkasse!)


– Der Künstlersozialkasse, schönen Dank. Es ist immer
gut, wenn man einen Stichwortgeber hat. – Danach ver-
dienen sie im Durchschnitt etwa 11 000 Euro im Jahr.
Allerdings gibt es starke Schwankungen; es gibt natür-
lich Felder, in denen ein Vielfaches erzielt wird.

Trotzdem besitzen Kulturberufe eine große Anzie-
hungskraft. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl
wurde kurz umrissen: In den letzten zehn Jahren sind
dort etwa 200 000 Beschäftigte hinzugekommen. Das
Wachstum beträgt 3,6 Prozent. Ich nenne nur eine Be-
rufsgruppe: In diesen zehn Jahren hat sich alleine im
Sektor der Designer und Grafiker die Zahl der Beschäf-
tigten verdoppelt. 25 Prozent sind selbstständig.

Wenn dies alles so problematisch ist, dann ist es doch
ganz interessant, zu fragen, was eigentlich die Motive
dafür sind, dass sich die Menschen auf diesen Feldern in
die Selbstständigkeit begeben. Ich zitiere das Institut für
Medienforschung in München – das sieht gar nicht so
depressiv aus –:


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ja!)


58 Prozent derjenigen, die sich bewusst für diesen Beruf
entschieden haben, sind froh, dass sie die Inhalte ihrer
Arbeit und auch die Arbeitszeit sehr stark selbst bestim-
men können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Na bitte!)


Allerdings ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass
32,5 Prozent der Selbstständigen aussagen, dass sie des-
halb selbstständig sind, weil sie keine Anstellung finden.
Diese Zahl ist zu hoch. Trotzdem ist zu erkennen: Etwa
60 Prozent wählen mit voller Inbrunst und Überzeugung
die Selbstständigkeit in diesen Berufen.

Natürlich sind nicht alle Menschen für die Anforde-
rungen und Herausforderungen in diesen Berufsfeldern
geeignet. Allerdings werden die künstlerisch-kreativen
Berufe immer beliebter. Viele Menschen entscheiden
sich bewusst für den Beruf und sehen die Arbeitsbedin-
gungen auch als Vorteil an.

Insofern gibt es ein großes Spannungsfeld: auf der ei-
nen Seite interessante Märkte mit großen Potenzialen,
auf der anderen Seite häufig problematische Arbeits-
und Lebensverhältnisse der Beschäftigten. Aus diesem
Spannungsverhältnis folgt das Politikkonzept, das wir
hier gemeinsam erarbeitet haben. Wir wollen diesen Zu-
stand nicht sich selbst überlassen, sondern zu einer ge-
staltenden Politik kommen. Auf der einen Seite wollen
wir im Sinne einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung
die Sektoren der Kultur- und Kreativwirtschaft dynami-
sieren; auf der anderen Seite wollen und müssen wir den
dort Beschäftigten aber auch faire Bedingungen eröff-
nen. Diese Aufgabe müssen wir anpacken.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Hier setzen wir an, indem wir mindestens drei Punkte
ansprechen und mit konkreten Anregungen hinterlegen:
Es geht um Existenzförderung, um Existenzsicherung
und letztendlich auch um die soziale Absicherung der
unterschiedlichen Lebensrisiken. Die Künstlersozial-
kasse wurde genannt. Das ist ein ganz wichtiger Ansatz.
Es ist aber auch zu prüfen, inwieweit wir dort mit den
Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik – SGB II und
SGB III – flankierend tätig werden können.

Insofern bin ich davon überzeugt – die kritische Ge-
genöffentlichkeit nicht ignorierend, sondern ihr gegen-
über argumentierend –, dass wir den positiven Aspekten
mit diesem Politikkonzept, das dem Antrag zugrunde
liegt, in vollem Umfang Rechnung tragen. Wir sitzen
hier nicht einem Hype auf, sondern wir packen das
Ganze an, indem wir versuchen, kultur-, wirtschafts- und
sozialpolitische Ordnungsrahmen zu schaffen, um den
Menschen in diesen Feldern Perspektiven zu bieten und
insbesondere unserer Ökonomie Zukunftsfelder zu eröff-
nen.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE] und der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Zum Abschluss noch ein Gedanke zum Thema politi-
sche Gestaltung. Die politische Gestaltung bedarf der
Institutionalisierung. Kultur- und Kreativwirtschaft be-
deuten einerseits Kunst und Kultur und andererseits sehr
komplexe Wertschöpfungsketten. Vom Doppelcharakter
der kulturellen Güter und Dienstleistungen wurde bereits
gesprochen. Sie sind auf der einen Seite Träger von
Ideen und Wertvorstellungen, auf der anderen Seite aber
auch Waren auf Märkten; hier geht es um Eigenwert und
Wirtschaftsgut. Diese starken wechselseitigen Beziehun-
gen finden sich in den Feldern, die wir unter dem Aspekt






(A) (C)



(B) (D)


Siegmund Ehrmann
öffentlich geförderter Kulturpolitik betreiben, aber auch
in den Feldern der Wirtschaftsförderung wieder. Weil
Kultur- und Kreativwirtschaft unter diesem Betrach-
tungswinkel eine Querschnittsaufgabe ist, müssen wir
auch im Parlament darüber nachdenken, wie wir diese
Aktivitäten in der Zukunft begleiten.

Die Bundesregierung hat sich darauf eingestellt, diese
Themen in den betroffenen Häusern – wie heißt das so
schön? – seriell zu bearbeiten, indem man Vorlagen und
Berichte durch die Fachausschüsse jagt. Ich finde, ge-
rade die gemeinsame Erarbeitung dieses Themas durch
die Kultur- und Wirtschaftspolitiker der Fraktion hat ge-
zeigt, dass auch die direkte Kommunikation einen hohen
Wert hat. Wir haben ein Feld, das sehr stark und unstrei-
tig der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen ist: den
Unterausschuss Neue Medien.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Meine Anregung ist, ob wir uns nicht darauf verstän-
digen können, die koordinierenden Aufgaben unterhalb
der Ebene der Fachausschüsse diesem Ausschuss zuzu-
ordnen, um eine fachlich breite, intensive und direkte
Kommunikation in einem sehr anspruchsvollen Thema
zu ermöglichen und unserem eigenen Anspruch Nach-
haltigkeit zu vermitteln.

Insofern haben wir gemeinsam etwas Vernünftiges
auf den Weg gebracht. Jetzt liegt es auch an uns, das mit
Leben zu füllen, damit wir vielleicht in einigen Jahren
eine sehr gute Bilanz ziehen können. Es kommt auch
darauf an, dass wir die unterschiedlichen Politikebenen
der Länder, aber auch auf Europa blickend, miteinander
verknüpfen, um unserem Anspruch gerecht zu werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612020300

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Dieter Dehm,

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Jörg-Diether Dehm-Desoi (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612020400

Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen:

Wir stimmen weder gegen den Antrag zur Popmusik
noch gegen den zur Kulturwirtschaft. Es geht uns um hu-
manistische Kreativitätsentfaltung.

Mit die bedeutendsten Musiker Deutschlands von
Kunze bis Lindenberg fordern seit langem eine Rund-
funkquote für deutsche Songs. Die Franzosen erleben
seit dieser Quote ein Aufblühen ihrer Popszene. Unsere
Rockmusiker fordern dies nicht, um Deutschtümelei zu
betreiben oder Musik aus Afrika oder Lateinamerika zu
behindern, sondern um die US-Übermacht am Welt-
markt wenigstens etwas einzudämmen.
Einige Kolleginnen und Kollegen wissen, dass ich mit
US-Künstlern und deutschen Bands arbeite. Lassen Sie
mich daher einige Beispiele nennen. Die niedersächsi-
sche Tonträgerfirma SPV. Sie gilt als das mittelstän-
dische Paradebeispiel und steht im Ranking sogar vor
US-Majors.


(Jörg Tauss [SPD]: Jetzt kommt aber nicht der Werbeblock!)


Aber auch SPV kann bei der Preisdrückerei von Ketten
wie Saturn und Media-Markt oft nicht mithalten, weil ihr
kreativer Kostenanteil von 2,40 Euro an einem Händler-
abgabepreis von 3 bis 4 Euro zu hoch ist.

Wohl bemerkt: Auch ich liebe Springsteen, Cat
Stevens, Yusuf Islam und Billy Talent – das ist jetzt der
Werbeblock –; aber durch die angloamerikanische
Weltsprache im Pop verteilen sich die Kreativkosten der
US-Konzerne über den gesamten Globus auf wenige
Cent pro CD. Deutsche Firmen wie SPV zahlen aber das
30- bis 300-Fache. Wenn eine Plattenfirma hierzulande
also nicht nur als Importagentur, sondern auch als
Talentförderin agiert, gerät sie in die existenzielle Kos-
tenzange zwischen CD-Piraterie und Media-Markt-Er-
pressung.

In seiner gegenwärtigen Gestalt bedroht der inter-
nationale Unterhaltungsmarkt die regionalen kulturellen
Wurzeln nicht nur bei uns. Ich danke für die diesbezügli-
chen Hinweise des Kollegen Ehrmann.

Die Kölner Band „Brings“ oder die deutschsprachi-
gen Rapper der Band „Microphone-Mafia“, die aus Tür-
ken und Italienern besteht, gehören rein handwerklich
zur Weltspitze, bleiben aber im Rheinland hängen. Sie
können sich dort einigermaßen reproduzieren, weil das
Rheinland kaufkraftstark ist. Ganz anders sieht es aber
bei der Thüringer Band „Emma“ aus dem Eichsfeld aus,
wo eine immense Arbeitslosigkeit und eine ganz geringe
Kaufkraft zu verzeichnen sind, auch an der Kartenkasse.
Jedes Bandmitglied muss täglich zehn Stunden – etwa
am Bau – arbeiten und daneben proben und auftreten.
Für diese Bands wäre es wichtig, etwa in einer bundes-
weiten Messe der regionalen Popmusik zusammenzu-
kommen und vor neuem, überregionalem Publikum zu
spielen, mitgetragen von Rundfunkanstalten, Bund und
Ländern.

Wie sind denn die Grönemeyers, Niedeckens, Lages,
Karats oder Kunzes aufgestiegen? Damals gab es das
„Haus der jungen Talente“ und eine große Zahl von
Folkclubs und soziokulturellen Zentren, in denen sie
noch als Liedermacher oder in ganz kleiner Besetzung
Aug’ in Aug’ mit dem Publikum ihre Pointen, Lyrik und
Gitarrenriffs wie in einem Laboratorium abprüfen konn-
ten.

Mit dem Kaputtkürzen des Sozialstaats wurden dann
aber auch Clubs und Musikschulen zugemacht. Heute ist
Musikerausbildung oft nur dickeren Portemonnaies vor-
behalten. Gleichzeitig wurden Fernsehplätze für kriti-
sche Lieder – ich denke an den Liederzirkus mit Michael
Heltau, an Lieder und Leute und anderes – gestrichen.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Diether Dehm
Was aber heute groß da steht, sagt der Liedermacher
Maurenbrecher, hat stets winzig angefangen. Der kleine
„Club Voltaire“ zwischen den Frankfurter Bankhochhäu-
sern und das kleine „Gartenhaus“ oder der „Jazz-Club“
in Hannover standen zwar an der Wiege großer Künst-
lerentwicklungen, aber ihre Existenzangst ist bis heute
geblieben. Neben den Linken in Niedersachsen und Hes-
sen sind auch Sie alle aufgerufen, hier konkret zu helfen.

Ich bin als Texter, Komponist und Verleger jeweils
Vollmitglied der GEMA. Lassen Sie mich aber auch von
hier aus an die GEMA appellieren. Dass die GEMA un-
ser Urheberrecht schützt, ist gut. Dass die GEMA klei-
nen Vereinen im Sport, im Karneval oder im Kleingarten
horrende Strafsummen aufbrummt, wenn diese mal Mu-
sik einspielen, ist jedoch grundfalsch.


(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ohne unsere Vereine ist Kulturleistung, auch die der
GEMA, in Deutschland nicht überlebensfähig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Fehler
– Herr Kollege Börnsen hat vorhin meine Kollegin
Lukrezia Jochimsen ausdrücklich gelobt; aber bei der
Einbringung des Antrags waren wir plötzlich draußen –,
dass Sie die Linke als einzige Partei aus der Einbringung
Ihres Antrags ausgegrenzt haben, auch wegen des
großen Potenzials an Rockmusikern, Theaterleuten,
Kabarettisten, Autoren, die uns Linke und andere bei au-
ßerparlamentarischen Aktivitäten, etwa von Gewerk-
schaften, Greenpeace und der Friedensbewegung, unter-
stützen.

Ihre Anträge müssen noch mit konkretem Leben ge-
füllt werden. Warum nicht bei mehr offiziellen Feierlich-
keiten Popmusik aus den Regionen mit einbeziehen? Der
„Starclub“ der Beatles in Hamburg ist abgerissen. Aber
die Burg Waldeck gibt es noch, wo viele ihren Anfang
nahmen, wie Katja Ebstein, Hannes Wader, Konstantin
Wecker und Reinhard Mey. Oder können wir nicht die
ersten Auftritts- und Probenräume unserer großen Song-
künstler, wie Gundermann und Nina Hagen, durch
Denkmalschutz finanziell stabilisieren und gleichzeitig
die Probenräume, Studios und Vermarktungsmöglichkei-
ten junger Bands fördern?

Warum generieren wir nicht auch Gedenktage völlig
neuer Art, zum Beispiel den Todestag von Rio Reiser,
oder im Juni 2009 zum 30. Jahrestag des Bestehens von
Rock gegen Rechts, das 1979 in Frankfurt immerhin ei-
nen NPD-Bundesparteitag verhindert hat? Oder zum
25. Jahrestag der großen Friedenskundgebung mit Willy
Brandt und vielen Künstlern im Bonner Hofgarten? Es
gäbe auch offizielle Möglichkeiten, sich solch großarti-
ger Volkskünstler wie Karl Valentin und Wolfgang
Neuss gemeinsam mit jungen Kabarettisten zu erinnern
und in diesem Zusammenhang endlich den politischen
Rundfunkboykott gegen die Altmeister des deutschen
Chansons Franz Josef Degenhardt und Dieter Süverkrüp
oder gegen den mutigen Hannoveraner Kabarettisten
Dietrich Kittner nach 30 Jahren zu beenden.

(Beifall bei der LINKEN – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Warum erwähnst du Biermann nicht?)


– Auch der wird zu wenig im Radio gespielt. Ich er-
wähne ihn gerne, wenn du mich darauf ansprichst.

Lassen Sie uns also diese Anträge nur als Anfang ver-
stehen, in einen Prozess einzutreten, bei dem wir zuhö-
ren, vor allem den Künstlerinnen und Künstlern, auch
dort, wo diese ihre sozialen Arbeitsbedingungen und die
Lohnsituation ihrer potenziellen Kunden in ihren Lie-
dern und Interviews problematisieren. Hören Sie auf,
auch dort, wo Sie in Aufsichtsräten sitzen, Linke und
linke Künstler aus dem Rundfunk, aus dem Kulturdis-
kurs oder aus solchen Anträgen wie heute auszugrenzen!

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612020500

Ich gebe der Kollegin Katrin Göring-Eckardt, Bünd-

nis 90/Die Grünen, das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kolle-
gen! Es gehört immer dazu, dass erst einmal davon gere-
det wird, wer ausgegrenzt ist. Ich finde, an dieser Stelle
muss man ganz klar sagen: Diejenigen, die einen Antrag
zum Thema Kulturwirtschaft gestellt haben, haben sich
zusammengetan und überlegt, ob sie einen gemeinsamen
Antrag zustande bringen. Von der Linken gab es keinen
Antrag. Deswegen kann da von Ausgrenzung nicht die
Rede sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Warum stehen wir nicht unter dem Antrag?)


Insofern ist dieser Vorwurf wirklich völlig verfehlt.

Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode
– leider nicht mit Ihrer Beteiligung – über eine Quote für
deutsche Musik diskutiert.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: „Leider“ ist richtig!)


Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Es geht hier um die
Freiheit,


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


darum, dass wir in einer multikulturellen Gesellschaft le-
ben und dass wir mit einer Quote ganz bestimmt nicht
weiterkommen; das ist von vorgestern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Eine Quote hatten wir in der DDR.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das haben die Franzosen!)







(A) (C)



(B) (D)


Katrin Göring-Eckardt
Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung darf ich Ihnen
sagen: Ich fand das als Jugendliche furchtbar, schreck-
lich. Das brauchen wir nicht wieder.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie haben die soziale Situation der Künstlerinnen und
Künstler angesprochen, gerade der kleinen. Wir streiten
mit unserem Kulturwirtschaftsantrag für eine Verbesse-
rung der sozialen Situation. Ich finde, hier gibt es ein
großes Feld politischer Betätigung, um das wir uns drin-
gend kümmern müssen. Gerade die kleinen Künstler und
Künstlerinnen, die kleinen Kreativen in der Kreativwirt-
schaft brauchen mehr Unterstützung, und zwar auf allen
Ebenen, sowohl in der Kulturwirtschaft als auch in der
Arbeitsmarktpolitik.

Vor ungefähr einem Jahr begann die Kulturwirtschaft,
im Bundestag eine Rolle zu spielen. Wir haben eine
Kleine Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregie-
rung gerichtet. Damals war von Regierungsseite zu die-
sem Thema noch nicht sehr viel zu hören. Mittlerweile
gibt es einen kreativen Wettbewerb zwischen Kultur-
staatsminister und Wirtschaftsminister. Ich finde das gut.
Ich nehme an, dass die Kulturpolitikerinnen und Kultur-
politiker am Ende eine Jury benennen werden, die dem
Kreativsten der beiden einen Orden verleihen wird. Die-
ser Wettbewerb ist auf jeden Fall gut und sorgt dafür,
dass bei der Förderung der Kulturwirtschaft mehr pas-
siert.


(Beifall der Abg. Krista Sager [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Die lange Zeit etwas undurchsichtige Initiative „Kul-
tur und Kreativwirtschaft“ des Wirtschaftsministeriums,
die kürzlich öffentlich gemacht wurde, enthält zum gro-
ßen Teil Punkte, die im Kulturausschuss von den Frak-
tionen erarbeitet wurden. Als Kulturpolitiker können wir
sagen: Liebes Wirtschaftsministerium, ihr dürft gern
weiter von uns abschreiben; das ist sehr fundiert und
macht viel Spaß in der Zusammenarbeit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: So können wir das machen!)


In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob diese
Initiative mehr als nur Round Tables und Tagungen her-
vorbringt. Wir werden sehr genau darauf achten, ob Tat-
sachen geschaffen werden und ob mehr passiert als wäh-
rend der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, bei der viel
diskutiert, aber wenig gehandelt wurde. Die Zeit ist reif,
zu handeln.

Uns geht es vor allem um die Klein- und Kleinst-
unternehmen; darauf wurde schon hingewiesen. Die von
uns in Auftrag gegebene Studie „Kultur- und Kreativ-
wirtschaft – aktuelle Trends unter besonderer Berück-
sichtigung der Kreativszene“ zeigt, dass gerade die
Kleinen maßgebliche Ideen- und Impulsgeber für die
Kreativwirtschaft sind. Da ist das Potenzial; da passiert
das Neue; da wird ausgedacht und ausprobiert. Das ist
nicht nur für die Kulturwirtschaft wichtig, sondern auch
für viele gesellschaftliche Prozesse, die dort ausprobiert
werden können.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Auch in der Politik!)


– Auch für politische Prozesse. – Darauf können wir
stolz sein. Aber das müssen wir auch unterstützen. Ge-
rade hier entstehen auf experimentelle Weise kulturelle
Erzeugnisse. Hier werden Prototypen der Kultur- und
Kreativproduktion entwickelt. Die Anzahl solcher
Mikrounternehmen steigt zwar, wie wir gelernt haben;
ihre Umsätze nehmen allerdings ab. Das zeigt, dass hier
ein Missverhältnis besteht. Dem müssen wir begegnen.

Diese Klein- und Kleinstunternehmen besitzen oft-
mals ein schwach entwickeltes wirtschaftliches Poten-
zial und tragen nur selten zur Schaffung sozialversiche-
rungspflichtiger Arbeitsplätze bei. Deswegen fallen sie
häufig aus der Arbeitsmarktförderung heraus. Wir müs-
sen Rahmenbedingungen schaffen, die an die Existenz-
und Arbeitsbedingungen dieser Mikrounternehmen an-
gepasst sind. Wir müssen etwas Neues schaffen, damit
hier die Kreativität weiter wirken kann, damit wir etwas
davon haben und damit die gesellschaftlichen Impulse
weitergehen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt. Künstlerinnen und
Künstler dürfen nicht nur als Unternehmerinnen und Un-
ternehmer verstanden werden. Wir dürfen Kultur nicht
nur nach ihrer Verwertbarkeit beurteilen. Kultur hat eben
auch jenseits dieser Verwertbarkeit einen Wert, und
Künstlerinnen und Künstler müssen, sollen, dürfen Un-
nützes und Überflüssiges produzieren. Nur dann können
sie weiter kreativ sein. Auch das muss in dieser wirt-
schaftlich geprägten Debatte sehr deutlich gesagt wer-
den.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörg Tauss [SPD]: Unbestritten!)


Es kommt gleichzeitig darauf an, Kunst- und Kultur-
schaffenden zu ermöglichen, von der Kunst leben zu
können. Auch das hat etwas mit der Wertschätzung ihrer
Arbeit zu tun. Ich will deutlich machen, dass gerade die
Kleinen und Kreativen von Fördermöglichkeiten wissen
müssen, dass sie Erstinformationen über kulturrelevante
europäische Förderfonds und über die Förderprogramme
bekommen, die wir haben. Oftmals haben sie nicht die
Möglichkeit, sich an jemanden zu wenden, der tatsäch-
lich weiterhelfen kann. Hier brauchen wir mehr Transpa-
renz.

Zum Thema Popmusik einige wenige Worte an dieser
Stelle. Wir werden uns bei dem Antrag enthalten.


(Monika Griefahn [SPD]: Das finde ich aber schade!)


Warum? Wir finden, es macht keinen Sinn, wieder nur
die Majorfirmen an den Tisch zu bitten. Es fehlen die
kleinen Independent Labels, die kleinen Unternehmen,
die innovative Stile entwickeln. Auch inzwischen so be-
kannte Musiker und Bands wie Clueso oder Tocotronic
haben ihre ersten Veröffentlichungen bei unabhängigen
Labels herausgebracht. Clueso tut das noch heute mit






(A) (C)



(B) (D)


Katrin Göring-Eckardt
seiner Hausagentur Zughafen. Berliner Techno, der in-
zwischen auch von der CDU als Standortfaktor gefeiert
wird, wurde auch nicht von den Majorlabels erfunden,
sondern von kleinen, unabhängigen Produzenten und
Vertrieben. Sie sollten noch einmal darüber nachdenken,
ob Sie die nicht mit an den Tisch holen, wenn es um die
Initiative zur Popmusik geht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Letzter Satz: Ich möchte mich ganz herzlich für die
Initiative von Frau Pawelski bedanken. Die Zusammen-
arbeit war wirklich sehr fair und sehr gut. Sie haben das
sehr kompetent gemacht. Ich freue mich jetzt sehr auf
Ihre Rede.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612020600

Damit gebe ich das Wort der Kollegin Rita Pawelski,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Rita Pawelski (CDU):
Rede ID: ID1612020700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Erst einmal ganz herzlichen
Dank für die netten Worte. Es ist selten, dass man hier
von allen Seiten gelobt wird.


(Jörg Tauss [SPD]: Was haben Sie denn mit denen gemacht?)


– Herr Tauss, jetzt sagen Sie doch auch einmal etwas
Nettes.


(Jörg Tauss [SPD]: Ich durfte nicht dabei sein!)


Es hat mir Spaß gemacht, mit Ihnen gemeinsam Ideen zu
entwickeln. Für uns stand ganz oben auf der Agenda die
Idee, der Kultur- und Kreativwirtschaft den Stellenwert
einzuräumen, den sie wirklich verdient.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es war die Idee, alle Kreativen und Kulturschaffenden
unter einem Dach zu vereinen, sie stark zu machen und
sie endlich aus dem Schattendasein herauszuholen. Die
Kulturwirtschaft befindet sich zurzeit in einem Dornrös-
chenschlaf. Sie ist stark. Die Zahlen beweisen es doch,
sie wurden genannt. Der Umsatz der Kulturwirtschaft
hat längst die Grenze von 100 Milliarden Euro über-
schritten, sie hat mit über 815 000 Mitarbeitern mehr Be-
schäftigte als das Kreditgewerbe und schon mehr als die
Automobilindustrie. Das sind doch unglaublich beein-
druckende Daten.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft steht jetzt wieder
häufiger im Fokus von Kongressen und Konferenzen.
Die Berichterstattung in den letzten Monaten hat zuge-
nommen. Kultur ist ein beliebter Werbeträger für Län-
der, für Städte, aber auch für Unternehmen. Vor kurzem
las ich in einem Magazin: Investieren Sie in Kultur! Sie
gewinnen Sympathie, Kunden, neue Märkte. – Das be-
legt diesen positiven Trend und zeigt, Kultur und Wirt-
schaft sind keine Gegensätze; im Gegenteil, sie ziehen
sich an, sie brauchen sich gegenseitig.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Für die Wirtschaft ist Kultur doch eine äußerst interes-
sante Plattform. Wirtschaft verdient nicht nur mit oder
an Kultur, Wirtschaft fördert auch Kultur. 40 Prozent der
Unternehmen fördern Kunst und Kultur; für sie ist Spon-
soring eine Investition in die Zukunft.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Das ist gut, aber wir müssen die enormen Potenziale die-
ser Branche noch besser nutzen. Unser Antrag soll hel-
fen, die Kräfte zu entfalten, und er soll dazu beitragen,
das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu schärfen.

Jedes Buch hat einen Titel, jede Marke ihr Zeichen,
jedes Ding hat einen Namen, nur die Branche der Künst-
ler und Kreativen bislang nicht. Weder auf nationaler
noch auf internationaler Ebene gibt es eine einheitliche
offizielle Bezeichnung. Überall benutzt man für Kreativ-
wirtschaft oder für Kulturwirtschaft ein anderes Wort; es
gibt keinen einheitlichen Begriff. Das haben wir gemein-
sam geändert. Diese große kreative Branche soll sich
künftig unter dem Begriff „Kultur- und Kreativwirt-
schaft“ darstellen. Das ist ein erster wichtiger Schritt;
denn wer keinen richtigen Namen hat, kann nicht richtig
werben.

Wir wollen, dass dazu auch die Werbe- und Soft-
wareunternehmen gehören. Ohne diesen riesigen Wachs-
tumsmarkt wäre die Kultur- und Kreativwirtschaft ein
Torso, ein amputierter Riese. Diese Unternehmen gehö-
ren dazu!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Aber die vielen kleinen bunten Steine, die das große
Mosaik oder das große Bild der Kultur- und Kreativwirt-
schaft zum Leuchten bringen, sind die vielen Freiberuf-
ler, die Klein- und Kleinstunternehmen. Darauf haben
schon fast alle Redner hingewiesen. Diese Unternehmen
erzeugen – oft auf experimentelle Weise – Kultur und
Kreativität. Sie nehmen kulturelle Trends auf und ent-
wickeln sie erst. Sie entwickeln Prototypen. Sie sind die
zentrale Triebkraft. Sie wollen etwas bewegen. Doch ge-
rade sie werden oft blockiert. Sie scheitern allzu oft – an
Bürokratie, an nicht vorhandenen finanziellen Mitteln.
Herr Dehm, Sie haben eben deutlich gemacht, dass es
sich häufig um brotlose Kunst handelt. Dieser Begriff ist
durchaus zutreffend, gerade für die Kleinstunternehmen.
Es fehlt an Beratung und an mangelnder ideeller Unter-
stützung.

Mit unserem Antrag schaffen wir für sie bessere Rah-
menbedingungen. Wir stärken sie. Wir geben ihnen den






(A) (C)



(B) (D)


Rita Pawelski
Schwung, den sie brauchen, um schöpferisch und kreativ
tätig zu sein, um sich zu entwickeln. Wir wollen, dass
Existenzgründer, dass Klein- und Kleinstunternehmer
der Kultur- und Kreativwirtschaft stärker unterstützt und
gefördert werden: Sei es durch die Überprüfung und An-
passung der Förderinstrumente auf nationaler und euro-
päischer Ebene. Sei es durch bessere Beratungs- und
Finanzierungsangebote – da muss viel nachgebessert
werden. Sei es durch die Schaffung von Kompetenz-
agenturen. Oder sei es durch die Auslobung eines Grün-
derwettbewerbs „Kultur- und Kreativwirtschaft“.

Wir wollen den Dialog zwischen Kultur und Politik
intensivieren. Die unter Vorsitz von Gitta Connemann
tagende Enquete-Kommission ist da schon auf dem rich-
tigen Weg.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Bericht dieser Kommission wird im nächsten Monat
vorgestellt. Wir dürfen nicht lockerlassen. Wir müssen
weiter miteinander reden.

Wir wollen, dass die Bundesregierung ein Quer-
schnittsreferat „Kultur- und Kreativwirtschaft“ einrich-
tet. Es ist gut, dass Kulturstaatsminister Bernd Neumann
und Wirtschaftsminister Michael Glos eine gemeinsame
Initiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ starten. Vielen
Dank dafür!


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich bin mir sicher: Alles, was wir hier heute beschlie-
ßen, ist nicht nur Rückenwind für die Kreativen, für die
Kulturschaffenden. Wir schaffen damit auch zusätzlich
Wachstum und Beschäftigung.

2009 ist das europäische „Jahr der Kreativität“ ge-
plant. Wir möchten, dass die Bundesregierung zusam-
men mit den Ländern einen nationalen Aktionsplan
„Kultur- und Kreativwirtschaft“ erarbeitet.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Guter Vorschlag!)


Denn dieses Ereignis soll auch in unserem Land mit Le-
ben erfüllt werden. Es soll hier Wirkung zeigen.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612020800

Frau Kollegin!


Rita Pawelski (CDU):
Rede ID: ID1612020900

Der Theatermanager August Everding hat einmal ge-

sagt:

Kultur ist keine Zutat, Kultur ist der Sauerstoff ei-
ner Nation.

Lassen Sie uns diesen Sauerstoff genießen – gemeinsam!

Ich danke Ihnen ganz herzlich.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612021000

Das Wort zu einer Kurzintervention gebe ich dem

Kollegen Koppelin.

Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1612021100

Bei dieser Debatte fällt mir auf, dass trotz der großen

Einigkeit, die bei dem Thema quer über die Fraktionen
hier herrscht, sich beide Redner der Union anscheinend
ein bisschen genieren, was den Antrag zur populären
Musik angeht.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das mache ich gleich! – Gegenruf des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Der Popspezialist!)


Das kann man eigentlich auch verstehen. In beiden Bei-
trägen wurde nichts dazu gesagt. Der Punkt steht aber
mit auf der Tagesordnung.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Warte ab, Jürgen!)


Deswegen möchte ich gern ein paar Anmerkungen ma-
chen; Sie können nachher vielleicht noch darauf einge-
hen.

Richtig ist, dass die Initiative von einem Kollegen aus
dem Haushaltsausschuss gekommen ist. Nun sind Initia-
tiven aus dem Haushaltsausschuss eigentlich grundsätz-
lich nicht falsch.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Wo ist der Kollege eigentlich?)


– Der Haushaltsausschuss tagt. Ich bin extra wegen die-
ses Punktes hierhergekommen.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Erst zuhören, dann reden! Das ist fair!)


– Lassen Sie mich das doch einfach sagen! Sie haben die
Möglichkeit, zu antworten. Sie sind ja bekannt dafür,
dass Sie gern dazwischenrufen.

Vielleicht mal in aller Ruhe: Der Antrag hat erhebli-
che Mängel, weil er in keiner Weise auf die Verantwor-
tung derjenigen eingeht, die mit Musik, auch mit populä-
rer Musik, Geld verdienen.


(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Das ist die GEMA, und das sind die Musik-Companys.
Die sind überhaupt nicht eingebunden. Deswegen hat
dieser Antrag nach meiner Auffassung einen großen
Fehler.

Der dritte Bereich ist ebenfalls nicht eindeutig er-
wähnt. Die Debatte haben wir hier auch schon einmal
geführt. Wo ist eigentlich der öffentlich-rechtliche Rund-
funk und sein Kulturauftrag?


(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE] – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Dazu steht was drin! Lesen Sie!)


Es darf nicht sein, dass der öffentlich-rechtliche Rund-
funk nur eine Abspielstation für irgendwelche Hits ist;
das wäre verhältnismäßig einfach. Er hat den Kulturauf-
trag, auch junge Talente zu fördern.


(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])







(A) (C)



(B) (D)


Jürgen Koppelin
Wenn wir alle insofern Druck machen würden, könnten
wir für junge Talente etwas erreichen.


(Monika Griefahn [SPD]: Das steht im Antrag!)


Das war meine Bitte.

Insofern ist dieser Antrag der Union mit erheblichen
Mängeln behaftet.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE] – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das war ganz peinlich!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612021200

Frau Kollegin Pawelski, Sie können antworten.


Rita Pawelski (CDU):
Rede ID: ID1612021300

Verehrter Herr Kollege, ich kann Ihre Ungeduld ver-

stehen, aber wir haben drei Redner auf der Liste. Ein
Blick auf die Rednerliste hätte gereicht, um zu sehen,
dass der Kollege Günter Krings noch reden wird, und
zwar genau zu dem Thema, das Sie angesprochen haben.
Man kann abwarten. Man muss sich einfach in Geduld
üben und zuhören. Ich will an der Stelle zu dem Thema
jetzt nichts mehr sagen, weil wir einen sehr kompetenten
Kollegen haben, der Ihnen das alles gleich erzählen
wird.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Der Popbeauftragte der Union!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612021400

Ich gebe das Wort der Kollegin Monika Griefahn,

SPD-Fraktion.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Die kennt sich aber auch aus! – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Die kann auch singen!)



Monika Griefahn (SPD):
Rede ID: ID1612021500

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Es geht mir genauso: Wir haben uns das auch auf-
geteilt. Der Kollege Ehrmann hat zu den kulturwirt-
schaftlichen Anträgen gesprochen, und ich werde jetzt
etwas zum musikwirtschaftlichen Antrag sagen.

Kollege Koppelin, wenn Sie den Antrag gelesen hät-
ten, wüssten Sie: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
kommt explizit darin vor: Wir wollen neue Formate mit
ihm gemeinsam entwickeln und fördern.

Herr Kollege Otto, Sie haben, um das gleich vorweg-
zunehmen, gesagt, dass Sie Steuervergünstigungen für
die Musiker besser fänden als ein solches Förderkon-
zept.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Nein, nein! Nichts da! Das habe ich nicht gesagt! Einfach die allgemeinen Steuern senken! Die Steuerlast insgesamt senken!)

Dazu kann ich nur sagen: Bei den Musikern, die 11 000
Euro im Jahr verdienen, sind Steuererleichterungen nicht
so hilfreich. Da braucht man praktische Dinge.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deutschland ist nicht nur bekannt als Land der Dich-
ter und Denker, sondern wir haben auch große Musiker
und Komponisten. Ich finde es toll, dass wir das Erbe
von Bach bis Schönberg heute immer noch aktiv erleben
können. Wir haben gestern gerade den Genuss erlebt,


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ja, wunderbar!)


in Weimar eine Barockoper von 1774, Alceste, wieder-
aufgeführt zu sehen. Es ist sehr gut, dass sich jemand
dessen annimmt.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das wird durch den Antrag aber nicht gefördert, oder? – Gegenruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das ist nicht populär!)


– Das ist nicht von dem Antrag gefördert, nein; aber
ohne die öffentliche Förderung von Orchestern, von
Konzert- und Opernhäusern würde die musikalische
Ausbildung nicht stattfinden können und würde auch die
Kenntnis davon nicht vorhanden sein.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir diese Förderung
betreiben.

Wenn wir genau hinschauen, stellen wir fest, dass ge-
rade die Förderung von Bundesseite bislang vorwiegend
in den Bereich der etwas älteren Musik geflossen ist.
15 Millionen Euro gehen ausschließlich in Projekte der
klassischen Musik, und nur 500 000 Euro sind im Mo-
ment ausschließlich für Projekte im Rock-, Pop- und
Jazzbereich vorgesehen. Wir sind uns einig, dass wir uns
für populäre Musik noch mehr engagieren müssen, weil
wir sonst große kulturelle und wirtschaftliche Chancen
verpassen, weil wir jungen Leuten eine Chance geben
wollen, weil wir auch Bands eine Chance geben wollen.

Frau Göring-Eckhardt, Sie haben gesagt, gerade die
Kleinen kämen nicht vor. Das wollen wir gerade mit der
„Initiative Musik“ ändern. Wir wollen uns ganz konkret
Maßnahmen vornehmen, und ich werde sie gleich auf-
zählen.

