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ID1812207900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/122 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus­ haltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) Drucksache 18/5500 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 A b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bun­ des 2015 bis 2019 Drucksache 18/5501 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr und digi­ tale Infrastruktur Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . 11815 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11819 A Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11820 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11821 B Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11822 D Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11824 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11826 B Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11827 B Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11828 D Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11830 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11831 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11833 C Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11834 B Udo Schiefner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11835 D Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11836 C Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr . Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11837 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11839 C Marie-Luise Dött (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11841 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11842 B Dr . Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . 11844 A Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 11844 C Birgit Menz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 11846 A Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015II Christian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11847 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11848 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11849 A Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11850 B Christian Haase (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11851 B Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11853 A Dr . Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 11854 A Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11855 C Schlussrunde: Haushaltsgesetz 2016 Dr . André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11857 C Dr . Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . 11859 B Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11860 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 11862 C Dr . Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 11863 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11864 B Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 11866 D Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11868 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11869 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11871 A Dr . Hans-Ulrich Krüger (SPD) . . . . . . . . . . . 11872 D Carsten Körber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11874 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11875 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11877 C Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11878 A (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11815 122. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. September 2015 Beginn 9 .01 Uhr
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    Berichtigung 121 . Sitzung, Seite 11781 C, zweiter Absatz, zweiter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Dadurch hätten Sie die Chance, auch Migrantenkindern und Flüchtlingskindern eine Integration zu ermöglichen .“ Carsten Körber (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11877 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Becker, Dirk SPD 11 .09 .2015 Buchholz, Christine DIE LINKE 11 .09 .2015 De Ridder, Dr . Daniela SPD 11 .09 .2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Flachsbarth, Dr . Maria CDU/CSU 11 .09 .2015 Freitag, Dagmar SPD 11 .09 .2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 11 .09 .2015 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11 .09 .2015 Groth, Annette DIE LINKE 11 .09 .2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 11 .09 .2015 Held, Marcus SPD 11 .09 .2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 11 .09 .2015 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 11 .09 .2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 11 .09 .2015 Kiziltepe, Cansel SPD 11 .09 .2015 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Kolbe, Daniela SPD 11 .09 .2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 11 .09 .2015 Leyen, Dr . Ursula von der CDU/CSU 11 .09 .2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Maizière, Dr . Thomas de CDU/CSU 11 .09 .2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 11 .09 .2015 Movassat, Niema DIE LINKE 11 .09 .2015 Müller, Dr . Gerd CDU/CSU 11 .09 .2015 Nahles, Andrea SPD 11 .09 .2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 11 .09 .2015 Pilger, Detlev SPD 11 .09 .2015 Rawert, Mechthild SPD 11 .09 .2015 Renner, Martina DIE LINKE 11 .09 .2015 Röspel, René SPD 11 .09 .2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 11 .09 .2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 11 .09 .2015 Steinmeier, Dr . Frank- Walter SPD 11 .09 .2015 Thönnes, Franz SPD 11 .09 .2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11 .09 .2015 Vries, Kees de CDU/CSU 11 .09 .2015 Wagenknecht, Dr . Sahra DIE LINKE 11 .09 .2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 11 .09 .2015 Werner, Katrin DIE LINKE 11 .09 .2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511878 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 935 . Sitzung am 10 . Juli 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw . einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zu Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin­ derzuschlags Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: a) Mit dem vorliegenden Gesetz wird die verfas- sungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums entsprechend den Vorgaben des 10 . Existenzminimumberichts sichergestellt . Schon durch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen werden die öffentlichen Haushalte in Höhe von 3,745 Mrd . Euro jährlich belastet, wovon ein Be- trag in Höhe von rund 1,970 Mrd . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen entfällt . Das Gesetz in der vom Deutschen Bundestag be- schlossenen Fassung setzt auf die im Gesetzent- wurf enthaltene, verfassungsrechtlich notwendige Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf, sieht nunmehr aber mit dem Ziel des Abbaus der so genannten kalten Progression zusätzlich eine Rechtsverschiebung aller übrigen Tarifeckwerte um jeweils die kumulierte Inflationsrate der Jah- re 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) vor . Durch diese Maßnahme geht das Gesetz über die verfassungsrechtliche Vorgabe hinaus . Die Rege- lung führt zu zusätzlichen steuerlichen Minder- einnahmen von jährlich 1,365 Mrd . Euro bei der Einkommensteuer, wovon rund 785 Mio . Euro auf die Haushalte von Ländern und Kommunen ent- fallen . Im Unterschied etwa zu dem Entwurf des früheren Gesetzes zum Abbau der kalten Progres- sion (BR-Drs . 