Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Durchführung der Verordnung Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/381 —, der in der 22. Sitzung des Deutschen Bundestages dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschft und Forsten überwiesen worden ist, nachträglich dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
Das Haus ist damit einverstanden? — Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 20 und 21 a bis c der Tagesordnung auf:
20. Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1981 — Drucksache 10/24 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
21. a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1980
— Drucksachen 9/2108, 10/393 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Simonis
b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1980 — Einzelplan 20 -
- Drucksachen 9/624, 10/392 —
Berichterstatter: Abgeordneter Nehm
c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1981 — Einzelplan 20 —— Drucksachen 9/1786, 10/392 —
Berichterstatter: Abgeordneter Nehm
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 20 und 21 a bis e und eine Aussprache von zwei Stunden vorgesehen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen, auch mit der Begrenzung der Debatte auf zwei Stunden.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Esters.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen dieser verbundenen Debatte wird auch über die Haushaltsrechnung für das Jahr 1981 zu sprechen sein. Die parlamentarischen Beratungen über die Haushaltsrechnungen für zurückliegende Jahre haben noch nie im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestanden. So wird es wohl auch in diesem Jahr sein.Dennoch ist die Rechnungslegung ein wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Kontrolle, soll doch mit ihr festgestellt werden, ob und inwieweit die Bundesregierung den gesetzlich festgelegten Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten hat.Wenn der Bundesminister der Finanzen dem Deutschen Bundestag durch die Vorlage der Bundeshaushaltsrechnung umfassende Rechenschaft gibt, wie er die ihm durch das Haushaltsgesetz erteilte Ermächtigung gebraucht hat, kommt er damit einer ausdrücklich von der Verfassung festgelegten Verpflichtung nach. Es ist unbestritten, daß der Bundesfinanzminister nicht nur einen politischen,
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1762 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983
Esterssondern im Zusammenhang mit Art. 114 des Grundgesetzes auch einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Entlastung durch die parlamentarischen Gremien nach Prüfung der Rechnungslegung hat.Diese Bemerkungen wollte ich voranschicken, um mich nun mit dem Problempunkt zu befassen, bei dem es besonders um die parlamentarische Behandlung der Haushaltsrechnung 1981 geht. Es handelt sich dabei ja nicht um irgendeinen Haushalt, sondern um das Haushaltsgesetz 1981.Dieses Haushaltsgesetz ist von den Bundestagsabgeordneten Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und 229 weiteren Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen angeblicher verfassungswidriger Überschreitung der Kreditobergrenze angegriffen worden.Dieses Thema muß heute angesprochen werden, weil Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Verfahrens nach Art. 114 Abs. 1 des Grundgesetzes auch die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des Haushaltsgesetzes zu prüfen haben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahre 1977 ausdrücklich festgestellt.Dies aber ist nicht der einzige Zusammenhang zwischen Rechnungsprüfungsverfahren und Verfassungsklage zum Haushaltsgesetz 1981. Hier ist auch die Zulässigkeit der Klage gegen einen bereits vollzogenen Haushalt berührt. Schließlich ist das Haushaltsgesetz 1981 ja befristet. Dies bedeutet aber nicht, daß das Haushaltsgesetz 1981 mit Datum 31. Dezember 1981 aufgehört hat, rechtliche Wirkung zu entfalten.In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1966 ist ausdrücklich ausgeführt, daß dem Haushaltsgesetz so lange Bedeutung zukommt, bis das in Art. 114 des Grundgesetzes näher geregelte Verfahren der Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und der Entlastung der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat abgeschlossen ist. So lange — aber auch nur so lange — ist auch eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Haushaltsgesetzes möglich.Der Abschluß des Entlastungsverfahrens ist also für die Klage nach Art. 115 des Grundgesetzes von ausschlaggebender Bedeutung. Für mich liegt es daher natürlich nahe, daß die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht erst zum Abschluß, sondern zu Beginn des Entlastungsverfahrens im Bundestag vorgebracht werden.Warum aber kommt der Deutsche Bundestag in die Schwierigkeit, daß 231 seiner Mitglieder seinerzeit einerseits vom Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Haushaltsgesetzes 1981 erbitten und gleichzeitig über die ordnungsmäßige Ausführung eines angeblich verfassungswidrigen und daher nichtigen Haushaltsgesetzes beraten? Bekanntlich wird bei einem Normenkontrollverfahren auch der Deutsche Bundestag als Verfassungsorgan vom Bundesverfassungsgericht gebeten, innerhalb einer bestimmten Frist zu dem Normenkontrollantrag Stellung zu nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU müssen sich schon bald darüber klar werden, welche Auffassung sie bei der Beratung der Stellungnahme des Bundestags zu ihrem eigenen Normenkontrollantrag einnehmen werden. Wenn sie dann glaubwürdig bleiben wollen, müssen sie behaupten und begründen, daß das Haushaltsgesetz 1981 nichtig ist. Sie müssen gleichzeitig der Bundesregierung durch eine Entlastung für das Haushaltsjahr 1981 bestätigen, daß sie rechtmäßig ein rechtmäßiges Haushaltsgesetz ausgeführt hat.
Warum aber hat sich der Deutsche Bundestag nicht bereits mit der Stellungnahme zu der Klage befassen können?
Der Deutsche Bundestag ist meines Wissens vom Verfassungsgericht zu einer solchen Stellungnahme noch gar nicht aufgefordert worden, und zwar deshalb nicht, weil Sie diese Klage zwar eingebracht haben, gleichzeitig aber verhindern, daß sie vom Bundesverfassungsgericht behandelt werden kann. Seit über einem Jahr ruht Ihre Klage, weil Sie sie nicht vollständig eingereicht haben, angeblich deshalb, weil ein Gutachten von Professor Friauf noch nicht zu haben ist, also erst noch vorgelegt werden muß. Dies ist der unveränderte Stand vom September 1982, also seit über 12 Monaten. Wir sind gespannt darauf, ob und wann Sie Ihre Ankündigung aus der Haushaltsdebatte wahrmachen, daß Sie nur noch bis zum 15. September auf das Gutachten warten wollten, dann ernsthaft auch ohne das Gutachten von Professor Friauf die Klage betreiben wollten; denn — so der Fraktionsvorsitzende Dr. Dregger — die Haushaltsgesetze der letzten Jahre — also auch die Haushalte 1982, 1983, 1984 — seien nicht verfassungsgemäß.In Ihrem Haushalt 1983 haben Sie die höchste Neuverschuldung eines Bundeshaushalts seit Bestehen der Bundesrepublik überhaupt vorgesehen. Auch der Entwurf für den Haushalt 1984 verstößt nach Maßstäben aus Ihrer eigenen Verfassungsklage gegen Art. 115 des Grundgesetzes. Das ändert sich auch nicht durch die beabsichtigten Kürzungsmaßnahmen der Kollegen der FDP- und der CDU/ CSU-Fraktion im Haushaltsausschuß, denn auch dann läge die Neuverschuldung, gemessen an Ihren eigenen Maßstäben, noch um rund 10 Milliarden DM über der Obergrenze.Ich will noch einmal auf den Beratungsstand zurückkommen, den Sie hatten, als Sie den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht beschlossen. In einer Presseerklärung der CDU/CSUBundestagsfraktion vom 23. Juni 1982 hat Herr Dr. Häfele, der damalige finanzpolitische Sprecher der Fraktion, bekanntgegeben — ich zitiere —, daß die Fraktion nach sorgfältiger Prüfung ihren Beschluß gefaßt habe. Dann heißt es dort weiter — wörtliches Zitat —:Seit Herbst 1981 hat sich eine fünfköpfigeKommission unter Vorsitz von MdB Dr. Manfred Langner intensiv mit dieser Frage befaßt
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1763
Estersund die Professoren Dr. Karl Heinrich Friauf, Direktor des Instituts für Staatsrecht an der Universität Köln, und Dr. Paul Kirchhoff, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, mit der Erstattung von Rechtsgutachten beauftragt. Beide Wissenschaftler sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, daß für das Jahr 1981 die Überschreitung der Verschuldensgrenze gegen Art. 115 des Grundgesetzes verstößt und auch durch die Ausnahmeregelung der Verfassung nicht gedeckt ist.Ich finde es erstaunlich, daß die Bundestagsfraktion der CDU/CSU ihren Beschluß im Juni 1982 nach sorgfältiger Prüfung eines Gutachtens gefaßt hat, das am 10. September 1983 noch immer nicht vorlag. Hier ist Ihre Fraktion offensichtlich irregeführt worden.Ich weiß auch, daß dieser juristische Kraftakt der Kollegen Häfele und Langner bei den Kollegen der CDU/CSU im Haushaltsausschuß keinen großen Anklang gefunden hat.
Das Unverständnis über diese Haltung hat seinerzeit auch der bayerische Ministerpräsident sehr deutlich gemacht.
Daß Sie aber mit einer Scheinseriosität von angeblich vorhandenen, in Wirklichkeit aber noch gar nicht erstellten wissenschaftlichen Gutachten der Öffentlichkeit Ihre politische Entscheidung glaubhaft machen wollten, wirft für mich ein bezeichnendes Licht auf Ihre Einstellung zu einer Verfassungsklage. Meine Kollegen Matthöfer und Walther haben Ihnen schon vor fast einem Jahr vorgeworfen, daß Sie die Klage mit propagandistischem Aufwand angekündigt, dann aber unvollständig beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt haben und seither Monat für Monat eine Behandlung durch das Gericht hinauszögern.
Das ist in der Tat ein leichtfertiger Umgang mit dem Institut der Verfassungsklage und aus meiner Sicht auch eine Mißachtung des Bundesverfassungsgerichts. Der weitere Zeitablauf macht immer deutlicher, wie berechtigt dieser Vorwurf ist.Ich schließe mich heute meinen Kollegen Matthöfer und Walther nur an, wenn ich Sie nochmals auffordere zuzugeben, daß es ein schwerwiegender Fehler war, aus parteitaktischen Erwägungen eine Klage, gestützt auf ein nicht vorhandenes Gutachten, beim Bundesverfassungsgericht einzubringen und sie dort ein Jahr liegen zu lassen. Sie können doch eingestehen, daß wir — dies sind wir hin und wieder alle — lernfähig sind; Sie sollten die Klage zurückziehen. Sie wissen, daß wir nie Verständnis für diese Klage gehabt haben. Wir sind immer der Ansicht gewesen und haben mehrfach erklärt, daß die Kreditermächtigung im Haushaltsgesetz 1981 sehr wohl die im Haushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen überschreiten dürfte, weil insbesondere wegen der hohen Arbeitslosigkeit das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört war.Wenn ich an Ihre Lernfähigkeit appellieren möchte, dann auch unter dem Eindruck, daß auch andere Ihrer Kollegen in der Zwischenzeit auf Grund besserer Einsichten heute eine andere Meinung haben als früher. So hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Voss, am 17. Mai 1983 auf die Frage meines Kollegen Dr. Schwenk geantwortet — ich zitiere —:Die Bundesregierung hat im Entwurf des Haushaltsplans 1983 die Einnahmen aus Krediten in Übereinstimmung mit Artikel 115 des Grundgesetzes veranschlagt. Sie ist — wie im übrigen auch die vorige Bundesregierung — davon ausgegangen, daß die Überschreitung der veranschlagten Ausgaben für Investitionen durch die Einnahmen aus Krediten zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts — zulässig ist.Am 25. Juli hat der Staatssekretär Dr. Voss noch einmal auf eine Nachfrage des Kollegen Dr. Schwenk geantwortet:Artikel 115 des Grundgesetzes nennt die Voraussetzungen, unter denen die Nettokreditaufnahme die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen überschreiten darf. Indem die Bundesregierung mit der jetzt veranschlagten Nettokreditaufnahme für 1984 von der Ausnahmeregelung des Artikels 115 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz des Grundgesetzes Gebrauch macht, gibt sie zu erkennen, daß die Überschreitung der Kreditgrenze zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts als zulässig angesehen wird. Eine weitere rechtliche Begründung ist weder durch das Grundgesetz vorgeschrieben, noch hält die Bundesregierung eine solche Rechtfertigung angesichts der hohen Arbeitslosigkeit für notwendig.Auf diesem Standpunkt stand damals und steht heute nach wie vor die sozialdemokratische Bundestagsfraktion. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sich die Fraktion der CDU/CSU dem anschließen könnte, was der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen hier in der Fragestunde geantwortet hat. — Herzlichen Dank.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Friedmann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf klarstel-
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1764 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983
Dr. Friedmannlen: Gegenstand dieser Debatte ist das Entlastungsverfahren für 1980.
