Rede von
Dr.
Gerhard
Schick
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
)
Es geht in diesem Zusammenhang aber nicht nur um
Zertifikate, sondern auch um Fondsbeteiligungen und
andere Finanzprodukte. Wer die Tickermeldungen von
heute liest, weiß, dass es auch in anderen Fällen zu
Falschberatung kommen kann. Die Betroffenen, die ge-
rade erst mehrere zehntausend Euro verloren haben,
müssen im Falle einer Klage ein Prozesskostenrisiko von
weiteren 10 000 oder 15 000 Euro eingehen. Da sie nicht
wissen, wie der Prozess ausgeht, trauen sie sich in vielen
Fällen nicht, zu klagen. Eine Rechtsschutzversicherung
trägt die Kosten einer solchen Klage häufig nicht; denn
sie bezeichnet die Produkte, die von einer Bank als ver-
meintlich sichere Anlagen verkauft worden sind, als spe-
kulative Produkte. Die Betroffenen fallen hier in eine
Lücke unseres Rechtsstaates. Wir meinen, dass es ge-
rechtfertigt ist, die Fälle, die noch nicht verjährt sind,
durch eine veränderte Übergangsregelung aus der Ver-
jährung herauszunehmen.
Ich finde es interessant, dass in diesem Zusammen-
hang der Rechtsfrieden als Argument angeführt wird, so
geschehen in der Antwort des Bundesfinanzministe-
riums auf eine unserer Fragen. Für wen geht es hier um
Rechtsfrieden? Es gibt mehrere Banken, die betroffen
wären. Auf der einen Seite gibt es eine Bank wie die
Haspa, die Hamburger Sparkasse, die von sich aus sagt:
Wir wollen ein anständiges Verhältnis zu unseren Kun-
den haben. – Sie verzichtet auf die Einrede der Verjäh-
rung und sagt: Wir geben unseren Kunden zwei Jahre
länger Zeit. – Das ist ein anständiges Verhalten; auch das
muss einmal gesagt werden. Auf der anderen Seite gibt
es allerdings auch eine Bank wie die Targobank alias
Citibank, die dies nicht tut. Würden wir auf der jetzigen
Regelung beharren, würden wir es gerade der Bank, bei
der in Sachen schlechter Beratung wahrscheinlich die
meisten Fälle zu verzeichnen sind, ermöglichen, sich ei-
ner Überprüfung durch ein Gericht zu entziehen. Wir
würden die Kunden im Regen stehen lassen.
Ich möchte sehr eindringlich an Sie appellieren, die-
ser Änderung im Sinne der Kunden zuzustimmen. Es
geht um die Frage: Auf welcher Seite stehen wir als Ge-
setzgeber? Stehen wir auf der Seite derer, die eine Über-
prüfung ermöglichen wollen – in diesem Fall wäre es
immer noch Sache des Gerichts, zu entscheiden, ob eine
Falschberatung vorliegt oder nicht –, oder lassen wir es
darauf hinauslaufen, dass keine Überprüfung stattfindet,
weil eine alte Regelung, die von fast allen in diesem
Hause als falsch beurteilt worden ist, Gültigkeit hat?
Hier mit dem Rechtsfrieden zu argumentieren, über-
zeugt uns nicht. Ich habe mich im Einzelnen erkundigt
und festgestellt: Im Januar 2011 verjährt ein Zertifikat
der Targobank im Wert von 60 Millionen Euro, im Fe-
bruar verjähren zwei im Wert von 10 Millionen bzw.
7 Millionen Euro, im April weitere. Sie können sich also
ausrechnen, dass bei Fortbestehen der jetzigen Rechts-
situation in den nächsten Monaten mehrere Tausend
Menschen nicht mehr die Möglichkeit haben werden,
gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sie wegen schlechter
Beratung Ansprüche gegen die Bank haben. Es wird in
der Zwischenzeit höchstrichterliche Entscheidungen zu
Fällen geben, in denen Menschen aufgrund von Provi-
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