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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/131 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 131. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Oktober 2015 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Ver- kehrsdaten Drucksachen 18/5088, 18/6391 . . . . . . 12761 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten Drucksachen 18/5171,18/6391 . . . . . . 12761 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbrau- cherschutz zu dem Antrag der Abge- ordneten Jan Korte, Dr . André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auf Vor- ratsdatenspeicherung verzichten Drucksachen 18/4971, 18/6391 . . . . . 12761 B Dr . Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12761 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12762 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 12765 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12767 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . 12768 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12770 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12771 C Dr . Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12773 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12773 C Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12773 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12775 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12775 C Dr . Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 12775 D Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/ CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12777 C Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 12779 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12780 B Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W . Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Krankenhäuser ge- meinwohlorientiert und bedarfsgerecht fi- nanzieren Drucksache 18/6326 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12779 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12779 C Annette Widmann-Mauz, Parl . Staatssekretä- rin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12783 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015II Dr . Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12785 A Dr . Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12786 C Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12788 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12789 D Marina Kermer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12790 D Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12792 A Reiner Meier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12792 D Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12794 A Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12795 A Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12796 D Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Den Lebensstart von Kindern in Ent- wicklungs- und Schwellenländern verbes- sern – Grundlagen für stabile Gesellschaf- ten schaffen Drucksache 18/6329 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12797 D Dr . Georg Kippels (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12797 D Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12799 B Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 12800 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12801 D Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . . 12802 C Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12803 B Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12804 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergabe- rechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) Drucksache 18/6281 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12805 D Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12806 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 12807 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12808 A Dr . Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 12809 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12811 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12812 A Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12813 C Tagesordnungspunkt 29: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie – zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Klaus Ernst, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bad Bank-Pläne der Atomkon- zerne zurückweisen – Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffent- lich-rechtlichen Fonds überführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Bad Bank für Atom – Rückstel- lungen der Atomwirtschaft in öffent- lich-rechtlichem Fonds sicherstellen Drucksachen 18/1959, 18/1465, 18/6382 . . . 12814 C Dr . Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12814 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12815 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12816 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12818 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12819 A Hiltrud Lotze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12820 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12821 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12821 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12823 C Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Thomas Jurk, Detlef Müller (Chemnitz), Dr . Simone Raatz und Susann Rüthrich (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztages- ordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12823 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 III Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordne- ten Lothar Binding (Heidelberg) und Svenja Stadler (beide SPD) zu der namentlichen Ab- stimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Spei- cherpflicht und Höchstspeicherfrist für Ver- kehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . 12824 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Spei- cherpflicht und Höchstspeicherfrist für Ver- kehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) . . 12826 C Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 12826 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12827 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 12827 D Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12830 B Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12830 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12832 B Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12833 D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordne- ten Dr . Matthias Zimmer (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zu- satztagesordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . 12834 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr . Karamba Diaby (SPD) zu den nament- lichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Asylverfahrensbe- schleunigungsgesetzes (130 . Sitzung, Tages- ordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12834 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurf eines Asylverfahrensbeschleunigungs- gesetzes (130 . Sitzung, Tagesordnungs- punkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12834 C Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) zu den namentlichen Ab- stimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (130 . Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) . . . . . 12834 D Anlage 9 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12835 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12761 131. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. Oktober 2015 Beginn: 9 .00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 130 . Sitzung, Seite 12612 C, vierte Spalte: Bei den Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Name „Omid Nouripour“ durch den Namen „Cem Özdemir“ zu ersetzen . 130 . Sitzung, Seite 12705 A, erster Absatz, erster Satz, ist wie folgt zu lesen: „Wann kommen denn die Vorschlä- ge, wie man die Instrumente EnEV und Erneuerbare-Ener- gien-Wärmegesetz sinnvoll zusammenführt und ganzheit- liche Ansätze bei der energetischen Sanierung gesetzlich besser verankert?“ Hiltrud Lotze (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12823 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Becker, Dirk SPD 16 .10 .2015 Beckmeyer, Uwe SPD 16 .10 .2015 Crone, Petra SPD 16 .10 .2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 16 .10 .2015 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Fabritius, Dr . Bernd CDU/CSU 16 .10 .2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 16 .10 .2015 Finckh-Krämer, Dr . Ute SPD 16 .10 .2015 Gambke, Dr . Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Gleicke, Iris SPD 16 .10 .2015 Gysi, Dr . Gregor DIE LINKE 16 .10 .2015 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 16 .10 .2015 Henke, Rudolf CDU/CSU 16 .10 .2015 Heveling , Ansgar CDU/CSU 16 .10 .2015 Höger, Inge DIE LINKE 16 .10 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 16 .10 .2015 Kauder, Volker CDU/CSU 16 .10 .2015 Kolbe, Daniela SPD 16 .10 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 16 .10 .2015 Launert, Dr . Silke CDU/CSU 16 .10 .2015 Ludwig, Daniela CDU/CSU 16 .10 .2015 Mast, Katja SPD 16 .10 .2015 Middelberg, Dr . Mathias CDU/CSU 16 .10 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Nietan, Dietmar SPD 16 .10 .2015 Nord, Thomas DIE LINKE 16 .10 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 16 .10 .2015 Pilger, Detlev SPD 16 .10 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 16 .10 .2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 16 .10 .2015 Strässer, Christoph SPD 16 .10 .2015 Straubinger, Max CDU/CSU 16 .10 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 16 .10 .2015 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16 .10 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 16 .10 .2015 Weiß (Emmendingen), Peter CDU/CSU 16 .10 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 16 .10 .2015 Wicklein, Andrea SPD 16 .10 .2015 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 16 .10 .2015 Zdebel, Hubertus DIE LINKE 16 .10 .2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thomas Jurk, Detlef Müller (Chemnitz), Dr. Simone Raatz und Susann Rüthrich (alle SPD) zu der namentlichen Abstim- mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztagesord- nungspunkt 5 a) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512824 (A) (C) (B) (D) In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ist unserem Justizminister Heiko Maas mit der deutlichen Verkürzung der geplanten Speicherfristen ein beeindru- ckender Erfolg gelungen . Es wurde jedoch kein Kompro- miss erreicht, den wir nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen könnten. Die Speicherpflicht stellt auch in der abgespeckten Form des aktuellen Gesetzesentwurfes einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar . Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglich- keit haben, unbeobachtet miteinander kommunizieren zu können . Die anlasslose Speicherung von IP-Adres- sen, Standortdaten und anderen Kommunikationsdaten gefährdet jedoch ihre Privatsphäre, ohne dabei geeignet zu sein, Verbrechen zu verhindern . Sie kann maximal im Nachhinein bei der Verfolgung der Täterinnen und Täter helfen . Bei der Strafverfolgung bringt diese Speicherung kaum messbare Vorteile im Vergleich zur konventionel- len Ermittlungsarbeit . Wir zweifeln stark daran, dass das allgemeine Wohlbefinden und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch alltägliche Überwachung ver- bessert werden kann . Stattdessen sollten wir uns darum bemühen, die Bevölkerung vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen . Doch Missbrauch kann nur völlig ausgeschlossen werden, wenn erst gar keine Daten ge- sammelt und gespeichert werden . Für uns stellt die Einführung der Speicherpflicht einen Paradigmenwechsel dar . Wir befürchten, dass wir damit eine Entwicklung starten, die zukünftig eher Debatten über die Verlängerung der Höchstspeicherfristen statt über die Abschaffung der Datenspeicherung bei ausblei- bendem Erfolg zulässt . Zu dieser Entwicklung möchten wir keinen Beitrag leisten . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg) und Svenja Stadler (beide SPD) zu der namentli- chen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zu- satztagesordnungspunkt 5 a) In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerech- tigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rol- le . Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft . In der Vergangenheit sind vielen Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungen über die VDS schwergefal- len . Denn trotz verschiedener rechtlicher Restriktionen, insbesondere der EU-Richtlinien, und dem Druck vieler Bürgerinnen und Bürger, wenigstens „Waffengleichheit“ zwischen Kriminellen (Terroristen) und den Strafverfol- gungsbehörden herzustellen, sind unsere Grundwerte da- von unbenommen . Die Mitgliedstaaten in Europa wollten mehrheitlich Speicherfristen von zwei Jahren . Die ehemalige Bundes- justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte – gegen har- ten Widerstand – eine Speicherfrist von maximal sechs Monaten in die Richtlinie verhandelt . Das war unser Stolz – aber ärgerlich gleichwohl . Ein prima Verhand- lungsergebnis – aber unbefriedigend . Inzwischen haben sich diese Randbedingungen glück- licherweise deutlich verändert – zum Vorteil der Freiheit . Im Koalitionsvertrag steht zwar zur Vorratsdatenspei- cherung noch: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsver- bindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Da- bei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Tele- kommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikations- unternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei- cherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Bisher war dies ein großes Handicap, denn die Ableh- nung der Vorratsdatenspeicherung war eine Verletzung einer EU-Richtlinie, außerdem drohte die Zahlung von Zwangsgeldern . Das hat im Bundestag zu schwierigsten Abwägungen und teilweise in sich widersprüchlichen Positionen geführt, führen müssen, denn entweder ver- stieß man gegen eine EU-Richtlinie oder gegen seine Überzeugung, dass Vorratsdatenspeicherung weder mit EU-Recht noch mit der Verfassung vereinbar ist . Des- halb sind wir sehr froh über die Entscheidung des Euro- päischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Urteil, das sich in die Grundbewertung des Bundesver- fassungsgerichts und dessen Urteil sehr gut einfügt . Während die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbie- tern zwingend vorschrieb, Verbindungs- und Standortda- ten für die Strafverfolgung zu speichern, und Deutsch- land die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12825 (A) (C) (B) (D) weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte ein- griffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt … sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für wei- tere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das sozia- le Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . … aus diesen Daten lassen sich … bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „… die anlasslose Speicherung von Telekommunika- tionsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine un- befangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Be- reichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) So weit das Bundesverfassungsgericht (BverfG) Im politischen Raum fällt es offensichtlich schwer, die Urteile und deren Begründungen mit der gebotenen Vorsicht zu lesen . So sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Mindestspeicherfristen alias Vor- ratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten: „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entschei- dung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist .“ Und weiter: „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung .“ Das sehen wir anders . Mit Blick auf die Arbeitsergebnisse im Zusammen- hang mit den NSU-Morden, aber auch mit Blick auf die Arbeit des BND, der allem Anschein nach fremden Ge- heimdiensten geholfen hat, Bürgerinnen und Bürger so- wie deutsche und europäische Unternehmen – wer wollte wissen, wen außerdem noch – auszuspionieren, scheint der Bundesinnenminister hier eine gewagte Idee zu ver- folgen . Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ja gerade auch zu diesem Sachverhalt erklärt, warum „Die bloße Möglichkeit, dass Daten zu Zwecken der Strafver- folgung oder der Gefahrenabwehr benötigt werden könn- ten“, den Eingriff nicht rechtfertigt . Neben de Maizière wird der fachliche Bedarf der Vor- ratsdatenspeicherung auch von der Innenministerkonfe- renz der Länder und sogar vom Deutschen Richterbund als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechens- bekämpfung“ gefordert . Das wurde bisher nicht bewie- sen, ist aber verständlich, denn es ist viel leichter, sich ein neues Werkzeug zu kaufen, als die vorhandenen zu schärfen . In der Großen Koalition ist es ein Meisterstück von Bundesjustizminister Heiko Maas, nun zehn bzw . vier Wochen Speicherfrist rausverhandelt zu haben . Bundes- innenminister, Polizei und Diensten ist das zu wenig, ob- wohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Daten der Telekommunikationsbetreiber zugreifen können – Funkzellenabfrage . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Leider ist aber das mit der CDU/CSU maximal Mögliche nicht das Op- timale für unsere Gesellschaft . Exkurs: Aber es wäre ja auch merkwürdig, wenn sich Wahlergebnisse nicht in der konkreten Politik, also der Gesetzgebung, wiederfinden würden, und bei der letzten Bundestagswahl wurden CDU und CSU mehrheitlich gewählt . Solche Wahlen entscheiden auch über die ge- sellschaftliche Lage auf einer Skala zwischen Polizei- staat und freiheitlicher Demokratie . Mehr Thomas de Maizière oder mehr Heiko Maas? Am 15 . April 2015 hat Heiko Maas Leitlinien vorge- legt, die eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommuni- kationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau be- zeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – enthalten . Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes . Die genannten Leitlini- en sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungs- gericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsda- tenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver, als es CDU und CSU wollen . Es müssen nur genau bezeichnete Telekommunikati- onsdaten gespeichert werden . Dazu zählen Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats sowie im Fall von Inter- net-Telefondiensten auch die IP-Adressen . Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden . Eine Speicherfrist von vier Wochen gilt für die Be- zeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden . Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil verhindert werden soll, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile er- stellt werden können . Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbe- schluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512826 (A) (C) (B) (D) ist . Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikati- onsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespei- chert werden . Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Da- tenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich . Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journa- listen, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwer- tungsverbot . Dies gilt auch bei Zufallsfunden . Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Da- ten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt, nur auf richterli- chen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Da- ten abrufen, und es gibt keine Eilkompetenz der Staats- anwaltschaft oder der Polizei . Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden . Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw . vier Wochen müssen die ge- speicherten Daten gelöscht werden . Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge . Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu ge- währleisten, werden die Dienstanbieter zudem verpflich- tet, die Daten zu schützen . Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutsch- lands stehen . Wenn ein Dienstanbieter mit den gespei- cherten Daten Handel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei . Die Leitlinien sind also eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren, und am Ende kann ein ausgewogener politi- scher Kompromiss stehen . Und: Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsda- ten in ganz Europa . Gleichwohl werden wir einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung – auch Mindestdatenspeiche- rung oder Mindest- bzw . Höchstspeicherfrist – von Kom- munikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen . Unser Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspei- cherung vor das BVerfG gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die … Unbefangenheit der Kommunikation . Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbe- obachteter Kommunikation …“ In den USA sehen viele Menschen das Sammeln und Speichern von Daten als unproblematisch an, dort ist allein wichtig, was mit den Daten geschieht . Demgegenüber gibt es in Deutschland die Tendenz, die missbräuchliche Verwendung von Da- ten dadurch zu verhindern, dass Daten schon gar nicht gesammelt oder gespeichert werden . Insofern bereitet die Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung auch einen Kul- turwandel vor, dem wir nicht Vorschub leisten möchten . Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt na- türlich Risiken . Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht wer- den, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können . Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung über- haupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausa- me Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt . Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre als durch terroristische Gefahren . Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: die Einschrän- kung unserer Freiheit durch Angst und permanente Über- wachung . Leider macht auch die Ablehnung der Vorratsdaten- speicherung nicht nur Freude . Wenn wir die Häme in so manchem Blog von Leuten lesen, die sich einem sensib- len Abwägungsprozess hinsichtlich der Vorratsdatenspei- cherung verschließen, erreichen uns ähnliche Bedenken, die uns den Überwachungsstaat ablehnen lassen . Noch verwunderter sind wir über Aktivisten im Web, die zwar Vorratsdatenspeicherung – und sei sie staatlich noch so gut reguliert – vehement ablehnen, aber keinen Schmerz damit haben, jede Menge persönlicher Daten bzw . Ver- haltensprofile in die Hände von privaten aus den USA gesteuerten Konzernen zu geben . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) Angelika Glöckner (SPD): Dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicher- pflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am Freitag, 16 .10 .2015 stimme ich, nach Abwägung aller für mich relevanten Gesichtspunkte, nicht zu . Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die europäische Datenschutzrichtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umzusetzen . Diese wurde jedoch durch den EuGH mit dem Urteil vom 8 . April 2014 wegen Verstoßes gegen die in Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte für ungültig erklärt . Damit ist die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verpflichtung einer nationalen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für mich obsolet . In dem nun vorliegenden Gesetzesent- wurf kann ich im Vergleich zur EU-Richtlinie zur Vor- ratsdatenspeicherung zudem keine grundsätzlichen Ver- besserungen in Bezug auf die Wahrung grundsätzlicher Rechte erkennen . Ohne Zweifel wurde es geschafft, den Gesetzesentwurf im Vergleich zur Europäischen Daten- schutzrichtlinie zu verbessern – das ist ein Verdienst der Sozialdemokratie, allen voran des Justizministers Heiko Maas –; dennoch sehe ich dieses Gesetz als grundlegen- den Eingriff in die Freiheitsrechte und die informationel- le Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12827 (A) (C) (B) (D) Wie leicht solche Zugriffsrechte missbraucht werden können, erlebten wir in den letzten Jahren mehrfach . Zu- dem fehlt für mich der Nachweis, dass durch eine Ver- schärfung eine tatsächlich effektivere Strafverfolgung – geschweige denn Strafvereitelung – erfolgen kann . Gerade die Fälle von Utøya, Paris und London zeigen, nach meiner Auffassung, dass Gefahren von Einzeltätern auch auf diese Weise nicht ausgeschlossen werden kön- nen . Die technische Umsetzbarkeit und die Nutzbarkeit von neuen Technologien stellt für mich kein Argument dar, grundlegende Freiheitsrechte einzuschränken und damit die Möglichkeit zu schaffen die gesamte Bevöl- kerung unter Generalverdacht zu stellen . Grundlegende Rechte dürfen meines Erachtens nach nicht aufgrund von unbestimmten Ängsten opfern – hier verbietet sich eine Abwägung von Freiheit und vermeintlicher Sicherheit . Aus diesem Grund lehne ich den Gesetzesentwurf ab . Sebastian Hartmann (SPD): An dem Gesetzentwurf zur Verkehrsdatenspeicherung ist im Vorfeld der heuti- gen Beschlussfassung deutliche Kritik geübt worden . Diese Kritik nehme ich ernst . Gleichwohl versichert die Bundesregierung, die Kritikpunkte des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts auf- genommen und rechtsförmlich im vorliegenden Gesetz so umgesetzt zu haben, dass es auch zukünftigen juristi- schen Überprüfungen standhält . Ich kann das bezweifeln, aber nicht widerlegen . Dem Gesetzentwurf stimme ich als Mitglied der Regierungs- koalition deshalb zu . Meine Skepsis bezüglich dieses Gesetzgebungsvorha- ben habe ich seit Vorlage des ersten Referentenentwurfs immer wieder geäußert . Auch vor dem Hintergrund der letzten Fassung, über die heute abgestimmt wird, bleibe ich skeptisch . Eine anlasslose, verdachtsunabhängige, massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung . Sie begegnet vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit erheblichen Bedenken . Diesen Bedenken versucht der Entwurf zu begegnen, indem er Kommunikationsmedien von der Speicherpflicht ausschließt, eine Höchstspeicher- frist vorsieht sowie den Zugriff auf die Daten durch die Ermittlungsbehörden an einen konkreten Verdacht und einen Richtervorbehalt koppelt . Zudem statuiert er eine Informationspflicht über die Abrufe. Diese Maßnahmen sowie die Aussicht auf eine gerichtliche Überprüfung geben für mich letztlich den Ausschlag, dem Votum der Fraktionsmehrheit zu folgen und dem Gesetzesentwurf trotz erheblicher Bedenken zustimmen zu können . Es wird vorgetragen, dass die Verkehrsdatenspeiche- rung ein ungeeignetes Instrument sei, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden . Sie ist demnach weder zur Prävention noch zur Strafverfolgung, weder bei der Beweissicherung noch ermittlungstaktisch brauchbar, nützlich oder gar unverzichtbar . Für behauptete Ermitt- lungserfolge aus Vorratsdatenspeicherungen ist jeder stichhaltige Praxisnachweis unterblieben . Um genau die- se Frage adäquat und klar nachvollziehbar aufklären zu können, haben wir eine umfangreiche Evaluierung des Gesetzes durchgesetzt . Ich werde auf diese Bewertung und Evaluierung streng achten und dringen, um die auf- geworfenen Zweifel auszuräumen . Ich erwarte, dass auf dieser gesetzlichen Grundlage zwischen den Telekommunikationsunternehmen und den Strafverfolgungsbehörden eine Praxis etabliert wird, die auf Basis der verfügbaren Daten und erweiterten Befug- nisse für den konkreten Ermittlungsfall effektiv vorgeht . Die verantwortlichen Stellen müssen die Sicherheit von solchen Daten vor Missbrauch und unbefugtem Zu- griff im Sinne der Datenschutzanforderungen gewähr- leisten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Ur- teil vom 2 . März 2010 gestellt hat . Aktuell verfügbare, asymmetrische Verschlüsselungsverfahren, wie sie die Bundesrichter für den gesamten Datenbestand aus Vor- ratsdatenspeicherung explizit forderten, sind für den Umgang mit den zu erwartenden Datenmengen sowohl bezüglich der Verarbeitungsgeschwindigkeit als auch Handhabbarkeit vermutlich untauglich . Dieses Problem muss im Vollzug des Gesetzes zwingend gelöst werden . Der Bundesnetzagentur fällt die Rolle zu, die tech- nischen Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes zu er- stellen . Die Aufgabe ist vor dem Hintergrund der Erwar- tungen der Strafverfolgungsbehörden, den tatsächlich umsetzbaren Maßnahmen und den technischen Rahmen- bedingungen bei den Providern eine hohe Hürde, auch in dem großzügig gesteckten Zeitraum eines ganzen Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes . Den Telekommunikationsunternehmen erwächst aus der Datensammlung und -speicherung eine Bürde, die sich immerhin beziffern lässt . Ob die Schätzungen mit 200 oder 600 Millionen Euro näher an der Wahrheit sind, kann ich nicht beurteilen . Klar ist, dass Aufwand und Nutzen stets im Verhältnis stehen müssen, das heißt, dass dieser Aufwand sich wenigstens lohnt . Dem Bundesjustizminister ist zu verdanken, dass eine Höchstspeicherfrist von zehn beziehungsweise vier Wo- chen als absolute Obergrenze festgelegt wird . Dies ist gegen die sehr viel weiter reichenden Forderungen der Strafverfolgungsbehörden und des Bundesinnenministe- riums durchgesetzt worden. Die Pflicht zur Löschung der Daten nach diesem kurzen Zeitraum, der Richtervorbe- halt für Zugriffe und die Informationspflicht über jeden Abruf sind wichtige Verschärfungen der bisherigen Re- gelungen, auch im internationalen Vergleich . Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Ich lehne das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchst- speicherfrist für Verkehrsdaten ab . In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerech- tigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rol- le . Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft . In der Vergangenheit sind vielen Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungen über die Vorratsdatenspei- cherung schwergefallen . Denn trotz verschiedener recht- licher Restriktionen, insbesondere der EU-Richtlinien, und dem Druck vieler Bürgerinnen und Bürger, wenigs- tens „Waffengleichheit“ zwischen Kriminellen (Terro- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512828 (A) (C) (B) (D) risten) und den Strafverfolgungsbehörden herzustellen, sind unsere Grundwerte davon unbenommen . Die Mitgliedstaaten in Europa wollten mehrheitlich Speicherfristen von zwei Jahren . Der ehemaligen Bun- desjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) war es dabei zumindest gelungen, gegen harten Widerstand eine Spei- cherfrist von maximal sechs Monaten in die Richtlinie zu verhandeln . Inzwischen haben sich diese Randbedingungen glück- licherweise deutlich verändert – zum Vorteil der Freiheit . Im Koalitionsvertrag steht zwar zur Vorratsdatenspei- cherung noch: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsver- bindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Da- bei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Tele- kommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikations- unternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei- cherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Bisher war dies ein großes Handicap, denn die Ableh- nung der Vorratsdatenspeicherung war eine Verletzung einer EU-Richtlinie, außerdem drohte die Zahlung von Zwangsgeldern . Das hat im Bundestag zu schwierigsten Abwägungen und teilweise in sich widersprüchlichen Positionen geführt, führen müssen, denn entweder ver- stieß man gegen eine EU-Richtlinie oder gegen seine Überzeugung, dass Vorratsdatenspeicherung weder mit EU-Recht noch mit der Verfassung vereinbar ist . Deshalb bin ich sehr froh über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Urteil, das sich in die Grundbewertung des Bundesverfassungsge- richts und dessen Urteil sehr gut einfügt . Während die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbie- tern zwingend vorschrieb, Verbindungs- und Standortda- ten für die Strafverfolgung zu speichern, und Deutsch- land die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte ein- griffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt … sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für weitere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das soziale Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . … aus diesen Daten lassen sich … bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „… die anlasslose Speicherung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedroh- liches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) Im politischen Raum fällt es offensichtlich schwer, die Urteile und deren Begründungen mit der gebotenen Vorsicht zu lesen . So sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Mindestspeicherfristen alias Vor- ratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten: „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entschei- dung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist .“ Und weiter: „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung .“ Das sehe ich anders . Mit Blick auf die Arbeitsergebnisse im Zusammen- hang mit den NSU-Morden, aber auch mit Blick auf die Arbeit des BND, der allem Anschein nach fremden Geheimdiensten geholfen hat, Bürgerinnen und Bürger sowie deutsche und europäische Unternehmen – wer Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12829 (A) (C) (B) (D) wollte wissen, wen außerdem noch – auszuspionieren, scheint der Bundesinnenminister hier eine gewagte Idee zu verfolgen . Außerdem hat das Bundesverfassungsge- richt ja gerade auch zu diesem Sachverhalt erklärt, war- um „Die bloße Möglichkeit, dass Daten zu Zwecken der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr benötigt wer- den könnten …“, den Eingriff nicht rechtfertigt . Neben de Maizière wird der fachliche Bedarf der Vor- ratsdatenspeicherung auch von der Innenministerkonfe- renz der Länder und sogar vom Deutschen Richterbund als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechens- bekämpfung“ gefordert . Das wurde bisher nicht bewie- sen, ist aber verständlich, denn es ist viel leichter, sich ein neues Werkzeug zu kaufen, als die vorhandenen zu schärfen . In der Großen Koalition ist es Bundesjustizminister Heiko Maas gelungen, geringere Speicherfristen von zehn bzw . vier Wochen in das Gesetz zu verhandeln . Bundesinnenminister, Polizei und Diensten ist das zu we- nig, obwohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Daten der Telekommunikationsbetreiber zugreifen kön- nen – Funkzellenabfrage . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Leider ist aber das mit der CDU/CSU maximal Mögliche nicht das Op- timale für unsere Gesellschaft . Exkurs: Aber es wäre ja auch merkwürdig, wenn sich Wahlergebnisse nicht in der konkreten Politik, also der Gesetzgebung, wiederfinden würden, und bei der letzten Bundestagswahl wurden CDU und CSU mehrheitlich gewählt . Solche Wahlen entscheiden auch über die ge- sellschaftliche Lage auf einer Skala zwischen Polizei- staat und freiheitlicher Demokratie . Mehr Thomas de Maizière oder mehr Heiko Maas? Am 15 . April 2015 hat Heiko Maas Leitlinien vorge- legt, die eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommuni- kationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau be- zeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – enthalten . Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes . Die genannten Leitlini- en sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungs- gericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsda- tenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver, als es CDU und CSU wollen . Es müssen nur genau bezeichnete Telekommunikati- onsdaten gespeichert werden . Dazu zählen Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats sowie im Fall von Inter- net-Telefondiensten auch die IP-Adressen . Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden . Eine Speicherfrist von vier Wochen gilt für die Be- zeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden . Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil verhindert werden soll, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile er- stellt werden können . Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbe- schluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist . Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikati- onsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespei- chert werden . Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Da- tenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich . Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journa- listen, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwer- tungsverbot . Dies gilt auch bei Zufallsfunden . Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Da- ten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt, nur auf richterli- chen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Da- ten abrufen, und es gibt keine Eilkompetenz der Staats- anwaltschaft oder der Polizei . Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden . Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw . vier Wochen müssen die ge- speicherten Daten gelöscht werden . Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge . Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu ge- währleisten, werden die Dienstanbieter zudem verpflich- tet, die Daten zu schützen . Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutsch- lands stehen . Wenn ein Dienstanbieter mit den gespei- cherten Daten Handel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei . Die Leitlinien sind also eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren, und am Ende kann ein ausgewogener politi- scher Kompromiss stehen . Und: Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsda- ten in ganz Europa . Gleichwohl werde ich einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung – auch Mindestdatenspeiche- rung oder Mindest- bzw . Höchstspeicherfrist – von Kom- munikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen . Mein Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspei- cherung vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die … Unbefangenheit der Kommunikation . Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbeob- achteter Kommunikation …“ . In den USA sehen viele Menschen das Sammeln und Speichern von Daten als unproblematisch an, dort ist allein wichtig, was mit den Daten geschieht . Demgegenüber gibt es in Deutschland die Tendenz, die missbräuchliche Verwendung von Da- ten dadurch zu verhindern, dass Daten schon gar nicht gesammelt oder gespeichert werden . Insofern bereitet die Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512830 (A) (C) (B) (D) Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung auch einen Kul- turwandel vor, dem ich nicht Vorschub leisten möchte . Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt na- türlich Risiken . Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht wer- den, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können . Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung über- haupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausa- me Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt . Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre als durch terroristische Gefahren . Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: Die Einschrän- kung unserer Freiheit durch Angst und permanente Über- wachung . Hilde Mattheis (SPD): Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständig, die Vorrats- datenspeicherung in Deutschland nach Vorgabe durch europäisches Recht umzusetzen . Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grund- rechte der Europäischen Union nicht vereinbar . Die Spei- cherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begrün- den ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Es besteht also keine rechtliche Notwendigkeit aufseiten der EU, dieses Instrument einzuführen . Im Gegenteil: Auch das höchste europäische Gericht hat festgestellt, dass die VDS nicht mit den Grundrechten vereinbar ist . Ähnliches hat bereits das Bundesverfassungsgericht 2010 zur damaligen nationalen Regelung zur Vorratsda- tenspeicherung geurteilt . Das Gericht hob die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen . Trotz dieses Urteils hält Bundesinnenminister de Maizière an der Vorratsdatenspeicherung fest . Er meint, dass dieses Instrument „zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben“ benötigt wird . Diese These konnte fachlich nie bestätigt werden . In- folge des Verfassungsgerichtsentscheides 2010 kamen sowohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages als auch andere namhafte Einrichtungen zu dem Schluss, dass das Instrument nicht dazu beiträgt, die Aufklärungs- quote von Straftaten signifikant zu erhöhen. Es ist somit unverständlich, warum nun wieder ein Instrument einge- führt soll, um erneut wissenschaftlich festzustellen, dass es überflüssig ist. Die von der SPD herausgehandelten Verbesserun- gen – wie die Reduzierung der Speicherfrist – sind nur ein schwacher Trost und ändern nichts am grundsätzli- chen Problem: Die Vorratsdatenspeicherung verkehrt die Unschuldsvermutung ins Gegenteil: Alle Bürgerin- nen und Bürger werden ohne Anlass überwacht, da ihre Kommunikationsdaten gespeichert und, bei Bedarf, ab- gerufen werden . Dieses Prinzip birgt das massive Risiko eines Missbrauchs der in großem Umfang gespeicherten Daten . Es ist daher nicht nachzuvollziehen, warum wir die Vorratsdatenspeicherung brauchen . Sie kann nicht gesi- chert helfen, schweren Straftaten vorzubeugen oder bei deren Aufklärung zu helfen . Das belegt der grausame Anschlag in Frankreich im Januar 2015 . Die Vorratsda- tenspeicherung bringt kaum mehr Sicherheit, aber defi- nitiv weniger Freiheit für den Einzelnen, der in seiner Menschenwürde eingeschränkt wird . Zu dieser gehört nämlich auch ein gewisses Maß an unbeobachteter Kom- munikation, wie das Bundesverfassungsgericht festge- stellt hat . Aus diesem Grund lehne ich die Vorratsdatenspeiche- rung und damit auch den vorliegenden Gesetzesentwurf ab . Bettina Müller (SPD): In der SPD spielen die Grund- werte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außer- ordentlich wichtige Rolle . Sie sind Maßstab für die Kul- tur einer Gesellschaft . In der Vergangenheit sind vielen Kolleginnen und Kollegen die Abstimmungen über die VDS schwergefal- len . Denn trotz verschiedener rechtlicher Restriktionen, insbesondere der EU-Richtlinien, und dem Druck vieler Bürgerinnen und Bürger, wenigstens „Waffengleichheit“ zwischen Kriminellen (Terroristen) und den Strafverfol- gungsbehörden herzustellen, sind unsere Grundwerte da- von unbenommen . Die Mitgliedstaaten in Europa wollten mehrheitlich Speicherfristen von zwei Jahren . Die ehemalige Bun- desjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte – ge- gen harten Widerstand – eine Speicherfrist von maximal sechs Monaten in die Richtlinie verhandelt . Das war un- ser Stolz – aber ärgerlich gleichwohl . Ein prima Verhand- lungsergebnis – aber unbefriedigend . Inzwischen haben sich diese Randbedingungen glück- licherweise deutlich verändert – zum Vorteil der Freiheit . Im Koalitionsvertrag steht zwar zur Vorratsdatenspei- cherung noch: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsver- bindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Da- bei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Tele- kommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikations- unternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Spei- cherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12831 (A) (C) (B) (D) Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Damit ist dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung die Ge- schäftsgrundlage genommen und Deutschland nicht mehr zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Bisher war dies ein großes Handicap, denn die Ableh- nung der Vorratsdatenspeicherung war eine Verletzung einer EU-Richtlinie, außerdem drohte die Zahlung von Zwangsgeldern . Das hat im Bundestag zu schwierigsten Abwägungen und teilweise in sich widersprüchlichen Positionen geführt, führen müssen, denn entweder ver- stieß man gegen eine EU-Richtlinie oder gegen seine Überzeugung, dass Vorratsdatenspeicherung weder mit EU-Recht noch mit der Verfassung vereinbar ist . Deshalb bin ich sehr froh über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Urteil, das sich in die Grundbewertung des Bundesverfassungsge- richts und dessen Urteil sehr gut einfügt . Während die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbie- tern zwingend vorschrieb, Verbindungs- und Standortda- ten für die Strafverfolgung zu speichern und Deutschland die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt … sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für wei- tere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das sozia- le Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . … aus diesen Daten lassen sich … bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „… die anlasslose Speicherung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedroh- liches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) So weit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) . Im politischen Raum fällt es offensichtlich schwer, die Urteile und deren Begründungen mit der gebotenen Vorsicht zu lesen . So sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Mindestspeicherfristen alias Vor- ratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten: „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entschei- dung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist .“ Und weiter: „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung .“ Das sehe ich anders . Mit Blick auf die Arbeitsergebnisse im Zusammen- hang mit den NSU-Morden, aber auch mit Blick auf die Arbeit des BND, der allem Anschein nach fremden Ge- heimdiensten geholfen hat, Bürgerinnen und Bürger so- wie deutsche und europäische Unternehmen – wer wollte wissen, wen außerdem noch – auszuspionieren, scheint der Bundesinnenminister hier eine gewagte Idee zu ver- folgen . Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ja gerade auch zu diesem Sachverhalt erklärt, warum „Die bloße Möglichkeit, dass Daten zu Zwecken der Strafver- folgung oder der Gefahrenabwehr benötigt werden könn- ten“, den Eingriff nicht rechtfertigt . Neben de Maizière wird der fachliche Bedarf der Vor- ratsdatenspeicherung auch von der Innenministerkonfe- renz der Länder und sogar vom Deutschen Richterbund als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechens- bekämpfung“ gefordert . Das wurde bisher nicht bewie- sen, ist aber verständlich, denn es ist viel leichter, sich ein neues Werkzeug zu kaufen, als die vorhandenen zu schärfen . In der Großen Koalition ist es ein Meisterstück von Bundesjustizminister Heiko Maas, nun zehn bzw . vier Wochen Speicherfrist rausverhandelt zu haben . Bundes- innenminister, Polizei und Diensten ist das zu wenig, ob- wohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Daten der Telekommunikationsbetreiber zugreifen können – Funkzellenabfrage . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512832 (A) (C) (B) (D) ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Leider ist aber das mit der CDU/CSU maximal Mögliche nicht das Op- timale für unsere Gesellschaft . Ich werde daher einem Gesetz, das anlasslose Vorrats- datenspeicherung – auch Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw . Höchstspeicherfrist – von Kommunikati- onsdaten erlaubt, nicht zustimmen . Mein Hauptargument findet sich in der Begründung der Beschwerdeführer, die gegen die Vorratsdatenspei- cherung vor das BVerfG gezogen sind: „Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtige die … Unbefangenheit der Kommunikation . Der Schutz der Menschenwürde verlange ein gewisses Maß an unbeob- achteter Kommunikation …“ . In den USA sehen viele Menschen das Sammeln und Speichern von Daten als unproblematisch an, dort ist allein wichtig, was mit den Daten geschieht . Demgegenüber gibt es in Deutschland die Tendenz, die missbräuchliche Verwendung von Da- ten dadurch zu verhindern, dass Daten schon gar nicht gesammelt oder gespeichert werden . Insofern bereitet die Erlaubnis der Vorratsdatenspeicherung auch einen Kul- turwandel vor, dem ich nicht Vorschub leisten möchte . Die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung birgt na- türlich Risiken . Falls es zu terroristischen Anschlägen kommen sollte oder andere Gefahren nicht rechtzeitig erkannt würden, könnte stets der Vorwurf gemacht wer- den, mit der Vorratsdatenspeicherung hätte diese oder jene Gefahr abgewendet werden können . Aber erstens ist keinesfalls gesichert, dass Vorratsdatenspeicherung über- haupt der Gefahrenabwehr dienen kann, was der grausa- me Anschlag im Januar dieses Jahres in Frankreich zeigt . Zweitens würde das für unsere Gesellschaft bedeuten, dass das Wohlbefinden durch permanente Überwachung stärker bedroht wäre als durch terroristische Gefahren . Diese Terroristen hätten ihr Ziel erreicht: Die Einschrän- kung unserer Freiheit durch Angst und permanente Über- wachung . Markus Paschke (SPD): In der SPD spielen die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität eine außerordentlich wichtige Rolle . Sie sind Maßstab für die Kultur einer Gesellschaft . Im Koalitionsvertrag steht zur Vorratsdatenspeiche- rung: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen . Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH . Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen . Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsver- bindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen . Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken .“ Und zu digitaler Sicherheit und Datenschutz: „Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren .“ Aber inzwischen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8 . April 2014 die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt . Sie ist mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Uni- on nicht vereinbar . Die Speicherung von Kommunikati- onsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist danach nicht zulässig . Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Regelung „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten . der sich nicht auf das absolut Notwendige be- schränkt“, enthalte . Während die Europäische Richtlinie zur Vorratsspei- cherung von Daten Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vorschrieb . Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern, und Deutschland die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 umsetzte, hob das Bundesverfassungsgericht die deut- schen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2010 auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen . Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „[Es] handelt . . . sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streu- breite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt: Erfasst werden über den gesamten Zeitraum von sechs Monaten praktisch sämtliche Telekommunikationsver- kehrsdaten aller Bürger ohne Anknüpfung an ein zure- chenbar vorwerfbares Verhalten, eine – auch nur abstrak- te – Gefährlichkeit oder sonst eine qualifizierte Situation. Die Speicherung bezieht sich dabei auf Alltagshandeln, das im täglichen Miteinander elementar und für die Teil- nahme am sozialen Leben in der modernen Welt nicht mehr verzichtbar ist .“ „[Es] lassen sich schon aus den Daten selbst – und erst recht, wenn diese als Anknüpfungspunkte für wei- tere Ermittlungen dienen – tiefe Einblicke in das sozia- le Umfeld und die individuellen Aktivitäten eines jeden Bürgers gewinnen . . . . aus diesen Daten lassen sich . . . bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüs- se ziehen . [Sie lassen] in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zuge- hörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen [zu], deren Verbindungsdaten ausgewertet werden .