Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung (Entwurf
            eines Gesetzes zur Bekämpfung der Ar-
            beitslosigkeit Schwerbehinderter) . . . . 9731 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9731 B
            Silvia Schmidt (Eisleben) SPD . . . . . . . . . . . 9732 B
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9732 B
            Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . . . . . 9733 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9733 B
            Heinz Schemken CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 9733 C
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9733 D
            Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9734 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9734 B
            Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 9734 C
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9734 C
            Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9734 D
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9734 D
            Katrin Dagmar Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9735 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9745 A
            Erika Lotz SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9735 B
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9735 B
            Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9735 C
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9735 D
            Klaus Brandner SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9736 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA . 9736 A
            Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . 9736 B
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9736 B
            Matthäus Strebl CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . 9736 C
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9736 C
            Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9736 D
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9737 A
            Claudia Nolte CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 9737 A
            Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin BMA 9737 A
            Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 9737 B
            Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . 9737 B
            Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . 9737 C
            Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . 9737 C
            Eva-Maria Bulling-Schröter PDS . . . . . . . . . 9737 D
            Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . 9738 A
            Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 A
            Simone Probst, Parl. Staatssekretärin BMU . . . 9738 B
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde (Drucksache 14/3340) . . . . 9738 C
            Weitere Förderung des Aufbaus des regionalen
            Netzwerkes im Rahmen des Inno-Regio-Pro-
            gramms nach der zweijährigen Anschubfinan-
            zierung
            MdlAnfr 1, 2
            Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
            CDU/CSU
            Antw PStSekr Wolf-Michael Catenhusen
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 D, 9739 A
            ZusFr Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
            CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 D, 97839 B
            ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . . . . . . . . 9739 C
            Plenarprotokoll 14/104
            Deutscher Bundestag
            Stenographischer Bericht
            104. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000
            I n h a l t :
            Einsparungen von 200 Millionen DM durch Ei-
            genbewirtschaftung in Bereichen des BMVg
            MdlAnfr 3
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . . 9740 A
            ZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . . 9740 C
            Vorzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse der
            Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zu-
            kunft der Bundeswehr“
            MdlAnfr 4
            Werner Siemann CDU/CSU
            Antw PStSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . . 9740 D
            Verbleib des Sitzes der Kassenärztlichen Bun-
            desvereinigung (KBV) in Bonn
            MdlAnfr 5, 6
            Norbert Röttgen CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Christa Nickels BMG . . . . . . 9741 A, C
            ZusFr Norbert Röttgen CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9741 A, D
            Versetzung des ehemaligen Mitarbeiters des
            Presse- und Informationsamtes der Bundesregie-
            rung und Autors des Theaterstücks „Glatzer oder
            der hektische Stillstand“ nach Bonn
            MdlAnfr 7, 8
            Uwe Hiksch PDS
            Antw StSekr Uwe-Karsten Heye BK . . 9742 D, 9743 A
            ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 A
            Haltung des Presse- und Informationsamtes der
            Bundesregierung gegenüber dem ehemaligen
            Mitarbeiter und Autor des Theaterstücks „Glatzer
            oder der hektische Stillstand“
            MdlAnfr 9, 10
            Dr. Winfried Wolf PDS
            Antw StSekr Uwe-Karsten Heyke BK . 9743 D, 9744 C
            ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . . . . 9744 A, C
            ZusFr Uwe Hiksch PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 A
            Haltung der Bundesregierung zum geplanten
            Gipfeltreffen der Präsidenten von Südkorea und
            Nordkorea
            MdlAnfr 11
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . . . 9745 B
            ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . . . 9745 C
            Verhinderung der Einführung von Einzelhaft für
            politische Gefangene in der Türkei
            MdlAnfr 12, 13
            Heidi Lippmann PDS
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . .9746 A, C
            ZusFr Heidi Lippmann PDS . . . . . . . . . . . . . .9746 A, D
            Auswirkungen der Einführung von Einzelhaft-
            zellen für politische Gefangene in der Türkei
            auf den geplanten EU-Beitritt
            MdlAnfr 14, 15
            Carsten Hübner PDS
            Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . .9747 A, C
            ZusFr Dr. Winfried Wolf PDS . . . . . . . . . . . . 9747 C
            Zugänglichkeit der Stasi-Unterlagen aus den
            USA („Rosenholz“-Unterlagen)
            MdlAnfr 16, 17
            Sylvia Bonitz CDU/CSU
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . .9748 A, B
            ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 9748 C
            Entwicklung der Kriminalität an der deutsch-
            tschechischen Grenze
            MdlAnfr 18
            Klaus Hofbauer CDU/CSU
            Antw PStSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . . 9749 D
            ZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . . . . . . . 9750 B
            Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes be-
            züglich der Generalklausel für eine Mitbestim-
            mung des Betriebsrates sowie die Bildung von
            Betriebsräten in Kleinunternehmen und Hand-
            werksbetrieben
            MdlAnfr 37, 38
            Hans-Joachim Otto F.D.P.
