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    Plenarprotokoll 18/152 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 152. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Rainer Spiering und Cajus Caesar . . . 14883 A Wahl des Abgeordneten Jörn Wunderlich als Mitglied des Beirats beim Bundesbeauf- tragten für die Unterlagen des Staatssicher- heitsdienstes der ehemaligen DDR . . . . . . . 14883 B Wahl des Abgeordneten Dr. Matthias Bartke als stellvertretendes Mitglied des Wahlprü- fungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14883 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14883 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 27 . . . . 14884 A Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . 14884 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bun- desregierung Drucksache 18/7380 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14884 D c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2015/2016 des Sachver- ständigenrates zur Begutachtung der ge- samtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/6740 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14885 A d) Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Jahreswohl- standsbericht einführen Drucksache 18/7368 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14885 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . 14885 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 14889 C Dr . Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14891 A Dr . Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14892 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14893 D Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14895 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14897 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 14898 B Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14899 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14900 B Nadine Schön (St . Wendel) (CDU/CSU) . . . . 14901 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14902 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14903 C Dr . Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14904 B Matthias Ilgen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14905 D Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14906 C Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LIN- KE: Für bezahlbare Mietwohnungen – Modernisierungsumlage reduzieren, Luxusmodernisierungen einschränken Drucksache 18/7263 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14908 A b) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Dr . Dietmar Bartsch, wei- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016II terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mietspiegel – Sozial gerecht und mietpreisdämpfend erstellen Drucksache 18/5230 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14908 A Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14908 B Dr . Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 14909 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14912 A Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14913 A Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14914 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 14916 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14917 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14919 B Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14920 D Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14922 B Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14922 D Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14923 D Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14925 B Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung und Erweiterung der Beteiligung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte an der Mul- tidimensionalen Integrierten Stabilisie- rungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014) und 2227 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013, 25. Juni 2014 und 29. Juni 2015 Drucksachen 18/7206, 18/7366 . . . . . . . . . 14926 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/7389 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14926 C Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14926 C Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 14927 D Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 14928 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14930 A Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14931 B Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14932 C Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14933 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 14934 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14936 C Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstüt- zung der Sicherheitskräfte der Regie- rung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Drucksachen 18/7207, 18/7367 . . . . . . . . . 14934 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/7390 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14934 C Dr . Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 14934 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14939 B Thorsten Frei (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14940 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14941 D Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14943 A Dr . Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14944 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 14945 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14947 C Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerbli- chen Rechtsschutzes Drucksache 18/7195 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14945 B b) Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr . Julia Verlinden, Stephan Kühn (Dres- den), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Behinderung des Windenergieausbaus durch Radaranlagen Drucksache 18/7050 . . . . . . . . . . . . . . . . . 14945 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung Drucksache 18/7359 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14945 B Tagesordnungspunkt 29: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 III eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Repu- blik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze Drucksachen 18/6931, 18/7256 . . . . . . . . . 14945 C b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes Drucksachen 18/7194, 18/7382 . . . . . . . . . 14945 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Drucksachen 18/6522, 18/6605 Nr . 2, 18/7222 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14946 A d)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 272, 273, 274, 275 und 276 zu Peti- tionen Drucksachen 18/7251, 18/7252, 18/7253, 18/7254, 18/7255 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14946 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu der Mitteilung der Kommission an das Euro- päische Parlament, den Rat, den Europäi- schen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Binnen- markt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen – KOM(2015) 550 endg.; Ratsdok. 13370/15 hier: Politischer Dialog mit EU-Institutionen Drucksachen 18/6855 A .5, 18/7395 . . . . . . . . 14946 D Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Raif Badawi sofort freilas- sen – Völkerrechtswidrige Strafen in Saudi-Arabien abschaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja zur Meinungsfreiheit, nein zur Fol- ter – Menschenrechte in Saudi-Arabien schützen, Raif Badawi freilassen Drucksachen 18/3832, 18/3835, 18/5450 . . . . 14947 C Dr . Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 14950 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 14951 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 14952 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14954 B Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14955 B Tagesordnungspunkt 5: Vereinbarte Debatte: zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2016 . . . . . . . . . . . . . . . 14957 A Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 14957 B Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 14958 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14959 B Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 14960 D Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14962 C Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 14963 B Dr . Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 14964 B Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14965 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . 14966 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 14967 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14969 B Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Matthias W . Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erziehungsleistung von Adoptivel- tern würdigen – Mütterrente anerkennen Drucksachen 18/6043, 18/6222 . . . . . . . . . . . 14970 A Dr . Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14970 A Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 14971 B Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 14972 C Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 14973 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14975 A Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 14976 B Dr . Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 14977 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016IV Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Menschen- und umweltgerechten Aus- bau der Rheintalbahn realisieren Drucksache 18/7364 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14979 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Menschen- und umweltgerechte Rea- lisierung europäischer Schienennetze Drucksache 18/7365 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14979 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr und digitale Infrastruk- tur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae, Dr . Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzierung eines bürgerfreundlichen und umweltge- rechten Ausbaus der Rheintalbahn jetzt si- cherstellen Drucksachen 18/6884, 18/7388 . . . . . . . . . . . 14979 A Norbert Barthle, Parl . Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14979 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 14980 C Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14981 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14982 D Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14984 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14985 B Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14986 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14987 A Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 14987 C Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14987 D Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Anna- lena Baerbock, Özcan Mutlu, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für ein Rahmenprogramm für Klima- und Klimafolgenforschung Drucksache 18/7048 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14989 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14989 C Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 14990 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 14991 D René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14992 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14993 D Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14994 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14996 A Dr . Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14997 A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulsta- tistikgesetzes Drucksachen 18/6560, 18/7358 . . . . . . . . . . . 14997 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14997 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 14998 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 14999 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 15000 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 15000 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15001 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 15003 A Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herkunft von Konfliktrohstoffen konsequent offenlegen Drucksachen 18/5107, 18/6226 . . . . . . . . . . . 15004 B Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15004 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 15005 B Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . . 15006 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15007 D Dr . Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15008 D Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Ju- gendlichen vor den Gefahren des Konsums Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 V von elektronischen Zigaretten und elektro- nischen Shishas Drucksachen 18/6858, 18/7205, 18/7394 . . . . 15009 C Caren Marks, Parl . Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15009 C Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15010 B Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15011 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 15013 C Markus Koob (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15013 C Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15013 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15014 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Monika Lazar, Öz- can Mutlu, Dr . Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Für eine weltoffene und viel- fältige Sport- und Fankultur – Bürgerrech- te schützen, Gruppenbezogene Menschen- feindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken Drucksache 18/6232 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15015 D Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15016 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 15016 D Dr . André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15018 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . 15019 A Johannes Steiniger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 15020 A Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Ände- rung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koor- dinierung der Rechts- und Verwaltungsvor- schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen Drucksachen 18/6744, 18/7393 . . . . . . . . . . . 15021 B Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt Drucksachen 18/6679, 18/7268 . . . . . . . . . . . 15021 D Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 15022 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 15022 D Dr . Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 15023 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15024 B Rüdiger Kruse (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 15025 B Dr . Birgit Malecha-Nissen (SPD) . . . . . . . . . . 15026 A Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ge- mäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Än- derung anderer Vorschriften Drucksache 18/7244 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15027 A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Rege- lungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hin- blick auf die Abschlussprüfung bei Unter- nehmen von öffentlichem Interesse (Ab- schlussprüfungsreformgesetz – AReG) Drucksache 18/7219 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15027 A Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – 2030-Agenda konsequent umsetzen Drucksache 18/7361 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15027 B Hans-Joachim Fuchtel, Parl . Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15027 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 15028 D Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl . Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15029 D Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15030 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15031 C Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bun- desbehörden an die Neuordnung der Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG) Drucksache 18/7316 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15032 C Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016VI Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15032 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15032 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 15033 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Peter Meiwald, Uwe Kekeritz, Monika Lazar, Corinna Rüffer, Beate Mül- ler-Gemmeke, Irene Mihalic und Dr . Wolf- gang Strengmann-Kuhn (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbil- dungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15033 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlus- sempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortset- zung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15034 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr . Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräf- te der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15035 A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7377) zur Beratung des An- trags der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräf- te zur Ausbildungsunterstützung der Sicher- heitskräfte der Regierung der Region Kurdis- tan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15035 C Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Matthias W . Birkwald (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14 . November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammen- arbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze (Tagesordnungspunkt 29 a) . . . . . . . . . . . . . . . 15035 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten In- grid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Burkhard Blie- nert, Willi Brase, Marco Bülow, Petra Crone, Bernhard Daldrup, Martin Dörmann, Sieg- mund Ehrmann, Michaela Engelmeier, Dag- mar Freitag, Michael Gerdes, Kerstin Griese, Michael Groß, Ulrich Hampel, Sebastian Hart- mann, Dirk Heidenblut, Wolfgang Hellmich, Dr . Barbara Hendricks, Petra Hinz (Essen), Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Arno Klare, Dr . Hans-Ulrich Krüger, Dr . Karl Lauterbach, Michelle Müntefering, Dr . Rolf Mützenich, Dietmar Nietan, Mah- mut Özdemir (Duisburg), Sabine Poschmann, Joachim Poß, Achim Post (Minden), Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Axel Schäfer (Bochum), Udo Schiefner, Ulla Schmidt (Aachen), Elfi Scho-Antwerpes, Ur- sula Schulte, Frank Schwabe, Stefan Schwart- ze, Norbert Spinrath, Peer Steinbrück, Chris- toph Strässer, Michael Thews, Dirk Vöpel, Dirk Wiese und Gülistan Yüksel (alle SPD) zu den Abstimmungen über – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Menschen- und umweltgerech- ten Ausbau der Rheintalbahn realisieren und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze (Zusatztagesordnungspunkte 4 und 5) . . . . . . 