Plenarprotokoll 18/123
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Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
123. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. September 2015
Inhalt
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung
des Luftverkehrsgesetzes; weitere Fragen . . 11883 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11883 B
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 B
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11884 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11885 A
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11885 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 A
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11886 D
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11887 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11887 D
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11888 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11888 C
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11888 D
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 A
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11889 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11889 C
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11890 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11890 C
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11891 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 A
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11891 B
Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 B
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11891 C
Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11891 D
Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11892 B
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015II
Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . 11892 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11892 C
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . 11892 D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/6019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 B
Mündliche Frage 5
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Förderung der Atomkraft als Teil der Kli-
mainvestitionsstrategie der Europäischen
Investitionsbank
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 C
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11893 D
Mündliche Frage 9
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vom Eon-Konzern geplante Ausgliederung
von Uniper und Haftung für den künftigen
Eon-Konzernbereich infolge des geplanten
Gesetzes zur Konzernnachhaftung im Nuk-
learbereich
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11894 C
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11894 D
Mündliche Frage 10
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage der Ergebnisse des sogenannten
Stresstests des Systems der Rückstellungs-
bildung der atomkraftwerkebetreibenden
Energiekonzerne
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11895 A
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11895 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11896 A
Mündliche Frage 11
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zeitplan zum Konzernhaftungsgesetz und
Stresstest im Zusammenhang mit Atom-
rückstellungen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11896 B
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11896 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11897 B
Mündliche Frage 14
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anwendung des Exportgrundsatzes „Neu
für Alt“ vor dem Hintergrund der Lieferun-
gen von G36-Gewehren und MP5-Maschi-
nenpistolen in den Jahren 2006 bis 2008
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11897 D
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11898 A
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 11898 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11899 B
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11899 C
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11900 A
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11900 B
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11900 C
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11900 D
Mündliche Frage 15
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Im Jahr 2008 an Mexiko gelieferte Gewehre
im Rüstungsexportbericht 2008
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11901 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11901 B
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11901 D
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11902 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 III
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11902 C
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11903 A
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11903 B
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
(zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . 11903 C
Mündliche Frage 16
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Aufhebung von Waffenlieferungen an Sau-
di-Arabien und seine Bündnispartner an-
gesichts des Krieges und der humanitären
Lage der Menschen im Jemen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11903 D
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11904 A
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11904 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11904 D
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11905 B
Mündliche Frage 17
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Entscheidungsgewalt des CETA-Hauptaus-
schusses
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 11905 D
Zusatzfragen
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 C
Mündliche Frage 18
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ratifikationserfordernis im Zusammen-
hang mit Kapitel 34 Artikel X.02 Absatz 2
des CETA-Entwurfes
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11906 D
Zusatzfragen
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11907 A
Mündliche Frage 24
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherstellung uneingeschränkter Inspektio-
nen undeklarierten nuklearen Materials oder
von Aktivitäten im Widerspruch zu JCPOA
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11907 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11908 A
Mündliche Frage 25
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vereinbarkeit der Wiedereinführung von
Kontrollen an der deutsch-österreichischen
Grenze mit den Vorgaben von Artikel 23 ff.
des Schengener Grenzkodex
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11909 A
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11909 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11910 B
Mündliche Frage 28
Martina Renner (DIE LINKE)
Hinweise des Bundesamtes für Verfassungs-
schutz bezüglich geplanter Sachbeschädi-
gungen bzw. Brandanschläge auf Flücht-
lingsunterkünfte seit 2015
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . 11910 D
Zusatzfragen
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11911 A
Mündliche Frage 29
Martina Renner (DIE LINKE)
Hinweise des Bundesamtes für Verfassungs-
schutz auf mutmaßliche Täter nach Sach-
beschädigungen bzw. Brandanschlägen auf
Flüchtlingsunterkünfte seit 2015
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11911 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015IV
Zusatzfrage
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11912 A
Mündliche Fragen 34 und 35
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stopp des Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Strafgesetzbuches zur Verbesse-
rung des Schutzes der sexuellen Selbstbe-
stimmung und Zeitpunkt der Einbringung
in das parlamentarische Verfahren
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . 11912 D
Zusatzfragen
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11913 A
Mündliche Frage 44
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterschied zwischen der Einschätzung
des Bundesinstituts für Risikobewertung
und der vorläufigen Einschätzung der In-
ternationalen Agentur für Krebsforschung
der WHO in einer Fachzeitschrift vom
März 2015 zur Glyphosat-Monographie der
Internationalen Agentur
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11914 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11914 C
Mündliche Frage 45
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zum Thema
„Negligible Exposure“ bei der Diskussion
zum EU-Guidance-Document im Rahmen
des Standing Committee on Plants, Ani-
mals, Food and Feed und Auswirkungen
auf die Wiederzulassung von Glyphosat
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11915 B
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11915 D
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti-
on DIE LINKE gemäß Anlage 5 Nummer 1
Buchstabe b GO-BT: zu den Antworten
der Bundesregierung auf die Frage 15 auf
Drucksache 18/6019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11916 B
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11916 C
Dr . Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11917 C
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11919 A
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11920 B
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11921 B
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11922 B
Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11923 B
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11924 C
Andreas G . Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11925 C
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11926 C
Helmut Nowak (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11927 D
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11928 C
Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11929 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11930 D
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11930 B
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11931 A
Anlage 2
Mündliche Fragen 1 und 2
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Ablauf des Beteiligungsverfahrens zum
Bundesverkehrswegeplan sowie Zuleitung
des Bundesverkehrswegeplans und der
Baugesetze an das Plenum des Deutschen
Bundestages
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . 11931 B
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bundesmittel aus bestimmten Etats für den
Breitbandausbau
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11931 D
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 V
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verdopplung der sozialen Wohnraumförde-
rung
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 A
Anlage 5
Mündliche Frage 6
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bestandteile des Maßnahmenpakets zur In-
tegration von Geflüchteten an Hochschulen
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 A
Anlage 6
Mündliche Frage 7
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Etwaige kommerzielle Nutzung erhobener
Daten bei der Nationalen Kohorte
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11932 C
Anlage 7
Mündliche Frage 8
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anträge auf Produktionsförderung beim
Deutschen Filmförderfonds im Jahr 2015
Antwort
Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . 11933 A
Anlage 8
Mündliche Frage 12
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Risiken hinsichtlich des Werts und der Ver-
fügbarkeit der bei den AKW betreibenden
Unternehmen gebildeten Entsorgungsrück-
stellungen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11933 C
Anlage 9
Mündliche Frage 13
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Besetzung der für September 2015 ange-
kündigten neuen Kommission für Atom-
rückstellungen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11933 D
Anlage 10
Mündliche Frage 19
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Menschenrechtslage in Usbekistan als expli-
ziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda
des EU-Außenministerrates
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 A
Anlage 11
Mündliche Frage 20
