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    515. LühmannCaren: 1
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    517. MastHilde: 1
    518. MattheisDr: 1
    519. MierschKlaus: 1
    520. MindrupSusanne: 1
    521. MittagMichelle: 1
    522. MünteferingDr: 1
    523. Rolf: 1
    524. MützenichDietmar: 1
    525. NietanUlli: 1
    526. NissenThomas: 1
    527. OppermannMahmut: 1
    528. Özdemir: 1
    529. Aydan: 1
    530. ÖzoğuzMarkus: 1
    531. PaschkeChristian: 1
    532. PetryFlorian: 1
    533. PostAchim: 1
    534. Post: 1
    535. Wilhelm: 1
    536. PriesmeierFlorian: 1
    537. PronoldDr: 1
    538. Sascha: 1
    539. RaabeDr: 1
    540. Simone: 1
    541. RaatzMartin: 1
    542. RabanusStefan: 1
    543. RebmannGerold: 1
    544. ReichenbachDr: 1
    545. Carola: 1
    546. ReimannAndreas: 1
    547. RimkusSönke: 1
    548. RixPetra: 1
    549. Rode-BosseDr: 1
    550. RosemannRené: 1
    551. RöspelDr: 1
    552. Ernst: 1
    553. Dieter: 1
    554. RossmannMichael: 1
    555. Susann: 1
    556. RüthrichBernd: 1
    557. RützelSarah: 1
    558. RyglewskiJohann: 1
    559. SaathoffAnnette: 1
    560. SawadeDr: 1
    561. Hans-JoachimSchabedothMarianne: 1
    562. SchiederUdo: 1
    563. SchiefnerDr: 1
    564. Dorothee: 1
    565. SchlegelUlla: 1
    566. Dagmar: 1
    567. Schneider: 1
    568. Elfi: 1
    569. Scho-AntwerpesUrsula: 1
    570. SchulteSwen: 1
    571. Schulz: 1
    572. Ewald: 1
    573. SchurerFrank: 1
    574. SchwabeStefan: 1
    575. SchwartzeAndreas: 1
    576. Schwarz\n: 1
    577. Rita: 1
    578. Schwarzelühr-SutterRainer: 1
    579. SpieringNorbert: 1
    580. SpinrathSvenja: 1
    581. StadlerPeer: 1
    582. SteinbrückDr: 1
    583. Frank-Walter: 1
    584. SteinmeierChristoph: 1
    585. SträsserKerstin: 1
    586. TackClaudia: 1
    587. TausendMichael: 1
    588. ThewsDr: 1
    589. Karin: 1
    590. ThissenFranz: 1
    591. ThönnesCarsten: 1
    592. TrägerRüdiger: 1
    593. VeitUte: 1
    594. VogtDirk: 1
    595. VöpelGabi: 1
    596. WeberBernd: 1
    597. WestphalDirk: 1
    598. WieseWaltraud: 1
    599. Wolff: 1
    600. Gülistan: 1
    601. YükselDagmar: 1
    602. ZieglerStefan: 1
    603. ZierkeDr: 1
    604. Jens: 1
    605. ZimmermannManfred: 1
    606. ZöllmerBrigitte: 1
    607. ZypriesNeinCDU/CSUEnak: 1
    608. FerlemannHelmut: 1
    609. HeiderichBettina: 1
    610. HornhuesElisabeth: 1
    611. MotschmannKees: 1
    612. de: 1
    613. VriesSPDMarco: 1
    614. BülowBettina: 1
    615. MüllerDr: 1
    616. Nina: 1
    617. ScheerDIE: 1
    618. LINKEJan: 1
    619. AkenDr: 1
    620. Dietmar: 1
    621. BartschHerbert: 1
    622. BehrensKarin: 1
    623. BinderMatthias: 1
    624. W: 1
    625. BirkwaldHeidrun: 1
    626. BluhmChristine: 1
    627. BuchholzEva: 1
    628. Bulling-SchröterRoland: 1
    629. ClausSevim: 1
    630. DağdelenKlaus: 1
    631. ErnstNicole: 1
    632. GohlkeAnnette: 1
    633. GrothDr: 1
    634. Gregor: 1
    635. GysiDr: 1
    636. HahnHeike: 1
    637. HänselDr: 1
    638. Rosemarie: 1
    639. HeinAndrej: 1
    640. HunkoSigrid: 1
    641. HupachUlla: 1
    642. JelpkeKerstin: 1
    643. KassnerJan: 1
    644. KorteJutta: 1
    645. KrellmannKatrin: 1
    646. KunertCaren: 1
    647. LayRalph: 1
    648. LenkertMichael: 1
    649. LeutertStefan: 1
    650. LiebichDr: 1
    651. Gesine: 1
    652. LötzschThomas: 1
    653. LutzeBirgit: 1
    654. MenzCornelia: 1
    655. MöhringNiema: 1
    656. MovassatNorbert: 1
    657. Alexander: 1
    658. S: 1
    659. NeuThomas: 1
    660. NordPetra: 1
    661. PauHarald: 1
    662. Petzold: 1
    663. Richard: 1
    664. PitterleMartina: 1
    665. RennerDr: 1
    666. Petra: 1
    667. SitteKersten: 1
    668. SteinkeDr: 1
    669. Kirsten: 1
    670. TackmannFrank: 1
    671. TempelDr: 1
    672. TroostAlexander: 1
    673. UlrichKathrin: 1
    674. VoglerHalina: 1
    675. WawzyniakHarald: 1
    676. WeinbergBirgit: 1
    677. WöllertJörn: 1
    678. WunderlichHubertus: 1
    679. ZdebelSabine: 1
    680. Zimmermann\n: 1
    681. BÜNDNIS: 1
    682. 90/DIE: 1
    683. GRÜNENLuise: 1
    684. AmtsbergKerstin: 1
    685. AndreaeAnnalena: 1
    686. BaerbockMarieluise: 1
    687. Franziska: 1
    688. BrantnerAgnieszka: 1
    689. BruggerEkin: 1
    690. DeligözKatja: 1
    691. DörnerKatharina: 1
    692. DrögeHarald: 1
    693. EbnerDr: 1
    694. GambkeMatthias: 1
    695. GastelKai: 1
    696. GehringKatrin: 1
    697. Göring-EckardtAnja: 1
    698. HajdukBritta: 1
    699. HaßelmannDr: 1
    700. Anton: 1
    701. HofreiterBärbel: 1
    702. HöhnDieter: 1
    703. JanecekUwe: 1
    704. KekeritzKatja: 1
    705. KeulMaria: 1
    706. Klein-SchmeinkTom: 1
    707. KoenigsSylvia: 1
    708. Kotting-UhlOliver: 1
    709. KrischerStephan: 1
    710. Christian: 1
    711. Renate: 1
    712. KünastMarkus: 1
    713. KurthMonika: 1
    714. LazarSteffi: 1
    715. LemkeNicole: 1
    716. MaischPeter: 1
    717. MeiwaldIrene: 1
    718. MihalicBeate: 1
    719. Müller-GemmekeÖzcan: 1
    720. MutluDr: 1
    721. Konstantin: 1
    722. NotzOmid: 1
    723. NouripourFriedrich: 1
    724. OstendorffCem: 1
    725. ÖzdemirLisa: 1
    726. PausBrigitte: 1
    727. PothmerTabea: 1
    728. RößnerClaudia: 1
    729. Corinna: 1
    730. RüfferManuel: 1
    731. SarrazinUlle: 1
    732. SchauwsDr: 1
    733. Gerhard: 1
    734. SchickDr: 1
    735. Frithjof: 1
    736. SchmidtKordula: 1
    737. Schulz-AscheDr: 1
    738. Strengmann-KuhnHans-Christian: 1
    739. StröbeleDr: 1
    740. Harald: 1
    741. TerpeMarkus: 1
    742. TresselJürgen: 1
    743. TrittinDr: 1
    744. Julia: 1
    745. VerlindenDoris: 1
    746. WagnerBeate: 1
    747. Walter-RosenheimerDr: 1
    748. Valerie: 1
    749. WilmsEnthaltenCDU/CSUOliver: 1
    750. GrundmannHans-Georg: 1
    751. MarwitzHeiko: 1
    752. SchmelzleDieter: 1
    753. StierSPDDr: 1
    754. Ute: 1
    755. Finckh-KrämerGabriela: 1
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    767. CDU/CSU-Fraktion: 1
    768. .\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/184 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 D Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18219 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18220 A Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 18221 B Tagesordnungspunkt 33: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneu- erbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) Drucksachen 18/8860, 18/9096 . . . . . . . . . 18222 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneu- erbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ge- setz – EEG 2016) Drucksachen 18/8832, 18/8972, 18/9096 . . . 18222 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18222 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 18224 A Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18225 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18226 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 18227 C Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18229 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18230 A Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18231 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18233 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18234 B Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18235 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 18236 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18239 D Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Genehmigungen für Rüs- tungsexporte in die Staaten des Golfko- operationsrates widerrufen und keine neuen erteilen Drucksache 18/8930 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18237 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Ener- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksachen 18/768, 18/1674 . . . . . . . . . . 18237 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016II in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Jemen – Militärische Intervention stoppen – Neue Friedensverhandlungen beginnen Drucksachen 18/5380, 18/6145 . . . . . . . . . . . 18237 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18237 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18242 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18244 C Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 B Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18247 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18249 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18250 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18251 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18253 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 18254 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18254 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18255 D Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18256 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- jagdgesetzes Drucksachen 18/4624, 18/9093 . . . . . . . . . . . 