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ID1720201100

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    Plenarprotokoll 17/202 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht mitei- nander verheirateter Eltern (Drucksache 17/11048) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Füh- rungsgremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11139) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabi- lisierungsgesetz – 3. FMStG) (Drucksache 17/11138) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A 24539 B 24540 C 24542 A 24543 D 24545 A 24545 D 24547 A 24548 C 24551 A 24552 B 24553 D 24555 A 24556 A 24556 A 24557 D 24559 D 24561 B 24563 A 24564 C 24567 A 24568 C 24569 D 24571 A 24572 A 24573 D 24574 A 24576 A 24576 B 24576 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Alleinerziehende besser unterstützen (Drucksache 17/11032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Anette Kramme, Anton Schaaf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Strategien für eine bes- sere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung (Drucksache 17/11038) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen (Drucksache 17/11142) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen (Drucksachen 17/243, 17/2070 Buchstabe b) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres- steuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24577 C 24579 A 24580 C 24581 D 24582 D 24584 B 24585 C 24586 B 24586 C 24586 C 24586 D 24588 A 24589 B 24590 C 24591 A 24592 B 24593 C 24594 B 24595 C 24596 C 24596 D 24598 A 24599 C 24600 B 24601 A 24602 A 24603 C 24605 A 24606 A 24606 C 24606 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24539 (A) (C) (D)(B) 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24605 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.10.2012 van Aken, Jan DIE LINKE 26.10.2012 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.10.2012 Barthel, Klaus SPD 26.10.2012 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 26.10.2012 Becker, Dirk SPD 26.10.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 26.10.2012 Brehmer, Heike CDU/CSU 26.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 26.10.2012 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012** Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Ferlemann, Enak CDU/CSU 26.10.2012 Freitag, Dagmar SPD 26.10.2012 Frieser, Michael CDU/CSU 26.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 26.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 26.10.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 26.10.2012 Golze, Diana DIE LINKE 26.10.2012 Gruß, Miriam FDP 26.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 26.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 26.10.2012 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Hoff, Elke FDP 26.10.2012 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Klimke, Jürgen CDU/CSU 26.10.2012** Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.10.2012 Lanfermann, Heinz FDP 26.10.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Nink, Manfred SPD 26.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 26.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 26.10.2012 Schreiner, Ottmar SPD 26.10.2012 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 26.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 26.10.2012* Stracke, Stephan CDU/CSU 26.10.2012 Thönnes, Franz SPD 26.10.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.10.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.10.2012 Dr. Volk, Daniel FDP 26.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.10.2012 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 26.10.2012**  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentli- che Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei, diese Art der politischen Auseinandersetzung lehne ich ab. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Olaf Gutting (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist of- fensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Kranke entlasten – Praxisgebühr abschaffen auf Drucksache 17/11140 zurückzieht. Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 26.10.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24607 (A) (C) (D)(B) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen So- zialen Arbeitsmarkt schaffen auf Drucksache 17/1205 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer – Drucksachen 17/10225, 17/10707 Nr. 1.3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2012 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 14 Titel 712 01 – Baumaßnah- men von mehr als 1 Mio. Euro im Einzelfall – bis zur Höhe von 13,5255 Mio. Euro – Drucksachen 17/10336, 17/10707 Nr. 1.7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.1  EuB-BReg 39/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.3 EuB-BReg 48/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.10 Ratsdokument 12616/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.21 Ratsdokument 18645/11 Finanzausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.31 Ratsdokument 12771/12 Haushaltsausschuss Drucksache 17/6985 Nr. A.21  Ratsdokument 12483/11 Drucksache 17/7918 Nr. A.11  Ratsdokument 16301/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.22  Ratsdokument 16844/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.23 Ratsdokument 16845/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10710 Nr. A.47  EP P7_TA-PROV(2012)0209 Drucksache 17/10710 Nr. A.48  Ratsdokument 10746/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.9 Ratsdokument 13211/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.10 Ratsdokument 13264/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10208 Nr. A.19 Ratsdokument 10166/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.20 Ratsdokument 10907/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.52 Ratsdokument 12756/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.56 Ratsdokument 12969/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.12 Ratsdokument 13301/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/9797 Nr. A.8  EP P7_TA-PROV(2012)0147 Drucksache 17/10208 Nr. A.22  Ratsdokument 10923/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.23  Ratsdokument 10926/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.58  Ratsdokument 12013/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.61 Ratsdokument 13052/12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10710 Nr. A.71  EP P7_TA-PROV(2012)0235 Drucksache 17/10710 Nr. A.72  Ratsdokument 11490/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.73 Ratsdokument 11491/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.74 Ratsdokument 11938/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.75 Ratsdokument 12216/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.78  Ratsdokument 12400/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.79  Ratsdokument 12968/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.80  Ratsdokument 13107/12  Drucksache 17/10898 Nr. A.13 Ratsdokument 13220/12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/6407 Nr. A.31  Ratsdokument 11205/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.32  Ratsdokument 11237/11  Drucksache 17/6985 Nr. A.74  Ratsdokument 12141/11 Drucksache 17/7091 Nr. A.10  Ratsdokument 13478/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.29  Ratsdokument 15247/11  Drucksache 17/8426 Nr. A.58 Ratsdokument 17273/11 202. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 43 Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern TOP 44 Frauen in Führungsgremien TOP 45 Finanzmarktstabilisierungsgesetz TOP 46 Unterstützung Alleinerziehender TOP 47 Finanzierung von Frauenhäusern Anlagen
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    Rede von Stephan Thomae


