Gesamtes Protokol
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-zung ist eröffnet.Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:Befragung der BundesregierungDie Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-binettssitzung mitgeteilt: Bericht „Zur technologischenLeistungsfähigkeit Deutschlands 2005“.Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Berichthat die Bundesministerin für Bildung und Forschung,Edelgard Bulmahn.
Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für Bildungund Forschung:Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habeheute im Kabinett den Bericht zur technologischen Leis-tungsfähigkeit dargestellt, der von acht unabhängigenForschungsinstituten erarbeitet worden ist. Im Anschlussan die Kabinettssitzung haben die Forschungsinstituteund ich ihn gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt. In-zwischen findet dieser Bericht weltweit große Beach-tung. Mittlerweile haben eine ganze Reihe anderer Län-BtnagggsBwansgewVIddIVWRedetder mit einer ähnlichen Form der Berichterstattungbegonnen.Zu Beginn möchte ich kurz die Kernpunkte und Kern-aussagen des Berichtes vorstellen. In dem Bericht wirdnachgewiesen und ausdrücklich gesagt, dass die deut-schen Unternehmen inzwischen zu den innovativsten inEuropa gehören. Der Anteil der Unternehmen, die in neueProdukte und Verfahren investieren, ist im Jahr 2003 erst-mals seit drei Jahren wieder auf 59 Prozent gestiegen. Diewissenschaftlichen Forschungsinstitute weisen in demBericht auch darauf hin, dass die Unternehmen – das kannman wirklich sagen – verhalten optimistisch sind, ihre In-novationsanstrengungen zu verstärken, sodass sie deut-lich zunehmen werden.Neben der Tatsache, dass die deutschen Unzu den innovativsten in Europa gehören, w
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Das ist absolut kein Grund zum Lachen. Ihnen ist derrnst der Lage offensichtlich nicht bewusst. Ich will nurarauf hinweisen, dass die Schwellenländer ihre Investi-ionen in Forschung und Entwicklung massiv erhöhtaben. Allein China hat seine Aufwendungen für For-chung und Entwicklung seit Mitte der 90er-Jahreervierfacht. Auch die Opposition muss begreifen, dasss hier um die Zukunft unseres Landes geht und dass eswingend notwendig ist, dass wir in den öffentlichenaushalten umschichten.
ir müssen weg von den traditionellen Subventionennd hin zu den Investitionen in die Zukunft. Dabei gehts um die Investitionen in Forschung und Entwicklungowie in Bildung.Ein Land wie Niedersachsen kürzt bei den Wissen-chaftsausgaben zurzeit massiv. Wenn Sie von der Oppo-ition mir sagen können, wie Sie die notwendige Steige-ung der Haushaltsmittel in Zukunft erreichen wollen,ann können Sie auch kritisieren, dass die Bundesregie-ung hier vielleicht nicht ausreichend Vorschläge auf denisch legt. Darüber können wir dann diskutieren. So-ange Sie aber in den Ländern, in denen Sie die Regie-ung stellen, in den für unser Land so wichtigen Zu-unftsbereichen die Mittel kürzen, müssen Sie hier imundestag auch sagen, wie Sie diese Herausforderungigentlich bewältigen wollen.Wir weisen in diesem Bericht darauf hin, dass eswingend notwendig ist, dass Bund und Länder in denffentlichen Haushalten umschichten. Die Bundesregie-ung hat einen ernst zu nehmenden Vorschlag auf denisch gelegt. Ich erwarte von einer Opposition, dass sieich konstruktiv damit auseinander setzt, den Ernst derage wahrnimmt und die Verantwortung dafür über-immt.
Als zweiten Punkt möchte ich die Exzellenzinitiativensprechen. Die Wissenschaftsorganisationen, die Uni-ersitäten und die Wirtschaftsverbände haben überein-timmend gefordert, dass Bund und Länder diese Exzel-enzinitiative jetzt starten. Die Wissenschaftsministeraben über ein Jahr lang intensiv miteinander verhan-elt. Wir haben ein gutes, tragfähiges und sehr Erfolg
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Bundesministerin Edelgard Bulmahnversprechendes Konzept miteinander erarbeitet. BeideSeiten sind dabei aufeinander zugegangen. Die Minister-präsidenten haben es jetzt in der Hand, darüber zu ent-scheiden, ob diese Chance unseren Universitäten erhal-ten bleibt oder ob sie ihnen verwehrt wird. Das ist nichtnur eine Chance für die Universitäten. Es ist auch eineChance für unser gesamtes Innovationssystem, für un-sere Universitäten genauso wie für die Wirtschaft, dieauf die Leistungsfähigkeit der Universitäten entschei-dend angewiesen ist.Morgen werden die Ministerpräsidenten zusammen-treffen und hierüber beraten. Jetzt liegt es in der Handder Ministerpräsidenten, in unserem Land wichtige Per-spektiven für Forschung und Entwicklung zu schaffen.Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Bundesministerin Bulmahn. – Wir
kommen zunächst zu den Fragen, die den angesproche-
nen Themenbereich betreffen. Als Erste hat sich die Kol-
legin Ulrike Flach gemeldet.
Herr Präsident! Frau Ministerin! In dem Bericht wird
viel Erfreuliches gesagt; das ist gar keine Frage. In den
drei zentralen Bereichen, die uns seit vielen Jahren um-
treiben – zum Ersten geht es da um die staatliche Förde-
rung von FuE, zum Zweiten um die Förderung im priva-
ten Bereich und zum Dritten um das in den letzten
15 Jahren geradezu katapultartige Ansteigen des Man-
gels an Fachkräften im ingenieurwissenschaftlichen Be-
reich –, macht er aber sehr deutlich, dass wir dabei sind,
den Anschluss zu verlieren, und nicht, wie Sie es gerade
dargestellt haben, dass wir sozusagen vor der ganzen
Kohorte hergaloppieren.
Deswegen komme ich zu meiner ersten Frage. Für
den Fall, dass Sie erkennen müssen, dass die unionsge-
führten Länder bei der Eigenheimzulage nicht nachge-
ben werden – und wir können keine Signale dafür erken-
nen, dass ein Nachgeben erfolgen wird –, hat der
Kanzler damals einen Plan B vorgeschlagen. Ich würde
von Ihnen gerne hören, welche Alternativen zur Ab-
schaffung der Eigenheimzulage Sie sich inzwischen vor-
stellen können; denn Sie brauchen ja das Geld. Anders
als andere Länder gibt Deutschland im öffentlichen Sek-
tor zurzeit nicht massiv mehr aus. Die Ziele, die Sie sich
gesetzt haben, erreichen Sie ja nicht.
Ich komme zur zweiten Frage. In dem Bericht wird
sehr deutlich gesagt, dass Venture Capital fehlt. Die
entsprechenden Haushaltsmittel dafür wurden gesperrt,
sodass Sie große Schwierigkeiten haben, den kleinen
und mittleren Unternehmen zu helfen. Ich wäre Ihnen
dankbar, wenn Sie mir sagen würden, wie Sie bei diesem
sehr wunden Punkt vorgehen wollen.
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Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich möchte ein ande-res Thema ansprechen. Die deutschen Unternehmenfeiern mit Hightechgütern große Exporterfolge auf deniUnueturtzuZkz–kdUptdaclulaukfgdaKssswwdnusseaeokmuu
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abei handelt es sich um diejenigen, denen es unsereolitik ermöglicht hat, dass sie studieren können. Seiter BAföG-Reform 2001 ist die Zahl der Studienanfän-er aus diesen Familien um fünf Prozentpunkte gestie-en. Das ist der erste Anstieg in diesem Bereich seit un-efähr 20 Jahren.Einige Wissenschaftsminister der CDU haben nichtsesseres zu tun, als zu fordern, dass das BAföG abge-chafft wird.
rau Reiche, dazu sage ich Ihnen ganz klar: Das ist einkandal.
amit gefährden Sie wirklich die Zukunft unseres Lan-es. Deshalb bitte ich Sie, mit Ihren Parteikollegen, dien den Ländern Minister sind, wirklich einmal ein ernst-aftes Wort zu reden, damit diese Verunsicherung auf-ört. Diese Minister müssen, wenn sie schon Studienge-ühren einführen – die Einführung von Studiengebühreniegt, wie Sie wissen, nicht in der Hand der Bundesregie-ung; das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrück-ich festgestellt –, dafür Sorge tragen, dass diese Per-onen auch in Zukunft noch studieren können.
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Bundesministerin Edelgard BulmahnKreditfinanzierungsmodelle ermöglichen das nicht; siebedeuten nämlich, dass Studenten am Ende des Stu-diums Schulden in Höhe von 50 000 Euro, 60 000 Eurooder noch mehr haben.
Ich sage Ihnen ausdrücklich: Sie müssen sich Gedan-ken machen, wie Sie sicherstellen wollen, dass die posi-tive Entwicklung der Zahl der Studienanfänger in denNaturwissenschaften und in den Ingenieurwissenschaf-ten seit 1998 anhält. Dafür sind Ihre Landesregierungenverantwortlich. Ich kann Sie nur ermuntern, mit IhrenLandeskollegen ein ernsthaftes Wort zu reden.
Vielen Dank. – Als Nächster hat der Kollege Heinz
Riesenhuber das Wort.
Frau Ministerin, Sie haben soeben festgestellt, dass esnicht reicht, dass die Bundesregierung allein ihre Inves-titionen in Forschung und Entwicklung erhöht. Nachdem Bundesforschungsbericht wurden die Ausgaben fürForschung im Jahr 2004 im Vergleich zum Jahr 2003 so-wohl in Ihrem Ressort als auch in Bezug auf die Gesamt-ausgaben der Bundesregierung gesenkt;
2003 waren es insgesamt 9,162 Milliarden Euro, 2004waren es insgesamt 8,882 Milliarden Euro. Dieser Trendentspricht dem, was in der Zusammenfassung dieses Be-richts steht: Die FuE-Pläne 2004 der Wirtschaft habennach einem unerwartet positiven Jahr 2003 einen Rück-gang bis maximal Status quo vorgesehen.Frau Ministerin, es wäre gut, wenn wir von der Alibi-diskussion über die Eigenheimzulage wegkämen. Ichstimme mit Ihnen völlig überein, dass wir im Haushaltneue Prioritäten setzen müssen.
Die andere Hälfte der Wahrheit ist jedoch, dass dieBundesregierung, die in diesem Jahr über einen Haushaltmit einem Volumen von rund 250 Milliarden Euro ver-fügt, nicht nur im Hinblick auf die Unterscheidung zwi-schen Ist und Soll, sondern auch im Hinblick auf die Pla-nung nicht diejenigen Prioritäten setzt, die in der Sachenotwendig sind. Durch diese Alibidiskussion blockierenSie sich bei den Verhandlungen mit dem Finanzminister.Er hat Sie erfolgreich in eine Sackgasse gelockt. Darinsitzen Sie jetzt und alle Ihre Verhandlungsbemühungenmit dem Finanzminister werden mit dem Hinweis aufden Bundesrat abgeblockt, sodass Sie in eine wirklichschwierige Lage gekommen sind.
Wenn es in der Vergangenheit um diese Berichte ging,haben Sie immer in einer sehr interessanten Weise zu-shkDwzLlrIsgvfgewmdgZaltsudahvDwudEaödiltisgugsMrlm
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Bundesministerin Edelgard BulmahnDas sind Zahlen, die Sie, Herr Riesenhuber, genauso gutkennen wie ich; das weiß ich ganz genau. Wir haben dasdamals im Deutschen Bundestag diskutiert. Angesichtsdessen sollten Sie zumindest an die Adresse Ihres Kolle-gen Rüttgers sagen – ich will jetzt nicht auf das einge-hen, was in den 80er-Jahren war; das liegt wirklich zuweit zurück –: Lieber Jürgen Rüttgers, damals hast duwirklich große Fehlentscheidungen getroffen. Sie solltenkorrigiert werden. – Dass wir sie korrigiert haben, habeich vorhin deutlich dargestellt. Herr Riesenhuber, mansollte sich ein wenig intensiver mit dem befassen, wassich in den letzten zehn Jahren wirklich vollzogen hat.Sie werden mir darin Recht geben müssen, dass wir vie-les von dem, was damals versäumt worden ist, kompen-siert haben.Sie wissen wie ich, Herr Riesenhuber, dass die durch-schnittlichen Studienzeiten in den Ingenieur- und Natur-wissenschaften sechs Jahre betragen. Ich hoffe immernoch, dass wir gemeinsam versuchen, sie zu reduzieren.Aber dabei sind die Länder, die Universitäten in derHauptverantwortung. Nach sechs Jahren gibt es erste po-sitive Entwicklungen auch bei den Absolventen. Daswird sich in den nächsten Jahren noch verstärken.Was Sie eingefordert haben, ist – das sage ich noch ein-mal ausdrücklich – in diesem Bericht enthalten. Für dieZukunft haben wir im Deutschen Bundestag beschlossen,dass der Bericht zur technologischen Leistungsfähigkeitvon den Wirtschafts- und Forschungsinstituten weiterhinselbstständig erarbeitet und vorgestellt wird, so wie daszum Beispiel beim Jahreswirtschaftsbericht geschieht,und dass wir ihn dann im Bundestag diskutieren. DieBundesregierung wird alles tun, damit wir die Indikato-ren und präzisen Daten bekommen, die eine wichtigeGrundlage für die zielgerichtete Weiterentwicklung desForschungs- und Innovationssystems sind, die manbraucht, um Arbeitsplätze in unserem Land zu halten oderauch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist die Zielset-zung der Bundesregierung.
Vielen Dank.
Wegen des Zeitablaufs kann ich jetzt nur noch eine
Frage zu einem anderen Themenbereich der Kabinetts-
sitzung zulassen. Das Wort hat die Kollegin Petra Pau.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Presse war zu ent-
nehmen, dass sich das Bundeskabinett heute mit weite-
ren schwer wiegenden Themen beschäftigt hat bzw. dazu
Entscheidungen getroffen hat. Ich frage die Bundes-
regierung: Trifft es zu, dass eine Entscheidung über ei-
nen neuen Auslandseinsatz der Bundeswehr, in diesem
Fall im Sudan, getroffen wurde? Welchen Umfang hat
dieser Einsatz? Welcher Art ist er? Für wie lange ist er
geplant?
Wer möchte antworten? – Staatssekretär Wagner, bitte
schön.
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Deshalb habe ich ja gesagt, dass eine Verbesserung
intritt.
Ihr Kommentar, Frau Blumenthal, ist sicher zutref-
end, aber nicht zulässig, weil von Nichtfragestellern nur
ine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Das ist ja in Ordnung, aber es gibt keine weitere Zu-
atzfrage. Das Reglement ist streng, aber es ist nicht vom
mtierenden Präsidenten erfunden, sondern unter den
raktionen so vereinbart und verabschiedet worden.