18257 D Rita Stockhofe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18258 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 18259 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18259 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18261 A Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwick- lung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Drucksache 18/9040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr . Konstantin von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichten- dienste Drucksache 18/8163 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 18263 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18265 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18266 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18267 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18269 A Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18270 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 A Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fern- meldeaufklärung des Bundesnachrichten- dienstes Drucksache 18/9041 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 A Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 B Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18276 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18277 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18279 B Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 18280 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18281 D Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18283 C Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbindliche Umwelt- und Sozi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 III alstandards in der internationalen Palmöl- produktion verankern Drucksache 18/8398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18286 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 18288 B Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18289 C Peter Stein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18291 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18293 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn, Dr . h . c . Gernot Erler, Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr . Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschrei- bungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18293 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18295 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr . Nina Scheer (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18296 C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerba- re-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18297 D Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18298 A Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18298 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18300 A Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18301 B Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18302 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 18303 B Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18304 B Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18217 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 183 . Sitzung, Seite 18094 D, zweiter Absatz, erster Satz, ist wie folgt zu lesen: „Nun beschweren sich die Kollegen der Grünen immer noch darüber, dass wir die berufsvorbereitenden Maßnahmen für Geduldete erst nach 15 Monaten zugänglich machen .“ Peter Stein (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18293 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .07 .2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 08 .07 .2016 Barley, Dr . Katarina SPD 08 .07 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 08 .07 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08 .07 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 08 .07 .2016 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08 .07 .2016 Gunkel, Wolfgang SPD 08 .07 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 08 .07 .2016 Höger, Inge DIE LINKE 08 .07 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Dr . Franz Josef CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 08 .07 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Kipping, Katja DIE LINKE 08 .07 .2016 Kudla, Bettina CDU/CSU 08 .07 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 08 .07 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 08 .07 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08 .07 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 08 .07 .2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 08 .07 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .07 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 08 .07 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pilger, Detlev SPD 08 .07 .2016 Poschmann, Sabine SPD 08 .07 .2016 Poß, Joachim SPD 08 .07 .2016 Rawert, Mechthild SPD 08 .07 .2016 Rohde, Dennis SPD 08 .07 .2016 Schäfer (Bochum), Axel SPD 08 .07 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Schindler, Norbert CDU/CSU 08 .07 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .07 .2016 Steffen, Sonja SPD 08 .07 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 08 .07 .2016 Werner, Katrin DIE LINKE 08 .07 .2016 Wicklein, Andrea SPD 08 .07 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 08 .07 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- berg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen – zur Wahrung der Akteursvielfalt – die Möglichkeit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618294 (A) (C) (B) (D) der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Ge- meinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Verän- derungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Dar- über hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energie- wende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir ei- nen Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite „Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18295 (A) (C) (B) (D) schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Inst- ruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werden wir daher dem Ge- setz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durch- brüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klima- schutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der Öffentlichen Anhö- rung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen ver- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618296 (A) (C) (B) (D) neinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . Unter Berücksichtigung der genannten Punkte haben wir uns dazu entschieden, uns bei der Abstimmung zu enthalten . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr. Nina Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Ta- gesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – die Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18297 (A) (C) (B) (D) genommenen sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß den Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahin gehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung kommen wir mit Blick auf die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkun- gen der EEG-Novelle trotz unserer intensiven und auch erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielfüh- rende Veränderungen herbeigeführt zu haben – etwa die Sektorkopplung und die Akteursvielfalt betreffend –, zu dem Schluss, mit Nein zu stimmen . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618298 (A) (C) (B) (D) von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Marco Bülow (SPD): Die Novellierung des EEG wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher brem- sen . Die EEG-Novelle wird auch nicht dazu beitragen, dass Deutschland seine Innovationskraft oder Technolo- gieführerschaft im Bereich erneuerbarer Energien beibe- hält . Zudem befürchte ich eine Einschränkung der Ak- teursvielfalt zuungunsten von kleineren Anbietern . Von einigen Fraktionsmitgliedern konnten einzelne Verbes- serungen durchgesetzt werden, aber insgesamt bleibt die EEG-Reform ein Irrweg, dem ich nicht zustimmen kann . Ausschreibungen sind der falsche Weg: Ausschrei- bungsmodelle waren schon immer eine Option von de- nen, die einen Erfolg der erneuerbaren Energien verhin- dern wollten . Keinem Land, das darauf gesetzt hat, ist es gelungen, die Erneuerbaren effizient am Markt zu eta- blieren . Laut Aussagen von Experten in der öffentlichen Anhörung haben 30 bis 40 Prozent der Marktteilnehmer, die sich bei den Ausschreibungen durchsetzen konnten, dann letztendlich gar keine Anlagen gebaut . Es gibt kei- nerlei Mechanismus im neuen EEG, mögliche Fehlmen- gen bei künftigen Ausschreibungsrunden auszugleichen . Es besteht die Gefahr, dass die Dynamik beim Erneu- erbaren-Ausbau gebrochen oder zumindest gedämpft wird . Schon bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe ich mit Nein gestimmt, weil ich die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schon damals als Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen EEG an- gesehen habe . Der jetzt durch die Reform vollzogene komplette Regimewechsel weg von der Preissteuerung hin zur Mengensteuerung stellt für mich das Grundpro- blem der aktuellen EEG-Novelle dar . Wir verfügen über keinerlei dauerhafte positive Erfahrungen damit . Eine bessere Planbarkeit der Energiewende bzw . des Erneu- erbaren-Ausbaus hätte man im Übrigen auch über ande- re Maßnahmen erreichen können (besseres Monitoring, bessere Koordinierung und Austausch der Länder bzw . Genehmigungsbehörden etc .) . Es wäre dringend notwendig, Möglichkeiten für eine Korrektur dieses – vermutlich falsch – eingeschlagenen Weges zu schaffen, beispielsweise durch eine Befristung des Ausschreibungssystems und einer danach möglichen Rückkehr zum bisher bestehenden System . Da es sich bei der Ausweitung der Ausschreibungen auf große Pho- tovoltaik-Anlagen sowie Wind On- und Offshore ohne jegliche Erfahrungen um ein ökonomisches Großexperi- ment für ganz Deutschland handelt, ist auch die Frage der Evaluation entscheidend . Daher sollte es nach den ersten Jahren sowohl eine umfassende und unabhängige Auswertung – die über den EEG-Erfahrungsbericht hi- nausgeht – als auch einen neuen politischen Mehrheits- beschluss geben müssen, Ausschreibungen weiterführen zu wollen . Es muss