“ „ . . . die anlasslose Speicherung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten [ist] geeignet, ein diffus bedroh- liches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann .“ (BVerfG, Urt . v . 2 . März 2010–1 BvR 256/08, Rn . 210, 211, 212) So weit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) . In der Großen Koalition ist es ein Meisterstück von Bundesjustizminister Heiko Maas, nun zehn bzw . vier Wochen Speicherfrist rausverhandelt zu haben . Bun- desinnenminister, Polizei und Diensten ist das zu wenig, obwohl Ermittler auch heute schon auf gespeicherte Da- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12833 (A) (C) (B) (D) ten der Telekommunikationsbetreiber, u . a . Funkzellen- abfragen, zugreifen können . Berücksichtigen wir diese Gemengelage, wird deut- lich, wie groß der Verhandlungserfolg von Heiko Maas ist . Der Verhandlungserfolg ist maximal . Am 15 . April 2015 hat Heiko Maas Leitlinien vorge- legt, die eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommuni- kationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau be- zeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also E-Mail – enthalten . Oberste Richtschnur aller Regelungen sind dabei die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes . Die genannten Leitlini- en sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungs- gericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsda- tenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver, als es CDU und CSU wollen . Es müssen nur genau bezeichnete Telekommunikati- onsdaten gespeichert werden . Dazu zählen Rufnummer, Beginn und Ende des Telefonats sowie im Fall von Inter- net-Telefondiensten auch die IP-Adressen . Diese Daten sollen zehn Wochen gespeichert werden . Eine Speicherfrist von vier Wochen gilt für die Be- zeichnung der Funkzellen, die durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzt werden . Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen . weil verhindert werden soll, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile er- stellt werden können . Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbe- schluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist . Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikati- onsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespei- chert werden . Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Da- tenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich . Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journa- listen, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwer- tungsverbot . Dies gilt auch bei Zufallsfunden . Wichtig ist, dass der Zugriff auf die gespeicherten Da- ten transparent und restriktiv geregelt ist: Es gibt einen strengen Richtervorbehalt, das heißt, nur auf richterli- chen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Da- ten abrufen, und es gibt keine Eilkompetenz der Staats- anwaltschaft oder der Polizei . Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden . Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw . vier Wochen müssen die ge- speicherten Daten gelöscht werden . Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge . Um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu ge- währleisten, werden die Dienstanbieter zudem verpflich- tet, die Daten zu schützen . Auch müssen die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb Deutsch- lands stehen, Wenn ein Dienstanbieter mit den gespei- cherten Daten Handel treibt und diese unbefugt an Dritte weitergibt, ist dies zukünftig eine Straftat nach dem neu zu schaffenden Tatbestand der Datenhehlerei . Die Leitlinien sind also eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren, und am Ende kann ein ausgewogener politi- scher Kompromiss stehen . Und: Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsda- ten in ganz Europa . Deshalb werde ich dem Gesetz in Abwägung der Vor- und Nachteile zustimmen . Wenn ich die Häme in so manchem Blog von Leuten lese, die sich einem sensiblen Abwägungsprozess hin- sichtlich der Vorratsdatenspeicherung verschließen, habe ich ähnliche Bedenken, wie bei denen, die einen Über- wachungsstaat fordern, Noch verwunderter bin ich über Aktivisten im Web, die zwar Vorratsdatenspeicherung – und sei sie staatlich noch so gut reguliert – vehement ab- lehnen, aber kein Problem damit haben, jede Menge per- sönlicher Daten bzw. Verhaltensprofile in die Hände von privaten aus den USA gesteuerten Konzernen zu geben . Mechthild Rawert (SPD): Mit dem Gesetz zur Ein- führung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wird die Grundlage geschaffen, dass anlasslos und flächendeckend Telekommunikations- und hochsensible Ortungsdaten über Wochen bzw . Monate gespeichert werden. Diese anlasslose und flächendecken- de Vorratsdatenspeicherung ist ein undifferenziertes und rechtlich unverhältnismäßiges Überwachungsinstrument, das die Grundrechte in unzumutbarer Art einschränkt und alle BürgerInnen unter einen Generalverdacht stellt . Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unver- hältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintli- chen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann . Zur Aufklä- rung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein . Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländi- sches und internationales Strafrecht im Auftrag des Bun- desjustizministeriums kam 2011 zu dem Ergebnis, dass keine Schutzlücke durch das Fehlen der Vorratsdaten- speicherung existiert . Ich sehe mit Sorge, dass mit diesem Gesetzentwurf der Staat einen Paradigmenwechsel hin zu einer anlass- losen und flächendeckenden Speicherung von Daten der Bürgerinnen und Bürger anordnet . Hier wird Freiheit ge- gen eine vermeintliche Sicherheit, von der ich noch nicht einmal überzeugt bin, dass wir sie damit erreichen, in überzogener Weise eingeengt . Ungeklärt ist für mich auch, welche Beweiskraft die gespeicherten und gegebenenfalls ausgelesenen Daten haben werden . Da Gesprächsinhalte – und das ist gut so – nicht gespeichert werden dürfen, kann eine Person ins Visier der Ermittlungsbehörden gelangen, die zwar Kontakt mit einem Tatverdächtigen hat, aber mit den mutmaßlichen Taten nichts zu tun hat . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 201512834 (A) (C) (B) (D) Mich treibt auch die Sorge um die Sicherheit der ge- speicherten Daten um . Nicht zuletzt der Hackerangriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages zeigt, dass nichts und niemand davor geschützt ist, dass seine oder ihre Daten von fremden, unbefugten Menschen „abge- griffen“ werden können und ein Missbrauch der gespei- cherten Daten niemals ausgeschlossen werden kann . Die BefürworterInnen der Vorratsdatenspeicherung be- gründen ihr Votum mit besserer Erkenntnisgewinnung für die Strafverfolgungsbehörden . Diese könnten bislang nicht auf alle Verbindungsdaten zugreifen und so entscheidende Verknüpfungen nicht nachvollziehen, um schwere Straf- taten zu verhindern . Dieser Argumentation kann ich nicht folgen . Sicherlich ist es für alle Strafverfolgungsbehör- den – und auch für mich – von Interesse, schwere Straftaten aufzuklären und das Begehen schwerer Straftaten zu ver- hindern . Mir ist aber nach wie vor nicht klar, wie aus dem entstehenden Datenwust die entsprechenden Verbindungs- daten herausgefiltert werden können, ohne Unbescholtene in die Ermittlungen zu verwickeln . Ich glaube außerdem nicht, dass mutmaßliche TäterInnen so unbedarft agieren und auf Telekommunikationsanbieter zurückgreifen, die zur Speicherung der Daten verpflichtet sind. Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluation nach 36 Mo- naten vor . Das begrüße ich . Ich bezweifele jedoch, ob wir mit einer Evaluation den realen Nutzen der Vorrats- datenspeicherung bewerten können . Denn – wo soll der Erfolgsmaßstab ansetzen? Wie schwer wiegt die erfolg- reiche Ermittlung oder Verhinderung einer schweren Straftat gegenüber der Überwachung aller BürgerInnen? Ich habe darüber hinaus Sorge, dass auch dieser Ge- setzentwurf gegen europäisches Recht verstößt . Denn der Europäische Gerichtshof fordert, dass Daten weder kom- plett noch anlasslos gesammelt werden dürfen . Wenn Ver- bindungs- und Standortdaten jedoch von jeder/m BürgerIn für einen gewissen Zeitraum von den Telekommunikati- onsanbietern gespeichert werden müssen, sind sie meiner Überzeugung nach komplett und anlasslos gespeichert . Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die damalige EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Einführung einer Vorrats- datenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist . Auch das Bundes- verfassungsgericht entschied, dass die damalige Vorrats- datenspeicherung gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grund- gesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verstieß . Aus diesen Gründen werde ich mit Nein abstimmen . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Matthias Zimmer (CDU/ CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Zusatztagesordnungspunkt 5 a) In der Ergebnisliste zu der namentlichen Abstimmung ist mein Name nicht aufgeführt . Mein Votum lautet: Ja . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Karamba Diaby (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsge- setzes (130. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) In den Ergebnislisten zu den fünf namentlichen Abstim- mungen Top 5 a „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ am 15 .10 .2015, zu den Drucksachen: 18/6185, 18/6386, 18/6387, 18/3839, 18/6190, 18/4694, 18/6386, 18/6172, 18/6381, 18/5921, 18/6289 und 18/6392 – ist mein Votum nicht aufgeführt . Mein Votum lautet jeweils „Enthaltung“ . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christoph Strässer (SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsge- setzes (130. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) Zu den namentlichen Abstimmungen über den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eins Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Drucksa- chen 18/6185, 18/6386 und 18/6387 – in der Plenarsit- zung am 15 . Oktober 2015 sind meine Voten für die für die ersten drei namentlichen Abstimmungen, über – Artikel 1 Nr . 15, 16 und 19 des Gesetzentwurfs; Änderung des Asylverfahrensgesetzes (u . a . Ver- längerung der Aufenthaltshöchstdauer in Erstauf- nahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate) – Artikel 1 Nr . 35 des Gesetzentwurfs; Neufassung der Anlage II zu § 29 a des Asylverfahrensgesetzes (Erweiterung der Liste der Sicheren Herkunftsstaa- ten um Albanien, Kosovo und Montenegro) – Artikel 2 des Gesetzentwurfs; Änderung des Asyl- bewerberleistungsgesetzes (u . a . Sachleistungen) nicht aufgeführt . Mein Votum lautet: – 1 . Abstimmung zu Art . 1 Nr . 15, 16 und 19: Enthal- tung . – 2 . Abstimmung zu Art . 1, Nr . 35: Nein . – 3 . Abstimmung zu Art . 2: Enthaltung . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) zu den na- mentlichen Abstimmungen über den von den Frak- tionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (130. Sitzung, Tagesordnungspunkt 5 a) Hiermit erkläre ich, dass ich an der zweiten namentli- chen Abstimmung nicht teilgenommen habe . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 131 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 16 . Oktober 2015 12835 (A) (C) (B) (D) Anlage 9 Amtliche Mitteilung Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Finanzausschuss Drucksache 18/419 Nr . A .60 Ratsdokument 12044/13 Drucksache 18/419 Nr . A .69 Ratsdokument 16918/13 Drucksache 18/419 Nr . C .32 Ratsdokument 9270/11 Drucksache 18/419 Nr . C .33 Ratsdokument 15938/11 Drucksache 18/419 Nr . C .34 Ratsdokument 15939/11 Drucksache 18/5982 Nr . A .18 Ratsdokument 11283/15 Haushaltsausschuss Drucksache 18/5286 Nr . A .7 Ratsdokument 9000/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .10 Ratsdokument 9403/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .20 KOM(2015)326 endg . Drucksache 18/5982 Nr . A .23 Ratsdokument 10405/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .24 Ratsdokument 10882/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .26 Ratsdokument 11113/15 Drucksache 18/6146 Nr . A .8 Ratsdokument 11496/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5982 Nr . A .30 Ratsdokument 11012/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .31 Ratsdokument 11016/15 Drucksache 18/5982 Nr . A .32 Ratsdokument 11017/15 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/6240 Nr . A .2 Ratsdokument 11675/15 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/5286 Nr . A .15 EP P8_TA-PROV(2015)0107 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/3898 Nr . A .16 Ratsdokument 17001/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 131. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 5 a) Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten TOP 26 Krankenhausfinanzierung TOP 27 Kinder in Entwicklungs- und Schwellenländern TOP 28 Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts TOP 29 Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-

    führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim-
    mung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und
    SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einfüh-
    rung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für
    Verkehrsdaten, Drucksachen 18/5088 und 18/6391, be-
    kannt: abgegebene Stimmen 559 . Mit Ja haben gestimmt
    404, mit Nein haben gestimmt 148, 7 Kolleginnen und
    Kollegen haben sich enthalten . Damit ist der Gesetzent-
    wurf angenommen .

    Endgültiges Ergebnis

    Abgegebene Stimmen: 559;
    davon

    ja: 404
    nein: 148
    enthalten: 7

    Ja
    CDU/CSU
    Stephan Albani
    Katrin Albsteiger

    Peter Altmaier
    Artur Auernhammer
    Norbert Barthle
    Günter Baumann
    Maik Beermann
    Manfred Behrens (Börde)

    Sybille Benning
    Dr . Andre Berghegger
    Dr . Christoph Bergner
    Ute Bertram
    Peter Beyer

    Steffen Bilger
    Clemens Binninger
    Peter Bleser
    Wolfgang Bosbach
    Norbert Brackmann
    Klaus Brähmig
    Michael Brand
    Dr . Reinhard Brandl
    Helmut Brandt
    Dr . Ralf Brauksiepe
    Heike Brehmer

    Ralph Brinkhaus
    Cajus Caesar
    Gitta Connemann
    Alexandra Dinges-Dierig
    Alexander Dobrindt
    Michael Donth
    Marie-Luise Dött
    Hansjörg Durz
    Iris Eberl
    Jutta Eckenbach
    Hermann Färber

    Kathrin Vogler






    (A) (C)



    (B) (D)


    Dr . Thomas Feist
    Enak Ferlemann
    Ingrid Fischbach
    Dirk Fischer (Hamburg)

    Dr . Maria Flachsbarth
    Klaus-Peter Flosbach
    Thorsten Frei
    Dr . Astrid Freudenstein
    Dr . Hans-Peter Friedrich


    (Hof)

    Michael Frieser
    Hans-Joachim Fuchtel
    Ingo Gädechens
    Dr . Thomas Gebhart
    Alois Gerig
    Eberhard Gienger
    Cemile Giousouf
    Reinhard Grindel
    Ursula Groden-Kranich
    Hermann Gröhe
    Klaus-Dieter Gröhler
    Michael Grosse-Brömer
    Astrid Grotelüschen
    Markus Grübel
    Manfred Grund
    Oliver Grundmann
    Monika Grütters
    Dr . Herlind Gundelach
    Fritz Güntzler
    Olav Gutting
    Christian Haase
    Florian Hahn
    Dr . Stephan Harbarth
    Jürgen Hardt
    Matthias Hauer
    Mark Hauptmann
    Dr . Matthias Heider
    Helmut Heiderich
    Mechthild Heil
    Frank Heinrich (Chemnitz)

    Mark Helfrich
    Uda Heller
    Jörg Hellmuth
    Michael Hennrich
    Peter Hintze
    Christian Hirte
    Dr . Heribert Hirte
    Robert Hochbaum
    Thorsten Hoffmann


    (Dortmund)

    Alexander Hoffmann
    Karl Holmeier
    Franz-Josef Holzenkamp
    Dr . Hendrik Hoppenstedt
    Margaret Horb
    Bettina Hornhues

    Charles M . Huber
    Anette Hübinger
    Hubert Hüppe
    Thomas Jarzombek
    Sylvia Jörrißen
    Andreas Jung
    Dr . Franz Josef Jung
    Xaver Jung
    Dr . Egon Jüttner
    Bartholomäus Kalb
    Hans-Werner Kammer
    Steffen Kampeter
    Steffen Kanitz
    Alois Karl
    Anja Karliczek
    Bernhard Kaster
    Dr . Stefan Kaufmann
    Roderich Kiesewetter
    Dr . Georg Kippels
    Volkmar Klein
    Jürgen Klimke
    Axel Knoerig
    Jens Koeppen
    Markus Koob
    Carsten Körber
    Hartmut Koschyk
    Kordula Kovac
    Dr . Günter Krings
    Rüdiger Kruse
    Bettina Kudla
    Dr . Roy Kühne
    Günter Lach
    Uwe Lagosky
    Dr . Karl A . Lamers
    Andreas G . Lämmel
    Dr . Norbert Lammert
    Katharina Landgraf
    Ulrich Lange
    Barbara Lanzinger
    Paul Lehrieder
    Dr . Katja Leikert
    Dr . Philipp Lengsfeld
    Dr . Andreas Lenz
    Philipp Graf Lerchenfeld
    Dr . Ursula von der Leyen
    Antje Lezius
    Ingbert Liebing
    Matthias Lietz
    Andrea Lindholz
    Dr . Carsten Linnemann
    Patricia Lips
    Wilfried Lorenz
    Dr . Jan-Marco Luczak
    Karin Maag
    Yvonne Magwas
    Thomas Mahlberg

    Dr . Thomas de Maizière
    Gisela Manderla
    Matern von Marschall
    Hans-Georg von der Marwitz
    Andreas Mattfeldt
    Stephan Mayer (Altötting)

    Reiner Meier
    Dr . Michael Meister
    Jan Metzler
    Maria Michalk
    Dr . h .c . Hans Michelbach
    Dietrich Monstadt
    Volker Mosblech
    Elisabeth Motschmann
    Carsten Müller


    (Braunschweig)

    Stefan Müller (Erlangen)

    Dr . Gerd Müller
    Dr . Philipp Murmann
    Dr . Andreas Nick
    Michaela Noll
    Helmut Nowak
    Dr . Georg Nüßlein
    Julia Obermeier
    Wilfried Oellers
    Florian Oßner
    Dr . Tim Ostermann
    Henning Otte
    Ingrid Pahlmann
    Sylvia Pantel
    Martin Patzelt
    Dr . Martin Pätzold
    Ulrich Petzold
    Dr . Joachim Pfeiffer
    Eckhard Pols
    Thomas Rachel
    Kerstin Radomski
    Alexander Radwan
    Alois Rainer
    Dr . Peter Ramsauer
    Eckhardt Rehberg
    Lothar Riebsamen
    Josef Rief
    Dr . Heinz Riesenhuber
    Johannes Röring
    Dr . Norbert Röttgen
    Erwin Rüddel
    Albert Rupprecht
    Anita Schäfer (Saalstadt)

    Dr . Wolfgang Schäuble
    Andreas Scheuer
    Karl Schiewerling
    Jana Schimke
    Norbert Schindler
    Tankred Schipanski
    Heiko Schmelzle

    Christian Schmidt (Fürth)

    Gabriele Schmidt (Ühlingen)

    Ronja Schmitt
    Patrick Schnieder
    Nadine Schön (St . Wendel)

    Dr . Kristina Schröder


    (Wiesbaden)

    Dr . Ole Schröder
    Bernhard Schulte-Drüggelte
    Dr . Klaus-Peter Schulze
    Uwe Schummer
    Armin Schuster


    (Weil am Rhein)

    Christina Schwarzer
    Detlef Seif
    Johannes Selle
    Reinhold Sendker
    Dr . Patrick Sensburg
    Bernd Siebert
    Thomas Silberhorn
    Johannes Singhammer
    Tino Sorge
    Jens Spahn
    Carola Stauche
    Dr. Wolfgang Stefinger
    Albert Stegemann
    Peter Stein
    Sebastian Steineke
    Johannes Steiniger
    Christian Frhr . von Stetten
    Dieter Stier
    Rita Stockhofe
    Gero Storjohann
    Stephan Stracke
    Matthäus Strebl
    Thomas Stritzl
    Thomas Strobl (Heilbronn)