Damit sind wir mit dem Geschäftsbereich des Bun-
esministeriums der Verteidigung durch.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
iums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf. Zur
eantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretä-
in Frau Caspers-Merk zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Petra Pau auf:
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass
deutsche Patientendaten aus dem so genannten Disease-Ma-
nagement-Programm im großen Stil nach Vietnam transferiert
worden sein sollen – vergleiche Sendung „Monitor“ vom
17. März 2005 –, und was hat die Bundesregierung unternom-
men, um diesen Vorgang aufzuklären?
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Frau Kollegin Pau, Sie fragen nach einem Vorgang,er in den Medien seinen Niederschlag gefunden hat. Eseht darum, ob personenbezogene Daten aus demisease-Management-Programm im Ausland verarbeiteturden und welche Maßnahmen die Bundesregierungrgriffen hat, um diesem Vorgehen aus datenschutzrecht-ichen Gründen Einhalt zu gebieten.Ich will der guten Ordnung halber sagen, dass schonorher zwei Kollegen, nämlich die Frau Kolleginr. Lötzsch und der Herr Kollege Wolfgang Zöller, da-ach gefragt haben. Ich verweise in meiner Antwort des-alb auch auf die damals gegebenen Antworten.Die Arbeitsgemeinschaften Disease-Management-rogramm in Thüringen, Hessen, Schleswig-Holsteinnd Mecklenburg-Vorpommern haben eine Firma inamberg mit der Verarbeitung von DMP-Daten beauf-ragt. In diesen Verträgen ist eine Verarbeitung im Aus-and ausdrücklich ausgeschlossen.Die Firma soll ungeachtet der Bestimmungen in die-em Vertrag personenbezogene Daten an ihre Tochter-irma in Vietnam zur Verarbeitung übermittelt haben.emgegenüber verweist die Firma nach Angaben derassenseitigen Vertragspartner darauf, lediglich anony-isierte Daten an ihre Tochterfirma in Vietnam zur Opti-ierung der Beleglesesoftware zu Testzwecken übermit-elt zu haben. Es sollen eidesstattliche Erklärungen deritarbeiter der Tochterfirma in Vietnam vorliegen, dass
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Parl. Staatssekretärin Marion Caspers-Merkkeine personenbezogenen Daten verarbeitet wurden. DieFirma in Bamberg hat den Geschäftsführer entlassen.Die betroffenen Arbeitsgemeinschaften DMP habenunter Einschaltung der jeweils zuständigen Landesdaten-schutzbeauftragten unverzüglich Ermittlungen eingelei-tet. Eine unabhängige Prüfstelle, eine Geschäftsstelle desTÜV Rheinland in Vietnam, wurde beauftragt zu prüfen,wie die Verarbeitung der Datensätze durch die im Aus-land ansässige Niederlassung des Dienstleisters erfolgte.Nach den nun vorliegenden Gutachten des TÜV Rhein-land vom 10. März 2005 konnten keinerlei Hinweise aufDMP-Daten festgestellt werden. Ebenso konnten keineDMP-Daten rekonstruiert werden.Wir haben geprüft, an welcher Stelle die Bundesregie-rung handeln könnte, und sind zu dem Ergebnis gekom-men, dass wir in dieser Frage nicht gefordert sind. Denndie Kontrolle obliegt den Aufsichtsgremien der Länder.Die aufsichtsrechtliche und datenschutzrechtliche Prü-fung ist vonseiten der Landesbehörden eingeleitet wor-den. Es wurden sowohl die Landesdatenschutzbeauftrag-ten als auch die jeweiligen Fachstellen eingeschaltet.Die Bundesregierung besitzt in diesem Bereich keineZuständigkeit.Im Gesetz haben wir sehr strenge Anforderungen,was die Verarbeitung von DMP-Daten angeht, festge-legt. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes hat daranmitgewirkt. Insofern gibt es keine Fehler in der Gesetz-gebung. Aber wie es immer ist: Niemand von uns kanngarantieren, dass Regelungen, die in Gesetzen oder inVerträgen festgelegt wurden, im Einzelfall nicht unter-laufen werden. Verstöße sind lückenlos aufzuklären undabzustellen. Dies ist im vorliegenden Fall erfolgt.
Zusatzfrage, Frau Kollegin Pau.
Danke, Frau Staatssekretärin. – Die Stichworte Da-
tenschutz und Datenschutzbeauftragte sind schon gefal-
len. Mir sind intensive, zum Teil heftige und zum Teil
über die Presse ausgetragene Auseinandersetzungen
zwischen den Landesschutzbeauftragten und dem Bun-
desversicherungsamt im Vorfeld der Verarbeitung von
Patientendaten gerade zur Kenntnis gelangt. Die Daten-
schutzbeauftragten hatten bemängelt, dass das Bundes-
versicherungsamt die Beachtung des Datenschutzes re-
gelmäßig nicht als Kriterium für die Vergabe solcher
Aufträge nimmt. Vielmehr bekommt derjenige den Auf-
trag, der die Daten am preisgünstigsten verarbeitet. Es
werden also keine Qualitätskriterien angelegt.
Sind Ihnen diese Auseinandersetzungen im Vorfeld
der Verarbeitung der Daten bekannt gewesen und inwie-
weit haben Sie dem Bundesversicherungsamt als Auf-
sichtsbehörde den Hinweis gegeben, dass nicht nur der
Preis ein Kriterium sein kann?
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Es ist üblich, dass über Ausschreibungen Aufträge an
Drittfirmen in denjenigen Bereichen der Sozialversiche-
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Ihre Meinung hat die Bundesregierung schon geäußert,
err Nolting.
ie müssen einfach den Gesetzentwurf des Bundesrates
esen.
Eine Zusatzfrage.
Kann ich der Tatsache, dass die Bundesregierung über
wei Jahre hinweg nicht aktiv geworden ist und selbst
eine Vorschläge zu einer gesetzlichen Änderung vorge-
egt hat, entnehmen, dass die Bundesregierung in den
etzten zwei Jahren der Meinung war, dass hier kein
andlungsbedarf besteht? Sieht die Bundesregierung
as heute anders?
A
Herr Kollege Schröder, ich möchte hier nicht über de-
okratisches Verhalten und demokratische Gepflogen-
eiten belehren. Ich habe die Frage ausführlich beant-
ortet. Ich wiederhole meine Antwort aber gern: Die
undesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Ge-
etzentwurf des Bundesrates – das ist nachzulesen – Ein-
ernehmen signalisiert. Danach lag dieser Gesetzent-
urf den Gremien des Bundestages zur Beratung vor.
ie Bundesregierung hatte keine Veranlassung, in diese
eratungen einzugreifen. Sie steht allerdings zur Verfü-
ung, wenn sie um Formulierungshilfen gebeten wird.
Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Dr. Schröder auf:
Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesre-
gierung die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden
gen Rechtslage selbst das großflächige Besprühen von Eisen-
bahnwaggons mit Lackfarbe nicht strafbar ist?
A
Herr Kollege Schröder, das Oberlandesgericht Dres-en hat nicht entschieden, dass das großflächige Besprü-en von Eisenbahnwaggons mit Lackfarbe nicht strafbarst, vielmehr hat es das landgerichtliche Urteil aufgeho-en und das Verfahren an eine andere Strafkammer desandgerichts zurückverwiesen. Als Begründung führtas Oberlandesgericht an, dass dem landgerichtlichenrteil nicht mit hinreichender Sicherheit entnommenerden könne, ob die für eine Sachbeschädigung erfor-erliche Substanzverletzung tatsächlich eingetreten ist.ie Sache wurde deshalb an das Landgericht zurückver-iesen, damit dort die entsprechenden Feststellungen
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Parl. Staatssekretär Alfred Hartenbachnachgeholt werden konnten. Das entspricht im Übrigenauch der bisherigen Rechtsprechung.
Zusatzfrage.
Ich möchte mich auf den Beschluss des Oberlandes-
gerichtes beziehen. Der Sachverhalt ist folgender: Das
untergeordnete Landgericht hat in dem angefochtenen
Urteil festgestellt, dass der Angeklagte zu dem Tatzeit-
punkt einen hellgrau und rot lackierten Reisezugwagen
großflächig mit lösemittelhaltigen Kunstlacken besprüht
hat. Dies hat es als Sachbeschädigung angesehen.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden sagt
unter Punkt 2: Die Feststellungen des Landgerichtes
rechtfertigen die Verurteilung des Angeklagten wegen
Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nicht, weil das
Landgericht keine Sachsubstanzverletzung festgestellt
hat.
Das bedeutet, dass zukünftig das Besprühen von Bun-
desbahnwaggons nicht mehr dem Straftatbestand der
Sachbeschädigung entspricht.
Meine Nachfrage ist: Welche Folgen hat das Ihrer
Meinung nach insbesondere für die Deutsche Bahn AG?
A
Herr Kollege Schröder, gestatten Sie, dass ich ein
kleines Repetitorium durchführe. Ich will Ihnen zwar
gerne nachsehen, dass es für Sie nicht ganz einfach ist,
ein Revisionsurteil eines Oberlandesgerichtes richtig zu
lesen. Aber in meiner Antwort auf Ihre ursprüngliche
Frage habe ich diese Frage bereits beantwortet. In die-
sem Urteil steht nicht, der Angeklagte sei freizuspre-
chen. Das Oberlandesgericht Dresden hat lediglich fest-
gestellt, dass die Feststellungen des Landgerichts für
eine Verurteilung nicht ausreichen und dass man, um
eine Verurteilung zu erreichen, mehr unternehmen muss.
Das Landgericht muss zum Beispiel dartun, warum eine
Substanzverletzung vorliegt und worin sie besteht.
Die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen, kann ich
überhaupt nicht teilen; denn wenn – ob beim großflächi-
gen oder beim kleinflächigen Besprühen; dafür dürfte be-
reits eine Fläche von 5 Quadratzentimetern ausreichen –
eine Substanzverletzung festgestellt wird, handelt es sich
um Sachbeschädigung. Das war übrigens schon so, als
ich noch Staatsanwalt war; das ist jetzt 30 Jahre her.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, unser Kernproblem, das auch Sie
vorhin erkannt haben, ist, dass immer eine Sachsubstanz-
beschädigung festgestellt werden muss, was insbeson-
dere dann, wenn sehr glatte Flächen, zum Beispiel Wag-
gons der Deutschen Bahn AG, besprüht wurden, nicht
ganz einfach ist. Deshalb lautet meine Frage: Sind Sie
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– Ja, es handelt sich natürlich um einen Beschluss; vie-len Dank. – Eher kann ich mir vorstellen, dass die Szenedurch die mit sehr viel öffentlicher Aufmerksamkeit ein-hergehende Tagung gegen Graffitischmierereien etwasaufgemischt wurde, was zu entsprechenden Aktivitätengeführt hat.
Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Stephan Mayer
auf:
Wo sieht die Bundesregierung Handlungsnotwendigkeit,
um die Bekämpfung von Graffitivandalismus in Deutschland
voranzutreiben?
A
Herr Kollege Mayer, ich habe das eigentlich alles
schon beantwortet; ich verweise auf meine Antworten
auf die Fragen 8 und 9 des Herrn Kollegen Gewalt und
auf die Zusatzfragen der Kollegen Gewalt und Schröder.
Mehr kann ich dazu eigentlich nicht sagen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich habe zwei Nachfragen. Die
erste: Wie bewertet die Bundesregierung das konse-
quente Vorgehen gegen Graffitivandalismus in den skan-
dinavischen Ländern, das sehr erfolgreich vonstatten
geht?
A
Herr Kollege Mayer, auch dazu habe ich – wenn auch
nicht unter Nennung der skandinavischen Länder – et-
was gesagt: Die Strafbarkeit macht nur einen Teil des
Rezeptes gegen die Schmierereien aus. Umgekehrt spielt
die Prävention – das ist ja das, was die skandinavischen
Länder im Wesentlichen betreiben – eine mindestens ge-
nauso große Rolle, wenn nicht eine noch viel größere
Rolle, das heißt, die Möglichkeiten der polizeilichen Er-
mittlung, aber auch die Möglichkeiten, Sprayer mit an-
deren Mitteln auf das Verwerfliche ihres Tuns hinzuwei-
sen.
Ich würde mir wünschen, dass die Bundesländer hier
endlich einmal ihrer Verantwortung gerecht würden und,
anstatt immer nur Gesetze zu unterbreiten, präventiv tä-
tig würden. In Berlin gibt es zum Beispiel eine Anti-
sprayergruppe bei der Polizei; aber auch in anderen Bun-
desländern, etwa in Nordrhein-Westfalen. Wenn man das
machen würde, könnte man Sprayer anhand ihrer ganz
speziellen Tags – ich glaube, man nennt das so – sehr
viel besser ermitteln.
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Ich rufe die Frage 14 des Kollegen Georg Girisch auf:
Wie will die Bundesregierung mit Sondergenehmigungen
für Volksfeste, die im Rahmen der deutsch-amerikanischen
Freundschaft auf den den in Deutschland stationierten ame-
rikanischen Streitkräften zur Nutzung überlassenen Lie-
genschaften durchgeführt werden, in den Fällen umgehen,
in denen abweichend von der Verfahrensanweisung
– III B 2 – Z 6315 – 5/03 – des Bundesministeriums der Fi-
nanzen, BMF, ein gemeinsamer deutsch-amerikanischer Aus-
schuss als Organisator auftritt, der Eintritt erheben würde und
diese Eintrittsgelder im vollen Umfang für wohltätige Zwecke
unter dem Leitmotiv der deutsch-amerikanischen Freund-
schaft verwendet?
D
Herr Kollege Girisch, Volksfeste, die im Rahmen der
deutsch-amerikanischen Freundschaft durchgeführt wer-
den, können vom Hauptzollamt genehmigt werden,
wenn die Voraussetzungen der entsprechenden Verfah-
rensanweisung erfüllt sind. Anträge für Volksfeste, die
diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nicht geneh-
migungsfähig. Ergibt sich aus dem Antrag für das Volks-
fest, dass Eintrittsgelder für das Betreten des Volksfest-
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Wenn es so ist, dann ist das die pragmatische Möglich-
keit. Wenn das Ministerium diesen Rat gegeben hat,
dann könnte sich damit ein praktischer Weg eröffnen.