von einer unabhängigen Institution überprüft werden, ob zum Beispiel die Ausbauziele er- reicht werden, ob es tatsächlich eine höhere Kosteneffizi- enz als mit dem bisherigen System gibt, die Akteursviel- falt erhalten bzw . ausgebaut wird etc . Kritisch sehe ich auch die Situation für die Windener- gie . Schon die 10H-Regelung war eine Windenergiever- hinderungsmaßnahme . Wenn südliche Bundesländer den Windausbau behindern und gleichzeitig die Ausbauzah- len im Norden bzw . den „Netzausbauregionen“ deutlich reduziert werden, die wichtigste erneuerbare Energie in Deutschland also in vielen Teilen der Republik beschnit- ten wird, dann bleibt die Frage, wie die Energiewende gelingen soll . Hinzu kommt, dass bald – nach Ende der 20-jährigen Förderung eine größere Zahl an alten Wind- anlagen vom Netz gehen wird . Die 10H-Regelung müsste rückgängig gemacht werden, wir bräuchten Lösungen für die bald wegfallenden Altanlagen, und auch die Zubau- reduzierung im Norden müsste durch andere innovative Lösungen ersetzt werden . Es gibt bereits genügend Ide- en, wie man Windanlagen anders auslegen oder Strom- überschüsse anderweitig nutzen kann . Der Rückgang der Arbeitsplätze im Bereich der Photo- voltaik war in den letzten Jahren enorm . Tausende haben ihren Job verloren . Da es sich aber um eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen handelt, stehen diese nicht so sehr im Fokus – anders als wenn beispielsweise einige wenige große Unternehmen der Automobilbran- che auch nur damit drohen, in größerem Maße Mitarbei- ter zu entlassen . Dieser Trend darf sich nicht fortsetzen . Wir müssen zudem auch endlich dafür sorgen, dass die großen Unternehmen mehr für das Klima tun . Jetzt noch mehr Unternehmen Vergünstigungen bei der EEG-Umla- ge zu gewähren, ohne – wie ursprünglich beschlossen – von diesen Effizienzmaßnahmen einzufordern, geht ab- solut in die falsche Richtung . Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den einge- schlagenen Weg schon länger nicht konsequent fortset- zen und unser Energiesystem nicht wirklich den neuen Anforderungen entsprechend umbauen . Wir setzen damit auch den Klimaschutz bewusst aufs Spiel . Bei der Ener- giewende wird vorrangig problematisiert, verzögert und gezaudert . Mit Mut und Zuversicht sollten wir vorange- hen, denn viele Länder schauen darauf, was in Deutsch- land passiert . Statt zu bremsen, brauchen wir endlich eine breitangelegte Offensive . Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Im parlamenta- rischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energie- wende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommu- ne beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18299 (A) (C) (B) (D) Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem Parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht in Frage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben leider ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben wurden zuletzt eindringlich auf der Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlung entwickelt . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618300 (A) (C) (B) (D) bei Photovoltaik und Bioenergie, nicht alle erhalten ge- blieben sind . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung bin ich zu dem Schluss ge- kommen, mich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes in der dritten Lesung zu enthalten . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursviel- falt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kom- munen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bür- gerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Ver- änderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie), womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18301 (A) (C) (B) (D) einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In der Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile werde ich mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten . Ulrich Kelber (SPD): Meine Zielsetzung bleibt: Wir brauchen eine möglichst schnelle vollständige Umstel- lung unserer Energieerzeugung auf erneuerbare Energi- en . Dies ist möglich, weil die Preise für die erneuerbare Erzeugung weiter sinken, und es ist notwendig, wenn wir unsere Zusagen zum weltweiten Klimaschutz und zum Ausstieg aus den fossilen Energien einhalten wollen . Ich werde mich dabei weiter für eine Beschleunigung dieser Umstellung gegenüber den Ausbaupfaden des EEG 2016 bzw . des Koalitionsvertrags, aber auch gegenüber allen anderen früheren Zielen, einsetzen . Mit dem EEG 2016 wird das bisherige Einspeisever- gütungssystem auf mengengesteuerte Ausschreibungen umgestellt . Dies darf kein Selbstzweck sein, sondern muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft wer- den – Wirksamkeit dahingehend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich weitergeht und die Akteursvielfalt in diesem Bereich erhalten wird . In den Verhandlungen der letzten Wochen, in die ich mich mit mehreren Vorschlägen eingebracht habe, wur- den einige deutliche Verbesserungen gegenüber den ers- ten Entwürfen erreicht, sodass ich dem Gesetzentwurf in Anerkennung dieser Verbesserungen in seiner jetzigen Form trotz Bedenken gegen einzelne Regelungen zu- stimme . Diese wichtigen Verbesserungen sind insbesondere: Bürgerenergiegesellschaften erhalten eine faire Chan- ce, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, weil sie keine teuren Vorplanungen erstellen müssen . Zusätz- lich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten berücksichtigten Gebot – Bonus für Bürgerenergie – . Das Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen . Privatpersonen und kleine Unternehmen können zum Beispiel Dach-Photo- voltaikanlagen ohnehin weiter nach dem System der ga- rantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten . Damit wird die Akteursvielfalt gesichert . Mieterstrom-Modelle und kleinteilige Quartierslösun- gen zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung sollen verstärkt gefördert werden . Über eine Verordnungser- mächtigung ermöglichen wir, dass zukünftig – wie schon lange von mir gefordert – auch Mieter vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren können, indem ihr Vermieter ihnen den Strom vom Dach preisgünstig und ohne EEG-Umlage zur Verfügung stellt . In Gebieten, in denen sogenannte Netzengpässe be- stehen, soll Strom aus erneuerbaren Energien im Zusam- menspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die Wärmeerzeugung genutzt werden . Sollten die Wärmeer- zeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verblie- bene Strommenge auch über andere Technologien einge- setzt werden . Dies ist ein dringend notweniger Einstieg in die sogenannte Sektorkopplung, also in die Verknüp- fung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr . Ungelöst, und damit in der Wiedervorlage, bleibt die Tatsache, dass das seit 2009 bestehende Strommarkt- modell den erneuerbaren Strom auf den Spotmarkt ver- drängt . Versorger können sich unbegrenzt im Voraus mit fossilem Strom eindecken und prüfen dann nur, ob der erneuerbare Strom bei Lieferung noch preisgünstiger ist als die reinen Brennstoffkosten . Dadurch verfällt der Wert erneuerbarer Energien immer mehr . 2015 wurde gegenüber 2009 doppelt so viel Vergütung an die Be- treiber erneuerbarer Energieanlagen ausgeschüttet, dafür musste aufgrund dieses Marktmodells aber sechsmal so viel EEG-Umlage eingesammelt werden . Ich will einen Strommarkt, in dem die erneuerbaren Energien im Mit- telpunkt stehen und die immer weiter zurückgehende fos- sile Stromerzeugung nur noch ergänzt . Dafür werde ich weiter arbeiten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618302 (A) (C) (B) (D) Daniela Kolbe (SPD): Ich stimme dem Gesetzent- wurf mit großen Bauchschmerzen zu . Vor allem aufgrund der vielen Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren erreicht worden sind . Für mich als Nichtfach- politikerin ist es durch den extrem engen Zeitplan kaum möglich, die vielen wichtigen Details in der notwendi- gen Tiefe zu würdigen . Bei mir bleibt der Eindruck, dass wir insbesondere durch die rigiden Ausbaukorridore die Energiewende zu stark ausbremsen . Zu den Verbesserun- gen im Einzelnen: Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen wird – zur Wahrung der Ak- teursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Ener- giewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichti- ger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Mög- lichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Da- rüber hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucherinnen und Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Vo- raussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir einen Beitrag zur klimaneut- ralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mie- terinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18303 (A) (C) (B) (D) würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite “Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . Insgesamt ist es der SPD-Bundestagsfraktion ge- lungen im Parlamentarischen Verfahren, wichtige Än- derungen beim EEG 2017 durchzusetzen . In einer Ge- samtabwägung werde ich daher dem Gesetz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen tech- nologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klimaschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Im parlamen- tarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wichtige Veränderungen bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Die Teilhabe an der Energiewende kann auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . So haben alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung über ihre Kommune . Teilhabe ist ein besonders wichtiges Kriterium zur Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2016 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Damit steht das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Prozent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag infrage . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618304 (A) (C) (B) (D) Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2016 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2016 droht zu einer Innovationsbremse zu werden . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden In- struments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen . In einer Gesamtabwägung kann ich dem EEG 2016 in der vorliegenden Form leider nicht zustimmen und werde mich bei der Abstimmung enthalten . Bettina Müller (SPD): Im parlamentarischen Verfah- ren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wert- volle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Aus- schreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Mög- lichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Schließlich haben nicht alle Menschen die finan- ziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Ener- giewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW in- stallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18305 (A) (C) (B) (D) zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mit Hilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werde ich daher dem Ge- setz nicht zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Kli- maschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaup- fade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Ent- gegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden wichtige Energieeffizienzanreize nicht hinreichend ver- folgt und umgesetzt . Auch zukünftig bieten sich Anreize für Energieverschwendung bei noch mehr energieinten- siven Unternehmen . Industrieausnahmen im EEG sind richtig und wichtig, sollten jedoch stärker an Energieeffi- zienzfortschritte geknüpft werden . Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, weil wichtige As- pekte nun im EEG berücksichtigt werden . Dazu zählen unter anderem der Systemwechsel von Festvergütung zu Strommengenausschreibungen, der besser verzahnte Ausbau der Windenergie auf See mit dem Stromnetzaus- bau an Land oder die angepasste Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen . Dr. Martin Rosemann (SPD): In unserer Staatsord- nung spielt der Deutsche Bundestag, das Parlament, eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren . Die Möglich- keit zu haben, sich intensiv mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, bevor ich darüber abstimme, ist für meine Arbeit als Abgeordneter von entscheidender Bedeutung . Beim vorliegenden Gesetzentwurf liegen zwischen ers- ter und zweiter/dritter Lesung zwei Tage . Angesichts der vielfältigen weiteren Aufgaben, die ein Parlamentarier in Sitzungswochen parallel zu erledigen hat, ist eine inten- sive, kritische Auseinandersetzung bei einem Gesetz mit mehreren hundert Seiten in zwei Tagen schlicht unmög- lich . Bei einem Gesetz von dieser Tragweite wird ein so kurzer Zeitraum dem parlamentarischen Anspruch nicht gerecht . Zudem bleiben bei mir Zweifel, ob der mit dem jet- zigen EEG eingeschlagene Weg geeignet ist, die Ener- giewende so fortzusetzen, dass die Klimaziele erreicht werden, die Möglichkeiten der unterschiedlichen For- men regenerativer Energien voll genutzt werden und eine vielfältige Akteurslandschaft unter maßgeblicher Beteili- gung von kommunalen Stadtwerken und Bürgerenergie- genossenschaften sichergestellt wird . Allerdings ist es der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen, wertvolle Ver- änderungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerken durch- zusetzen . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit diesen wichtigen Akteuren der Energiewende Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618306 (A) (C) (B) (D) Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerener- giegesellschaften keine immissionsschutzrechtliche Ge- nehmigung vorlegen . Somit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen zur Wahrung von Ak- teursvielfalt wird auch die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Dies wird dadurch erreicht, dass Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Antei- le der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkei- ten zu einer eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für sogenannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit ent- stehen . Dass dadurch neben den Hausbesitzern auch die Mieter an den finanziellen Vorteilen der Energiewende beteiligt werden, ist für mich ein wichtiger Erfolg . Aufgrund dieser weiteren Veränderungen stimme ich trotz der bestehenden Bedenken der EEG-Novelle zu . Die EEG-Novelle ist ein schwieriger Kompromiss in ei- ner Großen Koalition mit einem Partner, der mehrheitlich andere Vorstellungen von Energiepolitik hat . Zugleich ist das EEG 2016 eine Fortschreibung des EEG 2014, das seinerseits bereits ein Kompromiss war . Mit der Umstellung von einer festen Einspeisevergü- tung auf Ausschreibungen betreten wir Neuland . Und es bleiben Zweifel, ob die Regelungen für kommunale Stadt- werke und Bürgerenergiegenossenschaften ausreichen, um diesen gleiche Wettbewerbschancen zu geben . Deshalb ist es wichtig, in den kommenden Jahren die Wirkungen der jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenen- falls nachzusteuern . Das gilt insbesondere dann, wenn sich zeigen sollte, dass es durch die Ausschreibungen zur Ein- schränkung der Akteursvielfalt und zu einer Verlagerung auf Großinverstoren kommen sollte . Sarah Ryglewski (SPD): Das EEG schafft Planungs- sicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland . Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen die Akteursvielfalt gestärkt . Positiv ist auch, dass Privatpersonen und kleine Unter- nehmen weiterhin Dach-Photovoltaikanlagen nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten können und Bürgerenergiege- sellschaften gestärkt werden . So leistet das EEG einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung in Deutschland . Klar ist aber auch, die Energiewende ist nicht allein mit Kleinanlagen zu stemmen . Um eine verlässliche Energie- versorgung zu gewährleisten, braucht es grundlastfähige Kraftwerke wie die Offshore-Parks in Nord- und Ostsee . Hier ist Deutschland bisher Vorreiter . Sowohl, was die technologische Innovation, als auch die industrielle Ferti- gung angeht . Mit den jetzt im EEG vorgesehenen Ausbau- schritten für die Offshore-Windenergie bis 2030 ist diese Vorreiterrolle in Gefahr . Ein Ausbau von nur 500 MW in den Jahren 2021 und 2022 gefährdet nicht nur Arbeitsplät- ze in Bremen und Bremerhaven, sondern birgt auch die Gefahr, dass Deutschland technologisches Know-how un- wiederbringlich verloren geht und Unternehmen ins Aus- land abwandern . Ich halte es für einen Fehler und einen Fehlanreiz, mit dem Verweis auf den fehlenden Netzaus- bau die Entwicklung der Offshore-Windenergie zu dros- seln . Ich erwarte, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die nötigen Leitungskapazitäten auszubauen, und es dann auch möglich ist, die Ausbauschritte für Windener- gie auf See anzupassen . Für eine solche Regelung werde ich mich im weiteren Verlauf einsetzen, damit Arbeitsplät- ze in Bremen, Bremerhaven und ganz Norddeutschland erhalten bleiben . In der Gesamtabwägung werde ich dem Gesetz zu- stimmen, weil es Planungssicherheit für die Akteure der Energiewende schafft . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/1929, 18/2048 Nr. 4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/2445, 18/2530 Nr. 13 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/3372, 18/3482 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/5064, 18/5162 Nr. 11 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18307 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Bilanz der Sommerzeit Drucksache 18/8000 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) Drucksache 16/4146 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennah- verkehr Drucksachen 18/8180, 18/8461 Nr. 1.1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Petitionsausschuss Drucksache 18/8140 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0062 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/7286 Nr . A .6 Ratsdokument 14306/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .9 Ratsdokument 5441/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .11 Ratsdokument 6819/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .12 Ratsdokument 7039/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .17 KOM(2016)199 endg . Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/8936 Nr . A .19 EP P8_TA-PROV(2016)0237 Drucksache 18/8936 Nr . A .22 Ratsdokument 9706/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8771 Nr . A .5 EP P8_TA-PROV(2016)0225 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/8470 Nr . A .23 Ratsdokument 7747/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/8668 Nr . A .26 Ratsdokument 8002/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 184. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 33 Erneuerbare-Energien-Gesetz TOP 34, ZP 6 Waffenexport in die Golfstaaten ZP 7 Änderung des Bundesjagdgesetzes ZP 8, ZP 9 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ZP 10 Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung TOP 37 Internationale Palmölproduktion Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jan van Aken


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube,

    ich muss Sie jetzt enttäuschen . Ich werde jetzt nicht über
    Steinmeier, Gabriel und Frau Merkel herfallen und mich
    maßlos über die unfassbar hohen deutschen Waffenex-
    porte aufregen,


    (Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Unfassbar hoch? Unfassbar!)


    obwohl sie natürlich viel zu hoch sind und obwohl ich
    mich natürlich aufrege . Mich treibt, ehrlich gesagt, im
    Moment eine andere Frage um . Wenn ich mir anschaue,
    wie sich die deutschen Waffenexporte in den letzten drei
    Jahren entwickelt haben, drängt sich mir nämlich vor al-
    lem die Frage auf: Woran ist Sigmar Gabriel eigentlich
    gescheitert?

    Sigmar Gabriel hat 2013 massiv Wahlkampf gegen die
    Waffenexporte gemacht . Er hat sich – auch als Minister –
    immer wieder dagegen ausgesprochen . Das kann man
    jetzt alles als Propaganda abtun . Ich tue das nicht, son-
    dern glaube, er wollte tatsächlich hier und da ein bisschen
    verändern . Er hat sogar an einigen ganz kleinen Punkten
    etwas bewegt . Aber in der Summe, unter dem Strich, ist
    Gabriel grandios gescheitert, wie ich feststelle, wenn ich
    mir ansehe, dass sich die deutschen Waffenexporte im
    letzten Jahr – in einem einzigen Jahr! – verdoppelt haben .
    2015 war das Jahr in der Geschichte der Bundesrepublik
    Deutschland, in dem mehr Waffenexporte als je zuvor
    genehmigt wurden, nämlich im Wert von 12,8 Milliarden
    Euro. Ich finde, das sind 12,8 Milliarden zu viel.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wie gesagt, das geschah unter Sigmar Gabriel, der ge-
    nau das Gegenteil angekündigt hatte . Wenn ich mir jetzt
    seine Entschuldigungen anhöre, mit denen er diese hohen
    Exporte rechtfertigen will, stelle ich fest, dass das kom-
    pletter Unsinn ist . Er hat in den letzten zwei, drei Tagen
    vor allem zwei Entschuldigungen vorgebracht .

    Erstens . Schuld sind immer die anderen . Schuld sind
    die Vorgängerregierungen . Es war ja Schwarz-Gelb, die
    damals schon den Panzerdeal mit Katar durchgewinkt
    haben . Richtig ist, dass die erste Genehmigung von
    Schwarz-Gelb kam . Richtig ist aber auch, dass die zwei-
    te entscheidende Genehmigung nach dem Außenwirt-
    schaftsgesetz von Sigmar Gabriel im letzten Jahr erteilt
    worden ist . Er hätte sich weigern können . Er hätte Nein
    sagen können . Es war ganz allein seine Entscheidung,
    dazu Ja zu sagen .


    (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!)


    Alles andere ist eine faule Ausrede . Hören Sie bloß auf
    damit!


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn ich jetzt höre: „Na ja, wenn wir jetzt Nein ge-
    sagt hätten, dann hätte die Firma eine Schadensersatz-
    klage eingereicht“, dann ist das richtig peinlich für die
    deutsche Sozialdemokratie . Dann sollen die doch klagen .

    Präsident Dr. Norbert Lammert






    (A) (C)



    (B) (D)


    Die müssen den Prozess erst einmal gewinnen . Sie ha-
    ben doch gute Argumente . Sie können sagen: Katar führt
    Krieg im Jemen, und Sie wollen keine Panzer an eine
    kriegsführende Partei liefern . Diesen Prozess sollen die
    erst einmal gewinnen .


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Selbst wenn die Bundesregierung diesen Prozess am
    Ende verliert, ist das uns das Geld nicht wert, wenn wir
    an die Toten im Jemen denken? Ich habe von einem Vor-
    sitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
    sehr viel mehr Rückgrat bei der Frage von Leben und
    Tod erwartet . Das ist ganz schwach, Herr Gabriel .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Jetzt kommen wir zur zweiten Ausrede von Sigmar
    Gabriel: In diesem Jahr waren ein paar ganz große Pro-
    jekte dabei, die wir eigentlich herausrechnen müssen .
    Zum Beispiel sind das die Kriegsschiffe für Großbritan-
    nien für 1,1 Milliarden Euro . Das war ein ganz besonde-
    rer Sondereffekt . Das darf man nicht mitzählen . – Das
    ist genauso Unsinn; Sie alle wissen das . Denn es gibt
    jedes Jahr solche Sondereffekte: 2014 U-Boote nach Is-
    rael, 2016 wird es die Fregatte nach Algerien sein . Das
    gibt es jedes Mal . Ich bin mir sicher: Ich höre das jetzt
    gleich drei-, vier-, fünfmal über die Kriegsschiffe nach
    Großbritannien . Streichen Sie das aus Ihrem Manuskript .
    Sondereffekte gibt es jedes Jahr . Das ist völliger Unsinn .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Unter dem Strich bleibt genau ein Faktum übrig: Un-
    ter Sigmar Gabriel haben sich die Waffenexporte ver-
    doppelt, obwohl er etwas ganz anders angekündigt hatte .
    Deshalb noch einmal die Frage: Woran ist er eigentlich
    gescheitert? Ich glaube, er ist am System gescheitert,
    am heutigen System der Rüstungsexportkontrolle, die
    schlicht und einfach nicht funktioniert . So, wie das Sys-
    tem aufgestellt ist, ist es einfach kaputt . Wenn Sie im
    Bereich der Waffenexporte künftig wirklich etwas verän-
    dern wollen – das sage ich in Richtung der Grünen und in
    Richtung der Sozialdemokraten –, dann müssen Sie das
    System verändern . So geht es nicht weiter .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das System – das wissen Sie ganz genau – ist völlig
    wischiwaschi, butterweich . Selbst die schlimmsten Men-
    schenrechtsverletzter, die schlimmsten Despoten können
    sich mit deutschen Sturmgewehren, mit Panzern, mit Ra-
    keten, mit Handgranaten eindecken . Alles, was sie wol-
    len, kann man in diesem System liefern . Das System ist
    nicht restriktiv . Es ist kaputt .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Sie alle hier im Bundestag müssen sich doch fragen,
    ob Sie wirklich ein System einer Exportkontrolle haben
    wollen, bei dem die Waffenexporte immer steigen, egal
    wer gerade regiert . Schauen wir einmal 15 Jahre zurück .
    Da gab es eine rot-grüne Bundesregierung . Die rot-grüne
    Bundesregierung wollte die Waffenexporte reduzieren .
    Sie haben die Regeln neu gemacht . Auch sie sind gran-
    dios gescheitert, genauso grandios wie Gabriel . Auch
    unter Rot-Grün sind die Waffenexporte immer weiter

    gestiegen . Brauchen Sie denn noch mehr Hinweise da-
    rauf, dass das System kaputt ist und Sie es anders machen
    müssen? Ich glaube, wir brauchen einen grundsätzlich
    anderen Ansatz . Der Kern unseres Vorschlages ist, dass
    wir definierte gesetzliche Verbote einführen. Ohne die
    kommen Sie bei den Waffenexporten nie weiter .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Im Moment beruht das System bei der Exportkon-
    trolle auf sogenannten Einzelfallentscheidungen . Die
    Kriterien für den Einzelfall – wird diese Waffe an jenes
    Land geliefert? – sind völlig vage . Sie haben Tausende
    von Schlupflöchern. Sie können am Ende eigentlich gar
    nichts verbieten . Alles ist erlaubt . Sogar an Kriegspartei-
    en dürfen Sie unter diesen Kriterien liefern . Aber diese
    butterweichen Kriterien sind nur ein Problem . Es gibt
    noch zwei weitere Probleme, über die wir hier bis jetzt
    eigentlich viel zu wenig geredet haben, die automatisch
    dazu führen, dass heutzutage das System komplett auf Ja
    gestellt ist, dass praktisch keine Anträge abgelehnt wer-
    den . Wissen Sie eigentlich, wie viele Anträge im letzten
    Jahr abgelehnt worden sind? Über 12 000 Anträge sind
    gestellt worden, abgelehnt wurden 100 . Das System ist
    auf Ja gestellt . Die zwei Gründe dafür sind folgende:

    Erstens . Ein Nein ist nicht nachhaltig . Ein Nein kann
    die nächste Bundesregierung sofort wieder aufheben . Ein
    Ja ist von Dauer, solange sich die Bundesregierung nicht
    traut, auf eine Schadensersatzklage zu warten .

