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    Plenarprotokoll 14/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Stromerzeu- gung aus erneuerbaren Energien (Erneu- erbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (Drucksachen 14/2341, 14/2776) .......... 8427 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Rolf Kutzmutz, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion PDS eingebrachten eines Gesetzes zur Siche- rung und zum Ausbau der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK- Gesetz) (Drucksache 14/2693) .................. 8427 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Stromer- zeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Vorschaltgesetz) (Drucksache 14/2765) ............................... 8427 B Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär BMWi ............................................................... 8427 D Kurt-Dieter Grill CDU/CSU ........................... 8429 C Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8432 A Walter Hirche F.D.P......................................... 8433 D Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8435 D Dr. Hermann Scheer SPD ................................ 8437 C Dr. Christian Ruck CDU/CSU ........................ 8439 C Hans-Josef Fell BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8441 C Ulrike Flach F.D.P ........................................... 8442 C Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 8443 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8445 A Dr. Hermann Scheer SPD ............................ 8445 B Monika Ganseforth SPD ............................. 8446 A Jürgen Trittin, Bundesminister BMU .............. 8447 C Walter Hirche F.D.P..................................... 8448 B Volker Jung (Düsseldorf) SPD ........................ 8449 B Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8449 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD ................... 8450 A Walter Hirche F.D.P..................................... 8450 D Hartmut Schauerte CDU/CSU ........................ 8451 C Dietmar Schütz (Oldenburg) SPD ................... 8451 D Dietrich Austermann CDU/CSU ..................... 8452 A Michaele Hustedt BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................ 8453 C Dr. Hermann Scheer SPD ............................ 8454 B Claus Möller, Minister (Schleswig- Holstein) .......................................................... 8455 B II Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ........................................................ 8457 B Ergebnis .......................................................... 8459 B Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Erika Reinhardt, Dr. Norbert Blüm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion CDU/CSU: Gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten (Drucksache 14/2243) ............................... 8457 C Erika Reinhardt CDU/CSU ............................. 8457 D Karin Kortmann SPD ...................................... 8462 A Hildebrecht Braun (Augsburg) F.D.P .............. 8463 D Karin Kortmann SPD .................................. 8465 A Dr. Angelika Köster-Loßack BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................ 8465 D Erika Reinhardt CDU/CSU ......................... 8466 B Carsten Hübner PDS ....................................... 8467 B Rolf Stöckel SPD ............................................ 8468 C Ingrid Fischbach CDU/CSU ........................... 8469 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zwei- ten Gesetzes zur Änderung der Hand- werksordnung und anderer handwerks- rechtlicher Vorschriften (Drucksache 14/2809) ............................... 8471 A Christian Lange (Backnang) SPD ................... 8471 B Karl-Heinz Scherhag CDU/CSU .................... 8472 D Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P ............................. 8473 D Rolf Kutzmutz PDS ........................................ 8474 D Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung atomrecht- licher Vorschriften für die Umsetzung von Euratom-Richtlinien zum Strahlen- schutz (Drucksachen 14/2443, 14/2799) ............... 8475 C Horst Kubatschka SPD ................................... 8475 D Dr. Paul Laufs CDU/CSU ............................... 8477 A Gila Altmann, Parl. Staatssekretärin BMU ..... 8478 B Ulrike Flach F.D.P ........................................... 8479 B Eva Bulling-Schröter PDS .............................. 8479 D Horst Kubatschka SPD .................................... 8480 C Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksachen 14/2566, 14/2800) ............... 8481 A Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Christine Ostrowski, Maritta Böttcher, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion PDS: Pro- gramm zur nachhaltigen Stadt- und Re- gionalentwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgesellschaften und Woh- nungsgenossenschaften in struktur- schwachen Regionen der neuen Länder (Drucksache 14/2632) ................................ 8481 B Christine Ostrowski PDS ................................ 8481 C Nächste Sitzung ............................................... 8483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten ........... 8484 A Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslockerungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 11) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) CDU/CSU .......... 8485 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksrechtlicher Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 7) Margareta Wolf (Frankfurt) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 8486 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 III Änderung des Weingesetzes (Tagesordnungs- punkt 19) Gustav Herzog SPD ........................................ 8487 C Norbert Schindler CDU/CSU ......................... 8488 D Ulrike Höfken BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN ................................................................. 8489 D Marita Sehn F.D.P........................................... 8490 D Kersten Naumann PDS ................................... 8491 C Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und zum Er- halt von Wohnungsgenossenschaften in struk- turschwachen Regionen der neuen Länder (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Peter Danckert SPD .................................. 8492 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU ..................... 8493 B Dr. Karlheinz Guttmacher F.D.P .................... 8494 B Franziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ................................................. 8494 D Dr. Christine Lucyga SPD .............................. 8495 C Anlage 6 Amtliche Mitteilungen .................................... 8496 C Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8427 (B) (D) 91. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 Beginn: 9.00 Uhr
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    Präsident Wolfgang Thierse 8484 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 25.02.2000 Altmaier, Peter CDU/CSU 25.02.2000 Andres, Gerd SPD 25.02.2000 Balt, Monika PDS 25.02.2000 Beer, Angelika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Bernhardt, Otto CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Blank, Joseph-Theodor CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Brecht, Eberhard SPD 25.02.2000 Brüderle, Rainer F.D.P. 25.02.2000 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 25.02.2000* Bulmahn, Edelgard SPD 25.02.2000 Bury, Hans Martin SPD 25.02.2000 Caspers-Merk, Marion SPD 25.02.2000 Claus, Roland PDS 25.02.2000 Dreßler, Rudolf SPD 25.02.2000 Fischer (Berlin), Andrea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Fischer (Frankfurt), Joseph BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Frick, Gisela F.D.P. 25.02.2000 Friedrich (Mettmann), Lilo SPD 25.02.2000 Fuchs (Köln), Anke SPD 25.02.2000 Gebhardt, Fred PDS 25.02.2000 Gehrcke, Wolfgang PDS 25.02.2000 Glos, Michael CDU/CSU 25.02.2000 Gröhe, Hermann CDU/CSU 25.02.2000 Abgeordnete(r) entschuldigt biseinschließlich Hartnagel, Anke SPD 25.02.2000 Haschke (Großhenners- dorf), Gottfried CDU/CSU 25.02.2000 Hauser (Bonn), Norbert CDU/CSU 25.02.2000 Homburger, Birgit F.D.P. 25.02.2000 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 25.02.2000* Hornung, Siegfried CDU/CSU 25.02.2000 Ibrügger, Lothar SPD 25.02.2000 Irmer, Ulrich F.D.P. 25.02.2000* Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 25.02.2000 Koppelin, Jürgen F.D.P. 25.02.2000 Körper, Fritz Rudolf SPD 25.02.2000 Kossendey, Thomas CDU/CSU 25.02.2000 Lehder, Christine SPD 25.02.2000 Leidinger, Robert SPD 25.02.2000 Dr. Lippold (Offenbach), Klaus W. CDU/CSU 25.02.2000 Louven, Julius CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 25.02.2000 Moosbauer, Christoph SPD 25.02.2000 Müller (Berlin), Manfred PDS 25.02.2000 Neumann (Gotha), Gerhard SPD 25.02.2000* Nickels, Christa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Ohl, Eckhard SPD 25.02.2000 Palis, Kurt SPD 25.02.2000 Pflug, Johannes SPD 25.02.2000 Dr. Pick, Eckhart SPD 25.02.2000 Probst, Simone BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8485 (A) (B) (C) (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rennebach, Renate SPD 25.02.2000 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 25.02.2000 Rühe, Volker CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Rüttgers, Jürgen CDU/CSU 25.02.2000 Scharping, Rudolf SPD 25.02.2000 Schemken, Heinz CDU/CSU 25.02.2000 Schily, Otto SPD 25.02.2000 Schloten, Dieter SPD 25.02.2000* Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 25.02.2000 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.02.2000 Schmitt (Berg), Heinz SPD 25.02.2000 Schmitz (Baesweiler), Hans Peter CDU/CSU 25.02.2000 von Schmude, Michael CDU/CSU 25.02.2000 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Schwarz-Schilling, Christian CDU/CSU 25.02.2000 Steen, Antje-Marie SPD 25.02.2000 Steiger, Wolfgang CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Süssmuth, Rita CDU/CSU 25.02.2000 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 25.02.2000 Dr. Thomae, Dieter F.D.P. 25.02.2000 Uldall, Gunnar CDU/CSU 25.02.2000 Dr. Volmer, Ludger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.02.2000 Volquartz, Angelika CDU/CSU 25.02.2000 Willner, Gert CDU/CSU 25.02.2000 Wissmann, Matthias CDU/CSU 25.02.2000 __________ * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz) (Ta- gesordnungspunkt 11) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) (CDU/CSU): Wir wollen einen effizienten und bürgerfreundli- chen Staat. Deshalb werden wir Bürokratie abbauen und den Staat zum Partner der Bürgerinnen und Bürger machen. Leitbild ist der aktivierende Staat. Wo Bürgerinnen und Bürger gesellschaftliche Auf- gaben in Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement lösen, soll der Staat sich nicht in Ihre Stelle setzen, sondern sie unterstützen. Dieses Zitat stammt aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen. Angesichts des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes und insbeson- dere des Änderungsantrages der Regierungsparteien muss man wohl feststellen: „Der Berg kreißte und gebar die Maus!“ Hier wurde eine Chance vertan, mutig einen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie zu tun. Dem Grundgedanken von Bund und Ländern hin- sichtlich der Verwaltungsvereinfachung ist ja zuzustim- men. Bundesgesetzliche Vorgaben dürfen bei den Län- dern nicht die notwendigen Strukturreformen blockie- ren, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Insbesondere im Bereich der Überprüfung und Feststel- lung von Normen und Daten ist davon nicht auszugehen. Bei der Verwaltungsvereinfachung wollen die Länder entweder untergeordnete „Behörden“ oder so genannte „Stellen“ – also auch Private – mit Aufgaben betrauen. Die generelle Skepsis der Bundesregierung bei der Übertragung auf „Stellen“ kann mich jedenfalls nicht überzeugen. Offensichtlich haben sich die Regierungs- parteien hier auf die bequeme Position der Bundesregie- rung zurückgezogen und den Argumenten der Bürokra- ten Raum gelassen. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit auf andere Behörden, nicht jedoch auf an- dere Stellen, das wären zum Beispiel auch Private, über- tragen werden können. Völlig schleierhaft ist mir zum Beispiel, warum bei der „Rasenmäherlärmverordnung“ oder der „Verord- nung über Kleinfeuerungsanlagen“ Interessenkonflikte zu befürchten sind. Aus diesem Grund können wir als Union diesem vor- gelegten Entwurf heute nicht zustimmen! Sofern nicht hoheitliche Aufgaben des Staates oder Aufgaben, bei denen Bürger besonders auf die Zuverläs- sigkeit staatlicher Stellen vertrauen müssen, betroffen sind, sollte Privatisierung eine ernsthafte Alternative zu einer Verlagerung zwischen verschiedenen Verwal- tungsebenen sein. 8486 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Auch das Prinzip der subsidiären Erfüllung von Auf- gaben durch kleinere und näher am Geschehen befindli- che Einheiten sollte hierbei Beachtung finden. Verlagerung der Zuständigkeit auf Gemeinden und Städte darf nur erfolgen, wenn das Konnexitätsprinzip erfüllt ist. „Wer bestellt, der bezahlt“, muss bei allen zu- künftigen Zuständigkeitsverlagerungen eiserne Maxime sein. Ein Grundübel der Bürokratie liegt nämlich unbestrit- ten darin, dass sehr oft Ausführungs- und Finanzie- rungsverantwortung auseinander fallen. Dieses Defizit gilt es bei allen Maßnahmen zur Verwaltungsreform zu beheben. Wir müssen die Beweglichkeit und Anpassungsfä- higkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen erhöhen. Das geht nur über eine striktere vertikale Abgrenzung der verschiedenen Zuständigkeitsebenen. Deutschland besitzt mit der Bundes-, der Länder- und der Kommu- nalebene sowieso schon eine gewisse Anfälligkeit für Kompetenzvermischung. Im globalen Erneuerungswett- lauf ist dies nach wie vor ein gravierender Nachteil und wirkt sich auf so wichtige Dinge aus wie ausländische Direktinvestitionen bei uns. Umso dringender brauchen wir für Deutschland das Gegenmodell eines föderalen Wettbewerbs. Ein Bundes- land, das meint, eine bessere Idee als die anderen zu ha- ben, soll diese auch umsetzen können. Hat es Erfolg, ist nichts überzeugender als das. Hat es Misserfolg, kann man die Diskussion über diesen Weg ad acta legen. Die neue Bundesregierung scheint aber entschlossen, eine Entzerrung schon im Kleinsten verhindern zu wollen. Neben einer kritischen Überprüfung von Standards bei jeder Aufgabe muss hinterfragt werden, von welcher Verwaltungsebene – Kommune, Kreis, Bezirksregierung oder Land – sie am effizientesten erledigt werden kann oder ob nicht Private hier die besseren Leistungen erbringen. Wenn über Verlagerung von Aufgaben entschieden wird, soll als oberste Maxime gelten, dass Trägerschaft, Entscheidungsbefugnis in Sachfragen und Finanzhoheit in einer Hand zusammengeführt werden. Wenn Aufga- ben an die Kommunen delegiert werden, dürfe dies nur zusammen mit den nötigen Finanzmitteln geschehen. Die Länder müssen in jedem Fall für die notwendige Finanzausstattung der Kommunen sorgen. – Leider weiß ich aus meinem Heimatland Rheinland-Pfalz, dass dies in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. – Ich fordere die Länder beim Umgang mit diesem neuen Zu- ständigkeitslockerungsgesetz zu fairer Partnerschaft mit den Kommunen auf. Für zukünftige Initiativen zur Verwaltungsvereinfa- chung wünsche ich mir jedenfalls, dass dabei im Hinter- grund nicht Bürokraten das Zepter führen, sondern dass der politische Wille deutlich wird. Das Primat der Poli- tik ist hierbei so stark gefragt wie sonst selten. Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen amüsanten Vergleich: Vor einiger Zeit verabredete eine deutsche Firma ein jährliches Wettrudern gegen eine japanische Firma, das mit einem Achter auf dem Rhein ausgetragen wurde. Beide Mannschaften trainierten lange und hart, um ihre höchsten Leistungsstufen zu erreichen. Als der große Tag kam, waren beide Mannschaften topfit, doch die Japaner gewannen das Rennen mit einem Vorsprung von einem Kilometer. Nach dieser Niederlage war das deutsche Team sehr betroffen, und die Moral war auf einem Tiefpunkt. Das obere Management entschied, dass der Grund für diese vernichtende Niederlage unbedingt herausgefunden werden musste. Ein Projektteam wurde eingesetzt, um das Problem zu untersuchen und um geeignete Abhilfe- maßnahmen zu empfehlen. Nach langen Untersuchun- gen fand man heraus, dass bei den Japanern sieben Leu- te ruderten und ein Mann steuerte, während im deut- schen Team ein Mann ruderte und sieben steuerten. Der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Rüdi- ger Dornbusch hat gesagt: Die Bürokratie in Deutschland ist mörderisch. Je- den Tag stehen viele Leute nur auf, um andere an ehrlicher Arbeit zu hindern. Wir hoffen, dass dies in Zukunft kein unabwendbares deutsches Schicksal bleibt. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Hand- werksordnung und anderer handwerksrechtli- cher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 17) Margareta Wolf (Frankfurt) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ): Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ge- setzes zur Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksord- nung und anderer handwerksähnlicher Vorschriften ge- lingt es uns endlich, die Rechtssicherheit für Tausende Selbstständige und Arbeitnehmer aus dem industriellen Trockenbau herzustellen. Die trotz der einstimmigen Entschließungen des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie vom 17. Juni 1998 bestehende Unsicherheit hinsichtlich der rechtli- chen Einordnung des Trockenbaus wird beendet. Es wird eindeutig geregelt, dass der Akustik- und Trocken- bau keine wesentliche Tätigkeit eines in der Anlage zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe ist. Der Akustik-und Trockenbau wird auch nicht in die in Anlage Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen- abschätzung aufgeführten handwerksähnlichen Gewerbe aufgenommen. Derzeit gehen noch Ordnungsämter und Handwerks- organisationen mit Abmahnungen, Bußgeldern und Be- triebsschließungen gegen nicht in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe vor. Dadurch werden Arbeitsplät- ze gerade in kleinen und mittleren Betrieben gefährdet. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8487 (A) (B) (C) (D) Dieser Zustand war für uns unerträglich, deshalb begrü- ßen wir nachhaltig, dass wir zu einer interfraktionellen Einigung gekommen sind und die Rechtsunsicherheit mit dem heutigen Tage aufgehoben ist. Der hohe Leistungsstand im Trockenbau wird durch die beabsichtigte rechtliche Klarstellung unterstützt, die- se Klarstellung führt zudem zu einer Stärkung des Wett- bewerbs im Akustik- und Trockenbau. Einen Abbau des Ausbildungsniveaus und eine Reduzierung der Aus- bildungsplätze erwarten wir nicht. Bei den nicht hand- werklichen Trockenbaubetrieben werden die Ausbildun- gen durch die zahlreichen Industriemeister Trockenbau durchgeführt werden. Ich glaube, wir können uns gegenseitig beglückwün- schen, dass wir es gemeinsam geschafft haben heute die- ses Gesetz einzubringen und hier zu beraten. Ich wün- sche mir, dass wir auch in Zukunft nicht wieder in die alten Schützengräben zurückfallen, sondern gemeinsam für mehr Selbstständigkeit im Handwerk, für einen be- schäftigungssichernden Generationenwechsel im Hand- werk arbeiten. Wir werden schon in kurzer Zeit darüber sprechen, ob die Ausnahmebewilligungen nach § 8 HWO ausreichen, um den Generationenwechsel im Handwerk zu sichern. Wir meinen, den Ausnahmefall, welcher auch jüngeren Antragstellern die Ablegung einer Meisterprüfung un- zumutbar macht, könnte positiv geregelt werden: durch die Möglichkeit der Existenzgründung durch Betriebs- übernahme für im Betrieb Beschäftigte mit Gesellenprü- fung in dem betreffenden oder einem verwandten Handwerk und mindestens drei Jahren Tätigkeit. Des Weiteren besteht angesichts unterschiedlicher Behör- denpraxis in den Ländern bei Betriebsübernahmen im Interesse von Rechtssicherheit ein besonderer Rege- lungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Auch müssen wir das Urteil des österreichischen Ver- fassungsgerichtshof analysieren. Der österreichische Verfassungsgerichtshofs hat mit sofortiger Wirkung die auch in Österreich bestehende „Inländerdiskriminie- rung“ als verfassungswidrig aufgehoben. Bisher war Voraussetzung, dass in Österreich zum Handwerk zuge- lassen wurde, wer im Ausland praktische Erfahrungen, maximal 6 Jahre, als Selbstständiger erworben hat. So ist es auch in Deutschland. Ab sofort muss Österreich nunmehr auch Österreicher zulassen, das heißt in Öster- reich muss ab sofort ein Geselle nach zum Beispiel drei Jahren angestellter Tätigkeit als Betriebsleiter oder nach fünf Jahren in leitender Stellung als Verantwortlicher für die Betriebsleitung zugelassen werden. Dieses Urteil können wir in Deutschland nicht ein- fach ignorieren, wir müssen darüber in der geübten Sachlichkeit sprechen. Diese und andere Fragen sollten wir unvoreinge- nommen in diesem Hause in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren und ich möchte explizit an den ZDH und die CDU appellieren, sie nicht wieder mal in die Schubladen der Freunde des Handwerks und der Gegner des großen Befähigungsnachweises zu schieben. Das hilft nicht weiter und wird der Debatte auch nicht gerecht. Ich glaube, dass wir mit der Erarbeitung des heute zur Beratung stehenden Gesetzes eine Strategie des werte- orientierten Pragmatismus beschritten haben, lassen sie uns diesen im Interesse des Handwerks weitergehen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebenen Reden Zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Weingesetzes (Tages- ordnungspunkt 19) Gustav Herzog (SPD): Vor vier Wochen habe ich Ihnen an dieser Stelle meine Entschlossenheit verkündet, nur die Beschlüsse der Agenda 2000 im Bereich der Weinmarktordnung umzusetzen und keine heißen und zwischen den Bundesländern umstrittenen Eisen anzu- fassen: Übertragung von Bepflanzungsrechten von ei- nem Weinbaugebiet in ein anderes sowie von Steillagen auf Flachlagen, die Überlagerung, ganz zu schweigen von der dringenden Reform des Bezeichnungsrechts und der Zulassung der Beregnung. Das waren solche heißen Eisen und wir haben sie konsequenterweise weggelas- sen. Die Situation des deutschen Weinbaus und vor allem der katastrophale Preisverfall nach der guten Ernte des letzten Herbstes zwingen uns dazu, jede Möglichkeit zu nutzen, damit die Weinkeller in diesem Herbst nicht wieder aus den Nähten platzen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es durchaus kompromissfähige und unter ganz bestimmten Bedin- gungen auch sehr nützliche Vorstellungen gibt, mit de- nen den Winzern vielleicht geholfen werden kann. Kom- promissfähig nicht nur zwischen den Fraktionen dieses Hauses, sondern auch zwischen den Bundesländern und den Weinbauverbänden. Eine erstaunliche und seltene Sache; deshalb lohnt es sich, einmal einen Blick darauf zu werfen. Dieser Kompromiss kam nur deshalb zustande, weil die Landwirtschaftspolitiker der Koalition ein klares und unmissverständliches Zeichen an die Länder und Ver- bände gegeben hatten: Nur unstrittige Vorschläge haben eine Chance auf Realisierung in diesem Gesetz. Bemühungen von CDU- Abgeordneten, noch kurzfristige und strittige Änderun- gen am Kompromiss vorzunehmen, wurden daher von uns abgelehnt. Ich möchte hier nur kurz auf den Teil des Gesetzent- wurfes zur Änderung des Weingesetzes eingehen, der die nahezu punktgenaue Umsetzung der weinbaurele- vanten Beschlüsse der Agenda 2000 darstellt. Das EU- Weinrecht wird deutlich abgespeckt und dem deutschen Weinbau kommen Fördergelder in Höhe von 18 Millio- nen DM für strukturverbessernde und die nachhaltige Entwicklung fördernde Maßnahmen zugute. Der andere Teil der heute zu beschließenden Ände- rungen betrifft einen zentralen Bereich des Weingeset- 8488 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) zes, nämlich die Hektarertragsregelung. Bevor ich hie- rauf im Einzelnen eingehe, ein paar Fakten zur Historie: Die Entwicklung auf dem Weinmarkt, insbesondere die Situation im Herbst 1999, hat gezeigt, dass die gel- tenden Regelungen des Weingesetzes über den Hektar- ertrag jedenfalls in einigen bestimmten Anbaugebieten, wie zum Beispiel in der Pfalz, in Rheinhessen und an der Mosel nicht zu einer ausrechenden Stabilisierung des Weinmarktes geführt haben. Das liegt insbesondere daran, dass die unbeschränkte Überlagerung von Übermengen möglich war und damit ein Signal für die Betriebe gefehlt hat, ihre Produktion zu begrenzen. Die Möglichkeit der unbegrenzten Überlagerung von Übermengen hat dazu geführt, dass in den eben genann- ten Weinbaugebieten im Herbst 1999 zum Teil große Übermengen aus dem Jahrgang 1998 vorhanden waren, die bereits vor dem Herbst 1999 auf den Preis gedrückt haben. Der Preisdruck hat sich dann im Herbst selber nochmals verschärft. Wir wollen die Hektarertragsregelung so ändern, dass das Gesetz auch einen Verarbeitungswein vorsieht. Un- ter diese neue Kategorie fallen verschnittene Tafelweine aus mehreren Ländern der europäischen Gemeinschaft, Wein zur Herstellung von Schaumwein ohne Rebsorten- angabe, Wein zur Herstellung von Essig und einigen an- deren Erzeugnissen. Auch die Traubensafterzeugung ist aus diesem Verarbeitungsgrundstoff möglich. Besonders wichtige ist die geänderte Ermächtigung für die Landesregierungen, im Qualitätsstufenmodell ei- nen Hektarertrag für Verarbeitungswein festzusetzen. Diese dürfen 150 Hektoliter bei Tafelwein und 200 Hek- toliter pro Hektar für Verarbeitungswein nicht über- schreiten. Wenn ein Land dieses neue Modell wählt – viele Länder werden dies wohl nicht wollen – also einen Hek- tarertrag für Qualitätswein b.A., Tafelwein und Verar- beitungswein festlegen, ist jegliche Überlagerung ausge- schlossen. Mengen, die den festgelegten Wert für eine oder mehrere dieser Kategorien übersteigen, müssen destilliert werden. Da gibt es dann keine vollen Keller als Rettungsanker mehr. Für die Länder, die keinen Hektarertrag für Verarbei- tungswein festsetzen, bleibt es im Grundsatz bei der Überlagerung der Destillation bei den bisherigen Rege- lungen des Weingesetzes. Wir wollen allerdings die Destillationsverpflichtung für die Erntemenge, die 20 Prozent des betrieblichen Gesamthektarertrages übersteigt, bereits ab der Ernte 2000, also schon in diesem Herbst zur Anwendung brin- gen. Die Destillationsverpflichtung wird also um 2 Jahre vorgezogen. In einigen‚ Weinbauregionen lagern noch größere Bestände an Übermengen der Jahre 1999 und früher. Damit eine größere Ernte in 2000 nicht wieder einen ruinösen Preisdruck erzeugt, können die Länder den Be- trieben gestatten, diese Alt-Übermengen bereits mit Beginn des Weinjahres und damit ab dem 1. August 2000, das heißt vor der Ernte, ganz oder teilweise unter Anrechnung auf das neue Hektarertragskontingent der Betriebe zu vermarkten. Gibt es in 2000 eine kleinere Ernte, können die Alt- übermengen zum Beispiel zum Auffüllen verwendet und bis zur Grenze des Gesamthektarertrages eines Betriebes vermarktet werden. Es ist vorgesehen, dass in Ländern, in denen kein Verarbeitungsmodell eingeführt wird, die Betriebe ihre Übermenge auch zu Traubensaft verarbeiten und an an- dere abgeben können. Das betrifft vor allem selbstver- marktende Betriebe, die damit ihr Sortiment attraktiver gestalten können. Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass diese Vermarktungsschiene eine wesentliche Rolle spielen könnte. Wir appellieren dringend an alle Verantwortlichen vor allem in Rheinland-Pfalz und damit meine ich jeden einzelnen Winzer, die Weinbauverbände und ihre Rep- räsentanten und die Landespolitik: Nutzen Sie diese Verschnaufpause, die wir Ihnen er- möglichen, um fürs Erste von strukturellen Überschüs- sen wegzukommen für eine gesicherte Qualitätsoffensi- ve. Sollten die neuen Regelungen sich als Schuss erwei- sen, der nach hinten losgeht und die Erzeugungsmengen ohne gesicherte und finanziell lohnende Vermarktung gesteigert werden, dann werden wir im Zuge der dritten Novelle diese Regelung wieder auf den Prüfstein setzen. Wir übertragen Ihnen Verantwortung und gehen davon aus, dass Sie konstruktiv mit ihr umgehen. Eine Einstel- lung nach dem Prinzip: Hauptsache weg mit dem Zeug, können wir nicht weiter hinnehmen. Wir werden nach der Sommerpause die umfassende dritte Novelle des Weinrechtes in Gang setzen. Dazu wird es umfangreiche Anhörungen aller Beteiligten ge- ben müssen und ich muss kein Prophet sein, um voraus- zusagen, dass es ein zähes und langwieriges Ringen zwi- schen den Beteiligten werden wird und dass wir es – egal wie wir es machen – ohnehin nur verkehrt machen können. Wir wollen zunächst mit dem Bezeichnungs- recht beginnen. Das ist ohnehin ein Kapitel für sich. Heute möchte ich allen, die diese kurzfristige Eini- gung möglich gemacht haben, der Spitze des Deutschen Weinbauverbandes, den Mitarbeitern im BML und vor allem Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen Dank aussprechen, denn wir haben wie gesagt durchaus Bauchschmerzen mit dieser Änderung der Verarbei- tungsweinschiene. Keiner von uns hat sich aber vor den Karren seines Weinbaugebietes oder seines Landes spannen lassen, sondern wir haben die Gesamtverantwortung im Blick behalten. Ich wünsche mir und uns allen, dass wir uns das für die gesamte dritte Novelle erhalten können. Norbert Schindler (CDU/CSU): Wir sind heute in der Schlussberatung eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes. Dies wurde notwendig, da durch die Ver- ordnung der EG-Nr. 1493/1999 vom 17. Mai 1999 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8489 (A) (B) (C) (D) gleichzeitig weitere 22 den Weinsektor betreffende EU- Verordnungen umgesetzt werden müssen. Dies ist der eine Punkt, der ja im Wesentlichen Inhalt der ersten Regierungsvorlage war. Ich hatte in meiner Rede vom 27. Januar 2000 ja schon deutlich gemacht, dass wir, wenn wir schon eine Neufassung des Weinge- setzes vornehmen, uns über Forderungen und Wünsche der Weinwirtschaft schnell verständigen sollten, um für den Herbst 2000 eine Antwort geben zu können. Die ist uns durch unsere schnelle Arbeit Gott sei Dank auch ge- lungen. Nun aber noch mal zur EU und deren Auswirkungen auf den deutschen Weinmarkt: Es muss der Praxis kundgetan werden, dass die Vor- aussetzungen und das Verfahren einer Destillation nicht mehr den erhofften finanziellen Erfolg bringen können, wie dies in der Vergangenheit möglicherweise der Fall war. Dies bedeutet, dass bestimmte Aufkaufaktionen zu sehr guten Preisen nicht mehr möglich sind. Ergebnis: Die Begehrlichkeiten werden geringer. Auch dies sind Auswirkungen der Agenda-Be- schlüsse, da das Kommissariat Fischler seine Agraraus- gaben gedeckelt bekam. Über weitere Verordnungen in Bezug auf die EU brauchte man sich im Detail nicht zu unterhalten. Dies war im Vorfeld schon gut ausdiskutiert und zum Teil sind diese Verordnungen auch rechtlich zwingend not- wendig. Was wir neu und richtigerweise aufgenommen haben, ist, die Option einer Marktspaltung im deutschen Wein- markt herbeizuführen. Dies bedeutet, dass die Anbauge- biete oder Bundesländer eine Verarbeitungsweinschiene zulassen können. Hier gilt ein Hektarertragswert von 200 Hektolitern, der bei der Vermarktung verrechnet wird. Damit bekommen die deutschen Winzer die Mög- lichkeit, das EU-Preisniveau für Essig, Traubensaft und Sektgrundweine – ohne deutsche Herkunfts- und Reb- sortenangabe – zu bedienen. Dieser Wunsch des Deut- schen Weinbauverbandes leuchtet mir sehr ein. Hiermit können wir deutsche Weine, die zu viel ge- erntet wurden, in Deutschland verwenden und die In- dustrie muss nicht auf ausländische Weine zurückgrei- fen. Dies führt zu einer deutlichen Marktspaltung, weil damit eine Verringerung der Qualitätsweinflächen beim Vermarktungskontingent für den klassischen Trink- weinbereich erreicht wird. Damit wird es ein deutlich geringeres Angebot im QbA-Bereich geben und dies ist das eigentliche Ziel: Der Qualitätswein erhält endlich eine Angebotsverknappung auf der Erzeugerseite. Dass weiter deutsche Landweine und Tafelweine bis zu 150 Hektoliter pro Hektar in dieser Option zugelas- sen sind, ist natürlich gewollt. Dieses Vermarktungsmodell hat aber einen statischen Charakter, das heißt, es wird keine Überlagerungs- möglichkeit in allen drei Klassen zugelassen werden. Damit ist, wenn die Länderverordnungen beschlossen sind, eine Zuordnung der Vermarktungsarten bindend vorgeschrieben. Diese Nichtüberlagerungsmöglichkeit war ausdrück- lich ein Angebot des Deutschen Weinbauverbandes, abgestimmt mit allen regionalen Weinbauverbänden. Wenn der Berufsstand diese Position schon so überzeu- gend vertritt, sollte man als Gesetzgeber getrost auch folgen. Die andere Möglichkeit ist im Überlagerungsmodell vorgesehen: Festgesetzte Werte im Qualitäts-, Land- und Tafelweinbereich dürfen bis zu 20 Prozent überlagert werden, um ertragsschwache Jahrgänge auszugleichen. Wir machen hiermit nichts anderes als jetzt den Be- schluss zu fassen, der im Jahr 2002 sowieso hätte gefasst werden müssen. Ich erinnere an die Diskussion im Jahr 1997 in die- sem Punkt. Innerhalb dieser guten und ausgewogenen Regelung habe ich jedoch einen Punkt zu kritisieren: das Inverkehrbringen von Traubensaft aus der 20-Prozent- Überlagerungsmenge ohne Flächenverbrauch. Das ist – das habe ich im Ausschuss sehr deutlich gemacht – systemwidrig. Der Grund liegt auf der Hand: Damit wird ein Ventil geschaffen, bei dem Konkurrenz zu dem erst- genannten Modell bei Traubensaft entstehen kann. Eine solche Regelung findet ausdrücklich nicht meine Zustimmung – dieser Punkt wurde im Ausschuss auch von der CDU/CSU abgelehnt – und dies möchte ich hiermit nochmals zu Protokoll bringen. Übrigens gab es bei diesem Punkt auch keine formale Abstimmung im Deutschen Weinbauverband. Warum kritisiere ich dies hier so scharf? Ich wünsche mir im Bundesland Rheinland-Pfalz ein einheitliches Modell und bevorzuge dabei auch das Marktspaltungs- modell. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass be- stimmte Gebiete oder Teilgebiete im deutschen Weinbau aus der Qualitätsphilosophie einiger Betriebe heraus jetzt Möglichkeiten entwickeln, um das Überlagerungs- modell zu wählen. Dann hätten wir in Rheinland-Pfalz ein Problem. Von Herrn Ministerpräsident Beck und Herrn Minis- ter Bauckhage wird versichert, dass man dies so nicht sehen dürfte. Ich hoffe, die beiden Herren und auch die Spitze des Deutschen Weinbauverbandes behalten am Ende in diesem Punkt Recht. Dies wünsche ich mir von ganzem Herzen. Ansonsten entbiete ich meinen Respekt darüber, dass wir uns in den großen und wichtigen Fragen parteiübergreifend relativ schnell einigen konnten. Dies auch gegenüber dem Deutschen Weinbauverband und dem Agrarausschuss des Deutschen Bundestages. Dies sind gute Zeichen für eine konstruktive Politik. Mit diesen Worten wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Wochenende. Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor etwa einem Monat haben wir eine Novelle des Weinge- setzes zur Umsetzung der Agenda 2000 in der ersten Le- sung mit dem Ziel der rechtzeitigen Umsetzung zum 12. 8490 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) August 2000 in den Bundestag eingebracht. Damit kann der deutsche Weinbau die Fördergelder von 18 Millio- nen DM für strukturverbessernde Maßnahmen in An- spruch nehmen. Ausdrücklich hatten wir uns darauf verständigt, von weiteren inhaltlichen Änderungen zu diesem Zeitpunkt abzusehen. Zu weit gingen die Positionen auseinander, zu groß ist der Diskussionsbedarf. Dass wir nun dennoch einen Änderungsantrag kurz- fristig einbringen, hat folgende Gründe: Der Weinmarkt ist durch die große Erntemenge auch im Jahr 1999 er- heblich unter Preisdruck geraten, die Lagermengen in den Kellern drücken weiter auf die Preise und der Deut- sche Weinbauverband hat einen gemeinsamen Vor- schlag vorgelegt. Wesentliche Elemente der Vorschläge sind: die Ein- führung einer so genannten Marktspaltung durch die Möglichkeit der Erzeugung von Verarbeitungswein als Ermächtigung für die Länder. Damit verbunden sind er- höhte Hektarertragsgrenzen für Verarbeitungswein – 200 Hektoliter pro Hektar, 150 Hektoliter für Tafel- wein – und der Ausschluss von Überlagerung für die Länder bzw. Regionen, die diese Option in Anspruch nehmen. Übermengen könnten dann nur noch in die Destillation gehen. Für Länder/Regionen, die bei der Qualitätsweiner- zeugung bleiben und das neue Dreistufenmodell nicht in Anspruch nehmen wollen, bleibt fast alles beim Alten. Die Destillationsverpflichtung bei Überschreiten der Erntemenge um 20 Prozent wird allerdings vorgezogen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, Übermengen zu Traubensaft zu verarbeiten. Die Länder wie Rheinland-Pfalz, in denen noch erhebli- che Bestände in den Kellern liegen, können die Mög- lichkeit eröffnen, bereits vor der Ernte ab dem 1. August 2000 die Bestände unter Anrechnung auf die neuen Kontingente zu vermarkten. Wie gesagt, wir nehmen die Vorschläge des Deutschen Weinbauverbandes auf, um zur Entspannung auf den Märkten beizutragen und in der Hoffnung, dass der ak- tuelle Preisdruck abnimmt und die Verluste der Winzerbetriebe sich nicht weiter fortsetzen. Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, inwieweit sich diese Erwartungen tatsächlich erfüllen oder gar von der Verarbeitungsschiene ein verstärkter Preisdruck ausge- hen kann: Erstens. Das Preisniveau für Verarbeitungswein wird sich auf dem Weltmarktniveau bewegen. Ein niedrigeres Verarbeitungsniveau kann durchaus negative Auswir- kungen auf die Qualitätsweinproduktion haben, wie ge- rade das Beispiel Österreich zeigt. Eine erhebliche Preisspaltung zwischen Qualitäts- und Verarbeitungs- wein ist unrealistisch. Zweitens. Die deutschen Winzer sind bestrebt, Quali- tätswein zu erzeugen. Deswegen wurde ja auch von der schon im Weingesetz bestehenden Ermächtigung kein Gebrauch gemacht, die jene Betriebe von den Hektarer- tragsregelungen freistellt, die sich verpflichten, über mehrere Jahre keinen Qualitätswein zu erzeugen. Ein Angebot von Verarbeitungswein an die Kellereien, das sich auf die ertragsstarken Jahre beschränkt, wird keine dauerhafte Vermarktungsschiene in diesem Sektor be- gründen können. Die ausländische Konkurrenz wird zu- dem Druck ausüben, um diesen Markt zu halten. Drittens. Heute geht auch Qualitätswein in die Verarbei- tung Schaumwein. Hier droht eine negative Konkurrenz. Viertens. Durch die Erhöhung der Hektarertragsgrenze ins Unbegrenzte – mehr als 200 hl/ha wird in Deutsch- land nun wirklich nicht erzeugt – wird auch die Er- tragsmenge für Qualitätswein nicht begrenzt, sondern kann sich im Gegenteil erhöhen. Auch dies ist weder imagefördernd noch preisstabilisierend. Fünftens. Eine Produktion auf Menge ist unter ökologi- schen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten. Sechstens. Die Winzer, die ihre Mengen begrenzt haben, werden nicht belohnt, sondern mit in den Strudel der Übermengenproblematik gezogen. Die Koalitionsfraktionen sind deswegen übereinge- kommen, die Auswirkungen dieser Novelle kritisch zu betrachten und gegebenenfalls in der dritten Novelle wieder zur Disposition zu stellen. Die Landespolitik, die Weinbauverbände und die Win- zer haben die große Verantwortung für die Orientierung auf eine Qualitätsweinproduktion, die Verbesserung des Absatzes an anspruchsvolle Verbraucher und damit die Sicherung der Einkünfte der Winzer. Eine Begrenzung der Qualitätsweinerzeugung und die Verbesserung der Qualitätsweinanforderungen scheinen mir dabei die rich- tigen und notwendigen Schritte zu sein. Nach der Som- merpause werden wir uns im Rahmen von Anhörungen und Diskussionen auf die 3. Novelle des Weingesetzes vorbereiten. Wir als Bündnis 90/Die Grünen möchten zusammen mit unseren Kollegen von der SPD dazu beitragen, dass der Weinbau eine Zukunft hat und dass das Produkt deutscher Wein einen immer größeren Stellenwert beim Verbraucher erhält. Die heutige Verabschiedung der 2. Novelle des Gesetzes wird hoffentlich helfen, die Probleme gerade in meinem Heimatland Rheinland- Pfalz zu lösen. Marita Sehn (F.D.P.): Als liberale Politikerin freue ich mich, heute in der Debatte zur Novellierung des Weingesetzes reden zu dürfen. Denn der uns vorliegen- de Entwurf ist ein durch und durch liberales Gesetz: Es gibt den Bundesländern Möglichkeiten, Regelungen zu treffen, die den jeweiligen Produktionsbedingungen und den Bedürfnissen der heimischen Winzer am besten ent- sprechen. Und es gibt den Winzern ein großes Maß an Eigenverantwortung; so können sie im Zuge des Markt- spaltungsmodells im Falle einer hohen Ernte selbst ent- scheiden, ob sie den vollen Hektarertragswert für Quali- tätswein ausschöpfen und den Rest destillieren wollen oder den Ertrag parallel als Qualitäts- und als Landwein vermarkten und Abstriche in der Qualitätsweinmenge hinnehmen möchten. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8491 (A) (B) (C) (D) Ich bin skeptisch, ob es durch das gleichzeitig mögli- che Modell der begrenzten Überlagerung wirklich zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Winzern ver- schiedener Regionen und Bundesländer kommen wird, wie vonseiten der CDU/CSU-Fraktion vorhergesagt. Je- des der beiden Modelle, das Modell der Marktspaltung und das Modell der begrenzten Überlagerung, hat Vor- und Nachteile. In den Gesprächen zwischen uns – den verantwortlichen Politikern, den Verbänden, den betei- ligten Landesregierungen und vor allem den Winzern vor Ort – standen der einvernehmliche Ausgleich und die vernünftige Abwägung der verschiedenen Regelun- gen immer im Vordergrund. Nur so war es möglich, schnell die erste Novellierung des Weingesetzes „einzu- korken“. Umso unverständlicher ist mir, dass Vertreter der CDU und CSU versucht haben, im letzten Augenblick Teile des Gesetzes zu verhindern und den Konsens zu zerstören. Noch unverständlicher ist mir – das muss ich kritisch anmerken – dass dieselben Christdemokraten dann in Pressemeldungen ihre konstruktive Rolle bei den Verhandlungen über die Novellierung gelobt haben. Tatsächlich aber standen sie mit ihrem Widerstand allein auf weiter Flur. Die Einigkeit der anderen Parteien, Ver- bände und der meisten Winzer hat diesen Widerstand überwunden. Lob für eine konstruktive Rolle gebührt dagegen der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Er- gänzungsvorschlag zur Einführung der genannten Mo- delle einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der quali- tätsbewussten und verantwortungsvollen Weinerzeu- gung geleistet hat, und dem Deutschen Weinbauverband für seine moderierende und vermittelnde Rolle. Wenn wir heute die Änderung des Weingesetzes be- schließen, geben wir damit gleichzeitig den Startschuss für die Vorbereitung der nächsten Novellierung, die mit Sicherheit mehr Zeit benötigen und kontroverser disku- tiert werden wird. Denn dann werden wir uns über all jene Punkte untereinander und mit den Verbänden und den Winzern verständigen müssen, die wir ganz diskret und pragmatisch erst einmal, um in der Sprache zu blei- ben, eingelagert haben. Die Reizworte lauten: Übertra- gung von Wiederbepflanzungsrechten von Steillagen in Flachlagen und von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes, region- und länderübergreifende Übertra- gung von Pflanzrechten und Veränderung der Bereg- nungsregelungen. Zusätzlich wird es sicherlich auch um die Einführung neuer Weinprofile wie „Selection“ und „Classic“ gehen. Die grundsätzliche Frage, die über allen Beratungen steht, sollten wir allerdings nicht aus dem Auge verlie- ren: Wie weit sollte und darf sich die Politik in den ver- gleichsweise deregulierten Weinmarkt – denken Sie im Vergleich dazu nur an Milch und Rindfleisch – einmi- schen? Wenn wir im Deutschen Bundestag über die Neuregelung des Weingesetzes debattieren, begeben wir uns immer auf die Gratwanderung zwischen positivem Wirken, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der Wein- bauwirtschaft durch günstige Rahmenbedingungen zu stärken, und der Gefahr, die Wettbewerbsfähigkeit durch ungünstige Einmischung wieder zu schwächen. Heute haben wir aber eindeutig Ersteres getan. Kersten Naumann (PDS): Über Wein zu reden ist ziemlich trocken, zumal einer Umsetzung der neuen EU- Marktordnung zum 1. August dieses Jahres nichts im Wege stehen soll. Der Zeitdruck ermahnt uns, damit die Fördergelder in Höhe von bis zu 18 Millionen DM durch unsere Winzer noch im laufenden Jahr abgerufen wer- den können. Wir unterstützen deshalb eine zügige An- passung des deutschen Rechts. Dennoch sollte man sich vom – verbalen – Weingenuss nicht vernebeln lassen. Die Probleme im Weinbau in Deutschland und in Euro- pa sind größer als sich ein Weingenießer vielleicht vor- stellen kann. Um der Überproduktion Herr zu werden, ist die Aufnahme der vorgesehenen Regelungen zur Höchstertragslimitierung ein erster Kompromiss. Fakt ist, dass auch die Dauerkulturbetriebe im Wein- bau ebenfalls Einkommensrückgänge für das Wirt- schaftsjahr 1998/99 verzeichneten: Bei Dauerkulturen insgesamt betragen diese einen Einkommensrückgang um bis zu 4 Prozent gegenüber 1997/98. Einkommenssi- cherung kann auf lange Sicht aber nur durch Qualitätssi- cherung und Herkunfts- und Produktmarketing betrieben werden. Der Weinbau in Deutschland ist nur zu retten, wenn der Verbraucher ihn wegen seiner Qualität kauft. Die Qualitätswein-Strategie muss ein Hauptinstrument gegen ausländische Billig- und Massenware werden. Die nationale Umsetzung des europäischen Rechts in ein nationales Weingesetz lässt hoffen, dass dem Kul- turgut Wein Rechnung getragen wird. Weinbau trägt er- heblich zur Pflege und Erhaltung einer wunderschönen Kulturlandschaft bei. Letztendlich werden nicht nur Steillagen vor Erosion geschützt, sondern sie sind auch ein einträglicher Publikums- und Touristenmagnet, der von jahrhundertealten Traditionen getragen wird. Diese externen Kosten, die die Winzer zu tragen haben – und das dürfen wir in den Auseinandersetzungen mit dem Markt nicht vergessen – müssen auch ihre gesellschaftli- che und politische Anerkennung finden. Das Wichtigste für eine weitere Novelle ist aber auch die nationale Ausgestaltung für eine soziale Flankierung. Mit einer neuen in den Markt eingreifenden Regelung, die eine Marktspaltung zulässt, sind Risiken und Fehl- schläge für Einzelbetriebe möglicherweise nicht zu ver- meiden. Hier sind Abfederungsmechanismen einzubau- en. Auch mit dem Änderungsentwurf ist keine weitere soziale Absicherung von aus der Produktion vorzeitig ausscheidenden Winzern getroffen. Denn der Verdrän- gungswettbewerb macht auch vor den Winzern nicht halt. Hier sind noch deutliche Nachbesserungen mög- lich. Rahmenregelungen zur Stabilisierung des Weinmark- tes in die Hände der Länderregierungen zu legen halte ich für richtig und wichtig und entspricht dem Subsidia- ritätsprinzip. Durch die Ermächtigung der Landesregie- rungen von den im Weingesetz normierten Grundsätzen abweichende Rahmenbedingungen zu schaffen ist besser geeignet, zu einer Stabilisierung des Weinmarktes beizu- tragen. 8492 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Die Freistellung einer Festlegung auf Verarbeitungs- wein oder Qualitätswein und im Überschussbereich auf Traubensaft oder Destillate bis zu maximal 200 Hektoli- ter pro Hektar sowie die Entscheidungsfreiheit der Län- derregierungen, zu welchem Zeitpunkt eine gesonderte Berechnung der Gesamthektarerträge von den Weinbau- betrieben vor der Ernte vorzunehmen ist, sind anerken- nenswert. Auch die Änderung des Entwurfes bezüglich des Zeitpunktes der Anwendung der Regelung zur Über- lagerung von Übermengen ist zu begrüßen. Dem vorgelegten Gesetzentwurf werden wir deshalb nur zustimmen, wenn die Zusage einer weiteren Novelle zu wichtigen Fragen wie zum Beispiel die Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten, des Bezeichnungs- rechts und das Reservesystem in den weinbaubetreiben- den Bundesländern, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgenossenschaf- ten in strukturschwachen Regionen der neuen Länder (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Peter Danckert (SPD): Der Antrag der PDS auf ein „Programm zur nachhaltigen Stadt- und Regional- entwicklung und zum Erhalt von Wohnungsgesellschaf- ten und Wohnungsgenossenschaften in den struktur- schwachen Regionen der neuen Länder“ geht wie so oft an der Sache vorbei. Die Problemanalyse der PDS zu den strukturschwa- chen Regionen der neuen Länder ist weitgehend zutref- fend. Dies war aber keine hohe Kunst, da die entschei- dungserheblichen Umstände allen Beteiligten bekannt sind. Mit der Schließung ganzer Monoindustriebereiche wurden vielen Betroffenen die Arbeits- und damit auch die Lebensgrundlage entzogen. Die Arbeit suchenden Einwohner wanderten in wirtschaftsstärkere Regionen ab und viele Haushalte zogen ins Umland, wo neugebau- te Kleinsiedlungen und Eigenheime lockten. Zurück blieben leere Wohnungen und verwaiste Städte. Für diesen Kreislauf der längst zu dauerhaften Struk- turproblemen führt, gibt es aber keine Patentlösung. Meines Erachtens – ich denke, die Mehrheit des Hauses sieht es ebenso – müssen mehrere verschiedene Ansätze verfolgt werden. Keinesfalls kann der Vorschlag der PDS, allein mit finanziellen Mitteln wie zum Beispiel Streichung der Altschulden auf langfristig leerstehende Wohnungen, Bereitstellungen von Krediten und Gewährung von Fi- nanzhilfen an die Wohnungsunternehmen und Kommu- nen zum Abbau des Leerstandes solche Problemkom- plexe anzugehen, als richtige, weil realisierbare Lösung verstanden werden. Wir brauchen Lösungen, die umsetzbar sind, Lösun- gen, die sich realisieren lassen, auch in finanzieller Hin- sicht. Das Problem des Strukturwandels in der Woh- nungswirtschaft sollte bei den Wurzeln angepackt wer- den und nicht am Schopfe. Die Regierung hat sich des Problems längst ange- nommen und verfolgt zwei Wege, um den betroffenen strukturschwachen Regionen zu helfen: Zum einen liegt bereits ein Gesetzentwurf der Bun- desregierung zum Altschuldenhilfegesetz vor. Unter an- derem enthält dieser Entwurf eine Regelung zur Verkür- zung des Zeitraums für die Privatisierungspflicht, die sogar auf den 31. Dezember 1999 festgelegt werden soll. Die Verpflichtung zu weiteren Privatisierungsbemühun- gen entfällt, sofern die Wohnungsunternehmen die Nichterfüllung nicht zu vertreten haben. Hier wird es ei- ne sehr praktikable Handlungsempfehlung für die Kre- ditanstalt für Wiederaufbau geben, sodass Streitigkeiten über das Vertretenmüssen weitgehend ausgeschlossen erscheinen. Zudem sieht der Entwurf eine neue Ablöseregelung vor, wonach den Wohnungsunternehmen die Option eingeräumt wird, statt weiterer Privatisierung ersatzwei- se Erlöse an den Erblastentilgungsfond abzuführen. In diesem Gesetzentwurf sind die Ergebnisse der Bund- Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung von Branden- burg mit dem Auftrag „Weitere Altschuldenentlastung in strukturschwachen Räumen der neuen Länder“ einge- flossen. Diese Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit der Leerstandsproblematik befasst. Zum anderen, nämlich die regionalen Probleme betreffend, wurde vom BMVBW eine Expertenkommis- sion „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Ländern“ eingerichtet. Die Kommission hat die Aufgabe, regional differenzierte und finanzierbare Lö- sungen zu erarbeiten, wobei neben Sanierungsstrategien für die betroffenen Unternehmen auch städtebauliche Konzepte entwickelt werden, die allen Marktteilneh- mern langfristige Perspektiven sichern sollen. Mit einem breiten Spektrum von Fördermaßnahmen ist die Verbesserung der Wohnungsversorgung durch die Erneuerung des Wohnungsbestandes und durch Neubau in Gang gesetzt worden: Insgesamt wurden seit 1993 rund 760 000 Wohnungen fertig gestellt. Die Wohnflä- chenversorgung hat sich kontinuierlich verbessert; die durchschnittliche Wohnfläche pro Person stieg von 29,5 Quadratmetern im Jahr 1993 auf 32,8 Quadratmeter im Jahr 1998. Die Wohnungseigentumsbildung in den neu- en Ländern hat ebenfalls gute Fortschritte gemacht; der Anteil der Eigentümerhaushalte stieg von 26,1 Prozent im Jahr 1993 auf 31,0 Prozent im Jahr 1998. Der Vorschlag der PDS, einen Problemkomplex vor- dergründig durch Finanzhilfe lösen zu wollen, ist aber auch aus einem anderen Grund zum Scheitern verurteilt: Die vergangenen Jahre sollten uns deutlich gezeigt haben, dass die vielen Einzelprogramme wie kommuna- le Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung aber auch die betriebene Sozial-, Jugend- und Wohnungspolitik nicht ausreichend sind. Diese ausschließlich finanziell Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8493 (A) (B) (C) (D) ausgerichteten Vorsorgemechanismen haben es allein nicht geschafft, die Abwärtsspirale aufzuhalten. Vielmehr gilt es gerade bei diesem Problemfeld, in- novative, integrative und konzeptionelle Ansätze zu entwickeln und sich selbst tragende Strukturen aufzu- bauen. Gefragt ist ein umfassendes kommunales Hand- lungskonzept. Uns erscheint es wichtig, Entwicklungsimpulse zu geben und bereits vorhandene Ressourcen in räumlichen Gebieten zu bündeln. Neben der Aktivierung der lokalen Bevölkerung sprechen wir von Synergieeffekten. Des- halb hat die Bundesregierung des Bund-Länder- Programm „Die soziale Stadt“ geschaffen, mit dem neue Wege bei der Fortentwicklung und Neuorientierung der Städtebauförderung eingeschlagen werden. Mit insge- samt 300 Millionen DM von Bund, Ländern und Kom- munen werden Entwicklungsimpulse in bis jetzt 161 Programmgebieten gegeben: Lokale Erfahrungen werden ausgetauscht und die Gebiete profitieren vom Know-how des anderen – best practise –; Entwicklungen werden kritisch verfolgt, so- dass präventive Eingriffe möglich sind – monitoring –, das lokale Politikverständnis und das Verantwortungs- bewusstsein eines jeden Einzelnen ist gefragt und wird gefördert. Die Vergangenheit hat uns deutlich gezeigt, dass nur in Form von individuellen Aktivitäten vor Ort – task force – neben einer finanziellen Unterstützung den be- troffenen Gebieten/Regionen geholfen werden kann. Mit dem Antrag der PDS, der deshalb auch abzuleh- nen ist, wird wie unter der Kohl-Regierung versucht, für vielschichtige Aktivitätsfelder einseitige Lösungen zu schaffen. Die Entwicklung hat uns gezeigt, das dies der falsche Weg ist. Wie Sie sehen, ist die Bundesregierung bereits in mehreren Richtungen tätig geworden und hat in ihrer kurzen Regierungszeit viele richtige Impulse für den Aufbau Ost gegeben. Norbert Otto (Erfurt) (CDU/CSU): Der Antrag, den die PDS-Fraktion heute vorgelegt, ist nur eine abgemil- derte Form ihres Antrages zur Aufhebung des Altschul- denhilfegesetzes. Diesen Entwurf hat der Deutsche Bun- destag bekanntlich vor einigen Wochen mit großer Mehrheit abgelehnt. Zum Glück, muss man wohl sagen. Im Gewande eines wohlklingenden, aber nichtssa- genden „Programms zur nachhaltigen Stadt- und Regio- nalentwicklung“ versteckt die PDS nun erneut unverho- len Forderungen nach einem Totalerlass der Altschulden für die Wohnungsgesellschaften in den neuen Ländern. Werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, was Sie hier betreiben, ist nicht nur Augenwischerei, es ist schamloser Populismus. Sie wissen genau so gut wie wir, dass sich Ihre Forderungen überhaupt nicht finan- zieren lassen. Nicht nur, dass Sie einen Großteil Ihres Antrages an Formulierungen des Bundesverbandes deut- scher Wohnungsunternehmen (GdW) anlehnen – alleine das ist ja für eine sozialistische Partei schon überaus bemerkenswert –, Ihr Antrag enthält tatsächlich einige verlockende Forderungen, die auch in die Richtung un- serer Vorstellungen gehen, so wie wir es in unserem An- trag zur AHG-Novelle formuliert haben. Allerdings besteht ein schwerwiegender und ent- scheidender Unterschied: Die CDU/CSU-Fraktion könn- te als parlamentarische Opposition natürlich ebenfalls hingehen und das Unmögliche von der Regierung for- dern. Für uns als Realpolitiker steht aber in erster Linie das Machbare im Vordergrund, und das findet man lei- der in Ihrem Antrag nicht. Das können Sie besser formu- liert in unseren Anträgen nachlesen. Natürlich streben auch unsere Ansätze eine urbane und soziale Siedlungsentwicklung an, die zu einer aus- geglichenen Bewohnerstruktur führt. Natürlich sollen unterschiedliche Wohnwünsche erfüllt werden können und vernachlässigte Wohngebiete aufgewertet werden – sei es durch Umbau, durch Gewerbeansiedlung, sei es auch durch Abriss. Aber das alles muss sich in einem fi- nanziell vernünftigen und machbaren Rahmen abspielen. Sie nennen in Ihrem Entwurf ja noch nicht einmal kon- krete Zahlen, wie viel Ihr Programm überhaupt kosten soll. Und lassen Sie mich noch etwas hierzu sagen: Die in Ihrem Antrag aufgezählten Probleme in den struktur- schwachen Gebieten sind doch allseits und seit langem bekannt. Was soll denn da eine erneute Fachkommission bewirken, deren Ergebnisse vielleicht irgendwann ein- mal in ein bis zwei Jahren bekannt werden. Die drän- genden Probleme der Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften sind doch jetzt aktuell, und sie müs- sen jetzt so schnell wie möglich gelöst werden. Da sind die blumigen Programme, die Sie in Ihrem Antrag ent- werfen, zwar wunderbare Modelle, aber sie sind einfach viel zu langfristig angelegt und viel zu kostspielig! Erwähnenswert ist auch, dass die Bundesregierung – trotz vollmundiger Ankündigungen, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Chefsache zu machen – noch keinen Schritt weiter gekommen ist. Im Gegenteil: In den strukturschwachen Gebieten, die bemerkenswerter- weise überwiegend in den Ländern liegen, wo die SPD – zum Teil vereint mit der PDS – die Regierung bildet, hat sich die Lage sogar noch verschlechtert. Das ist die Rea- lität rotdunkelroter Politik! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit November vergangenen Jahres liegt ein Vorschlag der neuen Län- der zur Novelle des AHG vor. Dieser sieht vor, die von hohem Leerstand betroffenen Wohnungsgesellschaften in strukturschwachen Regionen über so genannte Härte- fallregelungen teilweise zu entlasten. Unsere Fraktion hatte sich schon in ihrem vorher eingebrachten Antrag zur AHG-Novelle genau hierfür eingesetzt. Und was macht die Bundesregierung jetzt? Außer einer Mini- reform des Altschuldenhilfegesetzes will sie von Härte- fällen nichts wissen, weil eine solche notwendige Son- derregelung die Abführungen an den Erblastentilgungs- fond mindern würde. Und der Höhepunkt ist nun noch die Einsetzung einer Expertenkommission, die erst nach den parlamentari- schen Beratungen – frühestens Ende des Jahres – Ergeb- 8494 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) nisse vorlegen soll. Frei nach dem Motto „Wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis“ be- treibt die Regierung hier ein öffentliches Schaulaufen, das der Dringlichkeit der Probleme keinesfalls gerecht wird. Selbst der Vorsitzende dieses Gremiums, Herr Lehmann-Grube, hat schon erkannt, dass diese Kommis- sion – wenn überhaupt – sehr viel früher hätte eingesetzt werden können. Schließlich sind SPD und Bündnisgrüne nicht erst seit dem vergangenen Dienstag an der Regie- rung. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der PDS, es ist doch schon sehr bezeichnend, dass Sie hier im Bundes- tag einen weit reichenden Antrag vorlegen, den Ihre Par- tei in den Ländern nie im Leben mittragen würde. Im Gegenteil: Die PDS in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat ja schon bekannt gegeben, dass sie den von der Bundesregierung vorgelegten Kabinettsbeschluss zum AHG mittragen will. Meine Fraktion wird auf jeden Fall weder diesen Entwurf noch den heute vorliegenden PDS-Antrag unterstützen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort an die Vertreter der Bundesregierung und die Mitglieder der Koalition richten: Wir erwarten, dass Sie so schnell wie möglich einen vernünftigen und konsensfähigen Gesetz- entwurf zur Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes vorlegen. Unsere Standpunkte sind Ihnen aus den ver- schiedenen Anträgen der CDU/CSU-Fraktion bekannt. Wir fordern Sie deshalb auf: Helfen Sie vor allem den in ihrer Existenz bedrohten Wohnungsgesellschaften! Hel- fen sie ihnen jetzt und nicht erst in einem Jahr! Schaffen Sie umgehend Klarheit – für Mieter und Vermieter! Dr. Karlheinz Guttmacher (F.D.P.): Im Rahmen der Konzentration der Wirtschaft der früheren DDR auf besonders große volkseigene Wirtschaftseinrichtungen wie Kombinate und andere große volkseigene Betriebe mit 30 000 bis 40 000 Beschäftigten explodierte an der Peripherie dieser betrieblichen Einrichtungen auch der Wohnungsbau. Vorwiegend in Plattenbauten entstanden Satelliten- städte, in denen locker bis zu 50 000 Menschen wohn- ten. Nach dem Zusammenbruch der „Volkswirtschaft“ verloren viele Menschen ihren Job und siedelten dort neu an, wo sich ihnen ein Arbeitsplatz bot. Dies führte bis heute dazu, dass in diesen ehemaligen Wohnbal- lungszentren ein Wohnungsleerstand von bis zu 30 Pro- zent beklagt wird. Nach Angaben des GdW werden mindestens in 15 Städten der neuen Bundesländer solche Extremwerte vorgefunden. Die Wohnungswirtschaft hat Bund und Länder aufge- fordert, ein „Standortsicherungsprogramm Ost“ aufzule- gen. Die Bundesregierung hat stattdessen eine Experten- kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den neuen Bundesländern“ in den letzten Tagen vor- gestellt. Allerdings stellt sich für uns Liberale die Frage, warum weder Vertreter des GdW noch der Länder in diesen Kommissionen angemessen vertreten sind. Die Reduzierung von strukturellem Leerstand im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände wie Abriss von altschulden- belasteten Block- oder Plattenbauten sowie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung müssen Berücksichtigung finden. Der Rückbau sollte sowohl mit Städtebaufördermit- teln als auch durch Befreiung der Altschulden von 150 DM pro Quadratmeter für die Wohnflächen des abgerissenen Objektes unterstützt werden. Die Städtebaufördermittel des Bundes gehen zum größten Teil (Verhältnis 513 zu 80 Millionen DM) in die neuen Bundesländer. Ebenso muss das sich im Rahmen der Sanierung und Modernisierung bewährte KfW-Programm auch in den nächsten Jahren in den neuen Bundesländern erneut auf- gelegt werden. Für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung und zum Erhalt der Wohnungsgesellschaften muss das Altschuldenhilfegesetz maßgeblich entschärft werden. Eine Anerkennung des „Nichtvertretenmüssens“ der Privatisierungsauflage sollte dabei nach Auffassung der F.D.P. unter weitaus moderateren Gesichtspunkten er- folgen und nicht nur bei einer Bewertung durch Kumu- lierung von Arbeitslosigkeit, Leerstand und Bevölke- rungsrückgang, wie vom Lenkungsausschuss vorgege- ben, geschehen. So wurde durch die F.D.P. bereits in der Debatte zum Altschuldenhilfegesetz gefordert, die zu privatisierenden 15 Prozent des Wohnungsbestandes von der Forderung der einhergehenden 15 Prozent der Gesamtwohnfläche zu entkoppeln. Es ist erfreulich, dass die Bundesregie- rung dieser Forderung gefolgt ist. Sofern es sich herausstellt, dass eine Nichterfüllung der Privatisierung im Einzelfall doch zu vertreten ist, sollte nach Auffassung der F.D.P. den Betroffenen der ursprüngliche Entlastungsbescheid erhalten bleiben. Als Gegenleistung sollten jedoch die Begünstigten eine ge- setzlich festzulegende Erlösabführung an den Erblasten- tilgungsfonds leisten. Andererseits sollten diejenigen Kommunen und Wohnungsgesellschaften, die die Priva- tisierungsauflage bereits vollständig erfüllt haben, für Übererlösquoten belohnt werden. In den vorgezogenen Schlussbescheiden der KfW sollte zweifelsfrei festgestellt werden, dass alle erbrach- ten Auflagen nach dem AHG erfüllt sind und weitere Änderungen, zum Beispiel bei Restitutionsobjekten, nicht mehr berücksichtigt werden. Die in den neuen Bundesländern angeschlagenen Wohnungsgesellschaften benötigen dringend die Befrei- ung von DDR-Altschulden, um sich in eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung einzubringen. Franziska Eichstädt-Bohlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Zahlen, die Bauminister Klimmt diese Woche veröffentlicht hat, sind durchaus alarmierend. Denn sie zeigen, dass es sich nicht um ein Problem ein- zelner Unternehmen oder einzelner Regionen handelt, sondern um ein Problem der gesamten ostdeutschen Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 8495 (A) (B) (C) (D) Stadtentwicklung. In den Plattenbausiedlungen wachsen die Leerstände zwar am schnellsten, in absoluten Zahlen sind die Leerstände in kleinen Gebäuden und in den Be- ständen privater Eigentümer aber noch größer. Es gibt auch massive Leerstände in den Innenstädten und den Altbauquartieren. Deswegen halte ich es auch für falsch, wie Frau Ostrowski das fordert, alle Förderprogramme – egal ob Wohnungs- oder Wirtschaftsförderung – des Bundes, der Länder und der EU auf besonders strukturschwache Regionen zu konzentrieren und dann zu hoffen, die ge- ballten Fördermittel würden den Regionen zu raschem wirtschaftlichem Aufschwung und damit auch zu neuen Bewohnern für die leer stehenden Wohnungen verhel- fen. Hier, liebe Frau Ostrowski, schüren Sie vergebliche Hoffnungen. Doch für genauso vergeblich – das möchte ich hier auch sagen – halte ich die Hoffnung, die großen Pro- bleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und der ostdeutschen Stadtentwicklung könnten ohne Hilfen der öffentlichen Hand – und zwar von Bund, Ländern und Gemeinden – und ohne Konzessionen von Banken und Kreditinstituten gelöst werden. Hier werden alle ihren Beitrag leisten müssen. Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Experten- kommission eingesetzt, die Lösungs- und Handlungs- strategien für die betroffenen Unternehmen und Regio- nen entwickeln soll. Wir hoffen, dass die Kommission schnell zu Ergebnissen kommt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Altschuldenhilfe-Gesetzes verab- schiedet. Diese Gesetzesänderung kann das Problem von Leerstand und Überschuldung sicher nicht lösen, sie verschafft aber der ostdeutschen Wohnungswirtschaft insgesamt eine deutliche Entlastung. Das Vorziehen des Schlussbescheides auf den 31. Dezember 1999 für Un- ternehmen, die ihre Privatisierungspflicht erfüllt haben oder wegen hoher Leerstände, hoher Arbeitslosigkeit und hoher Bevölkerungsverluste nicht erfüllen können, schafft Bilanz- und Rechtssicherheit für die Unterneh- men. Das Gesetz wird auch Unternehmen, die durch Negativrestitution stark betroffen sind, etwas Luft ver- schaffen, denn Negativrestitutionen ab dem 31. Dezem- ber 1999 werden nicht mehr auf den Teilentlastungsbe- scheid angerechnet. Noch nicht gelöst ist das Problem der Altschulden auf dauerhaft leer stehende Wohnungen, das wir angehen müssen. Doch sowenig Problemlösungen für Bund, Länder und Gemeinden, Banken und die Wohnungswirtschaft zum Nulltarif zu haben sind, so wenig ist es mit Geld al- lein getan. Das muss ich auch der PDS sagen. Die Planung der allermeisten Kommunen ist immer noch auf Bevölkerungswachstum ausgerichtet. Da wird die Altstadt erneuert, die Plattenbausiedlungen inklusive Infrastruktur saniert und gleichzeitig drei Neubaugebiete am Stadtrand ausgewiesen – und das in Gemeinden mit Bevölkerungsverlusten zwischen 15 und 20 Prozent. Diese Planungen fördern geradezu das „Leerlaufen“ der bestehenden Siedlungen und millionenschwere Fehl- investitionen – nicht nur in Wohnungen, sondern auch in die gesamte Infrastruktur von Schulen bis zur Kanalisa- tion. Wenn die Kommunen hier nicht entschieden und hart Prioritäten setzen und ihre Planung endlich an die Bevölkerungsverluste anpassen, wird auch viel Geld vom Staat nicht helfen. Dr. Christine Lucyga (SPD): Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft hat – zehn Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit – immer noch mit besonderen, im Westteil so nicht bekannten Problemen zu kämpfen, die im Grunde teilungsbedingt sind, durch die vereinigungs- bedingte Entwicklung aber dann eine eigene Dynamik bekommen haben und durch eine fehlerhafte Initialge- setzgebung der damaligen Bundesregierung noch ver- schärft wurden. Die Stichworte dazu sind inzwischen auch in diesem Hause so oft gefallen, dass ich sie nicht mehr erläutern muss: Altschuldenbelastung und Privatisierungsproble- me der ostdeutschen Wohnungsunternehmen; ein zu- nehmendes Leerstandsproblem; eine permanente Kapi- talschwäche, die durch Leerstand und Altschuldenbelas- tung verstärkt wird; dadurch, dass aus den oben genann- ten Gründen Investitionen in den Wohnungsbestand nicht im notwendigen Umfange geschehen können, steigt die Leerstandsbilanz ebenso wie durch die struk- turbedingten Arbeitsmarktprobleme. Immer mehr Woh- nungsunternehmen haben unter diesen Problemen zu leiden. Wenn Leerstände wachsen, wenn es immer schwieri- ger wird, die weniger attraktiven Bestände zu vermieten und wenn Finanzierungsprobleme bedrohlich werden, dann dürfen wir die betroffenen Unternehmen selbstver- ständlich nicht mit ihren Nöten allein lassen, und wir werden dies auch nicht tun. Die Ursachen allerdings sind vielschichtig und von erheblicher strukturpolitischer Brisanz. Deshalb müssen die Lösungen auch komplex sein und können nicht allein von der Wohnungspolitik erbracht werden. So hält die Abwanderung der Bevölkerung aus struk- turschwachen, oft monoindustriell geprägten Regionen an, in denen Industriearbeitsplätze in großer Zahl ersatz- los weggefallen sind. Besonders die Großwohnquartiere früherer Industriezentren sind davon betroffen. Hinzu kommt eine weitere Ausdünnung des Mieterbestandes dadurch, dass ein Wechsel hin zum Wohneigentum er- folgt, wo die finanziellen Mittel es erlauben. Trotz der Wohneigentumsförderung – so wichtig und von uns ge- wollt sie auch ist – mit ihrer negativen Kehrseite – und dazu gehört die Leerstandsproblematik –, dürfen wir die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsun- ternehmen in den neuen Bundesländern nicht allein las- sen. Angesichts der Vielschichtigkeit des Problems gibt es allerdings auch keine Patentlösung; wir müssen viel- mehr in einem differenzierten Prozess des Herangehens Problemlösungen finden, die der Spezifik der Situation und unseren finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Einen ersten Schritt hat die neue Bundesregierung unmittelbar nach ihrer Amtsübernahme vor einem Jahr getan und unterhalb der Gesetzesebene, durch Beschluss des Lenkungsausschusses vom März 1999, circa 1 000 8496 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 91. Sitzung. Berlin, Freitag, den 25. Februar 2000 (A) (B) (C) (D) Wohnungsunternehmen aus der Privatisierungspflicht entlassen. Wir haben dabei nicht aus den Augen verloren und auch keinen Zweifel daran gelassen, dass weitere Schritte folgen müssen und die Wohnungswirtschaft mit einer abschließenden Gesetzgebung und weiteren Maß- nahmen endlich Klarheit und verlässliche Bedingungen bekommen muss. In dieser Woche wurde der Entwurf des 2. ASHÄG ins Kabinett eingebracht und die Expertenkommission „Wohnungswirtschaftliche Strukturen“ wurde berufen. Dabei können wir aber nicht darüber hinweggehen, dass die Folgen einer seit Jahren bereits im Ansatz fehlerhaf- ten Politik nicht von heute auf morgen abzustellen und zurückzunehmen sind; es sei denn, es werden neue Un- gerechtigkeiten und Disparitäten in Kauf genommen, die wir alle nicht wollen können. Um zu gerechten und tragfähigen Problemlösungen zu kommen, brauchen wir ein pragmatisch orientiertes Herangehen. Aus diesem Grunde hat die Regierung die repräsentativ besetzte Expertenkommission eingesetzt, die in dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie soll regional differenzierte und finanzierbare Lösungs- vorschläge erarbeiten. Damit wollen wir diejenigen Kräfte bündeln, die interessiert und in der Lage sind, daran mitzuwirken, dass dauerhaft geholfen werden kann. Bedingt durch die Mehrschichtigkeit der Proble- matik werden Sachverständige aus verschiedenen Berei- chen zu Wort kommen, denn es geht – neben dem rein wohnungswirtschaftlichen Aspekt – um soziale, um städtebauliche und raumordnerische Gesichtspunkte so- wie um Grundsätze einer effizienten Förderpolitik, bei der alle Ebenen – EU, Bund, Länder und Gemeinden – gleichermaßen gefragt sind und die der strukturpoliti- schen Dimension des gesamten Handlungsfeldes ange- messen sind. Mit den Maßnahmen, die wir weiterhin auf den Weg gebracht haben – ich denke hier zum Beispiel an die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Sozia- le Stadt“, an das KfW-Anschlussprogramm zur Wohn- raummodernisierung und auch an den gerade in dieser Woche verabschiedeten Kabinettsentwurf zur Novellie- rung des ASHÄG –, werden wir Schritt für Schritt der Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern helfen. Zusammenfassend können wir sagen, dass durch die bisher getroffenen Maßnahmen – darunter die Einset- zung der Expertenkommission und die Einbringung des ASHÄG – der hier debattierte Antrag der PDS zum gro- ßen Teil gegenstandslos geworden ist. Die Arbeit der Expertenkommission wird uns weitere Aufschlüsse und Handlungsstrategien eröffnen, bei denen ein vernetztes Vorgehen aller Ebenen auf der Tagesordnung steht. Da der Antrag der PDS zum großen Teil durch die konkre- ten Ergebnisse der letzten Tage überholt ist, wird die Rede zu Protokoll gegeben. Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden EU- Vorlagen beziehungsweise Unterrichtungen durch das Europäische Parlament zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 14/595 Nr. 2.1 Drucksache 14/2009 Nr. 1.1 Drucksache 14/2104 Nr. 2.2 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 14/2211 Nr. 1.1 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 14/2414 Nr. 2.4 Drucksache 14/2414 Nr. 2.5 Drucksache 14/2414 Nr. 2.9 Drucksache 14/2554 Nr. 2.19 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 14/1617 Nr. 2.23 Drucksache 14/1617 Nr. 2.25 Drucksache 14/1617 Nr. 2.42 Drucksache 14/1778 Nr. 1.3 Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Drucksache 14/1342 Nr. 1.7 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 14/2554 Nr. 1.3 Drucksache 14/2554 Nr. 1.4 Drucksache 14/2554 Nr. 2.9 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 14/1016 Nr. 2.5 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 14/1276 Nr. 1.12 Der Vorsitzende des folgenden Ausschusses hat mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Volage absieht: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1999 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 682 01 – Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen bei den Post-Unterstützungskassen – – Drucksachen 14/2334, 14/2555 Nr. 1.5 – Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 20
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Siegmar Mosdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsi-
    dent! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland
    braucht Reformen. Diese Bundesregierung saniert nicht
    nur die öffentlichen Haushalte, sie senkt nicht nur die
    Steuern, sondern sie setzt auch auf Innovationen und
    auf die Modernisierung Deutschlands. Das gilt für die
    Informations- und Kommunikationstechnik und das gilt
    mit der wichtigen Innovationsentscheidung heute auch
    für die regenerativen Energien. Deshalb unterstützt die
    Bundesregierung das von den Koalitionsfraktionen ein-
    gebrachte Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus
    erneuerbaren Energien mit Nachdruck.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Mit dem Gesetz, das das alte Stromeinspeisungsge-
    setz ablösen wird, werden die Rahmenbedingungen für
    die Nutzung regenerativer Energiequellen zur
    Stromerzeugung in Deutschland an das veränderte
    Umfeld im liberalisierten Binnenmarkt angepasst und
    deutlich verbessert. Ich bin überzeugt, dass das neue
    Gesetz ganz erheblich zu der von der Bundesregierung
    angestrebten Verdoppelung des Anteils erneuerbarer
    Energien bis 2010 beitragen wird. Deshalb ist dieses
    Ziel im Gesetz ausdrücklich verankert.

