Plenarprotokoll 15/86
Abgeordneten Wolfgang Börnsen
(Bönstrup) als stellvertretendes Mitglied für
die Vergabekommission der Filmförderungs-
anstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 und 21
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . .
Zur Geschäftsordnung:
Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . .
Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Clement, Bundesminister
BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Krogmann
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Singhammer
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
7505 B
7505 B
7506 C
7506 C
7506 D
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Deutscher B
Stenografisc
86. Sit
Berlin, Donnerstag, d
I n h a
Nachträgliche Gratulation zum 60. Geburtstag
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill,
Siegfried Helias und Dr. Wolfgang
Gerhardt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nachträgliche Gratulation zum 65. Geburtstag
des Abgeordneten Norbert Geis . . . . . . . . . .
Benennung der Abgeordneten Gisela
Hilbrecht und Bernd Neumann (Bremen)
sowie von Frau Karin Knöbelspies als or-
dentliches Mitglied und der Abgeordneten
Monika Griefahn und Wolfgang Börnsen
(Bönstrup) sowie von Herrn Oliver Passek
als stellvertretendes Mitglied für den Verwal-
tungsrat der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . .
Benennung der Abgeordneten Gisela
Hilbrecht als ordentliches Mitglied und des
7505 A
7505 A
7505 B
Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . . . .
Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7509 B
7510 B
undestag
her Bericht
zung
en 15. Januar 2004
l t :
Tagesordnungspunkt 4:
Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Tele-
kommunikationsgesetzes (TKG)
(Drucksachen 15/2316, 15/2345) . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Krogmann, Dagmar Wöhrl, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Mehr Wettbewerb, Wachstum
und Innovation in der Telekommunika-
tion schaffen
(Drucksache 15/2329) . . . . . . . . . . . . . . .
7511 C
7511 C
Dr. Martina Krogmann
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . .
.
.
7523 A
7525 C
II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
Tagesordnungspunkt 5:
Bericht des Rechtsausschusses gemäß
§ 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung
– zu dem von den Abgeordneten
Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar,
weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der CDU/CSU eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuches – Graffiti-Be-
kämpfungsgesetz –
– zu dem von den Abgeordneten Jörg
van Essen, Rainer Funke, weiteren Ab-
geordneten und der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes
zum verbesserten Schutz des Eigen-
tums
– zu dem vom Bundesrat eingebrachten
Entwurf eines Strafrechtsänderungs-
gesetzes – Graffiti-Bekämpfungsge-
setz – (StrÄndG)
(Drucksachen 15/302, 15/63, 15/404,
15/2325) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Daniela Raab CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Roger Kusch, Senator
(Hamburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Hartmann
(Wackernheim) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 22:
a) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Errichtung des
Bundesamtes für Bevölkerungs-
schutz und Katastrophenhilfe
(Drucksache 15/2286) . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Seeverkehrsab-
kommen vom 10. Dezember 2002
zwischen der Europäischen Gemein-
schaft und ihren Mitgliedstaaten ei-
nerseits und der Regierung der
7527 C
7527 C
7528 D
7531 B
7532 C
7534 A
7534 C
7535 A
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7537 D
7539 B
Volksrepublik China andererseits
(Drucksache 15/2284) . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Ergänzung des Gesetzes zur
Sicherstellung einer Übergangsrege-
lung für die Umsatzbesteuerung von
Alt-Sportanlagen
(Drucksache 15/2132) . . . . . . . . . . . . .
d) Erste Beratung des vom Bundesrat ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Grundgesetzes
(Drucksache 15/2136) . . . . . . . . . . . . .
e) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Internationalen
Maasübereinkommen vom 3. De-
zember 2002
(Drucksache 15/2147) . . . . . . . . . . . . .
f) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Änderung des
Fleischhygienegesetzes, des Geflü-
gelfleischhygienegesetzes und des
Lebensmittel- und Bedarfsgegen-
ständegesetzes und sonstiger Vor-
schriften
(Drucksache 15/2293) . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zur Änderung der
Vorschriften über die Anfechtung
der Vaterschaft und das Umgangs-
recht von Bezugspersonen des
Kindes
(Drucksache 15/2253) . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der Bundesre-
gierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom
17. Juli 2003 zwischen der Bundes-
republik Deutschland und der Re-
publik Polen über die Ergänzung
des Europäischen Übereinkommens
vom 20. April 1959 über die Rechts-
hilfe in Strafsachen und die Erleich-
terung seiner Anwendung
(Drucksache 15/2254) . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs ei-
nes Gesetzes zu dem Vertrag vom
17. Juli 2003 zwischen der Bundes-
7539 B
7539 B
7539 C
7539 C
7539 C
7539 D
7539 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 III
republik Deutschland und der Re-
publik Polen über die Ergänzung
des Europäischen Auslieferungs-
übereinkommens vom 13. Dezember
1957 und die Erleichterung seiner
Anwendung
(Drucksache 15/2255) . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 23:
a) Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Vertrag vom 13. April
2000 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen
Republik über die Festlegung der
Grenze auf den ausgebauten Stre-
cken des Rheins
(Drucksachen 15/1650, 15/2196) . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu der Unterrich-
tung durch die Bundesregierung: Vor-
schlag für einen Beschluss des Euro-
päischen Parlaments und des Rates
zur Auflage eines Aktionspro-
gramms der Gemeinschaft zur För-
derung von Maßnahmen auf dem
Gebiet des Schutzes der finanziellen
Interessen der Gemeinschaft KOM
(2003) 278 endg.; Ratsdok. 11237/03
(Drucksachen 15/1547 Nr. 2.83,
15/2048) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 4:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu der Streitsache
vor dem Bundesverfassungsgericht
2 BvK 1/03
(Drucksache 15/2348) . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
schusses: Übersicht 5 über die dem
Deutschen Bundestag zugeleiteten
Streitsachen vor dem Bundesverfas-
sungsgericht
(Drucksache 15/2347) . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak-
tion der FDP: Haltung der Bundesregie-
rung zu den bereits jetzt erkennbaren
Auswirkungen der Gesundheitsreform
Dr. Dieter Thomae FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . .
7540 A
7540 A
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7540 D
7542 A
Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
Birgitt Bender BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Petra Selg BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Monika Brüning CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . .
Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
Karl Hermann Haack,
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange der Behinderten . . . . . . . . . .
Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu der Unterrichtung durch die Bun-
desregierung: Fünfter Bericht der
Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nati-
onen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau
(CEDAW)
– zu dem Entschließungsantrag der
Abgeordneten Renate Gradistanac,
Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Irmingard Schewe-
Gerigk, Ekin Deligöz, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN zu der
Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung: Fünfter Bericht der Bundesre-
publik Deutschland zum Überein-
kommen der Vereinten Nationen zur
Beseitigung jeder Form von Diskri-
minierung der Frau (CEDAW)
– zu dem Entschließungsantrag der
Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Heinrich
L. Kolb, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP zu der Unterrich-
tung durch die Bundesregierung:
Fünfter Bericht der Bundesrepu-
blik Deutschland zum Übereinkom-
men der Vereinten Nationen zur
7543 A
7544 A
7545 A
7546 B
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7548 C
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7553 D
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7556 A
IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
Beseitigung jeder Form von Diskri-
minierung der Frau (CEDAW)
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Maria Eichhorn, Hannelore Roedel,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU: Benachteiligung
von Frauen wirksam bekämpfen –
Konsequenzen ziehen aus dem
CEDAW-Bericht der Bundesregie-
rung
(Drucksachen 15/105, 15/599, 15/601,
15/740, 15/1171) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christel Riemann-Hanewinckel,
Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . .
Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . .
Rita Pawelski CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
Walter Link (Diepholz)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Verbrechen wirksam bekämpfen –
Genetischen Fingerabdruck konsequent
nutzen
(Drucksache 15/2159) . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Bosbach
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . .
Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . .
Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . .
Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . .
7558 C
7558 D
7561 A
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7564 A
7565 C
7566 D
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7570 B
7571 C
7573 C
7573 C
7576 A
7578 B
7579 C
7581 A
7581 D
7582 B
7584 A
7585 D
7586 B
Tagesordnungspunkt 8:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Margrit Wetzel, Klaus Brandner,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD sowie der Abgeordneten
Werner Schulz (Berlin), Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN: Sicherung von Standort
und Know-how des deutschen See-
schiffbaus
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-
Josef Laumann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU: Deut-
schen Schiffbau aus der Schlecht-
wetterlage in sicheres Fahrwasser
leiten
(Drucksachen 15/1575, 15/1101, 15/1930)
Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . .
Anja Hajduk BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . .
Anja Hajduk BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 9:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft zu dem
Antrag der Abgeordneten Hans-
Michael Goldmann, Dr. Christel
Happach-Kasan, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der FDP: Agrar-
politische Herausforderungen der
WTO und EU-Osterweiterung mit
der Kulturlandschaftsprämie meis-
tern
(Drucksachen 15/1232, 15/1841) . . . .
Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . .
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) SPD . . . . . . .
Marlene Mortler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . .
Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . .
7586 C
7586 C
7589 B
7591 B
7592 C
7593 B
7594 A
7595 B
7596 B
7596 C
7597 C
7598 D
7600 A
7601 B
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 V
Tagesordnungspunkt 10:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
MAD-Gesetzes (1. MADGÄndG)
(Drucksachen 15/1959, 15/2274) . . . . . . .
Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaas Hübner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Herrmann
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter
Grill, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der CDU/CSU:
Russland für eine Ratifizierung des
Kioto-Protokolls gewinnen – Im Inter-
esse des internationalen Klimaschutzes
und eines Erfolges des Emissionshan-
dels
(Drucksache 15/2163) . . . . . . . . . . . . . . . .
