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    514. PatzeltJosef: 1
    515. RiefUwe: 1
    516. SchummerDr.: 1
    517. SensburgJohannes: 1
    518. SinghammerPeter: 1
    519. Weiß: 1
    520. WillschSPDRainer: 1
    521. ArnoldHeike: 1
    522. BaehrensWilli: 1
    523. BraseMartin: 1
    524. BurkertDr.: 1
    525. Lars: 1
    526. CastellucciDr.: 1
    527. Karamba: 1
    528. DiabySiegmund: 1
    529. EhrmannMichaela: 1
    530. EngelmeierDr.: 1
    531. Ute: 1
    532. Finckh-KrämerDagmar: 1
    533. FreitagAngelika: 1
    534. GlöcknerKerstin: 1
    535. GrieseGabriele: 1
    536. GronebergMichael: 1
    537. GroßWolfgang: 1
    538. GunkelMetin: 1
    539. HakverdiUlrich: 1
    540. HampelSebastian: 1
    541. HartmannMichael: 1
    542. Hartmann: 1
    543. Dirk: 1
    544. HeidenblutGabriela: 1
    545. HeinrichMarcus: 1
    546. HeldHeidtrud: 1
    547. HennDr.: 1
    548. Eva: 1
    549. HöglFrank: 1
    550. JungeJosip: 1
    551. JuratovicThomas: 1
    552. JurkArno: 1
    553. KlareLars: 1
    554. KlingbeilDaniela: 1
    555. KolbeBirgit: 1
    556. KömpelDr.: 1
    557. Hans-Ulrich: 1
    558. KrügerBurkhard: 1
    559. LischkaHiltrud: 1
    560. LotzeKlaus: 1
    561. MindrupBettina: 1
    562. MüllerDetlef: 1
    563. Michelle: 1
    564. MünteferingDr.: 1
    565. Rolf: 1
    566. MützenichDietmar: 1
    567. NietanMahmut: 1
    568. Özdemir: 1
    569. Markus: 1
    570. PaschkeJeannine: 1
    571. PflugradtAchim: 1
    572. Post: 1
    573. RabanusStefan: 1
    574. RebmannGerold: 1
    575. ReichenbachDennis: 1
    576. RohdeDr.: 1
    577. RosemannSarah: 1
    578. RyglewskiAnnette: 1
    579. SawadeDr.: 1
    580. Hans-JoachimSchabedothMarianne: 1
    581. SchiederUdo: 1
    582. SchiefnerDr.: 1
    583. Dorothee: 1
    584. SchlegelUlla: 1
    585. Dagmar: 1
    586. Elfi: 1
    587. Scho-AntwerpesUrsula: 1
    588. SchulteEwald: 1
    589. SchurerNorbert: 1
    590. SpinrathSvenja: 1
    591. StadlerKerstin: 1
    592. TackMichael: 1
    593. ThewsFranz: 1
    594. ThönnesGabi: 1
    595. WeberDirk: 1
    596. Wiese\n: 1
    597. Gülistan: 1
    598. YükselDIE: 1
    599. LINKEJan: 1
    600. van: 1
    601. AkenHerbert: 1
    602. BehrensMatthias: 1
    603. W.: 1
    604. BirkwaldEva: 1
    605. Bulling-SchröterSevim: 1
    606. DağdelenDr.: 1
    607. Diether: 1
    608. DehmWolfgang: 1
    609. GehrckeDr.: 1
    610. HahnHeike: 1
    611. HänselInge: 1
    612. HögerAndrej: 1
    613. HunkoSigrid: 1
    614. HupachKerstin: 1
    615. KassnerJutta: 1
    616. KrellmannSabine: 1
    617. LeidigRalph: 1
    618. LenkertDr.: 1
    619. Gesine: 1
    620. LötzschBirgit: 1
    621. MenzCornelia: 1
    622. MöhringDr.: 1
    623. Alexander: 1
    624. S.: 1
    625. NeuDr.: 1
    626. Kirsten: 1
    627. TackmannAzize: 1
    628. TankAlexander: 1
    629. UlrichKathrin: 1
    630. VoglerHarald: 1
    631. WeinbergKatrin: 1
    632. WernerJörn: 1
    633. WunderlichHubertus: 1
    634. ZdebelBÜNDNIS: 1
    635. GRÜNENVolker: 1
    636. Beck: 1
    637. Agnieszka: 1
    638. BruggerEkin: 1
    639. DeligözKatja: 1
    640. DörnerKatharina: 1
    641. DrögeHarald: 1
    642. EbnerDr.: 1
    643. GambkeMatthias: 1
    644. GastelKai: 1
    645. GehringKatrin: 1
    646. Göring-EckardtBritta: 1
    647. HaßelmannDr.: 1
    648. Anton: 1
    649. HofreiterBärbel: 1
    650. HöhnUwe: 1
    651. KekeritzKatja: 1
    652. KeulSven-Christian: 1
    653. KindlerMaria: 1
    654. Klein-SchmeinkTom: 1
    655. KoenigsSylvia: 1
    656. Kotting-UhlOliver: 1
    657. KrischerChristian: 1
    658. Kühn: 1
    659. Renate: 1
    660. KünastMonika: 1
    661. LazarSteffi: 1
    662. LemkeDr.: 1
    663. Tobias: 1
    664. LindnerNicole: 1
    665. MaischPeter: 1
    666. MeiwaldIrene: 1
    667. MihalicBeate: 1
    668. Müller-GemmekeÖzcan: 1
    669. MutluOmid: 1
    670. NouripourFriedrich: 1
    671. OstendorffTabea: 1
    672. RößnerCorinna: 1
    673. RüfferElisabeth: 1
    674. ScharfenbergDr.: 1
    675. Gerhard: 1
    676. SchickKordula: 1
    677. Schulz-AscheDr.: 1
    678. Strengmann-KuhnHans-Christian: 1
    679. StröbeleDr.: 1
    680. Harald: 1
    681. TerpeMarkus: 1
    682. TresselJürgen: 1
    683. TrittinDr.: 1
    684. Julia: 1
    685. VerlindenDoris: 1
    686. WagnerBeate: 1
    687. Walter-RosenheimerEnthaltenCDU/CSUJens: 1
    688. KoeppenDr.: 1
    689. Silke: 1
    690. LaunertSPDSusann: 1
    691. RüthrichMartina: 1
    692. Stamm-FibichBrigitte: 1
    693. ZypriesDIE: 1
    694. LINKEDr.: 1
    695. Dietmar: 1
    696. BartschKarin: 1
    697. BinderChristine: 1
    698. BuchholzRoland: 1
    699. ClausKlaus: 1
    700. ErnstDr.: 1
    701. HeinSusanna: 1
    702. KarawanskijKatrin: 1
    703. KunertCaren: 1
    704. LayThomas: 1
    705. LutzeDr.: 1
    706. Petra: 1
    707. SitteKersten: 1
    708. SteinkeFrank: 1
    709. TempelBirgit: 1
    710. WöllertSabine: 1
    711. Zimmermann\n: 1
    712. BÜNDNIS: 1
    713. GRÜNENDr.: 1
    714. Valerie: 1
    715. WilmsAbgeordnete,: 1
    716. sich: 1
    717. wegen: 1
    718. gesetzlichen: 1
    719. Mutterschutzes: 1
    720. für: 1
    721. ihre: 1
    722. Abwesenheit: 1
    723. entschuldigt: 1
    724. haben,: 1
    725. sind: 1
    726. in: 1
    727. Liste: 1
    728. derentschuldigten: 1
    729. Abgeordneten: 1
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    734. Fraktion: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/200 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 200. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 36: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksachen 18/8034, 18/8333, 18/8461 Nr. 1.5, 18/10280, 18/10056 . . . . . . . . . . . . . . 19995 B Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 19995 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 19997 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . . 19998 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19999 A Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 20000 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20000 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20000 C Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20001 C Stephan Albani (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 20002 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 20003 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20006 C Tagesordnungspunkt 37: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2016 und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/10100 . . . . . . . . . . . . . . . . 20004 A b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 Drucksache 18/8825 . . . . . . . . . . . . . . . . . 20004 A c) Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationaler Bildungsbericht – Bildungsinstitutionen zukunftsfest machen – Für eine gerechte und soziale Gesellschaft Drucksache 18/10248 . . . . . . . . . . . . . . . . 20004 B Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20004 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . 20009 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . 20011 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20012 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20013 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20015 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . 20016 D Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 20018 D Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . 20020 B Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU). . . . . . 20021 A Tagesordnungspunkt 38: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung der Empfehlungen des 2. Par- lamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes Drucksachen 18/6465, 18/9331 . . . . . . . . . . . 20022 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016II in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,  weiteren  Abgeordneten  und  der  Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufent- haltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt Drucksachen 18/2492, 18/10288 . . . . . . . . . . 20022 B Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20022 B Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20023 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20024 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20025 D Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20027 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20029 A Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20030 A Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20031 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 20032 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 20033 A Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Ar- beitsuchende nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Drucksache 18/10211 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20034 A Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20034 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20035 A Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 20036 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 20037 C Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 20038 C Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20039 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20040 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20041 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 20043 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Dr. Eva Högl (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . 20043 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Noll und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . 20044 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . 20044 D Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20044 D Alexander Funk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20045 A Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 20045 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20046 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 20046 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20046 D Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20047 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 20048 B Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 20048 D Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 20049 A Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 20049 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20049 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 19995 200. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Beginn: 9.02 Uhr
