Protokoll:
14104

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 14

  • date_rangeSitzungsnummer: 104

  • date_rangeDatum: 17. Mai 2000

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:09 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit Schwerbehinderter) . . . . 9731 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9731 B Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 9732 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9732 B Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9733 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9733 B Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9733 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9733 D Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9734 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9734 B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 9734 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9734 C Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9734 D Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9734 D Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9735 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9745 A Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9735 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9735 B Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9735 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9735 D Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9736 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9736 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . 9736 B Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9736 B Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9736 C Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9736 C Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9736 D Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9737 A Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9737 A Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9737 A Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 9737 B Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 9737 B Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . 9737 C Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . 9737 C Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . 9737 D Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . 9738 A Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 A Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . 9738 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 14/3340) . . . . 9738 C Weitere Förderung des Aufbaus des regionalen Netzwerkes im Rahmen des Inno-Regio-Pro- gramms nach der zweijährigen Anschubfinan- zierung MdlAnfr 1, 2 Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 D, 9739 A ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 D, 97839 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . 9739 C Plenarprotokoll 14/104 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 104. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 I n h a l t : Einsparungen von 200 Millionen DM durch Ei- genbewirtschaftung in Bereichen des BMVg MdlAnfr 3 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . . 9740 A ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . . 9740 C Vorzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zu- kunft der Bundeswehr“ MdlAnfr 4 Werner Siemann CDU/CSU Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . . 9740 D Verbleib des Sitzes der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) in Bonn MdlAnfr 5, 6 Norbert Röttgen CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . 9741 A, C ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9741 A, D Versetzung des ehemaligen Mitarbeiters des Presse- und Informationsamtes der Bundesregie- rung und Autors des Theaterstücks „Glatzer oder der hektische Stillstand“ nach Bonn MdlAnfr 7, 8 Uwe Hiksch PDS Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK . . 9742 D, 9743 A ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 A Haltung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter und Autor des Theaterstücks „Glatzer oder der hektische Stillstand“ MdlAnfr 9, 10 Dr. Winfried Wolf PDS Antw StSekr Uwe-Karsten Heyke BK . 9743 D, 9744 C ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . 9744 A, C ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 A Haltung der Bundesregierung zum geplanten Gipfeltreffen der Präsidenten von Südkorea und Nordkorea MdlAnfr 11 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . . . 9745 B ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . 9745 C Verhinderung der Einführung von Einzelhaft für politische Gefangene in der Türkei MdlAnfr 12, 13 Heidi Lippmann PDS Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . .9746 A, C ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . .9746 A, D Auswirkungen der Einführung von Einzelhaft- zellen für politische Gefangene in der Türkei auf den geplanten EU-Beitritt MdlAnfr 14, 15 Carsten Hübner PDS Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . .9747 A, C ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . 9747 C Zugänglichkeit der Stasi-Unterlagen aus den USA („Rosenholz“-Unterlagen) MdlAnfr 16, 17 Sylvia Bonitz CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .9748 A, B ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9748 C Entwicklung der Kriminalität an der deutsch- tschechischen Grenze MdlAnfr 18 Klaus Hofbauer CDU/CSU Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 9749 D ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 9750 B Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes be- züglich der Generalklausel für eine Mitbestim- mung des Betriebsrates sowie die Bildung von Betriebsräten in Kleinunternehmen und Hand- werksbetrieben MdlAnfr 37, 38 Hans-Joachim Otto F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . .9751 B, C ZusFr Hans-Joachim Otto F.D.P. . . . . . . . . . . 9751 C Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere des Wahlverfahrens MdlAnfr 33, 34 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 9751 D, 9752 A ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 9752 B Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretun- gen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 III MdlAnfr 35, 36 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 9752 C, 9753 A ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . . . . . . . . . . . . 9752 C, 9753 B Freistellung von ehrenamtlich, insbesondere bei der freiwilligen Feuerwehr Tätigen von der Sozialversicherungspflicht MdlAnfr 39 Hartmut Koschyk CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . 9753 C ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 9753 D Pflichtführerschein für Segelboote auf Bun- deswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpom- mern und Brandenburg; Unglücksfälle MdlAnfr 42, 43 Renate Blank CDU/CSU Antw PStSekr Kurt Bodewig BMVBW 9754 C, 9755 C ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . 9754 D, 9755 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9755 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9757 A Anlage 2 Vorlage eines Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen MdlAnfr 19, 20 Dr. Ilja Seifert PDS Antw PStSekr Prof. Dr. Eckhart Pick BMJ ...... 9747 C Anlage 3 Änderung des § 651a Abs. 4 BGB betr. die Weitergabe nachgewiesener Mehrkosten an Kunden durch Reiseveranstalter MdlAnfr 21, 22 Ernst Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Prof. Dr. Eckhart Pick BMJ ...... 9758 A Anlage 4 Anwendung des EU-Richtlinienentwurfs zur Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; Schließung von Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung, insbesondere in Bremen MdlAnfr 23, 24 Bernd Neumann CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF ....................... 9758 C Anlage 5 Einzahlungen von Bundesunternehmen in die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu- kunft“ MdlAnfr 25, 26 Dietrich Austermann CDU/CSU Antw PStSekr Karl Diller BMF ....................... 9759 B Anlage 6 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes MdlAnfr 31, 32 Dr. Heinrich Leonhard Kolb F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 9759 C Anlage 7 Wegfall der Förderung aus der Ausgleichsab- gabe für Plätze von Behinderten in Wohnhei- men und Werkstätten für Behinderte MdlAnfr 40, 41 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 9759 D Anlage 8 Wirksamkeit der im Rahmen der neuen Ener- gieeinsparverordnung beabsichtigten Kosten- ersparnis für die Mieter; Entlastung der Woh- nungsunternehmen im Osten von Altschulden MdlAnfr 44, 45 Christine Ostrowski PDS Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW ..... 9760 A Anlage 9 Aus der Weltausstellung EXPO 2000 erwarte- tes Defizit; Berechnungsgrundlage MdlAnfr 27, 28 Gudrun Kopp F.D.P. Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .......... 9760 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 Parl. Staatssekretär Kurt Bodewig 9755 (C) (D) (A) (B) Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9757 (C) (D) Behrendt, Wolfgang SPD 17.05.2000** Böttcher, Maritta PDS 17.05.2000 Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 17.05.2000** Klaus Dreßler, Rudolf SPD 17.05.2000 Dr. Dückert Thea BÜNDNIS 90/ 17.05.2000 DIE GRÜNEN Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 17.05.2000 DIE GRÜNEN Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 17.05.2000 Joseph DIE GRÜNEN Gebhardt, Fred PDS 17.05.2000 Haack (Extertal), SPD 17.05.2000* Karl-Hermann Dr. Hornhues, CDU/CSU 17.05.2000 Karl-Heinz Hornung, Siegfried CDU/CSU 17.05.2000* Imhof, Barbara SPD 17.05.2000 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.05.2000 Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 17.05.2000 Angelika DIE GRÜNEN Dr. Lamers (Heidelberg), CDU/CSU 17.05.2000*** Karl A. Lamp, Helmut CDU/CSU 17.05.2000 Müller (Berlin), PDS 17.05.2000 Manfred Neumann (Gotha), SPD 17.05.2000* Gerhard Pieper, Cornelia F.D.P. 17.05.2000 Reiche, Katherina CDU/CSU 17.05.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 17.05.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 17.05.2000 Scheffler, Siegfried SPD 17.05.2000 Steen, Antje-Marie SPD 17.05.2000 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 17.05.2000 Welt, Jochen SPD 17.05.2000 Zierer, Benno CDU/CSU 17.05.2000*** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Prof. Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Druck- sache 14/3340, Fragen 19 und 20) Mit welchen Ergebnissen wurde am 10. Mai 2000 eine Bera- tung der Bundesministerin der Frau Prof. Dr. Herta Däubler- Gmelin und des Beauftragten der Bundesregierung für die Be- lange der Behinderten, Herrn Karl Hermann Haack, zu einem Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen durchge- führt? Wann ist mit der Vorlage eines Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen zu rechnen, und inwiefern wurde zwischen den Teilnehmern der Beratung Einverständnis darüber erzielt, dass ein solches Gesetz als Artikelgesetz mit konkreten Regelungen für verschiedene Bereiche (Zivilrecht, Baurecht, Per- sonenbeförderungsrecht etc.) mit klaren Regelungen zur Verhin- derung und Ahndung von Diskriminierungen und mit der Veran- kerung eines Verbandsklagerechts vorgelegt werden soll? Zu Frage 19: Bei dem Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten, Herrn MdB Karl Hermann Haack, am 10. Mai 2000, han- delte es sich um ein in regelmäßigen Zeitabständen übli- ches Treffen zwischen der Bundesministerin der Justiz und dem Behindertenbeauftragten zur gegenseitigen In- formation über aktuelle Themen. Ich kann Ihnen versi- chern, dass das Bundesministerium der Justiz den Behin- dertenbeauftragten in seinen wichtigen Aufgaben unter- stützt. Zu Frage 20: Das Bundesministerium der Justiz arbeitet zur Zeit an einem Gesetzentwurf, der die Diskriminierungsverbote des Artikel 3 Abs. 3 GG in das Zivilrecht umsetzt. Darü- ber hinaus gehört es im Rahmen seiner Ressortzuständig- keit nicht zu den Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz, spezifische Gesetze für Behinderte zu erarbeiten. entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (A) (B) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Prof. Dr. Eckhart Pick auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 14/3340, Fragen 21 und 22): Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen, dass mittelständische Reiseveranstalter Preissteigerungen aufgrund der Euro-Schwäche von bis zu 25 Prozent hinnehmen müssen, weil die Weitergabe von Preiserhöhungen über die nach § 651a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zulässigen 5 Prozent hinaus an die Kunden nicht möglich ist? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des § 651a Abs. 4 BGB, sodass nachgewiesene Mehrkosten an Kunden wei- tergegeben werden können? Zu Frage 21: Den zulässigen Umfang einer Preiserhöhung legt nicht § 651a Abs. 4, sondern § 651a Abs. 3 BGB fest. Nach die- ser Vorschrift kann der Reiseveranstalter den Reisepreis überhaupt nur unter ganz bestimmten Bedingungen er- höhen, insbesondere soweit dies im Reisevertrag genau vereinbart und mit einer Erhöhung der Beförderungskos- ten oder bestimmter Gebühren begründet ist. Diese Vor- schrift des deutschen Reisevertragsrechts entspricht wört- lich dem Artikel 4 Abs. 4 Buchstabe a der Pauschalreise- richtlinie der EU und wird deshalb nicht geändert werden können. Der von Ihnen angesprochene § 651a Abs. 4 Satz 2 BGB legt fest, dass der Reisende bei einer – nach § 651a Abs. 3 BGB zulässigen Preiserhöhung um mehr als 5 Prozent von dem Vertrag zurücktreten kann. § 651a Abs. 4 BGB steht also einer Umlegung erhöhter Kosten nicht entgegen, auch wenn sie 5 Prozent übersteigen – nur kann sich der Reisende in diesem Fall der Weitergabe der Preiserhöhung durch einen Rücktritt vom Vertrag entzie- hen. Auch ein solches Rücktrittsrecht des Reisenden ist EU-rechtlich vorgeschrieben, und zwar durch Artikel 4 Abs. 5 der – bereits erwähnten – Pauschalreiserichtlinie. Allerdings legt die Richtlinie keinen präzisen Prozentsatz fest; sie bestimmt vielmehr, dass der Reisende die Mög- lichkeit haben muss, dann von dem Vertrag zurückzutre- ten, wenn der Reiseveranstalter eine „erhebliche Ände- rung“ vornimmt. Was darunter zu verstehen ist, hat der deutsche Gesetzgeber seinerzeit mit 5 Prozent des Reise- preises konkretisiert. Schon vor der Richtlinienumset- zung hatte die Rechtsprechung Preiserhöhungen, mit de- nen sich der Unternehmer von dem fest vereinbarten Rei- sepreis wieder lösen wollte, nur zugelassen, wenn der Reisende zum Ausgleich ein Vertragslösungsrecht erhält, falls die Preiserhöhung 5 Prozent übersteigt. Dieses Lö- sungsrecht wird man dem Reisenden, der den Preis schließlich auch bezahlen muss, wenn die Kosten des Rei- severanstalters sinken, kaum entziehen oder wesentlich erschweren können. Zu Frage Nr. 22: Um dem Reiseveranstalter eine Weitergabe erhöhter Kosten zu ermöglichen, müssten der eingangs erwähnte § 651a Abs. 3 BGB und ergänzend auch § 11 Nr. 1 des AGB-Gesetzes geändert werden. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass § 651a Abs. 3 BGB der EU-Pauschal- reiserichtlinie entspricht und daher nicht geändert werden kann. Nach § 11 Nr. 1 des AGB-Gesetzes sind Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam, die Preiserhöhungen für Leistungen vorsehen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen. Wollte man diese Vorschrift ändern, müsste man allerdings wiederum EU-rechtliche Vorgaben beachten: Nach der Richtlinie 93/13/EG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucher- verträgen würde ein weitergehendes Recht des Unterneh- mers, den Preis zu erhöhen, ebenfalls voraussetzen, dass der Verbraucher dann die Möglichkeit hat, vom Vertrag zurückzutreten. Aus diesem Grund wird man das Rück- trittsrecht des Reisenden in § 651a Abs. 4 Satz 2 BGB kaum nennenswert entschärfen können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Bernd Neumann (CDU/CSU) (Drucksa- che 14/3340, Fragen 23 und 24) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Entwurf ei-ner Richtlinie der Europäischen Kommission zur Änderung derRichtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Be-ziehungen zwischen Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unter-nehmen vom 29. Dezember 1999 auch auf den öffentlich-rechtli-chen Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland zutrifft, undwenn ja, welche Konsequenzen ergäben sich hieraus? Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, im Zusammen-hang mit dem Strukturrahmenkonzept Bundesfinanzverwaltungdiverse Dienststellen zu schließen, und welche Einrichtungen imLand Bremen werden hiervon betroffen sein? Zu Frage 23: Mit der von der Europäischen Kommission vorge- schlagenen Änderung der so genannten „Transparenz- richtlinien“ sollen besondere Buchführungspflichten ein- geführt werden für solche Unternehmen, die sowohl „Dienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse“ gemäßArtikel 86Absatz 2 des EG-Vertrages wahrnehmen als auch imWettbewerbmit anderenUnternehmen stehen. Die Mitgliedstaaten sollen zu diesem Zweck verpflichtet werden, zu gewährleisten, dass die betroffenen Unterneh- men Geschäftsvorgänge, Erlöse und Aufwendungen der jeweiligen Geschäftsbereiche in getrennten Büchern se- parat erfassen. Die Bundesregierung hat den Entwurf in mehreren Stellungnahmen – zuletzt im Februar 2000 – ge- genüber der EU als unverhältnismäßig abgelehnt. Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland über ihre Tätigkeit im öffentlichen Auftrag hinaus auch gewerbliche Aktivitäten verfolgen, würde die Kommission diese Verpflichtung zur getrennten Buch- führung auch auf Rundfunkanstalten beziehen. Die Bun- desregierung weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass die Bestimmung der Reichweite des Auf- trages im Bereich des öffentlichen Rundfunks ebenso im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt wie die Festlegung des jeweiligen Finanzierungssystems. An diesen Rahmen ist die Europäische Kommission – ungeachtet ihrer Zustän- digkeit für die Kontrolle staatlicher Beihilfen – grundsätz- lich gebunden. Das ergibt sich auch aus dem so genann- ten „Amsterdamer Protokoll“ über den öffentlich-rechtli- chen Rundfunk in den Mitgliedstaaten, das gemäß Artikel 311 Bestandteil des EG-Vertrages ist. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9758 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 24: Die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen hat zur Realisierung des vom Ressort zu erbringenden Bei- trags zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf sich abzeichnende Aufgabenveränderungen insbesondere durch die EU-Osterweiterung zum 1. Februar 2000 das Projekt „Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung“ eingerichtet. Das Bundesministerium der Finanzen wird mit einem Lenkungsausschuss auf Abteilungsleiterebene und einer abteilungsübergreifenden Projektleitung auf Unterabteilungsleiterebene bis Ende 2000 in mehreren Zwischenschritten Konzeptionen zu den einzelnen Ver- waltungs- und Funktionalbereichen entwickeln. Grundla- gen für die derzeitigen Überlegungen sind die im Struk- turrahmenkonzept enthaltenen Empfehlungen der „Ar- beitsgruppe Strukturplanung Bundesfinanzverwaltung (AGS)“ und die Finanzplanungsdaten. Im derzeitigen Planungsstadium können noch keine Aussagen getroffen werden, in welchem Umfang struktu- relle Veränderungen bei den Dienststellen der Bundesfi- nanzverwaltung im Bundesland Bremen erforderlich wer- den. Standortvorschläge liegen noch nicht vor. Erste konkrete Vorstellungen des Bundesministeriums der Finanzen zu den Strukturveränderungen unter Einbe- ziehung von Standortaspekten, insbesondere auf der Ebene der Hauptzollämter, Hauptzollämter für Prüfun- gen, Zollfahndungsämter und der Bildungseinrichtungen werden nach der derzeitigen Planung im Sommer dieses Jahres vorliegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3340, Fragen 25 und 26): In welcher Höhe und mit welchen Teilbeträgen sollen nach Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen Bundesun- ternehmen zugunsten des Bundesanteils in die Stiftung „Erinnern, Verantwortung und Zukunft“ einzahlen? Welche Bundesunternehmen betrifft dies? Zu Frage 25: Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ betei- ligen sich die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und der Bund mit einem Anteil in Höhe von je 5 Milliar- den DM an der Stiftung. Der Beitrag des Bundes umfasst nach § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Entwurfs auch die Beiträge von Unternehmen, soweit der Bund Alleineigentümer oder mehrheitlich an diesen beteiligt ist. Zu Frage 26: Nach derzeitigem Stand werden sich die Unternehmen Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Deutsche Bahn AG, die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank mit einem Gesamtbetrag in Höhe von über 400 Millionen DM an dem Bundesanteil beteiligen. Das Bundesministerium der Finanzen hat entsprechende Gespräche mit den Unternehmensvorständen geführt, die mittlerweile abgeschlossen sind. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich Leonhard Kolb (F.D.P.) (Drucksache 14/3340, Fragen 31 und 32): Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, und wann ist mit ei- nem ersten Entwurf zu rechnen? Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungs- gesetzes die Änderung des Betriebsbegriffes in einen offenen Tat- bestand, sodass eine räumliche Verbundenheit von Arbeitsplätzen oder Arbeitsstätten, die soziale Verbundenheit sowie insbesondere miteinander verknüpfte Arbeitsabläufe und der darauf beruhende Tätigkeitszusammenhang einen Betrieb ausmachen? Zu Frage 31: Entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom 20. Ok- tober 1998 plant die Bundesregierung die Reform des Be- triebsverfassungsgesetzes. Ein Referentenentwurf soll im Herbst dieses Jahres vorliegen. Zu Frage 32: Umstrukturierungen und Restrukturierungen von Un- ternehmen und Betrieben werden immer mehr zu einem Schwerpunkt wirtschaftlich-unternehmerischen Han- delns. Für die daraus entstehenden vielfältigen Organisa- tionsformen hat sich die Orientierung der Betriebsräte an dem bestehenden Betriebsbegriff als zu starr erwiesen. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll hier Ab- hilfe leisten. Auf welchem Weg dieses Ziel erreicht wer- den soll, steht derzeit noch nicht fest. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU) (Drucksache 14/3340, Fragen 40 und 41): Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, in den nächsten drei Jahren keine Förderung aus der Ausgleichsabgabe für Plätze in Wohnheimen und Werkstätten für Behinderte vorzusehen? Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass schon vor der geplanten Änderung des Schwerbehindertengesetzes die Ablehnungen von Anträgen zur Neubauförderung von Werkstät- ten und Wohnstätten damit begründet werden, dass in der zur No- vellierung anstehenden Ausgleichsabgabeverordnung der Förder- schwerpunkt auf die Eingliederung in den allgemeinen Arbeits- markt absolut Vorrang hat? Zu Frage 40: Nein. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial- ordnung wird sich aus der investiven Projektförderung nicht zurückziehen. Auch künftig wird aus dem Aus- gleichsfonds eine Projektförderung erfolgen. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9759 (C) (D) (A) (B) Zu Frage 41: Nein. Bis heute sind alle vorgelegten Anträge zur För- derung von Werk- und Wohnstätten für Behinderte posi- tiv beschieden worden. Ablehnungen sind bisher nicht er- folgt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa- che 14/3340, Fragen 44 und 45 ): In welcher Weise hat die Bundesregierung bei der neuen Ener-gieeinsparverordnung berücksichtigt, dass die durch die Verord-nung beabsichtigte Kostenersparnis für die Mieter durch die Mo-dernisierungsumlage sowie durch Erhöhung der spezifischenKosten pro gelieferter Energie-Einheit nicht „hinterrücks“ wiederaufgehoben wird? Hält die Bundesregierung auch nach der öffentlichen An-hörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und den dort geäußerten Forderungen der Wohnungs-wirtschaft, der Verbände, Banken und Kommunen nach sofortigerfinanzieller Entlastung der Wohnungsunternehmen im Osten vonAltschulden an der offenbar vom Bundesministerium der Finan-zen (BMF) eingenommenen ablehnenden Haltung fest, und trifftinsbesondere die Aussage eines Sprechers des BMF zu, solcheWünsche seien unrealistisch und stünden offenbar im Zusam-menhang mit den erwarteten Mehreinnahmen aus der Versteige-rung von Mobilfunkfrequenzen (DIE WELT, 9. Mai 2000)? Zu Frage 44: Ziel der künftigen Energieeinsparverordnung ist die Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich sowie die Reduktion der damit verbundenen Emissionen. Die Senkung bzw. Stabilisierung der Heiz- und Warmwasser- kosten für den einzelnen Bürger ist ein mittelbarer Effekt der durch die Verordnung erreichten Energieeinsparung. Das Energieeinsparungsgesetz, auf dessen Grundlage die Verordnung erlassen werden soll, schreibt vor, dass nur solche Anforderungen gestellt werden dürfen, die „nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar“ sind; Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn „generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch eintretende Einsparungen erwirtschaftet werden können“. Bei den Anforderungen im Entwurf der Energieein- sparverordnung, die im Falle einer Modernisierung zu be- achten sind, sowie bei den wenigen Fällen, in denen die Verordnung selbst Modernisierungspflichten begründet, wurde die Einhaltung des vorgenannten Wirtschaftlich- keitsgebots nachgewiesen; diese Maßnahmen sind beson- ders wirtschaftlich. In Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften über die Miethöhe und der dazu erfolgten Rechtssprechung ist damit gewährleistet, dass auch für den Mieter keine unvertretbaren Erhöhungen der Wohn- kosten ausgelöst werden; in der Regel wird die Verord- nung eher zu einer Senkung der Warmmiete beitragen. In jedem Falle dämpft die Verordnung aber auch für den Mieter die Auswirkungen etwaiger Energiepreissteige- rungen, weil alle verordnungsbedingten Modernisierun- gen mit einer deutlichen Senkung des Energiebedarfs ver- bunden sind. Zu Frage 45: Entsprechende Aussagen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache 14/3340, Fragen 27 und 28): Auf welche aktuelle Höhe beziffert die Bundesregierung das zu erwartende Defizit zulasten von Bund, Ländern und Gemein- den aus der Weltausstellung EXPO 2000? Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht dieses Staatsdefi- zit? Zu Frage 27: Die EXPO 2000 Hannover GmbH weist in ihrer aktu- ellen Gesamtplanung ein Defizit von knapp 400 Milli- onen DM aus. Zunächst wird zur Deckung dieses voraus- sichtlichen Fehlbetrags das Stammkapital der Gesell- schaft in Höhe von 100 Millionen DM verzehrt, woran der Bund mit 40 Prozent, das Land Niedersachsen mit 30 Pro- zent, die Wirtschaft mit 20 Prozent und die lokalen Ge- bietskörperschaften mit 10 Prozent beteiligt sind. Die Bundesregierung wird den verbleibenden Fehlbetrag bis zu 300 Millionen DM gemeinsam mit der niedersächsi- schen Landesregierung je zur Hälfte decken. Zu Frage 28: Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertags der EXPO 2000 Hannover GmbH legt die Geschäftsführung jeweils bis Mitte eines jeden Jahres eine Fortschreibung der Wirtschaftsplanung 1994–2001 sowie einen Wirt- schaftsplan für das folgende Jahr vor. Diese Planung wird nach Prüfung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft von der Gesellschafterversammlung gebilligt. In der Fort- schreibung der Planung sind alle Risiken und Chancen berücksichtigt, die für die Geschäftsführung und den Auf- sichtsrat aktuell erkennbar sind. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9760 (C) (D) (A) (B) Druck: MuK. Medien-und Kommunikations GmbH, Berlin
Gesamtes Protokol
Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410400000
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich begrüße Sie. Ich begrüße auch unsere
Gäste auf der Tribüne. Ich eröffne die Sitzung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundes-
minister für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike Mascher.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410400100
Mit dem Gesetz-
entwurf sollen die Chancengleichheit schwerbehinderter
Menschen im Arbeits- und Berufsleben verbessert und die
Arbeitslosigkeit schnellstmöglich und auch nachhaltig
abgebaut werden. Wir wollen damit einen Beitrag leisten,
den Verfassungsauftrag unseres Grundgesetzes zu erfül-
len, sich aktiv um die Integration von Menschen mit Be-
hinderungen in Arbeit und Beruf zu bemühen. Wie Sie
wissen, verpflichtet das Schwerbehindertengesetz bisher
alle Arbeitgeber mit 16 und mehr Arbeitsplätzen, auf min-
destens 6 Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu
beschäftigen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt,
muss derzeit für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Aus-
gleichsabgabe von 200 DM pro Monat entrichten. Gleich-
wohl sind nach den Daten von Oktober 1998 von den ins-
gesamt 188 645 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern
nur 23 400 ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen.
Rund 22 000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, etwa
38,4 Prozent, haben pflichtwidrig keinen einzigen
Schwerbehinderten beschäftigt. Im Ergebnis lag die
tatsächliche Beschäftigungsquote nur noch bei 3,8 Pro-
zent; 3,4 Prozent bei den privaten Arbeitgebern und
5,3 Prozent bei den öffentlichen Arbeitgebern.

