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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/177 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 177. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Juni 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Än- derung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Drucksache 18/8486 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17473 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 17473 B Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17474 D Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 17476 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 17478 D Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 17480 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17482 A Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 17483 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . . 17484 A Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-indi- sche Bildungs- und Wissenschaftskoopera- tion ausbauen Drucksache 18/8708 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17485 C Dr . Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 17485 D Dr . Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 17487 A Dr . Simone Raatz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17488 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17489 B Dr . Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17490 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 17491 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 17492 D Tagesordnungspunkt 29: a) Erste Beratung des von den Abgeordne- ten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftrag- te oder den unabhängigen Polizeibeauf- tragten des Bundes (Bundespolizeibe- auftragtengesetz – BPolBeauftrG) Drucksache 18/7616 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 A b) Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens erleichtern – Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftrag- ten des Bundes (Bundespolizeibeauftrag- tengesetz – BPolBeauftrG) Drucksache 18/7617 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 A c) Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bun- destages – hier: Umsetzung des Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftrag- ten des Bundes (Bundespolizeibeauftrag- tengesetz – BPolBeauftrG) Drucksache 18/7618 . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17494 B Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17495 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17496 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016II Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17497 D Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17498 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 17500 C Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr . Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transparenz herstellen – Einführung eines verpflichtenden Lob- byistenregisters – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lob- byisten einführen Drucksachen 18/3842, 18/3920, 18/8742 . . . . 17501 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 17501 C Dr . Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 17503 B Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17504 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17505 D Dr . Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 17506 D Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17508 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17509 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 17511 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17511 D (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016 17473 177. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Juni 2016 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Dagmar Ziegler (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016 17511 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 10 .06 .2016 Bülow, Marco SPD 10 .06 .2016 Felgentreu, Dr . Fritz SPD 10 .06 .2016 Ferner, Elke SPD 10 .06 .2016 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 10 .06 .2016 Gröhe, Hermann CDU/CSU 10 .06 .2016 Grötsch, Uli SPD 10 .06 .2016 Heck, Dr . Stefan CDU/CSU 10 .06 .2016 Lämmel, Andreas G . CDU/CSU 10 .06 .2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 10 .06 .2016 Leutert, Michael DIE LINKE 10 .06 .2016 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 10 .06 .2016 Liebing, Ingbert CDU/CSU 10 .06 .2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 10 .06 .2016 Malecha-Nissen, Dr . Birgit SPD 10 .06 .2016 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 10 .06 .2016 Petzold, Ulrich CDU/CSU 10 .06 .2016 Rawert, Mechthild SPD 10 .06 .2016 Riesenhuber, Dr . Heinz CDU/CSU 10 .06 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 10 .06 .2016 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Spahn, Jens CDU/CSU 10 .06 .2016 Steinbach, Erika CDU/CSU 10 .06 .2016 Steinbrück, Peer SPD 10 .06 .2016 Strothmann, Lena CDU/CSU 10 .06 .2016 Tack, Kerstin SPD 10 .06 .2016 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10 .06 .2016 Veit, Rüdiger SPD 10 .06 .2016 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 10 .06 .2016 Weinberg, Harald DIE LINKE 10 .06 .2016 Werner, Katrin DIE LINKE 10 .06 .2016 Wicklein, Andrea SPD 10 .06 .2016 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Energieforschung 2016 Forschungsförderung für die Energiewende Drucksachen 18/8200, 18/8461 Nr. 1.2 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandsti- pendium über die Ergebnisse der Evaluation nach Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 201617512 (A) (C) (B) (D) § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Begleitforschung Drucksache 18/7890 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Petitionsausschuss Drucksache 18/7612 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2016)0021 Innenausschuss Drucksache 18/6855 Nr . A .1 EP P8_TA-PROV(2015)0388 Drucksache 18/7286 Nr . A .3 Ratsdokument 13819/15 Drucksache 18/8293 Nr . A .1 Ratsdokument 6651/16 Drucksache 18/8668 Nr . A .14 Ratsdokument 8491/16 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/8293 Nr . A .14 Ratsdokument 7571/16 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/3618 Nr . A .4 Ratsdokument 16115/14 Drucksache 18/3962 Nr . A .1 Ratsdokument 5112/15 Drucksache 18/6855 Nr . A .17 Ratsdokument 13669/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .25 Ratsdokument 14270/15 Drucksache 18/7286 Nr . A .26 Ratsdokument 14272/15 Drucksache 18/7422 Nr . A .31 Ratsdokument 15362/15 Drucksache 18/7934 Nr . A .30 EP P8_TA-PROV(2016)0050 Drucksache 18/8140 Nr . A .25 EP P8_TA-PROV(2016)0058 Drucksache 18/8470 Nr . A .31 EP P8_TA-PROV(2016)0133 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 177 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 10 . Juni 2016 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 177. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 30 Deutsch-indische Bildungskooperation TOP 29 Bundespolizeibeauftragtengesetz TOP 31 Lobbyistenregister Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karin Binder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Zusammenfassend stelle ich fest: Mit dem hier vor-

