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    Plenarprotokoll 18/184 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18217 D Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18219 A Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18220 A Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . . 18221 B Tagesordnungspunkt 33: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneu- erbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) Drucksachen 18/8860, 18/9096 . . . . . . . . . 18222 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneu- erbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Ge- setz – EEG 2016) Drucksachen 18/8832, 18/8972, 18/9096 . . . 18222 D Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18222 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 18224 A Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18225 A Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18226 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 18227 C Dr . Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18229 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 18230 A Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18231 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18233 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18234 B Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18235 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 18236 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18239 D Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Genehmigungen für Rüs- tungsexporte in die Staaten des Golfko- operationsrates widerrufen und keine neuen erteilen Drucksache 18/8930 . . . . . . . . . . . . . . . . . 18237 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Ener- gie zu dem Antrag der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Waffenexporte in die Golfregion verbieten Drucksachen 18/768, 18/1674 . . . . . . . . . . 18237 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016II in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Jemen – Militärische Intervention stoppen – Neue Friedensverhandlungen beginnen Drucksachen 18/5380, 18/6145 . . . . . . . . . . . 18237 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 18237 C Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18242 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18244 C Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18246 B Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18247 A Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18249 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18249 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18250 D Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18251 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18253 C Dr . Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 18254 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18254 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18255 D Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18256 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes- jagdgesetzes Drucksachen 18/4624, 18/9093 . . . . . . . . . . . 18257 D Rita Stockhofe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18258 A Dr . Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 18259 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18259 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18261 A Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 18262 A Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Fortentwick- lung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes Drucksache 18/9040 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr . Konstantin von Notz, Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichten- dienste Drucksache 18/8163 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18263 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 18263 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18265 B Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18266 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18267 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 18269 A Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 18270 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 A Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18272 B Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fern- meldeaufklärung des Bundesnachrichten- dienstes Drucksache 18/9041 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 A Peter Altmaier, Bundesminister für besondere Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18274 B Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 18276 A Dr . Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18277 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18279 B Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 18280 B Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18281 D Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18283 C Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbindliche Umwelt- und Sozi- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 III alstandards in der internationalen Palmöl- produktion verankern Drucksache 18/8398 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18285 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 18286 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 18288 B Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18289 C Peter Stein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 18291 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18292 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 18293 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg), Edelgard Bulmahn, Dr . h . c . Gernot Erler, Dr . Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr . Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschrei- bungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18293 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18295 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr . Nina Scheer (bei- de SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu wei- teren Änderungen des Rechts der erneuerba- ren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18296 C Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerba- re-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) . . . . . . . . . . . . . . . . 18297 D Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18298 A Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 18298 D Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18300 A Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18301 B Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18302 A Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 18303 B Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18304 B Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 18305 C Sarah Ryglewski (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 B Anlage 6 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18306 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18217 184. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2016 Beginn: 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 183 . Sitzung, Seite 18094 D, zweiter Absatz, erster Satz, ist wie folgt zu lesen: „Nun beschweren sich die Kollegen der Grünen immer noch darüber, dass wir die berufsvorbereitenden Maßnahmen für Geduldete erst nach 15 Monaten zugänglich machen .“ Peter Stein (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18293 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08 .07 .2016 Bär, Dorothee CDU/CSU 08 .07 .2016 Barley, Dr . Katarina SPD 08 .07 .2016 Böhmer, Dr . Maria CDU/CSU 08 .07 .2016 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 08 .07 .2016 Dehm, Dr . Diether DIE LINKE 08 .07 .2016 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 08 .07 .2016 Gunkel, Wolfgang SPD 08 .07 .2016 Hintze, Peter CDU/CSU 08 .07 .2016 Höger, Inge DIE LINKE 08 .07 .2016 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Dr . Franz Josef CDU/CSU 08 .07 .2016 Jung, Xaver CDU/CSU 08 .07 .2016 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Kipping, Katja DIE LINKE 08 .07 .2016 Kudla, Bettina CDU/CSU 08 .07 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 08 .07 .2016 Leidig, Sabine DIE LINKE 08 .07 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 08 .07 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 08 .07 .2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 08 .07 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 08 .07 .2016 Pflugradt, Jeannine SPD 08 .07 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pilger, Detlev SPD 08 .07 .2016 Poschmann, Sabine SPD 08 .07 .2016 Poß, Joachim SPD 08 .07 .2016 Rawert, Mechthild SPD 08 .07 .2016 Rohde, Dennis SPD 08 .07 .2016 Schäfer (Bochum), Axel SPD 08 .07 .2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08 .07 .2016 Schindler, Norbert CDU/CSU 08 .07 .2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 08 .07 .2016 Steffen, Sonja SPD 08 .07 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 08 .07 .2016 Werner, Katrin DIE LINKE 08 .07 .2016 Wicklein, Andrea SPD 08 .07 .2016 Zimmermann, Pia DIE LINKE 08 .07 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidel- berg), Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Dr. Matthias Miersch, Klaus Mindrup, Ulli Nissen, Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, René Röspel, Svenja Stadler, Christoph Strässer und Kerstin Tack (alle SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen – zur Wahrung der Akteursvielfalt – die Möglichkeit Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618294 (A) (C) (B) (D) der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Energiewende über Städte und Ge- meinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichtiger Schritt, da nicht alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Verän- derungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Dar- über hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, dass die Energie- wende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir ei- nen Beitrag zur klimaneutralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mieterinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite „Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18295 (A) (C) (B) (D) schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Inst- ruments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werden wir daher dem Ge- setz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durch- brüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klima- schutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich (beide SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener- gien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der Öffentlichen Anhö- rung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen ver- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618296 (A) (C) (B) (D) neinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . Unter Berücksichtigung der genannten Punkte haben wir uns dazu entschieden, uns bei der Abstimmung zu enthalten . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hilde Mattheis und Dr. Nina Scheer (beide SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Än- derungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Ta- gesordnungspunkt 33) Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teil- nahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – die Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18297 (A) (C) (B) (D) genommenen sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß den Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahin gehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung kommen wir mit Blick auf die genannten energiewendebeschränkenden Auswirkun- gen der EEG-Novelle trotz unserer intensiven und auch erfolgreichen Bemühungen, in wichtigen Fragen zielfüh- rende Veränderungen herbeigeführt zu haben – etwa die Sektorkopplung und die Akteursvielfalt betreffend –, zu dem Schluss, mit Nein zu stimmen . Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618298 (A) (C) (B) (D) von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energi- en-Gesetz – EEG 2016) (Tagesordnungspunkt 33) Marco Bülow (SPD): Die Novellierung des EEG wird die Energiewende nicht stärken, sondern eher brem- sen . Die EEG-Novelle wird auch nicht dazu beitragen, dass Deutschland seine Innovationskraft oder Technolo- gieführerschaft im Bereich erneuerbarer Energien beibe- hält . Zudem befürchte ich eine Einschränkung der Ak- teursvielfalt zuungunsten von kleineren Anbietern . Von einigen Fraktionsmitgliedern konnten einzelne Verbes- serungen durchgesetzt werden, aber insgesamt bleibt die EEG-Reform ein Irrweg, dem ich nicht zustimmen kann . Ausschreibungen sind der falsche Weg: Ausschrei- bungsmodelle waren schon immer eine Option von de- nen, die einen Erfolg der erneuerbaren Energien verhin- dern wollten . Keinem Land, das darauf gesetzt hat, ist es gelungen, die Erneuerbaren effizient am Markt zu eta- blieren . Laut Aussagen von Experten in der öffentlichen Anhörung haben 30 bis 40 Prozent der Marktteilnehmer, die sich bei den Ausschreibungen durchsetzen konnten, dann letztendlich gar keine Anlagen gebaut . Es gibt kei- nerlei Mechanismus im neuen EEG, mögliche Fehlmen- gen bei künftigen Ausschreibungsrunden auszugleichen . Es besteht die Gefahr, dass die Dynamik beim Erneu- erbaren-Ausbau gebrochen oder zumindest gedämpft wird . Schon bei der letzten EEG-Novelle 2014 habe ich mit Nein gestimmt, weil ich die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen schon damals als Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen EEG an- gesehen habe . Der jetzt durch die Reform vollzogene komplette Regimewechsel weg von der Preissteuerung hin zur Mengensteuerung stellt für mich das Grundpro- blem der aktuellen EEG-Novelle dar . Wir verfügen über keinerlei dauerhafte positive Erfahrungen damit . Eine bessere Planbarkeit der Energiewende bzw . des Erneu- erbaren-Ausbaus hätte man im Übrigen auch über ande- re Maßnahmen erreichen können (besseres Monitoring, bessere Koordinierung und Austausch der Länder bzw . Genehmigungsbehörden etc .) . Es wäre dringend notwendig, Möglichkeiten für eine Korrektur dieses – vermutlich falsch – eingeschlagenen Weges zu schaffen, beispielsweise durch eine Befristung des Ausschreibungssystems und einer danach möglichen Rückkehr zum bisher bestehenden System . Da es sich bei der Ausweitung der Ausschreibungen auf große Pho- tovoltaik-Anlagen sowie Wind On- und Offshore ohne jegliche Erfahrungen um ein ökonomisches Großexperi- ment für ganz Deutschland handelt, ist auch die Frage der Evaluation entscheidend . Daher sollte es nach den ersten Jahren sowohl eine umfassende und unabhängige Auswertung – die über den EEG-Erfahrungsbericht hi- nausgeht – als auch einen neuen politischen Mehrheits- beschluss geben müssen, Ausschreibungen weiterführen zu wollen . Es muss von einer unabhängigen Institution überprüft werden, ob zum Beispiel die Ausbauziele er- reicht werden, ob es tatsächlich eine höhere Kosteneffizi- enz als mit dem bisherigen System gibt, die Akteursviel- falt erhalten bzw . ausgebaut wird etc . Kritisch sehe ich auch die Situation für die Windener- gie . Schon die 10H-Regelung war eine Windenergiever- hinderungsmaßnahme . Wenn südliche Bundesländer den Windausbau behindern und gleichzeitig die Ausbauzah- len im Norden bzw . den „Netzausbauregionen“ deutlich reduziert werden, die wichtigste erneuerbare Energie in Deutschland also in vielen Teilen der Republik beschnit- ten wird, dann bleibt die Frage, wie die Energiewende gelingen soll . Hinzu kommt, dass bald – nach Ende der 20-jährigen Förderung eine größere Zahl an alten Wind- anlagen vom Netz gehen wird . Die 10H-Regelung müsste rückgängig gemacht werden, wir bräuchten Lösungen für die bald wegfallenden Altanlagen, und auch die Zubau- reduzierung im Norden müsste durch andere innovative Lösungen ersetzt werden . Es gibt bereits genügend Ide- en, wie man Windanlagen anders auslegen oder Strom- überschüsse anderweitig nutzen kann . Der Rückgang der Arbeitsplätze im Bereich der Photo- voltaik war in den letzten Jahren enorm . Tausende haben ihren Job verloren . Da es sich aber um eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen handelt, stehen diese nicht so sehr im Fokus – anders als wenn beispielsweise einige wenige große Unternehmen der Automobilbran- che auch nur damit drohen, in größerem Maße Mitarbei- ter zu entlassen . Dieser Trend darf sich nicht fortsetzen . Wir müssen zudem auch endlich dafür sorgen, dass die großen Unternehmen mehr für das Klima tun . Jetzt noch mehr Unternehmen Vergünstigungen bei der EEG-Umla- ge zu gewähren, ohne – wie ursprünglich beschlossen – von diesen Effizienzmaßnahmen einzufordern, geht ab- solut in die falsche Richtung . Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den einge- schlagenen Weg schon länger nicht konsequent fortset- zen und unser Energiesystem nicht wirklich den neuen Anforderungen entsprechend umbauen . Wir setzen damit auch den Klimaschutz bewusst aufs Spiel . Bei der Ener- giewende wird vorrangig problematisiert, verzögert und gezaudert . Mit Mut und Zuversicht sollten wir vorange- hen, denn viele Länder schauen darauf, was in Deutsch- land passiert . Statt zu bremsen, brauchen wir endlich eine breitangelegte Offensive . Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Im parlamenta- rischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energie- wende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommu- ne beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18299 (A) (C) (B) (D) Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem Parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteuren teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht in Frage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben leider ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben wurden zuletzt eindringlich auf der Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlung entwickelt . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618300 (A) (C) (B) (D) bei Photovoltaik und Bioenergie, nicht alle erhalten ge- blieben sind . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung bin ich zu dem Schluss ge- kommen, mich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes in der dritten Lesung zu enthalten . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wertvolle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursviel- falt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kom- munen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bür- gerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Ver- änderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie), womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18301 (A) (C) (B) (D) einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In der Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile werde ich mich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten . Ulrich Kelber (SPD): Meine Zielsetzung bleibt: Wir brauchen eine möglichst schnelle vollständige Umstel- lung unserer Energieerzeugung auf erneuerbare Energi- en . Dies ist möglich, weil die Preise für die erneuerbare Erzeugung weiter sinken, und es ist notwendig, wenn wir unsere Zusagen zum weltweiten Klimaschutz und zum Ausstieg aus den fossilen Energien einhalten wollen . Ich werde mich dabei weiter für eine Beschleunigung dieser Umstellung gegenüber den Ausbaupfaden des EEG 2016 bzw . des Koalitionsvertrags, aber auch gegenüber allen anderen früheren Zielen, einsetzen . Mit dem EEG 2016 wird das bisherige Einspeisever- gütungssystem auf mengengesteuerte Ausschreibungen umgestellt . Dies darf kein Selbstzweck sein, sondern muss regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft wer- den – Wirksamkeit dahingehend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich weitergeht und die Akteursvielfalt in diesem Bereich erhalten wird . In den Verhandlungen der letzten Wochen, in die ich mich mit mehreren Vorschlägen eingebracht habe, wur- den einige deutliche Verbesserungen gegenüber den ers- ten Entwürfen erreicht, sodass ich dem Gesetzentwurf in Anerkennung dieser Verbesserungen in seiner jetzigen Form trotz Bedenken gegen einzelne Regelungen zu- stimme . Diese wichtigen Verbesserungen sind insbesondere: Bürgerenergiegesellschaften erhalten eine faire Chan- ce, bei den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen, weil sie keine teuren Vorplanungen erstellen müssen . Zusätz- lich zu dieser Regelung orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten berücksichtigten Gebot – Bonus für Bürgerenergie – . Das Modell sichert auch den kleineren Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen Preisen . Privatpersonen und kleine Unternehmen können zum Beispiel Dach-Photo- voltaikanlagen ohnehin weiter nach dem System der ga- rantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten . Damit wird die Akteursvielfalt gesichert . Mieterstrom-Modelle und kleinteilige Quartierslösun- gen zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung sollen verstärkt gefördert werden . Über eine Verordnungser- mächtigung ermöglichen wir, dass zukünftig – wie schon lange von mir gefordert – auch Mieter vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren können, indem ihr Vermieter ihnen den Strom vom Dach preisgünstig und ohne EEG-Umlage zur Verfügung stellt . In Gebieten, in denen sogenannte Netzengpässe be- stehen, soll Strom aus erneuerbaren Energien im Zusam- menspiel mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für die Wärmeerzeugung genutzt werden . Sollten die Wärmeer- zeugungskapazitäten nicht ausreichen, kann die verblie- bene Strommenge auch über andere Technologien einge- setzt werden . Dies ist ein dringend notweniger Einstieg in die sogenannte Sektorkopplung, also in die Verknüp- fung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr . Ungelöst, und damit in der Wiedervorlage, bleibt die Tatsache, dass das seit 2009 bestehende Strommarkt- modell den erneuerbaren Strom auf den Spotmarkt ver- drängt . Versorger können sich unbegrenzt im Voraus mit fossilem Strom eindecken und prüfen dann nur, ob der erneuerbare Strom bei Lieferung noch preisgünstiger ist als die reinen Brennstoffkosten . Dadurch verfällt der Wert erneuerbarer Energien immer mehr . 2015 wurde gegenüber 2009 doppelt so viel Vergütung an die Be- treiber erneuerbarer Energieanlagen ausgeschüttet, dafür musste aufgrund dieses Marktmodells aber sechsmal so viel EEG-Umlage eingesammelt werden . Ich will einen Strommarkt, in dem die erneuerbaren Energien im Mit- telpunkt stehen und die immer weiter zurückgehende fos- sile Stromerzeugung nur noch ergänzt . Dafür werde ich weiter arbeiten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618302 (A) (C) (B) (D) Daniela Kolbe (SPD): Ich stimme dem Gesetzent- wurf mit großen Bauchschmerzen zu . Vor allem aufgrund der vielen Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren erreicht worden sind . Für mich als Nichtfach- politikerin ist es durch den extrem engen Zeitplan kaum möglich, die vielen wichtigen Details in der notwendi- gen Tiefe zu würdigen . Bei mir bleibt der Eindruck, dass wir insbesondere durch die rigiden Ausbaukorridore die Energiewende zu stark ausbremsen . Zu den Verbesserun- gen im Einzelnen: Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen wird – zur Wahrung der Ak- teursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann eine Teilhabe an der Ener- giewende über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . Dies ist ein wichti- ger Schritt, da nicht alle Menschen die finanziellen Mög- lichkeiten der eigenen Beteiligung haben, so jedoch über ihre Kommune beteiligt werden können . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energie- wende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Da- rüber hinaus war bereits im Kabinettsentwurf verankert, dass Bürgerenergiegesellschaften keine Bundesimmissi- onsschutz-Genehmigung vorlegen müssen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Ver- gütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bür- gerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen konnte die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schrit- te zur Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsek- tors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – durchsetzen . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, wie etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnung sollen demnächst Mieterstrom- modelle ermöglicht werden . Wir stärken an dieser ent- scheidenden Stelle das schwächste Glied in der Energie- versorgungskette, nämlich die Mieterinnen und Mieter als Endverbraucherinnen und Endverbraucher . Durch Mieterstrommodelle schaffen wir eine wesentliche Vo- raussetzung, dass die Energiewende nun auch die Städte erreicht . Damit werden wir einen Beitrag zur klimaneut- ralen Stromversorgung leisten und gleichzeitig die Mie- terinnen und Mieter entlasten . Privatpersonen und kleine Unternehmen können Dach-Photovoltaikanlagen weiter nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstver- brauch errichten . Für den Bereich Wind onshore konnte gegen den Willen des Koalitionspartners das Referenzer- tragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Koalitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchsetzen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investiti- onsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW ins- tallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- liegenden, zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit am Ausschreibungsverfahren ge- schaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zellstoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhal- ten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der Degression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führen kann . Preissenkende Wirkungen, die mit Aus- schreibungen erreicht werden, können sich hierüber und über Monopolbildungen in der Akteursstruktur nivellie- ren . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird sich zeigen müssen, ob die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Ak- teure nicht dennoch zu einer Hürde werden könnte . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilotverfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, dies jedoch in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeise- vergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbaukor- ridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, wird zu hinterfragen sein, ob unsere Klimaschutzziele er- reicht werden können . Insofern ist es problematisch, dass mit der CDU/CSU keine Regelung möglich war, bezu- schlagte nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfol- gende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sein werden . Mithilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18303 (A) (C) (B) (D) würde bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energiebedarfen zu massiven Verteilungskämpfen füh- ren, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwischen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Aus- maß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Auf- gaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris unterstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite “Strahlkraft“ . Allein in Deutschland entstanden im Bereich der erneuerbaren Energien weit über 400 000 Arbeitsplätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-Novellen und hier vorgenommene Ein- schnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2016 erste Anknüpfungspunkte bietet . Insgesamt ist es der SPD-Bundestagsfraktion ge- lungen im Parlamentarischen Verfahren, wichtige Än- derungen beim EEG 2017 durchzusetzen . In einer Ge- samtabwägung werde ich daher dem Gesetz zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen tech- nologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Klimaschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Im parlamen- tarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wichtige Veränderungen bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergü- tungssystem auf Ausschreibungen – zur Wahrung von Akteursvielfalt – die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Die Teilhabe an der Energiewende kann auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen . So haben alle Men- schen die finanziellen Möglichkeiten der eigenen Betei- ligung über ihre Kommune . Teilhabe ist ein besonders wichtiges Kriterium zur Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Energiewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesell- schaften zudem keine Bundesimmissionsschutz-Geneh- migung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerener- giegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezu- schlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Offshore konnte das Ziel von 15 GW installierter Leistung beibehalten werden . In den nun vorgenomme- nen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2016 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Damit steht das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Prozent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag infrage . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618304 (A) (C) (B) (D) Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2016 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2016 droht zu einer Innovationsbremse zu werden . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden In- struments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wärme- und Verkehrswende gelangen . In einer Gesamtabwägung kann ich dem EEG 2016 in der vorliegenden Form leider nicht zustimmen und werde mich bei der Abstimmung enthalten . Bettina Müller (SPD): Im parlamentarischen Verfah- ren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wert- volle Veränderungen durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungssystem auf Aus- schreibungen zur Wahrung von Akteursvielfalt die Mög- lichkeit der Teilnahme auch von Kommunen gestärkt . So kann Teilhabe an der Energiewende auch über Städte und Gemeinden erfolgen, indem Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen. Schließlich haben nicht alle Menschen die finan- ziellen Möglichkeiten der eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Teilhabe stärkt die Akzeptanz für Veränderungen, die mit der Ener- giewende einhergehen . Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem eine Öffnung für ergänzende Länder-Regelungen durchgesetzt . Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerenergiegesellschaften zudem keine Bundesimmis- sionsschutz-Genehmigung vorlegen . Hiermit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerener- gie –, womit ein weiterer Anreiz mit Chancen auf Teilha- be gegeben wird . Mit den parlamentarischen Verhandlungen konnten durch die SPD-Bundestagsfraktion im EEG erste Schritte für Sektorkopplung – der Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme- und Verkehrssektor – angelegt werden . Strommengen aus erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, sollen als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungs- formen, etwa Speicher, verwendet werden können . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für soge- nannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit entste- hen . Für Wind onshore konnte gegenüber dem Koalitions- partner das Referenzertragsmodell verteidigt werden, womit ein bundesweiter Ausbau möglich bleibt . Der Ko- alitionspartner konnte sich ferner nicht damit durchset- zen, Entschädigungen bei Abregelungen weitergehend zu kürzen, was zu Investitionsunsicherheiten geführt hätte . Für Wind offshore konnte das Ziel von 15 GW in- stallierter Leistung beibehalten werden . In den nun vor- genommenen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Zuordnungen von Ausbaumengen, liegen allerdings auch Hemmnisse . Für Kleinanlagen der Bioenergie von unter 150 kW wurde mit dem parlamentarischen Verfahren eine Teil- nahmemöglichkeit an Ausschreibungen geschaffen . Sie hatten nach der EEG-Novelle 2014 eine nur noch sehr eingeschränkte Perspektive . Ablaugeanlagen der Zell- stoffindustrie in Ost- und Westdeutschland erhalten eine weitere Förderung über fünf Jahre . Der Beginn der De- gression für Geothermieanlagen wird um ein Jahr auf den 1 . Januar 2021 verschoben . Mit der heutigen Entscheidung einer Systemumstel- lung auf Ausschreibungen wird ein Instrument der Men- gensteuerung eingeführt . Internationale Erfahrungen mit Ausschreibungen zeigen, dass es über die Gebotsver- fahren zu einer Einschränkung der Akteursvielfalt und Verlagerung auf Großinverstoren kommen kann . Zudem werden gemäß der Erfahrungen mit Ausschreibungsmo- dellen häufig größere Mengen der Zuschläge letztlich nicht realisiert, was insgesamt zu einem Minderausbau führt . Preissenkende Wirkungen, die mit Ausschreibun- gen erreicht werden, können sich hierüber und über Mo- nopolbildungen in der Akteursstruktur nivellieren, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt werden . Auch wenn das EEG 2017 Bürgerenergieanlagen in gewissem Umfang begünstigt, wird die Teilnahme an Ausschreibungen für kleine Akteure möglicherweise dennoch eine Hürde dar- stellen . So nahmen an Gebotsrunden im Zuge des Pilot- verfahrens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zwar auch kleinere Akteure teil, allerdings in verhältnismäßig geringerem Ausmaß als im Rahmen des herkömmlichen Einspeisevergütungssystems . In Kombination mit den nun begrenzenden Ausbau- korridoren, die in Deutschland mit dem EEG 2017 nun erstmals als jährliche fixe Obergrenzen festgeschrieben werden, können unsere Klimaschutzziele nicht erreicht werden . Insofern ist besonders problematisch, dass mit unserem Koalitionspartner keine Regelung vereinbar war, bezuschlagte, nicht realisierte Ausbaumengen durch nachfolgende Gebotsverfahren wieder aufzugreifen . Ein Minderausbau führt auf diesem Weg zwangsläufig zu einer Unterschreitung des jeweiligen Ausbaukorridors . Auch das Erreichen der Ausbauziele von 40 bis 45 Pro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18305 (A) (C) (B) (D) zent bis 2025 aus dem Koalitionsvertrag steht infrage . Alle fünf hiernach im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 4 . Juli 2016 befragten Sachverständigen verneinten, dass die Energiewende- und Klimaschutzziele mit der aktuellen EEG-Novelle zu erreichen seien . Aus der völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung der Klimakonferenz von Paris ergibt sich für die Bun- desrepublik Deutschland eine klare Verpflichtung zur Ablösung fossiler Energien . Große Potenziale für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liegen in einer Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität . Dies bedeu- tet, dass wir zukünftig auf zunehmend mehr erneuerbare Energien