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Befassung des EU-Außenministerrats mit
der Menschenrechtslage in Usbekistan
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 B
Anlage 12
Mündliche Frage 21
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausweitung des humanitären Engagements
in den Nachbarstaaten Syriens
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11934 C
Anlage 13
Mündliche Frage 22
Sevim Daǧdelen (DIE LINKE)
Vereinbarkeit demokratischer Grundsätze
mit vom ukrainischen Präsidenten in Kraft
gesetzten Sanktionslisten gegen nicht ge-
nehme Politiker und Journalisten
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11935 A
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015VI
Anlage 14
Mündliche Frage 23
Sevim Daǧdelen (DIE LINKE)
Etwaige Parallelen bezüglich des Autono-
miereferendums in der nordmoldauischen
Stadt Balti und der Autonomiebestrebun-
gen in der moldauischen Region Gagausien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . 11935 B
Anlage 15
Mündliche Frage 26
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Position der Bundesregierung zur Wieder-
einführung von Grenzkontrollen in einzel-
nen EU-Mitgliedstaaten
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11935 D
Anlage 16
Mündliche Frage 27
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Zeiträume, Einsatzmittel und Teilneh-
mer bezüglich einer „Soforteinsatzübung
REX 2015“ von Frontex in Griechenland
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 A
Anlage 17
Mündliche Frage 30
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen der Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit der angespannten Situati-
on bei der Flüchtlingsunterbringung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 C
Anlage 18
Mündliche Frage 31
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Regeländerung durch den Internationalen
Leichtathletik-Verband hinsichtlich der
Möglichkeit der Teilnahme von Prothesen-
sportlern bei großen Meisterschaften
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11936 D
Anlage 19
Mündliche Frage 32
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Maßnahmen zur Fortführung der Studie zu
Doping in Deutschland für den Zeitraum ab
1990
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11937 C
Anlage 20
Mündliche Frage 33
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Tätigkeit der in Hamburg unter dem Pseu-
donym „Maria Block“ als verdeckte Er-
mittlerin in der linken Szene eingesetzten
Polizistin für das BKA bzw. die General-
bundesanwaltschaft
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . 11938 A
Anlage 21
Mündliche Frage 36
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausgestaltung des Schutzes der Beschäf-
tigten der nach § 2 Geldwäschegesetz mel-
depflichtigen Kredit- und Finanzdienstleis-
tungsinstitute vor Benachteiligung
Antwort
Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 11938 A
Anlage 22
Mündliche Frage 37
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Investition von durch das Auslaufen des
Betreuungsgeldes freiwerdenden Mitteln in
den Ausbau von Kindertagesstätten
Antwort
Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . 11939 A
Anlage 23
Mündliche Frage 38
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Öffnung ausbildungsbegleitender Hilfen,
der Assistierten Ausbildung und des Zugangs
zur finanziellen Ausbildungsförderung für
Geduldete nach 15 Monaten Voraufenthalt
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 VII
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 A
Anlage 24
Mündliche Frage 39
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Erhöhung der Barriere-
freiheit im Bereich der privaten Rechtsträ-
ger
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11939 C
Anlage 25
Mündliche Frage 40
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Zusatzkosten für die Einstellung von
3000 zusätzlichen Mitarbeitern in den
Agenturen für Arbeit und den Jobcentern
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 A
Anlage 26
Mündliche Frage 41
Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE)
Teilnehmer aus den Agenturen für Arbeit,
Jobcentern und Berufsinformationszentren
an Schulungen zur Verbesserung der inter-
kulturellen Kompetenz in den Jahren 2012
bis 2014
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11940 B
Anlage 27
Mündliche Frage 42
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaige Unterstützung eines Konzepts zur
Mengenregulierung als Maßnahme zur Lö-
sung der Milchmarktkrise
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11940 C
Anlage 28
Mündliche Frage 43
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Lösung des Mengenpro
blems auf dem Milchmarkt
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . 11940 D
Anlage 29
Mündliche Frage 46
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Unterstützung der Länder
und Kommunen bei der Integration von
Flüchtlingskindern in Kitas
Antwort
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11941 C
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11883
123. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 23. September 2015
Beginn 13 .00 Uhr
Berichtigung
122 . Sitzung, Seite 11829 B, vorletzter Absatz, zweiter Satz, ist
wie folgt zu lesen: „Erst heben Sie die Umgehung Oberau in den
Haushalt, und kaum steht sie da drin, wird sie 18 Prozent teurer.“
Julia Obermeier
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11931
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Feiler, Uwe CDU/CSU 23 .09 .2015
Gabriel, Sigmar SPD 23 .09 .2015
Groth, Annette DIE LINKE 23 .09 .2015
Hartmann (Wackern-
heim), Michael
SPD 23 .09 .2015
Kiziltepe, Cansel SPD 23 .09 .2015
Kolbe, Daniela SPD 23 .09 .2015
Lach, Günter CDU/CSU 23 .09 .2015
Lenkert, Ralph DIE LINKE 23 .09 .2015
Möhring, Cornelia DIE LINKE 23 .09 .2015
Müller (Chemnitz),
Detlef
SPD 23 .09 .2015
Müller-Gemmeke, Beate BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23 .09 .2015
Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23 .09 .2015
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 23 .09 .2015
Röspel, René SPD 23 .09 .2015
Scheuer, Andreas CDU/CSU 23 .09 .2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 23 .09 .2015
Schmidt, Dr . Frithjof BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23 .09 .2015
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
23 .09 .2015
Uhl, Dr . Hans-Peter CDU/CSU 23 .09 .2015
Ulrich, Alexander DIE LINKE 23 .09 .2015
Wiese, Dirk SPD 23 .09 .2015
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Herbert Behrens (Die Linke) (Druck-
sache 18/6019, Fragen 1 und 2):
Wie genau soll das Beteiligungsverfahren zum Bundesver-
kehrswegeplan ablaufen, und wie ist der Zeitplan?
Wann werden der Bundesverkehrswegeplan und die Bau-
gesetze dem Plenum des Deutschen Bundestages zugeleitet?
Der Bundesverkehrswegeplan 2015 wird unter deut-
lich ausgeweiteter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.
Derzeit werden alle Projekte durch externe Gutachter
bewertet . Nach Übergabe dieser Bewertungsergebnis-
se erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur den Gesamtplanentwurf des Bun-
desverkehrswegeplan 2015. Es ist beabsichtigt, diesen
voraussichtlich im Herbst 2015 vorzulegen . Er stellt die
Bewertungsergebnisse, einen Vorschlag zur Dringlich-
keitseinstufung und zur Finanzmittelaufteilung zwischen
den Verkehrsträgern dar. Zusätzlich werden alle detail-
lierten Untersuchungsergebnisse im Projektinformati-
onssystem im Internet veröffentlicht .
Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2015 wird
vor dem Kabinettsbeschluss einem Konsultationsverfah-
ren unterzogen. Alle Interessierten können sich online
oder schriftlich zum Entwurf äußern . Alle Stellungnah-
men werden einzeln ausgewertet, aber aufgrund der er-
warteten hohen Anzahl nicht individuell beantwortet . Der
Umgang mit den Stellungnahmen wird zusammenfas-
send dokumentiert. Auf Grundlage der Stellungnahmen
werden etwaige Änderungen am Bundesverkehrswege-
plan vorgenommen und anschließend dem Bundeskabi-
nett vorgelegt. Der Bundesverkehrswegeplan 2015 bildet
nach Kabinettsbeschluss die Grundlage für die Ausbau-
gesetze, die vom Deutschen Bundestag beschlossen wer-
den .
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grü-
nen) (Drucksache 18/6019, Frage 3)
Aus welchen Etats kommen die 0,3 Milliarden Euro aus
Bundesmitteln für den Breitbandausbau (siehe Antwort der
Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär auf meine
schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 18/6020, und in
welcher Form sollen sie genau verwendet werden?
Insgesamt stellt der Bund in den nächsten Jahren
2,7 Milliarden Euro für die Breitbandförderung zur Ver-
fügung . Die Gesamterlöse von rund 1,3 Milliarden Euro
aus der Frequenzversteigerung der 700-MHz-Frequen-
zen und des L-Bandes (Digitale Dividende II) werden
nach Abzug der Umstellungs- und Verwaltungskosten
hälftig auf Bund und Länder aufgeteilt .
Zusätzlich stehen 1,1 Milliarden Euro aus dem Zu-
kunftsinvestitionspaket der Bundesregierung für 2016
bis 2018 für ein Förderprogramm für den Breitband-
ausbau zur Verfügung . Die hier nachgefragten Mittel in
Höhe von 0,3 Milliarden Euro werden im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung aus
dem zukünftigen Haushalt des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511932
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 4)
Ist der Vorschlag der Bundesministerin für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, zur
Verdopplung der sozialen Wohnraumförderung innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt, und wann wird die Bundesre-
gierung einen Antrag hierzu vorlegen?
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, hat auf-
grund der aktuellen Entwicklungen vorgeschlagen, die
bislang vom Bund an die Länder geleisteten Kompen-
sationsmittel in Höhe von 518 Millionen Euro bis zum
Jahr 2019 mindestens zu verdoppeln, um bezahlbaren
Wohnraum für alle zu schaffen . Ziel ist, dass die Länder
die Mittel zweckgebunden einsetzen für die Wohnraum-
förderung und über die Verwendung der Mittel berich-
ten . Dieser Vorschlag ist, wie auch andere Vorschläge
im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Situation,
Gegenstand der aktuellen Diskussionen innerhalb der
Bundesregierung sowie zwischen Bundesregierung und
Ländern .
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grü-
nen) (Drucksache 18/6019, Frage 6)
Welche Bestandteile hat das Maßnahmenpaket zur Integ-
ration von Geflüchteten an Hochschulen, welches die Bun-
desministerin Johanna Wanka am 17. September 2015 im
Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit angekündigt hat
(bitte aufschlüsseln nach Projekten, Laufzeit, Umfang der
Förderung, Anzahl der Plätze, benötigten Aufenthaltstitel von
Teilnehmenden, benötigten Vorqualifikationen von Teilneh-
menden, Anzahl zusätzlicher Beschäftigter an Hochschulen
und ausführenden Organisationen, Kosten der einzelnen Pro-
jekte, Verankerung im Bundeshaushalt), und wann sollen die
einzelnen Projekte des Maßnahmenpakets jeweils anlaufen?
Aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) gehen davon aus, dass allein 2015
mindestens 800 000 Flüchtlinge nach Deutschland kom-
men werden. Nach vorläufigen Schätzungen ist davon
auszugehen, dass Zehntausende Personen dieser Gruppe
für die Aufnahme eines Studiums qualifiziert sind oder
bereits erste Studienabschlüsse haben . Die Maßnahmen
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) zielen darauf ab, möglichst vielen studierfähi-
gen und studierwilligen Flüchtlingen ein Hochschulstu-
dium zu ermöglichen . Gelingt ihre Integration, ist dies
langfristig ein Gewinn für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und
Gesellschaft .
Die Integration von Flüchtlingen ist zweifellos eine
Herausforderung für die Hochschulen, bietet aber auch
eine große Chance: Die zusätzlichen ausländischen
Studierenden tragen dazu bei, unsere heimischen Cam-
pi weiter zu internationalisieren . Sie bringen wissen-
schaftliche, sprachliche und kulturelle Impulse ein. Die
deutschen Studierenden werden von ihren spezifischen
Kompetenzen und Erfahrungen im Sinne einer „Interna-
tionalisierung zu Hause“ profitieren.