847/11) ist im vorliegenden Gesetz keine Kompensation der entsprechenden Steu- erausfälle der Länder und Gemeinden durch den Bund vorgesehen . b) Die im Gesetz nunmehr vorgesehene weitere Ta- rifentlastung zum Abbau der kalten Progression ist aus Sicht des Bundesrates zwar dem Grundsatz nach zu begrüßen . Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar sein wird . Der Verzicht auf Steuereinnahmen in der genannten Höhe erschwert die notwendige Kon- solidierung der Länder- und Kommunalhaushalte . Ab dem Jahr 2020 greift die Schuldenbremse für die Länder . Die Ausgestaltung der Schuldenbrem- se für die Länder ist strenger als die für den Bund geltende neue Schuldenregel; die Vorgaben sind für die Länder deutlich schwerer zu erreichen als für den Bund . Auch erhalten fünf Länder derzeit – bis zum Jahr 2019 – Konsolidierungshilfen zur Einhaltung der Vorgaben der neuen Schuldenre- gel, die von Bund und Ländergemeinschaft ge- meinsam finanziert werden. c) Der Bundesrat weist darüber hinaus auf den enor- men Finanzierungsbedarf in den Haushalten von Ländern und Kommunen in den Bereichen Infra- struktur, Bildung und Sicherheit sowie infolge der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen hin . Die Finanzierung der not- wendigen Bereitstellung öffentlicher Leistungen wird durch die entstehenden Ausfälle erschwert – und zwar in gesellschaftlich wichtigen Berei- chen wie Bildung und Forschung und nicht zuletzt auch im Bereich der Infrastruktur, wo bestehen- de Investitionsdefizite dringend abgebaut werden müssen . d) Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finan- zierung durch eine entsprechende Kompensation von Ländern und Kommunen durch den Bund vo- raussetzt . e) Nach dem vorliegenden Gesetz ergeben sich im Jahr 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio . Euro pro Jahr, von denen auf die Länder (einschl . Kom- munen) jeweils 57,5 Prozent entfallen . Aufgrund der Regelungen in Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes und § 1 Satz 7 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine Lastentragung von 74 Prozent durch den Bund und von 26 Prozent durch die Länder (ein- schl . Kommunen) sicherzustellen . Daher ergeben sich in Bezug auf die vorgesehenen Erhöhungen des Kindergelds Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 in Höhe von 258 Mio . Euro und ab dem Jahr 2016 kumulativ in Höhe von 387 Mio . Euro . Diese Ausgleichsansprüche sind in dem vorliegenden Gesetz nicht berücksichtigt . – Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ge- meinsam mit den Ländern im Rahmen des Verfah- rens zur Benehmensherstellung nach § 20d Absatz 3 SGB V darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner in den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen be- rücksichtigen, dass die Aufwendungen der Kranken- kassen für Leistungen nach § 20a SGB V sich insbe- sondere an deren Versichertenzahl im jeweiligen Land orientieren . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11879 (A) (C) (B) (D) Begründung: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kran- kenkassen, die über ein Land hinaus geöffnet sind, die Verteilung ihrer Leistungen nach § 20a SGB V nicht entsprechend der Zahl der in den einzelnen Ländern bei ihnen Versicherten vornehmen wer- den . Neben Sachgründen könnten dabei auch Wett- bewerbsaspekte eine Rolle spielen . Letzteres wür- de der Intention des Gesetzes nicht gerecht werden . Es ist daher notwendig, dass in den Rahmenemp- fehlungen nach § 20d Absatz 3 SGB V eine Rege- lung enthalten ist, die eine weitgehend länderbe- zogen versichertenorientierte Verteilung der Mittel der Krankenkassen für Leistungen zur Gesund- heitsförderung und Prävention sicherstellt . – Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge­ setzlichen Krankenversicherung (GKV­Versorgungsstärkungsgesetz – GKV­VSG) Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Ge- setz eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen enthält, die in Fortsetzung des GKV-Versorgungsstruktur- gesetzes einen weiteren Beitrag zur Stärkung der medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können . 2 . Der Bundesrat begrüßt, dass letztlich eine Rei- he sachlich begründeter Änderungswünsche des Bundesrates vom Deutschen Bundestag aufge- griffen wurden . Beispielhaft wird auf die Rege- lungen zur Beschlussfassung bei den Kassenärzt- lichen Vereinigungen, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Medizinischen Dienste und auf den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesaus- schuss zur Überprüfung der Bedarfsplanung un- ter Berücksichtigung weiterer bedarfsorientierter Kriterien verwiesen . 3 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass die Be- schlüsse des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im geplanten Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträ- ge nicht berücksichtigt worden sind . Die Länder haben über den Bundesrat und die Gesundheits- ministerkonferenz in der Vergangenheit wieder- holt eine stärkere Beteiligung bei der Gestaltung der Versorgung auf der regionalen Ebene einge- fordert . Die Beteiligung der Länder bei Fragen der ambulanten Bedarfsplanung im Gemeinsa- men Bundesausschuss ist hierfür ein Beispiel, das sich in der Praxis bewährt hat . Gerade die jetzt geplante Förderung von neuen Versorgungsfor- men zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung hat in der Regel einen engen regionalen Bezug und muss mit regionalen Konzepten und Beschlüssen des Gemeinsam Lan- desgremiums nach § 90a SGB V kompatibel sein . 4 . Der Bundesrat hält weiterhin die im Gesetz – im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf – vorgesehene Zurückführung nicht verausgabter Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Ge- sundheitsfonds und die Krankenkassen für nicht zielführend . Er sieht darin die Gefahr, dass Mittel entweder ohne umfassende Bewertung aller vorlie- genden Anträge vergeben werden, oder dass Mittel verfallen und damit nicht mehr für Versorgungs- (forschungs)zwecke zur Verfügung stehen . 5 . Der Bundesrat fordert daher die Bundesregie- rung auf, sowohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im Zusammenhang mit der geplanten Förderung von innovativen Versorgungskonzep- ten über den Innovationsausschuss als auch eine Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds im Rahmen weiterer Ge- setzgebungsverfahren zeitnah zu regeln . – Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­ technischer Systeme (IT­Sicherheitsgesetz) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/ EU des Europäischen Parlaments und des Ra­ tes vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit ver­ bundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie­Umsetzungsgesetz – BilRUG) – Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die inter­ nationale Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentschei­ dungen in der Rechtshilfe – Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsent­ ziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien­Strafgerichtshof­Gesetzes und des Ruanda­Strafgerichtshof­Gesetzes – Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfül­ lung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Ver­ pflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemein­ samen Kyoto­II­Erfüllung mit Island) – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Septem­ ber 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepu­ blik Deutschland und der Regierung der Vereinig­ ten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr – Neuntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 201511880 (A) (C) (B) (D) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Schaffung einer alters- und stichtagsunabhängigen Bleibe- rechtsregelung für langjährig geduldete Auslände- rinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz . Dies stellt einen wichtigen integrationspolitischen Schritt dar und trägt dem beim Deutschen Bundestag ein- gebrachten Gesetzentwurf des Bundesrates vom 22 . März 2013 (vgl . BR-Drucksache 505/12 (Be- schluss)) Rechnung . 