    Die Bundesregierung begrüßt auch, dass heute der
    Gesetzentwurf zum Schutz der Stromerzeugung aus






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Kraft-Wärme-Kopplung auf den Weg gebracht wird.
    Sie hält aus energie- und umweltpolitischen Gründen die
    Sicherung der vorhandenen kommunalen KWK beim
    Übergang in den wettbewerblich organisierten Strom-
    markt für erforderlich. Dieses Soforthilfeprogramm ist
    vor allem im Hinblick auf die Sicherung von Arbeits-
    plätzen notwendig. Der von den Koalitionsfraktionen
    eingebrachte Gesetzentwurf geht hinsichtlich des Krei-
    ses der begünstigten Unternehmen über das Konzept der
    Bundesregierung hinaus. In der vorgesehenen Anhörung
    wird darüber diskutiert werden.

    Eines ist aber schon jetzt klar: Das Soforthilfepro-
    gramm ersetzt keine Langfristregelung zur generellen
    Sicherung und zum Ausbau der KWK. Wenn sich die
    KWK gemäß dem deutschen Klimaschutzziel als die ge-
    eignete Technologie erweist, dann wird die Bundesre-
    gierung im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf für
    ein Langfristprogramm vorlegen. Das Stromeinspei-
    sungsgesetz, das 1990 von allen Fraktionen des Deut-
    schen Bundestages einvernehmlich beschlossen worden
    ist, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen, allem voran
    beim Ausbau der Windkraft. Damit sich diese erfolgrei-
    che Entwicklung fortsetzen kann, muss das Gesetz jetzt
    novelliert werden. Die Novellierung ist dringlich.

