Rede von
Anette
Kramme
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Es wird auf die Historie verwiesen. Herr Kolb
redet davon, Herr Weiß redet davon, Herr Dr. Tauber re-
det davon,
und ich habe ganz viel Verständnis dafür, dass Sie diese
Thematik auch ansprechen. Leider ist es so, dass gesetz-
geberisches Handeln nicht immer fehlerfrei ist, und es ist
tatsächlich so, dass wir damals einer Fehleinschätzung
erlegen sind,
und ich denke, ich kann das sowohl für die SPD-Frak-
tion als auch für die Fraktion der Grünen sagen.
Allerdings geht es darum, daraus Schlussfolgerun-
gen zu ziehen. Das haben wir bereits in der letzten Le-
gislaturperiode versucht. Leider haben Sie blockiert. Sie
hätten jetzt die Chance, tatsächlich etwas zu machen.
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iebe Kolleginnen und Kollegen, leider lösen Sie mit
iesem Gesetzentwurf allenfalls ein Randproblem, das
roblem der Schlecker-Fälle.
ber Sie lösen nicht das, was tatsächlich zentral im Be-
ich der Leiharbeit im Vordergrund steht: Sie gehen
icht darauf ein, dass im Bereich der Leiharbeit nur
iedrigstlöhne gezahlt werden.
ie gehen nicht darauf ein, dass leider immer mehr
tammarbeitnehmer verdrängt werden und eine zweite
arifvertragsstruktur in die Betriebe eingezogen wird.
ie gehen nicht darauf ein, dass leider die Betriebszuge-
örigkeitszeiten von Leiharbeitnehmern völlig unzurei-
hend sind, weil Arbeitsverträge befristet sind, und Sie
ind auch nicht bereit, Betriebsräten in den Entleiher-
nd Verleiherbetrieben zu helfen.
Was macht Ihre Arbeitgeberministerin tatsächlich?
ie sagt: „Das regeln wir irgendwann noch.“ Ihre Arbeit-
eberministerin vertröstet, und das macht sie seit Mona-
n. Im März hat sie diese Thematik das erste Mal aufge-
riffen. Im Mai hat sie auf dem Bundeskongress des
GB versprochen, es gebe einen DGB-Mindestlohn.
ber warme Worte helfen nicht. Warme Worte und kalte
aten machen nämlich nicht satt, und den Satz „Ein Ar-
eitnehmer muss mindestens 8,50 Euro brutto die
tunde erhalten“ kann Ihnen selbst der Hausmeister ins
esetz schreiben.
Der Reformbedarf bei der Leiharbeit ist allein anhand
er Fälle des letzten Jahres unübersehbar. Es gab die
chlecker-Fälle einerseits, und es gab das Betonwerk
esterwelle andererseits, bei dem Leiharbeitnehmer als
treikbrecher eingesetzt worden sind. Es gab leider stei-
ende Zahlen in der Leiharbeitsbranche. Auf den ersten
lick könnte man sagen, das ist etwas, was schön ist.
ber wenn die Wachstumslogik der Leiharbeitsbranche
usschließlich auf Niedrigstlöhnen beruht und wenn die
9206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Dezember 2010
Anette Kramme
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Wachstumslogik der Leiharbeitsbranche darauf beruht,
Aufstockungszahlungen der Argen in Kauf zu nehmen,
dann ist das ein Wachstum, das wir nicht wollen.
Wir brauchen in der Leiharbeit vor allen Dingen vier
Dinge:
Erstens fordern wir gleiches Geld für gleiche Arbeit.
In unserem Antrag ist das so vorgesehen. Es gibt nur
eine winzige Ausnahme. Diese winzige Ausnahme ist
mehr als vertretbar. Wir sagen: Für eine erforderliche
Einarbeitungszeit – das gilt nicht für eine Zeit, die keine
Einarbeitungszeit ist – darf es für die Dauer von vier
Wochen eine Ausnahme geben. Aber das kann nicht
durch einen x-beliebigen Tarifvertrag passieren, sondern
das kann nur durch einen Tarifvertrag des Entleihers pas-
sieren; darüber hinaus muss das Schutzniveau des Leih-
arbeitnehmers gewahrt werden. Das heißt, man kann ihm
in dieser Zeit vielleicht 10 oder 15 Prozent des Lohnes
nehmen, aber dann muss man ihm an anderer Stelle
mehr zahlen.
Zweitens sagen wir: Ein Platz, ein Jahr. Wenn ein
Leiharbeitnehmer mehr als ein Jahr in einem Betrieb
beschäftigt ist, dann ist das keine lockere Affäre mehr,
sondern im Regelfall eine ernsthafte Beziehung. Bei
ernsthaften Beziehungen ist die Festanstellung im Ent-
leiherbetrieb angebracht. Wir fordern an dieser Stelle
klar und deutlich: Es darf keine Synchronisierung von
Arbeitsverträgen der Leiharbeitnehmer und Einsätzen im
Verleiherbetrieb mehr geben.
Drittens sagen wir: Es darf keine Verträge von Fall
zu Fall geben. Das haben wir in unserem Antrag klar
und deutlich zum Ausdruck gebracht.
Viertens – ein allerletzter Punkt, der uns wichtig ist –
fordern wir: Leiharbeit muss klar mitbestimmt sein. Das
heißt zunächst einmal, dass die Leiharbeitnehmer bei der
Zahl der Vertreter im Betriebsrat und bei der Zahl der
Freistellungen mitberücksichtigt werden müssen. Vor al-
len Dingen wollen wir den Betriebsräten im Entleiherbe-
trieb ein echtes Mitbestimmungsrecht geben, ein Mitbe-
stimmungsrecht, bei dem sie selber initiativ werden
können, bei dem Leiharbeit nicht einfach aufgedrückt
werden kann und bei dem am Ende im Zweifel eine Ei-
nigungsstelle steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union,
Weihnachtsgeschenke sollten Sie nicht nur den Reichen
in diesem Land, nicht nur der Atomwirtschaft, nicht nur
den Hoteliers und nicht nur den Unternehmern machen,
sondern auch den ganz normalen Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmerinnen in diesem Lande.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
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