Ein Schlüssel ist eine Ermittlung der Studierfähigkeit
von Flüchtlingen und ihre Integration in die Hochschulen
zum Zweck des Studiums oder der wissenschaftlichen
Weiterbildung . Hierzu plant das BMBF ein differenzier-
tes Maßnahmenpaket, mit dessen Hilfe unter anderem
eine Bestandsaufnahme der individuellen Studier- und
Sprachfähigkeit vorgenommen werden soll, eine fach-
sprachliche und propädeutische Studienvorbereitung fi-
nanziert sowie studentische Initiativen zur Betreuung der
neuen Studierenden unterstützt werden sollen. Konkret
wollen wir unter anderem 2 400 zusätzliche Plätze an
Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen för-
dern. Details und Größenordnung des Maßnahmenpakets
sind abhängig von der tatsächlichen Zahl studierfähiger
Flüchtlinge .
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grü-
nen) (Drucksache 18/6019, Frage 7)
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass einer-
seits im Datenschutzkonzept zur Nationalen Kohorte (NAKO)
eine kommerzielle Nutzung der erhobenen Daten ausgeschlos-
sen wird, andererseits aber als Bestandteil der Aufklärung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Hinweis auf „die erlaub-
te Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern“ erfolgt (ver-
gleiche Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der Nationa-
len Kohorte in der Fassung vom 16 . März 2015, Abschnitt 2 .4,
Seite 17) und in den aktuellen Einwilligungserklärungen
ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass kooperierende
Drittmittelgeber eventuell kommerzielle Zwecke verfolgen
können (vergleiche www.nationale-kohorte.de/einwilligungs-
erklaerungen.html, jeweils Abschnitt 1.3), und warum wird
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der NAKO nicht die
Möglichkeit gegeben, eine sogenannte „abgestufte Einwilli-
gung“ zur Nutzung ihrer Daten für verschiedene Zwecke ab-
zugeben, durch die sie an der Entscheidung über die konkrete
Verwendung ihrer Daten beteiligt würden?
Die Planung und Durchführung dieser groß ange-
legten Langzeit-Bevölkerungsstudie wird von einem
Netzwerk aus mehreren Forschungseinrichtungen der
Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft,
der Fraunhofer-Gesellschaft und der Ressortforschung
sowie mehreren Universitäten bzw. Universitätsklini-
ken verantwortet. Organisiert ist die Nationalen Kohorte
(NAKO) als Verein . Die beteiligten Einrichtungen sind
als Vereinsmitglieder vertreten .
Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der
NAKO in der Fassung vom 16 . März 2015, Abschnitt 2 .4,
S. 17, und in der aktuellen Einwilligungserklärung ist
eine Übergabe von Daten zur kommerziellen Nutzung
ausgeschlossen. Dies bedeutet nach Auskunft der NAKO,
dass Daten und Proben nicht verkauft und an nieman-
den aus kommerziellen Gründen oder gegen Bezahlung
weitergegeben werden . Nach dem Datenschutz- und
IT-Sicherheitskonzept der NAKO in der oben genannten
Fassung und der aktuellen Einwilligungserklärung kann
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11933
(A) (C)
(B) (D)
die Nutzung in Kooperation mit Drittmittelgebern (z . B .
der Industrie) erfolgen, die eventuell auch kommerzielle
Zwecke verfolgen. Die Kooperationen sind danach auf
transparenter, vertraglich genau geregelter Basis durch-
zuführen . Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von
Daten und Proben, insbesondere hinsichtlich der mögli-
chen Forschungsthemen und der Anforderungen an den
Empfänger von Daten und Proben, sind in der Nutzungs-
ordnung der NAKO festgeschrieben .
Nach dem Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept der
NAKO in der oben genannten Fassung erfolgt die Teilnah-
me an der NAKO auf Basis einer freiwilligen, informierten
Einwilligung des Studienteilnehmers . Die Einwilligungs-
erklärung ist modular aufgebaut und umfasst einzelne Ein-
willigungen in verschiedenen Bereichen . Ein Studienteil-
nehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann die erteilten
Einwilligungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen
widerrufen. Er kann dabei jede Einwilligung einzeln oder
alle zusammen (vollständiger Widerruf) widerrufen .
Anlage 7
Antwort
Der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache 18/6019, Frage 8)
In welcher Höhe in Euro sind bisher im laufenden Jahr
beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) Anträge auf Pro-
duktionsförderung eingegangen, für die vollständige Antrags-
unterlagen vorliegen und bei denen die Bewilligungsvoraus-
setzungen erfüllt sind, und auf welche Höhe in Euro beliefen
sich ebensolche Anträge zum gleichen Zeitpunkt jeweils nach
Jahren differenziert in den vergangenen acht Jahren?
Der Stand, der im Rahmen der DFFF-Förderung voll-
ständig geprüften und bewilligten Projekte zum 15. Sep-
tember eines Jahres stellt sich für die Jahre 2007 bis 2015
wie folgt dar:
Jahr Summe Bewilligungen in Euro bis 15.09.
2007 52 848 907,55 / 83 Projekte
2008 45 891 585,25 / 71 Projekte
2009 32 666 921,60 / 55 Projekte
2010 33 862 126,06 / 64 Projekte
2011 46 514 393,08 / 73 Projekte
2012 34 835 361,99 / 58 Projekte
2013 38 170 515,33 / 68 Projekte
2014 32 394 348,97 / 71 Projekte
2015 41 386 840,01 / 78 Projekte
Für 2015 liegen zum jetzigen Zeitpunkt weitere
36 Projekte mit einem Antragsvolumen von insgesamt
25 027 970,09 Euro vor, die noch nicht vollständig geprüft
sind . Zusätzlich liegt noch ein vollständig geprüfter An-
trag mit einem Antragsvolumen von 5 247 794,59 Euro
vor, für den eine Entscheidung des DFFF-Beirats zur
Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine För-
derung über die Kappungsgrenze von 4 Millionen Euro
hinaus gewährt wird, noch aussteht .
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke)
(Drucksache 18/6019, Frage 12)
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung
hinsichtlich bestehender Risiken mit Blick auf den Wert und
die Verfügbarkeit der bei den AKW-betreibenden Unterneh-
men (AKW: Atomkraftwerk) gebildeten Entsorgungsrück-
stellungen, und kann die Bundesregierung ausschließen,
dass die in einer vorab bekannt gewordenen Berechnung
eines Stresstests nach einem vorläufigen Gutachten, das die
Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, betrachteten Rück-
stellungen der AKW-betreibenden Unternehmen um rund
30 Milliarden Euro aufgestockt werden müssten, um den
Atomausstieg zu bewältigen (www .rp-online .de/wirtschaft/
unternehmen/eon-rwe-enbw-und-vattenfall-fehlen-30-milliar-
den-an-rueckstellungen-aid-1.5394848; www.faz.net/aktuell/
wirtschaft/wirtschaftspolitik/rueckstellungen-der-energiever-
sorger-im-stresstest-13805083 .html)?
Die Bundesregierung geht nach heutigem Kenntnis-
stand davon aus, dass die gebildeten Rückstellungen
ausreichend sind. Zur Absicherung des künftigen finan-
ziellen Aufwands sind die kernkraftwerksbetreibenden
Energieversorgungsunternehmen nach Handels- und
Steuerrecht verpflichtet, in ihren Bilanzen Rückstellun-
gen zu passivieren. Hinter den Rückstellungen steht die
gesamte Vermögensmasse der betreffenden Unterneh-
men . Die Bilanzen werden in regelmäßigem Turnus einer
Abschlussprüfung unterzogen .
Die Bundesregierung hat im Juni 2015 die Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG
mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt . Die
Durchführung des Stresstests dauert nach wie vor an .
Der Gutachterauftrag zum Stresstest sieht nicht vor, dass
schriftliche Zwischenergebnisse vorgelegt werden . Es
gibt daher noch keine Ergebnisse, und uns liegt noch kein
Entwurf des Gutachtens vor .
An Spekulationen beteiligen wir uns nicht. Die Ergeb-
nisse des Stresstests erwarten wir im Herbst 2015 .
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Fra-
ge des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke)
(Drucksache 18/6019, Frage 13)
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Besetzung - neben
den bereits genannten Mitgliedern Klaus Töpfer, Jürgen Trittin
und Michael Vassiliadis - der von der Bundesregierung für
September 2015 angekündigten neuen Kommission für die
Atomrückstellungen, deren Gründung die Vorsitzenden von
CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2015 beschlossen haben und
die im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen klären soll,
wie die Absicherung der finanziellen Verantwortung für den
Rückbau, die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Endla-
gerung des Atommülls am besten erfolgen kann (www.rp-on-
line.de/wirtschaft/bund-will-atomkonzernen-milliarden-ent-
ziehen-aid-1 .5331791)?
