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ID1802401900

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    Plenarprotokoll 18/24 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 16: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bo- chum), Klaus Barthel, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: EU- Afrika-Gipfel – Neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft Drucksache 18/844 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Afrika-Gipfel – Partnerschaft an Gerechtigkeit und Frieden ausrichten Drucksachen 18/503, 18/871 . . . . . . . . . . 1891 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 1893 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1895 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1897 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1898 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 1900 A Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 1901 B Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1903 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1904 A Michaela Engelmeier-Heite (SPD) . . . . . . . . . 1905 D Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1907 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 1908 C Charles M. Huber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1909 D Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen Drucksache 18/590 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1911 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 1911 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 1912 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 1913 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1914 D Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1916 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 1917 D Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1919 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1920 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1921 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 1922 D Daniela Kolbe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1923 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 1924 B Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1925 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1926 C Mark Helfrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 1927 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1928 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1930 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1931 C Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gem- meke, Ulle Schauws, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Frauen gerecht entlohnen und sicher beschäftigen Drucksache 18/847 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1932 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . 1934 B Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 1935 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 1936 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 1937 D Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1939 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1940 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1941 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 1943 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1943 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1891 (A) (C) (D)(B) 24. Sitzung Berlin, Freitag, den 21. März 2014 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1943 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 21.03.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 21.03.2014 Becker, Dirk SPD 21.03.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.03.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 21.03.2014 Gottschalck, Ulrike SPD 21.03.2014 Grindel, Reinhard CDU/CSU 21.03.2014 Groß, Michael SPD 21.03.2014 Hampel, Ulrich SPD 21.03.2014 Held, Marcus SPD 21.03.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 21.03.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 21.03.2014 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 21.03.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 21.03.2014 Noll, Michaela CDU/CSU 21.03.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Poß, Joachim SPD 21.03.2014 Rupprecht, Albert CDU/CSU 21.03.2014 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) – Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes – Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Bu- ches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsge- setz – 14. SGB V-ÄndG) Rüthrich, Susann SPD 21.03.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 21.03.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.03.2014 Schummer, Uwe CDU/CSU 21.03.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Veith, Oswin CDU/CSU 21.03.2014 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.03.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 21.03.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 21.03.2014 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.03.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 1944 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (D)(B) Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent- schließung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Vierzehnten Ge- setz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetz- buch die im Koalitionsvertrag vereinbarten wichtigen arzneimittelpolitischen Maßnahmen kurzfristig um- gesetzt werden sollen, um den Ausgabenanstieg in der Arzneimittelversorgung zu begrenzen und der phar- mazeutischen Industrie Planungssicherheit zu geben. 2. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Aufhebung der frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel des Be- standsmarktes, da die Einbeziehung solcher Arznei- mittel in die Nutzenbewertung mit einem deutlich zu hohen methodischen und administrativen Aufwand sowohl für die pharmazeutischen Unternehmen als auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Ge- sundheitswesen verbunden wäre. Zudem bestünde für die pharmazeutischen Unternehmen eine große Pla- nungsunsicherheit, ob und gegebenenfalls wann ihre Produkte des Bestandsmarktes einer solchen Nutzen- bewertung unterzogen werden. Hinzu kommt, dass die Produkte des gegenwärtigen Bestandsmarktes in wenigen Jahren ihren Patentschutz verlieren und dann einem preissenkenden Generika- beziehungsweise Biosimilarwettbewerb ausgesetzt sein werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, mit der vorge- sehenen Aufhebung der Nutzenbewertung für Arznei- mittel des Bestandsmarktes auch diejenigen Verfah- ren zu beenden, die sich auf Grundlage eines Bestandsmarktaufrufs nach § 35a Absatz 6 SGB V bereits im Stadium der Preisverhandlung nach § 130b SGB V befinden. Nach Auffassung des Bun- desrates würde andernfalls eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von einigen wenigen pharma- zeutischen Unternehmen geschaffen, für deren Pro- dukte (namentlich Gliptine) der Bestandsmarktaufruf weiter fortwirken würde. 4. Nach Auffassung des Bundesrates hätte die bessere gesetzgeberische Lösung darin bestanden, die Um- stellung des Preismoratoriums als ein „reales“ Preis- moratorium auszugestalten, das heißt, es den pharma- zeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folge- jahre maximal bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen (Inflationsausgleich). Nach Auffassung des Bundesrates kommt als geeignete Re- ferenzgröße sowohl der Erzeugerpreisindex für ge- werbliche Produkte als auch der Index für die Lebens- haltung der privaten Haushalte in Frage, die sich von 2009 bis 2013 in etwa gleichförmig verändert haben. Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Herstellungs- kosten pharmazeutischer Produkte als auch insbeson- dere die Forschungs- und Entwicklungsaufwendun- gen für neue, zukünftig auf den Markt kommende Wirkstoffe seit 2009 gestiegen sind, wäre die unver- änderte Fortführung des Preismoratoriums nicht sach- gerecht. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusam- menhang an den so genannten „Generationenvertrag“, nach dem die Erlöse aus dem Vertrieb der Be- standspräparate zur Entwicklungsfinanzierung der nächsten Arzneimittel-Generation verwendet werden müssen. Eine unveränderte Fortschreibung des Preis- moratoriums würde die Forschungstätigkeit der Un- ternehmen einschränken und insofern die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland für Innovationen beeinträchtigen. 5. Auch der Bundesrat sieht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, Klarstellungsbedarf bei der Adjustierung der Handelszuschläge für Großhändler und Apothe- ken für innovative Arzneimittel nach erfolgter früher Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsverhand- lung. Die im Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ände- rung geht in dieser Hinsicht jedoch über eine techni- sche Umstellung der Handelszuschläge hinaus. 6. Der Bundesrat befürchtet, dass – wenn der Erstat- tungsbetrag den bisherigen Abgabepreis des pharma- zeutischen Unternehmers ersetzt – der ausgewiesene Listenpreis als „Preisanker“ im internationalen Refe- renzpreissystem bedeutungslos würde. Folgen könn- ten einerseits eine Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer sein, ohne das deutsche Gesundheits- system finanziell zu entlasten, und andererseits eine unter Umständen schlechtere Versorgung der Patien- tinnen und Patienten in Deutschland mit innovativen Arzneimitteln. 7. Es stellt sich daher die Frage, ob vor diesem Hinter- grund die Streichung der Rabattlogik in § 130b Ab- satz 1 Satz 2 bis 5 SGB V und § 78 Absatz 3a AMG erforderlich ist und die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arznei- mittelgesetzes beziehungsweise der Arzneimittel- preisverordnung erreicht werden kann. Der Bundesrat wird diese für die Arzneimittelstandortpolitik wich- tige Regelung kritisch begleiten. 8. Der Bundesrat begrüßt die im Gesetz vorgesehene jährliche Überprüfung der Höhe des Herstellerab- schlags. Er befürchtet jedoch, dass der Herstellerab- schlag von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig gemacht wird. Dies lässt befürchten, dass Budgetprobleme der gesetz- lichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob sie einnahmeseitig bedingt sind oder ausgabenseitig aus anderen Leistungsbereichen als dem der Arznei- mittelversorgung resultieren, auf Kosten der pharma- zeutischen Industrie gelöst werden sollen. Eine solche Interpretation hielte der Bundesrat nicht für sachge- recht. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 geschaffenen befristeten Rege- lungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 302 Absatz 7, 313 Absatz 8 SGB VI) bis 2019 zu verlän- gern. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 1945 (A) (C) (D)(B) Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 hat der Bundesgesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen befristete Regelungen ge- schaffen, um die Aufwandsentschädigungen für kom- munale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommuna- len Vertretungskörperschaften Tätige und für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versicher- tenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversi- cherung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst zu werten, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird (§ 302 Absatz 7, § 313 Absatz 8 SGB VI). Die Vertrauensschutzregelung gilt sowohl für Bestandsrenten als auch für neue Renten- fälle. Ziel ist es, die Umsetzung eines durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts motivier- ten Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Berücksichtigung der Einkünfte von ehren- amtlich Tätigen als Hinzuverdienst bei Renten der ge- setzlichen Rentenversicherung zeitlich befristet abzu- federn, um Härten für die Betroffenen zu vermeiden. Die Umsetzung des Beschlusses der Deutschen Rentenversicherung Bund hätte eine Berücksichti- gung des steuerpflichtigen Teils der Aufwandsent- schädigungen aus den genannten ehrenamtlichen Tä- tigkeiten zur Folge gehabt. Zuvor waren diese