angewiesen sind . Eine Drosselung des Ausbaus, wie er mit dem EEG 2017 beschlossen wird, erschwert dies und gefährdet bereits geschaffene Arbeitsplätze . Das EEG 2017 darf nicht zu einer Innovationsbremse werden . Insofern müssen die mit dem EEG 2017 eingeführten Ausschreibungen regelmäßig auf ihre Tauglichkeit über- prüft werden . Bereits der Koalitionsvertrag sieht an sich vor, „dass vor der Einführung von Ausschreibungen in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“ . Eine dahingehende Evaluati- on, die auch die Realisierung der Projekte und nicht nur die Gebotsverfahren berücksichtigt, hat im Vorfeld der EEG-Novelle nicht stattgefunden . Nach der EU-Beihil- feleitlinie wären über die sogenannte De-minimis-Re- gelung weitreichende Ausnahmen von Ausschreibungen möglich . Diese Möglichkeiten zur Wahrung von Ak- teursvielfalt und um die Praktikabilität von Ausschrei- bungen zunächst zu überprüfen, blieben ungenutzt . Mit Hilfe erneuerbarer Energien und unter Einsatz von Energieeffizienztechnologien ist bereits binnen weniger Jahre eine Entkopplung von Wachstum und relativen Energiebedarfen gelungen . Erneuerbare Energien stehen für einen weltweit ver- fügbaren und damit von Grund auf gerechten Zugang zu Energie . Die Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wird bei ihrer Verknappung und zugleich steigenden Energie- bedarfen zu massiven Verteilungskämpfen führen, die Gefahr von Kriegen verschärfen und die Schere zwi- schen Arm und Reich in einem unvorstellbaren Ausmaß auseinanderdrücken . Flucht vor dem Klimawandel und vor Energiearmut wären absehbare Entwicklungen mit verheerenden Folgen . Diese vor uns liegenden Aufgaben hat zuletzt eindringlich die Klimakonferenz von Paris un- terstrichen . Das für die Erfolge der Energiewende bislang maß- gebliche Instrument des Einspeisevergütungssystems EEG hat weltweite Ausstrahlungswirkung . Allein in Deutschland entstanden dabei weit über 400 000 Arbeits- plätze, die allerdings bereits durch die letzten EEG-No- vellen und hier vorgenommene Einschnitte, insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie, rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf unsere Energiewende- und Klimaschutzziele bedarf es in den folgenden Schritten einer Anpassung und Aufstockung der Ausbaukorridore sowie eines weiterführenden Instru- ments der Sektorkopplung, sodass wir auch zu einer Wär- me- und Verkehrswende gelangen, wofür das EEG 2017 erste Anknüpfungspunkte bietet . In einer Gesamtabwägung werde ich daher dem Ge- setz nicht zustimmen . Entscheidend dafür ist vor allem, dass wir keinen technologischen Fadenriss erleben und beim Mieterstrom und der Sektorkopplung wichtige Durchbrüche erzielt haben . Wir brauchen wirksame Kli- maschutzmaßnahmen und daraus abgeleitete Ausbaup- fade für die erneuerbaren Energien über die Sektoren hinweg . Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Ent- gegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag werden wichtige Energieeffizienzanreize nicht hinreichend ver- folgt und umgesetzt . Auch zukünftig bieten sich Anreize für Energieverschwendung bei noch mehr energieinten- siven Unternehmen . Industrieausnahmen im EEG sind richtig und wichtig, sollten jedoch stärker an Energieeffi- zienzfortschritte geknüpft werden . Ich stimme dem Gesetz dennoch zu, weil wichtige As- pekte nun im EEG berücksichtigt werden . Dazu zählen unter anderem der Systemwechsel von Festvergütung zu Strommengenausschreibungen, der besser verzahnte Ausbau der Windenergie auf See mit dem Stromnetzaus- bau an Land oder die angepasste Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen . Dr. Martin Rosemann (SPD): In unserer Staatsord- nung spielt der Deutsche Bundestag, das Parlament, eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsverfahren . Die Möglich- keit zu haben, sich intensiv mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, bevor ich darüber abstimme, ist für meine Arbeit als Abgeordneter von entscheidender Bedeutung . Beim vorliegenden Gesetzentwurf liegen zwischen ers- ter und zweiter/dritter Lesung zwei Tage . Angesichts der vielfältigen weiteren Aufgaben, die ein Parlamentarier in Sitzungswochen parallel zu erledigen hat, ist eine inten- sive, kritische Auseinandersetzung bei einem Gesetz mit mehreren hundert Seiten in zwei Tagen schlicht unmög- lich . Bei einem Gesetz von dieser Tragweite wird ein so kurzer Zeitraum dem parlamentarischen Anspruch nicht gerecht . Zudem bleiben bei mir Zweifel, ob der mit dem jet- zigen EEG eingeschlagene Weg geeignet ist, die Ener- giewende so fortzusetzen, dass die Klimaziele erreicht werden, die Möglichkeiten der unterschiedlichen For- men regenerativer Energien voll genutzt werden und eine vielfältige Akteurslandschaft unter maßgeblicher Beteili- gung von kommunalen Stadtwerken und Bürgerenergie- genossenschaften sichergestellt wird . Allerdings ist es der SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen, wertvolle Ver- änderungen zugunsten einer stärkeren Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften und Stadtwerken durch- zusetzen . Die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, orientiert sich am höchsten bezuschlagten Gebot – Bonus für Bürgerenergie –, womit diesen wichtigen Akteuren der Energiewende Chancen auf Teilhabe gegeben wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 201618306 (A) (C) (B) (D) Bereits mit dem Kabinettsentwurf mussten Bürgerener- giegesellschaften keine immissionsschutzrechtliche Ge- nehmigung vorlegen . Somit wird ihnen eine Hürde in der Projektplanung erspart . Im Zuge der Umstellung vom Einspeisevergütungs- system auf Ausschreibungen zur Wahrung von Ak- teursvielfalt wird auch die Möglichkeit der Teilnahme von Kommunen gestärkt . Dies wird dadurch erreicht, dass Bürgerenergiegesellschaften 10 Prozent ihrer Antei- le der Kommune vor Ort anbieten müssen . Schließlich haben nicht alle Menschen die finanziellen Möglichkei- ten zu einer eigenen Beteiligung, können so aber über ihre Kommune beteiligt werden . Über eine Verordnungsermächtigung wird zudem für sogenannten Mieterstrom eine Teilhabemöglichkeit ent- stehen . Dass dadurch neben den Hausbesitzern auch die Mieter an den finanziellen Vorteilen der Energiewende beteiligt werden, ist für mich ein wichtiger Erfolg . Aufgrund dieser weiteren Veränderungen stimme ich trotz der bestehenden Bedenken der EEG-Novelle zu . Die EEG-Novelle ist ein schwieriger Kompromiss in ei- ner Großen Koalition mit einem Partner, der mehrheitlich andere Vorstellungen von Energiepolitik hat . Zugleich ist das EEG 2016 eine Fortschreibung des EEG 2014, das seinerseits bereits ein Kompromiss war . Mit der Umstellung von einer festen Einspeisevergü- tung auf Ausschreibungen betreten wir Neuland . Und es bleiben Zweifel, ob die Regelungen für kommunale Stadt- werke und Bürgerenergiegenossenschaften ausreichen, um diesen gleiche Wettbewerbschancen zu geben . Deshalb ist es wichtig, in den kommenden Jahren die Wirkungen der jetzigen Regelungen genau zu beobachten und gegebenen- falls nachzusteuern . Das gilt insbesondere dann, wenn sich zeigen sollte, dass es durch die Ausschreibungen zur Ein- schränkung der Akteursvielfalt und zu einer Verlagerung auf Großinverstoren kommen sollte . Sarah Ryglewski (SPD): Das EEG schafft Planungs- sicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland . Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bun- destagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen beim EEG 2017 durchzusetzen . So wird im Zuge der Umstel- lung vom Einspeisevergütungssystem auf Ausschreibun- gen die Akteursvielfalt gestärkt . Positiv ist auch, dass Privatpersonen und kleine Unter- nehmen weiterhin Dach-Photovoltaikanlagen nach dem System der garantierten Einspeisevergütung bzw . zum Selbstverbrauch errichten können und Bürgerenergiege- sellschaften gestärkt werden . So leistet das EEG einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung in Deutschland . Klar ist aber auch, die Energiewende ist nicht allein mit Kleinanlagen zu stemmen . Um eine verlässliche Energie- versorgung zu gewährleisten, braucht es grundlastfähige Kraftwerke wie die Offshore-Parks in Nord- und Ostsee . Hier ist Deutschland bisher Vorreiter . Sowohl, was die technologische Innovation, als auch die industrielle Ferti- gung angeht . Mit den jetzt im EEG vorgesehenen Ausbau- schritten für die Offshore-Windenergie bis 2030 ist diese Vorreiterrolle in Gefahr . Ein Ausbau von nur 500 MW in den Jahren 2021 und 2022 gefährdet nicht nur Arbeitsplät- ze in Bremen und Bremerhaven, sondern birgt auch die Gefahr, dass Deutschland technologisches Know-how un- wiederbringlich verloren geht und Unternehmen ins Aus- land abwandern . Ich halte es für einen Fehler und einen Fehlanreiz, mit dem Verweis auf den fehlenden Netzaus- bau die Entwicklung der Offshore-Windenergie zu dros- seln . Ich erwarte, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die nötigen Leitungskapazitäten auszubauen, und es dann auch möglich ist, die Ausbauschritte für Windener- gie auf See anzupassen . Für eine solche Regelung werde ich mich im weiteren Verlauf einsetzen, damit Arbeitsplät- ze in Bremen, Bremerhaven und ganz Norddeutschland erhalten bleiben . In der Gesamtabwägung werde ich dem Gesetz zu- stimmen, weil es Planungssicherheit für die Akteure der Energiewende schafft . Anlage 6 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/1929, 18/2048 Nr. 4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/2445, 18/2530 Nr. 13 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/3372, 18/3482 Nr. 1.2 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2014 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Ver- pflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Drucksachen 18/5064, 18/5162 Nr. 11 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 184 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 8 . Juli 2016 18307 (A) (C) (B) (D) Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18 . Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Bilanz der Sommerzeit Drucksache 18/8000 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) Drucksache 16/4146 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennah- verkehr Drucksachen 18/8180, 18/8461 Nr. 1.1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Petitionsausschuss Drucksache 18/8140 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0062 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/7286 Nr . A .6 Ratsdokument 14306/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .9 Ratsdokument 5441/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .11 Ratsdokument 6819/16 Drucksache 18/8140 Nr . A .12 Ratsdokument 7039/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .17 KOM(2016)199 endg . Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/8936 Nr . A .19 EP P8_TA-PROV(2016)0237 Drucksache 18/8936 Nr . A .22 Ratsdokument 9706/16 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/8771 Nr . A .5 EP P8_TA-PROV(2016)0225 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/8470 Nr . A .23 Ratsdokument 7747/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab- schätzung Drucksache 18/8668 Nr . A .26 Ratsdokument 8002/16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 184. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 33 Erneuerbare-Energien-Gesetz TOP 34, ZP 6 Waffenexport in die Golfstaaten ZP 7 Änderung des Bundesjagdgesetzes ZP 8, ZP 9 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ZP 10 Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung TOP 37 Internationale Palmölproduktion Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich schließe die Aussprache .

