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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/200 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 200. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 36: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksachen 18/8034, 18/8333, 18/8461 Nr. 1.5, 18/10280, 18/10056 . . . . . . . . . . . . . . 19995 B Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 19995 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19997 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19998 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19999 A Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 20000 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20000 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20000 C Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20001 C Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20002 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 20003 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20006 C Tagesordnungspunkt 37: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2016 und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/10100 . . . . . . . . . . . . . . . . 20004 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 Drucksache 18/8825 . . . . . . . . . . . . . . . . . 20004 A c) Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationaler Bildungsbericht – Bildungsinstitutionen zukunftsfest machen – Für eine gerechte und soziale Gesellschaft Drucksache 18/10248 . . . . . . . . . . . . . . . . 20004 B Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20004 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . 20009 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . 20011 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20012 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20013 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20015 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 20016 D Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 20018 D Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20020 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU). . . . . . 20021 A Tagesordnungspunkt 38: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung der Empfehlungen des 2. Par- lamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes Drucksachen 18/6465, 18/9331 . . . . . . . . . . . 20022 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016II in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,  weiteren  Abgeordneten  und  der  Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufent- haltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt Drucksachen 18/2492, 18/10288 . . . . . . . . . . 20022 B Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20022 B Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20023 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20024 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20025 D Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20027 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20029 A Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20030 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20031 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20032 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20033 A Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Ar- beitsuchende nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drucksache 18/10211 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20034 A Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20034 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20035 A Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 20036 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 20037 C Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 20038 C Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20039 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20040 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20041 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20043 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Dr. Eva Högl (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . 20043 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Noll und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . 20044 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . 20044 D Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20044 D Alexander Funk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20045 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20045 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20046 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 20046 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20046 D Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20047 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20048 B Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 20048 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20049 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 20049 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20049 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 19995 200. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Beginn: 9.02 Uhr
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    Markus Paschke (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20043 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Auernhammer, Artur CDU/CSU 11.11.2016 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Barthel, Klaus SPD 11.11.2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Brantner, Dr. Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Bülow, Marco SPD 11.11.2016 Crone, Petra SPD 11.11.2016 De Ridder, Dr. Daniela SPD 11.11.2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 11.11.2016 Fuchs, Dr. Michael CDU/CSU 11.11.2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11.11.2016 Groth, Annette DIE LINKE 11.11.2016 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Hellmich, Wolfgang SPD 11.11.2016 Hintze, Peter CDU/CSU 11.11.2016 Ilgen, Matthias SPD 11.11.2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Kurth, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 11.11.2016 Malecha-Nissen, Dr. Birgit SPD 11.11.2016 Nahles, Andrea SPD 11.11.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nissen, Ulli SPD 11.11.2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 11.11.2016 Pitterle, Richard DIE LINKE 11.11.2016 Riesenhuber, Dr. Heinz CDU/CSU 11.11.2016 Ripsam, Iris CDU/CSU 11.11.2016 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 11.11.2016 Schmidt, Dr. Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 11.11.2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 11.11.2016 Verlinden, Dr. Julia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 11.11.2016 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 11.11.2016 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Dr. Eva Högl (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Ta- gesordnungspunkt 36) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620044 (A) (C) (B) (D) Hinter dieser Abstimmung verbirgt sich eine brisan- te ethische Frage. Der Gesetzentwurf will fremdnützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patient/innen künftig erlauben. Die Unversehrtheit dieser besonders schutzwürdigen Menschengruppe wäre mit diesem Ge- setz nicht mehr gewährleistet. Das bedauern wir sehr. Gegen diese Neuregelung richtet sich der Änderungs- antrag Schummer/Schmidt, den ich mit voller Überzeu- gung unterstützt habe. Wir möchten nicht, dass demenz- kranke Menschen, denn um diese handelt es sich in der Mehrzahl bei den „nicht einwilligungsfähigen Patient/ innen“, Proband/innen für eine Forschung werden, die für sie nicht gut ist und von der sie selbst keine Verbesse- rung haben. Hiermit würden wir einer Verzweckung von Menschen in der Forschung Tür und Tor öffnen. Wir sind besorgt, welche Entwicklung daraus folgen kann. Denn es wird auch um weitere nichteinwilligungsfähige Men- schen gehen. Wir sind der Ansicht, dass auch künftig ausschließlich einwilligungsfähige Menschen entscheiden, ob sie an kli- nischen Studien teilnehmen wollen, und dass nicht ein- willigungsfähige Menschen nur dann an Medikamenten- tests teilnehmen können, wenn sie ihnen helfen können. Ein zweiter wichtiger Grund ist für uns, dass es kei- nen Bedarf aus der Forschung gibt, hier eine Änderung vorzunehmen. Ohne Not wird eine ethische Hürde über- schritten. Dazu können wir unsere Zustimmung aus Gewissens- gründen nicht geben. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Noll und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) Dem heute zur Beratung vorliegenden Antrag der Bundesregierung stimme ich in der vorliegenden Form zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In der 2. Lesung des Gesetzentwurfs am 9. November 2016 habe ich den Änderungsantrag Drucksache 18/10233 un- terstützt. Darin heißt es: Artikel 2 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 1. § 40b Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine klinische Prüfung darf an einer nicht ein- willigungsfähigen Person im Sinne des Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftli- che Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Teilnahme an der klinischen Prüfung einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt.“ 2. In § 40b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „solche“ gestrichen. Dieser Änderungsantrag wurde leider überstimmt und somit nicht angenommen. Er hätte für die größtmögliche Beibehaltung der bisherigen Rechtslage in Deutschland gesorgt, nach der eine gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne potenziellen individu- ellen Nutzen für die jeweiligen Studienteilnehmer aus- geschlossen ist. Die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland diesbezüglich gegeben hat, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körper- lichen Unversehrtheit, wären erhalten geblieben. Eine gruppennützige Forschung an Nichteinwilli- gungsfähigen ohne potenziellen individuellen Nutzen löst in mir erhebliche ethische und rechtliche Bedenken aus. Eine gruppennützige Forschung stellt nicht das Wohl des betroffenen Patienten, sondern das Wohl anderer in den Vordergrund. Eine solche Bereitschaft muss ein Pa- tient widerrufen können. Dafür muss er noch zu einer eigenen Willensbildung in der Lage sein. Wenn diese Vo- raussetzung nicht gegeben ist, und davon ist bei demenzi- ell Erkrankten ab einem gewissen Zeitpunkt auszugehen, darf keine Forschung stattfinden.  Hier vertrete ich eine andere Auffassung als die im vorliegenden Gesetzentwurf. Gleichwohl stimme ich diesem – wenn auch mit erheblichen Bedenken – zu, da der Änderungsantrag Drucksache 18/10236 angenom- men wurde. Dieser stellt sicher, dass eine Teilnahme an klinischen Studien gegen den aktuellen, natürlichen Wil- len eines Probanden verboten bleibt, unabhängig davon, ob dieser Wille verbal oder nonverbal geäußert wird oder ob die Person einwilligungsfähig ist. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 36) Heike Baehrens (SPD): Die heute zur Abstimmung stehende AMG-Novelle setzt wichtige europäische arz- neimittelrechtliche Vorschriften in nationales Recht um. Darüber hinaus werden Änderungen in der Bundes-Apo- thekerordnung, dem Arzneimittelgesetz, der Arzneimit- tel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und weiteren Regelungswerken vorgenommen, denen ich zustimme. Gleichzeitig wird eine EU-Richtlinie zu klinischen Prüfungen in nationales Recht umgesetzt, die ich für höchst problematisch halte. Künftig soll es möglich sein, gruppennützige Forschung an volljährigen Personen vorzunehmen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeu- tung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten. Vorausgesetzt, die Betroffenen haben nach einer ärztlichen Beratung im früheren Zustand der Einwilligungsfähigkeit mittels Patientenverfügung nach § 1901a BGB einer Teilnahme Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20045 (A) (C) (B) (D) zugestimmt, können sie an Studien beteiligt werden, die ihnen keinen individuellen Nutzen bringen. Es geht hier um Forschung an besonders verletzlichen Menschen – vor allem an Demenzkranken. Bisher ist For- schung an dieser Gruppe, wenn sie nicht zumindest mit der Wahrscheinlichkeit eines individuellen Nutzens ver- bunden ist, aus ethischen Gründen grundsätzlich verbo- ten. Ich bin der Meinung, dass wir in Deutschland – nicht zuletzt vor dem Hintergrund unserer Geschichte – gut daran tun, diesen hohen Schutzstandard, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körper- lichen Unversehrtheit, aufrechtzuerhalten. Auch praktisch besteht keine Notwendigkeit einer Öffnung, da es bislang keine bekannt gewordenen Fälle gibt, in denen ein Forschungsvorhaben am Fehlen einer solchen Möglichkeit der gruppennützigen Forschung ge- scheitert ist. Deswegen habe ich im parlamentarischen Beratungs- verfahren den Änderungsantrag unterstützt [Drucksa- che 18(14)0214.1], der sichergestellt hätte, das vorhan- dene Schutzniveau aufrechtzuerhalten. Leider hat dieser keine Mehrheit erhalten. Weil es also nicht möglich war, diese entscheidende Änderung im Gesetzestext zu verankern, kann ich aus ethischen Gründen dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Alexander Funk (CDU/CSU): Dem heute zur Bera- tung vorliegenden Antrag der Bundesregierung stimme ich in der vorliegenden Form zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In der 2. Lesung des Gesetz- entwurfs am 9. November 2016 habe ich den Änderungs- antrag Drucksache 18/10233 unterstützt. Darin heißt es Artikel 2 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 1. § 40b Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine klinische Prüfung darf an einer nicht ein- willigungsfähigen Person im Sinne des Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftli- che Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Teilnahme an der klinischen Prüfung einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt.“ 2. In § 40b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „solche“ gestrichen. Dieser Änderungsantrag wurde leider überstimmt und somit nicht angenommen. Aus meiner Sicht müssen die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland bei klinischen Studien momentan für nichteinwilligungsfähige Erwachsene gibt, insbeson- dere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit, dringend erhalten bleiben. Um diesen größtmöglichen Schutz zu gewähren, müs- sen klinische Prüfungen daher einen direkten Nutzen für den Betroffenen haben. Hier vertrete ich eine andere Auf- fassung als die im vorliegenden Gesetzentwurf. Dennoch stimme ich dem Gesamtgesetz zu. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich stimme heute in der dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten auf Drucksache 18/8034 mit Nein, obwohl ich als Berichterstatter den während des parlamentarischen Ver- fahrens erarbeiteten Änderungen, die sich in Beschluss- empfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 18/10056 wiederfinden, zugestimmt habe. Grund meiner Ablehnung ist die Einführung von fremdnützigen klinischen Arzneimittelprüfungen an nichteinwilligungsfähigen Menschen, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgrup- pe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge ha- ben wird, nicht jedoch für den nichteinwilligungsfähigen Probanden selbst, sogenannte gruppennützige klinische Prüfungen. Diese lehne ich aus ethischen Gründen ab und bekenne mich zu dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 einstimmig gefassten Beschluss: „Bei Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen und an Personen in Notfallsituationen ist ein direkter in- dividueller Nutzen vorauszusetzen.“ Die erkennbare Praxisuntauglichkeit der vorgesehe- nen schriftlichen Verfügung nach ärztlicher Aufklärung wird absehbar zu der Forderung führen, die schriftliche Verfügung einschließlich der ärztlichen Aufklärung als zwingende Voraussetzung gruppennütziger klinischer Prüfungsteilnahme nichteinwilligungsfähiger Personen zu streichen. Dies ist umso naheliegender, als diese Forde- rung von als vermeintlichen Befürwortern der jetzt getrof- fenen Regelung vorgestellten Gruppen bereits während der parlamentarischen Beratungen erhoben worden ist. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psy- chotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DG- PPN) hielt in ihrer Stellungnahme zur 4. AMG-Novelle vom 28. August 2016 fest, dass die vorgesehene gesetz- liche Regelung gruppennützige Forschung an Menschen, die „nie einwilligungsfähig waren (wie bei Menschen mit geistigen Behinderungen)“, unmöglich mache, und stellte die rhetorische Frage: „Will also der deutsche Ge- setzgeber gruppennützige Forschung – anders als die ent- sprechende EU Richtlinie – wirklich so eng begrenzen?“ Das KKS-Netzwerk und der Medizinische Fakultäten- tag schrieben am 18. Mai 2016 an den Gesundheitsaus- schuss, dass sie eigentlich die schriftliche Verfügung – und damit implizit auch die damit verknüpfte ärztliche Aufklärung – ablehnen: „Auch wenn wir uns eine ge- nerelle Regelung ohne Patientenverfügung wünschen würden, so unterstützen wir den Vorschlag der Bundesre- gierung, die gruppennützige Forschung bei einer Unter- gruppe der nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen auf der Basis einer Patientenverfügung zu erlauben.“ Der als Einzelsachverständiger zur Anhörung am 16. Oktober 2016 geladene Vorsitzende des Arbeits- kreises Medizinischer Ethik-Kommissionen, Profes- sor Dr. Joerg Hasford, empfahl in seiner schriftlichen Stellungnahme, “den Artikel 31 der EU-Verordnung Nr. 536/2014 nicht mit eigener Gesetzgebung zu ergän- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620046 (A) (C) (B) (D) zen“, also gruppennützige Forschung gemäß Artikel 31 der EU-Verordnung an allen nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen und Kindern, einschließlich solchen mit sogenannter geistiger Behinderung, in Deutschland zu legalisieren. Daher halte ich die Befürchtung für begründet, dass die heutige begrenzte Zulassung fremdnütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen der Türöffner für die zukünftige Einbeziehung zusätzlicher besonders vulnerabler Gruppen in fremdnützige Forschung ist. Bernhard Kaster (CDU/CSU): Dem heute zur Bera- tung vorliegenden Antrag der Bundesregierung stimme ich in der vorliegenden Form zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs am 9. November 2016 habe ich den Än- derungsantrag Drucksache 18/10233 unterstützt. Darin heißt es: Artikel 2 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 1. § 40b Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine klinische Prüfung darf an einer nicht ein- willigungsfähigen Person im Sinne des Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftli- che Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Teilnahme an der klinischen Prüfung einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen ei- ner Teilnahme an der klinischen Prüfung über- wiegt.“ 2. In § 40b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „solche“ gestrichen. Dieser Änderungsantrag wurde leider überstimmt und somit nicht angenommen. Aus eigener Erfahrung weiß ich um die große Bedeutung des angemessenen Umgangs mit schwerstkranken Familienangehörigen. Mir persön- lich ist es daher ein großes Anliegen, Menschen, die auf- grund ihres Alters und oder einer schweren Erkrankung, welche ihre geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt, den größtmöglichen staatlichen Schutz zukommen zu lassen. Klinische Prüfungen müssen für mich daher einen direk- ten Nutzen für den Betroffenen haben. Hier vertrete ich eine andere Auffassung als die im vorliegenden Gesetz- entwurf. Dennoch stimme ich dem Gesamtgesetz zu. Matern von Marschall (CDU/CSU): Entsprechend dem üblichen Verfahren zeige ich Ihnen hiermit an, dass ich bei der namentlichen Abstimmung am Freitag, 11. No- vember 2016, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zum Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften stimmen werde. Dieses Abstimmungsverhalten entspricht meiner Po- sition in den vorangegangen Abstimmungen zu diesem Gesetz, bei denen ich dem Änderungsvorschlag der Uni- onskollegen Schummer et al. gefolgt bin. Ich habe bei meinen intensiven Recherchen im Vorfeld der Gesetzgebung niemanden in Klinik, Wissenschaft oder Verbänden getroffen, der gefordert oder mir schlüs- sig dargelegt hätte, dass gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten derzeit sinnvoll oder gar erforderlich ist. Im Gegenteil ist die klare Auskunft, dass solche Studien insbesondere an Alzheimer Patienten im weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium wegen der dann irreversiblen Zerstörung des Gehirnes sinnlos sind und dass vielmehr ganz andere Studien benötigt werden, um Ursachen kennenzulernen und Prävention zu verbes- sern. Allenfalls Studien an Patienten, bei denen gerade die Diagnose gestellt wurde, könnten sinnvoll sein. Die- se aber wären dann ja zu Beginn der Studien einwilli- gungsfähig. Kurzum: Ein Gesetz, welches gruppennützi- ge Forschung an nicht Einwilligungsfähigen ermöglicht, ist derzeit erkennbar nicht sinnvoll oder gar erforderlich, es öffnet aber die Tür zu einem ethisch sehr problema- tischen Verfahren: Wehrlose Menschen sollen sich für andere als Versuchspersonen zur Verfügung stellen, also ohne mit den Studien auch nur eine Erwartung an die Verbesserung ihrer eigenen Lage verbinden zu können. Das ist übrigens auch der wesentliche Unterschied zu den „klassischen“ Patientenverfügungen – Organentnah- me, Abstellen lebenserhaltender Maschinen –, die sich stets auf die eigene Person beziehen. Deshalb hatte ja der Kollege Schummer einen Änderungsantrag gestellt, der lediglich einen Punkt gegenüber der Regierungsvorlage ändert, nämlich die Entscheidung zur Teilnahme freizu- stellen, aber sie eben auf Eigennützigkeit, also auf die eigene Person zu begrenzen. Dem hätte ich, wenngleich immer noch mit erheblichen