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    Plenarprotokoll 18/123 Textrahmenoptionen: 16 mm Abstand oben Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 123. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes; weitere Fragen . . 11883 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11883 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11885 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11885 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 D Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11887 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11887 D Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11888 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11888 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11888 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11889 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 C Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11890 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11890 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11891 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11891 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11891 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 D Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11892 B Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015II Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11892 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11892 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . 11892 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/6019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 B Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung der Atomkraft als Teil der Kli- mainvestitionsstrategie der Europäischen Investitionsbank Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 C Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 D Mündliche Frage 9 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom Eon-Konzern geplante Ausgliederung von Uniper und Haftung für den künftigen Eon-Konzernbereich infolge des geplanten Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuk- learbereich Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11894 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11894 D Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Ergebnisse des sogenannten Stresstests des Systems der Rückstellungs- bildung der atomkraftwerkebetreibenden Energiekonzerne Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11895 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11895 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11896 A Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitplan zum Konzernhaftungsgesetz und Stresstest im Zusammenhang mit Atom- rückstellungen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11896 B Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11896 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11897 B Mündliche Frage 14 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anwendung des Exportgrundsatzes „Neu für Alt“ vor dem Hintergrund der Lieferun- gen von G36-Gewehren und MP5-Maschi- nenpistolen in den Jahren 2006 bis 2008 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11897 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11898 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 11898 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11899 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11899 C Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11900 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11900 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11900 C Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11900 D Mündliche Frage 15 Heike Hänsel (DIE LINKE) Im Jahr 2008 an Mexiko gelieferte Gewehre im Rüstungsexportbericht 2008 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11901 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11901 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11901 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11902 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 III Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11902 C Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11903 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11903 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 11903 C Mündliche Frage 16 Heike Hänsel (DIE LINKE) Aufhebung von Waffenlieferungen an Sau- di-Arabien und seine Bündnispartner an- gesichts des Krieges und der humanitären Lage der Menschen im Jemen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11903 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11904 A Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11904 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11904 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11905 B Mündliche Frage 17 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Entscheidungsgewalt des CETA-Hauptaus- schusses Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11905 D Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 C Mündliche Frage 18 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ratifikationserfordernis im Zusammen- hang mit Kapitel 34 Artikel X.02 Absatz 2 des CETA-Entwurfes Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 D Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11907 A Mündliche Frage 24 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung uneingeschränkter Inspektio- nen undeklarierten nuklearen Materials oder von Aktivitäten im Widerspruch zu JCPOA Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11907 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11908 A Mündliche Frage 25 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Wiedereinführung von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze mit den Vorgaben von Artikel 23 ff. des Schengener Grenzkodex Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11909 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11909 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11910 B Mündliche Frage 28 Martina Renner (DIE LINKE) Hinweise des Bundesamtes für Verfassungs- schutz bezüglich geplanter Sachbeschädi- gungen bzw. Brandanschläge auf Flücht- lingsunterkünfte seit 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . 11910 D Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11911 A Mündliche Frage 29 Martina Renner (DIE LINKE) Hinweise des Bundesamtes für Verfassungs- schutz auf mutmaßliche Täter nach Sach- beschädigungen bzw. Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte seit 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11911 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015IV Zusatzfrage Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11912 A Mündliche Fragen 34 und 35 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stopp des Entwurfs eines Gesetzes zur Än- derung des Strafgesetzbuches zur Verbesse- rung des Schutzes der sexuellen Selbstbe- stimmung und Zeitpunkt der Einbringung in das parlamentarische Verfahren Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . 11912 D Zusatzfragen Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11913 A Mündliche Frage 44 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschied zwischen der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung und der vorläufigen Einschätzung der In- ternationalen Agentur für Krebsforschung der WHO in einer Fachzeitschrift vom März 2015 zur Glyphosat-Monographie der Internationalen Agentur Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11914 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11914 C Mündliche Frage 45 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zum Thema „Negligible Exposure“ bei der Diskussion zum EU-Guidance-Document im Rahmen des Standing Committee on Plants, Ani- mals, Food and Feed und Auswirkungen auf die Wiederzulassung von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11915 B Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11915 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti- on DIE LINKE gemäß Anlage 5 Nummer 1 Buchstabe b GO-BT: zu den Antworten der Bundesregierung auf die Frage 15 auf Drucksache 18/6019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11916 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11916 C Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11917 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11919 A Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11920 B Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11921 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11922 B Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11923 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11924 C Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11925 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11926 C Helmut Nowak (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11927 D Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11928 C Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11929 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11930 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11930 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11931 A Anlage 2 Mündliche Fragen 1 und 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Ablauf des Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan sowie Zuleitung des Bundesverkehrswegeplans und der Baugesetze an das Plenum des Deutschen Bundestages Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . 11931 B Anlage 3 Mündliche Frage 3 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bundesmittel aus bestimmten Etats für den Breitbandausbau Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11931 D Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 V Anlage 4 Mündliche Frage 4 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verdopplung der sozialen Wohnraumförde- rung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 A Anlage 5 Mündliche Frage 6 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bestandteile des Maßnahmenpakets zur In- tegration von Geflüchteten an Hochschulen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 A Anlage 6 Mündliche Frage 7 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Etwaige kommerzielle Nutzung erhobener Daten bei der Nationalen Kohorte Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 C Anlage 7 Mündliche Frage 8 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Produktionsförderung beim Deutschen Filmförderfonds im Jahr 2015 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 11933 A Anlage 8 Mündliche Frage 12 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Risiken hinsichtlich des Werts und der Ver- fügbarkeit der bei den AKW betreibenden Unternehmen gebildeten Entsorgungsrück- stellungen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11933 C Anlage 9 Mündliche Frage 13 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Besetzung der für September 2015 ange- kündigten neuen Kommission für Atom- rückstellungen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11933 D Anlage 10 Mündliche Frage 19 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Menschenrechtslage in Usbekistan als expli- ziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda des EU-Außenministerrates Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 A Anlage 11 Mündliche Frage 20 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befassung des EU-Außenministerrats mit der Menschenrechtslage in Usbekistan Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 B Anlage 12 Mündliche Frage 21 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausweitung des humanitären Engagements in den Nachbarstaaten Syriens Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 C Anlage 13 Mündliche Frage 22 Sevim Daǧdelen (DIE LINKE) Vereinbarkeit demokratischer Grundsätze mit vom ukrainischen Präsidenten in Kraft gesetzten Sanktionslisten gegen nicht ge- nehme Politiker und Journalisten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11935 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015VI Anlage 14 Mündliche Frage 23 Sevim Daǧdelen (DIE LINKE) Etwaige Parallelen bezüglich des Autono- miereferendums in der nordmoldauischen Stadt Balti und der Autonomiebestrebun- gen in der moldauischen Region Gagausien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11935 B Anlage 15 Mündliche Frage 26 Andrej Hunko (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur Wieder- einführung von Grenzkontrollen in einzel- nen EU-Mitgliedstaaten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11935 D Anlage 16 Mündliche Frage 27 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zeiträume, Einsatzmittel und Teilneh- mer bezüglich einer „Soforteinsatzübung REX 2015“ von Frontex in Griechenland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 A Anlage 17 Mündliche Frage 30 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung im Zu- sammenhang mit der angespannten Situati- on bei der Flüchtlingsunterbringung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 C Anlage 18 Mündliche Frage 31 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Regeländerung durch den Internationalen Leichtathletik-Verband hinsichtlich der Möglichkeit der Teilnahme von Prothesen- sportlern bei großen Meisterschaften Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 D Anlage 19 Mündliche Frage 32 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Maßnahmen zur Fortführung der Studie zu Doping in Deutschland für den Zeitraum ab 1990 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11937 C Anlage 20 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Tätigkeit der in Hamburg unter dem Pseu- donym „Maria Block“ als verdeckte Er- mittlerin in der linken Szene eingesetzten Polizistin für das BKA bzw. die General- bundesanwaltschaft Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11938 A Anlage 21 Mündliche Frage 36 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung des Schutzes der Beschäf- tigten der nach § 2 Geldwäschegesetz mel- depflichtigen Kredit- und Finanzdienstleis- tungsinstitute vor Benachteiligung Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 11938 A Anlage 22 Mündliche Frage 37 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Investition von durch das Auslaufen des Betreuungsgeldes freiwerdenden Mitteln in den Ausbau von Kindertagesstätten Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 11939 A Anlage 23 Mündliche Frage 38 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Öffnung ausbildungsbegleitender Hilfen, der Assistierten Ausbildung und des Zugangs zur finanziellen Ausbildungsförderung für Geduldete nach 15 Monaten Voraufenthalt Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 VII Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 A Anlage 24 Mündliche Frage 39 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Erhöhung der Barriere- freiheit im Bereich der privaten Rechtsträ- ger Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 C Anlage 25 Mündliche Frage 40 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Zusatzkosten für die Einstellung von 3000 zusätzlichen Mitarbeitern in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 A Anlage 26 Mündliche Frage 41 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Teilnehmer aus den Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Berufsinformationszentren an Schulungen zur Verbesserung der inter- kulturellen Kompetenz in den Jahren 2012 bis 2014 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 B Anlage 27 Mündliche Frage 42 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Unterstützung eines Konzepts zur Mengenregulierung als Maßnahme zur Lö- sung der Milchmarktkrise Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11940 C Anlage 28 Mündliche Frage 43 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Lösung des Mengenpro blems auf dem Milchmarkt Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11940 D Anlage 29 Mündliche Frage 46 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingskindern in Kitas Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11941 C (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11883 123. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 23. September 2015 Beginn 13 .00 Uhr
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    Berichtigung 122 . Sitzung, Seite 11829 B, vorletzter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Erst heben Sie die Umgehung Oberau in den Haushalt, und kaum steht sie da drin, wird sie 18 Prozent teurer.“ Julia Obermeier (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11931 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Feiler, Uwe CDU/CSU 23 .09 .2015 Gabriel, Sigmar SPD 23 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 23 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 23 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 23 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 23 .09 .2015 Lach, Günter CDU/CSU 23 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 23 .09 .2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 23 .09 .2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 23 .09 .2015 Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .09 .2015 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 23 .09 .2015 Röspel, René SPD 23 .09 .2015 Scheuer, Andreas CDU/CSU 23 .09 .2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 23 .09 .2015 Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 23 .09 .2015 Uhl, Dr . Hans-Peter CDU/CSU 23 .09 .2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 23 .09 .2015 Wiese, Dirk SPD 23 .09 .2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Herbert Behrens (Die Linke) (Druck- sache 18/6019, Fragen 1 und 2): Wie genau soll das Beteiligungsverfahren zum Bundesver- kehrswegeplan ablaufen, und wie ist der Zeitplan? Wann werden der Bundesverkehrswegeplan und die Bau- gesetze dem Plenum des Deutschen Bundestages zugeleitet? Der Bundesverkehrswegeplan 2015 wird unter deut- lich ausgeweiteter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Derzeit werden alle Projekte durch externe Gutachter bewertet . Nach Übergabe dieser Bewertungsergebnis- se erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Gesamtplanentwurf des Bun- desverkehrswegeplan 2015. Es ist beabsichtigt, diesen voraussichtlich im Herbst 2015 vorzulegen . Er stellt die Bewertungsergebnisse, einen Vorschlag zur Dringlich- keitseinstufung und zur Finanzmittelaufteilung zwischen den Verkehrsträgern dar. Zusätzlich werden alle detail- lierten Untersuchungsergebnisse im Projektinformati- onssystem im Internet veröffentlicht . Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2015 wird vor dem Kabinettsbeschluss einem Konsultationsverfah- ren unterzogen. Alle Interessierten können sich online oder schriftlich zum Entwurf äußern . Alle Stellungnah- men werden einzeln ausgewertet, aber aufgrund der er- warteten hohen Anzahl nicht individuell beantwortet . Der Umgang mit den Stellungnahmen wird zusammenfas- send dokumentiert. Auf Grundlage der Stellungnahmen werden etwaige Änderungen am Bundesverkehrswege- plan vorgenommen und anschließend dem Bundeskabi- nett vorgelegt. Der Bundesverkehrswegeplan 2015 bildet nach Kabinettsbeschluss die Grundlage für die Ausbau- gesetze, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wer- den . Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grü- nen) (Drucksache 18/6019, Frage 3) Aus welchen Etats kommen die 0,3 Milliarden Euro aus Bundesmitteln für den Breitbandausbau (siehe Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/6020, und in welcher Form sollen sie genau verwendet werden? Insgesamt stellt der Bund in den nächsten Jahren 2,7 Milliarden Euro für die Breitbandförderung zur Ver- fügung . Die Gesamterlöse von rund 1,3 Milliarden Euro aus der Frequenzversteigerung der 700-MHz-Frequen- zen und des L-Bandes (Digitale Dividende II) werden nach Abzug der Umstellungs- und Verwaltungskosten hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt . Zusätzlich stehen 1,1 Milliarden Euro aus dem Zu- kunftsinvestitionspaket der Bundesregierung für 2016 bis 2018 für ein Förderprogramm für den Breitband- ausbau zur Verfügung . Die hier nachgefragten Mittel in Höhe von 0,3 Milliarden Euro werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung aus dem zukünftigen Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511932 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 4) Ist der Vorschlag der Bundesministerin für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, zur Verdopplung der sozialen Wohnraumförderung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und wann wird die Bundesre- gierung einen Antrag hierzu vorlegen? Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, hat auf- grund der aktuellen Entwicklungen vorgeschlagen, die bislang vom Bund an die Länder geleisteten Kompen- sationsmittel in Höhe von 518 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 mindestens zu verdoppeln, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen . Ziel ist, dass die Länder die Mittel zweckgebunden einsetzen für die Wohnraum- förderung und über die Verwendung der Mittel berich- ten . Dieser Vorschlag ist, wie auch andere Vorschläge im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Situation, Gegenstand der aktuellen Diskussionen innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Bundesregierung und Ländern . Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grü- nen) (Drucksache 18/6019, Frage 6) Welche Bestandteile hat das Maßnahmenpaket zur Integ- ration von Geflüchteten an Hochschulen, welches die Bun- desministerin Johanna Wanka am 17. September 2015 im Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit angekündigt hat (bitte aufschlüsseln nach Projekten, Laufzeit, Umfang der Förderung, Anzahl der Plätze, benötigten Aufenthaltstitel von Teilnehmenden, benötigten Vorqualifikationen von Teilneh- menden, Anzahl zusätzlicher Beschäftigter an Hochschulen und ausführenden Organisationen, Kosten der einzelnen Pro- jekte, Verankerung im Bundeshaushalt), und wann sollen die einzelnen Projekte des Maßnahmenpakets jeweils anlaufen? Aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehen davon aus, dass allein 2015 mindestens 800 000 Flüchtlinge nach Deutschland kom- men werden. Nach vorläufigen Schätzungen ist davon auszugehen, dass Zehntausende Personen dieser Gruppe für die Aufnahme eines Studiums qualifiziert sind oder bereits erste Studienabschlüsse haben . Die Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielen darauf ab, möglichst vielen studierfähi- gen und studierwilligen Flüchtlingen ein Hochschulstu- dium zu ermöglichen . Gelingt ihre Integration, ist dies langfristig ein Gewinn für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft . Die Integration von Flüchtlingen ist zweifellos eine Herausforderung für die Hochschulen, bietet aber auch eine große Chance: Die zusätzlichen ausländischen Studierenden tragen dazu bei, unsere heimischen Cam- pi weiter zu internationalisieren . Sie bringen wissen- schaftliche, sprachliche und kulturelle Impulse ein. Die deutschen Studierenden werden von ihren spezifischen Kompetenzen und Erfahrungen im Sinne einer „Interna- tionalisierung zu Hause“ profitieren. Ein Schlüssel ist eine Ermittlung der Studierfähigkeit von Flüchtlingen und ihre Integration in die Hochschulen zum Zweck des Studiums oder der wissenschaftlichen Weiterbildung . Hierzu plant das BMBF ein differenzier- tes Maßnahmenpaket, mit dessen Hilfe unter anderem eine Bestandsaufnahme der individuellen Studier- und Sprachfähigkeit vorgenommen werden soll, eine fach- sprachliche und propädeutische Studienvorbereitung fi- nanziert sowie studentische Initiativen zur Betreuung der neuen Studierenden unterstützt werden sollen. Konkret wollen wir unter anderem 2 400 zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen för- dern. Details und Größenordnung des Maßnahmenpakets sind abhängig von der tatsächlichen Zahl studierfähiger Flüchtlinge . Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grü- nen) (Drucksache 18/6019, Frage 7) Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass einer- seits im Datenschutzkonzept zur Nationalen Kohorte (NAKO) eine kommerzielle Nutzung der erhobenen Daten ausgeschlos- sen wird, andererseits aber als Bestandteil der Aufklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Hinweis auf „die erlaub- te Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern“ erfolgt (ver- gleiche Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der Nationa- len Kohorte in der Fassung vom 16 . März 2015, Abschnitt 2 .4, Seite 17) und in den aktuellen Einwilligungserklärungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kooperierende Drittmittelgeber eventuell kommerzielle Zwecke verfolgen können (vergleiche www.nationale-kohorte.de/einwilligungs- erklaerungen.html, jeweils Abschnitt 1.3), und warum wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der NAKO nicht die Möglichkeit gegeben, eine sogenannte „abgestufte Einwilli- gung“ zur Nutzung ihrer Daten für verschiedene Zwecke ab- zugeben, durch die sie an der Entscheidung über die konkrete Verwendung ihrer Daten beteiligt würden? Die Planung und Durchführung dieser groß ange- legten Langzeit-Bevölkerungsstudie wird von einem Netzwerk aus mehreren Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Ressortforschung sowie mehreren Universitäten bzw. Universitätsklini- ken verantwortet. Organisiert ist die Nationalen Kohorte (NAKO) als Verein . Die beteiligten Einrichtungen sind als Vereinsmitglieder vertreten . Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der NAKO in der Fassung vom 16 . März 2015, Abschnitt 2 .4, S. 17, und in der aktuellen Einwilligungserklärung ist eine Übergabe von Daten zur kommerziellen Nutzung ausgeschlossen. Dies bedeutet nach Auskunft der NAKO, dass Daten und Proben nicht verkauft und an nieman- den aus kommerziellen Gründen oder gegen Bezahlung weitergegeben werden . Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der NAKO in der oben genannten Fassung und der aktuellen Einwilligungserklärung kann Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11933 (A) (C) (B) (D) die Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern (z . B . der Industrie) erfolgen, die eventuell auch kommerzielle Zwecke verfolgen. Die Kooperationen sind danach auf transparenter, vertraglich genau geregelter Basis durch- zuführen . Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Daten und Proben, insbesondere hinsichtlich der mögli- chen Forschungsthemen und der Anforderungen an den Empfänger von Daten und Proben, sind in der Nutzungs- ordnung der NAKO festgeschrieben . Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der NAKO in der oben genannten Fassung erfolgt die Teilnah- me an der NAKO auf Basis einer freiwilligen, informierten Einwilligung des Studienteilnehmers . Die Einwilligungs- erklärung ist modular aufgebaut und umfasst einzelne Ein- willigungen in verschiedenen Bereichen . Ein Studienteil- nehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann die erteilten Einwilligungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Er kann dabei jede Einwilligung einzeln oder alle zusammen (vollständiger Widerruf) widerrufen . Anlage 7 Antwort Der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 8) In welcher Höhe in Euro sind bisher im laufenden Jahr beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) Anträge auf Pro- duktionsförderung eingegangen, für die vollständige Antrags- unterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungsvoraus- setzungen erfüllt sind, und auf welche Höhe in Euro beliefen sich ebensolche Anträge zum gleichen Zeitpunkt jeweils nach Jahren differenziert in den vergangenen acht Jahren? Der Stand, der im Rahmen der DFFF-Förderung voll- ständig geprüften und bewilligten Projekte zum 15. Sep- tember eines Jahres stellt sich für die Jahre 2007 bis 2015 wie folgt dar: Jahr Summe Bewilligungen in Euro bis 15.09. 2007 52 848 907,55 / 83 Projekte 2008 45 891 585,25 / 71 Projekte 2009 32 666 921,60 / 55 Projekte 2010 33 862 126,06 / 64 Projekte 2011 46 514 393,08 / 73 Projekte 2012 34 835 361,99 / 58 Projekte 2013 38 170 515,33 / 68 Projekte 2014 32 394 348,97 / 71 Projekte 2015 41 386 840,01 / 78 Projekte Für 2015 liegen zum jetzigen Zeitpunkt weitere 36 Projekte mit einem Antragsvolumen von insgesamt 25 027 970,09 Euro vor, die noch nicht vollständig geprüft sind . Zusätzlich liegt noch ein vollständig geprüfter An- trag mit einem Antragsvolumen von 5 247 794,59 Euro vor, für den eine Entscheidung des DFFF-Beirats zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine För- derung über die Kappungsgrenze von 4 Millionen Euro hinaus gewährt wird, noch aussteht . Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra- ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 12) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich bestehender Risiken mit Blick auf den Wert und die Verfügbarkeit der bei den AKW-betreibenden Unterneh- men (AKW: Atomkraftwerk) gebildeten Entsorgungsrück- stellungen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in einer vorab bekannt gewordenen Berechnung eines Stresstests nach einem vorläufigen Gutachten, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, betrachteten Rück- stellungen der AKW-betreibenden Unternehmen um rund 30 Milliarden Euro aufgestockt werden müssten, um den Atomausstieg zu bewältigen (www .rp-online .de/wirtschaft/ unternehmen/eon-rwe-enbw-und-vattenfall-fehlen-30-milliar- den-an-rueckstellungen-aid-1.5394848; www.faz.net/aktuell/ wirtschaft/wirtschaftspolitik/rueckstellungen-der-energiever- sorger-im-stresstest-13805083 .html)? Die Bundesregierung geht nach heutigem Kenntnis- stand davon aus, dass die gebildeten Rückstellungen ausreichend sind. Zur Absicherung des künftigen finan- ziellen Aufwands sind die kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen nach Handels- und Steuerrecht verpflichtet, in ihren Bilanzen Rückstellun- gen zu passivieren. Hinter den Rückstellungen steht die gesamte Vermögensmasse der betreffenden Unterneh- men . Die Bilanzen werden in regelmäßigem Turnus einer Abschlussprüfung unterzogen . Die Bundesregierung hat im Juni 2015 die Wirtschafts- prüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt . Die Durchführung des Stresstests dauert nach wie vor an . Der Gutachterauftrag zum Stresstest sieht nicht vor, dass schriftliche Zwischenergebnisse vorgelegt werden . Es gibt daher noch keine Ergebnisse, und uns liegt noch kein Entwurf des Gutachtens vor . An Spekulationen beteiligen wir uns nicht. Die Ergeb- nisse des Stresstests erwarten wir im Herbst 2015 . Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra- ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 13) Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Besetzung - neben den bereits genannten Mitgliedern Klaus Töpfer, Jürgen Trittin und Michael Vassiliadis - der von der Bundesregierung für September 2015 angekündigten neuen Kommission für die Atomrückstellungen, deren Gründung die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2015 beschlossen haben und die im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen klären soll, wie die Absicherung der finanziellen Verantwortung für den Rückbau, die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Endla- gerung des Atommülls am besten erfolgen kann (www.rp-on- line.de/wirtschaft/bund-will-atomkonzernen-milliarden-ent- ziehen-aid-1 .5331791)? In den von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 1 . Juli 2015 beschlossenen Eckpunkten für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende wurde Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511934 (A) (C) (B) (D) vereinbart, dass in Zusammenarbeit mit den Koalitions- fraktionen eine Kommission eingesetzt wird, die Emp- fehlungen erarbeitet, wie die Sicherstellung der Finanzie- rung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie Entsorgung der radioaktiven Abfälle so ausgestal- tet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen . Über Größe und Zusam- mensetzung dieser Kommission wurde noch keine Ent- scheidung getroffen . Anlage 10 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grü- nen) (Drucksache 18/6019, Frage 19) Aus welchen Gründen ist die Menschenrechtslage in Us- bekistan über die Behandlung der EU-Zentralasienstrategie hinausgehend seit dem Jahr 2010 nach meiner Kenntnis kein expliziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda des EU-Au- ßenministerrates mehr, obwohl keine Verbesserung der Men- schenrechtssituation im Land zu beobachten ist? Die Menschenrechtslage in Usbekistan ist besorg- niserregend . Die Bundesregierung setzt sich daher mit großem Nachdruck für eine Verbesserung ein. Hierzu führt die EU im Rahmen des jährlichen Men- schenrechtsdialogs direkte Gespräche mit der usbeki- schen Regierung . Die EU nutzt dieses Forum, um auch Einzelfälle von Menschenrechtsverteidigern anzuspre- chen . Die Bundesregierung unterstützt dieses Dialogfo- rum und betrachtet es als sinnvolles Instrument, um auf die usbekische Regierung einzuwirken. Eine Befassung des EU-Außenministerrats hält die Bundesregierung derzeit nicht für zwingend geboten, zu- mal der nächste EU-Menschenrechtsdialog mit Usbekis- tan bereits voraussichtlich Ende November in Taschkent stattfinden wird. Wir thematisieren die Menschenrechtslage in Usbekis- tan auch bilateral und in einer Reihe multilateraler Foren, so zuletzt im Juni dieses Jahres während des deutschen Vorsitzes im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen . Anlage 11 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 20) Plant die Bundesregierung angesichts der Menschenrechts- verletzungen in Usbekistan, den Druck auf die usbekische Re- gierung zu erhöhen und aktiv eine unverzügliche Befassung des EU-Außenministerrats mit der Menschenrechtslage in Us- bekistan in die Wege zu leiten? Berichte über Menschenrechtsverletzungen in Usbe- kistan erfüllen uns mit großer Sorge. Deshalb spricht die Bundesregierung dieses Thema auch bilateral mit Vertre- tern der usbekischen Regierung hochrangig an, so etwa im Oktober 2014 in einem Gespräch zwischen BM Steinmeier und dem usbekischen Außenminister Kamilov. Um ein Beispiel aus jüngster Zeit zu nennen: Gestern und heute wird das Thema „Menschenrechte in Usbekis- tan“, darunter auch Einzelfälle, in verschiedenen Gesprä- chen mit dem Direktor des Nationalen Instituts für Men- schenrechte der Republik Usbekistan aufgenommen, der sich gegenwärtig in Berlin aufhält . Die Bundesregierung wird auch weiterhin beharrlich in direktem Kontakt mit der usbekischen Seite die Men- schenrechtslage in Usbekistan ansprechen und auf subs- tanzielle Verbesserungen drängen . In diesem Lichte sowie angesichts der Tatsache, dass die Menschenrechtslage in Usbekistan regelmäßig Ge- genstand des EU-Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan ist, hält die Bundesregierung eine Befassung des Rats für Außenbeziehungen derzeit nicht für zwingend geboten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 21) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der EU, der UNO oder bilateral, ihr humanitäres Engagement in den von der Flüchtlingsproblematik besonders betroffenen Nachbarstaaten Syriens auszuweiten? Die Bundesregierung hat seit 2012 insgesamt 1,04 Mil- liarden Euro für Hilfen in Syrien und den Nachbarländern geleistet . Davon wurden 484,5 Millionen Euro für huma- nitäre Maßnahmen in Syrien und den Aufnahmeländern in der Region bereitgestellt . Damit ist Deutschland drittgrößter Geber humanitärer Hilfe für Syrien und die Nachbarstaaten . Darüber hinaus hat die Bundesregierung für Syrien und die Nachbarstaaten 471 Millionen Euro für struktur- bildende Übergangshilfe und bilaterale Entwicklungszu- sammenarbeit sowie 87 Millionen Euro für Maßnahmen der Krisenbewältigung zur Verfügung gestellt . Die Zusage auf der Geberkonferenz in Kuwait, im Jahr 2015 75 Millionen Euro für Syrien und die Nach- barländer zu geben, hat Deutschland völlig umgesetzt – als eines der ersten Länder . Bis zum Jahresende wird das Auswärtige Amt weite- re Mittel für humanitäre Maß-nahmen in Syrien und den Nachbarländern bereitstellen. In Abhängigkeit von den im Bundeshaushalt 2016 für humanitäre Hilfe zugewie- senen Mitteln wird das Auswärtige Amt seine humanitä- ren Hilfsmaßnahmen in den besonders von der Flücht- lingsproblematik betroffenen Nachbarländern Syriens weiter verstärken. Die humanitäre Hilfe wird in bewähr- ter Weise über die Vereinten Nationen, die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitä- re Nichtregierungsorganisationen umgesetzt . Darüber hinaus beträgt der deutsche Anteil am huma- nitären Budget der Europäischen Union rund 25 Prozent . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11935 (A) (C) (B) (D) Anlage 13 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) (Drucksa- che 18/6019, Frage 22) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit demokra- tischen Grundsätzen vereinbar, dass der Präsident der Uk- raine Sanktionslisten gegen nicht genehme Politiker und Journalisten, unter anderem gegen den deutschen Journalis- ten Michael Rutz (früherer Chefredakteur der Wochenzei- tung Rheinischer Merkur sowie außerdem für die Zeit und Frankfurter Allgemeine schreibend, www .president .gov .ua/ storage/j-files-storage/00/10/80/2d4767fb72f7b288e15059d- 6867f9a3c_1442423766 .pdf) - aus Sicht der Fragestellerin wahrscheinlich wegen seiner Mitgliedschaft im Vorstand des Deutsch-Russischen Forums e . V . (www .deutsch-russi- sches-forum .de/index_php?id=13) sowie im deutschen Len- kungsausschuss des deutsch-russischen Petersburger Dialogs (www .petersburger-dialog .de/taxonomy/term/13?page=2) -, am 16 . September 2015 in Kraft setzte, und hat diese Ein- schränkung der Pressefreiheit Auswirkungen auf die deut- schen Finanzhilfen an die Kiewer Regierung? Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Listung des deutschen Journalisten Michael Rutz gegenüber der ukrainischen Regierung protestiert. Die Listung von Herrn Rutz und fünf anderen europäischen Journalisten wurde inzwischen durch Erlass des Staatspräsidenten Poroschenko rückgängig gemacht. Wir gehen davon aus, dass für die ursprüngliche Listung eine unzulängliche Koordinierung zwischen den beteiligten ukrainischen Behörden ursächlich war . Wir werden zu dem Thema weiterhin mit der ukraini- schen Regierung im engen Kontakt bleiben und auf die Einhaltung von Grundsätzen der Meinungs- und Presse- freiheit drängen . Anlage 14 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) (Drucksa- che 18/6019, Frage 23) Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kennt- nis bezüglich des für den 1 . November 2015 in der mehr- heitlich von russischsprachigen ethnischen Ukrainern besiedelten nordmoldauischen Stadt Balti geplanten Auto- nomiereferendum (www .dw .com/de/chisinau-in-der-russi- schen-zange/a-18490412) Parallelen zur moldauischen Regi- on Gagausien, in welcher es im Zuge der EU-Assoziierung zu einer Kürzung der Mittel aus dem Staatshaushalt sowie zu einer höheren Abhängigkeit von der Zentralregierung ge- kommen ist (www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commen- tary/2014-03-10/gagauzia-growing-separatism-moldova) und wodurch entsprechende Autonomiebestrebungen befördert wurden, und inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die gagausischen Produkte laut dem damaligen gagausi- schen Gouverneur Mihail Formuzal auf dem russischen Ex- portmarkt gut abgesetzt werden können und auf dem Markt der EU wahrscheinlich kaum Chancen hätten (www.dw.com/en/ moldovas-gagauz-region-leans-toward-moscow/a-17504239), wodurch die EU-Assoziierung der Republik Moldau mögli- cherweise zu einer Zerstörung der bisher dominierenden so- zioökonomischen Verhältnisse in Gagausien führen könnte? a) Angebliche Pläne für ein Referendum in Balti: Nach Kenntnis der Bundesregierung fasste der Stadtrat von Balti am 26. Mai 2015 einen Beschluss, die Bevölkerung in einem Referendum über die „finanzielle Autonomie“ der Stadt abstimmen zu lassen . Das Referendum sollte dem Beschluss zufolge am 1. November 2015 stattfin- den; der Beschluss wurde getragen von der damaligen Mehrheitsfraktion im Stadtrat, der Kommunistischen Partei der Republik Moldau (PCRM). Die PCRM hat bei den moldauischen Lokalwahlen im Juni 2015 ihre Mehr- heit im Stadtrat von Balti verloren, sie erhielt nur noch 8,69 Prozent der Stimmen. Die Bundesregierung hat kei- ne Kenntnis darüber, dass die Referendumspläne nach der Lokalwahl weiter verfolgt wurden. In der Autonomen Territorialen Einheit Gagausi- en dagegen wurde am 2 . Februar 2014 – entgegen den Bestimmungen der moldauischen Verfassung - eine Ab- stimmung über außenpolitische Fragestellungen durch- geführt . Beide Vorgänge sind aus Sicht der Bundesregie- rung nicht miteinander vergleichbar . b) Zur politischen und wirtschaftlichen Situation in Gagausien: Die Gouverneurin der Autonomen Territori- alen Einheit Gagausien, Irina Vlah, verfolgt seit ihrem Wahlsieg am 22. März 2015 einen pragmatischen Kurs; sie zeigt sich an der Zusammenarbeit mit der Zentralre- gierung in Chisinau, der EU und den EU-Mitgliedstaaten interessiert. Sie rückt die Chancen, die aus dem EU-As- soziierungsprozess der Republik Moldau für die Autono- me Territoriale Einheit Gagausien erwachsen, in den Vor- dergrund ihrer Politik. Zudem zeigt sie sich interessiert an Hilfen der EU, die dazu dienen können, den Absatz von Produkten aus Moldau (einschließlich Gagausiens) in der EU zu erleichtern . Zugleich zeigt sich die moldauische Regierung von Ministerpräsident Strelet offen für den Dialog mit den Vertretern aus Gagausien . Die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Moldau stehen einem Erhalt oder einer Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen Mol- dau und Russland nicht entgegen . Zuletzt hat Russland einseitig gegen Moldau verhängte Handelsrestriktionen gegenüber bestimmten Unternehmen aus der Republik Moldau (gerade aus Gagausien) aufgehoben . Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) (Drucksa- che 18/6019, Frage 26) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ratse- bene zur Initiative der Iuxemburgischen EU-Präsidentschaft, mit der die Europäische Kommission angehalten wird, dem Rat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr . 562/2006 (Festlegung einer gemeinsa- men Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen) zu empfehlen (www .statewatch .org/news/2015/ sep/eu-council-migration-state-of-play-11782-15 .pdf), damit dieser die Empfehlung dann annehmen kann, und hinsichtlich welcher Mitgliedstaaten sollte aus Sicht der Bundesregierung eine solche Empfehlung für Kontrollen „an allen oder be- Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511936 (A) (C) (B) (D) stimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen“ ausgesprochen werden (bitte begründen; sofern sich die Begründung für jedes einzelne Land unterscheidet, diese jeweils darlegen)? Die Voraussetzungen und Modalitäten für eine vorü- bergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen sind bereits in den Artikel 23 bis 31 der Verordnung (EG) Nr . 562/2006 vom 15 . März 2006 (Schengener Grenzkodex), zuletzt geändert durch die (Änderungs-)Verordnung (EU) Nr . 1051/2013 vom 22. Oktober 2013, verbindlich für alle Schengen-Staaten normiert . Eine Änderung dieser rechtlichen Bestimmun- gen ist dem Vorschlag der luxemburgischen Ratspräsi- dentschaft nicht zu entnehmen . Dieser Vorschlag bezieht sich insofern auf bestehendes Recht . Ob und inwieweit dieses Instrumentarium in Betracht kommt, ist abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Etwaige einschränkende Regelungen lehnen wir ab . Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) (Drucksa- che 18/6019, Frage 27) Welche Details sind der Bundesregierung aus ihrer Mitar- beit in entsprechenden Ratsarbeitsgruppen, der Teilnahme im Frontex-Verwaltungsrat oder sonstigen Frontex-Zusammenar- beitsformen über Zeiträume, Einsatzmittel und Teilnehmende an einer „Soforteinsatzübung REX 2015” (Rapid Intervention Exercise) von Frontex in Griechenland bekannt, mit der „die Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrations- druck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt werden“ soll und die einen „Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den Grenzübergängen an dieser Grenze” legen soll (Ratsdoku- ment 11782/1/15), und über welche Kenntnis zu Zeiträumen, Einsatzmitteln und Teilnehmenden verfügt sie hinsichtlich der Aufnahme „operative(r) Tätigkeiten an der türkisch-griechi- schen Grenze” im Rahmen einer „Gemeinsame(n) Operation ‚Flexible operative Tätigkeiten 2015 - südöstliche Grenze‘” durch Frontex, wozu die Mitgliedstaaten von der Agentur um „zusätzliche Ressourcen” ersucht werden? Die Frontex-Übung REX (Rapid Intervention Exerci- se) 2015 ist vom 19. August bis zum 14. Oktober 2015 angesetzt und findet an der griechisch-türkischen Land- grenze im Gebiet der Städte Alexandropolis und Orestia- da statt . Teilnehmende EU-Mitgliedstaaten sind Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Itali- en, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien sowie die Schweiz. 26 Polizei- beamte nehmen an der Übung teil . Es werden insgesamt 8 Patrouillen-fahrzeuge und 4 Herzschlagdetektoren ein- gesetzt . Operative Tätigkeiten an der türkisch-griechischen Grenze im Rahmen der von Frontex koordinierten Ope- ration FOA (Flexible Operational Activities) finden vom 4. Februar bis 9. Dezember 2015 statt. Die türkisch-grie- chische Grenze ist Teil des Einsatzraums South East - Südosten der Schengen-Außengrenze (SE) . Des Weiteren umfasst der Einsatzraum SE auch die bulgarisch-tür- kische Grenze. An der Operation FOA teilnehmende EU-Mitgliedstaaten sind Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spa- nien, Schweden, Großbritannien sowie die Schweiz . An der griechisch-türkischen Grenze befinden sich aktuell 21 Polizeibeamte im Rahmen der von Frontex koordi- nierten Maßnahme FOA . Es werden zurzeit dort 8 Pat- rouillenfahrzeuge, 2 Wärmebildgeräte, 2 Herzschlagde- tektoren und 2 Diensthunde eingesetzt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (Bünd- nis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 30) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung zu beheben? Der Bund wird künftig die Verteilung der in Deutsch- land ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge or- ganisieren und die Länder bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen . Zur Entlastung der Länder wird der Bund – in Abstimmung mit den Ländern – auch weiter eigene Liegenschaften mietzinsfrei bereitstellen und die erforderlichen Herrichtungskosten erstatten. Ein wesentlicher Aspekt zur Bewältigung der mit dem großen Flüchtlingsandrang verbundenen Herausforde- rungen auf nationaler Ebene ist zudem die Verbesserung bestehender Verfahren . Hierzu dient ein derzeit in der Erarbeitung befindlicher Gesetzentwurf der Bundesre- gierung, mit dem unter anderem die Asylverfahren be- schleunigt werden sollen . Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr, als sich die starke Zunahme von Flüchtlingszahlen ab- zeichnete, umgehend reagiert und das Baugesetzbuch (BauGB) zügig geändert . Für das Bauplanungsrecht wer- den gegenwärtig in Ergänzung dazu weitere Erleichte- rungen geprüft . Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (Die Linke) (Druck- sache 18/6019, Frage 31) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Behindertensportverbandes e . V ., dass die Entschei- dung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF), mit einer Regeländerung die Teilnahme von Prothesensport- lern bei großen Meisterschaften quasi unmöglich zu machen, „ein herber Rückschlag für die Inklusion im Sport ist“, und was wird die Bundesregierung tun, damit die nun erforderli- chen Untersuchungen nicht an deren Finanzierung scheitern (siehe auch Tageszeitung Neues Deutschland, „IAAF will kei- ne Prothesensportler“ sowie „Ein klarer Schritt zurück“ vom 1 . und 3 . September 2015)? Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11937 (A) (C) (B) (D) Die Bundesregierung kann die Auffassung des Deut- schen Behindertensportverbandes gut nachvollziehen . Nach Artikel 30 Absatz 5 der UN-Behindertenrechts- konvention (UN-BRK) sollen zwar die Vertragsstaa- ten „geeignete Maßnahmen“ treffen, um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme unter anderem an Sportaktivitäten zu ermöglichen. Hiervon getrennt zu betrachten ist allerdings die Beweislastrege- lung des Leichtathlethik - Weltverbandes International Association of Athletics Federations (IAAF) . Wäre eine solche Beweislastregelung in den Statuten des Deut- schen Leichtathletik-Verbandes verankert, wäre auch bei der dem Sport gegebenen Autonomie eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes zu prüfen; denn in pri- vatrechtlichen Verhältnissen kommt bei der Auslegung und Anwendung der fraglichen Normen die Ausstrah- lungswirkung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grund- gesetzes zum Tragen . Darüber hinaus unterfallen etliche Rechtsverhältnisse im Leistungssport dem Allgemei- nen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . Die Statuten des IAAF entziehen sich jedoch einer Rechtskontrolle auf der Grundlage des nationalen Rechts . Von daher sollte der Deutsche Behindertensportverband im Interesse sei- ner Sportlerinnen und Sportler zunächst die vom IAAF aufgestellte Beweislastregelung anhand des internationa- len Rechts auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Allgemein lässt sich sagen, dass die Inklusion im Spitzensport auf vielfältige Weise erfolgen kann. Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat im letzten Jahr sei- ne Regeln dahin gehend geändert, dass Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung gemeinsam antreten können, aber getrennt gewertet werden . Dies ist ein erster Schritt für eine Inklusion im Spitzensport. Der Fortschritt in der Umsetzung der UN-BRK innerhalb der Gesellschaft wird Einfluss nehmen auf die Grundwertediskussion des Spitzensports . Insofern stehen wir hier am Anfang einer Entwicklung. Die Leichtathletik ist wegen des Einsatzes von Pro- thesen, wie die Fälle Rehm und Pistorius zeigen, leider in einer Sondersituation . Denn es gibt auch Sportarten im Spitzensport, in denen Inklusion bereits praktiziert wird (Rollstuhlbasketball). Derzeit sieht die Bundesregierung keine Veranlas- sung, den vom autonomen Sport gewählten Weg, in gro- ßer Zahl Einzelstudien zu verlangen, auch noch dadurch zu unterstützen, dass sie die notwendigen Untersuchun- gen, dass die Prothese der Sportlerin, dem Sportler kei- nen sogenannten Nettovorteil verschafft, mit finanziert. Ziel sollte es daher sein, diese fragwürdige Beweislast- regelung zu beseitigen und dadurch zu akzeptieren, dass man sich in einem ersten Schritt auf diese aufwendigen Untersuchungen einlässt. Es ist auch bisher von keiner Seite der Wunsch auf Finanzierung der hierfür notwen- digen Expertise an die Bundesregierung herangetragen worden . Die hohen Aufwendungen für die Untersuchun- gen entstehen dadurch, dass das IAAF für die Teilnah- meentscheidung vom Prothesenträger den Nachweis verlangt, dass diese ihm keinen sogenannten Nettovorteil verschafft. Dieses Entscheidungskriterium darf kritisch hinterfragt werden . Auf Grund der Komplexität der zu bewertenden Bewegungsabläufe sind diese Untersu- chungen aufwendig, zeit- und kostenintensiv. Sie erfor- dern zudem eine hohe Methodenkompetenz. Ob die Messungen und Wertungen der jeweiligen Leis- tungsvorteile - und -nachteile bei dem Erfordernis einer Gesamtbetrachtung ein schlüssiges Urteil zulassen, ist bislang nicht abschließend geklärt. Bindet man die Ent- scheidung der Zulassung zum Wettkampf an den aktuel- len Forschungsstand, wird dies immer temporär gültige Ergebnisse mit den entsprechenden Unwägbarkeiten bei den Wettkampfplatzierungen erzeugen. Der sogenannte Nettovorteil kann nur für den Einzelfall ermittelt werden, da die Prothesen individuell auf den jeweiligen Träger angepasst sind . Der Mehrwert dieser Herangehenswei- se bedarf daher einer grundsätzlichen und eingehenden Diskussion auch unter rechtlichen Gesichtspunkten. Es sollten andere Teilnahmekriterien als die Vorteils- und Nachteilsbewertung definiert werden, um den Weg für eine echte Teilnahme der wenigen behinderten Ausnah- mesportler im Spitzensport freizumachen . Ansätze hier- zu finden sich in der internationalen Rechtsprechung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (Die Linke) (Druck- sache 18/6019, Frage 32) Was hat die Bundesregierung seit Oktober 2014 - auch im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e . V . sowie dem Bundesinstitut für Sportwissen- schaft - getan, um die Fortführung der Studie zu Doping in Deutschland für den Zeitraum ab 1990 zu befördern, und welche Vereinbarungen, Maßnahmen und Ergebnisse gibt es diesbezüglich (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Dopingbekämp- fung in Deutschland - Fortführung der Aufarbeitung und Schlussfolgerungen für die Zukunft“ auf Bundestagsdrucksa- che 18/3370)? Soweit die Frage davon ausgeht, dass der Zeitraum ab 1990 komplett unberücksichtigt geblieben sei, wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Forschergrup- pe der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (WWU Münster) den Projektauftrag zur Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ komplett erfüllt und den Zeitraum 1990 bis 2007 umfassend dargestellt hat . Es gibt derzeit vonseiten der Bundesregierung keine konkreten Planungen, ein Folgeprojekt auszuschreiben. Zunächst sollte der Abschlussbericht der Evaluierungs- kommission der Freiburger Sportmedizin ausgewertet werden, dessen Vorlage für das Ende des Jahres 2015 angekündigt worden ist. Sollte im Ergebnis festgestellt werden, dass es nach wie vor Lücken in der Erforschung von Dopinggeschehnissen der jüngeren Vergangenheit gibt, wird in einem weiteren Schritt zu prüfen sein, ob es erfolgversprechende methodische Ansätze gibt, diese Defizite im Rahmen eines Forschungsprojekts auszuräu- men . Im Rahmen des vom Bundesinstitut für Sportwissen- schaft geförderten Forschungsprojekts „Geschichte der deutschen Sportmedizin“ unter der Leitung von Profes- sor Dr . Michael Krüger, WWU Münster, wird auch der https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&sqi=2&ved=0CCAQFjAAahUKEwju1Zn19IrIAhWCPhQKHRQuBK4&url=https%3A%2F%2Fwww.leichtathletik.de%2F&usg=AFQjCNHgEPMuHS94plO-9AfgY2FQXA84Hg Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511938 (A) (C) (B) (D) Aspekt der Verwicklung der Sportmedizin in Dopingge- schehnisse der jüngeren Vergangenheit historisch aufge- arbeitet werden. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis zum 31 . August 2017 . Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 33) Ist die in Hamburg unter dem Pseudonym „Maria Block“ als verdeckte Ermittlerin in der linken Szene eingesetzt ge- wesene Polizistin auch für das Bundeskriminalamt oder die Generalbundesanwaltschaft tätig gewesen bzw . hat sie Infor- mationen an diese übermittelt, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen? Die unter dem Pseudonym „Maria Block“ als ver- deckte Ermittlerin eingesetzte Polizistin war weder für das Bundeskriminalamt noch für den Generalbundesan- walt tätig und hat weder dem Bundeskriminalamt noch dem Generalbundesanwalt Informationen übermittelt . Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/ Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 36) Wie wird die Bundesregierung den bisher gemäß § 13 Ab- satz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) bestehenden Schutz der Beschäftigten der nach § 2 GwG meldepflichtigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute vor Benachteiligung nun gemäß den Vorgaben des Artikel 61 Absatz 2 b, d und e der Richtli- nie (EU) 2015/849 wirksamer ausgestalten, und mit welchen Ergebnissen haben jene Geldinstitute sowie die zuständigen Behörden die seit dem lnkrafttreten des GwG aufgrund von in- und externen Meldungen von Verdachtsfällen im Sinne des § 11 GwG eingeleiteten Verfahren abgeschlossen (bitte nach Zahl der Verfahren und Ergebnisse aufschlüsseln)? Artikel 61 der EU-Richtlinie 2015/849 (4. EU-Geld- wäscherichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, ver- schiedene Mechanismen zu schaffen, damit den zuständi- gen Behörden etwaige Verstöße der Rechtsverpflichteten (Verpflichteten) gegen die Geldwäscherichtlinie bekannt werden . Gemäß Artikel 61 Absatz 3 müssen die Mitglied- staaten sicherstellen, dass die Verpflichteten sogenannte Hinweisgebersysteme einrichten, über die ihre Mitar- beiter interne Verstöße gegen die geldwäscherechtlichen Pflichten über einen speziellen, unabhängigen und ano- nymen Kommunikationskanal melden können. In die- sem Zusammenhang ist ein angemessener Schutz für die Meldenden vor unternehmensinternen Repressionen zu gewährleisten (Absatz 2 b) . Ferner sind die personenbe- zogenen