In der Tagesordnung ist zwar auch von der Jahresrechnung 1981 die Rede; damit wird jedoch lediglich das Entlastungsverfahren für 1981 eingeleitet. Bis es zur Entlastung für 1981 kommen kann, bedarf es noch der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß, wozu auch noch die Empfehlungen des Rechnungshofes vorzulegen und zu beraten sind. Wir reden also, verehrter Herr Kollege Esters, über 1980.Nun haben Sie auf die Verfassungsklage Bezug genommen. Ich möchte dazu feststellen: Es ist richtig, daß im letzten Jahr ein Kurzgutachten von Professor Friauf vorlag. Das war aber erst ein vorweggenommenes Kurzgutachten. Das eigentliche ausführliche Gutachten war uns für September zugesagt. Professor Friauf ist krank geworden. Wir haben ihn gemahnt, er hat sich mit seiner Krankheit entschuldigt und hat definitiv schriftlich zugesagt — ich habe den Schriftwechsel soeben nochmals durchgelesen —, uns das Gutachten in der ersten Oktoberhälfte vorzulegen.
Mit anderen Worten, wir bestehen auf dem Fortgang des Verfahrens bei dem Verfassungsgericht. Wir haben Herrn Professor Friauf angekündigt, wenn sein Gutachten nicht vorliegen werde, dann werden wir ohne sein Gutachten weitermachen.
Nochmals der Klarheit halber: Wir reden über 1980. Ich werde nachher vorschlagen, für 1980 Entlastung zu erteilen, möchte aber jetzt schon klarstellen: Dies ist nicht eine Billigung der Politik der damaligen Regierung. Es geht lediglich um die Rechnungsführung. Entlastung bedeutet lediglich, daß die Ausgaben im Rahmen des damals beschlossenen Haushalts ordnungsgemäß belegt worden sind. Der Haushalt selbst war strittig und ist strittig geblieben. Ich lege Wert darauf, daß die Beratung und die Entlastung auch keinerlei präjudizierende Wirkung für 1981 hat. Deshalb ist alles, was von unserer Seite gesagt wird, im Rahmen des Entlastungsverfahrens 1980 zu sehen und mit dieser Einschränkung auch zu hören.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, möchte ich zwei Schwerpunkte herausgreifen. Wir haben in diesem Rechnungsprüfungsausschuß vieles auf der Grundlage von Feststellungen des Bundesrechnungshofes beraten. Ein interessanter Schwerpunkt war dabei die Privatisierung von Bundesunternehmen. Wie alljährlich haben wir festgestellt, daß immer wieder vieles im Bereich der Bundesunternehmen schiefgeht. Dies war für uns Veranlassung, zusammen mit dem Rechnungshof einen Fragenkatalog zu erarbeiten und zu verabschieden, den wir der Bundesregierung übergeben haben, der darauf hinausläuft, uns die Konzeption für die Handhabung der Bundesbeteiligungen darzulegen. DieAntwort auf den Fragenkatalog wird uns demnächst zugehen; aber schon jetzt ist einiges klar erkennbar. Es ist unbedingt nötig, daß mit der Privatisierung von Bundesvermögen vorangeschritten wird.
Wir müssen auf diesem Gebiet vorankommen, und ich möchte Ihnen einige Gründe dafür nennen.Zum einen: Unser Wirtschaftssystem, die Soziale Marktwirtschaft beruht darauf, daß wir private Unternehmer haben. Der Staat soll sich nur dort unternehmerisch betätigen, wo es Private nicht können und wo es anderweitig nicht billiger und wirtschaftlicher möglich ist.
Es ist nicht einzusehen, daß sich der Staat an Hotels beteiligt, daß sich der Staat beim Maschinenbau und ähnlichen Dingen beteiligt. Davon sollte sich der Staat schleunigst trennen.Ein zweites liegt uns am Herzen. Jährlich erleben wir, wie der Finanzminister wegen der Verluste in Bundesunternehmen mit Nachschußforderungen auf uns zukommt. Immer wieder müssen Nachschußzahlungen in den Bundeshaushalt eingeplant werden, auch dann, wenn der Bund de facto keine rechtliche Nachschußpflicht hat. Der Bund kann es sich nicht leisten, seine Beteiligungen eingehen zu lassen, und deshalb zahlt er immer wieder. Ich erinnere daran, daß ein großer Bundeskonzern im letzten Jahr über 600 Millionen DM Verlust gemacht hat. Prompt hat der Finanzminister einige hundert Millionen Mark Nachschuß in den Haushalt 1984 eingeplant. Wir werden im nächsten Jahr im Zusammenhang mit Bundesunternehmen über 600 Millionen DM drauflegen, wenn wir Dividenden und Zahlungen saldieren. Dieses Haushaltsrisiko wollen wir los sein.
— Herr Esters, ich habe nur wenig Zeit; ich bitte um Entschuldigung.Ein dritter Punkt: Viele Tochterunternehmen der Bundesunternehmen — es sind etwa 1 000 an der Zahl — bereiten mittelständischen Unternehmen immer wieder Konkurrenz, und zwar ruinöse Konkurrenz. Diese Bundesunternehmen treten oft unter ganz „bürgerlichem" Namen auf, so daß gar nicht bekannt ist, daß es sich um eine mittelbare Bundesbeteiligung handelt. Wenn diese Konkurrenz dann dazu führt, daß das Tochter-Bundesunternehmen Verluste macht, wendet sich dieses natürlich an seine Mutter, an den Bundeskonzern, und wenn es beim Bundeskonzern zu Verlusten führt, dann muß der Staat helfend mit Steuern eingreifen, die der private Mittelständler aufgebracht hat.
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1765
Dr. Friedmann— Nein, nein, Herr Esters, Sie greifen mir vor. — Dann führt das letztlich dazu, daß der Mittelständler über seine Steuern via Staat seine staatliche Konkurrenz finanziert, und daran kann uns nicht gelegen sein.Nun habe ich bisher nur über die Privatisierung von Bundesbeteiligungen gesprochen. Die ganze Privatisierungstendenz muß aber weitergehen. Im ganzen Bereich des Staates gibt es viele Dienstleistungen, die sich zur Privatisierung vorzüglich eignen. Ich erinnere daran, daß wir mit der Naßbaggerei einen erfolgversprechenden Weg beschritten haben. Ich möchte die Regierung auffordern, auf diesem Weg weiterzumachen.
Es ist auch nicht einzusehen, warum gerade im Bundesjustizministerium eine Datenbank JURIS betrieben wird, die genausogut oder besser von privater Seite betrieben werden könnte. Es gibt im Bereich der Bundesbahn, vor allem im Bereich der Ausbesserungswerke, wie überhaupt im Bereich der Regiebetriebe, viele Bereiche, die besser privat als durch den Staat geführt werden. Ich habe allen Anlaß dazu, die Regierung nachdrücklich aufzufordern, hier voranzumachen. Einer kurzen Antwort des Verkehrsministers, die er mir gestern im Haushaltsausschuß gab, entnehme ich, daß da noch nicht genug Energie eingesetzt wird. Es gibt auch im Bereich des Verkehrsministeriums viele Möglichkeiten, Dienstleistungen zu privatisieren. Ich möchte die Regierung dringend ersuchen, hier schleunigst voranzumachen.
Ein erster Anfang könnte sicher gemacht werden, indem das auf den Bund entfallende Kapital bei der Aktienkapitalerhöhung bei der Lufthansa nicht auf den Bund übernommen, sondern von privaten Aktionären gezeichnet wird. Die Beteiligung des Bundes würde dann zwar sinken, bliebe aber immer noch bei mehr als 50 %. Im übrigen bin ich der Meinung, daß man auch weit unter 50 % gehen kann. Das Beispiel „Monsieur Felix" hat gezeigt, welche Interessenkollisionen entstehen, wenn staatliche Bedienstete als Aufsichtsräte in privat geführten Unternehmen sitzen.Ich möchte auch daran erinnern, daß es meines Erachtens ohne weiteres möglich ist, den 43%igen Anteil an der VEBA zu veräußern. Ich sehe keine Bedenken, auch die Beteiligung beim Volkswagenwerk abzustoßen, bei all der Problematik, die dahintersteckt. Denn warum soll sich der Staat nur bei VW, aber nicht etwa bei Daimler-Benz oder bei anderen Unternehmen beteiligen?Nun, meine lieben Kollegen, nicht nur das ist der Punkt: Die Erlöse, die erzielbar sind, sollen nicht dazu dienen, jetzt ein paar Mark mehr zur Schuldentilgung einzunehmen, sondern die Erlöse, die so erzielbar sind, sollen nach meiner Vorstellung dazu verwendet werden, um kranke Bundeskonzerne zu sanieren und dann ebenfalls in die private Marktwirtschaft zu entlassen.
Der Staat hat heute so viele Aufgaben, daß er nur das tun soll, was ihm zukommt. Er soll die Hände dort weglassen, wo er nicht direkt gefordert ist.
Ich möchte noch etwas zu einem weiteren Punkt sagen, nämlich zu den Rundfunkanstalten. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich — ebenfalls auf der Grundlage eines Gutachtens des Rechnungshofes — mit den Bundesrundfunkanstalten befaßt. Ich möchte vorweg gern einschieben, daß natürlich nicht alles, was bei den Rundfunkanstalten geschieht, mit der privaten Wirtschaft oder mit dem öffentlichen Dienst vergleichbar ist. Trotzdem: Wenn man sich allein die Gehaltsstrukturen der Bundesrundfunkanstalten vornimmt, dann stellt man fest, daß da vieles nicht in Ordnung ist.
Die Intendantengehälter lassen sich gut und gern mit Ministergehältern vergleichen.
Dementsprechend sind natürlich auch die Gehälter auf der Ebene darunter, nämlich die Gehälter des außertariflich bezahlten Personals.Wir haben festgestellt, daß zwar die Tarifverträge eine 40-Stunden-Woche vorsehen, daß die 40 Stunden aber vielfach nicht geleistet werden, auch nicht nach den Dienstplänen.
Nachrichtenredakteure kommen bei der einen Anstalt nur auf 31 Wochenstunden, in anderen Anstalten auf höchstens 37 Stunden.
Nachrichtensekretärinnen kommen zum Teil nur auf 29 Wochenstunden, in manchen Anstalten nur auf 35 Wochenstunden. Sie werden aber trotzdem für 40 Wochenstunden bezahlt.Wenn in den Rundfunkanstalten an Wochenfeiertagen gearbeitet werden muß, gibt es Zuschläge von 100 %. Das ist nicht überall so. Wer sich bei den Rundfunkanstalten in den Ruhestand begibt, hat eine Altersversorgung, die weit über den Nettolöhnen und den Nettogehältern der aktiven Zeit liegt.Alles in allem: Die Gehaltsstruktur bei den Bundesrundfunkanstalten ist übersetzt. Dabei will ich hier keine Neidkomplexe pflegen. Aber das, was sich auf diesem Gebiet vollzieht, ist symptomatisch für das Wirtschaftsgebaren der Rundfunkanstalten überhaupt.Nun spricht vieles dafür, daß es bei den Landesrundfunkanstalten nicht anders aussieht. Natürlich konnten wir als Rechnungsprüfungsausschuß des Bundes uns nicht direkt mit den Landesrundfunkanstalten befassen. Wir haben deshalb den Bundesinnenminister gebeten, auf die Länder einzuwirken, daß diese bei ihren Landesrundfunkanstalten die-
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Dr. Friedmannselben Maßstäbe anlegen, wie wir sie jetzt bei den Bundesrundfunkanstalten anlegen.
Ich habe daraufhin von vielen Intendanten böse Briefe bekommen. Ich habe böse Briefe bekommen von Personalratsvorsitzenden der Rundfunkanstalten und von Gewerkschaften der Journalisten. Meistens läuft die Kritik darauf hinaus, daß man sagt: Was wollen Sie denn, alles, was wir bezahlen, ist doch abgedeckt durch Wirtschafts- und Haushaltspläne! Es wird erklärt, diese Wirtschafts- und Haushaltspläne seien durch die Gremien verabschiedet, in denen Politiker aller Richtungen säßen.
Ich habe mir daraufhin von allen Intendanten in der Bundesrepublik die Wirtschafts- und Haushaltspläne zusenden lassen, ebenso die zuletzt vorgelegten Geschäftsberichte. Wer da meint, er könnte in diesen Unterlagen dieselben Öffentlichkeitsprinzipien vorfinden wie bei Bund und Ländern, der täuscht sich. Sie werden vergeblich danach suchen, wie hoch ein Intendantengehalt darin ausgewiesen ist. Sie werden vergeblich suchen, wie hoch die Gehälter der AT-Bediensteten liegen.Ich habe deshalb die Absicht, den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags demnächst zu beauftragen, die mir vorliegenden Haushalts- und Wirtschaftspläne daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit die Prinzipien der Öffentlichkeit in diesen Unterlagen der Rundfunkanstalten genauso gewahrt sind wie bei Bund und Ländern.
