Protokoll:
14091

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 14

  • date_rangeSitzungsnummer: 91

  • date_rangeDatum: 25. Februar 2000

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:54 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 14/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energien (Erneu- erbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 14/2341, 14/2776) .......... 8427 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten eines Gesetzes zur Siche- rung und zum Ausbau der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK- Gesetz) (Drucksache 14/2693) .................. 8427 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Stromer- zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Drucksache 14/2765) ............................... 8427 B Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi ............................................................... 8427 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU ........................... 8429 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8432 A Walter Hirche F.D.P......................................... 8433 D Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8435 D Dr. Hermann Scheer SPD ................................ 8437 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU ........................ 8439 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8441 C Ulrike Flach F.D.P ........................................... 8442 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 8443 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8445 A Dr. Hermann Scheer SPD ............................ 8445 B Monika Ganseforth SPD ............................. 8446 A Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 8447 C Walter Hirche F.D.P..................................... 8448 B Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 8449 B Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8449 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD ................... 8450 A Walter Hirche F.D.P..................................... 8450 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8451 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD ................... 8451 D Dietrich Austermann CDU/CSU ..................... 8452 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8453 C Dr. Hermann Scheer SPD ............................ 8454 B Claus Möller, Minister (Schleswig- Holstein) .......................................................... 8455 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8457 B Ergebnis .......................................................... 8459 B Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Dr. Norbert Blüm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten (Drucksache 14/2243) ............................... 8457 C Erika Reinhardt CDU/CSU ............................. 8457 D Karin Kortmann SPD ...................................... 8462 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P .............. 8463 D Karin Kortmann SPD .................................. 8465 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8465 D Erika Reinhardt CDU/CSU ......................... 8466 B Carsten Hübner PDS ....................................... 8467 B Rolf Stöckel SPD ............................................ 8468 C Ingrid Fischbach CDU/CSU ........................... 8469 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung der Hand- werksordnung und anderer handwerks- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/2809) ............................... 8471 A Christian Lange (Backnang) SPD ................... 8471 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU .................... 8472 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P ............................. 8473 D Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 8474 D Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung atomrecht- licher Vorschriften für die Umsetzung von Euratom-Richtlinien zum Strahlen- schutz (Drucksachen 14/2443, 14/2799) ............... 8475 C Horst Kubatschka SPD ................................... 8475 D Dr. Paul Laufs CDU/CSU ............................... 8477 A Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU ..... 8478 B Ulrike Flach F.D.P ........................................... 8479 B Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8479 D Horst Kubatschka SPD .................................... 8480 C Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen 14/2566, 14/2800) ............... 8481 A Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Maritta Böttcher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Pro- gramm zur nachhaltigen Stadt- und Re- gionalentwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgesellschaften und Woh- nungsgenossenschaften in struktur- schwachen Regionen der neuen Länder (Drucksache 14/2632) ................................ 8481 B Christine Ostrowski PDS ................................ 8481 C Nächste Sitzung ............................................... 8483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8484 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslockerungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 11) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU .......... 8485 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 7) Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 8486 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 III Änderung des Weingesetzes (Tagesordnungs- punkt 19) Gustav Herzog SPD ........................................ 8487 C Norbert Schindler CDU/CSU ......................... 8488 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8489 D Marita Sehn F.D.P........................................... 8490 D Kersten Naumann PDS ................................... 8491 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und zum Er- halt von Wohnungsgenossenschaften in struk- turschwachen Regionen der neuen Länder (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Peter Danckert SPD .................................. 8492 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU ..................... 8493 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P .................... 8494 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 8494 D Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 8495 C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen .................................... 8496 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8427 (B) (D) 91. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Präsident Wolfgang Thierse 8484 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 25.02.2000 Altmaier, Peter CDU/CSU 25.02.2000 Andres, Gerd SPD 25.02.2000 Balt, Monika PDS 25.02.2000 Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Bernhardt, Otto CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 25.02.2000 Brüderle, Rainer F.D.P. 25.02.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25.02.2000* Bulmahn, Edelgard SPD 25.02.2000 Bury, Hans Martin SPD 25.02.2000 Caspers-Merk, Marion SPD 25.02.2000 Claus, Roland PDS 25.02.2000 Dreßler, Rudolf SPD 25.02.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 25.02.2000 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 25.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 25.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 25.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 25.02.2000 Glos, Michael CDU/CSU 25.02.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 25.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Hartnagel, Anke SPD 25.02.2000 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 25.02.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 25.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 25.02.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 25.02.2000* Hornung, Siegfried CDU/CSU 25.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 25.02.2000 Irmer, Ulrich F.D.P. 25.02.2000* Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 25.02.2000 Körper, Fritz Rudolf SPD 25.02.2000 Kossendey, Thomas CDU/CSU 25.02.2000 Lehder, Christine SPD 25.02.2000 Leidinger, Robert SPD 25.02.2000 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 25.02.2000 Louven, Julius CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 25.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 25.02.2000 Müller (Berlin), Manfred PDS 25.02.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 25.02.2000* Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 25.02.2000 Palis, Kurt SPD 25.02.2000 Pflug, Johannes SPD 25.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 25.02.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8485 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rennebach, Renate SPD 25.02.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 25.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 25.02.2000 Scharping, Rudolf SPD 25.02.2000 Schemken, Heinz CDU/CSU 25.02.2000 Schily, Otto SPD 25.02.2000 Schloten, Dieter SPD 25.02.2000* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 25.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.02.2000 Schmitt (Berg), Heinz SPD 25.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 25.02.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 25.02.2000 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 25.02.2000 Steen, Antje-Marie SPD 25.02.2000 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 25.02.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 25.02.2000 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 25.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Volquartz, Angelika CDU/CSU 25.02.2000 Willner, Gert CDU/CSU 25.02.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 25.02.2000 __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 11) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) (CDU/CSU): Wir wollen einen effizienten und bürgerfreundli- chen Staat. Deshalb werden wir Bürokratie abbauen und den Staat zum Partner der Bürgerinnen und Bürger machen. Leitbild ist der aktivierende Staat. Wo Bürgerinnen und Bürger gesellschaftliche Auf- gaben in Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement lösen, soll der Staat sich nicht in Ihre Stelle setzen, sondern sie unterstützen. Dieses Zitat stammt aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen. Angesichts des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes und insbeson- dere des Änderungsantrages der Regierungsparteien muss man wohl feststellen: „Der Berg kreißte und gebar die Maus!“ Hier wurde eine Chance vertan, mutig einen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie zu tun. Dem Grundgedanken von Bund und Ländern hin- sichtlich der Verwaltungsvereinfachung ist ja zuzustim- men. Bundesgesetzliche Vorgaben dürfen bei den Län- dern nicht die notwendigen Strukturreformen blockie- ren, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Insbesondere im Bereich der Überprüfung und Feststel- lung von Normen und Daten ist davon nicht auszugehen. Bei der Verwaltungsvereinfachung wollen die Länder entweder untergeordnete „Behörden“ oder so genannte „Stellen“ – also auch Private – mit Aufgaben betrauen. Die generelle Skepsis der Bundesregierung bei der Übertragung auf „Stellen“ kann mich jedenfalls nicht überzeugen. Offensichtlich haben sich die Regierungs- parteien hier auf die bequeme Position der Bundesregie- rung zurückgezogen und den Argumenten der Bürokra- ten Raum gelassen. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit auf andere Behörden, nicht jedoch auf an- dere Stellen, das wären zum Beispiel auch Private, über- tragen werden können. Völlig schleierhaft ist mir zum Beispiel, warum bei der „Rasenmäherlärmverordnung“ oder der „Verord- nung über Kleinfeuerungsanlagen“ Interessenkonflikte zu befürchten sind. Aus diesem Grund können wir als Union diesem vor- gelegten Entwurf heute nicht zustimmen! Sofern nicht hoheitliche Aufgaben des Staates oder Aufgaben, bei denen Bürger besonders auf die Zuverläs- sigkeit staatlicher Stellen vertrauen müssen, betroffen sind, sollte Privatisierung eine ernsthafte Alternative zu einer Verlagerung zwischen verschiedenen Verwal- tungsebenen sein. 8486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Auch das Prinzip der subsidiären Erfüllung von Auf- gaben durch kleinere und näher am Geschehen befindli- che Einheiten sollte hierbei Beachtung finden. Verlagerung der Zuständigkeit auf Gemeinden und Städte darf nur erfolgen, wenn das Konnexitätsprinzip erfüllt ist. „Wer bestellt, der bezahlt“, muss bei allen zu- künftigen Zuständigkeitsverlagerungen eiserne Maxime sein. Ein Grundübel der Bürokratie liegt nämlich unbestrit- ten darin, dass sehr oft Ausführungs- und Finanzie- rungsverantwortung auseinander fallen. Dieses Defizit gilt es bei allen Maßnahmen zur Verwaltungsreform zu beheben. Wir müssen die Beweglichkeit und Anpassungsfä- higkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen erhöhen. Das geht nur über eine striktere vertikale Abgrenzung der verschiedenen Zuständigkeitsebenen. Deutschland besitzt mit der Bundes-, der Länder- und der Kommu- nalebene sowieso schon eine gewisse Anfälligkeit für Kompetenzvermischung. Im globalen Erneuerungswett- lauf ist dies nach wie vor ein gravierender Nachteil und wirkt sich auf so wichtige Dinge aus wie ausländische Direktinvestitionen bei uns. Umso dringender brauchen wir für Deutschland das Gegenmodell eines föderalen Wettbewerbs. Ein Bundes- land, das meint, eine bessere Idee als die anderen zu ha- ben, soll diese auch umsetzen können. Hat es Erfolg, ist nichts überzeugender als das. Hat es Misserfolg, kann man die Diskussion über diesen Weg ad acta legen. Die neue Bundesregierung scheint aber entschlossen, eine Entzerrung schon im Kleinsten verhindern zu wollen. Neben einer kritischen Überprüfung von Standards bei jeder Aufgabe muss hinterfragt werden, von welcher Verwaltungsebene – Kommune, Kreis, Bezirksregierung oder Land – sie am effizientesten erledigt werden kann oder ob nicht Private hier die besseren Leistungen erbringen. Wenn über Verlagerung von Aufgaben entschieden wird, soll als oberste Maxime gelten, dass Trägerschaft, Entscheidungsbefugnis in Sachfragen und Finanzhoheit in einer Hand zusammengeführt werden. Wenn Aufga- ben an die Kommunen delegiert werden, dürfe dies nur zusammen mit den nötigen Finanzmitteln geschehen. Die Länder müssen in jedem Fall für die notwendige Finanzausstattung der Kommunen sorgen. – Leider weiß ich aus meinem Heimatland Rheinland-Pfalz, dass dies in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. – Ich fordere die Länder beim Umgang mit diesem neuen Zu- ständigkeitslockerungsgesetz zu fairer Partnerschaft mit den Kommunen auf. Für zukünftige Initiativen zur Verwaltungsvereinfa- chung wünsche ich mir jedenfalls, dass dabei im Hinter- grund nicht Bürokraten das Zepter führen, sondern dass der politische Wille deutlich wird. Das Primat der Poli- tik ist hierbei so stark gefragt wie sonst selten. Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen amüsanten Vergleich: Vor einiger Zeit verabredete eine deutsche Firma ein jährliches Wettrudern gegen eine japanische Firma, das mit einem Achter auf dem Rhein ausgetragen wurde. Beide Mannschaften trainierten lange und hart, um ihre höchsten Leistungsstufen zu erreichen. Als der große Tag kam, waren beide Mannschaften topfit, doch die Japaner gewannen das Rennen mit einem Vorsprung von einem Kilometer. Nach dieser Niederlage war das deutsche Team sehr betroffen, und die Moral war auf einem Tiefpunkt. Das obere Management entschied, dass der Grund für diese vernichtende Niederlage unbedingt herausgefunden werden musste. Ein Projektteam wurde eingesetzt, um das Problem zu untersuchen und um geeignete Abhilfe- maßnahmen zu empfehlen. Nach langen Untersuchun- gen fand man heraus, dass bei den Japanern sieben Leu- te ruderten und ein Mann steuerte, während im deut- schen Team ein Mann ruderte und sieben steuerten. Der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Rüdi- ger Dornbusch hat gesagt: Die Bürokratie in Deutschland ist mörderisch. Je- den Tag stehen viele Leute nur auf, um andere an ehrlicher Arbeit zu hindern. Wir hoffen, dass dies in Zukunft kein unabwendbares deutsches Schicksal bleibt. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Hand- werksordnung und anderer handwerksrechtli- cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 17) Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ): Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksähnlicher Vorschriften ge- lingt es uns endlich, die Rechtssicherheit für Tausende Selbstständige und Arbeitnehmer aus dem industriellen Trockenbau herzustellen. Die trotz der einstimmigen Entschließungen des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie vom 17. Juni 1998 bestehende Unsicherheit hinsichtlich der rechtli- chen Einordnung des Trockenbaus wird beendet. Es wird eindeutig geregelt, dass der Akustik- und Trocken- bau keine wesentliche Tätigkeit eines in der Anlage zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe ist. Der Akustik-und Trockenbau wird auch nicht in die in Anlage Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung aufgeführten handwerksähnlichen Gewerbe aufgenommen. Derzeit gehen noch Ordnungsämter und Handwerks- organisationen mit Abmahnungen, Bußgeldern und Be- triebsschließungen gegen nicht in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe vor. Dadurch werden Arbeitsplät- ze gerade in kleinen und mittleren Betrieben gefährdet. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8487 (A) (B) (C) (D) Dieser Zustand war für uns unerträglich, deshalb begrü- ßen wir nachhaltig, dass wir zu einer interfraktionellen Einigung gekommen sind und die Rechtsunsicherheit mit dem heutigen Tage aufgehoben ist. Der hohe Leistungsstand im Trockenbau wird durch die beabsichtigte rechtliche Klarstellung unterstützt, die- se Klarstellung führt zudem zu einer Stärkung des Wett- bewerbs im Akustik- und Trockenbau. Einen Abbau des Ausbildungsniveaus und eine Reduzierung der Aus- bildungsplätze erwarten wir nicht. Bei den nicht hand- werklichen Trockenbaubetrieben werden die Ausbildun- gen durch die zahlreichen Industriemeister Trockenbau durchgeführt werden. Ich glaube, wir können uns gegenseitig beglückwün- schen, dass wir es gemeinsam geschafft haben heute die- ses Gesetz einzubringen und hier zu beraten. Ich wün- sche mir, dass wir auch in Zukunft nicht wieder in die alten Schützengräben zurückfallen, sondern gemeinsam für mehr Selbstständigkeit im Handwerk, für einen be- schäftigungssichernden Generationenwechsel im Hand- werk arbeiten. Wir werden schon in kurzer Zeit darüber sprechen, ob die Ausnahmebewilligungen nach § 8 HWO ausreichen, um den Generationenwechsel im Handwerk zu sichern. Wir meinen, den Ausnahmefall, welcher auch jüngeren Antragstellern die Ablegung einer Meisterprüfung un- zumutbar macht, könnte positiv geregelt werden: durch die Möglichkeit der Existenzgründung durch Betriebs- übernahme für im Betrieb Beschäftigte mit Gesellenprü- fung in dem betreffenden oder einem verwandten Handwerk und mindestens drei Jahren Tätigkeit. Des Weiteren besteht angesichts unterschiedlicher Behör- denpraxis in den Ländern bei Betriebsübernahmen im Interesse von Rechtssicherheit ein besonderer Rege- lungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Auch müssen wir das Urteil des österreichischen Ver- fassungsgerichtshof analysieren. Der österreichische Verfassungsgerichtshofs hat mit sofortiger Wirkung die auch in Österreich bestehende „Inländerdiskriminie- rung“ als verfassungswidrig aufgehoben. Bisher war Voraussetzung, dass in Österreich zum Handwerk zuge- lassen wurde, wer im Ausland praktische Erfahrungen, maximal 6 Jahre, als Selbstständiger erworben hat. So ist es auch in Deutschland. Ab sofort muss Österreich nunmehr auch Österreicher zulassen, das heißt in Öster- reich muss ab sofort ein Geselle nach zum Beispiel drei Jahren angestellter Tätigkeit als Betriebsleiter oder nach fünf Jahren in leitender Stellung als Verantwortlicher für die Betriebsleitung zugelassen werden. Dieses Urteil können wir in Deutschland nicht ein- fach ignorieren, wir müssen darüber in der geübten Sachlichkeit sprechen. Diese und andere Fragen sollten wir unvoreinge- nommen in diesem Hause in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren und ich möchte explizit an den ZDH und die CDU appellieren, sie nicht wieder mal in die Schubladen der Freunde des Handwerks und der Gegner des großen Befähigungsnachweises zu schieben. Das hilft nicht weiter und wird der Debatte auch nicht gerecht. Ich glaube, dass wir mit der Erarbeitung des heute zur Beratung stehenden Gesetzes eine Strategie des werte- orientierten Pragmatismus beschritten haben, lassen sie uns diesen im Interesse des Handwerks weitergehen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebenen Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Weingesetzes (Tages- ordnungspunkt 19) Gustav Herzog (SPD): Vor vier Wochen habe ich Ihnen an dieser Stelle meine Entschlossenheit verkündet, nur die Beschlüsse der Agenda 2000 im Bereich der Weinmarktordnung umzusetzen und keine heißen und zwischen den Bundesländern umstrittenen Eisen anzu- fassen: Übertragung von Bepflanzungsrechten von ei- nem Weinbaugebiet in ein anderes sowie von Steillagen auf Flachlagen, die Überlagerung, ganz zu schweigen von der dringenden Reform des Bezeichnungsrechts und der Zulassung der Beregnung. Das waren solche heißen Eisen und wir haben sie konsequenterweise weggelas- sen. Die Situation des deutschen Weinbaus und vor allem der katastrophale Preisverfall nach der guten Ernte des letzten Herbstes zwingen uns dazu, jede Möglichkeit zu nutzen, damit die Weinkeller in diesem Herbst nicht wieder aus den Nähten platzen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es durchaus kompromissfähige und unter ganz bestimmten Bedin- gungen auch sehr nützliche Vorstellungen gibt, mit de- nen den Winzern vielleicht geholfen werden kann. Kom- promissfähig nicht nur zwischen den Fraktionen dieses Hauses, sondern auch zwischen den Bundesländern und den Weinbauverbänden. Eine erstaunliche und seltene Sache; deshalb lohnt es sich, einmal einen Blick darauf zu werfen. Dieser Kompromiss kam nur deshalb zustande, weil die Landwirtschaftspolitiker der Koalition ein klares und unmissverständliches Zeichen an die Länder und Ver- bände gegeben hatten: Nur unstrittige Vorschläge haben eine Chance auf Realisierung in diesem Gesetz. Bemühungen von CDU- Abgeordneten, noch kurzfristige und strittige Änderun- gen am Kompromiss vorzunehmen, wurden daher von uns abgelehnt. Ich möchte hier nur kurz auf den Teil des Gesetzent- wurfes zur Änderung des Weingesetzes eingehen, der die nahezu punktgenaue Umsetzung der weinbaurele- vanten Beschlüsse der Agenda 2000 darstellt. Das EU- Weinrecht wird deutlich abgespeckt und dem deutschen Weinbau kommen Fördergelder in Höhe von 18 Millio- nen DM für strukturverbessernde und die nachhaltige Entwicklung fördernde Maßnahmen zugute. Der andere Teil der heute zu beschließenden Ände- rungen betrifft einen zentralen Bereich des Weingeset- 8488 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) zes, nämlich die Hektarertragsregelung. Bevor ich hie- rauf im Einzelnen eingehe, ein paar Fakten zur Historie: Die Entwicklung auf dem Weinmarkt, insbesondere die Situation im Herbst 1999, hat gezeigt, dass die gel- tenden Regelungen des Weingesetzes über den Hektar- ertrag jedenfalls in einigen bestimmten Anbaugebieten, wie zum Beispiel in der Pfalz, in Rheinhessen und an der Mosel nicht zu einer ausrechenden Stabilisierung des Weinmarktes geführt haben. Das liegt insbesondere daran, dass die unbeschränkte Überlagerung von Übermengen möglich war und damit ein Signal für die Betriebe gefehlt hat, ihre Produktion zu begrenzen. Die Möglichkeit der unbegrenzten Überlagerung von Übermengen hat dazu geführt, dass in den eben genann- ten Weinbaugebieten im Herbst 1999 zum Teil große Übermengen aus dem Jahrgang 1998 vorhanden waren, die bereits vor dem Herbst 1999 auf den Preis gedrückt haben. Der Preisdruck hat sich dann im Herbst selber nochmals verschärft. Wir wollen die Hektarertragsregelung so ändern, dass das Gesetz auch einen Verarbeitungswein vorsieht. Un- ter diese neue Kategorie fallen verschnittene Tafelweine aus mehreren Ländern der europäischen Gemeinschaft, Wein zur Herstellung von Schaumwein ohne Rebsorten- angabe, Wein zur Herstellung von Essig und einigen an- deren Erzeugnissen. Auch die Traubensafterzeugung ist aus diesem Verarbeitungsgrundstoff möglich. Besonders wichtige ist die geänderte Ermächtigung für die Landesregierungen, im Qualitätsstufenmodell ei- nen Hektarertrag für Verarbeitungswein festzusetzen. Diese dürfen 150 Hektoliter bei Tafelwein und 200 Hek- toliter pro Hektar für Verarbeitungswein nicht über- schreiten. Wenn ein Land dieses neue Modell wählt – viele Länder werden dies wohl nicht wollen – also einen Hek- tarertrag für Qualitätswein b.A., Tafelwein und Verar- beitungswein festlegen, ist jegliche Überlagerung ausge- schlossen. Mengen, die den festgelegten Wert für eine oder mehrere dieser Kategorien übersteigen, müssen destilliert werden. Da gibt es dann keine vollen Keller als Rettungsanker mehr. Für die Länder, die keinen Hektarertrag für Verarbei- tungswein festsetzen, bleibt es im Grundsatz bei der Überlagerung der Destillation bei den bisherigen Rege- lungen des Weingesetzes. Wir wollen allerdings die Destillationsverpflichtung für die Erntemenge, die 20 Prozent des betrieblichen Gesamthektarertrages übersteigt, bereits ab der Ernte 2000, also schon in diesem Herbst zur Anwendung brin- gen. Die Destillationsverpflichtung wird also um 2 Jahre vorgezogen. In einigen‚ Weinbauregionen lagern noch größere Bestände an Übermengen der Jahre 1999 und früher. Damit eine größere Ernte in 2000 nicht wieder einen ruinösen Preisdruck erzeugt, können die Länder den Be- trieben gestatten, diese Alt-Übermengen bereits mit Beginn des Weinjahres und damit ab dem 1. August 2000, das heißt vor der Ernte, ganz oder teilweise unter Anrechnung auf das neue Hektarertragskontingent der Betriebe zu vermarkten. Gibt es in 2000 eine kleinere Ernte, können die Alt- übermengen zum Beispiel zum Auffüllen verwendet und bis zur Grenze des Gesamthektarertrages eines Betriebes vermarktet werden. Es ist vorgesehen, dass in Ländern, in denen kein Verarbeitungsmodell eingeführt wird, die Betriebe ihre Übermenge auch zu Traubensaft verarbeiten und an an- dere abgeben können. Das betrifft vor allem selbstver- marktende Betriebe, die damit ihr Sortiment attraktiver gestalten können. Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass diese Vermarktungsschiene eine wesentliche Rolle spielen könnte. Wir appellieren dringend an alle Verantwortlichen vor allem in Rheinland-Pfalz und damit meine ich jeden einzelnen Winzer, die Weinbauverbände und ihre Rep- räsentanten und die Landespolitik: Nutzen Sie diese Verschnaufpause, die wir Ihnen er- möglichen, um fürs Erste von strukturellen Überschüs- sen wegzukommen für eine gesicherte Qualitätsoffensi- ve. Sollten die neuen Regelungen sich als Schuss erwei- sen, der nach hinten losgeht und die Erzeugungsmengen ohne gesicherte und finanziell lohnende Vermarktung gesteigert werden, dann werden wir im Zuge der dritten Novelle diese Regelung wieder auf den Prüfstein setzen. Wir übertragen Ihnen Verantwortung und gehen davon aus, dass Sie konstruktiv mit ihr umgehen. Eine Einstel- lung nach dem Prinzip: Hauptsache weg mit dem Zeug, können wir nicht weiter hinnehmen. Wir werden nach der Sommerpause die umfassende dritte Novelle des Weinrechtes in Gang setzen. Dazu wird es umfangreiche Anhörungen aller Beteiligten ge- ben müssen und ich muss kein Prophet sein, um voraus- zusagen, dass es ein zähes und langwieriges Ringen zwi- schen den Beteiligten werden wird und dass wir es – egal wie wir es machen – ohnehin nur verkehrt machen können. Wir wollen zunächst mit dem Bezeichnungs- recht beginnen. Das ist ohnehin ein Kapitel für sich. Heute möchte ich allen, die diese kurzfristige Eini- gung möglich gemacht haben, der Spitze des Deutschen Weinbauverbandes, den Mitarbeitern im BML und vor allem Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen Dank aussprechen, denn wir haben wie gesagt durchaus Bauchschmerzen mit dieser Änderung der Verarbei- tungsweinschiene. Keiner von uns hat sich aber vor den Karren seines Weinbaugebietes oder seines Landes spannen lassen, sondern wir haben die Gesamtverantwortung im Blick behalten. Ich wünsche mir und uns allen, dass wir uns das für die gesamte dritte Novelle erhalten können. Norbert Schindler (CDU/CSU): Wir sind heute in der Schlussberatung eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes. Dies wurde notwendig, da durch die Ver- ordnung der EG-Nr. 1493/1999 vom 17. Mai 1999 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8489 (A) (B) (C) (D) gleichzeitig weitere 22 den Weinsektor betreffende EU- Verordnungen umgesetzt werden müssen. Dies ist der eine Punkt, der ja im Wesentlichen Inhalt der ersten Regierungsvorlage war. Ich hatte in meiner Rede vom 27. Januar 2000 ja schon deutlich gemacht, dass wir, wenn wir schon eine Neufassung des Weinge- setzes vornehmen, uns über Forderungen und Wünsche der Weinwirtschaft schnell verständigen sollten, um für den Herbst 2000 eine Antwort geben zu können. Die ist uns durch unsere schnelle Arbeit Gott sei Dank auch ge- lungen. Nun aber noch mal zur EU und deren Auswirkungen auf den deutschen Weinmarkt: Es muss der Praxis kundgetan werden, dass die Vor- aussetzungen und das Verfahren einer Destillation nicht mehr den erhofften finanziellen Erfolg bringen können, wie dies in der Vergangenheit möglicherweise der Fall war. Dies bedeutet, dass bestimmte Aufkaufaktionen zu sehr guten Preisen nicht mehr möglich sind. Ergebnis: Die Begehrlichkeiten werden geringer. Auch dies sind Auswirkungen der Agenda-Be- schlüsse, da das Kommissariat Fischler seine Agraraus- gaben gedeckelt bekam. Über weitere Verordnungen in Bezug auf die EU brauchte man sich im Detail nicht zu unterhalten. Dies war im Vorfeld schon gut ausdiskutiert und zum Teil sind diese Verordnungen auch rechtlich zwingend not- wendig. Was wir neu und richtigerweise aufgenommen haben, ist, die Option einer Marktspaltung im deutschen Wein- markt herbeizuführen. Dies bedeutet, dass die Anbauge- biete oder Bundesländer eine Verarbeitungsweinschiene zulassen können. Hier gilt ein Hektarertragswert von 200 Hektolitern, der bei der Vermarktung verrechnet wird. Damit bekommen die deutschen Winzer die Mög- lichkeit, das EU-Preisniveau für Essig, Traubensaft und Sektgrundweine – ohne deutsche Herkunfts- und Reb- sortenangabe – zu bedienen. Dieser Wunsch des Deut- schen Weinbauverbandes leuchtet mir sehr ein. Hiermit können wir deutsche Weine, die zu viel ge- erntet wurden, in Deutschland verwenden und die In- dustrie muss nicht auf ausländische Weine zurückgrei- fen. Dies führt zu einer deutlichen Marktspaltung, weil damit eine Verringerung der Qualitätsweinflächen beim Vermarktungskontingent für den klassischen Trink- weinbereich erreicht wird. Damit wird es ein deutlich geringeres Angebot im QbA-Bereich geben und dies ist das eigentliche Ziel: Der Qualitätswein erhält endlich eine Angebotsverknappung auf der Erzeugerseite. Dass weiter deutsche Landweine und Tafelweine bis zu 150 Hektoliter pro Hektar in dieser Option zugelas- sen sind, ist natürlich gewollt. Dieses Vermarktungsmodell hat aber einen statischen Charakter, das heißt, es wird keine Überlagerungs- möglichkeit in allen drei Klassen zugelassen werden. Damit ist, wenn die Länderverordnungen beschlossen sind, eine Zuordnung der Vermarktungsarten bindend vorgeschrieben. Diese Nichtüberlagerungsmöglichkeit war ausdrück- lich ein Angebot des Deutschen Weinbauverbandes, abgestimmt mit allen regionalen Weinbauverbänden. Wenn der Berufsstand diese Position schon so überzeu- gend vertritt, sollte man als Gesetzgeber getrost auch folgen. Die andere Möglichkeit ist im Überlagerungsmodell vorgesehen: Festgesetzte Werte im Qualitäts-, Land- und Tafelweinbereich dürfen bis zu 20 Prozent überlagert werden, um ertragsschwache Jahrgänge auszugleichen. Wir machen hiermit nichts anderes als jetzt den Be- schluss zu fassen, der im Jahr 2002 sowieso hätte gefasst werden müssen. Ich erinnere an die Diskussion im Jahr 1997 in die- sem Punkt. Innerhalb dieser guten und ausgewogenen Regelung habe ich jedoch einen Punkt zu kritisieren: das Inverkehrbringen von Traubensaft aus der 20-Prozent- Überlagerungsmenge ohne Flächenverbrauch. Das ist – das habe ich im Ausschuss sehr deutlich gemacht – systemwidrig. Der Grund liegt auf der Hand: Damit wird ein Ventil geschaffen, bei dem Konkurrenz zu dem erst- genannten Modell bei Traubensaft entstehen kann. Eine solche Regelung findet ausdrücklich nicht meine Zustimmung – dieser Punkt wurde im Ausschuss auch von der CDU/CSU abgelehnt – und dies möchte ich hiermit nochmals zu Protokoll bringen. Übrigens gab es bei diesem Punkt auch keine formale Abstimmung im Deutschen Weinbauverband. Warum kritisiere ich dies hier so scharf? Ich wünsche mir im Bundesland Rheinland-Pfalz ein einheitliches Modell und bevorzuge dabei auch das Marktspaltungs- modell. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass be- stimmte Gebiete oder Teilgebiete im deutschen Weinbau aus der Qualitätsphilosophie einiger Betriebe heraus jetzt Möglichkeiten entwickeln, um das Überlagerungs- modell zu wählen. Dann hätten wir in Rheinland-Pfalz ein Problem. Von Herrn Ministerpräsident Beck und Herrn Minis- ter Bauckhage wird versichert, dass man dies so nicht sehen dürfte. Ich hoffe, die beiden Herren und auch die Spitze des Deutschen Weinbauverbandes behalten am Ende in diesem Punkt Recht. Dies wünsche ich mir von ganzem Herzen. Ansonsten entbiete ich meinen Respekt darüber, dass wir uns in den großen und wichtigen Fragen parteiübergreifend relativ schnell einigen konnten. Dies auch gegenüber dem Deutschen Weinbauverband und dem Agrarausschuss des Deutschen Bundestages. Dies sind gute Zeichen für eine konstruktive Politik. Mit diesen Worten wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Wochenende. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor etwa einem Monat haben wir eine Novelle des Weinge- setzes zur Umsetzung der Agenda 2000 in der ersten Le- sung mit dem Ziel der rechtzeitigen Umsetzung zum 12. 8490 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) August 2000 in den Bundestag eingebracht. Damit kann der deutsche Weinbau die Fördergelder von 18 Millio- nen DM für strukturverbessernde Maßnahmen in An- spruch nehmen. Ausdrücklich hatten wir uns darauf verständigt, von weiteren inhaltlichen Änderungen zu diesem Zeitpunkt abzusehen. Zu weit gingen die Positionen auseinander, zu groß ist der Diskussionsbedarf. Dass wir nun dennoch einen Änderungsantrag kurz- fristig einbringen, hat folgende Gründe: Der Weinmarkt ist durch die große Erntemenge auch im Jahr 1999 er- heblich unter Preisdruck geraten, die Lagermengen in den Kellern drücken weiter auf die Preise und der Deut- sche Weinbauverband hat einen gemeinsamen Vor- schlag vorgelegt. Wesentliche Elemente der Vorschläge sind: die Ein- führung einer so genannten Marktspaltung durch die Möglichkeit der Erzeugung von Verarbeitungswein als Ermächtigung für die Länder. Damit verbunden sind er- höhte Hektarertragsgrenzen für Verarbeitungswein – 200 Hektoliter pro Hektar, 150 Hektoliter für Tafel- wein – und der Ausschluss von Überlagerung für die Länder bzw. Regionen, die diese Option in Anspruch nehmen. Übermengen könnten dann nur noch in die Destillation gehen. Für Länder/Regionen, die bei der Qualitätsweiner- zeugung bleiben und das neue Dreistufenmodell nicht in Anspruch nehmen wollen, bleibt fast alles beim Alten. Die Destillationsverpflichtung bei Überschreiten der Erntemenge um 20 Prozent wird allerdings vorgezogen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, Übermengen zu Traubensaft zu verarbeiten. Die Länder wie Rheinland-Pfalz, in denen noch erhebli- che Bestände in den Kellern liegen, können die Mög- lichkeit eröffnen, bereits vor der Ernte ab dem 1. August 2000 die Bestände unter Anrechnung auf die neuen Kontingente zu vermarkten. Wie gesagt, wir nehmen die Vorschläge des Deutschen Weinbauverbandes auf, um zur Entspannung auf den Märkten beizutragen und in der Hoffnung, dass der ak- tuelle Preisdruck abnimmt und die Verluste der Winzerbetriebe sich nicht weiter fortsetzen. Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, inwieweit sich diese Erwartungen tatsächlich erfüllen oder gar von der Verarbeitungsschiene ein verstärkter Preisdruck ausge- hen kann: Erstens. Das Preisniveau für Verarbeitungswein wird sich auf dem Weltmarktniveau bewegen. Ein niedrigeres Verarbeitungsniveau kann durchaus negative Auswir- kungen auf die Qualitätsweinproduktion haben, wie ge- rade das Beispiel Österreich zeigt. Eine erhebliche Preisspaltung zwischen Qualitäts- und Verarbeitungs- wein ist unrealistisch. Zweitens. Die deutschen Winzer sind bestrebt, Quali- tätswein zu erzeugen. Deswegen wurde ja auch von der schon im Weingesetz bestehenden Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, die jene Betriebe von den Hektarer- tragsregelungen freistellt, die sich verpflichten, über mehrere Jahre keinen Qualitätswein zu erzeugen. Ein Angebot von Verarbeitungswein an die Kellereien, das sich auf die ertragsstarken Jahre beschränkt, wird keine dauerhafte Vermarktungsschiene in diesem Sektor be- gründen können. Die ausländische Konkurrenz wird zu- dem Druck ausüben, um diesen Markt zu halten. Drittens. Heute geht auch Qualitätswein in die Verarbei- tung Schaumwein. Hier droht eine negative Konkurrenz. Viertens. Durch die Erhöhung der Hektarertragsgrenze ins Unbegrenzte – mehr als 200 hl/ha wird in Deutsch- land nun wirklich nicht erzeugt – wird auch die Er- tragsmenge für Qualitätswein nicht begrenzt, sondern kann sich im Gegenteil erhöhen. Auch dies ist weder imagefördernd noch preisstabilisierend. Fünftens. Eine Produktion auf Menge ist unter ökologi- schen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten. Sechstens. Die Winzer, die ihre Mengen begrenzt haben, werden nicht belohnt, sondern mit in den Strudel der Übermengenproblematik gezogen. Die Koalitionsfraktionen sind deswegen übereinge- kommen, die Auswirkungen dieser Novelle kritisch zu betrachten und gegebenenfalls in der dritten Novelle wieder zur Disposition zu stellen. Die Landespolitik, die Weinbauverbände und die Win- zer haben die große Verantwortung für die Orientierung auf eine Qualitätsweinproduktion, die Verbesserung des Absatzes an anspruchsvolle Verbraucher und damit die Sicherung der Einkünfte der Winzer. Eine Begrenzung der Qualitätsweinerzeugung und die Verbesserung der Qualitätsweinanforderungen scheinen mir dabei die rich- tigen und notwendigen Schritte zu sein. Nach der Som- merpause werden wir uns im Rahmen von Anhörungen und Diskussionen auf die 3. Novelle des Weingesetzes vorbereiten. Wir als Bündnis 90/Die Grünen möchten zusammen mit unseren Kollegen von der SPD dazu beitragen, dass der Weinbau eine Zukunft hat und dass das Produkt deutscher Wein einen immer größeren Stellenwert beim Verbraucher erhält. Die heutige Verabschiedung der 2. Novelle des Gesetzes wird hoffentlich helfen, die Probleme gerade in meinem Heimatland Rheinland- Pfalz zu lösen. Marita Sehn (F.D.P.): Als liberale Politikerin freue ich mich, heute in der Debatte zur Novellierung des Weingesetzes reden zu dürfen. Denn der uns vorliegen- de Entwurf ist ein durch und durch liberales Gesetz: Es gibt den Bundesländern Möglichkeiten, Regelungen zu treffen, die den jeweiligen Produktionsbedingungen und den Bedürfnissen der heimischen Winzer am besten ent- sprechen. Und es gibt den Winzern ein großes Maß an Eigenverantwortung; so können sie im Zuge des Markt- spaltungsmodells im Falle einer hohen Ernte selbst ent- scheiden, ob sie den vollen Hektarertragswert für Quali- tätswein ausschöpfen und den Rest destillieren wollen oder den Ertrag parallel als Qualitäts- und als Landwein vermarkten und Abstriche in der Qualitätsweinmenge hinnehmen möchten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8491 (A) (B) (C) (D) Ich bin skeptisch, ob es durch das gleichzeitig mögli- che Modell der begrenzten Überlagerung wirklich zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Winzern ver- schiedener Regionen und Bundesländer kommen wird, wie vonseiten der CDU/CSU-Fraktion vorhergesagt. Je- des der beiden Modelle, das Modell der Marktspaltung und das Modell der begrenzten Überlagerung, hat Vor- und Nachteile. In den Gesprächen zwischen uns – den verantwortlichen Politikern, den Verbänden, den betei- ligten Landesregierungen und vor allem den Winzern vor Ort – standen der einvernehmliche Ausgleich und die vernünftige Abwägung der verschiedenen Regelun- gen immer im Vordergrund. Nur so war es möglich, schnell die erste Novellierung des Weingesetzes „einzu- korken“. Umso unverständlicher ist mir, dass Vertreter der CDU und CSU versucht haben, im letzten Augenblick Teile des Gesetzes zu verhindern und den Konsens zu zerstören. Noch unverständlicher ist mir – das muss ich kritisch anmerken – dass dieselben Christdemokraten dann in Pressemeldungen ihre konstruktive Rolle bei den Verhandlungen über die Novellierung gelobt haben. Tatsächlich aber standen sie mit ihrem Widerstand allein auf weiter Flur. Die Einigkeit der anderen Parteien, Ver- bände und der meisten Winzer hat diesen Widerstand überwunden. Lob für eine konstruktive Rolle gebührt dagegen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Er- gänzungsvorschlag zur Einführung der genannten Mo- delle einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der quali- tätsbewussten und verantwortungsvollen Weinerzeu- gung geleistet hat, und dem Deutschen Weinbauverband für seine moderierende und vermittelnde Rolle. Wenn wir heute die Änderung des Weingesetzes be- schließen, geben wir damit gleichzeitig den Startschuss für die Vorbereitung der nächsten Novellierung, die mit Sicherheit mehr Zeit benötigen und kontroverser disku- tiert werden wird. Denn dann werden wir uns über all jene Punkte untereinander und mit den Verbänden und den Winzern verständigen müssen, die wir ganz diskret und pragmatisch erst einmal, um in der Sprache zu blei- ben, eingelagert haben. Die Reizworte lauten: Übertra- gung von Wiederbepflanzungsrechten von Steillagen in Flachlagen und von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes, region- und länderübergreifende Übertra- gung von Pflanzrechten und Veränderung der Bereg- nungsregelungen. Zusätzlich wird es sicherlich auch um die Einführung neuer Weinprofile wie „Selection“ und „Classic“ gehen. Die grundsätzliche Frage, die über allen Beratungen steht, sollten wir allerdings nicht aus dem Auge verlie- ren: Wie weit sollte und darf sich die Politik in den ver- gleichsweise deregulierten Weinmarkt – denken Sie im Vergleich dazu nur an Milch und Rindfleisch – einmi- schen? Wenn wir im Deutschen Bundestag über die Neuregelung des Weingesetzes debattieren, begeben wir uns immer auf die Gratwanderung zwischen positivem Wirken, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der Wein- bauwirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen zu stärken, und der Gefahr, die Wettbewerbsfähigkeit durch ungünstige Einmischung wieder zu schwächen. Heute haben wir aber eindeutig Ersteres getan. Kersten Naumann (PDS): Über Wein zu reden ist ziemlich trocken, zumal einer Umsetzung der neuen EU- Marktordnung zum 1. August dieses Jahres nichts im Wege stehen soll. Der Zeitdruck ermahnt uns, damit die Fördergelder in Höhe von bis zu 18 Millionen DM durch unsere Winzer noch im laufenden Jahr abgerufen wer- den können. Wir unterstützen deshalb eine zügige An- passung des deutschen Rechts. Dennoch sollte man sich vom – verbalen – Weingenuss nicht vernebeln lassen. Die Probleme im Weinbau in Deutschland und in Euro- pa sind größer als sich ein Weingenießer vielleicht vor- stellen kann. Um der Überproduktion Herr zu werden, ist die Aufnahme der vorgesehenen Regelungen zur Höchstertragslimitierung ein erster Kompromiss. Fakt ist, dass auch die Dauerkulturbetriebe im Wein- bau ebenfalls Einkommensrückgänge für das Wirt- schaftsjahr 1998/99 verzeichneten: Bei Dauerkulturen insgesamt betragen diese einen Einkommensrückgang um bis zu 4 Prozent gegenüber 1997/98. Einkommenssi- cherung kann auf lange Sicht aber nur durch Qualitätssi- cherung und Herkunfts- und Produktmarketing betrieben werden. Der Weinbau in Deutschland ist nur zu retten, wenn der Verbraucher ihn wegen seiner Qualität kauft. Die Qualitätswein-Strategie muss ein Hauptinstrument gegen ausländische Billig- und Massenware werden. Die nationale Umsetzung des europäischen Rechts in ein nationales Weingesetz lässt hoffen, dass dem Kul- turgut Wein Rechnung getragen wird. Weinbau trägt er- heblich zur Pflege und Erhaltung einer wunderschönen Kulturlandschaft bei. Letztendlich werden nicht nur Steillagen vor Erosion geschützt, sondern sie sind auch ein einträglicher Publikums- und Touristenmagnet, der von jahrhundertealten Traditionen getragen wird. Diese externen Kosten, die die Winzer zu tragen haben – und das dürfen wir in den Auseinandersetzungen mit dem Markt nicht vergessen – müssen auch ihre gesellschaftli- che und politische Anerkennung finden. Das Wichtigste für eine weitere Novelle ist aber auch die nationale Ausgestaltung für eine soziale Flankierung. Mit einer neuen in den Markt eingreifenden Regelung, die eine Marktspaltung zulässt, sind Risiken und Fehl- schläge für Einzelbetriebe möglicherweise nicht zu ver- meiden. Hier sind Abfederungsmechanismen einzubau- en. Auch mit dem Änderungsentwurf ist keine weitere soziale Absicherung von aus der Produktion vorzeitig ausscheidenden Winzern getroffen. Denn der Verdrän- gungswettbewerb macht auch vor den Winzern nicht halt. Hier sind noch deutliche Nachbesserungen mög- lich. Rahmenregelungen zur Stabilisierung des Weinmark- tes in die Hände der Länderregierungen zu legen halte ich für richtig und wichtig und entspricht dem Subsidia- ritätsprinzip. Durch die Ermächtigung der Landesregie- rungen von den im Weingesetz normierten Grundsätzen abweichende Rahmenbedingungen zu schaffen ist besser geeignet, zu einer Stabilisierung des Weinmarktes beizu- tragen. 8492 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Die Freistellung einer Festlegung auf Verarbeitungs- wein oder Qualitätswein und im Überschussbereich auf Traubensaft oder Destillate bis zu maximal 200 Hektoli- ter pro Hektar sowie die Entscheidungsfreiheit der Län- derregierungen, zu welchem Zeitpunkt eine gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge von den Weinbau- betrieben vor der Ernte vorzunehmen ist, sind anerken- nenswert. Auch die Änderung des Entwurfes bezüglich des Zeitpunktes der Anwendung der Regelung zur Über- lagerung von Übermengen ist zu begrüßen. Dem vorgelegten Gesetzentwurf werden wir deshalb nur zustimmen, wenn die Zusage einer weiteren Novelle zu wichtigen Fragen wie zum Beispiel die Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten, des Bezeichnungs- rechts und das Reservesystem in den weinbaubetreiben- den Bundesländern, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgenossenschaf- ten in strukturschwachen Regionen der neuen Länder (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Peter Danckert (SPD): Der Antrag der PDS auf ein „Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regional- entwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgesellschaf- ten und Wohnungsgenossenschaften in den struktur- schwachen Regionen der neuen Länder“ geht wie so oft an der Sache vorbei. Die Problemanalyse der PDS zu den strukturschwa- chen Regionen der neuen Länder ist weitgehend zutref- fend. Dies war aber keine hohe Kunst, da die entschei- dungserheblichen Umstände allen Beteiligten bekannt sind. Mit der Schließung ganzer Monoindustriebereiche wurden vielen Betroffenen die Arbeits- und damit auch die Lebensgrundlage entzogen. Die Arbeit suchenden Einwohner wanderten in wirtschaftsstärkere Regionen ab und viele Haushalte zogen ins Umland, wo neugebau- te Kleinsiedlungen und Eigenheime lockten. Zurück blieben leere Wohnungen und verwaiste Städte. Für diesen Kreislauf der längst zu dauerhaften Struk- turproblemen führt, gibt es aber keine Patentlösung. Meines Erachtens – ich denke, die Mehrheit des Hauses sieht es ebenso – müssen mehrere verschiedene Ansätze verfolgt werden. Keinesfalls kann der Vorschlag der PDS, allein mit finanziellen Mitteln wie zum Beispiel Streichung der Altschulden auf langfristig leerstehende Wohnungen, Bereitstellungen von Krediten und Gewährung von Fi- nanzhilfen an die Wohnungsunternehmen und Kommu- nen zum Abbau des Leerstandes solche Problemkom- plexe anzugehen, als richtige, weil realisierbare Lösung verstanden werden. Wir brauchen Lösungen, die umsetzbar sind, Lösun- gen, die sich realisieren lassen, auch in finanzieller Hin- sicht. Das Problem des Strukturwandels in der Woh- nungswirtschaft sollte bei den Wurzeln angepackt wer- den und nicht am Schopfe. Die Regierung hat sich des Problems längst ange- nommen und verfolgt zwei Wege, um den betroffenen strukturschwachen Regionen zu helfen: Zum einen liegt bereits ein Gesetzentwurf der Bun- desregierung zum Altschuldenhilfegesetz vor. Unter an- derem enthält dieser Entwurf eine Regelung zur Verkür- zung des Zeitraums für die Privatisierungspflicht, die sogar auf den 31. Dezember 1999 festgelegt werden soll. Die Verpflichtung zu weiteren Privatisierungsbemühun- gen entfällt, sofern die Wohnungsunternehmen die Nichterfüllung nicht zu vertreten haben. Hier wird es ei- ne sehr praktikable Handlungsempfehlung für die Kre- ditanstalt für Wiederaufbau geben, sodass Streitigkeiten über das Vertretenmüssen weitgehend ausgeschlossen erscheinen. Zudem sieht der Entwurf eine neue Ablöseregelung vor, wonach den Wohnungsunternehmen die Option eingeräumt wird, statt weiterer Privatisierung ersatzwei- se Erlöse an den Erblastentilgungsfond abzuführen. In diesem Gesetzentwurf sind die Ergebnisse der Bund- Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Branden- burg mit dem Auftrag „Weitere Altschuldenentlastung in strukturschwachen Räumen der neuen Länder“ einge- flossen. Diese Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit der Leerstandsproblematik befasst. Zum anderen, nämlich die regionalen Probleme betreffend, wurde vom BMVBW eine Expertenkommis- sion „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ eingerichtet. Die Kommission hat die Aufgabe, regional differenzierte und finanzierbare Lö- sungen zu erarbeiten, wobei neben Sanierungsstrategien für die betroffenen Unternehmen auch städtebauliche Konzepte entwickelt werden, die allen Marktteilneh- mern langfristige Perspektiven sichern sollen. Mit einem breiten Spektrum von Fördermaßnahmen ist die Verbesserung der Wohnungsversorgung durch die Erneuerung des Wohnungsbestandes und durch Neubau in Gang gesetzt worden: Insgesamt wurden seit 1993 rund 760 000 Wohnungen fertig gestellt. Die Wohnflä- chenversorgung hat sich kontinuierlich verbessert; die durchschnittliche Wohnfläche pro Person stieg von 29,5 Quadratmetern im Jahr 1993 auf 32,8 Quadratmeter im Jahr 1998. Die Wohnungseigentumsbildung in den neu- en Ländern hat ebenfalls gute Fortschritte gemacht; der Anteil der Eigentümerhaushalte stieg von 26,1 Prozent im Jahr 1993 auf 31,0 Prozent im Jahr 1998. Der Vorschlag der PDS, einen Problemkomplex vor- dergründig durch Finanzhilfe lösen zu wollen, ist aber auch aus einem anderen Grund zum Scheitern verurteilt: Die vergangenen Jahre sollten uns deutlich gezeigt haben, dass die vielen Einzelprogramme wie kommuna- le Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung aber auch die betriebene Sozial-, Jugend- und Wohnungspolitik nicht ausreichend sind. Diese ausschließlich finanziell Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8493 (A) (B) (C) (D) ausgerichteten Vorsorgemechanismen haben es allein nicht geschafft, die Abwärtsspirale aufzuhalten. Vielmehr gilt es gerade bei diesem Problemfeld, in- novative, integrative und konzeptionelle Ansätze zu entwickeln und sich selbst tragende Strukturen aufzu- bauen. Gefragt ist ein umfassendes kommunales Hand- lungskonzept. Uns erscheint es wichtig, Entwicklungsimpulse zu geben und bereits vorhandene Ressourcen in räumlichen Gebieten zu bündeln. Neben der Aktivierung der lokalen Bevölkerung sprechen wir von Synergieeffekten. Des- halb hat die Bundesregierung des Bund-Länder- Programm „Die soziale Stadt“ geschaffen, mit dem neue Wege bei der Fortentwicklung und Neuorientierung der Städtebauförderung eingeschlagen werden. Mit insge- samt 300 Millionen DM von Bund, Ländern und Kom- munen werden Entwicklungsimpulse in bis jetzt 161 Programmgebieten gegeben: Lokale Erfahrungen werden ausgetauscht und die Gebiete profitieren vom Know-how des anderen – best practise –; Entwicklungen werden kritisch verfolgt, so- dass präventive Eingriffe möglich sind – monitoring –, das lokale Politikverständnis und das Verantwortungs- bewusstsein eines jeden Einzelnen ist gefragt und wird gefördert. Die Vergangenheit hat uns deutlich gezeigt, dass nur in Form von individuellen Aktivitäten vor Ort – task force – neben einer finanziellen Unterstützung den be- troffenen Gebieten/Regionen geholfen werden kann. Mit dem Antrag der PDS, der deshalb auch abzuleh- nen ist, wird wie unter der Kohl-Regierung versucht, für vielschichtige Aktivitätsfelder einseitige Lösungen zu schaffen. Die Entwicklung hat uns gezeigt, das dies der falsche Weg ist. Wie Sie sehen, ist die Bundesregierung bereits in mehreren Richtungen tätig geworden und hat in ihrer kurzen Regierungszeit viele richtige Impulse für den Aufbau Ost gegeben. Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU): Der Antrag, den die PDS-Fraktion heute vorgelegt, ist nur eine abgemil- derte Form ihres Antrages zur Aufhebung des Altschul- denhilfegesetzes. Diesen Entwurf hat der Deutsche Bun- destag bekanntlich vor einigen Wochen mit großer Mehrheit abgelehnt. Zum Glück, muss man wohl sagen. Im Gewande eines wohlklingenden, aber nichtssa- genden „Programms zur nachhaltigen Stadt- und Regio- nalentwicklung“ versteckt die PDS nun erneut unverho- len Forderungen nach einem Totalerlass der Altschulden für die Wohnungsgesellschaften in den neuen Ländern. Werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, was Sie hier betreiben, ist nicht nur Augenwischerei, es ist schamloser Populismus. Sie wissen genau so gut wie wir, dass sich Ihre Forderungen überhaupt nicht finan- zieren lassen. Nicht nur, dass Sie einen Großteil Ihres Antrages an Formulierungen des Bundesverbandes deut- scher Wohnungsunternehmen (GdW) anlehnen – alleine das ist ja für eine sozialistische Partei schon überaus bemerkenswert –, Ihr Antrag enthält tatsächlich einige verlockende Forderungen, die auch in die Richtung un- serer Vorstellungen gehen, so wie wir es in unserem An- trag zur AHG-Novelle formuliert haben. Allerdings besteht ein schwerwiegender und ent- scheidender Unterschied: Die CDU/CSU-Fraktion könn- te als parlamentarische Opposition natürlich ebenfalls hingehen und das Unmögliche von der Regierung for- dern. Für uns als Realpolitiker steht aber in erster Linie das Machbare im Vordergrund, und das findet man lei- der in Ihrem Antrag nicht. Das können Sie besser formu- liert in unseren Anträgen nachlesen. Natürlich streben auch unsere Ansätze eine urbane und soziale Siedlungsentwicklung an, die zu einer aus- geglichenen Bewohnerstruktur führt. Natürlich sollen unterschiedliche Wohnwünsche erfüllt werden können und vernachlässigte Wohngebiete aufgewertet werden – sei es durch Umbau, durch Gewerbeansiedlung, sei es auch durch Abriss. Aber das alles muss sich in einem fi- nanziell vernünftigen und machbaren Rahmen abspielen. Sie nennen in Ihrem Entwurf ja noch nicht einmal kon- krete Zahlen, wie viel Ihr Programm überhaupt kosten soll. Und lassen Sie mich noch etwas hierzu sagen: Die in Ihrem Antrag aufgezählten Probleme in den struktur- schwachen Gebieten sind doch allseits und seit langem bekannt. Was soll denn da eine erneute Fachkommission bewirken, deren Ergebnisse vielleicht irgendwann ein- mal in ein bis zwei Jahren bekannt werden. Die drän- genden Probleme der Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sind doch jetzt aktuell, und sie müs- sen jetzt so schnell wie möglich gelöst werden. Da sind die blumigen Programme, die Sie in Ihrem Antrag ent- werfen, zwar wunderbare Modelle, aber sie sind einfach viel zu langfristig angelegt und viel zu kostspielig! Erwähnenswert ist auch, dass die Bundesregierung – trotz vollmundiger Ankündigungen, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Chefsache zu machen – noch keinen Schritt weiter gekommen ist. Im Gegenteil: In den strukturschwachen Gebieten, die bemerkenswerter- weise überwiegend in den Ländern liegen, wo die SPD – zum Teil vereint mit der PDS – die Regierung bildet, hat sich die Lage sogar noch verschlechtert. Das ist die Rea- lität rotdunkelroter Politik! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit November vergangenen Jahres liegt ein Vorschlag der neuen Län- der zur Novelle des AHG vor. Dieser sieht vor, die von hohem Leerstand betroffenen Wohnungsgesellschaften in strukturschwachen Regionen über so genannte Härte- fallregelungen teilweise zu entlasten. Unsere Fraktion hatte sich schon in ihrem vorher eingebrachten Antrag zur AHG-Novelle genau hierfür eingesetzt. Und was macht die Bundesregierung jetzt? Außer einer Mini- reform des Altschuldenhilfegesetzes will sie von Härte- fällen nichts wissen, weil eine solche notwendige Son- derregelung die Abführungen an den Erblastentilgungs- fond mindern würde. Und der Höhepunkt ist nun noch die Einsetzung einer Expertenkommission, die erst nach den parlamentari- schen Beratungen – frühestens Ende des Jahres – Ergeb- 8494 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) nisse vorlegen soll. Frei nach dem Motto „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis“ be- treibt die Regierung hier ein öffentliches Schaulaufen, das der Dringlichkeit der Probleme keinesfalls gerecht wird. Selbst der Vorsitzende dieses Gremiums, Herr Lehmann-Grube, hat schon erkannt, dass diese Kommis- sion – wenn überhaupt – sehr viel früher hätte eingesetzt werden können. Schließlich sind SPD und Bündnisgrüne nicht erst seit dem vergangenen Dienstag an der Regie- rung. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der PDS, es ist doch schon sehr bezeichnend, dass Sie hier im Bundes- tag einen weit reichenden Antrag vorlegen, den Ihre Par- tei in den Ländern nie im Leben mittragen würde. Im Gegenteil: Die PDS in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat ja schon bekannt gegeben, dass sie den von der Bundesregierung vorgelegten Kabinettsbeschluss zum AHG mittragen will. Meine Fraktion wird auf jeden Fall weder diesen Entwurf noch den heute vorliegenden PDS-Antrag unterstützen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort an die Vertreter der Bundesregierung und die Mitglieder der Koalition richten: Wir erwarten, dass Sie so schnell wie möglich einen vernünftigen und konsensfähigen Gesetz- entwurf zur Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes vorlegen. Unsere Standpunkte sind Ihnen aus den ver- schiedenen Anträgen der CDU/CSU-Fraktion bekannt. Wir fordern Sie deshalb auf: Helfen Sie vor allem den in ihrer Existenz bedrohten Wohnungsgesellschaften! Hel- fen sie ihnen jetzt und nicht erst in einem Jahr! Schaffen Sie umgehend Klarheit – für Mieter und Vermieter! Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Im Rahmen der Konzentration der Wirtschaft der früheren DDR auf besonders große volkseigene Wirtschaftseinrichtungen wie Kombinate und andere große volkseigene Betriebe mit 30 000 bis 40 000 Beschäftigten explodierte an der Peripherie dieser betrieblichen Einrichtungen auch der Wohnungsbau. Vorwiegend in Plattenbauten entstanden Satelliten- städte, in denen locker bis zu 50 000 Menschen wohn- ten. Nach dem Zusammenbruch der „Volkswirtschaft“ verloren viele Menschen ihren Job und siedelten dort neu an, wo sich ihnen ein Arbeitsplatz bot. Dies führte bis heute dazu, dass in diesen ehemaligen Wohnbal- lungszentren ein Wohnungsleerstand von bis zu 30 Pro- zent beklagt wird. Nach Angaben des GdW werden mindestens in 15 Städten der neuen Bundesländer solche Extremwerte vorgefunden. Die Wohnungswirtschaft hat Bund und Länder aufge- fordert, ein „Standortsicherungsprogramm Ost“ aufzule- gen. Die Bundesregierung hat stattdessen eine Experten- kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundesländern“ in den letzten Tagen vor- gestellt. Allerdings stellt sich für uns Liberale die Frage, warum weder Vertreter des GdW noch der Länder in diesen Kommissionen angemessen vertreten sind. Die Reduzierung von strukturellem Leerstand im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände wie Abriss von altschulden- belasteten Block- oder Plattenbauten sowie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung müssen Berücksichtigung finden. Der Rückbau sollte sowohl mit Städtebaufördermit- teln als auch durch Befreiung der Altschulden von 150 DM pro Quadratmeter für die Wohnflächen des abgerissenen Objektes unterstützt werden. Die Städtebaufördermittel des Bundes gehen zum größten Teil (Verhältnis 513 zu 80 Millionen DM) in die neuen Bundesländer. Ebenso muss das sich im Rahmen der Sanierung und Modernisierung bewährte KfW-Programm auch in den nächsten Jahren in den neuen Bundesländern erneut auf- gelegt werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und zum Erhalt der Wohnungsgesellschaften muss das Altschuldenhilfegesetz maßgeblich entschärft werden. Eine Anerkennung des „Nichtvertretenmüssens“ der Privatisierungsauflage sollte dabei nach Auffassung der F.D.P. unter weitaus moderateren Gesichtspunkten er- folgen und nicht nur bei einer Bewertung durch Kumu- lierung von Arbeitslosigkeit, Leerstand und Bevölke- rungsrückgang, wie vom Lenkungsausschuss vorgege- ben, geschehen. So wurde durch die F.D.P. bereits in der Debatte zum Altschuldenhilfegesetz gefordert, die zu privatisierenden 15 Prozent des Wohnungsbestandes von der Forderung der einhergehenden 15 Prozent der Gesamtwohnfläche zu entkoppeln. Es ist erfreulich, dass die Bundesregie- rung dieser Forderung gefolgt ist. Sofern es sich herausstellt, dass eine Nichterfüllung der Privatisierung im Einzelfall doch zu vertreten ist, sollte nach Auffassung der F.D.P. den Betroffenen der ursprüngliche Entlastungsbescheid erhalten bleiben. Als Gegenleistung sollten jedoch die Begünstigten eine ge- setzlich festzulegende Erlösabführung an den Erblasten- tilgungsfonds leisten. Andererseits sollten diejenigen Kommunen und Wohnungsgesellschaften, die die Priva- tisierungsauflage bereits vollständig erfüllt haben, für Übererlösquoten belohnt werden. In den vorgezogenen Schlussbescheiden der KfW sollte zweifelsfrei festgestellt werden, dass alle erbrach- ten Auflagen nach dem AHG erfüllt sind und weitere Änderungen, zum Beispiel bei Restitutionsobjekten, nicht mehr berücksichtigt werden. Die in den neuen Bundesländern angeschlagenen Wohnungsgesellschaften benötigen dringend die Befrei- ung von DDR-Altschulden, um sich in eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung einzubringen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Zahlen, die Bauminister Klimmt diese Woche veröffentlicht hat, sind durchaus alarmierend. Denn sie zeigen, dass es sich nicht um ein Problem ein- zelner Unternehmen oder einzelner Regionen handelt, sondern um ein Problem der gesamten ostdeutschen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8495 (A) (B) (C) (D) Stadtentwicklung. In den Plattenbausiedlungen wachsen die Leerstände zwar am schnellsten, in absoluten Zahlen sind die Leerstände in kleinen Gebäuden und in den Be- ständen privater Eigentümer aber noch größer. Es gibt auch massive Leerstände in den Innenstädten und den Altbauquartieren. Deswegen halte ich es auch für falsch, wie Frau Ostrowski das fordert, alle Förderprogramme – egal ob Wohnungs- oder Wirtschaftsförderung – des Bundes, der Länder und der EU auf besonders strukturschwache Regionen zu konzentrieren und dann zu hoffen, die ge- ballten Fördermittel würden den Regionen zu raschem wirtschaftlichem Aufschwung und damit auch zu neuen Bewohnern für die leer stehenden Wohnungen verhel- fen. Hier, liebe Frau Ostrowski, schüren Sie vergebliche Hoffnungen. Doch für genauso vergeblich – das möchte ich hier auch sagen – halte ich die Hoffnung, die großen Pro- bleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und der ostdeutschen Stadtentwicklung könnten ohne Hilfen der öffentlichen Hand – und zwar von Bund, Ländern und Gemeinden – und ohne Konzessionen von Banken und Kreditinstituten gelöst werden. Hier werden alle ihren Beitrag leisten müssen. Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Experten- kommission eingesetzt, die Lösungs- und Handlungs- strategien für die betroffenen Unternehmen und Regio- nen entwickeln soll. Wir hoffen, dass die Kommission schnell zu Ergebnissen kommt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetzes verab- schiedet. Diese Gesetzesänderung kann das Problem von Leerstand und Überschuldung sicher nicht lösen, sie verschafft aber der ostdeutschen Wohnungswirtschaft insgesamt eine deutliche Entlastung. Das Vorziehen des Schlussbescheides auf den 31. Dezember 1999 für Un- ternehmen, die ihre Privatisierungspflicht erfüllt haben oder wegen hoher Leerstände, hoher Arbeitslosigkeit und hoher Bevölkerungsverluste nicht erfüllen können, schafft Bilanz- und Rechtssicherheit für die Unterneh- men. Das Gesetz wird auch Unternehmen, die durch Negativrestitution stark betroffen sind, etwas Luft ver- schaffen, denn Negativrestitutionen ab dem 31. Dezem- ber 1999 werden nicht mehr auf den Teilentlastungsbe- scheid angerechnet. Noch nicht gelöst ist das Problem der Altschulden auf dauerhaft leer stehende Wohnungen, das wir angehen müssen. Doch sowenig Problemlösungen für Bund, Länder und Gemeinden, Banken und die Wohnungswirtschaft zum Nulltarif zu haben sind, so wenig ist es mit Geld al- lein getan. Das muss ich auch der PDS sagen. Die Planung der allermeisten Kommunen ist immer noch auf Bevölkerungswachstum ausgerichtet. Da wird die Altstadt erneuert, die Plattenbausiedlungen inklusive Infrastruktur saniert und gleichzeitig drei Neubaugebiete am Stadtrand ausgewiesen – und das in Gemeinden mit Bevölkerungsverlusten zwischen 15 und 20 Prozent. Diese Planungen fördern geradezu das „Leerlaufen“ der bestehenden Siedlungen und millionenschwere Fehl- investitionen – nicht nur in Wohnungen, sondern auch in die gesamte Infrastruktur von Schulen bis zur Kanalisa- tion. Wenn die Kommunen hier nicht entschieden und hart Prioritäten setzen und ihre Planung endlich an die Bevölkerungsverluste anpassen, wird auch viel Geld vom Staat nicht helfen. Dr. Christine Lucyga (SPD): Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft hat – zehn Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit – immer noch mit besonderen, im Westteil so nicht bekannten Problemen zu kämpfen, die im Grunde teilungsbedingt sind, durch die vereinigungs- bedingte Entwicklung aber dann eine eigene Dynamik bekommen haben und durch eine fehlerhafte Initialge- setzgebung der damaligen Bundesregierung noch ver- schärft wurden. Die Stichworte dazu sind inzwischen auch in diesem Hause so oft gefallen, dass ich sie nicht mehr erläutern muss: Altschuldenbelastung und Privatisierungsproble- me der ostdeutschen Wohnungsunternehmen; ein zu- nehmendes Leerstandsproblem; eine permanente Kapi- talschwäche, die durch Leerstand und Altschuldenbelas- tung verstärkt wird; dadurch, dass aus den oben genann- ten Gründen Investitionen in den Wohnungsbestand nicht im notwendigen Umfange geschehen können, steigt die Leerstandsbilanz ebenso wie durch die struk- turbedingten Arbeitsmarktprobleme. Immer mehr Woh- nungsunternehmen haben unter diesen Problemen zu leiden. Wenn Leerstände wachsen, wenn es immer schwieri- ger wird, die weniger attraktiven Bestände zu vermieten und wenn Finanzierungsprobleme bedrohlich werden, dann dürfen wir die betroffenen Unternehmen selbstver- ständlich nicht mit ihren Nöten allein lassen, und wir werden dies auch nicht tun. Die Ursachen allerdings sind vielschichtig und von erheblicher strukturpolitischer Brisanz. Deshalb müssen die Lösungen auch komplex sein und können nicht allein von der Wohnungspolitik erbracht werden. So hält die Abwanderung der Bevölkerung aus struk- turschwachen, oft monoindustriell geprägten Regionen an, in denen Industriearbeitsplätze in großer Zahl ersatz- los weggefallen sind. Besonders die Großwohnquartiere früherer Industriezentren sind davon betroffen. Hinzu kommt eine weitere Ausdünnung des Mieterbestandes dadurch, dass ein Wechsel hin zum Wohneigentum er- folgt, wo die finanziellen Mittel es erlauben. Trotz der Wohneigentumsförderung – so wichtig und von uns ge- wollt sie auch ist – mit ihrer negativen Kehrseite – und dazu gehört die Leerstandsproblematik –, dürfen wir die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsun- ternehmen in den neuen Bundesländern nicht allein las- sen. Angesichts der Vielschichtigkeit des Problems gibt es allerdings auch keine Patentlösung; wir müssen viel- mehr in einem differenzierten Prozess des Herangehens Problemlösungen finden, die der Spezifik der Situation und unseren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Einen ersten Schritt hat die neue Bundesregierung unmittelbar nach ihrer Amtsübernahme vor einem Jahr getan und unterhalb der Gesetzesebene, durch Beschluss des Lenkungsausschusses vom März 1999, circa 1 000 8496 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Wohnungsunternehmen aus der Privatisierungspflicht entlassen. Wir haben dabei nicht aus den Augen verloren und auch keinen Zweifel daran gelassen, dass weitere Schritte folgen müssen und die Wohnungswirtschaft mit einer abschließenden Gesetzgebung und weiteren Maß- nahmen endlich Klarheit und verlässliche Bedingungen bekommen muss. In dieser Woche wurde der Entwurf des 2. ASHÄG ins Kabinett eingebracht und die Expertenkommission „Wohnungswirtschaftliche Strukturen“ wurde berufen. Dabei können wir aber nicht darüber hinweggehen, dass die Folgen einer seit Jahren bereits im Ansatz fehlerhaf- ten Politik nicht von heute auf morgen abzustellen und zurückzunehmen sind; es sei denn, es werden neue Un- gerechtigkeiten und Disparitäten in Kauf genommen, die wir alle nicht wollen können. Um zu gerechten und tragfähigen Problemlösungen zu kommen, brauchen wir ein pragmatisch orientiertes Herangehen. Aus diesem Grunde hat die Regierung die repräsentativ besetzte Expertenkommission eingesetzt, die in dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie soll regional differenzierte und finanzierbare Lösungs- vorschläge erarbeiten. Damit wollen wir diejenigen Kräfte bündeln, die interessiert und in der Lage sind, daran mitzuwirken, dass dauerhaft geholfen werden kann. Bedingt durch die Mehrschichtigkeit der Proble- matik werden Sachverständige aus verschiedenen Berei- chen zu Wort kommen, denn es geht – neben dem rein wohnungswirtschaftlichen Aspekt – um soziale, um städtebauliche und raumordnerische Gesichtspunkte so- wie um Grundsätze einer effizienten Förderpolitik, bei der alle Ebenen – EU, Bund, Länder und Gemeinden – gleichermaßen gefragt sind und die der strukturpoliti- schen Dimension des gesamten Handlungsfeldes ange- messen sind. Mit den Maßnahmen, die wir weiterhin auf den Weg gebracht haben – ich denke hier zum Beispiel an die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Sozia- le Stadt“, an das KfW-Anschlussprogramm zur Wohn- raummodernisierung und auch an den gerade in dieser Woche verabschiedeten Kabinettsentwurf zur Novellie- rung des ASHÄG –, werden wir Schritt für Schritt der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern helfen. Zusammenfassend können wir sagen, dass durch die bisher getroffenen Maßnahmen – darunter die Einset- zung der Expertenkommission und die Einbringung des ASHÄG – der hier debattierte Antrag der PDS zum gro- ßen Teil gegenstandslos geworden ist. Die Arbeit der Expertenkommission wird uns weitere Aufschlüsse und Handlungsstrategien eröffnen, bei denen ein vernetztes Vorgehen aller Ebenen auf der Tagesordnung steht. Da der Antrag der PDS zum großen Teil durch die konkre- ten Ergebnisse der letzten Tage überholt ist, wird die Rede zu Protokoll gegeben. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen beziehungsweise Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/595 Nr. 2.1 Drucksache 14/2009 Nr. 1.1 Drucksache 14/2104 Nr. 2.2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2211 Nr. 1.1 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2414 Nr. 2.4 Drucksache 14/2414 Nr. 2.5 Drucksache 14/2414 Nr. 2.9 Drucksache 14/2554 Nr. 2.19 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/1617 Nr. 2.23 Drucksache 14/1617 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.42 Drucksache 14/1778 Nr. 1.3 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/1342 Nr. 1.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2554 Nr. 1.3 Drucksache 14/2554 Nr. 1.4 Drucksache 14/2554 Nr. 2.9 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/1016 Nr. 2.5 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/1276 Nr. 1.12 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Volage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 682 01 – Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen bei den Post-Unterstützungskassen – – Drucksachen 14/2334, 14/2555 Nr. 1.5 – Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
Gesamtes Protokol
Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409100000
Guten Morgen, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 sowie die Zu-
satzpunkte 11 und 12 auf:
14 Zweite und dritte Beratung des von den Frak-

tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Förderung der Stromerzeugung aus er-

(Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG)

Mineralölsteuergesetzes

– Drucksache 14/2341 –

(Erste Beratung 79. Sitzung)


Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie

(9. Ausschuss)


– Drucksache 14/2776 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Kurt-Dieter Grill
Dr. Hermann Scheer
ZP 11 Erste Beratung des von den Abgeordneten

Eva Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, Ursula
Lötzer, weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion der PDS eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Sicherung und zum Ausbau
der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeu-
gung (KWK-Gesetz)


– Drucksache 14/2693 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Finanzausschuss

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit

ZP 12 Erste Beratung des von den Fraktionen SPD
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum
Schutz der Stromerzeugnung aus Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz)


– Drucksache 14/2765 –

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Finanzausschuss

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit

Ich weise darauf hin, dass wir nachher eine namentli-
che Abstimmung durchführen werden. Es liegt ein Ent-
schließungsantrag der Fraktion der F.D.P. vor.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache zwei Stunden vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Parlamen-
tarischen Staatssekretär Siegmar Mosdorf das Wort.

S
Siegmar Mosdorf (SPD):
Rede ID: ID1409100100
Herr Präsi-
dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland
braucht Reformen. Diese Bundesregierung saniert nicht
nur die öffentlichen Haushalte, sie senkt nicht nur die
Steuern, sondern sie setzt auch auf Innovationen und
auf die Modernisierung Deutschlands. Das gilt für die
Informations- und Kommunikationstechnik und das gilt
mit der wichtigen Innovationsentscheidung heute auch
für die regenerativen Energien. Deshalb unterstützt die
Bundesregierung das von den Koalitionsfraktionen ein-
gebrachte Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien mit Nachdruck.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Mit dem Gesetz, das das alte Stromeinspeisungsge-
setz ablösen wird, werden die Rahmenbedingungen für
die Nutzung regenerativer Energiequellen zur
Stromerzeugung in Deutschland an das veränderte
Umfeld im liberalisierten Binnenmarkt angepasst und
deutlich verbessert. Ich bin überzeugt, dass das neue
Gesetz ganz erheblich zu der von der Bundesregierung
angestrebten Verdoppelung des Anteils erneuerbarer
Energien bis 2010 beitragen wird. Deshalb ist dieses
Ziel im Gesetz ausdrücklich verankert.

Die Bundesregierung begrüßt auch, dass heute der
Gesetzentwurf zum Schutz der Stromerzeugung aus






(A)



(B)



(C)



(D)


Kraft-Wärme-Kopplung auf den Weg gebracht wird.
Sie hält aus energie- und umweltpolitischen Gründen die
Sicherung der vorhandenen kommunalen KWK beim
Übergang in den wettbewerblich organisierten Strom-
markt für erforderlich. Dieses Soforthilfeprogramm ist
vor allem im Hinblick auf die Sicherung von Arbeits-
plätzen notwendig. Der von den Koalitionsfraktionen
eingebrachte Gesetzentwurf geht hinsichtlich des Krei-
ses der begünstigten Unternehmen über das Konzept der
Bundesregierung hinaus. In der vorgesehenen Anhörung
wird darüber diskutiert werden.

Eines ist aber schon jetzt klar: Das Soforthilfepro-
gramm ersetzt keine Langfristregelung zur generellen
Sicherung und zum Ausbau der KWK. Wenn sich die
KWK gemäß dem deutschen Klimaschutzziel als die ge-
eignete Technologie erweist, dann wird die Bundesre-
gierung im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf für
ein Langfristprogramm vorlegen. Das Stromeinspei-
sungsgesetz, das 1990 von allen Fraktionen des Deut-
schen Bundestages einvernehmlich beschlossen worden
ist, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen, allem voran
beim Ausbau der Windkraft. Damit sich diese erfolgrei-
che Entwicklung fortsetzen kann, muss das Gesetz jetzt
novelliert werden. Die Novellierung ist dringlich.

Klar ist, dass die Liberalisierung des Strommarktes
einen Wandel und eine dynamische Entwicklung in
Gang gesetzt hat, die wir alle anstreben und hinter die
niemand zurück will; deshalb müssen wir sie nach vorne
hin ergänzen. Sie schlägt sich in den sinkenden Strom-
preisen nieder, die Verbrauchern, Wirtschaft und damit
der Konjunktur zugute kommen.

Diese Entwicklung darf aber den bereits erreichten
und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien
nicht gefährden. Wir müssen heute den Weg für diese
zukunftsfähigen Techniken bereiten; denn sie bieten ei-
ne klare Perspektive für eine nachhaltige Energieversor-
gung Deutschlands in der Zukunft.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die regenerativen Energien sind unerschöpflich und
ihre Nutzung schont endliche fossile Energieressourcen.
Sie sind umweltfreundlich und tragen in ganz erhebli-
chem Maße zum Klimaschutz bei, denn bei ihrer Nut-
zung werden überhaupt keine oder nur geringe Mengen
von Schadstoffen und CO2 freigesetzt. Die erneuerbarenEnergien sind innovative Technologien, die neue Ex-
portmöglichkeiten eröffnen und Arbeitsplätze vor allem
im Mittelstand schaffen und sichern. Die Bundesregie-
rung tut alles, um genau diese innovativen Arbeitsplätze
für morgen zu sichern.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])


Damit die Zukunftsperspektive, unser Land wieder
auf die Überholspur zu bringen, zu modernisieren und
nach vorne zu bringen, Realität wird, muss der Ausbau
der erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt durch
angemessene Maßnahmen flankiert werden. Ziel dieser
Maßnahmen muss es sein, die Wirtschaftlichkeit der er-

neuerbaren Energien zu verbessern, damit sich für diese
Technologien langfristig ein sich selbst tragender Markt
entwickelt. Hier ist in der Vergangenheit auch schon ei-
ne Menge erreicht worden. Bei den erneuerbaren Tech-
nologien können wir einen ganz erheblichen technologi-
schen Fortschritt beobachten. Wir sehen darin deshalb
eine große Wettbewerbschance auch mit Blick auf den
Weltmarkt, denn Deutschland muss auch auf diesem
Feld in Zukunft eine Spitzenposition einnehmen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Nutzung der
Windkraft und der Windtechnologie gehören wir heute
weltweit zur Spitzengruppe. Das ist nicht von allein ge-
kommen, sondern hat etwas mit dem Engagement auf
diesem Sektor in den 90er-Jahren, aber auch mit den
enormen Aktivitäten gerade mittelständischer Unter-
nehmen in dieser Branche zu tun. Das neue Gesetz für
den Vorrang erneuerbarer Energien wird diesen Fort-
schritt nicht nur verstetigen, sondern beschleunigen und
ist ein wichtiger Schritt, der uns dem gemeinsamen Ziel,
den erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhel-
fen, ein entscheidendes Stück näher bringen wird.


(Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

Eine wichtige Neuerung ist die Abschaffung des so

genannten zweiten 5-Prozent-Deckels, der insbesonde-
re in Norddeutschland den weiteren Ausbau der erneu-
erbaren Energien in nächster Zeit gestoppt hätte. Dieses
Hindernis wird jetzt beseitigt. Das alte Stromeinspei-
sungsgesetz hat die Stromversorgungsunternehmen und
Stromverbraucher in den norddeutschen Küstenregionen
einseitig belastet. Diese Schieflage wird durch das EEG,
unser neues Gesetz, beseitigt, und zwar ohne dabei neue
Hürden für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien aufzubauen.

Ich halte die Einführung eines bundesweiten Bela-
stungsausgleichs für einen wichtigen Erfolg.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva BullingSchröter [PDS])


Das ist eine der Voraussetzungen dafür, dass diese er-
neuerbaren Energien auch in die Breite wachsen können
und nicht nur ein Spezialsegment bedienen; so tragen sie
dazu bei, die Volkswirtschaft insgesamt zu erneuern und
zu modernisieren. Damit ist es gelungen, die im Interes-
se einer zukunftsfähigen Energieversorgung notwendige
Aufgabe, den Ausbau der erneuerbaren Energien voran-
zubringen, auf mehrere und breitere Schultern zu legen.
Die Förderung erneuerbarer Energien konnte nicht auf
Dauer vorrangig eine Aufgabe der norddeutschen Kü-
stenländer bleiben, sondern wir brauchten für diese eine
bundesweite Grundlage. Das wird mit der jetzigen Vor-
lage das erste Mal in Deutschland erreicht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Um-
stellung der bisher an die Strompreise gebundenen Ein-
speisevergütungen auf feste Vergütungssätze. Die

Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf






(A)



(B)



(C)



(D)


Bundesregierung befürwortet diesen Schritt nachdrück-
lich. Eine unkalkulierbare Absenkung der Einspeise-
vergütungen für regenerativ erzeugten Strom – diese Ge-
fahr bestand bei Beibehaltung der bisherigen Regelung
angesichts der Entwicklungen auf dem liberalisierten
Strommarkt – hätte bestehende Investitionen gefährdet
und Neuinvestitionen erheblich erschwert, wenn nicht
sogar weitestgehend unterbunden. Die Investoren in er-
neuerbare Energien brauchen aber notwendigerweise
Planungssicherheit über einen angemessenen Zeitraum.
Deshalb ist auch das eine wichtige Weichenstellung, die
eine nachhaltige Entwicklung dieser wichtigen Zu-
kunftsbranche sicherstellt.

Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Gesetzes
auf große Biomasseanlagen und Geothermie eröffnet zu-
sätzliche und neue Chancen für die breite Palette erneu-
erbarer Energieträger auf dem Markt. Wirkungsvolle
Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien wer-
den auch davon ausgehen, dass künftig die Energiever-
sorgungsunternehmen selbst von den Einspeiseregelun-
gen profitieren können.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es darüber hinaus
wichtig, dass die Windstromvergütung künftig nach
Standortqualität und Anlagentechnik differenziert, ein
Degressionspfad in der Vergütungshöhe bei Photovol-
taik, Windenergie und Biomasse ausdrücklich festgelegt
und die Förderung für die einzelnen Anlagen mit Aus-
nahme der Wasserkraft auf zwanzig Jahre befristet wird.
Auch dies kann für neue Technologien und für wichtige
Fortschritte bei den regenerativen Energien ein Innova-
tionsmotor sein.

Diese Elemente tragen den unterschiedlichen Gege-
benheiten bei der Windstromerzeugung besser als bisher
Rechnung und schaffen generell die notwendigen Anrei-
ze für weitere Kostensenkungen und Innovationen bei
den erneuerbaren Energien. Das haben wir übrigens
gemeinsam mit der Branche gemacht. Sie weiß, dass
man ständig bereit sein muss, Erneuerungen durchzufüh-
ren, und ist deshalb nicht an irgendwelchen dauerhaften
und statischen Förderungen interessiert, sondern daran,
dass der Innovationsprozess organisiert wird und die Po-
litik entsprechende Incentives setzt. Von dieser grundle-
genden und umfassenden Neuregelung des Stromein-
speisungsgesetzes können wir erwarten, dass weit mehr
und weit schneller als bisher Strom aus regenerativen
Quellen – nicht nur bei der Windkraft – produziert wird.

Mit dem EEG gehen wir einen Weg, der auch bei un-
seren Partnern in der Europäischen Union große Be-
achtung finden wird; davon bin ich fest überzeugt. Rat
und Kommission haben mehrfach die Notwendigkeit be-
tont, den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Eu-
ropäischen Union insgesamt voranzubringen. Die deut-
sche Energiepolitik und das EEG liegen voll auf der Li-
nie, die wir in Europa gemeinsam verabredet haben.

Es ist kein Geheimnis, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen, dass die Kommission das deutsche System zur För-
derung regenerativ erzeugten Stroms nicht nur unter
energie- und umweltpolitischen, sondern auch unter wett-
bewerbspolitischen Aspekten bewertet. Einer solchen
Diskussion in Brüssel wird sich die Bundesregierung

auch stellen; sie wird sich mit Nachdruck für dieses Ge-
setz einsetzen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Meine Damen und Herren, der Ausbau der erneuerba-
ren Energien ist ein zentraler Baustein des Einstiegs in
eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Gesetz für
den Vorrang erneuerbarer Energien wird diesen Ausbau
deutlich voranbringen. Ich bin davon überzeugt, dass die
gezielte Förderung der Stromerzeugung aus regenerati-
ven Energiequellen angesichts der Chancen, die diese
Technologien bieten, eine lohnenswerte Investition in
die Zukunft ist, und zwar nicht nur in die Zukunft unse-
res Landes, sondern auch in die Zukunft internationaler
Märkte. Deshalb setzen wir auf dieses Gesetz, auf diese
grundlegende Reform. Wir halten sie für einen wichti-
gen Schritt im Rahmen der Modernisierungspolitik der
Bundesregierung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409100200
Ich erteile dem Kol-
legen Kurt-Dieter Grill, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Kurt-Dieter Grill (CDU):
Rede ID: ID1409100300
Herr Präsident! Mei-
ne Damen und Herren! Die Bundesregierung und die sie
tragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur
Förderung der erneuerbaren Energien vorgelegt, der in
der Zielsetzung, den Anteil der erneuerbaren Energien in
Deutschland zu verdoppeln, von uns unterstützt wird. In
dem Ziel eines Ausbaus der Förderung von Energietech-
nologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Klimapoli-
tik darstellen und eine Brücke in die nächsten Jahrzehnte
hinein bauen können, gibt es zwischen uns also im
Grunde genommen keine Meinungsverschiedenheit.

Diese Aussage macht auch deutlich, meine Damen
und Herren, dass wir den Weg unserer Politik fortsetzen
wollen, mit der wir bei der Windenergie Weltmeister
geworden sind. Das, was Sie, Herr Mosdorf, hier gerade
gesagt haben und was Frau Hustedt draußen immer sagt,
dass nämlich das Stromeinspeisungsgesetz eines der er-
folgreichsten Gesetze zur Förderung der Energiepolitik
sei, macht deutlich, dass wir heute nicht über eine Ener-
giewende reden. Sie setzen vielmehr das fort, was wir
seit 1990 unter Helmut Kohl erfolgreich begonnen ha-
ben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Lachen bei der SPD – Peter Dreßen [SPD]: Wo denn?)


Meine Damen und Herren von der SPD, ich möchte
Ihnen nur eines sagen: Sie können heute Morgen in die-
sem Parlament nicht die weltmeisterliche Leistung aus
der Regierungszeit von CDU/CSU und F.D.P. verein-
nahmen und dann behaupten, Sie würden bei null anfan-
gen.

Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf






(A)



(B)



(C)



(D)



(Widerspruch bei der SPD – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Sie hören damit auf!)


Sie setzen den Weg fort, den wir seit Mitte der 80er-
Jahre erfolgreich eingeschlagen haben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


Mit der Übereinstimmung in der Zielsetzung ist al-
lerdings der Vorrat an Gemeinsamkeiten fast aufge-
braucht.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir haben es immer mitgemacht! Sie verhindern das!)


– Herr Schütz, Sie haben dem Parlament am Mittwoch
nur 20 Minuten Zeit für die Beratung eines so umfang-
reichen und komplizierten Gesetzes gelassen. Sie dürfen
sich daher jetzt nicht wundern, dass Ihnen die Oppositi-
on auf diesem Weg nicht folgt. Die Opposition möchte
nämlich dieses Gesetz in der Sache diskutieren, aber Sie
geben uns dafür im Parlament nicht die Zeit. Das ist der
Punkt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Christoph Matschie [SPD]: Mit dieser Rede werden Sie nicht Weltmeister!)


Nach der Einbringung des Gesetzes fand eine Anhö-
rung statt. Die Konsequenzen, die aus der Anhörung zu
ziehen sind, haben Sie in der Koalition diskutiert. Das
Parlament aber ist an der Beratung dieses Gesetzes fast
überhaupt nicht beteiligt gewesen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Auch nach dem, was Herr Mosdorf heute hier vorge-

tragen hat, sehen wir keinen Sinn darin, im Rahmen des
Energiedialoges weiter zu diskutieren; denn im Deut-
schen Bundestag werden diese Verabredungen von der
Mehrheit sozusagen durch die Gesetzgebung überholt.
Ihnen geht es darum, Ihren Willen durchzusetzen, und
nicht darum, einen Konsens mit der Opposition zu su-
chen.


(Detlev von Larcher [SPD]: Ein gutes Gesetz zu machen, darum geht es!)


– Ich weise Ihnen gleich nach, dass es kein gutes Gesetz
ist. Sie erreichen nämlich mit viel Geld nur wenig. Man
könnte mit dem eingesetzten Geld den doppelten Effekt
erreichen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen nur
raten, einmal die Rede von Jürgen Trittin zu lesen, die er
vor zwei Tagen bei der Friedrich-Ebert-Stiftung gehal-
ten hat. Er hat dort gesagt, man könne den Anteil der
Windenergie verdoppeln, wenn man an den alten Stand-
orten neue Maschinen einsetzen würde. Darin liegt ein
Teil unserer Kritik begründet.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Genau so! – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist völlig richtig! Das ist ein Baurechtsproblem!)


– Sie wollen einen Schutz für Altanlagen, der die Inno-
vation verhindert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nein, machen wir nicht!)


Erster Punkt. Wir unterscheiden uns von Ihnen darin,
dass wir nicht zu denen gehören, die erneuerbare Ener-
gien und Kraft-Wärme-Kopplung als Ersatz für Kern-
energie in der Grundlast bezeichnen. Eine Verdoppe-
lung vorausgesetzt, erreichen wir einen Anteil von unge-
fähr 8 Prozent. Was ist aber mit den restlichen
92 Prozent?

Zweiter Punkt. Erneuerbare Energien sind in einer
Reihe von Fällen eher additiv, als dass sie alternativ
sind. Langfristig brauchen wir sie – ich knüpfe hier an
ein Wort von Wolfgang Schäuble an –, um die Vorherr-
schaft der fossilen durch die Vorherrschaft der erneuer-
baren Energien zu ersetzen. Sie gehen von den falschen
Bezügen aus, wenn Sie permanent die erneuerbaren
Energien im Sinne des Ersatzes von Kernenergie disku-
tieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Der eigentliche Grund für den Einsatz der erneuerbaren
Energien ist die Ablösung der fossilen Energien wegen
der Klimafrage.


(Monika Ganseforth [SPD]: Jetzt sind Sie wieder bei Ihrem Lieblingsthema!)


Dritter Punkt. Die Finanzierung, Förderung und
Markteinführung der erneuerbaren Energien vom
Marktgeschehen abzukoppeln ist ein Versagen hin-
sichtlich der zentralen Herausforderung an die erneuer-
baren Energien, nämlich sich dem Wettbewerb zu stel-
len, ihm langfristig ausgesetzt zu sein, wettbewerbsfähig
zu sein, damit wir auch unter dem Gesichtspunkt der
Kosten die Energieversorgung in Deutschland sicherstel-
len können.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Zuruf des Abg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Damit dieser Punkt abgehandelt ist, Herr Fell, will ich
Sie auf Folgendes hinweisen: Wir stimmen mit Ihnen im
Ziel Verdoppelung überein. Ich weiß, über welche
Summen wir in diesem Zusammenhang reden. Wir wer-
den 70 Milliarden bis 80 Milliarden DM ausgeben müs-
sen. Aber das heißt nicht, dass es auf die Art und Weise
geschehen muss, wie es im heute zu verabschiedenden
Gesetz vorgesehen ist. Das ist eine ganz andere Frage.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir gehen unseren Weg weiter!)


Angesichts der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit,
des Sinkens der spezifischen Subventionszahlungen und
der im Sinne der Nachhaltigkeit erforderlichen Absen-
kung der Stoffeinsätze kann man nur feststellen, dass
dieses Gesetz keinen entscheidenden Beitrag liefern
wird. Außerdem gehört in diese Debatte zumindest der
Hinweis darauf, dass es auch andere Energietechnolo-
gien gibt – wie zum Beispiel die Brennstoffzelle –, die
neben den erneuerbaren Energien weiterentwickelt

Kurt-Dieter Grill






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(B)



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(D)


werden müssen, weil sie vielleicht einen viel weiter
gehenden Beitrag leisten können.

Im Hinblick auf das KWK-Vorschaltgesetz, das Sie
heute einbringen, sage ich: Wir wollen eine Diskussion
über die Kraft-Wärme-Kopplung, die problem- und
nicht eigentümerorientiert ist. Die Kraft-Wärme-
Kopplung hat, wenn sie gut ist, ihre Chance und muss
ihre Chance haben. Wenn sie im Übergang, im Um-
bruch, in dem wir uns durch die Einsetzung des liberali-
sierten Marktes nun einmal befinden, Probleme hat,
dann wollen wir sie, an ihren Problemen orientiert, über
diese Umbruchszeit bringen. Dabei ist es aber weniger
interessant, ob die Anlage einem Stadtwerk oder einem
Industriebetrieb gehört; vielmehr geht es um das Prob-
lem der KWK. Nach der Anhörung am 13. März werden
wir in der Lage sein, Ihnen auch hierzu eine Lösung an-
zubieten, die wir möglicherweise gemeinsam angehen.


(Monika Ganseforth [SPD]: Wieso „auch“?)

Draußen verkünden Sie immer, es gehe um einen

Konsens, Sie versuchten, gemeinsame Beschlüsse des
Parlaments herzustellen, und bemühten sich ernsthaft
um eine Beratung und um ein Gespräch in dieser Sache,
und Sie versuchen, dies auch zu belegen. Wenn Sie aber
auf dem Weg weitermachen, innerhalb Ihrer Gremien zu
beschließen, dann werden Sie – –


(Christoph Matschie [SPD]: Sie haben doch keinen einzigen Antrag dazu eingebracht! Da kann man doch gar nicht mit Ihnen reden! – Gegenruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.]: Ein tolles Demokratieverständnis! Ist das das neue Demokratieverständnis aus Thüringen?)


– Natürlich, Herr Matschie. Sie müssen es nur einmal
versuchen. Sie haben es ja noch gar nicht versucht. Das
ist der Punkt. Sie haben ein sagenhaftes Demokratiever-
ständnis!


(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich füge hinzu, dass die Zeit dieses Umbruchs nicht

die Muster für die Gestaltung des mittel- und langfristi-
gen Wettbewerbs und die Ausgestaltung der Förderung
der erneuerbaren Energien liefern kann.

Auch vor dem Hintergrund dessen, was Herr Mosdorf
gesagt hat, halte ich fest: Herr Mosdorf, Ihr Bundeswirt-
schaftsminister hat am Mittwoch noch einmal den tiefen
Dissens zwischen der Mehrheit des Hauses und Ihrem
Haus in Sachen EU-Beihilfe deutlich werden lassen.


(Zuruf von der SPD: Er hat extra gesagt, dass es keinen Dissens gibt!)


– Herr Müller hat im Ausschuss noch einmal deutlich
gesagt, dass dies unter dem Vorbehalt der Genehmigung
der EU-Beihilfe stehe. Dies versuchen Sie durch rhetori-
sche Argumentation beiseite zu wischen. Ich denke aber,
dass die Konsequenz aus der Frage der EU-Beihilfe dar-
in besteht, dass das deutsche Parlament Brüssel, die Eu-
ropäische Union, mahnen muss, parallel auf der Ebene
des Binnenmarktes eine europäische Regelung zur För-
derung erneuerbarer Energien zu schaffen, weil es ein
Elend ist, immer wieder die Beihilfefrage mit Brüssel zu

diskutieren, wenn wir ein Gesetz machen. Das geht aber
nicht, indem wir uns hier hinstellen, so wie Herr Scheer
im Ausschuss, und sagen: Europa interessiert uns nicht;
die haben uns nichts vorzuschreiben.


(Dr. Hermann Scheer [SPD]: Können Sie mich einmal korrekt zitieren?)


In diesem Zustand ist Europa nicht mehr. Das Europäi-
sche Parlament besitzt sozusagen zu 80 Prozent die
Abstimmungs- und Entscheidungskompetenz. Deswe-
gen kann ich nur dringend dazu raten, dass Sie nicht nur
dieses Gesetz in Brüssel durchsetzen, sondern endlich
für eine europäische Regelung eintreten.


(Dr. Hermann Scheer [SPD]: Können Sie mich endlich einmal korrekt zitieren?)


– Herr Scheer, was das korrekte Zitieren angeht, habe
ich Ihnen gegenüber überhaupt keinen Nachholbedarf.


(Zuruf von der SPD: Oder doch!)

Meine Damen und Herren, die Finanzierung dieses

Gesetzes aus dem Netz und über die Verbraucher ist der
falsche Weg.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Sie haben die Ökosteuer zur Finanzierung der Rente
eingeführt. Die Ökosteuer geht aber mit 10 Milliar-
den DM bis 15 Milliarden DM in den Haushalt und
nicht in die Rentenfinanzierung.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es!)

Sie haben in diesem Jahr lächerliche 200 Millionen DM
von 5,6 Milliarden DM Stromsteuer für die Förderung
der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt. Sie
haben die Forschung zusammengestrichen, Sie haben
gekürzt.


(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die Forschung verstärkt! So ein Unsinn! – Monika Ganseforth [SPD]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?)


Deswegen kann ich Ihnen nur dringend raten: Wenn Sie
ordnungspolitisch wettbewerbsneutral nicht zu einer
weiteren Belastung der Verbraucher, der Wirtschaft und
der Arbeitsplätze kommen wollen, dann machen Sie ei-
ne Staatsfinanzierung wie bei der Kohle und in anderen
Bereichen. Dann haben wir einen ordnungspolitisch
sauberen Weg und der Druck, mit weniger Geld mehr zu
erreichen, wird geringer.

Ich kann Ihnen nur sagen: Wir bieten Ihnen nach wie
vor in dieser Sache an, die langfristige Lösung –


(Detlev von Larcher [SPD]: 16 Jahre lang!)

Ihr Gesetz ist keine langfristige Lösung – gemeinsam
anzugehen und im Dialog zu bleiben. Das setzt aber
voraus, meine Damen und Herren, dass Sie


(Dr. Hermann Scheer [SPD]: Auf unsere Mehrheit verzichten!)


einen Konsens nicht als eine Sache betrachten, die Sie
entscheiden. Wir werden die Energie- und Klimapolitik

Kurt-Dieter Grill






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über Legislaturperioden hinaus mit Konsistenz versehen
müssen und wir werden Ihnen den Zahn der Überheb-
lichkeit – sozusagen die Unumkehrbarkeit Ihrer Politik –
schon noch ziehen. Wer den Energiekonsens draußen
fordert, Frau Hustedt, der sollte auch versuchen, ihn zu
erreichen, und er erreicht ihn nicht, wenn er seine Ent-
scheidung als den einzig richtigen Weg ansieht.