15035 D Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg), Bernhard Daldrup, Cansel Kiziltepe und Christian Petry (alle SPD) zur Abstimmung über den vom Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 VII Bundesrat eingebrachten Entwurf eines … Ge- setzes zur Änderung des Einkommensteuerge- setzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . 15036 C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 . Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs- vorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapie- ren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (Tagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . . . . . 15037 A Fritz Güntzler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15037 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 15039 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15040 A Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychia- trischen Krankenhaus gemäß § 63 des Straf- gesetzbuches und zur Änderung anderer Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . 15041 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15041 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 15042 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15043 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 15043 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15044 B Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15045 B Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entspre- chenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr . 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprü- fung bei Unternehmen von öffentlichem Inter- esse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) (Tagesordnungspunkt 18) . . . . . . . . . . . . . . . . 15046 A Dr . Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15046 B Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15047 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15048 A Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15048 D Christian Lange, Parl . Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15049 D Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsan- passungsgesetz – WSVZuAnpG) (Tagesordnungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . 15050 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . . 15050 C Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15051 B Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 15052 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15053 A Textrahmenoptionen: 30,5 mm Abstand oben (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 14883 152. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2016 Beginn: 9 .02 Uhr
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    1) Anlage 12 Berichtigung 151 . Sitzung, Seite 14854 A, letzter Absatz, dritter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Zurzeit kann ich nur so viel sagen: Die Bundesregierung prüft aktuell die Einstufung von Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29 a des Asylverfahrensgesetzes in Ver- bindung mit dem bekannten Artikel 16 a Absatz 3 unse- res Grundgesetzes .“ Dr. Bärbel Kofler (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15033 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 28 .01 .2016 Feiler, Uwe CDU/CSU 28 .01 .2016 Fischer (Karlsru- he-Land), Axel E . CDU/CSU 28 .01 .2016 Gleicke, Iris SPD 28 .01 .2016 Gohlke, Nicole DIE LINKE 28 .01 .2016 Groth, Annette DIE LINKE 28 .01 .2016 Hardt, Jürgen CDU/CSU 28 .01 .2016 Hitschler, Thomas SPD 28 .01 .2016 Holzenkamp, Franz- Josef CDU/CSU 28 .01 .2016 Hübinger, Anette CDU/CSU 28 .01 .2016 Jantz, Christina SPD 28 .01 .2016 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28 .01 .2016 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 28 .01 .2016 Lühmann, Kirsten SPD 28 .01 .2016 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 28 .01 .2016 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 28 .01 .2016 Nahles, Andrea SPD 28 .01 .2016 Nietan, Dietmar SPD 28 .01 .2016 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 28 .01 .2016 Radomski, Kerstin CDU/CSU 28 .01 .2016 Rawert, Mechthild SPD 28 .01 .2016 Röring, Johannes CDU/CSU 28 .01 .2016 Scheuer, Andreas CDU/CSU 28 .01 .2016 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlecht, Michael DIE LINKE 28 .01 .2016 Schwabe, Frank SPD 28 .01 .2016 Schwartze, Stefan SPD 28 .01 .2016 Spahn, Jens CDU/CSU 28 .01 .2016 Tank, Azize DIE LINKE 28 .01 .2016 Thönnes, Franz SPD 28 .01 .2016 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 28 .01 .2016 Veit, Rüdiger SPD 28 .01 .2016 Wicklein, Andrea SPD 28 .01 .2016 Woltmann, Barbara CDU/CSU 28 .01 .2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Peter Meiwald, Uwe Kekeritz, Monika Lazar, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Irene Mihalic und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Si- cherheitskräfte der Regierung der Region Kurdi- stan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tages- ordnungspunkt 8) Die Ausbildung und Ausrüstung der kurdischen Pe- schmerga erfolgt nach wie vor ohne verfassungsrecht- liche Grundlage außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit . Diesen Bruch mit unserer Verfassung lehnen wir ab . Die Entwicklung des letzten Jahres hat außerdem un- sere Befürchtungen bestätigt, dass dieser verfassungs- widrige Einsatz auch nicht geeignet ist, Frieden zu för- dern und Menschenleben zu schützen . Die Behauptung, dass yesidische Zivilbevölkerung mit Hilfe deutscher Waffen gerettet worden sei, ist nicht zu halten . Gerettet wurden diese Menschen allenfalls von syrischen Kurdenverbänden, die sich mittlerweile in be- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615034 (A) (C) (B) (D) waffneten Auseinandersetzungen mit den von deutschen Streitkräften unterstützten Verbänden befinden. Es gibt nach wie vor kein einheitliches Kommando über die immer weiter zersplitterten kurdischen Milizen . Innerhalb dieser Milizen gibt es konträr verlaufende In- teressen und Auseinandersetzungen . Die Berichte, nach denen kurdische Gruppierungen sich untereinander bekämpfen, häufen sich . Amnesty International erhebt schwere Vorwürfe ge- gen Peschmergaverbände, die vorsätzlich arabische Dör- fer zerstören, nachdem sie diese vom IS zurückerobert haben . Präsident Barzani regiert seit August 2014 ohne de- mokratische Legitimation . Ein Parlament existiert quasi nicht mehr . Die von Deutschland gelieferten Kleinwaffen werden inzwischen auf regionalen Schwarzmärkten gehandelt . Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit der irakischen Zentralregierung in Bagdad, die nach wie vor die ver- fassungsmäßigen Zahlungen an die Regionalregierung in Erbil verweigert, sodass diese kurz vor dem Bankrott steht . In Anbetracht dieser Gesamtgemengelage ist es nicht zu verantworten, weitere Kleinwaffen und Ausbildungs- unterstützung für kämpfende Einheiten in dieser Region zu gewähren . Der Einsatz verstößt gegen unsere Verfassung und wirkt darüber hinaus kontraproduktiv . Wir lehnen diesen Einsatz daher insgesamt ab . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/ CSU) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Si- cherheitskräfte der Regierung der Region Kurdi- stan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tages- ordnungspunkt 8) Der internationale Kampf gegen die Terrororganisati- on IS zeigt auch dank der Lieferung militärischer Aus- rüstung an die Peschmerga und dem Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten zur Ausbildung der kurdischen Sicherheitskräfte und irakischen Streitkräfte Erfolge . Es ist gelungen, Flüchtlinge zu schützen, den IS zurückzu- schlagen und Territorium zurückzugewinnen . Zur Absicherung und Verstetigung dieser Erfolge halte ich die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicher- heitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte aufgrund humanitärer Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen und Flüchtlinge, aber auch aus sicherheitspolitischen Gründen für sinnvoll und notwendig . Nachdem der irakische Außenminister alle Mitglied- staaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten hat, ist der Einsatz als sogenannte Intervention auf Einladung völkerrechtlich zulässig . Gemäß Artikel 87 a Absatz 2 GG dürfen die Streitkräf- te außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt . Ein Fall, in dem das Grundgesetz den Einsatz zulässt, ist Artikel 24 Absatz 2 GG, auf den die Bundesregierung ihren Antrag stützt . Diese verfassungsrechtliche Begründung über- zeugt mich nicht . Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts kann sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG zur Friedenswahrung an Ent- scheidungen einer internationalen Organisation binden . Das umfasst auch die Übernahme der mit der Zugehörig- keit zu einem kollektiven Sicherheitssystem typischer- weise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die „im Rah- men und nach den Regeln“ dieses Systems stattfinden. Unzweifelhaft liegt kein spezielles Mandat des VN-Si- cherheitsrates vor, das ausdrücklich die Entsendung von Soldaten zur Friedenssicherung vorsieht und das den Rahmen und die Regeln des Einsatzes bestimmt . Aus diesem Grund bezieht sich die Bundesregierung im Antrag auf die Sicherheitsratsresolution 2170 (2014) vom 15 . August 2014 und die Resolution 2249 (2015) vom 20 . November 2015 sowie auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates vom 19 . September 2014 . In der Resolution 2170 (2014) wird die Terrororga- nisation IS als Bedrohung für die internationale Sicher- heit bezeichnet . Zudem werden darin die durch IS be- gangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt sowie Sanktionen gegen einzelne Mitglieder dieser Organisati- on beschlossen . Ein Mandat für den Einsatz von Streit- kräften enthält diese Resolution nicht . Gleiches gilt für die Resolution 2249 (2015) . Auch die Erklärung des Prä- sidenten des Sicherheitsrates vom 19 . September 2014 reicht meines Erachtens nicht aus, weil sie im Kern le- diglich den Aufruf enthält, den Irak zu unterstützen, und es sich dabei zudem im Ergebnis um eine politische Er- klärung handelt . Daher halte ich Artikel 24 Absatz 2 GG nicht für die richtige Rechtsgrundlage . Nach meiner Überzeugung findet der Einsatz der Bun- deswehr aber eine verfassungsmäßig tragfähige Rechts- grundlage in Art . 87 a Absatz 2 1 . alt . GG . Der Begriff der „Verteidigung“ umfasst nach überwiegender Auf- fassung nicht nur die reine Landesverteidigung, sondern auch die sogenannte Drittstaaten-Nothilfe im Sinne von Artikel 51 der VN-Charta . Der Bundeswehreinsatz ist daher als solcher verfassungsgemäß . Weil ich den Einsatz der Bundeswehr in dieser Aus- bildungsmission unabhängig von der seitens der Bundes- regierung gewählten verfassungsrechtlichen Begründung für verfassungsgemäß und politisch geboten halte, stim- me ich dem Einsatz der Bundeswehr zu . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15035 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Si- cherheitskräfte der Regierung der Region Kurdi- stan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tages- ordnungspunkt 8) Wie bereits der vorangegangene Antrag (Entschlie- ßungsantrag Bundestagsdrucksache 18/2459 vom 1 . September 2014) zur Erteilung eines Bundeswehr- mandats ist auch der heute zur Abstimmung stehende Antrag „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Si- cherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ von dem Bestreben ge- tragen, Menschenleben von Verfolgten zu retten, hiermit auch einen Beitrag zum Schutz der Staatlichkeit des Irak sowie für die Stabilität der gesamten Region zu leisten, die angesichts der IS-Terroristen in akuter Gefahr ist . Auch wenn ich dieses Bestreben teile, halte ich es den- noch für unverzichtbar, Maßnahmen zu vermeiden, de- ren Folgewirkungen das friedenschaffende Ziel ihrerseits erschweren können . Das betreffende Bundeswehrmandat umfasst im Zuge der Ausbildungsunterstützung – wie be- reits das vorangegangene – auch Waffenlieferungen an Sicherheitskräfte im Nord-Irak (Peschmerga) . Als Folge von Waffenlieferungen, zumal an regionale Sicherheits- kräfte, sehe ich die Gefahr, dass jene in falsche Hände geraten und somit das Ziel einer zu stärkenden Selbstver- teidigung unterwandert wird . Die heute vorliegenden Informationen lassen vermuten, dass Waffen, auch aus Deutschland, vor Ort auf Märkten verkauft wurden . Zudem konnten bislang Berichte nicht entkräftet werden, dass die Peschmerga massenhafte Zer- störungen von Häusern arabischer Zivilisten vornahmen, um eine mutmaßliche Unterstützung der Bewohner für den IS zu sanktionieren, somit Rache übten . Nach ei- nem Bericht von Amnesty International seien Tausende Häuser mit Planierraupen zerstört, in die Luft gesprengt oder angezündet worden . Der Verdacht von Kriegsver- brechen durch kurdische Kämpfer steht damit wiederholt im Raum . Zudem besteht Unklarheit, wie sich eine – mit Hilfe militärischer Unterstützungsmaßnahmen – gestärkte Peschmerga jenseits des Kampfes gegen den IS gegenüber der Zentralregierung des Irak in Bagdad verhalten wird . Waffenlieferungen der betreffenden Art halte ich vor diesem Hintergrund für nicht geeignet, den erstrebten friedenschaffenden Effekt zu erzielen, ohne hierbei zu- gleich die Gefahr neuer Gewalt und Bedrohung einzuge- hen . Wo militärische Maßnahmen zum Schutz vor dem IS und humanitärer Not notwendig sind, sollte neben den nationalen Streitkräften der betreffenden Staaten auch die Völkergemeinschaft durch UN-Schutztruppen Ver- antwortung übernehmen . Insofern werde ich bei der Abstimmung über die Ver- längerung des Bundeswehrmandats mit Nein stimmen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7377) zur Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Si- cherheitskräfte der Regierung der Region Kurdi- stan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tages- ordnungspunkt 8) Das Votum der Fraktion DIE LINKE lautet Ableh- nung . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ge- setzes zu dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Be- reich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-pol- nische Staatsgrenze (Tagesordnungspunkt 29 a) Das Votum der Fraktion DIE LINKE lautet Zustim- mung . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer, Bärbel Bas, Burkhard Blienert, Willi Brase, Marco Bülow, Petra Crone, Bernhard Daldrup, Martin Dörmann, Siegmund Ehrmann, Michaela Engelmeier, Dagmar Freitag, Michael Gerdes, Kerstin Griese, Michael Groß, Ulrich Hampel, Sebastian Hartmann, Dirk Hedenblut, Wolfgang Hellmich, Dr. Barbara Hendricks, Petra Hinz (Essen), Oliver Kaczmarek, Ralf Kapschack, Ulrich Kelber, Arno Klare, Dr. Hans- Ulrich Krüger, Dr. Karl Lauterbach, Michelle Müntefering, Dr. Rolf Mützenich, Dietmar Nietan, Mahmut Özdemir (Duisburg), Sabine Poschmann, Joachim Poß, Achim Post (Minden), Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Axel Schäfer (Bochum), Udo Schiefner, Ulla Schmidt (Aa- chen), Elfi Scho-Antwerpes, Ursula Schulte, Frank Schwabe, Stefan Schwartze, Norbert Spinrath, Peer Steinbrück, Christoph Strässer, Michael Thews, Dirk Vöpel, Dirk Wiese und Gülistan Yüksel (alle SPD) zu den Abstimmungen über – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615036 (A) (C) (B) (D) – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze (Zusatztagesord- nungspunkte 4 und 5) Der Deutsche Bundestag beschließt heute zwei Anträ- ge zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Belastungen, die durch die Realisierung von europäisch bedeutsamen Schienenprojekten entstehen . Mit dieser persönlichen Erklärung möchten wir unser Abstimmungsverhalten zu diesen Anträgen erläutern . Der Antrag „Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren“ sieht vor, dass der Bund Kosten in Höhe von 1 521,4 Millionen Euro übernimmt, die durch zusätzlichen Lärmschutz an der Ausbaustrecke Karlsruhe—Basel im Abschnitt von Offenburg bis nach Basel entstehen . Wir erkennen die erhebliche bundespo- litische Bedeutung der Strecke im Rahmen des europä- ischen TEN-Kernkorridors, die geleistete konstruktive Arbeit des Projektbeirats Rheintalbahn und das finanzi- elle Engagement des Landes Baden-Württemberg an und stimmen dem Antrag daher gemeinsam mit den Kolle- ginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion zu . Mit der Entscheidung zur Rheintalbahn werden aus unserer Sicht neue Maßstäbe auch für andere Schienen- verkehrsprojekte gesetzt . Anlieger von Bahnanlagen sind in ganz Deutschland gleichermaßen von Schienenlärm betroffen . Der bei der Rheintalbahn angelegte Maßstab sollte daher für alle schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürger gelten . Dieser Erkenntnis folgt der Antrag „Men- schen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ in Ansätzen . Er sieht vor, dass künftig auch in anderen Fällen besonderer regionaler Betroffen- heit durch Schienengüterverkehre ein Schutz von An- wohnern und Umwelt erreicht werden kann, der über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgeht . Wir bedauern sehr, dass die CDU/CSU keine – von uns wiederholt vorgeschlagenen – weitergehenden Beschlüsse mitgetragen hat, die bei anderen bundes- und europaweit bedeutsamen Strecken ein ähnlich hohes Schutzniveau von Mensch und Umwelt wie bei der Rheintalbahn ver- bindlich vorsehen . Zur Vermeidung von zahlreichen Kla- gen und im Sinne eines zügigen Baubeginns halten wir zusätzliche Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen – die im Vorfeld mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt sind – im laufenden Planfeststellungsverfah- ren des dreigleisigen Ausbaus der Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen und beim sechsgleisigen Ausbau der Strecke Duisburg—Düsseldorf im Zuge des Rhein-Ruhr-Express für zwingend erforderlich . Darüber hinaus ist der Lärmschutz an der gesamten Mittelrheintal- strecke (Köln—Mainz) deutlich zu verbessern . Schließ- lich wollen wir Kommunen, die an den besonders stark befahrenen europäischen Güterverkehrskorridoren liegen, beim Neubau von Bahnunterführungen stärker als bisher unterstützen, um die Sicherheit zu erhöhen und eine besse- re Verkehrsabwicklung zu ermöglichen . Die heute verabschiedeten Anträge können aus unse- rer Sicht nur ein erster Schritt sein . Die NRW-Landes- gruppe in der SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, im Rahmen weiterer parlamentarischer Ver- fahren einen vergleichbaren Schutz von Mensch und Umwelt vor Schienenverkehrsbelastungen zu erreichen, wie er heute für die Rheintalbahn beschlossen wurde . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Bernhard Daldrup, Cansel Kiziltepe und Christian Petry (alle SPD) zur Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines … Geset- zes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (Tagesordnungspunkt 16) Dieses Gesetz ermöglicht eine weitere Subvention der Seeschifffahrtswirtschaft, denn schon heute haben Reeder mit Schiffen unter deutscher Flagge erhebliche Steuervergünstigungen in der Lohnsteuer: 40 Prozent der Lohnsteuer müssen nicht an das zuständige Finanz- amt weiterleitgeleitet werden . Die Lohnsteuer erhält also nicht die Gemeinschaft, sondern der Reeder . Mit die- sem Gesetz wird der bisherige Satz von 40 Prozent auf 100 Prozent erhöht . Die Lohnsteuer entfällt vollständig . Die Subvention der Reedereien erreicht ihr bisheriges Maximum . Diese Subvention soll Beschäftigung und Know-how in der deutschen Seeschifffahrt sichern . Es existiert je- doch keine Verpflichtung, mit den gewonnenen Summen etwa Arbeit und Ausbildung von Seeleuten in Deutsch- land zu fördern . Sie erfolgt faktisch bedingungslos . Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Erwartungen im Zusammenhang mit Steuergeschenken weder bei der Beschäftigung noch bei der Zahl der Schif- fe unter deutscher Flagge erfüllt haben . Der Lohnsteuereinbehalt ist ein Steuergeschenk: Die jährlichen Steuermindereinnahmen belaufen sich laut Stellungnahme der Bundesregierung auf 50 Millionen Euro . Derartige Subventionen schaden der Akzeptanz des Steuersystems, weil gegen den Grundsatz der Steu- ergerechtigkeit verstoßen wird . Andere Branchen werden ermuntert, Gleichstellung zu verlangen . Die Seeschifffahrt ist eine subventionierte Branche und genießt beispielsweise auch bei der Tonnagebesteue- rung und der ermäßigten Stromsteuer für den Landstrom Vorteile . Auch hier sind die Reeder zu keiner konkreten Gegenleistung verpflichtet. Es ist nicht erkennbar, dass der aktuelle Trend, unter der Flagge von ,,Niedriglohn- ländern‘‘ zu fahren, begrenzt würde . Im Gegenteil: Trotz schon bisheriger Steuersubventionen hat die Zahl der un- ter deutscher Flagge fahrenden Schiffe auf nur etwa 200 abgenommen . Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) be- tont, dass das Ziel der Maßnahme in Einklang mit dem Verständnis der EU-Kommission von staatlichen Bei- hilfen darin liege, „Steuern sowie sonstige Kosten und Belastungen von Reedereien und Seeleuten aus der Ge- meinschaft auf ein Niveau zu senken, das dem allgemei- nen Weltstandard entspricht“ . In die Praxis des Gesetzes Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15037 (A) (C) (B) (D) übertragen, bedeutet dies: Die bestehende Regel, dass ein Schiff unter deutscher Flagge mindestens vier EU-See- leute an Bord haben muss, soll auf zwei EU-Seeleute abgesenkt werden . Damit widerspricht dieser Geset- zesvorschlag der Zielsetzung der Regierung, deutsches Know-how in der Seeschifffahrt abzusichern . Wenn wir diesen Gedanken beispielsweise in Tarif- bzw . Lohnver- handlungen fortsetzen, begeben wir uns auf eine interna- tional getriebene Abwärtsspirale . Unser Maßstab politischen Handelns ist aber nicht die Beförderung einer Abwärtsspirale von steuer- und arbeitsrechtlichen Standards, sondern im Gegenteil das Streben nach qualifizierten gemeinsamen Standards, fai- ren Löhnen, gerechter und gleichmäßiger Besteuerung . Damit lässt sich fachpolitisch eine Zustimmung zu diesem Gesetz nicht begründen . Wenn wir gleichwohl zustimmen, so nicht deshalb, weil argumentiert wird, an- dernfalls ginge es den Reedern noch schlechter – nein, wir sehen in diesem Gesetz die letzte Möglichkeit, zu be- obachten, ob sich die Hoffnungen des Bundesrates, der dieses Gesetz eingebracht hat, erfüllen, und wir wollen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, nicht doch alles ver- sucht zu haben, die deutsche Seeschifffahrt zu stärken . Nun ist es an den Reedern, zu zeigen, dass sie es ver- stehen, die mit den ungewöhnlich hohen Subventionen verknüpften Ziele auch zu erreichen . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Ände- rung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betref- fend bestimmte Organismen für gemeinsame Anla- gen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (Tagesordnungspunkt 14) Fritz Güntzler (CDU/CSU): Wir beraten heute ab- schließend den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23 . Juli 2014 zur Änderung der Richtli- nie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Ver- waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Ver- gütungspolitik und Sanktionen . Mit diesem Gesetzes- vorhaben überführen wir die überarbeitete europäische OGAW-V-Richtlinie in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), also in nationales Recht . Für unsere Zuschauer und Gäste auf der Tribüne, die sich vielleicht nicht täglich mit dem Thema Finanz- marktregulierung beschäftigen, sei kurz erklärt: OGAW bedeutet Organismen für gemeinsame Anlagen in Wert- papieren . Dies sind Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und andere Finanzin- strumente investieren . Die sogenannte OGAW-Richtlinie wurde erstmals am 20 . Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für diese erlassen . Dies hat zu einem Abbau von Wettbewerbsunterschieden innerhalb der EU geführt . Bevor ich auf die Einzelheiten des vor- liegenden Gesetzentwurfs eingehe, lassen Sie mich noch kurz einen Blick zurück auf die Entstehung des KAGB werfen . Seit etwas mehr als zwei Jahren ist das Gesetz nun in Kraft . Es bildet die rechtliche Grundlage für offene und geschlossene Fonds . Mit dem über 300 Paragrafen star- ken KAGB wurden ein verlässlicher Schutz für Anleger und ein einheitlicher rechtlicher Standard für die Branche geschaffen . Ziel ist es, dass kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Finanzmarkt ohne eine ange- messene Regulierung bleiben soll . Heute kann man feststellen, dass dieses Vorhaben ge- lungen ist . Das KAGB bietet Anlegern angemessenen Schutz und findet in der Finanzwirtschaft Akzeptanz. Dies spiegelt sich auch in dem Ergebnis einer Umfrage wider, die eine der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (pwc) gemeinsam mit zwei Wirtschaftsverbänden (ZIA und BSI) erstellt hat . Danach sehen die Rechtsanwender in der Praxis die neuen gesetzlichen Rahmenbedingun- gen vorwiegend als Chance und weniger als Hindernis . Die Befragung aus dem Jahr 2014 ergab allerdings auch, dass noch einige Unklarheiten im KAGB bestan- den . Auf diese Kritik haben wir schon reagiert und das KAGB seit Inkrafttreten immer wieder angepasst und Klarstellungen vorgenommen . Die letzten umfangreiche- ren Änderungen haben wir 2014 mit dem Finanzmarkt- anpassungsgesetz vorgenommen . Heute beraten wir nun eine weitere Novellierung des KAGB . Diese steht unter dem Stichwort „Weitere Erhö- hung des Anlegerschutzes“ . Es geht dabei um drei The- menkomplexe: erstens Verwahrstellenregulierung, zwei- tens Mitarbeitervergütung, drittens Sanktionen . Neben den Maßnahmen zur nationalen Umsetzung der Vorgaben der OGAW-V-Richtlinie schaffen wir auch die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen Alternative Investmentfonds Darlehen vergeben dürfen . Auf dieses Thema komme ich später noch zurück . Die schon an- gesprochene Anhörung hat gezeigt, dass dies ein wich- tiges Anliegen des Mittelstandes, vor allem aber von Start-up-Unternehmen ist . Ich hatte eingangs gesagt, dass wir mit diesem Gesetz den Anlegerschutz stärken . So werden die Vergütungs- systeme von OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig keine Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken mehr enthalten . Sie werden besser auf die lang- fristigen Interessen der Anleger und das Erreichen der Anlageziele des OGAW abgestimmt sein . Außerdem erweitern wir die Haftung der Verwahr- stellen . Diese haben ja im Wesentlichen zwei Aufga- ben: Zum einen verwahren sie die Vermögenswerte des OGAW . Zum anderen überwachen sie die Verwaltungs- gesellschaften zum Schutze der Anleger . Der Gesetzent- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615038 (A) (C) (B) (D) wurf sieht vor, dass sich OGAW-Verwahrstellen künftig nicht mehr exkulpieren können, wenn einem von ihnen in Anspruch genommenen sogenannten Unterverwahrer Finanzinstrumente abhandenkommen . Die Sanktionen bei Rechtsverstößen werden insge- samt verschärft und neu strukturiert . Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die wir im parlamentarischen Verfahren diskutiert haben . Die Darlehensvergabe durch AIF hatte ich schon an- gesprochen . Mit diesem Gesetz schaffen wir national ei- nen Rahmen für die Darlehensvergabe durch AIF . Durch diese nicht bankgestützte Finanzierungsform schaffen wir einen weiteren Beitrag für die Finanzierung der Re- alwirtschaft . Wir haben dabei sowohl den Mittelstand als auch Start-ups und ihre Investoren, zum Beispiel Wag- niskapitalgeber, im Blick . Gleichzeitig haben wir mit den getroffenen Regelun- gen Vorsorge getroffen, um eine uferlose Darlehensver- gabe zu verhindern (Stichwort: „Schattenbankproblema- tik“), und somit dem Anlegerschutz Rechnung getragen . Künftig dürfen geschlossene Spezial-AIF Gesellschaf- terdarlehen bis zu einem Umfang von 50 Prozent des Fondsvermögens vergeben . Diese Gesellschafterdarle- hen werden ihrer Höhe nach nicht das Zweifache der An- schaffungskosten der jeweiligen Beteiligung überschrei- ten dürfen . Anderes gilt für geschlossene Publikums-AIF . Aus Anlegerschutzgründen soll hier die Vergabe von Gesell- schafterdarlehen nur bis zu einem Umfang von 30 Pro- zent des Fondsvermögens erlaubt sein . Gesellschafter- darlehen sollen bei den geschlossenen Publikums-AIF ihrer Höhe nach auch nicht das Einfache der Anschaf- fungskosten der Beteiligung überschreiten dürfen . Mit Übergangsvorschriften wollen wir sicherstellen, dass bisher rechtmäßig vergebene Darlehen nicht zurück- gefordert werden müssen . Allen AIF, also auch den offenen Spezial-AIF, wird künftig die Restrukturierung und Prolongation (Verwal- tung) von erworbenen Darlehensforderungen erlaubt sein . Diese Flexibilisierung soll, auch wieder im Sinne der Anleger, dazu beitragen, dass es nicht zu vorschnel- len Veräußerungen von Darlehen und den damit einher- gehenden Wertverlusten im Markt kommt . Wir haben ausführlich die Regulierung von darle- hensaufkaufenden Spezial-AIF diskutiert . Wesentlicher Diskussionspunkt war die unterschiedliche Regulierung für aufkaufende Fonds und vergebende Fonds . Darle- hensaufkaufende Spezial-AIF unterfallen nicht den Re- gelungen zur Vergabe von Darlehen durch geschlossene Spezial-AIF . Diese Regelungen sollen Laufzeiteninkon- gruenzen und Run-Risiken verhindern . Die Bundesbank hat in ihrer Stellungnahme gefordert, darlehensaufkaufende Spezial-AIF auch dieser Regulie- rung zu unterwerfen . Wir haben uns diese Forderung sehr genau angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekommen, diese nicht umzusetzen . Folgende Gründe haben uns dazu bewogen: Bei der originären Darlehensvergabe durch eine Bank sind alle Anforderungen einzuhalten, auch wenn das ver- gebene Darlehen weiterveräußert wird . Man kann also Regulierungsvorgaben nicht durch den Umweg über eine „Fronting-Bank“ umgehen . Darlehensaufkaufende offene Spezial-AIF existieren bereits . Besondere Risiken sind dabei nicht aufgefallen . Das Millionenkreditmeldeverfahren und Risikoma- nagementvorgaben finden Anwendung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen ein an- gemessenes Liquiditätsmanagement sicherstellen . Das Thema ist auf der Agenda des FSB (financial sta- bility board) . Es ist sinnvoll, die Ergebnisse dieser Arbei- ten abzuwarten, bevor wir national eine Regelung treffen . Die Grünen haben in der Anhörung und im Ausschuss gefordert, auch Zertifikate zu regulieren und möglichst dem OGAW-Regime zu unterwerfen . Darauf zielt auch Ihr Entschließungsantrag ab . Es ist festzuhalten: Zerti- fikate, auch wenn sich ihr Wert beispielsweise an einem Aktienindex orientiert, sind keine OGAW . Es handelt sich um Schuldverschreibungen. Zertifikate sind auch nicht gänzlich unreguliert . Ich nenne hier zum Beispiel das Produktinformationsblatt und das Wertpapierpros- pektgesetz . Wenn Sie also für Veränderungen, Ihrem Antrag nach für Verschärfungen bei der Regulierung von Zertifikaten sind, müssten wir darüber bei einer anderen Gelegenheit sprechen . Wir haben vereinbart, Herr Schick, dass wir uns zu diesem Thema austauschen . Ich möchte an dieser Stelle nur vorwegschicken, dass wir weiterhin bestrebt sind, dafür zu sorgen, dass Finanzprodukte umsichtig re- guliert werden . Wir schaffen Rechtssicherheit für Bürgergenossen- schaften . § 2 Absatz 4 b KAGB soll gestrichen werden . Nach dieser Regelung sind auf Genossenschaften aus- nahmsweise nicht alle KAGB-Regelungen anwendbar . Mit der Streichung dieser Regelung beseitigen wir eine Unklarheit im KAGB . Damit wird deutlich, dass es sich bei Genossenschaften nicht um Investmentvermö- gen im Sinne des KAGB handelt . Wir sind auch in Gesprächen mit der BaFin zu der Auffassung gelangt, dass Genossenschaften Gesellschaf- ten sind, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange zu fördern . Diese zwingende Ausrichtung auf einen besonderen Förderzweck schließt eine im Vordergrund stehende fondstypische reine Ge- winnerzielungsabsicht aus . Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände schließen durch ihre regelmäßigen Prüfungen aus, dass es zu Missbrauch kommt . Sollte sich eine Genossenschaft doch zu einem Investmentvermö- gen entwickeln, ist es der BaFin weiterhin unbenommen, einzugreifen . Damit schaffen wir auch Erleichterungen und Rechts- sicherheit für die rund 900 Bürgerenergiegenossenschaf- ten in Deutschland . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15039 (A) (C) (B) (D) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Der einheitli- che Binnenmarkt in Europa für Investmentfonds schrei- tet mithilfe von OGAW V voran . Hinter der kryptischen Bezeichnung „OGAW“ verbergen sich „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“, wobei „Orga- nismen“ hier mitnichten etwas mit kleinen krabbelnden Tierchen zu tun haben . Doch damit nicht genug: In dem Gesetzentwurf fin- den sich auch noch AIF; das sind im Gegensatz zu den offenen, jederzeit handelbaren OGAW-Investmentfonds Alternative Investmentfonds wie zum Beispiel Geschlos- sene Fonds, die unter anderem in Immobilien investieren können . Bei den AIF gibt es dann noch Publikums-AIF für die „breite Masse“ sowie Spezial-AIF für Professi- onelle . Diese unterteilen sich jeweils wieder in offene und geschlossene AIF . Vergessen darf man auch nicht die ELTIF, die europäischen langfristigen geschlossenen Investmentfonds, die vor allem Infrastrukturinvestition- en im Blick haben . Wie man merkt, keine ganz einfache Materie . Von Transparenz und Verständlichkeit für einen durchschnittlichen Anleger ganz zu schweigen . Doch ich möchte kurz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Menschen außerhalb der Finanzwis- senschaft erläutern, warum diese Investmentfondsregu- lierung keine reine Spaßveranstaltung für Finanz-Nerds ist, sondern durchaus für viele Menschen in diesem Land von Belang ist . Denn viele Menschen wurden ge- zwungen, nachdem die vergangenen Bundesregierungen die gesetzliche Rente Stück für Stück geschleift hatten, privat für ihr Alter vorzusorgen, und dies geschah und geschieht oft in Form von Renten- oder Lebensversiche- rungen, die Kundengelder in Investmentfonds investie- ren (fondsgebundene Renten-/Lebensversicherungen) . Für diese Altersvorsorgeprodukte gilt gerade kein Garan- tiezins wie bei der klassischen Lebensversicherung . Die Verbraucher sind vollends auf die Entwicklung des bzw . der Investmentfonds angewiesen, in die eingezahlt wird . Fahren diese Fonds Verluste ein und stürzen ab, ist ganz schnell auch das angesparte Vermögen fürs Alter futsch . Daneben wurden zahlreiche Verbraucher aufgrund der Warnungen vor der Niedrigzinsphase in angeblich ren- diteträchtigere Anlagen getrieben, wodurch viele Men- schen ihr Geld in geschlossene Investmentfonds, also in der Regel hochriskante unternehmerische Beteiligungen, steckten . Nimmt man dies alles zusammen, ist es für Ver- braucher durchaus von Belang, wie nun die Investment- fonds reguliert werden . Den höheren Bußgeldrahmen sowie die Haftungsver- schärfung für die Verwahrstellen dieser Fonds begrüßen wir ohne Weiteres . Doch wir sehen im Gesetzentwurf auch eine Reihe von Regelungen, die zu Problemen füh- ren können . Beispielsweise ist es bedenklich, dass Alternative Investmentfonds, die AIF, nun großflächiger Kredite vergeben dürfen. Wir finden es falsch, dass sogar Publi- kums-AIF, also Fonds, die auch an Kleinanleger verkauft werden, in großem Maße Kredite vergeben dürfen . Den OGAW ist dies jedenfalls bis jetzt untersagt . Darlehen sollten von Fonds beispielsweise nicht an Beteiligungsunternehmen vergeben werden dürfen . Denn da habe ich die Sorge, dass die AIF davon Gebrauch ma- chen werden, um Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, künstlich am Leben zu erhalten . So kann dezent ein Fehlinvestment vertuscht werden . Dies wollen wir als Linke nicht zulassen . Mit der erweiterten Kreditvergabe holt man sich zu- meist ein unnötiges Risiko ins Boot, das bei einem Ken- tern letztlich nur die Privatanleger als Leichtmatrosen nass werden lässt . Denn wie oben bereits erwähnt: Ge- hen die Fonds in höheres Risiko, winken nicht unbedingt nur höhere Renditen, es drohen auch höhere Verluste, die am Ende voll auf die Altersvorsorge der breiten Bevöl- kerung durchschlagen . Wir sollten wirklich mal weiter- denken, wie es unter anderem die Verbraucherzentralen angeregt haben, ob diese Publikums-AIF, die geschlosse- nen Fonds, überhaupt an Privat-/Kleinanleger vertrieben werden dürfen . Aus linker Sicht sind diese Fonds nicht sinnvoll für die Altersvorsorge . Die Bundesregierung sieht hier wie so oft keinerlei Risiken; Risiken seien noch nicht einmal „bekannt“, wie wir gestern im Finanzausschuss hören mussten . Geschickt will Schwarz-Rot den Eindruck vermitteln, man begrenze allenthalben das Risiko . Da passt es ins Bild, dass regelmäßig betont wird, man will den Schat- tenbankensektor stärker regulieren . Doch bisher ist das nicht mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis . Viel schlim- mer: Durch die Möglichkeiten