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . .9751 B, C
            ZusFr Hans-Joachim Otto F.D.P. . . . . . . . . . . 9751 C
            Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes,
            insbesondere des Wahlverfahrens
            MdlAnfr 33, 34
            Dirk Niebel F.D.P.
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 9751 D, 9752 A
            ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . 9752 B
            Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
            unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretun-
            gen
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000II
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 III
            MdlAnfr 35, 36
            Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P.
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA 9752 C, 9753 A
            ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. . . . . . . . . . . . . 9752 C, 9753 B
            Freistellung von ehrenamtlich, insbesondere
            bei der freiwilligen Feuerwehr Tätigen von der
            Sozialversicherungspflicht
            MdlAnfr 39
            Hartmut Koschyk CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . 9753 C
            ZusFr Hartmut Koschyk CDU/CSU . . . . . . . 9753 D
            Pflichtführerschein für Segelboote auf Bun-
            deswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpom-
            mern und Brandenburg; Unglücksfälle
            MdlAnfr 42, 43
            Renate Blank CDU/CSU
            Antw PStSekr Kurt Bodewig BMVBW 9754 C, 9755 C
            ZusFr Renate Blank CDU/CSU . . . . . 9754 D, 9755 C
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9755 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9757 A
            Anlage 2
            Vorlage eines Gleichstellungsgesetzes für
            Menschen mit Behinderungen
            MdlAnfr 19, 20
            Dr. Ilja Seifert PDS
            Antw PStSekr Prof. Dr. Eckhart Pick BMJ ...... 9747 C
            Anlage 3
            Änderung des § 651a Abs. 4 BGB betr. die
            Weitergabe nachgewiesener Mehrkosten an
            Kunden durch Reiseveranstalter
            MdlAnfr 21, 22
            Ernst Hinsken CDU/CSU
            Antw PStSekr Prof. Dr. Eckhart Pick BMJ ...... 9758 A
            Anlage 4
            Anwendung des EU-Richtlinienentwurfs zur
            Transparenz der finanziellen Beziehungen
            zwischen Mitgliedstaaten und den öffentlichen
            Unternehmen auf den öffentlich-rechtlichen
            Rundfunk; Schließung von Dienststellen der
            Bundesfinanzverwaltung, insbesondere in
            Bremen
            MdlAnfr 23, 24
            Bernd Neumann CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF ....................... 9758 C
            Anlage 5
            Einzahlungen von Bundesunternehmen in die
            Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zu-
            kunft“
            MdlAnfr 25, 26
            Dietrich Austermann CDU/CSU
            Antw PStSekr Karl Diller BMF ....................... 9759 B
            Anlage 6
            Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
            MdlAnfr 31, 32
            Dr. Heinrich Leonhard Kolb F.D.P.