Wir haben seit August letzten Jahres Gespräche mit Ar-
beitgebern, Gewerkschaften und Behindertenverbänden
sowie anderen Beteiligten aufgenommen, um im Dialog
der Betroffenen möglichst gemeinsame Lösungen zu fin-

den. Das ist uns selbst bei der so schwierigen Frage der
Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe gelun-
gen. Hier haben wir einen Konsens erzielt. Nach der
Überzeugung aller Beteiligten ist neben der nicht ausrei-
chenden Motivation, der Scheu der Arbeitgeber, Schwer-
behinderte zu beschäftigen, auch die nicht mehr hinrei-
chend ausgebildete Anreizfunktion der Ausgleichsabgabe
wesentliche Ursache für die seit Jahren rückläufige Be-
schäftigungsquote Schwerbehinderter.

Wir sehen deshalb einen differenzierten Ansatz vor, ein
gestaffeltes System der Ausgleichsabgabe je nach Grad
der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht für alle Ar-
beitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht höchst unzurei-
chend oder überhaupt nicht nachkommen. Diese Arbeit-
geber haben über 80 Prozent der unbesetzten Pflichtplätze
zu verantworten. Hier soll über eine deutlich höhere pro-
gressiv ausgestaltete Ausgleichsabgabe das Interesse an
der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter
nachhaltig erhöht werden. Die Arbeitgeberseite hat für
eine Senkung der Beschäftigungsquote immer wieder mit
dem Argument geworben, die Arbeitgeber könnten nur für
das Erfüllen einer realistischen Beschäftigungspflicht-
quote gewonnen werden. Wir wollen diese neue Bereit-
schaft der Arbeitgeber testen. Wir nehmen die Pflicht-
quote auf 5 Prozent zurück, knüpfen die dauerhafte
Zurücknahme aber an eine Bedingung: Wird die Zahl der
arbeitslosen Schwerbehinderten nicht bis zum Okto-
ber 2002 um rund 50 000 abgebaut, steigt die Pflichtquote
ab 1. Januar 2003 wieder auf 6 Prozent.

Mindestens genauso wichtig wie die Verbesserung des
Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsab-
gabe ist die Realisierung und Sicherung der Beschäfti-
gung im Einzelfall. Wir wollen deswegen die Beteili-
gungsrechte der Vertretungen der Schwerbehinderten
stärken. Wir wollen durch die Schaffung kompetenter
Stellen bei den Arbeitsämtern eine bessere Eingliederung
Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt erreichen. Wir
wollen in allen Arbeitsämtern eine besondere Stelle für
die Vermittlung Schwerbehinderter einrichten. Diese
Stellen sollen mehr als bisher Arbeitgeber umfas-
send beraten, ihnen Fördermöglichkeiten aufzeigen und
ihnen insbesondere geeignete arbeitssuchende Schwer-
behinderte vorschlagen. Das bedeutet, dass für solche

9731


(C)



(D)



(A)



(B)


104. Sitzung

Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000

Beginn: 13.00 Uhr

Schwerbehinderten frühzeitig betriebsnahe Qualifizie-
rungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, um deren
Einstellungschancen zu verbessern.

Als problematisch hat es sich in der Vergangenheit er-
wiesen, dass die Arbeitgeber zwei Anträge auf Förderung
stellen mussten. Wir wollen die Förderung in das SGB III
integrieren. Die Arbeitgeber werden künftig nur noch ei-
nen Antrag auf Eingliederungs- oder Ausbildungszu-
schüsse stellen müssen. Hierfür werden der Bundesanstalt
für Arbeit deutlich mehr Mittel aus dem Ausgleichsfonds
zur Verfügung gestellt werden.

Zur Unterstützung der Arbeitsämter sollen Integrati-
onsfachdienste, die es schon bei den Hauptfürsorgestellen
gibt, zur Vermittlung besonders betroffener Schwerbehin-
derter eingerichtet werden. Hier soll ein Ansprechpartner
für die Arbeitgeber geschaffen werden. Ein Dienst soll für
Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestellen tätig wer-
den. Ein weiteres wichtiges Instrument ist für uns die För-
derung von Integrationsprojekten, wie Integrationsfir-
men, die schon modellhaft erprobt worden sind und mit
denen gute Erfahrungen gemacht worden sind. Ich
glaube, dass wir mit diesem Instrumentarium das an-
spruchsvolle Ziel erreichen können.

Ich sage ausdrücklich: Die Besorgnis, dass der bisher
mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds geförderte Bau und
die Erweiterung von Werkstätten für Behinderte durch
diese neue Schwerpunktsetzung beeinträchtigt werden
könnten, ist ungerechtfertigt. Nach wie vor können Bau
und Erweiterung von Werkstätten für Behinderte geför-
dert werden, und zwar im Rahmen des Verfahrens, das
alle kennen. Die Besorgnis, die von verschiedenen Seiten
geäußert worden ist, ist ausgeräumt und hat sich nach Ge-
sprächen mit Vertretern der Spitzenverbände der Behin-
derten inzwischen in Zustimmung dieser Verbände ge-
wandelt.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410400200
Ich danke Ihnen,
Frau Staatssekretärin. Ich bitte, zunächst Fragen zu dem
Themenbereich zu stellen, der hier angesprochen wurde.
Zunächst Frau Kollegin Silvia Schmidt.


Silvia Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1410400300
Frau Staatssekretä-
rin, könnten Sie das letztgenannte Problem der Förderung
von Werkstätten für Behinderte – Sie wissen, die Be-
fürchtungen der Verbände und Vereine sind an uns deut-
lich herangetragen worden – noch etwas konkretisieren,
um die bestehenden Befürchtungen gänzlich aus dem
Weg zu räumen?

Noch eine weitere Frage: Was verspricht sich die Bun-
desregierung selber von der Senkung der Pflichtquote von
6 Prozent auf 5 Prozent?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410400400
Zu der Sorge um
die schlechtere Förderung des Baus und der Erweiterung
der Werkstätten für Behinderte möchte ich sagen, dass
durch den von uns vorgelegten Gesetzentwurf die bishe-
rigen Fördermöglichkeiten überhaupt nicht eingeschränkt

werden und auch die gesetzliche Grundlage für die För-
derung nicht verändert wird.

Der Aufbau und Ausbau von Integrationsdiensten und
die Schaffung von Integrationsbetrieben werden sich po-
sitiv auf die Beschäftigung von Behinderten auswirken.
Nach wie vor wird das Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung Einrichtungen wie Werkstätten für Behin-
derte mit Mitteln aus dem Ausgleichsfonds fördern. Es ist
so, dass über das Jahr hinweg Anträge gestellt werden,
über die dann der Beirat für die Rehabilitation der Behin-
derten beschließt. Im letzten Herbst wurden die Planun-
gen und deren Finanzierung für das Jahr 2003 beschlos-
sen. Es wird auch im laufenden Jahr neue Anträge geben,
über die entschieden wird. Die beantragten Projekte, über
die positiv entschieden worden ist, werden weiterhin ge-
zielt gefördert werden.

Wir wollen allerdings eine unabhängige Kommission
einsetzen, die den Bedarf an Werkstätten für Behinderte
ermitteln soll und feststellen soll, wo es im Netz der
Werkstätten noch weiße Flecken gibt, um gegebenenfalls
regionale Schwerpunkte zu setzen, gezielt zu fördern und
dieses Netz so engmaschig zu gestalten, wie es im Inte-
resse der Betroffenen erforderlich ist.

Ich kann die Sorge also wirklich entkräften; sie ist nicht
gerechtfertigt. Weder hat sich die gesetzliche Grundlage
noch das Verfahren geändert. Wir werden weiterhin för-
dern. Wir werden allerdings prüfen, wo noch gezielte För-
derung notwendig ist.

Um die Beschäftigung von Schwerbehinderten voran-
zubringen, wendet die Bundesregierung ein ganz breites
Instrumentarium an. Zum einen soll die Bundesanstalt für
Arbeit und sollen damit die Arbeitsämter gezielter als in
der Vergangenheit die Vermittlung von Schwerbehinder-
ten in den regulären Arbeitsmarkt ermöglichen, auch
durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen.

Ich weiß aus eigener Erfahrung mit dem Arbeitsamt
meiner Heimatstadt, dass es immer Schwerpunktmonate
gegeben hat, in denen die Vermittlung von Schwerbehin-
derten die zentrale Aufgabe war – mit guten Ergebnissen.
Deswegen wollen wir jetzt in den Arbeitsämtern jeweils
einen Ansprechpartner – ich sage einmal untechnisch: ei-
nen Fachvermittler – für die Behinderten haben. Die Bun-
desanstalt für Arbeit soll sich darüber hinaus der Integra-
tionsfachdienste bedienen, um die Vermittlungschancen
zu verbessern.

Als weiterer Schritt für die Vermittlung zwischen den
Werkstätten für Behinderte und dem regulären Arbeits-
markt besteht jetzt die Möglichkeit, so genannte Integra-
tionsfirmen zu fördern, die den Übergang von der Werk-
stätte oder nach einer beruflichen Rehabilitation in den
regulären Arbeitsmarkt durch eine wirtschaftsnahe Be-
schäftigung schaffen. Die Modellversuche, die es dazu
gegeben hat, ermutigen uns dabei; denn die vorliegenden
Ergebnisse sind gut.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410400500
Eine Frage des Kol-
legen Eberhard Brecht.




Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher
9732


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Eberhard Brecht (SPD):
Rede ID: ID1410400600
Frau Staatssekretärin,
ich denke, dass dieses Gesetz sehr wichtig ist, um die Si-
tuation Schwerbehinderter nach den Erfahrungen, die wir
gemacht haben, deutlich zu verbessern.

Ich darf Sie nach der Überprüfung der Pflichtquote –
5 Prozent/6 Prozent – fragen: Könnten Sie sich vorstellen,
dass eine Neubewertung dieser beiden Zahlen auch im
Lichte der entsprechenden Arbeitsmarktsituation erfolgt?
Gibt es Überlegungen, Unternehmen, die einen Großteil
ihrer eigenen Produktion in Werkstätten für Behinderte
ausgelagert haben, eine Überlebenschance zu geben, in-
dem man bei ihnen die Pflichtquote herabsetzt?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410400700
Der Veränderung
von Pflichtquote und Abgabe – beides muss man zusam-
men sehen – liegt die Überlegung zugrunde, dass wir die
6 Prozent Beschäftigung von Schwerbehinderten auch
dann nicht erreichten, wenn alle heute arbeitslosen
Schwerbehinderten beschäftigt würden. Die Kritik der
Arbeitgeber bestand immer darin – Sie haben es nachhal-
tig kritisiert –, dass sie sagten: Ihr habt in dieser Frage eine
Messlatte, die man realistischerweise gar nicht übersprin-
gen kann.

Außerdem muss man sehen, dass die Pflichtquote von
6 Prozent und die bisherige Ausgleichsabgabe von
200 DM leider nicht bewirkt haben, dass die Arbeitslo-
sigkeit bei den Schwerbehinderten zurückgegangen ist;
vielmehr ist sie in den Jahren von 1983 bis 1998 immer
gestiegen. Diesen Zustand sollte man nicht verteidigen;
stattdessen wollen wir jetzt versuchen, eine realistische
Quote von 5 Prozent zu setzen. Wir wollen die Auffassung
der Arbeitgeber, die Motivation, Schwerbehinderte einzu-
stellen, sei größer, wenn eine realistische Zielmarke ge-
setzt werde, in der Praxis testen.

Gleichzeitig wollen wir für diejenigen, die überhaupt
keinen Schwerbehinderten beschäftigen oder weit hinter
der Pflichtquote zurückbleiben, mit einer höheren Aus-
gleichsabgabe einen stärkeren Anreiz zur Beschäftigung
dieser Menschen setzen. Das kann durchaus ein Anreiz
auch für diejenigen sein, die Aufträge an Werkstätten für
Behinderte vergeben, dies in noch größerem Umfang zu
tun. Derjenige, der gar nicht oder wenig beschäftigt, muss
also eine erheblich höhere Abgabe zahlen. Von daher ist
hier, so denken wir, ein Anreiz geschaffen worden. Aber
möglicherweise habe ich Sie falsch verstanden.


(Dr. Eberhard Brecht [SPD]: Ja, Sie haben mich falsch verstanden!)


– Tut mir Leid.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410400800
Eine Zusatzfrage.


Dr. Eberhard Brecht (SPD):
Rede ID: ID1410400900
Da ich vermute, dass
m
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410401000
Ich habe in meinem
Wahlkreis ein Unternehmen, das einen Großteil seiner ei-
genen Produktion in Werkstätten für Behinderte ausgela-
gert hat, um den Menschen dort Beschäftigungschancen

zu geben, aber aufgrund baulicher Gegebenheiten keine
Möglichkeit hat, selbst Behinderte zu beschäftigen. Kann
ein solches Verhalten, also eine so starke Unterstützung
von Werkstätten für Behinderte, nicht durch eine Berück-
sichtigung bei der Quote honoriert werden?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410401100
Das sollten wir im
Gesetzgebungsverfahren prüfen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410401200
Eine Frage des Kol-
legen Heinz Schemken.


Heinz Schemken (CDU):
Rede ID: ID1410401300
Frau Staatssekretärin,
es ist beklagenswert, dass die Gesellschaft dem Anliegen,
behinderte Menschen an der Werkbank und im Produk-
tionsprozess zu integrieren, nicht gerecht wird. Bedau-
ernswert ist auch, dass sich im Besonderen die öffentliche
Hand aus dieser Maßnahme herausstiehlt. Wir kennen ja
die unterschiedlichen Quoten der Länder. Nun habe ich im
Hinblick auf die zukünftig flexible Ausgestaltung dieser
Ausgleichsabgabe die Frage: Erwarten Sie hieraus Mehr-
einnahmen, gibt es bereits Schätzungen dazu und ist dies
nicht auch vor dem Hintergrund eines bürokratischen
Mehraufwandes zu sehen?

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch Fol-
gendes ansprechen: Wie würde das Geld, falls dieser Aus-
gleichsfonds über Mehreinnahmen verfügen sollte, ver-
teilt? Sie bringen hier zu den Arbeitsförderungsmodellen
ja auch das Thema Integrationsfachdienste hinein, die mit
besonderen Stellen ausgestattet werden.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410401400
Herr Schemken,
wir können im Moment nicht abschätzen, ob wir bei die-
ser Veränderung von Beschäftigungsquote und Aus-
gleichsabgabe tatsächlich längerfristig zu Mehreinnah-
men kommen. Das ist nicht unsere Absicht. Eigentlich
wünschen wir uns alle miteinander, dass wir weniger Ein-
nahmen haben werden, weil dies bedeutet, dass mehr
Schwerbehinderte beschäftigt werden. Aber sollten wir,
was ich sehr bedauern würde, auch längerfristig Mehrein-
nahmen haben, dann stellte sich die Frage, inwieweit wir
sie bei der dauerhaften Förderung von Integrationspro-
jekten, bei der Qualifizierung von Schwerbehinderten
oder im Hinblick auf den zeitlichen Horizont, der ja bei
der Förderung der Werkstätten für Behinderte immer eine
Rolle spielt – ob also eine Maßnahme vielleicht schon ein
Jahr früher beginnen kann –, einsetzen könnten. Ein Pro-
blem, wie wir das Geld sinnvoll ausgeben können, wird
sich also nicht stellen. Zunächst geht es aber darum, dass
wir hoffentlich dauerhaft nicht mehr, sondern weniger
einnehmen, weil immer mehr Schwerbehinderte in Be-
schäftigung kommen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410401500
Eine Frage des Kol-
legen Dr. Ilja Seifert.






