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    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Nächster Redner für die CDU/CSU ist der Kollege

    Stephan Stracke.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Stephan Stracke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Der allgemeine gesetzliche flächende-
ckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro kommt. So
haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und so
wird es umgesetzt. Die Ressortabstimmung über den Ge-
setzentwurf läuft. Wir machen Politik für die Menschen
in unserem Land. Es macht Sinn, die Lebenswirklichkeit
der Menschen in den Blick zu nehmen. Wir sind für pra-
xisgerechte Lösungen. Deshalb sind wir mit den Ge-
werkschaften und Arbeitgebern in einen Dialog getreten,
den die Bundesministerin angestoßen hat. Auch wir, die
CDU/CSU-Fraktion, stehen mit den betroffenen Bran-
chen im Dialog.

Für uns gilt: Harte Arbeit und Leistungswille müssen
sich lohnen. Wir als CSU haben immer gesagt: Wer Voll-
zeit beschäftigt ist, sollte von seiner Arbeit angemessen
leben können. Die Menschen in unserem Land sollen
von der derzeit positiven wirtschaftlichen Entwicklung
profitieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Und so ist es auch: In keinem Industrieland ist die Ar-
beitslosigkeit zwischen 2007 und 2013 so schnell zu-
rückgegangen wie in Deutschland.


(Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Richtig!)


Das ist das Ergebnis unionsgeführter Politik, das ist das
Ergebnis guter Wirtschaftspolitik, und genau die wollen
wir fortsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Beate MüllerGemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu welchem Preis?)


Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutsch-
land profitieren von der guten wirtschaftlichen Entwick-
lung. Die Gehälter in Deutschland sind in den letzten
beiden Jahren um rund 7 Prozent gestiegen bei einer In-
flationsrate von 3,5 Prozent. Das zeigt: Die Teilhabe
funktioniert sehr gut.

Leistung muss fair bezahlt werden. Wir sind entschie-
den gegen jegliches Lohndumping und Billiglöhne. Aber
es ist und bleibt Aufgabe der Sozialpartner, eine faire
Bezahlung zu gewährleisten. Dass die Sozialpartner-
schaft funktioniert, wurde aktuell in Bezug auf die Fleisch-
industrie deutlich. Wir haben viele Diskussionen poli-
tisch begleitet und gesagt: „Es muss hier zu
Veränderungen kommen“, und genau das ist passiert.
Wir werden nun die Fleischindustrie in das Arbeitneh-
mer-Entsendegesetz aufnehmen, in dem ein entsprechen-
der Mindestlohn verankert ist. Das zeigt: Die Sozialpart-
nerschaft funktioniert. Vielleicht muss man an der einen
oder anderen Stelle politischen Druck ausüben. Das ha-
ben wir in der letzten Legislaturperiode getan. Es ist ein
großer Erfolg, dass uns das gelungen ist.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Sozialpartnerschaft entscheidet über Wohlstand
und sozialen Frieden in unserem Land. Sie ist die tra-
gende Säule und darf auch in Zukunft nicht infrage ge-
stellt werden. Deshalb gilt für uns: Einen einheitlichen
flächendeckenden Mindestlohn gibt es nur bei Wahrung
der Tarifautonomie; beides gehört zusammen. Nicht von
ungefähr heißt das Gesetz, das die Ministerin auf den
Weg gebracht hat, Tarifautonomiestärkungs- und nicht
-schwächungsgesetz.

Wir wollen die Tarifbindung und die Ordnung des Ar-
beitslebens durch Tarifverträge stärken. Deshalb werden
wir die Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern. Wir
wollen das Interesse der Tarifpartner möglichst hochhal-
ten und die Voraussetzungen entsprechend erleichtern.
Das ist ein guter Ansatz. Die Branchenmindestlöhne lie-
gen derzeit überwiegend über 8,50 Euro; sie haben sich
bewährt. Deswegen werden wir das Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz entsprechend ändern. Wir werden es für alle
Branchen öffnen. Sie wissen, dass das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz bislang auf einen bestimmten Katalog
begrenzt ist. Diesen Katalog werden wir erweitern. Es ist
gut, dass wir hinsichtlich der Branchenmindestlöhne
eine große Breite vorsehen.

Bei dem Mindestlohn von 8,50 Euro ist entscheidend,
dass die zukünftige Anpassung über eine Mindestlohn-
kommission stattfinden soll. Sie wird mit Vertretern der
Tarifvertragsparteien paritätisch besetzt werden. Wir
wollen keinen politischen Mindestlohn, sondern einen,
bei dem die Tarifvertragsparteien in der Verantwortung
stehen. Genau das werden wir garantieren. Dabei gilt es,
die nachlaufende Tariflohnentwicklung im Blick zu be-
halten und die entsprechenden Anpassungen vorzuneh-
men. Es wird so sein, wie wir es im Koalitionsvertrag
vereinbart haben: Wenn die Mindestlohnkommission ge-





Stephan Stracke


(A) (C)



(D)(B)

sprochen hat, wird das eins zu eins umgesetzt. So stellen
wir uns das vor. Darauf haben wir uns verständigt.