Kurt-Dieter Grill
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 12:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Vierunddreißigsten Gesetzes zur
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
(34. ÄndGLAG)
(Drucksachen 15/1854, 15/2230) . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper,
Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7602 C
7602 C
7603 C
7604 B
7605 C
7606 A
7606 D
7607 D
7609 C
7609 C
7611 A
7613 B
7614 C
7616 B
7618 A/B
7618 B
7619 A
Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 13:
a) Antrag der Abgeordneten Peter Weiß
(Emmendingen), Dr. Christian Ruck,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der CDU/CSU: Stabilisierung
der Lage in Bolivien
(Drucksache 15/1980) . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Ralf
Brauksiepe, Dr. Christian Ruck, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU: Mehr Mut zur Re-
form der EU-Entwicklungszusam-
menarbeit
(Drucksache 15/1215) . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Karin
Kortmann, Detlef Dzembritzki, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN: Die Entwick-
lungszusammenarbeit der EU kon-
struktiv weiterentwickeln – Effizienz
und Nachhaltigkeit verbessern
(Drucksache 15/2338) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ralf Brauksiepe
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Detlef Dzembritzki SPD . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen)
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Claudia Nolte
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 14:
Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Anpassung des Baugesetzbuches
7620 C
7621 C
7622 A
7623 B
7623 B
7623 C
7623 C
7625 A
7626 D
7628 A
7629 B
7630 B
7631 D
VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
an EU-Richtlinien (Europarechtsanpas-
sungsgesetz Bau – EAG Bau)
(Drucksache 15/2250) . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 7:
Antrag der Abgeordneten Joachim
Günther (Plauen), Eberhard Otto (Go-
dern), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Weitgehende Pla-
nungserleichterungen bei Anpas-
sung des Baugesetzbuchs an EU-
Richtlinien
(Drucksache 15/2346) . . . . . . . . . . . . .
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär
BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . .
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Günther
(Plauen) FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
Bericht des Rechtsausschusses gemäß
§ 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem
von den Abgeordneten Wolfgang
Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der CDU/
CSU eingebrachten Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Bürgerlichen Ge-
setzbuches (Gesetz zur Beseitigung der
Rechtsunsicherheit beim Unterneh-
menskauf)
(Drucksachen 15/1096, 15/2326) . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 16:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang
Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der CDU/
CSU: Keine Kürzungen von Integrati-
onsmaßnahmen
(Drucksache 15/1691) . . . . . . . . . . . . . . . .
Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . .
Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Streb-Hesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jochen-Konrad Fromme
CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7633 A
7633 B
7633 B
7634 C
7635 D
7636 D
7637 B
7638 C
7640 B
7640 B
7640 C
7641 C
7642 C
7643 B
7644 D
Tagesordnungspunkt 20:
Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Dirk
Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der CDU/CSU: Vor-
lage eines städtebaulichen Berichts
(Drucksache 15/2158) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 17:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau:
Rechtsstellung der Abgeordneten
der PDS im 15. Bundestag
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau: Än-
derung der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages
(Drucksachen 15/873, 15/874, 15/2114) .
Dr. Uwe Küster SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . .
Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der
Beschlussempfehlung und des Berichts:
Agrarpolitische Herausforderungen der
WTO und EU-Osterweiterung mit der
Kulturlandschaftsprämie meistern (Tages-
ordnungspunkt 9)
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär
BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Berichts: Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
(Gesetz zur Beseitigung der Rechtsun-
sicherheit beim Unternehmenskauf) (Ta-
gesordnungspunkt 15)
Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . .
7646 A
7646 B
7646 B
7647 A
7648 B
7648 D
7649 D
7651 A
7651 B
7652 A
7652 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 VII
Jerzy Montag BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Vorlage eines städtebaulichen
Berichts (Tagesordnungspunkt 20)
Petra Weis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . .
Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Günther (Plauen)
FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . .
7654 A
7655 A
7655 B
7657 A
7658 D
7659 C
7659 D
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7505
(A) (C)
(B) (D)
86. Sit
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7651
(A) (C)
(B) (D)
Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung
Übertreibung eine Honorierung der Leistungen der
Landwirtschaft für das Gemeinwohl dar.
schutzes zu betrachten. Diese Zahlungen stellen ohne
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Agrarpolitische Herausforderungen
der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kul-
turlandschaftsprämie meistern (Tagesordnungs-
punkt 9)
Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich
Andres, Gerd SPD 15.01.2004
Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.01.2004
Caspers-Merk, Marion SPD 15.01.2004
Göppel, Josef CDU/CSU 15.01.2004
Götz, Peter CDU/CSU 15.01.2004
Hartnagel, Anke SPD 15.01.2004
Hinsken, Ernst CDU/CSU 15.01.2004
Jonas, Klaus Werner SPD 15.01.2004
Lehder, Christine SPD 15.01.2004
Dr. Leonhard, Elke SPD 15.01.2004
Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 15.01.2004
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.01.2004
Müller (Düsseldorf), Michael
SPD 15.01.2004
Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm
CDU/CSU 15.01.2004
Roth (Augsburg), Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN 15.01.2004
Sauer, Thomas SPD 15.01.2004
Stübgen, Michael CDU/CSU 15.01.2004
Wanderwitz, Marco CDU/CSU 15.01.2004
Widmann-Mauz, Annette
CDU/CSU 15.01.2004
Dr. Zöpel, Christoph SPD 15.01.2004
Anlagen zum Stenografischen Bericht
und Landwirtschaft: Der Antrag der FDP-Fraktion ist
– wie so häufig in der Vergangenheit – durch das ent-
schlossene Handeln der Bundesregierung erledigt.
Ich will aber gern die Gelegenheit nutzen, auf die
Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse einzugehen;
denn Bundesländer und Bundesregierung haben sich auf
eine nationale Regelung geeinigt, die am Ende auf eine
regionalisierte Flächenprämie hinausläuft.
Richtig ist, dass mit der in Luxemburg beschlossenen
Reform ein enger Zusammenhang zu den laufenden
WTO-Verhandlungen besteht. Bei der beschlossenen
Agrarreform hat sich die Europäische Union auch an den
Anforderungen der WTO orientiert. Die EU gibt mit der
Reform ein klares Signal an ihre Handelspartner in der
WTO, dass sie zu einem Entgegenkommen bereit ist und
einen erfolgreichen Abschluss der Welthandelsrunde
wünscht.
Auch wenn die Verhandlungen in Cancun aus einer
ganzen Reihe von Gründen gescheitert sind, wird der
Verhandlungsfaden sicher in kürzester Zeit wieder auf-
genommen und die Fragen des Agrarhandels werden
sehr schnell wieder im Mittelpunkt der Diskussion ste-
hen. Dabei wird sich zeigen, dass die jetzige Reform
auch ein gutes Fundament für die WTO-Verhandlungen
darstellt.
Mit der EU-Agrarreform werden folgende Ziele er-
reicht: Die Wende hin zu einer ökologisch, ökonomisch
und sozial nachhaltigen Landwirtschaft wird auch in der
europäischen Agrarpolitik umgesetzt. Das Einkommen
der Landwirte aus der Produktion soll sich am Marktge-
schehen orientieren. Die entkoppelten Zahlungen geben
eine wirksame Einkommenshilfe, die direkt den Betrie-
ben zugute kommt, sich aber zugleich an den Anforde-
rungen der Gesellschaft nach einer nachhaltigen Produk-
tion orientiert. Die Transferleistungen wirken durch die
Entkopplung nicht marktverzerrend, da es keine Anreize
mehr für eine marktunabhängige Produktion gibt. Durch
die Absenkung von Interventionsmengen und -preisen
werden Überschüsse beseitigt und die subventionierten
Exporte weiter zurückgeführt. Die Kosten für die Agrar-
politik werden stabilisiert.
Die Reformbeschlüsse haben damit nicht nur für die
Bauern in der EU, sondern auch für den weiteren Verlauf
der WTO-Verhandlungen positive Wirkung. Mit der Ent-
kopplung entfällt die Abbauverpflichtung für die Direkt-
zahlungen: denn die entkoppelten Zahlungen sind
Green-Box-fähig.
Eine positive Wirkung auf die gesellschaftliche Ak-
zeptanz der Agrarpolitik und der Landwirtschaft insge-
samt entfalten die so genannten Cross-Compliance-Re-
gelungen. So sind die Zahlungen an die Landwirtschaft
künftig auch als Ausgleich für die sehr hohen Standards
im Bereich des Naturschutzes, des Umwelt- und Tier-
7652 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Berichts: Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Ge-
setzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechts-
unsicherheit beim Unternehmenskauf) (Tages-
ordnungspunkt 15).
Christine Lambrecht (SPD): Gemäß § 62 Abs. 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann
eine Fraktion verlangen, dass der Ausschuss durch den
Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen
Bericht über den Stand der Beratungen erstattet.
Die Union hat von diesem Recht heute Gebrauch ge-
macht. Das verwundert schon. Immerhin geht es um ei-
nen Gesetzentwurf der Union, der im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages – dessen Vorsitzender
Andreas Schmidt im Übrigen ebenfalls der Union ange-
hört – bereits am 24. September 2003 beraten wurde.
Eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Union wurde
einstimmig beschlossen. Danach ist allerdings seitens
der Union hinsichtlich dieser Anhörung keine Initiative
mehr ergriffen worden.
Dies ist also der Stand der Dinge und ich glaube nicht,
dass die Union gut beraten war, diese Untätigkeit im ei-
genen Interesse auch noch zum Gegenstand einer De-
batte im Deutschen Bundestag zu machen.
Es war richtig, dass wir uns im Rechtsausschuss auf
eine Anhörung verständigt haben, weil eine wichtige
Auslegung von Praktikern zumindest unklar einge-
schätzt wurde.
Hintergrund ist der, dass der durch die Schuldrechts-
reform neu gefasste § 444 BGB in seinem derzeitigen
Wortlaut vereinzelt so verstanden wird, als stünde er der
insbesondere im Recht des Unternehmenskaufs gängi-
gen Vertragspraxis entgegen. Dort ist es üblich, statt des
gesetzlichen Gewährleistungssystems Garantien zu ver-
einbaren und diese dann summenmäßig, zeitlich oder
hinsichtlich der Rechtsfolgen zu beschränken.
Mit der Schuldrechtsreform war jedoch eine Ände-
rung der bis dahin bestehenden Rechtslage nicht beab-
sichtigt. Dies ergibt sich insbesondere aus der Gesetzes-
begründung. Ausweislich dieser Gesetzesbegründung
sollte § 444 BGB an die Stelle der bisherigen Regelun-
gen in §§ 443, 476 BGB a. F. und § 11 Nr. 11 AGBG tre-
ten, wonach Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
bei Arglist oder entgegen einer Zusicherung unwirksam
sind.
Auch unter Geltung dieser Vorschriften war es jedoch
nach der damaligen Rechtsprechung des BGH bei Indi-
vidualvereinbarungen zulässig, Eigenschaftszusicherun-
gen oder Garantien von vornherein zu beschränken.
