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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1983 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß . . 1761 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1981 (Jahresrechnung 1981) — Drucksache 10/24 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1980 — Drucksachen 9/2108, 10/393 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1980 — Einzelplan 20 - - Drucksachen 9/624, 10/392 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1981 — Einzelplan 20 —— Drucksachen 9/1786, 10/392 — Esters SPD 1761 D Dr. Friedmann CDU/CSU 1763 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 1766 C Frau Seiler-Albring FDP 1769 A Carstens (Emstek) CDU/CSU 1772A Frau Simonis SPD 1773 B Rossmanith CDU/CSU 1776 B Kühbacher SPD 1778 B Strube CDU/CSU 1780A Vizepräsident Westphal 1768 D Nächste Sitzung 1782 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1783*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1783* C Anlage 3 Erhöhung und Ausnutzung des Ausbildungsplatzangebotes, insbesondere bei der Deutschen Bundesbahn, ab Juni 1983 MdlAnfr 76, 77 23.09.83 Drs 10/407 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 1784*A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 Anlage 4 Ergebnis des Gesprächs zwischen Frau Bundesminister Dr. Wilms und den Bundesländern zum Abbau der Lehrerarbeitslosigkeit MdlAnfr 78 23.09.83 Drs 10/407 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 1784* B Anlage 5 Veröffentlichung des Ergebnisses einer amerikanischen Umfrage über die Haltung der deutschen Bürger zur Nachrüstung MdlAnfr 80 23.09.83 Drs 10/407 Duve SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 1784* D Anlage 6 Projekte der Bundesregierung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Entwicklung der Sicherheitspolitik; Finanzierung der Projekte MdlAnfr 81, 82 23.09.83 Drs 10/407 Heistermann SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 1785*A Anlage 7 Intervention gegen die von Terre des Horn-mes dargestellten Folterungen türkischer Kinder MdlAnfr 83 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1785* D Anlage 8 Verfolgung türkischer Arbeitnehmer nach Rückkehr in die Heimat wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten MdlAnfr 84 23.09.83 Drs 10/407 Schreiner SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1786* A Anlage 9 Haftaufenthalt des im August 1983 ausgelieferten Türken Sami Memis MdlAnfr 85 23.09.83 Drs 10/407 Kirschner SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1786* A Anlage 10 Behandlung fastender politischer Häftlinge im türkischen Militärgefängnis in Diyarbakir; Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention MdlAnfr 89, 90 23.09.83 Drs 10/407 Bindig SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1786* B Anlage 11 Repressalien gegen Deutsche in Oberschlesien, die Gräber deutscher Soldaten pflegen MdlAnfr 91 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1786* C Anlage 12 Vereinbarkeit der Abhöraktionen des Ostblocks gegenüber diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Wiener Übereinkommen von 1961 und 1963 MdlAnfr 92 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 1786* D Anlage 13 Neuregelung des Verhältnisses von Therapie und Strafe für Alkoholiker MdlAnfr 107, 108 23.09.83 Drs 10/407 Delorme SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1787*A Anlage 14 Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit nach Ablauf der Bewährungszeit MdlAnfr 109, 110 23.09.83 Drs 10/407 Stockleben SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1787* D Anlage 15 Auslieferung des Türken Balkir MdlAnfr 111 23.09.83 Drs 10/407 Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1788* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 III Anlage 16 Bereitschaft der Türkei zur Nichtvollstrekkung der Todesstrafe gegen Zeynel Aydindag; Begünstigung Aydindag auf Grund des türkischen Amnestiegesetzes Nr. 1803 MdlAnfr 112, 113 23.09.83 Drs 10/407 Peter (Kassel) SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1788* D Anlage 17 Aufhebung des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes; Auswirkungen der Staffelmiete auf den Wohnungsmarkt MdlAnfr 116, 117 23.09.83 Drs 10/407 Menzel SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1789* B Anlage 18 Auswirkungen der Mietrechtsänderungen MdlAnfr 118 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1789* C Anlage 19 Angleichung der urheberrechtlichen Schutzfristen für einfache Lichtbilder und Lichtbildwerke MdlAnfr 119 23.09.83 Drs 10/407 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . 1789* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1761 26. Sitzung Bonn, den 30. September 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 30. 9. Dr. Ahrens * 30. 9. Amling 30. 9. Antretter * 30. 9. Austermann 30. 9. Böhm (Melsungen) * 30. 9. Brandt 30. 9. Broll 30. 9. Büchner (Speyer) * 30. 9. Dr. von Bülow 30. 9. Engelhard 30. 9. Dr. Enders * 30. 9. Ertl * 30. 9. Gerstl (Passau) * 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Haase (Fürth) * 30. 9. Dr. Hackel * 30. 9. Handlos * 30. 9. Frau Dr. Hartenstein 30. 9. Hartmann * 30. 9. Hauck 30. 9. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 30. 9. Heimann 30. 9. Herterich 30. 9. Dr. Holtz * 30. 9. Frau Huber 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger ** 30. 9. Jäger (Wangen) * 30. 9. Kittelmann * 30. 9. Dr. Klein (Göttingen) 30. 9. Kroll-Schlüter 30. 9. Dr.-Ing. Laermann 30. 9. Lemmrich * 30. 9. Lenzer * 30. 9. Dr. Linde * 30. 9. Dr. Müller " 30. 9. Müller (Wadern) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Frau Dr. Neumeister 30. 9. Offergeld 30. 9. Reddemann * 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Dr. Rumpf 30. 9. Dr. Schäuble " 30. 9. Dr. Scheer * 30. 9. Schmidt (Hamburg) 30. 9. Schmidt (München) * 30. 9. Frau Schmidt (Nürnberg) 30. 9. Schmitz (Baesweiler) * 30. 9. Schröder (Hannover) 30. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der 70. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröder (Lüneburg) 30. 9. Schulte (Unna) * 30. 9. Schwarz * 30. 9. Dr. Schwenk (Stade) 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 30. 9. Dr. Spranger 30. 9. Dr. Stark (Nürtingen) 30. 9. Dr. Stercken *** 30. 9. Stobbe 30. 9. Stücklen 30. 9. Tillmann 30. 9. Dr. Unland * 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Vogt (Kaiserslautern) * 30. 9. Voigt (Sonthofen) 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weisskirchen (Wiesloch) 30. 9. Frau Dr. Wex 30. 9. Dr. de With 30. 9. Würtz ** 30. 