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    Plenarprotokoll 18/235 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafge- setzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl Drucksache 18/12359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23833 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23833 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23834 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 23836 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23838 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23840 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 23841 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23842 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23844 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23845 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23847 A Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23847 B Tagesordnungspunkt 38: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungs- gesetz – NetzDG) Drucksache 18/12356 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D b) Antrag der Abgeordneten Dr . Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksache 18/11856 . . . . . . . . . . . . . . . . 23847 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 23848 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 23849 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23850 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23852 A Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23853 B Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23854 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23855 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23856 C Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23857 B Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . 23858 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23858 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23859 B Tagesordnungspunkt 39: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Histori- sche Verantwortung Deutschlands für die Ukraine Drucksache 18/10042 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23860 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23861 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017II Dr . Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 23862 A Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 23863 B Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 23864 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 23865 A Dr . Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 23866 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23866 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23867 B Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23868 B Tagesordnungspunkt 40: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) Drucksache 18/12357 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12358 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B c) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Partei- en von der Parteienfinanzierung Drucksache 18/12100 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 B d) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grund- gesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Partei- enfinanzierung Drucksache 18/12101 . . . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23869 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23870 C Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23871 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23872 D Dr . Tim Ostermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 23874 C Boris Pistorius, Minister (Niedersachsen) . . . 23875 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23877 A Tagesordnungspunkt 41: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregie- rung 2016 Drucksache 18/11975 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 A Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23878 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 23879 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23880 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23881 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23882 D Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23883 C Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23885 A Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 23885 D Tagesordnungspunkt 42: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W . Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen Drucksachen 18/10892, 18/11221 . . . . . . . 23887 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wochen- höchstarbeitszeit begrenzen und Ar- beitsstress reduzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksachen 18/8724, 18/8241, 18/12055 23887 B Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23887 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 23888 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 23889 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23891 A Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 23891 D Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . . 23893 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 23894 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23895 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23896 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 23897 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23897 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23833 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Mai 2017 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23897 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 19 .05 .2017 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 19 .05 .2017 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19 .05 .2017 Burkert, Martin SPD 19 .05 .2017 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19 .05 .2017 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 19 .05 .2017 Färber, Hermann CDU/CSU 19 .05 .2017 Fischbach, Ingrid CDU/CSU 19 .05 .2017 Gabriel, Sigmar SPD 19 .05 .2017 Gleicke, Iris SPD 19 .05 .2017 Göppel, Josef CDU/CSU 19 .05 .2017 Haase, Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Hirte, Dr . Heribert CDU/CSU 19 .05 .2017 Klare, Arno SPD 19 .05 .2017 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 19 .05 .2017 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 19 .05 .2017 Ludwig, Daniela CDU/CSU 19 .05 .2017 Meister, Dr . Michael CDU/CSU 19 .05 .2017 Möhring, Cornelia DIE LINKE 19 .05 .2017 Nahles, Andrea SPD 19 .05 .2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 19 .05 .2017 Poschmann, Sabine SPD 19 .05 .2017 Roth (Heringen), Michael SPD 19 .05 .2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19 .05 .2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19 .05 .2017 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19 .05 .2017 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 19 .05 .2017 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19 .05 .2017 Spiering, Rainer SPD 19 .05 .2017 Strenz, Karin CDU/CSU 19 .05 .2017 Thönnes, Franz SPD 19 .05 .2017 Veith, Oswin CDU/CSU 19 .05 .2017 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 19 .05 .2017 Weinberg, Harald DIE LINKE 19 .05 .2017 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 19 .05 .2017 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19 .05 .2017 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 957 . Sitzung am 12 . Mai 2017 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention – Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrar- marktstrukturrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Förderung der Transparenz von Ent- geltstrukturen – Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts das in seinen wesentlichen Regelungsbereichen seit 1952 geltende Mutter- schutzgesetz zeitgemäß neu gefasst wird . Er unter- stützt die wesentliche Zielstellung des Gesetzes und insbesondere die Einbeziehung von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwen- dungsbereich . 2 . Der Bundesrat schätzt ein, dass das im Bundestags- verfahren neu aufgenommene Verfahren zur Ge- nehmigung von Arbeitszeiten nach 20 .00 Uhr (§ 28 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723898 (A) (C) (B) (D) MuSchG) sowohl auf Arbeitgeberseite als auch bei den Aufsichtsbehörden einen erheblichen Mehrauf- wand verursachen wird . Unklar ist, ob ein solcher Genehmigungsvorbehalt für eine Beschäftigung nach 20 .00 Uhr tatsächlich sachlich erforderlich ist . 3 . Der Bundesrat verweist zudem auf erhebliche Mehr- aufwände für den Vollzug der in § 4 Absatz 1 Satz 4 MuSchG aufgenommenen Aufgabe zur Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit insbesondere von Teilzeitbeschäftigten . Die Durchsetzung dieser Vorschrift begegnet er- heblichen Schwierigkeiten, da eine Aufzeichnungs- pflicht der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz für den Arbeitgeber erst nach acht Stunden besteht . Im Übrigen handelt es sich hierbei um eine Über- prüfung der Einhaltung privatrechtlicher Vereinba- rungen aus dem Arbeitsvertrag, die eine Gefährdung der werdenden oder stillenden Mutter nicht indizie- ren und deshalb keine Aufgabe der Arbeitsschutzbe- hörden sein kann . 4 . Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen des nach § 34 MuSchG zum 1 . Ja- nuar 2021 vorzulegenden Evaluationsberichts nicht nur die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit zu betrachten, sondern einen weiteren Schwerpunkt auf die Effektivität des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens bei Be- schäftigung von schwangeren und stillenden Frauen von 20 .00 Uhr bis 22 .00 Uhr zu legen, damit anhand des Evaluationsberichts bewertet werden kann, ob dieses Genehmigungsverfahren tatsächlich erfor- derlich ist . 5 . Der Bundesrat stellt fest, dass sich aus der Erwei- terung des persönlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes, aus der Umsetzung des neu eingeführten Genehmigungsverfahrens sowie aus der Überprü- fung der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erhebliche Ausweitungen der Überwa- chungs- und Beratungsaufgaben für die Aufsichts- behörden ergeben . Die Umsetzung wird zu einem personellen Mehrbedarf führen . – Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungs- aufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Ge- fahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilien- kreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungs- gesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehenen Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobi- lienkreditrichtlinie, die in Teilen Verbesserungsvor- schläge aus dem Gesetzesantrag in der BR-Druck- sache 578/16 aufgreifen . Er geht davon aus, dass sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten verbessern wird, ohne dass der Kern der Kredit- würdigkeitsprüfung aufgeweicht wird und Verbrau- cherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden . Er verweist insoweit auf seine Stel- lungnahmen vom 25 . September 2015 in BR-Druck- sache 359/15 (Beschluss) und vom 10 . Februar 2017 in BR-Drucksache 815/16 (Beschluss) . 