(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1410401600
Frau Staatssekretärin, ich danke
Ihnen zunächst einmal für den kurzen Überblick, den Sie
uns gegeben haben. In der kurzen Zeit konnten Sie natür-
lich nicht alle Punkte aufführen, die im Gesetz stehen wer-
den. Deswegen erlauben Sie mir bitte, zu Punkten zu fra-
gen, die in den Eckpunkten immer genannt wurden, die
Sie eben aber nicht aufführen konnten.

In den Eckpunkten steht und in den anschließenden
Diskussionen ist immer gesagt worden, das Hauptziel sei,
Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen
auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beschäftigen; Integrati-
onsfirmen und Werkstätten für Behinderte sollten mög-
lichst nur den Weg dorthin ebnen. Deshalb wurde ja auch
sehr intensiv über das Problem der Arbeitsassistenz dis-
kutiert und, soweit ich es verfolgen konnte, festgelegt,
dass es einen Rechtsanspruch auf diese Arbeitsassistenz
geben soll.

Meine Frage: Wie soll diese Arbeitsassistenz, die logi-
scherweise nicht zum Nulltarif zu haben ist, finanziert
werden, zumal Sie gerade eben sagten, Ihr Ziel bestehe ei-
gentlich darin – hier sind wir einer Meinung –, dass eher
weniger Geld in den Fonds hineinkommt, weil mehr Men-
schen in Arbeit kommen sollen?


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410401700
Bevor Sie, Frau
Staatssekretärin, antworten, möchte ich darum bitten, die
Fragen kurz zu halten, da noch viele Kollegen ihre Fragen
stellen möchten.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410401800
In diesem Gesetz,
durch das die Beschäftigung von Schwerbehinderten ge-
fördert werden soll, haben wir erstmals einen Rechtsan-
spruch auf Arbeitsassistenz festgeschrieben. Dieser
Rechtsanspruch besteht gegenüber der Hauptfürsorge-
stelle. Wir wollen in das Gesetz allerdings auch noch eine
Verordnungsermächtigung aufnehmen und durch eine
Verordnung nähere Regelungen treffen. Aber schon mit
In-Kraft-Treten des Gesetzes besteht dieser Rechtsan-
spruch auf Arbeitsassistenz und kann auch schon umge-
setzt werden; das ist also nicht an das Bestehen der Ver-
ordnung geknüpft.

Die Kosten sollen aus den Mitteln der Ausgleichsab-
gabe finanziert werden. So sehr ich mir wünschte, dass die
Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe möglichst rasch
gegen null gehen, so muss ich doch festhalten, dass dieses
noch nicht in Sicht ist. Die Erprobung des Instrumentes
der Arbeitsassistenz können wir deshalb in den nächsten
Jahren aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanzieren.
Ich gehe wie Sie davon aus, dass diese Arbeitsassistenz
ein ganz wichtiges Instrument für die Integration von
Schwerbehinderten in den regulären Arbeitsmarkt sein
wird. Sollte dann tatsächlich die Situation eintreten, dass
aus der Schwerbehindertenabgabe überhaupt keine Ein-
nahmen mehr erzielt werden, dann werden wir auch Wege
finden, solch ein erprobtes Instrument weiter zu finanzie-
ren.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410401900
Eine Frage des Kol-
legen Dr. Heinrich Kolb.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1410402000
Frau Staatsse-
kretärin, in dem Gesetzentwurf, den Sie uns erläutert ha-
ben, ist man ja ein wenig nach dem Muster „Zuckerbrot
und Peitsche“ verfahren: Das Zuckerbrot ist die Absen-
kung der Quote, die Peitsche die Drohung, dass man nach
zwei Jahren, wenn ich die Frist richtig überschlagen habe,
die Sätze wieder anheben will, wenn bestimmte
Bedingungen nicht erfüllt werden.

Meine Frage lautet, wie dieses gesetzestechnisch um-
gesetzt worden ist. Ist diese Drohung, wieder anzuheben,
im vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, und wenn ja,
wie lässt sich das mit dem Grundsatz vereinbaren, dass
Gesetze klar und bestimmt formuliert sein müssen?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410402100
Wir haben das mit
einer ganz schlichten Befristung geregelt. Auch dieser
Gesetzentwurf ist, wie alle Gesetzentwürfe, von den
Verfassungsressorts geprüft worden. Diese Befristung ist
überhaupt nicht beanstandet worden.

Wir haben mit den Arbeitgeberverbänden, den
Gewerkschaften und den Betroffenenorganisationen die-
se Befristung sehr intensiv diskutiert. Die Arbeitgeber-
verbände haben gesagt: Ja, wir haben das Angebot ge-
macht und können uns vorstellen, 50 000 zusätzliche
Arbeitsplätze innerhalb von zwei Jahren zu schaffen,
und akzeptieren diese Befristung, die wie ein Damokles-
schwert über uns schwebt, weil auch wir hier vorankom-
men wollen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410402200
Eine Frage der Kol-
legin Claudia Nolte.


Claudia Nolte (CDU):
Rede ID: ID1410402300
Frau Staatssekretärin,
mit dem Gesetz möchten Sie ja ganz gerne erreichen,
dass es zu einem stärkeren Übergang von Behinderten
aus den Werkstätten für Behinderte in den ersten
Arbeitsmarkt kommt. In welcher Größenordnung beweg-
ten sich in der Vergangenheit solche Übertritte – ge-
schätzt –, in absoluten Zahlen und prozentual?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410402400
Bezüglich dieser
Übertritte liegen keine flächendeckenden Untersuchun-
gen vor. Es gibt Untersuchungen für einzelne Bundeslän-
der. Danach war die Zahl dieser Übertritte sehr unzurei-
chend und sehr unbefriedigend. Wir gehen davon aus,
dass dadurch, dass wir das Instrument der Integrations-
fachdienste jetzt gezielt auch bei der Arbeitsvermittlung
einsetzen und darüber hinaus durch Integrationsfirmen,
Integrationsbetriebe oder auch Integrationsabteilungen
ein Zwischenschritt zwischen der Werkstatt für Behin-
derte und dem regulären Arbeitsmarkt geschaffen wird,
die Vermittlungsquote noch steigen wird.






(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410402500
Eine Frage der Kol-
legin Katrin Göring-Eckardt.


(BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

noch einmal auf das Instrument der Arbeitsassistenz und
auf den Rechtsanspruch zurückkommen. Ich möchte Sie
fragen, wie die Inanspruchnahme geregelt ist. Wann wird
eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen? Ab wann
besitzen die Behinderten das Recht auf Arbeitsassistenz
tatsächlich?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410402600
Das Recht auf not-
wendige Arbeitsassistenz besteht mit In-Kraft-Treten des
Gesetzes. Die Behinderten können dieses Recht gegen-
über der Hauptfürsorgestelle einfordern. Um auch strit-
tige Fragen eindeutig zu klären, wollen wir eine im Ge-
setz vorgesehene Verordnungsermächtigung möglichst
unverzüglich realisieren. Diese Verordnung kann aller-
dings erst umgesetzt werden, wenn das Gesetz in Kraft ge-
treten ist.

Es gilt gleichwohl: Dieser Rechtsanspruch auf Arbeits-
assistenz existiert mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes.
Ich denke, dass er hinsichtlich unstrittiger Fälle unproble-
matisch umgesetzt werden kann. Ich kann mir allerdings
vorstellen, dass es im Zuge der Einführung dieses neuen
Instrumentes Klärungsbedarf geben wird, den wir mit der
Verordnung rasch befriedigen wollen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410402700
Eine Frage der Kol-
legin Erika Lotz.


Erika Lotz (SPD):
Rede ID: ID1410402800
Frau Kollegin Mascher, das Ziel der
Gesetzgebung, 50 000 arbeitslose Schwerbehinderte in
Arbeit und Brot zu bringen, ist sehr zu loben. Nun wissen
aber Sie und ich, dass über die Einstellung die Arbeitge-
ber allein entscheiden. Woher nehmen Sie Ihre Hoffnung
und die Annahme, dass in zweieinhalb Jahren das Ziel,
50 000 Schwerbehinderte in Arbeit zu bringen, erreicht
wird?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410402900
Die Hoffnung ent-
nehme ich zum einen der Tatsache, dass wir den Gesetz-
entwurf, ausgehend vom Bündnis für Arbeit, im Dialog
mit den Tarifvertragsparteien und mit den Betroffenen-
verbänden entwickelt haben. Zum anderen haben die Ver-
treter der Arbeitgeber gesagt, sie würden dieses Ziel für
realistisch halten.

Ich denke, dieser Satz wurde nicht einfach so daherge-
sagt, weil es auf der anderen Seite die Absenkung der
Quote gibt. Wenn aber das Ziel nicht erreicht wird, dann
wird die Quote für die Beschäftigungspflicht wieder auf
6 Prozent angehoben. Die Arbeitgeber haben immer wie-
der erklärt, sie haben ein großes Interesse daran, dass es
bei dieser realistischen Quote von 5 Prozent bleibt. Ich
gehe daher davon aus, dass wir dieses Ziel erreichen.

Darüber hinaus muss man sehen, dass es für die Ar-
beitgeber – es gibt eine nicht unbeachtliche Zahl derer, die
überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen – dann
teurer werden würde. Damit ist, wie es so schön heißt,
eine Anreizfunktion gegeben, sich mit der Einstellung von
Behinderten intensiver zu beschäftigen. Die Unterneh-
men werden in Zukunft bei allen Arbeitsämtern qualifi-
zierte Ansprechpartner haben und sie können die Integra-
tionsfachdienste gezielt in Anspruch nehmen. Wir glau-
ben, dass mit diesem gesamten Instrumentarium das Ziel
erreicht werden kann.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410403000
Eine Frage des Kol-
legen Dirk Niebel.


Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1410403100
Frau Staatssekretärin, vorneweg
möchte ich positiv bewerten, dass Sie die Integrationsfir-
men aufgenommen haben. Im Gegensatz zu klassischen
Beschäftigungsgesellschaften entstehen hier keine so ge-
nannten Drehtüreffekte. Die Schwerbehinderten verblei-
ben vielmehr in aller Regel in der Beschäftigung.

Befürchten Sie vor diesem Hintergrund nicht, dass
durch die Deckelung der Anzahl der schwerbehinderten
Beschäftigten auf 50 Prozent viele Integrationsfirmen in
ihrer Existenz gefährdet werden? Diese Gefahr kann
schon allein dadurch entstehen, dass sie ihre Gemeinnüt-
zigkeit verlieren, weil für die Gemeinnützigkeit die über-
wiegende – also mehr als 50 Prozent – Beschäftigung von
Schwerbehinderten eine Voraussetzung ist.

Befürchten Sie vor dem Hintergrund, dass durch-
schnittlich 75 Prozent aller Beschäftigten in Integrations-
firmen Schwerbehinderte sind, nicht weiterhin, dass die
Deckelung auf 50 Prozent nicht nur als Eingriff in die
unternehmerische Freiheit dieser Firmen angesehen wer-
den kann, sondern tatsächlich zum Beschäftigungsrück-
gang von Schwerbehinderten führen wird?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410403200
Herr Niebel, Sie
hatten Ihre Frage aus einem Vorentwurf entwickelt, wo
wir in der Tat diese Festschreibung hatten. Das Problem
existiert nicht mehr. Wir sind da flexibler geworden. Wir
gehen davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit der Unter-
nehmen in der Regel bei etwa 50 Prozent gegeben ist.
Aber es gibt auch gute Beispiele dafür, dass mehr Schwer-
behinderte in solchen Firmen mit mehr als 50 Prozent
Schwerbehinderten beschäftigt werden. Wir werden diese
Firmen nun natürlich nicht veranlassen, weniger Schwer-
behinderte zu beschäftigen, sondern wir haben hier eine
flexible Regelung. Diese Deckelung bei 50 Prozent exis-
tiert nicht mehr.


(Dirk Niebel [F.D.P.]: Dann hat sich unsere Arbeit ja gelohnt!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410403300
Eine Frage des Kol-
legen Klaus Brandner.






(C)



(D)



(A)



(B)



Klaus Brandner (SPD):
Rede ID: ID1410403400
Frau Staatssekretärin, meine
Kollegin Lotz hat schon darauf hingewiesen, dass die Ar-
beitgeber letztlich entscheiden, wer im Betrieb eingestellt
wird. Das trifft natürlich insbesondere auch auf die
Schwerbehinderten zu. Nun haben Sie mit dem Gesetz die
Erwartung verknüpft, dass innerhalb der nächsten zwei-
einhalb Jahre 50 000 Schwerbehinderte in den Betrieben
eingestellt werden.

In der Wirtschaft hat sich das Instrument der Zielver-
einbarung als ein wirksames Instrument durchgesetzt,
um realistische Ziele zu erreichen. Die Pflichtquote von
6 Prozent im alten Schwerbehindertengesetz war sicher-
lich keine realistische Zielvorgabe. Ist mit der
5-Prozent-Vorgabe aus Ihrer Sicht eine realistische Ziel-
vereinbarung zwischen Bundesregierung und Wirtschaft
entstanden, diese 50 000 zusätzlichen Arbeitsplätze für
Schwerbehinderte in den nächsten zweieinhalb Jahren zu
erreichen?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410403500
Ja, genau das
glaube ich. Ich glaube, dass wir hier eine realistische Ziel-
vereinbarung haben und dass mit Unterstützung der
Schwerbehindertenvertretungen, die sich mit dem glei-
chen Engagement wie bisher sicher dafür einsetzen wer-
den, diese Zielvereinbarungen auch gehalten werden. Wir
sind optimistisch, damit ein realistisches Ziel gesetzt zu
haben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410403600
Eine Frage des Kol-
legen Wolfgang Meckelburg.


Wolfgang Meckelburg (CDU):
Rede ID: ID1410403700
Frau Staatsse-
kretärin, es liegt eine Weile zurück, aber Sie haben vorhin
gesagt, Sie erwarteten keine Mehreinnahmen, das sei
nicht das Ziel aus der Umstellung. Gleichzeitig haben Sie
aber Leistungsausweisungen im Gesetz vorgesehen, bei-
spielsweise Indikationsfachdienste, Integrationsfirmen
und weitere Maßnahmen.

Konsequenz müsste doch sein, wenn das ein Nullsum-
menspiel ist, dass dann möglicherweise weniger Geld für
die Werkstätten für Behinderte zur Verfügung steht. Oder
woher wollen Sie das Geld nehmen?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410403800
Herr
Meckelburg, ich habe vorhin ausgeführt, dass wir in der
Bundesrepublik, wenn wir die Erweiterungen, die jetzt
schon beschlossen sind, umgesetzt haben, mit dann etwa
202 000 Arbeitsplätzen in Werkstätten für Behinderte ein
relativ dichtes Netz an Arbeitsplätzen bei den Werkstätten
für Behinderte haben. Wir haben uns mit den Interessen-
verbänden, mit den Spitzenorganisationen der Wohl-
fahrtsverbände auf eine Bedarfserhebung verständigt –
das beginnt am 30. Mai –, um festzustellen, in welchen
Regionen wir noch Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen
in den Werkstätten für Behinderte haben.

Wir gehen davon aus, dass mit dem Instrument der In-
tegrationsfirmen auch aus den Werkstätten für Behinderte

Arbeitskräfte in Integrationsfirmen, möglicherweise auch
in den regulären Arbeitsmarkt, vermittelt werden können,
sodass wir mit diesen Instrumenten das Ziel, das wir alle
haben, nämlich ein ausreichendes, flächendeckendes Netz
von Werkstätten für Behinderte, auch erreichen. Die
Sorge, die auch Sie jetzt noch einmal artikulieren, dass
das zulasten der Werkstätten für Behinderte geht, ist nicht
gegeben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410403900
Ich muss auf die Zeit
achten, da wir noch zwei Fragen zu anderen Themenbe-
reichen haben. Zunächst der Kollege Matthäus Strebl, an-
schließend der Kollege Dr. Ilja Seifert, außerdem Claudia
Nolte. Weitere Fragen liegen dann nicht vor.


Matthäus Strebl (CSU):
Rede ID: ID1410404000
Frau Staatssekretärin,
wie wird die Bundesregierung die Mobilität der Arbeits-
losen und Schwerbehinderten fördern? Gibt es Überle-
gungen, damit diese auch an kleine und mittlere Betriebe
in ländlichen Regionen vermittelt werden können?

Weiter würde mich interessieren: Stellt die Bundesre-
gierung Überlegungen an, wie durch neue elektronische
Medien in Heim- oder Nachbarschaftsbüros verstärkt
auch Behinderte neue Berufschancen bekommen können?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410404100
Zu dem letzten
Punkt, den Sie angesprochen haben, kann ich sagen, dass
wir durch die Informations- und Kommunikationsme-
dien, die ja einen immer größeren Verbreitungsgrad ha-
ben, gerade für bestimmte Gruppen der Behinderten er-
hebliche Chancen bei der Beschäftigung haben, genau
wie Sie es skizziert haben. Wir gehen davon aus, dass wir
in den nächsten Jahren eine positive Beschäftigungsent-
wicklung bei den Behinderten haben werden. Deshalb
machen wir jetzt sozusagen im Vorgriff auf das SGB IX
dieses Gesetz zur Förderung der Beschäftigung von
Schwerbehinderten, weil wir die dynamische Entwick-
lung, die wir jetzt auf dem Arbeitsmarkt und gerade im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnolo-
gien sehen, auch für die Schwerbehinderten nutzen wol-
len.

Zu Ihrer ersten Frage, der Förderung der Mobilität. Das
ist ein Punkt, den wir im Rahmen der notwendigen Ar-
beitsassistenz mit berücksichtigen. Denn da geht es nicht
nur darum, die Assistenz am Arbeitsplatz zu realisieren,
sondern auch darum, die Möglichkeit der Erreichung des
Arbeitsplatzes zu fördern.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410404200
Herr Kollege
Seifert.


Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1410404300
Frau Staatssekretärin, um mich
ganz kurz zu fassen: Wie ist in Ihrem jetzt vorliegenden
Entwurf die Frage des so genannten Länderfinanzausglei-
ches in Bezug auf die Ausgleichsabgabe geregelt? Der
Hintergrund der Frage ist: Besteht nach wie vor die Ge-
fahr, dass die ostdeutschen Länder mehr abgeben müssen,
als sie bekommen, oder wird das nicht der Fall sein?






(C)



(D)



(A)



(B)


U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410404400
Herr Seifert, bei
diesem Punkt gibt es keine Änderung durch das neue Ge-
setz.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410404500
Dann noch einmal
Frau Kollegin Nolte.


Claudia Nolte (CDU):
Rede ID: ID1410404600
Frau Staatssekretärin, er-
halten die Werkstätten für Behinderte eine größere Unter-
stützung, um Werkstattmitarbeiter ausgliedern zu können,
und ist in diesem Gesetz auch die Frage des persönlichen
Budgets aufgegriffen, bzw. plant die Bundesregierung
bundesweit ein Modellprojekt zum persönlichen Budget?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410404700
Zu dem persönli-
chen Budget kann ich Ihnen sagen, dass wir das im Rah-
men des SGB IX aufgreifen wollen. Das ist in diesem
Gesetzgebungsvorhaben nicht geregelt. Dass Werkstätten
für Behinderte eine Integrationsfirma oder Integrations-
abteilung angliedern, kann ich mir rein theoretisch vor-
stellen. Dann stellt sich die Frage, wie weit das gefördert
werden kann. Konkret kenne ich kein Beispiel, dass eine
Werkstätte für Behinderte eine Integrationsfirma anglie-
dern will. Aber theoretisch kann ich mir so etwas durch-
aus vorstellen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410404800
Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin.

Es liegen noch zwei Fragen aus anderen Themenberei-
chen im Rahmen der Regierungsbefragung vor. Zunächst
hat der Kollege Jürgen Koppelin das Wort.


Dr. h.c. Jürgen Koppelin (FDP):
Rede ID: ID1410404900
Am 12. Mai hat ein be-
kannter Bürger unseres Landes, nämlich der Bürger
Joschka Fischer, eine Rede zur Europapolitik gehalten
und ausdrücklich erklärt, dass das eine Rede des Bürgers
Fischer und nicht des Außenministers sei. Darf ich fragen,
ob sich das Kabinett heute mit dieser Rede beschäftigt
hat? Vermutlich nein, weil es sich ja nicht mit jeder Rede
eines Bürgers beschäftigen kann. Aber ich hätte schon
ganz gern gewusst, ob der Herr Bundeskanzler die
Ausführungen des Bürgers Joschka Fischer teilt, wel-
che Haltung er zu dieser Rede hat und wie die Haltung
des Außenministeriums zur Rede des Bürgers Joschka
Fischer ist.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410405000
Ich nehme an, dass
sich der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans
Martin Bury, dazu äußern möchte. Bitte schön.