Ich sage zum Schluss noch einmal: Wir sind uns über
das Ziel einig, dass wir eine Verdoppelung des Anteils
der erneuerbaren Energien, und zwar nicht nur im Be-
reich des Stroms, sondern auch im Bereich Wärme und
Mobilität, erreichen müssen. Den Weg, den Sie ein-
schlagen, halten wir für den falschen. Das Ziel ist rich-
tig.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409100400
Ich erteile der Kolle-
gin Michaele Hustedt, Bündnis 90/Die Grünen, das
Wort.


Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1409100500

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Grill, was Sie sagen, ist definitiv falsch. Wir haben
seit Monaten versucht, mit der Opposition, insbesondere
mit der CDU/CSU, über diese Frage zu sprechen.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Wo?)

Unser Ziel war immer, es gemeinsam zu schaffen. Lei-
der sind wir dabei aber nicht auf die konstruktiven Kol-
legen gestoßen – Herr Austermann, Herr Schauerte, Herr
Ramsauer –, sondern auf Sie getroffen.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Das war ein virtuelles Angebot, oder wie?)


Sie haben von vornherein Fundamentalopposition be-
trieben.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Es gibt kein offizielles Angebot, Frau Hustedt!)


Es war anscheinend keine Zusammenarbeit möglich.
Hier hat sich das schon wieder gezeigt. Sie haben ge-

sagt, Sie wollten das Stromeinspeisungsgesetz durch ei-
ne Ökosteuerfinanzierung ablösen, das sei der bessere
Weg.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Nein! Sie hätten einmal zuhören sollen!)


Ich kann Ihnen sagen: Das machen wir nicht mit. Das
werden wir auch nicht mitmachen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich kann keine guten Gründe für Ihre ablehnende
Haltung gegenüber unserem Gesetz zur Förderung er-
neuerbarer Energien sehen. Das alte Stromeinspeisungs-
gesetz war gut. Das EEG ist besser, und zwar in allen
Punkten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben zum einem das Gleichheitsprinzip ver-
wirklicht, denn wir haben alle Energieerzeuger in das
Stromeinspeisungsgesetz aufgenommen. Wir haben jetzt
eine flexible Quote. Alle Energielieferanten werden bun-
desweit gleichmäßig belastet. In diesem Punkt ist das
neue Gesetz wesentlich besser, als es das alte Stromein-
speisungsgesetz war.

Wir haben zweitens das „unbundling“ konsequent
weitergedacht. Nach dem alten Stromeinspeisungsgesetz
war doch falsch, dass der Netzbetreiber Strom hatte. Er
durfte ihn nicht haben, weil er aufgrund des „unbund-
ling“ keinen Strom verkaufen darf. Wir haben das „un-
bundling“ konsequent durchgesetzt.

Zudem sind wir das angegangen, was Sie kritisiert
haben. Sie sagen, es gebe keinen Anreiz. Nach dem al-
ten Stromeinspeisungsgesetz – das hat die EU-Kom-
mission vor allem kritisiert – hatten wir das Problem,
dass die guten Standorte an der Küste eindeutig zu hoch
gefördert wurden. Jetzt haben wir das differenziert und
bewegen uns näher an der Kostenkurve. Wir haben zum
Beispiel an guten Küstenstandorten die durchschnittli-
che Einspeisevergütung um drei Pfennig auf 13,5 Pfen-
nig reduziert. Damit sind wir wesentlich dichter an den
tatsächlichen Kosten und schaffen es, tatsächlich Inves-
titionen zu fördern, aber auch nicht so stark, dass sich
dadurch jemand eine goldene Nase verdienen kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


EU-rechtlich ist dieses Gesetz wesentlich besser ab-
gesichert. Ich finde auch, dass sich die Position der
Fraktionen, gegenüber der EU-Kommission auch einmal
geradezustehen, gelohnt hat. Gestern hat, wie bestellt,
die Energiekommissarin gesagt, dass für die nächsten
fünf Jahre so etwas wie das Stromeinspeisungsgesetz
nicht unter eine Beihilfemodifizierung fallen soll. Das
war immer unsere Position. Ich finde das auch richtig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [PDS])


Ihre Änderungsanträge, die Sie jetzt auf den Tisch le-
gen, würden faktisch das jetzige Stromeinspeisungsge-
setz unwirksam machen. Deswegen frage ich mich, ob
die Unterstützer der Verdoppelung des Anteils der er-
neuerbaren Energien eigentlich der Mut verlässt, wenn
es tatsächlich Ernst wird. Sie verkämpfen sich immer
wieder beim Thema Atom, sagen auch, Sie wollten die-
ses Ziel erreichen,


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Sie haben doch mit uns über das Gesetz nicht gesprochen!)


wenn es aber hart auf hart kommt und ein Gesetzentwurf
gemacht wird, der bewirken soll, dass es in dieser Bran-
che brummt, dass investiert wird – nicht nur beim Wind;
wir haben aus dem kleinen Trampelpfad in das Solar-
zeitalter einen breiten Weg gemacht, indem wir
auch Biomasse-, Erdwärme- und Photovoltaikanlagen

Kurt-Dieter Grill






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fördern – dann verlässt Sie der Mut, dann ziehen Sie
nicht mehr mit. Ich finde das sehr schade.

Das Doppelspiel, das Sie hier betreiben – Herr Grill
betreibt sozusagen Fundamentopposition gegen die Ver-
besserung des Stromeinspeisungsgesetzes und Herr
Austermann läuft im Land herum und sagt: Ich werde
darum kämpfen, dass die Altanlagenregelung verbessert
wird –, machen wir nicht mit.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage Ihnen eines ganz deutlich: Wir haben die

namentliche Abstimmung auch deshalb beantragt, weil
jeder von Ihnen hier einmal Farbe bekennen muss. Denn
man kann sich nicht bei den aufstrebenden jungen Bran-
chen vor Ort hinstellen und sagen, wir stehen auf eurer
Seite


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nicht links blinken und rechts abbiegen!)


– genau, links blinken und rechts fahren –, wenn man
gleichzeitig bei all den Problemen, die es zurzeit gibt –
es herrschte Attentismus und es gab null Investitionen,
weil das Stromeinspeisungsgesetz auszulaufen drohte –,
dagegen stimmt, das Stromeinspeisungsgesetz wesent-
lich zu verbessern. Wenn Sie das dennoch tun, zeigen
Sie, dass Sie es mit der Verdoppelung des Anteils der
erneuerbaren Energien doch nicht ernst meinen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir haben gesellschaftlich sehr viel Zustimmung zu
diesem Gesetz erhalten. Nicht nur die Umweltverbände
und die Verbände der Träger der erneuerbaren Energien
haben gesagt, das sei ein hervorragendes Gesetz, son-
dern auch der Bauernverband hat gesagt, die Bauern
könnten die Energiewirte von morgen werden. Der
VDMA hält das Gesetz ebenfalls für hervorragend. Er
sagt: Wir entwickeln mit diesem Gesetz eine Export-
branche mit großen Zukunftschancen. Die IG Metall hat
das Gesetz begrüßt, die Kirchen begrüßen es und selbst
die Stromkonzerne – ich hatte gestern ein Gespräch mit
dem VDEW – sind mit dem Gesetz stärker einverstan-
den, als sie es jemals mit dem alten Stromeinspeisungs-
gesetz waren, weil wir nämlich auch hier Polarisierung
überwunden haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir haben, meine Damen und Herren, auch von der
SPD, mit diesem Gesetz eine wichtige Säule unserer
Energiepolitik festgeschrieben. Wir haben einen wichti-
gen Baustein für das Klimaschutzprogramm geschaf-
fen, das wir im Sommer gemeinsam verabschieden wol-
len. Deutschland hat mit diesem Gesetz und dem För-
derprogramm weltweit das ambitionierteste Innovati-
onsprogramm für die erneuerbaren Energien. Darauf
können wir alle zusammen, sowohl die rot-grüne Regie-
rung als auch wir als SPD und als grüne Fraktion, wirk-
lich außerordentlich stolz sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir beschäftigen uns heute in der ersten Lesung auch
mit der zweiten Säule, nämlich der Frage, wie wir die
Kraft-Wärme-Kopplung nicht nur erhalten, sondern
auch im Wettbewerb ausbauen können. Ich stimme
Herrn Grill in diesem Punkt zu: Da geht es nicht um die
Frage des Eigentums, sondern es geht um die Frage der
Technik und um die Lösung von Problemen. Wir wol-
len, dass die fossilen Energieträger, die endlich sind, so
effizient wie möglich eingesetzt werden, und zwar in
zunehmendem Maße.

Heute findet die erste Lesung des Gesetzentwurfes
für die Soforthilfe statt. Diese soll für eine Überbrü-
ckungsphase gelten. Wir meinen, dass sehr schnell etwas
für diejenigen getan werden muss, die besonders stark in
diesen Bereich investiert haben und deshalb vor der Fra-
ge stehen, wie sie diese Phase überdauern.

Aber ab sofort muss auch die Diskussion über die
Entwicklung eines dauerhaften Instrumentes zum Aus-
bau der Kraft-Wärme-Kopplung beginnen. Es ist kein
Geheimnis, dass Bündnis 90/Die Grünen dort eine Quo-
te vor Augen hat. Wir wollen einen Teil des Marktes für
die Kraft-Wärme-Kopplung abteilen, auf dem es genau-
so Wettbewerb geben soll wie in den anderen Bereichen.
Aber dieser Markt muss im Wettbewerb ein Stück weit
vor den Dumpingpreisen der großen Stromindustrie ge-
schützt werden.

Die Tatsache, dass BASF genauso viel Strom braucht
wie ganz Dänemark, zeigt, wie groß der deutsche Markt
ist. Wenn wir einen Anteil des Wettbewerbs abtrennen,
damit jeder Stromlieferant einen bestimmten Anteil
KWK-Strom erzeugt, und diesen Markt entwickeln,
dann ist das ein sehr modernes Instrument, um die Kraft-
Wärme-Kopplung weiterzuentwickeln.

Ich glaube, wir werden diese zweite Säule, nämlich
nach der Soforthilfe ein dauerhaftes Instrument für die
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zu schaffen, in
absehbarer Zeit entwickeln. Wenn wir darüber hinaus
die Energieeinsparung voranbringen, werden wir eine
Energiepolitik haben, bei der wir ein Stück in Richtung
Zukunftsfähigkeit vorangekommen sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409100600
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Walter Hirche, F.D.P.-Fraktion.


Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1409100700
Herr Präsident! Meine Da-
men und Herren! Wer die erneuerbaren Energien fördern
will, der muss sich über die Ziele und die Wege ver-
ständigen.


(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Hinsichtlich des Zieles sind wir uns einig: Verdoppe-
lung des Anteils der erneuerbaren Energien in den
nächsten zehn Jahren. Aber wir stellen fest, dass Einig-
keit im Ziel leider noch lange nicht heißt, dass jeder
Weg, dieses Ziel umzusetzen, vernünftig ist. Das ist aus

Michaele Hustedt






(A)



(B)



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unserer Sicht das Problem des vorliegenden Gesetzent-
wurfes.

Sie vernachlässigen dreierlei, was für die Förderung
von erneuerbaren Energien notwendig ist: erstens mehr
Innovationen und Effizienz; zweitens eine finanzielle
Grundlage, die nicht zulasten von Arbeitsplätzen geht,
und drittens rechtliche Sicherheit statt des Prinzips
Hoffnung.

Das Stromeinspeisungsgesetz hat mit seiner Ankop-
pelung der Vergütung an die Marktpreise einen Innova-
tionsdruck auf die Anlagenhersteller ausgelöst, der
phänomenal ist. Mit großer Genugtuung können wir
heute feststellen, dass die Anlagen in den letzten zehn
Jahren infolge dieses Innovationsdrucks um etwa
50 Prozent leistungsstärker geworden sind. Das ist ein
grandioses Ergebnis unseres Anlagenbaues.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Da hatten wir aber keinen liberalisierten Markt!)


– Richtig.
Die im EEG vorgesehene Umstellung auf Festpreise

ist bei ausreichender Degression vertretbar. Wer sich al-
lerdings die Mechanismen genauer ansieht, der wird
feststellen – das ist der Punkt –, dass bestehende Anla-
gen besser gestellt werden als bisher, und zwar ohne
dass damit ein zusätzlicher CO2-Minderungsbeitrag er-zielt wird, dass Anlagen an schlechteren Windstandor-
ten – so hat es Herr Trittin vor zwei Tagen erklärt – im
Vergleich zu solchen an guten Standorten begünstigt
werden und dass, so der VDMA, bekannte Technologie
im Vergleich zu Neuentwicklungen, zum Beispiel im
Offshorebereich – die Förderung dieses Bereiches wurde
im Zuge der Beratungen verschlechtert –, begünstigt
wird.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was? Wir haben sie extra eingestellt!)


– Ein Schreiben des VDMA vom letzten Mittwoch legt
das in aller Deutlichkeit dar.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung verzichten Sie
darauf, Effizienzsteigerungen anzupeilen. Damit beein-
trächtigen Sie die Zukunft der erneuerbaren Energien.
Denn nur wenn eine weitere Leistungssteigerung ge-
lingt, wird weltweit die Energieerzeugung aus erneuer-
baren Energien mit der traditionellen Energieerzeugung
konkurrieren können.


(Beifall bei der F.D.P.)

Das muss erreicht werden, wenn, wie Sie es wollen, ein
wirtschaftlich und sozial akzeptabler Ersatz für Kern-
energie gefunden werden soll.

Im Hinblick auf die Finanzierung all dessen be-
schließen Sie einfach eine neue Umlage, einen neuen
Strompfennig. Die so genannte Ökosteuer lässt grüßen.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was wollt ihr denn machen?)


Einige von Ihnen, Herr Schütz – das wissen Sie –, spre-
chen schon von einem neuen Braunkohlepfennig und ei-

nem zusätzlichen KWK-Pfennig – und das alles zulasten
der Stromkunden, im Klartext: zulasten der Arbeitsplät-
ze.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was wollen Sie machen?)


Aber Sie bleiben bei Ihrem Ei des Kolumbus, bei der
Netzumlage. Dabei wissen doch alle, dass Kolumbus,
als er lossegelte, nicht wusste, wohin, dass er, als er an-
gekommen war, nicht wusste, wo er war, und dass er, als
er zurückkam, nicht wusste, dass er sein Ziel nicht er-
reicht hatte – und dies alles mit dem Geld fremder Leu-
te.


(Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)


Wer die erneuerbaren Energien politisch fördern
will – wir Liberale wollen das –, der muss die Finanzie-
rung über den Haushalt sicherstellen. Die Förderung der
erneuerbaren Energien ist politisch gewollt.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Was wollen Sie denn?)


Deswegen sollte die Förderung aus dem Haushalt finan-
ziert werden. Wir sprechen uns für diesen Weg zuguns-
ten der erneuerbaren Energien aus.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Steuern!)

– Herr Schütz, wir wollen das aus dem Haushalt finan-
zieren. Sparen ist für Sie ein Fremdwort.


(Lachen bei der SPD)

Bei der Vergabe der Haushaltsmittel könnten dann

marktorientiert Kosten-Nutzen-Kriterien eine Rolle spie-
len. Herr Grill hat schon darauf hingewiesen, dass nach
Zahlen des Bundesfinanzministers die Einnahmen, die
Sie aus der so genannten Ökosteuer erzielen, über den
bisherigen Berechnungen, und zwar im zweistelligen
Milliardenbereich, liegen. Ökologisch wäre es vernünf-
tig, die Einnahmen aus der Ökosteuer zumindest zum
Teil für Ökozwecke zu nutzen und die Einnahmen nicht
im Haushalt zu verbraten.

Meine Damen und Herren, angemessen wäre es ge-
wesen, im Ausschuss über die Vergütungspreise zu dis-
kutieren. Sie haben das nicht getan. Die entsprechende
Anhörung können Sie in den Wind schreiben. Was bis-
her völlig fehlt, ist die umweltpolitische Abwägung,
welche Technik bei geringsten Kosten am meisten CO2 vermeidet, welche Technik also den höchsten umweltpo-
litischen Nutzen hat.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Warum haben Sie eine entsprechende Sachberatung
im Ausschuss verweigert? Am Mittwoch dieser Woche
hat es im federführenden Wirtschaftsausschuss über-
haupt keine Beratung in der Sache gegeben. Sie haben
am Mittwoch dieser Woche Ihre Änderungsanträge auf
den Tisch gelegt,


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Ich bedaure, dass Sie das nicht gemacht haben!)


Walter Hirche






(A)



(B)



(C)



(D)


wir durften eine allgemeine Erklärung abgeben und dann
haben Sie über alles en bloc abstimmen lassen.


(Monika Ganseforth [SPD]: Von Ihnen kam doch nichts! Kein Änderungsantrag!)


Gemeinsamkeit, Diskussion? Pustekuchen!

(Detlev von Larcher [SPD]: Ja, was kam denn von Ihnen?)

Dabei gibt es massive rechtliche Einwände gegen

den vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist schon
bemerkenswert, wie Sie den Hinweis des Bundeswirt-
schaftsministers, es gebe beihilferechtliche Schwierig-
keiten mit der EU, beiseite schieben und über die dro-
henden Rückzahlungsverpflichtungen in einem solchen
Fall schweigen.

Herr Müller wird von Ihnen als dummer Junge hinge-
stellt. Sie verkennen, Frau Hustedt, dass die Ankündi-
gung der EU-Energiekommissarin, die Gewährung von
Beihilfen an Ökostrom-Lieferanten erst in fünf Jahren
auf ihre Europatauglichkeit zu überprüfen, nicht eine
Aussage des zuständigen Kommissars ist.

Staatssekretär Mosdorf hat im Übrigen am 16. Feb-
ruar auf meine Frage zum Verhalten der EU erklärt:
„Wir hoffen sehr, dass unser Gesetzentwurf mit den
Vorstellungen der EU kompatibel ist.“ Zu den verfas-
sungsrechtlichen Fragen hat Herr Mosdorf erklärt: „Die
Bundesregierung ist sicher, dass verfassungsrechtliche
Bedenken ausgeräumt werden können. Sie befasst sich
mit dieser Frage ernsthaft.“ – Donnerwetter, die Bundes-
regierung befasst sich mit dieser Frage ernsthaft! Es
gibt keinerlei schriftliche Stellungnahme der Verfas-
sungsressorts zu dem Gesetzentwurf, und das aus gutem
Grunde.


(Zuruf des Abg. Detlev von Larcher [SPD])

– Herr von Larcher, wenn Sie sich mit der Materie

nicht beschäftigt haben, müssen Sie doch nicht dauernd
dazwischenrufen.


(Detlev von Larcher [SPD]: Sie müssen nicht glauben, dass nur Sie sich damit beschäftigen!)


Meine Damen und Herren, an dieser Stelle ist eines
völlig klar: Der Kohlepfennig lässt grüßen, und zwar
trotz der Neuregelung, trotz der Änderung, Frau
Hustedt, die Sie hier vorgenommen haben und die ich
registriere.

Auf einen Verstoß des EEG gegen Art. 3 des Grund-
gesetzes – Gleichheitsgrundsatz – ist in der Anhörung
von mehreren Experten hingewiesen worden und es gibt
ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die
frühere Rechtsprechung in Sachen „Kohlepfennig“ aus-
drücklich noch einmal bestätigt.

Meine Damen und Herren, wenn Ihnen das – die ver-
fassungsrechtlichen Bedenken – nicht reicht,


(Zuruf von der SPD: Waren Sie denn bei der Anhörung nicht dabei? Das ist alles zurückgewiesen worden!)


dann sage ich dazu: Es ist dies eine weitere Maßnahme,
um die Kosten von Produkten in Deutschland im inter-
nationalen Wettbewerb direkt zu erhöhen. Damit geht
diese Netzumlage zulasten der Arbeitsplätze.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir bleiben im gleichen System, bei dem Sie mitgemacht haben!)


Sie folgen dem Prinzip Hoffnung, Herr Schütz, und das
ist zu wenig, um die erneuerbaren Energien wirklich zu
fördern. Sie sagen – das muss man diskutieren –, die
Hannover-Messe Industrie mache das Gesetz nötig, ver-
ursache den Zeitdruck. Ich halte dagegen: Wenn Sie ein
Gesetz mit solchen rechtlichen Mängeln auf den Weg
bringen, dann schaffen Sie nicht mehr Sicherheit, son-
dern erzeugen Rechtsunsicherheit zum Schaden der re-
generativen Energien.

Ich fand bemerkenswert, was ein Sachverständiger in
seiner Zusammenfassung gesagt hat: Das EEG ist das
perfekte Stromeinspeisungsgesetz der 90er-Jahre; es
passt nur leider nicht in den liberalisierten Markt.

Warum haben Sie nicht mit uns ernsthaft über eine
gemeinsame Veränderung des Stromeinspeisungsgeset-
zes gesprochen, zum Beispiel auch über die gemeinsam
gewollte bessere Förderung von Biomasse? So etwas
begrüße ich natürlich.


(Zustimmung bei der F.D.P. – Detlev von Larcher [SPD]: Wo sind denn Ihre Anträge?)


Warum haben Sie sich nicht darauf eingelassen, im Sin-
ne von Umweltpolitik Instrumente zu entwickeln, um ef-
fiziente Energieerzeugung und CO2-Vermeidung beson-ders zu fördern?

Ich appelliere an Sie – wenn Sie schon meinen, das
Gesetz heute so beschließen zu müssen –: Öffnen Sie
sich wieder dem Dialog über eine gemeinsam gestaltete
Zukunft der regenerativen Energien, denn wir halten mit
Ihnen an dem Ziel der Verdoppelung in den nächsten
zehn Jahren fest. Aber sosehr wir auch den Anteil der
erneuerbaren Energien ausweiten wollen – die hier vor-
geschlagenen Instrumente sind falsch. Ein Gesetz, das
auf Stärkung von Innovation und Effizienz verzichtet,
ein Gesetz, das Finanzierung zulasten von Arbeitsplät-
zen regelt, ein Gesetz, das Rechtsunsicherheit schafft,
wo Sicherheit geboten wäre, ist nicht zustimmungsfähig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409100800
Ich erteile der Kolle-
gin Eva Bulling-Schröter von der PDS-Fraktion das
Wort.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1409100900
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Das Erneuerbare-Energien-
Gesetz gehört sicherlich zu den erfreulicheren Dingen,
die die Koalition angefasst hat. Ich möchte deshalb
gleich eingangs unsere Zustimmung zu diesem Gesetz
zum Ausdruck bringen.

Walter Hirche






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(Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es ist eine schlüssige Fortentwicklung des Stromein-
speisungsgesetzes, allerdings unter ansonsten bekla-
genswerten energiepolitischen Rahmenbedingungen.

Gerade am letzten Wochenende machte Greenpeace
in Straßenaktionen darauf aufmerksam, welche umwelt-
politischen Folgen die überstürzte Liberalisierung des
Strommarktes hat. Billigstrom sei Atomstrom und
damit verantwortlich für Atommüllberge, die ständige
Gefahr von Störfällen und die radioaktive Verseuchung
ganzer Landstriche und Meeresregionen durch die Wie-
deraufarbeitung von Atommüll. Ich zitiere:

Die Stromkonzerne geben sich neue Namen und er-
scheinen mit neuem Gesicht, das Produkt ist und
bleibt aber Atom- und Kohlestrom, der die Umwelt
zerstört.

So diese Organisation.
Nun liegt der Charme des EEG ja gerade darin, dass

dem zu betriebswirtschaftlichen und ökologischen
Dumpingpreisen abgesetzten Billigstrom etwas entge-
gengesetzt wird: die nahezu kostendeckende Einspeise-
vergütung und die Abnahmepflicht für Strom aus er-
neuerbaren Energieträgern. Mit dem Vorschaltgesetz zur
Kraft-Wärme-Koppelung scheint nun endlich auch der
Bestand von KWK-Anlagen gesichert zu sein. Wahr-
scheinlich ist infolge des EEG und des künftigen KWK-
Gesetzes mit Quotenregelungen auch ein deutlicher Zu-
wachs von regenerativen Energien und KWK-Anlagen
zu erzielen.

Doch die Frage ist, ob durch das Maßnahmenbündel
tatsächlich ein grundlegender Wandel in der Energie-
wirtschaft eingeleitet wird. Bis zum Jahre 2010 soll sich
der Anteil der erneuerbaren Energien auf 10 Pro-
zent – genauso wie der KWK-Anteil an der Strom- und
Wärmeerzeugung auf 20 Prozent – verdoppeln. Die Sa-
che hat aber einen Haken. Den formulierte der Präsident
des Umweltbundesamtes, Professor Troge, Ende Januar
so:

Nur wenn wir insgesamt weniger Energie verbrau-
chen, wird der Anteil erneuerbarer Energien in ab-
sehbarer Zeit steigen. Die rationelle Energiewand-
lung und -nutzung und die erneuerbaren Energien
sind untrennbare Partner.

Genau dort geraten die beiden sich bekämpfenden
Seiten der bundesrepublikanischen Energiepolitik auf-
einander. Das Umweltproblem des Billigstroms resul-
tiert nämlich daraus, dass er tatsächlich billig ist – deut-
lich billiger als bisher. Nach den Gesetzen des Marktes
dürfte sich der Stromverbrauch dadurch eher erhöhen
statt verringern. Deshalb bin ich ein wenig skeptisch, ob
die Zukunft tatsächlich einen durchgreifenden Wandel
in der Energiepolitik bringen wird, trotz oder auch we-
gen der irrwitzigen Konstruktion der Ökosteuer.

Ich habe schon kürzlich auf Bundesminister Müllers
Rede vom 16. Dezember hingewiesen. Er sprach davon,
dass im Jahre 2005 infolge der Strompreissenkungen
Einsparungen in Höhe von 15 bis 20 Milliarden DM zu

erwarten sind. Dies liege dann weit über den Förderpro-
grammen, die die Volkswirtschaft in der Summe etwa
4 Milliarden DM kosten werden. Doch welche Chance
haben Energieeinsparungen größeren Umfangs, wenn
der Umweltverbrauch im Energiesektor augenscheinlich
netto immer billiger wird? Ist der Einstieg ins Solar-
zeitalter so tatsächlich zu schaffen?

Das zweite große Hindernis liegt für uns in dem ver-
zögerten Ausstieg aus der Atomwirtschaft. Die politi-
schen Signale für Anlagenbauer wie für Stromabneh-
mer – und damit selbstverständlich auch die Nachfrage
nach einer Solarwirtschaft – sind bei 30 Jahren Laufzeit
natürlich grundlegend andere als bei einem Ausstieg bis
zum Jahr 2005. Kleine Motorkraftwerke mit Wärmeaus-
koppelung beispielsweise, deren Marktvorteil ja gerade
in der geographischen Kundennähe liegt, müssen durch
die Verbändevereinbarung das Höchstspannungsnetz fi-
nanzieren, das ja nicht sie, sondern die großen Konden-
sationskraftwerke nutzen. Die Nutzung kurzer Netzab-
schnitte ist überteuert. Deshalb bleiben wir bei unserer
Forderung: Eine Netzdurchleitungsverordnung muss
die Verbändevereinbarung ablösen.


(Beifall bei der PDS)

Eine unabhängige Netzbehörde ähnlich wie auf dem Te-
lekommunikationssektor wäre zu deren Überwachung zu
schaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele sind ange-
sichts des EEG in Euphorie verfallen. Man hört, das So-
larzeitalter sei sozusagen eingeläutet. Ich denke, das ist
weit weg von der Realität – leider! Einen spürbaren
Rückgang des Verbrauchs fossiler Energieträger wird es
nur geben, wenn das EEG mit einem Maßnahmenbündel
flankiert wird. Zunächst sind mittels einer bissigen
Energiesparverordnung in absehbarer Zeit die Ener-
gieverluste im Gebäudebereich drastisch zu vermindern.
Weitere Energiesparpotenziale müssen erschlossen wer-
den. Zusätzlich muss die fossile Energieerzeugung durch
Ökosteuern, die ihren Namen auch verdienen, teurer
werden. So würde sich gleichzeitig die Preisschere zwi-
schen Ökostrom einerseits und Strom aus Atomenergie
sowie fossilen Energieträgern andererseits schließen.

Zu bezweifeln ist, ob die Nachfrage einer ständig
wachsenden und nach Strom, Wärme und Sprit lechzen-
den Wirtschaft durch Energieeinsparungen dauerhaft
überkompensiert werden kann. Ich denke, hier gibt es
technisch-technologische Grenzen. Langfristig ist das
Wachstumsmodell, welches auch die rot-grüne Koalition
hochhält, eine Sackgasse.

Schließlich – dies wird bei der Debatte gern verges-
sen – besteht der volkswirtschaftliche Energieverbrauch
nicht nur aus Strom und Wärme. So ist zu befürchten,
dass der wachsende Verkehr, insbesondere der Schwer-
und Flugverkehr, sozusagen als der Hintern jeder Nach-
haltigkeitsbestrebung so ziemlich alle anderen, mit den
Händen erarbeiteten Reduktionsbestrebungen einreißen
wird. Aber hier sind wohl ganz andere Konzerninteres-
sen als bei dem zweiprozentigen Anteil erneuerbarer
Energien am Primärenergieverbrauch im Spiel. Mal ehr-
lich: Wer legt sich mit denen schon gern an?

Eva Bulling-Schröter






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(B)



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(D)


Was die Kraft-Wärme-Kopplung betrifft, so haben
viele schon gar nicht mehr daran geglaubt, dass sich hier
die aufgeklärteren Köpfe der Koalition noch gegen die
Hardliner im Wirtschaftsministerium durchsetzen wer-
den.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Dazu muss man aber Ihr eingeschränktes Verständnis von Aufklärung haben!)


Um die Sache ein wenig zu beschleunigen, hat die PDS
einen eigenen Antrag dazu eingebracht.

Es ist schon etwas seltsam, welcher unendlichen An-
strengung es in der Koalition bedurfte, um schließlich
doch noch die bereits Ende letzten Jahres im Grundsatz
beschlossene Hilfe für diese umweltfreundliche Art der
Energieerzeugung in einen jetzt eingebrachten Gesetzes-
text zu gießen.

Dass nach der Liberalisierung des Strommarktes viele
Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Aus
stehen werden, zeichnete sich schon im Herbst ab, und
dies, obwohl deren Technologie durch ihre unschlagbar
gute Ausnutzung von Primärenergie die Freisetzung von
Treibhausgasen mindert. Eine klassische Brückentech-
nologie ins Solarzeitalter drohte zwischen den Mühlen
der EVUs zerrieben zu werden. Es war vor allem der
Protest von Kommunen, Gewerkschafterinnen und Ge-
werkschaftern, Betriebsräten sowie von Umweltverbän-
den, der die Koalition zum Vorlegen eines KWK-
Gesetzentwurfs gezwungen hat.

Der Gesetzentwurf der PDS enthält nicht nur eine de-
gressive Bonusregelung auf KWK-Strom von 2000 bis
2005. Über den Koalitionsantrag für ein KWK-Vor-
schaltgesetz hinaus soll schon heute eine Quotenlösung,
die ab dem Jahre 2001 greift und mit entsprechenden
handelbaren Zertifikaten verbunden ist, gesetzlich fest-
geschrieben werden. Sie soll den Ausbau der fortschritt-
lichen Technologien sichern.

Damit blieben die Anlagenbauer auch nicht in einer
schwebenden Ungewissheit, wie es tendenziell beim
Koalitionsentwurf geschieht. Wer weiß denn heute
schon, wie sich Herr Müller in zehn Monaten winden
wird, wenn das KWK-Ausbau-Gesetz und mit ihm die
Ausgestaltung der Quotenregelung auf der Tagesord-
nung steht?

Abschließend noch ein Wort zu einem Detail des
EEG. Ich möchte davor warnen, mittels des EEG die
Sondermüllverbrennung unbeabsichtigt zu subventio-
nieren. So werden in absehbarer Zeit, beispielsweise in
Gütersloh, Tausende von Tonnen mit Teeröl imprägnier-
ter Bahnschwellen in einer Anlage verfeuert werden.
Dies wird nicht nur in Gütersloh so sein, sondern auch in
Schwandorf und demnächst in Schrobenhausen für eine
Spargeltrocknungsanlage. Die Firma will nun den aus
besonders überwachungsbedürftigem Abfall erzeugten
Strom für 17 Pfennig je Kilowattstunde als Strom aus
Biomasse an die Stadt verkaufen. Ich denke, dies wäre
umweltpolitisch absurd.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Aber wenn alle Sicherheitsund Umweltvorschriften eingehalten werden?)


Solchen und ähnlichen Missbräuchen des EEG muss
die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg einen
Riegel vorschieben. Wir hatten einen solchen Antrag
eingebracht. Die Bundesregierung ist darauf eingegan-
gen. Ich bitte Sie, diese Anlagen unter diesen Umstän-
den nicht mehr zu genehmigen, denn hier wird Kohle
abgezockt. Es kann nicht sein, dass kontaminiertes Holz
verbrannt wird und dafür auch noch Subventionen gege-
ben werden.

Danke.

(Beifall bei der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409101000
Ich erteile dem Kol-
legen Hermann Scheer, SPD-Fraktion, das Wort.


Dr. Hermann Scheer (SPD):
Rede ID: ID1409101100
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel, dass mit
diesem Gesetz angesichts seiner inhaltlichen Reichweite
ein weltweites Signal für die Förderung erneuerbarer
Energien verbunden ist. Es hat auch eine gewisse sym-
bolische Bedeutung, dass dies zu Beginn des ersten Jah-
res dieses neuen Jahrhunderts stattfindet. Ich bin mir
ganz sicher, dass viele internationale Augen auf dieses
Gesetz schauen werden und viele Erwartungen und
Hoffnungen damit verbunden sind. Es wird von einer
Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien als
erstem großen Zwischenschritt geredet, bei dem aber
nicht stehen geblieben werden darf. Das bedeutet ange-
sichts des sehr hohen Anteils traditioneller Großwasser-
kraft, dass die neuen erneuerbaren Energien, die mit die-
sem Gesetz angesprochen sind, verfünffacht werden
müssten, um diese Verdoppelung des Anteils erneuerba-
rer Energien zu erreichen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Walter Hirche [F.D.P.]: Richtig!)


Diese Verfünffachung ist die eigentliche Größe, die
sowohl für die Industrie als auch hinsichtlich der Frage,
wie man ein solches Gesetz umsetzen kann, interessant
ist. Dieses Gesetz wird nicht ohne die Bürger umgesetzt
werden können. Es handelt sich um dezentrale Anlagen,
die dezentrale Investoren brauchen. Das bedeutet, sie
brauchen die Allgemeinheit der Privaten bis hin zu den
mittelständisch gewerblich Tätigen, die hier investieren
müssen und die wir nicht verunsichern dürfen, sondern
durch Perspektiven ermuntern müssen, auf diesem Wege
selbst ihren Beitrag zu leisten. Das Gesetz erleichtert ih-
nen das. Das ist der Punkt, um den es hier geht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir setzen damit auch deswegen ein weltweites Sig-
nal, weil wir auf diese Weise die Frage des weltweiten
Klima- und Umweltschutzes anders angehen, als es
bisher bei den Weltklimakonferenzen leider der Fall
war. Diese operieren immer noch nach dem Motto: Glo-
bal reden, national aufschieben. Man diskutiert die Fra-
gen, um die es geht, als wirtschaftliche Last. Man darf
diese Fragen aber nicht nur im großen Gefeilsche um

Eva Bulling-Schröter






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irgendwelche konsensualen Ergebnisse nach dem Motto
„Entweder machen es alle oder es macht keiner“ begrei-
fen.

Dabei wird nämlich übersehen, welcher unglaubliche
wirtschaftliche Nutzen neben dem ökologischen Nutzen
damit verbunden ist. Mit dem massenhaften Einsatz
neuer Energieumwandlungsanlagen in großer Zahl, die
auf erneuerbare Energien zurückgreifen, also mit einer
neuen industriellen Struktur wird die Natur saniert,
anstatt sie weiter zu beschädigen. Gleichzeitig werden
auf diese Weise industrielle Arbeitsplätze geschaffen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das ist die große Chance erneuerbarer Energien. Es
ist eine große Chance für die Motorenindustrie, den An-
lagenbau, die Glasindustrie, den chemischen Apparate-
bau, das heißt eine Chance für viele Industriezweige, die
auf diesem Wege einen großen Erneuerungsschub errei-
chen können und sich mit zum Vorreiter einer industriel-
len ökologischen Erneuerung machen können. Das ist
eines der großen Ziele, die mit diesem Gesetz verbunden
sind.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das ist auch wichtig für die Weltmarktorientierung;
denn in der Zwischenzeit ist klar geworden, dass das
Weltklimaproblem ohne weltweite Substitution her-
kömmlicher durch erneuerbare Energien überhaupt
nicht zu lösen ist. Diesen weltweiten Substitutionsvor-
gang kann man nicht daran messen – wie das etwa vom
Herrn Kollegen Hirche und einigen anderen Kollegen im
Ausschuss gemacht worden ist –, dass man fragt, welche
CO2-Minderung pro Investitionssumme man bei der ei-nen oder anderen Technologie erreicht, und dann be-
ginnt, dies zu planifizieren. Das geht so nicht. Damit
nähmen wir quasi planwirtschaftlich die Dynamik aus
der technologischen Entwicklung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Walter Hirche [F.D.P.]: So ein Unsinn!)


Vor allem dürfen wir die Sache nicht provinziell be-
trachten. Es gibt erneuerbare Energien, etwa die Photo-
voltaik, die hier noch verhältnismäßig teuer, aber beim
Einsatz in nicht netzversorgten Gebieten in der Dritten
Welt heute schon die billigere Alternative sind. Um sie
aber dort wirksam werden zu lassen, müssen wir sie hier
industriell mobilisieren, und zwar auch mithilfe dieses
Gesetzes.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Wir stehen in der Verantwortung für dieses Problem und
dürfen uns dieser Verantwortung nicht mit einer provin-
ziellen Betrachtungsweise entziehen. Wir müssen neben
den allgemeinen Aspekten bedenken, dass wir ein Ex-
portland sind.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Walter Hirche [F.D.P.]: Dann hätten Sie ein anderes Gesetz machen müssen!)


Ich verstehe in der Tat die Einwände nicht.

(Walter Hirche [F.D.P.]: Das mag sein!)


Ich finde, dass manche Einwender hinter ihre eigenen
Diskussionsansätze der letzten Jahre zurückfallen.


(Zurufe von der SPD: So ist es! – Genau das ist der Fall!)


Wir dürfen auch die Frage des Energiedialogs, Herr
Kollege Grill, nicht so verstehen wie Sie. Einen Ener-
giedialog zu führen kann nicht heißen, auf das Prinzip
der Mehrheitsentscheidung zu verzichten. Das geht
nicht. Einen Energiedialog zu führen heißt,
über die Zukunftsfragen zu diskutieren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Kurt-Dieter Grill [CDU/ CSU]: Das habe ich überhaupt nicht gesagt! Konsens ist etwas anderes!)


– Ja doch, indem Sie sich beklagen, dass jetzt ein Gesetz
von der Mehrheit dieses Hauses verabschiedet wird, oh-
ne dass Sie zugestimmt hätten.


(Detlev von Larcher [SPD]: Das haben die nie gemacht!)


Das ist nicht der Punkt. Es gab einmal Einstimmigkeit,
nämlich als das Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet
wurde.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir haben mitgemacht!)


Diese Einstimmigkeit ist aufgrund konzeptioneller Dif-
ferenzen gegenwärtig nicht möglich.

Zu diesen konzeptionellen Differenzen möchte ich
jetzt einiges sagen, nicht um das zu vertiefen, sondern
um deutlich zu machen, warum wir auf Ihre Einwände
bei der Beratung dieses Gesetzes,


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Sie haben uns doch gar nicht an den Beratungen beteiligt!)


das in enger Kooperation zwischen den beiden Koaliti-
onsfraktionen und dem Wirtschaftsministerium zustande
gekommen ist, nicht eingehen konnten. Ich glaube nicht,
dass es sinnvoll ist, hier Zwietracht zu unterstellen oder
anzunehmen.

Es ist die Frage, ob es sich hier um eine Subvention
im Sinne des EU-Rechts handelt. Wir alle sind der
Meinung – auch Herr Mosdorf hat das gesagt –, dass es
sich nicht um eine Subvention handelt.

Es kann schon prinzipiell keine Subvention sein, weil
das Bemühen, atomare und fossile Energien durch er-
neuerbare Energien zu substituieren, im Grunde ge-
nommen einen Subventionsvorgang ganz anderer Art
beendet, nämlich die Subvention des herkömmlichen
Energieverbrauchs mit seinen Umweltschäden durch die
nächsten Generationen, die diese Umweltschäden „ab-
bezahlen“ müssen.

Dr. Hermann Scheer






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(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Diese Subvention muss aufhören. Das ist die allergrößte
Verantwortung, die wir alle haben.

Dann stellt sich die andere Frage, nämlich ob es im
EU-rechtlichen Sinne eine Subvention darstellt. Da
kommen wir eindeutig zu dem Ergebnis: Nein, denn
nach dem EU-Vertragswerk und mehreren Urteilen des
EuGH sind Subventionstatbestände ziemlich eindeutig
definiert. Das, was wir hier machen, fällt nicht unter die-
sen Subventionstatbestand nach dem EU-Vertragswerk.
Ich verstehe nicht – gleich, ob man in der Regierung
oder in der Opposition ist – warum man von parlamenta-
rischer Seite dem Versuch eines Teils der EU-Kom-
mission, den Begriff des Subventionstatbestands uferlos
auszuweiten, damit man überall in die Gesetzgebung
eingreifen kann, aus parlamentarischem Selbstverständ-
nis nicht generell widerspricht und entgegentritt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das verstehe ich aus parlamentarischen Gründen nicht.

(Walter Hirche [F.D.P.]: Rechtssicherheit in Europa!)

– Es tut mir Leid, ich sage das völlig unpolemisch.

Es gibt gute Argumente dafür – auch aus den Reihen
der Union und der F.D.P. werden sie gebracht –, die
übermäßige Kompetenz der EU in der Gesetzgebung als
eine negative Entwicklung in Europa zu sehen, die zu
einer übermäßigen Einflussnahme auf die nationale Ge-
setzgebung unter systematischer Ausdehnung und sogar
Überdehnung des EU-Vertragswerkes führt. Am deut-
lichsten sagt das die Bayerische Staatsregierung und sie
hat in dieser Frage nicht in jedem Punkt Unrecht.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich meine, sie hat in den meisten Punkten sogar Recht.

Aus dem Grund geht es hier bei dieser Frage darum:
Welches Selbstverständnis haben wir als Parlament?
Dürfen wir riskieren, dass zunehmend häufiger bei Ge-
setzen, die Wirtschaftsstrukturen betreffen – um ein sol-
ches handelt es sich hier – wir erst dann unsere Stimme
erheben dürfen, wenn vorher – das geht weit über den
engen Beihilfebegriff hinaus – die Genehmigung durch
die EU-Kommission erteilt worden ist?


(Monika Ganseforth [SPD]: Wo sind wir denn!)


Das gilt auch für die Frage, ob wir mit diesem Gesetz
dem Wettbewerb Rechnung tragen. Natürlich tun wir
das, aber auf eine Art, die den Besonderheiten erneu-
erbarer Energien gemäß ist. Erneuerbare Energien kön-
nen nicht nach dem traditionellen Bewertungsmuster
von Wettbewerb eingeführt werden. Denn diese neue
Technologie kann überall produktiv sein, wenn sie ein-
mal entwickelt ist und eingesetzt wird. Wie wirtschaft-
lich diese Technologie aber ist, hängt immer von den
natürlichen Bedingungen ab, der Sonneneinstrahlung,
den Winden usw. Sie sind nicht gleich; Sie können sie

nicht gleichschalten, weil man die Natur nicht gleich-
schalten kann.

Wenn man also das Potenzial erneuerbarer Energien
nicht ausschließlich nach Marktprinzipien behandeln
und auf ganz wenige Orte, wo besonders viel Wind weht
oder Sonne scheint, beschränken will, wenn man den
Ausbau in der Breite will, dann darf man sich nicht dem
neuen Marktgesetz unterwerfen. Das haben viele noch
nicht verstanden, die die Energieformen gleichsetzen
und die Wirkungsweise erneuerbarer Energien dabei
übergehen.

Wir berücksichtigen mit diesem Gesetz den Charakter
erneuerbarer Energien. Wer dies nicht bedenkt, wird sie
nicht angemessen vorantreiben können.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409101200
Ich erteile dem Kol-
legen Christian Ruck, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


Dr. Christian Ruck (CSU):
Rede ID: ID1409101300
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn noch
einmal auf unsere Ausgangslage zurückkommen, darauf
nämlich, dass wir uns alle einig sind, die Stromerzeu-
gung aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2010
zumindest verdoppeln zu wollen. Das ist übrigens auch
die Beschlusslage der CSU-Landesgruppe von vor zwei
Monaten.

Frau Hustedt, daher verstehe ich nicht, warum Sie
uns mangelnden Mut vorwerfen. Wenn wir das gleiche
Ziel haben, dann ist, glaube ich, der Mut dort gefordert,
wo man ideologiefrei danach fragt, welche Verwendung
des Geldes – es sind ja immerhin 70 Milliarden DM –,
das ich den einen Bürgern aus der Tasche ziehe, um es
anderen Bürgern in die Tasche zu stecken, effizient ist
und welche nicht. Die entscheidende Frage dabei ist:
Wie können diese Riesensummen am besten, am effi-
zientesten angelegt werden? Ich glaube, darüber sollten
wir Konsens erzielen.

Nun noch etwas zu der Art und Weise, wie das Ge-
setz durchgepeitscht wurde. Ich kann mich gut erinnern,
dass es beim Stromeinspeisungsgesetz eine wirklich
lange Debatte unter allen Parteien, unter allen Fraktio-
nen gab. Darauf haben Sie ja auch immer wieder hinge-
wiesen, Frau Hustedt. Genau diese Debatte, die wir als
Regierungsfraktionen Ihnen damals angeboten haben –
das ist völlig unstrittig –, haben Sie uns verweigert.


(Beifall bei der CDU/CSU – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist doch nicht wahr!)


– Das ist wahr.
Ich sage Ihnen auch: Die Art und Weise, wie das am

Mittwoch mit den Änderungsanträgen abgelaufen ist,
bringt einen nicht dazu, zu sagen, dass wir einen langen
Diskussionsprozess hatten. Aber diese Dinge haben Sie
zu vertreten.

Dr. Hermann Scheer






(A)



(B)



(C)



(D)


Noch einmal: Es geht um den besten Weg. Auch da,
Frau Hustedt, verweise ich noch einmal auf die Aussa-
gen Ihres grünen Ministers bei der Friedrich-Ebert-
Stiftung. Auch er hat gesagt, man könnte vieles mit dem
gleichen Geld effizienter machen. Deswegen ist das
auch der zentrale Punkt der Diskussion der Grund, wes-
halb wir heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
nicht zustimmen können.

Bei der Sachverständigenanhörung am 14. Februar
hat ein Vertreter der Solarenergie gesagt, es gehe in ers-
ter Linie um die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
für seinen Bereich. Ich sage: Die Wettbewerbsfähigkeit
ist das Instrument, aber worum es uns geht, ist der Kli-
maschutz. Uns geht es darum, dass wir unsere Klima-
schutzverpflichtungen einhalten. Wenn wir sie nicht ein-
hielten, wäre das ein verheerendes Signal auch für das
Ausland, für die Schwellenländer, für die Entwick-
lungsländer. Diese Frage steht bei uns im Vordergrund:
Welche regenerative Energie hat den größten Nutzen für
die Verminderung von Treibhausgasen und von CO2?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich muss sagen, auch wenn ich wirklich theoretisch

ein großer Freund der Solarenergie bin: Wir können uns
viele Diskussionen um Energieeinsparung mit der Wirt-
schaft schenken. Die Photovoltaik schneidet im Ver-
gleich mit anderen Formen der regenerativen Energien
schlecht ab. Wir brauchen dort 1 000 DM Fördermittel
für eine eingesparte Tonne CO2. Das ist mindestens fünfmal so viel wie bei der Biomasse, der Windkraft
oder der Wasserkraft.

Ich gebe zu: Photovoltaik kann eine Zukunftstechno-
logie werden, aber sie ist bei uns viel zu marktfern. Das
merken Sie ja auch an der geringen Akzeptanz Ihres
100 000-Dächer-Programms. Dazu sind gerade einmal
3 800 Anträge gestellt worden.

Deswegen plädiere ich wie im Entwicklungsaus-
schuss noch einmal dafür, Herr Scheer, dass wir den
ganzen Komplex Sonnenenergie und Photovoltaik nicht
in einer Nabelschau nur auf Deutschland beschränken,
sondern dass wir die Förderung der Sonnenenergie viel
stärker als bisher mit der Entwicklungspolitik verknüp-
fen und deutsche Technologie dort einsetzen, wo sie viel
mehr und viel effizienter zum Klimaschutz beitragen
kann. Das ist nicht bei uns, sondern im Ausland. Dort ist
das Geld viel besser angelegt und wir können deutsche
Technologie ins Ausland exportieren.


(Monika Ganseforth [SPD]: Beim Transrapid waren Sie aber anderer Meinung!)


Bei uns haben andere regenerative Energien viel grö-
ßere Vorteile. Die Wasserkraft ist schon heute die best-
genutzte Form erneuerbarer Energien. Die Nutzung der
Biomasse kann – wenn wir es geschickt anfangen – zu
der Nutzung der Wasserkraft aufschließen.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Ja, die haben wir drin!)


Rund 10 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs könnten
aus nachwachsenden Rohstoffen gedeckt werden. Gera-
de bei der Nutzung der Biomasse entstehen kleine, de-

zentrale Stromerzeugungseinheiten, wodurch die Land-
wirtschaft neue Perspektiven erhält.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Genau das machen wir!)


Zusammen mit der Wasserkraft ist die Biomasse die
einzige regenerative Energie,


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: In der Grundlast! Darum zustimmen!)


die für die Deckung der Grundlast herangezogen werden
kann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen wollen wir die Nutzung der Biomasse stärker
fördern, als das in Ihrem Gesetzentwurf der Fall ist.