Es wird dabei an vielem hapern. Ich habe einfach den Eindruck, daß es die Rundfunkanstalten sehr gut verstehen, sich unter einer Pseudoöffentlichkeit, indem eben ihre Unterlagen nur wenigen zugänglich sind, bestens zu bedienen. Die Rundfunkanstalten nehmen gern die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Status für sich in Anspruch, aber sie nehmen auch die Möglichkeit in Anspruch, sich an den Spitzengehältern der Wirtschaft auszurichten.Mir wird von diesen Anstalten oft gesagt: Der Rechnungshof prüft uns ja inzwischen! — Das ist richtig. Die Landesrechnungshöfe prüfen inzwischen. Aber es ist sorgfältig sichergestellt, daß die Prüfberichte ja nicht an das Licht der breiten Öffentlichkeit kommen. Was der Bundesrechnungshof auf Bundesebene feststellt, kann jeder erfahren. Er kann den Bericht beim Verlag kaufen und beziehen. Bezogen auf die Rundfunkanstalten werden diese Dinge wie Geheimnisse gehütet.Ich möchte abschließend dem Bundesrechnungshof — ich sehe den Herrn Präsidenten hier oben — herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Wir sind j a dazu übergegangen, uns auch in laufende Dinge einzuschalten und nicht nur der Entwicklung hinterherzurennen. Was der Bund der Steuerzahler in diesen Tagen, bezogen auf den Bund, kritisiert hat, nämlich daß sich die Politiker um die Verschwendung der Steuergelder nicht kümmerten, sind alte Hüte. Die Beispiele, die dort, bezogen auf den Bund, aufgeführt werden, sind vom Rechnungsprüfungsausschuß längst abschließend erledigt, und zwar im Sinne der Steuerzahler.Nochmals herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat der Abgeordnete Kleinert .
Guten Morgen, Herr Riedl.Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dieser Debatte heute geht es um den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Damit ist die Frage nach dem korrekten Haushaltsvollzug durch die Bundesregierung aufgeworfen.
— Durch die alte Bundesregierung, sehr richtig. — Der Sprecher der CDU/CSU, der Herr Friedmann, hat gerade eben diese Gelegenheit benutzt, um uns seine Lieblingsidee, die angeblich so kostensparende und effektive Privatisierung öffentlicher Leistungen hier näherzubringen. Ich möchte darauf jetzt nicht im einzelnen eingehen. Ich möchte aber gern auf einen anderen Gesichtspunkt aufmerksam machen.Voraussetzung jeder parlamentarischen Diskussion eines Haushaltsvollzugs ist selbstverständlich die parlamentarische Beratung und Kontrolle eines Haushaltsentwurfs. Diese parlamentarische Beratung und Kontrolle endet j a in aller Regel — nicht immer, aber in aller Regel — mit der Verabschiedung eines Haushaltsplanes. Hier ist dem Parlament eine zentrale Rolle zugedacht. Das Budgetrecht gilt seit langem als das eigentlich zentrale Recht der Legislative. Gerade an dieser Stelle nun haben die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien einen Einschnitt geplant, der zentrale Funktionen des Parlaments im Rahmen der Haushaltsberatungen in Frage stellt. Ich will Ihnen gleich erklären, was ich damit meine.Dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages obliegt auch die parlamentarische Kontrolle von Etatansätzen der Geheimdienste.
Seit vielen Jahren wird diese Kontrolle de facto von einem Unterausschuß des Haushaltsausschusses vorgenommen, einem Unterausschuß, in dem jede Fraktion vertreten ist, die auch im Ausschuß selber vertreten ist. Nun meint die Bundesregierung, die Fraktion der GRÜNEN müsse unter allen Umstän-
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den aus der parlamentarischen Kontrolle über diesen Bereich herausgehalten werden.
Offenbar gibt es hier einiges unter Verschluß zu halten, einiges, was das Ohr eines grünen Parlamentariers nicht erreichen darf.
Deshalb, um die GRÜNEN hier herauszuhalten, haben sich die Herren im Kanzleramt, aus dem Verteidigungsministerium, aus dem Innen-, aus dem Finanzministerium und was weiß ich noch aus was für Ministerien schon kurz nach dem 6. März zusammengesetzt, um auszutüfteln, wie die GRÜNEN durch Verfahrenstricks von der parlamentarischen Kontrolle in diesem Bereich ausgeschlossen werden könnten.
Die Illustrierte „Stern" berichtete entsprechend diesem Sachverhalt schon im März — —
— An Ihrer Stelle wäre ich jetzt mal ein bißchen stiller und würde mir das sehr aufmerksam anhören.
Denn wie ich am Mittwoch im Ausschuß erfahren konnte, ist ja Ihre Gruppe, zumindest die Haushaltsgruppe der CDU/CSU, offenbar noch gar nicht in Kenntnis dessen, was da wirklich passiert ist. In diese Richtung gingen jedenfalls die Ausführungen des Herrn Carstens.
Darf ich vielleicht vorschlagen, Fragen zu stellen. Dann können wir alle das mithören.
Die Illustrierte „Stern" berichtete schon im März über die angestrengten Bemühungen der Herren Staatssekretäre und über die Rolle des Herrn Jenninger dabei. Dabei war von Anfang an klar, daß es kaum einen legalen Weg geben könnte, uns den Zugang zu diesem Gremium zu verwehren.Was nun bei diesen über Monate hinweg andauernden Bemühungen herausgekommen ist, das ist jetzt endlich aus dem konspirativen Dunkel ans Tageslicht getreten.
Herausgekommen ist eine gegenüber früheren Jahren veränderte Fassung des Haushaltsgesetzentwurfs der Bundesregierung und die erklärte Absicht, die Frage der Besetzung dieses Gremiums auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs — man beachte: auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs — zu regeln. Herausgekommen ist damit nicht mehrund nicht weniger als der eher simpel eingefädelte Versuch, durch eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit — der fragliche Passus im Haushaltsgesetzentwurf bezieht sich angeblich auf etwas ganz anderes — und bei Inkaufnahme offenen Verfassungsbruchs die von langer Hand geplante Ausschaltung der GRÜNEN auf kaltem Wege durchzusetzen. Unter dem Deckmantel, hier ginge es um die Regelung des Wegfalls von Essenszuschüssen, wollen Sie uns den Zugang zur Kontrolle der Etatpläne der Geheimdienste verwehren.
Eigentlich wollten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP schon vorgestern im Haushaltsausschuß den Rausschmiß unserer Fraktion durchsetzen.
Meine Damen und Herren, hier geht es nicht nur um eine „irreführende Begründung", wie das die „Frankfurter Rundschau" gestern schrieb, hier geht es nicht nur um eine Täuschung der Öffentlichkeit. Schon allein die Absicht, die Beratung von Haushaltsansätzen auf der Grundlage eines Gesetzes durchzuführen, das es noch gar nicht gibt, sondern das allenfalls nach Abschluß dieser Beratungen überhaupt erst in Kraft treten könnte, ist eine Absurdität, ein Verfahren, das zugleich ganz offensichtlich gegen Art. 110 des Grundgesetzes und gegen § 1 der Bundeshaushaltsordnung sowie gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1974 verstoßen würde;
denn dort ist zwingend festgelegt, daß in das Haushaltsgesetz nur Bestimmungen aufgenommen werden können, die sich auf Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auf den Zeitraum beziehen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen ist.
— Ich kann das inzwischen sogar selber. Sie werden es nicht für möglich halten.
Dort ist zwingend festgelegt, daß es alleiniger Sinn und Zweck des Haushaltsgesetzes ist, den Haushaltsplan festzustellen, nicht aber, irgendwelche Verfahrensregeln festzuschreiben, die für die Art und Weise der Beratung des Haushalts maßgeblich sind.Ich will Sie hier nicht weiter mit juristischen Detailargumenten strapazieren.
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Ich möchte auch nicht allzu große Anforderungen an Ihr intellektuelles Fassungsvermögen stellen, obwohl eine Rechtsbelehrung gerade in diesem Fall sicherlich sehr angebracht wäre.
Ich will Sie hier also nicht weiter mit juristischen Details strapazieren. Dazu wird womöglich, wie es aussieht, noch an anderer Stelle ausgiebig Gelegenheit sein.Aber eines muß doch sehr deutlich gesagt werden: Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien haben in dieser Woche versucht, einen von langer Hand geplanten, über Monate hinweg in den Hinterzimmern des Kanzleramtes und verschiedener Ministerien beratenen Coup zu landen, mit dem so offensichtlich gegen die Verfassung, gegen das Haushaltsrecht und gegen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verstoßen worden wäre, daß man dies nicht anders bewerten kann denn als Versuch, hier offenen Verfassungsbruch aus durchsichtigen politischen Motiven zu praktizieren,
einen Verfassungsbruch, der im übrigen nicht nur DIE GRÜNEN tangieren würde, sondern die Kontrollfunktion der Parlamente gegenüber der Regierung schlechthin;
denn wenn tatsächlich nach der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung verfahren würde, wenn die Mitglieder solcher Ausschüsse mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Haushaltsausschusses gewählt würden, dann bedeutete dies in der Konsequenz doch nichts anderes, als daß sich die Regierung, die ja über die Regierungsparteien in den Ausschüssen stets die Mehrheit hat, ihre Kontrollinstanz selber wählen könnte.
Das ist ja wohl eine Absurdität.
Meine Damen und Herren, der Herr Bundestagspräsident hat zu Beginn dieser Legislaturperiode festgestellt — ich zitiere —: „Keiner hier hat ein besseres Mandat als ein anderer."
Und weiter hat er den Wunsch ausgedrückt — ich zitiere wieder —, daß unsere Werktagsarbeit mit unseren Sonntagsreden übereinstimmen möge.
Das, was hier in Rede steht, kann er damit gewiß nicht gemeint haben. Denn wenn das, was die Regierungskoalition hier ausgetüftelt hat, die Werktagsarbeit ist, dann kann ich nur sagen, es ist eine schmutzige Werktagsarbeit.
Deutlicher könnte der Widerspruch zu den vielenwolkigen Sonntagsreden, die wir hier von den Regierungsvertretern immer wieder hören müssen, auch kaum herauskommen.
Der Rechtsbruch, der hier unter bewußter Täuschung der Öffentlichkeit geplant war und der noch weiter geplant ist,
ist so offensichtlich, daß selbst die Vertreter der Regierungsparteien in letzter Minute kalte Füße bekommen haben, als sie durch unsere Ankündigung davon wußten, daß die vorgesehene Manipulation an die Öffentlichkeit kommen würde.
Wie anders ist es zu erklären, daß CDU/CSU und FDP unmittelbar nach unserer Ankündigung, die Angelegenheit publik zu machen, urplötzlich einen Tag vor der fest terminierten Behandlung dieses Punktes im Haushaltsausschuß entdeckten, daß eigentlich noch gar nicht alle mit dieser Frage zusammenhängenden Probleme genügend durchdacht und ausdiskutiert seien.
Plötzlich hieß es, es sei noch nicht Zeit genug gewesen für eine eingehende Behandlung dieser Frage. Das versucht man uns jetzt weiszumachen, obgleich seit Monaten öffentlich bekannt war, daß die Regierungskoalition an einer solchen Lex Grüne herum-tüftelt. Wollen Sie uns eigentlich für dumm verkaufen, Herr Carstens, kann ich da nur fragen.
Herr Abgeordneter Kleinert, darf ich Sie unterbrechen. Ich muß dem Kollegen Carstens einen Ordnungsruf erteilen.
Dies ist eine persönlich gezielte Bemerkung, die hier nicht hinpaßt.
Herr Carstens, angesichts dieser Vorgänge überlasse ich das Urteil darüber, wer hier dumm ist, der Öffentlichkeit.
Die Damen und Herren von der Regierungskoalition betrachten uns offenbar als eine Art Sicherheitsrisiko. So heißt das doch in Ihrer Sprache. Ich will einmal einen Augenblick bei dieser Frage und bei Ihrer eigenen Logik verweilen. Sie sagen, wir sind ein Sicherheitsrisiko. Und um dieses angebliche Sicherheitsrisiko nun auszuschalten, verabschiedet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Öffentlichkeit irreführt und der das ausdrückliche Ziel hat, unter Mißachtung von rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen eine Ihnen
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1769
Kleinert
politisch unliebsame Oppositionsfraktion von grundlegenden parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten auszuschließen. Und dann besitzen die Sprecher des Finanzministeriums noch die Unverfrorenheit — ich muß das so nennen —,
zu behaupten, dies alles sei wohl ein bißchen unglücklich. Wer sich diese Vorgänge aufmerksam ansieht, der muß sich doch ernsthaft fragen, wer denn nun eigentlich hier das Sicherheitsrisiko ist.