2 . Der Bundesrat erneuert seine Forderung, die Rechts- verordnung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nunmehr rasch vorzulegen und mit den Ländern im Vorfeld eng abzustimmen . Der Bundesrat geht nach wie vor da- von aus, dass in der Verordnung die unbestimmten Rechtsbegriffe bei der Kreditwürdigkeitsprüfung weitest möglich eingegrenzt werden . Damit können die entstandenen Probleme bei der Kreditverga- be für ältere Menschen gelöst werden, wenn diese zu Lebzeiten ihren Verpflichtungen nachkommen können und im Todesfall die Immobilie die Höhe des Darlehens und eventuelle Verwertungskosten abdeckt . Auch für junge Familien muss Rechtssi- cherheit geschaffen werden. Dazu sollen nach der Lebenserfahrung mögliche, aber nicht überwiegend wahrscheinliche ungünstige Ereignisse nur dann zu berücksichtigen sein, wenn es konkrete Anhalts- punkte gibt . 3 . Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Um- schuldungen im Zuge der Verordnung mitgelöst und von der EU als rechtskonform bestätigt wird . – Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarkt- vorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. Fi- MaNoG) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes – Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskrimi- nalamtgesetzes – Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpas- sungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 – Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union – Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften – Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elek- tronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotar- kammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23899 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrens- rechts – … Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die in- ternationale Rechtshilfe in Strafsachen – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremisti- schen Straftätern – … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren – Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgeset- zes – Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfs- gesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben – Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das am 27 . April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Neu- ordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, mit dem Unions- recht umgesetzt und das deutsche Strahlenschutz- system neu geordnet wird . 2 . Er stellt fest, dass es im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages zu einer Nachbesserung der Verzahnung der Zuständigkeiten der Fachbehörden gekommen ist und dass bestehende Regelungslü- cken im Bereich der abfallrechtlichen Aufgaben im Wege einer Evaluation geschlossen werden sollen . 3 . In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf die Begründung des federführenden Bundestag- sausschusses zur Einfügung des Artikels 31a – neu – (BT-Drucksache 18/12151, zu Nummer 8) . Dort heißt es: „Bei der Evaluierung und den Vorschlägen der Bundesregierung zur künftigen Fortentwick- lung des Notfallmanagementsystems von Bund und Ländern sind insbesondere auch die Vorschläge, Anliegen und Bedenken aus den Ziffern 24 bis 32, 54 und 62 (der Stellungnahme) des Bundesrates, die die Entsorgung kontaminierter Abfälle betreffen, in geeigneter Weise zu berücksichtigen .“ 4 . Er bedauert jedoch, dass der Deutsche Bundes- tag nicht bereits jetzt dem Beschluss des Bun- desrates vom 10 . März 2017 (BR-Drucksache 86/17 – Beschluss –) gefolgt ist und somit den Ab- fallrechtsbehörden noch nicht die erforderlichen Sondereingriffsrechte zur Verfügung stellt. Da die vorliegenden Regelungen aus abfallrechtlicher Per- spektive nicht befriedigend vollzugsfähig sind, bit- tet er die Bundesregierung um eine zeitnahe Evalu- ierung der notwendigen Ergänzungsregelungen . Die in Artikel 31a enthaltene Fünfjahresfrist zur Vorlage des Evaluierungsberichts sollte möglichst weit un- terschritten werden . 5 . Die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehene Benennung von öffentlich-rechtlichen Entsorgern nützt nichts, da diese regelmäßig nicht über eigene Möglichkeiten oder Anlagen verfügen, um Abfälle oberhalb des noch festzulegenden Kontaminations- grenzwertes schadlos zu machen . Im radiologischen Notfall ist aus abfallrechtlicher Sicht vielmehr eine Anordnungs- und Vollstreckungsbefugnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden, auch gegen- über Privaten, erforderlich . Diese Rechte müssen notwendigerweise im Gesetz verankert werden, da sie in Rechte Dritter eingreifen (grundgesetzlicher Vorbehalt des Gesetzes) . 6 . Darüber hinaus ist ebenfalls zu evaluieren, ob für diejenigen Abfälle, die den noch festzulegenden Kontaminationsgrenzwert unterschreiten und für die das Kreislaufwirtschaftsgesetz uneingeschränkt gelten soll, auch Sondereingriffsrechte geschaffen werden sollten . 7 . Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, im Rahmen der ausstehenden Evaluation ein- deutige Festlegungen, Verfahrenslösungen sowie Entsorgungsmöglichkeiten für die Abfälle zu schaf- fen, die zu hoch kontaminiert sind, um sie mit wei- teren Schutzmaßnahmen in konventionellen Ent- sorgungseinrichtungen behandeln oder entsorgen zu können . Aus Sicht des Bundesrates würde somit auch die wünschenswerte, klare Abgrenzung zum konventionellen Abfallrecht und seinen Zuständig- keiten gezogen . 