Ein weiterer kritischer Punkt in Ihrem Gesetzentwurf
ist die Förderung der Windkraft. Wir sind heute dank
des Stromeinspeisungsgesetzes Weltmeister in der Nut-
zung der Windkraft. Es gibt zum Beispiel im Offshore-
bereich auch noch Ausbaupotenziale. Aber die Nutzung
der Windkraft ist natürlich auch mit Nachteilen verbun-
den, beispielsweise mit der Beeinträchtigung des Land-
schaftsbildes. Gerade solche Bedenken vieler Menschen
muss man auch ernst nehmen. Deswegen sind wir der
Meinung, dass nur gute und zuverlässige Standorte voll
gefördert werden dürfen; denn nur dort kann konventio-
nell erzeugter Strom ersetzt und können CO2-Emis-sionen reduziert werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen ist die von Ihnen vorgeschlagene Förderung
von Anlagen mit durchschnittlichem oder sogar mit un-
terdurchschnittlichem Ertrag verfehlt. Für solche Anla-
gen errichten Sie eine Art Schutzbiotop, in dem über
viele Jahre hinweg keine Degression der Förderung er-
folgt. Je schwächer der Standort ist, desto länger muss
die Höchstförderung gewährt werden, verbunden mit
hohen Kosten und allenfalls geringem Nutzen für das
Klima. Wir kritisieren die unzureichende Degression,
die fehlende Befristung der Förderung und die Gewäh-
rung von Festpreisen. Das sind unseres Erachtens die
wesentlichen Schwachpunkte Ihres EEG.

Wir wollen in der Tat erreichen, dass regenerative
Energien marktreif werden. Das ist nach unserer Mei-
nung nur mit einem Höchstmaß an Innovation und mit
einer wesentlich stärkeren Bindung an das Marktge-
schehen und den Wettbewerb möglich. Deswegen haben
wir in unserem Änderungsantrag auch eine andere Kon-
struktion gewählt.

Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken wurde
schon einiges ausgeführt. Ich weise nur darauf hin, dass
dann, wenn Sie langfristige Investitionen wollen, wirk-
lich gesichert sein muss, dass es keine verfassungsrecht-
lichen Schwierigkeiten gibt. Auch das ist meiner An-
sicht nach nicht gewährleistet.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wo liegen die? Im Belastungsausgleich?)


Ich möchte das wiederholen, was ich eingangs gesagt
habe: Es kann keinen Zweifel darüber geben, dass das

Dr. Christian Ruck






(A)



(B)



(C)



(D)


EEG – aus welchen Gründen auch immer – mit heißer
Nadel gestrickt wurde. Für die intensivere Prüfung von
Nebensächlichkeiten wie „Verfassungsmäßigkeit“ oder
„Europaverträglichkeit“ blieb einfach zu wenig Zeit.
Wenn Sie sich und auch uns mehr Zeit gelassen hätten,
dann wäre auch eine intensivere Prüfung alternativer
Fördermodelle wie zum Beispiel des Quotenmodells
oder eines steuerfinanzierten Modells möglich gewesen,
dann hätten wir unsere Förderung wesentlich besser mit
Europa abstimmen können – mir hat die zuständige
Kommissarin bei meinem Besuch in Brüssel etwas ganz
anderes signalisiert, als hier dargestellt worden ist – und
dann hätten wir tatsächlich eine Chance auf einen wirk-
lichen Erfolg bei der Förderung der regenerativen Ener-
gien gehabt.

Das EEG ist beispielhaft für die überhastete Arbeits-
weise, die seit dem Regierungswechsel in der Umwelt-
gesetzgebung üblich geworden ist. Vor allem warten
wir, Frau Ganseforth, noch immer auf eine schlüs-
sige Gesamtkonzeption für den Klimaschutz. Das, was
Sie dort bisher produziert haben, ist ideologisch, un-
ausgegoren und zum Teil widersinnig. Aus der Kern-
energie wollen Sie mit Gewalt aussteigen und dafür
müssten wir den Atomstrom aus dem Ausland beziehen.
ÖPNV, Eisenbahn und die Produzenten erneuerbarer
Energien zahlen unsinnigerweise Ökosteuer und die
CO2-Schleuder Steinkohle wird weiterhin hoch sub-ventioniert.

Die Energieeinsparverordnung war ursprünglich be-
reits für letztes Jahr angekündigt. Durch Ihre Verschlep-
pung ist inzwischen sogar das In-Kraft-Treten für das
Jahr 2001 fraglich geworden. Andere Themen, zum Bei-
spiel eine internationale Kerosinsteuer, packen Sie erst
gar nicht an.

Mein letztes Beispiel: Ihr heutiger Gesetzentwurf zur
Kraft-Wärme-Kopplung. Wenn die Hütte brennt, dann
strickt man schnell einen neuen Gesetzentwurf und
peitscht ihn durchs Verfahren. Aber bezeichnenderweise
unterstützen Sie damit nicht die KWK-Anlagen, die am
meisten CO2 einsparen; Sie unterteilen stattdessen in öf-fentliche und industrielle Anlagen. Die ersteren finden
Ihr Wohlgefallen, die letzteren nicht. Auch das ist Ideo-
logie und nicht Klimaschutz.


(Beifall des Abg. Kurt-Dieter Grill [CDU/ CSU] – Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist ein ganz neuer Gleichheitsgrundsatz!)


Es bedarf einer gewaltigen Nachbesserung; aber
Nachbessern war ja schon im letzten Jahr Ihre Lieb-
lingsbeschäftigung. Zumindest in dieser Hinsicht blei-
ben Sie berechenbar.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Walter Hirche [F.D.P.]: Da bleibt man jung!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409101400
Ich erteile dem Kol-
legen Hans-Josef Fell, Bündnis 90/Die Grünen, das
Wort.


Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1409101500

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-
ren! Mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetz-
entwurfs steigen wir in die Geburtsstunde des Solarzeit-
alters ein.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Ach herrje!)

Dieses Gesetz ist die Geburtsurkunde des Solarzeitalters.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das Gesetz ist dringend erforderlich; denn es schafft
endlich den Durchbruch für eine weit gehende und ra-
sant steigende Nutzung der erneuerbaren Energien. Dies
ist aus verschiedenen Gründen notwendig.

Ich erinnere einmal an den schon mehrfach genannten
Klimaschutz. Wir wissen, wie dringlich er ist: Es gibt
Überschwemmungen, Stürme, Schneekatastrophen,
Hitzewellen. Davon lesen wir täglich in den Zeitungen.
Es ist nur durch die erneuerbaren Energien in
Verbindung mit Einspartechnologien möglich, in diesem
Bereich schnell voranzukommen.

Genauso notwendig ist es, das Problem der auf der
Welt zur Neige gehenden Ressourcen endlich ernst zu
nehmen, es anzugehen. Wenn das Öl – zumindest das
billige – in 40 Jahren von der Welt verschwunden ist –
alle Wissenschaftler sagen das –, dann können wir nicht
erst in 40 Jahren anfangen, über Ersatz nachzudenken.
Wir müssen lange vorstrukturieren und es ist dringend
erforderlich, heute damit zu beginnen; anderenfalls be-
kommen wir es in dieser Verknappungsphase auch mit
dem Problem der internationalen Verteilung zu tun. Das
heißt möglicherweise, dass es zu Kriegen kommt.

Dieses Gesetz ist dringend erforderlich, weil wir neue
Chancen für Arbeit, vor allem in der Landwirtschaft,
bieten können. Die Kritik aus der Landwirtschaft, dass
unsere Regierung vielleicht hier und da so manche Sub-
ventionen nicht mehr so sehr geben kann, mag in Teilbe-
reichen nicht ganz von der Hand zu weisen sein; aber
entscheidend ist, dass die Landwirtschaft endlich von
dem Subventionstropf ein Stück weit wegkommt und
dass wir den Landwirten neue Chancen geben, mit Pro-
dukten, die sie entwickeln können, auf den Markt zu ge-
hen, um eine vernünftige Grundlage für ihr Wirtschaften
zu bekommen. Das wird mit diesem Gesetz erreicht.

Ähnliches gilt für die industrielle Entwicklung. Allei-
ne Japan gibt in diesem Jahr 900 Millionen DM für die
Entwicklung der Photovoltaik aus. Herr Ruck, Herr
Grill und Herr Hirche, ich frage Sie als Bedenkenträger,
die Sie die Photovoltaik so negativ beschrieben ha-
ben – –


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Ich habe doch gar nichts zur Photovoltaik gesagt!)


– Auch Sie haben mit Blick auf den Innovationsfort-
schritt kritisiert.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Machen Sie eine anständige Forschungsförderung, dann können wir über Photovoltaik reden! Sie ist noch nicht marktreif!)


Dr. Christian Ruck






(A)



(B)



(C)



(D)


– Darauf komme ich noch zurück.
Warum tun die Japaner dies? – Sie wissen genau,

dass es eine Zukunftstechnologie ist, die in späteren Jah-
ren massenhaft angewandt wird und deren Grundlage
wir heute in der Markteinführung legen müssen. Unsere
hohe Vergütung wird ausreichend sein, um für diesen
Innovationsfortschritt zu sorgen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich komme zu Ihrer Kritik an dem Zeitplan. Ich kann
Sie nicht verstehen. Sie hatten monatelang Zeit, sich in
den Diskussionsprozess über die Novellierung des
Stromeinspeisungsgesetzes, der seit Oktober in der Öf-
fentlichkeit stattfand, einzuklinken. Sie hatten die Chan-
ce, mit uns zu reden. Sie hatten im Dezember letzten
Jahres die Chance, sich den Entwurf anzuschauen und
Ihre Vorschläge einzubringen. Sie haben keinen einzi-
gen Änderungsvorschlag im Wirtschaftsausschuss vor-
gelegt.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Nach der Anhörung hat es keinerlei Debatte gegeben! Wozu sind eigentlich Anhörungen da?)


Ich frage Sie: Wo ist die Opposition gewesen? Wo sind
denn Ihre Vorschläge zu unserem Entwurf gewesen? Sie
haben nicht gearbeitet, Sie haben sich nur mit Ihren
Problemen beschäftigt. Dafür habe ich auch Verständ-
nis. Sie haben genug Probleme auf anderen Gebieten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Walter Hirche [F.D.P.]: Die Experten müssen sich doch veräppelt vorkommen!)


Jetzt haben Sie Vorschläge vorgelegt, einen Tag vor der
Verabschiedung dieses Gesetzes. Das können wir nicht
als ernsthafte Teilhabe akzeptieren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich denke, dieses Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein

sehr gutes Gesetz. Es geht auch darauf ein, was die
Bevölkerung seit vielen Jahren von der Politik fordert.
Wenn wir uns die Umfragen des letzten Jahrzehntes an-
schauen, stellen wir fest: 80 bis 90 Prozent der Bürger
sagen dort, dass sie sich erneuerbare Energien wie die
Solarenergie und die Geothermie wünschen; sie wün-
schen sich nicht Kernenergie und Kohle, sondern den
Umstieg auf erneuerbare Energien.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Deshalb nehmt ihr die Kohle bei der Ökosteuer raus!)


Die Bürger haben in all diesen Umfragen auch gesagt,
sie sind bereit, dafür mehr zu bezahlen, aber nur, wenn
die Mehrkosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
Wir tun dies; nicht, indem wir die Mehrkosten umlegen,
sondern indem wir die Strompreise nicht ganz so stark
senken, also nicht um 6 oder 7 Pfennige, sondern nur um
5,8 Pfennige. Denn wir brauchen nur 0,2 Pfennig pro
Kilowattstunde, um dieses Gesetz zu finanzieren.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!)


Das Geld ist gut angelegt; damit wird unsere Volkswirt-
schaft vorangebracht. Sie wird dadurch nicht, wie Sie
sagen, zum Absturz gebracht.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Wenn der Anteil wachsen soll, braucht man viel mehr!)


Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409101600
Ich erteile das Wort
der Kollegin Ulrike Flach, F.D.P.-Fraktion.


Ulrike Flach (FDP):
Rede ID: ID1409101700
Herr Vorsitzender! Meine
Damen und Herren! Was wir gestern in den Ausschüs-
sen erlebt haben, war in zweifacher Hinsicht ein Wen-
depunkt in der Umweltpolitik:

Erstens. SPD und Grüne haben im Eiltempo den
Entwurf des EEG mit zahlreichen komplexen Änderun-
gen durchgepeitscht. Die Oppositionsparteien hatten
keine Chance, die Tischvorlagen sachlich zu würdigen.
Damit haben Sie den Konsens verlassen, der bisher be-
züglich der Förderung erneuerbarer Energien bestand, so
zum Beispiel bei der gemeinsamen Verabschiedung des
Stromeinspeisungsgesetzes 1990.


(Beifall bei der F.D.P. – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das stimmt! Die Diskussion war früher! Das muss man sehen!)


Zweitens haben wir eine sehr beeindruckende De-
maskierung erlebt. Frau Hustedt hat im Ausschuss ent-
hüllt – eben hat sie es wiederholt –, warum das EEG im
Galopp durchgezogen wird: Die Windenergiebranche
befinde sich in Erwartung des neuen Gesetzes in einem
Investitionsstau und das Gesetz müsse noch vor der
Hannover-Messe beschlossen werden, weil diese Messe
für die Branche ein wichtiger Markt sei.


(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen schon zuhören! – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nicht nur! Alle sind drin! Auf der Hannover-Messe ist die gesamte Maschinenbauindustrie!)


Frau Hustedt, ich habe selten gehört, dass eine knallhar-
te Interessenpolitik so offen vertreten wird.

Ihnen geht es ganz offensichtlich nicht mehr primär
um die Umwelt, sondern allein um Klientelpolitik.


(Beifall bei der F.D.P.)

Ich habe absolut nichts gegen Windanlagen, aber als
Umweltpolitikerin kann mein erstes Ziel doch nicht die
Förderung einer bestimmten Art regenerativer Energie-
erzeugung sein, sondern nur die ökonomisch wirksamste
Absicherung des von uns allen dringend gewünschten
Anteils erneuerbarer Energien, sei es nun Wind, Sonne
oder Biomasse.


Hans-Josef Fell






(A)



(B)



(C)



(D)



(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Frau Flach, Sie enttäuschen uns!)


Meine Damen und Herren, die F.D.P. will dieses Ziel
tatsächlich und nachprüfbar verwirklichen. Für die zu
entwickelnden Mechanismen gelten aus unserer Sicht
folgende Voraussetzungen: Erstens müssen sie wirksam
sein, zweitens müssen sie wirtschaftlich, das heißt mit
minimalen Kosten realisiert werden können und drittens
müssen sie dezentral, flexibel und innovationsfreundlich
wirken. Ihr Entwurf entspricht diesen Grundvorausset-
zungen nicht.


(Beifall bei der F.D.P.)

Er ist ökologisch verfehlt, weil er das Ziel, den Anteil

erneuerbarer Energien am deutschen Strommarkt deut-
lich zu erhöhen, nicht erreichen wird. Wegen ver-
fassungs- und europarechtlich zweifelhafter Vorgaben –
darüber haben wir eben schon gesprochen – schafft der
Entwurf zusätzliche Rechtsunsicherheit, was die ener-
giewirtschaftlichen Investitionsbedingungen in Deutsch-
land deutlich verschlechtert. Wir alle wissen, meine
Damen und Herren, dass sich die erneuerbaren Energien
bisher gegenüber den fossilen und nuklearen Energieträ-
gern nicht alleine durchsetzen konnten.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist richtig!)


Deshalb gaben wir uns im Anschluss an die Enquete
das politische Ziel, den Anteil der erneuerbaren Ener-
gien bis zum Jahr 2050 auf 50 Prozent zu steigern. Dies
können und werden Sie mit der Krücke des vorliegenden
Gesetzes nicht erreichen. Lösen Sie sich von diesem
Weg, verlassen Sie die ausgetretenen Pfade der Subven-
tionspolitik zulasten der Stromkunden und machen Sie
den mutigen Schritt nach vorn zu der Vorgabe eines sich
jährlich bis zum Anteil von 50 Prozent steigernden Pro-
zentsatzes regenerativer Energien, die dann aber auch
untereinander am Markt konkurrieren müssen.

Innerhalb dieses Anteils muss es aus unserer Sicht
Wettbewerb geben, beispielsweise aus Kostengründen,
denn es ist doch dem Stromverbraucher nicht zuzumu-
ten, überteuerte Energie zum Beispiel aus der Photovol-
taik zu bezahlen, während andere erneuerbare Energien,
zum Beispiel die Biomasse, viel kosteneffizienter sind.


(Beifall bei der F.D.P.)

Stimmen Sie mir zum anderen nicht zu, dass es umwelt-
politisch nicht darauf ankommt, welche Form der erneu-
erbaren Energien wir fördern? Sie dagegen machen ein
neues Fass der Dauersubventionen mit teilweiser Über-
förderung und mit einem Zuschlag für unwirtschaftliche
Standorte auf.


(Walter Hirche [F.D.P.]: So ist es!)

Meine Damen und Herren, wir haben in einem ersten

Schritt durch die Liberalisierung der Energiemärkte
Marktwirtschaft mit deutlichen Preissenkungen für die
Verbraucher durchgesetzt. In einem zweiten Schritt wol-
len wir mehr Marktwirtschaft und damit Effizienz und
Kostensenkung im Bereich der alternativen Energien.

Jetzt könnten Sie fragen, was wir für die neuen Ideen
vorsehen wollen. Für Innovationen will natürlich auch
die F.D.P. Geld ausgeben, aber bitte schön nicht das
Geld der Stromkunden oder der Netzbetreiber. Wenn
wir neue, innovative Ideen fördern wollen, dann bitte
aus Steuermitteln.


(Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU])


Dann müssen wir politisch darüber entscheiden, wie viel
Geld in die Haushalte von Bund, Ländern und Kommu-
nen eingestellt wird, Frau Hustedt.


(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steuererhöhungspartei!)


Wir können doch diese ureigenste Aufgabe des Staates
nicht den Stromabnehmern aufdrücken.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das haben Sie beim Stromeinspeisungsgesetz auch gemacht!)


– Ja, wir sind aber im Gegensatz zu Ihnen lernfähig.

(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Steuer erhöhungspartei F.D.P.!)

Selbstverständlich wäre es auch möglich, um diese

Fördermittel zugunsten innovativer Energien eine
Konkurrenz innerhalb der erneuerbaren Energien her-
beizuführen. Warum sollte es nicht möglich sein, Inves-
titionsfördermittel ausschließlich nach dem Prinzip der
Wirtschaftlichkeit zu vergeben?


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Warum sehen Sie keine Ausschreibungswettbewerbe
vor? Hier könnte man übrigens die Mittel der Ökosteuer,
die ja nicht völlig für die Senkung der Lohnnebenkosten
ausgegeben werden, sinnvoll einsetzen. Nein, bei Ihnen
gibt es feste Preise, egal, wie wirtschaftlich eine Ener-
gieerzeugung ist.

Wir wollen nicht wie Sie, Frau Hustedt, ein Gnaden-
brot für Ökopioniere. Wir wollen auch nicht wie Sie,
Herr Mosdorf, nach dem Prinzip Hoffnung leben. Wir
wollen eine Marktwirtschaft zugunsten der Kunden und
der Umwelt. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Ge-
setzentwurf ab.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU – Detlev von Larcher [SPD]: Das hat uns wirklich getroffen, richtig getroffen!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409101800
Ich erteile dem Kol-
legen Volker Jung, SPD-Fraktion, das Wort.


Volker Jung (SPD):
Rede ID: ID1409101900
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen ist
immer wieder gesagt worden, dass die Liberalisierung
des Strommarktes zu einem Preisverfall in einer Grö-
ßenordnung führen würde, wie wir alle es nicht erwartet
haben. Das stimmt so nicht. Denke ich an das Gesetzge-
bungsverfahren zur Umsetzung der europäischen Strom-
richtlinie zurück, dann fällt mir ein, dass wir immer sehr

Ulrike Flach






(A)



(B)



(C)



(D)


eindeutig davor gewarnt haben, dass die übergangslose
Einführung des Wettbewerbs auf dem Stromsektor bei
den bestehenden Überkapazitäten in Europa, die auf
40 Prozent geschätzt werden, zu einem gnadenlosen
Preiswettbewerb mit Kampfpreisen, ja mit Dumping-
preisen auf unserem Strommarkt führen wird, der so
lange anhalten wird, bis die Marktstruktur am Ende be-
reinigt sein wird und die Strompreise wieder ansteigen
werden.

Wir haben davor gewarnt, dass die erneuerbaren
Energiequellen und die Kraft-Wärme-Kopplung in Not
geraten werden. Wir haben darauf hingewiesen, dass das
zu einem Investitionsattentismus führen muss, der
auch den Anlagenbau betrifft, bei dem inzwischen ein
Beschäftigungsrückgang zu verzeichnen ist. Wir haben
ferner gesagt, dass die Schutzinstrumente, die Sie in das
Gesetz hineingeschrieben haben, allesamt unwirksam
sein werden. Deswegen haben wir auch vorausgesagt,
dass die VEAG in erhebliche Schwierigkeiten kommen
wird. Was wir allerdings nicht vorausgesehen haben, ist,
dass diese Situation auch dadurch herbeigeführt worden
ist, dass die westdeutschen Muttergesellschaften die
Stromverträge brechen und die Braunkohleschutzklausel
unterlaufen.

Alle diese Probleme müssen gelöst werden – eines
nach dem anderen. Da sich die Änderung des Energie-
rechtes im Bundestag fast zu einem Tabuthema entwi-
ckelt hat, müssen wir diese Probleme mit anderen Mit-
teln lösen, nämlich mit eigenständigen Gesetzen. Das
trifft zu auf die heute anstehende Totalnovellierung des
Stromeinspeisungsgesetzes und auf das Schutzpro-
gramm für die Kraft-Wärme-Kopplung.

Wir unterstützen den Bundeswirtschaftsminister auch
darin, dass er den Stabilisierungsprozess für das Veag-
Problem moderiert. Es gehört meiner Meinung nach
ebenso dazu, dass wir die neue Verbändevereinbarung
auf dem Stromsektor und die zu beschließende Verbän-
devereinbarung auf dem Gassektor sehr genau daraufhin
beobachten, ob sie den ökologischen und ökonomischen
Anforderungen genügen, die an sie gestellt werden.

Die Koalition hat sich entschieden, auf der Grundlage
der Formulierungsvorschläge der Bundesregierung ein
eigenständiges Vorschaltgesetz zum Schutz der Kraft-
Wärme-Kopplung in den Bundestag einzubringen. Da-
bei definieren wir sehr eindeutig, welche Anlagen mit
einbezogen werden sollen. Wir beschränken uns nicht
nur auf die Anlagen kommunaler Unternehmen – darauf
ist schon von Herrn Mosdorf hingewiesen worden –,
sondern wir wollen alle Anlagen der öffentlichen Ver-
sorgung mit berücksichtigen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Aber nur der öffentlichen Versorgung?)


Denn es geht uns nicht nur um den Schutz kommunaler
Unternehmen, sondern es geht uns auch um den Schutz
von hochwirksamen und ökologischen Anlagen, wo-
durch wir sehr viel zum Klimaschutz beitragen können.
Das ist der eigentliche Ansatzpunkt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS – Dr. Christian Ruck [CDU/ CSU]: Nehmen Sie doch alle!)


Wenn es nach mir gegangen wäre, dann hätte ich
auch die industrielle Kraft-Wärme-Kopplung einbe-
zogen. Wir haben in dieser Woche vom Verband der In-
dustriellen Energie- und Kraftwirtschaft vor Augen ge-
führt bekommen, dass auch diese Anlagen notleidend
geworden sind. Man muss aber an dieser Stelle beden-
ken, dass es sich um eine Übergangsregelung handelt,
die unterschiedliche ökonomische Gesichtspunkte be-
rücksichtigt. Wir müssen und werden – das ist unsere
Absicht – eine dauerhafte Förderungsregelung für diese
Anlagen erreichen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Man kann doch Private nicht schlechter stellen als Kommunale!)


Dazu bekennen wir uns in diesem Gesetzentwurf, indem
wir explizit hineinschreiben, dass wir uns verpflichten,
eine Ausbauregelung zu finden, wie der Anteil – das
wurde auch auf europäischer Ebene beschlossen – in ei-
nem Zehnjahreszeitraum verdoppelt werden kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir unsere Klima-
schutzziele ohne einen Ausbau der Kraft-Wärme-
Kopplung verwirklichen können. Wir haben jetzt anhand
einer neuesten Studie der Arbeitsgemeinschaft Fern-
wärme feststellen können, dass die Kraft-Wärme-
Kopplung 40 Prozent des Reduktionspotenzials bei den
Kohlendioxiden repräsentiert und dass es keine kosten-
günstigere Technologie gibt, um diese CO2-Redu-zierung wirksam voranzutreiben.


(Beifall bei der SPD)

Wir werden dabei über verschiedene Modelle zu dis-

kutieren haben. Wir gehen davon aus, dass die Quoten-
regelung, das eigentlich marktkonforme Instrument, der
richtige Ansatzpunkt ist, um diese Technologie voran-
zubringen. Dadurch wird ein eigener Markt geschaffen.
Es wird eine politische Entscheidung sein, wie wir diese
Quote weiterentwickeln und wie wir sie Schritt für
Schritt erhöhen können. Wir können marktwirtschaftli-
che Elemente einbauen, indem wir einen Zertifikat-
handel eröffnen. Es ist sogar denkbar, dass wir daraus
eine Zertifikatbörse machen.

Ich bin sicher, dass die Gesetzvorhaben, die wir jetzt
in Angriff genommen haben, den Effizienzdruck des
Marktes ausschöpfen, damit wir langfristig zu angemes-
senen Strompreisen kommen. Wir fördern damit aber
auch den ökologischen Fortschritt. Wir leisten unseren
Beitrag, damit wir in diesem Bereich Arbeitsplätze si-
chern und neue schaffen können. Diese drei Ziele gehö-
ren für uns zusammen.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Volker Jung (Düsseldorf)







(A)



(B)



(C)



(D)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409102000
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Hartmut Schauerte, CDU/CSU-Fraktion.


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409102100
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Pünktlich zu
dieser Debatte berichtet das Institut für internationale
Wirtschaftsfragen und regenerative Energien der Uni-
versität Münster, dass der Inlandsmarkt für Windräder
im Jahre 1999 auf 3,9 Milliarden DM gestiegen ist,
nachdem der Umsatz ein Jahr zuvor noch bei
2 Milliarden DM gelegen hat. Dies bedeutet fast eine
Verdoppelung. Es berichtet weiter, dass die erreichte
Leistung auf 4 400 Megawatt gestiegen ist. Im Jahre
1998 waren es 2 860 Megawatt. Dies ist wiederum fast
eine Verdoppelung.

Das Einzige, was mich an dem Bericht sehr nach-
denklich gemacht hat, war, dass der Export bei erstaun-
lich geringen 200 Millionen DM verhaftet blieb.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Ja, das ist wahr!)


Obwohl wir einen sehr starken Heimatmarkt haben,
der sich durch unsere Vorgaben des Energieeinspei-
sungsgesetzes so prachtvoll entwickelt hat, wie er sich
entwickelt hat, springt der Export nicht an. Für mich ist
dies eine Fragestellung, der wir noch einmal nachgehen
müssen. Denn das Verhältnis von 200 Millionen DM
Export zu fast 4 Milliarden DM Umsatz bedeutet eine
absolut unterdurchschnittliche Exportquote, bei allem,
was wir vom VDMA und den Maschinenbauern im Üb-
rigen kennen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409102200
Kollege Schauerte,
gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Scheer?


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409102300
Gerne.


Dr. Hermann Scheer (SPD):
Rede ID: ID1409102400
Herr Kollege Schauer-
te, die Zahl, die Sie referieren, stimmt. Ist Ihnen be-
wusst, dass dies daran liegt, dass es in den meisten Län-
dern – mit Ausnahme von weltweit höchstens drei bis
vier – noch kein Stromeinspeisungsgesetz für erneuerba-
re Energien gibt und dass deswegen der internationale
Markt noch nicht zur Entfaltung gekommen ist?


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409102500
Herr Kollege
Scheer, die Annahme, dass die Länder und insbesondere
jene, in denen wir Exportchancen sehen, darauf warten,
unser Stromeinspeisungsgesetz weltweit einzusetzen,
halte ich für eine schlimme und gefährliche Fehlannah-
me. Entweder werden sich die Windkraftanlagen in den
Ländern, in die wir exportieren wollen, rechnen, oder
wir werden sie nicht liefern. So wird die Wirklichkeit
sein.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Dänemark exportiert 85 Prozent!)


Offensichtlich bedarf es bei uns noch besonderer An-
strengung. Wir können jedenfalls – damit will ich die

Beantwortung der Frage abschließen – mit diesem Er-
gebnis nicht zufrieden sein. Meine Anregung war ja,
darüber nachzudenken, wie wir diesen Anteil erhöhen
können.

Ich denke, es ist in diesem Hause völlig unstrittig,
dass wir eine Erfolgsstory des alten Gesetzes vorlegen
können bei der Frage: Wollen wir den Anteil an alterna-
tiven Energien verdoppeln?


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Aber jetzt wollen Sie nicht mehr weitermachen!)


Wenn Sie sich die Basiszahl, von der aus das Verspre-
chen gegeben wurde, den Anteil der alternativen Ener-
gien zu verdoppeln, einmal richtig ansehen, so erkennen
Sie, dass wir in unglaublich kurzer Zeit bereits mehr als
die Hälfte des Weges zurückgelegt haben. Und wenn ich
mir ansehe, was in der Pipeline ist – von der Planung
über die Bestellung und Installierung bis zur Ausliefe-
rung dauert es ja ein wenig –, so meine ich, dass wir
sehr wahrscheinlich schon drei Viertel dieses Weges zu-
rückgelegt haben.

Es besteht also kein Dissens in der Frage der Ernst-
haftigkeit des ökologischen Ansatzes. Worüber wir un-
terschiedlicher Meinung sind – das beinhaltet unser Er-
gänzungsantrag –, ist die Frage der Finanzierung.


(Monika Ganseforth [SPD]: Wir wollen von heute aus verdoppeln!)


Dabei kommt es gar nicht einmal darauf an, wie viel
Geld wir in die Hand nehmen, sondern die zentrale Fra-
ge ist und bleibt: Wie effizient geben wir dieses Geld,
um möglichst viel Innovation loszutreten?


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Dafür lohnt der Streit, und darüber muss er geführt wer-
den.

Wir sind der Meinung und der sicheren Erkenntnis –
ich glaube, davon verstehen wir ein wenig –, dass die
Festpreisregelung die am wenigsten innovationsför-
dernde Regelung für diese Bereiche ist. Deswegen müs-
sen wir sie aus guten Gründen ablehnen. Die Festpreis-
regelung ist die gemütlichste Form des Geldausgebens
in Wirtschaftsbereichen mit dem erwarteten geringsten
Ertrag an Anstrengung, Innovation, Modernisierung und
Effizienzsteigerung. Deswegen lehnen wir sie ab.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir erkennen sehr wohl an, dass eine Koppelung an

den Strompreis – wegen der Strompreisentwicklung
nach unten, die wir ja mit unserer Gesetzgebung gewollt
haben, jetzt Probleme beinhaltet. Um diese Delle aus-
zugleichen, haben wir unsere prozentualen Ansätze im
vorliegenden Ergänzungsantrag angehoben. Aber ich
sage Ihnen voraus: Mit Festpreisen gehen wir den fal-
schen Weg.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409102600
Kollege
Schauerte, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kolle-
gin Ganseforth?








(A)



(B)



(C)



(D)



Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409102700
Ja.


Prof. Monika Ganseforth (SPD):
Rede ID: ID1409102800
Herr Schauerte, ist Ih-
nen bekannt, dass man bei der Ursprungsregelung, die
hier im Parlament 1990 einstimmig auf den Weg ge-
bracht worden ist, nicht davon ausgehen konnte, dass
sich die Strompreise in diesem rasanten Tempo bewe-
gen, sondern dass wir damals davon ausgegangen sind,
dass die Regelung einer Einspeisung von 0,7 Prozent ei-
ner Festpreisregelung vergleichbar sein sollte? Das hat
ja auch zum Erfolg geführt.


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409102900
Frau Kollegin,
zunächst einmal habe ich die Erfolgsgeschichte des letz-
ten Jahres mit ganz aktuellen Zahlen hier vorgetragen. In
dieser schon fallenden Strompreislinie sind diese Leis-
tungen immer noch erbracht worden.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das waren die Jahre davor!)


– Warten Sie ab!
Ich habe zweitens gesagt: Weil wir diese abfallende

Kurve sehen, erhöhen wir die Prozentsätze, wie es in un-
serem Ergänzungsantrag steht. Ich bleibe aber dabei,
dies über Festpreise lösen zu wollen ist der ungeeig-
netste Weg, dieses Geld besonders effektiv im Interesse
der Ökologie einzusetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wenn der Staat steuern will, sollte er dies nicht über

Preise tun. Es sollten absolute Ausnahmen, unausweich-
liche Bereiche sein, aber bitte nicht langfristig angelegte.
Subventionen, die der Staat gibt, sollten als solche er-
kennbar sein. Sie sollen erkennbar sein, sie sollen trans-
parent sein, sie sollen begrenzt sein, und sie sollen de-
gressiv sein. Das alles erreichen Sie nicht mit Festprei-
sen. Ich sage noch einmal: Festpreise sind die gemüt-
lichste Form des Geldausgebens für all die, die wir zur
Anstrengung ermutigen wollen und ermuntern wollen,
diese Ziele zu sichern und zu erreichen.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir haben durch unsere Überprüfung alle zwei Jahre Heftzwecken drin!)


Ich sage noch einmal abschließend: Je geringer der
Innovationsdruck ist, desto weniger gut ist es für die
Umwelt. Ihre Finanzierungsmethode schafft nicht genü-
gend Druck. Deswegen halten wir sie für falsch. Nur
deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Ich komme zum Thema KWK. Ich habe gerade ge-

sagt, dass es bei der Windenergie läuft und läuft. Bei der
KWK brennt das Haus. Wir waren gerade beim VIK.
Wir kennen die Sorgen von der VKU. Allein beim VIK
ist doppelt so viel Megawattleistung installiert worden
wie bei der gesamten Windkraft, wenn ich es richtig
verstanden habe. Da brennt es lichterloh. Da wäre Eile
geboten. Beim Thema Wind hatten wir Zeit. Wir hätten
mit dem Gesetz ruhig zwei bis drei Monate später fertig

werden können. Das wäre kein Problem gewesen. Aber
bei der KWK ist Eile geboten.


(Volker Jung [Düsseldorf] [SPD]: Dann helfen Sie uns!)


Sie gehen den falschen Weg, indem Sie die VKUs
bevorzugen.


(Monika Ganseforth [SPD]: Sie wollten doch eine Anhörung!)


Denjenigen, die öffentlich gefördert sind, die in öffentli-
chem Eigentum sind, wollen Sie sofort helfen.


(Volker Jung [Düsseldorf] [SPD]: Das stimmt doch nicht!)


Denjenigen, die im Wettbewerb sind, dem VIK, wollen
Sie später einmal helfen. Ich sage Ihnen: Diese Art des
Vorgehens werden wir nicht akzeptieren. Dies ist ein ek-
latanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
des Art. 3. Das darf nicht passieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Sie sind völlig blind. Herr Jung, ich muss Ihnen ein
Kompliment machen, der Sie als einer der Geschäftsfüh-
rer des VKU im Parlament sitzen und für Energiepolitik
zuständig sind. Sie haben fein an der Lösung Ihrer Pro-
bleme gearbeitet. Für diejenigen, die sich in der Wirt-
schaft diesem ökologischen Thema lange verschrieben
haben, haben Sie keinen Finger gerührt. Das gehört sich
nicht. Das müssen wir rügen. So kann man als Gesetz-
geber nicht mit gleich gelagerten Problemen umgehen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Nun noch eine Bemerkung zum Beihilfeproblem. Es

ist schon interessant. Hier wird gesagt, wir sollten doch
froh sein, wenn wir endlich mit nationaler Kompetenz
gegen die Dinge vorgehen, die uns von Europa immer
wieder auferlegt werden.

Zunächst einmal bin ich in bester Gesellschaft. Ich
zitiere aus dem Brief von Herrn Müller, den er
am 9. Februar 2000 an den Ausschussvorsitzenden
Wissmann geschrieben hat – also mitten in diesem Ge-
setzgebungsverfahren. Er schreibt in Ziffer 3:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Erneuerbare-
Energien-Gesetz und die gesetzliche Umsetzung
der Soforthilfe

– da kommt es wieder –
für die kommunale Kraft-Wärme-Kopplung

– da ist von industrieller Kraft-Wärme-Kopplung über-
haupt nicht die Rede; so gehen Sie mit dem Gleichbe-
handlungsgrundsatz um –

schwierige beihilferechtliche Fragen aufwerfen, die
mit der Kommission abgeklärt werden müssen.
Sollte diese Klärung bis zur 3. Lesung des Gesetz-
entwurfs noch nicht erfolgt sein, muss das In-Kraft-
Treten des Gesetzes, soweit es beihilferelevante
Regelungen enthält, unter den Vorbehalt der Ge-
nehmigung durch die Europäische Kommission ge-
stellt werden.






(A)



(B)



(C)



(D)


Wer hat denn die Beihilfefähigkeit und die Beihilfege-
rechtigkeit dieses Gesetzgebungsvorhabens ernsthaft
und seriös in die Debatte eingebracht? Stellen Sie sich
doch dem Thema! Lassen Sie doch Ihren Wirtschaftsmi-
nister nicht einfach stehen!


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das hat doch Frau Palacio gestern schon erzählt! – Gegenruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.]: Die ist doch nicht für Beihilfefragen zuständig!)


Ich sage Ihnen eines: Diese Beihilferegelungen der
EU sind gerade auch im nationalen deutschen Interesse.
Wir wollen, dass sie in nahezu allen Bereichen eingehal-
ten werden. Nehmen wir sie doch bitte ernst! Die Beihil-
feregelungen der EU sind doch für uns wettbewerbsför-
dernd.

Die Subventionierung in Europa war eine Katastro-
phe für die deutsche Exportwirtschaft. Wir hatten höchs-
tes Interesse daran, dass im Beihilferecht in Europa end-
lich Ordnung einkehrt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Nun können wir es nicht bei jeder Gelegenheit wieder
wie einen Schweizer Käse durchlöchern wollen. Wir
sollten uns dem Reglement aus Überzeugung und zu un-
serem eigenen Nutzen unterwerfen und das Prinzip nicht
an jeder beliebigen Stelle unterlaufen und verändern.

Herr Müller hat ganz eindeutig erklärt, dass das ein
zentrales Problem ist. Warum hören Sie nicht auf ihn?
Warum haben Sie solche Eile? Ist es die schleswig-
holsteinische Landtagswahl oder woran liegt es? Ich
kann mir das nicht erklären. Dieses Gesetz soll doch
über eine gewisse Zeit funktionieren, es soll neue Chan-
cen eröffnen und Rechtssicherheit liefern. Das alles
können Sie nicht erreichen, wenn Sie es so machen, wie
Sie es hier vorhaben.


(Winfried Hermann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit zwei Jahren wartet die Branche auf eine Regelung!)


Es gab noch eine Wortmeldung von der Kollegin
Hustedt. – Sie kann sich an die Frage offenbar nicht
mehr erinnern.


(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Präsident hat meine Wortmeldung nicht gemerkt!)


– Der Präsident ruft Sie nicht auf? Dann mag er es doch
tun!

Ich bleibe dabei: Die Beihilfeproblematik muss ernst
genommen werden. Wir glauben, dass wir durch das
Gesetz ein großes Problem bekommen. Die Rechtsunsi-
cherheit, die dadurch entsteht, ist nicht gut.

Ich komme zum Schluss und sage noch einmal ganz
eindeutig und dick unterstrichen: Die CDU/CSU sagt
uneingeschränkt Ja zur alternativen Energieerzeugung.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Aber wie wollen Sie es machen?)


Wir sehen sie als ökologisch und arbeitsplatzmäßig ver-
nünftig an. Aber wir können nicht zustimmen, wenn Sie
einen Finanzierungsweg gehen, der nicht die höchste Ef-
fizienz bringt, der die Sache mehr gemütlich werden
lässt, der die Anstrengungen im Wettbewerb verringert
und der – auch das gehört dazu – nicht genügend mit un-
seren europäischen Partnern abgestimmt ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409103000
Ich erteile das Wort
dem Bundesminister Jürgen Trittin.

Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Es ist doch schön, wenn – das ist
von allen Beteiligten hier unterstrichen worden – das
Ziel des Einsatzes der erneuerbaren Energien aus Grün-
den des Klimaschutzes und aus Gründen der Moderni-
sierung der Energiepolitik von allen in diesem Parlament
getragen wird. Aber es würde in einer solchen Situation
nicht nur einer kleinen, sondern auch einer großen Op-
positionspartei gut anstehen, wenn sie sich bei der Ge-
meinsamkeit dieses Zieles auch bei den Instrumenten
den Ruck geben könnte, diese Ziele Wirklichkeit werden
zu lassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Monika Ganseforth [SPD]: Wir haben das immer gemacht!)


Das umgekehrte Beispiel – Frau Ganseforth wies dar-
auf hin – hatten wir beim Stromeinspeisungsgesetz. Wa-
rum konnte es mit dem Stromeinspeisungsgesetz so
nicht weitergehen? – Das hatte doch zwei wesentliche
Gründe. Der eine Grund war, dass wir in bestimmten
Versorgungsgebieten eine Grenze erreicht hatten. Das
Problem war, dass wir in diesen Bereichen unendliche
Auseinandersetzungen über die Frage hatten: Darf dann
noch eingespeist werden?

Der zweite Grund, aus dem das Stromeinspeisungs-
gesetz einer neuen Regelung bedurfte und aus dem wirk-
lich gehandelt werden musste – das haben die Koaliti-
onsfraktionen doch hier gemacht –, war, dass die Bezu-
schussung bei der Einspeisungsvergütung auf der Basis
prozentualer Verhältnisse zu dem Preis nicht mehr trag-
fähig war. Wir waren dabei, eine hoffnungsvolle wirt-
schaftliche Entwicklung und Investitionssicherheit zu
verlieren und damit das, was wir inzwischen an Spitzen-
stellung in der Welt beim Ausbau der erneuerbaren
Energien, insbesondere der Windenergie, erreicht haben,
zu verspielen.

Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, wenn Sie der
Koalition in dieser Frage übereiltes Handeln, Nachgeben
von Lobbyinteressen und was ich da alles gehört habe
vorwerfen. Hier bestand eklatanter Handlungsbedarf, es
musste gehandelt werden, und es zeichnet die Koalition
aus, dass sie in solchen Fragen dann auch handeln kann.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Hartmut Schauerte






(A)



(B)



(C)



(D)


Ich lasse mich ja gerne auf einen Streit um
Instrumente und Ähnliches ein. Frau Flach, ich möchte
Sie nur am Rande darauf hinweisen, dass eine Quote,
die Sie hier gefordert haben – ich begrüße das sehr, wir
sind in diesem Punkte einer Meinung; ich komme gleich
dazu, in welchen Bereichen diese Quote sinnvoll ist –,
selbstverständlich Folgen für den Endverbraucherpreis
hat. Der Aspekt, ob es sich dabei um eine Beihilfe
handelt oder nicht, ist ja sehr strapaziert worden. Dieser
Aspekt ist während des Gesetzgebungsverfahrens
geprüft worden. Man ist zu dem Ergebnis gekommen,
dass es sich nicht um eine Beihilfe handelt.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Wer hat denn das geprüft?)


Wir als Koalition haben die Bedenken des Kollegen
Müller, die das Kabinett gemeinsam formuliert hat, sehr
ernst genommen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen
– auch aufgrund der Hinweise aus der Kommission –,
dass wir korrekt vorgehen.

Nur, eines sollten Sie wissen: Auch eine Quote führt
dazu, dass sich der Endverbraucherpreis erhöht. Das ist
gewissermaßen eine andere Form der Subvention.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409103100
Herr Kollege, gestat-
ten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hirche?

Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Ich habe extra schon eine
Kunstpause gemacht.


Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1409103200
Herr Minister Trittin, gibt es
eine schriftliche Stellungnahme der Verfassungsressorts
zu dem Beihilfe- und Verfassungsproblem und ist die
für die Öffentlichkeit verfügbar?

Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Herr Kollege Hirche, wir
haben diese Frage im Zuge der Beratungen und der Stel-
lungnahme der Bundesregierung zu diesem Gesetzent-
wurf aufgeworfen. Über diese Frage ist auch innerhalb
der Koalitionsfraktionen lange diskutiert worden. Wir
sind nach all dem, was man im Zusammenhang mit die-
ser Frage bedenken muss, zu dem Ergebnis gekommen:
Es handelt sich nicht um einen beihilferelevanten Tatbe-
stand.


(Zurufe von der CDU/CSU: Frage beantworten!)


Wir werden dabei unterstützt – ich glaube, darüber
sind wir beide froh – durch die Äußerung der für Ener-
giepolitik zuständigen Kommissarin, Frau Palacio, die
nachdrücklich von ihrer Vorstellung abgerückt ist, er-
neuerbare Energien in ihrer Entwicklung zu deckeln und
auf diese Weise verbindliche Obergrenzen vorzuschrei-
ben. Auch in diesem Punkte stellen wir fest: Wir befin-
den uns auf einem sehr guten Weg.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409103300
Gestatten Sie eine
Nachfrage? – Bitte.


Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1409103400
Meine Frage, Herr Minister
Trittin, lautete, ob es eine schriftliche Äußerung der
Verfassungsressorts der Bundesregierung gibt, die, für
die Öffentlichkeit verfügbar, die Vereinbarkeit der vor-
gesehenen Regelung mit Grundgesetz und Beihilferecht
darstellt.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Der eiert doch rum! Das sieht doch jeder!)


Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit: Ich kann Ihnen aus dem
Diskussionsprozess nur mitteilen, dass wir, das Bundes-
umweltministerium und die Koalitionsfraktionen, dies
geprüft haben und zu diesem Ergebnis gekommen sind.


(Dr. Wolfgang Gerhardt [F.D.P.]: Es gibt keine! Es scheint keine zu geben! – Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Haben Sie es überhaupt prüfen lassen?)


– Herr Grill, dass Sie ein europapolitischer Experte sind,
das wird in diesem Hause jeder dick unterstreichen.


(Beifall des Abg. Dietrich Austermann [CDU/CSU] – Walter Hirche [F.D.P.]: Genau! – Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Der versteht vor allem von Europa mehr als Sie! – Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Die Frage ist nur bei dem, was Sie vortragen, warum Herr Müller dann am Mittwoch diese Position noch einmal bekräftigt hat!)


– Ich mache eine Pause, damit Sie sich austoben können.
Der noch amtierende europapolitische Sprecher freut
sich richtig.

Meine Damen und Herren, ich komme zu der Frage,
ob feste Vergütungen etwas sind – Sie hatten diese Fra-
ge ja aufgeworfen –, was innovationsfeindlich wäre. Wir
haben die Kosten sehr bewusst unterschiedlich gestaf-
felt. Wir wollten nämlich erreichen, dass es nicht an gu-
ten Windstandorten zu Erstattungen weit über den tat-
sächlich entstandenen Kosten kommt. Wir haben
schließlich die Einspeisungsvergütungen degressiv
gestaltet. Wir haben das gerade deswegen getan, weil
wir erreichen wollten, dass ein Schub und ein Druck auf
weitere Innovationen entstehen. Dieser Druck in Rich-
tung weitere Innovationen hat dazu geführt, dass mit den
bereits heute bestehenden Anlagen – Herr Hirche hat
darauf hingewiesen – Leistungen erreicht werden, die
weit über dem liegen, was zu Beginn des Aufstellens
von Windrädern erzielt worden ist.

Das ist der Grund dafür, weswegen ich vor der Fried-
rich-Ebert-Stiftung darauf hingewiesen habe, dass eine
Verdoppelung der Kapazität im Bereich Windenergie
keine neue Bereitstellung von Flächen nötig machen
würde. Dies kann schlicht und ergreifend durch Ersatz
der vorhandenen Masten erreicht werden.

Bundesminister Jürgen Trittin






(A)



(B)



(C)



(D)



(Walter Hirche [F.D.P.]: Dann dürfen aber nicht die schlechten Standorte besser gestellt werden als die guten!)


Ich freue mich, dass die F.D.P. dies ähnlich sieht. Ge-
legentlich sollte sich das dann auch in Landtagswahl-
kämpfen an der Küste niederschlagen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine letzte
Bemerkung zur Kraft-Wärme-Kopplung machen. Ich
teile ja den Einwand, dass wir, wenn wir das Klimaziel
erreichen wollen, den gesamten Bereich der Kraft-
Wärme-Kopplung betrachten müssen. Wir sind von dem
Ziel ausgegangen, dass durch Strom aus erneuerbaren
Energien der CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2010 um rund 3 Prozent reduziert werden kann. Das Potenzial bei der
Kraft-Wärme-Kopplung ist mindestens so hoch zu ver-
anschlagen.

Natürlich ist es richtig, dass eine der großen Säulen
der Kraft-Wärme-Koppelung der industrielle Bereich
ist. Nur müssen Sie eines sehen: Die Struktur und die
Kosten im industriellen Bereich sind ganz anders und
bedürfen anderer Instrumente als die im kommunalen
Bereich.