H
Hans Martin Bury (SPD):
Rede ID: ID1410405100
Gerne, Herr Präsident. – Herr Kollege Koppelin, der
Bundeskanzler hat anlässlich der Beratung des Kabinetts
über die Tagesordnung des Bundestages zu der Aktuellen
Stunde, die Sie zu diesem Thema beantragt haben, ange-
merkt, dass er die Ausführungen des Kollegen Fischer für

eine sehr weit reichende und sehr tragfähige Konzeption
hält.


(Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Und das Außenministerium?)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410405200
Die Frage ist beant-
wortet.

Nun hat die Kollegin Eva-Maria Bulling-Schröter das
Wort zu einer Frage.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1410405300
Letzte Woche
ging durch die Presse, dass es in diesem Jahr keine Som-
mersmogverordnung geben wird, weil die Bundes-
regierung zu spät an dieser Verordnung gearbeitet hat und
es offensichtlich zu lange dauert, bis sie vom Bundesrat
beschlossen ist.

Meine Frage an die Bundesregierung: Wird es noch in
diesem Jahr eine neue Sommersmogverordnung geben
und wie weit ist der Stand dieser Verordnung?


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410405400
Ich denke, Frau
Staatssekretärin Simone Probst wird darauf antworten.
Bitte schön.

S
Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410405500

Frau Kollegin, Sie wissen, dass die alte Sommersmogver-
ordnung von uns gemeinsam immer sehr stark kritisiert
worden ist. Deshalb ist es richtig und gut, dass sie in die-
sem Jahr keinen Bestand mehr hat.

Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang
ein sehr weit reichendes Programm vor, das vor allen
Dingen dauerhafte Maßnahmen mit sofortiger Wirkung
beinhaltet. Das Kabinett hat sich heute mit diesem Pro-
gramm befasst und sich auf dieses sehr umfangreiche Pro-
gramm verständigt. Es geht uns darum, die Ozonvorläu-
fersubstanzen zu reduzieren. Es ist wichtig, dass es zu
wirklich dauerhaften Maßnahmen kommt, die sofort wir-
ken, und nicht zu temporären Maßnahmen, die nur an ei-
nigen Tagen Wirksamkeit haben.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, den WHO-Wert
von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Die
vorgesehenen Maßnahmen – ich könnte sie Ihnen jetzt im
Einzelnen vortragen; das können wir aber auch im Um-
weltausschuss tun; wir werden dort sicherlich viele Dis-
kussionen darüber führen – haben zum Ziel, den von der
WHO geforderten Wert einzuhalten.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410405600
Eine Zusatzfrage? –
Bitte schön.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1410405700
Heißt das jetzt
konkret, dass es in diesem Sommer ab einem bestimmten
Grenzwert Fahrverbote, Ausnahmegenehmigungen und
Ozonwarnungen geben wird? Verstehe ich das so richtig
und, wenn ja, bei welchen Grenzwerten werden diese






(C)



(D)



(A)



(B)


Maßnahmen eintreten oder wird es in diesem Jahr solche
Maßnahmen nicht geben?

S
Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410405800

Frau Kollegin, ich habe soeben gesagt, dass wir darauf
setzen, dass es zu dauerhaften Maßnahmen kommt, die
sofort wirken. Es geht uns insbesondere darum, im Be-
reich der Kfz-Steuer entsprechende Änderungen durchzu-
führen und im Industriebereich der Lösemittel und Lacke
auf Selbstverpflichtungen zu setzen.

Sie wissen, dass sich, nachdem sich das Kabinett heute
damit befasst hat, ein bestimmter Beratungsgang ergibt.
Sie selbst haben den Bundesrat angesprochen. Insofern
kann ich im Moment nichts dazu sagen, wie lange die wei-
teren Beratungen sowohl innerhalb der Fraktionen als
auch in Bezug auf den Bundesrat dauern werden, bis wir
das entsprechende Konzept der Bundesregierung im Rah-
men einer Verordnung umsetzen können.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410405900
Eine letzte Frage der
Kollegin Heidi Lippmann.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1410406000
Frau Staatssekretärin, habe
ich Sie richtig verstanden, dass Sie – was gut und richtig
ist – auf Prophylaxe und Vorbeugemaßnahmen setzen
wollen, dass Sie aber für den Fall, dass wir Ozonwerte von
280 Mikrogramm pro Kubikmeter und mehr haben soll-
ten – die Temperaturen der vergangenen Tage lassen ja für
den Sommer Schlimmes befürchten –, keine direkten
Akutbekämpfungsmaßnahmen vorsehen, dass Sie also
die gesundheitlichen Auswirkungen gerade hoher Ozon-
werte nicht dadurch bekämpfen wollen, dass dann Fahr-
verbote erlassen und Ozonwarnungen ausgesprochen
werden?

S
Simone Probst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410406100

Frau Kollegin, Sie wissen, dass die in der letzten Som-
mersmogverordnung enthaltenen Fahrverbote nicht zu
vollziehen waren, da es sehr viele Ausnahmeregelungen
gegeben hat, dass also die eher plakative Maßnahme der
Verhängung von Fahrverboten nicht dazu geführt hat,
dass die damaligen Ozonkonzentrationen wirklich ge-
senkt worden sind.

Wir in der Bundesregierung haben uns darauf verstän-
digt, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern die
von uns vorgesehenen dauerhaften Maßnahmen voranzu-
bringen. Sie wissen, dass die gemessenen Ozonkon-
zentrationen nur zu einem Drittel auf Emissionen in
Deutschland zurückzuführen sind. Zwei Drittel werden
durch Übertrag aus den europäischen Nachbarländern,
durch natürliche Emissionen oder durch Emissionen auf
der gesamten nördlichen Halbkugel verursacht.

Insofern benötigen wir entsprechende Maßnahmen, die
darauf abzielen, langfristig den von der WHO geforderten
Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.
Was wir selbstverständlich tun – das haben wir insbeson-
dere auch heute getan –, ist, die Bevölkerung aufzuklären

und an die Autofahrer zu appellieren, die Autos stehen zu
lassen und Fahrgemeinschaften zu bilden. Wir setzen uns
dafür ein, dass ab bestimmten Werten, beispielsweise ab
einer Ozonkonzentration von 180 Mikrogramm pro Ku-
bikmeter, die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr ver-
billigt werden, sodass die Bevölkerung tatsächlich auf den
PKW verzichten kann.

Ich glaube, die von der alten Bundesregierung bei be-
stimmten Ozonkonzentrationen vorgesehenen Fahrver-
bote haben uns gezeigt, dass die Konstruktion dieser Ver-
ordnung nichts gebracht hat und schlecht ist. Deshalb ha-
ben wir etwas Besseres auf den Weg gebracht.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410406200
Danke schön, Frau
Parlamentarische Staatssekretärin.

Ich beende damit die Befragung der Bundesregierung
und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde
– Drucksache 14/3340 –

Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beant-
wortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Wolf-
Michael Catenhusen zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Dr. Joachim Schmidt

(Halsbrücke) auf:


Wird die Förderung für den Aufbau des regionalen Netz-
werkes im Rahmen des Förderprogramms Innovative Impulse für
die Region (Inno-Regio) im Anschluss an die vorgesehene zwei-
jährige Anschubfinanzierung zu 100 Prozent beendet oder setzt
sie sich in abgestufter Form bis zum fünften Jahr fort?

Herr Staatssekretär.

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1410406300
Kol-
lege Schmidt, auf Ihre erste Frage, ob die Förderung für
den Aufbau des regionalen Netzwerkes im Rahmen des
Förderprogramms Inno-Regio im Anschluss an die vorge-
sehene zweijährige Anschubfinanzierung zu 100 Prozent
beendet wird oder ob sie sich in abgestufter Form bis zum
fünften Jahr fortsetzt, kann ich Ihnen antworten:

Nach der zweijährigen Anschubfinanzierung können
im Rahmen einer Anschlussförderung auf Ausgaben- oder
Kostenbasis Zuwendungen mit einer Eigenbeteiligung
oder einer zusätzlichen Bereitstellung von Leistungen
Dritter bewilligt werden. Die jeweiligen Fördersätze er-
geben sich aus den konkreten antragsbegründenden Vo-
raussetzungen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410406400
Eine Zusatzfrage? –
Bitte schön.

Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) (CDU/
CSU): Herr Staatssekretär, ein wesentlicher Bestandteil
des Aufbaus dieser regionalen Netzwerke werden die In-
novations- und Kommunikationsplattformen sein. Dies
wird mit Investitionen hinsichtlich Hard- und Software




Eva-Maria Bulling-Schröter
9738


(C)



(D)



(A)



(B)


verbunden sein. Meine Frage: Ist für diese Aufwendungen
seitens des BMBF eine spezielle Förderung vorgesehen?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1410406500
Wir
können dies nicht ausschließen. Ich weise aber auf Fol-
gendes hin: Wir werden eine Reihe von Anträgen bekom-
men; wir haben einen bestimmten Kostenrahmen einzu-
halten. Wir halten es nicht für zweckmäßig, vorweg, etwa
in einer Fragestunde des Deutschen Bundestages, anste-
hende Einzelentscheidungen vorzunehmen. Ich kann
heute nur sagen: Wir schließen das nicht aus. Präziser
kann ich Ihnen diese Frage heute leider nicht beantwor-
ten.

Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) (CDU/
CSU): Aber Sie schließen es nicht aus. Das ist schon
wichtig.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410406600
Dann rufe ich die
Frage 2 des Kollegen Schmidt auf:

Welche Aufwendungen sind innerhalb des Inno-Regio-Pro-
grammes unter dem Titel „Produktions- und Markteinführung“,
einer Finanzierung von bis zu 50 Prozent der Kosten für Produk-
tionsvorbereitung und Markterschließung, konkret bezuschuss-
bar und gilt dies auch für echte Markterschließungsaufgaben wie
Musterfertigung (zum Beispiel bei Textilien: Musterkollektion),
Werbung, Messen, Marktaufbau u. Ä.?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1410406700
Auf die
zweite Frage, welche Aufwendungen innerhalb des Inno-
Regio-Programmes unter dem Titel „Produktions- und
Markteinführung“ bezuschussbar sind und ob das auch
für echte Markterschließungsaufgaben wie Musterferti-
gung und anderes zutreffen kann, kann ich Ihnen heute
nur Folgendes sagen:

Mit dem Titel „Produktions- und Markteinführung“ ist
ein Handlungsfeld vorgesehen, in dem es eine Finanzie-
rung geben kann. Es gibt sicherlich Grenzen, was die För-
derung von Maßnahmen zur Markteinführung einzelner
Produkte angeht. Hier ist eine Förderung gemäß der För-
derrichtlinien für Inno-Regio nicht vorgesehen.

Sie können allerdings meiner Antwort entnehmen, dass
wir die Frage, wieweit wir den Begriff „Produktions- und
Markteinführung“ konkret definieren sollen, eigentlich
im Zusammenhang mit der Bewertung der vorliegenden
Anträge klären möchten; denn wir müssen die schwierige
Abgrenzung zwischen dem Ausschluss von konkreten
Produktsubventionen einerseits und einer bestimmten in-
frastrukturellen Vorleistung andererseits vornehmen. Das
sollten wir zweckmäßigerweise in Kenntnis und Bewer-
tung der konkreten Anträge tun.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410406800
Eine Zusatzfrage.

Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) (CDU/
CSU): Herr Staatssekretär, sind meine Informationen
richtig, nach denen zu Beginn der dritten Phase im Herbst

geplant ist, den Inno-Regio-Teams, die diese Phase er-
reicht haben, im Hinblick auf die finanzielle Zuwendung
praktisch Globalbeträge zur Verfügung zu stellen und ih-
nen dann die Umsetzung ihrer Projekte in eigener Regie
vor Ort zu überlassen?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1410406900
Das ist
eine Möglichkeit, die erwogen wird.

Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) (CDU/
CSU): Aber das ist noch nicht entschieden?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1410407000
Das ist
formal noch nicht entschieden. Aber es gibt Diskussionen
in dieser Richtung.

Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) (CDU/
CSU): Vielen Dank.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410407100
Zur ersten Antwort
gibt es noch eine Zusatzfrage des Kollegen Eberhard
Brecht.


Dr. Eberhard Brecht (SPD):
Rede ID: ID1410407200
Herr Staatssekretär, ich
möchte bezüglich der Fördermöglichkeit nach der zwei-
jährigen Anschubfinanzierung für die Inno-Regio-Pro-
jekte nachfragen. Könnten Sie sich vorstellen, dass die
vorliegenden und noch eingehenden Anträge auch im
Lichte des Innovationscharakters bewertet werden? Das
heißt: Sie bekommen mehr Anträge. Werden die Anträge,
die vorliegen, daraufhin geprüft, inwieweit sie Innovatio-
nen in der Region voranbringen?

W
Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1410407300
Natür-
lich wird das auch jetzt in der Vorbereitung für die Ent-
scheidung der nächsten Phase, die im Herbst beginnt, wie-
der der Fall sein.

In der jetzt abgeschlossenen Phase ging es darum, die
Projekte zu definieren, die aus unserer Sicht grundsätzlich
förderfähig sind. Jetzt kommt es darauf an, dass sich diese
Teams auch mit Hilfe unserer finanziellen Unterstützung
durch Einschaltung professioneller Moderation weiter
qualifizieren. Bei der endgültigen Entscheidung aber wird
die Frage der Innovationshöhe natürlich noch einmal eine
Rolle spielen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410407400
Vielen Dank. Wir
sind am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen,
Herr Staatssekretär.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Parla-
mentarische Staatssekretär Walter Kolbow zur Verfügung.




Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)


9739


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Werner Siemann auf:
In welchen Bereichen des Bundesministeriums der Verteidi-

gung konnten durch Eigenbewirtschaftung 200 Millionen DM

(vergleiche Bericht der „Wirtschaftswoche“ vom 12. April 2000)

diese Einsparungen erzielt werden?

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1410407500
Lieber Herr Kollege Siemann, ich
darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Im Rahmen der
Bemühungen der Bundeswehr um Aufwandreduzierung
und Rationalisierung kommt es entscheidend darauf an,
auf Dauer und stärker als bisher betriebswirtschaftliches
Denken und Handeln in die Entscheidungsprozesse ein-
zubeziehen und die Kreativität aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter für Rationalisierungen zu nutzen. Wir haben
darüber häufiger im Verteidigungsausschuss berichten
können und sind auf Akzeptanz auch in Ihrer Fraktion
gestoßen.

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, wurde auf der Ba-
sis von Erfahrungen aus Pilotprojekten die Einführung
der Kosten- und Leistungsverantwortung, kurz: KLV, in
der Bundeswehr in allen dafür infrage kommenden
Dienststellen bis 2004 auf den Weg gebracht. In einem
schrittweisen Programm sollen bis dahin circa 75 Prozent
aller Dienststellen und circa 90 Prozent des Personals der
Bundeswehr in die KLV eingebunden und damit alle
KLV-würdigen Dienststellen erfasst werden. Dieser Ab-
lauf muss unter Berücksichtigung der Weisungen zur
Neuausrichtung der Bundeswehr überprüft werden.

Die Anwendung von KLV leistet in Verbindung mit der
flexiblen Budgetierung einen Beitrag zur Bedarfsminde-
rung im Betrieb. Die Inspekteure und Abteilungsleiter
wurden angewiesen, für jede Dienststelle, in der KLV ein-
geführt wird, Zielvorgaben für angestrebte Bedarfsmin-
derungen vorzugeben. Diese Zielvorgaben sind eine
Selbstverpflichtung der Organisationsbereiche und wur-
den immerhin für 200 KLV-Projekte erarbeitet und auch
konkreten Titeln im Haushalt zugeordnet. Diese Zuord-
nung ist notwendig, weil nur so die Zielvorgaben in der
Bundeswehrplanung berücksichtigt werden können. Über
den Bundeswehrplan gehen sie dann in die Haushaltsauf-
stellung ein.

Für das Jahr 2000 – danach fragen Sie ja konkret –
wurde ein Minderbedarf von rund 210 Millionen DM in
der Planung berücksichtigt. Bislang wurden in den circa
200 Projekten als Zielvorgabe Einsparmöglichkeiten
im Wesentlichen in den Bereichen Instandsetzung von
Fahrzeugen, Material und Gerät, Durchführung von Aus-
bildungen, Unterhaltung von Liegenschaften und Per-
sonaleinsparungen durch Reorganisation der Abläufe
identifiziert und umgesetzt. Dies erfolgt in allen
KLV-Dienststellen, in allen Organisationsbereichen. In
den Ausgabenbereichen bedeutet dies eine Bedarfsminde-
rung beim Personal von rund 108 Millionen DM, für Ma-
terial, Erhaltung und Betrieb von 67 Millionen DM und
für den sonstigen Betrieb von rund 35 Millionen DM.

KLV wird, wie wir wissen, zunehmend als Führungs-
aufgabe verstanden und angenommen. Daher ist mit Fort-
schreiten der Projekte eine weitere Minderung des Be-
darfs durch Erfolge in der KLV zu erwarten.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410407600
Eine Zusatzfrage?


Werner Siemann (CDU):
Rede ID: ID1410407700
Herr Staatssekretär,
was geschieht mit diesen eingesparten Beträgen?

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1410407800
Wir setzen darauf – das haben
auch der Herr Bundeskanzler und der Bundesminister
der Verteidigung bereits öffentlich gesagt –, dass wir
Einvernehmen mit dem Finanzminister dahin gehend
erzielen, dass diese Beträge bei uns verbleiben können
und die eingesparten Mittel in andere Ausgabenbereiche
überführt werden können.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410407900
Eine weitere Zusatz-
frage, bitte schön.


Werner Siemann (CDU):
Rede ID: ID1410408000
Bereiche, in denen
diese Gelder dann verwandt werden können, sind konkret
noch nicht benannt?

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1410408100
Nein. Ich bitte um Verständnis
dafür, dass dies im Zusammenhang mit den Haushaltsbe-
ratungen – das ist die Kabinettssitzung am 21. Juni – ge-
nau festgelegt wird.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410408200
Jetzt rufe ich die
Frage 4 des Kollegen Siemann auf:

Wie beurteilt die Bundesregierung das vorzeitige Bekannt-
werden bzw. die teilweise Veröffentlichung der Ergebnisse der
Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundes-
wehr“ und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

W
Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID1410408300
Herr Kollege: Die Bundesregie-
rung bedauert, dass eine vorzeitige Debatte über angebli-
che Empfehlungen der Kommission auf der Basis
unzureichender Informationen begonnen hat. Die Bun-
desregierung wird sich an dieser Debatte nicht beteiligen,
sondern aus Respekt vor der unabhängigen Kommission
unter dem Vorsitz von Altbundespräsident Weizsäcker die
Übergabe des Berichtes abwarten und dann unverzüglich
Stellung nehmen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410408400
Keine weiteren Zu-
satzfragen? – Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit auf. Es wird die Parlamentarische Staats-
sekretärin Christa Nickels antworten.

Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Norbert Röttgen auf:
Teilt die Bundesregierung die durch das Gutachten von

Professor Wolfram Höfling bestätigte Auffassung, dass das Ber-
lin/Bonn-Gesetz für die Kassenärztliche Bundesvereinigung

(KBV) als bundesunmittelbare Körperschaft unmittelbar ver-

pflichtende Regelungen enthält und die Entscheidung über die
Sitzverlegung der KBV von Köln nach Berlin sowie die entspre-
chende Genehmigung daher ein Verstoß gegen dieses Gesetz
wäre?




Vizepräsident Rudolf Seiters
9740


(C)



(D)



(A)



(B)


C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410408500
Herr Kollege Röttgen, die
Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass das Ber-
lin/Bonn-Gesetz für die Kassenärztliche Bundesvereini-
gung als bundesunmittelbare Körperschaft direkt ver-
pflichtende Regelungen enthält.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410408600
Eine Zusatzfrage? –
Sie sind wohl etwas überrascht über die Kürze der Ant-
wort, Herr Röttgen.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1410408700
Ich habe eine solch
kurze Antwort fast befürchtet. Ich möchte fragen, ob die
Bundesregierung so freundlich ist, auch ein paar Argu-
mente für ihre Rechtsauffassung vorzutragen.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410408800
Herr Kollege Röttgen, Sie
sind als Rechtspolitiker ja schon lange mit der Praxis ver-
traut, dass es zu komplexen Sachverhalten unterschiedli-
che Rechtsauffassungen gibt. Das ist hier der Fall.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410408900
Eine weitere Zusatz-
frage?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1410409000
Es ist natürlich
schwer, Fragen zu stellen, wenn einem die Antwort nicht
gegeben wird. Wenn man über diese Frage hier im Parla-
ment ernsthaft reden möchte, kann man nicht sagen, es
könne über jedes Thema unterschiedliche Rechtsauffas-
sungen geben.

