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    Plenarprotokoll 18/125 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 125. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. September 2015 Inhalt: Gedenken an die Opfer der Massenpanik bei der Hadsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12121 A Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Zwei- ten Gesetzes zur Stärkung der pflege- rischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflege- stärkungsgesetz – PSG II) Drucksache 18/5926 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12121 B b) Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen Drucksache 18/6066 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12121 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . 12121 C Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12123 C Dr . Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 12124 C Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12125 D Dr . Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12127 D Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 12129 C Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12130 C Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 12131 A Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12132 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12132 D Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12133 D Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Unter- bringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Drucksache 18/5921 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12135 B b) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Luise Amtsberg, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Kindeswohl bei der Ver- sorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge absichern Drucksache 18/5932 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12135 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12135 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 12137 C Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . 12139 C Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12141 C Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12143 A Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12144 A Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12144 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 2015II Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12146 A Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12147 B Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . 12147 C Tagesordnungspunkt 23: b) Antrag der Abgeordneten Maria Klein- Schmeink, Luise Amtsberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Psychotherapeutische und psy- chosoziale Versorgung von Asylsuchen- den und Flüchtlingen verbessern Drucksache 18/6067 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12150 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12150 B Ute Bertram (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 12151 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 12153 B Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12154 C Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12155 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12156 B Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12157 B Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schen- kungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Drucksache 18/5923 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12158 D Dr . Michael Meister, Parl . Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12159 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12160 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 12162 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 12163 D Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12165 D Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12167 B Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . 12168 D Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . . 12170 B Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkre- ditrichtlinie Drucksache 18/5922 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12171 B Ulrich Kelber, Parl . Staatssekretär BMJV . . . 12171 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 12172 C Dr . Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 12173 C Dr . Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12174 C Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 12175 C Dennis Rohde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12176 C Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12177 C Tagesordnungspunkt 26: a) Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kinderrechte umfassend stärken Drucksache 18/6042 . . . . . . . . . . . . . . . . . 12178 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr . Franziska Brantner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Anfang an beteiligen – Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken Drucksachen 18/3151, 18/5276 . . . . . . . . . 12178 D Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 12178 D Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12180 B Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12181 D Svenja Stadler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12183 A Dr . Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12184 B Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12186 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu unzutreffenden Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 2015 III Angaben beim Spritverbrauch und Schad- stoffausstoß von Pkw Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12187 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 12189 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 12190 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12191 D Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12193 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 12194 B Arno Klare (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12195 C Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12196 B Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12197 C Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12199 A Dr . Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 12200 B Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 12201 C Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . 12202 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12204 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 12205 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12205 D (A) (C) (B) (D) 12121Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 2015 125. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. September 2015 Beginn: 9 .01 Uhr
  • folderAnlagen
    Carsten Müller (Braunschweig) (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 2015 12205 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker, Dirk SPD 25 .09 .2015 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 25 .09 .2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 25 .09 .2015 Glöckner, Angelika SPD 25 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 25 .09 .2015 Hendricks, Dr . Barbara SPD 25 .09 .2015 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 25 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 25 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 25 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 25 .09 .2015 Kretschmer, Michael CDU/CSU 25 .09 .2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .09 .2015 Lach, Günter CDU/CSU 25 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 25 .09 .2015 Merkel, Dr . Angela CDU/CSU 25 .09 .2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 25 .09 .2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 25 .09 .2015 Müntefering, Michelle SPD 25 .09 .2015 Murmann, Dr . Philipp CDU/CSU 25 .09 .2015 Nick, Dr . Andreas CDU/CSU 25 .09 .2015 Nietan, Dietmar SPD 25 .09 .2015 Ostermann, Dr . Tim CDU/CSU 25 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 25 .09 .2015 Pflugradt, Jeannine SPD 25 .09 .2015 Röspel, René SPD 25 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheuer, Andreas CDU/CSU 25 .09 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 25 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 25 .09 .2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 25 .09 .2015 Steineke, Sebastian CDU/CSU 25 .09 .2015 Steinke, Kersten DIE LINKE 25 .09 .2015 Thews, Michael SPD 25 .09 .2015 Träger, Carsten SPD 25 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25 .09 .2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 25 .09 .2015 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 25 .09 .2015 Weisgerber, Dr . Anja CDU/CSU 25 .09 .2015 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25 .09 .2015 Wicklein, Andrea SPD 25 .09 .2015 Wiese, Dirk SPD 25 .09 .2015 Zertik, Heinrich CDU/CSU 25 .09 .2015 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 25 .09 .2015 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9 . Aus- schuss) hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung 2014 nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen- kontrollrates Bessere Rechtsetzung 2014: Amtlich – einfach – spürbar Drucksachen 18/4720, 18/4865 Nr. 3 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 201512206 (A) (C) (B) (D) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Arbeit der Nationalen Kontaktstelle der OECD für multina- tionale Unternehmen seit der Überarbeitung der Leitsätze im Jahr 2011 bis zum 31. Dezember 2014 Drucksachen 18/4766, 18/4865 Nr. 5 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Haushaltsausschuss Drucksache 18/5165 Nr . A .7 Ratsdokument 8801/15 Drucksache 18/5165 Nr . A .8 Ratsdokument 8818/15 Drucksache 18/5286 Nr . A .5 Ratsdokument 8908/15 Drucksache 18/5286 Nr . A .6 Ratsdokument 8976/15 Drucksache 18/5459 Nr . A .9 Ratsdokument 6695/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/5459 Nr . A .11 Ratsdokument 9391/15 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/5459 Nr . A .12 Ratsdokument 9341/15 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/5459 Nr . A .13 EP P8_TA-PROV(2015)0214 Drucksache 18/5459 Nr . A .14 EP P8_TA-PROV(2015)0215 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 125 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 25 . September 2015 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 125. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 21 Stärkung der pflegerischen Versorgung TOP 22 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge TOP 23 Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen TOP 24 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz TOP 25 Umsetzung derWohnimmobilienkreditrichtlinie TOP 26 Kinder- und Jugendrechte ZP 5 Aktuelle Stunde zu unzutreffenden Angaben beim Spritverbrauch von Pkw Anlagen Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Meister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Wir haben hier ein wirtschaftspolitisch, steuerpolitisch
    und verfassungsrechtlich bedeutsames Thema auf der
    Tagesordnung .