9. Dr. Wulff * 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht über die V. Interparlamentarische Konferenz über Europäische Sicherheit und Zusammenarbeit in Budapest vom 30. Mai bis 4. Juni 1983 (Drucksache 10/331) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Bericht „Global 2000" (Drucksache 10/362) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Auswärtiger Ausschuß Innenausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 22. September 1983 mitgeteilt, daß die nachstehenden EG-Vorlagen in der Ratstagung verabschiedet wurden und sich damit eine Beratung im Plenum erübrigt: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 65/269/EWG zur Vereinheitlichung gewisser Regeln betreffend die Genehmigung für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksache 10/358 Nr. 91) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Ausbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 10/358 Nr. 90) 1784* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 76 und 77): Welches Ergebnis haben die mir in der Fragestunde vom 9. Juni 1983 zugesagten weiteren Bemühungen, nämlich Ausbildungsplätze unter Ausnutzung der vorhandenen Einrichtungen anzubieten und zu besetzen, gebracht? Treffen insbesondere Informationen zu, daß man im Bereich der Deutschen Bundesbahn an einer solchen Ausnutzung nicht interessiert ist? Zu Frage 76: In der Fragestunde vom 9. Juni 1983 habe ich unter anderem dargelegt, daß das Gesamtangebot an Ausbildungsplätzen in Einrichtungen des Bundes 1983 um rund 740 zusätzliche Ausbildungsplätze über den Neueinstellungen des Jahres 1982 liegen wird. Die Anstrengungen um eine weitere Erhöhung des Angebots an Ausbildungsplätzen für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben zusätzlich 350 Ausbildungsplätze erbracht, so daß im Vergleich zum Vorjahr nach jetzigem Stand insgesamt rund 1 100 Ausbildungsplätze mehr zur Verfügung stehen. Zu Frage 77: Informationen, daß die Deutsche Bundesbahn an einer vollen Ausnutzung ihrer Ausbildungskapazitäten nicht interessiert sei, treffen nicht zu. Von dem Gesamtangebot von 3 580 Ausbildungsplätzen werden nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn rund 2 300 für den eigenen Nachwuchsbedarf benötigt; die Besetzung der darüber hinausgehenden Ausbildungsplätze konnte nur durch Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel gesichert werden. Die Deutsche Bundesbahn hat ihren Personalbestand in den vergangenen neun Jahren um etwa ein Viertel verringert; der Prozeß zur Konsolidierung des Personalaufwandes ist voraussichtlich noch nicht abgeschlossen. Mit diesem Anpassungsprozeß geht ein abnehmender Bedarf an eigenen Nachwuchskräften einher. Trotz dieser ungünstigen Bedingungen hat die Bundesregierung dafür gesorgt, daß auch die Ausbildungskapazitäten der Deutschen Bundesbahn voll ausgelastet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 78): Welches Ergebnis haben die von Frau Bundesminister Wilms angekündigten Gespräche mit den Bundesländern über Maßnahmen zum Abbau der Lehrerarbeitslosigkeit gehabt? Aufgrund der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sind für die Fragen der Lehrerbeschäftigung in erster Linie die Bundesländer verantwortlich. In Anbetracht der zunehmenden Lehrerarbeitslosigkeit und der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im Bereich des öffentlichen Dienstrechts sieht die Bundesregierung hier jedoch auch eine gesamtstaatliche Verantwortung. Sie hat deshalb unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder eingerichtet, die sich mit dem Problem der Lehrerarbeitslosigkeit befaßt und die vielfältigen Vorschläge zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Lehrern auf ihre praktische Umsetzbarkeit geprüft hat. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Möglichkeiten für Teilzeitarbeit und Beurlaubung sowohl aus familienpolitischen als auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen. Die hierüber mit den Ländern geführten Erörterungen haben bereits zu entsprechenden Initiativen einzelner Länder im Bundesrat geführt. Die unterschiedlichen Vorschläge werden zur Zeit in den Ausschüssen des Bundesrates erörtert mit dem Ziel, eine einheitliche Initiative aller Länder zu erreichen. Die Arbeiten der interministeriellen Arbeitsgruppe werden begleitet vom Arbeitskreis des Bundes und der Länder für Beamtenrechtsfragen, der sich ebenfalls mit der Entwicklung neuer Teilzeit- und Beurlaubungsmodelle befaßt. Darüber hinaus sollten die Länder das geltende Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst konsequent anwenden und dadurch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im schulischen und sonstigen Bildungsbereich zugunsten arbeitsloser Lehrer erschließen. Angesichts absinkender Schülerzahlen und immer noch recht hoher Studienanfängerzahlen in den Lehramtsstudiengängen sollten die Länder den Lehrerstudenten bereits während des Studiums oder nach dessen Abschluß Möglichkeiten eröffnen, sich für andere Bereiche des Berufslebens außerhalb der Schule zu qualifizieren. Der Bund hat mit den Ländern bereits einige Maßnahmen vereinbart, die darauf abzielen, Lehrern außerschulische Tätigkeitsfelder zu eröffnen. Die vom Bund geförderten Modellversuche werden vom Institut der deutschen Wirtschaft e. V. in Köln und der Wirtschaftsakademie für Lehrer e. V. in Bad Harzburg durchgeführt. Daüber hinaus ist der Bund in weitere Gespräche mit der Wirtschaft eingetreten, die bereit ist, Bestrebungen zur beruflichen Umorientierung von Lehrern zu unterstützen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 80): Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Ergebnisse der von der „United States Information Agency" in Auftrag gegebenen Umfrage, mit der die Haltung der deut- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1785* schen Bundesbürger zur Nachrüstung erkundet werden sollte, in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden? Staatsminister Möllemann hat bereits in seiner Antwort vom 31. August 1983 auf Ihre schriftliche Anfrage ausgeführt, daß es einer seit vielen Jahren geübten allgemeinen Praxis der Regierungen entspricht, auch in anderen Ländern Meinungsumfragen in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse derartiger Umfragen sind interne Arbeitsunterlagen, über deren Verwendung die jeweils erhebende Regierung selbst entscheidet. Sie werden zwischen den Regierungen befreundeter Länder ausgetauscht, eine Veröffentlichung ist jedoch im allgemeinen nicht üblich. Auch die Bundesregierung hat die Ergebnisse von Meinungsumfragen, die sie in den Vereinigten Staaten hat durchführen lassen, in aller Regel nicht publiziert. Sie hat nicht die Absicht, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Sie wird also auch nicht darauf hinwirken, daß die Ergebnisse der von der United States Information Agency in Auftrag gegebenen Umfrage in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 81 und 82): Welche Projekte sind zur Entwicklung der Sicherheitspolitik im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung noch vorgesehen? Welche Haushaltsmittel werden davon gegebenenfalls in welchen Einzelplänen des Haushaltes benötigt? Die Bundesregierung plant — aufgeschlüsselt nach Ressorts — folgende Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Sicherheitspolitik bis Ende 1983: a) Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird in den nächsten Tagen eine neue Ausgabe der Zeitschrift „Politik" herausbringen. Diese befaßt sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Abrüstungs- und Sicherheitspolitik. Sie erscheint in der üblichen Auflagenhöhe von 200 000 Exemplaren. Bereits in Druck ist ferner ein 16seitiges Faltblatt, in dem die NATO-Strategie der „flexible response", also das defensive Verteidigungskonzept sowie die friedenssichernde Funktion der Abschreckungspolitik der Atlantischen Allianz dargestellt wird. Das Faltblatt wird in rd. 150 000 Exemplaren gedruckt. Vorgesehen ist drittens die Herausgabe einer sogenannten „Handreichung für (Lokal-)Journalisten", in der mit Unterstützung des Presse- und Informationsamtes über die aktuellen Positionen und Aktionen von Bundesregierung, Parteien und Nachrüstungsgegnern in der Friedens- und Sicherheitspolitik informiert werden soll. b) Das Auswärtige Amt wird von der Schrift „Aufrüsten — Abrüsten. Die