In den von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU
und SPD am 1 . Juli 2015 beschlossenen Eckpunkten für
eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende wurde
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511934
(A) (C)
(B) (D)
vereinbart, dass in Zusammenarbeit mit den Koalitions-
fraktionen eine Kommission eingesetzt wird, die Emp-
fehlungen erarbeitet, wie die Sicherstellung der Finanzie-
rung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke
sowie Entsorgung der radioaktiven Abfälle so ausgestal-
tet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig
wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus
dem Atombereich zu erfüllen . Über Größe und Zusam-
mensetzung dieser Kommission wurde noch keine Ent-
scheidung getroffen .
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grü-
nen) (Drucksache 18/6019, Frage 19)
Aus welchen Gründen ist die Menschenrechtslage in Us-
bekistan über die Behandlung der EU-Zentralasienstrategie
hinausgehend seit dem Jahr 2010 nach meiner Kenntnis kein
expliziter Tagesordnungspunkt auf der Agenda des EU-Au-
ßenministerrates mehr, obwohl keine Verbesserung der Men-
schenrechtssituation im Land zu beobachten ist?
Die Menschenrechtslage in Usbekistan ist besorg-
niserregend . Die Bundesregierung setzt sich daher mit
großem Nachdruck für eine Verbesserung ein.
Hierzu führt die EU im Rahmen des jährlichen Men-
schenrechtsdialogs direkte Gespräche mit der usbeki-
schen Regierung . Die EU nutzt dieses Forum, um auch
Einzelfälle von Menschenrechtsverteidigern anzuspre-
chen . Die Bundesregierung unterstützt dieses Dialogfo-
rum und betrachtet es als sinnvolles Instrument, um auf
die usbekische Regierung einzuwirken.
Eine Befassung des EU-Außenministerrats hält die
Bundesregierung derzeit nicht für zwingend geboten, zu-
mal der nächste EU-Menschenrechtsdialog mit Usbekis-
tan bereits voraussichtlich Ende November in Taschkent
stattfinden wird.
Wir thematisieren die Menschenrechtslage in Usbekis-
tan auch bilateral und in einer Reihe multilateraler Foren,
so zuletzt im Juni dieses Jahres während des deutschen
Vorsitzes im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen .
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache 18/6019, Frage 20)
Plant die Bundesregierung angesichts der Menschenrechts-
verletzungen in Usbekistan, den Druck auf die usbekische Re-
gierung zu erhöhen und aktiv eine unverzügliche Befassung
des EU-Außenministerrats mit der Menschenrechtslage in Us-
bekistan in die Wege zu leiten?
Berichte über Menschenrechtsverletzungen in Usbe-
kistan erfüllen uns mit großer Sorge. Deshalb spricht die
Bundesregierung dieses Thema auch bilateral mit Vertre-
tern der usbekischen Regierung hochrangig an, so etwa im
Oktober 2014 in einem Gespräch zwischen BM Steinmeier
und dem usbekischen Außenminister Kamilov.
Um ein Beispiel aus jüngster Zeit zu nennen: Gestern
und heute wird das Thema „Menschenrechte in Usbekis-
tan“, darunter auch Einzelfälle, in verschiedenen Gesprä-
chen mit dem Direktor des Nationalen Instituts für Men-
schenrechte der Republik Usbekistan aufgenommen, der
sich gegenwärtig in Berlin aufhält .
Die Bundesregierung wird auch weiterhin beharrlich
in direktem Kontakt mit der usbekischen Seite die Men-
schenrechtslage in Usbekistan ansprechen und auf subs-
tanzielle Verbesserungen drängen .
In diesem Lichte sowie angesichts der Tatsache, dass
die Menschenrechtslage in Usbekistan regelmäßig Ge-
genstand des EU-Menschenrechtsdialogs mit Usbekistan
ist, hält die Bundesregierung eine Befassung des Rats für
Außenbeziehungen derzeit nicht für zwingend geboten.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die
Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 21)
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung im Rahmen
der EU, der UNO oder bilateral, ihr humanitäres Engagement
in den von der Flüchtlingsproblematik besonders betroffenen
Nachbarstaaten Syriens auszuweiten?
Die Bundesregierung hat seit 2012 insgesamt 1,04 Mil-
liarden Euro für Hilfen in Syrien und den Nachbarländern
geleistet . Davon wurden 484,5 Millionen Euro für huma-
nitäre Maßnahmen in Syrien und den Aufnahmeländern in
der Region bereitgestellt . Damit ist Deutschland drittgrößter
Geber humanitärer Hilfe für Syrien und die Nachbarstaaten .
Darüber hinaus hat die Bundesregierung für Syrien
und die Nachbarstaaten 471 Millionen Euro für struktur-
bildende Übergangshilfe und bilaterale Entwicklungszu-
sammenarbeit sowie 87 Millionen Euro für Maßnahmen
der Krisenbewältigung zur Verfügung gestellt .
Die Zusage auf der Geberkonferenz in Kuwait, im
Jahr 2015 75 Millionen Euro für Syrien und die Nach-
barländer zu geben, hat Deutschland völlig umgesetzt –
als eines der ersten Länder .
Bis zum Jahresende wird das Auswärtige Amt weite-
re Mittel für humanitäre Maß-nahmen in Syrien und den
Nachbarländern bereitstellen. In Abhängigkeit von den
im Bundeshaushalt 2016 für humanitäre Hilfe zugewie-
senen Mitteln wird das Auswärtige Amt seine humanitä-
ren Hilfsmaßnahmen in den besonders von der Flücht-
lingsproblematik betroffenen Nachbarländern Syriens
weiter verstärken. Die humanitäre Hilfe wird in bewähr-
ter Weise über die Vereinten Nationen, die internationale
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitä-
re Nichtregierungsorganisationen umgesetzt .
Darüber hinaus beträgt der deutsche Anteil am huma-
nitären Budget der Europäischen Union rund 25 Prozent .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11935
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) (Drucksa-
che 18/6019, Frage 22)
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit demokra-
tischen Grundsätzen vereinbar, dass der Präsident der Uk-
raine Sanktionslisten gegen nicht genehme Politiker und
Journalisten, unter anderem gegen den deutschen Journalis-
ten Michael Rutz (früherer Chefredakteur der Wochenzei-
tung Rheinischer Merkur sowie außerdem für die Zeit und
Frankfurter Allgemeine schreibend, www .president .gov .ua/
storage/j-files-storage/00/10/80/2d4767fb72f7b288e15059d-
6867f9a3c_1442423766 .pdf) - aus Sicht der Fragestellerin
wahrscheinlich wegen seiner Mitgliedschaft im Vorstand
des Deutsch-Russischen Forums e . V . (www .deutsch-russi-
sches-forum .de/index_php?id=13) sowie im deutschen Len-
kungsausschuss des deutsch-russischen Petersburger Dialogs
(www .petersburger-dialog .de/taxonomy/term/13?page=2) -,
am 16 . September 2015 in Kraft setzte, und hat diese Ein-
schränkung der Pressefreiheit Auswirkungen auf die deut-
schen Finanzhilfen an die Kiewer Regierung?
Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Listung
des deutschen Journalisten Michael Rutz gegenüber der
ukrainischen Regierung protestiert. Die Listung von
Herrn Rutz und fünf anderen europäischen Journalisten
wurde inzwischen durch Erlass des Staatspräsidenten
Poroschenko rückgängig gemacht. Wir gehen davon aus,
dass für die ursprüngliche Listung eine unzulängliche
Koordinierung zwischen den beteiligten ukrainischen
Behörden ursächlich war .
Wir werden zu dem Thema weiterhin mit der ukraini-
schen Regierung im engen Kontakt bleiben und auf die
Einhaltung von Grundsätzen der Meinungs- und Presse-
freiheit drängen .
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dagdelen (Die Linke) (Drucksa-
che 18/6019, Frage 23)
Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kennt-
nis bezüglich des für den 1 . November 2015 in der mehr-
heitlich von russischsprachigen ethnischen Ukrainern
besiedelten nordmoldauischen Stadt Balti geplanten Auto-
nomiereferendum (www .dw .com/de/chisinau-in-der-russi-
schen-zange/a-18490412) Parallelen zur moldauischen Regi-
on Gagausien, in welcher es im Zuge der EU-Assoziierung
zu einer Kürzung der Mittel aus dem Staatshaushalt sowie
zu einer höheren Abhängigkeit von der Zentralregierung ge-
kommen ist (www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-commen-
tary/2014-03-10/gagauzia-growing-separatism-moldova) und
wodurch entsprechende Autonomiebestrebungen befördert
wurden, und inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen,
dass die gagausischen Produkte laut dem damaligen gagausi-
schen Gouverneur Mihail Formuzal auf dem russischen Ex-
portmarkt gut abgesetzt werden können und auf dem Markt der
EU wahrscheinlich kaum Chancen hätten (www.dw.com/en/
moldovas-gagauz-region-leans-toward-moscow/a-17504239),
wodurch die EU-Assoziierung der Republik Moldau mögli-
cherweise zu einer Zerstörung der bisher dominierenden so-
zioökonomischen Verhältnisse in Gagausien führen könnte?
a) Angebliche Pläne für ein Referendum in Balti: Nach
Kenntnis der Bundesregierung fasste der Stadtrat von
Balti am 26. Mai 2015 einen Beschluss, die Bevölkerung
in einem Referendum über die „finanzielle Autonomie“
der Stadt abstimmen zu lassen . Das Referendum sollte
dem Beschluss zufolge am 1. November 2015 stattfin-
den; der Beschluss wurde getragen von der damaligen
Mehrheitsfraktion im Stadtrat, der Kommunistischen
Partei der Republik Moldau (PCRM). Die PCRM hat bei
den moldauischen Lokalwahlen im Juni 2015 ihre Mehr-
heit im Stadtrat von Balti verloren, sie erhielt nur noch
8,69 Prozent der Stimmen. Die Bundesregierung hat kei-
ne Kenntnis darüber, dass die Referendumspläne nach
der Lokalwahl weiter verfolgt wurden.