8 . Die geforderten Ergänzungen, Klarstellungen und Verfahrenslösungen sind nach Auffassung des Bun- desrates zwingend, um die gewünschte Vollzugsfä- higkeit der Notfallpläne im Bereich des Abfallrechts sicherzustellen . Er erwartet daher, dass die Evaluie- rung im Sinne eines Monitorings erfolgt, also be- gleitend zu den Arbeiten an den Notfallplänen . Da- bei sind die Experten aller betroffenen Fachbereiche der Länder einzubinden und eine zeitnahe Beseiti- gung der Regelungslücken durch eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes bzw . der anderen Fachgeset- ze anzustreben . – Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes – … Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomati- sierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln . Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 201723900 (A) (C) (B) (D) Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirt- schaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisier- te Fahren geschaffen wird. Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen soll . Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiter- entwickelt . Spätestens im Rahmen der Evaluierung soll- ten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut ge- prüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden: – Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage) . – Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsyste- me soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten . Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher zu überprüfen . – Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Ge- brauch zu prüfen . Da damit unmittelbare Haftungsfra- gen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weite- ren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten . – Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hin- reichend zu beachten . – Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher . – Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission sind zu berücksichtigen . – Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG) – Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Än- derung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vor- schriften – Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Än- derung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes – Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfallunter- suchung – Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Seilbahn- durchführungsgesetz – SeilbDG) – Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) – Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunika- tionsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 11. Juli 2016 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheits- bereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicher- heitsbereich – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2016 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Eu- ropa zur Änderung des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationa- ler militärischer Hauptquartiere in der Bundesre- publik Deutschland – Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit über den Sitz der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Maritime Agenda 2025 Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstand- orts Deutschland Drucksache 18/10911 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Ent- wicklung und Zukunftsperspektiven der mariti- men Wirtschaft in Deutschland Drucksache 18/11150 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2017 Drucksachen 18/11971, 18/12181 Nr. 1.14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Unterrichtung der Bundesregierung über die Erfahrungen mit § 7 des Flaggenrechts- gesetzes Drucksachen 18/10679, 18/10924 Nr. 1.4 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 235 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 19 . Mai 2017 23901 (A) (C) (B) (D) Petitionsausschuss Drucksache 18/11229 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0512 Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/12184 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2017)0092 Drucksache 18/12184 Nr . A .2 Ratsdokument 7377/17 Innenausschuss Drucksache 18/9881 Nr . A .1 KOM(2016)491 endg . Drucksache 18/10449 Nr . A .4 Ratsdokument 13395/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .3 Ratsdokument 5684/17 Drucksache 18/11484 Nr . A .4 Ratsdokument 5775/17 Drucksache 18/11825 Nr . A .1 Ratsdokument 6928/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/11693 Nr . A .8 K(2017)1200 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .9 K(2017)1201 endg . Drucksache 18/11693 Nr . A .10 Ratsdokument 6644/17 Drucksache 18/12184 Nr . A .10 Ratsdokument 7232/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/11029 Nr . A .20 Ratsdokument 15642/16 Drucksache 18/11229 Nr . A .22 Ratsdokument 5251/17 Drucksache 18/11229 Nr . A .23 Ratsdokument 5431/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/11029 Nr . A .25 Ratsdokument 15418/16 Drucksache 18/11484 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2017)0018 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung Drucksache 18/10932 Nr . A .28 Ratsdokument 14770/16 Ausschuss für Tourismus Drucksache 18/897 Nr . A .5 Ratsdokument 6872/14 Drucksache 18/897 Nr . A .6 Ratsdokument 6875/14 Drucksache 18/2533 Nr . A .66 Ratsdokument 12286/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 235. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 12 Änderung des StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl TOP 38 Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken TOP 39 Historische Verantwortung für die Ukraine TOP 40 Änderung des Art. 21 des Grundgesetzes (Parteien) TOP 41 Stadtentwicklungsbericht 2016 der Bundesregierung TOP 42 Stress in der Arbeitswelt Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jan-Marco Luczak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Lieber Kollege Ströbele, ich weiß nicht, wie Sie Ihre