Ich rufe die Frage 15 des Kollegen Girisch auf:
Sind der Bundesregierung neben dem deutsch-amerikani-
schen Volksfest auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr,
das seit 1952 vom gemeinsamen deutsch-amerikanischen
Ausschuss durchgeführt wurde und bei dem der Eintritt im
vollen Umfang zur Verwendung für wohltätige Zwecke unter
dem Leitmotiv der deutsch-amerikanischen Freundschaft er-
hoben wurde, vergleichbare Fälle bekannt, bei denen die Aus-
nahmeregelung durch das BMF nicht erteilt wurde, und, wenn
ja, wurden dadurch erhebliche Veränderungen in den Organi-
sationsstrukturen von deutsch-amerikanischen Veranstaltun-
gen herbeigeführt?
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Genehmigungen für Volksfeste können nur erteilt
werden, wenn die Voraussetzungen der Verfahrensan-
weisung vom Februar 2004 erfüllt sind. Hierauf hatte ich
schon hingewiesen. Diese Verfahrensanweisung sieht
Ausnahmeregelungen nur durch das BMF auf Antrag
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Soweit mir durch die Medien bekannt ist, haben sich
umindest Abgeordnete der Grünen dahin gehend ge-
ußert, dass die Steuerregelungen, die den Jobexport
uasi subventionieren oder für die Unternehmen erleich-
ern, zu ändern sind. Hat die Bundesregierung diese Vor-
chläge aus der Fraktion des Koalitionspartners aufge-
riffen bzw. gedenkt sie, diese Vorschläge aufzugreifen,
nd wenn ja, wann?
D
Frau Kollegin Lötzsch, ich würde Ihnen die Frage, dieie nicht als Zusatzfrage verstanden wissen wollten,leichwohl gerne beantworten. Die Körperschaftsteuer-tatistik – ich habe das eben in der Einleitung meinerntwort auf Ihre Frage schon ausgeführt – enthält auchür die vorangegangenen Jahre keine so spezifiziertenngaben. Ich glaube nicht, dass wir diese Angaben zuen vorangegangenen Jahren machen können. Ich willem aber gerne nachgehen.Die einzelnen Sachverhalte werden in den Betriebs-rüfungen nicht festgehalten. Nach den zahlreichen Be-riebsprüfungen, die in der Bundesrepublik Deutschlandrfolgen, liegt zwar hinterher ein Ergebnis vor; aber nuriejenigen, die diese Prüfungen selber vor Ort durchge-ührt haben, wissen, wie dieses Ergebnis zustande ge-ommen ist. Ich fürchte, aus der Körperschaftsteuersta-istik geht das nicht hervor.Auch mir ist bekannt geworden – um nun auf Ihrerage einzugehen –, dass sich Kollegen und Kolleginnenus der Fraktion der Grünen kritisch zu dem angespro-henen Sachverhalt in unserem Körperschaftsteuer-esetz geäußert haben. Mir ist dies nicht recht verständ-ich, weil wir dieses Gesetz gemeinsam beschlossen undn der Vergangenheit durchaus schon den Versuch unter-ommen haben, die Pauschalierung, von der ich sprach,twas höher anzusetzen. Diese hätte aber aus europa-echtlichen Gründen nicht nur in Bezug auf das Ausland,ondern auch auf das Inland angewandt werden müssen.
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15728 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005
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Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara HendricksInsofern ist uns keine handhabbare Alternative zu derpauschalierenden Regelung ersichtlich.Insbesondere ist – wie auch die frühere Praxis gezeigthat – ein generelles Abzugsverbot für Aufwendungen,die mit steuerfreien Beteiligungserträgen in Zusammen-hang stehen, sehr gestaltungsanfällig. Die für die steuer-liche Beurteilung notwendige Zuordnung von Aufwen-dungen lässt sich nicht befriedigend lösen, sodass nurder Weg der Pauschalierung bleibt.In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, daraufhinzuweisen, dass sich nicht nur die Kollegin Scheel,sondern auch der bayerische Ministerpräsident,Dr. Edmund Stoiber, vor einigen Wochen in einer Fern-sehsendung sinngemäß in der Weise geäußert haben,dass das überhaupt nicht zu verstehen ist.Ich darf in diesem Zusammenhang die Bitte an dieBayerische Staatsregierung richten, uns eine handhab-bare Alternative vorzuschlagen, sofern sie eine hat.
Eine Zusatzfrage des Kollegen Thiele.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – In Ergänzung die-
ses Sachverhaltes frage ich Sie Folgendes, Frau Staats-
sekretärin: Plant die Regierung keine Änderungen in die-
sem Bereich, auch nicht im Zusammenhang einer
Gegenfinanzierung der Senkung des Körperschaftsteuer-
satzes von 25 auf 19 Prozent? Hat die Bundesregierung
keine Anhaltspunkte, die darauf hinweisen, dass bei ei-
ner Änderung der entsprechenden Regelung dem Fiskus
Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro
pro Jahr entstehen, wie das teilweise medial behauptet
wurde?
D
Ich weiß, dass das teilweise medial behauptet wurde.
Das bezieht sich unter anderem auf Äußerungen des
Fachhochschulprofessors Jarass. Diese sind so aber nicht
zu bestätigen. Die Bundesregierung plant nicht, dies als
eine Gegenfinanzierungsmaßnahme – wozu auch immer –
heranzuziehen, da sie derzeit keine handhabbare Alter-
native sieht.
Die Fragen 17 und 18 des Kollegen Spahn werden
schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 19 der Kollegin Gerlinde
Kaupa:
Zu welchem Schluss im Hinblick auf die geschätzte Höhe
des Steueraufkommens ist die Prüfung durch den Bundes-
minister der Finanzen, Hans Eichel, gelangt, die sich – „Köl-
ner Stadt-Anzeiger“ vom 15. März 2005 – mit der möglichen
Erhebung der Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge zu Verei-
nen befasst hat?
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– In naher Zukunft. Es gibt einen Bericht, der den Lan-
desministerien zugehen wird. Ich gehe davon aus, dass
das mit dem Abschluss der Prüfung wahrscheinlich im
Mai so weit sein wird, wenn ich das richtig sehe.
Ich kann aber die von Ihnen gewünschte Aussage
nicht treffen; denn das EuGH-Urteil kann in eng be-
grenzten Ausnahmen – so eng wie nur möglich – tat-
sächlich eine Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer auf
Vereinsmitgliedsbeiträge rechtlich notwendig machen.
Deswegen kann ich nicht sagen: Es wird gar nicht dazu
kommen. – Im Moment ist eine solche Aussage nicht
möglich. Aber ich kann Entwarnung für fast alles geben.
Das müssten Sie im Rahmen der Behandlung der
nächsten Frage ansprechen. Sie hatten nämlich schon
zwei Zusatzfragen.
Jetzt dürfen Frau Kollegin Lenke und dann der Kol-
lege Fahrenschon eine Zusatzfrage stellen. Frau Lenke,
bitte.
Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, Sie könnten
Entwarnung für fast alles geben. Dann haben Sie noch
gesagt, Sie versuchten, dieses Urteil so eng wie möglich
auszulegen, damit es keine negativen Auswirkungen auf
die Sportvereine und auf andere Vereine hat. Das zeigt
mir aber – diese Botschaft vermitteln Sie –, dass die Vor-
prüfung wahrscheinlich ergeben hat, dass doch einige
Vereine betroffen sind. Ich möchte jetzt gerne von Ihnen
wissen, ob Sie ausschließen können, dass die eingetrage-
nen Vereine – viele Vereine sind eingetragen – betroffen
sind.
D
Frau Kollegin, eigentlich sind alle Vereine eingetrage-
nen Vereine. Genauso wie ich gerade gesagt habe, dass
ich nicht ausschließen kann, dass kein Verein betroffen
ist, kann ich auch nicht sagen: Ich kann ausschließen,
dass alle eingetragenen Vereine betroffen sind.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Wir kön-
nen sie nicht allein durchführen. Wir führen sie zusam-
men mit den obersten Finanzbehörden der Länder, also
mit allen 16 Länderfinanzministerien, durch. Wir sind
uns in der Zielrichtung einig. Ich kann sicherlich sagen,
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Frau Kollegin Lenke.
Frau Staatssekretärin, erst einmal bedanke ich mich
für Ihre Ausführungen. Hierbei gibt es kein parteipoliti-
sches Hickhack. Wir alle sind dafür – das ist ganz klar –,
dass Vereinsmitglieder nicht noch zusätzliche Beiträge
zahlen müssen. Auch deshalb sind die Fragen sehr ge-
rechtfertigt.
Was in den einzelnen Landkreisen passiert, davon ha-
ben Sie sicherlich auch schon Kenntnis bekommen. In
meinem Landkreis herrscht helle Aufregung und keiner
weiß Bescheid. Deshalb wurden ja auch die entsprechen-
den Fragen für die heutige Fragestunde gestellt. Deshalb
ist in Bezug auf diese Sache Transparenz vonnöten und
bis zum Mai vielleicht auch eine gewisse Beruhigung
der Bürger und Bürgerinnen. Deshalb meine Frage, ob
Sie den Bericht, aus dem Sie gerade vorgetragen haben,
nicht dem Plenum zur Verfügung stellen können.
D
Frau Kollegin, das kann ich leider nicht, weil es sich
um den Bericht einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe han-
delt, über den ich nicht frei verfügen kann. Ich müsste
zunächst eine Genehmigung von den Ländern einholen;
deshalb kann ich das hier nicht zusagen, so Leid es mir
tut. Wir werden aber prüfen, ob wir das zumindest den
Mitgliedern des Finanzausschusses zur Verfügung stel-
len können, damit sie damit entsprechend umgehend
können. Das müssen wir aber erst prüfen.
Zur gleichen Frage ist keine weitere Zusatzfrage mehr
möglich, Frau Kaupa. Weitere Wünsche nach Zusatzfra-
gen sehe ich im Augenblick nicht.
Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Hendricks, und rufe
den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Arbeit auf. Zur Beantwortung steht der Parla-
mentarische Staatssekretär Rezzo Schlauch zur Verfü-
gung.
Frage 21 des Kollegen Uwe Schummer:
Wie viele Berufsberater und wie viele Arbeitsvermittler
hat die Bundesagentur für Arbeit, BA, gemessen jeweils an
den gesamten Beschäftigten?
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edeutet das für Sie jetzt, dass die Entscheidung damals
alsch war? Oder hoffen Sie, dass sich in der Zukunft
in der Antwort auf die erwähnte Anfrage haben Sie ja
rkenntnisse für Herbst 2005 in Aussicht gestellt – doch
och positive Wirkungen ergeben könnten?
R
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, ich möchte die pauschale Feststellung,
ie Sie treffen, dass der Kündigungsschutz für ältere Ar-
eitnehmer quasi aufgehoben sei, korrigieren. Ältere Ar-
eitnehmer, die ein befristetes Arbeitsverhältnis begrün-
en, haben aufgrund der Befristung natürlich keinen
ündigungsschutz; das liegt im Wesen der Befristung.
ber ältere Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Ar-
eitsverhältnis stehen, haben selbstverständlich einen
ündigungsschutz.
nsofern ist Ihre pauschale Aussage, die jedenfalls in Ih-
er Fragestellung impliziert war, für meine Begriffe nicht
utreffend. Wir hoffen nach wie vor, dass die Flexibili-
ät, die wir mit der Ausweitung der Befristungsmöglich-
eit geschaffen haben, von der Wirtschaft, den Unter-
ehmen, den Arbeitgebern nach und nach zur Kenntnis
enommen und entsprechend praktiziert wird, sodass
ann ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu-
ehmend eingestellt werden.
Weitere Zusatzfrage.
Gerald Weiß (CDU/CSU):
Herr Staatssekretär, da Sie es sozusagen mit diesem
auseloch versucht haben, frage ich Sie, ob der Bundes-
anzler mit der Feststellung, für Personen ab 50 Jahren
xistiere so gut wie kein Kündigungsschutz mehr, Recht
at.
r kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass diese Rege-
ung bisher keine Beschäftigungswirkung gehabt hat.
R
Herr Kollege, ich muss Sie leider noch einmal korri-ieren. Für Personen ab 50 Jahren, die in einem Beschäf-
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005 15733
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)
Parl. Staatssekretär Rezzo Schlauchtigungsverhältnis sind, besteht sehr wohl Kündigungs-schutz. Wenn Sie beispielsweise die arbeitsgerichtlicheRechtsprechung betrachten, dann können Sie feststellen,dass der Kündigungsschutz für Personen über 50 Jahren,die in bestehenden Arbeitsverhältnissen sind, aufgrundder Sozialauswahl noch besser ist als der für jüngere Ar-beitnehmer. Insofern ist diese pauschale Aussage nichtzutreffend.
Die Fragen 23 und 24 des Kollegen Dirk Niebel so-
wie die Fragen 25 und 26 der Kollegin Dagmar Wöhrl
werden schriftlich beantwortet.1)
Ich rufe die Frage 27 der Kollegin Ina Lenke auf:
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es
durch die Anrechnung der Eigenheimzulage auf das Einkom-
men von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern insbeson-
dere bei kinderreichen Familien dazu kommen kann, dass
Kredite für – auch im Vertrauen auf Leistungen der Eigenheim-
zulage – erworbenen Wohnraum nicht mehr getilgt werden
können und dadurch ein Verkauf oder eine Zwangsversteige-
rung des Eigenheims/der Eigentumswohnung unumgänglich
wird, obwohl kinderreiche Familien vor allem im städtischen
Raum kaum Chancen haben, eine geeignete und bezahlbare
Mietwohnung zu finden?
R
Sehr geehrte Frau Kollegin Lenke, wenn Sie es ge-
statten, möchte ich Ihre Fragen 27 und 28 zusammen be-
antworten.
Dann rufe ich noch die Frage 28 der Kollegin Ina
Lenke auf:
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass nach
dem Verkauf oder der Versteigerung des Wohneigentums von
ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern bereits ausge-
zahlte und investierte Leistungen aus der Eigenheimzulage
und dem Baukindergeld ihre beabsichtigte Wirkung verfehlen,
weil die Empfänger der Leistungen am Ende doch ohne
Wohneigentum bleiben und stattdessen als Mieter auf Wohn-
kostenzuschüsse im Rahmen des ALG II angewiesen sind,
und, wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um zu verhindern, dass ALG-II-Empfängerinnen
und -Empfänger staatlich gefördertes Wohneigentum veräu-
ßern müssen?
R
Grundsätzlich sind bei der Gewährung von Arbeits-
losengeld II bzw. Sozialgeld alle vorrangig zur Verfü-
gung stehenden Einnahmen zu berücksichtigen. Sie kön-
nen so zu einer Minderung – gegebenenfalls bis zum
Wegfall – der Leistung führen. Entsprechend diesem
Grundsatz sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Ein-
kommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit
Ausnahme weniger Sozialleistungen zu berücksichtigen.
Das SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende –
sieht eine Privilegierung der Eigenheimzulage nicht vor.