2 . Der Bundesrat bedauert jedoch, dass seinen wei- tergehenden Forderungen aus seiner Stellungnah- me zum Gesetzentwurf vom 6 . Februar 2015 (vgl . BR-Drucksache 642/14 (Beschluss)) nicht ausrei- chend Rechnung getragen wurde . 3 . Der Bundesrat bedauert, dass im Aufenthaltsgesetz nicht – wie in BR-Drucksache 642/14 (Beschluss), Ziffer 17 vorgeschlagen (etwa als neuer § 25c Auf- enthG) –, ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Duldungsinhaber geschaffen wur- de, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben . 4 . Der Bundesrat hält aus den bereits in seiner Stel- lungnahme vom 6 . Februar 2015 ausführlich dar- gestellten Gründen an der Forderung nach Ab- schaffung des so genannten Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug fest . Es ist auch aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deut- sche Sprache dort zu erlernen, wo sie auch im All- tagsleben verwendet wird . 5 . Er betont die große Bedeutung, die der Erwerb von Deutschkenntnissen für die Integration in die hiesi- gen Lebensverhältnisse hat . Vor diesem Hintergrund sind die Angebote für den Erwerb von Sprachkennt- nissen weiter zu öffnen und auszubauen . Der Bun- desrat hält daher – aber auch im Hinblick auf die derzeitige Arbeitsmarktsituation und eine Verbes- serung der Zugangschancen für Migrantinnen und Migranten – an der Forderung nach Öffnung der Integrationskurse für weitere Personengruppen fest . Er verweist auf seinen entsprechenden Gesetzent- wurf vom 19 . Dezember 2013 (vgl . BR-Drucksache 756/13 (Beschluss)) . 6 . Der Bundesrat spricht sich zudem vor dem Hinter- grund vielfältiger praktischer Erfahrungen weiterhin dafür aus, im Bereich der Aufenthaltsbeendigung nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu neh- men, sondern insbesondere auch das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken . Die Anordnung von Ab- schiebungshaft muss bereits nach dem europäischen Recht letztes Mittel sein und darf nur zur Durchset- zung einer unmittelbar bevorstehenden Abschie- bung angeordnet werden . In den Fällen, in denen auf eine Abschiebungshaft als letztes Mittel nicht verzichtet werden kann, muss die Haftdauer so kurz wie möglich gehalten werden . Der bisherige Re- gelungsansatz im Aufenthaltsgesetz soll insbeson- dere um Instrumente der Haftvermeidung ergänzt und mildere Mittel, wie zum Beispiel die Stellung einer Kaution, gesetzlich vorgesehen werden . Die Höchstdauer der Abschiebungshaft von 18 Mona- ten soll auf sechs Monate reduziert werden . – Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inver­ kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträg­ liche Entsorgung von Elektro­ und Elektronikgeräten Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Gesetz die von ihm geforderte Änderung in Artikel 1 § 20 Ab- satz 2 Satz 2 ElektroG nicht umgesetzt worden ist . Der Bundesrat hatte in Ziffer 16 seiner Stellungnahme vom 8 . Mai 2015 (BR-Drs . 127/15 – Beschluss –) gefordert, das Wort „Erstbehandlung“ durch das Wort „Behand- lung“ zu ersetzen . Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung als sachgerecht be- zeichnet und zutreffend darauf hingewiesen, dass nicht alle der in § 20 Absatz 2 Satz 2 genannten Schritte in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden kön- nen oder zwingend müssen . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Än- derung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroalt- geräten auf den Weg zu bringen . Das bisherige weite Verständnis der Erstbehandlung dient u .a . dazu, Do- kumentationspflichten nach § 22 Absatz 3 und Nach- weispflichten bereits frühzeitig beginnen zu lassen, um insbesondere die Gefahr illegaler Abfallexporte zu minimieren . In diesem Rahmen bittet der Bun- desrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die Regelungen der § 3 Nummer 24, § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 3 einer präziseren Formu- lierung bedürfen, um die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten effektiv zu gewährleisten . – Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän­ dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieent­ lastungsgesetz) Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: 1 . Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Bürokratiebelastun- gen zu vermeiden . Das Regelungsvorhaben stellt ei- nen Schritt zur Umsetzung dieses Ziels dar, wobei es sich überwiegend mit Informationspflichten befasst. 2 . Der Bundesrat sieht über die Regelungen des Geset- zes hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf, insbeson- dere die Möglichkeit für weitere Vereinfachungen, und bittet die Bundesregierung, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen . 3 . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung insbe- sondere um Prüfung, inwieweit weitere Vereinfa- chungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgü- tern umgesetzt werden können . Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 Deutscher Bundestag – 18 . Wahlperiode – 122 . Sitzung . Berlin, Freitag, den 11 . September 2015 11881 (A) (C) (B) (D) – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Janu­ ar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steu­ ersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Für mehr Transpa­ renz in der internationalen Atomenergie­Orga­ nisation auf Drucksache 18/772 zurückzieht . Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Bericht- erstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbil­ dungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2015 Drucksache 18/4680 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat . Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4857 Nr . A 3 Ratsdokument 7678/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/419 Nr . A 124 Ratsdokument 13555/13 Drucksache 18/2533 Nr . A 54 Ratsdokument 13562/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/822 Nr . A 29 Ratsdokument 5706/14 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 122. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur Epl 16 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2016 Anlagen Anlage 1 Anlage 2
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    Rede von Michael Groß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

