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    Plenarprotokoll 18/241 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Juni 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 29: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kin- der- und Jugendhilfe in Deutschland – 15. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/11050 . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht zur Lage der älteren Ge- neration in der Bundesrepublik Deutsch- land – Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/10210 . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 B Dr . Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24691 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 24693 A Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24694 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24696 B Dr . Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24697 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24698 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24699 B Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24700 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24701 D Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24702 D Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung Drucksachen 18/12354, 18/12624 . . . . . . . . . 24704 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24704 B Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24706 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24706 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24706 C HonD Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . 24707 A Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 24708 B Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24709 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24712 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24713 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24713 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24714 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 24716 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 24717 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24717 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 24719 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 24719 C Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24720 C Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 24721 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017II Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 24723 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24725 D Tagesordnungspunkt 31: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistin- nen und Journalisten schaffen Drucksache 18/12781 . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu der Unterrichtung durch die Deutsche Welle: Entwurf der Fortschreibung der Aufga- benplanung 2014 bis 2017 der Deutschen Welle für das Jahr 2017 Drucksachen 18/10856, 18/11025 Nr . 1 .5, 18/12514 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Katja Dörner, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten ermöglichen Drucksache 18/12803 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24723 C Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24723 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 24728 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24729 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24730 C Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 24731 D Siegmund Ehrmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24733 A Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des 4. Un- tersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12700 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24734 D Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . . 24734 D Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24736 B Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24738 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24740 C Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24742 B Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24743 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 24745 C Dr . Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 24746 B Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Suizidprä- vention weiter stärken – Menschen in Le- benskrisen helfen Drucksache 18/12782 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24748 A Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24748 B Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24749 B Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 24750 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24751 B Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 24752 A Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24753 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 24754 A Tagesordnungspunkt 34: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Ulle Schauws, Katja Dörner, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für eine wirksame Frauen- und Gleichstellungspolitik in Deutschland Drucksachen 18/11413, 18/12656 . . . . . . . 24755 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr . Rosemarie Hein, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wissenschaftsfreiheit und Wissenschafts- verantwortung sicherstellen Drucksachen 18/6191, 18/12777 . . . . . . . . 24755 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem An- trag der Abgeordneten Kai Gehring, Ulle Schauws, Özcan Mutlu, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wissenschaftsfreiheit fördern, Geschlechterforschung stär- ken, Gleichstellung in der Wissenschaft herstellen Drucksachen 18/11412, 18/12778 . . . . . . . 24755 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen Drucksache 18/12794 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24755 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 III Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24755 C Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 24756 D Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24758 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24759 C Dr . Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 24760 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 24761 D Tagesordnungspunkt 35: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tourismuspolitischer Bericht der Bundes- regierung: – 18. Legislaturperiode – Drucksache 18/12505 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24763 D Iris Gleicke, Parl . Staatssekretärin BMWi . . . 24764 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 24765 A Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 24766 A Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24767 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 24769 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 24770 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24771 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 24773 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Bahr, Dr . h . c . Edelgard Bulmahn, Bernhard Daldrup, Dr . Karamba Diaby, Elvira Drobinski-Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr . Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Frank Junge, Josip Juratovic, Thomas Jurk, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Katja Mast, Dr . Matthias Miersch, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Stefan Rebmann, Petra Rode-Bosse, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Dr . Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Bernd Westphal und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24773 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sarah Ryglewski und Cansel Kiziltepe (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24774 C Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abge- ordneten Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 A Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 B Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24775 D Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24776 B Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24776 D Andreas Rimkus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24777 A Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24777 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . . 24777 D Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24778 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24778 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24691 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. Juni 2017 Beginn: 9 .00 Uhr
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    Barbara Lanzinger (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24773 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 23 .06 .2017 Bellmann, Veronika CDU/CSU 23 .06 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 23 .06 .2017 Brand, Michael CDU/CSU 23 .06 .2017 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 23 .06 .2017 Ernstberger, Petra SPD 23 .06 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 23 .06 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 23 .06 .2017 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 23 .06 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 23 .06 .2017 Gienger, Eberhard CDU/CSU 23 .06 .2017 Gottschalck, Ulrike SPD 23 .06 .2017 Grötsch, Uli SPD 23 .06 .2017 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 23 .06 .2017 Herzog, Gustav SPD 23 .06 .2017 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Jüttner, Dr . Egon CDU/CSU 23 .06 .2017 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Kömpel, Birgit SPD 23 .06 .2017 Kudla, Bettina CDU/CSU 23 .06 .2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 23 .06 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 23 .06 .2017 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 23 .06 .2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 23 .06 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller, Bettina SPD 23 .06 .2017 Nahles, Andrea SPD 23 .06 .2017 Nietan, Dietmar SPD 23 .06 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 23 .06 .2017 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Pilger, Detlev SPD 23 .06 .2017 Schiefner, Udo SPD 23 .06 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 23 .06 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 23 .06 .2017 Stritzl, Thomas CDU/CSU 23 .06 .2017 Terpe, Dr . Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 23 .06 .2017 Troost, Dr . Axel DIE LINKE 23 .06 .2017 Veit, Rüdiger SPD 23 .06 .2017 Vries, Kees de CDU/CSU 23 .06 .2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 23 .06 .2017 Wilms, Dr . Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .06 .2017 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ulrike Bahr, Dr. h. c. Edelgard Bulmahn, Bernhard Daldrup, Dr. Karamba Diaby, Elvira Drobinski- Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr. Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Michael Groß, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Ulrich Hampel, Frank Junge, Josip Juratovic, Thomas Jurk, Ralf Kapschack, Ulrich Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724774 (A) (C) (B) (D) Kelber, Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Stefan Rebmann, Petra Rode- Bosse, Bernd Rützel, Johann Saathoff, Dr. Hans- Joachim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Dagmar Schmidt (Wetzlar), Ursula Schulte, Norbert Spinrath, Kerstin Tack, Bernd Westphal und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Abgeordne- ten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin unser erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür wir uns auch zukünftig gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werden . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werden wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sarah Ryglewski und Cansel Kiziltepe (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, wei- teren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ab- schaffung der sachgrundlosen Befristung (Tages- ordnungspunkt 30) Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung positioniert . Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundes- tagswahl 2013 haben wir diese Position deutlich formu- liert: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Auch das Regierungsprogramm der SPD zur Bundes- tagswahl 2017 enthält die Forderung nach einer Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprü- fung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . In der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten viele Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer erreicht, unter anderem den Mindestlohn, einen ersten Schritt zur Bekämpfung von Werkverträgen und Leiharbeit, das Lohngleichheitsgesetz, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die damit für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bleibt weiterhin unser erklärtes politisches Ziel, für das wir uns gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werden . Eine sozial- demokratisch geführte Regierung wird als erstes Refor- men für gute Arbeit und gerechte Löhne umsetzen, die mit der Union nicht machbar sind, allem voran die Ab- schaffung von befristeten Arbeitsverträgen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag ver- ständigt . Lediglich aus diesem Grund stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zu . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24775 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlo- sen Befristung (Tagesordnungspunkt 30) Petra Crone (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bun- destagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Lang- fristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Ulrich Freese (SPD): Die SPD steht seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Schon in der letzten Wahlperiode hat meine Fraktion mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlo- se Befristung“ – Drucksache 17/1769 – die Abschaf- fung der sachgrundlosen Befristung gefordert . Auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir diese Position deutlich formuliert: „Die Möglich- keit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befris- tungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch heute inhaltlich ein . Leider konnten wir in den Koalitionsverhandlungen mit der Union die Abschaffung der sachgrundlosen Be- fristung nicht vereinbaren, und auch heute verhindert der Widerstand von CDU und CSU, dass wir ein entspre- chendes Gesetz eingebracht und verabschiedet haben . Im Koalitionsvertrag hat die SPD viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer durchgesetzt, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sach- grundlose Befristung zählt, wirken: beispielsweise den gesetzlichen Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert, und es wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist weiterhin mein erklärtes politisches Ziel, für das ich mich in der kommenden Wahlperiode gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetze . Im SPD-Programm zur Bundestagswahl 2017 werden die Ziele Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen stehen . Daran wer- den wir einen zukünftigen Koalitionspartner messen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Kirsten Lühmann (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bun- destagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Lang- fristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar positioniert . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war dieses Ziel ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine Mehrheit dafür vorhanden ist . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724776 (A) (C) (B) (D) Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lan- ge geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung wirken werden . Bei- spielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker re- guliert beziehungsweise wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kollegen und Kolleginnen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird diese Forderung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Ket- tenbefristungen beinhalten . In jedem Koalitionsvertrag vereinbaren die Parteien, im Deutschen Bundestag einheitlich abzustimmen . Kein Partner darf gegen den erklärten Willen des anderen ge- setzliche Vorstöße machen beziehungsweise solche An- träge unterstützen . Davon hat die SPD in dieser Legis- laturperiode schon mehrfach profitiert. So zum Beispiel bei der Frage von Einsätzen der Bundeswehr im Innern, die von der Union gefordert, von der SPD aber klar ab- gelehnt werden . Hier ist es nun umgekehrt . Da sich die CDU/CSU wei- terhin verweigert, werde ich vertragstreu sein und dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Markus Paschke (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und sich auch in der laufenden Legislaturperiode kein Erkenntnis- gewinn bei der Union eingestellt hat . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeits- erklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäf- tigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem wer- den Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Die wichtige Abstimmung über die sachgrundlose Be- fristung findet am 24. September durch die Wähler statt. Der heutige Antrag ist ein durchsichtiges Wahlkampfma- növer . Dr. Simone Raatz (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeits- verträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicher- klärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäf- tigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Mit dem Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24777 (A) (C) (B) (D) Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben wir außerdem einen wichtigen Schritt zur Eindämmung von Befristung an Hochschulen und in der Forschung gemacht . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Andreas Rimkus (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bundestags- wahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Daher werde ich mich bei der Abstimmung zum Ge- setzentwurf der Fraktion Die Linke enthalten . Dr. Nina Scheer (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus, auch mit dem aktuell entstehenden Wahlpro- gramm, worin die SPD sich auch für die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Ket- tenbefristungen ausspricht . Leider waren diese Vorhaben mit der CDU/CSU in dieser Legislaturperiode nicht zu vereinbaren . Dies verdeutlicht, dass es mit einer Regie- rungsbeteiligung von CDU/CSU nicht gelingt, die sach- grundlose Befristung abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten aber dennoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart und umgesetzt werden, al- len voran der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinver- bindlicherklärung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker re- guliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten verständigt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Leider wird vonseiten der antragstellenden Fraktion Die Linke mittels des Antrags unterstellt, die SPD setze sich nicht für ihre eigenen Forderungen ein . Wider bes- seres Wissen erweckt die Fraktion Die Linke damit in der Öffentlichkeit den Eindruck, in einer Koalition als Fraktion gegen den Koalitionspartner stimmen zu kön- nen . Damit unterstellt sie der SPD-Fraktion zugleich, die eigenen Forderungen nicht ernst zu nehmen bzw . gar Wahlversprechen zu brechen . Dies möchte ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen . Es ist vielmehr die Fraktion CDU/CSU, die es zu verantworten hat, wenn die Abschaffung sachgrundloser Befristungen in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden kann . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sach- grundlosen Befristung aus: In der letzten Legislaturperi- ode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sach- grundlose Befristung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausge- sprochen . Und auch im SPD-Wahlprogramm zur Bun- destagswahl 2013 war diese Position ebenso deutlich formuliert worden: „Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen wollen wir abschaffen, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724778 (A) (C) (B) (D) den Katalog möglicher Befristungsgründe überprüfen .“ Dafür tritt die SPD auch inhaltlich weiterhin ein . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird weiterhin auf der SPD-Agenda bleiben, genauso wie die Begrenzung von Kettenbefristungen . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Gülistan Yüksel (SPD): Die SPD spricht sich seit langem für die Abschaffung der sachgrundlosen Befris- tung aus: In der letzten Legislaturperiode hat sich die SPD-Bundestagsfraktion beispielsweise mit dem Antrag „Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befris- tung“ – Drucksache 17/1769 – klar für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen . Es ist bedauerlich, dass in den Koalitionsverhand- lungen mit CDU und CSU keine Abschaffung der sach- grundlosen Befristung vereinbart werden konnte und in der aktuellen Regierungskoalition daher derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist . Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von CDU/ CSU und SPD konnten jedoch viele wichtige und lange geforderte Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart werden, die für gute Arbeit und gegen prekäre Beschäftigung, wozu auch die sachgrund- lose Befristung zählt, wirken werden . Beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, die Ausweitung des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen – wodurch höhere Branchenmindestlöhne möglich sind – sowie die erleichterte Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklä- rung von Tarifverträgen, die dann für alle Beschäftigten und Arbeitgeber einer Branche gelten . Zudem werden Werkverträge und Leiharbeit stärker reguliert bzw . wird gegen deren Missbrauch vorgegangen . Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird aber weiterhin mein erklärtes politisches Ziel bleiben, wofür ich mich auch zukünftig gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen werde . Auch das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 wird die Forderung der Abschaffung der sachgrund- losen Befristung sowie die Überprüfung der Sachgründe für Befristungen zur Begrenzung von Kettenbefristungen beinhalten . Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundestagsfrak- tionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Ab- stimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verstän- digt . Daher werde ich dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke nicht zustimmen . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 958 . Sitzung am 2 . Juni 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Zu Artikel 2 Nummer 6 (§ 3 Tiererzeugnisse-Han- dels-Verbotsgesetz) Der Bundesrat stellt fest, dass die Haltung von Pelz- tieren in Gefangenschaft und die Tötung dieser Tie- re zur ausschließlichen Gewinnung von Pelztierer- zeugnissen keinen vernünftigen Grund im Sinne des § 1 des Tierschutzgesetzes darstellt . Diese Form der Pelztierhaltung erfüllt nicht die Anforderungen an eine art- und verhaltensgerechte Haltung der Tiere nach § 2 des Tierschutzgesetzes . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, auf ein sofortiges Verbot der Haltung und der Tötung von Tieren zur Pelzgewinnung sowie auf eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte hinzuwirken . Begründung: § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes sagt: „Nie- mand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ . Ferner schreibt das Tierschutzgesetz in § 2 vor, dass Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend ver- haltensgerecht unterzubringen sind und dass die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden . Aus tierschutzfachlicher Sicht sind mindestens die Anforderungen der Empfehlungen des vom Bun- desministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Sachverständigengutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säuge- tieren aus dem Jahre 2014 einzuhalten, um nur an- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24779 (A) (C) (B) (D) nähernd dem Bewegungs- und Sozialverhalten von Pelztieren Rechnung zu tragen . Der Bundesrat hat schon in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BR-Drucksache 302/12 – Beschluss –) in Ziffer 12 auf das Haltungsverbot von Pelztieren hingewirkt . Im Jahre 2015 hat der Bundesrat dann einen Gesetz- entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes einge- bracht (BR-Drucksache 217/15 – Beschluss –), der vor dem Hintergrund des Artikels 20a des Grundge- setzes zum Ziel hatte, die Haltung und Tötung von Pelztieren allein zur Pelzgewinnung zu verbieten, um so das Leiden der Tiere zu verhindern . Im Übrigen ist diesem Bundesratsbeschluss zufolge die Haltung in Gefangenschaft und die Tötung von Pelztieren kein vernünftiger Grund im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz . Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates unterstützt und ein gesetzliches Pelztierhaltungsverbot als den richti- gen Weg zur Sicherstellung des Tierschutzes einge- stuft (BT-Drucksache 18/5866) . Der vorgenannten Stellungnahme wie auch der Begründung zum vor- liegenden Gesetz zufolge wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Min- destanforderungen an die Pelztierhaltung, wie sie im Gesetz und in der geltenden Tierschutz-Nutz- tierhaltungsverordnung beschrieben werden, wirt- schaftlich nicht realisierbar ist . Angesichts der Tatsache, dass die im Gesetz formu- lierten und nach der Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung schon jetzt geltenden Haltungsanforde- rungen de facto nicht eingehalten werden und die entsprechenden Übergangsfristen in der Verordnung bereits abgelaufen sind, ist ein umgehendes Verbot geboten . Mit der Einführung der Deklarationspflicht für Pel- ze und Pelzprodukte können Konsumentinnen und Konsumenten Auskunft über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart (Wildfang oder Zuchttiere) erhalten und auf diese Weise eine bewusste Kaufentschei- dung fällen . Bisher fehlt es an einer solchen Rege- lung auf EU- bzw . Bundesebene . 2 . Zu Artikel 2 Nummer 6 (§ 4 Tiererzeugnisse-Han- dels-Verbotsgesetz) Auf Grund wissenschaftlich begründeter Anhalts- punkte für Schmerzen und Leiden von Feten ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit bei der Schlachtung von Muttertieren bedarf es eines grundsätzlichen Schlachtverbots hochträchtiger Nutztiere . Der Bundesrat stellt fest, dass die im Gesetz einge- räumten Ausnahmemöglichkeiten zu weitreichend und unbestimmt sind . Begründung: Auf Grund wissenschaftlich begründeter Anhalts- punkte für Schmerzen und Leiden von ungeborenen Kälbern, Lämmern, Ferkeln und Fohlen durch Sau- erstoffmangel bei der Schlachtung von Muttertieren ab dem letzten Drittel der Trächtigkeit sind Rege- lungen für ein Schlachtverbot hochträchtiger Nutz- tiere erforderlich . Bisher vorliegenden Erkenntnissen u . a . der Hoch- schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zufolge, die gemeinsam mit der Universität Leipzig das Bundesforschungsprojekt „SiGN“ zur Schlach- tung gravider Nutztiere durchführt, gibt es drei Gründe für die Schlachtung trächtiger Tiere: die weitere Nutzung der Tiere erscheint unwirtschaft- lich (z . B . auf Grund teurer Behandlungskosten), die Trächtigkeit ist nicht bekannt oder auf Grund von Verletzungen . Nicht zuletzt aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren in den vorge- nannten Fällen nicht vertretbar, dies gilt auch für die im Gesetz ausgenommenen Schafe und Ziegen: Auch bei Feten bzw . ungeborenen Lämmern der kleinen Wiederkäuer ist wie bei ungeborenen Nach- kommen von Equiden, Rindern und Schweinen von Schmerzen und Leiden durch Sauerstoffmangel auszugehen . Unterschiedliche Haltungsverfahren der Nutztiere rechtfertigen keine Ausnahme von dem Verbot . Die in hiesigen Breitengraden gehal- tenen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, so dass der Ablammzeitraum und damit das letzten Drittel der Trächtigkeit grund- sätzlich bekannt sind . Bei asaisonalen Rassen ist ein Deckmanagement möglich . Die im Gesetz festgelegten Ausnahmetatbestände sind zu weitreichend und unbestimmt . Tierschutzfachlich und -rechtlich kommen Aus- nahmen vom Schlachtverbot allenfalls in Betracht, wenn sie im Falle von Tierseuchenausbrüchen auf- grund der Situation vor Ort als Einzelfallentschei- dung durch den Amtstierarzt oder die Amtstierärztin angeordnet werden . – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitati- ven Ausbau der Kindertagesbetreuung – Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck das vorliegende Gesetz und das darin verfolgte Ziel, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Gleichzeitig erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass über die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen hi- naus zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind . Der Bundesrat sieht unverändert drin- genden Handlungsbedarf insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen . Die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724780 (A) (C) (B) (D) werden. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren . – Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zu- sammenhang mit Rechteüberlassungen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesse- rung der personellen Struktur beim Bundeseisen- bahnvermögen und in den Postnachfolgeunterneh- men sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts – Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwä- scherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtrans- ferverordnung und zur Neuorganisation der Zen- tralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Än- derung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) 2015/849) für eine mit datenschutzrechtlichen Be- stimmungen vereinbare Regelung zum öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen . Geld- wäsche und Terrorismusfinanzierung können nur effektiv bekämpft und von vornherein verhindert werden, wenn der Zugang zum Transparenzregister öffentlich ausgestaltet ist. Dies betonte der Bundes- rat bereits ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 31 . März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)) . Für die Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, dass die Bundesregierung die Entschei- dungen auf europäischer Ebene vorantreibt und maßgeblich mitgestaltet . 2 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, in Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie erneut die Verhältnis- mäßigkeit, insbesondere die Erforderlichkeit eines öffentlichen Zugangs zum Transparenzregister, zu prüfen . Zwar steht der Strafanspruch allein dem Staat zu . Allerdings sollte in die Prüfung insbeson- dere einbezogen werden, dass an der Aufdeckung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Ver- mögen oder der Geldwäsche nicht allein Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, wie z . B . Journalisten, beteiligt waren und sind (vgl . „Pana- ma Papers“) . Das verfolgte Ziel, die Transparenz zu erhöhen, darf nicht durch unnötige Bürokratie un- terlaufen werden . Es besteht die Gefahr, dass durch eine (zeitaufwändige) Abwägung zwischen dem In- teresse derer, die Einsicht begehren, und dem Inte- resse der Eingetragenen die erstrebte Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Daher stellt der gestaffelte Zugang kein gleich geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Ziels dar . Der öffentliche Zugang zum Transparenzregister ist somit erforderlich . Der Angemessenheit kann bei- spielsweise dadurch Rechnung getragen werden, dass der Eingriff in die Rechte des Eingetragenen durch Rückausnahmen begrenzt wird, vor der Nut- zung des Registers eine Online-Registrierung erfor- derlich ist und die Einsichtnahme zum Zweck der Datenschutzkontrolle protokolliert werden kann . 3 . Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bun- desregierung auf, sich zumindest im Rahmen der künftigen Diskussion um die Ausgestaltung des Transparenzregisters mit dem Argument der Ver- gleichbarkeit zum Handelsregister auseinanderzu- setzen . Die im Transparenzregister gespeicherten Angaben sind denjenigen im öffentlich zugängli- chen Handelsregister vergleichbar . Dies wird auch durch die Verweise auf das Handelsregister und die mit der dortigen Eintragung geltende Fiktion der Er- füllung der Mitteilungspflicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Vierten Geld- wäscherichtlinie deutlich . Mit diesen Argumenten betonte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnah- me vom 31 . März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)), dass das Transparenzregister wie das Handelsregister für jede Person zugänglich sein soll . – Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreise- pflicht – Gesetz zur Förderung des elektronischen Identi- tätsnachweises – Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat begrüßt, dass die Ermittlungsbefug- nisse der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden erweitert und dadurch ein weitestgehender Gleichlauf von zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstre- ckung herbeigeführt werden sollen . Dieser Zielsetzung entspräche es, den mit dem Inkrafttreten des EuKoPf- VODG vom 21 . November 2016 (BGBl . I S . 2591) seit dem 26 . November 2016 bestehenden Widerspruch zwi- schen den Datenerhebungsrechten des Gerichtsvollzie- hers nach den §§ 755 und 802l ZPO und den Übermitt- lungsbefugnissen der Stellen nach § 74a Absatz 1 SGB X und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 74a Absatz 2 SGB X durch die Streichung der Wertgrenze von 500 Euro aufzulösen . Insbesondere die Tatsache, dass eine entsprechende Anpassung des § 74a SGB X in dem vom Bundestag be- schlossenen Gesetz nicht enthalten ist, stellt nach Auffas- sung des Bundesrates eine Fortsetzung der Benachteili- gung der öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsbehörden des Bundes und der Länder dar, weil diese Behörden im Vergleich zu den Gerichtsvollziehern über weniger Be- fugnisse verfügen und deshalb die Erfolgsaussichten der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen gerin- ger sind als die Erfolgsaussichten der Vollstreckung pri- vatrechtlicher Forderungen . Durch die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 10 . März 2017 (BR-Drucksa- che 65/17 (Beschluss)), Ziffern 5 und 6) geforderte Strei- chung der Wertgrenze von 500 Euro sollte ferner sowohl die im Gemeinwohlinteresse liegende Durchsetzung von Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24781 (A) (C) (B) (D) öffentlich-rechtlichen Ansprüchen gefördert als auch den Interessen der privaten Gläubiger und Kleinunternehmen gedient werden . Gründe der Verfahrensökonomie bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung können aus Sicht des Bundesrates angesichts dieses öffentlichen Inter- esses das Festhalten an der Wertgrenze nicht rechtfertigen . Auch das Interesse des Schuldners am Schutz seiner Daten kann das öffentliche Interesse nicht überwiegen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die dringend notwendige Änderung des § 74a SGB X her- beiführt . – Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Ge- setzes – Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektro- nischen Rechtsverkehrs – Gesetz zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen (Ant- arktis-Haftungsannex) – Gesetz zur Ausführung der Anlage VI des Um- weltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefähr- denden Notfällen (Antarktis-Haftungsgesetz – Ant- HaftG) – Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwas- serschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzge- setz II) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat bekräftigt die in seiner Stellung- nahme vom 16 . Dezember 2016 (BR-Drucksache 655/16 – Beschluss –) dargelegten Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung . Er be- dauert, dass sie in dem nun vorliegenden Gesetz des Deutschen Bundestages nicht hinreichend berück- sichtigt wurden . 2 . Der Bundesrat stellt ebenfalls fest, dass der dem Ge- setz zugrunde liegende Gesetzentwurf hinsichtlich der Angaben zum Erfüllungsaufwand für die Bür- gerinnen und Bürger und die Wirtschaft nicht voll- ständig ist . Insbesondere ist die Vorgabe der hoch- wasserangepassten Bauweise nicht klar definiert, so dass eine Berechnung der daraus resultierenden Kosten nicht belastbar möglich ist . Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der entstehende Verwal- tungsaufwand bei den Landesbehörden ebenso wie die für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu erwartenden Kosten erheblich sind . Da konkre- te Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen der hochwasserangepassten Bauweise fehlen, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob ein Vorha- ben den Kriterien entspricht . 3 . Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zum Hochwasser- schutz mit Blick auf ihre Wirksamkeit und den er- forderlichen Aufwand bis spätestens 31 . Dezember 2019 evaluiert werden und die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dazu berichtet . – Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra- ßengesetzes – Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funk- anlagen und zur Änderung des Telekommunikati- onsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrich- tungen – Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vo- rausschätzungen der Bundesregierung (Voraus- schätzungsgesetz – EgVG) – Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts – Gesetz zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minama- ta-Übereinkommen) – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) – Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Fi- nanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitge- teilt, dass sie die Anträge Suizidprävention verbessern und Menschen in Krisen unterstützen auf Drucksache 18/5104 und Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern auf Drucksache 18/9856 zurückzieht . Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundes- regierung zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2013 bis 2016 Drucksache 18/10852 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 Drucksache 18/10853 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 201724782 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deut- schen Krankenversicherungssystem Drucksachen 18/11490, 18/11683 Nr. 5 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt Die deutsche Luft- und Raumfahrt – Innovation und Hochtechnologie für eine Welt im Wandel Drucksachen 18/11692, 18/12181 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2017 Drucksachen 18/11972, 18/12181 Nr. 1.15 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2017 (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland Drucksachen 18/11973, 18/12181 Nr. 1.16 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung 2016 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen- kontrollrates Bessere Rechtsetzung 2016: Mehr Zeit für das We- sentliche Drucksachen 18/12305, 18/12443 Nr. 1.5 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes Drucksache 18/9710 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 Drucksache 18/10910 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016 Drucksache 18/11975 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Bericht des Parlamentarischen Beirats für nach- haltige Entwicklung (Arbeitsbericht 18 . Wahlperio- de) Drucksache 18/12511 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12654 Nr . A .1 Ratsdokument 8823/17 Innenausschuss Drucksache 18/8936 Nr . A .4 Ratsdokument 8670/16 Drucksache 18/9605 Nr . A .11 Ratsdokument 10904/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .2 Ratsdokument 14082/16 Drucksache 18/10932 Nr . A .3 Ratsdokument 15075/16 Drucksache 18/11029 Nr . A .1 Ratsdokument 15386/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .2 Ratsdokument 5258/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .5 Ratsdokument 6086/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .6 Ratsdokument 15812/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .7 Ratsdokument 15813/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .8 Ratsdokument 15814/16 Drucksache 18/11693 Nr . A .1 Ratsdokument 5710/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .2 Ratsdokument 5712/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .4 Ratsdokument 6448/17 Drucksache 18/11693 Nr . A .5 Ratsdokument 6760/17 Drucksache 18/12456 Nr . A .3 Ratsdokument 8339/17 Sportausschuss Drucksache 18/11484 Nr . A .9 EP P8_TA-PROV(2017)0012 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr . A .40 Ratsdokument 12257/13 Drucksache 18/419 Nr . A .41 Ratsdokument 12259/13 Drucksache 18/419 Nr . C .15 Ratsdokument 9037/13 Drucksache 18/7612 Nr . A .17 Ratsdokument 5252/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .8 Ratsdokument 6799/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .9 Ratsdokument 6801/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .10 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 241 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 23 . Juni 2017 24783 (A) (C) (B) (D) Ratsdokument 6802/16 Drucksache 18/9881 Nr . A .2 Ratsdokument 11885/16 Drucksache 18/10116 Nr . A .14 Ratsdokument 12503/16 Drucksache 18/10116 Nr . B .5 Ratsdokument 12109/16 Drucksache 18/10116 Nr . B .6 Ratsdokument 12496/16 Drucksache 18/10311 Nr . A .9 Ratsdokument 12675/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/12456 Nr . A .7 EP P8_TA-PROV(2017)0098 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11484 Nr . A .16 EP P8_TA-PROV(2017)0010 Drucksache 18/12654 Nr . A .7 Ratsdokument 8631/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .8 Ratsdokument 8637/17 Drucksache 18/12654 Nr . A .9 Ratsdokument 8693/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/10449 Nr . A .21 Ratsdokument 13288/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .26 Ratsdokument 5768/17 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/11825 Nr . A .3 ERH 35/2016 Drucksache 18/12456 Nr . A .15 Ratsdokument 8198/17 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/8470 Nr . A .30 EP P8_TA-PROV(2016)0123 Drucksache 18/10116 Nr . A .33 EP P8_TA-PROV(2016)0344 Drucksache 18/10449 Nr . A .22 EP P8_TA-PROV(2016)0409 Drucksache 18/11029 Nr . A .27 Ratsdokument 15792/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .32 EP P8_TA-PROV(2016)0485 Drucksache 18/11229 Nr . A .35 Ratsdokument 5743/17 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 241. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 29 Berichte: Kinder- und Jugend, ältere Generation TOP 30 Abschaffung der sachgrundlosen Befristung TOP 31, ZP 10 Schutz von Journalisten, Planung Deutsche Welle TOP 32 Bericht des 4. Untersuchungsausschusses (cum-ex) TOP 33 Suizidprävention TOP 34, ZP 11 Frauen- und Gleichstellungspolitik TOP 35 Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sabine Sütterlin-Waack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich bin zwar schon