Bedenken, zustimmen kön- nen. Der jetzige Gesetzentwurf widerspricht grundsätz- lich meinen ethischen Vorstellungen, die ich aus christli- chen Werten ableite. Markus Paschke (SPD): Bisher ist eine sogenann- te gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfä- higen nach dem Arzneimittelrecht ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung will dieses Verbot nun insoweit aufweichen, dass zukünftig eine Teilnahme volljähriger Nichteinwilligungsfähiger auch ohne persönlichen Nutzen zulässig ist, wenn die Betroffenen im früheren Zustand der Einwilligungsfä- higkeit mittels Patientenverfügung nach § 1901a BGB einer Teilnahme zugestimmt haben. Die Regelung wird voraussichtlich vor allem Menschen mit neurodegene- rativen, beispielsweise dementiellen Erkrankungen be- treffen. Ich lehne diesen Vorschlag klar ab. Die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland bei klinischen Studien momentan für nichteinwilligungsfähige Er- wachsene gibt, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit, müs- sen erhalten bleiben. Bereits 2013 hat sich der Bundes- tag – Drucksache 17/12183 – dazu ausgesprochen, dass in solchen Fällen das Schutzniveau für diese Personen zu erhalten ist. Von dieser Haltung darf nicht abgewichen werden. Würde und Sicherheit der Probandinnen und Probanden müssen immer im Vordergrund stehen. Dieser Grundsatz ist gefährdet, wenn Menschen an Forschung beteiligt werden, die nicht in der Lage sind, das Risi- ko und den Nutzen ihrer Teilnahme zu beurteilen, ohne selbst irgendeinen Nutzen aus der Teilnahme zu ziehen. Das Schutzniveau für diese besonders schützenswerte Patientengruppe muss in Deutschland weiterhin auf ho- hem Standard erhalten bleiben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20047 (A) (C) (B) (D) Zudem entbehrt eine solche Öffnung jeder Notwen- digkeit. Artikel 31 Absatz 2 der hier umzusetzenden Verordnung (EU) Nr. 536/2014 erklärt nationale Verbote einer gruppennützigen Forschung an Nichteinwilligungs- fähigen ausdrücklich für zulässig. Diese EU-Verordnung erlaubt die Forschung an Nichteinwilligungsfähigen, wenn die wissenschaftlich begründete Erwartung be- steht, dass der oder die Betroffene einen direkten Nutzen aus der Prüfung hat, der die Risiken und Belastungen der Studienteilnahme überwiegt (Eigennutzen). Auch praktisch besteht keine Notwendigkeit einer Öffnung, da es bislang keine bekannt gewordenen Fälle gibt, in denen ein Forschungsvorhaben am Fehlen einer solchen Möglichkeit der gruppennützigen Forschung ge- scheitert ist. Aus den ausgeführten Gründen werde ich daher gegen den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Mechthild Rawert (SPD): Es geht in den Plenarsit- zungen am 9. und 11. November 2016 um den Gesetz- entwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften“ (18/8034), mit dem eine EU-Ver- ordnung (Nr. 536/2014) umgesetzt werden soll. In der EU-Novelle wird die rein gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen unter bestimm- ten Voraussetzungen erlaubt. Zugleich bleibt es den EU-Staaten vorbehalten, auf nationaler Ebene strengere Regeln zu beschließen. Laut Gesetzentwurf der Bundes- regierung soll die gruppennützige Forschung an nicht- einwilligungsfähigen Menschen auch in Deutschland erlaubt sein. Es liegen hierzu drei Änderungsanträge vor. Zu diesen hat am 19. Oktober 2016 eine öffentliche An- hörung des Ausschusses für Gesundheit stattgefunden. Ich stimme für den Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar. Drei Änderungsanträge zur rein gruppennützigen For- schung an nichteinwilligungsfähigen Menschen: Erstens. Über den Änderungsantrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt, Kathrin Vogler, Kordula Schulz-Asche wird zuerst namentlich abgestimmt. Er sieht vor, es bei der restriktiven Regelung in Deutsch- land zu belassen. Die unter Demenz leidenden Menschen müssten besonders geschützt werden. Aus medizinischer Sicht könnte diese Grundlagenforschung auch an ande- ren PatientInnengruppen geleistet werden könne. Zweitens. Der Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar gestattet die rein gruppennützige Forschung mit einer vorherigen Proban- dInnenverfügung mit optionaler ärztlicher Beratung und wird danach abgestimmt. Der Deutsche Bundestag soll unter anderem beschließen, dass „die betroffene Person als einwilligungsfähige volljährige Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich nach ärztli- cher Aufklärung oder ausdrücklichem Aufklärungsver- zicht nach Maßgabe des Paragrafen 630e Absatz 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ festlegt, „dass sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht un- mittelbar bevorstehende gruppennützige klinische Prü- fungen einwilligt. … Die Aufklärung umfasst sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände. Dazu ge- hören insbesondere die Aufklärung über das Wesen, die Ziele, den Nutzen, die Folgen, die Risiken und die Nach- teile klinischer Prüfungen.“ Drittens. Als Drittes wird über den Änderungsantrag Dr. Georg Nüßlein, Professor Dr. Karl Lauterbach, Maria Michalk, Hermann Gröhe, Ingrid Fischbach, Annette Widmann-Mauz, Rudolf Henke, beschlossen, der eine verpflichtende ärztliche Beratung vorsieht. Gründe meines Abstimmungsverhaltens Seit Monaten wird in der Politik und Öffentlichkeit über die Forschung an Demenz erkrankten Menschen gestritten. Im Mittelpunkt steht die Streitfrage, ob Arz- neimittelstudien – also keine an nicht mehr einwilli- gungsfähigen Erwachsenen – zum Beispiel an Demenz Erkrankten – auch dann zulässig sein sollen, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also kei- ne Vorteile bringen. Das ist bislang in Deutschland ver- boten und soll nach dem Willen der Bundesregierung nun mit dieser gesetzlichen Änderung künftig erlaubt werden. Grundsätzlich dürfen Menschen, die nie einwil- ligungsfähig gewesen sind, zum Beispiel Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, an solchen gruppenbezo- genen Forschungen nicht beteiligt werden. Sie sind als Zielgruppe mit dieser Novelle nicht angesprochen. Jeg- licher Bezug auf experimentelle Forschungen an geistig behinderten Menschen während der Zeit des Nationalso- zialismus geht also am Inhalt der angestrebten Regelung völlig vorbei. Ich unterstütze grundsätzlich die im vorliegenden Ge- setzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geschaffene Möglichkeit zur Teilnahme von Men- schen an Arzneimittelstudien, wenn sie dies vorab im einwilligungsfähigen und gesunden Zustand in einer Verfügung festgelegt haben. Es handelt sich hierbei um die Erprobung von Medikamenten, nicht um invasivere Studien. Nur auf Grundlage dieser Vorabverfügung für Studien für eine optimale medikamentöse Therapie dür- fen dann Messungen von Blutdruck, Puls oder Therapie erfolgen. Invasivere Maßnahmen oder Studien würden mit dieser Regelung nicht erlaubt. Ich erkenne in der Möglichkeit für eine gruppennüt- zige Forschung an nicht mehr einwilligungsfähigen Er- wachsenen keinen „ethischen oder rechtlichen Freibrief für eine Verzwecklichung der Forschung“. Sowohl bei der optionalen als auch bei der verpflichtenden ärztlichen  Beratung – Änderungsantrag 2 bzw. 3 – trifft jeder Er- wachsene noch im gesunden Zustand diese Entscheidung als Vorausverfügung selbst. Für Arzneimittelstudien dieser Art gibt es zahlreiche Hürden: Bei der Beantragung einer Studie muss eine obligate Beratung durch öffentlich-rechtliche Ethikkom- missionen erfolgen. Die im gesunden Zustand getroffene Einwilligung zur Teilnahme an einer gruppennützigen Forschung muss schriftlich vorliegen. Es muss zum Zeit- punkt der Teilnahme eine ärztliche Aufklärung der Pa- tientInnen und der BetreuuerInnen erfolgen. Es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Studie auch wieder abzubrechen – jede ablehnende verbale oder nonverbale Äußerung der PatientInnen und StudienteilnehmerInnen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620048 (A) (C) (B) (D) ist als entsprechender Wunsch zu werten. Zudem bin ich also aufgrund der für klinische Studien in Deutschland geltenden strengen Regelungen davon überzeugt, dass es einen systematischen Missbrauch kaum geben kann. Die rein gruppennützige Forschung bei Minderjähri- gen ist seit der zwölften Novellierung des Arzneimittel- gesetzes (AMG) im Jahre 2004 in Deutschland explizit zugelassen. Es ist mir nicht einsichtig, weshalb eine Re- gelung für Minderjährige erlaubt und für Erwachsene verboten sein soll. Die Entscheidung, später einmal in einem nicht mehr einwilligungsfähigen Zustand, sei es wegen einer fort- geschrittenen Demenz, sei es wegen eines schweren Ge- hirnschadens, an einer rein gruppennützigen Forschung teilzunehmen, ist für mich auch ein Ausdruck von in- dividueller Selbstbestimmung, wie ich es mit Voraus- verfügungen wie dem Organspendeausweis oder einer Vorsorgevollmacht auch mache. Eine solch freiwillige Entscheidung ist auch Ausdruck gelebter Solidarität mit von der gleichen Krankheit betroffenen Menschen. Bei PatientInnen mit schweren Erkrankungen ist die Bereit- schaft, auch ohne unmittelbaren Eigennutzen an der me- dizinischen Forschung zu ihrer Erkrankung mitzuwirken, durchaus weit verbreitet. Aktuell gibt es noch keine zufriedenstellende Medi- kation für die unterschiedlichen Phasen der dementiellen Erkrankungen. Aber auch Menschen in späteren Stadien der Demenzerkrankung sollen am medizinischen Fort- schritt teilnehmen können. Vielleicht gibt es in einigen Jahr(zehnt)en Möglichkeiten der Linderung, der Heilung. Diese Chancen auf wichtige Erkenntnisgewinne zur Be- handlung der Erkrankung Demenz möchte ich ergreifen. Deshalb stimme ich dem Änderungsantrag der Abge- ordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar zu. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Am Mittwoch haben wir hier in einer sehr kontroversen Debatte quer durch alle Fraktionen über drei Änderungsanträge zu dieser hier vorliegenden Novelle des Arzneimittelgesetzes debattiert und abgestimmt. Dabei ging es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen nichteinwilligungsfähige Erwach- sene als Versuchspersonen in klinische Arzneimittelstudi- en einbezogen werden dürfen, auch wenn sie davon indi- viduell keinen Nutzen zu erwarten haben. Ich habe hier für die Annahme eines Änderungsantrags geworben, der dies auch weiterhin verbieten und damit die bisher in Deutsch- land geltenden Gesetzeslage bestätigen sollte. Die Mehrheit des Parlaments hat sich aber dafür ent- schieden, alle drei Änderungsanträge abzulehnen und mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf diejenige Rege- lung zu wählen, die ich absolut für die schlechtestmögli- che halte. Ehrlich gesagt, ich habe nicht damit gerechnet, dass die intensive Beratung in den Parlamentsgremien über ein so brisantes Thema an der absoluten Mehrheit des Hauses so komplett vorbeigehen kann. Deswegen kann ich das ganze Gesetz heute nur ableh- nen, auch wenn sich meine Fraktion für eine Enthaltung entschieden hat. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Erwei- terung des Zugriffs der Pharmaforschung auf Menschen, die Ziel, Wesen und Tragweite eines Arzneimittelver- suchs nicht erfassen und ihren Willen nicht danach aus- richten können, unethisch und unnötig ist. Manche Debattenbeiträge der Befürworter am Mitt- woch haben mich in meiner Position eher noch bestärkt. Wenn etwa Versuche an lebenden und leidensfähigen Menschen gleichgesetzt werden mit Organspenden Verstorbener, dann sind wir nicht mehr weit entfernt von der Philosophie eines Peter Singer, der den Wert eines Menschen und sein Lebensrecht am Grad seiner Bewusstseins entwicklung festmacht und zum Beispiel postuliert, dass die Tötung eines behinderten Säuglings sehr oft gar kein Unrecht sei. Einer solchen selektiven Ethik kann ich, auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, nur schärfstens widersprechen. Dann wurde in der Debatte recht oft darauf hingewie- sen, dass ja die Ethikkommissionen schon für ausreichen- den Schutz der besonders verletzlichen Personen sorgen würden. Dabei hebelt dieser Gesetzentwurf gerade die Unabhängigkeit der Ethikkommissionen teilweise aus. Dieselbe Behörde, die auch die Arzneimittelstudien ge- nehmigt, soll künftig auch für die Registrierung der Lan- desethikkommissionen zuständig sein. Und die Voten der Ethikkommissionen sollen nicht mehr verbindlich, son- dern nur noch maßgeblich berücksichtigt werden müssen. In der Kombination erst werden diese beiden schein- bar kleinen Änderungen zu einem potenziell kritischen Einfallstor für unethische Forschung an menschlichen Versuchsobjekten. Als Gesundheitspolitikerin muss ich die Würde des Menschen und den Respekt vor seinen individuellen und sozialen Rechten viel zu oft gegen die Zumutungen eines kapitalistischen Wirtschaftssystems verteidigen, das Krankheit als Rohstoff und Gesundheit als Ware behandelt und in dem der Mensch als Patien- tin oder Patient eben nur das Objekt widerstrebender Geschäftsinteressen ist. Für mich sind Menschen, ganz gleich wie schwer beeinträchtigt, erkrankt oder behindert sie sind, niemals als Objekt zu behandeln, auch nicht für einen vermeintlich guten Zweck. Deswegen stimme ich heute gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Ich stimme heute in der Dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und ande- rer Vorschriften auf Drucksache 18/8034 mit Nein. Grund meiner Ablehnung ist die Einführung von fremdnützigen klinischen Arzneimittelprüfungen an nichteinwilligungsfähigen Menschen, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgrup- pe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge ha- ben wird, nicht jedoch für den nichteinwilligungsfähigen Probanden selbst, sogenannte gruppennützige klinische Prüfungen. Diese lehne ich aus ethischen Gründen ab und bekenne mich zu dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 einstimmig gefassten Beschluss: „Bei Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20049 (A) (C) (B) (D) und an Personen in Notfallsituationen ist ein direkter in- dividueller Nutzen vorauszusetzen.“ Die erkennbare Praxisuntauglichkeit der vorgesehe- nen schriftlichen Verfügung nach ärztlicher Aufklärung wird absehbar zu der Forderung führen, die schriftliche Verfügung einschließlich der ärztlichen Aufklärung als zwingende Voraussetzung gruppennütziger klinischer Prüfungsteilnahme nichteinwilligungsfähiger Personen zu streichen. Dies ist umso naheliegender, als diese Forde- rung von als vermeintlichen Befürwortern der jetzt getrof- fenen Regelung vorgestellten Gruppen bereits während der parlamentarischen Beratungen erhoben worden ist. Daher halte ich die Befürchtung für begründet, dass die heutige begrenzte Zulassung fremdnütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen der Türöffner für die zukünftige Einbeziehung zusätzlicher besonders vulnerab- ler Gruppen in fremdnützige Forschung ist. Katrin Werner (DIE LINKE): Der Deutsche Bun- destag stimmt heute über einen Entwurf der Bundesre- gierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimit- telrechtlicher und anderer Vorschriften ab. Zu diesem Gesetz wurden mehrere Gruppenänderungsanträge ein- gebracht. Bisher ist eine sogenannte gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nach dem Arzneimittel- recht ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung will dieses Verbot nun insoweit aufwei- chen, dass zukünftig eine Teilnahme volljähriger Nicht- einwilligungsfähiger auch ohne persönlichen Nutzen zulässig ist, wenn die Betroffenen im früheren Zustand der Einwilligungsfähigkeit mittels Patientenverfügung nach § 1901a BGB einer Teilnahme zugestimmt haben. Die Regelung wird voraussichtlich vor allem Menschen mit neurodegenerativen, beispielsweise dementiellen Er- krankungen betreffen. Die Würde und Sicherheit der Probandinnen und Pro- banden muss immer im Vordergrund stehen. Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen muss mit einem erwartbaren Eigennutzen verbunden sein. Ansonsten droht eine Verzweckung von Menschen. Leider hat der Ände- rungsantrag zur Erhaltung der derzeitigen hohen Schutz- standards keine Mehrheit gefunden. Daher habe ich heute gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Ich lehne die nicht fremdnützige Forschung an nicht mehr einwilli- gungsfähigen Patienten ab. Patienten müssen in der Lage sein, eine einmal gegebene Einwilligung jederzeit wieder zurückziehen zu können. Können sie dies nach dem Ver- lust ihrer Einwilligungsfähigkeit nicht und werden Ob- jekte fremdnütziger Forschung, werden sie als Mittel für Zwecke anderer benutzt. Dies ist mit der Menschwürde aus meiner Sicht nicht vereinbar. Dagegen kann auch nicht argumentiert werden, dass der Mensch sich altruistisch verhalten könne. Sosehr dies zutrifft und etwa die freiwillige Teilnahme an fremdnüt- ziger Forschung oder die Spende von Organen bei Le- benden Beispiele eines solchen altruistischen Verhaltens sind, beruhen sie auf der Möglichkeit des jederzeitigen Rücktritts. Dies ist bei nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten nicht gegeben. Darüber hinaus öffnet diese Möglichkeit der fremd- nützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen – und damit auch nicht rücktrittsfähigen – Patienten die Tür zu einem Präferenzutilitarismus, wie ihn der australische Philosoph Peter Singer vertritt. Dieser vertritt aber ein Menschenbild, das mit der Würde des Menschen in ei- nem christlichen Verständnis nicht mehr vereinbar ist und zu Recht abgelehnt wird. Anlage 5 Amtliche Mitteilung ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 950. Sitzung am 4. No- vember 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitions- förderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Ge- setze – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) – Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parla- mentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes – Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklä- rung des Bundesnachrichtendienstes – Zweites Gesetz zur Änderung des Berufskraftfah- rer-Qualifikations-Gesetzes – Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträg- lichkeit-Gesetz – EMVG) – Gesetz zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2016 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 671 03 – Erstattung der Kosten für Maßnahmen im Fi- schereisektor – bis zur Höhe von 8 Mio. Euro Drucksachen 18/9224, 18/9596 Nr. 1.4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620050 (A) (C) (B) (D) Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende Drucksachen 18/6432, 18/6605 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpoli- tik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2015 (Rüstungsexportbericht 2015) Drucksachen 18/9160, 18/9595 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende Drucksache 18/6432 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/9870, 10102 Nr. 1.6 Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Er- fahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes Drucksachen 18/673, 18/817 Nr. 4 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Weiterentwicklung der Konzeption zur Erfor- schung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im öst- lichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenen- gesetzes Drucksache 18/7730 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.49 Ratsdokument 17392/13 Drucksache 18/419 Nr. A.50 Ratsdokument 17618/13 Drucksache 18/419 Nr. A.51 Ratsdokument 17621/13 Drucksache 18/419 Nr. A.52 Ratsdokument 17633/13 Drucksache 18/419 Nr. C.9 Ratsdokument 8065/13 Drucksache 18/419 Nr. C.10 Ratsdokument 8066/13 Drucksache 18/419 Nr. C.11 Ratsdokument 8145/11 Drucksache 18/419 Nr. C.12 Ratsdokument 8160/11 Drucksache 18/419 Nr. C.13 Ratsdokument 8163/11 Drucksache 18/1393 Nr. A.24 Ratsdokument 7838/14 Finanzausschuss Drucksache 18/9746 Nr. A.3 Ratsdokument 11583/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/2677 Nr. A.10 Ratsdokument 12816/14 Drucksache 18/4857 Nr. A.6 Ratsdokument 7634/15 Drucksache 18/8140 Nr. A.13 EP P8_TA-PROV(2016)0064 Drucksache 18/8293 Nr. A.8 Ratsdokument 7614/16 Drucksache 18/8293 Nr. A.9 Ratsdokument 7616/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.18 Ratsdokument 8100/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.19 Ratsdokument 8104/16 Drucksache 18/8936 Nr. A.20 Ratsdokument 9610/16 Drucksache 18/8936 Nr. A.21 Ratsdokument 9611/16 Drucksache 18/8936 Nr. A.23 Ratsdokument 9727/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.51 Ratsdokument 10847/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.52 Ratsdokument 11120/16 Drucksache 18/9746 Nr. A.4 Ratsdokument 11772/16 Drucksache 18/10116 Nr. A.20 EP P8_TA-PROV(2016)0333 Drucksache 18/10116 Nr. A.21 Ratsdokument 12153/16 Drucksache 18/10116 Nr. A.22 Ratsdokument 12364/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/9605 Nr. A.58 Ratsdokument 10864/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.59 Ratsdokument 11482/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.62 Ratsdokument 11522/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/9141 Nr. A.35 Ratsdokument 10209/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.67 Ratsdokument 10826/16 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 200. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 36 Arzneimittelrechtliche Vorschriften (3. Lesung) TOP 37 6. Bericht Bildung in Deutschland 2016 TOP 38, ZP 11 Große Anfrage zur Verbrechensserie des NSU TOP 39 Grundsicherung für ausländische Personen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe,
    möchte ich gern das von den Schriftführerinnen und
    Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
    Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der Bun-
    desregierung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und
    anderer Vorschriften bekannt geben: abgegebene Stim-
    men 542. Mit Ja haben gestimmt 357, mit Nein haben
    gestimmt 164. 21 Kolleginnen und Kollegen haben sich
    der Stimme enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf an-
    genommen.