Zur Frage der Anrechnung der Eigenheimzulage auf die
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b1) Die Antworten werden zu einem späteren Zeitpunkt abgedruckt.
Wie gesagt: Es ist richtig, dass in den Fällen, in denen
er Verkauf oder die Zwangsversteigerung des Wohnei-
entums notwendig ist, die beabsichtigte Wirkung der
igenheimzulage nicht erreicht wird. Dies gilt aber nicht
ur für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, denen die weitere
inanzierung ihres Eigenheims nicht möglich ist. Ist die
ilgung des Darlehens dadurch gefährdet, dass die Ei-
enheimzulage zur Sicherung des Lebensunterhaltes
erwendet werden muss, kann mit dem Kreditgeber
ventuell auch die Stundung der Darlehensrückzahlung
ereinbart werden.
Ja, das ist die Rechtslage, nach der Sie gefragt haben.
Herr Staatssekretär, wenn Bundestagsabgeordnete,eil Bürger in Not sind, die Bundesregierung fragen,ann erwarte ich von Ihnen nicht nur, dass Sie mir dieechtslage deutlich machen, sondern dass Sie vielleichtuch einmal selber überlegen, ob nicht seitens der Bun-esregierung aufgrund der Neuerungen im Rahmen desLG II Veränderungen nötig sind, wenn sich solcheinge, wie ich sie dargestellt habe, auftun.Deshalb meine Frage: Wie bewerten Sie das und wel-he Lösungen haben Sie? Sie haben all das aufgeführt,as ich und sicher auch andere, die daran Interesse ha-en, schon recherchiert haben. Sie wissen ganz genau,
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15734 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005
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Ina Lenkedass die Eigenheimzulage nicht zu berücksichtigen ist,wenn sie nicht als bereite Einnahme zur Verfügung steht.Das ist dann der Fall, wenn die Eigenheimzulage bereitsim Rahmen der Kreditfinanzierung wirksam an den Kre-ditgeber abgetreten worden ist. In diesem Fall hat derHilfsbedürftige keinen Zugriff mehr.Ein anderer, der die Eigenheimzulage zwar abgetretenhat, sich auch in dieser Notlage befindet, bei dem dieAbtretung aber jährlich erneuert wird, muss sie zurück-zahlen. Das ist doch eine Ungleichbehandlung. Ich habein meinem Wahlkreis zum Beispiel eine Familie, diefünf Kinder hat und in einem älteren Haus lebt. Der Va-ter ist jetzt arbeitslos geworden. Ich würde gerne einmalvon Ihnen wissen, was Sie als Bundesregierung vorha-ben, um den Menschen, die die Eigenheimzulage bisherzur Verfügung hatten, um ihre Zinsen zu bezahlen, damitihr Haus nicht zwangsversteigert wird, in dieser Notlagezu helfen. Ich würde Sie gerne fragen: Was haben Siesich angesichts meiner Fragen, wobei Sie ja wissen, wel-che Ziele diese Fragen haben, überlegt?R
Sehr geehrte Frau Kollegin Lenke, wenn Sie mich
nach der Rechtslage fragen, dann stelle ich die Rechts-
lage dar.
Wenn Sie nach Lösungen fragen, dann nenne ich Ihnen
Lösungen. Wenn ich Ihre Fragen recht in Erinnerung
habe – ich kann sie vorlesen; das möchte ich mir
ersparen –, dann haben Sie nicht nach Lösungen gefragt.
Sie haben vielmehr gefragt: Ist der Sachverhalt, bezogen
auf diese Familie, wirklich so? Dazu kann ich nur sagen:
Dieser Sachverhalt ist rechtlich so, wie ich ihn darge-
stellt habe.
Jetzt kommen wir zu der Frage der Lösung. In diesem
Fall ist eine Lösung mit Sicherheit nicht von der Bun-
desregierung innerhalb eines weiteren Gesetzentwurfes
zu finden. Im gesamten Gesetzeswerk zum Arbeitslosen-
geld ist vielmehr vorgesehen, dass man dann, wenn es
sich um einen besonderen Härtefall handelt, vor Ort zu
pragmatischen Lösungen kommt.
Dazu wird es mit Sicherheit keiner Intervention der Bun-
desregierung bedürfen. Vielmehr werden die handelnden
Institutionen vor Ort schauen, wie weit die gesetzliche
Regelung geht und ob es nach den Gesetzen aufgrund ei-
nes Härtefalles möglicherweise zu einer Stundung, einer
Verhinderung der Zwangsversteigerung etc. kommen
kann. Sie werden wohl kaum erwarten, dass das das Mi-
nisterium für Wirtschaft und Arbeit durchgreifend erle-
digen kann.
Weitere Zusatzfrage.
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einen Ermessensspielraum gesehen hat und diesem
hepaar gesagt hat: Sie sollen klagen. Ich finde, dass die
undesregierung dann, wenn sich zeigt, dass bei einem
euen Gesetz irgendetwas nicht in Ordnung ist und für
estimmte Personen eine Notlage entsteht, sagen sollte:
ier müssen Änderungen vorgenommen werden.
Es gibt hier anscheinend –
Frau Kollegin!
– ja, meine Frage – keinen Ermessensspielraum. Des-
alb frage ich – denn das steht in Frage 28, Herr Staats-
ekretär –: Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-
ung ergreifen, um zu verhindern, dass ALG-II-
mpfängerinnen und -Empfänger staatlich gefördertes
ohneigentum veräußern müssen?
Dazu würde ich gern noch eine Anmerkung machen.
ir haben heute parallel die Anhörung zum TAG, zum
ICK, dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwick-
ung der Kinder- und Jugendhilfe, und zum Entwurf
ines Gesetzes zur Entlastung der Kommunen im sozia-
en Bereich, KEG, sowie zum Entwurf eines Gesetzes
ur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
uch dabei geht es um Bedürftige. Im Zusammenhang
it der Feststellung der zumutbaren Belastung steht in
inem Änderungsantrag der SPD und der Grünen in Be-
ug auf dieses Gesetz:
Bei der Einkommensberechnung bleibt die Eigen-
heimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz
außer Betracht.
Warum kann die Bundesregierung nicht im Zusam-
enhang mit dem, was ich bezüglich des ALG II als
roblematik aufgeführt habe, handeln? Das ist meine
rage. Und da würde ich Sie bitten, dass Sie mir jetzt
ber das, was Sie bisher genannt haben, hinaus vielleicht
och andere Lösungsvorschläge vortragen.
R
Sehr geehrte Frau Kollegin, vielleicht wissen Sie,ass im Zuge der Durchführung von Hartz IV einechiedskommission unter Vorsitz des Exministerpräsi-enten Biedenkopf eingerichtet worden ist; diese Kom-ission sammelt genau solche Härtefälle und Problem-älle wie den von Ihnen geschilderten. Sie wird in der
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005 15735
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Parl. Staatssekretär Rezzo SchlauchMitte des Jahres oder am Ende des Jahres auf diese Pro-blemfälle mit Veränderungsvorschlägen reagieren.Zum einen schlage ich Ihnen vor, dass Sie den Fall,den Sie hier geschildert haben, bei dieser Kommissioneinreichen; zum anderen biete ich Ihnen an, dass Sie die-sen Fall auch mir vorlegen und ich nach Wegen suche– ich kann Ihnen nicht versprechen, ob ich sie finde –,um an diesem Punkt das Schlimmste zu verhindern.
Bitte schön, Frau Lenke.
Ich bedanke mich sehr herzlich dafür, Herr Staats-
sekretär, dass Sie Ihre persönliche Hilfe angeboten ha-
ben. Denn Sie wissen ja: Wenn die betroffene Familie
– es ist eine Familie mit fünf Kindern – keine Unterstüt-
zung erhält, dann kann es unter Umständen passieren,
dass die Banken nicht stillhalten und dass die Familie
aus dem Haus ausziehen muss.
Wir wissen ja, dass das unter Umständen den Steuerzah-
ler noch mehr Geld kosten würde.
Ich bedanke mich herzlich dafür, dass wir miteinan-
der zu einem konstruktiven Ende gekommen sind.
Danke.
R
Gerne.
Eine typische Frage war das zuletzt Gesagte nicht. Ich
mache noch einmal darauf aufmerksam: Gelegentlich ist
es schwierig, die kunstvolle Gratwanderung zwischen
Debatte und Fragestunde zu bewältigen.
Die Fragen 29 und 30 des Kollegen Hinsken werden
schriftlich beantwortet.1)
Ich rufe somit Frage 31 des Kollegen Heiderich auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Abweichung zwi-
schen ihrer am 6. April 2005 in ihrer Kabinettsitzung be-
schlossenen Stellungnahme zu Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b des
Gesetzesentwurfs des Bundesrates zur Änderung des Postge-
setzes – Bundesratsdrucksache 33/05 –, wo sie
die vorgeschlagene Änderung insgesamt ablehnt, obwohl sie
Bonn sowie in der Stellungnahme der Bundesregierung an die
EU-Kommission im kartellrechtlichen Verfahren gemäß
Art. 86 EG gegen die Bundesrepublik Deutschland – verglei-
che Beschluss des Bundeskartellamtes gegen die Deutsche
Post AG vom 11. Februar 2005, Seite 46, Az. B 9 – 55/03 –,
eine Änderung in § 51 Abs. 1 Nr. 5 Postgesetz hinsichtlich der
Streichung der Verpflichtung für „denjenigen, der Briefsen-
dungen im Auftrag des Absenders bei diesem abholt“, diese
bei der nächsten oder einer Annahmestelle der Deutschen
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1) Die Antworten werden zu einem späteren Zeitpunkt abgedruckt.
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15736 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005
)
)
Ich rufe die Frage 32 des Kollegen Karl Addicks auf:
Ist nach Meinung der Bundesregierung 16 Millionen Ton-
nen pro Jahr die Mindestmenge an Steinkohle, die gefördert
werden muss, damit deutsche Bergbautechnik hierzulande in
einem Maße eingesetzt werden kann, das zur Sicherung des
Know-hows dieses Industriezweigs ausreichend ist, und wie
viele Arbeitsplätze würden zur Förderung dieser Mindest-
R
Sehr geehrter Herr Kollege Addicks, die Bundes-
regierung wird die deutsche Steinkohlenförderung bis
zum Jahre 2012 wie allgemein bekannt auf 16 Millionen
Tonnen zurückführen. Die unternehmerische Entschei-
dung, in welchen Bergwerken und mit wie vielen Arbeit-
nehmern die weitere Förderung erfolgen wird, obliegt
der RAG. Mit dieser Förderung ist einerseits die weitere
sichere Energieversorgung unter Berücksichtigung des
heimischen Energieträgers Steinkohle möglich, anderer-
seits wird die Sicherung des Know-hows der deutschen
Bergbauzulieferindustrie ermöglicht.
Deutschland ist beim Export von Bergbautechnik die
mit Abstand führende Nation in der Europäischen Union
und auch weltweit die Nummer eins. Vom Gesamt-
umsatz der Bergbaumaschinenindustrie in 2004 in Höhe
von 1,8 Milliarden Euro entfallen rund 70 Prozent auf
den Export. Diese Position ist vor allem auf den hohen
Entwicklungsstand der Technik für den untertägigen
Steinkohlenbergbau in Deutschland zurückzuführen. Der
Weiterentwicklung dieser modernen Technologie in
deutschen Bergwerken kommt somit auch eine wichtige
Rolle für den Industriestandort Deutschland zu.
Zusatzfrage, bitte schön, Herr Addicks.
Herr Staatssekretär, ich hatte diese Frage schon ein-
mal schriftlich gestellt. Damals wurde der Kern der
Frage ebenso wenig beantwortet wie jetzt hier. Ich
möchte gerne von Ihnen wissen, wie viele Millionen
Tonnen Steinkohle nach Ansicht der Bundesregierung
mindestens gefördert werden müssen, um das Know-
how, das wir natürlich in unserem Land halten wollen,
zu sichern. Sie sprechen davon, die Jahresförderung auf
16 Millionen Tonnen zurückzuführen. Ist das Ihre Min-
destfördermenge?
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Die Frage, wie hoch die Mindestförderung sein muss,
um einen bergbautechnologischen Standort zu halten,
kann ich Ihnen wirklich nicht beantworten.
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Angesichts hoher und weiter wachsender Import-
bhängigkeit bei Energierohstoffen stellt der Zugang zu
igener Steinkohle ein wichtiges Element der Versor-
ungssicherheit dar. Darüber gibt es derzeit eine sehr ak-
uelle Diskussion, die Sie kennen. Die Steinkohlenhilfen
ind seit Jahren degressiv ausgestaltet. So wird die Stein-
ohlenförderung von gegenwärtig 26 Millionen Tonnen
is zum Jahr 2012 auf – die Zahl wurde bereits genannt
16 Millionen Tonnen zurückgeführt. Dies liegt auf der
inie der Feststellung des Sachverständigenrates zur Be-
utachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Neue Bergbautechnik wird weltweit aufgrund der ho-
en Kosten nur in aktiven Bergwerken und im Tagebau
ingesetzt und unter echten Einsatzbedingungen weiter-
ntwickelt. Ein Wegfall der Einsatzmöglichkeit in
eutschland würde sich somit auch auf die Erhaltung
er Arbeitsplätze in über 120 mittelständischen Unter-
ehmen auswirken.
Zusatzfrage.
Weshalb ist die Beurteilung der Versorgungssicher-eit in Deutschland so grundsätzlich anders, sodass wirie Steinkohle unbedingt für unsere nationale Energie-eserve brauchen, während man in Frankreich vor kur-em die letzte Steinkohlenzeche geschlossen hat? Worin
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005 15737
)
)
Dr. Karl Addicksbesteht der generelle Unterschied zu Frankreich? Warumist das bei uns Ihrer Ansicht nach so unsicher?R
Herr Kollege Addicks, Sie und ich wissen, dass die
Frage – deshalb komme ich auf die vorhergehende Frage
zurück –, die nach der Mindestfördermenge von Stein-
kohle, nicht mit der Frage verknüpft werden darf, wie
wir die Technologiestandards in diesem Bereich, über
die wir verfügen und die wir exportieren, erhalten kön-
nen.
Das ist vielmehr eine politische Frage, die die Bun-
desregierung so, wie ich es hinsichtlich der 16 Millionen
Tonnen geschildert habe, beantwortet hat.
Eine weitere Zusatzfrage.
Wie bewertet die Bundesregierung in Anbetracht der
sich in letzter Zeit im saarländischen Lebach häufenden
Erdbeben, von denen die dort lebende Bevölkerung sehr
stark betroffen ist, die Möglichkeiten, das Berggesetz
angesichts dieser Nebenwirkungen zu ändern, um statt
eines Sofortvollzugs einen Sofortstopp zu erreichen?