    und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nutze
    gerne meine Zeit, um zu Beginn die Kritik an der Mi-
    nisterin zurückzuweisen . Ich sage: Sie macht ihre Arbeit
    hervorragend . Die ersten zwei Jahre sind völlig im Plan .
    Wir haben vieles umgesetzt, was wir versprochen ha-
    ben . Das ist völlig anders als vorher . Herzlichen Dank,
    Barbara Hendricks, für die gute Arbeit .


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Wir haben darauf gesetzt, im Aktionsprogramm Kli-
    maschutz 2020 bestimmte Ziele zu formulieren und einen
    Abbaupfad für die Treibhausgasemissionen festzulegen .
    Das Programm ist nicht zu Ende . Wir haben zusätzlich
    Geld eingespart . Uns ist klar – insbesondere Barbara
    Hendricks und ihren Staatssekretärinnen und Staatsse-
    kretären –, dass wir Wohnungsbau, Stadtentwicklung
    und Klimaschutz zusammen denken müssen und nicht
    getrennt . Insofern ist die Kritik auch völlig falsch . Wir
    sind auf einem guten Weg . Das wird sich auch auf das
    Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auswirken .


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    Insbesondere an Städte und Kommunen werden zurzeit
    große Anforderungen gestellt . Ich glaube, dass wir de-
    ren Anstrengungen sehr stark unterstützen müssen . Wir
    müssen die Stadtpolitik ganzheitlich denken und auch die
    Räte, Kreistage und Länder unterstützen . Wir müssen vor
    dem Hintergrund, dass die Menschen, die hierherkom-
    men, eine Wohnung brauchen – das hat die Ministerin be-
    tont –, eine Stadt für alle bauen, damit die Adresse keine
    negative Voraussetzung für die Lebenschancen wird . Da
    stehen wir vor riesigen Aufgaben . Deswegen ist es rich-
    tig, dass der Koalitionsausschuss zumindest zwei Dinge
    beschlossen hat . Zum einen müssen wir eine steuerliche
    Förderung prüfen, um den Wohnungsbau anzureizen, um
    mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen . Zum Zwei-
    ten – darauf bin ich ganz stolz – soll die Bundesanstalt
    für Immobilienaufgaben endlich gezwungen werden,