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    Markus Paschke (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20043 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Auernhammer, Artur CDU/CSU 11.11.2016 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Barthel, Klaus SPD 11.11.2016 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Brantner, Dr. Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Bülow, Marco SPD 11.11.2016 Crone, Petra SPD 11.11.2016 De Ridder, Dr. Daniela SPD 11.11.2016 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 11.11.2016 Fuchs, Dr. Michael CDU/CSU 11.11.2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11.11.2016 Groth, Annette DIE LINKE 11.11.2016 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Hellmich, Wolfgang SPD 11.11.2016 Hintze, Peter CDU/CSU 11.11.2016 Ilgen, Matthias SPD 11.11.2016 Janecek, Dieter BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Kurth, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 11.11.2016 Malecha-Nissen, Dr. Birgit SPD 11.11.2016 Nahles, Andrea SPD 11.11.2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nissen, Ulli SPD 11.11.2016 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 11.11.2016 Pitterle, Richard DIE LINKE 11.11.2016 Riesenhuber, Dr. Heinz CDU/CSU 11.11.2016 Ripsam, Iris CDU/CSU 11.11.2016 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 11.11.2016 Schmidt, Dr. Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 11.11.2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 11.11.2016 Verlinden, Dr. Julia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11.11.2016 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 11.11.2016 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 11.11.2016 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Griese und Dr. Eva Högl (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Ta- gesordnungspunkt 36) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620044 (A) (C) (B) (D) Hinter dieser Abstimmung verbirgt sich eine brisan- te ethische Frage. Der Gesetzentwurf will fremdnützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patient/innen künftig erlauben. Die Unversehrtheit dieser besonders schutzwürdigen Menschengruppe wäre mit diesem Ge- setz nicht mehr gewährleistet. Das bedauern wir sehr. Gegen diese Neuregelung richtet sich der Änderungs- antrag Schummer/Schmidt, den ich mit voller Überzeu- gung unterstützt habe. Wir möchten nicht, dass demenz- kranke Menschen, denn um diese handelt es sich in der Mehrzahl bei den „nicht einwilligungsfähigen Patient/ innen“, Proband/innen für eine Forschung werden, die für sie nicht gut ist und von der sie selbst keine Verbesse- rung haben. Hiermit würden wir einer Verzweckung von Menschen in der Forschung Tür und Tor öffnen. Wir sind besorgt, welche Entwicklung daraus folgen kann. Denn es wird auch um weitere nichteinwilligungsfähige Men- schen gehen. Wir sind der Ansicht, dass auch künftig ausschließlich einwilligungsfähige Menschen entscheiden, ob sie an kli- nischen Studien teilnehmen wollen, und dass nicht ein- willigungsfähige Menschen nur dann an Medikamenten- tests teilnehmen können, wenn sie ihnen helfen können. Ein zweiter wichtiger Grund ist für uns, dass es kei- nen Bedarf aus der Forschung gibt, hier eine Änderung vorzunehmen. Ohne Not wird eine ethische Hürde über- schritten. Dazu können wir unsere Zustimmung aus Gewissens- gründen nicht geben. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Noll und Sabine Weiss (Wesel I) (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 36) Dem heute zur Beratung vorliegenden Antrag der Bundesregierung stimme ich in der vorliegenden Form zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In der 2. Lesung des Gesetzentwurfs am 9. November 2016 habe ich den Änderungsantrag Drucksache 18/10233 un- terstützt. Darin heißt es: Artikel 2 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 1. § 40b Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine klinische Prüfung darf an einer nicht ein- willigungsfähigen Person im Sinne des Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftli- che Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Teilnahme an der klinischen Prüfung einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt.“ 2. In § 40b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „solche“ gestrichen. Dieser Änderungsantrag wurde leider überstimmt und somit nicht angenommen. Er hätte für die größtmögliche Beibehaltung der bisherigen Rechtslage in Deutschland gesorgt, nach der eine gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ohne potenziellen individu- ellen Nutzen für die jeweiligen Studienteilnehmer aus- geschlossen ist. Die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland diesbezüglich gegeben hat, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körper- lichen Unversehrtheit, wären erhalten geblieben. Eine gruppennützige Forschung an Nichteinwilli- gungsfähigen ohne potenziellen individuellen Nutzen löst in mir erhebliche ethische und rechtliche Bedenken aus. Eine gruppennützige Forschung stellt nicht das Wohl des betroffenen Patienten, sondern das Wohl anderer in den Vordergrund. Eine solche Bereitschaft muss ein Pa- tient widerrufen können. Dafür muss er noch zu einer eigenen Willensbildung in der Lage sein. Wenn diese Vo- raussetzung nicht gegeben ist, und davon ist bei demenzi- ell Erkrankten ab einem gewissen Zeitpunkt auszugehen, darf keine Forschung stattfinden.  Hier vertrete ich eine andere Auffassung als die im vorliegenden Gesetzentwurf. Gleichwohl stimme ich diesem – wenn auch mit erheblichen Bedenken – zu, da der Änderungsantrag Drucksache 18/10236 angenom- men wurde. Dieser stellt sicher, dass eine Teilnahme an klinischen Studien gegen den aktuellen, natürlichen Wil- len eines Probanden verboten bleibt, unabhängig davon, ob dieser Wille verbal oder nonverbal geäußert wird oder ob die Person einwilligungsfähig ist. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften (Tagesordnungs- punkt 36) Heike Baehrens (SPD): Die heute zur Abstimmung stehende AMG-Novelle setzt wichtige europäische arz- neimittelrechtliche Vorschriften in nationales Recht um. Darüber hinaus werden Änderungen in der Bundes-Apo- thekerordnung, dem Arzneimittelgesetz, der Arzneimit- tel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und weiteren Regelungswerken vorgenommen, denen ich zustimme. Gleichzeitig wird eine EU-Richtlinie zu klinischen Prüfungen in nationales Recht umgesetzt, die ich für höchst problematisch halte. Künftig soll es möglich sein, gruppennützige Forschung an volljährigen Personen vorzunehmen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeu- tung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten. Vorausgesetzt, die Betroffenen haben nach einer ärztlichen Beratung im früheren Zustand der Einwilligungsfähigkeit mittels Patientenverfügung nach § 1901a BGB einer Teilnahme Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20045 (A) (C) (B) (D) zugestimmt, können sie an Studien beteiligt werden, die ihnen keinen individuellen Nutzen bringen. Es geht hier um Forschung an besonders verletzlichen Menschen – vor allem an Demenzkranken. Bisher ist For- schung an dieser Gruppe, wenn sie nicht zumindest mit der Wahrscheinlichkeit eines individuellen Nutzens ver- bunden ist, aus ethischen Gründen grundsätzlich verbo- ten. Ich bin der Meinung, dass wir in Deutschland – nicht zuletzt vor dem Hintergrund unserer Geschichte – gut daran tun, diesen hohen Schutzstandard, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körper- lichen Unversehrtheit, aufrechtzuerhalten. Auch praktisch besteht keine Notwendigkeit einer Öffnung, da es bislang keine bekannt gewordenen Fälle gibt, in denen ein Forschungsvorhaben am Fehlen einer solchen Möglichkeit der gruppennützigen Forschung ge- scheitert ist. Deswegen habe ich im parlamentarischen Beratungs- verfahren den Änderungsantrag unterstützt [Drucksa- che 18(14)0214.1], der sichergestellt hätte, das vorhan- dene Schutzniveau aufrechtzuerhalten. Leider hat dieser keine Mehrheit erhalten. Weil es also nicht möglich war, diese entscheidende Änderung im Gesetzestext zu verankern, kann ich aus ethischen Gründen dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Alexander Funk (CDU/CSU): Dem heute zur Bera- tung vorliegenden Antrag der Bundesregierung stimme ich in der vorliegenden Form zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In der 2. Lesung des Gesetz- entwurfs am 9. November 2016 habe ich den Änderungs- antrag Drucksache 18/10233 unterstützt. Darin heißt es Artikel 2 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 1. § 40b Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine klinische Prüfung darf an einer nicht ein- willigungsfähigen Person im Sinne des Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftli- che Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Teilnahme an der klinischen Prüfung einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt.“ 2. In § 40b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „solche“ gestrichen. Dieser Änderungsantrag wurde leider überstimmt und somit nicht angenommen. Aus meiner Sicht müssen die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland bei klinischen Studien momentan für nichteinwilligungsfähige Erwachsene gibt, insbeson- dere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit, dringend erhalten bleiben. Um diesen größtmöglichen Schutz zu gewähren, müs- sen klinische Prüfungen daher einen direkten Nutzen für den Betroffenen haben. Hier vertrete ich eine andere Auf- fassung als die im vorliegenden Gesetzentwurf. Dennoch stimme ich dem Gesamtgesetz zu. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Ich stimme heute in der dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschrif- ten auf Drucksache 18/8034 mit Nein, obwohl ich als Berichterstatter den während des parlamentarischen Ver- fahrens erarbeiteten Änderungen, die sich in Beschluss- empfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 18/10056 wiederfinden, zugestimmt habe. Grund meiner Ablehnung ist die Einführung von fremdnützigen klinischen Arzneimittelprüfungen an nichteinwilligungsfähigen Menschen, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgrup- pe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge ha- ben wird, nicht jedoch für den nichteinwilligungsfähigen Probanden selbst, sogenannte gruppennützige klinische Prüfungen. Diese lehne ich aus ethischen Gründen ab und bekenne mich zu dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 einstimmig gefassten Beschluss: „Bei Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen und an Personen in Notfallsituationen ist ein direkter in- dividueller Nutzen vorauszusetzen.“ Die erkennbare Praxisuntauglichkeit der vorgesehe- nen schriftlichen Verfügung nach ärztlicher Aufklärung wird absehbar zu der Forderung führen, die schriftliche Verfügung einschließlich der ärztlichen Aufklärung als zwingende Voraussetzung gruppennütziger klinischer Prüfungsteilnahme nichteinwilligungsfähiger Personen zu streichen. Dies ist umso naheliegender, als diese Forde- rung von als vermeintlichen Befürwortern der jetzt getrof- fenen Regelung vorgestellten Gruppen bereits während der parlamentarischen Beratungen erhoben worden ist. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psy- chotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DG- PPN) hielt in ihrer Stellungnahme zur 4. AMG-Novelle vom 28. August 2016 fest, dass die vorgesehene gesetz- liche Regelung gruppennützige Forschung an Menschen, die „nie einwilligungsfähig waren (wie bei Menschen mit geistigen Behinderungen)“, unmöglich mache, und stellte die rhetorische Frage: „Will also der deutsche Ge- setzgeber gruppennützige Forschung – anders als die ent- sprechende EU Richtlinie – wirklich so eng begrenzen?“ Das KKS-Netzwerk und der Medizinische Fakultäten- tag schrieben am 18. Mai 2016 an den Gesundheitsaus- schuss, dass sie eigentlich die schriftliche Verfügung – und damit implizit auch die damit verknüpfte ärztliche Aufklärung – ablehnen: „Auch wenn wir uns eine ge- nerelle Regelung ohne Patientenverfügung wünschen würden, so unterstützen wir den Vorschlag der Bundesre- gierung, die gruppennützige Forschung bei einer Unter- gruppe der nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen auf der Basis einer Patientenverfügung zu erlauben.“ Der als Einzelsachverständiger zur Anhörung am 16. Oktober 2016 geladene Vorsitzende des Arbeits- kreises Medizinischer Ethik-Kommissionen, Profes- sor Dr. Joerg Hasford, empfahl in seiner schriftlichen Stellungnahme, “den Artikel 31 der EU-Verordnung Nr. 536/2014 nicht mit eigener Gesetzgebung zu ergän- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620046 (A) (C) (B) (D) zen“, also gruppennützige Forschung gemäß Artikel 31 der EU-Verordnung an allen nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen und Kindern, einschließlich solchen mit sogenannter geistiger Behinderung, in Deutschland zu legalisieren. Daher halte ich die Befürchtung für begründet, dass die heutige begrenzte Zulassung fremdnütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen der Türöffner für die zukünftige Einbeziehung zusätzlicher besonders vulnerabler Gruppen in fremdnützige Forschung ist. Bernhard Kaster (CDU/CSU): Dem heute zur Bera- tung vorliegenden Antrag der Bundesregierung stimme ich in der vorliegenden Form zu. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs am 9. November 2016 habe ich den Än- derungsantrag Drucksache 18/10233 unterstützt. Darin heißt es: Artikel 2 Nummer 11 wird wie folgt geändert: 1. § 40b Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine klinische Prüfung darf an einer nicht ein- willigungsfähigen Person im Sinne des Artikel 2 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 nur durchgeführt werden, wenn wissenschaftli- che Gründe vorliegen, die erwarten lassen, dass die Teilnahme an der klinischen Prüfung einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen ei- ner Teilnahme an der klinischen Prüfung über- wiegt.“ 2. In § 40b Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „solche“ gestrichen. Dieser Änderungsantrag wurde leider überstimmt und somit nicht angenommen. Aus eigener Erfahrung weiß ich um die große Bedeutung des angemessenen Umgangs mit schwerstkranken Familienangehörigen. Mir persön- lich ist es daher ein großes Anliegen, Menschen, die auf- grund ihres Alters und oder einer schweren Erkrankung, welche ihre geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt, den größtmöglichen staatlichen Schutz zukommen zu lassen. Klinische Prüfungen müssen für mich daher einen direk- ten Nutzen für den Betroffenen haben. Hier vertrete ich eine andere Auffassung als die im vorliegenden Gesetz- entwurf. Dennoch stimme ich dem Gesamtgesetz zu. Matern von Marschall (CDU/CSU): Entsprechend dem üblichen Verfahren zeige ich Ihnen hiermit an, dass ich bei der namentlichen Abstimmung am Freitag, 11. No- vember 2016, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zum Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht- licher und anderer Vorschriften stimmen werde. Dieses Abstimmungsverhalten entspricht meiner Po- sition in den vorangegangen Abstimmungen zu diesem Gesetz, bei denen ich dem Änderungsvorschlag der Uni- onskollegen Schummer et al. gefolgt bin. Ich habe bei meinen intensiven Recherchen im Vorfeld der Gesetzgebung niemanden in Klinik, Wissenschaft oder Verbänden getroffen, der gefordert oder mir schlüs- sig dargelegt hätte, dass gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patienten derzeit sinnvoll oder gar erforderlich ist. Im Gegenteil ist die klare Auskunft, dass solche Studien insbesondere an Alzheimer Patienten im weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium wegen der dann irreversiblen Zerstörung des Gehirnes sinnlos sind und dass vielmehr ganz andere Studien benötigt werden, um Ursachen kennenzulernen und Prävention zu verbes- sern. Allenfalls Studien an Patienten, bei denen gerade die Diagnose gestellt wurde, könnten sinnvoll sein. Die- se aber wären dann ja zu Beginn der Studien einwilli- gungsfähig. Kurzum: Ein Gesetz, welches gruppennützi- ge Forschung an nicht Einwilligungsfähigen ermöglicht, ist derzeit erkennbar nicht sinnvoll oder gar erforderlich, es öffnet aber die Tür zu einem ethisch sehr problema- tischen Verfahren: Wehrlose Menschen sollen sich für andere als Versuchspersonen zur Verfügung stellen, also ohne mit den Studien auch nur eine Erwartung an die Verbesserung ihrer eigenen Lage verbinden zu können. Das ist übrigens auch der wesentliche Unterschied zu den „klassischen“ Patientenverfügungen – Organentnah- me, Abstellen lebenserhaltender Maschinen –, die sich stets auf die eigene Person beziehen. Deshalb hatte ja der Kollege Schummer einen Änderungsantrag gestellt, der lediglich einen Punkt gegenüber der Regierungsvorlage ändert, nämlich die Entscheidung zur Teilnahme freizu- stellen, aber sie eben auf Eigennützigkeit, also auf die eigene Person zu begrenzen. Dem hätte ich, wenngleich immer noch mit erheblichen Bedenken, zustimmen kön- nen. Der jetzige Gesetzentwurf widerspricht grundsätz- lich meinen ethischen Vorstellungen, die ich aus christli- chen Werten ableite. Markus Paschke (SPD): Bisher ist eine sogenann- te gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfä- higen nach dem Arzneimittelrecht ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung will dieses Verbot nun insoweit aufweichen, dass zukünftig eine Teilnahme volljähriger Nichteinwilligungsfähiger auch ohne persönlichen Nutzen zulässig ist, wenn die Betroffenen im früheren Zustand der Einwilligungsfä- higkeit mittels Patientenverfügung nach § 1901a BGB einer Teilnahme zugestimmt haben. Die Regelung wird voraussichtlich vor allem Menschen mit neurodegene- rativen, beispielsweise dementiellen Erkrankungen be- treffen. Ich lehne diesen Vorschlag klar ab. Die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland bei klinischen Studien momentan für nichteinwilligungsfähige Er- wachsene gibt, insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit, müs- sen erhalten bleiben. Bereits 2013 hat sich der Bundes- tag – Drucksache 17/12183 – dazu ausgesprochen, dass in solchen Fällen das Schutzniveau für diese Personen zu erhalten ist. Von dieser Haltung darf nicht abgewichen werden. Würde und Sicherheit der Probandinnen und Probanden müssen immer im Vordergrund stehen. Dieser Grundsatz ist gefährdet, wenn Menschen an Forschung beteiligt werden, die nicht in der Lage sind, das Risi- ko und den Nutzen ihrer Teilnahme zu beurteilen, ohne selbst irgendeinen Nutzen aus der Teilnahme zu ziehen. Das Schutzniveau für diese besonders schützenswerte Patientengruppe muss in Deutschland weiterhin auf ho- hem Standard erhalten bleiben. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20047 (A) (C) (B) (D) Zudem entbehrt eine solche Öffnung jeder Notwen- digkeit. Artikel 31 Absatz 2 der hier umzusetzenden Verordnung (EU) Nr. 536/2014 erklärt nationale Verbote einer gruppennützigen Forschung an Nichteinwilligungs- fähigen ausdrücklich für zulässig. Diese EU-Verordnung erlaubt die Forschung an Nichteinwilligungsfähigen, wenn die wissenschaftlich begründete Erwartung be- steht, dass der oder die Betroffene einen direkten Nutzen aus der Prüfung hat, der die Risiken und Belastungen der Studienteilnahme überwiegt (Eigennutzen). Auch praktisch besteht keine Notwendigkeit einer Öffnung, da es bislang keine bekannt gewordenen Fälle gibt, in denen ein Forschungsvorhaben am Fehlen einer solchen Möglichkeit der gruppennützigen Forschung ge- scheitert ist. Aus den ausgeführten Gründen werde ich daher gegen den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Mechthild Rawert (SPD): Es geht in den Plenarsit- zungen am 9. und 11. November 2016 um den Gesetz- entwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und an- derer Vorschriften“ (18/8034), mit dem eine EU-Ver- ordnung (Nr. 536/2014) umgesetzt werden soll. In der EU-Novelle wird die rein gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen unter bestimm- ten Voraussetzungen erlaubt. Zugleich bleibt es den EU-Staaten vorbehalten, auf nationaler Ebene strengere Regeln zu beschließen. Laut Gesetzentwurf der Bundes- regierung soll die gruppennützige Forschung an nicht- einwilligungsfähigen Menschen auch in Deutschland erlaubt sein. Es liegen hierzu drei Änderungsanträge vor. Zu diesen hat am 19. Oktober 2016 eine öffentliche An- hörung des Ausschusses für Gesundheit stattgefunden. Ich stimme für den Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar. Drei Änderungsanträge zur rein gruppennützigen For- schung an nichteinwilligungsfähigen Menschen: Erstens. Über den Änderungsantrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Ulla Schmidt, Kathrin Vogler, Kordula Schulz-Asche wird zuerst namentlich abgestimmt. Er sieht vor, es bei der restriktiven Regelung in Deutsch- land zu belassen. Die unter Demenz leidenden Menschen müssten besonders geschützt werden. Aus medizinischer Sicht könnte diese Grundlagenforschung auch an ande- ren PatientInnengruppen geleistet werden könne. Zweitens. Der Änderungsantrag der Abgeordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar gestattet die rein gruppennützige Forschung mit einer vorherigen Proban- dInnenverfügung mit optionaler ärztlicher Beratung und wird danach abgestimmt. Der Deutsche Bundestag soll unter anderem beschließen, dass „die betroffene Person als einwilligungsfähige volljährige Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich nach ärztli- cher Aufklärung oder ausdrücklichem Aufklärungsver- zicht nach Maßgabe des Paragrafen 630e Absatz 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ festlegt, „dass sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht un- mittelbar bevorstehende gruppennützige klinische Prü- fungen einwilligt. … Die Aufklärung umfasst sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände. Dazu ge- hören insbesondere die Aufklärung über das Wesen, die Ziele, den Nutzen, die Folgen, die Risiken und die Nach- teile klinischer Prüfungen.“ Drittens. Als Drittes wird über den Änderungsantrag Dr. Georg Nüßlein, Professor Dr. Karl Lauterbach, Maria Michalk, Hermann Gröhe, Ingrid Fischbach, Annette Widmann-Mauz, Rudolf Henke, beschlossen, der eine verpflichtende ärztliche Beratung vorsieht. Gründe meines Abstimmungsverhaltens Seit Monaten wird in der Politik und Öffentlichkeit über die Forschung an Demenz erkrankten Menschen gestritten. Im Mittelpunkt steht die Streitfrage, ob Arz- neimittelstudien – also keine an nicht mehr einwilli- gungsfähigen Erwachsenen – zum Beispiel an Demenz Erkrankten – auch dann zulässig sein sollen, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also kei- ne Vorteile bringen. Das ist bislang in Deutschland ver- boten und soll nach dem Willen der Bundesregierung nun mit dieser gesetzlichen Änderung künftig erlaubt werden. Grundsätzlich dürfen Menschen, die nie einwil- ligungsfähig gewesen sind, zum Beispiel Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, an solchen gruppenbezo- genen Forschungen nicht beteiligt werden. Sie sind als Zielgruppe mit dieser Novelle nicht angesprochen. Jeg- licher Bezug auf experimentelle Forschungen an geistig behinderten Menschen während der Zeit des Nationalso- zialismus geht also am Inhalt der angestrebten Regelung völlig vorbei. Ich unterstütze grundsätzlich die im vorliegenden Ge- setzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geschaffene Möglichkeit zur Teilnahme von Men- schen an Arzneimittelstudien, wenn sie dies vorab im einwilligungsfähigen und gesunden Zustand in einer Verfügung festgelegt haben. Es handelt sich hierbei um die Erprobung von Medikamenten, nicht um invasivere Studien. Nur auf Grundlage dieser Vorabverfügung für Studien für eine optimale medikamentöse Therapie dür- fen dann Messungen von Blutdruck, Puls oder Therapie erfolgen. Invasivere Maßnahmen oder Studien würden mit dieser Regelung nicht erlaubt. Ich erkenne in der Möglichkeit für eine gruppennüt- zige Forschung an nicht mehr einwilligungsfähigen Er- wachsenen keinen „ethischen oder rechtlichen Freibrief für eine Verzwecklichung der Forschung“. Sowohl bei der optionalen als auch bei der verpflichtenden ärztlichen  Beratung – Änderungsantrag 2 bzw. 3 – trifft jeder Er- wachsene noch im gesunden Zustand diese Entscheidung als Vorausverfügung selbst. Für Arzneimittelstudien dieser Art gibt es zahlreiche Hürden: Bei der Beantragung einer Studie muss eine obligate Beratung durch öffentlich-rechtliche Ethikkom- missionen erfolgen. Die im gesunden Zustand getroffene Einwilligung zur Teilnahme an einer gruppennützigen Forschung muss schriftlich vorliegen. Es muss zum Zeit- punkt der Teilnahme eine ärztliche Aufklärung der Pa- tientInnen und der BetreuuerInnen erfolgen. Es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Studie auch wieder abzubrechen – jede ablehnende verbale oder nonverbale Äußerung der PatientInnen und StudienteilnehmerInnen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620048 (A) (C) (B) (D) ist als entsprechender Wunsch zu werten. Zudem bin ich also aufgrund der für klinische Studien in Deutschland geltenden strengen Regelungen davon überzeugt, dass es einen systematischen Missbrauch kaum geben kann. Die rein gruppennützige Forschung bei Minderjähri- gen ist seit der zwölften Novellierung des Arzneimittel- gesetzes (AMG) im Jahre 2004 in Deutschland explizit zugelassen. Es ist mir nicht einsichtig, weshalb eine Re- gelung für Minderjährige erlaubt und für Erwachsene verboten sein soll. Die Entscheidung, später einmal in einem nicht mehr einwilligungsfähigen Zustand, sei es wegen einer fort- geschrittenen Demenz, sei es wegen eines schweren Ge- hirnschadens, an einer rein gruppennützigen Forschung teilzunehmen, ist für mich auch ein Ausdruck von in- dividueller Selbstbestimmung, wie ich es mit Voraus- verfügungen wie dem Organspendeausweis oder einer Vorsorgevollmacht auch mache. Eine solch freiwillige Entscheidung ist auch Ausdruck gelebter Solidarität mit von der gleichen Krankheit betroffenen Menschen. Bei PatientInnen mit schweren Erkrankungen ist die Bereit- schaft, auch ohne unmittelbaren Eigennutzen an der me- dizinischen Forschung zu ihrer Erkrankung mitzuwirken, durchaus weit verbreitet. Aktuell gibt es noch keine zufriedenstellende Medi- kation für die unterschiedlichen Phasen der dementiellen Erkrankungen. Aber auch Menschen in späteren Stadien der Demenzerkrankung sollen am medizinischen Fort- schritt teilnehmen können. Vielleicht gibt es in einigen Jahr(zehnt)en Möglichkeiten der Linderung, der Heilung. Diese Chancen auf wichtige Erkenntnisgewinne zur Be- handlung der Erkrankung Demenz möchte ich ergreifen. Deshalb stimme ich dem Änderungsantrag der Abge- ordneten Hilde Mattheis und Sabine Dittmar zu. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Am Mittwoch haben wir hier in einer sehr kontroversen Debatte quer durch alle Fraktionen über drei Änderungsanträge zu dieser hier vorliegenden Novelle des Arzneimittelgesetzes debattiert und abgestimmt. Dabei ging es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen nichteinwilligungsfähige Erwach- sene als Versuchspersonen in klinische Arzneimittelstudi- en einbezogen werden dürfen, auch wenn sie davon indi- viduell keinen Nutzen zu erwarten haben. Ich habe hier für die Annahme eines Änderungsantrags geworben, der dies auch weiterhin verbieten und damit die bisher in Deutsch- land geltenden Gesetzeslage bestätigen sollte. Die Mehrheit des Parlaments hat sich aber dafür ent- schieden, alle drei Änderungsanträge abzulehnen und mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf diejenige Rege- lung zu wählen, die ich absolut für die schlechtestmögli- che halte. Ehrlich gesagt, ich habe nicht damit gerechnet, dass die intensive Beratung in den Parlamentsgremien über ein so brisantes Thema an der absoluten Mehrheit des Hauses so komplett vorbeigehen kann. Deswegen kann ich das ganze Gesetz heute nur ableh- nen, auch wenn sich meine Fraktion für eine Enthaltung entschieden hat. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Erwei- terung des Zugriffs der Pharmaforschung auf Menschen, die Ziel, Wesen und Tragweite eines Arzneimittelver- suchs nicht erfassen und ihren Willen nicht danach aus- richten können, unethisch und unnötig ist. Manche Debattenbeiträge der Befürworter am Mitt- woch haben mich in meiner Position eher noch bestärkt. Wenn etwa Versuche an lebenden und leidensfähigen Menschen gleichgesetzt werden mit Organspenden Verstorbener, dann sind wir nicht mehr weit entfernt von der Philosophie eines Peter Singer, der den Wert eines Menschen und sein Lebensrecht am Grad seiner Bewusstseins entwicklung festmacht und zum Beispiel postuliert, dass die Tötung eines behinderten Säuglings sehr oft gar kein Unrecht sei. Einer solchen selektiven Ethik kann ich, auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, nur schärfstens widersprechen. Dann wurde in der Debatte recht oft darauf hingewie- sen, dass ja die Ethikkommissionen schon für ausreichen- den Schutz der besonders verletzlichen Personen sorgen würden. Dabei hebelt dieser Gesetzentwurf gerade die Unabhängigkeit der Ethikkommissionen teilweise aus. Dieselbe Behörde, die auch die Arzneimittelstudien ge- nehmigt, soll künftig auch für die Registrierung der Lan- desethikkommissionen zuständig sein. Und die Voten der Ethikkommissionen sollen nicht mehr verbindlich, son- dern nur noch maßgeblich berücksichtigt werden müssen. In der Kombination erst werden diese beiden schein- bar kleinen Änderungen zu einem potenziell kritischen Einfallstor für unethische Forschung an menschlichen Versuchsobjekten. Als Gesundheitspolitikerin muss ich die Würde des Menschen und den Respekt vor seinen individuellen und sozialen Rechten viel zu oft gegen die Zumutungen eines kapitalistischen Wirtschaftssystems verteidigen, das Krankheit als Rohstoff und Gesundheit als Ware behandelt und in dem der Mensch als Patien- tin oder Patient eben nur das Objekt widerstrebender Geschäftsinteressen ist. Für mich sind Menschen, ganz gleich wie schwer beeinträchtigt, erkrankt oder behindert sie sind, niemals als Objekt zu behandeln, auch nicht für einen vermeintlich guten Zweck. Deswegen stimme ich heute gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Ich stimme heute in der Dritten Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und ande- rer Vorschriften auf Drucksache 18/8034 mit Nein. Grund meiner Ablehnung ist die Einführung von fremdnützigen klinischen Arzneimittelprüfungen an nichteinwilligungsfähigen Menschen, die ausschließlich einen Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgrup- pe, zu der die betroffene Person gehört, zur Folge ha- ben wird, nicht jedoch für den nichteinwilligungsfähigen Probanden selbst, sogenannte gruppennützige klinische Prüfungen. Diese lehne ich aus ethischen Gründen ab und bekenne mich zu dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 einstimmig gefassten Beschluss: „Bei Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 20049 (A) (C) (B) (D) und an Personen in Notfallsituationen ist ein direkter in- dividueller Nutzen vorauszusetzen.“ Die erkennbare Praxisuntauglichkeit der vorgesehe- nen schriftlichen Verfügung nach ärztlicher Aufklärung wird absehbar zu der Forderung führen, die schriftliche Verfügung einschließlich der ärztlichen Aufklärung als zwingende Voraussetzung gruppennütziger klinischer Prüfungsteilnahme nichteinwilligungsfähiger Personen zu streichen. Dies ist umso naheliegender, als diese Forde- rung von als vermeintlichen Befürwortern der jetzt getrof- fenen Regelung vorgestellten Gruppen bereits während der parlamentarischen Beratungen erhoben worden ist. Daher halte ich die Befürchtung für begründet, dass die heutige begrenzte Zulassung fremdnütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen der Türöffner für die zukünftige Einbeziehung zusätzlicher besonders vulnerab- ler Gruppen in fremdnützige Forschung ist. Katrin Werner (DIE LINKE): Der Deutsche Bun- destag stimmt heute über einen Entwurf der Bundesre- gierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimit- telrechtlicher und anderer Vorschriften ab. Zu diesem Gesetz wurden mehrere Gruppenänderungsanträge ein- gebracht. Bisher ist eine sogenannte gruppennützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen nach dem Arzneimittel- recht ausgeschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung will dieses Verbot nun insoweit aufwei- chen, dass zukünftig eine Teilnahme volljähriger Nicht- einwilligungsfähiger auch ohne persönlichen Nutzen zulässig ist, wenn die Betroffenen im früheren Zustand der Einwilligungsfähigkeit mittels Patientenverfügung nach § 1901a BGB einer Teilnahme zugestimmt haben. Die Regelung wird voraussichtlich vor allem Menschen mit neurodegenerativen, beispielsweise dementiellen Er- krankungen betreffen. Die Würde und Sicherheit der Probandinnen und Pro- banden muss immer im Vordergrund stehen. Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen muss mit einem erwartbaren Eigennutzen verbunden sein. Ansonsten droht eine Verzweckung von Menschen. Leider hat der Ände- rungsantrag zur Erhaltung der derzeitigen hohen Schutz- standards keine Mehrheit gefunden. Daher habe ich heute gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Ich lehne die nicht fremdnützige Forschung an nicht mehr einwilli- gungsfähigen Patienten ab. Patienten müssen in der Lage sein, eine einmal gegebene Einwilligung jederzeit wieder zurückziehen zu können. Können sie dies nach dem Ver- lust ihrer Einwilligungsfähigkeit nicht und werden Ob- jekte fremdnütziger Forschung, werden sie als Mittel für Zwecke anderer benutzt. Dies ist mit der Menschwürde aus meiner Sicht nicht vereinbar. Dagegen kann auch nicht argumentiert werden, dass der Mensch sich altruistisch verhalten könne. Sosehr dies zutrifft und etwa die freiwillige Teilnahme an fremdnüt- ziger Forschung oder die Spende von Organen bei Le- benden Beispiele eines solchen altruistischen Verhaltens sind, beruhen sie auf der Möglichkeit des jederzeitigen Rücktritts. Dies ist bei nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten nicht gegeben. Darüber hinaus öffnet diese Möglichkeit der fremd- nützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen – und damit auch nicht rücktrittsfähigen – Patienten die Tür zu einem Präferenzutilitarismus, wie ihn der australische Philosoph Peter Singer vertritt. Dieser vertritt aber ein Menschenbild, das mit der Würde des Menschen in ei- nem christlichen Verständnis nicht mehr vereinbar ist und zu Recht abgelehnt wird. Anlage 5 Amtliche Mitteilung ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner 950. Sitzung am 4. No- vember 2016 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitions- förderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Ge- setze – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) – Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parla- mentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes – Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklä- rung des Bundesnachrichtendienstes – Zweites Gesetz zur Änderung des Berufskraftfah- rer-Qualifikations-Gesetzes – Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträg- lichkeit-Gesetz – EMVG) – Gesetz zur Änderung der Artikel 8 und 39 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2016 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaus- haltsordnung über die Einwilligung in eine über- planmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 671 03 – Erstattung der Kosten für Maßnahmen im Fi- schereisektor – bis zur Höhe von 8 Mio. Euro Drucksachen 18/9224, 18/9596 Nr. 1.4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 201620050 (A) (C) (B) (D) Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende Drucksachen 18/6432, 18/6605 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpoli- tik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2015 (Rüstungsexportbericht 2015) Drucksachen 18/9160, 18/9595 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende Drucksache 18/6432 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/9870, 10102 Nr. 1.6 Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Er- fahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes Drucksachen 18/673, 18/817 Nr. 4 Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Weiterentwicklung der Konzeption zur Erfor- schung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im öst- lichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenen- gesetzes Drucksache 18/7730 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.49 Ratsdokument 17392/13 Drucksache 18/419 Nr. A.50 Ratsdokument 17618/13 Drucksache 18/419 Nr. A.51 Ratsdokument 17621/13 Drucksache 18/419 Nr. A.52 Ratsdokument 17633/13 Drucksache 18/419 Nr. C.9 Ratsdokument 8065/13 Drucksache 18/419 Nr. C.10 Ratsdokument 8066/13 Drucksache 18/419 Nr. C.11 Ratsdokument 8145/11 Drucksache 18/419 Nr. C.12 Ratsdokument 8160/11 Drucksache 18/419 Nr. C.13 Ratsdokument 8163/11 Drucksache 18/1393 Nr. A.24 Ratsdokument 7838/14 Finanzausschuss Drucksache 18/9746 Nr. A.3 Ratsdokument 11583/16 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/2677 Nr. A.10 Ratsdokument 12816/14 Drucksache 18/4857 Nr. A.6 Ratsdokument 7634/15 Drucksache 18/8140 Nr. A.13 EP P8_TA-PROV(2016)0064 Drucksache 18/8293 Nr. A.8 Ratsdokument 7614/16 Drucksache 18/8293 Nr. A.9 Ratsdokument 7616/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.18 Ratsdokument 8100/16 Drucksache 18/8470 Nr. A.19 Ratsdokument 8104/16 Drucksache 18/8936 Nr. A.20 Ratsdokument 9610/16 Drucksache 18/8936 Nr. A.21 Ratsdokument 9611/16 Drucksache 18/8936 Nr. A.23 Ratsdokument 9727/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.51 Ratsdokument 10847/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.52 Ratsdokument 11120/16 Drucksache 18/9746 Nr. A.4 Ratsdokument 11772/16 Drucksache 18/10116 Nr. A.20 EP P8_TA-PROV(2016)0333 Drucksache 18/10116 Nr. A.21 Ratsdokument 12153/16 Drucksache 18/10116 Nr. A.22 Ratsdokument 12364/16 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/9605 Nr. A.58 Ratsdokument 10864/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.59 Ratsdokument 11482/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.62 Ratsdokument 11522/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/9141 Nr. A.35 Ratsdokument 10209/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.67 Ratsdokument 10826/16 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 200. Sitzung. Berlin, Freitag, den 11. November 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 200. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 36 Arzneimittelrechtliche Vorschriften (3. Lesung) TOP 37 6. Bericht Bildung in Deutschland 2016 TOP 38, ZP 11 Große Anfrage zur Verbrechensserie des NSU TOP 39 Grundsicherung für ausländische Personen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Xaver Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

