(D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014 4831
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 12.09.2014
        Becker, Dirk SPD 12.09.2014
        Bleser, Peter CDU/CSU 12.09.2014
        Buchholz, Christine DIE LINKE 12.09.2014
        Connemann, Gitta CDU/CSU 12.09.2014
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.09.2014
        Dinges-Dierig,
        Alexandra
        CDU/CSU 12.09.2014
        Dörner, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.09.2014
        Evers-Meyer, Karin SPD 12.09.2014
        Färber, Hermann CDU/CSU 12.09.2014
        Dr. Fechner, Johannes SPD 12.09.2014
        Ferner, Elke SPD 12.09.2014
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 12.09.2014
        Gabriel, Sigmar SPD 12.09.2014
        Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.09.2014
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.09.2014
        Heil (Peine), Hubertus SPD 12.09.2014
        Dr. Hirte, Heribert CDU/CSU 12.09.2014
        Kretschmer, Michael CDU/CSU 12.09.2014
        Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 12.09.2014
        Leutert, Michael DIE LINKE 12.09.2014
        Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.09.2014
        Nahles, Andrea SPD 12.09.2014
        Noll, Michaela CDU/CSU 12.09.2014
        Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.09.2014
        Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.09.2014
        Pilger, Detlev SPD 12.09.2014
        Dr. Reimann, Carola SPD 12.09.2014
        Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.09.2014
        Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 12.09.2014
        Schlecht, Michael DIE LINKE 12.09.2014
        Strässer, Christoph SPD 12.09.2014
        Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 12.09.2014
        Thönnes, Franz SPD 12.09.2014
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 12.09.2014
        Weinberg, Harald DIE LINKE 12.09.2014
        Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 12.09.2014
        Zimmermann
        (Zwickau), Sabine
        DIE LINKE 12.09.2014
        Zypries, Brigitte SPD 12.09.2014
        Anlage 2
        Amtliche Mitteilungen
        Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli
        2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
        stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
        des Grundgesetzes nicht zu stellen:
        – Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
        Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher
        Bestimmungen
        – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
        Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen
        in einem Ghetto
        – Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettie-
        rungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregisterge-
        setzes und des Tierschutzgesetzes
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        4832 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        – Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an
        die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
        richts
        – Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Ge-
        biet des Finanzmarktes
        – Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur
        und der Qualität in der gesetzlichen Krankenver-
        sicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-
        Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)
        Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
        fasst:
        1. Zur Mitwirkung der Länder im Gemeinsamen Bun-
        desausschuss und im Institut für Qualitätssicherung
        und Transparenz im Gesundheitswesen
        a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz der
        Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhält,
        ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Insti-
        tut für Qualitätssicherung und Transparenz im Ge-
        sundheitswesen als Stiftung des privaten Rechts zu
        gründen. Damit wird die Qualitätsentwicklung in
        der ambulanten und stationären Versorgung ge-
        stärkt und die Transparenz über die Behandlungs-
        qualität für Patientinnen und Patienten verbessert.
        b) Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung
        in ihrer Gegenäußerung die Beschlüsse des Bun-
        desrates zur Mitwirkung der Länder an der Quali-
        tätssicherung im Gemeinsamen Bundesausschuss
        und im Institut für Qualitätssicherung und Trans-
        parenz nicht unterstützt (vgl. Bundestagsdrucksa-
        che 18/1579).
        Die Ergebnisse des Instituts für Qualitätssiche-
        rung und Transparenz und deren Umsetzung zur
        Weiterentwicklung der Qualitätssicherung haben
        unmittelbare Auswirkungen auf die regionale am-
        bulante und stationäre Versorgung und damit auf
        die Zuständigkeit der Länder. Daher ist es notwen-
        dig, dass die Länder stärker in die Qualitätsent-
        wicklung und deren Umsetzung eingebunden wer-
        den.
        c) Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung
        auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder im
        Gemeinsamen Bundesausschuss und im Institut für
        Qualitätssicherung und Transparenz im Gesund-
        heitswesen, wie in der Stellungnahme und Gegen-
        äußerung der Bundesregierung angekündigt, im
        Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kran-
        kenhausreform zu beraten, beziehungsweise im
        Rahmen weiterer Gesetzgebungsverfahren zur Ver-
        sorgungsstruktur zu berücksichtigen.
        2. Zur Sicherstellung der Versorgung mit Geburtshilfe
        a) Der Bundesrat stellt fest:
        Zur Versorgung mit Hebammenhilfe hat die inter-
        ministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung
        des Bundesministeriums für Gesundheit ihren Be-
        richt vorgelegt. Ziel des Auftrages an die Arbeits-
        gruppe war es, die vielschichtige Problemlage der
        Hebammenhilfe zu sichten sowie Lösungsansätze
        zu identifizieren.