    ihre Grundstücke, ihre Immobilien und Liegenschaften
    preiswerter zur Verfügung zu stellen .


    (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Wir haben lange darum gekämpft!)


    Damit wird verhindert, dass – das hören wir täglich –
    diese Wohnungen zu Spekulationsobjekten werden und
    Hedgefonds sie nutzen, um Menschen zu vertreiben . Wir
    sind hier auf einem guten Weg. Ich finde, dies müssen
    wir jetzt schnell umsetzen .


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg . Christian Kühn NEN])


    Ein weiterer Punkt wurde heute schon mehrfach ange-
    sprochen . Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine
    Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung brauchen .
    Es ist richtig, dass wir eine Zweckbindung brauchen, weil
    das Geld nämlich bei den Menschen ankommen muss,
    die für das Wohnen zu viel Geld aufwenden müssen . Ich
    habe gesehen, Sie haben genickt und sind gesprächsbe-
    reit . Man muss aber auch sagen: Herr Ramsauer hat in
    der letzten Legislatur verpasst, die Zweckbindung ein-
    zuführen . Ich hoffe, dass Frau Hendricks in der Funktion
    als Bauministerin das verhandeln wird . Ich habe von den
    Ländern Signale, dass sie sehr daran interessiert sind,
    diese Unterstützung zu bekommen .

