Rede:
ID1508612100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Bundesministerin: 1
    6. Brigitte: 1
    7. Zypries.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 15/86 Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) als stellvertretendes Mitglied für die Vergabekommission der Filmförderungs- anstalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 19 und 21 Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Zur Geschäftsordnung: Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . . . . . Rainer Arnold SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Clement, Bundesminister BMWA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 7505 B 7505 B 7506 C 7506 C 7506 D 7507 D 7511 D 7513 A 7515 C 7517 B 7518 C 7520 B 7521 C 7522 A 7522 C Deutscher B Stenografisc 86. Sit Berlin, Donnerstag, d I n h a Nachträgliche Gratulation zum 60. Geburtstag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Siegfried Helias und Dr. Wolfgang Gerhardt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Gratulation zum 65. Geburtstag des Abgeordneten Norbert Geis . . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Gisela Hilbrecht und Bernd Neumann (Bremen) sowie von Frau Karin Knöbelspies als or- dentliches Mitglied und der Abgeordneten Monika Griefahn und Wolfgang Börnsen (Bönstrup) sowie von Herrn Oliver Passek als stellvertretendes Mitglied für den Verwal- tungsrat der Filmförderungsanstalt . . . . . . . . . Benennung der Abgeordneten Gisela Hilbrecht als ordentliches Mitglied und des 7505 A 7505 A 7505 B Günther Friedrich Nolting FDP . . . . . . . . . . . Winfried Nachtwei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7509 B 7510 B undestag her Bericht zung en 15. Januar 2004 l t : Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Tele- kommunikationsgesetzes (TKG) (Drucksachen 15/2316, 15/2345) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Dagmar Wöhrl, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Mehr Wettbewerb, Wachstum und Innovation in der Telekommunika- tion schaffen (Drucksache 15/2329) . . . . . . . . . . . . . . . 7511 C 7511 C Dr. Martina Krogmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 7523 A 7525 C II Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung – zu dem von den Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion der CDU/CSU eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Graffiti-Be- kämpfungsgesetz – – zu dem von den Abgeordneten Jörg van Essen, Rainer Funke, weiteren Ab- geordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigen- tums – zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungs- gesetzes – Graffiti-Bekämpfungsge- setz – (StrÄndG) (Drucksachen 15/302, 15/63, 15/404, 15/2325) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Raab CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner CDU/CSU . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Roger Kusch, Senator (Hamburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Gewalt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungs- schutz und Katastrophenhilfe (Drucksache 15/2286) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Seeverkehrsab- kommen vom 10. Dezember 2002 zwischen der Europäischen Gemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Regierung der 7527 C 7527 C 7528 D 7531 B 7532 C 7534 A 7534 C 7535 A 7536 D 7537 D 7539 B Volksrepublik China andererseits (Drucksache 15/2284) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsrege- lung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen (Drucksache 15/2132) . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 15/2136) . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Maasübereinkommen vom 3. De- zember 2002 (Drucksache 15/2147) . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflü- gelfleischhygienegesetzes und des Lebensmittel- und Bedarfsgegen- ständegesetzes und sonstiger Vor- schriften (Drucksache 15/2293) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangs- recht von Bezugspersonen des Kindes (Drucksache 15/2253) . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Re- publik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechts- hilfe in Strafsachen und die Erleich- terung seiner Anwendung (Drucksache 15/2254) . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundes- 7539 B 7539 B 7539 C 7539 C 7539 C 7539 D 7539 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 III republik Deutschland und der Re- publik Polen über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungs- übereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung (Drucksache 15/2255) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstim- mung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 13. April 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Festlegung der Grenze auf den ausgebauten Stre- cken des Rheins (Drucksachen 15/1650, 15/2196) . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Vor- schlag für einen Beschluss des Euro- päischen Parlaments und des Rates zur Auflage eines Aktionspro- gramms der Gemeinschaft zur För- derung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft KOM (2003) 278 endg.; Ratsdok. 11237/03 (Drucksachen 15/1547 Nr. 2.83, 15/2048) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvK 1/03 (Drucksache 15/2348) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses: Übersicht 5 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfas- sungsgericht (Drucksache 15/2347) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frak- tion der FDP: Haltung der Bundesregie- rung zu den bereits jetzt erkennbaren Auswirkungen der Gesundheitsreform Dr. Dieter Thomae FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Gudrun Schaich-Walch SPD . . . . . . . . . . . . . 7540 A 7540 A 7540 B 7540 C 7540 C 7540 D 7542 A Andreas Storm CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Parr FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Petra Selg BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Rolf Stöckel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Brüning CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt, Bundesministerin BMGS . . . . Maria Michalk CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten . . . . . . . . . . Horst Seehofer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nati- onen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Irmingard Schewe- Gerigk, Ekin Deligöz, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN zu der Unterrichtung durch die Bundesregie- rung: Fünfter Bericht der Bundesre- publik Deutschland zum Überein- kommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskri- minierung der Frau (CEDAW) – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Fünfter Bericht der Bundesrepu- blik Deutschland zum Übereinkom- men der Vereinten Nationen zur 7543 A 7544 A 7545 A 7546 B 7547 C 7548 C 7549 B 7550 A 7551 A 7551 D 7553 D 7554 D 7556 A IV Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 Beseitigung jeder Form von Diskri- minierung der Frau (CEDAW) – zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Eichhorn, Hannelore Roedel, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Benachteiligung von Frauen wirksam bekämpfen – Konsequenzen ziehen aus dem CEDAW-Bericht der Bundesregie- rung (Drucksachen 15/105, 15/599, 15/601, 15/740, 15/1171) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . Hannelore Roedel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . Rita Pawelski CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Gradistanac SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Verbrechen wirksam bekämpfen – Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen (Drucksache 15/2159) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries, Bundesministerin BMJ . . . . Gisela Piltz FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach CDU/CSU . . . . . . . . . . . Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU . . . . . Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . Ralf Göbel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 7558 C 7558 D 7561 A 7563 A 7564 A 7565 C 7566 D 7568 B 7570 B 7571 C 7573 C 7573 C 7576 A 7578 B 7579 C 7581 A 7581 D 7582 B 7584 A 7585 D 7586 B Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Klaus Brandner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD sowie der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Sicherung von Standort und Know-how des deutschen See- schiffbaus – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl- Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Deut- schen Schiffbau aus der Schlecht- wetterlage in sicheres Fahrwasser leiten (Drucksachen 15/1575, 15/1101, 15/1930) Dr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU . . Anja Hajduk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . Anja Hajduk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Adam CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Hans- Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Agrar- politische Herausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kulturlandschaftsprämie meis- tern (Drucksachen 15/1232, 15/1841) . . . . Hans-Michael Goldmann FDP . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) SPD . . . . . . . Marlene Mortler CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Schulte-Drüggelte CDU/CSU . . . . 7586 C 7586 C 7589 B 7591 B 7592 C 7593 B 7594 A 7595 B 7596 B 7596 C 7597 C 7598 D 7600 A 7601 B Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 V Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes (1. MADGÄndG) (Drucksachen 15/1959, 15/2274) . . . . . . . Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans Raidel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaas Hübner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Peter Paziorek, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Russland für eine Ratifizierung des Kioto-Protokolls gewinnen – Im Inter- esse des internationalen Klimaschutzes und eines Erfolges des Emissionshan- dels (Drucksache 15/2163) . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt-Dieter Grill CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Loske BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG) (Drucksachen 15/1854, 15/2230) . . . . . . . Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Marschewski (Recklinghausen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7602 C 7602 C 7603 C 7604 B 7605 C 7606 A 7606 D 7607 D 7609 C 7609 C 7611 A 7613 B 7614 C 7616 B 7618 A/B 7618 B 7619 A Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marga Elser SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Antrag der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der CDU/CSU: Stabilisierung der Lage in Bolivien (Drucksache 15/1980) . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe, Dr. Christian Ruck, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Mehr Mut zur Re- form der EU-Entwicklungszusam- menarbeit (Drucksache 15/1215) . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Karin Kortmann, Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN: Die Entwick- lungszusammenarbeit der EU kon- struktiv weiterentwickeln – Effizienz und Nachhaltigkeit verbessern (Drucksache 15/2338) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Dzembritzki SPD . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Löning FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Kortmann SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Anpassung des Baugesetzbuches 7620 C 7621 C 7622 A 7623 B 7623 B 7623 C 7623 C 7625 A 7626 D 7628 A 7629 B 7630 B 7631 D VI Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 an EU-Richtlinien (Europarechtsanpas- sungsgesetz Bau – EAG Bau) (Drucksache 15/2250) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Go- dern), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weitgehende Pla- nungserleichterungen bei Anpas- sung des Baugesetzbuchs an EU- Richtlinien (Drucksache 15/2346) . . . . . . . . . . . . . Achim Großmann, Parl. Staatssekretär BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger CDU/CSU . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Norbert Röttgen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Änderung des Bürgerlichen Ge- setzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unterneh- menskauf) (Drucksachen 15/1096, 15/2326) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU: Keine Kürzungen von Integrati- onsmaßnahmen (Drucksache 15/1691) . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Streb-Hesse SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7633 A 7633 B 7633 B 7634 C 7635 D 7636 D 7637 B 7638 C 7640 B 7640 B 7640 C 7641 C 7642 C 7643 B 7644 D Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Peter Götz, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der CDU/CSU: Vor- lage eines städtebaulichen Berichts (Drucksache 15/2158) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau: Rechtsstellung der Abgeordneten der PDS im 15. Bundestag – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau: Än- derung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen 15/873, 15/874, 15/2114) . Dr. Uwe Küster SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch fraktionslos . . . . . . . . . . Petra Pau fraktionslos . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Agrarpolitische Herausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kulturlandschaftsprämie meistern (Tages- ordnungspunkt 9) Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär BMVEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechtsun- sicherheit beim Unternehmenskauf) (Ta- gesordnungspunkt 15) Christine Lambrecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . 7646 A 7646 B 7646 B 7647 A 7648 B 7648 D 7649 D 7651 A 7651 B 7652 A 7652 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 VII Jerzy Montag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Funke FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorlage eines städtebaulichen Berichts (Tagesordnungspunkt 20) Petra Weis SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Blank CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Günther (Plauen) FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Kuhn (Zingst) CDU/CSU . . . . . . . . . 7654 A 7655 A 7655 B 7657 A 7658 D 7659 C 7659 D Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7505 (A) (C) (B) (D) 86. Sit Berlin, Donnerstag, d Beginn: 9