    gestern verabschiedet worden, aber frei nach Martin
    Luther: Hier stehe ich und kann nicht anders .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ehrlich gesagt hatte ich mir für meine letzte Rede ein
    Thema aus meiner Berichterstattertätigkeit im Rechts-
    ausschuss gewünscht . Nun ist es aber anders gekommen .
    Ich freue mich dennoch, dass ich hier die gute Arbeit des
    4 . Untersuchungsausschusses mit einer Rede vor Ihnen,
    meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine
    Damen und Herren, mit zum Abschluss bringen darf .

    Die Arbeit des 4. Untersuchungsausschusses betrifft
    ein Thema, das mir als Juristin – ich sage das ganz kon-
    kret für mich – anfangs nicht besonders geläufig war.
    Steuergestaltungsmodelle, Dividendenstripping, Cum/
    Ex: Diese Themen haben mich weder in meiner Zeit als
    Anwältin für Familienrecht beschäftigt, noch hatte ich
    Berührungspunkte in einem der Themen, für die ich als
    Berichterstatterin zuständig war .

    Aber dieser Untersuchungsausschuss ist ein Beleg da-
    für, dass ein Untersuchungsausschuss durchaus zur Auf-
    klärung komplizierter Sachverhalte beitragen kann .


    (Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann war es ja doch sinnvoll!)