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
    und Kollegen, wir haben gehört, dass der Bund Bundes-
    bauprogramme auflegen soll. Das war eine Kritik. Ich
    glaube, wir haben im letzten Jahr so etwas getan . Wir
    haben die Projekte von nationaler Bedeutung finanziell
    unterstützt; über 46 Projektstandorte mit großem Erfolg .
    „Grün in der Stadt“ und „altersgerechter Umbau“ sind
    Themen . Es ist aber insbesondere auch die Frage: Wie
    beteiligen wir die Bürger und Bürgerinnen bei der Ge-
    staltung ihres Wohnumfeldes, bei der Gestaltung ihrer
    Wohnungen? Ich glaube, das ist ein Riesenerfolg, eben-
    so wie die jetzt aufgelegten Programme im Rahmen des
    Zukunftsinvestitionsgesetzes . Ich brauche das nicht zu
    wiederholen: Kriminalprävention, Modellvorhaben für
    Studenten und – das ist mir wichtig – Auszubildende . Wir
    wollen auch Kultur- und Sporteinrichtungen fördern . Das
    ist ein richtiger Weg und ein Zeichen für die Kommunen .


    (Beifall bei der SPD)


    Wir haben, was viele in der Opposition nicht geglaubt
    haben, die Programme der Städtebauförderung verstetigt,
    mit 650 bzw . 700 Millionen Euro . Ein großer Teil die-
    ser Programmmittel geht in die „Soziale Stadt“ . Wir sind
    sehr daran interessiert – das Ministerium arbeitet daran –,
    dass es eine ressortübergreifende Strategie wird, dass wir
    alle verpflichten, in den Quartieren zusammenzuarbei-
    ten, um die Situation für die Menschen zu verbessern .
    Ich hoffe, Frau Hendricks, dass wir bald ein Ergebnis
    bekommen werden . Ich gehe davon aus, dass es in der
    zweiten Jahreshälfte vorliegen wird .

    Zum Schluss: Wir haben eine Situation, in der wir
    insgesamt im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz bun-
    desweit 5 Milliarden Euro ausgeben. Ich finde es an der
    Zeit, dass wir sehr genau schauen, dass wir die Klima-

    Christian Haase






    (A) (C)



    (B) (D)


    schutzziele erreichen, aber auch dafür sorgen, dass die
    Maßnahmen die richtigen sind .


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass wir eine
    Evaluation der Instrumente, die wir anwenden, und der
    Förderrichtlinien durchführen und dafür sorgen, dass wir
    die Klimaschutzziele erreichen .

    Herzlichen Dank . Glück auf!


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abge-

ordneten Dr . Anja Weisgerber, CDU/CSU-Fraktion .


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anja Weisgerber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

    Kollegen! Der Haushalt des Umwelt- und Bauministe-
    riums ist in dieser Woche der letzte Einzelplan, den wir
    debattieren . Auch wenn momentan die Asylpolitik eine
    ganz große Herausforderung darstellt, verdient diese
    Debatte dennoch unsere volle Aufmerksamkeit; denn
    es geht hier gerade auch um Themen, die für die kom-
    menden Generationen wichtig sind, wie die Umwelt- und
    Klimapolitik oder der Städtebau .

    Deshalb möchte ich gleich zu Beginn den Schwerpunkt
    auf die Klimapolitik legen . In Paris muss es uns gelingen,
    ein verbindliches Abkommen zu verabschieden . Nur so
    haben wir eine realistische Chance, die Erderwärmung
    nachhaltig einzudämmen . Wir brauchen diesen Erfolg,
    und wir werden alles daransetzen, dass uns ein guter Ab-
    schluss gelingt und sich möglichst viele Länder dieser
    Welt zu ambitionierten Klimazielen bekennen, die auch
    einem Überprüfungsmechanismus unterliegen; denn die-
    se Kontrolle ist sehr wichtig .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir setzen hierbei auch auf eine gute Zusammenar-
    beit mit dem Gastgeberland Frankreich . Auf der Ebene
    der Parlamentarier gibt es einen regen Austausch mit den
    französischen Klimapolitikern . Das gibt uns Anlass zur
    Hoffnung .