    Endgültiges Ergebnis

    Abgegebene Stimmen: 543;
    davon

    ja: 358
    nein: 164
    enthalten: 21

    Ja

    CDU/CSU

    Stephan Albani
    Katrin Albsteiger
    Artur Auernhammer
    Norbert Barthle
    Günter Baumann
    Maik Beermann
    Manfred Behrens (Börde)

    Sybille Benning
    Dr. André Berghegger
    Dr. Christoph Bergner
    Ute Bertram
    Peter Beyer
    Steffen Bilger
    Clemens Binninger
    Peter Bleser
    Dr. Maria Böhmer
    Norbert Brackmann
    Klaus Brähmig
    Dr. Reinhard Brandl
    Helmut Brandt
    Dr. Ralf Brauksiepe
    Dr. Helge Braun
    Ralph Brinkhaus
    Cajus Caesar
    Gitta Connemann
    Alexandra Dinges-Dierig
    Alexander Dobrindt
    Michael Donth
    Marie-Luise Dött
    Hansjörg Durz
    Dr. Bernd Fabritius
    Hermann Färber

    Uwe Feiler
    Dr. Thomas Feist
    Enak Ferlemann
    Ingrid Fischbach
    Dirk Fischer (Hamburg)

    Dr. Maria Flachsbarth
    Klaus-Peter Flosbach
    Thorsten Frei
    Dr. Astrid Freudenstein
    Dr. Hans-Peter Friedrich


    (Hof)

    Michael Frieser
    Hans-Joachim Fuchtel
    Alexander Funk
    Ingo Gädechens
    Dr. Thomas Gebhart
    Alois Gerig
    Eberhard Gienger
    Cemile Giousouf
    Josef Göppel
    Ursula Groden-Kranich
    Hermann Gröhe
    Klaus-Dieter Gröhler
    Michael Grosse-Brömer
    Astrid Grotelüschen
    Markus Grübel
    Manfred Grund
    Oliver Grundmann
    Monika Grütters
    Dr. Herlind Gundelach
    Fritz Güntzler
    Olav Gutting
    Christian Haase
    Florian Hahn
    Rainer Hajek
    Dr. Stephan Harbarth
    Jürgen Hardt
    Gerda Hasselfeldt
    Mark Hauptmann
    Dr. Stefan Heck
    Dr. Matthias Heider
    Helmut Heiderich

    Mechthild Heil
    Frank Heinrich (Chemnitz)

    Mark Helfrich
    Jörg Hellmuth
    Rudolf Henke
    Michael Hennrich
    Ansgar Heveling
    Dr. Heribert Hirte
    Robert Hochbaum
    Alexander Hoffmann
    Thorsten Hoffmann


    (Dortmund)