In der Autonomen Territorialen Einheit Gagausi-
en dagegen wurde am 2 . Februar 2014 – entgegen den
Bestimmungen der moldauischen Verfassung - eine Ab-
stimmung über außenpolitische Fragestellungen durch-
geführt . Beide Vorgänge sind aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht miteinander vergleichbar .
b) Zur politischen und wirtschaftlichen Situation in
Gagausien: Die Gouverneurin der Autonomen Territori-
alen Einheit Gagausien, Irina Vlah, verfolgt seit ihrem
Wahlsieg am 22. März 2015 einen pragmatischen Kurs;
sie zeigt sich an der Zusammenarbeit mit der Zentralre-
gierung in Chisinau, der EU und den EU-Mitgliedstaaten
interessiert. Sie rückt die Chancen, die aus dem EU-As-
soziierungsprozess der Republik Moldau für die Autono-
me Territoriale Einheit Gagausien erwachsen, in den Vor-
dergrund ihrer Politik. Zudem zeigt sie sich interessiert
an Hilfen der EU, die dazu dienen können, den Absatz
von Produkten aus Moldau (einschließlich Gagausiens)
in der EU zu erleichtern .
Zugleich zeigt sich die moldauische Regierung von
Ministerpräsident Strelet offen für den Dialog mit den
Vertretern aus Gagausien .
Die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens
zwischen der EU und Moldau stehen einem Erhalt oder
einer Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen Mol-
dau und Russland nicht entgegen . Zuletzt hat Russland
einseitig gegen Moldau verhängte Handelsrestriktionen
gegenüber bestimmten Unternehmen aus der Republik
Moldau (gerade aus Gagausien) aufgehoben .
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) (Drucksa-
che 18/6019, Frage 26)
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung auf Ratse-
bene zur Initiative der Iuxemburgischen EU-Präsidentschaft,
mit der die Europäische Kommission angehalten wird, dem
Rat die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in einzelnen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 26 der
Verordnung (EG) Nr . 562/2006 (Festlegung einer gemeinsa-
men Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von
Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen
Umständen) zu empfehlen (www .statewatch .org/news/2015/
sep/eu-council-migration-state-of-play-11782-15 .pdf), damit
dieser die Empfehlung dann annehmen kann, und hinsichtlich
welcher Mitgliedstaaten sollte aus Sicht der Bundesregierung
eine solche Empfehlung für Kontrollen „an allen oder be-
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511936
(A) (C)
(B) (D)
stimmten Abschnitten ihrer Binnengrenzen“ ausgesprochen
werden (bitte begründen; sofern sich die Begründung für jedes
einzelne Land unterscheidet, diese jeweils darlegen)?
Die Voraussetzungen und Modalitäten für eine vorü-
bergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an
den Binnengrenzen sind bereits in den Artikel 23 bis 31
der Verordnung (EG) Nr . 562/2006 vom 15 . März 2006
(Schengener Grenzkodex), zuletzt geändert durch die
(Änderungs-)Verordnung (EU) Nr . 1051/2013 vom
22. Oktober 2013, verbindlich für alle Schengen-Staaten
normiert . Eine Änderung dieser rechtlichen Bestimmun-
gen ist dem Vorschlag der luxemburgischen Ratspräsi-
dentschaft nicht zu entnehmen . Dieser Vorschlag bezieht
sich insofern auf bestehendes Recht .
Ob und inwieweit dieses Instrumentarium in Betracht
kommt, ist abhängig von den Umständen des jeweiligen
Einzelfalls. Etwaige einschränkende Regelungen lehnen
wir ab .
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) (Drucksa-
che 18/6019, Frage 27)
Welche Details sind der Bundesregierung aus ihrer Mitar-
beit in entsprechenden Ratsarbeitsgruppen, der Teilnahme im
Frontex-Verwaltungsrat oder sonstigen Frontex-Zusammenar-
beitsformen über Zeiträume, Einsatzmittel und Teilnehmende
an einer „Soforteinsatzübung REX 2015” (Rapid Intervention
Exercise) von Frontex in Griechenland bekannt, mit der „die
Fähigkeit Griechenlands zur Reaktion auf den Migrations-
druck an der griechischen Grenze zur Türkei gestärkt werden“
soll und die einen „Schwerpunkt auf Grenzkontrollen an den
Grenzübergängen an dieser Grenze” legen soll (Ratsdoku-
ment 11782/1/15), und über welche Kenntnis zu Zeiträumen,
Einsatzmitteln und Teilnehmenden verfügt sie hinsichtlich der
Aufnahme „operative(r) Tätigkeiten an der türkisch-griechi-
schen Grenze” im Rahmen einer „Gemeinsame(n) Operation
‚Flexible operative Tätigkeiten 2015 - südöstliche Grenze‘”
durch Frontex, wozu die Mitgliedstaaten von der Agentur um
„zusätzliche Ressourcen” ersucht werden?
Die Frontex-Übung REX (Rapid Intervention Exerci-
se) 2015 ist vom 19. August bis zum 14. Oktober 2015
angesetzt und findet an der griechisch-türkischen Land-
grenze im Gebiet der Städte Alexandropolis und Orestia-
da statt . Teilnehmende EU-Mitgliedstaaten sind Belgien,
Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Deutschland,
Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Itali-
en, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien,
Slowakei und Slowenien sowie die Schweiz. 26 Polizei-
beamte nehmen an der Übung teil . Es werden insgesamt
8 Patrouillen-fahrzeuge und 4 Herzschlagdetektoren ein-
gesetzt .
Operative Tätigkeiten an der türkisch-griechischen
Grenze im Rahmen der von Frontex koordinierten Ope-
ration FOA (Flexible Operational Activities) finden vom
4. Februar bis 9. Dezember 2015 statt. Die türkisch-grie-
chische Grenze ist Teil des Einsatzraums South East -
Südosten der Schengen-Außengrenze (SE) . Des Weiteren
umfasst der Einsatzraum SE auch die bulgarisch-tür-
kische Grenze. An der Operation FOA teilnehmende
EU-Mitgliedstaaten sind Österreich, Belgien, Kroatien,
Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Niederlande,
Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spa-
nien, Schweden, Großbritannien sowie die Schweiz . An
der griechisch-türkischen Grenze befinden sich aktuell
21 Polizeibeamte im Rahmen der von Frontex koordi-
nierten Maßnahme FOA . Es werden zurzeit dort 8 Pat-
rouillenfahrzeuge, 2 Wärmebildgeräte, 2 Herzschlagde-
tektoren und 2 Diensthunde eingesetzt.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (Bünd-
nis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 30)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung zu
beheben?
Der Bund wird künftig die Verteilung der in Deutsch-
land ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge or-
ganisieren und die Länder bei der Unterbringung von
Flüchtlingen unterstützen . Zur Entlastung der Länder
wird der Bund – in Abstimmung mit den Ländern – auch
weiter eigene Liegenschaften mietzinsfrei bereitstellen
und die erforderlichen Herrichtungskosten erstatten.
Ein wesentlicher Aspekt zur Bewältigung der mit dem
großen Flüchtlingsandrang verbundenen Herausforde-
rungen auf nationaler Ebene ist zudem die Verbesserung
bestehender Verfahren . Hierzu dient ein derzeit in der
Erarbeitung befindlicher Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung, mit dem unter anderem die Asylverfahren be-
schleunigt werden sollen .
Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr,
als sich die starke Zunahme von Flüchtlingszahlen ab-
zeichnete, umgehend reagiert und das Baugesetzbuch
(BauGB) zügig geändert . Für das Bauplanungsrecht wer-
den gegenwärtig in Ergänzung dazu weitere Erleichte-
rungen geprüft .
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (Die Linke) (Druck-
sache 18/6019, Frage 31)
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des
Deutschen Behindertensportverbandes e . V ., dass die Entschei-
dung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF),
mit einer Regeländerung die Teilnahme von Prothesensport-
lern bei großen Meisterschaften quasi unmöglich zu machen,
„ein herber Rückschlag für die Inklusion im Sport ist“, und
was wird die Bundesregierung tun, damit die nun erforderli-
chen Untersuchungen nicht an deren Finanzierung scheitern
(siehe auch Tageszeitung Neues Deutschland, „IAAF will kei-
ne Prothesensportler“ sowie „Ein klarer Schritt zurück“ vom
1 . und 3 . September 2015)?