    Lena Strothmann
    Michael Stübgen
    Dr . Sabine Sütterlin-Waack
    Antje Tillmann
    Astrid Timmermann-Fechter
    Dr . Hans-Peter Uhl
    Dr . Volker Ullrich
    Arnold Vaatz
    Oswin Veith
    Thomas Viesehon
    Michael Vietz
    Volkmar Vogel (Kleinsaara)

    Sven Volmering
    Christel Voßbeck-Kayser
    Kees de Vries
    Dr . Johann Wadephul
    Marco Wanderwitz
    Nina Warken
    Kai Wegner






    (A) (C)



    (D)(B)


    Albert Weiler
    Marcus Weinberg (Hamburg)

    Dr . Anja Weisgerber
    Sabine Weiss (Wesel I)

    Ingo Wellenreuther
    Karl-Georg Wellmann
    Marian Wendt
    Waldemar Westermayer
    Kai Whittaker
    Peter Wichtel
    Annette Widmann-Mauz
    Heinz Wiese (Ehingen)

    Klaus-Peter Willsch
    Elisabeth Winkelmeier-

    Becker
    Oliver Wittke
    Dagmar G . Wöhrl
    Barbara Woltmann
    Tobias Zech
    Heinrich Zertik
    Emmi Zeulner
    Gudrun Zollner

    SPD

    Niels Annen
    Ingrid Arndt-Brauer
    Rainer Arnold
    Heike Baehrens
    Ulrike Bahr
    Heinz-Joachim Barchmann
    Dr . Katarina Barley
    Doris Barnett
    Dr . Matthias Bartke
    Sören Bartol
    Bärbel Bas
    Burkhard Blienert
    Willi Brase
    Dr . Karl-Heinz Brunner
    Edelgard Bulmahn
    Martin Burkert
    Dr . Lars Castellucci
    Bernhard Daldrup
    Dr . Karamba Diaby
    Sabine Dittmar
    Martin Dörmann
    Siegmund Ehrmann
    Michaela Engelmeier
    Dr . h .c . Gernot Erler
    Petra Ernstberger
    Karin Evers-Meyer
    Dr . Johannes Fechner
    Dr . Fritz Felgentreu
    Elke Ferner
    Christian Flisek
    Gabriele Fograscher

    Dr . Edgar Franke
    Ulrich Freese
    Dagmar Freitag
    Sigmar Gabriel
    Michael Gerdes
    Martin Gerster
    Ulrike Gottschalck
    Kerstin Griese
    Uli Grötsch
    Bettina Hagedorn
    Rita Hagl-Kehl
    Metin Hakverdi
    Ulrich Hampel
    Sebastian Hartmann
    Hubertus Heil (Peine)

    Marcus Held
    Wolfgang Hellmich
    Dr . Barbara Hendricks
    Heidtrud Henn
    Gustav Herzog
    Thomas Hitschler
    Dr . Eva Högl
    Matthias Ilgen
    Christina Jantz
    Josip Juratovic
    Oliver Kaczmarek
    Johannes Kahrs
    Ralf Kapschack
    Gabriele Katzmarek
    Ulrich Kelber
    Marina Kermer
    Arno Klare
    Dr. Bärbel Kofler
    Birgit Kömpel
    Anette Kramme
    Dr . Hans-Ulrich Krüger
    Christine Lambrecht
    Christian Lange (Backnang)

    Dr . Karl Lauterbach
    Steffen-Claudio Lemme
    Burkhard Lischka
    Gabriele Lösekrug-Möller
    Hiltrud Lotze
    Kirsten Lühmann
    Dr . Birgit Malecha-Nissen
    Caren Marks
    Susanne Mittag
    Dr . Rolf Mützenich
    Ulli Nissen
    Thomas Oppermann
    Mahmut Özdemir (Duisburg)

    Aydan Özoguz
    Markus Paschke
    Christian Petry
    Joachim Poß
    Achim Post (Minden)


    Florian Pronold
    Martin Rabanus
    Stefan Rebmann
    Dr . Carola Reimann
    Dr . Martin Rosemann
    René Röspel
    Dr . Ernst Dieter Rossmann
    Michael Roth (Heringen)

    Bernd Rützel
    Sarah Ryglewski
    Johann Saathoff
    Annette Sawade
    Dr . Hans-Joachim

    Schabedoth
    Axel Schäfer (Bochum)

    Marianne Schieder
    Dr . Dorothee Schlegel
    Ulla Schmidt (Aachen)

    Matthias Schmidt (Berlin)

    Dagmar Schmidt (Wetzlar)

    Carsten Schneider (Erfurt)

    Elfi Scho-Antwerpes
    Ursula Schulte
    Stefan Schwartze
    Andreas Schwarz
    Rita Schwarzelühr-Sutter
    Rainer Spiering
    Norbert Spinrath
    Peer Steinbrück
    Dr . Frank-Walter Steinmeier
    Michael Thews
    Dr . Karin Thissen
    Franz Thönnes
    Carsten Träger
    Rüdiger Veit
    Ute Vogt
    Dirk Vöpel
    Bernd Westphal
    Dirk Wiese
    Dagmar Ziegler
    Stefan Zierke
    Manfred Zöllmer
    Brigitte Zypries

    Nein

    SPD

    Klaus Barthel
    Lothar Binding (Heidelberg)

    Marco Bülow
    Dr . Daniela De Ridder
    Saskia Esken
    Angelika Glöckner
    Gabriele Groneberg
    Michael Groß
    Wolfgang Gunkel

    Dirk Heidenblut
    Gabriela Heinrich
    Gabriele Hiller-Ohm
    Petra Hinz (Essen)

    Frank Junge
    Thomas Jurk
    Cansel Kiziltepe
    Lars Klingbeil
    Hilde Mattheis
    Dr . Matthias Miersch
    Klaus Mindrup
    Detlef Müller (Chemnitz)

    Michelle Müntefering
    Jeannine Pflugradt
    Sabine Poschmann
    Florian Post
    Dr . Wilhelm Priesmeier
    Dr . Simone Raatz
    Mechthild Rawert
    Gerold Reichenbach
    Sönke Rix
    Dennis Rohde
    Susann Rüthrich
    Dr . Nina Scheer
    Swen Schulz (Spandau)

    Frank Schwabe
    Svenja Stadler
    Sonja Steffen
    Christoph Strässer
    Kerstin Tack
    Claudia Tausend
    Gabi Weber
    Gülistan Yüksel
    Dr . Jens Zimmermann

    DIE LINKE

    Jan van Aken
    Dr . Dietmar Bartsch
    Herbert Behrens
    Karin Binder
    Matthias W . Birkwald
    Heidrun Bluhm
    Christine Buchholz
    Eva Bulling-Schröter
    Roland Claus
    Sevim Dagdelen
    Dr . Diether Dehm
    Klaus Ernst
    Wolfgang Gehrcke
    Nicole Gohlke
    Annette Groth
    Dr . Andre Hahn
    Heike Hänsel
    Dr . Rosemarie Hein
    Andrej Hunko






    (A) (C)



    (B) (D)


    Sigrid Hupach
    Ulla Jelpke
    Susanna Karawanskij
    Kerstin Kassner
    Katja Kipping
    Jan Korte
    Jutta Krellmann
    Katrin Kunert
    Caren Lay
    Sabine Leidig
    Ralph Lenkert
    Michael Leutert
    Stefan Liebich
    Dr . Gesine Lötzsch
    Thomas Lutze
    Birgit Menz
    Cornelia Möhring
    Niema Movassat
    Norbert Müller (Potsdam)

    Dr . Alexander S . Neu
    Petra Pau
    Harald Petzold (Havelland)

    Richard Pitterle
    Martina Renner
    Dr . Petra Sitte

    Dr . Kirsten Tackmann
    Frank Tempel
    Dr . Axel Troost
    Kathrin Vogler
    Halina Wawzyniak
    Katrin Werner
    Birgit Wöllert
    Jörn Wunderlich

    BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Kerstin Andreae
    Annalena Baerbock
    Marieluise Beck (Bremen)

    Volker Beck (Köln)

    Dr . Franziska Brantner
    Agnieszka Brugger
    Ekin Deligöz
    Katja Dörner
    Katharina Dröge
    Matthias Gastel
    Kai Gehring
    Katrin Göring-Eckardt
    Anja Hajduk
    Britta Haßelmann

    Dr . Anton Hofreiter
    Bärbel Höhn
    Dieter Janecek
    Uwe Kekeritz
    Katja Keul
    Sven-Christian Kindler
    Maria Klein-Schmeink
    Tom Koenigs
    Sylvia Kotting-Uhl
    Oliver Krischer
    Stephan Kühn (Dresden)

    Christian Kühn (Tübingen)

    Renate Künast
    Markus Kurth
    Monika Lazar
    Steffi Lemke
    Dr . Tobias Lindner
    Nicole Maisch
    Peter Meiwald
    Beate Müller-Gemmeke
    Özcan Mutlu
    Dr . Konstantin von Notz
    Friedrich Ostendorff
    Cem Özdemir
    Lisa Paus

    Brigitte Pothmer
    Tabea Rößner
    Claudia Roth (Augsburg)

    Corinna Rüffer
    Manuel Sarrazin
    Elisabeth Scharfenberg
    Ulle Schauws
    Dr . Gerhard Schick
    Dr . Frithjof Schmidt
    Dr . Wolfgang Strengmann-

    Kuhn
    Hans-Christian Ströbele
    Dr . Harald Terpe
    Dr . Julia Verlinden
    Dr . Valerie Wilms

    Enthalten

    SPD

    Helga Kühn-Mengel
    Bettina Müller
    Dr . Sascha Raabe
    Andreas Rimkus
    Udo Schiefner
    Ewald Schurer
    Martina Stamm-Fibich


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Für die Bundesregierung erteile ich nun der Parlamen-
    tarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz das
    Wort .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    A

Rede von Annette Widmann-Mauz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Lie-
be Kollegen! Der heute Vormittag hier zur Debatte ste-
hende Antrag der Linken – liebe Frau Vogler, daran hat
Ihre Rede nichts geändert –


(Matthias W . Birkwald [DIE LINKE]: Die war sehr gut!)


ist ein „Wünsch dir was“ der Sozialpolitik . Im Ergebnis
sind die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen nicht
finanzierbar;


(Tino Sorge [CDU/CSU]: Das gesundheitspolitische Perpetuum mobile der Linken!)


aber sie sind vor allen Dingen und in erster Linie in
der Sache falsch . Sie sind nur kosten- und nicht quali-
täts- und leistungsorientiert, sie negieren jede Form von
selbstverantwortlichem Handeln .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Sie würden damit Strukturen zementieren, die weder
dem Patienten noch den Beschäftigten noch den Bei-
tragszahlern nutzen . Wir, die Große Koalition, wollen
mit unserem Krankenhausstrukturgesetz – der Name sagt

es auch – Krankenhausstrukturen verändern . Wir wollen
sie vor allen Dingen patientengerecht weiterentwickeln
und damit zukunftsfähig machen .