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 9759 C
            Anlage 7
            Wegfall der Förderung aus der Ausgleichsab-
            gabe für Plätze von Behinderten in Wohnhei-
            men und Werkstätten für Behinderte
            MdlAnfr 40, 41
            Karl-Josef Laumann CDU/CSU
            Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA .......... 9759 D
            Anlage 8
            Wirksamkeit der im Rahmen der neuen Ener-
            gieeinsparverordnung beabsichtigten Kosten-
            ersparnis für die Mieter; Entlastung der Woh-
            nungsunternehmen im Osten von Altschulden
            MdlAnfr 44, 45
            Christine Ostrowski PDS
            Antw PStSekr Achim Großmann BMVBW ..... 9760 A
            Anlage 9
            Aus der Weltausstellung EXPO 2000 erwarte-
            tes Defizit; Berechnungsgrundlage
            MdlAnfr 27, 28
            Gudrun Kopp F.D.P.
            Antw PStSekr Siegmar Mosdorf BMWi .......... 9760 C
            Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000
        Parl. Staatssekretär Kurt Bodewig
        9755
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9757
        (C)
        (D)
        Behrendt, Wolfgang SPD 17.05.2000**
        Böttcher, Maritta PDS 17.05.2000
        Bühler (Bruchsal), CDU/CSU 17.05.2000**
        Klaus
        Dreßler, Rudolf SPD 17.05.2000
        Dr. Dückert Thea BÜNDNIS 90/ 17.05.2000
        DIE GRÜNEN
        Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ 17.05.2000
        DIE GRÜNEN
        Fischer (Frankfurt), BÜNDNIS 90/ 17.05.2000
        Joseph DIE GRÜNEN
        Gebhardt, Fred PDS 17.05.2000
        Haack (Extertal), SPD 17.05.2000*
        Karl-Hermann
        Dr. Hornhues, CDU/CSU 17.05.2000
        Karl-Heinz
        Hornung, Siegfried CDU/CSU 17.05.2000*
        Imhof, Barbara SPD 17.05.2000
        Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.05.2000
        Dr. Köster-Loßack, BÜNDNIS 90/ 17.05.2000
        Angelika DIE GRÜNEN
        Dr. Lamers (Heidelberg), CDU/CSU 17.05.2000***
        Karl A.
        Lamp, Helmut CDU/CSU 17.05.2000
        Müller (Berlin), PDS 17.05.2000
        Manfred
        Neumann (Gotha), SPD 17.05.2000*
        Gerhard
        Pieper, Cornelia F.D.P. 17.05.2000
        Reiche, Katherina CDU/CSU 17.05.2000
        Rühe, Volker CDU/CSU 17.05.2000
        Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 17.05.2000
        Scheffler, Siegfried SPD 17.05.2000
        Steen, Antje-Marie SPD 17.05.2000
        Steiger, Wolfgang CDU/CSU 17.05.2000
        Welt, Jochen SPD 17.05.2000
        Zierer, Benno CDU/CSU 17.05.2000***
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-lung des Europarates
        ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Prof. Dr. Eckhart Pick auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS) (Druck-
        sache 14/3340, Fragen 19 und 20)
        Mit welchen Ergebnissen wurde am 10. Mai 2000 eine Bera-
        tung der Bundesministerin der Frau Prof. Dr. Herta Däubler-
        Gmelin und des Beauftragten der Bundesregierung für die Be-
        lange der Behinderten, Herrn Karl Hermann Haack, zu einem
        Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen durchge-
        führt?
        Wann ist mit der Vorlage eines Gleichstellungsgesetzes für
        Menschen mit Behinderungen zu rechnen, und inwiefern wurde
        zwischen den Teilnehmern der Beratung Einverständnis darüber
        erzielt, dass ein solches Gesetz als Artikelgesetz mit konkreten
        Regelungen für verschiedene Bereiche (Zivilrecht, Baurecht, Per-
        sonenbeförderungsrecht etc.) mit klaren Regelungen zur Verhin-
        derung und Ahndung von Diskriminierungen und mit der Veran-
        kerung eines Verbandsklagerechts vorgelegt werden soll?
