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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nun hat der Kollege Frithjof Schmidt das Wort für die

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Drei große Themen werden beim vierten EU-Afrika-
    Gipfel in Brüssel im Zentrum der Gespräche über die
    politischen Konflikte stehen – es ist wichtig, dass man
    darüber spricht, dass es da richtige Konflikte gibt –:
    Viele afrikanische Länder wollen erneut über ihre Kritik
    an den Verhandlungen über die Wirtschaftspartner-
    schaftsabkommen reden. Sie erinnern sich vielleicht:
    Der Gipfel 2007 wäre darüber fast geplatzt. Seitdem gibt
    es hierzu eine lange Geschichte der Auseinandersetzung;
    sie kommt zurück und holt uns ein. Die afrikanischen
    Länder wollen keine zu große Marktöffnung, weil sie
    dann die Existenz ganzer Wirtschaftszweige und damit
    ihre Stabilität gefährdet sehen; mein Kollege Uwe
    Kekeritz ist darauf schon ausführlich eingegangen.

    Die Europäische Union will eigentlich nicht darüber
    sprechen. Sie wird es aber tun müssen. Sie wird begrei-
    fen müssen, dass es dabei auch um Stabilität geht. Die
    EU will unter anderen Aspekten über Stabilität reden:
    zum einen über afrikanische Sicherheitsstrukturen – und
    da im Kern über militärische Fragen – und zum anderen
    über Migration, das heißt über die große Zuwanderungs-
    welle über das Mittelmeer nach Europa mit ihren vielen
    Opfern.

    Dass es wieder einmal im Vorfeld diese Konflikte
    über die Tagesordnung gegeben hat, zeigt schon vorab,
    dass der Dialog mit den afrikanischen Staaten seit 2007
    durch die Handelspolitik schwer belastet wird.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das belastet natürlich auch die notwendige Debatte über
    Frieden und Sicherheit.

    Es ist sinnvoll, mit der Afrikanischen Union gemein-
    sam an einem sicherheitspolitischen Konzept für den
    Krisenbogen in Subsahara-Afrika von Mali über Zentral-
    afrika bis nach Somalia und bis zur Region der Großen
    Seen und dem Kongo zu arbeiten. Aber eine gemein-
    same europäische politische Idee oder Initiative dafür ist
    bisher nicht erkennbar. Stattdessen soll anscheinend ein-
    fach die African Peace Facility umgebaut werden: zu ei-
    nem Instrument der verstärkten Militärausbildung und
    einer anderen Lastenteilung bei Militäreinsätzen im Auf-
    trag der Afrikanischen Union oder vielleicht auch der
    Europäischen Union. Frau Merkel hat das gestern „Er-
    tüchtigungsinitiative“ genannt – ein interessantes Wort.


    (Heiterkeit des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Das ist eine politische Sackgasse.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das treibt ein jahrelanges Umfunktionieren dieser
    ehemaligen Institution zur Friedensförderung zu einer
    Art Dachverband der Militärkooperation auf die Spitze.
    Die African Peace Facility wird aus dem Europäischen
    Entwicklungsfonds finanziert. Ihre Aktivitäten gelten als
    Entwicklungshilfeleistung, zertifiziert vom DAC in Pa-
    ris. Es ist in der Europäischen Union schlicht rechtswid-
    rig, solche Gelder für Militärausbildung zu verwenden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Im Antrag der Koalitionsfraktionen kann man dazu
    konkret kein Wort lesen. Sie ignorieren diesen zentralen
    Streit. Wie stehen Sie zu diesem Umfunktionieren? Un-
    terstützen Sie das? Herr Minister Müller, was ist denn
    Ihre Meinung? Wollen Sie das wirklich mitmachen? Das
    wäre absurd; denn dann würden wir mit Entwicklungs-
    hilfegeldern direkt Soldatinnen und Soldaten finanzie-
    ren. Das geht doch nicht.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Da wäre doch ein grüner Antrag schön gewesen!)


    Sicherheitspolitik und Entwicklungspolitik dürfen nicht
    finanziell vermischt werden, und die Kooperation in bei-
    den Feldern darf auch nicht indirekt mit handelspoliti-
    schem Wohlverhalten verbunden werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch zum
    dritten großen Streitthema des Gipfels kommen: zum
    Umgang mit der rasch wachsenden Migration zwischen
    Afrika und Europa. Dass Sie auf dieses wichtige Thema
    in Ihrem Antrag fast gar nicht eingehen, sagt schon et-
    was aus. Auch diesen Konfliktpunkt des Gipfels ignorie-
    ren Sie, wenn es konkret wird. Dabei sterben nach wie
    vor täglich Menschen im Mittelmeer. Da gibt es massi-
    ven Handlungsbedarf. Die Grenzüberwachung durch
    Frontex muss grundlegend verändert werden. Es ist not-
    wendig, dass sich Frontex an die internationale Seenot-
    rettungskonvention hält. Das muss durchgesetzt werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Es ist hier vorhin gesagt worden: Das machen sie. –
    Aber wir alle wissen: Das machen sie eben nicht konse-
    quent, nicht immer und nicht wirklich. Wenn die Frage
    gestellt wird: „Wann ist ein Schiff in Seenot?“, dann sa-
    gen die Polizeioffiziere von Frontex: Wir haben eine
    Richtlinie; es ist in Seenot, wenn es unter der Wasserli-
    nie ist. – Aber wenn es kurz vorm Sinken ist, dann darf
    man es nicht retten? Da läuft etwas ganz grundlegend
    schief.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


    Wir brauchen zusätzlich eine Agentur, die sich euro-
    paweit um die Aufnahme von Flüchtlingen und Migran-
    ten kümmert und sich als deren Anwältin versteht.

    Doch bei Migration geht es nicht nur um die Frage
    der Flüchtlinge. Den afrikanischen Staaten ist es wichtig,





    Dr. Frithjof Schmidt


    (A) (C)



    (D)(B)

    die positiven Seiten einer legalen Arbeitsmigration nach
    Europa in den Vordergrund zu stellen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Eine legale, befristete Arbeitsaufnahme in Europa muss
    möglich sein. Das ist eine Frage der Ursachenbekämp-
    fung. Wir müssen es deutlich erleichtern, eine begrenzte
    Arbeitserlaubnis zum Beispiel für Saisonarbeiter zu er-
    teilen. Der Bedarf ist da, auf beiden Seiten des Mittel-
    meers. Wir müssen hier dringend neue Wege gehen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Davon ist bei der Vorbereitung des Gipfels in Brüssel
    leider wenig zu erkennen. Wir hoffen, dass im direkten
    Dialog mit den afrikanischen Staaten doch noch Bewe-
    gung in diese Richtung aufkommt. Dafür hätten Sie auch
    unsere Unterstützung.

    Danke.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich erteile das Wort nun der Kollegin Dagmar Wöhrl

für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dagmar G. Wöhrl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit

    Wochen beherrschen die Entwicklungen in der Ukraine
    und insbesondere auf der Krim die Nachrichten. Viele
    sagen, wir stünden davor, in die alte Politik des Null-
    summenspiels zurückzufallen, ganz im Sinne der harten
    Realpolitik der 60er-Jahre, wo es nur Gewinner und Ver-
    lierer geben konnte. Ich glaube, sagen zu können: Wir
    als Deutsche und Europäer werden uns nicht in die Rolle
    des Kalten Kriegers zurückdrängen lassen. Viele deuten
    das als Zeichen der faktischen Schwäche. Ich würde sa-
    gen: Es zeigt, dass Europa diplomatische Stärke hat.

    Die tragende Säule unserer Partnerschaften in der
    Welt war und ist unsere Werteorientiertheit.


    (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Werteorientiertheit?)


    Auch der jetzt vor uns liegende EU-Afrika-Gipfel gibt
    uns die Möglichkeit, zu zeigen, dass wir weiterhin eine
    kooperative Weltpolitik praktizieren und so echte Part-
    nerschaften ermöglichen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, 14 Jahre ist es nun
    her, seit der erste EU-Afrika-Gipfel im Jahr 2000 stattge-
    funden hat. Afrika ist ein Kontinent der permanenten
    Veränderungen; er ändert sich manchmal schneller als
    unser eigenes Bild von ihm. In dieser Zeit gab es viele
    Katastrophenmeldungen, es gab aber auch viele Erfolgs-
    meldungen.

    Bei Katastrophenmeldungen denken wir an die große
    Dürrekatastrophe in der Sahelzone 2012. Nur fünf Jahre
    vorher gab es in dieser Region große Überschwemmun-
    gen und dadurch eine hohe Obdachlosigkeit.

    In Nordafrika waren wir in den letzten drei Jahren
    Zeuge des größten demokratischen Aufbruchs, den man
    sich überhaupt vorstellen kann. Der Arabische Frühling
    hat auf der ganzen Welt enorme Hoffnungen geweckt.
    Tunesien hat sich gerade eine der fortschrittlichsten Ver-
    fassungen der arabischen Welt gegeben und so in Bezug
    auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau neue
    Maßstäbe gesetzt sowie Glaubensfreiheit und Bekennt-
    nisfreiheit verankert. Solche Fortschritte hat man sich
    vor ein paar Monaten noch nicht vorstellen können.

    Es gibt auch eine andere Seite. In Ägypten beispiels-
    weise scheint sich die Uhr zurückzudrehen. Hier prägt
    das Militär die Politik.

    Nehmen wir das Beispiel Demokratische Republik
    Kongo. 2003 wurde ein Friedensabkommen verabschie-
    det, 2007 war das schon wieder obsolet, der Dritte Kon-
    gokrieg begann.

    Nehmen wir als Beispiel die Zentralafrikanische Re-
    publik, die ich letzte Woche gemeinsam mit dem Minis-
    ter besucht habe: 20 Jahre nach dem Genozid in Ruanda
    ist vor den Augen der Weltöffentlichkeit einer der größ-
    ten Konflikte zwischen Muslimen und Christen ent-
    brannt. Ein Versöhnungsprozess liegt in ganz weiter
    Ferne, und es ist auch nicht möglich – das kann man sich
    nicht vorstellen –, einen Versöhnungsprozess in Gang zu
    setzen, weil es keine funktionierende Justiz, keine ent-
    sprechenden Strukturen gibt. Der Wiederaufbau dieses
    Landes wird Jahrzehnte dauern.

    14 Jahre nach dem ersten EU-Afrika-Gipfel und kurz
    vor dem vierten Gipfel ist es wichtig, dass wir zurückbli-
    cken. Aber wir sollten uns auch fragen: Wo steht Afrika
    heute? Wie ist das Afrika von 2014? Wie hat sich der
    Kontinent gewandelt? Welches Afrika-Bild haben wir?
    Wie soll die Partnerschaft zwischen Europa und Afrika
    künftig gestaltet werden?

    Wenn wir ein ehrliches Bild von Afrika wollen, dann
    müssen wir auch einen ehrlichen Blick zulassen. Das
    Bild von Afrika ist weder schwarz noch weiß, sondern
    unwahrscheinlich bunt.

    Seit dem Jahr 2000 haben sich die Malariafälle um
    75 Prozent reduziert. 2002 erhielten nur 50 000 Men-
    schen Arzneimittel gegen HIV und Aids, inzwischen
    sind es 7,5 Millionen. Die Kindersterblichkeit ist rapide
    zurückgegangen: um 41 Prozent in 20 Jahren. Das ist
    immer noch zu hoch, trotzdem ist das eine der spektaku-
    lärsten Erfolgsgeschichten unserer weltweiten Entwick-
    lungspolitik.

    Afrika ist ein Magnet für ausländische Direktinvesti-
    tionen. Sie haben sich seit 2003 verdreifacht. Allein
    2012 wurden 46 Milliarden Euro in diesen Kontinent in-
    vestiert. Der Minister hat es vorhin angesprochen: Von
    den zehn am schnellsten wachsenden Ländern sind sechs
    aus Afrika. Es wird mit einem durchschnittlichen Wirt-
    schaftswachstum von 6 Prozent gerechnet. Afrika ist
    also auch ein Chancenkontinent.





    Dagmar G. Wöhrl


    (A) (C)



    (D)(B)

    Die Liste der Erfolgsgeschichten und Katastrophen-
    meldungen könnte nicht vielfältiger sein, ebenso wie der
    Kontinent nicht vielfältiger sein könnte: 54 Länder,
    885 Millionen Menschen, 3 000 Bevölkerungsgruppen
    und 2 000 Sprachen.

    Wie sieht unsere Rolle, wie sieht die Rolle der EU in
    Afrika künftig aus? Wer, wenn nicht wir in Europa, kann
    aufgrund der geografischen Nähe, die wir zu unserem
    Nachbarkontinent haben, und aufgrund der eigenen Ge-
    schichte ein ernsthafter Partner Afrikas sein?

    Was sind die Ursachen für das permanente Auf und
    Ab in Afrika? Sind es die Naturkatastrophen, von denen
    der Kontinent Afrika immer wieder heimgesucht wird?
    Nein, es sind die Menschen, die für Licht und Schatten
    Verantwortung tragen.

    Alle Erfolge und auch die meisten Misserfolge, die
    ich eben erwähnt habe, sind von Menschen gemacht.
    Menschen sind es aber auch, die vor Ort lokale Lösun-
    gen schaffen für lokale Probleme, die schon seit Jahr-
    zehnten bestehen. Deswegen begrüße ich das Motto des
    diesjährigen Gipfels: „Investing in People, Prosperity
    and Peace“. Beachtenswert finde ich, dass die Afrikaner
    das Wort „People“ auf die Tagesordnung gesetzt haben.

    Wir sind immer für Hilfe zur Selbsthilfe, aber das darf
    nicht nur ein leerer Slogan sein. Wir wissen, dass 50 Pro-
    zent der jungen Menschen in Afrika jünger als 18 Jahre
    sind. In sie muss investiert werden. Wenn uns das ge-
    lingt, dann sind langfristig auch Prosperity und Peace
    möglich.

    Wo führt unsere Partnerschaft wirtschaftlich, kulturell
    und menschlich hin? Europa ist nach den USA und
    China der wichtigste Markt für afrikanische Exporte.
    Umgekehrt repräsentiert Afrika nahezu 10 Prozent des
    Außenhandels der Europäischen Union.

    Neben den vielen Milliarden, die nach Afrika geflos-
    sen sind, war es für uns immer wichtig, unser Know-
    how, unser technisches Wissen und unsere Erfahrungen
    im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu transferie-
    ren. All das hilft, den Kontinent mit aufzubauen. Unser
    Ziel ist es und wird es immer sein, die Abhängigkeit von
    Entwicklungsgeldern, die teilweise immer noch besteht,
    abzubauen.

    Transparenz, Gleichberechtigung, politische Teilhabe –
    das ist unsere Vision von Partnerschaft. Der Hass gegen-
    über Homosexuellen in Uganda, die Homophobie, und
    die beispiellose Hetzjagd dort – das haben meine Kolle-
    gen schon angesprochen – dürfen in unserer Partner-
    schaft absolut keinen Platz haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Deswegen ist es wichtig und richtig, dass die Auszah-
    lung der nächsten Tranche der EU-Budgethilfe von
    20 Millionen Euro für Uganda zurückgestellt worden ist.

    Wir haben eine Vision für Afrika. Afrika ist ein Kon-
    tinent der Chancen, der Potenziale, der enormen Mög-
    lichkeiten. Wir müssen in die Menschen investieren, da-
    mit sie fähig sind, die Zukunft ihres Kontinents selbst in
    die Hand zu nehmen. Die derzeitige Schulbildung reicht
    dafür aber nicht aus. Wir müssen viel mehr auf Qualität
    setzen. Es nützt nichts, wenn die Kinder endlich die
    Schule besuchen, aber nach fünf Jahren Schulbesuch im-
    mer noch nicht rechnen und schreiben können. Wir müs-
    sen auf eine bessere Qualität hinarbeiten.