    Ob wir der durch unseren Bundestagspräsidenten
    Lammert bei der Einsetzung des Untersuchungsaus-
    schusses zum Ausdruck gebrachten Hoffnung, der Öf-
    fentlichkeit deutlich zu machen, womit wir uns hier ei-
    gentlich beschäftigen, vollständig nachgekommen sind,
    sei dahingestellt .

    Insgesamt haben wir – das wurde schon gesagt – über
    70 Zeugen vernommen, unter anderem aus Banken, Mi-
    nisterien, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
    aufsicht und dem Bundeszentralamt für Steuern, mit dem
    Ergebnis: Ein systematisches Versagen der beteiligten
    Behörden konnten wir nicht feststellen .

    Im Gegenteil: Das Bundesministerium der Finan-
    zen hat 2009, nachdem es über mögliche Probleme mit
    Steuergestaltungsmodellen informiert worden war, um-
    gehend reagiert und Gespräche mit den obersten Finanz-
    behörden der Länder gesucht . Parallel dazu arbeitete das
    Bundesfinanzministerium an einer Gesetzesänderung,
    mit der die missbräuchlichsten Gestaltungen im Bereich
    der doppelten Kapitalertragsteuer endgültig unterbunden
    werden sollten .

    Auch die Zeugenaussagen von ehemaligen und akti-
    ven Mitarbeitern im Bundesfinanzministerium haben bei
    uns im Ausschuss den Eindruck verstärkt, dass man mit
    vollem Einsatz nach einer umsetzbaren Lösung gesucht
    hatte . Cum/Ex ist und bleibt ein schwieriges und sper-
    riges Thema, das man auch erklären muss; es ist aber
    auch – das erachte ich durchaus für wichtig – ein Thema,
    bei dem man nicht wahllos mit angeblichen Schadens-
    summen hausieren gehen sollte .

    Meine Kollegen haben schon erläutert, dass es sich
    bei den Cum/Ex-Geschäften um Steuergestaltungsmo-
    delle rund um den Dividendenstichtag handelt . Dieses
    trickreiche Verwirrspiel, bei dem es einzig und allein da-
    rum ging, den Staat zu erleichtern, wurde von Investoren,
    Banken, Beratern und Wissenschaftlern für legal gehal-
    ten . Dass eine einmal gezahlte Steuer mehrfach zurück-
    erstattet wird, hört sich rechtswidrig an . Dafür muss man
    kein Steuerexperte sein .

    Die Arbeit im 4 . Untersuchungsausschuss hat uns ein-
    deutig nähergebracht, wie einige wenige Marktakteure
    unsere geltenden Steuergesetze und entsprechende fi-
    nanzgerichtliche Entscheidungen gegen ihren Sinn aus-
    gelegt haben . Lange wurde in der juristischen Diskussion
    auf das Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung
    verwiesen . Dass Cum/Ex-Geschäfte rechtswidrig sind

    Lothar Binding (Heidelberg)







    (A) (C)



    (B) (D)


    und dies auch waren, daran besteht nach Durchsicht aller
    Akten und Anhörung aller Zeugen kein Zweifel . Das hat
    darüber hinaus auch das Finanzgericht Kassel in diesem
    Jahr bestätigt, indem es eine Klage der Commerzbank
    abgewiesen hat, die auf die Erstattung von Kapitaler-
    tragsteuern aus Cum/Ex-Geschäften abzielte . Wir kön-
    nen also davon ausgehen, dass der Staat einen Teil der
    unberechtigten Steuererstattung mit Zins und Zinseszins
    zurückerhält .

    Darüber hinaus hat uns die Arbeit im Ausschuss auf-
    gezeigt, wie bestimmte Marktakteure ihre Anlagestrate-
    gie bewusst vor den Behörden verschleiert haben. Häufig
    wurden zu diesem Zweck Fondsgestaltungen gewählt .
    Vertreter verschiedener Banken und Finanzdienstleis-
    tungsunternehmen nutzten die erarbeiteten Gestaltungen
    zum Zweck der Gewinnmaximierung aus .

    Diejenigen Stimmen, die unter Hinweis auf die all-
    gemeine Begründung des Jahressteuergesetzes 2007
    allerdings behaupten, der Gesetzgeber habe eine
    Rechtsgrundlage für die Legalisierung von Cum/Ex-Ge-
    schäften geschaffen, ignorieren den klaren Gesetzeswort-
    laut . Leerverkäufe, die darauf basierten, waren eindeutig
    rechtswidrig . Wer eine Lücke im damaligen Gesetzestext
    herbeiredet, unterstützt objektiv das Geschäft der Cum/
    Ex-Akteure .

    Nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung
    vom 14 . April 2016, der Auswertung des Sachverstän-
    digengutachtens von Professor Spengel sowie durch die
    Zeugenvernehmung wurde dem Ausschuss bestätigt: Das
    Steuerrecht bot in den Jahren 1999 bis 2012 zu keinem
    Zeitpunkt die Möglichkeit, eine einmal einbehaltene Ka-
    pitalertragsteuer in rechtmäßiger Weise mehrfach an-
    rechnen bzw . erstatten zu lassen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Daher möchte ich den Vorwurf, das Bundesfinanzmi-
    nisterium habe durch das Jahressteuergesetz 2007 eine
    Rechtsgrundlage für die Legalisierung von Cum/Ex-Ge-
    schäften geschaffen, hier entschieden zurückweisen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Weder dem Bundesfinanzministerium noch dem Bundes-
    zentralamt für Steuern kann der Vorwurf gemacht wer-
    den, die hier vorliegenden Cum/Ex-Fälle zögerlich be-
    handelt zu haben oder gar die Bedeutung der Fälle nicht
    erkannt zu haben .

    Unser Finanzminister Wolfgang Schäuble, der eben-
    falls als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss geladen
    war, erläuterte uns, dass er sich schon wenige Monate
    nach seinem Amtsantritt im Jahr 2009 mit Cum/Ex-Ge-
    staltungen befasst habe . Er führte weiter aus, dass die
    gesetzliche Regelung von 2007 offensichtlich nicht aus-
    reichend gewesen sei . Deshalb habe man sich im Finanz-
    ministerium intensiv um eine Lösung der Cum/Ex-Fälle
    bemüht .

    Im Zuge dieser Bemühungen wurde der Gesetzent-
    wurf zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz, bei dem das
    System des Kapitalertragsteuereinbehalts zum 1 . Januar
    2012 umgestellt wurde, auf den Weg gebracht . Durch

    das neue System wurde gezielten und geplanten Cum/
    Ex-Gestaltungen mit Leerverkäufen erfolgreich entge-
    gengewirkt . Fortan waren mehrfache Bescheinigungen
    ausgeschlossen .

    Die mit der Investmentsteuerreform 2016 eingeführ-
    te längere Haltefrist als Voraussetzung der steuerlichen
    Berücksichtigung von Aktien leistet Gleiches für die
    Cum/Cum-Geschäfte . Ich möchte daher noch einmal
    festhalten: Das Bundesministerium der Finanzen und
    insbesondere Minister Schäuble haben in durchaus nach-
    vollziehbarer und angemessener Zeit reagiert und einen
    Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der missbräuch-
    liche Gestaltungen im Bereich doppelter Kapitalertrag-
    steuer endgültig unterbindet .

    Die Opposition behauptet immer wieder, mehrere
    Milliarden Euro seien dem deutschen Fiskus und der Ge-
    meinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ent-
    zogen worden . Mal reden die Oppositionskollegen von
    12 Milliarden Euro, dann von 7 Milliarden Euro, und am
    Ende hören wir noch einmal 10 Milliarden Euro . Eine
    seriöse Schätzung liegt all dem nicht zugrunde . Auf wel-
    che Höhe sich der Schaden tatsächlich beläuft, können
    wir heute nicht sagen . Nicht belegbare Zahlen möchte ich
    daher nicht äußern, nur so viel: Ich glaube, dass der Scha-
    den sehr viel geringer ist .


    (Dr . Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Glauben Sie!)


    Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern und un-
    ter ihnen nicht zuletzt das Bundeszentralamt für Steuern
    haben in den letzten Jahren vorbildlich Cum/Ex-Fälle
    bearbeitet und bereits ausgezahlte Steuern zurückgeholt
    oder eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer gar nicht
    erst vorgenommen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Mit dieser Arbeit hat das Bundeszentralamt für Steuern
    maßgeblich dazu beigetragen, dass die tatsächliche Scha-
    denshöhe nur einen Bruchteil der öffentlich immer wie-
    der genannten 12 Milliarden Euro ausmacht .

    Zum Schluss möchte ich mich bei Ihnen, bei allen
    Mitgliedern im Ausschuss und auch bei allen Mitarbei-
    tern für die konstruktive Mitarbeit bedanken . Wir haben
    teilweise bis zu zwölf Stunden hintereinander Zeugen
    vernommen . Ich möchte mich aber ausdrücklich auch bei
    dem Vorsitzenden, Herrn Kollegen Dr . Krüger, für sei-
    ne stets objektive, unabhängige und sehr kollegiale Art,
    diesen Ausschuss zu leiten, bedanken . Vielen Dank auch
    dafür, lieber Hans-Ulrich .

    Danke schön .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank, liebe Frau Sütterlin-Waack . Ich bin nicht

sicher, ob wir Sie heute hier wirklich verabschieden kön-
nen; denn Sie haben so viel in den Deutschen Bundestag
eingebracht, dass ich nicht weiß, ob Ihre Fraktion nicht
nächste Woche noch einmal auf Sie angewiesen ist . Dann
würden wir Sie zum dritten Mal verabschieden, aber je-

Dr. Sabine Sütterlin-Waack






(A) (C)



(B) (D)


denfalls von meiner Seite aus: Wir verlieren mit Ihnen
eine über alle Fraktionen hinweg geschätzte Kollegin,
die sehr engagiert und immer sehr kooperativ gewesen
ist . Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall für Ihre neue Auf-
gabe alles Gute . Weil wir ja ein föderaler Staat sind, wer-
den wir wahrscheinlich mit Ihnen auch in Zukunft immer
wieder zusammentreffen, und darauf freuen wir uns. Vie-
len Dank für Ihre Arbeit .


(Beifall)


Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt
und kommen zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung des 4 . Untersuchungsausschusses auf Drucksa-
che 18/12700. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht zur
Kenntnis zu nehmen . Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig
angenommen .

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf:

Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Suizidprävention weiter stärken – Menschen
in Lebenskrisen helfen

Drucksache 18/12782

Interfraktionell wurde vereinbart, dass für die Aus-
sprache 38 Minuten vorgesehen werden sollen . – Ich
höre keinen Widerspruch . Dann ist das so beschlossen .

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Rudolf Henke von der CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Henke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren!

    Sechzehn Jahre jung – gestorben an der Härte der
    Welt . Als sie von seiner Beerdigung kamen, schwie-
    gen sie betroffen. Vater und Mutter weinten bitter-
    lich . Ihr Sohn hatte sich das Leben genommen . „Das
    ist schon der Dritte in diesem Jahr“, sagte der Pfar-
    rer. Niemand fragte, wie groß die Verzweiflung und
    die Einsamkeit der Jugend noch sein müsse, um sie
    zu bemerken . Das Leben nahm weiter seinen Lauf .
    Es änderte sich nichts . Es änderte sich keiner .