        Zu Frage 19:
        Bei dem Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten,
        Herrn MdB Karl Hermann Haack, am 10. Mai 2000, han-
        delte es sich um ein in regelmäßigen Zeitabständen übli-
        ches Treffen zwischen der Bundesministerin der Justiz
        und dem Behindertenbeauftragten zur gegenseitigen In-
        formation über aktuelle Themen. Ich kann Ihnen versi-
        chern, dass das Bundesministerium der Justiz den Behin-
        dertenbeauftragten in seinen wichtigen Aufgaben unter-
        stützt.
        Zu Frage 20:
        Das Bundesministerium der Justiz arbeitet zur Zeit an
        einem Gesetzentwurf, der die Diskriminierungsverbote
        des Artikel 3 Abs. 3 GG in das Zivilrecht umsetzt. Darü-
        ber hinaus gehört es im Rahmen seiner Ressortzuständig-
        keit nicht zu den Aufgaben des Bundesministeriums der
        Justiz, spezifische Gesetze für Behinderte zu erarbeiten.
        entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich entschuldigt bisAbgeordnete(r) einschließlich
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (A)
        (B)
        Anlagen zum Stenographischen Bericht
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Prof. Dr. Eckhart Pick auf die
        Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/3340, Fragen 21 und 22):
        Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen, dass
        mittelständische Reiseveranstalter Preissteigerungen aufgrund
        der Euro-Schwäche von bis zu 25 Prozent hinnehmen müssen,
        weil die Weitergabe von Preiserhöhungen über die nach § 651a
        Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zulässigen 5 Prozent
        hinaus an die Kunden nicht möglich ist?
        Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des § 651a
        Abs. 4 BGB, sodass nachgewiesene Mehrkosten an Kunden wei-
        tergegeben werden können?
        Zu Frage 21:
        Den zulässigen Umfang einer Preiserhöhung legt nicht
        § 651a Abs. 4, sondern § 651a Abs. 3 BGB fest. Nach die-
        ser Vorschrift kann der Reiseveranstalter den Reisepreis
        überhaupt nur unter ganz bestimmten Bedingungen er-
        höhen, insbesondere soweit dies im Reisevertrag genau
        vereinbart und mit einer Erhöhung der Beförderungskos-
        ten oder bestimmter Gebühren begründet ist. Diese Vor-
        schrift des deutschen Reisevertragsrechts entspricht wört-
        lich dem Artikel 4 Abs. 4 Buchstabe a der Pauschalreise-
        richtlinie der EU und wird deshalb nicht geändert werden
        können. Der von Ihnen angesprochene § 651a Abs. 4
        Satz 2 BGB legt fest, dass der Reisende bei einer – nach
        § 651a Abs. 3 BGB zulässigen Preiserhöhung um mehr
        als 5 Prozent von dem Vertrag zurücktreten kann. § 651a
        Abs. 4 BGB steht also einer Umlegung erhöhter Kosten
        nicht entgegen, auch wenn sie 5 Prozent übersteigen – nur
        kann sich der Reisende in diesem Fall der Weitergabe der
        Preiserhöhung durch einen Rücktritt vom Vertrag entzie-
        hen. Auch ein solches Rücktrittsrecht des Reisenden ist
        EU-rechtlich vorgeschrieben, und zwar durch Artikel 4
        Abs. 5 der – bereits erwähnten – Pauschalreiserichtlinie.
        Allerdings legt die Richtlinie keinen präzisen Prozentsatz
        fest; sie bestimmt vielmehr, dass der Reisende die Mög-
        lichkeit haben muss, dann von dem Vertrag zurückzutre-
        ten, wenn der Reiseveranstalter eine „erhebliche Ände-
        rung“ vornimmt. Was darunter zu verstehen ist, hat der
        deutsche Gesetzgeber seinerzeit mit 5 Prozent des Reise-
        preises konkretisiert. Schon vor der Richtlinienumset-
        zung hatte die Rechtsprechung Preiserhöhungen, mit de-
        nen sich der Unternehmer von dem fest vereinbarten Rei-
        sepreis wieder lösen wollte, nur zugelassen, wenn der
        Reisende zum Ausgleich ein Vertragslösungsrecht erhält,
        falls die Preiserhöhung 5 Prozent übersteigt. Dieses Lö-
        sungsrecht wird man dem Reisenden, der den Preis
        schließlich auch bezahlen muss, wenn die Kosten des Rei-
        severanstalters sinken, kaum entziehen oder wesentlich
        erschweren können.
