Protokoll:
15086

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 15

  • date_rangeSitzungsnummer: 86

  • date_rangeDatum: 15. Januar 2004

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 21:42 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/86 Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) als stellvertretendes Mitglied für die Vergabekommission der Filmförderungs- anstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 und 21 Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Zur Geschäftsordnung: Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 7505 B 7505 B 7506 C 7506 C 7506 D 7507 D 7511 D 7513 A 7515 C 7517 B 7518 C 7520 B 7521 C 7522 A 7522 C Deutscher B Stenografisc 86. Sit Berlin, Donnerstag, d I n h a Nachträgliche Gratulation zum 60. Geburtstag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Siegfried Helias und Dr. Wolfgang Gerhardt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Gratulation zum 65. Geburtstag des Abgeordneten Norbert Geis . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Gisela Hilbrecht und Bernd Neumann (Bremen) sowie von Frau Karin Knöbelspies als or- dentliches Mitglied und der Abgeordneten Monika Griefahn und Wolfgang Börnsen (Bönstrup) sowie von Herrn Oliver Passek als stellvertretendes Mitglied für den Verwal- tungsrat der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Gisela Hilbrecht als ordentliches Mitglied und des 7505 A 7505 A 7505 B Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7509 B 7510 B undestag her Bericht zung en 15. Januar 2004 l t : Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Tele- kommunikationsgesetzes (TKG) (Drucksachen 15/2316, 15/2345) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Dagmar Wöhrl, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Mehr Wettbewerb, Wachstum und Innovation in der Telekommunika- tion schaffen (Drucksache 15/2329) . . . . . . . . . . . . . . . 7511 C 7511 C Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 7523 A 7525 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung – zu dem von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Graffiti-Be- kämpfungsgesetz – – zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigen- tums – zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungs- gesetzes – Graffiti-Bekämpfungsge- setz – (StrÄndG) (Drucksachen 15/302, 15/63, 15/404, 15/2325) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Roger Kusch, Senator (Hamburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungs- schutz und Katastrophenhilfe (Drucksache 15/2286) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Seeverkehrsab- kommen vom 10. Dezember 2002 zwischen der Europäischen Gemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Regierung der 7527 C 7527 C 7528 D 7531 B 7532 C 7534 A 7534 C 7535 A 7536 D 7537 D 7539 B Volksrepublik China andererseits (Drucksache 15/2284) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsrege- lung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen (Drucksache 15/2132) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 15/2136) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Maasübereinkommen vom 3. De- zember 2002 (Drucksache 15/2147) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflü- gelfleischhygienegesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegen- ständegesetzes und sonstiger Vor- schriften (Drucksache 15/2293) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangs- recht von Bezugspersonen des Kindes (Drucksache 15/2253) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Re- publik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechts- hilfe in Strafsachen und die Erleich- terung seiner Anwendung (Drucksache 15/2254) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundes- 7539 B 7539 B 7539 C 7539 C 7539 C 7539 D 7539 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 III republik Deutschland und der Re- publik Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungs- übereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (Drucksache 15/2255) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 13. April 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Festlegung der Grenze auf den ausgebauten Stre- cken des Rheins (Drucksachen 15/1650, 15/2196) . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Vor- schlag für einen Beschluss des Euro- päischen Parlaments und des Rates zur Auflage eines Aktionspro- gramms der Gemeinschaft zur För- derung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft KOM (2003) 278 endg.; Ratsdok. 11237/03 (Drucksachen 15/1547 Nr. 2.83, 15/2048) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvK 1/03 (Drucksache 15/2348) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 15/2347) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der FDP: Haltung der Bundesregie- rung zu den bereits jetzt erkennbaren Auswirkungen der Gesundheitsreform Dr. Dieter Thomae FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 7540 A 7540 A 7540 B 7540 C 7540 C 7540 D 7542 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Petra Selg BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Brüning CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten . . . . . . . . . . Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nati- onen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Fünfter Bericht der Bundesre- publik Deutschland zum Überein- kommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskri- minierung der Frau (CEDAW) – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht der Bundesrepu- blik Deutschland zum Übereinkom- men der Vereinten Nationen zur 7543 A 7544 A 7545 A 7546 B 7547 C 7548 C 7549 B 7550 A 7551 A 7551 D 7553 D 7554 D 7556 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 Beseitigung jeder Form von Diskri- minierung der Frau (CEDAW) – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Roedel, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Benachteiligung von Frauen wirksam bekämpfen – Konsequenzen ziehen aus dem CEDAW-Bericht der Bundesregie- rung (Drucksachen 15/105, 15/599, 15/601, 15/740, 15/1171) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . Rita Pawelski CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Verbrechen wirksam bekämpfen – Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen (Drucksache 15/2159) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . . Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 7558 C 7558 D 7561 A 7563 A 7564 A 7565 C 7566 D 7568 B 7570 B 7571 C 7573 C 7573 C 7576 A 7578 B 7579 C 7581 A 7581 D 7582 B 7584 A 7585 D 7586 B Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Klaus Brandner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Sicherung von Standort und Know-how des deutschen See- schiffbaus – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl- Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Deut- schen Schiffbau aus der Schlecht- wetterlage in sicheres Fahrwasser leiten (Drucksachen 15/1575, 15/1101, 15/1930) Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . Anja Hajduk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . Anja Hajduk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Agrar- politische Herausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kulturlandschaftsprämie meis- tern (Drucksachen 15/1232, 15/1841) . . . . Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) SPD . . . . . . . Marlene Mortler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . 7586 C 7586 C 7589 B 7591 B 7592 C 7593 B 7594 A 7595 B 7596 B 7596 C 7597 C 7598 D 7600 A 7601 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 V Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes (1. MADGÄndG) (Drucksachen 15/1959, 15/2274) . . . . . . . Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Russland für eine Ratifizierung des Kioto-Protokolls gewinnen – Im Inter- esse des internationalen Klimaschutzes und eines Erfolges des Emissionshan- dels (Drucksache 15/2163) . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG) (Drucksachen 15/1854, 15/2230) . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7602 C 7602 C 7603 C 7604 B 7605 C 7606 A 7606 D 7607 D 7609 C 7609 C 7611 A 7613 B 7614 C 7616 B 7618 A/B 7618 B 7619 A Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Stabilisierung der Lage in Bolivien (Drucksache 15/1980) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe, Dr. Christian Ruck, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Mut zur Re- form der EU-Entwicklungszusam- menarbeit (Drucksache 15/1215) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Die Entwick- lungszusammenarbeit der EU kon- struktiv weiterentwickeln – Effizienz und Nachhaltigkeit verbessern (Drucksache 15/2338) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Anpassung des Baugesetzbuches 7620 C 7621 C 7622 A 7623 B 7623 B 7623 C 7623 C 7625 A 7626 D 7628 A 7629 B 7630 B 7631 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 an EU-Richtlinien (Europarechtsanpas- sungsgesetz Bau – EAG Bau) (Drucksache 15/2250) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Go- dern), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weitgehende Pla- nungserleichterungen bei Anpas- sung des Baugesetzbuchs an EU- Richtlinien (Drucksache 15/2346) . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Bürgerlichen Ge- setzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unterneh- menskauf) (Drucksachen 15/1096, 15/2326) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Keine Kürzungen von Integrati- onsmaßnahmen (Drucksache 15/1691) . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Streb-Hesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7633 A 7633 B 7633 B 7634 C 7635 D 7636 D 7637 B 7638 C 7640 B 7640 B 7640 C 7641 C 7642 C 7643 B 7644 D Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Vor- lage eines städtebaulichen Berichts (Drucksache 15/2158) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau: Rechtsstellung der Abgeordneten der PDS im 15. Bundestag – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau: Än- derung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen 15/873, 15/874, 15/2114) . Dr. Uwe Küster SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Agrarpolitische Herausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kulturlandschaftsprämie meistern (Tages- ordnungspunkt 9) Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechtsun- sicherheit beim Unternehmenskauf) (Ta- gesordnungspunkt 15) Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 7646 A 7646 B 7646 B 7647 A 7648 B 7648 D 7649 D 7651 A 7651 B 7652 A 7652 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 VII Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorlage eines städtebaulichen Berichts (Tagesordnungspunkt 20) Petra Weis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 7654 A 7655 A 7655 B 7657 A 7658 D 7659 C 7659 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7505 (A) (C) (B) (D) 86. Sit Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9
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    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7651 (A) (C) (B) (D) Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung Übertreibung eine Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl dar. schutzes zu betrachten. Diese Zahlungen stellen ohne Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Agrarpolitische Herausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kul- turlandschaftsprämie meistern (Tagesordnungs- punkt 9) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 15.01.2004 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 15.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 15.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 15.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 15.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 15.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 15.01.2004 Lehder, Christine SPD 15.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 15.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 15.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.01.2004 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 15.01.2004 Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm CDU/CSU 15.01.2004 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.01.2004 Sauer, Thomas SPD 15.01.2004 Stübgen, Michael CDU/CSU 15.01.2004 Wanderwitz, Marco CDU/CSU 15.01.2004 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 15.01.2004 Dr. Zöpel, Christoph SPD 15.01.2004 Anlagen zum Stenografischen Bericht und Landwirtschaft: Der Antrag der FDP-Fraktion ist – wie so häufig in der Vergangenheit – durch das ent- schlossene Handeln der Bundesregierung erledigt. Ich will aber gern die Gelegenheit nutzen, auf die Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse einzugehen; denn Bundesländer und Bundesregierung haben sich auf eine nationale Regelung geeinigt, die am Ende auf eine regionalisierte Flächenprämie hinausläuft. Richtig ist, dass mit der in Luxemburg beschlossenen Reform ein enger Zusammenhang zu den laufenden WTO-Verhandlungen besteht. Bei der beschlossenen Agrarreform hat sich die Europäische Union auch an den Anforderungen der WTO orientiert. Die EU gibt mit der Reform ein klares Signal an ihre Handelspartner in der WTO, dass sie zu einem Entgegenkommen bereit ist und einen erfolgreichen Abschluss der Welthandelsrunde wünscht. Auch wenn die Verhandlungen in Cancun aus einer ganzen Reihe von Gründen gescheitert sind, wird der Verhandlungsfaden sicher in kürzester Zeit wieder auf- genommen und die Fragen des Agrarhandels werden sehr schnell wieder im Mittelpunkt der Diskussion ste- hen. Dabei wird sich zeigen, dass die jetzige Reform auch ein gutes Fundament für die WTO-Verhandlungen darstellt. Mit der EU-Agrarreform werden folgende Ziele er- reicht: Die Wende hin zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Landwirtschaft wird auch in der europäischen Agrarpolitik umgesetzt. Das Einkommen der Landwirte aus der Produktion soll sich am Marktge- schehen orientieren. Die entkoppelten Zahlungen geben eine wirksame Einkommenshilfe, die direkt den Betrie- ben zugute kommt, sich aber zugleich an den Anforde- rungen der Gesellschaft nach einer nachhaltigen Produk- tion orientiert. Die Transferleistungen wirken durch die Entkopplung nicht marktverzerrend, da es keine Anreize mehr für eine marktunabhängige Produktion gibt. Durch die Absenkung von Interventionsmengen und -preisen werden Überschüsse beseitigt und die subventionierten Exporte weiter zurückgeführt. Die Kosten für die Agrar- politik werden stabilisiert. Die Reformbeschlüsse haben damit nicht nur für die Bauern in der EU, sondern auch für den weiteren Verlauf der WTO-Verhandlungen positive Wirkung. Mit der Ent- kopplung entfällt die Abbauverpflichtung für die Direkt- zahlungen: denn die entkoppelten Zahlungen sind Green-Box-fähig. Eine positive Wirkung auf die gesellschaftliche Ak- zeptanz der Agrarpolitik und der Landwirtschaft insge- samt entfalten die so genannten Cross-Compliance-Re- gelungen. So sind die Zahlungen an die Landwirtschaft künftig auch als Ausgleich für die sehr hohen Standards im Bereich des Naturschutzes, des Umwelt- und Tier- 7652 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Ge- setzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechts- unsicherheit beim Unternehmenskauf) (Tages- ordnungspunkt 15). Christine Lambrecht (SPD): Gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann eine Fraktion verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Die Union hat von diesem Recht heute Gebrauch ge- macht. Das verwundert schon. Immerhin geht es um ei- nen Gesetzentwurf der Union, der im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages – dessen Vorsitzender Andreas Schmidt im Übrigen ebenfalls der Union ange- hört – bereits am 24. September 2003 beraten wurde. Eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Union wurde einstimmig beschlossen. Danach ist allerdings seitens der Union hinsichtlich dieser Anhörung keine Initiative mehr ergriffen worden. Dies ist also der Stand der Dinge und ich glaube nicht, dass die Union gut beraten war, diese Untätigkeit im ei- genen Interesse auch noch zum Gegenstand einer De- batte im Deutschen Bundestag zu machen. Es war richtig, dass wir uns im Rechtsausschuss auf eine Anhörung verständigt haben, weil eine wichtige Auslegung von Praktikern zumindest unklar einge- schätzt wurde. Hintergrund ist der, dass der durch die Schuldrechts- reform neu gefasste § 444 BGB in seinem derzeitigen Wortlaut vereinzelt so verstanden wird, als stünde er der insbesondere im Recht des Unternehmenskaufs gängi- gen Vertragspraxis entgegen. Dort ist es üblich, statt des gesetzlichen Gewährleistungssystems Garantien zu ver- einbaren und diese dann summenmäßig, zeitlich oder hinsichtlich der Rechtsfolgen zu beschränken. Mit der Schuldrechtsreform war jedoch eine Ände- rung der bis dahin bestehenden Rechtslage nicht beab- sichtigt. Dies ergibt sich insbesondere aus der Gesetzes- begründung. Ausweislich dieser Gesetzesbegründung sollte § 444 BGB an die Stelle der bisherigen Regelun- gen in §§ 443, 476 BGB a. F. und § 11 Nr. 11 AGBG tre- ten, wonach Haftungsausschlüsse und -beschränkungen bei Arglist oder entgegen einer Zusicherung unwirksam sind. Auch unter Geltung dieser Vorschriften war es jedoch nach der damaligen Rechtsprechung des BGH bei Indi- vidualvereinbarungen zulässig, Eigenschaftszusicherun- gen oder Garantien von vornherein zu beschränken. Sinn und Zweck des § 444 BGB in seiner zweiten Alternative ist es allein, entsprechend der früheren Rechtslage ein widersprüchliches Verhalten zu verhin- dern, welches dann anzunehmen ist, wenn eine zunächst übernommene Garantie nachträglich in überraschender und in transparenter Weise ausgeschlossen oder be- schränkt wird. Werden jedoch Inhalt und Umfang der Garantien von vornherein eingeschränkt, steht § 444 BGB solchen Regelungen nicht entgegen. Nur soweit – in diesem Sinne ist das „wenn“ in § 444 BGB zu le- sen – der Verkäufer eine entsprechende Garantie abgege- ben hat, ist ihm der Rückgriff auf die Haftungsbegren- zung verwehrt. Dieses Auslegungsergebnis, welches bei der Alterna- tive des arglistig verschwiegenen Mangels nie bezwei- felt wurde, kann inzwischen wohl mit Recht als herr- schende Meinung bezeichnet werden. Da aber ungeachtet dessen bei Rechtsanwendern bis zum Erlass einer höchstrichterlichen Entscheidung eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht und ein Ausweichen in aus- ländisches Recht zu befürchten ist, ist eine gesetzliche Klarstellung angebracht und das Wort „wenn“ in § 444 BGB ist daher durch das Wort „soweit“ zu ersetzen. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, im Rah- men eines Gesetzes zur Änderung zivilrechtlicher Be- stimmungen in den § 444 und 639 des BGB das Wort „wenn“ jeweils durch das Wort „soweit“ zu ersetzen. Während die Bundesregierung das Problem erkannt hat und bereit ist, im Rahmen eines Gesetzgebungsver- fahrens mit Schwerpunkt im Zivilrecht eine Klarstellung durchzuführen, hat die CDU/CSU-Fraktion einen Ge- setzentwurf auf Drucksache 15/1096 verfasst, der zwar dem missverständlichen Wortlaut des § 444 BGB abhilft, der jedoch gleichzeitig noch weitergehende Regelungs- elemente enthält. Um Missverständnisse auszuräumen, noch einmal zum Verfahrensstand: Der Gesetzentwurf der CDU/CSU wurde am 3. Juli 2003 in erster Lesung beraten und dem Rechtsausschuss federführend zugewiesen. Auf seiner 25. Sitzung am 24. September 2003 hat sich der Rechts- ausschuss unter TOP 4 mit dem Antrag der CDU/CSU- Fraktion befasst und beschlossen, eine öffentliche Anhö- rung zu ihrem Gesetzentwurf durchzuführen. Die Anhö- rung wurde einstimmig beschlossen. Es ist nunmehr Sa- che der CDU/CSU-Fraktion, diese Anhörung in die Wege zu leiten. Die eigene Untätigkeit in dieser Frage kann nicht anderen in die Schuhe geschoben werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung erklärt, die oben genannte Gesetzesänderung baldmöglichst in ein Ge- setzgebungsverfahren einfließen zu lassen, sodass dem Anliegen der CDU/CSU-Fraktion bereits hierdurch Rechnung getragen wird. Der nunmehr gestellte Antrag nach § 62 Abs. 2 GOBT ist vor dem Hintergrund dieses Verfahrensstandes nicht verständlich. Letztlich rügt die CDU/CSU-Frak- tion ihr eigenes Verhalten des Nichtbetreibens des Ver- fahrens. Alleine diese Selbsterkenntnis ist lobenswert. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Am 3. Juli des vergangenen Jahres, also vor mehr als einem halben Jahr, haben wir hier im Parlament zum ersten Mal über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Beseiti- gung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf debattiert. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7653 (A) (C) (B) (D) unter der Überschrift „2. und 3. Lesung“ wieder auf der Tagesordnung des Bundestages erscheint und wir nicht über einen Bericht des Rechtsausschusses reden müss- ten. Aber leider haben wir wieder einmal einen Stillstand der Rechtspolitik zu beklagen, seit das Gesetz dem Rechtsausschuss überwiesen wurde. Die beschlossene Anhörung im Ausschuss sollte erst terminiert werden, wenn auch das Bundesjustizministerium einen Vorschlag zur Klärung der seit der Schuldrechtsreform bestehenden Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf vorgelegt habe, was nach den damaligen Äußerungen aus Ministe- rium und Regierungskoalition zeitnah passieren sollte. Das ist an sich ein sinnvolles Prozedere im Gesetzge- bungsverfahren, dem sich meine Fraktion grundsätzlich nicht verschließt. Die Bundesregierung aber hat dieses Entgegenkommen missbraucht, um den parlamentari- schen Fortgang eines sinnvollen, in vielen Fachaufsätzen ausdrücklich begrüßten und als notwendig bezeichneten Gesetzes zu blockieren; notwendig deshalb, weil die Schuldrechtsreform das sich in jahrelanger Praxis als sachgerecht erwiesene Haftungssystem beim Unterneh- menskauf infrage stellt. Dies sorgt im international aus- gerichteten Geschäft der Unternehmenstransaktionen nach wie vor für Unsicherheit und bedeutet einen Wett- bewerbsnachteil für unser Rechts- und Wirtschaftssys- tem. Statt eines konkreten Vorschlages kamen jedoch nur Ankündigungen aus dem Justizministerium. Daran ha- ben wir uns zwar inzwischen gewöhnt, abfinden werden wir uns als Opposition damit jedoch nicht. Kein Vor- schlag aus dem BMJ, keine Anhörung, keine weitere Be- ratung unseres Gesetzentwurfs – bei diesem durchsichti- gen Spielchen machen wir nicht mit. Der Parlamentarische Staatssekretär Hartenbach sagte in seiner Rede am 3. Juli 2003 – ich zitiere wörtlich: „Der Gesetzentwurf, den Sie uns hier präsentieren, will ein Auslegungsproblem bei der Vorschrift des § 444 BGB lösen. Hierüber könnte man reden.“ Wohl- weislich wählte der Staatssekretär den Konjunktiv. Es mag ja sein, dass im Ministerium mal „darüber geredet“ wurde. Mit uns, die wir bereits einen konkreten Gesetz- entwurf eingebracht haben, hat allerdings bislang nie- mand geredet. Gestern – ich wiederhole: gestern! –, also einen Tag vor der Debatte über den Bericht des Rechts- ausschusses, kam nun eine „Formulierungshilfe“ zum Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe- werb aus dem Bundesjustizministerium, die eine margi- nale Änderung der Paragraphen 444 und 639 BGB vor- sieht. Zu dem Verfahren, das Problem der Rechtsunsicher- heit beim Unternehmenskauf mit einer Formulierungs- hilfe im UWG lösen zu wollen und damit das geordnete parlamentarische Verfahren zu verkürzen, will ich mich an dieser Stelle nicht weiter auslassen. Den vom Bun- desverfassungsgericht geforderten Sachzusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht, der bislang in der Begrün- dung fehlt, wird uns das Ministerium sicher noch nach- reichen. Erstaunlich ist aber, dass das Ministerium ein halbes Jahr braucht, um auf das unzulängliche Ergebnis zu kommen, einfach nur in zwei Normen des BGB das Wort „wenn“ durch „soweit“ zu ersetzen. Dass man im Ministerium der Ansicht ist, das „wenn“ sei als „soweit“ zu lesen, geht bereits aus einem – rechtlich allerdings unverbindlichen – Schreiben hervor, das das BMJ im vergangenen Jahr wegen der massiven Kritik an den Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf den Unter- nehmenskauf verschickt hatte. Dass ein Jahr zuvor noch eine ganz andere Position vertreten wurde, sei nur am Rande erwähnt. Immerhin hat die Bundesregierung er- kannt, dass es einer gesetzlichen Klarstellung bedarf und Interpretationshilfen – mit widersprüchlichen Aussa- gen – aus dem Ministerium nicht ausreichen. Warum sie jedoch eine sinnvolle Klarstellung verweigert, die der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion nach Ansicht der Fachkreise – ich verweise nochmals auf die positiven Reaktionen in vielen Aufsätzen – im Gegensatz zu der in der Formulierungshilfe gewählten Gesetzesänderung bietet, ist mit Sachargumenten nicht zu begründen. Ich darf aus der Stellungnahme des Zivilrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein zu unserem Gesetzentwurf zitieren: Wenn in der ersten Lesung des Bundestages vorge- schlagen wurde, dem Anliegen dadurch Rechnung zu tragen, dass das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“ ersetzt wird, so könnte diese Änderung zwar einen wichtigen Auslegungshinweis geben, sie würde das Problem jedoch nicht im Sinne ei- ner Regelung lösen. Denn mit einer solchen Ände- rung (verbunden mit entsprechender Begründung) sollte klargestellt werden, dass eine Garantie nur insoweit vorliegt, als eine Haftung übernommen wird, oder, umgekehrt gewendet, dass eine Garan- tie insoweit nicht vorliegt, als die Haftung für die Folgen ausgeschlossen oder beschränkt sind. Dies würde im Klartext bedeuten, dass § 444 BGB hin- sichtlich der Übernahme der Garantie eine rein tautologische oder gegenstandslose Bestimmung ist: Soweit die Haftung für das Fehlen der garan- tierten Beschaffenheit ausgeschlossen ist, läge keine Garantie vor – die ganze Bestimmung ginge ins Leere. Verfehlt wäre damit allerdings das vor- mals durch § 11 Nr. 11 AGB-Gesetz geregelte An- liegen, das nach wie vor einer Regelung bedarf. Die richtige Lösung des Problems muss deshalb an dem Begriff der Garantie und an dem Zweck der Norm ansetzen. Diese richtige Lösung bietet der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion. Er sieht eine umfassende und un- missverständliche Klarstellung vor und benötigt dafür auch nur geringfügige Änderungen in lediglich drei Be- stimmungen des BGB. Sie stellen eindeutig klar, dass sich das Verbot, die Haftung des Verkäufers auszuschlie- ßen oder zu beschränken, auf den konkret vereinbarten Inhalt einer Garantie bezieht, und sehen zudem einen über die Vorgaben der EG-Richtlinie zum Gebrauchsgü- terkauf hinausgehenden Schutz der Verbraucher vor, weil er ausdrücklich Klauseln in Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen verbietet, die die Haftung für Be- schaffenheitsgarantien beschränken oder verbieten. 7654 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Dass unser Entwurf der bessere und sachgerechtere ist, das werden uns Experten in einer Anhörung bestäti- gen. Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle- gen der Regierungskoalition, können im weiteren Ge- setzgebungsverfahren unter Beweis stellen, dass Ihr Anliegen, eine Anhörung erst nach Vorlage eines Vor- schlags aus dem BMJ durchzuführen, Ihrem Interesse an einer zügigen und ökonomischen Gesetzgebung geschul- det und nicht lediglich ein taktisches Hinhalte- und Ver- zögerungsmanöver war: Stimmen Sie unserem Gesetz- entwurf zu. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Problem ist erkannt. Das Bundesministerium der Justiz hat gerade dem Rechtsausschuss eine Formulierungs- hilfe vorgelegt, die bei der nächsten Gelegenheit in eine Beschlussempfehlung eingearbeitet werden wird. Dies wird im Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesche- hen. Damit wird es zu einer Klarstellung der Regelung in § 444 BGB kommen, die den Willen des Gesetzgebers deutlich ausdrücken wird, dass mit dem Schuldrechts- modernisierungsgesetz keine Änderung der bis dahin be- stehenden Rechtslage und Rechtsprechung beim Haf- tungsausschluss vorgenommen werden sollte. Damit es auch für den Rechtsanwender verständlich wird, der am Buchstaben des Gesetzes hängen bleibt, werden wir das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“ ersetzen. Das für Juristen offenkundig Gemeinte und Gewollte wird damit auch sprachlich klarer in Worte ge- fasst. Die Rechtsprechung hat das auch bisher schon so ge- sehen und die Vorschrift im diesem Sinne ausgelegt. Denn sie legt Rechtsnormen in bester Tradition und ge- festigter Übung nicht an dem bloßen Worten klebend, sondern nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm aus. § 444 BGB soll ein widersprüchliches Verhalten des einen Vertragspartners und eine überraschende und ver- klausulierte Übervorteilung des anderen Partners verhin- dern. Zwingend unwirksam ist daher ein Haftungsaus- schluss nur, wenn er – und das heißt: soweit er – im Sachzusammenhang mit und in Widerspruch zur abge- gebenen Garantie steht. Denn nur in diesem Fall zerstört oder hintergeht der Verkäufer ein von ihm zuvor ge- schaffenes Vertrauen beim Käufer. Der neue § 444 BGB macht Haftungsausschlüsse und -beschränkungen also nicht per se und generell unwirksam. Es bleibt sehr wohl eine Haftungsbeschränkung oder ihr Ausschluss mög- lich, wenn die abgegebene Garantie insoweit keinen Ver- trauenstatbestand geschaffen hat. Auch für den Unternehmenskauf führt also der neue § 444 BGB zu klaren Ergebnissen: Wer bei einem Unter- nehmensverkauf für den Bestand an Maschinen eine Be- schaffenheitsgarantie übernimmt, kann hinsichtlich der gestellten Geschäftsprognosen auch weiterhin einen Haftungsausschluss vereinbaren. Wer für zu erwartende Umsatzzahlen eines Unternehmens die Gewähr über- nimmt, kann diese Haftung auch künftig summenmäßig beschränken. Lassen Sie mich nun noch einmal auf den vorliegen- den Gesetzesvorschlag von der Union eingehen. Wer nüchtern und mit dem gebotenen Abstand zu den Streitenden in der Fachliteratur den Gesetzentwurf der Opposition zum Unternehmenskauf durchdenkt – und zwar das von Ihnen angesprochene, mehr jedoch noch das von Ihnen überhaupt erst geschaffene Problem –, der kann Ihnen einen Vorwurf nicht ersparen: Meine Kolle- ginnen und Kollegen von der Opposition, Sie blasen eine sehr eng begrenzte Fachdebatte zu angeblichen Unge- reimtheiten des neuen § 444 BGB erst richtig auf, um sich dann mit dem selbst geschaffenen Scheinproblem wichtigtuerisch zu beschäftigen. Statt echte Probleme anzupacken, wollen Sie zudem mit Ihrer Beschränkung des Sinngehalts von § 444 BGB auf den Verbrauchsgü- terkauf den beteiligten Kreisen im Bereich des Unter- nehmenskaufs richtig dicke Probleme bescheren. Konkret: Es geht um das Verhältnis von Verkäuferga- rantien zu vonseiten des Verkäufers durchgesetzten Haf- tungsausschlüssen beim so genannten Unternehmens- kauf. Sie wollen nach Ihren Worten Rechtssicherheit beim Unternehmenskauf herstellen. Dies ist ein löbliches An- sinnen. Festzuhalten ist jedoch gleichzeitig, dass es eine solche Rechtsunsicherheit außerhalb der akademischen Diskussion faktisch nie gegeben hat. Die von Ihnen auf- gegriffene eng begrenzte Fachdebatte hat die Gerichte – ich habe es bereits erwähnt – nicht verunsichert. In Wahrheit wollen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit Ihrem Gesetz zum Unterneh- menskauf mehr als Rechtssicherheit beim Unterneh- menskauf. Sie wollen den Grundgedanken, wonach es gesetzlich untersagt ist, gegebene Garantien durch ge- schickte Haftungsausschlüsse zu unterlaufen, auf den Verbrauchsgüterkauf beschränken. Das ist sachwidrig und im Ergebnis eine Einladung an die jeweils Garantie gebende Partei des Unternehmensveräußerungsvertra- ges, gegebene Garantien in Bezug auf das zu verkau- fende Unternehmen durch möglichst raffinierte und undurchschaubar formulierte Haftungsausschlüsse aus- zuhebeln. Wenn es nicht nur ein undurchdachter Fehler Ihres Gesetzentwurfes ist, frage ich mich, wo der Sinn eines solchen Regelungsvorschlags liegen mag. Warum soll es möglich sein, dass der Unternehmens- verkäufer für einen Umstand eine Garantieerklärung ab- gibt, damit den Kaufpreis erhöhen kann, sich dann aber über einen Haftungsausschluss dieser übernommenen Garantie wieder entziehen kann? Ich kann einen Unterschied in den Interessenlagen beim Unternehmensveräußerungsvertrag und beim Ver- brauchsgütervertrag nicht erkennen. Wer nicht hinter die Kulissen gucken kann, muss sich auf Garantien seines Vertragspartners verlassen. Dies gilt für Untemehmenskäufer ebenso wie für Verbraucher. Allein der Verkäufer kann einschätzen, ob seine Garantie die realen Zustände widerspiegelt oder dem Käufer et- was vorgaukelt. Der Verkäufer profitiert davon, dass er die Garantie abgibt. Die Garantie erhöht nämlich die Kaufwilligkeit des Käufers oder – bestenfalls – sogar Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7655 (A) (C) (B) (D) den Kaufpreis. Warum soll der Verkäufer diese Vorteile haben, ohne zugleich das Haftungsrisiko für seine Äuße- rungen zu übernehmen? Zusammenfassend will ich deshalb festhalten: Eine Hälfte Ihres Vorschlags ist brauchbar, aber bald nicht mehr notwendig. Die andere Hälfte ist schädlich und da- her unbrauchbar. Wir können uns deshalb mit Ihrem Ge- setzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulasten von Unternehmenskäufern nicht anfreunden. Rainer Funke (FDP): Diese Debatte ist überflüssig wie ein Kropf. Die CDU hat bereits am 3. Juni 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches – Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsi- cherheit beim Unternehmenskauf – eingebracht. Diese Änderungswünsche waren berechtigt, weil durch die mit heißer Nadel genähte Schuldrechtsreform § 444 BGB missverständlich formuliert war und nicht die in der Pra- xis bei Unternehmenskäufen üblichen Garantien berück- sichtigt hatte. Nach dem Motto „Jeder kann einmal einen Fehler machen“ wäre dies auch nicht sonderlich tragisch gewe- sen, wäre man nur bereit gewesen, diesen Fehler schnell zu korrigieren. Stattdessen zogen sich die Koalitions- fraktionen und die Bundesregierung darauf zurück, sie würden demnächst einen eigenen Gesetzesentwurf vor- legen. Aus „demnächst“ wurde der 14. Januar 2004. Mit diesem Datum ist eine entsprechende Formulierungs- hilfe mit Kurzbegründung übersandt worden. Letztend- lich kann nun im Rechtsausschuss sachkundig diskutiert werden, sodass es auch eigentlich nicht mehr der De- batte nach § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung bedarf. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorlage eines städte- baulichen Berichts (Tagesordnungspunkt 20) Petra Weis (SPD): Unsere Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU konfrontieren uns mit einem Antrag zur Städtebaupolitik, der zumindest zum Ergebnis hat, dass wir uns heute zum Glück wieder einmal mit einem Thema aus dem Fachbereich Bau- und Wohnungswesen beschäftigen, was ja bekanntlich in letzter Zeit eher Sel- tenheitswert hatte. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sprechen in ihrem Antrag davon, dass Städtebauförderung nicht allein Standortförderung ist, sondern darüber hinaus eine große Bedeutung für die soziale Gemeinschaft, die Wirt- schaft und die Kultur hat. Sie beschreiben damit ansatz- weise die qualitative Neuausrichtung der Städtebau- politik, die die jetzige Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt konsequent weiterentwickelt hat. Da der geforderte städtebauliche Bericht – den wir ja erst in den kommenden Wochen in den weiteren parla- mentarischen Beratungen beschließen müssten, wenn wir das denn mit Mehrheit tun wollten – heute Abend noch nicht vorliegen kann, will ich einen Teil meiner Re- dezeit dazu nutzen, „ersatzweise“ die Neuakzentuierung der Städtebauförderung dieser Bundesregierung und die damit inzwischen erzielten Erfolge uns allen noch ein- mal ins Gedächtnis zu rufen. Unser Leitbild der Neuorientierung der Städtebauför- derung war und ist das der nachhaltigen Stadtentwick- lung. Damit haben wir auf ganz vielfältige Herausforde- rungen reagiert, denen sich unsere Städte in den letzten Jahren ausgesetzt sahen und nach allem, was wir bisher wissen, auch in Zukunft ausgesetzt sehen werden. Ich denke nicht nur an die Folgen der demographischen Ent- wicklung mit einer schrumpfenden und älter werdenden Gesellschaft, also einem erheblichen Bevölkerungsrück- gang und einer deutlich veränderten Altersstruktur in un- seren Städten, sondern auch an die Konsequenzen für das städtische Zusammenleben, das sich aus der Zuwan- derung ergibt. Über alledem schwebt gewissermaßen der gestiegene Anspruch aller Beteiligten an die Qualität des Wohnens und des Wohnumfeldes. Stadtentwicklung und Stadterneuerung beschreiben also die neuen Aufgaben einer Städtebaupolitik, die für sich in Anspruch nimmt, auf die unterschiedlichen He- rausforderungen zu reagieren, indem sie für neue Pro- blemlagen neue Lösungsansätze entwickelt. Lassen sie mich zunächst auf das Programm „Stadt- umbau Ost“ Bezug nehmen, das die Bundesregierung im Sommer 2001 beschlossen hat und das einen ganz we- sentlichen Beitrag dazu leistet, die Probleme, die mit den hohen Wohnungsleerständen in Ostdeutschland verbun- den sind, zu mildern. Es geht nicht nur darum, die Woh- nungsmärkte zu restrukturieren, sondern auch darum, die Attraktivität Ostdeutschlands als Wohn- und Wirt- schaftsstandort zu stabilisieren und die Bindung der Be- wohnerinnen und Bewohner an „ihre Stadt“ erhöhen. Das gilt vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktsituation selbstverständlich auch und vor allem für junge Men- schen. Die Bundesregierung hat damit begonnen, die Ver- säumnisse der Wohnungsbaupolitik der 90er-Jahre, auf die absehbaren Leerstände nicht reagiert und die Förder- instrumente den neuen Gegebenheiten nicht angepasst zu haben, aufzuarbeiten. Den Angebotsüberhang zu be- seitigen, die vom Rückbau betroffenen Viertel aufzuwer- ten und nicht zuletzt die Investitionen auf den wertvollen innerstädtischen Altbaubestand zu richten sind wichtige Bestandteile einer integrierten Strategie, die Stadtquali- tät zu erhöhen und die nötigen Modernisierungsschübe zu initiieren bzw. zu unterstützen. Von hier aus lässt sich nahtlos zum Programm „So- ziale Stadt“ überleiten, das seit 1999 die Lebens- und Wohnsituation in sozialen Problemlagen verbessern und den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Be- wohner stärken hilft, indem es verschiedene Politikfel- der zu einem neuen, integrativen Ansatz verknüpft hat. Mit diesem neuen Ansatz wird die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Ressorts ebenso wie die Motivation der beteiligten Bürgerinnen und Bürger mobilisiert. Das Programm „Soziale Stadt“ hat bereits in der kur- zen Zeit seiner Existenz wichtige Zielstellungen erreicht. 7656 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Denn es hat bewirkt, dass Menschen in einer Zeit ra- scher, vor allem ökonomisch bedingter Umbrüche in ih- rem ganz unmittelbaren Lebensumfeld ein hohes Maß an Sicherheit, Orientierung und Perspektive geboten wird und sie zugleich in die Lage versetzt werden, an diesen Veränderungsprozessen aktiv mitzuwirken. Das Programm „Soziale Stadt“ spiegelt wie der „Stadtumbau Ost“ ganz augenfällig und nachdrücklich eine neue Philosophie in der Städtebaupolitik wider, die regional und ganzheitlich zugleich ausgerichtet ist und auf den breiten Dialog von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung wie auf die Bündelung verschiedener an der Problemlösung beteiligter Politikfelder setzt. Auch das neue Programm „Stadtumbau West“ macht deutlich, wie sehr die Städtebauförderung unter der jetzi- gen Bundesregierung die Anpassung an regionale Pro- blemlagen in den Blick nimmt. Wie in Ostdeutschland haben der Strukturwandel und die Stadtflucht auch in be- stimmten Städten und Regionen Westdeutschlands zu Wohnungsleerständen geführt, vor allem in den so ge- nannten Großsiedlungen. Die Ergebnisse der wissen- schaftlich begleiteten Forschungsprojekte werden in Kürze in eine mögliche Weiterentwicklung der städte- und wohnungsbaupolitischen Instrumentarien einflie- ßen. Die Antragsteller verweisen in der Begründung für den Antrag auf die Einsetzung der gemeinsamen Kom- mission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung und den damit im Gang be- findlichen Diskussionsprozess um die Zuständigkeiten der einzelnen staatlichen Ebenen für die jeweiligen Fachbereiche – und natürlich auch um die Finanzbezie- hungen zwischen Bund und Ländern. Ohne die Ergeb- nisse der Kommissionsarbeit vorwegnehmen zu wollen, hoffe ich, dass wir uns alle einig sind in dem Bemühen, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die Effizienz der staatli- chen Aufgabenerfüllung zu steigern. Ich hoffe aber auch, dass wir uns ebenso einig sind in der Überzeugung, dass die Städtebaupolitik ein Beispiel ist, wie eine solche Ver- flechtung im Sinne einer sinnvollen Kooperation und ei- nes im Regelfall zu erzielenden Konsenses im Sinne des Erfinders wirksam werden kann. Die Praxis der Städtebauförderung steht unseres Er- achtens für eine routinierte und funktionsfähige Politik- verflechtung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die vor allem darauf beruht, dass die Akteure aller Ebe- nen sich seit jeher zu einer Kooperations- und Konsens- strategie verpflichtet haben. Wir jedenfalls beurteilen die Städtebaupolitik als eine Erfolgsstory, an der die Neu- ausrichtung der Aktivitäten und Initiativen des Bundes einen erheblichen Anteil hat, ohne dass wir die Ver- dienste der übrigen Ebenen schmälern wollen. Wir sind sehr darauf bedacht, dass der Bund sich auch in Zukunft dieser Verpflichtung und Gestaltungsaufgabe weiter mit der nötigen „Hingabe“ widmet. So wichtig und richtig die regionalen Verantwortlich- keiten sind, die in Zusammenarbeit mit den Verantwort- lichen in den Städten und Gemeinden auch für die ent- sprechende Zielgenauigkeit der Maßnahmen sorgen können, so unverzichtbar ist ein bundesweiter, nationaler Blickwinkel, um die übergeordneten gesellschaftspoliti- schen Aspekte der Stadtentwicklungs- und Städtebaupo- litik zu verfolgen und zu akzentuieren. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit über die Initiative Architektur und Baukultur übrigens mit einer ähnlichen Zielrichtung de- battiert, das dort Gesagte gilt im Grunde genommen auch für unser heutiges Thema und steht mit diesem im Übrigen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Die Städtebaupolitik ist – wie die Städte und Gemein- den insgesamt – bei uns in guten Händen. Dass man bei- spielsweise über die Reform der Gemeindefinanzen so- wohl den Städten als auch dem Städtebau noch deutlichere Impulse hätte verleihen können, als im Ver- mittlungsverfahren geschehen, will ich hier mit Blick auf die Reihen von CDU/CSU nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Da wäre wahrlich mehr drin gewesen. Dass wir die verschiedenen Instrumentarien der Städ- tebauförderung untereinander noch besser verzahnen können und müssen, ist angesichts der Dynamik der ge- sellschaftlichen Entwicklung fast schon eine politische Daueraufgabe. Wenn es nach uns ginge, würde sich der Bund im Rahmen seiner programmatischkonzeptionel- len wie auch seiner finanziellen Möglichkeiten dieser Aufgabe auch in Zukunft mit großem Engagement stel- len. Es spricht aus unserer Sicht grundsätzlich nichts da- gegen, die Bundesregierung um einen städtebaulichen Bericht zu bitten. Angesichts der grundlegenden Bedeu- tung des Themas – auch wenn die Terminierung der heu- tigen Debatte zu später Stunde etwas anderes vermuten lässt – und angesichts der vielfältigen Entwicklungen seit der Vorlage des letzten Berichts im Jahre 1996, macht eine solche Fortschreibung durchaus Sinn. Wir halten aber die Eile durch die geforderte Terminsetzung bis Endes dieses Quartals für völlig unnötig, nicht nur, aber auch weil die Bundesregierung in der Zwischenzeit die Abschlussdokumentation zu Urban 21 und den Na- tionalbericht „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sied- lungspolitik“ vorgelegt und damit die Umsetzung der eu- ropäischen und internationalen Initiativen, wie beispielsweise die Habitat-Agenda, aufgezeigt hat. Wenn die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/ CSU es wirklich ernst meinen – was ich natürlich un- terstelle – mit ihrem eigenen Wunsch an die Bundesre- gierung, einen Bericht zu erstellen, der mit einem sehr umfangreichen Aufgabenkatalog behaftet ist, dann be- nötigen die Fachleute aus dem Ministerium einen ge- wissen zeitlichen Spielraum. Wenn die Bestandsauf- nahme auch nur halbwegs vollständig und die Prognose nur halbwegs realistisch sein sollen, dann müssen auch die Länder und die fachlich zuständigen Institute mit einbezogen werden. Das ist bis zum 31. März realis- tisch nicht zu leisten. Daran ändert im Übrigen auch der Umstand nichts, dass die alten Bundesländer darauf bedacht sind, den ih- nen zustehenden Anteil an den Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Städtebauförderung zu erhöhen. Wir alle wissen, dass sich die Länderbauministerkonferenz im Dezember des vergangenen Jahres darauf geeinigt hat, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7657 (A) (C) (B) (D) den Umfang der allgemeinen Städtebauförderung – aus- genommen Stadtumbau Ost und Denkmalpflege in Ost- deutschland – in Ost und West in drei Jahresschritten ab 2005 auf ein Verhältnis von 50 : 50 anzugleichen. Die inhaltliche Neuausrichtung der Städtebaupolitik und ihre ständige Anpassung an neue Herausforderun- gen ist schon längst im Gange. Aber dennoch sind wir auf einen Bericht gespannt, der uns in absehbarer Zeit, aber deutlich nach dem 31. März dieses Jahres, eine aus- gesprochen positive Bilanz einer ausgesprochen erfolg- reichen Städtebaupolitik der Bundesregierung vorlegt und uns gleichzeitig Möglichkeiten einer Weiterentwick- lung im soeben von mir skizzierten Sinne aufzeigt. Denn nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Über Details werden wir in den kommenden Monaten noch ausführlich diskutieren können. Verbin- den sollte uns schon jetzt die Erkenntnis, dass wir allen Grund haben, mehr Verbündete für unsere Ideen und Konzepte zu gewinnen, im Sinne der Städtebaupolitik und der Menschen, für die wir sie machen. Renate Blank (CDU/CSU): Auf den ersten Blick scheint unsere Forderung nach einem neuen städtebauli- chen Bericht nicht gerade spektakulär und die späte Stunde der heutigen Debatte scheint dem Recht zu ge- ben. Auf den zweiten Blick sprechen wir heute aber da- mit indirekt auch über alle hochaktuellen spannenden Felder der Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Sozial- politik, wie insbesondere alle Kolleginnen und Kollegen wissen, die kommunalpolitische Erfahrung mitbringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, auf der Grundlage des Bundestagsgrundsatzbeschlusses von 1976 endlich wieder einen aktuellen städtebaulichen Bericht vorzule- gen. Das ist auch höchste Eisenbahn, denn seit 1996 ist das nicht mehr geschehen – eine grobe Unterlassung! Fakt ist: Die wohnungs- und städtebaupolitischen Vorhaben der Bundesregierung entsprechen nicht der Bedeutung, die diese Politikbereiche für die Wohnungs- versorgung, die Stadtentwicklung, die Bauwirtschaft, die soziale Sicherheit und die Altersvorsorge haben müss- ten. Der Bund hat sich weitgehend aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurückgezogen. Allein die Wohnungsbaufördermittel sanken von insgesamt rund 660 Millionen Euro 1998 auf knapp 300 Millionen Euro 2002 – also um über 50 Prozent! Das ist in der Öffent- lichkeit viel zu wenig bekannt. Man kann es nicht oft genug sagen: Eine sozialdemokratisch geführte Bundes- regierung halbiert ihre Förderung beim sozialen Woh- nungsbau! Das ist also die „soziale Gerechtigkeit“, die der Bundeskanzler versprochen hat! Die Politik der „ru- higen Hand“ der rot-grünen Bundesregierung hat also auch in der Städtebauförderung auf ganzer Linie versagt. Kein Wunder also, wenn Sie sich um die Auflage eines neuen städtebaulichen Berichts drücken wollen – es wäre ja kein Ruhmesblatt für Rot-Grün. Das hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Das ist die Realität. Nicht nur in den neuen Bundesländern gibt es Woh- nungsbestände, die zum Problem geworden sind. Bevöl- kerungsverluste und die damit einhergehenden schwieri- gen Folgen für die öffentlichen Kassen und die Sozial- und Infrastruktur gehören mittlerweile auch zum Alltag westdeutscher Großstädte. Da sind die Programme Städ- tebauförderung, Stadtumbau West und Ost, Soziale Stadt mit den geringen Haushaltsansätzen nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal die Mittel für 2004 gekürzt wur- den und noch dazu gesperrt sind. Die Bauministerkonfe- renz hat doch im Dezember 2003 einstimmig die Bun- desregierung aufgefordert, die Kürzungen in der Städtebauförderung zurückzunehmen und die Mittel in 2004 für die Städtebauförderung West und das gemein- same Programm „Soziale Stadt“ wieder anzuheben. Gerade Finanzhilfen des Bundes und der Länder nach Art. 104 a Abs. 4 GG zur Förderung des Städtebaus ha- ben neben der zentralen städtebaulichen, sozial- und kommunalpolitischen Bedeutung eine nicht minder wichtige struktur-, konjunktur-, beschäftigungs- und fis- kalpolitische Bedeutung: 1 Euro Städtebaufördermittel löst Investitionen von anderen Seiten in Höhe von 5 bis 8 Euro aus, die in die Sanierung einfließen. Aber: In der letzten Zeit haben leider immer mehr Kommunen erheb- liche Probleme bei der Aufbringung ihres Kofinanzie- rungsanteils. Das ist vor allem das Resultat der verfehl- ten Finanz- und Wirtschaftspolitik von Rot-Grün. Die hohe Arbeitslosigkeit und das schwache Wirtschafts- wachstum haben erhebliche Steuerausfälle bei Bund, Ländern und Gemeinden zur Folge. Gerade Kommunen trifft das schwer. Schon vor fünf Jahren haben Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, eine Reform der Gemeindefinanzen angekündigt. Aber es ist nichts ge- schehen. Die Krise, in der unsere Städte und Gemeinden heute stecken, hat Rot-Grün durch Nichtstun mitver- schuldet. Die wankelmütige Hü-und-Hott-Politik der Bundesregierung hat das Ihre dazu getan, den Bürger zu verunsichern. Die Menschen haben kein Vertrauen mehr in die Lösungskompetenz der Politik. Ein neuer städtebaulicher Bericht ist daher dringend notwendig zur Aktualisierung und Darstellung der aktu- ellen räumlichen Entwicklungen bzw. Fehlentwicklun- gen in Deutschland. Die Bundesregierung muss darin Zukunftsperspektiven der deutschen Städte und Gemein- den angesichts des allgegenwärtigen Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen. Ich fordere von der Bundesregierung insbesondere ein stärkeres Be- wusstsein für die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für unsere Städte und Gemeinden, eine frühzeitige The- matisierung der Folgen eines Strukturwandels in den Kommunen und verbindliche Qualitätsstandards. Kernziel der CDU/CSU ist es, die Städte als leben- dige Heimat mit eigenständigem Charakter zu erhalten und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu initiieren. Wie kaum ein anderes Programm trägt die Städtebauförde- rung zur Verbesserung der Wohn- und Wirtschaftsbedin- gungen in den Städten bei. Sie gibt soziale, kulturelle und wirtschaftliche Impulse. Ein Schwerpunkt der Städtebauförderung, der mir auch persönlich ganz besonders am Herzen liegt, ist der Erhalt der überbrachten Siedlungsstrukturen. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich, bedingt durch Generationenwechsel und demographische 7658 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Entwicklung, aber auch durch die arbeitsmarktbedingte Abwanderung junger Familien, viele Stadtkerne zuneh- mend entleeren. Diesem Trend müssen wir entgegenwirken! Wir wollen der Innenentwicklung der Städte im Rahmen der Städtebauförderung künftig ein größeres Gewicht verleihen. Dazu müssen wir alte, ge- wachsene Stadtkerne revitalisieren und neue Nutzungs- möglichkeiten für leer stehende Gebäude suchen. Ging es zunächst um die Sanierung von völlig herun- tergekommenen „Glasscherbenvierteln“ in größeren Städten, um Flächensanierungen, so änderte sich dies bald hin zu behutsamen Konzepten der Stadtreparatur unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegeri- scher Aspekte auch in vielen kleineren Orten. In den letzten Jahren wurden mit breit angelegten Initiativen zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren und der Konversion von Brachflächen stillgelegter Anlagen von Industrie, Militär, Bahn oder Post in der Städtebauför- derung zukunftsorientierte Schwerpunkte zur Innenent- wicklung und zu nachhaltigem Flächenmanagement in vielen Gemeinden gesetzt. Hinzugekommen sind auch neue Aufgaben durch das Programm „Soziale Stadt“ und durch das Forschungsvorhaben „Stadtumbau West“ im experimentellen Wohnungs- und Städtebau. Rückläufige Entwicklungen im Städtebau erfordern neue Strategien. Die städtebaulichen Folgen des gegen- wärtigen Strukturwandels wie etwa hohe Arbeitsplatz- verluste, ein kontinuierlicher Bevölkerungsrückgang, in- nerstädtische Brachflächen sowie Gebäudeleerstände stellen unsere Städte und Gemeinden vor neue Heraus- forderungen! Der Erfolg des Stadtumbaus lässt sich nur an den sichtbaren Ergebnissen messen. Nur herausra- gende bauliche Qualitäten werden die notwendigen Im- pulse geben. Ein grundlegender Wechsel der Rahmenbedingungen prägt den Städtebau der vergangenen zehn Jahre. War anfangs noch die zügige Bereitstellung von Bauland für eine rasch wachsende Bevölkerung zentrales Anliegen städtebaulicher Planung, so hat sich der Schwerpunkt heute zur städtebaulichen Innenentwicklung und einem sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen ver- schoben. Mehr und mehr bestimmen auch enge Spiel- räume der öffentlichen Haushalte unser Handeln. Neu ist auch das Ausmaß an sozialem Konfliktstoff, der sich aus der Konzentration unterschiedlicher ethni- scher Gruppierungen mit verschiedenen kulturellen Hin- tergründen in den Stadtquartieren ergibt. Vor diesem Hintergrund erscheint es als zentrale Aufgabe einer inte- grierten Stadtteilentwicklung, den Belastungen und Be- nachteiligungen entgegenzuwirken, die aus einer spezifi- schen Stadtstruktur resultieren. Dabei geht es nicht wie bei der traditionellen Sanierung defensiv und reaktiv um Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen planeri- scher Interventionen, sondern offensiv und präventiv um Stabilisierung und Weiterentwicklung der lokalen Le- bensverhältnisse, um möglichst frühzeitig die sonst ent- stehenden – in der Regel hohen – sozialen Folgekosten zu vermeiden. Quartiersmanagement ist angesagt. Ein wichtiges Stichwort: „demographischer Wan- del“: Der Anteil der über 60-Jährigen wird von heute 23 auf 37 Prozent im Jahr 2015 steigen. Daher ist es ab- sehbar, dass mehr und mehr Wohnungen benötigt wer- den, die altengerechtes, barrierefreies und betreutes Wohnen ermöglichen. Der Wunsch nach selbstbestimm- tem Wohnen im Alter nimmt verständlicherweise stän- dig zu. Deshalb ist es eine Aufgabe der Wohnungspolitik und der Bauförderung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein ausreichendes Angebot an barriere- freien Wohnungen entsteht und die Möglichkeiten am- bulanter Pflegedienstleistungen besser genützt werden können. Durch alle Themenschwerpunkte der letzten Jahre zieht sich als roter Faden das Streben nach qualitätvollem Städtebau. Dabei ist erfreulich, dass in jüngster Zeit auch in der öffentlichen Diskussion die Pflege der Baukultur einen wichtigen Stellenwert gewonnen hat. Ein Wort noch zur großen Bedeutung des Wohnungsbaus für un- sere Baukultur. Der österreichische Maler und „selbster- nannte“ Baukünstler Friedensreich Hundertwasser sprach einmal davon, dass der Mensch drei Häute habe: „seine eigene Haut, seine Kleidung, seine Behausung.“ Diese Metapher macht den besonders engen Bezug des Menschen zu seiner Wohnung deutlich. Ergänzend dazu könnte man die Siedlung, den Ort oder die Stadt, in der man lebt, als die „vierte Haut“ des Menschen bezeichnen. „Eine Stadt ist niemals fertig“ – diese treffende Aus- sage eines kommunalen Planungsreferenten sollte moti- vieren, weiterhin mit vollem Einsatz die Herausforde- rung „Städtebau“ anzunehmen, und Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, auffordern, unse- rem Antrag zuzustimmen, damit die Bundesregierung endlich wieder einen städtebaulichen Bericht vorlegt. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Initiative der CDU/CSU-Fraktion findet im Prinzip meine Zustimmung. Problematisch erscheint mir der vorgeschlagene kurzfristige Berichtszeitraum, der eine angemessene Berichterstattung erschwert. Der Vorschlag hat allerdings schon ein gewisses „Ge- schmäckle“, wenn man in Betracht zieht, zu welchem Zeitpunkt dieser Vorschlag hier vorgebracht wird. Erst vor wenigen Wochen haben Sie im Vermittlungsaus- schuss unsere Initiative zur Stärkung der Städte und zur Eindämmung fortgesetzter Zersiedelung massiv konter- kariert. Ich erinnere daran: Wir haben zum einen die Streichung der Wohnungsbauprämie, die Kürzung der Entfernungspauschale und die Abschaffung der Eigen- heimzulage gefordert. Im Gegenzug haben wir vorge- schlagen, 25 Prozent der eingesparten Geldmittel für die Stärkung der Städtebauförderung, den Stadtumbau, das Programm „Soziale Stadt“ und die Altschuldenhilfe ein- zusetzen. Dies hätte insbesondere eine Stärkung der Städtebauförderung in den alten Bundesländern zur Folge gehabt, die wiederholt von Ihren Kollegen in den Ländern eingefordert wird. Sie wollten das nicht. Sie ha- ben sich für eine Lösung zulasten der Städte entschie- den. Die Städtebauförderung in Deutschland ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte, um die uns viele andere Länder beneiden. Gefährdet ist sie zuallererst durch die sparsam Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7659 (A) (C) (B) (D) bemessenen Finanzmittel. Dies trifft insbesondere auf die Städtebauförderung für Westdeutschland zu, wo wir inzwischen wieder großen Nachholbedarf haben. Rot- Grün hat allerdings in Ergänzung zur Städtebauförde- rung das innovative und erfolgreiche Programm „Soziale Stadt“ auf den Weg gebracht, ebenso den „Stadtumbau Ost“ und im Modellversuch den „Stadtumbau West“. Mit der Baugesetzbuchnovelle, die wir heute noch in erster Lesung beraten, werden wir diese Instrumente auch planungsrechtlich verankern. Mit diesen verschie- denen und sich ergänzenden Instrumenten reagieren wir bereits auf den Bevölkerungsrückgang in Ostdeutsch- land und Teilen von Westdeutschland und den Wandel von Alters-, Haushalts- und Sozialstrukturen. Die Städte stehen aber nicht nur vor den Herausforde- rungen des demographischen Wandels. Die Entwick- lungsbedingungen der Städte sind je nach den regionalen und wirtschaftlichen Bedingungen sehr differenziert. Wir haben in Deutschland inzwischen stark gegenläufige Tendenzen: Wachstumsregionen entlang der Rhein- schiene und um München herum, Stagnationsregionen in weiten Teilen von Nord-Westdeutschland und in Ost- deutschland überwiegend immer noch Entleerungsregio- nen. Trotz dieser Differenzierungen müssen sich aber alle Städte in unterschiedlicher Weise folgenden Proble- men und Herausforderungen stellen: dem Bevölkerungs- rückgang und dem demographischen Wandel, den zu- nehmenden wirtschaftlichen Standortkonkurrenzen, der Konzentration von Arbeitslosigkeit und sozialen Proble- men, der Integration von Migranten, der verstärkten Konkurrenz zwischen Wohn- und Lebensqualität zwi- schen Städten und Umlandgemeinden, der begrenzten Finanzkraft. Aus all dem folgt für mich ein steigender Bedarf der Städte an der Förderung von Städtebau, Stad- tumbau, Flächenrecycling und sozialen Integrationsmaß- nahmen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“. Wir sind bereit, diesen Beitrag zu leisten. Wir haben die Mittel für die Städtebauförderung in den vergange- nen Jahren massiv erhöht. Davon haben hauptsächlich die neuen Länder profitiert. Jetzt geht es darum, die Er- fordernisse des Stadtumbaus auch in den alten Ländern zu unterstützen. Darum muss ich die Opposition drin- gend auffordern, endlich den Subventionsabbau konse- quent anzupacken und Mittel für die Städtebauförderung umzuverteilen. Die Steuermindereinnahmen infolge der Wohneigentumsförderung betrugen in 2003 allein für den Bund rund 4 Milliarden Euro. Demgegenüber betrug der Haushaltsansatz des Bundes für die Städtebauförde- rung, den Stadtumbau Ost und das Programm „Soziale Stadt“ insgesamt 555 Millionen Euro. Wenn die Städte gestärkt werden sollen, müssen hier endlich die Prioritä- ten verändert werden. Die Städtebauförderung wird auch auf dem Prüfstand der Föderalismuskommission stehen. Sie ist eine Finanz- hilfe des Bundes nach Art. 104 a IV Grundgesetz. Ich spreche mich mit aller Deutlichkeit dafür aus, dass wir dieses Instrument mit der Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen beibehalten. Ich hoffe dabei auf die Unterstützung aller nachdenklichen Mitglieder der Föderalismuskommission. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Die CDU/CSU- Fraktion fordert in ihrem Antrag die Vorlage eines städ- tebaulichen Berichts bis Ende März dieses Jahres. Be- richte verändern zwar nichts, aber sie sind wichtige Grundlagen, um die Weichen für die Zukunft richtig stel- len zu können. Wer sich die Entwicklung der Städte in den vergange- nen Jahren ansieht, der erkennt sehr deutlich, dass es zu wesentlichen Veränderungen gekommen ist. Mitte der 90er-Jahre war deutschlandweit noch von fehlenden Wohnungen die Rede. Unterversorgung von Wohnraum pro Einwohner im Osten war eine maßgebliche Diskus- sionsgrundlage. Fehlender sozialer Wohnungsbau in Ballungsgebieten war die Standardforderung der damali- gen Opposition. Die Mietpreise sind nicht mehr bezahl- bar, bekam man ständig zu hören. Inzwischen hat sich vieles verändert. In Deutschland gibt es über 1 Million leer stehende Wohnungen. Diese sind natürlich nicht gleichmäßig verteilt. In Ballungsräu- men des Südens ist es nach wie vor schwierig, eine pas- sende Wohnung zu finden. In anderen Gebieten, vor allem im Osten und Norden, hat die Leerstandsproble- matik erhebliche Auswirkungen auf den Immobilien- markt. Das Wort Sozialmietgrenze ist im Osten praktisch verkommen, weil sie selbst für toll renovierte Wohnun- gen kaum mehr erreicht wird. Bei einem Blick auf den Wanderungssaldo der Länder ist leicht zu erkennen, dass in weiten Teilen Deutsch- lands sozialer Wohnungsbau total überflüssig ist. Die Bundesregierung hat ein Stadtumbauprogramm richti- gerweise auf den Weg gebracht, nur leider hinkt es der Realität hinterher. Das darin beschlossene Abrisspro- gramm hält nicht mit dem Bevölkerungsrückgang Schritt und somit wird die Zahl der leer stehenden Wohnungen nicht zurückgehen. All das hat Auswirkungen auf die Stadtentwicklung. Wenn Bevölkerungszahlen stark schrumpfen, gehen auch Einnahmen zurück. Damit beginnt der Kreislauf. Wie lange kann sich eine Kommune noch das Bad, das Theater oder die Straßenbahn leisten? Wenn diese Infra- struktur wegbricht, was passiert dann? Gibt es eine weite Bevölkerungswanderung? Ist es notwendig, in Ballungsgebieten die Infrastruk- tur weiter auszubauen und neue Wohnungen zu errich- ten, die im Förderkreislauf sogar noch Wohngeldzu- schuss erhalten, und auf der anderen Seite mit staatlichen Fördermitteln Infrastruktur zurückgebaut und Wohnungen abgerissen werden? Eigentlich ein Irrsinn der Entwicklung. Um auf all diese Fragen fundamentierte Antworten vorbereiten zu können, ist eine Standortanalyse unum- gänglich. Dazu kann ein städtebaulicher Entwicklungs- bericht ein wichtiger Baustein sein. Die FDP unterstützt deshalb den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Städte in Deutschland sind Orte, in denen die meisten Menschen unseres Landes leben, in denen sich das soziale Leben entfaltet, in denen die Menschen arbeiten und ihre 7660 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Freizeit verbringen. Unsere Städte sind Orte der Kom- munikation und Integration. Sie stiften Identität. Der Zu- sammenhalt unseres Gemeinwesens hängt vom Wohl unserer Städte ab. Trotz ihres hohen, von allen Seiten gleichermaßen an- erkannten Stellenwertes leiden unsere Städte gegenwär- tig massiv an den Auswirkungen des demographischen Wandels, der Unterfinanzierung, der Stadtschrumpfung und der neuen sozialen Ungleichheiten. Offensichtlich konnte diesen Problemen der Kommu- nalpolitik seitens der rot-grünen Bundesregierung unter dem Druck der Tagesaufgaben nicht rechtzeitig präven- tiv und vorausschauend begegnet werden. Die Orientie- rung auf längere Zeithorizonte, das Zusammenwirken von Kurz- und Langfristigkeit, gerade auch in Bezug auf die Entwicklung unserer Städte, scheinen seit 1998 ei- nem ziemlichen Dilemma zu unterliegen. Nicht ohne Grund wurde 1996 von der CDU-geführ- ten Bundesregierung ein Städtebaulicher Bericht vorge- legt. Dieser Bericht stellte die Städtebaupolitik Deutsch- lands nach der Wiedervereinigung umfassend unter dem Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung, vom damaligen Zeitpunkt aus betrachtet, dar. Auf Basis einer realisti- schen Bestandsaufnahme wurden sowohl Bilanz als auch Schlussfolgerungen – Handlungsprinzipien, Konzepte und Instrumente – für die Durchsetzung einer nachhalti- gen Stadtentwicklung gezogen. Aber, bedingt durch gesellschaftlichen Wandel, be- darf auch die Ausgestaltung der Städtebaupolitik einer folgerichtigen Weiterentwicklung. Ziel ist eine nachhal- tige Schritt-für-Schritt-Stadtplanung. Sie muss jederzeit korrigierbar sein. Dafür brauchen wir zuallererst nach ei- ner realistischen Bestandsaufnahme Aussagen über den aktuellen städtebaulichen und regional differenzierten Handlungsbedarf sowie Aussagen über die Wirksamkeit der Instrumente der bisherigen Städtebauförderung. Dazu fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, einen Städtebaulichen Bericht bis zum 31. März 2004 vorzulegen; einen Fortschrittsbe- richt, den es seit 1996 nicht mehr gab. Von besonderer Bedeutung sind hier die gegenwärti- gen und zukünftigen Auswirkungen der demographi- schen Entwicklungen. Insgesamt wird die Bevölke- rungszahl bis 2020 noch leicht über dem Niveau des Jahres 2000 liegen und dann bis 2050 um rund 8,5 Pro- zent schrumpfen. Doch wird sich diese Entwicklung sehr unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer vertei- len. Während in wachstumsstarken Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg der Rückgang insge- samt nur 3 Prozent betragen wird, erreicht er in struktur- schwächeren Ländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland Werte von über 20 Prozent. Wenn also regionale Unterschiede fortbestehen, geht es bei der de- mographischen Entwicklung auch um die Verteilung ei- ner schrumpfenden Bevölkerung. Diese Unterschiede sind heute bereits angelegt. Viele Städte in Ost- und Westdeutschland sind in ei- ner Umbruchsituation und auf der Suche nach Strategien ohne Wirtschaftswachstum. In den Nebenzentren des Ruhrgebietes sind zum Bei- spiel Städte wie Duisburg, Dortmund und Bochum durch sinkende Einwohnerzahlen, leer stehende Wohnungen und verlassene Läden gekennzeichnet. Circa 2 Millionen Wohnungen aus den 50er- und 60er-Jahren in NRW ent- sprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es existieren westdeutsche Großstädte, in denen bereits 60 Prozent der Bevölkerung Migranten sind, die es zu integrieren gilt. In den neuen Bundesländern ist die Lage vergleichs- weise viel schlechter. Ein starke Abwanderungsbewe- gung in die alten Länder, es sind besonders die jungen, leistungsfähigen Menschen, die gehen, lassen jene zu- rück, deren Bezüge als Folge von Vorruhestand und jah- relanger Arbeitslosigkeit eine eher trostlose Perspektive bilden. Einkommen bzw. Vermögen und künftige Ren- tenansprüche sind gering. In den Städten droht ein Wie- deranstieg der Altersarmut. Fragen, die sich heute in fast allen ostdeutschen Städ- ten und vielleicht bald auch in westdeutschen Städten stellen, sind: Wie können Stadtväter und -mütter unter diesen Bedingungen ihre Stadt entwickeln? Was fangen die Bürger dieser Stadt an, wenn sie mehrheitlich alt und immer älter werden, zunehmend beschwert von körperli- cher Mühsal und ohne finanzielle Ressourcen ? Hinzu kommt die dramatische Höhe der Wohnungs- leerstände in den neuen Ländern. Bund und Länder hat- ten sich auf gemeinsame Fördermaßnahmen geeinigt, um dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen durch Abriss und Rückbau in Verbindung mit städtebaulicher Aufwertung vom Markt zu nehmen: seit 2001 durch Ent- lastung von Altschulden, seit 2002 durch Zuschüsse im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost. Doch festzu- stellen ist: Der Leerstand hat in den letzen Jahren weiter zugenommen und liegt bei 1,3 Millionen Wohnungen. Die Lage ist so dramatisch, dass Bundesbauminister Manfred Stolpe und damit überhaupt ein Bundesbaumi- nister im letzten Jahr erstmals den Weg zu einem Leer- standskongress gefunden hat. Bund und Länder verfügen über ein umfangreiches Förderinstrumentarium. Aber, passt dessen Ausgestal- tung noch in unsere Zeit? Stehen die Bundesmittel zeit- gerecht zur Verfügung? Werden die einzelnen Förderin- strumente ausreichend verzahnt? Sind die Kriterien für die Förderelemente wie Wohneigentumsbildung flexibel genug? – Nein. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen Instrumente der bisherigen Städtebauförderung – auch im Verhältnis zum Mitteleinsatz – zu treffen. Denn nur so lassen sich die Weichen für effizientere Programme oder Ansatzänderungen stellen. Zu kritisieren ist auch die Vorgehensweise bei Eigen- heimzulage und Altschuldenhilfe. Ursprünglich war sei- tens der Bundesregeirung die vollständige Streichung der Eigenheimzulage geplant. In dem Zusammenhang wurde dem Bundesbauministerium ein Volumen von 25 Prozent der auf den Bund entfallenen Einsparungen zur Aufstockung der Städtebauförderprogramme zuge- billigt. Zusätzlich sollte die Altschuldenhilfe in die Be- günstigung aufgenommen werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7661 (A) (C) (B) (D) Im Vermittlungsergebnis wurde die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt, ohne Mittelzuwendung an die Städtebauförderung und Altschuldenhilfe. Dieses Ergeb- nis widerspricht den städtebaulichen Notwendigkeiten und muss bei der Überarbeitung des Bundeshaushalts 2004 aufgefangen werden. Im Vertrauen auf zugesagte Unterstützung durch die Politik haben Wohnungsunter- nehmen und Kommunen Unternehmens- und Stadtent- wicklungskonzepte erarbeitet. Für den Stadtumbau Ost hätte der „Vertrauensbruch“ negative Auswirkungen, für einen Stadtumbau West würden die Mittel fehlen. Vor diesem Hintergrund von Fehlsteuerung und Inef- fizienz im deutschen Städtebau muss der Bericht die ge- forderten Inhalte aufweisen, um Entscheidungsgrundla- gen für die anstehenden Debatten im Deutschen Bundestag bereitzustellen. Dazu gehört auch, aufzuzei- gen, welche städtebaulichen Aufgaben aus Sicht der Bundesregierung für die verschiedenen staatlichen Ebe- nen zukünftig noch bestehen und wie sie erfüllt werden können. Die Bundesregierung wurde bereits 1975 er- sucht, weitere Städtebauliche Berichte vorzulegen, dem sie bis 1996 nachkam. 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 86. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508600000

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Sitzung ist eröffnet.
Zunächst möchte ich den Kollegen Kurt-Dieter

Grill, Siegfried Helias und Dr. Wolfgang Gerhardt im
Namen des Hauses nachträglich die besten Glückwün-
sche zu ihrem 60. Geburtstag sowie dem Kollegen
Norbert Geis zu seinem 65. Geburtstag übermitteln.
Herzlichen Glückwunsch!


(Beifall)

Sodann teile ich mit, dass mit In-Kraft-Treten des

Vierten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsge-
setzes der Verwaltungsrat und die Vergabekommission
der Filmförderungsanstalt neu besetzt werden müssen.
Nach diesem Gesetz sollen wie bisher drei ordentliche
und drei stellvertretende Mitglieder für den Verwal-
tungsrat sowie ein Mitglied und ein Stellvertreter für die
Vergabekommission vom Bundestag benannt werden.

Für den Verwaltungsrat werden von der Fraktion der
SPD die Kollegin Gisela Hilbrecht als ordentliches und
die Kollegin Monika Griefahn als stellvertretendes
Mitglied, von der Fraktion der CDU/CSU der Kollege
Bernd Neumann (Bremen) als ordentliches und der

Rede
Kollege Wolfgang Börnsen (Bönstrup) als stellvertre-
tendes Mitglied, von der Fraktion des Bündnisses 90/Die
Grünen Frau Karin Knöbelspies als ordentliches und
Herr Oliver Passek als stellvertretendes Mitglied vorge-
schlagen. Für die Vergabekommission schlägt die Frak-
tion der SPD die Kollegin Gisela Hilbrecht als ordentli-
ches Mitglied und die Fraktion der CDU/CSU den
Kollegen Wolfgang Börnsen (Bönstrup) als stellvertre-
tendes Mitglied vor. Sind Sie mit diesen Vorschlägen
einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Damit
sind die genannten Personen als Mitglieder bzw. Stell-
vertreter für die genannten Gremien benannt.

Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene
Tagesordnung um die in einer Zusatzpunk
führten Punkte zu erweitern:

1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
Haltung der Bundesregierung zu dem von B
Schily verkündeten Umzug des Bundeskriminalamtes
zung

en 15. Januar 2004

.00 Uhr


(BKA) zur Zentralisierung aller operativen Einheiten des

BKA in Berlin (siehe 85. Sitzung)


2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Martina
Krogmann, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Wett-
bewerb, Wachstum und Innovation in der Telekommuni-
kation schaffen
– Drucksache 15/2329 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Kultur und Medien
Haushaltsausschuss


(Ergänzung zu TOP 22)

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrach-

ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vor-
schriften über die Anfechtung der Vaterschaft und
das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes
– Drucksache 15/2253 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

text
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Polen über die Ergänzung des
Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959
über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichte-
rung seiner Anwendung
– Drucksache 15/2254 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss

c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-

d und der Republik Polen über die Ergänzung des
opäischen Auslieferungsübereinkommens vom
Dezember 1957 und die Erleichterung seiner An-
dung
tliste aufge-
der CDU/CSU:
undesminister

lan
Eur
13.
wen

– Drucksache 15/2255 –






(A) (C)



(B) (D)


Präsident Wolfgang Thierse

Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss


(Ergänzung zu TOP 23)

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des

Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu der Streitsache vor
dem Bundesverfassungsgericht 2 BvK 1/03
– Drucksache 15/2348 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Andreas Schmidt (Mülheim)


b) Beratung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschus-

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1508600100
Übersicht 5 über die dem Deut-
schen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem
Bundesverfassungsgericht
– Drucksache 15/2347 –

5 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Hal-
tung der Bundesregierung zu den bereits jetzt erkennba-
ren Auswirkungen der Gesundheitsreform

6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin Kortmann,
Detlef Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo
Hoppe, Volker Beck (Köln), Antje Hermenau, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ-
NEN: Die Entwicklungszusammenarbeit der EU kon-
struktiv weiterentwickeln – Effizienz und Nachhaltigkeit
verbessern
– Drucksache 15/2338 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Joachim Günther

(Plauen), Eberhard Otto (Godern), Horst Friedrich (Bayreuth),

weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weitge-
hende Planungserleichterungen bei Anpassung des Bauge-
setzbuchs an EU-Richtlinien
– Drucksache 15/2346 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

8 a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der
erneuerbaren Energien im Strombereich
– Drucksache 15/2327 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (f)

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union

b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes über den Handel mit Berechtigun-

(TreibhausgasEmissionshandelsgesetz – TEHG)

– Drucksache 15/2328 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Von der Frist für den Beginn der Beratung soll, soweit
erforderlich, abgewichen werden.

Außerdem ist vereinbart worden, den Tagesordnungs-
punkt 19 – SED-Unrechtsbereinigungsgesetz – und den
Tagesordnungspunkt 21 – Deutsch-Polnische Wirt-
schaftsförderungsgesellschaft – abzusetzen sowie den
für Freitag vorgesehenen Tagesordnungspunkt 20 – Vor-
lage eines städtebaulichen Berichts – heute nach Tages-
ordnungspunkt 16 zu beraten.

Des Weiteren mache ich auf eine nachträgliche Über-
weisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:

hier:
Nachträgliche Ausschussüberweisung

Der in der 82. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen werden:

Antrag der Abgeordneten Rainer Funke,
Dr. Werner Hoyer, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Gegen eine Aufhebung des
EU-Waffenembargos gegenüber der Volksre-
publik China
– Drucksache 15/2169 –
überwiesen:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)

Auswärtiger Ausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Sind Sie mit diesen Veränderungen einverstanden? –
Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, haben wir
einen Geschäftsordnungsantrag zu behandeln. Die
Fraktion der CDU/CSU hat fristgerecht beantragt, die
heutige Tagesordnung um die Beratung ihres Antrags
„Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bun-
desminister der Verteidigung zur Konzeption und
Weiterentwicklung der Bundeswehr“ zu erweitern.

Das Wort zur Geschäftsordnung hat Kollege Christian
Schmidt, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1508600200

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Mit Schreiben vom 12. Januar 2004 hat
unsere Fraktionsvorsitzende den Bundeskanzler ersucht,


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Wo ist der eigentlich?)







(A) (C)



(B) (D)


Christian Schmidt (Fürth)


in diesem Hohen Hause eine Regierungserklärung zur
Konzeption und Weiterentwicklung der Bundeswehr ab-
zugeben. Der entsprechende Antrag der CDU/CSU-
Fraktion vom 14. Januar liegt Ihnen vor.

Seit Freitag, dem 9. Januar, war bekannt, dass Bun-
desminister Struck für Dienstag dieser Woche zu einer
Pressekonferenz eingeladen hatte. Am letzten Wochen-
ende liefen bereits in verschiedenen Medien Vorabmel-
dungen über tief greifende Einschnitte und umfassende
konzeptionelle Änderungen der Struktur und des Um-
fangs der Bundeswehr im Personellen und Sachlichen.
Zwangsläufig wurden politisch Verantwortliche aller
Parteien um Stellungnahmen zu Sachverhalten gebeten,
die sie nur in Fragmenten aus der Presse erfahren und
mühsam zu einem unvollständigen Gesamtbild zusam-
menfügen konnten.

Es gehört nicht nur zu den parlamentarischen Gepflo-
genheiten in unserer Republik, sondern es ist auch ein
Zeichen der Achtung vor diesem Hohen Hause, dass das
Parlament als Souverän unseres Volkes vor der Presse in
Kenntnis gesetzt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dies gilt insbesondere bei Entscheidungen von einer
Tragweite, wie sie für diese Reform der Bundeswehr
ohne Zweifel zutrifft. Es ist nicht hinnehmbar, dass die
Presse unmittelbar informiert wird und das Parlament ir-
gendwann zu einem späteren Zeitpunkt. Es ist auch nicht
hinnehmbar, dass die betroffenen Soldaten und ihre Fa-
milien von für sie tief greifenden Entscheidungen wie-
derholt von den Medien


(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Missachtung des Parlaments!)


oder der Homepage des Verteidigungsministeriums er-
fahren oder sie sich zusammenreimen müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Im Ergebnis hat diese Pressekonferenz zu einer von

keinem gewünschten abermaligen Verunsicherung der
Soldaten, zivilen Mitarbeiter und deren Angehörigen
geführt. Diese Verunsicherung wurde durch die Äuße-
rungen der Bundesfamilienministerin noch gesteigert,
die im Gegensatz zum Bundesverteidigungsminister die
Frage der Wehrpflicht offen zur Disposition gestellt hat.
Ich höre, dass die Diskussion darüber, wer Koch und wer
Kellner sein solle, im Kabinett andauert. Wir kennen
aber die Speisekarte nicht. Deswegen hätten wir gern
eine verbindliche Erklärung der Bundesregierung dazu,
wie sie sich in diesen zentralen Fragen, die im Grundge-
setz verankert sind – bei einer Revision bliebe die Ent-
scheidung dem Parlament vorbehalten –, verhält.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Ankündigungen des Bundesverteidigungsminis-

ters zur Reform der Bundeswehr gehen nach Auffassung
unserer Fraktion weit über die Organisationshoheit der
Bundesregierung hinaus. Wer es mit dem Begriff des
Parlamentsheeres ernst meint, sollte das Parlament in
Fragen der Wehrverfassung und -strukturanpassung
einbinden. Wer Art. 87 a unseres Grundgesetzes, in dem
es heißt, dass zur Verteidigung Streitkräfte aufgestellt
werden, dadurch sehr stark verändert und infrage stellt,
dass er die Verteidigung überall in die Welt hinausproji-
ziert, muss sich im Parlament dazu äußern, bevor er sich
der Presse zuwendet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Begründung, Bundesminister Struck sei deshalb
vor die Presse getreten, um den öffentlichen Spekulatio-
nen in den Medien entgegenzutreten, ist nicht nur durch
die Zeitabläufe widerlegt, sondern kann nur als mühsa-
mer Versuch des Kanzleramtes – vielleicht wurde auch
das Kanzleramt nicht über die Abläufe informiert – ver-
standen werden, Land zu gewinnen.

Auch das Argument, dass der Bundesminister der
Verteidigung erst nach Abschluss aller Reformplanun-
gen das Parlament durch eine Regierungserklärung in-
formieren will, kann nicht überzeugen.

Die laufenden Debatten in den Ausschüssen reichen
ebenfalls nicht aus; denn in dieser Frage sind alle Kolle-
ginnen und Kollegen, ist das Plenum gefordert. Allein die
vielen Anfragen, die diejenigen, die im Verteidigungsbe-
reich tätig sind, in den letzten Tagen von verunsicherten
Kommunalpolitikern, von Vertretern von Sozialverbän-
den, aber auch von den Kollegen, die zu Hause danach ge-
fragt werden, wie es weitergehen wird, sind ein deutliches
Zeichen dafür, dass hier anders gehandelt werden muss,
als das bisher der Fall war. Die Verabreichung schmerz-
hafter Mittel, und dies auch noch mit falscher Indikation,
wird nicht dadurch erträglicher, dass sie dauernd in klei-
nen Dosen erfolgt.

Da der uns vorliegende Zeitplan für die Reformen der
Bundeswehr die Vorlage eines Stationierungskonzeptes
erst für November 2004 vorsieht – dann sind die Wahlen
dieses Jahres vorbei –, würde das Parlament bis dahin in
völliger Unkenntnis gehalten, wenn nicht jetzt oder bald
eine Debatte stattfindet. Die öffentliche Debatte hat ein
Stadium erreicht, das im Interesse der Sicherheit unseres
Landes eine detaillierte Unterrichtung des Parlaments er-
forderlich macht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher den Bundesmi-

nister der Verteidigung auf, den Deutschen Bundestag
umgehend in einer Regierungserklärung über Stand und
Planungen der Reformen der Bundeswehr und die Ab-
sicht der Bundesregierung, die Wehrstruktur einschnei-
dend zu verändern, zu informieren und sich der parla-
mentarischen Debatte zu stellen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508600300

Ich erteile das Wort Kollegen Rainer Arnold, SPD-

Fraktion.

Rainer Arnold (SPD):
Rede ID: ID1508600400

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die

Opposition schießt heute Morgen in dieser Frage schon
ein bisschen zu scharf. Das Pulver ist allerdings nass.


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Das ist ein Verteidigungsexperte, der meint, mit nassem Pulver schießen zu können!)







(A) (C)



(B) (D)


Rainer Arnold

Deshalb vernebelt offenbar Pulverdampf den Blick auf
die Wirklichkeit – sowohl auf die Wirklichkeit des Pro-
zederes als auch vor allen Dingen auf die Wirklichkeit
des Inhalts dieser Reform. Es wird gut sein, wenn sich
dieser Pulverdampf legt und wir dann eine sorgsame
Diskussion über die Zukunft der Streitkräfte miteinander
führen.

Herr Kollege Schmidt, die Behauptung, dass der Mi-
nister dieser Tage der Öffentlichkeit etwas völlig Neues
präsentiert habe, ist falsch.


(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU und der FDP)


Vielmehr hat er zusammengefasst, was er bereits seit
Monaten und in Teilbereichen auch in den Haushaltsbe-
ratungen der beiden letzten Jahre angedeutet hat,


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Vor der Presse hat er das aber anders gesagt!)


und es der Öffentlichkeit vorgestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Gerade Sie, Herr Schmidt, als Fachpolitiker waren bei
dieser Debatte in den letzten Wochen immer wieder da-
bei.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Reden Sie doch nicht so daher! Sie sind doch klüger! So dumm kann man doch gar nicht reden! – Günther Friedrich Nolting [FDP]: Das hat der Minister nicht verdient, was Sie da sagen!)


Nachdem jeder wusste, dass der Minister um die Jahres-
wende vor die Presse geht, hätte ich erwartet, dass Sie,
wenn Ihnen das so wichtig ist, ganz regulär im Ältesten-
rat dafür sorgen, dass der Bundestag diesen Tagesord-
nungspunkt aufsetzt. Dann bräuchten wir hier keine In-
szenierung. Das wäre ein ganz normaler Vorgang gewe-
sen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wenn man solche Freunde hat, braucht man keine Feinde, Herr Struck!)


Eine Regierungserklärung erzwingen zu wollen ist
schon ein bisschen merkwürdig. Sie können zwar einen
solchen Antrag formulieren. Aber die Regierung ent-
scheidet selbst, ob und wann sie Regierungserklärungen
abgibt.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Ich würde Sie gern einmal sehen, wenn Sie in der Opposition wären! Das ist ja nicht zu glauben!)


Das liegt in der Natur einer Regierungserklärung. Das ist
eine Frage des Prozederes.

Außerdem: Die Reform geht bis ins Jahr 2010. Was
der Minister jetzt vorgestellt hat, ist eine weitere Etappe,
nicht das Ende der Reformdebatte. Im März werden
– Herr Schmidt weiß das – wichtige weitere Planungen
vorgelegt. Dann geht es um Geräte und Material und die
Umsetzung der groben Struktur in eine feinere. Sie ha-
ben selbst von detaillierten Informationen gesprochen.
Die gibt es aber im Augenblick noch gar nicht. Ich
denke, zwischen März und Mai wäre ein guter Zeit-
punkt, eine solche Debatte zu führen.


(Dr. Angela Merkel [CDU/CSU]: Im Mai! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Schnarchnasen seid ihr!)


Herr Schmidt, wir beide haben gestern in der Obleu-
terunde des Verteidigungsausschusses darüber gespro-
chen. Wir waren uns alle einig, dass diese Debatte bis
spätestens Mai geführt werden soll. Sie wird geführt
werden. Wir als Sozialdemokraten haben überhaupt kei-
nen Grund, dieser Diskussion auszuweichen. Die Re-
form, die Minister Struck vorgelegt hat, ist nämlich ein
Musterbeispiel für Innovation in dieser Gesellschaft. Sie
geht in die richtige Richtung.


(Beifall bei der SPD – Lachen bei der CDU/ CSU und der FDP)


– Ja, natürlich.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist ja eine solche Lachnummer!)

– Herr Kauder, wenn Sie in den letzten Tagen einmal ge-
nau zugehört hätten, was die Fachjournalisten und im
Übrigen auch Ihre Fachleute, was die Soldaten in den
Streitkräften, was der Bundeswehr-Verband und die In-
dustrie zu den Grundzügen dieser Reform gesagt haben,
dann hätten Sie erkennen müssen, dass diese Reform
richtig ist.


(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Sie haben nicht verstanden, worum es geht!)


Sie ist nicht nur notwendig, sondern eine wichtige Zu-
kunftsetappe für die Bundeswehr, weil sie die Streit-
kräfte daran ausrichtet, was Soldatinnen und Soldaten in
einem völlig veränderten sicherheitspolitischen Umfeld
in Zukunft leisten müssen.


(Dr. Wolfgang Schäuble [CDU/CSU]: Wir sollten das jetzt hier debattieren!)


Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Er ist eine Insze-
nierung und eine Schau. Wir werden diese Debatte in
Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt führen.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Was sind Sie für ein Parlamentarier? Ihr seid Regierungsknechte, aber keine Parlamentarier!)


– Herr Kauder, Sie brauchen da nicht so hereinzu-
schreien! Gerade weil ich Parlamentarier bin und die Sol-
daten sehr ernst nehme, möchte ich eine Diskussion, die
den Herausforderungen gerecht wird, nämlich dann,
wenn die nächsten Etappen einer feineren Planung und
der Materialausplanung vonseiten des Bundesministers
vorliegen. Dann wissen wir, worüber wir im Detail reden.


(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Wir wollen vorher unsere Vorstellungen einbringen!)


Bei einem Reformprozess, der Jahre dauert, können
wir nicht alle sechs Wochen jeden Schritt parlamenta-
risch diskutieren.


(Ursula Lietz [CDU/CSU]: Sind wir nur Erfüllungsgehilfen?)







(A) (C)



(B) (D)


Rainer Arnold

Dafür sind wir Fachpolitiker im Verteidigungsausschuss,
auch der Kollege Schmidt, da. Das ist dort unsere Auf-
gabe.

Lassen Sie mich noch einen Satz zur Wehrpflicht sa-
gen. Die Behauptung, dass die vorgelegten Reform-
schritte des Ministers nichts Konkretes zur Wehrpflicht
sagten, ist falsch. Er sagt sehr deutlich, dass er von der
Wehrpflicht ausgeht.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Warum sagt er es nicht hier? Warum kann er es nicht sagen?)


Das sicherheitspolitische Umfeld kann sich bis zum
Jahr 2010 ändern. Niemand von uns weiß doch, wie die
Welt in sechs, sieben Jahren aussehen wird. Niemand
weiß doch, was um Europa herum, in Nordafrika oder im
Kaukasus, passieren wird. Deshalb sagt der Minister,
dass die Politik die Option haben soll, zum geeigneten
Zeitpunkt frei zu entscheiden.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Ja, das kann er doch alles vortragen!)


Also ist auch dies ein völlig transparenter Prozess.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns auf

die Debatte, die wir von März bis Mai dieses Jahres füh-
ren werden,


(Lachen bei der CDU/CSU und der FDP)

und wir sind selbstbewusst und stolz auf das, was der
Minister vorgelegt hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508600500

Ich erteile dem Kollegen Günther Nolting, FDP-Frak-

tion, das Wort.

Günther Friedrich Nolting (FDP):
Rede ID: ID1508600600

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol-

lege Arnold, über das, was Sie hier inhaltlich vorgetra-
gen haben, hätte hier heute diskutiert werden können.
Der Minister hätte auch zu den Fragen, die Sie aufge-
worfen haben, Stellung nehmen können.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich sage Ihnen eines: Die Bundeswehr ist eine Parla-

mentsarmee und sie muss eine Parlamentsarmee blei-
ben. Dafür treten wir ein. Ich hoffe, auch Sie werden das
unterstützen. Weil es um die Konzeption und die Weiter-
entwicklung der Bundeswehr geht, muss das gesamte
Parlament hier und heute die Gelegenheit haben, über
die Probleme und die Zukunft der Bundeswehr zu disku-
tieren. Es reicht nicht aus, wenn der Bundesminister der
Verteidigung am Dienstag weit reichende Veränderun-
gen ankündigt – die wahrscheinlich größten, die es je-
mals gegeben hat –, das Parlament hierüber aber nicht
zeitnah sprechen darf und soll. Herr Kollege Arnold
– das frage ich auch die Grünen –, welch ein Parlaments-
verständnis haben Sie eigentlich? Es geht doch um die
Parlamentsarmee.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ich sage Ihnen: So geht das nicht. Wir als FDP sind

mit diesem Verfahren nicht einverstanden. Es reicht
nicht aus, dass der Bundesminister zu diesem Thema
Pressekonferenzen gibt, wir als Parlament hierüber aber
nicht sprechen können. Wir wollen unsere Vorstellungen
als Parlamentarier und auch als Opposition rechtzeitig
einbringen,


(Michael Glos [CDU/CSU]: Richtig!)

damit die Regierung vielleicht noch etwas davon über-
nimmt. Wir haben gute Vorschläge zur Reform der Bun-
deswehr gemacht. Ich denke, wir haben als Parlamenta-
rier auch die Pflicht, uns hierzu zu äußern. Ich frage Sie:
Warum will Rot-Grün das verhindern? Warum will Rot-
Grün eine zeitnahe Diskussion verhindern? Haben Sie
etwas zu verheimlichen?


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Uwe Küster [SPD]: Ach, Herr Nolting! Popanz!)


Allen ist bekannt, dass die Bundeswehr chronisch un-
terfinanziert ist. Abhilfe wird aber von Rot-Grün nicht
geschaffen. Die Diskrepanz zwischen Auftrag, Ausrüs-
tung und Bereitstellung der Finanzmittel besteht weiter-
hin und wird auch durch die anstehenden Veränderungen
nicht geringer. Aber darüber will Rot-Grün hier und
heute nicht sprechen. Rot-Grün will von diesen grund-
sätzlichen Problemen offensichtlich ablenken. In diesem
Parlament soll hier und heute keine Diskussion stattfin-
den.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Stellen Sie doch einen Antrag! Schreiben Sie was auf! Dann können wir darüber diskutieren!)


Ihr Leitsatz lautet: Schieben, strecken und streichen! Er
wird auf dem Rücken der Angehörigen der Bundeswehr
umgesetzt. Ich sage Ihnen: Für uns als FDP steht der
Mensch, stehen die Soldatinnen und Soldaten im Mittel-
punkt.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Oh, oh!)


Ich möchte Ihnen beispielhaft aufzeigen, worüber Sie
heute ebenfalls nicht diskutieren wollen. Die Soldaten in
den Einsatzgebieten brauchen die bestmögliche Versor-
gung und Unterstützung und den bestmöglichen Schutz.
Aber ist dieser Schutz in ausreichendem Maße gegeben?


(Rainer Arnold [SPD]: Die Reform sorgt für mehr Schutz! Sie wissen das!)


Herr Kollege Arnold, auch das sind Fragen, die hier und
heute beantwortet werden sollten.

Herr Minister, ist es richtig, dass die Fahrzeuge der
Bundeswehr, die im Ausland eingesetzt werden, nur zu
einem geringen Teil gepanzert sind? Wie sieht es mit
dem Minenschutz aus? Wie wollen Sie Abhilfe schaf-
fen? Warum wird die Beschaffung von gepanzerten
Fahrzeugen verschoben oder deren Anzahl sogar ver-
ringert? Auch hierüber, Herr Kollege Arnold und Herr






(A) (C)



(B) (D)


Günther Friedrich Nolting

Kollege Nachtwei von den Grünen, hätten wir gerne ge-
sprochen. Wir hätten gerne hier und heute vom Minister
Antworten bekommen. Ich frage Sie noch einmal: Wa-
rum will Rot-Grün das verhindern?


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nun komme ich auf den Eurofighter zu sprechen. Ist
es richtig, dass 180 beschafft werden sollen, oder ist es,
wie man hinter vorgehaltener Hand hört, richtig, dass
nur 120 beschafft werden sollen? Auch über dieses Pro-
jekt hätten wir hier und heute gerne gesprochen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Herr Minister Struck, Sie sind ein langjähriger Parla-
mentarier. Aber mittlerweile habe ich den Eindruck, Sie
verhalten sich nur noch vordergründig kollegial. Ist das
nur eine Fassade, um uns einzuwickeln? Ich frage Sie:
Warum wollen Sie, warum will Ihre Regierungskoalition
eine Diskussion am heutigen Tag verhindern? Ich sage
Ihnen klipp und klar: Ab heute ist Schluss mit lustig. Das
ist keine Drohung, sondern ein Versprechen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ute Kumpf [SPD]: Versprecher! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie sollten erst einmal verbal abrüsten!)


Meine Damen und Herren, die FDP will eine Reform
der Bundeswehr, die den Namen auch verdient, damit sie
ihre Aufträge, die politisch gewollt sind, erfüllen kann.
Die Finanzmittel der Bundeswehr müssen sich an ihren
Aufträgen orientieren und nicht umgekehrt. Die FDP
will die Bundeswehrreformen mit konstruktiver Kritik
begleiten. Sie müssen uns aber auch die Gelegenheit zur
Diskussion geben.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Stimmen Sie deshalb dem Antrag der Union zu, damit
wir als Parlament hier und heute über die Parlamentsar-
mee Bundeswehr diskutieren können!

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508600700

Ich erteile das Wort Kollegen Winfried Nachtwei,

Bündnis 90/Die Grünen.

Winfried Nachtwei (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508600800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Union fordert kurzfristig eine Regierungserklärung des
Verteidigungsministers zur Konzeption und Weiterent-
wicklung der Bundeswehr. Ihr Antrag ist ein Schnell-
schuss und dient nicht


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Ulrich Heinrich [FDP]: Sie haben ja keine Ahnung!)


– hören Sie sich bitte auch den zweiten Teil des Satzes
an und machen Sie erst dann den Mund auf! – dem rich-
tigen Anliegen, eine breit angelegte und gründliche De-
batte zur Zukunft der Bundeswehr zu führen. Dieses ist
aber notwendig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Herr Nolting, mir Ihrer Rede haben Sie uns gerade
wieder die schlechte Tradition von verkürzten Bundes-
wehrdebatten vor Augen geführt. Debatten über Fragen
der Ausstattung und des Haushalts sind angesichts der
Verantwortung für die Soldaten sehr wichtig; aber in Ih-
ren Beiträgen in Bundeswehrdebatten beschränken Sie
sich nur darauf. Deswegen lehnen wir zum jetzigen Zeit-
punkt den Antrag auf Abgabe einer Regierungserklärung
und eine anschließende Debatte ab.

Sie scheinen offensichtlich den Überblick über den
Stand der Reformplanung verloren zu haben. Zur Erin-
nerung: Vor dem Hintergrund der Ereignisse des
11. September und angesichts des finanziell Machbaren
beschloss die Koalition eine Weiterentwicklung der
Bundeswehrreform, ehrlicherweise müssen wir sagen:
eine deutliche Reform der vorherigen Reform. In den
Verteidigungspolitischen Richtlinien vom Mai letzten
Jahres wurde der neue Auftrag der Bundeswehr so defi-
niert, dass ihre Aufgabe weg von der Landesverteidi-
gung hin zu Auslandseinsätzen im Dienste kollektiver
Sicherheit und im Rahmen des Völkerrechts geht.

Am 1. Oktober erteilte Minister Struck – das wissen
manche von Ihnen vielleicht nicht – dem Generalin-
spekteur vor dem Hintergrund der Verteidigungspoliti-
schen Richtlinien und der internationalen Verpflichtung
der Bundesrepublik die Weisung, eine Neukonzeption
der Bundeswehr zu entwickeln und daraus künftige
Struktur, Standortkonzepte usw. abzuleiten. Diese Kon-
zeption des Generalinspekteurs befindet sich noch in Ar-
beit. Wesentliche Positionierungen wurden in den letzten
Monaten vom Minister und vom Generalinspekteur in
vielen Reden und Artikeln der Öffentlichkeit bekannt
gemacht. Dazu zählt zum Beispiel der grundlegende As-
pekt der Differenzierung der Streitkräfte nach Eingreif-,
Stabilisierungs- und Unterstützungskräften; das haben
wir hier in der dritten Lesung des Haushalts thematisie-
ren können. Hieran zeigt sich der Realitätssinn dieses
Ministers.

Seit letzter Woche allerdings – das sollte man beden-
ken – haben sich in der Presse Falschmeldungen gehäuft.
Aus diesem Grunde gab es Reaktions- und Klarstel-
lungsbedarf vonseiten des Ministers, der eine Pressekon-
ferenz gegeben hat. Die Obleute des Ausschusses sind
kurz vorher schriftlich über diese Stellungnahme gegen-
über der Presse informiert worden. Die Abgabe einer
Regierungserklärung zum heutigen Zeitpunkt, vor die-
sem Hintergrund und vor allem angesichts des Standes
des Planungsprozesses ist weder angemessen noch hilf-
reich.

Zugleich sind wir aber selbstverständlich der Auffas-
sung, dass eine Grundsatzdebatte über die Zukunft der
Bundeswehr geführt werden muss, zweckmäßigerweise
nach Vorlage der Konzeption. Dann gibt es nämlich eine
echte Diskussionsgrundlage. In diesem Rahmen ist dann






(A) (C)



(B) (D)


Winfried Nachtwei

klarzustellen – Herr Nolting und Herr Schäuble, auch für
Sie könnte diese Frage sehr interessant sein –,


(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Deswegen wollen wir ja die Debatte!)


dass die Bundeswehr nur für die Erreichung von Zielen
und nach Regeln der Vereinten Nationen und des Völ-
kerrechts zum Einsatz kommt.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Da kann man nur sagen: Gute Nacht, Herr Kollege!)


Ich will angesichts völlig falscher Vergleiche, die heut-
zutage manchmal angestellt werden, daran erinnern: Das
ist etwas völlig anderes als das, wofür deutsche Truppen
zum Beispiel vor 100 Jahren in Namibia gegen Hereros
eingesetzt wurden. Dies war ein diametral entgegenge-
setzter Einsatzzweck.

Klarzustellen und zu klären ist weiterhin, dass die Un-
terscheidung zwischen Eingreif- und Stabilisierungs-
kräften nichts daran ändert, dass Stabilisierung die wahr-
scheinlichste und somit Hauptaufgabe der Bundeswehr
sein wird. Klarzustellen ist abschließend, dass weltweite
Einsätze der Bundeswehr zwar möglich, deshalb aber
keineswegs immer wünschenswert oder gar machbar
sind. Wenn man einerseits von einer gewissen Entgren-
zung der Möglichkeiten der Bundeswehr spricht, dann
muss man sich andererseits vermehrt vor allem auch Ge-
danken über die Grenzen solche Einsätze machen.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Das zeigt doch der Bedarf an Debatte!)


Diese Fragen stehen an. Diese Debatte muss breit,

(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Eben, das kön nen wir ja!)

also nicht nur unter den Fachpolitikern, sondern auch in
und mit der Gesellschaft, also insgesamt, geführt wer-
den.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [FDP]: Wann denn?)

– Ich finde es bemerkenswert: Gestern sind wir Obleute
des Verteidigungsausschusses übereingekommen, dass
diese Debatte in den nächsten Monaten hier im Parla-
ment und zusammen mit der Gesellschaft in der Öffent-
lichkeit geführt werden soll.

Kolleginnen und Kollegen vor allem von der Union,
ich denke, Sie sollten sich endlich auf diese Debatte vor-
bereiten. Vor allem sollte Ihr in diesem Zusammenhang
bestehender Hühnerhaufen endlich gemeinsame Positio-
nen entwickeln und vorstellen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Verschonen Sie uns heute bitte mit der Profilneurose ei-
nes Teils Ihrer Fraktion!

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508600900

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für den

Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Erweiterung der
Tagesordnung? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthal-
tungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU/
CSU und FDP abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 sowie
Zusatzpunkt 2 auf:

4 Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Telekommunika-
tionsgesetzes (TKG)

– Drucksachen 15/2316, 15/2345 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Kultur und Medien

ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Martina Krogmann, Dagmar Wöhrl, Karl-
Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
Mehr Wettbewerb, Wachstum und Innova-
tion in der Telekommunikation schaffen
– Drucksache 15/2329 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Kultur und Medien
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Bevor ich die Aussprache eröffne, bitte ich die Kolle-
ginnen und Kollegen, die nicht an der Aussprache teil-
nehmen wollen, den Plenarsaal möglichst geräuschlos zu
verlassen, damit wir in aller Ruhe und mit aller Konzen-
tration mit der Debatte beginnen können.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Bundes-
minister Wolfgang Clement das Wort.


(Beifall bei der SPD)

Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Ich denke, wir können sagen, dass wir mit der
Liberalisierung der Telekommunikation in den zurück-
liegenden eineinhalb Jahrzehnten gut vorangekommen
sind.

Wir erinnern uns alle: Am Anfang standen die großen
Themen wie die Privatisierung staatlicher Unternehmen






(A) (C)



(B) (D)


Bundesminister Wolfgang Clement

und die Beseitigung von Monopolrechten. Heute geht es
im Wesentlichen darum, die sektorspezifische Regulie-
rung auszugestalten; denn diese Regulierung ist notwen-
dig und ökonomisch sinnvoll, weil es darum geht, die
ehemaligen Monopolmärkte endgültig zu Wettbewerbs-
märkten zu machen.

Ich denke, dass sich die Telekommunikationsregulie-
rung insgesamt als erfolgreich erwiesen hat. Die Zahl
der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
in Deutschland ist gewaltig gestiegen. Die Verbraucher
haben dadurch in erheblichem Umfang von Preissenkun-
gen im Bereich der Festnetze, des Mobilfunks und des
Internets profitiert. Inzwischen gibt es mehr Mobilfunk-
als Festnetzanschlüsse. Das Angebot hat sich enorm ver-
breitert. Das ehemalige Monopolunternehmen hat seine
Produktivität in der äußerst schwierigen Phase nach der
Zeit der New Economy verbessert, ist effizienter gewor-
den und gehört unverändert zu den weltweit führenden
Telekommunikationsunternehmen. Es gilt, diese Ent-
wicklungen zu stabilisieren und zu sichern.

Wir wollen mit der Novelle unterstützen, dass
Deutschland einer der führenden und besten Telekom-
munikationsstandorte bleibt und dass deutsche Unter-
nehmen im weltweiten Wettbewerb erfolgreich sein
können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das erreichen wir am besten durch eine Stärkung des
Wettbewerbs. Dafür brauchen wir allerdings, anders als
in anderen Sektoren, noch auf absehbare Zeit gewisse
staatliche Eingriffe. Daran orientiert sich der Ihnen vor-
liegende Gesetzentwurf.

Dieser Entwurf ist in weiten Teilen durch die neuen
Richtlinien der Europäischen Union gekennzeichnet.
Wir wollen die Regulierung auf die Märkte beschrän-
ken, die strukturelle Zutrittsbarrieren aufweisen, auf de-
nen keine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb zu erken-
nen ist und für die zu erwarten ist, dass das allgemeine
Kartellrecht zur Lösung von Wettbewerbsproblemen
nicht oder noch nicht ausreicht. Aufgrund der Vorgaben
der Europäischen Union wird der Anwendungsbereich
der Regulierung nicht vom Gesetzgeber definiert, son-
dern von der Regulierungsbehörde. Diese Regulierungs-
behörde ist in ihren Entscheidungen zur Marktdefinition
und Marktanalyse weitestgehend an die Empfehlungen
der Europäischen Kommission gebunden.

Wir schaffen mit unserer Novelle für die Unternehmen
im Markt verlässliche und stabile Rahmenbedingungen.
Deshalb haben wir die in den Richtlinien angelegten gro-
ßen Ermessensspielräume der Regulierungsbehörde in
Absprache mit den Marktbeteiligten strukturiert und
konkretisiert. Das gilt insbesondere in dem für Wettbe-
werber wichtigen Bereich der Vorleistungen.

Unser Gesetzentwurf zielt auch auf eine vernünftige Ba-
lance zwischen Infrastruktur- und Dienstewettbewerb.
Dafür ist es erforderlich, dass Anreize zu effizienten In-
vestitionen in Infrastrukturen nicht verloren gehen. Ich
bin überzeugt, dass sich ein funktionsfähiger Wettbe-
werb am besten da entwickelt, wo Wettbewerber in In-
frastruktur investieren und technologische Innovationen
erfolgen. Dennoch müssen wir auch dort, wo ökonomi-
sche Bedingungen einen infrastrukturellen Wettbewerb
behindern, gute Voraussetzungen für einen Dienstewett-
bewerb schaffen. Auch dies versuchen wir mit unserem
Entwurf. Während wir also die Regulierungen bei den
Vorleistungen aufgrund ihrer Bedeutung für die Wettbe-
werbsentwicklung weitgehend in ihrer heutigen Form
fortschreiben, lockern wir die Regulierung im Endkun-
denbereich. So sind künftig Endkundenentgelte nur noch
in begründeten Ausnahmefällen genehmigungspflichtig.

Mit Blick auf die von Wettbewerbern in den letzten
Jahren immer wieder vorgebrachten Beschwerden haben
wir die Missbrauchsaufsicht im Telekommunikations-
gesetz präzisiert. Auch das verdient eine intensivere Be-
trachtung, die mir jetzt aufgrund der Zeitabläufe nicht
möglich ist.

Durch die Aufnahme der Mediation als alternatives
Instrument zur Streitbeilegung können überflüssige Re-
gulierungsverfahren vermieden werden. Und das Wich-
tigste: Wir haben den Rechtsweg um eine Instanz ver-
kürzt. Wie im Kartellrecht soll es künftig bei zwei
Instanzen bleiben. Damit werden wir in vielen Fällen
schneller zu einer abschließenden Klärung und Entschei-
dung kommen. Das ist eine wichtige Grundlage für den
sich dynamisch entwickelnden Telekommunikations-
markt.

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union ent-
fällt auch das Lizensierungsregime. Das ist wiederum
ein Beitrag zum Bürokratieabbau in unserem Land. Wir
kämpfen uns, wie Sie wissen, Schritt für Schritt – um
nicht zu sagen: Millimeter für Millimeter – nach vorn.
Die Regulierungen zum Universaldienst und zur Fre-
quenzpolitik bleiben weitgehend unverändert. Neu ist al-
lerdings, dass künftig unter bestimmten Bedingungen
Frequenzen gehandelt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Ge-
setzentwurf auf der Basis der neuen Vorgaben der Euro-
päischen Union berücksichtigt, so meine ich, in ausge-
wogener Weise die Interessen der Beteiligten am Markt.
Wo möglich und sinnvoll, haben wir überflüssige Regu-
lierungen abgebaut. Dem gegenüber haben wir in den
Bereichen, in denen wir auf Regulierung noch nicht ver-
zichten können, weil der Wettbewerb noch nicht ausrei-
chend in Gang gekommen ist, die Effektivität der Regu-
lierung zu verbessern versucht.

Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium hat dabei
von Anfang an eine sehr intensive Diskussion mit Ihnen,
vor allen Dingen mit den Fachleuten in den Fraktionen,
geführt, aber auch mit der gesamten Telekommunikati-
onsbranche. Dies war ein außerordentlich intensiver Dis-
kussionsprozess. Ich möchte sehr gern die Gelegenheit
nutzen, mich für die sachliche und sehr konstruktive
Diskussion nicht zuletzt auch bei den beteiligten Unter-
nehmen und Verbänden zu bedanken.
Ich denke, dass auch die Stellungnahme des Bundesrates,
mit dem wir in einer Reihe von Punkten übereinstimmen,
zeigt, dass die Zeit der beinahe ideologisch geprägten
Auseinandersetzung vorüber ist und dass wir uns – poli-






(A) (C)



(B) (D)


Bundesminister Wolfgang Clement

tisch gesprochen – in einem Wettbewerb um die beste
Gestaltung dieser Märkte befinden. Diese Märkte sind
für uns in Deutschland von außerordentlicher Bedeu-
tung. Wir haben eine gute Ausgangsposition und müssen
sicherstellen, dass sie erhalten bleibt bzw. noch weiter
gestärkt wird. Das ist unsere Aufgabe und soll mit die-
sem Gesetzentwurf erreicht werden.