    Karl Holmeier
    Franz-Josef Holzenkamp
    Dr. Hendrik Hoppenstedt
    Margaret Horb
    Charles M. Huber
    Anette Hübinger
    Erich Irlstorfer
    Thomas Jarzombek
    Sylvia Jörrißen
    Dr. Franz Josef Jung
    Xaver Jung
    Dr. Egon Jüttner
    Bartholomäus Kalb
    Steffen Kanitz
    Alois Karl
    Anja Karliczek
    Bernhard Kaster
    Volker Kauder
    Dr. Stefan Kaufmann
    Ronja Kemmer
    Roderich Kiesewetter
    Dr. Georg Kippels
    Volkmar Klein
    Jürgen Klimke
    Axel Knoerig
    Markus Koob
    Carsten Körber
    Hartmut Koschyk
    Michael Kretschmer
    Dr. Günter Krings

    Rüdiger Kruse
    Bettina Kudla
    Dr. Roy Kühne
    Günter Lach
    Uwe Lagosky
    Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers
    Andreas G. Lämmel
    Dr. Norbert Lammert
    Katharina Landgraf
    Ulrich Lange
    Barbara Lanzinger
    Paul Lehrieder
    Dr. Katja Leikert
    Dr. Philipp Lengsfeld
    Philipp Graf Lerchenfeld
    Antje Lezius
    Matthias Lietz
    Andrea Lindholz
    Dr. Carsten Linnemann
    Patricia Lips
    Wilfried Lorenz
    Dr. Claudia Lücking-Michel
    Dr. Jan-Marco Luczak
    Daniela Ludwig
    Karin Maag
    Yvonne Magwas
    Thomas Mahlberg
    Dr. Thomas de Maizière
    Gisela Manderla
    Hans-Georg von der Marwitz
    Andreas Mattfeldt
    Stephan Mayer (Altötting)

    Reiner Meier
    Jan Metzler
    Maria Michalk
    Dr. h.c. Hans Michelbach
    Dr. Mathias Middelberg
    Dietrich Monstadt
    Karsten Möring
    Marlene Mortler
    Volker Mosblech
    Elisabeth Motschmann

    Xaver Jung






    (A) (C)



    (B) (D)


    Carsten Müller

    (Braunschweig)


    Stefan Müller (Erlangen)

    Dr. Philipp Murmann
    Dr. Andreas Nick
    Michaela Noll
    Helmut Nowak
    Dr. Georg Nüßlein
    Wilfried Oellers
    Florian Oßner
    Dr. Tim Ostermann
    Henning Otte
    Ingrid Pahlmann
    Dr. Martin Pätzold
    Dr. Joachim Pfeiffer
    Sibylle Pfeiffer
    Eckhard Pols
    Thomas Rachel
    Kerstin Radomski
    Alexander Radwan
    Alois Rainer
    Dr. Peter Ramsauer
    Eckhardt Rehberg
    Lothar Riebsamen
    Johannes Röring
    Kathrin Rösel
    Dr. Norbert Röttgen
    Erwin Rüddel
    Albert Rupprecht
    Anita Schäfer (Saalstadt)

    Dr. Wolfgang Schäuble
    Andreas Scheuer
    Karl Schiewerling
    Jana Schimke
    Norbert Schindler
    Tankred Schipanski
    Christian Schmidt (Fürth)

    Gabriele Schmidt (Ühlingen)

    Patrick Schnieder
    Bernhard Schulte-Drüggelte
    Dr. Klaus-Peter Schulze

    (Weil am Rhein)

    Christina Schwarzer
    Detlef Seif
    Johannes Selle
    Reinhold Sendker
    Bernd Siebert
    Thomas Silberhorn
    Tino Sorge
    Jens Spahn
    Carola Stauche
    Dr. Frank Steffel
    Dr. Wolfgang Stefinger
    Albert Stegemann
    Peter Stein

    Sebastian Steineke
    Christian Frhr. von Stetten
    Dieter Stier
    Rita Stockhofe
    Gero Storjohann
    Stephan Stracke
    Max Straubinger
    Matthäus Strebl
    Lena Strothmann
    Michael Stübgen
    Dr. Sabine Sütterlin-Waack
    Antje Tillmann
    Astrid Timmermann-Fechter
    Dr. Hans-Peter Uhl
    Dr. Volker Ullrich
    Arnold Vaatz
    Oswin Veith
    Thomas Viesehon
    Michael Vietz
    Volkmar Vogel (Kleinsaara)

    Sven Volmering
    Christel Voßbeck-Kayser
    Kees de Vries
    Dr. Johann Wadephul
    Marco Wanderwitz
    Karl-Heinz Wange
    Nina Warken
    Dr. h.c. Albert Weiler
    Marcus Weinberg (Hamburg)

    Dr. Anja Weisgerber
    Sabine Weiss (Wesel I)

    Ingo Wellenreuther
    Karl-Georg Wellmann
    Marian Wendt
    Waldemar Westermayer
    Kai Whittaker
    Peter Wichtel
    Annette Widmann-Mauz
    Heinz Wiese (Ehingen)

    Elisabeth Winkelmeier-

    Becker
    Oliver Wittke
    Dagmar G. Wöhrl
    Tobias Zech
    Heinrich Zertik
    Gudrun Zollner

    SPD

    Niels Annen
    Ingrid Arndt-Brauer
    Ulrike Bahr
    Bettina Bähr-Losse
    Heinz-Joachim Barchmann
    Dr. Katarina Barley
    Doris Barnett

    Dr. Matthias Bartke
    Bärbel Bas
    Uwe Beckmeyer
    Lothar Binding (Heidelberg)

    Burkhard Blienert
    Dr. Karl-Heinz Brunner
    Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
    Jürgen Coße
    Petra Crone
    Bernhard Daldrup
    Sabine Dittmar
    Martin Dörmann
    Dr. h.c. Gernot Erler
    Petra Ernstberger
    Saskia Esken
    Dr. Johannes Fechner
    Dr. Fritz Felgentreu
    Elke Ferner
    Christian Flisek
    Gabriele Fograscher
    Dr. Edgar Franke
    Ulrich Freese
    Michael Gerdes
    Martin Gerster
    Iris Gleicke
    Ulrike Gottschalck
    Uli Grötsch
    Bettina Hagedorn
    Rita Hagl-Kehl
    Hubertus Heil (Peine)

    Gustav Herzog
    Gabriele Hiller-Ohm
    Thomas Hitschler
    Christina Jantz-Herrmann
    Oliver Kaczmarek
    Johannes Kahrs
    Ralf Kapschack
    Gabriele Katzmarek
    Ulrich Kelber
    Marina Kermer
    Cansel Kiziltepe
    Dr. Bärbel Kofler
    Anette Kramme
    Helga Kühn-Mengel
    Christine Lambrecht
    Christian Lange (Backnang)

    Dr. Karl Lauterbach
    Steffen-Claudio Lemme
    Gabriele Lösekrug-Möller
    Caren Marks
    Katja Mast
    Hilde Mattheis
    Dr. Matthias Miersch
    Susanne Mittag
    Thomas Oppermann
    Christian Petry

    Detlev Pilger
    Sabine Poschmann
    Joachim Poß
    Florian Post
    Dr. Wilhelm Priesmeier
    Florian Pronold
    Dr. Sascha Raabe
    Dr. Simone Raatz
    Mechthild Rawert
    Dr. Carola Reimann
    Sönke Rix
    Petra Rode-Bosse
    René Röspel
    Dr. Ernst Dieter Rossmann
    Michael Roth (Heringen)

    Bernd Rützel
    Johann Saathoff
    Axel Schäfer (Bochum)

    Dr. Nina Scheer
    Carsten Schneider (Erfurt)

    Swen Schulz (Spandau)

    Frank Schwabe
    Stefan Schwartze
    Andreas Schwarz
    Rita Schwarzelühr-Sutter
    Rainer Spiering
    Sonja Steffen
    Dr. Frank-Walter Steinmeier
    Christoph Strässer
    Claudia Tausend
    Dr. Karin Thissen
    Carsten Träger
    Rüdiger Veit
    Ute Vogt
    Dirk Vöpel
    Bernd Westphal
    Dagmar Ziegler
    Stefan Zierke
    Dr. Jens Zimmermann
    Manfred Zöllmer

    Nein

    CDU/CSU

    Veronika Bellmann
    Michael Brand
    Thomas Dörflinger
    Iris Eberl
    Jutta Eckenbach
    Matthias Hauer
    Bettina Hornhues
    Hubert Hüppe
    Kordula Kovac
    Dr. Andreas Lenz
    Matern von Marschall