    Klar ist, dass die Liberalisierung des Strommarktes
    einen Wandel und eine dynamische Entwicklung in
    Gang gesetzt hat, die wir alle anstreben und hinter die
    niemand zurück will; deshalb müssen wir sie nach vorne
    hin ergänzen. Sie schlägt sich in den sinkenden Strom-
    preisen nieder, die Verbrauchern, Wirtschaft und damit
    der Konjunktur zugute kommen.

    Diese Entwicklung darf aber den bereits erreichten
    und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien
    nicht gefährden. Wir müssen heute den Weg für diese
    zukunftsfähigen Techniken bereiten; denn sie bieten ei-
    ne klare Perspektive für eine nachhaltige Energieversor-
    gung Deutschlands in der Zukunft.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Die regenerativen Energien sind unerschöpflich und
    ihre Nutzung schont endliche fossile Energieressourcen.
    Sie sind umweltfreundlich und tragen in ganz erhebli-
    chem Maße zum Klimaschutz bei, denn bei ihrer Nut-
    zung werden überhaupt keine oder nur geringe Mengen
    von Schadstoffen und CO2 freigesetzt. Die erneuerbarenEnergien sind innovative Technologien, die neue Ex-
    portmöglichkeiten eröffnen und Arbeitsplätze vor allem
    im Mittelstand schaffen und sichern. Die Bundesregie-
    rung tut alles, um genau diese innovativen Arbeitsplätze
    für morgen zu sichern.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rolf Kutzmutz [PDS])