R
Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber
ich bin gern bereit, Ihnen die Beantwortung dieser Frage
schriftlich nachzureichen.
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parla-
mentarische Staatssekretär Thalheim zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 34 des Kollegen Mayer auf:
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Fehlurteile
bzw. fehlerhafte Untersuchungen durch die Stiftung Waren-
test e. V., gegebenenfalls über deren wirtschaftliche Folgen
für einzelne davon betroffene Unternehmen und, wenn ja,
welche?
Dr
Herr Kollege Mayer, Ihre Frage beantworte ich wie
folgt: Im September 2002 wurde in der Zeitschrift
„Finanztest“ ein Test über so genannte Riester-Renten-
versicherungen veröffentlicht, der einen systematischen
Fehler enthielt. Die Stiftung Warentest hat auf diesen
Fehler professionell reagiert, die diesbezügliche Aus-
gabe nach ihrem Erscheinen unverzüglich vom Kiosk
zurückgeholt und in der folgenden Ausgabe einen über-
arbeiteten und korrigierten Testbericht veröffentlicht.
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Natürlich wird auch im ländlichen Raum gemessen.
Wenn Sie konkrete Regionen im Blick haben, empfehle
ich Ihnen, auf der Homepage des Umweltbundesamtes
nachzusehen. In Ballungsgebieten und in Städten mit ei-
ner schwierigen topographischen Lage ist dieses Pro-
blem sicherlich evidenter und es liegt eher auf der Hand,
aber natürlich gibt es auch im ländlichen Bereich stark
befahrene Straßen, sodass der Schutz der Anwohner so-
wie der Bürgerinnen und Bürger dort genauso gewähr-
leistet werden muss wie in Ballungsgebieten. Das Um-
weltbundesamt gibt auf seiner Homepage Auskunft
darüber, wo die Messstellen sind. Wir sind immer offen
für eine Diskussion darüber, wie wir diese Verfahren, in
die auch die Länder maßgeblich involviert werden, opti-
mieren können.
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Das Ganze geht weit über die Berliner Landespolitikinaus. Es ist eine Kampfansage an den Grundkonsensnserer pluralen Gesellschaft, wenn zum Beispiel Schü-erinnen und Schüler, die religiös gebunden sind, keinehance haben, sich vom staatlich verordneten Werte-nterricht abzumelden. Nach unserem Verständnis musser Staat Freiheiten garantieren und nicht Werte normie-en.
Religionsfreiheit ist eines der vornehmsten Men-chenrechte. Die Legitimation des Religionsunterrichtesm geltenden Verfassungsrecht folgt aus der Verpflich-ung des freiheitlich-demokratischen Staates. Wegen dereltanschaulichen Neutralität des Staates und seinererantwortung für das Schulwesen hat er dafür zu sor-en, dass religiöse Bezüge als Erfahrungsgut der Schüle-innen und Schüler nicht ausgeblendet werden, sondernn das auf ganzheitliche Persönlichkeitsbildung ausge-ichtete Unterrichtsprogramm fachlich einbezogen wer-en. Ich will es einmal so formulieren: Jede Generationat einen Anspruch darauf, mit religiösen Erfahrungenonfrontiert zu werden. Dies gilt umso mehr, als wirissen, dass unser Staat und unsere Verfassung ohne dieeligiösen Traditionen, die wir in unserem Lande haben,icht denkbar wären.
Lassen Sie mich Bischof Wolfgang Huber zitieren:Seelenlose „Religionskunde“ kann den Religions-unterricht nicht ersetzen. Man braucht ein eigenesVerhältnis zu Gott, zur Nächstenliebe und zu geleb-tem Glauben, wenn man andere darin unterrichtenwill. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Staates,das Christentum aus unseren Schulen zu verdrän-gen. Das verletzt die Pflicht des Staates zu religiö-
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Dr. Hermann Kuesser Neutralität. Es widerspricht auch dem demokra-tischen Miteinander.Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich sage Ihnen ganz offen: Das, was sich hier in Ber-lin abspielt, riecht verdammt nach DDR.
Bei der PDS – das sage ich auch ganz deutlich – wundertmich das nicht. Dass sich aber 77 Prozent der BerlinerSPD auf dem Landesparteitag in unserer Bundeshaupt-stadt dem religionsfeindlichen Geist, der dahinter steckt,anschließen,
macht mich auch im Hinblick auf die deutsche Vergan-genheit fassungslos. Das ist ein gefährlicher Weg. Dasist ein verantwortungsloser Irrweg.
Es werden in diesen Tagen kräftig Nebelkerzen ge-worfen, auch wenn ich das Engagement des stellvertre-tenden SPD-Parteivorsitzenden Wolfgang Thierse aus-drücklich anerkenne, wiewohl er nur eine kleineMinderheit darstellt. Herr Müntefering sagt, Kulturpoli-tik sei Sache der Länder.
Tiefer gehende Zusammenhänge versucht er auszublen-den. Der eigentliche Höhepunkt ist aber die Art undWeise der Argumentation des Regierenden Bürgermeis-ters, der sagt, es ändere sich eigentlich gar nichts. EineZeitung hat heute geschrieben, das sei entweder Igno-ranz oder Dummheit.
Man muss sich ein wenig das Umfeld dieser Entschei-dung ansehen; dann merkt man auch, was beabsichtigtist. Michael Müller, der stellvertretende SPD-Fraktions-vorsitzende, hat gesagt, die Mittel für den Religions-unterricht könnten sowieso gekürzt werden, da künftigohnehin weniger Schülerinnen und Schüler daran teil-nehmen würden. Monika Buttgereit hat sogar gesagt, siemöchte den Katholiken nicht absprechen, dass sie auchWerte hätten – sehr großzügig, kann ich nur sagen –,aber das seien nicht die Werte, die sie mit Schülern dis-kutiert haben wolle. Das sagte sie im „Spiegel“ dieserWoche. Das ist eine deutliche Kampfansage.
Ich will auch nicht verhehlen, dass mich sehr wohlbeschäftigt, welch enge Verbindung es zwischen demBerliner Senat von SPD und PDS und dem atheistischenHumanistischen Verband gibt. Der Verband hat heuteeine Presseerklärung herausgegeben, in der es unter an-derem heißt, man müsse jetzt aufpassen, dass bei demntgkDdmwwr
eil er die Unterrichtung dieses Faches für sich reservie-en will.Der Kultursenator des Berliner Senats, Herr FlierlPDS), der diesem Verband, wenn ich es richtig sehe,uch angehört, hat dafür gesorgt, dass dieser Verbandahr für Jahr 580 000 Euro aus dem wahrlich klammenerliner Haushalt bekommt. Diese Einrichtung wird imerhältnis zu den Kirchen überproportional gefördert.
ie Ausgaben für Kirchen und Religionsgemeinschaftenerden stattdessen systematisch gekürzt.Deswegen sage ich ganz deutlich: Toleranz setzt vo-aus, dass man sich selbst darüber im Klaren ist, weran eigentlich ist. Dazu gehört Religion. Toleranz ohneine eigene Position fördert Orientierungslosigkeit undeliebigkeit. Wir unterstützen die Kirchen in Berlin unduch die Jüdische Gemeinde bei ihrem Einsatz für dasach Religion als Wahlpflichtfach.Herzlichen Dank.
Für die SPD-Fraktion erhält der Kollege Wilhelm
chmidt das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!err Kues, lassen Sie die Kirche im Dorf, auch im Dorferlin.
Als Kirchenbeauftragter meiner Fraktion will ich umer Sache willen auch einen Beitrag zum Religionsfrie-en liefern. Das ist der Angelegenheit, wie sie in denergangenen Wochen und Monaten behandelt wordenst, sicherlich angemessen.Ich glaube, dass es nicht richtig ist, wenn Sie voninem Abdrängen oder faktischen Abschaffen des Chris-entums und der Abschaffung der Religionsfreiheit spre-hen.
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Wilhelm Schmidt
Ich halte es auch nicht für richtig, wenn zum Beispielausweislich der „Berliner Morgenpost“ vom 5. AprilReymar von Wedel wie folgt zitiert wird:Viele, die unseren Aufruf zur Bewahrung des Reli-gionsunterrichtes begrüßt haben, stellen die Frage,warum dieser Vergleich: So schlimm wie 1934, alsNiemöller den Pfarrernotbund gründete, ist es dochheute nicht. Das ist richtig, aber es kann so werdenund manches ist schon heute vergleichbar.In demselben Artikel wird auch Kardinal Sterzinskyzitiert, der den Vergleich „wie in der Nazizeit und in derDDR“ gezogen hat. Ich halte das nicht für angemessen.
Wir müssen uns mit diesen Fragen in anderer Form aus-einander setzen.
Was passiert eigentlich konkret? Eine seit über50 Jahren geübte Praxis wird um ein neues Angebot er-gänzt, das als Pflichtfach eingeführt wird.
Wer hindert denn diejenigen, die die freiwilligen Mög-lichkeiten des Religionsunterrichts in Anspruch nehmenwollen, daran, dies zu tun?
Von daher wäre ein bisschen mehr Nüchternheit undObjektivität angemessen.
– Nun lassen Sie das doch mal! Sie haben noch die Gele-genheit, zu reden.Wer von Ihnen hat sich denn in den vergangenen50 Jahren darüber aufgeregt, dass nur 20 Prozent der Se-kundarstufenschüler ab der 7. Klasse den freiwilligenReligionsunterricht wahrgenommen haben? Niemandvon Ihnen hat das hier zum Thema gemacht. Insofern istdas, was Sie heute abliefern, einmal mehr Ausdruck Ih-rer heuchlerischen Politik, wie sie immer wieder festzu-stellen ist.
– Bleiben Sie ganz ruhig, Herr Kauder!Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich persönlich dieEntscheidung nicht für richtig halte.
–tdBfsDPeed–tsAeGamaWiotrAdbrsüdgDnEtgxRÄFzb
iese Frage beantworte ich sehr deutlich mit Nein: Daslenum des Bundestages ist nicht der richtige Ort. Denns sind die CDU/CSU-geführten Bundesländer, in denens immer wieder zur Blockade in allen Fragen der Bil-ungspolitik, auch der Schulhoheit, kommt.
Natürlich ist das eine. – Sie haben es sogar so weit ge-rieben, die Föderalismuskommission an diesem Themacheitern zu lassen.Nehmen Sie die Verantwortung, die Sie hier zumusdruck zu bringen versuchen, wahr und sorgen Sierst einmal dafür, dass die Diskussion relativiert bzw. inang gebracht wird und wir vielleicht gemeinsam einendere Grundlage bekommen, um uns mit solchen The-en wie dem heute zur Diskussion stehenden Themauseinander zu setzen! Ehe Sie vordergründig in diesereise auftreten, sollten Sie sich meines Erachtens selbern dieser Frage prüfen und dafür sorgen, dass wir einebjektive Debatte führen, wobei ich es übrigens für rich-ig halte, das Für und Wider zu erörtern. Es ist durchausichtig, sich in solchen Fragen auseinander zu setzen.ber nur so zu tun, als ob Sie als Fraktion einhellig aufer Seite derjenigen sind, die den Religionsunterricht an-ieten,
eicht nicht aus. Wenn Sie im Übrigen fordern, den Men-chen die Entscheidung über den Religionsunterricht zuberlassen,
ann ist das doch die Konsequenz: Zur Religionsfreiheitehört auch diese Entscheidung.Von daher glaube ich, dass Sie auf dem falschenampfer sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit ei-er Aktuellen Stunde wird man diesem Thema nicht imntferntesten gerecht. Sehen Sie zu, dass Sie Ihre Posi-ion überprüfen. Lassen Sie uns gemeinsam darum rin-en, dass diese Überlegungen, wenn sie denn in die Pra-is umgesetzt werden, doch noch in eine andereichtung gehen, als es bei Parteitagsbeschlüssen oderhnlichem, wie es jetzt von Ihnen inkriminiert wird, derall ist.Ich persönlich schließe auch nicht aus, dass das, wasum Beispiel Senator Böger und ich zum Ausdruck ge-racht haben – nämlich dass die brandenburgische Lö-
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Wilhelm Schmidt
sung viel besser wäre –, immer wieder ins Gespräch ge-bracht wird.Kämpfen Sie mit denjenigen darum, die auf dieseWeise ihre Position zu erkennen gegeben haben! Abermachen Sie es nicht zum Gegenstand einer vordergrün-digen und, wie ich finde, zum Teil ziemlich heuchleri-schen Auseinandersetzung im Plenum des DeutschenBundestages!
Nächster Redner ist der Kollege Markus Löning für
die FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! LiebeKollegen! Herr Schmidt, ich will Ihnen ausdrücklich Re-spekt dafür zollen, dass Sie hier für die SPD in die Büttgegangen sind.
Ich möchte Sie aber gerne fragen – ich bitte Sie, diese Fra-gen auch Ihren Kollegen zu stellen; dabei nehme ich dieKollegen Dzembritzki und Schulz ausdrücklich aus –:Wo sind die Berliner Kollegen, die das zu vertreten ha-ben?
Wo ist Klaus Uwe Benneter, der Generalsekretär IhrerPartei, der an führender Stelle in der Berliner SPD tätigist? Wo ist er, wenn wir hier über einen Parteitagsbe-schluss der Berliner SPD reden?
Ich finde es zwar gut, dass der Berliner Kultursenatorvon der PDS an dieser Bundestagsdebatte teilnimmt.Herzlich willkommen! Aber wo ist der zuständigeSchulsenator Ihrer Partei, liebe Kollegen von der SPD?Warum ist Herr Böger nicht hier?
Herr Schmidt, ich möchte ausdrücklich hinzufügen:Wir, die FDP, haben 2001 Koalitionsverhandlungen mitder Berliner SPD geführt. Ich habe die SPD als eine au-ßerordentlich pragmatische Partei kennen gelernt. Wirwaren uns zwar nicht in allen Punkten einig, aber in vie-len, gerade mit Herrn Böger. Aber was die Berliner SPDnun beschlossen hat – Einheitsschule und staatlich ver-ordnete Werteorientierung –, ist ein Zurück in die 70er-Jahre. Das ist unerträglich. Damit stellt sich die SPDselbst völlig ins politische Abseits.