Sind denn die das Sicherheitsrisiko, die hier aufklären wollen über die Art und Weise, wie die Geheimdienste mit Steuergeldern umgehen, oder sind es am Ende nicht vielmehr die, die im Dunkel der Kulissen an grundlegenden Prinzipien der Verfassung und des Haushaltsrechts herummanipulieren?
Mir — und damit komme ich zum Schluß — fällt die Antwort auf diese Frage nicht schwer. Ich bedanke mich.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Seiler-Albring.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung zuvor: Lieber Herr Kleinert, Ihre Bemühungen um eine effektive Finanzkontrolle stehen in betrüblichem Gegensatz zur Präsenz Ihrer Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuß.
Jetzt möchte ich gerne zum Thema sprechen. In Zeiten reichlich vorhandener öffentlicher Mittel wird der Rechnungshof — —
Ich muß zunächst um Ruhe bitten. Ansonsten möchte ich Sie fragen, Frau Abgeordnete, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kleinert zulassen.
Nein.
Diese Zeiten — wer weiß das nicht besser als wir alle — sind längst vorbei. Wenn alle Schichten der Bevölkerung durch zum Teil erhebliche Einschnitte in die Leistungsgesetze ihren Teil zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren beigetragen haben und noch weiter beitragen müssen, darf die Gedankenlosigkeit im Umgang mit knappen öffentlichen Mitteln nicht länger hingenommen werden.
Die vor uns liegenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushaltsrechnung 1980 sind ein Dokument für zum Teil fahrlässigen und schlampigen Umgang mit öffentlichen Geldern.
Ich möchte Ihnen ein bißchen mehr Ruhe verschaffen. Ich weiß, daß es nicht so ganz einfach ist, hier eine erste Rede zu halten. Vielleicht richten wir uns alle danach.
Das ist gar keine Schwierigkeit.Lassen Sie mich bitte zu Beginn einige Beispiele dafür nennen. Der Rechnungshof rügt in seinem Prüfbericht 1980 — ich möchte einmal mit dem eigenen Haus beginnen — die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die z. B. seit 1971 ohne Ausschreibung fortlaufend dieselbe Werbeagentur mit der Herstellung und dem Vertrieb des Magazins „Parlament aktuell" beauftragt hat. Immerhin betrug die Auftragssumme bis 1979 rund 8 Millionen DM.
Ich bin der Auffassung, daß es uns selbst gut anstehen würde, die Vergaberichtlinien im eigenen Hause einzuhalten und damit wirtschaftlich zu handeln.
In einem weiteren Fall rügt der Rechnungshof die Interessenkollision bei Bediensteten der Bundesministerien. Für mich ist es ein äußerst bedenklicher Zustand, daß Beamte des Bundes in Aufsichtsratsgremien von Gesellschaften und Zuwendungsempfängern sitzen, die unmittelbar bzw. mittelbar einen Bundesbezug haben. Diese Aufsichtsratsmitglieder müssen einmal in ihrer Eigenschaft als Beamte der jeweiligen Häuser darauf achten, daß mit den Zuwendungen möglichst sparsam verfahren wird, und natürlich haben sie auf der anderen Seite in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der jeweiligen Aufsichtsgremien ein Interesse daran, daß die Zuwendungen möglichst großzügig ausfallen.In einzelnen Fällen kam es sogar dazu, daß ein Beamter mit Verhandlungen beauftragt wurde, der dem Verhandlungspartner in anderer Funktion, z. B. als Aufsichtsratsmitglied, verbunden war.Ein weiteres Ärgernis ist die Beschäftigung pensionierter Beamter und Soldaten bei institutionell geförderten Zuwendungsempfängern. Hier kam es nach dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes in einzelnen Fällen dazu, daß neben den nicht gerade niedrigen Ruhestandsbezügen ein aktives Gehalt in der gleichen Größenordnung gezahlt wurde. Der Bundesfinanzminister hat in seiner Erwiderung zugesagt, daß er zukünftig darauf achten wird, daß die Versorgungsbezüge bei der Vergütung entsprechend berücksichtigt werden. Wir werden den Finanzminister zu gegebener Zeit im Rechnungsprüfungsausschuß an seine Zusage erinnern.
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1770 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983
Frau Seiler-AlbringZu diesem Kapitel gehört auch das Thema der Vergabe von Gutachten an pensionierte Beamte. Hier drängt sich uns der Verdacht auf, daß man es für nötig hält, diesem Personenkreis den Ruhestand durch ein Bonbon noch versüßen zu müssen.Erstaunen löst auch ein anderer Vorgang aus. So sind zur Förderung branchenübergreifender Maßnahmen zur Leistungssteigerung in kleinen und mittleren Unternehmen 1981 an den Deutschen Gewerkschaftsbund Zuschüsse von mehr als 400 000 DM bewilligt worden; für 1983 sind nochmals Gelder in einer Größenordnung von über 600 000 DM zugesagt. Was das mit Leistungssteigerung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Produktivität zu tun hat, hätte ich gerne gewußt.
In der Aufzählung von Fehlverhalten und Fehlentscheidungen noch ein weiteres Beispiel: Mit Recht rügt der Rechnungshof, daß im Programm „Nahverkehrsforschung" bei der Entwicklung von Bedarfsbussystemen eine unwirtschaftliche Parallelförderung vorlag. So hat das zuständige Ministerium zunächst über die Durchführbarkeit von den beiden Antragstellern eine Studie erstellen lassen, Kosten: 5 Millionen DM. Nicht genug damit; ergänzend dazu hat der Bundesminister für weitere 500 000 DM eine wissenschaftliche Begleituntersuchung — und den Titel möchte ich Ihnen nicht vorenthalten — über die „mit der Einführung neuer Verkehrsmittel verbundenen Dimensionen und Problemstellungen aus verkehrswissenschaftlicher, soziologischer, psychologischer und juristischer Sicht" in Auftrag gegeben.Diese vom Projektbegleiter des Bundesministers als interessant oder bemerkenswert bezeichneten Ergebnisse kommen zu so banalen Feststellungen wie: daß sich die Benutzung von Bedarfsbussen zur Schlechtwetter- und Winterzeit durch Umsteiger von Zweirädern erhöht, daß sich das Verkehrsangebot mit zunehmender Entfernung vom Zentrum verschlechtert, daß eine Verschlechterung der Staatsfinanzen sich auch auf die Verkehrsausgaben auswirkt.Diese „tiefgreifenden" Erkenntnisse haben dann wohl mit dazu geführt, daß für rund 50 Millionen DM parallel zwei Konzepte für ein Bedarfsbussystem finanziert worden sind.Der vorgelegte Bericht des Rechnungshofes zur Jahresrechnung 1980 zeigt also auch diesmal wieder, daß mit öffentlichen Geldern, also mit Geldern der Steuerzahler unseres Landes, diplomatisch ausgedrückt, leichtfertig umgegangen wird. Nun kann man die Schuld nicht nur beim Empfänger solcher Zuwendungen suchen; denn von ihm kann man ja füglich nicht erwarten, daß er sich gegen diese Gelder wehrt. Hier ist vielmehr der Ansatz bei dem Absender der Zahlung zu suchen. Konkret: Von den die Haushaltsmittel vergebenden Ministerien und ihren Mitarbeitern muß erwartet werden, daß sie bei der Vergabe der vorhandenen Mittel die Gesichtspunkte Effizienz und Sparsamkeit in den Vordergrund ihrer Entscheidungen stellen.
Leider gilt im öffentlichen Dienst zu wenig das Prinzip der persönlichen Verantwortung und Haftung, aus dem Sanktionen bei Fehlverhalten abgeleitet werden könnten. Zwar werden abstrakte Ziele wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Gemeinwohl theoretisch den Entscheidungen zugrunde gelegt, in der Praxis leider aber nur mangelhaft durchgesetzt, wie der Prüfungsbericht, den wir beraten, ja beweist.Wenn aber die berechtigten Interessen der Steuerzahler an einer korrekten Mittelvergabe, so wie es erstrebenswert ist, berücksichtigt werden sollen, bedarf es einer effizienteren Kontrolle. Dies gilt sowohl beim Bundesrechnungshof als Kontrolle der Exekutive als auch beim Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages als Vertreter der Legislative. Beide Institutionen üben im öffentlichen Interesse die Finanzkontrolle aus. Beide sind aufeinander angewiesen und ergänzen sich.Nach Auffassung vieler Kollegen in unserem Hause, aber auch der Bürger draußen fristet insbesondere das parlamentarische Kontrollverfahren zur Entlastung der Bundesregierung — im Gegensatz zur Beteiligung des Parlaments an der Haushaltsplanung — ein Schattendasein und wird — seien wir doch selbst einmal kritisch — oft nur als lästige Pflicht empfunden. Diese Haltung steht aber in deutlichem Widerspruch dazu, daß Haushaltsüberwachung der Exekutive doch zu den wichtigsten parlamentarischen Kontrollfunktionen zählt und ein unentbehrlicher Faktor unseres Verfassungslebens ist.
Mit ein Grund für das mangelnde Ansehen dieser Arbeit, das dem öffentlichen Interesse an ihr doch überhaupt nicht entspricht, ist darin zu sehen, daß in der Vergangenheit häufig eine zeitnahe Rechnungsprüfung und Entlastung nicht möglich war.
Die Aufstellung der Jahresrechnung durch den Bundesfinanzminister, das zum Teil aufwendige Prüfverfahren durch den Rechnungshof und der Abschluß der Beratungen durch den Rechnungsprüfungsausschuß dauern zu lange, erfolgen zu spät, wie auch die Tatsache beweist, daß wir zur Zeit über die Entlastung des Bundeshaushalts 1980 beraten.Dieses aber hat mit seinen Grund in der Doppelmitgliedschaft der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses — bekanntlich ist er ja ein Unterausschuß des Haushaltsausschusses — und der ungeheuer umfangreichen Stoffmenge, die es dem Ausschuß erschwert, die ihm übertragenen Aufgaben zeitnahe zu bewältigen. Während der Haushaltsberatungen kann der Rechnungsprüfungsausschuß daher praktisch nicht zusammentreten, so daß für die Rechnungsprüfung die Zeit zwischen
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1771
Frau Seiler-Albringder Verabschiedung des Haushaltsgesetzes und der Einbringung des neuen Entwurfs durch die Bundesregierung offen bleibt.Im Klartext heißt das: Die Hauptarbeit geschieht im ersten Halbjahr, vor der Sommerpause. Das ist auch der Grund dafür, daß wegen des fehlenden zeitlichen Zusammenhangs nur in ganz seltenen Fällen Forderungen nach Konsequenzen und auch Sanktionen erhoben werden können.So ist es auch zu verstehen, daß sich der Haushaltsausschuß, sieht man von wenigen spektakulären Ausnahmen ab, auf die bloße Kenntnisnahme des Rechnungsprüfungsausschußberichts beschränken muß. Der dann vorgelegte knappe Bericht des Ausschusses mit dem Antrag auf Entlastung der Bundesregierung und den immer wiederkehrenden Ersuchen an die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister, den Feststellungen und Bemerkungen Rechnung zu tragen, bilden dann den Abschluß des Finanzkontrollverfahrens.Diese Entlastung — das sollten wir selbstkritisch als Parlamentarier feststellen, und die Präsenz beweist es j a auch ist zu einem bloßen Zeremoniell herabgesunken. Das hat zur Folge, daß zwischen parlamentarischer Mitgestaltung bei der Haushaltsfeststellung und der folgenden Kontrolle des Haushaltsvollzugs ein augenfälliges Mißverhältnis besteht, das der Bedeutung der parlamentarischen Finanzkontrolle in keinem Fall gerecht wird.Ich mache im folgenden einige Verbesserungsvorschläge, die an die Anregungen meines Vorgängers Dr. Zumpfort anschließen.
— Doch!
— Nein!