Ich möchte einmal die Opposition erleben, wenn Sie
die Bonusregelung, die wir jetzt machen, um den aktu-
ell bedrohten Bestand von kommunaler Kraft-Wärme-
Kopplung zu sichern, beispielsweise auf Unternehmen
wie die BASF und andere übertragen. Wir werden uns in
diesem Hause gemeinsam – da hoffe ich, Sie dann wirk-
lich nicht nur bei den Zielsetzungen, sondern auch bei
der Konkretisierung der Instrumente mit am Tisch zu
haben – Regelungen überlegen müssen, wie eine tat-
sächliche Steigerung der Energieeffizienz, damit ver-
bunden ein Absinken von CO2 und, ein stärkerer Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, geregelt werden können,
und das im kommunalen wie im industriellen Bereich.

Darum geht es heute aber nicht. Hier geht es heute
darum, das zu sichern, was durch die Liberalisierung des
Strommarktes akut gefährdet ist. Da würde ich Ihnen ge-
rade auch in Verantwortung gegenüber den in diesen
Betrieben Beschäftigten den dringenden Rat geben, sich
einen Ruck zu geben, über Ihren Schatten zu springen
und diesen Schritt zur Sicherung von Kraft-Wärme-
Kopplung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Si-
cherung einer CO2-schonenden Technologie mitzuge-hen.

Was nämlich nicht geht, ist, hier im Hause bei sol-
chen Debatten immer die Ernsthaftigkeit des Klimaziels
zu unterstreichen, sich dann aber, wenn es zum Schwur
kommt, gewissermaßen in die Büsche der Opposition zu
verziehen. Das halte ich nicht für besonders politikfähig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409103500
Zu einer Kurzinter-
vention erteile ich dem Kollegen Volker Jung das Wort.


Volker Jung (SPD):
Rede ID: ID1409103600
Herr Präsident!
Sie werden verstehen, dass ich noch einmal auf den Bei-
trag von Herrn Schauerte eingehen möchte.

Ich habe in meiner Rede zum Ausdruck gebracht,
dass ich mich in meiner Fraktion sehr nachdrücklich da-
für eingesetzt habe, alle Kraft-Wärme-Kopplungs-
anlagen in eine dauerhafte Lösung einzubeziehen. Das
hat sehr schwierige Diskussionen gegeben und wir sind
zu dem Schluss gekommen, zunächst eine Übergangs-
regelung zu suchen, um dies dann umfassend zeitnah zu
lösen. Das zur Sache.

Zur Form will ich sagen: Herr Schauerte, von einem
Vertreter einer Partei, die seit Monaten damit befasst ist,
ihre Schmiergeldaffären zu klären,


(Widerspruch bei der CDU/CSU)

lasse ich mir hier nicht vorwerfen, ich würde berufliche
und politische Interessen miteinander verquicken. Ich
habe hier für meine Fraktion gesprochen, die diese Hal-
tung einstimmig festgelegt hat.


(Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: Scheinheilig!)


Diese Haltung ist geprägt von ökologischen Besorgnis-
sen und von dem Bestreben, Arbeitsplätze zu sichern.
Das habe ich im Kern zum Ausdruck gebracht.


(Beifall bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409103700
Kollege
Schauerte, bitte.


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409103800
Herr Kollege
Jung, auf Ihre Bemerkung zur allgemeinen politischen
Lage möchte ich in dieser Debatte nicht eingehen. Ich
finde sie unqualifiziert. Ich denke, wir tun uns alle einen
großen Gefallen, wenn wir bei wichtigen Themen bei
der Sache bleiben und nicht permanent in irgendwelche
Nebenfelder abschwirren.


(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der SPD)


Mein Angriff, auf den Sie Bezug genommen haben,
erfolgte zu Recht. Denn es ist schon eigenartig – daran
müssen Sie sich messen lassen –, dass im VIK die Pro-
bleme bei der Kraft-Wärme-Kopplung tendenziell grö-
ßer und bedrückender sind. Vor allem – das ist der öko-
logische Aspekt dabei – erfolgen im VIK die Entschei-
dungen zur Abschaltung solcher Kraft-Wärme-Kopp-
lungsanlagen deutlich schneller als im öffentlich-recht-
lichen VKU-Bereich. Obwohl dies die Sachlage ist, be-
schließen Sie Maßnahmen, die zunächst denen helfen,
bei denen die Gefahr, ökologische Verluste zu erleiden,
geringer ist, anstatt erst dort zu helfen, wo diese Gefahr
größer ist.

Es drängt sich die Frage auf, wie das kommt. Es liegt
einfach daran, dass Ihnen die kommunalpolitischen Be-
lange näher liegen als die industriepolitischen Belange.
Das habe ich ansprechen wollen. Wir fordern – das ge-
hört sich – absolute Gleichbehandlung ein. Über den
Weg, also darüber, was wir konkret tun, werden wir uns
sachlich auseinander setzen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Bundesminister Jürgen Trittin






(A)



(B)



(C)



(D)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409103900
Nun erteile ich das
Wort dem Kollegen Dietmar Schütz, SPD-Fraktion.


Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1409104000
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Ich will für unsere Fraktion
noch einmal ganz deutlich sagen:
Erstens. Es kommt uns darauf an, dieses Gesetz schnell
zu verabschieden. Wir wollen es noch vor der Hanno-
ver-Messe landen, um den wirklich verhängnisvollen
Attentismus im Maschinenbau und im Bereich der Ban-
kenfinanzierung aufzubrechen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Herr Schauerte, Sie haben darauf hingewiesen, dass
dieser Bereich ein Volumen von 3,9 Milliarden DM
hat – und das sind Zahlen von 1998, nicht von 1999.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: 99!)

– Klar, die Zahlen sind jetzt aufgekommen. Aber sie bli-
cken ja zurück.


(Hartmut Schauerte [CDU/CSU]: Nein, das sind die 99er-Zahlen!)


Es ist nicht zu bestreiten, dass wir in näherer Zukunft
weitere Insolvenzen befürchten müssen. Wenn wir also
vernünftige Mittelstandspolitik machen wollen – Frau
Flach hat darauf hingewiesen –, müssen wir uns für den
Maschinenbausektor einsetzen und das Gesetz jetzt ver-
abschieden. Deswegen waren Sie aufgefordert, mög-
lichst schnell mit konkreten Vorstellungen auf den
Markt zu kommen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Der 5-ProzentDeckel ist doch gar nicht erreicht!)


Zweitens. Wir haben das immer mit Ihnen gemein-
sam machen wollen und sind den Weg gegangen, den
Sie, Herr Grill, Herr Hirche, vorgeschlagen haben, näm-
lich quasi den Weg der Festsetzung eines Festpreises. Im
monopolisierten Markt war das Stromeinspeisungsge-
setz – das musste man so sehen – quasi ein Indiz für
Festpreise. Wir sind diesen Weg weiter gegangen, wäh-
rend Sie diesen Weg verlassen.


(Kurt-Dieter Grill [CDU/CSU]: Wir verlassen gar keinen Weg! Wir gehen nur nicht mit Ihnen mit!)


Ich weiß gar nicht, was Sie wollen: Wollen Sie eine
neue Steuer, wollen Sie das wie bisher machen? Ich ha-
be hier verschiedene Positionen gehört und nicht klar
mitbekommen, was Sie denn wollen. Auf jeden Fall
wollen Sie den gemeinsamen Weg einer Unterstützung
der mittelständischen Industrie in diesem Bereich offen-
sichtlich nicht mehr.


(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)


Drittens. Wir haben versucht, bundesweit einen Be-
lastungsausgleich zu organisieren, indem die Strom-
mengen von unten bis zu den Produzenten und Lieferan-
ten durchgereicht werden. Sie haben die Frage gestellt:

Ist das verfassungsrechtlich möglich, ist das vertretbar
oder ist das ähnlich zu beurteilen wie beim Kohlepfen-
nig? – Ihnen ist doch allen klar, dass sich die Belastun-
gen nicht nur auf Norddeutschland erstrecken dürfen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist doch klar!)

Herr Hirche, wir sind beide Norddeutsche und wissen,
dass das nicht bei Preussen-Elektra landen kann. Des-
halb müssen wir beachten, dass das Gesetz auf diese
Problematik reagiert. Ich glaube, unser Vorschlag ist
vernünftig. Es liegt auch völlig anders als beim Kohle-
pfennig. Denn aufgrund der Vorrangstellung der regene-
rativen Energien – ich erinnere an die entsprechenden
EU-Richtlinien – werden jetzt grundsätzlich alle be-
lastet. Ich bedauere es sehr, dass Sie dieses Ziel, über
das wir jahrelang diskutiert haben, jetzt aufgeben.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Es nützt doch nichts, dass Sie sich vor den Rechtsproblemen wegducken!)


– Mit der vorliegenden Formulierung haben wir das
Rechtsproblem, glaube ich, gelöst.
Viertens. Sie haben angesprochen, unsere Lösung ent-
wickele nur mangelnde Innovationskraft und lasse we-
gen Festpreis und Förderhöhe den Innovationsschub
vermissen. Ich will dazu sagen: Wir haben die Förder-
höhe massiv abgesenkt – noch einmal im Vergleich zu
der Regelung bei der ersten Lesung –, sodass hier eine
klare Degressionswirkung eintritt und Innovationsan-
reize über den Preis entstehen. Darüber hinaus haben wir
in unseren Gesetzentwurf einen zeitlichen Rahmen ein-
gebaut, innerhalb dessen jedes Mal neu überprüft wer-
den muss, ob es zu einer Überförderung gekommen ist.
Es ist also nicht so, dass wir gemütlich in einem Zug sit-
zen und uns dort ausruhen können, sondern dies muss
ständig überprüft werden. Dies kann vernünftigerweise
nur so ausgestaltet werden.

Wenn wir Ihrem Modell folgen würden, meine Da-
men und Herren von der CDU, würden wir die gesamte
Maschinenbauindustrie in diesem Bereich an die Wand
fahren, weil sie keine Preise mehr erzielt, mit denen sie
auskommen kann.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409104100
Herr
Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen
Hirche?


Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1409104200
Ich will ihm
das gern möglich machen, weil ich hier auf Dialog ein-
gestellt bin.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409104300
Wun-
derbar. Bitte schön, Herr Hirche.


Walter Hirche (FDP):
Rede ID: ID1409104400
Herr Kollege Schütz, ich
bedanke mich. – Über das, was Sie gesagt haben, will
ich jetzt nicht debattieren. Aber wie beurteilen Sie die






(A)



(B)



(C)



(D)


Feststellung des VDMA, dass durch die Veränderung
der Degression – ich stimme Ihnen zu, dass Sie daran
gearbeitet haben – die neue Anlagenentwicklung, Off-
shore, schlechter gestellt wird als zu Beginn der Bera-
tung, dass Sie damit den neuen Entwicklungen einen
Riegel vorschieben und dass dadurch im Grunde der
Vorwurf gerechtfertigt ist, dass nicht die Innovation,
sondern der Bestandsschutz im Vordergrund steht?


Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1409104500
Herr Hirche, in
der ersten Lesung war – das möchte ich Ihnen in Erinne-
rung rufen – die Offshoreregelung im Gesetzentwurf
überhaupt noch nicht enthalten. Wir haben geglaubt, die
durch die Preispolitik gewonnenen finanziellen Mittel
wären für die Offshoreanlagen-Betreiber ausreichend.
Wir haben erst im Rahmen der Nachbesserung eine
Offshoreregelung in diesen Gesetzentwurf hineinge-
nommen. Wir haben den oberen Preis von 17,8 Pfennig
für Offshoreanlagen-Betreiber auf neun Jahre festge-
schrieben.

Jetzt sagen uns die VDMA-Sprecher, die auch Sie
angeschrieben haben: Das reicht uns nicht. Wir brau-
chen 12 Jahre. An dieser Stelle kommen Sie den Lobby-
Interessen wesentlich weiter entgegen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Innovation!)

Wir sagen: Das reicht an innovativer Kraft. Eine neun-
jährige Förderung ist schon mehr als das, was wir am
Anfang wollten. Damit müsst ihr eigentlich hin-
kommen. – Diejenigen, mit denen ich darüber gespro-
chen habe und die sich im Maschinenbau auskennen, sa-
gen: Der dadurch mögliche Innovationsschub ist ausrei-
chend. Das ist die Position, die ich zur Offshoreproble-
matik vertrete.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich noch einmal sagen – Herr Ruck hat
es angedeutet und ich glaube, Herr Schauerte hat es auch
gesagt –: Sie sind eher dafür, jetzt einen Systemwechsel
vorzunehmen. Sie hatten das bis jetzt gültige Stromein-
speisungsgesetz initiniert. Jetzt sagen Sie: Das ist eigent-
lich nicht richtig, wir müssten zu einer Steuerfinanzie-
rung kommen. Die Fraktionen, die eigentlich immer ge-
gen zusätzliche Steuern sind, sagen jetzt: Wir müssen
das alles über Steuern finanzieren.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Aus dem Haushalt! Prioritätenbildung!)


– Aber wir verwenden dafür Steuergeld.
Ich will Ihnen sagen: Wenn wir das so finanzieren,

schaffen wir nicht das, was wir wollen, nämlich die
Stromindustrie, die EVUs, an diesen Innovationen zu
beteiligen. Deswegen haben wir uns damals mit Ihnen
zusammen – Herr Engelsberger hat damals dieses Ge-
setz vorgeschlagen – gegen eine Steuerfinanzierung, ge-
gen eine Haushaltsfinanzierung ausgesprochen. Wir
bleiben bei dieser Position, weil wir glauben, dass das
Gesetz, das wir einmal gemeinsam erarbeitet haben, das
weltweit anerkannte positive Erfolge gehabt hat, fortge-
schrieben und verbessert wird. Dann werden wir in

Deutschland eine Förderung regenerativer Energie ha-
ben, die weltweit führend ist. Wir werden stolz darauf
sein, dass wir daran mitgearbeitet haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir fordern Sie noch einmal auf, diese gute Entwick-

lung fortzusetzen, damit wir weltweit etwas vorzeigen
können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409104600
Zu einer
Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Hartmut
Schauerte das Wort.


Hartmut Schauerte (CDU):
Rede ID: ID1409104700
Erste Feststel-
lung: Herr Kollege Schütz, Sie haben den Eindruck er-
weckt, als hätten die Zahlen, die ich vorgetragen habe,
nicht gestimmt. Sie haben erklärt, es seien Zahlen aus
dem Jahre 1998 gewesen. Ich lege großen Wert darauf,
dass diese den Erfolg des geltenden Stromeinspeisungs-
gesetzes widerspiegelnden Zahlen sämtlich aus dem Jah-
re 1999 stammen und sie mit denen aus dem Jahre 1998
verglichen wurden.

Zweite Feststellung, damit nicht der falsche Eindruck
entsteht, als sei dies ein abbrechender Prozess: Die Un-
tersuchung des Instituts schließt mit der Bemerkung, das
IWR rechne für das Jahr 2000 mit einer Steigerung der
Stromproduktion aus Windenergie um 50 Prozent. Den
Attentismus, von dem Sie reden, haben Sie überzeich-
net. Es war und ist ein erfolgreicher Aufwärtsprozess
und kein Abbrechen.


(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hätten Sie mal mit den Bankern geredet!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409104800
Zu einer
Gegenerklärung erteile ich Herrn Kollegen Schütz das
Wort, bitte sehr.


Dietmar Schütz (SPD):
Rede ID: ID1409104900
Ich hatte ges-
tern Abend das Vergnügen, mit dem Verfasser dieser
Untersuchung aus Münster zu sprechen. Sie haben
Recht: Bei dem Betrag von 3,9 Milliarden DM handelt
es sich um eine aktuelle Bestandsaufnahme. Zum Thema
Attentismus hat er mir bestätigt, dass Bankenkredite
deshalb nicht gewährt werden, weil – das wird Ihnen
auch Herr Austermann bestätigen – die Banken nicht
wissen, wohin die Reise geht, und der so genannte dop-
pelte 5-Prozent-Deckel drohte. Insofern hat das Institut
schon hinsichtlich der von uns vorgenommenen Novel-
lierung einen Ausblick gemacht. Deswegen noch einmal
mein Appell: Behindern Sie das Ganze nicht.


(Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schauerte hätte es als Banker wissen müssen!)


Walter Hirche






(A)



(B)



(C)



(D)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409105000
Als
nächstem Redner gebe ich dem Kollegen Dietrich
Austermann von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Dietrich Austermann (CDU):
Rede ID: ID1409105100
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Gerade in der aufgeregten
Zeit, in der wir uns alle befinden


(Susanne Kastner [SPD]: Sie und nicht wir befinden sich in einer aufgeregten Zeit! – das zeigen Sie doch durch Ihre Reaktion –, ist es gut, dass wir uns in der Politik nicht nur auf die gemeinsamen Ziele, sondern auch auf die Ergebnisse, die man vorweisen kann, besinnen. Sie sollten das nicht unbedingt an unserem wechselseitigen Urteil messen und unbefangene Dritte fragen. Der Bundesverband Erneuerbarer Energie hat in seinem Grußwort zum Jahreswechsel festgestellt: Am 1. Januar jährte sich zum neunten Mal das In-Kraft-Treten des Stromeinspeisungsgesetzes, eines genialen Gesetze das zu den bedeutendsten Umweltgesetzen der Bundesrepublik Deutschland gehört. Dem kann man eigentlich nichts hinzufügen. Das Stromeinspeisungsgesetz ist das Ergebnis einer Politik, die aus der Mitte des Bundestages im Jahre 1990 mit einem gemeinsamen Antrag zur Stärkung von Zukunftsenergien hervorgegangen ist und die von vielen Kollegen, die heute noch hier sind, unterstützt worden ist. Ich sage das, Frau Hustedt, weil mancher mit der Attitüde auftritt, er hätte das Thema Umweltpolitik erst hierher gebracht. Wir haben schon gehandelt, als Sie umweltpolitisch Hemd und Hose noch aus einem Stück trugen. Ich sage das insbesondere auch deshalb, weil wir damals mit Heinz Riesenhuber noch einen Forschungsminister hatten, den man wirklich Forschungsminister nennen konnte und der diese Politik aktiv begleitet hat. Das Ergebnis ist heute messbar. Im Jahre 1999 wur den knapp 30 Milliarden Kilowattstunden aus erneuerbaren Energien erzeugt. Davon stammten rund 6 Milliarden Kilowattstunden aus Windenergie und der wesentliche Teil aufgrund eines guten Wasserjahres aus der Wasserkraft. Wenn Sie heute eine Bilanz ziehen wollen, rechnen Sie bitte aus, was diese enorme Leistung durch erneuerbare Energie an CO2-Ausstoß einge-spart hat. Ich glaube, dass es richtig ist, hier einmal Bilanz zu ziehen und zu sagen: Dies ist das Ergebnis einer erfolgreichen Politik der letzten Jahre, die Sie selbstverständlich beteiligt und mit ins Boot genommen hat. Sie behaupten hier, das jetzige Ergebnis sei zwar ganz schön, aber die Zukunft fange jetzt erst an. Herr Scheer sprach von einem weltweiten Signal und Herr Fell von der Geburtsstunde des Solarzeitalters. (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Wir machen weiter!)


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein, wenn man
diese Bilanz sieht.

Man stellt zurzeit vielerorts fest, dass Sie sich Ergeb-
nisse einer Politik anheften, die aus den letzten Jahren
stammt, und dann nach vorne schauen. Das Auftreten
des Bundeskanzlers auf der CeBIT soll wohl den Ein-
druck erwecken, Sie hätten die Mikroelektronik ent-
deckt. Ich behaupte: Wären wir Ihnen gefolgt, wären wir
heute gerade mal beim begehbaren Chip. Sie sind jetzt
dabei, den Transrapid von einem Hochleistungsschnell-
bahnsystem zu einer S-Bahn zu entwickeln. Zum Thema
Biotechnologie will ich gar nichts sagen. Das gilt in ge-
wisser Weise auch für die erneuerbaren Energien. Nach
der jetzigen Situation muss man sagen: Das, was jetzt
entstanden ist, ist Ergebnis der Politik der Bundesregie-
rung, die 16 Jahre lang von uns mit gestaltet wurde, das
heißt Liberale, Christdemokraten und Christlich-Soziale
haben das mit durchgesetzt.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich habe mir einmal eine Broschüre der Grünen ange-

sehen, „Ein Jahr Rot-Grün – eine Bilanz“, und nachge-
schaut, was Sie im Bereich der Energiepolitik gemacht
haben. Energiepolitik ist natürlich Umweltpolitik: ers-
tens Ökosteuer – keine rot-grüne Abzockerei ohne jede
Lenkungswirkung für die Umwelt,


(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU] – Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


zweitens Ausstieg aus der Kernenergie. – Die Kern-
energie stellt nach Meinung der Grünen und auch Ihrer
Meinung nach eine derart große Gefahr dar, dass man
sofort umkehren sollte. „Sofort“ heißt bei Ihnen 25 Jah-
re. Wenn die Gefahr so groß ist, warum handeln Sie
dann nicht wirklich sofort, sondern zeigen die Reaktion,
die Sie tatsächlich zeigen?

Sie haben als dritten Punkt bei den Maßnahmen, die
Sie aufgeführt haben, das Markteinführungspro-
gramm für regenerative Energien genannt. Das war
einmal mit 200 Millionen DM dotiert. Es sollte die Be-
lastungen der regenerativen Energieträger ausgleichen,
die Belastungen, die davon herrühren, dass auch für
Wind, Sonne und Biomasse Ökosteuer gezahlt werden
muss – ein Aberwitz. Herr Mehdorn hat in dieser Woche
im Haushaltsausschuss deutlich gemacht, dass die Deut-
sche Bahn – das ökologischste Verkehrsmittel – Öko-
steuer zahlt und damit stärker belastet ist als die Bahn in
jedem anderen Land Europas. – Wenn das die richtige
Politik ist!

Wenn wir uns das genauer anschauen: mithilfe des
Markteinführungsprogramms zum Ausgleich der Belas-
tungen aus der Ökosteuer für die erste Stufe haben Sie in
der Summe weniger Geld für erneuerbare Energien aus-
gegeben als wir im Jahr 1998. Also ist auch hier ein
Durchbruch für erneuerbare Energien nicht erreicht
worden.

Zum nächsten Thema, zum Stromeinspeisungsgesetz.
Warum müssen wir denn mit dem Stromeinspeisungsge-
setz einen neuen Anfang machen, Frau Ganseforth?
Weil es die Liberalisierung gibt, die Sie ja bekämpfen.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es eine Verfassungsbe-
schwerde der SPD-Fraktion gegen das Energiewirt-






(A)



(B)



(C)



(D)


schaftsgesetz, die bis heute nicht zurückgenommen ist.
In dem Energiewirtschaftsgesetz war der zweite Deckel
für die Windenergie enthalten. Bei dem zweiten Deckel
handelt es sich um eine Erfindung des Herrn Möller im
Vermittlungsverfahren. Er wird dazu gleich etwas sagen.
Die Erfindung ist im Bundesrat im Vermittlungsverfah-
ren aufgenommen worden, aber wir haben immer ge-
sagt, dass dieser zweite Deckel weg muss. Wir sind da-
mals zu diesem Kompromiss gekommen, weil wir eine
gemeinsame Linie mit Ihnen gesucht haben.


(Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Sie haben das hier beantragt!)


Ich glaube, das kann man überhaupt nicht bestreiten.
Jetzt schaue ich mir die Bilanz noch einmal ganz kurz

an: weltweites Signal, Geburtsstunde des Solarzeitalters.
Einen großen Tag hat es 1987 gegeben, als der erste
Windpark in meinem Wahlkreis in Dithmarschen er-
richtet wurde. Die SPD hat damals im Landtag von
Windeiern gesprochen. 1990 war ein großer Tag, als wir
das Stromeinspeisungsgesetz verabschiedet haben. 1994
hätte es einen großen Tag geben können, aber Sie haben
damals die Planungsveränderung – der Kollege Götz hat
sich damals für die Kommunalpolitiker eingesetzt, für
die Planungshoheit der Gemeinden bei den erneuerbaren
Energien – so lange im Bundesrat verzögert, dass das
Gesetz vor der Wahl nicht mehr verabschiedet werden
konnte.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es! Leider wahr!)


1996 haben wir einen zweiten Anlauf genommen. Aber
das Land Schleswig-Holstein hat das dann durch eigene
Rechtsvorschriften ausgehebelt. Die SPD-Abgeordne-
ten – Sonntag-Wolgast, und Opel – ich sehe sie gerade
nicht – haben damals einen Feldzug gegen die Auswei-
tung der Windenergie in Schleswig Holstein geführt. Al-
so von wegen: Wir wollten immer das Gleiche und wir
haben bei den Zielen der erneuerbaren Energien immer
die gleichen Ziele verfolgt. – Das stimmt ja wohl nicht.

Dann schaue ich mir an, wie sich die Zusammenar-
beit mit Ihnen entwickelt hat. Wir haben bis zum 7. De-
zember zusammengesessen und eine gemeinsame Pres-
seerklärung formuliert, in der wir gesagt haben, wie die
Zukunft des Stromeinspeisungsgesetzes aussehen soll.
Dort wurden Ziele festgeschrieben. Aber Sie haben da-
nach nicht wieder zu einem gemeinsamen Termin
eingeladen, Sie haben keine Zusammenarbeit mehr mit
uns gesucht, sondern Sie haben Ihren eigenen Kurs
gefahren. Gott sei Dank, ist das, was jetzt dabei
herausgekommen ist, nicht das, was Sie am 8. Dezember
verfolgt haben. Heimlich haben Sie unsere Position
übernommen. Ich nenne das Beispiel Altanlagen. Ich habe mit
Herrn Möller noch vor etwa zehn Tagen eine Diskussion
in Rendsburg geführt. Das war an dem Tag, an dem die
Anhörung stattfand. Er hat mir gesagt und auch sein
grüner Staatssekretär hat verkündet, wir könnten davon
ausgehen, dass das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, auch
verabschiedet wird. Tatsächlich haben Sie Änderungen
vorgenommen, die dem entsprechen, was wir vorge-
schlagen haben.


(Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


– Moment, Moment. Sie haben natürlich mitbekommen,
was andere von uns – ich auch – auf Veranstaltungen, in
Presseerklärungen und Veröffentlichungen zu diesem
Thema gesagt haben. Altanlagen – das haben Sie doch
nicht von allein gemacht! Offshore – das haben Sie
doch auch nicht von allein gemacht.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Vorschläge, wer die Netzverstärkungskosten zu tra-
gen hat, kamen von uns. Es waren doch unsere Vor-
schläge, das Thema Biomasse so zu behandeln, wie es
tatsächlich geschehen ist. Das waren doch unsere Vor-
schläge.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409105200
Herr
Kollege Austermann, erlauben Sie eine Zwischenfrage
der Kollegin Hustedt? – Bitte schön.


Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1409105300

Ich will mich jetzt nicht mit Ihnen darüber streiten, ob
die Veränderungen Ihren Vorschlägen oder unseren
Vorschlägen entsprechen. Klar ist – das habe ich in mei-
ner Rede schon gesagt –, dass Sie einiges von dem, was
wir gefordert haben, auch vor Ort vertreten haben.

Jetzt frage ich Sie: Wenn wir aus Ihrer Sicht Ihre
Vorschläge übernommen haben, stimmen dann Sie per-
sönlich diesem Gesetz zu, ja oder nein?


Dietrich Austermann (CDU):
Rede ID: ID1409105400
Frau Hustedt,
ich werde Ihnen meine Position ganz deutlich machen.


(Zuruf von der SPD: Er enthält sich!)

– Nein, nein. Ich bin jetzt dabei, zu begründen, wie

unser Antrag aussieht, und daraus mein Verhalten für
die Abstimmung abzuleiten. Ich werde – ich sage Ihnen
jetzt auch, warum – dem Gesetz, so wie Sie es einge-
bracht haben, nicht zustimmen können, weil es drei we-
sentliche Fehler enthält.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409105500
Herr
Kollege Austermann, sind Sie mit der Beantwortung der
Frage fertig?


Dietrich Austermann (CDU):
Rede ID: ID1409105600
Ich kann jetzt
hier natürlich die drei Fehler begründen, weshalb ich das
sage. Das will ich hiermit tun.

Der erste Punkt, Frau Hustedt, betrifft die Frage, ob
das Gesetz, das uns hier vorliegt, wirklich eines ist, das
sich auch in Zukunft an den Mittelstand richtet.

Das bisher vorgelegte Gesetz war ein Mittelstandsge-
setz. Von den Investitionen beispielsweise in Schleswig-
Holstein – 2 Milliarden DM sind investiert worden –
kamen etwa 1,6 Milliarden DM aus dem bäuerlichen
Mittelstand. Wir haben die erneuerbaren Energien

Dietrich Austermann






(A)



(B)



(C)



(D)


gestärkt und gestützt, weil wir den Landwirten ein zwei-
tes Standbein geben wollten.


(Beifall des Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU] – Monika Ganseforth [SPD]: Wir machen das!)


Sie haben den Landwirten das zweite Standbein wegge-
schlagen, auch durch Ökosteuer, auch durch zusätzliche
Belastungen, die Sie in letzter Zeit beschlossen haben.
Wir haben gesagt: Wir wollen ein zweites Standbein für
die Landwirtschaft. Was machen Sie jetzt? Sie haben die
EVU mit in das Gesetz aufgenommen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409105700
Herr
Kollege Austermann, die Fragen und Antworten sollen
kurz und präzise sein und nicht zur Verlängerung der
Debatte führen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dietrich Austermann (CDU):
Rede ID: ID1409105800
Gut.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409105900
Darf ich
fragen, ob Sie eine zweite Zwischenfrage des Kollegen
Scheer zulassen?


Dietrich Austermann (CDU):
Rede ID: ID1409106000
Gern.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409106100
Bitte
schön, Herr Scheer.


Dr. Hermann Scheer (SPD):
Rede ID: ID1409106200
Herr Kollege
Austermann, ich will auf Ihre Äußerung zu den Altanla-
gen zurückkommen. Wir sind uns ja darüber einig, wie
Sie wissen, dass es so geschehen musste, wie es jetzt im
Gesetz steht. Aber ich habe folgende Frage: Distanzie-
ren Sie sich mit Ihrem Votum für die Altanlagen von
den Äußerungen Ihres Fraktionssprechers Grill, der sich
radikal gegen diesen Altanlagenschutz ausgesprochen
hat?


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das soll nur zur Klärung der Position dienen. Distanzie-
ren Sie sich von ihm oder nicht?


Dietrich Austermann (CDU):
Rede ID: ID1409106300
Herr Scheer, ich
glaube, es geht um die Entscheidung im Interesse der
Grundausrichtung eines bestimmten Gesetzes.


(Widerspruch bei der SPD)

Da war Ihr ursprünglicher Ansatz – ich denke, dass Herr
Kollege Grill das gemeint hat – für Altanlagen mindes-
tens eineinhalb Jahre. Das hätte für alle Anlagen, die in
den Jahren 1994 und 1995 errichtet worden sind, bedeu-
tet, dass im Juni 2001 die Klappe fällt. Das können wir
nicht wollen, das wollte auch Herr Kollege Grill nicht,


(Widerspruch der Abg. Monika Ganseforth [SPD])


und deshalb haben wir gesagt: Das geht so nicht. Im Er-
gebnis haben Sie sich jetzt auf vier Jahre verständigt.
Das geht in die Richtung, die wir vorgeschlagen haben,
aber deswegen bleibt das Gesetz insgesamt in der
Grundstruktur falsch, und dazu sage ich jetzt gleich et-
was.


(Beifall des Abg. Dr. Heinz Riesenhuber [CDU/CSU])


Das Gesetz ist in der Grundstruktur falsch. Es war
bisher ein Mittelstandsgesetz, auf dessen Grundlage sich
eine mittelständische Industrie von Anlagenbauern
entwickelt hat, egal ob Wind- oder Wasserkraft, das aber
auch diejenigen, die solche Anlagen betreiben, aus dem
Mittelstand rekrutiert hat, während Sie jetzt ein Gesetz
machen, bei dem die EVU ganz wesentlich dazu beitra-
gen können, dass Mittelständler nicht mehr zum Zuge
kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der F.D.P.)


Das bedeutet nämlich, dass die EVU Gelände aufkaufen.
Das heißt, dass die Kleinen keine Anlagen mehr errich-
ten können.

Das Erste ist doch erkennbar; Sie können doch die
Zeitung lesen. Dort hieß es doch schon, Fondsmodelle
werden aufgelegt. Die großen Banken freuen sich
darüber, mit welchen Beteiligungsmöglichkeiten künftig
zu rechnen ist. Nicht mehr der Landwirt, nicht mehr der
Grundbesitzer wird künftig Anlagen zur Gewinnung er-
neuerbarer Energien aufstellen. Das ist der erste kardina-
le Fehler, den wir kritisieren.

Der zweite Punkt betrifft das Thema Beihilferecht.
Dazu ist einiges gesagt worden. Auch Redner aus Ihren
Reihen, aus den Ministerien und der Bundesregierung
haben deutlich gemacht: Beihilferechtlich gibt es erheb-
liche Bedenken. Herr Trittin hat sich zu diesem Thema
sehr wolkig eingelassen.

Dritter Punkt. Sie sorgen für eine totale Abkopplung
vom Strompreis. Wir haben gefordert: Die Förderung
muss an den Strompreis gekoppelt sein, damit der
Zwang zur Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Der Vor-
schlag, den wir vorgelegt haben, ist unter dem Strich für
die, die Anlagen haben, und auch für die, die jetzt neue
Anlagen errichten, sogar wirtschaftlicher und vernünfti-
ger, wenn man nicht mit einem totalen Zusammenbruch
der Energiepreise rechnet. Aber eine vollständige Ab-
kopplung vom Strompreis macht überhaupt keinen Sinn,
wenn wir nicht einen zweiten Arbeitsmarkt im Energie-
bereich errichten wollen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich gehe davon aus, dass die Aufwärtsentwicklung

der erneuerbaren Energien anhalten wird. Die Basis da-
für ist das, was an rechtlichen Grundlagen Anfang der
90er-Jahre geschaffen worden ist. In nächster Zeit wer-
den einige Investitionsentscheidungen fallen, insbeson-
dere – das begrüße ich – im Bereich der Offshoreanla-
gen. Ich habe mich gewundert, dass der Umweltminister
des Landes Schleswig-Holstein, Herr Steenblock – be-
kannt durch das „Pallas“-Unglück–, in den letzten Tagen

Dietrich Austermann






(A)



(B)



(C)



(D)


verkündet hat, er sei gegen Offshoreanlagen. Er möchte
Energieminister in Schleswig-Holstein werden. Ich gehe
davon aus, dass die Wähler seinen Wunsch am nächsten
Sonntag vereiteln werden. Es ist für jeden, der den
Schutz der Umwelt und auch die Frage ernst nimmt, ob
wir mit der Umwelt alles machen können, wichtig zu er-
fahren, ob jemand Ja oder Nein zu den Offshoreanlagen
sagt. Ein grundsätzliches Nein ist falsch.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Herr Steenblock als der führende
Mann der Grünen in Schleswig-Holstein und ein Teil
seiner Freunde wollen keine Offshoreanlagen.

Wir haben Erfolge in der Politik zu verzeichnen. Auf
dieser Basis kann weiter gemacht werden und die Ent-
wicklung der erneuerbaren Energien vorangetrieben
werden. Das, was Sie vorgelegt haben, weist drei grund-
sätzliche strukturelle Fehler auf. Deswegen wird unsere
Fraktion nicht zustimmen können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Unruhe)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409106400
Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, auch dem letz-
ten Redner Gehör zu schenken und die Privatgespräche
einzustellen.

Als letztem Redner in dieser Aussprache gebe ich das
Wort dem Minister für Finanzen und Energie des Lan-
des Schleswig-Holstein, Herrn Claus Möller.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1409106500
Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird nieman-
den überraschen, dass die rot-grüne Landesregierung
Schleswig-Holsteins – das Land mit dem höchsten An-
teil an der Nutzung der Windenergie – den Entwurf der
Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Förderung der
Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien voll
inhaltlich unterstützt,


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


genauso wie den Zeitpunkt. Dieser ist nicht nur wegen
der Hannover-Messe wichtig; denn wir haben es trotz
des erfolgreichen Wind-Jahres 1999 mit einer erhebli-
chen Verunsicherung zu tun, weil nämlich einige Ener-
gieversorgungsunternehmen behaupten, die berühmte
zweite Deckelung würde überschritten. Ich halte das für
falsch.

Noch etwas zum zweiten Deckel: Wir sind uns einig,
das Stromeinspeisungsgesetz war ein richtiger Einstieg.
Aber Sie haben sich heute erneut eindeutig gegen einen
bundesweiten Belastungsausgleich ausgesprochen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Gegen eine Netzumlage! Das ist ein Unterschied! – Gegenruf des Abg. Dietmar Schütz [SPD]: Das machen wir oder gar nicht!)


Insofern war das, was wir im Vermittlungsausschuss
letztlich erreicht haben, nämlich der zweite Deckel, ein
vorübergehender Fortschritt, der den Ausbau der regene-
rativen Energien in den letzten Jahren ermöglicht hat.
Aber wenn jetzt die Deckelung überschritten wird, dann
wird es höchste Zeit, dass wir eine Neuregelung verein-
baren. Sie waren damals gegen eine solche Regelung
und haben sich auch heute dagegen ausgesprochen.

Wer für eine nachhaltig stärker ökologisch orientierte
Energieversorgung eintritt – das haben heute alle ge-
sagt –, für den ist die Entwicklung von Rahmenbedin-
gungen, die geeignet sind, den Anteil erneuerbarer
Energien verlässlich zu steigern, von herausragender
Bedeutung, gerade unter den Bedingungen der liberali-
sierten Energiemärkte. Mit dem EEG wird nicht auf
Umweltordnungsrecht gesetzt, sondern auf ein ver-
gleichsweise milderes und flexibleres Eingriffsmittel,
nämlich auf eine Abnahme- und Verpflichtungsvergü-
tung.

Eine solche Politik des Vorrangs hat sich bereits im
Bereich der Windenergienutzung als außerordentlich
praxistauglich erwiesen, wie gerade in unserem Bundes-
land zu sehen ist. Derzeit liegt die Kapazität in Schles-
wig-Holstein bei knapp 1 000 Megawatt; das bedeutet,
circa 15 Prozent des Strombedarfs in unserem Land sind
im letzten Jahr durch die Windenergie abgedeckt wor-
den. Vor einigen Jahren hat man uns noch belächelt, als
wir für das Jahr 2010 die Zielmarke auf 25 Prozent ge-
setzt haben. Wir werden dieses Ziel bereits im Jahr 2003
oder 2004 erreichen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Windenergie hat sich in Schleswig-Holstein zu
einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor mit einer Dyna-
mik, die es sonst nur im Bereich der Informations-
technologie gibt, entwickelt.


(Detlev von Larcher [SPD]: Hört! Hört!)

Die Investitionen in die Windenergie der letzten Jahre
werden auf 2 Milliarden DM geschätzt. Dieser Zweig
bietet etwa 1 500 Arbeitsplätze, direkt und indirekt, von
Herstellern über Zulieferbetriebe bis zu Planungsbüros
in Schleswig-Holstein. Die Wertschöpfung aus den Er-
trägen der Windkraftanlagen gerade in den struktur-
schwachen Kreisen der Westküste ist außerordentlich
hoch. Herr Austermann, von Ihnen stammt die Aussage,
dass die Wertschöpfung aus der Windenergie auf dem
Festland der Westküste höher als die aus dem Fremden-
verkehr ist.

Die Mittelstandskomponente ist angesprochen wor-
den. An 70 Prozent der Windkraftanlagen in unserem
Lande sind Bürger und insbesondere Landwirte beteiligt.
Das wird auch beim weiteren Ausbau so sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Durch die im EEG vorgesehene Einführung differenzier-
ter Einspeisepreise werden der Bau und die technologi-
sche Entwicklung von Windanlagen nun auch an vielen
Standorten im Binnenland wirtschaftlich interessant.

Dietrich Austermann






(A)



(B)



(C)



(D)


Wir können den angestrebten Windkraftausbau nicht nur
im Küstenbereich durchführen; vielmehr brauchen wir
auch die Standorte im Binnenland.

Für Schleswig-Holstein sind der bundesweite Belas-
tungsausgleich für regenerative Energien, die verbesser-
ten Übergangsregelungen für Altanlagen und die Einbe-
ziehung von Offshorewindkraftanlagen von besonderer
Bedeutung. Verglichen mit den Bedingungen bestehen-
der Offshoreanlagen, zum Beispiel in Dänemark, ist die
jetzige Vergütungsregelung angemessen. Die Kostenre-
gelung bei Netzverstärkung und natürlich die verbesser-
te Förderung für Solarstrom sowie für Biomasseanlagen
sind hervorragend geklärt.

Der nunmehr im EEG vorgesehene, bundesweit wett-
bewerbsneutrale Ausgleich dieser Netzumlage stellt ei-
nen Meilenstein dar. Er wird maßgeblich dazu beitragen,
dass zukünftig regionale Sonderbelastungen beseitigt
werden und dass Rechtssicherheit geschaffen wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Es ist eine Tatsache, dass der Klimaschutz eine ge-
samtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, deren Lasten
entsprechend verteilt werden müssen. Dem steht die na-
turbedingt regional unterschiedliche Nutzbarkeit erneu-
erbarer Energien entgegen. Diesem Widerspruch wird
zukünftig wettbewerbskonform durch die Regelung ei-
nes bundesweiten Belastungsausgleichs angemessener
und in zumutbarer Weise Rechnung getragen.

Die Begründungen dafür, heute nicht zuzustimmen,
waren sehr unterschiedlich. Herr Abgeordneter Grill, Sie
haben gerade darauf abgestellt, dass Sie gegen die Rege-
lung des bundesweiten Lastenausgleichs und der Netz-
umlagen sind. Ich sage Ihnen nur: Was haben wir denn
jetzt? Schauen Sie einmal ins Internet! Selbstverständ-
lich legt Preussen-Elektra heute die Mehrkosten aus der
Windenergie über die Netzbenutzungskosten auf den
Strompreis regional um. Es geht jetzt nur darum, dassel-
be bundesweit durchzuführen.


(Walter Hirche [F.D.P.]: Das verkennt die rechtlichen Fragen doch etwas!)


Was den Zeitpunkt angeht, will ich darauf hinweisen,
dass die Energieversorgungsunternehmen in Schles-
wig-Holstein – Preussen-Elektra und Schleswag – seit
dem 1. Januar 2000 nach dem bestehenden Stromein-
speisungsgesetz die Zahlungen für neue Windenergie-
anlagen ausgesetzt haben. Der Bundeswirtschaftsminis-
ter und ich haben dieses Vorgehen scharf gerügt. Die
von den Firmen vertretene Rechtsauffassung zur Härte-
klausel ist abwegig. Der zweite Deckel ist nach unserer
Auffassung eindeutig noch nicht voll. Aber das hat na-
türlich zu einer starken Verunsicherung sowohl bei den
Herstellern von Windkraftanlagen als auch bei den Ban-
ken geführt.

Ich hoffe und erwarte, dass nach Verabschiedung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes heute diese Unterneh-
men ihre Klagen, ob beim EuGH oder beim Bundesver-
fassungsgericht, gegen das geltende Stromeinspeisungs-
gesetz zurücknehmen und ihrer Zahlungsverpflichtung
wieder nachkommen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Der Kritikpunkt dieser Unternehmen, nämlich eine regi-
onal zu starke Belastung, wird nun durch den bundes-
weiten Belastungsausgleich beseitigt. Allein die Schles-
wag in Schleswig-Holstein spart noch einmal 50 Mil-
lionen DM. Ich denke, das ist ein Grund, die Klagen zu-
rückzuziehen

Nach Auffassung der Landesregierung von Schles-
wig-Holstein ist das EEG auch konform mit dem EU-
Recht. Unabhängig von dem Entspannungssignal, das
gestern erfreulicherweise aus Brüssel gekommen ist,
will ich noch einmal Folgendes sagen: Das EEG enthält
nach unserer Auffassung weder einen Subventions-
noch einen Beihilfetatbestand gemäß EU-Recht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es regelt weder direkt noch indirekt ein staatliches Mit-
telaufkommen, sondern setzt einen Preisrahmen für
Wirtschaftssubjekte. Beihilfen sind nach dem Gemein-
schaftsrecht nur vom Staat gewährte Vorteile. Wechsel-
seitige Vergütungs- oder Ausgleichsansprüche zwischen
Privaten erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Auch nach der Rechtsprechung des EuGH – Sie, Herr
Scheer, haben darauf hingewiesen – zielt das Gemein-
schaftsrecht nicht darauf ab, jegliche staatliche Wirt-
schaftspolitik, die nahezu unvermeidlich einigen Wirt-
schaftssubjekten Vorteile verschafft, einem prinzipiellen
Beihilfeverbot zu unterwerfen. Wir haben diese Auffas-
sung in allen Gerichtsverfahren vertreten, auch vor dem
EuGH. Es gibt, meine Damen und Herren, richtungswei-
sende Entscheidungen mehrerer Instanzen, zuletzt das
Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig vom 7. Sep-
tember letzten Jahres, das diese Rechtsauffassung deut-
lich bestätigt.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Bemer-
kungen zum Thema Kraft-Wärme-Kopplung machen.
Ich stimme Ihnen, Herr Schauerte, zu: Die Hütte brennt.
In Schleswig-Holstein haben wir eine Kraft-Wärme-
Kopplungs-Quote von 20 Prozent. Sie liegt damit etwa
doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Ich kann
Ihnen nur sagen, dass sowohl der Bestand der großen
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen als auch die Zahl der
neu gebauten und von uns geförderten 200 Blockheiz-
kraftwerke stark verringert werden wird, zum Teil sind
sie schon stillgelegt. Ich möchte hiermit ausdrücklich
der Verabredung zwischen den Koalitionsfraktionen und
der Regierung zustimmen, dass wir neben einem Sofort-
hilfegesetz zur Sicherung des Bestandes der Kraft-
Wärme-Kopplung schnell ein gesetzliches Instrumenta-
rium brauchen, das eine Verdoppelung des Anteils der
Kraft-Wärme-Kopplung innerhalb der nächsten zehn
Jahre ermöglicht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


Ohne eine solche Verdoppelung des Anteils der Kraft-
Wärme-Kopplung sind die von der alten wie von der

Minister Claus Möller (Schleswig-Holstein)







(A)



(B)



(C)



(D)


neuen Bundesregierung vorgesehenen Klimaschutzziele
meines Erachtens nicht erreichbar.

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, neben dem
gegenwärtig diskutierten Bonusmodell, das den Bestand
schützen kann,


(Zuruf von der CDU/CSU: Aufhören!)

sorgfältig auch den Gesetzesvorschlag zu prüfen, den
Schleswig-Holstein gemeinsam mit Berlin in den Bun-
desrat eingebracht hat. Wir sprechen uns hier eindeutig
für eine zukunftsweisende Quotenregelung aus.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409106600
Herr
Staatsminister, kommen Sie bitte zum Schluss.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1409106700
Ich
komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Ich
sehe mit Spannung der Abstimmung entgegen. Herr
Austermann, wir waren auf vielen Veranstaltungen. Sie
waren immer ein Förderer der Windenergie und haben auf
öffentlichen Veranstaltungen im Gegensatz zu Herrn
Rühe gesagt: Wenn die Härteklausel kommt, ist es wich-
tig, dass das Gesetz möglichst schnell verabschiedet
wird. Sie sollten auch gegenüber den Wählern in
Schleswig-Holstein deutlich dokumentieren, dass Sie zu
Ihrem Wort stehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409106800
Ich
schließe die Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung
kommen, gebe ich Ihnen bekannt, dass eine Reihe von
Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung zu Proto-
koll gegeben worden sind, und zwar von den Kollegen
Ernst Hinsken, Erich Maaß, Albert Deß und Peter
Götz.*)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzent-
wurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien in der Ausschussfassung auf den Drucksa-
chen 14/2341 und 14/2776.

Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der
CDU/CSU auf Drucksache 14/2805 vor, über den wir
zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag
der CDU/CSU-Fraktion? – Wer stimmt dagegen? – Wer
enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag bei Zu-
stimmung der Fraktionen CDU/CSU und Ablehnung der
Koalitionsfraktionen und der PDS bei Enthaltung der
F.D.P.-Fraktion abgelehnt.
_____________
*) Die Erklärungen werden als Anlage zum Stenographischen Be-

richt der 92. Sitzung abgedruckt.

Wer stimmt für den Gesetzentwurf in der Ausschuss-
fassung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ge-
setzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion gegen die
Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung: Die Fraktionen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen verlangen namentliche Ab-
stimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schrift-
führer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind al-
le Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Ab-
stimmung. –

Hat ein Mitglied des Hauses seine Stimme noch nicht
abgegeben? – Dann schließe ich die Abstimmung und
bitte mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis
der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.*)

Wir setzen die Beratungen fort.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Gesetzent-

würfe auf den Drucksachen 14/2693 und 14/2765 sowie
den Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. auf
Drucksache 14/2778 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und zur
Mitberatung an den Finanzausschuss und den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu
überweisen. Gibt es hierzu anderweitige Vorschläge? –
Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so be-
schlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten

Erika Reinhardt, Dr. Norbert Blüm, Klaus-Jürgen
Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU

Gegen den Missbrauch von Kindern als Solda-
ten

– Drucksache 14/2243 –
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die

Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich hö-
re keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.


(Unruhe)

– Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer der Debatte fol-
gen will, den bitte ich sich hinzusetzen. Die anderen bit-
te ich den Plenarsaal zu verlassen, damit der ersten Red-
nerin Aufmerksamkeit geschenkt werden kann.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort als erste Red-
nerin hat die Kollegin Erika Reinhardt von der
CDU/CSU-Fraktion.


Erika Reinhardt (CDU):
Rede ID: ID1409106900
Herr Präsident! Ich
möchte mich zunächst herzlich dafür bedanken, dass Sie
Ruhe hergestellt haben. Es ist für einen Redner immer
angenehmer zu sprechen, wenn wieder Ruhe eingekehrt
ist.
__________
*) Seite 8459

Minister Claus Möller (Schleswig-Holstein)







(A)



(B)



(C)



(D)


Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, als ich vor
zwei Jahren zum ersten Mal davon gesprochen habe,
dass das Thema Kindersoldaten gerade in der Entwick-
lungspolitik für uns ein Thema sein wird, war der Öf-
fentlichkeit dieses Problem überhaupt noch nicht be-
wusst. Heute, zwei Jahre später, haben wir in unseren
Kreisen und auch in der Öffentlichkeit zumindest ein
Bewusstsein für dieses Thema geschaffen.