    Wir kommen zur Abstimmung über den von den Frak-
    tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf
    eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für
    Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Ände-
    rungen des Rechts der erneuerbaren Energien .

    Dazu liegen mir inzwischen über 20 persönliche Er-
    klärungen zur Abstimmung vor, die wir, wie üblich, dem
    Protokoll beifügen .1)

    Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt
    unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der
    Drucksache 18/9096, den Gesetzentwurf der Fraktionen
    der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/8860 in der
    Ausschussfassung anzunehmen . Ich darf alle diejenigen,
    die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustim-
    men wollen, um das Handzeichen bitten . – Wer stimmt
    dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzent-
    wurf mit der Mehrheit der Koalition ganz offenkundig
    gegen die Stimmen der jedenfalls meisten Mitglieder der
    Oppositionsfraktionen in zweiter Beratung angenom-
    men .

    Wir kommen zur

    dritten Beratung

    und Schlussabstimmung . Hier stimmen wir nun über den
    Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/
    Die Grünen namentlich ab . Ich bitte die Schriftführerin-
    nen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzuneh-
    men und mir zu signalisieren, wenn sie ordnungsgemäß
    besetzt sind . – Ich eröffne die Abstimmung .

    Ist noch ein Mitglied des Hauses im Saal, das seine
    Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall .
    Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schrift-
    führerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu
    beginnen .2)

    Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschlie-
    ßungsanträge, zunächst über den Entschließungsantrag
    der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/9106 . Wer
    stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt
    dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschlie-
    ßungsantrag abgelehnt .

    1) Anlagen 2 bis 5
    2) Ergebnis Seite 18239 D

    Dr. Andreas Lenz






    (A) (C)



    (B) (D)


    Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag der Fraktion
    Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/9107 zur
    Abstimmung auf . Wer stimmt für diesen Entschließungs-
    antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Da-
    mit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der
    Koalition gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
    abgelehnt .

    Wir kommen nun zur Abstimmung über die Be-
    schlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
    Energie zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
    Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuer-
    baren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts
    der erneuerbaren Energien. Der Ausschuss empfiehlt un-
    ter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Druck-
    sache 18/9096, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
    auf den Drucksachen 18/8832 und 18/8972 für erledigt
    zu erklären . Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
    lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das
    ist einvernehmlich so beschlossen .

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 34 a und b sowie
    den Zusatzpunkt 6 auf:

    34 a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Jan
    van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine
    Buchholz, weiterer Abgeordneter und der
    Fraktion DIE LINKE

    Genehmigungen für Rüstungsexporte in
    die Staaten des Golfkooperationsrates
    widerrufen und keine neuen erteilen

    Drucksache 18/8930
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f)

    Auswärtiger Ausschuss

    b) Beratung der Beschlussempfehlung und des
    Berichts des Ausschusses für Wirtschaft
    und Energie (9 . Ausschuss) zu dem Antrag
    der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang
    Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Ab-
    geordneter und der Fraktion DIE LINKE

    Waffenexporte in die Golfregion verbieten

    Drucksachen 18/768, 18/1674

    ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des

    (3 . Ausschuss)

    Nouripour, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz,
    weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
    NIS 90/DIE GRÜNEN

    Jemen – Militärische Intervention stoppen –
    Neue Friedensverhandlungen beginnen

    Drucksachen 18/5380, 18/6145

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache insgesamt 77 Minuten vorgesehen . –
    Dazu erhebt sich kein Widerspruch . Also verfahren wir
    so .

    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
    Jan van Aken für die Fraktion Die Linke das Wort .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Jan van Aken
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube,

ich muss Sie jetzt enttäuschen . Ich werde jetzt nicht über
Steinmeier, Gabriel und Frau Merkel herfallen und mich
maßlos über die unfassbar hohen deutschen Waffenex-
porte aufregen,


(Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Unfassbar hoch? Unfassbar!)


obwohl sie natürlich viel zu hoch sind und obwohl ich
mich natürlich aufrege . Mich treibt, ehrlich gesagt, im
Moment eine andere Frage um . Wenn ich mir anschaue,
wie sich die deutschen Waffenexporte in den letzten drei
Jahren entwickelt haben, drängt sich mir nämlich vor al-
lem die Frage auf: Woran ist Sigmar Gabriel eigentlich
gescheitert?

Sigmar Gabriel hat 2013 massiv Wahlkampf gegen die
Waffenexporte gemacht . Er hat sich – auch als Minister –
immer wieder dagegen ausgesprochen . Das kann man
jetzt alles als Propaganda abtun . Ich tue das nicht, son-
dern glaube, er wollte tatsächlich hier und da ein bisschen
verändern . Er hat sogar an einigen ganz kleinen Punkten
etwas bewegt . Aber in der Summe, unter dem Strich, ist
Gabriel grandios gescheitert, wie ich feststelle, wenn ich
mir ansehe, dass sich die deutschen Waffenexporte im
letzten Jahr – in einem einzigen Jahr! – verdoppelt haben .
2015 war das Jahr in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland, in dem mehr Waffenexporte als je zuvor
genehmigt wurden, nämlich im Wert von 12,8 Milliarden
Euro. Ich finde, das sind 12,8 Milliarden zu viel.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wie gesagt, das geschah unter Sigmar Gabriel, der ge-
nau das Gegenteil angekündigt hatte . Wenn ich mir jetzt
seine Entschuldigungen anhöre, mit denen er diese hohen
Exporte rechtfertigen will, stelle ich fest, dass das kom-
pletter Unsinn ist . Er hat in den letzten zwei, drei Tagen
vor allem zwei Entschuldigungen vorgebracht .

Erstens . Schuld sind immer die anderen . Schuld sind
die Vorgängerregierungen . Es war ja Schwarz-Gelb, die
damals schon den Panzerdeal mit Katar durchgewinkt
haben . Richtig ist, dass die erste Genehmigung von
Schwarz-Gelb kam . Richtig ist aber auch, dass die zwei-
te entscheidende Genehmigung nach dem Außenwirt-
schaftsgesetz von Sigmar Gabriel im letzten Jahr erteilt
worden ist . Er hätte sich weigern können . Er hätte Nein
sagen können . Es war ganz allein seine Entscheidung,
dazu Ja zu sagen .


(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!)


Alles andere ist eine faule Ausrede . Hören Sie bloß auf
damit!


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn ich jetzt höre: „Na ja, wenn wir jetzt Nein ge-
sagt hätten, dann hätte die Firma eine Schadensersatz-
klage eingereicht“, dann ist das richtig peinlich für die
deutsche Sozialdemokratie . Dann sollen die doch klagen .

Präsident Dr. Norbert Lammert






(A) (C)



(B) (D)


Die müssen den Prozess erst einmal gewinnen . Sie ha-
ben doch gute Argumente . Sie können sagen: Katar führt
Krieg im Jemen, und Sie wollen keine Panzer an eine
kriegsführende Partei liefern . Diesen Prozess sollen die
erst einmal gewinnen .


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Selbst wenn die Bundesregierung diesen Prozess am
Ende verliert, ist das uns das Geld nicht wert, wenn wir
an die Toten im Jemen denken? Ich habe von einem Vor-
sitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
sehr viel mehr Rückgrat bei der Frage von Leben und
Tod erwartet . Das ist ganz schwach, Herr Gabriel .


(Beifall bei der LINKEN)


Jetzt kommen wir zur zweiten Ausrede von Sigmar
Gabriel: In diesem Jahr waren ein paar ganz große Pro-
jekte dabei, die wir eigentlich herausrechnen müssen .
Zum Beispiel sind das die Kriegsschiffe für Großbritan-
nien für 1,1 Milliarden Euro . Das war ein ganz besonde-
rer Sondereffekt . Das darf man nicht mitzählen . – Das
ist genauso Unsinn; Sie alle wissen das . Denn es gibt
jedes Jahr solche Sondereffekte: 2014 U-Boote nach Is-
rael, 2016 wird es die Fregatte nach Algerien sein . Das
gibt es jedes Mal . Ich bin mir sicher: Ich höre das jetzt
gleich drei-, vier-, fünfmal über die Kriegsschiffe nach
Großbritannien . Streichen Sie das aus Ihrem Manuskript .
Sondereffekte gibt es jedes Jahr . Das ist völliger Unsinn .


(Beifall bei der LINKEN)


Unter dem Strich bleibt genau ein Faktum übrig: Un-
ter Sigmar Gabriel haben sich die Waffenexporte ver-
doppelt, obwohl er etwas ganz anders angekündigt hatte .
Deshalb noch einmal die Frage: Woran ist er eigentlich
gescheitert? Ich glaube, er ist am System gescheitert,
am heutigen System der Rüstungsexportkontrolle, die
schlicht und einfach nicht funktioniert . So, wie das Sys-
tem aufgestellt ist, ist es einfach kaputt . Wenn Sie im
Bereich der Waffenexporte künftig wirklich etwas verän-
dern wollen – das sage ich in Richtung der Grünen und in
Richtung der Sozialdemokraten –, dann müssen Sie das
System verändern . So geht es nicht weiter .


(Beifall bei der LINKEN)


Das System – das wissen Sie ganz genau – ist völlig
wischiwaschi, butterweich . Selbst die schlimmsten Men-
schenrechtsverletzter, die schlimmsten Despoten können
sich mit deutschen Sturmgewehren, mit Panzern, mit Ra-
keten, mit Handgranaten eindecken . Alles, was sie wol-
len, kann man in diesem System liefern . Das System ist
nicht restriktiv . Es ist kaputt .


