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    Plenarprotokoll 17/208 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 208. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: (Fortsetzung) a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) (Drucksachen 17/10200, 17/10202) . . . . . b) Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Finanz- plan des Bundes 2012 bis 2016 (Drucksachen 17/10201, 17/10202, 17/10826) I.14 Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Drucksachen 17/10809, 17/10823) . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . I.15 Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Drucksachen 17/10811, 17/10823) . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25361 A 25361 D 25361 D 25361 D 25362 A 25364 B 25367 A 25368 D 25370 D 25372 B 25374 B 25376 A 25378 B 25379 D 25381 D 25382 A 25382 C 25383 D 25384 D 25386 C 25388 D 25389 B 25390 B 25392 B 25392 C 25394 D 25392 C 25398 B 25400 A 25401 B 25402 D 25404 C 25405 D 25407 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt VI: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungs- gremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11270) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Impulse für einen wirksamen und umfassenden Schutz der Afrikanischen Elefanten (Drucksache 17/11554) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Michael Brand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die UN-Klimakonferenz in Doha – Globalen Klimaschutz wirksam voran- treiben (Drucksache 17/11514) . . . . . . . . . . . . . . . d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Berichtsjahr 2010 (Drucksache 17/8342) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unter- nehmen (Korruptionsregister-Gesetz) (Drucksache 17/11415) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den am 12. September und am 4. Oktober 2001 ausgerufenen NATO- Bündnisfall beenden (Drucksache 17/11555) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kon- trolle und Behandlung von Ballastwas- ser und Sedimenten von Schiffen (Bal- lastwasser-Gesetz) (Drucksachen 17/11052, 17/11433) . . . . . b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 494, 495, 496, 497 und 498 zu Peti- tionen (Drucksachen 17/11358, 17/11359, 17/11360, 17/11361, 17/11362) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Gabriele Groneberg, Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Wertschöpfung im ländlichen Raum absichern – Erzeugung und Einsatz reiner Pflanzenöle in der Land- und Forst- wirtschaft ausbauen (Drucksache 17/11552) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: (Fortsetzung) I.16 Einzelplan 17 Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend (Drucksachen 17/10816, 17/10823) . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Steffen Bockhahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25408 A 25409 A 25411 A 25412 B 25413 B 25414 B 25415 D 25415 D 25416 A 25416 A 25416 B 25416 B 25417 A 25417 B 25417 D 25418 A 25418 A 25419 C 25421 C 25423 A 25424 A 25425 C 25427 C 25429 A 25430 A 25431 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 III Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg von Polheim (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt II: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über den Umfang der Personen- sorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksache 17/11295) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Umfang der Perso- nensorge und die Rechte des männli- chen Kindes bei einer Beschneidung (Drucksache 17/11430) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: (Fortsetzung) I.17 Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Drucksachen 17/10823, 17/10824) . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Tagesordnungspunkt III: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der betreu- ungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztli- che Zwangsmaßnahme (Drucksache 17/11513) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25433 D 25435 A 25435 D 25437 C 25438 C 25439 C 25441 B 25441 B 25441 D 25443 B 25444 A 25446 A 25447 B 25448 A 25449 A 25449 C 25450 D 25451 B 25452 D 25453 D 25454 C 25455 A 25455 D 25457 B 25458 A 25459 B 25461 A 25461 B 25462 B 25463 B 25463 D 25465 D 25468 A 25469 A 25470 B 25472 C 25473 A 25473 B 25475 B 25477 B 25478 B 25480 B 25480 D 25481 D 25484 A 25484 B 25485 A 25486 B 25487 C 25488 C 25489 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Neuabdruck des Redebeitrags des Abgeord- neten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) zum Tagesordnungspunkt I.11: Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung (207. Sit- zung, Tagesordnungspunkt I.11) . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Ausschuss- überweisung der Stellungnahme der Bundes- regierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Branden- burg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Berichtsjahr 2010 (Tagesordnungspunkt VI d) 25491 A 25491 C 25493 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 25361 (A) (C) (D)(B) 208. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 25491 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Neuabdruck des Redebeitrags des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) zum Tagesordnungspunkt: Einzelplan 14 – Bun- desministerium der Verteidigung (207. Sitzung, Tagesordnungspunkt I.11) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Ende dieser Debatte noch zwei Be- merkungen machen, die eine zu einem haushaltspoliti- schen Fachthema und die andere zur Debattenpolitik des Verteidigungsministers. Als Fachthema kann man sich ein Thema aussuchen; ich habe mich für die Beschaffung der Hubschrauber für unsere Bundeswehr entschieden. Seit 1990 planen wir die Einführung des Hubschraubers NH-90. Dabei haben wir die unterschiedlichsten Phasen der Nichtbeschaffung dieses Hubschraubers unter verschiedensten Regierun- gen erlebt. Auch Sozialdemokraten waren beteiligt, aber die drei Verteidigungsminister der letzten sieben Jahre gehörten einer anderen Fraktion an. Wir warten immer noch auf die ersten einsatzfähigen Hubschrauber. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Ich bin schon mit einem geflogen!) – Wunderbar. Also einen hält er aus. (Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Und was für einen!) Jetzt ist nach Jahren der Verschiebung, Veränderung, Streckung beschlossen worden, nicht mehr 122, sondern nur noch 80 Hubschrauber anzuschaffen. Ich habe ein- mal nachgefragt, wie jetzt der Sachstand ist. Die Ant- wort des Staatssekretärs Beemelmans: Es wird weiterhin intensiv an einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gearbeitet. – Auch das kommt nicht voran. Eigentlich kommt da gar nichts voran. Wir sind im Übrigen der Meinung: Wir brauchen eher mehr als weniger Hubschrauber, also keine Reduzie- rung. Wir brauchen Hubschrauber, um die regionalen Bündnisse, die wir stärken wollen, besser unterstützen zu können. Hier soll nicht systematisch reduziert wer- den, wie das bei dem Rest der Bundeswehr gemacht wird, sondern es müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Für die Anschaffung des Kampfhubschraubers Tiger gilt Ähnliches. Deren Zahl soll von 80 auf 40 reduziert werden. Die Antwort ist die gleiche. Auch da gibt es noch keine Lösung. Wir sind allerdings damit einver- standen, dass hier die Anzahl reduziert wird. Wir brau- chen nicht mehr ganz so viele Kampfhubschrauber wie zu der Zeit der Bedrohung durch Panzer. Noch eines zu den Einsätzen in Afghanistan, die jetzt geplant werden. Es macht Freude, die Antworten des Staatssekretärs Beemelmans zu lesen. Frage: Wie oft ist der Einsatz in Afghanistan verschoben worden? Ant- wort: Für den UH-Tiger wurden die Planungen zweimal verschoben. Für den NH-90 ist der Einsatz insgesamt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 22.11.2012 Bernschneider, Florian FDP 22.11.2012 Dr. Danckert, Peter SPD 22.11.2012 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 22.11.2012 Glos, Michael CDU/CSU 22.11.2012 Granold, Ute CDU/CSU 22.11.2012 Groth, Annette DIE LINKE 22.11.2012 Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.11.2012 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 22.11.2012 Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 22.11.2012 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.11.2012 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 22.11.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.11.2012 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 22.11.2012 Merkel (Berlin), Petra SPD 22.11.2012 Nink, Manfred SPD 22.11.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 22.11.2012 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.11.2012 Schaaf, Anton SPD 22.11.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 22.11.2012 Spatz, Joachim FDP 22.11.2012 Dr. Wadephul, Johann David CDU/CSU 22.11.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 22.11.2012 Anlagen 25492 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 (A) (C) (D)(B) dreimal verschoben worden. – Auch die jüngere Ge- schichte ist, was die Hubschrauber angeht, also keine Er- folgsgeschichte. Sie müssen sich da besonders anstren- gen. Sie sind nicht der Erste, der sich anstrengen muss, aber vielleicht erreichen Sie wirklich ein Ergebnis hin- sichtlich des Einsatzes in Afghanistan im nächsten Jahr. Der MH-90 ist der Ersatz für „Sea King“ und „Sea Lynx“, ein Marinehubschrauber, welchen Musters auch immer. Die erste Auslieferung war einmal für 1999 ge- plant, dann für 2011, dann für 2015. Im Moment gibt es noch kein neues Datum, weil es keinen Vertrag gibt. Bis heute gibt es keinen Beschaffungsvertrag für einen neuen Marinehubschrauber. So können Sie mit den An- forderungen unserer – zugegeben – kleinsten, aber nicht unwichtigsten Teilstreitkaft nicht umgehen. Ich habe Ihnen einmal ein wunderschönes Foto mit- gebracht, das in einer regionalen Tageszeitung zu sehen war. Darauf sehen Sie fünf „Sea-King“-Hubschrauber, nicht flugfähig, auf einem Ponton, der auch nicht von selbst fährt, gezogen von einem Schlepper durch den Nord-Ostsee-Kanal bei der Verlegung von Kiel nach Nord- holz. Das soll nicht die Zukunft der Marine oder der Hubschrauberei werden. (Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Das stimmt!) Aber es ist ein Sinnbild dafür, dass hier etwas nicht funk- tioniert. Reformieren Sie das Beschaffungswesen so, dass die Maschinen zulaufen. Dies ist alles schon lange geplant und muss jetzt kommen. (Inge Höger [DIE LINKE]: Braucht es aber nicht!) Bezüglich des leichten Unterstützungshubschraubers haben wir im Verteidigungsausschuss relativ einhellig beschlossen: Wir wollen ihn haben. Dafür ist im Vertei- digungshaushalt für nächstes Jahr Geld eingestellt. Jetzt bin ich gespannt, ob Sie das hinbekommen. Der Be- schluss ist da, das Geld ist da, jetzt müssen Sie ihn nächstes Jahr beschaffen. Versuchen Sie das einmal! Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf die Debat- tenpolitik. Wir haben in der Frankfurter Rundschau in einem Aufsatz vom Verteidigungsminister gelesen, dass er sich Gedanken darüber macht, wie die Debatte zu Auslandseinsätzen in Deutschland befeuert werden kann. Er schreibt zu den Auslandseinsätzen: Welche Überzeugungen leiten uns Deutsche dabei? Welche Ansprüche stellen wir dabei an uns selbst? Diskussionen? Fehlanzeige! Nun gibt es eine Diskussion, die der Verteidigungs- minister selbst angestoßen hat: Das ist die über Vetera- nen. Da bin ich nicht so ganz sicher, dass das die Diskus- sion ist, die wir in Deutschland am dringendsten zu führen haben. Es soll auch eine Studie des Sozialwissen- schaftlichen Instituts der Bundeswehr geben, die besagt: Das ist in Deutschland nicht von zentralem Interesse. Ich glaube, auch die Soldaten, die aus einem Einsatz zurück- gekehrt sind, interessiert nicht, ob man sie als Veteranen bezeichnet. Das ist für einen 34-jährigen Industriemeis- ter, der als Hauptfeldwebel in Afghanistan im Einsatz war, sicherlich nicht der richtige Begriff, um sich damit identifizieren zu können. Sie können diese Debatte gerne zu einem guten Ende bringen, aber es ist nicht die wich- tigste Debatte, die wir zu führen haben. Wir sollten vielmehr eine andere Debatte führen – ich bin auch dankbar dafür, dass das schon zweimal ange- klungen ist –, aber wir müssten sie separat führen. Sie betrifft das, was Frau Bundeskanzlerin bei der Bundes- wehrtagung in Strausberg auf den Punkt gebracht hat – ich zitiere –: Um aber unsere sicherheitspolitischen Ziele erfolg- reich verfolgen zu können, sind wir als EU oder als NATO-Partner auch darauf angewiesen, dass in Zu- kunft auch andere Länder – insbesondere die, die wirtschaftspolitisch an Bedeutung gewinnen – Ver- antwortung übernehmen. Das sage ich ganz beson- ders im Hinblick auf Schwellenländer. Sie fügt dann hinzu: Oftmals reicht es aber nicht, neue Partner nur zu er- mutigen. Vielmehr geht es auch um Ertüchtigung. Ertüchtigung setzt bereits bei guter Regierungsfüh- rung an. Sie kann ebenso Ausbildung wie auch Un- terstützung bei der Ausrüstung bedeuten. Das sind bedeutungsschwere Ankündigungen. Es ist sozusagen eine Art Paradigmenwechsel in der Sicher- heitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Da geht es nicht mehr um Bündnisse, sondern um einzelne Länder in anderen Regionen, in denen wir nicht selbst sicher- heitspolitische Verantwortung übernehmen wollen. Das ist vielleicht keine Erfindung dieser Regierung, sondern wir haben schon bei dem von Rot-Grün beschlossenen Einsatz in Osttimor festgestellt, dass es nicht immer sinnvoll ist, dass Deutschland sich überall auf der Welt militärisch engagiert. Sicherlich sollten wir Partner haben, aber wir müssen auch die Debatte führen, welche Partner wir haben wol- len und welche Unterstützung wir ihnen geben wollen. Ausrüstungsunterstützung ist sicherlich nicht das Erste, was einem dazu einfällt. Vielleicht fangen wir besser mit politischer Unterstützung an und kommen dann zur Aus- bildungsunterstützung, Herr Minister. Jetzt haben Sie noch die Chance, bei der Bundeswehrreform nachzu- steuern und die Schulkapazitäten der Bundeswehr nicht ganz so stark zu reduzieren. Statt sie nur auf den eigenen Bedarf zu reduzieren, sollten Sie eher zusätzliche Kapa- zitäten für internationale Lehrgänge schaffen. Wenn Sie diese Politik machen wollen, brauchen Sie Ausbildungskapazitäten – vielleicht auch in Mali, aber zunächst einmal bei uns in Deutschland. Das kann man systematisch tun, wenn man eine solche Politik verfol- gen will. Rüstungsexporte in Länder, die für uns bisher nicht infrage gekommen sind, fallen uns nicht an erster Stelle ein. Natürlich ist Indien für uns ein Partner in diesem Bereich. Das ist richtig. Ob das auch für Indonesien gilt, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 25493 (A) (C) (D)(B) wäre diskussionswürdig. Saudi-Arabien ist es ganz si- cher nicht, Herr Minister. Diese Diskussion müssen wir führen. Vielen Dank. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Ausschussüberweisung der Stel- lungnahme der Bundesregierung zu den Fort- schrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom- mern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Berichtsjahr 2010 (Tagesordnungs- punkt VI d) Hiermit erkläre ich im Namen meiner Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, dass die Stellungnahme der Bundes- regierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ auf Drucksache 17/8342 entgegen unserem anderslautenden Votum an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. 208. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 09 Wirtschaft und Technologie Epl 11 Arbeit und Soziales TOP VI, ZP1 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP VII, ZP2 Abschließende Beratungenohne Aussprache Epl 17 Familie, Senioren, Frauen und Jugend TOP II Beschneidung Epl 30 Bildung und Forschung TOPIII Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sonja Steffen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Der 38-jährige Sachbearbeiter Robert R. hatte