Suche nach Wegen zum Frieden" in einer 2. Auflage 200 000 Exemplare nachdrucken (Vertrieb durch den Verlag Deutsche Jugendbücherei, Köln). In Vorbereitung ist ferner das Faltblatt „Acht Kernfragen an die Genfer Verhandlungen über nukleare Mittelstreckenwaffen" in einer Auflage von 100 000 Exemplaren. Beide Schriften werden Anfang Oktober vorliegen. c) Im Bundesministerium der Verteidigung sind für 1983 noch folgende Maßnahmen vorgesehen: — Die Herausgabe des Weißbuches 1983 mit einer Auflage von 180 000 Exemplaren. — Der Ankauf der zweiten Ausgabe eines sicherheitspolitischen Dienstes in einer Stückzahl von 120 000 Exemplaren. — Die Neuauflage der Broschüre „Kräftevergleich NATO/Warschauer Pakt", deren Auflagenhöhe noch nicht verbindlich bestimmt ist. — In Arbeit befindet sich weiter der Entwurf einer Ausgabe von „Zeitbild". Inhalt und Gestaltung liegen in der Verantwortung des Verlages. Das Bundesministerium der Verteidigung unterstützt diesen bei dem Projekt mit DM 270 000,—, was etwa dem Ankauf von 900 000 Exemplaren entspricht. Die angeführten Maßnahmen der drei Ressorts kosten insgesamt rd. DM 1,55 Millionen. Diese werden aus laufenden Haushaltsmitteln dafür vorgesehener Einzelpläne finanziert. Davon entfallen auf das Presse- und Informationsamt der Bundésregierung ca. DM 165 000,—, auf das Auswärtige Amt DM 385 000,—, auf das Bundesministerium der Verteidigung DM 1 Million. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 83): In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die von der internationalen Kinderhilfsorganisation „Terre des Hommes" in den vergangenen Monaten dargestellten und dokumentierten Folterungen türkischer Kinder zum Gegenstand eigener diplomatischer Aktivitäten gemacht? Das Auswärtige Amt hat die türkische Seite nachdrücklich aufgefordert, den erhobenen Anschuldigungen nachzugehen. Dem ist dadurch entsprochen worden, daß die türkische Botschaft im Juni Mitteilungen zu 36 der „Terre des Hommes" genannten Fälle gemacht hat. Das Auswärtige Amt hat die Botschaft gebeten, Angaben zu den fehlenden Fällen nachzuholen; dabei ist zu bedenken, daß in 18 der genannten Fälle die Familiennamen unbekannt sind. Nach türkischer Darstellung sind 24 Jugendliche zum großen Teil schon 1981 entlassen worden. Ein Arzteausschuß habe bei 12 noch Inhaf- 1786* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 tierten keine Spuren von Folterungen feststellen können. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeodneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 84): Kann die Bundesregierung Zeitungsberichte bestätigen, wonach türkische Arbeitnehmer wegen ihrer Mitgliedschaft in einer deutschen Gewerkschaft bzw. der Teilnahme an DGB-Veranstaltungen nach Rückkehr in die Türkei verhaftet und gefoltert wurden? Nein. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 85): In welcher türkischen Haftanstalt sitzt der am 12. August 1983 von der Bundesregierung an die Türkei ausgelieferte Sami Memis nach Kenntnissen der Bundesregierung derzeit ein? Der am 12. August 1983 den türkischen Behörden überstellte türkische Staatsangehörige Sami Memis ist derzeit im Zivilgefängnis in Ankara inhaftiert. Er konnte am 27. September 1983 vom Gesandten der Deutschen Botschaft besucht werden. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 89 und 90): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im türkischen Militärgefängnis in Diyarbakir seit dem 2. September 1983 ca. 2 500 politische Gefangene ein unbefristetes Fasten begonnen haben, um mit dieser Maßnahme „als letzte Überlebenschance" die Öffentlichkeit in den demokratisch regierten Staaten Westeuropas auf die unmenschlichen Haftbedingungen, Mißhandlungen, Schikanen und Folterungen in diesem Gefängnis aufmerksam zu machen, und wie ist nach Meinung der Bundesregierung eine derartige Behandlung politischer Gefangener durch die Behörden einer Regierung, mit der sie über die Europäische Gemeinschaft, den Europarat und die NATO, Organisationen, die sich auch als „Wertegemeinschaft" verstehen, verbunden ist, mit den Grundwerten dieser Organisationen vereinbar? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen oder gedenkt sie gegenüber der türkischen Militärregierung zu unternehmen, um die türkische Regierung zur Beachtung der europäischen Menschenrechtskonvention anzuhalten, zu deren Einhaltung sich die Türkei durch ihre Mitgliedschaft im Europarat selbst verpflichtet hat? Zu Frage 89: Die Bundesregierung hat von Pressemeldungen Kenntnis genommen, daß politische Häftlinge in Diyarbakir in Hungerstreik getreten sind. Über den Beginn des Streiks, die Zahl der Hungerstreikenden und weitere Einzelheiten liegen keine eindeutigen Meldungen vor. Die Bundesregierung ist bemüht, Feststellungen zu treffen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Bundesregierung verurteilt Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Folterungen. Sie hat dies auch gegenüber der Türkei wiederholt dargelegt. Zu Frage 90: Die türkische Führung kennt die Haltung der Bundesregierung aus vielen Kontakten auf allen Ebenen. Die Vertreter der Bundesregierung, die hochrangige Gespräche mit türkischen Vertretern geführt haben, haben die Verantwortlichen in der Türkei nachdrücklich an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen erinnert. Dies wird auch in Zukunft geschehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ihre Interventionen nicht ohne Eindruck geblieben sind. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Deutsche, die sich in Oberschlesien um die Gräber deutscher Soldaten kümmern, vor den Staatssicherheitsdienst zitiert und Pressionen ausgesetzt werden, und was gedenkt sie zu tun? Pressionen der polnischen Sicherheitsbehörden gegen Deutsche, die sich in Oberschlesien um deutsche Soldatengräber kümmern, sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 92): Sind das Abhören unserer diplomatischen und konsularischen Vertretungen und andere Lauschangriffe in den Ostblockstaaten mit deren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen aus den Jahren 1961 und 1963 vereinbar, und — verneinendenfalls — was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auch diese Vertragsstaaten der beiden Wiener Konventionen zu völkerrechtskonformem Verhalten zu bewegen? Eine der wichtigsten Grundsätze des Gesandtschaftsrechts ist das Prinzip der Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten diplomatischer und konsularischer Vertretungen. In Art. 22 Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1787* dem alle Ostblockstaaten beigetreten sind, heißt es dazu insbesondere: Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich ... Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen zu schützen und um zu verhindern, daß der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird. Das Abhören diplomatischer oder konsularischer Vertretungen oder ein Lauschangriff gegen solche Vertretungen ist mit dem Prinzip der Unverletzlichkeit diplomatischer und konsularischer Räumlichkeiten und der Pflicht des Empfangsstaats, diese Räumlichkeiten zu schützen, unvereinbar. Falls es zur Entdeckung solcher Praktiken kommt, protestiert die Bundesregierung gegenüber der Regierung des Empfangsstaats energisch gegen die Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 107 und 108): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Caritasverbandes, daß man straffälligen Alkoholikern dieselben Chancen geben soll wie Drogenabhängigen, die sich anstelle der Strafvollstreckung einer therapeutischen Langzeitbehandlung unterziehen können, und wird sie, soweit erforderlich, eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen? Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, ob auch bei rechtskräftig verurteilten Alkoholikern, die oft ähnliche Schwierigkeiten wie Rauschgiftsüchtige haben, die Möglichkeit zur Zurückstellung der Strafvollstreckung eröffnet werden sollte, sofern sie bereit sind, eine Langzeittherapie zu beginnen? Die Vorstellungen des Deutschen Caritasverbandes sind mir im einzelnen nicht bekannt. Offensichtlich sprechen Sie jedoch mit Ihren Fragen die Vorschriften für drogenabhängige Straftäter an, die durch das Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981, das am 1. Januar 1982 in Kraft getreten ist, in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen worden sind. Es handelt sich dabei insbesondere um die §§ 35 bis 38 BtMG. Diese Vorschriften sehen u. a. vor, die Vollstrekkung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eines Drogenabhängigen für längstens zwei Jahre zurückzustellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist. Außerdem ist vorgesehen, die vom Verurteilten nachgewiesene Zeit seines Aufenthalts in einer solchen Einrichtung auf die Strafe anzurechnen, bis infolge der Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt sind. Des weiteren hat die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mit Zustimmung des für die Eröffnung zuständigen Gerichtes von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Für Jugendliche und Heranwachsende gelten die Vorschriften entsprechend. Ohne Zweifel gewähren diese Vorschriften den Drogenabhängigen eine gewisse Begünstigung gegenüber anderen Straftätern, auch gegenüber Alkoholabhängigen, denen lediglich die Möglichkeiten der Strafaussetzung zur Bewährung oder der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches zur Verfügung stehen. Gleichwohl sind diese „Vergünstigungen" nicht isoliert zu sehen. Sie sind vielmehr Teil der Gesamtkonzeption des Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts und werden auf der anderen Seite durch die gegenüber dem alten Rechtszustand wesentlich angehobenen Strafrahmen der §§ 29 und 30 BtMG ergänzt. Das Ziel dieser Konzeption ist es, kleine bis mittlere drogenabhängige Straftäter mehr als bisher zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren, wobei Strafdrohung und Strafvollstrekkung nur Hilfsmittel sein können, den erforderlichen „Initialzwang" zur Therapiebereitschaft auszulösen. Von daher rechtfertigt sich auch eine gewisse Sonderbehandlung des drogenabhängigen Straftäters. Ich verweise hierzu auch auf den Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 24. Juni 1980 (Drucksache 8/4283). Die dort angeführten Gründe für die Sonderbehandlung Drogenabhängiger sind nach wie vor gültig. Im übrigen ist die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundestag bis zum 31. Dezember 1983 einen Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz, insbesondere über die strafrechtlichen und pharmakologischen Regelungen vorzulegen (vgl. die Beschlußempfehlung Drucksache 9/443, S. 4). Dieser Erfahrungsbericht liegt noch nicht vor. Es bietet sich an, zunächst diesen Bericht abzuwarten und danach sich mit der Frage zu befassen, wie bei straffällig gewordenen Alkoholabhängigen verfahren werden könnte. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 109 und 110): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach die Zahl der Straftäter, die nach Ablauf ihrer Bewährungszeit endgültig straflos bleiben, sehr gering ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls diesem bedrückenden Zustand abzuhelfen? Fördert die Bundesregierung bereits Modelle mit Rehabilitationscharakter, und liegen der Bundesregierung schon verwertbare Ergebnisse vor? 1788* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 Zu Frage 109: Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes über Bewährung und Rückfälligkeit während der Bewährungszeit zeigt in den letzten Jahren ein zunehmend günstiger werdendes Bild. Die Bewährungsquote der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten ist von 45,3% im Jahre 1977 auf 54,9 % im Jahre 1981 gestiegen. Die Situation stellt sich bei den nach Jugendstrafrecht Verurteilten noch günstiger dar. Die Bewährungsquote stieg von 58,3 % im Jahre 1977 auf 65,1% im Jahre 1981. Nach allgemeiner Erfahrung nimmt die Häufigkeit von Rückfalltaten im Laufe der Bewährungszeit ab. Es ist deshalb anzunehmen, daß sich die Bewährungsquote nach Ablauf der Bewährungszeit noch günstiger darstellt. Vom Bundeszentralregister wird eine Erfassung der gesamten Rückfälligkeit verurteilter Straftäter vorbereitet. Von dieser Untersuchung sind gegen Ende dieses Jahres genaue Zahlen auch im Hinblick auf die Rückfälligkeit nach Ablauf der Bewährungszeit zu erwarten. Die Bundesregierung sieht in der Abnahme der Rückfälligkeit während der Bewährungszeit eine Bestätigung der bisher im Bereich der Strafaussetzung und Bewährungshilfe getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen. Zu Frage 110: Die Bundesregierung hat mehrfach Modelle mit Rehabilitationscharakter gefördert. Ich will als Beispiele nennen: Das von der Arbeitsgruppe für empirische Bildungsforschung e. V. Heidelberg im Rahmen des Forschungsprojekts „Weiterbildung in Strafsachen" entwickelte Curriculum der Lerninhalte und Methoden für ein sozial praktisches Training der Strafgefangenen ist von 1977 bis 1979 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz in mehreren Justizvollzugsanstalten des Bundesgebietes erprobt worden. Die Ergebnisse sind in einem Colloquium am 11. Juni 1981 mit Vertretern der Justizverwaltungen und der Justizvollzugsanstalten erörtert worden. U. a. ist in diesem Colloquium übereinstimmend festgestellt worden, daß das soziale Training eine Ausgangsposition für die Erfüllung des Weiterbildungsauftrags des Strafvollzugs darstellt. Das Curriculum und der Bericht über das Kollegium sind als Schriften der Arbeitsgruppe für empirische Bildungsforschung veröffentlicht worden. Mit den Mitteln des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit ist vom 1. Oktober 1976 bis 30. Juni 1979 in Frankfurt am Main das Projekt einer Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen erprobt worden. In diesem Projekt wurde erfolgreich versucht, durch intensive Nachsorge Frauen, die aus einer Untersuchungs- oder Strafhaft entlassen waren, zu helfen, ihre Probleme zu bewältigen. Der Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung ist in Band 90 der Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht worden. Das Projekt wird weiter fortgeführt. Das Bundesministerium der Justiz fördert z. Z. die wissenschaftliche Begleitung der vom Jugendrichter straffälligen Jugendlichen auferlegten Teilnahmen an Erziehungskursen. Der Forschungsauftrag zielt darauf, Möglichkeiten und Grenzen dieser Form der Resozialisierungsbemühungen zu erkunden. Die Arbeiten stehen vor dem Abschluß. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/407 Frage 111): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung im Auslieferungsfall Balkir nach Interventionen der französischen Regierung die Bewilligung zur Auslieferung schon vor der Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit versagt hat, obwohl Balkir im Zusammenhang mit dem Auslieferungsbegehren drei Monate in Auslieferungshaft saß und das Auslieferungsbegehren der Türkei somit offensichtlich nicht unzulässig war? Die von Ihnen gestellte Frage war bereits Gegenstand einer schriftlichen Anfrage, die der Abgeordnete Coppik im November 1982 an den Bundesminister der Justiz gerichtet hat. Ich darf die damals erteilte Antwort wiederholen. Sie hatte folgenden Wortlaut: Die Freilassung des Herrn Balkir geschah aufgrund der Ankündigung der Bundesregierung, sie werde sich nicht in der Lage sehen, die Auslieferung des Verfolgten nach der Türkei zu bewilligen. Bei dieser Ankündigung wurden auch die Umstände berücksichtigt, die der Anerkennung des Verfolgten als politischer Flüchtling durch die französischen Behörden zugrunde lagen. D. h.: Das in Frankreich gewährte Asyl hatte, unabhängig von der ebenfalls eine Rolle spielenden Frage der deutsch-französischen Beziehungen, für die Bundesregierung eine Indizwirkung im Hinblick auf eine drohende Gefahr politischer Verfolgung. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 112 und 113): Liegt inzwischen eine definitive Erklärung der Türkei vor, aus der sich ergibt, daß die Türkei eine eventuelle Todesstrafe gegen Aydindag nicht vollstrecken wird, und warum war es bisher trotz der über 19 Monate andauernden Auslieferungshaft gegebenenfalls nicht möglich, diese Frage abschließend zu klären? Inwieweit ist inzwischen definitiv geklärt, daß Aydindag zu dem Personenkreis gehört, der durch das türkische Amnesty-Gesetz Nr. 1803 begünstigt ist, und entscheidet über die Anwendbarkeit dieses Amnesty-Gesetzes die türkische Regierung oder die nach Angaben der türkischen Regierung unabhängigen türkischen Gerichte? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 1789* Am 26. September 1983 hat die türkische Regierung dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, sie könne keine Zusicherung dahin gehend abgeben, daß gegen den Verfolgten im Fall seiner Auslieferung die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werden würde. Die Bundesregierung hat daraufhin noch am selben Tage die Auslieferung des Verfolgten in die Türkei abgelehnt und diese Entscheidung unverzüglich den zuständigen deutschen Behörden mitgeteilt. Aydindag ist sodann umgehend aus der Auslieferungshaft entlassen worden. Ich füge im Hinblick auf Ihre Fragen hinzu: Mit Noten vom 26. Juni 1979, 24. August und 21. Oktober 1981 hatte die türkische Regierung erklärt, daß im vorliegenden Fall bei Verhängung der Todesstrafe diese Strafe gemäß dem Amnestiegesetz Nr. 1803 in eine Strafe von 30 Jahren Haft umgewandelt werden würde. Nachdem Zweifel aufgetreten waren, ob das in diesen Noten genannte türkische Amnestiegesetz Nr. 1803 auch Personen erfaßt, die nach Begehung der ihnen zur Last gelegten Tat geflüchtet sind, hat das Auswärtige Amt die türkische Botschaft mit Note vom 21. April 1983 um entsprechende weitere Erläuterung gebeten. Daraufhin erklärte die türkische Regierung mit Note vom 29. Juni 1983, daß nach einem Beschluß der „Generalversammlung des Kassationshofes" im Ausland flüchtige Täter, die sich nicht binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Antrag den offiziellen Stellen ergäben, von dem Amnestiegesetz nicht erfaßt würden, daß allerdings die Anwendung des Amnestiegesetzes im Einzelfall im Ermessen der zuständigen Justizbehörden liege. Um den Widerspruch zwischen dieser und den vorausgegangenen Noten aufzuklären, hat das Auswärtige Amt mit Note vom 7. Juli 1983 die türkische Regierung um Mitteilung gebeten, ob die frühere Zusage weiterhin Gültigkeit habe. Diese Bitte hat das Auswärtige Amt in einer weiteren Note vom 13. September 1983 wiederholt. — Die Antwort war dann die absagende türkische Note vom 26. September 1983. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/407 Fragen 116 und 117): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Wohnraumkündigungsschutzgesetz aufgehoben werden sollte? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die neu eingeführte Staffelmiete negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt hat? Zu Frage 116: Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein Anlaß, die gesetzlichen Regelungen über den Wohnraumkündigungsschutz aufzuheben. Dies haben die Koalitionsfraktionen schon bei der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen zum Ausdruck gebracht (BT-Druchsache 9/2079, S. 7 links). Auch seitens der Bundesregierung ist in der Folgezeit mehrfach betont worden, daß der Wohnraumkündigungsschutz nicht aufgehoben werden soll. Zu Frage 117: Negative Auswirkungen der neu eingeführten Staffelmiete auf den Wohnungsmarkt sind nicht zu erkennen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 118): Welche Erkenntnisse und Erfahrungen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die Mietrechtsänderungen, insbesondere auch die Regelungen für Zeitmietverträge, am Wohnungsmarkt ausgewirkt haben? Erfahrungsgemäß wirken sich Änderungen im Mietrecht am Wohnungsmarkt erst mittelfristig in vollem Umfang aus. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung derzeit keine abschließenden Erkenntnisse über die Auswirkungen des seit dem 1. Januar 1983 geltenden Mietrechts vor. Das betrifft auch die Neuregelungen über Zeitmietverhältnisse. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/407 Frage 119): Warum verzichtet die Bundesregierung bei dem „Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts" auf die Angleichung der Schutzfrist für „einfache Lichtbilder" auf die für „Lichtbildwerke" vorgesehene Frist, deren Unterscheidung ohne Einschaltung von Gerichten kaum praktikabel ist, und zugleich die Bildjournalisten gegenüber den Kollegen im Ausland, aber auch den „Kunstphotographen" im Inland, benachteiligt? Nach Auffassung der Bundesregierung bedeutet die Gleichbehandlung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern im geltenden Recht mit der Folge des nur 25jährigen Schutzes für beide eine erhebliche Schlechterstellung der Lichtbildwerke als persönliche geistige Schöpfungen im Vergleich zu anderen Werken im Sinne des Urheberrechts, denen die volle urheberrechtliche Schutzfrist bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers zukommt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es daher, die auch verfassungsrechtlich bedenkliche Schlechterstellung der Lichtbildwerke zu beseitigen. Das kann jedoch eine gleichzeitige Anhebung der Schutzfrist auch für Lichtbilder nicht rechtfertigen. Denn das Leistungsschutzrecht für Lichtbilder kann nur im Rahmen 1790* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1983 anderer Leistungsschutzrechte gesehen werden und nicht im Vergleich zum Urheberrecht. Die Gefahr von Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern erscheint so gering, daß sie eine Gleichstellung in der Schutzfrist nicht zu rechtfertigen vermag. Denn die große Masse der Fotographien erfüllt eindeutig nicht die Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung. Verbleibende Grenzfälle müssen wie auf anderen Gebieten des Urheberrechts im Einzelfall letztlich von den Gerichten geklärt werden. Eine allgemeine Benachteiligung deutscher Bildjournalisten gegenüber Kollegen im Ausland besteht nicht. Im Ausland sind die entsprechenden Schutzfristen nur vereinzelt günstiger als die in dem Entwurf eines Urheberrechtsänderungsgesetzes vorgesehene Regelung.
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    Rede von Heide Simonis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber gern.