    Damit die Zukunftsperspektive, unser Land wieder
    auf die Überholspur zu bringen, zu modernisieren und
    nach vorne zu bringen, Realität wird, muss der Ausbau
    der erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt durch
    angemessene Maßnahmen flankiert werden. Ziel dieser
    Maßnahmen muss es sein, die Wirtschaftlichkeit der er-

    neuerbaren Energien zu verbessern, damit sich für diese
    Technologien langfristig ein sich selbst tragender Markt
    entwickelt. Hier ist in der Vergangenheit auch schon ei-
    ne Menge erreicht worden. Bei den erneuerbaren Tech-
    nologien können wir einen ganz erheblichen technologi-
    schen Fortschritt beobachten. Wir sehen darin deshalb
    eine große Wettbewerbschance auch mit Blick auf den
    Weltmarkt, denn Deutschland muss auch auf diesem
    Feld in Zukunft eine Spitzenposition einnehmen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Nutzung der
    Windkraft und der Windtechnologie gehören wir heute
    weltweit zur Spitzengruppe. Das ist nicht von allein ge-
    kommen, sondern hat etwas mit dem Engagement auf
    diesem Sektor in den 90er-Jahren, aber auch mit den
    enormen Aktivitäten gerade mittelständischer Unter-
    nehmen in dieser Branche zu tun. Das neue Gesetz für
    den Vorrang erneuerbarer Energien wird diesen Fort-
    schritt nicht nur verstetigen, sondern beschleunigen und
    ist ein wichtiger Schritt, der uns dem gemeinsamen Ziel,
    den erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhel-
    fen, ein entscheidendes Stück näher bringen wird.


    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

    Eine wichtige Neuerung ist die Abschaffung des so

    genannten zweiten 5-Prozent-Deckels, der insbesonde-
    re in Norddeutschland den weiteren Ausbau der erneu-
    erbaren Energien in nächster Zeit gestoppt hätte. Dieses
    Hindernis wird jetzt beseitigt. Das alte Stromeinspei-
    sungsgesetz hat die Stromversorgungsunternehmen und
    Stromverbraucher in den norddeutschen Küstenregionen
    einseitig belastet. Diese Schieflage wird durch das EEG,
    unser neues Gesetz, beseitigt, und zwar ohne dabei neue
    Hürden für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Ener-
    gien aufzubauen.

    Ich halte die Einführung eines bundesweiten Bela-
    stungsausgleichs für einen wichtigen Erfolg.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva BullingSchröter [PDS])


    Das ist eine der Voraussetzungen dafür, dass diese er-
    neuerbaren Energien auch in die Breite wachsen können
    und nicht nur ein Spezialsegment bedienen; so tragen sie
    dazu bei, die Volkswirtschaft insgesamt zu erneuern und
    zu modernisieren. Damit ist es gelungen, die im Interes-
    se einer zukunftsfähigen Energieversorgung notwendige
    Aufgabe, den Ausbau der erneuerbaren Energien voran-
    zubringen, auf mehrere und breitere Schultern zu legen.
    Die Förderung erneuerbarer Energien konnte nicht auf
    Dauer vorrangig eine Aufgabe der norddeutschen Kü-
    stenländer bleiben, sondern wir brauchten für diese eine
    bundesweite Grundlage. Das wird mit der jetzigen Vor-
    lage das erste Mal in Deutschland erreicht.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


    Ein zentrales Element der Neuregelung ist die Um-
    stellung der bisher an die Strompreise gebundenen Ein-
    speisevergütungen auf feste Vergütungssätze. Die

    Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    Bundesregierung befürwortet diesen Schritt nachdrück-
    lich. Eine unkalkulierbare Absenkung der Einspeise-
    vergütungen für regenerativ erzeugten Strom – diese Ge-
    fahr bestand bei Beibehaltung der bisherigen Regelung
    angesichts der Entwicklungen auf dem liberalisierten
    Strommarkt – hätte bestehende Investitionen gefährdet
    und Neuinvestitionen erheblich erschwert, wenn nicht
    sogar weitestgehend unterbunden. Die Investoren in er-
    neuerbare Energien brauchen aber notwendigerweise
    Planungssicherheit über einen angemessenen Zeitraum.
    Deshalb ist auch das eine wichtige Weichenstellung, die
    eine nachhaltige Entwicklung dieser wichtigen Zu-
    kunftsbranche sicherstellt.

    Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Gesetzes
    auf große Biomasseanlagen und Geothermie eröffnet zu-
    sätzliche und neue Chancen für die breite Palette erneu-
    erbarer Energieträger auf dem Markt. Wirkungsvolle
    Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien wer-
    den auch davon ausgehen, dass künftig die Energiever-
    sorgungsunternehmen selbst von den Einspeiseregelun-
    gen profitieren können.

    Aus Sicht der Bundesregierung ist es darüber hinaus
    wichtig, dass die Windstromvergütung künftig nach
    Standortqualität und Anlagentechnik differenziert, ein
    Degressionspfad in der Vergütungshöhe bei Photovol-
    taik, Windenergie und Biomasse ausdrücklich festgelegt
    und die Förderung für die einzelnen Anlagen mit Aus-
    nahme der Wasserkraft auf zwanzig Jahre befristet wird.
    Auch dies kann für neue Technologien und für wichtige
    Fortschritte bei den regenerativen Energien ein Innova-
    tionsmotor sein.

    Diese Elemente tragen den unterschiedlichen Gege-
    benheiten bei der Windstromerzeugung besser als bisher
    Rechnung und schaffen generell die notwendigen Anrei-
    ze für weitere Kostensenkungen und Innovationen bei
    den erneuerbaren Energien. Das haben wir übrigens
    gemeinsam mit der Branche gemacht. Sie weiß, dass
    man ständig bereit sein muss, Erneuerungen durchzufüh-
    ren, und ist deshalb nicht an irgendwelchen dauerhaften
    und statischen Förderungen interessiert, sondern daran,
    dass der Innovationsprozess organisiert wird und die Po-
    litik entsprechende Incentives setzt. Von dieser grundle-
    genden und umfassenden Neuregelung des Stromein-
    speisungsgesetzes können wir erwarten, dass weit mehr
    und weit schneller als bisher Strom aus regenerativen
    Quellen – nicht nur bei der Windkraft – produziert wird.

    Mit dem EEG gehen wir einen Weg, der auch bei un-
    seren Partnern in der Europäischen Union große Be-
    achtung finden wird; davon bin ich fest überzeugt. Rat
    und Kommission haben mehrfach die Notwendigkeit be-
    tont, den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Eu-
    ropäischen Union insgesamt voranzubringen. Die deut-
    sche Energiepolitik und das EEG liegen voll auf der Li-
    nie, die wir in Europa gemeinsam verabredet haben.

    Es ist kein Geheimnis, liebe Kolleginnen und Kolle-
    gen, dass die Kommission das deutsche System zur För-
    derung regenerativ erzeugten Stroms nicht nur unter
    energie- und umweltpolitischen, sondern auch unter wett-
    bewerbspolitischen Aspekten bewertet. Einer solchen
    Diskussion in Brüssel wird sich die Bundesregierung

    auch stellen; sie wird sich mit Nachdruck für dieses Ge-
    setz einsetzen.


    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)


    Meine Damen und Herren, der Ausbau der erneuerba-
    ren Energien ist ein zentraler Baustein des Einstiegs in
    eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Gesetz für
    den Vorrang erneuerbarer Energien wird diesen Ausbau
    deutlich voranbringen. Ich bin davon überzeugt, dass die
    gezielte Förderung der Stromerzeugung aus regenerati-
    ven Energiequellen angesichts der Chancen, die diese
    Technologien bieten, eine lohnenswerte Investition in
    die Zukunft ist, und zwar nicht nur in die Zukunft unse-
    res Landes, sondern auch in die Zukunft internationaler
    Märkte. Deshalb setzen wir auf dieses Gesetz, auf diese
    grundlegende Reform. Wir halten sie für einen wichti-
    gen Schritt im Rahmen der Modernisierungspolitik der
    Bundesregierung.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile dem Kol-
legen Kurt-Dieter Grill, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt-Dieter Grill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Mei-
    ne Damen und Herren! Die Bundesregierung und die sie
    tragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur
    Förderung der erneuerbaren Energien vorgelegt, der in
    der Zielsetzung, den Anteil der erneuerbaren Energien in
    Deutschland zu verdoppeln, von uns unterstützt wird. In
    dem Ziel eines Ausbaus der Förderung von Energietech-
    nologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Klimapoli-
    tik darstellen und eine Brücke in die nächsten Jahrzehnte
    hinein bauen können, gibt es zwischen uns also im
    Grunde genommen keine Meinungsverschiedenheit.

    Diese Aussage macht auch deutlich, meine Damen
    und Herren, dass wir den Weg unserer Politik fortsetzen
    wollen, mit der wir bei der Windenergie Weltmeister
    geworden sind. Das, was Sie, Herr Mosdorf, hier gerade
    gesagt haben und was Frau Hustedt draußen immer sagt,
    dass nämlich das Stromeinspeisungsgesetz eines der er-
    folgreichsten Gesetze zur Förderung der Energiepolitik
    sei, macht deutlich, dass wir heute nicht über eine Ener-
    giewende reden. Sie setzen vielmehr das fort, was wir
    seit 1990 unter Helmut Kohl erfolgreich begonnen ha-
    ben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Lachen bei der SPD – Peter Dreßen [SPD]: Wo denn?)


    Meine Damen und Herren von der SPD, ich möchte
    Ihnen nur eines sagen: Sie können heute Morgen in die-
    sem Parlament nicht die weltmeisterliche Leistung aus
    der Regierungszeit von CDU/CSU und F.D.P. verein-
    nahmen und dann behaupten, Sie würden bei null anfan-
    gen.

    Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)



    (Widerspruch bei der SPD – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Sie hören damit auf!)