    Dieses Zitat eines unbekannten Autors findet man bei
    den Materialien des Teams „Ökumenischer Kreuzweg
    der Jugend“ .

    Machen wir uns nichts vor: Das Leben ist nicht so,
    dass die Politik den Menschen versprechen kann: Ihr seid
    von allen Lebenskrisen verschont . – Freunde sterben,
    Ehepartner sterben, Lebensentwürfe gehen zu Bruch .
    Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz, Menschen verlie-
    ren ihre Gesundheit, Menschen verlieren ihre Wohnung,
    Menschen verlieren ihre Partnerin, ihren Partner, Men-
    schen verlieren jeden, der sie ansieht, jedes Ansehen .

    Auf den Mitmenschen in einer solchen Situation zuzu-
    gehen, ist eine Aufgabe, die nicht wir hier im Deutschen
    Bundestag lösen können . Die werden wir nur dadurch lö-

    sen können, dass wir darüber sprechen, dass jeder einen
    braucht, der bereit ist, ihm zu begegnen . Das ist, glaube
    ich, die Botschaft, die man formulieren muss .

    Wenn es dann gelingt, diejenigen, die in den Hilfe-
    systemen als Ehrenamtliche, als Freiwillige, als Nächste
    arbeiten, dadurch zu stärken, dass man besser untersucht,
    besser erforscht, welche Formen von Suizidalität im Ein-
    zelnen unter welchen Bedingungen am besten verhütet
    werden können, dann hat man auch der Prävention sehr
    geholfen, und es ist gut, dass wir uns heute darum bemü-
    hen, dies gemeinsam zu entwickeln .


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    In Deutschland sind jährlich rund 10 000 Todesfälle
    auf einen vollendeten Suizid zurückzuführen . Schätzun-
    gen gehen davon aus, dass die Zahl der Suizidversuche
    etwa zehnmal so hoch liegt . Zwar haben sich die Zahlen
    seit 2005 nicht maßgeblich verändert, aber die Zahl der
    tatsächlich durchgeführten Suizide in Deutschland hat
    in den letzten 35 Jahren doch deutlich abgenommen . Zu
    Beginn der 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts lag
    sie noch bei fast 19 000 pro Jahr, Anfang der 90er-Jahre
    bei rund 14 000 jährlich . Jetzt, wie gesagt, pendelt sie um
    rund 10 000 jährlich .

    Dennoch gilt: Jeder Suizidversuch und erst recht je-
    der Suizid ist einer zu viel . Weitere Anstrengungen zur
    Vermeidung von Suiziden und Suizidversuchen müssen
    unternommen werden, um betroffenen Menschen und
    deren Angehörigen frühzeitig Auswege in Form von Be-
    handlung, Unterstützung, etwa durch die Vermittlung in
    eine Therapie oder Selbsthilfegruppe, und Prävention an-
    bieten zu können .

    Zu den Erfordernissen des Handelns äußert sich der
    gemeinsam von CDU/CSU, SPD und Grünen vorgeleg-
    te Antrag in einer Vielzahl von Punkten und Positionen .
    Er führt Dinge auf, die noch zu tun sind . Er führt Dinge
    auf, bei denen wir froh sind, dass es dazu schon lange
    entsprechende Programme gibt . Ich verweise auf das Na-
    tionale Suizidpräventionsprogramm aus dem Jahr 2002 .

    Lassen Sie mich neben der Werbung für die Annah-
    me dieses Antrags noch einen anderen Punkt ansprechen,
    der ebenfalls im Zusammenhang mit diesem Antrag
    steht . Wir haben nicht ohne Kontroverse, aber mit großer
    Mehrheit im Jahr 2015 in das Gesetz geschrieben:


    (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines an-

    deren zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig
    die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
    Geldstrafe bestraft .


    (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht

    geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger
    des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem
    nahesteht .

    Das heißt, auch die Hilfe zum Suizid ist straffrei möglich.

    Wir haben im März ein Urteil des Bundesverwal-
    tungsgerichts erlebt, wonach der Staat Patienten in ex-
    tremen Ausnahmefällen den Zugang zu Medikamenten
    mit tödlicher Wirkung nicht verwehren dürfe, da dies ein

    Vizepräsidentin Ulla Schmidt






    (A) (C)



    (B) (D)


    Eingriff in die Grundrechte sei, selbstbestimmt darüber
    zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt das Le-
    ben enden soll . Dabei, so das Gericht, beschränkt sich
    der Grundrechtsschutz – Zitat – „nicht auf Fälle, in de-
    nen infolge des Endstadiums einer tödlichen Krankheit
    der Sterbeprozess bereits begonnen hat oder unmittelbar
    bevorsteht“ .

    Die Bewertung, ob ein solcher Ausnahmefall besteht
    oder nicht, soll nach Meinung des Gerichtes das Bundes-
    institut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchfüh-
    ren, also eine staatliche Behörde, deren eigentliche Auf-
    gabe die Risikobewertung von Arzneimitteln und deren
    Zulassung ist . Wenn nun das Selbstbestimmungsrecht so
    weit geht, dass der Staat bei der Frage „Wie nehme ich
    mir das Leben?“ als Agent, als Handlanger dienen muss,
    dann resultieren daraus meines Erachtens keine Präven-
    tion von Suizid oder bestmögliche Behandlung von Sui-
    zidgedanken, sondern die Beförderung von Suizid .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Deswegen ist es gut, dass wir heute einen weiteren
    Beitrag dazu leisten, dass ein gesellschaftliches Klima
    entsteht, in dem weder Krankheiten noch Bilanzsituati-
    onen zu einer Ausgrenzung von Menschen führen . Wir
    wollen auf allen Ebenen dafür sorgen, dass weniger Men-
    schen den Weg in den vorzeitigen Tod als Ausweg sehen .
    Staatliche Unterstützung für die Durchführung des Sui-
    zids steht dazu in krassem Gegensatz .


    (Beifall der Abg . Maria Michalk [CDU/ CSU])


    Nicht der vorzeitige Tod ist unser Ziel, sondern eine Hil-
    fe, die das Ja zum Leben leichter möglich macht .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)