Aufwandsentschädigungen von den Rentenversiche- rungsträgern nur in der Höhe als Hinzuverdienst be- rücksichtigt worden, in der sie einen konkreten Ver- dienstausfall ersetzten. Weil das Betriebsrentenrecht den Beginn eines Anspruchs auf eine Betriebsrente an den Beginn einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung koppelt, hätte die Berücksichti- gung der Aufwandsentschädigungen als Hinzu- verdienst dazu führen können, dass neben einer ge- gebenenfalls empfindlichen Zurückstufung der vorgezogenen Altersvollrente auf eine Teilrente oder eines Wegfalls der Altersrente auch der Beginn einer Betriebsrente verschoben werden muss. In ihrer Stellungnahme vom 10. Mai 2012 (vergleiche BR-Drucksache 287/12) zu der Entschließung des Bundesrates zur Nichtberücksichtigung von Auf- wandsentschädigungen aus einem Ehrenamt als Hin- zuverdienst im Rentenrecht, vergleiche BR-Drucksa- che 752/10 (Beschluss), lehnte es die damalige Bundesregierung ab, einer Forderung des Bundesrates nachzukommen und eine dauerhafte Regelung zum Schutz des Ehrenamtes zu schaffen. Zur Begründung führte die damalige Bundesregierung unter anderem aus, eventuell negative Auswirkungen der Hinzuver- dienstregelungen könnten durch Anwendung des ge- planten Kombirentenmodells gemindert werden. Der- zeit erhielten Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten und die entsprechende Hinzuverdienstgrenze überschritten hätten, im Rahmen von starren monatlichen Grenzen nur eine Teilrente. Schon ein geringes Überschreiten dieser Grenzen führe zu einer unverhältnismäßigen Rentenkürzung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung würden Teilzeitarbeit und vorge- zogene Rente künftig besser kombinierbar. Zu einer gesetzlichen Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist es in der 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr gekom- men. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die regie- rungstragenden Parteien vereinbart, lebenslaufbezo- genes Arbeiten zu unterstützen und den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Falls eine solche gesetzliche Flexibilisierung nicht zeitnah geschaffen wird, besteht die Gefahr, dass eine Regelung erst nach dem 30. September 2015 getrof- fen wird, wenn die bestehenden Übergangsregelun- gen bereits ausgelaufen sein werden. Insofern ist bei den betroffenen Personen erneut große Rechtsunsi- cherheit entstanden, die eine Verlängerung der Über- gangsfrist erforderlich macht. Eine dauerhafte Lösung kann dann im Zusammenhang mit der Flexibilisie- rung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhe- stand getroffen werden. – … Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset- zes und … Gesetz zur Änderung des Europaabge- ordnetengesetzes – … Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 16/13768, 18/641 Nr. 32 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwölfter Bericht der Bundesregierung über die Auswir- kungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Be- schäftigung Drucksachen 17/14800, 18/641 Nr. 29 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung – Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun- gen für die Jahre 2011 bis 2014 (24. Subventionsbericht) Drucksachen 17/14621, 18/641 Nr. 26 1946 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24. Sitzung. Berlin, Freitag, den 21. März 2014 (A) (C) (B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Haushaltsausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.72 Ratsdokument 11641/13 Drucksache 18/419 Nr. A.73 Ratsdokument 11672/13 Drucksache 18/419 Nr. A.76 Ratsdokument 14048/13 Drucksache 18/419 Nr. A.77 Ratsdokument 15457/13 Drucksache 18/419 Nr. A.78 Ratsdokument 16089/13 Drucksache 18/544 Nr. A.28 Ratsdokument 17869/13 Drucksache 18/544 Nr. A.29 Ratsdokument 17872/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/642 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0042 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.160 Ratsdokument 11275/13 Drucksache 18/419 Nr. A.161 Ratsdokument 12336/13 Drucksache 18/419 Nr. A.163 Ratsdokument 12347/13 Drucksache 18/419 Nr. A.164 Ratsdokument 12355/13 Drucksache 18/419 Nr. A.165 Ratsdokument 12369/13 Drucksache 18/419 Nr. A.166 Ratsdokument 12370/13 Drucksache 18/419 Nr. A.167 Ratsdokument 12372/13 Drucksache 18/419 Nr. A.168 Ratsdokument 12375/13 Drucksache 18/419 Nr. A.169 Ratsdokument 12378/13 Drucksache 18/419 Nr. A.171 Ratsdokument 13253/13 Drucksache 18/419 Nr. A.172 Ratsdokument 13812/13 (D) 24. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 16 EU-Afrika-Gipfel TOP 17 Mindestlohn TOP 18 Gerechte Entlohnung von Frauen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Christoph Strässer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Meine Damen und Herren! Auch ich bin sehr froh da-
    rüber, dass es gelungen ist, nach den vielen afrikapoliti-
    schen Debatten, die in dieser Legislaturperiode schon
    stattgefunden haben, nunmehr eine zu führen, die sich
    nicht in erster Linie mit militärischen Interventionen
    auseinandersetzt. Ich glaube, das ist gut. Eine solche
    Fokussierung wäre auch falsch. Sie ist – das habe ich in
    der Debatte bezüglich Mali bereits gesagt – auch nicht
    inkludiert, wenn man über Verantwortung in der Außen-
    politik redet. Es wäre ein völlig falscher Ansatz. Verant-
    wortung für diese Länder bedeutet in erster Linie Krisen-
    prävention und Einsatz für Menschenrechte. Damit kann
    verhindert werden, dass es zu solchen Interventionen
    kommt, meine Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es ist hier schon viel über militärische Intervention
    gesagt worden. Wir haben in den letzten Wochen und
    Monaten über viele Begrifflichkeiten in der Außenpoli-
    tik gesprochen. Der Begriff „Verantwortung“ wurde mit
    Attributen wie zynisch und heuchlerisch kommentiert.
    Anfang April werden wir hier – es gibt einen entspre-
    chenden Antrag –, aber auch vor Ort des Genozids in
    Ruanda gedenken. Das sollten wir uns noch einmal in
    Erinnerung rufen.