Stellen wir uns einmal vor, wie das vor einigen Jahren
noch war! Adorno hat populäre Musik Ende der 40er-
Jahre noch geringschätzig als kommerzielle Massenware
abgekanzelt. Heute sind Rock, Pop und Jazz für unsere
Kultur und für unsere Gesellschaft eben nicht zu leug-
nen. In den letzten hundert Jahren hat jede Zeit und jede
Generation ihren kulturellen Ausdruck gerade auch in
Musik gefunden. Ich nenne nur Charlie Parker, Jimi
Hendrix, die Beatles und Kraftwerk, oder man muss sich
die elektronische Musik und die heutige Vielfalt von
Techno bis hin zu Soul anschauen. Diese große Vielfalt
ist genauso Bestandteil unseres kulturellen Lebens wie
Wagner oder Brahms.






(A) (C)



(B) (D)


Monika Griefahn
Deswegen bin ich froh darüber, dass auch für das Jahr
2008 wieder 1 Million Euro für die „Initiative Musik“
zur Verfügung stehen. Ob dieser Betrag ausreicht oder
erhöht werden muss, müssen wir abwarten. Die „Initia-
tive Musik“ muss sich erst einmal beweisen und die not-
wendigen Instrumente entwickeln. Die Szene ist höchst
lebendig und kreativ. Sie ist unheimlich schnell und viel-
fältig. Deswegen brauchen wir auch clevere Ansätze, um
mit dem Geld die richtigen Anreize zu setzen.

Ich möchte zum Beispiel keine Projekte unterstützen,
in denen Bands und Musikern im Internet eine Plattform
gegeben wird. Das können die selber, da sind sie meis-
tens besser und schneller als wir, und das müssen wir da-
her nicht fördern. Aber bei vielen anderen Dingen brau-
chen die jungen Musiker wirklich Hilfe. Ich will als
Beispiel das Radio erwähnen. Es gibt einen Unterschied
zwischen Livemusik und Rundfunk. Die Konzerte vieler
deutscher Bands sind regelmäßig ausverkauft, die CD-
Verkäufe erreichen einen hohen Stand, sie sind häufig in
den „Top 20“, aber im Radio werden sie nicht gespielt.
Es geht hier eben nicht nur um die Altvorderen wie Grö-
nemeyer oder Marius Müller-Westernhagen, sondern
hier geht es um junge Bands, die in Konzertsälen hier in
Berlin oder auch auf dem flachen Land erfolgreich sind.
Deswegen wollen wir mit dem Rundfunk neue Formate
auf die Beine stellen, um Nachwuchsgruppen eine Platt-
form zu bieten, um sie zu unterstützen.

Eine andere Idee ist die Tourbusförderung. Junge
Bands erzählen mir immer wieder, sie würden gern viel
mehr durch Deutschland und Europa fahren, um Kon-
zerte zu spielen. Gerade Nachwuchsgruppen wollen da-
mit gar nicht das große Geld verdienen, sondern sich be-
kannt machen. Das scheitert aber meistens an den
Reisekosten und nicht daran, dass sie kein großes Auf-
trittsgeld kriegen. Oft wissen sie gar nicht, wie sie über-
haupt dahin kommen sollen, und wenn sie sich vor Ort
dann noch teuer einmieten müssen, ist das ein weiterer
Hinderungsgrund. Hier gibt es die Möglichkeit, Klein-
busse zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen.
Damit hätten wir ein Instrument der Exportförderung,
das preiswerter und näher an der Szene kaum sein kann.

Ein paar Worte noch zur Jazzszene in Deutschland. Es
gibt eben nicht nur Till Brönner oder Klaus Doldinger,
den ja viele durch den Tatort-Einspieler kennen, sondern
es gibt auch eine Vielzahl ganz wunderbarer junger und
innovativer Gruppen, von denen viele weltweit ohne
Probleme in der Konkurrenz bestehen können, die es
aber trotzdem in Deutschland schwer haben, weil es nur
wenige Aufführungsmöglichkeiten gibt. Herr Dehm hat
den „Jazz-Club“ in Hannover erwähnt, eine der wenigen
Spielstätten, in denen kontinuierlich auch Bands auftre-
ten. Aber viele Clubs können sich so etwas nicht leisten,
weil sie etwas brauchen, das Kasse macht, und Jazz lebt
nun einmal durch den Liveauftritt.

Deswegen ist es ganz wichtig, zum Beispiel einen
Spielstättenpreis für die Spielstätten auszuloben, die sol-
che Bands zur Aufführung bringen und unterstützen, da-
mit sie auch im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit ha-
ben, neue Bands einzuladen und ihnen Liveauftritte zu
ermöglichen.
Wir haben eine reichhaltige Jazzkultur, die der Bund
ja auch ein Stück weit unterstützt. Ich nenne als Beispiel
das Jazzfest Berlin, das durch den Bund gefördert wird.
Es gibt inzwischen zwar wenige, aber doch schon ganz
tolle Projekte. Bei dem in einer Woche beginnenden
Jazzfest soll ein Orchester aus 40 jüdischen und musli-
mischen Künstlern über politische und ideologische
Grenzen hinweg gemeinsam Musik spielen, die sie
„Chaabi“ nennen. Das ist hochaktuell, spannend und för-
dert den Dialog. Ich glaube, die Förderung und Unter-
stützung eines solchen Jazzfestes durch den Bund ist ein
gutes Vehikel.

In der „Initiative Musik“ arbeiten zahlreiche wichtige
und einflussreiche Experten mit. Mein Wunsch ist, dass
diese Experten wirklich zielgenaue Förderinstrumente
schaffen, dass sie evaluieren und sich dabei beraten las-
sen. Ich nehme alle Anregungen hier auf. Neben den
zwölf Experten im Aufsichtsrat sollten wir einen Beirat
einrichten, in dem die Aktiven, also die Musiker und die
Kleinkünstler, beteiligt werden, um herauszufinden, wie
die Instrumente sinnvoll eingesetzt, überarbeitet und
evaluiert werden können. Ich glaube, da könnten der
Jazz und die jungen Bands eine wichtige Stimme sein
und dem Aufsichtsrat, der ja dann die Entscheidungen
trifft, mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Mit dem heutigen Antrag zur Popmusik und mit dem
gemeinsamen Antrag zur Kulturwirtschaft unterstrei-
chen wir die wirtschaftliche Bedeutung von Kultur. Wir
machen aber auch deutlich, dass populäre Musik ein ent-
scheidender Beitrag für die kulturelle Vielfalt ist. Wir
wollen alle kulturellen Bereiche unterstützen.

Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und
sehe diese Diskussion nicht als einen Endpunkt, sondern
als einen Zwischenschritt an.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612021600

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege

Dr. Günter Krings, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1612021700

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Jetzt also kommt meine offenbar von den Kolle-
gen der FDP so lang erwartete


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ersehnte!)


und, wie ich höre, ersehnte Rede, die ihren Schwerpunkt
auf den Antrag zur Popmusik legt, den ich mir in der Tat
vorher als Thema ausgewählt hatte.

Die vier Anträge machen deutlich, welchen Stellen-
wert die Kulturwirtschaft nicht nur für die Unionsfrak-
tion, sondern auch für das gesamte Haus hat. Es ist gut,
dass wir in dieser verkürzten Sitzungswoche eine Stunde
darüber debattieren können.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Günter Krings

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das war ein guter Einstieg!)


Ich glaube, dass uns der Antrag zur Popmusik zur
Ehre gereichen wird. Es wäre vielleicht hilfreich gewe-
sen, wenn Sie sich einzelne Passagen einmal näher ange-
schaut hätten, Herr Kollege Koppelin. Denn viele Ihrer
Fragen lassen sich durch die Lektüre des Antrages beant-
worten.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Wenn er ihn denn gelesen hätte!)


Bei dem Kollegen der FDP besteht noch eine gewisse
Unwissenheit, was denn die „Initiative Musik“ im Ein-
zelnen genau bewirken soll. Was wollen wir mit diesem
Antrag erreichen? Er soll spezifizieren sowie Zweck und
Zielsetzung dieser Initiative präzisieren. Wenn das Parla-
ment dafür einen Betrag von 1 Million Euro – das ist
zwar nicht viel, aber doch eine nennenswerte Summe –
in den Haushalt einstellt, dann sind wir als Parlamenta-
rier gut beraten, nähere Aussagen zum Zweck und zur
Zielsetzung zu treffen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Es kann natürlich nicht darum gehen, das in der Pop-
musik zu kopieren, was wir in Deutschland Gott sei
Dank in der klassischen Musik haben, nämlich eine
weltweit einzigartige Orchesterlandschaft. Dieses Ziel
wird niemand mit 1 Million Euro ernsthaft anstreben
können. Aber es geht um eine Initialzündung, damit krea-
tives Potenzial im musikalischen Bereich in Deutschland
freigesetzt werden kann. Musik ist zwar auch ein Wirt-
schaftsgut, aber nicht nur.

Aus diesem Grunde basiert die Initiative auf drei Säu-
len. Es geht um das Thema Nachwuchsförderung, um
die Förderung und Verbesserung der Exportchancen so-
wie um Identitätsstiftung und Integration durch Musik.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ja!)


Zur Nachwuchsförderung ist schon einiges gesagt
worden. Ich will betonen, dass es darum geht, insbeson-
dere für junge Musiker Plattformen zu schaffen. Zigtau-
sende von Bands meist junger Menschen spielen in
Deutschland. Nicht alle haben das Zeug zum Star. Aber
die Beliebtheit von Fernsehformaten wie „Deutschland
sucht den Superstar“ zeigt, dass es ein Bedarf für Platt-
formen gibt, um sich einem breiteren Publikum vorzu-
stellen. Das TV macht es auf diese Weise. Aber im Ra-
dio fehlen entsprechende Sendeformate.

Ich war in den 80er-Jahren öfter bei meinen Verwand-
ten in Norddeutschland. Selbst in der von Ihnen, Herr
Koppelin, moderierten Sendung konnte ich nicht fest-
stellen, dass da allzu viel deutsche oder in Deutschland
produzierte Musik gespielt worden ist.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Ja, ja! Er war sehr angepasst!)


Wir brauchen also neue Sendeformate, und dafür setzen
wir uns ein. Die Einführung neuer Formate ist allemal
besser, als eine starre Musikquote einzuführen. Eine
starre Regulierung würde, so glaube ich, auf Dauer we-
nig bewirken und würde bei vielen Konsumenten, bei
vielen Hörerinnen und Hörern eher eine Abwehrhaltung
hervorrufen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: In Frankreich nicht!)


Wir wollen im Zusammenhang mit der Nachwuchs-
förderung betonen, dass Musik nicht nur via Fernsehen,
Internet oder Radio verbreitet wird. Musik gerade im
Jazzbereich und im Bereich der improvisierten Musik
lebt von der Liveaufführung. Das heißt, wir brauchen
Spielstätten, die jungen Künstlern in engagierter Weise
Auftrittschancen geben. Hierzu passt der Vorschlag sehr
gut, einen Spielstättenpreis einzurichten. Damit sollen
Spielstätten prämiert werden, die im Bereich der Jazz-
musik und der improvisierten Musik besonders engagiert
sind.

Es geht aber auch um die Förderung des Musikex-
ports. Ich gebe zu, dass die Ansätze des Projekts „Ger-
man Sounds“ noch nicht so vielversprechend waren.
Aber das ist für uns kein Grund zur Resignation. Im Ge-
genteil: Wir müssen einen neuen Anlauf wagen und neue
Strukturen schaffen. Die großen und die kleinen Unter-
nehmen in der Musikwirtschaft müssen daran beteiligt
sein, damit sie in der Lage sind – das geht nicht nur
durch Geld –, stärker zu koordinieren und zu kooperie-
ren. Ich glaube, im Antrag finden sich dazu sehr gute
Ansätze.

Diesen Export sehe ich aber nicht nur unter dem Ge-
sichtspunkt „Export eines Wirtschaftsgutes“, damit in
Deutschland Arbeitsplätze geschaffen und gesichert
werden. Export von Musik hat auch etwas mit dem – im
positiven Sinne – Zurschaustellen der deutschen Kultur
zu tun. Junge Menschen interessieren sich oft zum ersten
Mal für ein anderes Land, indem sie die Musik dieses
Landes wahrnehmen. Dass Englisch beispielsweise als
Sprache beliebt ist und junge Menschen in Deutschland
motiviert sind, Englisch zu lernen, hat auch damit zu tun,
dass Englisch für die meisten die Sprache ihrer Lieb-
lingsmusik ist. Umgekehrt hört man jetzt, dass die Zah-
len der Deutschkurse an den Schulen in Frankreich stei-
gen. Ein Erklärungsversuch sei die Beliebtheit der
Gruppe Tokio Hotel.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir sehen also: Das, was von jungen Leuten am ehesten
wahrgenommen wird, ist die Musik. Diese Chance soll-
ten wir nicht vergeben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Damit komme ich zur dritten Säule, zu Integration
und Identität. Insbesondere für junge Menschen gibt es
keine kulturelle Ausdrucksform, die identitätsstiftender
ist als die Musik. Das ist eine große Chance, auch eine
Chance für Integration. Wir alle wissen, wie gut die Inte-
gration von jungen Migranten, aber auch von sozialen
Randgruppen etwa über Fußballvereine und sonstige
Sportvereine funktionieren kann. Aber dies funktioniert
auch über Bands. Musik zu machen, ist eine Möglichkeit
und eine gute Chance für Integration. Auch hierzu haben
wir in unseren Antrag einige Punkte aufgenommen, wo-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Günter Krings
bei es wichtig ist, sie mit Leben zu erfüllen, damit die In-
tegrationskraft der Musik allgemein und der Popmusik
im Besonderen wahrgenommen wird.

Unsere beiden Anträge zur Kulturwirtschaft und zur
Popmusik zeigen, wie wichtig dieses Themenfeld für die
Bundesregierung ist. Es gab, so glaube ich, noch keine
andere Phase, in der Kulturstaatsminister und Wirt-
schaftsminister so gut in dieser Frage zusammengearbei-
tet haben. Dafür meinen herzlichen Dank an Bernd
Neumann und Michel Glos.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das Parlament hat gute Vorarbeit geleistet!)


– Genau, das Parlament hat eine hervorragende Vorarbeit
geleistet. – Ich will ausdrücklich auch den Kollegen
Steffen Kampeter loben, der diesen Ansatz gehabt hat.
Mir ist vollkommen egal, in welchem Ausschuss eine
solche Idee geboren wird. Hauptsache, sie wird geboren
und funktioniert dann auch.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dank an die Kollegin Monika Griefahn für die gemein-
same Erarbeitung unseres Antrages.

Eine allerletzte Bemerkung. Natürlich ist für Künstle-
rinnen und Künstler die Anerkennung wichtig. Sie wol-
len aber auch von etwas leben. Dafür brauchen sie eine
rechtliche und wirtschaftliche Grundlage. Deswegen der
dringende Appell an alle Seiten dieses Hauses: Das Ur-
heberrecht ist sozusagen das Brot und die Beschäfti-
gungsgrundlage für Künstler. Wenn wir dort nachlassen
und kein starkes Urheberrecht schaffen, dann nützen un-
sere Anträge nichts. In Korb II haben wir einige Verbes-
serungen zugunsten der Künstlerinnen und Künstler so-
wie der Autoren herbeigeführt. Den nächsten Korb
haben wir vor der Brust. Da müssen wir, angefangen
beim Verbot intelligenter Aufnahmetechniken bis hin zu
vielen anderen Detailfragen, noch einiges erreichen.

Die Unionsfraktion steht bei diesem und anderen
Themen der Kulturwirtschaft Gewehr bei Fuß. Wir sind
bereit, einiges zu machen, wobei wir uns der Unterstüt-
zung der SPD sicher sind. Wir hoffen aber auch auf die
Unterstützung der anderen Fraktionen dieses Hauses.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612021800

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses für Kultur und Medien auf Drucksache 16/6742. Der
Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussemp-
fehlung, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
der SPD auf Drucksache 16/5110 mit dem Titel „Kul-
turwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäfti-
gung stärken“ in der Ausschussfassung anzunehmen.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussemp-
fehlung ist mit den Stimmen des ganzen Hauses ange-
nommen.

Unter Nr. 2 empfiehlt der Ausschuss, den Antrag der
Fraktion der FDP auf Drucksache 16/5101 mit dem Titel
„Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstums-
branche in Europa stärken“ sowie den Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/5104
mit dem Titel „Die Bedeutung der Kulturwirtschaft aner-
kennen und ihren Stellenwert auf Bundesebene nachhal-
tig fördern“ für erledigt zu erklären. Wer stimmt für
diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist ebenfalls
mit den Stimmen des ganzen Hauses angenommen.

Tagesordnungspunkt 3 b: Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem Titel
„Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturel-
len Lebens stärken“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6731, den An-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf
Drucksache 16/5111 anzunehmen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men der Koalition bei Enthaltung der Opposition ange-
nommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b sowie
Zusatzpunkt 2 auf:

4 a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Birgit
Homburger, Jörg van Essen, Dr. Werner Hoyer,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über die parlamentari-
sche Beteiligung bei der Entscheidung über
den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Aus-
land
– Drucksache 16/3342 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushaltsausschuss

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Paul
Schäfer (Köln), Inge Höger, Monika Knoche,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Stärkung der parlamentarischen Beteiligung
bei der Entscheidung über den Einsatz bewaff-

(Parlamentsbeteiligungsgesetz)

– Drucksache 16/6646 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner
Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushaltsausschuss

ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried
Nachtwei, Volker Beck (Köln), Kerstin Müller

(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prüfkriterien für Auslandseinsätze der Bun-
deswehr entwickeln – Unterrichtung und Eva-
luation verbessern

– Drucksache 16/6770 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
Fraktion der FDP sechs Minuten erhalten soll. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Kollegen
Jörg van Essen, FDP-Fraktion, das Wort. – Bitte schön,
Herr Kollege.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1612021900

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Es ist der FDP zu verdanken, dass wir
heute im Deutschen Bundestag über dieses Thema re-
den. Wir haben damals in Karlsruhe geklagt und damit
das Urteil herbeigeführt, das deutlich macht, dass der
Deutsche Bundestag an Entscheidungen über Auslands-
einsätze der Bundeswehr beteiligt sein muss. Ich bin
heute noch froh, dass wir damals nach Karlsruhe gegan-
gen sind. Das hat uns damals zwar viel Kritik einge-
bracht, aber das hat dazu geführt, dass der Deutsche
Bundestag heute für die Auslandseinsätze mitverant-
wortlich ist, was wiederum zeigt – das wollen wir –, dass
die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist.


(Beifall bei der FDP)


Die FDP hat als erste Fraktion einen Entwurf eines
Parlamentsbeteiligungsgesetzes vorgelegt. Wir waren
der Auffassung, dass es aufgrund der Erfahrungen, die
wir mit den ersten Auslandseinsätzen gesammelt haben,
angezeigt war, dem Ganzen eine gesetzliche Form zu ge-
ben. Die damalige rot-grüne Koalition hat nach einiger
Zeit mit einem Gesetzentwurf nachgezogen. Er ist im
Wesentlichen in der Form verabschiedet worden, wie er
von Rot-Grün eingebracht worden ist.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt Recht und Gesetz!)

Wir haben damals nicht zugestimmt, obwohl viele
Punkte aus unserem Gesetzentwurf übernommen wor-
den sind. Das ist ein typisches Beispiel dafür, dass man
auch aus der Opposition heraus Politik gestalten kann.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Macht das doch die nächsten Jahre weiter!)


– Vielen Dank für den Hinweis. Diese Hoffnung werden
wir nicht erfüllen, Herr Kollege. Dafür wird Ihre Frak-
tion schon sorgen.


(Beifall bei der FDP)


Wir haben dem Gesetzentwurf damals nicht zuge-
stimmt, weil eine Frage uns als nicht gelöst erschien: die
Frage der geheimen Einsätze, insbesondere des Kom-
mandos Spezialkräfte. Bisher ist es der Bundesregierung
immer gelungen – das gilt sowohl für die rot-grüne als
auch für die jetzige Bundesregierung –, die jeweiligen
Einsätze des Kommandos Spezialkräfte in einem ande-
ren Auftrag unterzubringen, ohne dass gesondert über
den Einsatz des Kommandos Spezialkräfte entschieden
werden musste.

Wir wissen aus den Untersuchungen des 1. Untersu-
chungsausschusses beispielsweise, dass das Kommando
Spezialkräfte im Rahmen der Operation „Enduring Free-
dom“ in Afghanistan eingesetzt war. Der Deutsche Bun-
destag hat sich mit dieser Frage nicht gesondert befasst,
sondern nur allgemein mit dem Einsatz der Bundeswehr
im Rahmen dieser NATO-geführten, von der UNO man-
datierten Operation.

Wir sind der Auffassung, dass das nicht immer so sein
wird. Es wird auch separate Einsätze des Kommandos
Spezialkräfte geben. Es muss ein Verfahren entwickelt
werden, das auf der einen Seite die Beteiligung des Par-
laments sicherstellt und auf der anderen Seite sicher-
stellt, dass die Geheimhaltungsinteressen berücksichtigt
werden. Das ist auch eine Frage der Sicherheit der einge-
setzten Soldaten. Deshalb haben wir schon damals vor-
geschlagen, einen besonderen Ausschuss des Deutschen
Bundestages einzurichten. Ich glaube, dass dieser Vor-
schlag weiterhin richtig ist. Deshalb hat die FDP-Bun-
destagsfraktion ihn erneut eingebracht.

Mit dem Verfahren, das im letzten Jahr zwischen der
Bundesregierung und den Fraktionsvorsitzenden verein-
bart worden ist – verstärkte Unterrichtung der Obleute;
die Obleute sind im Gegensatz zur damaligen Praxis er-
mächtigt, die Fraktionsvorsitzenden zu unterrichten,
ohne dadurch gegen Geheimhaltungsvorschriften zu ver-
stoßen –, wird der Kontrollaufgabe des Parlaments bei
solchen Einsätzen nicht Genüge getan.


(Beifall bei der FDP)


Die Obleute, die unterrichtet werden, sind zwar von ih-
ren Fraktionen gewählt worden, gegenüber der Bundes-
regierung aber nicht erklärungsfähig. Nicht alle Obleute
gehören dem Fraktionsvorstand an. Deshalb muss es
nach unserer Auffassung einen Ausschuss geben, der
mandatiert ist, der gewählt ist, in dem die Fachleute aus
dem Auswärtigen Ausschuss und auch die Fachleute aus
dem Verteidigungsausschuss vertreten sind.






(A) (C)



(B) (D)


Jörg van Essen
Das gleiche Verfahren haben wir im Übrigen bezüg-
lich der Kontrolle der Nachrichtendienste. Es hat sich
bewährt. Es ist interessant, dass wir inzwischen einige
politikwissenschaftliche und juristische Abhandlungen
über das Parlamentsbeteiligungsgesetz vorliegen haben.
Interessant ist auch, dass in all diesen Abhandlungen die
Frage eines Sonderausschusses angesprochen wird. In
all diesen Abhandlungen gibt es eine Unterstützung für
den Vorschlag der FDP zu einem solchen Ausschuss und
damit zu einer besseren Kontrolle durch das Parlament
bei Auslandseinsätzen.

Ich will zum Schluss eine Anregung zur Diskussion
geben. Es findet im Augenblick eine verstärkte Diskus-
sion über den Einsatz der Polizei im Rahmen von Kon-
fliktlösungen im Ausland statt. Ich finde, dass es not-
wendig ist. Je schneller Polizei dort zum Einsatz kommt,
desto schneller wird ein Konflikt zivilisiert und wird er
ziviler. Deshalb müssen wir uns mit dieser Frage befas-
sen. Wenn wir in Zukunft verstärkt zu polizeilichen Aus-
landseinsätzen kommen wollen, dann muss nach meiner
Auffassung die Frage der parlamentarischen Kontrolle in
diesem Zusammenhang angesprochen werden. Ich finde,
wir sollten uns zusammensetzen – wir werden als FDP-
Fraktion in diesem Zusammenhang sicherlich Vor-
schläge machen – und überlegen, ob wir nicht auch in
dieser Beziehung ein Parlamentsbeteiligungsgesetz
brauchen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612022000

Ich gebe das Wort dem Kollegen Bernhard Kaster,

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Bernhard Kaster (CDU):
Rede ID: ID1612022100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Die Entscheidung, Soldaten der Bundes-
wehr in einen Einsatz zu schicken, gehört immer zu den
schwierigsten Entscheidungen, die wir hier im Parla-
ment zu treffen haben. Jeder von uns will vor solchen
Entscheidungen natürlich über die Ziele, die Risiken und
mögliche Alternativen informiert sein. Genauso möch-
ten wir über die laufenden Einsätze informiert sein. Dies
geschieht im Parlament und in den Fachausschüssen.

Man muss dafür Verständnis haben, dass über die
Form der Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen
immer wieder diskutiert wird. Im Mittelpunkt stehen
meines Erachtens zwei Fragen.

Erstens: Wie weit muss die parlamentarische Beteili-
gung reichen, damit wir der uns im Grundgesetz auf-
erlegten Verantwortung und Kontrollfunktion gerecht
werden?

Zweitens: In welcher Form und in welchem Umfang
sollen wir die Informationen über die laufenden Einsätze
erhalten?

Eine Grundregel dürfen wir hierbei nie außer Acht
lassen. Wir als Deutscher Bundestag entscheiden über
und tragen die Verantwortung für das Ob von Bundes-
wehreinsätzen. Die Bundesregierung trägt die Verant-
wortung für und entscheidet über das Wie, also über die
Ausgestaltung der Einsätze. Unsere Informationswün-
sche, so verständlich und wichtig sie sind, berühren im-
mer – das liegt in der Natur der Sache – die Sicherheit
unserer Soldaten. Das dürfen wir nie vergessen.

Die parlamentarische Beteiligung darf die zwingend
notwendige Entscheidungsfähigkeit der Bundesregie-
rung im konkreten Einsatz weder verhindern noch behin-
dern. Letztlich liegt die Exekutivverantwortung für den
gesamten Einsatz und die Gewährung einer höchstmög-
lichen Sicherheit für unsere Soldaten bei der Bundes-
regierung.

In diesem politisch höchst sensiblen Bereich wird es
immer eine schwierige Gratwanderung sein, den richti-
gen Weg zu finden und die richtigen Abwägungen zwi-
schen einerseits der Form der Parlamentsbeteiligung und
den Informationen an das Parlament und andererseits
den notwendigen Handlungsspielräumen der Bundesre-
gierung bei der Ausgestaltung der Einsätze zu treffen.

Der FDP-Antrag versucht, Antworten auf diese
schwierigen Fragen zu finden. Wir, die Unionsfraktion,
haben bei diesem Antrag allerdings erhebliche Beden-
ken. Es sind im Übrigen die gleichen Bedenken, die wir
schon vor zwei Jahren geäußert haben, als Sie einen fast
inhaltsgleichen Antrag vorgelegt haben, den der Bundes-
tag mit Recht abgelehnt hat.

Seitens der Fraktion der Grünen wurde gestern noch
ein Antrag nachgeliefert; das war ein kleiner Schnell-
schuss.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen das klären! Die Bundesregierung hat leider vergessen, was der Gesetzgeber beschlossen hat!)


Der Antrag der FDP-Fraktion lag schon länger vor. Ich
denke, beim Lesen dieses Antrags wird angesichts man-
cher Passagen deutlich, dass Sie die Zeit der Regierungs-
verantwortung zum Teil verdrängt oder vergessen haben.

Über den Antrag der Linken will ich nicht länger dis-
kutieren. Vor dem Hintergrund so mancher Debattenbei-
träge ist dieser Antrag ohnehin von einem ganz anderen
Geist geprägt.


(Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE]: Das ist auch gut so! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Ja, von einem demokratischen!)


Ich sehe in den vorliegenden Anträgen die begründete
Gefahr, dass eine Entscheidung des gesamten Deutschen
Bundestages über die Frage eines Auslandseinsatzes
nicht mehr sichergestellt ist und dass das Wie der Ein-
sätze von der Exekutive in die Legislative verschoben
wird. Hier müssen wir sehr aufpassen. Herr Kollege van
Essen, die FDP will die Möglichkeit plenarersetzender
Beschlüsse durch einen Ausschuss. Ihr Gesetzentwurf
sieht dies zwar nur für einige konkret bestimmte Fälle
vor; aber faktisch könnten letztlich alle Auslandseinsätze
unter diese Kriterien fallen, sodass der Ausschuss allein
über diese Einsätze entscheidet. Diese Gefahr ist hier






(A) (C)



(B) (D)


Bernhard Kaster
eindeutig gegeben. Das muss ausgeschlossen sein, um
der Bedeutung der Bundeswehr als Parlamentsarmee ge-
recht zu werden.

Nach unserer Auffassung ist bereits jede Delegation
von Zustimmungsrechten auf einen solchen Ausschuss
verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Der Charakter
der Ausschüsse als vorbereitende Gremien änderte sich
fundamental. Wir kennen im Prinzip eine solche Mög-
lichkeit eigentlich nur im Ausschuss für Angelegenhei-
ten der Europäischen Union. Der große Unterschied ist
aber, dass dies für diesen Ausschuss in der Verfassung,
im Grundgesetz, festgelegt worden ist. Das aber ist hier
nicht der Fall.

Ferner sollte bedacht werden, dass die Delegation von
Entscheidungen auf einen kleinen Ausschuss – hier sind
es elf Personen – letztlich auch die Rechte aller Abge-
ordneten entscheidend einschränkt. Die vom Parlament
und damit von jedem einzelnen Abgeordneten zu tra-
gende Verantwortung kann von den Kollegen und Kolle-
ginnen eines elfköpfigen Ausschusses überhaupt nicht
mehr wahrgenommen werden.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)


Die Verfassungsregeln beim Europaausschuss belegen
zudem, dass man das nicht mit einem einfachen Gesetz
machen kann. Ich hatte bereits gesagt: Für den Europa-
ausschuss ist es in der Verfassung geregelt. Aber die
Mitwirkungsrechte eines jeden Abgeordneten dürfen
nicht so gravierend eingeschränkt werden. Dies können
wir jedenfalls in dieser Form nicht mitmachen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Auch die von der FDP angesprochenen und ge-
wünschten Neuregelungen für den Fall von Gefahr im
Verzug sind nach unserer Einschätzung weder notwen-
dig noch in dieser Form durchführbar. In der Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts, auf das Sie selbst
verwiesen haben, heißt es in diesem Zusammenhang:

Die Bundesregierung ist bei Gefahr im Verzug be-
rechtigt, vorläufig den Einsatz von Streitkräften zu
beschließen und an entsprechenden Beschlüssen in
den Bündnissen oder internationalen Organisatio-
nen ohne vorherige Einzelermächtigung durch das
Parlament mitzuwirken und diese vorläufig zu voll-
ziehen. Die Bundesregierung muss jedoch in jedem
Falle das Parlament umgehend mit dem so be-
schlossenen Einsatz befassen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht also eine solche
Sonderregelung für Fälle von Gefahr im Verzug aus-
drücklich als nicht notwendig an.

Mit den Anträgen sollen ferner die Informations-
pflichten der Bundesregierung stark ausgedehnt werden.
Die Formulierungen gehen so weit, dass sogar von ein-
satzbezogenen Unterlagen und von der Anhörung von
Mitarbeitern gesprochen wird. Verehrte Kolleginnen und
Kollegen, damit geht es in den direkten exekutiven Be-
reich der Bundesregierung hinein. Hier müssen wir uns
einfach bewusst machen, dass sich die von uns auszu-
übende parlamentarische Kontrolle immer auf das Han-
deln der gesamten Bundesregierung bezieht; sie ist nie
eine Kontrolle im Sinne einer Dienst- oder Fachaufsicht
und kann folglich nicht in solche Details hineinreichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch zu dieser
Frage der parlamentarischen Mitwirkung eine Aussage
getroffen:

Ein Mitentscheidungsrecht über die Einsatzmodali-
täten steht dem Bundestag indes unter keinem ver-
fassungsrechtlichen Gesichtspunkt zu.

Lassen Sie mich noch auf einen anderen Aspekt zu
sprechen kommen: Sowohl der von Ihnen vorgeschla-
gene neue Ausschuss als auch der Verteidigungsaus-
schuss bekämen bei einer solchen Regelung faktisch die
Funktion eines ständigen Untersuchungsausschusses.
Auch dafür fehlt jede verfassungsrechtliche Grundlage,
anders als es bei einem Untersuchungsausschuss oder
beim Petitionsausschuss der Fall ist. Bereits heute be-
steht eine umfassende und frühzeitige Information des
Parlaments darüber, wie die Auslandseinsätze derzeit ge-
handhabt werden; Sie haben es eben zum Teil selbst aus-
geführt. Hier könnte man einige Regelungen anführen,
was etwa turnusmäßige Besprechungen und die Informa-
tion in den Ausschüssen angeht. Auch ist das Verfahren
mit den Obleuten bereits angesprochen worden, die ih-
rerseits die Fraktionsvorsitzenden unterrichten. Wir
handhaben hier also ein vielfältiges Instrumentarium,
wie man überhaupt in Anträgen hätte darauf eingehen
können, welche Erfahrungen wir in den letzten Jahren
mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz gemacht haben.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf geht unser Antrag ein!)


Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den
gesamten Bereich der parlamentarischen Zuständigkei-
ten jetzt offen beraten.


(Jörg van Essen [FDP]: Ja! Das ist ein gutes Angebot! Vielen Dank!)


Ich denke, wenn wir im Parlament über solch wichtige
Fragen wie die Verfahren der Parlamentsbeteiligung
sprechen, dann sollten wir immer anstreben, dass wir ei-
nen Konsens finden


(Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)


und dass nach Möglichkeit alle Fraktionen zu einer
Übereinkunft kommen. Neben den Rechten des Parla-
ments, die uns natürlich wichtig sind, sollten hierbei
auch die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung
und vor allem unsere Verantwortung für die Sicherheit
unserer Soldaten im Vordergrund stehen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612022200

Ich gebe das Wort dem Kollegen Paul Schäfer, Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])







(A) (C)



(B) (D)


Paul Schäfer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612022300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ende 2001 hat unser Kollege Wolfgang Gehrcke hier für
viel Aufregung gesorgt, als er den Bundestag und die
Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzte, mit welchem
Auftrag die 100 KSK-Soldaten nach Afghanistan ge-
schickt werden sollten. Es wurde gesagt: Das ist ein
Skandal! Das ist Geheimnisverrat!


(Jörg van Essen [FDP]: Ja! Das war es auch!)


Bestand der eigentliche Skandal nicht darin, dass das
Parlament über etwas entscheiden sollte, das es gar nicht
beurteilen konnte? Wenn der Auftrag nicht bekannt ist,
man aber Soldaten entsendet, dann hat man keinerlei
Grundlage, um sagen zu können, dass das ein parlamen-
tarisch-demokratischer Vorgang ist. Das war doch der ei-
gentliche Stein des Anstoßes.

Wenn all das wirklich so geheim war, lieber Kollege
van Essen, warum steht dann der Satz, der damals als
einziger in die Öffentlichkeit gebracht wurde, heute in
jedem Mandat? Dieser Satz lautet, dass es darum geht,
Terroristen zu jagen, gefangen zu nehmen und vor Ge-
richt zu bringen. Dass das gesagt wurde, sollte ein Skan-
dal sein. Heute steht das, wie gesagt, in jedem Mandat.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damals auch!)


– Zum damaligen Zeitpunkt noch nicht.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, doch! – Jörg van Essen [FDP]: Von Anfang an!)


Man könnte jetzt zur Tagesordnung übergehen. Die
Geschichte geht aber weiter. Sie haben die Frage gestellt,
welche Erfahrungen wir inzwischen gemacht haben.
Zurzeit gibt es einen Untersuchungsausschuss, der sich
mit dem Kommando Spezialkräfte beschäftigt. Weil
Murat Kurnaz bestimmte Vorwürfe erhoben hat, sind wir
zum Beispiel zum ersten Mal mit der Tatsache konfron-
tiert worden, dass Bundeswehrsoldaten an Wachdiensten
beteiligt waren. Das wusste vorher niemand.


(Inge Höger [DIE LINKE]: Skandal! – Jörg van Essen [FDP]: „Niemand“ ist falsch! Wir wussten es!)


Wir wissen bis heute nicht genau: Was ist mit den Ge-
fangenen gemacht worden? Wurden Gefangene ge-
macht? Wir wissen nur von der Problematik, dass man
sie an die USA überstellt hat bzw. überstellen wollte,
was übrigens nicht im Einklang mit dem Mandat war.
Wie geht man damit um? Offensichtlich ist es doch so,
dass wir darüber keine genauen Informationen hatten
und haben und dass deshalb dieser Untersuchungsaus-
schuss eingesetzt wurde. Außerdem haben wir einiges
über die Zustände in diesem Kontingent erfahren. Ich
möchte jetzt nicht über Details sprechen; der Ausschuss
wird sich hierzu in seinem Abschlussbericht äußern. Je-
denfalls ist all das ein eindeutiges Zeichen, dass wir eine
verbesserte Praxis der Unterrichtung des Parlaments
brauchen.

(Beifall bei der LINKEN)


Sie werden sagen, dass schon vieles geschieht. In der
Tat hat es unter dem Druck des Parlaments und der Öf-
fentlichkeit einige Korrekturen gegeben. Die Kollegin-
nen und Kollegen, die als Mitglieder des Untersuchungs-
ausschusses die besondere Unterrichtung erleben, sagen
aber: 95 Prozent dessen, was wir dort hören, sind in der
Öffentlichkeit ohnehin bekannt. – Das ist doch der
Punkt.


(Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE]: Richtig! So ist es!)


Unser Ausgangspunkt ist: Die Bundeswehr ist eine
Parlamentsarmee.


(Jörg van Essen [FDP]: Richtig!)


Die Entscheidungen über Auslandseinsätze müssen in
diesem Hause getroffen werden. Um diese Entscheidun-
gen treffen zu können, braucht man präzise Informatio-
nen. Wir brauchen eine Entscheidungsgrundlage.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Diese Entscheidungsgrundlage gilt natürlich vor allem
im Hinblick auf den Einsatz von Spezialkräften.

Wenn man sagt, der Einsatz von Spezialkräften sei ein
exponiertes Instrument der Außenpolitik, und darauf
hinweist, gerade diese Truppenteile hätten ein besonde-
res Verständnis ihrer Arbeit – ich habe das vorsichtig
formuliert; man könnte auch sagen: ein elitäres Ver-
ständnis –, auch im Sinne von Abschottung, dann muss
gerade in diesem Fall verschärft über parlamentarische
Kontrolle nachgedacht werden.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


In diesem Zusammenhang sind natürlich die Schutz-
erfordernisse der Soldaten unmittelbar vor dem Einsatz
und während des Einsatzes zu respektieren; das tun wir
auch, das steht überhaupt nicht zur Disposition. Aber es
geht um die Entscheidungsgrundlagen vor der Entsen-
dung von Soldaten, und es geht um eine genaue Auswer-
tung dieser Militärmissionen. Das ist das, was wir an
dieser Stelle einfordern: substanzielle und regelmäßige
Berichte über die Einsätze der Spezialkräfte, damit darü-
ber in den Ausschüssen und im Plenum diskutiert wer-
den kann. Wir müssen darüber diskutieren, wie
§ 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz – die Unterrichtungs-
pflicht der Bundesregierung – tatsächlich umgesetzt
wird.

Das hängt auch damit zusammen, wie Dokumente
eingestuft sind. Wie ich gesagt habe: Vieles ist der Öf-
fentlichkeit bekannt; doch wenn es darum geht, über be-
stimmte Dinge, die die Öffentlichkeit wissen müsste, im
Parlament und in der Öffentlichkeit zu reden, wird ein
Mordsbrimborium gemacht, eine unheimliche Geheim-
niskrämerei, die uns behindert. Auch über Einsätze des
KSK im Rahmen von anderen Kontingenten – sei es im
Libanon, im Tschad oder im Kongo – müsste das Parla-
ment, denke ich, informiert werden.






(A) (C)



(B) (D)


Paul Schäfer (Köln)


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])


Das sind die Punkte, die uns vor allem interessieren. Wir
werden die Anträge der FDP und der Grünen in den Aus-
schüssen noch im Einzelnen zu bewerten haben. Ich
glaube, es macht wenig Sinn, eine neue Blackbox zu
schaffen.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612022400

Herr Kollege!


Paul Schäfer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612022500

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Dass wir

auch einen BND-Untersuchungsausschuss haben, ob-
wohl es ein entsprechendes Kontrollgremium gibt,
spricht ja eigentlich nicht dafür, dass man sagen könnte,
ein solches Gremium sei ausreichend. Wir haben also
eine Menge Fragen und auch Skepsis. Uns geht es da-
rum, dass die Regierung das Parlament in der Praxis –


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612022600

Herr Kollege, Sie wollten zum Ende kommen.


Paul Schäfer (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612022700

– wirklich unterrichtet. Darauf werden wir bestehen.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1612022800

Ich gebe das Wort dem Kollegen Dr. Carl-Christian

Dressel, SPD-Fraktion.


Dr. Carl-Christian Dressel (SPD):
Rede ID: ID1612022900

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Be-

ginn möchte ich gern feststellen, dass sowohl der Ge-
setzentwurf der FDP als auch die beiden vorliegenden
Anträge durchaus, zumindest von außen gesehen, die
richtigen Zielsetzungen haben. Das ist begrüßungswert.
Die Zielrichtung – die Beteiligung des Parlaments bei
der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streit-
kräfte im Ausland zu verbessern – ist, wenn wir die Bun-
deswehr weiter als Parlamentsarmee verstehen wollen
– und ich denke, dies tun wir alle –, geradezu der Auf-
trag von uns Parlamentariern. Ihre Vorschläge werden
wir zu gegebener Zeit ausgiebig zu diskutieren haben.

Ich finde allerdings, dass der Zeitpunkt für diese De-
batte gerade im Hinblick auf die erwähnte Zielsetzung
schlecht gewählt ist.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!)


Es besteht der starke Verdacht, dass diese Thematik von
einigen Handelnden aus einer populistischen Motivation
heraus instrumentalisiert werden soll. Das lehnen wir na-
türlich entschieden ab.
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz wurde im Dezem-
ber 2004 verabschiedet. Damit wurde das parlamentari-
sche Verfahren für den Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte im Ausland zum ersten Mal gesetzlich gere-
gelt. Die SPD-geführte Bundesregierung hat mit diesem
Gesetz die Rechte des Parlaments definiert, maßgeblich
gestärkt und Rechtssicherheit hergestellt. Es wurde ein
demokratisches Kontroll- und Mitwirkungsrecht ge-
schaffen, das international als ein Musterbeispiel für die
Kontrolle des Militärs durch das Parlament gilt. Der
Bundestag prüft jeden Einsatz bewaffneter Kräfte im
Ausland sorgfältig und berät, bevor er seine Zustim-
mung gibt. Er tut dies gerade vor dem Hintergrund, dass
der Einsatz bewaffneter Kräfte im Ausland kein norma-
les Mittel der Politik ist, sondern immer ein besonders zu
prüfendes bleiben wird.

Man muss zusammenfassen – damit wende ich mich
vor allem an die Kolleginnen und Kollegen von den Grü-
nen –: Dieses demokratische Kontroll- und Mitwirkungs-
recht des Deutschen Bundestages gilt als beispielhaft.
– Ich freue mich, bei Ihnen Nicken zu sehen; ich habe
schließlich aus Ihrem Antrag zitiert. – Wir können das
nicht häufig genug in Erinnerung rufen, wenn wir jetzt de-
tailliert über die Auslegung von § 6 Parlamentsbeteili-
gungsgesetz reden. Ob diese Regelung im Sinne der Par-
lamentsbeteiligung angemessen oder ausreichend oder
vielleicht gar unangemessen ist, erscheint mir als ausleg-
bar, wie so vieles in der Juristerei, und diskutabel. Bevor
wir eine Entscheidung treffen, müssen wir aber sämtliche
– ich sage das deutlich: sämtliche – Aspekte, Informatio-
nen und Erfahrungswerte heranziehen.

Ich halte es schon für abenteuerlich, dass die FDP in
ihrem Antrag apodiktisch feststellt: Die geltenden Vor-
schriften über die Unterrichtung des Deutschen Bundes-
tages sind unzureichend.


(Birgit Homburger [FDP]: So ist es! – Dr. Karl Addicks [FDP]: Eine simple sachliche Feststellung!)


Eine solche Antwort hier apodiktisch zu geben, halte ich
zu diesem Zeitpunkt für nicht möglich, und zwar vor al-
lem deswegen nicht, weil die eigentliche Gretchenfrage
nicht beantwortet ist: Haben die bestehenden Regelun-
gen im Zuge des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte
nachweisbar versagt, ja oder nein?

Die Arbeit der beiden Untersuchungsausschüsse zu
diesem Thema ist noch nicht abgeschlossen. Wir brau-
chen eine Bewertung dieser Vorfälle durch den Aus-
schuss, damit wir überhaupt eine seriöse Bewertung des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes und insbesondere des
§ 6 vornehmen können.

Meine Damen und Herren von der FDP, ich würde
mir wünschen, dass wir in dieser Frage Einigkeit erzie-
len. Sie selbst haben verschiedentlich die Position ver-
treten, dass die Sinnhaftigkeit eines Untersuchungsaus-
schusses auch darin liegt, Vorschläge dafür zu machen,
wo etwas verändert und verbessert werden kann. Zum
Beispiel haben Sie, Herr Kollege van Essen, in der De-
batte über die Ergänzung des Untersuchungsauftrages






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Carl-Christian Dressel
des 1. Untersuchungsausschusses am 27. Oktober 2006
als Hauptziel genannt,

dass der Ausschuss einen Schwerpunkt seiner Ar-
beit darin sieht, uns gegebenenfalls Vorschläge zu
machen, wo Dinge zu verändern und zu verbessern
sind.

Damit hatten Sie recht.


(Dr. Karl Addicks [FDP]: Ja!)


Wir müssen den Kolleginnen und Kollegen, die mit
dieser Sache befasst sind, allerdings die notwendige Zeit
einräumen, um solche Vorschläge prüfen und solide un-
terbreiten zu können. Auch dies steht schon beim Predi-
ger Salomo:

Ein Jegliches hat seine Zeit, und alles Vorhaben un-
ter dem Himmel hat seine Stunde.


(Hellmut Königshaus [FDP]: Das ist eine schöne Umschreibung für Nichtstun!)


Dieses Vorhaben Ihrerseits hat jetzt nicht seine Zeit.

Zu der Frage, ob wir einen besonderen Ausschuss für
Auslandseinsätze brauchen, hat Kollege Kaster ausgie-
big Stellung genommen. Mich würde vor allem die Ein-
schätzung des Untersuchungsausschusses interessieren,
wobei ich sage – ich bin sicher einer Meinung mit Kolle-
gen Kaster –: Wir wollen die Bundeswehr als Parla-
mentsheer, wir wollen kein Ausschussheer,


(Jörg van Essen [FDP]: Wir auch nicht!)


und wir wollen kein PKG für die Bundeswehr, sodass
wir am Ende statt eines Parlamentsheeres eine Arkan-
Armee haben, die nur von einem kleinen Gremium an-
stelle vom Parlament – dem Plenum – überwacht wird.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Das ist auch nicht unser Ziel!)


Ich freue mich auf die Auseinandersetzung mit dem
Thema, nachdem die Feststellungen des Untersuchungs-
ausschusses vorliegen.

Ich begrüße auch den Vorschlag der Grünen, die Hin-
zuziehung externen Sachverstandes in der öffentlichen
Anhörung zu ermöglichen.


(Jörg van Essen [FDP]: Wir schlagen ja unseren Ausschuss vor!)


Allerdings sehe ich zurzeit noch nicht die Möglichkeit,
damit ein vollständiges Bild zu zeichnen. Aber, wie ge-
sagt: Wir werden Ihre detaillierten Vorschläge diskutie-
ren, wenn die Feststellungen des Ausschusses vorliegen.

Meine Damen und Herren von der PDS, jetzt muss
ich Ihnen attestieren – –


(Zurufe von der LINKEN: Die Linke!)


– Ja, wer weiß, wann Sie sich wieder umbenennen. Jetzt
heißen Sie Die Linke, davor hießen Sie PDS, davor
SED, davor KPD und davor Spartakus.


(Zurufe von der LINKEN)

Wenn Sie sich morgen in Demokratische Front der
Schafe umbenennen, dann glaube ich auch nicht, dass
Sie zu Schafen mutieren.


(Zuruf des Abg. Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE])


Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine schal-
lende Ohrfeige für Ihr Vorgehen bekommen. Jetzt schie-
ßen Sie sich mit diesem Antrag auf die Spezialkräfte der
Bundeswehr ein.

Wenn Sie mir jetzt sagen, dass ich die Schafe belei-
digt habe, dann nehme ich das zur Kenntnis. Mir tun die
Schafe auch leid, wenn sie in einem Satz mit Ihnen er-
wähnt werden.


(Lachen des Abg. Hüseyin-Kenan Aydin [DIE LINKE])


Aber wer hier beleidigt, sind Sie, meine Damen und Her-
ren von der PDS. Wenn einer Ihrer Frontleute den Ver-
gleich zwischen dem Bundeswehreinsatz und Terroristen
zieht wie Oskar Lafontaine nach Berichterstattung des
Focus vom 21. Mai 2007,


(Zuruf von der LINKEN: Da hat er recht!)


dann ist das nicht nur eine Unverschämtheit,


(Widerspruch bei der LINKEN)


sondern dann zeigt das auch, dass Ihnen zur Diffamie-
rung unserer Parlamentsarmee jedes Mittel recht ist.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)


Mit Ausnahme einer Fraktion werden wir hoffentlich
einvernehmlich zu einer Lösung kommen, die die Infor-
mationsrechte des Parlaments umfänglich gewährleistet.
Es geht um die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten;
es geht um Menschenleben, wie auch der Spiegel in sei-
ner aktuellen Ausgabe vom Montag dieser Woche aus-
führt.

Lassen Sie uns, wenn die Ergebnisse des 1. Untersu-
chungsausschusses und des aus dem Verteidigungsaus-
schuss hervorgegangenen Untersuchungsausschusses
vorliegen, ausgiebig und ausführlich über die Inhalte
und Schlussfolgerungen diskutieren und feststellen, wel-
che Änderungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes er-
forderlich sind. Auf einer soliden Grundlage können wir
dann in diesem Hause eine vernünftige Entscheidung
mit, wie ich hoffe, breiter Zustimmung treffen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1612023000

Das Wort hat der Kollege Volker Beck vom Bündnis 90/

Die Grünen.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612023100

Herr Dressel, trotz Gretchenfrage und Bibelzitat will

ich nicht mit der Frage „Wie hältst du es mit der Reli-
gion?“ einsteigen,






(A) (C)



(B) (D)


Volker Beck (Köln)


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Das war aber Goethe!)


sondern zunächst auf den Gesetzentwurf eingehen, den
die FDP-Fraktion vorgelegt hat.

Ich glaube, dass der gewählte Ansatz falsch ist. Wir
haben aus guten Gründen ein Parlamentsheer und wollen
kein Ausschussheer für bestimmte Einsätze, bei dem elf
Abgeordnete, die uns am Ende nicht einmal informieren
dürfen, legitimieren, dass und wie die Bundeswehr im
Ausland eingesetzt wird. Das wäre ein Bruch mit unserer
Verfassungstradition in der Bundesrepublik Deutsch-
land.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Es ist doch besser als der jetzige Zustand! Jetzt haben wir überhaupt keine Parlamentsbeteiligung!)


– Es gibt eine Regelung in dem geltenden Parlamentsbe-
teiligungsgesetz zu den in der Tat problematischen
Punkten, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf ansprechen.


(Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch völlig unzureichend!)


– Dass das Ihre Überzeugung ist, wird schon daran deut-
lich, dass Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Las-
sen Sie mich trotzdem in meinen Ausführungen fortfah-
ren.

Wir haben die Philosophie, dass bei Gefahr in Verzug
die Bundesregierung durchaus ohne vorherige Zustim-
mung des Parlamentes handeln kann, diese aber unver-
züglich einholen muss. Das heißt, in dieser Zeit trägt die
Bundesregierung die alleinige Verantwortung,


(Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch schlecht!)


und das Parlament entscheidet dann, ob das Vorhaben
mitgetragen wird. Es ist aber keine Alternative dazu, elf
Abgeordneten die Verantwortung für das ganze Haus zu
übertragen, die sie dann irgendwie mit der Bundesregie-
rung teilen müssen. Das ist ein Zwitter. Es ist nichts Hal-
bes und nichts Ganzes, und am Ende weiß man nicht,
wer die Verantwortung trägt. Auch wenn das ganze Haus
die Entscheidung falsch finden sollte, kann sie von ei-
nem Teilorgan legitimiert werden, und die Regierung
kann darauf verweisen. Dann zeigen alle aufeinander,
und keiner will es gewesen sein, wenn gerade bei sol-
chen hochgefährlichen Einsätzen etwas schiefgeht. Eine
solche unklare Verantwortungsstruktur können wir uns
gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, die wir in Ein-
sätze schicken, nicht leisten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es gibt aber ein Übel – dazu bitte ich Herrn Dressel,
vorher tätig zu werden und das Thema mit uns im Aus-
schuss zu beraten –, das wir, wie ich meine, unmittelbar
abstellen müssen, damit wir unsere Aufgabe als Parla-
ment bei den zahlreichen aktuellen Einsätzen der Bun-
deswehr auch wirklich wahrnehmen können. Die Be-
richtspflichten der Bundesregierung werden von dieser
seit neuestem leider nicht mehr richtig ernst genommen.
Das hat sie frank und frei in ihrer Antwort auf eine
Kleine Anfrage unserer Fraktion am 5. Dezember 2006
festgestellt:

Der Gesetzgeber hat im ParlBetG selbst nicht kon-
kretisiert, in welcher Form, in welchem Umfang
und in welchen Abständen die Bundesregierung ih-
ren Unterrichtungspflichten nachzukommen hat.


(Ulrich Kelber [SPD]: Das Zitat ist kein Beweis für Ihre Aussage! Es ist ziemlich schlecht zitiert!)


– Danach kommt auch nicht viel zur konkreten Beant-
wortung der Punkte, nach denen wir gefragt haben.


(Ulrich Kelber [SPD]: Das ist freie Interpretation!)


Anders, als die Regierung hier meint, haben wir, und
zwar Sozialdemokraten und Grüne zusammen, damals in
die Begründung zu § 6 genau hineingeschrieben, was
wir mit Berichtspflicht meinen. Wir haben gesagt:

Die Vorschrift stellt die regelmäßige Unterrichtung
des Deutschen Bundestages durch die Bundesregie-
rung sicher. … Über den Verlauf der Einsätze und
die Entwicklung im Einsatzgebiet unterrichtet die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag schrift-
lich. Sie soll darüber hinaus dem Deutschen Bun-
destag jährlich einen bilanzierenden Gesamtbericht
über den jeweiligen Einsatz bewaffneter Streitkräfte
und die politische Gesamtentwicklung im Einsatz-
gebiet vorlegen.

Ferner heißt es in der Begründung:

Die Bundesregierung soll nach Beendigung des
Einsatzes einen Evaluierungsbericht erstellen, der
sowohl die militärischen als auch die politischen
Aspekte des Einsatzes darstellt und bewertet.

Wir als Gesetzgeber waren damals der Auffassung,
dass diese Interpretation des § 6 die Bundesregierung
tatsächlich bindet. Die Bundesregierung hat dieser An-
sicht weder in Verhandlungen noch im Ausschuss wider-
sprochen. Nun schert sie sich nicht darum.


(Zuruf von der SPD: Quatsch!)


Das ist in der Tat ein Problem. Deshalb haben wir diesen
Antrag gestellt, mit dem wir gemeinsam – hoffentlich
auch mit Ihnen; ich glaube, es ist auch Ihr Anliegen, Ein-
sätze informiert zu verantworten – die Bundesregierung
daran erinnern wollen, dass sie diesen Verpflichtungen
nachzukommen hat, was wir gegebenenfalls durch ent-
sprechende Beschlüsse des Deutschen Bundestages un-
terstreichen wollen.

Ich glaube, gerade wenn wir als Parlament sagen,
dass wir die Hoheit über die Entscheidungen über Mili-
täreinsätze behalten wollen, dass wir sie gegenüber den
Soldatinnen und Soldaten sowie gegenüber der Völker-
gemeinschaft verantworten wollen, dann müssen wir
auch darauf dringen, dass wir die entsprechenden Infor-
mationen erhalten, um auch rückwirkend falsche Ent-
scheidungen politisch bewerten und daraus Lehren zie-
hen zu können. Dazu brauchen wir aber eine sorgfältige
Berichtspraxis der Bundesregierung, bei der es sich nicht






(A) (C)



(B) (D)


Volker Beck (Köln)

um eine freiwillige, sondern um eine verbindliche Leis-
tung handelt. Ansonsten können wir unserer Verantwor-
tung als Abgeordnete nicht gerecht werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1612023200

Das Wort zum Abschluss dieser Debatte hat der Kol-

lege Gert Winkelmeier.


Gert Winkelmeier (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612023300

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Beim Lesen des FDP-Antrags fiel mir George Orwells
Farm der Tiere ein. Darin steht:

Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind glei-
cher.

– Das wäre nämlich das Ergebnis, wenn die von der FDP
vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes hier im Hause eine Mehrheit finden wür-
den. Wir hätten dann endgültig eine Zweiklassengesell-
schaft im Parlament, nämlich jene Parlamentarier, die in
dem PKG und im Ausschuss für besondere Auslandsein-
sätze sitzen, und den Rest, der seiner normalen parla-
mentarischen Arbeit nachgeht. Wir hätten die Situation,
dass in einem zweiten hochsensiblen Bereich eine Ge-
heiminstanz geschaffen würde,


(Birgit Homburger [FDP]: So ein Quatsch!)


eine Geheiminstanz, die von der Exekutive nach Belie-
ben über den Tisch gezogen werden kann.


(Jörg van Essen [FDP]: Warum schlägt die Wissenschaft es dann vor, und zwar sowohl die juristische als auch die politische Wissenschaft?)


Mehr als ein verlängerter Arm der Regierung wäre die-
ser Ausschuss für besondere Auslandseinsätze nämlich
nicht. Er wäre geradezu eine Einladung an jede Regie-
rung, Auslandseinsätze inflationär mit dem Stempel
„Geheim“ zu versehen. Dann gäbe es aus Sicht der Re-
gierung endlich keine öffentliche Teilnahme an Bundes-
tagsdebatten mehr. Das hat weniger Presseberichterstat-
tung und damit weniger Informationen für die
Bevölkerung zur Folge.

Folgt man den FDP-Gedanken, dann will sie mit ihren
Änderungen das Parlamentsbeteiligungsgesetz und da-
mit den Bundestag kastrieren. Sie will zukünftig ledig-
lich einige wenige Abgeordnete über Auslandseinsätze
der Bundeswehr entscheiden lassen. Das darf nicht ge-
schehen. Im Gegenteil: Der Verteidigungsausschuss als
1. Untersuchungsausschuss hat in der Sache Kurnaz und
KSK gezeigt, dass das Parlament nicht weniger, sondern
mehr Unterrichtung benötigt, auch Unterrichtung darü-
ber, wie Einsätze der Spezialkräfte verlaufen.


(Jörg van Essen [FDP]: Das sieht doch unser Antrag gerade vor!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, der FDP geht es da-
rum, künftigen Regierungen Auslandseinsätze der Bun-
deswehr leichter zu machen.

(Jörg van Essen [FDP]: Das ist doch Unsinn, schlichter Unsinn!)


Hierzu ein Beispiel: Die rot-grüne Regierung hat seiner-
zeit beim Gipfel in Prag 2002 ohne Not der Bildung der
Schnellen Eingreiftruppe der NATO zugestimmt. Im
vollen Wissen um die Parlamentsbeteiligung hat sie es
zugelassen, dass diese Truppe innerhalb von fünf Tagen
an jedem Punkt der Welt einsatzbereit sein soll, einmal
abgesehen davon, dass dieser Fünftageregelung offen-
kundig ziemlich absurde Krisenszenarien zugrunde lie-
gen. Schon wegen unserer parlamentarischen Selbstach-
tung können wir in diesem Fall der Regierung nicht aus
der Misere heraushelfen; denn sie hat diese Situation
selbst herbeigeführt. Genau deshalb muss die Parla-
mentsbeteiligung erhalten bleiben. Sie muss auch auf die
Spezialkräfte ausgedehnt werden.

Hier geht es um Grundsätzliches. Deutschland hat
eine andere Vergangenheit als seine Verbündeten. Des-
halb haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes
selbst im Kalten Krieg die Hürden für den Einsatz der
Bundeswehr zur Verteidigung sehr hoch gesetzt.


(Dr. Carl-Christian Dressel [SPD]: Haben sie nicht, weil es noch keine Bundeswehr gab!)


Das Bundesverfassungsgericht hat diese für die Aus-
landseinsätze quasi bestätigt. Auch wenn Herr Struck,
Herr Klose und der jetzige Innenminister im Verein mit
der Stiftung Wissenschaft und Politik noch so sehr für
das Gegenteil trommeln: Angesagt ist eine Verschärfung
der parlamentarischen Kontrolle und nicht ihre schlei-
chende Suspendierung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN – Jörg van Essen [FDP]: Exakt das steht in unserem Antrag! Exakt so wollen wir das!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1612023400

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/3342, 16/6646 und 16/6770 an die
in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
schlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Neuordnung der Ressortforschung im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz

– Drucksache 16/6124 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz (10. Ausschuss)


– Drucksache 16/6759 –






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Max Lehmer
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Christel Happach-Kasan
Dr. Kirsten Tackmann
Cornelia Behm

Es liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es
Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so
beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner das Wort dem Kollegen Dr. Hans-Heinrich Jordan
von der CDU/CSU-Fraktion.


Dr. Hans-Heinrich Jordan (CDU):
Rede ID: ID1612023500

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-

nen und Kollegen! Der schnelle Wandel ist ein Zeichen
unserer Zeit. Der Staat und damit die Politik müssen
zum Wohl der Gesellschaft ständig darauf reagieren so-
wie Antworten und Perspektiven durch Rahmensetzung
für die Zukunft geben. Dabei ist die Ressortforschung
ein unveräußerlicher Bestandteil für die Entscheidungs-
findung. Die notwendige systematische Einbindung von
Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung in staat-
liches Handeln hat in Deutschland Tradition. Ich möchte
deshalb ausdrücklich hervorheben, dass mit der Na-
mensgebung bei den vier Bundesforschungsinstituten im
Agrar- und Ernährungsbereich ein erfreuliches Bekennt-
nis zu großen Forscherpersönlichkeiten abgegeben wird.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Was muss nun die Reform der Ressortforschung brin-
gen? Natürlich unterliegt die Ressortforschung ebenso
wie die gesamte staatliche Verwaltung dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Bei auch zu-
künftig begrenzten öffentlichen Mitteln muss Ressort-
forschung hervorragende Qualität liefern, unter noch
stärkerer Einbindung des gesamten wissenschaftlichen
Systems. An der Schnittstelle von Wissenschaft und
Politik ist Ressortforschung als ein eigenständiger Typ
angewandter Forschung durch Besonderheit gekenn-
zeichnet. Wir erwarten, dass sie Fragen der Gesellschaft
aufgreift und problemorientiert sowie praxisnah beant-
wortet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Grundsätzliche Forderung des Wissenschaftsrates, der
auch die Ressortforschung evaluiert, war eine Verstär-
kung der Vernetzung mit anderen Forschungsbereichen
und Institutionen der Wirtschaft, der Hochschulfor-
schung und der Lehre.

Somit muss die Ressortforschung aufgrund der Pro-
blemorientierung in der Regel interdisziplinär ausgelegt
werden sowie Nutzer und Anwender des Wissens ein-
binden. Ein Vorzug muss die Verbindung zwischen kurz-
fristig abrufbarer wissenschaftlicher Kompetenz und der
Fähigkeit, langfristig angelegte Fragestellungen kontinu-
ierlich bearbeiten zu können, sein. Ich höre schon, dass
für viele die hierarchische Organisationsstruktur ein
Mangel ist, aber als Bindeglied zwischen Forschung und
Verwaltung muss die Führung der Institute in der heuti-
gen Zeit die Probleme lösen und Freiheit und Wettbe-
werb sichern können.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Mit diesem Reformkonzept werden durch die Bundes-
regierung auch Chancen für eine weitere Schärfung des
Profils der Ressortforschung gegeben. Das schließt ein, so
meine ich, dass das Verhältnis zwischen Verwaltungs- und
Forschungsaufgaben zugunsten der Forschung verbessert
wird, dass bessere Rahmenbedingungen für kurz-, mittel-
und langfristige Forschungsprojekte gesetzt werden und
dass die Qualitätssicherung durch interne und externe
Evaluationen zum Leistungsstand ein wesentliches Merk-
mal für die zukunftsorientierte Ressortforschung sein
muss.

Neben der Einbindung Dritter im In- und Ausland ist
die Nutzung der Synergiepotenziale mehr als nur ge-
wollt. Wichtig ist, dass Personalstrategien entwickelt
und angewendet werden, die den Nachwuchs fördern
und Spitzenforscher locken.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dass in deutschen Einrichtungen die Arbeit von Nobel-
preisträgern möglich ist, zeigen die Auszeichnungen un-
serer Preisträger 2007. Professor Grünberg, Professor
Ertl, auch an dieser Stelle nochmals herzlichste Gratula-
tion!


(Beifall bei der CDU/CSU)


Uns werden durch zukünftige Entwicklungen noch
stärker als heute neue Aufgaben und Ziele im Agrar- und
Ernährungsbereich antreiben. Die Land-, Forst-, Fische-
rei- und Ernährungswirtschaft sowie die Forschung in
diesen Bereichen können und werden dazu erhebliche
Beiträge leisten müssen. Die Herausforderungen im
Agrar- und Ernährungsbereich haben sich schon heute
entscheidend gewandelt. In früheren Jahren stand die
quantitative Versorgung mit Lebensmitteln im Vorder-
grund, heute haben Aspekte wie Qualität und Sicherheit
wie auch ökologische Ziele einen höheren Stellenwert.
Auf der zur Verfügung stehenden Fläche müssen zukünf-
tig sowohl Nahrungsmittelerzeugung als auch Biomasse-
produktion für energetische und stoffliche Zwecke erfol-
gen.


(Peter Bleser [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Gleichzeitig muss die biologische Vielfalt bewahrt wer-
den. Die Haltungsbedingungen für Nutztiere sind im
Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln. Die For-
schung im ökologischen Landbau ist deshalb so zu inten-
sivieren, dass Marktsegmente mit kontinuierlich wach-
sender Nachfrage zukünftig verstärkt mit ökologischen
Waren aus deutscher Produktion bedient werden können.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung
ländlicher Räume müssen in Zeiten der Globalisierung






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Hans-Heinrich Jordan
und demografischer Veränderungen untersucht und Lö-
sungswege entwickelt werden. Der Klimawandel muss
gebremst und die agrar- sowie forstwirtschaftlichen Nut-
zungssysteme müssen an die zukünftigen Veränderungen
angepasst werden. Verbraucherseitig sind ernährungsbe-
dingte Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
Verbraucherschutz geht heute weit über Ernährungsfragen
hinaus und muss alle Lebensbereiche vom Autokauf bis
hin zum Zahnersatz, von der Altersversorgung bis hin zur
Zertifizierung von Bildungsangeboten einschließen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Nahezu unendlich ließe sich die Palette der Aufgaben er-
weitern.

Im Wissen um diese Anforderungen hält die Bundes-
regierung Wort. Das zeigen die diesbezüglichen Erhö-
hungen der Haushaltsmittel für 2008.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Ressortfor-
schung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wer-
den die organisatorischen Voraussetzungen für eine ex-
zellente und effiziente Ressortforschung geschaffen. Ich
erwarte, dass dadurch auch die inhaltlich-fachliche Qua-
lität der wissenschaftlichen Arbeit verbessert wird.

In Ressortforschungseinrichtungen im Verantwor-
tungsbereich des BMELV sind insgesamt rund 2 700 wis-
senschaftliche und nicht wissenschaftliche Bedienstete
beschäftigt, wobei seit 1996 annähernd 1 000 Stellen ab-
gebaut wurden. Zusätzliche weitere Personaleinsparungen
dürfen dabei nicht zulasten der wissenschaftlichen For-
schungsaktivitäten gehen, sondern müssen durch Effizi-
enzsteigerung in der Verwaltung erbracht werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Der Wissenschaftsrat hat mehrere Empfehlungen, zu-
letzt im Januar 2007, zur Entwicklung der Rahmenbe-
dingungen der Forschung in Ressortforschungseinrich-
tungen gegeben. Daraus hat die Bundesregierung mit
ihren im Januar 2007 veröffentlichten Leitlinien für eine
moderne Ressortforschung erste Schlussfolgerungen ge-
zogen, denen auch für den Bereich „Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz“ in vollem Umfang
beizustimmen ist. Ich begrüße ein ressortübergreifendes
Gesamtkonzept für die Ressortforschung durch die Bun-
desregierung und verbinde das mit der Erwartung, dass
darin auch die Belange der agrar- und verbraucherwis-
senschaftlichen Forschung ausreichend gewahrt werden.

Das BMELV hat als eines der ersten Ministerien die
notwendigen Reformen für eine zukunftsfähige Ressort-
forschung vorgelegt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1612023600

Herr Kollege, denken Sie an die Zeit, bitte.


Dr. Hans-Heinrich Jordan (CDU):
Rede ID: ID1612023700

Ich komme gleich zum Schluss. – Die Entscheidung

wurde schon 1996 gefordert. Es war ein langer, ein viel
zu langer Weg bis zur heutigen Vorlage. Viel Effizienz
ist verloren gegangen. Das vorliegende Konzept und der
Gesetzentwurf des BMELV setzen den Rahmen für eine
erfolgreiche Ressortforschung und ermöglichen zukünf-
tig dynamische Anpassungen an neue Entwicklungen
und Aufgaben.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1612023800

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Christel Happach-

Kasan von der FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1612023900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nicht immer gilt das Sprichwort „Was lange währt, wird
endlich gut“. Was lange währt, das kann auch voll dane-
bengehen. Genau das ist bei diesem Konzept der Fall ge-
wesen.


(Beifall bei der FDP)


Mit der Verwirklichung der deutschen Einheit – Hans-
Dietrich Genscher hat einen entscheidenden Anteil daran
– musste die Ressortforschung von zwei Ländern zusam-
mengeführt werden. Es ist nachvollziehbar, dass dies nicht
ohne Stellenkürzungen hat vonstatten gehen können. Dies
müssen wir akzeptieren. Aber wir müssen fragen: Sind die
Prioritäten wirklich richtig gesetzt worden?

Das 1996 erarbeitete Konzept wird jetzt umgesetzt.
Man muss sich wirklich fragen, ob die Bundesregierung
nicht bemerkt hat, dass wir in den letzten elf Jahren ver-
schiedene Entwicklungen gehabt haben, die hätten be-
rücksichtigt werden müssen.


(Beifall bei der FDP)


Man muss dann auch einmal fragen, ob es richtig war,
die rot-grünen Fehlentscheidungen zu übernehmen.


(Beifall bei der FDP)


Deutschland ist zwar das größte Land in der Europäi-
schen Union – das ist richtig –, international gesehen ist
es aber relativ klein. Das heißt, wir müssen insbesondere
im Bereich der Forschung zu Clusterbildungen kommen.
Ressortforschung darf nicht isoliert betrachtet werden,
sondern muss im Zusammenhang mit den Universitäten,
den Instituten Leibniz, Max Planck, Helmholtz und
Fraunhofer betrachtet werden. Der Wissenschaftsrat hat
tiefgreifende Reformen der Agrarwissenschaften gefor-
dert, zum Beispiel die Bildung von Clustern mit Institu-
ten. Wir müssen feststellen, dass die Bundesregierung
die Chance vertan hat, mit der Neuordnung der Ressort-
forschung zu einer solchen Clusterbildung beizutragen.


(Beifall bei der FDP)


Ein Ziel der Reform sollte sein, die wissenschaftliche
Exzellenz zu stärken. Wir müssen feststellen, dass die
Institute, die über eine besondere wissenschaftliche Ex-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Christel Happach-Kasan
zellenz verfügt haben, schon jetzt abgewickelt und wo-
andershin verlagert werden. Das ist unterirdisch.


(Beifall bei der FDP)


Warum orientieren Sie sich nicht an Dänemark oder
den Niederlanden? Eine Konzentration von Grundlagen-
forschung, Anwendungsprojekten und Lehre in breit
aufgestellten Universitätseinrichtungen ermöglicht heute
einen hocheffizienten Einsatz öffentlicher Mittel. Das
muss für unsere Forschungseinrichtungen in gleicher
Weise gelten. Dies entnehme ich einer Studie, die die
Milchwirtschaft in Auftrag gegeben hat. Leider haben
Sie sich daran nicht orientiert.

Wir müssen weiter feststellen, dass die Ernährung im
Vergleich zum Jahr 1996 einen ganz anderen Stellenwert
hat. Fehlernährung führt zu Kosten im Gesundheitssys-
tem. Die ernährungsbedingten Krankheiten verursachen
80 Prozent der Morbidität und Invalidität der Bevölke-
rung. Die Kosten der Bekämpfung der Krankheiten belas-
ten das Gesundheitssystem in hohem Maße. Diabetes ist
die teuerste Erkrankung, ihre Behandlung kostet jährlich
35 Milliarden Euro. Trotzdem entscheidet die Bundesre-
gierung, dass das Max-Rubner-Institut, die ehemalige
Forschungsanstalt für Ernährung und Landwirtschaft, das
kleinste unter den vier großen Instituten werden soll. Das
ist einfach eine Fehlentscheidung. Dies wird den Aufga-
ben nicht gerecht.