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11937
(A) (C)
(B) (D)
Die Bundesregierung kann die Auffassung des Deut-
schen Behindertensportverbandes gut nachvollziehen .
Nach Artikel 30 Absatz 5 der UN-Behindertenrechts-
konvention (UN-BRK) sollen zwar die Vertragsstaa-
ten „geeignete Maßnahmen“ treffen, um Menschen mit
Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme unter
anderem an Sportaktivitäten zu ermöglichen. Hiervon
getrennt zu betrachten ist allerdings die Beweislastrege-
lung des Leichtathlethik - Weltverbandes International
Association of Athletics Federations (IAAF) . Wäre
eine solche Beweislastregelung in den Statuten des Deut-
schen Leichtathletik-Verbandes verankert, wäre auch bei
der dem Sport gegebenen Autonomie eine Verletzung
des Diskriminierungsverbotes zu prüfen; denn in pri-
vatrechtlichen Verhältnissen kommt bei der Auslegung
und Anwendung der fraglichen Normen die Ausstrah-
lungswirkung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grund-
gesetzes zum Tragen . Darüber hinaus unterfallen etliche
Rechtsverhältnisse im Leistungssport dem Allgemei-
nen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) . Die Statuten des
IAAF entziehen sich jedoch einer Rechtskontrolle auf
der Grundlage des nationalen Rechts . Von daher sollte
der Deutsche Behindertensportverband im Interesse sei-
ner Sportlerinnen und Sportler zunächst die vom IAAF
aufgestellte Beweislastregelung anhand des internationa-
len Rechts auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Inklusion im
Spitzensport auf vielfältige Weise erfolgen kann. Der
Deutsche Leichtathletik-Verband hat im letzten Jahr sei-
ne Regeln dahin gehend geändert, dass Sportlerinnen und
Sportler mit Behinderung gemeinsam antreten können,
aber getrennt gewertet werden . Dies ist ein erster Schritt
für eine Inklusion im Spitzensport. Der Fortschritt in
der Umsetzung der UN-BRK innerhalb der Gesellschaft
wird Einfluss nehmen auf die Grundwertediskussion des
Spitzensports . Insofern stehen wir hier am Anfang einer
Entwicklung.
Die Leichtathletik ist wegen des Einsatzes von Pro-
thesen, wie die Fälle Rehm und Pistorius zeigen, leider
in einer Sondersituation . Denn es gibt auch Sportarten im
Spitzensport, in denen Inklusion bereits praktiziert wird
(Rollstuhlbasketball).
Derzeit sieht die Bundesregierung keine Veranlas-
sung, den vom autonomen Sport gewählten Weg, in gro-
ßer Zahl Einzelstudien zu verlangen, auch noch dadurch
zu unterstützen, dass sie die notwendigen Untersuchun-
gen, dass die Prothese der Sportlerin, dem Sportler kei-
nen sogenannten Nettovorteil verschafft, mit finanziert.
Ziel sollte es daher sein, diese fragwürdige Beweislast-
regelung zu beseitigen und dadurch zu akzeptieren, dass
man sich in einem ersten Schritt auf diese aufwendigen
Untersuchungen einlässt. Es ist auch bisher von keiner
Seite der Wunsch auf Finanzierung der hierfür notwen-
digen Expertise an die Bundesregierung herangetragen
worden . Die hohen Aufwendungen für die Untersuchun-
gen entstehen dadurch, dass das IAAF für die Teilnah-
meentscheidung vom Prothesenträger den Nachweis
verlangt, dass diese ihm keinen sogenannten Nettovorteil
verschafft. Dieses Entscheidungskriterium darf kritisch
hinterfragt werden . Auf Grund der Komplexität der zu
bewertenden Bewegungsabläufe sind diese Untersu-
chungen aufwendig, zeit- und kostenintensiv. Sie erfor-
dern zudem eine hohe Methodenkompetenz.
Ob die Messungen und Wertungen der jeweiligen Leis-
tungsvorteile - und -nachteile bei dem Erfordernis einer
Gesamtbetrachtung ein schlüssiges Urteil zulassen, ist
bislang nicht abschließend geklärt. Bindet man die Ent-
scheidung der Zulassung zum Wettkampf an den aktuel-
len Forschungsstand, wird dies immer temporär gültige
Ergebnisse mit den entsprechenden Unwägbarkeiten bei
den Wettkampfplatzierungen erzeugen. Der sogenannte
Nettovorteil kann nur für den Einzelfall ermittelt werden,
da die Prothesen individuell auf den jeweiligen Träger
angepasst sind . Der Mehrwert dieser Herangehenswei-
se bedarf daher einer grundsätzlichen und eingehenden
Diskussion auch unter rechtlichen Gesichtspunkten. Es
sollten andere Teilnahmekriterien als die Vorteils- und
Nachteilsbewertung definiert werden, um den Weg für
eine echte Teilnahme der wenigen behinderten Ausnah-
mesportler im Spitzensport freizumachen . Ansätze hier-
zu finden sich in der internationalen Rechtsprechung.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (Die Linke) (Druck-
sache 18/6019, Frage 32)
Was hat die Bundesregierung seit Oktober 2014 - auch
im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen
Sportbund e . V . sowie dem Bundesinstitut für Sportwissen-
schaft - getan, um die Fortführung der Studie zu Doping in
Deutschland für den Zeitraum ab 1990 zu befördern, und
welche Vereinbarungen, Maßnahmen und Ergebnisse gibt es
diesbezüglich (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Dopingbekämp-
fung in Deutschland - Fortführung der Aufarbeitung und
Schlussfolgerungen für die Zukunft“ auf Bundestagsdrucksa-
che 18/3370)?
Soweit die Frage davon ausgeht, dass der Zeitraum
ab 1990 komplett unberücksichtigt geblieben sei, wird
zunächst darauf hingewiesen, dass die Forschergrup-
pe der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
(WWU Münster) den Projektauftrag zur Studie „Doping
in Deutschland von 1950 bis heute“ komplett erfüllt und
den Zeitraum 1990 bis 2007 umfassend dargestellt hat .
Es gibt derzeit vonseiten der Bundesregierung keine
konkreten Planungen, ein Folgeprojekt auszuschreiben.
Zunächst sollte der Abschlussbericht der Evaluierungs-
kommission der Freiburger Sportmedizin ausgewertet
werden, dessen Vorlage für das Ende des Jahres 2015
angekündigt worden ist. Sollte im Ergebnis festgestellt
werden, dass es nach wie vor Lücken in der Erforschung
von Dopinggeschehnissen der jüngeren Vergangenheit
gibt, wird in einem weiteren Schritt zu prüfen sein, ob
es erfolgversprechende methodische Ansätze gibt, diese
Defizite im Rahmen eines Forschungsprojekts auszuräu-
men .
Im Rahmen des vom Bundesinstitut für Sportwissen-
schaft geförderten Forschungsprojekts „Geschichte der
deutschen Sportmedizin“ unter der Leitung von Profes-
sor Dr . Michael Krüger, WWU Münster, wird auch der
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&sqi=2&ved=0CCAQFjAAahUKEwju1Zn19IrIAhWCPhQKHRQuBK4&url=https%3A%2F%2Fwww.leichtathletik.de%2F&usg=AFQjCNHgEPMuHS94plO-9AfgY2FQXA84Hg
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511938
(A) (C)
(B) (D)
Aspekt der Verwicklung der Sportmedizin in Dopingge-
schehnisse der jüngeren Vergangenheit historisch aufge-
arbeitet werden. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis
zum 31 . August 2017 .
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) (Drucksache
18/6019, Frage 33)
Ist die in Hamburg unter dem Pseudonym „Maria Block“
als verdeckte Ermittlerin in der linken Szene eingesetzt ge-
wesene Polizistin auch für das Bundeskriminalamt oder die
Generalbundesanwaltschaft tätig gewesen bzw . hat sie Infor-
mationen an diese übermittelt, und wenn ja, welche Angaben
kann die Bundesregierung dazu machen?
Die unter dem Pseudonym „Maria Block“ als ver-
deckte Ermittlerin eingesetzte Polizistin war weder für
das Bundeskriminalamt noch für den Generalbundesan-
walt tätig und hat weder dem Bundeskriminalamt noch
dem Generalbundesanwalt Informationen übermittelt .
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/
Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 36)
Wie wird die Bundesregierung den bisher gemäß § 13 Ab-
satz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) bestehenden Schutz der
Beschäftigten der nach § 2 GwG meldepflichtigen Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute vor Benachteiligung nun gemäß
den Vorgaben des Artikel 61 Absatz 2 b, d und e der Richtli-
nie (EU) 2015/849 wirksamer ausgestalten, und mit welchen
Ergebnissen haben jene Geldinstitute sowie die zuständigen
Behörden die seit dem lnkrafttreten des GwG aufgrund von
in- und externen Meldungen von Verdachtsfällen im Sinne des
§ 11 GwG eingeleiteten Verfahren abgeschlossen (bitte nach
Zahl der Verfahren und Ergebnisse aufschlüsseln)?