Angesichts des sehr sachlichen Ringens um den bes-
ten Weg bin ich zuversichtlich – ich darf mir diese Be-
merkung erlauben –, dass das Gesetzgebungsverfahren
zügig abläuft und es vielleicht noch vor der Sommer-
pause abgeschlossen werden kann. Es wäre uns im Inte-
resse der Dynamik des Marktes, mit dem wir zu tun ha-
ben und auf dem wir tätig sind, zu wünschen.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508601000

Ich erteile der Kollegin Martina Krogmann, CDU/

CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Martina Krogmann (CDU):
Rede ID: ID1508601100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue

mich, dass Sie, Herr Minister Clement, in Ihrer Rede zu
Recht die große Bedeutung der Telekommunikations-
branche für uns alle hervorgehoben haben. Doch wenn
Ihnen die Branche wirklich so sehr am Herzen liegt,
dann frage ich mich, warum Sie es nicht einmal ge-
schafft haben, die entsprechenden EU-Richtlinien recht-
zeitig umzusetzen.


(Hubertus Heil [SPD]: Ach Gottchen!)

Eigentlich hätten die Richtlinien bis zum 24. Juli vergan-
genen Jahres umgesetzt werden müssen. Die EU hat in-
zwischen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet. Ich kann nur sagen: Glückli-
cherweise ist unsere Wirtschaft schneller als Sie. Wenn
unsere Telekommunikationsunternehmen in dem glei-
chen Tempo wie diese Bundesregierung arbeiten wür-
den, dann würden wir heute in Deutschland wahrschein-
lich immer noch per Rauchzeichen kommunizieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Hubertus Heil [SPD]: Sorgfalt kommt vor Einfalt, Frau Kollegin!)


Es ist schlimm genug, dass wir wieder einmal zu den
Letzten in Europa gehören. Viel schlimmer sind aller-
dings die Auswirkungen auf diese Zukunftsbranche: Ein
Jahr Rechts- und Planungsunsicherheit bedeutet ein Jahr,
in dem nicht investiert wird und Stillstand herrscht. Dies
ist besonders hart für eine Branche, die Innovationsmo-
tor und Treiber für Wachstum ist. Wir müssen uns immer
wieder klar machen, dass es in dieser Branche im welt-
weiten Standortwettbewerb darauf ankommt, Spitze zu
sein, um bei uns zukünftig Wachstum und Innovationen
zu schaffen.
Die von der unionsgeführten Bundesregierung einge-
leitete Liberalisierung hat große Erfolge hervorge-
bracht.


(Hubertus Heil [SPD]: Wir haben sie mitbeschlossen!)


In den ersten Jahren sind 200 000 neue Arbeitsplätze
entstanden. Unter der rot-grünen Bundesregierung hat
die Telekommunikationsbranche ihre Spitzenstellung in
Europa und in der Welt verloren.


(Hubertus Heil [SPD]: Das ist ja billig!)

Die Wettbewerbsentwicklung ist ins Stocken geraten.
Die Monopolkommission hat erst kürzlich wieder fest-
gestellt, dass auch nach sechs Jahren Liberalisierung ein
Anschlusswettbewerb im Ortsnetz praktisch nicht statt-
findet. Auf dem Zukunftsmarkt Breitband sind wir in-
zwischen nur noch Mittelmaß. Wir liegen weltweit weit
hinter den USA und Japan zurück. Auch in Europa lie-
gen wir hinter den skandinavischen Ländern, der
Schweiz und Österreich nur noch im Mittelfeld.

Natürlich hat die Krise der New Economy alle er-
wischt, aber uns hat es unter der rot-grünen Bundesre-
gierung ganz besonders stark getroffen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir sind im Wachstum überdurchschnittlich zurückge-
fallen und hinken jetzt den anderen Staaten hinterher.
Deshalb müssen wir jetzt alles dafür tun – mit der No-
velle des Telekommunikationsgesetzes haben wir die
große Chance –, ein klares Signal in Richtung Wettbe-
werb, Wachstum und Innovation zu setzen.

Sie allerdings tun das genaue Gegenteil. In Ihrem Ge-
setzentwurf fehlt jegliche ordnungspolitische Grundli-
nie. Das, was am Anfang an vernünftigen Vorschlägen
aus dem Bundeswirtschaftsministerium kam, ist im Ab-
stimmungsprozess mit dem Bundesfinanzminister, Herrn
Eichel, komplett verwässert worden. Ich finde es wirk-
lich tragisch, dass der Finanzminister wegen der Riesen-
löcher in seinen Kassen als Aktionär zuallererst auf den
Kurs der Aktien der Deutschen Telekom schaut,


(Hubertus Heil [SPD]: Was haben Sie gegen die Telekom?)


anstatt eine vernünftige Telekommunikationspolitik zu
betreiben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Telekommunikationspolitik muss sich doch an den Er-
fordernissen des Marktes orientieren und nicht an den
Begehrlichkeiten eines klammen Finanzministers.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen den An-

bietern. Gerade kleinere und auch neue Marktteilnehmer
brauchen einen wirksamen Schutz vor marktbeherrschen-
den Unternehmen. Deshalb müssen ihre Antragsrechte
gestärkt werden.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Martina Krogmann

Herr Minister, stellen Sie sich einmal vor, Ihre Akten-

tasche würde gestohlen,

(Dr. Rainer Wend [SPD]: Stell dir das mal vor!)


Sie hätten aber kein Recht, Anzeige zu erstatten, sondern
müssten das einfach hinnehmen. Ich kann mir Ihre Em-
pörung vorstellen und würde diese Empörung auch tei-
len.


(Dr. Rainer Wend [SPD]: Die können Sie sich nicht vorstellen! – Gegenruf der Abg. Dr. Angela Merkel [CDU/CSU]: Sie haben da wahrscheinlich mehr Erfahrung mit Herrn Clement!)


Genau so gehen Sie aber, Herr Kollege Wend, mit den
Wettbewerbern um. In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass
Wettbewerbsunternehmen kein Recht auf Beantragung
eines Verfahrens haben, wenn sie sich zum Beispiel
durch Dumpingpreise diskriminiert fühlen. Hier geht es
um Millionenbeträge, hier geht es um Unternehmen und
hier geht es um Arbeitsplätze.

Wir wollen eine faire Chance für Wettbewerber und
deshalb Antragsrechte in drei Bereichen: erstens im Be-
reich der Marktregulierung, zweitens im Rahmen der
Missbrauchsaufsicht und drittens zur Überprüfung von
Entgelten im Vorleistungs- und im Endkundenbereich.
Denn es kann doch nicht sein, dass die Wettbewerbsun-
ternehmen tatenlos zusehen müssen, wenn eine falsche
Entwicklung auf den Märkten die Existenz ihrer Unter-
nehmen bedroht. Es ist ein Skandal, dass Sie die ur-
sprünglich vorgesehenen Rechte der Wettbewerber ein-
fach vom Tisch gefegt haben. Da machen wir nicht mit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir alle freuen uns natürlich auch über die positive Ent-
wicklung der Deutschen Telekom AG als unserem einzi-
gen Global Player. Diese positive Entwicklung darf nicht
durch überzogene Regulierung gefährdet werden.


(Hubertus Heil [SPD]: Haben wir gerade gefordert!)


Wettbewerb darf nicht zum Selbstzweck werden, son-
dern Wettbewerb ist nachgewiesenermaßen in unserer
sozialen Marktwirtschaft das Instrument, mit dem wir
am besten Innovationen und die besten Produkte für die
Verbraucher schaffen. Dies bedeutet immer, dass sich In-
novationen für den Entwickler lohnen müssen; auch für
das marktbeherrschende Unternehmen.

Freie Wahl der Anbieter und die Abrechnung aus
einer Hand – das ist das, was die Verbraucher wollen.
Deshalb wollen wir von der Union, dass der Kunde es
bei Fakturierung, Inkasso und Mahnung für verschie-
dene Telefondienstleistungen wie bisher auch nur mit ei-
nem Partner zu tun hat. Eine Rechnung und eine Mah-
nung – das ist das, was wir wollen.


(Hubertus Heil [SPD]: Auch vom Mobilfunk?)

Anders das Vorgehen der Bundesregierung. Ich will Ih-
nen ein Beispiel nennen: Nehmen wir einmal an, Sie ha-
ben einen Anschluss bei der Deutschen Telekom AG.
Jetzt nutzen Sie ab und zu die Möglichkeit des Call-by-
Call, verschiedene Mehrwertdienste oder auch alterna-
tive Auskunftsdienste. Am Ende des Monats erhalten Sie
heute nur eine Rechnung von der Deutschen Telekom
AG, auf der alle Beträge stehen. Das muss auch so blei-
ben. Denn stellen Sie sich einmal vor, Sie würden für
alle diese Dienste von den einzelnen Unternehmen ei-
gene Rechnungen und dann vielleicht auch eigene Mah-
nungen zum Beispiel über 1,17 Euro, über 5,37 Euro
oder über 73 Cent bekommen.


(Dr. Rainer Wend [SPD]: Das ist beim Einkaufen auch so!)


Sie würden als Verbraucher mit einem Haufen von Rech-
nungen und Mahnungen über Kleinstbeträge von Firmen
überschwemmt, die Sie teilweise überhaupt nicht ken-
nen.


(Hubertus Heil [SPD]: Sie bauen einen Popanz auf!)


Genau das will aber die Bundesregierung. Da kann ich
nur sagen: Das ist für den Verbraucher absolut unzumut-
bar und das werden wir nicht mitmachen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Rainer Wend [SPD]: So ein Schmarren! Das finde ich nicht gut! – Hubertus Heil [SPD]: Das ist ein schwieriges Thema, Frau Krogmann!)


Der nächste Punkt ist: Ihr Gesetzentwurf ist eigentlich
jetzt schon Makulatur. Sie wissen genau, dass er in einigen
zentralen Bereichen heute schon gegen EU-Recht verstößt.
Seit Vorlage Ihres Arbeitsentwurfs vom März 2003 versu-
chen EU-Vertreter, Ihnen klar zu machen, dass verschie-
dene Definitionen und auch Prinzipien in Ihrem Entwurf
nicht mit den EU-Richtlinien übereinstimmen. Das be-
trifft zum einen die Definition des funktionsfähigen
Wettbewerbs und zum anderen das Prinzip der doppelten
Marktbeherrschung.

Wollen wir doch einmal Klartext reden – das habe ich
übrigens in Ihrer Rede vermisst, Herr Minister Clement –:
Mit dieser EU-rechtswidrigen Politik verfolgen Sie nur
ein Ziel, nämlich den Mobilfunk außen vor zu lassen.
Der Grund dafür ist ganz einfach, Kollege Heil. Sie ha-
ben gegenüber den Mobilfunkanbietern einfach ein
schlechtes Gewissen. Und ich sage Ihnen: Das haben Sie
zu Recht. Denn schließlich war es Herr Eichel, der in
Deutschland eine Versteigerung der UMTS-Lizenzen
provoziert hat,


(Widerspruch bei der SPD)

und zwar mit den weltweit höchsten Gebühren von ins-
gesamt 51 Milliarden Euro.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Inzwischen wissen alle, dass diese Art von Versteige-
rung ein Riesenfehler war.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Mobilfunkunternehmen werden von der horrenden
Schuldenlast fast erdrückt. Ein Unternehmen hat die Li-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Martina Krogmann

zenz bereits zurückgegeben; ein zweites steht praktisch
vor dem Aus. Der Aufbau der Netze für die so genannte
dritte Generation des mobilen Internets gerät ins Stocken.
Auch in diesem Zukunftsbereich drohen wir in Deutsch-
land im internationalen Vergleich zurückzufallen.


(Ulrich Kelber [SPD]: Sagen Sie einmal etwas zum Mobilfunk!)


– Ich nenne Ihnen gerne unsere Forderungen. Wie Sie
wissen, haben wir einen detaillierten Antrag eingebracht.


(Hubertus Heil [SPD]: Aber er widerspricht dem, was Sie sagen! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Seien Sie doch mal ruhig! – Gegenruf des Abg. Hubertus Heil [SPD]: Sie haben doch keine Ahnung!)


In diesem Antrag fordern wir erstens, dass die EU-Re-
geln zwingend eingehalten werden müssen. Zweitens
fordern wir, dass im Interesse des Mobilfunks der von
der EU vorgegebene Rahmen auf nationaler Ebene so
ausgeschöpft werden muss, dass weiche Regulierungsin-
strumente – die in Ihrem Gesetzentwurf aber nicht vor-
gesehen sind – greifen können, sodass die Regulierung
in diesem Zukunftsbereich nicht sofort sozusagen mit
dem scharfen Schwert erfolgen muss. Ich halte es für ei-
nen Skandal, dass Sie mit zweifelhaften Gesetzen neue
und zusätzliche Hürden für den Mobilfunk aufbauen
wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich zum Schluss auf ein altbekanntes so-

zialdemokratisches Grundübel zu sprechen kommen.
Wahrscheinlich gibt es nicht ein einziges Gesetz der rot-
grünen Bundesregierung, das keine neuen und zusätzli-
chen Belastungen und Sonderabgaben für die Bürger
und Unternehmen vorsieht.


(Hubertus Heil [SPD]: Das gibt es gar nicht!)

Genauso ist es auch bei Ihrer TKG-Novelle.


(Hubertus Heil [SPD]: Sie wollen das auf die Bürger verschieben!)


Die Bundesregierung will erstens die Telekommuni-
kationsüberwachung vollständig zulasten und auf Kos-
ten der Unternehmen ausweiten.


(Hubertus Heil [SPD]: Reden Sie einmal mit den Bundesländern darüber, was die wollen! Reden Sie einmal mit Beckstein darüber!)


Dabei handelt es sich um finanzielle Belastungen, die für
einzelne Unternehmen im dreistelligen Millionenbereich
liegen, Herr Kollege Heil. Zweitens – das ist der Gipfel,
meine Damen und Herren! – will die Bundesregierung
eine neue Zwangsabgabe für Telekommunikationsunter-
nehmen einführen, um damit die Regulierungsbehörde
zu finanzieren.

Wir lehnen beide Belastungen ab. Es geht nicht an,
dass Rot-Grün gerade dieser Zukunftsbranche immer
neue Abgaben auferlegt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP])

Meine Damen und Herren von der Bundesregierung,
seit Wochen verkünden Sie eine Innovationsoffensive.
Die Wahrheit ist jedoch: Solange Sie so unausgegorene
Gesetze wie den vorliegenden Gesetzentwurf vorlegen,
werden Sie – auch wenn Sie noch so viele Innovations-
räte ins Leben rufen – selbst die größte Innovations-
bremse bleiben.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihr „Jahr der Innovation“ hat mit diesem Gesetzent-

wurf denkbar schlecht begonnen. Greifen Sie unsere
Forderungen auf! Dann haben Wettbewerb, Wachstum
und Beschäftigung in unserem Land wieder eine gute
Zukunft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508601200

Ich erteile der Kollegin Michaele Hustedt, Bünd-

nis 90/Die Grünen, das Wort.

Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508601300

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Sicherlich sind wir mit der TKG-Novelle in Bezug auf
die Umsetzung der EU-Richtlinien etwas im Verzug.


(Dagmar Wöhrl [CDU/CSU]: Etwas?)

Aber das hat seine Ursache auch in dem engen Dialog
mit den Unternehmen, mit denen wir die Novelle entwi-
ckelt haben. Dieser Dialog war hilfreich, um einen soli-
den Entwurf vorzulegen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich bedanke mich jedenfalls beim Bundeswirtschaftsmi-
nisterium ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit
Herrn Tacke und den Mitarbeitern des Ministeriums.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Die Dialogoffensive geht in die falsche Richtung!)


Die Telekommunikation ist eine Schlüsseltechnolo-
gie der Wissensgesellschaft. Ein kostengünstiger Zugang
zu den Telekommunikationsdienstleistungen und zum
Internet entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft und ist damit zugleich Voraussetzung für In-
novationen und eine funktionierende Servicegesell-
schaft.

Die neuen Kommunikationstechnologien sind der
Motor der Globalisierung und helfen uns gleichzeitig
– das sollte uns immer bewusst sein –, die Globalisie-
rung auch im Hinblick auf die Individuen, die Wirtschaft
und die Unternehmen zu bewältigen. Deswegen ist die
heutige Diskussion – auch als Fachdiskussion – sehr
wichtig.

Lassen Sie mich zunächst einmal etwas Positives an-
sprechen. Der Wettbewerb in der Telekommunikation
hat sich in Deutschland positiv entwickelt. Nach dem
Gutachten der Monopolkommission haben die Wettbe-
werber der Telekom seit 2001 weitere Marktanteile hin-
zugewonnen. Außerdem sind in letzter Zeit die Preise






(A) (C)



(B) (D)


Michaele Hustedt

für die Nutzung der Sprachtelefonie, des Internets und
des Mobilfunks gesunken. Das kommt den Verbrauchern
und der Wirtschaft zugute. Frau Krogmann, machen Sie
nicht ständig den Fehler der Opposition, gute Dinge am
Standort Deutschland schlechtzureden. Das schadet
nicht nur Ihnen, sondern auch der wirtschaftlichen Ent-
wicklung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Der Wettbewerb verläuft allerdings nicht einheitlich.
Der Infrastrukturwettbewerb kommt nur im Mobilfunk-
bereich so richtig in Gang. Schade ist in der Tat – hier
müssen wir besonders aufpassen und eventuell nachhel-
fen –, dass bei der zentralen Zukunftstechnologie Breit-
band noch keine dynamische Entwicklung in Gang ge-
kommen ist. Das hat aber weniger mit Rot-Grün als
vielmehr mit dem mangelnden Wettbewerb in diesem
Bereich zu tun. Diesen müssen wir verbessern.

Mit der TKG-Novelle sollen weitere wichtige Im-
pulse gegeben werden. Wir haben uns dabei an der Leit-
linie orientiert: so wenig Regulierung wie möglich, aber
so viel Regulierung wie nötig. Ich finde, dass der Ge-
setzentwurf hierzu einen gelungenen Kompromiss dar-
stellt. In der EU-Wettbewerbsrichtlinie wird zwar eine
schrittweise Überführung der Regulierungsvorschriften
in das allgemeine Wettbewerbsrecht gefordert. Aber
dort, wo noch eine marktbeherrschende Stellung besteht,
ist eine harte Regulierung weiterhin notwendig. Frau
Krogmann, im Mobilfunkbereich gibt es einen funktio-
nierenden Wettbewerb mit vier Anbietern. Solange sich
diese vier Anbieter auf dem Markt halten, solange also
Wettbewerb besteht, halte ich eine zusätzliche Regulie-
rung in diesem Bereich für nicht notwendig.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Was ist denn mit den Terminierungsentgelten?)


Der Regierungsentwurf sieht vor, dass zukünftig die
Ex-ante-Regulierung von Endkundenmärkten zu-
rückgeführt werden soll. Das ist entsprechend dem Stand
des Wettbewerbs okay. Allerdings muss dann sicherge-
stellt werden, dass die Vorleistungen der Telekom für
die Wettbewerber schnell und verlässlich bereitgestellt
werden. Aus unserer Sicht wäre eine Verpflichtung der
Telekom zu einer umgehenden Bereitstellung der not-
wendigen Infrastrukturen insbesondere bei der Einfüh-
rung neuer Produkte notwendig.

Ein weiterer wichtiger Punkt – Frau Krogmann, Sie
haben ihn bereits angesprochen – ist die Beschleuni-
gung der Gerichtsverfahren. Im Gesetzentwurf wird
vorgeschlagen, auf eine Instanz zu verzichten.


(Rainer Funke [FDP]: Das ist nicht gut! Ganz schlecht!)


Ich halte die Beschleunigung der Gerichtsverfahren für
sehr gut; denn kurze Gerichtsverfahren helfen, die Ent-
wicklung der Wettbewerbsintensität zu verstärken. Wenn
ein Wettbewerber Jahre auf ein Gerichtsurteil warten
muss, dann ist er vom Markt verschwunden, weil er
keine Kunden mehr hat. Die Beschleunigung der Ge-
richtsverfahren ist also absolut zu begrüßen.
Ein weiterer wichtiger Punkt – auch diesen haben Sie
bereits angesprochen – ist der Verbraucherschutz. Sie
sollten nicht behaupten, dass in dem vorliegenden Ge-
setzentwurf die einheitliche Rechnungsstellung infrage
gestellt werde; denn das ist falsch und verunsichert nur
die Kunden. Richtig ist, dass der Kunde umfassende In-
formationen bekommt und dass er sich sicher auf den
Märkten bewegen kann, dass er also keine Angst haben
muss, von den Anbietern „beschissen“ zu werden.


(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Ein böses Wort!)


Hier müssen wir für Preistransparenz sorgen. Das ist in
einer Wettbewerbswirtschaft eigentlich eine Selbstver-
ständlichkeit, leider aber noch nicht auf diesem neuen
Markt. Deshalb sind wir für eine Preisansagepflicht für
alle Mehrwert- und Call-by-Call-Dienste, damit der
Kunde weiß, worauf er sich einlässt. Der Verbraucher
darf am Ende des Monats keine böse Überraschung erle-
ben, weil er unwissentlich eine sehr teure Dienstleistung
in Anspruch genommen hat.

Wir müssen außerdem den Missbrauch bei den
0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern ein-
schränken. Vor diesem Hintergrund ist es nach meiner
Meinung nicht optimal, die Missbrauchsbekämpfung
in der Nummerierungsverordnung zu regeln. Sie sollte
weiterhin Teil des Gesetzes bleiben.

Ein weiterer wichtiger Punkt des vorliegenden Ge-
setzentwurfs ist die Frage des Datenschutzes. Der Ent-
wurf sieht vor, die Dauer und die Qualität des staatlichen
Zugriffs vor allem auf Verkehrsdaten deutlich auszuwei-
ten. Wer hat also wann, wo und mit wem telefoniert?
Hier befindet man sich natürlich im Spannungsfeld zwi-
schen Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung und
den Freiheitsrechten der Bürger.

Den gläsernen Bürger wollen wir, die Grünen, nicht.
Wir geben deswegen zu bedenken – die Behauptung, es
könne zu einer weiteren Kostenbelastung der Bürger
kommen, ist richtig –, ob es nicht besser wäre, diesen
Punkt in das Gesetz nicht aufzunehmen und zwecks
Straffung des – bisher zersplitterten – Datenschutzes die
StPO-Novelle abzuwarten. Zuerst muss klar sein, was
untersucht werden soll; danach muss geklärt werden,
wie es untersucht werden soll. Wäre das nicht ein sinn-
voller Weg?

Ich muss aber auch sagen: Dieser – aus meiner Sicht
sinnvolle – Weg ist nur zusammen mit der Opposition
möglich; denn wir brauchen die Zustimmung des Bun-
desrates. Das Problem besteht in der Tat darin – Frau
Krogmann, wenn Sie diesen Zustand beklagen, dann
müssen Sie auch dazu etwas sagen –, dass im Bundesrat
eine noch weiter gehende Verschärfung, zum Beispiel die
Verlängerung der Mindestspeicherzeit von Daten, gefor-
dert wird. Ich fordere Sie auf, Einfluss auf die Innenmi-
nister der von Ihrer Partei regierten Länder auszuüben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Kehren Sie zur Verhältnismäßigkeit zurück und unter-
stützen Sie uns in unserem Ziel, den Datenschutz zu
bündeln!






(A) (C)



(B) (D)


Michaele Hustedt

Wir wollen die Novelle des Telekommunikationsge-

setzes nutzen, um den Gehörlosen endlich den Zugang
zur Telekommunikation zu ermöglichen. Rund 130 000
Menschen sind zurzeit von der Nutzung des Telefons
ausgeschlossen. In der heutigen Wissenschaftsgesell-
schaft ermöglichen es aber moderne Bildtelefone mit
Digitalkamera und Gebärdensprachendolmetscher Ge-
hörlosen und Schwerhörigen, am Telefondienst teilzu-
nehmen.

Wir wollen das fördern und wir wollen, dass die
Mehrkosten auf alle Telekommunikationsteilnehmer
verteilt werden. Das wird für den einzelnen Telekommu-
nikationsteilnehmer kaum zu spüren sein; denn diese
Kosten werden sehr gering sein. Ich glaube, dass es in ei-
ner sozialen Bürgergesellschaft für alle zumutbar ist, zur
Deckung der Kosten dieser Dienstleistungen für die Ge-
hörlosen und die Schwerhörigen beizutragen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich komme zum Schluss. Insgesamt halte ich diesen
Gesetzentwurf für gelungen. Wir glauben, dass an dem
einen oder anderen Punkt im parlamentarischen Verfah-
ren noch einige Verbesserungen vorzunehmen sind.


(Rainer Funke [FDP]: Das ist wohl wahr!)

Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508601400

Ich erteile dem Kollegen Rainer Funke, FDP-Frak-

tion, das Wort.


Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1508601500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tele-

kommunikation ist in der Tat einer der dynamischsten
Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Im Telekommu-
nikationssektor finden derzeit rund 350 000 Menschen
ihren Arbeitsplatz. Im vergangenen Jahr sind allein im
regulierten Bereich der Telekommunikationsdienste ge-
schätzte 63 Milliarden Euro umgesetzt worden.


(Hubertus Heil [SPD]: Richtig!)

In den kommenden Jahren werden weitere Milliardenin-
vestitionen anstehen. Stichworte hierzu sind „breitban-
dige Infrastruktur“ und „neue Mobilfunksysteme“. Alle
diese Entwicklungen werden die gesamtwirtschaftliche
Bedeutung des Telekommunikationssektors weiter erhö-
hen.

Diese Branche braucht dringend Klarheit und Si-
cherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Weit über 2 000 Unternehmen warten deshalb sehnsüch-
tig und voller Ungeduld auf die TKG-Novelle. Die Bun-
desregierung ist bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfs
erheblich in Verzug geraten; schließlich hätte sie die ent-
sprechenden europäischen Richtlinien bereits Mitte des
vergangenen Jahres umsetzen müssen. Mittlerweile hat
sogar die Europäische Kommission ein Vertragsverlet-
zungsverfahren eingeleitet.
Ich gebe zu, dass das Telekommunikationsgesetz aus-
gesprochen komplex und kompliziert ist. Natürlich be-
deutet die Regulierung zur Öffnung eines Sektors einen
schwerwiegenden rechtlichen Eingriff in den freien
Wettbewerb und natürlich ist die wirtschaftliche Interes-
senlage der Beteiligten ausgesprochen unterschiedlich.

Es geht aber nicht, dass ein solch kompliziertes Ge-
setzesvorhaben aufgehalten wird, obwohl schon ein ver-
nünftiger Vorschlag vom Bundesfinanzminister vorlag.


(Beifall bei der FDP)

Ich will das hier ganz klar beim Namen nennen. Das
geht deswegen nicht, weil er als Aktionär der Telekom
AG auch Eigeninteressen hat. Wir müssen schnell dahin
kommen, dass fiskalische Interessen des Finanzministers
gegenüber dem Interesse an einer politisch sauberen
Trennung zwischen Schiedsrichter- und Mitspielerrolle
zurücktreten. Es muss also eine Trennung zwischen
Eigentümer auf der einen Seite und Regulierer auf der
anderen Seite erfolgen.


(Beifall bei der FDP)

Die Öffnung des Telekommunikationsmarktes in der

Vergangenheit war richtig. Das alte TKG ist auch nicht
überholt. Es ist ein gutes Gesetz gewesen. Der jetzige
Bundeswirtschaftsminister hat in den Gesprächen da-
mals sehr intensiv daran mitgewirkt.


(Hubertus Heil [SPD]: Guter Mann!)

Die FDP setzt voll und ganz auf die Kraft des Wett-

bewerbs. Deshalb stimmen wir auch mit der grundsätz-
lichen Zielrichtung der TKG-Novelle überein. Lassen
Sie mich dennoch ganz deutlich sagen: Die Ex-ante-Re-
gulierung und insbesondere der Eingriff in die freie
Preisbildung durch eine staatliche Institution müssen ein
Übergangsphänomen bleiben.


(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU])


Im Telekommunikationssektor bleibt jedoch eine Re-
gulierung des Vorleistungsbereichs vorerst notwendig.
Hier ist die Marktbeherrschung des ehemaligen Staats-
monopolisten – leider auch durch politisch falsche Vor-
gaben, Stichwort „DSL“ – nach wie vor erdrückend.
Hier muss der Gesetzgeber handeln; Frau Dr. Krogmann
hat schon darauf hingewiesen.

Allerdings sollte der Gesetzgeber der Regulierungs-
behörde dabei klarer, als im Gesetzentwurf geschehen,
vorschreiben, wann sie handeln muss. Wie sie handeln
soll, ist hingegen eher in das Ermessen der Behörde zu
stellen. Der flexible Einsatz von Regulierungsinstrumen-
ten mit unterschiedlicher Eingriffsintensität muss mög-
lich werden.


(Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU])


Aber die Erreichung des Ziels, auch den Telekommuni-
kationssektor bei wirksamem Wettbewerb in die allge-
meine Wettbewerbsaufsicht, also die der Kartellbehörde,
zu entlassen, darf nicht durch zu große Ermessensspiel-
räume des Regulierers in der Frage, wann er handelt,
konterkariert werden. Ermessensspielräume können






(A) (C)



(B) (D)


Rainer Funke

leicht zu mehr Regulierung als notwendig führen, viel-
leicht auch verführen.

Deshalb bin ich im Übrigen gemeinsam mit der Bun-
desregierung der Auffassung, dass wir den Mobilfunk
keiner Ex-ante-Regulierung unterwerfen sollten.


(Beifall des Abg. Klaus Brandner [SPD] sowie des Abg. Hubertus Heil [SPD])


Hier herrscht derzeit wirksamer Wettbewerb.

(Hubertus Heil [SPD]: Ja! – Gegenruf der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Nein! Herr Heil, Sie haben nicht zugehört!)


Hier brauchen wir derzeit keine Instanz, die besser sein
will als der Markt.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Hubertus Heil [SPD])


Wir werden uns in den anstehenden Beratungen – das
ist schon angeklungen – intensiv über Detailfragen un-
terhalten müssen. So werden wir über die Gefahr einer
Remonopolisierung einzelner Märkte reden müssen. Wir
werden wohl nicht mehr über das Ob, aber sicherlich
darüber, wie wir Resale-Geschäftsmodelle ermöglichen,
noch im Detail verhandeln müssen. Wir werden uns über
die Notwendigkeit der Inkassoverpflichtungen der Deut-
schen Telekom austauschen und wir werden sehr ent-
schieden über den Versuch des Bundesrates diskutieren
müssen, das Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung der Telekommunikationskunden auszuhöhlen.
Weder eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung
für sechs Monate noch eine Verpflichtung zum Erheben
persönlicher Daten von Prepaid-Karten-Kunden wird die
FDP mitmachen.


(Beifall bei der FDP)

Ich bin sehr gespannt, Frau Hustedt, ob Sie den Mund
nur spitzen oder ob Sie bei den Beratungen dann auch
pfeifen werden.


(Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU] – Jörg van Essen [FDP]: Bei den Grünen ist das immer so! – Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Das ist die Stunde der Wahrheit!)


Auch wir haben ja Ihre Position eingenommen, nämlich
dass erst einmal das StGB und vor allem die StPO, was
die Telefonüberwachung angeht, überarbeitet werden
müssen.


(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie denen von der CDU/ CSU sagen! – Hubertus Heil [SPD]: Denen vom Bundesrat!)


– Nicht nur denen, sondern sicherlich auch dem Bundes-
rat; Herr Senator Kusch, ich begrüße Sie.


(Jörg Tauss [SPD]: Die Länder sind das Problem!)


– Leider liegt dieses Problem auch hier,

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU])

beispielsweise in Person von Herrn Schily, der heute al-
lerdings nicht anwesend ist. Machen Sie es sich also
nicht zu leicht!


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508601600

Herr Kollege Funke, Sie müssen bitte zum Ende kom-

men.


Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1508601700

Ich will noch ein Wort zu den Rechtswegen sagen.

Wir werden darüber zu diskutieren haben. Ich präferiere
den Zivilrechtsweg,


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


allerdings über mindestens zwei Instanzen, damit auch
höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesen wichtigen
wirtschaftlichen Fragen möglich wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508601800

Ich erteile das Wort Kollegen Klaus Brandner, SPD-

Fraktion.


Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1508601900

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! In den vergangenen Wochen haben
mehrere Investmentbanken ihre Bewertungen für Tele-
kommunikationstitel angehoben, teilweise von „neu-
tral“ auf „attraktiv“ gestellt. Diese Höherbewertung be-
traf den ehemaligen Monopolisten genauso wie die
Wettbewerber. Damit ziehen die Analysten die Konse-
quenz aus den deutlich verbesserten Wirtschaftsdaten
der Telekommunikationsbranche. Von einem Stillstand,
wie Frau Krogmann meinte, kann also keine Rede sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Umsätze im TK-Markt sind im Jahre 2002 im
Festnetzbereich um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr
und im letzten Jahr noch einmal um weitere 2,5 Prozent
gestiegen. Bei den Mobilfunkdienstleistungen gab es
2001 sogar einen Zuwachs von 8,5 Prozent und 2002
von weiteren 4,1 Prozent. In den letzten beiden Jahren
sind etwa 20 Milliarden Euro in den Dienstleistungs-
markt Telekommunikationsbranche investiert worden.
An diesen Investitionen war die Deutsche Telekom je-
doch nur zu etwa 50 Prozent beteiligt. Die Wettbewerber
tragen bereits, wie an diesen Daten deutlich wird, die
Hälfte der Investitionen. Das macht klar, dass die Zeiten
eines auf allen Ebenen dominierenden Monopolisten
vorbei sind. Das gibt Hoffnung, dass wir in absehbarer
Zeit die Regulierung des Marktes überwinden können.
Das macht auch die Leistungsfähigkeit dieser Branche
deutlich. Trotz allgemeiner Wachstumsschwäche der
deutschen Wirtschaft konnte der Telekommunikations-
bereich deutlich zulegen.






(A) (C)



(B) (D)


Klaus Brandner

Andererseits sind jedoch auch Schattenseiten festzu-

stellen: Die Gesamtzahl der Beschäftigten ging 2002
gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf nunmehr
230 000 zurück. Das betraf nahezu ausschließlich die
Wettbewerber. In diesem Jahr steht bei der Deutschen
Telekom ein massiver Stellenabbau in der Größenord-
nung von 40 000 Arbeitsplätzen bevor. Damit ist erst-
mals seit Beginn der Liberalisierung im Jahre 1998 ein
Einbruch bei den Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen.
Der Beschäftigungsabbau ist insbesondere sektorspezi-
fisch: Im Festnetzbereich ist er doppelt so hoch ausgefal-
len wie im Mobilfunkdienst. Das heißt, die Unternehmen
haben sich konsolidiert und damit Konsequenzen aus
dem Platzen der Blase des Neuen Marktes gezogen. Der
Zuwachs von circa 20 000 Stellen nach der Liberalisie-
rung wird durch den aktuellen Arbeitsplatzabbau nicht
nur zunichte gemacht, wir verlieren in dieser Branche
sogar massiv Arbeitsplätze. Das macht klar: Eine Neu-
justierung ist notwendig; die Rahmenbedingungen der
Telekommunikationsbranche müssen überarbeitet wer-
den. Wir müssen den Trend stoppen, dass die Konsoli-
dierung der Unternehmen zulasten der Beschäftigungs-
zahlen geht. Die Zahlen verdeutlichen aber auch, dass
die Nachfrage ungebrochen ist.

Die Analyse zeigt, dass es nun Aufgabe der Politik
ist, durch eine Anpassung der Rahmenbedingungen an
sich verändernde technische und gesellschaftliche Be-
dingungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
die tatsächlich vorhandenen Umsatzsteigerungen auch
zu einem deutlichen Mehr an Beschäftigung und Ausbil-
dung führen. Damit ist die Zielrichtung aus meiner Sicht
eindeutig vorgegeben: Wir müssen die Rahmenbedin-
gungen so setzen, dass mehr investiert wird, dass die In-
frastruktur ausgebaut wird und dass mehr Dienstanbieter
die Netze für ihre Angebote nutzen.

Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, mit der
wir gleichzeitig den Katalog der Maßnahmen zur Förde-
rung von Innovationen in der Wirtschaft eröffnen wol-
len. Wir werden nach den Reformen am Arbeitsmarkt
mit dem gleichen Reformwillen die TKG-Novelle,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oje!)

das Energiewirtschaftsgesetz und weitere Maßnahmen
für Innovationen und für die Etablierung von Zukunfts-
technologien im Mittelstand in Angriff nehmen. Aus
meiner Sicht spielt dabei das Telekommunikationsgesetz
bei zwei Projekten eine herausragende Rolle: zum Ersten
die Neugründung von Unternehmen. Dabei sind Hilfe-
stellungen notwendig, die das Eingehen dieses Wagnis-
ses erleichtern. Auch und gerade in der Telekommunika-
tionsbranche brauchen wir eine neue Gründerwelle. Wir
brauchen mehr Angebote von Diensten und mehr Inves-
titionen in die Bereitstellung von Infrastruktur. Dazu
werden, ermöglicht durch die Reformen des letzten Jah-
res, auch die Ich-AGs bei den Programmierern, die Mi-
nijobs in den Callcentern und die Mittelstandsförderung
bei den Netzbetreibern hilfreich sein. Wir haben bei den
Reformen 2003 die Grundlage dafür geschaffen, dass
sich neue innovative Unternehmen leichter gründen las-
sen, dass sie auch weniger Steuern und Abgaben zahlen
und entrichten müssen und dass die Arbeit Suchenden
schneller und passgenauer in Stellen vermittelt werden
können. Auch die Mittelstandsförderung ist für die hier
angesprochene Branche wichtig. Wir haben gerade für
diese Unternehmen Technologiezentren eingerichtet und
Know-how bereitgestellt, mit denen Gründer unterstützt
werden können.

In diesem Zusammenhang will ich das Thema Büro-
kratieabbau ansprechen. Dieser erleichtert nicht nur
Unternehmensgründungen. Wir sind auf Unternehmen
im TK-Bereich angewiesen, um Bürokratieabbau, aber
auch Effizienzsteigerung verwirklichen zu können. Die
Branche hat die Technologien, mit denen wir zum Bei-
spiel Behördengänge unnötig machen, Genehmigungen
vereinfachen und inzwischen die Steuererklärung pa-
pierlos, einfach, online ermöglichen. Da ist im Übrigen,
meine Damen und Herren von der Opposition, Ihr Mo-
dell – „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ – ein alter
Hut. – Ein paar Klicks und einfache Steuererklärungen
über das Internet sind auch schon heute möglich; dessen
sollten wir uns alle bewusst sein.


(Ursula Heinen [CDU/CSU]: Nur leider nicht in Deutschland!)


– Das ist auch in Deutschland möglich!
Das weist bereits auf das zweite Projekt hin: Wir

brauchen einen neuen Technologieschub. Wir waren bei
der Digitalisierung des Telefons, bei der Einführung der
Breitbandtechnologie und bei der Netzabdeckung für
den Mobilfunk in Europa und weltweit mit an der Spitze.

Diese Zeiten sind vorbei, weil das alte TKG nicht ge-
nügend Anreize für Investitionen gelassen hat. Heute ha-
ben wir in Europa die zweitschlechtesten Wachstumsra-
ten bei dieser Breitbandtechnologie. Wir sind im Bereich
E-Government weit hinten.

Der Bürokratieabbau setzt auf Onlinelösungen, da-
rauf, Formulare unnötig zu machen. Anmeldungen und
Statistiken werden online erledigt. Das, meine Damen
und Herren, ist die Zukunft, auf die wir uns gemeinsam
konzentrieren sollten.


(Beifall bei der SPD – Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Fangen Sie einmal an damit! – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Nur zu!)


Auch im Gesundheitswesen gibt es viele Anwendungs-
möglichkeiten: Jedes Rezept wird heute noch sechsmal
erfasst. Wir brauchen Unternehmen, die für diese unnöti-
gen Vorgänge bessere und patente Lösungen entwickeln.
Das ist der Zusammenhang: Wir brauchen Anbieter von
Dienstleistungen und Software, damit die öffentlichen
Verwaltungen mit modernen Lösungen effektiv arbeiten
können.

Damit hat das TKG auch eine Funktion als Binde-
glied zum Thema Innovation.


(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Oi, oi, oi!)


Kaum ein Bereich hat in unserer Vorstellung die Innova-
tionsfähigkeit der Wirtschaft so unterstrichen wie die
Kommunikationsmedien. Hier ist auch ein deutlicher
Impuls für eine Zunahme des Wachstums zu erkennen;






(A) (C)



(B) (D)


Klaus Brandner

auf die wieder zunehmende Bedeutung der Technolo-
giewerte an der Börse habe ich bereits hingewiesen. Al-
lein die Breitbandtechnologie kann bei einem zuneh-
menden Ausbau der Verfügbarkeit über die vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten einen deutlichen Beitrag
zum Wirtschaftswachstum leisten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir sind ja erst am Anfang der Nutzung des Internets.

Die Zukunft kann heißen, die mobile Gesellschaft zu
schaffen, Informationen immer dort nutzbar zu machen,
wo sie gerade gebraucht werden. Die Nutzung für Ge-
hörlose ist von Frau Hustedt angesprochen worden.
Diese Nutzung eröffnet Chancen der Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben durch neue Technologien.

Ein weiteres Beispiel ist die Jobcard. Stellen Sie sich
vor, wie effektiv wir mit einer solchen Lösung auch ge-
gen Schwarzarbeit vorgehen könnten: Auf dem Bau, in
der Gastronomie und natürlich auch im Reinigungs-
dienst können Beschäftigungsverhältnisse sofort trans-
parent gemacht werden.

Alles das macht deutlich: Die Telekommunikations-
gesetz-Novelle bietet eine Chance für moderne Innova-
tionen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit hat, wie wir von allen Seiten gehört haben, gute
Vorarbeit geleistet. Es kommt jetzt darauf an, eine ein-
vernehmliche Lösung möglichst schnell zu erzielen, da-
mit die Innovationen für die Menschen in diesem Land
positiv spürbar werden. Ich baue auf Ihre konstruktive
Mitarbeit.


(Beifall bei der SPD)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508602000

Ich erteile das Wort Kollegen Johannes Singhammer,

CDU/CSU-Fraktion.

Johannes Singhammer (CSU):
Rede ID: ID1508602100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Der Kollege Brandner hat eben in Bezug auf die Te-
lekommunikation einen Zustandsbericht, der die mehr
als fünf Jahre Ihrer Regierungszeit umfasst, vorgelegt.
Herr Kollege Brandner, Sie haben Recht. Herr Minister,
ich kann dazu nur sagen: Packen Sie es an! Es gibt viel
zu tun.

Wir wollen mit einem modernen Telekommunika-
tionsgesetz folgende Ziele erreichen: Das neue Gesetz
muss rasch dazu beitragen, dass die 230 000 Arbeits-
plätze im engeren Bereich der Telekommunikation um
einige Zehntausende aufgestockt werden. Wir wollen,
dass mit dem neuen Gesetz Rahmenbedingungen ge-
schaffen werden, damit der Umsatz der Telekommunika-
tionsindustrie – er betrug im engeren Bereich der Tele-
kommunikation 64 Milliarden Euro – rasch und deutlich
nach oben geht. Wir wollen, dass mit dem neuen Gesetz
Investitionsbremsen gelockert und beseitigt werden. Wir
wollen auch, dass Rechts- und Planungssicherheit ge-
schaffen werden,


(Dagmar Wöhrl [CDU/CSU]: So ist es!)

die es erlauben, dass Milliardeninvestitionen, die für die
Verlegung von Leitungskabeln sowie für den Bau von
Relaisstationen oder Sendeanlagen schon längst geplant
sind, endlich realisiert werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das Telekommunikationsgesetz kann zum Schwung-

rad werden.

(Hubertus Heil [SPD]: Das wird es!)


Es kann das Wachstum der Wirtschaft anschieben, das
wir dringend brauchen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wenn dieses Gesetz richtig gemacht wird, kann Deutsch-
land international verloren gegangenen Boden im High-
techbereich wieder gutmachen.


(Ulrich Kelber [SPD]: Wir haben keinen Boden verloren!)


– Herr Kollege Kelber, Deutschland hat in den letzten
Jahren in diesem Bereich – das hat die Kollegin
Krogmann zu Recht angeprangert – Boden verloren. Das
bedauern wir.


(Ulrich Kelber [SPD]: Oppositionsgerede!)

– Das ist kein Oppositionsgerede.

Tatsache ist, dass 1996 durch die Liberalisierungen,
die damals unter der früheren Bundesregierung vorge-
nommen worden sind, erhebliche Wachstumspotenziale
freigesetzt worden sind. Wir waren technologisch
Spitze. Aber Sie haben durch die organisierte politische
Untätigkeit der letzten Monate dazu beigetragen, dass
wir in vielen Bereichen diesen Vorsprung verspielt ha-
ben.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD – Ute Kumpf [SPD]: Sie wissen es besser! – Hubertus Heil [SPD]: Das ist unter Ihrem Niveau!)


Wenn Sie uns schon nicht glauben, dann muss es Sie
zumindest nachdenklich stimmen, dass die EU ein Ver-
tragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Dieses Gesetz
hätte nämlich sehr viel eher vorgelegt werden müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen mehr Wettbewerb und weniger staatliche

Reglementierung und Bevormundung. Wir wollen die
Wachstumskräfte fördern statt einengen. Ich will Ihnen
einige Beispiele nennen. Wir wollen die Zahl der Breit-
bandanschlüsse – ich denke, in diesem sehr wichtigen
Bereich sind Sie mit der Opposition einig – deutlich er-
höhen. Wir wollen, dass diese Technologie eine größere
Verbreitung erfährt und dass die Investitionschancen, die
in dieser Technologie stecken – das geschätzte Volumen
beträgt 20 Milliarden Euro in den nächsten Jahren –, ge-
nutzt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hubertus Heil [SPD]: Konkret!)


– Auch konkret.






(A) (C)



(B) (D)


Johannes Singhammer

Wir wollen Wettbewerb ermöglichen. Das heißt kon-

kret, dass Fakturierung, Inkasso und Mahnung in einer
Hand bleiben müssen. Das ist richtig und wichtig aus
Gründen des Verbraucherschutzes und um unwirtschaft-
liche Parallelstrukturen zu vermeiden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir wollen aber auch, dass Anreize zur Schaffung al-

ternativer Möglichkeiten der Rechnungsstellung genutzt
und gefördert werden, um zu einem größeren Angebot
bei der Fakturierung zu kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hubertus Heil [SPD]: Was denn nun?)


– Das habe ich doch gesagt: Wir wollen alternative Mög-
lichkeiten fördern.

Zum Thema Resale sage ich, dass eine Bündelung des
Resale, die im Ermessen der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post liegt, zugelassen werden
kann. Ich denke, dass das wichtig ist.

Ich sage Ihnen an dieser Stelle auch: Wir wollen, dass
die Regulierungsbehörde auch in Zukunft ihren Aufga-
ben nachkommen kann und dass sie richtige Ziele ver-
folgt. Das bedeutet, dass die Regulierungsbehörde unab-
hängig ist. Wir wollen präzise Ermessensspielräume an
der richtigen Stelle, sodass Investitionsentscheidungen
möglich werden.

Wir wollen, dass Regulierungsverfügungen nur von
der in der Regulierungsbehörde neu zu schaffenden Prä-
sidentenkammer im Rahmen ihrer erweiterten Aufgaben-
bereiche getroffen werden. Wir wollen, dass grundsätz-
lich Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit an die Regulierungsbehörde veröffentlicht
werden. Das ist im Hinblick auf den Gesichtspunkt der
Transparenz von besonderer Bedeutung.

Wir wollen, dass der Beirat der Regulierungsbehörde
künftig eine verstärkte Position bei der politischen Kon-
trolle der Regulierungsbehörde wahrnehmen kann und
damit der Funktion eines Bindegliedes zu den gesetzge-
benden Körperschaften des Bundes und der Länder
nachkommen kann.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir wollen ganz konkret, dass der Beirat neue Möglich-
keiten zur universellen Kontrolle der Umsetzung der
Ziele des TKG erhält. Ich sage an dieser Stelle auch: Das
muss nicht mit einer Personalaufblähung und mit neuen
Strukturen verbunden werden. Insbesondere einen drit-
ten Vizepräsidenten bei der Regulierungsbehörde halten
wir für überflüssig.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Abschließend: Lassen Sie den Tiger aus dem Tele-

kommunikationstank, in den Sie ihn bisher eingesperrt
haben, frei! Eröffnen Sie Möglichkeiten für die Tele-
kommunikation! Wir wollen Ihnen, soweit es Sinn
macht, gerne dabei helfen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508602200

Ich erteile das Wort Kollegin Petra Pau.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508602300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wenn man die Debatte heute hier verfolgt, hat man den
Eindruck, dass es Massenpetitionen zur sofortigen In-
kraftsetzung dieses Gesetzentwurfes gibt. Das ist aber
nicht so. Dieser Gesetzentwurf trifft auf harsche Kritik
in der Wirtschaft, aber noch mehr bei Datenschützern.

Deshalb möchte ich Sie eingangs an ein Jubiläum er-
innern, das nahezu unbemerkt verstrichen ist: Vor
20 Jahren sprach das Bundesverfassungsgericht sein so
genanntes Volkszählungsurteil. Damit stärkte es das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und
Datenschutz. Das nun vorliegende Telekommunika-
tionsgesetz spricht diesem Urteil Hohn.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


Sie wollen per Gesetz erzwingen, dass bei Telefonge-
sprächen alle anfallenden Verbindungsdaten über sechs
Monate gespeichert werden. Damit werden nicht nur
Anrufer, sondern auch Angerufene erfasst. Das wider-
spricht dem Datenschutz ebenso wie dem Verbraucher-
schutz. Mehr noch: Sie behandeln im Informationszeit-
alter alle, die sich moderner Kommunikationsmittel
bedienen – man kann auch sagen: die gesamte Bevölke-
rung –, wie potenzielle Verbrecher. Wir alle wissen: Die
technischen Möglichkeiten, Herr fremder Daten zu wer-
den, wachsen immens. Leider wächst auch die Begierde
des Staates, diese Möglichkeiten auszunutzen. Das ist
die eigentliche Krux.

Der Bundesrat und, wie ich in der Zeitschrift des Bun-
des Deutscher Kriminalbeamten las, auch Frau Bundes-
ministerin Zypries wollen sogar prophylaktisch sam-
meln. Wer ein Prepaidhandy, ein Handy mit beschränkter
Kartenfunktion, aber ohne Vertrag, erwirbt, soll künftig
registriert werden. Kein Rechnungs- und Buchungsver-
fahren gebietet eine solche Praxis,


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


nur die ungehemmte Sammelwut persönlicher Daten.
Diese angestrebte Identifikationspflicht ist nichts ande-
res als eine Datenspeicherung auf Vorrat und ohne Ver-
dacht. Der Rechtsstaat geht und Big Brother kommt. Das
ist von derselben Güte wie der Vorschlag, künftig die
DNA von Säuglingen unmittelbar nach deren Geburt zu
erfassen. Denn mit höherem Lebensalter wächst die
Wahrscheinlichkeit, dass sie später entweder Verbrecher
oder Opfer von Verbrechen werden. Das ist Ihre Logik,
aber nicht die Logik der PDS im Bundestag.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos] – Hubertus Heil [SPD]: Mit dem TKG hat das nichts zu tun!)


Aber nicht nur vonseiten der Nutzer moderner Kom-
munikation ist Ihr Gesetz ein Unding. Auch für die An-
bieter entsprechender Leistungen enthält es Zumutungen.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekom-
munikation und neue Medien e. V. hat diese Zumutung






(A) (C)



(B) (D)


Petra Pau

sehr bildlich beschrieben. Ich zitiere den Hauptgeschäfts-
führer:

Nimmt man allein den E-Mail-Verkehr bei einem
einzigen größeren Internetprovider, ergeben sich
bei der geforderten zwölfmonatigen Dauer etwa
30 000 Gigabyte gespeicherter Daten. Ausgedruckt
und abgeheftet wären das 3 000 Kilometer Ordner.
Das ist mehr als die Strecke von Berlin bis Kairo.

Mit Ökonomie hat ein solches Vorgehen überhaupt
nichts zu tun.

Er rechnet weiter, dass für die Sicherheitsbehörden da-
von wahrscheinlich nur 10 Meter relevant sind. Ich
möchte hinzufügen: Selbst wenn es 100 Meter wären, wä-
ren 99,9 Prozent zu viel und falsch gespeicherte Daten.

Deshalb: Machen Sie ein besseres Gesetz und kom-
men Sie noch einmal wieder!


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508602400

Ich erteile dem Kollegen Hubertus Heil, SPD-Frak-

tion, das Wort.


Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1508602500

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-

gen! Im Telekommunikationssektor liegt eines der
höchsten Entwicklungspotenziale für wirtschaftliches
Wachstum in unserem Land. Das ist hier bereits mehr-
fach betont worden. Dieser Markt ist darüber hinaus eine
Schlüsselbranche für die Modernisierung unseres Lan-
des insgesamt, also für Wachstum, Innovation und für
die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es gilt, eine solche
Boombranche weiterzuentwickeln und ihr einen Rahmen
zu geben, der gesamtwirtschaftlich zum größtmöglichen
Erfolg wird. In dieser Zielsetzung sind wir uns sicherlich
alle einig.

Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes im Jahr 1996 haben
sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert.
Die EU-Richtlinien geben das vor. Aber nicht nur diese
sind dafür verantwortlich, sondern vor allem eine sehr
dynamische Entwicklung auf dem Markt und techni-
scher Fortschritt machen es notwendig, heute ein neues
Telekommunikationsrecht zu schaffen.

Als Gesetzgeber wollen wir heute nicht nur auf die
Veränderungen, die ich beschrieben habe, reagieren,
sondern wir müssen vielmehr vor Augen haben, wie der
Telekommunikationsmarkt in fünf oder zehn Jahren
sein soll und sein kann.

Wir stehen bereits heute an einem Punkt, der 1996 bei
der Beschlussfassung über das TKG so nicht vorstellbar
war. Die Branche hat nach Angaben der Monopolkom-
mission im Jahr 2003 einen Umsatz von 63 Milliarden
Euro erwirtschaftet; das sind fast 20 Milliarden Euro
mehr als im Jahr 1998. Von Stillstand kann also nicht die
Rede sein, Frau Kollegin Krogmann.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Betrachtet man allein die Zahl von Nutzern von Mo-
biltelefonie, stellt man fest, dass sie im Jahr 2003 im
Vergleich zu 1998 von 14 Millionen auf über 63 Millio-
nen gestiegen ist. Das ist ein Zuwachs von sage und
schreibe 350 Prozent. Aber auch die technischen Innova-
tionen sind enorm: Im Jahr 2003 gab es 3,2 Millionen
DSL-Anschlüsse. Frau Kollegin Krogmann, die Ursache
für die langsame Ausbreitung von Breitbandigkeit liegt
darin, dass wir nicht frühzeitig genug damit begonnen
haben. Darin sind wir uns doch wohl einig: Wir können
noch viel mehr machen. Wir wollen, dass wir in diesem
Bereich durch kluge Rahmensetzung unterschiedliche
Breitbandangebote in Deutschland nutzen können. Hier
gibt es einen Nachholbedarf, auf den ich gleich noch zu-
rückkommen werde.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508602600

Kollege Heil, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Kelber?


Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1508602700

Gern.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1508602800

Herr Kollege Heil, Sie haben den Zuwachs bei der

Mobiltelefonie angesprochen. Wir haben uns vorhin von
der Frau Kollegin Krogmann den Vorwurf anhören müs-
sen, wir sollten bei der Regulierung von Mobiltelefonie
mehr den europäischen Vorschlägen folgen.

Können Sie mir bestätigen, dass wir kurz vor Weih-
nachten mit der Kollegin Krogmann mit den Mobilfun-
kern zusammengesessen haben und sie diesen gesagt
hat, sie persönlich werde sich gegen jede Regulierung
bei der Mobiltelefonie einsetzen? Uns hat das verwun-
dert, weil sie einem Vertreter der EU-Kommission bei
einer Veranstaltung der American Chamber of Com-
merce am Abend vorher gesagt hatte, sie sei für mehr
Regulierung im Mobilfunksektor.


Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1508602900

Ich kann nur sagen: In der gleichen Art und Weise, in

der die Kollegen von der Union auf den Pudding ge-
hauen haben, benehmen sie sich auch in Gesprächen,
nämlich wie ein Pudding, den man nicht an die Wand na-
geln kann. Wir haben tatsächlich das Problem, Frau
Dr. Krogmann, dass wir sehr gern mit Ihnen fachlich zu-
sammenarbeiten würden. Das Spiel kann aber nicht so
laufen, dass Sie allen in der Branche in Gesprächen alles
versprechen, statt klare Kante zu zeigen.

Wir wollen, dass im Mobilfunkbereich die deutschen
Besonderheiten betrachtet werden. Es gibt dort eine an-
dere Geschichte als im Festnetzbereich. Es gibt in
Deutschland einen ordentlichen Wettbewerb zwischen
den Netzen, und wir müssen aufpassen, dass wir Regu-
lierung nicht in dem Maß einführen, in dem wir es nicht
brauchen. Das ist vollkommen klar. Deshalb werden wir
dieses Spiel nicht mitmachen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)







(A) (C)



(D)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508603000

Kollege Heil, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Krogmann?

Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1508603100

Sehr gern.


(Zuruf von der SPD: Können Sie bestätigen, dass …?)


– Nein, kann ich nicht.

Dr. Martina Krogmann (CDU):
Rede ID: ID1508603200

Kollege Heil, könnten Sie bitte bestätigen, dass das

Spielchen, das Sie sich mit Ihrem Kollegen Kelber auf
meine Kosten geleistet haben, eine Unverschämtheit
war?


(Beifall bei der CDU/CSU)


Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1508603300

Nein, das kann ich nicht.

Dr. Martina Krogmann (CDU):
Rede ID: ID1508603400

Ich möchte Ihnen noch einmal sagen, was ich bereits

in meiner Rede ausgeführt habe.

(Zurufe von der SPD: Frage! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kurzinterventionen sind am Ende der Rede erlaubt!)


Ich habe darauf hingewiesen, dass von allen Seiten
– aus der Wirtschaft, von der Monopolkommission, von
der Regulierungsbehörde, aber vor allem auch von der
EU-Kommission – die Art der Umsetzung angeprangert
wird, die Sie im Telekommunikationsgesetz vorsehen.


(Klaus Barthel [Starnberg] [SPD]: Und jetzt die Frage!)


Sie versuchen, eine Lex Mobilfunk zu schaffen, die von
vornherein bestimmte Märkte ausgrenzt. Dies ist mit
EU-Recht nicht kompatibel.

Unsere Position dazu ist ganz klar. Wir müssen EU-
Recht einhalten. Es sieht unter anderem vor, dass die
Regulierungsbehörde aufgrund einer Marktanalyse fest-
zustellen hat, auf welchen Märkten – der Terminierungs-
entgeltmarkt ist vorgegeben – kein wirksamer Wettbe-
werb herrscht. Im Rahmen der Marktanalyse muss die
Regulierungsbehörde entscheiden, welche Instrumente
anzuwenden sind.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Fragen!)

Wir möchten – das und nichts anderes ist unsere Posi-
tion; das habe ich zu jedem Zeitpunkt gesagt – weiche
Instrumente ins Gesetz aufnehmen,


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Fragen! Unglaublich! – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: „Können Sie mir das bestätigen?“)


um der Regulierungsbehörde die gesamte Palette der In-
strumente zugunsten des Mobilfunkes zu Verfügung zu
stellen.
Wir sind nicht der Regulierer,

(Klaus Brandner [SPD]: Wo ist die Frage an Herrn Heil?)

sondern die Ordnungspolitiker, die den Rahmen zu set-
zen haben. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen,
Kollege Heil?


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)



Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1508603500

Frau Kollegin Krogmann, vielleicht kann ich genauso

lange antworten, wie Sie gefragt haben –

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

wenn es eine Frage gewesen wäre. Sie müssen keine
stellen; das ist in Ordnung. Ich versuche es zumindest
einmal.


(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Versuchen Sie es einmal! Das ist das Thema!)


– Soll ich Ihnen antworten? Das kann ich gern machen.
Die Frage ist doch, ob Sie de facto Regulierung im

Mobilfunkbereich wollen oder nicht.

(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Das ist nicht die Frage!)

Mit dieser Frage haben wir uns auseinander zu setzen.
Ich gebe Ihnen Recht, dass die EU-Richtlinien im
Grundsatz eine technologieneutrale, netzneutrale Regu-
lierung vorsehen. Wir können aber spezifische Regulie-
rungen durchaus möglich machen. Das sagen Ihnen auch
eine ganze Menge Experten.

Sie haben gesagt, die Wirtschaft in Deutschland be-
trachte das alles als EU-rechtswidrig. Dann haben Sie
die Monopolkommission, die EU-Kommission und die
RegTP zitiert. Reden Sie doch einmal mit der Wirt-
schaft! Reden Sie einmal mit den Unternehmen! Die ma-
chen sich große Sorgen wegen Aussagen wie der Ihren,
die der Kollege Kelber vor der Amerikanischen Han-
delskammer zitiert hat. Das bringt Sorge und Verun-
sicherung mit sich.

Deutschland ist im Mobilfunkbereich sehr gut aufge-
stellt. Wir haben Wettbewerb und ganz ordentliche
Preise – im Mittelfeld in Europa. Die Frage ist, ob Sie in
Bereichen regulieren wollen, wo Regulierung nicht not-
wendig ist, oder ob Sie die Regulierung dort konzentrie-
ren und durchschlagskräftig machen wollen, wo wir sie
wirklich brauchen. Frau Kollegin Krogmann, das ist die
Frage, die Sie begreifen müssen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Insgesamt kommt die Monopolkommission zu dem
Ergebnis, dass die Wettbewerbsentwicklung im Tele-
kommunikationsbereich auch in den vergangenen – ge-
samtwirtschaftlich durchaus schwierigen – zwei Jahren
sehr positiv verlaufen ist. Auch das zum Stichwort Still-
stand, Frau Kollegin Krogmann.

(B)







(A) (C)



(B) (D)


Hubertus Heil

Der Kabinettsentwurf zur Novellierung des Telekom-

munikationsgesetzes ist eine gute Grundlage für die fol-
gende parlamentarische Arbeit. Für die SPD-Bundes-
tagsfraktion erkläre ich, dass wir den vor uns liegenden
Gesetzentwurf an vier Maßstäben messen werden.

Der erste Maßstab, auf den es uns ankommt, ist, ob der
Gesetzentwurf und die dort definierten Rahmenbedingun-
gen ordnungspolitischen Gesichtpunkten Rechnung tra-
gen. Es gilt, den Rahmen so anzulegen, dass es zu mehr
Wettbewerb kommt. Es geht uns aber nicht um reinen
Preiswettbewerb – vielleicht mag uns das unterscheiden –,
sondern um einen volkswirtschaftlich produktiven, nach-
haltigen Wettbewerb. Deshalb ist der Wettbewerbsbegriff
im Verfahren genau zu definieren. Auch die Frage der
Marktdefinition spielt eine wichtige Rolle.

Der zweite Maßstab ist eine Gesetzesfolgenabschät-
zung, die wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
vorzunehmen versuchen, um zu ermessen, welche volks-
wirtschaftlichen Auswirkungen die vorgesehenen Rege-
lungen haben. Unser Ziel ist es, durch sinnvollen Wett-
bewerb Innovationen, Wachstum und Beschäftigung in
Deutschland zu fördern. Deshalb müssen wir sowohl
durch Wettbewerb im Infrastrukturbereich als auch
durch Dienstewettbewerb Investitionsanreize schaffen.

Professor Picot, der Vorsitzende des Wissenschaft-
lichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen und ein an-
erkannter Telekommunikationsexperte, schätzt, dass ein
massiver Ausbau der Breitbandnetze in Deutschland das
Wirtschaftswachstum zwischen 0,3 und 0,5 Prozent pro
Jahr steigern könnte. Diese Perspektive zeigt deutlich,
dass es sich lohnt, in der Gesetzgebung sehr sorgfältig
im Interesse unseres Landes zu arbeiten.

Ich mache mir keine Illusionen: Es geht um ein
Thema, das die Zuschauer, die uns heute zuhören und
nicht in der Diskussion stecken, nicht mitreißt. Es ist
kein Herzblutthema vieler Menschen. Nichtsdestoweni-
ger ist das ein für unsere Volkswirtschaft ganz entschei-
dendes Thema. Denn hier geht es um die Grundlagen,
die für Wachstum und Beschäftigung gelegt werden.

Drittens werden wir den Gesetzentwurf an den Anfor-
derungen unserer Verfassung messen, viertens – und
zwar in dieser Reihenfolge – an den Vorgaben aus den
fünf in nationales Recht umzusetzenden europäischen
Richtlinien. Konstitutiv für diese Richtlinien ist – das
habe ich gesagt – die Technologieneutralität. Das ist
keine Frage. Aber wir müssen darauf achten, dass den
Rahmenbedingungen, der Geschichte und dem Entwick-
lungsstand in Deutschland im Rahmen des Korridors,
den wir nutzen können, Rechnung getragen wird.

Wir werden im Gesetzgebungsverfahren also einen
ordnungspolitischen, einen volkswirtschaftlichen, einen
Verfassungsmäßigkeits- und einen EU-Konformitätstest
durchführen, weil wir sehr sorgfältig sein wollen. Natür-
lich ist es nicht schön, wenn man Zeiträume zur Umset-
zung von Richtlinien nicht einhält. Aber, Frau
Dr. Krogmann, ich sagen Ihnen ganz klar: Hier geht
Sorgfalt vor Schnelligkeit. Wir wollen ein gutes Gesetz,


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das ist Ihnen noch nie gelungen!)

weil dies, wie auch aus Ihren Reihen immer wieder be-
stätigt wird, wirklich die Magna Charta für die gesamte
Branche ist.


(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, im Folgenden möchte ich

noch kurz auf einige Einzelheiten des Gesetzentwurfes
eingehen, zum Beispiel, Frau Kollegin Krogmann, auf
die Forderung des Bundesrates nach einer sechsmonati-
gen Speicherung aller bei der Telekommunikation
anfallenden Verkehrsdaten auf Vorrat. Aus meiner
Sicht stellt eine solche Verpflichtung für die Branche
eine zu große Bürde da. Sie ist in Abwägung mit den
Anforderungen der inneren Sicherheit als unverhältnis-
mäßig zu betrachten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Frau Kollegin Krogmann, ich möchte Ihnen eines sa-
gen: Sie müssen in ihren Reihen ein bisschen aufpassen,
dass es nicht zu einer komischen Arbeitsteilung beim
Datenschutz und bei der Sicherheit im Telekommunika-
tionsbereich kommt. Ihre Innenpolitiker, vor allem dieje-
nigen aus den Ländern, fordern immer schärfere Rege-
lungen.


(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Ihre doch auch, Herr Kollege!)


Dann beklagen Sie im Bundestag die Kosten für die
Branche. Das ist ein Verfahren, das wir so nicht mitma-
chen werden.


(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Fragen Sie doch auch mal Herrn Schily! – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Führen Sie mal einen ergebnisoffenen Dialog mit Herrn Schily!)


Wir werden verhältnismäßig vorgehen und dieses Ansin-
nen des Bundesrates und auch des Landes Hamburg zu-
rückweisen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir werden die sicherheitsrelevanten Fragestellungen
sehr sorgfältig prüfen. Auch werden wir den Belangen
des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes Rech-
nung tragen. Hier werden wir in den nächsten Tagen und
Wochen eine sehr intensive Debatte zu führen haben.
Denn es geht tatsächlich um Bürgerrechte, aber auch um
Belastungen für die Branche.

Diskussionsbedarf gibt es meines Erachtens auch im
Bereich des Rechtsschutzes. Jetzt haben wir im Gesetz-
entwurf vorgesehen, dass es bei der Frage, wie sich Un-
ternehmen gegen Regulierungsentscheidungen gericht-
lich wehren können, beim Verwaltungsrechtsweg
bleiben soll.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ja, leider!)

Ich will Ihnen sagen, dass ich in dieser Diskussion sehr
offen bin, auch einen anderen Weg zu gehen und in Er-
wägung zu ziehen, die Zivilgerichtsbarkeit, die Kartell-
senate der Zivilgerichte, als zuständig zu betrachten.
Herr Kollege Krings, das werden wir sehr sorgfältig prü-






(A) (C)



(B) (D)


Hubertus Heil

fen. Hier gibt es, um das klar zu sagen, auf beiden Seiten
gute und schlechte Argumente.

Für mich sind es zwei bzw. drei Argumente, die es
notwendig machen, hier eine Öffnung vorzunehmen. Die
Zivilgerichte haben zukünftig auch über die staatlichen
Regulierungsentscheidungen auf dem Energiesektor zu
urteilen, wo sich ganz ähnliche Fragestellungen ergeben.
Deshalb stellt sich die Frage, ob es zweckmäßig ist, dies
dort anzusiedeln, und ob wir langfristig die Perspektive
in Richtung GWB eröffnen wollen. Dies sind gute Argu-
mente dafür.

Aber es gibt auch ein paar Argumente dagegen. Die
Verwaltungsgerichte haben Kompetenzen aufgebaut. Ich
biete Ihnen an, dass wir uns das in einem Verfahren – zu
zweit, zu dritt oder zu viert – in Ruhe miteinander an-
schauen und die besten Argumente abwägen. Aus der
Branche wissen auch Sie, dass es, je nachdem, mit wel-
chem Unternehmensvertreter man redet und welcher Ju-
rist gerade eingestellt wurde, unterschiedliche Signale
gibt. Aber wir werden darüber sehr sorgfältig diskutie-
ren.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wichtiger ist, dass wir den Rechtsweg verkürzen, dass
wir Regulierungen durchschlagskräftiger machen und
dass wir verhindern, dass Regulierungsentscheidungen
über den Rechtsweg obstruiert werden, wie das in der
Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle der Fall
war.

Durch die vielen Zwischenfragen ist mir die Zeit ein
bisschen davongelaufen.


(Lachen der Abg. Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU])


Daher möchte ich meine Ausführungen zum Schluss auf
folgenden Nenner bringen: Die eigentlichen Entschei-
dungen, die für die Marktregulierung sehr wichtig sind,
haben mit dem Resale, der Regulierung von Vorleistun-
gen und der Entgeltregulierung zu tun. Diese Punkte
werden wir sehr sorgfältig betrachten.

Lassen Sie mich noch eine Schlussbemerkung zum
Thema Billing und Inkasso machen, weil ich auch hier,
Herr Kollege Singhammer, die Unionsposition für eine
Puddingposition halte. Auf der einen Seite sagen Sie,
dass alles aus einer Hand kommen soll, auf der anderen
Seite wollen Sie alternative Inkasso- und Billingsysteme
fördern. Was denn nun? Ich sage Ihnen, dass wir uns in
Ruhe damit beschäftigen werden. Warum kann man
nicht darüber sprechen, den Marktbeherrscher jetzt auf
absehbare Zeit dazu zu verpflichten, diesen Aspekt mit
einer Sonnenuntergangsklausel zu versehen und dadurch
den Aufbau von alternativen Infrastrukturen zu betrei-
ben? Das halte ich für einen Weg, über den wir diskutie-
ren können. Ich sehe, dass hier bei der FDP mehr Offen-
heit als bei der Union gibt.

Meine Damen und Herren, wenn wir über den Tele-
kommunikationssektor reden, geht es tatsächlich um
nicht mehr und nicht weniger als Wachstum, Innovation
und Beschäftigung in Deutschland. Ich freue mich auf
die Debatten, die wir in den nächsten Tagen führen wer-
den. Wir werden zügig, aber sorgfältig beraten. So wird
es uns hoffentlich gelingen, ein Vermittlungsverfahren
mit dem Bundesrat zu vermeiden. Deshalb spare ich mir
heute auch die eine oder andere Bemerkung zu den Posi-
tionen der Länder.

Ich komme zum Schluss. Ich freue mich auf eine kon-
struktive Zusammenarbeit. Wir verfolgen das Ziel, der
deutschen Wirtschaft einen Schub zu geben. Außerdem
wollen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern in
Deutschland diese neuen Kommunikationsmittel zur
Verfügung stellen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508603600

Ich erteile das Wort Kollegen Dr. Günter Krings,

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1508603700

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-

ren Kollegen! Es ist mir ein besonderes Vergnügen, in
der ersten Debatte über ein Gesetz im Jahr eins der Ent-
deckung der Innovation durch die amtierende Bundesre-
gierung reden zu dürfen. Man kann sich leicht vorstellen,
wie die Mitarbeiter und Referenten der SPD nach der
Vorstandsklausur in Weimar die anstehenden parlamen-
tarischen Themen fieberhaft durchforsten mussten, um
herauszufinden, was man noch alles unter der Über-
schrift Innovation der staunenden Öffentlichkeit präsen-
tieren könne. Laut den Weimarer Leitlinien gilt sogar die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als
Ausweis von Innovation in Deutschland.

Es verwundert daher nicht, dass Sie auch auf das neue
Telekommunikationsgesetz gestoßen sind und dieses
Projekt, das allerdings schon seit einem Jahr läuft, umge-
widmet haben und nun in den Dienst Ihrer Innovations-
kampagne stellen. Dabei hat die Telekommunikations-
branche in der Tat viel mit Innovation und Zukunft in
unserem Land zu tun.


(Ute Kumpf [SPD]: Na also! – Dr. Rainer Wend [SPD]: Hört! Hört!)


Das Ergebnis der Liberalisierung der Telekommuni-
kationsmärkte, die die unionsgeführte Bundesregierung
1996 vorgenommen hat,


(Hubertus Heil [SPD]: Mit Unterstützung der SPD!)


waren niedrigere Preise und die Schaffung von Hundert-
tausenden von Arbeitsplätzen in Deutschland.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieser Erfolg fußt zu einem ganz erheblichen Teil auf
der Entwicklung und der Anwendung neuer Techniken.
Er basiert darauf, dass sich Ingenieure und Techniker
Gedanken darüber machen, wie das Telefonieren, wie






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Günter Krings

die Datenkommunikation, ja wie mobiles Leben und Ar-
beiten in Deutschland besser und nutzerfreundlicher
werden kann.

Die Entwicklung der letzten Jahre verlief allerdings
– das ist eben schon angesprochen worden – weitaus we-
niger erfreulich. Es hat keinen Zweck, das von Ihrer Seite
schönzureden. Im Gegensatz zum weltweit weiterhin ex-
pandierenden Telekommunikationsmarkt schrumpfte
der deutsche Markt im Jahr 2002 um 1,3 Prozent. In den
letzten Jahren gingen 40 000 Arbeitsplätze in der Tele-
kommunikationswirtschaft verloren.

Dass unsere Volkswirtschaft die Telekommunika-
tionsbranche dringend als Wachstumslokomotive braucht,
zeigt die jüngste Meldung von heute Morgen. In einer
Verlautbarung des Statistischen Bundesamtes wird fest-
gestellt, dass im vergangenen Jahr das Bruttoinlandspro-
dukt wieder gesunken ist, und zwar um 0,1 Prozent. Es
ist höchste Zeit, dass Sie mehr unternehmen als bisher,
um die Lokomotive wieder in Gang zu setzen. Die Zah-
len, die wir aus Wiesbaden bekommen haben, sind alar-
mierend.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wirtschaft-

liches Wachstum braucht Innovation. Für Innovation be-
darf es vernünftiger rechtlicher Rahmenbedingungen,
die es erlauben, dass neue Märkte erschlossen und neue
Geschäftsideen umgesetzt werden können. Wer sich von
der nun vorgelegten Novellierung des Telekommunika-
tionsgesetzes allerdings diese dringend benötigten Im-
pulse für neues Wachstum der Telekommunikations-
branche erhofft hat, wird leider bitter enttäuscht.

Herr Heil, Sie haben dankenswerterweise dargestellt,
in welchen Punkten Sie gesprächsbereit und offen sind.
Das finde ich sehr gut. Nur stimmt das leider nicht mit
dem Entwurf überein, den Herr Clement und das Bun-
deskabinett vorgelegt haben. Es wäre schön gewesen,
wenn Sie diese Offenheit schon in den Beratungen zum
Arbeitsentwurf, zum Referentenentwurf und zum Regie-
rungsentwurf gezeigt hätten. Sie hoffen, dass wir nun ge-
meinsam nachbessern. Es wäre schöner gewesen, wenn
bis jetzt mehr gekommen wäre.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hubertus Heil [SPD]: Wollen Sie durchwinken oder als Abgeordneter arbeiten?)


Angesichts meiner überschaubaren Redezeit will ich
ein einziges Beispiel anführen, das deutlich macht, an
welcher Stelle dieser Gesetzentwurf eine große Chance
vergibt, Impulse zu setzen; meine Vorredner haben auf
einige andere Punkte schon deutlich hingewiesen.

Einer der größten Standortvorteile, die wir in Deutsch-
land auch nach fünf Jahren Rot-Grün noch besitzen, ist
unser Rechtssystem. Was bringt aber die beste Rechts-
pflege, wenn die Verfahren zu lange dauern? Das rasche
Tempo auf dem Telekommunikationsmarkt verlangt
schnelle Entscheidungen, damit Unternehmen mit neuen
Produktideen die Leitungen der Deutschen Telekom zu
angemessenen Bedingungen und in angemessener Zeit
nutzen können.
Wenn die gerichtlichen Verfahren mitunter mehr als
fünf Jahre dauern, dann ist das rechtskräftige Urteil oft-
mals praktisch wertlos. Eine innovative Geschäftsidee
im Jahre 2004 kann 2009 schon ein Ladenhüter sein.
Über die Wachstumsfähigkeit unserer Telekommunika-
tionsunternehmen wird nicht nur in den Labors der Fir-
men, sondern auch in den Gerichtssälen unseres Landes
entschieden.

Die Bundesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf
vor, eine Rechtsmittelinstanz zu streichen. Das ist gut
gemeint. Wir alle kennen aber das Gegenteil von gut ge-
meint, nämlich schlecht gemacht. Wenn wir den Rechts-
weg wirklich kürzer, schneller und effektiver gestalten
wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass die gerichtli-
chen Entscheidungen dort getroffen werden, wo seit je-
her wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ausgetragen
werden. Das sind die Kartellgerichte. In diesen Senaten
der Zivilgerichtsbarkeit sitzt seit Jahrzehnten der ökono-
mische Sachverstand, der gebraucht wird, um Entschei-
dungen in den Fällen zu treffen, die im TK-Recht anfal-
len. Dazu zählen etwa die Abgrenzung von Märkten, die
Feststellung eines effektiven Wettbewerbs und eine
Reihe ähnlicher Fragen.

Wir wissen, dass der Kartellrechtsweg ohnehin nur
über zwei Instanzen verfügt, nämlich das Oberlandesge-
richt und den Bundesgerichtshof. Durch Zuweisung an
diese Gerichte würde zugleich ein Sonderverwaltungs-
rechtsweg für die Regulierungsbehörde verhindert. Ich
frage: Warum sollen wir einen neuen Instanzenweg er-
finden, obwohl es im Kartellrecht einen solchen bereits
gibt, der schneller und effektiver beschritten werden
kann? Wir als Unionsfraktion wollen die gerichtlichen
Verfahren in Deutschland einfacher und überschaubarer
machen und nicht durch neue Varianten und Sonderfälle
anreichern und damit rechtlich verkomplizieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Mobilte-

lefonie. Ich glaube, die Lage ist hier ganz eindeutig, und
ich verstehe gar nicht, warum Sie mit diesem Pingpong-
spiel versuchen, eine Kritik aufzubauen, die nicht haltbar
ist. Wir haben klare Vorgaben aus dem EU-Recht und
fünf Richtlinien umzusetzen. Wir setzen also europäi-
sches Recht um. Es sollte auch Ihnen als Nichtjuristen
bekannt sein, dass wir hier bestimmte Vorgaben einzu-
halten haben. Gemäß diesen Vorgaben müssen wir uns
jeden Markt anschauen und prüfen, ob dort Regulierung
notwendig ist oder nicht und ob dort bereits ein ausrei-
chender Wettbewerb besteht oder nicht. Im Bereich der
Mobiltelefonie spricht vieles dafür, dass der Wettbewerb
im Großen und Ganzen funktioniert.

Unsere Aufgabe als Politiker ist es, Rahmenbedin-
gungen zu schaffen und ein ordentliches ordnungspoliti-
sches Konzept in dieses Gesetz hineinzuschreiben, und
nicht, Einzelfallentscheidungen darüber zu treffen, ob
Wettbewerb vorliegt oder nicht. Sie sollten sich an dieser
Stelle von Ihren politischen Allmachtsfantasien verab-
schieden.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Günter Krings


(Beifall bei der CDU/CSU – Hubertus Heil [SPD]: Jetzt werden Sie ein bisschen oberflächlich, Herr Kollege!)


Wer innovativ sein will, muss seinen Kopf in der Tat
ein bisschen mehr anstrengen und den Mut fassen – zum
Beispiel bezogen auf den Rechtsweg –, auch einmal aus-
getretene Pfade zu verlassen. Innovationen kann man
nicht einfach beschließen. Hochleistungen kann man
weder im Sport noch bei den Hochschulen noch in der
Telekommunikation verordnen. Ein Minister oder ein
Abgeordneter, der in der Lage ist, ein Handy zu bedie-
nen, garantiert damit leider noch nicht, dass er auch die
wirtschaftlichen Bedürfnisse der Telekommunikations-
branche erkennt.


(Hubertus Heil [SPD]: Ein Jurastudium auch nicht!)


Durch den Entwurf zum Telekommunikationsgesetz
wird gezeigt: Nicht überall da, wo Innovation draufsteht,
ist auch Innovation drin. Wer von Innovation nicht nur
reden, sondern sie tatsächlich auch fördern will, der
muss sich eben leider auch mit so profanen Dingen wie
dem Prozessrecht und dem Rechtsweg beschäftigen.

Meine Damen und Herren Kollegen auf der linken
Seite dieses Hauses, nutzen Sie die Gesetzesberatungen
dazu, das zu tun! Wir werden Sie dabei gerne unterstüt-
zen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Hubertus Heil [SPD]: Unterstützung ist immer gut!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508603800

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen

auf den Drucksachen 15/2316, 15/2345 und 15/2329 an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
schlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses

(6. Ausschuss) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts-

ordnung
– zu dem von den Abgeordneten Dr. Norbert
Röttgen, Cajus Caesar, Dr. Wolfgang Götzer,
weiteren Abgeordneten und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Graffiti-Bekämpfungsgesetz –

(Erste Beratung 22. Sitzung)


– zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen,
Rainer Funke, Otto Fricke, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion der FDP eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten
Schutz des Eigentums

(Erste Beratung 17. Sitzung)

– zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf
eines … Strafrechtsänderungsgesetzes –
Graffiti-Bekämpfungsgesetz – (... StrÄndG)


(Erste Beratung 28. Sitzung)


– Drucksachen 15/302, 15/63, 15/404, 15/2325 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin
Daniela Raab, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1508603900

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Zunächst möchte ich Ihnen allen ein gesundes
und vor allem erfolgreiches neues Jahr wünschen, in
dem wir gemeinsam nützliche und gute Entscheidungen
treffen. Wir können gleich heute damit beginnen, denn
es geht um eine Entscheidung zum Graffiti-Bekämp-
fungsgesetz. Das Thema hatte eine lange Vorlaufzeit,
eine so lange, dass wir uns von der Union nun genötigt
sahen, nach § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bun-
destages einen Bericht des Rechtsausschusses anzufor-
dern.

Was das bedeutet, möchte ich vor allem den Zuhörern
auf den Tribünen und auch Ihnen gern erklären. Das bedeu-
tet, dass ganze zehn Sitzungswochen vergangen sind – das
ist umgerechnet fast ein halbes Jahr –, ohne dass von Ih-
rer Seite eine Reaktion auf unsere Initiative zur Graffiti-
bekämpfung kam. Es hat sich nichts getan. Sie haben uns
hingehalten, Sie haben sich nicht bewegt und Sie haben
verzögert.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Nein, wir lehnen ab!)


Berichterstattergespräche wurden angesetzt, verschoben
und dann mit vagen Begründungen überhaupt nicht mehr
abgehalten. Da muss ich Sie natürlich fragen: Wie soll
ich unter solchen Bedingungen hier eigentlich ordentlich
arbeiten?

Bereits Ende letzten Jahres hat unsere Fraktion einen
Gesetzentwurf eingebracht, der die Strafbarkeit sämtli-
cher Graffitischmierereien durch eine Ergänzung des
Strafgesetzbuches normieren wollte.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Wird dann weniger gesprayt?)


Die Behebung dieser Schmierereien verursacht bei
Bund, Ländern und Gemeinden, bei Privatleuten und in
der Wirtschaft jedes Jahr Schäden in Höhe von circa
200 bis 250 Millionen Euro.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können Sie verhindern?)


Bislang können derartige Schmierereien nur dann als
Straftat geahndet werden, wenn die Substanz der






(A) (C)



(B) (D)


Daniela Raab

besprühten Sache verletzt wird. Das Besprühen von
Glasflächen zum Beispiel, die man unter größerem Auf-
wand reinigen kann, ist demnach nicht strafbar. Diesen
Missstand wollen wir beheben und wir wissen da auch
die FDP an unserer Seite.


(Jörg van Essen [FDP]: Wir sind die Initiatoren gewesen! Wir waren die Ersten! – Gegenruf des Abg. Christoph Strässer [SPD]: Das macht es nicht besser!)


Eine vergleichbare Bundesratsinitiative läuft ebenfalls
seit 2000.

Heute haben wir in der Kernzeit dieser Plenardebatte
zum wiederholten Male – das muss man zugeben – die
Möglichkeit, unsere Argumente dazu auszutauschen.
Bisher haben unsere Bemühungen, gerade Sie, Herr
Ströbele, zu überzeugen, nicht gefruchtet. Dabei hat so-
gar Ihre eigene Ministerin die Notwendigkeit einer Ge-
setzesänderung eingesehen.


(Jörg van Essen [FDP]: Sehr gut!)

Ihre Argumentation, Herr Ströbele, eine Gesetzesände-
rung bringe nichts, weil man ja vorher nicht wisse, wie
sie auf die potenziellen Sprayer wirke,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, weil Sie keinen einzigen damit mehr erwischen!)


überzeugt mich überhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wenn es niemanden interessiert, werden wir das ja se-
hen. Aber wenn es niemanden interessiert, was im Straf-
gesetzbuch steht, frage ich Sie ganz ehrlich: Wozu brau-
chen wir dann eines? Das ist doch Unsinn.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mich interessiert sehr, was im Strafgesetzbuch steht!)


Dass Strafrecht nicht nur präventiv, sondern auch repres-
siv wirken kann, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen.

In der öffentlichen Expertenanhörung im Mai 2003
haben wir unter anderem von Vertretern der Polizei und
der Staatsanwaltschaft erfahren, dass auch Sprayer sehr
wohl wissen, was sie bei einer Festnahme erwarten
könnte. Sie wissen, dass sie, wie schon angedeutet, nach
dem Besprühen von Glasflächen, Telefonzellen oder
Wartehäuschen mangels Substanzverletzung nicht straf-
rechtlich verfolgt werden können.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Und zivilrechtlich? – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Fälle haben Sie denn?)


– Waren Sie nicht da? Schade.
Wir haben in dieser Anhörung auch erfahren, dass wir

hier beileibe nicht nur über Bagatelldelikte reden, die
von irgendwelchen unreifen Jugendlichen begangen
werden.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern?)

Vielmehr entwickelt sich gerade in Großstädten wie in
Berlin – der Kollege Gewalt wird nachher dazu Stellung
nehmen – eine regelrechte Bandenkriminalität.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist aus anderen Gründen strafbar!)


Immer häufiger bleibt es nicht beim Sprühen. Das wissen
Sie auch. Zwischen den Banden entwickeln sich Revier-
kämpfe darum, wer wo sprühen darf, und diese Revier-
kämpfe gipfeln nicht selten in massiver Gewaltanwen-
dung.

In den vergangenen Monaten sind wir fast alle aufei-
nander zugegangen. Auch in der SPD hat sich nach an-
fänglichem Widerstand die Einsicht durchgesetzt, dass
Handlungsbedarf besteht,


(Jörg van Essen [FDP]: Sehr erfreulich, ja!)

vor allem vor dem Hintergrund, dass aus diesem ver-
meintlich rechtspolitisch kleinen Thema nun schon ein
mittelgroßer Aufreger geworden ist, nicht nur in der
Presse. In dem einzigen Berichterstattergespräch, das
nach längerem Hängen und Würgen stattgefunden hat,
hätten wir uns sogar – mit „uns“ meine ich FDP, CDU/
CSU und SPD – auf eine konsensfähige Formulierung
einigen können, nämlich auf die des Bundesratsent-
wurfs. Wir waren bereit, nicht auf unserer Formulierung
des Verunstaltens zu beharren. Wir haben uns aufeinan-
der zubewegt. Entscheidend sollte nach unserer Auffas-
sung sein, dass die Schmierereien gegen den Willen des
Berechtigten stattfinden. Dieses objektive Kriterium er-
spart uns juristisch gesehen die Auslegung und in der
Praxis den Gutachterstreit, wann eine Substanzverlet-
zung vorliegt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben

jetzt genau zwei Möglichkeiten: Sie überzeugen Ihren
kleinen Koalitionspartner


(Jörg van Essen [FDP]: Nein, mit Vernunft ist Ströbele nicht beizukommen!)


von der Richtigkeit des Vorhabens, die Sie längst er-
kannt haben. Oder Sie trauen sich endlich und stimmen
ohne die Grünen im Dienste der guten Sache unserem
Gesetzentwurf zu. Alles andere verursacht nur noch
Kopfschütteln, nicht nur bei uns, sondern auch bei den
Bürgern.

In diesem Sinne wünsche ich mir eine baldige Eini-
gung bei diesem Thema. An uns scheitert es nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1508604000

Ich erteile das Wort Kollegen Christoph Strässer,

SPD-Fraktion.

Christoph Strässer (SPD):
Rede ID: ID1508604100

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin






(A) (C)



(B)


Christoph Strässer

Raab, neben den zwei Möglichkeiten gibt es noch eine
dritte Möglichkeit. Die dritte Möglichkeit, von der wir
Gebrauch machen, ist ganz einfach. Wir sind der Auffas-
sung, dass das, was Sie vorschlagen, eine weit gehende
Veränderung des Strafrechtes darstellt. Wir können uns
nicht damit zufrieden geben, strafrechtliche Veränderun-
gen, die, so wie Sie es vorschlagen, aus unserer Sicht rei-
nen Placebocharakter haben, zu akzeptieren. Deshalb
werden wir diesen Weg nicht mitgehen.


(Beifall bei der SPD)

Wie dem auch sei: Wir alle sind uns einig – ich denke,

das sollte man herausstellen –, dass Graffitischmiere-
reien die Innenstädte verschandeln. Sie sind wie das
Wegwerfen von Zigaretten – ich nenne das immer Lama-
verhalten – nicht nur durch Jugendliche, sondern auch
zunehmend durch Erwachsene, aber auch wie die Verun-
reinigungen durch Hunde und sonstige Haustiere sowie
wie die übrige Vermüllung unserer Städte, unserer Um-
welt und unseres gesamten Lebensumfeldes von uns
nicht zu tolerieren.

Niemand von uns will ein solches Verhalten tolerie-
ren; denn wir wissen – diese Zahlen sind korrekt –, dass
allein durch diese Aktionen Schäden von 200 bis
250 Millionen Euro im Jahr entstehen. Allein die Deut-
sche Bahn hat diesen Schaden – in diesem Fall war sie
korrekt und dies ist pünktlich in die Beratungen einge-
gangen – im Jahre 2002 auf 35 Millionen Euro beziffert.
Es ist völlig klar, dass dieses Verhalten nicht hinnehmbar
ist. Aber – das ist unsere erste Feststellung –: Es stellt
nach jetzigem Recht in der Regel fast immer die Erfül-
lung des Straftatbestandes der Sachbeschädigung dar.
Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Mir ist völlig klar: Die Debatte zu diesem Thema in
der Kernzeit hat etwas mit dem 29. Februar dieses Jahres
zu tun.


(Ute Kumpf [SPD]: Was ist denn da?)

Gerade deshalb will ich all denjenigen, die es betrifft,
noch einmal vorhalten: Das Hauptproblem bei der Be-
kämpfung von Graffitistraftaten ist nicht die gegenwär-
tige Rechtslage. Hauptproblem ist und bleibt die
Schwierigkeit, die Täter zu fassen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die simple Regel lautet: Wenn die Täter nicht gefasst
werden, können sie nicht bestraft werden.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wenn sie gefasst werden, auch nicht! – Lachen bei der CDU/ CSU)


– Sie können ruhig weiter lachen. Wenn die Täter nicht
gefasst werden, wird eine Ausdehnung und eine Verän-
derung des Strafrechts an diesem Problem überhaupt
nichts ändern. Nichts wird dadurch besser, dass wir die
strafrechtlichen Sanktionen in ihrem materiellen Gehalt
ändern.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)


Wenn die Täter gefasst werden – auch darüber können
Sie lachen, das lässt sich statistisch nachweisen –, dann
können und werden sie schon heute in der Regel straf-
und zivilrechtlich belangt. Ich jedenfalls kenne keine
Statistik, wonach in solchen Fällen signifikant viele Ver-
fahren eingestellt werden müssen, weil etwa die Tatbe-
standsvoraussetzungen nach § § 303 und 304 StGB nicht
erfüllt sind. Eine solche Statistik können Sie nicht lie-
fern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich kenne aber sehr wohl Statistiken, die belegen, dass
die Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Täter liegen.

Auch an eine gesteigerte Abschreckungswirkung
bei einer Ausdehnung des Straftatbestandes, wie Sie es
vorschlagen, vermag ich nicht zu glauben. Wenn Sie sich
wirklich mit der Szene befassen, dann werden Sie fest-
stellen können – diese Erfahrung haben Jugendpsycholo-
gen und -soziologen gemacht –, dass der Kick, um den
es dabei geht, nicht dadurch minimiert wird, dass Sank-
tionen erhöht werden. Im Gegenteil: Bei vielen dieser
Gruppen ist genau das ausschlaggebend. Je höher die
Sanktion, desto stärker ist der Reiz, gegen die Regelung
zu verstoßen.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das halte ich für ein Gerücht!)


Es soll also nicht der Eindruck entstehen, eine Geset-
zesänderung sei notwendig, weil Farbschmierereien
nicht bereits heute vom Tatbestand der Sachbeschädi-
gung erfasst würden. Dem ist nicht so. Ich interpretiere
auch beim Nachlesen sämtlicher Protokolle der Anhö-
rung, die wir im letzten Jahr durchgeführt haben, die
Mehrheit der Sachverständigen so, dass auch sie der
Auffassung sind, dass es nicht wirklich um Auffüllung
einer Strafbarkeitslücke geht, sondern dass in der Tat
– das sagt auch die neueste BGH-Rechtsprechung –


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist absolut richtig!)


der Tatbestand der Sachbeschädigung auch dann erfüllt
ist, wenn beim Entfernen Schaden entsteht.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508604200

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Bergner?


Christoph Strässer (SPD):
Rede ID: ID1508604300

Ich habe sehr sorgfältig die Protokolle der letzten De-

batten zu diesem Thema gelesen. Der Kollege
Bachmaier, der das bisher getan hat, hat gesagt: Das
müssen wir nicht machen. Ich schließe mich ihm in die-
ser Frage völlig an.

Wir haben festgestellt, dass an bestimmten Stellen, in
Großstädten und anderswo, die Strafermittlungsbehör-
den Schwierigkeiten haben. Dem ist so. Ich habe aller-
dings – das kann jeder in seinem Bereich tun – in

(D)







(A) (C)



(B) (D)


Christoph Strässer

meinem Wahlkreis in Münster mit den zuständigen Er-
mittlungsbehörden geredet.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich in München!)


Münster ist auch eine Stadt, in der das erhebliche Aus-
wirkungen hat. Der dortige Staatsanwalt, der die Ermitt-
lungen koordiniert, hat eine ganz eindeutige Position.
Das gültige Strafrecht und seine effektive Anwendung
ist in der Regel völlig ausreichend. Das Hauptproblem
ist nicht eine angeblich defizitäre Rechtslage, sondern
die Hauptprobleme liegen in der Prävention und in der
Strafverfolgung. Neben der konsequenten Verfolgung
der Straftäter, der repressiven Arbeit, haben wir deshalb
in unserer Stadt eine Ordnungspartnerschaft zwischen
der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Stadt und Orga-
nisationen und Verbänden, die dort arbeiten, gegründet.
Die haben das getan, was ich an dieser Stelle für das
Richtige halte, nämlich aufklären, präventiv arbeiten und
insbesondere den Jugendlichen Alternativen aufzeigen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Gerade in diesem Bereich geht es um Möglichkeiten, das
zu verbessern.

Wir sehen aber auch – das will ich Ihnen gar nicht ab-
sprechen –, dass bei vielen Menschen gerade in Bal-
lungszentren angesichts der vielfältigen Schmierereien
eine erhebliche Verunsicherung und ein Gefühl ent-
steht, dass dort Sicherheitsdefizite vorhanden sind. Das
kann niemand in Abrede stellen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wie beheben Sie das jetzt?)


Deshalb ist es richtig und vernünftig, dass wir uns auch
in unserer Fraktion mit einer Gesetzesänderung beschäf-
tigen und darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es
gibt


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Sie hatten ja auch Zeit! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Dabei kommt nichts heraus!)


– warten Sie doch mal ab –, in den Fällen, in denen keine
Substanzverletzung entsteht, eine etwa vorhandene
Strafbarkeitslücke in den Bereichen der Sachbeschädi-
gung und gemeinschaftlichen Sachbeschädigung zu
schließen. Wir sind dabei, daran zu arbeiten, aber wir
können es uns nicht einfach so leicht machen. Das ist
eine strafrechtliche Sanktion.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Es macht sich keiner leicht!)


Eine strafrechtliche Sanktion macht man nicht mal eben
so, weil Wahlkampf ist und weil man damit auf populis-
tische Art und Weise Stimmen fangen will. Das geht
nicht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/ CSU)


Ich sage Ihnen – das ist kein Geheimnis –: Wir diskutie-
ren und wir werden Ihnen in Zukunft etwas vorlegen.
Wir haben – das ist auch unstreitig – einen Dissens in
unserer Koalition.


(Jörg van Essen [FDP]: Genau das ist der Grund!)


Ich bin aber davon überzeugt, dass wir auch an dieser
Stelle einen Konsens finden, der besser ist als das, was
bisher vorliegt.

Zu den vorliegenden Gesetzesvorschlägen in aller
Kürze: Wir werden den Entwürfen der CDU/CSU-Frak-
tion und der FDP-Fraktion in der vorliegenden Form
nicht zustimmen. Wir bleiben der Meinung, dass das Tat-
bestandsmerkmal des Verunstaltens kein tauglicher An-
satzpunkt für eine Strafverfolgung ist. Ich schließe mich
nicht nur an dieser Stelle, sondern insgesamt der Posi-
tion der Bundesministerin der Justiz an, die in einem
umfangreichen Vortrag vor dem Verband der Haus- und
Grundeigentümer Deutschlands zu diesem Tatbestand
des Verunstaltens gesagt hat: Wir wollen nicht das
Kunstgutachten im Amtsgerichtsprozess einführen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Ich kann mich an eine Diskussion hier erinnern, in der
gerade Sie gesagt haben, man solle doch das Strafgesetz-
buch nicht ständig mit neuen unbestimmten Rechtsbe-
griffen anfüllen.


(Zuruf von der SPD: So ist das!)

Genau dies tun Sie mit dem Begriff des Verunstaltens.
All diese Dinge wollen wir nicht haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/ CSU – Jörg van Essen [FDP]: Wir sind schon längst weiter in der Diskussion!)


Wir wollen gerade das Gegenteil von dem erreichen.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das ist ein alter Text! Sie halten rechtshistorische Vorträge, das heißt, Sie lesen sie ab!)


– Es ähnelt sich, Herr Kollege Gehb. Ihre Zwischenrufe
ähneln auch denjenigen, die ich gelesen habe. Aber das
macht nichts. Das ist das Problem bei dem Tatbestand,
um den es geht. Ich rede über Ihren Gesetzentwurf und
den der FDP.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sie kennen ja den Text gar nicht!)


Wir wollen eher Klarheit als Unklarheit. Sie verun-
sichern die Justiz und alle diejenigen, die in diesem
Bereich arbeiten. Ich sage ganz deutlich: An diesem
Punkt – darüber wird man sicherlich reden können – for-
muliert der Entwurf des Bundesrates deutlich schärfer.


(Jörg van Essen [FDP]: So weit sind wir doch schon längst!)


– Wir reden über drei Anträge, Herr Kollege van Essen.
Drei Anträge liegen zur Diskussion vor. Die Kollegin
Raab hat sich deutlich auf Ihren Antrag bezogen. Ziehen
Sie Ihre Gesetzentwürfe zurück! Dann ist es für uns ein-
facher.






(A) (C)



(B) (D)


Christoph Strässer

Die Gesetzentwürfe werfen zudem Auslegungs-

schwierigkeiten auf. Diese ergeben sich zum einen aus
dem Merkmal „nicht nur unerheblich“. Zum anderen
muss ein Verstoß gegen den Willen des Eigentümers
vorliegen. Das aber ist doch völlig klar. Bei vorliegen-
dem Willen des Eigentümers kann schließlich nicht
irgendeine strafbare Handlung unterstellt werden. Die
Frage, wie der erklärte Wille des Eigentümers nach au-
ßen dringen muss, wird aber in Ihrem Gesetzentwurf und
auch in dem des Bundesrates nicht klar beantwortet.


(Widerspruch des Abg. Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU])


Das zeigt schlicht und ergreifend, dass Auslegungspro-
bleme bestehen. Wir wollen, dass diese Fragen geklärt
werden.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sind Sie Jurist?)

Wir stellen fest, dass die vorliegenden Gesetzent-

würfe nicht unsere Zustimmung finden. Ich kann, will
und werde nicht ausschließen, dass sich in Zukunft eine
Lösung finden lässt. Das würde ich sogar begrüßen.

Die Koalition wird ihre Regierungsfähigkeit auch in
dieser Frage beweisen. Es macht aber keinen Sinn, dass
die Oppositionsfraktionen ihre Gesetzentwürfe in schö-
ner Regelmäßigkeit unverändert einbringen. Diesen Ent-
würfen werden wir nicht zustimmen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Wolfgang Zöller [CDU/ CSU]: Der macht noch beim Zuhören Fehler!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508604400

Als nächster Redner hat der Kollege Jörg van Essen

von der FDP-Fraktion das Wort.


Jörg van Essen (FDP):
Rede ID: ID1508604500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

bin über die Rede des Kollegen Strässer außerordentlich
überrascht.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wir nicht!)

Wenn ich ehrlich zu mir selbst bin, bin ich sogar eher
fassungslos über das, was uns der Kollege Strässer vor-
getragen hat.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Zunächst einmal hat er den Eindruck erweckt, als ob

die Debatte etwas mit dem 29. Februar dieses Jahres zu
tun hat.


(Christoph Strässer [SPD]: Ja sicher! – HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zufällig ist der Hamburger Senator hier!)


Ich darf darauf hinweisen, dass die FDP-Bundestags-
fraktion schon vor fünf Jahren einen Gesetzentwurf zur
besseren Bekämpfung von Graffiti eingebracht hat. Wir
wussten damals noch nicht, dass am 29. Februar 2004 in
Hamburg Wahlen stattfinden würden.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber deshalb haben Sie es jetzt aufgesetzt!)


Aber was wir schon damals wussten und auch heute wis-
sen, ist, dass es in unseren Städten Schmierereien gibt,
die erhebliche Schäden verursachen und die Städte in ei-
ner Weise verunstalten, die den Bürgern nicht zuzumu-
ten ist.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist scheinheilig!)


Wir wussten auch schon damals, dass jährlich Millio-
nenbeträge aus Steuermitteln – aus den Kassen der Bür-
ger – aufgewandt werden müssen, um die Schäden wie-
der in Ordnung zu bringen.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Und daran ändert Ihr Gesetzesvorschlag etwas?)


– Ja, unser Gesetzesvorschlag ändert etwas daran. Auch
das hat die Debatte gezeigt.


(Jörg Tauss [SPD]: Ist ja Unfug!)

Ich weiß nicht mehr genau, wie viele Anhörungen zu

diesem Thema stattgefunden haben. Die Anhörungen
haben ein klares Ergebnis gebracht: Es besteht ein straf-
rechtliches Defizit,


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

und zwar deswegen, weil die Rechtsprechung eine Sub-
stanzverletzung erfordert. Nur dann, wenn die Farbe in
die Substanz, auf die sie aufgetragen wird, eingedrungen
ist, liegt eine Sachbeschädigung vor.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele Verurteilungen sind deshalb gescheitert?)


Als jemandem, der aus der Justiz kommt – übrigens
vertritt der Behördenleiter offensichtlich eine andere
Meinung als der Dezernent, mit dem Sie wohl gespro-
chen haben; ich habe ihn nämlich in der vergangenen
Woche beim Dämmerschoppen getroffen; das war intere-
ssant –,


(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da waren Drogen im Spiel!)


ist mir völlig klar, dass viele meiner Staatsanwaltskolle-
gen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht
noch zusätzliche Kosten für die Steuerzahler verursa-
chen wollen, indem sie teure Gutachten anfordern; viel-
mehr stellen sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit
ein.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie bei der CDU/CSU)


Dadurch ergeht an die Täter das Signal, dass ihr Verge-
hen nicht so schlimm ist. Das aber darf in Zukunft nicht
mehr geschehen. Diejenigen, die beispielsweise eine
Hauswand besprühen, die eine alte Dame, die lange






(A) (C)



(B) (D)


Jörg van Essen

dafür gespart hat, wieder einmal hat streichen lassen,
müssen wissen, dass das Konsequenzen hat.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Die müssen erst einmal erwischt werden!)


– Ich habe Ihnen doch gerade deutlich gemacht, dass das
Erwischtwerden häufig zur Folge hat, dass das Verfahren
wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Deshalb bin ich
sehr dankbar dafür, dass die Bundesjustizministerin of-
fensichtlich inzwischen weiter ist als der eine oder an-
dere Kollege in der SPD-Bundestagsfraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Das Allerschlimmste ist allerdings, dass es in diesem

Bundestag eine Fraktion gibt, der der Rechtsstaat nichts
bedeutet.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Leider wahr!)


Denn das, was wir wollen, ist ein klarer Eigentums-
schutz. Insbesondere der Kollege Ströbele ist all den Ar-
gumenten, die uns in der Anhörung vorgetragen worden
sind, offenbar nicht zugänglich.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Man hofft zwar immer auf Altersweisheit, aber davon
profitiert leider nicht jeder.

Das, was mir ebenfalls große Sorgen bereitet, ist:
Wenn wir kein entsprechendes Signal geben, dann wird
das eventuell zu dem führen, was uns die Staatsanwälte
aus Berlin, die übrigens die Sachverständigen der SPD
waren, vorgetragen haben, nämlich in den kriminellen
Szenen zu einer weiteren Zunahme der Gewaltkrimina-
lität.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind aus anderen Gründen strafbar! Waffenbesitz! Das wissen Sie alles!)


Wenn wir kein entsprechendes Gesetz verabschieden,
dann ist das Signal: Im Bundestag geschieht nichts; es
wird hingenommen. Dadurch werden die Probleme nicht
geringer, sondern größer.

Wir, die FDP, haben vor fünf Jahren die erste Initia-
tive ergriffen. Wir werden bei diesem Thema nicht lo-
cker lassen, bis wir zu einer vernünftigen Regelung ge-
kommen sind.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Dass es uns um eine vernünftige Regelung geht, können
Sie daran sehen, dass wir in den Berichterstattergesprä-
chen – genauso wie die CDU/CSU – deutlich gemacht
haben, dass wir aufgrund von Einwänden der Sachver-
ständigen nicht mehr auf der Durchsetzung unserer Ent-
würfe bestehen, sondern bereit sind, auf den Vorschlag
des Bundesrates einzugehen. Das ist eine wunderbare
Möglichkeit – warum nutzen Sie sie nicht? –, zu einem
fraktionsübergreifenden Kompromiss zu kommen.


(Zuruf von der SPD: Dann ziehen Sie doch Ihre Anträge zurück!)

Ich hoffe, dass die SPD mitmacht und dass es ihr ge-
lingen wird, die Grünen zu überzeugen, dass dieses Land
ein Rechtsstaat ist und dass auch die Grundrechte in die-
sem Staat durchgesetzt werden müssen. Wir jedenfalls
werden dafür kämpfen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508604600

Das Wort hat jetzt der Kollege Hans-Christian

Ströbele vom Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS SES 90/DIE GRÜNEN)

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN):
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege van Essen, das war scheinheilig;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

denn Sie wissen ganz genau, dass diese Debatte am heu-
tigen Vormittag nur deshalb angesetzt worden ist, weil
am 29. Februar Wahlen in Hamburg stattfinden wer-
den.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig! – Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)


Oder warum hat sich der Hamburger Justizsenator ge-
rade am heutigen Tage hierher verirrt? Können Sie mir
einen anderen Grund dafür nennen?


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird er selber gleich versuchen!)


Wenn das richtig ist – Sie wissen das eigentlich; aber Sie
stellen es anders dar –, dann sind alle Ihre Argumente als
scheinheilig entlarvt.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie wissen weder was heilig noch was scheinheilig ist!)


Wir Grüne stehen dazu, dass wir eine Verschärfung
von Vorschriften des Strafgesetzbuches im Hinblick auf
Graffiti für falsch halten. Deshalb haben wir im Innen-
ausschuss gemeinsam mit den Sozialdemokraten die drei
vorliegenden Gesetzentwürfe abgelehnt.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das haben wir nicht deshalb getan, weil wir meinen,
dass jedes Graffito ein Kunstwerk ist, das geschützt wer-
den muss, oder weil wir nicht darüber empört und ärger-
lich sind, wenn in U- und S-Bahnen die Fenster zerkratzt
sind oder wenn auf gerade neu gestrichene Wände von
Privathäusern Graffiti gesprüht werden. Auch wir finden
das ärgerlich und wollen etwas dagegen tun. Aber Ihre
Gesetzesvorschläge sind ungeeignet, unnötig und falsch.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Aber die Putzfrauen kriminalisieren!)







(A) (C)



(B) (D)


Hans-Christian Ströbele

Sie sind ungeeignet, weil Sie mit dem Begriff „Verun-
staltung“ den Gerichten Steine statt Brot geben. Denn
wie soll der Richter im Einzelfall entscheiden, ob es sich
um eine Verunstaltung oder um eine Verschönerung han-
delt?


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Sie sind nicht auf dem Stand der Dinge! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Es ist nicht zu fassen!)