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

    legen! Meine Damen und Herren! Kinder haben ein
    Recht auf beide Eltern. Kinder haben einen Anspruch
    darauf, dass beide Elternteile für sie sorgen. Die Eltern
    sollen die gemeinsame Verantwortung für das Kind
    übernehmen. Deswegen muss das Gesetz den Rahmen
    so ziehen, dass die gemeinsame Verantwortung der El-
    tern für das Kind der Normalfall ist und immer mehr
    wird. Deswegen ist unsere Aufgabe, Hindernisse zu be-
    seitigen; Herr Kollege Lischka hat es so genannt: Brü-
    cken zu bauen.





    Stephan Thomae


    (A) (C)



    (D)(B)


    Der Regierungsentwurf, den wir heute in erster Le-
    sung beraten, beseitigt zwei entscheidende Hindernisse.
    Erstens senkt er die Zugangsschwelle für die Väter. Bis-
    lang müssen nach geltender Rechtslage die Väter darle-
    gen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl ent-
    spricht. Die Väter sind also darlegungs- und eventuell
    auch beweispflichtig. Künftig wird es nach dem Regie-
    rungsentwurf so sein, dass das Familiengericht, wenn
    der Fall zu ihm kommt, die gemeinsame Sorge schon
    dann zuspricht, wenn dies dem Kindeswohl nicht wider-
    spricht. Das ist also eine Umkehr der Darlegungs- und
    Beweislast. Deswegen werden Väter künftig leichter zur
    gemeinsamen Sorge zusammen mit der Mutter für das
    gemeinsame Kind kommen können. Das ist das erste
    Hindernis, das wir abbauen, die erste Brücke, die wir
    bauen.

    Das zweite Hindernis ist, dass die Einwendungen ge-
    gen die gemeinsame Sorge künftig auf das Kindeswohl
    Bezug nehmen müssen. Es müssen kindeswohlrelevante
    Einwände vorgebracht werden. Es genügt also nicht,
    sich nur auf Kommunikationsprobleme zwischen den El-
    tern zu berufen. Das soll nicht mehr ausreichend sein;
    denn Kinder dürfen erwarten, dass ihre Eltern Kommu-
    nikationsprobleme, wenn sie denn bestehen, eben aus-
    räumen.


    (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU])


    Insofern formen wir das Gesetz nach dem Kindeswohl.

    Nun gibt es Kritik an dem Verfahren, wie es hier von
    Rednern der Opposition auch schon vorgetragen worden
    ist. Diese Kritik betrifft den neuen § 155 a FamFG. Dazu
    ist zum einen Kritik am vereinfachten Verfahren vorge-
    tragen worden. Es ist schon gesagt worden: Falls nun die
    Mutter gar keine Stellungnahme gegen den Antrag des
    Vaters auf die gemeinsame Sorge abgibt oder aber in ih-
    rer Stellungnahme keine kindeswohlrelevanten Gründe
    vorträgt, dann kann das Gericht zunächst einmal einfach
    im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der Eltern
    und ohne Anhörung des Jugendamtes zu einer Entschei-
    dung kommen. Das ist das, was Sie, Herr Kollege
    Wunderlich, kritisiert haben.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Das kritisieren wir alle!)