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7651 (A) (C) (B) (D) Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung Übertreibung eine Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl dar. schutzes zu betrachten. Diese Zahlungen stellen ohne Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Agrarpolitische Herausforderungen der WTO und EU-Osterweiterung mit der Kul- turlandschaftsprämie meistern (Tagesordnungs- punkt 9) Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Andres, Gerd SPD 15.01.2004 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 15.01.2004 Caspers-Merk, Marion SPD 15.01.2004 Göppel, Josef CDU/CSU 15.01.2004 Götz, Peter CDU/CSU 15.01.2004 Hartnagel, Anke SPD 15.01.2004 Hinsken, Ernst CDU/CSU 15.01.2004 Jonas, Klaus Werner SPD 15.01.2004 Lehder, Christine SPD 15.01.2004 Dr. Leonhard, Elke SPD 15.01.2004 Meyer (Tapfheim), Doris CDU/CSU 15.01.2004 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.01.2004 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 15.01.2004 Ronsöhr, Heinrich-Wilhelm CDU/CSU 15.01.2004 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.01.2004 Sauer, Thomas SPD 15.01.2004 Stübgen, Michael CDU/CSU 15.01.2004 Wanderwitz, Marco CDU/CSU 15.01.2004 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 15.01.2004 Dr. Zöpel, Christoph SPD 15.01.2004 Anlagen zum Stenografischen Bericht und Landwirtschaft: Der Antrag der FDP-Fraktion ist – wie so häufig in der Vergangenheit – durch das ent- schlossene Handeln der Bundesregierung erledigt. Ich will aber gern die Gelegenheit nutzen, auf die Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse einzugehen; denn Bundesländer und Bundesregierung haben sich auf eine nationale Regelung geeinigt, die am Ende auf eine regionalisierte Flächenprämie hinausläuft. Richtig ist, dass mit der in Luxemburg beschlossenen Reform ein enger Zusammenhang zu den laufenden WTO-Verhandlungen besteht. Bei der beschlossenen Agrarreform hat sich die Europäische Union auch an den Anforderungen der WTO orientiert. Die EU gibt mit der Reform ein klares Signal an ihre Handelspartner in der WTO, dass sie zu einem Entgegenkommen bereit ist und einen erfolgreichen Abschluss der Welthandelsrunde wünscht. Auch wenn die Verhandlungen in Cancun aus einer ganzen Reihe von Gründen gescheitert sind, wird der Verhandlungsfaden sicher in kürzester Zeit wieder auf- genommen und die Fragen des Agrarhandels werden sehr schnell wieder im Mittelpunkt der Diskussion ste- hen. Dabei wird sich zeigen, dass die jetzige Reform auch ein gutes Fundament für die WTO-Verhandlungen darstellt. Mit der EU-Agrarreform werden folgende Ziele er- reicht: Die Wende hin zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Landwirtschaft wird auch in der europäischen Agrarpolitik umgesetzt. Das Einkommen der Landwirte aus der Produktion soll sich am Marktge- schehen orientieren. Die entkoppelten Zahlungen geben eine wirksame Einkommenshilfe, die direkt den Betrie- ben zugute kommt, sich aber zugleich an den Anforde- rungen der Gesellschaft nach einer nachhaltigen Produk- tion orientiert. Die Transferleistungen wirken durch die Entkopplung nicht marktverzerrend, da es keine Anreize mehr für eine marktunabhängige Produktion gibt. Durch die Absenkung von Interventionsmengen und -preisen werden Überschüsse beseitigt und die subventionierten Exporte weiter zurückgeführt. Die Kosten für die Agrar- politik werden stabilisiert. Die Reformbeschlüsse haben damit nicht nur für die Bauern in der EU, sondern auch für den weiteren Verlauf der WTO-Verhandlungen positive Wirkung. Mit der Ent- kopplung entfällt die Abbauverpflichtung für die Direkt- zahlungen: denn die entkoppelten Zahlungen sind Green-Box-fähig. Eine positive Wirkung auf die gesellschaftliche Ak- zeptanz der Agrarpolitik und der Landwirtschaft insge- samt entfalten die so genannten Cross-Compliance-Re- gelungen. So sind die Zahlungen an die Landwirtschaft künftig auch als Ausgleich für die sehr hohen Standards im Bereich des Naturschutzes, des Umwelt- und Tier- 7652 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Berichts: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Ge- setzbuches (Gesetz zur Beseitigung der Rechts- unsicherheit beim Unternehmenskauf) (Tages- ordnungspunkt 15). Christine Lambrecht (SPD): Gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann eine Fraktion verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Die Union hat von diesem Recht heute Gebrauch ge- macht. Das verwundert schon. Immerhin geht es um ei- nen Gesetzentwurf der Union, der im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages – dessen Vorsitzender Andreas Schmidt im Übrigen ebenfalls der Union ange- hört – bereits am 24. September 2003 beraten wurde. Eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Union wurde einstimmig beschlossen. Danach ist allerdings seitens der Union hinsichtlich dieser Anhörung keine Initiative mehr ergriffen worden. Dies ist also der Stand der Dinge und ich glaube nicht, dass die Union gut beraten war, diese Untätigkeit im ei- genen Interesse auch noch zum Gegenstand einer De- batte im Deutschen Bundestag zu machen. Es war richtig, dass wir uns im Rechtsausschuss auf eine Anhörung verständigt haben, weil eine wichtige Auslegung von Praktikern zumindest unklar einge- schätzt wurde. Hintergrund ist der, dass der durch die Schuldrechts- reform neu gefasste § 444 BGB in seinem derzeitigen Wortlaut vereinzelt so verstanden wird, als stünde er der insbesondere im Recht des Unternehmenskaufs gängi- gen Vertragspraxis entgegen. Dort ist es üblich, statt des gesetzlichen Gewährleistungssystems Garantien zu ver- einbaren und diese dann summenmäßig, zeitlich oder hinsichtlich der Rechtsfolgen zu beschränken. Mit der Schuldrechtsreform war jedoch eine Ände- rung der bis dahin bestehenden Rechtslage nicht beab- sichtigt. Dies ergibt sich insbesondere aus der Gesetzes- begründung. Ausweislich dieser Gesetzesbegründung sollte § 444 BGB an die Stelle der bisherigen Regelun- gen in §§ 443, 476 BGB a. F. und § 11 Nr. 11 AGBG tre- ten, wonach Haftungsausschlüsse und -beschränkungen bei Arglist oder entgegen einer Zusicherung unwirksam sind. Auch unter Geltung dieser Vorschriften war es jedoch nach der damaligen Rechtsprechung des BGH bei Indi- vidualvereinbarungen zulässig, Eigenschaftszusicherun- gen oder Garantien von vornherein zu beschränken. Sinn und Zweck des § 444 BGB in seiner zweiten Alternative ist es allein, entsprechend der früheren Rechtslage ein widersprüchliches Verhalten zu verhin- dern, welches dann anzunehmen ist, wenn eine zunächst übernommene Garantie nachträglich in überraschender und in transparenter Weise ausgeschlossen oder be- schränkt wird. Werden jedoch Inhalt und Umfang der Garantien von vornherein eingeschränkt, steht § 444 BGB solchen Regelungen nicht entgegen. Nur soweit – in diesem Sinne ist das „wenn“ in § 444 BGB zu le- sen – der Verkäufer eine entsprechende Garantie abgege- ben hat, ist ihm der Rückgriff auf die Haftungsbegren- zung verwehrt. Dieses Auslegungsergebnis, welches bei der Alterna- tive des arglistig verschwiegenen Mangels nie bezwei- felt wurde, kann inzwischen wohl mit Recht als herr- schende Meinung bezeichnet werden. Da aber ungeachtet dessen bei Rechtsanwendern bis zum Erlass einer höchstrichterlichen Entscheidung eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht und ein Ausweichen in aus- ländisches Recht zu befürchten ist, ist eine gesetzliche Klarstellung angebracht und das Wort „wenn“ in § 444 BGB ist daher durch das Wort „soweit“ zu ersetzen. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, im Rah- men eines Gesetzes zur Änderung zivilrechtlicher Be- stimmungen in den § 444 und 639 des BGB das Wort „wenn“ jeweils durch das Wort „soweit“ zu ersetzen. Während die Bundesregierung das Problem erkannt hat und bereit ist, im Rahmen eines Gesetzgebungsver- fahrens mit Schwerpunkt im Zivilrecht eine Klarstellung durchzuführen, hat die CDU/CSU-Fraktion einen Ge- setzentwurf auf Drucksache 15/1096 verfasst, der zwar dem missverständlichen Wortlaut des § 444 BGB abhilft, der jedoch gleichzeitig noch weitergehende Regelungs- elemente enthält. Um Missverständnisse auszuräumen, noch einmal zum Verfahrensstand: Der Gesetzentwurf der CDU/CSU wurde am 3. Juli 2003 in erster Lesung beraten und dem Rechtsausschuss federführend zugewiesen. Auf seiner 25. Sitzung am 24. September 2003 hat sich der Rechts- ausschuss unter TOP 4 mit dem Antrag der CDU/CSU- Fraktion befasst und beschlossen, eine öffentliche Anhö- rung zu ihrem Gesetzentwurf durchzuführen. Die Anhö- rung wurde einstimmig beschlossen. Es ist nunmehr Sa- che der CDU/CSU-Fraktion, diese Anhörung in die Wege zu leiten. Die eigene Untätigkeit in dieser Frage kann nicht anderen in die Schuhe geschoben werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung erklärt, die oben genannte Gesetzesänderung baldmöglichst in ein Ge- setzgebungsverfahren einfließen zu lassen, sodass dem Anliegen der CDU/CSU-Fraktion bereits hierdurch Rechnung getragen wird. Der nunmehr gestellte Antrag nach § 62 Abs. 2 GOBT ist vor dem Hintergrund dieses Verfahrensstandes nicht verständlich. Letztlich rügt die CDU/CSU-Frak- tion ihr eigenes Verhalten des Nichtbetreibens des Ver- fahrens. Alleine diese Selbsterkenntnis ist lobenswert. Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU): Am 3. Juli des vergangenen Jahres, also vor mehr als einem halben Jahr, haben wir hier im Parlament zum ersten Mal über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Beseiti- gung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf debattiert. Ich hätte mir gewünscht, dass das Gesetz Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7653 (A) (C) (B) (D) unter der Überschrift „2. und 3. Lesung“ wieder auf der Tagesordnung des Bundestages erscheint und wir nicht über einen Bericht des Rechtsausschusses reden müss- ten. Aber leider haben wir wieder einmal einen Stillstand der Rechtspolitik zu beklagen, seit das Gesetz dem Rechtsausschuss überwiesen wurde. Die beschlossene Anhörung im Ausschuss sollte erst terminiert werden, wenn auch das Bundesjustizministerium einen Vorschlag zur Klärung der seit der Schuldrechtsreform bestehenden Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf vorgelegt habe, was nach den damaligen Äußerungen aus Ministe- rium und Regierungskoalition zeitnah passieren sollte. Das ist an sich ein sinnvolles Prozedere im Gesetzge- bungsverfahren, dem sich meine Fraktion grundsätzlich nicht verschließt. Die Bundesregierung aber hat dieses Entgegenkommen missbraucht, um den parlamentari- schen Fortgang eines sinnvollen, in vielen Fachaufsätzen ausdrücklich begrüßten und als notwendig bezeichneten Gesetzes zu blockieren; notwendig deshalb, weil die Schuldrechtsreform das sich in jahrelanger Praxis als sachgerecht erwiesene Haftungssystem beim Unterneh- menskauf infrage stellt. Dies sorgt im international aus- gerichteten Geschäft der Unternehmenstransaktionen nach wie vor für Unsicherheit und bedeutet einen Wett- bewerbsnachteil für unser Rechts- und Wirtschaftssys- tem. Statt eines konkreten Vorschlages kamen jedoch nur Ankündigungen aus dem Justizministerium. Daran ha- ben wir uns zwar inzwischen gewöhnt, abfinden werden wir uns als Opposition damit jedoch nicht. Kein Vor- schlag aus dem BMJ, keine Anhörung, keine weitere Be- ratung unseres Gesetzentwurfs – bei diesem durchsichti- gen Spielchen machen wir nicht mit. Der Parlamentarische Staatssekretär Hartenbach sagte in seiner Rede am 3. Juli 2003 – ich zitiere wörtlich: „Der Gesetzentwurf, den Sie uns hier präsentieren, will ein Auslegungsproblem bei der Vorschrift des § 444 BGB lösen. Hierüber könnte man reden.“ Wohl- weislich wählte der Staatssekretär den Konjunktiv. Es mag ja sein, dass im Ministerium mal „darüber geredet“ wurde. Mit uns, die wir bereits einen konkreten Gesetz- entwurf eingebracht haben, hat allerdings bislang nie- mand geredet. Gestern – ich wiederhole: gestern! –, also einen Tag vor der Debatte über den Bericht des Rechts- ausschusses, kam nun eine „Formulierungshilfe“ zum Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe- werb aus dem Bundesjustizministerium, die eine margi- nale Änderung der Paragraphen 444 und 639 BGB vor- sieht. Zu dem Verfahren, das Problem der Rechtsunsicher- heit beim Unternehmenskauf mit einer Formulierungs- hilfe im UWG lösen zu wollen und damit das geordnete parlamentarische Verfahren zu verkürzen, will ich mich an dieser Stelle nicht weiter auslassen. Den vom Bun- desverfassungsgericht geforderten Sachzusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht, der bislang in der Begrün- dung fehlt, wird uns das Ministerium sicher noch nach- reichen. Erstaunlich ist aber, dass das Ministerium ein halbes Jahr braucht, um auf das unzulängliche Ergebnis zu kommen, einfach nur in zwei Normen des BGB das Wort „wenn“ durch „soweit“ zu ersetzen. Dass man im Ministerium der Ansicht ist, das „wenn“ sei als „soweit“ zu lesen, geht bereits aus einem – rechtlich allerdings unverbindlichen – Schreiben hervor, das das BMJ im vergangenen Jahr wegen der massiven Kritik an den Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf den Unter- nehmenskauf verschickt hatte. Dass ein Jahr zuvor noch eine ganz andere Position vertreten wurde, sei nur am Rande erwähnt. Immerhin hat die Bundesregierung er- kannt, dass es einer gesetzlichen Klarstellung bedarf und Interpretationshilfen – mit widersprüchlichen Aussa- gen – aus dem Ministerium nicht ausreichen. Warum sie jedoch eine sinnvolle Klarstellung verweigert, die der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion nach Ansicht der Fachkreise – ich verweise nochmals auf die positiven Reaktionen in vielen Aufsätzen – im Gegensatz zu der in der Formulierungshilfe gewählten Gesetzesänderung bietet, ist mit Sachargumenten nicht zu begründen. Ich darf aus der Stellungnahme des Zivilrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein zu unserem Gesetzentwurf zitieren: Wenn in der ersten Lesung des Bundestages vorge- schlagen wurde, dem Anliegen dadurch Rechnung zu tragen, dass das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“ ersetzt wird, so könnte diese Änderung zwar einen wichtigen Auslegungshinweis geben, sie würde das Problem jedoch nicht im Sinne ei- ner Regelung lösen. Denn mit einer solchen Ände- rung (verbunden mit entsprechender Begründung) sollte klargestellt werden, dass eine Garantie nur insoweit vorliegt, als eine Haftung übernommen wird, oder, umgekehrt gewendet, dass eine Garan- tie insoweit nicht vorliegt, als die Haftung für die Folgen ausgeschlossen oder beschränkt sind. Dies würde im Klartext bedeuten, dass § 444 BGB hin- sichtlich der Übernahme der Garantie eine rein tautologische oder gegenstandslose Bestimmung ist: Soweit die Haftung für das Fehlen der garan- tierten Beschaffenheit ausgeschlossen ist, läge keine Garantie vor – die ganze Bestimmung ginge ins Leere. Verfehlt wäre damit allerdings das vor- mals durch § 11 Nr. 11 AGB-Gesetz geregelte An- liegen, das nach wie vor einer Regelung bedarf. Die richtige Lösung des Problems muss deshalb an dem Begriff der Garantie und an dem Zweck der Norm ansetzen. Diese richtige Lösung bietet der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion. Er sieht eine umfassende und un- missverständliche Klarstellung vor und benötigt dafür auch nur geringfügige Änderungen in lediglich drei Be- stimmungen des BGB. Sie stellen eindeutig klar, dass sich das Verbot, die Haftung des Verkäufers auszuschlie- ßen oder zu beschränken, auf den konkret vereinbarten Inhalt einer Garantie bezieht, und sehen zudem einen über die Vorgaben der EG-Richtlinie zum Gebrauchsgü- terkauf hinausgehenden Schutz der Verbraucher vor, weil er ausdrücklich Klauseln in Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen verbietet, die die Haftung für Be- schaffenheitsgarantien beschränken oder verbieten. 