Ich bin wahrlich kein kalter Krieger, der auf die PDSschimpft oder einschlägt.IPkSddSIFduasWRS–dERdkmsbdtsslitmrcGlDb
ch schätze die beiden Berliner Kolleginnen von derDS durchaus. Aber Sie sollten einmal darüber nachden-en, ob es sich hier nicht um Applaus an der falschentelle handelt, wenn die PDS eine Maßnahme begrüßt,ie nichts anderes als den Versuch bedeutet, Kinder voner Religion zu entfernen und den alten marxschenpruch „Religion ist Opium für das Volk“ umzusetzen.ch sage Ihnen: Das ist nicht so. Ich bin sicherlich keinreund der Kirchen. Aber es steht uns als Staat nicht zu,ie Werte im religiösen Bereich zu bestimmen. Es stehtns als Staat ebenfalls nicht zu, zu bestimmen, ob Kinderm Religionsunterricht teilnehmen sollen, ob sie glaubenollen oder nicht.
Es steht uns erst recht nicht zu, über einen staatlichenerteunterricht zu versuchen, Kindern Religiosität undeligion oder den Zugang dazu auszureden, Herrchmidt.
Wenn Sie sagen, dass das unter meinem Niveau ist,ann stelle ich Ihnen gerne das FDP-Modell vor.
Wir treten für ein Wahlpflichtfach ein, in dem ein Teilthik sein kann und zu dem auch Religion gehört – alleeligionen sollen Unterricht abhalten können –, wobeiie Kinder zwischen den verschiedenen Fächern wählenönnen. Selbstverständlich gibt es – darin sind wir unsit Herrn Böger durchaus einig – Reformbedarf bei dertaatlichen Aufsicht über den Religionsunterricht. Ichin nicht dafür, dass religiöse Körperschaften – seien esie christlichen Kirchen, sei es die Islamische Födera-ion oder seien es in Zukunft die Zeugen Jehovas – ohnetaatliche Aufsicht Unterricht abhalten. Wir wollentaatliche Aufsicht. Aber die Kirchen sollen die Mög-ichkeit und die Schüler sollen die Wahlfreiheit haben,hrem Unterricht nachzugehen.Es ist richtig, dass wir auch von staatlicher Seite Wer-eunterricht machen müssen. Aber das ist nur begrenztöglich; denn was wir als Staat in einem Werteunter-icht vermitteln können und was wir auch in anderen Fä-hern vermitteln sollten, sind die Grundwerte desrundgesetzes. Das sind Demokratie und Rechtsstaat-ichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte.
as sind unsere Grundrechte. Darauf muss sich der Staatei der Wertevermittlung aber auch beschränken.
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Markus LöningHerr Schulz, ich sage Ihnen eines: Wenn ich mir vor-stelle, dass meine Kinder in einer Berliner Schule Unter-richt erhalten, in dem Werte vermittelt werden, die perParlamentsmehrheit festgelegt worden sind, dann wirdmir schlecht.
Dann werde ich alles tun, damit meine Kinder an solcheinem Werteunterricht nicht teilnehmen müssen.Ich kann daher nur dringend an Sie appellieren: Kor-rigieren Sie diesen Beschluss! Nehmen Sie diesen Be-schluss zurück!Vielen Dank.
Ich erteile das Wort der Kollegin Grietje Bettin,
Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-gen! Das Thema dieser Aktuellen Stunde hat mich docheinigermaßen verwundert. Gerade Sie, liebe Kolleginnenund Kollegen von der Union, sind es doch, die sich jedeEinmischung der Bundesregierung in die Landespolitikwutschnaubend verbitten.
Sie setzen heute ein schulpolitisches Thema auf dieAgenda, nur weil Sie glauben, daraus politisch Profitschlagen zu können. Sie werfen damit Ihre föderalenPrinzipien über Bord, nur weil Sie glauben, hier eine po-pulistische Diskussion aufziehen zu können. Oder sollder Bundestag in Zukunft auch über Lehrpläne und Bil-dungsstandards diskutieren?
– Darüber können wir gerne sprechen.Wie dem auch sei: Es handelt sich bei der Diskussionüber den Werteunterricht um ein sehr spezielles Berlin-problem, und zwar aus mindestens zwei Gründen:Erstens. Im Grundgesetz ist der Religionsunterrichtan öffentlichen Schulen als verpflichtendes ordentlichesLehrfach verankert. Der Staat muss also die erforderli-chen Räume zur Verfügung stellen und die Kosten diesesUnterrichts größtenteils tragen. Der Religionsunterrichtwird laut Grundgesetz in konfessioneller Gebundenheitvermittelt. Das heißt faktisch: Die Kirchen bestimmenüber den Inhalt mit. Kinder, die nicht konfessionsgebun-den sind, müssen in den meisten Bundesländern Ersatz-unterricht besuchen, der „Ethik“, „Philosophie“ oderähnlich heißt.uuGDasBdn„fegrremGvdmWtsntsdjsrmubWeaLeRzaVbk
Die SPD in Berlin reagiert mit ihrem Beschluss aufieses schon lange schwelende Problem: In der Schuleüssen die Grundüberzeugungen und gemeinsamenerte, die die Gesellschaft überhaupt erst zusammenkit-en, in Form gemeinsamer Diskussionen über gesell-chaftliche Werte ihren Platz erhalten. Dabei geht esicht darum, den Kindern und Jugendlichen einzutrich-ern, was wahr und richtig und gut und falsch undchlecht und böse ist. Diese Überzeugungen kann undarf der Staat selbst nicht vorschreiben.Es muss aber gesellschaftliches Ziel sein, dass alleungen Menschen mit einem ausgeprägten demokrati-chen Grundverständnis und mit dem Respekt vor ande-en Weltanschauungen die Schule verlassen. Dazu mussan die Weltanschauungen im Unterricht kennen gelerntnd demokratisches Handeln im Schulalltag erprobt ha-en.Schon lange wollen wir Grüne mit dieser Art vonertevermittlung alle Kinder und nicht nur die getauftenrreichen. Deshalb sind wir durchaus für ein religionsun-bhängiges Fach und eine eigene, damit verbundeneehrerausbildung. Deswegen begrüße ich das Vorhaben,in verbindliches Unterrichtsfach „Lebenskunde, Ethik,eligionskunde“ für alle Schülerinnen und Schüler ein-urichten. Der Religionsunterricht wird deshalb ja nichtbgeschafft.Wir erwarten nun aber vom Berliner Senat, dass dieoraussetzungen und eine entsprechend gründliche Aus-ildung von Lehrerinnen und Lehrern für dieses Fachonsequent geschaffen werden.
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005 15745
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Grietje BettinLiebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, im-mer wenn es in der Politik um Fragen der Religion geht,versuchen Sie, einen Alleinvertretungsanspruch in Be-zug auf ein christliches Weltbild anzumelden.
Das haben Sie schon in Bayern mit dem Kruzifix ge-macht – nicht ungeschickt übrigens – und das versuchenSie heute wieder.
Da ist es Ihnen auch plötzlich egal, dass der Bundestageigentlich gar nicht zuständig ist. Das ist reine Heuche-lei. In Sonntagsreden über christliche Werte zu sprechen,im politischen Alltag aber ein Programm sozialer Kältezu fahren – ich sage nur: Änderungen beim Kündigungs-schutz, Studiengebühren ohne soziale Absicherung undAbschaffung des BAföG –,
das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen.Danke schön.
Das Wort hat nun der Kollege Hermann Gröhe, CDU/
CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-ren! Dass wir an einem Unfallopfer, das wir nachts aufder Autobahn sehen, nicht achtlos vorbeifahren dürfen,also ohne zu helfen oder Hilfe zu rufen, wissen wir.Doch ist es nicht § 323 c Strafgesetzbuch, der dieseNorm in unseren Herzen und Köpfen verankert hat. Viel-mehr ist die prägende Wirkung der Überzeugung, dassmögliche Hilfe zu unterlassen etwas Schlechtes ist, inunserem Kulturkreis ganz wesentlich jener Geschichtevom barmherzigen Samariter zu verdanken, die Jesus er-zählte. Auch andere für unser Zusammenleben unerläss-liche Normen – „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nichtbegehren deines Nächsten Hab und Gut“ – sind uns eherin der klaren Sprache biblischer Gebote als im Wortlautder entsprechenden Strafrechtsnormen vertraut.Unsere Zivilisation lässt sich ohne eine gewisseKenntnis jener biblischen Tradition, die sie so nachhaltigprägt, überhaupt nicht verstehen.ÜzKlgrKmn1sRdbhaRRletf
brigens ist die Fähigkeit, über den eigenen Glauben,umindest aber über die religiösen Wurzeln der eigenenultur Auskunft zu geben, Voraussetzung für einen Dia-og mit Menschen anderer religiöser und kultureller Prä-ung.Der zunehmende religiöse Analphabetismus in unse-em Land ist daher nicht allein eine Angelegenheit derirche; er bedroht vielmehr die Grundlagen unseres Ge-einwesens, an deren Pflege der Staat ein großes eige-es Interesse haben muss.
Zu Recht hat daher das Bundesverfassungsgericht995 formuliert – ich zitiere –:Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassendgewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann diekulturell vermittelten und historisch verwurzeltenWertüberzeugungen und Einstellungen nicht ab-streifen, auf denen der gesellschaftliche Zusam-menhalt beruht und von denen auch die Erfüllungseiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christlicheGlaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wieimmer man ihr Erbe heute beurteilen mag, vonüberragender Prägekraft gewesen. Die darauf zu-rückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungenund Verhaltensmuster können dem Staat nichtgleichgültig sein.Doch es ist nicht Gleichgültigkeit, auf der die fakti-che Abschaffung des evangelischen und katholischeneligionsunterrichts,
en heute 114 000 Schülerinnen und Schüler in Berlinesuchen, beruht. „Religions- und Kirchenfeindlichkeit“at Richard Schröder als Motiv für die rot-rote Politikusgemacht.
obert Leicht formuliert unmissverständlich:In der Berliner SPD hatsich ein starr betoniertes Milieu alt-marxistischerund vulgär-materialistischer Kirchenfeindlichkeiterhalten.
Der Marxismus und der Materialismus haben zwarziemlich abgedankt, aber die Religionsfeindlichkeitist geblieben.
Es ist diese Kirchen- und Religionsfeindlichkeit, dieot-Rot in Berlin die Religionsfreiheit von 114 000 Schü-rinnen und Schülern und das Erziehungsrecht ihrer El-ern missachten lässt. Es ist diese Kirchen- und Religions-eindlichkeit, auf deren Grundlage sich der rot-rote Senat
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Hermann Gröhenun selbst zum Weltanschauungsmonopolisten aufschwin-gen will.
Warum merken eigentlich so wenige Berliner Sozialde-mokraten, in welche Tradition sie sich damit begeben?
Überall spüren wir: Orientierung tut Not. Orientie-rung setzt die Möglichkeit voraus, Überzeugungen ken-nen zu lernen, damit man eigene Überzeugungen entwi-ckeln kann. Solche Überzeugungen aber entstehen nichtim Niemandsland der Gleichgültigkeit, sondern in derBegegnung mit einer gelebten Glaubensüberzeugung.Deshalb kann ein staatlich verantworteter Werteunter-richt allenfalls die Ergänzung eines konfessionell verant-worteten Religionsunterrichts im Rahmen eines Wahl-pflichtfaches sein.
Aber man hat sich noch viel mehr vorgenommen. Sohat die PDS-Fraktionsvorsitzende in Berlin dem neuenSchulfach die Aufgabe zugedacht, den Kindern beizu-bringen – Zitat –, ihre Herkunftsreligion zu relativieren.Entchristlichung von oben – die PDS bleibt ihren Wur-zeln treu!
Die SPD macht da mit. Weil dies eine Grundsatzfragefür unsere Gesellschaft ist, Herr Schmidt, muss sie hierdiskutiert werden.Ihre heutige Diskussionsverweigerung in Bezug aufPräsenz und Rednerzahl ist das Eingeständnis eigenerSchwäche,
die schon dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Bun-des-SPD nicht einen entsprechenden Landesparteitags-beschluss verhindern konnte
und sich nur mit dürren Worten davon distanziert hat.
Es ist offenkundig, dass Ihnen die Zurückdrängungder Religion im öffentlichen Raum kein vordringlichesProblem zu sein scheint. Bundeskanzler Schröder hat jaschon bezüglich des Verzichts auf die Anrufung Gottesbei der Ableistung seines Amtseides
– hören Sie sich ruhig einmal die entsprechende Begrün-dung an – erklärt: Religion ist Privatsache. – Wer so re-det, hat nichts vom geistesgeschichtlichen Beitrag desChristentums zu unserer politischen Ordnung verstan-dnBismuBkghnblhwusenaasmERugksDsuvld
erlin hat aber eine ganz besondere ausstrahlende Wir-ung.
Ich habe auch meiner Kollegin Grietje Bettin schonesagt: Die Bremer Klausel, die man hier in Berlin bis-er so ausgestaltet hatte, dass es keinen Werte- und kei-en Religionsunterricht als Pflichtfächer gibt, sollte manesser durch Inhalte füllen. Das ist, wie ich glaube, mitt-erweile Konsens. Spätestens nach dem 11. Septemberaben wir begriffen, dass es gut ist, wenn in Schulen einertebezogener Unterricht erteilt wird, der Schülerinnennd Schüler vor Fundamentalisten jeglicher Art feit undie miteinander ins Gespräch bringt. Darum begrüße ichrst einmal, dass hier Ethikunterricht eingeführt wird.Wenn man allerdings diesen Schritt geht, dann ist esicht nachvollziehbar, dass man den Religionsunterrichtls Werteunterricht minderer Güte und noch nicht einmalls ein Wahlfach in einem Wahlpflichtbereich einführt,ondern nur als freiwilliges Zusatzangebot vorsieht, wasan als Privatvergnügen machen kann.
s kann nicht sein, dass man Ethikunterricht einführt,eligionsunterricht aber sozusagen als Zaungast ansiehtnd wie eine Bastel-AG behandelt. Das ist unsäglich. Ichlaube auch, Hermann Gröhe, dass es bundesweit be-annt ist, dass die Kirchen und die Religionsgemein-chaften generell im Rahmen der Subsidiarität wertvolleienste für die Zivilgesellschaft leisten.
Auch wir Grünen sind in den Bundesländern ver-chieden an dieses Problem herangegangen und habennterschiedliche Beschlüsse gefasst, insbesondere auchor dem Hintergrund, Hermann, dass wir uns hierzu-ande stärker pluralisieren und säkularisieren. In Bran-enburg gibt es zum Beispiel maximal 20 bis 30 Prozent
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Christa Nickelskonfessionell gebundene Kinder, welcher Art auch im-mer. Es kann sich auch um muslimische Kinder handelnoder um Anhänger der Zeugen Jehovas, die mittlerweileals Religionsgemeinschaft anerkannt sind. Es erhalten jaimmer mehr Religionsgemeinschaften den Status einerKörperschaft des öffentlichen Rechts und können damitgleiche Rechte wie die beiden großen Konfessionen inAnspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund finde ich esrichtig, wenn man sagt, wir wollen all denjenigen, diesich nicht weltanschaulich oder konfessionell gebundenfühlen, einen ordentlichen, guten Werteunterricht geben,in dem sie die anderen Religionen, deren Weltanschau-ungen und auch die Grundwerte, die uns alle tragen, ken-nen lernen, nämlich die Grund- und Menschenrechte.Das begrüße ich sehr.Ich sage aber noch einmal: Ich verstehe nicht, dassBerlin, wenn es, statt sich auf die Bremer Klausel zu be-rufen, einen Schritt weiter geht, den konfessionellen Un-terricht nicht gleichberechtigt und auf einer Augenhöhemit dem Werteunterricht implementiert.
