Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Vor drei Monaten, am 22. September, wurde in
Deutschland ein neuer Bundestag, der 18. Bundestag,
gewählt. Es war die Entscheidung der Wähler, dass
CDU/CSU 41,5 Prozent Stimmenanteil erhielten, SPD
25,7 Prozent, die Linke 8,6 Prozent und Bündnis 90/Die
Grünen 8,4 Prozent. Es war auch die Entscheidung der
Wähler, dass die FDP mit 4,8 Prozent nicht mehr im
Bundestag vertreten ist. Der 18. Deutsche Bundestag hat
631 Abgeordnete, 10 Abgeordnete mehr als der
17. Deutsche Bundestag.
Wahlergebnis, Sondierungsgespräche, Koalitionsver-
handlungen und die Mitgliederbefragung bei der SPD
führten dazu, dass wir heute zur Einsetzung der ständi-
gen Bundestagsausschüsse, der Bundestagsfachaus-
schüsse, kommen können. Dass dies drei Monate nach
der Bundestagswahl geschieht, heißt aber nicht, dass das
Parlament nicht arbeitsfähig ist und nicht gearbeitet hat.
Mit der Einsetzung eines Hauptausschusses am 28. No-
vember war die Arbeitsfähigkeit hergestellt. Mit dem
heutigen Einsetzungsbeschluss für 22 ständige Aus-
schüsse und deren Arbeitsaufnahme Mitte Januar wird
der Hauptausschuss seine Tätigkeit wieder einstellen
können.
Die ständigen Ausschüsse werden in jeder Wahlpe-
riode neu besetzt. Dabei kann die Anzahl der Aus-
schüsse durchaus variieren. So hatte der erste Bundestag
1949 insgesamt 40, der sechste Bundestag hingegen nur
17 ständige Ausschüsse.
Bei der Bildung der Ausschüsse hat der Bundestag
nicht völlig freie Hand. Einige Ausschüsse schreibt das
Grundgesetz vor, andere ergeben sich zwangsläufig aus
bestimmten gesetzlichen Formulierungen. Zu diesen
Ausschüssen gehören zum Beispiel der Petitionsaus-
schuss oder auch der Verteidigungsausschuss.
In der Geschäftsordnung des Bundestages werden die
ständigen Ausschüsse als „vorbereitende Beschlußor-
gane des Bundestages“ bezeichnet. In diesen ständigen
Ausschüssen bzw. Fachausschüssen wird ein Großteil
der parlamentarischen Arbeit zu leisten sein. Jeder Ab-
geordnete wird mindestens eine ordentliche Mitglied-
schaft erhalten.
Für die Kontrollfunktion des Parlamentes ist es wich-
tig, dass sich die Ausschüsse spiegelbildlich zu den
Ministerien abbilden. In der Regel steht also jedem Bun-
desministerium ein ständiger Ausschuss gegenüber, und
es macht auch Sinn, jeden Ausschuss einem Ministerium
zuzuordnen.
Die Größen der einzelnen Bundestagsfraktionen fin-
den ihre Entsprechung in den noch zu konkretisierenden
Ausschussvorsitzen. So entfallen auf die Linksfraktion
und Bündnis 90/Die Grünen je zwei Ausschussvorsitze,
auf die SPD sieben und auf CDU/CSU elf.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2013 283
Manfred Grund
(C)
(B)
Anhand des heute zu debattierenden Antrages zur
Einsetzung der Ausschüsse muss und kann noch etwas
zum Thema Minderheitenrechte gesagt werden:
Die Größe der Ausschüsse bzw. deren Zahl von Sit-
zen wird zu Beginn jeder Legislaturperiode durch die
Fraktionen neu festgelegt – so auch diesmal. Dabei dif-
feriert die Zahl der Mitglieder zwischen 14 im Aus-
schuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsord-
nung und 46 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Nach dem Berechnungsverfahren zur Stellenvertei-
lung nach Sainte-Laguë/Schepers haben die Opposi-
tionsfraktionen, also Bündnis 90/Die Grünen und Linke,
in Ausschüssen oder anderen Gremien mit 8 oder 16 Sit-
zen automatisch 25 Prozent der Sitze und damit alle
Minderheitenrechte. Eine solche Gremiengröße hätte
sich somit für alle Ausschüsse angeboten, in denen 16
eine angemessene Größe hätte sein können, also auch für
den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung. Leider ist davon nur einmal Gebrauch
gemacht worden, nämlich beim Ausschuss für Men-
schenrechte und Humanitäre Hilfe.
Es ist das gute Recht der Opposition, im Rahmen der
interfraktionellen Abstimmung über die Ausschüsse an-
dere Präferenzen geltend zu machen, doch wenn man die
gegebenen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Minder-
heitenrechte nicht nutzt, dann sollte man öffentlich nicht
gar so laut über fehlende Minderheitenrechte oder gar
Diskriminierung klagen.
Zurück zum vorliegenden Antrag: Man kann über
einzelne Ausschusszuschnitte und -größen streiten, si-
cher ist, dass wir in und mit diesen Ausschüssen ab jetzt
arbeiten können. Der Einsetzungsbeschluss ist Beleg für
die Funktionsfähigkeit, aber auch für die Konsensfähig-
keit unseres Parlamentes.
Dank gilt denen, die den Einsetzungsantrag ausgehan-
delt haben. Er hat eine breite und auch eine fraktions-
übergreifende Zustimmung verdient.
Vielen Dank.