Lassen Sie mich ein heute 16 Jahre altes Mädchen
aus Uganda zitieren:

Ich wurde mit einigen Kindern gefangen genom-
men. Als ein Junge zu fliehen versuchte, wurde er
gefesselt und wir mussten ihn mit Stockschlägen
töten. Ich kannte den Jungen aus meinem Dorf. Als
ich mich weigerte, ihn zu töten, sagten sie mir,
dann würden sie mich erschießen und zeigten mit
dem Gewehr auf mich. So tat ich es aus Angst. Der
Junge fragte mich: Warum tust du das? – Ich hatte
keine Wahl. Als er tot war, musste ich mir sein Blut
auf die Arme schmieren. Sie sagten, das müsse ich
tun, dann hätte ich keine Angst mehr und würde
nicht mehr fliehen.

Susan ist eines von 2 000 Kindern zwischen 10 und
17 Jahren, die von der im Sudan beheimateten Wider-
standsorganisation LRA in Uganda entführt wurden. Mit
diesem Beispiel wird deutlich, welche Tragik hinter dem
Thema Kindersoldaten steckt. Ihr Schicksal ist eines der
Schicksale von über 300 000 Kindersoldaten weltweit.
Die Zahl ist eher steigend als rückläufig.

Das furchtbare Leid der Kindersoldaten, der Schmerz
und die Scham der Kinderprostituierten, die Ausbeutung
durch Kinderarbeit, das verpfuschte Leben der Kinder
und die Verletzungen, die Erwachsene diesen Kindern
zufügen, sind unverantwortlich und überhaupt nicht vor-
stellbar.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wer Kinder verletzt, der verletzt Menschenrechte.

Die Bundesregierung hat seit ihrem Regierungsantritt
1998 immer wieder betont, dass einer der Schwerpunkte
ihrer Politik im Rahmen der auswärtigen Beziehungen
die Berücksichtigung der Einhaltung der Menschen-
rechte sein wird. Wir begrüßen das sehr. Aber ich frage
uns: Können wir es als Entwicklungspolitiker verant-
worten, mit Ländern zusammenzuarbeiten, die die Men-
schenrechte, was die Kinder betrifft, mit Füßen treten?


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Müssen wir nicht stärker und effizienter Druck auf die
entsprechenden Entwicklungsländer ausüben? Der
Schuldenerlass beispielsweise müsste eigentlich garan-
tieren, dass das eingesparte Geld nicht zum Waffenkauf
verwendet wird.

Die deutsche, aber auch die europäische Entwick-
lungspolitik hat die Pflicht, sich schützend vor diese
Kinder zu stellen. Wir müssen konsequent jede Zusam-
menarbeit mit Regimen ablehnen, die Kindersoldaten
einsetzen. Allein auf dem afrikanischen Kontinent sind
mehr als 120 000 Kinder als Soldaten in Regierungs-

und Rebellenarmeen eingesetzt. Viele Kinder haben ge-
mordet und trotzdem sind diese Kinder keine Verbre-
cher. Sie gehorchen blind, weil man sie mit Drogen oder
mit anderen Methoden gefügig gemacht hat. Aus diesen
Kindern wurden Kampfmaschinen. Diese Kinder sind
also keine Verbrecher; sie sind Opfer.

In dem vorliegenden Antrag haben wir deutlich ge-
macht, dass mit der Stärkung der internationalen Straf-
gerichtsbarkeit auch die Rechte dieser Kinder gestärkt
werden. Es ist unumgänglich, dass der Missbrauch von
Kindern als Soldaten, ihre sexuelle Ausbeutung und ihre
Benutzung als Arbeitssklaven als Verbrechen gegen die
Menschenrechte bestraft werden. Nach den Statuten des
neuen Internationalen Strafgerichtshofes werden die
Einberufung, das Anwerben und der Einsatz von Kin-
dern erstmalig als Kriegsverbrechen eingestuft. Aber,
meine Damen und Herren, das reicht nicht aus.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine
Verschärfung des internationalen Rechts und für eine
weit gehende Durchsetzbarkeit dieses Rechts durch die
internationalen Gerichtshöfe einzusetzen, damit die für
den Einsatz von Kindersoldaten Verantwortlichen auch
zur Rechenschaft gezogen werden können.

Zahlreiche Konferenzen haben sich in den letzten
Jahren mit dem Thema Kindersoldaten befasst. In den
Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rückt dabei zu-
nehmend die Frage des Rekrutierungsalters, als ob
dies der gordische Knoten sei, der zu zerschlagen ist, um
das Problem der Kindersoldaten zu lösen.

Meine Damen und Herren, es gibt einen ganz erhebli-
chen Unterschied zwischen einem 17-jährigen auszubil-
denden Flugzeugmechaniker in der Bundeswehr, dem
die Eltern ihre Einwilligung geben müssen, und einem
8- oder 10-jährigen Soldaten in Sierra Leone, der ge-
zwungen wird zu morden. Beides zu vermischen hilft
den Kindern in den bewaffneten Konflikten der Dritten
Welt nicht, obwohl die Festlegung des Alters für die
Zwangsrekrutierung und die Teilnahme an bewaffneten
Konflikten auf 18 Jahre im kürzlich beschlossenen frei-
willigen Zusatzprotokoll zu der UN-Kinderrechtskon-
vention ein wichtiger und entscheidender Schritt war.

Vor wenigen Wochen ist die afrikanische Kinder-
charta in Kraft getreten, die die Altersgrenze für die
Rekrutierung auf 18 Jahre festlegt. Ihr sind unter ande-
rem auch Uganda und Angola beigetreten. Ich begrüße
diese Charta. Nur, es darf natürlich nicht bei Lippenbe-
kenntnissen bleiben. Vielmehr müssen Taten folgen.
Standards alleine reichen nicht aus.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Meine Damen und Herren, nachhaltige Entwick-

lungspolitik muss auch vorbeugende Entwicklungspoli-
tik sein. Denn wenn Kinder, statt schreiben und lesen zu
lernen, zum systematischen Töten erzogen werden, ist
dies unverantwortlich. Bildung ist eine der wichtigsten
Voraussetzungen für die Lebensgestaltung. Gebildete
Kinder sind starke Kinder, und starke Kinder sind nicht
manipulierbar. Deshalb muss Bildung als Prävention in
der Entwicklungspolitik einen höheren Stellenwert er-
halten. Wir brauchen Arbeit und gute Ausbildung, so

Erika Reinhardt






(A)



(B)



(C)



(D)


sagte ein Junge, der als Kindersoldat gearbeitet hat und
der sich zurzeit in der Reintegration befindet.

Die Nachhaltigkeit unserer Entwicklungspolitik
schlägt sich aber nicht nur in der Prävention nieder. Wir
müssen uns fragen: Was wird aus den Kindern nach der
Auflösung von Rebellenverbänden, nach dem Ende ei-
nes Krieges? Wer hilft ihnen nach Schmerz und Trauma,
sich wieder in der Gesellschaft zurechtzufinden? Haben
wir nicht eine Verpflichtung diesen Kindern und Ju-
gendlichen gegenüber, die Opfer von Krieg und Verbre-
chen wurden? Sie brauchen ein verbrieftes Recht auf
Hilfe bei ihrer seelischen, moralischen und materiellen
Gesundung, sowie bei ihrer gesellschaftlichen Reinte-
gration.

Wiedereingliederungsprojekte müssen auf spezifische
Situationen von Kindersoldaten zugeschnitten sein. Die
Therapie von kriegstraumatisierten Kindern muss die
kulturellen Werte und Traditionen eines Landes berück-
sichtigen. Es ist wichtig, dass bei diesen Projekten die
Menschen vor Ort eingebunden werden. Nur so werden
beide Seiten diese Gräueltaten überwinden.

Wir brauchen aber auch ein stärkeres öffentliches
Bewusstsein. Wir müssen die öffentliche Meinung welt-
weit mobilisieren. Das Ziel muss eine Kampagne zur
Ächtung des Missbrauchs von Kindern sein. Ich
danke sehr herzlich dem Jugendrotkreuz. Auf der Tribü-
ne sitzen einige Leute vom Jugendrotkreuz, die diesbe-
züglich eine Kampagne gestartet haben. Herzlichen
Dank. Machen Sie weiter so!


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)


Wir fordern die Bundesregierung auf, im Bereich der
Kampagne aktiv zu werden. Der vorliegende Antrag der
CDU/CSU – ich hoffe es im Interesse der Kinder – ist

sicher konsensfähig. Er bündelt ganz präzise die
Maßnahmen, die den Kindersoldaten kurz-, mittel- und
langfristig tatsächliche Hilfen sein werden.

Unser Antrag orientiert sich sowohl am Antrag der
SPD aus der Mitte des letzten Jahres als auch an unse-
rem Antrag vom März 1999. Darüber hinaus sind wich-
tige neue Aspekte aufgenommen worden.

Meine Damen und Herren, in den bewaffneten Kon-
flikten der letzten Jahrzehnte starben weltweit 2 Millio-
nen Kinder. Es ist skrupellos und unverantwortlich, wie
Kinder von Erwachsenen missbraucht werden. Die
schlimmste Form des Missbrauchs ist, sie als Soldaten
einzusetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt tun, um viele
Kindertränen zu trocknen, um Kindern ein Zukunft zu
geben. Lassen Sie uns gemeinsam gegen den Miss-
brauch von Kindern als Soldaten handeln. Die Verant-
wortung für die Kinder liegt bei uns allen. Mit einer
breiten Zustimmung zeigt der Deutsche Bundestag, dass
er sich dieser Verantwortung vor den Kindern dieser
Welt bewusst ist.

Ich danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU, und der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409107000
Ich gebe
Ihnen jetzt das von den Schriftführern und Schriftführe-
rinnen ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim-
mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung
der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie
zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes auf Drucksa-
chen 14/2776 und 14/2341 bekannt. Abgegebene Stim-
men 550. Mit Ja haben gestimmt 328. Mit Nein haben
gestimmt 217. Enthaltungen 5. Die Beschlussempfeh-
lung ist damit angenommen.

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 550;
davon
ja: 328
nein: 217
enthalten: 5
Ja
SPD
Brigitte Adler
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Hermann Bachmaier
Ernst Bahr
Doris Barnett
Dr. Hans Peter Bartels
Eckhardt Barthel (Berlin)

Klaus Barthel (Starnberg)

Ingrid Becker-Inglau
Wolfgang Behrendt
Dr. Axel Berg
Hans-Werner Bertl
Friedhelm Julius Beucher

Petra Bierwirth
Rudolf Bindig
Lothar Binding (Heidelberg)

Kurt Bodewig
Klaus Brandner
Anni Brandt-Elsweier
Willi Brase
Rainer Brinkmann (Detmold)

Bernhard Brinkmann

(Hildesheim)


Hans-Günter Bruckmann
Ursula Burchardt
Dr. Michael Bürsch
Hans Büttner (Ingolstadt)

Wolf-Michael Catenhusen
Dr. Peter Danckert
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Christel Deichmann
Karl Diller
Peter Dreßen
Detlef Dzembritzki
Dieter Dzewas
Dr. Peter Eckardt
Sebastian Edathy
Ludwig Eich
Marga Elser
Peter Enders

Gernot Erler
Petra Ernstberger
Annette Faße
Lothar Fischer (Homburg)

Gabriele Fograscher
Iris Follak
Norbert Formanski
Rainer Fornahl
Hans Forster
Dagmar Freitag
Peter Friedrich (Altenburg)

Harald Friese
Arne Fuhrmann
Monika Ganseforth
Konrad Gilges
Iris Gleicke
Günter Gloser
Uwe Göllner
Renate Gradistanac
Günter Graf (Friesoythe)

Angelika Graf (Rosenheim)

Dieter Grasedieck
Monika Griefahn
Achim Großmann
Wolfgang Grotthaus
Karl-Hermann Haack

(Extertal)


Hans-Joachim Hacker
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Christel Hanewinckel
Alfred Hartenbach
Klaus Hasenfratz
Nina Hauer
Hubertus Heil
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Monika Heubaum
Reinhold Hiller (Lübeck)

Stephan Hilsberg
Gerd Höfer
Jelena Hoffmann (Chemnitz)

Walter Hoffmann

(Darmstadt)


Iris Hoffmann (Wismar)

Frank Hofmann (Volkach)

Ingrid Holzhüter
Eike Maria Hovermann
Christel Humme
Barbara Imhof
Brunhilde Irber
Gabriele Iwersen

Erika Reinhardt






(A)



(B)



(C)



(D)


Renate Jäger
Jann-Peter Janssen
Ilse Janz
Dr. Uwe Jens
Volker Jung (Düsseldorf)

Johannes Kahrs
Ulrich Kasparick
Sabine Kaspereit
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Klaus Kirschner
Marianne Klappert
Siegrun Klemmer
Walter Kolbow
Karin Kortmann
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Volker Kröning
Angelika Krüger-Leißner
Horst Kubatschka
Ernst Küchler
Helga Kühn-Mengel
Ute Kumpf
Konrad Kunick
Dr. Uwe Küster
Werner Labsch
Christine Lambrecht
Brigitte Lange
Christian Lange (Backnang)

Detlev von Larcher
Klaus Lennartz
Dr. Elke Leonhard
Eckhart Lewering
Götz-Peter Lohmann

(Neubrandenburg)


Christa Lörcher
Erika Lotz
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)

Winfried Mante
Dirk Manzewski
Tobias Marhold
Lothar Mark
Ulrike Mascher
Christoph Matschie
Heide Mattischeck
Markus Meckel
Ulrike Mehl
Ulrike Merten
Angelika Mertens
Ursula Mogg
Siegmar Mosdorf
Michael Müller (Düsseldorf)

Jutta Müller (Völklingen)

Christian Müller (Zittau)

Franz Müntefering
Andrea Nahles
Volker Neumann (Bramsche)

Dr. Edith Niehuis
Dr. Rolf Niese
Dietmar Nietan
Günter Oesinghaus
Leyla Onur
Manfred Opel
Holger Ortel
Adolf Ostertag
Albrecht Papenroth
Dr. Willfried Penner
Dr. Martin Pfaff

Georg Pfannenstein
Joachim Poß
Karin Rehbock-Zureich
Dr. Carola Reimann
Margot von Renesse
Bernd Reuter
Dr. Edelbert Richter
Reinhold Robbe
Gudrun Roos
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Birgit Roth (Speyer)

Gerhard Rübenkönig
Marlene Rupprecht
Thomas Sauer
Dr. Hansjörg Schäfer
Gudrun Schaich-Walch
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Siegfried Scheffler
Horst Schild
Horst Schmidbauer

(Nürnberg)


Silvia Schmidt (Eisleben)

Dagmar Schmidt (Meschede)

Carsten Schneider
Dr. Emil Schnell
Walter Schöler
Olaf Scholz
Fritz Schösser
Gerhard Schröder
Gisela Schröter
Dr. Mathias Schubert
Richard Schuhmann

(Delitzsch)


Reinhard Schultz

(Everswinkel)


Volkmar Schultz (Köln)

Ewald Schurer
Dr. R. Werner Schuster
Dietmar Schütz (Oldenburg)

Dr. Angelica Schwall-Düren
Rolf Schwanitz
Bodo Seidenthal
Erika Simm
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Dr. Margrit Spielmann
Jörg-Otto Spiller
Dr. Ditmar Staffelt
Ludwig Stiegler
Rolf Stöckel
Rita Streb-Hesse
Reinhold Strobl
Dr. Peter Struck
Joachim Stünker
Joachim Tappe
Jörg Tauss
Jella Teuchner
Dr. Gerald Thalheim
Wolfgang Thierse
Uta Titze-Stecher
Adelheid Tröscher
Hans-Eberhard Urbaniak
Rüdiger Veit
Simone Violka
Ute Vogt (Pforzheim)


Hans Georg Wagner
Hedi Wegener
Dr. Konstanze Wegner
Wolfgang Weiermann
Reinhard Weis (Stendal)

Matthias Weisheit
Gunter Weißgerber
Gert Weisskirchen

(Wiesloch)


Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker

Jochen Welt
Dr. Rainer Wend
Hildegard Wester
Lydia Westrich
Inge Wettig-Danielmeier
Dr. Margrit Wetzel
Dr. Norbert Wieczorek
Jürgen Wieczorek (Böhlen)

Helmut Wieczorek

(Duisburg)


Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dieter Wiefelspütz
Heino Wiese (Hannover)

Klaus Wiesehügel
Brigitte Wimmer (Karlsruhe)

Engelbert Wistuba
Barbara Wittig
Dr. Wolfgang Wodarg
Verena Wohlleben
Hanna Wolf (München)

Waltraud Wolff (Zielitz)

Heidemarie Wright
Uta Zapf
Dr. Christoph Zöpel
Peter Zumkley
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Gila Altmann (Aurich)

Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Matthias Berninger
Annelie Buntenbach
Ekin Deligöz
Dr. Thea Dückert
Franziska Eichstädt-Bohlig
Dr. Uschi Eid
Hans-Josef Fell
Andrea Fischer (Berlin)

Katrin Dagmar Göring-
Eckardt

Rita Grießhaber
Winfried Hermann
Kristin Heyne
Ulrike Höfken
Michaele Hustedt
Monika Knoche
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Helmut Lippelt
Dr. Reinhard Loske
Oswald Metzger
Klaus Wolfgang Müller

(Kiel)


Kerstin Müller (Köln)

Winfried Nachtwei
Cem Özdemir
Claudia Roth (Augsburg)


Christine Scheel
Irmingard Schewe-Gerigk
Rezzo Schlauch
Albert Schmidt (Hitzhofen)

Werner Schulz (Leipzig)

Christian Simmert
Christian Sterzing
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Dr. Antje Vollmer
Sylvia Voß
Helmut Wilhelm (Amberg)

Margareta Wolf (Frankfurt)

F.D.P.
Hans-Michael Goldmann
PDS
Dr. Dietmar Bartsch
Petra Bläss
Maritta Böttcher
Eva Bulling-Schröter
Heidemarie Ehlert
Dr. Heinrich Fink
Dr. Ruth Fuchs
Dr. Klaus Grehn
Dr. Gregor Gysi
Uwe Hiksch
Carsten Hübner
Ulla Jelpke
Gerhard Jüttemann
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Heidi Knake-Werner
Rolf Kutzmutz
Heidi Lippmann
Ursula Lötzer
Dr. Christa Luft
Angela Marquardt
Kersten Naumann
Rosel Neuhäuser
Christine Ostrowski
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Ilja Seifert
Nein
CDU/CSU
Ilse Aigner
Dietrich Austermann
Norbert Barthle
Dr. Wolf Bauer
Günter Baumann
Brigitte Baumeister
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Hans-Dirk Bierling
Renate Blank
Dr. Heribert Blens
Dr. Norbert Blüm
Friedrich Bohl
Dr. Maria Böhmer
Jochen Borchert
Wolfgang Börnsen

(Bönstrup)


Wolfgang Bosbach
Dr. Wolfgang Bötsch
Klaus Brähmig






(A)



(B)



(C)



(D)


Dr. Ralf Brauksiepe
Paul Breuer
Monika Brudlewsky
Georg Brunnhuber
Hartmut Büttner

(Schönebeck)


Dankward Buwitt
Cajus Caesar
Peter H. Carstensen

(Nordstrand)


Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Hubert Deittert
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Hansjürgen Doss
Marie-Luise Dött
Maria Eichhorn
Rainer Eppelmann
Anke Eymer (Lübeck)

Ilse Falk
Dr. Hans Georg Faust
Albrecht Feibel
Ulf Fink
Ingrid Fischbach

(KarlsruheLand)


Dr. Gerhard Friedrich

(Erlangen)


Dr. Hans-Peter Friedrich

(Hof)


Erich G. Fritz
Jochen-Konrad Fromme
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Jürgen Gehb
Norbert Geis
Dr. Heiner Geißler
Georg Girisch
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Kurt-Dieter Grill
Manfred Grund
Horst Günther (Duisburg)

Carl-Detlev Freiherr von
Hammerstein

Gerda Hasselfeldt
Klaus-Jürgen Hedrich
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Manfred Heise
Siegfried Helias
Hans Jochen Henke
Peter Hintze
Klaus Hofbauer
Martin Hohmann
Klaus Holetschek

Joachim Hörster
Hubert Hüppe
Susanne Jaffke
Georg Janovsky
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Harald Kahl
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Irmgard Karwatzki
Volker Kauder
Eckart von Klaeden
Ulrich Klinkert
Manfred Kolbe
Norbert Königshofen
Eva-Maria Kors
Hartmut Koschyk
Rudolf Kraus
Dr. Martina Krogmann
Dr.-Ing. Paul Krüger
Dr. Hermann Kues
Dr. Karl A. Lamers

(Heidelberg)


Dr. Norbert Lammert
Dr. Paul Laufs
Karl-Josef Laumann
Werner Lensing
Peter Letzgus
Ursula Lietz
Walter Link (Diepholz)

Eduard Lintner
Wolfgang Lohmann

(Lüdenscheid)


Dr. Michael Luther
Erwin Marschewski

(Recklinghausen)


Dr. Martin Mayer

(Siegertsbrunn)


Wolfgang Meckelburg
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Friedrich Merz
Hans Michelbach
Dr. Gerd Müller
Bernward Müller (Jena)

Elmar Müller (Kirchheim)

Claudia Nolte
Günter Nooke
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Norbert Otto (Erfurt)

Dr. Peter Paziorek
Anton Pfeifer
Dr. Friedbert Pflüger
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Ruprecht Polenz

Marlies Pretzlaff
Dr. Bernd Protzner
Thomas Rachel
Hans Raidel
Helmut Rauber
Peter Rauen
Christa Reichard (Dresden)

Katherina Reiche
Erika Reinhardt
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hannelore Rönsch

(Wiesbaden)


Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)

Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Dr. Wolfgang Schäuble
Hartmut Schauerte
Karl-Heinz Scherhag
Gerhard Scheu
Norbert Schindler
Dietmar Schlee
Christian Schmidt (Fürth)

Dr.-Ing. Joachim Schmidt

(Halsbrücke)


Andreas Schmidt (Mülheim)

Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Rupert Scholz
Dr. Erika Schuchardt
Diethard Schütze (Berlin)

Clemens Schwalbe
Wilhelm-Josef Sebastian
Horst Seehofer
Heinz Seiffert
Rudolf Seiters
Bernd Siebert
Werner Siemann
Johannes Singhammer
Bärbel Sothmann
Margarete Späte
Dr. Wolfgang Freiherr von
Stetten

Andreas Storm
Dorothea Störr-Ritter
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl
Michael Stübgen
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Andrea Voßhoff
Gerald Weiß (Groß-Gerau)


Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Hans-Otto Wilhelm (Mainz)

Klaus-Peter Willsch
Werner Wittlich
Dagmar Wöhrl
Aribert Wolf
Elke Wülfing
Wolfgang Zeitlmann
Benno Zierer
Wolfgang Zöller
F.D.P.
Hildebrecht Braun

(Augsburg)


Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Dr. Wolfgang Gerhardt
Joachim Günther (Plauen)

Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger

Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Enthalten
CDU/CSU
Albert Deß
Ernst Hinsken
Erich Maaß (Wilhelmshaven)

Meinolf Michels
Dr. Peter Ramsauer

Entschuldigt wegen Übernahme einer Verpflichtung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den Parlamentarischen Versammlungen
des Europarates und der WEU, der Parlamentarischen Versammlung der NATO, der OSZE oder der IPU

Bühler (Bruchsal) Klaus,
CDU/CSU
Dr. Hornhues, Karl-Heinz,

CDU/CSU

Irmer, Ulrich
F.D.P.
Neumann (Gotha), Gerhard

SPD

Nickels, Christa
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schloten, Dieter
SPD

______________________________

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 245. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1998 8462

Als nächste Rednerin in unserer Aussprache hat die
Kollegin Karin Kortmann von der SPD-Fraktion das
Wort.


Karin Kortmann (SPD):
Rede ID: ID1409107100
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch
eine besondere Besuchergruppe begrüßen, nämlich die
Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Kol-
pingjugend, eines katholischen Jugendverbandes des
BDKJ, die ebenso ein Interesse daran haben, dieser De-
batte heute beizuwohnen. Es zeigt vor allem auch, dass
viele Nichtregierungsorganisationen diese Debatte für
wichtig und für richtig halten. Ich glaube, wir tun in die-
sem Parlament gut daran, uns weiterhin für den umfas-
senden Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten
einzusetzen. Denn er gehört zu den zentralen Herausfor-
derungen unserer Politik.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich glaube allerdings, Frau Reinhardt, wir kommen
nicht sehr weit, wenn wir das machen, was Sie uns heute
im Parlament zumuten. Ich habe lange überlegt, ob ich
meine Rede vom 24. Juni 1999 noch einmal halten soll-
te. Denn Sie legen einen Antrag vor, der fast identisch
mit dem Antrag ist, den Sie im Januar letzten Jahres
vorgelegt haben. Sie gehen überhaupt nicht auf die Be-
schlussfassung ein, die wir dazu am 24. Juni 1999 noch
im Bonner Parlament getroffen haben.
Sie stellen in Ihrem Antrag Forderungen auf, die zum
Teil widersprüchlichen Charakter haben. Sie gehen
überhaupt nicht auf das ein, was in diesem Jahr bereits
erreicht worden ist, und Sie haben, wie ich glaube, den
Gesamtkomplex der Bedingungsfaktoren, der in den
Blick zu nehmen ist, wenn wir über die Frage reden, was
wir zur Erleichterung und Verbesserung der Lebenssitu-
ation von Kindern in bewaffneten Konflikten tun kön-
nen, nicht im Auge. Deswegen kann ich nur sagen: Ihr
Antrag ist unzureichend und deshalb abzulehnen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Erika Reinhardt [CDU/ CSU]: Das habe ich mir gedacht! Genau so habe ich Sie eingeschätzt! Sie interessieren sich doch gar nicht für die Kinder!)


– Diesen Vorwurf weise ich strikt zurück.
Ich gehe jetzt im Einzelnen auf die Kritikpunkte ein,

weil ich glaube, dass die Debatte um der Sache willen
notwendig ist.

Sie sprechen mit Recht davon, dass wir schätzungs-
weise 300 000 Kinder, die als rekrutierte Kindersoldaten
in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt sind,
nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Sie machen aber
keine Aussage und stellen keine Forderung auf zu der
besonderen Situation von Mädchen und jungen Frau-
en. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gerade für
junge Frauen und junge Mädchen eine besondere Be-
nachteiligung gegeben ist: einerseits weil sie als Kinder-
soldaten rekrutiert werden, andererseits aber auch, weil

sie aufgrund ihres Geschlechts besonders benachteiligt
sind und sexuell missbraucht werden. Ich denke, Frau
Reinhardt, das ist eine wesentliche Ergänzung zu Ihrem
Antrag.

Zweiter Punkt: Sie treffen keine Aussage zur Verab-
schiedung der 18-Jahre-Grenze. Die SPD fordert ganz
klar: „straight eighteen“. Das haben wir auch bei der
Friedrich-Ebert-Stiftung bei einem Seminar im August
letzten Jahres gemeinsam mit der Bundesentwicklungs-
ministerin Heidi Wieczorek-Zeul und mit UNICEF sehr
ausdrücklich gefordert.

Sie müssen sehen, was in dieser Zeit gelaufen ist. Im
vergangenen Herbst gab es in Berlin eine europäische
Konferenz, auf der darüber gesprochen wurde, wie der
Einsatz von Kindersoldaten zu verhindern wäre. Diese
Konferenz hat auf Einladung der Bundesregierung statt-
gefunden. Auch dort ist diese Forderung bekräftigt wor-
den. Walter Kolbow hat seitens des Verteidigungs-
ministeriums dazu gesprochen. Ich werde nachher auch
unseren Außenminister in dieser Sache zitieren.

Sie treffen – drittens – keine Aussage zur Problematik
der Kleinwaffen. Frau Reinhardt, nehmen Sie bitte zur
Kenntnis, dass es nach Aussagen von UNICEF auf der
Welt ungefähr 500 Millionen dieser Mordinstrumente
gibt. Diese Kleinwaffen sind so gebaut, dass sie leicht in
Kinderhände passen und jederzeit einsetzbar sind. Es
spielt dabei im Grunde überhaupt keine Rolle, ob es sich
um die russische AK 47 oder das deutsche Gewehr von
Heckler & Koch, G 3, handelt. Wir müssen die Bedin-
gungsfaktoren analysieren, die dafür sorgen, dass Kinder
in diesen kriegerischen Auseinandersetzungen als Hel-
fershelfer und als Soldaten eingesetzt werden. Deswegen
fordert die SPD ganz klar, entschiedene Maßnahmen zur
Eindämmung der weltweiten Flut von Kleinwaffen zu
treffen. Vor allem die unkontrollierte Verbreitung von
automatischen Pistolen, leichten Maschinengewehren,
Schnellfeuergewehren und Mörsern trägt nämlich ent-
scheidend zur Gewalt in kriegerischen Konflikten bei.
90 Prozent aller Kriegsopfer sterben durch Kleinwaffen
– das wissen wir – und allein in den letzten zehn Jahren
sind 3 Millionen Menschen, vorwiegend Frauen und
Kinder, Opfer dieser Waffen geworden – eine weitere
wichtige Ergänzung, die ich in Ihrem Antrag nicht fin-
den kann.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Vierter Punkt. Ich frage mich, warum sich die Bun-
desregierung die Mühe macht, sowohl im Ausschuss für
Menschenrechte als auch im Ausschuss für Entwick-
lungspolitik die neuen Kriterien für Rüstungsexporte
vorzulegen und die Abgeordneten um Stellungnahmen
zu bitten. Kein Wort von Ihnen zu diesen neuen Richtli-
nien, die den Menschenrechtsaspekt aufnehmen! Ich fra-
ge mich: Warum sitzen wir in Ausschüssen?


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Angelika Köster-Loßack [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Sie sagen mit Recht – dieser Punkt ist zu unterstüt-
zen –, wir müssen die Lebensbedingungen der Kinder

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms






(A)



(B)



(C)



(D)


in den Entwicklungsländern im Blick haben und dafür
sorgen, dass sie Bildung, Ausbildung, eine bessere Ge-
sundheitsvorsorge und dergleichen erhalten. Denn wir
wissen, dass es auch materielle Ursachen dafür gibt,
dass Kinder als Soldaten tätig sind oder rekrutiert wer-
den. Aber haben Sie heute auch nur mit einem Wort er-
wähnt, welche Möglichkeiten die Entschuldungskam-
pagne, die die Bundesregierung beschlossen hat, eröff-
net, um genau diesem Problem entgegenzutreten? Auch
dazu kein Wort – mangelhaft!


(Erika Reinhardt [CDU/CSU]: Über dieses Argument könnten wir stundenlang diskutieren!)


Keine Aussage treffen Sie auch zum bisherigen Stand
der Verhandlungen zur Umsetzung der Kinderrechts-
konvention. – Darauf wird nachher mein Kollege Rolf
Stöckel noch einmal eigens eingehen. – Ich habe die eu-
ropäische Konferenz erwähnt, die hier in Berlin stattge-
funden hat. Zur Nachhilfe für Sie möchte ich wiederho-
len, was unser Außenminister da gesagt hat – es lohnt
sich, das noch einmal zu hören –: Die Staatengemein-
schaft sollte den Standard – also eine Altersgrenze von
18 Jahren – anstreben, der sich aus dem Kontext der
Kinderrechtskonvention logisch ergibt. Das sei das
Hauptziel der Arbeiten für ein Zusatzprotokoll zur Kin-
derrechtskonvention. Er hoffe sehr, dass diese Konfe-
renz hierzu einen Anstoß geben werde. – Das hat sie ge-
tan. – Er sagt weiter: Was die schwierige, umstrittene
Frage der Freiwilligenrekrutierung angehe, so solle aus
seiner persönlichen Sicht auch hier eine einheitliche Al-
tersgrenze von 18 Jahren angestrebt werden, und zwar
erstens deswegen, weil die Trennlinie zwischen Freiwil-
ligkeit und Zwang häufig kaum zu ziehen sei, und zwei-
tens mit dem Ziel, dass dieser Standard auch wirklich
handhabbar und durchsetzbar werde.

Wir wissen natürlich sehr genau: Es gibt in Europa
und in anderen Teilen der Welt keinen doppelten Men-
schenrechtsstandard. Deswegen hat die Bundesregie-
rung anerkannt, Sorge dafür tragen zu müssen, wie wir
in Zukunft angesichts unserer Forderungen auf europäi-
scher Ebene mit der Tatsache umgehen, dass wir in der
Bundeswehr unter 18-Jährige haben, die jedoch ihren
Dienst freiwillig absolvieren. Sie sehen, es gibt viele
Punkte, die Sie nachbessern müssen.

Ich möchte auf eine erste Widersprüchlichkeit einge-
hen, die sich sowohl aus Ihrem Redebeitrag, Frau
Reinhardt, als auch aus Ihrem Forderungskatalog ergibt.
Unter Punkt 3 Ihres Antrages – ich empfehle allen, sich
einmal die entsprechenden Anträge zu holen und sie zu
vergleichen – fordern Sie, dass der Einsatz von Kinder-
soldaten in den jeweiligen Ländern mit der Einstellung
oder Kürzung der Entwicklungszusammenarbeit zu
sanktionieren ist. Sie sagen also mit anderen Worten: An
Länder, in denen Kindersoldaten eingesetzt werden –
auch wenn sie auf freiwilliger Basis rekrutiert worden
sind –, soll keine Entwicklungshilfe geleistet werden.
Gleichzeitig kommen Sie eine Seite weiter unter Punkt 7
zu der Folgerung, dass man Maßnahmen zu deren Re-
integration in die Gesellschaft, also zur Reintegration
der Kinder als Soldaten, braucht. In Punkt 9 fordern Sie,
dass man in der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt

darauf achten sollte, Maßnahmen zur Demobilisierung
und Resozialisierung von Kindersoldaten zu fördern.

Frau Reinhardt, wenn Sie sich aus diesen Ländern zu-
rückziehen und keine Entwicklungshilfegelder mehr be-
reitstellen, dann überlassen Sie die Kinder ihrem
Schicksal. Sie nehmen zwar berechtigte Forderungen
auf, sagen aber gleichzeitig: Zieht euch da zurück. Wenn
wir nicht mehr in der Lage sind, diesen Menschenrechts-
standard in den Regierungsverhandlungen, in den ein-
zelnen Absprachen und in der Zusammenarbeit mit den
NGOs permanent zu benennen und vor Ort dafür zu sor-
gen, dass es eine Veränderung gibt, dann weiß ich nicht,
wie Sie mit diesen Widersprüchlichkeiten, die Sie hier
benennen, umgehen wollen.

Es gibt einen zweiten Widerspruch: Wir haben letztes
Jahr im Juni noch davon gesprochen, für wie wertvoll
wir an dieser Stelle den Einsatz von UNICEF halten und
wie wichtig es ist, dass wir UN-Organisationen und
NGOs haben, die in diesem Bereich tätig sind. Ich ver-
stehe aber nicht, wie Sie aufgrund einer Konfliktsituati-
on, die im Sudan zwischen Cap Anamur und UNICEF
bestanden hat, an die Bundesregierung generell die For-
derung stellen können, alle internationalen finanziellen
Mittel an UNICEF zu streichen. Denn es ist doch ein Pa-
radox, ihnen dort das Geld zu entziehen und gleichzeitig
zu fordern, wir sollten mehr UN-Organisationen und
NGOs unterstützen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)


Ein dritter Widerspruch besteht. Sie erinnern sich:
Als wir im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung und im Ausschuss für Menschen-
rechte über Kolumbien, über die EZ im Hinblick auf
Kolumbien gesprochen haben, habe ich in beiden Aus-
schusssitzungen darum gebeten, dass dort mit finanziel-
ler Unterstützung seitens der Bundesregierung Melde-
stellen eingerichtet werden, damit Kindern und Jugend-
lichen Geburtsurkunden und Identitätsausweise zur Ver-
fügung gestellt werden, damit sie Zugangsmöglichkeiten
zu den jeweils bestehenden Bildungs- und Gesundheits-
systemen haben und es ihnen möglich ist, sich dahin ge-
hend auszuweisen, dass sie unter 18 Jahre alt und nicht
als Soldaten zu rekrutieren sind. Wo war da bitte Ihre
Befürwortung? Das, was Sie vorgeschlagen haben, war
nicht genug.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409107200
Als
nächster Redner hat der Kollege Hildebrecht Braun von
der F.D.P.-Fraktion das Wort.


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1409107300
Herr Prä-
sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir
sprechen heute über ein Thema von größter Dimension;
schließlich geht es um die elementaren Menschenrechte
von Millionen von Kindern in der Welt.

Karin Kortmann






(A)



(B)



(C)



(D)


Ich wehre mich gegen das Argument, wir sollten uns
nicht in die inneren Angelegenheiten von Staaten
einmischen, die Kinder in den Krieg schicken.


(Beifall bei der F.D.P.)

Was diese den kindlichen Seelen antun, ist nicht ent-
schuldbar. Wenn Kinder gezwungen werden zu töten –
was sie nicht verstehen, was sie nicht verarbeiten kön-
nen, was sie selbst als grauenvoll empfinden und was sie
abstumpfen lässt –, dann kann es kein Wegsehen der in-
ternationalen Gemeinschaft geben.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Ich erwarte, dass Geld deutscher Steuerzahler solchen
Staaten, die Kindersoldaten einsetzen oder dulden, nicht
mehr gegeben wird. Deutschland kann nicht Partner von
Kinderschändern sein.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Lassen Sie mich aber nun einige kritische Anmer-

kungen machen, die die Verantwortlichen in unseren
Fraktionen nachdenklich machen sollen.

Nahezu jede Fraktion des Bundestages hat in den
letzten zwei Jahren eine Anfrage oder einen eigenen An-
trag zum Thema Kindersoldaten gestellt. Auch bei auf-
merksamer Durchsicht all der Gedanken, die darin zu-
sammengetragen wurden, kann ich grundsätzliche Ab-
weichungen bei der Beschreibung des Sachverhalts oder
bei der Bewertung der Dinge nicht erkennen. Natürlich
haben die Autoren des letzten Antrags von denen des
vorletzten Antrags und die des vorletzten Antrags von
denen des ersten Antrags abgeschrieben. Ich frage mich:
Was wollen wir eigentlich mit dieser Debatte? Was wol-
len wir mit den vier Anträgen, von denen heute nur einer
zur Abstimmung steht? Geht es uns nicht allen darum,
ein deutliches Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit,
gegenüber den Regierungen der betroffenen Länder,
aber auch gegenüber der Bundesregierung zu setzen, das
unsere Empörung und unseren Abscheu über den Miss-
brauch von Kindern als Soldaten ausdrückt


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

und zugleich unsere Minister auffordern soll, alle Mög-
lichkeiten zu nutzen, um auf eine Verbesserung der Si-
tuation von Kindersoldaten in der Welt hinzuwirken?

Wenn dies aber so ist, dann sollten wir uns doch fra-
gen, wie wir am klarsten, am glaubwürdigsten und am
wirkungsvollsten unser Anliegen in die Öffentlichkeit
und zu den handelnden Personen der Bundesregierung
transportieren können. Ich glaube, es ist richtig, dass die
interessierte Öffentlichkeit das einmütige Ergebnis einer
Diskussion des Deutschen Bundestages als sehr viel
glaubwürdiger wahrnehmen würde, als wenn vier An-
träge vorliegen und mehrere davon nicht angenommen
werden, obwohl sie im Grunde identisch sind.


(Beifall bei der F.D.P.)

Kurz: Ich will anregen, dass wir im Interesse unserer

Demokratie und im Interesse des heutigen Themas auf
die Spielchen verzichten sollten, die zu diesen vielen
abgeschriebenen Anträgen führen. Ich will dafür plädie-

ren, dass sich die Initiatoren eines Antrags wie des heute
behandelten mit Gleichgesinnten aus den anderen Frak-
tionen zusammensetzen und einen gemeinsamen An-
trag des Deutschen Bundestags erarbeiten, der dann
auch einmütig beschlossen werden kann.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409107400
Herr
Kollege Braun, erlauben Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Dr. Schuster?


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1409107500
Ich wür-
de – ehrlich gesagt – diese Sache gern zu Ende führen;
ich habe ohnehin nur wenig Zeit. Sie verzeihen!

Die in vielen Köpfen verbreitete Vorstellung, dass es
einfach nicht angehe, dass Angehörige der Regierungs-
fraktionen einem Antrag der Oppositionsfraktionen
zustimmen,


(Zuruf von der F.D.P.: Das ist nur zu selten!)

oder die Vorstellung von Oppositionsfraktionen, dass sie
unter keinen Umständen richtigen Vorgaben der Regie-
rungsfraktionen zustimmen könnten, ist einfach nicht
gut. Sie ist der Sache nicht dienlich. Sie ist in diesem
Falle sogar schädlich.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Dem heute debattierten Antrag ging derjenige der

CDU/CSU vom 26. Januar 1999 zum selben Thema vo-
raus. Er wurde am 24. Juni 1999 mit Mehrheit abge-
lehnt. Heute wurde signalisiert, dass den jetzt behandel-
ten Antrag dasselbe Schicksal ereilen wird.

Gewiss wurde der Antrag damals aber nicht abge-
lehnt, weil darin auch nur ein Punkt enthalten gewesen
wäre, der für Sozialdemokraten oder Grüne nicht akzep-
tabel gewesen wäre; der Antrag kam nur von der fal-
schen Partei.


(Widerspruch bei der SPD)

Das ist heute wieder der Fall. Aber wollen Sie von Rot-
Grün der Öffentlichkeit wirklich suggerieren, dass der
Antrag der CDU/CSU nicht in Ordnung sei, obwohl er
erkennbar nahezu wortgleich mit dem Antrag ist, den
Sie selbst am 21. April gestellt haben?


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Glauben Sie, dass auch nur ein einziger Bürger außer-
halb dieses Hauses verstünde, warum ein richtiger An-
trag mit hervorragender Begründung deswegen falsch
sein muss, weil er von der CDU/CSU kommt?


(Widerspruch der Abg. Karin Kortmann [SPD])


Ist denn unsere parlamentarische Demokratie in ihren
Ritualen schon so weit erstarrt, dass die Aufforderung,
alles zu tun, damit Kindersoldaten nicht mehr eingesetzt
werden, abgelehnt werden muss – eben nur deshalb,
weil nichts mehrheitsfähig sein darf, was von der Oppo-
sition kommt? Wo steht denn überhaupt geschrieben,
dass immer nur die Gedanken der Regierungskoalition
mehrheitsfähig sein sollen?

Hildebrecht Braun (Augsburg)







(A)



(B)



(C)



(D)



(Beifall bei der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409107600
Herr
Kollege Braun, erlauben Sie eine Zwischenfrage der
Kollegin Kortmann? Sie wissen, dass die Zeit für Frage
und Antwort nicht angerechnet wird.


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1409107700
Bitte sehr.


Karin Kortmann (SPD):
Rede ID: ID1409107800
Waren Sie eben bei mei-
nem Redebeitrag im Raum und nehmen Sie die Kritik-
punkte, die ich vorgetragen habe – die Mängel in Ihrem
Antrag und in der Beschlusslage des Deutschen Bundes-
tages vom 24. Juni –, auf? Wenn ja, hätte ich gerne eine
Antwort auf die Frage, warum Sie Ihren Antrag immer
noch für besser halten.

Im Übrigen ist die Beschlusslage des Parlamentes ja
auch dadurch zustande gekommen, dass sich die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den betreffenden Aus-
schüssen, in denen die Vorlage von Bündnis 90/Die
Grünen und SPD beraten wurde, enthalten hat. Das
heißt, sie hat ihrem eigenen Antrag zugestimmt, sich
aber bei unserem enthalten, obwohl sie die Forderungen
für richtig befunden hat. Gehen Sie bitte noch einmal
auf die Mängelliste ein!


(Gerhard Schüßler [F.D.P.]: Sie haben ja immer noch nicht verstanden!)



Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1409107900
Ich war
anwesend, ich habe Ihre Rede gehört, gebe aber zu: Ich
war nicht sehr glücklich über das, was Sie zu einem
Thema gesagt haben, das uns alle gemeinsam umtreibt.


(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Es ist doch falsch zu glauben, dass nur Sie und die Leu-
te, die Ihnen noch näher stehen als wir, das Engagement
aufbringen, um das es hier geht: zugunsten der Kinder in
der Welt, die geschunden werden, die in miserabler
Umgebung einer Situation ausgesetzt sind, der sie nicht
gewachsen sind. Dieses Engagement teilen wir alle und
das sollten Sie bitte auch respektieren.


(Karin Kortmann [SPD]: Das unterstützen wir doch sogar!)


Wenn ich Ihnen diesen kleinen Tipp geben darf: Sie
sollten nicht deswegen einen Antrag – von wem auch
immer; er ist ja gar nicht von der F.D.P., sondern kam
von der CDU/CSU – ablehnen, weil Minima – um hier
nicht von „Peanuts“ zu sprechen – nicht ganz Ihren Vor-
stellungen entsprechen. Es geht doch um die Botschaft,
die herüberkommen soll: dass der Deutsche Bundestag
gemeinsam sein Engagement zugunsten der Kinder-
soldaten in der ganzen Welt zeigt.

Das wird kaputtgemacht, wenn wir uns – wie Sie – an
dem vermeintlichen Widerspruch aufhängen, dass einer-
seits Entwicklungshilfe nicht an Staaten gezahlt werden
soll, die Kindersoldaten einsetzen, andererseits aber ge-

fordert wird, dass mit Kindersoldaten Programme
durchgeführt werden, die sie in die Gesellschaft zurück-
führen sollen. Ist das wirklich ein Widerspruch, der Ih-
nen Anlass dazu geben sollte, einen solchen Antrag ab-
zulehnen? Denken Sie bitte einmal darüber nach! Es ist
Ihre Freiheit als Abgeordnete, diese Meinung zu vertre-
ten, aber ich bin betrübt über die Art, wie Sie mit dem
Thema umgehen.


(Beifall bei der F.D.P.)

Meine Klage richtet sich auch keineswegs nur gegen

Rot-Grün. Natürlich haben auch wir, als wir die Regie-
rung gestellt haben, regelmäßig Anträge der Opposition
abgelehnt, selbst wenn wir dachten: Eigentlich ist der
Antrag gut.


(Rudolf Bindig [SPD]: Sie sind ja fast immer dabei gewesen!)


Ich will hier die grundsätzliche Kritik an einer
parlamentarischen Praxis deutlich machen, die weit über
das Thema hier hinausgeht. Es geht um die Frage: Wie
gehen wir miteinander um? Wie reagieren wir darauf,
dass die Öffentlichkeit, wenn sie unsere Aktivitäten hier
verfolgt, überhaupt nicht versteht, dass wir Spielchen
miteinander treiben, anstatt gemeinsam mit dem nötigen
Ernst an die Lösung der Probleme heranzugehen?


(Beifall bei der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409108000
Herr
Kollege Braun, kommen Sie bitte zum Schluss.


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1409108100
Darf ich
noch den letzten Satz sagen, Herr Präsident?


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409108200
Ja, bitte
schön.


Hildebrecht Braun (FDP):
Rede ID: ID1409108300
Ich bin fest
davon überzeugt, dass sich das Thema Kindersoldaten
nicht zu parteipolitischer Profilierung eignet, und bitte,
entsprechend zu handeln.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409108400
Als
nächste Rednerin hat die Kollegin Angelika Köster-
Loßack von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

legen! Kinder sind unsere Zukunft. Ihre Erfahrungen
werden unsere Zukunft mitgestalten. Unsere Zukunft
wird düster aussehen, wenn wir sie nicht davor bewah-
ren, dass sie als Soldaten in Kriegen traumatisiert oder
umgebracht werden, dass sie unter unwürdigen Bedin-
gungen arbeiten müssen und damit von elementarer
Schulbildung ausgeschlossen werden. Kinder sollten

Hildebrecht Braun (Augsburg)







(A)



(B)



(C)



(D)


spielen und lernen können, nicht Zwangsarbeit leisten
oder schießen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, der PDS und der F.D.P.)


Ohne eine bessere Schulbildung und Gesundheitsver-
sorgung ihrer Kinder werden es die Länder des Südens
nicht schaffen, ihre Situation in irgendeiner Form wirk-
lich zu verbessern. Dazu ist nicht nur unsere Unterstüt-
zung beim Aufbau von Basisgesundheitsdiensten und
Schulen erforderlich, sondern auch der Schutz von Kin-
dern vor gesellschaftlicher und staatlicher Gewalt. Inso-
fern begrüße ich den Antrag der Union.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Was mich allerdings verwundert, ist, dass die Union

jetzt wieder einen Antrag vorlegt, der zu 80 Prozent ei-
nem Antrag entspricht, der schon im Januar 1999 einge-
bracht wurde. Dieser wurde gemeinsam mit einem Koa-
litionsantrag in den Ausschüssen und im Plenum behan-
delt und abgestimmt. Soweit ich das übersehen kann,
war schon unser damaliger Antrag präziser und umfas-
sender.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Unser Antrag ist über die unmittelbare Thematik der

Kindersoldaten hinausgegangen und hat auch die Rah-
menbedingungen für Gewalt und Kriege thematisiert. So
haben wir uns mit der in diesem Zusammenhang sehr
zentralen Frage der Waffenexporte auseinander gesetzt
und gefordert, dass sich Waffenexporte zukünftig am
zentralen Kriterium der Menschenrechtssituation im
Empfängerland orientieren sollen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409108500
Frau
Kollegin Köster-Loßack, erlauben Sie eine Zwischen-
frage der Kollegin Reinhardt?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409108600
Bitte,
Frau Reinhardt.


Erika Reinhardt (CDU):
Rede ID: ID1409108700
Frau Kollegin, stim-
men Sie mir zu, dass 1999 im Ausschuss – zwei Anträge
vorlagen – leider Gottes gab es keinen gemeinsamen
Antrag, was ich heute noch bedauere –, über die abge-
stimmt worden ist, die dann beide ins Plenum kamen
und im Plenum zu Verwirrung geführt haben, sodass die
Abstimmungen eigentlich nicht mehr gültig waren, und
es deshalb notwendig und berechtigt war, erneut einen
Antrag vorzulegen, also unseren jetzigen Antrag, in dem
wir auch neue Positionen eingebracht haben?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nehmen.

Die Neuformulierung der Richtlinien für Rüstungs-
exporte baut auf dem Kriterium der Menschenrechtssi-
tuation auf. Jetzt kommt es für uns natürlich darauf an,
sie in der internationalen Praxis umzusetzen. Damit
könnten entscheidende Verbesserungen der Lage der
Kindersoldaten in aller Welt erreicht werden.

Auch wenn man nur die Thematik der Kindersoldaten
im engeren Sinne betrachtet, bleibt der Unionsantrag in
zentralen Punkten nicht nur hinter unserem Antrag zu-
rück. Er bleibt auch hinter dem von rund 70 Regierun-
gen Ende Januar in Genf verabschiedeten Zusatzproto-
koll zur UN-Kinderrechtskonvention zurück. Die
Union fordert in ihrem Antrag nur, die Schutzaltersgrenze
für die Teilnahme an bewaffneten Konflikten auf
18 Jahre hoch zu setzen. Das wurde schon in Genf be-
schlossen. Es wurde darüber hinaus auch beschlossen,
dass unter 18-Jährige nicht zwangsweise eingezogen
werden dürfen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der bei
Ihnen außer Acht gelassen worden ist.

Außerdem soll durch das Zusatzprotokoll die Alters-
grenze für die Rekrutierung von Freiwilligen auf min-
destens 16 Jahre angehoben werden. Hier wurde – leider
auch aufgrund des Einspruchs westlicher Regierungen,
vor allem der USA und Großbritanniens – verhindert,
dass die von vielen Nichtregierungsorganisationen ge-
forderte „straight eighteen“-Grenze auf Freiwillige aus-
gedehnt wird. Damit wird es leider auch zukünftig so
sein, dass Jugendlichen Bier trinken und Auto fahren un-
tersagt ist, sie aber freiwillig die Waffe in die Hand neh-
men können.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch die
Ausbildung von unter 18-Jährigen an der Waffe ein-
gestellt werden muss. Da sollte sich auch unser Vertei-
digungsministerium noch etwas bewegen.


(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Vielleicht wäre ein Kompromiss dahin gehend denkbar,
dass sich die 17-jährigen Schulabgänger – es handelt
sich nur um etwa 250 pro Jahr – zwar freiwillig bei der
Bundeswehr verpflichten können, ihre Waffenausbil-
dung aber erst mit 18 Jahren beginnen. Das wäre für die
Glaubwürdigkeit Deutschlands in den internationalen
Verhandlungen über diese Punkte sehr wichtig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)


Ich will allerdings deutlich sagen, dass die Rekrutie-
rung und der Einsatz von weltweit circa 300 000 Kin-
dersoldaten in erster Linie in akuten Krisen- und Kon-
fliktregionen ein dramatisches Menschenrechtspro-
blem darstellen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich der Entwurf von
Genf als eine begrüßenswerte Verbesserung dar. Aber
die Umsetzung muss natürlich garantiert werden. Dazu
brauchen wir sehr viele Abstimmungsprozesse.

Zur Förderung des Verhandlungsprozesses hatte die
Bundesregierung, wie von den Koalitionsfraktionen

Dr. Angelika Köster-Loßack






(A)



(B)



(C)



(D)


gefordert, Mitte Oktober 1999 zu einer internationalen
Konferenz nach Berlin eingeladen. Sie hat damit deut-
lich gemacht, dass sie sich besonders dem Schicksal der
Kindersoldaten verpflichtet fühlt. Über unseren Einsatz
gegen die Ausbeutung von Kindern als Soldaten hinaus
müssen wir unsere Sicherheits-, Außen- und Entwick-
lungspolitik insgesamt weiter zivilisieren. Das heißt, wir
müssen die Instrumente der zivilen Krisenprävention
weiter stärken und Waffenexporte in Zukunft sehr viel
restriktiver handhaben.

Richtig und wichtig war es, dass die Koalition – mit
auf unsere Initiative hin – die Haushaltsmittel für zivile
Krisenprävention deutlich erhöht hat. Im Vorfeld krie-
gerischer Auseinandersetzung muss die zivile Krisen-
prävention als menschenrechtlich gebotenes Mittel ge-
stärkt werden. Sie ist nicht nur menschenrechtlich gebo-
ten, sondern auf jeden Fall – das habe ich früher schon
gesagt – billiger als militärische Gewalt. Der außenpoli-
tische Erfolg unserer Regierung wird daran zu messen
sein, ob die zivile Krisenprävention gegenüber militäri-
schem Eingreifen weiter gestärkt werden kann.

Da der Antrag der Union noch hinter dem in Genf
verabschiedeten Zusatzprotokoll zurückbleibt,


(Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Wie kommt denn das?)


können wir ihn so nicht anerkennen. Ich möchte aller-
dings deutlich machen, dass wir aus Sicht unserer Frak-
tion weiterhin großen Wert auf ein gemeinsames Vor-
gehen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag bei
dieser wichtigen Thematik legen. Ich möchte den Kolle-
gen Braun darin unterstützen, dass parteipolitische Ran-
geleien hier deplaciert sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)


Wir sollten in Zukunft versuchen, sowohl im Interes-
se unserer Kinder als auch in unserem eigenen Interesse
an einer friedlichen Welt hier eine gemeinsame Be-
schlussfassung auf der Basis des bisher Erreichten vor-
zubereiten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409108800
Als
nächster Redner hat der Kollege Carsten Hübner von der
PDS-Fraktion das Wort.


Carsten Hübner (PDS):
Rede ID: ID1409108900
Herr Präsident! Liebe Kol-
leginnen und Kollegen! Die Frage des Missbrauchs von
Kindern als Soldaten hat den Bundestag bereits in der
ersten Hälfte des Jahres 1999 beschäftigt. Er hat damals
einen Beschluss gefasst.

Obgleich es begrüßenswert ist, dass dieses Thema
jetzt wieder auf der Tagesordnung steht, ist es doch be-
dauerlich, dass in dieser Frage wiederum kein inter-

fraktioneller Antrag angestrebt wurde. In diesem Punkt
kann ich, Frau Kollegin Reinhardt und Herr Kollege
Braun, Ihre Empörung nicht verstehen. Sie haben, nach-
dem es bereits eine Debatte gegeben hat, diesen Antrag
ohne Abstimmung mit Ihren Kollegen allein vorgelegt.


(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Würden Sie zwischen CDU/CSU und F.D.P. unterscheiden?! Da ist doch was!)


Sie hätten andere Meinungen berücksichtigen können.
Der jetzige Antrag kommt von der CDU/CSU. Die Tat-
sache, dass kein interfraktioneller Antrag angestrebt
wurde, ist umso bedauerlicher, als er ein wichtiges Si-
gnal gewesen wäre und, soweit ich weiß, alle Bundes-
tagsfraktionen gemeinsam den Vorschlag des Parla-
mentspräsidenten mittragen, Olara Otunnu, den UN-
Sonderberichterstatter zu Kindersoldaten, für den Frie-
densnobelpreis vorzuschlagen.

Zum Antrag: Der Analyse im Feststellungsteil stim-
me ich ebenso weitgehend zu wie einem Teil der Forde-
rungen, selbst wenn sie vielfach nicht weit genug gehen
oder rein appellativen Charakter haben. Widersprüchlich
ist der Antrag allerdings im Bereich der Entwicklungs-
zusammenarbeit. Während es dort unter Punkt 3 heißt,
der Einsatz von Kindersoldaten solle durch Kür-
zung oder Einstellung der Entwicklungszusammenar-
beit sanktioniert werden, wird in den Punkten 9 und 10
richtigerweise darauf hingewiesen, welchen Stellenwert
die Entwicklungszusammenarbeit haben kann und muss,
um die militärische Demobilisierung von Kindern zu
fördern, ihnen Erwerbs-, Bildungs- und Lebensalternati-
ven zu bieten, Therapiemöglichkeiten zu schaffen und
somit letztendlich eine Reintegration in die Zivilgesell-
schaft zu ermöglichen.

Ich halte das, ebenso wie Frau Kortmann, konzeptio-
nell für widersprüchlich und wundere mich, warum, an-
statt mit Sanktionen im Bereich der Entwicklungspolitik
zu drohen, im Absatz 3 nicht mit Sanktionsmöglichkei-
ten zum Beispiel bei Waffenexporten oder in kriegsrele-
vanten Wirtschaftsbereichen gedroht wird.


(Zuruf des Abg. Dr. R. Werner Schuster [SPD])


– Richtig, Kollege Schuster. Als Entwicklungspolitiker
denke ich, dass Sie hier schlicht am falschen Hebel sit-
zen. Dies gilt auch dann, wenn ich eine dem Problem
angemessene Konditionierung und Projektierung der
Entwicklungszusammenarbeit natürlich befürworte.
Ich halte es zudem für problematisch, dass die Frage von
Kleinwaffen im Antrag nicht die ihr zukommende Rolle
spielt. Mit Blick auf die Bedeutung, die gerade diese
Waffen bei dem Einsatz von Kindersoldaten haben, ist
dieser Antrag völlig unzureichend. Die Kollegin Kort-
mann hat bereits darauf hingewiesen.


(Beifall bei der PDS, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Und bei einer Reform in diesem Bereich darf es nicht
um eine Verschärfung der Kriterien gehen, nach denen
die Lizenzen zum Nachbau erteilt werden, sondern es

Dr. Angelika Köster-Loßack






(A)



(B)



(C)



(D)


muss darum gehen, gar keine Lizenzen mehr zu verge-
ben.


(Beifall bei der PDS)

Als es im Januar in der UNO-Arbeitsgruppe für die

Schaffung eines fakultativen Zusatzprotokolls zur Kon-
vention für die Rechte der Kinder um die Frage ging, ab
welchem Alter Jugendliche künftig bei Kampfeinsätzen
eingesetzt werden dürfen, waren es die USA und Groß-
britannien, die erst nach langen zähen Verhandlungen
bereit waren, einer Erhöhung dieser Altersgrenze auf 18
Jahre zuzustimmen.

Die USA und Somalia sind darüber hinaus die einzi-
gen Länder, die die Kinderrechtskonvention bisher
überhaupt nicht ratifiziert haben. Die Bundesrepublik
hat dies nur mit Vorbehalten im Bereich der Flücht-
lingskinder getan. Wir haben es also mit einem Problem
zu tun, das nicht allein ein Problem von Entwicklungs-
ländern ist, auch wenn das Gros der Konflikte unter Be-
teiligung von Kindersoldaten selbstverständlich in die-
sen Ländern liegt. Für unseren Blick auf das Problem
halte ich diese Klarstellung für wichtig.


(Beifall bei der PDS)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch

ein Blick ins eigene Land, auf die Verantwortung, der
wir gerecht werden müssen, um dem Problem Kinder-
soldaten wirksam zu begegnen. Die Frage der Waffen-
exporte und Lizenzierungen habe ich bereits angespro-
chen. Dazu gehört aber auch, Kindern Fluchtalternati-
ven zu bieten, wenn sie sich Zwangsrekrutierungen ent-
ziehen wollen. Und damit sieht es in der Bundesrepublik
besonders dann düster aus, wenn die zwangsrekrutieren-
den Akteure nichtstaatliche Akteure, also Guerilla- oder
Befreiungsbewegungen sind. In der Anhörung des Men-
schenrechtsausschusses ist dieses Problem diskutiert
worden. Die Frage ist nur, wann diese Erkenntnisse end-
lich in Regierungshandeln umgesetzt werden. Ebenfalls
ungeklärt – und hier besteht Handlungsbedarf – ist die
Frage des Schutzes von Deserteuren.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409109000
Herr
Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!


Carsten Hübner (PDS):
Rede ID: ID1409109100
Ich komme zum Schluss. –
Den Verstoß Deutschlands gegen die Kinderkonvention,
unbegleitete Kinder in das Flughafenverfahren einzube-
ziehen, möchte ich hier hervorheben, weil das im Men-
schenrechtsausschuss noch einmal Thema war. Durch
eine solche Praxis werden wir auch in der Frage der
Kindersoldaten nicht gerade glaubwürdiger. Davon ist in
dem Antrag von CDU/CSU natürlich gar nichts zu lesen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409109200
Als
nächster Redner hat der Kollege Rolf Stöckel von der
SPD-Fraktion das Wort.


Rolf Stöckel (SPD):
Rede ID: ID1409109300
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Die Kritik an dem Antrag, an der Antrag-
stellung, ist bereits vorgetragen worden. Das Thema
Kindersoldaten und Kinder als Opfer und Täter in mili-
tärischen Konflikten ist zu wichtig – da stimme ich Ih-
nen zu –, als dass es hier in einer formalen Debatte oder
einem parteipolitischen Streit untergehen dürfte. Da-
rüber sind wir uns einig.

Hier sind Zahlen genannt worden: 2 Millionen Kinder
starben in den Kriegen in den 90er-Jahren, 6 Millionen
Kinder wurden verwundet, schätzungsweise 15 bis
20 Millionen Kinder mussten aus ihrer Heimat fliehen.
Ich möchte damit nicht fortfahren. Man kann diese Zah-
len aber nicht oft genug nennen, um deutlich zu machen,
wie grausam jeden Tag und überall auf der Welt gegen
elementare Menschenrechte von Kindern verstoßen
wird.

Man kann auch nicht oft genug sagen, wer davon pro-
fitiert. Das sind nicht nur die Warlords, das sind auch
die Waffenschieber und Schreibtischtäter, religiöse, na-
tionalistische Fanatiker, Drogenkartelle und andere
Kriegstreiber. Nicht selten unterhalten sie gute Verbin-
dungen zur Wirtschaft und Politik mit der vermeintlich
weißen Weste in den Waffen produzierenden Ländern.
Unter den 600 Millionen Kindern dieser Welt, die in ab-
soluter Armut leben, finden sie immer wieder zwangs-
weise oder willfährig neue Opfer. Der riesige Markt, ge-
rade mit leichten Waffen, erleichtert diese barbarische
Entwicklung. Lassen Sie es mich noch einmal sagen:
Waffenhändler sind skrupellose Menschen, die an dem
Tod vieler, meist unschuldiger Menschen, vor allem un-
zähliger Kinder, verdienen.

Mit Ende des Kalten Krieges standen zu Beginn der
90er-Jahre plötzlich enorme Waffenlager zur Verfü-
gung. Ein Kalaschnikow-Sturmgewehr ist in den kriegs-
geplagten Ländern schon für 30 DM zu haben. 1997
fand ein Minensuchteam der Vereinten Nationen im
Südsudan Landminen aus Ägypten, Belgien, China, dem
Iran, Israel, Italien, der ehemaligen Sowjetunion und den
USA. Das Deutsche Rote Kreuz spricht von 360 ver-
schiedenen Minentypen, die in etwa 55 Ländern produ-
ziert werden. Jeden Monat gibt es etwa 1 000 Tote und
ein Vielfaches oft schwer verletzter Opfer gerade unter
Kindern, die für ihr Leben verstümmelt sind. Kollegin-
nen und Kollegen, setzen Sie sich deshalb genauso en-
gagiert wie für Kindersoldaten für globale und nationale
Initiativen gegen Minen und für Minenopfer ein!


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. und des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])


Über 130 Länder haben inzwischen den Vertrag von Ot-
tawa über das Verbot von Landminen unterzeichnet. Un-
terstützen wir gemeinsam den deutschen Initiativkreis
für das Verbot von Landminen! Seine Forderungen, vor
allen Dingen die wesentlichen und sinnvollen Forderun-
gen, sind in diesem Hause am 24. Juni beschlossen wor-
den.

Die Bundesregierung hat sich mit allen ihr zur Verfü-
gung stehenden Mitteln für die vom Bundestag und den

Carsten Hübner






(A)



(B)



(C)



(D)


NGOs beschlossenen Forderungen auf der internationa-
len Ebene eingesetzt und es wurden erste Erfolge er-
zielt. Ich möchte mich ausdrücklich dem hier bereits
ausgesprochenen Dank an alle Beteiligten anschließen.
Ich füge hinzu: Wir könnten gemeinsam dieser guten
und wichtigen Aufgabe einen Dienst erweisen. Machen
wir noch mehr Druck! – Kollege Hübner hat es – ,Um
die Weltöffentlichkeit eindringlich auf das Thema „Kin-
dersoldaten“ aufmerksam zu machen angesprochen–,
rege ich hier und heute eine überfraktionelle Initiative
an, den UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffne-
ten Konflikten, Olara Otunnu, für den nächsten Frie-
densnobelpreis vorzuschlagen.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)


Als Kinderbeauftragter der SPD-Fraktion begrüße ich
auch im Namen der Arbeitsgruppen Menschenrechte
und Familie ausdrücklich alle Bemühungen der Bundes-
regierung, die auf die Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention im In- und Ausland gerichtet
sind. Das Zusatzprotokoll zur Kinderkonvention, das am
21. Januar von der Arbeitsgruppe der Menschenrechts-
kommission in Genf im Konsens angenommen wurde,
hat die Forderung des Deutschen Bundestages an die
Bundesregierung erfüllt, sich bei den Verhandlungen für
die Festlegung eines Mindestalters von 18 Jahren für
die Teilnahme an Kampfhandlungen einzusetzen.

Ich bin der Meinung, dass wir einen Schritt weiter
gehen sollten und für die Ausbildung an Waffen ganz
klar die Altersgrenze von 18 Jahren ziehen sollten.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


In einem wesentlichen Teil der Vorbehaltserklärung
der alten Bundesregierung, dem Teil, der eine Verbesse-
rung des Art. 38 der UN-Kinderrechtskonvention Vor-
sieht, sind wir damit einen großen Schritt vorangekom-
men. Ich möchte deswegen in diesem Zusammenhang
noch einmal darauf hinweisen, dass der Deutsche Bun-
destag die Bundesregierung mit dem Entschließungs-
antrag auf Drucksache 14/1681 aufgefordert hat, die de-
fensiven Vorbehalte der alten Regierung gegen die Kin-
derrechtskonvention zurückzunehmen.

Der Zweitbericht der Bundesregierung an das Kinder-
rechtskomitee der UN liegt noch nicht vor. Lassen Sie
mich also auch als Mitglied der Kinderkommission des
Deutschen Bundestages noch einmal an die Regierung
appellieren, ein offensives Zeichen zu setzen, dass
Deutschland international bei der Umsetzung der Kin-
derrechte mit gutem Beispiel vorangeht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS sowie des Abg. Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.])


Kofi Annan, der Generalsekretär der Vereinten Nati-
onen, schreibt in seinem Vorwort zum UNICEF-Bericht
„Zur Situation der Kinder in der Welt 2000“:

Der Bericht beginnt mit der Prämisse, dass die
Quelle des Fortschritts in der Verwirklichung der
Kinderrechte liegt. Er fasst eine Vision in Worte, in
der die Rechte der Kinder Wirklichkeit werden.

Allerdings: Wie so oft liegt die Herausforderung in der
Verwirklichung der guten Absichten. Lassen Sie uns
deshalb alle gemeinsam all unseren Mut und unser En-
gagement zusammennehmen und das Notwendige tun,
denn ein Kind in Gefahr ist ein Kind, das nicht warten
kann!

In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der PDS und der F.D.P.)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409109400
Als
nächste Rednerin hat Kollegin Ingrid Fischbach von der
CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Ingrid Fischbach (CDU):
Rede ID: ID1409109500
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Bevor ich aus kinderpoliti-
scher Sicht auf den Antrag zu sprechen komme, muss
ich noch die Gelegenheit nutzen, einige Sätze zu Ihren
Anmerkungen loszuwerden, Frau Kortmann.

Ich persönlich war sehr enttäuscht von dem, was Sie
hier vorhin zum Besten gegeben haben; denn ich habe
Sie eigentlich immer als Kollegin eingeschätzt, der es
auch darum geht, Kindern so gut wie möglich gerecht zu
werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Sie und Ihr Kollege Stöckel haben sich gerade deut-
lich widersprochen. Herr Stöckel hat gesagt: Alle Forde-
rungen, die wir stellen, sind bereits durch die Annahme
des Antrags erfüllt worden.


(Rolf Stöckel [SPD]: Nein! Nein! Ich habe gesagt: die wesentlichen und sinnvollen Forde rungen!)

Sie sagten einige Zeit vorher; da fehlen noch viele Din-
ge, da müsse etwas ergänzt werden. Ich hatte den Ein-
druck – ich denke, das geht allen anderen, die zugehört
haben, genauso –, Sie haben krampfhaft nach Punkten
gesucht, um unserem Antrag nicht zustimmen zu müs-
sen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Das finde ich nicht gut, weil wir eigentlich einer Mei-
nung sein müssten, um in der Sache vorwärts zu kom-
men.

Ich hatte auch den Eindruck, dass Sie einige Punkte
unseres Antrags nicht gelesen haben. Vielleicht gehen
Sie auch von einem anderen Antrag aus. Wir beziehen
uns jedenfalls auf die Drucksache 14/2243. Dort wird zu
einigen Punkten, die sie vermisst haben, ganz konkret
etwas gesagt. Vielleicht sollten Sie den Antrag noch
einmal lesen.

Rolf Stöckel






(A)



(B)



(C)



(D)



(Karin Kortmann [SPD]: Der Forderungskatalog ist entscheidend!)


Unser vorliegender Antrag hat den Titel „Gegen den
Missbrauch von Kindern als Soldaten“. Ich muss ehrlich
sagen: Etwas Gegensätzlicheres als diese Kombination –
Kinder als Soldaten – kann es gar nicht geben. Trotzdem
geht uns leider Gottes das Wort „Kindersoldaten“ recht
leicht über die Lippen. Das hat auch seine Gründe; denn
weltweit – von Südafrika bis Nordirland, von Afghanis-
tan bis zur Westbank – werden Kinder systematisch für
den bewaffneten Kampf rekrutiert. Kindersoldaten wer-
den in den letzten Jahren tendenziell eher bei innerstaat-
lichen Konflikten und eher von Rebellen als von regulä-
ren Streitkräften eingesetzt. Die Faktenlage ist sehr
problematisch, weil Rebellen und auch reguläre Streit-
kräfte ungern ihre Rekrutierungsmechanismen ver-
öffentlichen.

Der Missbrauch von Kindern als Soldaten wird durch
eine Reihe von Faktoren begünstigt: Erstens. Kinder
sind gehorsamer als Erwachsene, hinterfragen Befehle
nicht und sind leichter zu manipulieren. Vor allem Jün-
gere können Gefahren nicht richtig einschätzen und sind
deshalb im Kampf stärker gefährdet als Erwachsene.
Drogen und Alkohol, zu deren Einnahme sie oftmals ge-
zwungen werden, vergrößern das Problem.

Zweitens. Die technische Entwicklung im Kleinwaf-
fenbereich hin zu leichten, halbautomatischen Geweh-
ren, die auch von Kindern getragen werden können, be-
günstigt den Missbrauch der Kinder. Diese Gewehre
sind so einfach gebaut, dass selbst 10-Jährige sie ausein-
ander nehmen und wieder zusammenbauen können.


(Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Und deswegen fehlen die in Ihrem Antrag?)


Drittens. Es gibt einen Zusammenhang zwischen der
Dauer eines bewaffneten Konflikts und der Rekrutie-
rung von Kindern. Nach Kämpfen mit großen Verlusten
an – wie es so schön heißt – Manpower wird gezielt auf
Kinder zurückgegriffen, um die Lücken aufzufüllen. In
mindestens 25 Konfliktgebieten werden Kinder ab sie-
ben Jahren als Soldaten eingesetzt. Sie werden für Ku-
rierdienste, Spionagetätigkeiten, als Wachpersonal und
Leibwächter, bei der Minenräumung, als Frontkämpfer
und lebendige Schutzschilde eingesetzt.

Jungen bilden bei der Rekrutierung die Mehrheit,
aber auch Mädchen werden eingezogen.


(Karin Kortmann [SPD]: Wo sind denn die Forderungen dazu?)


Auch darauf – das hatten Sie, Frau Kortmann, bemän-
gelt – wird in unserem Antrag eingegangen. Mädchen
rekrutiert man überwiegend für sexuelle Dienste. In
Uganda werden Mädchen von bewaffneten Gruppen ent-
führt und dann den Soldaten als Ehefrauen zugeteilt.

Mädchen werden aber auch bei Kampfhandlungen
eingesetzt. Eine ehemalige kolumbianische Guerilla-
kämpferin wurde mit 13 Jahren „eingezogen“. Sie be-
richtete dem Menschenrechtsbeauftragten der kolumbia-
nischen Regierung, dass sie mit Pistolen, AK-47 und

M-16-Sturmgewehren, sehr gut umgehen kann.
Originalton:

In der Organisation lernst du schnell, dass deine
Waffe dein Leben ist, sie ist deine Mutter, die Tag
und Nacht für dich wacht.

Diese Worte sprechen für sich.
Die Kinder, die in abgelegenen Konfliktgebieten oder

in Flüchtlingslagern heranwachsen, sind besonders ge-
fährdet, von bewaffneten Einheiten ausgebeutet zu wer-
den. Ihre Familien wurden oft auseinander gerissen.
Dörfliche Unterstützungsstrukturen funktionieren nicht
mehr. Es herrscht soziale und wirtschaftliche Unsicher-
heit.

Es melden sich aber auch Kinder freiwillig, weil sie
bei den Militärs versorgt werden, die Sicherheit der
Truppen suchen oder sich dafür rächen wollen, dass ge-
gen ihre Familien und ihre Gemeinschaft Gewalt ange-
wendet wurde. Wenn hier von „freiwillig“ gesprochen
wird, dann ist das meines Erachtens allerdings auch eine
Frage der Interpretation; denn die brutalen Begleitum-
stände lassen für eine echte Wahl keinen Raum.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

In Uganda hat die berüchtigte Lords Resistance Ar-

my jahrelang Kinder aus Schulen und von zu Hause ent-
führt. Wer sich wehrte, zu fliehen versuchte oder nur
krank wurde


(Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Da sind übrigens Christen!)


– Herr Kollege, ich komme auf die Christen am Ende
meiner Rede zu sprechen –, der wurde geschlagen und
getötet. An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen, dürfen wir nicht länger zuschauen, dagegen müssen
wir gemeinsam – ich setze die Betonung auf „gemein-
sam“ – angehen, das dürfen wir nicht länger hinnehmen.

Bewaffnete Konflikte beeinträchtigen die körperli-
che, geistige und seelische Entwicklung von Kindern.
Zusätzlich zum Risiko von Tod und ernsten Verletzun-
gen im Kampf müssen die Kinder die harten Lebensbe-
dingungen des militärischen Alltags in Kauf nehmen.
Die Kinder leiden unter Rücken- und Schulterschmerzen
durch das häufige Tragen von schweren Lasten ebenso
wie an Unterernährung, an Hör- und Sehproblemen, an
Infektionen der Atemwege und der Haut sowie an Ge-
schlechtskrankheiten. Aids ist keine Seltenheit.

Hinzu kommen schwerwiegende psychische Folgen.
Die häufigsten Merkmale traumatischer Belastungen
sind Albträume, Ängste, Depressionen, Aggressionen
gegen andere bzw. sich selbst oder Apathie. Die volle
Bedeutung dieser Schäden für die betroffenen Kinder
wird leider erst langsam deutlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ge-
meinsam dafür sorgen, dass Kinder nicht mehr zum
Kriegsdienst gezwungen werden. „Der Schutz von Kin-
dern bei militärischen Auseinandersetzungen ist eine
Christenpflicht“ – Herr Kollege Schuster, jetzt komme
ich darauf zu sprechen –, meint Günther Bitzer, der Di-
rektor von World Vision. Lassen Sie uns gemeinsam un-

Ingrid Fischbach






(A)



(B)



(C)



(D)


serer Christenpflicht nachkommen – den Kindern zulie-
be!


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie des Abg. Rolf Stöckel [SPD])



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409109600
Ich
schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage
auf Drucksache 14/2243 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
sung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen SPD,

CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Übergansgesetzes aus Anlass
des Zweiten Gesetzes zur Änderung der
Handwerksordnung und anderer handwerks-
rechtlicher Vorschriften
– Drucksache 14/2809 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist eine
halbe Stunde Redezeit vorgesehen. – Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Christian Lange von der SPD-Fraktion das
Wort.


Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1409109700
Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie
mich mit einem Wort von Heinrich Mann beginnen: „Es
ist vollbracht!“ Eine nahezu zehnjährige Leidensge-
schichte ist beendet. Für eine ganze Branche, für den
Trockenbau, kehrt endlich Rechtssicherheit und Plan-
barkeit ein. Das haben wir in guter Tradition aller No-
vellierungen der Handwerksordnung interfraktionell zu-
stande gebracht. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und
Kollegen, die an dieser Arbeit teilgenommen haben –
insbesondere Ihnen, lieber Herr Scherhag, für die enge
und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir alle haben
uns nicht auseinander dividieren lassen. Auch darauf
können wir stolz sein.

Wie ist die Lage? Noch gibt es vielfältige Ordnungs-
widrigkeitsverfahren gegen Trockenbauunternehmen.
Diesen Betrieben wird vorgeworfen, dass sie nicht in die
Handwerksrolle eingetragen seien. Trockenbauarbeiten
werden derzeit als Teil der Anlage A der Handwerks-
ordnung aufgefasst. Sie werden dem Vorbehaltsbereich
diverser Gewerke des Bauhandwerks zugerechnet, zum
Beispiel Stuckateuren, Zimmerern, Fliesenlegern, Est-
rich- und Bodenlegern. Ein großer Teil des Trockenbaus

wird aber auch von Industriebetrieben ausgeführt, die
nicht notwendigerweise als Meisterbetrieb geführt wer-
den müssen. Genau darin liegt der Konflikt.

Der Wirtschaftsausschuss hat zwar bereits zweimal,
im Juni 1998 und Juni 1999, mit einstimmiger Ent-
schließung klargestellt, dass der Trockenbau nicht dem
Handwerk zuzurechnen ist; dies hat jedoch nichts daran
geändert, dass Handwerkskammern und Ordnungsämter
weiterhin gegen Unternehmen vorgegangen sind. Be-
sonders bedenklich finde ich, dass auch langjährig er-
folgreiche Unternehmen von dieser Vorgehensweise be-
troffen sind. Dadurch sind nicht nur Arbeitsplätze be-
droht gewesen; vielmehr werden auch Existenzgründun-
gen verhindert.

Dabei berufen sich die Kammern und die Behörden
auf die Rechtsprechung. Kammern und Behörden fol-
gern aus der Meisterprüfungsverordnung, dass der Be-
reich des Trockenbaus dem Handwerk zuzuordnen sei.
Richtig ist bei dieser Einschätzung aus meiner Sicht le-
diglich, dass die Entschließung des Wirtschaftsaus-
schusses bislang keine gesetzliche Regelung darstellt.
Deshalb wollten wir im Übrigen auch alle den Weg des
Konsenses zwischen den Interessen auf der einen Seite
des Handwerks und auf der anderen Seite der Industrie
gehen. Wir haben alles unternommen, um einen Kon-
sens zwischen den beiden Bereichen Industrie und
Handwerk herzustellen.

Der ZDH befürwortete zunächst die Aufnahme der
handwerklich komplizierten Trockenbauarbeiten in die
Anlage A der Handwerksordnung, die einfachen Tro-
ckenarbeiten sollten in die Anlage B der Handwerksord-
nung aufgenommen werden. Eine solche Abgrenzung
zwischen einfachen und komplizierten Arbeiten war
allerdings nicht ohne weiteres möglich. Deshalb konnten
sich ZDH und DIHT leider auch nicht auf einen Formu-
lierungsvorschlag einigen, so dass an dieser Stelle der
Gesetzgeber gefordert war und ist. Nur deshalb haben
wir gehandelt. Wir hätten es aus meiner Sicht ganz ger-
ne vermieden. Ich bin mir aber sicher, dass wir jetzt eine
Lösung hinbekommen haben, die auf breite Zustimmung
stößt.

Meine Damen und Herren, mit der Novellierung ver-
folgen wir nun das Ziel, endlich gesetzlich klarzustellen,
dass der Trockenbau, und zwar nur der Trockenbau,
keine wesentliche Tätigkeit des Gewerbes der Anlage A
der Handwerksordnung ist. Damit wird gewährleistet,
dass der Trockenbau auch von Betrieben ausgeführt
werden darf, die nicht in der Handwerksrolle eingetra-
gen sind. Der Trockenbau soll auch nicht in der Anla-
ge B der Handwerksordnung aufgeführt werden, da da-
mit umfangreiche Anzeigepflichten verbunden wären,
sondern er soll komplett freigegeben werden. Nur so
können wir die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit
über die handwerksrechtliche Einordnung des Trocken-
baus endlich beseitigen. Ein neues, handwerkähnliches
Gewerbe in Anlage B für einfache Tätigkeiten des Tro-
ckenbaus, wie ursprünglich einmal angedacht, konnte
ebenfalls nicht befürwortet werden. Es sind keine Grün-
de erkennbar, die eine überzeugende Regelung einfacher
Tätigkeiten in der Anlage B rechtfertigen.

Ingrid Fischbach






(A)



(B)



(C)



(D)


Behauptet wurde auch, dass die Trockenbauproble-
matik vor allem auf einen Konflikt zwischen Handwerk
und dem nicht handwerklichen Unternehmensbereich
beruhe. Es sei üblich, dass nicht handwerkliche Tro-
ckenbauunternehmen Subunternehmen beschäftigten,
die nicht dem Handwerk angehörten. Dies trifft aber
nicht zu. Die Beschäftigung von Subunternehmen ist
heute bei allen im Trockenbau tätigen Betrieben und
Gewerbezweigen üblich. Selbst das Handwerk arbeitet
im Bereich einfacher Trockenbauarbeiten mit besonders
kostengünstig arbeitenden Subunternehmen. Die betrof-
fenen Betriebe arbeiten auch nicht illegal, sie sind ja
nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
hat im Übrigen keine Erkenntnisse über Wettbewerbs-
verzerrungen durch Trockenbaubetriebe, die geltende
gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen nicht beachten
würden.

Die ebenfalls vorgeschlagene Lösung nach § 8 der
Handwerksordnung, Trockenbauunternehmen Ausnah-
mebewilligungen zur Eintragung in die Handwerks-
rolle zu erteilen, war ebenfalls abzulehnen, da sich der
Trockenbau vor allem außerhalb des Handwerks entwi-
ckelt hat. Außerdem müssten nach § 8 der Handwerks-
ordnung, wenn man diesen Weg gehen würde, zunächst
einschlägige Stellungnahmen der Handwerkskammern
berücksichtigt werden, die in der Regel die Hand-
werksinnungen beteiligen würden. Dadurch – das zeigt
schon der Prozess – würde eine entsprechende Zeit in
Anspruch genommen werden. Dies würde, so glaube
ich, auch nicht einer dynamischen Wirtschaft Rechnung
tragen, die von Neugründungen und neuen Arbeitsplät-
zen lebt. Gerade für den Bereich des Baugewerbes ist
eine solche Entwicklung besonders wichtig.
Im Februar 2000 verzeichnete das Baugewerbe in den
alten Bundesländern einen Stellenabbau von 3,5 Prozent
auf 775 000 Beschäftigte, in Ostdeutschland wurde gar
ein Minus von 5,2 Prozent auf 335 000 Beschäftigte er-
reicht. Der seit 1995/96 anhaltende Arbeitsplatzabbau
im Bau – und auch im Ausbaugewerbe setzte sich damit
leider auch in den vergangenen Jahren fort. Durch die
Erleichterung von Existenzgründungen können wir aber
einen wertvollen Beitrag dazu leisten, auch auf diesem
Sektor eine Trendwende einzuleiten. Dieser Weg ist
vielleicht ein Anstoß dafür. Eine schnelle Lösung liegt
zudem im Interesse der laufenden Bußgeldverfahren und
ist vor allem zur Standortsicherung der deutschen Un-
ternehmen im Trockenbau dringend notwendig.

Eines aber muss und wird sichergestellt: Die Ausbil-
dung bleibt auf hohem Niveau. Dies war für uns alle
von großer Bedeutung.


(Beifall bei der SPD)

Das Ausbildungsniveau des deutschen Trockenbaus, das
auch auf die Ausbildungsleistung industrieller Trocken-
bauer zurückzuführen ist, ist anerkanntermaßen hoch.
Dies wird durch die jeweiligen Richtzeiten für die Lehre
trockenbauspezifischer Arbeiten bestätigt. Daraus folgt
auch, dass der Trockenbaumonteur als praxisrelevanter,
berufsspezifischer Bildungsweg neben dem Handwerk
gelten kann.

Ein Vergleich der Trockenbauausbildung in Wochen
macht dies deutlich: Während beim Zimmerer sieben
Wochen, beim Isolierer acht Wochen und beim Stucka-
teur 28 Wochen in Trockenbauarbeiten unterrichtet
wird, sind es beim Trockenbaumonteur 113 Wochen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir
unser Ziel, nach langen Jahren des Streits Rechtssicher-
heit in den Trockenbau zu bringen, durch die interfrakti-
onelle Bereitschaft aller zur Kooperation jetzt erreicht
haben. Ich bin mir sicher, dass wir auch alle weiteren
Novellierungen, die wir im Bereich des Handwerks vor-
nehmen wollen, gemeinsam mit allen Betroffenen und
allen Verbänden angehen werden, wie wir es auch hier
praktiziert haben.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Das höre ich gerne!)


Deshalb sind wir auch stolz auf unseren interfraktionel-
len Antrag. Wir haben mehr Rechtssicherheit, mehr Ar-
beitsplätze, mehr Wachstum, mehr Qualität, mehr Aus-
bildung und mehr Gemeinsamkeit in diesen turbulenten
Zeiten geschaffen. Dafür herzlichen Dank!


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409109800
Als
nächster Redner hat der Kollege Karl-Heinz Scherhag
von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.


Karl-Heinz Scherhag (CDU):
Rede ID: ID1409109900
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Herr Lange, recht herzlichen
Dank auch für die gute Zusammenarbeit. Diese Ände-
rung, die in Gemeinsamkeit von SPD, CDU/CSU,
Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. erfolgt, unterstreicht
deutlich, dass das deutsche Handwerk eine der wichtigs-
ten Säulen unserer Wirtschaft ist und dass alle politisch
Verantwortlichen die einmalige Stellung unseres Hand-
werks in der Welt kennen und deren Erhalt sichern wol-
len.

Die jetzt gefundene Lösung, die nur den Trockenbau
betrifft, stellt klar, dass Betriebe des Handwerks wie In-
dustriebetriebe Trockenbauarbeiten ausführen können.
Der Streit zwischen Handwerkskammern, Ordnungsäm-
tern, Betrieben und der Industrie ist jetzt – so hoffe ich –
endgültig beigelegt. Wichtig ist, dass die Unternehmen,
die Trockenbau ausführen, sich der ordnungsgemäßen
Durchführung der Arbeiten widmen können und sich
nicht ständig untereinander mit Auslegungsproblemen,
Abmahnungen und Bußgeldbescheiden befassen müs-
sen.

Ich möchte heute die Gelegenheit ergreifen, die Koa-
lition, die in ihrer Koalitionsvereinbarung die Öffnung
der Handwerksordnung und damit die Unterlaufung des
Großen Befähigungsnachweises festgeschrieben hat,
nochmals eindringlich darauf hinzuweisen, dass für die
CDU/CSU-Fraktion ein Unterlaufen des Großen Befähi-
gungsnachweises und eine weitere Liberalisierung der
Handwerksordnung nicht infrage kommen.

Christian Lange (Backnang)







(A)



(B)



(C)



(D)



(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir stehen uneingeschränkt zur jetzt gültigen Hand-
werksordnung. Wir sind jedoch immer bereit, gemein-
sam nach Lösungen zu suchen, wenn es die Märkte er-
fordern. Handwerk ist dynamisch und flexibel. Aber wir
sind nicht bereit, aus ideologischen Gründen die Hand-
werksordnung zu ändern. Meine Damen und Herren, ich
warne Neugierige: Wenn in Sonntagsreden und bei
Meisterfeiern Politiker aller Parteien den Bestand des
Handwerks und damit den Erhalt des Großen Befähi-
gungsnachweises herausstellen und garantieren, dann
sollten sie nicht versuchen, dies durch die Hintertür zu
unterlaufen.


(Beifall des Abg. Ernst Hinsken [CDU/CSU])

Ich möchte unsere Haltung wie folgt begründen: Das

deutsche Handwerk ist mit der größte und verlässlichste
Ausbilder in der Bundesrepublik Deutschland und das
duale System ist das beste der Welt.


(Beifall bei Abegordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


Viele Länder sind gerade dabei, dieses System ganz oder
zumindest weite Teile davon zu übernehmen. Ich erlebe
an jedem Tag Anfragen, wie man eine handwerkliche
Selbstverwaltung aufbaut. Gerade die Staaten in Südost-
asien, aber zum Beispiel auch der Bundesstaat Texas in
den USA versuchen, das deutsche Ausbildungssystem
zu übernehmen.

Meine Damen und Herren, Handwerk ist sozial. Un-
ser Ausbildungssystem steht auf hohem Niveau – Sie
sprachen schon davon, Herr Lange –, aber es ermöglicht
auch schwächeren Schulabgängern, in einem Beruf
unterzukommen und ausgebildet zu werden, um sich
dann im harten Wettbewerb um die Arbeitsplätze zu be-
haupten. Wenn man also das bestehende System von
Lehrling, Geselle und Meister unterlaufen oder aufwei-
chen will, stellt man zugleich das duale Ausbildungssys-
tem infrage. Wer soll ausbilden, wenn nicht die Meister?
Wer soll die Kosten für die Ausbildung übernehmen?
Ich erinnere nur an das Sofortprogramm der Bundesre-
gierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und ich
erinnere an die Kosten, die dieses Programm nur für die
Wenigen verursacht hat, wenn man sich vorstellt, in Zu-
kunft sollte die gesamte Ausbildung finanziert werden.

Wir haben in den nächsten Jahren in diesem Bereich
wirklich große Aufgaben zu bewältigen. Wir, die Ver-
antwortlichen, sind deshalb aufgerufen, nicht in Teilbe-
reichen Veränderungen vorzunehmen, durch die ein gut
funktionierendes Gesamtsystem infrage gestellt würde.

Handwerk bietet sichere Arbeitsplätze; es bietet si-
chere Ausbildungsplätze; Handwerk ermöglicht Exis-
tenzgründungen. Ich appelliere deshalb an Sie im Inte-
resse der 250 000 Handwerksbetriebe, die in den nächs-
ten zwei Jahren aus Altersgründen zu übernehmen sind
und die eine große Zahl an Arbeits- und Ausbildungs-
plätzen bereitstellen, die aber auch eine soziale Absiche-
rung für die Inhaber darstellen, nicht zu vergessen: Alle
Überlegungen zur Veränderung der Handwerksordnung
dürfen nur in dem Maße vorgenommen werden, wie es
die globale Weltwirtschaftsentwicklung und die Gege-

benheiten in der Europäischen Union erfordern. Hierbei
muss für uns natürlich ein Interesse an dem Erhalt unse-
rer eigenen Betriebe bestehen. Wir dürfen unsere eige-
nen Betriebe nicht im Regen stehen lassen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Wir brauchen neue Unternehmer, um die Arbeitsplät-

ze zu erhalten und um neue zu schaffen. Deutschland hat
seinen Wiederaufbau, seinen Wohlstand und einen
Großteil seiner Entwicklung den kleinen und mittleren
handwerklichen Betrieben zu verdanken.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es!)

Das Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmern
ist sozial ausgewogen. Die kleinen und mittleren Betrie-
be sind immer bereit, in schweren Zeiten zusätzliche
Ausbildungsverpflichtungen zu übernehmen und keine
Mitarbeiter zu entlassen. Sie können ihre Betriebe nicht
dorthin auslagern, wo Industriebetriebe nur nach
Plus/Minus-Kalkulation arbeiten.

Dies alles muss man sehen und berücksichtigen,
wenn man den Forderungen einzelner Interessengruppen
nachkommen will, die Handwerksordnung durch die
Hintertür zu beseitigen. Ich vermisse in dieser Diskussi-
on immer wieder den Blick für das Ganze.

Ich komme zum Schluss. Der Gesetzgeber wäre gut
beraten, die ständigen Veränderungen in der Hand-
werksordnung zu beenden und auch mittelfristig keine
zu planen. 840 000 Handwerksbetriebe brauchen Pla-
nungssicherheit; sie brauchen Ruhe, um ihre schwere
Wettbewerbssituation meistern zu können.

Ich denke, dass die 1998 gemeinsam durchgeführte
Novellierung gezeigt hat, dass alle Anforderungen der
Kunden an die Betriebe erfüllt werden können. Wenn
nach zwei Jahren nur diese kleine Veränderung im Tro-
ckenbau notwendig ist, dann muss man sagen, dass die
Novellierung der Handwerksordnung ein voller Erfolg
war. Ich möchte mich bei allen Beteiligten hierfür noch
einmal recht herzlich bedanken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409110000
Die Kol-
legin Margareta Wolf, die jetzt für das Bünd-
nis 90/Die Grünen sprechen sollte, ist leider erkrankt. -
Ich nehme Ihr Einverständnis zur Kenntnis, dass wir ihre
Rede zu Protokoll nehmen.*)

Jetzt hat der Kollege Dr. Heinrich Kolb von der
F.D.P.-Fraktion das Wort.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1409110100
Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss
mich wegen der Kürze der mir zur Verfügung stehenden
Redezeit auf zwei Punkte beschränken:

Erstens. Zum heute hier zu beratenden Gesetzentwurf
ist festzuhalten, dass dieser keine Änderung des mate-
riellen Rechts bedeutet. Schon bisher ist es Auffassung
__________
*) Anlage 3

Karl-Heinz Scherhag






(A)



(B)



(C)



(D)


des Deutschen Bundestages gewesen, dass der Trocken-
bau zwar allen interessierten Handwerken offen steht,
aber nicht Vorbehaltsbereich eines oder mehrerer
Handwerke ist. Deswegen verstehe ich die Aufregung
nicht, die in den letzten Wochen ob einer vermeintlichen
Freigabe des Trockenbaus oder einer Herausnahme die-
ses Bereiches aus dem Handwerk entstanden ist.

Bei den Beratungen zur Handwerksnovelle 1998 hat
sich die Arbeitsgruppe aus CDU/CSU, SPD und F.D.P.
intensiv mit dem Trockenbau befasst. Ich war damals
Vorsitzender dieser Arbeitsgruppe und kann deswegen
sagen, dass wir nicht davon ausgegangen sind, dass der
Trockenbau bereits Teil eines Handwerks sei. Wir haben
vielmehr den Vorschlag geprüft, ob der Trockenbau ü-
ber die Neuaufnahme eines Gewerkes Trockenbau in die
Anlage A ein Vollhandwerk werden soll.

Wir haben seinerzeit eine Anhörung durchgeführt und
mussten zur Kenntnis nehmen, dass sich auf der einen
Seite mindestens sieben Handwerke – soweit ich mich
erinnern kann, handelte es sich um Maler und Lackierer,
Stuckateure, Tischler, Dachdecker, Zimmerer, Maurer,
Kälte- und Schallisolierer; heute ist noch der Estrichle-
ger genannt worden, auch der Metallbauer kommt mir
da in den Sinn – teilweise vehement gegen einen eigen-
ständigen Handwerksberuf Trockenbauer ausgesprochen
haben. Auf der anderen Seite haben sie aber nicht min-
der vehement den Trockenbau für ihr Handwerk rekla-
miert.
Die Interessenkollisionen gingen damals quer durch das
Handwerk. Wir als Arbeitsgruppe haben uns außer
Stande gesehen, diesen handwerksinternen Konflikt zu
klären, und haben den Vorschlag der Aufnahme eines
Gewerkes „Trockenbau“ in die Anlage A nicht weiter
verfolgt.


(Beifall des Abg. Dirk Niebel [F.D.P.])

Das heißt, es geht heute bei dem, was wir hier bera-

ten, um nicht mehr und nicht weniger als um eine Klar-
stellung des seinerzeit schon im Zusammenhang mit der
Beschlussfassung zur Handwerksnovelle 1998 zum
Ausdruck gebrachten Willens des Gesetzgebers. Dies ist
erforderlich geworden, nachdem zwischenzeitlich in
diesem Punkt Irritationen über die Anwendung der
Handwerksordnung durch einzelne Handwerkskammern
entstanden sind, Irrationen, die – ich bedauere das –
auch mit einer einstimmigen Entschließung des Aus-
schusses für Wirtschaft vom 17. Juni 1998 nicht ausge-
räumt werden konnten.

Der Trockenbau ist also nicht Vorbehaltsbereich ei-
nes oder mehrerer Handwerke. Aber selbstverständlich
können alle interessierten Handwerker dieses Handwerk
ausüben. Ich bin der Meinung, ja ich bin sicher, dass
sich die Betriebe gerade wegen ihrer qualifizierten Tä-
tigkeit, die sie aufgrund des großen Befähigungsnach-
weises leisten, auch weiterhin im Wettbewerb behaupten
werden.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Zweiter Punkt. Herr Kollege Lange, ich danke für Ihr

Angebot zur Zusammenarbeit, was die Zukunft der
Handwerksordnung anbelangt. Aber ich will und ich

muss hier sehr deutlich sagen, dass unsere Zustimmung
zum heutigen Gesetzentwurf und zu der soeben unter 1.
genannten Position nicht bedeutet, dass dies als Freibrief
für die von Rot-Grün angedachten weiteren und weiter
gehenden Änderungen der Handwerksordnung gesehen
werden kann.


(Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sehr richtig, Herr Kolbe!)


Ich betone für meine Fraktion, dass wir weiterhin am
großen Befähigungsnachweis als Regelzugang zur
Selbstständigkeit im Handwerk festhalten werden.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Überlegungen, etwa berufsbegleitend über eine Phase
von zehn Jahren den großen Befähigungsnachweis zu
erwerben, sehen wir sehr kritisch. Dies würde in der
Praxis erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen, ja die Axt
an die Wurzel des großen Befähigungsnachweises legen,
der sich als entscheidend dafür erwiesen hat, dass wir im
Handwerk, verglichen mit allen anderen Wirtschaftsbe-
reichen, nicht nur die beste Ausbildungsleistung haben,
sondern dass auch die Insolvenzquoten in diesem Be-
richt sehr viel geringer sind als anderswo. Deswegen
war es aus unserer Sicht auch wichtig, aus der ersten
Fassung des Gesetzentwurfes einige Punkte herauszu-
nehmen und aus dem vorgesehenen Ergänzungsgesetz
wieder ein Übergangsgesetz zu machen, als das es ver-
standen werden soll. Deswegen haben wir auch die Be-
gründung von ideologischem Ballast befreit, der teilwei-
se einer generellen Kampfansage an das Handwerk
gleichkam.

Vor diesem Hintergrund und so konditioniert, biete
ich Ihnen, Herr Lange, unsere Mitarbeit auch für die Zu-
kunft gerne an und bedanke mich, liebe Kolleginnen und
Kollegen, für ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409110200
Als letz-
ter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Kol-
lege Rolf Kutzmutz von der PDS-Fraktion das Wort.


Rolf Kutzmutz (PDS):
Rede ID: ID1409110300
Herr Präsident! Liebe Kolle-
ginnen und Kollegen! Über das Gewicht eines Satzes ist
in den Reden meiner Vorredner alles gesagt worden.
Denn schließlich geht es um einen Satz, der in einen Ge-
setzentwurf mündet. Dies festzustellen halte ich schon
für wichtig.

Aber ich will auch sagen: Die Entstehung dieses Ge-
setzentwurfes ist – gelinde gesagt – eigentümlich. Im
Juni und im Dezember vergangenen Jahres hatte ich im
Wirtschaftsausschuss ausdrücklich angeboten, dass sich
die PDS an der Vorbereitung dieser Initiative beteiligen
würde. Dies stieß auch auf wohlwollende Reaktionen
bei den Koalitionsfraktionen. Nur passierte nichts, bis
uns gestern Nachmittag ein gemeinsamer Gesetzentwurf
aller übrigen Fraktionen auf den Tisch gelegt wurde.

Um es klar zu sagen: Mir geht es nicht darum, ob die
PDS Mit-Einreicher ist. Wenn die CDU/CSU in ihrer

Dr. Heinrich L. Kolb






(A)



(B)



(C)



(D)


babylonischen Gefangenschaft bleiben will, nichts ge-
meinsam mit der PDS zu unterschreiben, dann ist das ih-
re Sache. Uns aber von vornherein von der Vorbereitung
auszuschließen, das ist schlicht schlechter parlamentari-
scher Stil.


(Beifall bei der PDS)

Darüber sollten auch die für die Handwerkspolitik Zu-
ständigen bei SPD und Bündnisgrünen noch einmal
nachdenken, wenn es um nächste Vorhaben auf diesem
Feld geht. Das sage ich auch als ehrenamtlicher Vorsit-
zender eines offenen Unternehmerverbandes in Berlin-
Brandenburg.

Da es lief, wie es gelaufen ist, könnte ich mich jetzt
zurücklehnen und sagen: Wir haben nichts damit zu tun.
Ich sage aber ausdrücklich, auch an die Adresse der
Handwerkskammern, die auch uns seit Wochen mit
Brandbriefen überschütten: Dieser Gesetzentwurf wird
von der PDS nachdrücklich unterstützt. Die geplante
Lex Trockenbau verbietet, wie Herr Kolbe richtig fest-
gestellt hat, Handwerksbetrieben schließlich nicht, Tro-
ckenbau zu betreiben oder darin auszubilden. Sie reser-
viert dieses wichtige, dabei nicht eindeutig abgrenzbare
Marktsegment nur nicht ausschließlich für Handwerks-
betriebe. Diese wiederum – dies hat Kollege Lange hier
angesprochen – greifen im Übrigen schon lange bei
konkreten Arbeiten häufig selber auf nicht handwerks-
gebundene Subunternehmer zurück.

Offensichtlicher Hintergrund der Auseinandersetzun-
gen ist der aufgrund des schrumpfenden Baumarktes
verschärfte Kampf der Marktteilnehmer um Aufträge,
wo sich eine Gruppe einen Vorteil verschaffen wollte
und der Gesetzgeber deshalb handeln muss.

Ich nenne einige wenige Argumente dafür, dass ein
Handwerksvorbehalt sachlich, fachlich und politisch un-
gerechtfertigt wäre. Historisch waren es zuerst gewerbli-
che Baubetriebe, welche den Trockenbau erfanden und
einführten. Handwerker pfuschten bei diesen Arbeiten
genauso viel und genauso wenig wie Gewerbetreibende.
In diesem Segment gibt es zumindest ebenso viele „Ge-
werbe“ – Kleinbetriebe wie Handwerksbetriebe. Die
Handwerkskammern trauen sich mit ihrer Klage pikan-
terweise auch nicht an die Großen der Baubranche, son-
dern nur an die Klein- und Kleinstbetriebe heran. Ein
weiterer Grund könnte in der Konkurrenz zwischen
Handwerkskammern und IHK im Kampf um Mitglieder
liegen.

Über daraus möglicherweise zu ziehende Konsequen-
zen wie auch über Vorschläge, den Streit über die Zu-
ordnung von Tätigkeiten zum Handwerk ein für alle Mal
zu beenden, sollten wir uns in hoffentlich konstruktiven
Ausschussberatungen zum vorliegenden Entwurf ver-
ständigen.


(Beifall bei der PDS)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1409110400
Ich
schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 14/2809 an den in der Tagesord-

nung aufgeführten Ausschuss federführend und mitbera-
tend an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen und den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu
überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? –
Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so be-
schlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-

regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung atomrechtlicher Vorschriften
für die Umsetzung von EURATOM-Richt-
linien zum Strahlenschutz.

– Drucksache 14/2443 –

(Erste Beratung 84. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

ses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit (16. Ausschuss)


– Drucksache 14/2799 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Horst Kubatschka
Dr. Paul Laufs
Dr. Reinhard Loske
Ulrike Flach
Eva Bulling-Schröter

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der
Kollege Horst Kubatschka von der SPD-Fraktion das
Wort.


Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1409110500
Sehr geehrter Herr Präsi-
dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heu-
te den Gesetzentwurf zur Änderung atomrechtlicher
Vorschriften für die Umsetzung von Euratom-
Richtlinien zum Strahlenschutz mit großer Mehrheit an-
nehmen. Im federführenden Ausschuss hat nur die PDS
gegen dieses Gesetz gestimmt.

Bis zum 13. Mai dieses Jahres müssen wir zwei Eur-
atom-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Das sind
erstens die Euratom-Grundnormen-Richtlinie –
Richtlinie zur Festsetzung der grundlegenden Sicher-
heitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeits-
kräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch
ionisierende Strahlung – und zweitens diePatienten-
schutz-Richtlinie – Richtlinie über den Gesundheits-
schutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender
Strahlung bei medizinischen Expositionen.

Die Richtlinien müssen vollständig umgesetzt wer-
den. Es gibt keinen nationalen Gestaltungsspielraum.
Die Umsetzung der Richtlinien soll unterhalb des Atom-
gesetzes auf Verordnungsebene, insbesondere in der
Strahlenschutzverordnung, geschehen. Hierzu bedarf es
neuer gesetzlicher Ermächtigungen und der Regelung
behördlicher Zuständigkeiten im Atomgesetz. Außer-
dem werden im Atomgesetz und im Gesetz über die

Rolf Kutzmutz






(A)



(B)



(C)



(D)


Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz die
Voraussetzungen für weitere Kostenerhebungen ge-
schaffen. Weiterhin wird die Atomrechtliche Kostenver-
ordnung geändert.

Das alles klingt sehr trocken. Das ist es auch. Aber
auch solche Gesetze müssen verabschiedet werden, auch
wenn sie relativ unpolitisch wirken. Außerdem hätte die
Umsetzung früher erfolgen können. Dann wären wir
nicht so unter Zeitdruck geraten. Der Kritik der
CDU/CSU stimme ich da voll zu.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind: erstens die
Übernahme der europäischen Definition des “radioakti-
ven Stoffes“, zweitens die Erweiterung der Verord-
nungsermächtigung der §§ 11 und 12 des Atomgesetzes,
drittens die Erweiterung der Aufgaben der staatlichen
Aufsicht nach § 19 des Atomgesetzes und viertens
Schaffung des Rahmens für eine bundeseinheitliche Re-
gelung der Freigabe.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 15. Oktober
1999 beraten und zehn Änderungsvorschläge beschlos-
sen. Die Koalitionsfraktionen haben fünf dieser Ände-
rungsvorschläge übernommen und in das Gesetz mit
eingebaut. Aus der Diskussion des Bundesrates wurden
zwei Anträge abgeleitet. Wir haben den Wünschen des
Bundesrates also in großen Teilen entsprochen.

Fünf Anträge des Bundesrates mussten wir ablehnen.
Hier geht es vor allem um Kosten, die zulasten des Bun-
des gegangen wären.

Durch die weitgehende Berücksichtigung der Ände-
rungsanträge des Bundesrates und der großen Mehrheit
des Bundestages erwarte ich, dass der Bundesrat dieses
Gesetz unverändert passieren lässt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass es
sich um eine sehr trockene Gesetzesmaterie handelt. Es
geht nicht um den Ausstieg aus der Kernenergie, son-
dern wir mussten EU-Richtlinien umsetzen. Damit be-
steht die Möglichkeit, die Strahlenschutzverordnung zu
novellieren. Darüber zu diskutieren wäre eigentlich viel
spannender. Die Strahlenschutzverordnung wird den
umfangreichen europäischen Vorgaben angepasst und
zur besseren Übersichtlichkeit grundlegend neu struktu-
riert. Nach meinen Informationen ist der Entwurf den
Bundesländern und den Verbänden informell zugeleitet
worden. Die Kabinettsbefassung wird Anfang April
2000 erfolgen, die Zuleitung an den Bundesrat ist für
Mai vorgesehen.

Bei den Beratungen im Umweltausschuss am vergan-
genen Mittwoch hat die Bundesregierung bereits kurz
skizziert, wie die Strahlenschutzverordnung geändert
werden soll. Die Tendenz geht zur Absenkung der
Grenzwerte. Dies ist nach meiner Meinung ein vernünf-
tiger Weg. Es wird beispielsweise zu einer Absenkung
der Dosisgrenzwerte kommen. Für die Bevölkerung
wird dann die effektive Dosis von 1,5 auf 1 Millisievert
im Kalenderjahr abgesenkt werden. Für Personen, die
beruflich strahlenexponiert sind, wird die Grenzwertab-
senkung von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr erfolgen.
Ebenfalls ist zwischen Bund und Ländern geplant, den
Störfallplanungswert für die Auslegung von Atomkraft-

werken von 50 auf 20 Millisievert abzusenken. Hier
trägt man der Neubewertung des Strahlenrisikos durch
die Internationale Strahlenschutzkommission Rechnung.
Das ist nicht vom EU-Recht vorgeschrieben und inso-
fern auch nicht daraus abzuleiten.

Außerdem soll umfassend die Freigabe von radioak-
tiven Stoffen geregelt werden. Bisher war dies einzel-
fallbezogen auf Länderebene geregelt. Jetzt bekommen
wir eine einheitliche Bundesregelung. Damit werden das
Verfahren und die Regelung transparenter und umfas-
sender. Es muss gewährleistet sein, dass durch die frei-
gegebenen Stoffe für Einzelpersonen der Bevölkerung
nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert
– ich betone: Mikrosievert – im Kalenderjahr auftreten
kann. Ein kurzer technischer Einschub sei mir erlaubt,
damit man die Verhältnisse sieht: 1 Millisievert sind
1 000 Mikrosievert.


(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Sehr gut!)


– Ja, das muss man genau nachlesen.

(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist so wie mit brutto und netto bei Scharping!)


– Nein, das ist ein noch viel größerer Unterschied, das
ist Faktor 3 in der Potenz, Herr Kollege.

Wenn diese Bedingungen – 10 Mikrosievert – erfüllt
werden, können die Stoffe freigegeben werden.

Außerdem ist in der kommenden Strahlenschutzver-
ordnung vorgesehen, dass der Schutz des ungeborenen
Lebens verschärft wird. Der Grenzwert für die effektive
Dosis für ein ungeborenes Kind, das aufgrund der Tätig-
keit seiner Mutter einer Strahlenexposition ausgesetzt
ist, wird auf 1 Millisievert vom Zeitpunkt der Mitteilung
der Schwangerschaft bis zu deren Ende festgelegt.

In der neuen Strahlenschutzverordnung sollen auch
natürliche Strahlenquellen erfasst werden. Erstmals wird
der Bereich der natürlichen, in der Umwelt vorkommen-
den Stoffe detailliert und bundesweit geregelt. Die Re-
gelungen beschränken sich auf Arbeitsfelder und Mate-
rialien, für die vordringlicher Überwachungsbedarf be-
steht. Ich halte dies für einen Fortschritt der Entwick-
lung.

In der zukünftigen Strahlenschutzverordnung wird es
auch zu einer Neugestaltung der Freigrenzen für radio-
aktive Stoffe kommen. Die bisherigen Freigrenzen wer-
den durch die Freigrenzen der neuen Euratom-
Grundnormen ersetzt. Die neuen Freigrenzen entspre-
chen erstmals durchgängig dem radiologischen Risiko-
potenzial der einzelnen Radionuklide. Das alles klingt
sehr technisch; es ist es auch.


(V o r s i t z: Präsident Wolfgang Thierse)

Oberstes Ziel der Strahlenschutzverordnung muss der

Schutz der Bevölkerung sein. Ich bin mir sicher, dass
Bund und Länder gemeinsam die beste Lösung für die
Bevölkerung finden. Ich bin mir auch sicher, dass bei
der Verbändeanhörung verantwortlich gehandelt wird.
Da es sich um ein schwieriges Thema handelt, kann man
es natürlich auch leicht emotionalisieren. Nur, diese

Horst Kubatschka






(A)



(B)



(C)



(D)


Emotionalisierung würde niemandem helfen. Ich bin da-
von überzeugt, dass wir im Mai dieses Jahres eine besse-
re Strahlenschutzverordnung haben werden als dies bis-
her der Fall ist, und dass dies ein Schritt zu einem besse-
ren Gesundheitsschutz für die Bürger unseres Landes ist.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409110600
Ich erteile das Wort
dem Kollegen Paul Laufs.


Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID1409110700
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Die Umsetzung der Euratom-
Richtlinien zum Strahlenschutz ist im Grunde ein unpo-
litisches, rein gesetzestechnisches Anliegen. Darin
stimmen wir überein, Herr Kollege Kubatschka.

Dennoch gibt die Bundesregierung Anlass zu kriti-
schen Anmerkungen. Die Umsetzung in innerstaatliches
Recht, die bis zum 13. Mai dieses Jahres erfolgt sein
muss, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf im
Wesentlichen auf dem Verordnungswege erfolgen. Dazu
bedarf es neben der Regelung behördlicher Zuständig-
keiten der Schaffung einer großen Zahl neuer Verord-
nungsermächtigungen. Zu einem ordentlichen Gesetzge-
bungsverfahren gehört, dass die Bundesregierung, wenn
sie vom Parlament Verordnungsermächtigungen im
Atomgesetz sowie im Gesetz über die Errichtung eines
Bundesamtes für Strahlenschutz erlangen will, im Ein-
zelnen darstellt, wie sie diese zu nutzen beabsichtigt. In
der Regel werden die Rechtsverordnungsentwürfe wäh-
rend der Ausschussberatungen vorgelegt. Die Bundesre-
gierung sah sich dazu nicht in der Lage. Sie hat sich auf
sehr wenige Hinweise beschränkt. Meine Fraktion be-
dauert, dass die rot-grüne Koalition sozusagen mit ei-
nem gesetzgeberischen Blindflug zufrieden ist.

Meine Damen und Herren, es ist zu begrüßen, dass
die vorgeschlagene Atomgesetznovelle keine Änderun-
gen enthält, die im direkten Zusammenhang mit dem
geplanten rot-grünen Atomausstieg stehen. Am Mitt-
woch dieser Woche hat die Bundesregierung in einer
energiepolitischen Debatte von einer Nadelstichpolitik
gegen die Energiewirtschaft gesprochen, die sie betrei-
ben werde, wenn diese nicht zum Ausstiegskonsens be-
reit sei. Nadelstichpolitik bedeutet eine unverhältnis-
mäßige Anwendung des Rechts, die bis zur Rechtsver-
weigerung führen kann. Der Weg rot-grüner Regierun-
gen ist gesäumt von Versuchen, atomrechtliche Vor-
schriften zu biegen und zu beugen, was von Scha-
densersatzurteilen eindrucksvoll belegt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

Es ist also zu fragen, ob und inwieweit die Bundesre-

gierung Verordnungsermächtigungen gebrauchen wird,
um zum Beispiel mit unzumutbaren und sachlich nicht
gebotenen Grenzwertverschärfungen eine Nadelstichpo-
litik zu betreiben. Meine Fraktion wird dafür sorgen,
dass geplante Verordnungserlasse rechtzeitig im zustän-

digen Bundestagsausschuss beraten werden können, und
sie behält sich Expertenanhörungen dazu vor.

Die umzusetzenden Euratom-Richtlinien legen den
Strahlenschutz umfassend an. Es geht um die europaweit
einheitliche Festlegung der grundlegenden Sicherheits-
normen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und
der Bevölkerung. So findet man Vorschriften zum Ar-
beitsschutz vor kosmischer Strahlung in der Luftfahrt
sowie Regelungen für die Verwendung radioaktiver
Stoffe am Menschen oder zur Herstellung von Arznei-
mitteln, Medizinprodukten oder Konsumgütern.

Erneut in den Blickpunkt kommen Schutzmaßnah-
men im Medizinbereich vor Gefahren durch Expositio-
nen in der Forschung, bei Röntgenuntersuchungen, nuk-
learmedizinischen Anwendungen und beim Betrieb von
Beschleunigern. Eine größere Zahl besonderer Vor-
kommnissen in diesen Bereichen wurde im Jahresbericht
1998 der Bundesregierung aufgezeichnet.

Der jährliche Bericht der Bundesregierung über Um-
weltradioaktivität und Strahlenbelastung gibt einen vor-
züglichen Überblick über die Strahlenexpositionen, de-
nen die deutsche Bevölkerung und die beruflich strah-
lenexponierten Arbeitskräfte ausgesetzt sind. 60 Prozent
der mittleren effektiven Jahresdosis entfallen auf natür-
liche Strahlenquellen, also auf die kosmische und ter-
restrische Strahlung, sowie auf Radioaktivität, die wir
durch ganz alltägliche Nahrungsmittel aufnehmen.

Die größte natürliche Belastung kommt aus der Inha-
lation von Radon und seinen Zerfallsprodukten in
Wohngebäuden, verursacht durch Radoneintritt aus dem
Untergrund und aus Baumaterialien, die natürliche Ra-
dionuklide enthalten. Die restlichen 40 Prozent entfallen
auf die zivilisatorische Strahlenexposition, die ganz
überwiegend aus medizinischen Anwendungen stammt.
Der Anteil aus kerntechnischen Anlagen als künstlichen
Strahlenquellen ist deutlich geringer als ein Prozent der
zivilisatorischen Exposition. Dies gilt insbesondere auch
für die Bevölkerung in der Umgebung von deutschen
Kernkraftwerken.

Die natürliche und zivilisatorische Strahlenbelastung
ist von Mensch zu Mensch je nach Wohnort, Arbeits-
platz, Lebensweise und medizinischer Behandlung gro-
ßen Schwankungen unterworfen. Die mittlere effektive
Exposition ist in Deutschland weit entfernt von Strah-
lenbelastungen, bei denen epidemiologisch signifikante
Gesundheitsgefahren auftreten.

Gesundheitsrisiken entstehen durch hohe Strahlenbe-
lastungen, wie sie bei schweren Unfällen in Forschung,
Industrie, Medizin oder in Kernanlagen auftreten kön-
nen. Für die Risikoabschätzung bei hohen Strahlendosen
ist das Konzept des relativen Risikos, das sich auf die
Gesamtlebenszeit exponierter Personen bezieht, neu
entwickelt worden. Dieses Modell und neue Daten von
Leukämie- und Krebserkrankungen bei den im jungen
Alter hochgradig exponierten Menschen führen zu dem
Befund, dass die Risikokoeffizienten vermutlich um den
Faktor drei bis fünf höher liegen, als früher angenom-
men wurde.

Horst Kubatschka






(A)



(B)



(C)



(D)


Wir sind bereit, uns darüber auseinander zu setzen,
inwieweit sich daraus Prüfungs- und Anpassungsbedarf
auch für Grenz- und Richtwerte im deutschen Recht er-
gibt. Dies sollte unaufgeregt und sehr nüchtern unter
Beachtung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnis-
mäßigkeit geschehen. Wie gesagt: Die mittlere effektive
Jahresdosis durch ionisierende Strahlung ist in Deutsch-
land sehr weit von solchen Expositionen entfernt.

Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für
Fragen der globalen Umweltveränderungen hat sich in
seinem Jahresgutachten 1998 mit der Erfassung, Be-
handlung und Bewertung von umweltbedingten Risiken
befasst. Er hat dabei sechs Risikotypen dargestellt, die
sich nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenspotenzial
und Abwehrstrategie wesentlich unterscheiden. Io-
nisierende oder elektromagnetische Strahlung in gerin-
ger Konzentration wird dem Risikotyp zugeordnet, bei
dem die Gefahren öffentlich als weit größer eingeschätzt
werden, als sie wirklich sind. Ein Beispiel sind die poli-
tischen und öffentlichen Reaktionen auf die Behälter-
kontaminationen bei den Atomtransporten im Wahljahr
1998. Jahrelange umfangreiche Untersuchungen haben
bestätigt, dass von den beanstandeten Atomtransporten
keine Gesundheits- und Umweltgefahren ausgegangen
sind und von neuen Transporten auch nicht ausgehen
werden. Deshalb mussten solche Transporte von der rot-
grünen Bundesregierung erneut genehmigt werden.

Der Beirat sieht für den Risikotyp der ionisierenden
Strahlung geringer Konzentration Bedarf an mehr Ver-
trauensbildung und Wissensverbesserung, um Unsicher-
heiten abzubauen. Mein Wunsch ist, dass die Neuord-
nung des Strahlenschutzrechts einen Beitrag dazu leisten
kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. so wei bei Abgeordneten der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409110800
Ich erteile der Par-
lamentarischen Staatssekretärin Gila Altmann das Wort.

Gi
Gisela Altmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1409110900
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich vorab drei Bemerkungen machen.

Erstens. Der Referentenentwurf zur Strahlenschutz-
verordnung wird derzeit mit den Bundesressorts abge-
stimmt und danach den Fraktionen und Verbänden zur
Stellungnahme zugeleitet.

Wie bei allen Referentenentwürfen möchte ich auch
hier um Verständnis dafür werben, dass es für keine Sei-
te hilfreich ist, einen nicht abgestimmten Entwurf in die
Diskussion zu geben. Das ist in keiner Weise dienlich,
führt zur Verwirrung und ist gerade bei diesem sensiblen
Thema – Herr Laufs, Sie haben die Atomtransporte an-
gesprochen – besonders schädlich. Insofern legen wir
besonderes Augenmerk auf einen geordneten Gang.

Zweitens. Ich habe bereits am Mittwoch im Umwelt-
ausschuss zugesagt, dass ein Eckpunktepapier zum Ent-

wurf der Strahlenschutzverordnung den Fraktionen
frühestmöglich, voraussichtlich in der nächsten Woche,
zugehen wird. Ich konnte Ihre Kritik eben nicht nach-
vollziehen, Herr Laufs;


(Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Es geht nicht nur um die Strahlenschutzverordnung!)


denn ich habe Ihre Fragen beantwortet. Sie haben sich
damit zufrieden gegeben, nachdem ich Ihnen das weitere
Verfahren erklärt hatte. Wenn Sie weiter nachgefragt
hätten, hätten Sie natürlich auch noch weitere Antworten
bekommen.


(Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Das ist sehr fraglich!)


– Sie hätten es einmal ausprobieren können.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Horst Kubatschka [SPD]: Das stimmt; da hat sie Recht!)


Drittens. Es geht in der Debatte heute nicht um eine
inhaltliche Änderung des Atomgesetzes, sondern um die
Umsetzung zweier Euratom-Richtlinien. Dafür brauchen
wir eine Neufassung der vorhandenen Verordnungser-
mächtigungen im Atomgesetz.


(Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Das sind ungefähr 20 Stück!)


Zur Sache möchte ich sagen – Herr Kubatschka hat
das schon ausführlich dargestellt –: Es geht um die Eu-
ratom-Grundnormen-Richtlinie und um die Patien-
tenschutz-Richtlinie. Mit ihnen wurden nämlich die
Anforderungen an den Strahlenschutz europaweit fort-
entwickelt und dem Stand der Wissenschaft angepasst.
Wie gesagt: Zur Umsetzung der europäischen Vorgaben
in deutsches Recht sind Änderungen insbesondere der
Strahlenschutzverordnung sowie des Atomgesetzes er-
forderlich. Das muss bis zum 13. Mai 2000 erfolgen.

Vor allem zur Anpassung der Strahlenschutzverord-
nung müssen nun innerhalb des Atomgesetzes die beste-
henden Verordnungsermächtigungen ergänzt werden.
Die entsprechende Novelle des Atomgesetzes liegt heu-
te dem Bundestag vor. Sie wurde von der Bundesregie-
rung am 25. August 1999 beschlossen und im Bundesrat
im ersten Durchgang am 15. Oktober ohne substanzielle
Änderungen gebilligt. Das Bundesumweltministerium
hat schon vorher für die Überarbeitung der Strahlen-
schutzverordnung umfangreiche Vorarbeit in enger Ko-
operation mit den zuständigen Fachbehörden der Länder
geleistet. Das Rechtsetzungsverfahren zum Erlass der
novellierten Strahlenschutzverordnung soll durch die
Versendung eines Referentenentwurfes in den nächsten
Wochen in das entscheidende Stadium gelangen. Um ei-
ne rasche Umsetzung zu garantieren, ist es notwendig,
dass wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf – vor-
laufend – verabschieden.

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes sind bereits von
Herrn Kubatschka vorgestellt worden; ich muss das
nicht wiederholen. Weitere Regelungsaspekte, die teil-
weise auf Wunsch der Länder aufgenommen wurden,
sind unter anderem: Übertragung einzelner neuer Auf-

Dr. Paul Laufs






(A)



(B)



(C)



(D)


gaben aufgrund der Richtlinienumsetzung auf Bundes-
oberbehörden wie zum Beispiel das Bundesamt für
Strahlenschutz und das Luftfahrt-Bundesamt sowie die
Schaffung neuer und die Erweiterung bestehender Kos-
tenregelungen.

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Gegenäußerung
bereit erklärt, Änderungsanträge des Bundesrates, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung der
angeführten Richtlinien stehen, zu befürworten. Das
heißt, die fachlich begründeten Änderungsanträge sind
in der Beschlussvorlage berücksichtigt. Anderen Ände-
rungsanträgen, die hauptsächlich darauf abzielen, die
bestehenden Kostentragungsregelungen zulasten des
Bundes zu ändern, konnten wir – ich denke, aus nach-
vollziehbaren Gründen – nicht zustimmen. Die entspre-
chenden Vorschläge dazu stehen aber auch nicht in un-
mittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung der
oben genannten Richtlinien.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, dem
Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussvorlage zu-
zustimmen. Ich hoffe und ich wünsche mir, dass die Ar-
beit mit den Ländern und in den Fachausschüssen so
konstruktiv, wie sie angefangen hat, weitergeht.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409111000
Ich erteile das Wort
der Kollegin Ulrike Flach, F.D.P.-Fraktion.


Ulrike Flach (FDP):
Rede ID: ID1409111100
Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Wieder einmal geht es um die Umsetzung
europäischer Richtlinien und wieder einmal kommt die
Bundesregierung auf dem letzten Drücker mit einem
Entwurf. Die beiden Euratom-Richtlinien sollen eine
Verbesserung des Strahlenschutzes insbesondere im Be-
reich des Arbeits- und des Patientenschutzes bringen.
Die Umsetzung soll bis zum 13. Mai 2000 erfolgen und
durch eine untergesetzliche Regelung in der Strahlen-
schutz- bzw. Röntgenverordnung geschehen. Um diese
Regelung zu treffen, muss der Bund vom Parlament er-
mächtigt werden. Das, meine Damen und Herren, ist der
Hauptgegenstand der Vorlage. Auch die PDS sollte sich
daran halten und nicht versuchen, es künstlich zu emoti-
onalisieren.


(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

Es gibt zwischen den Parteien weitgehende Überein-

stimmung über das Ziel eines verbesserten
Strahlenschutzes. Eine Absenkung der Strahlendosis
für Arbeitskräfte, ein verbesserter Schutz des ungebore-
nen Lebens und eine Absenkung des Störfallplanungs-
wertes werden auch von uns Liberalen mitgetragen. Wir
begrüßen es auch, dass der Begriff des radioaktiven
Stoffes an das europäische Verständnis davon angepasst
wurde.

Es bleiben jedoch – auch aufgrund des überhasteten
Verfahrens – einige berechtigte Zweifel, die für mich
auch im Ausschuss nicht ausgeräumt wurden. Die Bun-

desregierung hat nicht präzise dargestellt, wozu sie die
Ermächtigung in den Verordnungen nutzen will. Es wä-
re angemessen, wenn das Parlament auch die Möglich-
keit hätte, an den Verordnungen, obwohl sie nicht im
Plenum diskutiert werden müssen, mitzuwirken. Wenn
wir Ihnen hier ein Stück weit vertrauen, sollten Sie die-
ses Entgegenkommen auch zeigen. Ich freue mich, dass
Frau Altmann dies eben so signalisiert hat.

Es besteht noch weiterer Bedarf an Diskussionen mit
den Bundesländern insbesondere bezüglich der Kosten-
übernahme. Zwar wurde eine Reihe von Änderungswün-
schen des Bundesrates aufgegriffen, aber beim Geld hört
bekanntlich die Freundschaft auf. Auch hier sind klare
Zuständigkeiten gefordert.

Der Entwurf bringt mehr Klarheit bezüglich der Frei-
gabe schwach radioaktiver Stoffe wie zum Beispiel Ab-
rissschrott. Der Abfallbegriff wird deutlicher gefasst und
die Deponierung schwach kontaminierter Stoffe ist zu-
künftig – das finde ich sehr wichtig – nicht mehr ohne
Einwilligung der Deponiebetreiber möglich.

Es gibt im Entwurf eine Reihe von Formulierungen,
die nur schwer verständlich sind. Die Bürger beklagen
seit Jahren, dass die Sprache der Gesetze nicht klar und
eindeutig ist. Hier ist wieder ein Beispiel dafür. Ich erin-
nere daran, dass auch uns im Umweltausschuss, die wir
ständig mit komplizierten Satzmonstren konfrontiert
werden, nicht immer deutlich wurde, was gemeint war.
Deshalb meine Bitte: Gerade im Hinblick auf Probleme
der atomrechtlichen Gesetzgebung, die überall unter die
Haut gehen, brauchen wir Formulierungen, die die Bür-
ger wirklich verstehen können.

Meine Damen und Herren, meiner Ansicht nach wer-
den Sie die Frist nicht ganz wahren können, wenn erst
im März der Entwurf der Strahlenschutzverordnung an
die Verbände verschickt werden soll. Vermutlich wird
die Verspätung nicht so gravierend sein, dass eine Klage
der EU zu erwarten ist. Dennoch lässt sich ein bedenkli-
cher Trend feststellen: Vom europäischen Vorreiter
werden wir immer mehr zu einem Land, das die Umset-
zung von Richtlinien im Umwelt- und Energiebereich
zögerlich bis verspätet betreibt. Ich erinnere hier nur an
die FFH-Richtlinie – daran sind auch wir Schuld –, an
die Integrierte Verordnung Umweltschutz und Umwelt-
verträglichkeitsprüfung.

Wir stimmen der Vorlage zu, bitten aber, im Verlauf
der Erarbeitung der Verordnung für Präzisierung, Klä-
rung der Kostenfragen und eine verständlichere Sprache
zu sorgen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409111200
Nun hat die Kollegin
Eva Bulling-Schröter das Wort.


Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1409111300
Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung atomrechtlicher Vor-
schriften für die Umsetzung von Euratom-Richtlinien

Parl. Staatssekretärin Gila Altmann






(A)



(B)



(C)



(D)


zum Strahlenschutz soll die Bundesregierung zur Ände-
rung der Strahlenschutzverordnung ermächtigt werden.

Erschwert wird diese Debatte durch den Umstand,
dass den Fraktionen des Bundestages die Verordnungs-
entwürfe bis heute nicht zugestellt werden konnten, ob-
wohl sich Dritte bereits öffentlich kritisch auf Vorent-
würfe beziehen. Schon aus diesem Grund kann die PDS
dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Eingriffe in das Grundrecht auf Leben und körperli-
che Unversehrtheit dürfen, wenn überhaupt, nur auf-
grund eines Gesetzes erfolgen. Hier soll jedoch der Ge-
setzgeber die Regierung und die Behörden ermächtigen,
derartige Eingriffe per Verordnung zu regeln, ohne dass
der Gesetzgeber die Gelegenheit erhält, sich sachkundig
zu machen. Ich kann dieses Verfahren nur ablehnen.

Mir liegt eine 16-seitige Stellungnahme der Bürger-
initiative Lüchow-Dannenberg zur Novelle der Strahlen-
schutzverordnung vor. Darin wird ausgeführt, dass in
Anlehnung an Euratom-Normen verschiedenste Grenz-
werte für die Schadwirkung einzelner Isotope zum Teil
deutlich angehoben werden sollen. Das ist insofern er-
staunlich, als diese Festlegungen unter der Hoheit ein-
zelner Mitgliedsländer getroffen werden sollen.

Die weiteren strittigen Änderungen im vorliegenden
Gesetzentwurf betreffen die Freigabe von schwach kon-
taminierten Stoffen und Gegenständen aus der Über-
wachung des Strahlenschutzes, wie sie in großen Men-
gen im Zuge des Abrisses von Atomanlagen anfallen. In
der bisherigen Praxis haben die Aufsichtsbehörden quasi
per Sondergenehmigung die Freigabe solcher Stoffe ge-
stattet. Bisher ist es nicht zu einer gerichtlichen Über-
prüfung dieser Praxis gekommen, da die Öffentlichkeit
über diese Vorgänge nicht informiert wurde. Wer nun
die Hoffnung hatte, dass mit einer rot-grünen Bundesre-
gierung die Freigabe von radioaktiven Stoffen einge-
schränkt werden würde, wird eines anderen belehrt.

Die Bundesregierung soll mit der Änderung des § 11
Abs. 1 des Atomgesetzes ermächtigt werden, die
Strahlenschutzverordnung dahin gehend zu ändern, dass
eine Freigabe von kontaminierten Stoffen und Gegen-
ständen aus dem Überwachungsbereich des Strahlen-
schutzes bundeseinheitlich ermöglicht wird, damit diese
Stoffe letztlich als Abfall oder Wirtschaftsgut auf
Hausmülldeponien, in Müllverbrennungsanlagen und in
Stahlwerke verbrachtwerden können. Damit ist für die
Atomwirtschaft der Weg frei, Radioaktivität zulasten
von Mensch und Umwelt kostengünstig zu entsorgen.

Wir würden Sie also bitten, auf die Kritik der Anti-
AKW-Initiativen einzugehen. Aus diesem Grund woll-
ten wir auch heute noch einmal zu diesem Thema spre-
chen. Ich hoffe, unsere Befürchtungen werden sich nicht
bestätigen.

Danke.

(Beifall bei der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409111400
Der Herr Kollege
Kubatschka hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte
schön.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Dieser Quälgeist!)



Horst Kubatschka (SPD):
Rede ID: ID1409111500
– Nein, nicht Quälgeist,
Herr Kollege. Man muss manchmal etwas richtig stellen.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Sie fühlen sich aber auch wirklich immer angesprochen! – Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Mikro-Quälgeist!)


– Also, ich war nicht der Quälgeist, gut. Jetzt zum Fach-
lichen. Ich nehme noch einmal das Wort, um etwas rich-
tig zu stellen. Im Grunde genommen wird, auch von
Bürgerinitiativen, über etwas gesprochen, das es noch
nicht gibt. Es ist sehr schwer, über ein Vorhaben zu be-
raten und Einwände dagegen zu erheben, solange eine
Sache noch ein Phantom ist. Wir sind erst in der Ab-
stimmung im Kabinett und in den Ministerien. In der
jetzigen Situation bereits den Stab über das Vorhaben zu
brechen halte ich für falsch. Ich halte es auch für falsch,
Ängste zu schüren.

Es klingt ja immer sehr gefährlich, wenn bei der
Strahlenschutzverordnung von einer Erhöhung der
Grenzwerte gesprochen wird. Man muss nur eine ver-
nünftige naturwissenschaftliche Abwägung durchfüh-
ren. Es ist auch sinnvoll, in einigen Bereichen für ein-
zelne Radionuklide die Grenzwerte anzuheben, weil die
Gefährlichkeit ursprünglich falsch eingeschätzt wurde.
Die gesamte Diskussion über die Strahlenschutzverord-
nung hilft uns nicht, wenn wir versuchen, über Ängste
zu sprechen. Wir müssen versuchen, naturwissenschaft-
lich und kritisch zu beleiben. Wie gesagt: Es ist eine
sehr schwierige Materie. Dann werden wir zu brauchba-
ren Lösungen kommen.

Nach dem, was ich bisher in dem Entwurf gelesen
habe, wird er zu einem besseren Schutz der Bevölkerung
beitragen. Ich halte es für völlig falsch, einige Grenz-
werte herauszugreifen und daran alles aufzuhängen. Das
bringt uns nicht weiter und erzeugt nach meiner Mei-
nung unnötige Ängste, die es nicht zu geben braucht.
Die rot-grüne Bundesregierung wird eine Strahlen-
schutzverordnung vorlegen, die sie mit den Ländern ab-
stimmen wird und die zu einem erhöhten Schutz der Be-
völkerung führen wird. Das ist das Entscheidende und
das ist auch der Wille dieses Hohen Hauses.

Ich danke für das Zuhören.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409111600
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kom-
men zur Abstimmung über den von der Bundesregierung
eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung atomrechtli-
cher Vorschriften für die Umsetzung von Euratom-
Richtlinien zum Strahlenschutz, Drucksachen 14/2443
und 14/2799.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der
Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der

Eva Bulling-Schröter






(A)



(B)



(C)



(D)


Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen der SPD, der CDU/CSU, der F.D.P. und von
Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der PDS und
einer Enthaltung aus den Reihen der PDS angenommen.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Dann ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit dem
gleichen Stimmenverhältnis wie eben angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktio-

nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Weingesetzes

– Drucksache 14/2566 –

(Erste Beratung 84. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

ses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

(10. Ausschuss)


– Drucksache 14/2800 –
Berichterstattung:
Abgeordneter Norbert Schindler

Es war eine Aussprache von einer halben Stunde vor-
gesehen. Es sollen die Reden hierzu zu Protokoll gege-
ben werden, und zwar von den Kollegen Herzog,
Schindler, Höfken, Sehn und Naumann.*) – Ich höre
keinen Widerspruch; also ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einge-
brachten Gesetzentwurf zur Änderung des Weingeset-
zes. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der
Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzei-
chen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? –
Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den
Stimmen des ganzen Hauses angenommen worden.

Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetz-
entwurf ist mit den Stimmen des ganzen Hauses ange-
nommen.


(Horst Kubatschka [SPD]: Einstimmig! Das war die Trinker-Lobby!)


Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:
Beratung des Antrages der Abgeordneten

Christine Ostrowski, Maritta Böttcher,
Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der PDS
__________
*) Anlage 4

Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regi-
onalentwicklung und zum Erhalt von Woh-
nungsgesellschaften und der Wohnungsgenos-
senschaften in strukturschwachen Regionen
der neuen Länder

– Drucksache 14/2632 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

Ich erteile der Kollegin Christine Ostrowski das
Wort. Die anderen Redebeiträge sind alle zu Protokoll
gegeben worden.*)


(Jörg Tauss [SPD]: Dann werden wir die Kollegin noch bejubeln!)



Christine Ostrowski (PDS):
Rede ID: ID1409111700
Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Wir haben mehr als 25 Prozent Ar-
beitslosigkeit, 20 bis 25 Prozent Bevölkerungsrückgang,
20 bis 38 Prozent Wohnungsleerstand in Hoyerswerda,
Wolfen, Luckenwalde, Wittenberge, Zwickau und Gör-
litz, in den strukturschwachen Regionen Ostdeutsch-
lands. Das ist ein Teufelskreis, der dramatische Ausma-
ße angenommen hat. Noch nie hat es in Deutschland ei-
ne solche Situation gegeben. Sie ist historisch einmalig.
Man glaubt es kaum: Wenn es nicht die kleinste Opposi-
tionspartei in diesem Hohen Hause geben würde, würde
der Bundestag überhaupt nicht über dieses Problem de-
battieren.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das ist unfassbar!)


Weder die größte Oppositionspartei noch die Koalitions-
fraktionen fühlten sich dazu getrieben, einen Antrag ein-
zubringen.


(Rolf Kutzmutz [PDS]: Die weiß ja auch nicht wo das ist!)


– Das ist es nämlich. Das muss man sich einmal vorstel-
len. Ich kann nur sagen: Ihr Verhältnis zu Ostdeutsch-
land und den Problemen des Ostens Deutschlands ist of-
fensichtlich noch immer gestört.


(Beifall bei der PDS – Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Da täuschen Sie sich aber gewaltig!)


Die Ursachen der Situation in diesen Regionen liegen
tiefer. Sie liegen erstens – man kann auch nicht darum
herumreden – in der Standort- und Industriepolitik der
DDR. Das ist das Einzige, was Sie als Argument vor-
bringen. Es gibt aber noch eine zweite Ursache. Sie ist
darin zu sehen, dass die alte Bundesregierung in großem
Ausmaß steuerliche Subventionen für falsche Woh-
nungen am falschen Ort ausgegeben hat, insgesamt in
einem Volumen von circa 200 Milliarden DM. Das hat
dazu geführt, dass Wohnungen gebaut wurden, die nicht
nötig sind und dass wir jetzt einen Wohnungsüberhang
haben. Es sind ungefähr 800 000 Wohnungen gebaut
worden und 1 Million Wohnungen sind überzählig,
__________
*) Anlage 5

Präsident Wolfgang Thierse






(A)



(B)



(C)



(D)


stehen also leer. Das sage ich insbesondere an die Ad-
resse von Herrn Dr. Kansy – schade, dass er nicht da
ist –, also an die Adresse der CDU, die sich bemüßigt
fühlte, uns zu kritisieren, weil wir angeblich in diesem
Antrag Subventionen fordern, ausgerechnet diese Frak-
tion, die in den letzten Jahren auf Teufel komm heraus
subventioniert hat und die mit ihren Subventionen, die
besonders für die Besserverdienenden von Nutzen wa-
ren, unter anderem dazu beigetragen hat, dass dieser
Wohnungsleerstand im Moment so krass ist.

Der Wohnungsmarkt in den genannten Regionen im
Osten ist völlig deformiert. Auch ist schlimm, dass wir
Ihnen das sagen müssen, denn Sie werfen uns doch im-
mer vor, dass wir von Marktwirtschaft keine Ahnung
haben.


(Dr. Peter Ramsauer [CDU/CSU]: Das stimmt auch!)


Die Wohnungsunternehmen sind am Rande ihrer
Existenzfähigkeit. Es gibt einfach deutlich weniger
Menschen, als Wohnungen vorhanden sind. Wohnungs-
leerstand verursacht Kosten in zweistelliger Millionen-
höhe – für die Bewirtschaftung der Wohnungen, für den
Altschuldendienst und für die Darlehen, die für die Mo-
dernisierung aufgenommen wurden. Diesen Kosten ste-
hen keinerlei Einnahmen gegenüber.

Wir haben bei den Wohnungsunternehmen einen
Substanzverzehr zu verzeichnen. Viele bekommen nur
noch dann von Banken Kredite, wenn die Kommunen
dafür bürgen. Mir sind Beispiele bekannt, dass Unter-
nehmen in Höhe einer Viertel Milliarde DM verschuldet
sind und die Kommune, die genauso finanzschwach und
genauso gebeutelt ist, mit 50 Millionen DM bürgen
muss. Auch den Kommunen im Osten steht, finanzpoli-
tisch gesehen, das Wasser bis zum Hals.

Nötig ist umgehende, sofortige Hilfe, vor allem fi-
nanzielle Hilfe. Alles andere ist eine Farce. Wohnungs-
unternehmen und Kommunen in den betroffenen Regio-
nen brauchen wirklich keine guten Ratschläge von Ex-
pertenkommissionen, die noch dazu erst einmal ein gan-
zes Jahr lang eine Analyse machen sollen. Die Lage ist
klar. Es gibt darüber genügend Studien, nicht nur vom
Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, son-
dern auch von wissenschaftlichen Instituten.

Was die Unternehmen brauchen, sind finanzielle Hil-
fen. Unser Antrag geht deshalb von Folgendem aus:

Erstens wollen wir, dass sämtliche vorhandenen För-
derprogramme von EU, Bund und Ländern in diesen
Regionen konzentriert werden. Das erfordert keine müde
Mark mehr. Vielleicht könnte die Landeshauptstadt
Dresden, eine boomende Stadt, drei, vier Jahre lang auf
ihre GA-Mittel verzichten. Das kann Dresden aushalten;
diese Mittel gehören in die strukturschwachen Regionen.


(Beifall bei der PDS)

Dazu gehört zweitens, dass die Altschulden auf leer

stehende Wohneinheiten gestrichen werden. Das scheint
sich ja mit der ensprechenden Novelle so abzuzeichnen,
ist also ohnehin geplant und erfordert auch kein zusätz-
liches Geld.

Drittens – wir brauchen nicht darum herumzureden –
müssen Abriss und Rückbau von Wohnungen geför-
dert werden. Auch das kostet Geld. Diese Kosten rentie-
ren sich für die Wohnungsunternehmen nicht. Abriss
und Rückbau müssen nicht nur im Einzelfall gefördert
werden. 1 Million Wohnungen, die überhängig sind,
sind keine Einzelfälle mehr.

Wenn Sie sich endlich durchringen würden, die vor-
handenen Möglichkeiten zu nutzen, Städtebaufördermit-
tel beispielsweise dafür zu verwenden, würde das auch
keine zusätzlichen Mittel erfordern.

Viertens brauchen wir zeitlich befristete Zuschüsse zu
den Betriebskosten, die leer stehende Wohnungen verur-
sachen. Das ist zusätzliches Geld, aber es wird nur zeit-
lich befristet gebraucht. Es ist deshalb nötig, weil das die
Hauptkosten sind, die auf leer stehenden Wohnungen
liegen.

Bei Lichte und richtig betrachtet, entpuppt sich die
Kritik, die im Vorfeld an unserem Antrag geäußert wur-
de, nämlich dass wir nach Subventionen schreien wür-
den, als falsch, weil das, was wir fordern, machbar und
realisierbar ist.

Die Mark, die Sie heute nicht ausgeben – das sage ich
Ihnen voraus –, wird Sie morgen oder übermorgen fünf
oder zehn Mark kosten. Es wird auf die öffentliche Hand
zurückfallen, wenn Sie jetzt nicht handeln, auch finan-
ziell handeln.

Sie ziehen ohne Probleme ein Anti-Stau-Programm
aus der Tasche, für das 3,7 Milliarden DM ausgegeben
werden sollen. Dafür ist Geld vorhanden, für diese
strukturschwachen Regionen aber nicht.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409111800
Kollegin Ostrowski,
Sie müssen zum Ende kommen. Sie haben Ihre Redezeit
schon deutlich überschritten.


Christine Ostrowski (PDS):
Rede ID: ID1409111900
Ich komme zum
Schluss, Herr Präsident.

Meine Damen und Herren, da die Bundesregierung
mit ihrer Expertenkommission, die erst einmal ziemlich
lange analysieren soll, keine ausreichenden Maßnahmen
einleitet und sie sich bereits geäußert hat, dass es keine
Mark gibt, kann ich nur sagen: Das ist unzureichend.
Stimmen Sie deshalb, wenn er behandelt wird, unserem
Antrag zu. Er enthält die notwendigen Maßnahmen.

Glauben Sie unserer Vorausschau. Sie ist zumeist
eingetroffen.


(Jörg van Essen [F.D.P.]: Na, na, na!)

Ich darf Sie da nur an das Altschuldenhilfe-Gesetz erin-
nern.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1409112000
Die Kolleginnen und
Kollegen Lucyga, Danckert, Otto, Eichstädt-Bohlig und

Christine Ostrowski






(A) (C) Guttmacher haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.*)

Herzlichen Dank.

Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage

auf Drucksache 14/2632 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
__________
*) Anlage 5

einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überwei-
sung so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf Mittwoch, den 15. März, 13 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.