Sinn und Zweck des § 444 BGB in seiner zweiten
Alternative ist es allein, entsprechend der früheren
Rechtslage ein widersprüchliches Verhalten zu verhin-
dern, welches dann anzunehmen ist, wenn eine zunächst
übernommene Garantie nachträglich in überraschender
und in transparenter Weise ausgeschlossen oder be-
schränkt wird. Werden jedoch Inhalt und Umfang der
Garantien von vornherein eingeschränkt, steht § 444
BGB solchen Regelungen nicht entgegen. Nur soweit
– in diesem Sinne ist das „wenn“ in § 444 BGB zu le-
sen – der Verkäufer eine entsprechende Garantie abgege-
ben hat, ist ihm der Rückgriff auf die Haftungsbegren-
zung verwehrt.
Dieses Auslegungsergebnis, welches bei der Alterna-
tive des arglistig verschwiegenen Mangels nie bezwei-
felt wurde, kann inzwischen wohl mit Recht als herr-
schende Meinung bezeichnet werden. Da aber
ungeachtet dessen bei Rechtsanwendern bis zum Erlass
einer höchstrichterlichen Entscheidung eine gewisse
Rechtsunsicherheit besteht und ein Ausweichen in aus-
ländisches Recht zu befürchten ist, ist eine gesetzliche
Klarstellung angebracht und das Wort „wenn“ in § 444
BGB ist daher durch das Wort „soweit“ zu ersetzen.
Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, im Rah-
men eines Gesetzes zur Änderung zivilrechtlicher Be-
stimmungen in den § 444 und 639 des BGB das Wort
„wenn“ jeweils durch das Wort „soweit“ zu ersetzen.
Während die Bundesregierung das Problem erkannt
hat und bereit ist, im Rahmen eines Gesetzgebungsver-
fahrens mit Schwerpunkt im Zivilrecht eine Klarstellung
durchzuführen, hat die CDU/CSU-Fraktion einen Ge-
setzentwurf auf Drucksache 15/1096 verfasst, der zwar
dem missverständlichen Wortlaut des § 444 BGB abhilft,
der jedoch gleichzeitig noch weitergehende Regelungs-
elemente enthält.
Um Missverständnisse auszuräumen, noch einmal
zum Verfahrensstand: Der Gesetzentwurf der CDU/CSU
wurde am 3. Juli 2003 in erster Lesung beraten und dem
Rechtsausschuss federführend zugewiesen. Auf seiner
25. Sitzung am 24. September 2003 hat sich der Rechts-
ausschuss unter TOP 4 mit dem Antrag der CDU/CSU-
Fraktion befasst und beschlossen, eine öffentliche Anhö-
rung zu ihrem Gesetzentwurf durchzuführen. Die Anhö-
rung wurde einstimmig beschlossen. Es ist nunmehr Sa-
che der CDU/CSU-Fraktion, diese Anhörung in die
Wege zu leiten. Die eigene Untätigkeit in dieser Frage
kann nicht anderen in die Schuhe geschoben werden.
Zusätzlich hat die Bundesregierung erklärt, die oben
genannte Gesetzesänderung baldmöglichst in ein Ge-
setzgebungsverfahren einfließen zu lassen, sodass dem
Anliegen der CDU/CSU-Fraktion bereits hierdurch
Rechnung getragen wird.
Der nunmehr gestellte Antrag nach § 62 Abs. 2
GOBT ist vor dem Hintergrund dieses Verfahrensstandes
nicht verständlich. Letztlich rügt die CDU/CSU-Frak-
tion ihr eigenes Verhalten des Nichtbetreibens des Ver-
fahrens. Alleine diese Selbsterkenntnis ist lobenswert.
Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Am 3. Juli des
vergangenen Jahres, also vor mehr als einem halben
Jahr, haben wir hier im Parlament zum ersten Mal über
den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Beseiti-
gung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf
debattiert. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7653
(A) (C)
(B) (D)
unter der Überschrift „2. und 3. Lesung“ wieder auf der
Tagesordnung des Bundestages erscheint und wir nicht
über einen Bericht des Rechtsausschusses reden müss-
ten. Aber leider haben wir wieder einmal einen Stillstand
der Rechtspolitik zu beklagen, seit das Gesetz dem
Rechtsausschuss überwiesen wurde. Die beschlossene
Anhörung im Ausschuss sollte erst terminiert werden,
wenn auch das Bundesjustizministerium einen Vorschlag
zur Klärung der seit der Schuldrechtsreform bestehenden
Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf vorgelegt
habe, was nach den damaligen Äußerungen aus Ministe-
rium und Regierungskoalition zeitnah passieren sollte.
Das ist an sich ein sinnvolles Prozedere im Gesetzge-
bungsverfahren, dem sich meine Fraktion grundsätzlich
nicht verschließt. Die Bundesregierung aber hat dieses
Entgegenkommen missbraucht, um den parlamentari-
schen Fortgang eines sinnvollen, in vielen Fachaufsätzen
ausdrücklich begrüßten und als notwendig bezeichneten
Gesetzes zu blockieren; notwendig deshalb, weil die
Schuldrechtsreform das sich in jahrelanger Praxis als
sachgerecht erwiesene Haftungssystem beim Unterneh-
menskauf infrage stellt. Dies sorgt im international aus-
gerichteten Geschäft der Unternehmenstransaktionen
nach wie vor für Unsicherheit und bedeutet einen Wett-
bewerbsnachteil für unser Rechts- und Wirtschaftssys-
tem.
Statt eines konkreten Vorschlages kamen jedoch nur
Ankündigungen aus dem Justizministerium. Daran ha-
ben wir uns zwar inzwischen gewöhnt, abfinden werden
wir uns als Opposition damit jedoch nicht. Kein Vor-
schlag aus dem BMJ, keine Anhörung, keine weitere Be-
ratung unseres Gesetzentwurfs – bei diesem durchsichti-
gen Spielchen machen wir nicht mit.
Der Parlamentarische Staatssekretär Hartenbach sagte
in seiner Rede am 3. Juli 2003 – ich zitiere wörtlich:
„Der Gesetzentwurf, den Sie uns hier präsentieren, will
ein Auslegungsproblem bei der Vorschrift des
§ 444 BGB lösen. Hierüber könnte man reden.“ Wohl-
weislich wählte der Staatssekretär den Konjunktiv. Es
mag ja sein, dass im Ministerium mal „darüber geredet“
wurde. Mit uns, die wir bereits einen konkreten Gesetz-
entwurf eingebracht haben, hat allerdings bislang nie-
mand geredet. Gestern – ich wiederhole: gestern! –, also
einen Tag vor der Debatte über den Bericht des Rechts-
ausschusses, kam nun eine „Formulierungshilfe“ zum
Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe-
werb aus dem Bundesjustizministerium, die eine margi-
nale Änderung der Paragraphen 444 und 639 BGB vor-
sieht.
Zu dem Verfahren, das Problem der Rechtsunsicher-
heit beim Unternehmenskauf mit einer Formulierungs-
hilfe im UWG lösen zu wollen und damit das geordnete
parlamentarische Verfahren zu verkürzen, will ich mich
an dieser Stelle nicht weiter auslassen. Den vom Bun-
desverfassungsgericht geforderten Sachzusammenhang
mit dem Wettbewerbsrecht, der bislang in der Begrün-
dung fehlt, wird uns das Ministerium sicher noch nach-
reichen.
Erstaunlich ist aber, dass das Ministerium ein halbes
Jahr braucht, um auf das unzulängliche Ergebnis zu
kommen, einfach nur in zwei Normen des BGB das
Wort „wenn“ durch „soweit“ zu ersetzen. Dass man im
Ministerium der Ansicht ist, das „wenn“ sei als „soweit“
zu lesen, geht bereits aus einem – rechtlich allerdings
unverbindlichen – Schreiben hervor, das das BMJ im
vergangenen Jahr wegen der massiven Kritik an den
Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf den Unter-
nehmenskauf verschickt hatte. Dass ein Jahr zuvor noch
eine ganz andere Position vertreten wurde, sei nur am
Rande erwähnt. Immerhin hat die Bundesregierung er-
kannt, dass es einer gesetzlichen Klarstellung bedarf und
Interpretationshilfen – mit widersprüchlichen Aussa-
gen – aus dem Ministerium nicht ausreichen. Warum sie
jedoch eine sinnvolle Klarstellung verweigert, die der
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion nach Ansicht der
Fachkreise – ich verweise nochmals auf die positiven
Reaktionen in vielen Aufsätzen – im Gegensatz zu der in
der Formulierungshilfe gewählten Gesetzesänderung
bietet, ist mit Sachargumenten nicht zu begründen. Ich
darf aus der Stellungnahme des Zivilrechtsausschusses
im Deutschen Anwaltverein zu unserem Gesetzentwurf
zitieren:
Wenn in der ersten Lesung des Bundestages vorge-
schlagen wurde, dem Anliegen dadurch Rechnung
zu tragen, dass das Wort „wenn“ durch das Wort
„soweit“ ersetzt wird, so könnte diese Änderung
zwar einen wichtigen Auslegungshinweis geben,
sie würde das Problem jedoch nicht im Sinne ei-
ner Regelung lösen. Denn mit einer solchen Ände-
rung (verbunden mit entsprechender Begründung)
sollte klargestellt werden, dass eine Garantie nur
insoweit vorliegt, als eine Haftung übernommen
wird, oder, umgekehrt gewendet, dass eine Garan-
tie insoweit nicht vorliegt, als die Haftung für die
Folgen ausgeschlossen oder beschränkt sind. Dies
würde im Klartext bedeuten, dass § 444 BGB hin-
sichtlich der Übernahme der Garantie eine rein
tautologische oder gegenstandslose Bestimmung
ist: Soweit die Haftung für das Fehlen der garan-
tierten Beschaffenheit ausgeschlossen ist, läge
keine Garantie vor – die ganze Bestimmung ginge
ins Leere. Verfehlt wäre damit allerdings das vor-
mals durch § 11 Nr. 11 AGB-Gesetz geregelte An-
liegen, das nach wie vor einer Regelung bedarf.
Die richtige Lösung des Problems muss deshalb an
dem Begriff der Garantie und an dem Zweck der
Norm ansetzen.
