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    Plenarprotokoll 14/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energien (Erneu- erbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 14/2341, 14/2776) .......... 8427 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten eines Gesetzes zur Siche- rung und zum Ausbau der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK- Gesetz) (Drucksache 14/2693) .................. 8427 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Stromer- zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Drucksache 14/2765) ............................... 8427 B Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi ............................................................... 8427 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU ........................... 8429 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8432 A Walter Hirche F.D.P......................................... 8433 D Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8435 D Dr. Hermann Scheer SPD ................................ 8437 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU ........................ 8439 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8441 C Ulrike Flach F.D.P ........................................... 8442 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 8443 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8445 A Dr. Hermann Scheer SPD ............................ 8445 B Monika Ganseforth SPD ............................. 8446 A Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 8447 C Walter Hirche F.D.P..................................... 8448 B Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 8449 B Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8449 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD ................... 8450 A Walter Hirche F.D.P..................................... 8450 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8451 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD ................... 8451 D Dietrich Austermann CDU/CSU ..................... 8452 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8453 C Dr. Hermann Scheer SPD ............................ 8454 B Claus Möller, Minister (Schleswig- Holstein) .......................................................... 8455 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8457 B Ergebnis .......................................................... 8459 B Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Dr. Norbert Blüm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten (Drucksache 14/2243) ............................... 8457 C Erika Reinhardt CDU/CSU ............................. 8457 D Karin Kortmann SPD ...................................... 8462 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P .............. 8463 D Karin Kortmann SPD .................................. 8465 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8465 D Erika Reinhardt CDU/CSU ......................... 8466 B Carsten Hübner PDS ....................................... 8467 B Rolf Stöckel SPD ............................................ 8468 C Ingrid Fischbach CDU/CSU ........................... 8469 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung der Hand- werksordnung und anderer handwerks- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/2809) ............................... 8471 A Christian Lange (Backnang) SPD ................... 8471 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU .................... 8472 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P ............................. 8473 D Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 8474 D Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung atomrecht- licher Vorschriften für die Umsetzung von Euratom-Richtlinien zum Strahlen- schutz (Drucksachen 14/2443, 14/2799) ............... 8475 C Horst Kubatschka SPD ................................... 8475 D Dr. Paul Laufs CDU/CSU ............................... 8477 A Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU ..... 8478 B Ulrike Flach F.D.P ........................................... 8479 B Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8479 D Horst Kubatschka SPD .................................... 8480 C Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen 14/2566, 14/2800) ............... 8481 A Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Maritta Böttcher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Pro- gramm zur nachhaltigen Stadt- und Re- gionalentwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgesellschaften und Woh- nungsgenossenschaften in struktur- schwachen Regionen der neuen Länder (Drucksache 14/2632) ................................ 8481 B Christine Ostrowski PDS ................................ 8481 C Nächste Sitzung ............................................... 8483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8484 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslockerungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 11) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU .......... 8485 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 7) Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 8486 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 III Änderung des Weingesetzes (Tagesordnungs- punkt 19) Gustav Herzog SPD ........................................ 8487 C Norbert Schindler CDU/CSU ......................... 8488 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8489 D Marita Sehn F.D.P........................................... 8490 D Kersten Naumann PDS ................................... 8491 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und zum Er- halt von Wohnungsgenossenschaften in struk- turschwachen Regionen der neuen Länder (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Peter Danckert SPD .................................. 8492 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU ..................... 8493 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P .................... 8494 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 8494 D Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 8495 C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen .................................... 8496 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8427 (B) (D) 91. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Präsident Wolfgang Thierse 8484 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 25.02.2000 Altmaier, Peter CDU/CSU 25.02.2000 Andres, Gerd SPD 25.02.2000 Balt, Monika PDS 25.02.2000 Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Bernhardt, Otto CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 25.02.2000 Brüderle, Rainer F.D.P. 25.02.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25.02.2000* Bulmahn, Edelgard SPD 25.02.2000 Bury, Hans Martin SPD 25.02.2000 Caspers-Merk, Marion SPD 25.02.2000 Claus, Roland PDS 25.02.2000 Dreßler, Rudolf SPD 25.02.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 25.02.2000 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 25.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 25.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 25.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 25.02.2000 Glos, Michael CDU/CSU 25.02.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 25.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Hartnagel, Anke SPD 25.02.2000 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 25.02.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 25.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 25.02.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 25.02.2000* Hornung, Siegfried CDU/CSU 25.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 25.02.2000 Irmer, Ulrich F.D.P. 25.02.2000* Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 25.02.2000 Körper, Fritz Rudolf SPD 25.02.2000 Kossendey, Thomas CDU/CSU 25.02.2000 Lehder, Christine SPD 25.02.2000 Leidinger, Robert SPD 25.02.2000 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 25.02.2000 Louven, Julius CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 25.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 25.02.2000 Müller (Berlin), Manfred PDS 25.02.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 25.02.2000* Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 25.02.2000 Palis, Kurt SPD 25.02.2000 Pflug, Johannes SPD 25.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 25.02.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8485 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rennebach, Renate SPD 25.02.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 25.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 25.02.2000 Scharping, Rudolf SPD 25.02.2000 Schemken, Heinz CDU/CSU 25.02.2000 Schily, Otto SPD 25.02.2000 Schloten, Dieter SPD 25.02.2000* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 25.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.02.2000 Schmitt (Berg), Heinz SPD 25.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 25.02.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 25.02.2000 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 25.02.2000 Steen, Antje-Marie SPD 25.02.2000 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 25.02.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 25.02.2000 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 25.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Volquartz, Angelika CDU/CSU 25.02.2000 Willner, Gert CDU/CSU 25.02.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 25.02.2000 __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 11) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) (CDU/CSU): Wir wollen einen effizienten und bürgerfreundli- chen Staat. Deshalb werden wir Bürokratie abbauen und den Staat zum Partner der Bürgerinnen und Bürger machen. Leitbild ist der aktivierende Staat. Wo Bürgerinnen und Bürger gesellschaftliche Auf- gaben in Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement lösen, soll der Staat sich nicht in Ihre Stelle setzen, sondern sie unterstützen. Dieses Zitat stammt aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen. Angesichts des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes und insbeson- dere des Änderungsantrages der Regierungsparteien muss man wohl feststellen: „Der Berg kreißte und gebar die Maus!“ Hier wurde eine Chance vertan, mutig einen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie zu tun. Dem Grundgedanken von Bund und Ländern hin- sichtlich der Verwaltungsvereinfachung ist ja zuzustim- men. Bundesgesetzliche Vorgaben dürfen bei den Län- dern nicht die notwendigen Strukturreformen blockie- ren, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Insbesondere im Bereich der Überprüfung und Feststel- lung von Normen und Daten ist davon nicht auszugehen. Bei der Verwaltungsvereinfachung wollen die Länder entweder untergeordnete „Behörden“ oder so genannte „Stellen“ – also auch Private – mit Aufgaben betrauen. Die generelle Skepsis der Bundesregierung bei der Übertragung auf „Stellen“ kann mich jedenfalls nicht überzeugen. Offensichtlich haben sich die Regierungs- parteien hier auf die bequeme Position der Bundesregie- rung zurückgezogen und den Argumenten der Bürokra- ten Raum gelassen. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit auf andere Behörden, nicht jedoch auf an- dere Stellen, das wären zum Beispiel auch Private, über- tragen werden können. Völlig schleierhaft ist mir zum Beispiel, warum bei der „Rasenmäherlärmverordnung“ oder der „Verord- nung über Kleinfeuerungsanlagen“ Interessenkonflikte zu befürchten sind. Aus diesem Grund können wir als Union diesem vor- gelegten Entwurf heute nicht zustimmen! Sofern nicht hoheitliche Aufgaben des Staates oder Aufgaben, bei denen Bürger besonders auf die Zuverläs- sigkeit staatlicher Stellen vertrauen müssen, betroffen sind, sollte Privatisierung eine ernsthafte Alternative zu einer Verlagerung zwischen verschiedenen Verwal- tungsebenen sein. 8486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Auch das Prinzip der subsidiären Erfüllung von Auf- gaben durch kleinere und näher am Geschehen befindli- che Einheiten sollte hierbei Beachtung finden. Verlagerung der Zuständigkeit auf Gemeinden und Städte darf nur erfolgen, wenn das Konnexitätsprinzip erfüllt ist. „Wer bestellt, der bezahlt“, muss bei allen zu- künftigen Zuständigkeitsverlagerungen eiserne Maxime sein. Ein Grundübel der Bürokratie liegt nämlich unbestrit- ten darin, dass sehr oft Ausführungs- und Finanzie- rungsverantwortung auseinander fallen. Dieses Defizit gilt es bei allen Maßnahmen zur Verwaltungsreform zu beheben. Wir müssen die Beweglichkeit und Anpassungsfä- higkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen erhöhen. Das geht nur über eine striktere vertikale Abgrenzung der verschiedenen Zuständigkeitsebenen. Deutschland besitzt mit der Bundes-, der Länder- und der Kommu- nalebene sowieso schon eine gewisse Anfälligkeit für Kompetenzvermischung. Im globalen Erneuerungswett- lauf ist dies nach wie vor ein gravierender Nachteil und wirkt sich auf so wichtige Dinge aus wie ausländische Direktinvestitionen bei uns. Umso dringender brauchen wir für Deutschland das Gegenmodell eines föderalen Wettbewerbs. Ein Bundes- land, das meint, eine bessere Idee als die anderen zu ha- ben, soll diese auch umsetzen können. Hat es Erfolg, ist nichts überzeugender als das. Hat es Misserfolg, kann man die Diskussion über diesen Weg ad acta legen. Die neue Bundesregierung scheint aber entschlossen, eine Entzerrung schon im Kleinsten verhindern zu wollen. Neben einer kritischen Überprüfung von Standards bei jeder Aufgabe muss hinterfragt werden, von welcher Verwaltungsebene – Kommune, Kreis, Bezirksregierung oder Land – sie am effizientesten erledigt werden kann oder ob nicht Private hier die besseren Leistungen erbringen. Wenn über Verlagerung von Aufgaben entschieden wird, soll als oberste Maxime gelten, dass Trägerschaft, Entscheidungsbefugnis in Sachfragen und Finanzhoheit in einer Hand zusammengeführt werden. Wenn Aufga- ben an die Kommunen delegiert werden, dürfe dies nur zusammen mit den nötigen Finanzmitteln geschehen. Die Länder müssen in jedem Fall für die notwendige Finanzausstattung der Kommunen sorgen. – Leider weiß ich aus meinem Heimatland Rheinland-Pfalz, dass dies in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. – Ich fordere die Länder beim Umgang mit diesem neuen Zu- ständigkeitslockerungsgesetz zu fairer Partnerschaft mit den Kommunen auf. Für zukünftige Initiativen zur Verwaltungsvereinfa- chung wünsche ich mir jedenfalls, dass dabei im Hinter- grund nicht Bürokraten das Zepter führen, sondern dass der politische Wille deutlich wird. Das Primat der Poli- tik ist hierbei so stark gefragt wie sonst selten. Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen amüsanten Vergleich: Vor einiger Zeit verabredete eine deutsche Firma ein jährliches Wettrudern gegen eine japanische Firma, das mit einem Achter auf dem Rhein ausgetragen wurde. Beide Mannschaften trainierten lange und hart, um ihre höchsten Leistungsstufen zu erreichen. Als der große Tag kam, waren beide Mannschaften topfit, doch die Japaner gewannen das Rennen mit einem Vorsprung von einem Kilometer. Nach dieser Niederlage war das deutsche Team sehr betroffen, und die Moral war auf einem Tiefpunkt. Das obere Management entschied, dass der Grund für diese vernichtende Niederlage unbedingt herausgefunden werden musste. Ein Projektteam wurde eingesetzt, um das Problem zu untersuchen und um geeignete Abhilfe- maßnahmen zu empfehlen. Nach langen Untersuchun- gen fand man heraus, dass bei den Japanern sieben Leu- te ruderten und ein Mann steuerte, während im deut- schen Team ein Mann ruderte und sieben steuerten. Der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Rüdi- ger Dornbusch hat gesagt: Die Bürokratie in Deutschland ist mörderisch. Je- den Tag stehen viele Leute nur auf, um andere an ehrlicher Arbeit zu hindern. Wir hoffen, dass dies in Zukunft kein unabwendbares deutsches Schicksal bleibt. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Hand- werksordnung und anderer handwerksrechtli- cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 17) Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ): Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksähnlicher Vorschriften ge- lingt es uns endlich, die Rechtssicherheit für Tausende Selbstständige und Arbeitnehmer aus dem industriellen Trockenbau herzustellen. Die trotz der einstimmigen Entschließungen des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie vom 17. Juni 1998 bestehende Unsicherheit hinsichtlich der rechtli- chen Einordnung des Trockenbaus wird beendet. Es wird eindeutig geregelt, dass der Akustik- und Trocken- bau keine wesentliche Tätigkeit eines in der Anlage zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe ist. Der Akustik-und Trockenbau wird auch nicht in die in Anlage Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung aufgeführten handwerksähnlichen Gewerbe aufgenommen. Derzeit gehen noch Ordnungsämter und Handwerks- organisationen mit Abmahnungen, Bußgeldern und Be- triebsschließungen gegen nicht in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe vor. Dadurch werden Arbeitsplät- ze gerade in kleinen und mittleren Betrieben gefährdet. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8487 (A) (B) (C) (D) Dieser Zustand war für uns unerträglich, deshalb begrü- ßen wir nachhaltig, dass wir zu einer interfraktionellen Einigung gekommen sind und die Rechtsunsicherheit mit dem heutigen Tage aufgehoben ist. Der hohe Leistungsstand im Trockenbau wird durch die beabsichtigte rechtliche Klarstellung unterstützt, die- se Klarstellung führt zudem zu einer Stärkung des Wett- bewerbs im Akustik- und Trockenbau. Einen Abbau des Ausbildungsniveaus und eine Reduzierung der Aus- bildungsplätze erwarten wir nicht. Bei den nicht hand- werklichen Trockenbaubetrieben werden die Ausbildun- gen durch die zahlreichen Industriemeister Trockenbau durchgeführt werden. Ich glaube, wir können uns gegenseitig beglückwün- schen, dass wir es gemeinsam geschafft haben heute die- ses Gesetz einzubringen und hier zu beraten. Ich wün- sche mir, dass wir auch in Zukunft nicht wieder in die alten Schützengräben zurückfallen, sondern gemeinsam für mehr Selbstständigkeit im Handwerk, für einen be- schäftigungssichernden Generationenwechsel im Hand- werk arbeiten. Wir werden schon in kurzer Zeit darüber sprechen, ob die Ausnahmebewilligungen nach § 8 HWO ausreichen, um den Generationenwechsel im Handwerk zu sichern. Wir meinen, den Ausnahmefall, welcher auch jüngeren Antragstellern die Ablegung einer Meisterprüfung un- zumutbar macht, könnte positiv geregelt werden: durch die Möglichkeit der Existenzgründung durch Betriebs- übernahme für im Betrieb Beschäftigte mit Gesellenprü- fung in dem betreffenden oder einem verwandten Handwerk und mindestens drei Jahren Tätigkeit. Des Weiteren besteht angesichts unterschiedlicher Behör- denpraxis in den Ländern bei Betriebsübernahmen im Interesse von Rechtssicherheit ein besonderer Rege- lungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Auch müssen wir das Urteil des österreichischen Ver- fassungsgerichtshof analysieren. Der österreichische Verfassungsgerichtshofs hat mit sofortiger Wirkung die auch in Österreich bestehende „Inländerdiskriminie- rung“ als verfassungswidrig aufgehoben. Bisher war Voraussetzung, dass in Österreich zum Handwerk zuge- lassen wurde, wer im Ausland praktische Erfahrungen, maximal 6 Jahre, als Selbstständiger erworben hat. So ist es auch in Deutschland. Ab sofort muss Österreich nunmehr auch Österreicher zulassen, das heißt in Öster- reich muss ab sofort ein Geselle nach zum Beispiel drei Jahren angestellter Tätigkeit als Betriebsleiter oder nach fünf Jahren in leitender Stellung als Verantwortlicher für die Betriebsleitung zugelassen werden. Dieses Urteil können wir in Deutschland nicht ein- fach ignorieren, wir müssen darüber in der geübten Sachlichkeit sprechen. Diese und andere Fragen sollten wir unvoreinge- nommen in diesem Hause in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren und ich möchte explizit an den ZDH und die CDU appellieren, sie nicht wieder mal in die Schubladen der Freunde des Handwerks und der Gegner des großen Befähigungsnachweises zu schieben. Das hilft nicht weiter und wird der Debatte auch nicht gerecht. Ich glaube, dass wir mit der Erarbeitung des heute zur Beratung stehenden Gesetzes eine Strategie des werte- orientierten Pragmatismus beschritten haben, lassen sie uns diesen im Interesse des Handwerks weitergehen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebenen Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Weingesetzes (Tages- ordnungspunkt 19) Gustav Herzog (SPD): Vor vier Wochen habe ich Ihnen an dieser Stelle meine Entschlossenheit verkündet, nur die Beschlüsse der Agenda 2000 im Bereich der Weinmarktordnung umzusetzen und keine heißen und zwischen den Bundesländern umstrittenen Eisen anzu- fassen: Übertragung von Bepflanzungsrechten von ei- nem Weinbaugebiet in ein anderes sowie von Steillagen auf Flachlagen, die Überlagerung, ganz zu schweigen von der dringenden Reform des Bezeichnungsrechts und der Zulassung der Beregnung. Das waren solche heißen Eisen und wir haben sie konsequenterweise weggelas- sen. Die Situation des deutschen Weinbaus und vor allem der katastrophale Preisverfall nach der guten Ernte des letzten Herbstes zwingen uns dazu, jede Möglichkeit zu nutzen, damit die Weinkeller in diesem Herbst nicht wieder aus den Nähten platzen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es durchaus kompromissfähige und unter ganz bestimmten Bedin- gungen auch sehr nützliche Vorstellungen gibt, mit de- nen den Winzern vielleicht geholfen werden kann. Kom- promissfähig nicht nur zwischen den Fraktionen dieses Hauses, sondern auch zwischen den Bundesländern und den Weinbauverbänden. Eine erstaunliche und seltene Sache; deshalb lohnt es sich, einmal einen Blick darauf zu werfen. Dieser Kompromiss kam nur deshalb zustande, weil die Landwirtschaftspolitiker der Koalition ein klares und unmissverständliches Zeichen an die Länder und Ver- bände gegeben hatten: Nur unstrittige Vorschläge haben eine Chance auf Realisierung in diesem Gesetz. Bemühungen von CDU- Abgeordneten, noch kurzfristige und strittige Änderun- gen am Kompromiss vorzunehmen, wurden daher von uns abgelehnt. Ich möchte hier nur kurz auf den Teil des Gesetzent- wurfes zur Änderung des Weingesetzes eingehen, der die nahezu punktgenaue Umsetzung der weinbaurele- vanten Beschlüsse der Agenda 2000 darstellt. Das EU- Weinrecht wird deutlich abgespeckt und dem deutschen Weinbau kommen Fördergelder in Höhe von 18 Millio- nen DM für strukturverbessernde und die nachhaltige Entwicklung fördernde Maßnahmen zugute. Der andere Teil der heute zu beschließenden Ände- rungen betrifft einen zentralen Bereich des Weingeset- 8488 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) zes, nämlich die Hektarertragsregelung. Bevor ich hie- rauf im Einzelnen eingehe, ein paar Fakten zur Historie: Die Entwicklung auf dem Weinmarkt, insbesondere die Situation im Herbst 1999, hat gezeigt, dass die gel- tenden Regelungen des Weingesetzes über den Hektar- ertrag jedenfalls in einigen bestimmten Anbaugebieten, wie zum Beispiel in der Pfalz, in Rheinhessen und an der Mosel nicht zu einer ausrechenden Stabilisierung des Weinmarktes geführt haben. Das liegt insbesondere daran, dass die unbeschränkte Überlagerung von Übermengen möglich war und damit ein Signal für die Betriebe gefehlt hat, ihre Produktion zu begrenzen. Die Möglichkeit der unbegrenzten Überlagerung von Übermengen hat dazu geführt, dass in den eben genann- ten Weinbaugebieten im Herbst 1999 zum Teil große Übermengen aus dem Jahrgang 1998 vorhanden waren, die bereits vor dem Herbst 1999 auf den Preis gedrückt haben. Der Preisdruck hat sich dann im Herbst selber nochmals verschärft. Wir wollen die Hektarertragsregelung so ändern, dass das Gesetz auch einen Verarbeitungswein vorsieht. Un- ter diese neue Kategorie fallen verschnittene Tafelweine aus mehreren Ländern der europäischen Gemeinschaft, Wein zur Herstellung von Schaumwein ohne Rebsorten- angabe, Wein zur Herstellung von Essig und einigen an- deren Erzeugnissen. Auch die Traubensafterzeugung ist aus diesem Verarbeitungsgrundstoff möglich. Besonders wichtige ist die geänderte Ermächtigung für die Landesregierungen, im Qualitätsstufenmodell ei- nen Hektarertrag für Verarbeitungswein festzusetzen. Diese dürfen 150 Hektoliter bei Tafelwein und 200 Hek- toliter pro Hektar für Verarbeitungswein nicht über- schreiten. Wenn ein Land dieses neue Modell wählt – viele Länder werden dies wohl nicht wollen – also einen Hek- tarertrag für Qualitätswein b.A., Tafelwein und Verar- beitungswein festlegen, ist jegliche Überlagerung ausge- schlossen. Mengen, die den festgelegten Wert für eine oder mehrere dieser Kategorien übersteigen, müssen destilliert werden. Da gibt es dann keine vollen Keller als Rettungsanker mehr. Für die Länder, die keinen Hektarertrag für Verarbei- tungswein festsetzen, bleibt es im Grundsatz bei der Überlagerung der Destillation bei den bisherigen Rege- lungen des Weingesetzes. Wir wollen allerdings die Destillationsverpflichtung für die Erntemenge, die 20 Prozent des betrieblichen Gesamthektarertrages übersteigt, bereits ab der Ernte 2000, also schon in diesem Herbst zur Anwendung brin- gen. Die Destillationsverpflichtung wird also um 2 Jahre vorgezogen. In einigen‚ Weinbauregionen lagern noch größere Bestände an Übermengen der Jahre 1999 und früher. Damit eine größere Ernte in 2000 nicht wieder einen ruinösen Preisdruck erzeugt, können die Länder den Be- trieben gestatten, diese Alt-Übermengen bereits mit Beginn des Weinjahres und damit ab dem 1. August 2000, das heißt vor der Ernte, ganz oder teilweise unter Anrechnung auf das neue Hektarertragskontingent der Betriebe zu vermarkten. Gibt es in 2000 eine kleinere Ernte, können die Alt- übermengen zum Beispiel zum Auffüllen verwendet und bis zur Grenze des Gesamthektarertrages eines Betriebes vermarktet werden. Es ist vorgesehen, dass in Ländern, in denen kein Verarbeitungsmodell eingeführt wird, die Betriebe ihre Übermenge auch zu Traubensaft verarbeiten und an an- dere abgeben können. Das betrifft vor allem selbstver- marktende Betriebe, die damit ihr Sortiment attraktiver gestalten können. Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass diese Vermarktungsschiene eine wesentliche Rolle spielen könnte. Wir appellieren dringend an alle Verantwortlichen vor allem in Rheinland-Pfalz und damit meine ich jeden einzelnen Winzer, die Weinbauverbände und ihre Rep- räsentanten und die Landespolitik: Nutzen Sie diese Verschnaufpause, die wir Ihnen er- möglichen, um fürs Erste von strukturellen Überschüs- sen wegzukommen für eine gesicherte Qualitätsoffensi- ve. Sollten die neuen Regelungen sich als Schuss erwei- sen, der nach hinten losgeht und die Erzeugungsmengen ohne gesicherte und finanziell lohnende Vermarktung gesteigert werden, dann werden wir im Zuge der dritten Novelle diese Regelung wieder auf den Prüfstein setzen. Wir übertragen Ihnen Verantwortung und gehen davon aus, dass Sie konstruktiv mit ihr umgehen. Eine Einstel- lung nach dem Prinzip: Hauptsache weg mit dem Zeug, können wir nicht weiter hinnehmen. Wir werden nach der Sommerpause die umfassende dritte Novelle des Weinrechtes in Gang setzen. Dazu wird es umfangreiche Anhörungen aller Beteiligten ge- ben müssen und ich muss kein Prophet sein, um voraus- zusagen, dass es ein zähes und langwieriges Ringen zwi- schen den Beteiligten werden wird und dass wir es – egal wie wir es machen – ohnehin nur verkehrt machen können. Wir wollen zunächst mit dem Bezeichnungs- recht beginnen. Das ist ohnehin ein Kapitel für sich. Heute möchte ich allen, die diese kurzfristige Eini- gung möglich gemacht haben, der Spitze des Deutschen Weinbauverbandes, den Mitarbeitern im BML und vor allem Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen Dank aussprechen, denn wir haben wie gesagt durchaus Bauchschmerzen mit dieser Änderung der Verarbei- tungsweinschiene. Keiner von uns hat sich aber vor den Karren seines Weinbaugebietes oder seines Landes spannen lassen, sondern wir haben die Gesamtverantwortung im Blick behalten. Ich wünsche mir und uns allen, dass wir uns das für die gesamte dritte Novelle erhalten können. Norbert Schindler (CDU/CSU): Wir sind heute in der Schlussberatung eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes. Dies wurde notwendig, da durch die Ver- ordnung der EG-Nr. 1493/1999 vom 17. Mai 1999 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8489 (A) (B) (C) (D) gleichzeitig weitere 22 den Weinsektor betreffende EU- Verordnungen umgesetzt werden müssen. Dies ist der eine Punkt, der ja im Wesentlichen Inhalt der ersten Regierungsvorlage war. Ich hatte in meiner Rede vom 27. Januar 2000 ja schon deutlich gemacht, dass wir, wenn wir schon eine Neufassung des Weinge- setzes vornehmen, uns über Forderungen und Wünsche der Weinwirtschaft schnell verständigen sollten, um für den Herbst 2000 eine Antwort geben zu können. Die ist uns durch unsere schnelle Arbeit Gott sei Dank auch ge- lungen. Nun aber noch mal zur EU und deren Auswirkungen auf den deutschen Weinmarkt: Es muss der Praxis kundgetan werden, dass die Vor- aussetzungen und das Verfahren einer Destillation nicht mehr den erhofften finanziellen Erfolg bringen können, wie dies in der Vergangenheit möglicherweise der Fall war. Dies bedeutet, dass bestimmte Aufkaufaktionen zu sehr guten Preisen nicht mehr möglich sind. Ergebnis: Die Begehrlichkeiten werden geringer. Auch dies sind Auswirkungen der Agenda-Be- schlüsse, da das Kommissariat Fischler seine Agraraus- gaben gedeckelt bekam. Über weitere Verordnungen in Bezug auf die EU brauchte man sich im Detail nicht zu unterhalten. Dies war im Vorfeld schon gut ausdiskutiert und zum Teil sind diese Verordnungen auch rechtlich zwingend not- wendig. Was wir neu und richtigerweise aufgenommen haben, ist, die Option einer Marktspaltung im deutschen Wein- markt herbeizuführen. Dies bedeutet, dass die Anbauge- biete oder Bundesländer eine Verarbeitungsweinschiene zulassen können. Hier gilt ein Hektarertragswert von 200 Hektolitern, der bei der Vermarktung verrechnet wird. Damit bekommen die deutschen Winzer die Mög- lichkeit, das EU-Preisniveau für Essig, Traubensaft und Sektgrundweine – ohne deutsche Herkunfts- und Reb- sortenangabe – zu bedienen. Dieser Wunsch des Deut- schen Weinbauverbandes leuchtet mir sehr ein. Hiermit können wir deutsche Weine, die zu viel ge- erntet wurden, in Deutschland verwenden und die In- dustrie muss nicht auf ausländische Weine zurückgrei- fen. Dies führt zu einer deutlichen Marktspaltung, weil damit eine Verringerung der Qualitätsweinflächen beim Vermarktungskontingent für den klassischen Trink- weinbereich erreicht wird. Damit wird es ein deutlich geringeres Angebot im QbA-Bereich geben und dies ist das eigentliche Ziel: Der Qualitätswein erhält endlich eine Angebotsverknappung auf der Erzeugerseite. Dass weiter deutsche Landweine und Tafelweine bis zu 150 Hektoliter pro Hektar in dieser Option zugelas- sen sind, ist natürlich gewollt. Dieses Vermarktungsmodell hat aber einen statischen Charakter, das heißt, es wird keine Überlagerungs- möglichkeit in allen drei Klassen zugelassen werden. Damit ist, wenn die Länderverordnungen beschlossen sind, eine Zuordnung der Vermarktungsarten bindend vorgeschrieben. Diese Nichtüberlagerungsmöglichkeit war ausdrück- lich ein Angebot des Deutschen Weinbauverbandes, abgestimmt mit allen regionalen Weinbauverbänden. Wenn der Berufsstand diese Position schon so überzeu- gend vertritt, sollte man als Gesetzgeber getrost auch folgen. Die andere Möglichkeit ist im Überlagerungsmodell vorgesehen: Festgesetzte Werte im Qualitäts-, Land- und Tafelweinbereich dürfen bis zu 20 Prozent überlagert werden, um ertragsschwache Jahrgänge auszugleichen. Wir machen hiermit nichts anderes als jetzt den Be- schluss zu fassen, der im Jahr 2002 sowieso hätte gefasst werden müssen. Ich erinnere an die Diskussion im Jahr 1997 in die- sem Punkt. Innerhalb dieser guten und ausgewogenen Regelung habe ich jedoch einen Punkt zu kritisieren: das Inverkehrbringen von Traubensaft aus der 20-Prozent- Überlagerungsmenge ohne Flächenverbrauch. Das ist – das habe ich im Ausschuss sehr deutlich gemacht – systemwidrig. Der Grund liegt auf der Hand: Damit wird ein Ventil geschaffen, bei dem Konkurrenz zu dem erst- genannten Modell bei Traubensaft entstehen kann. Eine solche Regelung findet ausdrücklich nicht meine Zustimmung – dieser Punkt wurde im Ausschuss auch von der CDU/CSU abgelehnt – und dies möchte ich hiermit nochmals zu Protokoll bringen. Übrigens gab es bei diesem Punkt auch keine formale Abstimmung im Deutschen Weinbauverband. Warum kritisiere ich dies hier so scharf? Ich wünsche mir im Bundesland Rheinland-Pfalz ein einheitliches Modell und bevorzuge dabei auch das Marktspaltungs- modell. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass be- stimmte Gebiete oder Teilgebiete im deutschen Weinbau aus der Qualitätsphilosophie einiger Betriebe heraus jetzt Möglichkeiten entwickeln, um das Überlagerungs- modell zu wählen. Dann hätten wir in Rheinland-Pfalz ein Problem. Von Herrn Ministerpräsident Beck und Herrn Minis- ter Bauckhage wird versichert, dass man dies so nicht sehen dürfte. Ich hoffe, die beiden Herren und auch die Spitze des Deutschen Weinbauverbandes behalten am Ende in diesem Punkt Recht. Dies wünsche ich mir von ganzem Herzen. Ansonsten entbiete ich meinen Respekt darüber, dass wir uns in den großen und wichtigen Fragen parteiübergreifend relativ schnell einigen konnten. Dies auch gegenüber dem Deutschen Weinbauverband und dem Agrarausschuss des Deutschen Bundestages. Dies sind gute Zeichen für eine konstruktive Politik. Mit diesen Worten wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Wochenende. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor etwa einem Monat haben wir eine Novelle des Weinge- setzes zur Umsetzung der Agenda 2000 in der ersten Le- sung mit dem Ziel der rechtzeitigen Umsetzung zum 12. 8490 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) August 2000 in den Bundestag eingebracht. Damit kann der deutsche Weinbau die Fördergelder von 18 Millio- nen DM für strukturverbessernde Maßnahmen in An- spruch nehmen. Ausdrücklich hatten wir uns darauf verständigt, von weiteren inhaltlichen Änderungen zu diesem Zeitpunkt abzusehen. Zu weit gingen die Positionen auseinander, zu groß ist der Diskussionsbedarf. Dass wir nun dennoch einen Änderungsantrag kurz- fristig einbringen, hat folgende Gründe: Der Weinmarkt ist durch die große Erntemenge auch im Jahr 1999 er- heblich unter Preisdruck geraten, die Lagermengen in den Kellern drücken weiter auf die Preise und der Deut- sche Weinbauverband hat einen gemeinsamen Vor- schlag vorgelegt. Wesentliche Elemente der Vorschläge sind: die Ein- führung einer so genannten Marktspaltung durch die Möglichkeit der Erzeugung von Verarbeitungswein als Ermächtigung für die Länder. Damit verbunden sind er- höhte Hektarertragsgrenzen für Verarbeitungswein – 200 Hektoliter pro Hektar, 150 Hektoliter für Tafel- wein – und der Ausschluss von Überlagerung für die Länder bzw. Regionen, die diese Option in Anspruch nehmen. Übermengen könnten dann nur noch in die Destillation gehen. Für Länder/Regionen, die bei der Qualitätsweiner- zeugung bleiben und das neue Dreistufenmodell nicht in Anspruch nehmen wollen, bleibt fast alles beim Alten. Die Destillationsverpflichtung bei Überschreiten der Erntemenge um 20 Prozent wird allerdings vorgezogen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, Übermengen zu Traubensaft zu verarbeiten. Die Länder wie Rheinland-Pfalz, in denen noch erhebli- che Bestände in den Kellern liegen, können die Mög- lichkeit eröffnen, bereits vor der Ernte ab dem 1. August 2000 die Bestände unter Anrechnung auf die neuen Kontingente zu vermarkten. Wie gesagt, wir nehmen die Vorschläge des Deutschen Weinbauverbandes auf, um zur Entspannung auf den Märkten beizutragen und in der Hoffnung, dass der ak- tuelle Preisdruck abnimmt und die Verluste der Winzerbetriebe sich nicht weiter fortsetzen. Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, inwieweit sich diese Erwartungen tatsächlich erfüllen oder gar von der Verarbeitungsschiene ein verstärkter Preisdruck ausge- hen kann: Erstens. Das Preisniveau für Verarbeitungswein wird sich auf dem Weltmarktniveau bewegen. Ein niedrigeres Verarbeitungsniveau kann durchaus negative Auswir- kungen auf die Qualitätsweinproduktion haben, wie ge- rade das Beispiel Österreich zeigt. Eine erhebliche Preisspaltung zwischen Qualitäts- und Verarbeitungs- wein ist unrealistisch. Zweitens. Die deutschen Winzer sind bestrebt, Quali- tätswein zu erzeugen. Deswegen wurde ja auch von der schon im Weingesetz bestehenden Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, die jene Betriebe von den Hektarer- tragsregelungen freistellt, die sich verpflichten, über mehrere Jahre keinen Qualitätswein zu erzeugen. Ein Angebot von Verarbeitungswein an die Kellereien, das sich auf die ertragsstarken Jahre beschränkt, wird keine dauerhafte Vermarktungsschiene in diesem Sektor be- gründen können. Die ausländische Konkurrenz wird zu- dem Druck ausüben, um diesen Markt zu halten. Drittens. Heute geht auch Qualitätswein in die Verarbei- tung Schaumwein. Hier droht eine negative Konkurrenz. Viertens. Durch die Erhöhung der Hektarertragsgrenze ins Unbegrenzte – mehr als 200 hl/ha wird in Deutsch- land nun wirklich nicht erzeugt – wird auch die Er- tragsmenge für Qualitätswein nicht begrenzt, sondern kann sich im Gegenteil erhöhen. Auch dies ist weder imagefördernd noch preisstabilisierend. Fünftens. Eine Produktion auf Menge ist unter ökologi- schen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten. Sechstens. Die Winzer, die ihre Mengen begrenzt haben, werden nicht belohnt, sondern mit in den Strudel der Übermengenproblematik gezogen. Die Koalitionsfraktionen sind deswegen übereinge- kommen, die Auswirkungen dieser Novelle kritisch zu betrachten und gegebenenfalls in der dritten Novelle wieder zur Disposition zu stellen. Die Landespolitik, die Weinbauverbände und die Win- zer haben die große Verantwortung für die Orientierung auf eine Qualitätsweinproduktion, die Verbesserung des Absatzes an anspruchsvolle Verbraucher und damit die Sicherung der Einkünfte der Winzer. Eine Begrenzung der Qualitätsweinerzeugung und die Verbesserung der Qualitätsweinanforderungen scheinen mir dabei die rich- tigen und notwendigen Schritte zu sein. Nach der Som- merpause werden wir uns im Rahmen von Anhörungen und Diskussionen auf die 3. Novelle des Weingesetzes vorbereiten. Wir als Bündnis 90/Die Grünen möchten zusammen mit unseren Kollegen von der SPD dazu beitragen, dass der Weinbau eine Zukunft hat und dass das Produkt deutscher Wein einen immer größeren Stellenwert beim Verbraucher erhält. Die heutige Verabschiedung der 2. Novelle des Gesetzes wird hoffentlich helfen, die Probleme gerade in meinem Heimatland Rheinland- Pfalz zu lösen. Marita Sehn (F.D.P.): Als liberale Politikerin freue ich mich, heute in der Debatte zur Novellierung des Weingesetzes reden zu dürfen. Denn der uns vorliegen- de Entwurf ist ein durch und durch liberales Gesetz: Es gibt den Bundesländern Möglichkeiten, Regelungen zu treffen, die den jeweiligen Produktionsbedingungen und den Bedürfnissen der heimischen Winzer am besten ent- sprechen. Und es gibt den Winzern ein großes Maß an Eigenverantwortung; so können sie im Zuge des Markt- spaltungsmodells im Falle einer hohen Ernte selbst ent- scheiden, ob sie den vollen Hektarertragswert für Quali- tätswein ausschöpfen und den Rest destillieren wollen oder den Ertrag parallel als Qualitäts- und als Landwein vermarkten und Abstriche in der Qualitätsweinmenge hinnehmen möchten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8491 (A) (B) (C) (D) Ich bin skeptisch, ob es durch das gleichzeitig mögli- che Modell der begrenzten Überlagerung wirklich zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Winzern ver- schiedener Regionen und Bundesländer kommen wird, wie vonseiten der CDU/CSU-Fraktion vorhergesagt. Je- des der beiden Modelle, das Modell der Marktspaltung und das Modell der begrenzten Überlagerung, hat Vor- und Nachteile. In den Gesprächen zwischen uns – den verantwortlichen Politikern, den Verbänden, den betei- ligten Landesregierungen und vor allem den Winzern vor Ort – standen der einvernehmliche Ausgleich und die vernünftige Abwägung der verschiedenen Regelun- gen immer im Vordergrund. Nur so war es möglich, schnell die erste Novellierung des Weingesetzes „einzu- korken“. Umso unverständlicher ist mir, dass Vertreter der CDU und CSU versucht haben, im letzten Augenblick Teile des Gesetzes zu verhindern und den Konsens zu zerstören. Noch unverständlicher ist mir – das muss ich kritisch anmerken – dass dieselben Christdemokraten dann in Pressemeldungen ihre konstruktive Rolle bei den Verhandlungen über die Novellierung gelobt haben. Tatsächlich aber standen sie mit ihrem Widerstand allein auf weiter Flur. Die Einigkeit der anderen Parteien, Ver- bände und der meisten Winzer hat diesen Widerstand überwunden. Lob für eine konstruktive Rolle gebührt dagegen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Er- gänzungsvorschlag zur Einführung der genannten Mo- delle einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der quali- tätsbewussten und verantwortungsvollen Weinerzeu- gung geleistet hat, und dem Deutschen Weinbauverband für seine moderierende und vermittelnde Rolle. Wenn wir heute die Änderung des Weingesetzes be- schließen, geben wir damit gleichzeitig den Startschuss für die Vorbereitung der nächsten Novellierung, die mit Sicherheit mehr Zeit benötigen und kontroverser disku- tiert werden wird. Denn dann werden wir uns über all jene Punkte untereinander und mit den Verbänden und den Winzern verständigen müssen, die wir ganz diskret und pragmatisch erst einmal, um in der Sprache zu blei- ben, eingelagert haben. Die Reizworte lauten: Übertra- gung von Wiederbepflanzungsrechten von Steillagen in Flachlagen und von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes, region- und länderübergreifende Übertra- gung von Pflanzrechten und Veränderung der Bereg- nungsregelungen. Zusätzlich wird es sicherlich auch um die Einführung neuer Weinprofile wie „Selection“ und „Classic“ gehen. Die grundsätzliche Frage, die über allen Beratungen steht, sollten wir allerdings nicht aus dem Auge verlie- ren: Wie weit sollte und darf sich die Politik in den ver- gleichsweise deregulierten Weinmarkt – denken Sie im Vergleich dazu nur an Milch und Rindfleisch – einmi- schen? Wenn wir im Deutschen Bundestag über die Neuregelung des Weingesetzes debattieren, begeben wir uns immer auf die Gratwanderung zwischen positivem Wirken, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der Wein- bauwirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen zu stärken, und der Gefahr, die Wettbewerbsfähigkeit durch ungünstige Einmischung wieder zu schwächen. Heute haben wir aber eindeutig Ersteres getan. Kersten Naumann (PDS): Über Wein zu reden ist ziemlich trocken, zumal einer Umsetzung der neuen EU- Marktordnung zum 1. August dieses Jahres nichts im Wege stehen soll. Der Zeitdruck ermahnt uns, damit die Fördergelder in Höhe von bis zu 18 Millionen DM durch unsere Winzer noch im laufenden Jahr abgerufen wer- den können. Wir unterstützen deshalb eine zügige An- passung des deutschen Rechts. Dennoch sollte man sich vom – verbalen – Weingenuss nicht vernebeln lassen. Die Probleme im Weinbau in Deutschland und in Euro- pa sind größer als sich ein Weingenießer vielleicht vor- stellen kann. Um der Überproduktion Herr zu werden, ist die Aufnahme der vorgesehenen Regelungen zur Höchstertragslimitierung ein erster Kompromiss. Fakt ist, dass auch die Dauerkulturbetriebe im Wein- bau ebenfalls Einkommensrückgänge für das Wirt- schaftsjahr 1998/99 verzeichneten: Bei Dauerkulturen insgesamt betragen diese einen Einkommensrückgang um bis zu 4 Prozent gegenüber 1997/98. Einkommenssi- cherung kann auf lange Sicht aber nur durch Qualitätssi- cherung und Herkunfts- und Produktmarketing betrieben werden. Der Weinbau in Deutschland ist nur zu retten, wenn der Verbraucher ihn wegen seiner Qualität kauft. Die Qualitätswein-Strategie muss ein Hauptinstrument gegen ausländische Billig- und Massenware werden. Die nationale Umsetzung des europäischen Rechts in ein nationales Weingesetz lässt hoffen, dass dem Kul- turgut Wein Rechnung getragen wird. Weinbau trägt er- heblich zur Pflege und Erhaltung einer wunderschönen Kulturlandschaft bei. Letztendlich werden nicht nur Steillagen vor Erosion geschützt, sondern sie sind auch ein einträglicher Publikums- und Touristenmagnet, der von jahrhundertealten Traditionen getragen wird. Diese externen Kosten, die die Winzer zu tragen haben – und das dürfen wir in den Auseinandersetzungen mit dem Markt nicht vergessen – müssen auch ihre gesellschaftli- che und politische Anerkennung finden. Das Wichtigste für eine weitere Novelle ist aber auch die nationale Ausgestaltung für eine soziale Flankierung. Mit einer neuen in den Markt eingreifenden Regelung, die eine Marktspaltung zulässt, sind Risiken und Fehl- schläge für Einzelbetriebe möglicherweise nicht zu ver- meiden. Hier sind Abfederungsmechanismen einzubau- en. Auch mit dem Änderungsentwurf ist keine weitere soziale Absicherung von aus der Produktion vorzeitig ausscheidenden Winzern getroffen. Denn der Verdrän- gungswettbewerb macht auch vor den Winzern nicht halt. Hier sind noch deutliche Nachbesserungen mög- lich. Rahmenregelungen zur Stabilisierung des Weinmark- tes in die Hände der Länderregierungen zu legen halte ich für richtig und wichtig und entspricht dem Subsidia- ritätsprinzip. Durch die Ermächtigung der Landesregie- rungen von den im Weingesetz normierten Grundsätzen abweichende Rahmenbedingungen zu schaffen ist besser geeignet, zu einer Stabilisierung des Weinmarktes beizu- tragen. 8492 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Die Freistellung einer Festlegung auf Verarbeitungs- wein oder Qualitätswein und im Überschussbereich auf Traubensaft oder Destillate bis zu maximal 200 Hektoli- ter pro Hektar sowie die Entscheidungsfreiheit der Län- derregierungen, zu welchem Zeitpunkt eine gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge von den Weinbau- betrieben vor der Ernte vorzunehmen ist, sind anerken- nenswert. Auch die Änderung des Entwurfes bezüglich des Zeitpunktes der Anwendung der Regelung zur Über- lagerung von Übermengen ist zu begrüßen. Dem vorgelegten Gesetzentwurf werden wir deshalb nur zustimmen, wenn die Zusage einer weiteren Novelle zu wichtigen Fragen wie zum Beispiel die Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten, des Bezeichnungs- rechts und das Reservesystem in den weinbaubetreiben- den Bundesländern, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgenossenschaf- ten in strukturschwachen Regionen der neuen Länder (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Peter Danckert (SPD): Der Antrag der PDS auf ein „Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regional- entwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgesellschaf- ten und Wohnungsgenossenschaften in den struktur- schwachen Regionen der neuen Länder“ geht wie so oft an der Sache vorbei. Die Problemanalyse der PDS zu den strukturschwa- chen Regionen der neuen Länder ist weitgehend zutref- fend. Dies war aber keine hohe Kunst, da die entschei- dungserheblichen Umstände allen Beteiligten bekannt sind. Mit der Schließung ganzer Monoindustriebereiche wurden vielen Betroffenen die Arbeits- und damit auch die Lebensgrundlage entzogen. Die Arbeit suchenden Einwohner wanderten in wirtschaftsstärkere Regionen ab und viele Haushalte zogen ins Umland, wo neugebau- te Kleinsiedlungen und Eigenheime lockten. Zurück blieben leere Wohnungen und verwaiste Städte. Für diesen Kreislauf der längst zu dauerhaften Struk- turproblemen führt, gibt es aber keine Patentlösung. Meines Erachtens – ich denke, die Mehrheit des Hauses sieht es ebenso – müssen mehrere verschiedene Ansätze verfolgt werden. Keinesfalls kann der Vorschlag der PDS, allein mit finanziellen Mitteln wie zum Beispiel Streichung der Altschulden auf langfristig leerstehende Wohnungen, Bereitstellungen von Krediten und Gewährung von Fi- nanzhilfen an die Wohnungsunternehmen und Kommu- nen zum Abbau des Leerstandes solche Problemkom- plexe anzugehen, als richtige, weil realisierbare Lösung verstanden werden. Wir brauchen Lösungen, die umsetzbar sind, Lösun- gen, die sich realisieren lassen, auch in finanzieller Hin- sicht. Das Problem des Strukturwandels in der Woh- nungswirtschaft sollte bei den Wurzeln angepackt wer- den und nicht am Schopfe. Die Regierung hat sich des Problems längst ange- nommen und verfolgt zwei Wege, um den betroffenen strukturschwachen Regionen zu helfen: Zum einen liegt bereits ein Gesetzentwurf der Bun- desregierung zum Altschuldenhilfegesetz vor. Unter an- derem enthält dieser Entwurf eine Regelung zur Verkür- zung des Zeitraums für die Privatisierungspflicht, die sogar auf den 31. Dezember 1999 festgelegt werden soll. Die Verpflichtung zu weiteren Privatisierungsbemühun- gen entfällt, sofern die Wohnungsunternehmen die Nichterfüllung nicht zu vertreten haben. Hier wird es ei- ne sehr praktikable Handlungsempfehlung für die Kre- ditanstalt für Wiederaufbau geben, sodass Streitigkeiten über das Vertretenmüssen weitgehend ausgeschlossen erscheinen. Zudem sieht der Entwurf eine neue Ablöseregelung vor, wonach den Wohnungsunternehmen die Option eingeräumt wird, statt weiterer Privatisierung ersatzwei- se Erlöse an den Erblastentilgungsfond abzuführen. In diesem Gesetzentwurf sind die Ergebnisse der Bund- Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Branden- burg mit dem Auftrag „Weitere Altschuldenentlastung in strukturschwachen Räumen der neuen Länder“ einge- flossen. Diese Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit der Leerstandsproblematik befasst. Zum anderen, nämlich die regionalen Probleme betreffend, wurde vom BMVBW eine Expertenkommis- sion „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ eingerichtet. Die Kommission hat die Aufgabe, regional differenzierte und finanzierbare Lö- sungen zu erarbeiten, wobei neben Sanierungsstrategien für die betroffenen Unternehmen auch städtebauliche Konzepte entwickelt werden, die allen Marktteilneh- mern langfristige Perspektiven sichern sollen. Mit einem breiten Spektrum von Fördermaßnahmen ist die Verbesserung der Wohnungsversorgung durch die Erneuerung des Wohnungsbestandes und durch Neubau in Gang gesetzt worden: Insgesamt wurden seit 1993 rund 760 000 Wohnungen fertig gestellt. Die Wohnflä- chenversorgung hat sich kontinuierlich verbessert; die durchschnittliche Wohnfläche pro Person stieg von 29,5 Quadratmetern im Jahr 1993 auf 32,8 Quadratmeter im Jahr 1998. Die Wohnungseigentumsbildung in den neu- en Ländern hat ebenfalls gute Fortschritte gemacht; der Anteil der Eigentümerhaushalte stieg von 26,1 Prozent im Jahr 1993 auf 31,0 Prozent im Jahr 1998. Der Vorschlag der PDS, einen Problemkomplex vor- dergründig durch Finanzhilfe lösen zu wollen, ist aber auch aus einem anderen Grund zum Scheitern verurteilt: Die vergangenen Jahre sollten uns deutlich gezeigt haben, dass die vielen Einzelprogramme wie kommuna- le Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung aber auch die betriebene Sozial-, Jugend- und Wohnungspolitik nicht ausreichend sind. Diese ausschließlich finanziell Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8493 (A) (B) (C) (D) ausgerichteten Vorsorgemechanismen haben es allein nicht geschafft, die Abwärtsspirale aufzuhalten. Vielmehr gilt es gerade bei diesem Problemfeld, in- novative, integrative und konzeptionelle Ansätze zu entwickeln und sich selbst tragende Strukturen aufzu- bauen. Gefragt ist ein umfassendes kommunales Hand- lungskonzept. Uns erscheint es wichtig, Entwicklungsimpulse zu geben und bereits vorhandene Ressourcen in räumlichen Gebieten zu bündeln. Neben der Aktivierung der lokalen Bevölkerung sprechen wir von Synergieeffekten. Des- halb hat die Bundesregierung des Bund-Länder- Programm „Die soziale Stadt“ geschaffen, mit dem neue Wege bei der Fortentwicklung und Neuorientierung der Städtebauförderung eingeschlagen werden. Mit insge- samt 300 Millionen DM von Bund, Ländern und Kom- munen werden Entwicklungsimpulse in bis jetzt 161 Programmgebieten gegeben: Lokale Erfahrungen werden ausgetauscht und die Gebiete profitieren vom Know-how des anderen – best practise –; Entwicklungen werden kritisch verfolgt, so- dass präventive Eingriffe möglich sind – monitoring –, das lokale Politikverständnis und das Verantwortungs- bewusstsein eines jeden Einzelnen ist gefragt und wird gefördert. Die Vergangenheit hat uns deutlich gezeigt, dass nur in Form von individuellen Aktivitäten vor Ort – task force – neben einer finanziellen Unterstützung den be- troffenen Gebieten/Regionen geholfen werden kann. Mit dem Antrag der PDS, der deshalb auch abzuleh- nen ist, wird wie unter der Kohl-Regierung versucht, für vielschichtige Aktivitätsfelder einseitige Lösungen zu schaffen. Die Entwicklung hat uns gezeigt, das dies der falsche Weg ist. Wie Sie sehen, ist die Bundesregierung bereits in mehreren Richtungen tätig geworden und hat in ihrer kurzen Regierungszeit viele richtige Impulse für den Aufbau Ost gegeben. Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU): Der Antrag, den die PDS-Fraktion heute vorgelegt, ist nur eine abgemil- derte Form ihres Antrages zur Aufhebung des Altschul- denhilfegesetzes. Diesen Entwurf hat der Deutsche Bun- destag bekanntlich vor einigen Wochen mit großer Mehrheit abgelehnt. Zum Glück, muss man wohl sagen. Im Gewande eines wohlklingenden, aber nichtssa- genden „Programms zur nachhaltigen Stadt- und Regio- nalentwicklung“ versteckt die PDS nun erneut unverho- len Forderungen nach einem Totalerlass der Altschulden für die Wohnungsgesellschaften in den neuen Ländern. Werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, was Sie hier betreiben, ist nicht nur Augenwischerei, es ist schamloser Populismus. Sie wissen genau so gut wie wir, dass sich Ihre Forderungen überhaupt nicht finan- zieren lassen. Nicht nur, dass Sie einen Großteil Ihres Antrages an Formulierungen des Bundesverbandes deut- scher Wohnungsunternehmen (GdW) anlehnen – alleine das ist ja für eine sozialistische Partei schon überaus bemerkenswert –, Ihr Antrag enthält tatsächlich einige verlockende Forderungen, die auch in die Richtung un- serer Vorstellungen gehen, so wie wir es in unserem An- trag zur AHG-Novelle formuliert haben. Allerdings besteht ein schwerwiegender und ent- scheidender Unterschied: Die CDU/CSU-Fraktion könn- te als parlamentarische Opposition natürlich ebenfalls hingehen und das Unmögliche von der Regierung for- dern. Für uns als Realpolitiker steht aber in erster Linie das Machbare im Vordergrund, und das findet man lei- der in Ihrem Antrag nicht. Das können Sie besser formu- liert in unseren Anträgen nachlesen. Natürlich streben auch unsere Ansätze eine urbane und soziale Siedlungsentwicklung an, die zu einer aus- geglichenen Bewohnerstruktur führt. Natürlich sollen unterschiedliche Wohnwünsche erfüllt werden können und vernachlässigte Wohngebiete aufgewertet werden – sei es durch Umbau, durch Gewerbeansiedlung, sei es auch durch Abriss. Aber das alles muss sich in einem fi- nanziell vernünftigen und machbaren Rahmen abspielen. Sie nennen in Ihrem Entwurf ja noch nicht einmal kon- krete Zahlen, wie viel Ihr Programm überhaupt kosten soll. Und lassen Sie mich noch etwas hierzu sagen: Die in Ihrem Antrag aufgezählten Probleme in den struktur- schwachen Gebieten sind doch allseits und seit langem bekannt. Was soll denn da eine erneute Fachkommission bewirken, deren Ergebnisse vielleicht irgendwann ein- mal in ein bis zwei Jahren bekannt werden. Die drän- genden Probleme der Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sind doch jetzt aktuell, und sie müs- sen jetzt so schnell wie möglich gelöst werden. Da sind die blumigen Programme, die Sie in Ihrem Antrag ent- werfen, zwar wunderbare Modelle, aber sie sind einfach viel zu langfristig angelegt und viel zu kostspielig! Erwähnenswert ist auch, dass die Bundesregierung – trotz vollmundiger Ankündigungen, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Chefsache zu machen – noch keinen Schritt weiter gekommen ist. Im Gegenteil: In den strukturschwachen Gebieten, die bemerkenswerter- weise überwiegend in den Ländern liegen, wo die SPD – zum Teil vereint mit der PDS – die Regierung bildet, hat sich die Lage sogar noch verschlechtert. Das ist die Rea- lität rotdunkelroter Politik! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit November vergangenen Jahres liegt ein Vorschlag der neuen Län- der zur Novelle des AHG vor. Dieser sieht vor, die von hohem Leerstand betroffenen Wohnungsgesellschaften in strukturschwachen Regionen über so genannte Härte- fallregelungen teilweise zu entlasten. Unsere Fraktion hatte sich schon in ihrem vorher eingebrachten Antrag zur AHG-Novelle genau hierfür eingesetzt. Und was macht die Bundesregierung jetzt? Außer einer Mini- reform des Altschuldenhilfegesetzes will sie von Härte- fällen nichts wissen, weil eine solche notwendige Son- derregelung die Abführungen an den Erblastentilgungs- fond mindern würde. Und der Höhepunkt ist nun noch die Einsetzung einer Expertenkommission, die erst nach den parlamentari- schen Beratungen – frühestens Ende des Jahres – Ergeb- 8494 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) nisse vorlegen soll. Frei nach dem Motto „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis“ be- treibt die Regierung hier ein öffentliches Schaulaufen, das der Dringlichkeit der Probleme keinesfalls gerecht wird. Selbst der Vorsitzende dieses Gremiums, Herr Lehmann-Grube, hat schon erkannt, dass diese Kommis- sion – wenn überhaupt – sehr viel früher hätte eingesetzt werden können. Schließlich sind SPD und Bündnisgrüne nicht erst seit dem vergangenen Dienstag an der Regie- rung. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der PDS, es ist doch schon sehr bezeichnend, dass Sie hier im Bundes- tag einen weit reichenden Antrag vorlegen, den Ihre Par- tei in den Ländern nie im Leben mittragen würde. Im Gegenteil: Die PDS in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat ja schon bekannt gegeben, dass sie den von der Bundesregierung vorgelegten Kabinettsbeschluss zum AHG mittragen will. Meine Fraktion wird auf jeden Fall weder diesen Entwurf noch den heute vorliegenden PDS-Antrag unterstützen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort an die Vertreter der Bundesregierung und die Mitglieder der Koalition richten: Wir erwarten, dass Sie so schnell wie möglich einen vernünftigen und konsensfähigen Gesetz- entwurf zur Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes vorlegen. Unsere Standpunkte sind Ihnen aus den ver- schiedenen Anträgen der CDU/CSU-Fraktion bekannt. Wir fordern Sie deshalb auf: Helfen Sie vor allem den in ihrer Existenz bedrohten Wohnungsgesellschaften! Hel- fen sie ihnen jetzt und nicht erst in einem Jahr! Schaffen Sie umgehend Klarheit – für Mieter und Vermieter! Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Im Rahmen der Konzentration der Wirtschaft der früheren DDR auf besonders große volkseigene Wirtschaftseinrichtungen wie Kombinate und andere große volkseigene Betriebe mit 30 000 bis 40 000 Beschäftigten explodierte an der Peripherie dieser betrieblichen Einrichtungen auch der Wohnungsbau. Vorwiegend in Plattenbauten entstanden Satelliten- städte, in denen locker bis zu 50 000 Menschen wohn- ten. Nach dem Zusammenbruch der „Volkswirtschaft“ verloren viele Menschen ihren Job und siedelten dort neu an, wo sich ihnen ein Arbeitsplatz bot. Dies führte bis heute dazu, dass in diesen ehemaligen Wohnbal- lungszentren ein Wohnungsleerstand von bis zu 30 Pro- zent beklagt wird. Nach Angaben des GdW werden mindestens in 15 Städten der neuen Bundesländer solche Extremwerte vorgefunden. Die Wohnungswirtschaft hat Bund und Länder aufge- fordert, ein „Standortsicherungsprogramm Ost“ aufzule- gen. Die Bundesregierung hat stattdessen eine Experten- kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundesländern“ in den letzten Tagen vor- gestellt. Allerdings stellt sich für uns Liberale die Frage, warum weder Vertreter des GdW noch der Länder in diesen Kommissionen angemessen vertreten sind. Die Reduzierung von strukturellem Leerstand im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände wie Abriss von altschulden- belasteten Block- oder Plattenbauten sowie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung müssen Berücksichtigung finden. Der Rückbau sollte sowohl mit Städtebaufördermit- teln als auch durch Befreiung der Altschulden von 150 DM pro Quadratmeter für die Wohnflächen des abgerissenen Objektes unterstützt werden. Die Städtebaufördermittel des Bundes gehen zum größten Teil (Verhältnis 513 zu 80 Millionen DM) in die neuen Bundesländer. Ebenso muss das sich im Rahmen der Sanierung und Modernisierung bewährte KfW-Programm auch in den nächsten Jahren in den neuen Bundesländern erneut auf- gelegt werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und zum Erhalt der Wohnungsgesellschaften muss das Altschuldenhilfegesetz maßgeblich entschärft werden. Eine Anerkennung des „Nichtvertretenmüssens“ der Privatisierungsauflage sollte dabei nach Auffassung der F.D.P. unter weitaus moderateren Gesichtspunkten er- folgen und nicht nur bei einer Bewertung durch Kumu- lierung von Arbeitslosigkeit, Leerstand und Bevölke- rungsrückgang, wie vom Lenkungsausschuss vorgege- ben, geschehen. So wurde durch die F.D.P. bereits in der Debatte zum Altschuldenhilfegesetz gefordert, die zu privatisierenden 15 Prozent des Wohnungsbestandes von der Forderung der einhergehenden 15 Prozent der Gesamtwohnfläche zu entkoppeln. Es ist erfreulich, dass die Bundesregie- rung dieser Forderung gefolgt ist. Sofern es sich herausstellt, dass eine Nichterfüllung der Privatisierung im Einzelfall doch zu vertreten ist, sollte nach Auffassung der F.D.P. den Betroffenen der ursprüngliche Entlastungsbescheid erhalten bleiben. Als Gegenleistung sollten jedoch die Begünstigten eine ge- setzlich festzulegende Erlösabführung an den Erblasten- tilgungsfonds leisten. Andererseits sollten diejenigen Kommunen und Wohnungsgesellschaften, die die Priva- tisierungsauflage bereits vollständig erfüllt haben, für Übererlösquoten belohnt werden. In den vorgezogenen Schlussbescheiden der KfW sollte zweifelsfrei festgestellt werden, dass alle erbrach- ten Auflagen nach dem AHG erfüllt sind und weitere Änderungen, zum Beispiel bei Restitutionsobjekten, nicht mehr berücksichtigt werden. Die in den neuen Bundesländern angeschlagenen Wohnungsgesellschaften benötigen dringend die Befrei- ung von DDR-Altschulden, um sich in eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung einzubringen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Zahlen, die Bauminister Klimmt diese Woche veröffentlicht hat, sind durchaus alarmierend. Denn sie zeigen, dass es sich nicht um ein Problem ein- zelner Unternehmen oder einzelner Regionen handelt, sondern um ein Problem der gesamten ostdeutschen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8495 (A) (B) (C) (D) Stadtentwicklung. In den Plattenbausiedlungen wachsen die Leerstände zwar am schnellsten, in absoluten Zahlen sind die Leerstände in kleinen Gebäuden und in den Be- ständen privater Eigentümer aber noch größer. Es gibt auch massive Leerstände in den Innenstädten und den Altbauquartieren. Deswegen halte ich es auch für falsch, wie Frau Ostrowski das fordert, alle Förderprogramme – egal ob Wohnungs- oder Wirtschaftsförderung – des Bundes, der Länder und der EU auf besonders strukturschwache Regionen zu konzentrieren und dann zu hoffen, die ge- ballten Fördermittel würden den Regionen zu raschem wirtschaftlichem Aufschwung und damit auch zu neuen Bewohnern für die leer stehenden Wohnungen verhel- fen. Hier, liebe Frau Ostrowski, schüren Sie vergebliche Hoffnungen. Doch für genauso vergeblich – das möchte ich hier auch sagen – halte ich die Hoffnung, die großen Pro- bleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und der ostdeutschen Stadtentwicklung könnten ohne Hilfen der öffentlichen Hand – und zwar von Bund, Ländern und Gemeinden – und ohne Konzessionen von Banken und Kreditinstituten gelöst werden. Hier werden alle ihren Beitrag leisten müssen. Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Experten- kommission eingesetzt, die Lösungs- und Handlungs- strategien für die betroffenen Unternehmen und Regio- nen entwickeln soll. Wir hoffen, dass die Kommission schnell zu Ergebnissen kommt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetzes verab- schiedet. Diese Gesetzesänderung kann das Problem von Leerstand und Überschuldung sicher nicht lösen, sie verschafft aber der ostdeutschen Wohnungswirtschaft insgesamt eine deutliche Entlastung. Das Vorziehen des Schlussbescheides auf den 31. Dezember 1999 für Un- ternehmen, die ihre Privatisierungspflicht erfüllt haben oder wegen hoher Leerstände, hoher Arbeitslosigkeit und hoher Bevölkerungsverluste nicht erfüllen können, schafft Bilanz- und Rechtssicherheit für die Unterneh- men. Das Gesetz wird auch Unternehmen, die durch Negativrestitution stark betroffen sind, etwas Luft ver- schaffen, denn Negativrestitutionen ab dem 31. Dezem- ber 1999 werden nicht mehr auf den Teilentlastungsbe- scheid angerechnet. Noch nicht gelöst ist das Problem der Altschulden auf dauerhaft leer stehende Wohnungen, das wir angehen müssen. Doch sowenig Problemlösungen für Bund, Länder und Gemeinden, Banken und die Wohnungswirtschaft zum Nulltarif zu haben sind, so wenig ist es mit Geld al- lein getan. Das muss ich auch der PDS sagen. Die Planung der allermeisten Kommunen ist immer noch auf Bevölkerungswachstum ausgerichtet. Da wird die Altstadt erneuert, die Plattenbausiedlungen inklusive Infrastruktur saniert und gleichzeitig drei Neubaugebiete am Stadtrand ausgewiesen – und das in Gemeinden mit Bevölkerungsverlusten zwischen 15 und 20 Prozent. Diese Planungen fördern geradezu das „Leerlaufen“ der bestehenden Siedlungen und millionenschwere Fehl- investitionen – nicht nur in Wohnungen, sondern auch in die gesamte Infrastruktur von Schulen bis zur Kanalisa- tion. Wenn die Kommunen hier nicht entschieden und hart Prioritäten setzen und ihre Planung endlich an die Bevölkerungsverluste anpassen, wird auch viel Geld vom Staat nicht helfen. Dr. Christine Lucyga (SPD): Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft hat – zehn Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit – immer noch mit besonderen, im Westteil so nicht bekannten Problemen zu kämpfen, die im Grunde teilungsbedingt sind, durch die vereinigungs- bedingte Entwicklung aber dann eine eigene Dynamik bekommen haben und durch eine fehlerhafte Initialge- setzgebung der damaligen Bundesregierung noch ver- schärft wurden. Die Stichworte dazu sind inzwischen auch in diesem Hause so oft gefallen, dass ich sie nicht mehr erläutern muss: Altschuldenbelastung und Privatisierungsproble- me der ostdeutschen Wohnungsunternehmen; ein zu- nehmendes Leerstandsproblem; eine permanente Kapi- talschwäche, die durch Leerstand und Altschuldenbelas- tung verstärkt wird; dadurch, dass aus den oben genann- ten Gründen Investitionen in den Wohnungsbestand nicht im notwendigen Umfange geschehen können, steigt die Leerstandsbilanz ebenso wie durch die struk- turbedingten Arbeitsmarktprobleme. Immer mehr Woh- nungsunternehmen haben unter diesen Problemen zu leiden. Wenn Leerstände wachsen, wenn es immer schwieri- ger wird, die weniger attraktiven Bestände zu vermieten und wenn Finanzierungsprobleme bedrohlich werden, dann dürfen wir die betroffenen Unternehmen selbstver- ständlich nicht mit ihren Nöten allein lassen, und wir werden dies auch nicht tun. Die Ursachen allerdings sind vielschichtig und von erheblicher strukturpolitischer Brisanz. Deshalb müssen die Lösungen auch komplex sein und können nicht allein von der Wohnungspolitik erbracht werden. So hält die Abwanderung der Bevölkerung aus struk- turschwachen, oft monoindustriell geprägten Regionen an, in denen Industriearbeitsplätze in großer Zahl ersatz- los weggefallen sind. Besonders die Großwohnquartiere früherer Industriezentren sind davon betroffen. Hinzu kommt eine weitere Ausdünnung des Mieterbestandes dadurch, dass ein Wechsel hin zum Wohneigentum er- folgt, wo die finanziellen Mittel es erlauben. Trotz der Wohneigentumsförderung – so wichtig und von uns ge- wollt sie auch ist – mit ihrer negativen Kehrseite – und dazu gehört die Leerstandsproblematik –, dürfen wir die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsun- ternehmen in den neuen Bundesländern nicht allein las- sen. Angesichts der Vielschichtigkeit des Problems gibt es allerdings auch keine Patentlösung; wir müssen viel- mehr in einem differenzierten Prozess des Herangehens Problemlösungen finden, die der Spezifik der Situation und unseren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Einen ersten Schritt hat die neue Bundesregierung unmittelbar nach ihrer Amtsübernahme vor einem Jahr getan und unterhalb der Gesetzesebene, durch Beschluss des Lenkungsausschusses vom März 1999, circa 1 000 8496 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Wohnungsunternehmen aus der Privatisierungspflicht entlassen. Wir haben dabei nicht aus den Augen verloren und auch keinen Zweifel daran gelassen, dass weitere Schritte folgen müssen und die Wohnungswirtschaft mit einer abschließenden Gesetzgebung und weiteren Maß- nahmen endlich Klarheit und verlässliche Bedingungen bekommen muss. In dieser Woche wurde der Entwurf des 2. ASHÄG ins Kabinett eingebracht und die Expertenkommission „Wohnungswirtschaftliche Strukturen“ wurde berufen. Dabei können wir aber nicht darüber hinweggehen, dass die Folgen einer seit Jahren bereits im Ansatz fehlerhaf- ten Politik nicht von heute auf morgen abzustellen und zurückzunehmen sind; es sei denn, es werden neue Un- gerechtigkeiten und Disparitäten in Kauf genommen, die wir alle nicht wollen können. Um zu gerechten und tragfähigen Problemlösungen zu kommen, brauchen wir ein pragmatisch orientiertes Herangehen. Aus diesem Grunde hat die Regierung die repräsentativ besetzte Expertenkommission eingesetzt, die in dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie soll regional differenzierte und finanzierbare Lösungs- vorschläge erarbeiten. Damit wollen wir diejenigen Kräfte bündeln, die interessiert und in der Lage sind, daran mitzuwirken, dass dauerhaft geholfen werden kann. Bedingt durch die Mehrschichtigkeit der Proble- matik werden Sachverständige aus verschiedenen Berei- chen zu Wort kommen, denn es geht – neben dem rein wohnungswirtschaftlichen Aspekt – um soziale, um städtebauliche und raumordnerische Gesichtspunkte so- wie um Grundsätze einer effizienten Förderpolitik, bei der alle Ebenen – EU, Bund, Länder und Gemeinden – gleichermaßen gefragt sind und die der strukturpoliti- schen Dimension des gesamten Handlungsfeldes ange- messen sind. Mit den Maßnahmen, die wir weiterhin auf den Weg gebracht haben – ich denke hier zum Beispiel an die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Sozia- le Stadt“, an das KfW-Anschlussprogramm zur Wohn- raummodernisierung und auch an den gerade in dieser Woche verabschiedeten Kabinettsentwurf zur Novellie- rung des ASHÄG –, werden wir Schritt für Schritt der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern helfen. Zusammenfassend können wir sagen, dass durch die bisher getroffenen Maßnahmen – darunter die Einset- zung der Expertenkommission und die Einbringung des ASHÄG – der hier debattierte Antrag der PDS zum gro- ßen Teil gegenstandslos geworden ist. Die Arbeit der Expertenkommission wird uns weitere Aufschlüsse und Handlungsstrategien eröffnen, bei denen ein vernetztes Vorgehen aller Ebenen auf der Tagesordnung steht. Da der Antrag der PDS zum großen Teil durch die konkre- ten Ergebnisse der letzten Tage überholt ist, wird die Rede zu Protokoll gegeben. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen beziehungsweise Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/595 Nr. 2.1 Drucksache 14/2009 Nr. 1.1 Drucksache 14/2104 Nr. 2.2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2211 Nr. 1.1 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2414 Nr. 2.4 Drucksache 14/2414 Nr. 2.5 Drucksache 14/2414 Nr. 2.9 Drucksache 14/2554 Nr. 2.19 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/1617 Nr. 2.23 Drucksache 14/1617 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.42 Drucksache 14/1778 Nr. 1.3 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/1342 Nr. 1.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2554 Nr. 1.3 Drucksache 14/2554 Nr. 1.4 Drucksache 14/2554 Nr. 2.9 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/1016 Nr. 2.5 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/1276 Nr. 1.12 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Volage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 682 01 – Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen bei den Post-Unterstützungskassen – – Drucksachen 14/2334, 14/2555 Nr. 1.5 – Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine
    Damen und Herren! Die Umsetzung der Euratom-
    Richtlinien zum Strahlenschutz ist im Grunde ein unpo-
    litisches, rein gesetzestechnisches Anliegen. Darin
    stimmen wir überein, Herr Kollege Kubatschka.

    Dennoch gibt die Bundesregierung Anlass zu kriti-
    schen Anmerkungen. Die Umsetzung in innerstaatliches
    Recht, die bis zum 13. Mai dieses Jahres erfolgt sein
    muss, soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf im
    Wesentlichen auf dem Verordnungswege erfolgen. Dazu
    bedarf es neben der Regelung behördlicher Zuständig-
    keiten der Schaffung einer großen Zahl neuer Verord-
    nungsermächtigungen. Zu einem ordentlichen Gesetzge-
    bungsverfahren gehört, dass die Bundesregierung, wenn
    sie vom Parlament Verordnungsermächtigungen im
    Atomgesetz sowie im Gesetz über die Errichtung eines
    Bundesamtes für Strahlenschutz erlangen will, im Ein-
    zelnen darstellt, wie sie diese zu nutzen beabsichtigt. In
    der Regel werden die Rechtsverordnungsentwürfe wäh-
    rend der Ausschussberatungen vorgelegt. Die Bundesre-
    gierung sah sich dazu nicht in der Lage. Sie hat sich auf
    sehr wenige Hinweise beschränkt. Meine Fraktion be-
    dauert, dass die rot-grüne Koalition sozusagen mit ei-
    nem gesetzgeberischen Blindflug zufrieden ist.