(Beifall bei der FDP)


Der Wissenschaftsrat empfiehlt zwei Standorte für
Ernährung: Karlsruhe und Kiel. Doch dann muss man
mit ansehen, wie Minister Seehofer nach Kulmbach
fährt und dort Extrastellen verspricht. Auch das ist nicht
in Ordnung. Das ist eine Schwächung der Ressortfor-
schung.


(Beifall bei der FDP)


Minister Seehofer hat in seiner Einbringungsrede zum
Gesetzentwurf dargestellt, dass alle Bundesländer damit
einverstanden sind. Dabei hat er offensichtlich nicht be-
merkt, dass das nördlich der Elbe nicht gilt. Hamburg
und Schleswig-Holstein haben einen Bundesratsantrag
zur Ablehnung dieses Gesetzentwurfes zur Ressortfor-
schung gestellt. Das sollte auch ein Minister Seehofer
zur Kenntnis nehmen.

Um auf die Studie der deutschen Milchindustrie zu-
rückzukommen: Der Milchforschungsstandort Deutsch-
land ist in Gefahr, seine internationale Wettbewerbsfä-
higkeit zu verlieren; so das Fazit dieser Studie. Die
Milchwirtschaft – das wissen alle Kolleginnen und Kol-
legen aus dem Agrarausschuss – ist der umsatzstärkste
Sektor der deutschen Agrarwirtschaft. Dieser Sektor
wird in einer unvorstellbaren Weise geschwächt, was
Auswirkungen auf unsere Betriebe hat.

Sie haben eine Entschließung zu einem verfehlten
Gesetz beantragt. Darin steht eine Menge Lyrik; das ist
ganz nett. Es gibt einzelne Punkte, denen wir zustimmen
können. Aber was nützt uns die Lyrik, wenn in der Neu-
ordnung der Ressortforschung letztlich derartig viele
Fehlentscheidungen getroffen werden, wie Sie sie hier
zu verantworten haben? Sie haben eine bedeutende
Chance vertan, Agrarwissenschaft und -forschung in
Deutschland besser aufzustellen, als es bisher der Fall
gewesen ist. Ich muss kritisieren, dass auch die Große
Koalition von CDU/CSU und SPD offensichtlich über-
haupt kein Gefühl dafür hat, was Deutschland braucht.
Es ist ein schwarzer Tag für die Agrarwissenschaft in
Deutschland.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Ich habe noch nie eine andere Rede von Ihnen gehört! Ein schwarzer Tag nach dem anderen bei Frau Happach-Kasan!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1612024000

Das Wort hat der Kollege Dr. Wilhelm Priesmeier von

der SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD):
Rede ID: ID1612024100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann die
Kritik der Frau Kollegin Happach-Kasan in keiner Weise
nachvollziehen. Offensichtlich hat sie völlig vergessen,
dass das Ursprungsrahmenkonzept aus dem Jahr 1996
stammt.


(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Ich habe es gesagt!)


Wenn ich mich recht erinnere, war 1996 die FDP mit in
der Regierungsverantwortung. Bis zum heutigen Tag ist
dieses Konzept weiterentwickelt worden.


(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Eben nicht!)


Wir alle wissen natürlich, wie schwierig es ist, in dem
Zusammenhang Entscheidungen zu fällen, die letztend-
lich auch Standorte betreffen.

Der Kollege Jordan hat eben vorgetragen, welche An-
forderungen an die Ressortforschung zu stellen sind. Ich
bedanke mich bei ihm dafür, dass er auch den Inhalt un-
seres Entschließungsantrags vorgetragen hat, der, wie
ich finde, einen adäquaten Rahmen darstellt, wie sich
Ressortforschung nach unserer Einschätzung zukünftig
entwickeln sollte. Zumindest in dem Zusammenhang
wird, was lange währt, doch endlich gut, Frau Kollegin.

Eines ist klar: Bei der Gesamtkonzeption stehen Ex-
zellenz und Expertise im Vordergrund. Dem entspricht
auch die Umsetzung des Konzepts.


(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Nein!)


Wir haben damit die Grundlagen gelegt, um zukünftig
diesen Bereich entsprechend auszugestalten und zu er-
reichen, dass das geleistet wird, was wir tagtäglich in un-
serer Arbeit brauchen. Es geht darum, entweder in kri-
senhaften Situationen zu handeln oder hier im Parlament
vorausschauend Entscheidungen zu treffen. Das ist Auf-
gabe von Ressortforschung.

Wir müssen uns kritisch fragen, in welchem Zusam-
menhang sich verschiedene Aufgabenfelder verändert






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Wilhelm Priesmeier
haben. Dabei kommt natürlich auch die Frage nach For-
schungsinhalten zum Tragen. Dort muss eine klare Ent-
scheidung getroffen werden.

Das heute vorliegende Konzept basiert auf einem
Vier-Säulen-Modell, und zwar orientiert an Schutzgütern
– das ist das, was im Augenblick Stand der Wissenschaft
und auch der kritischen Beurteilung von Ressortfor-
schung ist –, den Bereichen Pflanze, Ernährung, Tier,
tierische Lebensmittel, ländliche Räume, Wald und Fi-
scherei.

Ich glaube, es wird uns gelingen, ein geschlossenes
Konzept darzustellen, auch wenn die Neuorientierung
und die Umgestaltung nicht ohne Abbau in verschiede-
nen Bereichen vonstatten gehen werden. Das Konzept
aus dem Jahr 1996 sieht vor, den Bereich der Agrarres-
sortforschung auch personell zu reduzieren, und zwar
um 30 Prozent in der Zielrichtung bis 2014. Wir arbeiten
daran. Wir haben allerdings in verschiedenen Bereichen
Probleme, vor allen Dingen im unteren Bereich, im Be-
reich der Verwaltung, diesen Einsparvorgaben nachzu-
kommen. Aus dem Grunde ist das Konzept so orientiert,
dass das Ziel über einen relativ langen Zeitraum sozial-
verträglich erreicht werden kann. Wir alle haben heute
Morgen in der Ausschusssitzung ein klares Bekenntnis
zur Größenordnung der finanziellen Förderung im Be-
reich der Ressortforschung abgelegt und beschlossen,
242,7 Millionen Euro dafür zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang noch einmal ein klares Be-
kenntnis zum weiteren Ausbau des Friedrich-Loeffler-
Instituts, der sinnvoll ist und dessen Notwendigkeit von
niemandem bestritten wird. Wir werden sicherlich in der
Lage sein, die zwischenzeitlich aufgetretenen Kosten-
steigerungen in den Haushalten zu finanzieren,


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


sodass dort ein weiterer Meilenstein für die Verbesse-
rung von Forschungsqualität gesetzt wird. Das ist vor al-
len Dingen wichtig angesichts der hervorragenden Ex-
zellenz, die sich schon heute in diesem Institut zeigt, und
der internationalen Anerkennung für die in diesem Insti-
tut geleistete Arbeit.

Die Aufgaben, vor denen wir stehen, sind recht viel-
fältig und haben sich natürlich im Laufe der letzten Jahre
gewandelt, vor allen Dingen seit den krisenhaften Er-
scheinungen zum Beispiel im Zusammenhang mit BSE
und auch vor dem Hintergrund der jetzigen Debatte zum
Klimaschutz. Ressortforschung muss darauf eine Ant-
wort geben und in der Lage sein, uns Kriterien für die
Entwicklung politischer Konzepte und Grundlagen für
zukünftige Entscheidungen an die Hand zu geben.

Die Bereiche Qualitätssicherungsmaßnahmen und ex-
terne Evaluierung wurden übernommen und sind in dem
Konzept klar erkennbar. Alles resultiert aus den Erkennt-
nissen der Bewertung des Wissenschaftsrates, und in Be-
zug auf die Qualitätsverbesserung von Forschung in diesen
Bereichen sind dort entsprechende Schlussfolgerungen ge-
zogen worden. In diesem Zusammenhang sind auch die
Schwächen relativ klar aufgedeckt worden. Mit dem
jetzt vorliegenden Konzept tun wir etwas, um die Ver-
netzung zu verbessern, um die Attraktivität zu verbes-
sern, wenn es um Drittmitteleinwerbung geht, und vor
allen Dingen auch, um die Verantwortlichkeit in den ver-
schiedenen Bereichen aus ihrer Struktur heraus zu ver-
bessern.

Das Konzept einer präsidialen Struktur mit einer eige-
nen Verantwortung für Planstellen, Haushaltsstellen und
Budgets stärkt die Position und die Gestaltungsmöglich-
keiten der jeweiligen Spitzen dieser Institute und führt
nachhaltig dazu, dass man adäquat und zeitnah auf Ver-
änderungen in den verschiedenen Forschungsbereichen
reagieren kann. Dieses Konzept entspricht den Leitlinien
für eine moderne Ressortforschung, die die Bundesre-
gierung im Januar 2007 vorgelegt hat. Insoweit ist über-
haupt kein Bruch erkennbar.

Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich darauf hin-
weisen, dass es uns gelungen ist, das BMF davon zu
überzeugen, dass gerade der Bereich der Forschung zum
Ökolandbau in besonderer Weise zu würdigen ist. Das
hat man letztendlich auch im BMF erkannt, und es ist
gelungen, das Institut in Trenthorst langfristig zu si-
chern. Auch wir unterstützen das natürlich. Im Haushalt
2008 werden die Mittel für das Ökolandbauprogramm
konstant gehalten. Außerdem werden 3 Millionen Euro
für Forschungsaufgaben in diesem Bereich vorgesehen.
Das macht deutlich, wie wichtig für uns Sozialdemokra-
ten die Forschung im Bereich des Ökolandbaus ist. In
dieser wachsenden Branche müssen wir zukünftig un-
sere Marktchancen wahren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt einge-
hen. Ressortforschung darf man nicht solitär in der For-
schungslandschaft sehen. Mir macht die Expertise des
Wissenschaftsrats zum gesamten Bereich der deutschen
Agrarforschung Sorge.

Der Bereich der Ressortforschung kann ein wichtiger
Katalysator sein. Aber wir beobachten hier Stellenkür-
zungen, Personalabbau und auch die Schließung von
Universitäts- und Fachhochschuleinrichtungen. Das
zeigt deutlich, dass unter dem Aspekt der Vernetzung
von Ressortforschung und Forschung in Unternehmen
die Forschung auf der Länderebene und im universitären
Bereich in besonderer Weise zu würdigen ist. Ich glaube,
dass mit dem Zur-Verfügung-Stellen von Projektmitteln
ein ganz entscheidender Beitrag geleistet werden kann,
um gerade die Ressortforschung in Deutschland voran-
zubringen und vor dem Hintergrund der Vernetzung der
verschiedenen Forschungseinrichtungen die Exzellenz
zu befördern.

Damit sind wir in der Lage, uns an internationalen
Programmen – ich nenne beispielsweise das 7. For-
schungsrahmenprogramm der EU mit erheblich höheren
Mitteln für die Agrarforschung – adäquat zu beteiligen.
Wir müssen davon wegkommen, dass wir in Deutsch-
land in diesem Bereich nur 10 Prozent der Projektmittel
nutzen können, während es in anderen Bereichen üblich
ist, dass deutsche Einrichtungen und Institute bis zu
20 Prozent der Mittel aus diesem Rahmenprogramm nut-
zen können.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Wilhelm Priesmeier
Mit dieser Konzeption, die wir Sozialdemokraten
nachdrücklich unterstützen, ist uns ein guter Wurf gelun-
gen. Die Abstimmung über die Standorte war nicht im-
mer einfach. Wenn jemand vor Ort in seinem Wahlkreis
von einer Entscheidung negativ betroffen war, war es
schwierig, klarzumachen, warum die Entscheidung ge-
nau so getroffen werden musste. Wenn wir in zehn Jah-
ren zurückblicken – die Reform soll ja in spätestens fünf
Jahren weitestgehend umgesetzt sein –, dann werden wir
sagen können, dass das ein guter Schritt für die deutsche
Ressortforschung war.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612024200

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Kirsten

Tackmann für die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612024300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Verehrte

Kolleginnen und Kollegen! Die Agrarressortforschung
ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige
Agrarwirtschaft. Darin sind wir uns, glaube ich, einig.
Aber der Gesetzentwurf zur Neuordnung ist eine Mogel-
packung, mit der die wirklichen Ziele verschämt verbor-
gen werden sollen.

Die angebliche Neuordnung setzt ohne wirkliches
fachliches Konzept die Arbeitsplatzvernichtung und die
Standortschließungen aller Regierungen seit 1996 fort.
Im Entschließungsantrag der Koalition steht die Bilanz
dieser Politik. In der Agrarressortforschung sind noch
rund 2 700 Bedienstete beschäftigt, wobei seit 1996
1 000 Stellen abgebaut wurden. Dies geschah übrigens
auf Grundlage eines Beschlusses von Schwarz-Gelb.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Hört! Hört!)


Die bereits entstandenen Fehlstellen sind von den Ex-
perten in der Anhörung deutlich benannt worden. Aber
diese Löcher jetzt mit vier Großinstituten und weiteren
Standortschließungen stopfen zu wollen, ist wirklich ab-
surd.


(Beifall bei der LINKEN)


Statt die Erfahrungen der Teilumsetzung des 96er-Rah-
menkonzeptes ehrlich zu analysieren, sagt auch diese
Regierung einfach „Weiter so!“. Dabei sind die Heraus-
forderungen an die Agrarressortforschung seit 1996
deutlich gestiegen.

Ich will drei neue Herausforderungen nennen: Wir
brauchen erstens Vermeidungs- und Anpassungsstrate-
gien zum Klimawandel; wir müssen zweitens die Frage
beantworten, wie wir möglichst viel Energie pro Hektar
Fläche ökologisch und mit höchsten Klimaschutzeffek-
ten erzeugen und dabei die Nahrungs- und Futtermittel-
erzeugung zu bezahlbaren Preisen sichern; wir müssen
drittens das infolge der Globalisierung deutlich gestie-
gene Infektionsrisiko der Nutztierbestände durch die
großen Personen- und Handelsströme im Blick behalten.
Statt weniger wird also eigentlich mehr agrarwissen-
schaftliche Kompetenz gebraucht.

(Beifall bei der LINKEN)


Das Regierungskonzept gibt darauf die falschen Ant-
worten. Ich möchte nur drei Sündenfälle nennen:

Erstens. Die neue Tierseuchenstrategie der EU fordert
die Verschiebung der Prioritäten hin zur Vorbeugung.
Völlig zu Recht! Wir schleppen uns seit Jahren von der
Schweinepest über BSE, MKS und Vogelgrippe zur
Blauzungenkrankheit. Als Fachpolitikerin unterstütze
ich daher ausdrücklich das Bekenntnis zum Neubau des
Instituts auf der Insel Riems, auch wenn meine Haushäl-
ter angesichts der Kostenexplosion natürlich die Stirn
runzeln. Der Neubau ist aber angesichts der schwierigen
Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen auf
der Insel Riems dringend notwendig. Nur, warum wird
die Verlagerung des Instituts für Epidemiologie von
Wusterhausen auf die Ostseeinsel Riems nicht überprüft,
obwohl damit ausgerechnet die Arbeitsfähigkeit des In-
stituts gefährdet wird, das die epidemiologischen Aus-
bruchsuntersuchungen und Risikobewertungen schultern
muss?

1996 hatte die SPD einen klugen Antrag zum Rah-
menkonzept gestellt. Ich darf daraus zitieren:

Für die Arbeit des Tierseuchenzentrums in Wuster-
hausen ist sowohl die Nähe zum zweiten Dienstsitz
des BML in Berlin als auch die zentrale Lage in
Deutschland von Vorteil.

Die angespannte Tierseuchenlage, liebe Kolleginnen
und Kollegen von der SPD, ist ein ausgezeichnetes Ar-
gument, diesen Antrag wieder aus der Schublade zu ho-
len und ihn zumindest noch einmal zu prüfen; denn er ist
richtiger denn je.


(Beifall bei der LINKEN)


Zweitens. Das Institut für Forstgenetik und Forst-
pflanzenzüchtung soll entgegen einer ausdrücklichen
Empfehlung der Evaluationsgruppe Forschung vom
April 2007 von Ostbrandenburg in die Nähe von Ham-
burg verlagert werden. Ich darf wieder zitieren:

Die Präsenz des Instituts an zwei Standorten … hat
… hinsichtlich der unterschiedlichen klimatischen
Bedingungen und der Betreuung spezifischer Feld-
versuche seine Berechtigung. … Zur Straffung der
Forschungsarbeiten wird empfohlen, alle züch-
tungsrelevanten Tätigkeiten enger als bisher mit
dem Standort Waldsieversdorf zu verknüpfen.

Trotzdem soll dieser Standort geschlossen werden.

Die Linke fordert angesichts dieser Fehlentscheidun-
gen ein Moratorium für alle Standortschließungen, die
geplant sind. Die finanziellen, personellen, sozialen und
strukturpolitischen Folgen einer Standortschließung
müssen ehrlich analysiert werden. Für eine Neuentschei-
dung muss eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt wer-
den. Das ist das Mindeste, was die betroffenen Kollegin-
nen und Kollegen sowie die Kommunen fordern können;
denn durch solche Standortschließungen werden meist
die letzten wissenschaftlichen Arbeitsplätze, die es in
diesen Regionen gibt, vernichtet. Liebe Kolleginnen und
Kollegen von der SPD, Sie haben in Ihren Entschlie-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Kirsten Tackmann
ßungsantrag einen ähnlichen Prüfauftrag aufgenommen.
Vielleicht wäre es gut, diesen ernst zu nehmen.

Drittens. Wer Präsidenten eine solche Macht gibt, de-
gradiert Institutsleiter zu besser bezahlten Sachbearbei-
tern. Auch das wird die Exzellenz in der Breite nicht
wirklich fördern.


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Christel Happach-Kasan [FDP])


Aus unserer Sicht werden weder der Gesetzentwurf
noch der Entschließungsantrag dazu beitragen, dass wir
eine leistungsfähige Agrarressortforschung haben. Des-
wegen müssen wir beides ablehnen. Aber wir sollten
weiter im Gespräch bleiben. Ich hoffe auf bessere Zei-
ten.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612024400

Die Rede der Kollegin Cornelia Behm, die jetzt hier

oben neben mir Platz genommen hat, geht genau aus die-
sem Grund zu Protokoll.1)


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Sie können sie doch wenigstens vorlesen!)


– Sie könnten sie vielleicht vorlesen.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz. Der Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6759,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/6124 anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetz-
entwurf mit den Stimmen der Koalition gegen die Stim-
men der Opposition angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf
stimmen möchte, möge sich bitte erheben. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit
dem gleichen Stimmenergebnis wie vorher angenom-
men.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Ent-
schließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der
Fraktion der SPD auf Drucksache 16/6777. Wer stimmt
für den Entschließungsantrag? – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit demsel-
ben Stimmenverhältnis wie der Gesetzentwurf angenom-
men.

1) Anlage 19
Ich rufe die Tagesordnungspunkt 6 a und 6 b sowie
Zusatzpunkt 3 auf:

6 a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia
Hirsch, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE

Praktika gesetzlich regeln
– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,

Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Perspektiven für die Generation Praktikum
schaffen

– Drucksachen 16/3349, 16/3544, 16/6762 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dorothee Bär
Swen Schulz (Spandau)

Uwe Barth
Cornelia Hirsch
Kai Gehring

b) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Cornelia Hirsch, Werner Dreibus, Dr. Gesine
Lötzsch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Acht-
undzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Berufsbildungsgesetzes
– Drucksache 16/6629 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe
Barth, Patrick Meinhardt, Jens Ackermann, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Orientierung und verbesserte Berufsperspek-
tiven durch Praktika schaffen
– Drucksache 16/6768 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Dazu höre
ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort der
Kollegin Dorothee Bär für die CDU/CSU-Fraktion.


(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Ihr dürft jetzt schon klatschen! – Beifall bei der CDU/CSU)



Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1612024500

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-

legen! Ich merke, dass ich zu dieser späten Stunde erst






(A) (C)



(B) (D)


Dorothee Bär
einmal meine eigene Fraktion in Stimmung bringen
muss, damit das mit dem Applaus auch funktioniert.


(Beifall bei der FDP – Uwe Barth [FDP]: Wenn es anders nicht mehr gelingt, Frau Bär! Den Erfolg gönnen wir Ihnen!)


– Ich habe zwar meine Fraktion gemeint, aber es klappt
auch bei der FDP wunderbar.

Wir sprechen heute über die sogenannte Generation
Praktikum. Wir beraten Anträge mit Titeln wie „Praktika
gesetzlich regeln“ oder – das klingt noch vollmundiger –
„Perspektiven für die Generation Praktikum schaffen“.
Wenn es diese Generation Praktikum wirklich gäbe und
dieser Begriff tatsächlich gerechtfertigt wäre, dann wäre
ich – ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass ich
Jahrgang 1978 bin – nicht nur Nachfahrin der
Generation X, vollwertiges Mitglied der Generation
Golf, sondern auch sogenannte Geschädigte der Genera-
tion Praktikum, also selbst Teil dieser Generation. Wie
viele Tausende Schüler, Studenten, Auszubildende und
Bundestagskollegen habe ich im Laufe meines Studiums
sehr viele Praktika absolviert. – Frau Präsidentin, hat es
eine Bedeutung, dass die Lampe vor mir blinkt?


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612024600

Entschuldigung. Ich wollte mich nur – –


Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1612024700

– in Erinnerung rufen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612024800

Genau.


Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1612024900

Ich dachte, das wäre der Intelligenztest für Praktikan-

ten.


(Heiterkeit)


Die ersten Praktika, die ich absolviert habe, waren un-
bezahlt, die folgenden wurden zumindest mit einer Auf-
wandsentschädigung abgegolten. Ich denke, so geht es
sehr vielen Praktikanten. Bei einem Praktikum lernt man
aber sehr viel, und sie sind für das weitere Leben äußerst
sinnvoll.

Das Wort „Praktikum“ lässt sich aus dem Mittellatei-
nischen ableiten und bedeutet „Vollendung“ und „Aus-
übung“. Praktika sind zur Vollendung eines Studiums
bzw. zur Erlangung der Befähigung zur Ausübung eines
Berufes vonnöten; denn erst durch sie lernt man, was
hinter der Theorie, die an den Universitäten gelehrt wird,
steckt. Sie komplettieren also das Studium.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich finde es falsch, diesen Begriff schlechtzureden. Das
ist nicht nur falsch, sondern in vielfacher Hinsicht sogar
sehr gefährlich. Ohne Praktika fehlt ein entscheidender
Teil der Ausbildung. Praktika sind wichtig, um entschei-
den zu können, in welchem Bereich man später einmal
arbeiten möchte.
Wenn man sich den Antrag der Linken anschaut, ge-
winnt man den Eindruck, dass Sie alle Praktika bzw. alle
Praktikanten mit einem Schlag abschaffen wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der LINKEN)


Die Hürden, die Sie aufbauen wollen, sind derart hoch,
dass jedes vernünftig handelnde und wirtschaftlich den-
kende Unternehmen nur die Konsequenz ziehen könnte,
gar keine Praktikanten mehr zu nehmen. Schließlich ist
kein Unternehmen dazu verpflichtet. Aber vielleicht
wollen Sie im nächsten Schritt ja eine Praktikantenquote
für die Unternehmen einführen. Auch das würde ich Ih-
nen zutrauen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wer sich bewusst für Praktikanten entscheidet, ent-
scheidet sich für einen enormen Arbeitsaufwand. Für die
Mitarbeiter eines Unternehmens sind Praktikanten oft
mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. An
dieser Stelle möchte ich, wenn es erlaubt ist, meinem ei-
genen Büro ganz herzlich danken. Meine Mitarbeiter ge-
ben sich mit den Praktikanten, die wir regelmäßig be-
zahlt einstellen, immer sehr viel Mühe.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Gilt das für alle Kolleginnen und Kollegen?)


– Alle, die geklatscht haben, gehen fair mit ihren Prakti-
kanten um.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP – Beifall des Abg. Swen Schulz [Spandau] [SPD])


Ich kenne meine Kollegen. Auch sie haben einen Ehren-
kodex. Ich nehme die FDP in Mithaftung, weil die FDP-
Abgeordneten mitgeklatscht haben.


(Uwe Barth [FDP]: Zulässig!)


Es bedeutet also einen hohen Arbeitsaufwand, wenn
Praktikanten beschäftigt werden. Es muss viel erklärt
und ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden; sehr
viel Betreuung geht damit einher. Denn wir möchten na-
türlich, dass unsere Praktikanten nach ihrem Praktikum
sagen können, dass es sich für sie gelohnt hat, dass sie
einen Mehrwert daraus ziehen können und dass sie zu-
mindest einen Einblick haben, ob das ein Berufsfeld ist,
in dem sie sich später gerne betätigen wollen.

Deswegen machen Praktikanten in der Anfangszeit
selbstverständlich mehr Arbeit, als sie dem Unterneh-
men im ersten Moment nutzen. Wenn wir all diese Hür-
den, die die Linken verlangen, aufbauen, dann wird aus
der sogenannten Generation Praktikum eine Generation
Theorie.

Wir hatten schon bei der ersten Lesung zu diesem Ge-
setzentwurf über die Studie des Hochschulinformations-
systems, HIS, gesprochen, bei der ermittelt werden
sollte, ob es überhaupt einen gesetzgeberischen Hand-
lungsbedarf gibt. Das HIS hat 12 000 Absolventen be-
fragt. Wir hatten damit erstmals die Möglichkeit, eine






(A) (C)



(B) (D)


Dorothee Bär
fundierte wissenschaftliche Grundlage geliefert zu be-
kommen.

Das erfreuliche Ergebnis für mich bei dieser Studie
war, dass das Problem der sogenannten Kettenpraktika
bei weitem keine ganze Generation betrifft. Nur jeder
zehnte Fachhochschulabsolvent und jeder fünfte Univer-
sitätsabsolvent durchläuft nach seinem Abschluss zwei
oder mehr Praktika.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz schön viel! Da haben wir uns wohl schon an einen Skandal gewöhnt!)


Auch die Dauer ist, denke ich, ganz entscheidend. Die
Hälfte der Praktikanten absolviert ein Praktikum für ma-
ximal drei Monate, ein weiteres Drittel für bis zu sechs
Monate; nur ganz wenige liegen mit ihrer Praktikumszeit
über einem Jahr. Vielmehr sind knapp drei Viertel der
Absolventen, die nach dem Abschluss ein Praktikum
machen, ein halbes Jahr nach dem Ende ihres Prakti-
kums in regulärer Beschäftigung.

So liegt die Arbeitslosenquote von Absolventen mit
anschließendem Praktikum neun Monate nach Ende des
Praktikums bei 4 bis 6 Prozent. Das ist keine ganze Ge-
neration.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Schaut man auf die Motive für die Aufnahme, wird
deutlich, dass das Fehlen einer festen Anstellung für die
meisten nicht ausschlaggebend war. Der größte Wunsch
war die Weiterqualifizierung der Absolventen. Hinzu
kommt, dass zwei Drittel ein Praktikum im Nachhinein
als hilfreich für die berufliche Zukunft werten.

Interessant ist auch der Blick auf den Bereich, in dem
die Praktika angeboten werden. Denn man kann nicht
eine ganze Generation in Mithaftung nehmen, wenn die-
ses Problem nicht bei allen Berufssparten von A bis Z
auftaucht. Die meisten unbezahlten Praktikanten, die be-
reits über einen Hochschulabschluss verfügen, sind im
Medienbereich und im Verlagswesen zu finden. Ketze-
risch könnte man jetzt die Frage stellen, ob die Artikel
über die Generation Praktikum von unbezahlten Prakti-
kanten geschrieben wurden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Aus meiner eigenen Erfahrung und der meiner ehe-
maligen Kommilitonen weiß ich, dass viele Absolventen
sehr leidensfähig sind, um an einen der begehrten Volon-
tariatsplätze zu kommen. Selbstverständlich müssen wir
versuchen, für diese jungen Menschen eine Lösung zu
finden. Es kann ja nicht sein, dass immer, wenn ir-
gendwo in Deutschland ein Problem auftaucht, sofort
danach geschrien wird, neue Gesetze zu erlassen und
wesentlich höhere bürokratische Hürden aufzubauen.
Denn damit helfen wir keinem einzigen Hochschulabsol-
venten.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir sollten also ganz vorsichtig sein, von diesem einen
Bereich auf den kompletten Arbeitsmarkt zu schließen,
wie es bei der Berichterstattung in den Medien oft der
Fall zu sein scheint.

Die Bundesregierung – auch das haben wir beim letz-
ten Mal schon angesprochen – hat die Initiative „Fair
Company“ gegründet. Es gibt, seitdem wir das letzte
Mal hier darüber diskutiert haben – das war am
18. Januar 2007 –, die erfreuliche Entwicklung, dass sich
die Zahl der Unternehmen, die sich dieser Initiative an-
geschlossen haben, mehr als verdoppelt hat. Das zeigt
deutlich, dass unsere Unternehmen Verantwortungsbe-
wusstsein beweisen und dass sich ein Hochschulstudium
in Deutschland lohnt.

Unser Fraktionsvorsitzender, Volker Kauder, hat die-
ser Tage angekündigt, dass das Thema „Zukunftschan-
cen für junge Menschen“ in der zweiten Hälfte der Le-
gislaturperiode zentral behandelt wird. Das zeigt Ihnen,
dass sich die CDU/CSU-Fraktion massiv für die Ausbil-
dung und den erfolgreichen Abschluss eines jeden ein-
zelnen Studenten einsetzt.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Jetzt kommen einem langsam die Tränen der Rührung!)


– Zu Recht.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Wir werden deshalb Ihre Anträge ablehnen und uns
stattdessen um die Rahmenbedingungen kümmern, die
jungen Menschen wieder eine positive Zukunft besche-
ren werden. Wir benötigen ganz dringend junge, gut aus-
gebildete Menschen; aber noch dringender benötigen wir
junge Menschen, die optimistisch in die Zukunft blicken
können, weil sie sichere Perspektiven haben, und nicht
dauernd von den Schwarzmalern in unserem Land genö-
tigt werden, sich selber schlechter zu fühlen, als sie tat-
sächlich sind. Wir brauchen selbstverständlich auch Un-
ternehmer, die sich an einen Ehrenkodex halten. Aber
am allerwenigsten brauchen wir in diesem Land Politi-
ker wie die der Linken, die jungen Menschen unter dem
Deckmäntelchen des Gutmenschentums ihre Zukunfts-
chancen verbauen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612025000

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Uwe Barth

das Wort.


(Beifall bei der FDP)



Uwe Barth (FDP):
Rede ID: ID1612025100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zum wiederholten Male sprechen wir heute über das
Thema Praktikum, und trotz beeindruckender Latein-
kenntnisse besteht keine Klarheit darüber, was ein Prak-
tikum ist, was es nicht ist und was es vor allen Dingen
nicht sein kann.






(A) (C)



(B) (D)


Uwe Barth
Schüler sollen mit einem Praktikum einen Einblick
erhalten, was im Berufsleben auf sie zukommt. Sie sol-
len sich orientieren, sollen Erfahrungen sammeln und
sollen auch in ihrer Lust am Lernen und am Erleben der
Realität des Berufslebens bestärkt werden. Bei manchem
ist der Blick ins Unternehmen durchaus ein Aha-Erleb-
nis, ein Schlüsselerlebnis; pädagogische Konzepte wie
„Praktisches Lernen“ setzen gerade darauf, dass durch
die Vernetzung von Schule und Wirtschaft Interesse ge-
weckt und Begabung entdeckt werden kann. Ein Prakti-
kum ist kein Ferienjob zur Aufbesserung der Spar-
büchse.


(Beifall bei der FDP)


Auch für Studentinnen und Studenten spielen
Praktika eine immer wichtigere Rolle. Praktika sind we-
sentlicher Bestandteil in vielen Studienfächern, und
praxisbezogene Elemente sind formal in vielen Studien-
ordnungen eingebaut. Die Vorstellung, dass es ein aus
Studentinnen und Studenten bestehendes Arbeitsheer
gäbe, das in ausbeuterischer Weise zu unentgeltlicher
Tätigkeit genötigt oder herangezogen würde, geht
schlicht an der Realität vorbei.


(Beifall bei der FDP)


Dass Unternehmen Schüler und Studenten aufneh-
men, sich um sie kümmern und zur Kooperation mit
Schulen und Hochschulen bereit sind, ist grundsätzlich
positiv; denn tatsächlich stecken viel Zeit, Mühe und
nicht zuletzt auch Kosten dahinter, wenn man einem jun-
gen Menschen eine sinnvolle und hilfreiche Erfahrung
bieten möchte.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Am besten zahlen wir nur noch Geld!)


Die zunehmend unverhohlen vorgetragenen Unterstel-
lungen, die Betriebe seien primär darauf aus, kosten-
günstige Arbeitskräfte an Land zu ziehen, müssen in den
Ohren der verantwortlich handelnden Unternehmer wie
purer Hohn klingen.


(Beifall bei der FDP)


Auch die überwiegende Mehrheit der ehemaligen
Praktikantinnen und Praktikanten ist mit den absolvier-
ten Praktika zufrieden. Kollegin Bär hat dank ihrer län-
geren Redezeit


(Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Viel Kluges hat sie gesagt!)


hier gerade zu Recht einige interessante Details aus ent-
sprechenden Studien vorgetragen.

Es kommt natürlich vor, dass die Betreuung durch das
Unternehmen oder die Organisation zu wünschen übrig
lässt, dass die zu erfüllenden Aufgaben nicht den Erwar-
tungen oder den Vereinbarungen entsprechen oder dass
Praktikanten missbräuchlich eingesetzt werden. Aller-
dings sind diese Fälle im Gegensatz zu dem in den vor-
liegenden Initiativen vermittelten Bild glücklicherweise
eher die Ausnahme als die Regel.


(Beifall bei der FDP)

Wegen einiger schwarzer Schafe, liebe Kolleginnen und
Kollegen, alle verantwortlich Handelnden nicht nur un-
ter Generalverdacht zu stellen, sondern auch in General-
haftung zu nehmen, ist weder angemessen noch zielfüh-
rend.

Es ist wie beim Fahrraddiebstahl, der ebenfalls verbo-
ten ist und trotzdem stattfindet.


(Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Wozu machen Sie dann überhaupt Gesetze?)


Hieran sieht man zum einen, liebe Kollegin Hirsch, dass
gesetzliche Regelungen Grenzen haben, und zum ande-
ren, dass es einen Bereich der Eigenverantwortung gibt.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist richtig!)


Schlecht gesicherte Fahrräder werden öfter gestohlen als
gut gesicherte. In diesem Falle sollten schlecht beleu-
mundete Praktikumsanbieter gemieden und gut beleu-
mundete bevorzugt werden.


(Beifall bei der FDP)


Hier haben die Schulen und Hochschulen eine Verant-
wortung für ihre Schüler und Studenten, diese aber auch
eine Verantwortung für sich selbst.

Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die
Verbreitung des Mythos von der Generation Praktikum,
die ohne Hoffnung für die Zukunft ausgenutzt an den
Rand der Gesellschaft gedrängt wird, ebenso falsch wie
gefährlich.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Er negiert die Vorteile der Bildungsinvestitionen und
schürt unbegründete Ängste. Von blindem Aktionismus
angetrieben, versuchen insbesondere die Kollegen der
Linken, Generallösungen für Generalprobleme anzubie-
ten, die es so in der Tat nicht gibt. In den vorliegenden
Initiativen schlagen Sie vor, Praktika generell mittels ei-
ner Vertragsniederschrift zu regulieren, einen Mindest-
lohn zu zahlen und bei Kündigung den Betriebsrat zu be-
teiligen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Betriebe klagen
über mangelnde Qualifikation, mangelnde Motivation
und fehlende Vorstellung vom Betriebsleben. Durch ver-
stärkte Kooperation von Betrieben und Kammern mit
Schulen vor Ort, Beratungslehrer und vieles andere soll
sich dies bessern. Ihre Vorschläge werden nicht zu einer
Verbesserung beitragen. Sie sind in der Tat schlicht Un-
sinn, und sie sind populistisch.


(Beifall bei der FDP – Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Aber Nichtstun trägt zur Verbesserung bei? – Katja Kipping [DIE LINKE]: Diskutieren Sie doch einmal mit uns darüber!)


In Wahrheit erreichen Sie damit genau zwei Ziele:

Zum Ersten. Die Zahl der Praktikumsplätze wird
drastisch sinken;






(A) (C)



(B) (D)


Uwe Barth

(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Weshalb eigentlich? Wo ist denn da die Logik? – Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: So ein Quatsch!)


denn das wird sich niemand antun wollen.

Zum Zweiten. Praktikumsplätze werden zu genau
dem, wozu sie nicht werden sollen: zu Ersatzarbeitsplät-
zen und zu Konkurrenz für echte Arbeitsplätze.


(Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Ja! Das ist genau das, was wir sagen!)


Das ist der völlig falsche Weg.


(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dorothee Bär [CDU/CSU] – Willi Brase [SPD]: Eine sehr seltsame Logik!)


Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die Fraktion der
FDP legt heute einen Antrag vor, in dem sie fordert, von
derartigen Regelungen abzusehen.


(Willi Brase [SPD]: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen! Schülerpraktika von 14 Tagen, das sind Äpfel!)


Wir können, was Praktika angeht, auf eine positive
Entwicklung zurückblicken. Die Praktikumsvergabe und
-begleitung durch Schulen und Hochschulen wird zu-
nehmend professionalisiert. Es gibt zweifellos Nachhol-
bedarf; das ist völlig klar. Das muss aber vor allem von
den Beteiligten geleistet werden. Hier wächst ein Pro-
blembewusstsein heran, und das ist auch gut so. Diesen
Trend müssen wir stärken. Deswegen bitte ich Sie, unse-
ren Antrag zu unterstützen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612025200

Jetzt hat das Wort der Kollege Swen Schulz für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Swen Schulz (SPD):
Rede ID: ID1612025300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskus-
sion über die sogenannte Generation Praktikum ist in
den letzten Monaten abgeflaut. Das hat unter anderem
mit einer Studie des HIS, des Hochschul-Informations-
Systems, zu tun; darauf ist schon eingegangen worden.
Sie trägt den schönen Titel „Generation Praktikum –
Mythos oder Massenphänomen?“. Als Ergebnis blieb in
der Öffentlichkeit hängen: Leute, beruhigt euch; das al-
les ist gar nicht so schlimm. Es ist nicht so, dass eine
ganze Generation in Praktika ausgebeutet wird.

Ist also alles in Ordnung? Ist dieses Thema erledigt?
Die SPD-Fraktion sagt Nein. Gerade die HIS-Studie be-
stärkt uns darin. Denn es ist klar geworden, dass es sich
nicht um einen Mythos handelt. Das ist ein differenziert
zu betrachtendes Thema.


(Beifall bei der SPD)

Wir haben nie gesagt, dass alle Praktika schlecht sind.
Im Gegenteil, die meisten sind sinnvolle Qualifikationen
und verschaffen Einblicke in die Arbeitswelt. Das sind
faire Praktika, die unsere volle Unterstützung finden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Aber wir wissen – die HIS-Studie zeigt das klar auf –,
dass es auch eine ganze Reihe unfairer Praktika gibt:
Praktikanten werden für lange Zeit ohne oder gegen nur
geringe Bezahlung eingesetzt, reguläre Arbeitskräfte
werden ersetzt, und die Menschen werden schamlos aus-
genutzt, indem sie zunächst mit dem Versprechen einer
regulären Stelle geködert und dann fallen gelassen wer-
den. Das ist ungerecht. Das ist Ausbeutung. Das schadet
den Menschen, und das schadet der Gesellschaft. Genau
dagegen werden wir vorgehen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Dieses Thema ist vor allem mit Blick auf Studierende
und Akademiker aufgekommen. Um diesen Personen-
kreis geht es auch in der HIS-Studie. Wir müssen aber
berücksichtigen, dass wir hier über ein Problem reden,
welches in ganz verschiedenen Bereichen des Berufsein-
stiegs eine Rolle spielt.

Auch die Handhabung von Praktika bei der Vermitt-
lung von Arbeitsuchenden ist in der Öffentlichkeit the-
matisiert worden. Das Fernsehmagazin Report Mainz hat
darüber berichtet, sogenannte betriebliche Trainings-
maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit seien miss-
braucht worden. Ich halte es für gut möglich, dass es sol-
che Probleme gibt. Hier muss man genauer hinsehen.

Von einem Berliner Bildungsträger wurde mir ge-
schildert, dass ihm die Vermittlung in diese betrieblichen
Trainingsmaßnahmen jüngst generell untersagt wurde,
offenbar in Reaktion auf die öffentliche Debatte. Er darf
für seine Leute also keine Praktika in Unternehmen mehr
vermitteln, obwohl er dieses Instrument verantwortungs-
voll und erfolgreich eingesetzt hat. Jetzt bricht seine
Quote der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ein.
Mit anderen Worten: Hier wird schlicht überreagiert.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir dieses Thema
handhaben müssen, nämlich mit Augenmaß. Das ist der
Punkt, um den es uns Sozialdemokraten geht. Wir sehen
klar, dass es Missbrauch gibt. Aber wir dürfen nicht das
Kind mit dem Bade ausschütten und alle Praktika platt-
machen. Anschließend würden sich diejenigen, die wir
schützen wollen, bei uns beschweren, und das zu Recht.
Es bleibt dabei: Gut gemeint ist nicht gleich gut ge-
macht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Was ist also zu tun? Die Vorschläge der Opposition
sind – das muss ich so sagen – unausgegoren. Die Linke
geht zu weit, wenn sie Praktika außerhalb von Ausbil-
dung und Studium verbieten will. Bündnis 90/Die Grü-






(A) (C)



(B) (D)


Swen Schulz (Spandau)

nen sind mir persönlich zu zaghaft, wenn sie von Selbst-
verpflichtungen sprechen. Die FDP sieht, wie wir gerade
gehört haben, gar kein Problem.


(Uwe Barth [FDP]: Wir sind optimistisch!)


– Herr Barth, als meine Mitarbeiterin heute früh Ihren
Antrag gelesen hat, hat sie spontan gelacht und gesagt,
das sei ja ein Antiantrag. Ich glaube, dem muss ich
nichts hinzufügen.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: So ist die FDP: immer anti!)


Was ist nun der Vorschlag der Koalition?


(Uwe Barth [FDP]: Das ist eine gute Frage!)


– Ich wusste, dass Sie das interessiert. Die Opposition
fragt danach, und es ist auch gut so, dass Sie sich an uns
orientieren wollen.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN – Uwe Barth [FDP]: Das ist ein Missverständnis! Das ist die falsche Schlussfolgerung! – Zuruf von der FDP: Sie haben das in Ihre Rede eingebaut!)


Ich erkläre es Ihnen noch einmal: Das Thema eignet sich
nicht für parteitaktische Manöver oder für Schnell-
schüsse. Wir haben das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales gebeten, eine umfassende Studie in Auftrag
zu geben, damit wir zielgenauer vorgehen können. Die
Ergebnisse dieser Studie werden bald vorliegen. Wir
werden gemeinsam über sie diskutieren und dann zu kla-
ren Schlussfolgerungen kommen. Ich sage Ihnen: Das
darf auch nicht bis weit ins nächste Jahr verluschert wer-
den, und ich will das auch nicht zum Wahlkampfthema
machen, sondern ich will den Menschen helfen, konkret
und jetzt.

Ich habe dabei neben vielen Aspekten ganz besonders
zwei Dinge im Blick: Erstens geht es um Klarheit und
Wahrheit. Notwendig sind eine Definition und eine Ver-
traglichkeit für Praktika.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens ist da die Frage der zeitlichen Begrenzung.


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Je länger ein Praktikum dauert, desto geringer wird der
Anteil des Lernens und desto größer der Anteil des Ar-
beitens. Mit anderen Worten: Je länger das Praktikum
dauert, desto größer wird die Gefahr, die Wahrschein-
lichkeit, dass es sich um Missbrauch handelt. Ich bin da-
rum der festen Überzeugung, dass wir da ran müssen.
Wir brauchen noch ein bisschen Geduld – Qualität geht
vor Schnelligkeit –; aber Sie können sicher sein, dass die
SPD-Fraktion vernünftige Maßnahmen mit Augenmaß
vorantreiben wird.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612025400

Jetzt hat Cornelia Hirsch das Wort für die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612025500

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist jetzt knapp ein Jahr her, dass wir hier im Plenum
das letzte Mal über die Generation Praktikum diskutiert
haben. Frau Bär, Herr Barth, ich muss sagen, dass ich es
wirklich schade finde, dass seit dieser ersten Debatte in
Ihren beiden Fraktionen deutliche Rückschritte erkenn-
bar sind.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich hatte in der ersten Debatte den Eindruck, dass wir
fraktionsübergreifend darin einig waren – Frau Bär, das
geht jetzt vor allen Dingen in Ihre Richtung –, dass es
grundsätzlich gut und sinnvoll ist, dass Studierende und
Auszubildende im Rahmen ihres Studiums bzw. ihrer
Ausbildung Praktika machen und dass ihnen diese per-
sönlich viel bringen können.


(Uwe Barth [FDP]: Deswegen sind wir gegen die Anträge! Um die Praktika zu erhalten!)


Einen klaren Konsens gab es auch darüber, dass das ei-
gentliche Problem der Missbrauch von Praktika ist. Da
kamen aus Ihrer Fraktion Töne – auch die Fraktion der
FDP hat das zugegeben –, dass man überlegen muss, was
man gegen den Missbrauch von Praktika tun kann. Ge-
nau an dieser Stelle haben schon beim letzten Mal die
Anträge angesetzt, die von den Grünen und von uns vor-
gelegt wurden und mit denen wir die Bundesregierung
bzw. die Koalitionsfraktionen aufgefordert haben, etwas
vorzulegen und die Initiative zu ergreifen.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das machen wir ja!)


Wir von der Linken haben klar gesagt: Wir brauchen
eine gesetzliche Initiative. Nun sagen Sie, Herr Schulz,
Sie würden sich darum kümmern. Ich möchte darauf
hinweisen, dass Ihr Minister Franz Müntefering hier
schon vor weit über einem Jahr erklärt hat, er werde ge-
gen den Missbrauch von Praktika, gegen die Ausbeutung
von Praktikantinnen und Praktikanten vorgehen.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Passiert doch!)


Mittlerweile hat er die Schirmherrschaft der privatwirt-
schaftlichen Initiative „Fair Company“ inne.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Sind Sie denn dagegen, dass er das macht?)


Er fühlt sich da offensichtlich ganz wohl; denn er gibt
uns das jedes Mal zur Antwort, wenn wir nachfragen,
wie das weitere Vorgehen ist.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Doch es macht diese Initiative „Fair Company“ nicht ge-
rade glaubwürdig, wenn er uns, wenn wir nachfragen,






(A) (C)



(B) (D)


Cornelia Hirsch
wie in seinem eigenen Ministerium mit Praktikantinnen
und Praktikanten umgegangen wird,


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Unbezahlt!)


zur Antwort gibt, dass man darüber diskutiert, ihnen Es-
sensgutscheine zu geben, um ihnen ihren Aufwand ein
wenig zu vergüten. Das kann nun wirklich nicht die Per-
spektive sein. Das ist aus unserer Sicht eine Hinhaltetak-
tik, und das darf so nicht sein.


(Beifall bei der LINKEN – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Wir sprechen uns wieder!)


Aus unserer Sicht ist es nicht sehr von Bedeutung,
wie die Zahlen ganz konkret sind.


(Zuruf von der CDU/CSU: Zahlen haben Sie leider nie im Blick!)


Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass wir
alle gemeinsam eine öffentliche Anhörung durchgeführt
haben, die deshalb zustande kam, weil mehr als 100 000
junge Menschen eine Petition an den Deutschen Bundes-
tag unterzeichnet haben, in der sie klar gefordert haben,
dass sie gesetzliche Regelungen für Praktika haben wol-
len. Das zeigt, dass ein Problem vorliegt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wie viele davon waren selbst betroffen? Darum geht es! Scheinproblem!)


Dass man hier jetzt so tut, als sei das alles gar nicht rele-
vant und dass man noch eine Studie und noch eine
braucht, obwohl mittlerweile schon zwei Studien vorlie-
gen, ist aus unserer Sicht ganz klar die falsche Antwort.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn man nicht
nur die Anträge, die wir hier schon das letzte Mal disku-
tiert haben, sondern auch die Anträge zur Kenntnis neh-
men würde, die hier neu vorgelegt worden sind. Die
Linke hat heute nämlich auch einen ganz konkreten Ge-
setzentwurf eingebracht, in dem es darum geht, Rege-
lungslücken, die offensichtlich vorhanden sind, zu
schließen. Wir machen einen Vorschlag dafür, in § 26
des Berufsbildungsgesetzes, in dem es um andere Ver-
tragsverhältnisse geht, worunter grundsätzlich auch die
Praktika fallen, eine Klarstellung zu treffen, sodass ins-
besondere Studierende und Auszubildende, die ein Prak-
tikum machen, unter diese Regelung fallen und sicherge-
stellt ist, dass eine Vertragsniederschrift erfolgt.


(Anette Kramme [SPD]: Kennen Sie das Grundgesetz und das Föderalismusprinzip?)


– Das alles ist geprüft. Wir haben das rechtlich und juris-
tisch prüfen lassen. Das ist wasserfest. Wenn Sie das wi-
derlegen wollen, dann können Sie das gerne versuchen.

Letzter Punkt. Die FDP hat hier das großartige Bei-
spiel des Fahrraddiebstahls gebracht. Die Konsequenz
wäre wirklich: Selbst dann, wenn man hier offensichtli-
che Regelungslücken gefunden hat, sollte man sie besser
nicht schließen. Das heißt dann, dass es das alles nicht
braucht, weil es ja wiederum Verstöße dagegen geben
könnte. So etwas lehnt die Linke ganz definitiv ab.
Wir hoffen darauf, dass es in diesem Parlament
grundsätzlich noch eine Mehrheit dafür gibt, nicht ein-
fach ungehindert das Faustrecht des Stärkeren gelten zu
lassen, sondern gegen Regelungslücken, wenn sie vor-
handen sind – gerade hinsichtlich der Praktika –, vorzu-
gehen und deshalb auch diesen Gesetzentwurf der Lin-
ken aufzugreifen und ihm zuzustimmen.

Besten Dank.


(Beifall bei der LINKEN – Dorothee Bär [CDU/CSU]: Tröpfelnder Beifall!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612025600

Jetzt hat Kai Gehring für Bündnis 90/Die Grünen das

Wort.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612025700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Praktikaprobleme mit Augenmaß lösen – das ist sicher
ein gutes Motto für die heutige Debatte hier, Herr
Schulz.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Genau!)


Irgendwann müsste die Koalition aber auch wissen, ob
sie sich wenigstens auf eine gemeinsame Problemana-
lyse verständigen kann. Nach Frau Bärs Beitrag kann ich
Ihnen dafür nur sehr viel Erfolg wünschen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Wir uns auch!)


Stellen Sie sich die Fachkräfte von morgen nur einen
Moment lang vor. Junge Absolventen unserer Hochschu-
len sind bereit, in die Berufslaufbahn einzubiegen, für
die sie qualifiziert und motiviert sind. Anstatt den Be-
rufsstart jetzt erfolgreich hinlegen zu können, müssen sie
erst einmal in die Warteschleife. Mit einem akademi-
schen Zeugnis in der Tasche geht es ins Praktikum. Sie
werden quasi Diplom-Praktikanten. Das Problem tritt
bei jungen Akademikern keineswegs massenhaft auf.


(Uwe Barth [FDP]: Das ist der Punkt!)


Das ist hier auch unstrittig. Es aber völlig in Abrede zu
stellen, wie es die Union und FDP mit ihren Beiträgen
nahelegen, ist absolut realitätsfern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Uwe Barth [FDP]: Man muss einfach einmal zuhören!)


Unterhalten Sie sich einmal mit jungen Leuten über
Erfahrungen in unfairen Praktika. Dann können Sie
wirklich abendfüllende Geschichten hören. Reden Sie
einmal mit Absolventen, die keine andere Wahl als ein
Praktikum hatten. Denen hilft das Versprechen, durch
den Aufschwung werde das Praktika-Problem schon ir-
gendwie gelöst, wie wir es in den letzten Monaten und
Wochen immer wieder gehört haben, überhaupt nicht.


(Uwe Barth [FDP]: Aber gesetzlich die Praktika abzuschaffen, hilft ihnen auch nicht, Herr Gehring!)







(A) (C)



(B) (D)


Kai Gehring
– Jetzt hören Sie sich einmal die Zahlen an. Das könnte
diese Debatte ja auch versachlichen.

Von 100 Praktikanten mit Hochschulabschluss begin-
nen 40 ein Praktikum einzig und allein deshalb, um der
drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen. Wenn das Prak-
tikum die letzte Rettung ist, dann ist der Missbrauch
durch schwarze Schafe unter den Arbeitgebern nicht
mehr fern. Es ist auch so: Jeder fünfte Absolvent im
Praktikum wird ausgenutzt. Besorgniserregend ist auch,
dass die Hälfte der Absolventenpraktika länger als drei
Monate dauert. Damit ist einfach die Gefahr gegeben,
dass reguläre Arbeitskräfte durch Praktikanten ersetzt
werden.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Jetzt wird es präzise!)


Ein Drittel der Uni-Absolventen im Praktikum erhält
keine Aufwandsentschädigung. All das sind Punkte, um
die wir uns kümmern müssen.


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Sämtliche hier genannten Zahlen stammen aus der HIS-
Studie, die im Auftrag der Bundesregierung durchge-
führt und schon mehrfach angesprochen wurde.

Angesichts dieser Ergebnisse auf breiter Front Ent-
warnung zu geben, ist geradezu ein Holzweg.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Verharmlosung und Dramatisierung gehen nicht an. Die
Generation Praktikum ist kein Massenphänomen, aber
ganz sicher auch kein medialer Mythos. Prekäre Praktika
betreffen im Übrigen nicht nur Absolventen, sondern
auch Studierende und junge Menschen in anderen Aus-
bildungsphasen. Deshalb muss man sich dringend um
Fairness in Praktika bemühen und darf die Ausnutzung
nicht länger ignorieren. Darüber müsste es in diesem
Haus eigentlich Konsens geben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Wo stehen wir in dieser Debatte? Die Debattenchro-
nologie zeigt, dass die Bundesregierung das Problem
ignoriert und die Generation Praktikum von einer
schwarz-roten Warteschleife in die nächste schickt.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Es war so schön eben! – Ute Kumpf [SPD]: Kollege Gehring, da sind Sie auf dem Holzweg!)


– Ich kann Ihnen das noch einmal in Erinnerung rufen.
Im September 2006 hat Arbeitsminister Müntefering im
Bundestag wirksame Schritte gegen die Ausnutzung von
Praktikanten versprochen. Im November 2006 haben wir
Grünen einen Antrag mit konkreten Maßnahmen für
faire Praktika vorgelegt. Im Januar 2007 haben wir im
Bundestag erstmals die Anträge der Opposition disku-
tiert. Wir waren gemeinsam fleißig und haben uns gute
Maßnahmen überlegt.

(Ute Kumpf [SPD]: Es ist gut, wenn die Opposition fleißig ist!)


Wir haben auch über die Konzeptionslosigkeit der Re-
gierung diskutiert. Im März 2007 – auch das ist schon
lange her – haben wir eine öffentliche Anhörung zu den
Petitionen für faire Praktika durchgeführt. Über 100 000
Menschen haben diese Petitionen unterschrieben.


(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Wie viele waren davon betroffen?)


Auch darauf muss hingewiesen werden. Das sind so
viele wie nie zuvor und hat die Koalition zum Handeln
aufgefordert.

Die HIS-Studie ist im April 2007 veröffentlicht wor-
den. Sie wurde immer als ausreichende Handlungs-
grundlage dargestellt. Das ist uns monatelang gesagt
worden, aber nichts ist geschehen. Stattdessen ist die
EU-Kommission weiter als wir: Sie hat eine Qualitäts-
Charta für Praktika angekündigt. Die Bundesregierung
hat hingegen wieder einmal eine neue Studie angekün-
digt.

Wie lange wollen wir eigentlich noch warten? Warum
schöpfen Sie nicht wenigstens alles aus, was an unterge-
setzlichen Maßnahmen funktioniert, wenn Sie sich noch
nicht über gesetzliche Maßnahmen einigen können? Es
geht um die Perspektiven junger Menschen, die mitten in
der Rushhour des Lebens Berufseinstieg und Familien-
gründung vereinbaren müssen. Es geht im Übrigen auch
um die Attraktivität des Studiums und damit auch um
den Fachkräftenachwuchs für die Wissensgesellschaft.
In diesem Zusammenhang interessiert mich, wo Ihre
Konzepte bleiben und welchen Zeitplan Sie vorsehen.

Wir haben längst ein konkretes Maßnahmenpaket
vorgelegt. Sie können sich aus den besten Vorschlägen in
allen Anträgen bedienen. Dann wären Sie schon einen
großen Schritt weiter.


(Cornelia Hirsch [DIE LINKE]: Bis auf den von der FDP! Das hilft nicht so gut!)


Die Linken haben noch einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Jetzt wird es höchste Zeit, dass Schwarz und Rot Farbe
bekennen. Wann kümmern Sie sich endlich um die Per-
spektiven für den Fachkräftenachwuchs? Was sind Mi-
nister Münteferings warme Worte vor einem Jahr wirk-
lich wert? Diese Fragen müssen Sie jetzt langsam
beantworten.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612025800

Jetzt hat die Kollegin Gabriele Lösekrug-Möller für

die SPD-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1612025900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Vielleicht sitzen unter Ihnen






(A) (C)



(B) (D)


Gabriele Lösekrug-Möller
einige, die schon einmal Praktikanten waren oder sogar
noch sind. Sie erleben, wie sich dieses Haus – jedenfalls
in großen Teilen – um gute Lösungen für jene Lebens-
und Arbeitssachverhalte bemüht, die wir unter dem Be-
griff Praktika subsumieren und von denen wir zweifellos
nicht alle goutieren können.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Bär, dass das bei Ih-
nen persönlich mit den Praktika – und auch mit den
Praktika in Ihren Büros – so gut funktioniert hat; das
finde ich lobenswert. Ich finde, dass wir immer gute Vor-
bilder sein sollten, aber wir sollten uns nicht darauf be-
schränken. Frau Hirsch, wenn ich Ihre Rede verfolge,
habe ich den Eindruck, dass Ihre Politik aus der Zeit
stammt, in der wir noch Schwarz-Weiß-Fernsehen hat-
ten.


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Ich finde, dass das Leben mehr Farben hat und eine grö-
ßere Vielfalt bietet. Ihre Vorschläge kommen direkt aus
den 50er-Jahren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Nun komme ich zu dem, was uns umtreibt. Es macht
nicht unbedingt Sinn, auf das einzugehen, was die FDP
hier vorgetragen hat.


(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Ihr Antrag stammt aus der Zeit, als es noch gar kein Fernsehen gab!)


Mir ist es ein besonderes Anliegen, deutlich zu machen,
dass wir nicht ausschließlich über Akademiker oder über
Hochschulabsolventen reden, sondern über viele junge
Menschen, die vielleicht nie studiert haben, die mögli-
cherweise nicht einmal eine Berufsausbildung haben,
aber dennoch ein Praktikum brauchen, um den Einstieg
in eine gute Erwerbsbiografie zu finden.

An dieser Stelle möchte ich erhellend darauf hinwei-
sen, dass dieses Haus nicht für Praktika im Zusammen-
hang mit einem Studiengang zuständig ist.


(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Richtig!)


Darüber kann man sich ärgern, aber es ist ein Bestandteil
unserer föderalen Ordnung. Ich finde, das müssen wir
hier schon klarmachen.

Fragen wir zum Beispiel Mitglieder von fairwork
oder fragen wir die DGB-Jugend, dann sehen wir: Es
liegt einiges im Argen. Es ist eben nicht alles rosig, und
nicht jedes Praktikum ist ein gutes. Dass das inzwischen
auch in Brüssel erkannt wurde, wurde hier vorgetragen.
Ich finde, die besonnene Art, in der mein Kollege Swen
Schulz hier vorgetragen hat, zeigt, dass wir uns diesem
Thema sehr angemessen widmen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612026000

Frau Kollegin, die Kollegin Cornelia Hirsch würde

gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulas-
sen?

Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1612026100

Ja, selbstverständlich.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612026200

Bitte schön.


Cornelia Hirsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612026300

Besten Dank. – Ich will nicht auf die Schwarz-Weiß-

Debatte eingehen, sondern mich interessiert, wieso Sie
so felsenfest behaupten, wir seien hier aufgrund der fö-
deralen Ordnung nicht zuständig. Wie vereinbaren Sie
das mit der beruflichen Bildung, bei der auch völlig klar
ist, dass die Länder den Bereich der beruflichen Schulen
regeln und der Bund trotzdem die Festsetzungen für die
betriebliche Ausgestaltung trifft?


Gabriele Lösekrug-Möller (SPD):
Rede ID: ID1612026400

Frau Hirsch, ich helfe da gerne weiter; denn ich bin

mir ganz sicher, dass das Recht auf meiner Seite ist. Ich
habe darüber gesprochen – vielleicht ist Ihnen das ent-
gangen –, dass wir für Studiencurricula wirklich nicht
zuständig sind. Sollten Sie das bisher nicht zur Kenntnis
genommen haben, dann haben Sie jetzt Gelegenheit, das
zur Kenntnis zu nehmen.

Ich fahre einmal fort, weil meine Redezeit knapp be-
messen ist. Ich bin sehr dafür, dass wir auch gesetzlich
klarstellen, was ein Praktikum ist; denn immer wieder
– das zeigt leider der Alltag – zweifeln einige daran. Da
ist es löblich, dass das Ministerium ein Internetportal
dazu hatte. Da ist es richtig, dass wir Fair Company ha-
ben. Aber ich denke schon, dass wir deutlicher abgren-
zen müssen, was ein Lernverhältnis und was ein Arbeits-
verhältnis ist. Das schützt die jungen Menschen, die ein
Praktikum brauchen. Das müssen wir so regeln, dass wir
die Zahl guter Praktikanten und Praktikantinnen nicht
limitieren, indem wir ihnen keine Plätze geben. Ich bin
mir sicher, dass wir durch eine gesetzliche Klarstellung,
die die Dauer eines Praktikums anbelangt und die das
Praktikum an sich definiert, weiterhelfen.

Abschließend will ich sagen: Ich finde, die Frage, ob
diese Generation eine Generation Praktikum ist, ist mü-
ßig. Der Begriff ist entstanden, weil es offenbar mehr
Schwierigkeiten gibt, als das Teile dieses Hauses wahr-
haben wollen. Offenkundig – da kann man sich bei vie-
len bei fairwork erkundigen – gibt es viele junge Men-
schen, die Sorge haben, dass sie die Rechte, die sie
bereits haben und die wir klarstellen müssen, nicht ein-
fordern können, wenn sie im Praktikum sind; denn wenn
wir ehrlich sind, müssen wir zugeben: Möchte jemand in
eine gute Berufstätigkeit einsteigen, dann wird er sehr
vorsichtig sein, seine Rechte einzufordern. Umso stärker
müssen wir ihn schützen. Das ist ein Teil der Wahrheit.
Da müssen wir jungen Menschen helfen, auf den richti-
gen Weg zu finden.

Ich bin sicher, dass die Studie, deren Ergebnisse kurz
bevorstehen – sie wird nicht erst in Auftrag gegeben,
Frau Kollegin Hirsch, sondern wir erwarten sie in Kürze –,






(A) (C)



(B) (D)


Gabriele Lösekrug-Möller
uns dazu Klarheit gibt. Dann werden wir angemessen,
klug und weitsichtig Regelungen dafür finden.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612026500

Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung auf Druck-
sache 16/6762.

Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner Be-
schlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Frak-
tion Die Linke auf Drucksache 16/3349 mit dem Titel
„Praktika gesetzlich regeln“. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Stimmenthal-
tungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung
durch die Koalition und die FDP, Gegenstimmen bei der
Linken und Enthaltung durch Bündnis 90/Die Grünen
angenommen.

Unter Nr. 2 empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung
des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 16/3544 mit dem Titel „Perspektiven für die
Generation Praktikum schaffen“. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit
den Stimmen der Koalition und der FDP bei Gegenstim-
men von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der
Linken ebenfalls angenommen.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6629 und 16/6768 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. –
Damit sind Sie einverstanden. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf:

– Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Perso-
nalanpassungsgesetzes

– Drucksache 16/6123 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidi-
gungsausschusses (12. Ausschuss)


– Drucksache 16/6727 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen)

Rolf Kramer
Birgit Homburger
Inge Höger
Winfried Nachtwei


(8. Ausschuss)


– Drucksache 16/6745 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Susanne Jaffke
Johannes Kahrs
Jürgen Koppelin
Dr. Gesine Lötzsch
Alexander Bonde

Hier ist verabredet, eine halbe Stunde zu debattieren. –
Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so be-
schlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem
Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Thomas
Kossendey für die Bundesregierung.


(Beifall bei der CDU/CSU)


T
Thomas Kossendey (CDU):
Rede ID: ID1612026600


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie kein anderer Bereich des öffentlichen Dienstes sind
die Streitkräfte auf eine ausgewogene Altersstruktur an-
gewiesen. Das hängt nicht zuletzt mit den körperlichen
Anforderungen vieler Aufgaben zusammen, die nur bis
zu einem bestimmten Alter erfüllt werden können.
Hinzu kommt, dass die Soldatinnen und Soldaten in ei-
nem sogenannten geschlossenen Personalkörper arbei-
ten, in dem bei Führungsverwendungen auf Quereinstei-
ger kaum zurückgegriffen werden kann. Das alles
bedingt letztendlich eine sehr klare Personalplanung mit
zielgerichtetem Personalaufbau auf der Grundlage eines
festgelegten Personalstrukturmodells.

In der Vergangenheit haben wir unter gänzlich ande-
ren sicherheits- und verteidigungspolitischen Rahmen-
bedingungen eine große Zahl von Berufssoldaten in den
jeweiligen Geburtsjahrgängen übernommen, mehr als
wir heute qualifikationsgerecht einsetzen können. Ich
will das an ein paar Zahlen deutlich machen. 1992 lag
die Stärke der Bundeswehr bei rund 471 000 Soldaten.
Davon waren 71 000 Berufssoldaten. Nach den Planun-
gen, die wir zuletzt unter Minister Struck erfahren ha-
ben, haben wir heute einen Umfang an militärischem
Personal von 252 000 Soldatinnen und Soldaten. Davon
sind nur noch 58 000 Berufssoldaten.

Wir haben damals ein Personalanpassungsgesetz be-
schlossen, das zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.
Damit konnten wir einen Teil des strukturellen Über-
hangs abmildern. Ein vollständiger Abbau war aller-
dings nicht möglich. Dieses Gesetz ist zeitlich befristet
gewesen. Es läuft aus und hilft uns heute nicht mehr.
Aber nach wie vor bestehen bei den Berufssoldaten über
die Dienstgradgruppen hinweg in einzelnen Geburtsjahr-
gängen erhebliche Überhänge. Bis 1992 haben wir pro
Jahr 1 600 Unteroffiziere als Berufssoldaten übernom-
men. Die Streitkräfte benötigen heute angesichts der ge-
änderten Umfänge jedoch nur noch 1 300 Unteroffiziere
im Status eines Berufssoldaten.

Auf der Grundlage des aktuellen Personalstrukturmo-
dells 2010 stellen wir fest, dass wir quer durch alle
Geburtsjahrgänge einen Überhang von 4 200 Berufssol-
daten haben. Ein zielgerichteter Verwendungsaufbau
wird dadurch behindert. Bestimmte Dienstposten müs-
sen trotz hoher körperlicher Anforderungen mit Solda-
tinnen und Soldaten besetzt bleiben, die das vorgesehene
Grenzalter überschritten haben. Die strukturgerechte Re-






(A) (C)



(D)


Parl. Staatssekretär Thomas Kossendey
generation und Förderung junger Zeitsoldaten, die wir
für die Einsatzkontingente dringend brauchen, sind ein-
geschränkt. Das gilt insbesondere im Bereich der
Berufsunteroffiziere. Hier sind erhebliche strukturelle
Verwerfungen außerhalb des bisherigen Anwendungsbe-
reichs des Personalanpassungsgesetzes vorhanden.

Angesichts dieser Lage ist es aus unserer Sicht zwin-
gend erforderlich, eine Verlängerung der Geltungsdauer
des Personalanpassungsgesetzes vorzunehmen. Auf der
Grundlage des Ihnen vorliegenden Regierungsentwurfs
können in den Jahren 2007 bis 2011 bis zu
1 200 Berufssoldaten einvernehmlich vorzeitig in den
Ruhestand versetzt werden. Der Schwerpunkt wird bei
den Berufsunteroffizieren liegen. Dabei werden nur be-
stimmte, aufgrund ihrer Überbesetzung besonders belas-
tete Geburtsjahrgänge erfasst. Wir werden damit zwar
nicht alle strukturellen Überhänge abbauen können, aber
Überalterung auf einsatzwichtigen Dienstposten verhin-
dern. Eine strukturgerechte Regeneration mit jüngeren
Soldatinnen und Soldaten bleibt hierdurch gewährleistet.

Natürlich ist mir bewusst, dass unter dem Gesichts-
punkt einer Grundentscheidung für eine generelle Ver-
längerung der Lebensarbeitszeit Einwände gegen diesen
Gesetzentwurf vorgebracht werden können. Ich will da-
her neben den militärischen Gesichtspunkten, die ich er-
wähnt habe, Ihr Augenmerk auf drei Aspekte lenken.
Erstens. Die Versetzung in den Ruhestand wird mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf im Vergleich zum bis vor
kurzem geltenden Personalanpassungsgesetz zusätzlich
an weitere Voraussetzungen geknüpft. So darf zum Bei-
spiel keine adäquate anderweitige Verwendungsmög-
lichkeit im Bereich des Bundesministeriums der Vertei-
digung bestehen, und es muss geprüft werden, ob die
Umwandlung eines Dienstverhältnisses eines Berufssol-
daten in das eines Soldaten auf Zeit möglich ist. Es muss
noch ein dritter Punkt erfüllt sein: Es darf in keiner ande-
ren Bundesbehörde für die möglichen Kandidatinnen
und Kandidaten eine Verwendungsmöglichkeit vorhan-
den sein.

Damit wird die bisherige Regelung nicht lediglich
fortgeschrieben, sondern von neuen, einengenden Maß-
gaben abhängig gemacht. Das dokumentiert meines Er-
achtens sehr deutlich, dass die Zurruhesetzung nur eine
Ultima Ratio ist.

Zweitens. Die Verlängerung der Geltungsdauer des
Personalanpassungsgesetzes in dem genannten Rahmen
ist übrigens auch die kostengünstigste und effektivste
Möglichkeit, das Problem der personellen Überhänge in
den Griff zu bekommen. Würden wir heute nicht han-
deln und darauf hoffen, dass sich das Problem in den
nächsten 15 Jahren quasi von selber löst, dann würden
nicht nur die bereits dargestellten Folgen eintreten; viel-
mehr würden wegen der aktuellen Überalterung in eini-
gen Jahren vermutlich mehr Soldaten aus dem Dienst
ausscheiden müssen, als strukturell vorgesehen. Wir
müssten dann für einen bestimmten Zeitraum jüngere
Soldaten erheblich früher als vorgesehen fördern und zu-
gleich die Übernahmequoten zum Berufssoldaten zeit-
weise drastisch erhöhen. Damit wären die nächsten
strukturellen Überhänge vorprogrammiert. Mit nachhal-
tiger Personalplanung hätte das nichts zu tun.


(Birgit Homburger [FDP]: Das kann man allerdings anders lösen, Herr Kollege!)


– Darüber haben wir nachgedacht, Frau Kollegin
Homburger. Wir haben nicht nur nachgedacht, sondern
das auch durchgerechnet. Wir sind nach langen Abwä-
gungen zum Ergebnis gekommen, dass das, was wir Ih-
nen heute vorschlagen, die beste Lösung ist. Ich bin auf
Ihre Vorschläge gespannt. Aber das, was wir im Aus-
schuss dazu gehört haben, war nicht sehr überzeugend.

Drittens. Die Streitkräfte werden von der grundsätz-
lich unvermeidlichen Erhöhung der Altersgrenzen im öf-
fentlichen Dienst in keiner Weise ausgenommen. Die de-
mografische Entwicklung, die höhere Lebenserwartung
bei gleichzeitig längerer Leistungsfähigkeit sowie die
hohen Belastungen der öffentlichen Haushalte durch die
Versorgungsausgaben machen eine Verlängerung der Le-
bensarbeitszeit – daran kann es keinen Zweifel geben –
auch im militärischen Bereich unvermeidbar. Ich denke,
wir haben hier mit dem Innenminister eine vernünftige
Lösung gefunden. Im Ergebnis wird es darauf hinauslau-
fen, dass das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter al-
ler Berufssoldaten ab 2024 – das ist ungefähr zeitlich
kongruent mit dem erhöhten Renteneintrittsalter – um
mindestens zwei Jahre über dem des heutigen Alters lie-
gen wird.