7654 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Dass unser Entwurf der bessere und sachgerechtere ist, das werden uns Experten in einer Anhörung bestäti- gen. Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kolle- gen der Regierungskoalition, können im weiteren Ge- setzgebungsverfahren unter Beweis stellen, dass Ihr Anliegen, eine Anhörung erst nach Vorlage eines Vor- schlags aus dem BMJ durchzuführen, Ihrem Interesse an einer zügigen und ökonomischen Gesetzgebung geschul- det und nicht lediglich ein taktisches Hinhalte- und Ver- zögerungsmanöver war: Stimmen Sie unserem Gesetz- entwurf zu. Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Problem ist erkannt. Das Bundesministerium der Justiz hat gerade dem Rechtsausschuss eine Formulierungs- hilfe vorgelegt, die bei der nächsten Gelegenheit in eine Beschlussempfehlung eingearbeitet werden wird. Dies wird im Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesche- hen. Damit wird es zu einer Klarstellung der Regelung in § 444 BGB kommen, die den Willen des Gesetzgebers deutlich ausdrücken wird, dass mit dem Schuldrechts- modernisierungsgesetz keine Änderung der bis dahin be- stehenden Rechtslage und Rechtsprechung beim Haf- tungsausschluss vorgenommen werden sollte. Damit es auch für den Rechtsanwender verständlich wird, der am Buchstaben des Gesetzes hängen bleibt, werden wir das Wort „wenn“ durch das Wort „soweit“ ersetzen. Das für Juristen offenkundig Gemeinte und Gewollte wird damit auch sprachlich klarer in Worte ge- fasst. Die Rechtsprechung hat das auch bisher schon so ge- sehen und die Vorschrift im diesem Sinne ausgelegt. Denn sie legt Rechtsnormen in bester Tradition und ge- festigter Übung nicht an dem bloßen Worten klebend, sondern nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm aus. § 444 BGB soll ein widersprüchliches Verhalten des einen Vertragspartners und eine überraschende und ver- klausulierte Übervorteilung des anderen Partners verhin- dern. Zwingend unwirksam ist daher ein Haftungsaus- schluss nur, wenn er – und das heißt: soweit er – im Sachzusammenhang mit und in Widerspruch zur abge- gebenen Garantie steht. Denn nur in diesem Fall zerstört oder hintergeht der Verkäufer ein von ihm zuvor ge- schaffenes Vertrauen beim Käufer. Der neue § 444 BGB macht Haftungsausschlüsse und -beschränkungen also nicht per se und generell unwirksam. Es bleibt sehr wohl eine Haftungsbeschränkung oder ihr Ausschluss mög- lich, wenn die abgegebene Garantie insoweit keinen Ver- trauenstatbestand geschaffen hat. Auch für den Unternehmenskauf führt also der neue § 444 BGB zu klaren Ergebnissen: Wer bei einem Unter- nehmensverkauf für den Bestand an Maschinen eine Be- schaffenheitsgarantie übernimmt, kann hinsichtlich der gestellten Geschäftsprognosen auch weiterhin einen Haftungsausschluss vereinbaren. Wer für zu erwartende Umsatzzahlen eines Unternehmens die Gewähr über- nimmt, kann diese Haftung auch künftig summenmäßig beschränken. Lassen Sie mich nun noch einmal auf den vorliegen- den Gesetzesvorschlag von der Union eingehen. Wer nüchtern und mit dem gebotenen Abstand zu den Streitenden in der Fachliteratur den Gesetzentwurf der Opposition zum Unternehmenskauf durchdenkt – und zwar das von Ihnen angesprochene, mehr jedoch noch das von Ihnen überhaupt erst geschaffene Problem –, der kann Ihnen einen Vorwurf nicht ersparen: Meine Kolle- ginnen und Kollegen von der Opposition, Sie blasen eine sehr eng begrenzte Fachdebatte zu angeblichen Unge- reimtheiten des neuen § 444 BGB erst richtig auf, um sich dann mit dem selbst geschaffenen Scheinproblem wichtigtuerisch zu beschäftigen. Statt echte Probleme anzupacken, wollen Sie zudem mit Ihrer Beschränkung des Sinngehalts von § 444 BGB auf den Verbrauchsgü- terkauf den beteiligten Kreisen im Bereich des Unter- nehmenskaufs richtig dicke Probleme bescheren. Konkret: Es geht um das Verhältnis von Verkäuferga- rantien zu vonseiten des Verkäufers durchgesetzten Haf- tungsausschlüssen beim so genannten Unternehmens- kauf. Sie wollen nach Ihren Worten Rechtssicherheit beim Unternehmenskauf herstellen. Dies ist ein löbliches An- sinnen. Festzuhalten ist jedoch gleichzeitig, dass es eine solche Rechtsunsicherheit außerhalb der akademischen Diskussion faktisch nie gegeben hat. Die von Ihnen auf- gegriffene eng begrenzte Fachdebatte hat die Gerichte – ich habe es bereits erwähnt – nicht verunsichert. In Wahrheit wollen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit Ihrem Gesetz zum Unterneh- menskauf mehr als Rechtssicherheit beim Unterneh- menskauf. Sie wollen den Grundgedanken, wonach es gesetzlich untersagt ist, gegebene Garantien durch ge- schickte Haftungsausschlüsse zu unterlaufen, auf den Verbrauchsgüterkauf beschränken. Das ist sachwidrig und im Ergebnis eine Einladung an die jeweils Garantie gebende Partei des Unternehmensveräußerungsvertra- ges, gegebene Garantien in Bezug auf das zu verkau- fende Unternehmen durch möglichst raffinierte und undurchschaubar formulierte Haftungsausschlüsse aus- zuhebeln. Wenn es nicht nur ein undurchdachter Fehler Ihres Gesetzentwurfes ist, frage ich mich, wo der Sinn eines solchen Regelungsvorschlags liegen mag. Warum soll es möglich sein, dass der Unternehmens- verkäufer für einen Umstand eine Garantieerklärung ab- gibt, damit den Kaufpreis erhöhen kann, sich dann aber über einen Haftungsausschluss dieser übernommenen Garantie wieder entziehen kann? Ich kann einen Unterschied in den Interessenlagen beim Unternehmensveräußerungsvertrag und beim Ver- brauchsgütervertrag nicht erkennen. Wer nicht hinter die Kulissen gucken kann, muss sich auf Garantien seines Vertragspartners verlassen. Dies gilt für Untemehmenskäufer ebenso wie für Verbraucher. Allein der Verkäufer kann einschätzen, ob seine Garantie die realen Zustände widerspiegelt oder dem Käufer et- was vorgaukelt. Der Verkäufer profitiert davon, dass er die Garantie abgibt. Die Garantie erhöht nämlich die Kaufwilligkeit des Käufers oder – bestenfalls – sogar Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7655 (A) (C) (B) (D) den Kaufpreis. Warum soll der Verkäufer diese Vorteile haben, ohne zugleich das Haftungsrisiko für seine Äuße- rungen zu übernehmen? Zusammenfassend will ich deshalb festhalten: Eine Hälfte Ihres Vorschlags ist brauchbar, aber bald nicht mehr notwendig. Die andere Hälfte ist schädlich und da- her unbrauchbar. Wir können uns deshalb mit Ihrem Ge- setzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulasten von Unternehmenskäufern nicht anfreunden. Rainer Funke (FDP): Diese Debatte ist überflüssig wie ein Kropf. Die CDU hat bereits am 3. Juni 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches – Gesetz zur Beseitigung der Rechtsunsi- cherheit beim Unternehmenskauf – eingebracht. Diese Änderungswünsche waren berechtigt, weil durch die mit heißer Nadel genähte Schuldrechtsreform § 444 BGB missverständlich formuliert war und nicht die in der Pra- xis bei Unternehmenskäufen üblichen Garantien berück- sichtigt hatte. Nach dem Motto „Jeder kann einmal einen Fehler machen“ wäre dies auch nicht sonderlich tragisch gewe- sen, wäre man nur bereit gewesen, diesen Fehler schnell zu korrigieren. Stattdessen zogen sich die Koalitions- fraktionen und die Bundesregierung darauf zurück, sie würden demnächst einen eigenen Gesetzesentwurf vor- legen. Aus „demnächst“ wurde der 14. Januar 2004. Mit diesem Datum ist eine entsprechende Formulierungs- hilfe mit Kurzbegründung übersandt worden. Letztend- lich kann nun im Rechtsausschuss sachkundig diskutiert werden, sodass es auch eigentlich nicht mehr der De- batte nach § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung bedarf. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Vorlage eines städte- baulichen Berichts (Tagesordnungspunkt 20) Petra Weis (SPD): Unsere Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU konfrontieren uns mit einem Antrag zur Städtebaupolitik, der zumindest zum Ergebnis hat, dass wir uns heute zum Glück wieder einmal mit einem Thema aus dem Fachbereich Bau- und Wohnungswesen beschäftigen, was ja bekanntlich in letzter Zeit eher Sel- tenheitswert hatte. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sprechen in ihrem Antrag davon, dass Städtebauförderung nicht allein Standortförderung ist, sondern darüber hinaus eine große Bedeutung für die soziale Gemeinschaft, die Wirt- schaft und die Kultur hat. Sie beschreiben damit ansatz- weise die qualitative Neuausrichtung der Städtebau- politik, die die jetzige Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt konsequent weiterentwickelt hat. Da der geforderte städtebauliche Bericht – den wir ja erst in den kommenden Wochen in den weiteren parla- mentarischen Beratungen beschließen müssten, wenn wir das denn mit Mehrheit tun wollten – heute Abend noch nicht vorliegen kann, will ich einen Teil meiner Re- dezeit dazu nutzen, „ersatzweise“ die Neuakzentuierung der Städtebauförderung dieser Bundesregierung und die damit inzwischen erzielten Erfolge uns allen noch ein- mal ins Gedächtnis zu rufen. Unser Leitbild der Neuorientierung der Städtebauför- derung war und ist das der nachhaltigen Stadtentwick- lung. Damit haben wir auf ganz vielfältige Herausforde- rungen reagiert, denen sich unsere Städte in den letzten Jahren ausgesetzt sahen und nach allem, was wir bisher wissen, auch in Zukunft ausgesetzt sehen werden. Ich denke nicht nur an die Folgen der demographischen Ent- wicklung mit einer schrumpfenden und älter werdenden Gesellschaft, also einem erheblichen Bevölkerungsrück- gang und einer deutlich veränderten Altersstruktur in un- seren Städten, sondern auch an die Konsequenzen für das städtische Zusammenleben, das sich aus der Zuwan- derung ergibt. Über alledem schwebt gewissermaßen der gestiegene Anspruch aller Beteiligten an die Qualität des Wohnens und des Wohnumfeldes. Stadtentwicklung und Stadterneuerung beschreiben also die neuen Aufgaben einer Städtebaupolitik, die für sich in Anspruch nimmt, auf die unterschiedlichen He- rausforderungen zu reagieren, indem sie für neue Pro- blemlagen neue Lösungsansätze entwickelt. Lassen sie mich zunächst auf das Programm „Stadt- umbau Ost“ Bezug nehmen, das die Bundesregierung im Sommer 2001 beschlossen hat und das einen ganz we- sentlichen Beitrag dazu leistet, die Probleme, die mit den hohen Wohnungsleerständen in Ostdeutschland verbun- den sind, zu mildern. Es geht nicht nur darum, die Woh- nungsmärkte zu restrukturieren, sondern auch darum, die Attraktivität Ostdeutschlands als Wohn- und Wirt- schaftsstandort zu stabilisieren und die Bindung der Be- wohnerinnen und Bewohner an „ihre Stadt“ erhöhen. Das gilt vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktsituation selbstverständlich auch und vor allem für junge Men- schen. Die Bundesregierung hat damit begonnen, die Ver- säumnisse der Wohnungsbaupolitik der 90er-Jahre, auf die absehbaren Leerstände nicht reagiert und die Förder- instrumente den neuen Gegebenheiten nicht angepasst zu haben, aufzuarbeiten. Den Angebotsüberhang zu be- seitigen, die vom Rückbau betroffenen Viertel aufzuwer- ten und nicht zuletzt die Investitionen auf den wertvollen innerstädtischen Altbaubestand zu richten sind wichtige Bestandteile einer integrierten Strategie, die Stadtquali- tät zu erhöhen und die nötigen Modernisierungsschübe zu initiieren bzw. zu unterstützen. Von hier aus lässt sich nahtlos zum Programm „So- ziale Stadt“ überleiten, das seit 1999 die Lebens- und Wohnsituation in sozialen Problemlagen verbessern und den sozialen Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Be- wohner stärken hilft, indem es verschiedene Politikfel- der zu einem neuen, integrativen Ansatz verknüpft hat. Mit diesem neuen Ansatz wird die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Ressorts ebenso wie die Motivation der beteiligten Bürgerinnen und Bürger mobilisiert. Das Programm „Soziale Stadt“ hat bereits in der kur- zen Zeit seiner Existenz wichtige Zielstellungen erreicht. 7656 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Denn es hat bewirkt, dass Menschen in einer Zeit ra- scher, vor allem ökonomisch bedingter Umbrüche in ih- rem ganz unmittelbaren Lebensumfeld ein hohes Maß an Sicherheit, Orientierung und Perspektive geboten wird und sie zugleich in die Lage versetzt werden, an diesen Veränderungsprozessen aktiv mitzuwirken. Das Programm „Soziale Stadt“ spiegelt wie der „Stadtumbau Ost“ ganz augenfällig und nachdrücklich eine neue Philosophie in der Städtebaupolitik wider, die regional und ganzheitlich zugleich ausgerichtet ist und auf den breiten Dialog von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung wie auf die Bündelung verschiedener an der Problemlösung beteiligter Politikfelder setzt. Auch das neue Programm „Stadtumbau West“ macht deutlich, wie sehr die Städtebauförderung unter der jetzi- gen Bundesregierung die Anpassung an regionale Pro- blemlagen in den Blick nimmt. Wie in Ostdeutschland haben der Strukturwandel und die Stadtflucht auch in be- stimmten Städten und Regionen Westdeutschlands zu Wohnungsleerständen geführt, vor allem in den so ge- nannten Großsiedlungen. Die Ergebnisse der wissen- schaftlich begleiteten Forschungsprojekte werden in Kürze in eine mögliche Weiterentwicklung der städte- und wohnungsbaupolitischen Instrumentarien einflie- ßen. Die Antragsteller verweisen in der Begründung für den Antrag auf die Einsetzung der gemeinsamen Kom- mission von Bundestag und Bundesrat zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung und den damit im Gang be- findlichen Diskussionsprozess um die Zuständigkeiten der einzelnen staatlichen Ebenen für die jeweiligen Fachbereiche – und natürlich auch um die Finanzbezie- hungen zwischen Bund und Ländern. Ohne die Ergeb- nisse der Kommissionsarbeit vorwegnehmen zu wollen, hoffe ich, dass wir uns alle einig sind in dem Bemühen, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die Effizienz der staatli- chen Aufgabenerfüllung zu steigern. Ich hoffe aber auch, dass wir uns ebenso einig sind in der Überzeugung, dass die Städtebaupolitik ein Beispiel ist, wie eine solche Ver- flechtung im Sinne einer sinnvollen Kooperation und ei- nes im Regelfall zu erzielenden Konsenses im Sinne des Erfinders wirksam werden kann. Die Praxis der Städtebauförderung steht unseres Er- achtens für eine routinierte und funktionsfähige Politik- verflechtung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die vor allem darauf beruht, dass die Akteure aller Ebe- nen sich seit jeher zu einer Kooperations- und Konsens- strategie verpflichtet haben. Wir jedenfalls beurteilen die Städtebaupolitik als eine Erfolgsstory, an der die Neu- ausrichtung der Aktivitäten und Initiativen des Bundes einen erheblichen Anteil hat, ohne dass wir die Ver- dienste der übrigen Ebenen schmälern wollen. Wir sind sehr darauf bedacht, dass der Bund sich auch in Zukunft dieser Verpflichtung und Gestaltungsaufgabe weiter mit der nötigen „Hingabe“ widmet. So wichtig und richtig die regionalen Verantwortlich- keiten sind, die in Zusammenarbeit mit den Verantwort- lichen in den Städten und Gemeinden auch für die ent- sprechende Zielgenauigkeit der Maßnahmen sorgen können, so unverzichtbar ist ein bundesweiter, nationaler Blickwinkel, um die übergeordneten gesellschaftspoliti- schen Aspekte der Stadtentwicklungs- und Städtebaupo- litik zu verfolgen und zu akzentuieren. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit über die Initiative Architektur und Baukultur übrigens mit einer ähnlichen Zielrichtung de- battiert, das dort Gesagte gilt im Grunde genommen auch für unser heutiges Thema und steht mit diesem im Übrigen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Die Städtebaupolitik ist – wie die Städte und Gemein- den insgesamt – bei uns in guten Händen. Dass man bei- spielsweise über die Reform der Gemeindefinanzen so- wohl den Städten als auch dem Städtebau noch deutlichere Impulse hätte verleihen können, als im Ver- mittlungsverfahren geschehen, will ich hier mit Blick auf die Reihen von CDU/CSU nur der Vollständigkeit halber erwähnen. Da wäre wahrlich mehr drin gewesen. Dass wir die verschiedenen Instrumentarien der Städ- tebauförderung untereinander noch besser verzahnen können und müssen, ist angesichts der Dynamik der ge- sellschaftlichen Entwicklung fast schon eine politische Daueraufgabe. Wenn es nach uns ginge, würde sich der Bund im Rahmen seiner programmatischkonzeptionel- len wie auch seiner finanziellen Möglichkeiten dieser Aufgabe auch in Zukunft mit großem Engagement stel- len. Es spricht aus unserer Sicht grundsätzlich nichts da- gegen, die Bundesregierung um einen städtebaulichen Bericht zu bitten. Angesichts der grundlegenden Bedeu- tung des Themas – auch wenn die Terminierung der heu- tigen Debatte zu später Stunde etwas anderes vermuten lässt – und angesichts der vielfältigen Entwicklungen seit der Vorlage des letzten Berichts im Jahre 1996, macht eine solche Fortschreibung durchaus Sinn. Wir halten aber die Eile durch die geforderte Terminsetzung bis Endes dieses Quartals für völlig unnötig, nicht nur, aber auch weil die Bundesregierung in der Zwischenzeit die Abschlussdokumentation zu Urban 21 und den Na- tionalbericht „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sied- lungspolitik“ vorgelegt und damit die Umsetzung der eu- ropäischen und internationalen Initiativen, wie beispielsweise die Habitat-Agenda, aufgezeigt hat. Wenn die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/ CSU es wirklich ernst meinen – was ich natürlich un- terstelle – mit ihrem eigenen Wunsch an die Bundesre- gierung, einen Bericht zu erstellen, der mit einem sehr umfangreichen Aufgabenkatalog behaftet ist, dann be- nötigen die Fachleute aus dem Ministerium einen ge- wissen zeitlichen Spielraum. Wenn die Bestandsauf- nahme auch nur halbwegs vollständig und die Prognose nur halbwegs realistisch sein sollen, dann müssen auch die Länder und die fachlich zuständigen Institute mit einbezogen werden. Das ist bis zum 31. März realis- tisch nicht zu leisten. Daran ändert im Übrigen auch der Umstand nichts, dass die alten Bundesländer darauf bedacht sind, den ih- nen zustehenden Anteil an den Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Städtebauförderung zu erhöhen. Wir alle wissen, dass sich die Länderbauministerkonferenz im Dezember des vergangenen Jahres darauf geeinigt hat, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7657 (A) (C) (B) (D) den Umfang der allgemeinen Städtebauförderung – aus- genommen Stadtumbau Ost und Denkmalpflege in Ost- deutschland – in Ost und West in drei Jahresschritten ab 2005 auf ein Verhältnis von 50 : 50 anzugleichen. Die inhaltliche Neuausrichtung der Städtebaupolitik und ihre ständige Anpassung an neue Herausforderun- gen ist schon längst im Gange. Aber dennoch sind wir auf einen Bericht gespannt, der uns in absehbarer Zeit, aber deutlich nach dem 31. März dieses Jahres, eine aus- gesprochen positive Bilanz einer ausgesprochen erfolg- reichen Städtebaupolitik der Bundesregierung vorlegt und uns gleichzeitig Möglichkeiten einer Weiterentwick- lung im soeben von mir skizzierten Sinne aufzeigt. Denn nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden könnte. Über Details werden wir in den kommenden Monaten noch ausführlich diskutieren können. Verbin- den sollte uns schon jetzt die Erkenntnis, dass wir allen Grund haben, mehr Verbündete für unsere Ideen und Konzepte zu gewinnen, im Sinne der Städtebaupolitik und der Menschen, für die wir sie machen. Renate Blank (CDU/CSU): Auf den ersten Blick scheint unsere Forderung nach einem neuen städtebauli- chen Bericht nicht gerade spektakulär und die späte Stunde der heutigen Debatte scheint dem Recht zu ge- ben. Auf den zweiten Blick sprechen wir heute aber da- mit indirekt auch über alle hochaktuellen spannenden Felder der Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Sozial- politik, wie insbesondere alle Kolleginnen und Kollegen wissen, die kommunalpolitische Erfahrung mitbringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, auf der Grundlage des Bundestagsgrundsatzbeschlusses von 1976 endlich wieder einen aktuellen städtebaulichen Bericht vorzule- gen. Das ist auch höchste Eisenbahn, denn seit 1996 ist das nicht mehr geschehen – eine grobe Unterlassung! Fakt ist: Die wohnungs- und städtebaupolitischen Vorhaben der Bundesregierung entsprechen nicht der Bedeutung, die diese Politikbereiche für die Wohnungs- versorgung, die Stadtentwicklung, die Bauwirtschaft, die soziale Sicherheit und die Altersvorsorge haben müss- ten. Der Bund hat sich weitgehend aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurückgezogen. Allein die Wohnungsbaufördermittel sanken von insgesamt rund 660 Millionen Euro 1998 auf knapp 300 Millionen Euro 2002 – also um über 50 Prozent! Das ist in der Öffent- lichkeit viel zu wenig bekannt. Man kann es nicht oft genug sagen: Eine sozialdemokratisch geführte Bundes- regierung halbiert ihre Förderung beim sozialen Woh- nungsbau! Das ist also die „soziale Gerechtigkeit“, die der Bundeskanzler versprochen hat! Die Politik der „ru- higen Hand“ der rot-grünen Bundesregierung hat also auch in der Städtebauförderung auf ganzer Linie versagt. Kein Wunder also, wenn Sie sich um die Auflage eines neuen städtebaulichen Berichts drücken wollen – es wäre ja kein Ruhmesblatt für Rot-Grün. Das hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Das ist die Realität. Nicht nur in den neuen Bundesländern gibt es Woh- nungsbestände, die zum Problem geworden sind. Bevöl- kerungsverluste und die damit einhergehenden schwieri- gen Folgen für die öffentlichen Kassen und die Sozial- und Infrastruktur gehören mittlerweile auch zum Alltag westdeutscher Großstädte. Da sind die Programme Städ- tebauförderung, Stadtumbau West und Ost, Soziale Stadt mit den geringen Haushaltsansätzen nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal die Mittel für 2004 gekürzt wur- den und noch dazu gesperrt sind. Die Bauministerkonfe- renz hat doch im Dezember 2003 einstimmig die Bun- desregierung aufgefordert, die Kürzungen in der Städtebauförderung zurückzunehmen und die Mittel in 2004 für die Städtebauförderung West und das gemein- same Programm „Soziale Stadt“ wieder anzuheben. Gerade Finanzhilfen des Bundes und der Länder nach Art. 104 a Abs. 4 GG zur Förderung des Städtebaus ha- ben neben der zentralen städtebaulichen, sozial- und kommunalpolitischen Bedeutung eine nicht minder wichtige struktur-, konjunktur-, beschäftigungs- und fis- kalpolitische Bedeutung: 1 Euro Städtebaufördermittel löst Investitionen von anderen Seiten in Höhe von 5 bis 8 Euro aus, die in die Sanierung einfließen. Aber: In der letzten Zeit haben leider immer mehr Kommunen erheb- liche Probleme bei der Aufbringung ihres Kofinanzie- rungsanteils. Das ist vor allem das Resultat der verfehl- ten Finanz- und Wirtschaftspolitik von Rot-Grün. Die hohe Arbeitslosigkeit und das schwache Wirtschafts- wachstum haben erhebliche Steuerausfälle bei Bund, Ländern und Gemeinden zur Folge. Gerade Kommunen trifft das schwer. Schon vor fünf Jahren haben Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, eine Reform der Gemeindefinanzen angekündigt. Aber es ist nichts ge- schehen. Die Krise, in der unsere Städte und Gemeinden heute stecken, hat Rot-Grün durch Nichtstun mitver- schuldet. Die wankelmütige Hü-und-Hott-Politik der Bundesregierung hat das Ihre dazu getan, den Bürger zu verunsichern. Die Menschen haben kein Vertrauen mehr in die Lösungskompetenz der Politik. Ein neuer städtebaulicher Bericht ist daher dringend notwendig zur Aktualisierung und Darstellung der aktu- ellen räumlichen Entwicklungen bzw. Fehlentwicklun- gen in Deutschland. Die Bundesregierung muss darin Zukunftsperspektiven der deutschen Städte und Gemein- den angesichts des allgegenwärtigen Strukturwandels in Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen. Ich fordere von der Bundesregierung insbesondere ein stärkeres Be- wusstsein für die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für unsere Städte und Gemeinden, eine frühzeitige The- matisierung der Folgen eines Strukturwandels in den Kommunen und verbindliche Qualitätsstandards. Kernziel der CDU/CSU ist es, die Städte als leben- dige Heimat mit eigenständigem Charakter zu erhalten und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu initiieren. Wie kaum ein anderes Programm trägt die Städtebauförde- rung zur Verbesserung der Wohn- und Wirtschaftsbedin- gungen in den Städten bei. Sie gibt soziale, kulturelle und wirtschaftliche Impulse. Ein Schwerpunkt der Städtebauförderung, der mir auch persönlich ganz besonders am Herzen liegt, ist der Erhalt der überbrachten Siedlungsstrukturen. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich, bedingt durch Generationenwechsel und demographische 7658 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Entwicklung, aber auch durch die arbeitsmarktbedingte Abwanderung junger Familien, viele Stadtkerne zuneh- mend entleeren. Diesem Trend müssen wir entgegenwirken! Wir wollen der Innenentwicklung der Städte im Rahmen der Städtebauförderung künftig ein größeres Gewicht verleihen. Dazu müssen wir alte, ge- wachsene Stadtkerne revitalisieren und neue Nutzungs- möglichkeiten für leer stehende Gebäude suchen. Ging es zunächst um die Sanierung von völlig herun- tergekommenen „Glasscherbenvierteln“ in größeren Städten, um Flächensanierungen, so änderte sich dies bald hin zu behutsamen Konzepten der Stadtreparatur unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegeri- scher Aspekte auch in vielen kleineren Orten. In den letzten Jahren wurden mit breit angelegten Initiativen zur Stärkung der Innenstädte und Ortszentren und der Konversion von Brachflächen stillgelegter Anlagen von Industrie, Militär, Bahn oder Post in der Städtebauför- derung zukunftsorientierte Schwerpunkte zur Innenent- wicklung und zu nachhaltigem Flächenmanagement in vielen Gemeinden gesetzt. Hinzugekommen sind auch neue Aufgaben durch das Programm „Soziale Stadt“ und durch das Forschungsvorhaben „Stadtumbau West“ im experimentellen Wohnungs- und Städtebau. Rückläufige Entwicklungen im Städtebau erfordern neue Strategien. Die städtebaulichen Folgen des gegen- wärtigen Strukturwandels wie etwa hohe Arbeitsplatz- verluste, ein kontinuierlicher Bevölkerungsrückgang, in- nerstädtische Brachflächen sowie Gebäudeleerstände stellen unsere Städte und Gemeinden vor neue Heraus- forderungen! Der Erfolg des Stadtumbaus lässt sich nur an den sichtbaren Ergebnissen messen. Nur herausra- gende bauliche Qualitäten werden die notwendigen Im- pulse geben. Ein grundlegender Wechsel der Rahmenbedingungen prägt den Städtebau der vergangenen zehn Jahre. War anfangs noch die zügige Bereitstellung von Bauland für eine rasch wachsende Bevölkerung zentrales Anliegen städtebaulicher Planung, so hat sich der Schwerpunkt heute zur städtebaulichen Innenentwicklung und einem sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen ver- schoben. Mehr und mehr bestimmen auch enge Spiel- räume der öffentlichen Haushalte unser Handeln. Neu ist auch das Ausmaß an sozialem Konfliktstoff, der sich aus der Konzentration unterschiedlicher ethni- scher Gruppierungen mit verschiedenen kulturellen Hin- tergründen in den Stadtquartieren ergibt. Vor diesem Hintergrund erscheint es als zentrale Aufgabe einer inte- grierten Stadtteilentwicklung, den Belastungen und Be- nachteiligungen entgegenzuwirken, die aus einer spezifi- schen Stadtstruktur resultieren. Dabei geht es nicht wie bei der traditionellen Sanierung defensiv und reaktiv um Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen planeri- scher Interventionen, sondern offensiv und präventiv um Stabilisierung und Weiterentwicklung der lokalen Le- bensverhältnisse, um möglichst frühzeitig die sonst ent- stehenden – in der Regel hohen – sozialen Folgekosten zu vermeiden. Quartiersmanagement ist angesagt. Ein wichtiges Stichwort: „demographischer Wan- del“: Der Anteil der über 60-Jährigen wird von heute 23 auf 37 Prozent im Jahr 2015 steigen. Daher ist es ab- sehbar, dass mehr und mehr Wohnungen benötigt wer- den, die altengerechtes, barrierefreies und betreutes Wohnen ermöglichen. Der Wunsch nach selbstbestimm- tem Wohnen im Alter nimmt verständlicherweise stän- dig zu. Deshalb ist es eine Aufgabe der Wohnungspolitik und der Bauförderung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein ausreichendes Angebot an barriere- freien Wohnungen entsteht und die Möglichkeiten am- bulanter Pflegedienstleistungen besser genützt werden können. Durch alle Themenschwerpunkte der letzten Jahre zieht sich als roter Faden das Streben nach qualitätvollem Städtebau. Dabei ist erfreulich, dass in jüngster Zeit auch in der öffentlichen Diskussion die Pflege der Baukultur einen wichtigen Stellenwert gewonnen hat. Ein Wort noch zur großen Bedeutung des Wohnungsbaus für un- sere Baukultur. Der österreichische Maler und „selbster- nannte“ Baukünstler Friedensreich Hundertwasser sprach einmal davon, dass der Mensch drei Häute habe: „seine eigene Haut, seine Kleidung, seine Behausung.“ Diese Metapher macht den besonders engen Bezug des Menschen zu seiner Wohnung deutlich. Ergänzend dazu könnte man die Siedlung, den Ort oder die Stadt, in der man lebt, als die „vierte Haut“ des Menschen bezeichnen. „Eine Stadt ist niemals fertig“ – diese treffende Aus- sage eines kommunalen Planungsreferenten sollte moti- vieren, weiterhin mit vollem Einsatz die Herausforde- rung „Städtebau“ anzunehmen, und Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, auffordern, unse- rem Antrag zuzustimmen, damit die Bundesregierung endlich wieder einen städtebaulichen Bericht vorlegt. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Initiative der CDU/CSU-Fraktion findet im Prinzip meine Zustimmung. Problematisch erscheint mir der vorgeschlagene kurzfristige Berichtszeitraum, der eine angemessene Berichterstattung erschwert. Der Vorschlag hat allerdings schon ein gewisses „Ge- schmäckle“, wenn man in Betracht zieht, zu welchem Zeitpunkt dieser Vorschlag hier vorgebracht wird. Erst vor wenigen Wochen haben Sie im Vermittlungsaus- schuss unsere Initiative zur Stärkung der Städte und zur Eindämmung fortgesetzter Zersiedelung massiv konter- kariert. Ich erinnere daran: Wir haben zum einen die Streichung der Wohnungsbauprämie, die Kürzung der Entfernungspauschale und die Abschaffung der Eigen- heimzulage gefordert. Im Gegenzug haben wir vorge- schlagen, 25 Prozent der eingesparten Geldmittel für die Stärkung der Städtebauförderung, den Stadtumbau, das Programm „Soziale Stadt“ und die Altschuldenhilfe ein- zusetzen. Dies hätte insbesondere eine Stärkung der Städtebauförderung in den alten Bundesländern zur Folge gehabt, die wiederholt von Ihren Kollegen in den Ländern eingefordert wird. Sie wollten das nicht. Sie ha- ben sich für eine Lösung zulasten der Städte entschie- den. Die Städtebauförderung in Deutschland ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte, um die uns viele andere Länder beneiden. Gefährdet ist sie zuallererst durch die sparsam Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7659 (A) (C) (B) (D) bemessenen Finanzmittel. Dies trifft insbesondere auf die Städtebauförderung für Westdeutschland zu, wo wir inzwischen wieder großen Nachholbedarf haben. Rot- Grün hat allerdings in Ergänzung zur Städtebauförde- rung das innovative und erfolgreiche Programm „Soziale Stadt“ auf den Weg gebracht, ebenso den „Stadtumbau Ost“ und im Modellversuch den „Stadtumbau West“. Mit der Baugesetzbuchnovelle, die wir heute noch in erster Lesung beraten, werden wir diese Instrumente auch planungsrechtlich verankern. Mit diesen verschie- denen und sich ergänzenden Instrumenten reagieren wir bereits auf den Bevölkerungsrückgang in Ostdeutsch- land und Teilen von Westdeutschland und den Wandel von Alters-, Haushalts- und Sozialstrukturen. Die Städte stehen aber nicht nur vor den Herausforde- rungen des demographischen Wandels. Die Entwick- lungsbedingungen der Städte sind je nach den regionalen und wirtschaftlichen Bedingungen sehr differenziert. Wir haben in Deutschland inzwischen stark gegenläufige Tendenzen: Wachstumsregionen entlang der Rhein- schiene und um München herum, Stagnationsregionen in weiten Teilen von Nord-Westdeutschland und in Ost- deutschland überwiegend immer noch Entleerungsregio- nen. Trotz dieser Differenzierungen müssen sich aber alle Städte in unterschiedlicher Weise folgenden Proble- men und Herausforderungen stellen: dem Bevölkerungs- rückgang und dem demographischen Wandel, den zu- nehmenden wirtschaftlichen Standortkonkurrenzen, der Konzentration von Arbeitslosigkeit und sozialen Proble- men, der Integration von Migranten, der verstärkten Konkurrenz zwischen Wohn- und Lebensqualität zwi- schen Städten und Umlandgemeinden, der begrenzten Finanzkraft. Aus all dem folgt für mich ein steigender Bedarf der Städte an der Förderung von Städtebau, Stad- tumbau, Flächenrecycling und sozialen Integrationsmaß- nahmen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“. Wir sind bereit, diesen Beitrag zu leisten. Wir haben die Mittel für die Städtebauförderung in den vergange- nen Jahren massiv erhöht. Davon haben hauptsächlich die neuen Länder profitiert. Jetzt geht es darum, die Er- fordernisse des Stadtumbaus auch in den alten Ländern zu unterstützen. Darum muss ich die Opposition drin- gend auffordern, endlich den Subventionsabbau konse- quent anzupacken und Mittel für die Städtebauförderung umzuverteilen. Die Steuermindereinnahmen infolge der Wohneigentumsförderung betrugen in 2003 allein für den Bund rund 4 Milliarden Euro. Demgegenüber betrug der Haushaltsansatz des Bundes für die Städtebauförde- rung, den Stadtumbau Ost und das Programm „Soziale Stadt“ insgesamt 555 Millionen Euro. Wenn die Städte gestärkt werden sollen, müssen hier endlich die Prioritä- ten verändert werden. Die Städtebauförderung wird auch auf dem Prüfstand der Föderalismuskommission stehen. Sie ist eine Finanz- hilfe des Bundes nach Art. 104 a IV Grundgesetz. Ich spreche mich mit aller Deutlichkeit dafür aus, dass wir dieses Instrument mit der Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen beibehalten. Ich hoffe dabei auf die Unterstützung aller nachdenklichen Mitglieder der Föderalismuskommission. Joachim Günther (Plauen) (FDP): Die CDU/CSU- Fraktion fordert in ihrem Antrag die Vorlage eines städ- tebaulichen Berichts bis Ende März dieses Jahres. Be- richte verändern zwar nichts, aber sie sind wichtige Grundlagen, um die Weichen für die Zukunft richtig stel- len zu können. Wer sich die Entwicklung der Städte in den vergange- nen Jahren ansieht, der erkennt sehr deutlich, dass es zu wesentlichen Veränderungen gekommen ist. Mitte der 90er-Jahre war deutschlandweit noch von fehlenden Wohnungen die Rede. Unterversorgung von Wohnraum pro Einwohner im Osten war eine maßgebliche Diskus- sionsgrundlage. Fehlender sozialer Wohnungsbau in Ballungsgebieten war die Standardforderung der damali- gen Opposition. Die Mietpreise sind nicht mehr bezahl- bar, bekam man ständig zu hören. Inzwischen hat sich vieles verändert. In Deutschland gibt es über 1 Million leer stehende Wohnungen. Diese sind natürlich nicht gleichmäßig verteilt. In Ballungsräu- men des Südens ist es nach wie vor schwierig, eine pas- sende Wohnung zu finden. In anderen Gebieten, vor allem im Osten und Norden, hat die Leerstandsproble- matik erhebliche Auswirkungen auf den Immobilien- markt. Das Wort Sozialmietgrenze ist im Osten praktisch verkommen, weil sie selbst für toll renovierte Wohnun- gen kaum mehr erreicht wird. Bei einem Blick auf den Wanderungssaldo der Länder ist leicht zu erkennen, dass in weiten Teilen Deutsch- lands sozialer Wohnungsbau total überflüssig ist. Die Bundesregierung hat ein Stadtumbauprogramm richti- gerweise auf den Weg gebracht, nur leider hinkt es der Realität hinterher. Das darin beschlossene Abrisspro- gramm hält nicht mit dem Bevölkerungsrückgang Schritt und somit wird die Zahl der leer stehenden Wohnungen nicht zurückgehen. All das hat Auswirkungen auf die Stadtentwicklung. Wenn Bevölkerungszahlen stark schrumpfen, gehen auch Einnahmen zurück. Damit beginnt der Kreislauf. Wie lange kann sich eine Kommune noch das Bad, das Theater oder die Straßenbahn leisten? Wenn diese Infra- struktur wegbricht, was passiert dann? Gibt es eine weite Bevölkerungswanderung? Ist es notwendig, in Ballungsgebieten die Infrastruk- tur weiter auszubauen und neue Wohnungen zu errich- ten, die im Förderkreislauf sogar noch Wohngeldzu- schuss erhalten, und auf der anderen Seite mit staatlichen Fördermitteln Infrastruktur zurückgebaut und Wohnungen abgerissen werden? Eigentlich ein Irrsinn der Entwicklung. Um auf all diese Fragen fundamentierte Antworten vorbereiten zu können, ist eine Standortanalyse unum- gänglich. Dazu kann ein städtebaulicher Entwicklungs- bericht ein wichtiger Baustein sein. Die FDP unterstützt deshalb den Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Werner Kuhn (Zingst) (CDU/CSU): Städte in Deutschland sind Orte, in denen die meisten Menschen unseres Landes leben, in denen sich das soziale Leben entfaltet, in denen die Menschen arbeiten und ihre 7660 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 (A) (C) (B) (D) Freizeit verbringen. Unsere Städte sind Orte der Kom- munikation und Integration. Sie stiften Identität. Der Zu- sammenhalt unseres Gemeinwesens hängt vom Wohl unserer Städte ab. Trotz ihres hohen, von allen Seiten gleichermaßen an- erkannten Stellenwertes leiden unsere Städte gegenwär- tig massiv an den Auswirkungen des demographischen Wandels, der Unterfinanzierung, der Stadtschrumpfung und der neuen sozialen Ungleichheiten. Offensichtlich konnte diesen Problemen der Kommu- nalpolitik seitens der rot-grünen Bundesregierung unter dem Druck der Tagesaufgaben nicht rechtzeitig präven- tiv und vorausschauend begegnet werden. Die Orientie- rung auf längere Zeithorizonte, das Zusammenwirken von Kurz- und Langfristigkeit, gerade auch in Bezug auf die Entwicklung unserer Städte, scheinen seit 1998 ei- nem ziemlichen Dilemma zu unterliegen. Nicht ohne Grund wurde 1996 von der CDU-geführ- ten Bundesregierung ein Städtebaulicher Bericht vorge- legt. Dieser Bericht stellte die Städtebaupolitik Deutsch- lands nach der Wiedervereinigung umfassend unter dem Aspekt einer nachhaltigen Entwicklung, vom damaligen Zeitpunkt aus betrachtet, dar. Auf Basis einer realisti- schen Bestandsaufnahme wurden sowohl Bilanz als auch Schlussfolgerungen – Handlungsprinzipien, Konzepte und Instrumente – für die Durchsetzung einer nachhalti- gen Stadtentwicklung gezogen. Aber, bedingt durch gesellschaftlichen Wandel, be- darf auch die Ausgestaltung der Städtebaupolitik einer folgerichtigen Weiterentwicklung. Ziel ist eine nachhal- tige Schritt-für-Schritt-Stadtplanung. Sie muss jederzeit korrigierbar sein. Dafür brauchen wir zuallererst nach ei- ner realistischen Bestandsaufnahme Aussagen über den aktuellen städtebaulichen und regional differenzierten Handlungsbedarf sowie Aussagen über die Wirksamkeit der Instrumente der bisherigen Städtebauförderung. Dazu fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, einen Städtebaulichen Bericht bis zum 31. März 2004 vorzulegen; einen Fortschrittsbe- richt, den es seit 1996 nicht mehr gab. Von besonderer Bedeutung sind hier die gegenwärti- gen und zukünftigen Auswirkungen der demographi- schen Entwicklungen. Insgesamt wird die Bevölke- rungszahl bis 2020 noch leicht über dem Niveau des Jahres 2000 liegen und dann bis 2050 um rund 8,5 Pro- zent schrumpfen. Doch wird sich diese Entwicklung sehr unterschiedlich auf die einzelnen Bundesländer vertei- len. Während in wachstumsstarken Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg der Rückgang insge- samt nur 3 Prozent betragen wird, erreicht er in struktur- schwächeren Ländern wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland Werte von über 20 Prozent. Wenn also regionale Unterschiede fortbestehen, geht es bei der de- mographischen Entwicklung auch um die Verteilung ei- ner schrumpfenden Bevölkerung. Diese Unterschiede sind heute bereits angelegt. Viele Städte in Ost- und Westdeutschland sind in ei- ner Umbruchsituation und auf der Suche nach Strategien ohne Wirtschaftswachstum. In den Nebenzentren des Ruhrgebietes sind zum Bei- spiel Städte wie Duisburg, Dortmund und Bochum durch sinkende Einwohnerzahlen, leer stehende Wohnungen und verlassene Läden gekennzeichnet. Circa 2 Millionen Wohnungen aus den 50er- und 60er-Jahren in NRW ent- sprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es existieren westdeutsche Großstädte, in denen bereits 60 Prozent der Bevölkerung Migranten sind, die es zu integrieren gilt. In den neuen Bundesländern ist die Lage vergleichs- weise viel schlechter. Ein starke Abwanderungsbewe- gung in die alten Länder, es sind besonders die jungen, leistungsfähigen Menschen, die gehen, lassen jene zu- rück, deren Bezüge als Folge von Vorruhestand und jah- relanger Arbeitslosigkeit eine eher trostlose Perspektive bilden. Einkommen bzw. Vermögen und künftige Ren- tenansprüche sind gering. In den Städten droht ein Wie- deranstieg der Altersarmut. Fragen, die sich heute in fast allen ostdeutschen Städ- ten und vielleicht bald auch in westdeutschen Städten stellen, sind: Wie können Stadtväter und -mütter unter diesen Bedingungen ihre Stadt entwickeln? Was fangen die Bürger dieser Stadt an, wenn sie mehrheitlich alt und immer älter werden, zunehmend beschwert von körperli- cher Mühsal und ohne finanzielle Ressourcen ? Hinzu kommt die dramatische Höhe der Wohnungs- leerstände in den neuen Ländern. Bund und Länder hat- ten sich auf gemeinsame Fördermaßnahmen geeinigt, um dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen durch Abriss und Rückbau in Verbindung mit städtebaulicher Aufwertung vom Markt zu nehmen: seit 2001 durch Ent- lastung von Altschulden, seit 2002 durch Zuschüsse im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost. Doch festzu- stellen ist: Der Leerstand hat in den letzen Jahren weiter zugenommen und liegt bei 1,3 Millionen Wohnungen. Die Lage ist so dramatisch, dass Bundesbauminister Manfred Stolpe und damit überhaupt ein Bundesbaumi- nister im letzten Jahr erstmals den Weg zu einem Leer- standskongress gefunden hat. Bund und Länder verfügen über ein umfangreiches Förderinstrumentarium. Aber, passt dessen Ausgestal- tung noch in unsere Zeit? Stehen die Bundesmittel zeit- gerecht zur Verfügung? Werden die einzelnen Förderin- strumente ausreichend verzahnt? Sind die Kriterien für die Förderelemente wie Wohneigentumsbildung flexibel genug? – Nein. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen Instrumente der bisherigen Städtebauförderung – auch im Verhältnis zum Mitteleinsatz – zu treffen. Denn nur so lassen sich die Weichen für effizientere Programme oder Ansatzänderungen stellen. Zu kritisieren ist auch die Vorgehensweise bei Eigen- heimzulage und Altschuldenhilfe. Ursprünglich war sei- tens der Bundesregeirung die vollständige Streichung der Eigenheimzulage geplant. In dem Zusammenhang wurde dem Bundesbauministerium ein Volumen von 25 Prozent der auf den Bund entfallenen Einsparungen zur Aufstockung der Städtebauförderprogramme zuge- billigt. Zusätzlich sollte die Altschuldenhilfe in die Be- günstigung aufgenommen werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 86. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 7661 (A) (C) (B) (D) Im Vermittlungsergebnis wurde die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt, ohne Mittelzuwendung an die Städtebauförderung und Altschuldenhilfe. Dieses Ergeb- nis widerspricht den städtebaulichen Notwendigkeiten und muss bei der Überarbeitung des Bundeshaushalts 2004 aufgefangen werden. Im Vertrauen auf zugesagte Unterstützung durch die Politik haben Wohnungsunter- nehmen und Kommunen Unternehmens- und Stadtent- wicklungskonzepte erarbeitet. Für den Stadtumbau Ost hätte der „Vertrauensbruch“ negative Auswirkungen, für einen Stadtumbau West würden die Mittel fehlen. Vor diesem Hintergrund von Fehlsteuerung und Inef- fizienz im deutschen Städtebau muss der Bericht die ge- forderten Inhalte aufweisen, um Entscheidungsgrundla- gen für die anstehenden Debatten im Deutschen Bundestag bereitzustellen. Dazu gehört auch, aufzuzei- gen, welche städtebaulichen Aufgaben aus Sicht der Bundesregierung für die verschiedenen staatlichen Ebe- nen zukünftig noch bestehen und wie sie erfüllt werden können. Die Bundesregierung wurde bereits 1975 er- sucht, weitere Städtebauliche Berichte vorzulegen, dem sie bis 1996 nachkam. 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344 86. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 15. Januar 2004 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Bosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Si-