Also: Gibt es durch ein vom Parlament verabschiede-
tes Gesetz eine rechtliche Verpflichtung der Bundesregie-
rung und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die
der Bund errichtet hat? Ob es diese Verpflichtung gibt, ist
eine Frage der Gesetzesbindung der Bundesregierung. Ich
finde, dass man diese Frage ernst nehmen muss, wenn sie
gestellt wird und wenn renommierte Rechtswissenschaft-
ler – bei aller Großzügigkeit bezüglich der unterschiedli-
chen rechtlichen Auffassungen – sagen, sie hielten die von
der Bundesregierung vertretene Auffassung nicht für ver-
tretbar.

Insofern halte ich die Art und Weise der Verweigerung
einer Begründung und einer entsprechenden Argumenta-
tion dem Parlament gegenüber für absolut inakzeptabel,
da es um die Frage der Bindung an von diesem Parlament
beschlossene Gesetze geht. Die Bundesregierung sollte
daher dieses Parlament ernster nehmen. Daher darf ich Sie
nochmals bitten, Gründe für Ihre Auffassung vorzutragen.

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410409100
Herr Kollege Röttgen, die
Bundesregierung fühlt sich selbstverständlich – das hat
sie 1999 zum Ausdruck gebracht – an das Berlin/Bonn-
Gesetz gebunden und wird kein Jota davon abweichen.

Sie haben mich nach unserer Rechtsauffassung ge-
fragt: Wir vertreten zu diesem Punkt nicht die Meinung,
dass hier eine unmittelbare Bindung vorliegt. Ich kann Ih-

nen hierzu noch einige Argumente nennen. Sie haben sich
sicher als Abgeordneter aus der Region auch mit den Fra-
gen Ihres Kollegen Hauser, die dieser am 22. März in ei-
ner Fragestunde gestellt hat, auseinander gesetzt. Ich kann
heute nur die damals vorgebrachten Argumente wieder-
holen.

Es geht darum, wie dieses Gesetz umgesetzt wird.
Wir haben damals zum Ausdruck gebracht, dass das
Berlin/Bonn-Gesetz der Region Bonn den Politikbe-
reich Gesundheit zuweist. Es macht aber keine Aus-
sage zum Umfang und insbesondere zum Sitz einzelner
Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Ausnahme des
namentlich erwähnten Bundesgesundheitsamtes. Sie ha-
ben sich auf das Gesetz und nicht auf die verschiedenen
Rechtsinterpretationen bezogen; insofern ist das die ein-
zige Ausnahme.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410409200
Ich rufe die Frage 6
des Kollegen Röttgen auf:

Wann und wie will die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft
als Aufsichtsbehörde über die KBV der ihr nach § 1 Abs. 2 Nr. 3
Buchstabe b Berlin/Bonn-Gesetz obliegenden Pflicht zur Erhal-
tung und Förderung des Politikbereiches Gesundheit in der Bun-
desstadt Bonn im Hinblick auf die Frage nach dem künftigen Sitz
der KBV nachkommen?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410409300
Die am 8. Mai dieses Jah-
res beschlossene Satzungsregelung der Mitgliederver-
sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur
Verlagerung des KBV-Sitzes nach Berlin bedarf der Ge-
nehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit
als zuständige Aufsichtsbehörde.

Das Genehmigungsverfahren wird durch einen ent-
sprechenden Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereini-
gung in Gang gesetzt. Ein solcher Antrag liegt unserem
Haus zurzeit noch nicht vor. Das Bundesministerium für
Gesundheit entscheidet über diesen Antrag durch einen
Verwaltungsakt. Eine Frist für diese Entscheidung ist
nicht vorgegeben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410409400
Eine Zusatzfrage?


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1410409500
Diese Frage richtet
sich darauf, welche politischen Maßnahmen die Bundes-
regierung ergreifen wird, um die Festlegungen im
Berlin/Bonn-Gesetz aufrechtzuerhalten. Über die Rechts-
probleme hätten wir bei der vorherigen Frage reden kön-
nen. Dazu ist es nicht gekommen.

Diese Frage zielt auf Folgendes ab: Sehen Sie nicht die
Gefahr, dass es zu einer Aushöhlung der gesetzlichen
Festlegungen kommt, wenn immer mehr Einrichtungen,
obwohl Politikbereiche für die Region Köln/Bonn gesetz-
lich festgelegt worden sind, abziehen und die Bundesre-
gierung sagt: „Rechtlich können wir nichts dagegen un-
ternehmen“? Ich halte das für falsch, aber das ist die
Auffassung der Bundesregierung. Wie will die Bundesre-
gierung ihrer politischen Verantwortung und nicht nur ih-
rer Erhaltungspflicht, wie das Gesetz formuliert, sondern






(C)



(D)



(A)



(B)


auch ihrer Förderungspflicht nachkommen, was hat sie
dazu getan?

Die nächsten Einrichtungen – die Bundesärztekammer
und die Bundeszahnärztekammer – haben jetzt schon
ihren Wegzug angekündigt. Weitere Organisationen tun
dies. Das, was hier in Gang gesetzt wird, ist der viel
beschworene Rutschbahneffekt. Bislang gab es den par-
teiübergreifenden Konsens, dass die gesetzlichen Festle-
gungen eingehalten werden und dazu auch politisch alles
unternommen wird.

Darum noch einmal meine Frage: Was hat die Bundes-
regierung bislang unternommen, um der Erhaltungs- und
Förderungspflicht des Gesetzes nachzukommen, und was
will sie tun, um diesen Rutschbahneffekt in politischer
Hinsicht zu verhindern?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410409600
Die Frage beantworte ich
Ihnen gern. Unser Haus hat seinen ersten Dienstsitz in
Bonn, und wir haben nach wie vor über 90 Prozent unse-
rer Fachbeamten und der Stäbe in Bonn. Wir nehmen auch
die Leitungsfunktionen entsprechend dem Berlin/Bonn-
Gesetz in Bonn wahr. Das ist ein sehr wichtiger Punkt,
weil die entsprechenden Verbände und Einrichtungen – es
gibt im Großraum Köln/Bonn weit über 100, die gesund-
heitsbezogen arbeiten – darauf angewiesen sind, dass sie
in unmittelbarer Nähe das Gesundheitsministerium mit
seinen Fachabteilungen als Ansprechpartner haben. Das
ist auf Dauer nach dem Berlin/Bonn-Gesetz gegeben.

Der zweite Punkt ist, dass das Bundesinstitut für Arz-
neimittel und Medizinprodukte nach Bonn umzieht. Das
wissen Sie. Hier sind durch den Bau der Einrichtung In-
vestitionen in großem Maßstab in die Region geflossen.
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das sind
etwa 1 000 – werden in die Region ziehen und damit den
Gesundheitsschwerpunkt in der Region verstärken.

Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass zwei
weitere Einrichtungen im Großraum Köln/Bonn sind und
dort bleiben. Das sind die Bundeszentrale für gesundheit-
liche Aufklärung und das DIMDI – beide in Köln –, die
wichtige Einrichtungen für alle Ansprechpartner im Ge-
sundheitsbereich sind. Sie bleiben nach wie vor in der Re-
gion.

Ferner möchte ich anmerken, dass demnächst – geplant
ist das für dieses Jahr – die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung von Frankfurt nach Bonn umzieht.

Ich glaube, dass man damit ausreichend belegen kann,
dass es uns vonseiten des Bundesgesundheitsministeri-
ums sehr ernst damit ist, alles zu tun, um den Gesund-
heitsschwerpunkt auf Dauer zu erhalten und zu stärken.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410409700
Eine zweite Zusatz-
frage.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1410409800
Ich möchte Sie darauf
hinweisen, dass diese Aussagen wirklich falsch sind. Sie
sind rechtlich falsch, weil das Gesetz eindeutig zwischen
der Festlegung von Dienstsitzen der Ministerien und

anderer Behörden und der Erhaltung und Förderung eines
Politikbereichs unterscheidet. Das sind zwei unterschied-
liche Aufgaben, die die Bundesregierung erfüllen muss.

Sie können die Frage nach der Erhaltung und Förde-
rung des Politikbereichs nicht damit beantworten, dass
Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen in der Dienstsitz-
frage nachkommen. Das ist schlicht rechtliche Schuldig-
keit, die die Bundesregierung erfüllt.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410409900
Dennoch möchte ich
Sie bitten, Herr Kollege, eine Frage zu stellen.


Dr. Norbert Röttgen (CDU):
Rede ID: ID1410410000
Stimmen Sie mir zu,
dass es zwei Pflichten sind, zum einen die Dienstsitze der
Ministerien und der Bundesoberbehörden festzulegen und
zum anderen einen Politikbereich zu erhalten und zu för-
dern, und somit die Tätigkeit in einem Bereich nicht die
Pflicht des anderen Bereichs erfüllen kann?

C
Christa Nickels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1410410100
Herr Kollege Röttgen, es ist
sehr sonderbar, dass Sie längere Zeit benötigen, um mich
zu fragen, als ich brauche, um Ihnen zu antworten. Sie ha-
ben offensichtlich einige Schwierigkeiten damit, das aus
mir herauszulocken, was Sie hören wollen. Ich werde Ih-
nen den Gefallen nicht tun.

Wir werden rechtlich und politisch fördernd den
Schwerpunkt in Bonn und in der Köln/Bonner Schiene
weiter stärken. Dazu hat es viele Gespräche vonseiten der
zuständigen Gebietskörperschaften gegeben, bei denen
die Ministerin unmissverständlich zum Ausdruck ge-
bracht hat, dass sie selbstverständlich ihre gesetzlichen
und politischen Möglichkeiten nutzen wird.

Sie werden hier auch mit noch so geschickten Fragen
nicht das heraushören können, was wir nicht wollen. Wir
haben nicht vor, den Schwerpunkt zu schwächen. Wir ha-
ben vor, unsere gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und
selbstverständlich das, was uns möglich ist, zu tun, um
den Schwerpunkt politisch zu fördern.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410410200
Wir sind am Ende
dieses Geschäftsbereichs. Danke schön, Frau Staatssekre-
tärin.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanz-
leramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staats-
sekretär Uwe-Karsten Heye zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 7 des Kollege Uwe Hiksch auf:
Was hat die dienstrechtliche Prüfung im Presse- und Informa-tionsamt der Bundesregierung und im Bundeskanzleramt im Zu-sammenhang mit dem Theaterstück „Glatzer oder der hektischeStillstand“, die am 19. November 1999 von der stellvertretendenRegierungssprecherin, Charima Reinhardt, der Öffentlichkeit –Bundespressekonferenz – angekündigt wurde, ergeben?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410410300

Herr Präsident, ich erlaube mir, die Fragen 7 und 8 wegen
ihres inneren Zusammenhangs gemeinsam zu beantwor-
ten.




Norbert Röttgen
9742


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410410400
Dann rufe ich auch
die Frage 8 des Kollegen Uwe Hiksch auf:

Besteht ein Zusammenhang mit der Versetzung des Autors
nach Bonn, und wenn ja, mit welcher auf das Theaterstück „Glat-
zer oder der hektische Stillstand“ inhaltlich bezogenen Begrün-
dung hat das Presse- und Informationsamt diese verfügt?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410410500

Herr Abgeordneter Hiksch, zwischen der Umsetzung des
betroffenen Beamten und seiner Tätigkeit als Autor be-
steht kein Zusammenhang. Im Übrigen kann ich hier zu
persönlichen und dienstrechtlichen Vorgängen von Beam-
ten der Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Vor-
gänge, die Gegenstand des Dienstverhältnisses und damit
der Personalakten des Beamten sind, unterliegen einem
besonderen Vertrauensschutz, der gesetzlich bestimmt ist
und den nur der betroffene Beamte selbst aufheben kann.

Nur so viel: Der Beamte wird auf eigenen Wunsch mit
Ablauf dieses Monats aus dem aktiven Dienst ausschei-
den.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410410600
Herr Kollege Hiksch,
Sie haben jetzt mehrere Zusatzfragen.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1410410700
Sehr geehrter Herr Staatssekretär
Heye, abgesehen davon, dass ich es als Skandal empfinde,
dass überhaupt geprüft wird, ob dienstrechtlich gegen ei-
nen Mitarbeiter Ihres Hauses vorgegangen wird, weil er in
seiner Freizeit ein Stück geschrieben hat, das sich mit sei-
nen Erfahrungen als Bundestagsabgeordneter hier im
Haus beschäftigt, würde mich interessieren, ob das Bun-
despresseamt in irgendeiner Form selbst Ermittlungen an-
gestellt hat, um herauszufinden, wie das Stück aussieht
und was in diesem Stück vorkommt.

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410410800

Nein, Herr Abgeordneter. Das Bundespresseamt hat sich
weder darum bemüht noch hat es ein Interesse daran. Ich
denke, wenn das Stück zur Aufführung gelangt, wird es
der Öffentlichkeit, dem Publikum und den Abgeordneten,
die Interesse daran haben, es zu sehen, überlassen sein,
sich über die Qualität des Stückes zu informieren und sich
darüber ein Urteil zu bilden. Ich hatte kein Interesse da-
ran.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410410900
Eine weitere Zusatz-
frage.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1410411000
Meine zweite Zusatzfrage lautet:
In mehreren Medien wurde unter anderem kolportiert,
dass sich selbst das Bundeskanzleramt hinsichtlich dieses
Stückes eingeschaltet hätte. Hier würde mich interessie-
ren, ob das Bundeskanzleramt in irgendeiner Form die
dienstrechtliche Prüfung des Vorganges verlangt oder sich
in irgendeiner anderen Weise eingeschaltet hat.

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410411100

Nein, Herr Abgeordneter, das Bundeskanzleramt hat sich
zu keinem Zeitpunkt zu dieser Frage geräuspert, geäußert
oder in irgendeiner anderen Weise bemerkbar gemacht. Es
ging auch gar nicht darum, gegen einen Beamten zu er-
mitteln, sondern es ging darum, zu prüfen, ob von der Ver-
öffentlichung dienstliche Belange berührt werden. Das ist
geprüft und verneint worden. Das war es dann.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1410411200
Mich würde weiter interessieren,
wie Ihr Haus zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Au-
tor, der diese Realsatire geschrieben hat und in Ihrem
Haus im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit aktiv war, nicht
mehr in Berlin eingesetzt werden kann. Können Sie nicht
bestätigen, dass die plötzliche Dienstversetzung des Mit-
arbeiters von Berlin nach Bonn und dieses Stück eventu-
ell etwas miteinander zu tun haben?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410411300
Das
kann ich mitnichten bestätigen, weil hier kein innerer und
sachlicher Zusammenhang besteht.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1410411400
Ich habe noch eine letzte Frage:
Können Sie vielleicht bestätigen, dass der Umgang mit
dem aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Par-
lamentarier, der sich hingesetzt und seine eigenen Erfah-
rungen – ganz gleich, ob man diese teilt oder nicht – zu
Papier gebracht hat, nicht gerade einer demokratischen
Verhaltensweise entspricht? Sollte Demokratie nicht ei-
gentlich genau dazu führen, dass man versucht, den Men-
schen aus seiner Sicht zu vermitteln, welche Fehler man
auch im parlamentarischen Milieu sieht? Wäre es nicht
Ausdruck einer gewissen Toleranz – auch der Öffentlich-
keit –, einen solchen Menschen, statt ihm eventuelle
dienstrechtliche Konsequenzen anzukündigen, dafür zu
loben?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410411500
Der
ehemalige Abgeordnete hat keinerlei dienstrechtliche
Konsequenzen zu erleiden gehabt. Ich bin mit Ihnen einig,
Herr Abgeordneter, dass jeder seine Erfahrungen – soweit
er diese Fähigkeit hat – dramatisch vermitteln sowie li-
terarisch verarbeiten können soll. Das Publikum entschei-
det, ob es sich dafür interessiert oder nicht, und niemand
sonst.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410411600
Ich rufe die Frage 9
des Kollegen Dr. Winfried Wolf auf:

Was veranlasste das Presse- und Informationsamt der Bundes-
regierung, sich mit dem Theaterstück „Glatzer oder der hektische
Stillstand“ öffentlich und innerdienstlich zu befassen, welches ein
ehemaliges Mitglied dieses Hauses vor seinem Wiedereintritt in
den öffentlichen Dienst geschrieben hat?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410411700

Die Sprecher der Bundesregierung sind in mehreren






(C)



(D)



(A)



(B)


Pressekonferenzen von Journalisten auf den Vorgang an-
gesprochen worden, über den sowohl in der Berliner als
auch in der überregionalen Presse berichtet worden war.
Dadurch allein hat sich das Amt gehalten gesehen, den
Vorgang im ganz allgemeinen Sinne auf seine dienst-
rechtliche Bedeutung hin zu prüfen. Eine dienstrechtliche
Bedeutung – das habe ich eben deutlich gemacht – wurde
nicht festgestellt. Mehr ist dazu nicht zu sagen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410411800
Eine Zusatzfrage.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1410411900
Eine Zusatzfrage betrifft die
Berichterstattung in der überregionalen und städtischen
Presse hier in Berlin. Was konkret, glauben Sie, könnte in
der Berichterstattung, zum Beispiel in der „Berliner Zei-
tung“ vom 19. November 1999, über das Theaterstück
kritikwürdig sein? Weswegen haben Sie darauf zumindest
in Pressekonferenzen kritisch reagiert?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410412000
Ich
habe überhaupt nicht kritisch reagiert. Es gibt überhaupt
keine Äußerung von mir, die sich in diesem Zusammen-
hang auch nur kritisch interpretieren ließe, sondern es ist
lediglich die Frage gestellt worden, ob – und wenn ja, in
welcher Weise – die Bundesregierung darauf reagiert. Die
Antwort meiner Kollegin war, dass, sollten dienstrechtli-
che Belange hier eine Bedeutung haben, allein dies ge-
prüft werde. Das war der Vorgang, nichts sonst.

Im Übrigen, denke ich, verstehen Sie so gut wie ich,
dass jeder, der sich literarisch betätigt, auch ein Interesse
daran hat, dass das Ergebnis seiner literarischen Hervor-
bringung öffentlich bekannt wird und er auf diese Weise
öffentliches Interesse auf seine Arbeit lenken kann. Ich
finde das verständlich und habe keinerlei Einwände dage-
gen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410412100
Eine zweite Zusatz-
frage.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1410412200
Herr Staatssekretär, neh-
men Sie bitte zur Kenntnis, dass derjenige, der diese li-
terarischen Darbringungen, wie Sie zu sagen pflegten,
hervorgebracht hat, davon ausgeht, er werde disziplina-
risch verfolgt, und dass parallel exakt zu diesen Presse-
konferenzen und zu diesen kritischen Äußerungen Ihres
Amtes die Versetzung des Beamten gegen seinen Willen
von Berlin nach Bonn stattgefunden hat.

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410412300
Ich
hatte Ihnen zu sagen versucht, dass ich mich über dienst-
rechtliche Belange in diesem Zusammenhang hier nicht
äußern darf und kann. Das kann ich nur, wenn der Beamte
selbst den Vertrauensschutz aufhebt und darüber eine öf-
fentliche Erörterung erlaubt. Das ist nicht der Fall. Des-
wegen tut es mir Leid, dass ich zu Details dieser Art keine
Antwort geben kann.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410412400
Wir kommen zur
Frage 10 des Kollegen Dr. Wolf:

Welche Medien oder Medienvertreter wurden zwischen dendrei Pressekonferenzen – 19. November bis 8. Dezember 1999 –über das Theaterstück oder die Person des Autors von „Glatzeroder der hektische Stillstand“ in Einzelgesprächen informiert?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410412500
Sei-
tens des Bundespresseamtes hat es mit Medienvertretern
über die bereits erwähnten Antworten auf Fragen in der
Bundespressekonferenz hinaus von Amts wegen keine
weiteren Informationen gegeben. Wie der Berichterstat-
tung zu entnehmen war, hatte der betroffene Beamte
selbst, wie ich schon sagte, Medienkontakte, um Interesse
für sein Stück zu wecken.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410412600
Eine Zusatzfrage.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1410412700
Herr Staatssekretär, ver-
stehe ich Ihre Antwort richtig, dass es dann auch keiner-
lei Kontakte zwischen Ihnen oder einem Vertreter Ihres
Amtes oder der Bundesregierung und der Journalistin der
„Süddeutschen Zeitung“ gegeben hat, die dann den Arti-
kel am 3. Dezember 1999 zu dem Thema in der „Süd-
deutschen Zeitung“ mit direkter und massiver Bezug-
nahme auf Stellen der Bundesregierung veröffentlicht
hat?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410412800

Wenn Sie den Artikel richtig gelesen haben, dann werden
Sie dem Artikel entnommen haben, dass – vielleicht darf
ich Sie daran erinnern – der Gesprächspartner der Journa-
listin der Autor des hier erwähnten Stückes gewesen ist.
Das Bundespresseamt hat keine Begleitung dazu vermit-
telt oder vermitteln wollen und auch insoweit keinerlei
Kontakte in diesem Zusammenhang gehabt.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410412900
Eine zweite Zusatz-
frage.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1410413000
Herr Staatssekretär, Sie be-
schreiben nicht den objektiven Sachverhalt, weil es in
dem Artikel heißt:

Wenn man herumhört, warum das Presseamt auf ein
paar Zitate aus einem Theaterstück, das keiner kennt
und das offenbar niemand ernsthaft inszenieren will,
so nervös reagiert, erzählen die einen, der Kanzler
lasse sich nun mal nicht so gerne in die Suppe
spucken.