Damit ist klar: Wir beabsichtigen keinerlei ungerecht-
fertigte Privilegien für Soldaten oder gar einen goldenen
Handschlag, wie das einige vielleicht bezeichnen mö-
gen. Ich will Ihnen das anhand der Bezüge, die ein
Stabsfeldwebel hat, der vorzeitig in den Ruhestand ver-
setzt wird, deutlich machen. Dieser wird mit weniger als
2 000 Euro auskommen müssen, und das in einem Alter,
in dem wahrscheinlich seine Kinder in einer Phase sind,
in der sie besonderer Fürsorge und besonderer materiel-
ler Unterstützung der Eltern bedürfen. Wer das als golde-
nen Handschlag bezeichnet, der hat, so glaube ich, den
Bezug zur Realität verloren.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Wir benötigen
dringend für einen beschränkten Zeitraum für eine eng
begrenzte Zahl von Soldatinnen und Soldaten unter ein-
schränkenden Bedingungen die Möglichkeit vorzeitiger
Zurruhesetzung im Interesse der Einsatzfähigkeit unse-
rer Streitkräfte. Dafür bitte ich Sie heute um Ihre Zu-
stimmung.

Schönen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612026700

Die Kollegin Birgit Homburger spricht jetzt für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1612026800

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir beraten heute über ein Personalanpassungsgesetz,
mit dem 1 200 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten bis

(B)







(A) (C)



(B) (D)


Birgit Homburger
2011 bereits mit Vollendung des 50. Lebensjahres in den
Ruhestand gehen können und sollen. Es ist im Übrigen
nicht das erste Personalanpassungsgesetz im Bereich der
Bundeswehr. Schon 1985, 1991 und 2001 gab es solche
Gesetze. Trotzdem hat sich an den Strukturproblemen in
der Bundeswehr nichts geändert.

Sinnvoll war das Gesetz im Jahre 1991. Damals ging
es nämlich um eine Reduzierung des Personalbestands
der Streitkräfte bis zum 31. Dezember 1994 auf 370 000.
Um einer verkleinerten Bundeswehr einen sinnvollen
Personalaufbau zu ermöglichen, war dieses Gesetz da-
mals zwingend; denn damit gingen Einsparungen einher,
weil es zu einer Reduzierung des Personalbestandes
kam.


(Beifall bei der FDP)


2001 war die Sachlage schon anders. Es ging nicht
um Personalreduzierung, sondern es ging damals schon
– wie heute im Übrigen auch – um die Verbesserung der
Altersstruktur der Offiziere und Unteroffiziere. Das ha-
ben wir schon damals kritisiert – ich zitiere den Kollegen
Nolting, der damals für die FDP gesprochen hat –:

Das Gesetz bringt nicht die überfällige Auflösung
struktureller Probleme. Die Neufassung des Perso-
nalanpassungsgesetzes bleibt weit hinter den Er-
wartungen und den objektiven Erfordernissen einer
modernen Bundeswehr zurück.

Das gilt auch heute noch.


(Beifall bei der FDP)


Ich habe mir einmal angeschaut, welche weiteren Be-
gründungen in dieser Debatte angeführt wurden. Es
wurde angeführt, dass Frühpensionierungsregelungen
zur Bewältigung personeller Strukturprobleme grund-
sätzlich ungeeignet seien. Es wurde angeführt, dass eine
Überalterung der Bundeswehr auch ohne Frühpensionie-
rungen nicht stattfindet, weil die Berufssoldaten bereits
einer besonderen Altersgrenze unterliegen. Es wurde da-
mals weiter ausgeführt, dass es der Bevölkerung nicht
vermittelbar sei, dass Berufssoldaten zu einem derart
frühen Zeitpunkt, nämlich mit 50 Jahren, in Pension ge-
hen dürfen, und dass es nicht vermittelbar sei, dass die
Bundesregierung die Möglichkeit einer Frühpensionie-
rung schaffen will, obwohl der Bundeswehr 12 000 län-
ger dienende Soldaten fehlen.

In der damaligen Beschlussempfehlung des Aus-
schusses lässt sich noch etwas Weiteres nachlesen. Darin
steht nämlich, dass die Personalanpassungsmaßnahmen
nicht in den gesamtgesellschaftlichen Kontext einer not-
wendig werdenden Verlängerung der Lebensarbeitszeit
passen.


(Beifall bei der FDP)


Das waren die Gründe, die seinerzeit von der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion vorgetragen wurden, zwar nicht
vom Kollegen Kossendey, aber von einem seiner Kolle-
gen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion;


(Uwe Barth [FDP]: Hört! Hört!)

dennoch waren es die Argumente der CDU/CSU. Ich
hätte Sie gern ausführlich zitiert; aber ich habe gar nicht
so viel Redezeit, um auf all das einzugehen, womit Sie
damals begründet haben, dass das alles nicht richtig ist.
Es wundert uns deswegen schon, dass der heute vorlie-
gende Gesetzentwurf der Bundesregierung von einem
CDU-geführten Ministerium erarbeitet worden ist.


(Beifall bei der FDP)


Die Argumente sind heute so richtig wie damals. Der
einzige Unterschied zu damals besteht darin, dass zwi-
schenzeitlich die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf
67 Jahre beschlossen worden ist. Deshalb ist es nicht
nachvollziehbar, dass dieser Gesetzentwurf heute so vor-
gelegt wird.


(Beifall bei der FDP)


Die Bundesregierung vermittelt den Eindruck, dass
derjenige, der seinen Lebensabend möglichst früh begin-
nen will, zur Bundeswehr gehen sollte. Einerseits sorgt
sie dafür, dass die Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre ver-
längert wird; andererseits werden mit dem Perso-
nalanpassungsgesetz Staatsdiener mit 50 Jahren in
Pension geschickt, und zwar ohne Abschläge bei den
Pensionsleistungen. Das Ganze kostet den Bundeshaus-
halt 110 Millionen Euro. Das sind reine Mehrausgaben,
weil dem überhaupt keine Reduzierung im Personalbe-
stand gegenübersteht. Das ist nach unserer Auffassung
den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.

Wer die Bundeswehr attraktiv machen will, der muss
anders vorgehen. Darüber haben wir hier vielfach disku-
tiert. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass dieses Be-
rufsbild dann attraktiv und interessant ist, wenn Besol-
dung und Förderung leistungsgerecht sind. Wir haben
übrigens erst heute wieder Vorschläge für eine leistungs-
gerechte Besoldung gemacht. Sie haben diese Vor-
schläge im Ausschuss abgelehnt. Außerdem brauchen
wir familienfreundliche Versetzungspraktiken und auch
eine angemessene Versorgungsgesetzgebung. Diese An-
forderungen müssen erfüllt sein, wenn sie die Attraktivi-
tät der Streitkräfte erhöhen wollen.


(Beifall bei der FDP)


Ich sage abschließend: Die FDP lehnt diesen Gesetz-
entwurf ab. Wir sehen nicht ein, dass die Steuerzahler für
die über Jahrzehnte praktizierte verfehlte Personalpolitik
des Verteidigungsministeriums aufkommen sollen. Das,
liebe Kolleginnen und Kollegen und sehr verehrter Herr
Staatssekretär, müssen Sie bitte anders regeln.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612026900

Jetzt hat Rolf Kramer das Wort für die SPD-Fraktion.


Rolf Kramer (SPD):
Rede ID: ID1612027000

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzent-
wurf setzen wir – ich hoffe wirklich, zum letzten Mal –
eine Sonderregelung der Vorruhestandsregelung für wei-






(A) (C)



(B) (D)


Rolf Kramer
tere 1 200 Berufssoldatinnen und -soldaten um. Nach
dem bisherigen Personalanpassungsgesetz wurden zwi-
schen 2002 und 2006 insgesamt 2 775 Soldaten in den
Ruhestand versetzt. Angesichts des nach Auskunft des
Verteidigungsministeriums weiterhin vorhandenen per-
sonellen Überhangs von bis zu 4 200 Berufssoldaten und
-soldatinnen ist allerdings eine Verlängerung der Gel-
tungsdauer dieser Regelung aus Sicht der SPD-Fraktion
für die Jahre 2007 bis 2011 unverzichtbar. Aufgrund der
Bindung von Haushaltsmitteln können, wenn diese Re-
gelung nicht kommt, kaum Berufsoldatinnen und -solda-
ten jüngerer Jahrgänge eingestellt werden. Wenn wir
diese Situation nicht verändern, wird es in Zukunft zu
weiteren Verwerfungen in der Personalstruktur der Bun-
deswehr kommen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die
Auslandseinsätze benötigt die Bundeswehr eine ausge-
wogene Alters- und Fähigkeitsstruktur.

Die seit der Wiedervereinigung 1990 mehrfach vorge-
nommenen Änderungen an der Struktur und am Gesamt-
umfang der Streitkräfte hinterließen ihre Spuren. Ins-
besondere gibt es eine erhebliche Unwucht im
Altersaufbau der Bundeswehr. Ein Beförderungs- und
Verwendungsstau ist die Folge. Das bereits seit 1994
nicht mehr geltende Personalstärkegesetz und das von
2001 bis 2006 gültige Personalanpassungsgesetz reich-
ten leider nicht aus, um eine gesunde Personalstruktur
bei der Bundeswehr zu erreichen.

Der in seinen Eckdaten im Jahre 2005 gebilligte
Übergang zum Personalstrukturmodell 2010 verstärkt
dabei nach Aussage des Bundeswehrplanes 2008 noch
die Strukturverwerfungen in der Alters- und Dienstgrad-
schichtung der Berufssoldatinnen und -soldaten. Die in
der Gesamtbetrachtung der Laufbahnen vorhandenen
strukturellen Überhänge verzögern dabei einen an der
Einsatzorientierung ausgerichteten Personalaufwuchs.
Dies können und dürfen wir uns aber nicht weiter leis-
ten; der eingeleitete Transformationsprozess der Bun-
deswehr erfordert es, und er ist auch nicht wieder rück-
gängig zu machen.

Nachdem die vorhergehende Regelung bis Ende 2006
zum Großteil Offiziere betraf, zielt die jetzt vorgesehene
Maßnahme im Wesentlichen auf ältere Portepeeunterof-
fiziere. Ihnen kann die Bundeswehr inzwischen kaum
mehr garantieren, dass sie ihre jeweilige Laufbahnper-
spektive erreichen. Die Auswirkungen auf Motivation
und Dienstzufriedenheit brauche ich hier nicht näher zu
schildern. Die Mitglieder des Verteidigungsausschusses
kennen diese Problematik von ihren Besuchen bei der
Truppe und den Gesprächen mit den Betroffenen. Hier
bestand also noch Handlungsbedarf. Insofern sieht der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine
entsprechende Vereinbarung vor, die nun umgesetzt
wird.

Ich kann Kritik an dieser Regelung durchaus nach-
vollziehen. Warum schon wieder eine Sonderregelung
für die Soldatinnen und Soldaten? Aber wie sieht die Al-
ternative aus? Bisher habe ich noch keine umsetzbaren
Vorschläge gehört, die eine zeitnahe und nachhaltige
Verringerung der vorhandenen Strukturunwuchten er-
möglichen. Ein Abbau der personellen Überhänge durch
die regulären Ruhestandsregelungen wäre erst in
15 Jahren zu erzielen. Auch die ressorteigenen Instru-
mentarien der Personalsteuerung würden eine dem Ziel
entsprechende Personalstruktur erst weit nach 2012 er-
reichen lassen.

Die jetzt gefundene Regelung, die nach der Verab-
schiedung dieses Gesetzentwurfs in Kraft treten wird, ist
aus unserer Sicht keine übermäßige Bevorzugung der
Bundeswehr gegenüber anderen Berufsgruppen, sondern
eine mit Augenmaß gefundene Regelung zur Anpassung
unserer Streitkräfte an die neuen Herausforderungen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Bernd Siebert [CDU/CSU])


Die Kosten werden nach Auskunft der Bundesregierung
rund 110 Millionen Euro betragen – eine Summe, die
aus meiner Sicht tragbar ist, um die Einsatzfähigkeit un-
serer Streitkräfte dauerhaft zu sichern.

Der Transformationsprozess der Bundeswehr hin zu
einer Armee im Einsatz ist noch nicht abgeschlossen.
Insbesondere die Auslandseinsätze erfordern von den
Soldatinnen und Soldaten weit überdurchschnittliche
Leistungen. Es sind Belastungen, die so in anderen Beru-
fen nicht vorkommen. Das bleibt bei älteren Soldatinnen
und Soldaten nicht ohne Auswirkungen auf ihre Gesund-
heit. Auch daran müssen wir als Gesetzgeber denken –
im Interesse der Gesundheit und der Sicherheit der be-
troffenen Soldatinnen und Soldaten.


(Zustimmung bei der SPD)


Es handelt sich hier um eine Verlängerung der Gel-
tungsdauer einer Ausnahmeregelung, die zudem an enge
Voraussetzungen geknüpft wird. Ich darf wiederholen:
Diese Sonderregelung gilt nur für Berufssoldatinnen und
-soldaten, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und
für die keine adäquaten Verwendungsmöglichkeiten im
Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums
bestehen. Außerdem muss die Versetzung in den Ruhe-
stand dazu dienen, Veränderungen der Strukturen im Al-
tersaufbau zu erreichen, die die Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr nachhaltig verbessern.

Mit diesen engen Grenzen soll sichergestellt werden,
dass vorzeitige Zurruhesetzungen nur als Ultima Ratio
erfolgen. Sie dürfen keine dauerhafte Einrichtung zur
Bereinigung struktureller Überhänge werden. In diesem
Sinne stimmt die SPD-Bundestagsfraktion für den vor-
gelegten Gesetzentwurf.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612027100

Jetzt spricht Inge Höger für die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612027200

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundes-

wehrsoldatinnen und -soldaten sind heute in vielen Tei-
len der Welt im Einsatz. Dass diese Form der sogenann-
ten Sicherheitspolitik zu mehr Stabilität auf dieser Welt






(A) (C)



(B) (D)


Inge Höger
führt, bezweifelt die Fraktion Die Linke, und mit ihr be-
zweifeln es viele Menschen in diesem Lande.

Der hier diskutierte Gesetzentwurf zur Änderung des
Personalanpassungsgesetzes wurde allein deshalb auf
den Weg gebracht, weil die Bundeswehr zukünftig
Kriegs- und Besatzungseinsätze gerne mit jüngeren Offi-
zieren durchführen möchte. Dass dabei an eine weitere
Ausweitung von Militäreinsätzen gedacht ist, hat Herr
Beck von der CDU/CSU-Fraktion bei der ersten Lesung
dieses Gesetzes deutlich gemacht. Er sprach von einer
„zukünftig weiter zunehmenden einsatzbezogenen Aus-
richtung der Streitkräfte“. Diese Politik ist grundlegend
falsch. Kriege lösen keine Probleme; Kriege sind Teil
dieses Problems.


(Beifall bei der LINKEN)


Nun verknüpft die Bundesregierung mit ihrem Ge-
setzentwurf ihre gefährliche Außenpolitik auch noch mit
einer verfehlten Beschäftigungspolitik. Die Bundesre-
gierung will für mindestens 1 200 Soldatinnen und Sol-
daten die Rente mit 50 einführen, und zwar bei vollem
Lohnausgleich. Allein der Zeitpunkt für dieses Ansinnen
ist denkbar unsensibel. Für die große Mehrheit der Be-
schäftigten wurde erst kürzlich die Rente mit 67 be-
schlossen, und wer früher in den Ruhestand geht, muss
mit massiven Kürzungen rechnen.

Überlegen Sie doch bitte, welches Signal die hier de-
battierte Gesetzesvorlage für die Unternehmen in diesem
Lande haben wird. Viele Unternehmen wollen ebenfalls
gerne ihre Beschäftigten über 50 loswerden, da sie diese
für zu alt und nicht mehr hinreichend belastbar halten.
Unternehmen suchen und finden deswegen Mittel und
Wege, sich dieser Beschäftigten vorzeitig zu entledigen –
mit dem Ergebnis, dass schon heute die meisten Men-
schen nicht bis 65 arbeiten können. Die Rente mit 67
wird deshalb zu Altersabschlägen führen; Altersarmut
wird zunehmen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wie will die Bundesregierung glaubwürdig für län-
gere Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer eintreten, wenn sie selbst diese Altersgruppe
vorzeitig entsorgt? Ich fordere die Bundesregierung
– und auch Sie, Herr Kossendey, als Staatssekretär – des-
wegen auf: Geben Sie sich doch wenigstens die Mühe,
nach zivilen Verwendungen für Ihre überzähligen Solda-
tinnen und Soldaten zu suchen, anstatt diese so früh wie
möglich in den Ruhestand zu schicken.


(Rolf Kramer [SPD]: Haben Sie nicht gelesen, was da drin steht?)


– Ich habe das gelesen. – Unteroffiziere schon ab dem
Jahrgang 1957 nach Hause zu schicken, mag die Bun-
deswehr tauglicher für internationale Einsätze machen.
Es ist aber vollständig unnötig für eine auf territoriale
Verteidigung begrenzte Armee.

Die verfehlte Personalpolitik bei der Bundeswehr
wird teuer. 110 Millionen Euro will sich die Bundesre-
gierung die Beseitigung des strukturellen Überhangs bei
den Bundeswehrangehörigen kosten lassen. Auch wenn
Herr Kramer eben meinte, das sei nicht so viel, das
könne man doch mal eben bezahlen, möchte ich daran
erinnern, dass dieselbe Regierung die Rentenbeiträge für
Hartz-IV-Beschäftigte im letzten Jahr halbiert hat.

Das Personalanpassungsgesetz zeigt eindrucksvoll,
dass die Politik der Bundesregierung grundlegend in die
falsche Richtung geht. Obwohl Beschäftigte längst vor
dem Erreichen des Rentenalters in den Betrieben häufig
nicht mehr erwünscht sind, erhöhen Sie das Rentenein-
trittsalter. Obwohl sich die Mehrheit der Menschen in
Deutschland gegen Bundeswehreinsätze ausspricht, fin-
den diese statt. Und wenn die militärische Machtpolitik
mit der Beschäftigungspolitik in Konflikt gerät, dann
werden, wie im vorliegenden Fall, die Gesetze entspre-
chend geändert.

Das Personalanpassungsgesetz ist eine komplette
Bankrotterklärung. Die Fraktion Die Linke wird den
vorliegenden Gesetzentwurf deshalb ablehnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612027300

Jetzt hat Winfried Nachtwei das Wort für Bündnis 90/

Die Grünen.


Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612027400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns mit einer
Operation Frühpensionierung von Berufssoldaten. Dass
die Pensionierungen Anfang der 90er-Jahre und 2002
zustande kamen, lag an dem erfreulichen Umstand, dass
in Europa eine enorme Reduzierung von Streitkräften
möglich war.

Heute soll es nun darum gehen, 1 200 Berufssoldaten,
vor allem Feldwebeldienstgrade, ab Vollendung des
50. Lebensjahres vorzeitig zu pensionieren. Bis jetzt
werden sie mit 54 Jahren in den Ruhestand versetzt. Der
Grund ist – dies wurde schon mehrfach angesprochen,
aber ich wiederhole es trotzdem – der existierende Be-
förderungsstau vor allem für ältere Feldwebeldienst-
grade. Diese sind in Konkurrenz zu den im Rahmen des
Attraktivitätsprogramms angeworbenen und eingestell-
ten Kräften geraten, die als Höherqualifizierte mit einem
höheren Dienstgrad eingestellt wurden. Wir konnten in
vielen Gesprächen mit älteren Feldwebeln, die oft die
Säule ihrer Kompanien und Staffeln sind, feststellen,
dass angesichts dieses Staus die Stimmung auf dem
Nullpunkt angelangt ist.

Streitkräfte brauchen grundsätzlich einen niedrigeren
Altersdurchschnitt als Behörden, als Unternehmen und
auch als der Bundestag. Daher ist eine solche Aktion
grundsätzlich plausibel. Das ist die eine Seite. Zugleich
sind solche Frühpensionierungen in Zeiten, in denen po-
litisch gegen Frühpensionierungen und Frühverrentun-
gen gehandelt wird und die Rente mit 67 beschlossen ist,
nur sehr schwer vermittelbar. Die Frühpensionierung
dieser Berufssoldaten kostet bis 2018 immerhin
110 Millionen Euro. Aber es geht nicht nur um die Kos-
ten. Denn mit den Frühpensionierungen gehen dem Staat
auch erfahrene und qualifizierte Kräfte, die vielfach
Auslandserfahrung haben und in deren Ausbildung viel






(A) (C)



(B) (D)


Winfried Nachtwei
investiert wurde, verloren. Für diese Soldaten gäbe es
aber vor dem sicherheitspolitischen Hintergrund einen
großen Bedarf.

Als wir im Oktober 2001 über das vorherige Frühpen-
sionierungsprogramm im Verteidigungsausschuss disku-
tiert haben, habe ich einen Vorschlag gemacht, der von
der SPD, von der FDP und auch ansatzweise von der
CDU/CSU unterstützt wurde. Ich möchte ihn an dieser
Stelle wiederholen. Im Rahmen der internationalen Auf-
baubemühungen in Krisengebieten nimmt der Bedarf an
lebenserfahrenen und berufserfahrenen Zivilexperten
immer mehr zu. Das Kernproblem ist, dass es viel zu
wenige von ihnen gibt. Die Bundesregierung beschwört
in der letzten Zeit immer sehr den vernetzten und umfas-
senden sicherheitspolitischen Ansatz. Meine Frage an
den Kollegen Kossendey, der die Bundesregierung hier
vertritt, lautet: Warum suchen Sie nicht endlich nach
Wegen, das große Erfahrungspotenzial von älteren Feld-
webeldienstgraden besser zu nutzen? Diese Erfahrung
geht dem Staat durch die Frühpensionierungen, die auch
noch viel Geld kosten, verloren. Sie sollten sich endlich
einmal anstrengen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Solange Sie in diesem Bereich nicht entsprechenden
Einsatz und entsprechende Fantasie zeigen, können wir
diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns
enthalten.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612027500

Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der
Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur
Änderung des Personalanpassungsgesetzes. Der Ver-
teidigungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussemp-
fehlung auf Drucksache 16/6727, den Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 16/6123 anzunehmen.
Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen
wollen, um ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Be-
ratung bei Zustimmung durch die Koalition, Gegenstim-
men der Fraktionen der FDP und der Linken und bei
Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ange-
nommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zu-
stimmen möchte, möge sich bitte erheben. – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit
dem gleichen Ergebnis wie vorher in dritter Beratung an-
genommen.

Jetzt rufe ich die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b
auf:

a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sevim
Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE
Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenange-
hörige einführen

– Drucksache 16/5904 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Josef
Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Kai Gehring,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Grundgeset-
zes (Kommunales Ausländerwahlrecht)


– Drucksache 16/6628 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Es ist verabredet, eine halbe Stunde zu debattieren,
wobei die Fraktion Die Linke fünf Minuten erhalten soll. –
Dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so be-
schlossen.

Ich eröffne jetzt die Aussprache und gebe das Wort
der Kollegin Sevim Dağdelen für die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612027600

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Genau zur richtigen Zeit, heute, haben Vertrete-
rinnen und Vertreter verschiedener Organisationen, zum
Beispiel der Caritas, des Bundesausländerbeirates, von
Attac, der IG Metall, von Mehr Demokratie e. V. oder
auch Verdi, die Bundesregierung aufgefordert, ohne Ver-
zögerung die verfassungsmäßigen Voraussetzungen zur
Einführung eines kommunalen Wahlrechts für die in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Nicht-EU-Bürge-
rinnen und -Bürger zu schaffen.

Die Linke steht seit langem in Kontakt mit gesell-
schaftlichen Gruppen, Vereinen und Migrantenverbän-
den und will mit ihrer parlamentarischen Initiative diese
gesellschaftliche Debatte aufgreifen und befördern. Das
kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige ist als
Prüfauftrag in den Koalitionsvertrag aufgenommen wor-
den. Die Bundesregierung hat es aber bislang versäumt,
mit konkreten Initiativen voranzuschreiten, und verfolgt
keinen konkreten Zeitplan – siehe dazu die Antwort der
Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage
von uns.

Wir möchten mit unserer Initiative der Bundesregie-
rung Beine machen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir wollen sie dazu bringen, dass sie endlich aktiv wird.
Seit 1992 gibt es ein kommunales Wahlrecht für EU-
Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland. Das Verweh-
ren dieses Rechts für Drittstaatenangehörige ist eine un-
erträgliche Ungleichbehandlung. Dass diese sich hier






(A) (C)



(B) (D)


Sevim DaðdelenSevim Dağdelen
viel länger aufhalten – im Durchschnitt sind es über
17 Jahre –, ist noch einmal ein Indiz dafür, welche Un-
gleichbehandlung hier herrscht. Bereits in 16 Ländern
der EU gibt es ein solches kommunales Wahlrecht. Am
weitesten geht dabei Irland. Es ist vor allen Dingen nicht
zu verstehen, warum Deutschland, das für sich den An-
spruch erhebt, Motor der europäischen Integration zu
sein, weiterhin ein Entwicklungsland in Sachen Demo-
kratie ist.

Die parlamentarischen Kräfteverhältnisse sind unse-
res Erachtens im Moment besonders gut. Die Fraktion
Die Linke hat bereits am 4. Juli ihren Antrag zur Schaf-
fung eines kommunalen Wahlrechtes für Drittstaatenan-
gehörige eingereicht. Wir begrüßen es ausdrücklich,
dass jetzt auch die Grünen parlamentarisch initiativ ge-
worden sind.

In der SPD gibt es viele prominente Unterstützerin-
nen und Unterstützer eines solchen kommunalen Wahl-
rechts. Dazu haben sich zum Beispiel der SPD-Vorsit-
zende Beck, Bundesminister Müntefering oder auch
mein Kollege Edathy geäußert. Auch in der CDU haben
wir mit der Oberbürgermeisterin Frau Roth in Frankfurt,
dem Oberbürgermeister Fritz Schramma in Köln, dem
Vorsitzenden des Deutsch-Türkischen Forums, Herrn
Bülent Arslan, oder auch mit der von mir sehr geschätz-
ten Rita Süssmuth politisch starke Unterstützerinnen und
Unterstützer für ein solches kommunales Wahlrecht.

Die Realisierung dieses kommunalen Wahlrechts ist
so in greifbare Nähe gerückt. Nun müssen alle, denen
dies am Herzen liegt, handeln und ihren Worten Taten
folgen lassen, und das aus folgenden Gründen: Hier geht
es nämlich nicht nur um ein Wahlrecht. Es geht um einen
Schritt zur Förderung demokratischer Kultur und des
Konsenses in der Gesellschaft. Der Verein Mehr Demo-
kratie e. V. stellt in dieser Frage nämlich ein erhebliches
Demokratiedefizit fest, wenn Menschen dort, wo sie le-
ben, nicht wählen können und damit aus der Gesellschaft
ausgeschlossen sind. Man kann auch nicht ein stärkeres
Bekenntnis der Migrantinnen und Migranten zu den de-
mokratischen Werten fordern, ihnen aber gleichzeitig
wichtigste Rechte vorenthalten.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)


Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur skandalös und
ungerecht. Sie fördert geradezu die Entfremdung der Mi-
grantinnen und Migranten von der Öffentlichkeit und der
hiesigen Gesellschaft.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn immer mehr Migrantinnen und Migranten eine
immer größere Integrationsleistung erbringen sollen,
muss man auch bereit sein, rechtliche Missstände und
Benachteiligungen zu korrigieren. Integration ist eben
keine Einbahnstraße. Man kann nicht über Parallelge-
sellschaften meckern, wenn man ganze Bevölkerungs-
gruppen von der demokratischen Teilhabe ausschließt.
Deshalb hat die Linke diesen Antrag eingebracht. Wir
möchten in diesem Zusammenhang auch auf die Bun-
desratsinitiative hinweisen – eingebracht von Rheinland-
Pfalz und unterstützt von Berlin –, mit der die Einfüh-
rung des kommunalen Ausländerwahlrechts gefordert
wird.

Das Bundesverfassungsgericht – darauf werden Sie
sicherlich noch eingehen – hat in seinem Urteil von 1990
zwar einige negative Vorgaben gemacht, die das kom-
munale Ausländerwahlrecht aber eben nicht grundsätz-
lich ausschließen. Die Hauptbegründung war, dass mit
der Übernahme der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht ge-
währleistet sei. Das löst aber nicht das grundsätzliche
Problem. Im Vergleich zu 1990 ist die Einbürgerungs-
zahl heute nämlich sehr niedrig. Das Staatsangehörig-
keitsgesetz wurde verschärft, zuletzt durch die Abschaf-
fung der erleichterten Einbürgerung von unter 23-Jährigen.
2000 lag die Einbürgerungszahl bei 187 000. 2006 wa-
ren es nur noch 125 000 Einbürgerungen. Die Hälfte der
hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund
– das sind circa 7 Millionen Menschen – besitzt nicht die
deutsche Staatsbürgerschaft. Rund 5 Millionen davon
sind sogenannte Drittstaatenangehörige, also keine EU-
Bürger.

In diesem Deutschen Bundestag ist eine programma-
tische Mehrheit für die Einführung des kommunalen
Ausländerwahlrechts vorhanden. Herr Edathy, weil Sie
sich für das kommunale Ausländerwahlrecht engagiert
haben, möchte ich Sie bitten, Ihrer Forderung nicht nur
in Ihrer Fraktion, sondern auch in der anderen Koali-
tionsfraktion Nachdruck zu verleihen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612027700

Frau Kollegin, Sie sollten fünf und nicht sechs Minu-

ten Redezeit bekommen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612027800

Ich komme zum Schluss. – Lassen Sie uns diese Bar-

riere aushebeln, um eine erfolgreiche Integration zu er-
möglichen. Lassen Sie uns das gemeinsam auf den Weg
bringen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612027900

Jetzt ist der Kollege Stephan Mayer für die CDU/

CSU-Fraktion an der Reihe.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1612028000

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolle-

ginnen! Sehr geehrte Kollegen! Vorweg eine Bemer-
kung: Frau Kollegin Dağdelen, es ist noch nicht so weit
gekommen, dass uns die Linke Beine machen müsste.
Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung weiß sehr
wohl, was sie zu tun hat. Sie nimmt den Prüfauftrag, den
wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, durchaus
ernst. Einige Punkte sprechen aber – Sie haben einige
dankenswerterweise schon angesprochen – ganz eindeu-
tig gegen die Einführung eines Ausländerwahlrechts im
kommunalen Bereich.






(A) (C)



(B) (D)


Stephan Mayer (Altötting)


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)


Man kann mit Sicherheit grundsätzlich über alles re-
den. Die Argumente, die Sie, meine lieben Kollegen von
den Grünen und von der Linken, bringen, sind aber nicht
neu, und sie werden auch durch regelmäßiges Wiederho-
len nicht besser oder richtiger.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Weil sie richtig sind! Da können sie nicht richtiger werden!)


Der Gesetzentwurf, den die Grünen vorlegen, ist ab-
geschrieben. Er ist eins zu eins vom Land Rheinland-
Pfalz übernommen worden.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Schande!)


Sie wissen, dass der Gesetzentwurf, den das Land Rhein-
land-Pfalz vorgelegt hat, am 12. Oktober dieses Jahres
von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt wor-
den ist, wohl deshalb, weil er wenig oder keine Aussicht
auf Erfolg hatte.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Rechtsausschuss war er! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht ihn aber nicht falsch!)


Entscheidend ist das Urteil des Bundesverfassungsge-
richts vom 31. Oktober 1990. Frau Kollegin Dağdelen,
dieses Urteil hat keine negativen Vorgaben gemacht,
sondern klare Maßregeln für ein kommunales Auslän-
derwahlrecht aufgestellt. Es ist darauf hingewiesen wor-
den – und das ist entscheidend –, dass Art. 20 Abs. 2 un-
seres Grundgesetzes besagt, dass alle Staatsgewalt vom
Volke ausgeht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Damit ist gemeint: von den deutschen Staatsangehöri-
gen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wo steht das? – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer sagt das denn?)


Zur Ausübung der Staatsgewalt gehören unter anderem
die Wahl von kommunalen Gremien sowie die Durch-
führung und die Beteiligung an Landtags- und Bundes-
tagswahlen. Es ist nun einmal einer der vornehmsten Be-
standteile der Staatsangehörigkeit, sich an Wahlen zu
beteiligen.

An dieser Stelle gehört klar gesagt: Es geht nicht, dass
hier Rosinenpickerei betrieben wird. Es kann nicht sein,
dass ich mir aus einer Rechtsposition die angenehmen,
die positiven Aspekte herausnehme und die negativen
beiseite schiebe. Es ist genauso wie in einem Verein: Ich
kann mich nicht einfach so an einer Mitgliederversamm-
lung eines Vereins beteiligen. Wenn ich in einem Verein
mitsprechen möchte, dann muss ich Mitglied des Vereins
werden. Gleiches gilt für das Staatsangehörigkeitsrecht.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612028100

Herr Kollege, zwei Zwischenfragen haben sich ange-

häuft. Daher bin ich sehr froh, dass Sie jetzt Luft holen.


Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1612028200

Die beantworte ich sehr gerne.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612028300

Frau Dağdelen und Herr Montag würden gern Zwi-

schenfragen stellen; vielleicht beide hintereinander, dann
können Sie beide gemeinsam beantworten.


(Zuruf von der SPD: Aber nicht gleichzeitig!)


Frau Dağdelen, bitte schön.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612028400

Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. –

Herr Kollege Mayer, Sie haben kurz das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts aufgegriffen und meinten, dass
eine Änderung deshalb nicht möglich wäre. Nehmen Sie
doch bitte Folgendes zur Kenntnis.


(Zurufe von der CDU/CSU: Fragen! Fragen!)


– Ich möchte wissen, wie er das bewertet. – In der Ant-
wort auf unsere Kleine Anfrage äußert sich zumindest
die Bundesregierung dahin gehend – da müssen Sie ja
eine differenzierte Position haben –, dass die Änderung
des kommunalen Wahlrechts durch eine Verfassungsän-
derung möglich wäre. Es wird nicht argumentiert, dass
die Ewigkeitsklausel, Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, wie es
immer wieder gesagt wird, einer Öffnung des Wahl-
rechts für Drittstaatenangehörige zwingend entgegen-
steht. Das heißt, es ist durch eine Verfassungsänderung
möglich.

Sie könnten mir doch zustimmen, dass, wenn der po-
litische Wille da ist, die verfassungsmäßigen Vorausset-
zungen geschaffen werden können.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist aber bei der CDU nicht vorhanden! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist eher die CSU! – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das kommt erschwerend hinzu!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612028500

Herr Montag.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612028600

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kol-

lege, ich habe mich mit dem Begehren, von Ihnen eine
Auskunft zu bekommen, zu Wort gemeldet, als Sie den
Begriff der Rosinenpickerei verwendet haben. Ich bitte
Sie herzlich, dass Sie zu folgendem Problem Stellung
nehmen, weil Sie den Vorwurf erheben, wir würden Ro-
sinenpickerei betreiben.

Es geht um die Menschen, die in einer Kommune,
zum Beispiel in München, seit Jahren legal leben. Die
Kinder gehen dort in die Schule oder in den Kindergar-
ten. Die Eltern arbeiten und zahlen Steuern. Sie nehmen






(A) (C)



(B) (D)


Jerzy Montag
an dem sozialen Leben der Stadt mehr oder minder teil.
Sie sind Teil der Stadtgesellschaft. Die Lebenssituation
dieser Menschen unterscheidet sich nicht von Ihrer oder
meiner. Einen Unterschied gibt es aber: Die einen dürfen
über das Schicksal ihrer Kommune mitbestimmen, die
anderen dürfen es nicht.

Ich frage Sie, wieso Sie so etwas als Rosinenpickerei
bezeichnen. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist Rosinenpi-
ckerei, zu sagen, dass diese Menschen alles tun müssen,
was man als Bürger einer Kommune tun muss, aber dass
sie nicht die gleichen Rechte wie alle anderen, wie die
deutschen Staatsangehörigen, haben, nämlich das Wahl-
recht. Genau diese Diskrepanz wollen wir abschaffen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sie können abhauen, wenn es ihnen nicht passt!)



Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1612028700

Frau Kollegin Dağdelen, ich glaube, Sie haben mir

nicht richtig zugehört. Ich habe nicht behauptet, dass die
Ewigkeitsgarantie der Verfassung einem kommunalen
Wahlrecht entgegensteht. Ich habe das Urteil des Verfas-
sungsgerichts vom 31. Oktober 1990 zitiert, in dem ganz
klar festgelegt wurde, dass sowohl Art. 20 Abs. 2 des
Grundgesetzes als auch Art. 28 Abs. 1 des Grundgeset-
zes den damaligen Regelungen in Schleswig-Holstein
und in Hamburg zur Einräumung eines kommunalen
Ausländerwahlrechts entgegenstanden.

Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es
eine durchaus bemerkenswerte und breite Auffassung in
der rechtswissenschaftlichen Literatur gibt, die genau zu
dem Ergebnis kommt, das Sie auch angesprochen haben,
nämlich dass die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes,
Art. 79 Abs. 3, dagegen spricht, Art. 20 anzurühren.
Zum Beispiel ist der berufene Rechtswissenschaftler
Professor Dr. Isensee dieser Auffassung. Ich räume ein,
dass es auch gegenteilige Auffassungen gibt. Aber Sie
haben mir insoweit ein weiteres Argument vorwegge-
nommen, als in der Literatur durchaus die starke Auffas-
sung vertreten wird, dass die Ewigkeitsgarantie in der
Verfassung gegen die Einräumung eines kommunales
Ausländerwahlrechts spricht.