    liegenden Entwurf zum Bauvertragsrecht planen Sie ein
    Haus – das Dach ist allerdings undicht, und die Fenster
    und Türen schließen nicht . Da sollte noch dringend nach-
    gebessert werden . Lassen Sie uns diese Mängel ausräu-
    men, bevor das Gesetz verabschiedet wird .

    Danke schön .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-

ordneten Dr . Hendrik Hoppenstedt, CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir
    befassen uns heute Morgen mit einer zugegebenermaßen
    relativ komplexen Materie, nämlich dem Bauvertrags-
    recht und der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung .
    Beide Themen haben strenggenommen nichts miteinan-
    der zu tun . Allerdings besteht im Hinblick auf den Adres-
    satenkreis doch ein sachlicher Zusammenhang zwischen
    beiden Regelungsmaterien: Es sind jeweils Werkunter-
    nehmer beteiligt, die durch das eine Vorhaben begünstigt
    und durch das andere Vorhaben belastet werden; mög-
    licherweise hilft das, die Kompromissfähigkeit zu erhö-
    hen .

    Sie gestatten mir zu Beginn einige Bemerkungen zur
    Reform des Bauvertragsrechtes, bevor ich zu den geplan-
    ten Änderungen der Gewährleistung im Kaufrecht kom-
    me .

    Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verstän-
    digt, den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistun-
    gen für Bauherren und Immobilieneigentümer auszubau-
    en, insbesondere im Bauvertragsrecht . Mit der Reform
    des Bauvertragsrechtes stellt die Koalition die rechtli-
    chen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben insgesamt

    auf ein neues und stabiles Fundament . Zugebenermaßen
    rechtsästhetisch eher unschön, aber wohl unvermeidbar,
    ist die Nummerierung der Paragrafen von 650a bis 650u .
    Wer des Alphabets mächtig ist, wird feststellen, dass
    nach „u“ nur noch eine Handvoll Buchstaben verbleibt,
    dann sind wir mit dem Alphabet durch .

    Lassen Sie mich zu Beginn auf den Reformbedarf
    eingehen . Das Werkvertragsrecht des BGB ist bislang in
    erster Linie auf den kurzfristigen, punktuellen Austausch
    von Leistung und Gegenleistung angelegt . Nicht zuletzt
    die Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht in der letzten Wahl-
    periode und der Baugerichtstag haben gezeigt, dass das
    Werkvertragsrecht nicht geeignet ist, die Durchführung
    eines komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauvor-
    habens abzubilden . Deshalb wird das Bauvertragsrecht
    jetzt erstmals ausführlich im BGB geregelt . Für den Bau-
    vertrag, den Verbraucherbauvertrag, für den Architekten-
    und Ingenieurvertrag werden spezielle Regelungen in
    das Werkvertragsrecht eingefügt . Das ist die größte Än-
    derung des BGB seit der Schuldrechtsreform 2002 und
    setzt die Anpassung des BGB an eine immer komplexere
    Lebenswirklichkeit erfolgreich fort .

    Meine Damen und Herren, ein Kernpunkt der Reform
    ist die deutliche Erhöhung des Verbraucherschutzes bei
    Bauverträgen; der Minister hat es schon angesprochen .
    Weil die meisten Verbraucher nur ein einziges Mal in ih-
    rem Leben ein Haus bauen und sich dafür zumeist hoch
    verschulden müssen, sind sie auch besonders schutzbe-
    dürftig . Sie bekommen deshalb ein 14-tägiges Widerrufs-
    recht, wir begrenzen die Höhe der Abschlagszahlungen,
    und wir fordern detaillierte Baubeschreibungen, damit
    Verbraucher realistisch vergleichen und sich für das qua-
    litativ beste Angebot entscheiden können . Das führt im
    Interesse der Verbraucher zu einem fairen Wettbewerb,
    der über die Qualität statt über den Preis geführt wird .
    Davon profitieren übrigens auch insbesondere die solide
    kalkulierenden Bauunternehmen .