    Meine Damen und Herren, es ist zu begrüßen, dass
    die vorgeschlagene Atomgesetznovelle keine Änderun-
    gen enthält, die im direkten Zusammenhang mit dem
    geplanten rot-grünen Atomausstieg stehen. Am Mitt-
    woch dieser Woche hat die Bundesregierung in einer
    energiepolitischen Debatte von einer Nadelstichpolitik
    gegen die Energiewirtschaft gesprochen, die sie betrei-
    ben werde, wenn diese nicht zum Ausstiegskonsens be-
    reit sei. Nadelstichpolitik bedeutet eine unverhältnis-
    mäßige Anwendung des Rechts, die bis zur Rechtsver-
    weigerung führen kann. Der Weg rot-grüner Regierun-
    gen ist gesäumt von Versuchen, atomrechtliche Vor-
    schriften zu biegen und zu beugen, was von Scha-
    densersatzurteilen eindrucksvoll belegt wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es ist also zu fragen, ob und inwieweit die Bundesre-

    gierung Verordnungsermächtigungen gebrauchen wird,
    um zum Beispiel mit unzumutbaren und sachlich nicht
    gebotenen Grenzwertverschärfungen eine Nadelstichpo-
    litik zu betreiben. Meine Fraktion wird dafür sorgen,
    dass geplante Verordnungserlasse rechtzeitig im zustän-