Sehr verehrter Herr Kollege Montag, es gibt zwischen
uns Gott sei Dank gewisse Unterschiede insbesondere
hinsichtlich unserer Position zum kommunalen Auslän-
derwahlrecht. Wir sind als CDU/CSU sehr wohl der
Auffassung, dass Ausländer, die sich in den Kommunen
wohlfühlen und dort länger aufhalten, am kommunalen
Geschehen auch beteiligen sollen. Nach § 47 des Auf-
enthaltsgesetzes gibt es schon die Möglichkeit – sehr ge-
ehrter Kollege Ströbele, Sie werden es wahrscheinlich
nicht wissen –, dass man Ausländer in kommunale Aus-
länderbeiräte beruft und ihnen mit dieser Benennung die
Möglichkeit gibt, sich am kommunalen Geschehen stär-
ker zu beteiligen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind nur beratend tätig!)


Nur ist der entscheidende Unterschied zwischen Aus-
ländern und deutschen Staatsangehörigen nun einmal,
dass sich die deutschen Staatsangehörigen dadurch, dass
sie entweder qua Geburt oder im Laufe ihres Lebens das
Staatangehörigkeitsrecht erworben haben, ganz klar zum
deutschen Staat, zur deutschen Gesellschaft bekennen.
Sie haben richtigerweise erwähnt, dass es viele Auslän-
der gibt, die in deutschen Städten wohnen und die gerade
auch in den letzten zehn Jahren die deutsche Staatange-
hörigkeit erworben haben. Nach unserer Auffassung be-
darf es hoher Hürden, wenn man das Ziel erreichen
möchte, deutscher Staatangehöriger zu werden. Es wäre
ein Schlag ins Gesicht der ungefähr 800 000 vormaligen
Ausländer, die jetzt deutsche Staatsangehörige sind und
sich dieser nicht einfachen Prozedur unterzogen haben,
die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, würde an-
deren Ausländern, die dies noch nicht getan haben oder
vielleicht auch bewusst nicht wollen, trotzdem mir
nichts, dir nichts das kommunale Ausländerwahlrecht
eingeräumt. Da machen wir nicht mit.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mir nichts, dir nichts? Wir kämpfen doch schon seit 20 Jahren darum!)


Ich muss Ihnen da in einer Aussage recht geben, Herr
Montag: Als CDU/CSU sind wir der Auffassung, dass es
zu dieser Verfassungsänderung nicht kommen sollte.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Des Weiteren habe ich aus Ihrer Frage herausgehört,
dass Sie die Kommunalwahlen als Wahlen zweiter
Klasse definieren und als Testfeld sehen wollen, um
kommunales Ausländerwahlrecht als „Wahlrecht light“
auszuprobieren. Dies wäre eine Verunglimpfung der
Kommunalwahlen an sich.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Von zweiter Wahl hat er nichts gesagt!)


Die Kommunalwahlen sind eine außerordentlich wich-
tige Prozedur, um in die kommunalen Gremien Frauen
und Männer zu wählen, die die Geschicke eines Ortes
oder Landkreises in Zukunft lenken sollen.

Frau Kollegin Dağdelen, Sie haben die Oberbürger-
meisterin von Frankfurt und den Oberbürgermeister von
Köln erwähnt, die angeblich für ein kommunales Aus-
länderwahlrecht seien. Sie haben aber geflissentlich zu
erwähnen unterlassen, dass sich der Deutsche Städtetag,
also die Vereinigung aller größeren deutschen Städte und
Gemeinden, ganz dezidiert gegen die Einräumung eines
kommunalen Ausländerwahlrechts ausgesprochen hat.
Diese Aussage sollte man bei dieser Gelegenheit mit zu
Rate ziehen.

Der große Unterschied zwischen der CDU/CSU und
insbesondere denen, die die heute zur Debatte stehenden
Anträge gestellt haben, ist der, dass Sie, meine sehr ver-
ehrten Damen und Herren von der Linken und von den
Grünen, davon ausgehen, dass die Einräumung eines
kommunalen Ausländerwahlrechts ein Mittel zur Inte-
gration von in Deutschland lebenden Ausländern sein
kann. Das Gegenteil ist der Fall. Der Erwerb der deut-
schen Staatsangehörigkeit kann immer erst am Ende ei-






(A) (C)



(D)


Stephan Mayer (Altötting)

nes gelungenen, erfolgreich geglückten Integrationspro-
zesses stehen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Blödsinn!)


Die Einräumung der deutschen Staatsangehörigkeit und
des damit verbundenen Wahlrechts kann aber niemals
Mittel zur Integration sein,


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst Wahlrecht, dann Staatsbürgerschaft!)


geschweige denn am Anfang eines Integrationsprozesses
stehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Deshalb träte genau das Gegenteil dessen ein, was Sie
proklamieren: Die Einräumung eines kommunalen Aus-
länderwahlrechts führte nicht dazu, dass wir eine bessere
Integration von in Deutschland lebenden Ausländern er-
leben; vielmehr träte genau das Gegenteil ein. Es wäre
kontraproduktiv und führte zu einer schlechteren Inte-
gration,


(Sebastian Edathy [SPD]: Integration durch Identifikation!)


weil es überhaupt keine Veranlassung mehr für in
Deutschland lebende Ausländer gäbe, sich zu bemühen,
die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, deren Be-
standteil dann auch das kommunale Wahlrecht ist. Das
würde zur Verfestigung und Verstetigung der schon vor-
handenen Parallelgesellschaften führen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahrscheinlich würde sogar die Welt untergehen!)


Dies ist ein wesentlicher Grund, sich gegen die Einräu-
mung eines kommunalen Ausländerwahlrechts auszu-
sprechen.

Des Weiteren ist als Argument gegen die Einräumung
eines kommunalen Ausländerwahlrechts ein wichtiger
Grundsatz des Völkerrechts heranzuziehen. Es ist ein be-
kanntes und bewährtes Prinzip des Völkerrechts, dass
Rechtspositionen nur nach dem Grundsatz der Gegensei-
tigkeit eingeräumt werden.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ja, genau!)


Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite in Vor-
lage gehen und vorpreschen,


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Doch! Genau so soll es sein!)


dass aber auf der anderen Seite nicht klar ist, dass in den
Ländern, deren Staatsangehörigen wir das kommunale
Ausländerwahlrecht einräumen, im umgekehrten Fall
auch den deutschen Staatsangehörigen ein kommunales
Ausländerwahlrecht eingeräumt würde.


(Beifall bei der CDU/CSU – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Ich dachte, Sie wollen vorpreschen! Was denn nun?)

Kollegin Dağdelen, Sie haben darüber hinaus auf an-
dere Länder in Europa hingewiesen, in denen bereits ein
kommunales Ausländerwahlrecht eingeführt wurde.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Ja! In genau 16!)


Auch an dieser Stelle haben Sie es geflissentlich unter-
lassen, auch zu erwähnen, dass die Wahlbeteiligung in
diesen Ländern desaströs ist.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Das ist sie in Deutschland bei Landtagswahlen auch!)


So hat man beispielsweise in Finnland, Schweden und
Irland die Erfahrung gemacht, dass der Prozentsatz der-
jenigen, die vom kommunalen Ausländerwahlrecht Ge-
brauch machen, minimal ist und meistens im einstelligen
Bereich liegt.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Dann haben Sie von CDU und CSU doch nichts zu befürchten!)


Damit wird eines Ihrer Argumente ad absurdum ge-
führt: dass ein kommunales Ausländerwahlrecht zu einer
verbesserten Integration und zu einer verstärkten Teil-
habe und Teilnahme der Ausländer am gesellschaftli-
chen Leben führt.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: In Irland und in den skandinavischen Ländern schon!)


Das Gegenteil ist der Fall: Erst durch den Erwerb der
deutschen Staatsangehörigkeit wird ein erfolgreicher In-
tegrationsprozess abgeschlossen.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie aber EU-Ausländer und Drittstaatenangehörige zusammengeworfen, Herr Kollege!)


Natürlich ist der dann auch von der Einräumung eines
kommunalen Wahlrechts begleitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe ei-
nige Aspekte angeführt,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die falsch sind!)


die meines Erachtens ganz deutlich gegen die Einfüh-
rung eines kommunalen Ausländerwahlrechts sprechen.
Gleichwohl haben wir uns im Koalitionsvertrag ver-
pflichtet, diesem Prüfauftrag Rechnung zu tragen. Des-
halb werden wir diese Debatte pflichtschuldigst führen,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber äußerst ungern!)


wenngleich ich prima facie der Meinung bin,


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie so reden, versteht Sie das deutsche Volk nicht!)


dass es Gründe gibt, die eklatant gegen die Einräumung
eines kommunalen Ausländerwahlrechts sprechen.

Abschließend möchte ich festhalten: Wir haben in
Deutschland gerade im Bereich der Integration beileibe

(B)







(A) (C)



(B) (D)


Stephan Mayer (Altötting)

andere Probleme, denen wir uns zuwenden sollten, als
eine Debatte über die Einführung eines kommunalen
Ausländerwahlrechts zu führen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das entscheiden aber immer noch wir, was für Anträge wir stellen!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612028800

Jetzt hat für die FDP-Fraktion der Kollege Hartfrid

Wolff das Wort.


(Beifall bei der FDP)


Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Die FDP unterstützt die Forderungen nach Auswei-

tung der demokratischen Mitbestimmung und nach Ver-
besserung der politischen Teilhabe.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Auffassung
der Linken und der Grünen sollen Menschen mit Dauer-
aufenthalt in Deutschland das kommunale Wahlrecht
ausüben dürfen. Der Aufenthaltstitel soll demnach die
Staatsangehörigkeit, durch die das Wahlrecht eigentlich
verliehen wird, ersetzen. Wir Liberale teilen nicht die
Auffassung, dass staatsbürgerliche Rechte wie das Wahl-
recht unkonditioniert und ohne Wenn und Aber vergeben
werden dürfen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir verwahren uns gegen den Duktus des Antrags der
Linken, in dem von – ich zitiere – „dauerhaft einer be-
stimmten Herrschaft Unterworfenen“ die Rede ist. Diese
Wortwahl widerstrebt mir gewaltig. Was für ein Staats-
verständnis liegt dieser Aussage zugrunde? Ein Staats-
verständnis, das nicht vom Gedanken der Freiheit ge-
prägt sein kann.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: So ist es!)


Wir Liberale stellen dieser reaktionären Staatsauffassung
aus dem 19. Jahrhundert


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: „Reaktionär“? Wie bitte?)


das Leitbild des mündigen Bürgers gegenüber, der sich
in die öffentlichen Belange einmischt und einmischen
darf.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat es denn mit „mündig“ zu tun, wenn er nicht wählen darf?)


Unseres Erachtens hat die sinnvolle Ausübung des
Wahlrechts die Voraussetzung, dass der Betreffende
grundsätzlich am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen
kann. Für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs in
Deutschland sind Kenntnisse der deutschen Sprache eine
objektive Voraussetzung. Demokratie lebt von solcher
Teilhabe und damit von der Beherrschung der jeweiligen
Landessprache. Es ist also eine Integration erforderlich,
an deren Ende immer die Annahme der Staatsangehörig-
keit stehen kann und muss.

Das kommunale Wahlrecht undifferenziert Menschen
einzuräumen, die in keiner Weise in unsere Gesellschaft
integriert sind, weil sie mental, sprachlich und vielleicht
auch wirtschaftlich nicht nur auf diese Gesellschaft nicht
vorbereitet sind, sondern womöglich auch nicht auf sie
vorbereitet sein wollen, das kann nicht unsere Zustim-
mung finden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612028900

Herr Kollege, Frau Dağdelen würde Ihnen gerne eine

Zwischenfrage stellen. Möchten Sie diese zulassen?

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Da wir das eben schon länger diskutiert haben, würde

ich das ungern machen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass vor allem die Lin-
ken tatsächlich so naiv sind, zu glauben, dass alle Pro-
bleme bei der Integration von Zuwanderern dadurch ge-
löst werden, dass man ihnen einfach das Wahlrecht
einräumt und ansonsten so tut, als gäbe es keine Pro-
bleme.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber typisch für die!)


Die Linken jedenfalls scheinen in der deutschen Staats-
angehörigkeit kein wertvolles Gut zu sehen, wenn sie die
bürgerlichen Ehrenrechte auf kommunaler Ebene ohne
Hürden zugänglich machen wollen.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Sie haben den Antrag nicht gelesen!)


– Ich habe ihn sehr genau gelesen, Frau Kollegin.

Auch europapolitisch scheint es mir bedenklich, den
im gegenseitigen Verfahren eingeräumten Vorzug der
EU-Bürger im kommunalen Wahlrecht aufzugeben und
dieses zum Allgemeingut zu machen.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Wir wollen, dass die Menschen partizipieren!)


Gleichwohl kann sich die FDP durchaus vorstellen,
über ein Ausländerwahlrecht zu diskutieren,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)


das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Wenn sich
ein Drittstaaten-Ausländer gut integriert hat und sich we-
nigstens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält,
könnte man darüber nachdenken, ihm das kommunale
Wahlrecht zu geben.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann denken Sie doch nach!)


Die Entscheidung muss aber vor Ort gefällt werden.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Gibt es nicht einen Präsidiumsbeschluss bei Ihnen?)







(A) (C)



(B) (D)


Hartfrid Wolff (Rems-Murr)

Es darf aber keine starre Vorschrift im Grundgesetz ge-
ben. Vielmehr ist über eine Öffnungsklausel nachzuden-
ken, die es den Ländern in ihrer eigenen Hoheit ermög-
licht, den Kommunen die Entscheidung über ein solches
Ausländerwahlrecht zu gestatten.


(Beifall bei der FDP – Sebastian Edathy [SPD]: Dafür müssen Sie aber auch das Grundgesetz ändern, Herr Kollege!)


Auch hinsichtlich der Staatsangehörigkeit gilt: Die
Wahrung des Zusammenhangs von Rechten und Pflich-
ten ist integrationspolitisch sinnvoll. Im Übrigen gibt es
– darauf soll an dieser Stelle noch einmal hingewiesen
werden – auch unterhalb des Wahlrechts politische Mit-
wirkungsmöglichkeiten: In Parteien, Vereinen, Verbän-
den – jedenfalls sind wir ein offener Verband – können
sich Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Ge-
sellschaft einbringen und mitwirken, und dies ist auch
hoch erwünscht.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn sie nicht wählen dürfen, warum sollen sie dann in eine Partei gehen?)


Die einseitige Fokussierung auf das Wahlrecht scheint
mir den Chancen, die unsere Gesellschaft auch Migran-
ten eröffnet, nicht gerecht zu werden.

Der Integration von Ausländern ist es nicht zuträg-
lich, wenn eine Debatte nicht sachlich, sondern poten-
ziell emotional, wie im Wahlkampf, geführt wird, was
zumindest seitens der Linken offensichtlich der Fall ist.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Das ist doch unterste Schublade!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1612029000

Jetzt spricht Michael Hartmann für die SPD-Fraktion.


Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1612029100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Wolff, man kennt ja die Beschlusslage und die
Positionierung der FDP insgesamt. Lassen Sie mich des-
halb dezent und zurückhaltend eines sagen: Diese Art
der Positionierung ist für mich neu und anders gewesen.
So habe ich die FDP beim Thema kommunales Wahl-
recht für Drittstaatsangehörige noch nicht reden gehört.


(Beifall Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sevim Dağdelen [DIE LINKE])


Wie dem auch sei: Parteien verändern sich, jeder ist in
einer anderen Konstellation, vielleicht verändert man
sich auch selbst. Insofern mag es sein, dass Positionen
von einst heute nicht mehr gelten.

Gelten sollte aber eines, lieber Herr Mayer: das, was
wir einander in der Koalitionsvereinbarung versprochen
haben.


(Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Nichts anderes habe ich gesagt!)

In ihr haben wir vereinbart, dass wir ernsthaft – nicht nur
rhetorisch oder formal – prüfen, ob ein kommunales
Wahlrecht für Drittstaatsangehörige eingeführt wird. Da-
bei sollten wir bleiben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Nach Ihrer Rede habe ich den Eindruck, Sie haben die
Prüfung schon abgeschlossen, und zwar mit dem Ergeb-
nis, das für uns zumindest diskussionswürdig ist.

Ich würde gerne den Vorschlag machen, dass wir für
einen kurzen Moment ein Gedankenspiel wagen: Neh-
men wir einfach einmal an, es hätte im Deutschen Bun-
destag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit dafür
gegeben, Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes so zu erwei-
tern, dass nicht nur, wie seit 1992, EU-Mitbürgerinnen
und -Mitbürger das kommunale Wahlrecht haben, son-
dern dass auch sogenannte Drittstaatsangehörige dieses
Recht bekommen können. Nehmen wir weiter an, dass
eine Vielzahl der Länder – die immer noch frei wären,
das umzusetzen oder nicht – von dieser Chance Ge-
brauch gemacht und ein entsprechendes kommunales
Wahlrecht eingeführt hätten. Wie könnte, wie würde un-
sere kommunale Landschaft aussehen? Ich bin mir si-
cher, die Parteien und die Wählergruppierungen würden
nicht mehr nur über und mit Migrantinnen und Migran-
ten, Menschen aus sogenannten Drittstaaten, sprechen,
sondern sie würden sich sehr aktiv darum bemühen,
diese auch auf ihren Listen wiederzufinden. Ich bin mir
sicher, alle Parteien würden sich kommunal darum be-
mühen. Übrigens würden jene Parteien, die Quotierungs-
regelungen beschlossen haben, beispielsweise auch eine
stattliche Zahl von Musliminnen und Muslimen auf ih-
ren Listen repräsentieren.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Grünen!)


Ich bin mir sicher, dass sich in den Städten, Gemeinden
und Landkreisen – wo auch immer – auch einige Auslän-
derlisten gegründet hätten, die ebenfalls integrativ agie-
ren würden.

Das würde in der Konsequenz bedeuten – folgen Sie
mir noch ein wenig bei diesem Gedankenexperiment –,
dass es radikalen Scharfmachern, die meistens vor Ort in
den Kommunen agieren, schwerer fallen würde, mit dem
Argument der Ausgrenzung entsprechende Anhänger zu
finden.


(Sebastian Edathy [SPD]: Hört! Hört!)


Ich glaube, die ausländische Wohnbevölkerung wäre ih-
rerseits auch in der Verantwortung, bei allen kommuna-
len Fragen konstruktiv mitzuwirken und sich einzubrin-
gen: ob es um die Ausgestaltung des Angebots von
bestimmten Sprachkursen geht, ob es darum geht, dass
man in Kindergärten beispielsweise auch eine Spracher-
ziehung für Mutter und Kind von sogenannten Dritt-
staatsangehörigen anbietet,


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Haben wir doch auch so!)


ob man in Schulen manches anders präsentiert, ob man
die kultursensible Altenpflege anders diskutiert, ob man






(A) (C)



(B) (D)


Michael Hartmann (Wackernheim)

mit randalierenden Jugendlichen in bestimmten Pro-
blemquartieren anders umgehen muss, ob das Wohnum-
feld verbessert werden muss usw. usf. Ich bin mir sicher,
dass diese Beiträge gefordert wären. Die Gestaltungs-
möglichkeiten wären auf jeden Fall gegeben.


(Beifall bei der SPD)


Die Welt wäre damit nicht rosarot, sondern es gäbe
weiterhin genügend Probleme – keine Frage. Das will
hier niemand wegdiskutieren.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon gar nicht rosarot in Altötting!)


– In Altötting wird so schnell nichts rosa und auch nicht
rot – zumindest nicht offen, geschätzter Herr Kollege
Ströbele. – Der demokratische Ansatz, bestimmte The-
men anders anzugehen, ist uns mehr als nur sympa-
thisch. Nach unserer Prüfung wollen wir jene Initiativen
unterstützen, durch die ein kommunales Wahlrecht für
Ausländerinnen und Ausländer eingeführt werden soll.


(Beifall bei der SPD)


Wir erwarten von den Menschen, die zu uns gekom-
men sind, dass sie ihre Pflichten als Steuerzahler erfül-
len, wir erwarten selbstverständlich, dass sie Recht und
Gesetz einhalten – das dürfen wir auch – und dass die
deutsche Staatsgewalt anerkannt wird, und wir erwarten
von ihnen, dass Integration – auch sprachliche – tatsäch-
lich stattfindet. Deshalb meine ich, dass wir diesen Er-
wartungen nach dem bewährten Prinzip des Förderns
und Forderns auch entsprechende Angebote gegenüber-
stellen müssen. Ein ernsteres Angebot als das der demo-
kratischen Mitwirkung und Mitgestaltung gibt es nicht.
Deshalb sind wir für die Einführung des Kommunal-
wahlrechts für Drittstaatsangehörige.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir befinden uns damit übrigens nicht nur in guter,
sondern in bester Gesellschaft, und zwar auch mit vielen
kommunalen Praktikern der Union: dem Integrations-
minister von Nordrhein-Westfalen, CDU, der bereits
mehrfach entsprechende Aussagen getroffen hat, und
– es wurde zitiert – der Vizepräsidentin des Deutschen
Städtetages, einer profilierten Christdemokratin, die an
der Spitze einer Stadt steht, die wahrhaftig auch große
Integrationsprobleme hat.

Seien Sie also so offen, die Diskussion vor diesem
Hintergrund so zu führen, wie wir das im Koalitionsver-
trag vereinbart haben, und beharren Sie nicht einfach
durch das Abspulen alter Regeln und Ideologien auf Ih-
rem Standpunkt.


(Sebastian Edathy [SPD]: Hört! Hört!)


Die Einladung dazu liegt auf jeden Fall vor.


(Beifall bei der SPD – Zuruf vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber nicht an die CSU!)


Weil ich das Argument kenne, erlaube ich mir auch
diese Anmerkung: Es gibt 16 EU-Staaten, die entspre-
chende Regelungen in ihren nationalen Gesetzen haben.
Keiner dieser Staaten ist in seiner staatlichen Substanz,
Autorität oder Gehorsamsverfolgung durch die Migran-
tinnen und Migranten bedroht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)


Alle funktionieren hervorragend und fantastisch. Seid
also nicht so zögerlich, liebe Kolleginnen und Kollegen
von der Union.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann
allerdings gelegentlich den Eindruck gewinnen, dass die
Angst vor einem möglichen Wahlverhalten derjenigen,
die dann kommunal mitbestimmen können, auch zu ei-
ner bestimmten Zurückhaltung führt. Allerdings sollte
niemand vor demokratischer Teilhabe Angst haben.
Vielmehr sollte die Chance, dass andere mitwählen dür-
fen, uns etablierte oder weniger etablierte Parteien dazu
bringen, dass wir unsere Positionen engagierter und of-
fensiver vermitteln und durchsetzen und dass wir in dem
einen oder anderen Fall unsere Positionen auch umfor-
mulieren, also anders präsentieren, als wir das in der
Vergangenheit getan haben. Jedenfalls sollte niemand
Angst vor demokratischer Teilhabe haben und deshalb
Menschen vom Wahlrecht ausschließen.

Wir reden über eine Gruppe von Mitbürgerinnen und
Mitbürgern, die im Durchschnitt seit rund 17 Jahren in
Deutschland leben. Wir reden von einer Gruppe, die
rund 4,6 Millionen Menschen umfasst. Das ist eine statt-
liche Zahl. Sie entspricht über 68 Prozent aller Men-
schen aus anderen Staaten, die bei uns leben. Diese Men-
schen haben wir bisher von kommunaler Teilhabe – nur
darum geht es uns – ausgeschlossen.

Damit ich nicht missverstanden werde: Am besten er-
möglichen wir diesen Menschen, mit den Angeboten, die
wir ihnen offerieren, schnell, zügig und erfolgreich die
deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das ist das
ideale Ziel, das damit anzustreben ist; aber das kommu-
nale Wahlrecht kann durchaus eine Zwischenstufe auf
dem Weg zu diesem Ziel darstellen.

Ich bin mir sicher, dass das Bollwerk der Ablehnung
nicht halten wird, weil ich erstens immer noch an die
Kraft der Vernunft glaube – viele rationale Argumente
sprechen dafür, das Wahlrecht zu ändern – und zweitens
unseren Koalitionsvertrag kenne. Drittens, Frau Staatsmi-
nisterin Böhmer – sie war zumindest vorhin anwesend –,
ist auch in dem mit viel Aufwand erstellten Nationalen
Integrationsplan eine Selbstverpflichtung der Bundesre-
gierung enthalten, was die Prüfung dieses Anliegens an-
belangt.


(Rüdiger Veit [SPD]: Hört! Hört!)


Die nötigen Mehrheiten gibt es derzeit nicht – das
wissen wir –;


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Was nicht ist, kann ja noch werden!)


aber es gibt gute Gesetzentwürfe, beispielsweise von
meinem Heimatbundesland Rheinland-Pfalz. Dass die






(A) (C)



(B) (D)


Michael Hartmann (Wackernheim)

Mehrheiten durch Überzeugung gewonnen werden müs-
sen, weiß ich sehr wohl. Denn es geht nicht nur darum,
formal eine Zweidrittelmehrheit herbeizuführen. Das ist
nicht der entscheidende Punkt. Vielmehr braucht je-
mand, der notwendigerweise ein so großes Rad drehen
will, breite und breiteste Übereinstimmung. Wir müssen
uns deshalb die nötige Zeit dafür lassen. Wer Integration
will, muss Teilhabe ermöglichen.

Denken Sie deshalb bitte noch einmal mit uns ge-
meinsam ergebnisoffen darüber nach, ob wir nicht das
Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige tatsäch-
lich und sogar schon in dieser Wahlperiode einführen
sollten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612029200

Das Wort hat nun Kollege Josef Winkler, Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Meine Partei fordert seit 30 Jahren – und damit seit ih-
rem Bestehen – die demokratische Mitbestimmung der-
jenigen, die dauerhaft in Deutschland leben. Denn Inte-
gration bedeutet Teilhabe und Partizipation, und sie
beginnt auf der lokalen Ebene und nicht im Deutschen
Bundestag – auch wenn die Integration so gut verläuft
wie bei Herrn Nouripour und mir zum Beispiel oder bei
Frau Dağdelen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Du bist ja gar nicht integriert!)


Im Gegensatz zu Herrn Mayer war ich schon einmal
Ausländer in Deutschland und traue mir daher zu, den
Integrationsprozess von Ausländern in Deutschland et-
was anders und vielleicht sogar besser beurteilen zu kön-
nen, als Sie das hier getan haben. Am Rande bemerkt ist
der Dialekt, den ich aus Koblenz mitgebracht habe, in
weiten Teilen Deutschlands – zumindest in Nord-
deutschland – dem deutschen Volke besser verständlich
als der, in dem Sie eben Ihre Argumente vorgetragen ha-
ben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Dem widerspreche ich! Das schweißt doch die Koalition wieder zusammen!)


– Wir kriegen die Zweidrittelmehrheit auch bei Nord-
und Mitteldeutschland gegen Süddeutschland hin. Das
wäre einen Versuch wert.

In Deutschland lebende Franzosen, Polen und andere
EU-Ausländer dürfen bereits an Wahlen zu Stadt- und
Gemeinderäten teilnehmen. Wer aber einen türkischen,
indischen oder amerikanischen Pass hat, hat in der Kom-
munalpolitik bisher kein Stimmrecht. Über dem Eingang
zum Reichstag steht zwar „Dem deutschen Volke“ – das
hat der Kollege Mayer richtig erwähnt; wahrscheinlich
ist er einmal vor die Tür gegangen –;


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


aber im Innenhof dieses Hauses gibt es ein bedeutendes
Kunstwerk mit dem Titel „Der Bevölkerung“, das aus
gutem Grunde installiert worden ist.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Das wurde im Bundestag breit debattiert. Ich glaube, es
ist das einzige Kunstwerk, dessen Installation im Plenum
des Bundestages beschlossen wurde, weil man die For-
mulierung „Dem deutschen Volke“ zwar für richtig ge-
halten, aber erkannt hat, dass die Bundesrepublik
Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr nur aus dem
deutschen Volk besteht, sondern zu der Gesamtbevölke-
rung auch viele Millionen Ausländer gehören, die in
Deutschland friedlich mit uns zusammenleben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


In Art. 3 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich.“ In den weiteren Grund-
rechtsartikeln heißt es zwar: Deutsche haben das Recht,
sich zu versammeln oder Vereine zu gründen. Aber we-
gen des Art. 3 und weil die Menschenwürde unantastbar
ist und sich ebenfalls nicht nur auf Deutsche in Deutsch-
land beschränkt, dürfen selbstverständlich auch auslän-
dische Bürger in Deutschland Vereine gründen, obwohl
der Wortlaut der Grundrechte das nicht explizit vorsieht.
Insofern tragen Ihre Ausführungen nicht, dass mit
„deutsch“ nur volksdeutsch gemeint sein könne.

Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, ist un-
serer Ansicht nach eine Änderung von Art. 28 des
Grundgesetzes notwendig. Eine solche ist auch sehr ein-
fach möglich. Natürlich gibt es immer auch Juristen und
Staatswissenschaftler, die das Gegenteil behaupten. Aber
ich denke, Sie haben nicht ohne Grund in Ihrer Koali-
tionsvereinbarung einen entsprechenden Prüfauftrag ver-
einbart. Wenn Sie der Meinung gewesen wären, das sei
verfassungswidrig, hätten Sie es gar nicht aufnehmen
dürfen.

Insofern kann man eigentlich sagen: Der Antrag der
Linken hat sich fast erledigt, in dem die Bundesregie-
rung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Es liegt ja jetzt einer bei uns im Haus auf dem Tisch.
Den haben wir gerne aus dem Bundesrat übernommen.
Das ist kein Geheimnis. Rheinland-Pfalz unter Minister-
präsident Beck hat da einen Beschluss, den der Bundes-
rat schon 1997 gefasst hat, aufgegriffen. Den haben wir
jetzt wieder vorgelegt. Berlin unterstützt das, und ich
finde das auch richtig. Er wird hoffentlich seine Mehr-
heit finden.

Ich sage noch einmal: Die Leute vor Ort sollen mit-
entscheiden dürfen; denn die Kinder dieser Leute gehen
nicht in Kindergärten nur für Deutsche oder dergleichen.
Der Stadtrat entscheidet darüber, wo und wie die Kinder-
gärten gebaut werden. Der Stadtrat entscheidet, wo die






(A) (C)



(B) (D)


Josef Philip Winkler
Fahrradwege gebaut werden – für alle Bürger der Stadt
und nicht nur für die Deutschen. Es gibt – aus gutem
Grund – auch keine Schwimmbäder, in denen nur Deut-
sche schwimmen dürfen. Aber ein Ausländerbeirat hat
nichts zu vermelden. Deswegen ist auch die Wahlbeteili-
gung überall da, wo es Ausländerbeiräte gibt, so niedrig.
Sie haben nur eine beratende Stimme, was ich für eine
Unverschämtheit halte; denn die Leute zahlen Steuern,
und sie leben hier viele Jahre. Sie sind zu einem hohen
Prozentsatz gut integriert. Wir aber enthalten ihnen die-
ses klassische und grundlegende Bürgerrecht vor. Das
finde ich sehr bedauerlich.

Es wäre wirklich einfach, das zu ändern. Gehen Sie
diesen Schritt! Probieren Sie es doch auf der kommuna-
len Ebene aus!


(Zuruf von der CDU/CSU: Die Kommunalwahl ist keine Testwahl!)


Wir sagen ja nicht, dass es sofort für alle gelten soll, son-
dern dass man es da, wo es machbar ist, nämlich auf der
kommunalen Ebene, einführen sollte. Später können und
sollen die Leute, wenn sie sich noch besser integriert ha-
ben, auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben dür-
fen. Dafür setzen wir uns gemeinsam ein. Aber hier geht
es jetzt um den ersten Schritt. Ich bitte Sie noch einmal
herzlich, darüber nachzudenken.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612029300

Der Kollege Gert Winkelmeier hat seine Rede zu Pro-

tokoll gegeben1). Damit schließe ich die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/5904 und 16/6628 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Bundesnatur-
schutzgesetzes
– Drucksache 16/5100 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/6780 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Josef Göppel
Dirk Becker
Angelika Brunkhorst
Lutz Heilmann
Undine Kurth (Quedlinburg)


Es liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der
FDP sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion Die
Linke vor.

1) Anlage 20
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile der Par-
lamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug das Wort.

A
Astrid Klug (SPD):
Rede ID: ID1612029400


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
beschließen heute das Erste Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes, nach dem Motto: Was lange
währt, wird endlich gut.

Das Änderungsgesetz war durch ein Urteil des Euro-
päischen Gerichtshofes notwendig geworden. Der EuGH
war der Meinung, dass Deutschland die europäische
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht in allen Punkten
korrekt umgesetzt hat. Mit der vorliegenden Novelle ha-
ben wir das deutsche Naturschutzrecht angepasst. Wir
machen es europarechtskonform. Wir machen es natur-
schutz- und praxistauglicher.

Der Weg zum Änderungsgesetz war lang, und das
Zwangsgeld der EU war am Ende nicht fern. Wir haben
über viele Formulierungen diskutiert und teilweise auch
heftig gestritten. Ich will auf die einzelnen Formulierun-
gen an dieser Stelle gar nicht mehr eingehen. Am Ende
konnten ohnehin nur noch sehr wenige nachvollziehen,
worüber wir überhaupt noch streiten.

Ich will auf den Kern der Auseinandersetzungen ein-
gehen; denn im Kern geht es beim Naturschutzrecht im-
mer wieder um die Fragen: Wie viel Naturschutz brau-
chen wir? Wie viel Naturschutz glauben wir uns leisten
zu müssen oder uns leisten zu können? Welchen ideellen
und materiellen Wert hat die biologische Vielfalt für
uns? Was sind die richtigen Instrumente, um Natur- und
Artenschutz durchzusetzen?

Deutschland befindet sich derzeit in einer ganz beson-
deren Verantwortung für den Schutz der biologischen
Vielfalt, und das weltweit. Wir sind im nächsten Jahr
Gastgeber der Weltnaturschutzkonferenz, der 9. Ver-
tragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologi-
sche Vielfalt. Im Mai 2008 diskutieren wir in Bonn mit
über 6 000 Repräsentanten aus der ganzen Welt über das
2010-Ziel der Weltgemeinschaft, den Verlust an biologi-
scher Vielfalt bis 2010 weltweit zu bremsen und in Eu-
ropa gar zu stoppen. Es ist die letzte Vertragsstaatenkon-
ferenz vor 2010. Wir sind von diesem Ziel noch viel zu
weit entfernt.

Wir haben in diesem Jahr im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft und der deutschen G-8-Präsi-
dentschaft intensiv für ambitionierte Ziele bei der Welt-
naturschutzkonferenz geworben. Wir werben derzeit im
Rahmen einer nationalen Kampagne bei den Menschen
in Deutschland für die Themen Naturschutz und Schutz
der biologischen Vielfalt. Wir machen zum Beispiel da-
rauf aufmerksam, dass die Natur uns Menschen nicht
braucht. Sie kommt wunderbar ohne uns aus. Aber wir
Menschen brauchen die Natur für sauberes Wasser, sau-
bere Luft, viele Rohstoffe, unsere Ernährung und viele
Medikamente, die ihren Ursprung in pflanzlichen Roh-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Astrid Klug
stoffen haben. Wir sind auf die Natur angewiesen. Wir
wollen mit dieser Kampagne auch diejenigen, die sich
nicht jeden Tag mit dem Naturschutz befassen und für
die der Schutz von Tieren und Pflanzen nicht einen Wert
an sich bedeutet, motivieren und überzeugen, sich aus
durchaus egoistischen Motiven für mehr Naturschutz
und für funktionierende Ökosysteme einzusetzen;


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


denn wir brauchen die Natur zum Leben.

Funktionierende Ökosysteme und die biologische
Vielfalt sind unsere natürliche Lebensversicherung. Wir
zerstören aber weltweit die Festplatte, auf der die wert-
vollen Informationen der Vielfalt des Lebens liegen. Die
tatsächliche Aussterberate bei Tieren und Pflanzen liegt
zurzeit um das Hundert- bis Tausendfache über der na-
türlichen Aussterberate. Aber ohne Festplatte gibt es
kein Betriebssystem. Was beim Computer das Betriebs-
system ist, sind im wahren Leben saubere Luft und sau-
beres Wasser.

Wir werden auf der CBD-Konferenz in Bonn erfolg-
reich sein, wenn wir viele Partner für die Themen ge-
rechter Vorteilsausgleich, globales Schutzgebietsnetz,
Schutz der Wälder, Schutz der Meere, Biodiversität und
Klimaschutz finden. Diese Partner finden wir leichter,
wenn wir unsere eigenen Hausaufgaben gemacht haben.
Dann können wir glaubwürdig auftreten. Mit der natio-
nalen Biodiversitätsstrategie, dem nationalen Naturerbe
und dem Umweltgesetzbuch haben wir dazu alle Mög-
lichkeiten.