        Entsprechend werden in dem Bericht der intermi-
        nisteriellen Arbeitsgruppe die Vor- und Nachteile
        unterschiedlicher Lösungsansätze zur Vorbereitung
        von politischen Entscheidungen bewertet.
        Anknüpfend an den Bericht enthält das GKV-Fi-
        nanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs-
        gesetz
        – die umgehende gesetzliche Verpflichtung der
        Krankenkassen zur Zahlung eines Zuschlags für
        Geburtshilfeleistungen ab 1. Juli 2014,
        – die Einführung eines dauerhaften Sicherstel-
        lungszuschlags bei geringer Geburtenzahl ab
        1. Juli 2015,
        – die Vereinbarung von Qualitätsanforderungen
        durch die Selbstverwaltung bis Ende 2014.
        Der Bundesrat begrüßt, dass mit den vorgesehenen
        gesetzlichen Regelungen einerseits kurzfristige
        Lösungen zur Sicherstellung einer flächendecken-
        den Versorgung mit Geburtshilfe vorgenommen
        werden. Andererseits bedauert der Bundesrat, dass
        hiermit keine dauerhaften und tragfähigen Lösun-
        gen für die vielschichtigen Probleme geschaffen
        werden. Die vorgesehenen Lösungen konzentrie-
        ren sich auf verpflichtende Vereinbarungen durch
        die Selbstverwaltung, den GKV-Spitzenverband
        und die Spitzenverbände der Hebammen. Spätes-
        tens mit dem drohenden Rückzug der Versiche-
        rungsanbieter ab Mitte 2016 entfällt die Grundlage
        für die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.
        b) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
        aa) über die vorgesehenen kurzfristig wirkenden
        Lösungen hinaus dauerhafte und tragfähige
        Lösungen zur Sicherstellung einer flächende-
        ckenden Versorgung mit Geburtshilfe zu ent-
        wickeln und zu regeln,
        bb) eine Versicherungslösung für Haftpflichtschä-
        den bei der Geburtshilfe durch Hebammen zu
        entwickeln, die unter anderem durch eine
        breite Einbeziehung sowie gegebenenfalls ei-
        ner öffentlich-rechtlichen Absicherung der Ri-
        siken der derzeitigen Prämiendynamik entge-
        genwirkt und eine zusätzliche Belastung der
        Beitragszahler zur gesetzlichen und privaten
        Krankenversicherung vermeidet,
        cc) eine Versicherungslösung zu entwickeln, deren
        weiteres Ziel es ist, neben der Absicherung des
        Haftungsrisikos bei der Geburtshilfe durch
        Hebammen zudem perspektivisch eine allge-
        meine Haftpflichtabsicherung gegen Medizin-
        schäden zu ermöglichen. Dazu sollen weitere
        in der Diskussion befindliche Lösungsmög-
        lichkeiten geprüft werden – insbesondere, ob
        das Aufgabenspektrum der Berufsgenossen-
        schaften um eine solche Haftpflichtabsiche-
        rung für Gesundheitsberufe erweitert werden
        kann,
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014 4833
        (A) (C)
        (D)(B)
        dd) bei der Prüfung, ob und wie mit der Einführung
        eines Verzichts auf Regress im Kranken- und
        Pflegebereich der weitere Anstieg der Haft-
        pflichtprämien wirkungsvoll begrenzt werden
        kann, die folgenden kritischen Einwände zu
        berücksichtigen:
        aaa)dass eine weitere Belastung der gesetzlich
        und privat Kranken- sowie Pflegeversicher-
        ten durch steigende (Zusatz-)Beiträge und
        Versicherungsprämien bei gleichzeitiger
        Entlastung der Anbieter von entsprechen-
        den Berufshaftpflichtversicherungen ver-
        mieden wird,
        bbb)dass eine solche Regelung präjudizie-
        rende Wirkung für andere Sozialversiche-
        rungszweige und andere Gesundheitsbe-
        rufe hat.
        3. Zur Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf
        Landesebene
        Der Bundesrat stellt weiter mit Bedauern fest, dass
        auch seine Forderung nach Streichung der Regelung zur
        Einrichtung von Schlichtungsausschüssen auf Landes-
        ebene nicht aufgegriffen wurde. Der Bundesrat weist da-
        rauf hin, dass eine Verschiebung der Aufgaben auf die
        Schiedsstellen nach § 18a des Gesetzes zur wirtschaftli-
        chen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung
        der Krankenhauspflegesätze nichts an der Grundsatzpro-
        blematik ändert, sondern zusätzliche rechtliche Unsi-
        cherheiten schafft. Der Bundesrat weist darauf hin, dass
        aus seiner Sicht von Anfang an erhebliche Zweifel an
        der Praktikabilität der getroffenen Regelung geltend ge-
        macht wurden. Der Bundesrat fordert daher erneut, die
        Regelung zu streichen oder sie praxisgerechter auszuge-
        stalten.
        – Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 2010
        zwischen der Europäischen Union und ihren
        Mitgliedstaaten einerseits und Georgien ande-
        rerseits über den Gemeinsamen Luftverkehrs-
        raum (Vertragsgesetz EU-Georgien-Luftverkehrs-
        abkommen – EU-GEO-LuftverkAbkG)
        – Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts-
        plans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz
        2014)
        – Haushaltsbegleitgesetz 2014
        – Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarif-
        autonomiestärkungsgesetz)
        – Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabga-
        begesetzes (Künstlersozialabgabestabilisierungs-
        gesetz – KSAStabG)
        – Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leis-
        tungen für Lebensversicherte (Lebensversiche-
        rungsreformgesetz LVRG)
        – Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts
        an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Ände-
        rung weiterer steuerlicher Vorschriften
        Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
        fasst:
        a) Der Bundesrat begrüßt, dass in das vorliegende Ge-
        setz weitere wichtige steuerfachliche Anliegen der
        Länder, insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung
        von missbräuchlichen Umstrukturierungs- und Um-
        gehungsfällen im Bereich der Ertragsteuern und Än-
        derungen bei der umsatzsteuerlichen Übertragung der
        Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft, aufge-
        nommen wurden.
        b) Der Bundesrat bewertet demgegenüber kritisch, dass
        die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stel-
        lungnahme des Bundesrates weniger als der Hälfte
        der Steueränderungswünsche der Länder zur Erleich-
        terung des Gesetzesvollzugs zugestimmt und im Üb-
        rigen lediglich eine Prüfung der vom Bundesrat als
        notwendig erachteten Maßnahmen zugesagt hat.
        c) Ferner kritisiert der Bundesrat, dass durch das Gesetz
        die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
        auf Hörbücher ausgedehnt wird. Die Neuregelung
        führt zu Steuerausfällen und zu neuen Abgrenzungs-
        problemen. Neue Ermäßigungstatbestände sollten nur
        nach einer generellen Revision aller Ermäßigungstat-
        bestände eingeführt werden.
        d) Der Bundesrat verknüpft seine Zustimmung zu dem
        vorliegenden Gesetz mit dem Verweis auf die Zusage
        der Bundesregierung, die übrigen Ländervorschläge
        zeitnah zu prüfen, damit diese noch im zweiten Halb-
        jahr 2014 in einem weiteren steuerlichen Gesetzge-
        bungsverfahren umgesetzt werden können.
        e) Der Bundesrat weist zudem mit Nachdruck darauf
        hin, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
        und SPD steuerpolitische Maßnahmen mit unmittel-
        baren Wirkungen auf die Verbesserung der Haushalte
        von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart wor-
        den sind (Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus
        Streubesitzanteilen, systemwidrige umwandlungs-
        steuerrechtliche Gestaltungen). Der Bundesrat fordert
        die Bundesregierung auf, die diesbezüglichen Fragen
        ebenfalls zügig und in enger Zusammenarbeit mit den
        Ländern gesetzgeberisch aufzugreifen.
        – Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
        Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuer-
        bare-Energien-Gesetzes
        – Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuer-
        bare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weite-
        rer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
        – Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklau-
        sel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen
        Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
        Der Bundesrat hat zudem in seiner 924. Sitzung am
        11. Juli 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2,
        Satz 3 und 6 des Standortauswahlgesetzes Dr. h. c.
        Bernhard Fischer (Bundesverband der Deutschen Indus-
        trie) als Nachfolger des ausscheidenden Dr. Ralf Güld-
        ner (Bundesverband der Deutschen Industrie) zum Mit-
        4834 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 52. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. September 2014
        (A) (C)
        (B)
        glied der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver
        Abfallstoffe“ gewählt.
        Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
        gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
        einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
        absehen:
        Ausschuss für Bildung, Forschung und
        Technikfolgenabschätzung
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Strategiepapier der Bundesregierung zur internationa-
        len Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand
        Drucksachen 17/14352, 18/641 Nr. 20
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Berufsbildungsbericht 2013
        Drucksachen 17/13650, 18/770 Nr. 29
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Berufsbildungsbericht 2014
        Drucksache 18/1180
        Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
        – Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
        gemäß § 9a des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
        Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen-
        heiten der Europäischen Union
        Beitritt Litauens zum Euroraum
        Drucksache 18/1730
        (D)
        52. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        Epl 12 Verkehr und digitale Infrastruktur
        TOP 1 Schlussrunde Haushaltsgesetz 2015
        Anlagen