(Beifall bei der LINKEN)


Sie alle hier im Bundestag müssen sich doch fragen,
ob Sie wirklich ein System einer Exportkontrolle haben
wollen, bei dem die Waffenexporte immer steigen, egal
wer gerade regiert . Schauen wir einmal 15 Jahre zurück .
Da gab es eine rot-grüne Bundesregierung . Die rot-grüne
Bundesregierung wollte die Waffenexporte reduzieren .
Sie haben die Regeln neu gemacht . Auch sie sind gran-
dios gescheitert, genauso grandios wie Gabriel . Auch
unter Rot-Grün sind die Waffenexporte immer weiter

gestiegen . Brauchen Sie denn noch mehr Hinweise da-
rauf, dass das System kaputt ist und Sie es anders machen
müssen? Ich glaube, wir brauchen einen grundsätzlich
anderen Ansatz . Der Kern unseres Vorschlages ist, dass
wir definierte gesetzliche Verbote einführen. Ohne die
kommen Sie bei den Waffenexporten nie weiter .


(Beifall bei der LINKEN)


Im Moment beruht das System bei der Exportkon-
trolle auf sogenannten Einzelfallentscheidungen . Die
Kriterien für den Einzelfall – wird diese Waffe an jenes
Land geliefert? – sind völlig vage . Sie haben Tausende
von Schlupflöchern. Sie können am Ende eigentlich gar
nichts verbieten . Alles ist erlaubt . Sogar an Kriegspartei-
en dürfen Sie unter diesen Kriterien liefern . Aber diese
butterweichen Kriterien sind nur ein Problem . Es gibt
noch zwei weitere Probleme, über die wir hier bis jetzt
eigentlich viel zu wenig geredet haben, die automatisch
dazu führen, dass heutzutage das System komplett auf Ja
gestellt ist, dass praktisch keine Anträge abgelehnt wer-
den . Wissen Sie eigentlich, wie viele Anträge im letzten
Jahr abgelehnt worden sind? Über 12 000 Anträge sind
gestellt worden, abgelehnt wurden 100 . Das System ist
auf Ja gestellt . Die zwei Gründe dafür sind folgende:

Erstens . Ein Nein ist nicht nachhaltig . Ein Nein kann
die nächste Bundesregierung sofort wieder aufheben . Ein
Ja ist von Dauer, solange sich die Bundesregierung nicht
traut, auf eine Schadensersatzklage zu warten .

Zweitens . Das Problem ist: Wenn Sie sich denn einmal
trauen, Nein zu sagen, haben Sie sofort ein diplomati-
sches Problem, weil sich das Empfängerland natürlich
diskriminiert fühlt .

Diese beiden Punkte kann man ganz wunderbar an ei-
nem aktuellen konkreten Beispiel aufzeigen . Das ist die
G36-Fabrik, eine Sturmgewehrfabrik, in Saudi-Arabien .
Sie wurde vor vielen Jahren genehmigt . Die Produkti-
onsanlagen stehen bereit; sie sind aber noch auf Zuliefe-
rungen aus Deutschland angewiesen: auf Ersatzteile, auf
Bauteile usw .

Diese Zulieferungen hat Sigmar Gabriel jetzt ge-
stoppt. Das finde ich gut, und dafür, dass er das gestoppt
hat, möchte ich Sigmar Gabriel an dieser Stelle einmal
ausdrücklich danken .


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


– Da könnten Sie auch einmal klatschen, oder?


(Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Nein, das finde ich nicht gut!)


Das Problem ist nur, dass dieser Stopp nicht nachhaltig
ist .


(Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ja, hoffentlich!)


Im nächsten Jahr findet die Bundestagswahl statt, und
nach dieser Bundestagswahl ist Sigmar Gabriel hier weg
und woanders – was immer er dann auch macht . Es gibt
dann doch die ganz große Wahrscheinlichkeit, dass die
nächste Bundeswirtschaftsministerin dieses Nein von
Gabriel „kassiert“ und die Genehmigung erteilt und
die G36-Fabrik in Saudi-Arabien weiterläuft . Dann hat

Jan van Aken






(A) (C)



(B) (D)


Gabriel unter dem Strich gar nichts erreicht, nullkomma-
nix . Das ist ein riesiges Problem .

Das ist jetzt auch keine Schwarzmalerei . Es gibt in der
deutschen Geschichte tatsächlich konkrete Beispiele da-
für, dass genau das passiert ist . Als Joschka Fischer Au-
ßenminister war – wieder Rot-Grün –, hat er einen ganz
schmutzigen Sturmgewehr-Deal mit Mexiko gestoppt .
Das Auswärtige Amt hat 2005 Nein zur Lieferung von
G36-Gewehren nach Mexiko gesagt .

2005 gab es dann die Bundestagswahl . Kurz danach
wurde Steinmeier Außenminister, und ein paar Tage spä-
ter sagte das Auswärtige Amt Ja zum Deal mit Mexiko .
Das zur Nachhaltigkeit in diesem System! Sie können
20 Jahre lang regieren: Kaum sind Sie weg, kommt die
nächste Ministerin oder der nächste Minister, und das
Problem ist erneut, dass wieder alles geliefert wird .


(Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das zeigt, dass es auf die Regierung ankommt und nicht auf die Gesetze!)


Deswegen funktioniert das System nicht so, wie es
funktionieren sollte . Die Regierungen wechseln, und Sie
müssen jetzt ein System aufbauen, das nachhaltig ist, da-
mit auch dann, wenn Sie abgewählt wurden, das Nein
weiter bestehen bleibt . Das ist das Problem .


(Beifall bei der LINKEN – Matthias Ilgen [SPD]: Sie machen es sich ja sehr einfach!)


Auch den zweiten Grund dafür, dass das System auf
Ja gestellt ist, kann man schön an der G36-Fabrik dar-
stellen; denn selbst Gabriel könnte in den nächsten Wo-
chen noch gezwungen werden, die Genehmigung doch
zu erteilen . Was passiert denn, wenn Sie Nein sagen? Die
Herstellerfirma wird wahrscheinlich klagen, es gibt einen
Prozess, und plötzlich muss die Bundesregierung öffent-
lich begründen, warum Saudi-Arabien diese Sturmge-
wehre nicht bekommt .

Dafür gibt es tausend gute Gründe, die man auch alle
nennen kann . Merkel und Steinmeier müssen dann aber
nach Riad und den Saudis Auge in Auge erklären, warum
sie keine Sturmgewehre bekommen, ihre Nachbarn aber
doch . Das ist doch eine diplomatische Katastrophe .


(Beifall der Abg . Dr . Gesine Lötzsch [DIE LINKE])


Deswegen bin ich mir ganz sicher, dass Merkel und
Steinmeier jetzt dafür sorgen werden, dass das nicht ab-
gelehnt wird . Dieses diplomatische Desaster mit Sau-
di-Arabien wollen sie sich nämlich gar nicht erst einhan-
deln . Das ist der Punkt .

In dem Moment, in dem Sie Einzelfallentscheidungen
treffen und einmal Ja und zweimal Nein sagen, haben Sie
eine diplomatische Katastrophe .


(Matthias Ilgen [SPD]: Also immer Nein sagen?)


Das können Sie nur dadurch vermeiden, indem Sie im-
mer Nein sagen . Wenn Sie ein generelles Verbot von
Kleinwaffen haben, dann können Sie nach Riad fahren
und sagen: Jungs, es tut uns leid; das hat gar nichts mit
euch zu tun. Wir Deutschen sind ein bisschen pazifis-

tisch . Kein Land kriegt etwas von uns geliefert . – Damit
hätten Sie kein diplomatisches Problem .


(Beifall bei der LINKEN)


Eine gesetzliche Regelung, durch die die Waffenex-
porte wirklich endlich einmal reduziert werden, ist doch
auch in Ihrem ureigensten Interesse . Gucken Sie sich
Sigmar Gabriel in dieser Woche doch einmal an . Was für
eine Blamage, nach diesem Wahlkampf jetzt eine Ver-
doppelung der Rüstungsexportzahlen rechtfertigen zu
müssen! Das Gleiche geschieht in zwei Jahren wieder .
Der nächste SPD-Wirtschaftsminister und der nächste
grüne Außenminister werden genau solche Peinlichkei-
ten wieder vertreten müssen, wenn Sie nicht endlich an
die Systemfrage herangehen .

Sie wissen, dass wir von mir aus alle Waffenexporte
jetzt sofort verbieten können . Ich weiß aber auch, dass
das mit Ihnen so schnell nicht geht; ich bin Realist . Das
Dringendste und Wichtigste – ich glaube, darin sind sich
ganz viele hier einig – ist aber doch ein generelles Verbot
von Kleinwaffenexporten .


(Beifall bei der LINKEN)


Das sind die tödlichsten Waffen dieser Welt . Wir wissen,
dass wir das verbieten müssen . Kein Sturmgewehr, keine
Handgranate, keine Panzerfaust mehr exportieren, nir-
gendwohin: Das ist unser Vorschlag .

Ich sehe auch überhaupt nicht, wo das Problem ist .
Warum machen Sie da nicht mit? Auch an die Grünen:
Warum erheben Sie nicht endlich einmal diese Forde-
rung? Es gibt doch eigentlich überhaupt kein gutes Argu-
ment gegen ein solches Verbot .