    ren! Gute Bildung ist ein Menschenrecht und darüber hi-
    naus das wichtigste Kapital unseres Landes. Sie ist eine
    gesellschaftliche Notwendigkeit.


    (Beifall des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    – Ja, da muss man klatschen. – Wir wollen jedem Kind
    und jedem Erwachsenen in Deutschland die bestmögli-

    chen Bildungschancen eröffnen, unabhängig von seiner
    Herkunft und seinen materiellen Möglichkeiten.

    Gute Bildung – das heißt für uns mehr als notwen-
    dige Allgemeinbildung. Wir müssen gut auf das spätere
    Berufsleben vorbereiten. Wir wollen Aufstieg durch Bil-
    dung ermöglichen. Wir stehen dabei für eine Vielfalt an
    Bildungsangeboten, auch beim lebenslangen Lernen.

    Meine Damen und Herren, zum sechsten Mal wird
    uns mit dem aktuellen Bildungsbericht eine umfassende
    empirische Bestandsaufnahme des deutschen Bildungs-
    wesens vorgelegt. Wir haben damit eine wertvolle Da-
    tenbasis für Bund und Länder, um weiter die Qualität
    des Bildungsangebotes zu verbessern. Dafür vorweg ein
    herzliches Dankeschön an die Autorengruppe.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich danke an dieser Stelle auch allen relevanten Bil-
    dungsakteuren: Erziehern, Lehrerinnen, Dozenten, Pro-
    fessorinnen und nicht zuletzt den Eltern.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Der Bericht reicht von der frühkindlichen Erziehung
    über den Schulbereich, die berufliche Ausbildung und die 
    Hochschule bis zu den verschiedenen Formen der Wei-
    terbildung im Erwachsenenalter. In diesem Jahr lautet
    das Schwerpunktthema: Bildung und Migration.

    Wie bereits im OECD-Bericht wird uns wieder ein po-
    sitives, ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt.


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal nicht übertreiben!)


    Bildungsstand und Bildungsbeteiligung sind über einen
    längeren Zeitraum kontinuierlich gewachsen und haben
    sich positiv entwickelt. Das ist das Ergebnis einer Viel-
    zahl positiver Entwicklungen in allen Bildungsbereichen.
    Das ist doch prima. Darüber können wir uns doch freuen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir Mitglieder im Bildungsausschuss sind ja da meist
    von ruhiger Sachlichkeit. Aber wenn es solch positive Er-
    gebnisse gibt, können wir uns auch gerne einmal freuen.

    Die Bildungsausgaben des Bundes lagen 2015 gut
    80 Prozent über dem Wert von 2008. Dafür haben wir
    gesorgt, und darauf sind wir stolz.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Meine Damen und Herren, wir wissen: Hochwertige
    Bildung beginnt in frühen Kindesjahren. Wir fördern seit
    vielen Jahren die Kitas. So freut uns, dass wir 2015 ei-
    nen neuen Höchststand an pädagogischen Fachkräften
    verzeichnen können. Wir müssen noch an den Arbeits-
    bedingungen der Fachkräfte arbeiten; da sind die Länder
    dann gefordert.


    (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Sehr richtig! Volle Zustimmung!)


    Präsident Dr. Norbert Lammert






    (A) (C)



    (B) (D)


    Aber nicht nur der quantitative, sondern auch der qua-
    litative Ausbau der Kindertagesbetreuung ist wichtig.
    Hier müssen wir die Lese- und Sprachförderung weiter
    ausbauen.

    Wir freuen uns, dass die Bildungsbeteiligung der un-
    ter Dreijährigen um weitere 3,6 Prozentpunkte auf nun-
    mehr 32,9 Prozent gestiegen ist. Das ist ein guter Zwi-
    schenschritt. Auch der Ausbau von Betreuungsplätzen
    für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss
    weiter vorangetrieben werden. Kinder mit Migrations-
    hintergrund und Kinder aus bildungsfernen Elternhäu-
    sern müssen bereits im Kindergartenalter besser geför-
    dert werden. Programme wie „Kultur macht stark“ oder
    „Lesestart“ der Stiftung Lesen sind hierfür ein richtiger
    Ansatz.

    Der Bericht bestätigt einen kontinuierlich voranschrei-
    tenden Ausbau der Ganztagsangebote in allen Schular-
    ten. Das freut uns. Wir sind jetzt schon bei 60 Prozent.
    Das muss noch mehr werden.


    (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD] – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja, machen wir!)


    Jugendliche mit niedrigem sozioökonomischen Hin-
    tergrund haben aufgeholt. Sie konnten ihre Lesekom-
    petenzen bei PISA deutlich verbessern. Immer weniger
    Jugendliche verlassen die Schule ohne Hauptschulab-
    schluss. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne
    Hauptschulabschluss hat sich von 8 Prozent 2006 auf
    5,8 Prozent in 2014 reduziert. Das sind doch alles gute
    Nachrichten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Situation von Schulabgängerinnen und Schulab-
    gängern bei der Ausbildungsplatzsuche hat sich ebenfalls
    deutlich und kontinuierlich verbessert. 686 000 junge
    Menschen nahmen 2015 eine duale oder überbetriebliche
    Ausbildung auf. Der Rest Europas beneidet uns darum,
    auch um unsere niedrige Jugendarbeitslosigkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Unser wichtiges und einzigartiges duales Ausbil-
    dungssystem trägt weiterhin gute Früchte. Besonders
    viele junge Menschen arbeiten nach ihrer Ausbildung di-
    rekt im gelernten Beruf, meist sogar im Ausbildungsbe-
    trieb selbst. In Problemfällen brauchen wir individuelle
    Unterstützung. Unsere Initiative Bildungsketten bietet da
    den richtigen Ansatz.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die Übernahmequoten nach erfolgreichem Ausbildungs-
    abschluss sind in den ostdeutschen Ländern gestiegen
    und nähern sich langsam den westdeutschen Zahlen. Das
    freut nicht nur die Menschen in Ostdeutschland.

    2014 erhielten 41 Prozent der Absolventinnen und Ab-
    solventen an allgemeinbildenden und beruflichen Schu-
    len die allgemeine Hochschulreife. 2006 waren es nur
    29,6 Prozent. Die Studienanfängerzahlen haben damit

    erneut über den von uns geplanten Zahlen gelegen; im
    Grunde keine schlechte Sache.

    Der Anteil der Personen mit Hochschulzugangsberech-
    tigung oder Studienabschluss ist weiter gestiegen. Im Be-
    reich der Promotionen sind wir sogar spitze in Europa. –
    Da kann man auch mal klatschen; das muss man sogar.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Fraktion schläft noch!)


    Gute Nachrichten gibt es auch im Bereich der Wei-
    terbildung. Die Gesamtteilnahmequote ist auf 51 Prozent
    im Jahr 2014 angestiegen und liegt damit über dem von
    der Bundesregierung gesetzten Ziel. Auch in den Berei-
    chen Migration und Integration werden Erfolge bestätigt;
    dazu werden nachher meine Kollegen noch etwas sagen.

    Ich könnte noch lange weitere positive Nachrichten
    aufzählen. Leider lässt das die Redezeit nicht zu.

    Meine Damen und Herren, nichts ist so gut, dass es
    nicht noch besser werden könnte. Das gilt selbstver-
    ständlich ganz besonders für unser Bildungssystem in
    Deutschland – ein System, das von vielen als zu kompli-
    ziert und unübersichtlich kritisiert wird, andernorts da-
    gegen als ideologisch einseitig wahrgenommen wird, ein
    System, das einerseits als verstaubt, andererseits aber als
    zu experimentierfreudig kritisiert wird. Dennoch hält der
    Bericht die vielfältigen Anstrengungen von Bund, Län-
    dern und Kommunen für geeignet, das Bildungsniveau
    in Deutschland weiter zu verbessern.