Ich glaube, die Mitglieder des Rechnungshofes sind sehr, sehr gute Beamte.Wir müssen gerade in Zeiten der knappen Kassen in unserem Haushalt allen Bürgern deutlich machen, daß wir mit den uns von ihnen anvertrauten Geldern nicht nur bei der Vergabe der Mittel, sondern natürlich auch bei der Kontrolle sorgfältig umgehen.Hauptaufgabe muß sein, das Prüfverfahren nach Möglichkeit zu beschleunigen. Dazu gehört, daß die Arbeit des Rechnungshofs effizienter gestaltet wird. Das bedeutet aber auch eine Stärkung des Apparats des Rechnungshofs.Des weiteren sollten wir prüfen, inwieweit in Zukunft private Gutachter und Sachverständige bei der Prüfung mehr herangezogen werden können.Wir sollten ferner darauf hinwirken, daß — und ich glaube, das ist sehr wichtig — der Prüfbericht dort, wo es möglich ist, in Teilberichte untergliedert wird und die abgeschlossenen Teilberichte vorab dem Rechnungspüfungsausschuß übersandt werden, damit dieser mit der Beratung beginnen kann und nicht auf den abgeschlossenen Gesamtbericht warten muß, der j a aus verschiedenen Gründen längere Zeit auf sich warten läßt.Wir müssen versuchen, den Zeitpunkt der Entlastung der Regierung mit der endgültigen Beschlußfassung über den neuen Haushalt zu verbinden. Nur so kann es gelingen, Konsequenzen möglichst schnell wirksam werden zu lassen. Das ist sicher nicht einfach. Aber wir sollten versuchen, es möglich werden zu lassen.Um die Zusammenarbeit von Parlament und Rechnungshof zu verbessern, sollte auch in Erwägung gezogen werden, ob nicht der Präsident des Bundesrechnungshofs von diesem Haus gewählt werden sollte, statt daß er wie bisher von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt wird.
Des weiteren sollten wir überlegen, ob nicht der Präsident bei der Behandlung seines Berichts im Parlament Rederecht erhält, wie es beim Wehrbeauftragten bei der Behandlung seines Berichts ja schon geschieht.Darüber hinaus halte ich es für notwendig, daß die Prüfgebietsleiter des Rechnungshofs grundsätzlich bei den Berichterstattergesprächen über die Einzelpläne herangezogen werden, damit bereits bei der Vorberatung über die zugewiesenen Mittel der Sachverstand des Rechnungshofs eingeschaltet werden kann.Finanzielle Engpässe haben jedoch auch eine gute Seite. Wir sind gefordert, alle Tätigkeit des Staates auf ihre Notwendigkeit und Effizienz wieder und wieder zu überprüfen. Wo sich herausstellt, daß diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, muß sich der Staat zurückziehen.Dazu gehört auch der Komplex der Privatisierung staatlicher Dienstleistungen und Aufgaben. Hier gilt der Grundsatz, daß öffentliche Dienstleistungen auf Private zu übertragen sind, wo diese sie besser erfüllen können und dies ohne Beeinträchtigung staatlicher Belange möglich ist.Ein Beispiel für die hilfreiche Rolle des Rechnungshofs ist die Gutachtertätigkeit des Rechnungshofs als des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung. Auf die Privatisierung der Naßbaggerei ist Dr. Friedmann schon eingegangen. Durch den Grundsatzbeschluß haben wir es erreicht, daß uns die private Vergabe der Arbeiten eine nicht unerhebliche Verbilligung eingebracht hat. Die Entscheidung in diese Richtung wäre ohne den Widerstand bei Gewerkschaften und dem damaligen Koalitionspartner eigentlich schon früher fällig gewesen.Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit ist weithin die Ansicht verbreitet, daß die Parteien des Deutschen Bundestages bei der Beurteilung und Bewertung vieler Fragen zerstritten seien. Als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses kann ich jedoch feststellen und festhalten, daß die Arbeit in unserem Ausschuß wie auch im Haushaltsaus-
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1772 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983
Frau Seiler-Albringschuß über die Fraktionen hinweg überaus kooperativ und fair ist.
Dieses gute Arbeitsklima macht deutlich, daß die Gemeinsamkeit in der Sacharbeit in unserem Hause nach wie vor gegeben ist. Das macht die Arbeit in diesen Ausschüssen gerade auch für einen jungen Parlamentarier trotz der zeitlichen Belastung zu einer befriedigenden Aufgabe. — Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort hat der Abgeordnete Carstens .
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier zur Zeit den Bericht des Bundesrechnungshofs und das, was der Rechnungsprüfungsausschuß dazu gesagt hat. Wir können feststellen, daß von den GRÜNEN Themen angesprochen werden, die im Moment bei der Beratung im Haushalt keine Rolle spielen.
Ich bin jedoch sehr wohl bereit, darauf jetzt einzugehen.
Herr Kollege Kleinert, ich muß Ihre Vorwürfe zurückweisen — ich tue dies mit Entschiedenheit —,
weil sie jeder Grundlage entbehren, zumindest einer Grundlage, wie Sie sie hier dargelegt haben.
Ich weise die Vorwürfe zurück, was Manipulation und Einschränkung des Budgetrechts des Parlaments angeht.
Worum ging es bei uns im Haushaltsausschuß? Wir mußten uns mit der Frage beschäftigen, wie gewisse Titel des Haushalts in Zukunft überprüft werden sollten. Dazu gab es einen Tagesordnungspunkt.
Wir haben unsererseits entschieden, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden sollte.
Nun werfen Sie uns vor, Herr Kollege Kleinert, daß wir den Punkt abgesetzt haben, obwohl Sie die Absetzung selber beantragt haben. Es ist unredlich und unfair, das im Parlament zu tun.
Ich habe zugesagt, daß wir auf diesen Punkt rechtzeitig zurückkommen werden, noch vor Abschluß der Haushaltsberatungen, noch vor der Bereinigungssitzung. Diese Zusage steht. Sie wird unsererseits eingehalten. Es ist aber eine ganz andere Frage, ob uns nicht das Recht zusteht, ob wir nicht sogar die Pflicht haben, ernsthaft zu überprüfen, wie wir mit diesem wirklich wichtigen Titel des Haushaltsansatzes verfahren.
Man kann uns doch nicht den Vorwurf machen, wir manipulierten, wenn wir uns die notwendige Zeit nehmen wollen, die Rechtslage und die politische Lage zu prüfen.
Herr Abgeordneter Carstens — —
Nein, keine Zwischenfrage jetzt.
Es geht hier um brisante Themen, z. B. um die Geheimdienste.
Wenn die GRÜNEN erklärt haben, sie seien nicht bereit, die Vertraulichkeit zu wahren, die diese Dienste nötig haben, dann müssen wir überprüfen, ob sie mit überprüfen dürfen.
Herr Abgeordneter Carstens, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schily?
Nein, zu diesem Zeitpunkt nicht.
— Bitte schön, ich erlaube Ihnen eine Zwischenfrage.
Herr Abgeordneter Schily zu einer Zwischenfrage.
Herr Kollege, können Sie mir unter Angabe einer Zitatstelle, unter Angabe von Ort und Zeit mitteilen, wann wir erklärt haben, daß wir die Vertraulichkeit in diesem Bereich nicht wahren werden?
Ich kann jetzt nicht zitieren, zu welchem Zeitpunkt Sie das gesagt haben. Aber ich nehme an, daß Sie selbst dazu stehen, daß Sie nicht in allen Bereichen die Vertraulichkeit wahren wollen. Ich kann mich gut daran
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1773
Carstens
erinnern und bin auch gern bereit, Ihnen das bei nächster Gelegenheit vorzulegen.
Da dies in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, muß man einfach wissen, daß es widerstreitende Interessen gibt: parlamentarische Kontrolle und Vertraulichkeit der Dienste. Die Leistungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit der Dienste müssen gewährleistet bleiben. In der Vergangenheit sind diese Dienste von drei Parlamentariern überprüft worden. Wir überlegen uns, wie diese Überprüfung in Zukunft stattfinden soll.
Wir werden rechtzeitig mit Vorschlägen kommen. Wir werden dafür sorgen, daß die Vertraulichkeit gewahrt wird. Wir werden dafür sorgen, daß das Parlamentsrecht gewahrt wird.
Und Sie können sich darauf verlassen, daß diese Punkte bei unseren Beschlüssen und unseren Vorschlägen berücksichtigt werden.Denken Sie bitte daran, daß wir hier im Parlament das Recht haben, die Dienste zu überprüfen, und bedenken Sie bitte auch, was in der übrigen Welt mit der Überprüfung der Dienste passiert.
Dieses Recht muß gewahrt werden, aber auch die Funktionsfähigkeit der Dienste. Wir werden diese beiden Interessen in Einklang bringen,
und das Volk wird damit zufrieden sein können, meine verehrten Damen und Herren.
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Simonis.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war aber ein Eiertanz, lieber Manfred Carstens, den du da gemacht hast.
Ich hatte nämlich gedacht, daß die Regierung aus Scham über diese geradezu dämliche Begründung, die sie gefunden hat, um eine Partei aus der parlamentarischen Kontrolle auszuschließen, heute nur durch Staatssekretäre und sehr dünn vertreten ist. Aber nachdem sich nun ein Abgeordneter der Koalition in die Bresche geschmissen hat, braucht wohl offensichtlich ein Minister auch nicht dazusein.
Dadurch ist jetzt mehr Leben in die Diskussion gekommen, als wir es normalerweise bei Rechnungsprüfungsausschußberichten hier erleben; solche Diskussionen finden nämlich meist abends unter totalem Ausschluß der Öffentlichkeit statt, weil man das, was man als interessant empfunden hat, bereits vorher in der „Bild"-Zeitung und in anderen Publikationen hat lesen können — wie nämlich auf geradezu verschwenderische Art und Weise mehr Nägel als notwendig, mehr Putzlumpen als gebraucht usw., gekauft worden sind.
Frau Abgeordnete Simonis, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schäuble?
Aber gern.
Kollegin, sind Sie mit mir der Meinung, daß es eigentlich richtig wäre, daß die Minister anwesend wären, die Verantwortung für die Haushalte tragen, die heute zur Debatte stehen?
Herr Kollege, es wäre vielleicht interessant — ich danke für den Zwischenruf und für die Hilfe —, wenn wenigstens die Minister anwesend wären, die damals schon anwesend gewesen sind.
Einer von ihnen könnte ja hier sein. — Wir wollen uns nicht gegenseitig Zertifikate darüber ausstellen, wie gut die Zwischenfragen gewesen sind. Das, was jeder einzelne ins Protokoll gedruckt haben möchte, muß er selber verantworten.Manchmal habe ich das Gefühl, daß die Strafe für das, was Beamte machen, auf uns Abgeordnete niederfällt, die wir stundenlang im Rechnungsprüfungsausschuß sitzen müssen — übrigens unter Beteiligung der GRÜNEN, das muß man auch zur Ehrenrettung der GRÜNEN sagen, die fast die ganze Zeit dabeigewesen sind —, und es ist dann auch kein großes intellektuelles Vergnügen, hier zu stehen und das, was man sich da oben schon einmal stundenlang gegenseitig vorgekaut hat, noch einmal in aller Öffentlichkeit zu erzählen. Es scheint nämlich niemanden zu interessieren.Blättert man einmal die alten Protokolle durch, stellt man fest: Niemandem fällt mehr etwas Neues zu dem Thema ein. Fast alle Parteien sagen das gleiche: „Kontrolle", „Geldverschwendung", „Bürgern anempfohlen" usw. Und: „Da muß doch etwas passieren." Dann wird das Ganze in Kurzrunden ad acta gelegt.Dennoch habe ich bei der Lektüre der alten Protokolle Interessantes gefunden. Der Kollege Gerster, der leider nicht da ist, hat in einem flammenden Beitrag zu dem, was der Regierung ins Stammbuch geschrieben werden muß, gesagt — ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten; das gehört offensichtlich auch zu den Ritualen:
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1774 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983
Frau SimonisIhr, der Regierung, sei aber noch einmal ins Stammbuch geschrieben, in welcher Reihenfolge gespart werden muß: erstens durch die Beendigung jedweder Geldverschwendung, zweitens durch den Verzicht im eigenen Bereich und drittens erst durch den Verzicht, der den anempfohlenen— das ist leider das Wort, das Herr Gerster gebraucht hat —Bürgern zugemutet wird. Genau die umgekehrte Reihenfolge macht die Regierung: Sie spart erst beim Bürger mit den sogenannten Spargesetzen,— ich zitiere immer noch; das ist alles noch wörtlich —und dann erst denkt sie an sich selber; sie macht Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, die Bezüge der Minister und der Staatssekretäre steigen.Oh, armer Herr Gerster, hätten Sie damals doch geschwiegen!
Denn wenn Sie gewußt hätten, was Ihre eigene Regierung heute macht, hätten Sie das bestimmt nicht so gesagt.Wie geht es denn heute? Es wird genau in der umgekehrten Reihenfolge gespart: zuerst beim sogenannten anempfohlenen Bürger, und zwar in einem Ausmaß, wie ich das eigentlich in meinen schlimmsten Vorstellungen von Ihnen nicht erwartet hätte, obgleich ich dachte, ich hätte Ihre Wahlprogramme ausreichend gelesen.
