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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jutta Krellmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

    Kollegen! Wissen Sie: Gerade wir Linke können ma-
    chen, was wir wollen – es ist immer alles Mist.


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist wohl wahr!)






    Jutta Krellmann


    (A) (C)



    (D)(B)

    – Ich bin noch nicht fertig. – Wenn ich mit Kolleginnen
    und Kollegen in Betrieben rede und ihnen sage: „Die
    Linke fordert 10 Euro Mindestlohn“, dann finde ich nie-
    manden, der sagt, dass das nicht in Ordnung ist, sondern
    ich bekomme nur Zuspruch. Niemand sagt, dass er einen
    Mindestlohn in der Höhe, über die im Moment diskutiert
    wird, möchte. 10 Euro ist richtig, und 10 Euro ist ge-
    recht.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Der Mindestlohn kommt, sehr verehrte Damen und
    Herren. Aus unserer Sicht ist er die unterste Haltelinie
    für alle, genauso wie die unterste Haltelinie im Bundes-
    urlaubsgesetz ist, dass die Menschen Urlaub bekommen.
    Auch da gibt es keine Abweichung: Bundesurlaubsge-
    setz ist Bundesurlaubsgesetz. Seitdem wir über den Min-
    destlohn reden, gibt es aber Debatten darüber, wer alles
    eine Abweichung braucht und wer alles eine Sonderre-
    gelung haben möchte; das ist unglaublich. Das Arbeitge-
    berlager, die CDU/CSU und das Handwerk fordern seit
    Wochen Ausnahmen. Ich habe gestern Frühstücksfernse-
    hen geschaut. Da war zu sehen, dass sogar die Spargel-
    bauern in allen möglichen Regionen Abweichungen ver-
    langen, weil sie die Spargelernte sonst, wenn der
    Mindestlohn eingeführt wird, in andere Länder outsour-
    cen müssen. Das ist doch eine verrückte Geschichte; so
    etwas geht überhaupt nicht.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir, meine Damen und Herren, sind auch nicht die
    Ersten in Europa, die einen gesetzlichen Mindestlohn
    einführen; als 22. Land sind wir fast die Letzten. Nir-
    gendwo hat der Mindestlohn zu Massenarbeitslosigkeit
    geführt. Dafür gibt es, obwohl alle darüber quatschen,
    überhaupt keinen Beleg. Das ist auch völliger Schwach-
    sinn; das sind, wie es so nett gesagt wurde, Nebelkerzen.
    Dabei ist der Mindestlohn in den vergleichbaren euro-
    päischen Staaten in der Regel höher als der Mindestlohn,
    mit dem wir einsteigen werden; das ist eben schon mal
    gesagt worden. Ein Land, das den höchsten Mindestlohn
    hat, ist dabei aber leider vergessen worden, obwohl es
    auch ein Stück weit vergleichbar ist: Luxemburg mit
    einem Mindestlohn von 11,10 Euro. Frankreich hat ei-
    nen Mindestlohn von 9,53 Euro, die Niederlande von
    9,11 Euro.


    (Max Straubinger [CDU/CSU]: Und wie hoch ist da die Arbeitslosigkeit?)


    Selbst England hat einen Mindestlohn, der, gemessen in
    Kaufkraftstandards, höher ist als der, den wir in
    Deutschland haben werden.


    (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Können Sie auch die Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit vorlesen?)


    Noch letzte Woche versprach die Bundesarbeitsminis-
    terin Andrea Nahles: Der Mindestlohn kommt ohne Aus-
    nahme. – Jetzt wissen wir: Die SPD ist an dieser Stelle
    eingeknickt – nichts anderes – und verkauft die vorgese-
    hene Ausnahmeregelung jetzt als Erfolg.


    (Zuruf von der SPD: Unsinn!)

    Ausgerechnet für junge Menschen unter 18 ohne abge-
    schlossene Berufsausbildung soll es keinen Mindestlohn
    geben. Sie sollen künftig für die gleiche Arbeit schlech-
    ter bezahlt werden als über 18-Jährige. Damit machen
    Sie diese jungen Menschen zu Arbeitnehmern zweiter
    Klasse.

