Rede von
Stephan
Stracke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Ich darf mich zunächst den Glückwün-
schen an den neu ernannten Bundesgesundheitsminister
anschließen. Ich gratuliere Ihnen zu dieser neuen Auf-
gabe und wünsche Ihnen, aber auch Ihren Staatssekretä-
rinnen viel Erfolg bei dem, was wir uns gemeinsam vor-
genommen haben.
Gewiss, wir haben uns viel vorgenommen in dieser
Großen Koalition. Wir haben eines der besten Gesund-
heitssysteme der Welt. Dieses gilt es zu sichern und im
Interesse der Patientinnen und Patienten auszubauen.
Wir müssen uns fragen, welche Bedürfnisse und Sorgen
es gibt, und zielgerichtete Lösungen finden. Ich denke,
der Koalitionsvertrag beschreibt dies aufs Trefflichste.
Als Beispiel nenne ich den Bereich der hausärztlichen
Versorgung. Hier werden wir im Hinblick auf § 73 b
SGB V den Honorardeckel aufheben. Das ist genau das
richtige Instrument, um für die Niederlassung in der Flä-
che neue Anreize zu schaffen. Auch das, was wir uns bei
der Pflege und in anderen Bereichen vorgenommen ha-
ben, zeigt, dass wir eine Koalition sind, die viel machen
will. Es sind durchaus fordernde Aufgaben, denen wir
uns stellen. Der Koalitionsvertrag gibt uns hierfür die
richtige Marschroute vor.
Was wir uns vorgenommen haben, das machen wir
auch. Das zeigen die vorliegenden Gesetzentwürfe zum
Preismoratorium, zum Herstellerrabatt und zur Beendi-
gung des Bestandsmarktaufrufes, die wir in dieser Wo-
che verabschieden wollen.
Der Arzneimittelmarkt ist einer der dynamischsten
Märkte. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Versorgung
mit innovativen Arzneimitteln als auch für die Preisent-
wicklung insgesamt. Wir wollen den Patientinnen und
Patienten die besten Arzneimittel zur Verfügung stellen
und innovative Produkte schnell auf den Markt bringen.
Wir wissen aber auch: Gerade patentgeschützte Arznei-
mittel kosten zum Teil viel Geld. Dies gilt – das zeigt ein
europäischer Vergleich – insbesondere für Deutschland.
Wir wollen aber nicht für bloße Werbeausgaben, sondern
für einen tatsächlichen Mehrwert zahlen. Deshalb haben
wir in der letzten Legislaturperiode unter Führung der
Union einen Paradigmenwechsel vollzogen. Jedes neue
Arzneimittel muss sich einer frühen Nutzenbewertung
unterziehen. Der Mehrwert, dessen Umfang in Verhand-
lungen zwischen Krankenkassen und Herstellern ausge-
handelt wird, wird dann bezahlt. Dieses Prinzip ist er-
folgreich; es hat sich bewährt. Die Nutzenbewertung hat
dem Gesundheitssystem bisher Einsparungen in Höhe
von rund 120 Millionen Euro erbracht. Diese Wirkung
wird an Breite gewinnen, wenn die Zahl der neuen be-
werteten Arzneimittel bzw. ihr Marktanteil steigt.
Wir haben immer deutlich gemacht: Dieses System ist
ein lernendes System. Deshalb werden wir Dinge, die
sich nicht bewährt haben, verändern. Das gilt beispiels-
weise für den Bestandsmarktaufruf. Er bewährt sich
nicht, weil Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen
Verhältnis zueinander stehen. Der administrative Auf-
wand für alle Beteiligten ist massiv, und das Einspar-
potenzial ist nur sehr schwer vorherzusehen, weil es
immer mit Preisverhandlungen verknüpft ist. Deshalb
werden wir den Bestandsmarktaufruf beenden. Wir ha-
ben uns vorgenommen, als Kompensation das Preismo-
ratorium fortzusetzen. Zusätzlich soll der Herstellerra-
batt von 6 auf 7 Prozent erhöht werden.
Auch wenn der eine oder andere meint, es sei leicht-
fertig, den Herstellerrabatt von 6 auf 7 Prozent zu erhö-
hen, ist es nicht etwa so, als könne man willkürlich an
den Stellschrauben drehen. Wir müssen im Blick haben,
welche rechtlichen Implikationen dadurch ausgelöst
werden, gerade in europarechtlicher Hinsicht. Deswegen
nehmen wir uns in den anstehenden Beratungen die not-
wendige Zeit, um uns mit der Frage zu befassen, was an
dieser Stelle tatsächlich Sinn macht und wie wir eine
Änderung auf den Weg bringen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 18. Dezember 2013 275
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