        Zu Frage Nr. 22:
        Um dem Reiseveranstalter eine Weitergabe erhöhter
        Kosten zu ermöglichen, müssten der eingangs erwähnte
        § 651a Abs. 3 BGB und ergänzend auch § 11 Nr. 1 des
        AGB-Gesetzes geändert werden. Ich habe bereits darauf
        hingewiesen, dass § 651a Abs. 3 BGB der EU-Pauschal-
        reiserichtlinie entspricht und daher nicht geändert werden
        kann. Nach § 11 Nr. 1 des AGB-Gesetzes sind Allgemeine
        Geschäftsbedingungen unwirksam, die Preiserhöhungen
        für Leistungen vorsehen, die innerhalb von vier Monaten
        nach Vertragsschluss erbracht werden sollen. Wollte man
        diese Vorschrift ändern, müsste man allerdings wiederum
        EU-rechtliche Vorgaben beachten: Nach der Richtlinie
        93/13/EG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucher-
        verträgen würde ein weitergehendes Recht des Unterneh-
        mers, den Preis zu erhöhen, ebenfalls voraussetzen, dass
        der Verbraucher dann die Möglichkeit hat, vom Vertrag
        zurückzutreten. Aus diesem Grund wird man das Rück-
        trittsrecht des Reisenden in § 651a Abs. 4 Satz 2 BGB
        kaum nennenswert entschärfen können.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Bernd Neumann (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 14/3340, Fragen 23 und 24)
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Entwurf ei-ner Richtlinie der Europäischen Kommission zur Änderung derRichtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Be-ziehungen zwischen Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unter-nehmen vom 29. Dezember 1999 auch auf den öffentlich-rechtli-chen Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland zutrifft, undwenn ja, welche Konsequenzen ergäben sich hieraus?
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, im Zusammen-hang mit dem Strukturrahmenkonzept Bundesfinanzverwaltungdiverse Dienststellen zu schließen, und welche Einrichtungen imLand Bremen werden hiervon betroffen sein?
        Zu Frage 23:
        Mit der von der Europäischen Kommission vorge-
        schlagenen Änderung der so genannten „Transparenz-
        richtlinien“ sollen besondere Buchführungspflichten ein-
        geführt werden für solche Unternehmen, die sowohl
        „Dienstleistungen im allgemeinen öffentlichen Interesse“
        gemäßArtikel 86Absatz 2 des EG-Vertrages wahrnehmen
        als auch imWettbewerbmit anderenUnternehmen stehen.
        Die Mitgliedstaaten sollen zu diesem Zweck verpflichtet
        werden, zu gewährleisten, dass die betroffenen Unterneh-
        men Geschäftsvorgänge, Erlöse und Aufwendungen der
        jeweiligen Geschäftsbereiche in getrennten Büchern se-
        parat erfassen. Die Bundesregierung hat den Entwurf in
        mehreren Stellungnahmen – zuletzt im Februar 2000 – ge-
        genüber der EU als unverhältnismäßig abgelehnt.
        Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in
        Deutschland über ihre Tätigkeit im öffentlichen Auftrag
        hinaus auch gewerbliche Aktivitäten verfolgen, würde die
        Kommission diese Verpflichtung zur getrennten Buch-
        führung auch auf Rundfunkanstalten beziehen. Die Bun-
        desregierung weist in diesem Zusammenhang allerdings
        darauf hin, dass die Bestimmung der Reichweite des Auf-
        trages im Bereich des öffentlichen Rundfunks ebenso im
        Ermessen der Mitgliedstaaten liegt wie die Festlegung des
        jeweiligen Finanzierungssystems. An diesen Rahmen ist
        die Europäische Kommission – ungeachtet ihrer Zustän-
        digkeit für die Kontrolle staatlicher Beihilfen – grundsätz-
        lich gebunden. Das ergibt sich auch aus dem so genann-
        ten „Amsterdamer Protokoll“ über den öffentlich-rechtli-
        chen Rundfunk in den Mitgliedstaaten, das gemäß Artikel
        311 Bestandteil des EG-Vertrages ist.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9758
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Zu Frage 24:
        Die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen hat
        zur Realisierung des vom Ressort zu erbringenden Bei-
        trags zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf
        sich abzeichnende Aufgabenveränderungen insbesondere
        durch die EU-Osterweiterung zum 1. Februar 2000 das
        Projekt „Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung“
        eingerichtet. Das Bundesministerium der Finanzen wird
        mit einem Lenkungsausschuss auf Abteilungsleiterebene
        und einer abteilungsübergreifenden Projektleitung auf
        Unterabteilungsleiterebene bis Ende 2000 in mehreren
        Zwischenschritten Konzeptionen zu den einzelnen Ver-
        waltungs- und Funktionalbereichen entwickeln. Grundla-
        gen für die derzeitigen Überlegungen sind die im Struk-
        turrahmenkonzept enthaltenen Empfehlungen der „Ar-
        beitsgruppe Strukturplanung Bundesfinanzverwaltung
        (AGS)“ und die Finanzplanungsdaten.
        Im derzeitigen Planungsstadium können noch keine
        Aussagen getroffen werden, in welchem Umfang struktu-
        relle Veränderungen bei den Dienststellen der Bundesfi-
        nanzverwaltung im Bundesland Bremen erforderlich wer-
        den. Standortvorschläge liegen noch nicht vor.
        Erste konkrete Vorstellungen des Bundesministeriums
        der Finanzen zu den Strukturveränderungen unter Einbe-
        ziehung von Standortaspekten, insbesondere auf der
        Ebene der Hauptzollämter, Hauptzollämter für Prüfun-
        gen, Zollfahndungsämter und der Bildungseinrichtungen
        werden nach der derzeitigen Planung im Sommer dieses
        Jahres vorliegen.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Karl Diller auf die Fragen des
        Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/3340, Fragen 25 und 26):
        In welcher Höhe und mit welchen Teilbeträgen sollen nach
        Aufforderung des Bundesministeriums der Finanzen Bundesun-
        ternehmen zugunsten des Bundesanteils in die Stiftung „Erinnern,
        Verantwortung und Zukunft“ einzahlen?
        Welche Bundesunternehmen betrifft dies?
        Zu Frage 25:
        Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
        Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ betei-
        ligen sich die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft
        und der Bund mit einem Anteil in Höhe von je 5 Milliar-
        den DM an der Stiftung. Der Beitrag des Bundes umfasst
        nach § 3 Abs. 2 Ziffer 2 des Entwurfs auch die Beiträge
        von Unternehmen, soweit der Bund Alleineigentümer
        oder mehrheitlich an diesen beteiligt ist.
        Zu Frage 26:
        Nach derzeitigem Stand werden sich die Unternehmen
        Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Deutsche Bahn
        AG, die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche
        Ausgleichsbank mit einem Gesamtbetrag in Höhe von
        über 400 Millionen DM an dem Bundesanteil beteiligen.
        Das Bundesministerium der Finanzen hat entsprechende
        Gespräche mit den Unternehmensvorständen geführt, die
        mittlerweile abgeschlossen sind.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Heinrich Leonhard Kolb (F.D.P.)
        (Drucksache 14/3340, Fragen 31 und 32):
        Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine
        Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, und wann ist mit ei-
        nem ersten Entwurf zu rechnen?