    Ich habe in der Tarifpolitik dafür gekämpft, dass sol-
    che Regelungen aus den Tarifverträgen genommen wur-
    den. Jeder, der sich einmal mit Tarifverträgen im Hand-
    werk beschäftigt hat, kann sich noch daran erinnern, dass
    fast jeder Handwerkstarifvertrag Lohngruppen für über
    und unter 18-Jährige hatte. Wir haben lange gebraucht,
    um dafür zu sorgen, dass das abgeschafft wird, und jetzt
    wird es durch die Hintertür wieder eingeführt. Das, sehr
    geehrte Damen und Herren, ist Altersdiskriminierung
    und überhaupt nicht zu akzeptieren.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Angeblich sollen Jugendliche so davon abgehalten wer-
    den, lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob anzuneh-
    men, statt eine Ausbildung anzufangen. Das ist völliger
    Quatsch. Frau Nahles und Co sprechen damit den Ju-
    gendlichen die Fähigkeit ab, eigene Entscheidungen für
    ihre Zukunft zu treffen. Die Jugend ist klüger, als wir
    alle glauben. Ich kenne keinen Jugendlichen, der die
    Chance hatte, eine Ausbildung zu machen, und sich dann
    entschieden hat, sie nicht aufzunehmen.

    Ich denke da an meine Ausbildung: Mein Ausbildungs-
    vertrag sah eine Ausbildungsvergütung von 222 D-Mark
    vor; nach der Ausbildung hätte ich 1 350 D-Mark ver-
    dient. Wenn ich als Angelernter in den gleichen Betrieb
    gegangen wäre, hätte ich nur 900 D-Mark bekommen.
    Man muss doch nicht glauben, dass Jugendliche nicht in
    der Lage sind, auszurechnen, was es für sie bedeutet,
    wenn sie eine Ausbildung machen: Sie holen die Diffe-
    renz schnell wieder herein, weil sie nach der Ausbildung
    mehr verdienen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das Problem ist: Es gibt zu wenige Ausbildungs-
    plätze. 2013 haben nur gut zwei Drittel derjenigen, die
    einen Ausbildungsplatz wollten, auch einen Ausbil-
    dungsplatz erhalten. Es fehlt nicht an der Ausbildungs-
    willigkeit junger Leute; es fehlt an dem politischen Wil-
    len der Großen Koalition, für mehr Ausbildungsplätze
    zu sorgen.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Schaffen Sie einen verbindlichen Rechtsanspruch auf
    eine Ausbildung! Nehmen Sie die Betriebe in die
    Pflicht! Führen Sie die Ausbildungsplatzumlage ein! Da-
    mit würden Sie endlich etwas für die Fachkräftesiche-
    rung tun. Stattdessen jammern Sie ständig über den
    Fachkräftemangel. Es gibt einige Ausbildungsbetriebe,
    die richtig viel und gut ausbilden. Andere machen nichts
    außer zu jammern. Bestrafen Sie nicht die Jugendlichen!
    Das hat mit einem Mindestlohn überhaupt nichts zu tun.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Letzter Punkt: Ausnahmeregelungen für Langzeitar-
    beitslose. Das ist im Grunde – ich habe leider nicht mehr





    Jutta Krellmann


    (A) (C)



    (D)(B)

    so viel Zeit; deswegen muss ich mich kurzfassen – eine
    Fortsetzung der Agendapolitik der letzten Jahre. Dass
    Sie Menschen, die langzeitarbeitslos sind, von dieser Re-
    gelung ausschließen, ist nicht erträglich. Frau Pothmer
    hat bereits ausgeführt, dass das faktisch eine doppelte
    Unterstützung der Arbeitgeber ist. Das wird eher dazu
    führen, dass Menschen in Billiglohnjobs gedrängt wer-
    den, statt sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszu-
    holen. Deswegen sagen wir: Nein, keine Ausnahmerege-
    lung für Langzeitarbeitslose! Das ist zum Ersten nicht
    gerecht, und zum Zweiten erreicht man damit nicht das,
    was erreicht werden sollte.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Gerade demonstrieren Frauen draußen vor dem
    Reichstag für Equal Pay. Das finde ich total klasse. Aber
    hier drinnen verwehrt man durch die Ausnahmen beim
    Mindestlohn gerade den Menschen Equal Pay, die das
    eigentlich bräuchten, nämlich Jugendlichen und Lang-
    zeiterwerbslosen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Nächster Redner für die CDU/CSU ist der Kollege

Stephan Stracke.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Stephan Stracke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

    und Kollegen! Der allgemeine gesetzliche flächende-
    ckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro kommt. So
    haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und so
    wird es umgesetzt. Die Ressortabstimmung über den Ge-
    setzentwurf läuft. Wir machen Politik für die Menschen
    in unserem Land. Es macht Sinn, die Lebenswirklichkeit
    der Menschen in den Blick zu nehmen. Wir sind für pra-
    xisgerechte Lösungen. Deshalb sind wir mit den Ge-
    werkschaften und Arbeitgebern in einen Dialog getreten,
    den die Bundesministerin angestoßen hat. Auch wir, die
    CDU/CSU-Fraktion, stehen mit den betroffenen Bran-
    chen im Dialog.

    Für uns gilt: Harte Arbeit und Leistungswille müssen
    sich lohnen. Wir als CSU haben immer gesagt: Wer Voll-
    zeit beschäftigt ist, sollte von seiner Arbeit angemessen
    leben können. Die Menschen in unserem Land sollen
    von der derzeit positiven wirtschaftlichen Entwicklung
    profitieren.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Und so ist es auch: In keinem Industrieland ist die Ar-
    beitslosigkeit zwischen 2007 und 2013 so schnell zu-
    rückgegangen wie in Deutschland.


    (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Richtig!)


    Das ist das Ergebnis unionsgeführter Politik, das ist das
    Ergebnis guter Wirtschaftspolitik, und genau die wollen
    wir fortsetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU – Beate MüllerGemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu welchem Preis?)


    Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutsch-
    land profitieren von der guten wirtschaftlichen Entwick-
    lung. Die Gehälter in Deutschland sind in den letzten
    beiden Jahren um rund 7 Prozent gestiegen bei einer In-
    flationsrate von 3,5 Prozent. Das zeigt: Die Teilhabe
    funktioniert sehr gut.

    Leistung muss fair bezahlt werden. Wir sind entschie-
    den gegen jegliches Lohndumping und Billiglöhne. Aber
    es ist und bleibt Aufgabe der Sozialpartner, eine faire
    Bezahlung zu gewährleisten. Dass die Sozialpartner-
    schaft funktioniert, wurde aktuell in Bezug auf die Fleisch-
    industrie deutlich. Wir haben viele Diskussionen poli-
    tisch begleitet und gesagt: „Es muss hier zu
    Veränderungen kommen“, und genau das ist passiert.
    Wir werden nun die Fleischindustrie in das Arbeitneh-
    mer-Entsendegesetz aufnehmen, in dem ein entsprechen-
    der Mindestlohn verankert ist. Das zeigt: Die Sozialpart-
    nerschaft funktioniert. Vielleicht muss man an der einen
    oder anderen Stelle politischen Druck ausüben. Das ha-
    ben wir in der letzten Legislaturperiode getan. Es ist ein
    großer Erfolg, dass uns das gelungen ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die Sozialpartnerschaft entscheidet über Wohlstand
    und sozialen Frieden in unserem Land. Sie ist die tra-
    gende Säule und darf auch in Zukunft nicht infrage ge-
    stellt werden. Deshalb gilt für uns: Einen einheitlichen
    flächendeckenden Mindestlohn gibt es nur bei Wahrung
    der Tarifautonomie; beides gehört zusammen. Nicht von
    ungefähr heißt das Gesetz, das die Ministerin auf den
    Weg gebracht hat, Tarifautonomiestärkungs- und nicht
    -schwächungsgesetz.

    Wir wollen die Tarifbindung und die Ordnung des Ar-
    beitslebens durch Tarifverträge stärken. Deshalb werden
    wir die Allgemeinverbindlicherklärung erleichtern. Wir
    wollen das Interesse der Tarifpartner möglichst hochhal-
    ten und die Voraussetzungen entsprechend erleichtern.
    Das ist ein guter Ansatz. Die Branchenmindestlöhne lie-
    gen derzeit überwiegend über 8,50 Euro; sie haben sich
    bewährt. Deswegen werden wir das Arbeitnehmer-Ent-
    sendegesetz entsprechend ändern. Wir werden es für alle
    Branchen öffnen. Sie wissen, dass das Arbeitnehmer-
    Entsendegesetz bislang auf einen bestimmten Katalog
    begrenzt ist. Diesen Katalog werden wir erweitern. Es ist
    gut, dass wir hinsichtlich der Branchenmindestlöhne
    eine große Breite vorsehen.

    Bei dem Mindestlohn von 8,50 Euro ist entscheidend,
    dass die zukünftige Anpassung über eine Mindestlohn-
    kommission stattfinden soll. Sie wird mit Vertretern der
    Tarifvertragsparteien paritätisch besetzt werden. Wir
    wollen keinen politischen Mindestlohn, sondern einen,
    bei dem die Tarifvertragsparteien in der Verantwortung
    stehen. Genau das werden wir garantieren. Dabei gilt es,
    die nachlaufende Tariflohnentwicklung im Blick zu be-
    halten und die entsprechenden Anpassungen vorzuneh-
    men. Es wird so sein, wie wir es im Koalitionsvertrag
    vereinbart haben: Wenn die Mindestlohnkommission ge-





    Stephan Stracke


    (A) (C)



    (D)(B)

    sprochen hat, wird das eins zu eins umgesetzt. So stellen
    wir uns das vor. Darauf haben wir uns verständigt.

    Wir brauchen einen Mindestlohn mit Augenmaß.
    Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass
    mögliche Probleme bei der Umsetzung berücksichtigt
    werden; beispielhaft genannt wurde die Saisonarbeit.
    Wir wollen Arbeit schaffen, nicht Arbeitslosigkeit. Wir
    wollen keine Verwerfungen in den Betrieben, zum Bei-
    spiel im Rahmen der Landwirtschaft. Wir müssen immer
    darauf achten, dass wir die richtige Balance schaffen und
    wahren. Deswegen haben wir uns mit dem Koalitions-
    partner verständigt. Wir sind uns im Grundsatz einig,
    was die Ausnahmen – Auszubildende, Ehrenamtliche
    und Praktikanten – angeht.

    Wir müssen aber auch darauf achten, dass der Min-
    destlohn im Ergebnis nicht nach hinten losgeht. Deshalb
    gilt es, keine Anreize dafür zu setzen, dass auf eine Be-
    rufsausbildung zugunsten einer Beschäftigung mit Min-
    destlohn verzichtet wird. Wir haben in Deutschland der-
    zeit ein hervorragendes Ausbildungsniveau. Genau das
    wollen wir erhalten, gerade vor dem Hintergrund des be-
    stehenden Fachkräftemangels. Über die Altersgrenze
    von 18 Jahren müssen wir sicherlich noch einmal disku-
    tieren. Wenn das Durchschnittsalter der Auszubildenden
    derzeit bei knapp 20 Jahren liegt, müssen wir darüber re-
    den, ob es sachgerecht ist, die Grenze bei 18 Jahren an-
    zusetzen.

    Für Langzeitarbeitslose müssen wir besondere Chan-
    cen für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaf-
    fen. Deswegen ist es richtig, dass wir sie zumindest für
    eine Beschäftigungszeit von sechs Monaten vom Min-
    destlohn ausnehmen. Wir müssen darüber diskutieren,
    ob und inwieweit weitere Regelungen zielführend wä-
    ren.

    Entscheidend wird auch sein – so haben wir es im
    Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart –, dass wir
    Branchentarifverträge weiterhin berücksichtigen. Beste-
    hende Tarifverträge sollen nicht verdrängt werden. Das
    gilt für die Übergangszeit bis Ende 2016. Darauf lege ich
    Wert.

    Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wirt-
    schaftlich hervorragend entwickelt. Kein anderes Land
    steht so gut da wie Deutschland. Deswegen ist es verant-
    wortbar, dass wir den Mindestlohn einführen. Ich weiß,
    dass damit arbeitsmarktpolitische Unwägbarkeiten ver-
    bunden sind, insbesondere in den Regionen, die schwä-
    cher aufgestellt sind als die starken Regionen, beispiels-
    weise in Süddeutschland. Aber auch Personengruppen
    wie Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose müssen
    wir besonders in den Blick nehmen. Wir müssen hier die
    richtige Balance schaffen. Das tun wir im Rahmen des
    Prozesses, der nun ansteht.

    Ich bedanke mich ganz herzlich.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)