    Ihre Kritik und auch die Kritik von Ihnen, Herr Kol-
    lege Lischka, hat zum Ziel, dass das Jugendamt immer
    beteiligt sein soll. Aber es ist doch ganz normal, dass das
    Jugendamt immer nur dann eingeschaltet und beteiligt
    wird, wenn es irgendwelche Anhaltspunkte dafür gibt,
    dass das Kindeswohl in Gefahr ist. Nach Ihrer Vorstel-
    lung ist offenbar – so muss ich das verstehen – das Kin-
    deswohl immer schon dann in Gefahr, wenn das Jugend-
    amt nicht beteiligt ist und wenn die Eltern nicht
    miteinander verheiratet sind.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Sie wissen doch gar nicht, ob die Mutter dazu in der Lage ist, etwas zu formulieren, das gerichtlich verwertbar ist!)


    In meinen Augen ist es aber keine sehr moderne, keine
    sehr zeitgemäße Vorstellung, zu sagen: Immer dann,

    wenn Eltern nicht verheiratet sind, ist das Kindeswohl in
    Gefahr.


    (Beifall bei der FDP)

    Was ist denn das für eine rückständige Vorstellung? Das
    ist eine Vorstellung, die ich nicht zu teilen vermag.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Das ist autistisch, was Sie machen! Ein klarer Fall von Autismus!)


    Im Übrigen gilt: Wenn das Jugendamt oder andere
    Beteiligte irgendwelche Anhaltspunkte dafür haben, dass
    das Kindeswohl in Gefahr ist, steht es ihnen frei, dies
    dem Gericht bekannt werden zu lassen. Damit sind wir
    bei dem neuen § 155 a Abs. 4 FamFG, sozusagen bei der
    Notbremse: Wenn dem Gericht irgendwelche entgegen-
    stehenden Gründe bekannt werden, dann kann es einen
    mündlichen Termin anberaumen und dann sind wir im
    ganz normalen mündlichen Verfahren. Die Vorstellung,
    dass man bei allen nicht ehelichen Kindern immer die
    Behörde zur Kontrolle ins Kinderzimmer schicken muss,
    die halten wir für antimodern.


    (Beifall bei der FDP)

    Der zweite Kritikpunkt, den Sie, Frau Kollegin

    Hönlinger, gerade angesprochen haben, bezieht sich auf
    die Sechswochenfrist, die Sie verlängert wissen wollen.
    Üblich sind in gerichtlichen Verfahren Zweiwochenfris-
    ten und Vierwochenfristen. Wir sagen schon: Diese Frist
    darf nicht innerhalb der ersten sechs Wochen nach Ge-
    burt des Kindes ablaufen. Wir erhöhen also die Schutz-
    frist für die Mutter, weil wir das für angemessen halten,
    auch wenn der Antrag schon kurz nach der Geburt zuge-
    stellt wird.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Schweigen hat bei Ihnen Rechtsfolgen! Das ist der Unterschied! Das gibt es nirgendwo!)


    Die Mutter braucht aber nicht schon im Wochenbett sei-
    tenlange Schriftsätze zu verfassen, sondern sie muss zu-
    nächst einmal nur auf den Antrag des Vaters reagieren.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Ich habe in sechs Wochen gar nicht meine Post zu Hause!)


    Sie braucht dem Gericht nur in einfachen Worten zu sa-
    gen, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schadet, und
    schon kommt man in das normale Verfahren hinein.
    Diese Schwelle ist denkbar niedrig.


    (Beifall der Abg. Andrea Astrid Voßhoff [CDU/CSU] und Bernhard Kaster [CDU/ CSU])


    Deswegen meine ich, dass die Kritik am Verfahren
    dramatisiert ist. Uns allen ist das Kindeswohl wichtig.
    Für uns alle gilt der Grundsatz, dass sich beide Eltern-
    teile um das Kind sorgen sollen. Wir meinen aber: Der
    Vater muss das Sorgerecht leichter zusammen mit der
    Mutter erhalten können. Die Mütter haben auch nach un-
    serem Entwurf immer noch genügend Möglichkeiten,
    ihre Einwände vorzutragen.

    Dies ist ein gelungener Entwurf. Ich freue mich schon
    auf die Beratungen in den Ausschüssen.


    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)







    (A) (C)



    (D)(B)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt hat Sonja Steffen das Wort für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sonja Steffen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bis vor eini-
    ger Zeit hat unser Familienrecht zwischen verheirateten
    und nicht miteinander verheirateten Eltern beim Sorge-
    recht einen großen Unterschied gemacht. Sehr wichtig
    ist in diesem Zusammenhang, dass diese Regelung die
    nicht ehelichen Kinder gegenüber den ehelichen Kindern
    diskriminierte; die Kollegin Hönlinger hat das vorhin
    schon ausgeführt. Das Kind hat grundsätzlich ein Recht
    darauf, dass beide Eltern an der Sorge teilhaben dürfen.
    Wir haben es eben schon gehört: Mutter und Vater sind
    gut für das Kind. Das ist richtig so.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichts-
    hofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungs-
    gerichts ist im Bundestag, bei den Betroffenen, bei
    Verbänden, Familiengerichten, Rechtsanwälten und Ju-
    gendämtern viel über das Sorgerecht gesprochen wor-
    den. Gegenwärtig verfahren die Familiengerichte so
    – das ist eine Übergangslösung –, dass die gemeinsame
    Sorge für nicht eheliche Väter dann beschlossen wird,
    wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