    Alle Bauverträge, unabhängig davon, ob ein Verbrau-
    cher Bauherr ist oder nicht, haben gemeinsam, dass sie
    auf eine längere Erfüllungszeit angelegt sind . Dieser Tat-
    sache soll vor allem durch die Einführung eines einseiti-
    gen Anordnungsrechts des Bestellers Rechnung getragen
    werden, mit dem zugleich Regelungen zur Preisanpas-
    sung und zur rechtlichen Durchsetzung verbunden sind .
    Wir brauchen einen Dreiklang aus Anordnung, Vergü-
    tungsanspruch und zügiger Rechtsdurchsetzung .

    Zum größten Knackpunkt, dem Anordnungsrecht:
    Kaum ein Bauprojekt wird so gebaut, wie es geplant
    wird . Während der Bauausführung können sich Wünsche
    und Bedürfnisse verändern . Die geplanten Neuregelun-
    gen erleichtern es dem Bauherrn, den Vertragsinhalt –
    idealerweise im Einvernehmen mit dem Bauunterneh-
    men – an den sich ändernden Bedarf anzupassen . Da eine
    Einigung nicht immer gelingt, wird das einseitige Anord-
    nungsrecht des Bauherrn eingeführt .

    Dabei ist völlig klar, dass das Anordnungsrecht ein
    scharfes Schwert und auch ein massiver Eingriff in die
    Vertragsfreiheit ist, und aus diesem Grund äußert die
    Bauwirtschaft auch deutliche Kritik . Im Interesse der zü-
    gigen Abwicklung von Bauvorhaben ist das Anordnungs-

    Karin Binder






    (A) (C)



    (B) (D)


    recht meines Erachtens jedoch sinnvoll und gerade noch
    verhältnismäßig . Tatsächlich habe ich den Eindruck, dass
    gar nicht das einseitige Anordnungsrecht an sich so pro-
    blematisch gesehen wird – nicht ohne Grund wird es ja
    in der VOB/B bereits seit vielen Jahren so praktiziert –;
    vielmehr steht hinter der Kritik die verständliche Be-
    fürchtung der Bauunternehmer, für ihre Leistungen nicht
    schnell und ordentlich bezahlt zu werden oder im Streit-
    fall keine zügige Rechtsentscheidung zu bekommen .

    Damit komme ich zum zweiten Knackpunkt, zur Fra-
    ge der Vergütung . Damit der Unternehmer die infolge
    der Änderung gegebenenfalls geschuldete Mehrleistung
    nicht ohne Vergütung erbringen muss und um ihn vor Li-
    quiditätsengpässen zu schützen, kann er eine 80-prozen-
    tige Abschlagszahlung, basierend auf seinem ursprüng-
    lichen Angebot, fordern . Dahinter steht die Idee, dass
    der Unternehmer zumindest einen Teil der geschuldeten
    Mehrvergütung auf jeden Fall zügig erhalten soll .

    Allerdings stellt sich die Frage, wie erreicht werden
    kann, dass das ursprüngliche Angebot des Unternehmers
    angemessen ist . Der vorangegangene Einigungsversuch
    ist ja gerade deswegen gescheitert, weil dem Bauherrn
    die Preisvorstellung des Unternehmers zu hoch war . Hier
    müssen wir noch Regelungen finden, die zu einem ange-
    messenen interessengerechten Ausgleich führen .


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    – Damit hätte ich jetzt nicht gerechnet .


    (Heiterkeit bei der LINKEN)


    Aber Sie sind stets eingeladen, zu applaudieren .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Herr Kollege Hoppenstedt, jetzt haben wir ein Problem!)


    Schönen Dank!


    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Linke ist aufgewacht! – Heiterkeit bei der SPD und der LINKEN)


    – Das sollten Sie öfter tun, bei der Union zu applaudie-
    ren .


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Das war nicht fair!)


    Dritter Diskussionspunkt ist die Frage der zügigen
    Streitbeilegung . Jeder Tag Stillstand auf der Baustelle
    kostet viel Geld . Längere Streitigkeiten sind für private
    Häuslebauer kaum finanzierbar. Aber auch für kleine und
    mittelständische Bauunternehmen und Bauhandwerker
    sind langwierige und kostenintensive Streitigkeiten ein
    Insolvenzrisiko . Deswegen muss die Rechtsdurchset-
    zung schneller werden .