Unser Reformpaket beinhaltet entscheidende Neure-
gelungen zur Stärkung der Qualität der Krankenhausver-
sorgung, zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinan-
zierung und zum bedarfsgerechten Umbau vorhandener
Krankenhauskapazitäten . Dabei spielen natürlich die
Themen „Pflegepersonal“ und „ausreichende Finanzie-
rung des Personals in den Krankenhäusern“ eine wich-
tige Rolle .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Uns war stets bewusst, dass wir mit der Themenaus-
wahl, die wir uns vorgenommen haben, ein ehrgeiziges
Reformprojekt anschieben . Die Einführung von Quali-
tätsvorgaben für die Krankenhausplanung oder die Ein-
führung einer qualitätsorientierten Vergütung sind zwei
Paradebeispiele und Herausforderungen, die wir meis-
tern wollen . Wir gehen diesen Schritt . Er ist ambitioniert,
aber wir leiten damit einen grundlegenden Strukturwan-
del für eine zukunftsfeste Krankenhauslandschaft ein .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ihre Vorschläge sind im Gegensatz dazu alles andere
als zielführend . Ein pauschales Weiter-so, das heißt, un-
differenziert in vorhandene Strukturen einfach nur weiter






(A) (C)



(B) (D)


Geld geben oder sogar bewährte Instrumente abschaffen,
ist genau der falsche Weg .


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr . Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie hat einen Paradigmenwechsel vorgeschlagen!)


Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass das DRG-basierte
Vergütungssystem abgeschafft werden muss . Ich kenne
im Übrigen auch kein Krankenhaus und keine Kranken-
hausgesellschaft, die diesen Rückwärtsgang einlegen
will . Die geforderte Wiedereinführung – das drücken Sie
explizit aus – des Selbstkostendeckungsprinzips wäre ein
total falsches Signal . Solche Vorschläge sind ein Rück-
schritt in die Krankenhausfinanzierung des letzten Jahr-
hunderts. Aber da befinden Sie sich mit vielen Vorschlä-
gen Ihrer Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich kann nur sagen: Die Einführung des Fallpauscha-
lensystems als ein leistungsorientiertes Entgeltsystem
war richtig . Es gehört nicht abgeschafft, sondern es sollte
klug weiterentwickelt werden . Das ist unsere Aufgabe .
Die Wiedereinführung des Selbstkostendeckungsprin-
zips würde die Vergütung nicht in die Krankenhäuser
lenken, in denen ein hoher Behandlungsaufwand anfällt,
sondern dorthin, wo hohe Kosten entstehen . Da spielt es
keine Rolle, ob sie durch Unwirtschaftlichkeit entstanden
sind . Das kann doch nicht richtig sein .

Ich möchte zu Ihrem Antrag zwei Dinge anmerken .

Erstens . Ich glaube, gute Krankenhausversorgung und
Wettbewerb schließen sich nicht aus . Nein, sie vertragen
sich sogar . Ich habe keine Hinweise dafür, dass die Be-
handlungsqualität in Krankenhäusern und in Kranken-
hausbetrieben, die Gewinne erwirtschaften, schlechter
ist als in anderen Krankenhäusern . Im Gegenteil: Das
Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung
kommt in seinen Krankenhausratingreporten zu dem Er-
gebnis, dass Qualität, Patientenzufriedenheit und Wirt-
schaftlichkeit vielfach sogar Hand in Hand gehen .


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sie, die Gegner des Wettbewerbs, müssen sich schon
einmal fragen lassen: Sollen sich unsere Krankenhäuser
oder die Konkurrenz dem Wettbewerb um gute Versor-
gungsqualität und effiziente Versorgungsstrukturen stel-
len oder sich davor verstecken? Warum sollen wir nicht
zum Wohle der Patienten und der Solidargemeinschaft
die Grundlagen dafür schaffen, dass die Krankenhäuser
in Sachen Qualität und Effizienz auch vorhandene Po-
tenziale heben?

Zweitens . An dieser Stelle möchte ich der Behauptung
vehement entgegentreten, unser Krankenhausstruktur-
gesetz ändere an der Not der Krankenhäuser nichts . Sie
schreiben das in Ihrem Antrag . Ihre Formulierung lässt
klar vermuten, dass Sie die vereinbarten Veränderungen
an unserem Gesetzentwurf zumindest nicht wahrgenom-
men haben . Am 2 . Oktober haben sich Bund und Länder
darauf verständigt . Tatsache ist einfach: Die Bund-Län-
der-Arbeitsgruppe hat ein Änderungspaket vereinbart,
das den Krankenhäusern im Vergleich zum ursprüng-
lichen Gesetzentwurf nochmals Mehreinnahmen von

jährlich circa 800 Millionen Euro bringen wird, ab dem
Jahr 2018 insgesamt jährlich bis zu 2,2 Milliarden Euro,
ab 2020 bis zu 4 Milliarden Euro Mehreinnahmen .

Dieses Paket umfasst zum Beispiel die Einführung
eines Pflegezuschlags mit einem Volumen von 500 Milli-
onen Euro als Ersatz für den wegfallenden Versorgungs-
zuschlag . Wir schaffen mit diesem Instrument neben dem
Pflegestellensonderprogramm einen finanziellen Anreiz,
vor allen Dingen auch einen systematischen Anreiz, in
Zukunft Pflegestellen nicht wieder abzubauen.

Ich erinnere an die Regelungen zum Fixkostendegres-
sionsabschlag, dessen Ansatz wir von fünf auf drei Jahre
verkürzen, und insbesondere daran, dass wir tarifbeding-
te Kostensteigerungen über der Obergrenze in Zukunft
hälftig refinanzieren. Das sind nachhaltige Instrumente
zur Refinanzierung von Personalkostensteigerungen. Sie
wirken in den Krankenhäusern genau dort, wo sie ge-
braucht werden .


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir verbes-
sern die Vergütung der Notfallversorgung, sowohl hin-
sichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zuständigkeit
für die Vergütung . Wir schaffen den Investitionskosten-
abschlag vollständig ab . Auch über den Strukturfonds,
über den wir Mittel der gesetzlichen Krankenversiche-
rung für die Finanzierung von Investitionen bereitstel-
len, erleichtern wir vielen Ländern den Zugang zu ent-
sprechenden Umstrukturierungsmaßnahmen . Auch das
ist ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer
Krankenhauslandschaft .


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Auch hinsichtlich der Bewältigung der aktuellen Her-
ausforderungen im Zusammenhang mit dem Flüchtlings-
strom geben wir Antworten, nämlich dahin gehend, dass
die Mittel, die die Krankenhäuser für die Erbringung von
Leistungen für Asylbewerber erhalten, nicht durch Mehr-
erlösausgleiche und Mehrleistungsabschläge gekürzt
werden .

Schließlich erreichen wir auch dadurch eine wichti-
ge Verbesserung für die Patientinnen und Patienten, dass
wir das Hygieneförderprogramm um drei Jahre verlän-
gern und ausweiten . Damit leisten wir einen enormen
Beitrag zu mehr Qualität und Sicherheit in unseren Kran-
kenhäusern .


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Bund und Länder haben mit diesem Paket auf die Kri-
tik und die Anregungen unserer Krankenhäuser reagiert .
Wir ermöglichen den Krankenhäusern, ihre Entwicklung
am Bedarf und an der Qualität zu orientieren, und sichern
ihnen damit eine solide Finanzierungsbasis . Das sehen
die Krankenhäuser im Übrigen auch so . Man muss ja nur
in die Zeitungen schauen und die Erklärungen zur Kennt-
nis nehmen .


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wie man an dieser Stelle überhaupt zu einer anderen Ein-
schätzung kommen kann, wie Sie es heute getan haben,
ist mir unverständlich .

Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz






(A) (C)



(B) (D)


Ich kann Ihnen von der Linken nur sagen: Nutzen Sie
doch jetzt die Chancen in den Bundesländern, in denen
Sie mitregieren! Machen Sie die Landesregierungen von
Thüringen und Brandenburg darauf aufmerksam, welche
Verantwortung sie jetzt wahrnehmen können und welche
Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversiche-
rung man an dieser Stelle erhalten kann!


(Beifall der Abg . Karin Maag [CDU/CSU])


Ich bin mir sicher, dass wir mit der Krankenhausre-
form, die wir in der nächsten Sitzungswoche hier zu ei-
nem parlamentarischen Abschluss bringen wollen, das
Interesse der Patienten an einer qualitativ hochwertigen
Krankenhausversorgung auf der einen Seite und das Inte-
resse der Krankenhäuser an einer auskömmlichen Finan-
zierungsgrundlage auf der anderen Seite zu einem guten
und angemessenen Ausgleich bringen werden . Das wird
dann insbesondere im Bereich der pflegerischen Patien-
tenversorgung bemerkbar sein .

Herzlichen Dank .


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg . Bärbel Bas [SPD])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-

    ordneten Dr . Harald Terpe, Bündnis 90/Die Grünen .