    nachts Möbel aus seiner Wohnung im dritten Stock ei-
    nes Wohnhauses geworfen und dabei laute Musik
    gehört, mitten in einem Wohnviertel von Köln. Auf Ver-
    anlassung der Nachbarschaft wurde er in die Landes-
    klinik eingeliefert, lehnte jedoch die Behandlung mit
    Medikamenten vehement ab. Aufgrund seines desola-
    ten gesundheitlichen Zustandes erwirkte seine Ehefrau
    die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Der Be-
    treuer wiederum erteilte seine Einwilligung in die me-
    dikamentöse Behandlung.

    Diese Vorgehensweise war bislang die gängige Pra-
    xis der Betreuer und der Kliniken, wenn betreute Men-
    schen gegen ihren eigenen Willen medizinisch behan-
    delt werden sollten.

    Nachdem zwei Gerichtsurteile des Bundesgerichts-
    hofes im Juni 2012 die Selbstbestimmungsrechte be-
    treuter Personen völlig zu Recht erheblich gestärkt
    haben, sind aktuell Zwangsbehandlungen psychisch
    Erkrankter, die unter Betreuung stehen, nicht mehr zu-
    lässig. Der Bundesgerichtshof stützt seine Entschei-
    dungen auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundes-
    verfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. Es fehlt für
    die Zwangsbehandlung betreuter Menschen an einer
    entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrund-
    lage.

    Weder die gegenwärtige Fassung des § 1906 BGB
    noch die übrigen betreuungsrechtlichen Vorschriften
    enthalten hinreichende Bestimmungen zur Frage der
    Zwangsbehandlung. Denn es finden sich dort nur Aus-
    führungen zur Unterbringung. Insofern ist es nun die
    Aufgabe des Gesetzgebers, die Zwangsbehandlung im
    Lichte der Verhältnismäßigkeit zu regeln. Es ist auch
    festzustellen, dass die Zwangsbehandlung nur das
    letzte Mittel darstellen darf; eine weniger in Grund-
    rechte eingreifende Behandlung muss also aussichts-
    los sein.

    Wie wir wissen, sind die Anforderungen an den
    Grad der Bestimmtheit eines Gesetzes umso strenger,
    je intensiver der Grundrechtseingriff ist. Die medizini-
    sche Behandlung eines Menschen gegen seinen natür-
    lichen Willen greift in das Grundrecht auf körperliche
    Unversehrtheit ein. Dieses Grundrecht schützt die kör-
    perliche Integrität und damit auch das diesbezügliche
    Selbstbestimmungsrecht. Zu seinem traditionellen Ge-

    halt gehört der Schutz gegen jegliche staatliche
    Zwangsbehandlung. Der Betroffene wird durch eine
    medizinische Zwangsbehandlung genötigt, eine Maß-
    nahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körper-
    verletzung erfüllt.

    Ein von anderen Menschen gezielt vorgenommener
    Eingriff in die körperliche Integrität wird als umso be-
    drohlicher erlebt werden, je mehr der Betroffene sich
    dem Geschehen hilflos und ohnmächtig ausgeliefert
    sieht. Insofern besteht aus der Sicht des Betroffenen
    auch ein erheblicher Unterschied, ob es sich um den
    Einsatz von Heilmitteln der Allgemeinmedizin, bei-
    spielsweise ein Mittel gegen eine Zuckererkrankung,
    handelt oder um den Einsatz von Psychopharmaka
    bzw. Neuroleptika. Nach der Rechtsprechung des Bun-
    desverfassungsgerichts stellt die Gabe von Neurolep-
    tika gegen den natürlichen Willen des Patienten einen
    besonders schweren Grundrechtseingriff auch im Hin-
    blick auf die Wirkungen der Medikamente dar. Dies
    gilt schon im Hinblick auf die nicht auszuschließende
    Möglichkeit schwerer, irreversibler und lebensbedroh-
    licher Nebenwirkungen.

    Weiter stellt das Bundesverfassungsgericht in seiner
    Entscheidung aus dem Jahr 2011 fest: „Psychophar-
    maka sind auf die Veränderung seelischer Abläufe ge-
    richtet. Ihre Verabreichung gegen den natürlichen Wil-
    len des Betroffenen berührt daher, auch unabhängig
    davon, ob sie mit körperlichem Zwang durchgesetzt
    wird, in besonderem Maße den Kern der Persönlich-
    keit.“

    Andererseits gehört zum Wohl des Betreuten auch
    die Erhaltung seiner Gesundheit. Wenn der Betreute
    aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht erken-
    nen kann, welche Behandlung wichtig für ihn ist, dann
    muss der Betreuer die Möglichkeit haben, rechtsstaat-
    lich gültig seine Einwilligung in ärztlich gebotene
    Maßnahmen zu geben. Auch die UN-Behinderten-
    rechtskonvention verbietet ärztliche Maßnahmen nicht
    bei vorhandener krankheitsbedingter Unfähigkeit, sich
    selbst zu bestimmen. Hier gilt es daher, sämtliche Inte-
    ressen, Pflichten und Rechte sorgfältig gegeneinander
    abzuwägen.

    Bei der nun zu treffenden Neuregelung sind auf-
    grund der großen Grundrechtsrelevanz besonders
    strenge Anforderungen im Hinblick auf die Einhaltung
    des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beachten:

    Das Behandlungsziel muss selbstverständlich Er-
    folg versprechen. Die Dauer des Eingriffs ist zu be-
    grenzen. Die Zwangsmedikation darf nicht fortgeführt
    werden, um die Betreuung des Patienten zu erleich-
    tern. Und selbstverständlich darf die Zwangsbehand-
    lung nur als letztes Mittel eingesetzt werden, zu dem
    keine Alternative gegeben ist. Zusätzlich muss, notfalls
    auch aufwendig, zunächst versucht werden, den Be-
    troffenen selbst zu überzeugen. Auch die Auswahl der
    konkret anzuwendenden Maßnahmen nach Art und
    Dauer – einschließlich der Auswahl und Dosierung
    einzusetzender Medikamente und begleitender Kon-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Sonja Steffen


    (A) (C)



    (D)(B)


    trollen – ist zu bestimmen. Und die Zwangsbehandlung
    darf schließlich nicht außer Verhältnis zu dem erhoff-
    ten Nutzen stehen.

    Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
    greift viele Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
    und des Bundesgerichtshofes auf. Und mit der Einfü-
    gung weiterer Änderungsvorschläge könnte das Recht
    der Betroffenen noch weiter gestärkt werden. Wichtig
    ist uns vor allem, dass eine externe Begutachtung des
    Betroffenen erfolgt und dass eine Regelung zur fach-
    ärztlichen Qualifikation des Sachverständigen getrof-
    fen wird.

    Besonders wichtig ist uns jedoch, dass die Rechte
    der Betroffenen, auch bei der Erstellung des Gesetzes,
    ausreichend berücksichtigt werden. Ich erinnere an
    dieser Stelle ausdrücklich noch einmal an die UN-Be-
    hindertenrechtskonvention. Sie legt besonderen Wert
    auf Teilhabe und Einbeziehung der Betroffenen in an-
    stehende Entscheidungen. Es ist daher ganz wichtig,
    dass die Betroffenen selbst vor dem Erlass des Geset-
    zes gehört werden.

    Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass diese zwar
    in ihrem Umfang eher kleine, aber für die Betroffenen
    mit großen Auswirkungen verbundene Regelung nicht,
    wie ursprünglich vorgesehen, als „Omnibusgesetz“
    zustande kommen soll, sondern den ganz normalen
    Gang des Gesetzgebungsverfahrens gehen wird. Hier
    sollen die Experten und auch die Betroffenen in den
    Gesetzgebungsprozess mit einbezogen werden, damit
    wir mit einer breiten Mehrheit zu einer guten gesetzge-
    berischen Lösung finden.



Rede von Stephan Thomae
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Unsere Verfassung garantiert jedem Bürger ein

Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dies ergibt sich
aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Nun gibt es
auch Menschen, die aufgrund einer psychischen Er-
krankung oder geistigen oder seelischen Behinderung
nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst-
ständig zu besorgen. Für sie kann nach den Vorschrif-
ten des BGB (§§ 1896 ff.) ein Betreuer bestellt werden.

Aber selbst wenn ein Mensch unter Betreuung lebt,
ist sein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben nicht ein-
geschränkt. Dies spiegelt sich in den Grundsätzen des
Betreuungsrechts wider. Danach muss der Betreuer die
Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, wie es
dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten ge-
hört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähig-
keiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und
Vorstellungen zu gestalten (§ 1901 Abs. BGB).

Art. 2 Abs. 2 GG garantiert das Recht auf körperli-
che Unversehrtheit. Daraus ergibt sich für den Staat
eine Schutzpflicht gegenüber demjenigen, der nicht in
der Lage ist, sich selbst vor körperlichen Schäden zu
schützen. Dies gilt nicht für Menschen, die sich freiwil-
lig dazu entschließen, auf medizinische Maßnahmen zu
verzichten, obwohl diese medizinisch indiziert wären.
Auch dies ist Ausdruck des freien Willens.

Problematisch wird es dort, wo das Krankheitsbild
der Betroffenen dafür sorgt, dass sie die Notwendigkeit
medizinischer Behandlungen nicht erkennen oder aber
nicht in der Lage sind, entsprechend einer solchen Er-
kenntnis zu handeln. Hier muss es einen Rechtsrahmen
geben, mit dem der Staat seinem Schutzauftrag gegen-
über dem Einzelnen gerecht werden kann. Eine medizi-
nische Behandlung gegen den natürlichen Willen des
Betroffenen stellt einen Eingriff in seine Rechte dar,
folglich bedarf es hierfür einer Rechtsgrundlage.
Diese wurde bis zum 20. Juni 2012 in § 1906 BGB ge-
sehen. Dann hat jedoch der BGH seine bisherige stän-
dige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass
§ 1906 BGB nicht mehr als Rechtsgrundlage ausreiche

(Az. XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12). Durch diese

Norm sei lediglich die Einwilligung des Betreuers in
die Unterbringung eines Betreuten, nicht aber in
Zwangsmaßnahmen gedeckt.

Die neue Rechtsprechung des BGH hat zur Folge,
dass Betreute zwar untergebracht, aber nicht mehr ge-
gen ihren natürlichen Willen medizinisch behandelt
werden können. Sie dürfen aber festgehalten und müs-
sen dann fixiert werden.

An dem nun eingeleiteten Verfahren wird oft die ver-
meintlich unnötige Eile kritisiert. Dabei muss man sich
jedoch vor Augen halten, dass es jeden Tag mehr Fälle
werden, in denen Menschen nicht mehr medizinisch
behandelt, sondern nur noch verwahrt werden können.
Dies ist sowohl für die Betroffenen selber als auch für
deren Angehörige ein unhaltbarer Zustand. Es ist nur
sehr schwer zu ertragen, wenn ein Angehöriger er-
kennbar medizinischer Hilfe bedarf, er diese aber
nicht erhalten kann, weil dafür eine gesetzliche Grund-
lage fehlt. Auch für die Ärzte und Pfleger in den Ein-
richtungen bedeutet die aktuelle Situation eine erheb-
liche Belastung. Es gibt sogar schon Fälle, in denen
Pflegekräfte entsprechender Einrichtungen um Verset-
zung auf andere Stationen gebeten haben, weil sie sich
der beschriebenen Situation physisch und psychisch
nicht mehr gewachsen sehen.

