Rede von
Elisabeth
Winkelmeier-Becker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-
gen! Ich danke zunächst Ihnen, Herrn Kahrs, dass Sie
ausgeführt haben, was der Koalitionsvertrag alles an gu-
ten Dingen enthält und dass wir diese umsetzen wollen.
Ein erster Schritt ist gemacht, indem die Liste der Ge-
setze, die wir uns noch einmal anschauen müssen, wei-
tergegeben worden ist. Wir werden das gerne aufgreifen.
Wir haben diesen Gesetzentwurf, über dessen Urhe-
berschaft Sie sich streiten oder die Sie sich auch teilen,
vorliegen.
Dieser Entwurf fordert nicht mehr und nicht weniger als
die Umdefinition eines wirklich zentralen Begriffes des
Familienrechts und der Gesellschaftspolitik. Es ist ein
Begriff, den nicht der aktuelle Gesetzgeber und den auch
nicht der Gesetzgeber des BGB im Jahre 1900 erfunden
hat.
Diesen Begriff haben die Verfasser des BGB im Jahre
1900 bereits so vorgefunden. Er hat eine lange histori-
sche, kulturelle, religiöse und rechtliche Vorprägung.
Man kann nicht einfach hingehen und aufgrund eines
Umfrageergebnisses eine Umdefinition vornehmen.
Wenn man bei Wikipedia reinschaut, liest man Fol-
gendes: Die Kulturgeschichte der Ehe fängt für Juden,
Christen und Muslime mit Adam und Eva an. – Das ist
schwer zu datieren. Es geht aber auch genauer. So findet
man in den beiden ältesten juristischen Kodizes der
Menschheitsgeschichte, dem Kodex Ur-Nammu von
2100 vor Christus und dem Kodex Hammurabi aus dem
18. Jahrhundert vor Christus, bereits Regelungen, die die
Ehe betreffen. Unter dem Begriff „Ehe“ wird dort immer
die lebenslange Gemeinschaft, die auf Dauer angelegte
Gemeinschaft einer Frau und eines Mannes verstanden.
308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2013
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