Diese richtige Lösung bietet der Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Fraktion. Er sieht eine umfassende und un-
missverständliche Klarstellung vor und benötigt dafür
auch nur geringfügige Änderungen in lediglich drei Be-
stimmungen des BGB. Sie stellen eindeutig klar, dass
sich das Verbot, die Haftung des Verkäufers auszuschlie-
ßen oder zu beschränken, auf den konkret vereinbarten
Inhalt einer Garantie bezieht, und sehen zudem einen
über die Vorgaben der EG-Richtlinie zum Gebrauchsgü-
terkauf hinausgehenden Schutz der Verbraucher vor,
weil er ausdrücklich Klauseln in Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen verbietet, die die Haftung für Be-
schaffenheitsgarantien beschränken oder verbieten.
7654 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
(A) (C)
(B) (D)
Dass unser Entwurf der bessere und sachgerechtere
ist, das werden uns Experten in einer Anhörung bestäti-
gen. Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle-
gen der Regierungskoalition, können im weiteren Ge-
setzgebungsverfahren unter Beweis stellen, dass Ihr
Anliegen, eine Anhörung erst nach Vorlage eines Vor-
schlags aus dem BMJ durchzuführen, Ihrem Interesse an
einer zügigen und ökonomischen Gesetzgebung geschul-
det und nicht lediglich ein taktisches Hinhalte- und Ver-
zögerungsmanöver war: Stimmen Sie unserem Gesetz-
entwurf zu.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das
Problem ist erkannt. Das Bundesministerium der Justiz
hat gerade dem Rechtsausschuss eine Formulierungs-
hilfe vorgelegt, die bei der nächsten Gelegenheit in eine
Beschlussempfehlung eingearbeitet werden wird. Dies
wird im Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit
dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesche-
hen. Damit wird es zu einer Klarstellung der Regelung in
§ 444 BGB kommen, die den Willen des Gesetzgebers
deutlich ausdrücken wird, dass mit dem Schuldrechts-
modernisierungsgesetz keine Änderung der bis dahin be-
stehenden Rechtslage und Rechtsprechung beim Haf-
tungsausschluss vorgenommen werden sollte.
Damit es auch für den Rechtsanwender verständlich
wird, der am Buchstaben des Gesetzes hängen bleibt,
werden wir das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“
ersetzen. Das für Juristen offenkundig Gemeinte und
Gewollte wird damit auch sprachlich klarer in Worte ge-
fasst.
Die Rechtsprechung hat das auch bisher schon so ge-
sehen und die Vorschrift im diesem Sinne ausgelegt.
Denn sie legt Rechtsnormen in bester Tradition und ge-
festigter Übung nicht an dem bloßen Worten klebend,
sondern nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm aus.
§ 444 BGB soll ein widersprüchliches Verhalten des
einen Vertragspartners und eine überraschende und ver-
klausulierte Übervorteilung des anderen Partners verhin-
dern. Zwingend unwirksam ist daher ein Haftungsaus-
schluss nur, wenn er – und das heißt: soweit er – im
Sachzusammenhang mit und in Widerspruch zur abge-
gebenen Garantie steht. Denn nur in diesem Fall zerstört
oder hintergeht der Verkäufer ein von ihm zuvor ge-
schaffenes Vertrauen beim Käufer. Der neue § 444 BGB
macht Haftungsausschlüsse und -beschränkungen also
nicht per se und generell unwirksam. Es bleibt sehr wohl
eine Haftungsbeschränkung oder ihr Ausschluss mög-
lich, wenn die abgegebene Garantie insoweit keinen Ver-
trauenstatbestand geschaffen hat.
Auch für den Unternehmenskauf führt also der neue
§ 444 BGB zu klaren Ergebnissen: Wer bei einem Unter-
nehmensverkauf für den Bestand an Maschinen eine Be-
schaffenheitsgarantie übernimmt, kann hinsichtlich der
gestellten Geschäftsprognosen auch weiterhin einen
Haftungsausschluss vereinbaren. Wer für zu erwartende
Umsatzzahlen eines Unternehmens die Gewähr über-
nimmt, kann diese Haftung auch künftig summenmäßig
beschränken.
Lassen Sie mich nun noch einmal auf den vorliegen-
den Gesetzesvorschlag von der Union eingehen.
Wer nüchtern und mit dem gebotenen Abstand zu den
Streitenden in der Fachliteratur den Gesetzentwurf der
Opposition zum Unternehmenskauf durchdenkt – und
zwar das von Ihnen angesprochene, mehr jedoch noch
das von Ihnen überhaupt erst geschaffene Problem –, der
kann Ihnen einen Vorwurf nicht ersparen: Meine Kolle-
ginnen und Kollegen von der Opposition, Sie blasen eine
sehr eng begrenzte Fachdebatte zu angeblichen Unge-
reimtheiten des neuen § 444 BGB erst richtig auf, um
sich dann mit dem selbst geschaffenen Scheinproblem
wichtigtuerisch zu beschäftigen. Statt echte Probleme
anzupacken, wollen Sie zudem mit Ihrer Beschränkung
des Sinngehalts von § 444 BGB auf den Verbrauchsgü-
terkauf den beteiligten Kreisen im Bereich des Unter-
nehmenskaufs richtig dicke Probleme bescheren.
Konkret: Es geht um das Verhältnis von Verkäuferga-
rantien zu vonseiten des Verkäufers durchgesetzten Haf-
tungsausschlüssen beim so genannten Unternehmens-
kauf.
Sie wollen nach Ihren Worten Rechtssicherheit beim
Unternehmenskauf herstellen. Dies ist ein löbliches An-
sinnen. Festzuhalten ist jedoch gleichzeitig, dass es eine
solche Rechtsunsicherheit außerhalb der akademischen
Diskussion faktisch nie gegeben hat. Die von Ihnen auf-
gegriffene eng begrenzte Fachdebatte hat die Gerichte
– ich habe es bereits erwähnt – nicht verunsichert.
In Wahrheit wollen Sie, meine Damen und Herren
von der Opposition, mit Ihrem Gesetz zum Unterneh-
menskauf mehr als Rechtssicherheit beim Unterneh-
menskauf. Sie wollen den Grundgedanken, wonach es
gesetzlich untersagt ist, gegebene Garantien durch ge-
schickte Haftungsausschlüsse zu unterlaufen, auf den
Verbrauchsgüterkauf beschränken. Das ist sachwidrig
und im Ergebnis eine Einladung an die jeweils Garantie
gebende Partei des Unternehmensveräußerungsvertra-
ges, gegebene Garantien in Bezug auf das zu verkau-
fende Unternehmen durch möglichst raffinierte und
undurchschaubar formulierte Haftungsausschlüsse aus-
zuhebeln. Wenn es nicht nur ein undurchdachter Fehler
Ihres Gesetzentwurfes ist, frage ich mich, wo der Sinn
eines solchen Regelungsvorschlags liegen mag.
Warum soll es möglich sein, dass der Unternehmens-
verkäufer für einen Umstand eine Garantieerklärung ab-
gibt, damit den Kaufpreis erhöhen kann, sich dann aber
über einen Haftungsausschluss dieser übernommenen
Garantie wieder entziehen kann?
Ich kann einen Unterschied in den Interessenlagen
beim Unternehmensveräußerungsvertrag und beim Ver-
brauchsgütervertrag nicht erkennen.
Wer nicht hinter die Kulissen gucken kann, muss sich
auf Garantien seines Vertragspartners verlassen. Dies
gilt für Untemehmenskäufer ebenso wie für Verbraucher.
Allein der Verkäufer kann einschätzen, ob seine Garantie
die realen Zustände widerspiegelt oder dem Käufer et-
was vorgaukelt. Der Verkäufer profitiert davon, dass er
die Garantie abgibt. Die Garantie erhöht nämlich die
Kaufwilligkeit des Käufers oder – bestenfalls – sogar
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7655
(A) (C)
(B) (D)
den Kaufpreis. Warum soll der Verkäufer diese Vorteile
haben, ohne zugleich das Haftungsrisiko für seine Äuße-
rungen zu übernehmen?
Zusammenfassend will ich deshalb festhalten: Eine
Hälfte Ihres Vorschlags ist brauchbar, aber bald nicht
mehr notwendig. Die andere Hälfte ist schädlich und da-
her unbrauchbar. Wir können uns deshalb mit Ihrem Ge-
setzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
zulasten von Unternehmenskäufern nicht anfreunden.
Rainer Funke (FDP): Diese Debatte ist überflüssig
wie ein Kropf. Die CDU hat bereits am 3. Juni 2003 den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuches – Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsi-
cherheit beim Unternehmenskauf – eingebracht. Diese
Änderungswünsche waren berechtigt, weil durch die mit
heißer Nadel genähte Schuldrechtsreform § 444 BGB
missverständlich formuliert war und nicht die in der Pra-
xis bei Unternehmenskäufen üblichen Garantien berück-
sichtigt hatte.
Nach dem Motto „Jeder kann einmal einen Fehler
machen“ wäre dies auch nicht sonderlich tragisch gewe-
sen, wäre man nur bereit gewesen, diesen Fehler schnell
zu korrigieren. Stattdessen zogen sich die Koalitions-
fraktionen und die Bundesregierung darauf zurück, sie
würden demnächst einen eigenen Gesetzesentwurf vor-
legen. Aus „demnächst“ wurde der 14. Januar 2004. Mit
diesem Datum ist eine entsprechende Formulierungs-
hilfe mit Kurzbegründung übersandt worden. Letztend-
lich kann nun im Rechtsausschuss sachkundig diskutiert
werden, sodass es auch eigentlich nicht mehr der De-
batte nach § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung bedarf.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Vorlage eines städte-
baulichen Berichts (Tagesordnungspunkt 20)
Petra Weis (SPD): Unsere Kolleginnen und Kollegen
von CDU/CSU konfrontieren uns mit einem Antrag zur
Städtebaupolitik, der zumindest zum Ergebnis hat, dass
wir uns heute zum Glück wieder einmal mit einem
Thema aus dem Fachbereich Bau- und Wohnungswesen
beschäftigen, was ja bekanntlich in letzter Zeit eher Sel-
tenheitswert hatte.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sprechen in
ihrem Antrag davon, dass Städtebauförderung nicht
allein Standortförderung ist, sondern darüber hinaus eine
große Bedeutung für die soziale Gemeinschaft, die Wirt-
schaft und die Kultur hat. Sie beschreiben damit ansatz-
weise die qualitative Neuausrichtung der Städtebau-
politik, die die jetzige Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt konsequent weiterentwickelt hat.