Der enge Zeitplan für die erforderlichen Änderun-
gen hat einen ganz konkreten Hintergrund: Nur mit
ihm ist es möglich, den Bundesrat noch in diesem Jahr
einzubinden. Würden die Beratungen länger dauern,
könnte das neue Gesetz frühestens im März 2013 in
Kraft treten. Dies bedeutete aber weitere zwei Monate,
in denen den Menschen nicht angemessen geholfen
werden könnte. Eine beschleunigte Befassung bedeutet
auch nicht, dass diese weniger intensiv ausfällt. Das
Bundesministerium der Justiz und der Deutsche Bun-
destag haben Gespräche mit Experten und Betroffenen
geführt, die Berichterstatter der im Deutschen Bundes-
tag vertretenen Fraktionen stehen im engen Austausch
miteinander. Zum Wohle aller bedürfen wir vor diesem
Hintergrund zügig einer gesetzlichen Regelung.

An dieser Stelle setzt unser Gesetzentwurf an. Der
neue § 1906 BGB schafft eine Grundlage dafür, dass
der Betreuer unter sehr engen Voraussetzungen in
ärztliche Maßnahmen einwilligen kann, auch wenn

Zu Protokoll gegebene Reden





Stephan Thomae


(A) (C)



(D)(B)


diese dem natürlichen Willen des Betreuten widerspre-
chen. Dabei handelt es sich um folgende Voraussetzun-
gen, die kumulativ vorliegen müssen:

Erstens. Der Betreute kann aufgrund einer psychi-
schen Erkrankung oder einer geistigen oder seelischen
Behinderung die Notwendigkeit der medizinischen
Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Ein-
sicht handeln.

Zweitens. Die ärztliche Zwangsmaßnahme ist im
Rahmen der Unterbringung zum Wohle des Betreuten
erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesund-
heitlichen Schaden abzuwenden.

Drittens. Der erhebliche gesundheitliche Schaden
darf nicht durch eine andere zumutbare gesundheitli-
che Maßnahme abgewendet werden können, und

Viertens. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen
Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beein-
trächtigungen deutlich überwiegen.

Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind,
darf der Betreuer in die Maßnahme einwilligen. Da-
durch wird deutlich, dass die Maßnahme nur dann ge-
gen den natürlichen Willen des Betreuten vorgenom-
men werden kann, wenn dies erforderlich ist, um dem
Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Einzelnen
gerecht werden zu können. Die im Zuge der Debatte
um dieses Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik,
es solle über die Köpfe der Betroffenen hinweg in wo-
möglich auch noch grundlose Maßnahmen eingewil-
ligt werden, geht also fehl. Im Gegenteil: Der Gesetz-
entwurf legt größten Wert darauf, dass dem Willen des
Betreuten, soweit es möglich ist, Folge geleistet wird.
So muss der Betreuer den Betreuten informieren und
versuchen, eine auf Vertrauen basierende Einwilligung
herbeizuführen, bevor er eine Zwangsmaßnahme nach
§ 1906 BGB durchführen lässt. Der Betreuer muss den
Betreuten dabei auf eine Art und Weise informieren,
die den Fähigkeiten des Betreuten gerecht wird. Zudem
bedürfen medizinische Maßnahmen nach § 1906 BGB
immer einer Genehmigung durch ein Gericht.

Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom
Juni 2012 nicht entschieden, dass medizinische Maß-
nahmen gegen den Willen des Betreuten per se ausge-
schlossen seien. Er hat lediglich festgestellt, dass es
hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt, die den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht
wird. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in sei-
nem Urteil vom 23. März 2011 (Az. 2 BvR 882/09) ent-
schieden, dass eine medizinische Maßnahme gegen
den Willen einer im Maßregelvollzug untergebrachten
Person gerechtfertigt sein kann. Hierfür bedürfe es
aber klarer gesetzlicher Grundlagen.

Diese schaffen wir nun mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf. Sie berücksichtigen die Belange der Be-
troffenen und erlauben es der Praxis, die notwendigen
Maßnahmen vorzunehmen, um Schaden von den Be-
treuten abzuwenden. Ich bitte Sie daher, den Gesetz-
entwurf zu unterstützen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Martina Bunge


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Uns liegt ein Gesetzentwurf der Regierungskoali-

    tion zur Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht vor.
    Dass wir diesen Entwurf nicht in einer normalen Sit-
    zungswoche im Plenum debattieren, sondern in einer
    Haushaltswoche zu Protokoll geben, ist nur ein Aspekt
    in diesem parlamentarischen Verfahren, der zeigt, wie
    wenig Interesse die Koalition an den Betroffenen hat,
    für die sie diesen Antrag angeblich schreibt, und wie
    wenig sie das Parlament achtet.

    Zunächst sollte dieser Gesetzentwurf an ein laufen-
    des Gesetzesverfahren als Änderungsantrag ange-
    hängt werden, damit dieses Thema noch weniger im
    Parlament und Plenum diskutiert werden kann. Dieser
    Änderungsantrag erreichte die Mitglieder des Rechts-
    ausschusses als Anhang an eine E-Mail, ohne dass in
    dem E-Mail-Text etwas davon erwähnt war. Er sollte
    ohne Anhörung und ohne Einführung ins Parlament
    als völlig sachfremder Anhang des Entwurfs „eines
    Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkom-
    mens vom 23. November 2007 über die internationale
    Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kin-
    dern und anderen Familienangehörigen sowie zur
    Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des inter-
    nationalen Unterhaltsverfahrensrechts“, eventuell gar
    ohne Debatte Ende November verabschiedet werden.
    Gegen dieses Verfahren wehrt sich meine Fraktion hef-
    tig.