Zweitens. Bei der Regierung wird überhaupt nicht gespart. Da steigt z. B. die Zahl der Staatssekretäre fast unbemerkt, da steigen die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, da steigen die Ausgaben für alles mögliche, nur beim Bürger wird kräftig gekürzt. Ich freue mich heute schon auf die Rede, die dann hoffentlich Herr Gerster halten wird. Wenn das nämlich so weitergeht, dann müßten die Berichte des Bundesrechnungshofes, die sich mit der Tätigkeit der neuen Regierung auseinandersetzen, ziemlich interessant werden.
— Ja, das werden wir gemeinsam machen.Die Frau Kollegin von der FDP hat gerade gesagt, es sei bedauerlich, daß die Berichtszeiträume zu lange zurückliegen. Ich glaube, wir haben uns ziemlich gemüht, die Zwei-Jahres-Frist, die wir uns einmal selber gesetzt haben, einzuhalten. Kürzer ist es in der Tat wirklich nicht zu machen. Das Problem liegt meiner Meinung nach nicht so sehr in der mangelhaften oder nicht mehr zeitnahen Kontrolle durch das Parlament, sondern hat eine ganz andere Ursache. Daß die Vorgänge, die geprüft werden, viel zu lange zurückreichen — ich werde Ihnen gleich ein Beispiel nennen, bei dem die Geburtsstunde des Objekts 1958 war und mit dem wir 1983 noch immer nicht zum Ende gekommen sind —, liegt unter anderem daran, daß nur stichprobenartig geprüft wird, und es liegt unter anderem daran, daß die Exekutive und offensichtlich auch die Regierung hoffen, in der gleichen Sache nie wieder ein zweites Mal geprüft zu werden. Wahrscheinlich ist das ja wohl auch richtig; das heißt, man setzt sich souverän über das hinweg, was hier im Parlament im Hinblick auf zukünftige Verhaltensmaßnahmen anempfohlen wird, und tut dasselbe nochmal.Sie haben übrigens ein Beispiel genannt, das man noch weiterführen könnte. Bereits 1978 wurde angemahnt, daß bei der Vergabe des Magazins „parlament aktuell" eine Ausschreibung erfolgen sollte. Trotz dieser Anmahnung passierte 1980 bei der Vergabe wieder keine Ausschreibung. Das war bedauerlicherweise auch noch hier im eigenen Hause. Das finde ich deswegen besonders bedauerlich, weil wir uns ja eigentlich darauf verlassen müssen, daß wenigstens die eigene Verwaltung das tut, was wir bei anderen anmahnen. Die jetzige Regierung gibt nun wieder freihändig demselben Herrn, dessen Geschäftsmethoden — vorsichtig ausgedrückt — mehr als zweifelhaft sind, einen Auftrag: nämlich eine Broschüre, in der zum Kreuzzug gegen die Gegner der Mittelstreckenraketen aufgerufen wird. Derselbe Herr ist bei uns also für die Verwaltung des Bundestages ausgeschlossen worden, und zwar wegen seiner unsauberen Geschäftsmethoden. Ich glaube, die Regierung sollte noch einmal überlegen, ob sie sich die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses nicht vielleicht doch zu Gemüte führen will, um daraus Erkenntnisse für ihr Handeln zu gewinnen.Wenn ein Projekt, das 1958 in die Wege geleitet worden ist und 1983 immer noch nicht zum Abschluß gebracht wird — es handelt sich hier um Wettersonden —, dürfen wir uns nicht darüber wundern, daß das Wetter so schlecht ist. 1958 stellten Bundeswehr und Wetterdienst fest, daß sie eine gemeinsame Wettersonde brauchen. 1963 wurde ein Protokoll darüber gemacht. 1965 wurde festgelegt, was man gemeinsam an dieser Sonde haben möchte. 1967 wurde das erste Modell auf Papier gezeichnet. 1969, 1971, 1973 und 1975 setzte man sich zusammen, stritt sich — das ganze kostete 1,5 Millionen DM —, und 1982 stellte man fest, daß man das Ding eigentlich nie haben wollte,
denn die Ansprüche, die Bundeswehr und Wetterdienst an diese Sonde stellten, seien sehr unterschiedlich, das habe man nach 20 Jahren nun endlich erkannt; deswegen sollten jetzt getrennt Sonden gekauft werden.
— Das sind eure Minister auch noch mit gewesen;das war 1958. Ich habe ganz bewußt 1958 angefan-
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1775
Frau Simonisgen, damit ihr nicht immer sagt, das seien die letzten 13 Jahre gewesen.
— Da war ich nicht in den Windeln!1982 kommt dann als Lösung heraus, der Wetterdienst möge bitte die aufwendigeren und teueren Sonden für das Verteidigungsressort mitkaufen, denn dann könne man die beiden Sonden „aneinanderklinken". Ich bitte herzlich darum, dies nicht so zu machen, denn wir möchten eigentlich keine militärischen Wettersonden, sondern abends im Radio oder im Fernsehen bessere Wetterkarten haben.
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1776 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983
Das Wort hat der Abgeordnete Rossmanith.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte hier zunächst den Eindruck, verehrte Frau Kollegin Simonis, als ob Sie hier nochmals in die Haushaltsdebatte einsteigen wollten, die wir in diesem Hohen Hause vor drei Wochen geführt haben. Aber Sie haben dann erfreulicherweise doch der Tatsache Rechnung getragen, daß wir uns heute mit der Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu den Unterrichtungen des Bundesrechnungshofes für das Jahr 1980 befassen müssen. Es ist nun so, daß diese Beratung heute — auch wenn wir das Jahr 1980 beraten — in eine Zeit größter Finanznot fällt, so daß wir alle miteinander in bezug auf Einsparungen unseren Beitrag leisten müssen. Wir dürfen Bescheidenheit nicht nur vom Bürger, nicht nur von der Regierung erwarten, sondern müssen sie auch von der Bürokratie, von der Exekutive verlangen, die das mit zu vertreten hat. Wir sind gegen das Verschwenden von Geldern und können von der Bürokratie sicherlich auch fordern, daß jede Mark — ich möchte fast sagen: jeder Pfennig — zweimal umgedreht wird.
Die steuerzahlenden Bürger sind natürlich mit Recht hellhörig, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit bekanntwerden. Sie verlangen mit vollem Recht, daß das Parlament eine seiner wichtigsten Aufgaben, nämlich die Kontrolle der Regierung, der Exekutive, auch entsprechend ernst nimmt. Ich glaube, Herr Kleinert, hierauf hat der
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Allzu häufig — auch wenn die Kollegin Simonis hier etwas anderes gesehen haben will — habe ich Sie bei der Werktagsarbeit — sprich: bei der Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuß — nicht gesehen.
Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, daß sich das Finanzgebaren der Exekutive an den vorhin von mir genannten Grundsätzen orientiert. Ich darf bei dieser Gelegenheit sagen, daß positive Vorschläge des Bundes der Steuerzahler von uns durchaus ernstgenommen werden und auch unsere Zustimmung finden. Andererseits sollten aber solche Vorschläge, die schon längst überholt sind — darauf hat der Kollege Friedmann hingewiesen —, vom Bund der Steuerzahler überdacht werden.
Herr Abgeordneter Rossmanith, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kleinert ?
Bitte.
Herr Rossmanith, darf ich fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß der Kollege Verheyen das Mitglied unserer Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuß ist?
Herr Kleinert, natürlich ist mir das bekannt. Ich habe mit dieser Bemerkung nicht Sie persönlich, sondern die Fraktion DIE GRÜNEN gemeint. Wenn ich mich hier so umsehe, dann stelle ich fest: Herr Verheyen ist anscheinend nicht einmal in dieser Debatte hier anwesend.
— Nein, keine Zwischenfragen mehr. — Wir haben Verstößen gemeinsam nachzugehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit Wiederholungen ausgeschlossen werden. Denn die ganze Rechnungsprüfung hätte ja keinen Sinn, wenn nicht entsprechende Lehren daraus gezogen würden.
— Ich habe leider Gottes keine Zeit mehr, Herr Schily. — Lassen Sie mich hier beispielhaft folgendes anführen:
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Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1777
— Ich finde es sehr, sehr bemerkenswert, wie hier von einer gewissen Fraktion dieses Hauses Parlamentarismus verstanden wird, wenn es darum geht, zuhören zu können und jemanden ausreden zu lassen.
— Ich habe niemanden verunglimpft, sondern nur eine Feststellung getroffen.
Herr Rossmanith, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen. Ich finde die Debatte recht lebhaft, und für einen Freitagvormittag haben wir eine ganz gute Besetzung. Wir sollten uns hier nicht gegenseitig so beklagen.
Herr Präsident! Es ist kein gegenseitiges Beklagen. Wenn es im Parlament lebhaft zugeht, ist es, glaube ich, nur positiv.
Aber wir sollten uns auch gegenseitig zuhören können. Eine gewisse Seite dieses Hauses beklagt immer, daß die anderen nicht zuhören wollten. Wenn man aber einmal etwas sagt, dann sind der Katzenjammer und das Geschrei — Entschuldigung, wenn ich das einmal so sage — immer sehr laut, wenn auch undeutlich.