    (A) (C)



    (B) (D)


    Dr. Michael Meister
    Julia Obermeier
    Sylvia Pantel
    Martin Patzelt
    Josef Rief
    Uwe Schummer
    Dr. Patrick Sensburg
    Johannes Singhammer
    Peter Weiß (Emmendingen)

    Klaus-Peter Willsch

    SPD

    Rainer Arnold
    Heike Baehrens
    Willi Brase
    Martin Burkert
    Dr. Lars Castellucci
    Dr. Karamba Diaby
    Siegmund Ehrmann
    Michaela Engelmeier
    Dr. Ute Finckh-Krämer
    Dagmar Freitag
    Angelika Glöckner
    Kerstin Griese
    Gabriele Groneberg
    Michael Groß
    Wolfgang Gunkel
    Metin Hakverdi
    Ulrich Hampel
    Sebastian Hartmann
    Michael Hartmann


    (Wackernheim)

    Dirk Heidenblut
    Gabriela Heinrich
    Marcus Held
    Heidtrud Henn
    Dr. Eva Högl
    Frank Junge
    Josip Juratovic
    Thomas Jurk
    Arno Klare
    Lars Klingbeil
    Daniela Kolbe
    Birgit Kömpel
    Dr. Hans-Ulrich Krüger
    Burkhard Lischka
    Hiltrud Lotze
    Klaus Mindrup
    Bettina Müller

    Detlef Müller (Chemnitz)

    Michelle Müntefering
    Dr. Rolf Mützenich
    Dietmar Nietan
    Mahmut Özdemir (Duisburg)

    Markus Paschke
    Jeannine Pflugradt
    Achim Post (Minden)

    Martin Rabanus
    Stefan Rebmann
    Gerold Reichenbach
    Dennis Rohde
    Dr. Martin Rosemann
    Sarah Ryglewski
    Annette Sawade
    Dr. Hans-Joachim

    Schabedoth
    Marianne Schieder
    Udo Schiefner
    Dr. Dorothee Schlegel
    Ulla Schmidt (Aachen)

    Matthias Schmidt (Berlin)

    Dagmar Schmidt (Wetzlar)

    Elfi Scho-Antwerpes
    Ursula Schulte
    Ewald Schurer
    Norbert Spinrath
    Svenja Stadler
    Kerstin Tack
    Michael Thews
    Franz Thönnes
    Gabi Weber
    Dirk Wiese

    (Wol mirstedt)

    Gülistan Yüksel

    DIE LINKE

    Jan van Aken
    Herbert Behrens
    Matthias W. Birkwald
    Eva Bulling-Schröter
    Sevim Dağdelen
    Dr. Diether Dehm
    Wolfgang Gehrcke
    Dr. André Hahn
    Heike Hänsel
    Inge Höger
    Andrej Hunko
    Sigrid Hupach

    Kerstin Kassner
    Jutta Krellmann
    Sabine Leidig
    Ralph Lenkert
    Dr. Gesine Lötzsch
    Birgit Menz
    Cornelia Möhring
    Dr. Alexander S. Neu
    Dr. Kirsten Tackmann
    Azize Tank
    Alexander Ulrich
    Kathrin Vogler
    Harald Weinberg
    Katrin Werner
    Jörn Wunderlich
    Hubertus Zdebel

    BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Volker Beck (Köln)

    Agnieszka Brugger
    Ekin Deligöz
    Katja Dörner
    Katharina Dröge
    Harald Ebner
    Dr. Thomas Gambke
    Matthias Gastel
    Kai Gehring
    Katrin Göring-Eckardt
    Britta Haßelmann
    Dr. Anton Hofreiter
    Bärbel Höhn
    Uwe Kekeritz
    Katja Keul
    Sven-Christian Kindler
    Maria Klein-Schmeink
    Tom Koenigs
    Sylvia Kotting-Uhl
    Oliver Krischer
    Christian Kühn (Tübingen)

    Renate Künast
    Monika Lazar
    Steffi Lemke
    Dr. Tobias Lindner
    Nicole Maisch
    Peter Meiwald
    Irene Mihalic
    Beate Müller-Gemmeke
    Özcan Mutlu

    Omid Nouripour
    Friedrich Ostendorff
    Tabea Rößner
    Corinna Rüffer
    Elisabeth Scharfenberg
    Dr. Gerhard Schick
    Kordula Schulz-Asche
    Dr. Wolfgang Strengmann-

    Kuhn
    Hans-Christian Ströbele
    Dr. Harald Terpe
    Markus Tressel
    Jürgen Trittin
    Dr. Julia Verlinden
    Doris Wagner
    Beate Walter-Rosenheimer

    Enthalten

    CDU/CSU

    Jens Koeppen
    Dr. Silke Launert

    SPD

    Susann Rüthrich
    Martina Stamm-Fibich
    Brigitte Zypries

    DIE LINKE

    Dr. Dietmar Bartsch
    Karin Binder
    Christine Buchholz
    Roland Claus
    Klaus Ernst
    Dr. Rosemarie Hein
    Susanna Karawanskij
    Katrin Kunert
    Caren Lay
    Thomas Lutze
    Dr. Petra Sitte
    Kersten Steinke
    Frank Tempel
    Birgit Wöllert
    Sabine Zimmermann


    (Zwickau)


    BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Dr. Valerie Wilms

    Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
    entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt .






    (A) (C)



    (B) (D)


    Nächste Rednerin ist die Kollegin Rosemarie Hein für
    die Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Dr. Rosemarie Hein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Liebe Gäste! Herr Jung hat eben ein Loblied
auf den Bildungsbericht und die vermeintlichen oder tat-
sächlichen Bildungsfortschritte gesungen. Ich habe den
Bericht anders gelesen.


(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Wie immer! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat mit der CDU-Brille gelesen!)


Es gibt auch in diesem Jahr sehr viel Grund zu kri-
tischem Nachfragen; der Bericht enthält auch sehr viel
Kritisches. Ich kann nur auf einige wenige Befunde ein-
gehen.

In ihrem Bericht betont die Bundesregierung, dass
sich Investitionen in die Bildung auszahlen. Das stimmt
ohne Zweifel. Sie wollten ja eigentlich 10 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes für Bildung und Forschung aus-
geben. In dem Bildungsbericht wird nun festgestellt, dass
Sie dieses Ziel auch 2014 nicht erreicht haben. Da feh-
len allein über 26 Milliarden Euro, die Bund und Länder
mehr hätten ausgeben müssen.


(Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Das waren die Länder!)


Das sind Bund und Länder den Menschen in diesem Lan-
de schuldig geblieben. Selbst das würde nicht ausreichen,
um  eine  auskömmliche  Bildungsfinanzierung  sicherzu-
stellen. Allein 34 Milliarden Euro fehlen für die Investiti-
onen in Schulgebäude. Das ist keine Zahl, die die Linken
irgendwie zusammengerechnet haben, sondern eine Fest-
stellung der KfW-Bankengruppe aus einer Studie vom
September dieses Jahres.

Nun ist der Schulbau zwar eine kommunale Aufga-
be, aber die Kommunen können das offensichtlich nicht
stemmen.


(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


Sie tragen ohnehin einen deutlich höheren Anteil als der
Bund  an  der  gesamten  Bildungsfinanzierung,  nämlich 
29 Milliarden Euro, während der Bund 19 Milliarden
Euro trägt. Auch das muss man einmal zur Kenntnis neh-
men.


(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Das hat etwas mit unserer Verfassung zu tun, Frau Kollegin!)


– Dann wollen wir sie doch einmal ändern. Auch das ist
ein Weg.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Folge ist, dass viele Schulen in unserem Land
unsaniert bleiben und – noch schlimmer – dass viele öf-
fentliche Schulen in der Fläche verschwinden. In der Not
entstehen dort Privatschulen, damit es vor Ort überhaupt
noch ein Schulangebot gibt.

Bildung aber ist eine Aufgabe der öffentlichen Da-
seinsvorsorge. Dazu gehört eine ordentliche Bildungsin-
frastruktur. Wenn Sie jetzt beschließen, sozusagen rück-
wirkend noch einmal 3,5 Milliarden Euro in den Schulbau
zu geben, dann ist das sicherlich eine schöne Sache, und
die Kommunen werden sich freuen. Aber es hilft nicht,
diesen Investitionsstau aufzulösen. Dazu brauchen wir
eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz.


(Beifall bei der LINKEN)


Nicht nur bei Schulen gibt es diesen Bedarf, den wir hier
decken müssen.