Artikel 61 der EU-Richtlinie 2015/849 (4. EU-Geld-
wäscherichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, ver-
schiedene Mechanismen zu schaffen, damit den zuständi-
gen Behörden etwaige Verstöße der Rechtsverpflichteten
(Verpflichteten) gegen die Geldwäscherichtlinie bekannt
werden .
Gemäß Artikel 61 Absatz 3 müssen die Mitglied-
staaten sicherstellen, dass die Verpflichteten sogenannte
Hinweisgebersysteme einrichten, über die ihre Mitar-
beiter interne Verstöße gegen die geldwäscherechtlichen
Pflichten über einen speziellen, unabhängigen und ano-
nymen Kommunikationskanal melden können. In die-
sem Zusammenhang ist ein angemessener Schutz für die
Meldenden vor unternehmensinternen Repressionen zu
gewährleisten (Absatz 2 b) . Ferner sind die personenbe-
zogenen Daten des Meldenden wie auch der natürlichen
Person, die mutmaßlich für einen Verstoß verantwortlich
ist, nach den Vorschriften der EU-Datenschutzrichtli-
nie zu schützen (Absatz 2 d) . Absatz 2 c sieht darüber
hinaus vor, dass in allen Fällen einer internen Meldung
Vertraulichkeit garantiert werden muss, es sei denn, eine
Weitergabe der Information ist nach nationalem Recht im
Rahmen weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Ge-
richtsverfahren erforderlich .
Im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie
muss aufgrund der genannten europarechtlichen Vorga-
ben das Geldwäschegesetz um eine Vorschrift ergänzt
werden, die den Verpflichteten die Einrichtung solcher
Hinweisgebersysteme vorschreiben soll . Darin werden
auch der Schutz des Meldenden vor Repressionen, der
datenschutzrechtliche Schutz von Meldendem und dem
für den Verstoß Verantwortlichen sowie die Vertraulich-
keit des Verfahrens geregelt werden.
Der in der Frage angesprochene § 13 Geldwäschege-
setz (GwG) hat hingegen eine andere Schutzrichtung als
Artikel 61 der Richtlinie. Dieser bezieht sich nicht auf
die Meldung interner Verstöße gegen die Vorschriften
des Geldwäschegesetzes, sondern soll die Personen, die
einen Verdachtsfall gemäß § 11 GwG im guten Glauben
gemeldet haben, von straf-, zivil- oder verwaltungsrecht-
licher Haftung freistellen .
Flankiert wird diese Vorschrift seit 1998 durch die
Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin), die Mitarbeiter, die eine
Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung anzeigen, die
nach den vorliegenden Tatsachen im Zusammenhang mit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könn-
te, zusätzlich vor externen Repressionen oder Racheak-
ten schützen soll . Nach dieser Verwaltungspraxis ist bei
Erstattung einer Verdachtsmeldung gemäß § 11 Absatz 1
GwG an die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim
BKA und dem zuständigen LKA nur die Person des
Geldwäschebeauftragten als Ansprechpartner gegenüber
den Ermittlungsbehörden anzugeben . Damit soll weitge-
hende Anonymität, insbesondere des Mitarbeiters, der
den verdächtigen Sachverhalt festgestellt hat, gewahrt
werden .
Nicht zu verhindern ist, dass der meldende Geldwä-
schebeauftragte bei Einsicht des Beschuldigten in die Er-
mittlungsakten durch einen Rechtsanwalt (§ 147 StPO)
bekannt wird. Dieser wird dadurch zwar einer potenziel-
len Gefahr ausgesetzt; dies muss jedoch in Abwägung
mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf
einen fairen Prozess und eine effektive Verteidigung in
Kauf genommen bzw . durch andere Maßnahmen wie bei-
spielsweise Polizeischutz bei drohender Gefahr für Leib
und Leben ausgesteuert werden .
An das BMF und die BaFin wurden bislang keine Fäl-
le herangetragen, in denen die Offenlegung der Person
des Geldwäschebeauftragten in Deutschland zu ernsthaf-
ten Bedrohungen oder anderen repressiven Maßnahmen
geführt hätte, die etwa polizeiliche Schutzmaßnahmen
erfordert hätten .
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11939
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der
Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/
Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 37)
Wie unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die
durch das Auslaufen des Betreuungsgeldes freiwerdenden
finanziellen Mittel in den Ausbau von Kindertagesstätten zu
investieren, um damit die Kommunen insbesondere mit Blick
auf die wachsenden Herausforderungen bei der Betreuung von
Flüchtlingskindern zu unterstützen, und, wenn nein, warum
nicht?
Die Meinungsbildung über die zukünftige Verwen-
dung der schrittweise auslaufenden Nettoausgaben für
das Betreuungsgeld in den Jahren ab 2016 ist innerhalb
der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen . Es ist be-
absichtigt, im Laufe des Herbstes einen Vorschlag für die
parlamentarische Beratung des Bundeshaushaltes 2016
vorzulegen .
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (Bünd-
nis 90/Die Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 38)
Warum hält die Bundesregierung die Öffnung ausbildungs-
begleitender Hilfen (abH) der Assistierten Ausbildung (AsA)
und des Zugangs zur finanziellen Ausbildungsförderung für
Geduldete nach 15 Monaten Voraufenthalt (www .bmas .de/DE/
Presse/Pressemitteilungen/2015/mehr-unterstuetzung-fuer-
fluechtlinge-in-berufsausbildung.html) vor dem Hintergrund,
dass junge Asylsuchende und Geduldete bereits nach drei Mo-
naten eine Berufsausbildung aufnehmen dürfen, für angemes-
sen, und warum umfasst diese Öffnung für Geduldete nicht
auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung?
Ein früher Zugang zum Arbeits- und Ausbildungs-
markt eröffnet Flüchtlingen die Möglichkeit, bereits nach
kurzer Zeit eine entsprechende Stelle bei einem Arbeit-
geber anzunehmen und sich hierdurch auch eigene Ver-
dienstmöglichkeiten zu eröffnen. Diese Interessenlage
ist auf die Frage einer finanzwirksamen Unterstützung
durch aktive Leistungen der Arbeitsförderung nicht ohne
weitere Erwägungen übertragbar .
Maßnahmen der Ausbildungsförderung bedürfen einer
differenzierten Betrachtung, die auch die Bleibeperspek-
tive im Blick hat. Nach einer Einreise sollten zunächst
Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund stehen,
bevor Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll
ansetzen können.
Insbesondere für Geduldete stellt die Herabsetzung
der Voraufenthaltsdauer von vier Jahre auf 15 Monate
eine erhebliche Öffnung dar . Die Dauer orientiert sich
an § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes, wo-
nach das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen
Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden ist, die
sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im
Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts
nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. An
diesem Gleichlauf sollte festgehalten werden .
Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben
vor einer Entscheidung des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge nicht die nötige Klarheit über eine Blei-
beperspektive. Eine Förderung dieser Personengruppe
mit ausbildungsfördernden Leistungen ist in diesem Ver-
fahrensstadium regelmäßig nicht angezeigt . Nach einer
positiven Entscheidung des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge über den Asylantrag sind Maßnahmen
der Ausbildungsförderung bereits heute ohne Voraufent-
haltsdauer möglich .
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fra-
ge der Abgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die
Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 39)
Was unternimmt die Bundesregierung im Sinne des Arti-
kels 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen, um insbesondere
die Barrierefreiheit im Bereich der privaten Rechtsträger zu
erhöhen und so behinderten Menschen den gleichberechtigten
Zugang zu Orten wie Kinos, Anwaltskanzleien und Eisdielen
zu ermöglichen, damit Situationen, wie sie eine Betroffene in
einer Wuppertaler Eisdiele erlebt hat, vermieden werden (sie-
he Bericht WDR, Lokalzeit Bergisches Land, vom 17 . Septem-
ber 2015)?
Mit Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonventi-
on (UN-BRK) hat sich Deutschland unter anderem auch
zur Umsetzung des Artikels 9 UN-BRK verpflichtet. Ar-
tikel 9 UN-BRK zielt darauf ab, Menschen mit Behinde-
rungen eine unabhängige Lebensführung und die volle
Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen . Zur
Umsetzung dieser Verpflichtung im Bereich des Privat-
rechts haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen
zu treffen, um sicherzustellen, dass private Rechtsträger
bei der Bereitstellung von Einrichtungen und Diensten,
die der Öffentlichkeit offenstehen, alle Aspekte der Zu-
gänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berück-
sichtigen .
Nach dem Grundgesetz liegt in Deutschland die Ge-
setzgebungskompetenz für allgemein verbindliche Rege-
lungen zur Barrierefreiheit in Gebäuden ausschließlich
bei den Ländern, die hierzu Vorgaben in den jeweiligen
Landesbauordnungen treffen .
Für Bauten des Bundes enthält das Behindertengleich-
stellungsgesetz des Bundes (BGG) zunächst Regelungen
zur Barrierefreiheit der Behörden des Bundes . Das BGG
bietet darüber hinaus die Möglichkeit, dass nach § 13 Ab-
satz 3 BGG anerkannte Verbände behinderter Menschen
Zielvereinbarungen (privatrechtliche Verträge) mit ein-
zelnen Unternehmen oder Unternehmensverbänden über
die konkrete Herstellung von Barrierefreiheit, zum Bei-
spiel in einem Supermarkt oder einem Lokal, abschlie-
ßen können.