    Zweitens . Das Problem ist: Wenn Sie sich denn einmal
    trauen, Nein zu sagen, haben Sie sofort ein diplomati-
    sches Problem, weil sich das Empfängerland natürlich
    diskriminiert fühlt .

    Diese beiden Punkte kann man ganz wunderbar an ei-
    nem aktuellen konkreten Beispiel aufzeigen . Das ist die
    G36-Fabrik, eine Sturmgewehrfabrik, in Saudi-Arabien .
    Sie wurde vor vielen Jahren genehmigt . Die Produkti-
    onsanlagen stehen bereit; sie sind aber noch auf Zuliefe-
    rungen aus Deutschland angewiesen: auf Ersatzteile, auf
    Bauteile usw .

    Diese Zulieferungen hat Sigmar Gabriel jetzt ge-
    stoppt. Das finde ich gut, und dafür, dass er das gestoppt
    hat, möchte ich Sigmar Gabriel an dieser Stelle einmal
    ausdrücklich danken .


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    – Da könnten Sie auch einmal klatschen, oder?


    (Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Nein, das finde ich nicht gut!)


    Das Problem ist nur, dass dieser Stopp nicht nachhaltig
    ist .


    (Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ja, hoffentlich!)


    Im nächsten Jahr findet die Bundestagswahl statt, und
    nach dieser Bundestagswahl ist Sigmar Gabriel hier weg
    und woanders – was immer er dann auch macht . Es gibt
    dann doch die ganz große Wahrscheinlichkeit, dass die
    nächste Bundeswirtschaftsministerin dieses Nein von
    Gabriel „kassiert“ und die Genehmigung erteilt und
    die G36-Fabrik in Saudi-Arabien weiterläuft . Dann hat

    Jan van Aken






    (A) (C)



    (B) (D)


    Gabriel unter dem Strich gar nichts erreicht, nullkomma-
    nix . Das ist ein riesiges Problem .

    Das ist jetzt auch keine Schwarzmalerei . Es gibt in der
    deutschen Geschichte tatsächlich konkrete Beispiele da-
    für, dass genau das passiert ist . Als Joschka Fischer Au-
    ßenminister war – wieder Rot-Grün –, hat er einen ganz
    schmutzigen Sturmgewehr-Deal mit Mexiko gestoppt .
    Das Auswärtige Amt hat 2005 Nein zur Lieferung von
    G36-Gewehren nach Mexiko gesagt .

    2005 gab es dann die Bundestagswahl . Kurz danach
    wurde Steinmeier Außenminister, und ein paar Tage spä-
    ter sagte das Auswärtige Amt Ja zum Deal mit Mexiko .
    Das zur Nachhaltigkeit in diesem System! Sie können
    20 Jahre lang regieren: Kaum sind Sie weg, kommt die
    nächste Ministerin oder der nächste Minister, und das
    Problem ist erneut, dass wieder alles geliefert wird .


    (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das zeigt, dass es auf die Regierung ankommt und nicht auf die Gesetze!)


    Deswegen funktioniert das System nicht so, wie es
    funktionieren sollte . Die Regierungen wechseln, und Sie
    müssen jetzt ein System aufbauen, das nachhaltig ist, da-
    mit auch dann, wenn Sie abgewählt wurden, das Nein
    weiter bestehen bleibt . Das ist das Problem .


    (Beifall bei der LINKEN – Matthias Ilgen [SPD]: Sie machen es sich ja sehr einfach!)


    Auch den zweiten Grund dafür, dass das System auf
    Ja gestellt ist, kann man schön an der G36-Fabrik dar-
    stellen; denn selbst Gabriel könnte in den nächsten Wo-
    chen noch gezwungen werden, die Genehmigung doch
    zu erteilen . Was passiert denn, wenn Sie Nein sagen? Die
    Herstellerfirma wird wahrscheinlich klagen, es gibt einen
    Prozess, und plötzlich muss die Bundesregierung öffent-
    lich begründen, warum Saudi-Arabien diese Sturmge-
    wehre nicht bekommt .

    Dafür gibt es tausend gute Gründe, die man auch alle
    nennen kann . Merkel und Steinmeier müssen dann aber
    nach Riad und den Saudis Auge in Auge erklären, warum
    sie keine Sturmgewehre bekommen, ihre Nachbarn aber
    doch . Das ist doch eine diplomatische Katastrophe .


    (Beifall der Abg . Dr . Gesine Lötzsch [DIE LINKE])


    Deswegen bin ich mir ganz sicher, dass Merkel und
    Steinmeier jetzt dafür sorgen werden, dass das nicht ab-
    gelehnt wird . Dieses diplomatische Desaster mit Sau-
    di-Arabien wollen sie sich nämlich gar nicht erst einhan-
    deln . Das ist der Punkt .

    In dem Moment, in dem Sie Einzelfallentscheidungen
    treffen und einmal Ja und zweimal Nein sagen, haben Sie
    eine diplomatische Katastrophe .


    (Matthias Ilgen [SPD]: Also immer Nein sagen?)


    Das können Sie nur dadurch vermeiden, indem Sie im-
    mer Nein sagen . Wenn Sie ein generelles Verbot von
    Kleinwaffen haben, dann können Sie nach Riad fahren
    und sagen: Jungs, es tut uns leid; das hat gar nichts mit
    euch zu tun. Wir Deutschen sind ein bisschen pazifis-

    tisch . Kein Land kriegt etwas von uns geliefert . – Damit
    hätten Sie kein diplomatisches Problem .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Eine gesetzliche Regelung, durch die die Waffenex-
    porte wirklich endlich einmal reduziert werden, ist doch
    auch in Ihrem ureigensten Interesse . Gucken Sie sich
    Sigmar Gabriel in dieser Woche doch einmal an . Was für
    eine Blamage, nach diesem Wahlkampf jetzt eine Ver-
    doppelung der Rüstungsexportzahlen rechtfertigen zu
    müssen! Das Gleiche geschieht in zwei Jahren wieder .
    Der nächste SPD-Wirtschaftsminister und der nächste
    grüne Außenminister werden genau solche Peinlichkei-
    ten wieder vertreten müssen, wenn Sie nicht endlich an
    die Systemfrage herangehen .

    Sie wissen, dass wir von mir aus alle Waffenexporte
    jetzt sofort verbieten können . Ich weiß aber auch, dass
    das mit Ihnen so schnell nicht geht; ich bin Realist . Das
    Dringendste und Wichtigste – ich glaube, darin sind sich
    ganz viele hier einig – ist aber doch ein generelles Verbot
    von Kleinwaffenexporten .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das sind die tödlichsten Waffen dieser Welt . Wir wissen,
    dass wir das verbieten müssen . Kein Sturmgewehr, keine
    Handgranate, keine Panzerfaust mehr exportieren, nir-
    gendwohin: Das ist unser Vorschlag .

    Ich sehe auch überhaupt nicht, wo das Problem ist .
    Warum machen Sie da nicht mit? Auch an die Grünen:
    Warum erheben Sie nicht endlich einmal diese Forde-
    rung? Es gibt doch eigentlich überhaupt kein gutes Argu-
    ment gegen ein solches Verbot .