Wir brauchen einen Mindestlohn mit Augenmaß.
Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass
mögliche Probleme bei der Umsetzung berücksichtigt
werden; beispielhaft genannt wurde die Saisonarbeit.
Wir wollen Arbeit schaffen, nicht Arbeitslosigkeit. Wir
wollen keine Verwerfungen in den Betrieben, zum Bei-
spiel im Rahmen der Landwirtschaft. Wir müssen immer
darauf achten, dass wir die richtige Balance schaffen und
wahren. Deswegen haben wir uns mit dem Koalitions-
partner verständigt. Wir sind uns im Grundsatz einig,
was die Ausnahmen – Auszubildende, Ehrenamtliche
und Praktikanten – angeht.

Wir müssen aber auch darauf achten, dass der Min-
destlohn im Ergebnis nicht nach hinten losgeht. Deshalb
gilt es, keine Anreize dafür zu setzen, dass auf eine Be-
rufsausbildung zugunsten einer Beschäftigung mit Min-
destlohn verzichtet wird. Wir haben in Deutschland der-
zeit ein hervorragendes Ausbildungsniveau. Genau das
wollen wir erhalten, gerade vor dem Hintergrund des be-
stehenden Fachkräftemangels. Über die Altersgrenze
von 18 Jahren müssen wir sicherlich noch einmal disku-
tieren. Wenn das Durchschnittsalter der Auszubildenden
derzeit bei knapp 20 Jahren liegt, müssen wir darüber re-
den, ob es sachgerecht ist, die Grenze bei 18 Jahren an-
zusetzen.

Für Langzeitarbeitslose müssen wir besondere Chan-
cen für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaf-
fen. Deswegen ist es richtig, dass wir sie zumindest für
eine Beschäftigungszeit von sechs Monaten vom Min-
destlohn ausnehmen. Wir müssen darüber diskutieren,
ob und inwieweit weitere Regelungen zielführend wä-
ren.

Entscheidend wird auch sein – so haben wir es im
Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart –, dass wir
Branchentarifverträge weiterhin berücksichtigen. Beste-
hende Tarifverträge sollen nicht verdrängt werden. Das
gilt für die Übergangszeit bis Ende 2016. Darauf lege ich
Wert.

Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wirt-
schaftlich hervorragend entwickelt. Kein anderes Land
steht so gut da wie Deutschland. Deswegen ist es verant-
wortbar, dass wir den Mindestlohn einführen. Ich weiß,
dass damit arbeitsmarktpolitische Unwägbarkeiten ver-
bunden sind, insbesondere in den Regionen, die schwä-
cher aufgestellt sind als die starken Regionen, beispiels-
weise in Süddeutschland. Aber auch Personengruppen
wie Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose müssen
wir besonders in den Blick nehmen. Wir müssen hier die
richtige Balance schaffen. Das tun wir im Rahmen des
Prozesses, der nun ansteht.

Ich bedanke mich ganz herzlich.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Singhammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Nächste Rednerin für Bündnis 90/Die Grünen ist die

    Kollegin Müller-Gemmeke.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-
    nen und Kollegen! Die Linke schreibt am Anfang ihres
    Antrags: Ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
    ist überfällig. Da haben Sie natürlich recht.


    (Beifall der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])


    Die Forderung nach einem Mindestlohn in Höhe von
    10 Euro kann ich zum jetzigen Zeitpunkt aber nur kriti-
    sieren. Selbst die Linksfraktion müsste doch merken,
    wie schwer es ist, in Deutschland überhaupt einen Min-
    destlohn durchzusetzen. Natürlich wissen auch wir, dass
    ein Mindestlohn von 8,50 Euro Altersarmut nicht ver-
    hindern kann. Natürlich muss der Mindestlohn deshalb
    in den nächsten Jahren zügig steigen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es bedurfte aber einer großen Kraftanstrengung, dass
    sich fast alle gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland
    auf 8,50 Euro einigen konnten. Jetzt geht es darum, dass
    dieser Mindestlohn endlich kommt, und zwar für alle. In
    dieser Situation ist Ihr Diskussionsbeitrag nicht zielfüh-
    rend.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es wäre besser gewesen, Sie hätten sich in Ihrem An-
    trag beispielsweise einmal mit der Durchsetzung des
    Mindestlohns beschäftigt; denn das ist ein äußerst wich-
    tiger Aspekt, auf den auch Arbeitsmarktexperten auf-
    merksam machen. Studien zeigen nämlich, dass viele
    Beschäftigte, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde ver-
    dienen, gar nicht nach Stundenlohn, sondern nach Stück-
    lohn bezahlt werden. Viele haben keine fest vereinbarte
    Arbeitszeit. Das heißt, für mehr als ein Drittel dieser Be-
    schäftigten fällt unbezahlte Mehrarbeit an. Hier gilt es
    also, Regelungen zu finden, die die Beschäftigten vor
    Missbrauch schützen. Es muss gewährleistet sein, dass
    der bezahlte Lohn auf Stundenbasis ermittelt und umge-
    rechnet werden kann. Wenn eine Mindestlohnstunde zu-
    künftig 90 Minuten dauern würde, dann wäre das kata-
    strophal.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kerstin Griese [SPD])


    Grundvoraussetzung dafür ist auch, dass ordentlich
    kontrolliert wird. Wie das tatsächlich sichergestellt wer-
    den soll, sehe ich noch nicht; denn die Finanzkontrolle
    Schwarzarbeit, die ja letztlich die Einhaltung des Min-
    destlohns kontrollieren soll, hat schon heute nicht genug
    Personal. Mehr Personal ist auch nicht geplant. Das hat
    die Bundesregierung im Finanzausschuss nochmals be-
    stätigt. Hier ist also die Ministerin gefragt. Sie muss zü-
    gig schlüssige Regelungen für den Nachweis der Ar-





    Beate Müller-Gemmeke


    (A) (C)



    (D)(B)

    beitszeit schaffen und für ausreichend Kontrollpersonal
    sorgen. Ein Mindestlohn nur auf dem Papier wäre nicht
    akzeptabel.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Eine klare politische Linie wünsche ich mir, wie die
    Linke, auch bei der Diskussion um die Ausnahmen. Ich
    fand es schon absurd, welche Ausnahmen in letzter Zeit
    immer wieder diskutiert wurden, beispielsweise bei Mi-
    nijobs oder bei Rentnerinnen und Rentnern. Ganz aktuell
    sind dem Arbeitgeberpräsidenten Kramer auch noch Äl-
    tere ohne Ausbildung eingefallen. Ist ihre Arbeit weni-
    ger wert? Sind sie weniger produktiv? Oder sind sie gar
    Beschäftigte zweiter Klasse? Minijobs sind doch heute
    schon eine Niedriglohnfalle. Rentnerinnen und Rentner
    arbeiten doch vor allem, weil ihre Rente nicht zum Le-
    ben reicht. All diejenigen, die solche Ideen verbreiten,
    kann ich nur fragen: In welcher Welt leben Sie eigent-
    lich?


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])


    Die Ministerin muss jetzt beim Mindestlohn klare
    Kante zeigen. Ausnahmen führen zu Fehlanreizen und
    Verdrängungseffekten. Warum sollte ein Arbeitgeber ei-
    nen Mindestlohn zahlen, wenn es billigere Arbeitskräfte
    gibt? Ein solcher Billigmindestlohn wäre auch völlig
    sinnwidrig; denn ein Mindestlohn ist laut Definition die
    niedrigste gesetzlich erlaubte Entlohnung. Darunter gibt
    es nichts. Nehmen Sie, die Union, das endlich zur
    Kenntnis!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Es gibt viele, die sich mit dem Mindestlohn noch im-
    mer unendlich schwertun. Sie übersehen dabei schlicht-
    weg die positiven Aspekte:

    Erstens. Tarifflucht, OT-Mitgliedschaften, Befristun-
    gen, Leiharbeit und auch Werkverträge – alles zusam-
    men hat die Gewerkschaften geschwächt. Der Mindest-
    lohn wird die Tarifpartner und somit auch die
    Tarifautonomie von unten stärken.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD])


    Zweitens. Notwendig ist der Mindestlohn auch für die
    verantwortungsvollen Betriebe, die ihre Beschäftigten
    fair und auf Augenhöhe behandeln. Sie wollen beim
    Wettbewerb um die niedrigsten Löhne nicht mitspielen.
    Sie brauchen Schutz, damit sie nicht vom Markt ge-
    drängt werden. Der Mindestlohn macht also auch wirt-
    schaftspolitisch Sinn.

    Drittens. Vor allem aber profitieren die Menschen von
    dem Mindestlohn. Damit können sie – zumindest die
    meisten Alleinstehenden – von ihrer Arbeit leben. Sie
    müssen nicht zum Jobcenter laufen und ihren Lohn, den
    sie verdient haben, mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken.

    Es geht auch um den Wert von Arbeit. Aber dazu
    muss der gesetzliche Mindestlohn wirklich flächende-
    ckend eingeführt werden. Der DGB hat das wunderbar
    auf den Punkt gebracht: Würde kennt keine Ausnahmen.
    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)