Auch in Deutschland werden Sie auf keinerlei Wider-
stand treffen, wenn Sie sagen, dass Kleinwaffen nicht
mehr exportiert werden . Sie hätten dann die Gewerk-
schaften, die Kirchen und über 80 Prozent der Bevölke-
rung auf Ihrer Seite und wahrscheinlich schon heute eine
Mehrheit hier im Bundestag dafür . Sie müssen es nur tun .

Danke schön .


(Beifall bei der LINKEN – Dr . Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir wollen es aber nicht! Im Gegenteil!)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, will ich eben
    das von den Schriftführerinnen und Schriftführern er-
    mittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschrei-
    bungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu
    weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Ener-
    gien bekannt geben: abgegebene Stimmen 574 . Mit Ja
    haben gestimmt 444, mit Nein haben 121 Kolleginnen
    und Kollegen gestimmt, 9 haben sich enthalten . Damit
    ist der Gesetzentwurf mit der notwendigen Mehrheit an-
    genommen .

    Jan van Aken






    (A) (C)



    (B) (D)


    Endgültiges Ergebnis

    Abgegebene Stimmen: 574;
    davon

    ja: 444
    nein: 121
    enthalten: 9

    Ja

    CDU/CSU

    Stephan Albani
    Peter Altmaier
    Artur Auernhammer
    Norbert Barthle
    Günter Baumann
    Maik Beermann
    Manfred Behrens (Börde)

    Veronika Bellmann
    Sybille Benning
    Dr . André Berghegger
    Dr . Christoph Bergner
    Ute Bertram
    Peter Beyer
    Steffen Bilger
    Clemens Binninger
    Peter Bleser
    Norbert Brackmann
    Klaus Brähmig
    Michael Brand
    Dr . Reinhard Brandl
    Helmut Brandt
    Dr . Ralf Brauksiepe
    Heike Brehmer
    Ralph Brinkhaus
    Cajus Caesar
    Gitta Connemann
    Alexandra Dinges-Dierig
    Alexander Dobrindt
    Michael Donth
    Thomas Dörflinger
    Marie-Luise Dött
    Hansjörg Durz
    Iris Eberl
    Jutta Eckenbach
    Dr . Bernd Fabritius
    Hermann Färber
    Uwe Feiler
    Dr . Thomas Feist
    Ingrid Fischbach
    Dirk Fischer (Hamburg)

    Axel E . Fischer


    (Karlsruhe-Land)

    Dr . Maria Flachsbarth
    Klaus-Peter Flosbach

    Thorsten Frei
    Dr . Astrid Freudenstein
    Dr . Hans-Peter Friedrich


    (Hof)

    Michael Frieser
    Dr . Michael Fuchs
    Hans-Joachim Fuchtel
    Alexander Funk
    Ingo Gädechens
    Dr . Thomas Gebhart
    Alois Gerig
    Eberhard Gienger
    Cemile Giousouf
    Josef Göppel
    Ursula Groden-Kranich
    Hermann Gröhe
    Klaus-Dieter Gröhler
    Michael Grosse-Brömer
    Astrid Grotelüschen
    Markus Grübel
    Manfred Grund
    Monika Grütters
    Dr . Herlind Gundelach
    Fritz Güntzler
    Olav Gutting
    Christian Haase
    Florian Hahn
    Dr . Stephan Harbarth
    Jürgen Hardt
    Gerda Hasselfeldt
    Matthias Hauer
    Mark Hauptmann
    Dr . Stefan Heck
    Dr . Matthias Heider
    Mechthild Heil
    Frank Heinrich (Chemnitz)

    Mark Helfrich
    Uda Heller
    Jörg Hellmuth
    Rudolf Henke
    Michael Hennrich
    Ansgar Heveling
    Dr . Heribert Hirte
    Christian Hirte
    Robert Hochbaum
    Alexander Hoffmann
    Thorsten Hoffmann


    (Dortmund)

    Karl Holmeier
    Franz-Josef Holzenkamp
    Dr . Hendrik Hoppenstedt
    Margaret Horb
    Charles M . Huber
    Anette Hübinger
    Hubert Hüppe

    Thomas Jarzombek
    Sylvia Jörrißen
    Andreas Jung
    Dr . Egon Jüttner
    Bartholomäus Kalb
    Hans-Werner Kammer
    Steffen Kanitz
    Alois Karl
    Anja Karliczek
    Bernhard Kaster
    Volker Kauder
    Dr . Stefan Kaufmann
    Roderich Kiesewetter
    Dr . Georg Kippels
    Volkmar Klein
    Jürgen Klimke
    Axel Knoerig
    Jens Koeppen
    Markus Koob
    Carsten Körber
    Kordula Kovac
    Michael Kretschmer
    Gunther Krichbaum
    Dr . Günter Krings
    Rüdiger Kruse
    Dr . Roy Kühne
    Günter Lach
    Uwe Lagosky
    Andreas G . Lämmel
    Dr . Norbert Lammert
    Katharina Landgraf
    Ulrich Lange
    Barbara Lanzinger
    Paul Lehrieder
    Dr . Katja Leikert
    Dr . Philipp Lengsfeld
    Dr . Andreas Lenz
    Dr . Ursula von der Leyen
    Antje Lezius
    Matthias Lietz
    Andrea Lindholz
    Dr . Carsten Linnemann
    Patricia Lips
    Wilfried Lorenz
    Dr . Claudia Lücking-Michel
    Dr . Jan-Marco Luczak
    Daniela Ludwig
    Karin Maag
    Yvonne Magwas
    Thomas Mahlberg
    Gisela Manderla
    Matern von Marschall
    Andreas Mattfeldt
    Stephan Mayer (Altötting)


    Reiner Meier
    Dr . Michael Meister
    Dr . Angela Merkel
    Jan Metzler
    Maria Michalk
    Dr . h .c . Hans Michelbach
    Dr . Mathias Middelberg
    Dietrich Monstadt
    Karsten Möring
    Marlene Mortler
    Volker Mosblech
    Dr . Gerd Müller
    Carsten Müller


    (Braunschweig)

    Stefan Müller (Erlangen)

    Dr . Philipp Murmann
    Dr . Andreas Nick
    Michaela Noll
    Helmut Nowak
    Dr . Georg Nüßlein
    Wilfried Oellers
    Florian Oßner
    Dr . Tim Ostermann
    Henning Otte
    Ingrid Pahlmann
    Sylvia Pantel
    Martin Patzelt
    Dr . Martin Pätzold
    Dr . Joachim Pfeiffer
    Sibylle Pfeiffer
    Eckhard Pols
    Thomas Rachel
    Kerstin Radomski
    Alexander Radwan
    Alois Rainer
    Dr . Peter Ramsauer
    Eckhardt Rehberg
    Lothar Riebsamen
    Josef Rief
    Dr . Heinz Riesenhuber
    Iris Ripsam
    Johannes Röring
    Kathrin Rösel
    Dr . Norbert Röttgen
    Erwin Rüddel
    Albert Rupprecht
    Anita Schäfer (Saalstadt)

    Dr . Wolfgang Schäuble
    Andreas Scheuer
    Jana Schimke
    Tankred Schipanski
    Christian Schmidt (Fürth)

    Gabriele Schmidt (Ühlingen)

    Ronja Schmitt






    (A) (C)



    (B) (D)


    Patrick Schnieder
    Nadine Schön (St . Wendel)

    Dr . Ole Schröder
    Dr . Kristina Schröder


    (Wiesbaden)

    Bernhard Schulte-Drüggelte
    Dr . Klaus-Peter Schulze
    Uwe Schummer

    (Weil am Rhein)

    Christina Schwarzer
    Detlef Seif
    Johannes Selle
    Reinhold Sendker
    Dr . Patrick Sensburg
    Bernd Siebert
    Thomas Silberhorn
    Johannes Singhammer
    Tino Sorge
    Jens Spahn
    Carola Stauche
    Dr . Frank Steffel
    Dr. Wolfgang Stefinger
    Albert Stegemann
    Peter Stein
    Sebastian Steineke
    Christian Frhr . von Stetten
    Rita Stockhofe
    Gero Storjohann
    Stephan Stracke
    Max Straubinger
    Matthäus Strebl
    Karin Strenz
    Thomas Stritzl
    Lena Strothmann
    Michael Stübgen
    Dr . Sabine Sütterlin-Waack
    Dr . Peter Tauber
    Antje Tillmann
    Astrid Timmermann-Fechter
    Dr . Hans-Peter Uhl
    Dr . Volker Ullrich
    Arnold Vaatz
    Oswin Veith
    Thomas Viesehon
    Volkmar Vogel (Kleinsaara)

    Sven Volmering
    Christel Voßbeck-Kayser
    Dr . Johann Wadephul
    Marco Wanderwitz
    Karl-Heinz Wange
    Nina Warken
    Kai Wegner
    Dr . h .c . Albert Weiler
    Marcus Weinberg (Hamburg)


    Dr . Anja Weisgerber
    Peter Weiß (Emmendingen)

    Sabine Weiss (Wesel I)

    Ingo Wellenreuther
    Karl-Georg Wellmann
    Marian Wendt
    Waldemar Westermayer
    Kai Whittaker
    Peter Wichtel
    Annette Widmann-Mauz
    Heinz Wiese (Ehingen)