    Meine Damen und Herren, wahrscheinlich haben die
    meisten von Ihnen Kinder und erinnern sich noch gerne
    an die Zeit nach der Geburt. Gleich nach der Geburt war-
    tet eine turbulente Zeit auf Mama und Papa. Sie müssen
    sich von der Entbindung erholen – die Mütter sind oft
    geschwächt, krank; sie müssen also erst einmal ihre Ge-
    sundheit wiederherstellen –, gleichzeitig rund um die
    Uhr für das Neugeborene sorgen und sich in ihre neue
    Familienrolle einfinden. In einer guten Beziehung wer-
    den sich die Eltern schon vorher für eine gemeinsame
    Sorgeerklärung entschieden und diese vielleicht auch
    schon abgegeben haben. Spätestens jedoch nach der Ge-
    burt des Kindes werden sie diese Erklärung abgeben.

    Es gibt aber auch die Fälle, in denen die Eltern nie
    eine Beziehung hatten oder sich bereits vor der Geburt
    getrennt haben. Manchmal ist es so, dass der Vater gar
    keine gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen
    will. Deshalb halten wir die Lösung „automatisch ge-
    meinsame Sorge bei Anerkennung der Vaterschaft“ für
    problematisch; deshalb lehnen wir sie ab.

    Im Regierungsentwurf ist dieses automatische Sorge-
    recht nicht vorgesehen, aber auch er geht nach unserer
    Auffassung an einer lebensnahen Lösung derzeit völlig
    vorbei.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Denn von den Müttern soll verlangt werden, dass sie in-
    nerhalb von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes
    dem Antrag des Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge
    widersprechen, wenn sie diese nicht wollen. Tun sie dies
    nicht, so soll das Familiengericht ohne weitere Prüfung,

    ohne Anhörung des Jugendamtes und der Eltern ent-
    scheiden dürfen.

    Im Klartext heißt das Folgendes: Die junge Mutter,
    die noch voll und ganz mit ihrem Säugling beschäftigt
    ist, muss sich innerhalb einer unglaublich kurzen Frist
    von sechs Wochen mit der schwierigen Frage des ge-
    meinsamen Sorgerechts beschäftigen. Diese Frage ist
    wirklich nicht leicht zu beantworten; denn das gemein-
    same Sorgerecht bindet die Eltern sehr eng und sehr
    lange, und zwar auch in den Fällen, in denen die Eltern
    auf der Erwachsenenebene überhaupt nicht miteinander
    sprechen können. Hier sind eine umfangreiche Beratung
    durch Jugendämter und eine sorgfältige Abwägung er-
    forderlich.

    Die Kindesmütter sind in der Regel nicht juristisch
    geschult. Sie werden sich daher in den meisten Fällen ei-
    nen Termin beim Anwalt holen müssen, und zwar nach
    erfolgter Erkundigung darüber, zu wem man am besten
    geht. Dort wird die Mutter eine überzeugende Begrün-
    dung für die Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts
    vorbringen müssen. Diese muss der Anwalt dann mit ih-
    rer Hilfe zu Papier bringen. Jeder Familienrechtler und
    insbesondere jeder Anwalt weiß, wie – im wahrsten
    Sinne des Wortes – sorgeintensiv Sorgerechtsverfahren
    sind. Hier geht es nämlich nicht nur um Geld oder sons-
    tige materielle Dinge, sondern es geht auch um Lebens-
    modelle, Enttäuschungen, Versagensängste und Verlust-
    ängste.

    Nicht ohne Grund räumt übrigens das Mutterschutz-
    gesetz der jungen Mutter eine achtwöchige Arbeitspause
    nach der Geburt ein, damit sie sich voll und ganz auf ihr
    Baby konzentrieren kann. Nun wollen Sie, meine Kolle-
    ginnen und Kollegen, der Frau innerhalb dieser Zeit
    diese ganzen Behörden-, Anwalts- und Gerichtsgänge
    zumuten. Möglicherweise hält sie sich auch gar nicht zu
    Hause auf. Sie ist immerhin alleinerziehende Mutter und
    verbringt vielleicht die ersten Wochen – dies tun übri-
    gens viele – bei ihrer Familie, damit sie dort Hilfe erhält.
    Die Frist ist tatsächlich viel zu kurz gedacht. Ich be-
    haupte einmal: Jede Mutter mit ihren ganz eigenen Er-
    fahrungen nach einer Geburt würde Ihren Gesetzentwurf
    in der gegenwärtigen Fassung bei einer Befragung rund-
    weg ablehnen.