    Nun hat die Koalition einen gesonderten Gesetzent-
    wurf vorgelegt, um wenigstens formal die Beteiligung
    des Parlamentes herzustellen. Im Endeffekt wird hier
    aber nur hau ruck durch ruck zuck ersetzt. Die Beteili-
    gung des Parlamentes bleibt ebenso wie die Beteili-
    gung der Betroffenen und Fachverbände eine Farce,
    wenn ein Gesetz am 22. November zu Protokoll einge-
    bracht wird und bereits am 29. November verabschie-
    det werden soll. Ich habe bei der Parlamentsdokumen-
    tation nachgefragt. In den letzten drei Wahlperioden
    hat es genau zwei Gesetzesinitiativen gegeben, die
    schneller durch das Parlament gepeitscht wurden: ers-
    tens das Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpa-
    kets zur Stabilisierung des Finanzmarktes, zweitens
    das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum
    Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion
    erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Re-
    publik. Deren höchst fragliche Geschwindigkeit wurde
    mit einem Systemzusammenbruch begründet.

    Eine solche Geschwindigkeit ist in diesem Fall aber
    schon mit nichts zu begründen. Seit den Urteilen des
    Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsge-
    richts ist Zeit ins Land gegangen, ohne dass der Not-
    stand ausgebrochen ist. Im Gegenteil. In einem Brief
    an den Bundestag teilt der Chefarzt der Kliniken des
    Landkreises Heidenheim mit, dass sich „durch die ak-
    tuelle Situation, nach der es in Baden-Württemberg
    keine rechtliche Grundlage für die Zwangsbehandlung
    mehr gibt, in der Behandlung neue Möglichkeiten zur
    vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Patienten
    und Behandlungsteam ergeben“. Also die mangelnde

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Dr. Martina Bunge


    (A) (C)



    (D)(B)


    rechtliche Grundlage hat zur vertrauensvolleren Zu-
    sammenarbeit geführt, und er möchte „deshalb nahele-
    gen, zu prüfen, ob nicht auf eine gesetzliche Grundlage
    zur medikamentösen Zwangsbehandlung grundsätz-
    lich verzichtet werden kann“. Ähnliche Aussagen fin-
    den sich auch in der Stellungnahme von Professor Dr.
    Lipp der Universität Göttingen. Also von Eilbedarf
    kann gar nicht die Rede sein. Man muss hier das Ge-
    fühl bekommen, dieses Thema soll unter der Decke ge-
    halten werden. Vermutlich muss sich die Koalition
    etwas anderes einfallen lassen, weil derzeit keine Fuß-
    balleuropameisterschaft stattfindet, bei der Deutsch-
    land gegen Italien spielt.

    Wir diskutieren zu Recht über Organspende und
    Transplantation, Beschneidungen von Jungen, über
    den Maßregelvollzug oder über PID ausgiebig im Par-
    lament, weil es um ethische Fragen geht, weil es um
    grundlegende Rechte, wie die körperliche Unversehrt-
    heit oder Freiheitsrechte, geht. Das betrifft genauso
    die Zwangsbehandlung, aber dieses Thema soll in ei-
    nem Schnellverfahren durch das Parlament gepeitscht
    werden. Psychisch kranke Menschen, die sich gegen
    Zwangsmaßnahmen wehren, die einen gleichwertigen
    Anspruch auf die Wahrung ihrer Grundrechte haben,
    werden so zu Menschen zweiter Klasse.

    Die Linke hat eine Kleine Anfrage zu Zwangsbe-
    handlungen und Zwangseinweisungen gestellt, mit er-
    schreckenden Ergebnissen. In Bayern wurden 2011
    nach dem hier diskutierten Betreuungsrecht elfmal
    mehr Menschen zwangseingewiesen als in Thüringen.
    Im Westen Deutschlands wurden zweieinhalbmal so
    häufig Menschen zwangseingewiesen wie im Osten. Zu
    Zwangsbehandlungen und ihrem Nutzen liegen der
    Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, aber es gibt
    keinen Grund, anzunehmen, dass hier die Abweichun-
    gen zwischen den Bundesländern geringer sind. Wir
    müssen davon ausgehen, dass ein großer Teil von Pa-
    tientinnen und Patienten, die in einem Bundesland
    zwangsbehandelt wurden, dies in anderen Teilen
    Deutschlands erspart geblieben wäre. Wenn wir ge-
    sundheitliche Unterschiede als Ursache dieser Unter-
    schiede ausschließen, weil es für mich keinen Grund
    gibt, dass in Westdeutschland mehr als doppelt so viele
    Menschen psychisch krank sein sollen als im Osten,
    müssen andere Gründe eine Rolle spielen. Das ist in-
    tensiv zu hinterfragen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich an den Sozio-
    logen Michel Foucault erinnern, der Verrücktheit, Psy-
    chose, und psychische Normalität nicht als objektive
    Diagnosen, sondern als subjektive Urteile ansieht.
    Laut Foucault dient die Abgrenzung zwischen Norma-
    lität und Verrücktheit auch zur gesellschaftlichen Kon-
    trolle. Die klinische Psychiatrie könne so als normstif-
    tende Machtinstanz dienen.

