Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir zunächst ei-
nen herzlichen Glückwunsch an die neue Bundesarbeits-
ministerin, Frau Nahles. Ihnen alles Gute, eine glückli-
che Hand, Gottes Segen für Ihr Wirken!
Gemeinsam mit den neuen Parlamentarischen Staats-
sekretärinnen, Frau Lösekrug-Möller und Frau Kramme,
haben wir den Koalitionsvertrag ausgehandelt. Es war –
das ist gar keine Frage – ein schwieriger Weg, den wir
miteinander zurücklegen mussten, auch und gerade im
Bereich der Rentenpolitik. All das, was wir uns vorge-
nommen haben, ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Er
ist die Basis für die nun anlaufenden Gesetzgebungsver-
fahren.
Bevor ich fortfahre, möchte ich die Gelegenheit nut-
zen, an dieser Stelle Ihrer Vorgängerin, Frau Bundes-
ministerin von der Leyen, herzlich zu danken für die Ar-
beit, die sie in den letzten vier Jahren in hervorragender
Weise für uns geleistet hat.
Auch den Staatssekretären, den beamteten wie den parla-
mentarischen, an dieser Stelle einen herzlichen Dank!
Sie übernehmen ein gut bestelltes Haus, eine gute
Grundlage für die gemeinsame Arbeit. Wir freuen uns
darauf.
Meine Damen und Herren, der Koalitionsvertrag ist,
wie ich gerade schon sagte, die Grundlage der Gesetzge-
bungsverfahren. In diesem Koalitionsvertrag sind die
Dinge vereinbart worden, die Frau Staatssekretärin
Lösekrug-Möller gerade vorgetragen hat, nämlich die
Rente mit 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungs-
rente, die solidarische Lebensleistungsrente und – nicht
zu vergessen – auch die potenzielle Anhebung der Mittel
für die Rehabilitation.
Um dieses alles finanzieren zu können, hat die Bun-
deskanzlerin bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages
am 27. November vor der Bundespressekonferenz ge-
sagt, dass der Rentenversicherungsbeitrag im kommen-
den Jahr stabil bleibt und nicht abgesenkt wird. Deswe-
gen kann ich manche Aufregungen nicht verstehen.
Übrigens haben einen Tag später alle Debattenredner im
Hohen Haus genau dieses über alle Fraktionsgrenzen
hinweg ebenfalls bestätigt.
Daher können all die, die ein Gutachten in Auftrag
gegeben haben, um festzustellen, ob dies verfassungsge-
mäß ist oder nicht, getrost davon ausgehen, dass die Be-
völkerung, die Arbeitgeber, die Versicherten wissen,
dass der Rentenversicherungsbeitrag auch in 2014
18,9 Prozent betragen wird. Das wird dadurch erreicht,
dass heute in erster Lesung das entsprechende Gesetz
durch die beiden Koalitionsfraktionen eingebracht wird.
Morgen wird es als Ankündigung im Bundesanzeiger
292 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2013
Karl Schiewerling
(C)
(B)
veröffentlicht, sodass damit die rechtlichen Grundlagen
gelegt sind. Sofern der Ausschuss für Arbeit und Sozia-
les auf weitere Anhörungen gesonderter Art verzichtet,
werden wir das Gesetz schon im Februar im Bundesrat
verabschieden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Union
verwirklicht damit das große Anliegen: Für die Mütter,
die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, werden die Er-
ziehungszeiten im Rentenrecht besser anerkannt.
Es geht in der Frage soziale Gerechtigkeit – das sage ich
mit Blick auf das, was an öffentlicher Debatte im Au-
genblick läuft – in der Tat darum, den Frauen zu danken,
die eine Leistung für dieses Rentensystem erbracht ha-
ben. Diese Frauen haben nämlich Kinder geboren und zu
lebenstüchtigen Menschen erzogen, die später mit ihrer
Hände Arbeit dazu beitragen, dass das solidarische Ren-
tensystem weiter bestehen kann.