    Wahlkreisarbeit machen . Ich jedenfalls habe genau das
    im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit schon gemacht . Ich
    habe gemeinsam mit dem Landeskriminalamt, mit der
    örtlichen Polizeidirektion und mit dem Grundeigentü-
    merverband zusammen zu einer Veranstaltung einge-
    laden, in der ich auf die Möglichkeiten zum Einbruch-
    schutz hingewiesen habe . Diese Veranstaltung war sehr
    gut besucht und ist sehr gut angekommen .

    Ich will ein Weiteres sagen: Natürlich wollen die Leu-
    te wissen, wo sie etwas machen können . Wir als Staat
    machen ja eine ganze Menge . Wir haben das staatliche
    Zuschussprogramm, die Förderung über die KfW, erheb-
    lich aufgestockt und die Schwelle für Zuschüsse gesenkt .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist kein Geld mehr da! – SvenChristian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ Dr. Jan-Marco Luczak NEN]: Das läuft jetzt aus! Die Zuschüsse sind im September alle! Das ist Teil des Problems!)





    (A) (C)


    (B) (D)


    Wir haben also wirklich sehr viel gemacht .

    Die Leute wollen aber wissen: Was macht der Staat
    darüber hinaus? Die wollen doch auch wissen, dass die
    Einbrecher hinter Schloss und Riegel gebracht werden .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt ja nicht!)


    Deswegen müssen wir beides tun: Prävention einerseits;
    andererseits müssen wir uns aber auch den Strafrahmen
    anschauen . Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir genau
    das tun, lieber Herr Kollege .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das Zuschussprogramm, das ich genannt habe, wirkt .
    Das ist vernünftig, und das müssen wir auch fortführen .
    Ich will aber auch sagen: Wir dürfen uns als Staat selbst-
    verständlich nicht aus der Verantwortung stehlen . Es
    kann nicht angehen, dass wir nur sagen: Liebe Bürger,
    nehmt mal Geld in die Hand, wir bezuschussen das zwar,
    aber letztlich müsst ihr eure Wohnung selbst sichern . Da-
    für seid ihr verantwortlich . – Das geht nicht .

    Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir auch die ande-
    ren beiden Punkte aus dem Dreiklang angehen . Wir müs-
    sen zum einen die personelle und materielle Ausstattung
    von Polizei und Justiz – da ist vieles Ländersache – ver-
    bessern . Da haben wir als Bund eine ganze Menge ge-
    macht . Wir haben unsere Sicherheitsbehörden personell
    viel besser ausgestattet . Wir haben einen enormen Auf-
    wuchs an Stellen, auch um die organisierte Kriminalität
    bekämpfen zu können .

    Zum anderen müssen wir uns aber auch – jetzt kom-
    men wir zu dem Gesetzentwurf – den strafrechtlichen
    Regelungsrahmen angucken . Wir müssen die Täter ab-
    schrecken und die Ermittlungsbefugnisse ausbauen . Wir
    als Union wollen – das haben wir hier schon gehört – den
    Wohnungseinbruch, der momentan ein bloßes Vergehen
    mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten ist und bei
    dem es auch einen minderschweren Fall gibt, angesichts
    der gravierenden Folgen, die ein Wohnungseinbruch für
    die Opfer hat, als das bestrafen, was es wirklich ist, näm-
    lich als Verbrechen; denn eine Bestrafung als Vergehen
    ist dem Unrechtsgehalt dieser Taten nicht angemessen .
    Deswegen erhöhen wir den Strafrahmen auf eine Frei-
    heitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren . Es wird
    keinen minderschweren Fall mehr geben .

    Das machen wir auch, weil wir als Gesetzgeber ein
    deutliches Signal an die Strafjustiz aussenden wollen,
    Wohnungseinbrüche zukünftig generell härter zu be-
    strafen . Lieber Kollege Ströbele, das hat überhaupt gar
    nichts mit Misstrauen gegenüber der Strafjustiz zu tun,
    überhaupt nichts .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)


    Aber wir sehen uns natürlich die Verurteilungen und den
    Strafrahmen an, und wenn wir feststellen, dass die Stra-

    fen in der Regel am unteren Ende des Strafmaßes ange-
    siedelt sind, dann müssen wir als Gesetzgeber reagieren .


    (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also doch Misstrauen!)


    Das hat etwas mit Gewaltenteilung zu tun . Wir als Ge-
    setzgeber sagen, was wir als besonders strafwürdig anse-
    hen . Wir in der Union und der Koalition sagen gemein-
    sam: Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein Verbrechen; das
    müssen wir härter bestrafen .