    Sie setzen den Weg fort, den wir seit Mitte der 80er-
    Jahre erfolgreich eingeschlagen haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Widerspruch bei der SPD)


    Mit der Übereinstimmung in der Zielsetzung ist al-
    lerdings der Vorrat an Gemeinsamkeiten fast aufge-
    braucht.


    (Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir haben es immer mitgemacht! Sie verhindern das!)


    – Herr Schütz, Sie haben dem Parlament am Mittwoch
    nur 20 Minuten Zeit für die Beratung eines so umfang-
    reichen und komplizierten Gesetzes gelassen. Sie dürfen
    sich daher jetzt nicht wundern, dass Ihnen die Oppositi-
    on auf diesem Weg nicht folgt. Die Opposition möchte
    nämlich dieses Gesetz in der Sache diskutieren, aber Sie
    geben uns dafür im Parlament nicht die Zeit. Das ist der
    Punkt.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Christoph Matschie [SPD]: Mit dieser Rede werden Sie nicht Weltmeister!)


    Nach der Einbringung des Gesetzes fand eine Anhö-
    rung statt. Die Konsequenzen, die aus der Anhörung zu
    ziehen sind, haben Sie in der Koalition diskutiert. Das
    Parlament aber ist an der Beratung dieses Gesetzes fast
    überhaupt nicht beteiligt gewesen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Auch nach dem, was Herr Mosdorf heute hier vorge-

    tragen hat, sehen wir keinen Sinn darin, im Rahmen des
    Energiedialoges weiter zu diskutieren; denn im Deut-
    schen Bundestag werden diese Verabredungen von der
    Mehrheit sozusagen durch die Gesetzgebung überholt.
    Ihnen geht es darum, Ihren Willen durchzusetzen, und
    nicht darum, einen Konsens mit der Opposition zu su-
    chen.


    (Detlev von Larcher [SPD]: Ein gutes Gesetz zu machen, darum geht es!)


    – Ich weise Ihnen gleich nach, dass es kein gutes Gesetz
    ist. Sie erreichen nämlich mit viel Geld nur wenig. Man
    könnte mit dem eingesetzten Geld den doppelten Effekt
    erreichen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen nur
    raten, einmal die Rede von Jürgen Trittin zu lesen, die er
    vor zwei Tagen bei der Friedrich-Ebert-Stiftung gehal-
    ten hat. Er hat dort gesagt, man könne den Anteil der
    Windenergie verdoppeln, wenn man an den alten Stand-
    orten neue Maschinen einsetzen würde. Darin liegt ein
    Teil unserer Kritik begründet.


    (Walter Hirche [F.D.P.]: Genau so! – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Das ist völlig richtig! Das ist ein Baurechtsproblem!)


    – Sie wollen einen Schutz für Altanlagen, der die Inno-
    vation verhindert.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Nein, machen wir nicht!)


    Erster Punkt. Wir unterscheiden uns von Ihnen darin,
    dass wir nicht zu denen gehören, die erneuerbare Ener-
    gien und Kraft-Wärme-Kopplung als Ersatz für Kern-
    energie in der Grundlast bezeichnen. Eine Verdoppe-
    lung vorausgesetzt, erreichen wir einen Anteil von unge-
    fähr 8 Prozent. Was ist aber mit den restlichen
    92 Prozent?

    Zweiter Punkt. Erneuerbare Energien sind in einer
    Reihe von Fällen eher additiv, als dass sie alternativ
    sind. Langfristig brauchen wir sie – ich knüpfe hier an
    ein Wort von Wolfgang Schäuble an –, um die Vorherr-
    schaft der fossilen durch die Vorherrschaft der erneuer-
    baren Energien zu ersetzen. Sie gehen von den falschen
    Bezügen aus, wenn Sie permanent die erneuerbaren
    Energien im Sinne des Ersatzes von Kernenergie disku-
    tieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Der eigentliche Grund für den Einsatz der erneuerbaren
    Energien ist die Ablösung der fossilen Energien wegen
    der Klimafrage.


    (Monika Ganseforth [SPD]: Jetzt sind Sie wieder bei Ihrem Lieblingsthema!)


    Dritter Punkt. Die Finanzierung, Förderung und
    Markteinführung der erneuerbaren Energien vom
    Marktgeschehen abzukoppeln ist ein Versagen hin-
    sichtlich der zentralen Herausforderung an die erneuer-
    baren Energien, nämlich sich dem Wettbewerb zu stel-
    len, ihm langfristig ausgesetzt zu sein, wettbewerbsfähig
    zu sein, damit wir auch unter dem Gesichtspunkt der
    Kosten die Energieversorgung in Deutschland sicherstel-
    len können.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Zuruf des Abg. Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    – Damit dieser Punkt abgehandelt ist, Herr Fell, will ich
    Sie auf Folgendes hinweisen: Wir stimmen mit Ihnen im
    Ziel Verdoppelung überein. Ich weiß, über welche
    Summen wir in diesem Zusammenhang reden. Wir wer-
    den 70 Milliarden bis 80 Milliarden DM ausgeben müs-
    sen. Aber das heißt nicht, dass es auf die Art und Weise
    geschehen muss, wie es im heute zu verabschiedenden
    Gesetz vorgesehen ist. Das ist eine ganz andere Frage.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. – Dietmar Schütz [Oldenburg] [SPD]: Wir gehen unseren Weg weiter!)


    Angesichts der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit,
    des Sinkens der spezifischen Subventionszahlungen und
    der im Sinne der Nachhaltigkeit erforderlichen Absen-
    kung der Stoffeinsätze kann man nur feststellen, dass
    dieses Gesetz keinen entscheidenden Beitrag liefern
    wird. Außerdem gehört in diese Debatte zumindest der
    Hinweis darauf, dass es auch andere Energietechnolo-
    gien gibt – wie zum Beispiel die Brennstoffzelle –, die
    neben den erneuerbaren Energien weiterentwickelt

    Kurt-Dieter Grill






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    werden müssen, weil sie vielleicht einen viel weiter
    gehenden Beitrag leisten können.

    Im Hinblick auf das KWK-Vorschaltgesetz, das Sie
    heute einbringen, sage ich: Wir wollen eine Diskussion
    über die Kraft-Wärme-Kopplung, die problem- und
    nicht eigentümerorientiert ist. Die Kraft-Wärme-
    Kopplung hat, wenn sie gut ist, ihre Chance und muss
    ihre Chance haben. Wenn sie im Übergang, im Um-
    bruch, in dem wir uns durch die Einsetzung des liberali-
    sierten Marktes nun einmal befinden, Probleme hat,
    dann wollen wir sie, an ihren Problemen orientiert, über
    diese Umbruchszeit bringen. Dabei ist es aber weniger
    interessant, ob die Anlage einem Stadtwerk oder einem
    Industriebetrieb gehört; vielmehr geht es um das Prob-
    lem der KWK. Nach der Anhörung am 13. März werden
    wir in der Lage sein, Ihnen auch hierzu eine Lösung an-
    zubieten, die wir möglicherweise gemeinsam angehen.


    (Monika Ganseforth [SPD]: Wieso „auch“?)

    Draußen verkünden Sie immer, es gehe um einen

    Konsens, Sie versuchten, gemeinsame Beschlüsse des
    Parlaments herzustellen, und bemühten sich ernsthaft
    um eine Beratung und um ein Gespräch in dieser Sache,
    und Sie versuchen, dies auch zu belegen. Wenn Sie aber
    auf dem Weg weitermachen, innerhalb Ihrer Gremien zu
    beschließen, dann werden Sie – –


    (Christoph Matschie [SPD]: Sie haben doch keinen einzigen Antrag dazu eingebracht! Da kann man doch gar nicht mit Ihnen reden! – Gegenruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.]: Ein tolles Demokratieverständnis! Ist das das neue Demokratieverständnis aus Thüringen?)


    – Natürlich, Herr Matschie. Sie müssen es nur einmal
    versuchen. Sie haben es ja noch gar nicht versucht. Das
    ist der Punkt. Sie haben ein sagenhaftes Demokratiever-
    ständnis!


    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich füge hinzu, dass die Zeit dieses Umbruchs nicht

    die Muster für die Gestaltung des mittel- und langfristi-
    gen Wettbewerbs und die Ausgestaltung der Förderung
    der erneuerbaren Energien liefern kann.

    Auch vor dem Hintergrund dessen, was Herr Mosdorf
    gesagt hat, halte ich fest: Herr Mosdorf, Ihr Bundeswirt-
    schaftsminister hat am Mittwoch noch einmal den tiefen
    Dissens zwischen der Mehrheit des Hauses und Ihrem
    Haus in Sachen EU-Beihilfe deutlich werden lassen.


    (Zuruf von der SPD: Er hat extra gesagt, dass es keinen Dissens gibt!)


    – Herr Müller hat im Ausschuss noch einmal deutlich
    gesagt, dass dies unter dem Vorbehalt der Genehmigung
    der EU-Beihilfe stehe. Dies versuchen Sie durch rhetori-
    sche Argumentation beiseite zu wischen. Ich denke aber,
    dass die Konsequenz aus der Frage der EU-Beihilfe dar-
    in besteht, dass das deutsche Parlament Brüssel, die Eu-
    ropäische Union, mahnen muss, parallel auf der Ebene
    des Binnenmarktes eine europäische Regelung zur För-
    derung erneuerbarer Energien zu schaffen, weil es ein
    Elend ist, immer wieder die Beihilfefrage mit Brüssel zu

    diskutieren, wenn wir ein Gesetz machen. Das geht aber
    nicht, indem wir uns hier hinstellen, so wie Herr Scheer
    im Ausschuss, und sagen: Europa interessiert uns nicht;
    die haben uns nichts vorzuschreiben.


    (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Können Sie mich einmal korrekt zitieren?)


    In diesem Zustand ist Europa nicht mehr. Das Europäi-
    sche Parlament besitzt sozusagen zu 80 Prozent die
    Abstimmungs- und Entscheidungskompetenz. Deswe-
    gen kann ich nur dringend dazu raten, dass Sie nicht nur
    dieses Gesetz in Brüssel durchsetzen, sondern endlich
    für eine europäische Regelung eintreten.


    (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Können Sie mich endlich einmal korrekt zitieren?)


    – Herr Scheer, was das korrekte Zitieren angeht, habe
    ich Ihnen gegenüber überhaupt keinen Nachholbedarf.


    (Zuruf von der SPD: Oder doch!)

    Meine Damen und Herren, die Finanzierung dieses

    Gesetzes aus dem Netz und über die Verbraucher ist der
    falsche Weg.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)


    Sie haben die Ökosteuer zur Finanzierung der Rente
    eingeführt. Die Ökosteuer geht aber mit 10 Milliar-
    den DM bis 15 Milliarden DM in den Haushalt und
    nicht in die Rentenfinanzierung.


    (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: So ist es!)

    Sie haben in diesem Jahr lächerliche 200 Millionen DM
    von 5,6 Milliarden DM Stromsteuer für die Förderung
    der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt. Sie
    haben die Forschung zusammengestrichen, Sie haben
    gekürzt.


    (Hans-Josef Fell [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die Forschung verstärkt! So ein Unsinn! – Monika Ganseforth [SPD]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?)


    Deswegen kann ich Ihnen nur dringend raten: Wenn Sie
    ordnungspolitisch wettbewerbsneutral nicht zu einer
    weiteren Belastung der Verbraucher, der Wirtschaft und
    der Arbeitsplätze kommen wollen, dann machen Sie ei-
    ne Staatsfinanzierung wie bei der Kohle und in anderen
    Bereichen. Dann haben wir einen ordnungspolitisch
    sauberen Weg und der Druck, mit weniger Geld mehr zu
    erreichen, wird geringer.

    Ich kann Ihnen nur sagen: Wir bieten Ihnen nach wie
    vor in dieser Sache an, die langfristige Lösung –


    (Detlev von Larcher [SPD]: 16 Jahre lang!)

    Ihr Gesetz ist keine langfristige Lösung – gemeinsam
    anzugehen und im Dialog zu bleiben. Das setzt aber
    voraus, meine Damen und Herren, dass Sie


    (Dr. Hermann Scheer [SPD]: Auf unsere Mehrheit verzichten!)


    einen Konsens nicht als eine Sache betrachten, die Sie
    entscheiden. Wir werden die Energie- und Klimapolitik

    Kurt-Dieter Grill






    (A)



    (B)



    (C)



    (D)


    über Legislaturperioden hinaus mit Konsistenz versehen
    müssen und wir werden Ihnen den Zahn der Überheb-
    lichkeit – sozusagen die Unumkehrbarkeit Ihrer Politik –
    schon noch ziehen. Wer den Energiekonsens draußen
    fordert, Frau Hustedt, der sollte auch versuchen, ihn zu
    erreichen, und er erreicht ihn nicht, wenn er seine Ent-
    scheidung als den einzig richtigen Weg ansieht.

    Ich sage zum Schluss noch einmal: Wir sind uns über
    das Ziel einig, dass wir eine Verdoppelung des Anteils
    der erneuerbaren Energien, und zwar nicht nur im Be-
    reich des Stroms, sondern auch im Bereich Wärme und
    Mobilität, erreichen müssen. Den Weg, den Sie ein-
    schlagen, halten wir für den falschen. Das Ziel ist rich-
    tig.

    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)