Da der geforderte städtebauliche Bericht – den wir ja
erst in den kommenden Wochen in den weiteren parla-
mentarischen Beratungen beschließen müssten, wenn
wir das denn mit Mehrheit tun wollten – heute Abend
noch nicht vorliegen kann, will ich einen Teil meiner Re-
dezeit dazu nutzen, „ersatzweise“ die Neuakzentuierung
der Städtebauförderung dieser Bundesregierung und die
damit inzwischen erzielten Erfolge uns allen noch ein-
mal ins Gedächtnis zu rufen.
Unser Leitbild der Neuorientierung der Städtebauför-
derung war und ist das der nachhaltigen Stadtentwick-
lung. Damit haben wir auf ganz vielfältige Herausforde-
rungen reagiert, denen sich unsere Städte in den letzten
Jahren ausgesetzt sahen und nach allem, was wir bisher
wissen, auch in Zukunft ausgesetzt sehen werden. Ich
denke nicht nur an die Folgen der demographischen Ent-
wicklung mit einer schrumpfenden und älter werdenden
Gesellschaft, also einem erheblichen Bevölkerungsrück-
gang und einer deutlich veränderten Altersstruktur in un-
seren Städten, sondern auch an die Konsequenzen für
das städtische Zusammenleben, das sich aus der Zuwan-
derung ergibt. Über alledem schwebt gewissermaßen der
gestiegene Anspruch aller Beteiligten an die Qualität des
Wohnens und des Wohnumfeldes.
Stadtentwicklung und Stadterneuerung beschreiben
also die neuen Aufgaben einer Städtebaupolitik, die für
sich in Anspruch nimmt, auf die unterschiedlichen He-
rausforderungen zu reagieren, indem sie für neue Pro-
blemlagen neue Lösungsansätze entwickelt.
Lassen sie mich zunächst auf das Programm „Stadt-
umbau Ost“ Bezug nehmen, das die Bundesregierung im
Sommer 2001 beschlossen hat und das einen ganz we-
sentlichen Beitrag dazu leistet, die Probleme, die mit den
hohen Wohnungsleerständen in Ostdeutschland verbun-
den sind, zu mildern. Es geht nicht nur darum, die Woh-
nungsmärkte zu restrukturieren, sondern auch darum, die
Attraktivität Ostdeutschlands als Wohn- und Wirt-
schaftsstandort zu stabilisieren und die Bindung der Be-
wohnerinnen und Bewohner an „ihre Stadt“ erhöhen.
Das gilt vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktsituation
selbstverständlich auch und vor allem für junge Men-
schen.
Die Bundesregierung hat damit begonnen, die Ver-
säumnisse der Wohnungsbaupolitik der 90er-Jahre, auf
die absehbaren Leerstände nicht reagiert und die Förder-
instrumente den neuen Gegebenheiten nicht angepasst
zu haben, aufzuarbeiten. Den Angebotsüberhang zu be-
seitigen, die vom Rückbau betroffenen Viertel aufzuwer-
ten und nicht zuletzt die Investitionen auf den wertvollen
innerstädtischen Altbaubestand zu richten sind wichtige
Bestandteile einer integrierten Strategie, die Stadtquali-
tät zu erhöhen und die nötigen Modernisierungsschübe
zu initiieren bzw. zu unterstützen.
Von hier aus lässt sich nahtlos zum Programm „So-
ziale Stadt“ überleiten, das seit 1999 die Lebens- und
Wohnsituation in sozialen Problemlagen verbessern und
den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Be-
wohner stärken hilft, indem es verschiedene Politikfel-
der zu einem neuen, integrativen Ansatz verknüpft hat.
Mit diesem neuen Ansatz wird die Leistungsfähigkeit
der verschiedenen Ressorts ebenso wie die Motivation
der beteiligten Bürgerinnen und Bürger mobilisiert.
Das Programm „Soziale Stadt“ hat bereits in der kur-
zen Zeit seiner Existenz wichtige Zielstellungen erreicht.
7656 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
(A) (C)
(B) (D)
Denn es hat bewirkt, dass Menschen in einer Zeit ra-
scher, vor allem ökonomisch bedingter Umbrüche in ih-
rem ganz unmittelbaren Lebensumfeld ein hohes Maß an
Sicherheit, Orientierung und Perspektive geboten wird
und sie zugleich in die Lage versetzt werden, an diesen
Veränderungsprozessen aktiv mitzuwirken.
Das Programm „Soziale Stadt“ spiegelt wie der
„Stadtumbau Ost“ ganz augenfällig und nachdrücklich
eine neue Philosophie in der Städtebaupolitik wider, die
regional und ganzheitlich zugleich ausgerichtet ist und
auf den breiten Dialog von Bürgerschaft, Politik und
Verwaltung wie auf die Bündelung verschiedener an der
Problemlösung beteiligter Politikfelder setzt.
Auch das neue Programm „Stadtumbau West“ macht
deutlich, wie sehr die Städtebauförderung unter der jetzi-
gen Bundesregierung die Anpassung an regionale Pro-
blemlagen in den Blick nimmt. Wie in Ostdeutschland
haben der Strukturwandel und die Stadtflucht auch in be-
stimmten Städten und Regionen Westdeutschlands zu
Wohnungsleerständen geführt, vor allem in den so ge-
nannten Großsiedlungen. Die Ergebnisse der wissen-
schaftlich begleiteten Forschungsprojekte werden in
Kürze in eine mögliche Weiterentwicklung der städte-
und wohnungsbaupolitischen Instrumentarien einflie-
ßen.
Die Antragsteller verweisen in der Begründung für
den Antrag auf die Einsetzung der gemeinsamen Kom-
mission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der
bundesstaatlichen Ordnung und den damit im Gang be-
findlichen Diskussionsprozess um die Zuständigkeiten
der einzelnen staatlichen Ebenen für die jeweiligen
Fachbereiche – und natürlich auch um die Finanzbezie-
hungen zwischen Bund und Ländern. Ohne die Ergeb-
nisse der Kommissionsarbeit vorwegnehmen zu wollen,
hoffe ich, dass wir uns alle einig sind in dem Bemühen,
die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund
und Ländern zu verbessern und die Effizienz der staatli-
chen Aufgabenerfüllung zu steigern. Ich hoffe aber auch,
dass wir uns ebenso einig sind in der Überzeugung, dass
die Städtebaupolitik ein Beispiel ist, wie eine solche Ver-
flechtung im Sinne einer sinnvollen Kooperation und ei-
nes im Regelfall zu erzielenden Konsenses im Sinne des
Erfinders wirksam werden kann.
Die Praxis der Städtebauförderung steht unseres Er-
achtens für eine routinierte und funktionsfähige Politik-
verflechtung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden,
die vor allem darauf beruht, dass die Akteure aller Ebe-
nen sich seit jeher zu einer Kooperations- und Konsens-
strategie verpflichtet haben. Wir jedenfalls beurteilen die
Städtebaupolitik als eine Erfolgsstory, an der die Neu-
ausrichtung der Aktivitäten und Initiativen des Bundes
einen erheblichen Anteil hat, ohne dass wir die Ver-
dienste der übrigen Ebenen schmälern wollen. Wir sind
sehr darauf bedacht, dass der Bund sich auch in Zukunft
dieser Verpflichtung und Gestaltungsaufgabe weiter mit
der nötigen „Hingabe“ widmet.
So wichtig und richtig die regionalen Verantwortlich-
keiten sind, die in Zusammenarbeit mit den Verantwort-
lichen in den Städten und Gemeinden auch für die ent-
sprechende Zielgenauigkeit der Maßnahmen sorgen
können, so unverzichtbar ist ein bundesweiter, nationaler
Blickwinkel, um die übergeordneten gesellschaftspoliti-
schen Aspekte der Stadtentwicklungs- und Städtebaupo-
litik zu verfolgen und zu akzentuieren. Wir haben vor
nicht allzu langer Zeit über die Initiative Architektur und
Baukultur übrigens mit einer ähnlichen Zielrichtung de-
battiert, das dort Gesagte gilt im Grunde genommen
auch für unser heutiges Thema und steht mit diesem im
Übrigen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang.
Die Städtebaupolitik ist – wie die Städte und Gemein-
den insgesamt – bei uns in guten Händen. Dass man bei-
spielsweise über die Reform der Gemeindefinanzen so-
wohl den Städten als auch dem Städtebau noch
deutlichere Impulse hätte verleihen können, als im Ver-
mittlungsverfahren geschehen, will ich hier mit Blick
auf die Reihen von CDU/CSU nur der Vollständigkeit
halber erwähnen. Da wäre wahrlich mehr drin gewesen.
Dass wir die verschiedenen Instrumentarien der Städ-
tebauförderung untereinander noch besser verzahnen
können und müssen, ist angesichts der Dynamik der ge-
sellschaftlichen Entwicklung fast schon eine politische
Daueraufgabe. Wenn es nach uns ginge, würde sich der
Bund im Rahmen seiner programmatischkonzeptionel-
len wie auch seiner finanziellen Möglichkeiten dieser
Aufgabe auch in Zukunft mit großem Engagement stel-
len.
Es spricht aus unserer Sicht grundsätzlich nichts da-
gegen, die Bundesregierung um einen städtebaulichen
Bericht zu bitten. Angesichts der grundlegenden Bedeu-
tung des Themas – auch wenn die Terminierung der heu-
tigen Debatte zu später Stunde etwas anderes vermuten
lässt – und angesichts der vielfältigen Entwicklungen
seit der Vorlage des letzten Berichts im Jahre 1996,
macht eine solche Fortschreibung durchaus Sinn. Wir
halten aber die Eile durch die geforderte Terminsetzung
bis Endes dieses Quartals für völlig unnötig, nicht nur,
aber auch weil die Bundesregierung in der Zwischenzeit
die Abschlussdokumentation zu Urban 21 und den Na-
tionalbericht „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sied-
lungspolitik“ vorgelegt und damit die Umsetzung der eu-
ropäischen und internationalen Initiativen, wie
beispielsweise die Habitat-Agenda, aufgezeigt hat.
Wenn die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/
CSU es wirklich ernst meinen – was ich natürlich un-
terstelle – mit ihrem eigenen Wunsch an die Bundesre-
gierung, einen Bericht zu erstellen, der mit einem sehr
umfangreichen Aufgabenkatalog behaftet ist, dann be-
nötigen die Fachleute aus dem Ministerium einen ge-
wissen zeitlichen Spielraum. Wenn die Bestandsauf-
nahme auch nur halbwegs vollständig und die Prognose
nur halbwegs realistisch sein sollen, dann müssen auch
die Länder und die fachlich zuständigen Institute mit
einbezogen werden. Das ist bis zum 31. März realis-
tisch nicht zu leisten.