    cherheitslage in Deutschland ist ernst und besorgniserre-
    gend. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Bedrohungen
    durch den internationalen Terrorismus als auch ange-
    sichts der steigenden Kriminalitätsrate. Sowohl im Jahre
    2001 als auch im vorvergangenen Jahr ist die Zahl der
    Straftaten gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen.
    Es ist zu befürchten, dass sich dieser Trend im vergange-
    nen Jahr fortgesetzt hat.

    Wenn der moderne Rechtsstaat aus guten Gründen
    das Gewaltmonopol für sich in Anspruch nimmt, dann
    ist es nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht,
    zum Schutze der Bevölkerung vor Kriminalität und Ter-
    rorismus all diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die
    notwendig sind, um Gefahren abzuwehren und Straftaten
    aufzuklären. Ich hoffe, dass wir darüber ebenso wenig
    streiten müssen wie über die Feststellung, dass die Maß-
    nahmen zur Verbrechensbekämpfung geeignet und ver-
    hältnismäßig sein müssen, dass sie aber selbstverständ-
    lich auch rechtsstaatlichen Anforderungen genügen
    müssen.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


    Die DNA-Analyse, also der genetische Fingerab-
    druck, ist nach Ansicht aller Fachleute ein effektives,
    verlässliches und in der Praxis bewährtes Mittel zur Auf-
    klärung von Straftaten, zur Identifizierung und Überfüh-
    rung von Straftätern, aber auch zur Entlastung von Un-
    schuldigen.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Wolfgang Bosbach