Ich möchte kurz folgendes Beispiel anführen. Bei der Bundesanstalt für Arbeit wurden über Jahre hinweg z. B. die Beiträge an die Rentenversicherung viel zu früh gezahlt. Nach der Meinung des Rechnungshofs wurden dabei jährlich 2,4 Millionen DM an Zinsverlusten in Kauf genommen. Erfreulicherweise wurde dies in der Zwischenzeit abgestellt und eine andere Zahlungsweise vereinbart, die keine Zinsverluste mehr mit sich bringt. Die Aufgaben, die der Bundesrechnungshof und der Rechnungsprüfungsausschuß wahrnehmen, sind eben, wie sich hier zeigt, sehr notwendig.Ich will aber nicht unbedingt die Bundesanstalt für Arbeit besonders herausgreifen. Wir wissen alle nur zu gut, daß gerade in einer Zeit der hohen Arbeitslosigkeit und der immer noch steigenden Zahl von Lehrstellenbewerbern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesanstalt für Arbeit einiges abverlangt wird. Gerade dabei wird von den Mitarbeitern der Arbeitsämter eine effektive Arbeit verlangt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, mit der die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Bundesanstalt für Arbeit untersucht werden soll. Uns allen ist klar, daß es mit von der Höhe der Arbeitslosigkeit abhängt, in welchem Umfang und in welcher Intensität die Arbeit in diesen Behörden geleistet werden muß.Durch entsprechende Personalansätze wurde versucht, den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung zu tragen. Ich darf darauf hinweisen, daß der Personalansatz der Landesarbeitsämter, der Arbeitsämter und der besonderen Dienststellen im Jahre 1981 55 402 Bedienstete ausmachte. Der Ansatz bei der Hauptstelle umfaßte 861 Kräfte.Je größer die Zahl der Bediensteten ist, desto schwerfälliger ist natürlich der Apparat. Deshalb waren wir auf dieses Gutachten sehr gespannt. Es ist sicherlich nicht allen gerecht geworden. Allerdings ist der Wert dieses Gutachtens auch darin zu sehen, daß die Bemühungen der Bundesanstalt unterstützt werden, effizienter und zukunftsorientierter zu arbeiten. Das Ziel ist, eine schnellere Verwirklichung der angestrebten Rationalisierung des Arbeitsablaufs zu erreichen.Ich möchte aus diesem Gutachten nur zwei Punkte herausgreifen, und zwar zum einen die Forderung, daß eine zentrale Einheit für Fragen der Organisation und Information eingerichtet werden sollte, die den gesamten Bereich der Bundesanstalt für Arbeit umfaßt und steuernd betreut. Sie wird nicht nur auf Anfrage tätig, sondern sie betreibt von sich aus laufende Untersuchungen. Sie soll das Ziel verfolgen, Schwachstellen aufzuspüren und Verbesserungen einzuleiten.Eine weitere Aussage aus diesem Gutachten erscheint mir sehr erwähnenswert. Sie betrifft die Änderung in der Aktenhaltung. Man fühlt sich ja fast in das letzte Jahrhundert zurückversetzt, wenn man hört, daß in den Arbeitsämtern ein ständiges Suchen in und nach den Akten vor sich geht, daß das ein Grundübel bei den Arbeitsämtern ist und daß Beschäftigte tatsächlich nur damit befaßt sind, Akten zu suchen bzw. aus den Akten dieses oder jenes herauszusuchen. Wie gesagt: Das paßt sicherlich nicht mehr in die Zeit am Ende des 20. Jahrhunderts. Deshalb wird in diesem Gutachten ein verstärkter Einsatz der Datenverarbeitung empfohlen.Die Datenverarbeitung darf aber nicht dazu führen, daß dann wieder mehr Personal gefordert wird. Die Einführung der Datenverarbeitung ist sicherlich nicht in allen Bereichen der Bundesanstalt erforderlich. Denn die Vermittlung von Arbeitsstellen und die Vermittlung von Lehrstellen hängt nicht in erster Linie davon ab, wie gut die Datenbank ist oder die Datenverarbeitung funktioniert, sondern sie wird ganz wesentlich davon beeinflußt, wie stark das Engagement der einzelnen Vermittler ist, wie gut das Verhältnis zu den Unternehmungen ist.Ich möchte noch ganz kurz auf einen anderen Bereich mit eingehen, und zwar auf die Beratung des Einzelplans 10, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und hier auf den Sektor „Förderung der Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern in die Landwirtschaft". Diese Bemerkungen des Rechnungshofes und die Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuß haben bei den betroffenen Verbänden teilweise zu Ir-
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Rossmanithritationen geführt. Denn der Bundesrechnungshof hatte festgestellt, daß der Bundesminister landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen mit zu geringer Landausstattung und ohne Wirtschaftsräume gefördert hatte und damit gegen die Zielsetzungen des Bundesvertriebenengesetzes verstoßen hatte. Natürlich ist uns bekannt, daß die Länderregierungen bzw. die Landwirtschaftsminister die Kriterien festlegen. Aber es müssen klare Kriterien geschaffen werden. Das war der Auftrag, den der Rechnungsprüfungsausschuß hier ganz klar gegeben hat, daß der Bundeslandwirtschaftsminister in Absprache mit den Länderministern klare Kriterien für diesen Förderungskatalog erstellt. Wir wollten jedoch die Förderung von Nebenerwerbsstellen nach dem Bundesvertriebenengesetz keineswegs in Frage stellen.Diese Beispiele, die ich kurz aufführen wollte, zeigen meines Erachtens, daß die Kontrollfunktion des Parlaments in Fragen des Haushalts mit zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt. Kontrollfunktion — das haben Kollege Friedmann und die anderen Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen — heißt aber nicht nur, daß wir nachträglich verursachten Schaden begutachten und beklagen, sondern es heißt, daß wir daraus für die Zukunft auch die entsprechenden Lehren ziehen und die gewonnenen Erkenntnisse in die Finanzansätze der kommenden Haushalte mit einfließen lassen.Auf Grund unserer Haushaltslage werden wir — ich muß es noch einmal betonen — von den Bürgerinnen und Bürgern manche Einsparungsmaßnahme verlangen müssen. Sie haben auch ein Recht darauf, daß mit ihren Steuergeldern sparsam, wirtschaftlich und ordnungsgemäß umgegangen wird. Deshalb sollten wir nicht am Althergebrachten festhalten. Gefragt ist vielmehr flexibles, leistungsbewußtes und verantwortliches Denken und Handeln. Mehr Sensibilität beim Umgang mit den Steuergeldern unserer Bürgerinnen und Bürger ist vonnöten, um Fehlausgaben zu vermeiden.Deshalb möchte ich im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch dem Bundesrechnungshof für seine Arbeit Dank aussprechen. Er ist das Instrument, das die Unterstützung von uns als Parlament und auch das Vertrauen der Bürger verdient.
Deshalb zum Schluß nochmals die Aufforderung an die Minister, an ihre Häuser und an alle Staatsbediensteten, noch mehr Bewußtsein für einen sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern zu zeigen. Dieser sorgsame Umgang gilt auch für uns als Parlament: Wir sollten uns auch gewisse Zügel auferlegen und nur soviel Gesetze wie unbedingt notwendig beschließen. — Ich bedanke mich.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kühbacher.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal die Bank der Bundesregierung ansprechen und dort den erfahrensten Parlamentarischen Staatssekretär Gallus: wenn Sie mir einen Moment einmal Ihre Aufmerksamkeit schenken könnten. Wir haben in vieler, vieler Arbeit die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes in dieser Drucksache — ich weiß gar nicht, ob die Bundesregierung weiß, welche Drucksache gemeint ist — durchdiskutiert. Wir diskutieren, Herr Kollege Schäuble, hier j a nicht nur nach rückwärts, sondern wollen aus den Erfahrungen nach vorn Hinweise geben, welches Handeln der Regierung wir als Parlament erwarten.Herr Staatssekretär, ich wäre dankbar, wenn in irgendeiner kleinen Sitzung am Rande einmal festgestellt würde, warum niemand vom Auswärtigen Amt hier ist, obwohl der Rechnungshof das Handeln des Auswärtigen Amtes kritisiert; warum niemand hier ist, wenn das Justizministerium kritisiert wird; warum niemand hier ist, wenn der Minister für Wirtschaft kritisiert wird. Sie sind kritisiert worden, und Sie sind hier. Das finde ich in aller Ordnung.
Der Verkehrsminister — ich komme darauf zurück und werde das noch belegen — wird wegen der Verschwendung von Millionen kritisiert, und niemand ist anwesend.
— Die haben zwei Staatssekretäre und auch noch einen beamteten, darüberhinaus B 9-Beamte, und niemand ist hier, Herr Kollege Friedmann. Auch die politischen Beamten, die Leitung des Hauses, sind nicht anwesend. Ist das der Umgang dieser Regierung mit dem Parlament? Ich weiß, daß es Ihnen, Herr Kollege Friedmann, die Höflichkeit gegenüber Ihrer eigenen Regierung verbietet, bestimmte Dinge anzusprechen. Deshalb muß ich diese Dinge als stellvertretender Vorsitzender ansprechen.Ich fahre fort: Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — nicht anwesend; Ministerium für Raumordnung und Städtebau — nicht anwesend; Ministerium für Forschung und Technologie — insofern nehme ich meinen Vorwurf zurück, weil über den Etat dieses Hauses heute morgen die Haushaltsverhandlungen mit einigen Kollegen stattfinden, deren Abwesenheit gerügt worden ist, und zwar wahrscheinlich bis tief in die Nacht hinein.
Ministerium für Bildung und Wissenschaft — niemand ist hier. Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen ist überhaupt nicht kritisiert worden. Ich habe den Parlamentarischen Staatssekretär aber hier gesehen. Das finde ich anerkennenswert.
Das Sondervermögen der Deutschen Bundesbahn, auf das ich jetzt zu sprechen kommen möchte — nicht vertreten.Hier bleibe ich bei einem Vorgang, aus dem wir zu lernen haben. Die Deutsche Bundesbahn hat 1974 versucht, ein integriertes Transportsteue-
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Kühbacherrungssystem, eine riesige Datenverarbeitungsanlage zu installieren: round about 700 Millionen DM. Das Ding funktioniert nicht, überhaupt nicht. Allein an Hardware, an Datensichtgeräten sind 4 900 Stück gekauft worden, verteilt über die ganze Republik. Zur Zeit sind sie nur teilweise im Einsatz, und zwar 2 500 Exemplare. Das heißt im Klartext: Irgendwann zwischen 1974 und 1978 sind für 87 Millionen DM Datensichtgeräte gekauft worden, die irgendwo in der Ecke stehen. Ich hoffe, daß wenigstens der eine oder andere Beamte darauf spielen darf, damit er etwas lernt. Das ist ein Punkt, der vom Parlament zu kritisieren ist.
— Ich sage Ihnen doch: Wir kritisieren nach vorn, damit wir daraus lernen.Eine der Begründungen, warum man dieses Riesenunternehmen durchgeführt hat, lautete: Man wollte einem führenden deutschen Computerunternehmen — das war also politisch gewollt — auch eine Chance geben. Die haben dann gleich ein solches Projekt auf den Markt gelegt, das hinten und vorne nicht funktionieren kann. Herr Kollege, Sie und ich wissen doch: Wenn man etwas Neues anfängt, macht man das erst einmal im kleinen Rahmen, probiert es aus, sammelt Erfahrungen, überträgt es dann auf das nächstgrößere Netz. Wenn das funktioniert, knüpft man die Knoten zusammen. Die haben es genau umgekehrt gemacht. Das ist etwas, was schon auf Grund der Lebenserfahrung nicht funktionieren konnte.Worum es mir dabei geht, ist: Hier wird von Verantwortlichen über Geld verfügt, das sie selbst nicht zu erarbeiten brauchen, in den Größenordnungen ja auch nie verdienen könnten.
— Das hat doch mit der SPD nichts zu tun, Herr Kollege. Die Verantwortlichen bei der Deutschen Bundesbahn, im Verkehrsministerium sitzen doch noch immer dort. Nur die politische Spitze hat gewechselt. Es geht mir doch gar nicht darum, Herrn Dollinger Vorwürfe zu machen, daß das nicht alles schon organisiert ist. Das Problem besteht darin, daß hier innerhalb einer bestimmten Hierarchie ein bestimmter Umgang mit Steuergeldern gepflegt wird. Plastischer als meine Kollegin Simonis kann man das doch gar nicht beschreiben. Wenn es schiefgeht, ist der Pförtner schuld oder in diesem Fall wahrscheinlich der Bundesbahnsekretär in irgendeiner Zweigniederlassung, wo Lokomotivführer eingesetzt werden sollen. Oder aber der politisch Verantwortliche, der Minister, muß das aushalten. Er wird dann abgewählt bzw. ein neuer wird gewählt. Die Verantwortlichen dazwischen greifen wir nicht. Das ist der eigentliche Sachverhalt, mit dem wir es zu tun haben.Wie auch gelegentlich in bezug auf Menschen voreilig falsche Schlußfolgerungen gezogen werden, ohne daß man einmal nachbohrt, zeigt, wie ich meine, die fahrlässige Einlassung des Bundesfinanzministers Stoltenberg auf dem Deutschen Sparkassentag. In dem Rechnungsprüfungsausschußbericht, Herr Kollege Eigen, steht — das ist Fakt —, daß eine ganze Reihe von Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn vorzeitig in den Ruhestand geht. Sie sind erwerbsunfähig mit 51 Jahren, mit 53 Jahren. Die Leute sind verbraucht; verbraucht z. B. im Zugbegleitdienst, im Lokomotivführerdienst usw. Was macht denn ein privatwirtschaftlich organisiertes Großunternehmen mit Leuten, die 20, 25, 30 Jahre lang, zum Teil mit Kriegserfahrung, ihren Dienst treu und anständig versehen haben? Raus aus der Zugluft, rein in die Zugluft — das ist doch kein feines Arbeiten. Arbeitsbeginn nachts um 0 Uhr, um 1 Uhr, um 2 Uhr, Wechsel je nach Zug- und Arbeitsanfall. Diese Leute müssen pensioniert werden. Warum? Weil sie fertig sind, körperlich fertig sind. Sie können sich das anschauen: 24,6 % physische Erschöpfung sowie eingeschränktes Hör- und Sehvermögen, 24 % Herz- und Kreislaufschwäche, 30 % Wirbelsäulenschädigung, z. B. bei den Busfahrern. Ich rede von den ganz einfachen Leuten, dem mittleren Dienst, dem einfachen Dienst der Bundesbahn, Beamte, die frühzeitig pensioniert werden müssen.Herr Stoltenberg, der das offensichtlich unzureichend zugetragen bekommen hat — das ist j a nicht seine eigene Erkenntnis —, kommt zu dem Schluß, da stimme etwas nicht, die schleichen sich in die frühzeitige Pensionierung. Nicht die Leute sind schuld, sondern wir haben ein Beamtenrecht, das es dem Eisenbahnbeamten im Zugbegleitdienst nicht erlaubt, im Schalterdienst eingesetzt zu werden. Das heißt, dort, wo er sicherlich noch gut funktionieren könnte — verkaufen, anwerben —, kann er nicht hin, weil wir ein Laufbahnrecht haben, das ihn auf Zugbegleitdienst zuschneidet. Etwas anderes kann er nicht tun. Das gleiche ist mit dem Lokomotivführer.Das heißt, die Wurzel liegt doch da: Wir brauchten einen umfassend ausgebildeten Bundesbahnbediensteten, der variabel einsetzbar ist und der dann, wenn er bestimmte Funktionen wegen der Belastung nicht mehr wahrnehmen kann — bei eingeschränktem Sehvermögen kann man jemand nicht mehr mit der Lokomotive fahren lassen —, auf einen leichteren, für ihn leichteren, aber doch erfüllten Arbeitsplatz kommt. Da sollten wir nachfassen. Wir haben dazu Anregungen gegeben. Es ist ja gar nicht so neu. Ich bedaure, daß der Bundesinnenminister durch seinen Grundsatzreferenten für Beamtenrecht nicht zuständig ist. Das muß doch nicht ewig geprüft werden. Bei der Bundesbahn funktioniert es nicht, in der Wirtschaft funktioniert es.Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung und auch von den nachgeordneten Beamten, daß sie nicht falsche Informationen an ihre Minister geben, damit die nicht in bestimmten Kreisen Aussagen machen, die die Beamten, die vorzeitig pensioniert werden müssen, ins Mark treffen müssen, weil sie als Faulpelze hingestellt werden, wie man das so lässig in den Zeitungen liest. Was ich erwarte, ist, daß wir bestimmte Dinge, die auch in der mitdenkenden Beamtenschaft alle als falsch festgestellt haben, gemeinsam beseitigen. Wenn dieses Parla-
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Kühbacherment sich so versteht, Herr Kollege Friedmann, dann müssen wir erwarten, daß die Bundesregierung auch von uns es annimmt, daß wir nicht nur nach rückwärts kritisieren wollen, sondern nach vorwärts den Staat weiterentwickeln wollen. Deswegen bedaure ich, Herr Kollege Dregger, ein wenig die mangelnde Präsenz, wenn schon nicht der Minister, so doch der beamteten Staatssekretäre. Denn viele von denen, die in der alten Regierung gedient haben, sind noch heute im Amt und haben ein hohes Maß an Verantwortung.