    Auch in Deutschland werden Sie auf keinerlei Wider-
    stand treffen, wenn Sie sagen, dass Kleinwaffen nicht
    mehr exportiert werden . Sie hätten dann die Gewerk-
    schaften, die Kirchen und über 80 Prozent der Bevölke-
    rung auf Ihrer Seite und wahrscheinlich schon heute eine
    Mehrheit hier im Bundestag dafür . Sie müssen es nur tun .

    Danke schön .


    (Beifall bei der LINKEN – Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir wollen es aber nicht! Im Gegenteil!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, will ich eben
das von den Schriftführerinnen und Schriftführern er-
mittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschrei-
bungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu
weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener-
gien bekannt geben: abgegebene Stimmen 574 . Mit Ja
haben gestimmt 444, mit Nein haben 121 Kolleginnen
und Kollegen gestimmt, 9 haben sich enthalten . Damit
ist der Gesetzentwurf mit der notwendigen Mehrheit an-
genommen .

Jan van Aken






(A) (C)



(B) (D)


Endgültiges Ergebnis

Abgegebene Stimmen: 574;
davon

ja: 444
nein: 121
enthalten: 9

Ja

CDU/CSU

Stephan Albani
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)

Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr . André Berghegger
Dr . Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr . Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr . Ralf Brauksiepe
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dr . Bernd Fabritius
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr . Thomas Feist
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Axel E . Fischer


(Karlsruhe-Land)

Dr . Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach

Thorsten Frei
Dr . Astrid Freudenstein
Dr . Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Dr . Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr . Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Dr . Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Dr . Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr . Stefan Heck
Dr . Matthias Heider
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Dr . Heribert Hirte
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann


(Dortmund)

Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr . Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Charles M . Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe

Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Andreas Jung
Dr . Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr . Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr . Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr . Günter Krings
Rüdiger Kruse
Dr . Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Andreas G . Lämmel
Dr . Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Paul Lehrieder
Dr . Katja Leikert
Dr . Philipp Lengsfeld
Dr . Andreas Lenz
Dr . Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr . Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr . Claudia Lücking-Michel
Dr . Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)


Reiner Meier
Dr . Michael Meister
Dr . Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr . h .c . Hans Michelbach
Dr . Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Dr . Gerd Müller
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr . Philipp Murmann
Dr . Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr . Georg Nüßlein
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr . Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr . Martin Pätzold
Dr . Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr . Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr . Heinz Riesenhuber
Iris Ripsam
Johannes Röring
Kathrin Rösel
Dr . Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr . Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Jana Schimke
Tankred Schipanski
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Ronja Schmitt






(A) (C)



(B) (D)


Patrick Schnieder
Nadine Schön (St . Wendel)

Dr . Ole Schröder
Dr . Kristina Schröder


(Wiesbaden)

Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr . Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer

(Weil am Rhein)

Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr . Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr . Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Sebastian Steineke
Christian Frhr . von Stetten
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr . Sabine Sütterlin-Waack
Dr . Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr . Hans-Peter Uhl
Dr . Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Dr . Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Karl-Heinz Wange
Nina Warken
Kai Wegner
Dr . h .c . Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)


Dr . Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Oliver Wittke
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr . Matthias Zimmer
Gudrun Zollner

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr . Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Lothar Binding (Heidelberg)

Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr . Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr . Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr . Daniela De Ridder
Dr . Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Dr . h .c . Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr . Johannes Fechner

Dr . Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr . Edgar Franke
Ulrich Freese
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)

Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Petra Hinz (Essen)

Thomas Hitschler
Dr . Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz-Herrmann
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Dr . Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr . Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka

Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr . Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Michelle Müntefering
Dr . Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Florian Post
Achim Post (Minden)

Dr . Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr . Sascha Raabe
Dr . Simone Raatz
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr . Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dr . Martin Rosemann
René Röspel
Dr . Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr . Hans-Joachim

Schabedoth
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr . Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Matthias Schmidt (Berlin)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Carsten Schneider (Erfurt)

Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz






(A) (C)



(B) (D)


Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Peer Steinbrück
Dr . Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr . Karin Thissen
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Dirk Wiese
Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)

Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr . Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries

Nein

CDU/CSU

Enak Ferlemann
Helmut Heiderich
Bettina Hornhues
Elisabeth Motschmann
Kees de Vries

SPD

Marco Bülow
Bettina Müller
Dr . Nina Scheer

DIE LINKE

Jan van Aken

Dr . Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W . Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Klaus Ernst
Nicole Gohlke
Annette Groth
Dr . Gregor Gysi
Dr . André Hahn
Heike Hänsel
Dr . Rosemarie Hein
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Kerstin Kassner
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr . Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)

Dr . Alexander S . Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)

Richard Pitterle
Martina Renner
Dr . Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr . Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr . Axel Troost

Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)

Volker Beck (Köln)

Dr . Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr . Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr . Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)

Christian Kühn (Tübingen)

Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Nicole Maisch

Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr . Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)

Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Ulle Schauws
Dr . Gerhard Schick
Dr . Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr . Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr . Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr . Julia Verlinden
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr . Valerie Wilms

Enthalten

CDU/CSU

Oliver Grundmann
Hans-Georg von der Marwitz
Heiko Schmelzle
Dieter Stier

SPD

Dr . Ute Finckh-Krämer
Gabriela Heinrich
Gabriele Hiller-Ohm
Dr . Birgit Malecha-Nissen
Martina Stamm-Fibich

Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Klaus-
Peter Willsch für die CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Peter Willsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Liebe Kollegen! Herr van Aken, Sie setzen das
    Thema Rüstungsexporte immer wieder auf die Tagesord-

    nung . Das ist ja Ihr Leib- und Magenthema . Es ist schon
    schwer erträglich, mit anzusehen, wie sehr Sie sich bei
    diesem Thema in Selbstgerechtigkeit suhlen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


    Wenn wir es so machen würden, wie Sie es gerade
    gesagt haben, nämlich Rüstungsexporte einfach verbie-
    ten und dabei nicht nach links oder nach rechts schauen,
    dann hätte der IS die Jesiden in noch viel größerer Zahl






    (A) (C)



    (B) (D)


    abgeschlachtet, und dann wären die Peschmerga nicht in
    der Lage gewesen, den IS zurückzuschlagen .


    (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das tut jetzt weh!)


    Kobane wäre gefallen . Das Zurückdrängen dieser Stein-
    zeitislamisten wäre ohne unsere Lieferungen von MI-
    LAN und den Sturmgewehren in diese Region nicht
    möglich gewesen . Wenn man selbst schon nicht helfen
    will, dann muss man wenigstens die, die zu kämpfen be-
    reit sind, ertüchtigen, sodass sie diesen gerechten Kampf
    führen können . Das haben wir in diesem Falle gemacht .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie versuchen immer wieder den Eindruck zu erwe-
    cken, der Handel mit Rüstungsgütern bei uns sei so et-
    was wie der Handel mit Gebrauchtwagen im Libanon .
    Sie wissen ganz genau, dass das anders ist . Auch wenn
    wir über dieses Thema wiederholt debattiert haben, ist es
    nicht auszuschließen, dass Menschen zuhören, die sich
    damit noch nicht auskennen . Daher will ich die Grundla-
    gen der Rüstungsexportpolitik kurz darlegen .

    Es ist klar geregelt: Die Politischen Grundsätze der
    Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
    sonstigen Rüstungsgütern liegen in der aktuellen Fas-
    sung vom 19 . Januar 2000 vor . Das ist ein Beschluss aus
    einer Zeit, als Rot-Grün regierte . Wir haben uns in großer
    Kontinuität in allen Fragen des Exports kritischer Güter
    sehr zurückhaltend gezeigt. Einige bei uns finden: zu zu-
    rückhaltend .

    Es ist keinesfalls so, dass es irgendeinen Anspruch auf
    Genehmigung von Rüstungsgütern gibt . Jede Rüstungs-
    exportgenehmigung ist eine Einzelfallentscheidung .
    Gemäß Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschafts-
    verordnung ist die Ausfuhr aller Rüstungsgüter geneh-
    migungspflichtig. Rüstungsexporte werden grundsätz-
    lich nicht genehmigt, wenn der hinreichende Verdacht
    besteht, dass die Rüstungsgüter zur internen Repression
    oder zu sonstigen Menschenrechtsverletzungen miss-
    braucht werden .