exzessiver Kreditvergabe werden ohne Not Türen geöffnet für regulatorische Un- gleichgewichte und leider auch für eine weitere Verlage- rung von Geschäften in den Schattenbankbereich . Ein Beispiel für das regulatorische Gefälle ist die un- gleiche Behandlung kreditaufkaufender und kreditver- gebender Fonds, obwohl beide den gleichen Risiken am Markt unterliegen . Stellen Sie sich vor, ein beliebiger Fonds kauft spanische Immobilienanleihen, ausgehend davon, dass der versprochene Wirtschaftsaufschwung endlich – trotz der Troika-Politik – eintritt und die Im- mobilienwerte wieder steigen . Das geschieht aber nicht; die Werte bleiben im Keller, und die Immobilienpapie- re liegen wie Blei in den Regalen . Anleger, die in die- se Fonds investiert haben, werden natürlich in Krisen- situationen schnellstmöglich versuchen, aus diesem Fonds auszusteigen . Ein Wettrennen wird einsetzen, wer seine Schäfchen als Erster ins Trockene bringt . An- dererseits behandelt der Gesetzentwurf kreditvergeben- de Fonds vollkommen anders; dort ist die Vergabe klar begrenzt (30 Prozent), wenn auch nach unserer Ansicht zu schwach . Und ein Wettrennen zum Schafstall ist auch deshalb unwahrscheinlicher, weil die allgemeine Kredit- vergabe geschlossenen Fonds vorbehalten bleibt . Das ist nicht nur eine klare Öffnung von Bankgeschäften für den weniger regulierten Schattenbankenbereich, das ist auch die klare Aufforderung an gewitzte Finanzmarktakteure, hier eine schnelle Mark zu machen . Die schon erwähnten ELTIF befördern die weitere Ge- schäftsverlagerung ins Schattenbanking . Denn was viele nicht wissen: Diese Fonds dürfen auch in Nachrangdarle- hen, stille Beteiligungen, Kredite oder Genussrechte in- vestieren . Das heißt: Diese Fonds dürfen in Produkte des Grauen Kapitalmarkts investieren, die Anlegern bereits massive Verluste in Millionenhöhe beschert haben . Und Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615040 (A) (C) (B) (D) diese Fonds übernehmen zugleich Bereiche des klassi- schen Bankgeschäfts wie das Kreditgeschäft, was weiter in den „Schatten“ führt . Gerade bezüglich des Anlagespektrums und der An- lagemöglichkeiten kann man schon einen Hang zur Dere- gulierung feststellen . Ich hoffe, Sie von der Regierungs- bank gehen dabei nicht dem Überregulierungsgejammer so manches Branchenvertreters auf den Leim . Die Linke möchte riskantes Anlageverhalten in Finanzprodukten für Privatanleger eindämmen, die Finanzmärkte ent- schlacken und transparenter machen, um für mehr Fi- nanzstabilität zu sorgen, und wir wollen Kleinanleger bzw . Altersvorsorgesparer vor Verlusten schützen . Vielleicht gelingt es der Bundesregierung in der nächs- ten OGAW-Runde, bei OGAW VI, auf Regulierungskurs zu bleiben und Verbraucher stärker zu schützen . Dann können wir das nächste Mal dem Gesetzentwurf auch zustimmen . An dieser Stelle geht das für die Linke nicht . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erfolgende Um- setzung der europäischen Vorgaben zu Verwahrstellen, Vergütungs- und Sanktionsregeln bei Investmentfonds ist grundsätzlich zu begrüßen . Leider lässt sich jedoch am vorliegenden Gesetzentwurf auch exemplarisch aufzei- gen, wie die Interessen der Finanzbranche die Gesetzge- bung der Bundesregierung negativ beeinflussen. Risiken für die Finanzstabilität und den Anlegerschutz erkennen Sie zwar . Sie beseitigen diese aber nicht wirksam . Das ist unser Hauptkritikpunkt bezüglich des Gesetzentwurfes . Deswegen werden wir dem Gesetz nicht zustimmen . So haben Sie zwar – was grundsätzlich zu begrüßen ist – die Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie zum An- lass genommen, die Kreditaufnahme und -vergabe durch Alternative Investmentfonds und damit einen Teil des Schattenbankensektors zu regulieren . Jedoch scheuen Sie eine konsistente Regulierung der Vorschriften für die Kreditvergabe und für den Aufkauf unverbriefter Kreditforderungen . Zukünftig können Kredite nur von geschlossenen Spezial-AIF vergeben werden . Das Kre- ditportfolio muss dabei diversifiziert sein, und die He- belung der Kreditvergabe wird beschränkt . Diese aus Fi- nanzstabilitätssicht sinnvollen Regeln können die Fonds jedoch einfach umgehen . Anstatt einen Kredit zu verge- ben, müssen sie nur unverbriefte Kreditforderungen auf- kaufen . Dann gelten keine vergleichbaren Vorgaben zur Risikostreuung, keine vergleichbaren Vorgaben zur He- belung der Verschuldung . Und den Kreditaufkauf können sie sogar – anders als die Kreditvergabe – auch in offenen Fonds strukturieren . Dabei hatte das Bundesministerium der Finanzen in seinem Referentenentwurf noch zutref- fend darauf hingewiesen, dass die Fristentransformation eine der Hauptwurzeln der Finanzkrise war . Daher sollte nach dem Referentenentwurf der Aufkauf von unver- brieften Kreditforderungen durch offene Spezial-AIF limitiert werden . Auch die Deutsche Bundesbank hat im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich darauf hingewiesen, dass sich darlehensaufkaufende und darlehensvergebende Fonds im Risiko nicht unter- scheiden . Der Rat der Deutschen Bundesbank lautete daher, beide Anlageformen vergleichbar zu regulieren . Von Ihrem eigenen Regulierungsansatz und dem Rat der Deutschen Bundesbank weichen Sie aus einem einzigen Grund ab: Sie schaffen es nicht, dem Druck der Finanz- branche standzuhalten . Auch an anderer Stelle – beim Anlegerschutz – nimmt Ihre Politik zu oft auf Brancheninteressen Rücksicht . So gelingt es der Bundesregierung seit 2008 nicht, bei Zertifikaten ein vergleichbares Schutzniveau wie bei Investmentfonds zu schaffen. Dabei sind Zertifikate in Deutschland in Form der Lehman-Zertifikate zum Sinn- bild für die Finanzkrise des Jahres 2008 geworden . Da- mals hatten unerfahrene Kleinanlegerinnen und Klein- anleger in Zertifikate mit Bezug zur Investmentbank Lehman Brothers investiert . Als diese pleiteging, waren die Ersparnisse und die private Altersvorsorge Tausender Kleinanlegerinnen und Kleinanleger betroffen . Auch hier werfe ich Ihnen nicht vor, dass Sie das Problem nicht er- kennen. Im Gegenteil: Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Otto Bernhardt, ließ sich 2009 von der Presse da- mit zitieren, dass das Verbot von bestimmten Zertifikaten geprüft werde . Vorzuwerfen ist Ihnen jedoch, dass Sie bis heute weder für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger ungeeignete Zertifikate vom Markt genommen noch eine produktspezifische Regulierung von Zertifikaten vorge- legt haben . Die mit Zertifikaten verbundenen Risiken und Pro- bleme haben sich seit 2008 hingegen nicht wesentlich verändert. Der deutsche Zertifikatemarkt ist mit rund 70 Milliarden Euro weiterhin mit Abstand der größte Zertifikatemarkt in der EU. Die Hälfte des ausstehenden Emissionsvolumens entfällt auf Landesbanken und die Spitzeninstitute des Sparkassen- und Genossenschafts- sektors und damit auf Vertriebsverbünde, die in wesent- lichem Umfang auf Kleinanlegerinnen und Kleinanleger ausgerichtet sind . Auch die Bezeichnungen von Zertifikaten sind zum Teil weiterhin irreführend . So stuft der Deutsche Deri- vate Verband knapp 50 Prozent des Marktvolumens als Anlagezertifikate mit Kapitalgarantie ein. Trotz des da- mit offensichtlichen erheblichen Sicherheitsbedürfnisses der Anleger fallen diese Zertifikate weiterhin weder unter die Einlagensicherung, noch sind sie, ähnlich wie Invest- mentfonds, als Sondervermögen vor der Insolvenz des Emittenten geschützt . Das Versagen Ihres vertriebsbezogenen Regulierungs- ansatzes bei Finanzinstrumenten zeigt sich insbesonde- re auch bei der Produktgestaltung von Zertifikaten. Für Kleinanleger ungeeignete Zertifikatestrukturen sind im- mer noch am Markt verbreitet . So weisen Bonitätsanlei- hen, die bei der Insolvenz von Lehman Brothers zu emp- findlichen Verlusten geführt haben, auch heute noch ein erhebliches Marktvolumen auf . Gleichzeitig besteht mit dem für Investmentfonds geltenden Kapitalanlagegesetzbuch eine Blaupause für die Regulierung von Zertifikaten. Beide Produktgruppen sind bezüglich der Anlageidee in wesentlichen Teilen austauschbar . So kann zum Beispiel die Entwicklung des deutschen Aktienindex DAX sowohl über ein Zertifikat als auch über einen Investmentfonds nachvollzogen wer- den . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15041 (A) (C) (B) (D) Ihnen ist daher an dieser Stelle auch vorzuwerfen, dass Sie die Novellierung des KAGB nicht genutzt ha- ben, um Zertifikaten endlich den Rahmen zu geben, den der Anlegerschutz gebietet . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychia- trischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetz- buches und zur Änderung anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 17) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Der vorliegende Ge- setzentwurf ist keine „Lex Mollath“ . Für das Parlament verbietet es sich geradezu, allein aus Gründen eines Ein- zelfalls gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen . Die Koalition reagiert mit dieser Reform des Maßregelvoll- zugs vielmehr auf eine Vielzahl von berechtigten Mah- nungen aus der Rechtswissenschaft und dem Gesund- heitswesen . Es trifft zu: Immer mehr Menschen werden immer länger gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs in die geschlos- sene Psychiatrie eingewiesen . Das sind jetzt keine Mas- senphänomene, aber der Anstieg von rund 4 000 Perso- nen im Jahr 2000 auf heute gut 6 500 Personen ist doch eine beachtliche Steigerung . Deshalb ist der Gesetzgeber jetzt wirklich veranlasst, darüber zu entscheiden, in welcher Weise wir dem Ver- hältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Abwägung zwischen der Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemein- heit, also potenziellen Opfern, und den Freiheitsrechten der Täter noch stärker als bisher Geltung verschaffen können . Das ist im Kern das Ziel des Gesetzentwurfs . Dabei können wir aufbauen auf den sehr konstrukti- ven Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die im März 2014 gebildet wurde . Die Ziele des Gesetzentwurfs sind die stärkere Be- schränkung der Anordnung der Unterbringung auf gravie- rende Fälle, die zeitliche Begrenzung der Unterbringung bei weniger schwer wiegenden Gefahren und der Ausbau der prozessualen Sicherungen, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu vermeiden . Die Schwelle der Erheblichkeit wird heraufgesetzt, indem es sich bei den künftig zu erwartenden Taten um solche handeln muss, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheb- lich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird . Al- lerdings verbieten sich hier schematische Lösungen nach dem Motto: Alles, was unter einer Höchststrafe von fünf Jahren liegt, ist nicht erheblich . Auch etwa die perma- nente Bedrohung, man werde jemanden umbringen, kann zu solchen seelischen Belastungen für das Opfer führen, dass es sich um eine erhebliche Tat handelt . Die Gerichte haben nach wie vor auf die besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen . Der Gesetzentwurf bietet inso- fern eine Reihe von Leitplanken, anhand derer sich die Gerichte bei der Beachtung des Verhältnismäßigkeits- grundsatzes orientieren können . Was die Anordnungsvoraussetzungen angeht, sollen zunächst die Voraussetzungen angehoben werden, wenn es nur um die Vermeidung wirtschaftlicher Schäden geht . Der permanente Ladendiebstahl scheint dabei nicht in Betracht zu kommen, wohl aber die fortgesetzte Beschä- digung von Kunstgegenständen, wie wir sie von den so- genannten Säureattentätern kennen . Nicht erforderlich ist hingegen, dass Straftaten zu erwarten sind, durch die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden . Das ist erst für die Fortdauer eines Maßregelvollzugs nach sechs Jahren erforderlich oder einer Unterbringung, die der der Sicherungsverwah- rung nach zehn Jahren entspricht . Neu ist die Einführung einer Darlegungspflicht, die verlangt wird, wenn aus nichterheblichen Anlasstaten auf die Gefahr künftiger erheblicher Gefahren für die Allge- meinheit geschlossen wird . Der Gesetzentwurf sieht vor, dass besondere Umstände vorliegen müssen, die trotz einer nichterheblichen Anlasstat auf eine positive Ge- fährlichkeitsprognose schließen lassen . Die Feststellung dieser besonderen Umstände zwingt das anordnende Ge- richt auch in dieser Hinsicht zu einer besonderen Beach- tung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes . Es wird im Ergebnis darauf ankommen, zu prüfen, ob es besondere Anhaltspunkte in der Person des Täters oder den Tatum- ständen gibt, dass er bei nächster Gelegenheit etwa ein deutlich höheres Maß an Gewaltanwendung an den Tag legen würde . In prozessualer Hinsicht geht es darum, dass mit dem Gesetzentwurf die Anforderungen an die jährli- chen Gutachten konkretisiert werden . Wir wollen auch dem Vorwurf der Fließband- oder Gefälligkeitsgutachten entgegenwirken . So wird die zeitliche Frequenz deutlich erhöht, in der externe Gutachter eingeschaltet werden müssen, und auch bei diesen externen Gutachtern soll es öfter als bisher zu einem personellen Wechsel kommen . Im ersten Durchgang im Bundesrat hat der Justizmi- nister des Landes Bayern, der sich bei diesem Thema in besonderer Weise auch schon bei unseren Koalitionsver- handlungen engagiert hat, für eine Beteiligung der Öf- fentlichkeit bei den mündlichen Anhörungen des Unter- gebrachten geworben . Dadurch solle bei diesem Thema vor allem für mehr Transparenz gesorgt werden, um dem Eindruck entgegenzuwirken, hinter den hohen Mauern der psychiatrischen Krankenhäuser seien die Menschen hilflos den Gutachtern und Richtern ausgesetzt. Ich bin dafür, dass wir über den übrigens aus meiner Sicht bisher einzigen gravierenden Kritikpunkt am Ge- setzentwurf in der öffentlichen Anhörung intensiv disku- tieren, weil ich mir schon vorstellen kann, dass es auch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Untergebrach- ten und möglicherweise auch potenzieller Opfer Argu- mente geben mag, die gegen eine solche Öffnung der Anhörungen sprechen . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615042 (A) (C) (B) (D) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Wir als Gesetz- geber haben, wenn wir heute erstmals über die Novel- lierung des Rechts der Unterbringung in einem psychia- trischen Krankenhaus debattieren, die folgenden beiden Aspekte zu beachten: den Schutz der Öffentlichkeit vor möglichen Gefahren, die von einzelnen untergebrachten Personen ausgehen könnten, aber auch den Schutz des einzelnen Untergebrachten vor eventuellen Fehleinschät- zungen durch Behörden und Gerichte . Die anstehende Gesetzesänderung stärkt die thera- peutischen Erfolgsmöglichkeiten und ermöglicht einen zielgenaueren und effizienteren Einsatz der begrenzten Ressourcen im Bereich der Entziehungseinrichtungen . Ziel der Änderungen der §§ 63 ff . StGB ist es, die stei- genden Zahlen der in einem psychiatrischen Kranken- haus oder einer Entzugsklinik untergebrachten Personen zu senken und die Voraussetzungen einer Unterbringung und ihrer Dauer zu regulieren . Der kontinuierliche Anstieg und die wachsende Dauer der untergebrachten Personen haben den Anlass geboten, eine Gesetzesänderung herbeizuführen: Im Jahr 2000 waren 4 089 Personen in solchen Einrichtungen unter- gebracht; diese Zahl ist bis zum Jahr 2013 um mehr als 50 Prozent auf 6 652 Personen angestiegen . Auch die durchschnittliche Unterbringungsdauer hat sich von 6,2 Jahren in 2008 auf acht Jahre in 2012 erhöht . Für die Unterbringung in einer Entziehungsklinik ist eine hinreichend konkrete Aussicht auf Erfolg erforder- lich . Es ist daher von Bedeutung, dass der Betroffene durch die Behandlung geheilt wird oder über einen er- heblichen Zeitraum von Rückfällen abgehalten wird . Für diese Anordnung ist daher eine präzise Prognose erfor- derlich, wie lange eine solche Unterbringung erforderlich ist . Durch das Anfügen der Frist aus § 67 d I 1 und 3 StGB wird der Therapie eine zeitliche Grenze von zwei Jahren gesetzt, soweit keine Freiheitsstrafe verhängt wurde, da sich der Täter durch seine Sucht in einem schuldunfähi- gen Zustand befand . Dies hat den Zweck, den Streit in der Rechtsprechung über die Dauer solcher Maßnahmen zu beenden . Diese Höchstdauer ist meiner Meinung nach vernünftig, da eine sinnvolle Prognose über die Dauer von drei Jahren nicht wirklich möglich ist . Wurde eine freiheitsentziehende Maßnahme verhängt, kann die Therapiedauer auch auf diese Zeit verlängert werden . Dies ist besonders bei Straftätern, die über die Suchtmittelabhängigkeiten hinaus an weiteren psychi- schen Erkrankungen leiden, erforderlich, da in diesen Fällen eine Entwöhnung durchaus länger dauern kann . Die Behandlungsdauer soll dadurch nicht verlängert wer- den; diese Verlängerung gilt nur für besonders schwieri- ge Fälle . Durch die Erweiterung des § 67 StGB um einen Ab- satz 6 soll eine wichtige Entscheidung des BGH umge- setzt werden, wonach die Zeit des Maßregelvollzugs in Härtefällen auf eine verfahrensfremde Freiheitsstrafe anzurechnen ist . Durch diese Änderung wird bei einer Gesamtstrafe der Maßregelvollzug berücksichtigt . Wie wir wissen, verfolgen Freiheitstrafen und frei- heitsentziehende Maßnahmen unterschiedliche Zwecke, weswegen sie grundsätzlich auch nebeneinander ange- ordnet werden können . Geschieht dies, ist jedoch gebo- ten, sie einander so zuzuordnen, dass die Zwecke bei- der Maßnahmen möglichst weitgehend erreicht werden, ohne dabei in das Freiheitsgrundrecht aus Artikel 2 II 2 GG mehr als notwendig einzugreifen . Diese genannten Vorgaben sind nicht schematisch zu sehen, sondern die- nen nur als Kriterien für die Abwägung im Einzelfall . Im Vordergrund muss immer die Verhältnismäßigkeit zwi- schen dem Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten und dem Maßregelvollzug stehen . Dies setzt eine schonende Anwendung der staatlichen Gewalt gegenüber dem Bür- ger und nur eine Anwendung bei einer wirklichen Dring- lichkeit voraus . Der Vollzug der anderen Freiheitsstrafe muss zu einer unbilligen Härte für den Untergebrachten führen . Ein wesentliches Kriterium dafür sind vor allem der erzielte Therapieerfolg und eine anschließende Ge- fährdung durch eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe . Diese Kriterien sind für jeden Fall einzeln abzuwägen und unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu be- leuchten . Dabei spielt auch und vor allem das Verhalten des Untergebrachten während der Therapie eine erhebli- che Rolle . Im vorgelegten Gesetzentwurf gibt es auch ein Regelbeispiel, bei welchem es nicht zu einer Anrechnung der Zeit in der Einrichtung auf die Freiheitsstrafe kom- men soll . Dies soll die präventive Wirkung der Strafan- drohung untermauern . § 67 d VI StGB setzt für die Dauer der Entziehungs- maßnahme eine Höchstfrist von sechs Jahren voraus, welche nur unter besonderen Umständen verlängert wer- den kann . Durch diese Regelung soll auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in den Fortdauerentscheidungen gewahrt werden . Eine längere Unterbringung ist daher nicht mehr verhältnismäßig, wenn nicht die Gefahr be- steht, dass durch den Untergebrachten Taten begangen werden, durch die dem Opfer schwere seelische oder körperliche Schädigungen zugefügt werden . Nach zehn Jahren gilt Absatz 3 entsprechend . Diese Vorschrift gilt für § 63 und § 64 StGB gleichermaßen . Diese erhebliche Beeinträchtigung, die gefordert wird, setzt den Rahmen für die Angemessenheit der Fortdauer erheblich höher, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf das Freiheitsgrundrecht aus Artikel 2 II 2 GG zu wahren . Ob solche erheblichen Straftaten drohen, hat das Gericht nach der Neufassung in einer umfassenden Einzelfall- prüfung und unter Berücksichtigung aller Umstände zu bewerten . Je länger die Unterbringung andauert, desto eingehender hat das zuständige Gericht die einzelnen Umstände zu prüfen und zu würdigen . In § 67 d VI 2 und 3 StGB werden die Verhältnis- mäßigkeitsgrundsätze speziell für die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung dargelegt . Da eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung auch „le- benslänglich“ erfolgen kann, sind an die Verhältnismä- ßigkeit große Anforderungen zu stellen . Dabei sind auch wieder die konkret zu erwartenden Straftaten zu beach- ten und in die Abwägung einzubeziehen . Die Vorausset- zungen an die Verhältnismäßigkeit sind umso strenger, je länger der Untergebrachte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wurde . Die Fortsetzung der Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15043 (A) (C) (B) (D) Unterbringung wird nach sechs und nach zehn Jahren an erhöhte Voraussetzungen geknüpft . Wir haben hier einen umfangreichen Entwurf vorlie- gen, der die von mir eingangs genannten beiden Aspekte „Schutz der Öffentlichkeit“ und „Schutz der einzelnen untergebrachten Person“ ausreichend würdigt . Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und be- danke mich für die Aufmerksamkeit . Dirk Wiese (SPD): Über die letzten Jahre ist eine stetig steigende Anzahl von Unterbringungen in psychi- atrischen Krankenhäusern gemäß § 63 des Strafgesetz- buches zu verzeichnen . Auch die Unterbringungsdauer selbst ist deutlich gestiegen . Dem entgegen steht die Tatsache, dass es keine kon- kreten Belege für einen parallelen Anstieg der Gefähr- lichkeit der Untergebrachten gibt . Darüber hinaus wur- den durch die Medien Fälle bekannt, die auf Missstände bei der Einweisung und vor allem bei der stetigen Be- gutachtung der Eingewiesenen hinweisen . Dies alles gab Anlass für den heute hier vorliegenden Gesetzentwurf, der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Un- terbringung nach § 63 StGB eine wesentlich stärkere Be- deutung verleihen wird . Unverhältnismäßige, insbesondere unverhältnismäßig lange Unterbringungen werden hiermit künftig besser vermieden werden können . Hervorheben möchte ich wie meine Vorredner, dass der Gesetzentwurf auf dem Ergeb- nis einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus basiert . Diese wurde in Umsetzung einer Vorgabe des Koalitionsvertrags und einer entsprechen- den Bitte der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt und geleitet . Die mit Vertretern der Landesjustizverwaltungen, der AG Psychiatrie der Länder sowie des Bundesministe- riums für Gesundheit besetzte Arbeitsgruppe nahm am 14 . März 2014 ihre Arbeit auf . In insgesamt fünf Sitzun- gen wurde ein Diskussionsentwurf erarbeitet, auf dem der vorliegende Gesetzentwurf basiert . Ich denke, dass dies ein hervorragendes Beispiel für die gute Zusammen- arbeit zwischen Bund und Ländern ist . Der Kollege Christian Lange hat die wichtigsten Punk- te des Entwurfs bereits dargestellt; ich verzichte daher auf Wiederholungen . Lassen Sie mich aber kurz klarstellen, dass wir uns natürlich der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung bewusst sind . Die Vermeidung von unver- hältnismäßig langen Unterbringungen hat nicht zwangs- weise eine Senkung des Schutzes der Allgemeinheit vor Straftätern zur Folge . Gewalt- oder Sexualstraftäter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres Zustan- des auch zukünftig erhebliche Straftaten begehen, durch welche die potenziellen Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, können zum Schutz der All- gemeinheit weiterhin unbefristet untergebracht werden . Es geht vielmehr darum, Fälle zu vermeiden, die wir auch aus den Medien kennen, also Fälle, in denen Men- schen zu wenig rechtliches Gehör geschenkt wird und diese sich womöglich in Unterbringung befinden, ob- wohl kein Grund mehr dazu besteht . Hier bin ich auch schon beim nächsten Thema: Ich möchte mich bei den verschiedenen Verbänden für die bereits jetzt erfolgte Zusendung der Stellungnahmen zum Thema bedanken . Es sei Ihnen versichert, dass wir uns dem Thema mit der gebotenen Sorgfalt annehmen wer- den und selbstverständlich auch Ihre Stellungnahmen in die Arbeit mit einfließen lassen werden. Um zwei Punkte zu nennen, wo ich schon jetzt denke, dass wir sie uns genauer anschauen sollten: Erstens die Bestellung von Pflichtverteidigern. Die- ser Punkt ist mir auch bei diversen Veranstaltungen zum Thema sowohl von ärztlicher als auch von juristischer Seite genannt worden . Zweitens denke ich, dass es auch sinnvoll sein wird, sich das Zusammenspiel von § 63 und § 64 StGB bei der Anrechenbarkeit von Freiheitsstrafen genau anzuschau- en, um zu verhindern, dass Straftäter hier durch Taktieren und beispielsweise vorsätzlichen Verbleib im Maßregel- vollzug Vorteile bei der Haftanrechnung erlangen . Ich freue mich jedenfalls auf die bevorstehende Sach- verständigenanhörung und die Beratungen im Rechtsaus- schuss . Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Wenn wir heute in der ersten Lesung über ein Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB reden, will ich zunächst grundsätzlich werden . Auch das muss manchmal sein . Die Unterbringung in einem psychiatrischen Kran- kenhaus trifft Personen, die eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldfähigkeit oder verminderten Schuld- fähigkeit begangen haben . Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge dieses Zustandes erhebliche rechts- widrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die All- gemeinheit gefährlich ist . Es handelt sich also um eine Prognoseentscheidung . Diese ist – wir haben das bei der Sicherungsverwahrung immer wieder diskutiert – immer problematisch, wenn sie am Ende zu einer Freiheitsentziehung führt . Wir Lin- ken haben die Sicherungsverwahrung abgelehnt, und ich verhehle nicht, dass mir Initiativen für die Abschaffung des § 63 StGB durchaus sympathisch sind . Dennoch kann ich mich diesen Initiativen nicht ganz anschließen . Das Problem liegt in der sogenannten Zweispurigkeit im Strafsystem . Im Unterschied zur Sicherungsverwah- rung, die zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe verhängt wird, geht es bei der Unterbringung nach § 63 StGB aber eben gerade um Menschen, die nicht oder nur bedingt un- ter das Strafrecht fallen . Das ist der zentrale Unterschied zum Recht der Sicherungsverwahrung, welche nach der Verbüßung einer Freiheitsstrafe verhängt wird . Wichtig finden wir aber vor diesem Hintergrund – und das ist meine erste Kritik am vorliegenden Gesetz- entwurf –, dass die Unterbringung nach § 63 StGB auf Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615044 (A) (C) (B) (D) diejenigen Personen beschränkt wird, die schuldunfähig sind . Denn hier handelt es sich um Menschen, die, wenn sie eine Straftat in einem Zustand der Schuldfähigkeit begangen hätten, mit Freiheitsentzug bestraft werden würden . Wir schlagen also konkret vor, die Menschen, die bedingt schuldfähig sind, aus dem Anwendungsbe- reich des § 63 StGB herauszunehmen . Dies würde auch wesentliche Folgeprobleme bei den Regelungen zur Rei- henfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) verhindern . Nun verlangt der § 62 StGB, dass Maßregeln der Bes- serung und Sicherung nur angeordnet werden dürfen, „wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten“ sowie zum Grad der vom Täter ausgehenden Gefahr außer Verhältnis stehen . Und hier komme ich zur zweiten Kritik am Gesetzentwurf: Wir glauben, dass diesem Grundsatz mit dem Gesetzentwurf nicht ganz Rechnung getragen wird . Aus ganz grundsätz- lichen Erwägungen finden wir es falsch, in den Anwen- dungsbereich des § 63 StGB auch Taten aufzunehmen, die schwere wirtschaftliche Schäden anrichten . Am Ende ist eben auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Freiheitsentziehung, und diese ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig, wenn es um wirtschaft- liche Schäden geht, erst recht, wenn es um die Prognose für zukünftige Straftaten geht . Darüber hinaus sind wir wegen des Verhältnismäßig- keitsprinzips für eine Höchstgrenze der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus . Nun sehen auch wir aber auch, dass der Gesetzent- wurf nicht unwesentliche Verbesserungen im Bereich des Rechtes der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus enthält . Jenseits der grundsätzlichen Kritik sehen wir durchaus das Bemühen, Verbesserungen vor- zunehmen, vor allem im Hinblick auf die Vorschläge in der Strafprozessordnung zur Begutachtung durch ärztli- che oder psychologische Sachverständige. Diese finden wir tatsächlich unterstützenswert . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich bin froh, dass wir endlich über eine Reform der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern nach § 63 StGB diskutieren; denn der Änderungsbedarf ist groß und eine Reform schon lange überfällig . Das Schicksal von Gustl Mollath oder von Ilona Haslbauer hat bundesweit für Aufsehen gesorgt . Sie haben deutlich gemacht, dass es strukturelle Defizite im Maßregelvoll- zug gibt, die zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Freiheitsrechte Einzelner führen . Dazu gehören nicht nur eine fälschliche Einstufung als psychisch krank und ge- fährlich, sondern auch, dass vermindert Schuldfähige oft sehr lange und ohne zeitliche Begrenzung festgehalten werden . Die Zahl der Menschen, die auf Grundlage des § 63 StGB in psychiatrischen Krankenhäusern unterge- bracht werden, hat in den letzten Jahren erheblich zuge- nommen . Oft sind sie jahrelang eingesperrt und mit Me- dikamenten „versorgt“, ohne dass ein dementsprechendes Anlassverhalten dies rechtfertigen könnte. Häufig wird ihnen auf entwürdigende Weise viel länger die Freiheit entzogen, als dies bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen derselben Tat der Fall gewesen wäre . Eine Maßre- gel aber darf für den betroffenen Menschen nicht grund- rechtsverletzender sein als eine Kriminalstrafe . Der vorliegende Gesetzentwurf versucht diese Unver- hältnismäßigkeit etwas zu korrigieren . Das ist ein Schritt in die richtige Richtung . Leider ist dieser Schritt aber viel zu kleinteilig . Das sehen auch viele Fachverbände und Juristen so, die befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen sich kaum auf die Praxis auswirken werden . Die Bundesregierung ist gefragt, ein Gesamtkonzept zum Umgang mit vermindert schuldfähigen oder in Kri- sensituationen gewaltbereiten Patientinnen und Patienten vorzulegen, in dessen Mittelpunkt die individuelle Un- terstützung und Versorgung besonders schwer psychisch kranker Menschen stehen . Der beste Schutz der Allge- meinheit besteht aus frühzeitiger Hilfe, Therapie und Krisenintervention, denn jede psychische Erkrankung, jede Suchterkrankung und jede psychische Auffälligkeit hat eine Vorgeschichte . Dazu gehören stationsersetzende Behandlungsmöglichkeiten, eine flexible und wohnort- nahe Versorgung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, ausreichend ambulante Krisenintervention und -begleitung sowie die Einbeziehung von Psychothe- rapie und psychosozialer Unterstützung vor Ort . Insge- samt müssen die Angebotsformen sich verstärkt am indi- viduellen Bedarf der Erkrankten und ihrer Angehörigen orientieren . Nach einer forensischen Behandlung braucht es eine gute und intensive in die Gemeindepsychiatrie eingebettete Nachsorge . Im Vergleich zur Allgemeinpsychiatrie hat der Maßre- gelvollzug in den letzten Jahren viel weniger von patien- tenorientierten Reformen profitiert. Daher ist es dringend notwendig, dass wir in diesem Gesetzgebungsverfahren auch über eine Öffnung des § 63 StGB für ambulante Behandlungen und damit die Beachtung des – auch vom Bundesverfassungsgericht betonten – Ultima-Ratio-Ge- bots bezüglich der Unterbringung diskutieren . Es muss möglich sein, dass in jedem Fall weniger einschneiden- de, nicht freiheitsentziehende Maßnahmen geprüft wer- den und, wenn nötig, angeordnet werden . Dafür müssen natürlich auch geeignete ambulante Therapieangebote ausgebaut werden . In dem Eckpunktepapier aus dem BMJ aus dem Jahr 2013 heißt es noch: „erforderlich ist ggf . eine Stärkung der ambulanten Versorgung vor Ort, da eine Unterbringung immer nur das letzte Mittel sein darf .“ Warum dieser Punkt in dem vorliegenden Entwurf völlig ausgeklammert wird, ist unverständlich . Nur so kann wirklich eine ausgewogene Gewichtung zwischen dem Freiheitsentzug des Einzelnen einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft andererseits ge- schaffen werden . Es ist jedenfalls wenig hilfreich, wenn die gesetzlichen Änderungen sich darauf beschränken, dass Betroffene zwar ein paar Jahre früher aus der Unter- bringung entlassen werden, sie aber mangels ambulanter Therapieangebote und Unterstützung im Alltag nach kur- zer Zeit in eine geschlossene Abteilung der Allgemein- psychiatrie eingewiesen werden . Wir sehen auch großen Änderungsbedarf hinsichtlich des gesamten Gutachterwesens – dieses muss grundle- gend auf den Prüfstand . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15045 (A) (C) (B) (D) Der Gesetzentwurf sieht erhöhte Anforderungen an (externe) Sachverständigengutachten bei der Überprü- fung der Unterbringung nach § 67 e StGB vor, die aus un- serer Sicht jedoch nicht ausreichend sind . Insbesondere ist fraglich, ob nichtapprobierte Rechtspsychologen für die notwendige Begutachtung ausreichend Fachkenntnis haben . Die Bundespsychotherapeutenkammer schlägt in- sofern vor, als Sachverständige nur Psychologische Psy- chotherapeuten oder Fachärzte für Psychiatrie bzw . Psy- chosomatische Medizin zuzulassen, die zusätzlich über ausreichend Erfahrung in der forensischen Psychiatrie sowie entsprechende Fachkenntnisse in der Gutachten- erstellung verfügen . Die vorgeschlagene Regelung zur externen Begut- achtung sollte aber aus weiteren Gründen nochmals hinterfragt werden . Insbesondere dahin gehend, ob wir hier mit wenig den Einzelfall berücksichtigenden Rege- lungen hinsichtlich Begutachtungsintervallen sowie der zu benennenden Gutachter tatsächlich unverhältnismä- ßiger Unterbringung entgegenwirken können . Möglich wäre auch, eine flexible Lösung im Gesetz vorzusehen. Diskussionswürdig ist zum Beispiel der Vorschlag, Ver- fahrensbeteiligten die Möglichkeiten einzuräumen, beim Vollstreckungsgericht anlass- und anliegenbezogen die Einleitung eines externen Gutachtens anzuregen . Die Bundesregierung adressiert wichtige Punkte – bleibt aber halbherzig, wenn es konkret wird . Sie benennt engere Anordnungsvoraussetzungen, um die Schwelle zur Unterbringung zu erhöhen . Dabei geht sie jedoch nicht weit genug . Die neuen Voraussetzungen berücksichtigen längst nicht ausreichend den Grundsatz der Verhältnis- mäßigkeit . Taten mit nur wirtschaftlichem Schaden soll- ten keine unbefristete Unterbringung rechtfertigen . Nicht verhältnismäßig ist, dass bei Vorliegen von „besonderen Umständen“ auch leichtere Ausgangstaten für eine Un- terbringung ausreichen sollen . Ich erwarte, dass die Koalitionsfraktionen die vielsei- tige Kritik ernst nehmen und den Gesetzentwurf nach- bessern, um eine verhältnismäßige Gewichtung zwi- schen dem Freiheitsentzug des Einzelnen einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft andererseits zu schaffen . Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bun- desminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die geplante Novellierung des Rechts der Unterbringung ge- mäß § 63 des Strafgesetzbuches soll besser als bislang unverhältnismäßige Unterbringungen vermeiden hel- fen . Denn die Statistiken zeigen uns, dass in den letzten Jahren die Zahl der Untergebrachten und vor allem die Dauer ihrer Unterbringung immer weiter gestiegen sind, ohne dass es zugleich Belege für einen entsprechenden Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt . Zu- gleich wollen wir mit dem Entwurf auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Richtigkeit justizieller Entschei- dungen stärken, das nicht zuletzt durch den Fall Mollath in jüngerer Zeit gelitten hat . Lassen Sie mich kurz anhand von drei Punkten auf un- seren Regierungsentwurf eingehen . Wie Sie wissen, sieht er insbesondere folgende Änderungen zur Vermeidung unverhältnismäßiger und vor allem unverhältnismäßig langer Unterbringungen vor: Erstens . Nach dem Entwurf soll § 63 StGB nur noch bei drohenden Taten angeordnet werden können, „durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich ge- schädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird“ . Die blo- ße Gefahr von Vermögensdelikten mit vergleichsweise geringen Schäden soll also nicht mehr ausreichen . Die Zeiten, in denen Schadenswerte von 100 Euro zu Unter- bringungen führten, wären damit vorbei . Zugleich wird durch die genannte Formulierung konkretisiert, wann bei der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter von erheblichen Straftaten auszugehen ist . Und schließlich soll ausdrücklich normiert werden, dass das Gericht er- höhten Darlegungsanforderungen unterliegt, wenn es aus lediglich nicht erheblichen Anlasstaten dennoch auf die zukünftige Gefahr erheblicher Taten schließen und die Unterbringung daher anordnen will . Zweitens . Für die Fortdauer der Unterbringung sieht der Entwurf vor, dass eine Fortdauer über sechs Jahre in der Regel nur noch möglich sein soll, wenn Taten drohen, durch die die Opfer körperlich oder seelisch „schwer“ ge- schädigt werden oder in die Gefahr einer schweren see- lischen oder körperlichen Schädigung gebracht werden . Die bloße Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden soll also für eine Unterbringung über sechs Jahre hinaus grund- sätzlich nicht mehr ausreichen . Die Fortdauer über zehn Jahre hinaus soll – ebenso wie bei der Sicherungsverwahrung – schließlich nur noch möglich sein bei der Gefahr von Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt wer- den . Und schließlich – drittens – sieht unser Entwurf beim Ausbau der prozessualen Sicherungen Neuerungen für die regelmäßige Überprüfung der Fortdauer der Unter- bringung vor . Zum einen soll klargestellt werden, dass es bei jeder jährlichen Überprüfung einer gutachterlichen Stellungnahme der Klinik bedarf . Zum anderen soll die Frequenz für die Notwendigkeit eines externen Gutach- tens von fünf auf drei Jahre und für Unterbringungen ab sechs Jahren auf zwei Jahre erhöht werden . Zudem darf der externe Gutachter in der Regel nicht das jeweils vo- rangegangene Gutachten erstellt haben . Damit soll vor allem der Gefahr sich selbst bestätigender Routinebegut- achtungen begegnet werden . Schließlich ist die zwingen- de mündliche Anhörung des Untergebrachten auch bei der Entscheidung über die Erledigung der Unterbringung vorgesehen . Darüber hinaus sieht der Entwurf zwei weitere Än- derungen vor: Zum einen setzen wir mit ihm eine Ent- scheidung des Bundesverfassungsgerichts um, wonach in Härtefällen Zeiten des Maßregelvollzugs auch auf ver- fahrensfremde Freiheitsstrafe angerechnet werden kön- nen müssen . Zum anderen soll klargestellt werden, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, neben der zugleich eine Freiheitsstrafe verhängt werden soll, auch dann in Betracht kommt, wenn die Behandlung vo- raussichtlich mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen wird . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615046 (A) (C) (B) (D) Insgesamt schlägt der Ihnen vorliegende Entwurf maßvolle Änderungen vor, um den bereits vom Bundes- verfassungsgericht vorgegebenen Grundsatz der Verhält- nismäßigkeit im Maßregelrecht zu stärken, insbesondere bei der Unterbringung nach § 63 StGB, ohne dabei – und auch dies ist mir wichtig – die berechtigten Sicherheits- interessen der Allgemeinheit vor psychisch gestörten Straftätern zu vernachlässigen . Dass wir hier die grundsätzlich richtige Balance zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen gefun- den haben, liegt sicher auch daran, dass der Entwurf in einer vom Bundesministerium der Justiz und für Ver- braucherschutz geleiteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet und dabei frühzeitig auch der Sachverstand der Gesundheitsseite einbezogen wurde . Die breite und grundsätzliche Unterstützung, die der Entwurf dort und im Bundesrat gefunden hat, erhoffe und wünsche ich mir natürlich auch in diesem Hohen Haus . Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset- zung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprü- fung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG) (Tages- ordnungspunkt 18) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Erstens . Der hier zu diskutierende Gesetzentwurf der Bundesregierung will im Wesentlichen zahlreiche Vorschriften des Rechts der Abschlussprüfung geänderten europäischen Vorgaben anpassen . Im Mittelpunkt steht dabei die Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorgaben der überarbeiteten Ab- schlussprüferrichtlinie; andere Vorgaben wurden schon durch das inzwischen in Kraft getretene APAReG um- gesetzt . Aber es geht nicht nur um die Anpassung deut- schen Rechnungslegungsrechts an geänderte europäische Richtlinien . Es geht auch darum, nationale Vorschrif- ten so zu gestalten, dass keine Konflikte mit der diesen Bereich regelnden, aber unmittelbar geltenden neuen EU-Verordnung 537/2014 auftreten . Die Bundesregierung hatte zu diesem Gesetz schon vor Monaten einen Referentenentwurf bekannt gemacht, der Gegenstand intensiver Diskussion in Fachkreisen war und den auch wir mit zahlreichen Betroffenen erör- tert haben . Das Ergebnis dieser Überlegungen hatten wir bereits dem Bundesministerium der Justiz und für Ver- braucherschutz mitgeteilt, und ich möchte ausdrücklich Dank sagen dafür, dass das BMJV zahlreiche der in die- ser Phase angesprochenen Kritikpunkte im jetzt vorge- legten Regierungsentwurf bereits berücksichtigt hat . Im europäischen Recht eingeräumte Mitgliedstaatenwahl- rechte werden dabei in weitem Umfang ausgeübt, sodass insgesamt die im deutschen Recht verankerten Grund- prinzipien so weit wie möglich unverändert bleiben kön- nen (Stichwort: Eins-zu-eins-Umsetzung) . Zweitens . Die Abschlussprüfung – das sei vor den weiteren Detailüberlegungen zur Sache betont – spielt eine hervorragende Rolle bei der Überwachung vor allem großer Unternehmen bzw ., worauf zurückzukommen ist, solcher von „öffentlichem Interesse“ . Denn sie versucht in ebendiesem öffentlichen Interesse sicherzustellen, dass die Rechenschaftslegung dieser Unternehmen kor- rekt ist – weil eine fehlerhafte Rechnungslegung nicht nur die Interessen der aktuellen Gesellschafter, Mitarbei- ter und Geschäftspartner berührt, sondern eben auch der zukünftigen . Insoweit stellt sie auch einen Baustein des Kapitalmarktrechts dar . Angesichts dieser zentralen Rolle des Abschlussprü- fers kommen seiner Qualifikation (die nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens ist), seiner Auswahl durch die zuständigen Gesellschaftsorgane und der Art und Weise, wie er seine Tätigkeit erbringt, entscheiden- de Bedeutung zu . Im Kern geht es dabei darum, dass er ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit gegenüber den Gesellschaftsorganen aufweisen muss, die ja bei der „gewöhnlichen“ Gesellschaft sonst selbst die entspre- chenden Kontrollen durchführen könnten . Sichergestellt werden soll dies – soweit hier relevant – einerseits da- durch, dass ein Abschlussprüfungsmandat nur eine be- stimmte Höchstlaufzeit haben soll (nach Artikel 17 Ab- satz 1 der erwähnten EU-Verordnung im Grundsatz zehn Jahre), und andererseits durch das Verbot von oder die Offenlegungspflicht in Bezug auf Tätigkeiten, die mit der Prüfungstätigkeit in Konflikt stehen könnten. Allerdings ist Vorsicht geboten: Kürzere Mandatslaufzeiten mögen zwar nach dem Motto „Neue Besen kehren gut“ die Prü- fungsintensität erhöhen; das ist aber nur um den Preis eines erhöhten Einarbeitungsaufwands in das neue Man- dat möglich, der wiederum mit höheren Prüferhonoraren kompensiert werden muss . Drittens . Von daher ist es richtig, wenn der deutsche Gesetzgeber von der durch Artikel 17 Absatz 4 der Ver- ordnung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen will, die Höchstlaufzeiten des Mandats zu verlängern . Nicht recht einleuchten will dabei aber, dass Banken und Versicherungen nach § 318 Absatz 1 a HGB-RegE nicht von der maximalen Verlängerung der Rotationsdauer profitieren sollen – obwohl doch gerade hier der erwähn- te Einarbeitungsaufwand besonders hoch ist . Was schließlich den Bereich der Vermeidung von Inte- ressenkonflikten angeht, will § 319 a Absatz 1 Nummer 2 HGB-RegE konkretisieren, welche Steuerberatungsleis- tungen neben dem Prüfungsmandat nicht erbracht wer- den dürfen . Abgesehen davon, dass die derzeit gewählte Formulierung nicht wirklich klar ist (geht es um Steuer- beratung oder um Steuerplanung?), dürfte die insoweit vorgesehene Genehmigungspflicht der Erbringung sol- cher Leistungen durch den Aufsichtsrat wohl auch über die EU-Vorgaben hinausgehen . Viertens . Ein anderer Punkt betrifft die in § 171 Ab- satz 2 AktG-RegE vorgeschlagene Berichtspflicht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, wenn es keinen Prüfungsausschuss gibt . Das ist widersinnig und system- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15047 (A) (C) (B) (D) fremd – und möglicherweise eine Folge der Orientierung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie am (in Deutsch- land nur im Rahmen der Europäischen Aktiengesell- schaft möglichen) monistischen Governance-System (ein Punkt, der möglicherweise auch noch an weiteren Stellen des Entwurfs bei der Auslegung zu berücksichtigen ist) . Fünftens . Nachbesserungsbedarf besteht wohl auch bei der Übergangsregelung, wo die „Kurzläuferproble- matik“ nicht vollständig erfasst ist: Ab wann beginnt hier der Rotationszeitraum zu laufen? Beginnt die Zehnjah- resfrist mit der letzten Bestellung des Abschlussprüfers oder erst mit Inkrafttreten des Gesetzes? Wird es zum Beispiel auch möglich sein, in 2016 die Verlängerungs- option wahrzunehmen, wenn der Abschlussprüfer für 2005 bestellt wurde? Bei der erstmaligen Erstreckung der Regelungen auf nicht kapitalmarktorientierte Banken und Versicherun- gen als „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ (Pu- blic Interest Entities – PIE) müsste darüber hinaus noch klargestellt werden, ob der relevante Zeitraum schon ab Inkrafttreten der europäischen Richtlinie läuft, da Deutschland nur eine Ausnahme genutzt hat, oder erst ab Inkrafttreten des AReG . Sechstens . Schließlich und abschließend frage ich mich, ob nach den europäischen Vorgaben (Notwendig- keit „wirksamer“ Sanktionen bei Verstößen gegen euro- päisches Recht) wirklich auch strafrechtliche Sanktionen erforderlich sind . Jedenfalls sollte klargestellt werden, worauf sich die Sanktionierung bezieht – um zu vermei- den, dass auch Einzelheiten der (laufenden) Buchfüh- rung als Grundlage solcher Sanktionen gegenüber dem Abschlussprüfer dienen können . Ich freue mich auf die weiteren Beratungen! Metin Hakverdi (SPD): Die Reform der Abschluss- prüfung ist ein weiterer wichtiger Baustein, um künfti- gen Finanzkrisen vorzubeugen . Die Abschlussprüferin- nen und Abschlussprüfer haben bei der Entstehung der Finanzkrise keine glückliche Rolle gespielt . Ich war Mitglied des Untersuchungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft für die HSH Nordbank . Ich habe in meiner Tätigkeit viel über Abschlussprüfer ge- lernt . Zum Beispiel habe ich gelernt, dass eine Prüfungs- gesellschaft der HSH Nordbank hinsichtlich der Bilanz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat und dann nur wenige Monate später eine andere Prüfungs- gesellschaft zu einem ganz anderen Ergebnis kam . Die- se zweite Gesellschaft hat in der Bilanz eklatante Fehler festgestellt . Diese Fehler waren mitursächlich dafür, dass die Krise der Bank zu spät erkannt wurde . Fatal war aber auch, dass mit einem falschen Prüfungsergebnis die Auf- sichtsmöglichkeiten des Aufsichtsrates unterlaufen wur- den . Mit dem falschen Prüfungsergebnis trat der Vorstand vor den Aufsichtsrat und sagte, alles sei in Ordnung . Die Aufsichtsratsmitglieder, die wir fragten, warum sie die kommende Krise der HSH Nordbank nicht gese- hen haben, haben sich alle mit Verweis auf die Prüfungs- ergebnisse entschuldigt . Wie hätten sie als Mitglieder des Aufsichtsrates Fehler sehen können, die nicht einmal die Prüfungsgesellschaften aufgedeckt haben? In Zukunft darf uns so etwas nicht noch einmal passie- ren . In diesem Bereich müssen die richtigen Schlüsse aus der Krise gezogen werden . Erstens . Die Zwangsrotation bei den ausgewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist notwendig . Es darf nicht sein, dass zwischen der zu prüfenden Gesellschaft und der Prüfungsgesellschaft eine Partnerschaft auf Lebenszeit entsteht . Ein solches Verhältnis kann – aus welchen Gründen auch immer – blindmachen und dazu führen, dass wichtige Probleme der zu prüfenden Gesell- schaft nicht erkannt werden . Deshalb ist es wichtig, dass in einem angemessenen zeitlichen Abstand andere Ab- schlussprüferinnen und Abschlussprüfer das betroffene Unternehmen auf Fehler und Probleme überprüfen . Wel- che Zeiträume dafür richtig sind, müssen wir noch klären . Ich bin der Meinung, dass hier ein differenzierter Ansatz gerechter ist . Es ist legitim, Banken und Versicherungen, aber auch Schattenbanken, die eine wichtige Rolle in un- serem Finanzsystem spielen, anders zu behandeln als die übrigen Betroffenen . Ich erhoffe mir von der öffentlichen Anhörung mehr Aufschluss zu diesem Punkt . Zweitens . Wichtig ist auch die Frage, in welchem Um- fang wir Prüfungsgesellschaften gestatten wollen, das zu prüfende Unternehmen gleichzeitig steuerlich zu bera- ten . Mag sein, dass Prüfungsgesellschaften ein Interesse an diesem Geschäft haben . Das darf aber am Ende nicht bedeuten, dass Prüfungsgesellschaften die Bilanz prüfen, deren Gestaltung sie durch Steuerberatung bewirkt ha- ben. Der entstehende Interessenkonflikt ist aus meiner Sicht evident . Die eigene Steuerberatungsleistung darf nicht zum Prüfungsgegenstand werden . Auch hier kann die öffentliche Anhörung wichtige Hinweise liefern . Ein dritter wichtiger Punkt betrifft die Rolle der un- ternehmerischen Aufsichtsorgane bei der Begleitung der Abschlussprüfung . Der vorgelegte Gesetzentwurf macht Vorgaben für die Tätigkeit der Aufsichtsräte und Prü- fungsausschüsse in den zu prüfenden Unternehmen . Ver- stöße werden stärker sanktioniert . Ich gehe davon aus, dass die Aufsichtsorgane der Unternehmen hinsichtlich der Prüfung sorgfältiger agieren werden . Die Aufsichts- tätigkeit wird künftig ernster genommen werden müssen . Als Aufsichtsrat wird man sich künftig nicht auf ein- wandfreie Prüfungsergebnisse berufen können, wie wir es im Falle der HSH Nordbank erlebt haben . In Zukunft muss auch der Nachweis geführt werden, dass der Prü- fungsprozess ordnungsgemäß beaufsichtigt wurde . Den Aufsichtsrat hier weiter in die Pflicht zu nehmen, ist rich- tig . Inwieweit wir bezüglich des Regierungsentwurfs Än- derungsbedarf haben, können wir nach der öffentlichen Anhörung besser einschätzen . Für mich steht eines fest: Wir müssen auch in Zukunft wachsam sein für Entwicklungen, die zu großen Verwer- fungen auf dem Finanzmarkt führen können . Wir dürfen nicht den Fehler der Vergangenheit wiederholen und uns zu sicher fühlen . Wir sollten stets kritisch bleiben – bei jedem Gesetz . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615048 (A) (C) (B) (D) Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss . Richard Pitterle (DIE LINKE): In der Finanzkrise ab 2007 kämpften urplötzlich Unternehmen und Banken mit existenzbedrohenden Verlusten und Risiken, die sich in den Jahresabschlüssen und Lageberichten zuvor nicht oder nicht in diesem Umfang widergespiegelt haben . Da- mit kam auch eine Berufsgruppe in den Fokus der Ursa- chenforschung, die nur selten im Rampenlicht steht: die Abschlussprüfer . Fast ausnahmslos jedes größere Unter- nehmen muss seine Bücher von diesen Spezialisten un- tersuchen lassen . Ziel ist der Bestätigungsvermerk, mit dem der Abschlussprüfer die Einhaltung der kaufmänni- schen Buchführungsregeln und eine richtige Darstellung der Geschäftsentwicklung testiert . Diese Pflicht dient dem Schutz von Gesellschaftern, Gläubigern und auch der Öffentlichkeit . Eine seriöse Kontrolle setzt aber voraus, dass die Untersuchung un- abhängig vom Unternehmen und objektiv erfolgt . Fi- nanzielle und geschäftliche Interessen, die das Urteil der Prüfer beeinflussen können, müssen vermieden werden. Die zunehmende Komplexität der Prüfung bei großen Unternehmen und das dafür erforderliche Maß an Spe- zialisierung haben zu einer Konzentration des Marktes auf wenige global agierenden Prüfungsgesellschaften geführt . In einem milliardenschweren Markt sind Unab- hängigkeit und Objektivität aber rare Güter . Der europäische Gesetzgeber hat nach Konsultation der Öffentlichkeit 2010 mit dem Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ mit einer reformierten Abschlussprüferrichtli- nie (RL 2014/56/EU) sowie der Abschlussprüferverord- nung (VO 537/2014) reagiert . Nachdem kürzlich mit dem Abschlussprüferauf- sichtsreformgesetz – kurz APAReG – die berufs- und aufsichtsrechtlichen Regelungen verabschiedet wurden, soll mit dem vorliegenden Entwurf eines Abschlussprü- fungsreformgesetzes – kurz AReG – die Umsetzung der europäischen Normen zur Art und Weise der Prüfung er- folgen . Der Entwurf erreicht an wesentlichen Stellen das Ziel einer objektiveren und unabhängigeren Abschlussprü- fung nicht . Dazu nutzt er entgegen der Ankündigung, eine Eins-zu-eins-Umsetzung vorzunehmen, die mit- gliedstaatlichen Spielräume extensiv aus, um den Status quo zu erhalten . So sieht Artikel 17 der Abschlussprüferverordnung vor, dass eine externe Rotation, also der Wechsel der Abschlussprüfer, nach zehn Jahren erfolgen muss . Die Begrenzung ist nachvollziehbar . Bereits die Aussicht auf eine möglichst langfristige, lukrative Geschäftsbezie- hung birgt die Gefahr, den Prüfauftrag nicht allzu kritisch zu erfüllen . Je länger der Prüfauftrag andauert, desto grö- ßer wird die wechselseitige Abhängigkeit . Dabei nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, dass Fehler und Nachlässig- keiten übersehen werden . Es ist aber gerade der kritische Blick des Unvoreingenommenen, der Fehler erkennt . Der Entwurf nutzt die Möglichkeit, die Höchstdauer auf 24 Jahre auszudehnen, und konterkariert damit den Sinn der Pflichtrotation vollständig. Auch die Erlaubnis, neben der Prüfungstätigkeit an- dere sogenannte Nichtprüfungsleistungen für das Unter- nehmen zu erbringen, schränkt der Entwurf nicht in dem Umfang ein, wie es nach Artikel 5 Absatz 2 der Verord- nung möglich wäre . Stattdessen reizt er auch an dieser Stelle die Grenzen der Verordnung maximal aus . Ein wesentlicher Teil des Entwurfes regelt Straf- und Bußgeldtatbestände für Mitglieder des Prüfungsaus- schusses . Es ist zwar grundsätzlich richtig, auch Fehl- verhalten aufseiten der Unternehmensverantwortlichen bei der Auswahl- und Überwachung der Abschlussprü- fer zu sanktionieren . Ob dafür überhaupt eigenständige Regelungen im Hinblick auf den jüngst reformierten § 299 StGB erforderlich sind, ist schon fraglich . Kon- krete Vorgaben dazu gibt es jedenfalls nicht in den euro- päischen Regelungen . Kritisch ist aber in jedem Fall die Unbestimmtheit der Vorschriften . In der Strafrechtslite- ratur höchst umstrittene Begriffe wie „beharrlich“ zu ver- wenden, ist genauso problematisch, wie die Strafbarkeit einzelner Mitglieder des Prüfungsausschusses aufgrund der Verletzung von Pflichten des gesamten Ausschusses begründen zu wollen, indem undifferenziert ohne klare Tatbestandsdefinition auf Artikel der Verordnung verwie- sen wird . Nicht zuletzt dürfte sich die obligatorische Veröf- fentlichung von Strafurteilen auf der Internetseite der Abschlussprüferaufsichtsstelle nicht im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht, dessen Anwendung die Abschlussprüferrichtlinie explizit anmahnt, realisieren lassen . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So sieht ein glatter Sieg der Lobby aus . Gestartet war die Reform der Abschlussprüfung einmal mit richtigen Erkenntnissen und hehren Zielen . Als Lehre aus der Fi- nanzkrise sollte die Reform eigentlich die Unabhängig- keit der Wirtschaftsprüfer verbessern und das Oligopol der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf- brechen . Was Sie als Bundesregierung hier vorlegen, ist aber ein Big-Four-Protektionsgesetz . Sie nutzen alle Wahlklauseln, die das EU-Recht zulässt, um die großen Prüfgesellschaften zu schützen . Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise gab es große Einigkeit darüber, dass mangelnde Qualität und fehlen- de Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer erheblich zum Crash beigetragen haben . In der Finanzkrise haben wir nämlich schmerzlich erfahren, dass die gängigen Prüf- vermerke der namenhaften Wirtschaftsprüfer nahezu wertlos waren . Wie konnte es dazu kommen, dass zahl- reiche Banken von 2007 bis 2009 sowohl bei Bilanz- posten als auch bei außerbilanziellen Positionen gewal- tige Verluste verzeichnet haben, obwohl namenhafte Prüfgesellschaften den Banken für diese Zeiträume ein „sauberes“ Prüfsiegel ausgestellt haben? Das war eine entscheidende Frage, die man als Lehre aus der Kri- se angehen wollte . Die unabhängige Abschlussprüfung soll die Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit der Bilan- zen sicherstellen, um frühzeitig Fehlentwicklungen und Schieflagen bei einem Unternehmen sichtbar zu machen. Genau dies hat die Abschlussprüfung nicht geleistet; das hat die Finanzkrise uns schonungslos vor Augen geführt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15049 (A) (C) (B) (D) Ohne eine unabhängige und gute Abschlussprüfung kann der Finanzmarkt nicht funktionieren . Es kommt zu fata- len Fehlallokationen des Kapitals . Am Ende musste und muss der Steuerzahler die Zeche zahlen, auch weil die Abschlussprüfer ihren Job schlecht gemacht haben . Eine unabhängige und solide Abschlussprüfung schützt Eigentümer, Investoren, aber auch die Ge- sellschaft vor zu hohen Kosten einer Insolvenz . Die EU-Kommission veröffentlichte 2010 ein Grünbuch zur Abschlussprüfung, das Lehren aus der Finanzkrise für die Abschlussprüfer zusammenfasste . Jahrzehntelange Prüfmandate ein und derselben Prüfgesellschaft wurden darin als Grundübel der mangelnden Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erkannt . Im ersten Verordnungsentwurf der Kommission war deshalb eine maximale Laufzeit der Prüfungsmandate von sechs Jahren vorgesehen; für den Fall des Joint Audits sah der Entwurf eine Obergrenze von neun Jahren vor . Auf EU-Ebene hat der Druck der Lobby offensichtlich dazu geführt, dass die Verordnung als Obergrenze nicht mehr sechs Jahre, sondern zehn Jah- re vorschreibt . Darüber hinaus lässt die Verordnung den Mitgliedstaaten aber das Wahlrecht, die zeitliche Ober- grenze für die Prüfmandate abzusenken oder zu erhöhen . Die Bundesregierung vervielfacht mit ihrem Gesetzent- wurf die maximale Laufzeit auf sage und schreibe 20 bzw . 24 Jahre! Für Banken und Versicherungen bleibt es nach dem Gesetzentwurf zwar bei einer Rotation nach einem Jahrzehnt, auch das ist aber deutlich zu lange . Der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagene Zeit- raum von sechs Jahren ist bereits länger als jede Wahl- periode einer Regierung auf Bundes- oder Landeseben und berücksichtigt doch bereits, dass eine gewisse Dauer des Prüfmandats auch zur Qualität der Prüfleistung bei- trägt . Ihre 20 bzw . 24 Jahre sind hingegen nichts ande- res als ein Geschenk an die Big Four . Sie handeln hier gegen den gesunden Menschenverstand; Sie ignorieren die Lehren aus der Finanzkrise! Das Wohlergehen einiger weniger mächtiger Wirtschaftsakteure ist Ihnen offenbar wichtiger als ein stabiler Finanzmarkt . Die zweite wichtige Erkenntnis, die das Grünbuch der Kommission im Jahr 2010 als Lehre der Finanzkrise er- kannte, bezieht sich auf die Nichtprüfungsleistungen der Prüfgesellschaften. Wirtschaftliche Verflechtungen des Abschlussprüfers zum geprüften Unternehmen hebeln die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aus . Wer sich als Abschlussprüfer eines Unternehmens auch um ande- re Beratungsmandate desselben Unternehmens bewirbt oder sogar selbst Steuerberatungs- und Bewertungsleis- tungen für das zu prüfende Unternehmen erbringt, ist ei- nes gerade nicht: unabhängig . Genau diese fatale Interes- senverquickung ist bei Wirtschaftsprüfern aber bis heute gang und gäbe . Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis ist einfach: Abschlussprüfer sollten für dasselbe Unterneh- men keine prüfungsfremden Leistungen erbringen dür- fen . Genau dies sieht die EU-Verordnung als Grundregel vor. Leider eröffnet die Verordnung ein Schlupfloch. Mit- gliedstaaten dürfen die klare und notwendige Regel näm- lich abwählen . Genau dies tut die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf . Die Grundregel wird für Deutsch- land weitestgehend außer Kraft gesetzt . Prüfungsfremde Bewertungs- und Steuerberatungsleistungen bleiben in Deutschland bis zum maximal zulässigen Rahmen er- laubt . Lassen Sie uns diese Entscheidung der Koalition als das bezeichnen, was sie ist: Es ist eine Entscheidung gegen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und für unheilvolle Interessenkonflikte der Wirtschaftsprüfer. Dasselbe gilt für die Aufweichung der Honorargrenze für prüfungsfremde Leistungen der Prüfgesellschaften . Die Verordnung sieht eine Begrenzung des Gesamthono- rars für anderweitige Beratungsmandate des Abschluss- prüfers beim selben Unternehmen von 70 Prozent vor, bezogen auf das durchschnittliche Abschlussprüfungsho- norar . Auch hier konterkarieren Sie die Wirkung des Gesetzes durch eine Ausnahme: Die Aufsichtsstelle für Abschlussprüfer kann die Schwelle auf Antrag auf 140 Prozent erhöhen . Wir sehen: Die Bundesregierung nutzt alle Umset- zungsspielräum der EU-Verordnung, um das Ziel, die unheilvolle Marktmacht der Big Four zu brechen und die Abschlussprüfungen wirklich unabhängig zu machen, zu torpedieren . Der Gesetzentwurf ist damit ein Musterbei- spiel für die Machtwirtschaft: die Verdrängung des Ge- meinwohlinteresses durch die Lobbyinteressen kleiner einflussreicher Gruppen. Indem die Bundesregierung die notwendige Rotation bei der Abschlussprüfung und ein konsequentes Verbot von prüfungsfremden Beratungsmandaten bis zur Wir- kungslosigkeit verwässert, schreibt sie ein System fort, in dem zwischen Kontrolleuren, kontrollierten Indus- triekonzernen und Banken die notwendige Distanz durch eine symbiotische Beziehung ersetzt wird . Erinnern Sie sich bitte an die Bilanzskandale, die wir in Deutschland gesehen haben . Ob FlowTex, Siemens, HRE, IKB oder Sachsen LB: In all diesen Fällen sind Betrug, Korrupti- on bzw . giftige Kredite auch deshalb nicht rechtzeitig entdeckt worden, weil Wirtschaftsprüfer fehlerhafte Bi- lanzen testiert haben . Auch aktuell bei Volkswagen stellt sich die Frage, ob Wirtschaftsprüfer nicht so genau hin- geschaut haben . Die Abschlussprüfung ist zum Vehikel der großen Wirtschaftsprüfer verkommen, um andere, lukrativere Dienstleistungen für Großkonzerne und Banken zu er- bringen . Die Big Four haben sich zu einer organisierten Steuervermeidungsindustrie entwickelt . Die Abschluss- prüfung verschafft den Zugang und das notwendige Wissen, um transnationale Steuersparmodelle für Groß- konzerne zu entwickeln, mit denen der Fiskus in vielen Ländern geschädigt wird . Das müsste dringend durch harte und klare Regeln für die Laufzeit der Prüfmandate und die Unvereinbarkeit der Abschlussprüfung mit an- derweitigen Beratungsleistungen geändert werden . Der Gesetzentwurf der Bundesregierung leistet das nicht . Es bleibt zu hoffen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Re- gierungskoalitionen, dass der Gesetzentwurf an diesen Stellen hier im Bundestag substanzielle Veränderungen erfährt und nicht einfach durchgewunken wird . Christian Lange, Parl . Staatssekretär beim Bun- desminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Abschlussprüfung der Unternehmensabschlüsse ist ein zentrales Element, um das Vertrauen der Finanzmärkte zu stärken . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615050 (A) (C) (B) (D) Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, wird die überarbeitete EU-Abschlussprüferrichtlinie in deut- sches Recht umgesetzt . Gleichzeitig wird das deutsche Recht so geändert, dass die unmittelbar geltende Ab- schlussprüferverordnung problemlos ab dem 17 . Juni 2016 angewandt werden kann . Wir nehmen dieses Vorhaben einmal mehr zum An- lass, EU-Vorgaben eins zu eins umzusetzen . Darüber hi- naus nutzen wir weitgehend die Spielräume, die uns das EU-Recht bietet, das heißt dort, wo wir es für sachgerecht halten, um das bewährte deutsche Recht aufrechtzuer- halten . Wir nehmen dabei etwa Rücksicht darauf, dass beispielsweise bei Banken und Versicherungen aufgrund ihrer Bedeutung für den Finanzmarkt strengere Regeln gelten sollen, damit sie ihren Abschlussprüfer häufiger als andere Unternehmen wechseln . Häufig nicht angesprochen wurde bisher in der öffent- lichen Diskussion um die Reform der Abschlussprüfung ein Aspekt, den ich hier besonders hervorheben möchte . Es geht um die stärkere Rolle und Verantwortung, die die Reform dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss etwa in börsennotierten Unternehmen zumisst . Diesen Punkt sollten wir nicht unterschätzen . Die unternehmens- internen Gremien müssen sich in Zukunft noch mehr als bisher mit der Begleitung der Abschlussprüfung und deren Ergebnissen auseinandersetzen . Das begrüße ich sehr, auch weil damit die Corporate Governance der Un- ternehmen gestärkt wird . Mit dem Gesetzentwurf nehmen wir auch die nur punktuelle Kritik am Referentenentwurf auf und geben den bisherigen Grundsatz des sogenannten einheitli- chen Bestätigungsvermerks auf . Heute kennen wir in Deutschland ein einheitliches Konzept dessen, was der Abschlussprüfer bei jeder Abschlussprüfung sagen muss . Das wird sich in Zukunft ändern . Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird erheblich mehr gesagt wer- den müssen . Wie sich diese neue Berichterstattung ent- wickeln wird, ist sicher „work in progress“ . Wir haben daher vorgeschlagen, die Anwendung der Verordnung zunächst zu beobachten und uns dann erneut mit der Fra- ge des einheitlichen Berichtsformats zu beschäftigen . Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf darauf kon- zentriert, das EU-Recht so eng wie möglich umzusetzen und Entlastungsmöglichkeiten zu nutzen . Ich weiß, dass es noch andere Reformwünsche gibt . Aber es gibt auch eine klare Vorgabe, bis wann wir diese Richtlinie umset- zen müssen . Deshalb sollten wir diesen Gesetzentwurf jetzt zügig beraten . Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungs- gesetz – WSVZuAnpG) (Tagesordnungspunkt 20) Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist auf dem rich- tigen Weg . Das Zuständigkeitsanpassungsgesetz, das wir heute debattieren, ist dabei ein kleiner Baustein . Es schafft rechtliche Klarheit bezüglich der neuen Führungs- struktur in der WSV . Dieses Gesetz bedarf eigentlich kei- ner Debatte bei der ersten Lesung . Deshalb befasst sich die Stellungnahme des Bundesrates auch an keiner Stelle mit dem Gesetzentwurf selbst . Offensichtlich hat aber auch die Opposition grundsätzlichen Redebedarf zur WSV-Reform . Gleich werden wir die altbekannten Argu- mente hören, die uns seit langer Zeit begleiten . Herr Behrens wird über die Anliegen der Beschäftig- ten sprechen . Wie überall im linken Weltbild sollen be- stehende Probleme mit mehr Planstellen gelöst werden . Das ist jedoch kein wirksames Rezept für eine effiziente moderne Verwaltung . Wer glaubt, mit einer Rückkehr zu den Beschäftigtenzahlen von vor 30 Jahren sei die WSV fit für die Zukunft, ist gewaltig auf dem Holzweg. Es stimmt zwar, dass die WSV an einigen Stellen durchaus Personalbedarf hat, insbesondere im Planungsbereich . Bei dieser Frage sind wir jedoch längst aktiv . In den Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre hat die Koalition hier bereits wichtige Tatsachen geschaf- fen . Bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsaus- schuss, insbesondere bei Eckhardt Rehberg, hat die WSV einen dicken Stein im Brett . Gezielt wurden daher wich- tige Stellen genehmigt, um die WSV zu stärken . Aber linke Personalpolitik mit der Gießkanne hilft der WSV nicht weiter . Das wissen übrigens auch die Beschäftigten der WSV . Denen ist der Reformbedarf durchaus bewusst . Nach al- lem, was ich aus den Gesprächen vor Ort mitnehme, kön- nen die Beschäftigten mit dem aktuellen Reformkurs gut leben . Es ist gelungen, auf die Bedürfnisse der Beschäf- tigten einzugehen und sie bei der Reform zu beteiligen . Viele Bedenken konnten ausgeräumt werden . Natürlich bleiben Differenzen . Aber, Kollege Behrens, bei der Re- form der WSV geht es auch nicht um ein Wunschkonzert der diversen Personalvertreter, sondern darum, die WSV endlich auf Vordermann zu bringen . Die Vorwürfe der Linken laufen daher ins Leere . Ich würde mir von dieser Seite konstruktivere Vorschläge wünschen . Die Kritik der Grünen sieht anders aus . Frau Dr . Wilms dauert alles viel zu lange . Das Ministerium hätte dieses, die GDWS jenes tun müssen . Stünde hingegen sie in der Verantwortung, wäre die WSV längst ein Musterbeispiel an Effizienz, und die Bundeswasserstraßen wären in bes- tem Zustand . Aber das ist Seemannsgarn . Die Wahrheit ist nämlich eine andere . Auch die Grünen haben vor sehr langer Zeit einmal Regierungsverantwortung getragen . In dieser Zeit ist sehr viel über eine Reform der WSV geredet worden . Wir wissen auch, was damals passiert ist – nämlich nichts! Der Zustand der WSV unter grüner Regierungsbeteili- gung wurde zusehends schlechter . Gegenmaßnahmen? Fehlanzeige! Für die WSV waren die Jahre 1998 bis 2005 verlorene Jahre . Fahrt aufgenommen hat die drin- gend notwendige Modernisierung der WSV erst unter den Verkehrsministern Ramsauer und Dobrindt . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15051 (A) (C) (B) (D) Zwar ist es richtig, dass es noch viel zu tun gibt . Ich denke da zum Beispiel an die Frage der Reviergrenzen, die Ausgestaltung der Aufgabenbereiche der Wasser- und Schifffahrtsämter und die Personalstruktur . Ein dicker Pott wie die WSV beschleunigt nun einmal langsamer als ein Sportboot . Außerdem reden wir nicht über ein paar Einzelmaßnahmen . Über die Jahre ist bei der WSV viel Reformbedarf entstanden . Mit einem neuen Anstrich ist es da nicht getan . Schon die Schaffung der Generaldirektion für Wasser- straßen und Schifffahrt ist ein großer Wurf . Bei Beginn der Reform vor einigen Jahren war keinesfalls absehbar, dass eine derart tiefgreifende Reform folgen würde . Die beteiligten Verkehrsminister haben an dieser Stelle Mut bewiesen . Denn es war klar, dass gerade die Zusam- menfassung der Direktionen zu einer Generaldirektion großen Widerspruch ernten würde . Dennoch ist das der richtige Schritt . Schließlich schaffen wir mit dem Gesetz Klarheit . Ex- emplarisch für zahlreiche sinnvolle Gesetzesänderungen nenne ich hier die Anpassungen des Bundeswasserstra- ßengesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes oder auch des Telekommunikationsgesetzes . Durch die Möglichkeiten der modernen Kommunika- tion, insbesondere des digitalen Datenaustauschs, ist es möglich, die Verwaltung zu zentralisieren und zugleich in der Fläche präsent zu sein . Es wäre fahrlässig gewe- sen, nicht an dieser Stelle anzusetzen und die sieben Di- rektionen zusammenzufassen . Diese unnötigen Parallelstrukturen haben nun ein Ende . Die WSV wird straffer organisiert und unabhängi- ger vom Ministerium, das sich künftig auf die zentralen Steuerungsaufgaben konzentrieren kann . Dieser Reform- prozess ist aber noch nicht abgeschlossen . Denn eine über Jahrzehnte gewachsene Struktur umzubauen, geht nicht von heute auf morgen . Schließlich muss die Ar- beitsfähigkeit durchgehend gewährleistet sein . Wir brau- chen eben keinen Schnellschuss, Frau Kollegin Wilms, sondern eine Reform für die kommenden Jahrzehnte . Der Unterstützung durch die Unionsfraktion kann sich unser Minister Alexander Dobrindt dabei sicher sein . Gustav Herzog (SPD): Wir beraten heute mit der Drucksache 18/7316 in erster Lesung den Entwurf ei- nes Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, kurz: WSV-Zustän- digkeitsanpassungsgesetz . Als Kontrapunkt zu diesem unglaublich sperrigen Titel möchte ich den Slogan der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) setzen: „Wir machen Schifffahrt möglich .