    Wir dürfen massive Einschränkungen der Freiheits-
    rechte, der Selbstbestimmung nicht auf offensichtlich
    unsichere Kriterien und mangelnde Belege der Wirk-
    samkeit der Behandlungen stützen und so anderen Mo-
    tiven die Tür öffnen. Das ist genau die Debatte, die

    geführt werden muss, mit Betroffenen, mit Fachver-
    bänden und in der Öffentlichkeit. Wir dürfen auch
    nicht vergessen, dass Deutschland wegen der Ge-
    schichte der Psychiatrie in der NS-Zeit eine besondere
    Verantwortung trägt und mit gutem Beispiel vorange-
    hen sollte. Dieses Gesetzesverfahren wird dem in kei-
    ner Weise gerecht.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Juni 2012
    festgestellt, dass es für die ärztliche Behandlung von
    Menschen, die unter Betreuung stehen und selbst in die
    Behandlung nicht einwilligen können, keine gesetz-
    liche Grundlage gibt. Hierauf hat die Bundesregierung
    erst verspätet reagiert. Dies führte nun zu einem
    verkürzten parlamentarischen Verfahren, um eine län-
    gere Phase der Rechtsunsicherheit für die Praxis zu
    vermeiden.

    Wir sind froh, dass wir auf unseren Druck hin nun
    doch noch dieses Gesetz hier im Parlament eigenstän-
    dig diskutieren können. Es war absolut nicht angemes-
    sen, einen so schweren Grundrechtseingriff versteckt
    in einem vollständig anderen Gesetz durch das Parla-
    ment zu peitschen.

    Eine Zwangsbehandlung darf nur letztes Mittel
    sein, um Schaden abzuwenden. Die höchstrichterli-
    chen Urteile haben letztlich auch darauf reagiert, dass
    im psychiatrischen Alltag der Willen eines Patienten
    zu oft übergangen wird, obwohl es auch mildere Mittel
    gegeben hätte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung
    hat ausdrücklich betont, dass ein solch schwerer Ein-
    griff in Grundrechte nur erfolgen darf, wenn weniger
    eingreifende Maßnahmen aussichtslos sind. Außerdem
    muss der behandelnde Arzt versuchen, die auf
    Vertrauen und Einsicht gegründete Zustimmung des
    Patienten zu erreichen. Genau hieran mangelt es im
    psychiatrischen Alltag häufig. In den Einrichtungen
    fehlen oft das Konzept, die Zeit oder schlicht das
    Personal, mit der Folge einer zwangsweisen Medika-
    tion. Wir stehen deshalb in der Pflicht, zu erwirken,
    dass auf Zwangsbehandlungen so weit wie möglich
    verzichtet wird.

    Dennoch haben wir es mit einem Dilemma zu tun.
    Vollständig werden wir auf eine Zwangsbehandlung
    nicht verzichten können, als Ultima Ratio ist sie in
    manchen medizinischen und psychiatrischen Konstel-
    lationen zum Schutz eines Patienten nicht zu vermei-
    den.

    Minister Bahr muss dafür sorgen, dass die Patien-
    tenautonomie und Patientenorientierung in psychiatri-
    schen Krankenhäusern strukturell, finanziell und
    personell gestärkt wird. Dazu zählen bei Bedarf
    zusätzliche Sitzwachen und Rückzugsräume in einer
    reizarmen Umgebung, die sich auch in dem Entgeltsys-
    tem niederschlagen müssen. Wichtig sind Nachsorge-
    angebote unter Einbeziehung von Psychiatrieerfahre-
    nen und Angehörigen psychisch Kranker, die darauf

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Maria Klein-Schmeink


    (A) (C)



    (D)(B)


    ausgerichtet sind, das Auftreten einer psychischen
    Krise frühzeitig zu erkennen.

    Ergänzend brauchen wir dringend einen Ausbau
    von neuen Formen der akuten Krisenhilfe, um Patien-
    ten, die eine medikamentös gestützte Behandlung
    ablehnen, Alternativen bieten zu können. Umso kurz-
    sichtiger ist die Rechtsverordnung für das neue Psych-
    iatrie-Entgeltsystem, denn dieses entzieht die für die
    Schwerstkranken notwendigen Mittel.

    Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes setzen wir
    uns für eine gesetzliche Verankerung der Behand-
    lungsvereinbarungen ein. Damit sollen die Kranken-
    häuser verpflichtet werden, ihren Patientinnen und
    Patienten mit wiederkehrenden Krankheitsepisoden
    eine Behandlungsvereinbarung anzubieten, in der die
    Patienten für die Zeiten der Einwilligungsunfähigkeit
    Art und Umfang der Behandlungsmaßnahme mit dem
    Behandelnden festlegen können.

    Wir erwarten noch Nachbesserungen in den ange-
    sprochenen Bereichen. Das schnelle Verfahren zur
    Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs zum sensi-

    blen Thema der Zwangsbehandlung erhöht unserer
    Meinung nach zudem die Verpflichtung des Gesetz-
    gebers, die Auswirkungen der jetzigen Regelungen ge-
    nau zu beobachten und gegebenenfalls schnell auf
    Fehlentwicklungen zu reagieren.