    In den USA sind schon Menschen, die mehrere Jahre in
    den Todeszellen gesessen haben, entlassen worden, weil
    sich ihre Unschuld nur durch eine DNA-Analyse heraus-
    stellen konnte. Für die moderne Kriminalistik und für
    eine wirksame Strafverfolgung ist die DNA-Analyse da-
    her unverzichtbar.

    Trotzdem kann sie nach geltendem Recht nur dann er-
    folgen, wenn bereits schwere Straftaten begangen wur-
    den und wenn darüber hinaus prognostiziert werden
    kann, dass gegen den Betroffenen auch zukünftig wegen
    ebenfalls schwerer Straftaten Ermittlungsverfahren an-
    hängig sein werden.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch!)


    Gerade angesichts der überaus positiven Erfahrungen,

    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsinn!)

    die wir – genauer gesagt: die Strafverfolgungsbehörden – in
    den letzten Jahren mit dem Instrument der DNA-Ana-
    lyse gemacht haben, ist es dringend geboten, dieses ef-
    fektive Mittel der Strafverfolgung verstärkt einzusetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sollten die DNA-Analyse zu einer Standardmaß-

    nahme der strafprozessualen erkennungsdienstlichen Be-
    handlung machen, wenn sie zur Aufklärung einer Straf-
    tat geboten ist und wenn aufgrund der Tatumstände
    damit zu rechnen ist, dass der Täter auch zukünftig
    Straftaten begehen wird. Der jetzige Rechtsrahmen ist zu
    eng. Er schränkt die Ermittlungsmöglichkeiten der Poli-
    zei zu stark ein und verursacht bei anonymen Spuren ei-
    nen bürokratischen Aufwand, der zur Wahrung rechts-
    staatlicher Grundsätze nun wirklich nicht notwendig ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit un-

    serem Antrag oft behauptet worden, die Union wolle zu-
    künftig offenbar auch von jedem Ladendieb und
    Schwarzfahrer eine Speichelprobe nehmen.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Völliger Quatsch!)


    Diese Falschbehauptung wird auch durch ständige Wie-
    derholung nicht richtig.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Sie wäre nur dann plausibel, wenn schon heute nach gel-
    tender Rechtslage von jedem Ladendieb und Schwarz-
    fahrer ein klassischer Fingerabdruck genommen werden
    würde. Dem ist nicht so. Jeder, der von der polizeilichen
    Arbeit auch nur ein bisschen Ahnung hat, würde einen
    solchen Blödsinn nie behaupten. Aber was soll dagegen
    sprechen, dass zukünftig auch von solchen Kriminellen
    eine Speichelprobe genommen werden kann, die zwar
    keine besonders schweren Verbrechen begehen, aber
    banden- bzw. gewerbsmäßig handeln oder immer wieder
    rückfällig werden?

    Ein Fall aus der Praxis: Ein x-facher Einbrecher wird
    zum x-ten Mal auf Bewährung verurteilt. Die Polizisten
    kennen ihren Stammkunden genau. Sie sind sich sicher,
    dass er erneut rückfällig wird. Dieser Beschuldigte hatte
    im Rahmen des Ermittlungsverfahrens freiwillig eine
    Speichelprobe abgegeben. Das erkennende Gericht be-
    schließt jedoch in der Hauptverhandlung, dass diese
    Speichelprobe zu vernichten ist; denn – ich zitiere –:
    „Die bloße Möglichkeit, dass er erneut straffällig werden
    könnte, rechtfertigt nicht die Aufnahme der Proben in
    die DNA-Kartei.“

    Angesichts einer solchen Entscheidung muss nicht
    nur jeder Polizist verzweifeln, sie ist auch für jedes Op-
    fer eines solchen Täters bitter. Was spricht denn dage-
    gen, eine Speichelprobe von einem solchen Serientäter
    zu nehmen? Das ist doch nur die geltende Rechtslage.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur durch Gerichtsentscheidung!)


    Aus diesem Grunde wollen wir sie ändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Natürlich gibt es auch Ängste hinsichtlich des Instru-
    ments der DNA-Analyse im Allgemeinen und hinsichtlich
    einer Ausweitung des Anwendungsbereiches im Besonde-
    ren. Solche Besorgnisse muss man sogar dann ernst neh-
    men, wenn sie sachlich unbegründet sind. Ich bestreite
    keineswegs, dass die Entnahme einer Speichelprobe und
    deren Analyse ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
    eines Täters oder eines Verdächtigen ist. Aber ist die An-
    fertigung des berühmten dreigeteilten Lichtbildes und
    die Aufnahme dieses Bildes in die so genannte Verbre-
    cherkartei kein Eingriff von ähnlicher Schwere? Das
    kann für den Betroffenen sogar viel belastender sein als
    eine DNA-Analyse. Meines Wissens hat noch niemand
    gefordert, dass die Polizei zukünftig nur noch bei schwe-
    ren Verbrechen Bilder anfertigen darf und dass der Foto-
    apparat nur dann in Aktion treten darf, wenn zuvor ein
    Richter zugestimmt hat.

    Die molekulargenetische Untersuchung einer Körper-
    spur dient ausschließlich der Identitätsfeststellung, also
    der eindeutigen Zuordnung der Spur zu einer Person
    oder dem eindeutigen Ausschluss einer verdächtigen
    Person, da ihr die Spur nicht zugeordnet werden kann.
    Die immer wieder gerne vorgetragene Behauptung, man
    könne bei dieser Gelegenheit auch Erbanlagen und
    Krankheiten feststellen oder ein Persönlichkeitsprofil
    des Verdächtigen erstellen, ist schlichtweg falsch und
    wird auch durch ständige Wiederholung nicht wahr.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlichtweg richtig!)


    Wer wie Herr Montag diese falsche Behauptung auf-
    stellt, möge von dieser Stelle aus bitte einen einzigen
    Fall nennen – es werden in Deutschland mehrere Hun-
    derttausend DNA-Feststellungen durchgeführt –, bei
    dem ein Institut neben der Zuordnung der Spur zu einer
    Person auch deren Erbanlagen oder Krankheitsbilder
    festgestellt hat.


    (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warten Sie noch zehn Minuten ab!)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Wolfgang Bosbach

    Das ist im Übrigen auch ziemlich sinnlos, weil derje-
    nige, der die Spur untersucht, nicht weiß und nicht wis-
    sen kann, von wem diese Spur eigentlich stammt. Eine
    solche Feststellung ist mit einer DNA-Analyse ebenso
    wenig möglich wie mit dem herkömmlichen Fingerab-
    druck.

    Demjenigen, der die Sorge hat, dass Missbräuche bei
    der DNA-Analyse vorkommen könnten, möchte ich an-
    bieten: Nichts spricht dagegen, eine rechtsmissbräuchli-
    che Anwendung ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
    Darüber können wir sofort einig werden.

    Übrigens wäre ein Missbrauch auch bei der Untersu-
    chung einer Blutprobe möglich, die ein Autofahrer abge-
    ben muss, der betrunken Auto gefahren ist. Was glauben
    Sie, wie viele Informationen man aus einer frischen
    Blutprobe gewinnen kann! Es ist aber noch niemand auf
    die Idee gekommen, die Untersuchung einer Blutprobe
    zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration deswegen
    zu verbieten, weil dabei möglicherweise ein Persönlich-
    keitsprofil des Täters erstellt werden könnte.


    (Gisela Piltz [FDP]: Das ist doch etwas anderes! Sie sollen doch nicht gespeichert werden!)


    Natürlich kostet eine DNA-Analyse auch Geld. Das
    Kostenargument ist aber vor dem Hintergrund nicht
    ernst zu nehmen, dass mit der Durchführung einer DNA-
    Analyse ein großer Ermittlungsaufwand vermieden wer-
    den könnte. Man muss nur einmal ausrechnen, was es
    kostet, wenn Ermittlungsbehörden und Sonderkommis-
    sionen über Monate oder Jahre hinweg arbeiten und der
    gesamte Aufwand möglicherweise zu keinem Ergebnis
    führt und die Untersuchung im Sande verläuft.

    Darüber hinaus ist noch das Argument zu hören, dass
    man durch eine DNA-Analyse zu Unrecht verdächtigt
    werden könnte. Das stimmt. Wenn jemand am Tatort
    zum Beispiel eine Zigarettenkippe mit Speichelresten
    deponiert, die von einem anderen stammt, um die Er-
    mittlungsbehörden in die Irre zu führen, dann kann das
    tatsächlich passieren. Das spricht aber nicht gegen die
    Ausweitung der Anwendung der DNA-Analyse. Denn
    auch beim Nehmen des klassischen Fingerabdrucks kann
    so etwas geschehen, und zwar dann, wenn jemand die
    Zigarettenpackung eines anderen zur Irreführung der
    Strafverfolgungsbehörden in der Nähe des Tatortes de-
    poniert. Mit der gleichen Logik müsste man also die An-
    wendungsbereiche des klassischen Fingerabdrucks ein-
    grenzen.

    Auch eine Ausweitung der Anwendung der DNA-
    Analyse kann nicht die Arbeit von Kriminalisten erset-
    zen; sie macht die Ermittlungsarbeit nicht überflüssig.
    Die DNA-Analyse ist aber ein äußerst wirksames Instru-
    ment zur Aufklärung von Straftaten. Deshalb sollten wir
    der Polizei erlauben, dieses Instrument intensiver als bis-
    her einzusetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sollten außerdem den Richtervorbehalt streichen,
    wenn es um anonyme Spuren geht. Selbst der ehemalige
    Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Jacob, hatte
    hiergegen keine Bedenken.
    Bleiben wir einmal bei dem Beispiel Kippe und Ziga-
    rettenpackung. Wenn am Tatort beides vorgefunden
    wird, dann dürfen die Fingerabdrücke von der Zigaret-
    tenpackung sofort genommen und analysiert werden,
    während eine DNA-Analyse der Speichelreste an der Zi-
    garettenkippe zunächst von einem Richter genehmigt
    werden müsste, obwohl die Person gar nicht bekannt ist.
    Welche Persönlichkeitsrechte können dann eigentlich
    verletzt werden?


    (Christine Lambrecht [SPD]: Was für ein Verständnis ist das! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr seltsam!)


    Es ist zwar richtig, dass wir uns bei den Debatten, die
    wir führen, immer auf die Wahrung der Rechte der Be-
    schuldigten, Angeschuldigten bzw. Angeklagten kon-
    zentrieren. Wir sollten uns aber mindestens ebenso in-
    tensiv einmal damit beschäftigen, wie wir die
    Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserem Land besser
    vor Verbrechen und Verbrechern schützen können. Diese
    Debatte kommt hier regelmäßig zu kurz.


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Da ich sehe, dass sich zumindest Teile der Koalition

    wieder in künstliche Erregungszustände versetzen,

    (Christine Lambrecht [SPD]: Was?)


    möchte ich Ihnen einmal etwas aus der „Mitteldeutschen
    Zeitung“ vorlesen. Der innenpolitische Sprecher der
    SPD-Bundestagsfraktion, Wiefelspütz,


    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist er denn?)

    wird wörtlich zitiert:

    „Bei der DNA-Analyse handelt es sich um eine ge-
    niale Methode, bei der es keine Missbrauchsmög-
    lichkeiten gibt.“

    (Dorothee Mantel [CDU/CSU]: Guter Mann!)

    Er plädierte dafür, sie künftig ohne richterliche Ge-
    nehmigung wie einen normalen Fingerabdruck an-
    zuwenden...

    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Recht hat der Mann!)

    – Guter Mann. –

    Wiefelspütz zufolge sollte die DNA-Analyse nicht
    auf Schwerverbrechen beschränkt bleiben, sondern
    auf jede andere Tat – wie etwa Diebstahl – ausge-
    weitet werden können.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Bravo!)

    Die Methode sei in allen Fällen geeignet. „Wir soll-
    ten das Instrument viel intensiver nutzen als bis-
    her“, sagte der SPD-Politiker.

    (Beifall bei der CDU/CSU – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Guter Mann!)

    Auf unserer Seite steht auch der schleswig-holsteini-

    sche Innenminister Buß, der designierte Vorsitzende der
    Innenministerkonferenz, der vor wenigen Tagen genau






    (A) (C)



    (B) (D)


    Wolfgang Bosbach

    das gesagt hat, was ich heute vorgetragen habe und wo-
    rüber Sie sich, Kollege Montag, erregen. So sehr wir uns
    über diese Unterstützung freuen: Sie ist allerdings
    zwecklos, solange Sie mit beiden Füßen auf der Bremse
    stehen und dadurch verhindern, dass Straftaten aufge-
    klärt und neue Straftaten verhindert werden können.
    Deswegen fordern wir Sie eindringlich auf, unserem An-
    trag zuzustimmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. h.c. Susanne Kastner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Das Wort hat die Bundesministerin Brigitte Zypries.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

    Herren! Ohne Frage ist die DNA-Analyse inzwischen zu
    einer sehr wichtigen und effektiven Ermittlungsmaß-
    nahme bei der Aufklärung von Straftaten geworden.
    Deswegen kann man natürlich die Frage stellen, ob wir
    sie nicht noch umfassender einsetzen wollen, um eventu-
    ell noch bessere Fahndungserfolge zu erzielen.

    Die Antwort auf diese Frage ist aber nicht ganz so
    einfach, wie man meinen könnte, wenn man Ihren An-
    trag liest, meine sehr geehrten Damen und Herren von
    der CDU/CSU. Zum einen, so glaube ich, sollte man
    sich sinnvollerweise einmal klar machen, was nach den
    geltenden Gesetzen inzwischen rechtlich möglich, also
    erlaubt ist und was der Bundestag bereits beschlossen
    hat und in Kürze in Kraft treten wird. Die andere Frage,
    die Sie, Herr Bosbach, ebenfalls schon angesprochen ha-
    ben, lautet, was kriminalpolitisch sinnvoll und verfas-
    sungsrechtlich möglich ist. Die Tatsache, dass wir ge-
    rade bei diesen Eingriffen sehr enge Vorgaben der
    Verhältnismäßigkeit der Verfassung haben, haben Sie in
    Ihrer Rede eben auch zugestanden.