    (Dr . Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch gesellschaftspolitisch!)


    Aus unserer Sicht ist es von zentraler Bedeutung, dass
    wir die besondere Kultur der Familienunternehmen in
    Deutschland erhalten . In den Familienunternehmen hat
    der Inhaber eine personelle Verantwortung gegenüber
    seinen Arbeitnehmern und dem Geschehen im Unterneh-
    men . Mit dieser Kultur unterscheiden wir uns wesent-
    lich von kapitalmarktfinanzierten Ländern wie etwa den
    Vereinigten Staaten oder Großbritannien . Wir wollen in
    Deutschland bei der nun anstehenden Reform diese Kul-
    tur erhalten .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg . Ingrid Arndt-Brauer [SPD])


    Wir sprechen hier über 60 Prozent der Arbeitsplätze und
    über mehr als 90 Prozent der Unternehmen in Deutsch-
    land . Deshalb ist es wirtschaftspolitisch von zentraler
    Bedeutung, wie wir uns an dieser Stelle positionieren .

    Wir müssen uns in Erinnerung rufen, dass für ein
    Familienunternehmen die Generationenübergabe eine
    Schlüsselsituation ist, in der es darum geht, die Weiter-
    führung des Unternehmens in die Zukunft zu gewähr-
    leisten . Wir sollten dabei keine Hindernisse in den Weg
    stellen, sondern darauf achten, dass bestehende Unter-
    nehmen und Arbeitsplätze sicher in die nächste Generati-
    on geführt werden können .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Wir werden dabei zwischen der steuerpolitischen Be-
    trachtung – es handelt sich um einen Vermögenszufluss
    aufseiten des Erben oder des Beschenkten – und der Ver-
    antwortung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter
    abwägen . Wir streben eine ausgewogene Lösung an . Ich
    will ausdrücklich sagen, dass wir eine verfassungskon-
    forme Lösung wollen, die diesem Ziel entspricht . Unsere
    Absicht ist nicht das Erzielen von Steuermehreinnahmen .
    Das ist kein Ziel dieses Gesetzes .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Seit 1995 gab es bislang drei Urteile in Karlsruhe zur
    Erbschaft- und Schenkungsteuer . Der Tenor der Urtei-
    le lautete jedes Mal: „Ja im Grundsatz, aber . . .“ . Beim
    vierten Anlauf sollten wir uns daher auf eine nachhaltig
    rechtssichere Lösung konzentrieren und darauf achten,
    dass das Ganze verfassungskonform ist . Das liegt hoch-

    gradig auch im Interesse der betreffenden Arbeitnehmer
    und Unternehmen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Dann müsst ihr aber deutlich nachbessern!)


    – Diese Aufgabe wird auch durch Zurufe nicht weniger
    komplex .


    (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)


    Selbst das Bundesverfassungsgericht hat zur Erläu-
    terung der Frage, ob eine Abweichung vom in Artikel 3
    des Grundgesetzes verankerten Gleichheitsgrundsatz aus
    Gründen des Erhalts von Arbeitsplätzen, Unternehmen
    und Familienunternehmenskultur erlaubt werden kann,
    nahezu 300 Randnummern in seinem Urteil gebraucht .
    Das zeigt die Komplexität der Aufgabe .

    Wir haben uns vorgenommen, an der bisherigen
    Grundkonzeption festzuhalten; denn die Grundkonzepti-
    on der Verschonung ist im Urteil ausdrücklich als zuläs-
    sig und mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt worden .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Wir werden uns also auf diejenigen Punkte konzentrie-
    ren, bei denen das Bundesverfassungsgericht Korrektu-
    ren angemahnt hat . Ich will diese vier Punkte benennen:

    Der erste Punkt ist die Tatsache, dass mit zunehmender
    Größe des Unternehmens und damit mit zunehmender
    Größe des Erbes die Abweichung von dem in Artikel 3
    Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits-
    grundsatz zunimmt . Deshalb muss es ab einer gewissen
    Unternehmensgröße eine besondere Rechtfertigung ge-
    ben, um eine Verschonung gewähren zu können, Stich-
    wort „Bedürfnisprüfung“ .

    Der zweite Punkt ist die Tatsache, dass eine große
    Zahl der Unternehmen – weit über 90 Prozent – weni-
    ger als 20 Mitarbeiter hat . Das Verfassungsgericht hat
    uns aufgetragen: Wenn der Erhalt der Arbeitsplätze im
    Mittelpunkt steht, dann muss dies auch entsprechend ve-
    rifiziert werden.

    Der dritte Punkt ist die Tatsache, dass bisher zugelas-
    sen ist, dass 50 Prozent des Verwaltungsvermögens der
    Verschonung unterliegen . Diesen Umfang hat das Verfas-
    sungsgericht nicht akzeptiert .

    Der vierte Punkt ist die Tatsache, dass es in unserem
    Land viele hochintelligente Steuerberater gibt, die immer
    wieder dazu neigen, bestimmte Gestaltungen auszupro-
    bieren . Das Verfassungsgericht hat uns beauftragt, solche
    Gestaltungen, wenn sie erkennbar werden, zu unterbin-
    den . Dieser Auftrag ist nicht an die Steuerberater gerich-
    tet, sondern an den Gesetzgeber, der hier vor mir sitzt .
    Diesen Auftrag sollten wir ernst nehmen .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Mit dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am
    8 . Juli 2015 im Kabinett beschlossen hat und der heute
    in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, wird ver-
    sucht, die wirtschaftspolitische, steuerpolitische und ver-

    Vizepräsidentin Ulla Schmidt






    (A) (C)



    (B) (D)


    fassungsrechtliche Dimension aufzugreifen . Wie haben
    wir die vier angemahnten Korrekturen umgesetzt?