Rede von Dr. Wolfgang Schäuble
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Kollegin, sind Sie mit mir der Meinung, daß es eigentlich richtig wäre, daß die Minister anwesend wären, die Verantwortung für die Haushalte tragen, die heute zur Debatte stehen?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Kühbacher [SPD]: Wo ist Herr Lambsdorff?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heide Simonis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, es wäre vielleicht interessant — ich danke für den Zwischenruf und für die Hilfe —, wenn wenigstens die Minister anwesend wären, die damals schon anwesend gewesen sind.

    (Zurufe von der SPD: Der Vizekanzler! — Eine schwache Zwischenfrage!)

    Einer von ihnen könnte ja hier sein. — Wir wollen uns nicht gegenseitig Zertifikate darüber ausstellen, wie gut die Zwischenfragen gewesen sind. Das, was jeder einzelne ins Protokoll gedruckt haben möchte, muß er selber verantworten.
    Manchmal habe ich das Gefühl, daß die Strafe für das, was Beamte machen, auf uns Abgeordnete niederfällt, die wir stundenlang im Rechnungsprüfungsausschuß sitzen müssen — übrigens unter Beteiligung der GRÜNEN, das muß man auch zur Ehrenrettung der GRÜNEN sagen, die fast die ganze Zeit dabeigewesen sind —, und es ist dann auch kein großes intellektuelles Vergnügen, hier zu stehen und das, was man sich da oben schon einmal stundenlang gegenseitig vorgekaut hat, noch einmal in aller Öffentlichkeit zu erzählen. Es scheint nämlich niemanden zu interessieren.
    Blättert man einmal die alten Protokolle durch, stellt man fest: Niemandem fällt mehr etwas Neues zu dem Thema ein. Fast alle Parteien sagen das gleiche: „Kontrolle", „Geldverschwendung", „Bürgern anempfohlen" usw. Und: „Da muß doch etwas passieren." Dann wird das Ganze in Kurzrunden ad acta gelegt.
    Dennoch habe ich bei der Lektüre der alten Protokolle Interessantes gefunden. Der Kollege Gerster, der leider nicht da ist, hat in einem flammenden Beitrag zu dem, was der Regierung ins Stammbuch geschrieben werden muß, gesagt — ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten; das gehört offensichtlich auch zu den Ritualen:

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Nicht mehr! Das ist abgeschafft worden! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind so selten hier!)




    Frau Simonis
    Ihr, der Regierung, sei aber noch einmal ins Stammbuch geschrieben, in welcher Reihenfolge gespart werden muß: erstens durch die Beendigung jedweder Geldverschwendung, zweitens durch den Verzicht im eigenen Bereich und drittens erst durch den Verzicht, der den anempfohlenen
    — das ist leider das Wort, das Herr Gerster gebraucht hat —
    Bürgern zugemutet wird. Genau die umgekehrte Reihenfolge macht die Regierung: Sie spart erst beim Bürger mit den sogenannten Spargesetzen,
    — ich zitiere immer noch; das ist alles noch wörtlich —
    und dann erst denkt sie an sich selber; sie macht Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, die Bezüge der Minister und der Staatssekretäre steigen.
    Oh, armer Herr Gerster, hätten Sie damals doch geschwiegen!

    (Zuruf von der SPD)

    Denn wenn Sie gewußt hätten, was Ihre eigene Regierung heute macht, hätten Sie das bestimmt nicht so gesagt.
    Wie geht es denn heute? Es wird genau in der umgekehrten Reihenfolge gespart: zuerst beim sogenannten anempfohlenen Bürger, und zwar in einem Ausmaß, wie ich das eigentlich in meinen schlimmsten Vorstellungen von Ihnen nicht erwartet hätte, obgleich ich dachte, ich hätte Ihre Wahlprogramme ausreichend gelesen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das sind die Folgen Ihrer Schulden!)

    Zweitens. Bei der Regierung wird überhaupt nicht gespart. Da steigt z. B. die Zahl der Staatssekretäre fast unbemerkt, da steigen die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, da steigen die Ausgaben für alles mögliche, nur beim Bürger wird kräftig gekürzt. Ich freue mich heute schon auf die Rede, die dann hoffentlich Herr Gerster halten wird. Wenn das nämlich so weitergeht, dann müßten die Berichte des Bundesrechnungshofes, die sich mit der Tätigkeit der neuen Regierung auseinandersetzen, ziemlich interessant werden.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Nachtigall, ich hör dir trapsen!)

    — Ja, das werden wir gemeinsam machen.
    Die Frau Kollegin von der FDP hat gerade gesagt, es sei bedauerlich, daß die Berichtszeiträume zu lange zurückliegen. Ich glaube, wir haben uns ziemlich gemüht, die Zwei-Jahres-Frist, die wir uns einmal selber gesetzt haben, einzuhalten. Kürzer ist es in der Tat wirklich nicht zu machen. Das Problem liegt meiner Meinung nach nicht so sehr in der mangelhaften oder nicht mehr zeitnahen Kontrolle durch das Parlament, sondern hat eine ganz andere Ursache. Daß die Vorgänge, die geprüft werden, viel zu lange zurückreichen — ich werde Ihnen gleich ein Beispiel nennen, bei dem die Geburtsstunde des Objekts 1958 war und mit dem wir 1983 noch immer nicht zum Ende gekommen sind —, liegt unter anderem daran, daß nur stichprobenartig geprüft wird, und es liegt unter anderem daran, daß die Exekutive und offensichtlich auch die Regierung hoffen, in der gleichen Sache nie wieder ein zweites Mal geprüft zu werden. Wahrscheinlich ist das ja wohl auch richtig; das heißt, man setzt sich souverän über das hinweg, was hier im Parlament im Hinblick auf zukünftige Verhaltensmaßnahmen anempfohlen wird, und tut dasselbe nochmal.
    Sie haben übrigens ein Beispiel genannt, das man noch weiterführen könnte. Bereits 1978 wurde angemahnt, daß bei der Vergabe des Magazins „parlament aktuell" eine Ausschreibung erfolgen sollte. Trotz dieser Anmahnung passierte 1980 bei der Vergabe wieder keine Ausschreibung. Das war bedauerlicherweise auch noch hier im eigenen Hause. Das finde ich deswegen besonders bedauerlich, weil wir uns ja eigentlich darauf verlassen müssen, daß wenigstens die eigene Verwaltung das tut, was wir bei anderen anmahnen. Die jetzige Regierung gibt nun wieder freihändig demselben Herrn, dessen Geschäftsmethoden — vorsichtig ausgedrückt — mehr als zweifelhaft sind, einen Auftrag: nämlich eine Broschüre, in der zum Kreuzzug gegen die Gegner der Mittelstreckenraketen aufgerufen wird. Derselbe Herr ist bei uns also für die Verwaltung des Bundestages ausgeschlossen worden, und zwar wegen seiner unsauberen Geschäftsmethoden. Ich glaube, die Regierung sollte noch einmal überlegen, ob sie sich die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses nicht vielleicht doch zu Gemüte führen will, um daraus Erkenntnisse für ihr Handeln zu gewinnen.
    Wenn ein Projekt, das 1958 in die Wege geleitet worden ist und 1983 immer noch nicht zum Abschluß gebracht wird — es handelt sich hier um Wettersonden —, dürfen wir uns nicht darüber wundern, daß das Wetter so schlecht ist. 1958 stellten Bundeswehr und Wetterdienst fest, daß sie eine gemeinsame Wettersonde brauchen. 1963 wurde ein Protokoll darüber gemacht. 1965 wurde festgelegt, was man gemeinsam an dieser Sonde haben möchte. 1967 wurde das erste Modell auf Papier gezeichnet. 1969, 1971, 1973 und 1975 setzte man sich zusammen, stritt sich — das ganze kostete 1,5 Millionen DM —, und 1982 stellte man fest, daß man das Ding eigentlich nie haben wollte,

    (Heiterkeit bei den GRÜNEN)

    denn die Ansprüche, die Bundeswehr und Wetterdienst an diese Sonde stellten, seien sehr unterschiedlich, das habe man nach 20 Jahren nun endlich erkannt; deswegen sollten jetzt getrennt Sonden gekauft werden.

    (Schily [GRÜNE]: Das ist auch Beschäftigungspolitik! Hervorragende Beschäftigungspolitik! — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Das sind eure Minister auch noch mit gewesen;
    das war 1958. Ich habe ganz bewußt 1958 angefan-



    Frau Simonis
    gen, damit ihr nicht immer sagt, das seien die letzten 13 Jahre gewesen.

    (Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Da waren Sie noch in den Windeln, gnädige Frau!)

    — Da war ich nicht in den Windeln!
    1982 kommt dann als Lösung heraus, der Wetterdienst möge bitte die aufwendigeren und teueren Sonden für das Verteidigungsressort mitkaufen, denn dann könne man die beiden Sonden „aneinanderklinken". Ich bitte herzlich darum, dies nicht so zu machen, denn wir möchten eigentlich keine militärischen Wettersonden, sondern abends im Radio oder im Fernsehen bessere Wetterkarten haben.