Das sind Bezüge, die nicht auf Herrn Wallow zurück-
gehen, sondern auf Leute in der Bundesregierung, und es
wurde spekuliert, dass exakt dieses Zitat auf Sie persön-
lich zurückgeht.

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410413100
Ich
kann das nur noch einmal hervorheben: Ich hatte keiner-




Staatssekretär Uwe-Karsten Heye
9744


(C)



(D)



(A)



(B)


lei Kontakte in dieser Frage mit irgendeinem Kollegen
oder einer Kollegin des Pressekorps hier in Berlin. Da die-
ser Hinweis unadressiert ist, kann ich Ihnen auch nicht sa-
gen, wer da der Stichwortgeber gewesen ist. Ich denke,
ich habe das, was zu sagen ist, gesagt.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410413200
Eine Zusatzfrage des
Kollegen Uwe Hiksch.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1410413300
Ich habe eine ganz kurze Zusatz-
frage, die eigentlich beantwortet ist; ich möchte es aber
explizit wissen. Herr Staatssekretär, Sie haben nicht mit
Kollegin Roll gesprochen, bevor der Artikel zu diesem
Thema entstanden ist?

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410413400
So
ist es.


Uwe Hiksch (PDS):
Rede ID: ID1410413500
Danke schön.

U
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410413600
Ge-
nau das ist das, was ich sagen wollte.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410413700
Es gibt keine weite-
ren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes
auf. Die Fragen werden durch Herrn Staatsminister
Dr. Christoph Zöpel beantwortet.

Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Hartmut Koschyk
auf:

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegebenenfallsim Rahmen der Europäischen Union zum geplanten Gipfeltreffenzwischen den Präsidenten der Koreanischen DemokratischenVolksrepublik und der Republik Korea vom 12. bis 14. Juni 2000und welche offiziellen Stellungnahmen hierzu und Kontakte mitder Republik Korea hat es diesbezüglich bisher gegeben?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410413800
Herr Präsident! Herr Kollege Koschyk, beim Staats-
besuch von Präsident Kim Dae-jung im März in Deutsch-
land haben der Herr Bundespräsident und der Herr
Bundeskanzler die deutsche Unterstützung für dessen
Nordkorea-Politik zum Ausdruck gebracht. Deutschland
hat mit seinen Partnern in der Europäischen Union wie-
derholt an Nordkorea appelliert, auf das Dialogangebot
von Präsident Kim Dae-jung einzugehen, das dieser zu-
letzt anlässlich des Besuchs bei uns im März in seiner
„Berliner Erklärung“ erneuert hat. Darin hat er erneut sein
Interesse an einem Ausgleich mit Nordkorea bekundet
und zu einer Politik der Versöhnung zwischen Nord- und
Südkorea aufgerufen.

Mein Kollege Dr. Volmer hat in seinem Gespräch mit
dem nordkoreanischen Außenminister Paek Nam Sun am
5. April den Norden zum direkten Dialog ohne Vorbedin-
gungen mit dem Süden aufgefordert. Er hat in einer
Presseerklärung die Ankündigung des Gipfeltreffens be-
grüßt und darauf hingewiesen, dass sein erstes süd-/nord-

koreanisches Gipfeltreffen die große Chance böte, die Be-
ziehungen zwischen den beiden koreanischen Staaten zu
verbessern und damit zu einer Entspannung auf der korea-
nischen Halbinsel und in der Region zu gelangen.

Die Bundesregierung begrüßt die zwischen Nord- und
Südkorea am 8. April getroffene Vereinbarung über ein
Gipfeltreffen zwischen dem Präsidenten Kim Dae-jung
und Kim Jong-il im Juni in Pjöngjang.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410413900
Eine Zusatzfrage.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1410414000
Herr Staatsminister,
hat die Bundesregierung ihre Auffassung auch gegenüber
offiziellen Stellen der Republik Korea zum Ausdruck ge-
bracht, weil man nach Korrespondentenberichten in der
südkoreanischen Öffentlichkeit seit Bekanntwerden die-
ses Gipfeltreffens, das für den 12. bis 14. Juni 2000 anbe-
raumt ist, klare begrüßende, unterstützende Worte aus
Deutschland in den südkoreanischen Medien vermisst
hat?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410414100
Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden: die
südkoreanischen Medien?


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1410414200
Ja.

(Dirk Niebel [F.D.P.]: Sie lesen keine süd koreanischen Zeitungen?)


D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410414300
Auch keine nordkoreanischen, Herr Kollege.

Das, was ich Ihnen vorgetragen habe, muss der süd-
koreanischen Seite zulänglich sein. Ohne den Text, den
Sie hier anführen, zu kennen: Das Ganze ist mir schwer
erklärlich, weil es überhaupt keinen Zweifel geben kann.
Das ist gegenüber den beiden letzten wichtigen Besu-
chern in der von mir dargestellten Form deutlich gemacht
worden.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410414400
Eine zweite Zusatz-
frage.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1410414500
Herr Staatsminister,
ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, wenn sich
durch Rückfrage bei unserer Botschaft in der Republik
Korea das Bild bestätigen sollte, dass man in der Öf-
fentlichkeit der Republik Korea die Wahrnehmung von
positiven Stellungnahmen aus Deutschland zu diesem
Gipfeltreffen vermisst, dafür zu sorgen, dass solche Äuße-
rungen auch für die Öffentlichkeit in der Republik Korea
erfolgen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410414600
Herr Kollege, ich will Ihre Frage zum Anlass neh-
men, dass wir unsere Botschaft in Südkorea darüber in-
formieren und die Frage aufwerfen, ob aus dortiger Sicht
eine solche Reaktion, wie Sie sie jetzt anraten, nützlich ist.




Staatssekretär Uwe-Karsten Heye

9745


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich überlasse es der dortigen Botschaft, das in geeigneter
Form zu beurteilen. Herzlichen Dank für die Anregung!


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410414700
Ich rufe die Frage 12
der Kollegin Heidi Lippmann auf:

Hat es in den letzten Jahren Gespräche, Informationshilfen
oder irgendeine andere beraterische, finanzielle oder andere Mit-
wirkung von Beamten und Beauftragten der Bundesregierung
oder eines ihrer Ministerien für türkische Behörden bei der Um-
stellung des Strafvollzugs bei politischen Gefangenen auf Einzel-
haft gegeben?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410414800
Frau Kollegin Lippmann, die Antwort kann kurz
sein. Es hat eine Mitwirkung von Vertretern der Bundes-
regierung bei der Umstellung des Strafvollzugs in der
Türkei nicht gegeben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410414900
Zusatzfrage.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1410415000
Meine Frage bezog sich auf
die vergangenen Jahre. Dies bedeutet, dass ein längerer
Zeitraum als nur die Zeit nach dem Regierungswechsel
1998 betrachtet wird. Können Sie die Frage auf diesen
Zeitraum bezogen beantworten?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410415100
Das ist eine jener berühmten Fragen, deren nicht
sorgfältige Beantwortung zu Irritationen führen kann. Ich
habe den Text Ihrer Frage sorgfältig prüfen lassen und
antworte: Es hat eine solche Mitwirkung nicht gegeben.
Wenn Sie das auf einen unbegrenzt zurückliegenden Zeit-
raum beziehen – das ist selbstverständlich Ihr Recht –
dann möchte ich Sie bitten, die Jahreszahl zu nennen,
dann werde ich das entsprechende Amt mit der Prüfung
beauftragen, damit das Haus generell und Sie persönlich
keine falsche Antwort erhalten. Dass ich jetzt nicht aus
dem Stegreif heraus antworte, ist eher verantwortungsvoll
als falsch.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410415200
Eine Zusatzfrage.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1410415300
Ich werde das nachholen und
Ihrem Haus eine entsprechende schriftliche Bitte um Prü-
fung zukommen lassen.

Ich möchte eine weitere Frage stellen: Können Sie die
vom Generalstaatsanwalt in Erzerum gegenüber mir per-
sönlich gemachte Behauptung bestätigen, dass türkische
Politiker und Beamte im Laufe der 90er-Jahre deutsche
Gefängnisse besucht haben und dass danach in der Türkei
Pläne für den Bau von Isolationshaftzellen analog zu den
Bauplänen für den Hochsicherheitstrakt in Stammheim
entwickelt worden sind?


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Ihr macht euch Probleme!)


D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410415400
Diese Aussage war mir bis jetzt nicht bekannt. Ich

höre sie von Ihnen zum ersten Mal. Ich werde sie prüfen
lassen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410415500
Ich rufe die Frage 13
der Kollegin Lippmann auf:

Erwägt die Bundesregierung eigene Schritte oder Schritte ge-
meinsam mit ihren EU-Partnern, um die geplante Einführung von
Einzelhaft für politische Gefangene in der Türkei zu verhindern
und stattdessen eine Amnestie für diese Gefangenen zu erreichen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410415600
Frau Kollegin, dazu kann ich Ihnen Folgendes mit-
teilen: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es
auf eine umfassende Verbesserung der Situation in türki-
schen Gefängnissen – bei lückenloser Wahrung der Men-
schenrechte der Gefangenen – ankommt. Auch im Rah-
men der Europäischen Union unterstützt die Bundesre-
gierung alle Maßnahmen, insbesondere diejenigen des
Europarats, die eine Verbesserung der Haftbedingungen
in türkischen Gefängnissen zum Ziel haben.

Der Antifolterausschuss des Europarats hat die Pläne
der Türkei, Gefängnisse zu bauen, anlässlich seines Be-
suchs in der Türkei 1997 zur Kenntnis genommen. Nach
Einschätzung des Ausschusses sind die bisher üblichen
Großraumzellen aus verschiedenen Gründen keine zufrie-
den stellende Lösung. Für den Umbau von Gefängnissen
hat der Antifolterausschuss eine Reihe von begleitenden
Maßnahmen empfohlen.

Die Bundesregierung setzt sich generell gemeinsam
mit den EU-Partnern für Einzelfälle ein, in denen es not-
wendig erscheint.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410415700
Eine Zusatzfrage.


Heidi Lippmann-Kasten (PDS):
Rede ID: ID1410415800
Herr Staatsminister, sind der
Bundesregierung die vielen aktuellen Protestaktionen und
die Hungerstreiks politischer Gefangener in der Türkei
gegen die zunehmende Einführung von Isolationszellen
für politische Gefangene bekannt? Sind Ihnen insbeson-
dere auch die Vorgänge bekannt, die es im Sommer 1996
gegeben hat und die als so genanntes Todesfasten be-
zeichnet worden sind, durch das zwölf politische Gefan-
gene zu Tode gekommen sind? Wenn der Bundesregie-
rung diese Vorgänge bekannt sind, dann frage ich: Welche
Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Vor-
gängen für ihre aktuelle Politik bezüglich der Türkei?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410415900
Frau Kollegin, der erste Teil der Zusatzfrage, die Sie
gerade gestellt haben, ist inhaltlich deckungsgleich mit
der von Ihrem Kollegen Carsten Hübner schriftlich ein-
gereichten Frage 14. Ich möchte deshalb die Frage 14 im
Zusammenhang mit Ihrer fast wortgleichen Zusatzfrage
beantworten. Sind Sie, Herr Hübner, damit einverstan-
den?


(Carsten Hübner [PDS]: Ja!)





Staatsminister Dr. Christoph Zöpel
9746


(C)



(D)



(A)



(B)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410416000
Dann rufe ich die
Frage 14 des Abgeordneten Carsten Hübner auf:

Sind der Bundesregierung die vielen Protestaktionen und die
Hungerstreiks politischer Gefangener in der Türkei gegen die zu-
nehmende Einführung von Einzelhaftzellen für politische Gefan-
gene bekannt, und welche Folgerungen zieht sie aus diesen Pro-
testen?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410416100
Solche Protestaktionen von Gefängnisinsassen in
der Türkei sind der Bundesregierung bekannt. Die Bun-
desregierung setzt sich für eine lückenlose Wahrung der
Menschenrechte der Gefangenen in türkischen Gefäng-
nissen ein. Die Bundesregierung unterstützt die Empfeh-
lung des Antifolterausschusses des Europarats, der die
Durchführung von Umbaumaßnahmen in türkischen Ge-
fängnissen weiterhin eng begleitet. Sie haben einen kon-
kreten Einzelfall genannt, den ich gerne überprüfen lassen
werde.

Lassen Sie mich an dieser Stelle eine generelle Bemer-
kung machen, die mir wichtig ist. Es kann überhaupt kei-
nen Zweifel geben, dass die Bundesregierung der Auffas-
sung ist, dass die Art und Weise des Strafvollzugs und
auch das ihm zugrunde liegende Recht in der Türkei den
Konventionen des Europarats entsprechen müssen. Dies
wird der türkischen Regierung vom Europarat und von
der Europäischen Union immer wieder grundsätzlich mit-
geteilt.

Einzelfällen geht die Bundesregierung selber nach.
Wenn Sie Kenntnis von Einzelfällen haben, in denen ge-
gen Menschenrechte verstoßen worden ist, dann möchte
ich Sie bitten, mich über diese Fälle in Kenntnis zu setzen.
Ich halte die Unterstellung, die Bundesregierung könne in
irgendeiner Weise wünschen, dass die Menschenrechte im
türkischen Strafvollzug nicht geachtet werden, für gegen-
standslos, weil ich mir überhaupt keinen „normalen“
Menschen vorstellen kann, der sich so etwas wünscht.

Der nächste Schritt, der neben den bereits erfolgten,
nämlich den Kontrollen des Antifolterausschusses des
Europarats, die unterschiedlich erfolgreich waren, jetzt
gemacht werden muss, ist, im Rahmen der Prüfung der
Voraussetzungen der Türkei für einen Beitritt zur Europä-
ischen Union auch die Einhaltung der Menschenrechte zu
prüfen.

Die Bundesregierung geht davon aus – darauf werden
wir uns auch in der Debatte aktiv einstellen –, dass nun die
Europäische Union, wie es die Türkei selber will, sehr
ausführlich dazu Stellung nimmt. Der Prozess, der jetzt
eingeleitet wird – er ist von der Türkei und von allen
15 EU-Mitgliedstaaten gewollt –, ist aus meiner Sicht
der geeignetste Weg, das, was sich generell und in Ein-
zelfragen bewegt, noch intensiver zu kontrollieren.

Ich füge deutlich hinzu: Wenn nicht lückenlos klar ist,
dass diese Vorgänge in der Türkei nicht mehr vorkommen,
abgesehen von tragischen Ausnahmefällen, die es auch in
deutschen oder in französischen Gefängnissen geben
kann, dann ist der Türkei der Weg nach Europa in der von
ihr gewünschten Weise versperrt. Das ist die politische
Antwort, die ich dazu geben möchte. Es kann über-
haupt keinen Zweifel geben – ich hoffe, wir sind uns darin

einig –, dass die Bundesregierung keinerlei Folter und
keinerlei sonstigen Misshandlungen im Strafvollzug in
der Türkei akzeptiert. Die Bundesregierung fordert die
Türkei auf, sich nach den Normen des Europarats zu rich-
ten. Das gilt erst recht, wenn sie in die EU will.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410416200
Werden Zusatzfragen
gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Carsten
Hübner auf:

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Inhaf-
tierung von, auf zweifelhafter bzw. auf menschenrechtswidriger
Grundlage inhaftierten politischen Gefangenen in Einzelzellen,
vor dem Hintergrund der Fälle von Folterung von Oppositionellen
und anderen Übergriffen auf Gefangene in der Türkei, für die
Chancen des geplanten EU-Beitritts des Landes?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410416300
Es gilt dasselbe was ich zu Frage 14 gesagt habe.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410416400
Der Kollege Hübner
möchte auch zu Frage 15 keine Zusatzfrage stellen. – Herr
Kollege Wolf möchte eine Zusatzfrage stellen.


Dr. Winfried Wolf (PDS):
Rede ID: ID1410416500
Herr Staatssekretär, inwie-
weit muss Ihre politische Antwort, dass Sie als Vertreter
der Bundesregierung selbstverständlich heftige Kritik an
der Praxis der türkischen Regierung üben – es geht unter
anderem um das Foltern in Gefängnissen –, in einen Zu-
sammenhang mit der Diskussion in der Bundesregierung
über die mögliche Lieferung von Leo-2-Panzern an die
Türkei gebracht werden? Welche Rolle spielt die von Ih-
nen geäußerte Position bei der Entscheidung über diese
Lieferung?

D
Dr. Christoph Zöpel (SPD):
Rede ID: ID1410416600
Herr Kollege, diese Frage ist schon oft beantwortet
worden; aber ich will das gerne noch einmal tun.

Die Antwort auf die Frage, ob an ein NATO-Mitglied
im Rahmen der bestehenden Bestimmungen über Waf-
fenlieferungen zwischen NATO-Mitgliedstaaten Waffen
geliefert werden, ergibt sich aus der Mitgliedschaft der
Türkei in der NATO von selbst. Die deutschen Richtlinien
über den Export von Waffen enthalten darüber hinaus
noch die Bestimmung, dass wir auch bei NATO-Staaten
prüfen, ob diese Waffen im Inland im Zusammenhang
mit Menschenrechtsverstößen eingesetzt werden können.
Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass wir die ab-
schließende Entscheidung über die Lieferung dieser Waf-
fen in Übereinstimmung mit der Überprüfung der Fähig-
keit der Türkei zum Beitritt in die Europäische Union tref-
fen werden.

Dass Waffen sinnvollerweise an NATO-Mitglieder
verkauft werden – das ist eine rechtliche Gegebenheit –,
ist also vollständig in Übereinstimmung mit unserer Men-
schenrechtspolitik. Auch sie bewegt sich insbesondere im
Rahmen der Konvention des Europarats und einer Strate-
gie der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der EU,






(C)



(D)



(A)



(B)


die ganz konkret das Ziel hat, solche Konflikte auszu-
schließen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410416700
Ich danke Ihnen,
Herr Staatsminister.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der
Parlamentarische Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zur
Verfügung. Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Sylvia
Bonitz auf:

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch hinsichtlich
der zurückzuführenden Stasi-Unterlagen aus den USA, „Rosen-
holz-Unterlagen“, wonach auf der einen Seite der „Spiegel“ in sei-
ner aktuellen Ausgabe vom 8. Mai 2000 berichtet, die CIA habe
„die Kartei als ‚secret’ eingestuft und den deutschen Behörden in
den Rückgabeverhandlungen das Versprechen abgenommen, sie
ebenfalls als Staatsgeheimnis zu behandeln“, während auf der an-
deren Seite die Bundesregierung auf meine Frage in der Frage-
stunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 geantwor-
tet hat: „Eine ‚Einschränkung der Verwertungshoheit über die
Daten für Deutschland’ ist weder vereinbart noch beabsichtigt“,
vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast auf Frage 21, Plenarprotokoll
14/83, S. 7676A?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410416800
Wenn Frau Kollegin Bonitz damit
einverstanden ist, dann würde ich gerne beide Fragen zu-
sammen beantworten.


(Zuruf des Abg. Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.])


– So sind wir halt, Herr Kollege Otto.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410416900
Dann rufe ich auch
die Frage 17 der Abgeordneten Sylvia Bonitz auf:

Welche konkreten Schritte ergreift die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der vom „Spiegel“ aufgezeigten neuen Sach-
lage, die Stasi-Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-
Gesetz der Öffentlichkeit weitestgehend zugänglich zu machen,
insbesondere für Wissenschaftler zu Forschungszwecken und für
Journalisten?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410417000
Zwischen dem Bericht im „Spie-
gel“ vom 8. Mai 2000, den Sie zitieren, und der Antwort
der Parlamentarischen Staatssekretärin Sonntag-Wolgast
auf Ihre entsprechende Anfrage in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 besteht kein
Widerspruch.

Die Verwertungshoheit der Bundesregierung ist durch
die Einstufung der Unterlagen als geheim durch die ame-
rikanische Regierung nicht berührt. Den öffentlichen Zu-
gang zu den Unterlagen kann die Bundesregierung aller-
dings, wie von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages am 26. Januar 2000 ausdrücklich
erklärt, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
gewährleisten.

Die Behandlung der von der amerikanischen Regie-
rung als geheim eingestuften Unterlagen richtet sich nach
dem deutsch-amerikanischen Geheimschutzabkommen
vom 23. Dezember 1960, dem Übereinkommen vom

6. März 1997 zwischen den Parteien des Nordatlantikver-
trages über den Geheimschutz, dem NATO-Dokument
C-M (55) 15 (Final) sowie dem Sicherheitsüberprüfungs-
gesetz vom 20. April 1994 und der Verschlusssachenan-
weisung vom 29. April 1994. Danach kann eine Offenle-
gung bzw. Herabstufung amerikanischer Verschluss-
sachen nur im Einvernehmen mit dem Herausgeberstaat
oder durch Anordnung des Herausgeberstaates erfolgen.