    Wir haben zunächst einmal festgelegt: Als groß gilt,
    wer dem höchsten Erbschaftsteuersatz unterliegt . So-
    bald der Wert des begünstigten Vermögens die Grenze
    von 26 Millionen übersteigt, haben wir es mit größeren
    Erbschaften zu tun . Wir betrachten dabei nicht die Grö-
    ße des Unternehmens, sondern den einzelnen Erben oder
    Beschenkten gemäß dem Unternehmensanteil, der ihm
    zufließt. Das ist also die vorgeschlagene Grenzgröße.
    Oberhalb dieser Grenze lassen wir den Erben oder Be-
    schenkten die Wahl . Sie haben zwei Optionen: Die eine
    ist, eine Bedürfnisprüfung vornehmen zu lassen, die an-
    dere ist, ein sogenanntes Abschmelzmodell, bei dem der
    Grad der Verschonung mit zunehmendem Vermögen re-
    duziert ist, zu wählen . Ich glaube, das ist ein vernünftiges
    und faires Angebot .

    Bei dem Verschonungsabschlag, also bei der zwei-
    ten Option, verringert sich die Verschonung um jeweils
    1 Prozentpunkt für jede vollen 1,5 Millionen Euro, die
    der Wert des begünstigten Vermögens die Grenze von
    26 Millionen Euro übersteigt . Das geht bis zu einer Grö-
    ßenordnung von 116 Millionen Euro . Danach gilt eine
    feste Verschonung . Wir, die Bundesregierung, glauben,
    dass wir damit den verfassungsrechtlich gezogenen Rah-
    men ausgeschöpft haben und keinerlei Spielraum be-
    steht, noch weiter zu gehen .

    Bei der Bedürfnisprüfung wird die Erbschaftsteuer-
    schuld festgestellt und erlassen, soweit der Erbe sie nicht
    aus nichtunternehmerischem Vermögen bzw . der Hälf-
    te seines nichtunternehmerischen Vermögens bedienen
    kann .

    Zum Thema Lohnsumme schlagen wir vor, dass wir
    bei der bisherigen Konzeption bleiben . Wir haben die
    Länder, die Bundestagsfraktionen und auch die Öffent-
    lichkeit gefragt, ob es einen anderen geeigneten Para-
    meter gibt, um Kleinstunternehmen, die wir von der
    Lohnsummenprüfung verschonen wollen, abzugrenzen .
    In der Diskussion der letzten Monate ist deutlich gewor-
    den, dass der Parameter „Anzahl der Mitarbeiter“ der
    richtige ist . Wir haben versucht, die Zählweise etwas
    praxisnäher auszugestalten . Wir schlagen jetzt als Grenze
    die Anzahl 3 vor, damit wir das Verhältnis von Regel und
    Ausnahme in die richtige Balance bringen . Der Vorwurf
    des Bundesverfassungsgerichts lautete ja, dass wir den
    Ausnahmefall zur Regel erklären . Ich glaube, wir müssen
    den Regelfall zur Regel erklären . Das versuchen wir mit
    diesem Ansatz .

    Weil das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus einem
    kleinen Unternehmen natürlich eine besondere Auswir-
    kung auf die Prozentzahlen hat, haben wir uns darauf
    verständigt, die Anforderungen an die Lohnsumme bei
    Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 4
    und 15 zu reduzieren . So wird die Wirkung des Ausschei-
    dens eines Mitarbeiters vernünftig abgebildet .