Denken Sie nur an die Diskussion über die Verhüllung
des deutschen Reichstags in diesem Hohen Haus. Die
Verhüllung wurde zuerst von vielen als Verunstaltung
angesehen. Nachher wurde sie weltweit als großes
Kunstwerk gefeiert. Nach Ihren Vorstellungen sollen die
Gerichte mithilfe von Sachverständigen zum Beispiel
die Frage beantworten, ob es sich bei dem Anbringen ei-
nes Kopftuchs, eines Bartes oder einer Pappnase an einer
Statue im öffentlichen Raum um eine Verunstaltung han-
delt oder nicht. Aber das führt nicht zu besseren Ergeb-
nissen und nicht zu mehr Rechtsklarheit, sondern zu Un-
klarheit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege van Essen, verehrte Kolleginnen und

Kollegen von der CDU/CSU, sehr geehrter Herr Justiz-
senator aus Hamburg, ich behaupte, dass Sie die Eigen-
tümer von Häusern und die Kommunalpolitiker, die sich
in ihrer Not auch an uns wenden und darauf hinweisen,
dass ihnen das alles über den Kopf wachse, dass das zu
teuer werde und dass es sich hier um ein Riesenproblem
handle, in die Irre führen und täuschen wollen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Sie wollen nämlich diesen Menschen wider besseres
Wissen – das ist viel schlimmer – klar machen, dass
durch die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesänderung
mehr Täter gefasst und dass mehr Straftaten verhindert
werden können. Das ist aber nicht richtig. Hier sind Sie
auf dem Holzweg.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Bergner hat hier am 30. Januar vergan-

genen Jahres eine Rede gehalten, in der er behauptet hat,
die Polizei habe auf einer Anhörung in Halle erklärt, sie
könne 70 Prozent der Taten aufklären, aber es komme zu
nur drei Verurteilungen. Wir haben uns die Unterlagen
von der Staatsanwaltschaft in Halle kommen lassen. Es
ist genau umgekehrt: Im Jahre 2000 wurden gegen
490 Personen Strafverfahren wegen Graffitisprayens
eingeleitet. Drei dieser Verfahren wurden eingestellt,
weil man der Meinung war, der Tatbestand sei nicht er-
füllt. Im Jahr 2001 wurden gegen 1 100 und im Jahr
2002 gegen 1 500 Personen Strafverfahren eingeleitet. In
keinem dieser Fälle ist das Verfahren eingestellt worden
und keiner dieser Fälle hat mit einem Freispruch geen-
det, weil die Voraussetzungen des heutigen Tatbestandes
der Sachbeschädigung nicht gegeben waren.


(Jörg van Essen [FDP]: Die Einstellung erfolgt doch wegen Geringfügigkeit! Weil man kein Gutachten machen kann! Ich habe es doch gerade erklärt!)

Es ist also ganz einfach nicht richtig, dass dort eine Tat-
bestandslücke besteht und dass Verurteilungen deshalb
scheitern.

Wir müssen zu anderen Überlegungen kommen. In
der Anhörung – ich habe das bereits im Rechtsausschuss
gesagt – hat uns eine Frau über die Praxis informiert. Sie
nahm an einem Senatsprojekt in meinem Wahlkreis, in
Berlin-Friedrichshain, mit dem Namen „BÖ 9“ teil. Sie
können sich das gern vor Ort anschauen. Ich bin auch
bereit, die Teilnehmer dieses Projekts hierher zu holen.
Im Rahmen dieses Projekts werden einige Dutzend
junge Männer zwischen 11 und 25 Jahren betreut, nach-
dem sie einmal wegen Graffitisprayens, wegen Ha-
schischkonsums oder wegen anderer Delikte in Erschei-
nung getreten sind. Ich habe diesen jungen Männern von
diesen Gesetzesvorhaben erzählt. Sie fanden dies nicht
nur nicht cool, sondern sie haben klar gesagt: Das wird
keinen von uns oder von denen, die wir in all den Szenen
kennen, davon abhalten, Graffiti-Tags an eine Wand zu
sprayen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Jörg van Essen [FDP]: Zuhälter finden die Gesetze gegen die Zuhälterei auch nicht gut! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Geben Sie Ihre Blockade auf, Herr Ströbele!)


Diese jungen Männer haben mir klar gemacht, dass es
eine ganze Reihe von Graffitisprayern gibt, die wirkliche
Kunstwerke oder Kunsthandwerksprodukte erstellen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Aber auf fremden Wänden!)


Beispiele dafür waren in Büchern und Kalendern zu fin-
den, die sie mir gegeben haben. Sie haben gesagt: Wenn
ihr uns in Berlin öffentliche Flächen zur Verfügung
stellt, wo wir das präsentieren können, wo wir uns selbst
verwirklichen können, dann würden diejenigen, die
wirklich künstlerisch tätig werden wollen, nicht an ande-
ren Stellen sprayen, wo sie diese Ärgernisse erregen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wo wir etwas machen
können.

Gegen die anderen, also gegen diejenigen, die sich
dadurch selbst verwirklichen wollen, dass sie in der
U-Bahn, in der S-Bahn oder an Häuserwänden ihre Graf-
fiti-Tags setzen, kommen Sie mit Ihren Gesetzesvorha-
ben nicht an.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Geben Sie Ihre Blockade auf, Herr Ströbele!)


Da müssen Sie sich etwas anderes einfallen lassen. Wir
sind dabei.

Hierbei handelt es sich nicht um ein Strafbarkeitsdefi-
zit im Strafgesetzbuch, das ausgeglichen werden soll,
sondern ganz einfach um ein Vollzugsdefizit, weil man
die entsprechenden Personen nicht erwischt. Das ist das
Problem. Das sollten Sie den Hauseigentümern, den
Kommunalpolitikern und all denjenigen, die sich da-
rüber zu Recht beschweren, sagen. Man sollte gemeinsam
darüber nachdenken, wie man mehr derer habhaft werden
kann, die wirkliche Sachbeschädigungen anrichten, etwa






(A) (C)



(B) (D)


Hans-Christian Ströbele

weil sie die Scheiben ganzer U-Bahnen so zerkratzen,
dass man nicht mehr hindurchschauen kann. In dieser
Hinsicht sollten wir uns gemeinsam etwas einfallen las-
sen. Aber eine Gesetzesänderung, so wie Sie sie vorge-
schlagen haben, ist ungeeignet und falsch. Deshalb wer-
den wir unsere Stimme dafür nicht hergeben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508604700

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen

Dr. Christoph Bergner von der CDU/CSU-Fraktion das
Wort.


Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1508604800

Herr Präsident! Herr Kollege Ströbele, Sie haben auf

meinen Redebeitrag vom letzten Jahr verwiesen. Sie ha-
ben Zahlen infrage gestellt, die ich von der Polizeidirek-
tion Halle erhalten habe und die mir der zuständige
Oberstaatsanwalt bestätigt hat.

Zum Ersten möchte ich feststellen: Diese Zahlen sind
richtig.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche?)


Ich kann Ihnen nur raten, diese Zahlen auch ernst zu
nehmen.

Zweitens. Was die Interpretation der Einstellung der
Verfahren betrifft, verweise ich auf die Ausführungen
des Kollegen van Essen: Die Einstellung eines Verfah-
rens wegen Geringfügigkeit hat mit genau der Rechts-
lage zu tun, die wir ändern wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der SPD: Das ist nicht wahr!)


Drittens möchte ich Sie auf einen Umstand aufmerk-
sam machen. Ich bin mit dem Phänomen seit längerem
beschäftigt. Mir sind Internetseiten bekannt geworden,
in denen Spraydosen mit Geräuschschutz angeboten
werden, damit die Täter nachts nicht gefasst werden
können.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?)


Mir sind Internetseiten bekannt geworden, in denen ne-
ben diesen Spraydosen mit Geräuschschutz Nachtsicht-
geräte für Sprayer angeboten werden. Ich muss Sie fra-
gen: Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass wir es
dann, wenn das Strafgesetzbuch nicht eine eindeutige
Antwort auf solches Verhalten gibt, irgendwann einmal
mit dem Tatbestand der organisierten Kriminalität zu
tun haben werden?


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das steht doch längst unter Strafe! Hier wird ein Popanz aufgebaut! – Joachim Stünker [SPD]: So was von verrückt!)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508604900

Herr Ströbele zur Erwiderung.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Kollege Bergner, können Sie mir erstens sagen,

(Zurufe von der CDU/CSU: Keine Fragen! – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Aber es nützt nichts, wenn er Ihnen was sagt!)


was diese Ihre Vorhalte mit den hier zu diskutierenden
Gesetzesvorschlägen zu tun haben?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Wolfgang Zöller [CDU/ CSU]: Mit Ihren Ausführungen hat das etwas zu tun!)


Wo in den Gesetzentwürfen der CDU/CSU oder der FDP
oder des Bundesrates ist die Rede von Schallschützern
für Spraydosen?


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei der SPD – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Sie machen sich ja lächerlich!)


Wo ist darin die Rede von Nachtsichtgeräten? Wo ist da-
rin die Rede von Firmen, die so etwas im Internet anbie-
ten? Sagen Sie mir, was das mit dem Thema der Erweite-
rung der Strafvorschrift über die Sachbeschädigung zu
tun hat! Was Sie hier betreiben, ist reiner Populismus.
Das mag ja alles so sein, aber dann müssen Sie andere
Gesetzentwürfe vorlegen oder in anderer Weise vorge-
hen.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr richtig!)


Die zweite Frage. Verehrter Kollege Bergner, kennen
Sie die Statistiken Ihrer Staatsanwaltschaft in Halle, die
mir durch den Leitenden Oberstaatsanwalt von Halle am
11. Februar 2003, also kurz nach Ihrer Rede hier, über-
sandt wurden? Es handelt sich um die Statistiken für die
Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002. Sagen Sie mir bitte,
welche der Zahlen, die ich vorhin in meiner Rede ge-
nannt habe, unrichtig sind und welche richtig sind!
Wenn Sie sich damit beschäftigen, müssen Sie zu dem
Ergebnis kommen, dass beim rapiden Anstieg der Zah-
len auch bei der Staatsanwaltschaft in Halle keines der
Verfahren in den Jahren 2001 und 2002 eingestellt wor-
den ist oder mit einem Freispruch geendet hat, weil der
Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht gegeben ge-
wesen ist.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Er will es nicht kapieren! – Jörg van Essen [FDP]: Ich habe es doch erläutert! Es geht um die Einstellung wegen Geringfügigkeit! Darauf kommt es an!)


Ich bitte Sie, dem Hohen Hause gegenüber dieses Zuge-
ständnis zu machen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508605000

Das Wort hat jetzt der Senator für Justiz der Freien

und Hansestadt Hamburg, Dr. Roger Kusch.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1508605100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr

Ströbele, erlauben Sie mir zunächst eine kleine Korrek-
tur. Ich habe mich nicht hierher verirrt. Ich bin ganz be-
wusst hierher gekommen.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch schlimmer!)


Ich fühle mich in diesem Hohen Haus außerordentlich
wohl,


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der letzte Senator aus Hamburg hier war aber nicht so!)


weil uns in diesem wunderschönen Plenarsaal Graffiti
erspart bleiben.

In Hamburg wie in anderen Großstädten ist das Er-
scheinungsbild leider nicht ganz so schön wie hier im In-
neren des Reichstages. Hamburg wird wie andere Groß-
städte in erheblichem Maß von Schmierereien und
Verunstaltungen geprägt. Was für viele Jugendliche ein
Zeitvertreib mit besonderem Kick ist, wird von der Be-
völkerung überwiegend als Ausdruck von Zerstörungs-
lust und mangelndem Respekt vor fremdem Eigentum
angesehen.


(Daniela Raab [CDU/CSU]: Richtig!)

Die Verschmutzungen werden oft als Symbol des Ver-

falls der Ordnung gewertet, von wo aus der Weg zu wei-
terer Zerstörung und Vandalismus geebnet ist. Graffiti
führen bei vielen Bürgern zur Beeinträchtigung ihres
persönlichen Sicherheitsgefühls, vor allem dann, wenn
sie gehäuft auftreten, wie es an vielen Stellen in den
Großstädten mittlerweile üblich ist. Welche Dimension
das Problem angenommen hat, kann ich an der Hambur-
ger Zahl zeigen. Wir haben derzeit jährlich 4 000 Ermitt-
lungsverfahren in Sachen Graffiti.

Graffiti verursachen neben der Beeinträchtigung des
Sicherheitsgefühls der Bevölkerung auch erhebliche
Kosten; denn die Beseitigung der Schmierereien ist zu-
meist mit hohem Aufwand verbunden. Diese Kosten be-
lasten sowohl private Eigentümer als auch die öffentli-
chen Haushalte.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Warum lesen Sie uns das nun vor?)


Dabei trifft es die besonders hart, die es ohnehin schon
schwer haben. Schmierereien finden sich viel häufiger
an Wohnblocks des sozialen Wohnungsbaus als an weit-
läufigen Heckenanlagen in wohlhabenden Gegenden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der SPD: Na sowas! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das weiß doch jeder! Dazu brauchten Sie nicht von Hamburg hierher zu kommen!)


Mieter können nicht einfach eine Reinigungsfirma be-
auftragen, sondern müssen vorher sehr unerfreuliche Ge-
spräche mit ihrem Vermieter führen, denn auch dieser
hat Probleme damit, alle paar Wochen Geld dafür aufzu-
bringen, dass sein Mietshaus wieder schön aussieht.

Die Beseitigung von Graffiti entpuppt sich bei der
gegenwärtigen Rechtslage als Sisyphusarbeit: Kaum ist
ein Graffito beseitigt, da wird es schon durch mindestens
ein neues ersetzt. Dies führt nicht nur bei den Opfern zu
Resignation und Frustration,


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Auch das wussten wir schon! Kommen Sie einmal auf das Gesetz zu sprechen!)


auch die Beamten des Bundesgrenzschutzes und der Po-
lizei müssen oft erleben, dass trotz ihrer mühsamen Ar-
beit ständig neue Graffiti entstehen.

Die Strafverfolgung läuft bereits deswegen in vielen
Fällen leer,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In wie vielen Fällen in Hamburg? Nennen Sie mal eine Zahl!)


weil nach der Rechtsprechung – das wurde hier schon
mehrfach angesprochen – die Substanzverletzung ein
Tatbestandsmerkmal ist. Die Substanzverletzung nach-
zuweisen ist bei dem einzelnen Graffito, bei der einzel-
nen Tat oftmals so aufwendig, dass in Bezug auf die ein-
zelne Tat kein Gutachten eingeholt wird


(Jörg van Essen [FDP]: Und das Strafverfahren eingestellt wird!)


und deshalb die Strafverfolgung bezüglich dieser einzel-
nen Tat – darauf haben Sie schon mehrfach hingewiesen,
Herr van Essen – eingestellt wird.


(Jörg van Essen [FDP]: Richtig! Genau das ist es!)


Die Einstellung der Verfolgung einer einzelnen, mögli-
cherweise unbedeutenden Tat führt in der Masse zu dem
Aussehen der deutschen Großstädte, wie wir es kennen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dirk Manzewski [SPD]: Wie viele Fälle konkret? – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Senator, das stimmt nicht! Das wissen Sie!)


Meine Damen und Herren, die Problematik ist nicht
neu; auch darauf wurde schon hingewiesen. Seit 1999
laufen die Bemühungen, und zwar, wie der heutige Tag
zeigt, bislang ohne Erfolg. Trotz zahlreicher Gesetzes-
initiativen ist bisher im Deutschen Bundestag kein Ge-
setz zustande gekommen, das die Rechtslage verbessert.

Im Übrigen ist der Umgang mit Graffiti kein Einzel-
fall, sondern symptomatisch für den politischen Stellen-
wert der inneren Sicherheit in Deutschland.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: So ein Unsinn!)







(A) (C)



(B)


Senator Dr. Roger Kusch (Hamburg)


Unser Graffiti-Antrag ist nicht der einzige, der in der
letzten Zeit von der rot-grünen Bundestagsmehrheit boy-
kottiert wurde.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Da wird schon wieder die „Bild“-Schlagzeile von morgen für Hamburg produziert!)


Denken Sie etwa an die Bundesratsinitiative zur verbes-
serten Bekämpfung der Jugenddelinquenz, die bereits im
August 2003 in den Bundestag eingebracht wurde, oder
die Gesetzesinitiative Baden-Württembergs zur Erweite-
rung des Einsatzes der DNA-Analyse bei Sexualstrafta-
ten. Sie teilt ein ähnliches Schicksal, denn sie wurde be-
reits im Juli 2003 in die Ausschüsse überwiesen, wo sie
noch heute schmort.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht schon im Bundesgesetzblatt! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie sind nicht ganz auf dem Laufenden! Ihre Redenschreiber haben da irgendetwas falsch mitbekommen!)


Ich frage mich immer wieder, warum SPD und Grüne
das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nicht ernst
nehmen. Eine denkbare Erklärung wäre, dass die früher
für Rot-Grün undenkbaren Auslandseinsätze der Bun-
deswehr derart viel Kraft und Überwindung gekostet ha-
ben bzw. immer noch kosten, dass es nicht auch noch zur
Überwindung innenpolitischer Tabus reicht.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Kommen Sie doch zum Thema!)


Nach meiner Beobachtung rot-grüner Regierungsarbeit
im Bund und in den Ländern muss die Antwort aller-
dings differenzierter ausfallen. Nicht nur Bundesinnen-
minister Schily verdient in mancherlei Hinsicht Aner-
kennung, aus hamburgischer Sicht insbesondere für die
hervorragende Arbeit, die der Bundesgrenzschutz für die
Sicherheit in unserer Stadt leistet.


(Joachim Stünker [SPD]: Wird Zeit, dass Hamburg eine andere Regierung bekommt!)


Auch in der Justizministerkonferenz gibt es vielfache
Übereinstimmung zwischen CDU, CSU, SPD und FDP.
Der schleswig-holsteinische Innenminister schließlich
erhebt Forderungen zur DNA-Analyse, die in jedem
CDU-Wahlprogramm stehen könnten.

Aber was nützt diese – gegenüber früheren Positionen
durchaus gewandelte – Einstellung im politischen All-
tag? Jedenfalls dort überhaupt nichts, wo die SPD in ei-
ner rot-grünen Koalition regiert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Sind Sie Innenoder Justizsenator?)


Für die Grünen im Bund und in den Ländern ist alleiniger
Maßstab ihres innenpolitischen Handelns, das verschro-
bene Geborgenheitsgefühl ihrer kleinen, aber politisch
relevanten Klientel zu bedienen. Generelles Misstrauen,
ja sogar Widerwille gegen staatliche Autorität, gegen Po-
lizei, Staatsanwaltschaft, geschlossenen Strafvollzug,

(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Keine Wahlkampfrede!)


das ist die Maxime grüner Innen- und Rechtspolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Es ist ja nicht ganz ungewöhnlich, dass kleine Koali-
tionspartner manchmal ein Vetorecht haben. Die Grünen
nehmen es in Sachen innerer Sicherheit immer für sich
in Anspruch.

Mag die SPD Graffiti als kriminelle Taten ansehen –
entscheidend ist die grüne Sicht: Graffiti als harmlos-
bunte Entfaltung jugendlichen Übermuts. Diese Sicht,
der die SPD zwar nicht in Worten, aber in Taten folgt,
macht der Polizei unendlich viel überflüssige Arbeit und
kostet Staat und Gesellschaft viel Geld, das dringend an
anderer Stelle gebraucht würde.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich fordere die Koalitionsfraktionen daher auf, ihren

Widerstand gegen den vom Bundesrat eingebrachten
Gesetzentwurf aufzugeben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dafür hätten Sie nicht unbedingt hierher kommen müssen! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508605200

Das Wort hat jetzt der Kollege Michael Hartmann von

der SPD-Fraktion.


Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1508605300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Herr van Essen, ich weiß, dass Sie bei dem Thema
Graffiti schon lange und ernsthaft engagiert sind. Des-
halb habe ich es mir vorhin zu Herzen genommen, als
Sie sagten: Mit Wahlkampf hat das heute nichts zu tun.
Aber nachdem ich die Rede von Herrn Kusch gehört
habe, der zum Sachverhalt überhaupt nichts beigetragen
hat, muss ich sagen: Da wurden Sie durch Ihren Vorred-
ner leider Lügen gestraft.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es wäre ja auch möglich gewesen, dass ein Justizsenator,
der die Praxis kennt oder kennen müsste, einiges aussagt
dazu, wie man nun in Hamburg gegen Sprayer vorgeht,
was man nun im Einzelnen ermittelt. – Nichts davon, nur
ein allgemeines Referat über rechtspolitische Grundsatz-
fragen! Das bringt uns nicht weiter, meine Damen und
Herren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Damit wir uns nicht missverstehen: Wenn eine Haus-
wand beschmiert wird, wenn Bahnen beschmutzt wer-
den, Scheiben zerkratzt werden, Sitze aufgeschlitzt wer-
den, dann hat das nichts mit jugendlichem Übermut zu
tun, sondern das ist eine Straftat, die zu ahnden ist. Da

(D)







(A) (C)



(B) (D)


Michael Hartmann (Wackernheim)


sind wir uns völlig einig, da liegen wir nicht auseinan-
der: Das ist Vandalismus; dem muss begegnet werden.

Worüber wir streiten – deshalb sollten wir die Gräben
nicht mehr vertiefen, als es unbedingt notwendig ist –,
ist doch die Frage – und so verstehe ich Sie auch, Herr
van Essen –: Wie bekämpft man das, wie macht man das
gescheit, klug und effizient? Da sagen wir: Wir brauchen
ein entschlossenes Vorgehen; das ist vor allen Dingen
mit polizeilichen Mitteln zu erreichen. Nicht gedient ist
uns mit einer bloßen symbolischen Politik,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

die einen Paragraphen verändert und im Übrigen mit Be-
grifflichkeiten, die unbestimmt sind, arbeitet. Es hilft
nicht, mit unbestimmten Rechtsbegriffen, mit quasi-
ästhetischen Begriffen wie dem der Verunstaltung zu ar-
beiten, wenn es darum geht, eine millimetergroße Rege-
lungslücke zu schließen.

Deshalb bitte ich, dass wir vielleicht einen Moment
lang nicht nur die rein strafrechtliche Seite sehen – die
ist nur ein Aspekt und sie ist bei weitem nicht der wich-
tigste in der Fragestellung –, sondern auch einmal
schauen: Wie sieht das denn nun aus mit den Möglich-
keiten, die der Polizei zur Verfügung stehen – Ländersa-
che im Übrigen –, und mit den Mitteln, die den Kommu-
nen zur Verfügung stehen?

Es gibt zwei klassische Begriffe in der Polizeiarbeit,
und zwar den der Prävention und den der Repression.
Wenn man sich umschaut und schlau macht, was ge-
schieht – insbesondere in den Ballungszentren, wo das
Problem am drängendsten ist –, findet man doch gute
Ansätze: bei der Prävention beispielsweise, dass die
Kommunen Flächen zur Verfügung stellen, dass Jugend-
betreuer in die Schulen gehen und da versuchen, die jun-
gen Menschen zu betreuen, sich um sie zu kümmern und
zu verhindern, dass sie illegal sprayen, im Übrigen auch
dadurch, dass Eltern eingebunden werden; denn das Pro-
blem, über das wir reden, ist auch ein Problem der Erzie-
hung, weniger aber eines des Strafrechtes.

Zum anderen gibt es die Mittel der Repression, die
klassischen polizeilichen Mittel. Wo das gemacht wird,
funktioniert das auch und erhöht sich auch deutlich die
Aufklärungsquote, Herr Bergner. Denn der alte Satz gilt
– da können Sie Gesetze verändern, wie Sie wollen –:
Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn!


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch die Hamburger!)


Wir müssen versuchen, die Aufklärungsquote zu he-
ben. Das geht beispielsweise, indem man anlassbezo-
gene Observationen durchführt.


(Markus Grübel [CDU/CSU]: Es wird einer erfasst und dann muss man ihn laufen lassen!)


Wo das gemacht wird, steigt die Aufklärungsquote, und
die Kriminalitätsrate nimmt ab. Es geht, indem man ei-
nen schnappt und damit zugleich viele Fälle löst: erstens,
weil das auch organisiert geschieht – kein Zweifel –,
zweitens, weil die Sprayerinnen und Sprayer sich ver-
ewigen, mit ihren Tags, mit ihren Unterschriften. Das
heißt, wenn man einen Sprayer ermittelt hat, hat man zu-
gleich viele Fälle geklärt. Der Punkt, warum viele Ver-
fahren eingestellt werden, ist doch nicht der, dass die
Richter nonchalant darüber hinweggehen – ob der § 303
des Strafgesetzbuches geändert wird oder nicht. Der
Punkt ist der, dass sie niemanden erwischen, dass sie die
Leute nicht kriegen. Wir haben eine bundesdurchschnitt-
liche Aufklärungsquote von etwa 30 Prozent; das zeigt
doch, wo das wahre Defizit liegt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Im Übrigen glaube ich, dass es sinnvoller ist, bei-
spielsweise im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleiches,
die Lümmel, die eine Bahnunterführung beschmutzen,
da hinzustellen und das abschrubben zu lassen, als ein-
fach nur einen Paragraphen zu verändern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Ganz richtig!)


Um das noch einmal zu sagen: Wir bewegen uns im
Bereich eines nur millimeterweit ungeregelten Sachver-
halts – einverstanden. Es ist weder geheim noch verbo-
ten, hier auszusprechen: Auch wir hätten uns gewünscht,
dass wir einen Schritt weiterkommen. Allerdings ist das
mit Ihrem Verunstaltungsbegriff nicht möglich.


(Jörg van Essen [FDP]: Nein!)

– Herr van Essen, da Sie gerade dazwischenrufen, muss
ich Ihnen sagen: Ich sehe nicht, dass der Gesetzentwurf
zurückgezogen wurde. Wir reden also über drei Gesetz-
entwürfe: einen der Union, einen der FDP und einen des
Bundesrates,


(Jörg van Essen [FDP]: Ist doch für erledigt erklärt!)


den wir als diskussionswürdig betrachten.
Versuchen Sie doch bitte nicht, mit symbolischer Po-

litik diesen Bereich zu regeln,

(Jörg van Essen [FDP]: Ist doch für erledigt erklärt!)

sondern helfen Sie mit, dass wir über polizeiliche Arbeit
und über Prävention auf kommunaler Ebene effektiv in
der Sache vorankommen! Denn: Nicht das Strafmaß,
sondern das Risiko der Überführung schreckt ab.

Angesichts dieses drängenden Problems wünsche ich
uns ernsthaftes Bemühen, wenig Schaufenster und we-
nig Wahlkampf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508605400

Das Wort hat jetzt der Kollege Roland Gewalt von der

CDU/CSU-Fraktion.

Roland Gewalt (CDU):
Rede ID: ID1508605500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol-

lege Hartmann, Sie haben eben den Täter-Opfer-Aus-
gleich angesprochen: Die Täter sollen das Graffiti selbst






(A) (C)



(B) (D)


Roland Gewalt

beseitigen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass
man in einem Rechtsstaat das Vorliegen eines Straftatbe-
standes braucht, ehe dieser Täter-Opfer-Ausgleich
durchgeführt werden kann.


(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Es gibt auch das Zivilrecht! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Zivilrecht! § 823 BGB!)


Bereits zum dritten Mal hat der Bundesrat den Ver-
such unternommen, eine dringend notwendige Verände-
rung der §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches zu errei-
chen. Wir brauchen endlich eine Vorschrift, die für die
Polizei und die Staatsanwaltschaft kein Hindernis, son-
dern eine Hilfestellung bei der Strafverfolgung von
Graffitischmierern ist. Deshalb ist auch von Mal zu Mal
die Mehrheit im Bundesrat für eine Gesetzesänderung
größer geworden. Ich darf darauf verweisen, dass es die
Justiz- und Innenminister der SPD sind, die mittlerweile
gemeinsam mit der CDU und der CSU immer drängen-
der eine Gesetzesänderung einfordern. Am Sonntag ti-
telte eine Berliner Tageszeitung: Innensenator Körting

(SPD): Sprayer in den Knast. – Ich will darauf verwei-

sen, dass es sich bei dem Senator um einen Ihrer Landes-
politiker handelt.


(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Das Gesetz sieht ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren vor!)


Herr Hartmann, ich gestehe es als Christdemokrat nur
ungern ein, dass es Ihr Parteifreund, der ehemalige Jus-
tizsenator und heutige Innensenator von Berlin Ehrhart
Körting, war, der den ersten Entwurf eines Graffiti-Be-
kämpfungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht hat.
Sie haben ihn damals wie heute aus Rücksicht auf Herrn
Ströbele im Regen stehen lassen. Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


Frau Schubert, die Nachfolgerin von Herrn Senator
Körting als Justizsenator – ebenfalls von der SPD –, hat
deshalb im letzten Jahr im Bundesrat eindringlich an den
Bundestag appelliert, endlich eine Gesetzesänderung
herbeizuführen. Ich darf aus dieser Rede zitieren:

Der – auch strafrechtlich – wirksame Schutz öffent-
lichen und privaten Eigentums sowie das Erschei-
nungsbild unserer Städte und Gemeinden gebieten,
dass der Gesetzgeber unverzüglich handelt.

Wo Frau Schubert Recht hat, hat sie Recht. Von „unver-
züglich“ kann im Bundestag wirklich keine Rede sein,
nachdem bereits zwei Versuche des Bundesrates sowie
mehrere Versuche der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-
Fraktion immer wieder an der rot-grünen Mehrheit im
Bundestag gescheitert sind.

Es sieht so aus – ich muss hinzufügen: leider –, dass
sich die SPD-Fraktion wiederum dem Druck von Herrn
Ströbele und seiner Fraktion beugen will.


(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Wo er Recht hat, hat er Recht!)

Noch im November letzten Jahres hat der Kollege
Wiefelspütz dem Berliner Verein mit dem schönen Na-
men „Noffiti“ versprochen, dass bis Weihnachten ein
Gesetzentwurf von Rot-Grün in den Bundestag einge-
bracht wird. Wir müssen heute feststellen: wieder Fehl-
anzeige.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Dabei scheinen selbst die Grünen Herrn Ströbele in sei-
ner Fundamentalopposition gegen ein Graffiti-Bekämp-
fungsgesetz zumindest nicht mehr in Gänze zu folgen.
Herr Kollege Beck, Nordrhein-Westfalen, das ja be-
kanntlich von Ihnen mitregiert wird, hat nämlich im
Bundesrat zugestimmt.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Ja!)

Man kann doch niemandem in diesem Land mehr er-

klären, dass eine dringend notwendige Strafrechtsno-
velle, die mit Ausnahme von Schleswig-Holstein von al-
len Bundesländern in dieser Republik gewollt wird, an
einer Handvoll – mehr sind es wirklich nicht – grüner
Bundestagsabgeordneten immer wieder scheitert.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Dieter Thomae [FDP])


Graffiti ist weit mehr als nur ein Ärgernis, Herr
Ströbele. Es hat sich in Deutschland zu einer hochge-
fährlichen Kriminalitätsform entwickelt.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


– Ihr Lachen kann ich überhaupt nicht verstehen.

(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben keine Ahnung, Herr Kollege! Reden Sie doch mal mit den Jungs!)


– Sie haben offensichtlich die Fakten noch nicht zur
Kenntnis genommen, Herr Ströbele. Denn allein in Ber-
lin gibt es nach Schätzungen der Berliner Polizei 3 000
bis 4 000 Sprayer, die nicht nur am Wochenende spora-
disch zur Spraydose greifen, sondern ganze Wohnviertel
der Stadt in mehrere Hundert Gruppen aufgeteilt haben,
also organisiert auftreten. Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Gewaltfantasien! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das sind die Wähler von Ströbele!)


Die Gewalttätigkeit unter diesen rivalisierenden
Sprayergruppen, auch die Waffengewalt – Herr Ströbele,
das ist wahrlich nicht komisch –, nimmt ständig zu.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Quatsch! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der reine Unsinn! Nicht von einem Fall können Sie berichten! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie tun so, als stünde das nicht im Strafrecht!)







(A) (C)



(B) (D)


Roland Gewalt

Es gibt ein hohes Maß an Beschaffungskriminalität und
eine zunehmende Vernetzung mit der Drogenszene. Das
sind die Erkenntnisse der Berliner Polizei und des rot-ro-
ten Berliner Senates. Deshalb will auch der Senat, dem
ja die SPD angehört, eine Gesetzesänderung.

Der Berliner SPD-Landesvorsitzende Peter Strieder
– Sie sehen, ich versuche immer wieder, Brücken zu Ih-
nen zu bauen – hat sich im letzten Jahr endlich der For-
derung der Berliner Verkehrsbetriebe, der Haus- und
Grundbesitzervereine und der CDU angeschlossen und
will nun im rot-roten Senat erreichen, dass Polizei und
Ordnungsämter nach skandinavischem Vorbild Graffiti-
bekämpfungsgruppen bilden. Dies ist ohne Frage ein
Schritt in die richtige Richtung.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Tun Sie doch nicht so, als wenn wir dagegen wären!)


Aber Sie sollten solchen Ermittlungsgruppen endlich
eine handhabbare Strafvorschrift geben, die nicht aus
Angst vor hohen Gutachterkosten immer wieder zur Ein-
stellung von Verfahren führt!

Es ist allerhöchste Zeit. Oder um es mit den Worten
Ihrer Parteifreundin Frau Schubert zu sagen: Handeln
Sie unverzüglich!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Eine unnötige gewalttätige Rede!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508605600

Ich schließe die Aussprache.
Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Abstim-

mungen erfolgen, gehen wir gleich zum nächsten Tages-
ordnungspunkt über. Ich rufe die Tagesordnungspunkte
22 a bis 22 f sowie Zusatzpunkte 3 a bis 3 c auf:
22 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-

gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Er-
richtung des Bundesamtes für Bevölkerungs-
schutz und Katastrophenhilfe
– Drucksache 15/2286 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem See-
verkehrsabkommen vom 10. Dezember 2002
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Re-
gierung der Volksrepublik China andererseits
– Drucksache 15/2284 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines … Gesetzes zur Ergänzung des
Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangs-
regelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-
sportanlagen
– Drucksache 15/2132 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Sportausschuss

d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes
– Drucksache 15/2136 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss

e) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Internationalen Maasübereinkommen vom
3. Dezember 2002
– Drucksache 15/2147 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

f) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügel-
fleischhygienegesetzes und des Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetzes und sonstiger
Vorschriften
– Drucksache 15/2293 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft

ZP 3a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände-
rung der Vorschriften über die Anfechtung
der Vaterschaft und das Umgangsrecht von
Bezugspersonen des Kindes
– Drucksache 15/2253 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver-
trag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und der Republik Polen
über die Ergänzung des Europäischen Über-
einkommens vom 20. April 1959 über die
Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichte-
rung seiner Anwendung
– Drucksache 15/2254 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms

c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-

gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver-
trag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesre-
publik Deutschland und der Republik Polen
über die Ergänzung des Europäischen Auslie-
ferungsübereinkommens vom 13. Dezember
1957 und die Erleichterung seiner Anwendung
– Drucksache 15/2255 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss

Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten
Verfahren ohne Debatte.

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 a und 23 b so-
wie Zusatzpunkte 4 a und 4 b auf. Es handelt sich um die
Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aus-
sprache vorgesehen ist.

Tagesordnungspunkt 23 a:
Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April
2000 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Französischen Republik über die
Festlegung der Grenze auf den ausgebauten
Strecken des Rheins
– Drucksache 15/1650 –

(Erste Beratung 69. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärti-
gen Ausschusses (3. Ausschuss)

– Drucksache 15/2196 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Monika Griefahn
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ludger Volmer
Harald Leibrecht

Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt auf Drucksache
15/2196, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wer dem Ge-
setzentwurf zustimmen will, möge sich bitte erheben. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 23 b:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäi-
schen Parlaments und des Rates zur Auflage
eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft
zur Förderung von Maßnahmen auf dem Ge-
biet des Schutzes der finanziellen Interessen
der Gemeinschaft
KOM (2003) 278 endg.; Ratsdok. 11237/03
– Drucksachen 15/1547 Nr. 2.83, 15/2048 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Jörg-Otto Spiller
Georg Fahrenschon

Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrich-
tung durch die Bundesregierung eine Entschließung an-
zunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfeh-
lung ist einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 4 a:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu der Streitsache vor dem Bundesverfas-
sungsgericht 2 BvK 1/03
– Drucksache 15/2348 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschluss-
empfehlung, im Verfassungsstreitverfahren eine Stel-
lungnahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, ei-
nen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt
dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die
Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 4 b:
Beratung der Beschlussempfehlung des Rechts-
ausschusses (6. Ausschuss)

Übersicht 5
über die dem Deutschen Bundestag zugeleite-
ten Streitsachen vor dem Bundesverfassungs-
gericht
– Drucksache 15/2347 –

Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschluss-
empfehlung ist einstimmig angenommen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 5 auf:
Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der FDP
Haltung der Bundesregierung zu den bereits
jetzt erkennbaren Auswirkungen der Gesund-
heitsreform

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für
den Antragsteller, die FDP-Fraktion, der Kollege
Dr. Dieter Thomae das Wort.


(Beifall bei der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Die Lobbyisten an die Front! – Peter Dreßen [SPD]: Was macht die Pharmaindustrie?)



Dr. Dieter Thomae (FDP):
Rede ID: ID1508605700

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Dieses Gesetz wurde von der SPD, von den Grünen
und leider auch von der CDU/CSU verabschiedet. Wir
sind ausgestiegen, weil es ganz entscheidende Gründe
dafür gab, dem Gesetz nicht zuzustimmen.


(Beifall bei der FDP)







(A) (C)



(B) (D)


Dr. Dieter Thomae

Der erste Grund war, dass das Finanztableau nicht
stimmte. Das beweist sich heute.


(Beifall bei der FDP)

Der zweite Grund war, dass wir wichtige Forderungen
wie die Festschreibung des Arbeitgeberanteils nicht
durchsetzen konnten.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Gott sei Dank!)


Der dritte Grund war, dass in diesem Gesetz keine Kapi-
talbildung zur Finanzierung der anstehenden Alterspyra-
mide vorgesehen war.


(Beifall bei der FDP)

Das sind für uns drei entscheidende Gründe gewesen.

Wir stellen jetzt fest, dass unsere Überlegungen und
unsere Argumente stimmen;


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Nein!)

denn die Zusage der Ministerin, dass die Beitragssätze
ab 1. Januar nennenswert gesenkt werden und damit eine
Kompensation für die Patienten erfolgen wird, trifft
nicht zu. Sie ist unglaubwürdig.


(Beifall bei der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Es ist falsch, was Sie gerade gesagt haben!)


Die Fakten zeigen vielmehr, dass die Krankenkassen
stark verschuldet sind und die Verschuldungsgrenze hö-
her ist, als sie angegeben wurde. Sie werden feststellen:
Aufgrund von Basel II werden die Krankenkassen in Zu-
kunft bei der Kreditlinie noch enger begrenzt werden
und die Haftungsthematik für den Vorstand der einzel-
nen Krankenkassen wird eine exorbitante Rolle spielen.

Von daher sage ich Ihnen voraus: Es wird nicht dazu
kommen – so lautete das Versprechen der Ministerin, das
nicht eingelöst wurde –, dass die Beiträge in diesem Jahr
deutlich gesenkt werden.


(Peter Dreßen [SPD]: Warten Sie es doch ab! Immer diese Schwarzseherei!)


– Sie werden aufgrund der Fakten kaum gesenkt werden
können.

Ich komme jetzt zu den handwerklichen Fehlern. Ich
höre immer wieder, dass die Ministerin davon spricht,
sie sei unschuldig, die Selbstverwaltung würde falsch
handeln. Aber die Ministerin trägt die volle Verantwor-
tung.


(Beifall bei der FDP)

Fangen wir mit der Praxisgebühr an. Die FDP hat in

allen gesundheitspolitischen Diskussionen gesagt, dass
es nicht ohne Zuzahlung geht. Für die Zuzahlung muss
es allerdings eine Härtefall- und eine Überforderungsre-
gelung geben. Dazu stehen wir und das bleibt auch so.


(Beifall bei der FDP)

Ohne eine vernünftige Selbstbeteiligung, die eine

steuernde und eine Finanzierungswirkung hat, werden
wir die Gesundheitskosten nicht in den Griff bekommen.
Wir können aber der Art und Weise, wie die Gebühr in
den Praxen erhoben wird, nicht zustimmen.


(Beifall bei der FDP)

Hier wird ein Verwaltungsaufwand betrieben, der über-
haupt nicht zu akzeptieren ist.


(Beifall bei der FDP)

Wir haben Ihnen genug Vorschläge gemacht. Ich

weiß, Sie werden jetzt wieder sagen, dass Sie die Kos-
tenerstattung ablehnen. Ich sage Ihnen aber voraus:
Letztlich werden Sie dieses System nur mit einer ver-
nünftigen Selbstbeteiligung im Rahmen einer Kostener-
stattung in den Griff bekommen.


(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Hildegard Müller [CDU/CSU])


Die Ministerin lässt alles schleifen. Im September
wurde das Gesetz verabschiedet. Ich kann leider nur
Stichworte nennen, zum Beispiel die Problematik der
chronisch Kranken. Natürlich sind auch wir dafür, dass
es für chronisch Kranke Begrenzungen gibt; das ist über-
haupt kein Thema. Aber wenn Sie ein solches Gesetz auf
den Weg bringen, Frau Ministerin, dann müssen Sie in-
nerhalb von drei Monaten in der Lage sein, zusammen
mit der Selbstverwaltung zu definieren, wer unter diese
Regelung fällt und wer nicht.


(Beifall bei der FDP)

Das schüfe Vertrauen bei den Patienten. Hier ist ein Feh-
ler gemacht worden.

Sie argumentieren, der alte Bundesausschuss habe an-
gefangen; der neue beginne jetzt seine Arbeit. – Vor
Ende Januar werden Sie nicht entscheiden können, wer
unter die Chronikerregelung fällt und wer nicht. Ich
schätze sogar, dass es erst im Februar so weit sein wird.

Bei rezeptfreien Arzneimitteln haben wir Liberale
völlig andere Vorstellungen. Dass Arzneimittel, die nur
eine geringe Wirkung haben, von gesetzlichen Kranken-
kassen nicht mehr ersetzt werden, finde ich völlig schi-
zophren. Jetzt haben Sie aber diese Entscheidung getrof-
fen und eine Sonderregelung versprochen. Wie sieht sie
aus? Kein Mensch weiß heute, wie diese Sonderregelung
aussieht. Ärzte und Patienten sind verunsichert.

Meine Damen und Herren, wie wollen Sie dies be-
werkstelligen? Diese schwierige Thematik werden Sie
nicht innerhalb von zwei Monaten aufarbeiten können.
Sie wissen, wie schwer das ist. Wer in dieser Thematik
steckt, weiß, dass es eine irre schwere Aufgabe ist, hier
eine vernünftige Abgrenzung zu finden. Von daher ha-
ben wir Liberale immer gesagt: Wir wollen diese Ab-
grenzung nicht. Wir wollen eine generelle Selbstbeteili-
gung bei Arzneimitteln. Dies käme den Patienten, die
diese OTC-Präparate und andere Arzneimittel wollen,
zugute.


(Beifall bei der FDP)

Zur Thematik „Betriebsrente und Direktversiche-

rung“ kann ich nur sagen: Die Aussagen gestern im Ge-
sundheitsausschuss waren für mich völlig verwirrend.
Ich habe das Gefühl, dass das Ministerium überhaupt






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Dieter Thomae

nicht weiß, wie es dieses Thema anpacken und lösen
soll;


(Beifall bei der FDP)

denn nach den Aussagen der Staatssekretärin war ges-
tern Chaos. Da wurde eine Formulierung in das Gesetz
eingefügt und man weiß nicht, wie man sie handeln soll.
Das ist eine Katastrophe.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, mit den Fachleuten
im Ministerium darüber zu entscheiden, wie ein verab-
schiedetes Gesetz zu handhaben ist, wird es Zeit, abzu-
danken.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Lachen bei der SPD – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Für eine solche unsinnige Rede hätten Sie sich nicht zu bedanken brauchen!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508605800

Das Wort hat nun die Kollegin Gudrun Schaich-

Walch von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)



Gudrun Schaich-Walch (SPD):
Rede ID: ID1508605900

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier

jemand abdanken muss, dann ist es die FDP mit ihren
Vorstellungen zur Gesundheitspolitik.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der FDP)


Sie bejammern hier ernsthaft

(Zuruf von der FDP: Sie haben Murks gemacht!)

eine überzogene Inanspruchnahme durch Versicherte
und Patienten.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Das habe ich überhaupt nicht gesagt!)


Was glauben Sie, wie es mit Ihrer Kostenerstattung aus-
sehen würde? Dann müsste jeder in der Praxis erst ein-
mal das Geld hinlegen, bevor der Arzt loslegt.

Wer hat denn bei den Verhandlungen permanent er-
klärt, wir brauchten die Selbstverwaltung, sie könne es
am besten? Wir teilen die Einschätzung, dass sie es am
besten können müsste. Im Moment zeigt sie das aber
nicht. Sie waren bis zum Toresschluss bei den Gesprä-
chen dabei. Ich möchte hier daran erinnern, dass alle
FDP-mitregierten Länder im Bundesrat zugestimmt ha-
ben. Da gab es keine Ausnahme.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Koppelin [FDP]: Doch! – Dr. Dieter Thomae [FDP]: Hamburg!)


Was Sie jetzt hier abliefern, ist eine Form von purem
Populismus. Sie sagen: Zwölf Tage nach In-Kraft-Treten
der Gesundheitsreform stellen wir fest, dass es nicht
funktioniert.


(Zuruf von der FDP: Praxisgebühr!)

Ich sage hier sehr klar: Bei diesem Gesetz sehe ich an
keiner Stelle Änderungsbedarf.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Hört! Hört!)

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir seine Wir-
kungsweise sehr genau beobachten müssen. Das haben
wir aber miteinander besprochen. Das Ministerium wird
ein Auge darauf haben.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Nur eines?)

Wir brauchen jetzt den festen Willen aller Beteiligten

zur Umsetzung. Wir haben daher kein Verständnis für
Blockaden, wie sie sich im Augenblick an der einen oder
anderen Stelle auftun.

Dieses Gesetz ist nicht in einer Nacht-und-Nebel-Ak-
tion über uns gekommen, bestätigt in einem KBV-
Schriftstück, im Gegensatz zum Lahnstein-Gesetz. Viel-
mehr hatten wir den ganzen Sommer über einen offenen
Diskussionsprozess. Am Ende des Sommers stand für
die Selbstverwaltung, für die Ärzte und für die Kranken-
kassen klar fest, was sie inhaltlich auszufüllen haben.

Es ist richtig und gut, dass die Ärzte und die Kranken-
kassen auszufüllen haben, wie die einzelnen Leistungen
auszugestalten sind. An diesem Punkt müssen wir als
Parlament sie mit Unterstützung des Ministeriums pa-
cken und ihnen deutlich machen: Wir brauchen so
schnell wie möglich die Festlegung, wer als Chroniker
gilt und wie es mit der Kostenübernahme der Transporte
aussieht.

Wenn man kein staatliches Gesundheitssystem
möchte – es bestand Konsens, dass dies gewollt ist –,
dann muss man als Parlamentarier klar dazu stehen, dass
die Selbstverwaltung das, was sie zu tun hat, auch ein-
löst. Das ist ihre letzte Chance.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Dr. Thea Dückert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Die Selbstverwaltung kann jetzt deutlich machen, dass
sie willens ist, dazu beizutragen, dass sich die Qualität
im Gesundheitswesen verbessert, dass wir bei den Leis-
tungen ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis be-
kommen und dass die Beiträge gesenkt und langfristig
stabilisiert werden können. Das sind die wesentlichen
Punkte, die sie umzusetzen hat. Wenn sie diese Chance
nicht nutzt, dann müssen wir darüber diskutieren, ob
man in der Zukunft andere politische Wege einschlägt
und die Selbstverwaltung nicht mehr in dem Maße, wie
es jetzt der Fall ist, beteiligt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich jetzt noch sagen, worauf ich eine ge-
wisse Hoffnung setze. Ich setze meine Hoffnung auf den
neu zusammengesetzten Bundesausschuss, und zwar
deshalb, weil ihm Patientenvertreterinnen und Patienten-
vertreter angehören. Ich gehe davon aus, dass die Minis-
terin bestimmte Vorschläge zu Recht beanstandet hat,
weil sich die Belange der Patienten in ihnen nicht genü-
gend widergespiegelt haben. In dieser Frage müssen wir
zu besseren Entscheidungen kommen. Ich gehe aber






(A) (C)



(B) (D)


Gudrun Schaich-Walch

auch davon aus, dass wir keine Zeit haben, darauf bis
Ende Januar dieses Jahres zu warten.

Zum Abschluss noch etwas zu der Härtefalllösung:
Ich bin der Überzeugung, dass die Härtefallregelung, die
eine Zuzahlung von 2 Prozent und für Chroniker eine
Zuzahlung von 1 Prozent des gesamten Bruttoeinkom-
mens vorsieht, gerecht ist, weil sie alle entsprechend ih-
rer Wirtschaftskraft einbezieht und niemanden überfor-
dert.


(Zuruf von der FDP: Das macht sie!)

Ich erwarte, dass wir gemeinsam, wie wir auch den Kon-
sens beschlossen haben, für die Umsetzung eintreten und
in diesem Lande deutlich machen, welche Ziele wir ha-
ben. Dabei sollten wir auch stark für die Selbstverwal-
tung eintreten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508606000

Das Wort hat jetzt der Kollege Andreas Storm von der

CDU/CSU-Fraktion.


Andreas Storm (CDU):
Rede ID: ID1508606100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist un-

übersehbar, dass wenige Tage nach dem In-Kraft-Treten
der Gesundheitsreform erhebliche Anlaufschwierigkei-
ten zu verzeichnen sind. Man muss aber auch feststellen,
dass wesentliche Teile der Reform überhaupt noch nicht
wirken konnten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das betrifft beispielsweise die neuen Regelungen für die
Qualitätssicherung und die neuen Versorgungsformen
wie die integrierte Versorgung, all das, was in den nächs-
ten Monaten anlaufen wird.

Trotzdem führt kein Weg daran vorbei: Wenn ein Dia-
lysepatient – das ist kein Einzelfall –, der zu 100 Prozent
gehbehindert ist und in dieser Woche eine Taxifahrt für
eine Entfernung von 50 Kilometern braucht, von seiner
Krankenkasse keine Aussage bekommt, ob seine Fahr-
kosten auch in Zukunft übernommen werden – so wird
es sein; das wird ihm nicht mitgeteilt –, dann macht das
deutlich, dass diese Reform handwerklich schlampig
umgesetzt wurde. Darin liegt das Problem.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Quatsch!)


Meine Damen und Herren, die Reform ist rechtzeitig
verabschiedet worden: im September letzten Jahres im
Bundestag und nahezu unverändert im Oktober letzten
Jahres im Bundesrat. Es war also genug Zeit, alle Vor-
kehrungen zu treffen, damit die Regelungen dieser Re-
form zum Jahreswechsel klar sind. Aber bis zum heuti-
gen Tag sind zentrale Fragen ungeklärt. Dabei handelt es
sich nicht um Fragen, die der Gesetzgeber zu lösen hat,
sondern um Fragen, die die Selbstverwaltung im Ge-
sundheitswesen klären muss.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dazu gehören beispielsweise folgende Fragen: Wer ist
als chronisch Kranker anerkannt? Wer finanziert in Zu-
kunft notwendige Taxifahrten? – Natürlich werden die
notwendigen Taxifahrten auch in Zukunft von der Kran-
kenkasse bezahlt; aber hier muss der entsprechende Per-
sonenkreis festgelegt werden. – Wie sieht es mit Zuzah-
lungen für Heimbewohner aus?

Wenn das zuständige Gremium aber bis kurz vor Weih-
nachten wartet und erst dann eine Entscheidung trifft – sie
ist an dieser Stelle von der Ministerin zu Recht blockiert
worden –, dann muss man sich nicht wundern, dass am
1. Januar zu vielen Punkten Unklarheit herrscht.

Aber an dieser Stelle beginnt nun Ihre Verantwortung,
Frau Ministerin. Der Gemeinsame Ausschuss hat in die-
ser Woche verkündet, er wolle erst Ende Januar über
diese zentralen Fragen entscheiden.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Am 26. Januar!)

Das ist inakzeptabel;


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

denn diese Fragen brennen den Betroffenen tagtäglich
unter den Nägeln. Hier ist Gefahr im Verzug; rasches
Handeln ist gefordert. Ich fordere Sie deshalb nach-
drücklich auf, Frau Ministerin: Sorgen Sie dafür, dass
diese noch offenen zentralen Fragen unverzüglich ge-
klärt werden! Wir können auf die Klärung dieser Fragen,
die entscheidend für die Akzeptanz der Reform ist, nicht
bis Ende Januar oder Anfang Februar warten.

Es ist in den letzten Tagen immer wieder gefordert
worden, man müsse das Gesetz nachbessern und novel-
lieren. Das ist Unsinn. Erst muss die Reform so anlau-
fen, wie es vorgesehen ist.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Richtig!)


Es macht jetzt beispielsweise keinen Sinn, gesetzliche
Ausnahmen bei der Praxisgebühr zu beschließen. Das
gilt auch für die Antibabypille. Bei einer begrenzten
Zahl von Leistungen, für die Rezepte über einen länge-
ren Zeitraum hinweg ausgestellt werden, muss man
überlegen, ob für einen begrenzten Kreis von Leistungen
beispielsweise Wiederholungsrezepte eingeführt werden
könnten. Dafür müsste man aber keine Änderung dieser
Reform vornehmen. Das ist eine Frage der praktischen
Umsetzung, die pragmatisch geklärt werden kann. Das
geht aber nicht, indem man jeden Tag neue Ausnahmen
von dieser Reform verkündet.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Zur Zuzahlung von Heimbewohnern. Das Taschen-

geld dieser Menschen beträgt mindestens 85 Euro. Na-
türlich können sie keine hohe Zuzahlung leisten. Eine
pragmatische Lösung hierzu ist vorbereitet, sie liegt
griffbereit in der Schublade. Sie sieht eine Zuzahlung
von 3 Euro für chronisch Kranke und von maximal






(A) (C)



(B) (D)


Andreas Storm

6 Euro für alle anderen Personen vor. Eine rasche Um-
setzung ist notwendig, Frau Ministerin. Nur deswegen
herrscht in Heimen noch Unklarheit, weil die Umset-
zung dieser praktikablen Lösung, die vorliegt, noch im-
mer nicht auf den Weg gebracht worden ist.

Diese Beispiele zeigen: Wir haben in erster Linie ein
Umsetzungsproblem. Es tut Not, dass die Selbstverwal-
tung nun unverzüglich darangeht, die offenen Fragen,
deren Klärung der Gesetzgeber in ihre Hände gelegt hat,
unverzüglich zu regeln und dafür zu sorgen, dass die Re-
form so anlaufen kann, wie sie im September im Bun-
destag verabschiedet worden ist. Wenn das geschehen
ist, muss man nach einigen Monaten prüfen, wo es Pro-
bleme gibt, und kann dann in Ruhe überlegen, ob eine
Notwendigkeit für die eine oder andere Korrektur be-
steht. Ein Schnellschuss zu dieser Zeit wäre ein falsches
Signal, das nicht gegeben werden darf.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508606200

Das Wort hat die Kollegin Birgitt Bender,

Bündnis 90/Die Grünen.


Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508606300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP

beklagt die Auswirkungen der Gesundheitsreform, an
deren Ausarbeitung sie sich bewusst nicht beteiligt hat.


(Detlef Parr [FDP]: Tausende von Menschen beklagen sich!)


Aber wie sähe eine Gesundheitsreform à la FDP aus? – Wir
haben es von Ihnen gehört: Die Zahnbehandlung insge-
samt und nicht nur der Zahnersatz wäre nicht mehr Teil
des Leistungskataloges, sondern müsste von den Men-
schen privat versichert werden.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Eine echte Beitragssatzsenkung!)


Das würde auch für die Behandlung von Unfällen gelten,
die ebenfalls nicht mehr Teil des Leistungskataloges
wäre und privat versichert werden müsste. Auch das
Krankengeld gehörte nicht mehr zum Leistungsspektrum
und müsste von den Arbeitgebern privat versichert wer-
den.

Beim Restbestand der Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung könnten nach dem FDP-Modell
die Ärzte nach Privattarif, also mit dem 2,3-fachen Ge-
bührensatz, abrechnen und würden ihren Patienten eine
Rechnung darüber ausstellen. Diese müssten die Patien-
ten bezahlen und müssten sich darum kümmern, von ih-
rer Krankenkasse das Geld wiederzubekommen. Diese
würden aber nicht den gesamten Betrag erstatten. – Sie
wollen uns erzählen, dass das die bessere Lösung wäre?
Darüber kann ich nur lachen! Wenn diese Vorstellungen
Realität würden, bekämen wir ganz andere Auseinander-
setzungen als die über die Praxisgebühr.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Bei der FDP läuft das letztlich doch nach dem Motto:
Sozialstaat – nein, danke. Das ist glücklicherweise nicht
der Weg, den wir in der Gesundheitsreform beschritten
haben.

Trotzdem will ich sagen: Wäre dies eine grüne Ge-
sundheitsreform, dann sähe sie anders aus. Sie würde
nämlich weniger Belastungen für die Patienten und mehr
Wettbewerb für die Leistungserbringer mit sich bringen.


(Peter Dreßen [SPD]: Hört! Hört!)

Ich erinnere auch daran, dass unsere Idee für die Reform
der Krankenversicherung in der Zukunft die Bürgerver-
sicherung ist, in der alle, Beamte, Abgeordnete und
sonstige Bürgerinnen und Bürger, den gleichen Spielre-
geln unterliegen.


(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Herr Fischer hat gestern was anderes gesagt!)


– Herr Kollege Zöller, wir haben – dazu stehen wir auch –
diese Gesundheitsreform letztlich im Konsens verab-
schiedet. Herr Seehofer, einen schönen Gruß an Herrn
Rüttgers. Auch Herrn Kauder dürfen Sie einmal ins Ge-
bet nehmen. Davonlaufen gilt auch für die Union nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde schon zu Recht gesagt, gegenwärtig gehe es

um Umsetzungsfragen.

(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Drunter und drüber!)

Dass es um die Umsetzung geht, sollte man nicht kriti-
sieren. Ich kann nämlich nur sagen: Wer fordert, es
müsse alles klar sein und die Politik habe doch schon
längst zu entscheiden gehabt, der fordert eine wesentlich
höhere Regelungsdichte. Hätten wir in unseren Konsens-
verhandlungen und nachfolgend im Bundestag wirklich
alles bis ins kleinste Detail regeln sollen? Ich meine:
Nein. Deswegen war es richtig, dass wir der Selbstver-
waltung Aufträge erteilt haben. Man kann sagen: Die
Selbstverwaltung hat sich hier nicht unbedingt mit Ruhm
bekleckert.

Andererseits ist aber auch Folgendes richtig: Wir ha-
ben gemeinsam beschlossen, dass der Gemeinsame Bun-
desausschuss ab dem 1. Januar 2004 nicht mehr nur eine
Versammlung alter Herren der Kassen und Ärztevereini-
gungen ist,


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sondern auch junger Frauen?)


sondern dass auch die Patienten beteiligt werden.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Ach so!)


Im letzten Jahr hat der Bundesausschuss in alter Zusam-
mensetzung eine Chronikerregelung verabschiedet, die
absolut inakzeptabel war, weil es im Wesentlichen da-
rauf ankam, wie oft man im Krankenhaus gewesen ist.
Vom Bundesausschuss in neuer Zusammensetzung er-
hoffe ich mir eine sozial intelligentere Lösung. Ich gehe
davon aus, dass er das in nächster Zeit hinbekommt und
somit diese Frage genauso wie die Frage der Taxifahrten
beantwortet wird. Selbstverständlich ist auch eine Rege-






(A) (C)



(B) (D)


Birgitt Bender

lung zwischen den Kassen, den Heimen und den Sozial-
hilfeträgern überfällig, damit klar ist, was die Menschen
im Heim auf welche Weise zuzuzahlen haben.

Eines aber muss klar sein: Da wir diesen Weg nun
einmal gegangen sind, darf man das alles nicht wieder
zurücknehmen und sagen, dass es nicht ernst gemeint
gewesen sei, nur weil sich die Ärzte über die Praxisge-
bühr, diese über jenes und andere über anderes beschwe-
ren. Das geht deswegen nicht, weil das Finanztableau
dann nicht mehr aufgehen würde. Der Verzicht auf Zu-
zahlungen, wie wir sie nun einmal vorgesehen haben,
hieße höhere Ausgaben für die Kassen und höhere Bei-
träge. Das kann nicht unser Weg sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508606400

Das Wort hat der Kollege Detlef Parr von der FDP-

Fraktion.

Detlef Parr (FDP):
Rede ID: ID1508606500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau

Bender, nicht die FDP bejammert die Gesundheitsre-
form,


(Peter Dreßen [SPD]: Die Ärzte!)

Millionen Menschen draußen sind empört über diese Ge-
sundheitsreform. Das nehmen Sie bitte endlich einmal
zur Kenntnis!


(Beifall bei der FDP – Gudrun Schaich-Walch [SPD]: „Bild“-Zeitungs-Gejammer!)


Als wir uns im Sommer des vergangenen Jahres ge-
meinsam an einen Tisch gesetzt haben, waren wir uns
einig, dass für eine Gesundheitsreform vier Kriterien
maßgeblich sein sollten.

Das erste Kriterium. Jede beabsichtigte Maßnahme
muss vor der Entscheidung daraufhin überprüft werden,
wie viel Bürokratie durch sie in Gang gesetzt wird oder
ob sie zu einem Abbau unserer Überregulierungen führt.
Ein Ergebnis ist die Praxis- oder, besser gesagt, Kran-
kenkassengebühr. Das Ziel wurde erkennbar nicht er-
reicht.


(Beifall bei der FDP)

Zweites Kriterium. Ein solides und seriöses Finanz-

tableau muss erstellt werden. Ein Ergebnis: Versiche-
rungsfremde Leistungen sind endlich ausgegliedert wor-
den. Die Gegenfinanzierung sollte durch eine Erhöhung
der Tabaksteuer sichergestellt werden. Das ist eine durch
den Vermittlungsausschuss noch verschärfte Fehlkalku-
lation. Das Ziel wurde meilenweit verfehlt.


(Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Sie haben auch mitgemacht!)


Das dritte Kriterium – Horst Seehofer lässt grüßen –
ist die soziale Balance. Sie ist durch die besonderen Be-
lastungen zum Beispiel für Rentner und für die bis heute
nicht definierten chronisch Kranken sowie durch das
Ausbleiben versprochener Beitragssenkungen erheblich
aus den Fugen geraten. In der Schule würde es heißen:
Setzen – Sechs!


(Beifall bei der FDP – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Sie sitzen schon!)


Ich weiß nicht, ob Sie sich heute auch die Augen ge-
rieben haben – ich glaube, ich war nicht der Einzige –,
als Sie den Blick in die Zeitung „Die Welt“ geworfen
und den Artikel mit dem Titel „Das Chaos war vermeid-
bar“ – das ist ein Zitat des Kollegen Seehofer – gelesen
haben.

Es war die FDP, die nicht nur einmal, leider verge-
bens, ein Gesamtkonzept eingeklagt und die Forderung
erhoben hat, dass die Belastung der Rentner vor Einzel-
entscheidungen in der Gesundheitsreform zu prüfen sei.
Wir haben vor vorschnellen, nicht zusammenpassenden
Einzelentscheidungen und damit verbundenen Überfor-
derungen rechtzeitig gewarnt. Wenn Sie heute in der Öf-
fentlichkeit diskutieren oder am Telefon Fragen beant-
worten, dann werden Sie feststellen, dass sich vor allen
Dingen die Rentner beklagen und im Stich gelassen füh-
len, und das zu Recht.


(Beifall bei der FDP – Zuruf von der FDP: Auch von Seehofer!)


Es war die CDU/CSU-Fraktion, die der Einrichtung
eines neuen Gemeinsamen Bundesausschusses zuge-
stimmt hat, den auch wir für richtig halten. Beginn seiner
Arbeit: 1. Januar 2004. Jeder musste wissen, dass dieser
Ausschuss Detailregelungen zum Beispiel für die Ein-
stufung chronischer Krankheiten oder für die Über-
nahme von Fahrkosten erst noch erarbeiten musste. Die-
ser Teil des Gesetzes hätte also gar nicht zum selben
Zeitpunkt in Kraft treten dürfen. Die Selbstverwaltung
jetzt in die Haftung zu nehmen ist nicht in Ordnung. So
billig darf sich niemand aus der Verantwortung stehlen.


(Beifall bei der FDP)

Viertes und letztes Kriterium: die Öffentlichkeitsar-

beit. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass Geset-
zesänderungen rechtzeitig vor In-Kraft-Treten verständ-
lich kommuniziert werden müssen. Wir sitzen zwar
unter einer Glaskuppel, nicht aber unter einer Käseglo-
cke oder in einem Elfenbeinturm. Die Bevölkerung muss
mitgenommen werden auf dem Reformkurs. Ihr muss er-
klärt werden, welche mittel- und langfristigen Vorteile
sich aus Änderungen ergeben, warum sie notwendig sind
und was bei Nichtstun alternativ gedroht hätte. Ergebnis:
1,9 Millionen Euro wurden zusätzlich zur Information
bereitgestellt und verpulvert für ganzseitige nichtssa-
gende Anzeigen. Die Menschen haben zu Recht das Ge-
fühl, klammheimlich über den Tisch gezogen worden zu
sein. Auch dieses Ziel wurde nicht erreicht.


(Beifall bei der FDP)

Was bleibt, ist Empörung, ist Verunsicherung, ist Re-

signation. Die Bereitschaft der Menschen, sich Refor-
men zuzumuten – sie ist ja vorhanden –, weicht dem
Misstrauen und der Furcht vor der Willkür staatlichen
Handelns. Jedem Menschen in unserem Land wird im-
mer klarer, dass er besser damit fährt, zukünftig sein






(A) (C)



(B) (D)


Detlef Parr

Schicksal wieder selbst in die Hand zu nehmen, wenn er
dazu in der Lage ist.

Jetzt ist eigentlich der Zeitpunkt für mehr Selbstbe-
stimmung und mehr Eigenverantwortung gekommen,
wie sie die FDP seit langem fordert. Aber was die große
Koalition aus SPD, Union und Grünen von Entschei-
dungsfreiheiten hält, beweist ein Zitat aus „vigo extra“,
einer Beilage zur AOK-Verbandszeitschrift. Dieter
Thomae hat auf die Bedeutung von Rechnungen und
Kostenerstattung hingewiesen. Laut Gesetz erhalten alle
Versicherten künftig die Möglichkeit zur Wahl der Kos-
tenerstattung – sehr großzügig. Zitat aus „vigo“, an die
Versicherten gerichtet:

Diese Rechnung begleichen Sie selbst. Anschlie-
ßend bekommen Sie die Kosten auf der Grundlage
der geltenden Vertragssätze zum Teil erstattet.
Kommen Sie nämlich als „Privatpatient“ zum Arzt,
was bei der gewählten Kostenerstattung quasi der
Fall ist, räumt der Gesetzgeber den Ärzten die
Möglichkeit ein, höhere Gebühren für die Behand-
lung abzurechnen. Die Differenz müssen Sie selbst
bezahlen, wenn Sie dafür nicht wiederum eine pri-
vate Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Daher sollten Sie diesen Schritt gut überlegen und
sich unbedingt vor einer Entscheidung für die Kos-
tenerstattung von Ihrer AOK Rheinland beraten las-
sen. Denn Sie sind an Ihre Entscheidung dann min-
destens ein Jahr lang gebunden.

Meine Damen und Herren, das ist keine Wahlfreiheit,
das ist ein blankes Kostenerstattungsabschreckungsge-
setz.


(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD)

Ich komme zum Schluss. In diesem Gesetz ist man-

ches gut gewollt, aber vieles schlecht gemacht. Nehmen
Sie erst einmal die Sorgen der Menschen ernst, die in
Leserbriefen, in Telefonaktionen und in Briefen an uns
Abgeordnete deutlich werden! Schaffen Sie die Praxis-
gebühr ab und ersetzen Sie sie durch die Regelung, die
wir heute vorgeschlagen haben! Setzen Sie die Teile des
Gesetzes aus, die noch im Detail geregelt werden müs-
sen! Schaffen Sie wieder Vertrauen in die Politik!


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Ausgerechnet Sie! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vertrauen in die FDP?)


Wir alle leiden unter dieser Gesundheitsreform. Sie ist
ein Riesenmurks.


(Beifall bei der FDP)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508606600

Das Wort hat die Kollegin Erika Lotz von der SPD-

Fraktion.

(Beifall bei der SPD)



Erika Lotz (SPD):
Rede ID: ID1508606700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Mein lieber Herr Parr, was meinen Sie, was es an Leser-
briefen und Schreiben gegeben hätte, welcher Unmut in
der Bevölkerung wäre, wenn dieses Gesetz mit der von
Ihnen gewollten Kostenerstattung beschlossen worden
wäre?


(Beifall bei der SPD – Detlef Parr [FDP]: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)


Ein Blick in die jüngere Geschichte wird die Erre-
gung über unsere Gesundheitsreform, aber auch die
künstliche Erregung der FDP relativieren.

In der heutigen Ausgabe der „Frankfurter Rund-
schau“ wurden die Überschriften der Artikel zu den Ge-
sundheitsreformen aus den Jahren 1989, 1993 und 1997
zusammengetragen. Damals wurde getitelt: „Reform
sorgt für kräftige Konfusion“, „Höhere Zuzahlungen
skandalös“, „75,8 Prozent finden sie krank“. Damals
hießen die Minister Norbert Blüm und Horst Seehofer.
Deren Bemühungen um eine Stabilisierung des Gesund-
heitswesens brachten ihnen ähnlich viel Ärger ein. Auch
die FDP war damals daran beteiligt.

Ich sehe es heute als großen Fortschritt an, dass Re-
gierung und Opposition für die zusammen beschlossene
Reform bei allem Gegenwind gemeinsam einstehen
müssen. Ich appelliere noch einmal eindringlich an die
Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU, dies zu tun
und sich jetzt nicht vor der Verantwortung zu drücken.

Herr Storm, wenn Sie Kritik an der Gesundheitsmi-
nisterin üben, will ich Ihnen dazu Folgendes sagen: Das
BMGS begleitet die ganzen Bemühungen. Heute haben
die Krankenkassen in einem auf Bitten der Patientenbe-
auftragten geführten Gespräch im BMGS zugestanden,
dass man bei der Frage der Dialyse – um Ihr Beispiel
aufzugreifen – beweglich sein wird und dieses Problem
im Sinne der Patienten lösen wird.

Lassen Sie mich auch sagen: Das Gesetz beinhaltet
natürlich nicht die reine Lehre dessen, was wir gewollt
haben. Wir hatten andere Vorstellungen. Wir wollten
mehr Wettbewerb und Einzelverträge mit Ärzten.


(Peter Dreßen [SPD]: Und die Positivliste!)

Auch die Praxisgebühr in diesem Umfang war nicht un-
ser Baby. Jetzt den Zorn der Betroffenen allein bei der
Gesundheitsministerin abzuladen, Herr Storm, finde ich
nicht redlich. Das ist nicht in Ordnung.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Bei Reformen dieses Ausmaßes sind nachträgliche
Korrekturen nicht ungewöhnlich. Die meisten Patienten
wissen, dass sie für eine nach wie vor gute Versorgung
tiefer in die eigene Tasche greifen müssen. Sie wissen,
dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden müssen, um
die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Be-
schäftigung zu verbessern. Richtig ist sicher, dass das
Praxispersonal des einen oder anderen Arztes mit den
neuen Regelungen nicht auf Anhieb klarkommt. Das ist
aber kein Grund, das Gesetz in Bausch und Bogen zu
verdammen.

Wenn Sie von der FDP beklagen, dass die Kranken-
kassenbeiträge noch nicht gesenkt worden sind, dann
muss ich Ihnen sagen: Heute ist der 15. Januar.






(A) (C)



(B) (D)


Erika Lotz


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Zum 1. Januar wolltet ihr die Beiträge senken! Das habt ihr versprochen!)


Die Beiträge senken kann man nur, wenn Einsparungen
erzielt worden sind. Diese Einsparungen werden nun
möglich sein. Einzelne Kassen haben ihre Beiträge
schon gesenkt.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: 13! Wie viele erhöht?)


Das verschweigen Sie natürlich gerne. Der Erfolg des
Gesetzes wird anhand von Beitragssenkungen deutlich
werden.

Sorgen machen mir natürlich die Chroniker- und
Fahrkostenrichtlinien.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Aha!)

Die Patienten hatten aus meiner Sicht einen Anspruch
darauf, zu wissen, was mit Jahresbeginn 2004 für sie als
chronisch Kranke gilt und wann die einkommensabhän-
gigen Belastungsgrenzen erreicht werden. Darüber hi-
naus hätten sie darüber informiert werden müssen, ob
die Krankenkassen weiterhin die Kosten für Fahrten zur
ambulanten Behandlung übernehmen und welche Krite-
rien dafür gelten. Das muss die Selbstverwaltung von
Ärzten und Krankenversicherungen definieren. Eine po-
litische Entscheidung stünde zu Recht im Verdacht der
Staatsmedizin. Das ist doch etwas, was Sie ganz und gar
nicht wollen.

In beiden Punkten hat die gemeinsame Selbstverwal-
tung sowohl die Patienten als auch die Ärzte als auch die
Politik hängen lassen. Der Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen war nicht in der Lage, bis zum
31. Dezember 2003 sach- und problemgerechte Chroni-
ker- und Fahrkostenrichtlinien zu verabschieden. Die
Richtlinien, die der Bundesausschuss beschlossen hatte,
waren einseitig auf Zuzahlungsmaximierung und Ausga-
benminimierung ausgerichtet. Überdies hat der Bundes-
ausschuss den Irrweg eingeschlagen, chronisch Kranke
primär unter dem Blickwinkel der stationären Versor-
gung zu definieren. Deshalb war es richtig, dass die Mi-
nisterin ein Veto eingelegt und eine Änderung gefordert
hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dies muss man einmal lobend erwähnen; man darf nicht
immer nur Kritik üben.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziale Siche-
rung hat die Richtlinien zu Recht beanstandet. Der Aus-
schuss wird in Bälde neue Regelungen mit klaren Defi-
nitionen vorlegen. Ich bin froh, dass dies auch unter
Mitwirkung der Patientenbeauftragten geschieht. Die
Patientenbeauftragte ist von der SPD gewollt worden.
Ich denke, dass Frau Kühn-Mengel eine glückliche Hand
haben wird. Wir wünschen ihr auf jeden Fall viel Erfolg.


(Beifall bei der SPD)

Wir denken, dass es unter ihrer Mitwirkung gelingen
wird, die noch vorhandenen Ungereimtheiten zu beseiti-
gen. Ich wünsche uns allen, dass wir letztendlich ge-
meinsam für das, was wir zusammen beschlossen haben,


(Jürgen Koppelin [FDP]: Wir nicht!)

einstehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508606800

Das Wort hat jetzt der Kollege Wolfgang Zöller von

der CDU/CSU-Fraktion.


Wolfgang Zöller (CSU):
Rede ID: ID1508606900

Grüß Gott, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Die Ursache dieser Aktuellen Stunde ist in der
totalen Verunsicherung der Patienten zu sehen. Man
muss sich die Frage stellen: Warum entstand diese Ver-
unsicherung


(Dirk Niebel [FDP]: Weil Sie es vermurkst haben!)


und wer ist für was verantwortlich? Gleichzeitig will ich
aber auch notwendige Maßnahmen zur Behebung dieser
Missstände aufzeigen.

Wie entstand die Verunsicherung? Wenn am 1. Januar
ein Gesetz in Kraft tritt, dann müssen die erforderlichen
Regelungen, die der Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen zu treffen hat, ebenfalls zu diesem Zeit-
punkt in Kraft treten bzw. vorliegen.


(Dirk Niebel [FDP]: Warum haben Sie denn zugestimmt?)


Hier hätte man zum Beispiel mit etwas mehr Nachdruck
und vielleicht auch Verhandlungsgeschick für die Ein-
haltung dieses Zeitplans sorgen müssen.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Wer hat denn bei euch verhandelt?)


Ich glaube, die zur Verfügung stehenden drei Monate
wurden nicht optimal genutzt.


(Beifall des Abg. Dirk Niebel [FDP])

Eine weitere Ursache der Verunsicherung waren und

sind die zum Teil widersprüchlichen Äußerungen. Es
sind da zu nennen: die Hotline des Ministeriums, die
Ärzte, die Kassen, das Ministerium und seit gestern so-
gar der Kanzler höchstpersönlich. Ich will das an dem
Beispiel der Praxisgebühr bei einem Folgerezept klar
machen. Die Auskunft der Hotline war: Da fällt eine
Praxisgebühr an. Die Auskunft des Ministeriums: Die
Praxisgebühr gilt generell, aber bei der Pille könnte es
eine Ausnahme geben. Gestern der Kanzler: Bei Folge-
rezepten fällt überhaupt keine Gebühr an. – Wenn dem
nämlich so wäre, dann brauchte man auch keine Ausnah-
meregelung für die Pille.

Ein Stück Verunsicherung ist hausgemacht. Heute
habe ich eine ganzseitige Anzeige in der Zeitung gele-
sen. Sie trägt den Titel: Die Wahrheit über die Praxisge-
bühr. – Ich habe mir die Anzeige angeschaut. Sie sieht






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Zöller

gut und übersichtlich aus. Aber im Gesetz steht etwas
anderes.


(Lachen bei der FDP)

In der Anzeige steht, dass die Praxisgebühr für den Be-
such beim Arzt und Zahnarzt zu entrichten ist; im Gesetz
werden auch noch die Psychotherapeuten genannt. Wer
über die Wahrheit berichtet, darf nicht für weitere Verun-
sicherung sorgen. Wir haben also auch hier ein hausge-
machtes Problem.

Ich bin ganz offen. Mich hat persönlich geärgert, dass
Sie, Frau Ministerin, für das so genannte Pillenproblem
innerhalb von zwei Tagen eine Lösung vorgeschlagen
haben, obwohl dieses Problem frühestens im zweiten
Quartal 2004 ansteht.


(Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber hätten wir schon vor einem Jahr sprechen müssen!)


Es wäre wesentlich wichtiger gewesen, die Fragen der
Praxisgebühr, der Fahrkosten, der Regelung für chro-
nisch Kranke und der nicht verschreibungspflichtigen
Arzneimittel vordringlich zu lösen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Mit gegenseitigen Schuldzuweisungen aller Beteilig-

ten am Gesundheitswesen können wir dem Patienten
nicht helfen. Daher appelliere ich an alle Beteiligten im
Gesundheitswesen, die für die Patienten unerträgliche
Situation schnellstmöglich zu beenden.

Erstens. Ich appelliere an das Ministerium, endlich
dafür zu sorgen, dass klare, nachvollziehbare Festlegun-
gen auf den Tisch kommen. Zweitens. Ich appelliere an
die Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten, dass die
Richtlinien, deren Erarbeitung ihr im Gesetz zugewiesen
ist, schnellstmöglich festgelegt werden. Drittens. In der
Übergangszeit – das halte ich für ganz wichtig – müssen
Ärzte und Kassen entsprechend dem Sinn des Gesetzes
den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.

Ich will das an einem Beispiel klar machen. Laut Ge-
setz heißt es betreffend die Fahrkosten, wenn es zwin-
gende medizinische Gründe gebe, könne die Kasse in
besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die
Fahrkosten übernehmen. Es sollte sich niemand – weder
eine Kasse noch ein Arzt – auf die Position zurückzie-
hen, in der ersten Festlegung seien nur Dialyse, Chemo-
und Strahlentherapie genannt worden. Es gibt noch mehr
Patientengruppen, für die diese Sonderregelung gelten
muss. Ich denke hierbei besonders an Patienten mit be-
stimmten Behinderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Menschlich-
keit muss vor Formalismus gehen!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508607000

Das Wort hat jetzt die Kollegin Petra Selg vom Bünd-

nis 90/Die Grünen.

Petra Selg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508607100

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

ren! Angesichts der Umfrageergebnisse kann ich gut
verstehen, dass die FDP – wie schon vor Weihnachten –
jede Möglichkeit einer Aktuellen Stunde nutzt, um Auf-
merksamkeit zu erzielen. Auch Homestorys über Hanf-
pflänzchen oder Noppensocken tragende Fraktionsvor-
sitzende helfen nicht mehr weiter. Daher glaube ich
nicht, dass es Ihnen bei dem Thema dieser Aktuellen
Stunde ernsthaft darum geht, etwas zur Versachlichung
dieses Themas beizutragen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ihnen geht es nur darum, zwei Wochen nach der Ein-

führung eines so umfassenden Gesetzes weiterhin zur
Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger beizutra-
gen, wie es auch bei der Kampagne in der Zeitung mit
den vier großen Buchstaben der Fall war.


(Lachen bei der FDP – Detlef Parr [FDP]: Wo leben Sie, Frau Kollegin?)


– Ich lebe in derselben Welt wie Sie, Herr Parr. Auf Sie
komme ich noch zurück.


(Zurufe von der FDP: Oh!)

Ihre Fraktion war an der Konsensfindung beteiligt.

Sie haben das Gesetz abgelehnt und versuchen jetzt, es
an den Pranger zu stellen.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Wo es schon steht!)

Dennoch, lieber Herr Parr, nicht Millionen von Men-
schen lehnen es ab, sondern haben Fragen und Sie betäti-
gen sich gerade in der Zeitung mit den vier großen
Buchstaben als Aufklärer über diese Reform. Dafür
möchte ich mich herzlich bedanken.


(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])

Wir haben mit dem Gesetz den politischen Rahmen

vorgegeben und in vielen Bereichen große, weit rei-
chende Strukturreformen vorangebracht. Ich erinnere an
die vielen Maßnahmen, zum Beispiel solche zur inte-
grierten Versorgung, die Einführung der Gesundheits-
zentren und die Öffnung der Krankenhäuser für hoch
spezialisierte Leistungen.

Manche Regelungen im Zusammenhang mit den Ge-
bühren oder den Medikamenten waren in unserem Ge-
setzentwurf anders vorgesehen, Herr Storm, als sie in der
Konsensrunde zustande kamen. Dennoch trage ich die-
sen Konsens mit und in einem waren wir uns einig, dass
wir mit dem Gesetz vor allem zum Bürokratieabbau bei-
tragen wollten und dass die Politiker nicht alles bis ins
Kleinste regeln sollten. Deshalb haben wir der Selbstver-
waltung drei Monate Zeit gegeben, um bestimmte Fra-
gen, die heute mit Sicherheit nicht ausreichend geklärt
sind, zu regeln. Gerade aber was die Chronikerregelung
angeht, die uns die Selbstverwaltung vorgeschlagen hat,
kann ich mich erinnern, dass Sie mit dem Vorschlag der
Selbstverwaltung nicht einverstanden waren, Herr
Zöller.

Was die Praxisgebühr oder auch die anderen Regelun-
gen betrifft, möchte ich die FDP erinnern, dass Sie bei






(A) (C)



(B) (D)


Petra Selg

den Beratungen immer nur einen Begriff wiederholt ha-
ben – das hatte schon fast autistische Züge –, nämlich:
Kostenerstattungsprinzip.


(Zuruf von der FDP: Das ist auch richtig!)

Das wäre aber meiner Ansicht nach für viele Patientin-
nen und Patienten völlig unsozial. Deswegen lehne ich
es nach wie vor ab.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Detlef Parr [FDP]: Ja, weil Sie es nicht kapiert haben!)


Sie haben noch ein weiteres Ziel verfolgt – das wur-
de von manchen Ihrer großen Ehrenvorsitzenden bemän-
gelt –: Sie wollten Schutzzäune um Ihre Lobbygruppen
ziehen, die nicht hoch genug sein konnten: Die Apothe-
ker und Ärzte sollten möglichst geschont werden.

Aber gerade Ärztinnen und Ärzte aus meinem Wahl-
kreis haben mir bei Neujahrsempfängen gesagt – das hat
auch der KBV-Vorsitzende Richter-Reichhelm heute
Morgen, 14 Tage nach In-Kraft-Treten des Gesetzes, in
einer Nachrichtensendung festgestellt –: Bitte lasst das
Gesetz so, wie es ist! Regelt nicht wieder alles bis ins
letzte Klein-Klein! Lasst uns erst einmal schauen, wie
sich dieses umfassende Gesetzesreformwerk in der Pra-
xis bewährt!

Ich bin mir absolut sicher, dass der kürzlich neu zu-
sammengetretene Bundesausschuss, an dem – das ist
meines Erachtens sensationell und stellt einen riesigen
Reformfortschritt dar – zum ersten Mal Patientinnen und
Patienten mit beteiligt sind, in all diesen Fragen eine ge-
rechte und gute Lösung erarbeiten wird.

Ich komme zum Schluss.

(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin [FDP])


Ich denke, dieses Reformwerk war ein wirklich großes
Vorhaben, das den allergrößten Respekt verdient. Des-
halb fordere ich Sie auf: Hören Sie auf, ständig irgend-
welche Themen populistisch anzugehen! Arbeiten Sie
lieber konstruktiv mit! Wir wissen genau, was wir für die
Patientinnen und Patienten in diesem Land tun wollen,
Herr Thomae.


(Jürgen Koppelin [FDP]: Wir auch!)

Sie wissen das nicht. Sie erzeugen mit solchen Debatten
nur Chaos. Lassen Sie das bitte sein!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508607200

Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508607300

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Chaos und Wut in vielen Arztpraxen und Apothe-
ken lächelt Frau Ministerin Schmidt einfach weg. In den
Medien – so haben wir das in dieser Woche erlebt – redet
die Ministerin lieber über ihr eigenes Wohlbefinden als
über das der Patienten. Wir, die PDS im Bundestag, be-
kommen jeden Tag Anrufe von Menschen, die völlig
verunsichert und entsetzt über das sind, was finanziell
auf sie zukommt. Die Gesundheitsreform der ganz gro-
ßen Koalition aus SPD, CDU, CSU und Grünen ist
schon in der ersten Woche nach der Einführung ein De-
saster. Rot-Grün verhöhnt mit der Argumentation, man
solle abwarten, wie sich die Umsetzung des Gesetzes
weiter entwickle, die Menschen, die jetzt das Geld auf
den Tisch legen müssen.


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Voraussetzungen
für die Umsetzung eines Gesetzes zu schaffen, dann ist
doch die einzige logische Schlussfolgerung, dass ein sol-
ches Gesetz später in Kraft treten muss.

Für das Chaos, das Sie angerichtet haben, ist aber
nicht Ministerin Schmidt allein verantwortlich, sondern
auch Bundeskanzler Schröder, Frau Merkel, Herr Stoiber
und die Parteiführung der Grünen. Liebe Kolleginnen
und Kollegen von der CSU, ich darf Sie daran erinnern,
dass Herr Seehofer noch im April letzten Jahres erklärt
hat, dass die Praxisgebühr „sehr problematisch“ sei.
Herr Laurenz Meyer von der CDU erklärte, die Praxis-
gebühren seien „eine reine Schröpfmaßnahme für Pa-
tienten, die keinerlei Steuerungsfunktion hat“. Alles
schon vergessen, meine Herren?

Alle Fraktionen dieses Hauses haben gekniffen, als es
darum ging, die Lobbymacht von Pharmaindustrie und
Ärzteverbänden einzuschränken. Sie sind den einfa-
chen und bequemen Weg gegangen. Für Ihre Feigheit
müssen jetzt die Ärmsten der Armen bluten. Sie ziehen
den alten Menschen, die in Heimen wohnen, die Praxis-
gebühren vom Taschengeld ab. Das Kuratorium Deut-
sche Altershilfe hat mitgeteilt, dass bereits in der ersten
Kalenderwoche – ich betone: in der ersten Kalenderwo-
che – zahlreiche Heimbewohner die 2-Prozent-Zuzah-
lungsgrenze überschritten haben. Freistellungsbe-
scheide können noch nicht erteilt werden, weil es noch
keine entsprechenden Regelungen gibt und folglich nie-
mand weiß, wie das geht. Ergebnis des Gesetzes ist, dass
von schwer krebskranken Menschen für eine Behand-
lung über 300 Euro gefordert werden und dass mit tod-
kranken Menschen darüber gestritten wird, ob ihre
Krankheit chronisch ist oder nicht. Ich finde, es ist ein-
fach würdelos, wie infolge des Gesetzes mit den Men-
schen umgegangen wird.


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Kaum ist die so genannte Gesundheitsreform ange-

laufen, müssen Sie nachbessern. Da Sie die Wirtschaft
so gerne als Vorbild nehmen, sage ich Ihnen: Jedes Un-
ternehmen wäre in einem solchen Fall zu einer Rück-
rufaktion gezwungen. Aber anstatt ihre Fehler einzuge-
stehen, zeigt die Bundesregierung mit dem Finger auf
andere. Eine Vorrednerin von der SPD machte sogar
Sprechstundenhilfen dafür verantwortlich, dass das Ge-
setz die Menschen in Bedrängnis bringt. Das Problem ist
nur: Der kranke Mensch, der alte Mensch und der So-
zialhilfeempfänger müssen jetzt das Geld hinlegen, wäh-
rend Sie über die Schuldfrage streiten.

Ich kann Sie nur dringend auffordern: Nehmen Sie die
Praxisgebühren und die erhöhten Zuzahlungen zu den






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Gesine Lötzsch

Medikamenten zurück, und zwar besser heute als mor-
gen. Diese Reform macht Deutschland nicht gesund,
sondern krank. Ändern Sie das Gesetz!


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508607400

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Rolf

Stöckel von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Rolf Stöckel (SPD):
Rede ID: ID1508607500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle wa-

ren sich einig: Unser Gesundheitssystem muss effizien-
ter, finanzierbarer und leistungsfähiger werden. Die
Lohnnebenkosten sollen zurückgeführt werden. Die
FDP-Position dazu war bekannt: stärkere Privatisierung
der Risiken, Kostenerstattungsprinzip – meine persönli-
che Meinung ist, dass einiges dafür spricht; aber das
hätte bei der Umsetzung einen nicht minder bürokrati-
schen Aufwand besonders von den sozial Schwachen er-
fordert –, mehr Eigenverantwortung und -beteiligung.
Nur eines sollte es nicht geben: mehr Wettbewerb für die
Klientel, die Sie vertreten, wie Freiberufler und Apothe-
ker. Diesen Gruppen sollten nicht mehr Leistung und
Konkurrenz abverlangt werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie haben sich dem Kompromiss entzogen, damit Sie
sich jetzt sozusagen das Mäntelchen der Unschuld um-
hängen und den Robin Hood der Patienten spielen kön-
nen. Ich habe angesichts der Flut der Neuregelungen
Verständnis dafür, dass Patienten noch keinen Überblick
haben. Kein Wunder, dass sie angesichts der vielen
Detailinformationen, aber auch der gezielten Desinfor-
mationen und Halbwahrheiten von Medien und Interes-
senverbänden verunsichert sind.

Die Art und Weise aber, wie die Gesundheitsreform
hier in den 14 Tagen, nachdem sie in Kraft getreten ist,
von einigen in Grund und Boden geredet wird, finde ich
schlicht – Herr Präsident, verzeihen Sie den unparlamen-
tarischen Ausdruck – zum Kotzen.


(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/ CSU und der FDP – Dr. Uwe Küster [SPD]: Wo er Recht hat, hat er Recht!)


Wenn der Ruck, der durch Deutschland gehen soll,
auch in anderen Reformbereichen so aussieht, dann gute
Nacht. Natürlich gibt es praktische Umsetzungspro-
bleme, egal ob das Ministerium, die Selbstverwaltung,
die Ärztekartelle oder die Krankenkassen dafür Verant-
wortung tragen. Ein Arzt sagte am Montag in den „Ta-
gesthemen“, Krankheiten würden nicht behandelt und es
entstehe eine Abwärtsspirale von Armut, Krankheit und
Sozialhilfe wegen nicht erfolgter Behandlung. Dem
kann ich nur entgegnen: Ein Arzt, der erst nach der
Kohle fragt und dann einen Kranken behandelt, der ge-
hört nicht in dieses Gesundheitssystem.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich gebe zu: Auch unter Sozialdemokraten herrscht
noch Unverständnis darüber – Kollegin Lötzsch hat das
gerade angesprochen –, warum Sozialhilfeempfänger
und insbesondere Heimbewohner, bei denen die Kosten
für ihre Unterbringung in einem Heim und für ihre Ge-
sundheitsleistungen von der Sozialhilfe getragen werden
müssen, mit einer Eigenbeteiligung belastet werden.

Christoph Lütgert hat in einem Kommentar in den
„Tagesthemen“ über erschütternde Fälle aus dem sozia-
len Alltag berichtet. Ich möchte die Fakten hier darstel-
len: Sozialhilfeempfänger leisten Zuzahlungen; chro-
nisch Kranke zahlen 1 Prozent und nicht chronisch
Kranke zahlen 2 Prozent vom Regelsatz des Haushalts-
vorstandes, der im Durchschnitt bei 295 Euro liegt. Das
heißt: Wer 1 Prozent Zuzahlungen leisten muss, zahlt
etwa 3 Euro pro Monat; wer 2 Prozent Zuzahlungen leis-
ten muss, zahlt etwa 6 Euro pro Monat. Wer kein eigenes
Einkommen hat, bekommt ein durchschnittliches Ta-
schengeld von ungefähr 88 Euro. Diese Zuzahlung ist
sozial verträglich.

Frau Kollegin Lötzsch, das gilt vor allen Dingen
dann, wenn man berücksichtigt, dass alle Sozialhilfe-
empfänger durch die Neuregelungen im Sozialhilferecht
krankenversichert sind. Wer hier aus Eigeninteresse die
Ärmsten und die sozial Schwächsten missbraucht, weil
er ganz andere Ziele verfolgt, dem kann ich nur Heuche-
lei und Unmoral vorwerfen.


(Beifall bei der SPD)

Ich fordere die Parteivorsitzende der CDU, Frau

Merkel, hier auf, den Kollegen Rüttgers zurechtzuwei-
sen, der sich genau wie die FDP einen „weißen Fuß“ ma-
chen will. Er weist die Praxisgebühren zurück und macht
allein Ulla Schmidt für die Probleme mit dem Gesund-
heitsmodernisierungsgesetz verantwortlich. Wir erinnern
daran, dass die CDU/CSU höhere Praxisgebühren wollte
und dass sie auch höhere Zuzahlungen wollte, nämlich
10 Prozent. Wir waren diejenigen, die diese Begrenzung
vorgenommen haben. Unser Gesetzentwurf sah Praxis-
gebühren lediglich für diejenigen Facharztbesuche vor,
die nicht durch Überweisungen von Hausärzten, Kinder-
ärzten und Frauenärzten gedeckt worden sind.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die SPD bleibt dabei: Unser Gesundheitssystem muss
den Versicherten weiterhin – unabhängig vom Geldbeu-
tel – alle notwendigen medizinischen Leistungen auf
neuestem Stand gewährleisten. Unser Gesundheitssys-
tem muss mehr Gesundheit produzieren, auch durch
mehr Eigenverantwortung und mehr Vorsorge der Patien-
ten. Es muss aber auch durch Strukturreformen und mehr
Wettbewerb, vor allen Dingen bei den Leistungserbrin-
gern, effizienter werden. Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von der FDP, unterstützen Sie uns, anstatt sich hier
parteitaktisch zu verhalten und sich an den ohne Frage
vorhandenen Problemen bei der Umsetzung zu weiden!

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(B) (D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508607600

Herr Kollege Stöckel, wenn Sie selbst einen Begriff

für unparlamentarisch halten, dann sollten Sie ihn hier
nicht gebrauchen.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Uwe Küster [SPD]: Wo der Abgeordnete Recht hat, hat er Recht!)


Als nächste Rednerin hat die Kollegin Monika
Brüning von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Monika Brüning (CDU):
Rede ID: ID1508607700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Am 26. September 2003 hat
dieses Haus die Gesundheitsreform verabschiedet. Der
Bundesrat hat am 17. Oktober zugestimmt und am
1. Januar 2004 ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Man
möchte glauben, dass das Ministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung die letzten zweieinhalb Monate
des vergangenen Jahres genutzt hat, um noch offene Ein-
zelfragen rechtzeitig und ausreichend vor In-Kraft-Tre-
ten des Gesetzes zu klären. Wir von der CDU/CSU woll-
ten mit diesem Gesetz Transparenz und Verlässlichkeit
für alle Beteiligten. Aber was passiert stattdessen?
– Chaos bricht aus und – wen verwundert es? – Verunsi-
cherung bei den Menschen macht sich breit!

Wir von der CDU/CSU haben uns angesichts der Fi-
nanzkrise der gesetzlichen Krankenversicherung im
Sommer entschieden, an den Verhandlungen zur Ge-
sundheitsreform teilzunehmen, weil wir wollten, dass
die Menschen auch zukünftig unabhängig vom Alter
oder Einkommen eine qualitativ hochwertige medizini-
sche Versorgung erhalten.

Angesichts der demographischen Entwicklung, des
medizinischen Fortschritts, der wirtschaftlichen Schwä-
che und der vielen Veränderungen in der Arbeitswelt war
es unausweichlich, dass sich die Patientinnen und Pa-
tienten an den Kosten ihrer Behandlung beteiligen. Wir
wollten, dass dies in einem sozialverträglichen Maß ge-
schieht. Deswegen haben wir uns für eine Belastungs-
obergrenze eingesetzt. Daher wurde für Menschen, die
aufgrund chronischer Erkrankungen besonders hohe fi-
nanzielle Belastungen haben, die Zuzahlung auf 1 Pro-
zent des versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens
begrenzt.

Was bei der Umsetzung herausgekommen ist, belastet
aber gerade die Menschen, die wir vor einer Überforde-
rung bewahren wollten. Das darf nicht sein. Der vorge-
legte Entwurf einer Definition einer chronischen
Krankheit stellt zu sehr auf stationäre Aspekte ab. Es
macht betroffen, zu lesen, dass es hierdurch zu Jahresbe-
ginn bereits Fälle gegeben haben soll, in denen chro-
nisch kranke Patienten ausschließlich wegen der engen
Definition dessen, was „chronisch krank“ bedeutet, ins
Krankenhaus eingeliefert wurden.

Chronisch kranke Menschen wissen zurzeit nicht,
welche Kosten sie selbst tragen müssen, sie wissen noch
nicht einmal, ob sie überhaupt chronisch Kranke im
Sinne des Gesetzes sind. Das ist absurd.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Bis zum Frühjahr sollen die Betroffenen endlich Klarheit
haben. Aber das ist viel zu spät. Ähnliches gilt bei den
Fahrkosten.

Wir wollten mit dem GMG mehr Transparenz für den
Versicherten im Gesundheitswesen. Davon kann zurzeit
leider keine Rede sein. Wenn empfohlen wird, Kosten-
belege aufzubewahren, um nach einer Klärung der offe-
nen Fragen nachträglich bei der Kasse die Kostenerstat-
tung zu beantragen, setzt sich leider das fort, was wir
schon in der letzten Phase der Verhandlungen zur Ge-
sundheitsreform erleben mussten: Verwirrung.

Lassen Sie mich zu einer zweiten Personengruppe
kommen, die besonders verunsichert ist: die sozialhilfe-
bedürftigen Heimpatienten. Die Zeitung „Die Welt“
schrieb am 5. Januar dieses Jahres „Heimbewohnern
droht Versorgungsnotstand“. Für die Berechnung der
normalen Belastungsgrenze von 2 Prozent wird zurzeit
der volle Regelsatz der Sozialhilfe zugrunde gelegt, der
durchschnittlich 285 Euro beträgt.


(Gudrun Schaich-Walch [SPD]: Alles falsch!)

Damit liegt die Belastungsgrenze bei circa 70 Euro. Erst
wenn sie erreicht ist, kann ein Sozialhilfeempfänger eine
Befreiung beantragen. Bei einem Taschengeld der Heim-
bewohner von circa 85 Euro pro Monat kann man sich
ausrechnen, dass der Betroffene schnell in Geldnöte ge-
rät. CDU und CSU hatten bei den Verhandlungen gefor-
dert, dass die Befreiungsbescheide unverzüglich ausge-
stellt werden müssen. Wenn der Betroffene nun zu hören
bekommt, eine Befreiung könne sich bis zum Sommer
hinziehen, ist das nicht akzeptabel. Wir brauchen schnell
eine unbürokratische Regelung.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Bei der Umsetzung darf aber nicht die Genauigkeit
auf der Strecke bleiben. Wenn die Schuld allein der
Selbstverwaltung in die Schuhe geschoben wird,


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie machen sich weiße Füße!)


entspricht das nicht der Wahrheit, Frau Schmidt. So ist
Politik nicht glaubwürdig. Ich fordere Sie auf, Ihre Auf-
sichtspflicht ernst zu nehmen. Sorgen Sie endlich dafür,
dass die Patientinnen und Patienten wissen, woran sie
sind! Sofortiges zielgerichtetes Handeln ist erforderlich.
Das fordere ich hiermit ein.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508607800

Das Wort hat jetzt die Bundesministerin Ulla

Schmidt.

(Beifall bei der SPD)


Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und
Soziale Sicherung:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man kann ja eine solche Debatte führen


(Jürgen Koppelin [FDP]: Das muss man!)







(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Ulla Schmidt

und man muss sie auch führen, aber ein bisschen Red-
lichkeit sollte es wirklich geben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Mit Verlaub gesagt, ich finde es nicht in Ordnung,
Krankheitsschicksale schamlos für Politikkampa-
gnen auszunutzen. Ich bitte sehr herzlich, nicht so
zu verfahren. Ich leugne nicht, dass es Detailprob-
leme gibt. Die meisten sind übrigens durch die
Selbstverwaltung lösbar und werden auch gelöst.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Dies ist nicht von mir, sondern – ich spreche auch den
Kollegen Thomae an, weil er damals schon gesundheits-
politische Verantwortung trug – das hat der Kollege
Cronenberg, FDP, am 31. Mai 1989, fünf Monate nach
In-Kraft-Treten der damaligen Reform, gesagt. Ich
könnte Ihnen ähnliche Beispiele aus den Jahren 1993,
1996 und 1997 nennen.

Ich halte also fest: Man kann über vieles reden, aber
auch diejenigen, die früher Regierungsverantwortung
getragen haben, sollten sich daran erinnern, wie es da-
mals war, und nicht einfach fordern, dass es heute,
14 Tage nach In-Kraft-Treten eines Gesetzes, keine Pro-
bleme mehr geben dürfe.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Macht doch keiner!)


Ich bitte Sie, in diesem Punkt redlich zu sein; dann kön-
nen wir über alles reden.

Nun sage ich Ihnen, was das Ministerium getan hat: Es
hat vom Tag der Verabschiedung des Gesetzes über Weih-
nachten hinweg bis heute gearbeitet. Wir haben auch nie
aufgehört, auf die Verantwortung der Selbstverwaltung
hinzuweisen. Diese wird aber durch Beschlüsse wie den
folgenden einfach ignoriert:

Die Vertreterversammlung der KZV Bayern fordert
den Vorstand auf, in allen Bereichen, in denen das
Gesundheitsmodernisierungsgesetz Ersatzvornah-
men vorgesehen hat, keinerlei Vereinbarungen von
sich aus zu schließen oder mit den Krankenkassen
zu vereinbaren, sondern die Umsetzung des Geset-
zes durch Ersatzvornahmen des BMG wirksam
werden zu lassen.

Dies ist ein Beispiel dafür, wie in den Monaten nach Ver-
abschiedung des GMG die sehr klaren gesetzlichen Re-
gelungen – ich bleibe dabei, das Gesetz regelt diese Fra-
gen alle eindeutig – von der Selbstverwaltung nicht
umgesetzt wurden.

Wir haben noch im Oktober diejenigen eingeladen,
die in der Selbstverwaltung die Umsetzung partner-
schaftlich hätten organisieren sollen. Ich habe die Einla-
dungen und die Protokolle über die Gespräche, die statt-
gefunden haben, mitgebracht.

Wenn aber in Deutschland die organisierte Ärzte-
schaft – ich meine nicht den einzelnen Arzt, sondern die
Ärztefunktionäre – lange darüber redet, wie gesetzliche
Regelungen wie zum Beispiel zur Praxisgebühr – Ge-
setze, die im Übrigen, mit Verlaub, Kollegen Thomae
und Parr, mit den Stimmen der FDP aus den vier Län-
dern, wo sie Regierungsverantwortung trägt, verabschie-
det wurden; Sie haben sich hier einen schlanken Fuß ma-
chen wollen und sonst überhaupt nichts –,


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Haben Sie einen dicken?)


verhindert werden können, weil sie so etwas nicht will,
und so lange wartet, bis Schiedssprüche gefällt werden,
dann kann unter diesen Umständen nur schwer dafür ge-
sorgt werden, dass selbst dort, wo der Bundesmantel-
tarifvertrag fristgerecht fertig gestellt und gedruckt war,
bei In-Kraft-Treten des Gesetzes keine Probleme auftre-
ten. Dies bedauere ich natürlich genauso wie jeder, der
an der Reform mitgearbeitet hat. Wir wissen, dass es
sich um ein sehr großes Reformwerk handelt und dass
wir alles tun müssen, damit Konflikte schon im Vorfeld
vermieden werden können. Es sollte aber doch niemand
so tun, als hätte er nicht bei anderen Gesetzen in frühe-
ren Jahren schon ähnliche Erfahrungen machen müssen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


All die Redner, die in den Debatten immer die Forde-
rung nach Freiheit erheben, staatliche Reglementierung
so weit wie möglich reduzieren und der Selbstverwal-
tung so viele Aufgabe wie möglich übertragen wollen
– das wollen auch wir –, bitte ich, die Verantwortlichen
in der Selbstverwaltung, die an den Beratungen zum Ge-
setz beteiligt waren und uns gesagt haben, dass sie in der
Lage seien, die ausstehenden Fragen zu regeln, und der
Gesetzgeber so wenig wie möglich machen solle, daran
zu erinnern, dass zur Freiheit auch Verantwortung ge-
hört.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ulrich Heinrich [FDP])


Verantwortung bedeutet auch, dafür zu sorgen, dass
nicht bei Millionen Menschen in diesem Land Angst und
Verunsicherung hervorgerufen werden. Dass eine Politik
gemacht wird, die dazu führt, dass Menschen Angst be-
kommen, berührt mich als Einziges wirklich; nicht so
sehr dagegen der Ärger mit den Funktionären. Mein
Kreuz ist breit genug, um das zu tragen.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Das ist ja eure Politik! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Nein, das war die Dame mit dem blanken Fuß!)


Die Frage der Heimbewohner, Frau Kollegin
Brüning, möchte ich nun auch einmal ansprechen. Wir
haben sehr intensiv darüber geredet, ob wir für Heimbe-
wohner, die Taschengeld beziehen, eine Ausnahme ma-
chen sollen.
Wir haben lange darüber diskutiert, denn das war uns ein
wichtiges Anliegen. Wir haben uns gemeinsam, auch auf
Wunsch der CDU/CSU, entschieden, das nicht zu ma-
chen; denn jede Ausnahme in einem Bereich führt zu
Ausnahmen auch in anderen Bereichen. Wir haben sehr
bewusst nicht das gesamte Einkommen der Taschengeld-






(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Ulla Schmidt

bezieherinnen und -bezieher, sondern nur den Regelsatz
der Sozialhilfe zugrunde gelegt. Das bedeutet – ich bitte
Sie, das überall, wo Sie darauf angesprochen werden, zu
sagen –, dass ein chronisch kranker Mensch im Heim
nicht mehr als 3 Euro pro Monat zahlt, denn der Regel-
satz liegt unter 300 Euro, und ein nicht chronisch kran-
ker Mensch nicht mehr als 6 Euro pro Monat zahlt. Da
lobe ich mir die Initiativen zum Beispiel der Arbeiter-
wohlfahrt und vieler guter Heime, die zu Beginn des
Jahres für ihre Pflegebedürftigen in Vorleistung getreten
sind. Ich sage noch einmal ganz klar: Ein Mensch, der in
die Pflegestufe II oder III eingestuft ist, in einem Pflege-
heim untergebracht ist und regelmäßig ärztlich behandelt
wird, ist auch nach den bisher verabschiedeten Definitio-
nen chronisch krank. In der Regel werden nun bis zu
3 Euro pro Monat vom Taschengeld abgezogen.

Man kann in diesem Zusammenhang über die Frage
der sozialen Gerechtigkeit diskutieren, auch mit den
Kolleginnen von der PDS. Ich bin nach all den Diskussi-
onen, die wir geführt haben – auch im Rahmen der Ver-
handlungen zu diesem Gesetz –, zu der Auffassung ge-
kommen: Jede andere Regelung ist wesentlich
ungerechter. Zu dieser Auffassung stehe ich. Darüber zu
reden, ob 3 Euro bei einem Taschengeld von 90 Euro zu-
mutbar sind – ich würde mir wünschen, dass wir diese
Debatte offensiv führen –, ist mir immer noch lieber als
eine Debatte darüber, ob Menschen, die mit Pflegestufe II
oder III in einem Pflegeheim liegen, überhaupt noch die
notwendige medizinische Behandlung bekommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Horst Seehofer [CDU/CSU])


Diesen Aspekt sollten wir in den Vordergrund stellen.
Deshalb sind wir mit dem GKV-Modernisierungsgesetz
den Weg gegangen, die medizinische Versorgung sicher-
zustellen.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas zu den noch offenen
Fragen, die geklärt werden müssen: Ich habe bewusst die
„Chronikerrichtlinie“ nicht abgelehnt. Aber ich habe
die dort festgelegte Definition, den Bezug auf den statio-
nären Bereich, die Pflegestufen II und III und eine
Schwerbehinderung von 70 Prozent, nur mit der Auflage
genehmigt, dass diese Definition ergänzt wird und auch
die dauerhafte Behandlung in der ambulanten Versor-
gung einschließt. In diesem Moment, da wir hier sitzen,
sitzen die entscheidenden Vertreter der Kassen und der
Ärzteschaft zusammen. Sie haben zugesagt, sich auf er-
weiterte Regelungen zu einigen, dass es beispielsweise
eine Liste mit Erkrankungen geben wird, weil es selbst-
verständlich ist, dass ein insulinpflichtiger Diabetiker
ein chronisch kranker Mensch ist, ebenso wie Krebs-
kranke, Aidskranke und andere.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ergänzungen müssen immer wieder erfolgen, auch in
Zusammenarbeit mit den Patientenverbänden. Es muss
klargestellt sein, dass die Ärzte und Krankenkassen ent-
sprechende Definitionen – angelehnt an die Regelungen
für Erkrankungen, die eine dauerhafte Behandlung erfor-
dern – auch für seltene Erkrankungen vornehmen.
Das Gleiche gilt für die Fahrkosten: Die Regelung
gilt bei allgemein schlechtem Gesundheitszustand, etwa
bei Behandlung durch Dialyse, Strahlenbehandlung,
Chemotherapie. Ich habe mich darüber hinaus dafür aus-
gesprochen, dass die Regelung auf in ihrer Mobilität ein-
geschränkte Menschen, die zum Arzt müssen, ausgewei-
tet wird. Auch dem hat der zuständige Unterausschuss
des Bundesausschusses jetzt zugestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die noch offenen
Einzelfragen können geregelt werden, aber wir sollten
vor allem gemeinsam dafür sorgen, dass den Menschen
die Angst genommen wird. Denn nichts ist schlimmer,
als wenn kranke oder behinderte Menschen oder Men-
schen mit kranken Kindern Angst davor haben, morgen
keine Behandlung mehr zu bekommen. Wir haben dafür
gesorgt, dass sie sie bekommen; wir haben dafür gesorgt,
dass das Gesundheitswesen bezahlbar bleibt. Jetzt soll-
ten wir dafür sorgen, dass auch die anderen, die der Ge-
setzgeber dazu verpflichtet hat, Beschlüsse fassen: Das
bin nicht ich, das ist nicht der Bundestag, sondern das ist
die Selbstverwaltung.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1508607900

Das Wort hat jetzt die Kollegin Maria Michalk von

der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Maria Michalk (CDU):
Rede ID: ID1508608000

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Die Reform des Gesundheitswesens ist ein ständiger
Prozess. Je nach Inhalt und Umfang nimmt man sie in
der Öffentlichkeit unterschiedlich stark wahr. Dieses
Mal aber sind die Veränderungen so komplex, dass ich
bisher niemandem begegnet bin, der sich nicht für die
Gesundheitsreform interessiert. Ob durch Berichte in
den Medien oder durch eigenes Erleben in den letzten
Tagen: Alle haben schon Erfahrungen und halten ihre
Kommentare bereit – positive, aber auch negative; wir
haben sie in dieser Debatte schon Revue passieren las-
sen.