Daran ändert im Übrigen auch der Umstand nichts,
dass die alten Bundesländer darauf bedacht sind, den ih-
nen zustehenden Anteil an den Finanzhilfen des Bundes
im Rahmen der Städtebauförderung zu erhöhen. Wir alle
wissen, dass sich die Länderbauministerkonferenz im
Dezember des vergangenen Jahres darauf geeinigt hat,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7657
(A) (C)
(B) (D)
den Umfang der allgemeinen Städtebauförderung – aus-
genommen Stadtumbau Ost und Denkmalpflege in Ost-
deutschland – in Ost und West in drei Jahresschritten ab
2005 auf ein Verhältnis von 50 : 50 anzugleichen.
Die inhaltliche Neuausrichtung der Städtebaupolitik
und ihre ständige Anpassung an neue Herausforderun-
gen ist schon längst im Gange. Aber dennoch sind wir
auf einen Bericht gespannt, der uns in absehbarer Zeit,
aber deutlich nach dem 31. März dieses Jahres, eine aus-
gesprochen positive Bilanz einer ausgesprochen erfolg-
reichen Städtebaupolitik der Bundesregierung vorlegt
und uns gleichzeitig Möglichkeiten einer Weiterentwick-
lung im soeben von mir skizzierten Sinne aufzeigt. Denn
nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden
könnte. Über Details werden wir in den kommenden
Monaten noch ausführlich diskutieren können. Verbin-
den sollte uns schon jetzt die Erkenntnis, dass wir allen
Grund haben, mehr Verbündete für unsere Ideen und
Konzepte zu gewinnen, im Sinne der Städtebaupolitik
und der Menschen, für die wir sie machen.
Renate Blank (CDU/CSU): Auf den ersten Blick
scheint unsere Forderung nach einem neuen städtebauli-
chen Bericht nicht gerade spektakulär und die späte
Stunde der heutigen Debatte scheint dem Recht zu ge-
ben. Auf den zweiten Blick sprechen wir heute aber da-
mit indirekt auch über alle hochaktuellen spannenden
Felder der Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Sozial-
politik, wie insbesondere alle Kolleginnen und Kollegen
wissen, die kommunalpolitische Erfahrung mitbringen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, auf der Grundlage
des Bundestagsgrundsatzbeschlusses von 1976 endlich
wieder einen aktuellen städtebaulichen Bericht vorzule-
gen. Das ist auch höchste Eisenbahn, denn seit 1996 ist
das nicht mehr geschehen – eine grobe Unterlassung!
Fakt ist: Die wohnungs- und städtebaupolitischen
Vorhaben der Bundesregierung entsprechen nicht der
Bedeutung, die diese Politikbereiche für die Wohnungs-
versorgung, die Stadtentwicklung, die Bauwirtschaft, die
soziale Sicherheit und die Altersvorsorge haben müss-
ten. Der Bund hat sich weitgehend aus der Förderung
des sozialen Wohnungsbaus zurückgezogen. Allein die
Wohnungsbaufördermittel sanken von insgesamt rund
660 Millionen Euro 1998 auf knapp 300 Millionen Euro
2002 – also um über 50 Prozent! Das ist in der Öffent-
lichkeit viel zu wenig bekannt. Man kann es nicht oft
genug sagen: Eine sozialdemokratisch geführte Bundes-
regierung halbiert ihre Förderung beim sozialen Woh-
nungsbau! Das ist also die „soziale Gerechtigkeit“, die
der Bundeskanzler versprochen hat! Die Politik der „ru-
higen Hand“ der rot-grünen Bundesregierung hat also
auch in der Städtebauförderung auf ganzer Linie versagt.
Kein Wunder also, wenn Sie sich um die Auflage eines
neuen städtebaulichen Berichts drücken wollen – es
wäre ja kein Ruhmesblatt für Rot-Grün. Das hat nichts
mit Schwarzmalerei zu tun. Das ist die Realität.
Nicht nur in den neuen Bundesländern gibt es Woh-
nungsbestände, die zum Problem geworden sind. Bevöl-
kerungsverluste und die damit einhergehenden schwieri-
gen Folgen für die öffentlichen Kassen und die Sozial-
und Infrastruktur gehören mittlerweile auch zum Alltag
westdeutscher Großstädte. Da sind die Programme Städ-
tebauförderung, Stadtumbau West und Ost, Soziale Stadt
mit den geringen Haushaltsansätzen nur ein Tropfen auf
den heißen Stein, zumal die Mittel für 2004 gekürzt wur-
den und noch dazu gesperrt sind. Die Bauministerkonfe-
renz hat doch im Dezember 2003 einstimmig die Bun-
desregierung aufgefordert, die Kürzungen in der
Städtebauförderung zurückzunehmen und die Mittel in
2004 für die Städtebauförderung West und das gemein-
same Programm „Soziale Stadt“ wieder anzuheben.
Gerade Finanzhilfen des Bundes und der Länder nach
Art. 104 a Abs. 4 GG zur Förderung des Städtebaus ha-
ben neben der zentralen städtebaulichen, sozial- und
kommunalpolitischen Bedeutung eine nicht minder
wichtige struktur-, konjunktur-, beschäftigungs- und fis-
kalpolitische Bedeutung: 1 Euro Städtebaufördermittel
löst Investitionen von anderen Seiten in Höhe von 5 bis
8 Euro aus, die in die Sanierung einfließen. Aber: In der
letzten Zeit haben leider immer mehr Kommunen erheb-
liche Probleme bei der Aufbringung ihres Kofinanzie-
rungsanteils. Das ist vor allem das Resultat der verfehl-
ten Finanz- und Wirtschaftspolitik von Rot-Grün. Die
hohe Arbeitslosigkeit und das schwache Wirtschafts-
wachstum haben erhebliche Steuerausfälle bei Bund,
Ländern und Gemeinden zur Folge. Gerade Kommunen
trifft das schwer.
Schon vor fünf Jahren haben Sie, meine Damen und
Herren von der Regierungskoalition, eine Reform der
Gemeindefinanzen angekündigt. Aber es ist nichts ge-
schehen. Die Krise, in der unsere Städte und Gemeinden
heute stecken, hat Rot-Grün durch Nichtstun mitver-
schuldet. Die wankelmütige Hü-und-Hott-Politik der
Bundesregierung hat das Ihre dazu getan, den Bürger zu
verunsichern. Die Menschen haben kein Vertrauen mehr
in die Lösungskompetenz der Politik.
Ein neuer städtebaulicher Bericht ist daher dringend
notwendig zur Aktualisierung und Darstellung der aktu-
ellen räumlichen Entwicklungen bzw. Fehlentwicklun-
gen in Deutschland. Die Bundesregierung muss darin
Zukunftsperspektiven der deutschen Städte und Gemein-
den angesichts des allgegenwärtigen Strukturwandels in
Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen. Ich fordere von
der Bundesregierung insbesondere ein stärkeres Be-
wusstsein für die gesamtgesellschaftliche Verantwortung
für unsere Städte und Gemeinden, eine frühzeitige The-
matisierung der Folgen eines Strukturwandels in den
Kommunen und verbindliche Qualitätsstandards.
Kernziel der CDU/CSU ist es, die Städte als leben-
dige Heimat mit eigenständigem Charakter zu erhalten
und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu initiieren. Wie
kaum ein anderes Programm trägt die Städtebauförde-
rung zur Verbesserung der Wohn- und Wirtschaftsbedin-
gungen in den Städten bei. Sie gibt soziale, kulturelle
und wirtschaftliche Impulse.
Ein Schwerpunkt der Städtebauförderung, der mir
auch persönlich ganz besonders am Herzen liegt, ist der
Erhalt der überbrachten Siedlungsstrukturen. Leider
müssen wir immer wieder feststellen, dass sich, bedingt
durch Generationenwechsel und demographische
7658 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
(A) (C)
(B) (D)
Entwicklung, aber auch durch die arbeitsmarktbedingte
Abwanderung junger Familien, viele Stadtkerne zuneh-
mend entleeren. Diesem Trend müssen wir
entgegenwirken! Wir wollen der Innenentwicklung der
Städte im Rahmen der Städtebauförderung künftig ein
größeres Gewicht verleihen. Dazu müssen wir alte, ge-
wachsene Stadtkerne revitalisieren und neue Nutzungs-
möglichkeiten für leer stehende Gebäude suchen.
Ging es zunächst um die Sanierung von völlig herun-
tergekommenen „Glasscherbenvierteln“ in größeren
Städten, um Flächensanierungen, so änderte sich dies
bald hin zu behutsamen Konzepten der Stadtreparatur
unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegeri-
scher Aspekte auch in vielen kleineren Orten. In den
letzten Jahren wurden mit breit angelegten Initiativen
zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren und der
Konversion von Brachflächen stillgelegter Anlagen von
Industrie, Militär, Bahn oder Post in der Städtebauför-
derung zukunftsorientierte Schwerpunkte zur Innenent-
wicklung und zu nachhaltigem Flächenmanagement in
vielen Gemeinden gesetzt. Hinzugekommen sind auch
neue Aufgaben durch das Programm „Soziale Stadt“
und durch das Forschungsvorhaben „Stadtumbau West“
im experimentellen Wohnungs- und Städtebau.
Rückläufige Entwicklungen im Städtebau erfordern
neue Strategien. Die städtebaulichen Folgen des gegen-
wärtigen Strukturwandels wie etwa hohe Arbeitsplatz-
verluste, ein kontinuierlicher Bevölkerungsrückgang, in-
nerstädtische Brachflächen sowie Gebäudeleerstände
stellen unsere Städte und Gemeinden vor neue Heraus-
forderungen! Der Erfolg des Stadtumbaus lässt sich nur
an den sichtbaren Ergebnissen messen. Nur herausra-
gende bauliche Qualitäten werden die notwendigen Im-
pulse geben.