    Den Bundesländern hat der Bericht die Aufgabe auf-
    getragen, die regionalen Ungleichheiten auszugleichen
    und die Erreichbarkeit von Bildungseinrichtungen für
    Bildungsangebote vor allem im ländlichen Raum zu er-
    möglichen. „Kurze Beine – kurze Wege“ muss hier der
    Leitsatz sein.

    Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche aus Risiko-
    lagen eine besondere Förderung. So ist es trotz erkenn-
    barer Fortschritte leider noch nicht gelungen, den engen
    Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bil-
    dungserfolg nachhaltig aufzubrechen.

    Die Stellungnahme des Kabinetts zum Bericht hebt
    hervor, dass man folgende Handlungsfelder ausgemacht
    hat: einen weiteren Ausbau und bessere Qualität in der
    frühen Bildung schaffen, mehr Chancengerechtigkeit
    durch bessere Bildung erreichen, Berufsausbildung stär-
    ken, Übergänge verbessern, Attraktivität und Qualität des
    Hochschulstudiums sichern sowie Weiterbildung stärken
    und transparent gestalten.

    Wir sehen: Die Regierung kennt die Herausforderun-
    gen. Selbstverständlich werden wir als CDU/CSU-Frak-
    tion die Regierung auf ihrem weiteren Weg gern aktiv
    und konstruktiv begleiten. Auch für uns steht weiter-
    hin die Qualität des Bildungsangebots im Vordergrund.
    Wenn wir es jetzt noch schaffen, die regionalen Bil-
    dungsungleichheiten zwischen den einzelnen Bundeslän-
    dern durch vergleichbare Abschlüsse, durch vergleichba-
    re Lernleistungen auszugleichen und wenn der Abschluss
    in Deutschland irgendwann in allen Bundesländern von
    der Qualität her gleichwertig ist, dann wird sich auch in

    Xaver Jung






    (A) (C)



    (B) (D)


    der Bevölkerung Enthusiasmus in Bezug auf unser Bil-
    dungssystem zeigen.


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine leidenschaftliche Rede!)


    Ich bin sicher, wenn wir all das, was wir geplant ha-
    ben, umsetzen, dann werden wir uns auch beim nächsten
    Bericht wieder so wie heute freuen dürfen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD])




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe,
möchte ich gern das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der Bun-
desregierung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und
anderer Vorschriften bekannt geben: abgegebene Stim-
men 542. Mit Ja haben gestimmt 357, mit Nein haben
gestimmt 164. 21 Kolleginnen und Kollegen haben sich
der Stimme enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf an-
genommen.

Endgültiges Ergebnis

Abgegebene Stimmen: 543;
davon

ja: 358
nein: 164
enthalten: 21

Ja

CDU/CSU

Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)

Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Dr. Bernd Fabritius
Hermann Färber

Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr. Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Rainer Hajek
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich

Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Mark Helfrich
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann


(Dortmund)

Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Charles M. Huber
Anette Hübinger
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Michael Kretschmer
Dr. Günter Krings

Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Philipp Graf Lerchenfeld
Antje Lezius
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Dr. Thomas de Maizière
Gisela Manderla
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)

Reiner Meier
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h.c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann

Xaver Jung






(A) (C)



(B) (D)


Carsten Müller

(Braunschweig)


Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Dr. Martin Pätzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr. Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr. Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Patrick Schnieder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze

(Weil am Rhein)

Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein

Sebastian Steineke
Christian Frhr. von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Dr. h.c. Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr. Anja Weisgerber
Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Gudrun Zollner

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Ulrike Bahr
Bettina Bähr-Losse
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett

Dr. Matthias Bartke
Bärbel Bas
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Burkhard Blienert
Dr. Karl-Heinz Brunner
Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
Jürgen Coße
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Dr. h.c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Ulrike Gottschalck
Uli Grötsch
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Hubertus Heil (Peine)

Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Christina Jantz-Herrmann
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Dr. Bärbel Kofler
Anette Kramme
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Gabriele Lösekrug-Möller
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Susanne Mittag
Thomas Oppermann
Christian Petry

Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Mechthild Rawert
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Bernd Rützel
Johann Saathoff
Axel Schäfer (Bochum)

Dr. Nina Scheer
Carsten Schneider (Erfurt)

Swen Schulz (Spandau)

Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Sonja Steffen
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Claudia Tausend
Dr. Karin Thissen
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Bernd Westphal
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer

Nein

CDU/CSU

Veronika Bellmann
Michael Brand
Thomas Dörflinger
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Matthias Hauer
Bettina Hornhues
Hubert Hüppe
Kordula Kovac
Dr. Andreas Lenz
Matern von Marschall






(A) (C)



(B) (D)


Dr. Michael Meister
Julia Obermeier
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Josef Rief
Uwe Schummer
Dr. Patrick Sensburg
Johannes Singhammer
Peter Weiß (Emmendingen)

Klaus-Peter Willsch

SPD

Rainer Arnold
Heike Baehrens
Willi Brase
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Dr. Karamba Diaby
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Dr. Ute Finckh-Krämer
Dagmar Freitag
Angelika Glöckner
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Dirk Heidenblut
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Heidtrud Henn
Dr. Eva Högl
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Arno Klare
Lars Klingbeil
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Burkhard Lischka
Hiltrud Lotze
Klaus Mindrup
Bettina Müller

Detlef Müller (Chemnitz)

Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Markus Paschke
Jeannine Pflugradt
Achim Post (Minden)

Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
Sarah Ryglewski
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim

Schabedoth
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Matthias Schmidt (Berlin)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Ewald Schurer
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Kerstin Tack
Michael Thews
Franz Thönnes
Gabi Weber
Dirk Wiese

(Wol mirstedt)

Gülistan Yüksel

DIE LINKE

Jan van Aken
Herbert Behrens
Matthias W. Birkwald
Eva Bulling-Schröter
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach

Kerstin Kassner
Jutta Krellmann
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Dr. Gesine Lötzsch
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Dr. Alexander S. Neu
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Harald Weinberg
Katrin Werner
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Volker Beck (Köln)

Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Christian Kühn (Tübingen)

Renate Künast
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu

Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Tabea Rößner
Corinna Rüffer
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer

Enthalten

CDU/CSU

Jens Koeppen
Dr. Silke Launert

SPD

Susann Rüthrich
Martina Stamm-Fibich
Brigitte Zypries

DIE LINKE

Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Christine Buchholz
Roland Claus
Klaus Ernst
Dr. Rosemarie Hein
Susanna Karawanskij
Katrin Kunert
Caren Lay
Thomas Lutze
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Frank Tempel
Birgit Wöllert
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Dr. Valerie Wilms

Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der
entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt .






(A) (C)



(B) (D)


Nächste Rednerin ist die Kollegin Rosemarie Hein für
die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rosemarie Hein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Gäste! Herr Jung hat eben ein Loblied
    auf den Bildungsbericht und die vermeintlichen oder tat-
    sächlichen Bildungsfortschritte gesungen. Ich habe den
    Bericht anders gelesen.


    (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Wie immer! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat mit der CDU-Brille gelesen!)


    Es gibt auch in diesem Jahr sehr viel Grund zu kri-
    tischem Nachfragen; der Bericht enthält auch sehr viel
    Kritisches. Ich kann nur auf einige wenige Befunde ein-
    gehen.

    In ihrem Bericht betont die Bundesregierung, dass
    sich Investitionen in die Bildung auszahlen. Das stimmt
    ohne Zweifel. Sie wollten ja eigentlich 10 Prozent des
    Bruttoinlandsproduktes für Bildung und Forschung aus-
    geben. In dem Bildungsbericht wird nun festgestellt, dass
    Sie dieses Ziel auch 2014 nicht erreicht haben. Da feh-
    len allein über 26 Milliarden Euro, die Bund und Länder
    mehr hätten ausgeben müssen.


    (Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Das waren die Länder!)


    Das sind Bund und Länder den Menschen in diesem Lan-
    de schuldig geblieben. Selbst das würde nicht ausreichen,
    um  eine  auskömmliche  Bildungsfinanzierung  sicherzu-
    stellen. Allein 34 Milliarden Euro fehlen für die Investiti-
    onen in Schulgebäude. Das ist keine Zahl, die die Linken
    irgendwie zusammengerechnet haben, sondern eine Fest-
    stellung der KfW-Bankengruppe aus einer Studie vom
    September dieses Jahres.

    Nun ist der Schulbau zwar eine kommunale Aufga-
    be, aber die Kommunen können das offensichtlich nicht
    stemmen.


    (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


    Sie tragen ohnehin einen deutlich höheren Anteil als der
    Bund  an  der  gesamten  Bildungsfinanzierung,  nämlich 
    29 Milliarden Euro, während der Bund 19 Milliarden
    Euro trägt. Auch das muss man einmal zur Kenntnis neh-
    men.


    (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Das hat etwas mit unserer Verfassung zu tun, Frau Kollegin!)


    – Dann wollen wir sie doch einmal ändern. Auch das ist
    ein Weg.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Die Folge ist, dass viele Schulen in unserem Land
    unsaniert bleiben und – noch schlimmer – dass viele öf-
    fentliche Schulen in der Fläche verschwinden. In der Not
    entstehen dort Privatschulen, damit es vor Ort überhaupt
    noch ein Schulangebot gibt.