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Johannes Fechner [SPD]: Aufgewacht!)


    Ich bin skeptisch, ob der im Gesetzentwurf geübte Ver-
    zicht auf die Erforderlichkeit der Glaubhaftmachung des
    Anordnungsgrundes in einer einstweiligen Verfügung
    nun so unbedingt der große Wurf ist .

    Hinzu kommt: Verfahren in Bau- und Architektensa-
    chen sind extrem komplex . Selbstverständlich sind alle
    unsere Richterinnen und Richter exzellente Juristen .
    Aber nicht alle können logischerweise automatisch Bau-
    vertragsrechtsexperten sein; wie auch? Es bleibt damit
    unsicher, ob der Richter am Landgericht, bei dem der
    Antrag auf einstweilige Verfügung landet, in kurzer Zeit
    den Streitgegenstand sachgerecht entscheiden kann, ins-
    besondere dann, wenn das Landgericht gar keine Bau-
    kammern eingeführt hat .

    Die Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht hat deshalb zur
    schnellen und effizienten Streitbeilegung die Einführung
    einer sogenannten Bauverfügung empfohlen . In einem
    beschleunigten vorläufigen gerichtlichen Erkenntnisver-
    fahren würden die Streitigkeiten kurzfristig geklärt . Zur
    Entscheidung berufen wären in jedem OLG-Bezirk be-
    sonders qualifizierte Richterinnen und Richter. Ich halte
    diese Idee zumindest für bedenkenswert .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Meine Damen und Herren, ich komme nun zum zwei-
    ten Teil des Gesetzentwurfs, zur kaufrechtlichen Mängel-
    gewährleistung . Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir
    die Rechtsstellung der Handwerker und der sonstigen
    Werkunternehmer . Der Verkäufer einer mangelhaften Sa-
    che, die bestimmungsgemäß verbaut worden ist, ist künf-
    tig im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, entweder
    deren Ausbau sowie den Einbau einer mangelfreien Sa-
    che selbst vorzunehmen oder die entsprechenden Kosten
    zu tragen . Da der Verkäufer den betreffenden Produkt-
    fehler regelmäßig ebenfalls nicht zu vertreten hat, be-
    kommt er eine Regressmöglichkeit gegenüber seinem
    Vorlieferanten .

    Ziel meiner Fraktion ist es, die ungerechte Haftungs-
    falle für Handwerker zu beseitigen, aber zugleich auch
    den berechtigten Interessen anderer Branchen, insbe-
    sondere des Handels, des produzierenden Mittelstandes
    sowie der Industrie, Rechnung zu tragen . Bei dieser
    Zuweisung von Haftungsrisiken geht es darum, dass im
    Regelfall derjenige die Kosten zu tragen hat, der für den
    Produktmangel verantwortlich ist . Deshalb legen wir im
    Hinblick auf abweichende Vertragsklauseln in allgemei-
    nen Geschäftsbedingungen fest, dass ein Ausschluss oder
    eine Begrenzung dieser Haftung gegenüber Verbrauchern
    unwirksam ist . Dies wird aufgrund der Indizwirkung des
    § 309 BGB grundsätzlich auch für allgemeine Geschäfts-
    bedingungen gelten, die gegenüber Unternehmern ver-
    wendet werden .

    Dem Handwerk geht das aber nicht weit genug . Es
    möchte darüber hinaus die vorgeschlagene Regelung zu-
    sätzlich AGB-fest machen, das heißt, eine ausdrückliche
    Regelung haben, nach der der Verkäufer auch im unter-
    nehmerischen Geschäftsverkehr keine Klausel in seine
    AGB aufnehmen darf, die seine Nacherfüllungspflicht
    auf die Lieferung einer mangelfreien Sache begrenzt .

    Unser Koalitionspartner steht laut einer Pressemittei-
    lung vom 31 . Mai dieses Jahres, also vor kurzer Zeit, die-
    sem Anliegen aufgeschlossen gegenüber und stellt sich

    Dr. Hendrik Hoppenstedt






    (A) (C)



    (B) (D)


    somit gegen den Gesetzentwurf des eigenen Bundesmi-
    nisters .


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: Soll vorkommen! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Schämt euch!)