    (Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Sehr guter Vorschlag!)


    Ich weiß, dass es an dieser Stelle viele Diskussionen gibt,
    aber, ich glaube, es ist ein richtiger Ansatz .


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Zu den Punkten 3 und 4 des Bundesverfassungsge-
    richtsurteils: Gestaltungsanfälligkeit, 50 Prozent Verwal-
    tungsvermögen . Wir schlagen an dieser Stelle vor, einen
    neuen Ansatz zu wählen, von der seitherigen Definition
    „Verwaltungsvermögen“ abzugehen und zu einer Defi-
    nition „Hauptzweck“ zu kommen. Das heißt, wir defi-
    nieren positiv, was wir verschonen wollen, und treffen
    nicht eine Negativdefinition, in der wir erklären, was wir
    nicht verschonen wollen. Die Negativdefinition war so,
    dass wir eine Aufzählung hatten und Ausnahmen von der
    Aufzählung und Rückausnahmen von der Aufzählung
    gemacht hatten . Ich glaube, es ist vernünftig, hier einen
    positiven und geraden Ansatz zu wählen . Das erspart
    uns möglicherweise, Frau Präsidentin, dass wir in der
    Zukunft noch öfter und länger über die Erbschaftsteuer
    sprechen müssen . Ich hoffe, dass die Kollegen hier im
    Haus und auch die Kollegen im Bundesrat damit eine
    gute Grundlage für die anstehenden Gesetzesberatungen
    haben, und hoffe im Interesse der Unternehmen und der
    Arbeitnehmer in Deutschland, dass wir in dieser Diskus-
    sion zu einem guten Ergebnis kommen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär . – Nächster Redner

ist der Kollege Richard Pitterle, Fraktion Die Linke .


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Pitterle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

    und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne! Seit vie-
    len Wochen und Monaten wird die Erbschaftsteuer auf
    Betriebsvermögen von den Lobbyverbänden als todbrin-
    gende Gefahr für den Mittelstand gegeißelt . Und ich sage
    Ihnen vorweg: Ich kann dieses Märchen wirklich nicht
    mehr hören .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Erst einmal zur Erinnerung: Das Bundesverfassungs-
    gericht hatte Ende letzten Jahres verlangt, die weitrei-
    chenden Verschonungsregeln für Erbinnen und Erben
    von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer einzuschrän-
    ken . Als dann das erste Eckpunktepapier des Finanzmi-
    nisteriums zur Erbschaftsteuerreform herauskam, brach
    ein unfassbarer Propagandasturm der Lobbyisten los, der
    den Teufel in Form des Endes des Mittelstandes an die
    Wand gemalt hat .

    Unter diesem Druck ist der Gesetzentwurf entstanden,
    der heute vor uns liegt . Er besteht letztlich wieder aus
    großzügigen Steuergeschenken an die Unternehmensdy-
    nastien . Die Linke wird dem nicht zustimmen .

    Die Geschenke sehen so aus: Wird Betriebsvermö-
    gen vererbt, winken den Erbinnen und Erben, abhängig
    vom Vermögenswert und unter der Voraussetzung, dass

    Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister






    (A) (C)



    (B) (D)


    sie das Unternehmen eine bestimmte Zeit weiterführen,
    satte Verschonungsbeträge . Erbt man zum Beispiel ein
    Unternehmen im Wert von 20 Millionen Euro und führt
    man den Betrieb über sieben Jahre unter Einhaltung einer
    bestimmten Lohnsumme für die Beschäftigten weiter, so
    erhält man einen Abschlag von 100 Prozent .


    (Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist gut für die Beschäftigten!)


    Man muss also überhaupt keine Erbschaftsteuer zahlen .