Das ist auch gut so. Denn die Kommentare zeigen,
dass sich mehr Menschen als gedacht an einem Prozess
beteiligen, der zwar in vielen Einzelfällen sehr schmerz-
lich, aber für das Fortbestehen unseres leistungsfähigen
Gesundheitswesens unabdingbar ist. Reformen sind für
mich notwendige Regelungen, um Bewährtes in einem
veränderten Umfeld zu erhalten. Das liegt im Interesse
aller.

Es wäre deshalb ein Passivposten, wenn das wich-
tigste Ziel, nämlich die Lohnnebenkosten durch Bei-
tragssatzsenkungen zu verringern, nicht eintritt. Gerade
hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung in Ost-
deutschland will ich das besonders betonen; denn in we-
nigen Monaten stehen wir mit dem Beitritt unserer
Nachbarländer zur Europäischen Union im direkten und
schonungslosen Vergleich der Löhne. Wir haben die






(A) (C)



(B) (D)


Maria Michalk

Pflicht, alles zu tun, damit Arbeitsplätze entstehen und
bestehen bleiben können. Dass unser Gesundheitswesen
eine Wachstumsbranche ist, ist nichts Negatives. Im Ge-
genteil: In dieser Branche sind sehr viele effiziente Ar-
beitsplätze entstanden, die Lebensperspektiven bieten.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil wir immer älter werden, weil sich Medizin und

Technik immer weiter entwickeln und weil wir daher im-
mer mehr Geld im Gesundheitsbereich ausgeben kön-
nen, haben wir mit unserem Verhalten für das Bestehen
unseres Gesundheitssystems zu sorgen und dürfen nicht
zulassen, dass ihm ein Kollaps droht. Wir kommen ohne
stärkere, aber sozial ausgewogene Eigenbeteiligung
nicht mehr aus. Das ist der Grundgedanke dieses Re-
formgesetzes.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Dieter Thomae [FDP] – Horst Seehofer [CDU/CSU]: Genau so ist es!)


Dass es aber zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens noch
viele offene Einzelfragen gibt, ist schon fatal. Dazu ge-
hört die Regelung der Fahrkostenerstattung. Verbindli-
che Auskünfte sind wichtig, insbesondere – das will ich
herausstellen – in ländlichen und strukturschwachen Re-
gionen.

Da sich in meinem Wahlkreis solche Regionen befin-
den, habe ich viele Fragen zu der Regelung der Fahrkos-
tenerstattung bekommen. Ich habe bereits im November
bei der Bundesregierung schriftlich angefragt, wie sie si-
cherstellt, dass entsprechende Regelungen fristgerecht
zum In-Kraft-Treten des Gesetzes vorliegen. Die Bun-
desregierung hat in ihrer Antwort bekräftigt, dass alles
getan wird, damit diese Regelungen fristgerecht vorlie-
gen. Warum nun das Gesundheitsministerium nicht
rechtzeitig vor dem 1. Januar 2004 die Umsetzung im
Rahmen seiner Aufsichtspflicht eingefordert hat, bleibt
mir ein Rätsel. Den Patienten bleibt jetzt nur das Rätsel-
raten, was denn gilt. Das ist schade.

Ich will einen weiteren Punkt aufgreifen, der sehr
ernst zu nehmen ist und den ich immer wieder betone.
Seit Jahren – besonders im letzten Jahr – weise ich im-
mer wieder darauf hin, dass die ambulante Versorgung in
den neuen Bundesländern aufgrund von immer weniger
Ärzten in Gefahr ist. In ihrer Antwort auf die Kleine An-
frage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom Juli letz-
ten Jahres hat die Bundesregierung diesen drohenden
Arztmangel negiert und festgestellt, dass es keine Unter-
versorgung, eher eine Überversorgung gibt. Die unter-
schiedliche Altersstruktur der Bevölkerung in struktur-
schwachen Gebieten im Vergleich zu Ballungsräumen
und die damit verbundene Mehrbelastung der dort täti-
gen Ärzte wollte man nicht zur Kenntnis nehmen.


(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)


In der Antwort auf eine Anfrage der FDP korrigiert die
Bundesregierung ihre Position ein wenig.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Nächste Woche sieht das anders aus!)

Dass der real existierende Verdienstunterschied auch
nicht gerade ein Stimulus für junge Ärzte ist, sich in die-
sen Regionen niederzulassen, musste oft gesagt und ge-
schrieben werden.

Dankenswerterweise ist dies aber nun in den Kon-
sensverhandlungen berücksichtigt und eine Angleichung
im Gesetz beschlossen worden, allerdings auf der Basis
von 95,7 Prozent des Westeinkommens.

Es blieb dabei unberücksichtigt, dass die Fallzahl pro
Arzt in den neuen Ländern im Durchschnitt um 28 Pro-
zent höher liegt. Das wirkt sich selbstverständlich beim
Aufwand für die Praxisgebühr aus. Für weniger Lohn
bei 28 Prozent mehr Patienten mit entsprechend mehr
Aufwand für die Praxisgebühr und bei hoher medizini-
scher Versorgung – das ist schon eine Leistung.

Ich will an dieser Stelle den Ärzten einmal Dank da-
für aussprechen, dass die meisten ihre Aufgabe sehr
ernst nehmen, sich ihr stellen und eine ordnungsgemäße
und ruhige Versorgung – zwar mit langen Wartezeiten –
sichern.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508608100

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen. Sie

haben Ihre Redezeit deutlich überschritten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber die Frau Schmidt hat auch überzogen! Zwei Minuten!)



Maria Michalk (CDU):
Rede ID: ID1508608200

Ich bin gleich am Ende. – Die Politik hat die Selbst-

verwaltung zu Recht mit einbezogen. Der Gemeinsame
Bundesausschuss hat sich unter dem Motto „Einer für
alle“ konstituiert. Ich erwarte, dass der Gemeinsame
Bundesausschuss auch einen Blick auf die besondere Si-
tuation in den neuen Bundesländern richtet. Ansonsten
gelingt die Reform nicht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508608300

Nächster Redner ist der Kollege Karl Hermann

Haack, SPD-Fraktion.
Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesre-

gierung für die Belange der Behinderten:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau

Michalk, zu Ihrem Lamento über die Praxisgebühr sage
ich Ihnen Folgendes: Ich bin Apotheker und kassiere
täglich in meiner Apotheke Bargeld von meinen Patien-
tinnen und Patienten. Wenn Sie zum Physiotherapeuten
gehen, erleben Sie das Gleiche. Auch die Ärzte werden
das lernen. Da bleibt die Frage, die nur die Ärzte selber
zusammen mit ihren Funktionären beantworten können:
Sind sie entweder zu blöd, mit Bargeld umzugehen, oder
sind sie zu vornehm?


(Zurufe von der FDP: Oh!)







(A) (C)



(B) (D)


Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Mit Bürokratie hat das alles überhaupt nichts zu tun.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Rolf Stöckel [SPD]: Das ist der Punkt! Jeder Trottel in Deutschland kann 10 Euro einziehen und kassieren!)


Das Ganze wird hochgekocht, um eine Verweigerung
und ein Scheitern im Hinblick auf das Gesundheitsmo-
dernisierungsgesetz zu organisieren, an dem Sie mitgear-
beitet und das Sie mitbeschlossen haben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das Gleiche gilt für Sie, Frau Brüning; Sie haben in
Ihrer Arbeitsgruppe darüber gesprochen. Warum haben
wir keine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Prozent, son-
dern eine Ein- bzw. Zwei-Prozent-Regelung beschlos-
sen?


(Horst Seehofer [CDU/CSU]: Das hat sie doch nicht kritisiert!)


Das haben doch Sie von der CDU/CSU entschieden. Sa-
gen Sie also nicht: „Wir möchten die Menschen vor
Überforderung schützen“! So geht es doch nun wirklich
nicht!


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Schreien Sie Ihre Kunden auch so an?)


Herr Dr. Thomae, damit komme ich zu Ihnen. Sie ha-
ben auf Ihrem Dreikönigstreffen bzw. auf Ihrem Partei-
tag eine Rückkehr zur Realität und eine Abkehr von dem
Ziel, 18 Prozent der Wählerstimmen zu erhalten, be-
schlossen. Sie sind also wieder in der alten Situation, bei
5 Prozent herumzukrebsen. Sie müssen wahrnehmbar
gegenüber zwei großen Volksparteien und der innovati-
ven Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Dieter Thomae [FDP]: Was? Ich denke an die Maut! Ich denke an die Steuergesetze! Ich denke an Struck! – Weitere Zurufe von der FDP)


Darum verhalten Sie sich heute so. Sie sind nicht auf der
Seite der kleinen Leute, für die wir zusammen mit der
CDU/CSU versuchen in den nächsten Jahren eine ge-
sundheitliche Versorgung zu garantieren. Das ist die
Wahrheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Dieter Thomae [FDP]: Chaospolitik! Denken Sie doch mal an Stolpe! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Haack, schreien Sie Ihre Kunden auch so an?)


– Ich schreie nicht. Ich rede immer so laut.
Kommen wir einmal zum nächsten Punkt. Diese Ge-

sundheitsreform ist in meiner politischen Biografie die
neunte Gesundheitsreform, die ich durchführe. Man
sollte einmal ehrlich sein: Wenn diese Legislaturperiode
zu Ende ist, bin ich 20 Jahre im Deutschen Bundestag.
Ich habe erlebt, dass der Umbau des Sozialstaates mehr
oder weniger immer wieder gescheitert ist. Warum? Weil
wir bis heute folgende Tabubrüche nicht organisiert ha-
ben:

Das ist zum Ersten die Entflechtung der sozialpoliti-
schen Verantwortung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen. Als Beauftragter für Menschen mit Behin-
derungen kann ich in der Umsetzung des SGB IX, also
in der Frage der Frühförderung, eine Menge zu der drin-
gend notwendigen Entflechtung beitragen.

Zum Zweiten sollten wir über folgenden Tabubruch
diskutieren: Wie ist die Verantwortung in der subsidi-
ären Struktur der Verbändeorganisation? Frau Schmidt
hat zu Recht vorgetragen, dass einige, zum Beispiel die
Arbeiterwohlfahrt – ich nenne das Beispiel 3 Euro und
6 Euro –, positiv vorgehen. Sie tritt in Vorleistung, bis
eine endgültige Regelung vorhanden ist. Andere tun es
nicht, sondern schreiben Briefe an die „Bild“-Zeitung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es besteht also Handlungsbedarf. Wenn man subsidiäre
Verantwortung übernehmen will, muss man dies auch
tun und sollte nicht herummeckern.

Ich komme jetzt zum nächsten Punkt und finde es gut,
dass wir hier Schützenhilfe erhalten. In der „Süddeut-
schen Zeitung“ von heute steht auf Seite 4: „Selbstver-
waltung – klingt nur gut“. Darin wird das ganze Di-
lemma beschrieben. Jeder von den Verbänden und
Organisationen war eingeladen, an den Runden teilzu-
nehmen. Es ging doch bei der Beratung dieses GKV-Mo-
dernisierungsgesetzes nicht wie bei der Papstwahl zu:
Alle in ein Zimmer, Türen zu, weißer Rauch steigt auf
und wir haben ein GKV-Modernisierungsgesetz. Es hat
vielmehr immer Rückkopplung zu den Verbänden und
Organisationen gegeben. Es war also bekannt, dass es
zwei Probleme der Selbstverwaltung zu regeln gab,
nämlich die Regelung für die chronisch Kranken und die
Fahrkostenregelung.

Spätestens seit Oktober hatte man Zeit, darüber zu re-
den.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Und?)

Ich weiß aus dem Haus, dass die Ministerin zu Gesprä-
chen eingeladen hat und die Selbstverwaltung abwarten
wollte, bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffent-
licht wurde. Danach wollte die Selbstverwaltung weiter-
sehen. Dann wurde eine Regelung auf den Tisch gelegt,
von der Sie wussten, dass sie der informellen Verabre-
dung nicht entsprach. Das Konstrukt, das die Ministerin
heute vorgetragen hat, war bereits Ende Oktober infor-
mell verabredet und die Selbstverwaltung hat nichts ge-
tan.

Wir werden über einen weiteren Punkt diskutieren
müssen. Hierbei bin ich gespannt, wie viel Zivilcourage
insbesondere Sie von der FDP dazu aufbringen werden.
Wir werden eine Arbeitsgruppe „Institutionelle Refor-
men sozialer Sicherungssysteme“ einrichten, um die
Verantwortlichkeiten endgültig neu zu definieren. Wir
werden damit die eigene Geschichte und das eigene Ver-
ständnis hinterfragen und in eine große gesellschaftliche
Debatte eintreten.






(A) (C)



(B) (D)


Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten

Wir müssen dazu kommen, dass die Selbstverwaltung

ihrer Verantwortung nachkommt und die notwendige Ar-
beit erledigt. Es kann nicht so bleiben wie bei der Chro-
niker- und der Fahrkostenregelung, bei der die Selbstver-
waltung ihre Verantwortung nicht wahrgenommen und
anschließend den Politikern in einer riesigen Medien-
kampagne Vorwürfe gemacht hat. So etwas möchte ich
nicht noch einmal erleben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508608400

Letzter Redner in der Aktuellen Stunde ist der Kol-

lege Horst Seehofer, CDU/CSU-Fraktion.


Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508608500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Dem Kollegen Haack wünsche ich, dass er ge-
nauso gut hören wie er laut reden kann; denn er hat die
Union und die Frau Kollegin Brüning völlig falsch zi-
tiert. Herr Kollege Haack, die CDU/CSU steht uneinge-
schränkt zu den Kernentscheidungen dieser Gesund-
heitsreform. Es dient niemandem in der Politik – darüber
soll sich niemand täuschen –, wenn er zunächst gemein-
sam beschließt und anschließend nicht zu dem gemein-
sam Entschiedenen steht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich erlebe das jetzt zum fünften Mal nach einer Ge-

sundheitsreform. Die Kommentare, die ich in den letzten
Tagen und Wochen gelesen habe, könnten genauso aus
den Jahren 1997, 1993 oder 1989 stammen. Es ist immer
der gleiche Ablauf.

Der größte Fehler ist 1997 passiert. Seinerzeit fand
die gleiche Diskussion statt. Übrigens haben wir damals
die Selbstbeteiligung ebenso wie die Erhöhung der Zu-
zahlung und die Ausgrenzung des Zahnersatzes für Ju-
gendliche gemeinsam beschlossen. Damals gab es eine
andere Opposition, sie ist nicht ganz so verantwortungs-
voll mit der Notlage im Gesundheitswesen umgegangen
wie heute die CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

1997 wurde den Bürgern versprochen: Wenn ihr uns

wählt, dann schaffen wir das wieder ab.

(Dr. Dieter Thomae [FDP]: So ist es!)


Damit sich der gleiche Fehler nicht wiederholt, sage ich
hier bewusst: Damals hat man die Selbstbeteiligung re-
duziert, den Zahnersatz wieder aufgenommen und das
Krankenhausnotopfer abgeschafft. Das war einer der
größten Fehler in der jüngeren deutschen Sozialge-
schichte; denn es war der Anfang des finanziellen Nie-
dergangs der gesetzlichen Krankenkassen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Abg. Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Es gibt keine Zwischenfragen in der Aktuellen Stunde.
Deshalb möchte ich uns alle auffordern, diesen Fehler
jetzt nicht zu wiederholen. Stattdessen müssen wir zu
dem, was wir entschieden haben und was richtig ist, ste-
hen.

Dieter Thomae, ich bin dir sehr dankbar, dass du hier
klipp und klar gesagt hast, dass die FDP zur Zuzahlung
steht. Denn das In-Kraft-Treten von Gesundheitsrefor-
men ist immer die Stunde der Heuchler, der Feiglinge,
der Charakterlosen und auch der Bösartigen. Das habe
ich oft genug erlebt. Deshalb bin ich dankbar, dass du
hier heute nicht geheuchelt hast. Du hast das Gesetz
zwar kritisiert, dich aber zur Zuzahlung bekannt. Allzu
viele tun nämlich jetzt so, als seien sie der soziale An-
walt der Menschen. Wenn sie mir gegenübersitzen, und
zwar seit Jahren, sind sie aber die größten Verfechter der
Zuzahlung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, diese Heuchelei mancher
Funktionäre im deutschen Gesundheitswesen müssen
wir zerstören.


(Beifall im ganzen Hause)

Wenn sich die FDP gegen diesen Kompromiss stellt,

dann darf man aber schon darauf hinweisen, dass die
Landesregierungen, an denen sie beteiligt ist – in Sach-
sen-Anhalt, in Baden-Württemberg und in Rheinland-
Pfalz –, im Bundesrat zugestimmt haben.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Leider!)

Hier wird die Kostenerstattung als Alternative zur

Praxisgebühr genannt.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Unglaublich! Welche Heuchelei!)

Ich sage es ganz sachlich, Dieter Thomae, du kennst
meine Meinung; ich habe viel Verständnis für die Idee
der Kostenerstattung. Nur zahlt man dann nicht jedes
Quartal 10 Euro Praxisgebühr, sondern bei jedem Arzt-
besuch eine Selbstbeteiligung. Jeder Arztbesuch ist dann
teurer als diese 10 Euro Praxisgebühr. Das gehört zur
Wahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Dieter Thomae [FDP]: Pro Quartal!)


Zweiter Punkt. Warum haben wir das gemacht – Frau
Michalk hat eben noch einmal darauf hingewiesen –: Die
Grundentscheidung dieser Gesundheitsreform war un-
ausweichlich. Wir wären besser beraten gewesen, wenn
wir diese Grundentscheidung aus den Jahren 1997 und
1998 damals beibehalten hätten. Hintergrund dieser
Grundentscheidung ist, dass die gesetzliche Krankenver-
sicherung in der größten Finanzkrise ihrer Geschichte
steckt: höchste Beiträge, höchste Schulden, keine Rück-
lagen mehr. Wir haben keine Versorgungskrise, sondern
eine Finanzkrise.

Übrigens ist das in allen hoch entwickelten Ländern
so, nicht nur bei uns in Deutschland. Das ist die Konse-
quenz aus Arbeitslosigkeit, medizinischem Fortschritt
und steigender Lebenserwartung. Im Sorgenbarometer






(A) (C)



(B) (D)


Horst Seehofer

des so oft zitierten Vorbildes Schweiz stehen an vorders-
ter Stelle Arbeitslosigkeit und Gesundheitskosten.


(Dr. Dieter Thomae [FDP]: Holland!)

Deshalb mussten wir eine Antwort auf die Finanzie-
rungskrise geben. Hier ging es um eine Weichenstellung.

Die Erhöhung der Arbeitskosten ist wirklich nicht
möglich. Der bequeme Weg der letzten 30 Jahre, die
Beiträge und damit die Arbeitskosten zu erhöhen, steht
uns nicht zur Verfügung. Da besteht Konsens. Im letzten
Jahr sind 400 000 Arbeitsplätze aus Deutschland abge-
wandert. Es kann niemand mehr ernsthaft vorschlagen,
die Finanzlücke in der Krankenversicherung durch stei-
gende Beiträge zu schließen.

Wenn man die Arbeitskosten nicht erhöhen will,
bleibt nur die Wahl, entweder die Kernleistungen zusam-
menzustreichen oder die Menschen in sozial verträgli-
cher Form an den Gesundheitskosten zu beteiligen. Es
gibt keine andere Möglichkeit.

1993 habe ich als Gesundheitsminister die gesetzliche
Budgetierung eingeführt. Ich habe aus diesen Jahren ge-
lernt, dass man vorübergehend budgetieren kann. Bud-
getieren bedeutet aber immer Leistungseinschränkung.
Wenn man auf Dauer budgetiert, geht es zulasten der
chronisch Kranken.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dieter Thomae [FDP]: So ist es!)


Auch in diesen aufgeregten Tagen bin ich klipp und
klar dafür, bei der Grundentscheidung zu bleiben, nicht
die Kernleistungen zusammenzustreichen, sondern die
Menschen in verträglicher Form an den Gesundheitskos-
ten zu beteiligen. Eine Beteiligung an den Kosten ist
besser als ein Ausschluss von der medizinischen Versor-
gung. Sie wäre die Alternative.


(Beifall im ganzen Hause – Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es fehlt nur noch der Wettbewerb der Leistungsanbieter!)


Die Probleme liegen nicht im Gesetz. Vielmehr wären
manche Dinge besser im alten Jahr geklärt worden.
Wenn man sagt, der chronisch Kranke zahlt nur
1 Prozent, dann muss zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tre-
tens klar sein, wer als chronisch krank gilt. Wenn Gehbe-
hinderte und schwer Kranke weiterhin Krankentrans-
porte zulasten der Krankenversicherung bekommen
sollen, dann verstehe ich nicht, warum manche Kassen
wieder auf irgendein Ministerium verweisen, anstatt die
vom Gesetz eingeräumten Möglichkeiten zu nutzen. Im
Gesetz steht, dass sie das bei schweren Krankheiten so
entscheiden können.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508608600

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.


Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508608700

Gleich. – Das ist ein Schwarzer-Peter-Spiel.
Frau Ministerin, mir persönlich genügt es nicht, wenn
man sagt, das werde bald entschieden. Vielmehr müssen
diese Fragen sofort entschieden werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie müssen heute und morgen entschieden werden, da-
mit Klarheit herrscht.

Ich bin dankbar dafür, dass man jetzt, wie Sie gesagt
haben, zusammensitzt. Es stellt sich nur die Frage, wa-
rum es jetzt in wenigen Stunden geht, wenn es vor Weih-
nachten nicht ging.


(Zustimmung von der SPD)

Letzte Bemerkung.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508608800

Herr Kollege, Sie haben aber die Redezeit schon weit

überschritten. In der Aktuellen Stunde beträgt sie fünf
Minuten.


Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508608900

Ich dachte, wenn eine Ministerin überzieht, ist es

auch das Recht der Opposition, die Redezeit leicht zu
überziehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508609000

Die Opposition überzieht zum zweiten Mal.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508609100

Ich komme zum Schluss. – Das ist ein wichtiges

Thema, das die Leute bewegt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508609200

Trotzdem haben wir in der Aktuellen Stunde fünf Mi-

nuten Redezeit, Herr Kollege.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508609300

Okay. Seien Sie tolerant.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508609400

Sie sind lange genug im Parlament, um das zu wissen.

Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508609500

Meine Damen und Herren, ich schließe mit einer Be-

merkung dazu, wie es jetzt weitergeht. Diese Zweifels-
fragen müssen schnell geklärt werden. All denen, die
jetzt über Gesetzesänderungen nachdenken, rate ich aus
der Erfahrung der Jahre 1997 und 1998, die nächsten
Monate in Ruhe zu beobachten, Mitte des Jahres Bilanz
zu ziehen und dann zu entscheiden, ob da oder dort viel-
leicht Veränderungsbedarf besteht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Für Veränderungen gibt es nur zwei Maßstäbe: Ers-

tens. Wird die Versorgung der kranken Bevölkerung
weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet? Das funktio-
niert im Moment. Zweitens. Wie verhält es sich bei all






(A) (C)



(B) (D)


Horst Seehofer

den Maßnahmen, die wir beschlossen haben, mit der so-
zialen Betroffenheit? Die Antworten auf diese zwei Fra-
gen müssen die Maßstäbe sein, nicht die Stärke irgend-
welcher Lobbyistenorganisationen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Ich möchte schließen mit einem Auszug aus dem
Kommentar von Rolf Kleine aus der heutigen „Bild“-
Zeitung – das ist die Losung des heutigen Tages –:

Natürlich gibt es in Deutschland Probleme – auch
ein paar gravierende …


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508609600

Herr Kollege!


Horst Seehofer (CSU):
Rede ID: ID1508609700

Und die „deutsche Krankheit“? Sie besteht am ehes-

ten im Miesmachen, Klagen und Jammern – und das auf
allerhöchstem Niveau. Die Therapie? Selbstbewusst die
Mundwinkel nach oben – und in die Hände spucken!

Ich finde, das, was uns die „Bild“-Zeitung heute emp-
fiehlt, ist die Losung des Tages. Nur, sie sollte sich auch
selbst daran halten.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508609800

Die Aktuelle Stunde ist beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

(12. Ausschuss)

– zu der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung
Fünfter Bericht der Bundesrepublik
Deutschland zum Übereinkommen der Ver-
einten Nationen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (CEDAW)


– zu dem Entschließungsantrag der Abgeordne-
ten Renate Gradistanac, Sabine Bätzing, Ute
Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten Irmingard
Schewe-Gerigk, Ekin Deligöz, Josef Philip
Winkler, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu
der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fünfter Bericht der Bundesrepublik
Deutschland zum Übereinkommen der Ver-
einten Nationen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (CEDAW)


– zu dem Entschließungsantrag der Abgeordne-
ten Ina Lenke, Dr. Heinrich L. Kolb, Daniel
Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch
die Bundesregierung
Fünfter Bericht der Bundesrepublik
Deutschland zum Übereinkommen der Ver-
einten Nationen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (CEDAW)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Maria
Eichhorn, Hannelore Roedel, Dr. Maria
Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU
Benachteiligung von Frauen wirksam be-
kämpfen – Konsequenzen ziehen aus dem
CEDAW-Bericht der Bundesregierung

– Drucksachen 15/105, 15/599, 15/601, 15/740,
15/1171 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Renate Gradistanac
Irmingard Schewe-Gerigk
Hannelore Roedel
Ina Lenke

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Parla-
mentarische Staatssekretärin Christel Riemann-
Hanewinckel.


(Unruhe)

– Ich habe die Aussprache über einen neuen Tagesord-
nungspunkt eröffnet und bitte die Kolleginnen und Kol-
legen, die bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwe-
send sein wollen, den Saal zu verlassen. – Bitte schön,
Frau Staatssekretärin.

Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekre-
tärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
legen! Liebe Gäste! Anlass und Grundlage dieser De-
batte ist der Fünfte Staatenbericht der Bundesrepublik
Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Natio-
nen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der
Frau. Nach den Vorgaben des Übereinkommens ist die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, alle vier Jahre
über dessen Umsetzung zu berichten.

Den Fünften Bericht werde ich in der kommenden Wo-
che vor dem dafür zuständigen Expertinnenausschuss
der Vereinten Nationen in New York vorstellen. Die
Expertinnen ziehen für die Bewertung der Staatenbe-
richte auch die Meinung der Nichtregierungsorganisatio-
nen heran. Die Frauen- und Menschenrechtsorganisatio-
nen haben von der Möglichkeit der Erstellung eines so
genannten Schattenberichtes auch diesmal in Deutsch-
land Gebrauch gemacht. Dafür sage ich an dieser Stelle
ein herzliches Dankeschön.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel

Am 15. Dezember letzten Jahres habe ich den Schatten-
bericht entgegennehmen können. Wir werden uns sehr
eingehend damit auseinander setzen und den begonne-
nen Dialog mit den Verbänden fortsetzen.

Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass
es gelungen ist, noch vor der Präsentation in New York
heute hier im Deutschen Bundestag die Aussprache zum
Bericht durchzuführen. Die Debatte eines Staatenberich-
tes im Deutschen Bundestag ist hier in Deutschland ein
Novum in der Geschichte der Staatenberichte und zu-
gleich ein wichtiges Signal an den UN-Ausschuss. Das
zeigt, dass die Bundesrepublik Deutschland, die Bundes-
regierung und die im Deutschen Bundestag vertretenen
politischen Parteien den völkerrechtlichen Vorgaben des
Übereinkommens eine große politische Bedeutung bei-
messen.

Der Fünfte Staatenbericht zum CEDAW-Überein-
kommen zeichnet nicht nur die Entwicklung der Gleich-
stellungspolitik seit dem vorangegangenen Vierten Be-
richt nach, sondern er ist zugleich eine Bilanz der
gleichstellungspolitischen Initiativen der rot-grünen
Bundesregierung seit 1998. Diese Bilanz, meine Da-
men und Herren, kann sich sehen lassen. Mit dem Pro-
gramm „Frau und Beruf“ und dem nationalen Aktions-
plan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen haben
wir Maßstäbe gesetzt. Im Gegensatz zum Vierten Staa-
tenbericht können wir in diesen beiden zentralen Berei-
chen der Gleichstellungspolitik erstmals eine Gesamt-
strategie vorlegen. Dieser Bundesregierung ist es
gelungen, erfolgreiche Maßnahmen zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen einzuleiten.

Ein wesentlicher Teil der erfolgreichen Umsetzung
des Aktionsplans ist das Gewaltschutzgesetz des Bun-
des. Durch dieses Gesetz kommen von Gewalt betrof-
fene Opfer schneller und einfacher zu ihrem Recht und
können Schutzanordnungen gegen den Gewalttäter, auch
gegen den gewalttätigen Beziehungspartner erreichen. In
Zusammenhang mit diesem Gesetz haben inzwischen
mehrere Bundesländer ihre Polizeigesetze angepasst.

Die gesetzlichen Verbesserungen beginnen zu wirken.
Immer mehr betroffene Frauen fühlen sich gestärkt und
setzen sich gegen den gewalttätigen Partner zur Wehr.
Einrichtungen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und
Zufluchtswohnungen sowie die Notrufe sind stärker
denn je gefragt. Erste Trends aus der repräsentativen
Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von
Frauen in Deutschland“, die im Sommer abgeschlossen
sein wird, zeigen, dass die betroffenen Frauen niedrig-
schwellige Unterstützung brauchen, weil sie häufig die
belastenden rechtlichen Verfahren alleine nicht durchste-
hen.

Aufbau und Finanzierung der Infrastruktur zur Unter-
stützung von von Gewalt betroffenen Frauen und Mäd-
chen liegt in der Verantwortung der Bundesländer. An-
gesichts der sich dort abzeichnenden Sparmaßnahmen
appelliere ich von dieser Stelle eindrücklich an die Ver-
antwortlichen in den Ländern, Kommunen und Verbän-
den, aber auch an private Unterstützerinnen und Unter-
stützer, weiterhin ihr Möglichstes zu tun, um Frauen und
Kindern aus Gewaltsituationen herauszuhelfen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das Zusammenwirken aller Ebenen ist notwendig. Es
geht um strukturelle Veränderungen in unserer Gesell-
schaft. In diesem Sinne werden wir den Aktionsplan, der
eine sehr hohe Priorität für die Bundesregierung hat, in
dieser Legislaturperiode fortschreiben.

Die Bundesregierung hat 1997 die bundesweite
Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ eingerichtet. Vertrete-
rinnen und Vertreter von sieben Bundesministerien ge-
hören dieser Arbeitsgruppe ebenso an wie die Beauf-
tragte der Bundesregierung für Ausländerfragen,
Vertreter des Bundeskriminalamtes, der Länderfachkon-
ferenzen und Beratungsstellen. In der Arbeitsgruppe
werden umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung des
Frauenhandels erarbeitet.

Zurzeit wird im Europarat ein Übereinkommen zur
Bekämpfung des Menschenhandels erstellt. In dem für
die Erarbeitung dieses Übereinkommens zuständigen
Ausschuss hat Deutschland, namentlich unser Ministe-
rium, im September 2003 den Vizevorsitz übernommen.
– Das sind nur zwei Beispiele von vielen Aktivitäten auf
internationaler Ebene gegen Menschenhandel.

Meine Damen und Herren, 1999 hat die Bundesregie-
rung Gender Mainstreaming zum Leitprinzip ihres po-
litischen Handelns gemacht. Die Ergebnisse, die wir
seither unter Führung einer interministeriellen Arbeits-
gruppe in nahezu allen Ressorts vorweisen können, sind
beachtlich. Ein wichtiges Vorhaben für diese Legislatur-
periode war die Einrichtung des Genderkompetenzzen-
trums. Ende Oktober des vergangenen Jahres haben wir
es an der Humboldt-Universität in Berlin eröffnet.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


– Ja, an dieser Stelle muss es Beifall geben. – Dieses
Kompetenzzentrum soll die Einführung und die Umset-
zung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen der
Gesellschaft, der Verwaltung, der Politik und der Wirt-
schaft unterstützen. Das Zentrum wird beraten, For-
schung initiieren und koordinieren, Wissen bündeln und
Expertinnen und Experten ausbilden. Dass sich die Bun-
desregierung in Zeiten von Sparzwängen am Aufbau ei-
nes solchen Kompetenzzentrums beteiligt, zeigt die Be-
deutung, die Gender Mainstreaming als Strategie und
Methode zur Erlangung von mehr Chancengerechtig-
keit zwischen den Geschlechtern bekommen hat. Gen-
der Mainstreaming hat eine neue, qualitativ erweiterte
Phase der Gleichstellungspolitik eingeleitet. Gender
Mainstreaming führt vor allem zu strukturellen Verände-
rungen.

Der Bekämpfung noch vorhandener Diskriminie-
rungstatbestände vor allem im Erwerbsleben dient die
Umsetzung der europäischen Gleichbehandlungsrichtli-
nien in nationales Recht, an der wir mit Hochdruck ar-
beiten.

Meine Damen und Herren, wir werden dem Deut-
schen Bundestag, wie im Entschließungsantrag der Frak-
tionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gefordert,






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel

erstmals in dieser Legislaturperiode einen Bericht zur
Lage der Gleichstellung von Frauen und Männern in
Deutschland vorlegen. Grundlage dieses Berichtes wird
ein Datenreport sein, in dem zu zentralen Fragestellun-
gen wie Bildung, Erwerbstätigkeit, soziale Sicherung
und gesellschaftliche Partizipation die jeweiligen Le-
benslagen von Frauen und Männern gegenübergestellt
werden. Damit wird im Sinne des Gender Main-
streaming der politische Handlungsbedarf in den unter-
schiedlichen Themenbereichen sichtbar gemacht. Uns
werden erstmals wirklich verlässliche Daten vorliegen.

Frauen haben von der Arbeitsmarktpolitik der rot-
grünen Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
in nicht unerheblichem Maße profitiert.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Gleich-
stellungsgesetz für den öffentlichen Dienst,


(Ina Lenke [FDP]: Kontraproduktiv!)

die Einführung der Elternzeit, den Rechtsanspruch auf
einen Teilzeitarbeitsplatz, die Reform des Betriebsver-
fassungsgesetzes, die damit verbundene Einführung ei-
ner Quote zur Steigerung des Frauenanteils in den Be-
triebsräten und nicht zuletzt an das Job-AQTIV-Gesetz,
durch das vorgegeben wird, Frauen an allen Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktförderung zu beteiligen.

Mit der Agenda 2010 haben wir in den vergangenen
Wochen und Monaten weitreichende Reformen in den
Bereichen Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit, Finanzen und
Bildung auf den Weg gebracht. Ziel ist es, allen Bürge-
rinnen und Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu
allen Erwerbstätigkeiten zu eröffnen. Wir werden die
Wirkungen des Reformpaketes mit besonderem Blick
auf die Wirkung auf Frauen sehr genau überprüfen.

Meine Damen und Herren, in Deutschland hatten wir
noch nie eine so gut ausgebildete Frauengeneration wie
heute.


(Renate Gradistanac [SPD]: Ja!)

Dennoch: Wenn wir uns die Karriereverläufe von Frauen
und Männern ansehen, dann stellen wir fest, dass sie bis
zum 30. Lebensjahr nahezu identisch sind. Danach öff-
net sich allerdings eine Schere in den Erwerbs- und Ein-
kommensverläufen, die sich im gesamten Erwerbsleben
nicht mehr schließt, wenn Frauen wegen der Kinderer-
ziehung ihre berufliche Laufbahn unterbrechen. Spätes-
tens in dieser Lebensphase machen Frauen die Erfah-
rung, dass sie nicht gleich behandelt werden.

Die Lohn- und Einkommensunterschiede zwischen
den Geschlechtern haben sich seit der Veröffentlichung
des Vierten Staatenberichts nicht verringert. Allerdings
haben wir als Bundesregierung hier nur begrenzte Ein-
wirkungsmöglichkeiten. Diese wollen wir aber nutzen.
Im bereits erwähnten Gleichstellungsbericht wird der
Lohn- und Einkommenssituation von Frauen und Män-
nern ein eigenes Kapitel gewidmet werden. Wenn uns
diese Ergebnisse vorliegen, werden die Tarifparteien am
Zuge sein.
Dass wir in Deutschland ohne Not Humankapital
brachliegen lassen, sehen wir an dem Anteil von Frauen
in Führungspositionen. In der Wirtschaft beträgt der An-
teil der Frauen in diesem Bereich gerade einmal knapp
11 Prozent.


(Nicolette Kressl [SPD]: In der Wissenschaft auch!)


Wir liegen damit deutlich hinter vergleichbaren Industrie-
nationen.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Wie ist das denn in Finnland?)


Wir sehen aber auch, dass die Teilzeitbeschäftigung in
Deutschland mit einer Frauenquote von 86 Prozent nach
wie vor eine absolute Frauendomäne ist. Auch das muss
sich ändern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der soziale Schutz der Teilzeitbeschäftigten hat sich seit
dem letzten Staatenbericht allerdings verbessert. Hier
sind vor allen Dingen die Männer und Väter gefragt.

Der Weg zu mehr Chancengerechtigkeit in der Wirt-
schaft führt immer noch über die Auflösung des Zielkon-
flikts von Familie und Beruf. Viele Unternehmen in
Deutschland – bei den Großbetrieben sind es fast 50 Pro-
zent – bieten ihren Beschäftigten heute die Möglichkeit
einer besseren Balance von Familie und Beruf an. Bei
diesem Thema gibt es inzwischen also eine gewisse Auf-
geschlossenheit. Das hat auch eine Betriebsbefragung im
Auftrag des DGB ergeben. Es muss aber endlich integra-
ler Bestandteil der Unternehmenspolitik werden, dass
auch Familien- und Gleichstellungspolitik für die Unter-
nehmen notwendig und wichtig sind.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Im letzten Jahr haben wir den betriebswirtschaftli-
chen Nutzen von familienfreundlichen Maßnahmen prü-
fen lassen und festgestellt, dass die Unternehmen gleich-
zeitig ihren Beitrag für eine bessere Balance von Familie
und Arbeitswelt leisten und die Wirtschaftlichkeit ver-
bessern können. Diese Strategie der Kooperation liegt
auch der Vereinbarung der Bundesregierung mit den
Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Durchsetzung der
Chancengleichheit zugrunde.


(Ina Lenke [FDP]: Ist 2003 aber ausgelaufen!)

Uns ist es in der Vergangenheit mit der Reformgesetz-

gebung gelungen, vor allen Dingen für die Kinder etwas
zu tun, die an der Armutsgrenze leben. Wir haben einen
Kinderzuschlag eingeführt,


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


der 150 000 Kinder und deren Eltern – vor allen Dingen
die Alleinerziehenden – aus der Sozialhilfe holen wird.
Daneben haben wir einen Steuerfreibetrag für Alleiner-
ziehende eingeführt. Wir kommen damit auch einer For-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel

derung des CEDAW-Ausschusses und der Nichtregie-
rungsorganisationen nach.

Die materiellen Leistungen für Familien in Deutsch-
land können sich sehen lassen, aber bei der Kinderbe-
treuung bilden wir europaweit nach wie vor das
Schlusslicht. Deshalb wollen wir für Kinder aller Alters-
gruppen bis zum Jahr 2010 eine bedarfsgerechte Ange-
botsstruktur schaffen. Die finanziellen Voraussetzungen
haben wir geschaffen; jetzt sind die Kommunen am
Zuge. Denn die Balance von Familien- und Erwerbsar-
beit ist nach wie vor der Schlüssel zur Chancengerech-
tigkeit für Frauen in Arbeitswelt und Gesellschaft.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie ist auch der Schlüssel für wirtschaftliches Wachstum
und gesellschaftlichen Fortschritt in diesem Land. Wir
werden mit Sicherheit daran weiterarbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508609900

Nächste Rednerin ist die Kollegin Hannelore Roedel,

CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Hannelore Roedel (CSU):
Rede ID: ID1508610000

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen

und Kollegen!
Pflegerin und Trösterin sollte die Frau sein; Sinn-
bild bescheidener Harmonie, Ordnungsfaktor in der
einzig verlässlichen Welt des Privaten; Erwerbstä-
tigkeit und gesellschaftliches Engagement sollte die
Frau nur eingehen, wenn es die familiären Anforde-
rungen zulassen.

Ein Zitat, meine Damen und Herren, aus dem Bericht der
Bundesregierung über die Situation der Frau in Beruf,
Familie und Gesellschaft aus dem Jahr 1966.

Inzwischen ist das 20. Jahrhundert vergangen und ein
Umdenken ist erreicht. Die Situation der Frauen in Poli-
tik und Gesellschaft hat sich deutlich verbessert. Aber
die tatsächliche Gleichberechtigung von Frau und
Mann haben wir in Deutschland noch immer nicht er-
reicht. Darüber kann auch der Fünfte Bericht der Bun-
desregierung zu CEDAW nicht hinwegtäuschen, denn er
stellt die frauenpolitischen Defizite in Deutschland nicht
im gegebenen Maß dar, sondern er beschönigt.

Wir von der Union teilen nicht Ihre Meinung, sehr
verehrte Damen und Herren von der Koalition, die Sie in
Ihrem Entschließungsantrag kundtun. Sie schreiben dort
– ich zitiere –:

Vieles von dem, was der CEDAW-Ausschuss bei
der Prüfung des vierten CEDAW-Berichts ... noch
anmahnte, hat die Bundesregierung seit 1998 um-
gesetzt.

Weiter heißt es in Ihrem Antrag:
Im Mittelpunkt des fünften Berichts steht die Wei-
terentwicklung der Gleichstellung von Frauen und
Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen in
Deutschland. Diese konnte in den vergangenen vier
Jahren mit vielfältigen Maßnahmen vorangebracht
werden.

Das sind vollmundige Aussagen und ich frage: Wel-
che konkreten Erfolge kann die Bundesregierung denn
vorweisen? Frauen leiden immer noch in allen Lebens-
bereichen unter erheblichen Benachteiligungen: auf dem
Arbeitsmarkt, bei der Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf und in den sozialen Sicherungssystemen. Ich will nur
einige davon herausgreifen, die vor allem Arbeitsmarkt
und Beruf betreffen.

Beispiel Arbeitsmarkt. Die Chancen für Frauen, eine
unbefristete Stelle zu finden, sind gegenwärtig denkbar
schlecht. Dafür trägt die Bundesregierung zu einem ge-
hörigen Teil die Verantwortung;


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

nicht nur, weil es ihr nicht gelingt, unsere Wirtschaft aus
dem Tief herauszumanövrieren, sondern auch, weil sie
darüber hinaus noch vermeintlich frauenfördernde Maß-
nahmen ergreift, die wirkungslos oder kontraproduktiv
sind. Die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt gefähr-
det die Gleichberechtigung mehr als alles andere und die
Zahlen der vergangenen Monate und die Ausblicke sind
wenig ermutigend.

Es kann uns auch nicht beruhigen, wenn die Bundes-
regierung in ihrem Bericht frohlockt, dass die Frauener-
werbsquote im Jahr 2000 in den neuen Bundesländern
zum ersten Mal unter der der alten Bundesländer lag.
Denn diesem Erfolg muss man die stille Reserve hinzu-
rechnen; das sind die Frauen, die sich entmutigt vom Ar-
beitsmarkt verabschiedet haben.

Beispiel Teilzeit. Wie erwartet und von allen Fachleu-
ten vorhergesagt, hat das neue Gesetz über Teilzeit und
befristete Arbeitsverträge, das seit 1. Januar 2001 in
Kraft ist, keine positive Wirkung erzielt. Im Gegenteil,
dieses Gesetz wirkt sich beschäftigungshemmend aus,
weil Unternehmen im Rechtsanspruch auf Teilzeit ein
Einstellungshindernis und eben keine Chance für Frauen
sehen. Diese Konsequenzen und Auswirkungen treffen
in erster Linie Frauen, denn sie sind es, die in Teilzeit ar-
beiten. 86 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind
Frauen.


(Ina Lenke [FDP]: Warum? – Weil es keine Kinderbetreuung gibt!)


Teilzeit bedeutet aber nicht nur weniger Gesamtein-
kommen, sondern auch eine schlechtere soziale Absi-
cherung und schlechtere Aufstiegschancen. Deshalb ist
der im Bericht der Bundesregierung erwähnte Anstieg
der Teilzeitquote, der auf der anderen Seite mit einem
Sinken der Vollzeitquote verbunden ist, unter frauenpoli-
tischem Blickwinkel als äußerst bedenklich einzuschät-
zen. Der Grund für Teilzeitarbeit liegt in den westlichen
Bundesländern zu 80 Prozent in Familienverpflichtun-
gen, wobei jedoch bei 30 Prozent der Frauen der






(A) (C)



(B) (D)


Hannelore Roedel

gewünschte Wechsel in die Vollzeittätigkeit an fehlender
Kinderbetreuung scheitert.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Siehe Bayern! – Irmingard ScheweGerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1,4 Prozent Ganztagsbetreuung für unter Dreijährige in Bayern!)


Im Osten dagegen ist der Mangel an Vollzeitbeschäf-
tigungen zu über 50 Prozent der Grund für die Teilzeitar-
beit der Frauen. Mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeit,
verehrte Damen und Herren von der Regierungsbank
– wie ich sehe, befindet sich zurzeit nur eine Dame auf
der Regierungsbank –, bringen Sie also die Frauen einer
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, deren Sie
sich im Entschließungsantrag rühmen, keinen Deut nä-
her, sondern das Gegenteil ist der Fall.

Beispiel Einkommensunterschiede. Nach wie vor
gibt es große Unterschiede beim Verdienst von Frauen
und Männern. Am gravierendsten sind diese Abstände
im Handel und im produzierenden Gewerbe. Vollzeitbe-
schäftigte Arbeiterinnen und Angestellte verdienen in
diesen Branchen durchschnittlich ein Viertel weniger als
ihre männlichen Kollegen. Wie so oft outen sich damit
auch hier die groß angekündigten Maßnahmen der Bun-
desregierung als für die Medien inszenierte Schnell-
schüsse. An den Fakten hat sich – Sie haben es zugege-
ben – seit dem Regierungsantritt von Rot-Grün bislang
nichts geändert. Wir brauchen eine Politik für Frauen,
die bei den Ursachen der Lohndiskriminierung ansetzt,
beispielsweise bei der herkömmlichen Aufteilung des
Arbeitsmarktes in Frauen- und Männerberufe oder beim
Berufswahlverhalten von Frauen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Beispiel beruflicher Wiedereinstieg. Wir beklagen
überall den Mangel an Frauen in Führungspositionen.
Einer der Hauptgründe dafür ist in den wechselnden
Phasen von Erwerbs- und Familientätigkeit bei Frauen
zu sehen. Bei einem Wiedereinstieg in den Beruf nach
einer Familienpause müssen viele Frauen in einer niedri-
geren Position beginnen als der, die sie verlassen haben,
wenn denn der Wiedereinstieg überhaupt möglich ist.
Frauen werden dadurch in niedriger bezahlte Erwerbsbe-
reiche abgedrängt und ein kontinuierlicher Karriereweg
wird verhindert. Weder Elternzeitgesetz noch der
Rechtsanspruch auf Teilzeit bringen hier Erleichterung
für Frauen.

Wir sind der Meinung, dass zu einem erfolgreichen
Wiedereinstieg Folgendes nötig ist: erstens freiwillige
Vereinbarungen zwischen Unternehmen und ihren Mit-
arbeitern für Teilzeit, zweitens gemeinsam mit der Wirt-
schaft ausgearbeitete Konzepte für den Wiedereinstieg
und drittens eine effiziente Beratung und Vorbereitung
der Frauen.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Das können Sie alles machen!)


Beispiel Frauen in Wissenschaft und Technik. In
den Entscheidungs- und Führungspositionen von Wis-
senschaft und Forschung sowie in technikorientierten
Berufs- und Studiengängen sind Frauen nach wie vor
ganz besonders unterrepräsentiert. Mittlerweile ist zwar
jede fünfte Habilitation von einer Frau geschrieben, aber
nur etwas mehr als jede zehnte Professur von einer Frau
besetzt. An den außeruniversitären Forschungseinrich-
tungen liegt sogar nur jede 20. Führungsposition in
weiblicher Hand. Damit liegt Deutschland auch im euro-
päischen Vergleich weit zurück.

Mit pseudofortschrittlichen Initiativen vonseiten der
Regierung wie der Juniorprofessur lassen sich diese
Missstände nicht beheben. Sie zeugen nur vom wilden
Aktionismus dieser Regierung. „Innovaktionismus“ hat
die „Rheinische Post“ vom 5. Januar 2004 dieses Geba-
ren anlässlich der jüngsten Kanzlerpläne zur Eliteuniver-
sität nicht umsonst getauft. Hier gilt: vom Fortschritt re-
den, ohne viel dafür zu tun.

Statt mit der Frauenförderung erst im Alter von
30 Jahren zu beginnen, müssen die Weichen schon frü-
her gestellt werden. Das Interesse an Naturwissenschaft
und Technik muss bei Mädchen schon in der Grund-
schule gefördert werden. Nur so kann verhindert werden,
dass Mädchen ein spezifisch weibliches Selbstkonzept
entwickeln, das unter Umständen später die Entschei-
dung bei der Berufswahl zum Nachteil einer Laufbahn
im naturwissenschaftlich-technischen Bereich beein-
flusst. Gerade Forscherinnen vermissen familienfreund-
liche Arbeitszeiten und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Als letztes Beispiel Altersarmut. Altersarmut wie
Armut überhaupt wird im Bericht der Bundesregierung
komplett vernachlässigt, als ob es sie in Deutschland gar
nicht gebe. Dabei sind gerade Frauen viel stärker als
Männer von Altersarmut betroffen, was auch aus den ho-
hen Langzeitarbeitslosenzahlen bei Frauen resultiert.

Ich fasse zusammen: Frauenförderung hat keine gute
Konjunktur. Der Weg aus der Flaute ist vordringlich. Wir
müssen uns aber alle dessen bewusst werden, dass Frau-
enförderung kein Gnadenakt und kein karitativer
Schnickschnack ist, auf den in schwierigen Zeiten ver-
zichtet werden kann.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Sie dient der Gesamtgesellschaft. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen immer wieder auf einen wichtigen Zusammenhang hin: Wenn Frauen ihre Kinder gut betreut wissen, wenn Frauen eine ausreichend bezahlte Arbeit haben und wenn sie wegen ihrer Kinder nicht benachteiligt werden, dann ist die Geburtenrate hoch. Der Bericht der Bundesregierung wird dieser Situation nicht gerecht. Anspruch und Wirklichkeit werden wie immer auf Kosten der Frauen vermischt. Nächste Rednerin ist die Kollegin Irmingard Schewe Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508610100




(A) (C)


(B) (D)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Kollegin Roedel, ich war mir nicht ganz im Klaren,
ob Sie Ihre Rede zum Vierten oder den Fünften Bericht
der Bundesregierung gehalten haben. Der Vierte Bericht
ging nämlich bis zum Jahr 1998 und ich entnehme dem
Bericht ganz andere Informationen.

Wenn die Bundesregierung in der nächsten Woche
vor dem UN-Frauenrechtsausschuss in New York ihren
Fünften Bericht zur Lage der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern abgibt,


(Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die Grünen verbiegen sich immer!)


dann kann sie in der Tat über eine rot-grüne Erfolgsge-
schichte in der Frauenpolitik berichten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Ina Lenke [FDP]: Na, na! – Maria Eichhorn [CDU/CSU]: Es wäre schön, wenn es so wäre!)


Dieser Fünfte Bericht bezieht sich nämlich auf die Jahre
1998 – das war das Jahr des Regierungsantritts – bis
2001. Seitdem haben wir viel für Frauen auf den Weg
gebracht. Ich will es gerne konkret machen: das Teilzeit-
gesetz,


(Ina Lenke [FDP]: Schlecht!)

das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst,


(Ina Lenke [FDP]: Das ist besser!)

die Elternzeit, das Lebenspartnerschaftsgesetz,


(Beifall der Abg. Renate Gradistanac [SPD])

das Prostitutionsgesetz,


(Ina Lenke [FDP]: Das bringt auch nichts!)

das Gewaltschutzgesetz, das eigenständige Aufenthalts-
recht für ausländische Ehefrauen und der finanzielle An-
schub für Kinderbetreuung und Ganztagsschulen; und
das, obwohl der Bund dafür überhaupt nicht zuständig
ist, Frau Kollegin Lenke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Ina Lenke [FDP]: Wo sind die denn? – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Erfolgsstory!)


Aber natürlich bleibt auf dem Weg zu einer geschlech-
tergerechten Gesellschaft noch viel zu tun.

Wo viel Licht ist, kann natürlich auch Schatten sein.
Darum freue ich mich, einige der Autorinnen des Schat-
tenberichtes heute auf der Tribüne begrüßen zu können.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich dafür
danken, dass Sie der Aufforderung des CEDAW-Über-
einkommens gefolgt sind und in ehrenamtlicher Arbeit
einen sehr detaillierten Bericht, der 250 Seiten umfasst,
verfasst haben, der die Regierungsarbeit aus der Sicht
der NGOs kommentiert. Im Wesentlichen zeigt Ihr Be-
richt Probleme auf, bei denen auch wir Handlungsbedarf
sehen, wie unser Entschließungsantrag zeigt.
Ich konzentriere mich auf zwei Punkte: auf die Frau-
enerwerbsarbeit und auf die Situation von Migrantinnen,
die auch in Ihrem Bericht besonders beleuchtet wurde.
Gerade was den Arbeitsmarkt angeht – da gebe ich Ih-
nen, Frau Roedel, Recht – sind wir von einer wirklichen
Gleichstellung von Frauen und Männern weit entfernt.
Da wäre zunächst die fortbestehende Lohnungleichheit.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2002 einen Bericht zur
Berufs- und Einkommenssituation vorgelegt, der die dis-
kriminierende Praxis bei der Arbeitsbewertung deutlich
macht. Nach wie vor werden Kompetenzen, die zur
Übernahme von Verantwortung für Kinder, Kranke und
alte Menschen befähigen, niedriger bewertet als solche,
die für technische Tätigkeiten notwendig sind. Wir kön-
nen es nicht länger hinnehmen, dass Frauen im Durch-
schnitt immer noch annähernd 30 Prozent weniger ver-
dienen als Männer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Hier sind die Tarifparteien gefordert. Wir fangen auch
bei uns an. Der BAT wird zurzeit überarbeitet. In unse-
rem direkten Zuständigkeitsbereich sind wir also schon
aktiv.

Dass gerade Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in ihren
Wirkungen auf Männer und Frauen sehr unterschiedlich
sein können, ist bekannt. Das Prinzip des Gender Main-
streaming jedoch ist leider noch nicht überall angekom-
men. Darum freue ich mich, dass das Ministerium einen
Auftrag vergeben wird, um die Auswirkungen der
Agenda 2010 sehr genau auf ihre Geschlechtergerechtig-
keit zu untersuchen. Eine Sache ist allerdings schon jetzt
klar: Die um 15 Prozent höheren Beiträge für Frauen bei
der Riester-Rente sind nicht hinnehmbar. Eine staatliche
Förderung darf es nur geben, wenn gleiche Tarife bei
gleichen Leistungen gelten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])


– Da könnte eigentlich auch die CDU/CSU klatschen,
denn Frau Böhmer ist in dieser Frage mit uns einer Mei-
nung. Ich bitte auch ausdrücklich um Ihre Unterstützung
in dieser Angelegenheit.

Auch bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft
liegt noch manches im Argen. Ende des Monats wird im
Blick auf die Vereinbarung zwischen Arbeitgeberver-
bänden und Bundesregierung aus dem Jahre 2001 Bilanz
gezogen. Aber sowohl die Ergebnisse des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung als auch die Studie,
die der Deutsche Gewerkschaftsbund erstellt hat, zeigen,
dass noch viel zu tun ist. Das Bild ist ein düsteres.

Sollte sich bestätigen, dass sich bei der Gleichstellung
von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft tatsäch-
lich nichts oder nur wenig getan hat, sind konkrete
– auch gesetzliche – Schritte erforderlich. Die Umset-
zung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien ist nur ein
erster Schritt.






(A) (C)



(B) (D)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508610200

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Lenke?

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508610300

Bitte schön.

Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1508610400

Frau Schewe-Gerigk, wenn Sie konkrete Schritte für

den Fall ankündigen, dass die Vereinbarung aus dem
Jahre 2003 nicht die gewünschten Ergebnisse bringen
sollte, werde ich neugierig. Können Sie mir erläutern,
welche Schritte Sie sich vorstellen?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Umsetzung der EU-Richtlinien ist, wie gesagt,
ein erster Schritt. Wir müssen die Diskriminierung auf-
grund des Geschlechtes neu regeln. Wir wollen auch ein
Verbandsklagerecht einrichten, sodass Frauenver-
bände zum Beispiel gegen Lohnungleichheit und Diskri-
minierung bei der Einstellung oder Beförderung klagen
können.

Wir haben aber noch viele andere Ideen. Die EU-
Richtlinien sehen zum Beispiel vor, dass Unternehmen
angeregt werden sollen, die Situation der Frauen in ihren
Betrieben systematisch zu erfassen. Das würde eine gute
Datengrundlage bieten, um zu prüfen, wie Frauen der
Zugang zu Führungspositionen ermöglicht werden
kann. Denn in diesem Bereich ergibt sich ein düsteres
Bild. In den Vorständen der über 100 an der Börse ver-
tretenen Aktiengesellschaften ist nicht eine Frau vertre-
ten. Sie sind sicherlich mit mir der Meinung, dass wir
das ändern müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508610500

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Kolle-

gin Lenke?

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn sie mich so charmant ansieht.

Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1508610600

Danke schön. Das gibt es auch unter Frauen. Man

kann auch freundlich zueinander sein.

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Kann ich den Satz noch einmal hören?)

– Opposition und Regierung müssen sich nicht immer
fetzen, Herr Küster, wie wir beide das tun.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das war ein sehr komischer Touch in Ihrem Satz!)

Aber um wieder ernst zu werden: Sie erinnern sich si-
cherlich, Frau Schewe-Gerigk, dass Sie im letzten Bun-
destagswahlkampf ein Gleichstellungsgesetz für die
Wirtschaft gefordert haben. Was ist aus diesem Gleich-
stellungsgesetz geworden?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben die Koalitionsvereinbarung offensichtlich
doch nicht so gründlich gelesen.


(Ernst Burgbacher [FDP]: Es gibt Spannenderes!)


Darin war von gesetzlichen Regelungen in einzelnen
Punkten die Rede. Ich habe gerade schon einige Vor-
schläge genannt, was zu tun wäre. Dazu gehört die syste-
matische Untersuchung der Situation der Frauen in den
Betrieben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung hat die Unternehmen aufgesucht und dort im
Rahmen des Betriebspanels Fragen gestellt. Es geht zu-
nächst einmal darum, herauszufinden, warum so wenig
Frauen in der Privatwirtschaft und vor allen Dingen in
Führungspositionen tätig sind. – Ich danke für die Fra-
gen.

Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ich
komme jetzt zu der unerfreulichen Zuwanderungsde-
batte. Für uns Grüne gilt: Geschlechtsspezifische und
nicht staatliche Verfolgung muss im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention anerkannt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch für die SPD!)


– Genau. – Mit der Nichtanerkennung verstößt Deutsch-
land gegen die Empfehlungen der UN-Menschenrechts-
kommission und des UN-Flüchtlingskommissars.

Ich bitte Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der
CDU/CSU: Nehmen Sie Ihren Einfluss wahr, damit im
Zuwanderungsgesetz die geschlechtsspezifische und
nicht staatliche Verfolgung endlich so geregelt wird, wie
es von einem weltoffenen Land wie Deutschland erwar-
tet wird! Wir müssen dort nicht immer das Schlusslicht
sein, nur weil Sie uns bremsen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Mit Menschenhandel wird mehr Gewinn gemacht
als mit illegalen Drogen- und Waffengeschäften. Das
deutsche Strafrecht bezieht bisher den Handel zum
Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, den Heiratshan-
del und die Zwangsheirat nicht mit ein. Entsprechende
Änderungen nehmen wir derzeit auf der Grundlage des
VN-Abkommens und des EU-Rahmenbeschlusses von
2002 vor.

Im kürzlich verabschiedeten Opferrechtsreformgesetz
haben wir bereits einige Verbesserungen zum Schutz
der Opfer vorgesehen. Der EU-Rahmenbeschluss ver-
langt allerdings weitere Änderungen. So ist der aufent-






(A) (C)



(B) (D)


Irmingard Schewe-Gerigk

halts- und sozialrechtliche Status für Opferzeuginnen bei
weitem nicht ausreichend.

Wer Frauenhandel wirksam bekämpfen will, muss die
Opfer besser schützen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Meist können die Täter doch nur durch die Aussagen der
Opfer ermittelt werden. Unter Abschöpfung der Ge-
winne aus diesem menschenverachtenden Geschäft wol-
len wir Opferfonds einrichten und die notwendige Arbeit
der Beratungsstellen finanzieren.

Es gibt aber nicht nur die sexuelle Ausbeutung von
Frauen. Gerade Migrantinnen finden oft nur eine Tätig-
keit im informellen Sektor. Dazu gehört vor allen Dingen
die Arbeit in privaten Haushalten. Das sind Bereiche, in
denen sie arbeitsrechtlich weitgehend ungeschützt sowie
der Willkür der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aus-
gesetzt sind. Ein unklarer oder illegaler Status kann Aus-
beutung und Gewalt verstärken, und zwar in allen gesell-
schaftlichen Schichten.

Die Nichtregierungsorganisation Ban Ying hat im
Auftrag von zehn weiblichen Angestellten in Diploma-
tenhaushalten in Deutschland die Einleitung eines Unter-
suchungsverfahrens vor dem CEDAW-Ausschuss bean-
tragt. Das ist die erste konkrete Handlung aufgrund der
bestehenden gesetzlichen Regelung. Es werden sklave-
reiähnliche Arbeitsbedingungen und Freiheitsentzug be-
klagt. Nach unseren Informationen hat sich der VN-Aus-
schuss zur Einleitung des Verfahrens entschlossen, da in
Deutschland auf dem Rechtsweg nichts gegenüber Di-
plomaten und Diplomatinnen erreicht werden kann. Es
ist zwar bitter, aber die Immunität steht über den Men-
schenrechten.

Ich komme zu dem Antrag der CDU/CSU. Frau
Eichhorn, Ihr Antrag ist in den meisten Punkten gut:
mehr Kinderbetreuungsangebote, Verbesserung der
Gleichstellung gerade in den Bereichen Wissenschaft
und Forschung sowie familienfreundliche Gestaltung der
Arbeitszeit. Aber er hat einen Schönheitsfehler: Das,
was Sie in Ihrem Antrag fordern, machen wir schon.
1,5 Milliarden Euro für die Betreuung von Kindern unter
drei Jahren sowie Bündnisse für die Familie sind nur ei-
nige Stichworte. Was wir aber nicht machen werden, ist
eine Rücknahme des Rechts auf Teilzeitarbeit, wie es
auch die FPD fordert. In den Niederlanden ist daraus im
Übrigen ein Jobwunder entstanden. Bei uns dauert es of-
fensichtlich etwas länger. Aber die pessimistische Ein-
stellung von Frau Roedel kann ich nicht teilen. Auch
Ihre Forderungen nach Änderung der Arbeitsvermittlung
und des Kündigungsschutzes wurden bereits umgesetzt.

Sie sehen: Die rot-grüne Regierung tut etwas. Aber
sie weiß auch, dass in frauenpolitischer Hinsicht noch
viel zu tun ist. Nachhilfeunterricht brauchen wir jeden-
falls nicht.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508610700

Nächste Rednerin ist die Kollegin Ina Lenke, FDP-

Fraktion.

Ina Lenke (FDP):
Rede ID: ID1508610800

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von SPD und
Grünen loben den CEDAW-Bericht der Bundesregie-
rung; das ist sicherlich richtig.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Das ist berechtigt und richtig!)


Aber die Aufgabe der FDP in der Opposition ist natür-
lich, die Arbeit der Bundesregierung auf den Prüfstand
zu stellen.


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Sie haben doch gar keine Aufgaben mehr!)


– Mit solchen lockeren Sprüchen wäre ich an Ihrer Stelle
sehr vorsichtig. Das bekommen Sie bei Gelegenheit von
mir zurück.


(Beifall bei der FDP)

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Es gibt sicherlich positive Maßnahmen der Bundesre-
gierung. Ich nenne in diesem Zusammenhang das Ge-
waltschutzgesetz, wonach der Täter, der schlägt, aus der
gemeinsamen Wohnung verbannt werden kann. Das ist
richtig. Sie wissen, dass auch die FDP diesem Gesetz zu-
gestimmt hat. Aber andere rot-grüne Gesetze sind kon-
traproduktiv.

Unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten – ich
möchte in diesem Zusammenhang auf die Forderungen
der CDU/CSU-Fraktion zu sprechen kommen – muss ich
sagen: Das Gesetz, wonach Männer und Frauen einen
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit haben, ist ein Bu-
meranggesetz.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Wir alle wissen, dass viele Frauen Teilzeit arbeiten wol-
len. Aber sie werden wegen dieses Rechtsanspruchs von
skeptischen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen erst gar
nicht eingestellt. Deshalb ist das ein schlechtes Gesetz;
denn es verstellt den Frauen jedenfalls in der Praxis den
Zugang zum Arbeitsmarkt. In der Theorie mag das ja an-
ders sein.

Wir alle wissen, dass die Integration der Frauen auf
dem Arbeitsmarkt der zentrale Schlüssel zu einer tat-
sächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter in allen
Berufen und auf allen Ebenen, bis in die höchsten Füh-
rungs- und Entscheidungspositionen hinein, ist. Unsere
Gesellschaft ist natürlich auch grundsätzlich gefordert,
die enormen Leistungen, die Frauen heute noch in Fami-
lien und Ehrenämtern erbringen, endlich angemessen an-
zuerkennen. Auch das wäre ein wichtiges Thema für un-
sere Ausschussberatungen.

Die überwiegende Mehrzahl der Frauen jedenfalls
will heute auf eine berufliche Karriere nicht mehr ver-
zichten. In unserem Entschließungsantrag zum Bericht
der Bundesregierung haben wir aufgezeigt, welche






(A) (C)



(B) (D)


Ina Lenke

Barrieren beseitigt werden müssen, damit die gleichbe-
rechtigte Integration der Frauen auf dem Arbeitsmarkt
endlich besser gelingt.

Wir haben unsere Forderungen im Hinblick auf zwei
Bereiche konkretisiert und dem Bundestag vorgelegt.
Was unseren Antrag zu Tagesmüttern und -vätern an-
geht, will ich hier einmal klarstellen, dass die Verab-
schiedung unseres Antrages zur Tagespflege die mit der
von der Bundesregierung jahrelang ignorierten Betreu-
ungsmisere verbundenen Probleme nicht allein lösen
kann. Das ist ganz klar. Meine Damen von der SPD und
vom Bündnis 90/Die Grünen, angesichts dessen, was Sie
zu unserem Antrag in Bezug auf Tagesmütter gesagt ha-
ben, bin ich wirklich schwer enttäuscht, weil Ihre starke
Kritik total unberechtigt ist.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sie hätten diesen Antrag, auch wenn er von der FDP
kommt, vorurteilsfrei prüfen und sich wirklich überlegen
sollen, ob es nicht besser gewesen wäre, eine andere
Stellungnahme abzugeben. Selbst die Ministerin hat im
Ausschuss gesagt, dass dieser Antrag gut ist und dass ei-
nige Teile dieses Antrags übernommen werden. Ihnen
bleibt auch gar nichts anderes übrig, weil Sie die Hälfte
der Betreuung von Kindern unter drei Jahren den Tages-
müttern zuschieben; denn die Krippenplätze sind zu
teuer. Also: Ich finde Ihre Kritik sehr unberechtigt. Es
hat mich als Frau in diesem Ausschuss sehr geschmerzt,
wie parteipolitisch Sie mit diesem Thema umgehen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will Ihnen zu diesem Thema noch eines sagen:
Die Zuschriften, die ich von Verbänden, Bürgern und
von unserem Tagesmütterverein bekommen habe, ent-
halten auf der ganzen Linie Zustimmung.

Außerdem fordern wir alle, die Frauen aus der
Schwarzarbeit herauszuholen. Auch dazu hat die FDP
ein Konzept mit ihren neuen Steuerplänen vorgelegt.
Dieses Konzept hat Sie wahrscheinlich noch nicht er-
reicht. Ich will in dieser frauenpolitischen Debatte deut-
lich sagen: Unser Konzept, das so genannte Solms-Kon-
zept – die FDP hat diese Woche eine entsprechende
Vorlage in den Bundestag eingebracht –, sieht die Ab-
schaffung der Steuerklasse V vor. Wirtschaftsexperten
sagen, dass die „Frauensteuerklasse“ eindeutig einen ne-
gativen Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme bedeutet.
Dass das so ist, wissen wir alle. Das brauche ich Ihnen
heute nicht mehr zu erklären.

Mit dem CEDAW-Bericht haben die Fraktionen von
SPD und Grünen im Frühjahr 2003 Forderungen an die
Bundesregierung gestellt, die Steuerklasse V abzuschaf-
fen, und zwar mit dem Ziel, Diskriminierung abzubauen.
Das war am 12. März 2003. Trotz Ihrer Ankündigungen
ist bis heute nichts passiert. Wir haben das umgesetzt.
Ich gehe davon aus, dass einige Frauen von Ihnen sehr
deutlich sagen werden: Die in dem neuen Steuerkonzept
der FDP enthaltene Forderung übernehmen wir viel-
leicht in unser Steuerkonzept. Ich erwarte, dass hier
nicht parteipolitisch agiert wird. Die FDP hat gehandelt.
Wir werden sehen, wie Sie sich dazu stellen.

Ich möchte noch auf ein wichtiges Thema, das Ehe-
gattensplitting, zu sprechen kommen. Bis heute hat
keine Fraktion im Deutschen Bundestag ein Konzept
vorgelegt, das eine Weiterentwicklung des Ehegatten-
splittings hin zu einem Familienrealsplitting vorsieht.
Sie von Rot-Grün beteuern in jeder Podiumsdiskussion,
dass auch Sie den bisherigen Zustand ungerecht finden
und das Ehegattensplitting ändern wollen. Frau Schewe-
Gerigk, ich persönlich finde es ausgesprochen diskrimi-
nierend, dass ein Ehepaar, bei dem nur ein Ehepartner
arbeitet und das – wohlgemerkt – keine Kinder hat, auf
der Grundlage des Ehegattensplittings im Jahr circa
9 000 Euro Steuern spart, während eine Ehefrau, die ge-
nauso viel wie ihr Mann verdient und Kinder erzieht, mit
keinem Cent vom Ehegattensplitting profitiert. Ist das
gerecht?


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Nein!)


Weder das SPD-geführte Familienministerium noch
die Mehrheit in diesem Hause noch die Mehrheit in einer
der Fraktionen wollen etwas ändern.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Und die Mehrheit in der FDP?)


– Frau Schewe-Gerigk, fassen Sie sich erst einmal an
Ihre eigene Nase und setzen Sie diese Sache in Ihrer ei-
genen Fraktion und in dieser Koalition durch! Ich habe
sehr deutlich gesagt, dass das meine persönliche Mei-
nung ist. Ich sage auch sehr deutlich, dass es hier, im
Deutschen Bundestag, derzeit keine Mehrheit dafür gibt.
Es würde mich freuen, wenn wir Frauen an diesem
Punkt einmal zusammenarbeiten würden.

Ich komme jetzt zum Schluss. Die schlechte Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktpolitik verursacht eine hohe
Arbeitslosigkeit. Frauen sind davon ganz besonders be-
troffen. Meine Damen und Herren von der Koalition,
nicht neue Gesetze mit hoher politischer Lenkungswir-
kung schaffen mehr Gleichberechtigung, sondern ein li-
beraler Staat, der seinen Bürgern und Bürgerinnen ver-
traut, viel Spielraum für Eigenverantwortung und
Eigeninitiative lässt und die Bürger und Bürgerinnen da
unterstützt, wo sie nicht allein tätig werden können, zum
Beispiel bei der Organisation der Kinderbetreuung. Das
ist ein liberaler Weg und nicht der von Rot-Grün.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508610900

Nächste Rednerin ist die Kollegin Angelika Graf,

SPD-Fraktion.


Angelika Graf (SPD):
Rede ID: ID1508611000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren auf den Besuchertribü-
nen! Herr Seehofer hat uns in der Aktuellen Stunde ge-
rade dazu aufgefordert, Optimismus zu zeigen. Die






(A) (C)



(B) (D)


Angelika Graf (Rosenheim)


Staatssekretärin hat in ihren Ausführungen gezeigt, dass
wir mit der Bundesregierung eine gute frauenfreundliche
Politik machen. Sie hat damit alles widerlegt, was von
Ihnen, Frau Roedel und Frau Lenke, vorgetragen worden
ist. Ich meine, dass die Chancen, im Berufsleben zu blei-
ben, insbesondere mit der Teilzeitregelung und der Mög-
lichkeit, nach einer Unterbrechung wieder Teilzeit arbei-
ten zu können, durchaus gegeben sind.


(Ina Lenke [FDP]: Aber nicht bei Einstellungen!)


Die Frauenrechte sind entgegen allen Unkenrufen auf
einem relativ guten Weg. Das zeigt sich schon an der Ta-
geszeit, zu der wir hier diskutieren. Früher gab es solche
Debatten immer erst nachmittags oder in den frühen
Abendstunden.

Wir reden heute über den Fünften Bericht der Bun-
desrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Ver-
einten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskri-
minierung der Frau – ein schwieriger Titel. Deswegen
hilft uns die Abkürzung CEDAW da weiter. Ich hätte mir
allerdings gewünscht, dass mehr Kolleginnen, insbeson-
dere auch mehr Kollegen – das gilt für alle Fraktionen –,
dieser Debatte folgen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wir sind proportional gut vertreten!)


Die Staatenberichte zeigen deutlich, dass wir etwas
gegen die komplexen und ineinander greifenden Diskri-
minierungen von Frauen in der Lebensrealität tun müs-
sen. CEDAW fordert die Staaten zu konkreten Maßnah-
men zur Abschaffung dieser Diskriminierungen auf und
ist seit 1979 von 160 Staaten auf dieser Welt unterzeich-
net worden. Es gibt allerdings zu keiner anderen völker-
rechtlichen Konvention so viele Vorbehalte wie zu
CEDAW. Das zeigt, wie schwierig der Umgang mit The-
men dieser Art ist.

Erstaunlicherweise beschäftigt sich CEDAW erst seit
der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 mit
dem Komplex „Gewalt gegen Frauen und Kinder“
und enttabuisiert damit dieses Thema. Es gewinnt so-
wohl national – Stichwort „häusliche Gewalt“ – als auch
im Zuge der Globalisierung immer mehr an Aktualität.
Das ist übrigens ein Aspekt, den ich in dem Antrag der
CDU/CSU nur wenig und in dem Entschließungsantrag
der FDP überhaupt nicht gefunden habe. Deswegen wer-
den wir beide ablehnen.


(Beifall der Abg. Christel Humme [SPD])

Das kriminologische Institut Hannover stellt fest, dass

jede siebte Frau in Deutschland mindestens einmal in ih-
rem Leben Opfer einer Vergewaltigung oder sexuellen
Nötigung wird. Die Bundesregierung – die Staatssekre-
tärin hat das geschildert – unternimmt große Anstren-
gungen, sexistischer Gewalt nicht nur mit gesetzlichen
Regelungen entgegenzutreten. Wichtig ist die Förderung
der Kooperation zwischen den verschiedenen beteiligten
Behörden und den nicht staatlichen Hilfsangeboten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das hat übrigens auch etwas mit der Diskussion über
Menschenrechte und Frauenrechte im schulischen Be-
reich und in der Bildung sowie darüber hinaus mit der
Sprache zu tun, die wir benutzen. Sie können sich viel-
leicht erinnern, dass wir uns in der letzten Sitzung unse-
res Ausschusses über das Thema Sprache unterhalten ha-
ben.

Die Arbeit in diesem Bereich trägt durchaus Früchte.
Von Gewalt betroffene Frauen haben durch die fort-
schreitende bundesweite Vernetzung von Hilfsprojekten
und Hilfsorganisationen zunehmend eine Lobby. Das
zeigt der heute schon oft zitierte so genannte Schattenbe-
richt. Er beleuchtet den Staatenbericht der Bundesregie-
rung. Ich empfehle diesen Schattenbericht jedem, der an
diesem Themenkreis interessiert ist. Er gibt viele Anre-
gungen und viel Grund zum Nachdenken. Ich danke den
Verfassern ganz ausdrücklich.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Einer der Schwerpunkte des Schattenberichts ist die
Situation von Migrantinnen, welche oft Opfer von
Gewalt sind. Der Kampf gegen Genitalverstümmelung,
Schandemorde, Zwangsverheiratung und andere Formen
der geschlechtsspezifischen Verfolgung auf dieser Welt
ist nicht gewonnen. Ich appelliere deshalb genauso wie
die Kollegin Schewe-Gerigk an Sie, verehrte Kollegin-
nen und Kollegen von der Union: Es wird Zeit, dass wir
im neuen Zuwanderungsgesetz den frauenspezifischen
Fluchtgründen Rechnung tragen!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ebenso müssen die Vorbehalte gegen die Kinderrechts-
konventionen endlich zurückgenommen werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Überdenken Sie Ihre diesbezüglichen Ressentiments und
wirken Sie auch auf die von Ihnen getragenen Landesre-
gierungen entsprechend ein!

Ein besonders hässliches Kapitel im Bereich der
Menschenrechtsverletzungen an Frauen – die Kollegin
Schewe-Gerigk hat das auch schon angesprochen – ist
der Menschenhandel. Frauen werden von Banden der
organisierten Kriminalität nach Westeuropa verschleppt
und hier sexuell ausgebeutet und missbraucht. Aber auch
moderne Sklaverei in Haushalten nimmt anscheinend
immer mehr zu. Deutschland ist Ziel- und Transitland in
einem. Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Bundesmi-
nisterium der Justiz zur Umsetzung des EU-Rahmenbe-
schlusses zur Bekämpfung des Menschenhandels dem-
nächst einen Referentenentwurf vorlegen wird.

Im Jahr 2002 wurden laut Bundeskriminalamt
811 Opfer von Menschenhandel registriert, davon waren
mindestens 800 weiblich. Die Zahl der Ermittlungsver-
fahren wegen Menschenhandels stagniert seit Jahren bei
etwa 300. Schätzungen sprechen auf der anderen Seite
jedoch von 500 000 Zwangsprostituierten, die jährlich
nach Europa gebracht werden. Mit Frauenhandel wird in






(A) (C)



(B) (D)


Angelika Graf (Rosenheim)


Europa mehr Geld gemacht – die Kollegin Schewe-
Gerigk hat das schon gesagt – als im Drogengeschäft.
Deshalb ist es gut, dass die bundesweite Arbeitsgruppe
Frauenhandel seit 1997 die Arbeit der Bundes- und Lan-
desregierungen, des BKA und der Nichtregierungsorga-
nisationen koordiniert. Polizei und Fachberatungsstellen
im In- und Ausland ziehen inzwischen an einem Strang,
wobei ich den dringenden Appell an die Landesregierun-
gen richte, dafür zu sorgen, dass in ihren Ländern die Fi-
nanzierung der bestehenden Beratungsstellen sicherge-
stellt wird und mehr Beratungsstellen eingerichtet
werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Beratungsstellen sind der Schlüssel dafür, dass das
Krebsübel Frauenhandel eingedämmt werden kann.

Ich hoffe, dass es uns zukünftig gelingt, mehr Opfer
zu Aussagen zu bewegen und damit mehr Täter vor Ge-
richt zu bringen. Damit würden wir uns ganz im Sinne
von CEDAW entwickeln, nämlich Menschenrechtsver-
letzungen an Frauen nicht zu tolerieren, sondern sie zu
erschweren.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508611100

Nächste Rednerin ist die Kollegin Rita Pawelski,

CDU/CSU-Fraktion.


Rita Pawelski (CDU):
Rede ID: ID1508611200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich stelle mit großer Freude fest, dass die SPD-Fraktion
seit einigen Minuten den Status der männerfreien Zone
verloren hat. Ich begrüße die Kollegen der SPD-Frak-
tion, die, wie gesagt, jetzt seit wenigen Minuten hier
sind. Aber man merkt doch, wie unwichtig das Thema in
Ihrer Fraktion genommen wird.

Ich bedauere auch sehr, dass die zuständige Ministe-
rin nicht hier ist.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber zwei Staatssekretärinnen sind hier!)


Es gibt weiß Gott nicht viele Anträge, bei deren Bera-
tung das Frauen- und Familienministerium federführend
tätig ist. Sie hätte sich wirklich einmal Zeit für diese De-
batte nehmen sollen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, der Bericht, über den wir

reden und den der CEDAW-Ausschuss den einzelnen
Nationen, also auch Deutschland, ausgestellt hat, ist ver-
gleichbar mit einem Zeugnis. Dieses Zeugnis ist für un-
ser Land miserabel ausgefallen. In der Schule würde
man sagen: Nicht versetzt, Klasse wiederholen!


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Welchen meinen Sie?)

– Diesen Bericht, verehrte Frau Kollegin, nicht den letz-
ten. – In der Zusammenfassung lesen wir Artikel für Ar-
tikel, dass der Ausschuss mit großer Sorge den mangel-
haften Fortschritt bei der Gleichstellung von Frauen in
Deutschland beobachtet.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Sie müssen etwas anderes gelesen haben!)


– Lesen Sie es bitte, bevor Sie darüber reden. – Fast je-
der Absatz fängt mit negativen Feststellungen an: der
Ausschuss sorgt sich, der Ausschuss mahnt an, der Aus-
schuss äußert seine Bedenken.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das zeigt doch, wie die Lage ist!)


Die Familienministerin hat sich die Durchsetzung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz groß auf die
Fahne geschrieben. Bislang wird aber nur geredet, wer-
den nur runde Tische ins Leben gerufen. Das mag sehr
hilfreich sein, aber die Frauen und die Familien brau-
chen Taten. Sonntagsreden gehen denen langsam auf die
Nerven. Sie hören gar nicht mehr zu, wenn über diesen
Politikbereich geredet wird. Darum haben immer mehr
Frauen in unserem Lande ihre ganz persönlichen Rück-
schlüsse aus Ihrer Politik gezogen. Weil sie wissen, dass
es kaum möglich ist, Familie und Beruf zu verbinden,
verabschieden sie sich zunehmend von der Mutterrolle.
Von den 1964 geborenen Frauen haben 36 Prozent keine
Kinder. Bei den Akademikerinnen ist das Verhältnis
noch gravierender: 44 Prozent sind kinderlos. In einem
Vergleich von 190 Staaten durch die Weltbank belegte
Deutschland mit einer Geburtenrate von 1,35 den 185.
Platz.

Die Folgen dieser Entwicklung für unser Land sind
verheerend; das wissen wir alle. Trotzdem wird nicht
richtig oder nur zu zögerlich gehandelt.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wir haben die Kinderbetreuung initiiert! Das machen wir alles!)


Wir brauchen mehr Kindergärten, mehr Tagesmütter und
-väter, mehr Hortplätze, mehr Ganztagsschulen.
Kurzum: Wir brauchen mehr Betreuung.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: So ist es! Und wer kümmert sich darum? – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind hier nicht im Niedersächsischen Landtag!)


Auch hier hat der Ausschuss in seinem Bericht Män-
gel festgestellt. Er nahm mit Sorge zur Kenntnis, dass
das Betreuungsangebot für Kinder bis drei Jahre sowie
das Ganztagsangebot für Schulkinder bei weitem nicht
ausreicht. Fakt ist: Für unter Dreijährige gibt es einen
Versorgungsgrad von nur 8,5 Prozent.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Wie sieht es in Bayern und in Baden-Württemberg aus? – Gegenruf der Abg. Elke Wülfing [CDU/CSU]: Besser als hier auf alle Fälle!)


Dabei gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den
alten und den neuen Bundesländern. Spätestens bis






(A) (C)



(B) (D)


Rita Pawelski

2006, so hat die Familienministerin versprochen, soll es
für 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreu-
ungsplatz geben – ein schönes Versprechen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist doch was!)


Aber wie so oft hat die Bundesregierung die Musik be-
stellt, ein anderer jedoch soll sie bezahlen.


(Nicolette Kressl [SPD]: Das ist nicht richtig!)

Sie sollen zwar, so die Bundesregierung, 1,5 Milliarden
Euro aus den Einsparungen


(Nicolette Kressl [SPD]: Sollen wir Ihnen mal das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuschicken?)


– ich erkläre doch gerade, wie das bezahlt werden soll,
hören Sie doch einfach einmal zu! –


(Nicolette Kressl [SPD]: Aber wenn Sie was Falsches erzählen, kann ich doch nicht zuhören!)


durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und So-
zialhilfe zum Ausbau der Betreuung für Kinder unter
drei Jahren erhalten; ob diese Mittel allerdings wirklich
ausreichen und ob diese Einsparungen wirklich zustande
kommen, ist mehr als fraglich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Nicolette Kressl [SPD]: Haben Sie das Vermittlungsausschussergebnis nicht zur Kenntnis genommen?)


Nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände
werden die tatsächlichen Kosten deutlich höher ausfal-
len; sie haben 2,5 Milliarden Euro ausgerechnet, also
1 Milliarde Euro mehr.

Weiterhin will die Bundesregierung 10 000 zusätzli-
che Ganztagsschulen aufbauen und dafür den Kommu-
nen insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Nicolette Kressl [SPD]: Was haben Sie gemacht in Ihrer Regierungszeit? Gar nichts!)


– ja, da klatschen Sie mal ordentlich! –, allerdings nur
für die Investitionen.


(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Das ist Föderalismus!)


– Immer wenn Sie schreien, weiß ich, dass ich etwas
Richtiges gesagt habe.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit den Personalkosten werden die Länder und Kom-

munen alleine gelassen. Aber aufgrund ihrer katastro-
phalen Finanzsituation, verursacht von Rot-Grün,


(Beifall der Abg. Maria Eichhorn [CDU/CSU])

sind sie nicht in der Lage, diese zu bewältigen. Die
Kommunen sind finanziell am Ende; sie können nicht
mehr. Aus diesem Grund wurden 2003 aus dem Pro-
gramm statt der zur Verfügung gestellten 300 Millionen
Euro gerade einmal 35 Millionen Euro abgerufen.

(Nicolette Kressl [SPD]: Falsche Zahlen! Alte Zahlen!)


– Richtige, ganz aktuelle Zahlen.
Das Ergebnis dieser Politik ist: In Deutschland gibt es

pro 100 Kinder nur 9,6 Ganztagsplätze.

(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Reden Sie doch einmal zum CEDAW-Bericht! – Weitere Zurufe von der SPD)


– Ist es nicht schön, dieses Herumschreien? – Diese Bi-
lanz spricht nicht dafür, dass Sie es mit der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf ernst meinen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Irmingard ScheweGerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie denn schon einmal etwas von Föderalismus gehört? – Renate Gradistanac [SPD]: Denken Sie zum Beispiel an Bayern! – Gegenruf des Abg. Markus Grübel [CDU/CSU]: Da ist die Beschäftigungsquote der Frauen höher als in jedem anderen Land!)


Meine Damen und Herren, Deutschland ist in Sachen
Kinderbetreuung ein Entwicklungsland. Im europäischen
Vergleich nimmt Deutschland eine Schlusslichtposition
ein. In Dänemark sind 64 Prozent der unter Dreijährigen
in öffentlichen Betreuungseinrichtungen. In Frankreich
besuchen 50 Prozent der Kinder unter drei Jahren eine
Krippe; 99 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen gehen
von früh bis spät in die Vorschule. Das Ergebnis: In
Frankreich sind 72,3 Prozent aller Mütter mit zwei Kin-
dern und 51 Prozent der Mütter mit drei Kindern berufs-
tätig. Frankreich hat eine Geburtenrate von 1,9.

Wir wollen den jungen Eltern die Freiheit geben, sel-
ber zu entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder
ob sie es stundenweise in die Obhut von Erziehern geben
wollen. Diese Freiheit ist jedoch nicht gegeben, wenn
nicht genügend Betreuungsangebote zur Verfügung ste-
hen, wie es zurzeit der Fall ist.

Bei aller Kritik an den handelnden Akteuren: Die Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf, die Unterstützung von
Familien ist nicht nur Angelegenheit der Politik. Um Fa-
milien wieder mehr Akzeptanz zu sichern, müssen alle
gesellschaftlichen Gruppen mithelfen.


(Elke Wülfing [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

In diesem Zusammenhang spreche ich eine Bitte an un-
sere Unternehmen aus: Ohne ihr Zutun gibt es keine
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ohne diese
Vereinbarkeit gibt es – leider – immer weniger Kinder.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Es gibt erfreulich viele Unternehmen, die ihren Mitar-

beitern dieses ermöglichen. Sie haben erkannt, dass ge-
rade die Mitarbeiter, die bereit sind, Verantwortung für
zwei Bereiche, nämlich für Beruf und Familie, zu über-
nehmen, besonders wertvolle Leistungsträger sind. Die
Beschäftigten sind zufriedener, leistungsstärker und krea-
tiver, wenn sie Beruf und Familie in Balance bringen
können. Außerdem brauchen Unternehmen die gut aus-
gebildeten Frauen, in einigen Jahren noch mehr als






(A) (C)



(B) (D)


Rita Pawelski

heute. Aber man muss den Unternehmen auch die finan-
ziellen Möglichkeiten geben, familienfreundlich zu han-
deln. Sie belasten die Unternehmen finanziell so stark,
dass sie dazu kaum in der Lage sind.

Im CEDAW-Bericht wird auch die Diskriminierung
unserer ausländischen Mitbürgerinnen angesprochen.
Zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau ge-
hört auch, dass wir in Deutschland keine frauendiskrimi-
nierenden Umstände zulassen. Wir wollen durchsetzen,
dass auch Migrantinnen eine Chance auf ein gleichbe-
rechtigtes Leben bei uns haben.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Wir werden Sie beim Wort nehmen!)


Aber oft hört die Gleichberechtigung dieser Frauen
dort auf, wo Religion, Tradition und Herkunft einen star-
ken Einfluss ausüben. Wollen wir es zulassen, dass Mäd-
chen zum Beispiel nicht am Sportunterricht und an Klas-
senfahrten teilnehmen dürfen, weil die Religion es
angeblich verbietet und weil es Mädchen sind?


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Nein!)

Das erzwungene Tragen eines Kopftuches ist mit der
gleichberechtigten Rolle der Frau in Deutschland nicht
vereinbar.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508611300

Frau Kollegin, schauen Sie bitte einmal auf die Uhr.


Rita Pawelski (CDU):
Rede ID: ID1508611400

Ja. – Noch eine letzte Bemerkung. Das Kopftuch wird

selbst von vielen gläubigen Musliminnen als politisches
Kampfinstrument angesehen. Einen rein religiösen
Grund kann es dafür kaum geben. Vor 15 Jahren trugen
die Türkinnen in Berlin kaum Kopftücher. Heute beherr-
schen sie in manchen Stadtteilen das Straßenbild.


(Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Woher wollen Sie das denn wissen?)


– Das hat Herr Sorgec gesagt, der für die Migranteninte-
gration in Berlin zuständig ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508611500

Nächste Rednerin ist die Kollegin Renate

Gradistanac, SPD-Fraktion.


Renate Gradistanac (SPD):
Rede ID: ID1508611600

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Frauenorganisationen begrüßen, dass der
CEDAW-Bericht zum ersten Mal im Deutschen Bundes-
tag diskutiert wird. Immerhin ist es der fünfte Bericht
dieser Art.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen hat das
Ziel, jede Form der Diskriminierung von Frauen zu be-
seitigen. Mit Interesse habe ich auch den Schattenbericht
der Nichtregierungsorganisationen gelesen. Mein herzli-
cher Dank gilt den Verfasserinnen, die die Bundesregie-
rung in vielen Bereichen loben, aber auch Handlungsbe-
darf aufzeigen. Diesen Handlungsbedarf haben wir in
dem SPD-Entschließungsantrag zum Teil berücksichtigt.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Hat die SPD einen eigenen Antrag?)


– Das ist natürlich ein gemeinsamer Antrag mit den Grü-
nen.

Bei der Erwerbstätigkeit von Frauen wurden erfreu-
liche Fortschritte erzielt. Ausschlaggebend war meiner
Meinung nach das ressortübergreifende Programm „Frau
und Beruf“ von 1999. Es hat der Gleichstellung von
Frauen in der Arbeitswelt neue Schubkraft verliehen und
es wurde weitgehend umgesetzt. Beispielhaft ist die fle-
xible Elternzeit und der Rechtsanspruch auf Teilzeit, den
wir positiv bewerten.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelin-
gen soll, muss der Schwerpunkt konsequent und von Her-
zen gewollt auf der Betreuung von Kindern liegen. Das
heißt mehr Krippenplätze für Kinder bis zu drei Jahren,


(Rita Pawelski [CDU/CSU]: Richtig!)

sich am Bedarf orientierende Kindergartenöffnungszei-
ten und deutlich mehr Ganztagsangebote.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Rita Pawelski [CDU/CSU]: Bravo!)


Dafür hat meine Bundesregierung

(Nicolette Kressl [SPD]: Unsere!)


– wenn es um das Loben geht, ist es „meine“ Bundesre-
gierung – 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dies
ist besonders lobenswert, da es sich nicht um eine origi-
näre Zuständigkeit des Bundes handelt.

Es gibt keine geschlechtsneutrale Politik. Gender
Mainstreaming ist die Umschreibung dafür, dass so-
wohl die Belange von Frauen als auch die von Männern
berücksichtigt werden müssen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

In Schweden wird diese Strategie schon seit langem an-
gewandt. Will dort eine Kommune einen neuen Sport-
platz bauen, wird eine Analyse erstellt, die aufzeigt, wel-
che Sportarten von der männlichen und von der
weiblichen Bevölkerung bevorzugt werden. Je nach Er-
gebnis wird der Sportplatz dann so gestaltet, dass darauf
nicht nur Fußball gespielt werden kann, sondern auch
andere Sportarten ihren Platz bekommen. Davon profi-
tiert die ganze Bevölkerung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(B) (D)


Renate Gradistanac

Wir erhoffen uns, dass in Deutschland durch die Ein-

richtung des Gender-Kompetenz-Zentrums langfristige
Veränderungen und ein gesellschaftlicher Bewusstseins-
wandel erzielt werden. Das Zentrum hat die Aufgabe, zu
beraten sowie Forschung zu initiieren und zu koordinie-
ren. Es soll das Wissen zum Thema Gender Mainstrea-
ming bündeln.

Um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen sowie Kinder
und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen,
hat die Bundesregierung zwei vorbildliche Aktionspläne
entwickelt. Mit dem Gewaltschutzgesetz wird der
Schutz von Frauen im sozialen Nahraum deutlich ver-
bessert. Wichtig ist mir an dieser Stelle, dass für die Po-
lizei, die Staatsanwaltschaft und aus meiner Sicht beson-
ders für die Gerichte – da fehlt es an allen Ecken und
Enden – verstärkt Fortbildungsveranstaltungen angebo-
ten werden. Im Hinblick auf die Problematik „männli-
cher Täter“ und den Umgang mit Tätern und Gewaltop-
fern müssen Schulungen durchgeführt werden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich teile die Einschätzung von Terres des Femmes im

Schattenbericht, dass sexistische Werbung einem Ge-
sellschaftswandel im Wege steht. Ein Beispiel aus dem
Jahrbuch 2003 des Deutschen Werberats: Eine bundes-
weit erscheinende Tageszeitung warb in einer Plakatse-
rie mit Bildern von jungen Frauen, die nur knapp beklei-
det waren. Darunter standen Sprüche wie „Mittags krieg
ich Hunger. Auf Sex.“ Die Kritik der Beschwerdeführer,
dass Frauen auf eine sexuelle Funktion reduziert und so-
mit zum Objekt degradiert werden, wurde vom Werberat
nicht geteilt, auch nicht, dass sie kinder- und jugendge-
fährdend sei. Der Deutsche Werberat – übrigens ein
männerdominiertes Gremium; da gibt es überhaupt keine
Frau – berief sich auf die grundgesetzlich garantierte
Pressefreiheit und stufte die Werbung nicht als frauen-
diskriminierend ein.

Hier zeigt sich exemplarisch die mangelnde gesell-
schaftliche Sensibilität. Eine Chance, dies zu ändern und
eine umfassende Antidiskriminierungskultur in Deutsch-
land durchzusetzen, bietet die Umsetzung der drei EU-
Richtlinien. Gemeint sind die so genannte Antirassis-
musrichtlinie, die allgemeine Rahmenrichtlinie und die
Genderrichtlinie.

Als ein Ziel für den Sechsten CEDAW-Bericht wün-
sche ich mir, dass die Diskussion um gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit der Vergangenheit angehört. Dieses
Ziel mag zwar ehrgeizig sein; aber es finden sich immer
mehr Verbündete dafür.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Bei der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung wird das so schnell nicht passieren!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508611700

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege

Walter Link, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Walter Link (CDU):
Rede ID: ID1508611800

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Verehrte liebe Kolleginnen und Kollegen! Das
Unterkapitel „Frauen im Alter“ im vorliegenden Fünften
Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Überein-
kommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau steht unter der
Überschrift „Frauen in besonderen Lebenslagen“. Als
das Thema in der letzten Woche anstand, sind die Kolle-
ginnen meiner Fraktion zu mir gekommen und haben ge-
sagt: Wenn es hier um die Rechte der Frauen geht, kann
es nicht sein, dass wir die Männer nicht mitnehmen. –
Sie haben mich aufgefordert, heute aus der Sicht der De-
mographie etwas zu diesem Thema zu sagen.


(Zuruf der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Wie leicht mir das gefallen ist, weißt du doch.
Schon seit vielen Jahren liegen die demographischen

Fakten klar auf dem Tisch. Die Altersstruktur der Be-
völkerung unseres Landes hat sich immer mehr in Rich-
tung der älteren Menschen verschoben. Im Jahr 2030,
also dann, wenn die jüngeren Kolleginnen und Kollegen,
die hier sitzen, im Rentenalter sind, werden die Zustände
nicht anders sein als heute, wenn wir jetzt nicht damit
beginnen, etwas zu verändern.

Verlässliche Prognosen besagen, dass in Deutschland
bis zum Jahr 2050 die Lebenserwartung um vier Jahre
steigen wird. Frauen werden ein statistisches Durch-
schnittsalter von 86 Jahren und Männer von 81 Jahren
erreichen.

Ich habe im CEDAW-Bericht gelesen, was Rot-Grün
für die soziale Absicherung der Frauen im Alter getan
hat. Ich sage dazu nicht, dass Rot-Grün nichts getan hat,
aber ich stelle fest, dass das, was bisher getan wurde, bei
weitem nicht ausreichen wird.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Bundeskanzler Schröder – ich spreche jetzt eine ganz

wichtige Sache an – hat 1998 in seiner ersten Regie-
rungserklärung gesagt, dass Frauen nicht dafür bestraft
werden dürfen, dass sich bei ihnen Phasen der Kinderer-
ziehung und der Erwerbsarbeit abwechseln. Sehr wahr!


(Christel Humme [SPD]: Deshalb haben wir die Rentenreform gemacht!)


– Aber was habt ihr bis jetzt getan? Das reicht doch bei
weitem nicht aus.

In der Rentenversicherung werden Frauen, die keine
lückenlose Erwerbsbiografie aufweisen, weiterhin stark
benachteiligt. Kürzere Erwerbszeiten von Frauen, näm-
lich 26,2 Jahre statt 40,1 Jahre bei Männern, führen zu
geringeren Renten.

Frau Kollegin Schewe-Gerigk, Sie haben gerade ge-
sagt, dass Frauen immer noch 30 Prozent weniger ver-
dienen. Ich sage Ihnen: Wenn wir nichts ändern, werden
die Frauen im Jahre 2030 nur die Hälfte der Renten der
Männer haben. Von daher müssen wir in dieser Sache
besonders ran.






(A) (C)



(B) (D)


Walter Link (Diepholz)


Die größte Diskriminierung für Frauen ist aber die

hohe Arbeitslosigkeit, weil Frauen – junge wie ältere –
noch viel weniger Chancen haben, eine unbefristete
existenzsichernde Vollzeitstelle zu finden. Auch der
CEDAW-Ausschuss der UN hat den Finger in diese
Wunde gelegt und gerügt, dass die hohe Arbeitslosigkeit
von Frauen in Deutschland, insbesondere in den neuen
Bundesländern, eine Katastrophe ist. Frauen sind deut-
lich mehr als Männer von Langzeitarbeitslosigkeit be-
troffen und somit stärker von Altersarmut bedroht. Wa-
rum sagen Sie das nicht?

Wir warten seit fünf Jahren auf eine Rentenreform,
die sich insbesondere der unzureichenden eigenständi-
gen Alterssicherung von Frauen annimmt,


(Beifall bei der CDU/CSU)

besonders jener Frauen, die Kinder großgezogen oder
ihre Eltern gepflegt haben oder heute noch pflegen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes bekommen die Frauen den durchschnittlichen Beitrag angerechnet!)


– Frau Kollegin, jetzt keine Belehrungen.
Auch die Riester-Rente hat sich als kraftlose, büro-

kratische und frauenfeindliche private Zusatzrente er-
wiesen. Das wissen Sie auch.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ein 30-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau die
gleiche Summe in die riestersche Rentenvorsorge ein-
zahlen, erhält der Mann bei einem Versicherungsbeispiel
784 Euro und die Frau mit 679 Euro 105 Euro weniger,
und das jetzt, wo wir die Zukunft sichern wollen.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist ein Skandal! Da gebe ich Ihnen Recht!)


Das ist eine Ungleichbehandlung sondergleichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Diese muss als Erstes abgeschafft werden. Dazu
wollte ich eigentlich Frau Ministerin Schmidt anspre-
chen. Sie ist aber nicht hier. Ich weiß, dass sie an einer
anderen Veranstaltung teilnimmt, in der es um die Zivil-
gesellschaft geht und die von Phoenix übertragen wird.
Vielleicht hätte sie wie Sie, Frau Staatssekretärin, doch
bis zum Ende der Debatte über diesen Tagesordnungs-
punkt hier im Plenum sein können. Ihnen, Frau Staatsse-
kretärin Beck, danke ich sehr, dass Sie die Ministerin
hier vertreten.

Die von der Bundesregierung vorgenommene Absen-
kung des Rentenniveaus trifft Frauen übrigens in doppel-
ter Weise: bei ihrer eigenen und bei der Witwenrente.
Die Absenkung der Witwenrente von 60 Prozent auf
55 Prozent entspricht einer realen Kürzung um
8,3 Prozent. So wird es nach Berechnungen von Exper-
ten auch in 30 Jahren so sein, dass Frauen, Frau Kollegin
Schewe-Gerigk, im Durchschnitt nur etwa die Hälfte der
Rente der Männer erhalten werden, wenn wir heute nicht
die entsprechenden Schritte einleiten.
Sie können Frau Ministerin Schmidt sagen, dass wir
als Union bereit sind, mitzuarbeiten, wenn jetzt die Wei-
chen neu gestellt werden. Da es in Zukunft mehr Ältere
und weniger Junge und somit weniger Beitragszahler ge-
ben wird, brauchen wir eine Rentenreform, die nicht nur
zwischen Alt und Jung, sondern auch innerhalb einer
Generation eine faire Lastenverteilung zugunsten derer
vornimmt, die Kinder erziehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb führt für die Union kein Weg daran vorbei,

dass Familien und Frauen, die Kinder erziehen, bei der
Rente gestärkt werden müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es sollen nicht die Kinderlosen bestraft werden, sondern
diejenigen, die Kinder erziehen, gestärkt werden.

Eine Rentenreform sollte mutig sein, um Altersarmut
für Frauen zu verhindern, wie es der UN-Bericht fordert.
Bedenken Sie, welche Pflegeleistungen ohne Entgelt
von Rentnerinnen erbracht werden! Von allen pflegen-
den Angehörigen sind 34 Prozent Frauen über 65 Jahre.

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
– nun zum Positiven – hat es großartige Frauen gegeben,
die sich all dieser Fragen angenommen haben und die
Gleichstellung der Frau durch ganz konkrete Maßnah-
men gefordert haben. Ich denke hier an die Frau unseres
ersten Bundespräsidenten, Frau Elly Heuss-Knapp, die
mit der Gründung des Müttergenesungswerkes eine bis
heute segensreiche Arbeit begonnen hat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Frau Elly Heuss-Knapp hat gerade nach dem letzten
Krieg gewusst, was Frauen leisten, vor allem solche, die
Kinder erziehen.

Ich denke an die langjährige Präsidentin des Deut-
schen Bundestages Frau Annemarie Renger, die die
Frauen in Deutschland immer wieder ermutigt hat, sich
bei Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz zu informie-
ren und Musterprozesse zu führen. Das waren konkrete
Angebote.


(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit Rita Süssmuth?)


Ich denke an die Alternsforscherin und ehemalige
Bundesministerin Frau Professor Ursula Lehr, die schon
vor vielen Jahren Betreuung von zweijährigen Kindern
gefordert hat, um Frauen zu ermutigen, den Gleichklang
von Partnerschaft, Kindererziehung und Beruf zu erzie-
len.

Ich denke an meine eigene Mutter, die als Trümmer-
frau unser Haus nach dem Krieg wieder aufgebaut hat
und die Zeit fand, uns Kinder auch noch zu Sozialkom-
petenz zu erziehen, so wie es Millionen von Frauen nach
dem Krieg getan haben – eine vorbildliche Leistung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)







(A) (C)



(B) (D)


Walter Link (Diepholz)


Wenn es um konkrete Maßnahmen der Gleichberech-

tigung – auch bei der sozialen Absicherung der Frauen
im Alter – geht, dürfen wir diese Leistungen nicht ver-
gessen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir, die CDU/CSU, fordern Generationengerechtigkeit,
erwarten aber auch Geschlechtergerechtigkeit.


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Was haben Sie denn 16 Jahre lang gemacht?)


Sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
fordere Sie auf, nach dieser Debatte nicht weiter die Un-
terschiede zwischen Frauen und Männern, zwischen
Jung und Alt und zwischen den Parteien herauszustellen,
sondern sich gemeinsam an die Arbeit zu machen und
das zu tun, was Sie und wir wollen. Wer denn sonst,
wenn nicht der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend muss sich dieser Themen annehmen?


(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Und diese Bundesregierung!)


– Und diese Bundesregierung natürlich genauso.
Ich erkenne durchaus an, dass die Frau Bundesminis-

terin Schmidt sagt: Ich habe eine Kommission berufen,
wir haben einen Ausschuss gebildet, wir haben alles in
der Pipeline. – Nur muss irgendwann einmal etwas aus
der Pipeline herauskommen. Der Worte sind genug ge-
wechselt. Wir müssen jetzt Taten sehen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508611900

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschus-

ses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Drucksa-
che 15/1171. Der Ausschuss empfiehlt unter Nr. 1 seiner
Beschlussempfehlung, in Kenntnis des Fünften Berichts
der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Dis-
kriminierung der Frau – Drucksache 15/105 – den Ent-
schließungsantrag der Fraktionen der SPD und des Bünd-
nisses 90/Die Grünen – Drucksache 15/599 – anzunehmen.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen-
probe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen der
CDU/CSU und der FDP angenommen.

Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt
der Ausschuss, in Kenntnis des genannten Berichts den
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksa-
che 15/601 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Be-
schlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition
gegen die Stimmen der CDU/CSU und der FDP ange-
nommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Nr. 3 sei-
ner Beschlussempfehlung in Kenntnis des genannten Be-
richts die Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/
CSU auf Drucksache 15/740 mit dem Titel „Benachteili-
gung von Frauen wirksam bekämpfen – Konsequenzen
ziehen aus dem CEDAW-Bericht der Bundesregierung“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegen-
probe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der
CDU/CSU bei Enthaltung der FDP angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Hartmut
Koschyk, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU
Verbrechen wirksam bekämpfen – Geneti-
schen Fingerabdruck konsequent nutzen
– Drucksache 15/2159 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Wolfgang Bosbach, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Wolfgang Bosbach (CDU):
Rede ID: ID1508612000

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Si-

cherheitslage in Deutschland ist ernst und besorgniserre-
gend. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Bedrohungen
durch den internationalen Terrorismus als auch ange-
sichts der steigenden Kriminalitätsrate. Sowohl im Jahre
2001 als auch im vorvergangenen Jahr ist die Zahl der
Straftaten gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen.
Es ist zu befürchten, dass sich dieser Trend im vergange-
nen Jahr fortgesetzt hat.

Wenn der moderne Rechtsstaat aus guten Gründen
das Gewaltmonopol für sich in Anspruch nimmt, dann
ist es nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht,
zum Schutze der Bevölkerung vor Kriminalität und Ter-
rorismus all diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die
notwendig sind, um Gefahren abzuwehren und Straftaten
aufzuklären. Ich hoffe, dass wir darüber ebenso wenig
streiten müssen wie über die Feststellung, dass die Maß-
nahmen zur Verbrechensbekämpfung geeignet und ver-
hältnismäßig sein müssen, dass sie aber selbstverständ-
lich auch rechtsstaatlichen Anforderungen genügen
müssen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


Die DNA-Analyse, also der genetische Fingerab-
druck, ist nach Ansicht aller Fachleute ein effektives,
verlässliches und in der Praxis bewährtes Mittel zur Auf-
klärung von Straftaten, zur Identifizierung und Überfüh-
rung von Straftätern, aber auch zur Entlastung von Un-
schuldigen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)







(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Bosbach

In den USA sind schon Menschen, die mehrere Jahre in
den Todeszellen gesessen haben, entlassen worden, weil
sich ihre Unschuld nur durch eine DNA-Analyse heraus-
stellen konnte. Für die moderne Kriminalistik und für
eine wirksame Strafverfolgung ist die DNA-Analyse da-
her unverzichtbar.

Trotzdem kann sie nach geltendem Recht nur dann er-
folgen, wenn bereits schwere Straftaten begangen wur-
den und wenn darüber hinaus prognostiziert werden
kann, dass gegen den Betroffenen auch zukünftig wegen
ebenfalls schwerer Straftaten Ermittlungsverfahren an-
hängig sein werden.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch!)