    Bildung aber ist eine Aufgabe der öffentlichen Da-
    seinsvorsorge. Dazu gehört eine ordentliche Bildungsin-
    frastruktur. Wenn Sie jetzt beschließen, sozusagen rück-
    wirkend noch einmal 3,5 Milliarden Euro in den Schulbau
    zu geben, dann ist das sicherlich eine schöne Sache, und
    die Kommunen werden sich freuen. Aber es hilft nicht,
    diesen Investitionsstau aufzulösen. Dazu brauchen wir
    eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Nicht nur bei Schulen gibt es diesen Bedarf, den wir hier
    decken müssen.

    Das größte Problem für das deutsche Bildungssystem
    ist nach wie vor die große Abhängigkeit des Bildungs-
    erfolges von der sozialen Herkunft. Das ist kein neuer
    Befund. Aber man gewinnt den Eindruck, die Bundesre-
    gierung gewöhnt sich langsam daran. Aus der Stellung-
    nahme geht hervor: Es wird analysiert, geforscht, verste-
    tigt, aber viel Neues gibt es nicht.

    Kinder aus einem Akademikerhaushalt haben immer
    noch um ein Vielfaches bessere Chancen, zum Abitur zu
    gelangen. Sie beginnen deutlich häufiger ein Hochschul-
    studium und erreichen öfter den Masterabschluss. Absol-
    venten mit einem Master haben bessere Beschäftigungs-
    chancen in ihrem Fachgebiet als Bachelorabsolventen;
    all das kann man im Bildungsbericht nachlesen. Aber es
    gibt zu wenige Masterstudiengänge, um überhaupt jedem
    Bachelorabsolventen den Master zu ermöglichen. Auch
    hier ist die soziale Disparität, die soziale Ausgrenzung
    offensichtlich.


    (Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Das war ja auch nicht die Idee von Bologna!)


    – Ja, das ist nicht Ihre Idee, unsere aber schon.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Die soziale Ausgrenzung durchzieht alle Bildungsbe-
    reiche. Besonders deutlich wird das bei der Armut von
    Kindern. Eines von vier Kindern wächst unter Bedin-
    gungen mindestens einer von drei Risikolagen auf. Das
    heißt, die Eltern sind entweder arbeitslos, oder sie haben
    einen niedrigen Bildungsabschluss, oder sie sind schlicht
    und ergreifend arm. Vor allem die Zahl armer Familien
    mit Kindern ist gegenüber dem Vorjahr angewachsen.
    Fast 19 Prozent der Kinder unter 18 Jahren sind davon
    betroffen. Meine Damen und Herren, das ist ein Ergebnis
    Ihrer Niedriglohnpolitik


    (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    und nicht ein Ergebnis schlechter Bildungspolitik.


    (Beifall bei der LINKEN – Xaver Jung [CDU/ CSU]: Und ich dachte immer, die Löhne machen die Tarifvertragsparteien!)


    Darunter leiden diese Familien; denn deshalb sind auch
    die Bildungschancen ihrer Kinder deutlich schlechter. Es
    geht eben nicht nur um Defizite  in der Bildungspolitik, 
    sondern  auch  um  Defizite  in  der  Gesellschaftspolitik. 
    Hier müssen wir genauso etwas ändern wie im Schul-
    system.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Präsident Dr. Norbert Lammert






    (A) (C)



    (B) (D)


    Von den Menschen im Alter von 25 bis 35 Jahren ha-
    ben 1,6 Millionen keinen Berufsabschluss, und die meis-
    ten von ihnen werden ihn auch nicht nachholen; auch das
    geht aus dem Bildungsbericht hervor. Die vorhandenen
    Förderprogramme des Bundes und der Bundesagentur
    für Arbeit bieten dafür offensichtlich keine Gewähr. Aber
    ein grundlegendes Umdenken findet nicht statt.

    Noch schwieriger ist es für junge Menschen mit
    Migrationshintergrund, einen Bildungserfolg zu erzielen;
    auch  das  ist  kein  neuer Befund.  Sie  erreichen  häufiger 
    nur niedrige Bildungsabschlüsse, erhalten seltener ei-
    nen Ausbildungsplatz und absolvieren noch seltener ein
    Studium. Wenn sie aber einen Studienplatz bekommen
    haben, dann erbringen sie genauso gute Leistungen und
    haben genauso große Chancen, das Studium zu schaffen,
    wie ihre Kommilitonen ohne Migrationshintergrund.

    Nun frage ich Sie: Warum gelingt es uns eigentlich
    nicht, den Menschen, die nach Deutschland zugewandert
    sind, die gleichen Bildungschancen zu geben, die sie hät-
    ten, wenn sie hier geboren und aufgewachsen wären oder
    deutsche Eltern hätten? Es geht bei weitem nicht nur um
    sprachliche Defizite,  sondern wir müssen  endlich  auch 
    lernen, kulturelle Vielfalt als eine Bereicherung anzuer-
    kennen und nicht Vorurteile zu kultivieren.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Zu den Unmöglichkeiten gehört leider auch, dass die
    Regierung meines Bundeslandes Sachsen-Anhalt ei-
    nen großen Teil der im vergangenen Jahr eingestellten
    Sprachlehrkräfte nicht weiter beschäftigen wollte. Bis
    heute ist noch nicht klar, ob sie bleiben können.


    (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Fragen Sie mal bei Bodo Ramelow in Thüringen nach! Da ist das ganz genauso!)


    Ich  finde  das  unverantwortlich;  denn  das  Erlernen  der 
    deutschen Sprache ist eine längerfristige Aufgabe. Au-
    ßerdem droht ein gewaltiger Unterrichtsausfall, weil
    diese Lehrkräfte inzwischen auch schon im allgemeinen
    Unterricht aushelfen.

    Im Bildungsbereich wird man letztlich in kaum einem
    Bundesland ohne Seiteneinsteiger bei den Lehrkräften
    auskommen. Die Versäumnisse in der Lehramtsausbil-
    dung der letzten Jahrzehnte wird man so schnell nicht be-
    heben können. Deshalb muss man Möglichkeiten schaf-
    fen, dass diese Lehrkräfte ihren pädagogischen Abschluss
    nachholen, berufsbegleitend und im Rahmen besonderer
    Programme. Insgesamt muss deutlich mehr getan wer-
    den, um pädagogische Fachkräfte für alle Bildungsberei-
    che auszubilden. Das gilt nach wie vor insbesondere für
    Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte für Deutsch als
    Zweitsprache und sozialpädagogische Fachkräfte.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Man muss sie besser bezahlen und fest anstellen.

    Der Bildungsbericht stellt fest, dass gerade jüngere
    Fachkräfte im Kitabereich oft befristet angestellt sind;


    (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Was hat denn das mit dem Bund zu tun?)


    das ist angesichts des wachsenden Betreuungsbedarfs
    unglaublich. Wieso eigentlich?

    Noch schlimmer ist die Arbeitssituation der Lehrkräf-
    te in der Weiterbildung.


    (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht im Landesparlament! Wir sind im Deutschen Bundestag!)


    Sie  sind häufig auf Honorarbasis oder  in Teilzeit  ange-
    stellt. Sehr prekär ist auch ihre Bezahlung.


    (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Wir sind hier nicht im Landtag!)


    – Sie müssen sich einmal damit befassen. Dann werden
    Sie merken, dass das auch eine Bundesaufgabe ist.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wenn Sie einen Handwerker brauchen, werden Sie
    feststellen: Sein Arbeitslohn beträgt um die 60 Euro die
    Stunde. Lehrkräfte in der Weiterbildung werden aber
    mit 14 Euro Mindestlohn abgespeist. Das ist der Stun-
    denlohn, der im Schnitt für Weiterbildungsmaßnahmen
    der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen ist, und das auch
    nur, wenn die Weiterbildungsträger mehr als 50 Prozent
    ihrer  Maßnahmen  im  Bereich  der  beruflichen  Bildung 
    anbieten. Das Innenministerium hat nun die Honorare
    für Lehrkräfte in den Integrationskursen auf immerhin
    35 Euro erhöht. Aber auch damit bleibt man hinter den
    Erfordernissen weit zurück; denn davon müssen sie auch
    alle Sozialabgaben und Arbeitgeberanteile zahlen.

    Im Bildungsbericht wird festgestellt: Das monatliche
    Einkommen von Haupterwerbstätigen in der Weiterbil-
    dung liegt weit unter dem Durchschnittseinkommen an-
    derer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutsch-
    land. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wertschätzung
    von Bildungsarbeit sieht anders aus.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Es ist an der Zeit, den Flickenteppich in der Weiterbil-
    dung zu beenden, endlich einen Branchentarifvertrag für
    die Weiterbildung auszuarbeiten


    (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das können Sie ja gerne machen!)


    und ihn dann – das ist unsere Aufgabe – für allgemein-
    verbindlich zu erklären, damit alle in der Weiterbildung
    Tätigen ein gutes Einkommen haben.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Der Bildungsbericht stellt fest, dass die fünf zentralen
    Herausforderungen nach wie vor bestehen: Qualitätssi-
    cherung in der frühkindlichen Bildung, aber ein Quali-
    tätsgesetz lehnen Sie ab; –