    (Zuruf des Abg . Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Herr Ströbele, Sie haben gesagt, das alles würde nicht
    helfen, davon würde niemand abgeschreckt . In einer
    Strafrechtsvorlesung im ersten Semester habe ich beim
    Thema Strafzwecke gehört – das ist schon ein paar Tage
    her; ich kann mich aber noch ganz gut daran erinnern –,
    dass es auch so etwas wie eine negative Generalpräven-
    tion gibt . Dabei geht es um Fragen der Abschreckung .
    Auch wenn Sie mir an dieser Stelle nicht folgen wollen,
    dann müssen Sie doch wenigstens sehen – Sie sind ein
    guter Jurist, Herr Kollege, Sie wissen das doch –, dass
    es ganz konkrete weitere Konsequenzen hat, wenn wir
    den Wohnungseinbruchdiebstahl zu einem Verbrechen
    hochstufen .

    Das führt nämlich zum Beispiel dazu, dass schon die
    Verabredung zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl oder
    die versuchte Anstiftung zukünftig strafbar ist . Das ist
    vorher nicht der Fall gewesen . Eine solche Hochstufung
    hat auch ganz konkrete strafprozessuale Auswirkungen .
    Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, ein solches
    Strafermittlungsverfahren mit einem Strafbefehl zu be-
    enden oder wegen Geringfügigkeit einzustellen, weil es
    sich um einen Verbrechenstatbestand handelt . Das sind
    ganz konkrete Auswirkungen der Höherstufung zu einem
    Verbrechen . Wir sagen: Ja, hier ertüchtigen wir die Straf-
    justiz, mehr machen zu können . Deswegen ist es richtig,
    dass wir zukünftig Wohnungseinbruchdiebstahl als Ver-
    brechen bestrafen .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Natürlich geht es hier auch um Ermittlungsbefugnisse .
    Der beste Fall ist immer noch, dass der Einbruch über-
    haupt nicht stattfindet. Deswegen müssen wir uns genau
    anschauen, wie die Taten begangen werden . Wir stellen
    fest: Natürlich sind es Einzeltäter, gegen die wir hier vor-
    gehen müssen, aber es sind auch vielfach Täter aus der
    organisierten Kriminalität . Diese werden immer etwas
    beschönigend als „mobile Tätergruppen“ bezeichnet,
    tatsächlich sind das fahrende Einbrecherbanden, die auf
    Diebeszüge gehen und oftmals ganze Straßenzüge aus-
    rauben . Die Objekte werden vorher observiert, es wird
    geschaut, wann die Bewohner nicht da sind .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Bandenkriminalität!)


    Da müssen wir ran . Wir müssen die organisierten Struk-
    turen aufdecken .

    Dr. Jan-Marco Luczak






    (A) (C)



    (B) (D)


    Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir an die gespei-
    cherten Telekommunikationsdaten herankommen .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau!)


    Mit diesem Gesetz wollen wir den Katalog in § 100g
    StPO anpassen und den Wohnungseinbruchdiebstahl
    ausdrücklich in diesen Katalog aufnehmen . Das wird
    zukünftig dazu beitragen, die Aufklärungsquote zu er-
    höhen . Die Aufklärungsquote liegt momentan bei etwas
    über 16 Prozent . Das ist viel zu wenig . Das müssen wir
    ändern . Wir müssen das Risiko, entdeckt zu werden, für
    die Täter erhöhen . Dann werden sich viele überlegen, ob
    sie zukünftig noch einbrechen . Das machen wir genau
    mit diesem Gesetz .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Zukünftig wird – das Thema ist hier schon angespro-
    chen worden – Funkzellenüberwachung möglich sein .
    Wir werden zukünftig auch auf die Standortdaten zu-
    rückgreifen können .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber nur, wenn der Täter ein Handy hat!)


    Hier bekommt die Polizei, hier bekommen die Staatsan-
    waltschaften mehr Mittel in der Hand, um die Sicherheit
    der Bürger zu gewährleisten . Das ist also völlig richtig .