Gerade angesichts der überaus positiven Erfahrungen,

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsinn!)

die wir – genauer gesagt: die Strafverfolgungsbehörden – in
den letzten Jahren mit dem Instrument der DNA-Ana-
lyse gemacht haben, ist es dringend geboten, dieses ef-
fektive Mittel der Strafverfolgung verstärkt einzusetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten die DNA-Analyse zu einer Standardmaß-

nahme der strafprozessualen erkennungsdienstlichen Be-
handlung machen, wenn sie zur Aufklärung einer Straf-
tat geboten ist und wenn aufgrund der Tatumstände
damit zu rechnen ist, dass der Täter auch zukünftig
Straftaten begehen wird. Der jetzige Rechtsrahmen ist zu
eng. Er schränkt die Ermittlungsmöglichkeiten der Poli-
zei zu stark ein und verursacht bei anonymen Spuren ei-
nen bürokratischen Aufwand, der zur Wahrung rechts-
staatlicher Grundsätze nun wirklich nicht notwendig ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)

In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit un-

serem Antrag oft behauptet worden, die Union wolle zu-
künftig offenbar auch von jedem Ladendieb und
Schwarzfahrer eine Speichelprobe nehmen.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Völliger Quatsch!)


Diese Falschbehauptung wird auch durch ständige Wie-
derholung nicht richtig.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Sie wäre nur dann plausibel, wenn schon heute nach gel-
tender Rechtslage von jedem Ladendieb und Schwarz-
fahrer ein klassischer Fingerabdruck genommen werden
würde. Dem ist nicht so. Jeder, der von der polizeilichen
Arbeit auch nur ein bisschen Ahnung hat, würde einen
solchen Blödsinn nie behaupten. Aber was soll dagegen
sprechen, dass zukünftig auch von solchen Kriminellen
eine Speichelprobe genommen werden kann, die zwar
keine besonders schweren Verbrechen begehen, aber
banden- bzw. gewerbsmäßig handeln oder immer wieder
rückfällig werden?

Ein Fall aus der Praxis: Ein x-facher Einbrecher wird
zum x-ten Mal auf Bewährung verurteilt. Die Polizisten
kennen ihren Stammkunden genau. Sie sind sich sicher,
dass er erneut rückfällig wird. Dieser Beschuldigte hatte
im Rahmen des Ermittlungsverfahrens freiwillig eine
Speichelprobe abgegeben. Das erkennende Gericht be-
schließt jedoch in der Hauptverhandlung, dass diese
Speichelprobe zu vernichten ist; denn – ich zitiere –:
„Die bloße Möglichkeit, dass er erneut straffällig werden
könnte, rechtfertigt nicht die Aufnahme der Proben in
die DNA-Kartei.“

Angesichts einer solchen Entscheidung muss nicht
nur jeder Polizist verzweifeln, sie ist auch für jedes Op-
fer eines solchen Täters bitter. Was spricht denn dage-
gen, eine Speichelprobe von einem solchen Serientäter
zu nehmen? Das ist doch nur die geltende Rechtslage.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur durch Gerichtsentscheidung!)


Aus diesem Grunde wollen wir sie ändern.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Natürlich gibt es auch Ängste hinsichtlich des Instru-
ments der DNA-Analyse im Allgemeinen und hinsichtlich
einer Ausweitung des Anwendungsbereiches im Besonde-
ren. Solche Besorgnisse muss man sogar dann ernst neh-
men, wenn sie sachlich unbegründet sind. Ich bestreite
keineswegs, dass die Entnahme einer Speichelprobe und
deren Analyse ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
eines Täters oder eines Verdächtigen ist. Aber ist die An-
fertigung des berühmten dreigeteilten Lichtbildes und
die Aufnahme dieses Bildes in die so genannte Verbre-
cherkartei kein Eingriff von ähnlicher Schwere? Das
kann für den Betroffenen sogar viel belastender sein als
eine DNA-Analyse. Meines Wissens hat noch niemand
gefordert, dass die Polizei zukünftig nur noch bei schwe-
ren Verbrechen Bilder anfertigen darf und dass der Foto-
apparat nur dann in Aktion treten darf, wenn zuvor ein
Richter zugestimmt hat.

Die molekulargenetische Untersuchung einer Körper-
spur dient ausschließlich der Identitätsfeststellung, also
der eindeutigen Zuordnung der Spur zu einer Person
oder dem eindeutigen Ausschluss einer verdächtigen
Person, da ihr die Spur nicht zugeordnet werden kann.
Die immer wieder gerne vorgetragene Behauptung, man
könne bei dieser Gelegenheit auch Erbanlagen und
Krankheiten feststellen oder ein Persönlichkeitsprofil
des Verdächtigen erstellen, ist schlichtweg falsch und
wird auch durch ständige Wiederholung nicht wahr.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlichtweg richtig!)


Wer wie Herr Montag diese falsche Behauptung auf-
stellt, möge von dieser Stelle aus bitte einen einzigen
Fall nennen – es werden in Deutschland mehrere Hun-
derttausend DNA-Feststellungen durchgeführt –, bei
dem ein Institut neben der Zuordnung der Spur zu einer
Person auch deren Erbanlagen oder Krankheitsbilder
festgestellt hat.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warten Sie noch zehn Minuten ab!)







(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Bosbach

Das ist im Übrigen auch ziemlich sinnlos, weil derje-
nige, der die Spur untersucht, nicht weiß und nicht wis-
sen kann, von wem diese Spur eigentlich stammt. Eine
solche Feststellung ist mit einer DNA-Analyse ebenso
wenig möglich wie mit dem herkömmlichen Fingerab-
druck.

Demjenigen, der die Sorge hat, dass Missbräuche bei
der DNA-Analyse vorkommen könnten, möchte ich an-
bieten: Nichts spricht dagegen, eine rechtsmissbräuchli-
che Anwendung ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
Darüber können wir sofort einig werden.

Übrigens wäre ein Missbrauch auch bei der Untersu-
chung einer Blutprobe möglich, die ein Autofahrer abge-
ben muss, der betrunken Auto gefahren ist. Was glauben
Sie, wie viele Informationen man aus einer frischen
Blutprobe gewinnen kann! Es ist aber noch niemand auf
die Idee gekommen, die Untersuchung einer Blutprobe
zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration deswegen
zu verbieten, weil dabei möglicherweise ein Persönlich-
keitsprofil des Täters erstellt werden könnte.


(Gisela Piltz [FDP]: Das ist doch etwas anderes! Sie sollen doch nicht gespeichert werden!)


Natürlich kostet eine DNA-Analyse auch Geld. Das
Kostenargument ist aber vor dem Hintergrund nicht
ernst zu nehmen, dass mit der Durchführung einer DNA-
Analyse ein großer Ermittlungsaufwand vermieden wer-
den könnte. Man muss nur einmal ausrechnen, was es
kostet, wenn Ermittlungsbehörden und Sonderkommis-
sionen über Monate oder Jahre hinweg arbeiten und der
gesamte Aufwand möglicherweise zu keinem Ergebnis
führt und die Untersuchung im Sande verläuft.

Darüber hinaus ist noch das Argument zu hören, dass
man durch eine DNA-Analyse zu Unrecht verdächtigt
werden könnte. Das stimmt. Wenn jemand am Tatort
zum Beispiel eine Zigarettenkippe mit Speichelresten
deponiert, die von einem anderen stammt, um die Er-
mittlungsbehörden in die Irre zu führen, dann kann das
tatsächlich passieren. Das spricht aber nicht gegen die
Ausweitung der Anwendung der DNA-Analyse. Denn
auch beim Nehmen des klassischen Fingerabdrucks kann
so etwas geschehen, und zwar dann, wenn jemand die
Zigarettenpackung eines anderen zur Irreführung der
Strafverfolgungsbehörden in der Nähe des Tatortes de-
poniert. Mit der gleichen Logik müsste man also die An-
wendungsbereiche des klassischen Fingerabdrucks ein-
grenzen.

Auch eine Ausweitung der Anwendung der DNA-
Analyse kann nicht die Arbeit von Kriminalisten erset-
zen; sie macht die Ermittlungsarbeit nicht überflüssig.
Die DNA-Analyse ist aber ein äußerst wirksames Instru-
ment zur Aufklärung von Straftaten. Deshalb sollten wir
der Polizei erlauben, dieses Instrument intensiver als bis-
her einzusetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten außerdem den Richtervorbehalt streichen,
wenn es um anonyme Spuren geht. Selbst der ehemalige
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Jacob, hatte
hiergegen keine Bedenken.
Bleiben wir einmal bei dem Beispiel Kippe und Ziga-
rettenpackung. Wenn am Tatort beides vorgefunden
wird, dann dürfen die Fingerabdrücke von der Zigaret-
tenpackung sofort genommen und analysiert werden,
während eine DNA-Analyse der Speichelreste an der Zi-
garettenkippe zunächst von einem Richter genehmigt
werden müsste, obwohl die Person gar nicht bekannt ist.
Welche Persönlichkeitsrechte können dann eigentlich
verletzt werden?


(Christine Lambrecht [SPD]: Was für ein Verständnis ist das! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr seltsam!)


Es ist zwar richtig, dass wir uns bei den Debatten, die
wir führen, immer auf die Wahrung der Rechte der Be-
schuldigten, Angeschuldigten bzw. Angeklagten kon-
zentrieren. Wir sollten uns aber mindestens ebenso in-
tensiv einmal damit beschäftigen, wie wir die
Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Land besser
vor Verbrechen und Verbrechern schützen können. Diese
Debatte kommt hier regelmäßig zu kurz.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Da ich sehe, dass sich zumindest Teile der Koalition

wieder in künstliche Erregungszustände versetzen,

(Christine Lambrecht [SPD]: Was?)


möchte ich Ihnen einmal etwas aus der „Mitteldeutschen
Zeitung“ vorlesen. Der innenpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Wiefelspütz,


(Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist er denn?)

wird wörtlich zitiert:

„Bei der DNA-Analyse handelt es sich um eine ge-
niale Methode, bei der es keine Missbrauchsmög-
lichkeiten gibt.“

(Dorothee Mantel [CDU/CSU]: Guter Mann!)

Er plädierte dafür, sie künftig ohne richterliche Ge-
nehmigung wie einen normalen Fingerabdruck an-
zuwenden...

(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Recht hat der Mann!)

– Guter Mann. –

Wiefelspütz zufolge sollte die DNA-Analyse nicht
auf Schwerverbrechen beschränkt bleiben, sondern
auf jede andere Tat – wie etwa Diebstahl – ausge-
weitet werden können.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Bravo!)

Die Methode sei in allen Fällen geeignet. „Wir soll-
ten das Instrument viel intensiver nutzen als bis-
her“, sagte der SPD-Politiker.

(Beifall bei der CDU/CSU – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Guter Mann!)

Auf unserer Seite steht auch der schleswig-holsteini-

sche Innenminister Buß, der designierte Vorsitzende der
Innenministerkonferenz, der vor wenigen Tagen genau






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Bosbach

das gesagt hat, was ich heute vorgetragen habe und wo-
rüber Sie sich, Kollege Montag, erregen. So sehr wir uns
über diese Unterstützung freuen: Sie ist allerdings
zwecklos, solange Sie mit beiden Füßen auf der Bremse
stehen und dadurch verhindern, dass Straftaten aufge-
klärt und neue Straftaten verhindert werden können.
Deswegen fordern wir Sie eindringlich auf, unserem An-
trag zuzustimmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508612100

Das Wort hat die Bundesministerin Brigitte Zypries.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1508612200

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Ohne Frage ist die DNA-Analyse inzwischen zu
einer sehr wichtigen und effektiven Ermittlungsmaß-
nahme bei der Aufklärung von Straftaten geworden.
Deswegen kann man natürlich die Frage stellen, ob wir
sie nicht noch umfassender einsetzen wollen, um eventu-
ell noch bessere Fahndungserfolge zu erzielen.

Die Antwort auf diese Frage ist aber nicht ganz so
einfach, wie man meinen könnte, wenn man Ihren An-
trag liest, meine sehr geehrten Damen und Herren von
der CDU/CSU. Zum einen, so glaube ich, sollte man
sich sinnvollerweise einmal klar machen, was nach den
geltenden Gesetzen inzwischen rechtlich möglich, also
erlaubt ist und was der Bundestag bereits beschlossen
hat und in Kürze in Kraft treten wird. Die andere Frage,
die Sie, Herr Bosbach, ebenfalls schon angesprochen ha-
ben, lautet, was kriminalpolitisch sinnvoll und verfas-
sungsrechtlich möglich ist. Die Tatsache, dass wir ge-
rade bei diesen Eingriffen sehr enge Vorgaben der
Verhältnismäßigkeit der Verfassung haben, haben Sie in
Ihrer Rede eben auch zugestanden.

Die Antworten auf diese Fragen sind nicht ganz ein-
fach. Das wird auch durch den Antrag deutlich, über den
wir hier heute diskutieren. Sie schreiben dort zum Bei-
spiel – das, was ich nun zitiere, haben Sie im Übrigen
eben wiederholt –:

Der genetische Fingerabdruck kann gegenwärtig
nur genommen werden, wenn bereits schwere Straf-
taten geschehen sind.

Das ist schlicht falsch;

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

denn Sie müssen natürlich zwischen der DNA-Analyse
auf der einen Seite und der Zulässigkeit der Speiche-
rung auf der anderen Seite unterscheiden. Das verfas-
sungsrechtliche Problem, mit dem wir es zu tun haben,
ist die Speicherung.

Bei der Analyse geht es zunächst einmal nur um den
Abgleich einer Spur am Tatort mit der DNA eines Ver-
dächtigten. Im Rahmen dieses konkreten Ermittlungsver-
fahrens darf die DNA-Analyse natürlich auch schon heute
zur Aufklärung einer Straftat eingesetzt werden, soweit
die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gewahrt bleibt.


(Joachim Stünker [SPD]: So ist es!)

Das heißt, selbst bei Bagatelldelikten, beispielsweise bei
beleidigenden Briefen, kann angeordnet werden, dass
von einem konkret Verdächtigten eine DNA-Analyse ge-
nommen wird. Die Frage ist nur: Dürfen sie die hinterher
auch speichern? Das ist eine andere Frage, aber nicht für
die Ermittlung.


(Joachim Stünker [SPD]: Richtig! Das ist so!)

Wenn es um die Speicherung geht, ist es in der Tat so

– da haben Sie Recht –, dass das geltende Recht diese
nur dann erlaubt, wenn der Täter Straftaten von erhebli-
cher Bedeutung begangen hat und wenn das eintritt, was
wir mit Prognose umschreiben, wenn also damit zu rech-
nen ist, dass er sie auch in Zukunft begehen wird.


(Zuruf von der CDU/CSU: Deshalb muss man es ändern!)


Aufgrund dieser Prognoseentscheidung sind heute
rund 300 000 Personen in einer Gendatei erfasst. Das ist
eine nicht ganz kleine Zahl. Der Vergewaltiger, der nach
der Einschätzung auch in Zukunft wieder vergleichbare
Straftaten begehen wird, ist dort also gespeichert. Aber
nicht nur er kann in die Gendatei kommen. Es gibt Straf-
taten von erheblicher Bedeutung – nicht nur Mord und
Vergewaltigung, sondern wir haben einen Straftatenkata-
log mit 41 Straftatbeständen –, bei denen gespeichert
werden kann. Einbruchdiebstahl, Körperverletzung, ge-
fährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutz-
befohlenen oder Vollrausch sind dort beispielsweise
auch genannt. Die Daten können also bei praktisch allen
Straftaten ab dem mittleren Kriminalitätsbereich auf-
wärts gespeichert werden.

Diesen Katalog haben wir gerade erst erweitert. Am
1. April dieses Jahres wird das novellierte Sexualstraf-
recht in Kraft treten. Danach kann jede Straftat gegen die
sexuelle Selbstbestimmung, völlig unabhängig von der
Erheblichkeit der Straftat, zur Speicherung des DNA-
Identifizierungsmusters führen. Erfasst sind ab 1. April
also bereits die in Ihrem Antrag aufgeführten Exhibitio-
nisten; das ist völlig unproblematisch. Wenigstens inso-
weit ist das, was Sie mit Ihrem Antrag fordern, schon
längst erfüllt. Ganz nebenbei bemerkt: Diese Änderun-
gen wären längst in Kraft, hätten Sie nicht den Vermitt-
lungsausschuss angerufen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wenn Sie nun mit dem Antrag eine weitere Ausdeh-
nung fordern, dann geht es ganz konkret um die Frage,
ob die Speicherung eben auch bei jedem noch so gerin-
gen Bagatelldelikt ermöglicht werden soll. Übrigens
sind gewerbs- oder bandenmäßig begangene Straftaten
oder Drogendelikte, deren Einbeziehung Sie auch ange-
sprochen haben, vom geltenden Recht umfasst. Gucken
Sie einmal in die Anlage mit den 41 Straftaten.


(Joachim Stünker [SPD]: Genau!)

Was also bleibt übrig? – Nicht sehr viel. Bei Taten im

unteren Bereich der Kriminalität, wie etwa bei wieder-
holtem Ladendiebstahl, wäre nach geltendem Recht
nicht zu speichern. Das ist richtig. Aber gerade bei sol-
chen Taten wird natürlich die Voraussetzung der Prüfung






(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Brigitte Zypries

der Verhältnismäßigkeit besonders bedeutsam. Das
Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung gefällt
– sie stammt aus dem Jahr 2001 –, in der ganz klipp und
klar steht, dass die Feststellung und die Speicherung in
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein-
greift, dass die Verbürgung dieses Rechts auf informatio-
nelle Selbstbestimmung nur im überwiegenden Interesse
der Allgemeinheit und unter Wahrung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden darf und
dass die Einschränkung nicht weiter gehen darf, als es
zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist.
Das heißt also: Der Gesetzgeber muss eine Abwägung
vornehmen.

Insofern ist es nach meiner Meinung richtig, dass wir
in der Bewertung den genetischen Fingerabdruck nicht
mit dem konventionellen Fingerabdruck gleichsetzen
dürfen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob wir von
dem Fingerabdruck der Fingerkuppe reden oder ob es
darum geht, dass Körperzellen molekulargenetisch un-
tersucht werden und der daraus gewonnene genetische
Fingerabdruck gespeichert wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zum einen ist natürlich das Geschlecht zu bestimmen
und zum anderen wird von vielen Wissenschaftlern die
Tatsache bestätigt – die Sie negiert haben –, dass man
auch Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Zugehörig-
keit zu bestimmten Ethnien machen kann. Das gilt für
den Satz, der ermittelt wurde, nicht für den, der nicht er-
mittelt wurde, aber der natürlich ermittelt werden kann.
Dabei geht es gar nicht um die Frage, ob wir dies wollen
oder nicht – wir sind uns ja einig, dass wir das alles nicht
wollen –, sondern es geht um die Frage: Welche Ent-
wicklungsmöglichkeiten ergeben sich in der Zukunft bei
bereits festgestellten Identifizierungsmustern,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


die wir noch gar nicht in dem Maße überblicken? Das
muss man einfach im Blick haben, wenn man über die
Frage redet, welche Daten man heute speichert.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Diese Möglichkeiten, die heute wenigstens teilweise
schon erkannt sind, realisieren Sie nicht in dem erforder-
lichen Maße. Deswegen meine ich, dass im Grundsatz
die Anordnung einer Entnahme oder auch die Untersu-
chung von DNA-Spuren dem Richter vorbehalten wer-
den kann. Allerdings – das habe ich schon gesagt – kön-
nen wir bei den DNA-Spuren, bei denen es sich am
Tatort um so genannte anonyme Spuren handelt, überle-
gen, ob wir hier von der richterlichen Anordnung Ab-
schied nehmen. Ich weiß, es ist noch nicht allzu lange
her, dass diese Anordnung ins Gesetz aufgenommen
wurde, aber es gibt immer wieder neue Erkenntnisse.
Daher sollten wir hierüber in Zukunft durchaus diskutie-
ren.

Welche anderen Gründe gibt es noch für eine Erweite-
rung des Katalogs der Anlasstaten? Die reine Sorge um
die Sicherheit der Bevölkerung kann es nicht sein. Wenn
man nämlich so argumentiert, dann müsste man von je-
dem den genetischen Fingerabdruck nehmen, um so ein
Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. Das tut keiner
und das will auch keiner. Das heißt aber nicht, dass die
Ausweitung der Nutzung der DNA-Analyse für die Zu-
kunft kategorisch ausgeschlossen wird. Das kann nie-
mand machen, wenn er die Voraussetzungen für eine sol-
che Erweiterung ernsthaft an dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ausrichtet. Eine Gesetzesänderung
kann und wird von der Bundesregierung nur dann auf
den Weg gebracht werden, wenn sie erforderlich ist und
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wirklich einge-
halten wird. Die entsprechenden Anforderungen habe
ich genannt.

Ohne den Nachweis der Erforderlichkeit, der für
meine Begriffe außer der pauschalen Behauptung, dass
die Aufklärung dadurch leichter wird, noch nicht er-
bracht wurde, kann es nicht gehen. Der Hinweis, dass in
der Vergangenheit Erfolge bei der Verbrechensbekämp-
fung erzielt wurden, rechtfertigt keine Ausweitung, son-
dern zeigt nur, dass das geltende Recht funktioniert. Of-
fensichtlich ist es so, dass die Daten, die bisher
gespeichert wurden, ausreichen, um bestimmte Strafta-
ten aufzuklären. Dieser Hinweis reicht also nicht aus. Es
müssen vielmehr neue Argumente genannt werden, die
zumindest ich von den Innenpolitikern bisher noch nicht
gehört habe.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Und Herr Wiefelspütz?)


– Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Herr
Wiefelspütz in diesem Interview kein neues Argument
angeführt. Er hat einfach darauf hingewiesen, dass es
besser ist, wenn mehr Daten zur Verfügung stehen. Eine
größere Menge an Daten ist immer besser; das habe ich
gerade gesagt. Das hat aber nichts mit den verfassungs-
rechtlichen Anforderungen zu tun. Als Juristen fühlen
wir uns dem Recht natürlich besonders verbunden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herrn Wiefelspütz erklären wir es auch!)


Ich meine, dass in diesem sensiblen Bereich der Rechts-
staat eine Bringschuld hat, wenn er eine Erweiterung der
Daten anstrebt. Deshalb müssen wir belegen, was wir
mit dieser Änderung anstreben.

Der Zeitpunkt, zu dem die Union diesen Antrag ein-
gebracht hat, ist nicht ganz glücklich gewählt. Ich habe
schon einmal darauf hingewiesen, dass die Änderungen
im Sexualstrafrecht Änderungen bei der Möglichkeit der
Speicherung des genetischen Fingerabdrucks mit sich
gebracht haben. Sie treten am 1. April dieses Jahres in
Kraft. Dies bedeutet zum einen eine Erweiterung der
Speicherungsmöglichkeiten und zum anderen eine Auf-
nahme des Geschlechts als zu speicherndes Merkmal.
Diese Forderung von Ihnen ist damit inzwischen über-
holt.

Der zweite Punkt, warum ich es nicht für glücklich
halte, jetzt schon wieder in Aktionismus zu verfallen, ist
die Tatsache, dass die Justizministerkonferenz, wie Sie






(A) (C)



(B) (D)


Bundesministerin Brigitte Zypries

wissen, eine Expertengruppe eingesetzt hat, die die
Möglichkeiten zur Effektivierung der DNA-Analyse un-
ter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen soll.
Lassen Sie uns doch erst einmal abwarten, zu welchem
Ergebnis diese Gruppe kommt und was auch die Länder
für Vorstellungen haben. Ganz nebenbei ist dies auch
eine Frage der Kosten, die die Länder dann tragen müs-
sen; denn die Untersuchung und Speicherung ist nicht
gerade kostengünstig.

Wenn wir uns über dieses wichtige Thema der Erwei-
terung der Gendatei Gedanken machen, dann müssen
wir das gründlich und ausgewogen tun. Wir müssen die
berechtigten Interessen der Strafverfolgung auf der einen
Seite und die grundrechtlichen und rechtsstaatlichen An-
forderungen auf der anderen Seite berücksichtigen, die
solch sensible Maßnahmen erfordern. Nicht alles, was
technisch machbar ist und vielleicht auf den ersten Blick
gut ankommt, ist tatsächlich und vor allem auch rechts-
staatlich geboten.

Mich stört ein wenig die Neigung zu Allmachtsfanta-
sien bei der Kriminalitätsbekämpfung: Wenn uns nur
alle Daten zur Verfügung stehen, dann können wir alle
Straftaten aufklären.


(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das hat doch keiner gesagt!)


Dass das nicht stimmt, wissen ja auch Sie. Deswegen
sollten wir solchen Allmachtsfantasien keinen Vorschub
dadurch leisten, dass wir Forderungen nach einer Aus-
weitung der Gendateien aufstellen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508612300

Nächste Rednerin ist die Kollegin Gisela Piltz, FDP-

Fraktion.

Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1508612400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Gene eines Menschen identifizieren diesen nicht
nur, sondern bestimmen auch in nicht unerheblicher
Weise sein Aussehen, seine Persönlichkeit und seine
Handlungen. Der genetische Code ist gerade mehr als
ein Fingerabdruck und damit auch mehr als ein Foto.


(Beifall bei der FDP – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)


Es verbietet sich deshalb, DNA-Analysen mit der Ab-
nahme von Fingerabdrücken gleichzustellen. Das muss
auch einmal an die SPD gerichtet werden. Ihr Innenmi-
nister, immerhin jetzt Vorsitzender der Innenminister-
konferenz, sieht es so, dass der genetische Fingerab-
druck dem Fingerabdruck gleich ist.


(Dr. Ole Schröder [CDU/CSU]: Das ist praktisch auch so!)


Da macht man sich als FDP-Politikerin schon Sorgen.

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508612500

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Kollegen Bosbach?

Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1508612600

Nein, ich möchte das eigentlich, weil ich eine dunkle

Ahnung habe, was er fragen möchte, gerne im Zusam-
menhang vortragen. Vielen Dank.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das war sehr liberal!)


Dem Kollegen Bosbach und allen Kolleginnen und
Kollegen, die das alles gleichsetzen, würde ich gerne die
Lektüre des Bundesverfassungsgerichtsentscheides emp-
fehlen. Dort heißt es nämlich, dass in der Analyse des
Genmaterials eines Menschen immer ein ungleich
schwererer Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht
liegt. Daher darf die Genanalyse gerade nicht zu einer
Routinemaßnahme bei der Bagatellkriminalität werden.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. HansChristian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Natürlich ist die DNA-Analyse heute aus den Ermitt-
lungsverfahren nicht mehr wegzudenken. Die Erfolge spre-
chen für sich. Das ist gar keine Frage. Aber die Vorteile der
Technik dürfen uns nicht für die Gefahren blind machen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein
Grundrecht und ein hohes Verfassungsgut. Jeder Eingriff
muss den strengen Anforderungen genügen. Die pau-
schale Ausweitung der Gendatei, wie sie von Ihnen ge-
fordert wird, kann der Abwägung der Rechtsgüter nicht
standhalten.

Prognosen abzugeben, wer durch welche Vortat auch
in Zukunft Straftäter sein wird, sind kaum mit hinrei-
chender Sicherheit zu treffen. Daher darf eben nur dort,
wo wirklich mit einer schweren Tat zu rechnen ist, die
Speicherung des DNA-Musters erfolgen.


(Beifall bei der FDP)

Dies ist im Bereich der Sexualdelikte der Fall. Daher hat
die FDP diese Ausweitung, die von der Frau Ministerin
hier vorgetragen worden ist, auch begrüßt.

Was Sie wollen, nämlich die Ausweitung auf Strafta-
ten mit sexuellem Hintergrund, ist zu unbestimmt, aus
unserer Sicht nicht praxistauglich und überhaupt nicht
sauber einzugrenzen.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Auch in anderen Bereichen stehen Ihre Prognosen auf
dem schwankenden Boden einer vagen Vermutung und
populistischer Effekthascherei. Wo wollen Sie denn die
Grenze ziehen? Bei einem 15-Jährigen, der dreimal Kau-
gummi geklaut hat und diesen auf dem Schulhof ver-
kauft, während sein 16-jähriger Kollege Schmiere steht?


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr sachlich!)


– Das ist die logische Konsequenz Ihres Antrags. So
sachlich sind Sie. Das müssen Sie zugeben.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das ist Gequatsche!)







(A) (C)



(B) (D)


Gisela Piltz

Im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität verzichten
Sie direkt auf die Prognose weiterer Straftaten. Der
kleine Dealer wird bei Ihnen zur Genmaus,


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)

deren Spur anhand bestimmter Markergene verfolgt wer-
den kann.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Und Sie sind die Antigenmaus!)


Das ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren. –
Wenn Sie mich hier als Maus bezeichnen, Herr Kollege,
dann glaube ich nicht, dass das zur sachlichen Auseinan-
dersetzung beiträgt.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Joseph Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Machismo!)


Auch die Erfassung zusätzlicher Merkmale in der
Gendatei muss mit Vorsicht betrachtet werden. So dür-
fen Merkmale wie beispielsweise Krankheiten, die mit
den Ermittlungen in keinem Zusammenhang stehen, auf
gar keinen Fall gespeichert werden, auch wenn diese be-
reits im nicht kodierenden Bereich der DNA ausgelesen
werden könnten.


(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Norbert Lammert)

Sinnvoll wäre nach unserer Ansicht die gesetzliche Kon-
kretisierung für die so genannten Massen-DNA-Tests.
Derzeit wird nur durch den gesellschaftlichen und psy-
chologischen Druck eine Teilnahme erreicht. Das reicht
nach unserer Auffassung nicht für einen erheblichen
Eingriff in diese Grundrechte aus.

Der Effizienzgedanke darf nicht im Vordergrund ste-
hen, wenn es um Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht
geht. Den Richtervorbehalt als unnötigen bürokrati-
schen Aufwand zu bezeichnen, so wie Sie es tun, zeugt
von einer beschämenden Geringschätzung rechtsstaatli-
cher Institutionen.


(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Rechtsstaat ist nicht ohne Kontrollinstanzen zu ha-
ben. Kontrolle ist immer aufwendig.

Dennoch, in einem Punkt gebe ich Ihnen Recht. Bei
der Bewertung, ob die Untersuchung anonymer Spuren
am Tatort einen schwer wiegenden Eingriff in Persön-
lichkeitsrechte darstellt, kann man Ihrer Forderung im
Ergebnis folgen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Aha! Immerhin!)

Das kann man aber nur dann, wenn auf der anderen Seite
die Hürde hoch bleibt. Dann würden wir Ihnen gerne fol-
gen. Wie immer empfiehlt es sich aus unserer Sicht auch
in diesem Bereich, das bestehende Vollzugsdefizit zu
beseitigen. Die rechtzeitige Übermittlung der Datensätze
von den Ländern würde zu einer effizienteren Anwen-
dung und sicherlich zu schnellerer Aufklärung führen.
Die rote Laterne haben hier NRW und Berlin.

(Zuruf von der CDU/CSU: Rot-grün und rot-rot! Beseitigen Sie dieses Defizit. Das ist meine Aufforderung an die rot-rote und die rot-grüne Landesregierung. Schließlich fordern Sie, die Kollegen von der CDU/CSU, sozusagen als Feigenblatt für die Verschärfung, den Missbrauch unter Strafe zu stellen. Auch wenn diese Forderung sinnvoll ist, so ist ihr der Grundsatz des Datenschutzes entgegenzuhalten. Vermeiden und begrenzen Sie die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten dort, wo es möglich ist! Je weniger Daten erhoben werden, desto weniger Daten können missbraucht werden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508612700

Ich erteile dem Kollegen Jerzy Montag, Bündnis 90/

Die Grünen, das Wort.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt die Wahrheit!)


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508612800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr

geehrter Herr Kollege Bosbach, in der Bundesrepublik
Deutschland dürfen jedem Beschuldigten gegen seinen
Willen Körperzellen entnommen werden. Selbstverständ-
lich können in allen diesen Fällen die entnommenen Kör-
perzellen auch einer DNA-Analyse unterzogen werden.
Das ist in den §§ 81 a und 81 e der Strafprozessordnung
geregelt.

Diese gesetzliche Regelung vergleiche ich mit folgen-
der Formulierung in Ihrem Antrag:

Die DNA-Analyse ist gegenwärtig nur aus Anlass
einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgese-
hen und nur dann, wenn prognostiziert werden
kann, dass gegen den Betroffenen künftig Strafver-
fahren wegen Straftaten ebenfalls von erheblicher
Bedeutung geführt werden.

Ich finde es richtiggehend peinlich, dass Ihre Anträge so
handwerklich schlechte Formulierungen enthalten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Joachim Stünker [SPD]: Die können das nicht besser!)


Wenn ich dann noch berücksichtige, dass sich die
meisten Ihrer konkreten Forderungen auf Vorhaben be-
ziehen, die längst im Bundesgesetzblatt verkündet wur-
den und auch schon in die Praxis umgesetzt worden wä-
ren, wenn Sie uns nicht aufhalten würden, dann könnte
ich meine Bewertung Ihres Antrags schon abschließen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich will aber etwas grundsätzlicher auf das Problem
der DNA-Analyse und der Speicherung des DNA-Iden-
tifizierungsmusters eingehen. Wann ist eine solche Ana-
lyse überhaupt möglich? Die DNA-Analyse greift in ein






(A) (C)



(B) (D)


Jerzy Montag

absolut geschütztes Grundrecht ein, nämlich in den
Kernbereich der Persönlichkeit. Die durch die Analyse
zu gewinnenden Informationen sind durch das Grund-
recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt.
Dieses Grundrecht gewährt jedem Menschen Schutz vor
einer unbegrenzten Erhebung, Speicherung und Verwen-
dung oder Weitergabe der auf die betreffende Person be-
zogenen individualisierten Daten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den Jahren 2000
und 2001 in zwei grundlegenden Entscheidungen zu die-
sem Thema festgehalten, dass nur dann – das Wörtchen
„nur“ bitte ich zu unterstreichen; es enthält nämlich die
Kernaussage –, wenn sich die Untersuchung der DNA
auf den nicht kodierenden Bereich beschränkt, ein staat-
licher Eingriff in das Grundrecht verfassungsrechtlich
hinnehmbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in
diesem Zusammenhang festgestellt, dass der nicht ko-
dierende Bereich eben keine Rückschlüsse auf persön-
lichkeitsrelevante Merkmale und Charaktereigenschaf-
ten ermöglicht. Dass solche Informationen nicht aus dem
nicht kodierenden Bereich gewonnen werden können,
war die inhaltliche Begründung für die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach dieser Bereich in
der DNA-Analyse von staatlicher Seite untersucht und
die gewonnenen Erkenntnisse des Identifizierungsmus-
ters gespeichert werden können.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das bestreite ja keiner! Die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stammen, wie gesagt, aus den Jahren 2000 und 2001. Aber die Erkenntnisse der Wissenschaft schreiten schnell voran. Auf Antrag der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag wurde im vergangenen Jahr eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Ich beantworte Ihnen jetzt die Frage, die Sie mir gestellt haben, Herr Bosbach. Professor Brinkmann, Rechtsmediziner aus Münster, (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Den kann man doch nicht ernsthaft zitieren!)


hat in der Anhörung ausgeführt, er wundere sich über die
verharmlosenden Ausführungen der CDU. Es sei falsch,
zu behaupten, mit den derzeit durchgeführten DNS-Ana-
lysen sei ein Rückschluss auf das Erscheinungsbild des
Menschen nicht möglich.

Wenn Sie diesen Professor nicht mögen,

(Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Doch!)


kann ich auch den Rechtsmediziner Professor Schneider
zitieren, der in der Anhörung ausgeführt hat, es würden
im nicht kodierenden Bereich sehr wohl Hinweise auf
ethnische Zugehörigkeiten gefunden


(Zuruf von der CDU/CSU: Die werden aber nicht gespeichert!)


und im Einzelfall an die Polizei weitergegeben, was ein
glatter Rechtsbruch ist.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508612900

Herr Kollege Montag, darf der Kollege Bosbach eine

Zwischenfrage stellen?

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508613000

Nein, heute nicht.


(Zurufe von der CDU/CSU: Oh! Oh!)

Professor Eisenmenger hat in der Anhörung gesagt,

aus dem nicht kodierenden Bereich könnten schon jetzt
Hinweise auf Krankheiten wie Mongolismus oder auf
Erbanlagen herausgelesen werden. „Numerische Ano-
malien fallen einfach auf“, so Professor Eisenmenger in
der Anhörung. Deswegen müssen wir uns in der Diskus-
sion über die Frage, was man mit der DNA-Analyse ma-
chen kann und darf, auch mit dem Problem beschäftigen,
wie in Zukunft im nicht kodierenden Bereich sicherge-
stellt werden kann, dass nur das, was zur Identitätsfest-
stellung notwendig ist, staatlicherseits zur Verwendung
kommt.

Auch bei den Straftaten, die einen Anlass für eine
Speicherung geben, gibt es eine Grundrechtsschranke.
Frau Justizministerin Zypries hat bereits in ihrer Rede
deutlich gemacht, dass eine Speicherung nur dann erfol-
gen dürfe, wenn das Interesse der Allgemeinheit über-
wiege und wenn es sich um Straftaten von erheblicher
Bedeutung handle. Den Begriff „Straftaten von erhebli-
cher Bedeutung“ hat das Bundesverfassungsgericht in
seinen Urteilen als verfassungsrechtlich gebotene Unter-
grenze für einen Eingriff festgelegt.

Da Sie aber mehr wollen, habe ich mir die Unterlagen
der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes be-
sorgt, um festzustellen, im Zusammenhang mit welchen
Straftaten keine Speicherungen vorgenommen werden,
die aber Ihrer Meinung nach Anlass für eine Speiche-
rung geben sollen. An erster und zweiter Stelle dieser
Datei stehen Diebstahlsdelikte mit 100 000 Eintragun-
gen und Sexualdelikte. Dann folgen Körperverletzungen
und Betäubungsmitteldelikte, auch in erheblichen Men-
gen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508613100

Herr Kollege Montag, ich fürchte, dass sich diese

Aufzählung nach Überschreiten der Redezeit nicht mehr
vervollständigen lässt.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508613200

Ich komme zum Schluss. – Selbstverständlich wird

die DNA-Analyse ein Mittel der normalen Polizeiarbeit
werden; denn mit dieser Analyse können exzellente Er-
gebnisse erzielt werden. Aber die Speicherung der mit-
hilfe dieser Analyse gewonnenen Daten – das ist etwas
völlig anderes – werden wir nach strengen rechtsstaatli-
chen und verfassungsmäßigen Grundsätzen regeln müs-
sen.

Da ich in meiner Rede nicht mehr darauf eingehen
kann, werde ich Ihnen noch einige schriftliche Ausfüh-
rungen zu den Kosten übermitteln, die entstehen würden,
wenn man Ihrem Antrag folgen würde. Vorab nur so
viel: Mindestens 100 Millionen bis 200 Millionen Euro






(A) (C)



(B) (D)


Jerzy Montag

pro Jahr kämen an zusätzlichen Belastungen auf die Län-
derhaushalte zu.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508613300

Herr Kollege, legen Sie das bitte, wie angekündigt,

schriftlich dar.

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508613400

Ich bitte, auch das zu überdenken.
Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508613500

Nun hat der Kollege Bosbach um eine Kurzinterven-

tion gebeten.

Wolfgang Bosbach (CDU):
Rede ID: ID1508613600

Kollege Montag, Sie waren so „kollegial“, mir das

Recht auf eine Zwischenfrage zu verweigern. Deswegen
muss ich mich jetzt im Rahmen einer Kurzintervention
äußern.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Recht!)


– Selbstverständlich hat man das Recht, eine Zwischen-
frage anzumelden. Der Redner hat natürlich auch das
Recht, die Zwischenfrage abzulehnen. Deswegen habe
ich jetzt das Recht auf eine Kurzintervention wahrge-
nommen.

Es ist und bleibt falsch – auch wenn es hier mehrfach
wiederholt wird –, dass es bei jeder Straftat, auch bei ei-
ner Bagatellstraftat, nur auf die Frage ankommt, ob eine
Entnahme oder auch eine Speicherung vorgenommen
werden soll. In § 81 g der Strafprozessordnung – schla-
gen Sie bitte nach – geht es um die Untersuchung zur
Identitätsfeststellung. Um eine solche Untersuchung
vornehmen zu können – nur damit beschäftigen wir uns
in unserem Antrag –, muss eine schwere Straftat vorlie-
gen. Lesen Sie diesen Paragraphen genau! Wenn Sie der
Meinung sind, dass das, was ich sage, nicht stimmt, dann
können Sie ja entsprechend erwidern. Wir müssen auf je-
den Fall zwischen der Entnahme und der molekulargene-
tischen Untersuchung von Körperzellen zur Identitäts-
feststellung und der Aufnahme der Daten in die DNA-
Datei unterscheiden. Das, was gerade gesagt wurde, ist
schlichtweg falsch. Wenn Sie gute Argumente gegen un-
seren Antrag hätten, dann brauchten Sie keine schlech-
ten.

Herr Kollege Montag, wir haben Frau Dr. Anslinger – sie
ist Diplom-Biologin am Institut für Rechtsmedizin der
Uni München – mit dem, was Sie vertreten, konfrontiert.
Sie sagt, es gebe keine einzige wissenschaftliche Unter-
suchung, die das bestätigt, was Professor Brinkmann be-
hauptet. Wir haben sie außerdem gefragt, ob man bei der
Untersuchung des nicht kodierenden Teils der DNA
überhaupt feststellen könne, ob ein Tatverdächtiger Wei-
ßer oder Schwarzer ist. Das spielt bei uns nicht so eine
große Rolle wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten
von Amerika. Sie hat geantwortet, dies könne man in der
Tat feststellen, allerdings liege die Fehlerquote mit
30 bis 40 Prozent so hoch, dass es dafür gar keinen An-
wendungsbereich gebe.

Ich sage noch einmal: Alle, die sich das Argument des
möglichen Missbrauchs zu Eigen machen, unterstellen
denjenigen, die die DNA-Spuren untersuchen, dass sie
rechtsmissbräuchlich handeln und gegen das Gesetz ver-
stoßen. Wer so argumentiert, darf auch keine einzige
Blutprobe eines Autofahrers untersuchen lassen;


(Beifall bei der CDU/CSU)

denn selbstverständlich können die zuständigen Mitar-
beiter am Institut für Rechtsmedizin – unterstellt man ih-
nen rechtsmissbräuchliches Handeln – an der Blutprobe
eines Autofahrers sehr viel mehr als an einer Speichel-
probe, einem Haar, an Schweiß und Sperma – also an al-
len Spuren, die insbesondere nach einer Sexualstraftat
gefunden werden können – erkennen.

Unterstellen Sie denen doch nicht, dass sie rechts-
missbräuchlich ihrer Arbeit nachgehen; es sei denn, Ih-
nen ist ein einziger Fall bekannt, nur ein einziger, in dem
jemand an einem Institut für Rechtsmedizin jemals et-
was anderes als die Identität, die Zuordnung oder den
Ausschluss einer Spur erforscht hat. Wenn das so gewe-
sen ist, dann sollten Sie diesen Fall benennen, damit wir
darüber sprechen können. Aber wenn Sie selbst keinen
entsprechenden Fall kennen, dann sollten Sie eine solche
Behauptung hier, im Deutschen Bundestag, nicht auf-
stellen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508613700

Zur Erwiderung erteile ich dem Kollegen Montag das

Wort.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508613800

Danke, Herr Präsident.
Erstens. Herr Kollege Bosbach, ich habe gegen Poli-

zeibehörden oder gegen Institute und Labore nicht den
Vorwurf erhoben, dass sie massenhaft oder in welchem
Maße auch immer das DNA-Material rechtsmissbräuch-
lich zu anderen als den im Gesetz vorgesehenen Zwe-
cken benutzt haben. Das habe ich nicht getan! Es war
auch nicht meine Absicht. Aber ich weise Sie darauf hin,
dass bei der Anhörung, die ich bereits zitiert habe, Herr
Professor Schneider selbst erklärt hat, dass in Einzelfäl-
len Ergebnisse aus der Analyse des nicht kodierenden
DNA-Bereichs, die über den Identifizierungscode hi-
nausgehen, auf Wunsch der Polizei an die Ermittler wei-
tergegeben werden. Das muss nicht massenhaft gesche-
hen. Das kann im Einzelfall passiert sein. Aber solche
Fälle hat es gegeben. Das war jedoch nicht mein Argu-
ment.

Herr Kollege, Sie haben dazu aufgerufen, die Straf-
prozessordnung aufzuschlagen. Dafür brauche ich nicht
den Gesetzestext; denn ich habe mich damit so genau be-
schäftigt, dass ich es aus dem Gedächtnis sagen kann:
Die DNA-Analyse und -Identifizierung nach § 81 g






(A) (C)



(B) (D)


Jerzy Montag

StPO dient dem Vergleichsverfahren. Deswegen sind die
Entnahme und die Analyse für sich genommen völlig be-
deutungslos. Erst durch den Vergleich mit anderen vor-
liegenden Daten erschließt sich die Bedeutung des
§ 81 g StPO. Deswegen ist auch eine Speicherung in der
Datei des Bundeskriminalamtes notwendig. Wir sagen
deshalb – nicht ich, sondern Sie haben es nicht verstan-
den –: § 81 g StPO normiert ausschließlich das Speiche-
rungsproblem. Die in § 81 g StPO geregelte Analyse
dient lediglich der Vorbereitung der Speicherung. Die
Speicherung geschieht zu völlig anderen Zwecken.

Sie hingegen sprechen in Ihrem Antrag – lesen Sie
ihn sich selbst noch einmal durch! – von der DNA-Ana-
lyse allgemein. Die ist nach § 81 a und § 81 e StPO nicht
an die Voraussetzungen des § 81 g StPO gebunden. Herr
Kollege Bosbach, Sie kommen also nicht daran vorbei:
Der von Ihnen eingebrachte Antrag wurde schludrig ge-
schrieben. Sie könnten natürlich sagen: Wir haben etwas
anderes gemeint. – Sie haben dann aber das, was Sie
meinten, nicht in den Antrag geschrieben.

Es ist bezeichnend, dass Sie auch in Ihrer Kurzinter-
vention nicht Stellung dazu nehmen, dass das Bundes-
verfassungsgericht mit seinen Entscheidungen vom De-
zember 2000 und März 2001 ein Korsett vorgegeben hat:
Es geht bei diesen Verfahren nicht um Täter, auch wenn
Sie, Herr Kollege Bosbach, es immer wieder sagen, son-
dern es geht um Beschuldigte. Das Gericht muss erst
feststellen, ob sie Täter sind. Es geht um den Schutz der
Grundrechte aller Betroffenen. Deswegen ist es richtig,
dass wir die Vorgaben der beiden Bundesverfassungsge-
richtsurteile auch heute beachten und nicht missachten,
wie Sie es uns empfehlen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja wohl unglaublich!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508613900

Nun kehren wir zur gemeldeten Rednerreihenfolge

zurück. Als Nächster hat der Kollege Stephan Mayer,
CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Stephan Mayer (CSU):
Rede ID: ID1508614000

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! Wenn es um das Thema „genetischer
Fingerabdruck“ oder „DNA-Analyse“ geht, werden von
interessierter Seite häufig vorschnell Horrorszenarien an
die Wand gemalt. Die Reden meiner beiden Vorredner,
des Kollegen Montag und der Kollegin Piltz, haben dies
wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Da ist die
Rede vom gläsernen Menschen. Da wird uns prophezeit,
dass wir auf dem besten Wege sind, in einer Welt zu le-
ben, wie sie uns George Orwell in dem Bestsellerroman
„1984“ darstellt, in der Big Brother jeden auf Schritt und
Tritt beobachtet und verfolgt.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon reden Sie, nicht wir!)


Deswegen ist es umso wichtiger, die Debatte zu versach-
lichen

(Lachen der Abg. Christine Lambrecht [SPD])

und klar zu machen, um was es bei dem Thema „geneti-
scher Fingerabdruck und DNA-Analyse“ tatsächlich
geht und welche Potenziale vor allem darin stecken.

Ich darf Ihnen einmal einen konkreten Fall aus mei-
nem Wahlkreis schildern. In der Nacht vom 10. auf den
11. August 2002 ereignete sich ein brutaler Mord an
Frau Gudrun Wudy in Poing vor den Toren Münchens.
Die Ermittlungsbehörden tappten monatelang im Dun-
keln. Im September letzten Jahres konnte der Täter Gott
sei Dank gefasst werden, zur Strecke gebracht werden.
Ausschlaggebend dafür war zunächst einmal, dass er
sich in einem Gespräch mit einem Bekannten selbst ver-
raten hatte. Letztlich entscheidend zur Überführung trug
dann aber der Umstand bei, dass das am Tatort gefun-
dene Spurenmaterial mit seiner DNA übereinstimmte.
Die Bevölkerung in Poing und Umgebung, die über ein
Jahr in Schrecken und in dem Wissen lebte, dass der Tä-
ter noch auf freiem Fuß ist und möglicherweise noch
einmal zuschlägt, kann seitdem wieder ruhig schlafen.


(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wollen Sie damit sagen?)


In vielen anderen Fällen hätten Tötungsdelikte oder
Vergewaltigungen verhindert werden können, wenn vom
Täter zu einem früheren Zeitpunkt eine DNA-Analyse
vorgelegen hätte und wenn er bereits früher, als er seine
kriminelle Karriere begann, hätte aus dem Verkehr gezo-
gen werden können.


(Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär: Vor der kriminellen Karriere!)


Die strafprozessualen Vorschriften, nach denen eine Ent-
nahme und molekulargenetische Untersuchung von Kör-
perzellen zulässig ist, sind bei weitem zu eng.

Es kommt letztlich wirklich auf die Speicherung an.
Herr Kollege Montag, ich darf Ihnen jetzt noch einmal
die entscheidende Passage des § 81 g StPO vorlesen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne ihn!)


Sie kennen vielleicht das Stilmittel oder auch das päda-
gogische Mittel der Wiederholung. Vielleicht hilft es bei
Ihnen ja etwas. Ich zitiere:

Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen
Strafverfahren dürfen dem Beschuldigten, der einer
Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere
eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexu-
elle Selbstbestimmung … untersucht werden,

Das heißt, schon für die Untersuchung und nicht erst für
die Speicherung ist Voraussetzung, dass eine Straftat von
erheblicher Bedeutung begangen wurde.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Zweck der Speicherung!)


Auf die Speicherung kommt es aber letztlich an.
Ich kann der Rede der Kollegin Piltz leider Gottes

nicht zustimmen. Aber in einem Punkt kann ich der Kol-
legin durchaus beipflichten, nämlich in der Forderung,






(A) (C)



(B) (D)


Stephan Mayer (Altötting)


dass der Pool, sprich: die DNA-Datei, insgesamt größer
werden muss.


(Gisela Piltz [FDP]: Das habe ich nicht gesagt!)

Wir haben in Deutschland momentan etwas über
300 000 Datensätze. Großbritannien hat über 2 Millio-
nen Datensätze. Je größer der Pool ist, desto größer ist
die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen Straftäter dann
auch zur Strecke bringe, wenn ich nämlich das Glück
habe, Spurenmaterial von ihm am Tatort zu finden. Da-
rauf kommt es letztlich an.

Frau Bundesministerin, wir hängen keinen All-
machtsfantasien nach, sondern wir sind für eine effi-
ziente Politik der inneren Sicherheit.


(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann bringt man aber niemanden zur Strecke, sondern, wenn überhaupt, in den Knast!)


Sie sind es in diesem Bereich offensichtlich nicht. Für
uns geht tatsächlich Opferschutz vor Täterschutz.

Das Bundeskriminalamt hat einmal, als es noch Zeit
hatte, sich um seine eigentlichen Aufgaben zu kümmern,
und nicht damit beschäftigt war, die Pläne zum Umzug
nach Berlin zu verfolgen, ein Gutachten erstellen lassen,
in dem die Vortaten von 400 Vergewaltigern und Sexu-
almördern untersucht worden sind. Danach hat jeder der
untersuchten Täter zuvor im Durchschnitt ungefähr
20 Straftaten begangen, meist im kleinkriminellen Be-
reich. Ferner kam das Bundeskriminalamt zu dem Er-
gebnis, dass 75 Prozent aller ermittelten Vergewaltiger
vorher nicht einschlägig, das heißt im gleichen Delikts-
bereich aufgefallen sind, sondern sich sozusagen quer-
beet durch das Strafgesetzbuch schuldig gemacht haben.
Durch eine effiziente und wirkungsvolle Nutzung der
Ermittlungsmethode der DNA-Analyse könnten also im
Vorfeld schwere und schwerste Verbrechen und vor al-
lem größtes Unheil der Opfer vermieden werden.

Deshalb fordere ich Sie, sehr geehrte Damen und Her-
ren von Rot-Grün und auch von der FDP-Fraktion, auf,
dieses wichtige Thema der Erweiterung der strafprozes-
sualen Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse
nicht länger durch die Ideologiebrille zu betrachten,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie beleidigen das Bundesverfassungsgericht!)


sondern wirklich sachgerecht sowie orientiert an moder-
nen und zeitgemäßen Anforderungen an eine effiziente
Strafverfolgung und wirkungsvolle Verbrechensprä-
vention zu diskutieren.

In diesem Zusammenhang muss auch einmal mit der
Mär aufgeräumt werden, dass die Strafverfolgungsbe-
hörden mit allen strafprozessualen Mitteln, die ihnen an
die Hand gegeben werden, unsachgemäß und unverant-
wortlich umgehen. Dem ist nicht so. Das besagte Bun-
deskriminalamt hat in einem Gutachten aus dem Jahre
1999 festgestellt, dass nur 14,6 Prozent aller Täter tat-
sächlich erkennungsdienstlich behandelt wurden. Das
heißt, der überwiegende Teil wird gar nicht erkennungs-
dienstlich behandelt. Daraus ergibt sich, dass Staatsan-
waltschaft und Polizei tatsächlich sehr sorgfältig mit den
strafprozessualen Mitteln umgehen, die ihnen an die
Hand gegeben werden.

Die Strafprozessordnung muss deshalb dringend da-
hin gehend geändert werden, dass die DNA-Analyse bei
sämtlichen Straftaten, die man im Allgemeinen zur Ein-
stiegskriminalität rechnet, wie auch bei Straftaten im Be-
reich der Drogenkriminalität, bei Straftaten gegen die se-
xuelle Selbstbestimmung, mit sexuellem Hintergrund
und bei Straftaten, die gewerbs- oder bandenmäßig be-
gangen werden, ermöglicht wird.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist schon!)


Leider Gottes ist es so, dass jeder schwere Junge irgend-
wann einmal klein angefangen hat.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind sogar Leute mit kleinen Beleidigungen gespeichert!)


Es muss auch damit aufgehört werden, in der Bevöl-
kerung falsche Ängste zu schüren. Der überwiegende
Teil der Bevölkerung ist doch rechtschaffen und geset-
zestreu. Ich spreche Gott sei Dank zwar nicht im Sinne
von Vertretern von Rot-Grün oder der FDP-Fraktion,
wenn ich eine Ausweitung und Vereinfachung der DNA-
Analyse fordere, bin mir aber sicher, dass ich im Sinne
der gesamten deutschen Bevölkerung spreche, wenn ich
dies fordere.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Lachen bei Abgeordneten der SPD)


Es muss noch eines klargestellt werden: Die moleku-
largenetische Untersuchung von Körperzellen, wie sie
derzeit in der StPO vorgesehen ist – nichts anderes for-
dern ja auch wir –, umfasst lediglich den nicht kodieren-
den Teil des Genoms; das heißt, die Strafverfolgungsbe-
hörden können keine Rückschlüsse auf Erbanlagen,
Charaktereigenschaften, Krankheiten oder Krankheits-
anlagen ziehen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hören nicht zu!)


Umso wichtiger ist es, dass ihnen durchaus die Möglich-
keit gegeben wird, Aussagen über das Geschlecht zu lie-
fern. Wer würde denn ernsthaft auf die Idee kommen, es
einer Strafverfolgungsbehörde zu verwehren, einen Zeu-
gen, der genauso ein Beweismittel wie eine DNA-Ana-
lyse ist,


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es steht schon im Gesetz! – Zurufe von der SPD)


danach zu fragen, welches Geschlecht der Täter hatte
oder welche Haut-, Augen- bzw. Haarfarbe er hatte. Das
ist in diesem Bereich selbstverständlich. Genauso selbst-
verständlich sollte das auch bei der DNA-Analyse sein.






(A) (C)



(B) (D)


Stephan Mayer (Altötting)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich appel-

liere deshalb an jeden, dem wirklich an einer effizienten
und wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbe-
kämpfung gelegen ist und der den Grundsatz, dass Op-
ferschutz vor Täterschutz geht, wirklich ernst nimmt, un-
seren Antrag anzunehmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508614100

Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist

die Kollegin Christine Lambrecht, SPD-Fraktion.

Christine Lambrecht (SPD):
Rede ID: ID1508614200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit schö-

ner Regelmäßigkeit und vorzugsweise vor Wahlen – so
auch jetzt kurz vor den Wahlen in Hamburg – beschäftigt
sich die Union mit Schaufensteranträgen zur inneren Si-
cherheit.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Damit holen wir die absolute Mehrheit! Das ist eine Geheimwaffe!)


Dazu gehören Anträge zum Schutz vor Graffiti, worüber
wir ja heute Morgen beraten haben, oder zur Ausweitung
der DNA-Analyse, worüber wir jetzt sprechen. Ich wun-
dere mich, dass nicht noch ein Antrag zur Terrorismus-
bekämpfung


(Zuruf von der CDU/CSU: Kommt noch!)

oder zum Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen
und Mitbürgern in der Pipeline ist.

Was für ein Ausmaß Ihre Wahlkampfbemühungen
mittlerweile angenommen haben, möchte ich Ihnen ein-
mal anhand der Rede eines Redners von heute Vormittag


(Zuruf von der CDU/CSU: Zum Thema!)

– leider waren Sie, werte Zwischenruferin, nicht dabei –
hier im Parlament deutlich machen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Macht der Wiefelspütz auch Wahlkampf für uns?)


Heute Morgen hat der Justizsenator aus Hamburg zum
Thema Graffitibekämpfung, einem sehr wichtigen
Thema, gesprochen. Er hat es tatsächlich geschafft, völ-
lig losgelöst von dem Verdacht, eine Wahlkampfrede zu
halten, den Bogen von Graffitibekämpfung bis hin zur
DNA-Analyse bei Sexualstraftaten zu spannen.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Alles hängt mit allem zusammen!)


Wer dieses Parlament so missbraucht, um Wahlkampf in
eigener Sache zu machen, der entlarvt sich selbst.


(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])

Sie mit Ihrem Antrag haben das unterstützt.

Der Herr Kusch hat aber in seiner Rede auch in pein-
lichster Weise seine Unkenntnis dokumentiert. Er hat
nämlich gesagt, dass es endlich Zeit werde, dass der An-
trag aus dem Land Baden-Württemberg, der eine Aus-
weitung der Anwendung der DNA-Analyse auch bei
Sexualstraftaten vorsieht, umgesetzt werde. Ich frage
mich, was dieser Justizsenator macht, außer in Wahl-
kampfsachen zu tingeln.


(Dr. Ole Schröder [CDU/CSU]: Reden Sie doch mal zur Sache!)


Denn er hat offensichtlich nicht mitbekommen, dass ge-
nau dieser Punkt bereits im letzten Jahr ins Gesetzblatt
gekommen ist und zum 1. April 2004 – die Frau Minis-
terin hat schon darauf hingewiesen, aber das wird hier
offenbar nicht zur Kenntnis genommen; auch mein Vor-
redner hat das noch immer nicht verstanden – in Kraft
treten wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren von der Union, ich rate Ihnen
wirklich, manchmal nicht nur ins Gesetz, sondern auch
ins Gesetzblatt zu schauen; auch dort steht einiges.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Ihre Stimme zittert so!)


Aber daran zeigt sich, dass es um Wahlkampf geht.
Man ignoriert völlig all das, was längst geregelt ist, und
fordert weiter munter drauflos. Die gesamtdeutsche Be-
völkerung wird das schon nicht merken, weil sie wahr-
scheinlich nicht ins Gesetzblatt schaut.

Ich möchte jetzt ganz konkret einige Punkte aus Ih-
rem Antrag, der so sinnlos und überflüssig wie ein Kropf
ist, ansprechen. Das, was Sie fordern, wird bereits in
dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gere-
gelt.


(Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!)


Der Katalog der Anlassstraftaten in § 81 g StPO ist
schon erheblich erweitert worden. Dieser Punkt kann
also als erledigt erklärt und abgehakt werden.

Nach dem neuen Gesetz – ich kann es nur immer wie-
der zum Nachlesen empfehlen – können auch DNA-
Analysen zum Zweck künftiger Strafverfahren zu Straf-
taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Hilfe ge-
nommen werden, ohne dass die Anlassstraftat von er-
heblicher Bedeutung sein muss. Endlich werden also
auch die Exhibitionisten, die Ihnen offensichtlich schlaf-
lose Nächte bereitet haben, von dieser Regelung er-
fasst – erledigt, abgehakt. Doch auch das fordern Sie mit
Ihrem Antrag; Sie ignorieren die bestehende Rechtslage.

Ebenso ist bereits jetzt in § 81 e und g eindeutig gere-
gelt, dass im Rahmen einer zulässigen molekulargeneti-
schen Untersuchung zum Zweck anhängiger Verfahren
oder der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfah-
ren – Herr Mayer, vielleicht hören Sie jetzt einmal zu –
auch das Geschlecht der betroffenen Person festgestellt
werden darf. Das steht alles bereits im Gesetz und ist da-
mit erledigt.

Zu welchem anderen Zweck also ist dieser Antrag
eingebracht worden als zu Wahlkampfzwecken? Ich






(A) (C)



(B) (D)


Christine Lambrecht

denke, dieses Thema ist zu wichtig und diese Maßnahme
ist zu bedeutend, als dass man sie so missbrauchen
sollte.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie versuchen hier offensichtlich, sich mit Ihrem Partner
in Hamburg, dem Senatskollegen von der Schill-Partei,
ein Wettrennen um die schärfere Innenpolitik zu liefern.
Ich weiß nicht, ob das wirklich angebracht ist.

Die DNA-Analyse ist in jüngster Zeit zu Recht gera-
dezu als Wundermittel einer effizienten Verbrechensauf-
klärung gefeiert worden. Der Kollege von der CDU/
CSU hat anschaulich ein ganz bedeutendes Beispiel ge-
liefert. Aber diese Ermittlungsergebnisse konnten auf-
grund der bestehenden Rechtslage erreicht werden und
nicht aufgrund irgendwelcher Luftschlösser oder Forde-
rungen, die man hier in den Raum stellt. Das heißt, so
schlecht kann die Rechtslage gar nicht sein, wenn sie zu
solch richtigen und wichtigen Fahndungserfolgen führt.
Das muss man hier einmal deutlich sagen.

Deswegen möchte ich hier feststellen, dass die Forde-
rung einer Ausweitung der gesetzlichen Möglichkeiten
nur aus populistischen Gründen erhoben worden sein
kann. Denn bereits jetzt ist im DNA-Identitätsfeststel-
lungsgesetz – die Frau Ministerin hat schon darauf hin-
gewiesen; auch dieses Gesetz empfehle ich zur Lektüre,
bevor man sich hier hinstellt und Forderungen erhebt –
ein Katalog mit 41 Straftaten festgeschrieben. Die im-
mer wieder angesprochenen Betäubungsmitteldelikte
sind doch nicht losgelöst von anderen Delikten, sondern
in der Regel in der organisierten Kriminalität zu finden,
und da haben Sie bereits jetzt die entsprechenden Mög-
lichkeiten. Vielleicht aber haben Sie im Sinn, dass jeder,
der einmal mit einem Joint angetroffen wird, in Zukunft
ebenfalls erfasst wird. Da haben wir natürlich eine an-
dere Vorstellung. Wir glauben nicht, dass es geboten ist,
diese „Täter“ sofort zu erfassen. Jemand, der einen Joint
bei sich hat, ist für mich nicht gleich ein Täter;


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ein potenzieller Verbrecher!)


das möchte ich Ihnen, Herr Bosbach, gleich sagen.
Wir brauchen keine Ausweitung; denn die Rechtslage

ist so gut, dass mit ihr gute Fahndungserfolge erreicht
werden können.

Ich möchte mich auch sehr deutlich gegen die Aufhe-
bung des Richtervorbehalts aussprechen.


(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Auch bei anonymen Tatspuren?)


Die Prüfung durch einen Richter als bürokratisches
Hemmnis darzustellen und es entsprechend in dem An-
trag zu formulieren halte ich für eine Unverfrorenheit
und eine Unverschämtheit gegenüber diesem Berufs-
stand. Ich glaube, es ist nicht angebracht, die Angehöri-
gen dieses Berufsstandes so zu verunglimpfen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gisela Piltz [FDP])


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508614300

Darf der Kollege Bosbach eine Zwischenfrage stel-

len?


Christine Lambrecht (SPD):
Rede ID: ID1508614400

Ich möchte nicht aus der Reihe tanzen. Außerdem

habe ich heute seine Ignoranz kennen gelernt. Ich glaube
daher nicht, dass seine Frage zur Aufklärung beitragen
würde.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Oh!)

Teilweise wurde kritisiert, dass die Richter zu selten

DNA-Analysen anordnen. Dazu muss ich sagen: offen-
sichtlich zu Recht; denn sie werden den Sachverhalt ge-
nau geprüft und einen sachlichen Grund für ihre Ent-
scheidung haben. Man kann ihnen dieses Verhalten nicht
vorwerfen. Deswegen sage ich: Finger weg!

Die Debatte über diesen Antrag – in diesem Zusam-
menhang einen sehr herzlichen Dank für Ihre sehr sach-
liche und informative Rede, Frau Ministerin – hätte dazu
führen können, dass wenigstens bei einigen Kolleginnen
und Kollegen Informationsdefizite behoben werden.
Aber man muss sagen, Sie sind beratungsresistent. Sie
bringen immer wieder die gleichen Anträge ein und wie-
derholen Ihre Forderungen gebetsmühlenartig, wenn es
irgendein Wahlkampf erforderlich macht. Sie glauben
doch nicht, dass die Menschen Ihnen abkaufen, dass Ihre
Anträge aus Sorge um die innere Sicherheit und nicht zu
Wahlkampfzwecken gestellt werden.


(Dorothee Mantel [CDU/CSU]: Haben Sie solch eine Angst vor der Wahrheit?)


Damit werden Sie nicht durchkommen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gisela Piltz [FDP])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508614500

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Göbel

das Wort.

(Christine Lambrecht [SPD]: Den habe ich nicht angesprochen!)



Ralf Göbel (CDU):
Rede ID: ID1508614600

Frau Kollegin Lambrecht, zunächst einmal bitte ich

Sie, einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass wir keinen
Richtervorbehalt bei anonymen Tatspuren wollen.

Sie haben darauf hingewiesen, der Antrag sei sinnlos
und überflüssig wie ein Kropf.


(Christine Lambrecht [SPD]: Ja!)

Eine Delegation des Innenausschusses war bei Interpol
in Lyon. Dort ist das Thema DNA-Analyse ausführlich
erörtert worden. Herr Kollege Hofmann, der neben Ih-
nen sitzt, hat an dieser Reise teilgenommen.






(A) (C)



(B) (D)


Ralf Göbel

Es ist von Interpol ausdrücklich darauf hingewiesen

worden, wie wichtig das Instrument der DNA-Analyse
bei der weltweiten Aufklärung von Verbrechen ist.


(Christine Lambrecht [SPD]: Da gehen wir ja d’accord!)


Es ist ebenfalls darauf hingewiesen worden, dass von
181 Ländern, die Interpol angehören, 127 Länder dieses
Instrument nutzen und es ständig ausbauen,


(Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Wie wir!)

was zu einem sehr großen Erfolg bei der Verbrechensbe-
kämpfung führt.

Die Experten von Interpol haben auch den Antrag der
CDU/CSU zum Gegenstand einer ausführlichen Erörte-
rung gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser
Antrag sehr sinnvoll ist, dass die in ihm aufgestellten
Forderungen der Aufklärung von Verbrechen weltweit
dienen und dass Interpol diesen Antrag ausdrücklich un-
terstützt. Das ist nachzulesen im Reisebericht, der im Se-
kretariat des Innenausschusses ausliegt.

Es ist also sehr verwunderlich, Frau Kollegin, dass
Sie sich dieser Bewertung der internationalen Experten
nicht anschließen können und unseren Antrag ablehnen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508614700

Zur Erwiderung, Frau Lambrecht.


Christine Lambrecht (SPD):
Rede ID: ID1508614800

Mich verwundert Ihre Einschätzung, die Sie gerade

vorgetragen haben, überhaupt nicht. Sie bezieht sich si-
cherlich auf die Teile des Antrags, die in dem Gesetz,
das am 1. April 2004 in Kraft tritt, schon enthalten sind.
Diese Punkte haben auch wir als richtig erkannt und in
dem Gesetzentwurf berücksichtigt. Deswegen kann ich
nur sagen: Richtige Einschätzung in Bezug auf diese
Punkte.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Klaus Uwe Benneter [SPD]: Sie hätten die neueste Ausgabe nach Lyon mitnehmen müssen!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508614900

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

Drucksache 15/2159 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

(9. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Margrit
Wetzel, Klaus Brandner, Gerd Andres, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin),
Volker Beck (Köln), Anja Hajduk, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN
Sicherung von Standort und Know-how des
deutschen Seeschiffbaus

– zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann,
Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
Deutschen Schiffbau aus der Schlechtwet-
terlage in sicheres Fahrwasser leiten

– Drucksachen 15/1575, 15/1101, 15/1930 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Wolfgang Börnsen (Bönstrup)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Dazu
höre ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlos-
sen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst der
Kollegin Margrit Wetzel das Wort für die SPD-Fraktion.


Dr. Margrit Wetzel (SPD):
Rede ID: ID1508615000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Kreuzfahrtmarkt wieder im Aufschwung“, „LNG-
Schifffahrtsmarkt wird noch bis 2010 boomen“ wird im
„Täglichen Hafenbericht“ getitelt. „Positive Entwick-
lung des europäischen Schiffbaus“, „verbesserte Aus-
gangslage für deutsche Werften“, „optimistische Zu-
kunftsperspektiven für den Schiffbau“ heißt es in den
Medien. Die Entwicklung der Auftragslage im letzten
Quartal 2003 zeigt, dass das neue Konzept „Leader Ship
2015“ der europäischen Werften genau richtig ist. Denn
darin wird nicht nur auf den technischen, hochkomple-
xen und innovativen Spezialschiffbau gesetzt, der die
Entwickler, Techniker und Ingenieure weit mehr fordert
als die Stahlbauer. Darin wurde auch rechtzeitig die ak-
tuelle Lage auf dem Schifffahrtsmarkt vorausgesehen.

Die Kapazitäten der asiatischen Werften sind zur-
zeit voll ausgelastet. Leider sind auch die Aufträge für
die richtig großen, interessanten Post-Panamax- und Af-
ramax-Schiffe in Asien gelandet. Die Frachtraten haben
sich erholt. Das anhaltende chinesische Wirtschafts-
wachstum sorgt für ein deutlich erhöhtes Ladungsauf-
kommen, von dem auch deutsche Reeder und deutsche
Häfen, allen voran Hamburg, profitieren. Die Verschär-
fung der EU-Sicherheitsbestimmungen sorgt für eine
deutliche Verstärkung der Nachfrage im Tankerneubau.

Die Kehrseite der Auslastung asiatischer Großwerften
ist, dass deutlich mehr Aufträge selbst für einfachere
Containerschiffe nach Deutschland gehen. Korea wird
durchaus zum Wettbewerber im Spezialschiffbau. Aber
wir sind insofern auf der sicheren Seite, als der Contai-
nerschiffbau in Deutschland noch immerhin etwa
50 Prozent der gesamten Neubaukapazitäten ausmacht.

Für die nächsten zwei bis drei Jahre scheint die Be-
schäftigung bei vielen deutschen Werften gesichert.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Margrit Wetzel

Kurzarbeit wurde zurückgenommen; stillgelegte Helgen
werden reaktiviert. Unsere Werften können auf vorhan-
dene Baupläne zurückgreifen; reine Beschäftigung ist
angesagt. Das begeistert die Werften und die dort Be-
schäftigten nicht unbedingt. Aber Beschäftigung ist un-
verzichtbar und macht zumindest zufrieden. Zur Erhal-
tung einer angemessenen Zahl von Arbeitsplätzen auf
den deutschen Werften ist das, auch wenn es erhebliche
Zugeständnisse der Werftarbeiter verlangt, unverzicht-
bar.

Gewerkschaften und Werftarbeiter haben wieder ein-
mal geradezu vorbildlich bewiesen, wie flexibel sie, aber
auch das Tarifrecht sind.


(Beifall des Abg. Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU])


– An dieser Stelle würde ich nicht unbedingt klatschen,
Herr Börnsen.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Bei dem Thema Arbeitnehmer klatsche ich immer!)


– Ja, ja. – Haustarife und Ergänzungsvereinbarungen
werden schon einmal zu bitteren Pillen. Die richtige Do-
sierung wirkt heilend, manchmal sogar lebensrettend.
Aber ein Zuviel – das wird der Grund dafür sein, warum
Sie geklatscht haben; ich kann da die IG Metall nur war-
nend unterstützen – kann auch lebensbedrohend werden.

„Wir können zufrieden sein“, das kann mit Fug und
Recht aber auch die Bundesregierung sagen. Herr
Börnsen hat in seinem Antrag im Juni 2003 noch nahezu
den Weltuntergang beschworen. Im September haben
Sie uns dahin gehend beschimpft, wir hätten die Regie-
rung in unserem Antrag über den grünen Klee gelobt.
Heute können wir feststellen, dass das absolut richtig
und gut war. Denn die Bundesregierung ist ausgespro-
chen erfolgreich gewesen. Unsere Einschätzung der
Situation war richtig; da beißt nun einmal die Maus kei-
nen Faden ab.

Die Beihilfefrage auf EU-Ebene ist praktisch ge-
klärt. Die Regierung hat rechtzeitig deutlich mehr Mittel
für Nothilfen gegen koreanische Kampfpreise zugesagt,
und zwar so rechtzeitig, dass die Aufträge noch ange-
nommen werden konnten. Wir haben diese erhöhten
Mittel in den Haushalt eingestellt.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Na! Wo denn?)


Es ist gut, dass sich die deutschen Werften, wenn sie von
Bundesrat und Opposition verlassen werden, an dieser
Stelle auf die Koalitionsfraktionen verlassen können. Da
wir den Haushalt mit unserer Mehrheit beschließen wer-
den, können diese Mittel dann auch fließen.

Über die Verlängerung der befristeten Schutzmaß-
nahmen über den 31. März 2004 hinaus, und zwar für
die gesamte Laufzeit der WTO-Klage, die ja bedauerli-
cherweise noch etwas Zeit in Anspruch nimmt, gibt es
zumindest – wenn auch keine Kollegialentscheidung der
Kommission – eine Verständigung unter den wesentli-
chen Kommissaren, sodass wir uns darauf verlassen
können, dass diese Frage geklärt ist.

Auch der Streit um die Landesbürgschaften für die
Bauzeit und die Endfinanzierung der Schiffe, der sehr
heftig getobt hat, ist seit Ende Dezember beendet. Sie
wurden von der EU-Kommission – übrigens mit deutli-
chem und ausdrücklichem Lob der Kommission für die
Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und
den Dienststellen der Kommission; das sollte man sich
gut merken – anerkannt. Die Regelungen wurden leicht
modifiziert, und zwar so, dass unterschiedliche Risiken
jetzt auch mit unterschiedlichen Prämien gesichert wer-
den. Das muss kostendeckend sein; das ist völlig klar.
Ich denke, dass ist für uns mit Blick auf Basel II selbst-
verständlich auch akzeptabel. Die Befristung bis Ende
2006 ist ebenfalls legitim; denn es ist völlig okay, dass
wir nachweisen, dass diese Regelung keinen Beihil-
fecharakter hat, dass sie wirkt und dass sie unverzichtbar
ist. Diese klaren Rahmenbedingungen für die Schiffsfi-
nanzierung stärken die maritime Wirtschaft.

Ein anderer Punkt ist die anwendungsorientierte In-
novationsförderung, die schon seit langem von der In-
dustrie gefordert wurde. Auch sie ist endlich EU-gesi-
chert; das Wirtschaftsministerium legt gerade das
entsprechende Förderprogramm auf. Ich gehe davon aus,
dass damit die ostdeutschen Werften deutlich gestärkt
werden; sie haben ja in Bezug auf den Weltschiffbau-
markt immer noch geradezu abstruse Kapazitätsbe-
schränkungen, auch wenn wir da schon etliches erreicht
haben. Auch gehe ich davon aus, dass gerade diejenigen
unserer Werften davon profitieren werden, die in den
letzten Jahren – in unglaublich widrigen Zeiten – alles
daran gesetzt haben, wirklich innovativ Fortschritt zu
machen. Wir haben Werften, die Forschung und Ent-
wicklung, Umweltschutz, Effizienz und Sicherheit ganz
groß geschrieben haben, Werften, die im Weltschiffbau
wirklich Vorreiter sind, die aber nicht von den Möglich-
keiten, Beihilfen zu bekommen, profitieren, weil es für
diese innovativen Schiffbausegmente eben keine Beihil-
fen gibt. Für diese Werften muss man meines Erachtens
ganz klar etwas tun. Insofern haben wir mit dem, was
wir erreicht haben, eigentlich rundherum gute Aussich-
ten.

Für die maritime Wirtschaft hat die Bundesregierung
sich ausgesprochen energisch und sehr erfolgreich ein-
gesetzt. Das Maritime Bündnis – die enge Abstimmung
zwischen Wirtschaft und Politik, in einem ständigen Dia-
log – zeigt, wie wichtig diese enge Abstimmung ist,
wenn man in der Praxis Erfolg haben will.

Eine andere Frage ist, ob man sich auf diesem Ergeb-
nis ausruhen kann. Da sage ich ganz klar: Nein, das kön-
nen wir auf gar keinen Fall. Die Situation in Korea, die
wir hier im Deutschen Bundestag immer wieder disku-
tiert haben, ist im Prinzip unverändert dramatisch: Auch
der Siebte Schiffbaubericht der EU-Kommission vom
Sommer des letzten Jahres hält erneut fest, dass Korea
Schiffe inzwischen durchschnittlich um mehr als
20 Prozent unter dem normalen Preis anbietet. Korea
verkauft seine Schiffe immer noch, trotz der ständigen
Interventionen, zu Preisen, die nicht einmal die Produk-
tionskosten decken. Koreanische Werften kalkulieren






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Margrit Wetzel

immer noch nur mit direkten Betriebskosten und berück-
sichtigen zum Beispiel keine Inflations- oder Finanzie-
rungskosten. Das ist ein Zustand, der einfach nicht halt-
bar ist.

Das Streitbeilegungsverfahren vor der WTO muss
deshalb zügig vorangetrieben werden. Wir wissen, dass
Verzögerungen eintreten, weil Korea eine Gegenklage
erhoben hat. Wir gehen aber davon aus, dass mit Nach-
druck an diesem Verfahren gearbeitet wird und die Ent-
scheidung hoffentlich bald kommt, insbesondere weil
der Ausgang der WTO-Klage natürlich auch Einfluss auf
das neue OECD- bzw. – besser – das neue Weltschiff-
bauabkommen haben wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass
dieses Weltschiffbauabkommen seit etwa zwei Jahren
ganz intensiv beraten wird. Wir brauchen es dringend für
die europäischen Werften. Wichtig ist aber, dass daran
eben nicht nur die OECD-Länder beteiligt sind, sondern
auch China und Korea – um nur die größten Wettbewer-
ber zu nennen; beide Länder sperren sich noch. In die-
sem Abkommen sollen ja weltweite Rahmenbedingun-
gen für einen fairen Wettbewerb ausgehandelt werden;
dazu gehören natürlich eine allgemein verbindliche
Preiskalkulation, dazu gehören auch ganz eindeutig
Antidumpingvorschriften und Sanktionsmechanismen.
Dass die beiden letzten Punkte gerade bei Korea nicht
auf Begeisterung stoßen, ist klar; auch China haben wir
noch nicht komplett im Boot. Ich finde es aber wichtig,
dass sich beide Länder an den Verhandlungen beteiligen,
und wir sind sicher einig darin, dass diese Verhandlun-
gen und Gespräche auch dazu genutzt werden müssen,
auf diese Länder Druck auszuüben und ihnen nicht die
Chance zu eröffnen, den Abschluss dieses Weltschiff-
bauabkommens zu verzögern.

Ich gehe davon aus, dass bis spätestens Ende 2005 so-
wohl das Ergebnis der Klage als auch das OECD-Ab-
kommen vorliegen werden. Aber selbst wenn wir dieses
Abkommen haben, können wir uns darauf nicht ausru-
hen. Es wäre schön, wenn es so wäre. Das Problem ist
die chinesische Konkurrenz, vor der wir seit langem
gewarnt werden. Ich zitiere hier nur Frank Teichmüller
von der IG Metall, der meines Erachtens völlig Recht
hat, wenn er sagt, dass sich der europäische Schiffbau
letztlich in China entscheidet.

In Korea verbessert sich zwar langsam das Lohnni-
veau. In China sind die Löhne aber immer noch um
30 Prozent niedriger als bei den asiatischen Nachbarn.
China hat seinen Marktanteil im Schiffbau innerhalb
kürzester Zeit verdoppelt und sich für 2005 das Ziel ge-
setzt, einen Anteil von 20 Prozent am Weltmarkt im
Schiffbau zu erreichen. Für 2030 strebt es 40 Prozent
und damit die Weltmarktführerschaft an.

Wer sich an das japanische Industrial Targeting erin-
nert, der glaubt nicht nur, dass die Chinesen das errei-
chen werden, worauf sie abzielen, sondern weiß, dass es
so kommen wird. Chinesische Banken sind schon heute
die Nummer eins in der Schiffsfinanzierung. China gibt
aktuell finanzielle Anreize für den Tankerneubau. Wir
wissen am Beispiel Japan, was das für chinesische Werf-
ten bedeutet.
Die Bedingungen für China könnten nicht besser sein.
Es ist ein Riesenland mit einem robusten Wirtschafts-
wachstum, das ein hohes Ladungsaufkommen garantiert.
China ist im Einfachschiffbau erfahren, auch wenn die
Standards noch relativ gering sind.

Schiffbau ist eine Schlüsselindustrie für diverse an-
dere technische Bereiche. Die Chinesen setzten ganz ge-
zielt auf Modernisierung und Ausbildung. Sie suchen die
Kooperation mit den ausländischen Handelspartnern. Sie
haben zum Beispiel in Shanghai eine riesige, moderne
Werft gebaut. Wer wollte denn ernsthaft die Kooperation
mit China verweigern? Handel, wirtschaftliche Entwick-
lung und die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedin-
gungen führen doch automatisch auch zu Veränderungen
in der Menschenrechtsfrage in China. Wer von uns kann
sich da einer fairen Kooperation verweigern?

Auf der anderen Seite drückt bei uns der Mangel an
Ingenieuren in vielen Betrieben auf die Wettbewerbsfä-
higkeit. Wir sehen, dass wir hier verstärkt etwas tun
müssen. Deshalb ist eine der wichtigsten Absichten im
Konzept „Leader Ship 2015“, nicht nur auf Forschung
und Entwicklung und den Spezialschiffbau zu setzen,
sondern in jedem Fall auch Beschäftigung zu sichern.
Das heißt: das eine tun und das andere nicht lassen, da-
mit wir China eine europäische Position entgegensetzen
können.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Regierung und
Koalitionsfraktionen tun sehr einvernehmlich alles, was
machbar ist, um unsere Schiffbauindustrie kurz-, mittel-
und langfristig zu stützen. Das wird auch von den Be-
troffenen so gesehen und anerkannt. Das Lob der mariti-
men Industrie, das hier meines Erachtens durchaus auf-
richtig und ehrlich ist, tut gut und ist auch wichtig.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen an einem
Strang. Kooperationen und Verbünde in der Industrie
sorgen für mehr Wirtschaftlichkeit. Auftragspakete wer-
den untereinander verschoben, um die Beschäftigung in
möglichst vielen Betrieben zu sichern. Das ist unheim-
lich wichtig. Vom ständig expandierenden Welthandel
profitieren die Zulieferindustrie, die gesamte vielfältige
Hafenwirtschaft, die Reeder und nicht zuletzt auch die
Schiffsfinanzierer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 35 Prozent des
Weltschiffbaus werden mit deutschem Geld finanziert.
35 Prozent der Welthandelsflotte werden von deutschen
Reedern beherrscht; das sorgt für Wertschöpfung. Aber
der Anteil des deutschen Schiffbaus am Weltmarkt liegt
gerade einmal bei 5 Prozent. Das, denke ich, ist beschä-
mend.

Ich meine, wir sollten von den Asiaten lernen, all die
positiven Kräfte, die bei uns sind, zusammen wirken zu
lassen, unseren wirtschaftlichen und politischen Einfluss
mit Nachdruck geltend zu machen und Verbündete für
einen fairen Weltschiffbaumarkt zu finden, auf dem jede
Schiffbaunation einen angemessenen Anteil am Kuchen
bekommt.

Das Maritime Bündnis ist keine Spielwiese, auf der
die Bundesregierung stets unter Beweis stellt, dass sie
alles tut, um die maritime Wirtschaft und den Standort






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Margrit Wetzel

Küste in Deutschland zu sichern. Sie tut das und das ist
gut so. Aber Vernetzung und Kooperation müssen mei-
nes Erachtens auch Selbstbindungen bei den Schiffsfi-
nanzierern und den Reedern bewirken. Unsere Schiff-
bauer brauchen keine Subventionen. Unsere Schiffbauer
brauchen Aufträge auf einem fairen Weltmarkt.

Japanische Reeder bestellen mit japanischem Geld in
Japan gebaute Schiffe. Chinesische Reeder bestellen mit
chinesischem Geld in China gebaute Schiffe. Deshalb
appelliere ich mit Nachdruck an unsere Finanziers und
Bereederer, sich mit den von ihnen gehaltenen 35 Pro-
zent an diesem Gesamtkuchen ein Beispiel daran zu neh-
men. Diese 35 Prozent müssen zu einem politischen Ein-
fluss werden. Wir dürfen die Ressourcen nicht
multifokal verteilen, sondern wir müssen sie bündeln
und unsere Kräfte gezielt einsetzen. Eine starke Wirt-
schaft muss auch dafür sorgen, dass die Politik in ihrer
Unterstützung stark ist.

Von Politikern – lassen Sie mich das zum Abschluss
sagen – wird immer wieder erwartet, Visionen zu haben.
Kann man in diesem Bereich und bei einer so starken
Konkurrenz mit Recht Visionen haben? Ich glaube, ja. In
Wilhelmshaven planen wir im Moment den Weser-
Jade-Port. Das wird ein Hafen, in dem Megaschiffe ab-
gefertigt werden können. Wir setzen darauf, dass das
einen richtigen Aufschwung auslöst. Warum wird ei-
gentlich bei uns nicht wie in China und in Korea von den
entsprechenden Werften geplant, gemeinsam eine Mega-
werft zu bauen? Ich finde, das wäre eine Vision. Insofern
sage ich: Packen wir es an!

Ich bedanke mich für Ihr Zuhören.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508615100

Ich erteile dem Kollegen Wolfgang Börnsen, CDU/

CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1508615200

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Unsere Bundesregierung betreibt, was das Wirtschafts-
ministerium angeht, zurzeit eine U-Boot-Strategie. Alle
sind abgetaucht, keiner ist mehr da: weder der Wirt-
schaftsminister selbst noch seine Staatssekretäre. Das ist
bei einer so entscheidenden Rede eigentlich schade.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie meinten jetzt die Rede von Frau Wetzel!)


Das ist vor allen Dingen für diejenigen, die sich mit der
maritimen Wirtschaft beschäftigen, schade. Warum sind
die zuständigen Regierungsvertreter nicht da? Das ist im
Grunde genommen eine Missachtung der Branche. Sie
gehören hierhin.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Herbeirufung!)


Vor genau neun Monaten, im Mai 2003, begann der
schon zitierte Frank Teichmüller, IG-Metall-Vorsitzen-
der des Bezirkes Küste, eine Bilanzpressekonferenz mit
den Worten: Noch nie ging es den deutschen Werften so
schlecht wie in diesem Jahr. Mit 20 681 Direktmitarbei-
tern wurde der niedrigste Beschäftigungsstand seit
50 Jahren ermittelt. Allein zwischen 2002 und 2003 kam
es zu einem Arbeitsplatzabbau von über 5 Prozent. 1996,
vor sieben Jahren, waren noch 28 250 Frauen und Män-
ner im Schiffbau tätig.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das sagen Sie jetzt schon im Beisein eines Vertreters des Wirtschaftsministeriums!)


Das heißt, in sieben Jahren haben 8 000 Menschen ih-
ren Arbeitsplatz verloren. In keiner vergleichbaren Bran-
che ging es so dramatisch bergab.

Es geht hier nicht um eine Momentaufnahme. Wir
müssen uns um die Struktur eines ganzen Industriezwei-
ges kümmern.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Aus Sorge um die Existenz eines ganzen Industriezwei-
ges hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Juni 2003
einen entsprechenden Antrag gestellt. Wir sind der Auf-
fassung, dass der deutsche Schiffbau faire Rahmenbe-
dingungen und eine sichere Perspektive braucht. Er
muss raus aus der Schlechtwetterlage!

Auch wenn sich die Auftragsbestände im zweiten
Halbjahr wieder stabilisiert haben, hängt die Zukunft un-
serer Werften an einer brüchigen Trosse. Die Bauorder
der 32 Seeschiffswerften reichen nur zwischen zwölf
und 22 Monate, Anschlussaufträge fehlen. „Wat is mit
uns Tokunft?“, frogn de Werftarbeiter von de Küst. Wat
schall werrn in Tokunft?


(Renate Blank [CDU/CSU]: Das verstehen wir gerade noch!)


Weitgehend zu ihren Lasten geht zurzeit die Atempause
in der Werftenkrise. So verzichten in Kiel HDW-Be-
schäftigte in einer Betriebsvereinbarung auf Urlaubs-
und Weihnachtsgeld und verlängern ihre Arbeitszeit weit
über die im Tarifvertrag vorgesehene hinaus. Denn nur
unter diesen Bedingungen konnten sie einen Auftrag ei-
ner Hamburger Reederei für Containerschiffe bekom-
men.

Was für das Kieler Ostufer gilt, hat bereits auch von
Flensburg über Hamburg bis Warnemünde Platz gegrif-
fen. Den Werftarbeitern gebührt Dank für ihr Handeln
und für das, was sie im Augenblick leisten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Doch unvertretbar ist es, dass auf ihrem Rücken der
Streit über politische Fehler und Versäumnisse ausgetra-
gen wird. Das halten wir für falsch.

Trotz der Aufgeschlossenheit von Betriebsräten und
der IG Metall mussten im vergangenen Jahr vier tradi-
tionsreiche Werften in Bremen, Lübeck und Emden ihre
Tore schließen. Sie scheiterten an dem unfairen Wettbe-
werb im Schiffsbau. Sie scheiterten vielleicht aber auch






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Börnsen (Bönstrup)


deshalb, weil unsere Werften noch immer nicht ausrei-
chend kooperieren. Ein nationaler Werftenverbund fehlt.
Es stirbt noch immer jede Werft für sich allein.

Wie stellt sich die Lage in dieser Hightechbranche
zurzeit dar? Der Weltschiffbau boomt, Europa aber
dümpelt hinterher. Der Marktanteil der europäischen
Schiffbauer ist von 7 Prozent auf 5 Prozent zurückge-
gangen. Hauptgewinner der weltweiten Expansion sind
Südkorea und China – das ist bereits gesagt worden –,
die ihre Kapazitäten in den letzten Jahren dramatisch er-
höht haben. Während Südkorea vor fünf Jahren noch ei-
nen Marktanteil von 30 Prozent verzeichnete, liegt er
heute nach VSM-Angaben bei fast 40 Prozent. China hat
seinen Marktanteil auf fast 10 Prozent erhöht – auch das
wurde bereits gesagt –, will im nächsten Jahr einen
Marktanteil von 20 Prozent erreichen und will Schiff-
bauer Nummer eins werden. In China ist Schiffbau eine
nationale Angelegenheit, eine Prestigesache. Bei uns
rangiert der Schiffbau dagegen unter ferner liefen. Wenn
China auch bei der Einhaltung der Menschenrechte so
aktiv wäre, dann könnte man die Fortschritte seiner
Werften anerkennen. Angesichts der momentanen Situa-
tion geht das aber in keiner Weise.

Insgesamt dominieren die drei asiatischen Länder Ko-
rea, Japan und China den Weltschiffbau zurzeit mit
80 Prozent. Europa folgt erst an vierter Stelle, wobei
Deutschland mit fast 4 Prozent aller Aufträge noch im-
mer die Nummer eins unter den EU-Ländern ist. Der
Abstieg der klassischen Schiffbaunationen in Europa
scheint unaufhaltsam voranzuschreiten, allen voran lei-
der der von Deutschland. Viele Jahrzehnte waren wir die
drittstärkste Schiffbaunation mit einem Anteil von fast
20 Prozent. Seit Jahren verlieren wir aber Marktanteile.
Darüber kann auch der leichte Aufwärtstrend im Jahr
2003 nicht hinwegtäuschen.

Dabei sind die deutschen und die europäischen Werf-
ten international wettbewerbsfähig. Hier wird Spitzen-
technologie produziert. Die Werften waren jedoch zu
lange Stiefkinder der EU-Politik und wurden in der Ver-
gangenheit zu häufig politischen Eskapaden ausgesetzt.
So hat sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein
über Jahre hinweg geweigert, ihren Anteil an der Wett-
bewerbshilfe voll zu bezahlen. Der Konkurs der Lübe-
cker Flender-Werft war eine Folge dieser sprunghaften
Politik.

Die Ursachen für den dramatischen Rückgang im
deutschen und im europäischen Schiffbau sind nicht bei
den Unternehmen alleine zu suchen. Unsere Werften be-
treiben hochmodernen Hightech-Schiffbau. Hier arbei-
ten fleißige, motivierte und qualifizierte Frauen und
Männer. Sie sind durchaus bereit, für die Zukunftsfähig-
keit ihrer Arbeitsplätze Opfer zu bringen.

Nach einer Hamburger Studie werden auf deutschen
Werften 35 Wochenstunden, in Korea 42 Wochenstun-
den und in der Volksrepublik China 44 Wochenstunden
gearbeitet. Doch die eigentliche Ursache für den Ein-
bruch in dieser Branche liegt nicht in den unterschiedli-
chen Arbeitszeiten, sondern in den unfairen politischen
Rahmenbedingungen. Der Wettbewerb auf dem Welt-
schiffbaumarkt befindet sich seit Jahren in einer Schief-
lage. Diese wird immer stärker. Korea verkauft seine
Schiffe nach Angaben der EU bis zu 20 Prozent unter
den Herstellungskosten. Auch die chinesischen Staats-
werften rechnen nicht zu Vollkosten ab und führen ihren
Wettbewerb über den Preis. Sie unterbieten teilweise so-
gar noch Korea. Ein Reeder, der heute einen 3 000-TEU-
Containerdampfer ordern will, muss dafür in Korea
40 Millionen Dollar, in Deutschland zwischen 46 und 47
Millionen Dollar bezahlen.

Bei diesem schonungslosen Verdrängungswettbewerb
können die marktwirtschaftlich arbeitenden deutschen
Werften nicht mithalten. Die Einleitung einer WTO-
Klage gegen Korea durch die Europäische Kommission
war lange überfällig. Sie hätte bereits vor fünf Jahren, als
man die ersten Dumpingbeweise fand, eingereicht wer-
den müssen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Mit Rücksicht auf andere Exportbranchen streckt sich
der europäische Stier zwar, aber er rührt sich nicht. Man
weicht einem Handelskrieg aus und verhängt keine
Sanktionen. Dem Stier hat man die Hörner gezogen.

Auch der Bundesregierung kann man den Vorwurf
nicht ersparen, nur halbherzig zum Nachteil des Schiff-
baulandes Deutschland gehandelt zu haben. Dadurch,
dass jetzt, während der Klagezeit, befristete Beihilfen für
europäische Werften möglich sind, wird zwar die Bran-
che gestützt, doch es fehlen mittel- und langfristige Per-
spektiven. Im April läuft das Programm aus. Eine An-
schlussförderung ist noch nicht gesichert. Sie wird hof-
fentlich kommen. Nach unserer Auffassung muss diese
Wettbewerbshilfe nicht nur bis zum Ende des Klagever-
fahrens aufrechterhalten werden, sondern so lange, bis
die Konkurrenz die Dumpingpreise aufgegeben hat.

Zur Planungssicherheit dieser Branche, die inklusive
ihrer Zulieferer über 100 000 Menschen beschäftigt, ge-
hört auch, dass die Küstenländer einschließlich der Wa-
ckelkandidaten Schleswig-Holstein und Hamburg ihre
volle Förderung für den gesamten Zeitraum garantieren.
Wenn wir in unserem Land nicht zu einem wirklichen
Pakt der Vernunft für die maritime Wirtschaft kommen,
dann setzen wir die Existenz einer ganzen Branche aufs
Spiel.

Allerdings können die temporären Schutzmaßnahmen
nicht allein Aufgabe der Küstenländer sein. Über 70 Pro-
zent der Wertschöpfung eines Schiffes findet bei der
Zulieferindustrie statt. Diese befindet sich zu einem
überwiegenden Teil in Bayern, Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen. Vom Schiffbau profitiert der ge-
samte Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Finanzie-
rung der Mittel zu einem Drittel durch den Bund und zu
zwei Dritteln durch die Länder ist nicht mehr gerechtfer-
tigt. Wir brauchen einen neuen Beteiligungsschlüssel.
Im Sinne einer gerechten Verteilung muss er 50 zu 50
betragen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Eine weitere Wettbewerbseinschränkung konnte

durch den Einsatz des maritimen Koordinators verhin-
dert werden. Die Landesbürgschaften werden durch die






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Börnsen (Bönstrup)


EU genehmigt. Das ist ein guter Erfolg. Wir erwarten,
dass aufgrund dessen die Kapazitätsbeschränkungen für
die Ostwerften aufgehoben werden. Ich danke meinen
Kollegen Ulrich Adam und Werner Kuhn für ihre enga-
gierten Einlassungen, dass die Aufhebung dieser Kapa-
zitätsbeschränkungen wirklich Ende 2005 erfolgen
muss. Wir sollten diese Bemühungen insgesamt unter-
stützen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508615300

Herr Kollege!

Wolfgang Börnsen (CDU):
Rede ID: ID1508615400

Ich komme zum Schluss. – Man darf nicht vergessen,

dass neben dem Handelsschiffbau natürlich auch der
Marineschiffbau eine große Rolle spielt. Bis 2008 gibt
es noch Aufträge im Marineschiffbau. Dann ist das Ende
der Fahnenstange erreicht. Danach gibt es ein großes
schwarzes Loch. Ich erwarte sehr wohl, dass der Bun-
desverteidigungsminister bereit ist, Anschlussaufträge
an den Marineschiffbau zu erteilen und dem Parlament
einen entsprechenden konkreten Vorschlag vorzulegen.

Wir brauchen Zukunftssicherheit, ein weltweites An-
tisubventionsabkommen und volle Kraft voraus für den
deutschen Seeschiffbau.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508615500

Herr Kollege Börnsen, ich erlaube mir den Hinweis,

dass der Gebrauch des Plattdeutschen in den Ausspra-
chen des Deutschen Bundestages selbstverständlich min-
destens genauso willkommen ist wie die Anglizismen,
die jeder für selbstverständlich hält.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sehr gut!)


Im Interesse der gewohnten perfekten Protokollfüh-
rung wäre es nur im Falle längerer Passagen wünschens-
wert, wenn es einen rechtzeitigen Hinweis gäbe, damit
wir aus unserer hoch kompetenten Stenografenschar die
entsprechenden Experten um die Protokollführung bitten
könnten.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dat find ik ok, Herr Präsident!)


– Das hatte ich erhofft, Herr Kollege Schmidt.
Ich stelle auch in diesem Punkt eine überfraktionelle

Übereinstimmung fest und erteile nun der Kollegin Anja
Hajduk, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.


Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508615600

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht

wäre es wirklich gut, wenn Sie einen solchen Kollegen
bestellen würden, da ich dem Herrn Börnsen eventuell
auf Plattdeutsch antworten möchte. – Nein, das hätte ich
jetzt spontan gemacht; also, ich will es nicht tun.
Wir alle kennen die schwierige Situation, in der sich
die deutsche Schiffbauindustrie befindet. Das ist seit vie-
len Jahren ein Thema. Die Auftragslage in Deutschland
ist schwierig, wenngleich wir im Winter während der
Beratungen im Haushaltsausschuss zur Kenntnis genom-
men haben, dass sie sich im letzten halben Jahr deutlich
aufgehellt und verbessert hat. Deswegen war es eine
richtige und gute Entscheidung des Haushaltsausschus-
ses des Deutschen Bundestages, sehr schnell und flexi-
bel zu reagieren und die Möglichkeiten, auftragsbezo-
gene Beihilfen zu nutzen, deutlich zu erhöhen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Diese Entscheidung war in Zeiten von Haushaltsknapp-
heit sicherlich nicht einfach. Wir haben sehr schnell rea-
giert und die Entscheidung einvernehmlich getroffen. Es
war sinnvoll, weil der entsprechende Wirtschaftssektor
dadurch in einem ganz anderen Ausmaß Möglichkeiten
hatte, Aufträge wirklich abzuschließen. Das musste vor
dem 31. Dezember passieren. Das ist uns politisch ge-
glückt und es war eine richtige Entscheidung.

Aber grundsätzlich müssen wir eine ganz besondere
Sorgfalt walten lassen, wenn wir über Subventionstat-
bestände reden. Ich finde es wichtig und gut, in der Ar-
gumentation natürlich auch auf die Dumpingbedingun-
gen hinzuweisen, die uns Korea schon seit Jahren
beschert. Trotzdem müssen wir uns überlegen, wie wir
damit auf Dauer umgehen.

Herr Börnsen, ich plädiere für einen sanften, aber
deutlichen Wechsel weg von dem rein auftragsbezoge-
nen Instrument der Beihilfe hin zu einem Hilfenpro-
gramm unter der Überschrift „Innovation“. Letztlich
müssen wir die Schiffbauindustrie in eine Situation brin-
gen, in der die politischen Rahmenbedingungen nachhal-
tig die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche verbessern.
Deswegen hat die Regierung den richtigen Weg einge-
schlagen. Wir haben im letzten Mai angekündigt, im
Herbst des letzten Jahres beraten und auch im Haushalt
beschlossen, ein neues Innovationsbeihilfeprogramm
mit dem großen Volumen von 60 Millionen Euro für die
Jahre 2004 bis 2007 aufzulegen.

Kollege Börnsen, ich möchte Sie darauf hinweisen,
dass wir bei diesem Innovationsbeihilfeprogramm gänz-
lich ohne Kofinanzierungspflicht der Länder auskom-
men. Was wir hier verabredet haben, ist ein erheblicher
Beitrag aus dem Bundeshaushalt mit dem richtigen Im-
puls für Innovation. Es ist, glaube ich, von der betroffe-
nen Industrie auch positiv aufgenommen worden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich warne davor, dieses neue Beihilfeprogramm zu
sehr mit dem alten Programm in Konkurrenz zu setzen.
Wir haben jetzt eine Deckungsfähigkeit hergestellt. Das
bedeutet, dass es, falls die traditionellen auftragsbezoge-
nen Beihilfen noch erforderlich sind, auch über den März
2004 hinaus die Möglichkeit geben soll, aus diesem
neuen Topf dafür Mittel in Anspruch zu nehmen, weil
wir die Werften unterstützen wollen. Aber wir müssen
zukünftig wirklich darauf setzen, den Innovations- und






(A) (C)



(B) (D)


Anja Hajduk

Modernisierungsimpuls zu verstärken. Es ist mir wichtig,
darauf hinzuweisen.

Sie haben sich sehr kritisch zur Entscheidung der
schleswig-holsteinischen Landesregierung geäußert.
Nach meiner Kenntnis hat Hamburg – ich bin Hambur-
gerin und habe während der Regierungszeit von Rot-
Grün in Hamburg von 1997 bis 2001 im Haushaltsaus-
schuss dort mit entschieden – immer den vollen Zwei-
drittelbetrag gezahlt. Schleswig-Holstein hatte Haus-
haltsprobleme und konnte das zeitweise nicht.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Mecklenburg-Vorpommern auch!)


Der Hamburger Wirtschaftssenator Uldall, Ihr ehemali-
ger Kollege aus der Bundestagsfraktion der CDU/CSU,
hat in diesem Winter lange Zeit gezaudert, und zwar
nicht aus haushälterischen Gründen,


(Dr. Margrit Wetzel [SPD]: Genau!)

sondern weil er Einfluss nehmen wollte auf die Bezah-
lung und die Tarife der Werftindustrie. Er hat sich lange
geweigert, diesen Beitrag Hamburgs zu zahlen.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Aber Hamburg zahlt jetzt!)


– Jetzt zahlt Hamburg, weil ordentlich Druck gemacht
wurde. Ich wollte nur einmal die Gemengelage aufzei-
gen und deutlich machen, wie auf der Länderseite ent-
schieden wird.

Ich glaube, es ist wichtig und richtig, wie ich schon
ausgeführt habe, dass wir ein Innovationsbeihilfepro-
gramm auflegen. Ich will nicht verhehlen, dass wir Grü-
nen natürlich darauf setzen, dass dabei auch umwelt-
freundliche Antriebstechnologien wie Biotreibstoffe und
andere Antriebe erforscht und eingesetzt werden.

Man kann durchaus sagen, dass der deutsche Schiff-
bau unter dem Aspekt der Schiffsicherheit und der Um-
weltstandards sehr wettbewerbsfähig ist.

Wir wünschen uns, dass dieser Wirtschaftszweig dau-
erhaft wettbewerbsfähig wird. Wir unterstützen alle An-
strengungen, die Dumpingpraxis Südkoreas auf dem
Verhandlungswege zu bekämpfen. Ich werbe in dieser
Debatte dafür, weiterhin zu berücksichtigen, dass wir
von staatlicher Seite nicht mit Regelungen und Steuer-
geldern alle Probleme eines weltweiten Wettbewerbs lö-
sen können.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)


Ich bitte bei diesem Thema um Ehrlichkeit. Wenn wir
über Subventionsabbau reden, den als abstrakten Begriff
alle unterstützen, dann müssen wir auch traditionelle
Subventionstatbestände kritisch unter die Lupe nehmen.
Diese Debatte war in diesem Sinne bisher sehr sachlich.
Ich hoffe, dass wir bei diesem innovationsorientierten
Beihilfeprogramm, mit dem wir die zukünftig traditio-
nellen Subventionen ablösen wollen, Ihre Unterstützung
finden. Das wäre in der Sache angemessen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508615700

Das Wort hat der Kollege Hans-Michael Goldmann,

FDP-Fraktion.

Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1508615800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was Sie,
Frau Hajduk, gesagt haben. Im Protokoll der Ausschuss-
beratung steht: Einigkeit bestand zwischen den Fraktionen
dahin gehend, dass der deutsche Schiffbau grundsätzlich
bis zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und
Überwindung der Preisdumpingpolitik einiger Staaten
weiterhin Wettbewerbshilfe bekommt. Mit dieser Wett-
bewerbshilfe wird bei der Forschungs- und Innovations-
förderung eine Neuausrichtung angestrebt.

Das ist eine alte, richtige und sehr berechtigte Forde-
rung der FDP. Frau Hajduk, Sie müssen aber genau hin-
sehen. Eines der innovativsten Unternehmen in diesem
Bereich ist in meiner Heimatstadt Papenburg. Es nutzt
durchaus die Förderprogramme der EU. Trotzdem hat
dieses Unternehmen auf dem Markt enorme Schwierig-
keiten. Frau Dr. Wetzel, es tut mir schon ein bisschen
weh, wenn Sie erzählen, wie toll alles in diesem Bereich
ist. Dazu sage ich Ihnen, dass allein bei der Meyer Werft
in Papenburg im letzten Jahr Hunderte von Leuten ihre
Arbeit verloren haben. Ich finde, man sollte sich hier
nicht so unreflektiert äußern und all das, was die Bun-
desregierung macht, als super und klasse bezeichnen. Es
ist eben nicht so, dass die von der Bundesregierung be-
schlossenen Maßnahmen uns wirklich voranbringen.
Das muss man hier einmal kritisch anmerken.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Frau Dr. Wetzel, ich habe mir hier einiges aufge-
schrieben. Ich bin über Ihre Ausführungen ein wenig ir-
ritiert. Ich habe mich während Ihrer Rede die ganze Zeit
gefragt: Was hat das mit Ihrem Antrag zu tun? In Ihrem
Antrag steht von den Dingen, die Sie angesprochen ha-
ben, im Grunde genommen gar nichts.


(Dr. Margrit Wetzel [SPD]: Doch, lesen Sie ihn einmal!)


Nicht an einer einzigen Stelle Ihres Antrages werden Sie
konkret. In Ihrem Antrag heißt es immer nur: Der Deut-
sche Bundestag begrüßt, unterstützt, kennt, weiß und
will helfen. Ich nenne Ihnen einige Bereiche, wo Sie hät-
ten konkret werden können, nämlich die in dem Antrag
der FDP genannten Punkte. Einer ist die Forderung nach
einer veränderten Verteilung der Kosten von einem und
zwei Drittel zwischen Berlin und den Küstenländern, die
ungerecht ist.


(Zuruf der Abg. Dr. Margrit Wetzel [SPD])

– Wenn Sie etwas fragen wollen, dann seien Sie so
freundlich und melden sich. Unsere Forderung nach ei-
ner Neugestaltung der Schiffbauhilfen im Verhältnis von
50 zu 50 zwischen Berlin und den Ländern haben Sie ab-
gelehnt.

Man muss das, was Sie angesprochen haben, vernetzt
betrachten. Es geht hier nicht nur um die Seeschifffahrt,






(A) (C)



(B) (D)


Hans-Michael Goldmann

sondern hier spielen mehrere Faktoren zusammen. Es
geht um die Binnenschifffahrt, die Häfen und die See-
schifffahrt. Auch hierzu haben wir einen sicherlich nicht
uninteressanten Antrag gestellt, der von allen, die in der
Binnenschifffahrt tätig sind, unterstützt wird, nämlich
§ 6 b des Einkommensteuergesetzes so zu gestalten,
dass der Erlös beim Verkauf von Schiffen steuerfrei ge-
stellt wird, wenn er reinvestiert wird. Die technische
Ausstattung und Leistungsfähigkeit gerade der Binnen-
schiffe sind eben nicht mehr so, wie man sich das
wünscht. Auch diese Forderung haben Sie abgelehnt.