    Klaus-Peter Willsch
    Elisabeth Winkelmeier-

    Becker
    Oliver Wittke
    Barbara Woltmann
    Tobias Zech
    Heinrich Zertik
    Emmi Zeulner
    Dr . Matthias Zimmer
    Gudrun Zollner

    SPD

    Niels Annen
    Ingrid Arndt-Brauer
    Rainer Arnold
    Heike Baehrens
    Ulrike Bahr
    Heinz-Joachim Barchmann
    Doris Barnett
    Klaus Barthel
    Dr . Matthias Bartke
    Sören Bartol
    Bärbel Bas
    Lothar Binding (Heidelberg)

    Burkhard Blienert
    Willi Brase
    Dr . Karl-Heinz Brunner
    Edelgard Bulmahn
    Martin Burkert
    Dr . Lars Castellucci
    Petra Crone
    Bernhard Daldrup
    Dr . Daniela De Ridder
    Dr . Karamba Diaby
    Sabine Dittmar
    Martin Dörmann
    Elvira Drobinski-Weiß
    Siegmund Ehrmann
    Michaela Engelmeier
    Dr . h .c . Gernot Erler
    Petra Ernstberger
    Saskia Esken
    Karin Evers-Meyer
    Dr . Johannes Fechner

    Dr . Fritz Felgentreu
    Elke Ferner
    Christian Flisek
    Gabriele Fograscher
    Dr . Edgar Franke
    Ulrich Freese
    Sigmar Gabriel
    Michael Gerdes
    Martin Gerster
    Iris Gleicke
    Angelika Glöckner
    Ulrike Gottschalck
    Kerstin Griese
    Gabriele Groneberg
    Michael Groß
    Uli Grötsch
    Bettina Hagedorn
    Rita Hagl-Kehl
    Metin Hakverdi
    Ulrich Hampel
    Sebastian Hartmann
    Michael Hartmann


    (Wackernheim)

    Dirk Heidenblut
    Hubertus Heil (Peine)

    Marcus Held
    Wolfgang Hellmich
    Heidtrud Henn
    Gustav Herzog
    Petra Hinz (Essen)

    Thomas Hitschler
    Dr . Eva Högl
    Matthias Ilgen
    Christina Jantz-Herrmann
    Frank Junge
    Josip Juratovic
    Thomas Jurk
    Oliver Kaczmarek
    Johannes Kahrs
    Ralf Kapschack
    Gabriele Katzmarek
    Ulrich Kelber
    Marina Kermer
    Cansel Kiziltepe
    Arno Klare
    Lars Klingbeil
    Dr. Bärbel Kofler
    Daniela Kolbe
    Birgit Kömpel
    Dr . Hans-Ulrich Krüger
    Helga Kühn-Mengel
    Christine Lambrecht
    Christian Lange (Backnang)

    Dr . Karl Lauterbach
    Steffen-Claudio Lemme
    Burkhard Lischka

    Gabriele Lösekrug-Möller
    Hiltrud Lotze
    Kirsten Lühmann
    Caren Marks
    Katja Mast
    Hilde Mattheis
    Dr . Matthias Miersch
    Klaus Mindrup
    Susanne Mittag
    Michelle Müntefering
    Dr . Rolf Mützenich
    Dietmar Nietan
    Ulli Nissen
    Thomas Oppermann
    Mahmut Özdemir (Duisburg)

    Aydan Özoğuz
    Markus Paschke
    Christian Petry
    Florian Post
    Achim Post (Minden)

    Dr . Wilhelm Priesmeier
    Florian Pronold
    Dr . Sascha Raabe
    Dr . Simone Raatz
    Martin Rabanus
    Stefan Rebmann
    Gerold Reichenbach
    Dr . Carola Reimann
    Andreas Rimkus
    Sönke Rix
    Petra Rode-Bosse
    Dr . Martin Rosemann
    René Röspel
    Dr . Ernst Dieter Rossmann
    Michael Roth (Heringen)

    Susann Rüthrich
    Bernd Rützel
    Sarah Ryglewski
    Johann Saathoff
    Annette Sawade
    Dr . Hans-Joachim

    Schabedoth
    Marianne Schieder
    Udo Schiefner
    Dr . Dorothee Schlegel
    Ulla Schmidt (Aachen)

    Matthias Schmidt (Berlin)

    Dagmar Schmidt (Wetzlar)

    Carsten Schneider (Erfurt)

    Elfi Scho-Antwerpes
    Ursula Schulte
    Swen Schulz (Spandau)

    Ewald Schurer
    Frank Schwabe
    Stefan Schwartze
    Andreas Schwarz






    (A) (C)



    (B) (D)


    Rita Schwarzelühr-Sutter
    Rainer Spiering
    Norbert Spinrath
    Svenja Stadler
    Peer Steinbrück
    Dr . Frank-Walter Steinmeier
    Christoph Strässer
    Kerstin Tack
    Claudia Tausend
    Michael Thews
    Dr . Karin Thissen
    Franz Thönnes
    Carsten Träger
    Rüdiger Veit
    Ute Vogt
    Dirk Vöpel
    Gabi Weber
    Bernd Westphal
    Dirk Wiese
    Waltraud Wolff


    (Wolmirstedt)

    Gülistan Yüksel
    Dagmar Ziegler
    Stefan Zierke
    Dr . Jens Zimmermann
    Manfred Zöllmer
    Brigitte Zypries

    Nein

    CDU/CSU

    Enak Ferlemann
    Helmut Heiderich
    Bettina Hornhues
    Elisabeth Motschmann
    Kees de Vries

    SPD

    Marco Bülow
    Bettina Müller
    Dr . Nina Scheer

    DIE LINKE

    Jan van Aken

    Dr . Dietmar Bartsch
    Herbert Behrens
    Karin Binder
    Matthias W . Birkwald
    Heidrun Bluhm
    Christine Buchholz
    Eva Bulling-Schröter
    Roland Claus
    Sevim Dağdelen
    Klaus Ernst
    Nicole Gohlke
    Annette Groth
    Dr . Gregor Gysi
    Dr . André Hahn
    Heike Hänsel
    Dr . Rosemarie Hein
    Andrej Hunko
    Sigrid Hupach
    Ulla Jelpke
    Kerstin Kassner
    Jan Korte
    Jutta Krellmann
    Katrin Kunert
    Caren Lay
    Ralph Lenkert
    Michael Leutert
    Stefan Liebich
    Dr . Gesine Lötzsch
    Thomas Lutze
    Birgit Menz
    Cornelia Möhring
    Niema Movassat
    Norbert Müller (Potsdam)

    Dr . Alexander S . Neu
    Thomas Nord
    Petra Pau
    Harald Petzold (Havelland)

    Richard Pitterle
    Martina Renner
    Dr . Petra Sitte
    Kersten Steinke
    Dr . Kirsten Tackmann
    Frank Tempel
    Dr . Axel Troost

    Alexander Ulrich
    Kathrin Vogler
    Halina Wawzyniak
    Harald Weinberg
    Birgit Wöllert
    Jörn Wunderlich
    Hubertus Zdebel
    Sabine Zimmermann


    (Zwickau)


    BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Luise Amtsberg
    Kerstin Andreae
    Annalena Baerbock
    Marieluise Beck (Bremen)

    Volker Beck (Köln)

    Dr . Franziska Brantner
    Agnieszka Brugger
    Ekin Deligöz
    Katja Dörner
    Katharina Dröge
    Harald Ebner
    Dr . Thomas Gambke
    Matthias Gastel
    Kai Gehring
    Katrin Göring-Eckardt
    Anja Hajduk
    Britta Haßelmann
    Dr . Anton Hofreiter
    Bärbel Höhn
    Dieter Janecek
    Uwe Kekeritz
    Katja Keul
    Maria Klein-Schmeink
    Tom Koenigs
    Sylvia Kotting-Uhl
    Oliver Krischer
    Stephan Kühn (Dresden)

    Christian Kühn (Tübingen)

    Renate Künast
    Markus Kurth
    Monika Lazar
    Steffi Lemke
    Nicole Maisch

    Peter Meiwald
    Irene Mihalic
    Beate Müller-Gemmeke
    Özcan Mutlu
    Dr . Konstantin von Notz
    Omid Nouripour
    Friedrich Ostendorff
    Cem Özdemir
    Lisa Paus
    Brigitte Pothmer
    Tabea Rößner
    Claudia Roth (Augsburg)

    Corinna Rüffer
    Manuel Sarrazin
    Ulle Schauws
    Dr . Gerhard Schick
    Dr . Frithjof Schmidt
    Kordula Schulz-Asche
    Dr . Wolfgang Strengmann-

    Kuhn
    Hans-Christian Ströbele
    Dr . Harald Terpe
    Markus Tressel
    Jürgen Trittin
    Dr . Julia Verlinden
    Doris Wagner
    Beate Walter-Rosenheimer
    Dr . Valerie Wilms

    Enthalten

    CDU/CSU

    Oliver Grundmann
    Hans-Georg von der Marwitz
    Heiko Schmelzle
    Dieter Stier

    SPD

    Dr . Ute Finckh-Krämer
    Gabriela Heinrich
    Gabriele Hiller-Ohm
    Dr . Birgit Malecha-Nissen
    Martina Stamm-Fibich

    Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Klaus-
    Peter Willsch für die CDU/CSU-Fraktion .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)