    Auch die Beschlüsse der G-7-Staaten mit dem klaren
    Bekenntnis zum 2-Grad-Ziel und dem Beschluss zur De-
    karbonisierung geben uns Anlass zur Hoffnung . Das ist
    ein ganz wichtiger Erfolg von Kanzlerin Merkel . Diese
    Beschlüsse geben uns Auftrieb für die kommenden Ver-
    handlungen . Sie haben Strahlkraft, und diese Strahlkraft
    müssen wir weiter nutzen und noch mehr Staaten dieser
    Welt mitreißen .

    Auf dem Petersberger Klimadialog hat unsere Kanz-
    lerin gesagt, die nationalen Klimaanstrengungen fallen
    uns leichter, wenn wir wissen, dass die Partner in der
    Europäischen Union, aber auch generell in der Welt, das
    gleiche Ziel ebenso ambitioniert und ehrgeizig verfolgen .
    Auf der europäischen Ebene hat man frühzeitig ambitio-
    nierte Ziele vorgelegt . Ich halte es für ein ganz wichtiges

    Signal, dass das Herzstück der europäischen Klimapo-
    litik, der europäische Emissionshandel, weiter refor-
    miert wird . Wir haben vonseiten der Kommission schon
    im Juli, direkt nach dem Abschluss der Debatte um die
    Marktstabilitätsreserve, die grundlegende Reform vorge-
    legt bekommen, und damit werden wir uns jetzt ausein-
    andersetzen . Bei dieser weitergehenden Reform werden
    wir stets das Ziel verfolgen, die Klimaziele zu erreichen,
    aber eben auch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen zu
    verhindern . Das ist ebenfalls ein ganz wichtiges Ziel .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Auch von anderen Staaten dieser Welt erhalten wir
    wichtige positive Signale zur Klimapolitik . Viele Län-
    der – es kommen täglich neue hinzu – haben ihre natio-
    nalen Ziele, die sogenannten INDCs, vorgelegt . Zunächst
    lief es schleppend . Wichtig ist aber, dass nun einige große
    Industrienationen wie die USA, Japan oder Russland ihre
    Ziele vorgelegt haben; denn das sind Länder, die beim
    Kioto-Protokoll nicht dabei waren .

    Mit insgesamt 59 Staaten haben deutlich mehr Staaten
    ihre Ziele vorgelegt als in der zweiten Verpflichtungspe-
    riode von Kioto . Damals waren es 37 Staaten . Das ist
    eine gute Basis, um jetzt den Druck auf internationaler
    Ebene zu erhöhen .

    Eines möchte ich noch sagen: Es ist wichtig, dass wir
    national ambitionierte Klimaziele haben . Aber alleine
    können wir das Weltklima nicht retten . Wir brauchen
    dazu die anderen Staaten dieser Welt .


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Genauso wichtig ist natürlich auch der Beitrag der Ent-
    wicklungs- und Schwellenländer . Gerade diese Länder
    spüren die Auswirkungen des Klimawandels am meis-
    ten; wir haben das vorhin bereits gehört und andiskutiert .
    Diese Länder brauchen unsere Unterstützung . Deswegen
    ist es ein ganz wichtiges Signal, dass Deutschland sei-
    ne Verantwortung in puncto Klimaschutzfinanzierung
    wirklich ernst nimmt . Deutschland hat im vergangenen
    Jahr 570 Millionen Euro für den internationalen Grünen
    Klimafonds bereitgestellt . Im Mai hat die Bundeskanz-
    lerin angekündigt, die Klimafinanzierung bis 2020 im
    Vergleich zu 2014 zu verdoppeln . Wir sind hier also auf
    einem guten Weg .

    Dieses Versprechen bildet sich auch im aktuellen Haus-
    halt ab . Das zeigt sich daran, dass der Haushalt rund
    340 Millionen Euro für die internationalen Klimaschutz-
    maßnahmen vorsieht und die Mittel um 75 Millionen
    Euro aufgestockt wurden . Das ist ein ganz wichtiges Si-
    gnal . Da werden wichtige Projekte, zum Beispiel in Bra-
    silien im Bereich der erneuerbaren Energien und im Be-
    reich Waldschutz, unterstützt . Das ist der richtige Weg,
    und diesen Weg müssen wir weitergehen .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich möchte noch kurz zum Geschäftsbereich Baupoli-
    tik kommen . Ich halte es für ausgesprochen positiv, dass
    wir die Städtebaufördermittel weiterhin fortschreiben auf
    dem hohen Niveau, das wir schon im Koalitionsvertrag
    beschlossen hatten, nämlich auf 700 Millionen Euro . Die

    Michael Groß






    (A) (C)



    (B) (D)


    Bundesregierung sendet hier ein ganz wichtiges Signal
    an die Städte und Gemeinden; denn wir dürfen gerade
    bei der Bewältigung des Strukturwandels und des demo-
    grafischen Wandels die Städte, aber auch den ländlichen
    Raum nicht alleinlassen . Die Städtebaufördermittel sind
    ein ganz wichtiges Instrument, um die Kommunen dabei
    zu unterstützen .

    Ja, es ist so, dass diese Mittel – entgegen dem Namen
    Städtebaufördermittel – auch für den ländlichen Raum
    und für die Gemeinden zur Verfügung stehen . Es ist
    wichtig, dass wir diese Ausgewogenheit hinbekommen .
    Wir haben den Auftrag zu erfüllen, gleichwertige Le-
    bensbedingungen im gesamten Land herzustellen . Des-
    wegen mache ich mich immer dafür stark, dass auch der
    ländliche Raum weiterhin profitiert.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Im Bereich der Städtebaufördermittel halte ich es
    auch für einen Erfolg, dass wir neben dem altbewähr-
    ten Bund-Länder-Programm dieses neue Programm für
    die nationalen Projekte des Städtebaus aufgelegt haben .
    Für dieses Programm sehen wir wieder 50 Millionen
    Euro vor . Mehr als 160 Kommunen hatten sich im ver-
    gangenen Jahr beworben . Es war nicht einfach, in der
    Expertenkommission die Entscheidung zu treffen, weil
    es wirklich viele gute Projekte gab . Wir haben heraus-
    ragende und über Regionen hinaus wirkende Projekte
    ausgewählt . Das war ja der Zweck, dass wir genau diese
    Projekte fördern .

    Das zeigt das große Potenzial, und ich finde es aus-
    gesprochen gut, dass wir dieses Programm fortführen
    und jetzt mit diesen Punkten eine neue Schwerpunktset-
    zung haben: bundesländerübergreifende Kooperationen,
    barrierefreier Umbau von Städten und Gemeinden, aber
    auch Konversion von Militärflächen. Das ist auch an die
    Konversionskommunen ein wichtiges Zeichen, die beim
    Konversionsprozess die Unterstützung des Bundes ver-
    dienen; denn auch sie übernehmen jetzt in puncto Asyl-
    politik Verantwortung .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ein weiterer Schwerpunkt unserer Baupolitik muss na-
    türlich das Thema bezahlbares Wohnen und Bauen sein .
    An dieser Stelle möchte ich nur sagen: Die Asylpolitik
    ist eine Herausforderung, die uns jetzt wirklich voll in
    Anspruch nimmt; aber dies kann auch eine Chance sein,
    denn wir Baupolitiker haben die ganze Zeit gefordert,
    dass wir Instrumente des steuerlichen Anreizes für den
    Neubau einführen . Jetzt, im Zusammenhang mit dieser
    Debatte, wird dies wieder auf die Tagesordnung genom-
    men . Diese steuerlichen Anreize können dazu beitragen,
    dass Wohnraum geschaffen wird . Diesen Wohnraum,
    auch den sozialen Wohnungsbau, brauchen wir nicht nur
    für Flüchtlinge, sondern für uns alle . Ich halte es für sehr
    gut, dass das jetzt angepackt wird .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich muss zum Ende kommen . Ich bedanke mich für
    die Aufmerksamkeit und möchte abschließend sagen:
    Das Bundesumwelt- und -bauministerium hat einen aus-

    gewogenen Haushalt vorgelegt, und ich freue mich auf
    die Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen mit
    Ihnen und auf die weitere Diskussion zum Thema Kli-
    mapolitik, auf dass uns in Paris wirklich ein guter Ab-
    schluss gelingt .

    Vielen Dank .


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)