Ich denke, dass das von den Kirchen zu Recht als Herab-würdigung angesehen wird, ganz abgesehen von den an-deren guten Gründen, die hier schon genannt wurden,warum man nicht so vorgehen sollte.Natürlich verstehe ich es und halte es auch für richtig,wenn man sagt, dass Kinder in Zeiten von Säkularisie-rung und Pluralisierung in gewissen Themenbereichengemeinsam unterrichtet werden. Da gefällt mir der Vor-schlag von Kardinal Sterzinsky und Bischof Huber, densie Anfang der 90er-Jahre im Zusammenhang mit demerbitterten Streit um LER gemacht haben und der mirjetzt schon fast ein wenig visionär erscheint, nämlich ei-nen Wahlpflichtfachbereich mit konfessionellem Unter-richt und Ethikunterricht einzurichten, aber mit fest ver-abredeten gemeinsamen Unterrichtseinheiten, wo alleSchülerinnen und Schüler integrativ unterrichtet werden.Das ist leider bis heute nicht umgesetzt worden. Manhätte jetzt die Gelegenheit dazu. Damit hätte Berlin et-was Beispielhaftes für ganz Deutschland einführen kön-nen. Denn alle Bundesländer, selbst Bayern, das ja nochimmer sehr katholisch ist, bekommen durch die Säkula-risierung und Pluralisierung zunehmend Probleme.Wenn man die Kinder nicht ohne Werteunterricht auf-wachsen lassen will, wäre ein Modell, wie die beiden esvorschlagen, richtig und zukunftsweisend.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Meine Kol-legin Grietje Bettin hat gesagt, Integration sei sehr wich-tig. Das stimmt. Aber ich glaube, gerade im Sinne derIntegration sollten wir es ermöglichen, dass Kinder ver-schiedenster Religionsgemeinschaften das Recht auf einPflichtfach an ihrer Schule erhalten, wo Religionsunter-rmcsbDiinhrsmkRBspgsUwmvLedeÖawdmartCucufDu
Zum Schluss: Ich werde den Verdacht nicht los, dassier zwar von beiden Seiten teilweise klassenkämpfe-isch diskutiert wird, dass aber möglicherweise derchnöde Mammon mehr wiegt als die hohen Werte, diean immer bemüht. Jeder weiß, dass im Rahmen der Sä-ularisierung und Pluralisierung zunehmend auch andereeligionsgemeinschaften – ich erwähnte es schon; zumeispiel die Zeugen Jehovas und verschiedene muslimi-che Religionsgemeinschaften – den Status einer Kör-erschaft des öffentlichen Rechts erhalten. Wenn Reli-ionsunterricht ein ordentliches Unterrichtsfach seinoll, dann müssen natürlich die Religionslehrer an denniversitäten ordentlich ausgebildet und dann bezahlterden. Das kostet Geld. Ich kann verstehen, dass vieleit Blick auf Schulen, an denen Religionslehrer zehnerschiedener Konfessionen unterrichten müssten, dieseehrer lieber zum Beispiel für den Deutschunterrichtinsetzen wollen. Aber das ist kein Argument dagegen,en Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfachinzuführen. Ich bitte die Religionsgemeinschaften,kumene in den islamischen, den christlichen und dennderen Religionsgemeinschaften vielleicht ein bisscheneiter zu denken. Das wird in den alten und neuen Bun-esländern teilweise schon getan. Die Alternative, wennan aus der Bremer Klausel herauswachsen will, kannber nicht sein, den Religionsunterricht nicht gleichbe-echtigt an den Tisch zu setzen, sondern an den Katzen-isch zu verbannen.
Thomas Rachel ist der nächste Redner für die CDU/
SU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damennd Herren! Lieber Herr Bischof Huber! Die Kraft deshristlichen Glaubens, die Johannes Paul II. den Frauennd Männern der Solidarnosc gegeben hat, war der An-ang vom Ende des Kommunismus in Polen.
ie Kraft des christlichen Glaubens, die die katholischend die evangelische Kirche den Bürgerrechtlern und
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Thomas RachelWiderstandsgruppen in der DDR gegeben hat, besiegeltedas Ende des real existierenden Sozialismus.
Wir wissen es alle: Die Wiedervereinigung Deutschlandswäre ohne die Kirchen niemals friedlich verlaufen. DasWachs der Kerzen verstopfte die Waffen der Stasi
und die Gebete der Gläubigen öffneten die Tore und Tü-ren zur Freiheit. Die christlichen Wertvorstellungen wa-ren und sind es, die unserer Demokratie Stabilität verlei-hen.
Nun sollte man meinen, dass diese Erkenntnis überdie Parteigrenzen hinweg anerkannt ist. Aber das ist einIrrtum. Die SPD hat die Absicht, die Kirchen aus demöffentlichen Leben herauszudrängen.
Wie ist es sonst zu verstehen, dass der Parteitag derHauptstadt-SPD beschließt, die Kirchen aus dem Schul-unterricht zu jagen?
Waren die Bedingungen für den freiwilligen Religions-unterricht in Berlin aufgrund der SPD-Politik schonschwer genug, soll jetzt ein für alle verbindlicher staatli-cher Werteunterricht eingeführt werden, der keine Ab-wahlmöglichkeit zulässt. Die SPD fällt mit dieser kir-chenfeindlichen Politik nicht nur hinter ihr eigenesGodesberger Programm zurück, sondern bricht auch mitder nach 1945 gefassten demokratischen Einsicht, dassder Staat nicht selbst monopolistisch die Werte vermit-teln kann, von denen er lebt.
Die Bildungsarbeit der Kirchen in der Schule ist eindie Demokratie in unserem Land erhaltender Wert. Dieswird von der SPD als wertlos erachtet.Der Bundestagspräsident ist mit seiner Warnung voreiner erneuten Verdrängung der Religion aus der Schule– wie in der DDR – gescheitert und von Wowereit dema-gogisch abgekanzelt worden.
Die Wowereits und die Müllers sind es, die mittlerweilein ihrer Partei den Ton angeben. Dieser richtet sichschrill und unerträglich gegen die christlichen Stimmenin diesem Rechtsstaat.
Wer sich in einer globalisierten Welt orientieren will,der braucht verlässliche Wertmaßstäbe. Religion ist eineeigenständige Dimension menschlichen Lebens. DieSchüler haben ein Grundrecht auf Religionsfreiheit. DasmrhsdIVssdvmÜdVGgdieHhzRgAIMgsSzMsWdh
Um eines deutlich zu sagen: Der Religionsunterrichtst kein Privileg der Kirchen. Nein, es handelt sich umin Freiheitsrecht der Eltern und Kinder.Worum geht es eigentlich bei dem einvernehmlichenandschlag von SPD und PDS in Berlin? Die Antwortat der Theologieprofessor und SPD-Fraktionsvorsit-ende in der ersten frei gewählten Volkskammer,ichard Schröder, gegeben. Er nennt als Motiv Reli-ions- und Kirchenfeindlichkeit und sagt ferner:Religionsunterricht, auch der christliche, gilt als ge-fährlich.n diesem Punkt sind wir in Berlin inzwischen gelandet.ch finde, das ist eine Schande.
Der Landesvorsitzende der Berliner SPD, Michaelüller, macht aus seinem Fünfjahresplan zur Verdrän-ung der Kirchen aus der Schule kein Geheimnis. Eragt, dass der staatliche Werteunterricht einen Teil derchüler mittelfristig aus dem Religionsunterricht heraus-iehen werde und dass man dann – so freut sich Herrüller – weniger Zuschüsse an die Religionsgemein-chaften zu zahlen brauche.
enn dies nicht eine klare Ansage zum Kulturkampf ist,ann weiß ich nicht, was je unter Kulturkampf zu verste-en war.
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Thomas RachelEs wird höchste Zeit, dass aus der deutschen Haupt-stadt andere Signale in dieses Land gesendet werden. Eswird Zeit, dass die Hauptstadt endlich die Schulbildungbekommt, von der ganz Deutschland seit Jahrzehntenprofitiert. Dies geht nur mit den Kirchen und nicht gegensie. Das war, ist und bleibt die Überzeugung der Christ-lich Demokratischen Union Deutschlands.Herzlichen Dank.
Nächster Redner ist der Kollege Günter Nooke, CDU/
CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren!Was am vergangenen Wochenende auf dem Parteitag derBerliner SPD passierte, war ein Rückfall in die ideologi-schen Grabenkämpfe der 70er-Jahre: staatlich verordne-ter Werteunterricht ab der 7. Klasse, Verbannung des Re-ligionsunterrichts an den Rand der Stundentafel und dieEinheitsschule bis zur 10. Klasse als bildungspolitischePerspektive für das 21. Jahrhundert.Der Schaden für Berlin und für Deutschland kannnicht dadurch eingegrenzt werden, dass im Plenum dieSPD kneift und sich Herr Schmidt irgendwie ein biss-chen davon distanziert.
Man könnte fast Mitleid mit Ihnen haben.Am Samstag gab es in der Tat einen gefährlichenRückschritt. Es waren keineswegs wertneutrale Sozialde-mokraten, sondern weltanschauliche Atheisten – schlim-mes antikirchliches und antireligiöses Fußvolk der SPD,zu dem wohl inzwischen auch der Regierende Bürger-meister Wowereit gehört –,
die sich im Hinblick auf diesen Beschluss durchgesetzthaben. Ihre SPD ist außer Rand und Band geraten.
Es ist beschämend, welche Leute sich dort durchsetzenkonnten, gegen den versammelten Sach- und Fachver-stand des zuständigen Bildungssenators, des katholi-schen Bundestagspräsidenten, des Kanzlers, des SPD-Bundesvorsitzenden, der ehemaligen Bundesministerinfür Familie und Jugend und viele ehrlich besorgte christ-liche Sozialdemokraten.
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ie sind schlicht orientierungslos und haben – so könntean sagen – die Werte vergessen.
Hören Sie einmal zu! Jetzt geht es inhaltlich weiter. –as kommt heraus, wenn man versucht, die Frage, wieerte in die Gesellschaft kommen, ohne Transzendenznd persönliches Glaubenszeugnis zu beantworten.ann geht es in der Partei drunter und drüber.Der – noch – Regierende Bürgermeister Wowereit hatesagt:Wertevermittlung ist nicht nur eine Aufgabe derKirchen. Es ist auch eine wichtige Aufgabe desStaates.afür erhielt er großen Beifall.Doch genau darin liegt der Irrtum Ihrer Partei. Welcheehrer sollen denn diese „staatliche Weltanschauungs-iktatur“, wie die „FAZ“ schrieb, unterrichten? Wenner Staat Werte vermitteln und dafür Lehrer einstellenoll, dann müssen Sie sagen, wie Sie diese Lehrer aus-ählen. Sind es Christen, sind es Religionskundelehrerder sind es die überzeugten Atheisten vom Humanisti-chen Verband, der vor kurzem sein 100-jähriges Jubi-äum im Willy-Brandt-Haus der SPD hier in Berlin fei-rte?
der sind es sogar die Staatsbürgerkundelehrer derDR, die reaktiviert werden, wie Wolfgang Thierse aufem Parteitag befürchtete?Der Beschluss der Berliner SPD zur Schulpolitik gehteit über das bekannte Maß an politisch-ideologischernmaßung hinaus. Er greift in den Kern unserer euro-äisch gewachsenen deutschen Kulturnation ein. Wasns im Innersten zusammenhält, ist nicht im Synkretis-us der Religionen, nicht im Idealismus eines „Edel seier Mensch, hilfreich und gut“ und erst recht nicht imarneval der Kulturen zu finden. Meine Damen underren von der Koalition, der Beschluss der Berlinerarteifreunde ist sogar beängstigend für mich; denn sielauben, man könne ernsthaft und glaubhaft über Werteeden, ohne selber welche zu haben.
Unser Grundgesetz lässt uns mit dem Gottesbezug iner Präambel nicht im Unklaren. Wir haben für den Got-esbezug auch in der europäischen Verfassung gekämpft,eil die jüdisch-christliche Tradition für unsere Kulturonstitutiv ist. Im Wertepflichtfach der Berliner SPD
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Günter Nookewird ein allgemeines Palaver angestimmt und jeder mussdaran teilnehmen. Sie wollen ein gesellschaftliches Mit-einander und verleugnen zugleich den religiösen Kerndes Christentums, der unser Land immer noch zusam-menhält, auch wenn das viele vergessen haben.
Wer aber Religion wirklich verstehen will, mussGlauben existenziell erfahren können. Man muss ihn er-fahrbar machen. Die Berliner SPD verdrängt den Reli-gionsunterricht aus den Schulen – und das in einer Zeit,in der wir beim Begräbnis von Papst Johannes Paul II.erleben, welche Anziehungskraft gelebter Glaube unddamit Religion heute wieder verstärkt haben.
Papst Johannes Paul II. hat deshalb so viele Menschenund Vertreter aller großen Religionen nach Rom gezo-gen, weil er als gläubiger Christ überzeugte.Der Berliner SPD sind aber nicht nur die Werte, son-dern – das ist noch schlimmer – auch die Maßstäbe fürdie Werte abhanden gekommen.
Nur vor diesem Hintergrund ist solch ein Beschluss zuverstehen und in seiner zerstörerischen Wirkung für dieGesellschaft richtig zu bewerten. Sie wollen integrieren;aber sie wissen nicht, wo hinein sie integrieren wollen.Sie wollen tolerant sein; aber sie merken gar nicht mehr,dass es ihnen deshalb so leicht fällt, tolerant zu sein, weilsie nichts mehr zu verlieren haben. Wenn sich derMensch keiner Wahrheit verpflichtet weiß, geht er in dieIrre. Wenn sich der Staat einer Wahrheit verschreibt,wird er totalitär. Denn Wahrheit ist an sich intolerant;aber sie muss tolerant vertreten werden.Der Beschluss der Berliner – im Grunde: Westberli-ner – SPD ist der deutschen Hauptstadt unwürdig. Dasalte Westberlin konnte als Frontstadt des freien Westensals vorgeschobenes Bollwerk im Sowjetblock nur des-halb überleben, weil der Westen zu seinen Werten derFreiheit und Selbstbestimmung stand. Das freie Berlinwurde von außen materiell am Leben erhalten und mili-tärisch verteidigt. Dagegen wurden die Werte des Wes-tens schon zu Mauerzeiten von der Berliner SPD verra-ten. Jetzt knüpfen die Berliner Sozialdemokraten andiese Verleugnung der eigenen Werte an. In der Kon-frontation zum Kommunismus, der christliche Werte ab-lehnte und bekämpfte und im Grunde ja eine Heilslehrewar, wurde das eigene Wertefundament immer mehr ver-gessen. Mit dem Einzug der 68er-Ideologen in die Schu-len
wurde das dann weiter beschleunigt. Jetzt sind Sie wie-der dort angekommen, wo Sie in den 70er-Jahren schoneinmal waren.