Daten des Meldenden wie auch der natürlichen Person, die mutmaßlich für einen Verstoß verantwortlich ist, nach den Vorschriften der EU-Datenschutzrichtli- nie zu schützen (Absatz 2 d) . Absatz 2 c sieht darüber hinaus vor, dass in allen Fällen einer internen Meldung Vertraulichkeit garantiert werden muss, es sei denn, eine Weitergabe der Information ist nach nationalem Recht im Rahmen weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Ge- richtsverfahren erforderlich . Im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie muss aufgrund der genannten europarechtlichen Vorga- ben das Geldwäschegesetz um eine Vorschrift ergänzt werden, die den Verpflichteten die Einrichtung solcher Hinweisgebersysteme vorschreiben soll . Darin werden auch der Schutz des Meldenden vor Repressionen, der datenschutzrechtliche Schutz von Meldendem und dem für den Verstoß Verantwortlichen sowie die Vertraulich- keit des Verfahrens geregelt werden. Der in der Frage angesprochene § 13 Geldwäschege- setz (GwG) hat hingegen eine andere Schutzrichtung als Artikel 61 der Richtlinie. Dieser bezieht sich nicht auf die Meldung interner Verstöße gegen die Vorschriften des Geldwäschegesetzes, sondern soll die Personen, die einen Verdachtsfall gemäß § 11 GwG im guten Glauben gemeldet haben, von straf-, zivil- oder verwaltungsrecht- licher Haftung freistellen . Flankiert wird diese Vorschrift seit 1998 durch die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin), die Mitarbeiter, die eine Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung anzeigen, die nach den vorliegenden Tatsachen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könn- te, zusätzlich vor externen Repressionen oder Racheak- ten schützen soll . Nach dieser Verwaltungspraxis ist bei Erstattung einer Verdachtsmeldung gemäß § 11 Absatz 1 GwG an die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim BKA und dem zuständigen LKA nur die Person des Geldwäschebeauftragten als Ansprechpartner gegenüber den Ermittlungsbehörden anzugeben . Damit soll weitge- hende Anonymität, insbesondere des Mitarbeiters, der den verdächtigen Sachverhalt festgestellt hat, gewahrt werden . Nicht zu verhindern ist, dass der meldende Geldwä- schebeauftragte bei Einsicht des Beschuldigten in die Er- mittlungsakten durch einen Rechtsanwalt (§ 147 StPO) bekannt wird. Dieser wird dadurch zwar einer potenziel- len Gefahr ausgesetzt; dies muss jedoch in Abwägung mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf einen fairen Prozess und eine effektive Verteidigung in Kauf genommen bzw . durch andere Maßnahmen wie bei- spielsweise Polizeischutz bei drohender Gefahr für Leib und Leben ausgesteuert werden . An das BMF und die BaFin wurden bislang keine Fäl- le herangetragen, in denen die Offenlegung der Person des Geldwäschebeauftragten in Deutschland zu ernsthaf- ten Bedrohungen oder anderen repressiven Maßnahmen geführt hätte, die etwa polizeiliche Schutzmaßnahmen erfordert hätten . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11939 (A) (C) (B) (D) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/ Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 37) Wie unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die durch das Auslaufen des Betreuungsgeldes freiwerdenden finanziellen Mittel in den Ausbau von Kindertagesstätten zu investieren, um damit die Kommunen insbesondere mit Blick auf die wachsenden Herausforderungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern zu unterstützen, und, wenn nein, warum nicht? Die Meinungsbildung über die zukünftige Verwen- dung der schrittweise auslaufenden Nettoausgaben für das Betreuungsgeld in den Jahren ab 2016 ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen . Es ist be- absichtigt, im Laufe des Herbstes einen Vorschlag für die parlamentarische Beratung des Bundeshaushaltes 2016 vorzulegen . Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bünd- nis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 38) Warum hält die Bundesregierung die Öffnung ausbildungs- begleitender Hilfen (abH) der Assistierten Ausbildung (AsA) und des Zugangs zur finanziellen Ausbildungsförderung für Geduldete nach 15 Monaten Voraufenthalt (www .bmas .de/DE/ Presse/Pressemitteilungen/2015/mehr-unterstuetzung-fuer- fluechtlinge-in-berufsausbildung.html) vor dem Hintergrund, dass junge Asylsuchende und Geduldete bereits nach drei Mo- naten eine Berufsausbildung aufnehmen dürfen, für angemes- sen, und warum umfasst diese Öffnung für Geduldete nicht auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung? Ein früher Zugang zum Arbeits- und Ausbildungs- markt eröffnet Flüchtlingen die Möglichkeit, bereits nach kurzer Zeit eine entsprechende Stelle bei einem Arbeit- geber anzunehmen und sich hierdurch auch eigene Ver- dienstmöglichkeiten zu eröffnen. Diese Interessenlage ist auf die Frage einer finanzwirksamen Unterstützung durch aktive Leistungen der Arbeitsförderung nicht ohne weitere Erwägungen übertragbar . Maßnahmen der Ausbildungsförderung bedürfen einer differenzierten Betrachtung, die auch die Bleibeperspek- tive im Blick hat. Nach einer Einreise sollten zunächst Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund stehen, bevor Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können. Insbesondere für Geduldete stellt die Herabsetzung der Voraufenthaltsdauer von vier Jahre auf 15 Monate eine erhebliche Öffnung dar . Die Dauer orientiert sich an § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes, wo- nach das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden ist, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. An diesem Gleichlauf sollte festgehalten werden . Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben vor einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht die nötige Klarheit über eine Blei- beperspektive. Eine Förderung dieser Personengruppe mit ausbildungsfördernden Leistungen ist in diesem Ver- fahrensstadium regelmäßig nicht angezeigt . Nach einer positiven Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über den Asylantrag sind Maßnahmen der Ausbildungsförderung bereits heute ohne Voraufent- haltsdauer möglich . Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra- ge der Abgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 39) Was unternimmt die Bundesregierung im Sinne des Arti- kels 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, um insbesondere die Barrierefreiheit im Bereich der privaten Rechtsträger zu erhöhen und so behinderten Menschen den gleichberechtigten Zugang zu Orten wie Kinos, Anwaltskanzleien und Eisdielen zu ermöglichen, damit Situationen, wie sie eine Betroffene in einer Wuppertaler Eisdiele erlebt hat, vermieden werden (sie- he Bericht WDR, Lokalzeit Bergisches Land, vom 17 . Septem- ber 2015)? Mit Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonventi- on (UN-BRK) hat sich Deutschland unter anderem auch zur Umsetzung des Artikels 9 UN-BRK verpflichtet. Ar- tikel 9 UN-BRK zielt darauf ab, Menschen mit Behinde- rungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen . Zur Umsetzung dieser Verpflichtung im Bereich des Privat- rechts haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass private Rechtsträger bei der Bereitstellung von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen, alle Aspekte der Zu- gänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berück- sichtigen . Nach dem Grundgesetz liegt in Deutschland die Ge- setzgebungskompetenz für allgemein verbindliche Rege- lungen zur Barrierefreiheit in Gebäuden ausschließlich bei den Ländern, die hierzu Vorgaben in den jeweiligen Landesbauordnungen treffen . Für Bauten des Bundes enthält das Behindertengleich- stellungsgesetz des Bundes (BGG) zunächst Regelungen zur Barrierefreiheit der Behörden des Bundes . Das BGG bietet darüber hinaus die Möglichkeit, dass nach § 13 Ab- satz 3 BGG anerkannte Verbände behinderter Menschen Zielvereinbarungen (privatrechtliche Verträge) mit ein- zelnen Unternehmen oder Unternehmensverbänden über die konkrete Herstellung von Barrierefreiheit, zum Bei- spiel in einem Supermarkt oder einem Lokal, abschlie- ßen können. Zur Förderung der Zielvereinbarungen wurde im Zeit- raum 2009 bis 2012 ein Projekt des Bundeskompetenz- zentrums Barrierefreiheit e . V . aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511940 (A) (C) (B) (D) Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2017 das Modellvorhaben „Einkau- fen 2030 - barrierefrei und inklusiv“ des Euregio Kom- petenzzentrums für Barrierefreiheit (EUKOBA) e . V . in Linnich/Nordrhein-Westfalen . Hauptziel des Modellpro- jektes ist es, bundesweit einheitliche Standards für eine barrierefreie Ladengestaltung zu erarbeiten und zu schaf- fen. Das EUKOBA wird in dem Projekt mit einer Viel- zahl von regionalen Partnern und Verbänden des Einzel- handels zusammenarbeiten. Von dem Projekt erhofft sich die Bundesregierung eine weitere Sensibilisierung und Durchdringung des Inklusionsgedankens bei der Erledi- gung von Alltagsgeschäften im Einzelhandelsgewerbe . Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (Die Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 40) Mit welchen zusätzlichen Kosten wäre die Einstellung von 3 000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Agenturen und Jobcentern verbunden (vergleiche Äuße- rung des Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-J. Weise, FAZ, Donnerstag, 17 . September 2015; sofern keine genauen Berechnungen möglich sind, bitte Schätzwerte in Euro angeben), und wie viele Stellen wurden in den Agenturen und Jobcentern in den zurückliegenden vier Jahren abgebaut (bitte jeweils für die einzelnen Jahre beant- worten und die Gesamtzahl nach Agenturen und Jobcentern aufschlüsseln)? Die notwendigen Bedarfe einschließlich des Perso- nalmehrbedarfes in den gemeinsamen Einrichtungen werden im laufenden Haushaltsverfahren derzeit abge- stimmt . Über die Höhe des Mehrbedarfes ist noch nicht entschieden . In den gemeinsamen Einrichtungen wurden in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 557 Stellen für Dauer- kräfte abgebaut. Im gleichen Zeitraum wurden in den Agenturen für Arbeit insgesamt 3 129 Stellen für Dauer- kräfte abgebaut. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (Die Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 41) In welchem Ausmaß nahmen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen, Jobcentern und Berufsinformationszentren an Schulungen zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz teil, und in welchem Ausmaß nahmen in den zurückliegenden vier Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen, Jobcen- tern und Berufsinformationszentren an Schulungen oder sons- tigen Informationsangeboten durch die Bundeswehr teil (bitte mit konkreten Zahlen antworten)? Die Sensibilisierung der Beschäftigten im Hinblick auf einen wertschätzenden Umgang und auf Kundenori- entierung sind aktuelle Schwerpunkte der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf Diversity Management. Der Bundesregierung liegen keine Einzelauswertungen zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vor. Hierzu hatte die Bundesregierung im März und April 2015 be- reits berichtet . Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurden folgende Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit gezählt: im Jahr 2012 rund 300 000 Teilnehmertage, im Jahr 2013 rund 450 000 Teil- nehmertage, im Jahr 2014 rund 530 000 Teilnehmertage . Die Bundesregierung hat zur Zusammenarbeit zwi- schen Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Berufsinfor- mationszentren und Bundeswehr am 8 . September 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. geant- wortet. Es wird auf die Bundestagsdrucksache 18/5941 und hier insbesondere die Antwort zur Frage Nr . 14 ver- wiesen. Die Antwort ist weiterhin aktuell. Darüber hin- ausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor . Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 42) Inwieweit unterstützt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, das vom Bundesver- band Deutscher Milchviehhalter (BDM) vorgeschlagene Kon- zept der Mengenregulierung im Krisenfall als Maßnahme zur Lösung der Milchmarktkrise, und wird er sich seinem bayeri- schen Amtskollegen Helmut Brunner anschließen und diesen Vorschlag prüfen? Das vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) vorgeschlagene Konzept der Mengenregelung im Krisenfall als Maßnahme zur Lösung der Milchmarktkri- se wird von der Bundesregierung nicht unterstützt . Die Milchquotenregelung ist am 31 . März 2015 im Konsens der wesentlichen Akteure ausgelaufen. Noch nicht ein- mal ein halbes Jahr später über eine neue staatliche Men- genregelung zu diskutieren, ist nicht sinnvoll. Das bestehende Sicherheitsnetz ist grundsätzlich trag- fähig . Das von der Europäischen Kommission vorge- schlagene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Markt- krise ist ausgewogen und wird unterstützt. Selbst das von den Ländern mit „grünen“ Agrarminis- tern in Auftrag gegebene Gutachten des ife-Instituts für Ernährungswirtschaft in Kiel bescheinigt dem Marktver- antwortungsprogramm des BDM mit Blick auf die Men- genregelung eine fehlende Effizienz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen)(Drucksache 18/6019, Frage 43) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11941 (A) (C) (B) (D) Wie beabsichtigt der Bundeslandwirtschaftsminister, das Mengenproblem auf dem Milchmarkt in den Griff zu bekom- men, das zu anhaltend niedrigen Preisen führt? Bezüglich der Lösung des Mengenproblems auf dem Milchmarkt ist in erster Linie auf die von der Europä- ischen Kommission (KOM) vorgeschlagenen Maßnah- men zur Beseitigung des Marktungleichgewichts hinzu- weisen . Diese stehen unter der Überschrift „Nachfrage stimulieren, Angebot verringern“ . Um bestehende Absatzmärkte zu verteidigen und neue zu erschließen, ist es sinnvoll, den Export zu verstärken. Vor diesem Hintergrund ist die Wirtschaft gefordert, den Absatz nach Ländern und Produkten zu diversifizieren. Produktinnovationen und Markenbildung sollten auch zur Pflege des Binnenmarktes eine wesentlich stärkere Rolle spielen . Die Bundesregierung unterstützt den Prozess, indem sie ihre Bemühungen verstärkt, bestehende Handels- hemmnisse vor allem im Veterinärbereich abzubauen, um dadurch eine Verbesserung des Marktzugangs zu Drittstaaten zu erreichen . Der Milchwirtschaft stehen außerdem auch die übrigen Maßnahmen der Export- förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung . Weiterhin wird auf das Auslandsmesseprogramm des BMEL verwiesen . Zur vorübergehenden angebotsseitigen Entlastung des Marktes unterstützt das BMEL die bisher schon getroffe- nen Maßnahmen der Privaten Lagerhaltung (PLH) von Butter und Magermilchpulver (MMP) und die zugehö- rige laufende Intervention . Die von der KOM nunmehr vorgenommene Verbesserung der privaten Lagerhaltung von Butter und Milchpulver und die Wiedereröffnung der Lagerhaltung von Käse werden ebenfalls ihren Beitrag leisten . Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 46) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder und Kommunen bei der Integration von Flücht- lingskindern in Kitas zu unterstützen, und inwieweit wird das Programm „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration” finanziell ausgeweitet? Die Bundesregierung prüft derzeit einen Katalog un- terschiedlicher Maßnahmen, um Länder und Kommunen bei der Aufnahme der Flüchtlinge zu unterstützen . Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die zukünftigen Be- darfe aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen steigen werden . Die erfolgreichen Ansätze zur sprachlichen Bildung aus dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ (2011-2015) werden ab Anfang 2016 im neuen Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aufgegriffen . Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die einen über- durchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit beson- derem Bedarf an sprachlicher Bildung und Förderung betreuen . Für die Programmlaufzeit bis Ende 2019 sind nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016 jährlich bis zu 100 Millionen Euro eingeplant . Der Ent- wurf befindet sich in den parlamentarischen Beratungen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 123. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 15 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau

    Hajduk, Bündnis 90/Die Grünen.



Rede von Anja Hajduk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, ich möchte Sie vor dem Hintergrund

der Frage meiner Kollegin Steffi Lemke fragen, ob Sie
die Antwort Ihres Staatssekretärs Enak Ferlemann kor-
rigieren wollen, dass die Bundesregierung Kenntnis von
der Existenz der Abschalttechniken hatte. Oder glauben
Sie, dass es lösungs- und zielorientiert ist, hier eine Aus-
einandersetzung über die Definition des Wortes „Ab-
schalttechnik“ zu führen? Ich muss diese Frage anschlie-
ßen; denn wir haben es mit der Krise eines sehr großen
Automobilkonzerns zu tun, und Sie müssen Ihre Rolle
beim Handeln dieser Krise wahrnehmen . Deswegen
möchte ich Sie bitten, darauf noch einmal einzugehen .

Gleichzeitig möchte ich Sie fragen, mit welchen recht-
lichen Konsequenzen Sie für den VW-Konzern rechnen,
sollte sich herausstellen, dass VW auch in Europa vor-
sätzlich Abgasmessungen manipuliert hat . Ich gehe da-
von aus, dass Sie sich auch auf diesen Krisenfall vorbe-
reiten und dazu Stellung nehmen können.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Minister .

    Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr
    und digitale Infrastruktur:

    Sehr geehrte Frau Hajduk, ich habe auf das hingewie-
    sen, was Teil der Fragestellung der Grünen in der Klei-
    nen Anfrage war, nämlich: Wie definiert die Bundesre-
    gierung die Abschalteinrichtung? Darauf nehmen Sie ja
    immer gerne Bezug . Ich habe darauf hingewiesen, dass

    die Abschalteinrichtung in der EG-Verordnung 715/2007
    definiert ist, und zwar in Artikel 3 Absatz 10, und dass in
    Artikel 5 Absatz 2 der EG-Verordnung die Unzulässig-
    keit der Verwendung von Abschalteinrichtungen und die
    Ausnahmen beschrieben werden . Dem ist nichts weiter
    hinzuzufügen . Die Tatsache, dass diese EG-Verordnung
    mit der Ziffer „2007“ versehen ist, sagt aus, dass sie –
    wenn das für Sie noch von Interesse ist – von 2007 ist .

    Zu den rechtlichen Konsequenzen, die Sie hinterfra-
    gen, kann ich Ihnen nur sagen: Es wäre hilfreich, erst
    einmal den möglichen Schaden festzustellen . Dafür
    haben wir gestern und vorgestern – mit der Einsetzung
    der Kommission und der Einleitung der erforderlichen
    Untersuchungen durch das KBA – die notwendigen Ent-
    scheidungen getroffen . Wenn man am Ende weiß, was
    in Deutschland und in Europa passiert ist – über diese
    Situation reden wir hier ja ganz offensichtlich; denn nur
    in diesem Fall könnten wir rechtliche Konsequenzen zie-
    hen –, werden wir uns über die anderen Fragen unterhal-
    ten können.