    Ich glaube, dass mit diesem Gesetz insgesamt ein
    richtiger Ansatz verfolgt wird . Wir machen etwas beim
    Strafrahmen, wir machen etwas für die Abschreckung,
    wir verbessern die strafprozessualen Möglichkeiten und
    geben Polizei und Justiz das Rüstzeug, Täter tatsächlich
    zu überführen .

    Was wir im parlamentarischen Verfahren tun müssen,
    ist in der Tat, Wertungswidersprüche, die es noch gibt,
    aufzulösen . Ich denke zum Beispiel an den Bandendieb-
    stahl . Hier wäre bei Einbruchdiebstahl die Einstufung als
    minderschwerer Fall möglich. Da klafft in der Tat etwas
    auseinander, wenn wir sagen, bei Einzeltätern zählt das
    nicht als minderschwerer Fall, beim Bandendiebstahl
    aber schon . Das passt nicht zusammen .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dilettantismus!)


    Auch beim Bandendiebstahl darf es in der logischen
    Konsequenz keinen minderschweren Fall geben . Dahin
    müssen wir kommen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das werden wir im parlamentarischen Verfahren machen .

    Wir als Union sind auf der Seite der Bürger, wenn es
    um ihre Sicherheit geht . Dafür werden wir in den kom-
    menden Wochen sorgen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nächster Redner ist der Kollege Johannes Fechner für

die SPD-Fraktion .


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Fechner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch ich will
    aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zitieren . Wir ha-
    ben uns gefreut, dass die Zahl der Einbrüche um 10 Pro-
    zent zurückgegangen ist . Aber es kam noch immer zu
    150 000 Einbrüchen im Jahr 2016 . Das ist zu viel, liebe
    Kolleginnen und Kollegen . Die Bürgerinnen und Bürger
    fordern zu Recht vom Staat mehr Schutz vor Wohnungs-
    einbrüchen . Deshalb ist es für uns ein ganz wichtiges
    Anliegen, die Wohnungseinbrüche zu bekämpfen, damit
    sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sicherer
    fühlen .


    (Beifall bei der SPD)


    Dazu gehört zunächst, dafür zu sorgen, dass gerade
    auch im ländlichen Raum mehr Polizeipräsenz stattfin-
    det . In meinem Heimatland Baden-Württemberg ist das
    leider oft nicht der Fall . Da haben wir gerade in der Flä-
    che zu wenige Polizeistellen und deshalb zu wenig Poli-
    zeipräsenz,


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wer ist denn dort Innenminister?)


    und das gerade an den Wochenenden und in den Abend-
    stunden, also genau zu den Zeiten, zu denen die Einbrü-
    che stattfinden. Da müssen wir für mehr Polizeipräsenz
    sorgen . Das ist eine wichtige Aufgabe für alle Bundes-
    länder . Daraus sollten wir keine Wahlkampfnummer ma-
    chen .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg . Frank Tempel [DIE LINKE])


    Wir müssen natürlich vor allem auf Prävention setzen .
    Es ist belegt, dass Einbrecher von ihrem Einbruchsver-
    such ablassen, wenn sie nicht innerhalb einer halben Mi-
    nute in die Wohnung gelangen . Deshalb ist es entschei-
    dend, dass wir das Förderprogramm, das wir bei der KfW
    aufgelegt haben, noch weiter ausbauen .


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber da ist nichts drin!)


    Wir können uns hier nicht aus der Verantwortung steh-
    len und sagen: Die Bürger sollen alleine für die Sicher-
    heit sorgen . Wir sollten Einbruchschutz also fördern . Ich
    finde, wir sollten den Zuschuss von 10 Prozent der In-
    vestitionssumme auf 20 Prozent erhöhen . Dann können
    auch Mieter, dann können auch Geringverdiener, also der
    Personenkreis, den Sie, Kollege Tempel, angesprochen
    haben, für ihre Sicherheit sorgen . Alle Bürger haben ein
    Recht auf Sicherheit . Deswegen sollten wir durch dieses
    Förderprogramm dafür sorgen, dass alle Bürger diesen

    Dr. Jan-Marco Luczak






    (A) (C)



    (B) (D)


    Zuschuss erhalten, und zwar mindestens 20 Prozent der
    Investitionssumme .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg . Frank Tempel [DIE LINKE])