    (Beifall bei der SPD)


    Herr Wunderlich, ich gebe Ihnen da völlig recht.


    (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Danke schön!)


    Es bedarf dieses Schnellverfahrens gar nicht. Denn seit
    der letzten Familienrechtsreform 2008 besteht in Kind-
    schaftssachen schon ein beschleunigtes Verfahren inklu-
    sive der notwendigen mündlichen Verhandlung. Dieses
    Verfahren hat sich nach der Aussage aller Beteiligten be-
    währt. In der mündlichen Verhandlung kommen nicht
    nur die Eltern, sondern auch die Jugendämter und gege-
    benenfalls der Verfahrensbeistand, der Anwalt des Kin-
    des, zu Wort. Gerade Jugendamt und Verfahrensbeistand
    haben einen besonderen Fokus auf das Kindeswohl.

    Es ist daher nicht zu verstehen, dass Sie dem Gericht
    zukünftig die alleinige Entscheidungsverantwortung





    Sonja Steffen


    (A) (C)



    (D)(B)


    übertragen wollen, ohne mündliche Verhandlung, ohne
    Anhörung der betroffenen Eltern und ohne Anhörung
    der Jugendämter. Das geht nach unserer Auffassung am
    Interesse des Kindeswohls völlig vorbei.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Denn Regelungen zum Sorgerecht – darüber sind wir
    uns, glaube ich, alle einig – sind allein aus der Sicht des
    Kindes und unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu
    treffen.

    Lassen Sie mich zum Schluss noch einen anderen As-
    pekt anführen, der mir sehr wichtig erscheint. Nach der
    schon erwähnten vom BMJ in Auftrag gegebenen Studie
    können viele Eltern mit dem Begriff des Sorgerechts oft-
    mals wenig anfangen. Viele meinen, es gehe um das
    Recht, über die Belange des Kindes zu entscheiden. Da-
    rum geht es jedoch nicht. Es geht tatsächlich darum, dass
    die gemeinsame elterliche Sorgeverantwortung über-
    nommen wird, dass man sich also gemeinsam um das
    Kind kümmern will.

    Viele nicht miteinander verheiratete Paare haben in
    der Vergangenheit die gemeinsame Sorge schlichtweg
    nicht erklärt, weil sie nicht informiert waren und oftmals
    gar nicht wussten, dass diese gemeinsame Sorge nicht
    automatisch besteht. Da setzt unser Vorschlag an. Der
    erste Gang junger Eltern nach der Geburt ist der Gang
    zum Standesamt. Hier sollen sie über die Möglichkeit ei-
    ner gemeinsamen Sorgeerklärung beraten werden. Sie
    sollen informiert werden, und sie sollen hier schon zu ei-
    ner Äußerung über die gemeinsame Sorge aufgefordert
    werden. Das heißt, sie werden an dieser Stelle informiert
    und für dieses Thema sensibilisiert. Sie können auch
    schon auf dem Standesamt die gemeinsame Erklärung
    über das Sorgerecht abgeben. Wenn sie sich an dieser
    Stelle nicht über das gemeinsame Sorgerecht entschei-
    den, dann soll das Jugendamt zwischen den Eltern ver-
    mitteln. In dem Fall, dass man zu keiner gemeinsamen
    Lösung kommt, kann das Jugendamt einen Antrag auf
    Entscheidung beim Familiengericht stellen. Das kommt
    allen Beteiligten zugute, auch den Vätern. Es werden
    keine Hürden aufgebaut, es werden Hürden abgebaut.
    Der Vater, der sich ebenfalls in einer schwierigen Situa-
    tion befindet, wird entlastet.

    Unser Vorschlag ist gut durchdacht, praktikabel und
    ausgewogen. Vor allem – das ist ganz entscheidend – ist
    er in allererster Linie am Kindeswohl orientiert. Ich
    hoffe daher, dass wir im Verlauf des Gesetzgebungsver-
    fahrens konstruktiv zusammenarbeiten und dass mög-
    lichst viele unserer wirklich guten Ideen zum Sorgerecht
    Eingang in das Gesetz finden werden.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE])