Plenarprotokoll 18/24
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
24. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. März 2014
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 16:
a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer,
Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo-
chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD: EU-
Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die
entwicklungspolitische Partnerschaft
Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike
Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an
Gerechtigkeit und Frieden ausrichten
Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B
Dr. Gerd Müller, Bundesminister
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C
Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B
Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A
Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A
Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D
Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C
Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D
Tagesordnungspunkt 17:
Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,
Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro
Stunde einführen
Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D
Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D
Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D
Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C
Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D
Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B
Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B
Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C
Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D
Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014
Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A
Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C
Tagesordnungspunkt 18:
Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem-
meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher
beschäftigen
Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A
Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B
Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C
Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D
Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B
Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891
(A) (C)
(D)(B)
24. Sitzung
Berlin, Freitag, den 21. März 2014
Beginn: 9.01 Uhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014
Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 21.03.2014
Becker, Dirk SPD 21.03.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014
Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014
Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014
Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014
Groß, Michael SPD 21.03.2014
Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014
Held, Marcus SPD 21.03.2014
Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014
Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014
Dr. Middelberg,
Mathias
CDU/CSU 21.03.2014
Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014
Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Poß, Joachim SPD 21.03.2014
Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März
2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge-
setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014
(Beitragssatzgesetz 2014)
– Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes
– Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu-
ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge-
setz – 14. SGB V-ÄndG)
Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014
Schieder (Schwandorf),
Marianne
SPD 21.03.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014
Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014
Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014
Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014
Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014
Widmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU 21.03.2014
Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.03.2014
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014
(A) (C)
(D)(B)
Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent-
schließung gefasst:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge-
setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen
arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um-
gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der
Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar-
mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben.
2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung
der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be-
standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei-
mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu
hohen methodischen und administrativen Aufwand
sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als
auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das
Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge-
sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für
die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla-
nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre
Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen-
bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass
die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in
wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann
einem preissenkenden Generika- beziehungsweise
Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden.
3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge-
sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei-
mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah-
ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines
Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V
bereits im Stadium der Preisverhandlung nach
§ 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun-
desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte
Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma-
zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro-
dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf
weiter fortwirken würde.
4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere
gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um-
stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis-
moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma-
zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009
eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge-
jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des
Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach
Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re-
ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge-
werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens-
haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von
2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs-
kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson-
dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun-
gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende
Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver-
änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach-
gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam-
menhang an den so genannten „Generationenvertrag“,
nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be-
standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der
nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden
müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis-
moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un-
ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität
des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen
beeinträchtigen.
5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag
vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung
der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe-
ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher
Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand-
lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände-
rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni-
sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus.
6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat-
tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma-
zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene
Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe-
renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn-
ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich
nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische
Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits-
system finanziell zu entlasten, und andererseits eine
unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien-
tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen
Arzneimitteln.
7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter-
grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab-
satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG
erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der
Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei-
mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel-
preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat
wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich-
tige Regelung kritisch begleiten.
8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene
jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab-
schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab-
schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen
Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies
lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz-
lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob
sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig
aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei-
mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma-
zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche
Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge-
recht.
9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die
durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege-
lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302
Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän-
gern.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945
(A) (C)
(D)(B)
Begründung:
Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus
Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge-
schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom-
munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna-
len Vertretungskörperschaften Tätige und für
Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher-
tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi-
cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht
als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter
Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313
Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt
sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten-
fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier-
ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung
Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren-
amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge-
setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu-
federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden.
Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen
Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti-
gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent-
schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä-
tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese
Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche-
rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be-
rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver-
dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht
den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an
den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti-
gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu-
verdienst dazu führen können, dass neben einer ge-
gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der
vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder
eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer
Betriebsrente verschoben werden muss.
In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche
BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des
Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf-
wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin-
zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa-
che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige
Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates
nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum
Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung
führte die damalige Bundesregierung unter anderem
aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver-
dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge-
planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der-
zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die
Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die
entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten
hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen
nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten
dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen
Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein
Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der
Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge-
zogene Rente künftig besser kombinierbar.
Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs
vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der
17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom-
men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie-
rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo-
genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen
Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben
in den Ruhestand zu verbessern.
Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht
zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine
Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof-
fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun-
gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei
den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi-
cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über-
gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung
kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie-
rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe-
stand getroffen werden.
– … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset-
zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge-
ordnetengesetzes
– … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des
Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
– Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014)
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
absehen:
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir-
kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be-
schäftigung
Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir-
kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be-
schäftigung
Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung –
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun-
gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht)
Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26
1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014
(A) (C)
(B)
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
ner Beratung abgesehen hat.
Haushaltsausschuss
Drucksache 18/419 Nr. A.72
Ratsdokument 11641/13
Drucksache 18/419 Nr. A.73
Ratsdokument 11672/13
Drucksache 18/419 Nr. A.76
Ratsdokument 14048/13
Drucksache 18/419 Nr. A.77
Ratsdokument 15457/13
Drucksache 18/419 Nr. A.78
Ratsdokument 16089/13
Drucksache 18/544 Nr. A.28
Ratsdokument 17869/13
Drucksache 18/544 Nr. A.29
Ratsdokument 17872/13
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Drucksache 18/642 Nr. A.8
EP P7_TA-PROV(2014)0042
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Drucksache 18/419 Nr. A.160
Ratsdokument 11275/13
Drucksache 18/419 Nr. A.161
Ratsdokument 12336/13
Drucksache 18/419 Nr. A.163
Ratsdokument 12347/13
Drucksache 18/419 Nr. A.164
Ratsdokument 12355/13
Drucksache 18/419 Nr. A.165
Ratsdokument 12369/13
Drucksache 18/419 Nr. A.166
Ratsdokument 12370/13
Drucksache 18/419 Nr. A.167
Ratsdokument 12372/13
Drucksache 18/419 Nr. A.168
Ratsdokument 12375/13
Drucksache 18/419 Nr. A.169
Ratsdokument 12378/13
Drucksache 18/419 Nr. A.171
Ratsdokument 13253/13
Drucksache 18/419 Nr. A.172
Ratsdokument 13812/13
(D)
24. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 16 EU-Afrika-Gipfel
TOP 17 Mindestlohn
TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen
Anlagen