    So viel fast schon revolutionäres Eigenleben sind wir in
    letzter Zeit von Ihnen gar nicht gewohnt gewesen . Das
    kommt nicht unbedingt jeden Tag vor .


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


    Der Bundesrat hat sich übrigens Ihrer Forderung ange-
    schlossen . Heiko Maas hat diese Forderung in seiner
    Stellungnahme und Erwiderung abgelehnt . Ich muss sa-
    gen: Wo der Mann recht hat, hat er recht .


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: Welcher? Er oder ich?)


    Auch der Handel, der produzierende Mittelstand und die
    Industrie sprechen sich dagegen aus, die Forderung des
    Handwerkes und des Bundesrates aufzugreifen .

    Nachdem die Beseitigung der Haftungsfalle für Hand-
    werker ein Anliegen ist, das auf Initiative der Union in
    den Koalitionsvertrag hineingekommen ist – das darf ich
    in aller Bescheidenheit anmerken –,


    (Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Johannes Fechner [SPD]: Das habe ich aber anders in Erinnerung!)


    verstehen wir ganz gut, dass die Kollegen von der SPD
    versuchen, beim Handwerk wieder Boden gutzumachen,
    und sich deswegen der Forderung nach AGB-Festigkeit
    anschließen . Aber das ist rechtsdogmatisch leider der fal-
    sche Weg und rechtspolitisch überflüssig.


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: Ihre eigenen Leute wollen das doch!)


    Das ist spätestens dann zu erkennen, wenn man sich
    das von Sigmar Gabriels Wirtschaftsministerium heraus-
    gegebene Ergebnispapier der AG „Rechtliche Rahmen-
    bedingungen“ der Plattform Industrie 4 .0 anschaut . Darin
    steht, dass die ausufernde Anwendung von AGB-rechtli-
    chen Restriktionen im B2B-Bereich, also innerhalb der
    Wirtschaft, kritisiert wird . Die Industrie erwartet deshalb
    negative Auswirkungen auf die Attraktivität des deut-
    schen Rechts im grenzüberschreitenden unternehmeri-
    schen Geschäftsverkehr und damit Schaden für den deut-
    schen Wirtschaftsstandort insgesamt .

    Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag haben
    wir uns darauf verständigt, dass Handwerker nicht pau-
    schal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen
    bleiben sollen . Das heißt umgekehrt aber nicht, dass Un-
    ternehmer und auch Handwerker Verbrauchern pauschal
    gleichgestellt werden sollten . Es gibt zweifelsfrei viele
    schutzwürdige Unternehmen . Für die gilt die Indizwir-
    kung . Wegen der besonderen Interessen und Bedürfnis-
    se des unternehmerischen Geschäftsverkehrs kann eine
    entsprechende Klausel zwischen Unternehmern jedoch
    im Einzelfall ausnahmsweise als angemessen angesehen

    werden und zulässig sein . Mit der geplanten Regelung
    wird der kleine Handwerksbetrieb ausreichend geschützt .

    Es müssen aber bei der Bewertung der AGB-Klau-
    seln die besonderen Verhältnisse des unternehmerischen
    Geschäftsverkehrs zumindest im Einzelfall möglich
    bleiben . Es wäre doch beispielsweise absurd, wenn ein
    Restpostenhändler, der Fliesen aus Insolvenzmassen zu
    einem Spottpreis verkauft, die Übernahme der Aus- und
    Einbaukosten nicht abbedingen und von seinem Käufer
    in Regress genommen werden könnte, obwohl er selbst
    aufgrund der Insolvenz seines Lieferanten diese Regress-
    kette ja nicht nutzen kann .

    Deswegen setzt sich die Union dafür ein, dass zu-
    mindest ein gewisses Maß an Gestaltungsspielraum, das
    heißt Vertragsfreiheit, erhalten bleibt . Zugleich halten
    wir gegenüber den Handwerkern Wort und lassen sie bei
    den Aus- und Einbaukosten nicht im Stich .


    (Dr . Johannes Fechner [SPD]: Doch, genau das machen Sie!)


    Alles in allem ist der von Ihnen, Herr Minister Maas,
    vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Diskussionsgrundla-
    ge . Ich möchte den vielen Mitarbeiterinnen und Mitar-
    beitern Ihres Hauses, die dafür gearbeitet haben, einmal
    danken . Jetzt kommt es darauf an, dass wir in diesem Ho-
    hen Haus ein gutes Gesetz daraus machen .

    Herzlichen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)