    Sehr viele Menschen nicht nur in diesem Land, son-
    dern auch in anderen Ländern und Vertreter von Nichtre-
    gierungsorganisationen – ich knüpfe an den Aufruf von
    Amnesty International an – fordern uns dringend auf,
    nicht wieder wie 1994 sehenden Auges einen beginnen-
    den Genozid zuzulassen. Ich frage Sie allen Ernstes: Ist
    es heuchlerisch und zynisch, wenn wir sagen, dass die
    Zentralafrikanische Republik im Moment eine militäri-
    sche Intervention braucht, damit ein sich anbahnender
    Genozid verhindert wird? Ich finde, es ist verantwor-
    tungsvoll, dass wir darüber nachdenken.

    Meine ganz persönliche Meinung ist: Die Entsendung
    von einem oder zwei Transportflugzeugen ist für mich
    zu wenig. Ich unterstütze die Franzosen bei dem, was sie
    dort tun, nämlich diesen sich anbahnenden Genozid zu
    verhindern, damit wir in 20 Jahren nicht wieder hier ste-
    hen und darüber klagen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Wir sprechen hier – das ist völlig richtig – über ver-
    schiedenste Formen der Zusammenarbeit mit afrikani-
    schen Ländern. Es ist von Herrn Minister Müller ange-
    sprochen worden, dass unser Blick auf Afrika der
    Situation der Staaten auf dem afrikanischen Kontinent
    möglicherweise nicht gerecht wird. Natürlich gibt es un-
    terschiedliche Entwicklungen. Natürlich haben wir un-
    terschiedliche Ansätze in Bezug auf die Staatlichkeit, die
    Rechtsstaatlichkeit sowie auf die Bestrafung von schwe-
    ren Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Meine Damen und Herren, ich finde es zu einfach, zu
    sagen, dass die komplette Politik der Bundesrepublik
    Deutschland und der EU ausschließlich darauf ausge-
    richtet ist, eigene Interessen zu formulieren und durch-
    zusetzen, und dass die Menschenrechte – quasi als Deck-
    mantel – nur am Rande eine Rolle spielen. Ich finde, das
    ist eine sehr problematische Diskussion. Das will ich
    auch an ein, zwei Beispielen deutlich machen.

    Wir und insbesondere die Kollegin Groth haben im
    Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe in
    der letzten Legislaturperiode immer sehr deutlich darauf
    hingewiesen, dass wir mit der Menschenrechtssituation
    in Ägypten, einem nordafrikanischen Land, das sich in
    einem schwierigen Transitionsprozess befindet, nicht
    einverstanden sind. Das gilt insbesondere für den Sinai,
    wo es Menschenhandel und andere Dinge gibt.

    Wir haben Gespräche mit dem ägyptischen Botschaf-
    ter geführt. Ich hatte vor drei Tagen noch einmal – in
    Anführungsstrichen – das „Vergnügen“. Ich habe mit
    den Kolleginnen und Kollegen aus Ägypten über die Si-
    tuation in ihrem Land geredet und ihnen gesagt – das sa-
    gen wir alle im Übrigen –: Die Situation auf dem Sinai
    ist nicht haltbar. Die Situation dort muss verändert wer-
    den; denn dort geschehen elementare Menschenrechts-
    verletzungen. Dabei geht es um Menschenhandel,
    Organentnahmen und vieles mehr. – Zeigen wir, wenn
    wir das kritisieren, etwa mit dem Finger auf andere Län-
    der und wollen nur eigene Interessen umsetzen? Oder
    verzichten wir darauf, auf Menschenrechtsverletzungen
    schwerster Art hinzuweisen, wenn sie sich auf dem afri-
    kanischen Kontinent abspielen?

    Ich habe vorletzte Woche im Menschenrechtsrat in
    Genf schwer für eine gemeinsame Entschließung mehre-
    rer europäischer Länder gearbeitet, um auf die Situation





    Christoph Strässer


    (A) (C)



    (D)(B)

    in Ägypten aufmerksam zu machen. Das ist richtig, und
    das ist gut. Ich finde, wir haben, gerade in Anbetracht
    unserer Partnerschaft, nicht nur das Recht, sondern auch
    die Verpflichtung, über solche Situationen in den afrika-
    nischen Ländern zu reden und natürlich auch darauf hin-
    zuweisen, dass wir den Aufbau von rechtsstaatlichen
    Strukturen, von Staatlichkeit unterstützen wollen. Dass
    es diese nicht gibt, ist doch Teil der großen Probleme in
    vielen afrikanischen Ländern.

    Es gibt viele Länder, die sich sehr gut entwickeln. Das
    gilt zum Beispiel für Ghana; es gibt noch andere Bei-
    spiele. Es gibt aber eben auch Länder, wo es nicht funk-
    tioniert. Wir haben aufgrund der sehr intensiven Zusam-
    menarbeit, auch im entwicklungspolitischen Bereich,
    das Recht, zu sagen: Wenn es im Osten der Demokrati-
    schen Republik Kongo keine Staatlichkeit mehr gibt,
    dann ist es die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland
    und der EU, auf Veränderungen hinzuwirken. Diese Ver-
    änderungen zu unterstützen, ist keine Einmischung in
    die Angelegenheiten der Demokratischen Republik
    Kongo, wo es nach wie vor schwerste Menschenrechts-
    verletzungen gibt.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Es ist auch unsere Verpflichtung, etwas zu tun. Es ist
    doch eine Verhandlung auf Augenhöhe. Es ist keine Ein-
    mischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes
    mit Arroganz und westlicher Besserwisserei. Wir mah-
    nen dort die Umsetzung von internationalen Menschen-
    rechtsverträgen an, die all diese Staaten unterschrieben
    haben. Sie haben sie nicht unter Druck unterschrieben.
    In Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschen-
    rechte ist die Würde des Menschen klar definiert. Darauf
    müssen wir diese Länder hinweisen. Im Übrigen kritisie-
    ren wir Menschenrechtsverletzungen auch bei uns. Wenn
    wir das im eigenen Land tun, dann ist es auch unser
    Recht, dies in Bezug auf andere Länder zu tun.

    Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen – Herr Kekeritz
    hat das Thema LGBTI angesprochen –: Im Moment ist
    Alice Nkom in Deutschland zu Besuch. Alice Nkom ist
    eine Menschenrechtsverteidigerin aus Kamerun. Sie ist
    ungefähr 70 Jahre alt und war im Jahre 1969 die erste
    schwarze Frau in Kamerun, die zur Anwaltschaft zuge-
    lassen worden ist. Sie hat am Dienstag hier in Berlin den
    7. Menschenrechtspreis der deutschen Sektion von Am-
    nesty International erhalten. Thema war der Kampf ge-
    gen Homophobie in Kamerun – nur in Kamerun. Frau
    Nkom hat gestern Abend im Auswärtigen Amt eine, wie
    ich finde, beeindruckende Rede über das, was sich in
    Kamerun entwickelt, gehalten. Ich kann nur sagen – ich
    weiß, dass die Bundeskanzlerin dieses Thema auf dem
    EU-Afrika-Gipfel ansprechen wird –: Es kann, gerade
    unter Geltung der Allgemeinen Erklärung der Men-
    schenrechte, nicht sein, dass wir Homophobie durchge-
    hen lassen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich bitte Sie, sich intensiv anzuschauen, was sich im
    Moment in diesem Zusammenhang in einigen afrikani-
    schen Ländern abspielt. Dies betrifft nicht nur Uganda.
    Es gibt diese Tendenzen – darüber haben wir oft gespro-
    chen – auch in der Demokratischen Republik Kongo und
    in anderen Ländern. Es gibt dazu – das wusste ich gar
    nicht – seit 1962 eine Gesetzgebung in Kamerun.

    Eine aus meiner Sicht klare Botschaft ist: Homopho-
    bie, die Verfolgung von LGBTI-Menschen ist nicht nur
    in Deutschland, wo die Strafbarkeit von homosexuellen
    Handlungen noch nicht sehr lange abgeschafft ist, son-
    dern auch in Afrika eine ganz wichtige Angelegenheit.
    Hier müssen wir weiter ansetzen. Wir müssen nicht nur
    Frau Nkom, die mir gesagt hat, dass sie sich gefährdet
    fühlt, sondern allen Betroffenen dieser Menschenrechts-
    verletzungen im Zweifel Hilfe und Unterstützung an-
    bieten. Das bedeutet auch, denjenigen, die sich damit
    befassen, in den Ländern, in denen sie arbeiten, konsula-
    rischen und Botschaftsschutz zu gewähren. Sie machen
    eine ganz wichtige Arbeit in diesem Feld, auch für uns
    und unsere Werte. Ich finde, das sollten wir insgesamt
    ganz massiv unterstützen, meine Damen und Herren.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Was lehren uns die Anträge und all die Erklärungen,
    die wir in den letzten Wochen und Monaten hier abgege-
    ben haben? Ich – Sie haben das gemerkt – sehe die Ent-
    wicklung auf dem afrikanischen Kontinent insbesondere
    unter dem menschenrechtlichen Aspekt. Ich sage: Die
    Wahrung der Menschenrechte dort wie auch bei uns ist
    die Basis für vernünftige Beziehungen. Die Basis für
    vernünftige Beziehungen ergibt sich aber nicht aus Ent-
    wicklungen, die wir anderen Nationen, anderen Ländern
    aufgeben, sondern aus freiwilligen Vereinbarungen in
    den großen menschenrechtlichen Verträgen. Ich finde, es
    ist unsere Verpflichtung, auch hier im Parlament darauf
    hinzuweisen.

    Ich sage – allerdings nicht mit erhobenem Zeigefin-
    der, sondern in dem Bewusstsein, dass die Umsetzung
    und Durchsetzung der Menschenrechte in Europa und
    Deutschland vom Zeitalter der Aufklärung bis zur Ein-
    führung des demokratischen Wahlrechts nach dem Ers-
    ten Weltkrieg immerhin 250 Jahre gedauert hat –: Wir
    sollten von diesen Nationen und Menschen nicht erwar-
    ten, dass sie innerhalb von wenigen Wochen und Mona-
    ten das erreichen, wofür wir und unsere Vorfahren jahr-
    zehntelang gekämpft haben. Wir sollten einen Diskurs
    führen und durch gemeinsame Anstrengungen dafür sor-
    gen, dass Grundrechte und Menschenrechte weltweit
    Geltung haben. Dafür sind sie geschaffen worden. Das
    ist der konstruktive Beitrag, den ich meine, wenn ich
    sage: Deutsche Interessen gibt es in der ganzen Welt. Ein
    Teil der deutschen Interessen besteht darin, dazu beizu-
    tragen, dass alle Menschen auf dieser Welt unter den
    gleichen Voraussetzungen, nämlich der Allgemeinen Er-
    klärung der Menschenrechte, leben und ihre Würde er-
    halten bzw. bekommen.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)







    (A) (C)



    (D)(B)



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nun hat der Kollege Frithjof Schmidt das Wort für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Drei große Themen werden beim vierten EU-Afrika-
Gipfel in Brüssel im Zentrum der Gespräche über die
politischen Konflikte stehen – es ist wichtig, dass man
darüber spricht, dass es da richtige Konflikte gibt –:
Viele afrikanische Länder wollen erneut über ihre Kritik
an den Verhandlungen über die Wirtschaftspartner-
schaftsabkommen reden. Sie erinnern sich vielleicht:
Der Gipfel 2007 wäre darüber fast geplatzt. Seitdem gibt
es hierzu eine lange Geschichte der Auseinandersetzung;
sie kommt zurück und holt uns ein. Die afrikanischen
Länder wollen keine zu große Marktöffnung, weil sie
dann die Existenz ganzer Wirtschaftszweige und damit
ihre Stabilität gefährdet sehen; mein Kollege Uwe
Kekeritz ist darauf schon ausführlich eingegangen.

Die Europäische Union will eigentlich nicht darüber
sprechen. Sie wird es aber tun müssen. Sie wird begrei-
fen müssen, dass es dabei auch um Stabilität geht. Die
EU will unter anderen Aspekten über Stabilität reden:
zum einen über afrikanische Sicherheitsstrukturen – und
da im Kern über militärische Fragen – und zum anderen
über Migration, das heißt über die große Zuwanderungs-
welle über das Mittelmeer nach Europa mit ihren vielen
Opfern.

Dass es wieder einmal im Vorfeld diese Konflikte
über die Tagesordnung gegeben hat, zeigt schon vorab,
dass der Dialog mit den afrikanischen Staaten seit 2007
durch die Handelspolitik schwer belastet wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Das belastet natürlich auch die notwendige Debatte über
Frieden und Sicherheit.

Es ist sinnvoll, mit der Afrikanischen Union gemein-
sam an einem sicherheitspolitischen Konzept für den
Krisenbogen in Subsahara-Afrika von Mali über Zentral-
afrika bis nach Somalia und bis zur Region der Großen
Seen und dem Kongo zu arbeiten. Aber eine gemein-
same europäische politische Idee oder Initiative dafür ist
bisher nicht erkennbar. Stattdessen soll anscheinend ein-
fach die African Peace Facility umgebaut werden: zu ei-
nem Instrument der verstärkten Militärausbildung und
einer anderen Lastenteilung bei Militäreinsätzen im Auf-
trag der Afrikanischen Union oder vielleicht auch der
Europäischen Union. Frau Merkel hat das gestern „Er-
tüchtigungsinitiative“ genannt – ein interessantes Wort.


(Heiterkeit des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Das ist eine politische Sackgasse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das treibt ein jahrelanges Umfunktionieren dieser
ehemaligen Institution zur Friedensförderung zu einer
Art Dachverband der Militärkooperation auf die Spitze.
Die African Peace Facility wird aus dem Europäischen
Entwicklungsfonds finanziert. Ihre Aktivitäten gelten als
Entwicklungshilfeleistung, zertifiziert vom DAC in Pa-
ris. Es ist in der Europäischen Union schlicht rechtswid-
rig, solche Gelder für Militärausbildung zu verwenden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Im Antrag der Koalitionsfraktionen kann man dazu
konkret kein Wort lesen. Sie ignorieren diesen zentralen
Streit. Wie stehen Sie zu diesem Umfunktionieren? Un-
terstützen Sie das? Herr Minister Müller, was ist denn
Ihre Meinung? Wollen Sie das wirklich mitmachen? Das
wäre absurd; denn dann würden wir mit Entwicklungs-
hilfegeldern direkt Soldatinnen und Soldaten finanzie-
ren. Das geht doch nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Da wäre doch ein grüner Antrag schön gewesen!)


Sicherheitspolitik und Entwicklungspolitik dürfen nicht
finanziell vermischt werden, und die Kooperation in bei-
den Feldern darf auch nicht indirekt mit handelspoliti-
schem Wohlverhalten verbunden werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch zum
dritten großen Streitthema des Gipfels kommen: zum
Umgang mit der rasch wachsenden Migration zwischen
Afrika und Europa. Dass Sie auf dieses wichtige Thema
in Ihrem Antrag fast gar nicht eingehen, sagt schon et-
was aus. Auch diesen Konfliktpunkt des Gipfels ignorie-
ren Sie, wenn es konkret wird. Dabei sterben nach wie
vor täglich Menschen im Mittelmeer. Da gibt es massi-
ven Handlungsbedarf. Die Grenzüberwachung durch
Frontex muss grundlegend verändert werden. Es ist not-
wendig, dass sich Frontex an die internationale Seenot-
rettungskonvention hält. Das muss durchgesetzt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es ist hier vorhin gesagt worden: Das machen sie. –
Aber wir alle wissen: Das machen sie eben nicht konse-
quent, nicht immer und nicht wirklich. Wenn die Frage
gestellt wird: „Wann ist ein Schiff in Seenot?“, dann sa-
gen die Polizeioffiziere von Frontex: Wir haben eine
Richtlinie; es ist in Seenot, wenn es unter der Wasserli-
nie ist. – Aber wenn es kurz vorm Sinken ist, dann darf
man es nicht retten? Da läuft etwas ganz grundlegend
schief.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Wir brauchen zusätzlich eine Agentur, die sich euro-
paweit um die Aufnahme von Flüchtlingen und Migran-
ten kümmert und sich als deren Anwältin versteht.

Doch bei Migration geht es nicht nur um die Frage
der Flüchtlinge. Den afrikanischen Staaten ist es wichtig,





Dr. Frithjof Schmidt


(A) (C)



(D)(B)

die positiven Seiten einer legalen Arbeitsmigration nach
Europa in den Vordergrund zu stellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Eine legale, befristete Arbeitsaufnahme in Europa muss
möglich sein. Das ist eine Frage der Ursachenbekämp-
fung. Wir müssen es deutlich erleichtern, eine begrenzte
Arbeitserlaubnis zum Beispiel für Saisonarbeiter zu er-
teilen. Der Bedarf ist da, auf beiden Seiten des Mittel-
meers. Wir müssen hier dringend neue Wege gehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Davon ist bei der Vorbereitung des Gipfels in Brüssel
leider wenig zu erkennen. Wir hoffen, dass im direkten
Dialog mit den afrikanischen Staaten doch noch Bewe-
gung in diese Richtung aufkommt. Dafür hätten Sie auch
unsere Unterstützung.

Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich erteile das Wort nun der Kollegin Dagmar Wöhrl

    für die CDU/CSU-Fraktion.


    (Beifall bei der CDU/CSU)