Insofern muss man leider feststellen, dass zwischen
den Worten, die in Ihrem Antrag stehen, und den Taten,
die Sie dann folgen lassen, Lücken klaffen. Deshalb ist
es auch richtig, dass wir Ihren Antrag ablehnen, weil wir
ihn einfach als Worthülse betrachten.

Lassen Sie mich etwas zu dem maritimen Bündnis sa-
gen. Ich finde das maritime Bündnis gut. Das ist über-
haupt keine Frage. Nur, die eigentliche Leistung des ma-
ritimen Bündnisses und auch des maritimen
Koordinators hält sich doch sehr in Grenzen. Frau
Wetzel, lesen Sie einmal nach, wie Sie über ihn in Ihrem
eigenen Antrag sprechen. Ich meine, das ist nicht der
richtige Weg.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508615900

Herr Kollege Goldmann, Frau Kollegin Hajduk

möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1508616000

Bitte schön.

Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508616100

Herr Kollege Goldmann, da Sie auf Ihre Initiative

hinweisen, mit der Sie eine Änderung im Einkommen-
steuerbereich beantragt haben, möchte ich Sie fragen:
Passt dieser weitere Ausnahmetatbestand, den Sie schaf-
fen wollten, zu dem von Ihrer Fraktion sonst vorgetrage-
nen Steuervereinfachungskonzept wirklich? Wieso grei-
fen Sie uns an, die wir doch letztlich ein neues
Programm im Volumen von 60 Millionen Euro für die
Werften aufgelegt haben? Das ist die Initiative der rot-
grünen Regierung. Jetzt kommen Sie mit einem Gegen-
vorschlag, der einen Steuervergünstigungstatbestand
schafft. Ist das nicht vielleicht das falsche Instrument,
ein Instrument, das nicht zu der von Ihnen ansonsten
propagierten Politik passt?


Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1508616200

Frau Hajduk, ich bin Ihnen dankbar für die Zwischen-

frage. Dieser Tatbestand ist der einzige in unserem
neuen Steuerkonzept 15-25-35. Dabei handelt es sich
nämlich nicht um einen Subventionstatbestand, sondern
um eine Renvestition desjenigen, der ein Schiff veräu-
ßert hat. Wir sollten fair sein. Die Anträge haben wir ge-
stellt, als es noch nicht die allgemeine Steuerreformdis-
kussion gab. Ich sage ganz ehrlich: Selbstverständlich
werden bei einer großen Steuerreform, wie wir sie uns
vorstellen, alle diese Vergünstigungstatbestände, die auf
der Basis der alten steuerlichen Gesetzgebung bestan-
den, auf den Prüfstand gestellt und sicherlich wegfallen.
Darüber brauchen wir uns überhaupt nicht zu unterhal-
ten.


(Beifall bei der FDP)

Aber in der ganz konkreten Situation war es beson-

ders unverständlich, dass unser Antrag, der in die bes-
sere Richtung ging, keine Mehrheit im Ausschuss, vor
allen Dingen nicht bei den Sozialdemokraten und bei Ih-
ren Fraktionskollegen, gefunden hat. – Sie können sich
jetzt bitte wieder setzen.


(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Antwort war gut!)


Ich bleibe noch bei § 6 b des Einkommensteuergeset-
zes. Denn im Planco-Gutachten, das Sie in Auftrag gege-
ben haben, steht als eine zentrale Forderung eine
entsprechende Änderung des § 6 b des Einkommensteu-
ergesetzes. Wenn wir die Dinge für die Binnenschiffer in
diesem Punkt nicht voranbringen, dann werden wir in
diesem Bereich nicht weiterkommen.

Lassen Sie mich noch etwas sagen, was mich wirklich
mit Sorge erfüllt. Frau Dr. Wetzel, unter uns gesagt: Dat
is doch Tüttel, wenn Sie von japanischem Geld für japa-
nische Werften sprechen.


(Dr. Margrit Wetzel [SPD]: Dat is kein Getüttel, dat is so!)


Fragen Sie einmal Bernd Meyer, wann er das letzte deut-
sche Geld für ein Passagierschiff bekommen hat! Das ist
endlos lange her. Wir wollen doch nicht in diesem inter-
nationalen Markt kleinkariert agieren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Wir müssen die Besten sein und dann werden wir die Er-
folgreichsten sein. Innovation ist gut in diesem Bereich.
Aber verabschieden Sie sich bitte von dem Vorwurf,
dass deutsche Bürgerinnen und Bürger sehr viel Schiff-
bau finanzieren, die Schiffe aber nicht in Deutschland
gebaut werden und das deshalb schlimm ist. Nein, das ist
ein Verbund, eine Kette, und diese Kette muss erhalten
bleiben.

Lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen. Denken
Sie noch einmal darüber nach, ob man die Forderung er-
heben soll, in Verbindung mit dem Jade-Weser-Port eine
Megawerft in Wilhelmshaven aufzubauen!


(Dr. Margrit Wetzel [SPD]: Ja, eine Vision!)

Wir haben doch Schwierigkeiten genug, die vorhande-
nen Werften zu einer Kooperation zu veranlassen oder
sie auszulasten. Die Werften sind im Moment nur ausge-
lastet, weil die Chinesen, die Japaner und die Südkorea-
ner überhaupt keine Kapazitäten mehr haben.


(Dr. Margrit Wetzel [SPD]: Visionen müssen Sie haben! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Die FDP ohne Visionen!)


– Nein, Herr Schmidt, das ist keine Vision, das wäre eine
Katastrophe für die Werften in Deutschland.






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508616300

Herr Kollege Goldmann, Sie dürfen sich jetzt nicht

durch den Kollegen Schmidt in eine Fortsetzung des
Beitrags verwickeln lassen, für die Sie keine Redezeit
mehr haben.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das wäre auch das Wenigste, was ich hätte herbeiführen wollen! – Ernst Burgbacher [FDP]: Wir hören gerne zu!)



Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1508616400

Ich glaube, in diesem Punkt können wir uns sehr

schnell einigen. Herr Kollege Schmidt, überdenken Sie
bitte die Forderung nach zusätzlicher Werftkapazität vor
dem Hintergrund der Forderung Ihres Verteidigungsmi-
nisters, die Mittel für den Marineschiffbau in Deutsch-
land erheblich zu reduzieren. Begehen Sie bitte in die-
sem Bereich keine Todsünde! Laufen Sie nicht der
Illusion hinterher, dass zusätzliche Werftkapazitäten un-
ser Problem lösen werden. Das ist sicherlich nicht der
Fall.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508616500

Das Wort hat der Kollege Ulrich Adam, CDU/CSU-

Fraktion.


Ulrich Adam (CDU):
Rede ID: ID1508616600

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-

nen und Kollegen! Um die derzeitige Situation der Werf-
ten insbesondere in den neuen Bundesländern und damit
in Mecklenburg-Vorpommern zu verstehen, müssen
wir zwölf Jahre zurückblicken.

1992 wurde durch den Ministerrat der EU für die
Werften in Mecklenburg-Vorpommern eine Beschrän-
kung auf 327 000 cgt als Kompensation für Moderni-
sierungserwartungen beschlossen. Da es der Bundesre-
gierung Ende der 90er-Jahre nicht gelungen ist, diese
Begrenzung aufzuheben, war die geforderte Flexibilität
in der Reaktion auf den Wettbewerb im Weltschiffbau
für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern nicht ge-
geben. Dadurch haben die Werften in Mecklenburg-
Vorpommern neben der schon bestehenden weltweiten
Wettbewerbssituation den zusätzlichen Nachteil der cgt-
Begrenzung.

Gerade der Containerschiffbau war und ist das we-
sentliche Marktsegment des Schiffbaus in Mecklenburg-
Vorpommern. Die Werften in Mecklenburg-Vorpom-
mern sind technologisch führend und gehören in Europa
zu den letzten noch verbliebenen Anbietern.

Solange jedoch die Kapazitätsbeschränkung be-
steht, können die Werften in Mecklenburg-Vorpommern
nicht fair im Markt agieren. Das hat zur Folge: Jedes
Containerschiff, das nicht in Mecklenburg-Vorpommern
gebaut wird, wird in Korea oder China gebaut.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: So ist es leider!)

Zur Auswirkung der Kapazitätsbeschränkung möchte
ich Ihnen ein konkretes Beispiel nennen. Die Peene-
Werft in Wolgast – in meinem Wahlkreis – hat seit Sep-
tember 2003 das Schadstoffunfallbegrenzungsschiff
„Ostsee“ im Bau. Die Auslieferung an das Verkehrsmi-
nisterium wird im August dieses Jahres erfolgen. Aller-
dings steht bis heute nicht fest, ob weitere Aufträge, die
von der Werft angenommen wurden, mit der cgt des
Schadstoffunfallbegrenzungsschiffs „Ostsee“ zusam-
mengerechnet werden müssen. Die Beantwortung durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit steht
seit April 2003 aus.

Jeder Tag, den die Werft auf die Antwort wartet, ge-
fährdet die Arbeitsplätze, weil das Damoklesschwert
möglicher Strafzahlungen bei einer cgt-Überschreitung
über der Werft hängt. Es wäre erfreulich, wenn Sie, Herr
Staatssekretär, diese Debatte zum Anlass nehmen wür-
den, um endlich für Klarheit zu sorgen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die cgt-Beschränkung bis 2006 ist eine Produktiv-

bremse für die Werften und zugleich eine Arbeitsplatz-
bremse für die Werftstandorte in Mecklenburg-Vorpom-
mern. Hier werden sich im Umfeld nur dann Betriebe
der Zulieferindustrie ansiedeln, wenn diese Standorte
Chancen haben, dauerhaft im Markt zu bestehen, und
keinen Beschränkungen unterworfen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das besonders Dra-
matische an dieser Situation ist die deutlich über
20 Prozent liegende Arbeitslosigkeit in meinem Heimat-
bundesland. Daher müssen wir alle Möglichkeiten nut-
zen, um die Werftindustrie zu fördern. Die Begrenzung
muss aufgehoben werden.


(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Genau richtig!)


Auch durch den Marineschiffbau kann die Bundes-
regierung den Werften helfen, da dieser von der cgt-Be-
schränkung befreit ist. In Übereinstimmung mit den
Werften und der Zulieferindustrie wird festgestellt, dass
sich der dramatische Rückgang nationaler Aufträge im
Marineschiffbau bis zum Jahr 2008 bereits erheblich frü-
her durch Beschäftigungseinbrüche auf zahlreichen
Kernfeldern der Unternehmen auswirkt. Ein Ausgleich
durch den Export ist derzeit kaum möglich.

Wenn beispielsweise der Bau der Fregatte 125 nicht
alsbald auf den Weg gebracht wird, führt das aufgrund
der bereits bestehenden Kurzarbeit bei Blohm + Voss
demnächst zuerst zu Entlassungen im Konstruktionsbe-
reich und nach dem Bau der letzten Fregatte 124 im
Jahr 2007 auch zu Entlassungen von Werftarbeitern.

Daher ist es unumgänglich, dass die 19 Millionen
Euro für Forschung und Entwicklung im Etat des Vertei-
digungsministeriums auch tatsächlich bereitgestellt wer-
den. Die Werften in Mecklenburg-Vorpommern können
ihre Auslastung zum Beispiel nur durch die Wartung und
Reparatur von Marineschiffen sichern und damit Durst-
strecken bei der Abwicklung ziviler Aufträge überbrü-
cken.






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508616700

Herr Kollege Adam, denken Sie bitte an die Redezeit.


Ulrich Adam (CDU):
Rede ID: ID1508616800

Ja. – Deswegen ist es notwendig, dass die Peene auf

7,50 Meter vertieft wird, um auch der Peenewerft die
Chance zu geben, bei der Vergabe von Aufträgen zur
Wartung von Fregatten mitzubieten.

Ich schließe, Herr Präsident: Mecklenburg-Vorpom-
mern bietet mit dem Marineamt, der Marinetechnik-
schule, seinen Hochschulen und Universitäten sowie sei-
nen hochmodernen Werften ideale Voraussetzungen für
den Schiffbau. Ein deutliches Signal an die Werftindus-
trie zum Erhalt unserer Fähigkeiten und Kompetenzen
im Schiffbau und insbesondere im Marineschiffbau ist
dringend notwendig. Lassen Sie uns am heutigen Tag ein
solches aussenden.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508616900

Den Kollegen Werner Kuhn, dem ich gleich das Wort

erteilen werde, müsste ich bei strenger Auslegung des
Zeitbudgets eigentlich darauf hinweisen, dass er bereits
auf dem Weg zum Rednerpult seine Redezeit ausge-
schöpft hat. Selbstverständlich gehe ich mit ihm genauso
großzügig um wie mit den Vorrednern. Ich bitte aber um
einen disziplinierten Umgang mit der verbleibenden
Zeit.

Bitte, Herr Kuhn.


Werner Kuhn (CDU):
Rede ID: ID1508617000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

bin mir natürlich der großen Ehre bewusst, doch noch
meine vier Minuten Redezeit ausschöpfen zu dürfen.

Auch wenn Herr Staatssekretär Schlauch schon etwas
gelangweilt dreinschaut, ist es meiner Meinung nach
wichtig, hier einen entscheidenden Punkt anzusprechen,
der sich aus der Rede von Herrn Goldmann herauskristal-
lisiert hat und den auch Frau Hajduk angesprochen hat.
Meine Kollegen Börnsen und Adam haben ebenfalls da-
rauf hingewiesen, über welch großes Ingenieurtechnik-
und Forschungspotenzial die deutschen Küstenländer
verfügen. Das müssen wir in Zukunft besser nutzen.
Frau Wetzel, Sie haben eine sehr konkrete und sicherlich
auch korrekte Istzustandsanalyse hinsichtlich des Welt-
marktes gegeben. Aber Sie haben den zweiten Schritt
nicht gemacht. Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass
für die Innovationsoffensive für Forschung und Ent-
wicklung auch entsprechende Mittel eingestellt werden
müssen. Das fehlt mir in dieser Debatte.


(Dr. Margrit Wetzel [SPD]: Das habe ich doch gesagt!)


Eine Offensive ist zwar angekündigt worden. Aber mich
interessiert sehr, in welcher Größenordnung Mittel be-
reitgestellt werden sollen. Mich interessiert ebenfalls, ob
die hierfür vorgesehenen Forschungs- und Entwick-
lungsgelder der Koch/Steinbrück-Streichliste zum Op-
fer fallen werden.

(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Sie haben Frau Hajduk nicht zugehört!)


Wir haben eine ganz wichtige Aufgabe zu erfüllen;
denn die in Deutschland gebauten Schiffe sind 9 bis 16
Prozent teurer als die der ausländischen Wettbewerber.
Trotzdem haben die deutschen Werften und Schiffbaube-
triebe noch Aufträge, weil die Kunden, insbesondere die
Reeder, Vertrauen in die deutsche Wertarbeit und den
exzellenten Service haben. Deshalb können die Kunden
noch gehalten werden. Man darf aber die Entwicklung
der Nachfrage nach Transportkapazität auf dem Welt-
markt nicht außer Acht lassen. Tatsache ist, dass die
neue Containergeneration mit 8 000 TEU nicht mehr in
Deutschland, sondern nur noch auf asiatischen Schiff-
bauplätzen gefertigt und verkauft wird. Die asiatischen
Schiffbauer haben bereits 80 Aufträge für den Bau dieser
Containerschiffe. Auch deutsche Reeder geben ihr Geld
dorthin.


(Zuruf von der SPD: Leider!)

– Sie sagen „leider“. – Angesichts dessen ist es notwen-
dig, dass wir unseren Universitäten und außeruniversitä-
ren Einrichtungen Forschungsaufträge geben, und
zwar nicht nur, wenn es um die Grundlagenforschung
geht.

Die EU-Kommission hat uns einen hervorragenden
Handlungsspielraum gegeben. Diesen müssen wir nut-
zen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir dürfen jetzt nämlich nicht 10 Prozent, sondern bis zu
20 Prozent der Gesamtumsätze für Forschung und Ent-
wicklung einsetzen. Hier ist die Bundesregierung ge-
fragt. Ein entsprechendes Programm muss her!


(Beifall bei der CDU/CSU)

Nicht nur in der Grundlagenforschung, sondern auch bei
Pilotprojekten, Produktentwicklungen und Markteinfüh-
rungen können wir den Schiffbauplatz Deutschland wie-
der fit machen. Mit der heutigen Debatte muss ein wich-
tiges Signal an die Schiffbaubetriebe und die Werften in
Norddeutschland gehen.

Es ist wichtig, dass Akzente gesetzt werden. Es gibt
beispielsweise ein sehr interessantes Projekt des Fraun-
hofer-Instituts in Teltow, bei dem es um die Einhül-
lentanker geht, die noch bis zum Jahr 2015 zugelassen
sind. Das Fraunhofer-Institut erforscht, ob sich in diesen
Tankern zusätzlich eine Polyethylenhülle einbauen lässt.
Mit dieser Produktentwicklung ließe sich die Sicherheit
dieser Tanker erhöhen. Das ist ein ganz interessantes
Projekt. So etwas muss gefördert werden. Was wir nicht
brauchen, ist eine vom Bund angestoßene Entflechtungs-
debatte, in der es darum geht, die außeruniversitäre For-
schung erst einmal dahin gehend zu überprüfen, ob der
Bund die entsprechenden Mittel für die Fraunhofer-Insti-
tute und für die Leibniz-Institute überhaupt zur Verfü-
gung stellen kann. Der Bund will sämtliche Lasten den
Ländern aufbürden. Gerade wir in den neuen Bundeslän-
dern sind finanziell überhaupt nicht in der Lage, das zu
schultern.






(A) (C)



(B) (D)


Werner Kuhn (Zingst)


Ich kann nur sagen: Die heute vorliegenden Anträge

von allen Fraktionen sind hochinteressant, sie weisen in
die richtige Richtung; aber sie müssen umgesetzt wer-
den. Es muss einen Finanzrahmen für die nächsten
zehn Jahre geben; sonst werden wir Deutschen unsere
Know-how- und unsere Technologieführerschaft im
Schiffbau an die Asiaten abgeben. Das kann nicht im
Sinne der deutschen Industrie und unseres Heimatlandes
sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508617100

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-

empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
auf Drucksache 15/1930.

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
Beschlussempfehlung die Annahme des Antrages der
Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen
auf Drucksache 15/1575 mit dem Titel „Sicherung von
Standort und Know-how des deutschen Seeschiffbaus“.
Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer
stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Ich stelle fest,
dass die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenom-
men ist.

Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner
Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrages der
Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/1101 mit
dem Titel „Deutschen Schiffbau aus der Schlechtwetter-
lage in sicheres Fahrwasser leiten“. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Auch diese Beschlussempfehlung ist mit
Mehrheit angenommen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael
Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Gudrun
Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
Agrarpolitische Herausforderungen der WTO
und EU-Osterweiterung mit der Kulturland-
schaftsprämie meistern
– Drucksachen 15/1232, 15/1841 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Ulrike Höfken
Hans-Michael Goldmann

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die
FDP fünf Minuten erhalten soll. – Dazu höre ich keinen
Widerspruch. Dann haben wir so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Hans-Michael Goldmann von der FDP-Fraktion das
Wort.

Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1508617200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! In diesen Tagen, in denen die Grüne Woche in
Berlin stattfindet und in der die Bauern wirklich wissen
wollen, wie es auf den Höfen weitergeht, müssen wir
hier diese Debatte führen, auch wenn der zeitliche Rah-
men eng ist.


(Beifall bei der FDP)

Heute Morgen habe ich in der Zeitung gelesen – darü-

ber habe ich mich richtig gefreut –, dass der Export von
Agrarprodukten ein Plus von 4 Prozent zu verzeichnen
hat. Das ist endlich einmal eine gute Nachricht für die
Agrarwirtschaft und für die Lebensmittelwirtschaft in
Deutschland. Im Export sind wir bärenstark, weil wir un-
ternehmerische Landwirte haben, die zupacken und die
sich am Markt behaupten. Eine solche Botschaft ist für
uns alle wirklich einmal ein erfreuliches Zeichen; denn
sie zeigt, dass sich die Dinge in bestimmten Bereichen
positiv entwickeln.


(Beifall bei der FDP)

Außerdem zeigt sie, dass die Kritik an den Landwirten
zum Teil überzogen und dass die geäußerte Sorge
manchmal etwas übertrieben ist. Das entspricht nicht im-
mer der Realität.

Wie geht es nun weiter? Die FDP, vor allen Dingen
Ulrich Heinrich, hat schon vor Jahren ein Konzept ent-
wickelt, wie man von der Subvention von Produkten zu
einer flächengebundenen Finanzhilfe übergeht. Die so
genannte Kulturlandschaftsprämie ist, wie der Name
sagt, eine Anerkennung des Landwirtes und eine Aner-
kennung der Kulturlandschaft insgesamt. Ich denke da-
bei an eine Situation wie die in Ostfriesland, wo die
Schwarzbunten grasen und wo es Wallhecken gibt. Ich
denke dabei auch an die Situation im Bayerischen Wald,
wo Natur, Landwirtschaft und Umweltschutz miteinan-
der in Einklang stehen.

Es geht um die Frage, wie wir diese Sache WTO-
kompatibel machen. Es geht darum, wie wir es zustande
bringen, dass den Landwirten Geld dafür gegeben wird,
dass sie Flächen in guter fachlicher Praxis bewirtschaf-
ten, und zwar unter Einhaltung hoher Standards. Diese
Standards können bei uns leicht erfüllt werden, weil un-
sere Cross-Compliance-Kriterien im Grunde genommen
schon von jedem Bauern erfüllt werden. Wir haben ein
Modell der Umschichtung entwickelt.


(Ulrich Heinrich [FDP]: Kein zusätzliches Geld!)


– Dass kein zusätzliches Geld fließen soll, habe ich ja
gesagt.


(Zuruf des Abg. Albert Deß [CDU/CSU])

– Albert Deß, hast du gemeint, es handele sich um zu-
sätzliches Geld? – Nein!


(Matthias Weisheit [SPD]: Das hat der Kollege Heinrich nicht begriffen!)


Das ist das Geld, das die Europäische Union jetzt da-
für ausgibt, dass Produkte in den Markt gehen, manch-






(A) (C)



(B) (D)


Hans-Michael Goldmann

mal auch Produkte, die eigentlich niemand so richtig ha-
ben will. Das ist Geld, das dafür sorgt, dass das, was der
Landwirt tut, mit der Natur, mit dem Umweltschutz, mit
dem Tierschutz und mit dem Kulturraum in Einklang ist.


(Beifall bei der FDP)

Das ist der alles entscheidende Punkt, der dazu beitragen
kann, dass dieses Konzept dann auch dauerhaft gesell-
schaftliche Akzeptanz findet. Deswegen ist es der rich-
tige Weg.

Lieber Kollege Weisheit, ich habe darauf bestanden,
dass ich hier noch reden darf, weil wir unheimlich stolz
sind und weil wir froh darüber sind, dass dieses Modell
die Grundlage für das ist, was jetzt europaweit und be-
sonders in der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg
gebracht wird.


(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Matthias Weisheit [SPD])


– Herr Kollege Weisheit, ich weiß, dass Sie da mit uns
übereinstimmen.

Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass dieses Modell
umgesetzt wird und dass wir dabei die Brüche, die mit
ihm verbunden sind – die gibt es; das ist überhaupt keine
Frage –, für die abfedern, die im Markt bleiben wollen.
Es gibt einen speziellen Bereich, in dem das ein Riesen-
problem ist, nämlich den Bereich der Milchwirtschaft;
zu nennen ist aber auch der Bereich der Bullenhaltung.
Wir müssen am Ende – darauf können wir uns, denke
ich, einigen – zu einer Flächenprämie kommen, und
zwar zu einer einheitlichen Flächenprämie. Das müssen
wir uns als Zielmarke vornehmen. Wir können sicherlich
Übergänge dahin schaffen. Wir können uns sicherlich
darüber unterhalten, ob wir noch eine Zeit lang in be-
stimmten Bereichen beim Betriebsmodell bleiben, aber
wir müssen ehrlich sein und den Bauern ehrlich sagen:
Am Ende des Prozesses steht eine einheitliche Flächen-
prämie. – Dieses Modell ist deshalb so besonders attrak-
tiv für den Bauern, weil es nur ganz wenig Bürokratie er-
fordert


(Beifall bei der FDP – Dirk Niebel [FDP], zur SPD gewandt: Da sollten Sie auch einmal klatschen!)


und weil von dem Geld, das bereitgestellt wird, wirklich
viel bei den Bauern ankommt.

Liebe Freunde, ich freue mich darüber, dass wir in
dieser Frage in vielen Bereichen Gemeinsamkeiten ha-
ben.


(Albert Deß [CDU/CSU]: So groß sind sie auch wieder nicht!)


Wir sollten uns nicht vom Weg abbringen lassen.
Ich war gestern Abend, lieber Albert Deß, auf einer

Veranstaltung in einem sehr kleinen Ort. 250 bis 300
Bauern haben sich für dieses Thema interessiert. Wir
müssen in dem Sinne Antwort geben, wie wir das eben
getan haben. Wenn wir diese positive Antwort geben,
dann können wir auch eher mit den Dingen umgehen,
die im Moment Schwierigkeiten bereiten, bei denen wir
vor Herausforderungen stehen. Lassen Sie uns gemein-
sam marschieren! Lassen Sie uns gemeinsam für eine
einheitliche Flächenprämie streiten und arbeiten! Lassen
Sie uns für Perspektiven streiten! Dazu gehört zum Bei-
spiel der Bereich der grünen Gentechnik.


(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie uns besondere Belastungen vermeiden, etwa
die infolge der „idiotischen“ Vorstellungen aus dem
Hause Trittin, dass Ackerflächen 10 Kilometer rechts
und links von Flüssen aus dem Markt genommen werden
müssen. Das ist in meinen Augen Enteignung. Das wol-
len wir nicht. Wir wollen starke Bauern in einem starken
europäischen Markt. Mit der Prämie haben wir eine gute
Antwort auf die WTO-Herausforderungen. Das Ganze
ist dann auch noch Green-Box-fähig. Damit kommen
wir klar.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508617300

Der Parlamentarische Staatssekretär Gerald Thalheim

gibt seine Rede zu Protokoll.1) Dann erteile ich der Kol-
legin Waltraud Wolff für die SPD-Fraktion das Wort.


Waltraud Wolff (SPD):
Rede ID: ID1508617400

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Diese Debatte ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie
ich finde, nicht notwendig. Für viel wichtiger halte ich
es, dass wir als Fachausschuss rechtzeitig zur Eröffnung
der Grünen Woche im ICC sind.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Es ist gerade Viertel vor fünf!)


Die FDP läuft mit ihrem Antrag vom 25. Juni letzten
Jahres wieder einmal der Zeit hinterher.


(Lachen bei der FDP)

Es ist absolut schade – das möchte ich ganz deutlich sa-
gen –, dass Sie sich nicht davon haben abbringen lassen,
diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt noch zu diskutie-
ren. Wir haben in den Diskussionen so viele Gemein-
samkeiten festgestellt – das haben Sie selbst gesagt, Herr
Goldmann –, dass es der FDP absolut gut angestanden
hätte, die Bundesregierung in ihren Bemühungen end-
lich einmal zu unterstützen.


(Beifall bei der SPD – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Nein, nein! Sie ist unseren Bemühungen gefolgt!)


Einige Ihrer Forderungen haben sich zum Teil schon
durch den erfolgreichen Abschluss der Halbzeitbewer-
tung der EU-Agrarpolitik erledigt.


(Albert Deß [CDU/CSU]: Besonders erfolgreich war der nicht, Frau Kollegin!)


1) Anlage 2






(A) (C)



(B) (D)


Waltraud Wolff (Wolmirstedt)


Was wurde im Sommer des vergangenen Jahres er-

reicht?
Wichtigster und entscheidender Punkt ist die Ent-

kopplung der Direktzahlungen von der Produktion.
Sie wird dazu führen, dass sich die Landwirte bei wei-
tem stärker am Markt orientieren können. Das war auch
eine ganz explizite Forderung des Berufsstandes selber.
Nun werden die Bauern nämlich auch sehr viel freier un-
ternehmerisch tätig sein können.

Ein praktisches Beispiel: Gerade im Osten der Repu-
blik wird, vor allen Dingen auf den leichten Böden, noch
sehr viel Roggen angebaut. Mit der Menge an Roggen,
die in den zukünftigen EU-Mitgliedstaaten angebaut
wird, würde die Produktionsmenge in der EU weiter in
die Höhe getrieben. Insgesamt wäre dann logischerweise
das Angebot weit höher als die Nachfrage. Durch die
Einführung einer einheitlichen Hektarprämie wird der
Anreiz, eine spezielle Kultur anzubauen, verringert.

Die Landwirte müssen sich also neue Strategien über-
legen und müssen sehen, wie sie neben ihrer Grundsi-
cherung eine rentable Einkommensalternative bei ein-
heitlich geltenden Flächenprämien aufbauen können.
Die gibt es auch. Beispielsweise hat Deutschland seine
Quoten bei der Produktion von Faserhanf noch lange
nicht ausgeschöpft. Seit Jahren versuche ich bei meinen
Besuchen vor Ort, Werbung für Hanf zu machen. Doch
vergeblich, solange die Prämien für Roggen weitaus hö-
her sind.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Kommen Sie einmal zu uns ins Emsland!)


Wenn man mit den Bauern spricht, sagen die einem das
auch unter vier Augen. Die weiterverarbeitende Indus-
trie braucht aber hierzulande mehr Hanfproduzenten,
nicht in China. Von daher bin ich sicher, dass wir mit der
Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion
den richtigen Weg gehen.

Anders als die FDP sind wir der Auffassung, dass ein
abrupter Systemwechsel eine Überforderung der Land-
wirtschaft darstellt, gerade im Milch- und im Bullen-
mastbereich.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ich habe ausdrücklich gesagt, dass wir das nicht wollen!)


– Ich beziehe mich ausdrücklich, Herr Goldmann, auf
Ihren Antrag vom 25. Juni 2003. Sie hätten ihn vielleicht
noch einmal überarbeiten sollen. In ihm steht dazu nichts
drin.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Selbstverständlich steht das da drin! Ich finde es nicht richtig, was Sie da machen!)


Daher ist nach der Auffassung von Rot-Grün der Weg
über das Kombinationsmodell der richtige; das heißt,
die Gesamtprämie besteht zum einen aus einer regiona-
len Flächenprämie und zum anderen aus einer be-
triebsindividuellen Prämie.


(Albert Deß [CDU/CSU]: Das Betriebsmodell wäre besser gewesen!)

Nach einem Übergang, dem so genannten Gleitflug, er-
halten dann beispielsweise ab 2012 – ich stelle jetzt ein-
mal eine Zahl in den Raum – alle Betriebe der Region
eine einheitliche Prämie. Somit besteht auch genügend
Zeit für die Umstellung des Betriebskonzeptes.

Durch die Stärkung des ländlichen Raumes und auch
durch die Mittelumschichtungen im Rahmen der Modu-
lation werden auch Agrarumweltmaßnahmen geför-
dert. Durch die Bindung der Direktzahlungen an die
Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvor-
schriften helfen wir der Landwirtschaft, noch umwelt-
gerechter zu produzieren, ganz nach dem Motto: nicht
nur sauber, sondern rein. Ich bin der festen Überzeu-
gung, dass dies der richtige Weg ist, um auch die Ak-
zeptanz der deutschen Landwirtschaft bei der Bevölke-
rung weiter zu erhöhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir in Deutschland
sind gut aufgestellt. Mit dem zentralen Mittel der Ent-
kopplung der Prämienzahlungen von der Produktion mi-
nimieren wir auch die Risiken der EU-Osterweiterung.
Für die WTO-Runde, bei der die Agrarpolitik wieder
eine zentrale Rolle spielen wird, bieten wir mit unserer
Vorarbeit eine solide Verhandlungsgrundlage.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508617500

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

Abgeordneten Goldmann?

Waltraud Wolff (SPD):
Rede ID: ID1508617600

Nein, es tut mir Leid, ich gestatte sie nicht. Wir als

Fachausschuss wollen zur Grünen Woche. Deshalb ist
das jetzt nicht möglich.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ihr dürft hier aber auch nichts Falsches behaupten!)


Ich kann die FDP von dieser Stelle aus nur noch ein-
mal auffordern, den Antrag zurückzuziehen und die Po-
litik der Regierung zu unterstützen.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508617700

Das Wort hat nun Kollegin Marlene Mortler, CDU/

CSU-Fraktion.

Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1508617800

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Wenn Frau Wolff nicht soeben ge-
sprochen hätte, hätte ich gar keine Brücke zu den Aus-
führungen von Herrn Goldmann bauen können. Jetzt
kann ich es. Ich denke, seine Ausführungen waren
schlichtweg ein Märchen.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: So ist es!)


Dabei sind die internationalen Herausforderungen für
unsere deutsche Landwirtschaft, für unsere Wirtschaft
und für unsere Gesellschaft insgesamt gewaltig. Die Ver-






(A) (C)



(B) (D)


Marlene Mortler

handlungen in der Welthandelsrunde, aber auch die end-
gültigen Beschlüsse, die die bisherigen und die zukünfti-
gen EU-Staaten im Dezember 2002 gefasst haben, haben
die EU-Osterweiterung auf den Weg gebracht.
Dabei wurde auch die Übertragung der EU-Agrarpoli-
tik bis zum Jahr 2013 festgelegt. Ich persönlich bedaure,
dass die laufende Doha-Runde, dass die Ministerkonfe-
renz im September 2003 in Cancun ohne Ergebnis abge-
brochen worden ist, und dies, obwohl die EU bereits im
März 1999 erste Reformbeschlüsse zur EU-Agrarpolitik
gefasst hat und obwohl im Juni 2003 weitere schmerz-
hafte Einschnitte für unsere deutschen Landwirte be-
schlossen worden sind. Die Verhandlungsposition der
EU war wegen dieser erheblichen Vorleistungen gut; Eu-
ropa hatte – im Gegensatz zu seinen WTO-Partnern –
seine Hausaufgaben gemacht.

Auch für eine neue WTO-Runde müssen wir faire Re-
geln als Ziel haben. Faire Regeln heißt für mich als Eu-
ropäerin, immer wieder mehr Tierschutz, mehr Umwelt-
schutz und Naturschutz einzufordern. Es ist für mich
selbstverständlich, dass wir neueste wissenschaftliche
Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis auf unse-
ren Bauernhöfen aus Verantwortung für Tier und Natur
umsetzen. Leider lehnen viele WTO-Mitglieder dieses
Thema als Verhandlungspunkt kategorisch ab. Deshalb
habe ich die klare Position nach Cancun, auch vonseiten
der Bundesregierung, begrüßt. Sie lautet: Die Minister-
konferenz ist nicht am Thema Landwirtschaft gescheitert
und sie ist auch nicht an Europa gescheitert.

Ich gebe zur Kenntnis, dass 73 Prozent der landwirt-
schaftlichen Exporte aus den ärmsten Entwicklungslän-
dern in die EU kommen und nur ein Anteil von 10 Pro-
zent von den USA aufgenommen wird. Ebenfalls gebe
ich zur Kenntnis, dass es uns zum Nachdenken bringen
muss, wenn 70 Prozent der hungernden Menschen auf
der Welt Bauern sind, also Menschen, die Nahrungsmit-
tel produzieren.

Meine Damen und Herren, die Position in den laufen-
den WTO-Verhandlungen wurde von der EU mit dem
bekannten Systemwechsel in der Politik begründet. Das
Kernelement, nämlich die Entkopplung, ist angespro-
chen worden. In der reinen Theorie heißt das: Es gibt
weiterhin Direktzahlungen für unsere Bauern; aber die
Bauern müssen Landwirtschaft nicht mehr im klassi-
schen Sinne betreiben. Das ist nicht zu revidieren. Aller-
dings gibt es noch umfangreiche und wichtige nationale
Gestaltungsspielräume; meine Vorredner haben sie ange-
sprochen.

Eines steht aus meiner Sicht aber fest: Egal welches
Umsetzungsmodell bei der Entkopplung gewählt wird,
der häufig verwendete Begriff einer Flächenprämie ist
nach den vorliegenden EU-Verordnungen nicht korrekt;
er ist irreführend. Dies gilt auch für das FDP-Modell;
denn die Kulturlandschaftsprämie wird so begründet.
Egal welches Modell nach einer totalen Entkopplung
umgesetzt wird, es bleibt festzuhalten: Es gibt immer nur
eine Betriebsprämie und so genannte Zahlungsan-
sprüche auf die Flächeneinheit Hektar. Diese Zahlungs-
ansprüche sind aber nicht mit bestimmten Flächen ver-
bunden, sondern in jedem Fall, in jedem Modell,
handelbar.

Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag läuft nach
den EU-Rechtstexten auf ein Regionalmodell als Um-
setzungsvariante der Entkopplung hinaus. Das Modell
soll mit einem einheitlichen Zahlungsanspruch für alle
landwirtschaftlichen Flächen verbunden sein, was im
Schnitt 320 Euro pro Hektar Grün- oder Ackerland be-
deuten würde. Ich frage mich schon: Wollen Sie von der
FDP so den aktiven Unternehmer stärken, den Sie bisher
immer im Auge hatten? Hat der aktive landwirtschaftli-
che Unternehmer hier wirklich einen Nutzen? Die Aus-
wirkungen wären aus meiner Sicht fatal.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD])


Denn einheitliche Zahlungsansprüche je Hektar würden
vor allem leistungsfähige Rinder haltende Betriebe ein-
schließlich der Milchbetriebe zum Verlierer machen, so
Professor Werner Kleinhanß von der FAL.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Sie müssen aber zugeben, dass er der Einzige in der Anhörung war, der diesen Standpunkt hatte!)


Gerade sie haben stark in die Zukunft investiert, gerade
sie brauchen Planungssicherheit. Es träfe aber auch Fa-
milienbetriebe mit Mutterkuhhaltung, zum Beispiel im
Bayerischen Wald. Jeder Betrieb würde 10 000 bis
20 000 Euro verlieren.

Deutschland darf bei der nationalen Umsetzung der
Entkopplung nicht die EU-Staaten aus dem Blick verlie-
ren; denn die deutliche Mehrheit will das Individualmo-
dell umsetzen. Unser gemeinsamer EU-Binnenmarkt
schreit geradezu nach einer intelligenten Vorgehens-
weise im Wettbewerb mit unseren wichtigsten Mitkon-
kurrenten. Kein anderer Staat erwägt zur Stunde eine
Umsetzung der Entkopplung im Sinne eines einheitli-
chen Zahlungsanspruches je Hektar, wie Sie das tun. Das
wäre ein nationaler Alleingang.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Stimmt überhaupt nicht!)


Ich sage Ihnen noch eines: Unsere Bäuerinnen und Bau-
ern in Deutschland haben die Nase voll von nationalen
Alleingängen.


(Beifall bei der CDU/CSU – Albert Deß [CDU/CSU]: Genau!)


Bundeseinheitliche Zahlungsansprüche würden be-
deuten: Der leistungsstarke deutsche Milchviehbetrieb
verliert und der leistungsstarke französische Milchvieh-
betrieb profitiert. Ich warne davor; denn die Folge würde
sein, dass der Ruf nach EU-einheitlichen Zahlungsan-
sprüchen je Hektar lauter werden wird –


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508617900

Frau Kollegin, auch Sie denken bitte an die Redezeit.

Marlene Mortler (CSU):
Rede ID: ID1508618000

– ja –, dass Länder wie Polen, die neu in die EU kom-

men, natürlich Vergleiche anstellen und befürchten,






(A) (C)



(B) (D)


Marlene Mortler

schlechter abzuschneiden, und dass es eine gewaltige
Umverteilung zwischen den EU-Staaten geben würde,
die einen enormen Schaden für unsere deutsche Land-
wirtschaft bedeuten würde. Eine weitere Folge würde
sein, dass die Nettozahlerposition Deutschlands ver-
schlechtert werden würde.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss
und zu dem Ergebnis: Sie von der FDP wären gut bera-
ten, Ihren Antrag einzustampfen.

Ich bedanke mich sehr herzlich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Euer Geschenk an den Bauernverband!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1508618100

Ich erteile der Kollegin Ulrike Höfken, Bündnis 90/

Die Grünen, das Wort.

Ulrike Höfken-Deipenbrock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508618200

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir

sind unter uns und brauchen uns also nichts vorzuma-
chen: Wir diskutieren heute hier nur, weil die FDP wie-
der einmal ein Forum für ihre Selbstdarstellung sucht.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Komm doch endlich zur Sache!)


Wir wissen alle: Klappern gehört zum Handwerk. Das ist
in Ordnung. Aber in dieser Woche haben wir Ihnen, Herr
Goldmann, echt übel genommen, dass Sie uns eine BSE-
Diskussion aufgedrückt haben.


(Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Die habt ihr selbst inszeniert! – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ich lache mich tot!)


Sie haben der grünen Ministerin Schlamperei vorgewor-
fen, obwohl nachweislich feststeht, dass diese Vorwürfe
überhaupt nicht zutreffen. Dazu sage ich ganz klar: Auch
in der Politik gibt es eine gute fachliche Praxis. Dazu ge-
hört Ihr Vorgehen bei weitem nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Man hat sich zu erkundigen und die Sachverhalte zu klä-
ren. Herr Goldmann, es gibt leider die Tendenz in Ihrer
Partei, das nicht zu tun.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Aber Frau Höfken!)


Wir konnten das beim Thema Geflügelpest oder bei den
Haushaltsberatungen beobachten. Ich fand es affen-
scharf: Die FDP und einige CDU-Kollegen haben die
Bauern sozusagen gerettet, aber gleichzeitig haben sie
ein Steuerkonzept vorgelegt, das den Bundeshaushalt
mit Mindereinnahmen in Höhe von etwa 30 Milliarden
Euro so unter Druck setzt, dass für keinen Einzelplan ein
Cent übrig geblieben wäre. Das wissen wir alle.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das ist doch kompletter Blödsinn, den Sie da reden! – Gegenruf des Abg. Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Rechnen Sie Ihren Blödsinn einmal durch!)


Ich komme nun zum Inhalt unserer heutigen Diskus-
sion. Frau Mortler, ich fand Ihren Beitrag teilweise wi-
dersprüchlich. Zunächst einmal ist es nicht richtig, zu sa-
gen, dass Deutschland einen Alleingang in Richtung
einer so genannten flächenbezogenen Regionalprämie
– der Name ist, das stimmt, irreführend – unternimmt.

Es gibt letztendlich einen parteiübergreifenden Kon-
sens – auch wenn es sich um ein Konzept handelt, das
von der grünen Ministerin mit Nachdruck vorgebracht
wurde –, dass das Betriebsmodell nicht das Modell der
Zukunft sein kann. Die Landtagsabgeordneten der CDU
aus Rheinland-Pfalz sind ebenfalls der Meinung, dass
ein zukunftsorientierter Landwirt nicht für die Betriebs-
prämie sein kann. Das ist auch die Haltung der CDU/
CSU und ihres Vorsitzenden im Agrarausschuss. Wir ha-
ben also viele Gemeinsamkeiten.

Eine ähnliche Position nehmen viele Nordländer und
auch die Beitrittsländer ein. Es besteht also die Hoffnung
– das werden wir wohl oder übel tun müssen, um im
Sinne der Landwirtschaft voranzukommen –, dass wir
gemeinsam mit allen Akteuren und über alle Parteigren-
zen hinweg ein vernünftiges Modell erarbeiten.

Zum Auftakt der Grünen Woche habe ich den
Wunsch, dass wir zu einer guten Lösung kommen. Das
heißt, dass wir die Unterstützung für die gesellschaftli-
chen Leistungen der Landwirtschaft von der Kulturland-
schaftspflege über die Herstellung von Produkten mit
guter Qualität bis hin zur Schaffung von Lebensmittelsi-
cherheit verbessern.

Auch die Förderung der Grünlandstandorte gehört
dazu. Die Ungleichgewichte, die bisher in der Förderung
bestanden, sind ebenso zu verringern.

Wir müssen sehen: Wir können doch, was die einheit-
liche Flächenprämie angeht, von der ja auch im FDP-
Antrag die Rede ist, folgende Situation nicht ernsthaft
akzeptieren:


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Warum reden Sie eigentlich so lange, wenn unser Antrag überflüssig ist?)


Es wäre doch verrückt, im Allgäu an der Grenze zwi-
schen Bayern und Baden-Württemberg unterschiedliche
Modelle aufzulegen. Das kann es wirklich nicht sein. In-
sofern ist es, wie es von den Ländern geplant ist, richtig,
ein Stufen- bzw. Übergangsmodell zu entwickeln, mit
dem wir zu einer einheitlichen Lösung kommen.

Aber es ist natürlich unser – hoffentlich gemein-
sames – Ansinnen, Bürokratie abzubauen. Denn das ist
die Last, die die Bauern am stärksten drückt, wie sie in
den entsprechenden Versammlungen immer wieder zum
Ausdruck bringen.

Wir wollen gleichzeitig eine Stärkung der ländlichen
Räume erreichen. Das ist, wenn man die Ziele der Ar-
beitsmarkt- und der Wirtschaftspolitik vor Augen hat,
ein äußerst wichtiges Anliegen in Deutschland, aber
selbstverständlich auch im Hinblick auf die Beitrittslän-






(A) (C)



(B) (D)


Ulrike Höfken

der. Auch da bietet die Agrarreform über die Modulation
die Möglichkeit, Maßnahmen für die ländlichen Räume
und deren Entwicklungsfähigkeit zu stärken und Maß-
nahmen in den Bereichen Lebensmittelqualität, Stan-
dards der Lebensmittelsicherheit, Tier- und Umwelt-
schutz sowie lokale Partnerschaften zur Förderung
integrierter Entwicklungsstrategien als Fördergrundsätze
neu aufzunehmen. Im Übrigen zeigt sich gerade in Kri-
sensituationen, wie wichtig die Aktivität in diesen Berei-
chen ist; ich brauche BSE nicht noch einmal zu erwäh-
nen.


(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer)

Zu dem Modell gehört auch die Bindung der Direkt-

zahlungen an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz-
und Qualitätsstandards. Auch hier diskutieren wir noch
über die Ausgestaltung. Letztendlich verbinden wir mit
dem neuen System die Erwartung, dass die Unterstüt-
zung der Landwirtschaft gesellschaftlich abgesichert ist,
dass die Verbraucher für die Leistungen, die sie erwarten
dürfen, eine solche Unterstützung gewähren wollen und
dass wir hiermit einen für die Landwirtschaft guten,
aber, wie wir wissen, auch schweren Weg in die Zukunft
gehen. Dafür brauchen wir die Verbraucher. Wir müssen
zur Grünen Woche auch deshalb gehen, um die Verbin-
dung zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern herzu-
stellen und die Wertigkeit der Produktion in diesem Be-
reich wieder in das Bewusstsein zu rücken.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508618300

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schulte-

Drüggelte.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU):
Rede ID: ID1508618400

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kol-

legen! Viele Schlagworte sind gefallen. Ich will ein paar
nennen: Betriebsmodell, Regionalmodell, Kombimodell,
Flächenprämie. Im Antrag der FDP heißt es nun Kultur-
landschaftsprämie. Dies sind die aktuellen Schlagworte
der agrarpolitischen Diskussion.

Ich möchte kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Die
Luxemburger Beschlüsse vom Juni 2003 haben die Rah-
menbedingungen der Landwirtschaft verändert. Die
Grundsatzentscheidung zur Entkoppelung der Direkt-
zahlungen ist gefallen. Ich möchte noch einmal in Erin-
nerung rufen: 1992 wurden die Direktzahlungen einge-
führt, um die Preise in der Landwirtschaft auf
Weltmarktniveau zu senken. Im November haben die
Agrarminister von Bund und Ländern mehrheitlich ent-
schieden, das bisherige System zu einer einheitlichen
Flächenprämie vornehmlich zur – das will ich deutlich
sagen – Entlohnung für die Gemeinwohlleistungen der
Landwirtschaft weiterzuentwickeln. Ab 2005 soll die
Entkoppelung angewandt werden. – Das ist die Situa-
tion.
In der aktuellen Diskussion geht es jetzt darum, wie
die praktische nationale Umsetzung erfolgt. Ich möchte
hinzufügen, dass es um etwas mehr geht: Bei dieser na-
tionalen Diskussion dürfen der europäische und der glo-
bale Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden.
Auch die Orientierung am Verhalten unserer europäi-
schen Nachbarn – das klang gerade bei Frau Mortler an –
ist bei der nationalen Ausgestaltung notwendig. Denn
die Zielsetzung – das möchte ich aus meiner Sicht
sagen – ist klar: Das ist eine Flächenprämie, eine ein-
heitliche Flächenprämie. Aber der Umsetzungsweg ist
von großer Bedeutung; denn die Wahl des Weges ent-
scheidet darüber, wer den Weg mitgehen kann und wie
viele auf der Strecke bleiben. Die Wahl des Weges, der
jetzt gefunden wird, bestimmt die Agrarstruktur von
morgen. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass ein
wirklich abgestimmtes und einheitliches Vorgehen – so-
fern das möglich ist – auch der Bundesländer wün-
schenswert ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Denn die Umsetzung bestimmt die Leistungsfähigkeit
und Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft. Sie be-
stimmt das Aussehen und die Gestalt der Kulturland-
schaften, die ja bei der FDP im Vordergrund stehen.

Ich möchte auch zur WTO etwas sagen. Die WTO-
Verhandlungen in Cancun sind zwar gescheitert, aber
trotz der Verzögerungen, die eingetreten sind, hat nie-
mand das Interesse an der Doha-Runde verloren. Es soll
weitergehen. Es geht auch darum, dass künftig das euro-
päische Landwirtschaftsmodell mit seinen hohen Stan-
dards im Tierschutz, im Natur- und Umweltschutz in den
weiteren WTO-Verhandlungen verteidigt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Gerade die Staaten der Dritten Welt haben erkannt, dass
der Fehlschlag für sie kein Sieg war, sondern dass alle
verlieren, wenn das multilaterale Handelssystem beschä-
digt wird. Die Europäische Union hat im Vorfeld von
Cancun viele Vorleistungen erbracht. Auch die anderen
WTO-Mitglieder müssen Farbe bekennen, auch sie müs-
sen zu Zugeständnissen bereit sein, wenn die Entwick-
lungsrunde zu einem Erfolg werden soll.

In der „FAZ“ konnte man vor einigen Wochen lesen,
dass der Schweizer WTO-Botschafter die Handelsver-
handlungen mit der Fruchtsaftgewinnung verglichen hat:
Auch in Handelsrunden dürfe man den Druck erst erhö-
hen und die Früchte erst pressen, wenn sie wirklich reif
sind.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb ist es umso wichtiger, für das europäische Land-
wirtschaftsmodell zu werben, bis die Zeit reif ist, um es
in den Verhandlungen abzusichern.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Im letzten Frühjahr wurde diesem europäischen

Landwirtschaftsmodell in dem Harbinson-Papier zu
wenig Beachtung geschenkt. Ich möchte noch einmal er-
wähnen, dass Deutschland ein zusätzliches Problem hat:






(A) (C)



(B) (D)


Bernhard Schulte-Drüggelte

die unzureichende Vertretung der deutschen Interessen
durch die Ministerin.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Das war in den Verhandlungen vor der Konferenz in
Cancun auch erkennbar, als die Landwirtschaft als eine
Art Wechselgeld für andere Ressorts genutzt werden
sollte.


(Zuruf von der SPD: Schauen Sie doch einmal Ihre eigenen Anträge an!)


– Ich schaue auch einmal zu Ihnen!
In der jetzigen Situation der Landwirtschaft – global

wie europäisch – wird durch Rot-Grün – fast hätte ich
gesagt: Grün – in keiner Weise Rücksicht auf die
schwierige Lage der Landwirtschaft genommen. Denken
Sie doch an das merkwürdige Schlagwort vom „Steuer-
vergünstigungsabbaugesetz“, das Sie eingebracht haben:
Modulation im nationalen Alleingang. Auch im Haus-
haltsbegleitgesetz wurde keine Rücksicht auf die
schwierige Lage der Landwirtschaft in Deutschland ge-
nommen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die wichtige, künftig zu lösende Frage ist doch: Wie

sollen die Leistungen der Landwirtschaft für die Allge-
meinheit in einem internationalen Handelsvertrag Be-
rücksichtigung finden? Es geht in der derzeitigen Dis-
kussion nicht einfach nur darum, wie die FDP schreibt,
die Herausforderungen der WTO und der EU-Osterwei-
terung mit der Kulturlandschaftsprämie zu meistern.

Ich meine, das ist zu wenig: Wir wollen die künftigen
Herausforderungen mit dem europäischen Agrarmodell
meistern; Freihandel allein ist keine Lösung. Deshalb
werden wir den FDP-Antrag nicht unterstützen.

Es geht darum, sich zur Fortsetzung der Verhandlun-
gen zu bekennen und die Absicherung des europäischen
Agrarmodells zu fordern und auch durchzusetzen. Wir
wollen dieses europäische Modell einer umweltfreundli-
chen, nachhaltigen und multifunktionalen Land-
wirtschaft. Wir wollen eine leistungsfähige, wettbe-
werbsfähige Landwirtschaft in Deutschland, eine
flächendeckende Landwirtschaft, die neben der Nah-
rungsmittel- und Rohstoffproduktion auch die Gestal-
tung und Pflege der Kulturlandschaft übernimmt und
auch in Zukunft übernehmen kann.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508618500

Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-

schusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft auf Drucksache 15/1841 zu dem Antrag der
Fraktion der FDP mit dem Titel „Agrarpolitische He-
rausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit
der Kulturlandschaftsprämie meistern“. Der Ausschuss
empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung des Ausschusses? – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
CDU/CSU gegen die Stimmen der FDP angenommen
worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes

(1. MADGÄndG)

– Drucksache 15/1959 –

(Erste Beratung 75. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidi-
gungsausschusses (11. Ausschuss)

– Drucksache 15/2274 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Thomas Kossendey
Rainer Arnold

Nach interfraktioneller Vereinbarung ist für die Aus-
sprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Widerspruch
gibt es nicht. Dann ist es so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst
der Parlamentarische Staatssekretär Walter Kolbow.

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1508618600


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unsere langjährigen Erfahrungen aus den Auslandsein-
sätzen der Bundeswehr haben für den Bereich des Mili-
tärischen Abschirmdienstes gesetzgeberischen Hand-
lungsbedarf aufgezeigt. Das MAD-Gesetz vom
20. Dezember 1990 bedurfte wegen des im vergangenen
Jahrzehnt grundlegend gewandelten Aufgabenspektrums
unserer Bundeswehr dringend einer Anpassung.

Bislang war eine Verwendung des Militärischen Ab-
schirmdienstes zum Schutz eines deutschen Bundes-
wehrkontingents im Auslandseinsatz nicht zweifelsfrei
möglich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine
Lücke geschlossen und die Rechtslage klargestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Risiken für die
militärische Sicherheit und für die Sicherheit des einzel-
nen Soldaten im Rahmen eines Auslandseinsatzes der
Bundeswehr erfordern spezifische Regelungen. Das
Spektrum der Risiken im Auslandseinsatz reicht von den
allgemeinen Gefahren, die von Kampfhandlungen regu-
lärer oder irregulärer Kräfte der Konfliktparteien ausge-
hen, über die klassischen Szenarien nachrichtendienstli-
cher Tätigkeiten, der Spionage und der Sabotage durch
sicherheitsgefährdende Kräfte bis hin zur Bedrohung
durch terroristische und sonstige kriminelle Kräfte.

Zusätzliche Gefahren können sich aus einem weitge-
hend unbekannten kulturellen und sozialen Umfeld, in-
stabilen politischen Verhältnissen und Netzwerken von
Kriminalität und im Untergrund tätigen, an Instabilität
interessierten Kräften ergeben. Gerade auch die Gefahr
von Gewaltaktionen terroristischer bzw. ideologisch mo-
tivierter Täter erfordert gezielte Maßnahmen des Schut-






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Walter Kolbow

zes und der Absicherung, um die Einsatzbereitschaft der
Truppe im Rahmen des Möglichen zu gewährleisten.

Somit wäre es weder akzeptabel noch vermittelbar,
dass Soldatinnen und Soldaten während der generell we-
sentlich bedrohlicheren Lage in einem Auslandseinsatz
ein geringerer Schutz durch den MAD zukommen würde
als während des alltäglichen Dienstes im Inland.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die
Bundesregierung auf diese Bedrohungen. Der Gesetz-
entwurf weist dem MAD ausdrücklich die Aufgabe zu,
im Rahmen besonderer Auslandsverwendungen der
Bundeswehr auch im Ausland tätig zu werden. Dazu
wird dem MAD die Aufgabe übertragen, bei Einsätzen
der Bundeswehr Informationen, sach- und personenbe-
zogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu sam-
meln und auszuwerten und so zur Einsatzbereitschaft
und zum Schutz des jeweiligen Bundeswehrkontingents
im Ausland wesentlich beizutragen.

Diese Aufgabe wird räumlich auf die Liegenschaften
begrenzt, in denen sich die Dienststellen und Einrichtun-
gen der Truppe befinden. Damit ist zum einen eine klare
Abgrenzung der Kompetenzen zwischen MAD und Bun-
desnachrichtendienst garantiert, zum anderen wird so die
selbstverständlich erforderliche Zusammenarbeit mit
dem BND im Gesetzentwurf auch für besondere Aus-
landsverwendungen ausdrücklich festgeschrieben.

Künftig dürfen in den Einsatzgebieten Informationen
über Personen und Personengruppen, die nicht zum Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
gehören, ausgewertet werden. Dies gilt aber nur dann,
wenn sich deren Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen
die eingesetzten Personen, Dienststellen oder Einrich-
tungen der Bundeswehr richten. Die Aufgaben und Be-
fugnisse werden in zeitlicher und räumlicher Hinsicht
ausdrücklich auf die konkrete Auslandsverwendung der
Bundeswehr begrenzt. Zugleich verpflichtet sich die
Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf,
das Parlamentarische Kontrollgremium vor Beginn über
Art und Umfang des geplanten Einsatzes des Militäri-
schen Abschirmdienstes zu unterrichten. Damit ist auch
die parlamentarische Kontrolle eines Auslandseinsat-
zes des MAD umfassend gewährleistet.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf einer
Forderung des Bundesbeauftragten für Datenschutz ent-
sprochen, da die automatisierte Übermittlung personen-
bezogener Daten aus dem Personalführungs- und Infor-
mationssystem der Bundeswehr an den MAD auf eine
gesicherte Rechtsgrundlage gestellt wird. Da der MAD
in erster Linie verfassungsfeindliche und sicherheitsge-
fährdende Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen
abzuwehren hat, muss er die Bundeswehrzugehörigkeit
von Betroffenen durch den Zugriff auf diese Daten über-
prüfen können, um seine Zuständigkeit und damit die
rechtliche Zulässigkeit seines Tätigwerdens festzustel-
len.

Mit diesem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände-
rung des MAD-Gesetzes wird also den wesentlich ge-
wandelten Aufgaben der Bundeswehr auch auf dem sen-
siblen Gebiet des Einsatzes des MAD bei besonderer
Auslandsverwendung zum Schutze deutscher Bundes-
wehrangehöriger im Einsatzgebiet Rechnung getragen.
So stellen wir sicher, dass für die Truppe und die Bun-
deswehrkontingente auch bei Auslandseinsätzen ein dem
Inland vergleichbares Schutzniveau erreicht und auf eine
gesicherte rechtliche Grundlage gestellt wird.

Deshalb bitte ich Sie ausdrücklich um Ihre Zustim-
mung zu dem für die Angehörigen der Bundeswehr, die
sich im Auslandseinsatz befinden, wichtigen Gesetzent-
wurf. Ich nutze auch die Gelegenheit, um den Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern des Militärischen Abschirm-
dienstes für ihre gute Arbeit zu danken.

Auch Ihnen danke ich für das Zuhören.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508618700

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hans Raidel.


Hans Raidel (CSU):
Rede ID: ID1508618800

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Auf die Terroranschläge vom 11. September
2001 hat die Bundesregierung mit so genannten Sicher-
heitspaketen reagiert. Darin wurde auch die Ausweitung
der Kompetenzen des MAD bei Auslandseinsätzen an-
geregt. Bisher waren Angehörige des MAD mangels ge-
setzlicher Regelungen bei Auslandseinsätzen der Bun-
deswehr offiziell nicht präsent. Dennoch wurden sie
unter der Legende „Sicherheitspersonal“ eingesetzt, was
bei den betroffenen Soldaten die Forderung nach
Rechtssicherheit laut werden ließ – ein berechtigtes An-
liegen.

Wichtig ist, dass der MAD die Bundeswehr unter an-
derem vor dem Eindringen von Terroristen schützt, da
die Bundeswehr durch den Umgang mit Waffen und
Sprengstoffen ein verlockendes Ziel für Terrorangriffe
sein kann. Es gab ja schon einmal einen Gesetzentwurf,
nämlich den vom 11. Februar 2002. In ihm stand ge-
schrieben: Das Aufgabenspektrum soll ausgeweitet wer-
den. Der MAD wird ermächtigt.

Für diesen tauglichen Entwurf hatten wir von der
CDU/CSU durchaus Sympathien, da er unserem Antrag
„Sicherheit 21“ entsprach, in dem wir gefordert hatten,
den MAD zu stärken. Dieser Entwurf wurde nie im Par-
lament beraten, weil die Grünen dagegen waren. Die Be-
fugnisse des MAD gingen ihnen damals unbegreiflicher-
weise zu weit.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja!)


Im neuen Entwurf vom 10. November 2003 heißt es
jetzt: „ … soll ergänzt werden, um bei Auslandsverwen-
dungen … ein vergleichbares Schutzniveau … wie im
Inland zu erreichen.“ Um diese Einschränkung zu ka-
schieren, heißt es jetzt weiter: „Der MAD wird aus-
drücklich beauftragt“. Auf Drängen der Grünen soll der
Einsatz im Ausland auf Liegenschaften der Truppe be-
schränkt sein. Das heißt unter anderem, dass der MAD






(A) (C)



(B) (D)


Hans Raidel

Arbeitskräfte, die für die Bundeswehr im Ausland arbei-
ten, überprüfen darf. Allerdings ist ihm die Möglichkeit
verwehrt, Aufklärungsnetze im Einsatzland aufzubauen.
Diese Lücke soll durch Kooperation mit dem BND ge-
schlossen werden. Es ist aber sehr fraglich, ob der BND
diese Lücke schließen kann.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fragen Sie ihn doch mal!)


– Ich habe ja gefragt!
Nach unserer Auffassung sind die Vorbehalte der

Grünen praxisfremd und stellen möglicherweise ein Si-
cherheitsrisiko für die gesamte Bundeswehr im Einsatz
dar.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sind in der Sache ungerechtfertigt, da Aufklärung
auch außerhalb von militärischen Liegenschaften erfor-
derlich ist. Die Grünen gehen offensichtlich von deut-
schen Inlandsverhältnissen aus, die im Ausland so aber
nie anzutreffen sind.

Zwar ist es zu begrüßen, dass endlich ein Gesetzent-
wurf vorgelegt wird, doch wird die bisherige Gesetzes-
lücke nur teilweise geschlossen. Da die Bundesregierung
hinter ihrem ersten Entwurf zurückbleibt – Feigheit vor
dem Freund, könnte man hier sagen – und damit die Ar-
beit des MAD nicht wirklich praxisgerecht fördert, leh-
nen wir diesen Gesetzentwurf ab. Ein praxisfernes und
damit schlechtes Gesetz hilft niemandem.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508618900

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hans-Christian

Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-
gen! Herr Raidel, ich kann überhaupt nicht verstehen,
wie Sie dieses Gesetz und vor allen Dingen den Bundes-
nachrichtendienst so schlecht machen können. Ich
komme ja in eine ganz verzwickte Rolle, wenn ich hier
nun den Bundesnachrichtendienst in seiner Arbeit ver-
teidigen soll.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Sie sollten sich etwas mehr informieren, bevor Sie so
eine Rede halten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Dann wüssten Sie nämlich, dass es sehr wohl auch Auf-
gabe des Bundesnachrichtendienstes ist, sich im Ausland
mit militärischen Verhältnissen, mit militärischen Gefah-
ren – auch für die Bundeswehr – und mit militärischen
Aktivitäten zu befassen.


(Hans Raidel [CDU/CSU]: Habe ich ja gesagt! – Rainer Funke [FDP]: Tut er ja auch!)

Der Bundesnachrichtendienst hat extra dafür ausgebil-
dete Leute. Das wollen wir hier aber nicht im Einzelnen
ausführen.


(Hans Raidel [CDU/CSU]: Sie tun es aber! Sie haben nicht zugehört, das ist das Problem!)


Das heißt, Ihre Kritik liegt völlig neben der Sache.
Auch wir haben zur Kenntnis genommen – ich sehr

leidvoll –, dass die Bundeswehr im Ausland in vielen
Bereichen tätig ist. Wir haben auch zur Kenntnis genom-
men, dass der Militärische Abschirmdienst, der Sicher-
heit für die Soldaten und den Schutz der Soldaten vor In-
filtration, vor Spionage, vor möglichen terroristischen
Angriffen und Ähnlichem gewährleisten soll, dies in der
Vergangenheit auf halb legaler Basis gemacht hat. Wir
sind uns ja einig, dass das nicht ganz in Ordnung gewe-
sen ist.

Deshalb hat das Bundesverteidigungsministerium nun
diesen Vorschlag vorgelegt. Sie haben Recht, es gab vor-
her einen anderen Vorschlag. Wir haben gesagt: Aus gu-
tem Grund ist in der Bundesrepublik Deutschland, ganz
anders als in vielen anderen Ländern, die Tätigkeit der
Nachrichtendienste, der Geheimdienste, ganz besonders
geregelt. Eine der ganz wichtigen Regelungen, die wir
auch nicht ändern wollen und nicht ändern dürfen, ist,
dass die auslandsgeheimdienstliche Tätigkeit und die in-
landsgeheimdienstliche Tätigkeit streng getrennt sind.
Das sind ganz unterschiedliche Organisationen mit ganz
unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.


(Hans Raidel [CDU/CSU]: Alles bekannt!)

Wir haben gesagt: Wir wollen diesen Grundsatz nicht

deshalb, weil nun die Bundeswehr im Ausland tätig ist,
durchbrechen. Vielmehr wollen wir diesen Grundsatz
möglichst aufrechterhalten. Deshalb haben wir – Vertre-
ter unserer Fraktion, Vertreter des Bundesverteidigungs-
ministeriums und andere – uns zusammengesetzt, nach-
dem der neue Vorschlag vorlag, und haben diesen
Gesetzentwurf geboren. Ich finde, das ist genau der rich-
tige Weg, wie man die Arbeit dieser Dienste nach wie
vor ganz sauber trennen kann.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Soweit die Bundeswehr im Ausland tätig ist und sich
dort in Unterkünften und in anderen Einrichtungen tum-
melt, wird auch der MAD tätig.


(Hans Raidel [CDU/CSU]: Soldaten tummeln sich nicht!)


Es gab ja in der Zeitung den Vorwurf bzw. das Gerücht
– oder wie auch immer ich das bezeichnen soll –, dass
ein Koch, der aus dem einheimischen Bereich gekom-
men ist, die Bundeswehr irgendwie unterwandern
wollte. Um dem vorzubeugen, haben wir gesagt: Der
Sachverstand des MAD muss in die dortige Kaserne
bzw. Einrichtung hinein, um das zu verhindern, um zu
kontrollieren, Gespräche zu führen und die Leute zu
überprüfen. So weit sind wir mitgegangen.

Wir haben aber nicht eingesehen, warum der MAD in
Afghanistan oder anderen Ländern, im Kosovo oder wo






(A) (C)



(B) (D)


Hans-Christian Ströbele

auch immer, ein eigenes Informationsnetz aufbauen
soll. Das ist Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes. Der
Bundesnachrichtendienst hat immer wieder betont – Herr
Hanning hat das auch in der Öffentlichkeit getan –, dass
er sich durchaus in der Lage sieht, diese Aufgabe wahr-
zunehmen. Wenn gefährdende Erkenntnisse vorliegen,
dann kann der Bundesnachrichtendienst sie an den MAD
oder die dortigen Mitarbeiter weitergeben.

Für uns war es ganz entscheidend, dass die Regelun-
gen bezüglich der Liegenschaften keinesfalls zur Folge
haben dürfen, dass der MAD dort im Land ein Zelt oder
eine konspirative Wohnung einrichtet, von der aus er mit
nachrichtendienstlichen Mitteln selbst Informationen aus
dem Land einholt. Seine Tätigkeit – soweit sie mit nach-
richtendienstlichen Mitteln betrieben wird – muss sich
auf die Einrichtungen oder Liegenschaften – diesen Be-
griff haben wir gewählt – reduzieren. Der MAD kann
darüber hinaus natürlich Informationen von anderen öf-
fentlichen Stellen – aus dem Land, von Partnerdiensten
oder wem auch immer – einholen, um seine Aufgaben
wahrzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine saubere
Trennung, die sich, so hoffe ich, bewähren wird. Wenn
daran festgehalten wird, dann wird auch weiterhin
auseinander gehalten werden können, dass wir Inlands-
geheimdienste, den MAD, das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz, und einen Auslandsgeheimdienst, den Bun-
desnachrichtendienst, haben.

Neben der Tatsache, dass wir grundsätzliche politi-
sche Bedenken hätten, das zusammenzuführen, gibt es ja
auch ganz pragmatische Überlegungen. Wenn es meh-
rere Auslandsgeheimdienste gibt, die nebeneinander
Netze und Konkurrenzen entwickeln, führt das zu
Schwierigkeiten. Ein schlechtes Vorbild sind beispiels-
weise die USA. Ich glaube, sie haben 17 solcher Ge-
heimdienste. Sie benötigen inzwischen eine eigene Be-
hörde, um die Tätigkeiten der Geheimdienste
untereinander zu koordinieren, da es ansonsten unüber-
schaubar wäre. Davor wollen wir bewahrt sein.

Wir wollen auch nicht, dass die Geheimdienste sich
gegenseitig Konkurrenz machen. Deshalb sind die Auf-
gabenbereiche sehr sauber getrennt. Ich hoffe, das reicht.
In Liegenschaften wird der MAD tätig. Darüber hinaus
kann er bei öffentlichen Stellen nachfragen. Ein ganz
wichtiger Punkt ist, dass das von uns zur Kontrolle auch
des MAD geschaffene Parlamentarische Kontrollgre-
mium vor dem Einsatz des MAD unterrichtet werden
muss.

Ich hoffe, dass sich alle Betroffenen an diese Rege-
lung halten. Ich bin mir sicher, dass dann all die Gefah-
ren, die sonst mit einer Vermengung der Aufgaben der
verschiedenen Geheimdienste verbunden wären, nicht
entstehen.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508619000

Herr Kollege!


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Es reicht!)


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich denke, wir haben hier ein Gesetz geschaffen,
durch das sowohl den bürgerrechtlichen Vorstellungen
und Kriterien der Grünen als auch den Notwendigkeiten
der Praxis Rechnung getragen wird.

Danke.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Hans Raidel [CDU/CSU]: Der erste Entwurf wäre richtig gewesen! Den zweiten haben Sie verstümmelt! Deswegen reicht es eben nicht!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508619100

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Rainer Funke.


Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID1508619200

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um das

Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Die FDP wird dem
MAD-Änderungsgesetz zustimmen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Günther Friedrich Nolting [FDP]: So sind wir! – CarlLudwig Thiele [FDP]: Sehr richtig! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD], zu Abg. CarlLudwig Thiele [FDP] gewandt: Selbstverständlichkeiten muss man nicht noch betonen! – Hans Raidel [CDU/CSU]: Die Kleinen müssen mit wenig zufrieden sein! Das ist schon immer so gewesen!)


Seit der Verabschiedung des MAD-Gesetzes im
Jahre 1990 hat sich die weltpolitische Situation grundle-
gend geändert. Niemand hat sich im Jahre 1990 vorstel-
len können, dass die Bundeswehr immer häufiger zu
Auslandseinsätzen entsandt werden muss. Deswegen
war das MAD-Gesetz in der alten Fassung nicht auf
Auslandseinsätze zugeschnitten. Gerade wegen der be-
sonderen Bedrohung der militärischen Sicherheit und
der Sicherheit der Bundeswehrangehörigen im Ausland
muss eine Anpassung an diese spezielle Gefährdungssi-
tuation vorgenommen werden.


(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Leider wahr!)

Die Streitkräfte werden durch das MAD-Gesetz im

Inland besonders geschützt. Dies muss umso mehr bei
den gefährlichen Auslandseinsätzen gelten. Deswegen
begrüßen wir es, dass die deutschen Bundeswehrkontin-
gente bei besonderer Verwendung der Bundeswehr im
Ausland durch den MAD abgeschirmt werden.


(Beifall bei der FDP)

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine enge Koope-
ration mit dem Bundesnachrichtendienst. Ich bin auch
sicher, dass die Zusammenarbeit gut klappen wird.

Die Novellierung des MAD-Gesetzes ist auch not-
wendig, um die automatisierte Übermittlung personen-
bezogener Daten aus PERFIS auf eine gesicherte
Rechtsgrundlage zu stellen. Das sind im Übrigen alte
Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten, de-
nen wir durch diese Novellierung gerecht werden.






(A) (C)



(B) (D)


Rainer Funke

Ich bin froh, dass wir dieses Gesetz heute verabschie-

den können, da bereits in der letzten Legislaturperiode
ein entsprechender Anlauf genommen wurde, der dann
aber an einem Koalitionspartner gescheitert ist. Herr
Ströbele hat dazu Ausführungen gemacht. Die Streit-
kräfte haben nämlich Anspruch darauf, dass ihre Sicher-
heit von innen heraus durch den Militärischen Abschirm-
dienst gewährleistet wird und damit Hilfskonstruktionen,
die gelegentlich gewählt worden sind, obsolet werden.
Dieses Gesetz kommt im Hinblick auf die Auslandsein-
sätze der Bundeswehr spät, aber, wie ich hoffe, nicht zu
spät.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508619300

Das Wort hat jetzt die Kollegin Petra Pau.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508619400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Militärische Abschirmdienst soll künftig problemlos
im Ausland agieren können. Das ist der Sinn des vorlie-
genden Gesetzentwurfes. Damit wird legalisiert, was
auch bisher schon Usus war; denn der MAD war auch
vordem schon im Ausland tätig – illegal und damit ge-
setzlos.


(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Quatsch!)

Insofern ist die Formulierung, das Gesetz habe in erster
Linie eine klarstellende Funktion, eine sehr nette Um-
schreibung des Zustandes.


(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Keine Ahnung!)


Sie ist schlicht irreführend.

(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [frak -tionslos])

Bisher hat der MAD kein Recht, im Ausland tätig zu
werden. Er tat es dennoch. Die PDS im Bundestag hat
das mehrfach scharf kritisiert.


(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Es gibt keine PDS im Bundestag!)


Allerdings unterscheiden wir uns auch bezüglich des
vorliegenden Gesetzentwurfes von den einreichenden
Fraktionen, denn wir wollen keine Militarisierung der
Außenpolitik und somit auch keine Bundeswehr im
Ausland, die weltweit agiert.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


Die PDS will eine verkleinerte Bundeswehr, die sich auf
die Landesverteidigung beschränkt und daher abgerüs-
tet werden kann. Eine Landesverteidigung, die bei ihren
Leisten bleibt, braucht natürlich auch keinen militäri-
schen Geheimdienst, der durch die Welt schwadroniert.
Insofern ist unser Nein zu diesem Gesetzentwurf nur lo-
gisch. Unlogisch ist hingegen, wenn Sie behaupten, zu
Ihrem Gesetzentwurf gäbe es überhaupt keine Alternati-
ven. Es gibt selbstverständlich Alternativen. Sie müssten
dazu nur Ihr außenpolitisches Konzept auf strikt friedli-
che und zivile Optionen umstellen.

Ich erinnere daran, dass die Befugnisse aller deut-
schen Geheimdienste bereits im Rahmen der Terrorbe-
kämpfung erheblich erweitert wurden. Die PDS hat da-
vor gewarnt, zumal Geheimdienste von ihrem Wesen her
unkontrollierbar sind. Auch aus diesem Grunde lehnen
wir es ab, dem MAD weitere Vollmachten einzuräumen.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos] – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das wissen Sie ja besonders gut!)


– Ganz recht, wir wissen das und sind aus Erfahrung klü-
ger geworden. Das scheint bei anderen nicht so zu sein,
Herr Kollege.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos])


Schließlich will ich nicht spekulieren, man braucht es
aber auch nicht. Wer glaubt, der MAD beschränke sich
am Hindukusch oder wo auch immer auf das Innere von
Kasernenmauern oder Zeltplanen, der muss schon ober-
naiv sein, Kollege Ströbele.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos] – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das wissen Sie offensichtlich ganz genau! Wann waren Sie denn zuletzt am Hindukusch?)


Unter dem Strich etablieren Sie einen weiteren Aus-
landsgeheimdienst mit unbeschränkten Befugnissen und
Vernetzungen. Dazu sagt die PDS im Bundestag Nein.


(Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [fraktionslos] – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Gott sei Dank! Auf die Zustimmung haben wir auch keinen Wert gelegt!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508619500

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Klaas Hübner.


Klaas Hübner (SPD):
Rede ID: ID1508619600

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Der von Bundesminister Struck und General
Schneiderhan initiierte Transformationsprozess der Bun-
deswehr gibt der Bundeswehr die endgültige Struktur
zur Bewältigung ihrer zunehmend neuen Aufgaben,
nämlich der Durchführung friedensschaffender und frie-
denssichernder Maßnahmen. Die Aufteilung der Bun-
deswehr in Eingreifkräfte mit speziellen Fähigkeiten für
friedensschaffende Operationen, Stabilisierungskräfte
für friedensbewahrende Operationen und Unterstüt-
zungskräfte zur logistischen Begleitung der beiden erst-
genannten Kräfte und zur klassischen Landesverteidi-
gung wird die Bundeswehr in die Lage versetzen, ihren
internationalen Verpflichtungen noch besser nachzu-
kommen. Wir unterstützen den Bundesminister bei die-
sen Bemühungen ausdrücklich.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])







(A) (C)



(B) (D)


Klaas Hübner

Schon heute sind unsere im Ausland eingesetzten

Soldatinnen und Soldaten vor Ort hoch angesehen, re-
spektiert und zum Teil – man kann es fast so sagen – be-
liebt. Sie gehören damit zu den herausragenden Bot-
schaftern unseres Landes und tragen deutlich zu dem
guten Ansehen Deutschlands im internationalen Raum
bei. Dabei setzt sich die Truppe allerdings erheblichen
Risiken aus, wie wir in der Vergangenheit immer wieder
schmerzhaft haben erfahren müssen. Diese Rolle werden
sie in der Zukunft wahrscheinlich noch verstärkt wahr-
nehmen. Gerade deswegen ist es unsere zwingende Ver-
pflichtung, unseren Soldatinnen und Soldaten auch au-
ßerhalb der deutschen Grenzen den bestmöglichen
Schutz zu gewähren. Das heute zur Beratung vorlie-
gende MAD-Gesetz ist hierfür ein wichtiger Bestandteil.

Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf am
17. September 2003 eingebracht. Die vorgesehene Än-
derung ist notwendig, weil nach der jetzt gültigen Fas-
sung des MAD-Gesetzes eine Verwendung des MAD
zum Schutz eines deutschen Bundeswehrkontingentes
im Ausland nicht eindeutig geregelt ist. Durch den Ge-
setzentwurf wird nun ausdrücklich klargestellt, dass der
MAD für die Zukunft beauftragt ist, bei Auslandseinsät-
zen der Bundeswehr vor Ort tätig zu werden, um die
Einsatzbereitschaft und insbesondere die Sicherheit der
Angehörigen des deutschen Kontingents zu gewährleis-
ten. Dabei – Herr Raidel hat es angesprochen – darf der
MAD im Ausland räumlich nur innerhalb der Liegen-
schaften der Bundeswehr tätig werden – ich komme
darauf gleich noch zurück –, in denen sich Einrichtungen
der Truppe befinden. Außerhalb der Liegenschaften ist
er auf die Hilfe des BND angewiesen.

Dafür gibt es gute Gründe; Kollege Ströbele hat eben
darauf hingewiesen. Die Aufgabenteilung ergibt sich
vordergründig daraus, dass der MAD ein Inlandsnach-
richtendienst, der BND aber ein Auslandsnachrichten-
dienst ist. Die Aufgabe des BND ist die Beschaffung und
Auswertung von Informationen über das Ausland, sofern
diese von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
für die Bundesrepublik Deutschland sind. Die Hauptauf-
gabe des MAD besteht dagegen in der Sammlung von
Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestrebungen
innerhalb der Bundeswehr und Bestrebungen gegen die
Bundeswehr von außen sowie der Gewährleistung der
Sicherheit der Bundeswehrliegenschaften.

Herr Kollege Raidel, dies ist in meinen Augen ein ak-
zeptabler und guter Ansatz.


(Hans Raidel [CDU/CSU]: Nein, er geht nicht weit genug!)


– Ich komme gleich noch darauf zurück. Man kann sa-
gen: Der BND hat sich eine herausragende Kompetenz
erworben. Er ist aufgrund seiner Professionalität im
Ausland sehr geschätzt. Daran, dass die Amerikaner zur
Vorbereitung ihrer Intervention im Irak zum Großteil auf
ursprünglich durch den BND erhobene Informationen
zurückgegriffen haben, erkennt man, wie stark der BND
mittlerweile verankert ist und welche herausragende Be-
deutung er hat. Warum soll man also auf diese Kompe-
tenz nicht zurückgreifen? Warum soll man zwingend
eine Parallelkompetenz aufbauen, zumal Parallelkompe-
tenzen häufig zu Kompetenzüberschneidungen führen?


(Hans Raidel [CDU/CSU]: Warum haben Sie dann Ihren ersten Entwurf zurückgezogen? – Weil Sie ihn nicht durchsetzen konnten!)


– Ich komme gleich zu Ihnen, Herr Raidel. – Insofern ist
es sinnvoll, die bestehenden Strukturen zu überprüfen
und sie so zu nutzen, dass unsere Soldatinnen und Solda-
ten optimal geschützt sind.

Nun sind wir, Herr Kollege Ströbele, auf der einen
Seite von solchen Kompetenzüberschneidungen bei Ge-
heimdiensten, wie wir dies aus den Vereinigten Staaten
kennen, zum Glück weit entfernt.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wehret den Anfängen!)


Auf der anderen Seite kann man eine kritische Prüfung
unter dem Motto „Wehret den Anfängen“ durchaus
rechtfertigen.

Ich will aber deutlich sagen: Damit dieser Weg gang-
bar ist, ist es zwingend notwendig, dass die beiden
Dienste BND und MAD vor Ort reibungslos zusammen-
arbeiten. Wenn dies nicht klappt, dann wäre unser An-
satz nicht zufriedenstellend. Ich gehe fest davon aus,
dass die Bundesregierung diese Zusammenarbeit beglei-
ten und uns rechtzeitig unterrichten wird. Dieser Prozess
kann nach einem Jahr bewertet werden. Dann wird man
sehen, ob sich diese Idee in der Praxis bewährt hat.
Wenn dies der Fall ist, ist dies wunderbar. Wenn nicht,
werden wir mit Sicherheit neu zusammenkommen. Ich
habe den Kollegen Nachtwei im Ausschuss so verstan-
den, dass wir einer Bewertung mit Interesse entgegense-
hen.


(Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir bei allen Gesetzesprojekten!)


Der vorliegende Gesetzentwurf stellt daher im Ver-
gleich zu der jetzt gültigen Regelung eine deutliche Ver-
besserung dar. Er schafft die längst fällige Rechtssicher-
heit für die Tätigkeit des MAD im Ausland und trägt
dem zwingenden Erfordernis einer spürbaren Anhebung
des Schutzniveaus unserer Soldatinnen und Soldaten
Rechnung. Man sollte sich daher diesem Gesetz nicht
verweigern. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
erwarten mit Recht von uns, dass wir alles tun, was zum
Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten insbesondere
im Ausland beiträgt. Daher bitte ich alle Fraktionen die-
ses Hauses um Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508619700

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jürgen Herrmann.

Jürgen Herrmann (CDU):
Rede ID: ID1508619800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Vielleicht ist der große Unbekannte schon






(A) (C)



(B) (D)


Jürgen Herrmann

dabei, ein Lager im fernen Afghanistan auszuspionieren,
in dem Soldaten aus Deutschland ihren Dienst verrich-
ten. Vielleicht ist auch schon ein Netz von undurchsich-
tigen Helfershelfern an der Arbeit, um mit terroristi-
schen Mitteln großen Schaden anzurichten und die
Friedensmission zu gefährden. Das ist kein Horrorszena-
rio aus dem letzten „Matrix“-Streifen, sondern das
könnte heute schon Realität sein und ist bei der jetzigen
Sicherheitslage sicherlich nicht auszuschließen.

Deshalb – Hans Raidel hat das eben auch schon er-
wähnt – hatte die CDU/CSU-Fraktion schon kurz nach
dem Terrorangriff auf das World Trade Center am
11. September 2001 in ihrem Antrag „Sicherheit 21“ ge-
fordert, den Militärischen Abschirmdienst zu stärken.
Das ist auch geschehen, zumindest für die Tätigkeit des
MAD im Inland, aber leider nicht in dem Umfang, wie
wir es gewünscht und wie wir es für sinnvoll gehalten
haben.

Heute gilt daher mehr denn je: Verantwortlich ist man
nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was
man nicht tut. Wir sind dafür verantwortlich – unsere
Fraktion stellt sich dieser Aufgabe mit großer Überzeu-
gung –, die Soldatinnen und Soldaten, die im Auftrag
unseres Landes vor Ort sind, zu schützen. Es ist aber
nicht einfach so hinzunehmen, dass die Soldaten im In-
land besser geschützt werden sollen als ihre Kameraden
im Ausland.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist es dringend notwendig, die Arbeit des MAD
zum Schutz der Bundeswehr im Ausland auf eine so-
lide rechtliche Grundlage zu stellen, die es ermöglicht,
einen umfassenden Schutz zu gewährleisten und die
gleichen Arbeitsbedingungen wie im Inland zu schaffen.

Dies gilt unter anderem aus zwei Gründen. Erstens.
Zunächst haben die Männer und Frauen, die für
Deutschland im Ernstfall ihr Leben aufs Spiel setzen,
den größtmöglichen Schutz verdient. Zweitens. Wir ga-
rantieren mit diesem Schutz auch ihre Einsatzfähigkeit
und Einsatzbereitschaft. Der hier von der Bundesregie-
rung vorgelegte Gesetzentwurf bleibt meines Erachtens
auf halbem Wege stecken. Es grenzt an unterlassene Hil-
feleistung, die Arbeit des MAD lediglich auf die Liegen-
schaften der Bundeswehr zu beschränken.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht doch gar nicht da!)


Erst die Möglichkeit, außerhalb zu recherchieren und
einheimische Quellen zu nutzen, erlaubt es, das Sicher-
heitspuzzle zu vervollständigen und gezielte operative
Maßnahmen bereits im Vorfeld eines Anschlags zu ge-
währleisten.

Ich möchte meine Bedenken in einen Sachverhalt des
täglichen Lebens kleiden. Würden Sie sich eine Alarm-
anlage einbauen, die erst dann zum Einsatz kommt,
wenn die Einbrecher bereits in Ihr Haus eingestiegen
sind? Ich glaube, nicht. Genau deshalb hält es unsere
Fraktion auch für zu kurz gesprungen, wenn der MAD in
seiner Arbeit im Ausland so beschränkt wird. Mir geht
es nicht darum, dem BND irgendwelche Fähigkeiten
oder Kompetenzen abzusprechen, Herr Ströbele.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)


Im Gegenteil: Ein umfassendes Sicherheitssystem
kann erst dann optimal funktionieren, wenn alle Stellen
gut miteinander vernetzt sind und über kurze Kommuni-
kationswege verfügen. Aber ein umfassender Schutz un-
serer Soldaten im Auslandseinsatz ist nur dann erreicht,
wenn der MAD die Befugnis hat, Aufklärungsnetze im
Einsatzland aufzubauen. Hier klafft eine Sicherheitslü-
cke, die Sie hätten einfach schließen können.

Aber selbst Sie, verehrter Herr Minister Struck, haben
kein Hehl daraus gemacht, dass diese Beschränkung, die
wir übrigens den Kolleginnen und Kollegen der grünen
Fraktion zu verdanken haben, „nicht vernünftig“ sei. So
Ihre Ausführung in der „Frankfurter Rundschau“ vom
18. September 2003. Schon Ihr Vorgänger Minister
Scharping hatte sich an dieser Frage die Zähne bei den
Grünen ausgebissen.

Dass der BND diese Lücke schließen soll, reicht we-
der Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, noch Ihrem Vor-
gänger. Ich teile daher die Auffassung, dass der Bundes-
nachrichtendienst für die strategische Erkundung
zuständig sein muss, der MAD seine Informationssamm-
lung abwehrorientiert auszurichten hat.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Es stellt sich daher die Frage: Finden Sie es nicht

auch unverantwortlich, wenn den Männern und Frauen,
die sich ihrerseits für den bestmöglichen Schutz der zivi-
len Bevölkerung einsetzen, selbst der Schutz und die
größte Sicherheit für ihre Arbeit vorenthalten wird?


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!)


Dies gilt umso mehr, als Ihre neue und verstärkt auf Aus-
landseinsätze abgestimmte Einsatzkonzeption der Bun-
deswehr gerade hier ein hohes Gefährdungspotenzial für
unsere Soldatinnen und Soldaten mit sich bringt.

Wie leichtfertig teilweise aufgrund von Koalitions-
streitigkeiten mit dem Schutz unserer Soldaten umge-
gangen wird, ist offensichtlich.


(Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das ist doch Unsinn! Bauen Sie doch keinen Popanz auf!)


Ich erinnere insbesondere an die Aussage Ihres verteidi-
gungspolitischen Sprechers, Kollege Arnold, der auch
gerade anwesend ist und der in der Sitzung des Verteidi-
gungsausschusses, in der wir über den Gesetzentwurf
diskutiert haben,


(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine vertrauliche Sitzung! Passen Sie auf! – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Dafür können Sie rausfliegen!)


auch mehr Flexibilität beim Einsatz des MAD im Aus-
land für gut befunden hat. Diese sehr lobenswerte Äuße-
rung relativierte er aber gleich. Er opferte seine Auffas-
sung auf Kosten der Sicherheit der Soldatinnen und






(A) (C)



(B) (D)


Jürgen Herrmann

Soldaten mit der Aussage: Das Leben in einer Koalition
ist immer ein Kompromiss!


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden Sie nie lernen!)


Wir haben die politische Verantwortung dafür, den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAD, dessen ur-
eigenste Aufgabe es ist, Bundeswehrangehörige vor Ge-
fahren und terroristischen Angriffen zu schützen, den
besten Handlungsspielraum zu bieten. Sie müssen in die
Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zum Schutz der
Soldaten umfassend wahrnehmen zu können, ohne in ei-
ner rechtlichen Grauzone arbeiten zu müssen.

Dabei – das dürfte jedem klar sein – spielt das Zeit-
fenster eine nicht unwesentliche Rolle. Das haben die
Terrorangriffe der vergangenen Monate gezeigt. Machen
wir uns nichts vor: Reibungsverluste und Verzögerungen
zwischen MAD und BND können nicht ausgeschlossen
werden. Je schneller die Informationen an der richtigen
Stelle eingehen, desto eher können präventive bzw. res-
triktive Maßnahmen veranlasst werden.

Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf in dieser
Form nicht zustimmen, da hier fahrlässig darauf verzich-
tet wird, dem MAD alle erforderlichen rechtlichen
Grundlagen zu geben, die dringend erforderlich wären,
um den optimalen Schutz unserer Soldatinnen und Sol-
daten im Ausland zu gewährleisten.


(Beifall bei der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das war ziemlich daneben!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508619900

Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-

desregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Geset-
zes zur Änderung des MAD-Gesetzes. Der Verteidi-
gungsausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/2274, den
Gesetzentwurf anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die
dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die Stim-
men der CDU/CSU und zwei weiterer fraktionsloser Ab-
geordneter angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist damit bei dem eben festgestellten Stimmen-
verhältnis angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Kurt-
Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, Dr. Friedbert
Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
Russland für eine Ratifizierung des Kioto-
Protokolls gewinnen – Im Interesse des inter-
nationalen Klimaschutzes und eines Erfolges
des Emissionshandels
– Drucksache 15/2163 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Wider-
spruch gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst
der Abgeordnete Kurt-Dieter Grill.


Kurt-Dieter Grill (CDU):
Rede ID: ID1508620000

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Der Rio-Prozess und damit auch der Kioto-Pro-
zess sind das Ergebnis einer Phase der Weltpolitik, in der
Umwelt- und Entwicklungspolitik im Mittelpunkt der
Agenda der G-7-Treffen bis hin zu vielen anderen Tref-
fen der Staats- und Regierungschefs, aber auch der Par-
lamentarier gestanden haben. Das Kioto-Protokoll steht
sozusagen am Ende dieses Prozesses und stellt den Ver-
such dar, die Vereinbarungen von Rio in ein auf einzelne
Ziele gerichtetes Handeln umzusetzen.

Mir ist bei der Vorbereitung dieser Debatte durch den
Kopf gegangen, dass es eigentlich symptomatisch ist,
dass – wie wir gerade in dieser Woche erleben – die mi-
litärische Komponente der Außenpolitik stark an Be-
deutung gewonnen hat. Klaus Töpfer hat vor wenigen
Tagen festgestellt, dass heute eher von militärischer
Intervention die Rede ist als von der Intervention bzw.
der Konfliktvermeidung oder Konfliktdämpfung durch
Grünhelme.

Das ist nicht als Vorwurf gemeint; es kennzeichnet
vielmehr einen Wandel bezüglich der Bedeutung der
Themen. Deswegen ist es wichtig, dass hinsichtlich der
internationalen Umwelt- und Entwicklungspolitik, die
zugleich in erheblichen Maße auch Wirtschaftspolitik
ist, eine nüchterne Bilanz der Fakten zur Emissionsmin-
derung sowohl in Europa als auch bei uns in Deutsch-
land gezogen wird.

Wenn man die Statistiken und Untersuchungen zu-
grunde legt, in denen es um den europäischen und den
globalen Maßstab geht, dann stellt man fest, dass wir uns
von den Zielen des Kioto-Protokolls eher entfernen, als
dass wir sie erreichen. Dies muss uns große Sorgen ma-
chen.


(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Wohl wahr! Leider!)


Für eine positive Entwicklung der Klimapolitik, so wie
sie vereinbart ist, ist die Ratifizierung des Kioto-Proto-
kolls durch Russland, über die wir heute reden, von Be-
deutung; denn die völkerrechtliche Verbindlichkeit des
Kioto-Protokolls steht sozusagen vor dem Scheitern.
Deswegen haben wir uns in den letzten Wochen nach der
Debatte über unseren Antrag zum nationalen Alloka-
tionsplan entschlossen, einen entsprechenden Antrag






(A) (C)



(B) (D)


Kurt-Dieter Grill

vorzulegen. Ich sage ganz deutlich: Wir würden uns
freuen, wenn wir diesen gemeinsam verabschieden
könnten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Reinhard Loske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich habe in diesem Hause schon darauf hingewiesen,
dass es einen politischen Aufschrei gegeben hat, als klar
war, dass die USA das Kioto-Protokoll nicht ratifizieren
werden. Deshalb macht mich die jetzt herrschende Stille
stutzig, wenn es darum geht, dass Russland auf dem glei-
chen Wege ist. Ich glaube, jetzt lässt sich erkennen, dass
sich der eine oder andere Staat in der Weltgemeinschaft
hinter der Weigerung der USA, das Kioto-Protokoll zu
ratifizieren, versteckt hat, um nicht selber schwören zu
müssen; das war bequem. Aber nun treten die offensicht-
lichen Defizite zutage.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Probst hat
am 29. Oktober letzten Jahres auf einer Tagung in Mos-
kau aus Anlass der deutsch-russischen Umweltgespräche
gesagt: Der Unterschrift Russlands kommt entschei-
dende Bedeutung zu; denn sie ist ausschlaggebend für
das In-Kraft-Treten des Kioto-Protokolls. Recht hat sie!

Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass es in diesem
Hause eine gute Basis für Gemeinsamkeiten in dieser
Sache gibt, auch wenn ich aus Sicht der Union sicherlich
beklagen muss, dass etwa auf dem deutsch-russischen
Gipfel in Jekaterinburg das Thema Kioto-Protokoll gar
nicht angesprochen worden ist, und wenn ich deutlich
machen muss, dass wir es für ein schweres Versäumnis
halten, dass Herr Berlusconi das Wort „Kioto“ nicht in
das Protokoll über den letzten deutsch-russischen Gipfel,
an dem auch Herr Putin teilnahm, hat aufnehmen lassen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulrike Mehl [SPD])


Das, was jetzt geschieht, wird der strategischen Be-
deutung Russlands für das Gesamtkonzept überhaupt
nicht gerecht. Nun mag man darüber streiten, ob man in
einer öffentlichen Debatte auch sensible außenpolitische
Dinge ansprechen sollte. Aber wir können nicht über
westlich-demokratische Partner offen diskutieren und in
Richtung Osten – möglicherweise – schweigen. Das
finde ich nicht akzeptabel,


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP])


auch wenn ich deutlich unterstreichen möchte, dass die
Bedeutung Russlands weit über die Frage der Ratifizie-
rung des Kioto-Protokolls hinausgeht.

Die strategische Partnerschaft Russlands bei den
Energiereserven ist für Europa und insbesondere für
Deutschland ganz unbestritten wichtig. Deutschland
sollte diese strategische Partnerschaft nicht gefährden.
Dabei darf aber auch nicht vergessen werden, dass Russ-
land für den Umbau seiner Kraftwerkskapazitäten auf
das Effizienzniveau, das wir im Auge haben – das be-
deutet eine Verdoppelung der Effizienz des russischen
Kraftwerksparks –, 400 Milliarden Dollar braucht, ohne
bislang zu wissen, woher es dieses Kapital bekommen
soll.

Bei der Betrachtung der strategischen Partnerschaft
mit Russland muss noch ein weiterer Punkt berücksich-
tigt werden. Warum unterzeichnet Russland nicht die
Europäische Energiecharta? Ich möchte mich hierbei
auf den simplen, aber bedeutenden Punkt der Rechtssi-
cherheit ausländischer Investionen in Russland konzen-
trieren. Dass das nach den Vorgängen der letzten Monate
ein Thema für ausländische Investoren ist, kann nicht
ernsthaft bestritten werden. Darüber hinaus ist Russland
sicherlich auch ein Partner in der globalen und insbeson-
dere in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik.
Wenn man aber einmal betrachtet, was Vertreter der Re-
gierung in den Ausschüssen und Gespräche mit Kolle-
gen aus der Duma, mit russischen Politikern, zutage för-
dern, dann erkenne ich, dass es nicht um die Frage geht,
ob wir möglicherweise die Fakten gleich beurteilen.
Vielmehr berührt es mich zutiefst, dass wir aufgrund
mentaler Unterschiede anders an die Frage herangehen,
ob das, worüber wir diskutieren, eigentlich ein Problem
darstellt und was uns hinsichtlich der Zukunftsgestaltung
bewegen muss.

Ich erlaube mir deswegen trotz aller gebotenen Vor-
sicht, zu sagen: Russische Politiker ordnen die Charta
und das Kioto-Protokoll eher in die Kategorie alter kolo-
nialistischer Strukturen ein und empfinden sie weniger
als eine zukunftsgerichtete Politik der gemeinsamen Ver-
antwortung für Europa und die Welt. Der Schlüssel zur
Lösung der Probleme liegt in der Beantwortung der
Frage, ob wir in der Lage sind, unsere russischen Parla-
mentskollegen und die russische Regierung davon zu
überzeugen, dass es dem Westen bei der Ratifizierung
des Kioto-Protokolls nicht darum geht, kolonialistische
Strukturen aufzubauen, sondern darum, dass wir ge-
meinsam um eine Zukunft für unsere Kinder ringen, was
dringend notwendig ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP])


Das Thema ist auch für uns von erheblicher Bedeu-
tung: Was passiert, wenn die Ratifizierung des Kioto-
Protokolls scheitert, das Protokoll somit nicht völker-
rechtlich verbindlich wird und die gesamten Mechanis-
men nicht zur Geltung kommen? Frau Probst hat dazu in
Moskau einen richtigen Satz geäußert.


(Birgit Homburger [FDP]: Nur einen?)

– Der Satz stammt aus der Presseerklärung. Ob sie sonst
noch Kluges gesagt hat, Frau Homburger, kann ich nicht
nachprüfen. Ich formuliere es einmal so: Ich habe keinen
MAD.


(Zuruf des Abg. Horst Kubatschka [SPD])

– Auch das gebe ich zu, Herr Kubatschka.
Erst wenn das Protokoll in Kraft ist, können seine

ökonomischen Vorteile genutzt werden. Das heißt umge-
kehrt: Klimapolitik wird teuer, möglicherweise zu teuer,
und wir verlieren strategische Vorteile, wenn Russland
das Kioto-Protokoll nicht unterzeichnet. Deswegen stellt
sich nicht nur für Russland, sondern auch uns die Frage:






(A) (C)



(B) (D)


Kurt-Dieter Grill

Welche Konsequenzen ziehen Europa und Deutschland
im Falle des Scheiterns?

Wir diskutieren an dieser Stelle – ich sage es noch
einmal – nicht nur über Umweltpolitik, sondern auch
über Fragen von Wirtschaft und globalem Wettbe-
werb. Deswegen bitte ich Sie: Lassen Sie uns gemein-
sam versuchen, im Dialog mit allen Fraktionen der
Duma und mit der Regierung Russlands wie auch mit
Amerika Überzeugungsarbeit für die Ratifizierung des
Kioto-Protokolls zu leisten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508620100

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Ernst Ulrich von

Weizsäcker.


Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD):
Rede ID: ID1508620200

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Her-

ren! Lieber Herr Grill, ich bedanke mich sehr herzlich
für das Angebot zur Zusammenarbeit. Das ist in diesem
Zusammenhang in der Tat sehr angebracht. Wir sind uns
in der Zielsetzung weitestgehend einig. Es wäre für uns
alle gut, wenn Russland das Kioto-Protokoll ratifizierte.
Sie haben in Ihrem Antrag vollkommen richtig beschrie-
ben: Nach der amerikanischen Weigerung, das Protokoll
zu ratifizieren, liegt der Schlüssel ganz eindeutig bei
Russland.

Das war übrigens seitens der Amerikaner von vorn-
herein so geplant. Ich war selbst in Kioto und habe mit
Vertretern der amerikanischen Delegation gesprochen,
die noch schwer unter dem Eindruck eines nahezu ein-
stimmigen Votums des amerikanischen Senats standen,
keinerlei Klimaschutzabkommen zu unterschreiben,
wenn die Entwicklungsländer an diesem Klimaschutz
nicht in einem nennenswerten Umfang beteiligt würden.
Die ganze Konferenz in Kioto ist nur knapp einem De-
saster entgangen.

Wir Europäer und die Japaner haben die Amerikaner
gewissermaßen auf Knien gebeten, mitzumachen, und
sind dabei auf Granit gestoßen.

Schließlich ist der damalige Vizepräsident der USA,
Al Gore, eingeflogen und hat seine Delegation gewisser-
maßen zur Räson gebracht. Aber sie hat ihm dann die
Formel von 55 Prozent abgetrotzt, die genau zu dem Ziel
führen sollte, dass die USA, die nach Meinung des Se-
nats oder des Kongresses insgesamt überhaupt nicht da-
bei sein wollten, plus Russland das Zustandekommen ei-
nes rechtsgültigen Protokolls verhindern können. Das ist
insofern überhaupt keine Überraschung gewesen.

Herr Bundeskanzler Schröder und Herr Umweltmi-
nister Trittin wissen selbstverständlich, dass genau das
die Sachlage ist, und setzen sich, wo sie nur können, da-
für ein, dass Russland ratifiziert. Die Frage ist natürlich
nur: Mit welchen Mitteln? Wie sinnvoll ist es, auf Russ-
land zum Beispiel wirtschaftlichen Druck auszuüben?
Wir wissen, dass es nicht furchtbar viel Sinn machen
würde, auf Amerika wirtschaftlichen Druck auszuüben.
Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass die Ame-
rikaner großen Druck auf Russland ausüben, das Proto-
koll nicht zu ratifizieren. Wenn es nicht den Gegendruck
aus Europa gäbe – er existiert ja bereits –, dann wäre das
Kioto-Protokoll vielleicht schon längst wirklich tot. Ge-
genwärtig haben wir immer noch eine gewisse Hoff-
nung, dass es irgendwann doch in Kraft tritt.

Ich habe in Washington vor etwas über einem Jahr an
einer deutsch-amerikanischen Klimatagung mit Parla-
mentariern teilgenommen. Da hat ein Vertreter des
Außenministeriums, des State Departments, behauptet,
es werde keinerlei Druck auf Russland ausgeübt. Am
nächsten Morgen wurde über dieses Gespräch berichtet.
Dabei hat der Berichterstatter gesagt: Der Vertreter des
State Departments hat gesagt, es werde keinerlei Druck
auf Russland ausgeübt. Dann habe ich ein bisschen frech
dazwischengerufen: Und wir alle haben es geglaubt!
– Da gab es ein tosendes Gelächter auf allen Seiten, ins-
besondere bei den Amerikanern, weil sie wussten, dass
der Mann aus dem State Department frech gelogen hatte.

Natürlich ist da ein gewaltiger Druck ausgeübt wor-
den! Nur: Was machen wir in dieser Lage?

Wir haben die klimapolitisch interessierten Vertreter
der Duma vor einem Jahr nach Deutschland eingeladen.
Protokollarisch korrekt habe ich sie eingeladen. Die Idee
kam aber zweifellos von Herrn Minister Trittin und ich
bin ihm sehr dankbar dafür. Damals war die psychologi-
sche Lage noch gar nicht so schlecht. Die hierher Gereis-
ten waren im Großen und Ganzen der Meinung: Ja, wir
sollten das Kioto-Protokoll ratifizieren. – Aber schon
damals hat man uns gesagt: Solange Putin das nicht an
die Duma weiterleitet, können wir natürlich überhaupt
nichts machen. – Schon damals war also klar, dass es an
Putin hängt.

In der Zwischenzeit hat Ende September die wissen-
schaftlich orientierte Klimakonferenz in Moskau stattge-
funden, auf der auch Putin das Wort ergriffen hat. Er hat
ganz ausdrücklich gesagt, gegenwärtig könne man das
Protokoll noch nicht ratifizieren. Diese Konferenz war
insbesondere von Jurij Israel inspiriert worden, der in
der ganzen Welt als einer von denen bekannt ist, die seit
Jahrzehnten behaupten, es gebe überhaupt keinen Treib-
hauseffekt; wenn es ihn gäbe, wäre es gut für Russland.
Das heißt, die ganze Konferenz ist als eine Anti-Kioto-
Konferenz aufgebaut worden. Ausgerechnet auf dieser
Konferenz hat der russische Präsident Putin das Wort er-
griffen und gesagt: Wir werden im Moment gar nicht ra-
tifizieren können.

Die Kreml-Astrologen haben Putins Rede im Vorfeld
der russischen Parlamentswahl natürlich als böses Omen
gedeutet – und das war sie ja auch. Die Duma-Wahl im
Dezember hat dann Mehrheitsverhältnisse geschaffen,
durch die noch viel mehr am Präsidenten hängt.

Was wir seitens der SPD nicht akzeptieren können, ist
die Behauptung, dass sich die Bundesregierung in dieser
Sache passiv verhält. Es kommt einer Beleidigung be-
denklich nahe, wenn die Antragsteller von CDU und
CSU den Satz schreiben:






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker

Die Bundesregierung muss endlich damit beginnen,
aktiv bei der russischen Regierung für eine Ratifi-
zierung des Kioto-Protokolls zu werben.

(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Beleidigend ist das ganz bestimmt nicht! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Es gab zweifellos Events, bei denen dieses Engagement
nicht im Zentrum stand, aber wir sind für das Handeln
von Herrn Berlusconi auch nicht so ganz unmittelbar
verantwortlich.

Wir verstehen das Problem jedenfalls einigermaßen
gleichsinnig. Das kommt ja auch in den vernünftigen
Passagen Ihres Antrages zum Ausdruck. Es geht jetzt da-
rum, dass wir an die konstruktiven Passagen Ihres Antra-
ges anknüpfen und wieder vernünftige Klimapolitik ma-
chen. Die Frage ist: Wie?

Erstens muss man zur völkerrechtlichen Lage festhal-
ten: Die Klimarahmenkonvention ist in Kraft. Sie gebie-
tet in Art. 2, dass eine gefährliche Interaktion des Men-
schen mit dem Klima verhindert werden muss. Das ist
natürlich noch keine rechtsverbindliche Aussage darü-
ber, wie dieses im Einzelnen erreicht werden kann, aber
immerhin ein starker Baustein internationaler Klimapoli-
tik.

Zweitens, rechtlich sehr viel deutlicher, hat die EU
mit ihrer Emissionshandelsrichtlinie EU-Recht ge-
schaffen, an welches wir Deutsche uns selbstverständ-
lich halten. Das heißt, unsere Klimapolitik schwebt nicht
im rechtsfreien Raum.


(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Aber wir müssen doch die globalen Auswirkungen sehen!)


– Selbstverständlich, Frau Flachsbarth, müssen wir über
Europa hinaus internationale Klimapolitik machen. Da-
für wäre das Kioto-Protokoll außerordentlich hilfreich.
Aber wir müssen schon heute handeln und können nicht
einen möglicherweise erst in ferner Zukunft liegenden
Tag abwarten.

Wir sind in Bezug auf das Handeln der deutschen
Bundesregierung vielleicht unterschiedlicher Meinung,
aber auf der Basis einiger Ihrer Aussagen können wir
zweifellos zusammenkommen, insbesondere bezüglich
Ihrer Forderung, dass die Bundesregierung umfassend
und detailliert aufzeigt, welche konkreten Vorteile Russ-
land von einer Ratifizierung des Kioto-Protokolls hätte.
Diese Forderung ist absolut richtig. Dieser vernünftige
Ansatz ist aber wiederum nicht ganz neu. Genau genom-
men haben die Verhandlungsführer in Kioto – Frau
Dr. Merkel war ja damals Leiterin der deutschen Delega-
tion – allein schon durch die Wahl des Basisjahres für
die Reduktionsverpflichtungen Rücksicht auf Russland
genommen.