    Erbt man mehr als 26 Millionen Euro, so ist künf-
    tig eine Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen . Das
    heißt, man muss, um in den Genuss einer Verschonung zu
    kommen, darlegen, dass man sozusagen bedürftig ist und
    die Steuerschuld nicht begleichen kann . Diese Prüfung
    hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil an-
    gemahnt . Es ist eigentlich schon kaum vorstellbar, dass
    jemand, der Unternehmensvermögen im Wert von zum
    Beispiel 70 Millionen Euro erbt, bedürftig sein soll und
    sich die Zahlung der Erbschaftsteuer nicht leisten kann .

    Aber jetzt kommt der Hammer: Um den Wohlha-
    bendsten unserer Gesellschaft noch weiter entgegenzu-
    kommen, wurde für Erbfälle über dieser besagten Grenze
    von 26 Millionen Euro noch das sogenannte Abschmelz-
    modell eingeführt . Anstatt sich einer Bedarfsprüfung zu
    unterziehen, können sie alternativ dieses Modell wählen
    und bekommen bei Fortführung des Unternehmens im-
    mer noch einen satten Verschonungsabschlag, ganz egal,
    wie viel sie erben und ob sie überhaupt bedürftig sind .

    Wer Hartz IV bekommt, wird auf das Gründlichste
    durchleuchtet, bevor gezahlt wird, aber bei den Reichen
    macht man natürlich wieder eine Ausnahme, und das ist
    eine Frechheit, meine Damen und Herren .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Es ist angesichts der genannten Zahlen auch abso-
    lut lächerlich, vom Ende des deutschen Mittelstands zu
    sprechen . Das immer wiederkehrende Argument, dass
    die Unternehmen und somit die Arbeitsplätze durch die
    Erbschaftsteuer in ihrer Existenz gefährdet seien, ist an
    den Haaren herbeigezogen . Folgende Fakten müssen von
    allen Beteiligten endlich einmal zur Kenntnis genommen
    werden:

    Erstens . Bis heute ist kein einziger Fall bekannt, in
    dem ein Unternehmen an der Last der Erbschaftsteuer
    zugrunde gegangen wäre; wohlgemerkt: weder vor noch
    nach Einführung der Verschonungsregeln im Jahr 2009 .
    Sollte ein Unternehmen tatsächlich einmal aufgrund an-
    stehender Erbschaftsteuerzahlungen in Schieflage gera-
    ten, was – ich muss es einfach wiederholen – noch nie
    passiert ist, so ließe sich dies ganz einfach über eine
    Stundung, im Extremfall sogar über einen Steuererlass
    regeln .

    Zweitens . Die Lobbyisten nutzen hier gern das roman-
    tische Bild des Familienunternehmens . Es geht aber bei
    der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Ver-
    schärfung der Verschonungsregeln gar nicht um den klei-
    nen Bäckereibetrieb oder das in dritter Generation ge-
    führte Familienhotel, sondern vor allem um schwerreiche
    Unternehmensdynastien wie die Familie Quandt und Co .

    Von der von den Lobbyisten verteufelten Bedarfsprü-
    fung etwa sind nach dem jetzigen Entwurf gerade einmal
    weniger als 2 Prozent aller Unternehmen in Deutschland
    überhaupt betroffen .

    Dritter und wichtigster Punkt: Auch hierzulande
    nimmt die Vermögenskonzentration immer weiter zu .
    Immer mehr Vermögen befindet sich in immer weniger
    Händen . Mittlerweile besitzt 1 Prozent der Bevölkerung
    in Deutschland ein Drittel des gesamten Vermögens,
    während die unteren 50 Prozent, also die ärmere Hälfte
    der Bevölkerung, gerade einmal 1 Prozent des Gesamt-
    vermögens besitzt . Hier wäre die Erbschaftsteuer ein
    adäquates Mittel, um dieser unheilvollen Entwicklung
    und der fortschreitenden Spaltung der Gesellschaft ent-
    gegenzuwirken . Die derzeitigen Einkünfte aus der Erb-
    schaftsteuer betragen aber weniger als 1 Prozent des
    gesamten Steueraufkommens . Da ist noch reichlich Luft
    nach oben – auch und gerade bei den Erbinnen und Erben
    großer Unternehmensvermögen .