        Plant die Bundesregierung innerhalb des Betriebsverfassungs-
        gesetzes die Änderung des Betriebsbegriffes in einen offenen Tat-
        bestand, sodass eine räumliche Verbundenheit von Arbeitsplätzen
        oder Arbeitsstätten, die soziale Verbundenheit sowie insbesondere
        miteinander verknüpfte Arbeitsabläufe und der darauf beruhende
        Tätigkeitszusammenhang einen Betrieb ausmachen?
        Zu Frage 31:
        Entsprechend der Koalitionsvereinbarung vom 20. Ok-
        tober 1998 plant die Bundesregierung die Reform des Be-
        triebsverfassungsgesetzes. Ein Referentenentwurf soll im
        Herbst dieses Jahres vorliegen.
        Zu Frage 32:
        Umstrukturierungen und Restrukturierungen von Un-
        ternehmen und Betrieben werden immer mehr zu einem
        Schwerpunkt wirtschaftlich-unternehmerischen Han-
        delns. Für die daraus entstehenden vielfältigen Organisa-
        tionsformen hat sich die Orientierung der Betriebsräte an
        dem bestehenden Betriebsbegriff als zu starr erwiesen.
        Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes soll hier Ab-
        hilfe leisten. Auf welchem Weg dieses Ziel erreicht wer-
        den soll, steht derzeit noch nicht fest.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher auf die Fragen
        des Abgeordneten Karl-Josef Laumann (CDU/CSU)
        (Drucksache 14/3340, Fragen 40 und 41):
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, in den nächsten
        drei Jahren keine Förderung aus der Ausgleichsabgabe für Plätze
        in Wohnheimen und Werkstätten für Behinderte vorzusehen?
        Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass schon
        vor der geplanten Änderung des Schwerbehindertengesetzes die
        Ablehnungen von Anträgen zur Neubauförderung von Werkstät-
        ten und Wohnstätten damit begründet werden, dass in der zur No-
        vellierung anstehenden Ausgleichsabgabeverordnung der Förder-
        schwerpunkt auf die Eingliederung in den allgemeinen Arbeits-
        markt absolut Vorrang hat?
        Zu Frage 40:
        Nein. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial-
        ordnung wird sich aus der investiven Projektförderung
        nicht zurückziehen. Auch künftig wird aus dem Aus-
        gleichsfonds eine Projektförderung erfolgen.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9759
        (C)
        (D)
        (A)
        (B)
        Zu Frage 41:
        Nein. Bis heute sind alle vorgelegten Anträge zur För-
        derung von Werk- und Wohnstätten für Behinderte posi-
        tiv beschieden worden. Ablehnungen sind bisher nicht er-
        folgt.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Achim Großmann auf die Fragen
        der Abgeordneten Christine Ostrowski (PDS) (Drucksa-
        che 14/3340, Fragen 44 und 45 ):
        In welcher Weise hat die Bundesregierung bei der neuen Ener-gieeinsparverordnung berücksichtigt, dass die durch die Verord-nung beabsichtigte Kostenersparnis für die Mieter durch die Mo-dernisierungsumlage sowie durch Erhöhung der spezifischenKosten pro gelieferter Energie-Einheit nicht „hinterrücks“ wiederaufgehoben wird?
        Hält die Bundesregierung auch nach der öffentlichen An-hörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes und den dort geäußerten Forderungen der Wohnungs-wirtschaft, der Verbände, Banken und Kommunen nach sofortigerfinanzieller Entlastung der Wohnungsunternehmen im Osten vonAltschulden an der offenbar vom Bundesministerium der Finan-zen (BMF) eingenommenen ablehnenden Haltung fest, und trifftinsbesondere die Aussage eines Sprechers des BMF zu, solcheWünsche seien unrealistisch und stünden offenbar im Zusam-menhang mit den erwarteten Mehreinnahmen aus der Versteige-rung von Mobilfunkfrequenzen (DIE WELT, 9. Mai 2000)?