    (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum tun Sie dann das Gegenteil?)


    Die Prüfung und Genehmigung der Ausfuhr von
    Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern obliegt dem
    Bundessicherheitsrat, der geheim tagt . Den Vorsitz hat
    die Bundeskanzlerin inne . Zusätzlich sind im Bundes-
    sicherheitsrat der Vizekanzler sowie die Bundesminister
    der Verteidigung, des Auswärtigen, des Innern, der Jus-
    tiz, der Finanzen, für Wirtschaft und Energie, für wirt-
    schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der
    Chef des Bundeskanzleramtes zugegen . Gegebenenfalls
    werden der Generalinspekteur und der Regierungsspre-
    cher hinzugezogen .

    Bei der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung handelt
    es sich nicht um einen formellen Akt . Es besteht kein An-
    spruch darauf . Dabei sind vielmehr zahlreiche Gesetze
    und Vereinbarungen zu beachten, die schon kurz ange-
    rissen worden sind . Im Einzelnen geht es um das Gesetz
    über die Kontrolle von Kriegswaffen und um das Außen-

    wirtschaftsgesetz, um den Verhaltenskodex der Europäi-
    schen Union für Waffenausfuhren und um die Prinzipien
    zur Regelung der Transfers konventioneller Waffen der
    OSZE .

    Dazu haben wir erst vor wenigen Wochen – Stichwort
    Kleine und Leichte Waffen – mit der Sechsten Verord-
    nung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die
    Kontrolle über die Ausfuhr von bestimmten Rüstungs-
    gütern verstärkt . Darin ist neu geregelt worden, dass
    die Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrge-
    nehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und
    Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und Herstel-
    lungsausrüstung in Drittländer vom 18 . März 2015 und
    die Eckpunkte vom 8 . Juli 2015 für die Einführung von
    Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexpor-
    ten umgesetzt werden . Der Exporteur muss eine Erklä-
    rung des staatlichen Endempfängers der Rüstungsgüter
    beibringen, die über den sogenannten Reexportvorbehalt
    hinausgeht . Es gelten der Grundsatz „Neu für alt“ und
    der Grundsatz „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“ .
    Das ist ein umfangreiches Kontrollwerk, mit dem sicher-
    gestellt werden soll, dass die Waffen in jedem Fall nicht
    unsachgemäß weitergegeben oder unsachgemäß einge-
    setzt werden .

    Ich will gerade an dem Beispiel, das Sie fälschlicher-
    weise auf die See verlegt haben – es ging dabei um Tank-
    flugzeuge für Großbritannien – noch einmal deutlich
    machen: Das ist ein europäisches Projekt . Wir können
    nicht einfach als Deutsche dieses ganze Projekt zu Fall
    bringen . Wenn wir mit einem NATO-Partner ein solches
    Geschäft machen und auf europäischer Ebene innerhalb
    unserer industriellen Partnerschaften nicht mehr hand-
    lungsfähig sind, dann beschädigen wir damit unseren In-
    dustriestandort Deutschland .

    Wir müssen uns in diesen Fällen der engen Zusam-
    menarbeit versichern . Deshalb ist es gut, dass wir unser
    europäisches Regelwerk auch hier eingeflochten haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Die Notwendigkeiten, denen wir uns im Hinblick auf
    die Arabische Halbinsel ausgesetzt sehen – sie ist alles
    andere als der Garten Eden und ein Hort blühender Sta-
    bilität –, bestehen im flexiblen Handeln und im Eingehen
    auf die konkrete Situation von Fall zu Fall . Wir sind der
    festen Überzeugung, dass nicht ein Land alleine, auch
    nicht der große Weltpolizist, die Problemfälle in unserer
    Welt bereinigen kann . Im außenpolitischen Konzept der
    Bundesregierung „Globalisierung gestalten – Partner-
    schaften ausbauen – Verantwortung teilen“ vom Febru-
    ar 2012 heißt es:

    Kein Staat der Welt kann heute nur mit militärischen
    Mitteln oder allein für seine Sicherheit sorgen . Hier-
    bei misst die Bundesregierung insbesondere der
    Entwicklung und weiteren Vertiefung sicherheits-
    politischer Partnerschaften mit Staaten in entfernten
    Regionen sowie deren jeweiligen Regionalorganisa-

    (z . B . im Rahmen der Afrikanischen Union tung bei . Klaus-Peter Willsch Es gibt einen regen Besuchsaustausch, um die Kontakte am Leben zu erhalten, natürlich auch zum Nutzen unserer Exportwirtschaft, aber auch, um immer wieder am Gesprächsfaden zu arbeiten und die Möglichkeiten der friedlichen Konfliktbeilegung und der Unterstützung im Kampf gegen Terror, Piraterie und andere Geißeln, die die Menschheit heimsuchen, zu nutzen . (Beifall des Abg . Andreas Mattfeldt [CDU/ CSU])


    (AU) oder der Arabischen Liga (AL)) große Bedeu-





    (A) (C)


    (B) (D)


    In diesem Zuge bleibt es nicht aus, dass wir mit Staa-
    ten reden müssen, deren staatliche Verfassung mit der,
    die wir sie uns gewählt haben und die wir in unserem
    Lande errichtet haben, nicht übereinstimmt . Sie weisen
    oft Unterschiede auf, die wir nicht gutheißen . Wir sagen:
    Mag jeder das machen, was er für richtig hält; wir spre-
    chen es an, wenn es Menschenrechtsverletzungen gibt .
    Aber wir sehen: Die Welt ist, wie sie ist, und wir müssen
    mit dem Betrachten der Wirklichkeit anfangen und in der
    Welt leben, die wir haben . Wir arbeiten alle jeden Tag ein
    Stückchen daran, die Welt besser zu machen .

    Das, was Sie vorgetragen haben, Herr van Aken, näm-
    lich dass Waffen grundsätzlich von Übel seien, kann
    ich nicht nachvollziehen . Genauso wie wir unseren Po-
    lizisten und Soldaten zugestehen, mit Waffengewalt die
    Rechtsgüter, für die sie einstehen, durchzusetzen, werden
    wir das anderen Staaten nicht verwehren können . Wenn
    ein Land seine Küste nicht alleine schützen kann, weil
    es nicht die entsprechende Industrie hat, rufen wir ihm
    freudig zu: Wir haben sie! Ihr kriegt von uns Patrouillen-
    boote, wenn ihr sie braucht und sie bei uns bestellt .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das sichert in Wolgast Arbeitsplätze auf der Peene-Werft
    von Lürssen . Das gilt gerade für den Deal, von dem vor
    kurzem die Rede war .

    Es ist keinem Land zu verwehren, dass es einen Küs-
    tenschutz aufbaut, um sich gegen Insurgenten und alle
    möglichen kriminellen Elemente, die weltweit unterwegs
    sind, zur Wehr zu setzen .


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das gehört zur internationalen Politik; es ist eine Frage
    von Sicherheits- und Außenpolitik . Das ist keine norma-
    le wirtschaftliche Sektorenbetrachtung – das haben wir
    auch nie behauptet –; gleichwohl bin ich der festen Über-
    zeugung: Wenn nun das G36 nicht nach Saudi-Arabien
    geliefert wird, werden die saudischen Einheiten wahr-
    scheinlich trotzdem nicht mit Holzgewehren herumlau-
    fen, sondern einen anderen Lieferanten finden, der ihnen
    bereitwillig die entsprechende Technik zur Verfügung
    stellt .

    Ich wünsche mir, dass wir mit unserer restriktiven
    Politik, mit der wir versuchen, auf die Länder Einfluss
    zu nehmen, Sicherheitspartnerschaften in der Welt ge-
    nerieren können und dass das zum Wohle der deutschen
    Industrie, der Deutschen insgesamt, aber auch der inter-
    nationalen Partner geschieht .

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)