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ch glaube, das ist nicht in Ihrem Interesse.
Herr Kollege!
Uns geht es hierbei um mehr. Kämpfen Sie mit uns
emeinsam!
Danke schön.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Petra Pau.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derktuelle Streit dreht sich scheinbar um ein neues Unter-ichtsfach an Berliner Schulen. Die SPD nennt es Wer-eunterricht; die PDS spricht vom interkulturellen Dia-og.
er wiederum reduziert sich eben nicht auf eine Unter-ichtsstunde; er ist vielmehr Teil eines größeren Anlie-ens.
Dabei geht es um zwei grundlegende Fragen: Wieässt sich das gesellschaftliche Miteinander in Berlinünftig besser gestalten? Und: Welchen Beitrag könnenie Schulen dazu leisten? Es geht also um die Zukunftiner Metropole, die für dreieinhalb Millionen Berline-innen und Berliner aus über hundert Nationen Heimstattst – mit und ohne Gott.
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Petra Pau
Andersherum: Hie und da und auch heute ja wiederist von einem Feldzug gegen die Kirchen die Rede. Ichhabe keinen in Berlin getroffen, der das will. Wer dieGeschichte des Grundgesetzes und einschlägige Gutach-ten kennt, weiß auch: Es gibt mit diesem Beschluss auchkeinen Verfassungsbruch, wie Wolfgang Thierse und an-dere es vermuten.Die PDS möchte, dass Berlin eine weltoffene Haupt-stadt der Kultur und des Wissens wird.
Die Berliner SPD will das auch. Deshalb arbeitet die rot-rote Koalition unter anderem an einer weit reichendenSchulreform.
Ein kleiner, aber nicht unwichtiger Baustein ist dabeidieses neue Unterrichtsfach.
Die PDS war und ist für eine Trennung von Staat undKirche; das ist nicht neu. Aber darum geht es bei demaktuellen Streit um dieses Unterrichtsfach nicht.Denn was sind denn nun die Hauptkontroversen?Am weitesten geht der Vorwurf, die Schule sei wederfähig noch berechtigt, ein Unterrichtsfach anzubieten,bei dem es auch um Werte geht. Ich finde das grund-falsch. Die Schule ist dazu sogar verpflichtet, wenn siedas Grundgesetz und ihren kulturellen Auftrag ernstnimmt.
Andere kritisieren: Ein solcher Unterricht wäre un-verbindlich und beliebig. Richtig ist: Er bindet nieman-den an einen bestimmten Glauben. Das ist aber auchnicht Aufgabe der Schule und des Staates, sondern dasist Anliegen der Kirchen und der Religionsgemeinschaf-ten
und zum Schluss ist es Privatsache.Wieder andere sagen, man solle wenigstens wählenkönnen. Ich halte das nach wie vor für ein schwachesArgument; es geht übrigens zulasten der Kirchen. Dennwas wäre das für ein interkultureller Dialog, wenn aus-gerechnet die Jugendlichen fehlen, die den Glauben ihrerReligion authentisch vertreten können?
Schließlich lautet ein weiteres Argument: Der Staatraube den Kirchen die Jugend, weil diese – schulischüISnwasRnwtdFtrFFsWgPdtmiüdbruwg
All das gehört zu einer sachlichen Debatte, ebensoie die Tatsache, dass Religionsunterricht in Berlin na-ürlich auch weiterhin staatlich gefördert wird. Mir ist je-enfalls kein Beschluss zur Abschaffung der staatlichenörderung bekannt. Wir sollten entsprechend den Gebo-en unseres Glaubens und des Grundgesetzes mit Tole-anz weiter für die beste Lösung streiten.
Das Wort erhält nun Katherina Reiche, CDU/CSU-
raktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eckharduhr schrieb in der „Welt“:Im Einsteinjahr wartet der rot-rote Senat mit einerRelativitätstheorie der besonderen Art auf. DieSPD-PDS-Koalitionäre wollen in den Schulen ei-nen für alle verpflichtenden Werteunterricht einfüh-ren, in dem die Schüler lernen sollen, daß Wertvor-stellungen relativ sind.Ich setze hinzu: Ich fühle mich in der Tat fatal an denozialistischen Staatsbürgerkundeunterricht erinnert. Mitehmut muss ich konstatieren, dass Berlin wieder dortelandet ist, wo es bereits vor 15 Jahren einmal war. DieDS gemeinsam mit den Sozialdemokraten setzt durch,ass ausnahmslos alle Schüler an einem vom Staat dik-ierten, angeblich wertneutralen Unterricht teilnehmenüssen,
n dem eben keine verbindlichen Werte vermittelt oderber unsere christlichen Wurzeln nachgedacht wird.Die Sozialdemokraten wollten von jeher einen Staat,er stark ist, und Bürger, die schwach sind, weil man sieevormundet und ihre Wahlfreiheit beschneidet. Rot-ote Kaderschulweisheit wird nun staatlich verordnetnd in einem Zeitgeistgebräu vermengt, das angeblichertanschaulich neutral ist.
Was ist eigentlich wertanschaulich neutral? – Etwa, dassegen den Elternwillen ein bunter religiöser Warenkorb, in
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Katherina Reichedem sich jeder nach Lust und Laune bedienen kann, indie Schulen geschüttet wird? Ist es neutral, die eigeneHerkunft zu relativieren und eine routinemäßige unkriti-sche Offenheit gegenüber allem Fremden mechanischeinzuimpfen? Glaubt man in Berlin allen Ernstes, so dieumstrittene Islamische Föderation aus den Grundschulenentfernen und fundamental-islamistische Tendenzen be-kämpfen zu können? Mir scheint vielmehr, in Berlinkommt oktroyierter Atheismus im Deckmäntelchen derweltanschaulichen Neutralität daher.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD,Sie begeben sich in der Tat auf verfassungsrechtlichesGlatteis. Sowohl in der Berliner Landesverfassung alsauch im Grundgesetz gibt es Anhaltspunkte für die Ver-ankerung des Religionsunterrichts. Das Grundgesetz istgerade in der Frage der Religion und des Gottesbezugseine ganz bewusste Antwort der Verfassungsväter und-mütter auf die Erfahrungen von Diktatur und Religions-losigkeit. So sieht es auch das Bundesverfassungsge-richt. Ich möchte gern aus einer Entscheidung des Bun-desverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 zitieren:Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassendgewährleistet ..., kann die kulturell vermittelten undhistorisch verwurzelten Wertüberzeugungen undEinstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesell-schaftliche Zusammenhalt beruht und von denenauch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben ab-hängt.Es heißt weiter:Das gilt in besonderem Maß für die Schule, in derdie kulturellen Grundlagen der Gesellschaft vor-nehmlich tradiert und erneuert werden.Die SPD und die Kommunisten sagen, sie wollenToleranz statt Wahlfreiheit. Das ist für mich ein Para-doxon; denn es ist intolerant, die Wahlfreiheit zu versa-gen.
Rot-Rot will Integration statt Religion; sie gibt eindeutigdem Fremden und Multikulti den Vorrang vor dem Wis-sen um die eigene kulturelle Identität und Herkunft.Wir sind in Brandenburg im Streit um LER – das istdie Abkürzung für Lebensgestaltung-Ethik-Religions-kunde – und dem Religionsunterricht einen weiten Weggegangen. Ich persönlich bin als Christin und Mutterüber diesen Weg nach wie vor unglücklich. Verglichenmit Berlin muss ich nun aber sagen, es hätte nochschlimmer kommen können.Nachdem auch in Brandenburg alle Kinder zunächsteinen verpflichtenden Unterricht LER belegen mussten,traf im Jahr 2001 das Bundesverfassungsgericht ein ver-mittelndes Urteil. Es wertete den Religionsunterricht aufund das Land entschied, dass sich Kinder von LER be-freien lassen können, wenn sie den Religionsunterrichtbelegen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsge-richts wird der Religionsunterricht in Brandenburg zwarimmer noch stiefmütterlich behandelt, aber die Teilneh-mRgBdvtgEnüihtgLWcBMrsnELrmKHul
enschen, die zu DDR-Zeiten zum Klassenkampf auf-iefen, die das Selbstbewusstsein der sozialistischen Per-önlichkeit betonten und den Sozialismus bzw. Kommu-ismus als einzigen Weg beschrieben, um die freientwicklung von Individuen zu verwirklichen, haben einehrbuch geschrieben, das noch heute im LER-Unter-icht genutzt wird. Deshalb, meine Damen und Herren,uss man aufpassen, was in Berlin passiert.Ich schließe mit Karsten Voigt, der gesagt hat:Es wäre gut, wenn die SPD im vereinigten Berlinauch in Bezug auf ihre Einstellung gegenüber denKirchen endlich im vereinigten Deutschland an-käme und den Berliner religionspolitischen Sonder-weg aufgäbe.
Letzte Rednerin in dieser Aktuellen Stunde ist die
ollegin Dorothee Mantel, CDU/CSU.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen underren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wiederumnternimmt die SPD einen Anschlag auf unsere christ-ich-abendländischen Grundwerte.
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Dorothee MantelDie Berliner Eltern werden bevormundet und die Berli-ner Schüler in ein Pflichtfach „Werteunterricht“ gezwun-gen.
Durch die zusätzlichen Unterrichtsstunden wird der Re-ligionsunterricht an den Rand gedrängt. Was hinter die-sem Vorstoß steckt, ist offenkundig: Die rot-dunkelroteLandesregierung versucht, die christliche Erziehung undLehre aus dem Unterrichtsplan zu verbannen. In Berlinwird systematisch versucht, eine wertelose, staatsfixierteGeneration heranzuziehen.
Ein Staat, in dem das schon einmal versucht wurde, ist1989 Gott sei Dank gescheitert.
Berlin ist das einzige Bundesland in Deutschland, indem es in den Schulen verboten ist, unser christlichesKreuz auch nur als Schmuckstück zu tragen.
Nun soll Berlin auch das einzige Bundesland werden, indem die Schüler in einen rein staatlichen Werteunterrichtgezwungen werden. – Ich bin Katholikin und Christin;mir ist das Kreuz näher als ein Kopftuch.
Die rot-dunkelrote Landesregierung läuft neuen Ideenhinterher und wirft dabei traditionelle Werte über Bord.Diese Entwicklung ist unerträglich. Sie aber schauen da-bei einfach zu. Mein Rat an Berlin ist, sich nicht nur all-gemein am Schulsystem Bayerns zu orientieren, sondernsich bei der Vermittlung von Werten und Religion ganzkonkret ein Beispiel an Bayern zu nehmen.
Ein wichtiges Symbol für das Bekenntnis zu Werten undReligion sind die Kruzifixe in den bayerischen Klassen-zimmern. Mir tut es in der Seele weh, zu wissen, dass dieSchüler in allen anderen Bundesländern darauf verzich-ten müssen.Die rot-dunkelrote Landesregierung in Berlin ist of-fensichtlich der Meinung, dass man auf Werte und Welt-anschauung verzichten kann. Unter dem Deckmantel„Werteunterricht“ werden unsere traditionellen Werteaus der Schule verbannt. Stattdessen will der rot-dunkel-rote Senat bestimmen, was richtig und was falsch ist.Eine wertentleerte Erziehung halte ich nicht nur fürunerträglich, sondern auch für gefährlich; denn durchdiese staatliche Bevormundung wird den Schülern dieMöglichkeit genommen, ihre eigenen Wurzeln kennenzu lernen. Ich muss schon sagen, dass der Weg, auf demwdmsdmaskvKadFuu–hürvWVrzSmdmdlmdmhd
In Zeiten, die immer schwieriger werden, braucht un-er Land ein gemeinsames Wertefundament, allerdingseines, das von Politikern ideologisch nach Gutdünkenorgegeben wird. Aber, meine lieben Kolleginnen undollegen, eigentlich dürften wir uns über diesen Vorstoßus Berlin nicht wundern; denn er passt zu unserer Bun-esregierung, die die Abschaffung des 3. Oktober alseiertag forderte
nd ständig versucht, christliche Feiertage abzuschaffennd dafür muslimische Feiertage einzuführen.
Sie können nicht einmal Zitate richtig lesen. Aber ichätte auch nichts anderes von Ihnen erwartet.
Was ist von einer Regierung zu halten, von der sichber die Hälfte der Kabinettsmitglieder weigert, bei ih-em Amtseid die Formel „so wahr mir Gott helfe“ zuerwenden?
as sich die rot-dunkelrote Landesregierung mit diesemorschlag anmaßt, zeigt auch die Äußerung des Regie-enden Bürgermeisters von Berlin, der gesagt hat, Werteu unterrichten sei Aufgabe des Staates. Aber welchertaat kann festlegen, welche Werte unterrichtet werdenüssen, welche falsch sind, welche richtig sind?Ich möchte mich auch bei der Kirche bedanken, miter wir sehr gut zusammenarbeiten. Kirche und Staatüssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unsere Kin-er einen Unterricht erhalten, der die christlich-abend-ändische Tradition unseres Landes vermittelt. Ichöchte als Katholikin besonders Bischof Huber danken,er sich gemeinsam mit Kardinal Sterzinsky dafür starkacht, dass die katholische und die evangelische Kircheier zusammenstehen und notfalls auch vor dem Bun-esverfassungsgericht klagen.
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15754 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 168. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. April 2005
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Dorothee MantelZum Schluss noch ein Wort an den Kanzler – viel-leicht können Sie es an ihn weiterleiten, Herr Staatsse-kretär Körper –: Scheinheilig beim Papstbegräbnis ste-hen, aber untätig zusehen, wie die Berliner Genossenden Religionsunterricht abschaffen – das passt nicht zu-sammen!
Vielleicht richten Sie ihm aus, dass an dieser Stelle einMachtwort angebracht wäre.Vielen Dank.
Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit zu-
gleich am Ende unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf
morgen, Donnerstag, den 14. April 2005, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.