Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute de-
battieren wir den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
des nationalen Rechts an den Einheitlichen Abwick-
lungsmechanismus. Es ist ja schon mehrfach gesagt wor-
den: Es ist ein wichtiger Baustein der Bankenunion, dass
keine Steuergelder mehr verwendet werden, sondern die
Banken selber haften sollen. Wir haben die nationale
Umsetzung im Rahmen des Gesetzes schon hinter uns.
Derzeit befindet sich die Behörde im Aufbau. Bereits
jetzt hat sie mit Frau König eine Präsidentin, die hart da-
ran arbeitet, qualifizierte Mitarbeiter zu bekommen.
150 sollen es dieses Jahr werden, bis 2017 sollen es
300 sein. Wir werden uns noch intensiv damit beschäfti-
gen, wie die Behörde zukünftig zu finanzieren ist. Natür-
lich beschäftigen wir uns aber auch damit, wie das, was
in der Theorie gut klingt – grenzüberschreitende Ab-
wicklung –, hinhaut. Dazu nehmen wir jetzt eine Anpas-
sung vor, um gesetzliche Hürden, die vorhanden sind,
abzubauen.
Das Bail-in ist schon angesprochen worden. Der Kol-
lege Binding hat uns gerade plastisch beschrieben, was
der Unterschied zwischen Bail-in und Bail-out ist. Dem
stehen konkrete Fragen gegenüber. Dabei geht es zum
Beispiel um das Insolvenzrecht und die Nachrangigkeit
der Papiere. Die Diskussion über die Nachrangigkeit der
Papiere beeinflusst schon jetzt die Frage, wie die Papiere
bepreist werden. Dies ist ein Thema, mit dem wir uns im
Gesetzgebungsverfahren – Herr Kollege Binding nickt –
beschäftigen müssen.
Es geht um die Fragen: Was bedeutet es, wenn wir
den Weg einer gesetzlichen oder den Weg einer vertrag-
lichen Lösung gehen, und was bedeutet es für die Finan-
zierung der entsprechenden Häuser, wenn wir gesetzge-
berisch bereits heute – wenn auch nicht gewollt, aber wir
tun es – auf den Preis Einfluss nehmen? Wir müssen
auch grenzüberschreitende Sachverhalte erfassen, wenn
der Abwicklungsmechanismus mit den nationalen Ge-
setzen Probleme bekommt. Wir werden uns die Frage
stellen müssen – auch das wurde schon angesprochen –,
wie wir mit nationalen Mitteln umgehen, die in den
europäischen Fonds zu überführen sind.
Wir haben Prioritäten zu setzen. Wichtig ist sicherlich
die Frage, wie Abwicklungsorganisationen und die ent-
sprechenden Einrichtungen parlamentarisch kontrolliert
werden. Es ist ganz wichtig, zu begutachten, wie die
Umsetzung in den anderen Mitgliedstaaten erfolgt.
Wenn es nicht eine gewisse Anzahl von Mitgliedstaaten
gibt, die dies schon umgesetzt haben, dann werden wir
zukünftig gar nicht damit starten können. Darum ist es
dringend notwendig, dass wir auch mit den Kollegen in
anderen Parlamenten darüber debattieren, wie dies erfol-
gen soll.
Ich hoffe, dass wir demnächst die konkreten Vorgaben
erfahren. Dann wissen wir, wie hoch die Abgaben für die
einzelnen Häuser sind. Auch die Zusammenarbeit zwi-
schen EBA, EZB und der Abwicklungsorganisation ist
wichtig, damit den Häusern die notwendigen Informatio-
nen zur Verfügung stehen.
Herr Kollege Schick, Sie haben die Anpassung der
MaRisk – ich habe es so verstanden – kritisiert. Ich bin
der Meinung, europäische Vorgaben und europäische
Anwendungen sind notwendig. Aber wir müssen uns
schon genau anschauen, ob es nicht auch notwendig ist,
dafür zu sorgen, dass sich europäische Einrichtungen,
wie es jetzt bei der Aufsicht der Fall ist, dann, wenn es
vonseiten des Gesetzgebers in Deutschland möglich ist,
an nationales Recht halten müssen. Dazu dient eine Ver-
ordnung. Nur dann, wenn eine solche Verordnung vor-
handen ist, werden sich die entsprechenden Einrichtun-
gen auch zukünftig daran halten müssen. Da gerade wir
die Subsidiarität und die Regionalbanken hochhalten
und sie immer wieder verteidigen, sollten wir diese auch
bei den Möglichkeiten, die wir haben, berücksichtigen.
Ich möchte einen weiteren Punkt aufgreifen, der in
der Debatte über die Einrichtung dieser Organisation
heftig diskutiert wurde: Sollen wir für den Fonds eine in-
tergouvernementale Vereinbarung treffen, oder reicht
das europäische Vertragsrecht dafür aus? Ich bin der
Bundesregierung und Wolfgang Schäuble zutiefst dank-
bar, dass durchgesetzt wurde, dass eine intergouverne-
mentale Vereinbarung als Rechtsgrundlage für den
Fonds gilt. Momentan erleben wir in Brüssel eine Dis-
kussion darüber, ob auch die Einlagensicherung, die wir
schon umgesetzt haben – manche in diesem Haus waren
ja schon früher der Meinung, dass die Einlagensicherung
europäisiert gehört –, in einen europäischen Fonds mün-
den soll. Hätten wir damals, als es um die Abwicklungs-
mechanismen ging, akzeptiert, dass europäisches Ver-
tragsrecht als Rechtsgrundlage ausreichend ist, dann
wäre damit bereits entschieden worden, ob allein das
Europäische Parlament und der Europäische Rat darüber
entscheiden, ob der Einlagensicherungsfonds zukünftig
europäisiert wird, oder ob die Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages mitentscheiden. Ich bin Wolfgang
Schäuble dankbar dafür, dass der Deutsche Bundestag
bei den weiteren Schritten in Sachen europäischer Fonds
mitentscheiden kann. Ich denke, das sollten wir berück-
sichtigen.
Ich wünsche uns für den weiteren Verlauf gute Bera-
tungen.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit.