Rede von
Kees
de
Vries
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten
Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nun bin
ich auch schon in Weihnachtsstimmung und deshalb ein
bisschen milder gestimmt.
Trotzdem: Diesen Antrag braucht keiner. Er ist vollkom-
men überflüssig, es sei denn, man braucht wieder einmal
eine Bühne.
Zum Ergebnis des informellen Trilogs vom 3. und
4. Dezember zur Änderung der Freisetzungsrichtlinie ist
festzustellen, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von in
der EU zugelassenen GVO-Pflanzen in ihrem Hoheits-
gebiet beschränken oder verbieten können. An dieser
Stelle sollte man folgende Festlegungen noch einmal
nennen: Erstens. Es gilt der Verzicht auf die obligatori-
sche Verbindung der Phasen 1 und 2. Das heißt, dass das
begründete Verbot direkt oder zu einem späteren Zeit-
punkt möglich ist.
Zweitens. Die Mitgliedstaaten, die GVO-Pflanzen an-
bauen, werden verpflichtet, Koexistenzbestimmungen
gegenüber Mitgliedstaaten, die nicht GVO-Pflanzen an-
bauen, in Grenzgebieten zu erlassen.
Drittens. Darüber hinaus werden die Opt-out-Mög-
lichkeiten auf Gruppen von zugelassenen GVO erwei-
tert.
Mit den eben genannten Punkten wurden die zentra-
len Forderungen des Bundestagsbeschlusses aus dem
Mai dieses Jahres auf den Weg gebracht. Die Bundes-
regierung hat dann konsequenterweise im Rat dem im
Trilog gefundenen Kompromiss zugestimmt. Damit ha-
ben wir unser Versprechen, die Sorgen und Vorbehalte
der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Anbau von
genetisch veränderten Organismen ernst zu nehmen und
in unserem Handeln zu berücksichtigen, erfüllt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, in Ihrem Antrag fordern Sie
nun, bei der Umsetzung der Änderung der Freisetzungs-
richtlinie in nationales Recht gesetzlich zu verankern,
dass entsprechende Anbauverbote immer bundeseinheit-
lich zu verhängen sind. Dem kann man zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht zustimmen, weil es einfach nicht
klar ist, ob ein solches Gesetz juristisch sicher ist.
Die in Ihrem Antrag daraus resultierende Forderung
– ich zitiere –, „das so geänderte Recht anzuwenden, um
den kommerziellen Anbau aller zugelassenen und zur
Zulassung anstehenden gentechnisch veränderten Pflan-
zen in Deutschland zu untersagen“, würde bedeuten,
dass wir bis in alle Ewigkeit möglichen neuen wissen-
schaftlichen Erkenntnissen per Gesetz eine Absage ertei-
len.
Ich denke nicht, dass das im Interesse der Menschen
in unserem Land ist.
Ihre Aufforderung an die Bundesregierung, bei der
Abstimmung über die EU-Anbauzulassungen von GVO,
deren Anbau in Deutschland untersagt werden soll, mit
einer Ablehnung zu votieren, weise ich entschieden zu-
rück.
Im Mai dieses Jahres hat sich der Deutsche Bundestag
deutlich für das Selbstbestimmungsrecht der EU-Mit-
gliedstaaten ausgesprochen. Daran hat sich bis heute
nichts geändert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Dezember 2014 7423
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