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    Plenarprotokoll 17/208 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 208. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: (Fortsetzung) a) Zweite Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) (Drucksachen 17/10200, 17/10202) . . . . . b) Beratung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrich- tung durch die Bundesregierung: Finanz- plan des Bundes 2012 bis 2016 (Drucksachen 17/10201, 17/10202, 17/10826) I.14 Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Drucksachen 17/10809, 17/10823) . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . I.15 Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Drucksachen 17/10811, 17/10823) . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25361 A 25361 D 25361 D 25361 D 25362 A 25364 B 25367 A 25368 D 25370 D 25372 B 25374 B 25376 A 25378 B 25379 D 25381 D 25382 A 25382 C 25383 D 25384 D 25386 C 25388 D 25389 B 25390 B 25392 B 25392 C 25394 D 25392 C 25398 B 25400 A 25401 B 25402 D 25404 C 25405 D 25407 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt VI: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungs- gremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11270) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Impulse für einen wirksamen und umfassenden Schutz der Afrikanischen Elefanten (Drucksache 17/11554) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Michael Brand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die UN-Klimakonferenz in Doha – Globalen Klimaschutz wirksam voran- treiben (Drucksache 17/11514) . . . . . . . . . . . . . . . d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Berichtsjahr 2010 (Drucksache 17/8342) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unter- nehmen (Korruptionsregister-Gesetz) (Drucksache 17/11415) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den am 12. September und am 4. Oktober 2001 ausgerufenen NATO- Bündnisfall beenden (Drucksache 17/11555) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt VII: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kon- trolle und Behandlung von Ballastwas- ser und Sedimenten von Schiffen (Bal- lastwasser-Gesetz) (Drucksachen 17/11052, 17/11433) . . . . . b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 494, 495, 496, 497 und 498 zu Peti- tionen (Drucksachen 17/11358, 17/11359, 17/11360, 17/11361, 17/11362) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Gabriele Groneberg, Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Wertschöpfung im ländlichen Raum absichern – Erzeugung und Einsatz reiner Pflanzenöle in der Land- und Forst- wirtschaft ausbauen (Drucksache 17/11552) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: (Fortsetzung) I.16 Einzelplan 17 Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend (Drucksachen 17/10816, 17/10823) . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Steffen Bockhahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25408 A 25409 A 25411 A 25412 B 25413 B 25414 B 25415 D 25415 D 25416 A 25416 A 25416 B 25416 B 25417 A 25417 B 25417 D 25418 A 25418 A 25419 C 25421 C 25423 A 25424 A 25425 C 25427 C 25429 A 25430 A 25431 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 III Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg von Polheim (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt II: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über den Umfang der Personen- sorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksache 17/11295) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze und weiteren Abge- ordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Umfang der Perso- nensorge und die Rechte des männli- chen Kindes bei einer Beschneidung (Drucksache 17/11430) . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt I: (Fortsetzung) I.17 Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Drucksachen 17/10823, 17/10824) . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Heinz-Peter Haustein (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Tagesordnungspunkt III: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der betreu- ungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztli- che Zwangsmaßnahme (Drucksache 17/11513) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25433 D 25435 A 25435 D 25437 C 25438 C 25439 C 25441 B 25441 B 25441 D 25443 B 25444 A 25446 A 25447 B 25448 A 25449 A 25449 C 25450 D 25451 B 25452 D 25453 D 25454 C 25455 A 25455 D 25457 B 25458 A 25459 B 25461 A 25461 B 25462 B 25463 B 25463 D 25465 D 25468 A 25469 A 25470 B 25472 C 25473 A 25473 B 25475 B 25477 B 25478 B 25480 B 25480 D 25481 D 25484 A 25484 B 25485 A 25486 B 25487 C 25488 C 25489 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Neuabdruck des Redebeitrags des Abgeord- neten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) zum Tagesordnungspunkt I.11: Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung (207. Sit- zung, Tagesordnungspunkt I.11) . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über die Ausschuss- überweisung der Stellungnahme der Bundes- regierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Branden- burg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Berichtsjahr 2010 (Tagesordnungspunkt VI d) 25491 A 25491 C 25493 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 25361 (A) (C) (D)(B) 208. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 25491 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Neuabdruck des Redebeitrags des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) zum Tagesordnungspunkt: Einzelplan 14 – Bun- desministerium der Verteidigung (207. Sitzung, Tagesordnungspunkt I.11) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Ende dieser Debatte noch zwei Be- merkungen machen, die eine zu einem haushaltspoliti- schen Fachthema und die andere zur Debattenpolitik des Verteidigungsministers. Als Fachthema kann man sich ein Thema aussuchen; ich habe mich für die Beschaffung der Hubschrauber für unsere Bundeswehr entschieden. Seit 1990 planen wir die Einführung des Hubschraubers NH-90. Dabei haben wir die unterschiedlichsten Phasen der Nichtbeschaffung dieses Hubschraubers unter verschiedensten Regierun- gen erlebt. Auch Sozialdemokraten waren beteiligt, aber die drei Verteidigungsminister der letzten sieben Jahre gehörten einer anderen Fraktion an. Wir warten immer noch auf die ersten einsatzfähigen Hubschrauber. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Ich bin schon mit einem geflogen!) – Wunderbar. Also einen hält er aus. (Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Und was für einen!) Jetzt ist nach Jahren der Verschiebung, Veränderung, Streckung beschlossen worden, nicht mehr 122, sondern nur noch 80 Hubschrauber anzuschaffen. Ich habe ein- mal nachgefragt, wie jetzt der Sachstand ist. Die Ant- wort des Staatssekretärs Beemelmans: Es wird weiterhin intensiv an einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gearbeitet. – Auch das kommt nicht voran. Eigentlich kommt da gar nichts voran. Wir sind im Übrigen der Meinung: Wir brauchen eher mehr als weniger Hubschrauber, also keine Reduzie- rung. Wir brauchen Hubschrauber, um die regionalen Bündnisse, die wir stärken wollen, besser unterstützen zu können. Hier soll nicht systematisch reduziert wer- den, wie das bei dem Rest der Bundeswehr gemacht wird, sondern es müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Für die Anschaffung des Kampfhubschraubers Tiger gilt Ähnliches. Deren Zahl soll von 80 auf 40 reduziert werden. Die Antwort ist die gleiche. Auch da gibt es noch keine Lösung. Wir sind allerdings damit einver- standen, dass hier die Anzahl reduziert wird. Wir brau- chen nicht mehr ganz so viele Kampfhubschrauber wie zu der Zeit der Bedrohung durch Panzer. Noch eines zu den Einsätzen in Afghanistan, die jetzt geplant werden. Es macht Freude, die Antworten des Staatssekretärs Beemelmans zu lesen. Frage: Wie oft ist der Einsatz in Afghanistan verschoben worden? Ant- wort: Für den UH-Tiger wurden die Planungen zweimal verschoben. Für den NH-90 ist der Einsatz insgesamt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 22.11.2012 Bernschneider, Florian FDP 22.11.2012 Dr. Danckert, Peter SPD 22.11.2012 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 22.11.2012 Glos, Michael CDU/CSU 22.11.2012 Granold, Ute CDU/CSU 22.11.2012 Groth, Annette DIE LINKE 22.11.2012 Hinsken, Ernst CDU/CSU 22.11.2012 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 22.11.2012 Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 22.11.2012 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.11.2012 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 22.11.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.11.2012 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 22.11.2012 Merkel (Berlin), Petra SPD 22.11.2012 Nink, Manfred SPD 22.11.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 22.11.2012 Sager, Krista BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.11.2012 Schaaf, Anton SPD 22.11.2012 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 22.11.2012 Spatz, Joachim FDP 22.11.2012 Dr. Wadephul, Johann David CDU/CSU 22.11.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 22.11.2012 Anlagen 25492 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 (A) (C) (D)(B) dreimal verschoben worden. – Auch die jüngere Ge- schichte ist, was die Hubschrauber angeht, also keine Er- folgsgeschichte. Sie müssen sich da besonders anstren- gen. Sie sind nicht der Erste, der sich anstrengen muss, aber vielleicht erreichen Sie wirklich ein Ergebnis hin- sichtlich des Einsatzes in Afghanistan im nächsten Jahr. Der MH-90 ist der Ersatz für „Sea King“ und „Sea Lynx“, ein Marinehubschrauber, welchen Musters auch immer. Die erste Auslieferung war einmal für 1999 ge- plant, dann für 2011, dann für 2015. Im Moment gibt es noch kein neues Datum, weil es keinen Vertrag gibt. Bis heute gibt es keinen Beschaffungsvertrag für einen neuen Marinehubschrauber. So können Sie mit den An- forderungen unserer – zugegeben – kleinsten, aber nicht unwichtigsten Teilstreitkaft nicht umgehen. Ich habe Ihnen einmal ein wunderschönes Foto mit- gebracht, das in einer regionalen Tageszeitung zu sehen war. Darauf sehen Sie fünf „Sea-King“-Hubschrauber, nicht flugfähig, auf einem Ponton, der auch nicht von selbst fährt, gezogen von einem Schlepper durch den Nord-Ostsee-Kanal bei der Verlegung von Kiel nach Nord- holz. Das soll nicht die Zukunft der Marine oder der Hubschrauberei werden. (Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Das stimmt!) Aber es ist ein Sinnbild dafür, dass hier etwas nicht funk- tioniert. Reformieren Sie das Beschaffungswesen so, dass die Maschinen zulaufen. Dies ist alles schon lange geplant und muss jetzt kommen. (Inge Höger [DIE LINKE]: Braucht es aber nicht!) Bezüglich des leichten Unterstützungshubschraubers haben wir im Verteidigungsausschuss relativ einhellig beschlossen: Wir wollen ihn haben. Dafür ist im Vertei- digungshaushalt für nächstes Jahr Geld eingestellt. Jetzt bin ich gespannt, ob Sie das hinbekommen. Der Be- schluss ist da, das Geld ist da, jetzt müssen Sie ihn nächstes Jahr beschaffen. Versuchen Sie das einmal! Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf die Debat- tenpolitik. Wir haben in der Frankfurter Rundschau in einem Aufsatz vom Verteidigungsminister gelesen, dass er sich Gedanken darüber macht, wie die Debatte zu Auslandseinsätzen in Deutschland befeuert werden kann. Er schreibt zu den Auslandseinsätzen: Welche Überzeugungen leiten uns Deutsche dabei? Welche Ansprüche stellen wir dabei an uns selbst? Diskussionen? Fehlanzeige! Nun gibt es eine Diskussion, die der Verteidigungs- minister selbst angestoßen hat: Das ist die über Vetera- nen. Da bin ich nicht so ganz sicher, dass das die Diskus- sion ist, die wir in Deutschland am dringendsten zu führen haben. Es soll auch eine Studie des Sozialwissen- schaftlichen Instituts der Bundeswehr geben, die besagt: Das ist in Deutschland nicht von zentralem Interesse. Ich glaube, auch die Soldaten, die aus einem Einsatz zurück- gekehrt sind, interessiert nicht, ob man sie als Veteranen bezeichnet. Das ist für einen 34-jährigen Industriemeis- ter, der als Hauptfeldwebel in Afghanistan im Einsatz war, sicherlich nicht der richtige Begriff, um sich damit identifizieren zu können. Sie können diese Debatte gerne zu einem guten Ende bringen, aber es ist nicht die wich- tigste Debatte, die wir zu führen haben. Wir sollten vielmehr eine andere Debatte führen – ich bin auch dankbar dafür, dass das schon zweimal ange- klungen ist –, aber wir müssten sie separat führen. Sie betrifft das, was Frau Bundeskanzlerin bei der Bundes- wehrtagung in Strausberg auf den Punkt gebracht hat – ich zitiere –: Um aber unsere sicherheitspolitischen Ziele erfolg- reich verfolgen zu können, sind wir als EU oder als NATO-Partner auch darauf angewiesen, dass in Zu- kunft auch andere Länder – insbesondere die, die wirtschaftspolitisch an Bedeutung gewinnen – Ver- antwortung übernehmen. Das sage ich ganz beson- ders im Hinblick auf Schwellenländer. Sie fügt dann hinzu: Oftmals reicht es aber nicht, neue Partner nur zu er- mutigen. Vielmehr geht es auch um Ertüchtigung. Ertüchtigung setzt bereits bei guter Regierungsfüh- rung an. Sie kann ebenso Ausbildung wie auch Un- terstützung bei der Ausrüstung bedeuten. Das sind bedeutungsschwere Ankündigungen. Es ist sozusagen eine Art Paradigmenwechsel in der Sicher- heitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Da geht es nicht mehr um Bündnisse, sondern um einzelne Länder in anderen Regionen, in denen wir nicht selbst sicher- heitspolitische Verantwortung übernehmen wollen. Das ist vielleicht keine Erfindung dieser Regierung, sondern wir haben schon bei dem von Rot-Grün beschlossenen Einsatz in Osttimor festgestellt, dass es nicht immer sinnvoll ist, dass Deutschland sich überall auf der Welt militärisch engagiert. Sicherlich sollten wir Partner haben, aber wir müssen auch die Debatte führen, welche Partner wir haben wol- len und welche Unterstützung wir ihnen geben wollen. Ausrüstungsunterstützung ist sicherlich nicht das Erste, was einem dazu einfällt. Vielleicht fangen wir besser mit politischer Unterstützung an und kommen dann zur Aus- bildungsunterstützung, Herr Minister. Jetzt haben Sie noch die Chance, bei der Bundeswehrreform nachzu- steuern und die Schulkapazitäten der Bundeswehr nicht ganz so stark zu reduzieren. Statt sie nur auf den eigenen Bedarf zu reduzieren, sollten Sie eher zusätzliche Kapa- zitäten für internationale Lehrgänge schaffen. Wenn Sie diese Politik machen wollen, brauchen Sie Ausbildungskapazitäten – vielleicht auch in Mali, aber zunächst einmal bei uns in Deutschland. Das kann man systematisch tun, wenn man eine solche Politik verfol- gen will. Rüstungsexporte in Länder, die für uns bisher nicht infrage gekommen sind, fallen uns nicht an erster Stelle ein. Natürlich ist Indien für uns ein Partner in diesem Bereich. Das ist richtig. Ob das auch für Indonesien gilt, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 208. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 22. November 2012 25493 (A) (C) (D)(B) wäre diskussionswürdig. Saudi-Arabien ist es ganz si- cher nicht, Herr Minister. Diese Diskussion müssen wir führen. Vielen Dank. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über die Ausschussüberweisung der Stel- lungnahme der Bundesregierung zu den Fort- schrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom- mern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für das Berichtsjahr 2010 (Tagesordnungs- punkt VI d) Hiermit erkläre ich im Namen meiner Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, dass die Stellungnahme der Bundes- regierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ auf Drucksache 17/8342 entgegen unserem anderslautenden Votum an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. 208. Sitzung Inhaltsverzeichnis Epl 09 Wirtschaft und Technologie Epl 11 Arbeit und Soziales TOP VI, ZP1 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP VII, ZP2 Abschließende Beratungenohne Aussprache Epl 17 Familie, Senioren, Frauen und Jugend TOP II Beschneidung Epl 30 Bildung und Forschung TOPIII Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Silberhorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Durch die neue Rechtsprechung des Bundesge-

    richtshofs vom Sommer dieses Jahres ist eine Zwangs-
    behandlung im Rahmen der betreuungsrechtlichen Un-
    terbringung nicht mehr zulässig. Die hier entstandene
    Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ge-
    schlossen werden, um schwerwiegende gesundheitli-
    che Schäden von Betroffenen abzuwenden und eine
    ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleis-
    ten.

    Hierzu schaffen wir eine hinreichend bestimmte
    Rechtsgrundlage, damit der Betreuer in eine notwen-
    dige ärztliche Behandlung des Betreuten einwilligen
    kann, die von diesem selbst abgelehnt wird. Dabei geht
    es um Fälle, in denen der Betreute aufgrund einer psy-
    chischen Krankheit oder einer seelischen oder geisti-
    gen Behinderung die Notwendigkeit einer ärztlichen
    Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Ein-
    sicht handeln kann.

    Die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche
    Zwangsbehandlung wird unter enge Voraussetzungen
    gestellt, die den größtmöglichen Schutz des Betroffe-
    nen garantieren. Dazu zählt, dass die ärztliche Maß-
    nahme zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, um ei-
    nen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden
    abzuwenden. Außerdem wird die Einwilligung des Be-
    treuers einer Genehmigung durch das zuständige Be-
    treuungsgericht unterworfen.

    Schließlich ist zu beachten, dass es um Betreute
    geht, die bereits mit richterlicher Genehmigung in ei-
    ner geschlossenen Einrichtung untergebracht sind,
    was seinerseits nur zulässig ist, wenn dies aufgrund ei-
    ner psychischen Krankheit oder einer seelischen oder
    geistigen Behinderung zum Wohl des Betreuten erfor-
    derlich ist. Diese Betreuten befinden sich also schon in
    staatlich verantworteter Obhut, weshalb ihnen eine
    notwendige ärztliche Behandlung nicht generell ver-
    sagt werden darf, sondern grundsätzlich ermöglicht
    werden muss.

    Wir behandeln dieses Vorhaben in einem regulären
    Gesetzgebungsverfahren, auch wenn aus den bereits
    genannten Gründen eine Eilbedürftigkeit zur Regelung
    der Materie besteht. Aber trotz des vorhandenen Zeit-
    drucks befassen wir uns in aller Ausführlichkeit mit
    dem vorliegenden Gesetzentwurf. Bereits am vergan-
    genen Montag haben wir sechs Sachverständige ange-
    hört. Dieses erweiterte Berichterstattergespräch fand
    zwar nicht öffentlich statt, stand aber in der Sache ei-
    ner öffentlichen Anhörung in nichts nach. Dabei waren
    nicht nur die Berichterstatter des Rechtsausschusses,
    sondern auch Mitglieder des Gesundheitsausschusses
    mit einbezogen.

    Die Sachverständigen haben aus Sicht von Wissen-
    schaft und Praxis deutlich gemacht, dass die vorgeschla-
    genen Regelungen zielführend sind und die Vorgaben
    von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof
    angemessen berücksichtigen. Auch in Bezug auf die
    Wahrung der Verhältnismäßigkeit zogen die Sachver-
    ständigen eine durchweg positive Bilanz. Es wurde be-
    tont, dass die Zwangsbehandlung erst der letzte Schritt
    sein dürfe, wie dies im Gesetzentwurf ausdrücklich
    vorgesehen ist. Vorrangig müsse darauf hingewirkt
    werden, das Einverständnis des Betroffenen einzuho-
    len. Flankierend hierzu wurde angeregt, die Informa-
    tionspflichten gegenüber dem Betroffenen über die
    vorzunehmende ärztliche Behandlung zu definieren.
    Auch wurde diskutiert, ob zur Begutachtung der Ein-
    sichtsfähigkeit des Betroffenen grundsätzlich ein exter-
    ner Sachverständiger herangezogen werden sollte.

    Diese und weitere Punkte werden wir im weiteren
    Verfahren erörtern. Wir sind uns zudem einig, dass wir
    zur abschließenden Lesung eine Plenardebatte führen
    wollen, um unsere Überlegungen im öffentlichen Dis-
    kurs darzulegen.

    Die Frage der Zulässigkeit einer ärztlichen
    Zwangsbehandlung stellt sich freilich auch jenseits ei-
    ner betreuungsrechtlichen Unterbringung. Von Ärzten
    und Juristen sowie aus mehreren Bundesländern ver-
    nehmen wir, dass zusätzlich Bedarf nach der Möglich-
    keit einer ärztlichen Zwangsbehandlung außerhalb der
    betreuungsrechtlichen Unterbringung besteht. Darun-
    ter fällt nicht nur eine ambulante, sondern auch eine
    stationäre Zwangsbehandlung, soweit keine Unter-
    bringung in einer geschlossenen Einrichtung erfolgt
    ist. Diesem Anliegen müssen wir uns stellen. Aller-
    dings besteht für eine solche weiter gehende Regelung





    Thomas Silberhorn


    (A) (C)



    (D)(B)


    jedenfalls nicht eine durch die geänderte höchstrich-
    terliche Rechtsprechung begründete Eilbedürftigkeit.

    Für die betreuungsrechtliche Unterbringung aber
    müssen wir jetzt zügig entscheiden. Aufgrund des eng
    begrenzten Anwendungsbereichs sowie der klar defi-
    nierten und einer richterlichen Überprüfung unterzo-
    genen Verhältnismäßigkeitsvorgaben schaffen wir
    keine neuen Eingriffsmöglichkeiten, sondern lediglich
    eine eindeutige Rechtsgrundlage, damit die bisher ge-
    übte und bewährte Praxis rechtssicher fortgeführt
    werden kann.



Rede von Sonja Steffen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Der 38-jährige Sachbearbeiter Robert R. hatte

nachts Möbel aus seiner Wohnung im dritten Stock ei-
nes Wohnhauses geworfen und dabei laute Musik
gehört, mitten in einem Wohnviertel von Köln. Auf Ver-
anlassung der Nachbarschaft wurde er in die Landes-
klinik eingeliefert, lehnte jedoch die Behandlung mit
Medikamenten vehement ab. Aufgrund seines desola-
ten gesundheitlichen Zustandes erwirkte seine Ehefrau
die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Der Be-
treuer wiederum erteilte seine Einwilligung in die me-
dikamentöse Behandlung.

Diese Vorgehensweise war bislang die gängige Pra-
xis der Betreuer und der Kliniken, wenn betreute Men-
schen gegen ihren eigenen Willen medizinisch behan-
delt werden sollten.

Nachdem zwei Gerichtsurteile des Bundesgerichts-
hofes im Juni 2012 die Selbstbestimmungsrechte be-
treuter Personen völlig zu Recht erheblich gestärkt
haben, sind aktuell Zwangsbehandlungen psychisch
Erkrankter, die unter Betreuung stehen, nicht mehr zu-
lässig. Der Bundesgerichtshof stützt seine Entschei-
dungen auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundes-
verfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. Es fehlt für
die Zwangsbehandlung betreuter Menschen an einer
entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungsgrund-
lage.

Weder die gegenwärtige Fassung des § 1906 BGB
noch die übrigen betreuungsrechtlichen Vorschriften
enthalten hinreichende Bestimmungen zur Frage der
Zwangsbehandlung. Denn es finden sich dort nur Aus-
führungen zur Unterbringung. Insofern ist es nun die
Aufgabe des Gesetzgebers, die Zwangsbehandlung im
Lichte der Verhältnismäßigkeit zu regeln. Es ist auch
festzustellen, dass die Zwangsbehandlung nur das
letzte Mittel darstellen darf; eine weniger in Grund-
rechte eingreifende Behandlung muss also aussichts-
los sein.

Wie wir wissen, sind die Anforderungen an den
Grad der Bestimmtheit eines Gesetzes umso strenger,
je intensiver der Grundrechtseingriff ist. Die medizini-
sche Behandlung eines Menschen gegen seinen natür-
lichen Willen greift in das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit ein. Dieses Grundrecht schützt die kör-
perliche Integrität und damit auch das diesbezügliche
Selbstbestimmungsrecht. Zu seinem traditionellen Ge-

halt gehört der Schutz gegen jegliche staatliche
Zwangsbehandlung. Der Betroffene wird durch eine
medizinische Zwangsbehandlung genötigt, eine Maß-
nahme zu dulden, die den Straftatbestand der Körper-
verletzung erfüllt.

Ein von anderen Menschen gezielt vorgenommener
Eingriff in die körperliche Integrität wird als umso be-
drohlicher erlebt werden, je mehr der Betroffene sich
dem Geschehen hilflos und ohnmächtig ausgeliefert
sieht. Insofern besteht aus der Sicht des Betroffenen
auch ein erheblicher Unterschied, ob es sich um den
Einsatz von Heilmitteln der Allgemeinmedizin, bei-
spielsweise ein Mittel gegen eine Zuckererkrankung,
handelt oder um den Einsatz von Psychopharmaka
bzw. Neuroleptika. Nach der Rechtsprechung des Bun-
desverfassungsgerichts stellt die Gabe von Neurolep-
tika gegen den natürlichen Willen des Patienten einen
besonders schweren Grundrechtseingriff auch im Hin-
blick auf die Wirkungen der Medikamente dar. Dies
gilt schon im Hinblick auf die nicht auszuschließende
Möglichkeit schwerer, irreversibler und lebensbedroh-
licher Nebenwirkungen.

Weiter stellt das Bundesverfassungsgericht in seiner
Entscheidung aus dem Jahr 2011 fest: „Psychophar-
maka sind auf die Veränderung seelischer Abläufe ge-
richtet. Ihre Verabreichung gegen den natürlichen Wil-
len des Betroffenen berührt daher, auch unabhängig
davon, ob sie mit körperlichem Zwang durchgesetzt
wird, in besonderem Maße den Kern der Persönlich-
keit.“

Andererseits gehört zum Wohl des Betreuten auch
die Erhaltung seiner Gesundheit. Wenn der Betreute
aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht erken-
nen kann, welche Behandlung wichtig für ihn ist, dann
muss der Betreuer die Möglichkeit haben, rechtsstaat-
lich gültig seine Einwilligung in ärztlich gebotene
Maßnahmen zu geben. Auch die UN-Behinderten-
rechtskonvention verbietet ärztliche Maßnahmen nicht
bei vorhandener krankheitsbedingter Unfähigkeit, sich
selbst zu bestimmen. Hier gilt es daher, sämtliche Inte-
ressen, Pflichten und Rechte sorgfältig gegeneinander
abzuwägen.

Bei der nun zu treffenden Neuregelung sind auf-
grund der großen Grundrechtsrelevanz besonders
strenge Anforderungen im Hinblick auf die Einhaltung
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu beachten:

Das Behandlungsziel muss selbstverständlich Er-
folg versprechen. Die Dauer des Eingriffs ist zu be-
grenzen. Die Zwangsmedikation darf nicht fortgeführt
werden, um die Betreuung des Patienten zu erleich-
tern. Und selbstverständlich darf die Zwangsbehand-
lung nur als letztes Mittel eingesetzt werden, zu dem
keine Alternative gegeben ist. Zusätzlich muss, notfalls
auch aufwendig, zunächst versucht werden, den Be-
troffenen selbst zu überzeugen. Auch die Auswahl der
konkret anzuwendenden Maßnahmen nach Art und
Dauer – einschließlich der Auswahl und Dosierung
einzusetzender Medikamente und begleitender Kon-

Zu Protokoll gegebene Reden





Sonja Steffen


(A) (C)



(D)(B)


trollen – ist zu bestimmen. Und die Zwangsbehandlung
darf schließlich nicht außer Verhältnis zu dem erhoff-
ten Nutzen stehen.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
greift viele Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
und des Bundesgerichtshofes auf. Und mit der Einfü-
gung weiterer Änderungsvorschläge könnte das Recht
der Betroffenen noch weiter gestärkt werden. Wichtig
ist uns vor allem, dass eine externe Begutachtung des
Betroffenen erfolgt und dass eine Regelung zur fach-
ärztlichen Qualifikation des Sachverständigen getrof-
fen wird.

Besonders wichtig ist uns jedoch, dass die Rechte
der Betroffenen, auch bei der Erstellung des Gesetzes,
ausreichend berücksichtigt werden. Ich erinnere an
dieser Stelle ausdrücklich noch einmal an die UN-Be-
hindertenrechtskonvention. Sie legt besonderen Wert
auf Teilhabe und Einbeziehung der Betroffenen in an-
stehende Entscheidungen. Es ist daher ganz wichtig,
dass die Betroffenen selbst vor dem Erlass des Geset-
zes gehört werden.

Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass diese zwar
in ihrem Umfang eher kleine, aber für die Betroffenen
mit großen Auswirkungen verbundene Regelung nicht,
wie ursprünglich vorgesehen, als „Omnibusgesetz“
zustande kommen soll, sondern den ganz normalen
Gang des Gesetzgebungsverfahrens gehen wird. Hier
sollen die Experten und auch die Betroffenen in den
Gesetzgebungsprozess mit einbezogen werden, damit
wir mit einer breiten Mehrheit zu einer guten gesetzge-
berischen Lösung finden.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Stephan Thomae


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Unsere Verfassung garantiert jedem Bürger ein

    Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dies ergibt sich
    aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG. Nun gibt es
    auch Menschen, die aufgrund einer psychischen Er-
    krankung oder geistigen oder seelischen Behinderung
    nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst-
    ständig zu besorgen. Für sie kann nach den Vorschrif-
    ten des BGB (§§ 1896 ff.) ein Betreuer bestellt werden.

    Aber selbst wenn ein Mensch unter Betreuung lebt,
    ist sein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben nicht ein-
    geschränkt. Dies spiegelt sich in den Grundsätzen des
    Betreuungsrechts wider. Danach muss der Betreuer die
    Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, wie es
    dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten ge-
    hört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähig-
    keiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und
    Vorstellungen zu gestalten (§ 1901 Abs. BGB).

    Art. 2 Abs. 2 GG garantiert das Recht auf körperli-
    che Unversehrtheit. Daraus ergibt sich für den Staat
    eine Schutzpflicht gegenüber demjenigen, der nicht in
    der Lage ist, sich selbst vor körperlichen Schäden zu
    schützen. Dies gilt nicht für Menschen, die sich freiwil-
    lig dazu entschließen, auf medizinische Maßnahmen zu
    verzichten, obwohl diese medizinisch indiziert wären.
    Auch dies ist Ausdruck des freien Willens.

    Problematisch wird es dort, wo das Krankheitsbild
    der Betroffenen dafür sorgt, dass sie die Notwendigkeit
    medizinischer Behandlungen nicht erkennen oder aber
    nicht in der Lage sind, entsprechend einer solchen Er-
    kenntnis zu handeln. Hier muss es einen Rechtsrahmen
    geben, mit dem der Staat seinem Schutzauftrag gegen-
    über dem Einzelnen gerecht werden kann. Eine medizi-
    nische Behandlung gegen den natürlichen Willen des
    Betroffenen stellt einen Eingriff in seine Rechte dar,
    folglich bedarf es hierfür einer Rechtsgrundlage.
    Diese wurde bis zum 20. Juni 2012 in § 1906 BGB ge-
    sehen. Dann hat jedoch der BGH seine bisherige stän-
    dige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass
    § 1906 BGB nicht mehr als Rechtsgrundlage ausreiche

    (Az. XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12). Durch diese

    Norm sei lediglich die Einwilligung des Betreuers in
    die Unterbringung eines Betreuten, nicht aber in
    Zwangsmaßnahmen gedeckt.

    Die neue Rechtsprechung des BGH hat zur Folge,
    dass Betreute zwar untergebracht, aber nicht mehr ge-
    gen ihren natürlichen Willen medizinisch behandelt
    werden können. Sie dürfen aber festgehalten und müs-
    sen dann fixiert werden.

    An dem nun eingeleiteten Verfahren wird oft die ver-
    meintlich unnötige Eile kritisiert. Dabei muss man sich
    jedoch vor Augen halten, dass es jeden Tag mehr Fälle
    werden, in denen Menschen nicht mehr medizinisch
    behandelt, sondern nur noch verwahrt werden können.
    Dies ist sowohl für die Betroffenen selber als auch für
    deren Angehörige ein unhaltbarer Zustand. Es ist nur
    sehr schwer zu ertragen, wenn ein Angehöriger er-
    kennbar medizinischer Hilfe bedarf, er diese aber
    nicht erhalten kann, weil dafür eine gesetzliche Grund-
    lage fehlt. Auch für die Ärzte und Pfleger in den Ein-
    richtungen bedeutet die aktuelle Situation eine erheb-
    liche Belastung. Es gibt sogar schon Fälle, in denen
    Pflegekräfte entsprechender Einrichtungen um Verset-
    zung auf andere Stationen gebeten haben, weil sie sich
    der beschriebenen Situation physisch und psychisch
    nicht mehr gewachsen sehen.

    Der enge Zeitplan für die erforderlichen Änderun-
    gen hat einen ganz konkreten Hintergrund: Nur mit
    ihm ist es möglich, den Bundesrat noch in diesem Jahr
    einzubinden. Würden die Beratungen länger dauern,
    könnte das neue Gesetz frühestens im März 2013 in
    Kraft treten. Dies bedeutete aber weitere zwei Monate,
    in denen den Menschen nicht angemessen geholfen
    werden könnte. Eine beschleunigte Befassung bedeutet
    auch nicht, dass diese weniger intensiv ausfällt. Das
    Bundesministerium der Justiz und der Deutsche Bun-
    destag haben Gespräche mit Experten und Betroffenen
    geführt, die Berichterstatter der im Deutschen Bundes-
    tag vertretenen Fraktionen stehen im engen Austausch
    miteinander. Zum Wohle aller bedürfen wir vor diesem
    Hintergrund zügig einer gesetzlichen Regelung.

    An dieser Stelle setzt unser Gesetzentwurf an. Der
    neue § 1906 BGB schafft eine Grundlage dafür, dass
    der Betreuer unter sehr engen Voraussetzungen in
    ärztliche Maßnahmen einwilligen kann, auch wenn

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Stephan Thomae


    (A) (C)



    (D)(B)


    diese dem natürlichen Willen des Betreuten widerspre-
    chen. Dabei handelt es sich um folgende Voraussetzun-
    gen, die kumulativ vorliegen müssen:

    Erstens. Der Betreute kann aufgrund einer psychi-
    schen Erkrankung oder einer geistigen oder seelischen
    Behinderung die Notwendigkeit der medizinischen
    Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Ein-
    sicht handeln.

    Zweitens. Die ärztliche Zwangsmaßnahme ist im
    Rahmen der Unterbringung zum Wohle des Betreuten
    erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesund-
    heitlichen Schaden abzuwenden.

    Drittens. Der erhebliche gesundheitliche Schaden
    darf nicht durch eine andere zumutbare gesundheitli-
    che Maßnahme abgewendet werden können, und

    Viertens. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen
    Zwangsmaßnahme muss die zu erwartenden Beein-
    trächtigungen deutlich überwiegen.

    Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind,
    darf der Betreuer in die Maßnahme einwilligen. Da-
    durch wird deutlich, dass die Maßnahme nur dann ge-
    gen den natürlichen Willen des Betreuten vorgenom-
    men werden kann, wenn dies erforderlich ist, um dem
    Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Einzelnen
    gerecht werden zu können. Die im Zuge der Debatte
    um dieses Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik,
    es solle über die Köpfe der Betroffenen hinweg in wo-
    möglich auch noch grundlose Maßnahmen eingewil-
    ligt werden, geht also fehl. Im Gegenteil: Der Gesetz-
    entwurf legt größten Wert darauf, dass dem Willen des
    Betreuten, soweit es möglich ist, Folge geleistet wird.
    So muss der Betreuer den Betreuten informieren und
    versuchen, eine auf Vertrauen basierende Einwilligung
    herbeizuführen, bevor er eine Zwangsmaßnahme nach
    § 1906 BGB durchführen lässt. Der Betreuer muss den
    Betreuten dabei auf eine Art und Weise informieren,
    die den Fähigkeiten des Betreuten gerecht wird. Zudem
    bedürfen medizinische Maßnahmen nach § 1906 BGB
    immer einer Genehmigung durch ein Gericht.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom
    Juni 2012 nicht entschieden, dass medizinische Maß-
    nahmen gegen den Willen des Betreuten per se ausge-
    schlossen seien. Er hat lediglich festgestellt, dass es
    hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt, die den
    Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht
    wird. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in sei-
    nem Urteil vom 23. März 2011 (Az. 2 BvR 882/09) ent-
    schieden, dass eine medizinische Maßnahme gegen
    den Willen einer im Maßregelvollzug untergebrachten
    Person gerechtfertigt sein kann. Hierfür bedürfe es
    aber klarer gesetzlicher Grundlagen.

    Diese schaffen wir nun mit dem vorliegenden Ge-
    setzentwurf. Sie berücksichtigen die Belange der Be-
    troffenen und erlauben es der Praxis, die notwendigen
    Maßnahmen vorzunehmen, um Schaden von den Be-
    treuten abzuwenden. Ich bitte Sie daher, den Gesetz-
    entwurf zu unterstützen.