Zur Förderung der Zielvereinbarungen wurde im Zeit-
raum 2009 bis 2012 ein Projekt des Bundeskompetenz-
zentrums Barrierefreiheit e . V . aus Haushaltsmitteln des
Bundes finanziert.
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 201511940
(A) (C)
(B) (D)
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales im Zeitraum vom 1. Oktober 2014
bis 30. September 2017 das Modellvorhaben „Einkau-
fen 2030 - barrierefrei und inklusiv“ des Euregio Kom-
petenzzentrums für Barrierefreiheit (EUKOBA) e . V . in
Linnich/Nordrhein-Westfalen . Hauptziel des Modellpro-
jektes ist es, bundesweit einheitliche Standards für eine
barrierefreie Ladengestaltung zu erarbeiten und zu schaf-
fen. Das EUKOBA wird in dem Projekt mit einer Viel-
zahl von regionalen Partnern und Verbänden des Einzel-
handels zusammenarbeiten. Von dem Projekt erhofft sich
die Bundesregierung eine weitere Sensibilisierung und
Durchdringung des Inklusionsgedankens bei der Erledi-
gung von Alltagsgeschäften im Einzelhandelsgewerbe .
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (Die
Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 40)
Mit welchen zusätzlichen Kosten wäre die Einstellung
von 3 000 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
den Agenturen und Jobcentern verbunden (vergleiche Äuße-
rung des Vorsitzenden des Vorstandes der Bundesagentur für
Arbeit, Dr. Frank-J. Weise, FAZ, Donnerstag, 17 . September
2015; sofern keine genauen Berechnungen möglich sind, bitte
Schätzwerte in Euro angeben), und wie viele Stellen wurden
in den Agenturen und Jobcentern in den zurückliegenden vier
Jahren abgebaut (bitte jeweils für die einzelnen Jahre beant-
worten und die Gesamtzahl nach Agenturen und Jobcentern
aufschlüsseln)?
Die notwendigen Bedarfe einschließlich des Perso-
nalmehrbedarfes in den gemeinsamen Einrichtungen
werden im laufenden Haushaltsverfahren derzeit abge-
stimmt . Über die Höhe des Mehrbedarfes ist noch nicht
entschieden .
In den gemeinsamen Einrichtungen wurden in den
Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 557 Stellen für Dauer-
kräfte abgebaut. Im gleichen Zeitraum wurden in den
Agenturen für Arbeit insgesamt 3 129 Stellen für Dauer-
kräfte abgebaut.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (Die
Linke) (Drucksache 18/6019, Frage 41)
In welchem Ausmaß nahmen in den Jahren 2012, 2013
und 2014 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen,
Jobcentern und Berufsinformationszentren an Schulungen
zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz teil, und in
welchem Ausmaß nahmen in den zurückliegenden vier Jahren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen, Jobcen-
tern und Berufsinformationszentren an Schulungen oder sons-
tigen Informationsangeboten durch die Bundeswehr teil (bitte
mit konkreten Zahlen antworten)?
Die Sensibilisierung der Beschäftigten im Hinblick
auf einen wertschätzenden Umgang und auf Kundenori-
entierung sind aktuelle Schwerpunkte der Bundesagentur
für Arbeit im Hinblick auf Diversity Management. Der
Bundesregierung liegen keine Einzelauswertungen zur
Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vor. Hierzu
hatte die Bundesregierung im März und April 2015 be-
reits berichtet .
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wurden
folgende Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit gezählt: im Jahr 2012 rund
300 000 Teilnehmertage, im Jahr 2013 rund 450 000 Teil-
nehmertage, im Jahr 2014 rund 530 000 Teilnehmertage .
Die Bundesregierung hat zur Zusammenarbeit zwi-
schen Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Berufsinfor-
mationszentren und Bundeswehr am 8 . September 2015
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. geant-
wortet. Es wird auf die Bundestagsdrucksache 18/5941
und hier insbesondere die Antwort zur Frage Nr . 14 ver-
wiesen. Die Antwort ist weiterhin aktuell. Darüber hin-
ausgehende Informationen liegen der Bundesregierung
nicht vor .
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die
Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 42)
Inwieweit unterstützt der Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft, Christian Schmidt, das vom Bundesver-
band Deutscher Milchviehhalter (BDM) vorgeschlagene Kon-
zept der Mengenregulierung im Krisenfall als Maßnahme zur
Lösung der Milchmarktkrise, und wird er sich seinem bayeri-
schen Amtskollegen Helmut Brunner anschließen und diesen
Vorschlag prüfen?
Das vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter
(BDM) vorgeschlagene Konzept der Mengenregelung im
Krisenfall als Maßnahme zur Lösung der Milchmarktkri-
se wird von der Bundesregierung nicht unterstützt . Die
Milchquotenregelung ist am 31 . März 2015 im Konsens
der wesentlichen Akteure ausgelaufen. Noch nicht ein-
mal ein halbes Jahr später über eine neue staatliche Men-
genregelung zu diskutieren, ist nicht sinnvoll.
Das bestehende Sicherheitsnetz ist grundsätzlich trag-
fähig . Das von der Europäischen Kommission vorge-
schlagene Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Markt-
krise ist ausgewogen und wird unterstützt.
Selbst das von den Ländern mit „grünen“ Agrarminis-
tern in Auftrag gegebene Gutachten des ife-Instituts für
Ernährungswirtschaft in Kiel bescheinigt dem Marktver-
antwortungsprogramm des BDM mit Blick auf die Men-
genregelung eine fehlende Effizienz.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die
Grünen)(Drucksache 18/6019, Frage 43)
Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 123 . Sitzung . Berlin, Mittwoch, den 23 . September 2015 11941
(A) (C)
(B) (D)
Wie beabsichtigt der Bundeslandwirtschaftsminister, das
Mengenproblem auf dem Milchmarkt in den Griff zu bekom-
men, das zu anhaltend niedrigen Preisen führt?
Bezüglich der Lösung des Mengenproblems auf dem
Milchmarkt ist in erster Linie auf die von der Europä-
ischen Kommission (KOM) vorgeschlagenen Maßnah-
men zur Beseitigung des Marktungleichgewichts hinzu-
weisen . Diese stehen unter der Überschrift „Nachfrage
stimulieren, Angebot verringern“ .
Um bestehende Absatzmärkte zu verteidigen und neue
zu erschließen, ist es sinnvoll, den Export zu verstärken.
Vor diesem Hintergrund ist die Wirtschaft gefordert, den
Absatz nach Ländern und Produkten zu diversifizieren.
Produktinnovationen und Markenbildung sollten auch
zur Pflege des Binnenmarktes eine wesentlich stärkere
Rolle spielen .
Die Bundesregierung unterstützt den Prozess, indem
sie ihre Bemühungen verstärkt, bestehende Handels-
hemmnisse vor allem im Veterinärbereich abzubauen,
um dadurch eine Verbesserung des Marktzugangs zu
Drittstaaten zu erreichen . Der Milchwirtschaft stehen
außerdem auch die übrigen Maßnahmen der Export-
förderung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) zur Verfügung . Weiterhin wird
auf das Auslandsmesseprogramm des BMEL verwiesen .
Zur vorübergehenden angebotsseitigen Entlastung des
Marktes unterstützt das BMEL die bisher schon getroffe-
nen Maßnahmen der Privaten Lagerhaltung (PLH) von
Butter und Magermilchpulver (MMP) und die zugehö-
rige laufende Intervention . Die von der KOM nunmehr
vorgenommene Verbesserung der privaten Lagerhaltung
von Butter und Milchpulver und die Wiedereröffnung der
Lagerhaltung von Käse werden ebenfalls ihren Beitrag
leisten .
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die
Grünen) (Drucksache 18/6019, Frage 46)
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um die Länder und Kommunen bei der Integration von Flücht-
lingskindern in Kitas zu unterstützen, und inwieweit wird das
Programm „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache &
Integration” finanziell ausgeweitet?
Die Bundesregierung prüft derzeit einen Katalog un-
terschiedlicher Maßnahmen, um Länder und Kommunen
bei der Aufnahme der Flüchtlinge zu unterstützen . Dabei
wird zu berücksichtigen sein, dass die zukünftigen Be-
darfe aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen steigen
werden .
Die erfolgreichen Ansätze zur sprachlichen Bildung
aus dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache
& Integration“ (2011-2015) werden ab Anfang 2016 im
neuen Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache
der Schlüssel zur Welt ist“ aufgegriffen . Das Programm
richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die einen über-
durchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit beson-
derem Bedarf an sprachlicher Bildung und Förderung
betreuen .
Für die Programmlaufzeit bis Ende 2019 sind nach
dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016
jährlich bis zu 100 Millionen Euro eingeplant . Der Ent-
wurf befindet sich in den parlamentarischen Beratungen.
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123. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 15
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29