    Die Antworten auf diese Fragen sind nicht ganz ein-
    fach. Das wird auch durch den Antrag deutlich, über den
    wir hier heute diskutieren. Sie schreiben dort zum Bei-
    spiel – das, was ich nun zitiere, haben Sie im Übrigen
    eben wiederholt –:

    Der genetische Fingerabdruck kann gegenwärtig
    nur genommen werden, wenn bereits schwere Straf-
    taten geschehen sind.

    Das ist schlicht falsch;

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    denn Sie müssen natürlich zwischen der DNA-Analyse
    auf der einen Seite und der Zulässigkeit der Speiche-
    rung auf der anderen Seite unterscheiden. Das verfas-
    sungsrechtliche Problem, mit dem wir es zu tun haben,
    ist die Speicherung.

    Bei der Analyse geht es zunächst einmal nur um den
    Abgleich einer Spur am Tatort mit der DNA eines Ver-
    dächtigten. Im Rahmen dieses konkreten Ermittlungsver-
    fahrens darf die DNA-Analyse natürlich auch schon heute
    zur Aufklärung einer Straftat eingesetzt werden, soweit
    die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gewahrt bleibt.


    (Joachim Stünker [SPD]: So ist es!)

    Das heißt, selbst bei Bagatelldelikten, beispielsweise bei
    beleidigenden Briefen, kann angeordnet werden, dass
    von einem konkret Verdächtigten eine DNA-Analyse ge-
    nommen wird. Die Frage ist nur: Dürfen sie die hinterher
    auch speichern? Das ist eine andere Frage, aber nicht für
    die Ermittlung.


    (Joachim Stünker [SPD]: Richtig! Das ist so!)

    Wenn es um die Speicherung geht, ist es in der Tat so

    – da haben Sie Recht –, dass das geltende Recht diese
    nur dann erlaubt, wenn der Täter Straftaten von erhebli-
    cher Bedeutung begangen hat und wenn das eintritt, was
    wir mit Prognose umschreiben, wenn also damit zu rech-
    nen ist, dass er sie auch in Zukunft begehen wird.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Deshalb muss man es ändern!)


    Aufgrund dieser Prognoseentscheidung sind heute
    rund 300 000 Personen in einer Gendatei erfasst. Das ist
    eine nicht ganz kleine Zahl. Der Vergewaltiger, der nach
    der Einschätzung auch in Zukunft wieder vergleichbare
    Straftaten begehen wird, ist dort also gespeichert. Aber
    nicht nur er kann in die Gendatei kommen. Es gibt Straf-
    taten von erheblicher Bedeutung – nicht nur Mord und
    Vergewaltigung, sondern wir haben einen Straftatenkata-
    log mit 41 Straftatbeständen –, bei denen gespeichert
    werden kann. Einbruchdiebstahl, Körperverletzung, ge-
    fährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutz-
    befohlenen oder Vollrausch sind dort beispielsweise
    auch genannt. Die Daten können also bei praktisch allen
    Straftaten ab dem mittleren Kriminalitätsbereich auf-
    wärts gespeichert werden.

    Diesen Katalog haben wir gerade erst erweitert. Am
    1. April dieses Jahres wird das novellierte Sexualstraf-
    recht in Kraft treten. Danach kann jede Straftat gegen die
    sexuelle Selbstbestimmung, völlig unabhängig von der
    Erheblichkeit der Straftat, zur Speicherung des DNA-
    Identifizierungsmusters führen. Erfasst sind ab 1. April
    also bereits die in Ihrem Antrag aufgeführten Exhibitio-
    nisten; das ist völlig unproblematisch. Wenigstens inso-
    weit ist das, was Sie mit Ihrem Antrag fordern, schon
    längst erfüllt. Ganz nebenbei bemerkt: Diese Änderun-
    gen wären längst in Kraft, hätten Sie nicht den Vermitt-
    lungsausschuss angerufen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Wenn Sie nun mit dem Antrag eine weitere Ausdeh-
    nung fordern, dann geht es ganz konkret um die Frage,
    ob die Speicherung eben auch bei jedem noch so gerin-
    gen Bagatelldelikt ermöglicht werden soll. Übrigens
    sind gewerbs- oder bandenmäßig begangene Straftaten
    oder Drogendelikte, deren Einbeziehung Sie auch ange-
    sprochen haben, vom geltenden Recht umfasst. Gucken
    Sie einmal in die Anlage mit den 41 Straftaten.


    (Joachim Stünker [SPD]: Genau!)

    Was also bleibt übrig? – Nicht sehr viel. Bei Taten im

    unteren Bereich der Kriminalität, wie etwa bei wieder-
    holtem Ladendiebstahl, wäre nach geltendem Recht
    nicht zu speichern. Das ist richtig. Aber gerade bei sol-
    chen Taten wird natürlich die Voraussetzung der Prüfung






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bundesministerin Brigitte Zypries

    der Verhältnismäßigkeit besonders bedeutsam. Das
    Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung gefällt
    – sie stammt aus dem Jahr 2001 –, in der ganz klipp und
    klar steht, dass die Feststellung und die Speicherung in
    das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein-
    greift, dass die Verbürgung dieses Rechts auf informatio-
    nelle Selbstbestimmung nur im überwiegenden Interesse
    der Allgemeinheit und unter Wahrung des Grundsatzes
    der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden darf und
    dass die Einschränkung nicht weiter gehen darf, als es
    zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist.
    Das heißt also: Der Gesetzgeber muss eine Abwägung
    vornehmen.

    Insofern ist es nach meiner Meinung richtig, dass wir
    in der Bewertung den genetischen Fingerabdruck nicht
    mit dem konventionellen Fingerabdruck gleichsetzen
    dürfen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob wir von
    dem Fingerabdruck der Fingerkuppe reden oder ob es
    darum geht, dass Körperzellen molekulargenetisch un-
    tersucht werden und der daraus gewonnene genetische
    Fingerabdruck gespeichert wird.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Zum einen ist natürlich das Geschlecht zu bestimmen
    und zum anderen wird von vielen Wissenschaftlern die
    Tatsache bestätigt – die Sie negiert haben –, dass man
    auch Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Zugehörig-
    keit zu bestimmten Ethnien machen kann. Das gilt für
    den Satz, der ermittelt wurde, nicht für den, der nicht er-
    mittelt wurde, aber der natürlich ermittelt werden kann.
    Dabei geht es gar nicht um die Frage, ob wir dies wollen
    oder nicht – wir sind uns ja einig, dass wir das alles nicht
    wollen –, sondern es geht um die Frage: Welche Ent-
    wicklungsmöglichkeiten ergeben sich in der Zukunft bei
    bereits festgestellten Identifizierungsmustern,


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    die wir noch gar nicht in dem Maße überblicken? Das
    muss man einfach im Blick haben, wenn man über die
    Frage redet, welche Daten man heute speichert.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Diese Möglichkeiten, die heute wenigstens teilweise
    schon erkannt sind, realisieren Sie nicht in dem erforder-
    lichen Maße. Deswegen meine ich, dass im Grundsatz
    die Anordnung einer Entnahme oder auch die Untersu-
    chung von DNA-Spuren dem Richter vorbehalten wer-
    den kann. Allerdings – das habe ich schon gesagt – kön-
    nen wir bei den DNA-Spuren, bei denen es sich am
    Tatort um so genannte anonyme Spuren handelt, überle-
    gen, ob wir hier von der richterlichen Anordnung Ab-
    schied nehmen. Ich weiß, es ist noch nicht allzu lange
    her, dass diese Anordnung ins Gesetz aufgenommen
    wurde, aber es gibt immer wieder neue Erkenntnisse.
    Daher sollten wir hierüber in Zukunft durchaus diskutie-
    ren.

    Welche anderen Gründe gibt es noch für eine Erweite-
    rung des Katalogs der Anlasstaten? Die reine Sorge um
    die Sicherheit der Bevölkerung kann es nicht sein. Wenn
    man nämlich so argumentiert, dann müsste man von je-
    dem den genetischen Fingerabdruck nehmen, um so ein
    Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. Das tut keiner
    und das will auch keiner. Das heißt aber nicht, dass die
    Ausweitung der Nutzung der DNA-Analyse für die Zu-
    kunft kategorisch ausgeschlossen wird. Das kann nie-
    mand machen, wenn er die Voraussetzungen für eine sol-
    che Erweiterung ernsthaft an dem Grundsatz der
    Verhältnismäßigkeit ausrichtet. Eine Gesetzesänderung
    kann und wird von der Bundesregierung nur dann auf
    den Weg gebracht werden, wenn sie erforderlich ist und
    der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wirklich einge-
    halten wird. Die entsprechenden Anforderungen habe
    ich genannt.

    Ohne den Nachweis der Erforderlichkeit, der für
    meine Begriffe außer der pauschalen Behauptung, dass
    die Aufklärung dadurch leichter wird, noch nicht er-
    bracht wurde, kann es nicht gehen. Der Hinweis, dass in
    der Vergangenheit Erfolge bei der Verbrechensbekämp-
    fung erzielt wurden, rechtfertigt keine Ausweitung, son-
    dern zeigt nur, dass das geltende Recht funktioniert. Of-
    fensichtlich ist es so, dass die Daten, die bisher
    gespeichert wurden, ausreichen, um bestimmte Strafta-
    ten aufzuklären. Dieser Hinweis reicht also nicht aus. Es
    müssen vielmehr neue Argumente genannt werden, die
    zumindest ich von den Innenpolitikern bisher noch nicht
    gehört habe.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Und Herr Wiefelspütz?)


    – Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Herr
    Wiefelspütz in diesem Interview kein neues Argument
    angeführt. Er hat einfach darauf hingewiesen, dass es
    besser ist, wenn mehr Daten zur Verfügung stehen. Eine
    größere Menge an Daten ist immer besser; das habe ich
    gerade gesagt. Das hat aber nichts mit den verfassungs-
    rechtlichen Anforderungen zu tun. Als Juristen fühlen
    wir uns dem Recht natürlich besonders verbunden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herrn Wiefelspütz erklären wir es auch!)


    Ich meine, dass in diesem sensiblen Bereich der Rechts-
    staat eine Bringschuld hat, wenn er eine Erweiterung der
    Daten anstrebt. Deshalb müssen wir belegen, was wir
    mit dieser Änderung anstreben.

    Der Zeitpunkt, zu dem die Union diesen Antrag ein-
    gebracht hat, ist nicht ganz glücklich gewählt. Ich habe
    schon einmal darauf hingewiesen, dass die Änderungen
    im Sexualstrafrecht Änderungen bei der Möglichkeit der
    Speicherung des genetischen Fingerabdrucks mit sich
    gebracht haben. Sie treten am 1. April dieses Jahres in
    Kraft. Dies bedeutet zum einen eine Erweiterung der
    Speicherungsmöglichkeiten und zum anderen eine Auf-
    nahme des Geschlechts als zu speicherndes Merkmal.
    Diese Forderung von Ihnen ist damit inzwischen über-
    holt.

    Der zweite Punkt, warum ich es nicht für glücklich
    halte, jetzt schon wieder in Aktionismus zu verfallen, ist
    die Tatsache, dass die Justizministerkonferenz, wie Sie






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bundesministerin Brigitte Zypries

    wissen, eine Expertengruppe eingesetzt hat, die die
    Möglichkeiten zur Effektivierung der DNA-Analyse un-
    ter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen soll.
    Lassen Sie uns doch erst einmal abwarten, zu welchem
    Ergebnis diese Gruppe kommt und was auch die Länder
    für Vorstellungen haben. Ganz nebenbei ist dies auch
    eine Frage der Kosten, die die Länder dann tragen müs-
    sen; denn die Untersuchung und Speicherung ist nicht
    gerade kostengünstig.

    Wenn wir uns über dieses wichtige Thema der Erwei-
    terung der Gendatei Gedanken machen, dann müssen
    wir das gründlich und ausgewogen tun. Wir müssen die
    berechtigten Interessen der Strafverfolgung auf der einen
    Seite und die grundrechtlichen und rechtsstaatlichen An-
    forderungen auf der anderen Seite berücksichtigen, die
    solch sensible Maßnahmen erfordern. Nicht alles, was
    technisch machbar ist und vielleicht auf den ersten Blick
    gut ankommt, ist tatsächlich und vor allem auch rechts-
    staatlich geboten.

    Mich stört ein wenig die Neigung zu Allmachtsfanta-
    sien bei der Kriminalitätsbekämpfung: Wenn uns nur
    alle Daten zur Verfügung stehen, dann können wir alle
    Straftaten aufklären.


    (Wolfgang Bosbach [CDU/CSU]: Das hat doch keiner gesagt!)


    Dass das nicht stimmt, wissen ja auch Sie. Deswegen
    sollten wir solchen Allmachtsfantasien keinen Vorschub
    dadurch leisten, dass wir Forderungen nach einer Aus-
    weitung der Gendateien aufstellen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)