    Ausgerechnet in der bayerischen Verfassung steht üb-
    rigens ein Satz, den ich Ihnen an dieser Stelle nicht vor-
    enthalten will:

    Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die
    Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen
    einzelner zu verhindern .

    Und auch im Grundgesetz steht:

    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich
    dem Wohle der Allgemeinheit dienen .

    Ich meine, diese beiden Verfassungsnormen sollten die
    Richtschnur für diese Erbschaftsteuerreform sein .


    (Beifall bei der LINKEN)


    Und wo wir gerade beim Verfassungsrecht sind: Meine
    Damen und Herren von der Großen Koalition, ich streite
    zwar gerne mit Ihnen über Ihre unbegründeten Ängste
    bezüglich des deutschen Mittelstands . Dennoch will ich
    Ihnen den Hinweis geben, dass Ihre ganze Dampfplaude-
    rei, mit der Sie Ihr Steuergeschenk durchs Plenum wuch-
    ten wollen,


    (Max Straubinger [CDU/CSU]: Hey, hey!)


    am Ende umsonst gewesen sein wird . Wenn Sie nämlich
    dieses Gesetz so verabschieden, wird der nächste Gang
    nach Karlsruhe nicht lange auf sich warten lassen . Das
    Bundesverfassungsgericht wird das Gesetz allein schon
    wegen Ihres Abschmelzmodells kassieren, und das zu
    Recht .

    An Herrn Schäuble gerichtet, der heute nicht da ist,
    aber die Diskussion sicherlich vor dem Fernseher ver-
    folgt: Wenn es um die Sparauflagen für Arbeitnehmerin-
    nen und Arbeitnehmer in Griechenland geht, dann zeigen
    Sie unbarmherzige Härte . Nach unten lässt sich immer
    leicht treten, aber bei der Lobby der Superreichen kni-
    cken Sie trotz der eindeutigen Hinweise des Bundesver-
    fassungsgerichts sofort ein. Das finde ich, mit Verlaub,
    beschämend .


    (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg . Max Straubinger [CDU/CSU])


    Richard Pitterle






    (A) (C)



    (B) (D)


    Ganz besonders bitter ist für mich übrigens der Bei-
    trag eines Teils der SPD bei diesem Trauerspiel . Ausge-
    rechnet der SPD-Finanzminister meines Bundeslandes
    hat Schäuble noch rechts überholt und eine noch umfas-
    sendere Verschonung der Erbinnen und Erben von Be-
    triebsvermögen gefordert . Da kann man sich wirklich nur
    noch an den Kopf fassen!

    Ich hoffe, dass wenigstens die Grünen nicht einkni-
    cken, deren Stimmen für die Verabschiedung des Geset-
    zes im Bundesrat erforderlich sind .

    Meine Damen und Herren, wie Sie es auch drehen
    und wenden – am Ende gibt es für dieses riesige Steu-
    ergeschenk, das Sie den Unternehmenserbinnen und Un-
    ternehmenserben machen wollen, keine tragfähige Be-
    gründung . Das Mantra vom Untergang des Mittelstands
    und von massenhafter Arbeitsplatzvernichtung ist der
    allerletzte Quatsch . Die Verschonungsregelungen gehö-
    ren ersatzlos gestrichen . Alle, auch die Unternehmenser-
    binnen und Unternehmenserben, müssen ihren Beitrag
    für die Gemeinschaft leisten und die ihren Verhältnissen
    angemessenen Steuern zahlen . Dafür wird zumindest die
    Linke kämpfen .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Und für die Enteignung!)