Frau Dr. Merkel hatte einige in ihrer Umgebung, da-
runter auch mich, gefragt, ob sie denn das Protokoll in
der Form, wie es damals formuliert war, akzeptieren
könne. Ich habe ausdrücklich Ja gesagt; denn die Alter-
native wäre gewesen, dass wir auf Jahre hinaus über-
haupt kein Protokoll gehabt hätten. Dieses Protokoll hat
aber nun einmal die bereits genannte Schwäche, die aus
russischer Sicht ein Pluspunkt für dieses Protokoll ist.
Denn durch die Wahl des Basisjahrs 1990 erhält Russ-
land einen ungeheuren geldwerten ökonomischen Vor-
teil. Für das Gastgeberland Japan war dagegen die Fest-
legung auf das Basisjahr 1990 eine Art Ohrfeige; denn
Japan hatte einen Großteil seiner klimapolitischen Haus-
aufgaben schon vor 1990 gemacht, sodass die neuen
Aufgaben Japan ganz besonders teuer zu stehen kom-
men. Bei In-Kraft-Treten des Kioto-Protokolls hätten
aber die Japaner Veranlassung gehabt, mit begierigen
Blicken auf die so genannte heiße Luft aus Russland zu
schauen; denn auf diese Weise wären sie verhältnismä-
ßig kostengünstig an CO2-Emissionslizenzen gekom-men. In der Bewertung dieses Umstandes gibt es sicher-
lich zwischen Opposition und Regierung gar keinen
Unterschied.

Weiterhin fordern Sie die Regierung auf, dem Bun-
destag denkbare Alternativen aufzuzeigen, wenn es vor-
läufig nicht zu einer Ratifizierung kommt. Dazu kann
ich nur sagen: Richtig, genau das ist jetzt unsere akuteste
Hausaufgabe. Wir müssen analysieren: Welche Spiel-
räume haben wir in einer Phase, in der – zu unser aller
Bedauern – das Kioto-Protokoll völkerrechtlich noch
nicht in Kraft ist? Das ist übrigens nicht nur eine Auf-
gabe für die Regierung, sondern auch für den Bundestag.

Lassen Sie mich dazu ein paar Gedanken ausbreiten,
die von dem breiten Einverständnis ausgehen, dass das
Kioto-Protokoll ratifiziert werden sollte.

Der Erfolg versprechende Ansatz, den ich einmal als
Plan B bezeichnen möchte – das ist eine heute ganz übli-
che Vokabel –, geht davon aus, dass die CO2-Emissions-minderungen bei uns in Deutschland, aber auch in ande-
ren Ländern mit einer Modernisierung der
Technologie und der Wirtschaft einhergehen. Man
kann seit Mitte der 1970er-Jahre beobachten, dass die
Energieintensität der Wirtschaft der technisch fortschritt-
lichsten Länder fortlaufend abgenommen hat. Umge-
kehrt ist natürlich die Energieproduktivität entsprechend
gewachsen. Dieser Trend hat sich weltweit durchgesetzt,
auch wenn er in Ländern mit extrem niedrigen Energie-
kosten spürbar langsamer abläuft. Russland hat noch im-
mer sehr niedrige Energiekosten. Das hat eine Tradition,
die auf Lenin zurückgeht – seinerzeit eine politische Ent-
scheidung, die zu Beginn der Industrialisierung dem da-
mals sehr armen russischen Volk einen Zugang zu Elek-
trizität verschaffen sollte. Aber es war auch eine
Einladung zu einer Energieverschwendung, letzten En-
des zu einer sagenhaften Energieverschwendung, die der
russischen Volkswirtschaft sehr geschadet hat. Nach der
Wende sind die Energiekosten auch in Russland den
Weltmarktkosten etwas angeglichen worden; aber sie
sind noch immer sehr niedrig. Diese niedrigen Energie-
kosten halten noch heute manche technisch völlig veral-
teten Grundstoffindustrien am Leben. Das ist nicht gut
für die Entwicklung neuer Technologien, auf die Russ-
land aber um seiner weltweiten Konkurrenzfähigkeit
willen dringend angewiesen wäre.

Das wäre also der Grundtenor von Plan B: zu beto-
nen, dass die eigentliche Fortschrittsrichtung Verminde-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker

rung der Energieintensität heißt. Technisch ist es sogar
möglich, die Energieproduktivität noch wesentlich wei-
ter zu steigern, als in den letzten 30 Jahren geschehen.
Ein Faktor vier bei ihrer Erhöhung gilt als nachgewie-
sen. Wenn nun aber Länder wie Japan und Deutschland
einigermaßen entschlossen in die Ausschöpfung dieses
Potenzials eintreten, kann sehr bald der Moment kom-
men, in dem die Länder, die den neuen Trend verpassen,
hoffnungslos abgehängt werden. Wo stünde etwa De-
troit, wenn Deutschland oder Japan mit Massenfertigun-
gen von Autos begännen, die nur noch 2 bis 3 Liter pro
100 Kilometer brauchen? Oder wo bleiben die Entwick-
lungsländer, die einen wachsenden Teil ihrer teuren
Stromversorgung damit verschwenden, dass sie völlig
ineffiziente Klimaanlagen in ihren Hochhäusern instal-
lieren, während bei uns inzwischen Geräte hergestellt
werden, die nur noch ein Drittel des Stroms brauchen?

Ein weiteres Element der Plan-B-Strategie kann der
Ausbau von klimapolitisch motivierten Geschäften zwi-
schen Nord und Süd sein. Das bezeichnen Sie auch in Ih-
rem Antrag als attraktiv.

Das stärkste Argument für Russland wie für Amerika
wäre es, wenn es an der Wall Street hieße, die Firmen
und Länder, die mit Verschwendungstechnologien ope-
rieren, würden abgehängt. Das wäre auch ein Motiv für
Russland, sich sehr rasch zu besinnen.

Man braucht bei der Analyse der ökologischen Fol-
gen nicht so weit zu gehen wie der führende britische
Wissenschaftsberater David King, der angesichts neuer
Studien zu der Aussage kommt, dass das Klimaproblem
noch ernster als die Terrorgefahr sei, womit er schwere
Vorwürfe gegen die Regierung Bush verbindet.


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508620300

Herr Kollege, achten Sie bitte auf die Zeit?

Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD):
Rede ID: ID1508620400

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sind

es der Modernität unserer Wirtschaft und unseren Kin-
dern und Enkeln schuldig, den Klimaschutz unter jedwe-
der diplomatischen Bedingung ernsthaft voranzutreiben.
Lassen Sie uns das, soweit es irgend geht, gemeinsam
tun!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508620500

Danke schön. – Das Wort hat jetzt die Abgeordnete

Birgit Homburger.

Birgit Homburger (FDP):
Rede ID: ID1508620600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir diskutieren heute nicht zum ersten Mal über die Ra-
tifizierung des Kioto-Protokolls und die Frage, welche
Konsequenzen sich ergeben, wenn es nicht in Kraft tritt.
Man muss feststellen, dass die Situation immer prekärer
und die Sache immer wichtiger und dringlicher wird. In
Europa, auch in der Bundesrepublik Deutschland, stehen
wir kurz vor der Einführung eines Emissionshandelssys-
tems. Dieses Emissionshandelssystem ist mit dem Kioto-
Protokoll eng verknüpft.

Die Tatsache, dass das Kioto-Protokoll von mindes-
tens 55 Staaten ratifiziert werden muss, die zusammen
für mindestens 55 Prozent des weltweiten CO2-Aussto-ßes verantwortlich sind, führt zu erheblichen Problemen.
Inzwischen haben zwar 120 Staaten – das entspricht dem
Stand vom Ende des letzten Jahres – das Protokoll ratifi-
ziert; gemeinsam sind diese Staaten allerdings nur für
44,3 Prozent der Emissionen verantwortlich. Das heißt,
trotz aller Anstrengungen ist das Kioto-Protokoll nicht in
Kraft.

Wenn man sich die Annex-I-Staaten – sie sind in die-
sem Zusammenhang maßgeblich – anschaut, stellt man
fest, dass drei dieser Staaten das Protokoll noch nicht ra-
tifiziert haben: Der Anteil Australiens an den Emissio-
nen beträgt 2,1 Prozent, der Anteil Russlands
17,4 Prozent und der Anteil der USA 36,1 Prozent. Eine
vorbehaltlose Betrachtung zeigt definitiv, dass es eigent-
lich nur zwei Möglichkeiten gibt, um das Kioto-Proto-
koll in Kraft zu setzen: Entweder wir bringen Russland
oder die USA zu einer Ratifizierung.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Horst Kubatschka [SPD]: Und wen wollen Sie überzeugen? – Gegenruf des Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Ihr habt doch einen so guten Außenminister! Der kriegt das alles hin!)


– Dazu werde ich gleich noch etwas sagen.
Deswegen ist es wichtig, dass wir uns darum küm-

mern und in unseren Anstrengungen nicht nachlassen,
und zwar speziell mit Blick auf Russland. Ich finde
aber, man darf nicht nur über dieses eine Land reden. Ich
bin kein Fantast. Trotzdem: Unter internationalen Ge-
sichtspunkten müssen wir ein großes Interesse daran ha-
ben, dass sich irgendwann auch in den USA etwas be-
wegt. In einer solchen Debatte sollten wir gemeinsam
ins Auge fassen, die Anstrengungen mit Blick auf die
USA als einem befreundeten Land fortzuführen.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker [SPD] und des Abg. Dr. Reinhard Loske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Man muss für das Kioto-Protokoll werben. Die Bezie-
hungen zwischen Russland und der Bundesrepublik
Deutschland – um nicht zu sagen: zwischen Bundes-
kanzler Schröder und Präsident Putin – sind doch angeb-
lich so gut.


(Dirk Niebel [FDP]: Also eine Männerfreundschaft!)


– Eine Männerfreundschaft, wie es Herr Niebel aus-
drückt. Jetzt hat er sein Ziel, im Protokoll zu stehen, er-
reicht.


(Heiterkeit – Dirk Niebel [FDP]: Einmal mehr als der Kollege Kolb!)







(A) (C)



(B) (D)


Birgit Homburger

Es gibt also eine enge Verbindung. Trotzdem muss

ich sagen – hier unterstütze ich die Aussagen des Kolle-
gen Grill –: Ich bin enttäuscht darüber, wie wenig ernst
der Bundeskanzler die Sache bisher nimmt.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Ulrich Kelber [SPD]: Oppositionsgetöse!)


Lieber Herr von Weizsäcker, ich glaube zwar, dass der
Umweltminister weiß, es ihm aber egal ist, welche Kon-
sequenzen sich für den Emissionshandel in Deutschland
und für die deutsche Wirtschaft ergeben, wenn das
Kioto-Protokoll nicht in Kraft tritt. Ich habe aber lang-
sam große Zweifel daran, dass der Bundeskanzler das
weiß.


(Beifall bei der FDP – Ute Kumpf [SPD]: Der Bundeskanzler weiß alles, Frau Kollegin!)


Ohne ein In-Kraft-Treten des Kioto-Protokolls und
ohne flexible Instrumente wird der Emissionshandel
kaum funktionieren. Das wissen auch Sie. Zumindest
wird er viel teurer werden. Dadurch werden große Chan-
cen für den Klimaschutz und für die Exportchancen
deutscher regenerativer Energietechnik vergeben. Das
sind die Konsequenzen.

Deswegen erlaube ich mir an dieser Stelle einen klei-
nen Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen der CDU/
CSU-Fraktion: Wir teilen Ihren Antrag zwar in der
Grundrichtung; wir brauchen aber keinen neuen Bericht
der Bundesregierung. Mir wäre es viel lieber, die Bun-
desregierung würde uns einmal darüber berichten, wel-
che Anstrengungen sie international unternommen hat,
um Russland dazu zu bringen, das Kioto-Protokoll zu ra-
tifizieren.


(Beifall bei der FDP)

Es wäre mir viel lieber, die Bundesregierung würde uns
einmal berichten, welche Strategie sie verfolgt. Dann
könnte man gemeinsam darüber nachdenken, wie man
das Protokoll zu einem Erfolg führen kann.

Wenn wir nicht zu einer Ratifizierung kommen, ha-
ben wir ein Problem. Ich will dies an einem Beispiel
deutlich machen und damit nichts gegeneinander ausspie-
len, sondern nur einmal die Chancen, die im Emissions-
handel liegen, deutlich machen: Die Kosten für jede ver-
miedene Tonne CO2 liegen bei Nutzung der Photovoltaikin den Entwicklungsländern bei 5 Euro und in Deutsch-
land bei 500 Euro. Wenn man das weiß, dann weiß man
auch, welche wirtschaftlichen Potenziale vergeben wer-
den, wenn es nicht zu einer Ratifizierung kommt.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle ganz nüchtern
sagen: Wir sollten nicht gemeinsam im Plenum des
Deutschen Bundestages Krokodilstränen darüber vergie-
ßen, dass dieses Protokoll nicht in Kraft tritt, dass es von
Russland nicht ratifiziert worden ist. Ich erwarte viel-
mehr von der Bundesregierung, vom Bundesumweltmi-
nister und vom Bundeskanzler, dass sie uns im Plenum
des Deutschen Bundestages eine Strategie vortragen, wie
sie in Verhandlungen mit anderen Ländern bzw. Partnern
darauf hinwirken wollen, wie sie Russland, aber viel-
leicht auch die USA auf Dauer dazu bringen wollen, die-
ses Protokoll zu ratifizieren. Das ist jetzt nötig und dies
fordert die FDP.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508620700

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Reinhard Loske.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Homburger, in der Logik dessen, was Sie gesagt ha-
ben, wäre Bundeskanzler Kohl dafür verantwortlich ge-
wesen, dass der US-Senat 1997 mit 98 : 2 Stimmen be-
schlossen hat, nicht mehr in Sachen Klimaschutz zu
kooperieren. Das kann irgendwie nicht stimmen; das
werden Sie selber gemerkt haben.


(Lachen der Abg. Birgit Homburger [FDP])

Zum Thema. Das Kioto-Protokoll ist, anders als Prä-

sident Bush behauptet hat, keineswegs tot. Es lebt. Aber
das Protokoll befindet sich – das muss man ohne weite-
res sagen – in einem kritischen Zustand.

Wenn man sich einfach einmal die formalen Ergeb-
nisse ansieht, kann man sagen: Die Klimadiplomatie hat
in den letzten zehn Jahren eine ganze Menge erreicht.
Die Situation ist gar nicht so schlecht. Die Klimarah-
menkonvention ist seit 1994 in Kraft. Sie wurde mittler-
weile von 187 Staaten, das heißt von fast allen, unter-
zeichnet. Sie ist damit universelles Recht geworden. Das
ist ein großer Schritt nach vorn. Der Tochtervertrag, das
Kioto-Protokoll, wurde mittlerweile von 120 Staaten un-
terzeichnet. Auch damit gehört er schon fast – aber eben
nur fast – zum universellen Recht.

Damit das Kioto-Protokoll in Kraft treten kann, muss
es – das wurde bereits gesagt – von mindestens
55 Staaten ratifiziert werden, die gleichzeitig für min-
destens 55 Prozent der Emissionen der Industrieländer
verantwortlich sind. Das erste Ziel ist erreicht: Es haben
mehr als 55 Staaten ratifiziert. Das zweite Ziel ist noch
nicht erreicht: Es fehlen zwei Schwergewichte. Die Ver-
einigten Staaten bringen 36 Prozent der Emissionen der
Industrieländer auf die Waage, Russland 17 Prozent.
Während die US-Regierung dem Kioto-Protokoll feind-
lich gesonnen ist und das auch deutlich zum Ausdruck
gebracht hat, befindet es sich in Russland im Grunde ge-
nommen in einem Schwebezustand. Man muss sagen:
Wenn sich mit den USA und Russland eine Koalition der
Unwilligen bilden würde, wäre das Kioto-Protokoll tot.

Die Frage, vor der wir als Parlament, aber auch die
Regierung steht, ist: Wie sollen wir mit dieser Hängepar-
tie umgehen? Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen?
Ich will im Wesentlichen drei Schlüsse benennen und
kurz ausführen, was gemeint ist.

Erstens. Wir müssen Russlands Eigeninteresse an der
Ratifizierung des Kioto-Protokolls noch stärker wecken.

Zweitens. Die Freunde des Kioto-Protokolls – immer-
hin 120 Staaten – sollten sich keineswegs durch die Ver-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Reinhard Loske

zögerungstaktik aus dem Konzept bringen und ihren kli-
mapolitischen Handlungswillen dadurch beeinträchtigen
lassen.

Drittens. Außerhalb des Kioto-Protokolls sind alle in-
ternationalen Kooperationsmöglichkeiten im Sinne des
Klimaschutzes zu nutzen. Ich nenne hier als Paradebei-
spiel die Weltkonferenz für erneuerbare Energien im
Juni nächsten Jahres in Bonn. Es geht – das ist mir sehr
wichtig; dies sage ich etwas in Abgrenzung zu dem, was
Ernst von Weizsäcker gesagt hat – nicht um einen Plan B
zum Kioto-Protokoll, sondern um Kioto plus; so ver-
stehe jedenfalls ich das. Beides gehört zusammen.

Jetzt zu den Punkten im Einzelnen. Die russische Re-
gierung hat – das wurde schon angesprochen – im Rah-
men des Kioto-Protokolls enorm viele Zugeständnisse
bekommen. Das für Russland geltende Basisjahr 1990
bedeutet faktisch, dass man heute etwa ein Drittel unter
dem Niveau von 1990 liegt und bis 2012 nichts tun
muss. Das heißt, die Russen können auf dem Emissions-
markt als Verkäufer auftreten – wenn sie denn auftreten.
Das Argument der Russen, die Nachfrageseite sei da-
durch geschwächt worden, dass die Vereinigten Staaten
ausgestiegen sind, trägt – leider, möchte ich fast sagen –
nicht wirklich: Natürlich gibt es auch in Europa und in
Japan eine enorme Nachfrage, das heißt, es gibt viele
Mitgliedstaaten, die Emissionsrechte zukaufen müssen.
Die Nachfrageseite ist also keineswegs verschwunden,
sie ist noch da. Außerdem haben die Russen im Rahmen
der Senken-Thematik sehr viele großzügige Zuschrei-
bungen bekommen. Es geht hier nichts mehr: Wenn man
den Russen im Rahmen des Kioto-Protokolls noch wei-
tere Zugeständnisse machen würde, führte das faktisch
dazu, dass die ökologische Integrität des Protokolls aus-
gehöhlt würde; das ist nicht wünschenswert.

Geradezu abenteuerlich sind die Aussagen des so ge-
nannten Wirtschaftsberaters von Präsident Putin, Andrej
Illarionow heißt er. Seine These war vor wenigen Wo-
chen nachzulesen: Russland kann das Protokoll deshalb
nicht ratifizieren, weil jedes Prozent Wirtschaftswachs-
tum im Ergebnis einen Anstieg der CO2-Emissionen um2 Prozent mit sich bringen würde. Man darf sagen – ich
glaube, das ist auch diplomatisch gesehen nicht un-
freundlich –: Einen größeren Unfug hat man selten ge-
hört!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Fakt ist, dass die Einspar- und Effizienzpotenziale in
Russland wirklich sehr groß sind; Herr Kollege
Paziorek, Sie wissen das. Am 9. Januar erschien als Ant-
wort auf diese Position von Illarionow ein Artikel in der
„Moscow Times“, in dem es hieß: Wenn Russland die
Effizienzstandards der USA hätte, könnte es sein Brutto-
inlandsprodukt verdoppeln, ohne dass die Emissionen
– gegenüber heute – ansteigen würden. Wenn es das Ef-
fizienzniveau von Westeuropa oder gar Japan hätte,
könnte es sein Bruttoinlandsprodukt verdoppeln und
gleichzeitig noch die Emissionen senken. – Das heißt,
das Argument ist überhaupt nicht tragfähig.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Wer diese al-
ten, zentralistischen und ineffizienten Strukturen aus der
Sowjetzeit modernisieren will, der braucht Technologie
und der braucht Kapital; das kam schon zur Sprache.
Das zentrale Instrument dafür ist Joint Implementation;
das muss man der russischen Regierung klarmachen. Er-
freulich ist, finde ich, dass die Feinde des Kioto-Proto-
kolls in Russland – die Kommunisten und die Nationa-
listen – bei der Duma-Wahl keinen Stich bekommen
haben: Im Parlament gibt es eine Mehrheit für das Kioto-
Protokoll; auch die Industrie ist dafür. Man muss hoffen,
dass Präsident Putin im April, nachdem die Wahlen statt-
gefunden haben, zu einem positiven Ergebnis kommt.
Wenn das nicht der Fall wäre – auch das darf man viel-
leicht einmal sagen –, würde das wirklich ernsthafte Fra-
gen hinsichtlich der internationalen Zuverlässigkeit
Russlands und der Handlungsfähigkeit seiner parlamen-
tarischen und staatlichen Institutionen aufwerfen und
auch die Attraktivität Russlands als Investitionsstandort
erheblich beeinflussen. Es geht hier also um ein Eigenin-
teresse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir bitten die Bundesregierung, diesen Druck auch
weiterhin aufrechtzuerhalten, der – davon kann ich Ih-
nen ein Lied singen; ich bin selbst daran beteiligt gewe-
sen – natürlich schon existiert.

Jetzt komme ich zu meinem zweiten Punkt. Unabhän-
gig davon, ob Russland ratifiziert, sollten die Kioto-Mit-
gliedstaaten ihre Klimaschutzpolitik fortsetzen – aus
Gründen ihrer Vorbildfunktion, aber auch aus Gründen
des wirtschaftlichen Eigeninteresses, wie Ernst von
Weizsäcker schon beschrieben hat. Das ist auch der
Grund, warum wir gegen den CDU-Antrag stimmen; das
muss ich ganz klar sagen. Er hat nämlich einen Unterton,
der ungefähr so lautet: Wenn Russland ratifiziert, dann
bricht der ganze Klimaschutzprozess zusammen.


(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch!)


Das ist aber keineswegs der Fall, das ist unzutreffend. Es
ist eben eine Grundsatzfrage: Sieht man Klimaschutz vor
allen Dingen als Chance oder sieht man ihn vor allem als
Bürde? Da unterscheiden wir uns in der Tat erheblich:
Wir sehen ihn auch als Chance zum Strukturwandel. Bei
Frau Homburger war gerade ganz deutlich zu hören, wie
eine Argumentation vorbereitet werden soll – ich inter-
pretiere das einmal so –, die da lautet: Weil Russland
nicht ratifiziert, sollten wir auch den innereuropäischen
Emissionshandel aussetzen. Da müssen Sie ganz sicher
mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen. Der
Emissionshandel, die Umsetzung in nationales Recht,
ist ein Ergebnis des EU-Burden-Sharing-Agreements,
aber nicht des Kioto-Protokolls; das sollten Sie wissen.
Für uns ist der Emissionshandel ein ganz wichtiger Inno-
vationsmotor. Wenn Sie den zum Stottern bringen wol-
len, dann geht das nicht mit uns – ganz klar.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) (C)



(B) (D)


Dr. Reinhard Loske

Wenn Russland das Kioto-Protokoll nicht ratifiziert,
dann schadet das am ehesten Russland, aber nicht der
Europäischen Union.

Zu meinem letzten Punkt. Unabhängig von Russlands
Ratifizierung müssen wir über das Kioto-Protokoll hi-
nausgehen und auch andere Kooperationsformen für
den Klimaschutz nutzen; von der Weltkonferenz für er-
neuerbare Energien habe ich bereits gesprochen. Andere
Kooperationsprojekte in Sachen Technologieentwick-
lung sind möglich, übrigens auch mit den Vereinigten
Staaten. Sie sind auch notwendig; da stimme ich mit Ih-
nen hundertprozentig überein. Es wäre irrsinnig, zu sa-
gen: Wir brechen den Dialog mit einem Staat, der für
mehr als ein Drittel der Industrieländeremissionen ver-
antwortlich ist, ab.

Diesen Dialog sollten wir im Bereich Wasserstoff-
technologie und vielleicht auch – das wird die SPD
freuen – im Bereich CO2-Rückhaltung in Kohlekraftwer-ken fortsetzen. Da gibt es viele technologische Koopera-
tionsmöglichkeiten.


(Cajus Caesar [CDU/CSU]: Tun Sie endlich mal was! Die Regierung ist weit zurück!)


Wichtig ist – das möchte ich abschließend sagen, Frau
Präsidentin –, dass solche dringend erforderlichen Akti-
vitäten nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zum
Kioto-Protokoll gedacht werden. Es geht eben nicht um
einen Plan B – jedenfalls aus meiner Sicht nicht –, son-
dern um Kioto plus.

Ich fasse zusammen: Das Kioto-Protokoll ist wirklich
kein schönes Baby. Jeder, der sich damit befasst hat,
weiß das. Aber wir haben kein anderes. Deswegen soll-
ten wir es füttern und pflegen, zum Wachsen bringen
und weiter entwickeln. Das ist der entscheidende Ge-
danke.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Dr. Peter Paziorek [CDU/ CSU]: Ja, super! Dann machen wir das!)



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508620800

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Cajus Julius

Caesar.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Cajus Julius Caesar (CDU):
Rede ID: ID1508620900

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Kioto ist richtig und wichtig. Deshalb setzt sich
auch die Union weiterhin für die Ratifizierung des Kioto-
Protokolls ein, egal um welches Land es geht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP])


Wir werben bei allen. Wir wollen Amerika und Russland
zur Ratifizierung bewegen. Wir wollen keine einseitige
Politik betreiben, sondern im Sinne des Klimaschutzes
vorankommen.
Die EU hat sich verpflichtet, von 1990 bis 2012 die
Treibhausemissionen in wesentlichen Bereichen um
8 Prozent zu reduzieren, Deutschland um 21 Prozent.
Angela Merkel war an diesen grundlegenden Vereinba-
rungen wesentlich beteiligt. Das sollten wir an dieser
Stelle noch einmal mit Stolz herausstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Union will CO2-Reduzierung. Sie dient der Luft-reinhaltung, der Gesundheit des Menschen und dem Kli-

maschutz, aber auch unserer Wirtschaft, unseren Interes-
sen. Auch das muss man an dieser Stelle im Sinne des
Immissionsschutzes deutlich zum Ausdruck bringen,
über den wir in den letzten Tagen intensiv diskutiert
haben. Kein Wohlstand auf Kosten künftiger Generatio-
nen – das ist unsere Devise, an der wir festhalten. Wir
wollen verantwortliche Politik. Dazu sollte auch diese
Bundesregierung beitragen.

Herr Loske hat in seinen Ausführungen leider zum
Ausdruck gebracht, dass Sie gegen unseren Antrag stim-
men werden. Das bedrückt uns schon ein bisschen.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Reinhard Loske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt übertreiben Sie aber!)


Denn wir hatten gehofft, dass diese Regierung zu besse-
ren Einsichten kommt – im Sinne von Umweltschutz
und Wirtschaftspolitik.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese von der SPD und den Grünen geführte Bundes-

regierung ist gefordert. Es genügen nicht allein medien-
wirksame Auftritte


(Dr. Reinhard Loske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier guckt sowieso keiner mehr zu!)


des Umweltministers oder des Bundeskanzlers. Der
Bundeskanzler ist von Klimaschutzpolitik ohnehin weit
entfernt. Er spricht ab und zu einmal von Wirtschaftspo-
litik, hat aber auch dabei seine Hausaufgaben kaum ge-
macht. In der Umweltpolitik habe ich konkrete, zu-
kunftsweisende Äußerungen von ihm an kaum einer
Stelle hören können.


(Beifall des Abg. Dr. Peter Paziorek [CDU/ CSU])


Viel versprochen, wenig gehalten hat diese Bundesre-
gierung im Bereich der Forschungspolitik und der Um-
weltpolitik insgesamt. Das gilt auch für die Innovation
beispielsweise im Zusammenhang mit Wasserstoff und
Biomasse. Gerade bei der Biomasse machen Sie jetzt ei-
nen Schritt zurück. Ein Blick ins EEG lässt erkennen,
dass Sie die Biomasse ganz offensichtlich weniger för-
dern wollen. Sie verschlechtern die Bedingungen für
eine Zukunftsenergie.


(Dr. Reinhard Loske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Schritt zurück, zwei vor!)


Diese Bundesregierung muss erst die Hausaufgaben
machen und damit im Sinne einer Vorbildfunktion die






(A) (C)



(B) (D)


Cajus Caesar

Grundlagen für Umwelt- und Klimaschutzpolitik legen.
Dann kann sie diese Dinge auch international voranbrin-
gen und sich für sie einsetzen. Dazu gehören nicht nur
Presseerklärungen und Presseauftritte, sondern auch
ganz konkrete Verhandlungsergebnisse. Diese brauchen
wir und fordern wir als Opposition ganz klar von Ihnen
ein.


(Beifall bei der CDU/CSU)

In unserem heutigen Antrag geht es uns darum, ge-

meinsam dafür zu kämpfen, dass es zu einer Ratifizie-
rung des Kioto-Protokolls kommt. Das ist uns ganz
wichtig. Wir sehen da dringenden Handlungsbedarf.

Der Bundesumweltminister hat am 10. Dezember er-
klärt, die Bundesregierung gehe davon aus, dass Russ-
land Kioto ratifizieren werde. Ich sehe, wir sind davon
noch weit entfernt. Ich weiß nicht, auf welcher Grund-
lage er diese Äußerung getan hat. Vielleicht kann er
selbst oder die Staatssekretärin das zum Ausdruck brin-
gen.

Nach der Wahl der Duma sind mit den Mehrheitsver-
hältnissen gute Voraussetzungen dafür entstanden, dass
man mit Russland noch einmal ins Gespräch kommt und
die Verhandlungen voranbringt. Russland hat die Tür
keineswegs zugeschlagen. Ich sehe eine Chance. Wenn
wir gemeinsam erfolgreich sein wollen, müssen wir die
russischen Anliegen sehr ernst nehmen.

Wir alle wissen, dass Russland sein Inlandsprodukt in
den nächsten zehn Jahren verdoppeln will. Gerade hier
werden in Russland Probleme gesehen. Denn beim CO2-Ausstoß ist die Energieeffektivität und -effizienz, wie
hier im Haus schon gesagt worden ist, nicht auf dem Ni-
veau, das wir in den westlichen Ländern, in Deutschland
und anderswo, kennen. In diesem Bereich müssen wir
auch durch Technologietransfer hilfreich zur Seite ste-
hen. Ich glaube, das ist wichtig, wenn wir gemeinsam er-
folgreich sein wollen. Auch Russland will ein Mehr an
Anerkennung von Senken. Auf diesen Punkt komme ich
gleich noch im Detail zu sprechen. Wir müssen daran
denken, dass hier im Sinne von Energiepartnerschaft ei-
niges weiterentwickelt werden muss.

Dringender Handlungsbedarf beim Klimaschutz be-
deutet für uns, auch im Emissionshandel erfolgreich zu
sein. Denn ohne die Ratifizierung des Kioto-Protokolls
wird es, wenn wir die gesamte Verflechtung betrachten,
für unsere Unternehmen und Betriebe sehr schwer. Da-
für müssen wir und dafür muss insbesondere die Regie-
rung etwas tun. Hier erwarten wir in der Tat etwas mehr
von Ihnen, um auch erfolgreich zu sein.

Ich glaube, dass die Senkenproblematik ein ganz
wichtiger Bereich ist, den wir heute noch nicht im Detail
besprochen haben; das heißt CO2-Reduzierung durchAufwuchs, also durch Biomasse. Hier bestehen große
Chancen für Russland. Diese Chancen werden in Russ-
land auch gesehen. 1 200 Millionen, also 1,2 Milliarden
Hektar Russlands sind waldfähige Ressource. Nur
760 Millionen Hektar sind tatsächlich bestockt. Im euro-
päischen Teil Russlands beträgt der Anteil nur rund
21 Prozent. Hier werden in Russland Kapazitäten er-
kannt, die frei liegen. Im Hinblick auf die Senkenproble-
matik sollten wir dort CO2-Reduzierungen vornehmen,wo sie effektiv und kostengünstig sind. Deshalb sollten
wir die Senkenproblematik in der Tat auch mit Russland
angehen und nicht so zurückhaltend sein, wie sich ge-
rade erst wieder der Minister aus der Bundesrepublik
Deutschland im Ministerrat zu dieser Thematik geäußert
hat.

Wir wollen etwas anderes: Aufforstung und Wieder-
aufforstung von entwaldeten Partien in Russland. Zudem
ist ja gestern in der Diskussion über den Tropenwald
deutlich geworden, Herr von Weizsäcker, dass auch in
Russland bestimmte Maßnahmen erforderlich sind.
Diese Maßnahmen könnte man sehr gut miteinander ver-
binden. Deshalb sollten wir uns gemeinsam mit dieser
Thematik beschäftigen und für eine Lösung eintreten.
Das würde uns neben dem Klimaschutz auch bei der
Walderhaltung und mit Blick auf wirtschaftliche Ge-
meinsamkeiten nutzen.


(Beifall des Abg. Horst Kubatschka [SPD])

Dazu sind Investitionen erforderlich. Das ist sicher

richtig. In Russland werden in diesem Punkt bei den In-
vestitionen und insbesondere in der Pflege und Verwal-
tung solcher Gebiete Probleme gesehen. In Russland
wird damit gerechnet, dass hierdurch Kosten in Höhe
von 2 bis 2,5 Milliarden Dollar verursacht würden. Ich
denke, auch über solche Themen muss man reden. Wenn
man das Gesamtgeflecht der wirtschaftlichen Interessen
betrachtet, dann kann man nicht nur Eigeninteressen ver-
folgen. Dann ist es sicherlich wichtig, auch über die glo-
balen Zusammenhänge im Hinblick auf die Klima-, Um-
welt- und Wirtschaftspolitik nachzudenken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist

auch, dass wir bei den Emissionsgutschriften an projekt-
basierten Maßnahmen Interesse zeigen und sie positiv
bewerten. Denn CO2-Reduzierung muss dort vorgenom-men werden, wo sie effektiv und kostengünstig ist. Des-
halb, glaube ich, müssen wir auch hier mehr tun, als das
bisher der Fall war.

UN-Generalsekretär Kofi Annan verweist auf die dro-
henden Schäden, falls die Ratifizierung des Kioto-Proto-
kolls an Russland scheitert und das Kioto-Protokoll ins-
gesamt nicht ratifiziert werden kann. Zudem sagt er:
„Unsere Kinder und Enkel würden nicht verstehen, dass
wir so etwas zugelassen haben.“ Er meint damit die
Nichtratifizierung.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Emis-
sionshandel ansprechen. Hier ist es ganz wichtig, dass
wir vorankommen. Wir können den von der EU beschlos-
senen Emissionshandel mit Sicherheit nur dann – auch
im Sinne unseres Landes – voranbringen, wenn damit tat-
sächlich die Ratifizierung verbunden ist. Ansonsten wä-
ren die Klimaschutzverpflichtungen der EU für unsere
und für alle europäischen Betriebe mit höheren Kosten
und wesentlich höheren Risiken verbunden. Denken Sie
deshalb auch an die Wettbewerbsnachteile, die uns dann
– auch in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik – re-
lativ schnell einholen würden.






(A) (C)



(B) (D)


Cajus Caesar

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung

durch ernsthafte Gespräche und durch Verhandlungen
gerecht werden. Wir alle wollen die Ratifizierung des
Kioto-Protokolls. In diesem Sinne wollen wir uns ge-
meinsam für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Umwelt-
politik einsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord neten der FDP)


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508621000

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlage auf

Drucksache 15/2163 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit und zur Mitberatung an den Auswärtigen Aus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung sowie an den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zu überweisen. Gibt es an-
derweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist
die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines Vierund-
dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Las-
tenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG)

– Drucksache 15/1854 –

(Erste Beratung 75. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
schusses

(4. Ausschuss)

– Drucksache 15/2230 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Marga Elser
Erwin Marschewski (Recklinghausen)

Silke Stokar von Neuforn
Dr. Max Stadler

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Wider-
spruch gibt es nicht. Dann ist auch so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst für
die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär
Fritz Rudolf Körper.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1508621100


Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem
Vierunddreißigsten Gesetz zur Änderung des Lastenaus-
gleichsgesetzes soll der Ausgleichsfonds aufgelöst und
sollen die Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds
abgeschafft werden. Damit setzen wir einen Auftrag des
Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschus-
ses des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 2002
um, dem eine entsprechende Empfehlung des Bundes-
rechnungshofes zugrunde liegt.
Der Bundesrechnungshof hatte in seinen Bemerkun-
gen 2001 zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung festge-
stellt, dass die Leistungsseite des Lastenausgleichs weit-
gehend abgeschlossen sei. Er hat daher gefordert, bis
Ende 2004 den Ausgleichsfonds aufzulösen und die Ver-
treter der Interessen des Ausgleichsfonds aus Gründen
der Haushaltsklarheit und Verwaltungsvereinfachung ab-
zuschaffen.

Das Vorhaben trägt zur Rechtsvereinfachung und zum
Bürokratieabbau bei und führt zu Kosteneinsparungen
im sächlichen, aber auch im personellen Bereich. Durch
die folgenden Veränderungen werden etwa zehn Stellen
wegfallen, teils im gehobenen, teils im höheren Dienst.

Die fachliche Berechtigung des Vorhabens steht unse-
rer Meinung nach außer Frage. Auch die Länder befür-
worten es der Sache nach. Die Ministerpräsidenten der
Länder haben schon vor einiger Zeit die Abschaffung
der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds gefor-
dert. Umso weniger nachvollziehbar ist es, dass der Bun-
desrat den Gesetzentwurf auf bayerisches Betreiben hin
im ersten Durchgang abgelehnt hat. Die von Ihnen auf-
gebrachte Argumentation beruhte auf, so meine ich,
sachfremden Gründen. Die geplanten lastenausgleichs-
rechtlichen Änderungen stehen in keinem inhaltlichen
Zusammenhang mit politisch umstrittenen Entschädi-
gungsregelungen für weitere Kriegsopfergruppen wie
denen der DDR-Kriegsheimkehrer und der deutschen
Zwangsarbeiter. Nach Ansicht der Bundesregierung sind
neue Entschädigungsleistungen für Sachverhalte, die der
Gesetzgeber jahrzehntelang als allgemeines Kriegsfol-
genschicksal bewertet hat, weder sachlich gerechtfertigt,
noch können sie fiskalisch bewältigt werden.

Wie Sie wissen, hat der Rechnungsprüfungsausschuss
die Bundesregierung unabhängig von seinem Auftrag
zur Auflösung des Ausgleichsfonds aufgefordert, eine
kritische Bestandsaufnahme des Kriegsfolgenrechts in
die Wege zu leiten und auf deren Grundlage in absehba-
rer Zukunft eine umfassende Schlussgesetzgebung zur
Kriegsfolgenbeseitigung vorzubereiten. Das Bundesmi-
nisterium der Finanzen hat diesen Bericht kurz vor
Weihnachten vorgelegt. Erst wenn wir diesen Bericht
ausgewertet haben, kann die Schlussgesetzgebung auf
seriöser Grundlage diskutiert werden.

Wie verabredet hat das Bundesministerium des Innern
den Teilnehmern eines interfraktionellen Gesprächs, das
Anfang November 2003 stattgefunden hat, speziell zum
Komplex Vertreibungs- und SED-Unrecht soeben einen
umfassenden Bericht zur gegenwärtigen und zukünfti-
gen Situation der Häftlingshilfestiftung und der Heim-
kehrerstiftung zugeleitet.

Ebenfalls zur SED-Unrechtsbereinigung hat der Bun-
destag mit den Stimmen aller Fraktionen am 27. Novem-
ber 2003 ein weiteres Gesetz zur Änderung rehabilitati-
onsrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem die
Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen, dem Verwal-
tungsrechtlichen und dem Beruflichen Rehabilitierungs-
gesetz zugunsten der Betroffenen verlängert und die
Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitie-
rungsgesetz angehoben werden.






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper

Hinsichtlich weiterer Änderungen im Lastenaus-

gleichsrecht hat die Bundesregierung ihre Gesprächsbe-
reitschaft gegenüber den Ländern bereits ausdrücklich
erklärt. Demgegenüber beschränken wir uns bei dem
heute vorliegenden Gesetzentwurf bewusst auf die Erfül-
lung des Auftrages des Rechnungsprüfungsausschusses.
Angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstandes darf
dieses Vorhaben nicht mit weiteren Inhalten überfrachtet
werden. Ich denke, dies gilt insbesondere für solche, die
hier nicht ganz unumstritten sind. Dies verbieten auch
die klare Terminvorgabe für die Auflösung des Aus-
gleichsfonds und die Abschaffung der Vertreter der Inte-
ressen des Ausgleichsfonds bis Ende dieses Jahres.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])



Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508621200

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Erwin

Marschewski.

Erwin Marschewski (CDU):
Rede ID: ID1508621300

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Zu ist der Vorhang nicht – deswegen nur Berei-
nigung. Ich glaube, ich habe dies 1992 bei der Verab-
schiedung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes zu
Recht gesagt; denn es war allen klar: Der Versuch, un-
sägliches Leid von Kriegsgefangenen, Heimkehrern, aus
der Heimat Vertriebenen und Aussiedlern zu mildern,
bedeutete keineswegs einen gesetzgeberischen Ab-
schluss.

Es war nur ein wichtiges Glied in der Kette, die beim
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz anfing und über das
Entschädigungsgesetz sowie die Leistungen an die
Claimsconference bis hin zur deutsch-polnischen und
deutsch-tschechischen Aussöhnung verlief. Soweit dies
überhaupt möglich erschien, waren bei dem damals be-
kannten Unrecht Heilung und Versöhnung die Ziele.

Dass darüber hinaus offene Fragen des Vertreibungs-
unrechts und des SED-Unrechts neue Lösungen von uns
verlangten, zeigten die nachfolgenden 15 Jahre. Herr
Staatssekretär, ich nenne die Zwangsarbeiter, die DDR-
Heimkehrer, die Opfer der SED-Diktatur und den Be-
reich von Vertriebenenzuwendungs- und Lastenaus-
gleichsgesetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch die hier betroffenen Menschen wurden entrechtet,
misshandelt und ausgebeutet. Deswegen haben auch sie
das Recht, zumindest mit einer humanitären Geste zur
Würdigung ihres Schicksals bedacht zu werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär Körper, es ist überhaupt nicht zu

akzeptieren, dass die Bundesregierung und die sie tra-
gende Koalition sagen, es gebe im Bereich des Kriegs-
folgenbereinigungsrechtes keinen Regelungsbedarf
mehr. Sie haben vorhin gesagt, es sei sachlich nicht ge-
rechtfertigt. Nein, Herr Staatssekretär, das ist schlimm!
Noch schlimmer ist es, dass Sie sagen, die noch offenen
Fragen gehörten der Vergangenheit an. Nein, so nicht!
Erinnerungen politisch still stellen zu wollen ist nicht
nur sinnlos, es ist sogar kontraproduktiv.

Frau Kollegin Elser, wir kennen uns und ich weiß,
auch Sie wollen dies nicht. Deswegen sollten Sie unse-
rem Vorschlag zustimmen. Wir meinen, dass die noch
offenen Fragen des Vertreibungs- und SED-Unrechts
durch eine einheitliche Schlussgesetzgebung unter Be-
rücksichtigung der Grundsätze der sozialen Gerechtig-
keit und natürlich auch der volkswirtschaftlichen Mög-
lichkeiten abschließend geregelt werden, so wie es der
Bundesrat – auch mit Stimmen von SPD-regierten Län-
dern – beschlossen hat.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, weil Ihr Gesetzentwurf

kein Gesamtkonzept vorsieht, greift er zu kurz. Er ist,
Herr Staatssekretär, auch nicht praxisdienlich, weil er
nur die Auflösung des Ausgleichsfonds, nicht aber die
dringend notwendigen weiteren Verwaltungsvereinfa-
chungen zum Abschluss des Lastenausgleichs vorsieht.

Herr Staatssekretär, ich habe in Ihren Ausführungen
keinerlei Begründung dafür gehört, warum Sie nicht un-
serem Vorschlag folgen,


(Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär: Ich habe nur zur Sache geredet!)


nach einer kritischen Bestandsaufnahme nun wirklich zu
einer Schlussgesetzgebung zu kommen. Ihr jetzt einfach
so gesagtes Wort, Sie seien bereit, darüber zu reden,
reicht doch nicht aus. Es reicht deswegen nicht aus, weil
hier Notwendiges und Gerechtes geregelt werden muss,
zum Beispiel das Schicksal deutscher Zwangsarbeiter.
Es geht um Menschen, die bisher keine Leistungen im
Rahmen der Kriegsfolgengesetzgebung erhalten haben
und die, als der Krieg zu Ende ging, in Ost- oder in Süd-
osteuropa oder in der Sowjetischen Besatzungszone für
die Verwüstungen und Gräuel büßen mussten, die die
Nazis angerichtet hatten.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch in Frankreich!)


Ich kenne solche Fälle aus meiner Heimatstadt Reck-
linghausen. Die Menschen mussten 16 Stunden und
mehr Zwangsarbeit unter härtesten Bedingungen leisten,
zum Beispiel in unter Wasser gesetzten Zechen ir-
gendwo im Ural. Besonders betroffen waren Frauen. Sie
wurden nach Massenvergewaltigungen in Viehwaggons
gesperrt, mussten vom zwölften bis zum 22. Lebensjahr
arbeiten. Viele kehrten nicht zurück und wer die Lager
überlebte, war für immer gezeichnet oder wurde oft auch
ausgestoßen. Diese Fragen bedürfen nun wirklich einer
Antwort dieses Parlaments, einer humanitären Geste.
Wir meinen, dass dies im Rahmen einer Schlussgesetz-
gebung erfolgen sollte.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Gleiches gilt für einen zweiten Bereich, für die DDR-

Heimkehrer und für die Opfer der SED-Diktatur. 1992
haben wir die Ausdehnung der bestehenden Stiftungen






(A) (C)



(B) (D)


Erwin Marschewski (Recklinghausen)


auf die neuen Bundesländer beschlossen. Wir haben de-
nen, die in Kriegsgefangenschaft waren, die verschleppt
wurden oder die in Gefängnissen der ehemaligen DDR
leiden mussten, entsprechend ihrer Bedürftigkeit helfen
können. Wie meine Freunde Hartmut Büttner und Christa
Reichard fordere ich, die finanzielle Ausstattung der Stif-
tung für politische Häftlinge und die der Heimkehrerstif-
tung sicherzustellen. Denn nur dies ist gerecht, so meine
ich.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


Gerecht wäre es auch, Lücken im Vertriebenenzuwen-
dungsgesetz in einer Schlussgesetzgebung zu schließen.
Ich nenne die Fristen für die Antragstellung oder den
Ausschluss von Leistungen für diejenigen, die nach dem
3. Oktober 1990 die DDR in Richtung Bundesrepublik
verlassen mussten. Alle diese Fälle müssen wir anpa-
cken. Wir schlagen vor, zur Finanzierung auch die Rück-
flüsse in den Lastenausgleichsfonds zu verwenden, die
bei Vermögensrückgaben in den Vertreibungsgebieten
anfallen.

Meine Damen und Herren, es drängt sich auf – wir sa-
gen: es ist zwingend –, sich der Lösung dieser Probleme
zu stellen, weil die Menschen darauf warten, weil sie zu
lange gewartet haben und weil sie gerecht behandelt
werden wollen. Deswegen ist es eben falsch, Herr
Staatssekretär, in der Öffentlichkeit gewissermaßen eine
Schlussakte anzubieten, die diese Probleme nicht regelt.

Für uns ist ein weiteres Problem, dass wir diese Fra-
gen nicht im Konsens behandeln. Es gibt ein schönes
Beispiel in der neueren Geschichte: Beim Lastenaus-
gleichsrecht haben wir damals gemeinsam einen Kon-
sens gefunden. Die Lastenausgleichsregelungen haben
die verheerenden materiellen Folgen von Flucht und
Vertreibung gemildert. Durch die Leistungen wurde der
Neuanfang von Millionen unterstützt, die kaum mehr als
ihr nacktes Leben hatten retten können.

Was besonders wichtig ist: Der Lastenausgleich hat
die Integration von 10 Millionen Flüchtlingen und Ver-
triebenen gefördert. Heute würde man diese Integration
der Flüchtlinge in die westdeutschen Länder auf Neu-
deutsch eine Erfolgsstory für unser Land, aber, wie ich
meine, auch für Gesamteuropa nennen. Dies haben Re-
gierung und Opposition gemeinsam gemacht und ge-
meinsam getragen.

Deswegen halte ich es nicht für richtig, Herr Staatsse-
kretär, dass Sie sich im Namen der Bundesregierung von
dieser Gemeinsamkeit lösen. Sie wissen doch selbst: Ihr
Gesetzentwurf regelt einen ganz begrenzten Teil. Wenn
Sie ehrlich sind, dann müssen Sie zugeben, dass dieser
Gesetzentwurf alles andere als vernünftig ist. Das müss-
ten Sie auch angesichts Ihrer Kenntnisse von der Verwal-
tung wissen. Er enthält bis hin zu dem Streit über die
Frage, ob der Bundesrat zustimmen muss, eine ganze
Reihe von Widersprüchen. Auch eine solche Frage sollte
man im Konsens lösen.

Da dies nicht so ist, bleibt es der Union vorbehalten,
Richtiges und Gerechtes zu verlangen. Dabei will dies
niemand und ich schon gar nicht wegen des möglichen
politischen Vorteils tun. Genauso wenig wollen wir Ur-
sachen vergessen, Leid mit Leid oder Schuld mit Schuld
verrechnen. Auch wollen wir nicht vergleichen oder ana-
logisieren, weil dies Irrtümer, unrühmliche, verworfene
Traditionen waren und sind.

Eines werden wir tun müssen, wie es Ute Frevert in
der Beilage zum „Parlament“ ausdrückt:

An das Leid zu erinnern, das der Krieg im eigenen
Land und seine Folgen über die deutsche Zivilbe-
völkerung gebracht haben, ist legitim und wichtig.

Ich denke, dies ist insbesondere eine Aufgabe von Poli-
tik und Politikern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Max Stadler [FDP])


Dr. Antje Vollmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508621400

Dies ist eine schöne Debatte, in der einige Redner so-

gar ihre Redezeit nicht voll ausnutzen. Dies gilt auch für
das Innenministerium.


(Heiterkeit)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Silke Stokar.

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich

weiß, ehrlich gesagt, nicht so genau, zu welchem Thema
der Kollege Marschewski eben gesprochen hat. Ich habe
vor, zur 34. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes zu
reden, weil dies das Thema der Tagesordnung ist.

Herr Staatssekretär Körper hat dargestellt, worum es
in diesem Gesetzentwurf geht. Da seine Darstellung
richtig war, habe ich nicht vor, das Ganze zu wiederho-
len.

Eigentlich hätten wir diese Vorlagen ohne Aussprache
im Plenum verabschieden können. Ich möchte aber nach
der Rede von Herrn Marschewski zu einigen Punkten,
die vom Bundesrat gefordert worden sind, weniger mo-
ralisch und dafür mehr inhaltlich Stellung nehmen, weil
das meiner Meinung nach die Kernstreitpunkte sind. Der
Bundesrat fordert die Zusammenlegung der Stiftung für
ehemalige politische Häftlinge mit der Heimkehrerstif-
tung. Die Fraktion der Grünen lehnt diese Forderung
entschieden ab. Wir sind uns darin mit den Stiftungen ei-
nig.

Genau in dieser Frage kann es eben nicht um Verwal-
tungsvereinfachung und Effizienz gehen; denn die Stif-
tungen haben nicht nur den Auftrag, Anträge zu bear-
beiten. Für die sehr unterschiedlichen Opfergruppen sind
diese Stiftungen nicht nur ein Ort der Beratung über An-
träge, sondern diese Stiftungen sind für die Opfer auch
ein sozialer und kultureller Halt. Sie sind Stätten der Be-
gegnung. Die Stiftungen haben auch die Aufgabe, das
Erlebte, die Erinnerung an Opferschicksale an andere
Generationen weiterzugeben.


(Vorsitz: Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner)







(A) (C)



(B) (D)


Silke Stokar von Neuforn

Ich habe überhaupt nicht nachvollziehen können, wie

die CDU/CSU auf die Idee kam, jetzt sei der richtige
Zeitpunkt, hier eine Verwaltungsvereinfachung vorzu-
nehmen und diese Stiftungen mit völlig unterschiedli-
chen Menschen und Lebensschicksalen zusammenzule-
gen.

Das ist mit meiner Fraktion nicht zu machen. Wir ha-
ben in dem Antrag, den wir im nächsten Plenum behan-
deln werden, deutlich gemacht, dass wir den Zeitpunkt
für eine Schlussstrichdebatte jetzt in keiner Weise ge-
geben sehen. Denn wir haben gerade beantragt, die An-
tragsfristen für die Stiftung zu verlängern. Dieses ist eine
ganz konkrete Politik im Sinne der Opfer.

Ich möchte nun zu dem zweiten Punkt, die Vorschläge
aus Bayern betreffend, kommen. Die grüne Fraktion gab
es damals noch gar nicht – sogar mich gab es damals
noch nicht –,


(Erwin Marschewski [Recklinghausen] [CDU/ CSU]: Im Bundestag nicht, aber sonst schon! So jung sind Sie nicht!)


als Konrad Adenauer 1952 – ich bin 1953 geboren – die
Entscheidung getroffen hat, die von Deutschen geleistete
Zwangsarbeit als nicht entschädigungsfähiges Kriegs-
folgenschicksal zu bewerten. Ich kann nicht nachvoll-
ziehen – ich halte das auch für eine innen- und außenpo-
litisch schädliche Debatte –, dass die Bewertung von
Konrad Adenauer aus dem Jahre 1952 von Ihnen über-
haupt nicht aufgenommen wird. Die Gründe, warum Sie
60 Jahre nach Kriegsende eine Debatte über die Auf-
nahme neuer Opfergruppen in die Kriegsentschädi-
gungsleistung eröffnen, sind für mich unverständlich.


(Beifall des Abg. Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich halte für richtig, was in dem Lastenausgleichsge-
setz geregelt wird. Das ist eine vernünftige Entschei-
dung. Ihr Gang durch die Geschichte ist an dieser Stelle
völlig verfehlt. Wir sollten zu jedem einzelnen Punkt erst
dann reden, wenn er aufgerufen wird. Es ist zugesagt,
dass das Bundesfinanzministerium eine Bilanz über die
bisher geleisteten Entschädigungen im Rahmen des
Kriegsfolgenrechts vorlegt. Warten wir doch die Be-
richte ab. Der Bericht des Innenministeriums liegt erst
seit heute auf dem Tisch. Meine Damen und Herren von
der CDU/CSU, ich verstehe daher die Rede Ihres Kolle-
gen nicht. Das war eine Rede zum falschen Antrag.


(Zuruf von der CDU/CSU: Die war ein bisschen zu hoch für Sie!)


Bestimmte Ansätze aus Bayern sind mit meiner Frak-
tion in dieser Form nicht zu verwirklichen. Ihre Umset-
zung ist schon gar nicht im Interesse der SED-Opfer, die
zu vertreten Sie vorgeben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508621500

Das Wort hat der Kollege Dr. Max Stadler.

Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1508621600

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Die FDP stimmt dem Gesetzentwurf zu. Der
Bundesrechnungshof und der Rechnungsprüfungsaus-
schuss des Bundestages haben die Empfehlung gegeben,
den Sondervermögenausgleichsfonds aufzulösen.
Diese Anregung beruht darauf, dass der Lastenausgleich
mehr als 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges
weitestgehend abgeschlossen ist, sodass es ausreicht, die
verbliebenen Einnahmen und Ausgaben unmittelbar
über den Bund abzuwickeln. So die Empfehlung der bei-
den Gremien Bundesrechnungshof und Rechnungsprü-
fungsausschuss.

Diese Argumentation überzeugt. Folglich ist auch die
Vertretung der Interessen des Ausgleichsfonds abzu-
schaffen. Nur darum geht es bei dem Beschluss, der
heute zu fassen ist.


(Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär: So ist es!)


Daher ist die Argumentation der CDU/CSU-Fraktion an
anderer Stelle wieder aufzugreifen. Der Kollege
Marschewski hat gerade ausgeführt, dieser Gesetzent-
wurf greife zu kurz, denn es sei ein Gesamtkonzept für
eine umfassende Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgen-
beseitigung notwendig.

Als ich diese Argumentation in den Ausschüssen das
erste Mal gehört habe, war ich zunächst ein wenig über-
rascht. Denn bei der Debatte über die Zwangsarbeiter-
entschädigung vor gut drei Jahren war es doch immer
wieder die Union, die gesagt hat, das sei ein Ausnahme-
fall mit ganz speziellen Implikationen, aber es dürfe auf
keinen Fall dazu kommen, dass jetzt noch neue und wei-
tere Forderungen im Zusammenhang mit der Aufarbei-
tung der Nazidiktatur und den Folgen des Zweiten Welt-
krieges erhoben würden.

Diese Position hat seinerzeit auch die CDU/CSU-
FDP-Bundesregierung vertreten. Insofern war zwar die
Argumentation der Union überraschend, aber ich be-
grüße es, dass die CDU/CSU ihre damals vertretene Po-
sition inzwischen nicht mehr aufrechterhält. Denn auch
wir von der FDP sind der Auffassung, dass es noch un-
gelöste Fragen gibt. Kollege Marschewski hat das Bei-
spiel einer symbolischen Entschädigung als Anerken-
nung für erlittenes Unrecht von Kriegsheimkehrern
erwähnt, die ihren Wohnsitz in der damaligen DDR ge-
nommen haben und daher an den Entschädigungsleistun-
gen der Bundesrepublik Deutschland keinen Anteil hat-
ten. Die FDP hat in diesem Hohen Hause erklärt, dass
wir diese Forderung für berechtigt halten.

Ich darf die Kollegin Stokar von den Grünen darauf
hinweisen, dass die Grünen wohl kaum die Position ver-
treten können, dass alles aufgearbeitet und erledigt ist.
Das war hoffentlich nicht der Tenor Ihrer Aussagen.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das habe ich auch nicht gesagt!)


Denn gerade die Grünen haben doch immer wieder an
die so genannten vergessenen Opfer erinnert. Ich






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Max Stadler

glaube, Sie haben sogar im Koalitionsvertrag die Verein-
barung getroffen, diesen Aspekt zu prüfen.

Für meine Fraktion stelle ich fest: Es gibt verschie-
dene Schicksale, über die noch zu reden ist. Sofern der
Begriff noch nicht abgenutzt ist, Herr Staatssekretär,
sage ich für die FDP eine ergebnisoffene Prüfung zu.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Wo haben Sie denn das her, Herr Stadler? Was meinen Sie denn damit?)


Diese soll aber an anderer Stelle erfolgen. Was heute zu
beschließen ist, ist eher rechtstechnischer Natur. Über
die Probleme, die der Kollege Marschewski angespro-
chen hat, werden wir hier zu einem späteren Zeitpunkt
noch einmal beraten.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508621700

Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin

Marga Elser, SPD-Fraktion.


Marga Elser (SPD):
Rede ID: ID1508621800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-

ginnen und Kollegen! Ich kann mich noch sehr gut daran
erinnern, wie sich meine Mutter früher immer über die
Lastenausgleichszahlungen mokiert hat. Wir waren
selbst nicht reich, aber wir hatten ein Haus und waren
nicht ausgebombt. Ich denke, heute können wir alle sehr
stolz darauf sein, dass es uns gelungen ist, nach dem
Krieg vielen Menschen – vor allem den Heimatvertrie-
benen – zu helfen. Wir haben unter recht schwierigen
Bedingungen vielen geholfen, wieder Fuß zu fassen und
eine neue Existenz aufzubauen. Darauf können wir alle
sehr stolz sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deshalb – damit komme ich zum eigentlichen
Thema – können wir auch mit gutem Gewissen an die
Auflösung des Ausgleichfonds des Lastenausgleichsge-
setzes herangehen. Die Leistungsseite des Lastenaus-
gleichsgesetzes hat ihre Schlussphase erreicht. Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist
demnach das einzige Ziel verbunden – ich betone das
ausdrücklich, auch wenn meine Vorredner das schon
festgestellt haben –, den Ausgleichsfonds aufzulösen.
Dann kann auch die Vertretung der Interessen des Aus-
gleichsfonds abgeschafft werden.

Mehr als 55 Jahre nach Kriegsende können wir heute
das Sondervermögen im „Ausgleichsfonds für zweck-
gebundene Ausgleichsabgaben“ auflösen, weil es seine
originären Aufgaben erfüllt hat. Das wollen auch der
Bundesrechnungshof und der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages.

Zu den Aufgaben des Ausgleichsfonds zählen vor al-
lem die Zahlung von Kriegsschadenrenten und Unter-
haltshilfen. Finanziert wurde der Fonds durch Einnah-
men aus der Tilgung von Darlehen, Einnahmen aus
Wertpapierbereinigungen und Zahlungen der Länder und
der Defizithaftung des Bundes.

Es ist also eine Verwaltungsvereinfachung, wie sie
– das sage ich an die Adresse der Opposition gewandt –
im Bundesrat immer wieder gefordert worden ist. Aus
Gründen der Kostenersparnis und wegen der Haushalts-
klarheit beschließen wir heute den Gesetzentwurf der
Bundesregierung und können damit den Ausgleichs-
fonds auflösen.

Die verbliebenen Einnahmen und Ausgaben des
Fonds werden unmittelbar über den Bund abgewickelt.
Damit halten wir uns strikt an die Empfehlung nicht nur
des Bundesrechnungshofes, sondern auch an die der Mi-
nisterpräsidenten der Länder. Schon der Zeitrahmen
2004 verbietet die geforderte Verknüpfung mit einem
Gesamtkonzept für die Schlussgesetzgebung zur Kriegs-
folgenbereinigung.

Nun streiten wir heute vor allem über den Vorschlag
der CDU/CSU, mit der Verabschiedung des Vierunddrei-
ßigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsge-
setzes noch weitere Dinge zu beschließen, die schon rein
formal nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu
tun haben. Sie fordern nicht nur eine Schlussgesetzge-
bung, sondern auch neue Leistungsgesetze sowie eine
Entschädigungsregelung für Heimkehrer im Gebiet der
ehemaligen DDR. Ich erinnere daran, dass wir den ent-
sprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU am 16. Okto-
ber letzten Jahres nach sorgfältiger Beratung im Bundes-
tag abgelehnt haben.


(Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Das war schlimm genug!)


Diese Forderung ist zu Zeiten der Kohl-Regierung nicht
erhoben worden, sondern erst jetzt.


(Beifall bei der SPD – Hartmut Büttner [Schönebeck] [CDU/CSU]: Auch Ihre Leute haben das genauso gefordert!)


Außerdem fordern Sie eine Entschädigungsregelung
in Form einer so genannten Opferpension für die Opfer
der SED-Diktatur. Es gibt noch weitere Forderungen
– ich möchte jetzt nicht alle aufzählen –, die ebenfalls
keinen sachlichen Zusammenhang mit dem jetzt zu bera-
tenden Entwurf eines Vierunddreißigsten Gesetzes zur
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes aufweisen.

Das Lastenausgleichsgesetz muss und wird bis auf
weiteres fortbestehen; denn es sind noch nicht sämtliche
Ansprüche abgewickelt. Deshalb brauchen wir auch
keine Verfahrensvereinfachungen zum Abschluss des
gesamten Lastenausgleichs, wie dies der Bundesrat
gefordert hat. Ich sage es noch einmal: Die geplanten
Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit
Entschädigungsregelungen für weitere Kriegsopfer-
gruppen.

Ich habe außerdem den Eindruck – diesen haben Sie
heute wieder bestätigt –, dass Sie das gleiche Geld für
ganz verschiedene Bereiche ausgeben wollen. Aber das
ist haushaltstechnisch nicht möglich. Wir werden – Herr
Marschewski, bitte hören Sie mir zu; das ist ganz wich-
tig – auf der Grundlage des zugeleiteten Berichts zusam-






(A) (C)



(B) (D)


Marga Elser

men mit dem Bundesinnenministerium zügig feststellen,
wie es um eine Heimkehrerstiftung und um eine Stiftung
für politische Häftlinge bestellt ist. Auf dieser Basis kön-
nen wir im Deutschen Bundestag ganz seriös über eine
Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbereinigung re-
den.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508621900

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-

desregierung eingebrachten Entwurf eines Vierunddrei-
ßigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsge-
setzes, Drucksache 15/1854. Der Innenausschuss
empfiehlt auf Drucksache 15/2230, den Gesetzentwurf
anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzent-
wurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer
stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf
ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koa-
lition und der FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU
angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzent-
wurf ist mit den Stimmen der Koalition und der FDP ge-
gen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a und 13 b so-
wie Zusatzpunkt 6 auf:
13 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter

Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck,
Dr. Friedbert Pflüger, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
Stabilisierung der Lage in Bolivien
– Drucksache 15/1980 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Haushaltsausschuss

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ralf
Brauksiepe, Dr. Christian Ruck, Peter Hintze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Mehr Mut zur Reform der EU-Entwicklungs-
zusammenarbeit
– Drucksache 15/1215 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin
Kortmann, Detlef Dzembritzki, Siegmund
Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo
Hoppe, Volker Beck (Köln), Antje Hermenau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Die Entwicklungszusammenarbeit der EU
konstruktiv weiterentwickeln – Effizienz und
Nachhaltigkeit verbessern
– Drucksache 15/2338 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dr. Ralf
Brauksiepe, CDU/CSU-Fraktion.


Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1508622000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-

gen! „Brüssel lässt hungern“, so lautete vor Monaten die
Überschrift eines Wochenzeitungsartikels über die euro-
päische Entwicklungszusammenarbeit. Hinter diesem
– fraglos provokanten und überspitzten – Titel stand eine
sorgfältige Recherche zu den Problemen der europäi-
schen EZ. Der Geschäftsführer der Deutschen Welthun-
gerhilfe sprach in diesem Zusammenhang von einer
„kafkaesken Veranstaltung“. Die britische Entwick-
lungsministerin Claire Short, eigentlich nicht als konser-
vative Parteigängerin bekannt, erklärte, die europäische
Entwicklungspolitik sei eine Schande.

Sicherlich muss man sich nicht jede dieser Formulie-
rungen zu Eigen machen. Aber sie beschreiben gleich-
wohl die unbestreitbaren Missstände europäischer Ent-
wicklungszusammenarbeit, die sich unter anderem in
Ineffizienz und Überbürokratisierung ausdrücken. Eines
der hervorstechendsten Merkmale dieser Missstände ist
der völlig unzureichende Mittelabfluss.

Diese Probleme – auch das wird schon bei einer ober-
flächlichen Beschäftigung mit der europäischen EZ
schnell deutlich – durchziehen alle und nicht nur ein-
zelne Bereiche dieses Politikfeldes. Das heißt, sie betref-
fen selbstverständlich das Kernstück der europäischen
EZ, sprich: die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten.
Die nicht abgerufenen Mittel haben sich dort inzwischen
auf 29 Milliarden Euro summiert.

Sie betreffen aber auch andere Ländergruppen und
Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit. So ist etwa
der Mittelabfluss beim MEDA-Programm für die Mit-
telmeeranrainerstaaten noch schlechter. Auch bei der
Zusammenarbeit mit den Staaten Asiens und Latein-
amerikas tun sich geradezu Abgründe auf. So war fünf
Jahre nach dem verheerenden Wirbelsturm „Mitch“ in
Mittelamerika im Jahr 1998 noch kein einziger der zu-
gesagten mehreren 100 Millionen Euro abgeflossen und






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Ralf Brauksiepe

die EU- Kommission hat sich inzwischen entschlossen,
rückwirkend mehrere Milliarden Euro zu streichen, die
bereits vor 1995, also vor fast zehn Jahren, für Latein-
amerika zugesagt waren und noch immer nicht abgeflos-
sen sind.

Vor dem Hintergrund solcher erschreckenden Fakten
ist immerhin anzuerkennen, dass das Problembewusst-
sein in Brüssel in diesen Fragen zumindest in Ansätzen
vorhanden zu sein scheint. Der gemeinsame Standpunkt
von Rat und Kommission zur Entwicklungszusammen-
arbeit vom November 2000, in dem unter anderem die
Armutsbekämpfung als Hauptziel der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit festgeschrieben wurde,
war zweifellos ein Meilenstein auf dem Weg zum Besse-
ren. Wir halten die damit verbundenen Fortschritte nicht
für ausreichend; wir wollen sie aber sehr wohl ausdrück-
lich anerkennen.

Neben den vielen kritischen Stimmen zur europäi-
schen Entwicklungszusammenarbeit gibt es vereinzelt
auch sehr unkritische Stimmen. Eine davon ist die von
Rot-Grün in Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen, Sie haben sieben Monate gebraucht, um in diesen
Tagen, kurz vor Toresschluss, einen Gegenantrag zu un-
serem Antrag zur Reform der europäischen Entwick-
lungszusammenarbeit vorzulegen.


(Karin Kortmann [SPD]: Wir haben uns erst einmal in Brüssel sachkundig gemacht!)


Herausgekommen ist ein erschreckend konzeptionsloses
„Weiter so“. So heißt es beispielsweise in dem rot-grü-
nen Antrag zum EU-AKP-Abkommen, auf dessen Re-
kordstau beim Mittelabfluss ich bereits hingewiesen
habe, es sei – ich zitiere wörtlich – „sinnbildlich für eine
moderne Entwicklungspolitik“. Liebe Kolleginnen und
Kollegen von den Regierungsfraktionen, das glaubt doch
nicht einmal die Europäische Kommission selbst. Einen
Antrag, in dem Sie so etwas formulieren, hätten Sie sich
und uns besser erspart.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Die Mitglieder unserer Fraktion im AwZ haben sich
vor Monaten in Brüssel mit der Situation der europäi-
schen Entwicklungszusammenarbeit ausführlich ausein-
ander gesetzt. Ich will Ihnen dafür nur zwei wichtige In-
dizien nennen: Unsere eigene Ständige Vertretung in
Brüssel kritisiert die Strukturen der europäischen EZ als
schwer durchschaubar. Die Generaldirektion Entwick-
lung selbst hält die regionale Aufteilung der EZ in AKP-
Länder, ALA-Länder, Mittelmeeranrainer und die Re-
formstaaten Mittel- und Osteuropas inzwischen für über-
holt. Beispiele für eine völlig unsachgerechte Länder-
einteilung nach regionaler Zuordnung wie im Falle von
Mauretanien und Jemen würde die Generaldirektion si-
cherlich auch den rot-grünen Kolleginnen und Kollegen
gern nennen und erläutern, wenn da Erläuterungsbedarf
besteht.

Diese regionale Aufteilung ist im Übrigen auch im
Hinblick auf ihre WTO-Konformität zunehmend pro-
blematisch. Deshalb ist die Aufhebung dieser künstli-
chen, auf überholten kolonialen Traditionen beruhenden
Trennung das Hauptanliegen unseres Antrages. Wir for-
dern die Bundesregierung auf, in enger Abstimmung mit
den anderen EU-Staaten darauf hinzuwirken, dass die
Europäische Union ein einheitliches und WTO-konfor-
mes handels- und entwicklungspolitisches System für
sämtliche Entwicklungspartnerstaaten der EU schafft.
Das wäre eine angemessene Antwort auf Probleme von
Ineffizienz und Überbürokratisierung, die allseits beklagt
werden. Das schließt natürlich auch ein, dass die ent-
wicklungspolitischen Kompetenzen bei einem EU-Kom-
missar – nicht unbedingt beim jetzigen Kommissar –
bzw. einer entwicklungspolitischen Generaldirektion zu-
sammengeführt werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil ich finde, dass da manchmal ein falscher Zun-

genschlag hineinkommt, will ich in diesem Zusammen-
hang betonen, dass der Abfluss von Geldern als solcher
natürlich kein Selbstzweck sein kann. Deswegen sind
wir auch dagegen, jetzt verstärkt auf die Förderung von
Großprojekten zu setzen oder gleich direkte Budgethilfe
zu geben, wie es sich die Europäische Kommission lei-
der auf die Fahnen geschrieben hat. Das ist der falsche
Weg. Wenn sich Ineffizienzen nicht nachhaltig bekämp-
fen lassen, dann sind wir genauso wie die britische Ent-
wicklungsministerin dafür, ernsthaft eine Rückführung
dieser Gelder in die nationalen Haushalte zu prüfen.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Rot-Grün setzt sich im vorliegenden Antrag leider

nicht im Geringsten mit dieser Problematik auseinander,
die in Brüssel genauso diskutiert wird wie hier. Ihr An-
trag steckt stattdessen voller Allgemeinplätze. Insoweit
wäre es noch zu ertragen, aber es wird natürlich beson-
ders peinlich, wenn ausgerechnet Sie von der EU einfor-
dern, dass Maßnahmen im Kampf gegen den Terroris-
mus oder dass bewaffnete Friedenseinsätze nicht
zulasten der für die nachhaltige Bekämpfung von Hun-
ger und Armut bereitgestellten Ressourcen verwendet
werden sollten, und wenn Sie fordern, dass Entwick-
lungsgelder der EU nicht für sicherheitspolitische und
militärische Einsätze zweckentfremdet werden dürfen.

Das ist wirklich peinlich; denn genau das tun Sie doch
im nationalen Rahmen und im Hinblick auf den Bundes-
haushalt. Der jüngst beschlossene Kunduz-Einsatz ist
ein beredtes Beispiel dafür. Die Mittel für die begleiten-
den entwicklungspolitischen Maßnahmen dieses militä-
rischen Einsatzes müssen doch aus dem ohnehin knap-
pen BMZ-Etat erwirtschaftet werden, das heißt, sie
müssen an anderer Stelle eingespart werden. Entwick-
lungspolitische Leistungen müssen gekürzt werden, da-
mit diese militärischen Notwendigkeiten erfüllt werden
können. Sie verlangen von der EU, etwas nicht zu tun,
was Sie im nationalen Kontext selbst tun. Das ist nun
wirklich heuchlerisch.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungs-
koalition, machen Sie national Ihre Hausaufgaben und
unterstützen Sie uns bei der dringend notwendigen Re-
form der europäischen Entwicklungszusammenarbeit!






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Ralf Brauksiepe

Ich sage ganz deutlich: Natürlich sind die Missstände in
der europäischen EZ und die Kritik daran nicht völlig
neu. Das erste EU-AKP-Abkommen stammt noch aus
der Zeit der sozialliberalen Koalition. Missstände gab es
in der europäischen EZ natürlich auch zu unserer Regie-
rungszeit. Sie werden allerdings leider immer schlim-
mer, was zum Beispiel den Mittelabfluss angeht. Aber
weil das so ist, müsste es Ihnen doch eigentlich relativ
leicht fallen, hier einmal über Ihren eigenen parteipoliti-
schen Schatten zu springen und in einem parteiübergrei-
fenden Ruck an der Verbesserung der europäischen Ent-
wicklungszusammenarbeit mitzuwirken. Dazu fordern
wir Sie auf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Wir haben immer schon gesagt: Im Ruck liegt die Zukunft! – Karin Kortmann [SPD]: Was kriegen Sie dafür?)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508622100

Nächster Redner ist der Kollege Detlef Dzembritzki,

SPD-Fraktion.


Detlef Dzembritzki (SPD):
Rede ID: ID1508622200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie man hier schon mit einem kleinen Ruck Freude be-
reiten kann, ist bezeichnend, Herr Brauksiepe; aber ich
gönne Ihnen diese Freude.

Ich will darauf hinweisen, dass Ihre Argumentation
zu der Antragseinbringung ein bisschen merkwürdig ist,
lieber Herr Kollege. Sie wissen genau, dass sich die ent-
sprechende Arbeitsgruppe der SPD-Fraktion in Brüssel
sachkundig gemacht hat und sich sehr intensiv mit die-
sem Thema auseinander gesetzt hat. Wir haben das
Thema dann in unserem Fachausschuss behandelt. Wir
haben Experten in den Ausschuss gebeten, um uns nicht
nur ein Bild von der Situation des europäischen Ent-
wicklungsfonds, sondern ein generelles Bild zu machen.
Ich verstehe deswegen auch nicht so recht – jedenfalls
was die grundsätzliche Auseinandersetzung angeht – die
merkwürdige Schaufensterrede, die Sie hier gehalten ha-
ben.

Wir alle wissen, dass die EU in wenigen Monaten um
zehn Länder erweitert wird, die – ich sage das sehr vor-
sichtig – über wenig Erfahrung in der Entwicklungszu-
sammenarbeit verfügen. Sie sind in den vergangenen
Jahren im Wesentlichen Empfängerländer gewesen
und verfügen mit Sicherheit nicht über die Instrumente
und Strukturen, die uns und der EU zur Verfügung ste-
hen. Es wird also gerade in den nächsten Monaten ent-
scheidend darauf ankommen, wie wir den Prozess der
Integration dieser Länder gestalten. Wir müssen alles
tun, um sie in die europäische Entwicklungszusammen-
arbeit einzubeziehen. Dabei können diese Länder ihre
eigenen Erfahrungen als Transformationsländer ein-
bringen. Ich denke, dass die europäische Entwicklungs-
politik hier über eine starke institutionelle Basis verfügt.
Meine Damen und Herren, eine Tatsache kommt viel
zu kurz: Es ist offensichtlich viel zu wenig bekannt, dass
die EU und ihre Mitgliedstaaten über 50 Prozent aller
ODA-Mittel aufbringen. Die EU ist damit weltweit ei-
ner der größten Geldgeber für Entwicklungshilfeleistun-
gen. Zugleich ist überhaupt nicht wegzudiskutieren
– deshalb verstehe ich nicht, warum der Kollege
Brauksiepe hier eine Zuspitzung vorgenommen hat –,
dass eine Reform dieses Politikbereichs, also unseres ur-
eigenen Bereichs, auf EU-Ebene notwendig ist. Es ist
bekannt, dass dieser Reformprozess im Jahr 2000 durch
Kommission, den Rat und das Europaparlament in Gang
gesetzt wurde. Ebenfalls bekannt ist, dass dieser Re-
formprozess noch nicht abgeschlossen ist. Trotzdem dür-
fen wir aber nicht übersehen, dass in manchen Bereichen
ermutigende und bemerkenswerte Fortschritte zu erken-
nen sind.


(Markus Löning [FDP]: Wo denn?)

Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, Herr Löning,

dass Verwaltungsabläufe und Umsetzungsprozesse ver-
einfacht wurden. Ich will gar nicht bestreiten, dass dieser
Weg weiter gegangen werden muss; aber es wäre unfair,
wenn wir nicht zur Kenntnis nehmen würden, dass auf
europäischer Ebene schon erste Schritte gemacht worden
sind. Ich weiß, dass die Schaffung von Europe Aid von
vielen kritisch gesehen wird. Hiermit wird aber durch
Steigerung der Effizienz eine Antwort auf die adminis-
trative Situation der Europäischen Union gegeben.

Seit Beginn dieser Reformbemühungen sind von der
Europäischen Union gemeinsam mit den Partnern des
Südens 60 Länderstrategiepapiere erarbeitet worden,
über 40 davon wurden bereits verhandelt. Sie bieten ge-
rade für ein arbeitsteiliges Agieren der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten eine wichtige Grund-
lage.

Ich selbst habe mich in den zurückliegenden Jahren
sehr stark und intensiv immer wieder mit ECHO beschäf-
tigt, einer Institution, die dazu geschaffen wurde, um bei
Katastrophen zu helfen. Wenn man sich die letzten Be-
richte anschaut, wird man feststellen, dass hier erhebliche
Veränderungen stattgefunden haben. Die Forderung – ich
will das hier bewusst noch einmal einbringen –, die zum
Beispiel unser Kollege Werner Schuster immer wieder
formuliert hat, nämlich dass Katastrophenhilfe in nach-
haltige Konzepte münden muss, wird zum Beispiel von
ECHO berücksichtigt.

Sie, Herr Kollege Brauksiepe, haben ganz locker das
Zitat gebracht, die EU ließe die Welt verhungern. Hinter
solch gewaltigen Behauptungen kann man sich sehr
schön verstecken. Aber wenn Sie sich mit ECHO ausei-
nander gesetzt hätten, wüssten Sie, dass sich diese euro-
päi-sche Institution gerade um die vergessenen Krisen
kümmert, die nicht mehr weltweite Aufmerksamkeit in
den Medien erfahren. Es ist meiner Meinung nach ein
Zeichen von Anstand, dass man all diese Anstrengungen,
die es gegeben hat, auch erwähnt und berücksichtigt.

Von deutscher Seite wird dieser Reformprozess unter-
stützt. Wir haben das hier auch mehrfach festgestellt:
Bundesregierung und BMZ begleiten diesen Prozess und






(A) (C)



(B) (D)


Detlef Dzembritzki

setzen sich intensiv mit den entsprechenden Fragen aus-
einander. In Ihrem Antrag wird völlig versäumt, auf die
Chancen und Potenziale hinzuweisen, die die europäi-
sche Ebene bietet. Die EU ist doch der geborene An-
sprechpartner für Institutionen wie die UN oder die
Weltbank. Gestern im Ausschuss haben wir mit Mon-
sieur Rischard darüber gesprochen, welche Chancen er
für die Zusammenarbeit sieht. All das lassen Sie unbe-
rücksichtigt.

Die Entwicklungspolitik der EU – ich will das hier
ebenfalls mit einbringen – braucht eine Standortbestim-
mung.

Diese sollte analog zu dem von Solana vorgelegten
Strategiepapier zur Gemeinsamen Außen- und Sicher-
heitspolitik Ziele, Kernkompetenzen und Fragen der Ar-
beitsteilung thematisieren. Wenn wir in diesem Zusam-
menhang den Zeigefinger ein wenig kritisch gehoben
haben, weil die bis zu 250 Millionen Euro für Friedens-
fazilitäten nicht unbedingt aus diesem Entwicklungs-
fonds hätten genommen werden müssen, sondern man
sich hätte umschauen können, wo an anderer Stelle im
europäischen Haushalt, zum Beispiel bei der Landwirt-
schaft, Mittel zur Verfügung stehen, halte ich das für be-
rechtigt; dieses Anliegen wird von uns auch weiterhin
verfolgt werden.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Stärke des Solana-Papieres ist gerade, dass damit
das Ressortdenken zu überwinden versucht wird, dass
damit eine Kohärenz zu den benachbarten Politikfel-
dern hergestellt werden soll. Ich denke, dass hier gerade
die entwicklungspolitischen Vorstellungen einfließen
müssen und dass Kohärenz – ich wiederhole das – zwi-
schen Agrar- und Handelspolitik von uns und von der
EU immer wieder eingefordert werden muss. Es sind
doch nicht die europäischen Bürokraten, die zum Bei-
spiel die Agrarsubvention fordern, es sind doch unsere
eigenen Landwirte, es sind die europäischen Landwirte,
die Subventionen für Tabak, Oliven, Milch usw. haben
wollen. Es sind nicht die Bürokraten, die eine andere
Struktur verhindern. Wir müssen hier politische Ent-
scheidungen treffen.

Ich denke, dass das Scheitern der WTO-Konferenz,
die vollmundig als Entwicklungsrunde angekündigt
wurde, die Spaltung zwischen Industrie- und Ent-
wicklungsländern aufgezeigt hat. Auch am Beispiel des
Weltgipfels zur Informationsgesellschaft wird deutlich,
dass die Kluft zwischen den Ländern des Nordens und
des Südens nicht nur aufgrund von Handelsschranken
und Subventionen besteht, sondern auch, weil zum Bei-
spiel die Wirtschaft die Chance verschläft, ihre Interes-
sen wahrzunehmen. Es ist doch makaber, dass in
Deutschland einerseits Milliarden für UMTS-Lizenzen
ausgegeben werden – jeder muss den Sinn darin selber
suchen –, dass es aber andererseits zwischen Europa und
Afrika nach wie vor keine Breitbandinternetzugänge
gibt. Das sind Dinge, die aufgearbeitet werden müssen.
Dabei muss sich auch die Wirtschaft angesprochen füh-
len und zu Verbesserungen beitragen.
Ich will noch ein Wort zum Cotonou-Abkommen
und der Zusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten
sagen. Ich finde es ein wenig makaber, wenn hier von
der CDU/CSU-Fraktion zum Ausdruck gebracht wird,
wir würden Länder privilegieren. Meine Damen und
Herren, von den AKP-Staaten, die mit der EU einen Ver-
trag haben, gehören 40 zu den weltärmsten. Wir werden
sie weiterhin bewusst privilegieren müssen, um sie aus
diesem Status herauszuholen.

Schauen Sie sich einmal den „AKP-EG-Kurier“ an.
Wenn man sieht, wie die Dialoge, gesicherte Dialoge,
auch auf Parlamentarierebene, zwischen den AKP-Staa-
ten und der EU funktionieren, stellt man fest, dass ge-
rade diese Zusammenarbeit eher beispielhaft ist, als dass
sie in der Weise kritisiert werden dürfte, wie Sie es ge-
macht haben, lieber Herr Kollege Brauksiepe.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Schauen Sie sich doch einmal an, wie es in den Ländern aussieht!)


Ich denke, dass das Reformpapier mit dem Titel „Glo-
bale Armut – Europas Verantwortung“, das von der
Kommission als Reaktion vorgelegt worden ist, deutli-
che Wege für eine Reform aufzeigt. Wir haben diesen
konstruktiven Weg mit unserem Antrag unterstützt. Ich
denke, dass Effektivität und Nachhaltigkeit damit ihren
Weg finden werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508622300

Nächster Redner ist der Kollege Markus Löning,

FDP-Fraktion.

Markus Löning (FDP):
Rede ID: ID1508622400

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen

Sie mich zunächst einmal kurz auf den Bolivien-Antrag
der Union eingehen. Die FDP wird diesem Antrag zu-
stimmen, und zwar vor allem weil er sehr dezidiert und
sehr klar die Frage der Entschuldung anspricht, eine
Frage, der sich die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang nicht stellt, der sie sich aber seit langem hätte
stellen müssen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Im Wesentlichen möchte ich auf die Anträge zur Re-

form der EU-Entwicklungspolitik eingehen. Wir sind
uns alle einig, dass da viel am Hängen ist und dass eine
bittere Reform nötig ist. Ich will zunächst ein paar Ein-
zelpunkte herausgreifen und am Ende zwei grundsätzli-
che Bemerkungen machen.

Wir werden dem Unionsantrag zur Reform der EU-
Entwicklungspolitik in der jetzigen Form wohl nicht zu-
stimmen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Er ent-
hält einige Aspekte, die sehr gut sind und die wir auch
unterstützen. Zum Beispiel das, was Sie über die AKP-
Staaten sagen, finden wir sehr richtig und unterstützen
das auch. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass der
Antrag ein paar Kriterien enthält, nach denen die Zusam-






(A) (C)



(B) (D)


Markus Löning

menarbeit strukturiert werden soll. Soll die Strukturie-
rung nach bestimmten Interessenlagen erfolgen? Soll
sich die Zusammenarbeit, wie Herr Dzembritzki es vor-
schlägt, an der Armutsbekämpfung orientieren?


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Effizienter Einsatz!)


Soll die Zusammenarbeit migrationspolitische Aspekte
– zum Beispiel Hinweise darauf, wie wir mit den Län-
dern des südlichen Mittelmeerraumes umgehen – enthal-
ten? Solche Hinweise, die ich mir gewünscht hätte, feh-
len in Ihrem Antrag.

Zum EEF muss man, glaube ich, nicht viel sagen. Die
Union hat sich erlaubt, einen netten Scherz in ihren An-
trag einzubauen. Im Antrag steht unter anderem – ich zi-
tiere –: „ohne dabei eine Abnahme von Qualität und Ef-
fizienz … zu riskieren.“ Ich glaube, an dieser Stelle gibt
es nicht viel zu riskieren. Noch ineffizienter kann die
EU-Entwicklungszusammenarbeit kaum werden.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


Wir sind uns darüber einig, dass die Mittel schneller
abfließen müssen. Was den Rückfluss angeht, sind wir
allerdings anderer Meinung. Wir sind nicht der Meinung
– das haben wir hier schon öfter gesagt –, dass die Mittel
in die nationalen Haushalte zurückfließen sollten. Wir
sind auch nicht der Meinung, dass sie in Militärprojekte
fließen sollten. Wir sind der Meinung, dass die Mittel in
die Aidsbekämpfung fließen sollten. Sie sollten bei-
spielsweise einem globalen Fonds zur Verfügung gestellt
werden. In dieser Richtung ist ein bisschen passiert; aus
unserer Sicht könnte allerdings mehr passieren.

Herr Dzembritzki, Sie haben den Sachverhalt sehr
nett umschrieben. Als Regierungspolitiker müssen Sie
das vielleicht. Schönreden hilft aber leider nichts. Man
muss den Finger schon in die Wunde legen und sagen:
Das funktioniert nicht. Es ist gut, dass Sie reformieren;
aber es reicht noch nicht.


(Detlef Dzembritzki [SPD]: Man muss aber auch anerkennen, dass der Reformprozess angegangen worden ist und dass tatsächlich Verbesserungen erkennbar sind!)


– Kleine Verbesserungen reichen aber noch nicht.

(Detlef Dzembritzki [SPD]: Sie sind Wirt schaftler, ich bin Pädagoge!)

Man muss gerade beim EEF mehr Druck ausüben. Das
werden wir weiterhin tun.


(Beifall bei der FDP)

Ich weiß, dass der Union eine Aussage zur Landwirt-

schaft sehr schwer fällt. In Ihrem Antrag fehlt aber eine
klare Aussage zur Landwirtschaft, obwohl die EU ge-
rade auf diesem Gebiet tätig werden kann und muss.

Eine Sache können wir absolut nicht mittragen: das
Lobbying für EUNIDA. Es tut mir wirklich Leid, aber
Deutschland, das staatliche Organisationen hat, kann
nicht staatliche Organisationen durchsetzen, wo wir
doch sonst immer der Zivilgesellschaft das Wort reden.
Wir wünschen uns bürgerschaftliches Engagement in der
Entwicklungspolitik, finden NGOs prima; aber auf EU-
Ebene wollen wir nun unbedingt staatliche Organisatio-
nen durchsetzen, obwohl es solche Organisationen in
vielleicht gerade einmal sechs Ländern gibt. Es gibt
viele Länder, die solche Organisationen überhaupt nicht
haben. Diese Länder fühlen sich zu Recht benachteiligt.

Zum Antrag der SPD mache ich auch noch ein paar
kurze Bemerkungen. Ihre Bemerkung zum Entwick-
lungskommissar ist ähnlich scherzhaft wie die der
Union. Sie meinen, dass sich mit der Neuwahl der Kom-
missare neue Perspektiven auftun würden. Speziell beim
für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Kom-
missar müssen sich neue Perspektiven auftun: Dieser
Kommissar muss weg.

Nach unserer Meinung ist die EU gut beraten – darauf
scheint es auch hinauszulaufen –, die EU-Entwicklungs-
zusammenarbeit der Zuständigkeit des Außenkommis-
sars zuzuordnen. Um eine integrierte Politik zu gewähr-
leisten – das wird auch hier, auf nationaler Ebene,
gefordert –, muss dieses Thema der Außenpolitik zuge-
ordnet werden. Ihre Forderung nach einer Abgrenzung
zur Sicherheitspolitik und Ihre anderen Forderungen in
diesem Zusammenhang verstehe ich nicht. Sonst sagen
wir doch immer: Entwicklungspolitik ist auch Sicher-
heitspolitik. Ich finde, man muss das nicht so scharf von-
einander abgrenzen.

Sie werden mir nachsehen, dass ich nicht darauf ver-
zichten kann, auf China zu sprechen zu kommen. Alle
schönen Texte zur Entwicklungspolitik nutzen nichts,
wenn der Bundeskanzler in China sagt: Die Menschen-
rechte spielen für uns keine Rolle; wir verkaufen euch
aber gerne eine Plutoniumfabrik – oder sollen es lieber
ein paar Waffen sein; die könnt ihr auch gerne von uns
haben. Wenn so etwas geschieht, brauchen wir auch
keine Texte zur Sicherheitspolitik mehr. Die können wir
uns dann sparen.

Abschließend möchte ich zwei grundsätzliche Punkte
ansprechen, die aus meiner Sicht beiden Anträgen feh-
len. Sie sind hauptsächlich der Grund, warum wir beiden
Anträgen nicht zustimmen werden. Zum einen fehlt eine
Antwort auf die Frage, wie wir die Entwicklungspolitik
in die Außenpolitik einsortieren. Welche Kriterien sind
dabei wichtig? Wo verzahnen wir die außenpolitischen
Interessen mit sicherheitspolitischen Interessen und un-
ter Umständen auch mit wirtschaftlichen Interessen?
Herr Richard hat gestern sehr eindrucksvoll dargestellt,
dass die EU in der Entwicklungspolitik vor allem eines
tun kann – das ist das Allerwichtigste; das fehlt in Ihren
Anträgen –, nämlich endlich die Märkte zu öffnen.


(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Wir können so viel Geld für Entwicklungszusammenar-
beit bezahlen, wie wir wollen; wir können damit aber
niemals das erreichen, was wir mit einem freien Handel
erreichen können. Diese Forderung fehlt in beiden An-
trägen.


(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: WTO-Konformität!)







(A) (C)



(B) (D)


Markus Löning

– Herr Brauksiepe, leider fehlt die richtige Prioritäten-
setzung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508622500

Nächster Redner ist der Kollege Thilo Hoppe,

Bündnis 90/Die Grünen.

Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1508622600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Löning, Hinweise auf die WTO, auf eine Marktöff-
nung und auf den Abbau von Agrarsubventionen können
Sie im Antrag der Koalition finden. Diesen Schuh ziehen
wir uns nicht an.

Herr Dr. Brauksiepe, Sie haben den Unionsantrag ein-
gebracht. Er ist inzwischen in vielen Bereichen nicht
mehr aktuell. Es ist schade, dass Sie die Anhörung im
AwZ nicht abgewartet haben. Da gab es durchaus neue
Erkenntnisse.

Im Koalitionsantrag wird die Situation präziser be-
schrieben. Auch in ihm werden Veränderungen und Re-
formen in der europäischen Entwicklungszusammenar-
beit angemahnt. In ihm wird aber auch gewürdigt, dass
es in letzter Zeit bereits erste Reformansätze gegeben
hat, die man zumindest als Schritte in die richtige Rich-
tung bezeichnen kann. Die Dezentralisierung zeigt erste
Früchte. Auch der Mittelabfluss aus dem EEF hat sich
verbessert. Die Zahlen in Ihrem Antrag stimmen nicht
mehr.

Erinnern wir uns: Die Bundesregierung hatte sich
während der EU-Ratspräsidentschaft 1999 erfolgreich
dafür stark gemacht, dass dieser Reformprozess auf die
Schiene kam. Die EU-Entwicklungspolitik wurde auf
das Oberziel Armutsbekämpfung ausgerichtet.

Wir dürfen uns nun allerdings nicht mit den ersten
kleinen Reformschritten zufrieden geben; das ist völlig
klar.


(Beifall des Abg. Detlef Dzembritzki [SPD])

Im Hinblick auf die Armutsbekämpfung reicht es nicht
aus, sich dieses Ziel auf die Fahnen zu schreiben. Es
muss vielmehr ganz konkret umgesetzt werden. Das
heißt: verstärkter und vor allen Dingen effizienterer Ein-
satz der Mittel für die Grundversorgung, die Hungerbe-
kämpfung, die Stärkung des ländlichen Raumes, die
Grundbildung, die Gesundheitsversorgung und natürlich
auch für die Aidsbekämpfung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Im Hinblick auf die politischen Strukturen der euro-
päischen Entwicklungszusammenarbeit setzen wir
uns für die Erhaltung der Generaldirektion Entwicklung
und für den Posten eines Kommissars ein.

Die Kollegen im EU-Parlament haben meine aus-
drückliche Unterstützung in ihrer Forderung, einen ge-
wichtigen entwicklungspolitischen Ausschuss zu erhal-
ten, und zwar einen, der nicht nur für das Contonou-
Abkommen zuständig ist. Überhaupt sollten die Kompe-
tenzen des EU-Parlaments – auch im Hinblick auf die
Entwicklungspolitik – gestärkt werden.

Ich habe bereits erwähnt, dass sich der Mittelabfluss
aus dem EEF verbessert hat. Allerdings ist der Weg von
der Projektplanung bis zur Durchführung noch immer
viel zu langwierig und zu bürokratisch. Da gilt es,
Hemmnisse zu überwinden. Dies ist auch möglich, ohne
dass die Qualität darunter leiden muss.

Bezüglich des EEF hat schon Kollege Dzembritzki
auf ein ganz zentrales Problem hingewiesen: Durch par-
lamentarische Kontrolle ist zu gewährleisten, dass die
Mittel wirklich zur Erreichung entwicklungspolitischer
Ziele eingesetzt und nicht für sicherheitspolitische und
militärische Einsätze zweckentfremdet werden.

Ich möchte diesen Teil meiner Rede mit der Anmer-
kung beenden, dass nicht jede entwicklungspolitische
Anstrengung zusätzliches Geld kosten muss. Ganz im
Gegenteil: Im EU-Haushalt können durch den Abbau
handelsverzerrender Agrarsubventionen Milliarden ein-
gespart werden. Das hätte obendrein kräftige positive
entwicklungspolitische Effekte. Mehr Kohärenz ist nö-
tig. Die EU-Agrar- und -Handelspolitik sollte nicht den
Zielen der Entwicklungspolitik widersprechen. Auch im
vorliegenden Antrag mahnen die Koalitionsfraktionen
wie schon in vielen anderen Anträgen zuvor ganz aus-
drücklich eine Veränderung bzw. Kurskorrektur der Eu-
ropäischen Union innerhalb der WTO-Verhandlungen
an.

Jetzt komme ich zu Bolivien; denn ich muss ja in ei-
ner Rede die beiden unterschiedlichen Themen der vor-
liegenden Anträge abdecken. Um es vorweg zu sagen:
Deutschland sollte weiterhin mit Bolivien in vollem Um-
fang zusammenarbeiten. Trotz aller Reformen, die nur
aus dem Land selbst kommen können, hat Bolivien ohne
internationale Unterstützung kaum eine Chance, die
wirtschaftliche und politische Krise zu überwinden.

Wer die Situation verstehen will, sollte in die Ge-
schichte blicken. Die politischen Proteste in Bolivien
entzündeten sich an dem Plan der Regierung, die Gas-
vorkommen des Landes zu nutzen, um sie über einen
chilenischen Hafen nach Mexiko und dann in die USA
zu exportieren. Dieses Gasgeschäft, welches vordergrün-
dig sinnvoll erscheint, wirft aber die alte Frage auf: Wer
profitiert eigentlich von der Nutzung der Bodenschätze?

Für den angesehenen Historiker Eduardo Galeano ist
die Antwort klar: Seit Jahrhunderten, so Galeano, er-
weist sich der Reichtum an Bodenschätzen als Fluch für
das Land, allen voran für die indianische Bevölkerungs-
mehrheit. Die weltbekannten Silberminen von Potosi,
die Ausbeutung der Kupfervorkommen, all das hat eine
kleine Gruppe von Bolivianern reich werden lassen –
und ihre Handelspartner in Europa und in den USA. Wer
nicht davon profitiert hat, war die bolivianische Bevöl-
kerung. Wer diese harte Erfahrung ignoriert, der wird
auch nicht verstehen, warum ein Referendum über den






(A) (C)



(B) (D)


Thilo Hoppe

geplanten Gasexport eine überaus wichtige demokrati-
sche Frage ist.

Präsident Mesa hat sich für den Gasexport ausgespro-
chen, aber er hat auch klargemacht, dass er das Ergebnis
des Referendums in jedem Fall respektieren wird. Der
Aufstand gegen den Gasexport war Auslöser, nicht je-
doch Ursache für den massiven politischen Protest. Es
geht auch um eine verstärkte Förderung von Kleinbauern
und um die Umkehrung eines Teiles der Privatisierun-
gen, kurz gesagt: Die materielle Verbesserung für die
große Mehrheit der bolivianischen Bevölkerung ist das,
was auf der Straße gefordert wird.

Das Hauptproblem der Entschuldung wurde bereits
ganz kurz von Herrn Löning angesprochen; es ist in bei-
den Anträgen mit aufgearbeitet. Aber eines der Haupt-
probleme fehlt in dem CDU/CSU-Antrag, und zwar dass
die Weltbank bei ihren Berechnungen viel zu optimisti-
sche Wachstumsprognosen zugrunde gelegt hat. Diese
haben sich in den letzten Jahren nicht erfüllt. Sie hat zu-
dem zukünftige Einnahmen schon vorweg mit einge-
rechnet, Einnahmen aus dem noch keineswegs gesicher-
ten Gasgeschäft. Um es mit knappen Worten zu sagen:
Die Entschuldung war schlicht nicht hoch genug. Natür-
lich gab es auch Fehlverhalten der Regierung – Stich-
wort Korruption –, aber es gab auch Konstruktionsfeh-
ler, die der IWF und die Weltbank zu verantworten
haben. Diese Bereiche fehlen in dem Unionsantrag, aber
wir müssen ja heute nicht abstimmen, sodass wir ihn
noch intensiv im Ausschuss diskutieren können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508622700

Nächster Redner ist der Kollege Peter Weiß, CDU/

CSU-Fraktion.


Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1508622800

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Kollege Hoppe hat ja schon zu Bolivien übergelei-
tet: Bolivien ist so etwas wie ein Musterland für die in-
ternationale Entwicklungszusammenarbeit, Liebling der
internationalen Geber, Pilotland der UN, auch für die
deutsche EZ eines von vier Musterländern, in denen man
sich besonders bei der Bekämpfung der Armut engagie-
ren will. Bolivien sollte also die „Probe aufs Exempel“
für den Erfolg deutscher und internationaler Entwick-
lungszusammenarbeit sein.

Aber leider droht angesichts der politischen und wirt-
schaftlichen Dauerkrise das Gegenteil, nämlich dass die
hohen internationalen und bilateralen – deutschen – In-
vestitionen in den Sand gesetzt werden. Der Fall Boli-
vien stellt daher sehr grundsätzliche Fragen an die Ent-
wicklungszusammenarbeit und ebenso grundsätzliche
Fragen an die Umsetzung der Entschuldungsinitiative,
deren Zielsetzung – zumindest in Bolivien – mittlerweile
Makulatur ist. Bolivien ist nämlich nicht nur nicht hoch
genug entschuldet worden – es ist in dem Maße ent-
schuldet worden, wie es die HIPC-Initiative vorgesehen
hat –; anschließend sind in kürzester Zeit neue Schulden
angehäuft worden, sodass heute die Überschuldungs-
grenze bereits wieder überschritten ist.

Auch nach dem Wechsel im Präsidentenamt und der
Regierungsumbildung gibt es lokale Straßenblockaden,
Massenaufmärsche, Landbesetzungen. Die radikalen
Protestgruppen fordern die Auflösung des Kongresses,
den Sturz der Regierung und drohen zum Teil ganz offen
mit Bürgerkrieg. Ganz offenbar haben einige Akteure in
Bolivien eine Lehre aus dem so genannten Gaskrieg ge-
zogen, eine Lehre, die uns aufs Äußerste beunruhigen
muss: Protestgruppen und radikale Gewerkschaften
scheinen zu glauben, die Politik könne auch in Zukunft
auf der Straße gemacht werden.

Genau dieser Auffassung müssen wir zusammen mit
der neuen Regierung in aller Entschiedenheit entgegen-
treten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gibt es ja noch nicht so lange!)


Wenn wir wollen, dass sich das Land wieder fängt, dass
der reform- und konsolidierungsorientierte Kurs der Re-
gierung Mesa – bei allen Schwierigkeiten – Erfolg hat,
müssen wir ihn von Deutschland und von Europa aus
klar unterstützen. Diese Unterstützung kann es aller-
dings nicht ohne Bedingungen geben; diese haben wir
zu Recht in unserem Antrag genannt: die Umsetzung der
Ziele der Armutsbekämpfungsstrategie, die Fortsetzung
des nationalen Dialogs, die Stärkung der Zivilgesell-
schaft und eine Mäßigung des politischen Konflikts.

Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, der bo-
livianischen Regierung auf der Bolivien-Konferenz, die
morgen in Washington beginnt, die Unterstützung
Deutschlands zu versichern, zugleich aber auch klar die
Bedingungen zu benennen, unter denen deutsche und in-
ternationale Hilfe auch in Zukunft gewährt werden kann.

Herr Hoppe, Sie haben zu Recht auf den historischen
Hintergrund der Auseinandersetzungen um den Gasex-
port hingewiesen. Trotzdem sollten wir mit Klarheit
feststellen: Angesichts der hohen Überschuldung Boli-
viens, angesichts der grassierenden Armut ist der Gasex-
port ein Ansatzpunkt für dieses Land, sich eine neue,
verlässliche Einkommensquelle zu erschließen. Es ist
gut, dass Präsident Mesa dazu ein Referendum angesetzt
hat und dass er die Bevölkerung in seinem Land davon
überzeugen will, dass der Gasexport eine richtige Maß-
nahme ist. Die moderate und vernünftige Politik von
Mesa auch hinsichtlich des Gasexports sollten wir mit
Klarheit und Deutlichkeit unterstützen.

Unabhängig davon, ob es zum Gasexport kommt oder
nicht, bleibt Bolivien auf Hilfe, Unterstützung und Ko-
operation angewiesen. Wir Deutschen können durch eine
engagierte Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag
zur Stabilisierung leisten. Dazu muss die Bundesregie-
rung natürlich handlungsfähig bleiben. Zumindest mit
dem BMZ-Haushalt für 2004 und der Entwicklung, die
wir erlebt haben, ist diese Handlungsfähigkeit nur noch
eingeschränkt gegeben.






(A) (C)



(B) (D)


Peter Weiß (Emmendingen)


Frau Ministerin, wenn ich eine Zwischenbemerkung

machen darf: Ich war etwas verwundert über die Home-
page Ihres Hauses. Mittlerweile ist Ihnen der Haushalt
anscheinend so peinlich, dass Sie die globale Minder-
ausgabe im BMZ-Haushalt 2004 schlichtweg ver-
schweigen. Ich finde es interessant, dass Sie nicht einmal
mehr die Wahrheit der Haushaltsbeschlüsse in den offi-
ziellen Dokumenten Ihres Hauses mitteilen, weil Sie sie
peinlich finden.


(Karin Kortmann [SPD]: Aber das Problem Bolivien ist nicht das der mangelnden Haushaltsmittel!)


Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weil Bolivien so
etwas wie ein Musterland für das ganze Spektrum der in-
ternationalen wie auch der bilateralen Entwicklungspoli-
tik ist, wäre ein Scheitern der Entwicklungspolitik ge-
rade in diesem Land nicht nur eine Katastrophe für
Bolivien, sondern auch eine schwere Krise für das In-
strumentarium der Entwicklungszusammenarbeit insge-
samt. Deswegen sollten wir alles unternehmen, um diese
„Probe aufs Exempel“ für die Wirksamkeit einer durch
klare Bedingungen, aber auch durch offene Unterstüt-
zung ausgezeichneten Entwicklungszusammenarbeit zu
bestehen. Dazu fordern wir Sie auf.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508622900

Das Wort hat die Kollegin Karin Kortmann, SPD-

Fraktion.


Karin Kortmann (SPD):
Rede ID: ID1508623000

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kolle-

gen! Kaum ein anderes Land genießt so große internatio-
nale Zuwendung, Loyalität und Sympathie wie Bolivien.
Dass ich mich heute entwicklungspolitisch engagiere,
hängt auch damit zusammen, dass ich mit zwölf Jahren
als Pfadfinderin Altpapier gesammelt habe, das wir zu-
gunsten Boliviens verkauft haben. Damals gingen wir
noch von der irrigen Hoffnung aus, dass sich die Ent-
wicklung dieses Landes relativ schnell vollziehen
würde. Keiner hat damit gerechnet, dass es dort nach
30 Jahren immer noch große Probleme geben würde, die
nicht, Herr Weiß, mit Haushaltsmitteln im BMZ, son-
dern nur durch wirtschaftliche und soziale Perspektiven
zu lösen sind. Ich gebe Ihnen Recht: Die internationale
Hilfe muss so konditioniert werden, dass die Entschei-
dungen entsprechend getroffen werden.

Ich möchte noch ein paar Punkte zum Hintergrund
nennen. Bolivien ist ein südamerikanisches Binnenland,
flächenmäßig äußerst groß, mit circa 8 Millionen Ein-
wohnern. Es ist reich an Bodenschätzen und kann Nah-
rungsmittel aus allen Klimazonen bereitstellen. Auf der
anderen Seite ist es das ärmste Land Südamerikas.
63 Prozent der Bevölkerung gelten als arm, 37 Prozent
werden sogar als extrem arm eingestuft. Wir wissen,
dass die Armut eng mit Kinderreichtum und der ethni-
schen Zugehörigkeit verknüpft ist. Zwei Drittel der Be-
völkerung bezeichnen sich selbst als Indigene. Armut ist
verknüpft mit Frauen als Haushaltsvorständen und vor
allem mit einem geringen Bildungsniveau.

Boliviens Wirtschaft befindet sich seit einigen Jah-
ren in einer Krise. Bolivien ist wirtschaftlich einseitig
von Rohstoffexporten und stark schwankenden Welt-
marktpreisen zum Beispiel für Energie, Soja, Zink oder
Gold abhängig. Die schlechte Infrastruktur und Ver-
kehrsanbindung, die schwach ausgeprägte Unterneh-
menskultur, aber auch ungünstige klimatische und geo-
graphische Bedingungen behindern eine produktive
Entwicklung.

Als ich vor einigen Jahren gemeinsam mit Peter Weiß
an einem Dialog- und Exposure-Programm in Bolivien
teilgenommen habe, waren wir auf der Hochebene des
Altiplano. Dort wurden wir von einer Bäuerinnenkol-
chose aufgefordert: Sorgen Sie doch dafür, dass die Kin-
der in Deutschland Joghurt zu essen bekommen! Das
hilft unserer Wirtschaft. – Das zeigt, wie prekär die Si-
tuation in Bolivien ist und dass die Menschen selbst
keine Ideen haben, mit welchen Mitteln sie zur Erwerbs-
wirtschaft beitragen können.

Ein großer Teil der Bevölkerung versteht nicht, was
ihnen die Entschuldung eigentlich gebracht hat. Sie alle
sind davon ausgegangen, dass frisches Geld die Wirt-
schaft beflügeln wird. Keiner wusste, dass es sich nur
um eine Entschuldung handelte, die kein frisches Geld in
das Land brachte, sondern nur den Schuldendienst redu-
zierte.

Politisch wurde in den vergangenen Monaten ange-
sichts der Unruhen und Proteste und des Rücktritts des
Präsidenten die Frage gestellt, ob Bolivien, das Beispiel-
land internationaler Hilfe und zivilgesellschaftlicher Par-
tizipation, das Ende eines Modells eingeleitet hat. Der
Regierung von Gonzalo Sánchez de Lozada war es nicht
gelungen, der Bevölkerung zur notwendigen, kurzfristi-
gen Verbesserung ihrer materiellen Lebensverhältnisse
zu verhelfen und vor allem eine Entwicklung neuer Be-
wältigungsstrategien für die grundlegenden und langfris-
tig wirksamen Probleme einzuleiten.

Der Streit über die Gasexporte über Chile und Me-
xiko nach Nordamerika hat dann zu extremen Auseinan-
dersetzungen und zu einem außerparlamentarischen Re-
gierungssturz geführt. Die Probleme des Landes, die
weit verbreitete Armut, die soziale Exklusion, die feh-
lende Wirtschaftskraft und das hohe Haushaltsdefizit,
müssen nun dringend von dem neu gewählten Präsiden-
ten gelöst werden. Ihm stehen nicht nur diese großen
Probleme gegenüber, sondern auch das mangelnde Ver-
trauen der Bevölkerung in die Regierung, den Kongress,
und damit auch in die staatlichen Institutionen.