    (Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Oder besseres Wetter haben! Und übrigens wird es dann auch billiger. Herr Friedmann, Ihre Hinweise auf die Privatisierung müßten wir einmal in aller Ruhe woanders diskutieren. Hier geht es doch offensichtlich darum, daß das abgestoßen werden soll, was gewinnbringend ist, aber die „lahmen Krücken", wie z. B. die Bundesbahn kauft uns doch kein Mensch ab. Wir würden die Bundesbahn ja sogar verschenken, aber keiner nimmt sie uns ab. Den Hinweis auf Monsieur Felix können wir im Rechnungsprüfungsausschuß j a wenigstens noch kontrollieren, wenn der Bundesrechnungshof die Dinge gefunden hat. Das ist anders als bei der Flick-Geschichte, bei der man j a erst mühsam einen Untersuchungsausschuß bilden mußte. Dabei muß man beinahe klagen, um die Akten zu bekommen, damit man hineingucken kann. Ich denke, es ist manchmal ganz gut, wenn Großunternehmen der Kontrolle des Parlaments ein bißchen nähergerückt sind, etwa im Fall Flick. Das ist für mich ein ziemlich gutes Argument. Den Bundesunternehmen und dem Minister haben wir wenigstens auf die Hände klopfen können. Ich fürchte, bei Flick können wir da viel machen. Wenn das so weitergeht, läuft das Ganze — — — Wissen Sie, wenn Sozialismus bedeutet, daß wir kontrollieren, was mit Steuergeldern gemacht wird, bin ich gern ein Sozialist. Wenn Sie unter der Freiheit der Wirtschaft verstehen, daß man Geld wie Flick ausgeben darf, dann bin ich dagegen. Das hat mit Sozialismus nämlich überhaupt nichts zu tun. Von zwei Vorrednern wurde bereits die Tatsache angesprochen, daß Beamte der einzelnen Ministerien in bundeseigenen Unternehmen als Aufsichtsratsmitglieder tätig sind. Das hat in zwei Bereichen zu Bemerkungen geführt, die fast schon ein bißchen witzig sind. Wir schicken Beamte dorthin, um zu wissen, was in den Unternehmen vor sich geht. Dann bekommt man einen Rechnungshofbericht, und dann sagt der zuständige Beamte bzw. der zuständige Minister: Das haben wir alles nicht wissen können. Wenn man dann fragt, wer da gewesen ist, dann war er es meistens sogar selbst, der mit im Aufsichtsrat gesessen hat. Als Entschuldigung wird vorgetragen, man habe leider nicht die richtigen Unterlagen bekommen. Das mag im Einzelfall stimmen, aber es beweist im Grunde genommen, daß das richtig ist, was Herr Friedmann gesagt hat und was jetzt zur Zeit geprüft wird: Wir müssen die Richtlinien überprüfen, nach denen Beamte in diese einzelnen Unternehmen entsandt werden. Es kann nicht richtig sein, daß wir darauf vertrauen, daß „unsere Bürokratie" für uns dort aufpaßt, daß nichts falsch läuft, und nachher gesagt wird: Das haben wir alles nie gesehen, alles nie gewußt, alles nie gehört. Zu überlegen ist auch, wie berücksichtigt werden kann, was im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beanstandet wurde. Das Bundesministerium bewilligt jährlich etwa 1 000 Zuwendungen. Circa 17 bis 20 % dieser Zuwendungen machen weniger als 5 000 DM aus. Das hat dazu geführt, daß von den 70 Referaten in diesem Haus 40 allein mit der Vergabe dieser Mittel beschäftigt sind; d. h. das ist sozusagen ein Selbstbeschäftigungsprozeß. Das Ende vom Lied ist, daß nach mehreren Jahren ungefähr 800 dieser 1 000 Belege nicht geprüft werden, und zwar über mehrere Jahre hinweg. Meiner Meinung nach sollte hier wirklich gefragt werden, wo die Effizienz und die Kontrolle dieser Mittel bleibt. So wichtig es für den einzelnen Verband sein mag, 1 427,38 DM für seine jährliche Arbeit zu bekommen, so wichtig ist es für uns zu wissen, daß der Aufwand der Prüfung und der Vergabe nicht größer als das ist, was bei diesem Verband oder Zuwendungsempfänger an Gutem hervorgerufen wird. Unser Vorschlag ist, daß man mit der Prüfung im Einzelfall erst bei 5 000 DM beginnt. Im übrigen sollte man überlegen, ob die Bezuschussung in manchen Fällen nicht ganz aufhören oder als Sammelbezuschussung erfolgen sollte. Meine Damen und Herren, ich wußte, daß irgend jemand — natürlich jemand von der FDP — die alten Vorschläge von Herrn Zumpfort wieder aufgreifen würde. Das hilft nur alles gar nichts — so schön das ist —, wenn der Korpsgeist, den wir manchmal unter den Bürokraten entdecken können, dazu führt, daß bei solchen Fällen, beispielsweise bei der Sonde, diejenigen, die dafür verantwortlich sind, entweder pensioniert, befördert oder nicht mehr auffindbar sind. In einem solchen Fall war es am Schluß nicht der Gärtner, sondern der Pförtner. Wenn es gutgegangen ist, war es der Minister, wenn es schlechtgegangen ist, war es der Pförtner. Im übrigen war es nie derjenige, der es wirklich zu verantworten gehabt hat. Wenn der Korpsgeist, der manchmal als Hilfe nach innen ganz gut ist, dazu führt, daß beispielsweise Disziplinarverfahren verschleppt oder gar nicht ausgeführt werden, nützen auch verschärfte Kontrollen nichts. Deswegen meine ich, wir sollten sehr vorsichtig da Frau Simonis herangehen, zumal wir bei der Art der Berichterstattung auch aus Gründen des Schutzes für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bzw. in den Bundesbehörden darauf achten müssen, daß keiner namentlich durch die Presse gezogen und an den Pranger gestellt wird, ehe wir die politische Bewertung des Falles vorgenommen haben. Ich möchte wirklich nicht, daß in der Zeitung mit den großen Buchstaben — man kann das leichter lesen — die Verurteilung und die standrechtliche Erschießung stattgefunden haben — das kann nie wieder gutgemacht werden —, bevor wir festgestellt haben, ob wir das politisch gewollt haben, was im Einzelfall vom Rechnungshof moniert wird. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrechnungshof und uns kann nämlich nur dann gedeihlich funktionieren, wenn der Bundesrechnungshof zu unserer Hilfe anwaltschaftlich für die Steuerzahler tätig wird, die politische Bewertung und die Art der „Bestrafung" aber uns überlassen bleibt. Deswegen meine ich, wir sollten da ein bißchen vorsichtiger sein. Im übrigen darf ich Sie im Namen meiner Fraktion bitten, der Regierung — der alten Regierung — hinsichtlich des Haushalts 1980 gemäß Art. 114 GG Entlastung zu erteilen. — Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)


    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)


    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Grunderkenntnis des Sozialismus!)


    (Beifall bei den GRÜNEN)


    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)