Das Wort hat der Abgeordnete Strube.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solange in der Welt etwas verwaltet wird, gilt auch der biblische Spruch: „Gib Rechenschaft von deiner Verwaltung." Wir Parlamentarier sind in jedem Jahr aufgefordert, kritisch und unvoreingenommen zu überprüfen, wie die Exekutive die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger verwendet hat.Wer den Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1980, also einen Bericht zu Vorgängen, die eine Bundesregierung verantworten müßte, die es gar nicht mehr gibt, durchliest, wird auf viele zum Teil eklatante Verstöße der Exekutive gegen die Grundsätze einer sparsamen, wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Haushaltsführung stoßen. Gerade in unserer Zeit, die durch knappe Haushaltsmittel gekennzeichnet ist und in der wir unserer Bevölkerung zahlreiche Opfer zumuten, die bis in jeden einzelnen privaten Haushalt spürbar werden, muß man erwarten, daß bei der Aufstellung und der Durchführung des Bundeshaushaltsplanes äußerste Sparsamkeit das Gebot der Stunde ist. Denn in einer solchen Zeit ist der Bürger besonders sensibilisiert, wenn er erfährt, daß seine Steuergelder unwirtschaftlich und nicht ordnungsgemäß verwendet wurden.Daraus leitet sich ab, daß wir Volksvertreter gegenüber unseren Bürgern die Verpflichtung haben, mit größter Akribie den unwirtschaftlichen und nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Steuergeldern aufzudecken. Wir müssen dann den Mut haben, das, was falsch ist, auch als falsch zu bezeichnen und auf Änderungen zu drängen.Es soll durchaus eingeräumt werden, daß es bei einem Haushaltsvolumen von rund 216 Milliarden DM wie im Haushaltsjahr 1980 unvermeidbar ist, daß Fehlentwicklungen und Fehlleistungen vorkommen können. Ich meine aber, daß die Beamten in allen Ministerien in der Zeit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ihre Etats mit ganz besonderer Sorgfalt verwalten müssen. Es darf kein Zweifel bestehen oder aufkommen: wer in dieser Zeit des knappen Geldes leichtfertig handelt oder gar grob fahrlässig Steuergelder verschwendet, wird zur Rechenschaft gezogen. Das kann in schwerwiegenden Fällen ein Regreßanspruch gegenüber Einzelpersonen sein, wird aber ganz sicherKonsequenzen haben, wenn es darum geht, zukünftige Haushaltsansätze der einzelnen Ministerien zu beraten und durchzusetzen.Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen möchte ich jetzt drei Punkte aus dem Prüfungsbericht aufgreifen.Im Bereich des Auswärtigen Amtes hat der Bundesrechnungshof die Unterhaltung deutscher Krankenhäuser im Ausland durchleuchtet. Ich möchte Ihnen kurz den Vorgang „Deutsches Krankenhaus Madrid" schildern. Nachdem bereits 21 Millionen DM Bundesmittel für den Bau und die Einrichtung dieses 174-Betten-Krankenhauses aufgewendet worden waren, nahm es 1977 auf Drängen des Bundesaußenministers und des Bundesfinanzministers seinen Betrieb auf. Da von Anfang an umstritten war, ob es überhaupt kostendeckend betrieben werden könnte, wurde eine zweijährige Versuchszeit vereinbart. Trotz der Millionenzuwendungen erreichte das Krankenhaus nur eine Auslastung von 10 bis 15% seiner Bettenkapazität. Jeder, der sich mit der Führung von Krankenhäusern befaßt hat, weiß, daß die noch tolerierbare Auslastungsgrenze damit bei weitem unterschritten wurde. So ist es nicht überraschend, daß bereits ein Jahr nach der Eröffnung weitere Mittel beantragt wurden, die jedoch zunächst nicht gewährt wurden. Obwohl der Bundesfinanzminister dieses Krankenhaus inzwischen als eine mit großen Mängeln behaftete Fehlinvestition bezeichnete und obwohl er wußte, daß es in Madrider Krankenhäusern bereits einen Betten-berg gab, hat er schließlich doch noch für die Jahre 1979 bis 1981 weitere Millionenzuwendungen bewilligt. 1981 wurde dann endlich die finanzielle Förderung eingestellt. Zwischenzeitlich ist das Krankenhaus veräußert worden.Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes — ich kann ihm darin nur zustimmen — hätte auf Grund des Gebots der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung die finanzielle Unterstützung des deutschen Krankenhauses Madrid spätestens nach Ablauf der zweijährigen Versuchsperiode eingestellt werden müssen, da es nicht kostendeckend betrieben werden konnte. Der Rechnungshof gelangt zu der Feststellung:Insgesamt läßt die Förderungsmaßnahme erkennen, daß der Bundesminister mit der institutionellen Förderung eines wirtschaftlich zu führenden Krankenhauses überfordert war.Meine Damen und Herren, im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr untersuchte der Bundesrechnungshof das Kraftfahrwesen beim Deutschen Wetterdienst und bei der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung. Er kam dabei zu folgenden Beanstandungen: Die Kraftfahrzeuge wurden vielfach trotz ausreichender öffentlicher Verkehrsverbindungen für Fernfahrten zwischen Eisenbahnknotenpunkten oder entlang bestehender Intercity-Verbindungen oder aber auch für Abhol- und Zubringerfahrten mit nur ein oder zwei Fahrgästen genutzt. Die Dienstfahrzeuge wurden in aller Regel durch Berufskraftfahrer gefahren, für die sich stundenlange Wartezeiten ergaben. Von den Kraftfahrern wurde eine Vielzahl von Überstunden geleistet,
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Strubedie weder angeordnet noch dienstlich notwendig waren. So wurde festgestellt, daß die Fahrzeuge übertrieben häugig durch die Fahrer außerhalb der normalen Dienstzeit gereinigt wurden, selbst wenn dies während einsatzbedingter Wartezeiten möglich gewesen wäre.Es erfolgte ferner eine unzulängliche Abstimmung der Dienstpläne der Fahrer und der übrigen Bediensteten. Die Fahrer blieben selbst während lang andauernder Reparaturarbeiten in den Vertragswerkstätten. Darüber hinaus wurden die Fahrtenbücher häufig nur mangelhaft oder sogar widerspruchsvoll geführt.Es war ferner zu bemängeln, daß Kraftfahrzeuge beschafft wurden, deren Größe und Ausstattung das dienstlich gebotene Maß zum Teil beträchtlich überstiegen. Dazu kam, daß sie überwiegend — und man beachte — in teilweise beheizten Garagen untergestellt wurden.Der Bundesrechnungshof gelangte daraufhin zu folgender Feststellung — Zitat —:Die zahlreichen Mängel lassen auf die unzureichende Dienstaufsicht im Kraftfahrwesen und darauf schließen, daß die Betroffenen sich ihrer finanziellen Verantwortung nicht ausreichend bewußt waren. Manche von ihnen haben selbst dann, wenn ihnen die Mängel und die dadurch ungerechtfertigte Belastung des Bundeshaushalts bekannt waren, nichts zu ihrer Beseitigung unternommen.Meine Damen und Herren, dieses Beispiel ist ganz sicher kein Einzelfall. Es kann durchaus als exemplarisch gelten. Aus dieser Mißwirtschaft gilt es Schlüsse zu ziehen. Einmal sei auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel hingewiesen. Zum anderen muß die Frage des Bestandes und der Benutzung von Dienstfahrzeugen ernsthaft diskutiert werden. Beamteneigene Kraftfahrzeuge, als Selbstfahrer genutzt, würden zu erheblichen Einsparungen führen.Im Bereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit stieß der Bundesrechnungshof auf Rückstände bei der Vorlage und Prüfung von Verwendungsnachweisen. Frau Simonis hat dieses Kapitel ja auch bereits angesprochen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundesminister war offensichtlich bemüht, die verfügbaren Mittel auszugeben, und hat demgemäß hierauf das Schwergewicht seiner Arbeit gelegt. Die Überwachung der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung, insbesondere durch Prüfung der Verwendungsnachweise, hat er demgegenüber vernachlässigt.
Meine Damen und Herren, es geht einfach nicht, daß zukünftig Gelder ungeprüft, d. h. ohne rechnungsmäßige Kontrolle, aber auch ohne Erfolgskontrolle auf den Markt geworfen werden.
Ich habe kurz drei Vorgänge geschildert, die der Bundesrechnungshof überprüft hat und bei denen er auf eine Verschwendung von Steuergeldern gestoßen ist. Es waren bewußt Beispiele, die nicht unter die ganz dicken Brocken einzustufen sind. Mir kam es darauf an, zu zeigen, daß wir allen Verfehlungen nachgehen; denn Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.
Abschließend möchte ich sagen, daß es im Rechnungsprüfungsausschuß eine gute Zusammenarbeit über alle Parteien hinweg gegeben hat. Es gab wenig parteipolitische Polemik; es wurde sachlich gearbeitet. Vielleicht eine kleine Bemerkung in Klammern: Die GRÜNEN waren meistens nicht anwesend. Vielleicht hat das zu dem guten Klima beigetragen. Ich vermag das nicht festzustellen.
Gern will ich namens meiner Fraktion den Mitarbeitern des Bundesrechnungshofs Dank für die sorgfältig durchgeführten Untersuchungen und für die sorgfältige Berichterstattung sagen. Ich möchte hier nicht nur diejenigen Beamten kritisieren, denen ein Fehlverhalten nachgewiesen worden ist, sondern zugleich den vielen Beamten danken, die in dem Berichtszeitraum — und nicht nur dann — ihre Pflicht ordnungsgemäß und korrekt erfüllt haben. — Ich danke Ihnen.
Exakt um 11 Uhr sind wir am Ende der Aussprache, denn mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.Zu Punkt 20 der Tagesordnung schlägt der Ältestenrat Überweisung des Antrags auf Drucksache 10/24 an den Haushaltsausschuß vor.Sind Sie mit der vorgeschlagenen Überweisung einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 21 der Tagesordnung.Zu Punkt 21 a der Tagesordnung liegt Ihnen die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses auf der Drucksache 10/393 vor. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses Entlastung zu erteilen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Stimmt jemand dagegen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist mit Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN angenommen.Wir stimmen nun über die Beschlußempfehlung zu den Punkten 21 b und 21 c der Tagesordnung ab. Wer der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses auf der Drucksache 10/392 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Mit der gleichen Mehrheit bei Enthaltungen der Fraktion der GRÜNEN angenommen.Wir sind damit am Ende unserer Debatte.
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Vizepräsident WestphalFrau Simonis — darf ich mir diese Bemerkung erlauben — hat hier an einer Stelle ihres Redebeitrags gesagt: Keiner hört zu. Auch ich hätte mir gewünscht, daß die unsere Arbeit begleitende Öffentlichkeit heute morgen auf der Pressetribüne erkennbar anwesend gewesen wäre.
Immerhin, hier oben hat jedenfalls ein ehemaliger Haushälter mit Interesse zugehört. Ich habe das auch bei den anderen Kollegen gesehen.Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs und seinen Mitarbeitern auch im Namen des ganzen Hauses für die Arbeit zu danken.
Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung.Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 12. Oktober 1983, 13 Uhr ein.Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.Die Sitzung ist geschlossen.