Herr Bundesminister, Sie haben das Wort . Fahren Sie
fort .
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist ge-
sagt worden, dass es um das Thema Fußfessel geht . Die-
ses Thema werden wir also nachher noch einmal beraten .
Dann würde ich Ihnen gerne den Gesetzentwurf zum
besseren Schutz von Polizei- und Vollstreckungsbeamten
begründen .
– Meine Damen und Herren, das ist auch wichtig . Das ist
vollkommen richtig . Deshalb haben wir uns entschlos-
sen, an dieser Stelle eine Veränderung herbeizuführen .
Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass tät-
liche Angriffe insbesondere gegen Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamte permanent zunehmen . Wir haben
mittlerweile jedes Jahr über 60 000 Angriffe auf Poli-
zeibeamtinnen und Polizeibeamte . Es geht nicht nur um
Beleidigungen, sondern es handelt sich vielfach auch
um körperliche Gewalt . Deshalb, meine sehr verehr-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 219 . Sitzung . Berlin, Freitag den 17 . Februar 201721938
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ten Damen und Herren, sind wir der Auffassung, dass
diejenigen, von denen wir erwarten, dass sie für Recht
und Ordnung und für Sicherheit in unserem Land sor-
gen, in Zukunft besser zu schützen sind . Wir sind nicht
der Auffassung, dass wir dieser Entwicklung weiterhin
tatenlos zusehen können . Dafür legen wir Ihnen einen
Gesetzentwurf vor, mit dem wir beabsichtigen, nicht
nur Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, sondern auch
Rettungskräfte, das heißt Sanitäterinnen und Sanitäter,
Feuerwehrleute, bei der Ausübung ihrer wichtigen Arbeit
besser zu schützen .
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir zunächst einmal den
Schutz dieser Personen bei ihrer Arbeit deutlich auswei-
ten . Bisher ist es lediglich möglich, etwa bei Polizeibe-
amten die strafrechtlichen Bestimmungen in Anwendung
zu bringen, wenn sie dabei sind, eine sogenannte Voll-
streckungshandlung durchzuführen,
das heißt zum Beispiel, wenn ein Polizeibeamter eine
Verhaftung vornimmt . Mittlerweile ist es allerdings so,
dass sich die Angriffe, die es gegen Polizeibeamte gibt,
nicht nur auf diesen Bereich beschränken, sondern dass
es genauso der Fall ist, wenn sie auf Streife gehen oder
wenn sie in der Stadt, im Ort, im Dorf unterwegs sind .
Deshalb wollen wir die Regelung ausweiten . Das heißt,
wir wollen den Schutz, den wir ihnen bieten, nicht auf
Vollstreckungshandlungen beschränken, sondern grund-
sätzlich auf ihre gesamte Dienstausübung ausweiten,
weil wir der Auffassung sind, dass der bessere Schutz
von Polizeibeamten, Vollstreckungsbeamten, aber auch
von Feuerwehrleuten, Sanitätern und Rettungskräften
ausgeweitet werden sollte . Insofern geht es hier um eine
wichtige Angelegenheit, meine sehr verehrten Damen
und Herren .
In Zukunft muss jeder, der einen tätlichen Angriff auf
einen Polizeibeamten durchführt, wissen, dass er mit
einer Mindeststrafe von drei Monaten belangt werden
kann . Wir sind nicht nur der Auffassung, dass das rechts-
staatlich geboten ist, sondern auch der Auffassung, dass
wir das den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den
Rettungskräften, den Vollstreckungsbeamten schuldig
sind;
denn sie leisten eine wichtige Arbeit, und wir wollen sie
bei dieser Arbeit besser unterstützen .
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stellen
aber auch fest, dass das Ausmaß der Gewalt der Angrif-
fe ein immer höheres Niveau erreicht . Deshalb wollen
wir die Regelbeispiele für die besonders schweren Fälle
der Tatbegehung ebenfalls weiten . Wir wollen, dass in
Zukunft das Bei-sich-Führen einer Waffe, unabhängig
davon, ob sie in der Absicht bei sich getragen wird, sie
einzusetzen, härter bestraft wird . Wir wollen, dass in Zu-
kunft härter bestraft wird, wenn solche Angriffe gemein-
schaftlich begangen werden . Deshalb sehen wir für diese
schweren Formen der Tatbegehung in Zukunft Mindest-
strafen von sechs Monaten vor . Auch das ist, glaube ich,
eine angemessene Entscheidung . Denn, meine Damen
und Herren, angesichts der Tatsache – das ist beim Be-
such von Dienststellen der Polizei deutlich geworden –,
dass diese Angriffe mittlerweile teilweise so hart sind,
dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte monatelang
nicht mehr ihren Dienst ausüben können und lange Re-
habilitationsmaßnahmen brauchen, muss sich aus dem
Strafgesetz ergeben, finde ich, dass diese besonders
schwere Form der Tatbegehung auch besonders hart be-
straft wird . Deshalb wird es dafür in Zukunft eine Min-
deststrafe von sechs Monaten geben, meine Damen und
Herren . Auch das ist wichtig und richtig .
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass das
Strafgesetzbuch, die Art und Weise, wie der Staat Voll-
streckungsbeamte schützt, natürlich nur eine Seite der
Medaille ist . Genauso wichtig ist es, dass die Polizei
hinsichtlich Personal, Organisation und Ausrüstung so
ausgestattet ist, dass die Polizeibeamtinnen und Polizei-
beamten sich selber besser schützen können . Deshalb ist
die Entscheidung vieler Bundesländer, die Einsparquoten
im Polizeibereich deutlich zurückzuführen, wichtig und
richtig; sie nimmt die Realität, die wir mittlerweile ha-
ben, in den Blick .
Ich glaube, dass wir mit den Strafrechtsverschärfun-
gen auf der einen Seite und der besseren personellen
und organisatorischen Ausstattung der Polizei auf der
anderen Seite insgesamt ein Paket haben, das dazu füh-
ren wird, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte,
Vollstreckungsbeamte ebenso, besser bei ihrer Arbeit ge-
schützt werden und damit der Schutz, den sie vom Staat
erwarten können, geleistet wird .
Meine Damen und Herren, das hat auch etwas mit
Respekt gegenüber dem Staat sowie den Behörden und
den Beamten, die die Rechtsordnung des Staates durch-
setzen, zu tun . Insofern bin ich froh, dass wir an der Stel-
le eine Regelung treffen werden, die dazu führen wird,
dass das, was an Gewalt und an tätlichen Angriffen be-
dauerlicherweise in unserer Gesellschaft Realität gewor-
den ist, vom Rechtsstaat in einer Art und Weise geahndet
werden kann, wie wir das als angemessen und notwendig
empfinden. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu
unserem Gesetzentwurf .
Herzlichen Dank .