Ein grundlegender Wechsel der Rahmenbedingungen
prägt den Städtebau der vergangenen zehn Jahre. War
anfangs noch die zügige Bereitstellung von Bauland für
eine rasch wachsende Bevölkerung zentrales Anliegen
städtebaulicher Planung, so hat sich der Schwerpunkt
heute zur städtebaulichen Innenentwicklung und einem
sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen ver-
schoben. Mehr und mehr bestimmen auch enge Spiel-
räume der öffentlichen Haushalte unser Handeln.
Neu ist auch das Ausmaß an sozialem Konfliktstoff,
der sich aus der Konzentration unterschiedlicher ethni-
scher Gruppierungen mit verschiedenen kulturellen Hin-
tergründen in den Stadtquartieren ergibt. Vor diesem
Hintergrund erscheint es als zentrale Aufgabe einer inte-
grierten Stadtteilentwicklung, den Belastungen und Be-
nachteiligungen entgegenzuwirken, die aus einer spezifi-
schen Stadtstruktur resultieren. Dabei geht es nicht wie
bei der traditionellen Sanierung defensiv und reaktiv um
Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen planeri-
scher Interventionen, sondern offensiv und präventiv um
Stabilisierung und Weiterentwicklung der lokalen Le-
bensverhältnisse, um möglichst frühzeitig die sonst ent-
stehenden – in der Regel hohen – sozialen Folgekosten
zu vermeiden. Quartiersmanagement ist angesagt.
Ein wichtiges Stichwort: „demographischer Wan-
del“: Der Anteil der über 60-Jährigen wird von heute
23 auf 37 Prozent im Jahr 2015 steigen. Daher ist es ab-
sehbar, dass mehr und mehr Wohnungen benötigt wer-
den, die altengerechtes, barrierefreies und betreutes
Wohnen ermöglichen. Der Wunsch nach selbstbestimm-
tem Wohnen im Alter nimmt verständlicherweise stän-
dig zu. Deshalb ist es eine Aufgabe der Wohnungspolitik
und der Bauförderung, die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass ein ausreichendes Angebot an barriere-
freien Wohnungen entsteht und die Möglichkeiten am-
bulanter Pflegedienstleistungen besser genützt werden
können.
Durch alle Themenschwerpunkte der letzten Jahre
zieht sich als roter Faden das Streben nach qualitätvollem
Städtebau. Dabei ist erfreulich, dass in jüngster Zeit auch
in der öffentlichen Diskussion die Pflege der Baukultur
einen wichtigen Stellenwert gewonnen hat. Ein Wort
noch zur großen Bedeutung des Wohnungsbaus für un-
sere Baukultur. Der österreichische Maler und „selbster-
nannte“ Baukünstler Friedensreich Hundertwasser
sprach einmal davon, dass der Mensch drei Häute habe:
„seine eigene Haut, seine Kleidung, seine Behausung.“
Diese Metapher macht den besonders engen Bezug des
Menschen zu seiner Wohnung deutlich. Ergänzend dazu
könnte man die Siedlung, den Ort oder die Stadt, in der
man lebt, als die „vierte Haut“ des Menschen bezeichnen.
„Eine Stadt ist niemals fertig“ – diese treffende Aus-
sage eines kommunalen Planungsreferenten sollte moti-
vieren, weiterhin mit vollem Einsatz die Herausforde-
rung „Städtebau“ anzunehmen, und Sie, meine Damen
und Herren der Regierungskoalition, auffordern, unse-
rem Antrag zuzustimmen, damit die Bundesregierung
endlich wieder einen städtebaulichen Bericht vorlegt.
Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Die Initiative der CDU/CSU-Fraktion findet
im Prinzip meine Zustimmung. Problematisch erscheint
mir der vorgeschlagene kurzfristige Berichtszeitraum,
der eine angemessene Berichterstattung erschwert.
Der Vorschlag hat allerdings schon ein gewisses „Ge-
schmäckle“, wenn man in Betracht zieht, zu welchem
Zeitpunkt dieser Vorschlag hier vorgebracht wird. Erst
vor wenigen Wochen haben Sie im Vermittlungsaus-
schuss unsere Initiative zur Stärkung der Städte und zur
Eindämmung fortgesetzter Zersiedelung massiv konter-
kariert. Ich erinnere daran: Wir haben zum einen die
Streichung der Wohnungsbauprämie, die Kürzung der
Entfernungspauschale und die Abschaffung der Eigen-
heimzulage gefordert. Im Gegenzug haben wir vorge-
schlagen, 25 Prozent der eingesparten Geldmittel für die
Stärkung der Städtebauförderung, den Stadtumbau, das
Programm „Soziale Stadt“ und die Altschuldenhilfe ein-
zusetzen. Dies hätte insbesondere eine Stärkung der
Städtebauförderung in den alten Bundesländern zur
Folge gehabt, die wiederholt von Ihren Kollegen in den
Ländern eingefordert wird. Sie wollten das nicht. Sie ha-
ben sich für eine Lösung zulasten der Städte entschie-
den.
Die Städtebauförderung in Deutschland ist tatsächlich
eine Erfolgsgeschichte, um die uns viele andere Länder
beneiden. Gefährdet ist sie zuallererst durch die sparsam
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7659
(A) (C)
(B) (D)
bemessenen Finanzmittel. Dies trifft insbesondere auf
die Städtebauförderung für Westdeutschland zu, wo wir
inzwischen wieder großen Nachholbedarf haben. Rot-
Grün hat allerdings in Ergänzung zur Städtebauförde-
rung das innovative und erfolgreiche Programm „Soziale
Stadt“ auf den Weg gebracht, ebenso den „Stadtumbau
Ost“ und im Modellversuch den „Stadtumbau West“.
Mit der Baugesetzbuchnovelle, die wir heute noch in
erster Lesung beraten, werden wir diese Instrumente
auch planungsrechtlich verankern. Mit diesen verschie-
denen und sich ergänzenden Instrumenten reagieren wir
bereits auf den Bevölkerungsrückgang in Ostdeutsch-
land und Teilen von Westdeutschland und den Wandel
von Alters-, Haushalts- und Sozialstrukturen.
Die Städte stehen aber nicht nur vor den Herausforde-
rungen des demographischen Wandels. Die Entwick-
lungsbedingungen der Städte sind je nach den regionalen
und wirtschaftlichen Bedingungen sehr differenziert.
Wir haben in Deutschland inzwischen stark gegenläufige
Tendenzen: Wachstumsregionen entlang der Rhein-
schiene und um München herum, Stagnationsregionen in
weiten Teilen von Nord-Westdeutschland und in Ost-
deutschland überwiegend immer noch Entleerungsregio-
nen. Trotz dieser Differenzierungen müssen sich aber
alle Städte in unterschiedlicher Weise folgenden Proble-
men und Herausforderungen stellen: dem Bevölkerungs-
rückgang und dem demographischen Wandel, den zu-
nehmenden wirtschaftlichen Standortkonkurrenzen, der
Konzentration von Arbeitslosigkeit und sozialen Proble-
men, der Integration von Migranten, der verstärkten
Konkurrenz zwischen Wohn- und Lebensqualität zwi-
schen Städten und Umlandgemeinden, der begrenzten
Finanzkraft. Aus all dem folgt für mich ein steigender
Bedarf der Städte an der Förderung von Städtebau, Stad-
tumbau, Flächenrecycling und sozialen Integrationsmaß-
nahmen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“.
Wir sind bereit, diesen Beitrag zu leisten. Wir haben
die Mittel für die Städtebauförderung in den vergange-
nen Jahren massiv erhöht. Davon haben hauptsächlich
die neuen Länder profitiert. Jetzt geht es darum, die Er-
fordernisse des Stadtumbaus auch in den alten Ländern
zu unterstützen. Darum muss ich die Opposition drin-
gend auffordern, endlich den Subventionsabbau konse-
quent anzupacken und Mittel für die Städtebauförderung
umzuverteilen. Die Steuermindereinnahmen infolge der
Wohneigentumsförderung betrugen in 2003 allein für
den Bund rund 4 Milliarden Euro. Demgegenüber betrug
der Haushaltsansatz des Bundes für die Städtebauförde-
rung, den Stadtumbau Ost und das Programm „Soziale
Stadt“ insgesamt 555 Millionen Euro. Wenn die Städte
gestärkt werden sollen, müssen hier endlich die Prioritä-
ten verändert werden.
Die Städtebauförderung wird auch auf dem Prüfstand
der Föderalismuskommission stehen. Sie ist eine Finanz-
hilfe des Bundes nach Art. 104 a IV Grundgesetz. Ich
spreche mich mit aller Deutlichkeit dafür aus, dass wir
dieses Instrument mit der Gemeinschaftsfinanzierung
von Bund, Ländern und Kommunen beibehalten. Ich
hoffe dabei auf die Unterstützung aller nachdenklichen
Mitglieder der Föderalismuskommission.
Joachim Günther (Plauen) (FDP): Die CDU/CSU-
Fraktion fordert in ihrem Antrag die Vorlage eines städ-
tebaulichen Berichts bis Ende März dieses Jahres. Be-
richte verändern zwar nichts, aber sie sind wichtige
Grundlagen, um die Weichen für die Zukunft richtig stel-
len zu können.
Wer sich die Entwicklung der Städte in den vergange-
nen Jahren ansieht, der erkennt sehr deutlich, dass es zu
wesentlichen Veränderungen gekommen ist. Mitte der
90er-Jahre war deutschlandweit noch von fehlenden
Wohnungen die Rede. Unterversorgung von Wohnraum
pro Einwohner im Osten war eine maßgebliche Diskus-
sionsgrundlage. Fehlender sozialer Wohnungsbau in
Ballungsgebieten war die Standardforderung der damali-
gen Opposition. Die Mietpreise sind nicht mehr bezahl-
bar, bekam man ständig zu hören.
Inzwischen hat sich vieles verändert. In Deutschland
gibt es über 1 Million leer stehende Wohnungen. Diese
sind natürlich nicht gleichmäßig verteilt. In Ballungsräu-
men des Südens ist es nach wie vor schwierig, eine pas-
sende Wohnung zu finden. In anderen Gebieten, vor
allem im Osten und Norden, hat die Leerstandsproble-
matik erhebliche Auswirkungen auf den Immobilien-
markt. Das Wort Sozialmietgrenze ist im Osten praktisch
verkommen, weil sie selbst für toll renovierte Wohnun-
gen kaum mehr erreicht wird.