Nach der unter der Antwort zu Ihrer ersten Frage dar-
gestellten Rechtslage setzt die Offenlegung bzw. Herab-
stufung von Verschlusssachen das Einverständnis der ein-
stufenden Stelle voraus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist
nicht beabsichtigt, die in Ihrer zweiten Frage genannten
Schritte vorzunehmen, zumal die Unterlagen, wie Ihnen
wahrscheinlich bekannt ist, bisher nur zu einem sehr ge-
ringen Teil vorliegen und die weitere Zulieferung und
Sichtung nicht vor Ende 2001 abgeschlossen sein werden.
Das schließt allerdings nicht aus, dass diese Schritte ge-
gebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ergriffen wer-
den.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410417100
Eine Zusatzfrage.


Sylvia Bonitz (CDU):
Rede ID: ID1410417200
Ich habe nicht nur eine
Zusatzfrage, Herr Präsident.

Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich in diesem Zu-
sammenhang, dass der Geheimdienstkoordinator der
Bundesregierung, Herr Uhrlau, in einem Interview beim
Info-Radio am 29. Oktober 1999 auf die Frage des Re-
porters „Wie steht es denn mit der wissenschaftlichen
Auswertung? Die normalen Stasi-Akten bei der Gauck-
Behörde stehen ja den Wissenschaftlern zur Verfügung.
Wird das bei diesen Akten auch so sein?“ folgende Ant-
wort gegeben hat:

Ja, also, wir werden diese Unterlagen in gleicher
Umfänglichkeit der Gauck-Behörde zur Verfügung
stellen und sie laufen nicht unter gesperrten Daten.

Unter „gesperrten Daten“ würde ich auch die Einstufung
als geheim verstehen.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410417300
Zu dem, was Kollege Uhrlau in
dem Interview gesagt hat, müssen Sie ihn im Zweifels-
falle selbst befragen. Ich möchte aber so viel festhalten –
wenn ich Sie richtig verstanden habe, zitieren Sie eine In-
terviewpassage aus dem Herbst vergangenen Jahres–: Es
gibt im Hinblick auf diese Materialien gewisse Schwie-
rigkeiten, die insbesondere darauf zurückzuführen sind,
dass sie uns fast überhaupt noch nicht oder nur zu einem
sehr geringen Teil vorliegen. Natürlich kommen wir an
dieser Tatsache derzeit nicht vorbei.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410417400
Eine weitere Zusatz-
frage.


Sylvia Bonitz (CDU):
Rede ID: ID1410417500
Die Tatsache, dass erst
sehr geringe Teile dieser Kartei – soweit ich informiert
bin, ist es eine von etwa 1 000 CD-ROMs, die insgesamt




Staatsminister Dr. Christoph Zöpel
9748


(C)



(D)



(A)



(B)


erwartet werden – in Deutschland eingetroffen sind, be-
deutet ja nicht, dass die Grundsatzfrage nicht beantwortet
werden müsste, wie man mit solchen Dokumenten an-
schließend umgeht. Deswegen interessiert mich schon, ob
ich es richtig verstanden habe, dass die Antwort der
Staatssekretärin Sonntag-Wolgast zwar besagte, dass es
keine Einschränkung der Verwertungshoheiten geben
solle – es gab auch bestimmte Aussagen hinsichtlich der
Daten von US-amerikanischen Bürgern, die wahrschein-
lich gar nicht im Datenrücklauf enthalten wären –, dass
aber die zusätzliche Einstufung „geheim“ letztendlich
doch Einschränkungen des weiteren Zugangs der Öffent-
lichkeit bedeutet.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren,
wie weit Sie sich inzwischen hinsichtlich des weiteren
Verfahrens mit den nach Deutschland zurückkommenden
Unterlagen in Form der CD-ROMs zwischen dem Bun-
desinnenministerium, dem Bundesamt für Verfassungs-
schutz und der Gauck-Behörde geeinigt haben. Es gibt
dort Streitigkeiten hinsichtlich der Frage, wer wann die
einzelnen CD-ROMs erhält, und darüber, ob sie alle-
samt – sie werden, wie ich glaube, jeweils in dreifacher
Ausfertigung geliefert – bei der Gauck-Behörde verwahrt
und auch ausgewertet werden sollen oder ob nicht mögli-
cherweise eine Version beim Verfassungsschutz verbleibt.
Wie sieht hier der Verfahrensstand aus und worauf hat
man sich bislang verständigt?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410417600
Für eine Antwort auf ihre Fragen
ist es ganz entscheidend, auf die Materiallage einzugehen.
Ihr Hinweis, dass bisher erst eine Zulieferung erfolgt ist,
ist richtig. Das hängt damit zusammen, dass die Übertra-
gung der Materialien auf CD-ROMs derzeit noch einer
gewissen manuellen Arbeit bedarf, was erhebliche
Schwierigkeiten macht. Die zuständigen Bereiche haben
unter Federführung des Bundesinnenministeriums eine
Arbeitsgruppe gebildet, die insbesondere die Aufgabe hat,
das Material zu analysieren und dann zu entscheiden, was
damit geschieht.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410417700
Eine weitere Zusatz-
frage?


Sylvia Bonitz (CDU):
Rede ID: ID1410417800
In Ihrer Antwort sind Sie
nicht auf den Inhalt meiner Frage eingegangen. Ich wollte
nämlich nicht wissen, ob es eine solche Arbeitsgruppe
gibt, sondern ob man sich darüber geeinigt hat, wie das
weitere Verfahren aussieht. Soweit ich informiert bin, ist
momentan noch nicht einmal die Software vorhanden, um
diese CD-ROMs überhaupt lesen und auswerten zu kön-
nen, obwohl seit langer Zeit bekannt ist, dass sich die CD-
ROMs im Rücklauf befinden. Jetzt scheint man erst zu
warten, bis die ganze Sammlung von 1 000 CD-ROMs in
Deutschland angekommen ist, anstatt jetzt schon das, was
an Material kommt, auszuwerten.

Ich frage Sie daher noch einmal, wie der konkrete
Stand aussieht und worauf Sie sich verständigt haben.
Werden alle CD-ROMs, so wie es das Stasi-Unterlagen-
Gesetz vorsieht, als Unterlagen der Gauck-Behörde zuge-

führt oder werden sie gesplittet aufbewahrt? Weiterhin
würde mich interessieren, ob man als Parlamentarier in
Zukunft davon ausgehen muss, dass Anfragen an die Bun-
desregierung zu diesem sehr sensiblen Thema sehr aus-
weichend und allgemein beantwortet werden, während
von der Gauck-Behörde schon einzelne Namen, zum Bei-
spiel auch von prominenten Bundespolitikern, veröffent-
licht wurden.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410417900
Ihre Anmerkungen zu den Pro-
blemen mit der Software kann ich bestätigen. Das ist aber
kein organisatorisches, sondern ein technisches Problem,
das gelöst werden muss. Hier befinden wir uns auf einem
guten Wege.

Dass es einen Streit innerhalb der Bundesregierung
über die Aufbewahrung geben soll, kann ich nicht bestäti-
gen, denn in der von mir erwähnten Arbeitsgruppe sind
alle Beteiligten vertreten. Ich denke, das ist auch richtig
und gut so.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410418000
Eine vierte und letzte
Zusatzfrage.


Sylvia Bonitz (CDU):
Rede ID: ID1410418100
Das heißt, ich kann davon
ausgehen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und
die Gauck-Behörde Einvernehmen darüber erzielt haben,
dass entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz die Un-
terlagen insgesamt bei der Gauck-Behörde aufbewahrt
werden? Wenn es darüber keinen Streit gibt, wird es ja
Einvernehmen geben.

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410418200
Diese Schlussfolgerung überlasse
ich Ihnen. Sie entspricht nicht unbedingt der meinigen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410418300
Wir kommen zur
Frage 18 des Kollegen Klaus Hofbauer:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Kri-
minalität an der deutsch-tschechischen Grenze?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410418400
Herr Kollege Hofbauer, die Ent-
wicklung der allgemeinen Kriminalität sowie insbeson-
dere auch die der unerlaubten Einreisen und der
Schleusungskriminalität an der deutsch-tschechischen
Grenze zeigt nach unseren und den den Landesinnenmi-
nisterien von Bayern und Sachsen vorliegenden Informa-
tionen für das Jahr 1999, so kann man eindeutig sagen,
eine rückläufige Tendenz.

Die Zahl der an der deutsch-tschechischen Grenze fest-
gestellten unerlaubten Einreisen stieg von 1995 bis 1998
kontinuierlich an. Ich könnte Ihnen die Zahlen jetzt auf-
listen, denke aber, dass es besser ist, wenn ich es Ihnen
gegebenenfalls schriftlich nachreiche. Trotz eines deutli-
chen Rückgangs der Feststellungen im Jahr 1999 – sie la-
gen bei 12 846 – lag der Brennpunkt der unerlaubten Ein-
reisen nach Deutschland wie in den Vorjahren weiterhin




Sylvia Bonitz

9749


(C)



(D)



(A)



(B)


an der Grenze zu Tschechien. Im ersten Quartal 2000
rangierte die Zahl der unerlaubten Einreisen an der
deutsch-tschechischen Grenze erneut an erster Stelle.

Hintergrund der rückläufigen Feststellungen an der
deutsch-tschechischen Grenze ist, dass während des Ko-
sovo-Konfliktes die traditionelle Schleusungsroute über
Jugoslawien, Ungarn und die Slowakische Republik bzw.
die Tschechische Republik nach Bayern und Sachsen
vorübergehend brachlag. Die Vertriebenen bevorzugten in
diesem Krisenzeitraum die risikoärmere Route Italien-
Österreich-Deutschland. Darüber hinaus zeigten auch die
verstärkten Kontrollen der tschechischen Grenzorgane
bei Einreise in die Tschechische Republik aus den MOE-
Staaten erste Erfolge.

Die Zahl der an der deutsch-tschechischen Grenze fest-
genommenen Schleuser war im Zeitraum von 1995 bis
1998 – vergleichbar der Entwicklung bei den unerlaubten
Einreisen – kontinuierlich ansteigend. 1999 verlagerte
sich erstmalig der Brennpunkt der Schleuserkriminalität
von der deutsch-tschechischen zur deutsch-österreichi-
schen Grenze. Im ersten Quartal 2000 nahmen die Poli-
zeibeamten von Bund und Ländern an der deutsch-tsche-
chischen Grenze 225 Schleuser und im Grenzraum zu Ös-
terreich 254 Schleuser fest.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern regis-
trierte 1999 mit 16 339 Straftaten gegenüber 17 583 Straf-
taten im Vorjahr einen deutlichen Rückgang, umgerechnet
minus 7,1 Prozent, der allgemeinen Kriminalität ent-
lang der tschechischen Grenze in Sachsen. Danach ist
die Grenzregion zur Tschechischen Republik mit
4 352 Straftaten pro 100 000 Einwohner im Landesdurch-
schnitt nicht höher belastet als die übrigen Gemeinden mit
weniger als 20 000 Einwohnern.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern stellte
für 1999 einen Rückgang aller registrierten Straftaten an
der Tschechischen Grenze um 17,1 Prozent auf nun-
mehr 11 335 Delikte fest, der im Wesentlichen auf die
Entwicklung im Bereich der unerlaubten Einreise und
Schleuserkriminalität zurückgeführt wird.

Eine Entwicklung kann man am besten dann beurtei-
len, wenn entsprechende Zahlen bekannt sind. Deshalb
bitte ich, mir meine etwas längere und mit Zahlen ge-
spickte Antwort nachzusehen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410418500
Erste Zusatzfrage.


Klaus Hofbauer (CSU):
Rede ID: ID1410418600
Herr Staatssekretär, es
ist erfreulich, dass sich die Zahlen positiv entwickeln. Wie
kann es aber passieren, dass dieselben Personen innerhalb
kürzester Zeit bis zu siebenmal an der Grenze gefasst wer-
den? Dies ist für unsere Beamten – ob von BGS oder
Grenzpolizei – auf der einen Seite erfreulich, weil diese
Zahl zeigt, wie aktiv sie sind. Auf der anderen Seite ist
diese Tatsache aber deprimierend, weil sie feststellen
müssen, dass ihre Arbeit nichts bringt. Wie kann hier die
Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und unserem Nachbarland Tschechien verbessert und
ausgebaut werden?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410418700
Herr Kollege Hofbauer, dass es
diesen von mir immer als Drehtüreffekt bezeichneten Ef-
fekt gibt, ist unstrittig. Ich denke, dass wir dieses Problem
nur gemeinsam mit der tschechischen Seite lösen können.
Wir hatten schon einmal die Gelegenheit, ein bisschen de-
taillierter über die Probleme eines deutsch-tschechischen
Polizeiabkommens zu reden. Wir hoffen, dass wir in
Bälde ein entsprechendes Abkommen unter Dach und
Fach bringen und dass es uns gelingt, im gemeinsamen
Dialog Entscheidungen mit der tschechischen Seite zu
treffen, damit dieser Drehtüreffekt reduziert wird.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410418800
Zweite Zusatzfrage.


Klaus Hofbauer (CSU):
Rede ID: ID1410418900
Sie werden Verständ-
nis dafür haben, dass ich darüber enttäuscht bin, dass der
von Ihnen angesprochene Vertrag noch nicht geschlossen
ist. Ich möchte herzlich darum bitten, dass diese Verträge
zwischen Deutschland und Tschechien so schnell wie
möglich zum Abschluss kommen. Mich interessiert ganz
konkret: Welche Rolle spielt die Kriminalität bei den Ver-
handlungen zur Osterweiterung?

F
Fritz Rudolf Körper (SPD):
Rede ID: ID1410419000
Hinsichtlich des deutsch-tsche-
chischen Polizeiabkommens muss man der Fairness hal-
ber zugeben, dass eine gewisse Verzögerung – ich nenne
in diesem Zusammenhang das Stichwort Datenschutz-
klausel – noch zur Zeit der alten Bundesregierung, von
unserer Seite verursacht wurde.

Herr Kollege Hofbauer, wir haben schon einmal darü-
ber geredet, dass entsprechende Polizeiabkommen zu-
meist wegen dieser Frage unserseits gescheitert sind. Wir
haben in letzter Zeit ein sehr beachtenswertes Polizeiab-
kommen geschlossen, das beispielsweise eine so schwie-
rige Frage wie die Nacheile regelt; das ist das deutsch-
schweizerische Polizeiabkommen. Wenn es Sie interes-
siert, gebe ich Ihnen das gern einmal, weil es ein paar
beachtliche Inhalte hat.

Was die Frage der EU-Erweiterung anbelangt: Sie ken-
nen die Diskussionen um die Schengen-Standards. Die
Frage der Kriminalität ist natürlich eine ganz entschei-
dende Frage und spielt dort eine gewichtige Rolle. Wir
werden gemeinsam versuchen, dieses Phänomen zu be-
kämpfen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410419100
Ich danke Ihnen,
Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz werden die Fragen 19 und 20 des Kollegen Dr. Ilja
Seifert aufgrund Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien schriftlich
beantwortet, weil sie einen Tagesordnungspunkt dieser
Woche betreffen.

Der Kollege Ernst Hinsken hat gebeten, seine Fragen
21 und 22 ebenfalls schriftlich zu beantworten.




Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper
9750


(C)



(D)



(A)



(B)


Ich möchte von daher Herrn Staatssekretär
Prof. Dr. Pick besonders danken, dass er, obwohl er nicht
zum Einsatz kommt, dennoch hier ausgeharrt hat.

Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen werden die Fragen 23 und 24 des Kollegen
Bernd Neumann und die Fragen 25 und 26 des Kollegen
Dietrich Austermann schriftlich beantwortet.

Beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie werden die Fragen 27 und 28
der Kollegin Gudrun Kopp schriftlich beantwortet.

Die Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Rainer
Brinkmann (Detmold) sind zurückgezogen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung
steht zur Verfügung die Parlamentarische Staatssekretärin
Ulrike Mascher.

Der Kollege Dr. Heinrich Leonhard Kolb bittet um
schriftliche Beantwortung seiner Fragen 31 und 32.

Die beiden nächsten Fragesteller, der Kollege Niebel
sowie die Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
sind im Augenblick nicht anwesend.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Herr Präsident, der Kollege Niebel ist draußen vor der Tür! Können wir das zurückstellen?)


– Ich muss aber feststellen, dass im Augenblick Dirk
Niebel und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht an-
wesend sind. Wenn die Frau Staatssekretärin einverstan-
den ist, ziehen wir die anderen Fragen vor und kommen
auf diese Fragen zurück.

Es ist gut, dass der Kollege Hans-Joachim Otto nicht
gerade den Saal verlassen hat, um seine Kollegen zu ho-
len. Dann müssten wir seine Frage auch noch zurückstel-
len. Er ist aber anwesend. Also rufe ich die Frage 37 auf:

Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungs-
gesetzes die Ersetzung der Einzelaufzählung bei den Beteili-
gungstatbeständen des Betriebsrates durch eine Generalklausel
für eine Mitbestimmung des Betriebsrates in allen sozialen, per-
sonellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410419200
Herr Kollege Otto,
gestatten Sie mir eine Anmerkung zu dem ganzen Bündel
von Fragen, die von Ihnen und anderen Kollegen und Kol-
leginnen aus der F.D.P.-Fraktion zur Reform des Be-
triebsverfassungsgesetzes gestellt worden sind.

Zunächst freue ich mich über Ihr Interesse an diesem
wichtigen Reformvorhaben der Bundesregierung. Viel-
leicht wäre es aber noch zielführender, den Referenten-
entwurf, der im Herbst dieses Jahres vorgelegt wird,
abzuwarten, anstatt schon jetzt scheibchenweise in Frage-
form die Novellierungsvorschläge des Deutschen Ge-
werkschaftsbundes zu zitieren.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung
die zahlreichen Vorschläge für die Reform des Betriebs-
verfassungsgesetzes sorgfältig prüfen wird, aber durchaus

auch eigene Vorstellungen hat, über die zu diskutieren
sich vielleicht lohnen würde.

Ich komme jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage: Sie ha-
ben gefragt, ob die Bundesregierung plant, innerhalb des
Betriebsverfassungsgesetzes die Ersetzung der Einzelauf-
zählung bei den Beteiligungstatbeständen des Betriebsra-
tes durch eine Generalklausel für eine Mitbestimmung
des Betriebsrates in allen sozialen, personellen und wirt-
schaftlichen Angelegenheiten zu regeln. Die Antwort des
Arbeitsministeriums ist: nein.


(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [F.D.P.]: Sehr schön!)



Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410419300
Ich rufe die Frage 38
auf:

Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungs-
gesetzes die Herabsetzung des Schwellenwertes von fünf auf drei
Beschäftigte für die Bildung von Betriebsräten in Kleinunterneh-
men und Handwerksbetrieben?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410419400
Zu Ihrer Befürch-
tung, den Schwellenwert herabzusetzen, kann ich Ihnen
nur ganz schlicht sagen: Nein, wir planen das nicht.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410419500
Eine Zusatzfrage.


Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1410419600
Frau Staats-
sekretärin, haben Sie eine Erklärung dafür, dass in ge-
meinhin gut informierten Kreisen diese Informationen,
die meinen Fragen zugrunde liegen, gehandelt werden?
Ich will meine Frage präzisieren. Sie sagen, es gebe diese
Überlegungen nicht. Dann frage ich Sie: Gab es diese
Überlegungen bis vor kurzem?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410419700
Wir arbeiten im
Moment am Referentenentwurf für das Betriebsverfas-
sungsgesetz. Ich weiß nicht, auf welche Quellen Sie Ihre
Informationen stützen. Ich bin bei der Analyse Ihrer Fra-
gen zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie sich wohl weit-
gehend auf die Vorschläge des DGB stützen. Im Arbeits-
ministerium überlegen wir zwar, wie wir die Bildung von
Betriebsräten etwas entbürokratisieren können – darauf ja
zielt eine Frage Ihrer Kollegin hin –, aber wir haben nicht
die Absicht, den Schwellenwert herabzusetzen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410419800
Wir kommen zurück
zu der Frage 33 des Kollegen Dirk Niebel:

Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungs-
gesetzes die Erfassung von Betrieben ohne Betriebsräte in einem
Verzeichnis und wo könnte dieses geführt werden?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410419900
Herr Niebel, wir
planen nicht, ein Verzeichnis aufzulegen, wie Sie es




Vizepräsident Rudolf Seiters

9751


(C)



(D)



(A)



(B)


befürchten, in dem nachgelesen werden kann, wo Be-
triebe ohne Betriebsräte existieren. Klare Antwort: nein.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410420000
Zusatzfrage?


Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1410420100
Planen Sie denn, Frau Staatsse-
kretärin, vielleicht, ein Verzeichnis der Betriebe zu erstel-
len, die einen Betriebsrat haben?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410420200
Nein.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410420300
Wir kommen zur
Frage 34 des Kollegen Dirk Niebel:

Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungs-
gesetzes die generelle Änderung zugunsten einer gemeinsamen
Wahl der Betriebsräte duch Arbeiter und Angestellte und welche
Planungen verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Sprecher-
ausschüsse der leitenden Angestellten?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410420400
Ziel der Reform
des Betriebsverfassungsgesetzes, wie wir das in der Ko-
alitionsvereinbarung beschlossen haben, ist die Erleichte-
rung der Bildung von Betriebsräten. Gerade in kleinen
und mittleren Betrieben sind Betriebsräte noch die Aus-
nahme. Wir wollen zur Erleichterung des Wahlverfahrens
eine gemeinsame Wahl des Betriebsrates durch Arbeiter
und Angestellte erreichen, weil wir glauben, dass das zu
einer erheblichen Entbürokratisierung führen könnte und
Erschwernisse des Wahlverfahrens beseitigt würden.
Aber eine endgültige Entscheidung hierüber ist noch nicht
getroffen worden.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410420500
Zusatzfrage?


Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1410420600
Frau Staatssekretärin, Sie haben
den Bestandteil der Frage, der sich mit der Zukunft der
Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten befasst,
nicht beantwortet. Plant die Bundesregierung hierzu et-
was?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410420700
Im Rahmen des
Betriebsverfassungsgesetzes nicht, nein.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410420800
Zweite Zusatzfrage.


Dr. h.c. Dirk Niebel (FDP):
Rede ID: ID1410420900
Aus Ihrer Antwort schließe ich,
dass Sie das in einem anderen Rahmen planen. In wel-
chem Rahmen plant die Bundesregierung eine Verände-
rung der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410421000
Nein. Bezüglich

der Sprecherausschüsse planen wir derzeit nichts, jeden-
falls nach meiner Information.


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Sie planen überhaupt nichts!)


– Nein, das ist nicht wahr.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410421100
Ich rufe die Frage 35
der Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf:

Plant die Bundesregierung, innerhalb des Betriebsverfas-
sungsgesetzes vereinfachte Wahlverfahren für Betriebe mit bis zu
100 Arbeitnehmern einzuführen?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410421200
Frau Leutheusser-
Schnarrenberger, wir wollen – das habe ich vorhin schon
gesagt – die Bildung von Betriebsräten erleichtern. Dazu
ist ein vereinfachtes Wahlverfahren in kleineren Betrie-
ben vorgesehen. Ein vereinfachtes Wahlverfahren soll die
Hürde sehr komplizierter Wahlvorschriften für die Ar-
beitnehmer abbauen. Das bietet sich überall dort an, wo
die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer überschau-
bar ist. Ob der in Ihrer Frage genannte Grenzwert von 100
Arbeitnehmern herangezogen werden soll, steht noch
nicht endgültig fest.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410421300
Zusatzfrage?


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1410421400

Gibt es bei der Bundesregierung schon Überlegungen,
welcher Grenzwert hier in Betracht gezogen werden
könnte? Denkt die Bundesregierung in Größenordnungen
von 20 bis 30 Arbeitnehmern oder eher in den Größen-
ordnungen, wie sie hier angesprochen worden sind? Ich
frage dies, um beurteilen zu können, wie viele Betriebe
von diesen Vereinfachungen profitieren würden.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410421500
Wir sind da im
Moment noch in einer intensiven Diskussion und werden
die Festlegung des Grenzwertes erst nach Abschluss die-
ser Beratungen vornehmen. Das ist eine schwierige Ab-
wägung. Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, dass wir
Anstrengungen unternehmen müssen, Betriebsräte auch
in den Betrieben zu ermöglichen, in denen es sie heute,
häufig auch aus Scheu vor den bürokratischen Verfahren,
nicht gibt.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410421600
Eine weitere Zusatz-
frage.


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1410421700

Welches ist denn das entscheidende Kriterium der Bun-
desregierung für die Beantwortung der Frage, bis zu wel-
cher Größenordnung von Betrieben ein solches verein-
fachtes Verfahren zur Anwendung gebracht werden
könnte?




Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher
9752


(C)



(D)



(A)



(B)


U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410421800
Ein Kriterium
habe ich Ihnen schon genannt, nämlich eine überschau-
bare Größe der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
In den momentanen Gesprächen gibt es sehr unterschied-
liche Vorstellungen, was eine überschaubare Größe ist.
Ich glaube, wir werden uns auf einen Wert hinbewegen,
der dann auch praktikabel ist.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410421900
Wir kommen damit
zur Frage 36 der Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger:

Wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine
Kommission mit der Erarbeitung einer Gesetzesnovelle zum Be-
triebsverfassungsgesetz beauftragen, in welcher nicht nur Vertre-
ter des DGB, sondern auch Vertreter unabhängiger Arbeitnehmer-
organisationen zusammen mit Arbeitgebern und Vertretern des
Mittelstandes über das Betriebsverfassungsgesetz konsensorien-
tiert diskutieren, oder ist geplant, dieses Thema in das Bündnis für
Arbeit einzubringen?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410422000
Bei den Vorberei-
tungen zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sind
bereits zahlreiche Fachgespräche mit verschiedenen Ver-
tretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie mit
Experten aus den Bereichen der Rechtswissenschaft und
der Rechtsprechung geführt worden. Wir werden diese
Gespräche fortsetzen.

Die Einsetzung einer Kommission im eigentlichen
Sinne zur Erarbeitung dieses Gesetzesvorhabens ist nicht
beabsichtigt. Die Bundesregierung wird Vorschläge ma-
chen, die Arbeitgebern und Gewerkschaften viele
Gemeinsamkeiten bieten und die alle diejenigen mittra-
gen können, die die Praxis der betrieblichen Mitbestim-
mung kennen und guten Willens sind, den Arbeitgebern
und Betriebsräten eine moderne und zukunftsfähige Ar-
beitsgrundlage für die nächsten Jahre zu geben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410422100
Zusatzfrage? – Bitte.


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1410422200

Ihre Antwort hat mich jetzt richtig erschlagen. Deshalb

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1410422300
Wird
dieses Thema angesichts dessen, dass mit allen Beteilig-
ten ein Konsens erzielt werden soll, im Bündnis für Arbeit
behandelt werden?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410422400
Dieses Thema
wird sicher im Bündnis für Arbeit angesprochen werden.
Aber das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird
selbstverständlich im Arbeitsministerium vorbereitet.


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Rede ID: ID1410422500

Hat die Bundesregierung diesbezüglich schon Zeitvor-
stellungen und was sagt die Bundesregierung zu den
Ankündigungen von Vertretern der SPD-Fraktion, dass
dieses Gesetz Mitte kommenden Jahres stehen solle, wie
wörtlich formuliert worden ist? Ich kenne den Gesetzge-
bungsablauf. Das ist nach meiner Meinung der Zeitpunkt,

zu dem dieses Gesetz verabschiedet werden wird. Trifft
das so zu?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410422600
Wir wollen den
Referentenentwurf im Herbst dieses Jahres vorlegen. Da
die nächsten Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002 statt-
finden, möchten wir die Novellierung des Betriebsverfas-
sungsgesetzes so rechtzeitig abschließen, dass die nächs-
ten Betriebsratswahlen dann auf der Grundlage dieser No-
vellierung erfolgen können.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410422700
Ich rufe die Frage 39
des Kollegen Hartmut Koschyk auf:

Inwieweit wird die Bundesregierung dem Beschluss der In-
nenministerkonferenz in Düsseldorf nachkommen, sich für eine
Änderung der rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, durch die
ehrenamtlich Tätige, insbesondere Führungskräfte der freiwilli-
gen Feuerwehren, von der Versicherungspflicht in der gesetzli-
chen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
freigestellt werden?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410422800
Herr Koschyk, Sie
fragen nach Regelungen für ehrenamtlich Tätige. Die
Bundesregierung prüft anlässlich der aktuellen Diskus-
sion über die Möglichkeiten zur Förderung ehrenamtli-
cher Tätigkeit sehr eingehend, ob und wie eine allen Sei-
ten gerecht werdende Lösung erreicht werden kann, die
das ehrenamtliche Engagement stärkt. Diese Prüfung ist
noch nicht abgeschlossen.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410422900
Zusatzfrage? – Bitte.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1410423000
Frau Staatssekretä-
rin, es hat ja diesbezüglich einen einstimmigen Beschluss
der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder
mit der Bitte vor allem an den Bundesminister des Innern
gegeben, hier tätig zu werden. Kann ich davon ausgehen,
dass die Prüfung, von der Sie gesprochen haben, mögli-
cherweise in der Konsequenz dazu führt, eine entspre-
chende Klarstellung dahin gehend zu erreichen, dass die
ehrenamtliche Tätigkeit in unserem Lande kein abhängi-
ges Beschäftigungsverhältnis ist, das dementsprechend
sozialversicherungspflichtig ist?

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410423100
Herr Koschyk, es
gibt die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land,
dass auch dann noch von einer ehrenamtlichen Tätigkeit
gesprochen wird, wenn dafür ein ganz beachtlicher Betrag
gezahlt wird, der über die materielle Aufwandsentschädi-
gung für Fahrt-, Essens-, Telefonkosten und Ähnliches
hinausgeht. Diese neue Entwicklung, dass es fast zu ei-
nem entgeltlichen Ehrenamt kommt, müssen wir, glaube
ich, berücksichtigen. Inzwischen werden Entschädi-
gungen bzw. Beträge von bis zu 1 900 DM gezahlt – Sie
kennen die Diskussion über die Führungskräfte der
freiwilligen Feuerwehren –, sodass wir sehr sorgfältig
prüfen müssen, wie wir damit umgehen. Bisher wurde
dies so geregelt, dass die sozialversicherungsrechtliche






(C)



(D)



(A)



(B)


Regelung der steuerlichen Behandlung folgte. Wir kennen
bisher nur selbstständige und unselbstständige Tätigkei-
ten – und daneben das Ehrenamt, wofür aber keine nen-
nenswerten Aufwandsentschädigungen gezahlt wurden.
Von daher ist es nicht einfach, hier Regelungen zu treffen.
Denn es geht hier nicht nur um die Gruppe der freiwilli-
gen Feuerwehren; so notwendig und anerkennenswert
diese Arbeit auch ist.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410423200
Eine weitere Zusatz-
frage.


Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1410423300
Frau Staatssekretä-
rin, kann ich Ihrer Antwort, dass die Bundesregierung
prüft, ob hier Handlungsbedarf besteht und gegebenen-
falls welche Maßnahmen zur Abhilfe im Hinblick auf die
gegenwärtige Situation, also der Sozialversicherungs-
pflicht von ehrenamtlicher Tätigkeit, durch die Bundesre-
gierung ergriffen werden, entnehmen, dass Ihr Haus, das
zum Beispiel im Schriftwechsel mit dem bayerischen In-
nenminister auf Landeskompetenzen verwiesen und die
Auffassung vertreten hat, durch eine entsprechende Än-
derung von Landesbestimmungen ließe sich dieses Pro-
blem lösen, nunmehr seine Auffassung geändert hat? Sie
haben ja jetzt, vielleicht auch aufgrund des einstimmigen
Beschlusses der Innenministerkonferenz der Länder, eine
Prüfung dieses Sachverhaltes in Aussicht gestellt.

U
Ulrike Mascher (SPD):
Rede ID: ID1410423400
Herr Koschyk, Sie
wissen, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission
zur Förderung des Ehrenamtes eingesetzt hat. Sie wissen
auch, dass wir im letzten Jahr die so genannte Übungslei-
terpauschale von 200 DM auf 300 DM erhöht haben. Wir
bemühen uns, das Ehrenamt zu fördern, weil wir es für un-
sere Gesellschaft für ganz unverzichtbar halten.

Ich gebe aber zu: Aufgrund der Entwicklung, die ich
vorhin beschrieben habe, ist es schwierig, hier eine sach-
gerechte Lösung zu finden. Ich denke, dass wir auch in
Kooperation mit den Ländern zu positiven Ergebnissen
kommen werden.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410423500
Die Fragen 40 und 41
des Kollegen Karl-Josef Laumann werden, da sie einen
Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzungswoche be-
treffen, schriftlich beantwortet.
– Ich danke Ihnen, Frau Parlamentarische Staats-
sekretärin.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen auf. Was die Frage
44 anbetrifft, so hat die Kollegin Christine Ostrowski um
schriftliche Beantwortung gebeten. Die Frage 45 wird
ebenfalls wegen Überschneidung mit einem Tagesord-
nungspunkt in dieser Woche schriftlich beantwortet.

Wir kommen dann zu den beiden letzten Fragen in die-
ser Fragestunde, zu den Fragen der Kollegin Renate
Blank, und nähern uns den sommerlichen Temperaturen

und den Segelbooten auf den Bundeswasserstraßen in
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.


(Ulrich Heinrich [F.D.P.]: Wir beantragen einen Vor-Ort-Termin! – Renate Blank [CDU/CSU]: Aber nur für die, die hier sind!)


Wir kommen zunächst zur Frage 42:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Einführung

eines Pflichtführerscheins für Segelboote für Bundeswasser-
straßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ein und
wie steht die Bundesregierung zur Abschaffung des in Berlin noch
erforderlichen Führerscheins für Segelboote?

Dazu nimmt der Parlamentarische Staatssekretär Kurt
Bodewig Stellung.

K
Kurt Bodewig (SPD):
Rede ID: ID1410423600
Werte Kol-
legin Blank, ich beantworte Ihre Frage 42 wie folgt:
Zunächst zum ersten Teil Ihrer Frage. Überlegungen, eine
Fahrerlaubnispflicht auf bestimmten Bundeswasser-
straßen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg
einzuführen, werden derzeit nicht konkret weiterverfolgt.
Erörterungen mit den betroffenen Ländern und Wasser-
sportverbänden haben angesichts der insgesamt verhält-
nismäßig niedrigen Zahl der Unfälle in der Bin-
nenschifffahrt unterschiedliche Bewertungen des Unfall-
geschehens ergeben. Es wurde vereinbart, gemeinsam
einheitliche Kriterien für die Bewertung des Verkehrsge-
schehens zu entwickeln. Damit soll eine Grundlage für
gegebenenfalls erforderliche weitere Entscheidungen in
dieser Frage geschaffen werden.

Jetzt zum zweiten Teil: Die Wasserschutzpolizei Berlin
hat überzeugend dargelegt, dass nach ihrer mehr als zwan-
zigjährigen Erfahrung auf den Binnenschifffahrtsstraßen
in Berlin und in den unmittelbar angrenzenden Gewässern
eine besonders starke Massierung des Sportbootverkehrs
mit einem Nebeneinander von Berufs- und Freizeitschiff-
fahrt stattfindet, der Verkehr ständig zugenommen hat,
gleichwohl eine niedrigere Zahl von Unfällen zu ver-
zeichnen ist und dies auf die mit dem Sportbootführer-
schein nachgewiesene Befähigung zurückzuführen ist.
Die Aufhebung der Fahrerlaubnispflicht kommt deshalb
nicht in Betracht. Es wäre nicht vertretbar, diesen hohen
Sicherheitsstandard aufzugeben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410423700
Eine Zusatzfrage.


Renate Blank (CSU):
Rede ID: ID1410423800
Herr Staatssekretär, gehe
ich recht in der Annahme, dass es auch in Ihrem Hause un-
terschiedliche Auffassungen dazu gibt, vor allen Dingen
nachdem in diesem Bereich der Pflichtführerschein für
Motorboote abgeschafft wurde? Geben Sie mir Recht,
dass es sich hier um eine unnötige Bürokratie handelt, die
ja nur ein Berliner Symptom ist?

K
Kurt Bodewig (SPD):
Rede ID: ID1410423900
Frau Kol-
legin Blank, es geht nicht um ein Berliner Symptom, son-
dern um bestimmte Berliner Belastungen. Lassen Sie




Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher
9754


(C)



(D)



(A)



(B)


mich zur Begründung nur sagen, dass hier eine besondere
Massierung von Sportbooten vorhanden ist: Allein in Ber-
lin gibt es etwa 36 000 Sportboote. Es gibt hier eine um-
fangreiche Fahrgastschifffahrt und Güterschifffahrt. Die
Wasserschutzpolizei Berlin hat in einer Besprechung, auf
die ich eben hingewiesen habe, dargelegt, dass das Pro-
blem vor allem das Ausweichverhalten war und dass sich
deswegen diese Zahl von Unfällen ergab. Der Führer-
schein für Segelboote stellt sicher, dass den entsprechen-
den Anforderungen vonseiten der Fahrzeugführer auch
entsprochen wird.

Jetzt zu der Frage, ob es dazu unterschiedliche Positio-
nen gibt. Die Position, die ich hier heute beschreibe, ist
die Position unseres Hauses.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410424000
Eine weitere Zusatz-
frage.


Renate Blank (CSU):
Rede ID: ID1410424100
Herr Staatssekretär, die
Verbände haben ja eine etwas andere Meinung. Die ge-
ringen Unfallzahlen könnten eine Abschaffung des jetzt
noch erforderlichen Führerscheins rechtfertigen. Ist die
Bundesregierung bereit, darüber noch einmal nachzuden-
ken, um diese Abschaffung zu ermöglichen, sodass man
dem beliebten Wassersport noch mehr Chancen geben
könnte?

K
Kurt Bodewig (SPD):
Rede ID: ID1410424200
Als Besit-
zer eines Segelscheins A kann ich sagen: Die Kenntnisse,
die man zur Erlangung des Führerscheins erwirbt, sind
notwendig. Das ist eine persönliche Bemerkung.

Zurück zu Ihrer Frage. Die Äußerungen der Wasser-
schutzpolizei in der Besprechung am 3. Februar waren
eindeutig. Man sagte: Das ist eine notwendige Präventi-
onsmaßnahme, die verhindert, dass die Zahl der Unfälle
zunimmt. Insofern gibt es keine Veränderung der Position.
Dass die Verbände in der einen oder anderen Frage viel-
leicht eine andere Haltung einnehmen, ist aus ihrer Sicht
nachvollziehbar. Bei meiner Antwort auf die zweite
Frage, die Sie gestellt haben, wird sehr deutlich, dass sich
die niedrigen Unfallzahlen aus diesen Präventionsmaß-
nahmen ergeben.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410424300
Ich rufe die Frage 43
der Kollegin Renate Blank auf:

Sind der Bundesregierung Unglücksfälle und Zahlen mit Se-
gelbooten auf den Bundeswasserstraßen in Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern und Brandenburg bekannt?

K
Kurt Bodewig (SPD):
Rede ID: ID1410424400
Eine um-
fassende statistische Erhebung liegt nicht vor. Folgende
konkrete Aussagen sind möglich: In Berlin hat es im Jahr
1998 58 Unfälle mit Kleinfahrzeugen gegeben, davon elf
mit Segelbooten. Für das Jahr 1999 war eine geringfügige
Erhöhung, nämlich auf 70 Unfälle mit Kleinfahrzeugen –
es ist bei elf Unfällen mit Segelbooten geblieben –, zu ver-
zeichnen. In Mecklenburg-Vorpommern hat es im Jahr
1998 37 und im Jahr 1999 40 Unfälle mit Kleinfahrzeu-
gen gegeben. In wie vielen Fällen Segelboote beteiligt
waren, ist nicht bekannt. Aus Brandenburg liegen Zahlen
aus den Jahren 1996 und 1999 vor. So haben 1996 72 Un-
fälle und 1999 135 Unfälle mit Kleinfahrzeugen stattge-
funden, davon mit Segelbooten 1996 13 und 1999 schon
44. Das ist eine andere Größenordnung als bei den Zahlen
für Gesamtberlin.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410424500
Eine Zusatzfrage.


Renate Blank (CSU):
Rede ID: ID1410424600
Herr Staatssekretär, sind
Ihnen Zahlen bekannt, aus denen hervorgeht, in wie vie-
len Fällen es sich um Sachschaden und in wie vielen es
sich um Personenschaden handelte?

K
Kurt Bodewig (SPD):
Rede ID: ID1410424700
Diese Zah-
len liegen mir jetzt nicht vor. Wir können versuchen, sie
zu ermitteln. Wenn sie vorliegen, erhalten Sie sie in
schriftlicher Form.


Dr. Rudolf Seiters (CDU):
Rede ID: ID1410424800
Wir sind damit am
Ende der Fragestunde und damit auch am Schluss unserer
heutigen Tagesordnung.

Ich wünsche Ihnen allen, auch unseren Gästen auf den
Tribünen, noch einen schönen, sonnigen Tag.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundes-
tages ein auf morgen, Donnerstag, den 18. Mai 2000,
9 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.