        Zu Frage 44:
        Ziel der künftigen Energieeinsparverordnung ist die
        Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich sowie
        die Reduktion der damit verbundenen Emissionen. Die
        Senkung bzw. Stabilisierung der Heiz- und Warmwasser-
        kosten für den einzelnen Bürger ist ein mittelbarer Effekt
        der durch die Verordnung erreichten Energieeinsparung.
        Das Energieeinsparungsgesetz, auf dessen Grundlage
        die Verordnung erlassen werden soll, schreibt vor, dass
        nur solche Anforderungen gestellt werden dürfen, die
        „nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude
        gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar“ sind;
        Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn
        „generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der
        üblichen Nutzungsdauer durch eintretende Einsparungen
        erwirtschaftet werden können“.
        Bei den Anforderungen im Entwurf der Energieein-
        sparverordnung, die im Falle einer Modernisierung zu be-
        achten sind, sowie bei den wenigen Fällen, in denen die
        Verordnung selbst Modernisierungspflichten begründet,
        wurde die Einhaltung des vorgenannten Wirtschaftlich-
        keitsgebots nachgewiesen; diese Maßnahmen sind beson-
        ders wirtschaftlich. In Verbindung mit den gesetzlichen
        Vorschriften über die Miethöhe und der dazu erfolgten
        Rechtssprechung ist damit gewährleistet, dass auch für
        den Mieter keine unvertretbaren Erhöhungen der Wohn-
        kosten ausgelöst werden; in der Regel wird die Verord-
        nung eher zu einer Senkung der Warmmiete beitragen. In
        jedem Falle dämpft die Verordnung aber auch für den
        Mieter die Auswirkungen etwaiger Energiepreissteige-
        rungen, weil alle verordnungsbedingten Modernisierun-
        gen mit einer deutlichen Senkung des Energiebedarfs ver-
        bunden sind.
        Zu Frage 45:
        Entsprechende Aussagen sind der Bundesregierung
        nicht bekannt.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Siegmar Mosdorf auf die Fragen
        der Abgeordneten Gudrun Kopp (F.D.P.) (Drucksache
        14/3340, Fragen 27 und 28):
        Auf welche aktuelle Höhe beziffert die Bundesregierung das
        zu erwartende Defizit zulasten von Bund, Ländern und Gemein-
        den aus der Weltausstellung EXPO 2000?
        Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht dieses Staatsdefi-
        zit?
        Zu Frage 27:
        Die EXPO 2000 Hannover GmbH weist in ihrer aktu-
        ellen Gesamtplanung ein Defizit von knapp 400 Milli-
        onen DM aus. Zunächst wird zur Deckung dieses voraus-
        sichtlichen Fehlbetrags das Stammkapital der Gesell-
        schaft in Höhe von 100 Millionen DM verzehrt, woran der
        Bund mit 40 Prozent, das Land Niedersachsen mit 30 Pro-
        zent, die Wirtschaft mit 20 Prozent und die lokalen Ge-
        bietskörperschaften mit 10 Prozent beteiligt sind. Die
        Bundesregierung wird den verbleibenden Fehlbetrag bis
        zu 300 Millionen DM gemeinsam mit der niedersächsi-
        schen Landesregierung je zur Hälfte decken.
        Zu Frage 28:
        Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertags der
        EXPO 2000 Hannover GmbH legt die Geschäftsführung
        jeweils bis Mitte eines jeden Jahres eine Fortschreibung
        der Wirtschaftsplanung 1994–2001 sowie einen Wirt-
        schaftsplan für das folgende Jahr vor. Diese Planung wird
        nach Prüfung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft von
        der Gesellschafterversammlung gebilligt. In der Fort-
        schreibung der Planung sind alle Risiken und Chancen
        berücksichtigt, die für die Geschäftsführung und den Auf-
        sichtsrat aktuell erkennbar sind.
        Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 104. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Mai 2000 9760
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