    An dieser Stelle einen großen Dank an die Kreditan-
    stalt für Wiederaufbau, die dieses Programm hervorra-
    gend umsetzt . Herr Kollege Ströbele, zu der Informa-
    tionsveranstaltung in meinem Wahlkreis ist sogar ein
    Mitarbeiter der KfW gekommen . Das hing, nebenbei
    gesagt, vielleicht auch damit zusammen, dass bei dem
    zuständigen Abteilungsleiter der KfW im April zweimal
    eingebrochen wurde . Also auch vor diesem Hintergrund
    ist die KfW bei diesem Thema sehr engagiert . Daher
    spreche ich ihr an dieser Stelle ein Lob aus .


    (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg . SvenChristian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Dass die Prävention funktioniert, zeigt die Entwick-
    lung bei den Autodiebstählen . Es gab im Jahre 1993 über
    100 000 Autodiebstähle und Einbrüche in Autos . Diese
    Zahl hat sich auf 19 000 im letzten Jahr reduziert . Das
    zeigt, dass sich die Investitionen der Autoindustrie in
    bessere Sicherungstechniken, also Wegfahrsperren, bes-
    sere Schlösser usw ., gelohnt haben . Die entscheidende
    Stellschraube, um Einbrüche zu verhindern, ist die Prä-
    vention . Daher sollten wir die besten Mechanismen zum
    Einbruchschutz fördern .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Ich will hier ausdrücklich festhalten, dass mir alle
    Polizeibeamten, mit denen ich über die Täterkreise ge-
    sprochen habe, bestätigt haben, dass Asylbewerber oder
    Flüchtlinge in den seltensten Fällen die Täter sind . Das
    macht es nicht besser, das macht die Einbrüche selbstver-
    ständlich nicht ungeschehen . Aber die Tatsache, dass es
    überwiegend osteuropäische Banden sind und eben nicht
    Flüchtlinge, möchte ich hier ausdrücklich festhalten .


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg . Frank Tempel [DIE LINKE])


    Diese leider noch hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen
    geht nicht auf das Konto von Flüchtlingen und Asylbe-
    werbern .

    Sie sehen also: Wir haben eine ganze Menge gegen
    Wohnungseinbrüche getan . Das müssen wir auch; denn
    die Einbrüche traumatisieren die Opfer . Oft ist es nicht
    der Verlust von Geld oder von Gegenständen, was die
    Opfer am meisten belastet, sondern das Gefühl der Un-
    sicherheit, das Gefühl, dass jemand in die eigenen vier
    Wände, in die Intimsphäre eingedrungen ist .

    Angesichts der Tatsache, dass nicht einmal 20 Prozent
    der Einbrüche aufgeklärt werden, finde ich es richtig,
    dass wir mit Regelungen auch im Strafgesetzbuch und in
    der Strafprozessordnung Maßnahmen gegen Wohnungs-
    einbrüche ergreifen .


    (Zuruf des Abg . Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Wir erhöhen mit diesem Gesetzentwurf den Mindest-
    strafrahmen für Wohnungseinbruchdiebstahl auf ein Jahr .
    Wir schaffen auch den minderschweren Fall ab. Das sind
    ohne Zweifel drastische Strafverschärfungen . Ich glaube,
    wir brauchen sie, um die hohe Zahl der Wohnungsein-
    brüche zu senken . Solche Strafen werden abschrecken
    und dazu beitragen, dass es weniger Wohnungseinbrüche
    gibt .

    Ich komme zum Schluss . Uns in der SPD-Fraktion ist
    es wichtig, dass wir die Sorgen der Bürger hinsichtlich
    Kriminalität ernst nehmen, dass wir handeln und dass wir
    effektiv genau die Maßnahmen ergreifen, die tatsächlich
    gegen Wohnungseinbruch helfen . Wir sollten deshalb
    diesem Gesetzentwurf zustimmen und auch dafür sorgen,
    dass wir die Mittel für das Zuschussprogramm bei der
    KfW erhöhen . Ich bin gespannt, ob die Union die Mittel
    bewilligen wird .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)