Im Juni des vergangenen Jahres wurde in Bolivien
eine Umfrage durchgeführt, deren Ergebnisse schon fast
erschreckend sind: 49 Prozent der Bevölkerung sagen,
dass es Demokratie auch ohne politische Parteien geben
kann. 43 Prozent meinen, man könnte auch ohne Parla-
mente zurechtkommen. 60 Prozent dagegen wollen eine
starke regionale Autonomie. 67 Prozent sagen, dass sie
keinen nationalen Haushalt mehr wollen, sondern einen
regionalen.






(A) (C)



(B) (D)


Karin Kortmann

Carlos Mesa gilt als integerer Mann, der mehr als ein

Übergangskandidat ist. Aber auch er ist bei der Umset-
zung seines Aufgabenkataloges in hohem Maße von der
Bereitschaft der großen internationalen Geber abhängig.
Bolivien ist, war und bleibt Schwerpunktland der deut-
schen Entwicklungszusammenarbeit und, wie Peter
Weiß zu Recht sagt, auch Pilotland für das Aktionspro-
gramm 2015 der deutschen Bundesregierung, in dem es
um die Halbierung der Armut geht, wobei auf unter-
schiedlichen Politikfeldern dafür Sorge getragen wird,
dass dieses Ziel erreicht wird.

Nach Vorlage einer partizipativ erarbeiteten Armuts-
bekämpfungsstrategie im Jahr 2001 erreichte Bolivien
als eines der ersten Länder weltweit den so genannten
Completion Point. Durch die erweiterte internationale
Entschuldungsinitiative HIPC II wurde es dann um bi-
laterale und multilaterale Schulden in Höhe von insge-
samt rund 2 Milliarden US-Dollar entlastet. Zeitgleich
erließ Deutschland in diesem Zusammenhang sämtliche
bilateralen Schulden in Höhe von 379 Millionen Euro.
Die politische und wirtschaftliche Stabilisierung Boli-
viens und zu diesem Zweck die Unterstützung von Präsi-
dent Mesa sind gegenwärtig die wichtigsten Herausfor-
derungen unserer Politik gegenüber Bolivien, sowohl
allgemein als auch im Rahmen der deutsch-boliviani-
schen Entwicklungszusammenarbeit.

Ich möchte gerne noch auf die Probleme des Haus-
haltsdefizits in Bolivien eingehen, da dies das herausra-
gende Merkmal ist, an dem sich zeigt, ob sich dieses
Land stabilisieren kann. Für das Jahr 2003 ist mit einem
Defizit von rund 8 Prozent des Bruttoinlandproduktes zu
rechnen. Die Zahlungsfähigkeit der bolivianischen Re-
gierung konnte auch zum Jahresende 2003 nur mit kurz-
fristigen Sonderzusagen der multilateralen Geber wie
der Weltbank, der Regionalen Entwicklungsbank, der
Andenländer, aber auch der Interamerikanischen Ent-
wicklungsbank sichergestellt werden.

Für dieses Jahr rechnet der IWF schon jetzt mit einem
von außen zu finanzierenden Defizit in Höhe von
105 Millionen US-Dollar, wobei er als Ziel die Reduzie-
rung des Defizits auf 6,8 Prozent des Bruttoinlandpro-
dukts zugrunde gelegt und bestimmte Eigenanstrengun-
gen der bolivianischen Regierung zur Erhöhung ihrer
Eigeneinnahmen bereits in Rechnung gestellt hat.

Besonders dramatisch wird sich die Situation im ers-
ten Quartal darstellen. Um die Regierung unter Präsident
Mesa zu stützen und mit dazu beizutragen, das Land de-
mokratisch, aber auch wirtschaftlich und finanziell zu
stabilisieren, werden jetzt und in Zukunft zwischen der
bolivianischen Regierung und den Gebern abzustim-
mende Maßnahmen erforderlich sein. Der deutschen bi-
lateralen Entwicklungszusammenarbeit stehen weder
Mittel noch Instrumente zur Verfügung, die hierzu erfor-
derliche kurzfristige Budgethilfe zu leisten. Als stimm-
berechtigtes Mitglied in den Direktorien der internatio-
nalen Finanz- und Entwicklungsorganisationen hat die
Bundesregierung jedoch ganz schnell mit dazu beigetra-
gen, verschiedene Notprogramme zu verabschieden, mit
denen die internationale Gemeinschaft kurzfristig die
Zahlungsfähigkeit Boliviens sicherstellen will und mit-
tel- bis langfristig das Ziel verfolgt, unter Beachtung der
Schuldentragfähigkeitsgrenzen eine nachhaltige Ent-
wicklung des Landes mitzugestalten.

Aber auch im Rahmen der deutsch-bolivianischen
Entwicklungszusammenarbeit wurden Anstrengun-
gen unternommen, unmittelbar auf die Krisensituation
des Landes zu reagieren und die verfassungsgemäß an
die Macht gekommene Regierung durch sichtbare Maß-
nahmen zur schnellen Umsetzung der EZ zu unterstüt-
zen. Im Dezember vergangenen Jahres wurden in La Paz
von der KfW und dem bolivianischen Partner unter An-
wesenheit von Staatspräsident Mesa drei Verträge der FZ
im Wert von insgesamt 25 Millionen Euro unterzeichnet.
Die Abkommen betreffen vor allem die Vorhaben bezüg-
lich mittlerer Bewässerungsanlagen und erneuerbarer
Energien sowie die Unterstützung der nationalen Kom-
pensationspolitik. Besonders letzteres Vorhaben ist her-
vorzuheben, da es hier kurzfristig gelungen ist, durch
eine Flexibilisierung der Auszahlungsvoraussetzungen
und durch eine Ausdehnung des Projektgebietes einen
schnelleren Abfluss der Mittel zu ermöglichen. Hiermit
geht von der deutschen EZ ein nachdrückliches Signal
zur Stärkung der Regierung Mesa und zur demokrati-
schen Stabilisierung des Landes aus. Mit gleicher Ziel-
setzung wurde für das Jahr 2003 ausnahmsweise auf die
Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die grundsätzlich
von den bolivianischen Projektpartnern an die GTZ zu
leisten wäre, verzichtet. Es handelt sich hierbei um Mit-
tel in Höhe von rund 120 000 US-Dollar. Auch das
wurde am 19. Dezember beschlossen.

Wir werden zusätzlich zu dem, was die CDU/CSU
vorgelegt hat, noch einen eigenen Antrag in die parla-
mentarische Beratung einbringen, weil es nicht sein
kann, Herr Weiß, dass wir an den alten Forderungen fest-
halten und sagen: Das Wundermittel der Zivilgesell-
schaft reicht aus, um zu einer wirtschaftlich tragfähigen
Struktur zu kommen. – Sie vergessen immer wieder die
Rolle von demokratisch gewählten Parlamenten und de-
ren Aufgabenkatalog. Ich glaube, auch der Bedingung,
die Sie nennen, nämlich dass eine Fortführung der deut-
schen, europäischen und internationalen Hilfe für Boli-
vien eine verstärkte und striktere Bekämpfung des Dro-
genanbaus und Drogenhandels erfordert, können wir so
einfach nicht zustimmen.


(Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: Das hätte uns auch gewundert, Frau Kortmann!)


Das würde auch nicht den Notwendigkeiten Rechnung
tragen, die Sie in Ihrem Antrag benannt haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508623100

Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin

Claudia Nolte, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Claudia Nolte (CDU):
Rede ID: ID1508623200

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich denke, dass ich auch in Ihrem Namen






(A) (C)



(B) (D)


Claudia Nolte

herzlich den Botschafter von Bolivien in dieser Debatte
begrüßen kann. Es freut uns, dass Sie Ihr Interesse an un-
serer Diskussion deutlich machen.


(Beifall)

Es ist, glaube ich, ausreichend beschrieben worden,

wie stark wir in der Entwicklungshilfe für Bolivien
engagiert sind. Ich glaube, das ist ein Grund mehr, in
dieser Situation die Augen nicht zu verschließen, zumal
solche Konfliktherde immer die Gefahr mit sich bringen,
sich zu radikalisieren und auch auf die Region auszu-
strahlen.

Seitdem der neue Präsident Mesa an der Regierung
ist, hat sich die Lage in Bolivien – zumindest rein äußer-
lich – einigermaßen stabilisiert. Er und sein Kabinett ge-
nießen einen guten Ruf im Land, auch weil sie sich um
einen neuen, um einen guten Politikstil bemühen. Präsi-
dent Mesa wie auch seine Kabinettsmitglieder, die alle
mehr oder weniger Experten und nicht parteigebunden
sind, gelten als nicht korrupt. Es ist in der jetzigen Situa-
tion Boliviens sehr wertvoll, die Unterstützung der Be-
völkerung zu genießen.

Damit sind die Ursachen für die Probleme und die
Krise aber natürlich noch nicht beseitigt. Vor allen Din-
gen die schwierige wirtschaftliche Situation, die hohe
Armut und die ethnischen Konfliktlinien in der Bevölke-
rung bedrohen die friedliche Entwicklung und die Stabi-
lisierung des demokratischen Systems. Letztendlich
können wir auch nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die
Opposition in den nächsten Monaten verhalten wird.
Morales’ Partei hat zugesichert, bis Ende Februar stillzu-
halten. Die anderen Oppositionsgruppen und -parteien
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments sind
von uns aber nicht berechenbar. Ich denke, Peter Weiß
hat das ausdrücklich und ausführlich genug beschrieben.

Leider hat diese kritische Situation auch Auswirkun-
gen auf die Region insgesamt. In Lateinamerika haben
wir es mit vielen Ländern zu tun, die mit großen wirt-
schaftlichen Schwierigkeiten und mit einer hohen Armut
zu kämpfen haben, sodass gegenseitige Hilfe und Unter-
stützung innerhalb dieser Region nur schwer möglich
sind. Wir müssen uns fragen, wie die Entwicklung in La-
teinamerika weitergehen wird und ob die Gefahr besteht,
dass dieser Kontinent kippt, da sich Bevölkerungsteile
zunehmend nicht mehr integrieren lassen und unterei-
nander so verfeindet sind, dass eine Befriedung kaum
möglich ist. Hinzu kommt, dass dieser Prozess mit einer
wirtschaftlichen Abwärtsentwicklung einhergeht.

Man kann die Tendenz wahrnehmen, dass sich Oppo-
sitionsgruppen radikalisieren und internationalisieren,
also über die Grenzen in dieser Region hinweg zusam-
menarbeiten. Das gilt vor allen Dingen für die Gruppen,
die im Drogengeschäft sind. Ich denke, spätestens bei
diesem Aspekt wird uns allen klar, dass es sich nicht ein-
fach nur um Probleme auf einem fernen Kontinent han-
delt, sondern dass es durchaus auch in unserem Interesse
liegt, hier Befriedung und Stabilisierung möglich zu ma-
chen, da wir von eventuellen Folgen ebenfalls betroffen
sein würden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine solche Situation in einem Land gibt der organi-
sierten Kriminalität, die international agiert und um Eu-
ropa natürlich keinen Bogen machen wird, immer einen
freien Raum. Deshalb halte ich es für wichtig, dass wir
uns mit all unseren Kräften einbringen und uns engagie-
ren.

Wir müssen gegenwärtig erleben, dass der alte Kon-
flikt mit Chile wieder aufbricht. Ich muss sagen: Ich
finde es wenig hilfreich, wenn Präsidenten wie Hugo
Chavez aus Venezuela Öl ins Feuer gießen und zur Pola-
risierung beitragen. Ich denke, insbesondere ein solcher
Konflikt kann nur in Freundschaft und durch die Ver-
ständigung miteinander gelöst werden. Alles, was polari-
sierend wirkt, schadet hier.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Was kann denn eigentlich getan werden? Sicherlich

muss der Hauptteil der Arbeit im Land selbst geleistet
werden. Ich denke, das machen wir mit unserem Antrag
deutlich. Wir verweisen nämlich darauf, welche Erwar-
tungen wir im Zusammenhang mit der Entschuldungs-
initiative an die Regierung stellen. Ich denke, der
enorme Rückhalt, den Präsident Mesa hat, gibt ihm die
Chance, mehr als nur eine Symbolpolitik durchzusetzen.
Es muss ihm zum Beispiel gelingen, seiner Bevölkerung
zu vermitteln, dass es wichtig ist, die eigenen Potenziale
für die Entwicklung zu nutzen und dies nicht einfach ei-
ner ideologischen Debatte anheim zu stellen.

Meines Erachtens geht es nämlich eben nicht um die
Frage, ob man Gas exportieren darf oder nicht und ob
das richtig oder falsch ist. Es geht stattdessen darum, zu
überlegen, wie wir erreichen, dass die Einkommen, die
durch einen solchen Export erzielt werden können, für
die Armutsbekämpfung verwendet werden und somit
den Menschen im Land helfen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Herr Kollege Hoppe, ich denke, Sie haben das genau
richtig beschrieben.

Eine Hilfestellung ist ebenfalls in der anstehenden
Verfassungsrevision denkbar. Auch diese Verhandlung
wird nicht einfach werden, weil bis heute nicht einmal
klar ist, wer in der verfassunggebenden Versammlung
sitzen soll. Wir haben Erfahrungen mit solchen Prozes-
sen. Diese sollten wir zur Verfügung stellen, zumal die
Gefahr besteht, dass sehr hohe Erwartungen an eine neue
Verfassung gestellt werden. Durch eine solche, den ho-
hen Erwartungen gerecht werdende Verfassung würden
die Probleme am Ende vielleicht nicht gelöst werden.
Diese müssen anders angegangen werden.

Schließlich bleibt zu hoffen, dass die Regierung Mesa
eine ausreichende Unterstützung vom Parlament be-
kommt. Gerade weil diese Regierung parteiunabhängig
ist, hat sie keine eigene Hausmacht im Parlament und ist
immer darauf angewiesen, sich bei den Parlamentariern,
wenn es um die Entscheidung über Sachfragen geht,
Mehrheiten zu beschaffen. Vielleicht können wir hier ei-
nen kleinen Beitrag leisten.






(A) (C)



(B) (D)


Claudia Nolte

Ich habe gehört, dass der eine oder andere Kollege

vielleicht nach Bolivien reisen wird. Ich denke, dabei
wird es genügend Spielräume, Möglichkeiten und Gele-
genheiten geben, um mit den Parlamentariern dort ins
Gespräch zu kommen. Ich wünsche mir für unsere De-
batte im Ausschuss, dass wir nicht sehr weit auseinander
liegen und gemeinsam einen kleinen Beitrag beisteuern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508623300

Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird

Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 15/1980,
15/1215 und 15/2338 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Über-
weisungen so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 sowie Zusatzpunkt 7
auf:

14. Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpas-

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau)

– Drucksache 15/2250 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Joachim
Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Horst
Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP
Weitgehende Planungserleichterungen bei An-
passung des Baugesetzbuchs an EU-Richtli-
nien
– Drucksache 15/2346 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Ich höre kei-
nen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parla-
mentarische Staatssekretär Achim Großmann.

A
Achim Großmann (SPD):
Rede ID: ID1508623400


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Regierungsentwurf, die Stellungnahme des Bundes-
rates und die Gegenäußerung der Bundesregierung lie-
gen Ihnen vor. Wir treten ein in die Beratungen des EAG
Bau.
Das Recht der räumlichen Planung bildet seit jeher
eine der wichtigen Grundlagen für eine funktionsfähige
und nachhaltige Stadtentwicklung und Stadtentwick-
lungspolitik. Es schafft die Basis für Investitionssicher-
heit und für solide Wirtschaftsbedingungen ebenso wie
für Wohnen und eine sozial gerechte Infrastruktur, aber
auch für eine lebenswerte Umwelt. Es ist also für Private
wie für die Wirtschaft gleichermaßen von großer Bedeu-
tung, dass ein zeitgemäßes Planungssystem transparente
und anwendungsfreundliche Regelungen zur Verfügung
stellt. Auf kommunaler Ebene soll zügig und sicher den
komplexen Anforderungen an die räumliche und gesell-
schaftliche Entwicklung Rechnung getragen werden.

Unmittelbarer Anlass für dieses Gesetzgebungsver-
fahren ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prü-
fung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und
Programme, der so genannten Plan-UP-Richtlinie. Wir
wollen diese Richtlinie bis zum 20. Juli 2004 in deut-
sches Recht umsetzen. Wir wollen das tun, indem wir
aufzeigen, wie Europarecht in die bestehenden Verfah-
rensanforderungen integriert werden kann, und wir wol-
len gleichzeitig versuchen, strukturelle Vereinfachungen
und Investitionssicherheit miteinander zu verbinden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Prinzip
Nachhaltigkeit in der Verantwortung für zukünftige Ge-
nerationen weiter betont werden. Wir zeigen auch, dass
sonstige städtebauliche Belange so miteinander verbun-
den werden können, dass strukturelle Vereinfachungen,
eine höhere Planungsqualität und damit eine erhöhte In-
vestitionssicherheit erzielt werden. Es geht also um Ver-
einfachungen auf der einen Seite und mehr Sicherheit
auf der anderen Seite. Das hört sich an wie die Quadratur
des Kreises. Wir werden sicherlich miteinander darüber
diskutieren, wie weit uns das gelungen ist.

Wir reagieren zu Beginn des neuen Jahrhunderts aber
auch auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situa-
tion. Es ändert sich einiges in unserem Lande; ich nenne
die Bevölkerungsentwicklung. Wir haben es mit Stadt-
umbau und mit der Schrumpfung von Städten zu tun.
Deshalb geht es im Gesetzentwurf auch um die Veranke-
rung von Stadtumbau und dem Programm „Soziale
Stadt“. Auch dafür wollen wir Rahmenbedingungen
schaffen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wie sehen nun die Eckwerte aus? Erstens wollen wir
natürlich die Umsetzung der EU-Richtlinie leisten. Da-
bei haben wir uns vorgenommen, die europarechtlich
vorgegebenen Umweltprüfungen im Städtebaurecht für
grundsätzlich alle Bauleitpläne nutzbar zu machen. Wir
wollen den Verwaltungsvollzug erleichtern, indem sämt-
liche gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensvorgaben
vollständig in bestehende Regelungen über die Aufstel-
lung von Bauleitplänen integriert werden.

Die Umweltprüfung ermöglicht es in Zukunft, ein
übergeordnetes Trägerverfahren zu schaffen. Damit kön-
nen wir die verschiedenen, bisher teilweise nebeneinan-
der existierenden umweltbezogenen Einzelverfahren im
Baugesetzbuch zusammenführen, etwa die Prüfung nach






(A) (C)



(B) (D)


Parl. Staatssekretär Achim Großmann

der Projekt-UVP-Richtlinie, nach der Fauna-Flora-Habi-
tat-Richtlinie sowie nach der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung. Doppelprüfungen werden in der vor-
geschlagenen Regelung vermieden, die Öffentlichkeits-
beteiligung wird gestärkt, die Transparenz und damit
auch die Akzeptanz bei den Bürgern werden erhöht. Ins-
gesamt bedeutet dies mehr Investitionssicherheit.

Wir haben dazu auch ein Planspiel in den Städten und
Gemeinden durchführen lassen, wie es schon fast Tradi-
tion ist, und wir haben uns gefreut, dass seitens der kom-
munalen Spitzenverbände und auch im Rahmen des
Planspiels keine grundsätzliche Kritik an dem vorgeleg-
ten Konzept geäußert wurde.

Zweiter Eckpunkt der Novelle sind Regelungen des
besonderen Städtebaurechts. Ich habe schon darauf
hingewiesen, dass wir die Regelungen zum Stadtumbau
und zur „Sozialen Stadt“ verankern wollen, um die ge-
setzlichen Grundlagen für den Auftrag des Gesetzgebers
zu schaffen, hier steuernd einzugreifen. Wir alle wissen,
um die Verwerfungen in unserem Land. Wir legen gro-
ßen Wert darauf, die neuen Regelungen so zu gestalten,
dass ein konzeptionelles und konsensuales Vorgehen der
Kommunen mit den Investoren möglich ist. Wir haben
dabei bewusst auf bürokratisches Handeln und Überre-
gulierungen mit hoheitlichen Instrumenten verzichtet
und wollen den Kommunen möglichst viel Flexibilität
geben.


(Beifall der Abg. Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wir wollen schließlich als dritten Eckpunkt die Schaf-
fung eines modernen Planungsrechts durch eine weitere
Fortentwicklung des geltenden Rechts vervollständigen.
Dazu kann ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit nur
Stichworte nennen: Abschaffung der Teilungsgenehmi-
gung, Erleichterung des Bodenordnungsverfahrens
durch Einführung eines vereinfachten Umlegungsver-
fahrens. Wir wollen den Schutz des Außenbereichs mit
einer modernen Fortentwicklung der Landwirtschaft ver-
binden. Auf der einen Seite geht es also um den Schutz
des Außenbereiches und auf der anderen Seite um die
Möglichkeit der Landwirtschaft, sich neu aufzustellen.
Ich nenne hier die erneuerbaren Energien, insbesondere
die Biogasanlagen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wir auch!)


Ich kann Ihnen zusichern, dass wir dem Ausschuss in
den Beratungen die notwendigen Informationen gerne
zukommen lassen, so wie Sie das von uns gewöhnt sind.
Ich hoffe, dass wir in der Zeit bis zum 20. Juli gemein-
sam ein mustergültiges Gesetz auf die Beine stellen kön-
nen. Bis dahin haben wir genug Zeit, dies ausgiebig zu
beraten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508623500

Das Wort hat der Kollege Markus Grübel, CDU/CSU-

Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Markus Grübel (CDU):
Rede ID: ID1508623600

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das vorliegende Europarechtsanpassungsgesetz Bau,
also die Reform des Baugesetzbuches, geht tendenziell
nicht in die ganz falsche Richtung. Anders ausgedrückt:
Es hätte auch schlimmer kommen können, also mit noch
mehr Verwaltungsaufwand.

Es bleibt aber festzustellen, dass insbesondere durch
die Einführung der neuen Verfahrensregelungen vor al-
lem von den Städten und Gemeinden ein höherer Auf-
wand bei der Bauleitplanung zu bewältigen sein wird.
Das bedeutet mehr Verwaltungsaufwand. Darüber hi-
naus fehlt teilweise Fachpersonal, das neu eingestellt
werden muss. Auch wird die Bauleitplanung länger dau-
ern. Dies läuft den Bemühungen und Bestrebungen zur
Verwaltungsvereinfachung entgegen. Viele Kommunen
müssen Personal reduzieren, die Verwaltung verschlan-
ken und vereinfachen sowie Bürokratie abbauen. Dies
wird leider auch aufgrund der Vorgaben der EU nicht
möglich sein.

Der Gesetzentwurf enthält aber auch positive Ele-
mente. Dazu zähle ich unter anderem das Baurecht auf
Zeit. Es gibt Gebiete, in denen eine zeitliche Beschrän-
kung von Baurechten sinnvoll und notwendig ist. Bei
manchen Nutzungen werden die Nutzungszeiten für die
Investoren immer kürzer. Es entstehen Spezialbauten,
die nicht für andere Nutzungen infrage kommen. Zu
nennen sind zum Beispiel großflächiger Einzelhandel,
Musicalhallen, Diskos, Multiplexkinos und ähnliche
Dinge. Hierbei handelt es sich oft um Einfachbauten mit
kurzer Abschreibungszeit. Es ist nun möglich, die Erst-
nutzung auflösend bedingt festzusetzen. Die Frage einer
Entschädigung nach Aufgabe der Nutzung stellt sich
dann nicht mehr. Die Kommunen können dann die Flä-
che entschädigungslos überplanen.

Die Aufnahme von gesetzlichen Regelungen zum
Stadtumbau erscheint ebenfalls sinnvoll; der Staatssek-
retär hat es schon angesprochen. Angesichts der aktuel-
len und zukünftigen Entwicklung der Leerstandsproble-
matik im Osten und Norden sowie eines
Wohnungsmangels im Süden und Westen sind die Auf-
gabenstellungen in Deutschland in Zukunft unterschied-
lich wie nie zuvor. Dazu kommt die demographische
Entwicklung in Deutschland. Die bestehenden gesetzli-
chen Möglichkeiten für einen effektiven Stadtumbau
sind daher ergänzungsbedürftig. Die Praxis wird zeigen,
ob die Regelungen zum Stadtumbau dauerhaft Bestand
haben können und für die Kommunen eine echte Er-
leichterung bei der Bewältigung der Probleme sind.

Natürlich sind auch die Aufnahme der Baukultur und
deren Belange in das Gesetz zu begrüßen. Aber auch ne-
gative Punkte sind zu nennen, zum Beispiel die Fort-
schreibung des Flächennutzungsplans alle 15 Jahre.






(A) (C)



(B) (D)


Markus Grübel

Diese neue Pflicht zur Überprüfung des Flächennut-
zungsplans spätestens 15 Jahre nach seiner Aufstellung
oder Änderung ist nicht akzeptabel. Kommunale Bau-
leitpläne sollten dann überarbeitet bzw. überprüft wer-
den, wenn die städtebauliche Entwicklung dies erfordert,
und zwar unabhängig vom Zeitraum.

Geprüft werden sollte auch die Anregung des Städte-
und Gemeindebundes, durch eine Länderöffnungsklau-
sel die Möglichkeit zu schaffen, die Genehmigungs-
pflicht für Flächennutzungspläne abzuschaffen. Dies
stärkt die kommunale Selbstverwaltung und die Pla-
nungshoheit. Zudem würde dem Leitgedanken der Ver-
waltungsvereinfachung sowie des Bürokratieabbaus ent-
sprochen.

Es fehlen im Gesetzentwurf auch weitere Verein-
fachungsmöglichkeiten. Nach dem Grundsatz der Ge-
nehmigung aus einer Hand könnten zum Beispiel die
Baugenehmigung und die Sanierungsgenehmigung zu-
sammengefasst werden. Erklären Sie einmal einem An-
tragsteller, dass er die Baugenehmigung erhält, die Sa-
nierungsgenehmigung aber versagt wird! – Hier muss
ein Bürger am Staat verzweifeln. Die Genehmigung aus
einer Hand könnte das Verfahren vereinfachen.

Weiter müsste darüber nachgedacht werden, ob im
Sanierungsgebiet wirklich alle im Gesetz genannten
Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Der Katalog in § 144 sollte etwas abgespeckt werden.
Diskussionswürdig erscheint mir ganz besonders die

geplante halbherzige Abschaffung der Teilungsgeneh-
migung nach § 19 Baugesetzbuch.


(Beifall bei der CDU/CSU – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Darüber müssen wir reden!)


Die Teilungsgenehmigung hat seit der letzten großen
Änderung der Vorschrift nur noch eine geringe Bedeu-
tung. Nur eine kleine Zahl der Gemeinden hat von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Teilungsgenehmi-
gung als örtliches Recht wieder einzuführen. Der Refe-
rentenentwurf sah – das war völlig richtig – noch die
vollständige Abschaffung der Teilungsgenehmigung vor.
Dies war eine der wenigen Verwaltungserleichterungen
im Gesetzentwurf.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Jawohl!)

Der Regierungsentwurf bleibt nun auf halbem Weg ste-
hen. Es wird eine Regelung eingeführt, die zur Falle für
Grundstückskäufer werden kann. Die Zulässigkeit eines
Bauvorhabens soll sich künftig nach den Grundstücks-
verhältnissen vor der Teilung bemessen. Da eine frühere
Teilung aber weder aus dem aktuellen Grundbuch noch
aus der aktuellen Flurkarte ersichtlich ist, kann dies dazu
führen, dass an sich bauberechtigte Grundstücke nicht
bebaut werden können.

Kurze Zeit nach der Teilung mag dies akzeptabel sein,
aber nach zehn, 20 oder 30 Jahren, nach mehreren Be-
bauungsplänen, nach mehreren Eigentumswechseln und
nach weiterer Unterteilung des Grundstücks, führt dies
zu einer großen Rechtsunsicherheit, zu sehr viel Verwal-
tung, zu Streitfällen und zu Haftungsfällen, auch für die
Baubehörden.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

Die Regierung ist hier also zwei Schritte vor- und an-

derthalb Schritte zurückgegangen. Vornehm ausge-
drückt: Es handelt sich um eine Verschlimmbesserung.
Bösartig ausgedrückt: Es ist kompletter Blödsinn, was
jetzt im Gesetz steht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Gleichzeitig wird im Sanierungsgebiet die Teilungs-
genehmigung nach § 144 beibehalten. Hier besteht also
noch weiterer Diskussionsbedarf.

Anzumerken ist, dass wir uns künftig an einen euro-
patauglichen Sprachgebrauch gewöhnen müssen. Der
gute alte deutsche Bürger hat ausgedient. Aus der Bür-
gerbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit,
aus der Anregung wird die Stellungnahme und das Pla-
nungsrecht kennt künftig keine Träger öffentlicher Be-
lange mehr, sondern nur noch Behörden.

Wir stehen etwas unter Zugzwang. Die EU-Richtlinie
muss bis zum Sommer umgesetzt werden, ob wir wollen
oder nicht. Darum sollten wir das Gesetz zeitnah bera-
ten. Wir sind dazu bereit, damit die Kommunen, Baube-
hörden und die fachkundige Bürgerschaft genügend Zeit
haben, sich auf die neuen Regelungen und Aufgaben
vorzubereiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Werner Kuhn [Zingst] [CDU/ CSU] – Ein exzellenter Vortrag!)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508623700

Das Wort hat die Kollegin Franziska Eichstädt-

Bohlig, Bündnis 90/Die Grünen.

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Beitrag des Kollegen Grübel hat deutlich gemacht,
wie viel Beratungsbedarf wir im Ausschuss haben.


(Heinz Seiffert [CDU/CSU]: Er war sehr sachverständig!)


– Das war völlig okay, das will ich gar nicht kritisieren,
weil die Abwägung des Pro und Kontra der einzelnen
Punkte sehr wichtig ist. Ich glaube allerdings, Sie strapa-
zieren das Plenum etwas.

Ich kann aus Zeitgründen nur ein paar Punkte anrei-
ßen.

Ich will deutlich sagen, dass aus unserer Sicht die In-
tegration der UP-Richtlinie sehr gelungen ist. Ich
möchte deutlich die Kritik der FDP zurückweisen, die
deswegen den Gesetzentwurf im Wesentlichen ablehnt.
Ich halte es ferner für sehr gelungen, dass das bisherige
Verfahren der Umweltprüfung in der Bauleitplanung






(A) (C)



(B) (D)


Franziska Eichstädt-Bohlig

jetzt mit der UP-Richtlinie der EU, dem Umweltbericht
und dem neuen Instrument des Monitoring zusammen-
geführt wird. Das bringt vielleicht vorübergehend in den
Kommunen einige Anpassungsprobleme mit sich, aber
es bewirkt aus unserer Sicht à la longue sogar mehr Klar-
heit, denn letztlich werden dann Projekt-UP und
Plan-UP im Prinzip nach ähnlichen Verfahren erfolgen.
Sie werden sicherlich nach einer bestimmten Lernphase
zu einem Instrument, das allen Beteiligten zugute kom-
men wird und vor dem man keine Angst haben muss,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.

Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen will, betrifft
die Änderungen im Außenbereich. Das Instrument der
Außenbereichssatzung wird abgeschafft. Aber auch das
ist kein Grund zur Sorge. Wir sollten darüber noch ein-
mal im Ausschuss diskutieren. Auch an dieser Stelle ist
es hilfreich, eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen.

Vorhaben wie die Nutzung der Energie aus von Bio-
masse erzeugtem Gas werden im Außenbereich dann
eine besondere Stellung einnehmen, wenn sie im Zusam-
menhang mit einer Hofstelle bzw. einem landwirtschaft-
lichen Betrieb stehen. Auch das ist, glaube ich, sehr hilf-
reich, um neue Wirtschaftsinstrumente nach dem Motto
„Aus dem Landwirt auch den Energiewirt machen“ ein-
zuführen. Dies muss aber in einer Form erfolgen, die
nicht zu einer Überlastung des Außenbereichs führt. Der
Außenbereich sollte nicht zum Gewerbebereich werden.

Ich glaube, dass wir auch in solchen kleinen Punkten
die richtige Gewichtung vorgesehen haben. Das gilt
auch für die Ausweisung von so genannten Vorrang-,
Eignungs- und Belastungsflächen im Außenbereich.
Auch hierbei gilt, dass land- und forstwirtschaftliche Be-
triebe nicht betroffen sind. Ansonsten – beispielsweise
bei der gewerblichen Tierhaltung – ist es dann möglich,
die Belastung des Außenbereichs eindeutig zu be-
grenzen.

Ich komme jetzt zu einem Punkt, den ich für interes-
sant und innovativ halte. Wir haben zum einen generell
das Baurecht auf Zeit vorgesehen, auf das der Kollege
Grübel hingewiesen hat. Wir haben aber zum anderen als
weitere Innovation für Vorhaben im Außenbereich vor-
gesehen, dass die Nutzung zurückgebaut werden kann,
wenn sie nicht mehr gebraucht werden sollte. Ich glaube,
auch das ist ein innovatives Instrument, das angesichts
der derzeitigen Investitionslage zukunftsfähig ist. Ich
nenne an dieser Stelle das Stichwort Windenergie. Ich
glaube, das ist sehr hilfreich.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Hinblick auf den
großflächigen Einzelhandel haben uns bisher sehr
große Sorgen bereitet, weil der Einzelhandel bekanntlich
sowohl im Außenbereich als auch auf aufgelassenen so-
wie auf noch ausgewiesenen Gewerbeflächen zuneh-
mend eine massive Konkurrenz für den sonstigen Ein-
zelhandel darstellt, der im innerstädtischen Bereich bzw.
in den Stadtteilen gebraucht wird. Es bedeutet eine große
Hilfe, wenn klar geregelt wird, dass die Kommunen das
Recht haben, den Einzelhandel nach der planrechtlich
vorgesehenen Einstufung zu behandeln. Nachbarge-
meinden dürfen nicht miteinander konkurrieren, um den
Einzelhandel entsprechend auszuweiten. Zumindest ha-
ben die anderen Gemeinden das Recht, gerichtlich dage-
gen vorzugehen.

Darauf, dass die neuen innovativen Instrumente – der
Stadtumbau und das Programm „Soziale Stadt“ – eine
gesetzliche Grundlage erhalten, gleichzeitig aber flexi-
bel und unbürokratisch bleiben, hat Staatssekretär
Großmann schon hingewiesen. Ich halte das für eine
sehr wichtige Errungenschaft der Gesetzesnovelle.

Wir sind im Großen und Ganzen mit dem Gesetzent-
wurf sehr zufrieden. Trotzdem will ich einige Stellen
nennen, an denen wir uns gewünscht hätten, dass mehr
erreicht würde, und zwar bei dem Problem, dass die
Siedlungsflächenzunahme nach wie vor nicht in dem
Maße eingedämmt wird, wie es aus ökologischen, aber
zunehmend auch aus volkswirtschaftlichen Gründen not-
wendig ist. Insofern wünschen wir uns, dass an dieser
Stelle noch weiter diskutiert wird, beispielsweise über
eine Bindung der Ausweisung von Bauland an die
ÖPNV-Erschließung.

Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen, der
mir sehr wichtig ist und für den ich um mehr Unterstüt-
zung werbe. Ich möchte, dass das Planungsrecht der Ge-
meinden zum Beispiel im Hinblick auf aufgelassene
Bahn- und Postflächen gestärkt wird. Dem Powerplay
der Bahn, die der Meinung ist, sie könne inzwischen an-
stelle der Kommunen Stadtentwicklung betreiben, muss
ein Riegel vorgeschoben werden. Ich hoffe, dass wir
auch in diesem Zusammenhang noch das erforderliche
und richtige Rechtsinstrument finden.

Ich hoffe in diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit
und darauf, dass wir es gemeinsam schaffen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508623800

Das Wort hat der Kollege Joachim Günther, FDP-

Fraktion.


Joachim Günther (FDP):
Rede ID: ID1508623900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Grundsätzlich freue ich mich, dass wir nach langer Zeit
über die Novellierung des Baugesetzbuches reden; denn
jeder weiß, dass Bauen in Deutschland eigentlich zu bü-
rokratisch, zu umständlich und letztendlich zu teuer ist.
Aus dieser Sicht ist es gut, dass wir mit der entsprechen-
den Diskussion beginnen.

Die europäischen Richtlinien, die die Prüfung von
Umweltauswirkungen zum Gegenstand haben, bieten
uns Gelegenheit, dies aufzunehmen und eine umfas-
sende Novellierung der Vorschriften der Raumordnung
und der Bauleitplanung vorzunehmen. Leider – hier
gebe ich Ihnen Recht, Frau Kollegin Eichstädt-Bohlig –
erfüllt die vorliegende Novelle das noch nicht. Mir
scheint, dass nicht der für das Baugesetzbuch zuständige
Minister oder Herr Großmann, sondern dass ein gewis-
ser Herr Trittin der Hauptpate des Gesetzentwurfs war.
Letzterer ist ja bekannt dafür, durch die Hintertür ständig






(A) (C)



(B) (D)


Joachim Günther (Plauen)


neue Speerspitzen gegen die Entbürokratisierung in Stel-
lung zu bringen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Auch wenn es unter anderem Aufgabe war, Regelun-

gen in den Gesetzentwurf aufzunehmen, wonach Bau-
leitverfahren einer Umweltprüfung zu unterziehen
sind, muss die Nachfrage gestattet sein, ob das in dieser
rigiden Art erforderlich war.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Jawohl, die Handschrift ist restriktiv!)


Meine Antwort ist eindeutig: Nein, so musste es nicht
sein. Denn die EU hat im Prinzip nur vorgegeben, dass
erhebliche Umweltauswirkungen einzubeziehen sind.
Auch auf europäischer Ebene ist es erklärtes Ziel – das
kann man in der Richtlinie nachlesen –, den Kommunen
nicht mehr Belastungen und mehr Prüfverfahren aufzu-
erlegen, sondern nur dort zu handeln, wo absehbare Um-
weltschäden auftreten. Das wird in der EU-Richtlinie
eindeutig ausgedrückt. Die Mitgliedstaaten der EU wol-
len flexible Regelungen, wenn – so heißt es wörtlich –
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind. Diesen gesetzgeberischen Rahmen hat die Bundes-
regierung nicht ausgeschöpft. Umweltprüfungen wer-
den nämlich ausnahmslos in jedes Bauverfahren einge-
führt, und zwar ohne Rücksicht auf die kleinen
Gemeinden. Die Ausnahmeregelung im geplanten § 13
des Baugesetzbuches greift eindeutig zu kurz.

Ich möchte noch zwei weitere Themen kurz anspre-
chen. Mit den im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehenen
Regelungen betreffend den Flächennutzungsplan – Frau
Eichstädt-Bohlig hat den großflächigen Einzelhandel an-
gesprochen – wird in der Praxis jedes Bauen ausgehebelt.
Des Weiteren gibt es ein „Investitionsverhinderungs-
recht“. Ich finde es unglaublich, dass die Kommunen pau-
schal ermächtigt werden sollen, Baugesuche ein Jahr lang
zurückstellen zu können, bevor die Bearbeitungszeit be-
ginnt. Wer soll angesichts einer solchen Regelung denn
vor Ort noch planen können? Welchen Handlungsspiel-
raum haben die Unternehmen dann noch? Hier besteht
Diskussions- und Handlungsbedarf. Aufgrund der Kürze
meiner Redezeit möchte ich es bei diesen Anmerkungen
belassen.

Wir haben einen Antrag eingebracht, über den wir im
Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich disku-
tieren werden. Ich bin sicher, dass es noch eine Vielzahl
von Punkten gibt, über die wir uns sachlich austauschen
müssen, und dass wir einiges auf den Weg bringen wer-
den.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508624000

Das Wort hat der Kollege Wolfgang Spanier, SPD-

Fraktion.

Wolfgang Spanier (SPD):
Rede ID: ID1508624100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-

gen! Die erste Lesung eines Gesetzentwurfs ist eine gute
Gelegenheit, eine erste Gesamtbeurteilung vorzuneh-
men. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der vor-
liegende Gesetzentwurf insgesamt gelungen ist. Mit die-
ser Einschätzung stehen wir nicht allein. Sowohl die
Länder als auch die wichtigen Verbände stimmen mit
uns überein. Die kommunalen Spitzenverbände – diese
sind bei dieser Thematik besonders wichtig – begrüßen
und unterstützen die Gesamtkonzeption des Gesetzent-
wurfs ausdrücklich.

Es ist im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie
gelungen, das Baugesetzbuch stärker am Leitbild der
Nachhaltigkeit zu orientieren. Es ist außerdem gelun-
gen – hier unterscheiden wir uns in der Einschätzung,
Herr Grübel –, an vielen Stellen Vereinfachungen
durchzusetzen. Vor allen Dingen die Art und Weise, wie
die EU-Richtlinie implementiert wird, sorgt für ein sehr
einfaches Verfahren. Es ist des Weiteren gelungen, pla-
nerische Instrumente für den Stadtumbau und insbeson-
dere für das Programm „Soziale Stadt“ einzubinden, was
von vielen Kommunen gefordert worden ist. Lob ver-
dient auch, dass die Beteiligungsmöglichkeiten – Be-
grifflichkeit hin, Begrifflichkeit her – verbessert worden
sind.

Wie gesagt, auch der Bundesrat schätzt dies so ein.
Die 52 Vorschläge, die er gemacht hat, sind durchaus
hilfreich. Viele davon sind Vorschläge für redaktionelle
Änderungen; es sind Klarstellungen, zum Beispiel bei
der Thematik des befristeten Baurechts, und auch Anre-
gungen, die in der Gegenäußerung aufgenommen wor-
den sind, zum Beispiel die Erleichterung von Genehmi-
gungen im nicht beplanten Innenbereich im neuen
§ 34 Abs. 3 a des Baugesetzbuches. Das ist schon eine
wichtige Sache, weil so das Genehmigungsverfahren
zum Beispiel für Erweiterungsgebäude von Handwerks-
und kleinen Gewerbebetrieben im nicht beplanten Innen-
bereich deutlich beschleunigt wird. Ich glaube, das ist im
Hinblick auf Arbeitsplätze und Investitionstätigkeit in
den Kommunen durchaus eine wichtige Neuerung. Man
kann nur begrüßen, dass dieser Vorschlag des Bundes-
rats in der Gegenäußerung aufgegriffen worden ist.

Es passiert vielleicht selten im Parlament; aber ich
sage das einfach einmal: In vielen Gesprächen in den
letzten Wochen und Tagen ist mir immer wieder bestä-
tigt worden, mit welcher Sorgfalt die Regierung und hier
das federführende Ministerium und seine Mitarbeiter
vorgegangen sind. Das habe ich von Ländervertretern
und von Verbandsvertretern erfahren. Von Anfang an ist
für die Betroffenen das Bemühen erkennbar gewesen,
die Zusammenarbeit zu suchen. Deswegen ist erkennbar,
dass von den ersten Überlegungen bis zum jetzt vorlie-
genden Gesetzentwurf durchaus ein Entwicklungs- und
Lernprozess vollzogen worden ist. Ich glaube, dass wir
das natürlich in der parlamentarischen Beratung so fort-
setzen können. Das ist richtig und wichtig.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ein wichtiger Aspekt ist für mich, dass man sich von
Anfang an um die Anwendungsfreundlichkeit des Bau-
gesetzbuches bemüht hat. Wir reden hier immerhin über
die planerischen Instrumente von 14 000 Gemeinden in






(A) (C)



(B) (D)


Wolfgang Spanier

unserem Land. Das ist, selbst wenn wir heute Abend nur
30 Minuten lang


(Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Viel zu wenig!)


und zu fortgeschrittener Zeit darüber reden, ein wirklich
relevantes Thema.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


In diesem Fall hat es sich nachweislich wirklich be-
währt, dass die Arbeit einer Expertenkommission vo-
rangeschaltet wurde. Ich weiß, dass manche Kommis-
sion vielleicht nicht zu Unrecht kritisiert wird und dass
in der Öffentlichkeit mittlerweile geradezu ein Horror
vor der Vielzahl von Kommissionen besteht. Hier hat es
sich aber durchaus bewährt. Ganz wichtig war die Zu-
sammensetzung: Natürlich waren dort Wissenschaftler
sowie Vertreter der Anwaltschaft und der Richterschaft,
aber vor allen Dingen von vornherein Praktiker präsent.
Ich glaube, das hat schon im Kommissionsbericht deutli-
che Spuren hinterlassen.


(Beifall der Abg. Gabriele Groneberg [SPD])

Ich glaube, es ist auch eine gute Sache, dass wir hier

die bewährte Praxis des Planspiels wieder aufgegriffen
haben. Wir alle miteinander sind gespannt, was die Aus-
wertung des Planspiels am 1. März bringen wird. Ich
vermute, dass von den sechs Kommunen, die daran be-
teiligt waren, ebenfalls eine Reihe von Vorschlägen und
Anregungen – aus der Praxis für die Praxis – gemacht
wird. Darüber werden wir sicherlich intensiv sprechen.

Ich möchte heute angesichts der Kürze der Zeit nicht
auf Einzelheiten eingehen. Dazu haben wir anderswo
Gelegenheit. Jedoch kann ich mir zwei Anmerkungen
zum FDP-Antrag nicht verkneifen: Diese pauschale Ab-
lehnung, die von vornherein mit einer – mit Verlaub –
diffusen Begründung einherging, ist ein bisschen zu we-
nig. Es gibt viele Missverständnisse. Wenn Sie einmal
wirklich überprüfen, ob beispielsweise durch die Vor-
schrift zum Umweltprüfungsverfahren bei den Bauleit-
verfahren mehr Bürokratie stattfindet, dann stellen Sie
fest: Wenn keine erheblichen Umweltrisiken vorliegen,
ist eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren ohne
Umweltprüfung selbstverständlich auch weiterhin mög-
lich.


(Gabriele Groneberg [SPD]: Eben!)

Wir vermeiden mit dem vorgeschlagenen Verfahrensweg
die sehr komplizierte und umfangreiche Vorprüfung. Ich
erkenne hier nicht mehr, sondern weniger Bürokratie.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich zum Schluss ganz offen sagen: Wir
haben zwei ehrgeizige Ziele.

Erstens. Wir würden uns freuen, wenn wir dieses Ge-
setz hier beschließen. Die anschließende Zustimmung
des Bundesrates müsste gewährleistet sein, sodass wir
mit diesem Gesetz nicht ins Vermittlungsverfahren ge-
hen müssen. Das wäre ein vernünftiges Ziel. Das zweite
Ziel ist, den Termin 20. Juli zu erreichen.

Es gibt eine Reihe von Diskussionspunkten – das ist
heute deutlich geworden – und von allen Seiten ist die
Bereitschaft bekundet worden, diese in Ruhe und sach-
lich zu behandeln. Die Freude darauf hat schon mancher
heute Abend bekundet; ich schließe mich dieser Freu-
densbekundung an. Es wird eine spannende und interes-
sante Diskussion werden. Noch einmal: Es geht um die
Interessen von 14 000 Gemeinden in unserem Land.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Nächster Redner ist der Kollege Thomas Dörflinger, CDU/CSU-Fraktion. Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da men und Herren! Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen. Erstens. Als wir miteinander über den Entwurf einer europäischen Verfassung diskutiert haben, hat insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion viel Wert darauf gelegt, dass wir darin klar definieren, wer in Europa was macht. Die Umsetzung der hier zur Diskussion stehenden Richtlinie in das nationale Baugesetzbuch ist nach meiner festen Überzeugung ein Beweis dafür, dass wir diese Debatte zum richtigen Zeitpunkt geführt haben. Die Grenzen der einzelnen Politikbereiche sind fließend und eigentlich niemand in diesem Hohen Hause kann ein Interesse daran haben, dass vieles von dem, was wir miteinander zu besprechen haben, eigentlich federführend in Brüssel entschieden wird. Zweitens. Sie werden mir als einem derjenigen, die sich in der vergangenen Legislaturperiode in einem anderen politischen Fachbereich mit europäischen Angelegenheiten befasst haben, nachsehen, dass bei mir bei einem Gesetzesvorhaben, das aus Brüssel zu uns in den Deutschen Bundestag gekommen ist und den Anspruch der Verwaltungsvereinfachung erhebt, leichte Zweifel geblieben sind. Ich will durchaus anerkennen, Herr Staatssekretär, dass Sie bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht nicht so sehr dem Wahn verfallen sind, den andere Häuser der Bundesregierung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in den vergangenen Monaten und Jahren an den Tag gelegt haben. Gestatten Sie mir nichtsdestotrotz, auf einige Dinge im Detail hinzuweisen, über die ich mich bei der Lektüre des Gesetzentwurfs – sagen wir es einmal so – ein kleines bisschen gewundert habe. Richtig ist wohl, dass es von der Arbeitssystematik her, beispielsweise für diejenigen, die sich damit in kommunalen Behörden beruflich befassen, vermutlich ein Fortschritt ist, wenn wir Umweltaspekte in die Bauleitplanung integrieren. Wir müssen allerdings ehrlicher Thomas Dörflinger weise dazusagen, dass es für die Betreffenden sowohl qualitativ als auch quantitativ ein Mehraufwand ist, auch wenn es arbeitssystematisch ein Fortschritt sein mag. Ich greife ein paar dieser Regelungen heraus und beschäftige mich zunächst mit der Anlage zum neu gefassten § 2 a des Baugesetzbuches: Erstens. Wenn beispielsweise eine Gemeinde ein Baugebiet ausweisen möchte und ein Verfahren einleitet, dann muss sie in der Umweltprüfung, die Gegenstand dieses Verfahrens ist, auch untersuchen, was mit der Wiese, auf der das Baugebiet entstehen soll, passiert, wenn das Baugebiet nicht ausgewiesen wird. Das ist mir nicht ganz einsichtig. (Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kommen Schmetterlinge hin! – Joachim Günther [Plauen] [FDP]: Das wird ein Biotop!)

Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508624200
Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1508624300




(A) (C)


(B) (D)


Der Sinn und Zweck dieser Übung für die Bürgerinnen
und Bürger, für die zukünftigen Nutzer dieses Baugebie-
tes oder für die kommunalen Behörden erschließt sich
für mich nicht. Das ist schlicht unsinnig. Das könnten
wir uns eigentlich sparen, weil es wirklich praxisfern ist.

Zweitens – wir sind immer noch bei der Anlage zum
neugefassten § 2 a des Baugesetzbuches –: Vorgeschrie-
ben ist bei der Umweltprüfung „eine Kurzdarstellung
des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans“.
Gleichzeitig sind nach Nr. 1 des neu gefassten § 2 a
„Ziele und Zwecke … des Bauleitplans“ in der Begrün-
dung des Bauleitplans darzulegen. Da steht es also
schon. Wir brauchen es an anderer Stelle nicht noch ein-
mal aufzuführen; sonst machen wir die gleiche Arbeit
doppelt. Wir könnten uns allerdings darauf einigen, die
beiden Stellen sozusagen zu verlinken, an der einen
Stelle also auf die andere zu verweisen; das wiederum
machte Sinn. Aber wenn wir die gleiche Arbeit im glei-
chen Verfahren zweimal machen müssen, macht es kei-
nen Sinn.

Drittens – wieder die Anlage zu § 2 a –: Vorgeschrie-
ben ist „eine Beschreibung, wie die Umweltprüfung vor-
genommen wurde. Es geht sozusagen – ich sage es mit
meinen Worten – um eine Dokumentation der Methodik.
Die Methodik ergibt sich aber zwingend aus der Art und
Weise, in der die Umweltprüfung vorgenommen wurde.
Also muss man die Methodik nicht noch einmal extra
beschreiben. Das macht quasi das Inhaltsverzeichnis.
Auch das ist ein unnötiger Aufwand, den wir uns eigent-
lich sparen könnten.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das muss dann gestrichen werden!)


Ein Wort zum geplanten § 214 des Baugesetzbuches:
Es erschließt sich mir nicht ganz, warum er nicht in sei-
ner ursprünglichen Form belassen wurde. Bislang war es
so, dass es in einem Bebauungsplanverfahren für die
Wirksamkeit des Bebauungsplans unerheblich war,
wenn in der Begründung etwas falsch oder fehlerhaft
war. Das halte ich auch für sinnvoll. Jetzt steht im Regie-
rungsentwurf Folgendes drin: Die Unbeachtlichkeit ei-
nes Begründungsfehlers ist nur noch dann anzunehmen,
wenn die Begründung „in unwesentlichen Punkten un-
vollständig ist“. Wenn man sich solch eine Formulierung
überlegt, dann müsste man wenigstens auch die Mühe
auf sich nehmen zu definieren, was das Wörtchen „un-
wesentlich“ in diesem Punkt bedeutet. Ansonsten folgt
bei jedem dieser Verfahren, wenn irgendetwas unklar ist,
ein Rechtsstreit. Die beste Lösung wäre, man lässt diese
Bestimmung einfach weg und belässt § 214 so, wie er
bisher war.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Lassen Sie mich mit zwei Bemerkungen schließen:
Erstens eine Bemerkung zum Außenbereich. Auch

vor dem Hintergrund, dass es Diskussionen in den kom-
munalen Spitzenverbänden darüber gibt, die Unterschei-
dung von Innen- und Außenbereich ganz zu canceln,
sage ich einmal ganz vorsichtig: Der Gesetzgeber muss
seinen Willen klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Was möchte also der Gesetzgeber? Möchte er eine klare
Regelung, um Bauen im Außenbereich unter bestimmten
Konditionen – Stichwort Privilegierung – zu ermögli-
chen oder möchte er das nicht und dieses eher verhin-
dern? Jetzt steht von jedem ein bisschen im Gesetzent-
wurf. Sie belassen § 235 des Baugesetzbuches zwar in
wesentlichen Teilen so, wie er ist, sehen aber gleichzei-
tig einen Planvorbehalt vor, indem Sie in § 15 Abs. 3 des
Baugesetzbuches der Gemeinde die Möglichkeit einräu-
men, einen Bauantrag für diesen Bereich zurückzustel-
len. Eine klare Regelung würde verlangen, dass nur das
eine oder das andere geht. Wenn Sie sich klar darüber
sind, was Sie wollen, können wir uns darüber unterhal-
ten, ob wir dem zustimmen können oder nicht.

Zweite Bemerkung. Lassen Sie – das sage ich im Inte-
resse vieler ländlicher Ortsteile, nicht Gemeinden, in
meinem Wahlkreis – die Finger von der Außenbereichs-
satzung. In vielen ländlichen Ortsteilen, insbesondere in
meinem Wahlkreis, ist eine vernünftige Eigenentwick-
lung dieser Ortsteile, die zum Beispiel darin besteht,
dass jungen Leuten, die gerne in dem Ort wohnen blei-
ben möchten, das Bauen dort erlaubt wird, nur mithilfe
dieser Außenbereichssatzung möglich. Sie schneiden die
Eigenentwicklung ländlicher Ortsteile weitgehend ab,
wenn Sie die Außenbereichssatzung aus dem Baugesetz-
buch streichen.

Lassen Sie uns vernünftig und sine ira et studio in den
Ausschussberatungen auch anhand der Ergebnisse des
Planspiels darüber beraten, wie das Baugesetzbuch zu-
künftig aussehen soll.


(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Ich habe einige Beispiele angeführt, bei denen ich den
Eindruck hatte – –


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508624400

Herr Kollege, schauen Sie bitte einmal auf die Uhr.


Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1508624500

Gerne, Frau Präsidentin: Es ist fast zehn vor neun.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508624600

Und Sie haben anderthalb Minuten überzogen.


Thomas Dörflinger (CDU):
Rede ID: ID1508624700

Das ist richtig. Deshalb mein letzter Satz, Frau Präsi-

dentin: Lassen Sie uns die Dinge in Ruhe durchdeklinie-
ren und uns schauen, wo wir einen Beitrag zur tatsächli-
chen Vereinfachung des Verfahrens leisten können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508624800

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf

den Drucksachen 15/2250 und 15/2246 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die
Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Beratung des Berichts des Rechtsausschusses

(6. Ausschuss) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäfts-

ordnung zu dem von den Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, Dr.
Jürgen Gehb, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen

(Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf)

– Drucksachen 15/1096, 15/2326 –

(Erste Beratung 56. Sitzung)

Berichterstattung:
Abgeordneter Andreas Schmidt (Mülheim)


Die Kollegen Christine Lambrecht, Dr. Norbert
Röttgen, Jerzy Montag und Rainer Funke haben ihre Re-
den zu Protokoll gegeben.1) Deshalb kommt es zu keiner
Aussprache und auch zu keiner Abstimmung, da es sich
um einen Bericht gemäß § 62 GO-BT handelt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Erwin
Marschewski (Recklinghausen), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Keine Kürzungen von Integrationsmaßnah-
men
– Drucksache 15/1691 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss

1) Anlage 3
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Willi Zylajew.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Willi Zylajew (CDU):
Rede ID: ID1508624900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend finden sich einige inte-
ressante Beiträge. In einem Artikel zur Integration jun-
ger Migranten heißt es unter anderem:

Seit etwa Mitte der 90er-Jahre ist die Integration
von Spätaussiedlern und ihren Familienangehöri-
gen schwieriger geworden.

Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition,
das ist richtig. Weiterhin heißt es in diesem Beitrag:

Die Integration wird durch zurückgehende
Deutschkenntnisse sowie durch Wohngebiete mit
hoher Aussiedlerkonzentration erschwert.

Das ist die zweite richtige Feststellung auf dieser Inter-
netseite.

Trotz dieser zwei richtigen Feststellungen sind Sie al-
lerdings auf die falsche Idee gekommen, in erheblichem
Umfang Sprachfördermittel zu kürzen. Bei Ihrem Enga-
gement in der Aussiedlerpolitik habe ich den Eindruck,
dass die ablehnende Position des Herrn Lafontaine in
den 90er-Jahren Ihr Handeln begründet.


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Wo ist er denn?)


Vielleicht haben Sie aber auch die Notwendigkeit einer
guten Integrationsarbeit noch nicht wirklich verstanden.
Der wichtigste Schritt auf dem Weg zur Integration in
eine Gesellschaft – das werden Sie sicherlich akzeptie-
ren, Frau Kollegin – ist das Erlernen einer Sprache.


(Rita Streb-Hesse [SPD]: Wohl wahr!)

Sie von Rot-Grün aber reduzieren die Dauer von Inten-
sivsprachkursen von bisher zehn Monaten auf sechs Mo-
nate. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden ins-
besondere junge Spätaussiedler kaum noch Kontakte zu
einheimischen Jugendlichen entwickeln, werden weni-
ger am örtlichen Leben teilnehmen; man bleibt unterei-
nander. Es bilden sich weitere Parallelgesellschaften mit
allen Problemen, die wir eben nicht wollen.

Hier fangen die Probleme an und sie gehen endlos
weiter. Aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse
können viele junge Spätaussiedlerinnen und Spätaus-
siedler dem Schulunterricht nicht folgen. Die Zahl jun-
ger Aussiedler ohne Schul- und Berufsausbildung steigt
kontinuierlich. Dies sagt im Übrigen auch das zustän-
dige Ministerium. Was tut die Bundesregierung da, Frau
Staatssekretärin, um Abhilfe zu schaffen? – Nichts, zu-
mindest nichts Gutes.


(Beifall bei der CDU/CSU)







(A) (C)



(B) (D)


Willi Zylajew

Zwölfmonatige Integrationskurse mit dem Ziel eines

qualifizierten Schulabschlusses werden weitgehend ge-
strichen. Internatsgestützte besondere Einrichtungen, die
auf Schulabschlüsse vorbereiten, werden nur noch bis
zum Schuljahresende 2004 gefördert. Um es in der
Schulsprache zu sagen, verehrte Damen und Herren von
der Koalition: Diese Leistungen verdienen ein Ungenü-
gend, eine glatte Sechs!


(Beifall bei der CDU/CSU)

Dadurch werden die Probleme junger Aussiedlerin-

nen und Aussiedler noch größer. Sie können fragen, wen
Sie wollen – Arbeitgeber, Gewerkschaftler, Schwarze,
Rote, Grüne, Gelbe –, jeder wird Ihnen sagen: Ohne aus-
reichende Deutschkenntnisse und ohne Schulabschluss
ist kein Ausbildungsplatz zu erhalten. Was tut die Bun-
desregierung in dieser Situation? Da werden zwölfmona-
tige Integrationskurse mit zusätzlichen berufsorientie-
renden Bestandteilen schlichtweg gestrichen.


(Zuruf von der CDU/CSU: Pfui! – Rita StrebHesse [SPD]: Auf zehn Monate gekürzt!)


– Sie werden gestrichen, Kollegin; Sie haben gleich die
Chance zu erwidern. Vielleicht müssen Sie einmal in die
richtigen Internetseiten schauen; dann werden Sie das
feststellen.

Stattdessen gibt es nur noch gekürzte Sprachkurse mit
viermonatigen berufsorientierten Aufbaukursen. Sie kür-
zen also Maßnahmen, die junge Menschen näher an
Ausbildung und an einen Arbeitsplatz heranbringen.

Ich frage mich, was diese Kürzungen sollen. Sie sa-
gen ja selbst: Ohne besondere Hilfen können junge Aus-
siedlerinnen und Aussiedler in der Schule und in der Be-
rufsausbildung immer seltener in der Konkurrenz mit
einheimischen Jugendlichen bestehen.

Diese Widersprüchlichkeit Ihrer Aussagen mag ver-
stehen, wer will – ich verstehe sie nicht. Sie drücken
letztlich Zuwanderer in eine Randlage. Randgruppen,
das wissen wir, werden gerne zu Sündenböcken ge-
macht. So entsteht Fremdenfeindlichkeit. Teile von
Rot-Grün suchen gerne nach den Ursachen von Frem-
denfeindlichkeit. Angesichts dieser Politik sage ich Ih-
nen: Schauen Sie in den Spiegel, dann sehen Sie, wer
Fremdenfeindlichkeit in diesem Land verursacht.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen eine Integrations- und Sprachförderung,

die allen Zuwanderern, Ausländern wie Aussiedlern, ge-
recht wird. Dazu stehen wir. Dazu haben Sie in den ver-
gangenen fünf Jahren noch kein Konzept auf den Tisch
gelegt.

Für meine Fraktion fordere ich: Bleiben Sie bei den
Richtlinien aus dem Jahre 1998. Gewähren Sie weiterhin
die notwendigen Zuwendungen zur sprachlichen, schuli-
schen und beruflichen Eingliederung junger Menschen!
Sichern Sie das erprobte Konzept für 2004! Nehmen Sie
Ihre einschränkenden Erlasse zurück! Dies wird den jun-
gen Aussiedlern, einer Menschengruppe, die durch die
Geschichte schon sehr gebeutelt wurde, helfen, ebenso
wie unserer ganzen Gesellschaft.
Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508625000

Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin

Marieluise Beck.
Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-

desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
linge und Integration:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Lieber Herr Zylajew, nur zu sagen: „Zurück
zu den alten Zeiten“, ist, wenn sich die Realitäten verän-
dern, keine besonders kluge Lösung, um mit Schwierig-
keiten fertig zu werden. Das sage ich vorweg.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sie stellen nur den Antrag, den alten Zustand bitte schön
wiederherzustellen.


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Weil er gut war oder jedenfalls besser!)


– Dazu werde ich jetzt kurz etwas sagen.
Sie greifen eine Förderpolitik auf, die im Rahmen des

Garantiefonds über viele Jahre hinweg für Spätaussied-
ler gemacht worden ist. Das war ein guter Ansatz, weil
man festgestellt hat, dass Sprache in der Tat die zentrale
Voraussetzung ist, um einen Weg in die Gesellschaft hi-
nein zu finden.

Herr Zylajew, Sie haben in Ihrer Rede den Sachver-
halt ausgespart, dass wir während der ganzen Jahre lei-
der vergessen haben, unseren Blick auf eine zweite
Gruppe von Zuwanderern zu werfen, nämlich auf dieje-
nigen, die nicht Spätaussiedler, sondern Migranten aus
anderen Herkunftsländern sind.


(Beifall bei der SPD)

Wir kamen nach den vielen Debatten der letzten Jahre

und auch dem Streit, den wir miteinander hatten, zu der
Erkenntnis, dass es im Interesse unserer Gesellschaft
– wir alle nennen das Integrationspolitik – liegt, die
Gruppe derjenigen, die als Spätaussiedler zu uns kom-
men, und die Gruppe derjenigen, die als Migranten aus
anderen Ländern kommen, zusammenzuführen. Man
könnte die beiden Gruppen auch folgendermaßen auftei-
len: zum einen das Milieu, das Jochen Welt vertritt,


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Wo ist er eigentlich, Frau Staatssekretärin? Ist es eigentlich in Ordnung, dass ein Beauftragter bei so einem Thema nicht da ist? Der Herr hat es nicht nötig!)


zum anderen die Gruppe, die ich als Ausländerbeauf-
tragte vertreten habe. Wir sind klug beraten, diese beiden
Gruppen zusammenzuführen und für sie gemeinsam
Kurse anzubieten, damit wir möglichst viele dieser Zu-
gewanderten integrieren können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)







(A) (C)



(D)


Parl. Staatssekretärin Marieluise Beck

Auf der Grundlage dieser Erkenntnis ist zunächst – in

der Zeit vor dem Zuwanderungsgesetz – ein Gesamt-
sprachkonzept entstanden. Wir haben die von verschie-
denen Ministerien angebotenen Sprachförderprogramme
– auch das damalige Bundesarbeitsministerium hat für
Sprachkurse, die nach dem SGB III gefördert wurden,
erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt – zusammenge-
führt. Man könnte sagen, wir haben damit aufgehört, die
alten Häuser auszubessern und stattdessen systematisch
ein Haus aufgebaut, in das möglichst viele hineinpassen,
also die deutsche Sprache lernen können.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Verpflichtend für den Aufenthaltsstatus! Das wäre richtig!)


Die Gelder für den Garantiefonds – das muss man
hier klarstellen – sind im Haushalt nicht gekürzt worden.
Ich möchte, dass Sie das ehrlicherweise zur Kenntnis
nehmen. In der Tat sind Veränderungen vorgenommen
worden. Zum einen wurden bei der Gruppe der Spätaus-
siedler Kürzungen vorgenommen, damit auch andere
Migranten, für die wir Verantwortung haben, Kursteil-
nehmer werden können. Das war nötig, da weder Sie
noch wir den Goldesel besitzen, der uns das Geld aus-
spucken kann. Die zweite Änderung war erforderlich, da
der Bundesrechnungshof – er hat sehr deutlich die unter-
schiedlichen Kompetenzen im Föderalismus betont –
darauf hingewiesen hat, dass das Bundesjugendministe-
rium nicht mit Förderangeboten für schulpflichtige junge
Menschen in die Kulturhoheit der Länder eingreifen
kann.

Wir als Ministerium sind vom Bundesrechnungshof
dazu aufgefordert worden, diese Garantiefondsmodelle
so umzustricken, dass die Regelaufgabe „Schule und
Sprachförderung“ in die Kulturhoheit der Länder fällt
und wir uns auf Aufgaben konzentrieren, die darüber hi-
naus erfüllt werden müssen. Das sind die Rahmenbedin-
gungen, die ich Sie bitte, zur Kenntnis zu nehmen.

Es gibt in dieser Diskussion ein weiteres Problem, das
zu sehr viel Aufregung geführt hat: die Frage der Inter-
nate. Es hat Internate gegeben, in denen Kurse und
Schulabschlüsse nachgeholt werden konnten. Ich weiß,
dass es für diese Internate unendlich schwierig ist, ihre
Existenz zu sichern. Denn wir haben in der Tat beschlos-
sen – dies mussten wir –, die Internatsaufenthalte auslau-
fen zu lassen.

Ich sage Ihnen auch, warum, Herr Zylajew. Wenn
man nicht anders kann, als sich innerhalb bestimmter fi-
nanzieller Rahmenbedingungen zu bewegen, dann hat
man die Verpflichtung, sehr genau hinzuschauen, an
welcher Stelle man wie viel Geld am effektivsten ausge-
ben kann. Eine Internatsausbildung kann für bestimmte
Betroffene gut und wunderbar sein; aber sie ist extrem
teuer. Wenn ich viele andere deswegen, weil ich einigen
das Modell de luxe anbiete, nicht so bedienen und be-
denken kann, wie es eigentlich nötig wäre, dann muss
man, so schwierig und dornig dieser Weg ist, an diese
schwierige Strukturentscheidung herangehen. Wir haben
das getan. Wir haben Übergangsfristen eingerichtet, um
den Internaten die Möglichkeit zu geben, umzusteuern
und sich in Zusammenarbeit mit den Ländern auf die
neue Situation einzustellen.
Es gibt außerdem nach wie vor im Rahmen des So-
zialgesetzbuches III die Möglichkeit – darauf sollten wir
achten –, Schulabschlüsse nachzuholen. Das kann über
die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Ermessens
gefördert werden.

Wir sollten ehrlich bleiben, lieber Herr Kollege
Zylajew.


(Willi Zylajew [CDU/CSU]: Die ganze Zeit!)

Ich weiß, dass Sie sich in dieser Frage sehr engagieren.
Als jemand, der aus Nordrhein-Westfalen kommt, ist
dies sehr einsichtig. Wenn wir gemeinsam vorgehen,
werden Sie sehen, dass der Weg, der jetzt vom Ministe-
rium eingeschlagen worden ist, unter den finanziellen
Rahmenbedingungen, unter denen wir arbeiten müssen,
und mit der Idee, möglichst viele zu bedenken, ein ver-
nünftiger ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508625100

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Max Stadler,

FDP-Fraktion.


Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1508625200

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Anliegen, möglichst viel an Sprachförderungs-
maßnahmen für jugendliche Ausländer und Spätaus-
siedler vorzusehen, ist nicht allein ein berechtigter
Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern
wird selbstverständlich auch von der FDP-Fraktion – ich
nehme an, vom gesamten Haus – geteilt.


(Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von uns allen!)


Es besteht allgemeine Einigkeit, dass die Kenntnis der
deutschen Sprache sowie das Erreichen qualifizierter
Schulabschlüsse eine wesentliche Voraussetzung für
eine erfolgreiche Integration sind.

Ich stimme dem zu, was gesagt worden ist: Die heu-
tige Generation der Spätaussiedlerfamilien bereitet mehr
Probleme bei der Integration, als dies Anfang der 90er-
Jahre der Fall war.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: So ist es!)

Im Gegensatz zu damals verfügt heute bekanntlich die
überwiegende Zahl der mitreisenden Familienangehöri-
gen nicht mehr über die erforderlichen Deutschkennt-
nisse. Das führt natürlich zu Problemen. Denn Ausgren-
zung aufgrund fehlender Kommunikation als Folge
mangelnder Sprachkenntnisse bringt beinahe zwangsläu-
fig soziale Probleme mit sich. Infolgedessen stimmen
wir den Antragstellern zu; wir sind es den jungen Aus-
ländern und den Spätaussiedlern schuldig und haben als
deutsche Gesellschaft ein vitales eigenes Interesse daran,
dass umfängliche Integrationsmaßnahmen fortgeführt
werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


(B)







(A) (C)



(B) (D)


Dr. Max Stadler

Wir können diese Diskussion nicht losgelöst führen,

ohne einen Blick auf das gerade laufende Vermittlungs-
verfahren zum Zuwanderungsgesetz zu werfen.


(Beifall der Abg. Rita Streb-Hesse [SPD])

Morgen um 11 Uhr wird ja die Arbeitsgruppe des Ver-
mittlungsausschusses, der ich anzugehören die Ehre
habe, über den Fortgang dieses Vermittlungsverfahrens
sprechen. Dort geht es selbstverständlich ganz entschei-
dend auch um die künftige Integrationspolitik, damit
auch um die Sprachkurse und um die Kostenverteilung
zwischen Bund und Ländern. Ich verrate kein Geheimnis
aus den bisherigen Sitzungen, wenn ich sage: Es geht
grundsätzlich um die Ausgestaltung der Spätaussiedler-
politik, und zwar ausdrücklich und vor allem auf
Wunsch der unionsregierten Bundesländer; das muss
man bei der Gelegenheit auch erwähnen.

Über all diese Fragen wird also morgen zu sprechen
sein. Ich glaube, es ist richtig, diesen Antrag der CDU/
CSU-Bundestagsfraktion als Petitum des Parlaments in
diese Beratungen mit einzubringen und als Material für
die morgigen und weiteren Gespräche anzusehen. Ich
möchte aber an die Unionsfraktion appellieren, ihre Blo-
ckade eines vernünftigen Zuwanderungsgesetzes aufzu-
geben.


(Beifall der Abg. Birgit Homburger [FDP] und der Abg. Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: So ist es doch nicht!)


– Nein, es ist so.
Mit einem Gesamtkonzept für Migration und Zu-

wanderung lassen sich auch diese Integrationsprobleme
besser lösen.


(Beifall der Abg. Silke Stokar von Neuforn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Dies muss nicht zwingend im Rahmen eines Zuwande-
rungsgesetzes geschehen, aber es ist zweckmäßig, ein
solches Gesamtkonzept zu verabschieden; darum wird es
morgen gehen.

Wie gesagt: Die FDP stimmt Ihrem Anliegen zu und
wird es in diesen Beratungen vertreten.


(Beifall bei der FDP)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508625300

Das Wort hat die Kollegin Rita Streb-Hesse, SPD-

Fraktion.


Rita Streb-Hesse (SPD):
Rede ID: ID1508625400

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wir

alle sind uns – das haben heute die Beiträge gezeigt – der
Bedeutung von Sprache und Sprachkompetenz bewusst.
Sie sind der Schlüssel zur Welt: Sprache ist der Schlüssel
für eine erfolgreiche individuelle und gesellschaftliche
Sozialisation und Integration der Zuwanderinnen und
Zuwanderer. Für Migrantinnen und Migranten ist sie
darüber hinaus der Schlüssel, der ihnen die Türen in un-
sere Gesellschaft öffnet. Die an diese Feststellung ge-
bundene öffentliche Verpflichtung einer bedarfsgerech-
ten Sprachförderung ist mittlerweile breit akzeptiert.

So überrascht es nicht – da habe ich eine etwas andere
Interpretation als der Kollege Stadler –, dass der Integra-
tionsteil des Zuwanderungsgesetzes mit seinem gemein-
samen Sprachfördergesetz für die unterschiedlichen Mi-
grationsgruppen im Grundsatz nicht streitig ist; streitig
sind allenfalls der Kursumfang und die Bund/Länder-Fi-
nanzierungsanteile.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Auch die Frage des verpflichtenden Aufenthaltsstatus!)


Intention und Kriterien – das ist, denke ich, in den
bisherigen Beiträgen zu kurz gekommen – der vorgese-
henen Neustrukturierung waren sehr frühzeitig bekannt:
Sie zielen auf eine aktivierende, nicht nur betreuende
Sprachförderung, sie fördern ein bedarfsgerechtes und
gemeinsames Lernen, sie schaffen Klarheit und Über-
schaubarkeit bei Zuordnung, Leistung und Finanzierung,
achten auf Effizienz und den Abbau von Verwaltungs-
hierarchie und – das müsste in Ihrem Interesse sein – er-
möglichen die Sicherung eines regionalen Angebots.

Die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts durch die
Bundesregierung zur Verbesserung der sprachlichen In-
tegration erfolgte keinesfalls unter Ausschluss der Öf-
fentlichkeit: Die von Ihnen kritisierte neue Form der
Sprachförderung über das Ministerium war schon im Ja-
nuar 2001 mit allen Kriterien auf der Homepage des
Bundsministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.

Wie wir hinreichend wissen, konnte die für den 1. Ja-
nuar 2003 vorgesehene Umsetzung des Gesamtkonzepts
aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
zum Zuwanderungsgesetz im Dezember 2002 so noch
nicht erfolgen. Im Wissen um ein erneutes Gesetzge-
bungsverfahren – der Kollege Stadler hat darauf hinge-
wiesen; Sie haben zum Teil zustimmend genickt – und
die eingeleiteten Vorbereitungs- und Begleitmaßnahmen
entschied sich das Ministerium für eine Übergangsrege-
lung, auf die sich Ihr vorliegender Antrag bezieht.


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Da mussten wir aber mächtig nachhelfen!)


Jetzt kommen wir wirklich zu dem Punkt. Der Kol-
lege Zylajew hat von jungen Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedlern gesprochen. Schauen Sie sich Ihren An-
trag an! Im Antragstext stehen beide Migrantengruppen,
wie sie heute definiert werden. In Ihrer Begründung geht
es dann allerdings nur noch um junge Spätaussiedlerin-
nen und Spätaussiedler. Sprachlich wohlfeil verpackt
in ein Ja zu einem umfassenden Integrationskonzept und
ein Ja zu den sich daraus ergebenden finanziellen Ver-
pflichtungen – ich denke, für alle Migrationsgruppen –
sowie einen wenn auch versteckten Hinweis auf ein
kommendes Zuwanderungsgesetz, haben Sie die Rück-
kehr zum alten System gefordert. Der Kollege Zylajew
hat das deutlich definiert. Das bedeutet, wie die Staatsse-
kretärin richtig dargestellt hat, die Beibehaltung aller
Maßnahmen, wohl wissend – das möchte ich noch
einmal betonen –, dass diese mehrheitlich für junge






(A) (C)



(B) (D)


Rita Streb-Hesse

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und noch lange
nicht für alle jungen Zuwanderer offen sind.

Die veränderte Praxis ist schon dargestellt worden:
Die Dauer der neuen Sprachkurse, wie im Zuwande-
rungsgesetz vorgesehen, ist auf sechs Monate begrenzt.
Aber – das wissen Sie sehr gut – der bisherige wöchent-
liche Unterrichtsumfang von bis zu 40 Stunden wurde
beibehalten. Mit den weiterhin möglichen viermonatigen
Aufbaukursen mit Berufsorientierung umfasst die erste
Sprachförderung immerhin zehn Monate.

Die bislang geförderten besonderen Hilfen zur Vorbe-
reitung bzw. zum Nachholen von Schulabschlüssen
sind nicht nur mit Blick auf die Kosten bei Öffnung für
alle jungen Zuwanderer, sondern auch angesichts vor-
handener anderer Möglichkeiten nicht haltbar. Schulab-
schlüsse sind in vielen Programmen der Arbeitsverwal-
tung integriert, ebenso in zahlreichen Angeboten unseres
öffentlichen Schulsystems. Bei uns in Frankfurt zum
Beispiel gibt es eine Abendhauptschule, eine Abendreal-
schule, zwei Abendgymnasien und das Hessenkolleg.
Ich denke, in den anderen Bundesländern wird es ähnli-
che Programme im öffentlichen Schulsystem geben.

Das gilt dann folgerichtig ebenso für das im Begrün-
dungstext monierte Auslaufen der unterstützenden Leis-
tungen für schulpflichtige junge Spätaussiedlerinnen und
S
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1508625500
Das ist Folge eines diesbezüglichen Petitums
des Bundesrechnungshofs, das auf die Zuständigkeit der
Bundesländer verweist und auch schon seit Juni 2002
bekannt ist. Nicht wenige Bundesländer haben deshalb
und nicht zuletzt als Antwort auf die Ergebnisse der
PISA-Studie bereits mit Maßnahmen zur sprachlichen
Förderung im Vorschul- und Schulbereich reagiert. In al-
len Berliner Zeitungen können Sie heute die Antwort des
Senats in Bezug auf Reformen zur sprachlichen Förde-
rung im Schulsystem nachlesen.

Der finanzielle Teil Ihres Antrags ist ein Schuss ins
Leere. Die Finanzierung der laufenden Maßnahmen und
von Kursen ist bis zum Schuljahresende 2004 gesichert.
Entsprechend ihren Bedarfsmeldungen von 2003 sind ih-
nen Mittel zugewiesen worden. Für das Jahr 2004 sind
die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen erfolgt.

Ich denke, die Damen und Herren der CDU/CSU wis-
sen, dass der Antrag sachlich weder nachvollziehbar
noch angemessen ist. Er stellt sich auch nicht den objek-
tiv feststellbaren Änderungen der Migration und der
Notwendigkeit neuer Antworten. Er ist letztendlich nicht
glaubwürdig.

Er unterstützt die Erwartungen einer Zielgruppe im
Rahmen der Migrationsgruppen,


(Zuruf des Abg. Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU])


– Herr Fromme, es sei, wie es ist –,

(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: So ist es!)

obwohl auch in den Reihen der CDU/CSU die Einsicht
reift, dass die alte Förderungspraxis so nicht länger halt-
bar ist. Dies zeigt auch der Zeitpunkt Ihrer Antragstel-
lung. Sie erfolgte erst im Oktober 2003, obwohl Sie schon
seit Beginn des Jahres 2003 – nicht zuletzt aufgrund dies-
bezüglicher Fragen Ihrer CDU-Kollegen Marschewski
und Koschyk im Januar und Februar 2003 – sehr detail-
liert über die Übergangsregelungen informiert wurden.

Sie als Antragsteller mussten ebenfalls wissen, dass
die damit verbundene Umstellung bei den Trägern und
durch die Träger bereits erfolgt war und seit Monaten
praktiziert wurde. Im Oktober letzten Jahres wussten Sie
auch, dass die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschus-
ses Ihre Bemühungen um ein Zuwanderungsgesetz ab
November letzten Jahres intensivieren würde. In diesem
Sinne verstehe ich auch den sprachlichen Schmackes des
Kollegen Stadler, dies als Petitum umzuformulieren.

Meine Damen und Herren, Sprache ist und bleibt der
Schlüssel zur Integration. Doch eine erfolgreiche Inte-
gration braucht mehr. Diesem Anspruch stellt sich die
Regierungskoalition. Sie ermöglicht und unterstützt ein
vielfältiges Spektrum zusätzlicher Integrationswege, das
schon jetzt auf breite Resonanz und Akzeptanz stößt. Als
Beispiele seien hier nur die Programme „Soziale Stadt“,
„Entwicklung und Chancen für benachteiligte Jugendli-
che“ sowie die Modellprojekte in den Bereichen des
Sports und der Kriminalprävention genannt.

Wir alle sind gefordert, diesen wichtigen Prozess ei-
ner guten und erfolgreichen Integrationsarbeit konstruk-
tiv zu begleiten und mitzugestalten. Dies, meine Damen
und Herren von der Opposition, wäre dann Ihr Schlüssel
für eine gute Zukunft in unserem Land.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508625600

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege

Jochen-Konrad Fromme, CDU/CSU-Fraktion.

Jochen-Konrad Fromme (CDU):
Rede ID: ID1508625700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich bin ein wenig verwundert, dass Sie diesen Tagesord-
nungspunkt zu so später Stunde und bei so schlechter
Präsenz behandeln, war Ihnen diese Frage doch früher so
wichtig, dass Ihnen das Bundesverfassungsgericht erst
wieder auf den Weg der Tugend helfen musste. Jetzt
merkt man bei diesem Thema kaum noch ein Echo. Die
Integration ist eine der wichtigsten Fragen. Die Nichtin-
tegration wird unsere Gesellschaft möglicherweise mehr
verändern als alles andere, was wir in diesen Tagen bera-
ten. Deswegen finde ich es schon schade, dass dieser
Punkt so wenig Aufmerksamkeit genießt.


(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist euer Antrag! Ihr konntet die Zeit bestimmen! Ihr konntet die Prioritäten setzen!)


Meine Damen und Herren, natürlich haben wir Inte-
grationsprobleme. Wer wollte das leugnen? Aber wir
haben bei dieser Frage einen unterschiedlichen Blick-
winkel. Wir wollen uns in erster Linie um diejenigen
kümmern, die Deutsche sind und wieder nach Deutsch-






(A) (C)



(B) (D)


Jochen-Konrad Fromme

land zurückkommen wollen, während Sie die Scheunen-
tore für alle aufmachen wollen und gleichzeitig die Mit-
tel kürzen. Dann wundern Sie sich, dass keine
Integration stattfindet. Das ist doch der Zirkulus, den Sie
herbeigeführt haben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn man Menschen in unser Land holt, dann aus der

Volksgruppe, die sich am schnellsten und dauerhaftesten
integriert. Dies sind nun einmal unsere Spätaussiedler
und nicht etwa Menschen aus anderen Kulturen.


(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Na, na!)


Der Aussiedlerbeauftragte – ich finde es schon bemer-
kenswert, dass er heute nicht hier ist – hat Folgendes
ausgeführt:

Integration ist eine der wichtigsten ... Aufgaben und
Herausforderungen der kommenden Jahre ... Die
Bundesregierung hat großes Interesse an einer er-
folgreich verlaufenden Integration.

Meine Damen und Herren, er hat Recht. Wenn ich
aber einmal Anspruch und Wirklichkeit vergleiche, dann
stelle ich fest, dass – wie es bei ihnen immer der Fall ist –
diese sehr weit auseinander klaffen. Anstatt die zurück-
gehenden Zahlen dafür zu nutzen, die Kurse zu intensi-
vieren und den Integrationsprozess zu verbessern, haben
Sie die Bewilligungen erheblich gekürzt. 1998 standen
für Spätaussiedler, deutsche Minderheiten und Vertrie-
bene noch 382 Millionen Euro im Haushalt zur Verfü-
gung, jetzt sind es noch 118 Millionen Euro. Diese dras-
tischen Kürzungen haben Folgen. Die Folgen sind die
Probleme, die wir jetzt haben. Ich glaube, wenn wir uns
mehr um dieses Thema gekümmert hätten und wenn Sie
mehr Mittel dafür zur Verfügung stellen würden, dann
wären auch die Früchte besser.


(Zuruf von der SPD: Wer hat denn bis 1998 regiert?)


Wenn Sie alle, die zu uns kommen – hier möchte ich
deutlich zwischen den Spätaussiedlern und den übrigen
Migranten differenzieren –, in einen Topf werfen, dann
brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn sich die Leis-
tungen verschlechtern. Gerade bei Sprachkursen
kommt es doch auf eine möglichst homogene Unter-
richtsgruppe an. Wenn dies gewährleistet ist, wird das
Geld erfolgreich eingesetzt. Wenn aber alle Gruppen
vermischt werden, dann können Sie damit zum einen
eher vertuschen, dass Sie die Leistungen für Spätaus-
siedler überproportional kürzen, und zum anderen ma-
chen Sie deutlich, dass Sie sie gar nicht mehr hier haben
wollen.

Bis weit in die 90er-Jahre bestand in der Aussiedler-
politik großes Einvernehmen. Diesen Weg haben Sie bei
der Beratung des Spätaussiedlerstatusgesetzes im Jahre
2000 verlassen. Sie wollen offensichtlich überhaupt
keine Spätaussiedler mehr, weil Ihnen diese Gruppe
nicht willkommen ist und weil sie Ihnen möglicherweise
politisch nicht genehm ist. Das ist schade. Sie wollen an-
dere Gruppen hereinlassen, die Ihnen politisch genehmer
sind.
Meine Damen und Herren, wir sollten das lieber ein-
mal unter dem Gesichtspunkt betrachten, wen man bes-
ser integrieren kann und wo eigentlich die Probleme lie-
gen. Es ist doch eine Gnade der Geburt, dass der eine
Eltern hatte, die in Westdeutschland gewohnt haben,
während der andere Eltern hatte, deren Großeltern da-
mals nach Russland ausgewandert sind. Deshalb müssen
wir doch denen, die jetzt in Not geraten sind, helfen und
müssen sie aufnehmen und integrieren. Darauf müssen
wir unsere Kräfte konzentrieren.

Wir dürfen aber nicht Menschen in unser Land ho-
len, die in die sozialen Sicherungssysteme zuwan-
dern. Schauen wir uns einmal die Bilanz an: Wie viele
von denen, die in unser Land gekommen sind, befin-
den sich in sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
gungsverhältnissen, und wie hat sich diese Bilanz ver-
schlechtert? Die Antwort auf diese Frage zeigt uns, dass
wir mit Zuwanderung überhaupt kein Problem lösen
können; denn die Zuwanderung hat in die sozialen Si-
cherungssysteme stattgefunden, nicht etwa in den Ar-
beitsmarkt.

Deswegen sollten wir uns auf die Gruppe konzentrie-
ren, der wir wirklich innerlich und moralisch verpflichtet
sind. Dann ist das auch keine Frage der Finanzierung;
dann ist es vollkommen eindeutig: Nach dem Grundge-
setz ist der Bund verpflichtet, die Kriegsfolgelasten zu
tragen. Es geht hierbei ganz eindeutig um Kriegsfolge-
lasten, da waren wir uns bisher einig. Deswegen kann es
für den Rechnungshof auch keine Probleme in dieser
Frage geben.

Wenn wir diese Töpfe jetzt aber für Migranten öffnen,
wird das natürlich ein Rechtsproblem, weil wir dann tat-
sächlich in die Kompetenz der Länder eingreifen. Des-
wegen treten wir dafür ein, dass die Fördersysteme sau-
ber getrennt bleiben. Dann können wir nachvollziehen,
wer was für wen macht. Meine Damen und Herren, wir
werden damit wesentlich mehr Integration leisten und
werden das, was Sie sich auf Ihre Fahnen geschrieben
haben, aber in der Wirklichkeit leider nicht erfüllen,
auch erreichen.

Deshalb darf ich Sie herzlich bitten: Stimmen Sie
dem Antrag zu! Tun Sie etwas Vernünftiges!

Dass der Garantiefonds noch besteht, ist im Übrigen
nur auf den Druck des Kollegen Marschewski zurückzu-
führen; denn Sie wollten den Fonds doch damals schon
abschaffen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508625800

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

Drucksache 15/1691 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
sung so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:






(A) (C)



(B) (D)


Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner

Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter
Götz, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
Vorlage eines städtebaulichen Berichts
– Drucksache 15/2158 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Tourismus
Haushaltsausschuss

Die Kollegen Petra Weis, Renate Blank, Werner
Kuhn, Franziska Eichstädt-Bohlig und Joachim Günther
haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.1) Deshalb ent-
fällt die Debatte.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 15/2158 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
sung so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richt des Ausschusses für Wahlprüfung, Immuni-
tät und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine
Lötzsch und Petra Pau
Rechtsstellung der Abgeordneten der PDS
im 15. Bundestag

– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine
Lötzsch und Petra Pau
Änderung der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages

– Drucksachen 15/873, 15/874, 15/2114 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Uwe Küster
Eckart von Klaeden
Volker Beck (Köln)

Jörg van Essen

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Dr. Uwe Küster, SPD-Fraktion.


Dr. Uwe Küster (SPD):
Rede ID: ID1508625900

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Der heute zur Debatte stehende Antrag der frak-
tionslosen Kolleginnen Pau und Dr. Lötzsch, als Gruppe
im Sinne des § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des
Bundestages anerkannt zu werden, wurde vom Aus-
1) Anlage 4
schuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung einstimmig abgelehnt.

Auch der hilfsweise gestellte Antrag auf
Drucksache 15/884, nach dem Frau Pau und Frau
Dr. Lötzsch eine Vielzahl von nur Fraktionen und aner-
kannten Gruppen zustehenden Rechten verlangen,
wurde einstimmig abgelehnt.

Lassen Sie mich hier kurz die Gründe für diese Ent-
scheidungen darlegen. Sehr geehrte Frau Kollegin Pau,
sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Lötzsch, im Kern sind
Ihre Anträge abgelehnt worden, weil Sie etwas verlan-
gen, was Ihnen der Deutsche Bundestag im Interesse der
Erhaltung seiner Arbeitsabläufe und seiner Funktionsfä-
higkeit nicht geben kann und nicht geben darf. Eine An-
nahme Ihrer Anträge würde die Funktionsfähigkeit des
Deutschen Bundestages beeinträchtigen.

Lassen Sie mich die drei entscheidenden Punkte, die
zu dieser Bewertung geführt haben, kurz ausführen.

Ich gehe dazu zuerst von einer scheinbaren Selbstver-
ständlichkeit aus. Wir alle wissen, dass die Arbeitslast
eines modernen Parlaments ohne Fraktionen nicht zu be-
wältigen wäre. Dies ist im Übrigen auch die unbestrit-
tene Auffassung der Wissenschaft und der Parlaments-
praxis. Ein modernes Parlament, das nach dem Prinzip
voneinander unabhängiger Mitglieder arbeiten wollte,
wäre arbeitsunfähig. Es ist daher kein Zufall, dass sich
gleich gesinnte Abgeordnete in allen freien Parlamenten
zu Fraktionen zusammenschließen.

Die Fraktionen dienen der Funktionsfähigkeit des
Parlaments und steigern gleichzeitig die politische Wirk-
samkeit des einzelnen Mandatsträgers. Diese immanent
wichtigen Funktionen würden die Fraktionen unwider-
ruflich einbüßen, wenn Zufalls- oder Zweckbündnisse
einzelner Abgeordneter gleiche oder ähnliche Rechte
hätten. Ein solches Parlament mit vielleicht Dutzenden
von Fraktionen wäre nicht arbeitsfähig. Es wäre eine
Aushöhlung der parlamentarischen Funktion der Frakti-
onsbildung gegeben.

Zudem würde die Grundentscheidung des Wahlge-
setzgebers, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch
eine Fünfprozentklausel zu sichern, in ihr Gegenteil ver-
kehrt. Auch bei großzügigster Handhabung des Frakti-
ons- bzw. Gruppenstatus ist es zwingend, dass ein Zu-
sammenschluss von Abgeordneten zumindest so
mitgliederstark ist, dass er nach dem Verteilschlüssel der
betreffenden Wahlperiode mindestens einen Ausschuss-
sitz erlangen könnte. Erst dann könnte man eine Gruppe
annehmen, die zumindest einen fraktionsähnlichen Sta-
tus hätte. Die theoretische Untergrenze läge in dieser
Wahlperiode bei einem Zusammenschluss von acht Ab-
geordneten. Zwei Abgeordnete, wie es die Kolleginnen
Frau Pau und Frau Dr. Lötzsch fordern, sind allemal zu
wenig, um eine funktionsfähige Gruppe oder Fraktion
bilden zu können.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang in einem
zweiten Schritt einen kurzen Rückblick. Die Kollegin-
nen Pau und Dr. Lötzsch sind am 22. September 2002
als Kandidatinnen der PDS in den Deutschen Bundestag
gewählt worden. Die PDS verfehlte damals die Fünfpro-






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Uwe Küster

zenthürde und konnte auch keine drei Direktmandate in
den Wahlkreisen gewinnen. Somit konnten die auf die
PDS entfallenden Zweitstimmen bei der Vergabe der
Mandate des 15. Deutschen Bundestages nicht berück-
sichtigt werden. Die beiden Antrag stellenden Kollegin-
nen sind daher ausschließlich aufgrund ihres persönli-
chen Wahlergebnisses Mitglieder des Deutschen
Bundestages geworden. Sie haben ihren Sitz gerade
nicht aufgrund des Wahlerfolges ihrer Partei erworben.

Diese Entscheidung des Wählers muss ihren Aus-
druck selbstverständlich nicht nur in der Zusammenset-
zung des Parlaments selbst, sondern auch in seiner Orga-
nisation finden. Überdies würde eine Annahme der von
ihnen gestellten Anträge zu einer Verfälschung des
Wählerwillens führen.


Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508626000

Herr Kollege Küster, gestatten Sie eine Zwischen-

frage der Kollegin Pau?


Dr. Uwe Küster (SPD):
Rede ID: ID1508626100

Gerne, Frau Pau.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508626200

Herr Kollege Küster, wenn ich die Argumentation in

der Beschlussempfehlung und das, was Sie jetzt eben
ausgeführt haben, richtig verstehe, bezieht sich Ihre Ab-
lehnung auf unseren Antrag, als Gruppe anerkannt zu
werden und zusätzliche Rechte zu den Rechten des oder
der einzelnen frei gewählten Abgeordneten zu erhalten,
die diese genauso wie Sie, wie der Herr Präsident oder
wie ich wahrnehmen können.

In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage. Wie
bewerten Sie folgenden Vorgang? Der Präsident des
Deutschen Bundestages hat sich am 4. November 2003
an uns alle – die Anschrift lautete „An die Mitglieder des
Deutschen Bundestages“ – mit dem Wunsch gewandt,
dass wir für das Internationale Praktikums- und Aus-
tauschprogramm in den Abgeordnetenbüros – ausdrück-
lich nicht in den Fraktionen, den Parlamentarischen Ge-
schäftsführungen oder in der Bundestagsverwaltung –
Praktikantenplätze zur Verfügung stellen. Als ange-
schriebenes Mitglied des Hauses habe ich meine Bereit-
schaft bekundet, ein solches Praktikum während dieses
Austauschprogramms zu ermöglichen. Ich habe einige
technische Nachfragen gestellt, weil eine fraktionslose
Abgeordnete natürlich keine Möglichkeit der Koopera-
tion mit Pressestellen und anderem hat. Hier ließe sich
aber ein Erfahrungsaustausch organisieren.

Nun liegt mir wiederum ein Schreiben des Präsiden-
ten des Deutschen Bundestages vor, das am
8. Januar 2004 eingegangen ist. Dieses enthält die Mit-
teilung, dass man sich in der Berichterstattergruppe für
das Internationale Austauschprogramm fraktionsüber-
greifend einig geworden ist, dass dieses Anschreiben
und diese Bitte ausdrücklich nicht für fraktionslose Ab-
geordnete gelten.

Muss ich ab jetzt also damit rechnen, dass wir An-
schreiben mit der Adressierung „An alle Mitglieder des
Hauses mit Ausnahme der fraktionslosen Abgeordneten“
bekommen? Oder wie kehren wir zu dem Zustand zu-
rück, dass wir zumindest die Rechte, die wir außerhalb
unserer Mitgliedschaft in Gremien und Fraktionen ha-
ben, auch bitte gleichberechtigt wahrnehmen können?


Dr. Uwe Küster (SPD):
Rede ID: ID1508626300

Vielen Dank für diese Frage, Frau Pau. Selbstver-

ständlich haben Sie nach der Geschäftsordnung des Bun-
destages, die Sie kennen, alle anderen Mitwirkungs-
rechte im Parlament und in den Ausschüssen. Sie haben
ja auch ausdrücklich darauf Bezug genommen. Sicher-
lich ist bei manch anderen Austauschprogrammen oder
Praktikantenprogrammen Ihre Mitwirkung gesichert.
Mir sind die Gründe, warum Sie ausgerechnet bei die-
sem Praktikantenaustauschprogramm nicht berück-
sichtigt werden konnten, nicht bekannt. Es kann durch-
aus sein, dass entsprechend dem Verteilschlüssel der
Praktikanten Ihr Anteil, der etwa ein Dreihunderteinstel
oder ein Dreihundertzweitel ausmacht, nicht gereicht
hat, um entsprechende Berücksichtigung zu finden. Las-
sen Sie es uns also bitte nicht an diesem kleinen Vorgang
festmachen.

Es gibt viele andere Aufgaben, die Sie hervorragend
wahrnehmen können, bei denen Sie die deutliche Unter-
stützung der Verwaltung des Bundestages haben – ich
komme gern noch darauf zurück – und bei denen Sie
auch alle Rechte wahrnehmen können, die einem Abge-
ordneten des Deutschen Bundestages zustehen.

Lassen Sie mich fortfahren, meine Damen und Her-
ren. Ich gehe noch einmal auf die Tatsache ein, dass
diese beiden Kolleginnen ja nicht aufgrund des Wahler-
folges ihrer Partei in den Bundestag gewählt worden
sind – das war der Gedanke, aus dem Sie mich herausge-
holt haben –, sondern dass sie aufgrund ihres persönli-
chen Wahlergebnisses Mitglied des Bundestages gewor-
den sind.

Nun zu der Frage: Welche Folgen hat das? Nach dem
herkömmlichen Verständnis der Wählerinnen und Wäh-
ler sind Fraktionen und Gruppen der parlamentarische
Arm einer Partei. Die PDS ist als Partei aber gerade
nicht in den Bundestag gewählt worden. Diese wichtige
Tatsache muss man berücksichtigen. Diese demokrati-
sche Entscheidung der Wahlbevölkerung muss respek-
tiert werden.

Zudem tragen Ihre Anträge in der Konsequenz natür-
lich auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr in sich.
Meine sehr verehrten Kolleginnen Frau Pau und Frau
Dr. Lötzsch, bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Wür-
den wir Ihren Wünschen entsprechen, könnten im Deut-
schen Bundestag Zweckbündnisse entstehen, deren ein-
ziger Sinn und Zweck es ist, einzelnen Abgeordneten
mit politisch völlig unterschiedlicher Grundausrichtung
ein Forum zu bieten, ohne dass die für eine Fraktion
kennzeichnende einheitliche politische Meinungsbil-
dung erzielt werden könnte. Ein solcher Zusammen-
schluss wäre eine Karikatur des Fraktions- und Gruppen-
status. Ich bin überzeugt, dass es unsere Pflicht ist, so
etwas zu verhindern.






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Uwe Küster

Lassen Sie mich abschließend noch etwas Grundsätz-

liches zu den Ihnen zur Verfügung stehenden Arbeits-
möglichkeiten sagen, um einen falschen Eindruck in der
Öffentlichkeit zu vermeiden und entstandenen Eindrü-
cken entgegenzuwirken.

Sehr geehrte Frau Pau, sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,
als fraktionslosen Abgeordneten steht Ihnen nach der
Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich
die Teilnahme an jeder Sitzung des Bundestages zu. Sie
haben, wie alle anderen Abgeordneten auch, ein Zutritts-
und Informationsrecht in allen Ausschüssen des Deut-
schen Bundestages. Sie haben im Vergleich zu fraktions-
angehörigen Abgeordneten deutlich bessere Möglichkei-
ten, im Plenum das Wort zu ergreifen. Davon machen
Sie ja auch regelmäßig großzügig Gebrauch. Schließlich
steht Ihnen die Nutzung der Dienste der Verwaltung des
Deutschen Bundestages voll und ganz zur Verfügung.
Sie haben da nicht den geringsten Nachteil.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die beiden
Antragstellerinnen können an der politischen Willensbil-
dung im Parlament und an der Entscheidungsfindung des
Deutschen Bundestages insgesamt völlig frei teilneh-
men. Ihre parlamentarischen Mitwirkungsrechte als
Abgeordnete sind voll und ganz gewährleistet. Für wei-
terreichende Forderungen ist kein Raum. Wie dargelegt,
sind Ihre Anträge aber auch rechtlich höchst bedenklich.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages werden da-
her Ihre Anträge ablehnen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508626400

Das Wort hat die Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.


Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508626500

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Nach dieser Rede, Herr Kollege Küster, kann
man wirklich nur fragen: Warum haben Sie solche Angst
vor zwei fraktionslosen PDS-Abgeordneten? Warum
malen Sie das Schreckensbild an die Wand, wir könnten
das Parlament an seiner Arbeit hindern? Der Deutsche
Bundestag besteht aus 603 Abgeordneten. Davon haben
zwei eine andere Meinung als der Rest. Warum können
Sie damit nicht leben?

Worum geht es heute? Es geht um eine lächerliche
Abstrafung zweier PDS-Abgeordneter. Dieses Parlament
will deutlich machen, dass es mit einer linken Opposi-
tion nicht leben will und kann. In Ihren Sonntagsreden
sprechen Sie von Toleranz und gegen Ausgrenzung,
aber hier verhalten Sie sich völlig anders.


(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])

Auch viele Ihrer Wählerinnen und Wähler sehen – da-
nach wird in vielen Gesprächen mit Besuchergruppen
gefragt –, wie intolerant und ausgrenzend Sie im Bun-
destag mit Ihren Kolleginnen umgehen und schämen
sich häufig dafür. Viele Briefe und E-Mails, die wir er-
halten, zeugen davon.

(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Machen Sie keinen Opfermythos!)


Sie strafen uns ab, um den Wählern zu zeigen, wie
man mit Andersdenkenden zu verfahren gedenkt. Be-
dauerlich ist – jetzt kommen schon die Zwischenrufe
von den Grünen –, dass gerade Abgeordnete von Bünd-
nis 90/Die Grünen, die früher selber im Deutschen Bun-
destag von der Mehrheit ausgegrenzt wurden, bei der
Ausgrenzung ebenfalls mitwirken.

Ich darf Ihnen zwei konkrete Beispiele nennen, damit
Sie sich das etwas bildlicher vorstellen können. Erstes
Beispiel: Die Oppositionsfraktionen bekommen zusätz-
lich zum Sockelbetrag der Fraktionen jeweils einen Op-
positionszuschlag von rund 43 000 Euro im Monat. Pro
Abgeordneten gibt es noch einmal einen Oppositionszu-
schlag von 600 Euro im Monat. Ich denke, jeder hier in
diesem Hause ist davon überzeugt, dass Frau Pau und
ich zur Opposition gehören. Auch wir wären auf dieses
Geld angewiesen, um unseren Wählerauftrag zu erfüllen.
Wenn es darum geht, Ihre Fraktionsspitzen mit üppigen
Fraktionszulagen zu versorgen, um deren Diäten aufzu-
bessern, sind Sie nicht so zurückhaltend. Uns aber ge-
währen Sie nicht einmal einen einfachen Oppositionszu-
schlag.

Zweites Beispiel: Wir bekommen von diesem Parla-
ment keinen müden Cent für Öffentlichkeitsarbeit.
Gleichzeitig verschwendet der Präsident Unsummen, um
einen selbstverliebten Prestigeband über den Bundestag
drucken zu lassen. Hätten Sie uns nur einen Bruchteil
dieses Geldes gegeben, hätten wir die Bürger in einer
Broschüre über Ihre unsoziale fast Allparteien-Gesund-
heitsreform informieren können. Doch genau das wollen
Sie nicht.


(Franziska Eichstädt-Bohlig [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Mehr Knete wollt ihr!)


Sie wollen nicht, dass Kritik an Ihrer Politik nach außen
dringt. Sie wollen, dass Ihre Politik in der Bevölkerung
als alternativlos angesehen wird. Genau das ist sie aber
nicht.

Ich sehe, dass Frau Pau eine Zwischenfrage stellen
will.


(Jochen-Konrad Fromme [CDU/CSU]: Sie schaut ja gar nicht hin! Das steht im Manuskript! – Dr. Uwe Küster [SPD]: Die längst erwartete Zwischenfrage! – Heiterkeit)



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508626600

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihrer

Kollegin Petra Pau?

Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508626700

Ja, ich gestatte diese Zwischenfrage, Frau Präsidentin.

Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508626800

Frau Kollegin, wir haben sehr viel über das Funktio-

nieren der Gremien des Bundestages gehört. Sie haben
jetzt über die materielle Seite, die für die politische Ar-






(A) (C)



(B) (D)


Petra Pau
beit nicht unerheblich ist, gesprochen. Seitdem ich heute
früh um 8.30 Uhr dieses Haus betreten habe, werde ich
abwechselnd von Abgeordnetenkollegen – übrigens quer
durch die konservative Opposition und die Regierungs-
fraktionen – und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Hauses nach zwei anderen Dingen gefragt. Ich
wüsste gerne, wie Sie dazu stehen.

– Der heißt nicht Klapptisch. Wenn Sie zugehört hätten,
Herr Dr. Küster, dann wüssten Sie es, denn es ergibt sich
aus der Logik meiner Rede: Wir haben Tische im Deut-
schen Bundestag. Wir haben keinen Platz in der ersten
Reihe verlangt. Aber was hätten sich denn die Fraktio-
nen vergeben, wenn sie uns einen oder vielleicht sogar
zwei Plätze nebeneinander in der letzten Tischreihe ge-
Die erste Frage – fast vorwurfsvoll – war heute Mor-
gen: In der Zeitung stand doch, ihr hättet jetzt einen
Tisch. Habt ihr den etwa herausgetragen? Was ist da
passiert? Die zweite Frage ist: Wie ist das denn nun mit
den Telefonen?


Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1508626900

Das könnte ich Ihnen genau erklären. Aber ich habe

keine Lust mehr, mich an dieser Posse mit Tisch und Te-
lefon zu beteiligen. Ich könnte hier natürlich eine lange
Rede darüber halten, dass es hinten auf den uns zugewie-
senen Plätzen sehr dunkel ist, dass es zieht, dass alle
möglichen Kolleginnen und Kollegen vorbeikommen
und uns fragen, welcher Tagesordnungspunkt gerade be-
handelt wird. Natürlich kann man sich auch fragen, in
welchem Gesetz steht, dass zwei einzeln gewählte Abge-
ordnete in der letzten Reihe sitzen müssen.

Es gab übrigens in der Parlamentarischen Gesell-
schaft eine Veranstaltung, in der genau das Thema der
fraktionslosen Abgeordneten besprochen wurde. Da ver-
traten wichtige Wissenschaftler – die Wissenschaft
wurde hier oft zitiert – die Auffassung, dass ein frak-
tionsloser Abgeordneter nicht durch eine entsprechende
Platzierung im Saal bestraft werden darf. Einen Straf-
charakter soll diese Platzierung jedoch offensichtlich ha-
ben.

Zu Ihrer konkreten Frage nach dem Tisch hat der
Kollege Dr. Küster gestern einen besonderen Vogel ab-
geschossen, zumindest wenn man ddp glauben darf. Ich
habe hier eine Meldung von „ddp-Extra“:

Der SPD-Berichterstatter im Geschäftsordnungs-
ausschuss, Uwe Küster, fügte auf ddp-Anfrage
hinzu, ein Tisch wie in den ersten sechs Reihen
würde zwischen 15 000 und 100 000 Euro kosten.
Daher werde nach einer preisgünstigeren Variante
gesucht. Außerdem müsse der Architekt des umge-
bauten Reichstags, Sir Norman Foster, noch infor-
miert werden.

Zu dieser Posse möchte ich nichts sagen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben vor der konstitu-

ierenden Sitzung – Sie werden sich daran erinnern – dem
Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Thierse,
einen ganz einfachen Vorschlag unterbreitet. Der heißt – –


(Dr. Uwe Küster [SPD]: Klapptisch!)

geben hätten? Was hat dagegen gesprochen? Wir haben
das mit dem Präsidenten ausführlich diskutiert und hat-
ten auch den Eindruck, dass er das ganz einsichtig fand.
Es muss aber doch Leute gegeben haben, die das völlig
unvorstellbar fanden.

Ich kann noch einmal zusammenfassen, dass die Aus-
grenzungsversuche allen anderen Abgeordneten ab-
schreckend deutlich machen sollen, mit welchen Folgen
derjenige oder diejenige zu rechnen hat, der bzw. die
sich nicht der Fraktionsdisziplin unterwirft und eine ei-
gene Meinung und ein eigenes Gewissen hat. Das ist der
eigentliche Sinn der Übung mit uns.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Petra Pau [fraktionslos])



Dr. h.c. Susanne Kastner (SPD):
Rede ID: ID1508627000

Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-

schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung auf Drucksache 15/2114. Der Ausschuss empfiehlt
unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ab-
lehnung des Antrages der Abgeordneten Dr. Gesine
Lötzsch und Petra Pau auf Drucksache 15/873 mit dem
Titel „Rechtsstellung der Abgeordneten der PDS im
15. Bundestag“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen der SPD, des Bündnis-
ses 90/Die Grünen, der CDU/CSU und der FDP gegen
die Stimmen der beiden fraktionslosen Abgeordneten
angenommen.

Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ab-
lehnung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine
Lötzsch und Petra Pau auf Drucksache 15/874 mit dem
Titel „Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages“. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
lung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit demselben Stimmenverhältnis wie
zuvor angenommen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen
Bundestages auf morgen, Freitag, den 16. Januar 2004,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.