Bei einem Blick auf den Wanderungssaldo der Länder
ist leicht zu erkennen, dass in weiten Teilen Deutsch-
lands sozialer Wohnungsbau total überflüssig ist. Die
Bundesregierung hat ein Stadtumbauprogramm richti-
gerweise auf den Weg gebracht, nur leider hinkt es der
Realität hinterher. Das darin beschlossene Abrisspro-
gramm hält nicht mit dem Bevölkerungsrückgang Schritt
und somit wird die Zahl der leer stehenden Wohnungen
nicht zurückgehen. All das hat Auswirkungen auf die
Stadtentwicklung.
Wenn Bevölkerungszahlen stark schrumpfen, gehen
auch Einnahmen zurück. Damit beginnt der Kreislauf.
Wie lange kann sich eine Kommune noch das Bad, das
Theater oder die Straßenbahn leisten? Wenn diese Infra-
struktur wegbricht, was passiert dann? Gibt es eine weite
Bevölkerungswanderung?
Ist es notwendig, in Ballungsgebieten die Infrastruk-
tur weiter auszubauen und neue Wohnungen zu errich-
ten, die im Förderkreislauf sogar noch Wohngeldzu-
schuss erhalten, und auf der anderen Seite mit
staatlichen Fördermitteln Infrastruktur zurückgebaut und
Wohnungen abgerissen werden? Eigentlich ein Irrsinn
der Entwicklung.
Um auf all diese Fragen fundamentierte Antworten
vorbereiten zu können, ist eine Standortanalyse unum-
gänglich. Dazu kann ein städtebaulicher Entwicklungs-
bericht ein wichtiger Baustein sein. Die FDP unterstützt
deshalb den Antrag der CDU/CSU-Fraktion.
Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Städte in
Deutschland sind Orte, in denen die meisten Menschen
unseres Landes leben, in denen sich das soziale Leben
entfaltet, in denen die Menschen arbeiten und ihre
7660 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
(A) (C)
(B) (D)
Freizeit verbringen. Unsere Städte sind Orte der Kom-
munikation und Integration. Sie stiften Identität. Der Zu-
sammenhalt unseres Gemeinwesens hängt vom Wohl
unserer Städte ab.
Trotz ihres hohen, von allen Seiten gleichermaßen an-
erkannten Stellenwertes leiden unsere Städte gegenwär-
tig massiv an den Auswirkungen des demographischen
Wandels, der Unterfinanzierung, der Stadtschrumpfung
und der neuen sozialen Ungleichheiten.
Offensichtlich konnte diesen Problemen der Kommu-
nalpolitik seitens der rot-grünen Bundesregierung unter
dem Druck der Tagesaufgaben nicht rechtzeitig präven-
tiv und vorausschauend begegnet werden. Die Orientie-
rung auf längere Zeithorizonte, das Zusammenwirken
von Kurz- und Langfristigkeit, gerade auch in Bezug auf
die Entwicklung unserer Städte, scheinen seit 1998 ei-
nem ziemlichen Dilemma zu unterliegen.
Nicht ohne Grund wurde 1996 von der CDU-geführ-
ten Bundesregierung ein Städtebaulicher Bericht vorge-
legt. Dieser Bericht stellte die Städtebaupolitik Deutsch-
lands nach der Wiedervereinigung umfassend unter dem
Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung, vom damaligen
Zeitpunkt aus betrachtet, dar. Auf Basis einer realisti-
schen Bestandsaufnahme wurden sowohl Bilanz als auch
Schlussfolgerungen – Handlungsprinzipien, Konzepte
und Instrumente – für die Durchsetzung einer nachhalti-
gen Stadtentwicklung gezogen.
Aber, bedingt durch gesellschaftlichen Wandel, be-
darf auch die Ausgestaltung der Städtebaupolitik einer
folgerichtigen Weiterentwicklung. Ziel ist eine nachhal-
tige Schritt-für-Schritt-Stadtplanung. Sie muss jederzeit
korrigierbar sein. Dafür brauchen wir zuallererst nach ei-
ner realistischen Bestandsaufnahme Aussagen über den
aktuellen städtebaulichen und regional differenzierten
Handlungsbedarf sowie Aussagen über die Wirksamkeit
der Instrumente der bisherigen Städtebauförderung.
Dazu fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
Bundesregierung auf, einen Städtebaulichen Bericht bis
zum 31. März 2004 vorzulegen; einen Fortschrittsbe-
richt, den es seit 1996 nicht mehr gab.
Von besonderer Bedeutung sind hier die gegenwärti-
gen und zukünftigen Auswirkungen der demographi-
schen Entwicklungen. Insgesamt wird die Bevölke-
rungszahl bis 2020 noch leicht über dem Niveau des
Jahres 2000 liegen und dann bis 2050 um rund 8,5 Pro-
zent schrumpfen. Doch wird sich diese Entwicklung sehr
unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer vertei-
len. Während in wachstumsstarken Bundesländern wie
Bayern und Baden-Württemberg der Rückgang insge-
samt nur 3 Prozent betragen wird, erreicht er in struktur-
schwächeren Ländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen
und dem Saarland Werte von über 20 Prozent. Wenn also
regionale Unterschiede fortbestehen, geht es bei der de-
mographischen Entwicklung auch um die Verteilung ei-
ner schrumpfenden Bevölkerung. Diese Unterschiede
sind heute bereits angelegt.
Viele Städte in Ost- und Westdeutschland sind in ei-
ner Umbruchsituation und auf der Suche nach Strategien
ohne Wirtschaftswachstum.
In den Nebenzentren des Ruhrgebietes sind zum Bei-
spiel Städte wie Duisburg, Dortmund und Bochum durch
sinkende Einwohnerzahlen, leer stehende Wohnungen
und verlassene Läden gekennzeichnet. Circa 2 Millionen
Wohnungen aus den 50er- und 60er-Jahren in NRW ent-
sprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es
existieren westdeutsche Großstädte, in denen bereits
60 Prozent der Bevölkerung Migranten sind, die es zu
integrieren gilt.
In den neuen Bundesländern ist die Lage vergleichs-
weise viel schlechter. Ein starke Abwanderungsbewe-
gung in die alten Länder, es sind besonders die jungen,
leistungsfähigen Menschen, die gehen, lassen jene zu-
rück, deren Bezüge als Folge von Vorruhestand und jah-
relanger Arbeitslosigkeit eine eher trostlose Perspektive
bilden. Einkommen bzw. Vermögen und künftige Ren-
tenansprüche sind gering. In den Städten droht ein Wie-
deranstieg der Altersarmut.
Fragen, die sich heute in fast allen ostdeutschen Städ-
ten und vielleicht bald auch in westdeutschen Städten
stellen, sind: Wie können Stadtväter und -mütter unter
diesen Bedingungen ihre Stadt entwickeln? Was fangen
die Bürger dieser Stadt an, wenn sie mehrheitlich alt und
immer älter werden, zunehmend beschwert von körperli-
cher Mühsal und ohne finanzielle Ressourcen ?
Hinzu kommt die dramatische Höhe der Wohnungs-
leerstände in den neuen Ländern. Bund und Länder hat-
ten sich auf gemeinsame Fördermaßnahmen geeinigt,
um dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen durch
Abriss und Rückbau in Verbindung mit städtebaulicher
Aufwertung vom Markt zu nehmen: seit 2001 durch Ent-
lastung von Altschulden, seit 2002 durch Zuschüsse im
Rahmen des Programms Stadtumbau Ost. Doch festzu-
stellen ist: Der Leerstand hat in den letzen Jahren weiter
zugenommen und liegt bei 1,3 Millionen Wohnungen.
Die Lage ist so dramatisch, dass Bundesbauminister
Manfred Stolpe und damit überhaupt ein Bundesbaumi-
nister im letzten Jahr erstmals den Weg zu einem Leer-
standskongress gefunden hat.
Bund und Länder verfügen über ein umfangreiches
Förderinstrumentarium. Aber, passt dessen Ausgestal-
tung noch in unsere Zeit? Stehen die Bundesmittel zeit-
gerecht zur Verfügung? Werden die einzelnen Förderin-
strumente ausreichend verzahnt? Sind die Kriterien für
die Förderelemente wie Wohneigentumsbildung flexibel
genug? – Nein. Wir fordern die Bundesregierung auf,
endlich Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen
Instrumente der bisherigen Städtebauförderung – auch
im Verhältnis zum Mitteleinsatz – zu treffen. Denn nur
so lassen sich die Weichen für effizientere Programme
oder Ansatzänderungen stellen.
Zu kritisieren ist auch die Vorgehensweise bei Eigen-
heimzulage und Altschuldenhilfe. Ursprünglich war sei-
tens der Bundesregeirung die vollständige Streichung
der Eigenheimzulage geplant. In dem Zusammenhang
wurde dem Bundesbauministerium ein Volumen von
25 Prozent der auf den Bund entfallenen Einsparungen
zur Aufstockung der Städtebauförderprogramme zuge-
billigt. Zusätzlich sollte die Altschuldenhilfe in die Be-
günstigung aufgenommen werden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7661
(A) (C)
(B) (D)
Im Vermittlungsergebnis wurde die Eigenheimzulage
um 30 Prozent gekürzt, ohne Mittelzuwendung an die
Städtebauförderung und Altschuldenhilfe. Dieses Ergeb-
nis widerspricht den städtebaulichen Notwendigkeiten
und muss bei der Überarbeitung des Bundeshaushalts
2004 aufgefangen werden. Im Vertrauen auf zugesagte
Unterstützung durch die Politik haben Wohnungsunter-
nehmen und Kommunen Unternehmens- und Stadtent-
wicklungskonzepte erarbeitet. Für den Stadtumbau Ost
hätte der „Vertrauensbruch“ negative Auswirkungen, für
einen Stadtumbau West würden die Mittel fehlen.
Vor diesem Hintergrund von Fehlsteuerung und Inef-
fizienz im deutschen Städtebau muss der Bericht die ge-
forderten Inhalte aufweisen, um Entscheidungsgrundla-
gen für die anstehenden Debatten im Deutschen
Bundestag bereitzustellen. Dazu gehört auch, aufzuzei-
gen, welche städtebaulichen Aufgaben aus Sicht der
Bundesregierung für die verschiedenen staatlichen Ebe-
nen zukünftig noch bestehen und wie sie erfüllt werden
können. Die Bundesregierung wurde bereits 1975 er-
sucht, weitere Städtebauliche Berichte vorzulegen, dem
sie bis 1996 nachkam.
50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344
86. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4