Ich werbe nach der schwierigen Debatte über die
kleine Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz dafür, dass
wir die nächsten Monate in Deutschland, aber vor allem
in der Welt intensiv nutzen, um die Weichen konsequent
auf den Schutz der Vielfalt des Lebens zu stellen, damit
auch die nächsten Generationen die Chance auf ein gutes
Leben auf unserer Erde haben.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612029500

Ich erteile das Wort Kollegin Angelika Brunkhorst,

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Angelika Brunkhorst (FDP):
Rede ID: ID1612029600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach monatelangem Verwirrspiel finden wir heute einen
Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, bei dem
noch nicht einmal versucht wird, den Anschein zu erwe-
cken, als käme er aus der Mitte der Legislative. Frau
Klug, Sie haben es ganz hervorragend verstanden, das
große Ganze zu beschreiben, um auf keinen Fall auf die
Details des Werdegangs der Novelle eingehen zu müs-
sen; das ist für Sie ja auch nicht besonders komfortabel.
Ich stelle fest, dass die Bundesregierung abschließend
nicht in der Lage war, eigenständig eine EU-konforme
Definition des Projektbegriffs zu finden. Sie musste
dazu die Hilfe der EU-Kommission in Anspruch nehmen
und folgt nun deren Empfehlung, auf den Projektbegriff
gänzlich zu verzichten. Damit hat man sich sicherlich
weitere Peinlichkeiten erspart.


(Beifall bei der FDP)


Vergleiche ich nun die Zielrichtung des neuen Ände-
rungsantrags 16(16)233 mit unserem Änderungsan-
trag 1, darf ich erfreut feststellen – das ist zumindest et-
was –, dass die Position der Bundesregierung jetzt mit
dem, was wir wollen, nahezu deckungsgleich ist. Das
begrüßen wir grundsätzlich. Zumindest in der Begrün-
dung verweist die Regierung auf § 5 Abs. 4 bis 6 und die
dort genannten Anforderungen sowie die Regeln der gu-
ten fachlichen Praxis. Sie lässt somit erkennen, dass sie
an einer praxisnahen Regelung interessiert ist. Der neue
Änderungsantrag 1 von CDU/CSU und SPD findet nun
unsere Zustimmung. Wir ziehen daher unseren Ände-
rungsantrag 1 zurück. Er hat seinen Zweck erfüllt.

Die Änderungsanträge 2, 3, 4, 6 und 8 der Regie-
rungsfraktionen übernehmen die Vorschläge des Bun-
desrates, denen die Bundesregierung zugestimmt hat.
Des Weiteren geht der Änderungsantrag 7 auf das am
10. Mai gegen Österreich ergangene Urteil ein. Der Än-
derungsantrag 5 dient allgemein der Verfahrensvereinfa-
chung. Somit können wir den Änderungsanträgen 2 bis 8
zustimmen, da sie den Gesetzentwurf insgesamt besser
machen.

Darüber hinaus – das ist schon etwas anderes – stellen
wir weitere Forderungen. Wir fordern in unserem Ände-
rungsantrag 16(16)268, den § 42 Abs. 1 Nr. 2 neu zu fas-
sen. Es geht um die FFH-Richtlinie und die Vogelschutz-
richtlinie. Diese nennen unterschiedliche Zeiten, in
denen Störungen bei Vögeln besonders gravierend sind.
Diese Trennung wollen wir auch in dieser Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes beibehalten. Der Zusatz „lo-
kal“ bei der Definition der Population soll unserer Mei-
nung nach gestrichen werden. Dies steht auch im Ein-
klang mit dem Guidance-Document der Kommission,
welches keine weitere Einschränkung vornimmt.


(Beifall bei der FDP)


Im Zuge der Bewertung der zu erhaltenden Popula-
tion unterliegt die Prüfung und Überwachung den Län-
dern. Sie sind für den Erhalt und die Entwicklung der
Gebiete und Arten verantwortlich. Ich kann Ihnen nur
sagen: Die FDP traut den Ländern das zu. Da die Rüge
des EuGH sich ausschließlich auf den Art. 12 der FFH-
Richtlinie stützt, wollen wir auch hier, dass die Zugriffs-
verbote sich nur auf die Arten des Anhangs IV der FFH-
Richtlinie beziehen. Die europäischen Vogelarten müs-
sen demzufolge gestrichen werden. Die Bundesregie-
rung hatte darauf verwiesen, dass sie eine Eins-zu-eins-
Umsetzung anstrebt. Also sollte dieser Zusatz unterblei-
ben. In § 42 Abs. 1 Nr. 4 muss ebenfalls der Zusatz
„lokal“ bei der Definition der Population gestrichen wer-
den. Das begründen wir in unserem zweiten Änderungs-
antrag 16(16)269.

Uns ist insbesondere wichtig, dass der Eingriff in die
wirtschaftliche Praxis durch Bewirtschaftungsvorgaben
generell auf ein Minimum beschränkt bleibt. Wir mei-






(A) (C)



(B) (D)


Angelika Brunkhorst
nen, dass die Bewirtschaftungsvorgaben hinter freiwilli-
gen Maßnahmen zurückstehen sollten, wo immer das
möglich ist. Es soll ausgeschlossen werden, dass eine be-
hördliche Untätigkeit, zum Beispiel hinsichtlich der
Aufklärung oder des Angebots vertraglicher Vereinba-
rungen, zu einem Nachteil für den Bewirtschafter führt.


(Beifall bei der FDP)


Insofern ist die Anordnungsbefugnis der Behörden zu
Bewirtschaftungsvorgaben auf erhebliche Verschlechte-
rungen zu beschränken.

Zuletzt noch einmal zu der schwierigen Geburt dieser
Novelle. Die kurzfristige Aufsetzung auf die Tagesord-
nung des heutigen Plenums wurde mit einer Fristverlet-
zung und Strafandrohungen der EU begründet; dies
sollte noch schnell abgewendet werden. Ich denke, das
war ein hausgemachtes Problem. Wir haben – das finde
ich schon erstaunlich – dieses Thema insgesamt sieben-
mal auf der Tagesordnung des Umweltausschusses ge-
habt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungs-
fraktionen, als Nächstes sitzt Ihnen das UGB im Nacken.
Sie haben ehrgeizige Pläne – auch Frau Klug hat eben ei-
nen weiten Bogen geschlagen – mit der großen Novelle
des Naturschutzrechts. Ich hoffe, es kommt ein bisschen
mehr Tempo in die Sache. Wir warten auf einen tollen
Wurf und sind ganz gespannt, was Sie uns präsentieren.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612029700

Das Wort hat nun Kollege Josef Göppel, CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Josef Göppel (CSU):
Rede ID: ID1612029800

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsi-

dent! Das Gesetz, über das wir heute beraten, ist ein voll
ausgereifter Kompromiss.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Was immer das auch ist!)


Damit kann man wohl mit Fug und Recht sagen, dass es
seinen Zweck erfüllen wird. Ich bin der Überzeugung,
dass wir die beiden Urteile des Europäischen Gerichts-
hofes zu den Natura-2000-Gebieten damit sachgerecht
umsetzen. Ebenso bin ich der Meinung, dass wir damit
den Schutz der Arten in den Natura-2000-Gebieten ver-
bessern.

Aus der Sicht der Union lautet der entscheidende Satz
dieses Kompromisses:

Die … der guten fachlichen Praxis … entspre-
chende land-, forst- und fischereiwirtschaftliche
Bodennutzung ist … kein Projekt im Sinne dieses
Gesetzes.
Das bedeutet, dass für die normale Bodennutzung nach
der guten fachlichen Praxis keine Umweltverträglich-
keitsprüfung erforderlich ist.

Ich möchte den Blick auf die Perspektive der Grund-
eigentümer und der Nutzer in den Natura-2000-Gebieten
richten. Es wird immer wieder das Argument vorge-
bracht: Wenn unsere bisherige Nutzung nicht naturver-
träglich und nachhaltig gewesen wäre, dann wäre dieses
Gebiet gar nicht in die Liste der Natura-2000-Flächen
gekommen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dieses Argument muss man in der Tat ernst nehmen. Mir
geht es sehr darum, dass die Nutzer und die Eigentümer
dieser Flächen die Regelung gut akzeptieren; denn das
ist die beste Voraussetzung dafür, dass sie sich damit
auch identifizieren.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Nach meiner Erfahrung war die Bestimmung der Ge-
biete in vielen Bundesländern nicht gerade ein Ruhmes-
blatt. Es gibt allerdings ein paar, die das positiv begleitet
haben. Wir müssen unsere Anstrengungen darauf rich-
ten, dass die Menschen, die in diesen Gebieten Land nut-
zen, das als etwas Wertvolles und Positives ansehen. Ich
glaube schon, dass die gestrige mühsame Kompromiss-
suche diesem Ziel dient.

Auf der anderen Seite möchte ich mich namens der
Unionsfraktion klar von denen abgrenzen, die immer
wieder versuchen, den Naturschutz als etwas nicht so
Wichtiges oder als etwas darzustellen, was die Leute nur
gängelt. Wir haben als Politiker im Bund und in den
Ländern die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen,
die das Tun der Menschen auf der Fläche wertvoll ma-
chen und ihnen das Gefühl geben, dass sie mit diesem
Tun einen konkreten Beitrag zur Pflege des großen Net-
zes der europäischen Schutzgebiete leisten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Frau Staatssekretärin Astrid Klug hat meiner Mei-
nung nach sehr treffend gesagt, dass wir in Deutschland
unsere Hausaufgaben machen müssen. Das hat viel mit
gefühlsmäßiger Einstellung zu tun. Naturschutz ist et-
was, was die Herzen der Menschen anspricht. Es ist
möglich, die Grundeigentümer davon zu überzeugen,
dass sie eine wertvolle Arbeit tun, wenn sie diese Flä-
chen behutsam behandeln. Der Artenschutz ist vom kon-
kreten Tun auf der Fläche abhängig.

Ich möchte nun auf ein Argument eingehen, das in
dem Änderungsantrag der FDP, über den wir heute eben-
falls abstimmen, niedergeschrieben ist. Die FDP ist der
Meinung, dass dann eingegriffen werden muss, wenn
eine Population in ihrem Bestand insgesamt gefährdet
ist. Wir, die Koalition, sind hingegen der Meinung, dass
bereits dann eingegriffen werden muss, wenn eine Popu-
lation in ihrem räumlichen, also örtlichen Bestand ge-
fährdet ist. Eine Population kann sich über ganz
Deutschland erstrecken. Es kann nicht sein, dass erst der
letzte Brachvogel ausgerottet und damit der gesamte Be-
stand erloschen sein muss –, bevor wir eingreifen. Der
räumliche Zusammenhang bezieht sich auf ein einzelnes






(A) (C)



(B) (D)


Josef Göppel
zusammenhängendes Gebiet. Ich denke, dass die Formu-
lierung im Gesetzentwurf den tatsächlichen naturschutz-
fachlichen Erfordernissen voll entspricht.

Ich fasse zusammen. Mit dieser Novelle beschreiten
wir einen guten Weg, auf dem wir die umfassende Er-
neuerung des Naturschutzgesetzes im Rahmen des UGB
vollziehen können. Wir brauchen sinnvolle Kompro-
misse zwischen den Landnutzern und denen, die den Ar-
tenschutz verfolgen. Das Ziel ist letztlich, dass wir alle
Nutzer motivieren, durch ihre Nutzung den Artenschutz
selber zu stärken und das zu erhalten, was seit Genera-
tionen vorhanden ist.

Ich möchte daran erinnern, dass die europäische
Richtlinie von der Philosophie her immer auch eine Nut-
zung der Natura-2000-Gebiete beinhaltet. Das sind keine
Reservate, die den Menschen ausschließen, sondern sie
schließen den Menschen, der sie nachhaltig und natur-
verträglich nutzt, ausdrücklich ein. In diesem Sinne
komme ich auf den Anfangssatz zurück: Der ausgereifte
Kompromiss ist nach meiner Meinung doch ein guter
Weg, um Deutschland zu einem Land zu machen, in dem
die Mitgeschöpfe des Menschen ihren Raum haben.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612029900

Ich erteile dem Kollegen Lutz Heilmann das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Lutz Heilmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1612030000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Staatssekretärin, Sie haben ein gewaltiges Stück
Selbstkritik an dem Verfahren mit der Novelle geübt, die
wir heute hier debattieren. Sie haben auch eine beachtli-
che Rede gehalten; aber ich muss ehrlich sagen: Beacht-
liche Reden sind wir aus dem Hause Gabriel mittlerweile
gewöhnt. Nur bei den Taten, die folgen sollten, sieht es
dann weniger gut aus.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wie gesagt: Was die Koalition in den letzten Monaten
in Sachen kleine Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
abgeliefert hat, war – vorsichtig ausgedrückt – eine
Posse. Sage und schreibe elf Monate brauchten Sie, um
einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wenn es um Mehr-
wertsteuererhöhung, Rente mit 67 und andere große oder
auch kleine Schweinereien geht, sind Sie dagegen sehr
viel fixer. Dabei hat der EuGH gerade einmal vier Vor-
schriften des Bundesnaturschutzgesetzes gerügt; deswe-
gen heißt es im Übrigen auch kleine Novelle. Dass Ihr
Gesetzentwurf nicht viel taugte, wurde auch durch das
Urteil des EuGH gegen Österreich im Frühjahr dieses
Jahres deutlich. Die Situation dort war vergleichbar, und
das Urteil gibt es Ihnen noch einmal schwarz auf weiß:
Ihr Gesetz ist Murks.

Aber das war leider noch nicht alles. Mit allen Mitteln
versuchten Sie, eine von meiner Fraktion geforderte An-
hörung zu verhindern. Klammheimlich wollten Sie ein
Gesetz verabschieden, das von vornherein europarechts-
widrig gewesen wäre. Wir sollten doch kein Vertragsver-
letzungsverfahren mit Strafzahlungen für Deutschland
riskieren, war Ihr Argument.

Es ist schon ein starkes Stück, die eigene Untätigkeit,
das eigene Unvermögen anderen unterschieben zu wol-
len. Aber auch das war noch zu toppen. Nach der Anhö-
rung kam zum Vorschein, wie uneins die Koalition war.
Fortan ging es frei nach dem Motto: rin in die Kartof-
feln, raus aus den Kartoffeln, rauf auf die Tagesordnung,
wieder runter von der Tagesordnung. Deshalb war ich ei-
nigermaßen skeptisch, als ich letzte Woche erfuhr, dass
wir über die Novelle heute endlich abschließend beraten
sollen. Vernünftige Politik, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen der Koalition, sieht anders aus.


(Beifall bei der LINKEN)


Aber zurück zu Ihrem Gesetzentwurf. Ist er denn das
ganze Theater überhaupt wert? Genügt er den Anforde-
rungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-
hofes? Nein. Auch mit den Änderungsanträgen, die Sie
heute eingebracht haben, wird es kein gutes Gesetz.
Einige Beispiele hierfür:

Erstens. Nach dem Gesetzentwurf sollen nur erhebli-
che Störungen von Ruhestätten von Arten untersagt wer-
den. Die Richtlinie fordert aber, jede Beschädigung oder
Vernichtung dieser Stätten zu unterlassen.

Zweitens. Nach Ihrem Gesetzentwurf sollen nur er-
hebliche Störungen örtlicher Populationen untersagt
werden. Die Richtlinie besagt aber, dass alle Maßnah-
men, die der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhal-
tungszustandes einer Art zuwiderlaufen, unzulässig sind.

Drittens. Nach Ihrem Gesetzentwurf werden Arten
erster und zweiter Klasse geschaffen. Können Sie mir
sagen, warum der Seefrosch weniger geschützt sein soll
als der Kammmolch?


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das konnte ich auf den Bildern jetzt nicht erkennen!)


– Das konnten Sie jetzt nicht erkennen? – Ich kann die
Bilder gerne noch einmal hochhalten. Auf dem einen
Bild ist ein Seefrosch zu sehen, welcher auf der Roten
Liste steht. Das zweite Bild zeigt einen Kammmolch.
Der wird durch die FFH-Richtlinie geschützt.

Angesichts dessen fordert die Fraktion Die Linke ers-
tens die Schaffung verbindlicher Vorgaben für die nur
national geschützten Arten, dazu gehört der Seefrosch.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Sie instrumentalisieren ja sogar die Frösche!)


Es kann nämlich nicht sein, dass es Arten erster und
zweiter Klasse gibt.

Zweitens fordern wir verbindliche Rechtsgrundlagen
für ein umfangreiches staatliches Monitoring im Sinne
der FFH-Richtlinie für alle geschützten Arten.


(Beifall bei der LINKEN)







(A) (C)



(B) (D)


Lutz Heilmann
Drittens fordern wir, sich eng an den klaren Begriffs-
bestimmungen der Richtlinie zu orientieren und keine
unbestimmten Rechtsbegriffe zu verwenden, um Rechts-
sicherheit zu gewährleisten und Vollzugsprobleme zu
vermeiden.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Nur mit den von
mir genannten Maßnahmen könnten wir den Anforde-
rungen eines effektiven, guten Artenschutzes gerecht
werden.


(Zuruf von der SPD: Tagträumerei ist das doch! – Michael Brand [CDU/CSU]: Kammmolche aller Länder, vereinigt euch!)


Das wären wirksame Maßnahmen zum Schutz der Ar-
tenvielfalt. Damit wäre Deutschland Vorbild für alle
Länder, deren Vertreter im nächsten Jahr nach Deutsch-
land kommen, um an der 9. Vertragsstaatenkonferenz der
Konvention zum Schutze der biologischen Vielfalt teil-
zunehmen.

Mit der Novelle schaffen wir das nicht. Mit der No-
velle sind wir kein Vorbild. Deshalb wird die Linke die-
sen Gesetzentwurf ablehnen, und wir werden im Rah-
men der UGB-Diskussion und im Zusammenhang mit
der großen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Sie
ganz einfach wieder daran erinnern.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612030100

Jetzt hat nun endlich Kollegin Undine Kurth von

Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Das Seltsame an unse-
rer Debatte ist ja, dass wir uns kaum Neues mitzuteilen
haben; denn hier sind die beieinander, jedenfalls zum
großen Teil, die auch heute früh schon ihre Argumente
ausgetauscht haben. So sind Sie, Herr Präsident, einer
der ganz wenigen, die hier eine neue Debatte hören.
Auch wenn ich Ihre Zuhörerschaft sehr schätze, finde
ich das in höchstem Maße bedauerlich, weil das Bundes-
naturschutzgesetz ein ausgesprochen ernsthaftes Thema
ist. Die einzigen Mittel, Naturschutz vernünftig zu reali-
sieren, sind die nationale und internationale Rahmenge-
setzgebung und deren Vollzug. Wir haben nur diese bei-
den Instrumente in der Hand, um Naturschutz ernsthaft
nach vorne zu bringen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb ist es ausgesprochen bedauerlich, dass wir ei-
nen Prozess hinter uns haben, der vielleicht zu einem
ausgewogenen oder ausgereiften Kompromiss im Sinne
der Koalition geführt hat, die Art jedoch, wie er entstan-
den ist, finden wir ausgesprochen bedenklich. Wenn man
sich ein Jahr Zeit lässt, um eine Auflage des Europäi-
schen Gerichtshofes umzusetzen, und dann alle, die mit
darüber beraten sollen, unter Druck setzt, indem man
sagt: „Jetzt ist gar keine Zeit mehr; ihr müsst schnell ent-
scheiden“, dann kann man doch nicht davon reden, man
sei ernsthaft um eine gemeinsame Lösung bemüht.

Erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen
Österreich vom 10. Mai dieses Jahres hat Sie dazu ge-
bracht, die Bedenken, die wir längst vorgetragen hatten,
ernst zu nehmen und Ihren eigenen, im Bundesrat bereits
verabschiedeten Gesetzentwurf nachzubessern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Nun ist klug werden ja nicht schlimm, aber es zeigt
doch: Die Art des Umgangs mit diesem Thema war ein-
fach falsch und bleibt in unseren Augen auch falsch. Es
ist ein Armutszeugnis für ein parlamentarisches Verfah-
ren, wenn man die Debatte überhaupt nicht ernst nimmt.
Was soll denn zwischen einer Anhörung und einer Aus-
sprache im Ausschuss heute früh und einer letzten De-
batte heute Abend hier im Haus passieren? Da nimmt
sich das Parlament doch selbst nicht ernst. Das ist ein
Armutszeugnis für dieses Verfahren, es ist aber auch ein
Armutszeugnis in der Sache.

Wir waren beauftragt, die FFH-Konformität unseres
Naturschutzgesetzes herzustellen. In den Reihen der Ko-
alition gab es offensichtlich so große Widerstände, dass
man diese Veränderung, diese Ein-zu-eins-Umsetzung,
durch die Absenkung anderer Standards erkauft hat. Da-
durch wird das Naturschutzrecht nicht wirklich verbes-
sert; das wissen Sie. Dieses Trauerspiel findet jetzt ein
Ende darin, dass Sie den Begriff, auf den Sie sich absolut
nicht einigen konnten, weglassen. Da Sie sich nicht eini-
gen konnten in der Frage: „Was ist ein Projekt, das einer
Prüfung unterzogen werden muss?“, folgen Sie jetzt dem
Rat des EU-Kommissars Dimas, der gesagt hat: Ehe Sie
eine unmögliche Definition wählen, lassen Sie sie ganz
weg. – Das ist jetzt passiert, aber damit befinden wir uns
auch in der Situation, dass es keine verbindliche Fest-
schreibung gibt. Letztendlich muss jetzt jede genehmi-
gende Behörde in den Ländern zusehen, mit welcher De-
finition sie zurechtkommt.

Der nicht mehr vorhandene Projektbegriff ist in unse-
ren Augen keine Lösung und keine Verbesserung. Wir
glauben auch, dass die von Ihnen in dieses Gesetz einge-
baute Fristenlösung nicht wirklich weiterhilft.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Denn dem SRU-Gutachten konnten wir entnehmen, in
welch katastrophalem Zustand die Umweltverwaltungen
in der Bundesrepublik sind, weil sie jahrelang nicht aus-
reichend unterstützt worden sind.

Die Mängel an diesem Gesetzentwurf, die ich jetzt
nicht im Einzelnen aufzählen will, bleiben. Für mich ist
aber viel entscheidender, dass der Umgang mit diesem
Thema so bedenklich ist. Wir als Gastgeber der 9. Ver-
tragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische
Vielfalt müssen glaubwürdig sein, wie es heute Staatsse-
kretär Müller sagte. Vorhin zitierte Frau Klug Bun-
desumweltminister Gabriel: Wir löschen die Festplatte
der Natur im nie gekannten Tempo. – Wenn dem so ist,
dann müssen wir handeln. Es nützt doch nichts, wenn
wir uns in die Tasche lügen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(B) (D)


Undine Kurth (Quedlinburg)

Man kann sich nicht verpflichten, den Artenschwund
zu stoppen, und man kann ihn nicht ständig beklagen,
wenn man die Instrumente, die man zur Verhinderung
hat, aus der Hand gibt. Deshalb sind wir der Überzeu-
gung, dass man Ihrem Entwurf leider nicht zustimmen
kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612030200

Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich dem

Kollegen Dirk Becker, SPD-Fraktion, das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dirk Becker (SPD):
Rede ID: ID1612030300

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich habe Herrn Heilmann vorhin versprochen, mich
heute mit seiner Rede nicht auseinanderzusetzen, was
ich sonst leider immer tun muss.


(Zuruf von der CDU/CSU: Guter Vorsatz!)


Dieses Versprechen habe ich aber zu voreilig gegeben.
Ich konnte nicht ahnen, dass das, was er heute sagte,
schlimmer als üblich war.


(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Oh!)


Deshalb muss ich kurz auf seine Ausführungen einge-
hen.

Sie sagen, was wir tun, sei alles Theater. Sie reden
von Arten erster und zweiter Klasse. Ich akzeptiere, dass
die Opposition in Gänze anderer Auffassung ist. Ich
nehme auch die von Ihnen tief empfundene Ungerechtig-
keit an manchen Punkten ernst. Aber Sie sind nicht be-
reit, zumindest einige Punkte anzuerkennen. Beispiels-
weise hat Herr Lütkes heute Morgen im Ausschuss
erklärt, dass es hier um den Schutz europäischer Arten
geht. Wir sind nach einem Urteil des EuGH in einem
Verfahren, die FFH-Richtlinie in deutsches Recht umzu-
setzen. Da geht es nun einmal um den Schutz europäi-
scher Arten.

Sie können noch so viele Bilder zeigen; wir alle wis-
sen, dass nationale Arten kein Bestandteil in diesem Ver-
fahren sind. Tun Sie also nicht so, als sei heute etwas
völlig Neues präsentiert worden. Sie versuchen mit Din-
gen, die nichts mit der Sache zu tun haben, Stimmung zu
machen. Das finde ich nicht in Ordnung.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Ich will einen kurzen Abriss geben. Die Staatssekretä-
rin hat deutlich gemacht, dass wir auf ein Urteil reagie-
ren müssen. Wir haben versucht, mit dem Entwurf des
Fachressorts im Rahmen eines langfristigen Verfahrens
– es gab eine Anhörung des Bundesrates, eine Sachver-
ständigenanhörung und Änderungsanträge der Koalition –,
eine europarechtskonforme Ausgestaltung hinzubekom-
men. Ich bitte Sie, uns das abzunehmen. Dem Kollegen
Göppel und mir können Sie abzunehmen, dass wir und
auch die Vertreter des Ministeriums an diesem Punkt
wirklich hart gearbeitet haben.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Dass es aus einigen Richtungen Querschüsse gab,
nachdem das gesamte Verfahren eigentlich durch war
und nachdem wir uns nach der Sachverständigenanhö-
rung in allen Punkten einig waren, war höchst ärgerlich.
Was nach dieser Einigung erfolgte, war kein Ruhmes-
blatt der Großen Koalition. Ich sage auch, an manchen
Stellen hatte ich große Bedenken, ob wir das noch frist-
gemäß schaffen. Ich gehe einmal positiv heran: Die Tat-
sache, dass wir die Kurve gerade noch gekriegt haben,
zeigt, dass wir handlungsfähig sind. Aber es sollte uns
ermahnen, dass wir im anstehenden Verfahren beim Um-
weltgesetzbuch von Anfang an eine gemeinsame Linie
finden und dass wir dafür Sorge tragen, dass das, was
Kollege Göppel ausgeführt hat, Realität wird. Wir müs-
sen nämlich an der Stelle auch über den Schutz nationa-
ler Arten sprechen. Das ist vom Ministerium heute ange-
deutet worden.


(Lutz Heilmann [DIE LINKE]: Das sind ja zwei Klassen!)


– Dies sind nicht zwei Klassen. Kennen Sie den Unter-
schied zwischen Bundesliga und Champions League? Es
gibt nationale und europäische Klassen. Da Sie nicht be-
reit sind, das zu akzeptieren, gebe ich auf.

Wichtig ist unter dem Strich – das darf man heute re-
sümieren –: Wir haben das Ziel erreicht.

Ich will noch drei, vier Punkte ansprechen. Zum Pro-
jektbegriff ist genug gesagt worden. Fakt ist, Frau Kurth,
dass die jetzige Formulierung EU-rechtskonform ist.
Das werden Sie nicht bestreiten.


(Undine Kurth [Quedlinburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein, tue ich nicht! Aber das erleichtert nichts!)


Damit haben wir das Ziel erreicht. Ich gebe zu, dass es
mit dieser Formulierung in der praktischen Anwendung
natürlich problematischer wird; das will ich überhaupt
nicht schönreden.


(Abg. Lutz Heilmann [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Nein, heute nicht mehr. Es ist spät genug.

Über das Thema der national geschützten Arten ist
hinreichend diskutiert worden. Zu der Zulässigkeit von
Eingriffen und den Fragen der lokalen Population hat
Josef Göppel eben hinreichend Stellung genommen. Wir
haben aus guten Gründen den Begriff der „lokalen Popu-
lation“ gewählt. Das Abstellen auf die lokale Population
als Absicht des Gesetzentwurfs und der europäischen
Regelung ist eine Umentwicklung weg vom Schutz des
Individuums hin zum Artenschutz. Ich glaube, dass wir
mit dieser kleinen Novelle die Grundlage schaffen, den
Artenschutz in Deutschland zu stärken, und damit eine
gute Grundlage für die weiteren Beratungen bei der Er-
stellung des Umweltgesetzbuches liefern.






(A) (C)



(B) (D)


Dirk Becker
Frau Brunkhorst, ich habe eben etwas erschrocken
aufgemerkt, als Sie sagten, wir seien nun auf FDP-Linie
eingeschwenkt. An dieser Stelle habe ich wirklich ge-
dacht, wir hätten etwas falsch gemacht.


(Angelika Brunkhorst [FDP]: Ich erkläre Ihnen das!)


Aber ich habe noch einmal genauer hingeschaut: Ihre
Änderungsanträge machen deutlich, wohin Sie wollen.
Ihnen geht das alles zu weit. Sie wollen Rückschritte
beim Artenschutz durchsetzen. Bei Ihnen hat der Natur-
schutz immer noch einen nachrangigen Wert. Das wird
mit uns nicht zu machen sein. Von daher: Bitte bringen
Sie uns nicht in den Verdacht, auf Ihre Linie einzu-
schwenken.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1612030400

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt
in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6780,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/5100 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu
liegen Änderungsanträge vor, über die wir zuerst abstim-
men. Wer stimmt für den Änderungsantrag der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/6781? – Wer stimmt dage-
gen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den
Stimmen des ganzen Hauses gegen die Stimmen der FDP-
Fraktion abgelehnt.

Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/6782. Wer stimmt für diesen Änderungs-
antrag der FDP? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltun-
gen? – Der Änderungsantrag ist mit dem gleichen Stim-
menverhältnis wie zuvor abgelehnt.

Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in
der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Hand-
zeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der
Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Linken und der Grünen bei Stimmenthaltung der
FDP angenommen.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie in der
zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/
6783. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Entschlie-
ßungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei
Enthaltung der FDP abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu
einer Reihe von Tagesordnungspunkten, zu denen die
Redebeiträge zu Protokoll gegeben worden sind. Ich
kann also wieder eine längere Orgie von Verlesungen
vornehmen. Ich bitte Sie, mich aufmerksam zu beglei-
ten.

Tagesordnungspunkt 10:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wirtschaft und Techno-
logie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeord-
neten Thilo Hoppe, Jürgen Trittin, Dr. Reinhard
Loske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutsch-brasilianischen Atomvertrag durch
Erneuerbare-Energien-Vertrag ersetzen

– Drucksachen 16/4426, 16/6038 –

Berichterstattung:
Abgeordneter Dr. Joachim Pfeiffer

Folgende Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll
gegeben: Joachim Pfeiffer1), Gabriele Groneberg, Rolf
Hempelmann, Angelika Brunkhorst, Hans-Kurt Hill und
Jürgen Trittin.2)

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel
„Deutsch-brasilianischen Atomvertrag durch Erneuer-
bare-Energien-Vertrag ersetzen“. Der Ausschuss emp-
fiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 16/6038, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Drucksache 16/4426 abzulehnen. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Linken und der Grünen angenom-
men.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a und 11 b so-
wie die Zusatzpunkte 4 und 5 auf:

11 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förde-
rung von Jugendfreiwilligendiensten

– Drucksache 16/6519 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Sportausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundes-
regierung

Bericht der Bundesregierung zu Prüfaufträ-
gen zur Zukunft der Freiwilligendienste, Aus-
bau der Jugendfreiwilligendienste und der
generationsübergreifenden Freiwilligendienste

1) Der Redebeitrag wird im Plenarprotokoll der 121. Sitzung abge-
druckt.

2) Anlage 21






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
als zivilgesellschaftlicher Generationenver-
trag für Deutschland

– Drucksache 16/6145 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Sportausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Hellmut
Königshaus, Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Jugendfreiwilligendienste in einem gemeinsa-
men Gesetzesrahmen zusammenfassen

– Drucksache 16/6769 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Sportausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kai
Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Jugendfreiwilligendienste ausbauen und
Gesamtkonzeption entwickeln

– Drucksache 16/6771 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Sportausschuss
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für Kultur und Medien

Die Kollegen Thomas Dörflinger, Sönke Rix, Sibylle
Laurischk, Elke Reinke und Kai Gehring haben ihre Re-
den zu Protokoll gegeben.1)

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/6519, 16/6145, 16/6769 und 16/6771
an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse
vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist
der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 sowie Zusatz-
punkt 6 auf:

12 Zweite und dritte Beratung des von den Abgeord-
neten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Lutz
Heilmann, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines
Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)


– Drucksache 16/3017 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 16/4963 –

1) Anlage 22
Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrich Petzold
Detlef Müller (Chemnitz)

Angelika Brunkhorst
Eva Bulling-Schröter
Sylvia Kotting-Uhl

ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem
Antrag der Abgeordneten Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch, Horst Meierhofer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der FDP

Bodenschutzrahmenrichtlinie aktiv mitgestal-
ten – Subsidiarität sichern, Verhältnismäßig-
keit wahren

– Drucksachen 16/4736, 16/5757 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrich Petzold
Detlef Müller (Chemnitz)

Angelika Brunkhorst
Eva Bulling-Schröter
Sylvia Kotting-Uhl

Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Re-
den zu Protokoll gegeben: Ulrich Petzold, Detlef Müller,
Angelika Brunkhorst, Eva Bulling-Schröter und
Cornelia Behm.2)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
wurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Bundes-
Bodenschutzgesetzes. Der Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Be-
schlussempfehlung auf Drucksache 16/4963, den Gesetz-
entwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 16/3017
abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf
zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in
zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU und
der SPD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen
bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt. Damit entfällt
nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

Zusatzpunkt 6: Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu
dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Boden-
schutzrahmenrichtlinie aktiv mitgestalten – Subsidiarität
sichern, Verhältnismäßigkeit wahren“. Der Ausschuss
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
sache 16/5757, den Antrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 16/4736 abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ent-
haltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stim-
men der Fraktionen des Hauses gegen die Stimmen der
FDP angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzu-

2) Anlage 23






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse
messung bei Aufklärungs- und Präventions-
hilfe (… StrÄndG)


– Drucksache 16/6268 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss

Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Re-
den zu Protokoll gegeben: Siegfried Kauder, Joachim
Stünker, Jörg van Essen, Wolfgang Nešković, Hans-
Christian Ströbele und der Parlamentarische Staatssekre-
tär Alfred Hartenbach.1)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwur-
fes auf Drucksache 16/6268 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu
anderweitige Vorschläge? – Das ist offensichtlich nicht
der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm,
Alexander Bonde, Hans-Josef Fell, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Programm „Energiewende in Gewächshäu-
sern“ auflegen

– Drucksachen 16/5969, 16/6725 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Johannes Röring
Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Kirsten Tackmann
Cornelia Behm

Zu Protokoll gegeben haben Ihre Reden die Kollegen
Johannes Röring, Waltraud Wolff, Christel Happach-
Kasan, Kirsten Tackmann und Cornelia Behm.2)

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit dem Titel „Programm ‚Energiewende in Ge-
wächshäusern‘ auflegen“. Der Ausschuss empfiehlt in
seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/6725,
den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Drucksache 16/5969 abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Grünen bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und
der FDP angenommen.

Tagesordnungspunkt 15:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Gitta
Connemann, Dr. Hans Georg Faust, Annette
Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der

1) Anlage 24
2) Anlage 25
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, Peter
Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD

Missbräuche im Bereich der Schönheitsopera-
tionen gezielt verhindern – Verbraucher um-
fassend schützen

– Drucksache 16/6779 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Kultur und Medien

Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden die Kollegin-
nen und Kollegen Gitta Connemann, Mechthild Rawert,
Konrad Schily, Frank Spieth und Birgitt Bender.3)

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 16/6779 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 16:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Euro-
päischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika über die Verarbeitung von Flug-

(Passenger Name Records – PNR)

gesellschaften an das United States Depart-
ment of Homeland Security (DHS) (PNR-
Abkommen 2007)

– Drucksache 16/6750 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Auswärtiger Ausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden Beatrix
Philipp, Wolfgang Gunkel, Ernst Burgbacher, Jan Korte,
Silke Stokar von Neuforn und der fraktionslose Abge-
ordnete Gert Winkelmeier.4)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 16/6750 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist offensichtlich
nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt, zu
Tagesordnungspunkt 17:

Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines

3) Anlage 26
4) Anlage 27






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse

Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch

– Drucksache 16/6774 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO

Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden folgende
Kollegen: Karl Schiewerling, Jürgen Rohde, Katja
Kipping, Markus Kurth und der Parlamentarische Staats-
sekretär Gerd Andres.1)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 16/6774 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesord-
nung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 25. Oktober 2007,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ich wünsche einen freundlichen Abend und eine ge-
ruhsame Nachtruhe.