“ Diese knappe und dabei zutref- fende Selbstbeschreibung möchte ich in den Mittelpunkt meiner Rede stellen, denn das Gesetz an sich bietet außer Gesetzestechnik wenig politischen Inhalt . Als Folge wer- den dabei vor allem Adressen neu zugeordnet, Türschil- der ausgetauscht, Briefköpfe und Visitenkarten neu ge- druckt . Die tatsächlichen Veränderungen erfolgen durch Weisungen des Ministeriums . Daher nutze ich die Gelegenheit, um den vielen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern der WSV nicht nur für ihren Einsatz und ihr Engagement zu danken, sondern auch da- für, dass sie der WSV und der Schifffahrt in Deutschland nach wie vor treu zur Seite stehen . Der politische Reformwille übt seit vielen Jahren gro- ßen Druck auf die Verwaltung aus; nicht immer war er jedoch stringent ausgerichtet und konstruktiv in der Sa- che . Seit Jahren wird das Personal reduziert, die Ausga- ben vermehrten sich, um dann mit weniger Mitteln mehr Leistung und Projekte durchzusetzen . Der „ganz große Hammer“ erfolgte jedoch im Okto- ber 2010 – dem „Herbst der Entscheidungen“ – , als die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit mit Unterstützung der Grünen und Linken aus der 35 . Sitzung des Haus- haltsausschusses heraus die Axt an die WSV gelegt hat . Die Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses lassen sich auf einige Punkte zusammenfassen: Personalabbau, Schrumpfung des Netzes durch eine hochumstrittene Kategorisierung, Privatisieren und Ausschreibungsver- pflichtungen selbst ureigener Aufgaben. Hier hat die FDP sich verewigt, und mit den Folgen kämpfen wir noch heute . Mit der Gründung der Generaldirektion Wasser- straßen und Schifffahrt (GDWS) und der Abwicklung der sieben Direktionen wurde die sogenannte Reform mit der Brechstange vorangetrieben, ohne Hinterlegung mit in- haltlichen Strukturen, ohne Mitnahme der Beschäftigten und gegen die im eigenen Hause vorhandene fachliche Kompetenz . Selbst gegen die Wirtschaft und auch gegen alle Bundesländer . Am Ende kam es, wie es kommen muss, wenn man im laufenden Betrieb groben Kies ins Getriebe wirft . Verwaltungsschritte wurden unterbrochen, neue Schnitt- stellen brachten viel Unruhe hinein, die Beschäftigten wurden zum Streik gezwungen, und die WSV hat sich vor allem als Arbeitgeber nicht gerade attraktiv gemacht . Mit der Folge, dass uns heute umso mehr die Ingenieure fehlen, die unsere Investitionsmaßnahmen der Zukunft planen und bauen sollen . Eine knappe Milliarde Euro Mittel im Haushalt für die Wasserstraßen konnten wir in den vergangenen fünf Jahren nicht verbauen, weil nicht ausreichend geplant und verbaut werden konnte . So or- ganisiert man keine Daseinsvorsorge! Die verkehrliche Infrastruktur – gerade die der Wasserstraße – braucht langfristig Verlässlichkeit und Planungssicherheit . Mit dem Koalitionsvertrag haben wir den Dampfer WSV wieder auf Kurs gebracht . Wir konnten als SPD durchsetzen, den weiteren Reformprozess in enger Ab- stimmung mit den Beschäftigten einzuleiten . Nur um eines klarzustellen: Die Beschäftigten und ihre Personal- vertretungen waren nie die Blockierer; sie selber wollten eine Strukturreform, weil die bisherige Struktur von den tatsächlichen Bedingungen und Aufgaben überholt wur- de . Sie wollten nur mit ihrem Know-how mitgenommen werden . Wir wollen die Kompetenz dorthin verlagern, wo sie hingehört; Aufgaben sollen vom Ministerium in die GDWS und von der GDWS in die Reviere abgeschich- tet werden . Wir bauen Personal auf, wo wir es brauchen, um unsere Wasserstraßeninfrastruktur nachhaltig planen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 201615052 (A) (C) (B) (D) und Investitionen zügig umsetzen zu können . Regionale Entscheidungen sollen regional entschieden und Quer- schnittsentscheidungen zentral in der GDWS getroffen werden . Die WSV muss wieder ein attraktiver Arbeitge- ber werden und die hohen Ausbildungsquoten der Ver- gangenheit auch in Zukunft umsetzen . Dazu braucht es attraktive Angebote, die wir mit dem neuen Reformkurs ermöglicht haben . Herrn Minister Dobrindt möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich persönlich danken . Die zügi- ge Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages, die klaren Vorgaben für den 6 . Bericht und damit der dau- erhafte und lebensfähige Erhalt aller Standorte waren ganz wichtige Signale! Nicht nur in die Verwaltung hi- nein wurde damit klar, dass wir einen Kurswechsel vor- genommen haben, sondern auch die Wirtschaft begrüßte das Handeln . Unzufrieden bin ich als Berichterstatter jedoch mit dem weiteren Umsetzungstempo . Der 1 . Fortschrittsbe- richt aus dem Sommer 2015 ist trotz Fristverlängerung mehr eine Sammlung von Dingen, die gemacht werden müssen und weniger ein Bericht, der strukturiert auf- zeigt, was bereits selbstbewusst umgesetzt wurde . Selbst heute liegen weder die konkreten Grenzen der 18 – oder werden es 17? – Reviere vor, noch gibt es die ausgearbeitete und abgestimmte innere Struktur der Äm- terebene auf dem Tisch des Verkehrsausschusses . Das geht mir alles viel zu langsam, und ich erhoffe mir vom Ministerium und der GDWS, dass hier schneller Ergeb- nisse erzielt werden . Hilfreich wäre hier zum Beispiel die ein oder andere Vollzugsmeldung vor Abschluss der zweiten und dritten Lesung! Wobei festzuhalten ist, dass nicht das Parlament für die jüngsten Verzögerungen verantwortlich zeichnet . Mir kam zu Ohren, dass ein aufgeregter Unionsministerprä- sident hier wieder einmal mit eigenen Interessen auf der Bremse stand . Das geht nicht . Es ist eine Bundesverwal- tung, und bei allem Respekt vor den Belangen einzelner Länder: Die Entscheidungen trifft der Bund . Die Länder sind stets aufgefordert und ja auch gerne bereit, den Re- formprozess im konstruktiven Dialog zu begleiten; er darf aber nicht im föderalen Dickicht stecken bleiben . Herbert Behrens (DIE LINKE): Im Mai 2013 wurde offiziell die Bonner Zentrale der neuen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingerichtet . Es musste kurz vor Auslaufen der letzten Wahlperiode wenigstens der Anschein des Fortschritts bei der bereits 20 Jahre an- gekündigten Reform der WSV erweckt werden . Doch zweieinhalb Jahre später wird immer noch daran herumgedoktert, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Gang zu bringen . Offensichtlich läuft in der Bonner Zentrale noch gar nichts . Seit mehr als einem Jahr versucht mein Büro, die Bonner Zentrale telefonisch zu erreichen . Doch niemals hat dort jemand das Telefon abgenommen . Die Generaldirektion in Bonn ist eher eine Art Briefkastenfirma als eine arbeitende Behörde, die in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu bewerk- stelligen . Also steht die Umsetzung der WSV-Reform immer noch in den Startlöchern . Sieben Berichte hat es bedurft, um über den Stand des WSV-Reformprozesses zu berich- ten . Wir haben mindestens 20 Debatten hier im Plenum und im Ausschuss dazu geführt . Doch im Wesentlichen ist nichts passiert . Die Gewerkschaft Verdi schreibt zu Recht, dass das Verkehrsministerium es nach der Zer- schlagung der Direktionen offenbar nicht mehr eilig hat- te, eine funktionierende Verwaltung aufzubauen . Der eigentliche Grund für den fehlenden Fortschritt ist jedoch, dass frühere Regierungen mit der Reform ganz andere Absichten hatten, als die, die heutzutage aufgeführt werden . Mit dem Auftrag, die WSV umzu- bauen, ist folgende Androhung verbunden gewesen: Wir machen aus der WSV als einer Ausführungsverwaltung eine Gewährleistungsverwaltung . Auf Wunsch der letz- ten schwarz-gelben Regierung sollten nur noch wenige Zuständigkeiten in den Händen der WSV-Beschäftigten bleiben . Die Vergabe von Ausführungsaufgaben sollte einen massiven Personalabbau ermöglichen: Nachdem seit 1993 die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bereits jede dritte Stelle verlor, sollte zusätzlich jede fünfte Stelle verschwinden . Bei der Planung blieben die Beschäftig- tenvertretungen außen vor . Glücklicherweise haben die Beschäftigten diese Kahlschlagpläne im Jahr 2013 mit ihrem Arbeitskampf weitgehend abwehren können . Die Große Koalition nahm den Umbau zur reinen Auftrags- vergabestelle und den weiteren Personalabbau zurück . Die WSV-Reform wurde im Koalitionsvertrag und dem sechsten Bericht zur reinen Verwaltungsreform umge- tauft . Aus dem Abbau der Schifffahrtsämter wurde eine verpfuschte Verwaltungsreform . Doch die Personalengpässe aufgrund des Abbaus der letzten Jahrzehnte und die damit verbundenen Engpäs- se für die Binnenschifffahrt bleiben . Das bestätigt Eddi Weinert vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin: „Wenn einer Urlaub hat oder krank wird, können wir nur dicht- machen . Wie soll es anders funktionieren, wenn eine Schleuse nur mit drei Personen besetzt ist, die Schleuse aber im Sommer von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein soll? Frü- her waren hier noch sechs Beschäftigte tätig, dann wurde Personal eingespart .“ Tatsächlich waren zur Wende beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin etwa 900 Beschäftig- te eingestellt . Jetzt sind es nur noch 403 fertig ausgebil- dete Kräfte, die aber die gleiche Arbeit erledigen müssen . Die Folgen des Personalabbaus für den Schiffsverkehr wurden am Beispiel des Berliner Raums im vergangenen Jahr wieder deutlich . Seit dem 1 . April 2015 schließt die WSV die Schleusen Neue Mühle, Kummersdorf, Stor- kow und Wendisch Rietz im Osten Brandenburgs im Sommer schon um 18 Uhr statt wie bisher um 22 Uhr . Morgens fangen die Schichten außerdem erst ab 8 .30 statt ab 7 Uhr an . Da die Schleusen Kummersdorf, Stor- kow und Wendisch Rietz ebenfalls um 18 Uhr schließen, sind Wochenendausflüge für Berufstätige in Berlin nahe- zu unmöglich gemacht worden . Auch fehlen den Neubauämtern etwa 100 Ingenieu- re, die für Erhalt- und Ausbaumaßnahmen an den Was- serstraßen dringend erforderlich sind . Der andauernde Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 152 . Sitzung . Berlin, Donnerstag, den 28 . Januar 2016 15053 (A) (C) (B) (D) Mangel an qualifiziertem Personal hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Hunderte Millionen Euro für an Um- und Ausbaumaßnahmen nicht abgerufen werden konnten . Auch relativ „kleine“ Investitionen mit großer Kapazitätswirkung bleiben auf der Strecke, wie zum Beispiel der Ausbau der Schleusen in Fürstenwalde und Kleinmachnow . Die Bundesregierung hat bis heute nichts unternom- men, um die Personalengpässe, die aufgrund der Alters- struktur der Belegschaft der WSV noch einmal erschwert werden, zu verringern . Herr Minister, es genügt nicht, den Umbau der Was- serstraßen und Schifffahrtsverwaltung auf Papier zu be- schließen und Namen in den Gesetzen und Verordnun- gen zu ändern . Wenn Sie die eigentlichen Engpässe für die Binnenschifffahrt beheben wollen, müssen Sie die Schifffahrtsämter wieder zu attraktiven und verlässlichen Arbeitgebern machen . Fangen Sie endlich damit an . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwal- tung (WSV) ist eine nicht enden wollende Geschichte . 1994 im damaligen Koalitionsvertrag erstmals erwähnt, wurden immer wieder neue – leider meist glücklose – Reformversuche gestartet . Es dauerte oft nicht lange, bis sie wieder scheiterten . So erging es auch dem jetzigen Reformvorhaben, das BM Ramsauer 2012 vorstellte . Es geht um die Reform einer verkrusteten Verwaltung, die seit dem Kaiserreich überdauert hat . Bei der Wasser- straßen- und Schifffahrtsverwaltung müssen dringend die Aufgaben überprüft und neue Strukturen geschaffen werden . Nur dann können wir Herausforderungen wie den Abbau des gewaltigen Sanierungsstaus meistern . Deshalb brauchen wir dringend ein Umdenken bei der WSV und die konsequente Fortsetzung der Reform . Kernpunkte der Reform von 2012 sollten sein: – Zusammenführung der bis dahin sieben Direktionen auf nur noch eine Generaldirektion in Bonn; – Kategorisierung der Wasserstraßen, in für den Aus- bau wichtige und weniger wichtige Streckenabschnitte; – Anpassung der Ämterstruktur; – Ermittlung, wie viel Personal benötigt wird; – Einführung bzw . Ausbau von Kosten- und Leis- tungsrechnung und Controllingsystemen; – Zeithorizont damals: bis 2020 . Mit blumigen Worten stellte Herr Ramsauer das Vor- haben der Presse vor: Die Verwaltung werde „schlanker und schlagkräftiger“ . Doch schon kurz danach war die Luft wieder raus: Anscheinend möchte es die heutige Bundesregierung dabei belassen . Denn nur wenig später, mit Herrn Dobrindt, hieß es schon gleich: Das „enorme Reformprojekt“ stünde „kurz vor dem Abschluss“ . Das spricht von geringer Sach- kenntnis des Ministers . Denn mit der großen Stillstands- koalition kam auch eine Verlängerung der inzwischen stark verwässerten Reformschritte bis 2025 . Der Weg scheint also noch weiter und steiniger zu werden – von einem Abschluss der Reform kann keine Rede sein . Die einzelnen Reformziele stehen seit 2012 nur auf dem Papier, aber umgesetzt und gelebt werden sie nicht . Vor allem die Sozialdemokraten haben sich einem Re- formprozess verweigert und sind seit 2013 voll auf die Bremse getreten . Darunter leiden heute die Beschäftigten der WSV . Eigentlich müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter motiviert und für gute Ideen belohnt werden . Aber mit dem Beamtenapparat und den preußischen Verwal- tungsstrukturen bleibt erst einmal alles beim Alten . Was wir dringend brauchen, ist mehr Verantwortung in den Ämtern vor Ort; nur dann kann die WSV ihre Aufgaben auch ordentlich erfüllen . Was wir nicht brauchen, ist eine überbordende neue Verwaltungsebene in der Generaldi- rektion GDWS, die für viel Parallelarbeit verantwortlich ist. Effiziente Verwaltung sieht anders aus. Die Kommunen machen es vor . So ist es sehr sinn- voll, die geschaffenen Werte in einem Anlagevermögen auszuweisen, wie uns das die kommunalen Verwaltun- gen bereits vormachen . Nur dann haben wir auch einen Überblick, wie sich die Werte der Bundeswasserstraßen verändern – und an welchen Stellen Bedarf besteht, Er- satzinvestitionen zu tätigen . Aber, werte Kollegen der Koalition, nachhaltige Investitionspolitik haben Sie noch nicht verstanden . Der vorliegende Gesetzentwurf kommt reichlich spät . Denn schon bei Schwarz-Gelb sollte die Reform in ei- nem Gesetz festgeschrieben werden; aber das hat sich damals niemand getraut . Die große Stillstandskoalition legt jetzt zwar den Ge- setzentwurf endlich vor – aber die wirklich wichtigen Reformschritte bleiben weiter auf der Strecke . Ankündigungsminister Dobrindt, packen Sie die Re- form jetzt endlich an! Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 152. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung – Chancen des digitalen Wandels und Jahreswirtschaftsbericht 2016 TOP 4 Mietpreisentwicklung TOP 6 Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA) TOP 8 Bundeswehreinsatz Kurdistan-Irak TOP 28, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 29, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 7 Menschenrechte in Saudi-Arabien TOP 5 Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2016 TOP 9 Erziehungsleistung von Adoptiveltern in der Rente ZP 4 - 6 Ausbau der Rheintalbahn TOP 11 Programm für Klima- und Klimafolgenforschung TOP 10 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes TOP 13 Offenlegung der Herkunft von Konfliktrohstoffen TOP 12 Elektronische Zigaretten und Shishas TOP 15 Sport- und Fankultur TOP 14 EU-Richtlinie zur Anlegersicherheit (OGAW-V) TOP 16 Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt TOP 17 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus TOP 18 Abschlussprüfungsreformgesetz TOP 19 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – 2030-Agenda TOP 20 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin

    Birgit Menz .


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Birgit Menz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

Kollegen! Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung

Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel






(A) (C)



(B) (D)


mit ihren 17 Zielen ist auch deshalb ein Erfolg, weil sich
die Länder des globalen Südens in den Diskussionspro-
zess stärker einbringen konnten, als dies in der Vergan-
genheit der Fall war . Die SDGs sprechen im Gegensatz
zu den MDGs auch die gesellschaftlichen Rahmenbe-
dingungen von Entwicklung an und nennen mitunter
sehr klare Umsetzungsmaßnahmen: etwa die Förderung
von Kleinproduzenten – darunter insbesondere Frauen,
Indigene, Kleinbauern, Hirten und Fischer –, unter an-
derem auch durch die Abschaffung von Exportsubven-
tionen, Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf
den globalen Agrarmärkten; den Ausbau nachhaltiger In-
frastruktur in den Entwicklungsländern, unter anderem
durch den verstärkten Transfer von Umwelttechnologien
zu günstigen Bedingungen; den Abbau von Ungleichhei-
ten zwischen den und innerhalb der Gesellschaften, zum
Beispiel durch die Senkung der Transaktionskosten für
Rücküberweisungen, durch eine stärkere Repräsentation
der Länder des globalen Südens in den internationalen
Institutionen und durch die Verringerung von Einkom-
mensunterschieden; das Erreichen nachhaltiger Pro-
duktions- und Konsumweisen unter anderem durch die
Rationalisierung ineffektiver Subventionierung fossiler
Brennstoffe und eine Umstrukturierung der Besteuerung .

Für die konsequente Umsetzung der SDGs, die Sie
in Ihrem Antrag ganz richtig fordern, muss eine weitere
Spezifizierung geleistet werden. Dazu kann ich aber in
Ihrem Antrag nichts lesen . Stattdessen bekräftigen Sie le-
diglich die Ziele, auf die sich Deutschland ohnehin schon
verständigt hat, und richten eine Reihe allgemeiner For-
derungen an die Bundesregierung, die diese längst selbst
als Anspruch an sich formuliert . So fordern Sie die Bun-
desregierung auf, ihren politischen Willen, „die globalen
Ziele für nachhaltige Entwicklung in die breite Politik-
gestaltung auf allen Ebenen zu tragen“, deutlich zu for-
mulieren und durch entsprechende Maßnahmen zu un-
terstützen, ordnen aber diese geforderte Entschlossenheit
sofort den „haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben
der Bundesregierung“ unter und damit der propagierten
austeritätspolitischen Alternativlosigkeit, die sich in den
letzten Jahren nicht gerade als hilfreich erwiesen hat, um
die Nachhaltigkeit in ihren drei Dimensionen, insbeson-
dere auch in ihrer sozialen Dimension, zu fördern .

Eine konsequente Umsetzung der SDGs wird aber
auch davon abhängen, ob ausreichend finanzielle Mittel
bereitgestellt und weitere Ressourcen mobilisiert wer-
den, um die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen,
ihre Verschuldung abzubauen . Die SDGs enthalten die
klare Handlungsaufforderung – auch an die Bundesre-
gierung –, die politischen Weichen in der Außen- und
internationalen Wirtschafts- und Handelspolitik neu zu
stellen . In diesem Zusammenhang stimmten aber schon
die Ergebnisse der dritten internationalen Konferenz über
Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 wenig hoffnungs-
voll . Die reichen Industriestaaten schmetterten Vorstöße
der G 77 für eine gerechte soziale Entwicklung ab und
zielten stattdessen auf die Eigeninitiative der armen Län-
der und einen stärkeren Beitrag privater Unternehmen .

Auch in Ihrem Antrag ist an keiner Stelle die Rede von
einer Abschaffung der gerade für Entwicklungsländer
extrem schädlichen Subventionen, etwa im Agrarbereich .

An keiner Stelle findet sich eine Aussage zur deutschen
oder europäischen Handelspolitik oder eine Aussage zu
einem gerechten globalen Steuersystem auf der Basis
gleichberechtigter Mitbestimmung der Entwicklungs-
länder im Kontext der Vereinten Nationen . Das ist kein
glaubwürdiges Eintreten gegen Steuerflucht.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg . Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Mehr soziale Gerechtigkeit als Grundlage für nach-
haltige Entwicklung weltweit wird ohne Umverteilung
von Reichtum und eine Demokratisierung der globalen
politischen Strukturen nicht möglich sein . Vor allem aber
müssen wir die Frage von sozialer Gerechtigkeit gemein-
sam mit der Friedensfrage diskutieren . Es waren gerade
die Interventionen und Kriege des Westens in den ver-
gangenen Jahren, die für Elend und Armut, für Millionen
von Flüchtlingen und verlorene Zukunftsperspektiven
verantwortlich sind . Diese Zusammenhänge nicht nur,
wie von Ihnen gefordert, zu verdeutlichen, sondern sie
durch klare Handlungsaufforderungen in eine kohärente
und verantwortungsvolle Politik zu übersetzen, verlangt
mehr Konsequenz, als in Ihrem Antrag zu erkennen ist .

Vielen Dank .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Nächste Rednerin ist die Parlamentarische Staatsse-

    kretärin Rita Schwarzelühr-Sutter .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Ri