    digen Bundestagsausschuss beraten werden können, und
    sie behält sich Expertenanhörungen dazu vor.

    Die umzusetzenden Euratom-Richtlinien legen den
    Strahlenschutz umfassend an. Es geht um die europaweit
    einheitliche Festlegung der grundlegenden Sicherheits-
    normen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und
    der Bevölkerung. So findet man Vorschriften zum Ar-
    beitsschutz vor kosmischer Strahlung in der Luftfahrt
    sowie Regelungen für die Verwendung radioaktiver
    Stoffe am Menschen oder zur Herstellung von Arznei-
    mitteln, Medizinprodukten oder Konsumgütern.

    Erneut in den Blickpunkt kommen Schutzmaßnah-
    men im Medizinbereich vor Gefahren durch Expositio-
    nen in der Forschung, bei Röntgenuntersuchungen, nuk-
    learmedizinischen Anwendungen und beim Betrieb von
    Beschleunigern. Eine größere Zahl besonderer Vor-
    kommnissen in diesen Bereichen wurde im Jahresbericht
    1998 der Bundesregierung aufgezeichnet.

    Der jährliche Bericht der Bundesregierung über Um-
    weltradioaktivität und Strahlenbelastung gibt einen vor-
    züglichen Überblick über die Strahlenexpositionen, de-
    nen die deutsche Bevölkerung und die beruflich strah-
    lenexponierten Arbeitskräfte ausgesetzt sind. 60 Prozent
    der mittleren effektiven Jahresdosis entfallen auf natür-
    liche Strahlenquellen, also auf die kosmische und ter-
    restrische Strahlung, sowie auf Radioaktivität, die wir
    durch ganz alltägliche Nahrungsmittel aufnehmen.

    Die größte natürliche Belastung kommt aus der Inha-
    lation von Radon und seinen Zerfallsprodukten in
    Wohngebäuden, verursacht durch Radoneintritt aus dem
    Untergrund und aus Baumaterialien, die natürliche Ra-
    dionuklide enthalten. Die restlichen 40 Prozent entfallen
    auf die zivilisatorische Strahlenexposition, die ganz
    überwiegend aus medizinischen Anwendungen stammt.
    Der Anteil aus kerntechnischen Anlagen als künstlichen
    Strahlenquellen ist deutlich geringer als ein Prozent der
    zivilisatorischen Exposition. Dies gilt insbesondere auch
    für die Bevölkerung in der Umgebung von deutschen
    Kernkraftwerken.

    Die natürliche und zivilisatorische Strahlenbelastung
    ist von Mensch zu Mensch je nach Wohnort, Arbeits-
    platz, Lebensweise und medizinischer Behandlung gro-
    ßen Schwankungen unterworfen. Die mittlere effektive
    Exposition ist in Deutschland weit entfernt von Strah-
    lenbelastungen, bei denen epidemiologisch signifikante
    Gesundheitsgefahren auftreten.

    Gesundheitsrisiken entstehen durch hohe Strahlenbe-
    lastungen, wie sie bei schweren Unfällen in Forschung,
    Industrie, Medizin oder in Kernanlagen auftreten kön-
    nen. Für die Risikoabschätzung bei hohen Strahlendosen
    ist das Konzept des relativen Risikos, das sich auf die
    Gesamtlebenszeit exponierter Personen bezieht, neu
    entwickelt worden. Dieses Modell und neue Daten von
    Leukämie- und Krebserkrankungen bei den im jungen
    Alter hochgradig exponierten Menschen führen zu dem
    Befund, dass die Risikokoeffizienten vermutlich um den
    Faktor drei bis fünf höher liegen, als früher angenom-
    men wurde.

    Horst Kubatschka






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Wir sind bereit, uns darüber auseinander zu setzen,
    inwieweit sich daraus Prüfungs- und Anpassungsbedarf
    auch für Grenz- und Richtwerte im deutschen Recht er-
    gibt. Dies sollte unaufgeregt und sehr nüchtern unter
    Beachtung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnis-
    mäßigkeit geschehen. Wie gesagt: Die mittlere effektive
    Jahresdosis durch ionisierende Strahlung ist in Deutsch-
    land sehr weit von solchen Expositionen entfernt.

    Der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für
    Fragen der globalen Umweltveränderungen hat sich in
    seinem Jahresgutachten 1998 mit der Erfassung, Be-
    handlung und Bewertung von umweltbedingten Risiken
    befasst. Er hat dabei sechs Risikotypen dargestellt, die
    sich nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenspotenzial
    und Abwehrstrategie wesentlich unterscheiden. Io-
    nisierende oder elektromagnetische Strahlung in gerin-
    ger Konzentration wird dem Risikotyp zugeordnet, bei
    dem die Gefahren öffentlich als weit größer eingeschätzt
    werden, als sie wirklich sind. Ein Beispiel sind die poli-
    tischen und öffentlichen Reaktionen auf die Behälter-
    kontaminationen bei den Atomtransporten im Wahljahr
    1998. Jahrelange umfangreiche Untersuchungen haben
    bestätigt, dass von den beanstandeten Atomtransporten
    keine Gesundheits- und Umweltgefahren ausgegangen
    sind und von neuen Transporten auch nicht ausgehen
    werden. Deshalb mussten solche Transporte von der rot-
    grünen Bundesregierung erneut genehmigt werden.

    Der Beirat sieht für den Risikotyp der ionisierenden
    Strahlung geringer Konzentration Bedarf an mehr Ver-
    trauensbildung und Wissensverbesserung, um Unsicher-
    heiten abzubauen. Mein Wunsch ist, dass die Neuord-
    nung des Strahlenschutzrechts einen Beitrag dazu leisten
    kann.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. so wei bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile der Par-
lamentarischen Staatssekretärin Gila Altmann das Wort.

Gi
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gisela Altmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Lassen Sie mich vorab drei Bemerkungen machen.

    Erstens. Der Referentenentwurf zur Strahlenschutz-
    verordnung wird derzeit mit den Bundesressorts abge-
    stimmt und danach den Fraktionen und Verbänden zur
    Stellungnahme zugeleitet.

    Wie bei allen Referentenentwürfen möchte ich auch
    hier um Verständnis dafür werben, dass es für keine Sei-
    te hilfreich ist, einen nicht abgestimmten Entwurf in die
    Diskussion zu geben. Das ist in keiner Weise dienlich,
    führt zur Verwirrung und ist gerade bei diesem sensiblen
    Thema – Herr Laufs, Sie haben die Atomtransporte an-
    gesprochen – besonders schädlich. Insofern legen wir
    besonderes Augenmerk auf einen geordneten Gang.

    Zweitens. Ich habe bereits am Mittwoch im Umwelt-
    ausschuss zugesagt, dass ein Eckpunktepapier zum Ent-

    wurf der Strahlenschutzverordnung den Fraktionen
    frühestmöglich, voraussichtlich in der nächsten Woche,
    zugehen wird. Ich konnte Ihre Kritik eben nicht nach-
    vollziehen, Herr Laufs;


    (Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Es geht nicht nur um die Strahlenschutzverordnung!)


    denn ich habe Ihre Fragen beantwortet. Sie haben sich
    damit zufrieden gegeben, nachdem ich Ihnen das weitere
    Verfahren erklärt hatte. Wenn Sie weiter nachgefragt
    hätten, hätten Sie natürlich auch noch weitere Antworten
    bekommen.


    (Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Das ist sehr fraglich!)


    – Sie hätten es einmal ausprobieren können.

    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Horst Kubatschka [SPD]: Das stimmt; da hat sie Recht!)


    Drittens. Es geht in der Debatte heute nicht um eine
    inhaltliche Änderung des Atomgesetzes, sondern um die
    Umsetzung zweier Euratom-Richtlinien. Dafür brauchen
    wir eine Neufassung der vorhandenen Verordnungser-
    mächtigungen im Atomgesetz.


    (Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Das sind ungefähr 20 Stück!)


    Zur Sache möchte ich sagen – Herr Kubatschka hat
    das schon ausführlich dargestellt –: Es geht um die Eu-
    ratom-Grundnormen-Richtlinie und um die Patien-
    tenschutz-Richtlinie. Mit ihnen wurden nämlich die
    Anforderungen an den Strahlenschutz europaweit fort-
    entwickelt und dem Stand der Wissenschaft angepasst.
    Wie gesagt: Zur Umsetzung der europäischen Vorgaben
    in deutsches Recht sind Änderungen insbesondere der
    Strahlenschutzverordnung sowie des Atomgesetzes er-
    forderlich. Das muss bis zum 13. Mai 2000 erfolgen.

    Vor allem zur Anpassung der Strahlenschutzverord-
    nung müssen nun innerhalb des Atomgesetzes die beste-
    henden Verordnungsermächtigungen ergänzt werden.
    Die entsprechende Novelle des Atomgesetzes liegt heu-
    te dem Bundestag vor. Sie wurde von der Bundesregie-
    rung am 25. August 1999 beschlossen und im Bundesrat
    im ersten Durchgang am 15. Oktober ohne substanzielle
    Änderungen gebilligt. Das Bundesumweltministerium
    hat schon vorher für die Überarbeitung der Strahlen-
    schutzverordnung umfangreiche Vorarbeit in enger Ko-
    operation mit den zuständigen Fachbehörden der Länder
    geleistet. Das Rechtsetzungsverfahren zum Erlass der
    novellierten Strahlenschutzverordnung soll durch die
    Versendung eines Referentenentwurfes in den nächsten
    Wochen in das entscheidende Stadium gelangen. Um ei-
    ne rasche Umsetzung zu garantieren, ist es notwendig,
    dass wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf – vor-
    laufend – verabschieden.

    Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes sind bereits von
    Herrn Kubatschka vorgestellt worden; ich muss das
    nicht wiederholen. Weitere Regelungsaspekte, die teil-
    weise auf Wunsch der Länder aufgenommen wurden,
    sind unter anderem: Übertragung einzelner neuer Auf-

    Dr. Paul Laufs






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    gaben aufgrund der Richtlinienumsetzung auf Bundes-
    oberbehörden wie zum Beispiel das Bundesamt für
    Strahlenschutz und das Luftfahrt-Bundesamt sowie die
    Schaffung neuer und die Erweiterung bestehender Kos-
    tenregelungen.

    Die Bundesregierung hat sich in ihrer Gegenäußerung
    bereit erklärt, Änderungsanträge des Bundesrates, die in
    unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung der
    angeführten Richtlinien stehen, zu befürworten. Das
    heißt, die fachlich begründeten Änderungsanträge sind
    in der Beschlussvorlage berücksichtigt. Anderen Ände-
    rungsanträgen, die hauptsächlich darauf abzielen, die
    bestehenden Kostentragungsregelungen zulasten des
    Bundes zu ändern, konnten wir – ich denke, aus nach-
    vollziehbaren Gründen – nicht zustimmen. Die entspre-
    chenden Vorschläge dazu stehen aber auch nicht in un-
    mittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung der
    oben genannten Richtlinien.

    Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, dem
    Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussvorlage zu-
    zustimmen. Ich hoffe und ich wünsche mir, dass die Ar-
    beit mit den Ländern und in den Fachausschüssen so
    konstruktiv, wie sie angefangen hat, weitergeht.

    Danke schön.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)