Das größte Problem für das deutsche Bildungssystem
ist nach wie vor die große Abhängigkeit des Bildungs-
erfolges von der sozialen Herkunft. Das ist kein neuer
Befund. Aber man gewinnt den Eindruck, die Bundesre-
gierung gewöhnt sich langsam daran. Aus der Stellung-
nahme geht hervor: Es wird analysiert, geforscht, verste-
tigt, aber viel Neues gibt es nicht.

Kinder aus einem Akademikerhaushalt haben immer
noch um ein Vielfaches bessere Chancen, zum Abitur zu
gelangen. Sie beginnen deutlich häufiger ein Hochschul-
studium und erreichen öfter den Masterabschluss. Absol-
venten mit einem Master haben bessere Beschäftigungs-
chancen in ihrem Fachgebiet als Bachelorabsolventen;
all das kann man im Bildungsbericht nachlesen. Aber es
gibt zu wenige Masterstudiengänge, um überhaupt jedem
Bachelorabsolventen den Master zu ermöglichen. Auch
hier ist die soziale Disparität, die soziale Ausgrenzung
offensichtlich.


(Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Das war ja auch nicht die Idee von Bologna!)


– Ja, das ist nicht Ihre Idee, unsere aber schon.


(Beifall bei der LINKEN)


Die soziale Ausgrenzung durchzieht alle Bildungsbe-
reiche. Besonders deutlich wird das bei der Armut von
Kindern. Eines von vier Kindern wächst unter Bedin-
gungen mindestens einer von drei Risikolagen auf. Das
heißt, die Eltern sind entweder arbeitslos, oder sie haben
einen niedrigen Bildungsabschluss, oder sie sind schlicht
und ergreifend arm. Vor allem die Zahl armer Familien
mit Kindern ist gegenüber dem Vorjahr angewachsen.
Fast 19 Prozent der Kinder unter 18 Jahren sind davon
betroffen. Meine Damen und Herren, das ist ein Ergebnis
Ihrer Niedriglohnpolitik


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


und nicht ein Ergebnis schlechter Bildungspolitik.


(Beifall bei der LINKEN – Xaver Jung [CDU/ CSU]: Und ich dachte immer, die Löhne machen die Tarifvertragsparteien!)


Darunter leiden diese Familien; denn deshalb sind auch
die Bildungschancen ihrer Kinder deutlich schlechter. Es
geht eben nicht nur um Defizite  in der Bildungspolitik, 
sondern  auch  um  Defizite  in  der  Gesellschaftspolitik. 
Hier müssen wir genauso etwas ändern wie im Schul-
system.


(Beifall bei der LINKEN)


Präsident Dr. Norbert Lammert






(A) (C)



(B) (D)


Von den Menschen im Alter von 25 bis 35 Jahren ha-
ben 1,6 Millionen keinen Berufsabschluss, und die meis-
ten von ihnen werden ihn auch nicht nachholen; auch das
geht aus dem Bildungsbericht hervor. Die vorhandenen
Förderprogramme des Bundes und der Bundesagentur
für Arbeit bieten dafür offensichtlich keine Gewähr. Aber
ein grundlegendes Umdenken findet nicht statt.

Noch schwieriger ist es für junge Menschen mit
Migrationshintergrund, einen Bildungserfolg zu erzielen;
auch  das  ist  kein  neuer Befund.  Sie  erreichen  häufiger 
nur niedrige Bildungsabschlüsse, erhalten seltener ei-
nen Ausbildungsplatz und absolvieren noch seltener ein
Studium. Wenn sie aber einen Studienplatz bekommen
haben, dann erbringen sie genauso gute Leistungen und
haben genauso große Chancen, das Studium zu schaffen,
wie ihre Kommilitonen ohne Migrationshintergrund.

Nun frage ich Sie: Warum gelingt es uns eigentlich
nicht, den Menschen, die nach Deutschland zugewandert
sind, die gleichen Bildungschancen zu geben, die sie hät-
ten, wenn sie hier geboren und aufgewachsen wären oder
deutsche Eltern hätten? Es geht bei weitem nicht nur um
sprachliche Defizite,  sondern wir müssen  endlich  auch 
lernen, kulturelle Vielfalt als eine Bereicherung anzuer-
kennen und nicht Vorurteile zu kultivieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Zu den Unmöglichkeiten gehört leider auch, dass die
Regierung meines Bundeslandes Sachsen-Anhalt ei-
nen großen Teil der im vergangenen Jahr eingestellten
Sprachlehrkräfte nicht weiter beschäftigen wollte. Bis
heute ist noch nicht klar, ob sie bleiben können.


(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Fragen Sie mal bei Bodo Ramelow in Thüringen nach! Da ist das ganz genauso!)


Ich  finde  das  unverantwortlich;  denn  das  Erlernen  der 
deutschen Sprache ist eine längerfristige Aufgabe. Au-
ßerdem droht ein gewaltiger Unterrichtsausfall, weil
diese Lehrkräfte inzwischen auch schon im allgemeinen
Unterricht aushelfen.

Im Bildungsbereich wird man letztlich in kaum einem
Bundesland ohne Seiteneinsteiger bei den Lehrkräften
auskommen. Die Versäumnisse in der Lehramtsausbil-
dung der letzten Jahrzehnte wird man so schnell nicht be-
heben können. Deshalb muss man Möglichkeiten schaf-
fen, dass diese Lehrkräfte ihren pädagogischen Abschluss
nachholen, berufsbegleitend und im Rahmen besonderer
Programme. Insgesamt muss deutlich mehr getan wer-
den, um pädagogische Fachkräfte für alle Bildungsberei-
che auszubilden. Das gilt nach wie vor insbesondere für
Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte für Deutsch als
Zweitsprache und sozialpädagogische Fachkräfte.


(Beifall bei der LINKEN)


Man muss sie besser bezahlen und fest anstellen.

Der Bildungsbericht stellt fest, dass gerade jüngere
Fachkräfte im Kitabereich oft befristet angestellt sind;


(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Was hat denn das mit dem Bund zu tun?)


das ist angesichts des wachsenden Betreuungsbedarfs
unglaublich. Wieso eigentlich?

Noch schlimmer ist die Arbeitssituation der Lehrkräf-
te in der Weiterbildung.


(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht im Landesparlament! Wir sind im Deutschen Bundestag!)


Sie  sind häufig auf Honorarbasis oder  in Teilzeit  ange-
stellt. Sehr prekär ist auch ihre Bezahlung.


(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht im Landtag!)


– Sie müssen sich einmal damit befassen. Dann werden
Sie merken, dass das auch eine Bundesaufgabe ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Wenn Sie einen Handwerker brauchen, werden Sie
feststellen: Sein Arbeitslohn beträgt um die 60 Euro die
Stunde. Lehrkräfte in der Weiterbildung werden aber
mit 14 Euro Mindestlohn abgespeist. Das ist der Stun-
denlohn, der im Schnitt für Weiterbildungsmaßnahmen
der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen ist, und das auch
nur, wenn die Weiterbildungsträger mehr als 50 Prozent
ihrer  Maßnahmen  im  Bereich  der  beruflichen  Bildung 
anbieten. Das Innenministerium hat nun die Honorare
für Lehrkräfte in den Integrationskursen auf immerhin
35 Euro erhöht. Aber auch damit bleibt man hinter den
Erfordernissen weit zurück; denn davon müssen sie auch
alle Sozialabgaben und Arbeitgeberanteile zahlen.

Im Bildungsbericht wird festgestellt: Das monatliche
Einkommen von Haupterwerbstätigen in der Weiterbil-
dung liegt weit unter dem Durchschnittseinkommen an-
derer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutsch-
land. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wertschätzung
von Bildungsarbeit sieht anders aus.


(Beifall bei der LINKEN)


Es ist an der Zeit, den Flickenteppich in der Weiterbil-
dung zu beenden, endlich einen Branchentarifvertrag für
die Weiterbildung auszuarbeiten


(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das können Sie ja gerne machen!)


und ihn dann – das ist unsere Aufgabe – für allgemein-
verbindlich zu erklären, damit alle in der Weiterbildung
Tätigen ein gutes Einkommen haben.


(Beifall bei der LINKEN)


Der Bildungsbericht stellt fest, dass die fünf zentralen
Herausforderungen nach wie vor bestehen: Qualitätssi-
cherung in der frühkindlichen Bildung, aber ein Quali-
tätsgesetz lehnen Sie ab; –


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kollegin.